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10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. 

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Vor diesem Hintergrund wird meine Webseite erweitert und die mir in Kopie vorliegenden Beweismittel aus der erwähnten Gerichtsakte werden für das Gericht und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

*

 

12.01.2006 (Bl.331)

10.01.2006 (Bl.332) Bl.333 fehlt in der Behördenakte

 

24.01.2006 (Bl.334)

20.01.2006 (Bl.335/6)

 

13.02.2006 (Bl.337)

19.01.2006 (Bl.338/9)

 

28.03.2006 (Bl.340)

23.03.2006 (Bl.341/3)

 

19.09.2006 (Bl.348)

10.10.2006 (Bl.349)

10.10.2006 (Bl.350) Bericht über die Vertretung vor dem SG

 

11.10.2006 (Bl.351)

10.10.2006 (Bl.352/3)

10.10.2006 (Bl.355-363)

Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen S 18 U 94/09

 

22.11.2006

Der Ablehnungsgrund

 

05.12.2006 (Bl.366/7)

Die Berufung

Gericht & Beklagte haben die angebotene Amtshilfe nicht angenommen

19.06.2007

25.06.2007

25.06.2007

BGHW kennt sich mit Stromunfällen nicht aus und lässt es zu keiner angebotenen Amtshilfe durch den Mediziner der BG ETEM und sich mit Stromunfällen auskennt. 

 

28.07.2008

Kein Ablehnungsgrund  und Gutachten als Anlage

09.07.2008

Anlage

 

21.07.2008

Anlage Gutachten

 

Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem Standard.

Insoweit war der Richter [11-15] auch nicht berechtigt eine Aussage zu machen. Und tatsächlich zu einem falschen Urteil im Sinne der Beklagten geführt hat. Und bis dato hat kein Gericht den Fehler und die Folgen beseitigt. 

 

Und nur weil ich in der Medizintechnik mit der Reparatur von EKG-Geräten zu tun hatte, ist mir die merkwürdige Auffassung des Gerichts aufgefallen. Und habe dazu im Einklang, erfolgreich die Sachverständigen eingeschaltet.

10.07.2008

Anlage: Widerspruchsbescheid Versorgungsamt Herz GdB 10

 

23.12.2008

15.04.2009

Meine Vorwürfe 

 

Was sagt die BG ETEM dazu?

 

Wörtlich schreibt die Geschäftsführung der BG ETEM am 07.05.2009: Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen.

 

Die BG ETEM ist nämlich aktiv in meinem Fall verwickelt, denn der Mitarbeiter [10-2] hat in seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) behauptet die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) habe die BG ETEM zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt. Und diesen Begutachtungsauftrag hätte die BG ETEM mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) erledigt. 

 

Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.

 

In meinem Fall ist das Sozialgericht Bremen aktiv verwickelt >Klick  

 

07.05.2009 (Bl.771/3)

Stellungnahme aus der Geschäftsführung der BG ETEM

Mit dieser Stellungnahme und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) - beachte auch die Gesprächsnotiz der Beklagten vom 18.11.2004 (Bl.263) - hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtgutachter eingegriffen.

 

26.08.2009

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf.

 

01.09.2009: Schreiben aus dem SG Bremen

Anlagen

28.02.2005

18.11.2004

18.11.2004

18.11.2004

 

11.11.2009

 

18.12.2009

 

30.01.2012

Geschäftsführung der BGHW hat die Unwahrheit behauptet:

Die Stellungnahme vom 29.08.2005 (Bl.174 der Akte) sei für die Entscheidung des Sozialgerichts ohne Belang.

 

Wahrhaftig ist die Stellungnahme vom 29.08.2005 aber als Tatbestand in dem Urteil vom 18.12.2008 zur Urteilsfindung dokumentiert.

 

Diese Sache wird noch weiter bearbeitet 14.01.2024

 

 

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10.03.2020

Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. 

M.M. ist das SG Bremen befangen.

 

In der Stromunfallsache (S 18 U 94/04) hat die Datenschutzbeauftrage mit Schreiben vom 10.03.2020 wie folgt wörtlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 3. Mai 2005 zum Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. [19-14], Direktor der Sozialgerichts, sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Vor diesem Hintergrund wird meine Webseite erweitert und die mir in Kopie vorliegenden Beweismittel aus der erwähnten Gerichtsakte werden für das Gericht und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

 

Aus meinem Gästebuch kopiert:

   
Kommentare: 207
  • #207#207

Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 13:11)

 

#203
Es ist nicht ein Gedankenspiel, dass Sie sich oder das LSG oder das Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sich ausgedacht haben. Es sind schlechthin die guten Sitten, die eingehalten werden müssen.

Es ist nur berechtigt eine Aussage zu machen, der sich zuvor sachkundig gemacht hat. Wer nach diesem Prinzip nicht handelt, der kann zur Sache nichts beitragen.

Wenn Richter anhand unvollständiger Sachlage urteilen, dann ist das ebenso.

  

Tatsächlich hat die BG ETEM aber später eingestanden, zu meinem einen Begutachtungsauftrag zum Ursachenzusammenhang zwischen meinem konkreten Stromunfall vom 20.03.2001 habe die BG ETEM nicht erhalten.

 

Siehe Schreiben vom 07.05.2009 der BG ETEM. 

Damit ist sogleich dokumentiert, die BGHW hat am 18.12.2009 (Bl.751) einen unrichtigen Widerspruchsbescheid erlassen. Denn die BGHW hat wörtliche behauptet:

 

"Die Stellungnahme des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle auf Blatt 174 der Verwaltungsakte vom 29.08.2003 bezieht sich konkret auf Ihren Fall."

 

Und wurde sogleich mit der Stellungnahme der BG ETEM vom 07.05.2009 Widersprochen.

 

 

Auf Blatt 174 befindet sich nur eine allgemeine Stellungnahme und sich nicht auf meinen Fall bezieht. So geblendet kam das Gerichtsgutachten vom 03.05.2005 zu der falschen Tatsachenfeststellung, mein Vorhofflimmern (VHF) hätte schon vor dem Unfalltag eingesetzt. Und das Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 18.12.2008 hat glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von VHF. Aber das unrichtige Gerichtsgutachten wurde nicht aus der Akte entfernt. Und konnte auch am 10.03.2020 nicht mehr aus der Gerichtsakte entfernt werden, denn die Gerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. 

 

 

Denn von der BG ETEM in Köln wurde Irrtum erregendes Beweismittel angefertigt und von der Beklagten mit krimineller Raffinesse, gut getimt und hinter meinem Rücken in den am 15.02.2005 laufenden Begutachtungsprozess eingebracht.