Zum 1. Beschwerdeverfahren mit einem >Klick 

  

Nun folgt die 2. Unterseite zum Drumherum,

und mit dem zweiten Beschwerdeverfahren E 29/11 

 

 

Mein 2. Beschwerdeverfahren beginnt am 06.01.2011

 

Mein Vorbringen im Beschwerdeverfahren:

06.01.2011

07.01.2011

07.02.2011 Vorgang E 29/11

 

08.02.2011 Vorgang E 29/11

 

09.02.2011

Anlage

30.01.2011 (8eiten)

 

13.02.2011

In der Verkehrsunfallsache ist mein Vorbringen in dem Beschwerdevorgang E 207/09 und E 29/11 zutreffend. Und wird mit dem folgenden Arztbericht vom 13.02.2011 nachvollziehbar festgesetzt.

Diese Pflichtverletzungen werden auch Manipulation genannt.

 

14.02.2011 Vorgang 29/11

14.02.2011 Vorgang 29/11

 

Anlage

30.01.2011 (8eiten)

 

02.03.2011

Es folgt die Stellungnahme der BV Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert: 

 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch dazustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. 

 

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

Meine Person wurde als "gefährlich" dargestellt und es soll ggf. strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden.

 

Persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern mit mir auch in der Behörde untersagt ("Redeverbot").

 

Und mein damaliger Aktenbearbeiter Herr [18] der am 21.07.2009 von meinen Fällen abgezogen wurde, hat dieses Schreiben unterzeichnet.

 

04.03.2011

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

04.03.2011

Die HV Mannheim hat erkannt, dass es sich um eine umfangreiche und

außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit handelt.

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

  

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

 

13.04.2011 10:50

13.04.2011 15:39

22.10.2009 

Die nachstehende Vorgehensweise ist nur in der - Restakte - dokumentiert. Die BV Bremen möchte, dass die Sache von Mannheim übernommen wird, dem wurde eine absage erteilt. Bremen ist und bleibt die aktenführende Verwaltung. Und wurde schon mit dem Schreiben der Hauptverwaltung vom 22.10.2009 bestätigt. Dazu im Einklang möchte ich die Akte auch von der aktenführenden BV Bremen erhalten.

 

Hinsichtlich der Kopien sollten mir die Kosten auferlegt werden. Dieser "Plan" (Bedrohung) ist der BGHW aber nicht gelungen.

 

02.05.2011 

Ich wünschte die vollständigen Akten

 

20.05.2011 

Angeblich wurde ein Bericht aus Bremen angefordert.

27.05.2011

Wichtiger Hinweis:

Mit Schreiben der BGHW (Mannheim) vom 27.05.2011 habe ich als Anlage in Kopie eine Akte erhalten und keine durchlaufende Nummerierung hat. Damit wurde mir die interne Stellungnahme der BGHW (Bremen) vom 05.10.2009 ("Stasiakte") erstmalig in Kopie als Anlage vorgelegt.

27.05.2011

Mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich aus Mannheim einen angeblich vollständigen Ausdruck der dort elektronisch geführten Vorgangs E 207/09 als Anlage erhalten. Die interne Stellungnahme ("Stasiakte") der BGHW Bremen vom 05.10.2009 mit der Blattnummer 1234-2 war dabei. 

Die Anlage aus dem Schreiben vom 27.05.2011 waren drei Aktenordner mit der Blattnummer 1190-1 bis 3042, jedoch hat die Akte keine durchlaufende Blattnummer und ist somit unvollständig.

 

Die Bezirksverwaltung Bremen ist die aktenführende Behörde und mit dieser Akte wird nachvollziehbar, welche Schriftstücke die Hauptverwaltung 

mit dem Schreiben vom 27.05.2011 zurückgehalten hat. 

 

Die aktenführende Behörde (BV Bremen) hat mir bis dato (2024) keine (vollständige) Akte zum Vorgang: E 207/09 übersandt. Und ich erhalte auch keinen Besuchstermin zur Akteneinsicht in der Behörde.

05.10.2009 Az.: E207/09

Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

  

BGHW erregt erneut Irrtum.

 

31.08.2009 

Herr [18-3] hat schon einmal am 31.08.2009 den Irrtum erregt, im Beisein des Bearbeiters hätte ich die Aktendurchsicht über 3 Stunden durchgeführt.

 

19.07.2011

Herr [18-3] hat erneut am 02.03.11 den Irrtum wörtlich erregt:

 

"Herr Neumann zielt darauf ab, nochmals in der Regionaldirektion Nord/Bremen seine Akte im Beisein des Bearbeiters umfassend durchsehen zu können."

 

Die wahre Tatsache ist, es gab noch keine Aktendurchsicht im Beisein des Bearbeiters. Insoweit gibt es darüber auch keinen Bericht.

 

Ferner wurde festgesetzt: 

"BGHW wird im laufenden Beschwerdeverfahren [E 29/11]nicht weiter tätig werden."

20.07.2011

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit. 

21.07.2011

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit. 

26.07.2011

26.07.2011

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 (3 S.) belastet meine Gesundheit.

16.08.2011

Mein Schreiben an die BGHW BV Bremen.

Das Antwortschreiben folgte am 22.08.2011

 

22.08.2011 

Mit dem folgenden Schreiben ist die falsche Tatsache dokumentiert, ich hätte kein Hausverbot und ist mit dem Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 aufgedeckt worden.

 

Ferner ist nun auch die Tatsache dokumentiert, die Akte wurde bis zum 22.08.2011 vor dem SG Bremen zurückgehalten und somit wurden auch die Urteile manipuliert. Und natürlich muss die Akte auch nummeriert werden.

 

22.08.2011

Der Bescheid erregt den Irrtum, Unfallfolgen auf psychologischem oder psychiatrischem Fachgebiet würden nicht vorliegen. 

 

24.10.2011

14.10.2011

Mein Schriftsatz wurde der Beklagten nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Stellungnahme übersandt.

 

19.12.2011 

Die BK-Abteilung will eine Überprüfung vornehmen und dazu wurde die Aktenzeichen (E 207/09 und E 29/11) aufgeführt.

 

01.03.2012= 05.10.2009  und "Stasiakte"

Als Anlage: Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten).

Und wurde in die Liste vom 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

05.03.2012 = 05.10.2009  und "Stasiakte"

 

Weiter zur Sache Amoklauf:

Mit meinem Schreiben vom 06.03.2012 und der E-Mail vom 07.03.2012 

hat die BGHW bei der Kriminalpolizei und in der Akte den Irrtum erregt, es würde von mir ein Amoklauf angedroht.

 

So kam es unter dem Az.: 694 Js 16567/12 zu eine Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung 

Von mir geht aber keine Bedrohung aus. 

 

06.03.2012

07.03.2012

Betreff: Bedrohungslage, Amoklauf und Hausverbote

Ich habe mein 2. ungerechtfertigtes Hausverbot ab 09.03.2012 erhalten.

Und einen Besuchstermin sollte nur noch unter Polizeischutz möglich sein.

09.03.2012

Sogleich habe ich mein 2. ungerechtfertigtes Hausverbot ab 09.03.2012 erhalten.

Und einen Besuchstermin sollte ich nur noch unter Polizeischutz erhalten.

 

12.03.2012 = 05.10.2009 und "Stasiakte"

14.03.2012

 

 

27.03.2012 

Ermittlungen gegen meine Person wurden sofort am 27.03.2013 eingestellt.

Denn ich bin kein "Amokläufer", es gab auch keine Bedrohung. Dazu im Einklang hat die BGHW auch keinen Widerspruch eingelegt.

"Stasiakte" der BHW vom 05.10.2009 ist immer dabei.

 

 

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22.11.2012:

 

Meine Strafanzeige gegen die BGHW wurde am 19.11.2013 eingestellt.

 "Stasiakte" der BHW vom 05.10.2009 ist immer dabei.

 

11.12.2012

Die "Stasiakte" der BHW vom 05.10.2009 ist immer dabei.

Die Anlage

10.12.2012

"Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 ist immer dabei.

29.11.2012

Psychiatrische Untersuchung, soll das Problem lösen = 05.10.2009 

 

Am 29.11.2012,

berichtet der Weser-Kurier über die "Stasiakte" vom 05.10.2009 mit der Schlagzeile:

 

"Ich soll für verrückt erklärt werden"

Wörtlich heißt es in einem Schreiben der Bremer Berufsgenossenschaft an die Hauptverwaltung:

 

"Vielleicht besteht aber genau hier die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen. Und weiter [...].

 

11.12.2012 (Az.: 150 AR 63481/12) = 05.10.2009 "Stasiakte"

27.02.2013, Mein Schreiben an die BGHW

 

28.02.2013, Gerichtsbescheid (Urteil)

Dass die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 rechtswidrig war und die BGHW damit an Ansehen verliert, ist mit dem folgenden Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen nachvollziehbar dokumentiert. Insoweit muss ich die Verwaltungsentscheidung auch nicht weiter kommentieren.

 

07.03.2013

12.03.2013

"Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 ist immer dabei.

14.03.2013, Schreiben der BGHW

18.03.2013, Schreiben der BGHW

 

18.03.2013

14.03.2013

17.03.2013 

Die Beteiligten greifen zu rechtswidrigen Maßnahmen.

 

27.03.2013

27.03.2013

28.03.2013, Schreiben der BGHW

04.04.2013 

Ich bitte um Akteneinsicht (E 207/09)

 

15.04.2013 

Vollständige Akteneinsicht angeblich nur in Bremen möglich.

15.04.2013 

Widerspruchsbescheid:

Hausverbot wurde aufgehoben "Redeverbot" aber nicht

16.04.2013 

Auswertung/ Interpretation der Akteninhalte soll geschehen, es besteht aber "Redeverbot".

 

16.04.2013 

Ich möchte dem Projekt der DGUV folgen

und der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich machen.

 

Dieses ist aber wohl für die BGHW ein "rotes Tuch"

 

20.04.2013

Das persönliche Gespräch war freundlich, aber ich fühlte mich danach bedroht, weil die Mitarbeiter der BGHW wahrhaftig mein Haus beobachten.

 

26.04.2013

Meine Anschuldigungen sind berechtigt und so konnte ich auch nicht bestraft werden

02.05.2013

Schreiben der BGHW, es wird keine persönlichen Gespräche geben.

 

"Redeverbot"

 

Bei einem Besuch in der Behörde soll jedes Gespräch verweigert werden.

 

06.05.2013, mein erneutes Schreiben.

 

08.05.2013

BGHW will sich nur vor der Staatsanwaltschaft äußern

17.05.2013

 

Anlage in Kopie

08.05.2013

 

22.05.2013

BGHW sollte die Sache an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Die BGHW will sich aber zu diesem Thema nicht mehr äußern und zementiert:

 

 "Redeverbot"

  

Der BGHW war meine Webseite bekannt.

Insoweit folgten dem Schreiben auch 17 Seiten aus meiner Webseite in der Akte (Az.: 70 U 00009-68 S).

 

19.06.2014

"Stasiakte" 05.10.2009

Dass die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 rechtswidrig war und die BGHW an Ansehen verliert, kann nicht wirklich angezweifelt werden.

 

Und in dem folgenden Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen wurde über die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) berichtet und gleichfalls in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen wurde unter der Nr.: 21. Mit dieser internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die BGHW weiter an Ansehen verloren. 

 

Das Urteil 19.06.2014

 

02.09.2014: 

Strafanzeige gegen meine Person und Webseite

In meinem Fall greift die Beklagte - wie eine Ertrinkende - nach jedem Strohhalm und versuchte die Sache mit einer Strafanzeige gegen meine Person zu erledigen, aber erfolglos. Denn nach meiner schriftlichen Aussage 28.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 sofort eingestellt.

30.10.2014

Weser Kurier berichtet über "Liste gefährlicher Personen" = 05.10.2009

 

19.01.2015

28.01.2015

Meine Vernehmung

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen!

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde eingestellt. 

 

05.01.2016

 BGHW hält Akte zurück.

 

09.03.2016

BGHW will die Akte nicht öffnen

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagement und Bumerangsätze

BGHW will keine Aufklärung

 

29.05.2017 (Id: 1598/1-2)

Ich wünsche die vollständigen Papierakten und sämtliche Unterlagen in elektrischer Form auf CD. 

Natürlich auch zum Beschwerdeverfahren  E 207/09 und E 29/11.

 

07.03.2018 (-178/9-)

Die Amtsträger sehen keinen "ehrenvollen" Ausweg mehr und wollen meine Bestrafung durch strafbewehrte Unterlassungsklagen durchsetzen.  

 

07.03.2018 (-178/179-)

Betreff: Beschwerdeverfahren mit Anlage; 

Schr. vom 14.02.2018, 2013-04-16 von Neumann.pdf

Vertraulichkeit: Privat.

 

Die Beteiligten haben die Sache zu einem persönlichen Fall gemacht. 

Anlage

14.02.2018.pdf; 2013-04-16 von Neumann.pdf

13.08.2019

Am 13.08.2019 hat das Landgericht (LG) Hamburg (Az.: 324 O 128/19) einen Beschluss erlassen. Dieser Beschluss hat mir zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen vorgelegt.

 

Die 45 Unterlagen darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro von der BGHW bedroht und Ersatzweise werde ich mit bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bedroht.

 

Unter der Nr.: 21 ist auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) aufgelistet und offensichtlich eine Verwaltungsentscheidung ist, mit der die BGHW an Ansehen verliert und dokumentiert:

 

Wie unfallverletzte Arbeitnehmer/innen von der BGHW behandelt werden.

 

20.12.2019 

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) soll angeblich seit dem 20.12.2019 in der Behörde nicht mehr auffindbar sein und die Beklagte wünschte von mir eine Kopie. 

 

Sogleich wird ableitbar, die BGHW erregt Irrtum, wenn sie dem Gericht mitteilt, sie habe eine vollständige Akte vorgelegt.

 

22.09.2020

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) aus dem Vorgang E 207/09 und E 29/11 an die Öffentlichkeit kommen. 

Am 24.12.2019 musste ich meine erste Ordnungshaft antreten, weil ich das Ordnungsgeld nicht zusammen bringen konnte und wurde letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen. Durchgehend haben die Zeitungen über meinen Fall berichtet, aber die BGHW hat sich bis dato nicht in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Es ist der Anknüpfungspunkt, dass die BGHW sich nicht rechtfertigen kann, weil meine Anschuldigungen zutreffend sind. 

45 Geheimunterlagen der BGHW liegen mir greifbar vor. 

Es kommt aber noch viel schlimmer, denn zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 vorgelegt. Unter der Androhung von 250.000,-€ Ordnungsgeld oder auch bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, muss ich der Geheimhaltung folgen und darf die 45 Schriftstücke nicht kopieren. Damit die Unterlagen nicht in falsche Hände kommen und ich gut schlafen kann, darf ich die Geheimunterlagen mit auf meine Gefängniszelle nehmen. Dafür hat Arzt in der JVA Bremen gesorgt. 

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen. Durch die Androhung von bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bin ich zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden und das Kopieren ist mir auch untersagt.

 

Für die Öffentlichkeit, Staatsanwaltschaft und BGHW habe ich die folgende Abschrift angefertigt und habe Angst, dass ich von der BGHW bestraft werden könnte. 

 

05.10.2009 

 

22.09.2020 

Ich wünsche von der BGHW die Bestätigung, dass ich meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Und wünsche dazu einen Bescheid.

 

 

14.10.2020

04.11.2020

18.12.2020

Ich möchte meine Akte der Öffentlichkeit zugänglich machen und wünschte von der BGHW die Erlaubnis.

Die Erlaubnis wurde mir verweigert.

 

 

05.03.2021

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

19.02.2022

Es folgt der Antrag zur Akteneinsicht in der Behörde der BGHW.

 

15.03.2022

Nun hat die BGHW zwei CDs zur Akteneinsicht vorgelegt. Die Überprüfung hat ergeben, es ist nur eine Teilakte und wurde mit meinem folgenden Schreiben vom 15.03.2022 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

25.03.2022

 

12.08.2022 

Mein Schreiben an den Vorstand der BGHW Mannheim

 

26.08.2022 

Schreiben aus der STA Bremen.

Keine Akteneinsicht und der Vorschlag ist unakzeptabel.

 

05.09.2022 

Mein Schreiben an die STA Bremen

 

30.05.2023

Mein Schreiben an die STA Bremen, mit Anlage:

 

30.05.2023

Anlage (1-3)

 

22.06.2023 

Schreiben aus der Gensta. Bremen

 

03.07.2023: Meine Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft (Gensta.) 

05.07.2023: Antwortscheiben der Gensta. Bremen 

10.07.2023: Meine Schreiben an die Gensta. Bremen

  

Wo bleibt die Antwort???