Ausnahmefall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

 

 

Az.: 694 Js 16567/12

 

06.03.2012:

Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung

 

Von mir geht keine Bedrohung aus.

 

27.03.2012: Ermittlungen wurden sofort eingestellt: 

 

Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):

 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

22.11.2012: 

Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.

 

11.12.2012

Die Anlage

10.12.2012

 

07.03.2013

12.03.2013

 

14.03.2013

17.03.2013

18.03.2013

 

27.03.2013

27.03.2013

 

30.04.2013

30.04.2013

 

02.05.2013

01.05.2013

26.04.2013

 

 13.05.2013

 

 16.05.2013

01.07.2013

01.07.2013

 

07.11.2013

 

19.11.2013

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

 

25.11.2013

04.12.2013

10.05.2013* muss ich geheimhalten. >Klick 

 

26.01.2014

22.01.2014

 

27.01.2014

 

03.02.2014

 

04.02.2014