Die Macht der klagenden Bürger bei SG Augsburg - nicht nur dort - wird immer mehr eingegrenzt.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden nicht angenommen mit Fadenscheinlicher
Begründung.
Richter:innnen können tun und lassen was sie wollen, versteckt hinter irgendwelchen §
Vermutlich könnte hier ein ganz besonderer Begriff im Spiel mit dem Kläger sein.
Es ist ja nur eine Vermutung und daher werde ich den Begriff nicht schreiben.
Trotzdem wünsche ich ein ruhiges, friedliches und kraftvolles Wochenende allen hier.
WernerE - stinksauer auf die Präsidentin des SG Augsburg und deren Untegebenen
#2984
Mazi(Freitag, 13 September 2024 11:03)
Dein Unfall wurde von der örtlichen Presse dokumentiert. U.a. war die Berufsgenossenschaftgesetzlich gezwungen, den Schaden zu regulieren. Da der LKW kein Privateigentum darstellte, war er also
Firmeneigentum. Dieser Schadensfall war ebenso wie der Stromschlag, den Sie bei der Arbeit erlitten haben, ebenso von der Berufsgenossenschaft nach Art. 19 Abs. 4 GG zu regulieren.
Beiden Unfällen ist die Berufsgenossenschaft nur unzureichend nachgekommen. Die Sozialgerichtsbarkeit wurde mehrfach von Ihnen eingeschaltet. Die dortigen Richter haben ihr Amt nicht nach ihrem
Auftrag wahrgenommen. Sie haben ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen. Sie haben diverse Vorgaben des Gesetzgebers nicht herangezogen (keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der BGHW herangezogen, Paragr. 31 Bundesverfassungsgericht nicht beachtet, Parage. 444 Zivilprozessordnung nicht beachtet, Paragr.103 Sozialgerichtsprozess nicht befolgt).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaft und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je die Vorgaben des Gesetzgebers befolgt haben.
Es ist nicht erkennbar, dass bei der Vielzahl der Klagen je eine Aufsicht über die Justiz erfolgte oder Recht nach den Vorgaben des Grundgesetzes erfolgte bzw. Amtsträger seitens der
Berufsgenossenschaft eingesetzt wurden, die gemäß ihren Eid auf das Grundgesetz ihre Handlungen nach Gesetz und Recht ausübten.
Da dies, wie wir nachlesen können bereits langjährig erfolgt, ist in der Tat davon auszugehen, dass hier potentiell eine kriminelle Bereinigung im.Namen des Staates tätig ist.
Vielen Dank für die Vielzahl der veröffentlichten Beweise!
#2983
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 23:09)
Überzeugend ist anders!
Täusche ich mich oder ist es wirklich so, dass Herr Frei mit Herrn Poseck zu sehen ist?
Das Interview wirkt verstörend, wenn ein Richter des Landgerichts i.S. der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Alexander Badle, Korruptionsbeauftrager, wegen dessen Korruptionsvergehen inhaftierte und
Justizminister Poseck, früher bereits Präsident des OLG Frankfurt am Main und heutiger Innenminister in der hessischen Landesregierung von Boris Rhein, bescheinigte, über keine Kontrollmechanismen zu
verfügen.
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/teil-des-f%C3%BChrungstrios/ar-AA1qkSBu?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8ced0fa51a264047a8c43435b1a3d157&ei=12
Friedrich Merz ist gut beraten in Kenntnis der Mach der Bilder, nur glaubwürdige Politiker in eine Schlacht der Bilder zu schicken, die in einer so heiklen Frage Glaubwürdigkeit ausstrahlen sollen
und können.
#2982
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 17:47)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit werden Bürger betrogen!
Auf dieses Video verweise ich:
https://www.youtube.com/watch?v=s3voRbfQUOg
Es geht um Solaranlagen und Börsenpreis-Manipulationen, die grundsätzlich nicht geduldet werden dürfen.
#2981
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 12:44)
Ist das die Strategie des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strom-chaos-in-deutschland/vi-AA1qeGbU?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1b3f4df26a9a4b45b4faeb279dd1c5c8&ei=40
Die dortige Aussage der Stromabriegelung der Solaranlage zur Erzeugung erneuerbarer Eniergien wird hiermit bestätigt. Unklar ist, ob dies auf Aktivitäten, wie hier dargestellt wird, oder auf den
Anbieter der Solarstromanalage zurückzuführen ist.
Auffallend ist, dass die Anzeigen nach den EDV-Anwendungen unterschiedlich ist. Daher ist es definitiv nicht möglich, einem der Parteien die Schuld zuzuweisen.
Ich möchte anmerken, dass generell es unmöglich ist zu erkennen, ob die Solaranlage überhaupt erneuerbare Energien liefert. Demzufolge ist nicht erkennbar, ob die großen Solarparks der Gemeinden
überhaupt Strom produkzieren und dieser ihnen dann vergütet wird.
Wenn Stromanbieter, Netzbetreiber, also verhindern, dass Solarstrom überhaupt produziert wird, dann entziehen sie quasi der Strombörse Strom, der dann auf die Preise drücken würde.
In Fachkreisen würde dies nicht nur als unanständig angesehen, sondern ist auch strafrechtlich wegen der erfolgten Marktmanipulation strafrechtlich zu erfolgen.
Damit wird der Kreis geschlossen, dass nicht nur ausschließlich Unfallopfer von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit betrogen werden. Es fehlt nur der Spruch des Bundeskanzlers Olaf Scholz, dass er
sich nicht mehr erinnern kann,
Wo endet eigentlich ein Straftatbestand? Nach dem Grundgesetz sollen alle gleich vor dem Gesetz sein. Offensichtlich gibt es Täter, die gleicher sind.
#2980
Mazi(Dienstag, 10 September 2024 09:42)
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
Ich bin irritiert und dennoch wegen der Bedeutung der Urteile zuversichtlich.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html
Nachweislich dieser Urteile haben sich die Richter sehr weit hinsichtlich der Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen beim Bemessen des Strafmaßes ausgelassen. Es besagt letzlich, dass Mord nie
verjährt und auch den verantwortlichen Amtsträgern keine Beamtenpensionen der Bürger zu zahlen sind, sondern diese zur Rechenschaft zu ziehen sind. Demzufolge sind Entscheidungen der Richter im
Zusammenhang mit ihren Kollegen als im Zusammenhang mit einer Straftat stehend, rechtlich unwirksam. Schließlich haben das Grundgesetz und die Allierten nachgewiesen, dass das Nazi-Regime
millionenfach mordete. Nicht nur diese KZ-Sekretärin ist für die unzähligen Morde zur Rechenschaft zu ziehen, sondern alle die dieses System damals unterstützten.
Wie nachzulesen ist, haben zahlreiche Familien die Nazis unterstützt und Geld "gemacht", auch die Familien von Habeck, Baerbock und Tritin.
Was ich dennoch nicht verstehe, weshalb unser heutiger Staat gerade auf ihnen aufgebaut ist. Gerade diese Denker, die NS-Juristen, haben sich verwirklicht, ausgerechnet heute wiederum im Deutschen
Bundestag so maßlos vertreten sind (die Juristen) und schwingen hochtrabende, nichtssagende Reden, die auch noch von den Medien verteilt werden.
Per Gesetz wird ihnen gar noch monatlich ein Geldbetrag über das Bürgergeld hinaus, sondern auch noch eine Altersversorgung überwiesen. Ich bin dafür, Verfassungsfeinden keine Unterstützung der
Bürger zu zahlen.
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
#2979
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 14:30)
Was erwarten die Bürger, wenn das Grundgesetz dem Bundeskanzler nicht vorschreibt, wann er die Vertrauensfrage zu stellen hat?
Nachfolgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/oppositionsideechen-scholz-lehnt-vertrauensfrage-ab/ar-AA1qcoHa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d812e04e6ae7447eb9a5832a39a19dda&ei=5
Nach bewährter Sitte legt die amtierende Regierungspartei das Amt nicht nieder, wenn Sie über kein Fachwissen, die Betreitschaft dem Volk zu dienen und ausschließlich daran interessiert ist, "Kohle
zu machen".
#2978
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 13:34)
Weshalb wohl?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
Zitat:
Außerhalb Deutschlands ist der Rechtsweg in sozialrechtlichen Streitigkeiten unterschiedlich geregelt.
#2977
Mazi(Sonntag, 08 September 2024 13:01)
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass das was uns Bürgern als Entscheidung der Richter der Sozialgerichtgsbarkeit angeboten wird, mit den grundgesetzlichen Vorgaben nichts zu tun hat.
Die Tatsache, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft haben, hat nichts damit zu tun, dass die Gesetze tatsächlich beraten und beschlossen
wurden. Sie sind für alle verbindlich und dies unterstreicht das Grundgesetz ausdrücklich. "Alle sind vor dem Gesetz gleich" bestimmt es.
Dies trifft auch auf Richter der Sozialgerichtsbarkeit ausnahmslos zu und verbindlich.
Wer dies systematisch nicht einhält, ist als Verfassungsfeind anzusehen.
Dass Amtsträger, obwohl sie ihrer Treuepflicht systematisch nicht nachkommen, Amtshandlungen vornehmen, dies grundgesetzlich nicht geschützt ist, ist mir relativ neu.
Relativ neu ist es deshalb, weil die Sozialgerichtsbarkeit schon immer dem Nazi-Recht folgte und dieses Nazi-Recht vom Grundgesetz eindeutig als nicht haltbar bezeichnet wird.
Es ist mir bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon immer danach ihre Entscheidung getroffen haben, aber nicht dem Beschluss der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefolgt
sind.
Es ist die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit nicht als kriminelle Vereinigung zu sehen ist bzw. nach der Auffassung von Thomas Fischer, ehemals Richter des BGH, die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht berechtigt waren, ihre Entscheidungen ohne Sachkenntnis zu verkünden
(https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde).
Wie dem auch ist, es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit legitimieren soll.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nach anderen Grundsätzen richten (ihre Entscheidung treffen), stellt sich die Frage, ob deren Tätigkeit überhaupt mit dem Grundgesetz und mit Art. 96
Abs. 1 vereinbar ist?
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
#2976
Mazi(Sonntag, 08 September 2024)
Unvorstellbar was da ans Licht kommt! Schreibt das Grundgesetz nicht in Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht vor, dass sich ein Betroffener dieses Grundrechts sicher sein kann?
Auf die # 2975 - 2974 beziehe ich mich.
Wenn #2974 zutreffend sein soll und die BGHW "Hamburg" (?) ein Schreiben am 05.09.2024, eine Verwaltungsentscheidung, erlassen haben soll, dann ist dies gewiß nicht nach dem Grundrecht des Art. 19
Abs. 4 GG nachvollziehbar (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).
Ich stelle in Frage, ob hier nicht ein Tppfehler vorliegen könnte?
Ich gehe vielmehr davon aus, dass hier beiderseits (auf der Gerichtssteite der Sozialgerichtsbarkeit und seitens der Unfallopfer) sehr viel Durcheinander vorhanden ist. Nur ist maßgebend, dass
seitens der Unfallopfer jedwede Klage ordentlich zu bearbieten ist. Die Entscheidung der Richter hat dem Gesetz zu folgen. Und diese Entscheidung hat nachweislich nicht nach dem Gesetz
stattgefunden.
Nicht nur die richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch unabhängig von diesen Beanstandungen/Vorwürfen haben sie § 31
Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 103 Sozialgerichtsgesetz und § 444 Zivilprozessordnung wurdeb nicht beachtet.
Ich kann somit nicht erkennen, dass deren Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen (Art. 97 Abs. 1 GG) bzw. legitim sein sollen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verbindlichkeit des Grundgesetzes nicht anerkennen, dann ist festzustellen, dass sie als Verfassungsfeinde keine Amtshandlungen vornehmen dürfen oder
seitens der Bürger diese Verhaltensweise als mit dem Grundgesetz vereinbar dargestellt werden dürfen.
#2975
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 08 September 2024 00:04)
#2974
Hallo Unfallopfer,
scheinbar wollen die Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen meinen Fall nicht mehr bearbeiten, weil sie das kriminelle Handeln der Geschäftsführung erkannt haben und die Ursache für einen möglichen
Amoklauf des Versicherten sein kann. Und die Geschäftsführung in Bremen keine Aufklärung betreibt. Siehe meine Unterseite: #29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze#
MfG
Erich Neumann
#2974
Unfallopfer(Samstag, 07 September 2024 16:52)
Hallo Unfallmann,
wahrhaftig hat am 05.09.2024 die BGHW in Hamburg geantwortet. Dafür muss es eine nachvollziehbare Erklärung geben.
#2973
Mazi(Samstag, 07 September 2024 11:22)
Das hat sich der Bundesfinanzminister Habeck sich also überlegt!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/solar-entwickler-meldet-insolvenz-an-deutschlands-groesste-pv-dachanlage-in-gefahr-zr-93284382.html
Es ist nicht erkennbar, ob diese Anlage erneuerbare Energie liefert oder überhaupt nicht am Netz ist.
Für den Investor ist nur wesentlich, dass Geld in ausreichendem Maße bei ihm ankommt.
Anhand eigener Screenshots kann ich "nachweisen", dass weder erneuerbaren Energien erzeugt werden und demzufolge auch nichts honoriert wird. Mit anderen Worten, wenn erneuerbare Energien doch erzeugt
werden, dann erhält er erneuerbare Energie ohne dafür je ein Investition getätigt zu haben.
Solche Unternehmensmodelle sind bei Unternehmen sehr beliebt. Es stellt sich also die Frage, was sich der Bundeswirtschaftsminister Habeck dabei gedacht haben könnte?
Sind seine historischen Verwandten, die Quants aus Bad Hoburg, nur "Stümper" gegenüber ihm?
#2972
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:56)
Rechnen darf er!
Schießlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland Meinungsfreiheit.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-rechnet-mit-zweiter-amtszeit/ar-AA1q8Wt0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=17101e10f5e04864aceaf9700be03510&ei=26#
In Anberacht der Umfrageergebnisse stellt sich die Frage, ob er sich wirklich nicht erinnern kann?
Da die Umfrageergebinsse der Umfragen bestätigen, daß Null-Prozent mit der Ampelregierung zufrieden sind, ist fraglich, wer ihn bei diesen Umfragewerten noch wählen soll/kann.
#2971
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:30)
# 2869
Nicht nur Dr. Dirschedl ist ein Freund der Berufsgenossenschaften. Der Volksmund sagt schließlich: ... , dessen Lied ich sing'.
Schauen sich doch nur die Gerichte objektiv an.
Sie kontrollieren nicht, ob die ihnen vorgelegte Verwaltungsakte wahr und vollständig ist. Sie legen diese einfach Gutachtern vor mit der Weisung, auf dieser Grundlage ein Gutachten zu erstellen,
dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) wiederum als Grundlage ihrer Entscheidung nehmen, diese zu begründen.
Die Gutachter weisen in ihren Gutachten nicht einmal darauf hin, dass ihnen wahre und vollständige Unterlagen zur Verfügung standen.
Wir sind uns hoffentlich einig, dass auf diese Weise kein Richter eine Verwaltungsentscheidung kontrolliert haben kann.
Diese Vorgehensweise ist höchst bedenklich, aber die Praxis. Wenn ein Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen
kann, dann ist fraglich wie ein Betroffener laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können soll.
Wenn man davon ausgeht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unerfahren in juristischen Angelegenheiten sind, dann werfen sie ein äußerst schlechtes Bild auf alle Juristen. Es liegt nahe,
dass sie das juristische Staatsexamen geschenkt bekamen und sie nicht in der Lage waren, Gesetz und Recht zu beachten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Noch vielmehr ist zu hinterfragen, wie diese Leute als Amtsträger mit dem Ziel einer Amtsausübung eingestellt werden durften.
Es ist davon auszugehen, dass die Länder gezielt Leute einstellen, die als Amtsträger ihrer Treuepflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen.
Diese Praxis und kriminellen Handlungen sind zu durchdenken und u.a. das Grundgesetz in diesem Punkt nachzuschärfen.
#2970
Mazi(Samstag, 07 September 2024 10:15)
Dafür haben sie hart gearbeitet!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/n%C3%A4chste-umfrage-klatsche-null-prozent-jetzt-w%C3%BCnscht-sich-niemand-mehr-die-ampel/ar-AA1q82HE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5731344c0c3d4f9d9fc123cc647bf81e&ei=18
Die Frage ist, ob von der AFD oder von dieser amtierenden Bundesregierung mehr zu erwarten ist? Offensichtlich geht es nur darum, Gelder der Bundesbürger "abzustauben". Im Zweifel werden die
Rechtmäßigkeit dieses Raubzugs von Gerichten bestätigt. Die Gerichte sind ohnehin von der Regierung, sprich von den Ministern der Justiz auf Länderebene, abhängig.
".
#2969
WernerE(Freitag, 06 September 2024 12:38)
die gesetzlichen UV-Träger haben doch selbst Institute geschaffen, welche nie unabhängig
die Bewertung übernehmen.
Die Sozialgerichte incl. BSG werden keine Präsidenzfälle mit Urteil machen, die Kosten für die von AG finanzierten BG`s würden ist unermessliche verfallen.
AG müssen und werden staatlich geschützt, ebenso wie bei Unfall oder BK durch
Anweisungen an Richter von Gerichten.
Grundsätzlich gilt:
Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz - die Prämien sind trotzdem pünktlich zu bezahlen!
Eine andere Frage an die Leser hier: Wer kennt Dr. med. Helmut Dirschedl aus Hirschau
der scheint ein besonderer Freund der Unfallversicherung VHV und des LG Regensburg zu
sein.
WernerE - heute wieder im besonderen Modus - was Behörden nicht gefällt.
#2968
Mazi(Freitag, 06 September 2024 09:31)
#2966
Unstrittig sollte sein, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest nicht gesundheitsförderlich, sondern gesundheitsschädigend wirken.
Offensichtlich wird dies gemäß der ARD nicht durchgängig so gesehen.
Es ist allgemein festzuhalten, dass insbesondere Berufsgenossenschaften diesem Irrglauben aufsitzen und weiterhin davon ausgehen, dass Asbest gesundheitsförderlich wäre und Richter der
Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung nach dieser Angabe der Berufsgenossenschaften treffen.
Es ist nicht verantwortlich, dass Amtsträger diesen Irrglauben unterstützen, wenn bereits "die Spatzen" diese Zusammenhänge "vom Dach pfeifen".
Es erscheint unverantwortlich, dass Gerichte Gutachtern nicht geprüfte, unvollständige Verwaltungsakten zu leiten und ausgewählte Gutachter dazu auffordern, auf dieser Grundlage ein Gutachten für das
Gericht zu erstellen. Ich halte es für mit der Sorgfaltspflicht für unvereinbar, dass Gutachter nicht darauf hinweisen, dass ihnen keine wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt
(Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83; Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B153/87).
Ich hege absolute Bedenken, dass dies rechtens sein kann. Diese Praxis wurde ganz im Sinne der NS-Juristen umgesetzt.
#2967
Mazi(Freitag, 06 September 2024 09:07)
# 2966
Daraus wird erkenntlich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein ausgesprochenes Interesse daran haben, dass die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft werden sollen und sie fest an
dem von den NS-Juristen aufgebauten System festhalten wollen.
Vielleicht liegt es auch ganz einfach daran, dass viele Abgeordneten einfach über eine juristische Ausbildung verfügen.
#2966
Mazi(Freitag, 06 September 2024 08:38)
# 2964
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nur Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens nach der Anzeige von nicht rechtlichen Ausführungen, nicht aber vor missbräuchlicher Anwendung der Gesetz seitens
anderer.
Konkret heißt dies, dass Amtsträger dann durch dieses Gesetz geschützt werden, wenn sie anzeigen, dass Richter in ihrer Entscheidung Gesetz und Recht nicht beachten (wie beispielsweise in der
Sozialgerichtsbarkeit). Die Anklage des Klägers, dass Gesetz und Recht beachtet werden, wird damit jedoch nicht geschützt.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung jedoch nicht nach dem Gesetz treffen (beispielsweise keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde
legen), dann untersagt ihnen Art. 97 Abs. 1 GG, dass dies als deren Amtshandlung interpretiert wird.
Wenn der Beklagte seine Verwaltungsakte unwahr und unvollständig dem Gericht vorlegt, dann bekundet das Gesetz, dass erst gar keine richterliche Entscheidung möglich ist. In der Regel trifft dies in
der Sozialgerichtsbarkeit zu. Da nie eine Gerichtsentscheidung Gnach dem Grundgesetz getroffen ist, ist es auch unmöglich gegen ein Urteil in Berufung zu gehen. Wenn die Berufungsmöglichkeit
ausgeschlossen ist, dann ist fraglich, über was das Bundessozialgericht entscheiden könnte.
Da das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsacheninstanz ansieht, können derartige Beanstandungen von ihm auch nicht beurteilt werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der
Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz gehandelt wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz liefert keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz erfolgen.
Da diese Praxis ohne Einfluss der AFD in der Vergangenheit erfolgte, ist nachgewiesen, dass die Beugung des Grundgesetzes schon früher seitens der etablierten Parteien erfolgte.
Abschließend ist anzumerken, dass Behördenmitarbeiter Gesetz und Recht per Eid auf das Grundgesetz und nicht widerrechtlichen Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten verpflichtet sind. Hier sind der
Einfluss der NS-Juristen und das heutige Nazitum sehr deutlich auszumachen.
Es ist an der Zeit, dieses Verhalten eindeutig zu unterbinden und das Grundgesetz durchzusetzen. Es ist eine Unmöglichkeit, wenn Kläger auf der Grundlage des Grundgesetzes eine Klage einreichen und
Amtsträger, ernannte Richter, nach einem ganz anderen "Gesetz" ihre Entscheidung treffen.
Dazu im Einklang in der Ärztezeitung: Oft zahlt der verkehrte Leistungsträger!
Die Mitarbeiter der gesetzlichen UV-Träger müssen sich an Vertrauensleute wenden
nur die wenigsten trauen sich das, da der Arbeitsplatz wichtiger ist, als die Gesundheit und Anerkennung der Betroffenen Menschen.
WernerE
ließt aufmerksam die Zeitungen, Meldungen und hält grunsätzlich nicht die Klappe!
#2964
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 05 September 2024 19:08)
Mein aktuelles Thema:
Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten
erwarten?
Und wie hat sich der Versicherte zu verhalten, wenn nichts weiter passiert?
Mehr auf meiner Unterseite #03.01.2023: HinSchG + Meldestellenzugang #
MfG
Erich neumann, alias Unfallmann
#2963
Mazi(Donnerstag, 05 September 2024 12:16)
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
Richter am LG München I Dr. Krenek hat wie das Volk entschieden, dass es nicht rechtens sein kann, wenn Vorstände glauben machen wollen, sie hätten nicht betrogen, wenn sie eine Bilanz über 3 Mrd.
EURO vorlegen, bei der rd. 2 Mrd. EURO erst gar nicht vorhanden waren. Darin bin ich mit ihm einig.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/urteil-in-muenchen-gefallen-wirecard-vorstaende-zu-schadenersatz-verurteilt-428016
Nicht mit der Entscheidung von Krenek bin ich einverstanden, den Ex-Aufsichrsratchef freizusprechen. Er hat die gleichen Vergehen - wie auch die anderen Aufsichtsratmitglieder - die Bilanz der
Vorstände "durchgewunken".
Die gleichen Grundsätze sind bei Amtsträgern nach dem Grundgesetz anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 GG). Da Krenek dies nicht vorgenommen hat, sind erhebebliche Bedenken nach dem Gleichheitsgrundsatz zu
seiner Entscheidung zu erheben.
Wenn Sie es so wollen, dann wird das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt und nichts scheint mehr zu stimmen. Es liegt nicht an der AFD oder den Reichsbürgern. Das System ist
so desolat. Die nachgewiesenen Fälle des Missbrauchs, die unterbliebene Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, der Betrug der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit oder wie in diesem
Fall sind m.E. nur unterschiedliche Merkmalsausprägungen.
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
#2962
Mazi(Donnerstag, 05 September 2024 09:23)
Wie weit geht die Macht der NS-Juristen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001543744
Man ist geneigt festzustellen: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!
Die Familien, die damals bei den Nazis das Geld machten, aber Sekretärinnen, Türsteher wird der Prozess gemacht und Bundesminister, die sich mit ihrer Mutter über die Groß- und Urgroßväter
unterhalten haben sind von der Verantwortung freigestellt.
Das verstehe wer will. Ich stelle nicht die Unschuld der Täter fest, sondern stelle fest, dass hier eine Ungleichbehandlung erfolgt. Es liegt daher sehr nahe, es drängt sich quasi der Verdacht auf,
dass die NS-Juristen immer noch an der Macht sind. Die Unterscheidung zwischen verstorben und ausgestorben scheint immer noch zu bestehen.
Die Urteile in der Justiz, die die Bürger in der Nachkriegszeit immer noch verpflichten sollen, finanzielle Unterstützung an die Verfassungsfeinde zu zahlen, hat mit einer Rechtsstaatlichkeit sehr
wenig gemein. Die geschaffenen Vermögen sind einzuziehen und die Amtsträger zu belangen.
#2961
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 23:32)
Habeck und seine Wurzel in der Nazi-Vergangenheit ist eine Seite. Die andere Seite ist die Industriellengeschichte der Quants.
Zur Erinnerung diese Familie besitzt auch heute noch einen erheblichen Teil von BMW und sitzen in Bad Homburg v.d.H..
Ich verweise nochmals auf die Veröffentlichung bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
sowie
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldfriedhof_(Bad_Homburg_vor_der_H%C3%B6he)
https://de.wikipedia.org/wiki/Quandt_(Familie)
Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, weshalb die engen Verbindungen (Freundschaften) bestanden haben.
Robert Habeck ist offensichtlich kein unbeschriebenes Blatt und mehr als nazihaft anzusehen. Verschiedentlich wird er mit einem "Wolf im Schafspelz" verglichen.
#2960
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 23:00)
Noch mehr ...
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=42
Zitat: Der Ausbau von Wärmepumpen liegt in Deutschland aktuell weit hinter dem Ziel von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) von 500.000 Stück jährlich. Im letzten Jahr waren es nur 350.000,
2024 werden es voraussichtlich nur 200.000 werden. Trotzdem geht der Trend dahin, dass immer weniger Menschen in Deutschland mit Gas heizen. Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz als Heizungsgesetz
bekannt, verpflichtet sie schließlich dazu.
Die Gasnetze müssen aber trotzdem bezahlt werden. Der letzte Gaskunde müsste im Extremfall das ganze Gasnetz alleine bezahlen. Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem
Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen
Jahren oder Jahrzehnten. Ab 2025 sollen die Gasnetzentgelte daher erst mal um rund 20 Prozent steigen.
Die Bundesnetzagentur erklärt ihr Vorhaben wie folgt: „Es ist geplant, mit Kanu 2.0 für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten zu flexibilisieren, da zu erwarten ist, dass bei
abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken.“ Ansonsten würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben,
sagt ein Sprecher auf Anfrage.
Eine Umlage ohne Kostenbelege vorzulegen, wer sollte eine derartige Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand der Verwaltungsakte nachvollziehen (Az. 1 B 153/87).
Wenn also in dieser Verwaltungsakte keine Rechnungen hinterlegt sind, wie sollte dann ein Betroffener diese Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können.
Eine Verwaltungsakte, die keine Rechnungen enthält, kann nicht zu einer Umlage der Kosten mutieren. Das kann verstehen wer will. Logisch ist dies keinesfalls. Aber was ist für die Nazi-Denke schon
logisch?
Gewiss sind nazihafte Züge mit einer solchen Argumentation verbunden. Rechtsstaatlich ist dies jedoch nicht nachvollziehbar.
Hier scheinen die gleichen Grundzüge verankert zu sein, wie bei den Missbräuchen, den Cum Ex-Geschäften, der Sozialgerichtsbarkeit, etc. und der Justiz schlechthin.
Es ist an der Zeit, dass dieses Nazidenken ein Ende findet. Die Amtsträger, die dieser Philosphie weiterhin folgen, sollten als Verfassungsfeinde abgestempelt werden und von steuerehrlichen Bürgern
nicht mehr finanziell unterstützt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter weiterhin zu Gunsten ihren Kollegen unter Nutzung ihrer Amtsfunktion nicht nachvollziehbare, positive Urteile sprechen. In der Vergangenheit ist dies m.E.
ohnehin schon zu oft feststellbar.
#2959
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 22:42)
Für die, die sich für Robert Harbecks Herkunft mehr interessieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Habeck
#2958
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 21:27)
#2956
Es liegt sehr nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit besser ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, weil ansonsten die Kosten der Berufsgenossenschaften aus dem Ruder laufen
würden.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gemeinhin nichts mehr zu tun.
Was ich dennoch nicht verstehe, ist, dass Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Noch weniger kann ich nachvollziehen, dass sich
diese Amtsträger so lange halten konnten und immer noch ihre finanzielle Unterstützung von steuerehrlichen Bürgern erhalten. Für mich sind das Verfassungsfeinde und Reichsbürger, die die Wirksamkeit
des Grundgesetzes abstreiten.
#2957
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 21:19)
Wie soll das gehen, wenn der Netzbetreiber einfach die Stromproduktion einfach abschlaten kann?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/dynamische-und-variable-stromtarife-f%C3%BCr-wen-sich-schwankende-strompreise-lohnen/ar-AA1pm1O4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=21b0e1eadd8c44198471b1d072ef2d8a&ei=70
Der Eindruck, der sich aufdrängt ist der, dass seitens des Bundeswirtschaftsministers Habeck die Energieversorgung nicht durchdacht ist. Es gibt zuviel "Stümperarbeit" im sogenannten
Heizungsgesetz.
Einfach nazi-haft.
Da hilft Habeck sehr wenig, dass sein Urgroßvater und Großvater sehr mit den Nazigrößen eng verbunden waren
(https://www.nordkurier.de/politik/habeck-enthuellt-nazi-vergangenheit-von-grossvater-und-urgrossvater-2624421
https://www.merkur.de/politik/robert-habeck-familiengeschichte-nazis-urgrossvater-grossvater-ns-regime-nsdap-politische-verantwortung-93139513.html).
Seinen eigenen Angaben zu Folge, wurde Habeck von seinen Ahnen stark geprägt.
#2956
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 16:55)
Ist das die Denklogik der GRÜNEN?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=32
"Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser,
das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. "
Man kann da gewiss geteilter Meinung sein, ob es ratsam ist die Preise schon früher zu erhöhen, bevor die Kosten steigen. Es wäre peinlich dann, wenn die Kosten aufgrund der staatlichen
Preiserhöhungen nicht zustande kommen. Beispielsweise, wenn die GRÜNEN nur noch im Lesebuch als Erinnerungsposten fungieren.
Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN der FDP folgen.
Auf diesen genialen Einfall ist vor den GRÜNEN auf seiten der Behörden gewiß noch niemand gekommen!
#2955
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:49)
Wie wahr ist diese Information des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/anteil-erneuerbarer-energien-an-deutscher-stromproduktion-springt-auf-rekord-von-61-prozent-aber-mehr-stromimporte-n%C3%B6tig/ar-AA1pXRdS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1b7b08365af0432898c1139e9257b7ed&ei=53
Die Netzbetreiber steuern u.a. die Windenergienalage und bestimmen so die Höhe der Produktion der erneuerbaren Energien. Im Umkehrschluss ist nachvollziehbar, dass die Produktion von Strom aus
erneuerbaren Energien mindestens in der Höhe der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministers Habeck erfolgt zu sein scheint. Zuätzlich ist, dass niemand sieht und nachvollziehen kann, ob ein
Solarparkt, eine private Solaranlage überhaupt Solarstrom produziert.
In meinem Fall kann ich anhand von Screenshots nachweisen, dass trotz optimaler Bedingungen kein kWh an den Netzbetreiber geliefert wurde. In soweit ist zwar von mir eine Solaranlage beschafft
worden, aber zur Stromproduktion, der Meldung des Bundeswirtschaftsministers Habeck, hat sie nicht beigetragen dürfen.
Die Zuverlässigkeit der Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums ist nicht nachvollziehbar und deshalb erscheint sie auch unglaubwürdig.
#2954
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:27)
So ist es ja nicht!
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der selbst Staat, ist zum Problem mutiert/geworden.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/einfach-erkl%C3%A4rt-so-funktioniert-eine-solaranlage/vi-BB1mCSUc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0f6aacbfa0024c3fb8a963ced0cd4841&ei=25
Wesentlich ist, dass die Steuerung der Anlage von dem Netzbetreiber gesteuert wird.
Diese entscheidende Steuerung ist für die Wirtschaftlichkeit entscheidend.
Soweit damit Windkarftanlagen gemeint sind, ist zu unterstellen, dass wenn sie die Windräder drehen, erneuerbare Energien produziert werden. Wenn es sich um Solarparks handelt, dann ist dies mit
"Glauben" belegt. Wir halten also fest, dass die Solarparks wesentlich von den Gemeinden betrieben werden und deren Wirtschaftlichkeit nicht steuerbar oder nachvollziehbar sind.
Die Subventionspolitik der Gemeinden ist logisch nicht nachvollziehbar.
Daraus folgt, dass die Vergütung erneuerbarer Energien und der Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen sehr eng mit dem "Glauben" verbunden ist.
Macht man diesen "Glauben" an der Anzahl der Kirchenbesucher fest, ist davon auszugehen, dass in dem Volk dieser "Glauben" zumindest tendenziell abnehmend zu sein scheint.
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der Staat, ist zum Problem geworden.
#2953
Mazi(Mittwoch, 04 September 2024 10:13)
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
Erstaunlich was u.a.jetzt auch Netzbetreiber so alles unter dem Deckmantel der Gesetze so vornehmen?
Anhand der Beweise gilt es als gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch in der Vergangenheit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn sie vom
Grundgesetz ermächtigt wurden ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, dies aber nicht vorgenommen haben, dann können sie keine Amtsaufgabe wahrgenommen haben. Ihre Entscheidung ist nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) für einen Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Am 02.09.2024 ist mir aufgefallen, dass ca. 95 % der Windräder, die erneuerbare Energie gewinnen sollten, auf dem Hunsrück in Rheinland-Pfalz (und da stehen einige Hundert) sich nicht drehten.
Daraus folgen doch nur die Schlüsse:
1. Das keine Stromerzeugung teurer ins Stromnetz eingespeist wurde und keine Energiekosten über den Lieferkosten dieser Windräder gelegen haben kann bzw. die Stromkosten maximal auf diesen
Grenzkosten gelegen haben.
2. Den Investoren in Windkraftanlagen ist bares Geld vorenthalten worden.
Da die Stromkosten aufgrund der Handlungen der Gesetze und von Amtsträgern vorbestimmt sind und der Staat für Fehlhandlungen seiner Amtsträger nach Art. 34 GG haftet, bleibt nur der Rückschluss, dass
dieser entstandene Schaden vom den Bürgern "zu stemmen" ist.
Logischer Weise ist dies mit einer Kürzung der Sozialleistungen verbunden. Da dies wiederum auch nicht sein darf, obliegt es den Abgeordneten persönlich diesen Schaden auszugleichen.
Es ist darauf zu schließen, dass die Energiewende von Bundeswirtschaftsminister Habeck schon weiter fortgeschritten ist, als dies wirtschaftlich zu vertreten ist.
Ich nehme aber tatsächlich an, dass die GRÜNEN von einer Energiewende keinerlei Ahnung haben und von Amtsträgern Gesetz und Recht nicht eingehalten wird oder auf deren mangelhaftes Verständnis
zurückzuführen ist bzw. auf deren Überforderung zurückzuführen ist.
Ich halte es mit dem Sänger von Heino, der die Fachkompetenz in den Regierungsparteien vermisst. M.E. ist es sinnvoll, das Grundgesetz in der Art anzupassen, dass den Amtsträgern nicht nur die
Verpflichtung Gesetz und Recht zu beachten, sondern die fachliche Eignung vorzuschreiben ist.
Dieses nazi-hafte Denken muss beendet werden!
Für unverantwortlich halte ich, dass Amtsträger auch dann von den Bürgern zu bezahlen sind, wenn sie einmal als Amtsträger eingestellt sind. Ich denke dabei an Herrn Höcke, der als Beamter von den
Bürgern bezahlt wird, aber die grundgesetzlichen Regeln nicht anerkennen will (so zumindest wird dies dargestellt). Es kann nicht sein, dass Bürger einerseits das Grundgesetz verteidigen und
andererseits finanziell Gegner unterstützen.
In diesem Zusammenhang ist es deutlich, dass ein Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann, ebenso wie ein Kinderbuchautor oder ein Kommunikationswissenschaftler auf den bekannten Amtsfunktionen
nicht plausibel.
Wenn die Nichtachtung von Gesetz und Recht eine Überforderung darstellen sollte, stellt sich die Frage, wer diese Personen überhaupt eingestellt hat.
Wenn diese Betrachtung u.a. auf die Sozialgerichtsbarkeit zutrifft, es die Frage, ob überhaupt Amtsfunktionen wahrgenommen werden können, wenn sie mit Amtsträgern besetzt sind, die nicht in der Lage
sind ihr Amt auszuführen?
Man sollte sich vor Augen führen, dass § 31 Bundesverfassungsgesetz Behörden und Gerichten die Verbindlichkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorschreibt, dieser Vorschrift jedoch
nicht genüge getragen wird. Ich bin geneigt in diesem Fall in dieser Amtsinistitution von Vorsatz zu sprechen bzw. die Nichtanerkennung des Grundgesetzes zu erkennen.
Es ist also nicht davon auszugehen, dass dies der AFD als erste politische Partei nachzusagen ist, sondern dies reihum in den Parteien bereits praktiziert wird.
Die Frage ist also, weshalb die verschiedensten Unterlassungen überhaupt auffallen, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden, ob die Vorgaben überhaupt eingehalten werden? Es ist auch die Frage zu
klären, weshalb Amtsentscheidungen überhaupt gelten sollen, wenn sie für Betroffene nicht nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87)?
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
#2952
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 22:18)
Besser geht's nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/forsa-scholz-f%C3%A4llt-bei-kanzlerfrage-auf-tiefstwert/ar-AA1pUAZP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a5a8e14cadad4a3e8d69144fab3ec5ad&ei=28
Die Zeiten als uns Helmut Schmidt die Welt erklärte und ihm Kissinger aufmerksam folgte, sind für die SPD schon lange vorbei. Olaf Scholz, ehemaliger Erster Bürgermeisten der Freien und Hansstadt
Hamburg, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, ist das letzte und beste Aufgebot, was die SPD noch präsentieren kann.
Zuwenig was die einen sagen, das beste was die SPD vorzeigen kann, die anderen.
Folgt man den Wählern in Sachsen und Thüringen, so sind beide Feststellungen wahr.
#2951
Mazi(Dienstag, 03 September 2024)
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
So neu ist es also nicht, dass das Volk besch...en wird.
Weshalb sollte man ausgerechnet davon ausgehen, dass dieses Unrecht ausgerechnet gegenüber Unfallverletzten keine Gültigkeit haben sollte.
Das ist in meinen Augen vollste Brutalität was sich hier abspielt. Als besonders verwerflich sehe ich an, dass ausgerechnet Amtsträger in diesen Skandal verwickelt sind und dem Gesetz nicht folgen.
Dass selbst Ministerpräsidenten in diesen Skandal verwickelt sind, lässt annehmen, dass Wahlen keinen wirksames Mittel gegen Skandale sind.
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
#2950
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 17:24)
Wenn das Grundgesetz in Art. 20 feststellt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann muss ein Jeder feststellen, dass nicht gemeint sein kann, dass damit Olaf Scholz u.a. gemeint sein können.
Es heißt hierzu:
Eilmeldung: Nach Skandal-Rede flieht Scholz vor Bremern
Die jüngsten Ereignisse in Bremen werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der politischen Führung in Deutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte die Stadt, doch statt einer herzlichen
Begrüßung durch die Bürger musste er sich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen bewegen. Die Szenen, die sich dabei abspielten, lassen tief blicken und werfen die Frage auf: Wie weit ist es
gekommen, dass ein Bundeskanzler Schutz vor seinen eigenen Bürgern sucht?
I h werfe die Frage auf, ob es rechtens sein kann, dass die Bürger auch noch Zahlungen an ihn u.a., bzw. deren Pensionsdasein finanzieren müssen.
Wenn es von vorn herein der Plan der "Regierenden" war diese Liquidität abzuschöpfen, dann ist es fatal davon auszugehen, dass sie den Wählerauftrag vor der letztmöglichen Neuwahl vorzeitig aufgeben.
#2949
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 12:34)
Der Sänger Hein hat offenbar mit seiner Meinung richtig gelegen. Den Regierungsparteien mangelt es an Sachkompetenz.
Diese Einstellung wird auch von den handelnen Personen unterstrichen. Was bleibt ihnen anderes übrig, als weiterhin die üppigen Zahlungen weiter in Empfang zu nehmen und sogar noch Anwartschaften zu
Gunsten ihrer Ämter zu Lasten der Bürger in Empfang zu nehmen.
Man stelle sich nur vor, dass ebenso unfähige Politiker das Volk regieren würden.
Es ist richtig, dass das Grundgesetz in Art. 20 undeutlich formuliert wurde. Niemand hatte daran gedacht, dass verantwortliche Personen derart das Grundgesetz beugen.
Ist es nach steigerbar?
Wir haben einen Bundeskanzler, der erklärt, sich nicht erinnern zu können.
Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, der bekannt gibt, zuvor als Kinderbuchautor Erfahrungen gesammelt zu haben.
Wir haben eine Bundesaußenministerin, die vorgibt sich in Hannover hervorragend auszukennen.
Wir haben einen Bundesfinanzminister, der sich als Kommunikationswissenschaftler hervorgetan haben will. Er kann heute noch nicht Vermögen von Krediten unterscheiden.
Wenn wir ehrlich sind, überraschend ist dies alles nicht. Das Grundgesetz ist eindeutig nach dem Sinn von Heino nachzubessern.
#2948
Mazi(Dienstag, 03 September 2024 09:19)
#2947
Ich stelle in Frage, ob die AFD als einzige Partei auf dem Vormarsch ist oder lediglich die anderen Parteien anders abgekürzt wurden.
Nicht überzeugt bin ich, wie Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Boateng, dass in der Bundesrepublik Deutschland Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen getroffen werden. Man bedenke, dass doch
alle Amtsfunktionen von Amtsträgern ausgeübt werden, die jeweils nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind.
Ich bin geneigt von einer kriminellen Vereinigung und dem geeinten Willen der Amtsträger auszugehen, die freiheitlich demokratische Ordnung abschaffen zu wollen.
#2947
WernerE(Montag, 02 September 2024 22:53)
# 2946 - von daher immer schön nachfragen, wer unterschrieben hat.
z.b. beim Renten- + Widerspruchsausschuss der BG.
Wen wundert es da, dass ganz rechte Parteien im Vormarsch sind?
Ich wähle die nicht, aber auch nicht den "Möchtegern" nächsten Bundeskanzler aus BY
WernerE - Zusammen sind wir stark und werden obsiegen!
#2946
Mazi(Montag, 02 September 2024 07:49)
Soll dies nur für Vertretungsvollmachten vor Gericht gelten oder generell für vorgelegte Beweise?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-niedersachsen-bremen-l15as25923-richter-unterschrift-schriftsachverstaendige
Bekanntlich ist aus Datenarchiven, die digitalisiert wurden nicht mehr erkennbar, ob das Beweisstück im Origial von einer Person tatsächlich unterzeichnet wurde.
Ich hege ohnehin seit langem den Verdacht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nach Nazi-Methoden und nicht rechtsstaatlich vorgegangen wird. Wo gibt es sonst Juristen, Richter, Amtsträger, die sich
nicht an bestehende Gesetze halten?
Dazu kommt noch, dass die Richter des EuGH nichts von der deutschen Justiz halten. Auf dieses Zitat hätte ich bereits ausführlich verwiesen.
#2945
Mazi(Sonntag, 01 September 2024 18:49)
Die Bundesländer Sachsen und Thüringen haben gewählt. Gewählt haben sie, dass es vollkommen unerheblich zu sein scheint, seitens der Parteien das Grundgesetz nicht beachtet wird.
Welcher Staat kann sich erlauben, eine Verfassung, ein Grundgesetz, zu missachten?
Welcher Staat kann Staatsmacht mit Amtsträger ausüben, die ihren Eid auf das Grundgesetz brechen.
Ich komme auf die Sozialgerichtsbarkeit und deren Richter in allen Bundesländern zurück. In welchem Staat ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland berufen sich Richter, Amtsträger auf ein Gesetz,
nach dem sie ihre Entscheidung nicht treffen?
Ich halte es eindeutig für ausgesprochen pervers und schwierig, wenigstens wenn sich (die Juristen) nicht auf gesetzliche Grundlagen beziehen.
Die Missachtung der Sozialgerichtsbarkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber, des Volkes und des Art. 20 des Grundgesetzes ist einzigartig. Es lässt rechtsstaatlich nicht zu, diese
Gerichtsbarkeit als Staatsgewalt zu erkennen bzw. zur Judikative zu zählen. Es ist fraglich, wenn die Ausübung von Staatsmacht an Amtsträger gebunden ist, die aber nach ihrer Treuepflicht Gesetz und
Recht nicht einhalten, gegen die Gesetze offiziell verstoßen. Wie stellen sich dann die Bundesländer die Einhaltung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt vor, wenn sie Amtsträger in
Amtsfunktionen einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen?
Die Bezeichnung nazi-haft ist wahrscheinlich noch eine beschönigende Beschreibung dieses Chaos.
Die Vielzahl der Vorfälle in unterschiedlichsten Bereichen deutet auf die Endhaftigkeit dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung hin.
#2944
Mazi(Freitag, 30 August 2024 18:45)
QAus der Sicht von Heino:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/kino/heino-harte-worte-%C3%BCber-deutsche-politiker/ar-AA1ps8Zp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9a6ed36eee464dfc8f2ac600f263826e&ei=24
M.E. ist dem nicht zuzufügen. Ich habe auch den Eindruck, dass diesen Politker die Themen am A... vorbei gehen. Hauptsache die "Kohle" stimmt.
#2943
Mazi(Freitag, 30 August 2024)
#2942
Es ist mehr als zweifelhaft, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal die Vorgaben des Grundgesetzes befolgen und dann auch noch in Tragen einer Dienstkleidung behaupten, eine Amtsausübung
vorzunehmen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt, Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und so das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt
wird. Offensichtlich ist dem schon sehr lange nicht mehr so.
Nach meiner Lesart des alten Grundgesetzes von 1949 war dem so, dass die Staatsmacht darauf verzichtete und sogar ausschloss, dies von Amtsträgern, die nachweislich ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen, auszuüben.
Diese Nazi-Methoden der NS-Juristen müssen ein Ende haben oder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erklären rückwirkend, das Grundgesetz sei nicht gültig, unterstützen damit die Argumentation
der "Reichsbürger". Da mir ein derartiger Beschluss der Abgeordneten nicht vorliegt, gehe ich davon aus, dass das mir vorliegende Grundgesetz von 1949 unsere Verfassung darstellt.
Es ist ausgesprochen schwierig auf die Einhaltung von Vorgaben des Gesetzgebers sich zu beziehen/zu klagen, wenn Richter ihrer Entscheidung das Gesetz erst gar nicht zugrunde legen. Noch
problematischer wird es, wenn der Gesetzgeber nicht einmal die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft. Wenn dem so ist, dann ist fraglich, was das Grundgesetz, die Verfassung, überhaupt soll.
M.E. erreicht ein Staat nur dann seine Glaubwürdigkeit, wenn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Da den bisherigen Amtsträgern die Einhaltung der Treuepflicht nicht ausgesprochen wird,
ist nicht davon auszugehen, dass von deren Entlassung mit keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Behörden zu rechnen ist. Es ist anzunehmen, dass umgekehrtes der Fall sein wird.
#2942
WernerE(Donnerstag, 29 August 2024 14:35)
#2938+#2939
darin sind wir ganz sicher einig.
Musste heute in eigener Sache die Richterin P vom SG Augsburg mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Beschwerde gegen Ihre Arbeit aufwarten.
Frau Richterin ist zu "faul" um tatsächliche Sachaufklärung gegen die BG ETEM Südost
vorzunehmen - jetzt hat sie mit Beschluss einen Güterichter eingeschaltet.
Selbst da ist sie nicht nach meinem Grundsatz vorgegangen, hat mein eventuelle Einwilligung unter bestimmten Vorausgaben, ignoriert.
Auf solche Richter - kann man ganz getrost verzichten!
Habe meiner BG erklärt, dass ich mich nicht mehr von Ihnen verarschen lassen werde.
WernerE - unverbesserlich - sonnige und doch nachdenkliche Grüße aus Mering
#2941
Mazi(Donnerstag, 29 August 2024 09:52)
Ich zitiere eine weitere Veröffentlichung an:
Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Doch es geht darüber
hinaus: Der Senat konkretisiert die in der internationalen Strafrechtswissenschaft aktuell diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich
neutralen“ Handlungen (s. etwa Ambos und bereits Ambos, Baun sowie Petersen) hinsichtlich der engen Einbindung in organisierte Verbrechensstrukturen. Er leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zu
den Grenzen individueller Verantwortlichkeit in bürokratisch organisierten Machtapparaten. Man kann sich – so ließe sich eine Lehre aus dem Urteil formulieren – nicht pauschal darauf zurückziehen,
„bloß“ seinen Job zu machen, und dabei den Kontext der Tätigkeit geflissentlich ausblenden.
(https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/).
Bemerkenswert ist dies aufgrund der Bedeutung der Amtstätigkeit von Richtern und allen in der Justiz tätigen Amtsträgern.
#2940
Mazi(Donnerstag, 29 August 2024 09:15)
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
Auf diese Veröffentlichung, zitiert von LTO.de, beziehe ich mich:
https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/
Zitat:
Diese Zweifel hat der BGH gleich zu Beginn seiner Urteilsverkündung entkräftet: Mord, ebenso wie die Beihilfe zum Mord,2) verjähren nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Auch dass F. in früheren NS-Verfahren nur
als Zeugin vernommen worden war, schaffe keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand. Denn allein ein rechtskräftig abgeschlossen Verfahren schütze das Vertrauen darauf – abgesehen von den in § 362
StPO normierten Ausnahmen – nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG). Aufgrund der „fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz“ (so der Senat wörtlich, s. hierzu auch etwa
Safferling in: Lüttig/Lehmann), insbesondere der mittlerweile revidierten Rechtsprechung zum sogenannten „Einzeltatnachweis“ (hierzu etwa Burghardt, S. 37 ff und Kurz), waren viele NS-Gehilfinnen und
Gehilfen wie F. aber überhaupt nicht verfolgt worden.
Ich verweise auf die Formulierung:
Aufgrund der "fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz" ...
und erinnere daran, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch nicht das Grundgesetz anerkennen und die Behörden seinerzeit von NS-Juristen aufgebaut und initiiert wurden.
Was ist dieser Auffassung noch zuzufügen, wenn bewiesen ist, das Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst dem Gesetz, dem Grundgesetz nicht folgen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht achten, aus dem sie ihre Macht ableiten, dann ist das mehr als fragwürdig. Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit ist auch hier mehr als fehl am
Platz.
Wenn Richter das Gesetz nicht achten, dann erscheint es sinnlos darüber zu debattieren, ob das Volk, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ordentlich darüber beraten und das Gesetz richtig in
Kraft gesetzt haben. Wie soll dann unterstellt werden dürfen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährt wird.
Wenn die Behörden nicht in der Lage sind rechtsstaatlich zu agieren, dann muss das Volk analog dem Grundgesetz, dies selbst in die Hand nehmen. Art. 20 GG gibt ihm die Ermächtigung hierzu.
Offensichtlich - und dazu ist auf die Nazis zu verweisen - ist dies ein alt bekannter Vorgang.
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
#2939
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 20:32)
(Fortsetzung)
Die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, verstossen gegen Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz und handeln nicht nach Paragr. 444 Zivilprozessordnung, halten die Gesetze nicht ein.
Objektive Kriterien zur Abgrenzung zu den "Reichsbürgern" kann ich nicht erkennen.
#2938
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 20:25)
Viel Dank für die guten Wünsche, WernerE.
Wir sind uns einig, dass Ihnen und allen Unverletzten besser ginge, wenn der Staat seine Staatsmacht nach dem Grundgesetz durchsetzen würde. Es ist gesichert erhoben, dass Richter
Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz und letztlich auch nach dem Grundgesetz treffen.
Es ist fraglich 7n welchem Rechtssystem wir tatsächlich sind, wenn selbst die eingesetzten Richter, die Amtsträger, nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Zur Genüge habe ich ausgeführt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und
Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legen. Sie führen ihre Amtsaufgaben nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers beispielsweise im Sozialgerichtsgesetz
#2937
WernerE(Mittwoch, 28 August 2024 13:39)
Hallo Zusammen, lieber Erich,
ich bin nicht verschollen, lese gerne mit, habe aber zur Zeit sehr viel zu tun.
Wünsche Dir lieber Erich, Deiner Frau, dem Freund und auch MaZi viel Kraft,
Gesundheit, die richtigen Ideen und Erfolg in allen Dingen
WernerE - sonnige Grüße
#2936
Mazi(Mittwoch, 28 August 2024 08:59)
In der Sozialgerichtsbarkeit sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen
werden, als rechtsstaatlich bezeichnet. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich bereits gelehrt werden.
Es ist rechtsstaatlich nicht vorstellbar, dass der Staat Staatsmacht in die Hände von Richtern legt, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht nachkommen.
Bekannt zu machen, dass Walter Steinmeier SPD), amtierender Bundespräsident, auf eine derartige Karriere als Jurist verweist. Damit ist unterlegt, dass jedem Amtsträger die Tür bis ganz nach oben
offensteht.
Nicht zu unterstellen, dass dies nicht bekannt sei, ist die offene Darstellung des Staates, dass ihre Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht qualifiziert wahrnehmen. Es bringt aber auch zum
Ausdruck, dass der Gesetzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich nicht davon überzeugen, dass ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
Was ist von einem Rechtssystem zu halten, dessen Vertreter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dessen Vorgaben nicht folgen?
Aufgrund der vorliegenden Beweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zwar eine Vorschrift im Grundgesetz, dass die Sozialgerichtsbarkeit unterhalb des Bundesverfassungsgerichts angesiedelt
ist, aber diese grundgesetzliche Vorgabe scheint in die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Verpflichtung erscheinen, nach den grundgesetzlichen Vorgaben ihre Entscheidungen zu treffen.
Was ist also von Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit, die von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, zu halten? Es gibt
hoffentlich niemanden (ausserhalb dieser Gruppe), die solche Entscheidung gegen das Gesetz grundgesetzlich als legitim ansehen. M.E. ist dies nazi-haft begründet. Dies kann und darf nicht
rechtsstaatlich legitimiert sein und werden.
Das Grundgesetz schreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Es liegt nahe, diese Vorschrift umzusetzen und Amtsinstitutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen und den Rest
zu verurteilen und mangels Vertrauen von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen. Es ist ihnen förmlich zu untersagen, Dienstkleidung bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben zu tragen und dies deren
Verwendung von den Dienstaufsichtberechtigten zu sichern.
Das sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden. Das geht sogar
soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich gelehrt wird.
#2935
Mazi(Dienstag, 27 August 2024 14:14)
Wie in Thüringen und Sachsen schätze ich auch das Wahlergebnis auf Bundesebene ein!
Auf diese Umfageergebnisse beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sonntagsfrage-das-sagen-die-umfragen-zur-landtagswahl-in-th%C3%BCringen/ar-AA1puB2W?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c9045b6bb8b541219d2dae14f8b945c2&ei=20
Es ist die Frage, wo ein anderes Ergebnis herkommen soll. Keine der bisherig bekannten Parteien ist dem Grundgesetz gefolgt. Da scheint es unwesentlich zu sein, wenn auch die AFD dem Grundgesetz
nicht folgen könnte.
#2934
Mazi(Montag, 26 August 2024 23:22)
Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?
Es riecht danach, dass etwas im Staate nicht stimmt!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/cum-ex-skandal-scholz-untersuchungsausschuss-hamburg/
Kann man ein Amtsversagen nicht mal einfach vergessen können? Schließlich leugnen alle Mörder vor den Staatsanwälten an, sich nicht mehr erinnern zu können. Von der Seite betrachtet bewegt sich der
amtierende Kanzler der Bundesrepublik Deutschland in einem einheitlich Millieu.
Zu beachten ist, dass er schließlich oberster Dienstherr der Exekutive ist. Und von allen Amtsträgern erwartet er ihre Unterwürfigkeit zu ihm und nicht zum Grundgesetz.
Es ist mittlerweile öffentlich bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit Richter, Amtsträger, Amtsfunktionen ausüben, zu denen sie laut Grundgesetz ni8cht befähigt sind. Auch in diesen Fällen lässt
der Staat seine Macht von Amtsträgern ausüben, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht folgen.
Der BGH hat jüngst eine sehr weitreichende Auslegung und Bestrafung der KZ-Sekretärin gangbar gemacht. Alle Amtsträger sind nach diesem Urteil vom Grundgesetz bedroht - quasi als Miglied einer
kriminellen Vereinigung.
Daher ist es nicht undenkbar, dass Missbräuche, Cum Ex-Geschäfte, Heizungsgesetz, Ahrtalkatastrophe, etc. mit ihren Verantwortlichen nicht vermeidbar zu sein scheinen.
Wie faul muß das Grundgesetz noch stinken, bis die Bürger den Auslegungen (der NS-Juristen) noch bereit sind zu folgen?
#2933
Mazi(Montag, 26 August 2024 08:45)
Wenn der Staat seine Vorgaben nicht befolgt und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.
Der Staat setzt nachweislich zur Durchsetzung seiner Staatsmacht keine Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit ein, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Er verstößt oder erkennt damit das
Grundgesetz nicht an!
Da diese Richter ihre Entscheidung nicht anhand einer wahrheitsgetreuen unvollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde treffen, treffen sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz.
Dokumentiert ist dies insbesondere von den Richtern des LG Hamburg gegen Herrn Neumann und in der Folge von deren persönlichen Freiheitsentzug. Sie achten dabei nicht die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts und dessen Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In dieser Folge folgen sie auch nicht dem Grundgesetz.
Es ist damit hinterlegt, dass diese Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind. Sie befolgen nicht die per Eid geleistete Treuepflicht auf das Grundgesetz.
Dass die Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht anklagen hat offensichtlich mehr damit zu tun, dass sie einen gemeinsamen Dienstvorgesetzten, den Minister der Justiz, haben, als mit
rechtsstaatlichen Verhältnissen.
Die Mitarbeiter:innen sind damit Helfer zur Begehung einer Straftat.
Es ist zweifelhaft wie ein Staat, der die Regeln der freiheitlich demokratischen Ordnung nicht einhält, glaubwürdig eine Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland betreiben kann. In meinen
Augen ist dies höchst unglaubwürdig.
Ich fordere nicht, diese Regeln abzuschaffen, sondern dass sie befolgt werden. Wenn eine Seite die Regeln nicht befolgt, darf sie im Gegenzug nicht fördern, deren Einhaltung von der anderen Seite
einzuhalten. Wenn dies nachgewiesen ist und staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt wird, dann stimmt etwas in unserem Rechtssystem nicht.
#2932
Mazi(Samstag, 24 August 2024 20:37)
Ich bin sicher, dass der Staat die Staatsmacht nicht von diesen Leuten ausüben lässt, die als Täter zu gelten haben. Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der
BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100474826/verfassungsschutz-chef-thomas-haldenwang-steht-offenbar-vor-ruecktritt.html
Es ist richtig, dass diese Personen nicht als Straftäter bezeichnet werden dürfen, weil kein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz verkündet hat. Dies hat er aber deshalb nicht getan, weil er
von dessen Unschuld überzeugt ist, sondern weil er nicht entscheiden durfte. Ihm wurde eine Anklage der Staatsanwaltschaft nicht vorgelegt. Aus diesem Grund hat er auch nicht entschieden.
Für die Anklage ist die Staatsanwaltschaft, Ihre Kollge:innen, zuständig. Aber sie klagen sie aus gewissen, besonderen Gründen nicht an. So entscheiden Staatsanwaltschaften, ob diese Personen als
Täter oder Straftäter zu gelten haben.
Nachdem der Leitenden Oberstaatsanwalts Caspers die Ermittlungen gegen einen 15Jährigen übernommen hat
(https://www.ksta.de/panorama/anschlag-in-solingen-15-jaehriger-festgenommen-terror-motiv-moeglich-850416
Als möglicher Vorwurf gegen einen 15-Jährigen steht demnach momentan die Nichtanzeige geplanter Straftaten im Raum. „Nach vorliegenden Zeugenaussagen soll eine bislang unbekannte Person kurz vor dem
Angriff mit dem Jugendlichen über Absichten gesprochen haben, die zur Tatausführung passen würden“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Markus Caspers."
Die Nichtanzeige einer Straftat sollte nicht nur bei Haldenzwang, sondern auch zur Anklage von diversen Amtsträgern und die Vorgaben des Grundgesetzes im Raum stehen. Nach der Vorgabe des
Grundgesetzes sind alle Bürger vor dem Gesetz gleich.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass steuerehrliche Büger auch noch zur Förderung dieser Straftaten herangezogen werden dürfen.
Nach diesem strafrechtliche Vorwurf muss Haldenwang und mit ihm viele andere Amtsträger auch ihr Amt als Verfassungsfeind verlassen.
Ich gehe fest davon aus, dass die Klagen ihrer Kolleg:innen jetzt nur so aus dem Schreibautomaten laufen und sehr kurzfrist darüber entschieden wird, dass der Staat nicht die Staatsmacht von diesen
Leuten ausüben lässt.
Es ist allgemein bei Behörden und Gerichten bekannt, dass namentlich bekannte Amtsträger der Treuepflicht zum Grundgesetz nicht nachkommen. Nicht nachvollziehbar ist, dass diese Personengruppe
weiterhin von steuerehrlichen Bürgern finanziell aus dem Topf der Steuereinnahmen finanzielle Unterstützung erhalten.
Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dabei sind dessen Grenzen nach der BGH-Entscheidung gegen die KZ-Sekretärin sehr weit zu ziehen.
#2931
Mazi(Samstag, 24 August 2024 13:02)
Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bericht-innenministerium-lie%C3%9F-informationen-zur%C3%BCckhalten/ar-AA1plwT9?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=25280c3d61c5411eb42d93d255c00072&ei=35
Am 26.07.2023 hat das Bundesministerium des Innern selbst verlautbart, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verwaltungsakte der Behörden und Gerichte wahrheitsgetreu und vollständig zu sein haben.
Anhand dieser Akte würden Aufsicht und Gerichte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden kontrollieren.
Nach der Auskunft und der Drucksache des Bundestages vom 13.05.2019 (Drucksache 19/10084) gehören u.a. Emails zur ordnungsgemäßen Dokumententation des Verwaltungshandelns. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Gemäß der Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Wenn Frau Faeser E-Mails der ausgeschiedenen Minister löschen will, dann ist davon auszugehen, dass sie darin offensichtlich einen Grund sieht.
Wenn Frau Faeser (SPD) sich dieser Vorgabe des Grundgesetzes nicht anschließen will, dann verhält sie sich nicht nach dem Grundgesetz und ist als Verfassungsfeind zu qulifizieren.
Ich leite daraus ab, dass Frau Faeser tatsächlich nicht einer "SPD" angehört, sondern gedanklich einer AFD zu ordnen ist. Nur die Abkürzung des Namens erscheint anders.
Wir haben dies auch bei Olaf Scholz, Dr. Peter Tschentscher, Andy Grote oder Malu Dreyer (ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz) oder Roger Lewentz feststellen müssen.
Wir müssen uns scheinbar davon lösen, dass wir voraussetzen dürfen, dass unsere Vertreter in Exekutive und Judikative grundgesetzlich "geerdet" sind.
Wann endlich wird das Grundgesetz mit seinen Vorgaben um- und durchgesetzt?
#2930
Mazi(Samstag, 24 August 2024 12:20)
Frau Wagenknech hat kurzgedachtt Recht! Der BGH hat unlängst mit seiner Entscheidung gegen die Sekretärin des KZ-Lagers deutlich gemacht, wie wichtig ihm das Grundgesetz erscheint.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-reform-sahra-wagenknecht-will-einer-berufsgruppe-an-den-kragen/ar-AA1pjSyT?ocid=winp2fptaskbarhover&cvid=75a2fcfcce944970dc14d2be81f11e54&ei=6
Wo steht eigentlich im Grundgesetz, dass Abgeordnete des Volkes privilegiert sein sollen?
Nach dem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich. Offensichtlich soll es nach dem Willen der Behörden und Abgeordneten spezielle Personen "gleicher" sein.
Es macht sich nicht gut, wenn Frau Wagnenknecht, die Streichung eines Privilegs fordert und diese Forderung auf eine nächste Legislaturperiode verschiebt.
#2929
Mazi(Samstag, 24 August 2024 09:33)
Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.
Es besteht der begründete Verdacht, dass die Landesregierungen in der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden nachweislich nicht nach dem Gesetz. Ihre Entscheidung folgt weder dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, noch den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, noch Paragraph. 103 Sozialgerichtsgesetz. Wie also soll judikativ das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten sein?
Es bringt relativ wenig festzustellen, das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit von der Ideologie her die ältesten "Reichsbürger" der Republik sind und von dem etablierten Parteien nicht nur
geduldet werden.
Unfallopfer sind also gesetzlich trots anders lautender Gesetze nicht geschützt. Der Gestzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, unterlassen es nachzuprüfen, ob deren Vorgaben eingehalten
werden.
Die Funktion des Grundgesetzes ist auf das Zitieren und nicht auf seine darin verbrieften Rechte beschränkt. Es bestest also der begründete Verdacht, das NS-Juristen, das Grundgesetz gebeugt haben
und der Gesetzgeber es unterlassen hat, dies nachzuprüfen.
Mit einem Rechtsstaat auf der Grundlage des Grundgesetzes hat dies wahrlich nichts gemein.
#2928
Mazi(Freitag, 23 August 2024 20:58)
Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.
Wenn in einem Staat als 3. Staatsgewalt die Judikative in der Verfassung, dem Grundgesetz, genannt ist, die Judikative aber dem Gesetz nicht folgt, dann kann niemand behaupten, des eine Staatsgewalt,
eine Judikative, in einen Staat vorhanden ist.
Es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Staatsgewalten in die Legislative, die Exekutive und die Judikative aufteilt (Art. 20 GG), aber keine der Gewalten nach dem Gesetz und dem Recht
handelt, deren Amtsträger, die Treuepflicht nicht wahrnehmen, dass dann ein funktionierender Rcchtsstaat existieren soll.
Wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert, wie sollen dann Amtsfunktionen und Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar sein?
Wenn die Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt und weder das Grundgesetz mit seinen Vorgaben, noch das
Bundesverfassungsgericht oder der Minikommentar des Bundesministeriums vom 26.07.2013 beachtet wird, vertrete ich die Meinung, dass die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nicht
nachvollzogen werden können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn dies in Ihren Urteilen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben, dann ist das objektiv eine unwahre
Tatbestandsbeschreibung.
Was daraus folgt, ist für jeden Bürger erkennbar!
Da die Dienstaufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, diese Amtsaufgabe in den Bundesländern, vertreten von deren Ministerpräsident:innen, erst gar nicht ausgeübt wird, stellt sich die Frage, ob
denn Amtsfunktionen in den Ländern überhaupt ausgeübt werden.
Verbindet man mit Amtsinstitutionen mit Amtsentscheidungen, so ist es sehr fraglich, ob diese Amtsfunktionen von Amtsträgern, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, überhaupt rechts
sind oder sein können.
Natürlich ist dies eine hypothetische Frage.
Ein Amtsträger, der der Treuepflicht nicht nachkommt, kann und darf nie eine Amtsaufgaben übernehmen. Er kann nie eine Staatsmacht verkörpern.
Nicht milder ist der/die Ministerpräsident:in mit der Beauftragung von Personen/von Amtsträgern in Amtsfunktionen tätig zu sein, ohne sich der Treuepflicht verpflichtet zu sehen.
Das Grundgesetz sollte nicht nur von der AFD, sondern auch von den etablierten Parteien umgesetzt werden.
#2927
Mazi(Freitag, 23 August 2024 10:06)
Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!
Es ist undenkbar, dass Art. 19 Abs. 4 GG von den Ministerpräsidenten gewährt wird und Richter der Sozialgerichtsbarkeit gemäß ihrem Amtsauftrag Gesetze und Recht nach dem Grundgesetz wahren!
Nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Länder Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen und trotzdem erklären, Staatsmacht auszuüben.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Richter als Juristen das Gesetz nicht einhalten.
Dass sie es nicht einhalten, ist daraus nachvollziehbar, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihrer Entscheidungsfindung zugrunde legen. Sie folgen
damit Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz wie dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht ebenso nicht. Eigentlich ist es unmöglich, dass Verfassungsfeinde seit der Darstellung der Verfassung
(1949!) Recht sprechen dürfen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staatsmacht von solchen Leuten, m.E. NS-Juristen, vollzogen werden darf.
Letztlich ist es ein Fall, der der AFD untergeschoben werden soll, aber schon immer in dieser Form praktiziert wurde. Nach Paragr. 444 ZPO sind Richter verpflichtet Beanstandungen von Klägern dann
als bewiesen anzuerkennen, wenn eine beklagte Partei die Beweise nicht vorgelegt hat. Es ist auch für einen Richter nicht nachvollziehbar, wenn ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige
Berwaltungsakte der Beklagten Behörde vorliegt.
Wenn die Richter in ihrer Tatbestandsbeschreibung angeben, dass ihnen die Verwaltungsakte der Beklagten vorliege, dann ist das einfach sachlich unwahr. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Staat
eine Staatsgewalt auf unwahren Angaben ausübt.
Wenn die Richter den Weisungen des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichts und auch auch der Auslegung des Bundesinnenministerums hinsichtlich der gesetzlichen rechtsstaatlichen Vorgaben nicht
folgen und der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann sind erhebliche Zweifel der Bürger hinsichtlich des Art. 20 GG, der Staatsgewalten mehr als begründet angebracht.
Es nicht nachvollziehbar, dass Art. 20 GG die tatsächliche Macht des Volkes beschreibt, wenn Amtsträger sich nicht an diese grundgesetzlichen Vorschriften halten. Es ist anzunehmen, dass der "Staat"
bewusst ausserhalb des Grundgesetzes eine 4. Staatsmacht verankert hat. Ich gehe davon aus, dass die NS-Juristen dies in internen Vorschriften vorgenommen haben und so das System "offiziell" nicht in
Erscheinung tritt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat als Rechtsstaat bezeichnet werden darf, wenn seine Justiz sich nicht auf dessen Rechtsgrundlagen bezieht. Daraus folgt, dass auch dessen
Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf dessen Verwaltungsakten sich ergeben und für Betroffene nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn
Verwaltungsentscheidungen sich nicht ausschließlich auf Verwaltungsakten begründen, dann kann die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig sein. Das muss Richtern der
Sozialgerichtsbarkeit bekannt und geläufig sein.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ihren Eid gebrochen und brechen ihn auch weiterhin, sind Täter, sind von ihren Kolleg:innen anzuklagen und zu verurteilen. Sie sind damit als
Verfassungsfeinde gekennzeichnet und sind nicht berechtigt, aufgrubd des Grundgesetzes irgendwelche Leistungen geltend zu machen.
Da dies in der Praxis nicht erfolgt, die Ministerpräsident:innen die Landespolitik verantworten, ein Ministerium der Justiz, einen Gesetzgeber haben, der seine Amtsaufgaben nicht wahrnimmt, ist nicht
davon auszugehen, dass die Macht wirklich beim Volk liegt.
Aufgrund dieser Problematik ist nicht anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat gegeben ist, da sie nicht eingehalten wird!
#2926
Mazi(Donnerstag, 22 August 2024 09:45)
Der BGH hat in seinem Urteil das Grundgesetz sehr weit ausgelegt!
Nach diesem Urteil gegen die KZ-Sekretärin hat er den Besteller und Abnehmer der tödlichen Substanz gemäß früheren Urteilen der Justiz freigesprochen, aber das Urteil gegen die eigentliche
Bestellerin bestätigt. Das kann man nur nachvollziehen und verstehen, wenn man eingespaltenes Verständnis zum Recht oder Jura, die Wissenschaft der NS-Juristen, studiert hat.
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht von Volke ausgeht, dann erschließt sich diese Logik ebenso wie der Beitrag (# 2923) es darstellt nicht, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen,
dennoch einen Rechtsanspruch auf deren Unterstützung (trotz Bruch des Amseids) haben sollen. In der Tat ist dies logisch nicht für Normalbürger mit deren Rechtsanspruch nicht nachvollziehbar.
Kommen wir zu dem Schluss der Richter des BGHs:
Die Grenze der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung wird grundgesetzlich sehr weit gezogen worden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Besteller und Abnehmer einer tödlichen Substanz rechtlich
besser gestellt werden, als Sekretärinnen, die einen Amtsauftrag ausgeführen. Für Amtsträger bedeutet dies, dass die Ausführung eines Amtsauftrags dann strafbar ist, wenn er gegen Gesetz und Recht
verstößt.
Es wird vermutet, dass 90 % der Amtsaufträge, die sie ausführen, wider Gesetz und Recht sind. Für Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist davon auszugehen, dass dies 100 % sind.
In der Justiz wird also die Ausführung eines Amtsauftrags härter bestraft wird, als die Erteilung eines solchen Auftrags. Gemessen an der Praxis ist festzustellen, dass sich der praktizierte Kreis in
der Justiz privilegiert wird und schließt.
Daraus lernen wir und was gibt uns die Justiz mit auf den Weg:
Straffällig macht sich also der, der einen Auftrag ausführt und nicht der, der ihn erteilt. Der, der einen Auftrag zur Tötung erteilt, geht nach der Justiz straffrei aus und erhält sogar noch
finanzielle Zuwendungen.
Es ist logisch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, was uns NS-Juristen zumuten!
Es ist davon auszugehen, dass der Abgleich von "verstorben" und "ausgestorben" mehr Wahrheit hergibt, als allgemen anzunehmen ist.
#2925
Mazi(Dienstag, 20 August 2024)
Richtig! Vor dem Gesetz sind alle Gleich!
Rechtsstaatlich ist dieses Urteil des BGH nicht nachvollziehbar.
Der BGH hat heute entschieden, dass das Gerichtsurteil gegen die frühere Sekretärin im KZ, mit heutigen fast 100 Jahren Lebensjahren, rechtens war. Mord würde nach dem Grundgesetz nicht
verjähren.
Richtig, nach dem Grundgesetz sind vor dem Gesetz sind alle Gleich!
Gleich sind auch die Beamten mit entscheidender Nazivergangenheit, die u.a. auch Zahlungen der freiheitlich demokratischen Bürger beansprucht haben. Es erscheint kurios, dass Amtsträger von
freiheitlich demokratischen Bürgern verlangen, ihren Eid nicht befolgen, der Treuepflicht nicht entsprechen, Nazi—Ideologie vertreten, aber in der Justiz (bei Richtern) keine Verantwortung trugen. Es
ist unglaublich, dass eine kleine Sekretärin mehr Verantwortung haben soll als die NS—Juristen in den Behörden.
Es ist nach diesem Urteil nicht nachvollziehbar, dass ehemalige Nazis keine Verantwortung dieser Politik zu übernehmen hatten und trotzdem die Entscheidungen in der Justiz rechtens gewesen sein
sollen.
Rechtsstaatlich ist dieses Urteil gegenüber NS—Juristen in den Behörden nicht nachvollziehbar. Auch sie hatten Dienstvorgesetzte wie diese Sekretärin. Auch sie waren Helfer. Sie sind als Amtsträger
anzuklagen und zu verurteilen.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes nicht achten, dann ist davon auszugehen, dass in diesen Reihen das Grundgesetz nicht anerkannt wird. Da nicht davon auszugehen
ist, dass diese Richter sich nicht auf Helfer stützen.
Wenn es ein Grundgesetz gibt, die Entscheidung der BGH—Richter nach dem Gesetz verbindlich ist, dann ist spätestens jetzt nach dem Grundgesetz darauf zu bestehen, dass Amtsträger ihren Eid auf das
Grundgesetz einhalten und ihr Verstoß gegen Gesetz und Recht geahndet wird.
Helfer der Amtsträger dürfen nicht anders in der Justiz behandelt werden, zur Rechnschaft gezogen werden, wie diese Sekretärin auch.
#2924
Mazi(Dienstag, 20 August 2024)
#2923
Beamte sind als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Treuepflicht verpflichtet.sie handeln nach Gesetz und Recht. Auf das Grundgesetz haben sie einen Eid geleistet.
Wenn sie also nicht nach der Treuepflicht, nach Gesetz und Recht handeln, dann handeln sie also verfassungsfeindlich. Als Täter sind sie staatsanwaltschaftlich anzuklagen und logischerweise zu
verurteilen. Daran sie Richter nach dem Grundgesetz verpflichtet. Wenn Staatsanwaltschaften eine solche Anklage unterlassen, dürfen die Richter ihre Kollegen nicht verurteilen.
Staatsanwaltschaften, die ihren Amtsaufgaben nicht nachkommen, betätigen sich als Helfer zum Begehen von Straftaten. Es ist Amtsaufgabe des Dienstvorgesetzten, sie zur ordnungsgemäßen Amtsausführung
aufzufordern und ihnen personelle Konsequenzen anzudrohen und ggfs. zu vollstrecken (vgl. Richter Dr. Kreneck, Landgericht München I dessen Urteil Siemens ./. Neubürger).
Da dies in der Praxis nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative sowie die Legislative dem Grundgesetz nicht folgen. Da das Grundgesetz die Staatsgewalten dreiteilt und
vorgenannte Staatsorgane diese Gewalten vollständig abbilden, ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz in unserer Lesart nicht gilt. Es ist darauf zu schließen, dass der Verweis zwar richtig ist,
aber von den NS-Juristen nicht wahrgenommen wird.
Sie erinner sich, dass ich davon geschrieben habe, dass ein Unterschied zwischen "verstorben" und ausgestorben besteht. Dieses hier ist ein treffendes Beispiel.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Beamte einen lebenslangen Anspruch auf Zahlungen der Bürger haben, aber tatsächlich unangeklagte Täter, also keine Straftäter im rechtlichen Sinn, sind. Es darf
nicht sein, dass das Grundgesetz rechtschaffene Bürger dazu verpflichtet, diesen Tätern eine lebenslange Zahlung zu gewähren und deren gesetzwidrige Verhalten damit zu fördern bzw. zu ermöglichen.
#2923
Anja(Montag, 19 August 2024 12:59)
Gesetzlich geregelt ist die Beamtenversorgung in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes. Demnach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie lebenslang einen angemessenen
Lebensunterhalt zu gewähren.
Ja hier bei dieser Personengruppe gilt das Grundgesetz.
#2922
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 22:29)
Das ist nachvollziehbar!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-reform-sahra-wagenknecht-will-einer-berufsgruppe-an-den-kragen/ar-AA1oVwv5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=011107b5a2a1485eba811a8c98132860&ei=13
Nicht nur das die Parteien das Grundgesetz nicht ordnungsgemäß umngesetzt haben, sondern die Abgeordneten nehmenb sich auch noch das Privileg heraus, nicht in die Rentenkasse (Deutsche
Rentenversicherung) einzuzahlen.
Es erscheint nach dem Grundgesetz selbstverständlich, dass nur der eine Rente erhält, der auch eingezahlt hat. Dazu werden die Rentenberechnungspunkte herangezogen.
Es stehen neben den Amtsträgern, die ebenfalls nur teilweise einzahlen und der Treuepflicht nicht nachkommen, weitere Rückzahlungen bevor.
"Ganz schön" wie die NS-Juristen für ihre Klientel vorgesorgt und das Recht gebeugt haben.
#2921
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 21:10)
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, der Treuepflicht nicht nachkommen, für was werden dann Bürger für deren Bezahlung herangezogen?
Da die Leistung der Amtsträger nicht erkennbar ist, kann nicht nachvollozogen werden, weshalb Bürger überhaupt dafür bezahlen.
Wenn Landesbehörden Amtsträger beschäftigen, die die Treuepflicht nicht einhalten, dann ist nicht nachvollziehbar, wie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Landesregierungen eingehalten
werden kann oder Amtsinstutionen überhaupt Amtsaufträge ausführen können?
Wenn die Amtsentscheidungen an die Beachtung von Gesetzen und Rechten geknüpft ist, ist nicht verständlich, wie Amtsentscheidungen gegen diese Vorgaben in den Gesetzen verbindlich sein können?
Gehen wir also davon aus, dass in Exekutive und Judikative nur "Stuss" produziert wird.
Diese Missachtung des Grundgesetzes wird auch dadurch nicht geheilt, dass die Legislative es unterlässt nachzuprüfen, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden (vgl. Forderung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts bei LTO.de am 17.11.2023).
Es ist nach 70 Jahren an der Zeit, dass die Parteien das Grundgesetz gemäß seinen Vorgaben umsetzen. Eine Entschuldigung, dass dies Ausprägungen von NS-Juristen seien, lasse ich nicht mehr gelten.
Nach 70 Jahren davon auszugehen, dass dies aufgrund der Schnelligkeit, unter der man handeln musste, lasse ich nicht mehr gelten.
#2920
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 20:55)
Wie war das noch einmal mit der gesicherten Email-Adresse bei DE-MAIL und der Vorschrift, über diese Mailadresse Daten mit den Behörden auszutauschen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/auch-gerichte-betroffen-riesen-st%C3%B6rung-legt-justiz-in-nrw-lahm-wir-sind-zur%C3%BCck-in-der-steinzeit/ar-AA1oZTAV?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=250f58d2a807498dfa6ac91575a94c93&ei=19
Bedeutdet dies, dass auch über diese Mailadresse keine Daten empfangen werden konnten? Wenn die EDV der Justiz (und es nicht zu unterstellen, dass dies nur dort passiert) nicht einmal vor
Stromausfall geschützt ist, wie sollen dann Gerichte überhaupt per DE-Mail-Adresse erreicht werden?
Es ist anhand dieses einfachen Beispiels erkennbar, wie weit die Verwaltung denkt und für was dort Gelder fließen!
Ich gehe davon aus, dass Denke in der öffentlichen Verwaltung nicht erwünscht ist und wenn sie doch einmal funktioniert, dann ist davon auszugehen, dass dies ein Versehen ist.
#2919
Mazi(Sonntag, 18 August 2024 11:09)
# 2916
Die Zweifel teile ich!
Ich vermag mir nicht vorzustellen, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht anerkennen (§ 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz), Rechtsfehler der
Behörden nicht einmal prüfen, nicht einmal § 444 ZPO prüfen, dass sie dann eine Entscheidung nach dem Gesetz anerkennen würden.
Es nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Verstöße nicht
ahnden, wenn sie die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Verwaltungsakte nicht einmal prüfen. Nicht nachvollziehbar ist m.E. eine Beanstandung eines Klägers, wenn Amtsträger nicht einmal kontrollieren,
dass eine Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig vorliegt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter eine Verwaltungsentscheidungen nachgeprüft haben könnten, wenn sie sich nicht von der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244 und 310/83) überzeugt haben.
Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die jeweiligen Landesregierungen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren.
Deshalb ist fraglich, wo Verfassungsfeinde tatsächlich auszumachen sind und wo diese eigentlich hingehören? M.E. darf es nicht sein, dass diese Amtsträger auch noch mit Steuergeldern der Bürger
finanziert werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger auch noch finanziell von Bürgern unterstützt werden, obwohl sie nicht nach deren Vorgaben agieren. Ich erkenne aus diesen Umsetzungen des
Grundgesetzes in der Tat nazihaftes Verhalten und billige dies in kleinster Weise.
Für mich stellt sich somit die Frage, wenn Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen, wenn sie nazihaftes Erscheinen an den Tag legen, wie Amtsfunktionen in Amtsinstitutionen von Grundgesetzbrechern
von nachweislichen Verfassungsfeinden, von Nazis, rechtsstaatlich einzuordnen sind.
Eine Haltung kann die Einstellung einnehmen, dass Amtshandlungen einer Amtsinstitution immer eine rechtsverbindliche Amtsentscheidung zur Folge haben.
Eine andere Haltung, dass Amtsentscheidungen einer Amtsinstitution dann nie eine rechtsverbindliche Amtsentscheidung hervor rufen können, wenn die jeweiligen Amtsträger dem Gesetz nicht folgen.
Jegliche Tätigkeit eines Amtsträger ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Es gehört zur Treuepflicht eines jeglichen Amtsträgers. Dies schließt sich aus.
Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen sind anzuklagen, zu verurteilen und mangels Zuverlässigkeit aus dem Dienst zu entfernen. Dazu gehören auch deren Helfer, die damit selbst straffällig
werden.
Dieser letzten Interpretation schließe ich mich an und schließe dabei auch # 2918 ein.
Ich folgere daraus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nur „Schrott“ produziert und der Anstrich eines rechtsstaatlichen Gerichts nur „vorgegaukelt“ wird.
#2918
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 17 August 2024 14:57)
Am 22.11.2012 wollte auch ich die Handschellen klicken hören. Aber die Beklagte (BGHW) kam nicht zur mündlichen Verhandlung. Damit war der Vorsitzende Richter am LSG Herr [5] einverstanden und ist in
Prozessdelikt verwickelt. Siehe dazu die drei Unterseiten vom 22.11.2012. Und auch die Strafanzeige der BGHW auf der Unterseite vom 02.09.2014
#2917
Mazi(Samstag, 17 August 2024 09:42)
Worin soll ein Unterschied zu den geplanten Grundgesetzänderungen der AFD bestehen?
Wenn seitens der Bundesländer Richter eingesetzt werden, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist doch aufsichtsrechtliche nicht davon auszugehen, dass diese Amtsaufgabe
qualitativ vorgenommen wird! Wenn Richter den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen, dann ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dessen Vorgaben treffen. Wenn die Abgeordneten
des Deutschen Bundestages, die Legislative, sich nicht von der Einhaltung dieser Vorgaben überzeugt, ist es fraglich, mit welcher Sicherheit das Volk davon ausgehen darf und kann, dass die Vorgaben
des Gesetzgebers eingehalten werden?
Die Frage ist also, wer der eigentliche Verfassungsfeind ist?
Daher ist die Frage zu stellen, ob die etablierten Parteien, dass nicht schon lange umgesetzt haben, was der AFD erst noch von diesen unterstellt wird?
Das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, ist allein an der Tatsache zu erkennen, dass sie die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht anerkennen (Az. 2 BvR 244 und 310/83). Danach sind Behörden und Gerichte an diese Entscheidungen gebunden.
Diese Amtsträger brechen ihren Eid auf das Grundgesetz, sondern sie sind auch nicht vom Bundesverfassungsgesetz nicht geschützt. Die Tatsache, dass sie nicht einmal eine Anklage zu befürchten haben,
zeugt davon, dass sie in der Exekutive Helfer haben.
Wenn Art. 19 Abs. 4 GG den Bürgern das Grundrecht des Rechtsweges garantiert wird und die Länder hierzu Amtsträger einsetzen, die ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausführen (Art. 20 Abs. 3
GG), ihren Eid brechen, ist nicht davon auszugehen, dass die Bundesländer dieses Grundrecht des Grundgesetzes gewährleisten.
Wenn die Amtsfunktionen nicht nach dem Grundgesetz ausgeführt werden, ist es sinnlos seitens eines Klägers eine wahre und vollständige Anklage bei einer gerichtlichen Institution einzureichen.
Wenn also die etablierten Parteien die Vorgaben des Grundgesetzes nicht befolgen, stellt sich die Fragen, worin sie sich von der AFD abgrenzen könnten?
Es ist eindeutig, dass die NS-Juristen die heutigen Behörden stark prägten (oft öffentlich mehrmals beschrieben wurde) und diese nie eine Abkehr von den Nazis in Aussicht stellten, ist davon
auszugehen, dass das Unrechtsregime von damals immer noch an der Macht ist, die Fäden zieht.
#2916
WernerE(Freitag, 16 August 2024 22:09)
Zitat:
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 GG).
Darauf haben alle Amtsträger den Eid geleistet und sind zur Treuepflicht verpflichtet.
Darüber gibt es erhebliche Zweifel, wenn man die unten stehenden Einträge ließt.
Ebenso sind meine eigenen Erfahrungen - insbesonders in Bayern / Mering
WernerE - Revoluzzer von Geburt auf - Sternzeichen LÖWE sagt alles ODER?
#2915
Paketfahrer(Freitag, 16 August 2024 11:55)
Ich will Handschellen klicken hören.
#2914
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 12:27)
Klatsche! ?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/zdf-politbarometer-umfrage-desaster-f%C3%BCr-scholz-fdp-scheitert-an-f%C3%BCnf-prozent-marke/ar-AA1oQj2l?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e3824321391e4e26b90899ebfc3907b3&ei=28
Die SPD ist mit einem Mann, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, gestraft genug.
Gerade einmal jeder 7. Wähler würde die SPD heute wählen. Dass das die Mehrheit sein soll, dabei habe ich - als die Grundrechenarten besprochen wurden - offensichtlich in der Grundschule gefeht.
#2913
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 11:24)
Interessant wie die Nazis zwar verstorben, aber aus Sicht des Auslands nicht ausgestorben sind.
Ergänzend weise ich auf diesen Artikel hin:
https://www.deutschlandfunk.de/franzoesischer-historiker-ueber-ns-fuehrungskultur-nazi-100.html
Der Beitrag ist vom 29.03.2021!
Ebenfalls ist bemerkenswert, dass sogenannte Raubkunst der Nazis auch heute noch zurückgebeben wird und im Rechtssystem nicht verjährt ist. Eine Verjährung hat es also im Rechtssystem nie dazu
geführt, dass Unrecht zu Recht verjährt ist.
Das sollte uns zu denken geben!
#2912
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 10:47)
Zur Erinnerung: Wer war Heinrich Himmler?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.deutschlandfunk.de/der-terror-des-nationalsozialismus-100.html
Der heutige Bundeswirtschaftsminister Habeck gibt es selbst an, mit seiner Mutter über den Großvater, der ein Freund von Heinrich Himmler war, gesprochen zu haben. Habeck hat sich von jedoch nicht
von seinem Großvater distanziert.
#2911
Mazi(Donnerstag, 15 August 2024 09:40)
Es steht jedem Bürger frei sich um die Kanzlerkanditur zu bewerben!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-meldet-interesse-an-gr%C3%BCnen-kanzlerkandidatur-an/ar-AA1oPJsI?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=12bd089bcd5347fd92ee74acec4c41aa&ei=31
Ob davon auszugehen ist, dass sich die Wähler ein weiteres Mal irren?
#2910
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 23:43)
Scheinbar verstehe ich das Spiel nicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-auf-w%C3%A4rmepumpen-tour-er-schaut-doch-in-den-heizungskeller/ar-AA1oNAVK?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d1e7d3d849714364a5536ab409a70c77&ei=12
Da gibt es einen Robert Habeck, ein GRÜNER, der verknappt die landwirtschaftliche Fläche zur Bekämpfung des weltweiten Hungers um grünen Strom zu erzeugen.
Er fläät auch Bäume, die wir zur Bekämpfung der Klimakatatastrophe brauchen, um ebenfalls grünen Strom mittels Windkraft zu erzeugen.
Da verstehe einen Robert Habeck wer will, wenn das die GRÜNEN sein wollen? Ach, wäre er doch nur Kinderbuchautor geblieben, dann wäre der Schaden, den er anrichtet, viel später erst bekannt
geworden.
Vielleicht hätte ich dessen Intelligenz gar nicht erlebt und wäre dumm gestorben.
Es liegt mir fern etwas zu wählen, was ich nicht verstehe! Vielleicht geht es Ihnen ebenso und sie verstehen es auch nicht, wie eine Ampelregierung Beschlüsse fasst, die ein großer Teil des Volkes,
man getrost feststellen, die Mehrheit des Volkes nicht versteht.
Wenn das Grundgesetz schreibt "alle Macht geht vom Volke aus", dann stimmt zumindest "etwas" nicht.
#2909
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 21:21)
Es ist bekannt gemacht, dass es mit der Sachkompetenz bei den GRÜNEN mangelt. Es wäre aber ungerecht, wenn die Ampelregierung über keine Sachkompetenz verfügt, ausgerechnet bei den GRÜNEN
"abzuladen".
Bezüglich einer Aufsicht über die Justiz wird diese von keiner Partei wahrgenommen. Da gibt es eine Vorschrift, eine Vorgabe des Grundgesetzes und alle "ducken" wegen fehlender Kompetenz sich weg.
Diese Beanstandung richtet sich sowohl als die Regierungsparteien als auch an die Vertreter des Deutschen Bundestages.
Man muss sich nur bewusst machen, dass Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht definiert und die Amtsträger der Bundesländer gar nicht nach Gesetz und Recht handeln. Wenn der Gleichheitsgrundsatz gilt und
VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen über Einzelfälle entscheiden, dann stimmt doch etwas (sehr) gewaltig in unserem Staat nicht.
Wenn die Richter der EuGH mit ihrer feinen Art der deutschen Justiz bescheinigen, dass sie von ihr nichts hält, dann muss jedem klar sein, dass sich dies im Ausland bereits hergesprochen hat und die
Dienstaufsicht und die Staatsanwaltsschaften alles andere als funktionieren.
#2908
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 21:10)
Weshalb wird ein Wirtschaftminister Habeck überhaupt bezahlt? Als Märchenonkel bestimmt nicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutschlands-wirtschaftsschw%C3%A4che-sei-hartn%C3%A4ckiger-als-gedacht-sagt-habeck/ar-AA1oN8KL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5fa49cbca3514f6788bf87766382899c&ei=47
Damit macht Habeck selbst bekannt, dass er unfähig ist, etwas zu bewerkstelligen. Daraus folgt, dass bei den GRÜNEN nicht die notwendige Sachkompetenz vorhanden ist.
Wenn die GRÜNEN bei der anstehenden Wahl in Ostdeutschland weniger als die AFD erhält, wird damit bekannt gemacht, was die Wähler von den GRÜNEN halten.
#2907
Mazi(Mittwoch, 14 August 2024 17:13)
Wie heißt in den deutschen Sprichwort:
Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er zerbricht!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/die-seltsamen-widerspr%C3%BCche-des-haushaltsstreits/ar-AA1oMvTW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9b08ac55d9334814a0d98e16fb6e3ec1&ei=14
Es geht schon lange nicht mehr darum, ob Missbrauche vertuscht werden, ob Cum Ex-Geschäfte zulässig sind, Alarmmeldungen Bürger vor Naturkatastrophen schützen, oder ...
oder in der Sozialgerichtsbarkeit Richter nach dem Grundgesetz tätig sind, die dem Gesetz nicht folgen (Die ihre eigenen Gesetze ohne Entscheidung des Volkes oder des Bundesverfassungsgerichts
zurecht biegen und dies als Entscheidung verkünden!)
oder generell von den Landesregierungen Amtsträger zur Amtsausübung bestellt werden, die nicht nach Gesetz und Recht, der Treuepflicht handeln
oder die Ampelregierung Gelder Zweck entfremdet oder nicht.
Einheitlich ist - und da unterscheiden sie nicht von den mögichen Aktivitäten der AFD oder den jetzigen der CDU, der SPD, den GRÜNEN oder der FDP - oder von dem ehemaligen baden-württembergischen
Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) der unter den Nazis das
"unbedeutende Amt" eines Marinerichters inne hatte und als solcher ergangene Urteile nochmals verschärfte,
dass es sehr schwierig oder unmöglich ist, eine Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik zu erkennen.
Wenn Sie es so wollen, dann ist nicht zu erkennen, ob die verantwortlichen Politiker und deren Helfer (Amtsträger) tatsächlich nicht verfassungsfeindlich tätig sind.
Da beispielsweise das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 mit Bezug auf das Grundgesetz festgestellt hat, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben, diese Entscheidung aber seitens der Behörden und Gerichte nicht beachtet wird. ist davon auszugehen, dass Behörden und Gerichte machen was sie wollen.
Es wäre abartig einen möglichen Grund hierfür zu suchen.
Wenn also Kläger eine Klage einreichen, dann ist dies zwar bei der zuständigen Institution einzureichen, wenn aber die dortigen Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen, dann
ist davon auszugehen, dass dies stattdessen eine "vergebliche Liebesmühe" darstellt und der Liebhaberei zuzuordnen ist.
Amtsträger, die nicht der Treuepflicht nachkommen, sind zur Ausübung von Staatsmacht ungeeignet. 'Das Vertrauen des Volkes ist wieder herzustellen.
#2906
WernerE(Mittwoch, 14 August 2024 13:51)
#2904 - Zitat:
Es muss doch auch einem Märchenonkel, den GRÜNEN klar sein, dass abwandernde Unternehmen keine Arbeitsplätze im Inland mehr zur Verfügung stellen.
Nicht nur bei den GRÜNEN gibt es Märchenonkel`s - in Bayern gibt es einen MPT
von der CSU und der verspricht auch laufend etwas und zeigt im Anschluss den
"Mittelfinger", hält die Bürger für bescheuert!
In Mering gibt es einen BM - der verzählt auch viel, wenn der Tag lang genug ist,
steht ständig in der Friedberger Zeitung - welch ein Wohltäter er sei!
In dem Zusammenhang fällt mir immer ein besonderes Lied ein, dort heißt es sinngemäß:
... Er ist so gut, er kennt die ganze Welt, dabei ist er der allerletzte, .....
WernerE - sonnige Grüße aus dem heißen Mering ohne Kühlung am Marktplatz
#2905
Jonathan(Mittwoch, 14 August 2024 11:46)
Unfallmann in huchting getroffen
#2904
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:36)
Ist das die tatsächliche Amtsaufgabe eines Bundeswirtschaftsministers?
Auf folgende Veröffentlich beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-gr%C3%BCnes-wirtschaftswunder-wie-die-ampel-unsere-industrie-ins-ausland-treibt/ar-BB1r5LNB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7bb5802af6834fb080b162a83576ba2d&ei=44
Es muss doch auch einem Märchenonkel, den GRÜNEN klar sein, dass abwandernde Unternehmen keine Arbeitsplätze im Inland mehr zur Verfügung stellen.
#2903
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:30)
Verfassungsfeinde ist der finanzielle Nährboden nach Frau Aigner zu entziehen!
Ungeachtet der Tatsache, dass die Bezahlung von Verfassungsfeinden der finanzielle Nährboden seitens der steuerzahlenden Bürger moralisch zu entziehen ist, ist festzustellen, dass alle Amtsträger,
die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht nach Gesetz und Recht handeln, ihren Eid brechen. Es gibt keinen Grund dafür, dass Verfassungsfeinde staatsrechtlich auch noch befördert oder entlohnt
werden dürfen.
Wir haben nicht nur ein Problem. Es scheint keinen Sinn zu machen, ein einziges Problem zu lösen. Die Probleme setzen sich in allen Bereichen fort.
Ganz gleich, ob wir Missbräuche, Cum EX-Geschäfte, Exekutive und Judikative oder nicht weitergeleitete Alarmmeldungen in der Ahrtal-Katastrophe anprangern, es scheint nichts hinsichtlich
Aufgabenanforderung und -befähigung zu stimmen.
Entweder gilt ein Grundgesetz für alle oder nicht!
Die Verantwortlichen sind scheinbar mit den Sachaufgaben überfordert zu sein.
#2902
Mazi(Dienstag, 13 August 2024 10:17)
Nicht nur "die letzten Tage waren für die Füße" (Bundeswirtschaftsminister Habeck).
Folgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/robert-habeck-news-habeck-zur-haushaltsdebatte-letzte-tage-f%C3%BCr-die-f%C3%BC%C3%9Fe/ar-AA1oFykl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7bb5802af6834fb080b162a83576ba2d&ei=9
Offensichtlich passt nichts zusammen (# 2901 von WernerE).
Man stelle sich nur vor, dass die Energiewende von den GRÜNEN initiiert ist und um dies zu bewerkstelligen, bebauen sie Ackerflächen (auf denen ansonsten Nahrungsmittel produziert werden) und
Waldflächen (die ansonsten der Klimakrise entgegen wirken könnten).
Da sind doch Unfähige in verantwortlichen Positionen.
Wenn alle Macht beim Volk liegt, dann ist dies - bevor noch mehr Unsinn gemacht wird -dringend abzustellen.
Letztlich geht dies auch in die Judikative und die Bundesländer, die zu beaufsichtigen ist, was aber nicht vorgenommen wird!
Es kommt nicht von ungefähr, dass ausgerechnet die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber (ohne vorliegende Klage) aufforderten (LTO.de am 17.11.2023), die Einhaltung seiner Vorgaben
zu überprüfen.
#2901
WernerE(Montag, 12 August 2024 22:10)
# 2900 - das politische Dilemma geht wie das sozialversicherten Dilemma weiter.
Aktuell die BG Holz Metall - da werden Dinge gedreht, verschoben, verleugnet nur um
die Beiträge einer großen Fassadenfirma in Bayrisch-Schwaben, gering zu halten.
Es werden Sachverhalte bekannt und das Unding dabei, der Betriebsrat ist mit den
Machenschaften der Geschäftsleitung einverstanden und bedroht selbst Mitarbeiter.
Zuerst stimmt man Arbeitsschichten mit Realarbeitszeit bis zu 14 Std/Tag und Samstagarbeit zu und dann wenn der TAD vor der Haustüre steht, darf der in der 5-Tage
Woche maximal 8-10 Std bewerten.
Arbeitnehmer kaputtgearbeitet - Gewinn maximiert und natürlich der BR abgesahnt!
Pfui Teufel den in meinen Augen verbrecherischem Syndikat.
WernerE - ich mache die Augen weit auf und prangere an, was nicht stimmt!
#2900
Mazi(Montag, 12 August 2024 19:45)
Wie weit geht das Dilemma noch?
Einer SPD, die aus lauter Not einen Bundeskanzler vorschlug, der nach eigenen Angaben sich nicht erinnern kann, wird sich nicht verwundern, dass dies auch ihr selbst unterstellt wird.
Eine Wählergruppe, die aus Überzeugung noch SPD wählt, erscheint auch dieser Selbstfindungstruppe abhanden gekommen, also nicht zu finden zu sein.
Zur Schaffung der Energiewende empfehlen die GRÜNEN künfitg erneuerbare Energie zu verwenden. Dazu legen Gemeinden riesige Solarparks auf Ackerfläche an und roden dazu sogar Wälder. Die
Nahrungsmittelproduktion wird damit verknappt und das die Wälder nur langsamt wachsen wird auch seitens der GRÜNEN ihr nachvollziehbarer Vorschlag auch noch sehr kontraproduktiv umgesetzt.
Es liegt daher nahe, dass die GRÜNEN ihren positiv zu bewertenden Vorschlag gegen ihre eigentlichen Interessen realisieren wollen.
Ein Zeichen dafür, dass sie gar nicht wissen, wie ein Vorschlag umzusetzen ist. Daher ist nicht bekannt, wo das Wählerpotential der GRÜNEN überhaupt zu suchen sein könnte.
Gehen wir zu den Wählern der FDP. Da die FDP nur knapp über der 5 % Klausel rangiert, einen Kommunikationswissenschaftler aus lautert Not zum Finanzminister gemacht haben, ist der Sachverstand weder
zu erwarten, noch zu unterstellen (vgl. auch dessen Hochzeit und seinem Eheversprechen in einer Kirche, die er zuvor bereits verlassen hat).
Gehen wir also davon aus, dass auch dort keine Wähler zu finden sein werden.
Wenn man ehrlich ist, dann ist von den Ampelparteien nichts gutes oder sinnvolles zu erwarten.
In welchem Rechtsstaat ist davon auszugehen, dass eine Minderheit eine Mehrheit am Nasenring unbehelligt durch die Manage führen und zwei größere Parteien (gemessen an der Zustimmung des Volkes)
Schwierigkeiten machen darf?
Ich gehe davon aus, dass die Wähler sich nicht mehr auf derartige Experimente einlassen und mit den Verantwortlichen noch abgerechnet wird.
#2899
WernerE(Montag, 12 August 2024 18:21)
# 2896 - Zitat:
Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine
Gehörsverletzung zu Grunde.
Nur blöd, dass 90 % der Gerichte schon Ihre Urteile auf dem Schreibtisch liegen haben
und man dann Begründen kann was man will.
In Deutschlang ist die Sozialgerichtsbarkeit ganz offensichtlich am Ende!
WernerE - kann mal wieder die Klappe nicht halten und stösst überall an
#2898
Mazi(Montag, 12 August 2024 11:52)
Offenischtlich wird jeder der möglichen drei Vertreter der Oppostion vom
Volk besser in als der amtierende Bundeskanzler bewertet!
Folgenden Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/klatsche-f%C3%BCr-scholz-s%C3%B6der-h%C3%A4ngt-kanzler-in-umfrage-ab-auch-merz-und-w%C3%BCst-beliebter/ar-AA1oB8HR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4d76ba8fc3f84f769793d51435e0ded2&ei=53
Wenn man von Grundgesetz ausgeht, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist anzunehmen, dass dieses Grundgesetz ganz schön gebeugt wurde oder erst gar nicht von den Regierungsparteien anerkannt
wird.
Wenn man dies so sieht, dann ist es Scholz - nicht nur, dass er sich nicht mehr erinnern kann - tatsächlich daran gelegen, Pensionszahlungen der öffentlichen Hand abzugreifen und nicht als Amtsträger
nach Gesetz und Recht zu handeln.
Zu erkennen ist dies daran, dass er verantwortlich ist, Kriegswaffen an die Ukraine zu liefern, die zum Angriff auf Russland eingesetzt werden. Dem ist in meinen Augen nichts mehr zuzufügen.
Die GRÜNEN dafür mitverantwortlich zu machen sind, führt nicht dazu, dass Olaf Scholz als Bundeskanzler mit seiner Richtlinienkompetenz die Bundesregierung nicht vertreten würde. Er ist wegen diesem
Vorsatz voll haftbar zu machen.
Für das Chaos in der Justiz ist er ebenso verantwortlich und das Grundrecht des Grundgesetzes nach Art. 19 Abs. 4 GG wird nicht gewährt. In seinem Verantwortungsbereich wird Gesetz und Recht nicht
eingehalten.
Die Delegation, die Übertragung, einer Amtsaufgabe auf Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, eine Aufsicht über die Justiz zu übertragen, ist faktisch nicht wahrgenommen. Sie ist mit der
Verfassung, dem Grundgesetz, nicht vereinbar.
Man stelle sich nur vor, dass das Grundgesetz eine Gewaltenteilung vorsieht, aber die Einhaltung seiner Vorgaben, deren Kontrolle, faktisch ausschließt, ist in meinen Augen pervers.
Es ist anzunehmen, dass dies seinen Unrsprung bei den Nazis hatte und sie sich ausdachten, in dieser Form deren Ziele durchzusetzen.
Pervers!!!
#2897
Mazi(Montag, 12 August 2024 10:19)
Ist das eine Strategie, der man vertrauen kann?
Einhellig wird den GRÜNEN die Gewinnung von erneuerbaren Strom aus Sonnenlicht zugeordnet. Dazu werden Ackerflächen und Wald gerodet und für Solarparks zur Verfügung gestellt. Zur Förderung dieser
Energie wird gar Steuergeld der Bürger verwandt.
Sind wir ehrlich! Mit dem Wegfall von Ackerflächen wird weltweit die Nahrung verknappt. Mit der Abholzung von Wald, der Jahre benötigt, sich zu regenieren und Sauerstoff zur Regulierung des
Klimawandels benötigt, wird dieses System weiterhin angeheizt. Eine Energiewende ist auf diese Weise nicht herbeizuführen!
Das soll also das Konzept von Habeck (GRÜNEN) und amtierender Bundeswirtschaftsminister sein? Es ist nicht allein die Aufgabe des Vorstandes der GRÜNEN, sondern auch der Ampelregierung sich von
diesem Unsinn zu verabschieden. Es sind alle Verantwortlich für dieses hirnlose handeln zur Rechenschaft zu ziehen.
Wer will diesen Verantwortlichen zu muten, in der Gerichtsbarkeit ein anderes handeln, als sie dies an anderer Stelle bereits anschaulich unter Beweis stellen?
Man muss wahrlich keine GRÜNE Ideen praktizieren, um derartiges als entartet, als nazi-haft zu erkennen.
#2896
Mazi(Montag, 12 August 2024 09:04)
Offensichtlich zählt die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu diesen Gerichten!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-xiizr9222-verwerfung-berufung-begruendung-gehoersverletzung
Zitat:
Ein Gericht muss zumindest die Berufungsbegründung abwarten, bevor es entscheidet, dass das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls liegt darin laut BGH eine
GehörsverletZunge.
Da die Klagebegründung des Klägers vor der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungsrelevanz hat, das Urteil der Richter zugunsten der Berufsgenossenschaften vor einem Prozess bereits feststeht,
würde vor einem Gericht, das bereits vorher entschieden hat, kein rechtliches Gehör gewährt.
Wenn dies so allgemein festgestellt wird, dann ist davon auszugehen, dass die Justiz auf Länderebene das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird. Die Länder setzen keine
Amtsträger zur Amtsausführung ein, die der Treuepflicht nachkommen, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben.
Da dieser Vorwurf allgemein formuliert ist, kann es nicht darauf zurückzuführen sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Irrtum in der Entscheidung geltend machen könnten.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu dieser Art von Gerichten gehört, dann ist fraglich, auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen. Da das Grundgesetz ihr eine andere Handhabung vorschreibt,
diese offensichtlich nicht eingehalten wird, ist fraglich aus welchem Topf der Steuerzahler die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dann Zahlungen beziehen und beziehen dürfen?
Es liegt mir ein Schreiben an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vor (und ist auch in deren Gerichtsakten hinterlegt) nach dem die dortigen Richter die Beweise nicht objektive gewürdigt haben
bzw. anders als sachlich gewürdigt haben. Dies stützt die hier geübte Überlegung, dass Richter bereits vor einer Berufungsbegründung entscheiden. Die Amtsausübung der Entscheidung nach dem Gesetz
kann also nicht erfolgt sein. Es ist davon auszugehen, was diese Richter das Grundgesetz nicht anerkennen. Sie sind verfassungsrechtlich zum Schutz einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu
verfolgen.
Es ist nicht bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz diese Amtsaufgabe des Schutzes der freiheitlich demokratischen Grundordnung wahrgenommen hätte. Frau Faeser sollte sich dazu äußern, statt
sich Gedanken darüber zu machen, wie sie die Gesichtserkennung ausweiten könnte und es unterlassen, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen.
#2895
Mazi(Sonntag, 11 August 2024 11:43)
Ich vertraue Ihnen ein "Geheimnis" an!
Auf diese Veröffentlich beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pikanter-vorsto%C3%9F-bei-der-rente-politiker-sollen-in-die-gesetzliche-rentenkasse-einzahlen/ar-AA1oA0Jm?ocid=wn_startbrowsing&cvid=8d5e980587e44a4591389f5807f0485b&ei=27
Auch Politiker stammen von einer Mutter ab!
Und diese, ihre Mutter erhält aus den Beitragseinnahmen der Beitragaszahler in die Deutsche Rentenversicherung eine Rentenzahlung, wie auch die Mütter der Beamten. Es ist nicht nur sachgerecht, dass
auch diese Klientel nach dem Grundgesetz zur Beitragszahlung verpflichtet ist.
Allein der Gedanke, dass die Mütterrente von Dritten bezahlt werden soll, zeitigt die Perversion dieses Gedankenspiels und die Nazi-Denke im System.
#2894
Mazi(Freitag, 09 August 2024 08:53)
# 2893
Die Frage, die sich ergibt, ob Exekutive und Judikative das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewähren?
Da die Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, ist nicht davon auszugehen, dass sie ihre Amtsaufgaben wahrnehmen. Ganz kritisch sehe ich, dass diese Amtsträger die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nicht befolgen und auch den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen.
Die Richter machen sich nicht einmal die Mühe, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen
zugrunde zu legen. Das geht sogar noch weiter indem sie diese unwahren Verwaltungsakten Gutachtern vorlegen und sie bitten, aufgrund der vorgelegten Verwaltungsakten, ihr Gutachten zu erstellen.
Dieses Gutachten nutzen sie anschließend eine richterliche Entscheidung zu begründen.
Wer dies mit dem Schwanz der Katze vergleicht, die in den Mund wiederum eingeführt wird, widerspreche ich nicht.
Das ist nicht nur gegen alle guten Sitten. Das ist sogar verwerflich und dokumentiert Nazi-Ideologie.
Frau Abs, Präsidentin des Deutschen Bundestages, ist schriftlich aufgefordert, die Rechtmäßigkeit der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Missachtung der Vorgaben des Gesetzgebers "einzustampfen" und
darauf zu bestehen, dass die grundgesetzlichen Regeln eingehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde enttarnt sind.
Frau Abs ist aufgefordert, die Sozialgerichtsbarkeit nicht anzuerkennen und darauf zu bestehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit den grundgesetzlichen Vorgaben zu folgen hat.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, zur Ausführung von Amtsaufgaben gesetzwidrig herangezogen werden dürfen. Für eine derartige Nazi-Ideologie
fehlt mir jede erdenkliche Vorstellungskraft. Für erstaunlich halte ich, dass diese Strategie von allen etablierten Parteien bisher verfolgt wird.
#2893
WernerE(Donnerstag, 08 August 2024 22:55)
# 2892 Absatz 1 - war nicht anders zu erwarten.
Ich konnte mal wieder Unterlagen eines Verfahrens in Bayern (LSG Mchn) einsehen
und musste feststellen, der Verunfallte Mensch hat grundsätzlich keinen Anspruch
auf Leistungen der zuständigen BG (SVLFG) - mittels guter Kontakte des RiLSG zu einem
medizinischen Sachverständigen.
Zitat aus #2892
sondern seitens der Exekutive und Judikative bereits vordem Unfall entschieden ist, dass die Unfallverletzung auf die Gebrechen keinen Einfluss genommen haben.
Genau das ist auch in dem genannten Sachverhalt der Fall
WernerE - man muss schon dran bleiben wenn man etwas erreichen will.
#2892
Mazi(Donnerstag, 08 August 2024 14:47)
Es scheint für „Telare“ konsequent zu, dass er sich von den wahren Begebenheiten nicht überzeugt (analog der Vorgehensweise der Richter an den Sozialgerichten).
Vor diesem Hintergrund und dem langzeitigen Angebot die wahren Unterlagen einzusehen, bringt er damit zum Ausdruck, dass er daran nicht interessiert ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Nachweis geführt, dass es nicht um eine Rechtsprechung geht, bei denen zwischen Kläger und Beklagter entschieden wird, sondern seitens der Exekutive und Judikative
bereits vordem Unfall entschieden ist, dass die Unfallverletzung auf die Gebrechen keinen Einfluss genommen haben.
Es ist fraglich, wie Amtsträger so entscheiden können, ist doch gewiesen, dass sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Wenn dem so ist - und die Beweise führen dazu die Nachweise, wie können dann
Ministerpräsident:innen vorgeben, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht bzw. das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird?
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass es eIne Amtsausübung gegen das Grundgesetz unmöglich ist. Das bedeutet im Rückschluss, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung in
einer Amtsausübung vorgenommen haben können. Wenn sie nie eine Amtsausübung vorgenommen haben, stellt sich wiederum die Frage, aufgrund welcher Eignung sie monatlich Zahlungen entgegen genommen haben
bzw. Pensionsberechtigt sind?
Es liegt also nahe, dass Helfer gehabt haben müssen?
Wenn die Argumentation von Frau Aigner stimmig ist - und deren Argumentation stimme ich ausdrücklich zu, dann keine Zahlung an Verfassungsfeinde zu leisten. Dazu zählen auch deren Helfer. Da das
Grundgesetz zwischen einzelnen Gruppen nicht unterscheiden will („vor dem Gesetz sind alle Gleich“), sind auch diese als Helfer nach dem Gesetz anzuklagen, zu verurteilen und als unzuverlässig von
der Staatsmacht auszuschließen.
Wenn das Grundgesetz als unsere Verfassung anzusehen ist, ist sie durchzusetzen bzw. Es gehört zu dem Amtsaufgaben von Staatsdienern, Klage zu erheben und verurteilt zu wissen.
Ich bitte zu bedenken, dass nicht nur die Helfer sind, die die Richter beaufsichtigen, sondern auch die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften, die auf diese Weise durch die unterlassene Anklage ihre
Kolleg:innen schützen.
#2891
Mazi(Donnerstag, 08 August 2024 11:07)
Es ist nachvollziehbar, dass Behörden (Legislative, Exekutive und Judikative) nicht das Grundgesetz ihrem Handeln zugrunde legen.
Wenn die Staatsmacht nicht nach einer gemeinsamen gesetzlichen Grundlage diese ausgeübt wird - dann ist es schwierig, gar unmöglich -, dass ein Kosenz gefunden wird.
Es ist richtig, dass Kläger ihre Klage vor einem Gericht nach dem Gesetz geltend machen, eine Gewähr, dass auch danach entschieden wird, ist de facto nicht gegeben.
#2890
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 16:39)
Was sagt das Grundgesetz dazu? Das Grundgesetz weist zwar die drei Gewalten aus, aber das belastet Legislative, Exekutive und Judikative nicht, weil niemand dies überprüft und keine Konsequenzen
damit verbunden sind!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/brisante-umfrage-mehrheit-der-deutschen-will-neuwahlen/vi-AA1oohfe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fe40e235562e41bf986b467f25ae02e9&ei=201
Heißt es nicht in Art. 20 das "Alle Macht vom Volke ausgeht?
Wo sind die wahren Verfassungsfeinde auszumachen und haben diese "Volksvertreter" auch Anspruch auf spätere Rente aus dieser vertrauensvollen Tätigkeit zu Lasten der Bürgerhaushalte?
Ich lege mich fest, wenn ich feststelle, dass die Macht nicht vom Volk ausgeht, sondern von diesem wenigen Damen und Herren, die vorgeben das Vok zu repräsentieren.
Die Industrie wandert ab und mit Ihnen die Arbeitsplätze. Was übrig bleibt ist ein Staat, der über keine/zuwenig Einnahmen verfügt. Das soll die Wirtschaftspolitik, das Finanzministerium oder der
Regierungschef sein?
Das ist nicht nur in diesem Bereich die Fortsetzung der Nazi-Ideologie vom Feinsten.
Entweder hat man sich von den Nazis getrennt oder die Nazis regieren. Was die Judikative angeht, so ist dies eindeutig bereits bewiesen. Das Grundgesetz weist zwar die drei Gewalten aus, aber das
belastet niemanden, weil niemand dies überprüft!
#2889
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 13:54)
Wie ist die Leistung der GRÜNEN zu beurteilen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1135576123&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=e5f3faca26eae3398291ebade159b4691f1294fa&RANGE=
Scheinbar hat der Bundeswirtschaftsminister Habeck keine oder die Vorstellung der Nazi im Schilde. Damals haben uns die Nazis in den zweiten Weltkrieg geführt und nach dem Willen der GRÜNEN flüchtet
die Industrie und mit ihnen die Arbeitskräfte. Was dann übrig bleibt ist ein Staat mit Bewohnern ohne Einkommensteuer-Einnahmen.
Es ist fraglich, wer die gefährlicheren Verfassungsfeinde sind?
Es ist festzuhalten, dass SPD und FDP da zumindest mitmachen!
#2888
Mazi(Mittwoch, 07 August 2024 11:01)
Was führt der Enkel Habeck des Opas Habeck (Freund von Heinrich Himmler (NSDAP)) im Schilde?
Bekannt ist, dass er sein Ministerium nicht im Griff hat (oder doch)? Bekannt ist auch, dass er das sogenannte Heizungsgesetz "vergeigte". Bekannt ist auch, dass er den Energieberatern Einnahmen zu
schanzte und jetzt plötzlich in einer Nacht und Nebelaktion ab dem heutigen Tag wieder entzogen hat.
Mir erscheint dies alles als wirr!
Die Verbindungen von Baerbock und Trittin zu den Nazis erspare ich mir.
Bekannt ist auch, dass Kläger vor den Sozialgerichten, Richtern gegenüber stehen, die dem Gesetz nicht folgen, ihren Eid auf das Grundgesetz brechen und als Täter anzuklagen sind.
Wenn die Abgeordneten des Bundestages die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüfen, dann ist es nicht verwunderlich, dass deren Vorgaben von Exekutive und Judikative nicht eingehalten werden. Wenn
den Abgeordneten des Deutschen Bundestag keine oder verspätete Auskunft der Bundesregierung erteilt wird, sie ihre Amtsaufgabe nicht ausführen können, dann ist ein Brief der Präsidentin Bas (SPD) an
den amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wenig zielführend das Problem zu lösen.
Es ist selbst die Angabe, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Verstöße gegen das Grundgesetz zu legitimieren glaubt, nicht verwunderlich.
Es ist also fraglich, ob das Grundgesetz überhaupt einen Verfassungsrang hat oder dessen Befolgung von den NS-Juristen nicht bereits abgeschafft war als es in Kraft getreten ist. Nach m.M. ist
vielmehr das Grundgesetz mit seinen Vorgaben durchzusetzen.
Es ist also die Frage, wer Verfassungsfeind ist und wer nicht?
#2887
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 21:41)
Frau Bas, als Präsidentin des Deutschen Bundestag, ist aufgefordert unverzüglich die Anerkennung der Sozialgerichtsbarkeit abzulehnen und die Bundesländer aufzufordern, diese wichtige Funktion in
einem Rechtsstaat mit Amtsträgern zu besetzen, die die Treuepflicht nach dem Grundgesetz wahrnehmen.
Im Grunde genommen ist damit klargestellt, wo die Verfassungsfeinde angesiedelt sind und wo sie zu verhaften sind.
#2886
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 21:37)
Frau BAs (SPD) hat Olaf Scholz offensichtlich sehr feinsinnig geschrieben!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/b%C3%A4rbel-bas-kritisiert-olaf-scholz-scharf-regierung-blockiert-anfragen/ar-AA1okXQE?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=92652c25bd184a14b54b61b1f16fc153&ei=10
Konkret heißt dies, dass die Aufforderung eines Bürgers gegenüber dem Bundeskanzler ihm am "A..." vorbei geht. Zu meinen Schreiben ist dem Bundeskanzler Scholz bekannt gemacht, dass die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde geoutet haben, das Grundgesedtz nicht anerkennen und ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. § 103 SGG oder das Grundgesetz sowie die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts interessieren sie nicht. Offensichtlich ist dem Bundeskanzler diese grundgesetzwidrige Art "sch... egal".
Es ist mir nicht bekannt, ob Frau Bas die Wörter "A..." und "sch... egal" gebrauchte.
#2885
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 13:06)
Vollkommen klar!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/k%C3%BChnert-sieht-keinen-grund-f%C3%BCr-aufschn%C3%BCren-des-haushaltspakets/ar-AA1ogpJf?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=62978d550efa4ef3d60aff0d00769d81&ei=5
Kühnert weiß mehrere Sachen:
1. Wenn der Haushaltsbeschluss revidiert wird, bedeutet dass das Ende der Koalition.
2. Bei Neuwahlen wird diese Ampelregierung von den Bürgern nicht mehr gewählt.
3. Bei Neuwahlen verliert er also seinen Job und steht auf der Straße.
Weshalb sollte er also dafür sein, den Haushaltsbeschluss zu revidieren?
Gleiches gilt für alle in der Ampelregierung! Demokratisch oder nach dem Grundgesetz ist dies schon lange nicht mehr. Wenn man ganz ehrlich ist, noch nie gewesen!
Das Bundesverfassungsgericht hat dies am 30.07.2024 auch bestätigt (Az. 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23 und 2 BvR 1547/23).
#2884
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 12:28)
Illusorisch!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/CDU-fordert-Neuwahlen-bei-Ampel-Debakel-im-Osten-article25139520.html
Meint er wirklich, die Zustimmung der abgewählten Ampelkoalition zu erhalten, weiss sie doch, dass sie laut Umfragen keine Wähler mehr findet?
#2883
Mazi(Dienstag, 06 August 2024 08:34)
Wenn das schon immer so war, dann ist die Frage zu klären, ob die früheren Parteien auf der Grundlage des Grundgesetzes standen?
Das Grundgesetz ist nachzuarbeiten und der Praxis anzupassen!
Wenn alle Macht laut Grundgesetz vom Volke ausgeht, dann ist es an dieser Stelle nachzuarbeiten und neu zu formulieren. Nach der Denke der GRÜNEN sind sie als 10 %ige Minderheit in der Lage zu
bestimmen, was Recht ist. Damit gehen sie weit über die Praxis der Nazis hinaus. Der Opa von Habeck war dagegen folglich noch ein Waiseknabe.
Das Grundgesetz ist derart neuzufassen, dass die Macht nicht vom Volke ausgeht und stattdessen die Exekutive, die Judikative nicht an die dortigen Vorgaben gebunden sind. Die Ernennung von
Amtsträgern ist nicht an deren Verpflichtung zu binden, dass sie ihrer Treuepflicht nachzukommen sowie die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz zu treffen haben. Die Legislative hat nicht
die Aufgabe ihre Vorgaben in den Gesetzen zu überprüfen.
Aufgabe der Bürger muss es also sein, dieser Gruppe ein fürstliches Leben zu gewährleisten.
Dann würde das Grundgesetz mit seinen Vorgaben der Praxis entsprechen.
Da die Richter nach dem Gesetz zu entscheiden haben, wäre auch die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber sollte die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen,
hinfällig.
Wenn aber diese Forderung der Richter gültig ist, die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eRichteringehalten werden und das Gesetz gemäß der Umsetzung sachlich falsch, nämlich verfassungsfeindlich
umgesetzt ist, dann sollten wir uns gefällig mit der Kritik zurückhalten.
Es ist kurios, dass der Verfassungsschutz gerade diesen Missbrauch verhindern sollte und er dennoch seine Amtsaufgabe als erfüllt ansieht.
Wenn Bürger der persönlichen Freiheit beraubt werden, dann ist wenigsten sicherzustellen, dass Richter das Gesetz beachten. So aber wird man an die Nazi-Herrschaft erinnert. Es liegt also nahe, dass
im Fall Neumann Nazi-Richter entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 in Auslegung des Grundgesetzes entschieden haben. Von einer demokratischen Dienstaufsicht nach den
Vorgaben des Grundgesetzes von Olaf Scholz oder Dr. Peter Tschentscher kann für wahr kann niemand ausgehen.
Wenn das schon immer so war, dann ist die Frage zu klären, ob die früheren Parteien schon auf der Grundlage des Grundgesetzes standen?
#2882
Mazi(Montag, 05 August 2024 09:08)
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs. 2 GG). Darauf haben alle Amtsträger den Eid geleistet und sind zur Treuepflicht verpflichtet.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=6622404
Alle regierenden Ampelparteien zusammen haben weniger Zustimmung als die Partei, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die größte der Ampelparteien (SPD) hat sogar weniger als die Partei, die
als zweite (AFD) fungiert.
Das soll eine Umsetzung des Grundgesetzes, die Macht des Volkes sein? Die GRÜNEN verfügen gerademal über 11 % der derzeitigen Zustimmung und die erlauben sich derart markige Worte? Von der
Treuepflicht will Ich erst recht nicht schreiben.
Da scheint es nur ins Bild zu passen, dass Richter ihren Entscheidungen das Gesetz nicht zugrunde legen. Regelmäßig scheint dies in der Sozialgerichtsbarkeit praktiziert zu werden. Das ist
Nazi-Gehabe und darin haben u.a. Habeck und Baerbock in der Tat praktische Erfahrung.
Wie kann es möglich sein, dass die Staatsgewalt nach dem Grundgesetz in die Gewalt der Legislativen, der Exekutiven und der Judikativen aufgeteilt wird und die Legislative nicht einmal überprüft, ob
ihre Vorgaben eingehalten werden? Exekutive und Judikative scheren sich um die Beachtung dieser Vorgaben des Grundgesetzes erst nicht. Das soll ein Rechtsstaat sein, der vom Verfassungsschutz
überwacht wird?
Ich kann mir unter einem Grundgesetz, das durchgesetzt werden soll, anderes vorstellen.
Es geht offensichtlich um einen Eid, der gebrochen ist und die Einhaltung einer Treuepflicht, die nicht eingehalten wird. Wenn ein Staatsgebilde funktionieren soll, dann geht das nur in Form der
Einhaltungen dieser Vorgaben. "Der Rest" sind Täter und als Straftäter zu verurteilen. Dazu ist die Staatsanwaltschaft und der Minister der Justiz als Aufsicht über die Justiz zuständig. Die fehlende
Amtsausübung ist nach dem Grundgesetz keine Legitimation dessen, dass diese Praxis rechtens wäre.
Es liegt letztlich daran, dem Volk tatsächlich die Macht zu übertragen.
#2881
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 20:01)
Auch wenn Olaf Scholz zu Papier gibt, sich nicht erinnern zu können, diese von ihm verbreiteten Lügen vergißt das Volk nie.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gastbeitrag-von-gabor-steingart-scholz-und-die-6-halbwahrheiten-das-volk-kann-besser-rechnen-als-die-regierung/ar-BB1r081T?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f03c61e75c6e492e824fd6d31f9d2406&ei=7
Letztlich ist damit auch verbunden, dass die Behörden und Gerichte mit dem Wahlbürger machen was sie wollen. Den Eid auf das Grundgesetz nehmen die Amtsträger schon lange nicht mehr als einen Eid
an.
Was ich nicht verstehe, wenn die Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, die Voprgaben des Bürgers nicht achten, weshalb erwarten sie dann noch von dem Bürger entlohnt zu werden?
Ich finde es geradezu als pervers, wenn jetzt ausdrücklich ein Gesetz her soll, dass die Entlohnung der Amtsträger verweigern soll, wenn sie der Treuepflicht nicht nachkommen? Weshalb soll ein
vorheriges Gesetz es erlauben, erklärten Gegner des Grundgesetzes auch noch den Unterhalt zahlen?
Entweder ist ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz oder es ist es nicht. Wenn der letzte Fall unterstellt wird, dann kann doch ein nachfolgendes Gesetz nicht ein vorhergehendes Gesetz m.E. damit
erlaubt werden.
Zumindest ist dies nicht mit dem Sologan des Grundgesetzes "alle Macht geht vom Voke aus" zu vereinbaren.
#2880
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 14:10)
Wahnwitzig!
Wenn Kläger vor Richtern auf ein Recht klagen, dass diese erst gar nicht akzeptieren so erscheint dies unsinnig zu sein.
Ein Rechtssystem als solches anzuerkenne, dass selbst die Richter nicht anerkennen wollen, scheint ebenso unsinnig zu sein. Wenn Richter dieses Rechtssystem auch noch in der Lage sein sollen, Bürger
der persönlichen Freiheit zu berauben, dann scheint etwas gravierend nicht zu stimmen.
Gemessen an diesem Vorwurf erscheint es durchaus nicht vermessen zu sein, dass sie auch noch für ihre Tätigkeit von dem ehrlichen Bürger auch noch eine Geldzahlung verlangen.
Die Argumtation von Frau Aigner scheint mir gemessen dazu, sie als Verfassungsfeinde zu bezeichen, noch human zu sein.
#2879
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 12:42)
Offensichtlich ist die Einschätzung der Bürger gleich meiner Meinung.
Folgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/sonntagsfrage-nur-noch-10-prozent-w%C3%BCrden-gr%C3%BCne-w%C3%A4hlen-ampelregierung-unbeliebt-wie-nie/ar-AA1ocFnD?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=128
Wirklich erstaunlich ist, dass eine Minderheit die Wähler so terrorisieren kann. Der Verdacht liegt (sehr) nahe, dass nicht nur der Opa Gene seinem Enkel vererbte, sondern auch dessen Nachfolger als
ein Freund von Heinrich Himmler (NSDAP) ist. Die rhetorischen Fähigkeiten deuten darauf hin.
#2878
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 12:16)
Das Grundgesetz ist in der Tat verbal zu überarbeiten oder umzusetzen!
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass die Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz entspricht und eindeutig zu regeln ist. Es erscheint sinnlos mit diesen Gerichten zu
streiten zumal das Grundgesetz mit seinen klaren Vorgaben der Anwendung des Grundgesetzes entgegen steht.
Es ist also die Frage zu beantworten, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Amtsauftrag ausführen, wenn sie das Gesetz, das Grundgesetz, missachten, aber anführen, dass sie ausgerechnet auf
dieses Gesetz ihren Gehaltsanspruch beziehen?
Als kurios bezeichne ich, dass ein LG Hamburg gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uentschieden hat, dass die Verwaltungsakte einer Behörde nicht wahrheitsgetreu und vollständig zu
sein hat. Dies wurde gar von dem amtierenden Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Dr. Peter Tschentscher, als richtig beziechnet.
Ein Amtsträger, ist zur Wahrung seines Amtseids auch dann verpflichtet, wenn er Erster Bürgermeister einer Freien und Hansestadt Hamburg ist. Dass er sich auch an Gespräche erinnert (wenn Sie
letztlich 35 Mrd. Euro Gegenwert haben), setze ich auch dann voraus, wenn es sich um dessen Amtsvorgänger handelte und Tschentscher legiglich die undeutende Funktion des Finanzsenators von Hamburg
inne hatte.
Das Grundgesetz ist in der Tat verbal zu überarbeiten oder umzusetzen!
#2877
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:54)
Bekanntlich vermehren sich auch Beamte und andere nicht in das System der Deutschen Rentenversicherung einzahlende Berechtigte Mütterrentner!
Auf diese 'Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/abschaffung-der-m%C3%BCtterrente-w%C3%BCrde-milliarden-sparen-so-viel-weniger-geld-h%C3%A4tten-rentnerinnen/ar-AA1ocAB8?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4479b17c715d433c89bace4a7459be25&ei=24
Es besteht der Verdacht, dass die Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht fähig sind zu erkennen, wer eingezahlt hat und wer nicht.
Das Problem ist nicht daran festzumachen, welches die größten Haushalte sind, sondern wer Leistungen bezieht ohne dafür eingezahlt zu haben.
Es ist das gleiche Problem, dass auch bei Amtsträgern festzustellen ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Es ist anzuerkennen, dass die ehemaligen Nazi-Juristen ganze Arbeit leisteten und schon damals die Allierten erkannten, dass ihre Absicht, die Nazis aus der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland
zu drängen, gescheitert ist.
Es gilt daher die Frage zu klären, ob der seinerzeitige Tod der Nazi-Juristen unbedingt zur Beendigung deren Schaffens geführt hat oder deren Gedankengut immer noch unsere Politik bestimmt?
Letztlich gilt es die Frage zu beantworten, ob die Siegermächte damals bei der Beantwortung dieser Frage irrten oder davon auszugehen ist, dass sie richtig folgerten?
#2876
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:26)
Diese Erkenntnis von Linnemann kommt reichlich spät.
Auf diesxe Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/viele-afd-w%C3%A4hler-sind-keine-rassisten-die-w%C3%A4hlen-afd-aus-protest-den-kann-man-nicht-verbieten/ar-AA1ocwP6?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=63
Sagt das Grundgesetz nicht aus, dass alle Macht vom Volke ausgeht? Wie kommt Linnemann zu der Erkenntnis, dass das Wahlvolk aus Protest die AFD wählen würde. Haben die etablierten Parteien den Knall
nicht gehört oder ist anzunehmen, dass sie gehörlos seien?
#2875
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:19)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit ist das System zu überdenken!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-solarpark-k%C3%B6nnte-seit-mai-strom-liefern-doch-die-starterlaubnis-fehlt-noch-immer/ar-AA1ocgAn?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=40
In der Tat ist eine Sinnhaftigkeitsprüfung der Ideen der verantwortlichen Politiker erforderlich. Landläufig würde man dies als Sachverstand bezeichnen.
Es erscheint bedenklich, wenn Politiker ohne Sacherfahrung an die Umsetzung gelassen werden.
#2874
Mazi(Sonntag, 04 August 2024 11:00)
Das ist die Meinung der FAZ zum Bundeskanzler Olaf Scholz und die Veröffentlichung der WELT:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-im-sinkflug-der-kanzler-der-bei-den-w%C3%A4hlern-nicht-ankommt/ar-AA1ocA1b?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9c88accc567546e5b34636af7476bbf0&ei=11
Dem ist offensichtlich nichts mehr zuzufügen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-unbeliebt-wie-nie-gr%C3%BCne-auf-sechs-jahres-tief/ar-AA1obnP3?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b4686a8865034f269a1fb27f02332350&ei=61
#2873
Mazi(Samstag, 03 August 2024 22:02)
Hier der Bezug zur Veröffentlichung nachgeliefert:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habecks-strom-revolution-das-ist-der-plan-f%C3%BCr-ein-stromsystem-mit-mehr-w%C3%A4rmepumpen-und-e-autos/ar-AA1oaFAR?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4d587a6841664b42ba43c7fdfb0ec360&ei=23
#2872
Mazi(Samstag, 03 August 2024 22:01)
Wer Habeck das nicht abnimmt, dem tischt er noch ganz anderes vor.
Es scheint gesichert zu sein, dass maßgebliche GRÜNEN von ehemaligen Nazis abstammen.
#2871
Mazi(Samstag, 03 August 2024 21:58)
Sind wir ehrlich! Gemeinsame 2 % für die amtierende Amelregierung sind logisch nicht nachvollziehbar!
#2870
Mazi(Samstag, 03 August 2024)
Es ist schon etwas befremdlich, dass immer noch Wählern den GRÜNEN eine Regierungsverantwortung zu weisen wollen, ist doch bekannt, dass Habeck von Hause aus Kinderbuchautor ist und genetisch von
seinem Grovater abstammen soll, der ein Freund von Heinrich Himmler (NSDAP) nch dessen eigenen Angaben gewesen sein soll.
Von Baerboch ist bekannt, dass sie ebenfalls Wurzeln in der NSDAP hat und als Lokalreporterin einer im Umkreis von wenigen Kilo0mentern bekannten Tageszeitung als Außenministerin der Bundesrepublik
tätig ist.
Von Lindner ist bekannt, dass er wiederholt geheiratet hat und sich in einer Kirche hat trauen lassen, aus der er zuvor ausgetreten war. Als Kommunikationswissenschaftler hat er für wahr nichts mit
dem Rechnungswesen gemein und scheint da auch unbeleckt zu sein.
Von Olaf Scholz ist bekannt, dass er als Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und verantwortlich für die Tätigkeit seines Finanzsenators, Herrn Dr. Peter Tschentcher sowie Herrn
Andy Grote als Bezirkshauptmann der SPD für den Ortsverband Hamburg-Mitte sich an Gespräche mit dem Inhaber des Bankhauses Warburg nicht mehr erinnern kann. Anzumerken, dass es bei diesem Gespräche
mindestens um 280 mio. Euro ging.
Sind unter diesen Aspekten nicht zusammen 30 % der Wähler zuviel?
Es ist bekannt, dass die Ampelregierung selbst eine Judikative nach dem Grundgesetz dulden, die ihre Entscheidung nicht nach diesem Gesetz trifft.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit geben mit ihrer Entscheidung zu Gunsten der beklagten Behörde vor, Verwaltungsentscheidungen dieser Behörde kontrolliert zu haben, obwohl ihnein eine
Verwaltungsakte, die zwingend dieser Verwaltungsentscheidung zugrunde zu liegen hat, nachweislich nicht vorliegt.
Nach Thomas Fischer, dem ehemaligen Richter des BGH gehören zum kundigmachen wenigstens die Sachkenntnis des Gerichts dazu.
Fassen wir zusammen:
Für einen Bürger ist es schwierig (um nicht zu schreiben "unmöglich". darin eine Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu erkennen.
#2869
Mazi(Samstag, 03 August 2024 09:40)
Was ist los in Deutschland?
Kurz um:
Alles Schrott was die Nazi-Juristen da produziert haben. Es ist nicht nachzuarbeiten, sondern nach den Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen!
Auf folgende Meldungen beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Es ist hinreichend bekannt und nachgewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz, also verfassungsfeindlich, ihre Entscheidungen treffen. Sie erforschen einen
Sachverhalt nicht von Amts wegen (Paragr. 103 SGG). Sie treffen also erst gar nicht eine Entscheidung nach dem Gesetz, wie es ihr Amtsauftrag sein sollte. Da ihre Entscheidungen gegen ihren Amtseid
sind, stehen sie also im Zusammenhang mit Straftaten und sind nach herrschender Meinung also nichtig.
Es erscheint fraglich, ob sie ihrer Treuepflicht nachkommen, wenn sie gegen das Grundgesetz ihre Amtsaufgabe ausüben. Daraus ist abzuleiten, ob sie überhaupt berechtigt sind Steuergelder der Bürger
in Empfang zu nehmen, beachten Sie die Vorgaben des Gesetzgebers doch nicht? Es ist zweifelhaft, ob überhaupt ein Landesgesetz vorschreiben darf, dass Gelder an Verfassungsfeinde auszuzahlen sind?
Wenn dieses Landesgesetz eine Rechtsgrundlage darstellen soll, dann ist nicht nachvollziehbar, dass dieses Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll.
Da Täter bis zu ihrer Verurteilung durch Richter als unschuldig gelten sollen und Staatsanwaltschaften gegen ihre Kollegen keine Anklage erheben, ist folglich auch keine richterliche Entscheidung zu
erwarten.
Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass ein Minister der Justiz sowohl die Dienstaufsicht über die Justiz als auch über die Staatsanwaltschaften führt und auf diese Weise richterliche
Tätigkeiten ausführt/ausführen kann und darf. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass die Richter des EUGH nichts von der deutschen Justiz halten.
Wechseln wir das Thema!
Es ist nicht nachvollziehbar, dass staatliche Subventionen in so kurzer Zeit, wie im Fall von Varta, das Unternehmen wieder verlassen. Es ist anzunehmen, dass die Energiewende der amtierenden
Bundesregierung nicht von Sachkenntnis, sondern von der Verwendung von Steuergeldern an Verfassungsfeinde geprägt ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsfunktionen rechtsverbindlich gegen das Gesetz gerichtet sein können und dürfen.
Dies ist ebenso nach dem Grundgesetz und gegen das Volk gerichtet, als unrechtmäßig anzusehen wie verantwortungsvolle Aufgaben von sachunkundigen Poltikern wahrnehmen zu lassen. In meinen Augen ist
diese Tätigkeit, wie andere Versäumnisse der Politiker (Missbräuche, Cum Ex-Geschäfte, Ahrtal-Katasterophe, etc.) mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu rechtfertigen.
Kurz um:
Alles Schrott was die Nazi-Juristen da produziert haben. Es ist nicht nachzuarbeiten, sondern nach den Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen!
Es geht nicht um eine Veränderung des Grundgesetzes, sondern darum das Grundgesetz ordentlich umzusetzen. Es ist anzuerkennen, dass die Nazi- Juristen ganze Arbeit leisteten und die Feststellung der
Allierten, dass sie scheiterten, nachvollziehbar. D.h. nicht, dass die Umsetzung der Nazi-Juristen das Grundgesetz repräsentieren und dieses der Praxis anzupassen wäre, sondern dass die Behörden das
Grundgesetz um- und durchzusetzen haben. Es ist daher fraglich, ob die Abkürzung der etablierten Parteien nicht irrtümlich mit einem "AFD" zu erfolgen hat.
#2868
Mazi(Freitag, 02 August 2024 19:05)
Es sollten alle wissen, der heutige Erste Bürgermeister der Freie Hansstadt Hamburg Dr. Peter Tschentscher und sein Vorgänger und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz bleiben im Zentrum der Cum
Ex-Affaire- Sie haben mit dem Bankhaus Warburg die Gespräche geführt und sind für den Betrug in der Sache verantwortlich.
Ob frühere CDU-Politiker auch Dreck stecken haben, ist eine andere Sache.
Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen und haben das Volk betrogen. Daran ändert auch dieser Entlastungsangriff nichts.
Nicht zu vergessen ist Andy Grote, der die großzügie Spende an die SPD seitens des Bankhauses Warburg in Empfang genommen hat. Er war es auch, der seine Wiederernennung zum Senator während der
Corona-Krise trotz des Verbotes feierte. Dessen Freude ist zwar nachvollziehbar, weil seine Ernennung mehr als fragwürdig war. Dennoch bleibt ungesetzliches ungesetzlich und seitens des Volkes
strafbar.
Obwohl Tschentscher und vorher Scholz als oberste Dienstherren der Strafverfolgensbehörden sie sich vor den Klagen und Verurteilung gegen sich aufgrund dieser Vorgesetztentätigkeit schützen können,
bleibt der Verstoß gegen das Grundgesetz trotzdem erhalten.
Auf diese Meldung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tschentschers-spd-will-den-ball-jetzt-ins-feld-der-cdu-spielen/ar-BB1r4rLd?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f14fc98b761c42e2bb6e573bc4ccb189&ei=9
#2867
Mazi(Freitag, 02 August 2024)
Ich kann mich nicht erwehren, dass Robert Habeck mich sehr an seinen Opa, den Freund von Heinrich Himmler (NSDAP), erinnert. Die Frage, die sich darau ergibt, ob die GRÜNEN nicht der NSDAP
nachfolgen, ist damit unbeantwortet.
Die nationalsozialistische Vorfahren von Trittin, Baerbock und jetzt auch noch Habeck sind bekannt.
#2866
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:23)
Lange Rede, kurzer Sinn!
Es ist unmöglich, dass ein Rechtsstaat mittels Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dokumentiert, dass die Ausübung seiner Staatsmacht rechtsstaatlich erfolgt.
Ich halte die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für nicht verfassungsgemäß. Die Ausübung weiterer Straftaten durch "befreundete" Amtsträger führt m.E. nicht dazu, diese
ungesetzlichen Straftaten zu legitmieren.
#2865
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:18)
Das sachkundige Richter ihre Entscheidung verkünden, gehört wohl zu den Märchen!
Auf diesen Artikel des ehemaligen Richters des BGH, Thomas Fischer, verweise ich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Das sachkundige Richter entscheiden, ist wohl im Falle der Sozialgerichtsbarkeit, nicht gegeben, wenn sie sich nicht einmal eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte der Beklagten
vorlegen lassen.
Es ist nicht einmal belegt, dass sie nach § 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt von Amts wegen aufklärten.
Die Richter haben nicht eine fehlerhafte Entscheidung deshalb getroffen, weil sie sich geirrt hätten, sondern ihre fehlerhafte Entscheidung haben sie deshalb getroffen, weil sie einen Amtsauftrag
nicht ausgeführt haben.
Wenn es keine Entscheidungsgrundlage für Richter gibt, kann auch nicht darüber philosphiert werden, ob sie richtig gehandelt hätten. Kausal ist, dass die ihrem Eid auf das Grundgesetz nicht folgten,
seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen sind und ihre Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Diese Straftaten sind zwar keinem Mord gleichzusetzen, aber es ist nicht möglich, dass sie als Betrug rechtkräftig zustande gekommen sein können.
#2864
Mazi(Freitag, 02 August 2024 11:08)
Es liegt nahe, dass Habeck wie sein Opa ist!
Auf folgenden Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/viel-gas-wenig-w%C3%A4rmepumpen-floppt-habecks-heizwende/ar-BB1r2Irb?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8feae7d1a39e445f980c3f524933948a&ei=185
In der Tat liegt es nahe, dass Habeck wie sein Opa rhetorisch begabt ist.
Wir errinnern uns, dass Habecks Opa schon Freund von Himmler (Nazi) war. Wenn er auch der Nachweis nicht zu führen ist, so ist dessen Ähnlichkeit gegeben.
Das Heizungsgesetz ist gefoppt. Die Machenschaften in seinem Ministerium sind dubios. Nichts scheint nach dem Willen des Volkes zu sein. Die Grundgesetzformulierung, dass alle Macht vom Volke
ausgeht, ist zu hinterfragen.
Auch die Abstammung von Baerbock ist zu hinterfragen.
Das das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht von Amtsträgern, die der Treuepflicht nachkommen, gewährt wird, dass ist nach Gerichtsentscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachen
bereits belegt.
Wie weit geht es noch?
#2863
Mazi(Freitag, 02 August 2024 09:20)
Die Frage, die es zu klären gilt, ob die Ministerpräsident:innen aussichtlich seitens der Minister der Justiz die Aufsicht unterlassen oder ob dieses Verhalten Gegenstand ihrer generellen
Amtsausübung ist?
Da auszuschließen ist, dass die Minister der Justiz ihre Aufsicht einheitlich ausüben, das Grundgesetz nicht achten, ergibt sich die Frage, ob diese Amtsdiener in der Tat nicht bereits sachlich den
"Reichsbürgern" zu zurechnen ist.
Die Frage nach der Effizienz des Verfassungsschutzes zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung formuliere ich erst gar nicht.
Daher ist fraglich, was dass Grundgesetz und die Aussage darin, das alle Macht vom Volke ausgeht, überhaupt soll. Wenn heute alle Parteien die Festschreibung der Arbeitsweise des
Bundesverfassungsgerichts beantragen, dann muss der Bürger "stutzig" werden. Die Macht des Volkes geht offensichtlich aus dem Grundgesetz hervor, dass jedoch seitens der Parteien nicht beachtet
wird.
Wenn den Abgeordneten der AFD unterstellt wird, dass Grundgesetz zu unterwandern, dann ist festzustellen, dass dies bereits seitens der etablierten Parteien vollzogen ist.
Worin liegt also eine Verschärfung unserer Verfassung? Kann es rechtens sein, dass die Bürger für die Bezahlung dieser Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, herangezogen werden?
#2862
Mazi(Freitag, 02 August 2024 09:05)
Es ist fraglich wie Ministerpräsident:inner das Grundrecht der Bürger nacho Art. 19 Abs. 4 gewährleistet wollen, wenn dazu Richter in der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen, die Ernst gar nicht nach dem
dem Gesetz,Gnach den ﹰden Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen.
Sie treffen gar eine Eﹰntscheidung ohne sich dazu annand einer Verwaltungsakte nach dem Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 den Sachverhalt nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz von
Amts wegen erforscht zu haben. Daher erscheint es missing in den Klagen der Kläger einen evtl. Fehler zu suchen und zu finden.
Die Ausübung von Staatsmacht muss mit der Treuepflicht der Amtsträger fest verbunden sein. Ein Irrtum in der Entscheidungsfindung eines Richterseist daher auszuschliessen.
#2861
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 13:06)
Das sehe ich vollkommen anders!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/verfassungsschutz-droht-mit-konsequenzen-bei-afd-regierung-im-osten/ar-BB1o0GID?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7924db8bc5bc49ac9cecf26e74d4ef72&ei=21
Zitat:
Eine Einreichung per E-Mail, über Kurznachrichtendienste oder soziale Netzwerke sei nicht möglich.
Wenn nachgewiesen ist, dass der Eingang beim Bundesverfrassungsgericht erfolgt ist, dann ist den gesetzlichen Vorschriften genüge getan. Ein Absender ist nicht berechtigt, einen Einfluss auf deren
interne Organistaion zu nehmen.
#2860
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 09:16)
Freiheitlich demokratische Grundordnung in der Sozialgerichtsbarkeit?
Da ich es faktisch ausschließe, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes und
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vorgelegen hat, sind sie m.E. nicht berechtigt vorzugeben, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen erruiert hätten (Paragr. 103
Sozialgerichtsgesetz) und eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen würden.
Es gibt keinen, ich wiederhole "keinen Ansatzpunkt" von einer rechtsstaatlichen Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit auszugehen.
Nicht die "Reichsbürger" haben erst vor, dass Grundgesetz nicht anzuerkennen, es ist bereits davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon stets nicht anerkannt haben.
Wenn das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als das dem Bundesverfassungsgericht nachgeordnete Gericht definiert, die Entscheidungen der Amtsträger jedoch nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes
erfolgt, dann sind Zweifel an der freiheitlich demokratischen Grundordnung angebracht.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nur dann von der Beobachtung des Verfassungsschutzes ausgeschlossen, wenn sie nach dem Gesetz urteilen. Da sie dies nicht vornehmen darf aus der Untätigkeit
des Bundesverfassungsschutzes nicht davon ausgegangen werden, dass die Legitimität der Beschlüsse der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich geprüft wurde.
Die Umsetzung des Grundgesetzes ist nach herrschender Meinung von der Einhaltung dessen Geistes erst gar nicht möglich.
Da alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, die Amtsträger, der Treuepflicht nicht nachkommen, fehlt m.E. jede Rechtsgültigkeit einer Entscheidung nach dem
Gesetz. Jeder gerichtliche Entscheidung hat eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorzuliegen. Diese liegt aber definitiv nicht vor. Daher ist es unmöglich, dass eine gerichtliche
Entscheidung getroffen worden wäre.
Ich lege mich fest:
In der Sozialgerichtsbarkeit wird nur "Stuss" produziert. Mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung (vlg. Thomas Fischer in LTO.de) hat dies wahrlich nicht gemein.
#2859
Mazi(Donnerstag, 01 August 2024 08:43)
Die Frage des ehemaligen RIRichters des BGH, Thomas Fischer, ist nachvollziehbar formuliert!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Zitat:
Gerichte entscheiden in der Regel über konflikthafte Rechtsfälle. Dabei geht es in den weitaus meisten Fällen – unabhängig vom Gerichtszweig – darum, auf der Basis von Tatsachenfeststellungen
Entscheidungen über die Rechtsfragen zu treffen, die für das Ergebnis im jeweils konkreten Fall entscheidend sind.
Aus dieser Formulierung ergibt sich, ob Richter einen Tatbestand feststellen dürfen, ohne dazu eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte vorliegen zu haben?
Sehr schnell wird ein jeder, der die Rechtsstaatlichkeit im Vordergrund und nicht der Nazi-Ideologie folgt, feststellen, dass dies gar nicht geht Sachkunde zu erlangen ohne vorher den wahren
Sachverhalt erruiert zu hsben Dieser Sachverhalt liegt in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig vor. Aus dem Rüchschluss ergibt sich, dass nach dem Grundgesetz in dieser Branche keine Entscheidungen
nach dem Gesetz getroffen werden (Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG).
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, dann ist nachvollziehbar, dass sie dem vorhergehenden Gesetz, dem Gesetz der Nazis, dem Gesetz der "Marinerichter" folgen müssen.
Ob dies als Rechtsgrundlage für einen freiheitlich demokratischen Staat dienen darf, stelle ich in Frage.
Es ist sicher zustellen, dass Amtsträger bei der Ausübung von Amtsfunktionen der Treuepflicht nachkommen. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können Amtsfunktionen nicht wahrnehmen.
Für mich sind die Entscheidungen von VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen vollkommen logisch.
Wenn Landesregierungen dennoch Amtsträger einstellen, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dann gehe ich davon aus, dass sie sich etwas davon versprechen. Diese Denke als freiheitlich demokratische
Denke zu interpretieren, steht mir entgegen der Handlung des Verfassungsschutzes fern.
#2858
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 15:03)
Es liegen Beweise aus Gerichtsakten vor und es ist bekannt, dass die Behörden nicht nach dem Grundgesetz handeln.
Ein Unding ist es ohnehin, dass sich Richter erdreisten nicht nach dem Gesetz des Volkes handeln und er (Habeck), als Teil der regierenden Ampelregierung will sich darüber beschweren, dass
Hassnachrichten über die Medien verteilt würden?
Wie stellt sich eine Bundesregierung überhaupt vor wie in einem funktionierender Staat dessen Staatsgewalt rechtsstaatlich gehandelt werden soll? Es kann nicht sein, dass man sich über (zugegebene)
unrechtliche Taten sich beschwert und eigene Taten unter den Tisch kehren will.
Steht es nicht in der Bibel schon geschrieben: "Zahn um Zahn"
Gemeint ist nicht der zuletzt genannte Zahn, sondern die Gleichwertigkeit!
#2857
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 14:53)
Jetzt ist genug!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-stellt-mehr-als-700-strafanzeigen-wegen-hassnachrichten/ar-BB1qTMw8?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cd95a62d9a194e7bad0071ff346188e0&ei=81
Der Opa von Habeck war ein Freund von Himmler. Und er beschwert sich über Hass-Nachrichten?
#2856
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:59)
Sonderbar! Was ist also wahr?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/urteil-zum-wahlrecht-karlsruhes-unerwartetes-argument/ar-BB1qU7nf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9e3ee5250ccf4c2292bfb56dc70db21f&ei=15
Das Bundesverfassungsgericht hat also geurteilt und festgestellt, dass der Deutsche Bundestag nicht gültig zusammengesetzt und der Plan ist, dies fortzuführen.
Wenn in dem neuen Wahlrecht die 5%-Klausel aufgegriffen und diese wiederum vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wird, dann erscheint es damit doch logisch nachgewiesen, dass diese Klausel von
Anbeginn grundgesetzwidrig ist.
Daraus leiten Abgeordnete des Deutschen Bundestages also ab, dass sie berechtigt gewesen sein sollen, zu klagen.
Ich gelange immer mehr zu dem Urteil, dass die Amtsträger das Grundgesetz nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.
Wenn bekannt ist, dass die Behörden sich auf die Ausbildung der ehemalige Nazis beziehen, dann erscheint es nicht sonderbar, dass sie sich auf ihre damaligen Erfahrungen bezogen haben und den
bekannten "Stiefel" fortführten.
Es war auch/schon nachvollziehbar, dass die damaligen Kriegsgegner der Nazis eine Neugründung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz wollten, aber einräumen mussten, darin sie
gescheitert waren.
Davon auszugehen, dass die Nazis demokratische Grundzüge entgegen den Beurteilungen der Alliierten an den Tag gelegt hätten, erscheint damit ausgeschlossen.
Die Alliierten hätten eingeräumt, dass sie den Krieg zu Unrecht führten und gewonnen hätten oder die Nazis haben das deutsche Volk weiterhin nicht demokratisch nach dem Grundgesetz geführt.
Wenn das Grundgesetz nach dem Willen der Alliierten erfolgte, dies anders war, dann ist auszuschließen, dass dieses Grundgesetz nach der Nazi-Ideologie funktioniert haben kann.
Was ist also wahr? Ist also der Ansatz der Alliierten die Wahrheit und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder deren Umsetzung durch die Nazis?
#2855
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:16)
Das geht nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www1.wdr.de/nachrichten/habeck-anzeigen-hassnachrichten-100.html
Es gehört sich grundgesetzlich nicht, andere mit Hassbotschaften zu überschütten.
Wenn ich auch Verständnis dafür entwickle, dass manchem Bundesbürger der Kamm schwillt und er mit gleichem Recht zurückzahlen will, wie dies offensichtlich der Opa von Habeck als Freund von Himmler
getan hat, so ist dies rechtsstaatlich nicht erlaubt.
Wenn Habeck sich auf dieses Grundrecht bezieht, ist dies rechtens und grundgesetzlich abgesichert. Das hat nichts mit seinem Opa zu tun.
Wenn auch ich Probleme damit habe, dass Habeck keine Gene seines Opas geerbt haben soll, so hat dies nichts mit grundgesetzlichen Rechten zu tun.
Eine ganz andere Frage ist, ob er als Vertreter der Ampelregierung nicht dazu beitragen will, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Auch ich habe da Bedenken, wenn ich davon ausgehen muss, dass beispielsweise der Bundesregierung bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Judikative als Staatsgewalt gar nicht nach dem Gesetz
ihre Entscheidungen trifft.
Namentlich betrifft dies die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die sich dem Grundgesetz und den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts verweigern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies vom Grundgesetz legitimiert wurde.
#2854
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2024 09:03)
Das geht nicht!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-experte-wirft-ampel-missbrauch-der-rentenkasse-vor/ar-BB1qU3MM?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=4dff8944b8a543c7b2db7c6cabd28a53&ei=74
Es muss jedermann klar sein, dass Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung ausschließlich die Angestellten sind. Wenn also die Bundesregierung zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung
beschließt, dann sind nur die Beschlüsse mit dem Grundgesetz vereinbar, die diese Klientel betreffen.
Daraus folgt, dass andere Beschlüsse gegen das Grundgesetz gerichtet sind.
Wir hatten schon einmal herausgestellt, dass die Rentner der deutschen Einheit zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung ihre Rente erhalten. Wir hatten schon heraus gearbeitet, dass ebenso die
Beschlüsse zur Mütterrente der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (sehr) fragwürdig waren.
Es muss jedem biologisch klar sein, dass sich auch Beamte fortpflanzen. Insoweit sind sie Renten berechtigt. Deren Einzahlung ist aber ausstehend.
Daraus ergeben sich geplante Schieflagen, die zur Bereinigung anstehen.
Die eigene Angabe, sich nicht mehr erinnern zu können oder in dieser Amtsaufgabe überfordert zu sein, keine Ahnung zu haben, reicht m.E. nicht aus.
Es ist nachgewiesen, dass Habeck (GRÜNE) über Arbeitserfahrung als Kinderbuchautor verfügt und Lindner (FDP) Kommunikationswissenschaftler ist und ebenso kein Experte in seiner Amtsaufgabe ist.
Die Frage ist also, ob Parteien solche Leute in ein Amt entsenden dürfen, obwohl ihnen bekannt sein muss, dass entsprechendes Fachwissen oder medizinische Voraussetzungen fehlen?
Unter diesen Maßgaben ist es nicht verwunderlich, dass auch Amtsträger Amtsfunktionen ausüben, zu denen sie gar nicht geeignet sind. Mit Sicherheit geht es nicht ausschließlich um die beiden
Amtsträger, die vom VG und OVG von der Amtstätigkeit ausgeschlossen wurden.
#2853
Mazi(Dienstag, 30 Juli 2024 12:34)
Es hätte da mal bereits früher der Aufstand des deutschen Volkes gegeben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wir-werden-dich-h%C3%A4ngen-habeck-stellt-700-strafanzeigen-wegen-hasskriminalit%C3%A4t/ar-BB1qRoPc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=bf9e781582914eb595c8a53a840695d2&ei=47
Nicht zu vergessen ist, dass der Opa von Habeck mit Himmler im Nazireich sehr eng befreundet war. Und es ist auch ihm nicht nachzusagen, dass er in der Rhetorik nicht unbewandert ist.
#2852
Mazi(Dienstag, 30 Juli 2024 09:44)
Es liegt daher nahe, dass unsere Behörden aus der Geschichte nichts gelernt haben
Die Vorstellung des Rechtsgutachtens von Frau Aigner, Präsidentin des bayerische Landtags macht deutlich, dass schon immer Steuergelder der Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde
herangezogen wurden. Nacho Auffassung des Erstellers diesels Rechtsgutachtens ist der Vorwurf auf alle Bundesländer übertragbar.
Es geht also nicht um die vor Gericht stehenden "Reichsbürger", denen vorgehalten wird, das Grundgesetz zu verändern, sondern darum, verfassungsmässig eingetriebene Gelder der Bürger weiterhin zur
finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinden heranziehen zu dürfen.
Nationsozialistischer geht es offensichtlich nimmer. Es ist die Frage, ob Nazi-Ideologie anderweitig noch besser am Grundgesetz vorbei etablierter eingesetzt werden kann?
Ich halte die Umsetzung "des Geistes des Grundgesetzes" für kaum steigerbar. Der Spruch im Grundgesetz, dass alle Macht von Volke ausginge und die Staatsgewalt sich auf die Legislative, die Exekutive
und die Judikative verteile, halte ich mit Verweis auf dieses Rechtsgutachten für ein Märchen.
Wenn Richter sich nicht an das ihnen vorgebene Rechtssystem halten, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist damit bekannt gemacht, was von diesem Grundgesetz zu halten ist. Ein
Rechtssystem, dass sich an keine Regeln hält, ist m.E. unsteuerbar. Entweder ist das Grundgesetz der Praxis, den Nazis, anzupassen oder es ist durchzusetzen. Für letzteres bedarf es zunächst
Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen und ihren Eid auf das Grundgesetz erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen, nicht vorhanden sind. Es
bleibt also lediglich die Alternative die Praxis der Nazis zu übernehmen, weil nach Auffassung des ehemaligen Ministerpräsidenten und Marinerichters der Nazis Filbinger (CDU) Recht der Nazis bleiben
muss.
Mit Verlaub, ein Staat ist danach m.E. nicht organisierbar.
Es klingt unerhörlich, dass die Nazis nicht einsehen wollen, dass sie das deutsche Volk mit dieser Denke in grosses Unheil stürzten und den zweiten Weltkrieg gegen die Alliierten verloren haben.
Daraus wurde als Konsequenz das Grundgesetz geschaffen. Wenn ich jetzt feststelle, dass dies heute wiederum abgeschafft werden soll, dann ist dies nicht richtig. Richtig ist, dass offensichtlich die
gleichen Leute beauftragt wurden, die grundgesetzlichen Regeln umzusetzen. Nicht verwunderlich ist daher, dass sie genau ihre bisherige Erfahrung einbrachten.
Bekanntlich haben die Nazi-Juristen die deutschen Behörden gleich wieder aufgebaut und offensichtlich nichts vergessen.
Es liegt daher nahe, dass unsere Behörden aus der Geschichte nichts gelernt haben.
#2851
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 15:17)
Es ist beachtlich, dass die deutschen Juristen nicht nach dem Grundgesetz tätig gewesen sein sollen?
Das Rechtsgutachten von Frau Aigner hat gemäß ihrer heutigen Presseerklärung unter Beweis gestellt, dass es keine rechtliche Grundlage in Bayern in einem rechtsstaatlichen System gibt,
Verfassungsfeinde die finanzielle Unterstützung der Bürger zu verweigern
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gutachten-extremismusklausel-in-bayern-w%C3%A4re-m%C3%B6glich/ar-BB1qOsHu?ocid=BingNewsSerp).
Kuriose, dass es möglich sein soll, Steuergelder der Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinde zu verwenden. Es passt zur Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, dass
doch der Gesetzgeber verpflichtet sein soll, die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen.
Es scheint der Beweis erbracht zu sein, dass die bayerischen Juristen versagt und weshalb haben sie versagt? Der Vorwurf richtet sich zwar an die bayerischen Juristen, aber es sieht so aus, dass
andernorts dies nicht besser ist.
Wie kann es möglich sein, dass Grundgesetz solange derart zu unterlaufen wurde und wie sieht es mit Amtsträger aus, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Wie sollen die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen rechtens sein? Sind dort die Rechtsgrundlagen also folglich bereits geschaffen? Es wäre sehr einfach, diese Blaupausen zu
übernehmen.
Welche Bundesländer haben die geforderten Rechtsgrundlage bereits geschaffen und weshalb sind andere säumig bzw. wie lange benötigen sie diese Rechtsgrundlagen zu schaffen?
Ich gehe davon aus, dass in Exekutive und Judikative "keine" Amtsträger handeln, die dies nach Gesetz und Recht vornehmen.
M.E. können nur Amtsträger dann eine Amtshandlung vornehmen, wenn sie nach Gesetz und Recht handeln (nach Art. 20 Abs. 3 GG). Für Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist anzunehmen, dass sie ihren
Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG vornehmen sollten.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Amtsauftrag nicht nach dem Gesetz ausüben, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht achten, ist nicht anzunehmen, dass sie ihren Amtsauftrag
nach dem Gesetz ausgeübt hätten. Sie sind als Verfassungsfeinde anzusehen und von den "Reichsbürgern" nicht zu unterscheiden.
#2850
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 09:26)
Wir reden nicht über die möglichen Aktivitäten einer AFD, die diese entfalten könnte, sondern über die aktuellen Tätigkeiten der etablierten Parteien und deren Gestaltung nach dem Willen der Nazis.
#2849
Mazi(Montag, 29 Juli 2024 09:22)
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt?
Es ist eigenartig, dass die Verantwortlichen davon ausgehen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt worden sei, wenn sie Amtsträger zur Wahrnehmung von Amtsfunktionen einsetzen, die nicht
nach Gesetz und Recht handeln.
Unstrittig ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtsvon 1983 und nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes von 1949 ihre Entscheidung
treffen. Da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Behörden und Gerichte binden, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Entscheidung nicht folgen, ist davon auszugehen, dass sie
sich nicht zu den Gerichten und auch die Berufsgenossenschaften nicht zu den Behörden zählen.
Danach wird deutlich, dass die Verantwortlichen dieses Grundrecht in diesen Branchen nicht gewähren.
Es scheint unsinnig zu sein gegen ein Gebahren zu klagen, was aus deren Sicht überhaupt nicht geprüft wird. Es scheint auch unsinnig zu sein, dass die Abgeordenten des Deutschen Bundestages, das
Volk, irgendwelche Gesetze und irgend welche Vorgaben erlässt, die ohnehin nicht beachtet werden.
Wenn also Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte den einschlägigen Gesetzen nicht folgen ist mir unklar, wie deren Amtsträger Gehaltszahlungen von den Bürgern erwarten dürfen. Mir erscheint diese
Handhabung schleierhaft.
Wenn diese Institutionen einem anderen Gesetz als dem Grundgesetz folgen, dann können sie doch für wahr keine Zahlungen nach dem Grundgesetz erhalten. Wenn der Minister der Justiz eines Landes die
Aufsicht über die Justiz führt, aber seine Amtstätigkeit auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen begründet, dann ist doch dem jeweiligen Ministerpräsident:in vorzuhalten, dass er nicht die
einheitliche Einhaltung von Gesetz und Recht vornimmt. Wenn dem so ist, auf welcher Basis spricht dann der Landtag sein Vertrauen dem Ministerpräsident:in aus.
Fassen wir zusammen:
Die Logik der Nazis war wirr. Und es waren die Nazi-Juristen, die damals noch junge Bundesrepublik ebenso wirr aufsetzten. Diese fehlende Logik, die das Grundgesetz 1949 abschaffen, beenden wollte,
wurde fortgesetzt.
#2848
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 19:43)
Olympisch?
Es liegt die Vermutung nahe, dass Politik olympisch wird!
Wenn man davon ausgeht, dass Habeck und Baerbock in der deutschen Politik nach dem Grundsatz "dabei sein ist alles" agieren, dann spricht einiges dafür. Gestützt wird diese Vermutung auch von dem
Kommunikationswissenschaftler Christian Linder (FDP) als Bundesfinanzminister und einem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigenen Angaben an nichts mehr erinnern kann. Wenn auch noch die
Staatsgewalt von Amtsträgern ausgeübt wird, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann scheint das ganze schlüssig zu sein.
Ein funktionierender Staat ist es trotzdem nicht. Ein funktionierendes Staatsgebilde hat mit "olympisch" m.E. nichts zu tun.
#2847
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 12:26)
#2845
Sie haben die "Elite" angesprochen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/robert-habeck-%C3%BCber-die-ns-vergangenheit-seiner-familie/vi-BB1ovcXk?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=c3c27beda7c241d78b4daf4ded781097&ei=42
Zweifellos haben Habecks zur Zeit der Nazis zur Elite gehört. Es ist zweifellos, dass Dr. Robert Habeck (Bundeswirtschaftsminister) wie Frau Annalena Baerbock (Bundesaußenministerin) Nachkomme dieser
Nazigrößen sind. Es liegt also nahe, dass die GRÜNEN ihre Herkunft nach von den Nazi abstammen.
#2846
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2024 12:20)
Hallo Erich,
es geht nicht darum, wie die Entscheidung zustande gekommen ist, sondern darum, dass Landgericht in Hamburg die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und damit das Rechtstaatsprinzip
oder das Grundgesetz in seiner Organisation nicht anerkannt hat.
M.E. besteht zwischen der Organisation der AFD und den Justizbehörden kein merklicher Unterschied.
Es ist bekannt und nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG zugrunde legen. Nun
ist auch der Nachweis geführt, dass die Entscheidung des Landgerichts in Hamburg ebenfalls die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht einhält.
In der Folge wurden Sie zusätzlich der persönlichen Freiheit beraubt. Das muss man zuerst einmal verkraften. Rechtsstaatlich ist dies schon gar nicht zu verstehen.
Dr. Peter Tschentscher ist für die Einhaltung von Gesetz und Recht zuständig. Gleichfalls war zuvor der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz dafür zuständig. Nicht zu vergessen ist, dass Dr. Peter
Tschentscher im Kabinett von Olaf Scholz der zuständige Finanzsenator war, als der heutige Senator Andy Grote noch Bezirkshauptmann in Hamburg-Mitte war.
M.E. ist es schwierig in Hamburg und anderswo eine Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu erkennen.
#2845
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 27 Juli 2024 18:47)
Hallo Mazi,
hier m. M. wie es zu dem Urteil vor dem Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 (Az.: 324 O 128/19) und der Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW gekommen ist:
Die BGHW hat das Landgericht (LG) Hamburg und einen externen Anwalt in Hamburg mit der Geheimhaltung beauftragt, und ist m. M. die "Elite nach 1945". Denn der externe Anwalt war erfolgreich ohne
Recht auf Akteneinsicht und dem ist auch das LG Hamburg gefolgt. Von mir wollte die "Elite" keine Wahrheit hören, weil ich nicht zur "Elite" gehöre.
MfG
#2844
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 17:28)
Folgt man den Vorgaben des Grundgesetzes, dann ist eine Entscheidung im Fall Neumann seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit unmöglich.
Es hat keine über 70 Klagen vor der Sozialgerichtsbarkeit gegeben, sondern eine Klage vor einem Sozialgericht wäre bei sorgfältiger Arbeitsweise nach dem Grundgesetz war seitens der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit völlig ausreichend.
Eine richterliche Entscheidung, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte richterlich auszuschließen und damit eine Entscheidung gegen das Bundesverfassungsgericht zu erlassen und dann
auch noch diese Entscheidung auch noch mit persönlichem Freiheitsentzug von Herrn Neumann durchzusetzen, ist rechtsstaatlich mehr als gewöhnungsbedürftig.
Es ist festzustellen, dass dies nur in Hamburg möglich zu sein scheint und spricht für deren qualitative Aufsicht.
Es ist sicherzustellen, dass nur das Grundgesetz für Amtsträger Gültigkeit hat und keine Personen Amtsfunktionen übernehmen dürfen, die dazu ungeeignet sind.
Mehr als erstaunlich ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin den Nazis folgen und dies auch offensichtlich die Aufsicht über die Justiz sicherstellt.
Mir fehlt da die Phantasie dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen. Es sollten folglich nur Amtsträger Amtsfunktionen begleiten dürfen, die auch dazu fachlich und sachlich dazu in der Lage sind.
Es fehlt mir auch die Vorstellungskraft andere Nationen (Polen und Ungarn) wegen Missachtung der Rechtsstaatlichkeit seitens der EU, von Frau von der Leyen, zu bezichtigen während sie
Selbstbeherrschung Bundesregierung angehörte, die es zugelassen hat, seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dass sie das Grundgesetz ihren Entscheidungen zugrunde legten.
Die große Frage ist, wie diese Amtsträger an Dienstuniformen gelangen durften und konnten und suggerierten, dass hier Amtsfunktionen ausgeführt würden. Meine Vorstellungskraft reicht diesbezüglich
rechtsstaatlich offensichtlich nicht aus darunter eine Staatsgewalt zu erkennen.
M.E. ist da nur „Stuss“ organisiert. Es ist anzunehmen, dass das Grundgesetz von Verfassungsfeinden umgesetzt und dessen Vorgaben nicht beachtet wurde.
#2843
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 16:02)
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Nazis immer noch regieren.
Wenn Richter nicht nach Vorgaben des Gesetzgebers ihre Entscheidung treffen, dann handeln sie nach einer anderen Ideologie. Bekannt ist die Nazi-Ideologie.
Bekanntlich wurde das Grundgesetz 1949 für alle verbindlich. Die Sozialgerichtsbarkeit dagegen aber erst 1954 geschaffen.
Es ist daher naheliegend, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch der Ideologie der Nazis folgen und nicht der des Volkes folgen.
Als Verfassungsfeinde dürfen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entlohnung seitens des Volkes erwarten.
Eine Aufstockung des Personalbestandes, weil man die anstehend Arbeit nicht "schaffen" würde, ist zwar gemäß der abgegebenen Begründung nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich nicht vertretbar.
Die Argumentation der Frauen Brorhilker und Aigner ist kausal und nachvollziehbar.
Es ist sicherzustellen, dass Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Da die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit von Amtsträgern getroffen, die Art. 20 Abs. 3 GG
nicht achten. Sie stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind daher nichtig.
Da alle Entscheidungen in "Serie" von Amtsträgern unter dem gleichen Mangel leiden, ist davon auszugehen, dass keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen ist.
Die eingereichten Klagen sind bedenkenlos bei Sozialgerichten eingereicht, aber von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, entschieden worden. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben
ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen. Es liegt der Beweis vor (u.a. von.den.Richtern des Landgerichts Hamburg auch bestätigt), dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem
Gesetz getroffen haben.
Eine sozialgerichtliche Entscheidung nach dem Grundgesetz ist unerledigt, folglich noch offen, nicht erfolgt.
Eine evtl. eingereichte Berufung gegen eine nicht zustande gekommene Entscheidung ist ohnehin sachlich nicht möglich, da die Entscheidung selbst im Zusammenhang mit einer Straftat steht.
Es ist nicht nur staatsanwaltlich anzuklagen, sondern auch gemäß der Entscheidungen von VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen zu vollstrecken und sicherzustellen, dass diese Amtsträger nie mehr
das Vertrauen des Staates genießen dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass das Sozialgericht zwar im Grundgesetz als dem Bundesverfassungsgericht untergeordnet angegeben, aber bereits unterwandert ist. In Ermangelung der Anerkennung der
Vorgaben in den Gesetzen seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit erscheint es fraglich, wie die Ministerpräsident:innen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG umgesetzt wissen wollen?
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn die Bundesländer keine Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellen, wie dann eine Rechtsstaatlichkeit gewährt werden soll?
Es liegt daher sehr nahe, dass einerseits das Grundgesetz zitiert werden soll, aber andererseits Amtsträger nach ganz anderen Regeln entscheiden. Nach dem
Motto des früheren Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) "was früher richtig war, kann heute nicht falsch sein" ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch die
Nazi-Ideologie verfolgen.
Es muss endlich Schluss damit sein, dass Nazis immer noch regieren.
#2842
Mazi(Samstag, 27 Juli 2024 08:29)
Es ist m.E. unerhört, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die im Gesetz vorgebenen Vorgaben nicht beachten und ihre Entscheidungen gegen die Vorgaben des Grundgesetzes, des Gesetzgebers,
treffen.
Das Grundgesetz bindet Richter in der Amtsausübung, in ihrer Entscheidung, eindeutig und unmissverständlich an das Gesetz (Art. 97 Abs. 1). Wenn Richter in ihrer Entscheidung nicht dem Gesetz folgen,
entgegen den Weisungen des Volkes ihre Amtsmacht missbräuchlich einsetzen, dann stimmt in unserem Rechtsstaat etwas nicht. Es ist Amtsaufgabe der jeweiligen Landesregierung diesen Amtsmissbrauch zu
unterbinden. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Bundesland Gesetz und Recht, das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten wird.
Da Gesetz und Recht in den Berufsgenossenschaft, den öffentlichen Einrichtungen und der Sozialgerichtsbarkeit nicht geachtet wird, die Grundsätze des Grundgesetzes nicht beachtet werden, ist davon
auszugehen, dass sie weiterhin nach der Nazi-Ideologie handeln.
Es geht m.E. nicht nur darum, dass das Volk dieser Berufsgruppe ganz andere Vorgaben macht, die einzuhalten sind, sondern auch darum, dass Bürger sie auch noch finanzieren sollen. Das macht rein
logisch gar keinen Sinn. Die Argumentation, dass Bürger auch noch ihre Gegner zu finanzieren haben, macht rechtsstaatlich überhaupt keinen Sinn (vgl. Denkansatz von Frau Aigner). Darunter auch die
Aufsicht zu verstehen, das System auch noch zu sanktionieren, passt nicht nur logisch nicht.
Ich lege mich fest, dass Bürger ihre Verfassungsfeinde nicht auch noch finanzieren müssen.
Zum wiederholten Male:
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 aus gegebenen Anlass klargestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Nach Paragr. 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes werden alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht 1988 verlautet, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können und nach dem Minikommentar des
Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, dann ist festgelegt, dass Betroffene anhand einer unwahren und
unvollständigen Verwaltungsakte nie die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen können. Wenn dies Betroffene nicht können, dann ist fraglich, wie Aufsicht und Gerichte dazu in der Lage
sein können?
Wenn Richter als Amtsträger Gesetz und Recht, der Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) unterworfen sind, dies aber nicht handhaben, die Einhaltung dieser Vorgabe verweigern, dann erscheint es
rechtsstaatlich höchst fragwürdig, weshalb Bürger für deren Unterhalt zahlen sollen?
Art. 19 Abs. 4 GG ist nicht gewährt.
Es geht also nicht ausschließlich darum eine Klage vor einem Sozialgericht abzugeben, sondern darum, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) entscheiden. Da
ausgeschlossen ist, dass sie dies vornehmen, ist auch ausgeschlossen, dass sie dies als Amtsträger vornehmen. Nicht beurteilt ist, wie sie an Dienstkleidung gelangen dürften und die Vortäuschung
einer Amtshandlung vorgenommen haben?
Wenn das so einfach wie dargestellt ist, dann ist fraglich, welcher Qualitätsanspruch mit einer Aufsicht über die Justiz verbunden ist und wie einfach es sein muss, Verfassungsfeinde mit finanziellen
Mitteln zu versorgen. Rechtsstaatlich und grundgesetzlich ist dies zu überdenken und die Frage zu klären, ob dies evtl. den Tatbestand zur Beihilfe zum begehen von Straftaten ist.
#2841
Mazi(Freitag, 26 Juli 2024 23:59)
(Fortsetzung)
Ich wiederhole mich und schließe mich erneut Frau Brorhilker, ehemalige Staatsanwältin, und Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, an und finde es unverantwortlich von Bürgern Geld zu
verlangen, um dessen erklärte Gegner (Verfassungsfeinde) auch noch zu finanzieren.
Nach den Angaben der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 halten Exekutive und Judikative die Vorgaben des Gesetzgebers nicht ein. Was sollen die Einhaltung einer Vorgaben in den
Gesetzen, wenn sie nicht eingehalten werden bzw. überprüft wird.
Das ist schlicht eine Missachtung der Weisungen des Volkes. Irgendwo erscheint die grundgesetzliche Formulierung, dass alle Macht vom Volke ausginge, eher ironisch.
Ganz kritisch sehe ich, dass alle Ansätze Rechtsstaatlichkeit vom Bürger einzufordern sind, immer wieder bei den gleichen Gesinnungstätern landen. In der Tat ist hier grundgesetzlicher Nachholbedarf
und es ist zu hoffen, dass die AFD in diesem Bezug das Grundgesetz nachschärft. Es ist m.E. ein Unding, wenn die Bürger ihre Wahl mit gleichartigen Parteien vornehmen sollen.
Mit Sicherheit ist es undenkbar, Staatsgewalt mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, durchzusetzen. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Oberverwaltungsgericht Niedersachsen haben
es Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, untersagt weiterhin Amtsaufgaben zu übernehmen. Verurteilt wurden nur zwei Personen. Es erschein unglaubhaft, dass Amtsträger, die der
Treuepflicht sich verwehren, einen Mehrbedarf anmelden können.
M.E. darf eine Amtsfunktion erst dann ausgeübt werden, nachdem die Amtsträger um die bereinigt sind, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Es erscheint grotesk anzunehmen, dass wir mit Steuergeldern
Amtsträger, die der Treuepflicht verwehren. Straftaten begehen und von Amtsträgern in den Staatsanwaltschaften unterstützt werden, unterhalten.
#2840
Mazi(Freitag, 26 Juli 2024 23:59)
Grotesk dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit!
Das Grundgesetz und alle Gesetze schreiben den Amtsträgern klare Regelungen vor. Die Ausprägung dieser Vorgaben des Grundgesetzes schreiben anderes vor. Wer seinen Eid bricht begeht eine Straftat.
Sie ist zu ahnden.
Wenn man es nach dem Grundgesetz sieht, dann sind die Amtsträger letztlich die, die uns das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sichern. Das ist wesentlich. Keiner darf dies verändern.
Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) nehmen die Amtsfunktionen eines Richters wahr (Art. 97 Abs. 1 GG).
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind Richter und damit Amtsträger. Sie nehmen nach Art. 97 Abs. 1 GG Amtsfunktionen wahr und treffen ihre Entscheidung nach Gesetz und Recht. Vom Verfassungsschutz
sind sie nur dann ausgenommen, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden. So will es das Grundgesetz.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvR 244 und 310/83), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
Am 26.07.2013 hat das Bundesministerium des Innern in dessen Minikommentar verlauten lasse, dass Aufsicht und Gerichte anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen
der Behörde kontrollieren. Die Verwaltungsakte darf nachträglich nicht verändert werden.
Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage dem Deutschen Bundestag
Auskunft erteilt.
Da die Amtsträger in Exekutive und Judikative offensichtlich nicht nach dem Grundgesetz agieren, üben sie Straftaten aus, sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen und zu verurteilen.
Da der Staat mangels Überprüfung der Einhaltung seiner Vorgaben nicht sicher sein kann, dass seine Amtsträger der Treuepflicht nachkommen, ist er nicht in der Lage Staatsmacht auszuüben. Es geht also
nicht um eine mögliche Veränderung des Grundgesetzes, sondern um tatsächliches Handeln.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist mehrfach der Beweis geführt, dass die Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungsfindung zugrunde legen. Durch die Vorlage
der manipulierten Verwaltungsakten fordern u.a. Dritte, Gutachter, auf, auf wahrheitswidrigen und unvollständigen Verwaltungsakten Gutachten zu erstellen.
Sie entscheiden folglich nicht nach dem Gesetz.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, dann üben sie keinen Amtsauftrag nach dem Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) aus.
Es erscheint sonderbar, dass ausgerechnet Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich der
Anerkennung gesetzlicher Regelungen verweigern.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, verstoßen auch als Amtsträger gegen Gesetz und Recht. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach, brechen zudem
ihren Amtseid und es ist nicht nachvollziehbar wie der Staat seine Staatsmacht umsetzen will?
In einem Rechtsstaat ist der Eidbruch eine Straftat und staatsanwaltschaftlich zur Anklage zu bringen. Ist dies nicht der Fall, handeln also auch dort die Amtsträger gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Die Analogie zur Nazi-Herrschaft ist m.E. erschreckend deutlich erkennbar.
Heute wird der AFD unterstellt, dass sie vorhabe, das Grundgesetz in ihrer Anwendung zu verändern. Das ist nicht erforderlich, weil dies bereits die etablierten Parteien (CDU, SPD, GRÜNE und FDP) vor
ihnen vorgenommen haben. Der Vorwurf "etwas zu wollen" ist m.E. harmlosen als "etwas tatsächlich" durchzuführen.
Es ist daher die Frage, ob die Gruppe der "Reichsbürger" nicht stellvertretende für die eine größere Gruppe im Staatsdienst vor Gericht erscheinen und diese Gruppe wahrlich nicht viel umfangreicher
ist.
#2839
WernerE(Freitag, 26 Juli 2024 13:44)
#2838 - Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr Steigerbar.
Danke für diese Äusserung - leider der Wirklichkeit angepasst.
Wünsche uns Allen, vor allem Dir werter Erich ein sonniges, schwerfreies Wochenende,
mit viel Freude und Frieden. Grüße auch an den Freund G und Frau I
WernerE - man darf auch mal herzlichen Dank sagen und schreiben.
#2838
Mazi(Donnerstag, 25 Juli 2024 08:12)
Es liegt (sehr) nahe, dass die Nazis ihre Denkideologie in der Sozialgerichtsbarkeit verwirklicht und gerettet haben. Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr
steigerbar.
Die Frage, die sich daraus ergibt, wo Kläger eine Klage vor einem Sozialgericht einzureichen haben, wenn seitens der Landesregierung keine Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Erfüllung von
Amtsfunktionen eingesetzt werden?
#2837
Mazi(Donnerstag, 25 Juli 2024 08:06)
Schreibt der ehemalige Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, Unsinn und ist seine Demenz schon soweit fortgeschritten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde
Zitat aus der Veröffentlichung:
Gerichte entscheiden über Rechtsfälle durch Feststellung von Tatsachen. Wann können sie dabei auf ihre eigene "Sachkunde" zurückgreifen? Wo liegen die Erkenntnisgrenzen? Eine Frage für Thomas
Fischer?
Nach Fischers und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden Gerichte nach Kenntnisnahme der nach dem Rechtsstaatsprinzip geführten Verwaltungsakte von Behörden und Gerichten. Wenn
also Gerichte die Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts nicht zugrunde legen, erscheint es fraglich, wie Richter sich sachkundig gemacht oder Tatsachen überhaupt festgestellt haben
können?
Beide Beanstandungen trifft zur Rechtsstaatlichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit zu. Deshalb ist fraglich, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu und sie überhaupt Tatsachen, die sie nicht
eingesehen haben, feststellen können? Das Bundessozialgericht gibt vor keine Tatsacheninstanz zu sein. Daher ist fraglich, wie die Bundesländer die Rechtsstaatlichkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt
haben können?
Daraus folgt in Übereinstimmung mit Fischer, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt keine rechtsverbindliche Urteile
und nach dem Grundgesetz sprechen können. Es ist daher fraglich, für was Bürgern für deren Bezahlung Geld abverlangt wird? Mir erscheint die Argumentation von Frau Aigner unabhängig von der
Fragestellung an Fischer, keine Zahlung an Verfassungsfeinde, logisch.
#2836
Mazi(Mittwoch, 24 Juli 2024 15:39)
#2835
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn heute noch nach Nazi-Ideologien gehandelt wird und der Staat auch noch Amtsträger einsetzt, die nicht nach den Vorschriften der Gesetze handeln. Noch weniger ist
nachvollziehbar, dass Bürger, die ganz andere Regeln aufstellen auch noch diese Bürger entlohnen sollen?
Wenn dies unter Rechtsstaatlichkeit verstanden wird, dann liegen die Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie von dem Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben wie auch Frau Aigner, wenn sie
fordert, dass Verfassungsfeinde finanziell nicht mehr von Bürgern unterstützt werden sollen völlig falsch. Diese Meinung vertrete ich und dulde das von Ihnen dargestellte Verhalten der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht.
Es ist eindeutig, dass dieses nazihafte in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel sein darf.
Nicht nur in der Exekutive, sondern auch in der Judikative ist der Staat schlecht beraten, die Macht des Volkes an Amtsträger zu binden, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, gegen Art. 20 Abs. 3
GG verstoßen.
Weder das Grundgesetz, noch von ihm abgeleitete Gesetze erlauben Amtsträgern eine solche Handhabung.
#2835
WernerE(Dienstag, 23 Juli 2024 23:03)
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn ein Arbeitnehmer mit Asbest in Kontakt gekommen ist,
dann im Vorsorgepaket der GVS eingebunden ist.
So geschehen hier in Augsburg (BG ETEM + GVS) sitzen bekanntlich unter einem Dach .
Einem Betroffenen wurde nahegelegt, eine Untersuchung des Kehlkopfes zu veranlassen.
Er meldet sich bei der zuständigen GVS und dort ist man so dreist und sagt:
nicht 2024 NEIN 2025 kommt die Rutinemäßige Untersuchung.
Abgekarteltes Spiel - Untersuchung kostet Geld und nicht der betroffene Mensch und
seine Gesundheit stehen im Mittelpunkt - alleein die KOSTEN
Pfui Teufel werte Mitarbeiter der GVS (deren Leiterin früher bei der BG ETEM war)
WernerE - dessen Worte oft sehr deutlich sind, ebenso die hier geschriebenen Wörter.
#2834
Mazi(Dienstag, 23 Juli 2024 19:13)
Das Umfrage-Ergebnis der GRÜNEN soll bei 10,5 % der Wahlbevölkerung liegen!
Die Messergebnisse sind m.E. überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/insa-umfrage-gr%C3%BCne-in-umfrage-rutschen-auf-10-5-prozent/ar-BB1qtnZ7?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=729cb78e9eb843e088d85ba6c0edb692&ei=11
M.E. liegen sie eher bei 3,0 bis 3,5 % und sind gleichauf mit FDP und SPD. Es ist nicht erkennbar, dass sich eine Partei mit einem planvollen Handeln hervorsticht bzw. Profil zeigt.
Wenn die gezeigten Personen tatsächlich die Besten in den jeweiligen Parteien sind, dann "Gnade uns Gott".
Keine Sorge, ich bringe nicht Olaf Scholz und dessen selbst diagnostizierter Erinnerungsverlust an. Das glaubt ohnehin niemand.
Tatsache ist, dass in der Führungsmannschaft kein Geist vorhanden ist, wie eine Lösung auszusehen hat. Wenn sie für etwas gut sind, dann ist ihnen zu bescheinigen, dass jetzt scheinbar "alles" offen
wird. Ob das die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen sind, ob dass die Missbräuche sind, ob das die CUM Ex-Geschäfte sind, ... . Alles gleich. Die Amtsträger kommen ihrer Treuepflicht nicht nach
und Staat setzt in der Umsetzung seiner Staatsgewalt auf Amtsträger, auf die er sich ohnehin nicht verlassen kann.
Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass die Ministerpräsident.innen Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion berufen, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Und damit wollen die
Ministerpräsident:innen das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren?
Wo gibt es denn so etwas außer in unserem Staat?
Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, ist anhand der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften der Nachweis geführt, dass die dortigen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen werden. Das
Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hingewiesen und verlautet, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgesetz sind damit alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
Wo gibt es denn so etwas, dass Richter nicht den Gesetzen folgen?
Es ist nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesem rechtsstaatlichen Prinzip nicht folgen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben gar den Gesetzgeber am 23.11.2023
auffordern müssen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
Es ist also davon auszugehen, dass Exekutive, Judikative und Legislative vereint Verfassungsfeinde des Grundgesetzes sind. Nach der Argumentation von Frau Aigner muss es aufhören, Verfassungsfeinde
von den Bürgern in der Verweigerung der Weisungen seiner Vertreter im Deutschen Bundestag auch noch unterstützt werden.
Damit ist auszuschließen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, nach dem Grundgesetz, Richter entscheiden. M.E. reicht es nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften
von dem EuGH gerügt werden und deren Entscheidungen als unverbindlich angesehen werden.
Mittlerweile ist klar erkennbar, dass auch die EU Commission, namentlich der EU Kommissar für Justiz Kenntnis von diesem Missständen hat und nicht bekannt ist, ob er reagiert.
Es ist nicht auszumachen, dass die verantwortlichen der Parteien einen Plan erkennen ließen, den Weg zu kennen (einschließlich von CDU/CSU und AFD). Wenn einer unkundig/blöd ist, dann ist es ratsam
sich von einem ortskundigen, einem Lotsen, leiten zu lassen und ihm die alleinige Macht zu übertragen.
Nicht einmal ein Ortkundiger wird von dieser Ampelregierung befragt und ihm wird gefolgt.
Nichts von aller Logik ist erkennbar. Deshalb halte ich die Messergebnisse für überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.
#2833
Mazi(Dienstag, 23 Juli 2024 09:07)
KURIOS!
Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.
Aeheuf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/
Die richterliche Entscheidung nach dem Gesetz erscheint nicht nachvollziehbar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft noch viel weniger!
Nach dem Grundgesetz handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 3 GG. Sie kommen ihrer Treuepflicht nach.
Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Klage vor dem Gericht eingereicht, weil die Beklagte ihren Eid gebrochen hat und der Dienstvorgesetzte seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat,
sondern die kleinste in der Kette wurde von der Staatsanwaltschaft einfach beschuldigt.
Daraus wird erkenntlich, dass der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht sich auf keine Amtsträger verlassen kann.
Es wird ersichtlich, dass die Verantwortlichen Politiker machen was sie wollen. Verwunderlich ist dies nach der Förderung der Richter des Bundesverfassungsgericht, dass doch der Gesetzgeber nicht nur
die Vorgaben der Gesetze formuliert, sondern auch deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen hat. Die Frage ist zu beantworten, weshalb ein Gesetzgeber Vorgaben formuliert, wenn sie ohnehin nicht
eingehalten werden?
Dieses Beispiel deckt auf, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch in anderen Bereichen seitens der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) sehr abgestimmt tätig
sind und die Vorgaben des Grundgesetzes gemeinsam missachten.
Es ist nicht der AFD vorzuhalten, sie beabsichtige das Grundgesetz zu missachten, sondern es ist fraglich wie die etablierten Parteien die Regelungen des Grundgesetz bereits heute nicht
umsetzen.
Die Sozialgerichte sind nicht allein zu kritiseren, weil deren Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sondern es ist davon auszugehen, dass auch andere Parteien den Vorgaben des
Grundgesetzes nicht folgen. Wenn Legislative, Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, dann ist anzunehmen, dass sie einer anderen Regelung folgen. Da vor dem Grundgesetz die
Nazi, die Marinerichter, die "Feisler" Recht nach den Regeln der Nazis gesprochen haben und Nazi-Juristen die Behörden aufbauten, ist zu unterstellen, dass heute noch deren Geist herrscht.
Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.
#2832
Mazi(Montag, 22 Juli 2024 11:07)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne Beachtung des Grundgesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach § 103 Sozialgerichtsgesetz unter
Wahrung des Art. 20 Abs. 3 GG das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG einer Landesregierung umgesetzt haben können und eine Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen haben können.
Es geht also nicht darum, ob Frau Brorhilker oder Frau Aigner im Recht sind, sondern es insgesamt nicht nachvollziehbar, dass die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat auf Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auf diese stützt und verlassen kann (vgl. VG Frankfurt (Oder) bzw. OVG Niedersachsen oder
EuGH-Entscheidungen).
#2831
Mazi(Montag, 22 Juli 2024 10:53)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Landesregierungen das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 ABS. 4 GG gewähren und dabei Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.
Amtsträger dann noch als Richter der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, ist noch unverständlicher.
Wie stellen sich Verantwortliche vor wie Kläger eine Klage bei einem Sozialgericht einreichen können, wenn deren richterliche Handhabung nicht auf Gesetzen beruht? Wie soll dann ein Kläger eine
richterliche Entscheidung nachvollziehen, wenn die Grundlage nicht nachvollziehen kann?
Rechtsstaatlich ist dies nicht nachvollziehbar. Das erscheint juristisch zwar nachvollziehbar, aber aus Sicht des Volkes nicht verständlich.
Art. 20 gibt zwar grundgesetzlich vor, dass alle Macht vom Volke ausgeht und nennt die Juristen explizit nicht. Es erscheint unsinnig, die Judikative als Staatsgewalt aufzuführen, aber sie richten
sich erst gar nicht an die Regeln und Vorgaben des Grundgesetzes.
Offensichtlich geht das Problem noch viel tiefer. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die ebenfalls ihre Rechte aus dem Grundgesetz herleiten, haben am 23.11.2023 ultimativ den Gesetzgeber
aufgefordert doch die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen.
Es ist nicht publiziert worden, dass er dieser Aufforderung zwischenzeitlich nachgekommen sei.
Wenn man weiß, dass in der damals noch jungen Bundesrepublik vorallem Juristen der Nazis in den Behörden und namentlich in den höchsten Behörden tätig waren und sie nach dem ehemaligen Marinerichter
und späteren Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) nach dem Motto „was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ handelten, weiß, dass sie die Nazi-Ideologie fortsetzten.
Wenn es nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg also darum ging einen Neuanfang nach der Ideologie des Grundgesetzes gewagt wurde, dann ist dies mit Sicherheit in der Weise vorzunehmen, in dem die
Idelogie der Nazis fortgesetzt wird.
Gehen wir also davon aus, dass die Berufsgenossenschaften und die ihnen angeschlossenen Sozialgerichte gar nicht nach dem Gesetz handeln, ihre Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen (Art. 20
ABS. 3 GG), dann ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger zur Durchsetzung des Rechts ungeeignet sind.
Die Klage der Bürger sind auf der Grundlage des Grundgesetzes zwar erstellt, sie berufen sich zwar auf die Rechte des Grundgesetzes und dessen Vorgaben, aber weder in der Exekutive, noch in der
Judikative, noch in der Legislative werden die Einhaltung dieser grundgesetzlich Vorgaben überprüft. Es ist nicht verwunderlich, dass Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit die
Verwaltungsentscheidungen dieser Gerichtsbarkeit nachvollziehen können.
Es ist unvorstellbar, dass ca. 720 Abgeordnete sich im Deutschen Bundestag eingenistet haben, Geld über dem Satz des Bürgergelds beziehen, aber nicht nachgeprüft wird, ob sie überhaupt eine
Arbeitsleistung erbringen. Folgt man dem Grundsatz, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, ist da ein gehöriges Missverständnis auszumerzen.
Da die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden, ist ein Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen seitens eines Bürgers nicht nachvollziehbar.
Wenn dies weder in der Sozialgerichtsbarkeit möglich ist, dann ist auch anzunehmen, dass dies in anderen staatlichen Aufgaben auch der Fall ist. Es erscheint die Klage von Frau Brorhilker (ehemalige
Staatanwältin) nachvollziehbar, dass sie Klage gegen die Bundesrepublik einreicht, die eingeforderten Steuermilliarden aus Cum Ex-Geschäften zurückzuholen, weil eine Erstattung mangels einer Zahlung
nie erfolgt war.
Ein anderer Fall ist die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, dass es logisch unbillig ist, dass Bürger diejenigen auch noch finanziell unterstützen, die sie bekämpfen
wollen.
Es geht also nicht um einen Fehler im System, den es auszumerzen gilt, sondern darum, die Nazi-Ideologie der Nazi-Juristen abzustellen. Grundlage hierzu bildet das 1949 geschaffene Grundgesetz, dass
auch für die Juristen und heutigen Bundespräsidenten Steinmeier nach Art. 20 ABS. 3 GG verpflichtend ist.
M.E. Geht es nicht darum über die geplanten Aktivtäten einer AFD oder der „Reichsbürger“ zu philosophieren, sondern die gesamte implementierte Nazi-Ideologie zu verwerfen und den Geist des
Grundgesetzes umzusetzen.
#2830
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 20 Juli 2024 15:30)
An Alle,
"Witwe kämpfte erfolgreich für Recht" (18.07.2024).
Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkannt wurde. Nun bekam sie Recht.
Die Witwe hat das Bundesverdienstkreuz verdient!
"Die Witwe will anderen Betroffenen Mut machen"
Öffnet dazu diesen link;
https://www.hna.de/kassel/witwe-kaempft-fuer-ihren-mann-93192978.html
Auch ich kämpfe seit mehr als 20 Jahren um mein Recht. Den Mut habe ich nicht verloren und decke immer neue Trixereien einer "kriminellen Vereinigung" auf die sich nicht rechtfertigen will/kann. So
konnte ich die Trixereien seit dem Jahre 1968 mit der greifbar in Kopie vorliegenden Behördenakte objektivieren und dokumentieren. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch nie beobachtet
wurde und die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#2829
WernerE(Samstag, 20 Juli 2024 13:11)
zwei wichtige Info`s
sehr interessant Rechtssprechung EuGH
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=284641&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
kennt man schon. trotzdem zur Auffrischung
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig
WernerE - wir bleiben am Ball und klären weiterhin auf.
Liebe Grüße nach Bremen an Dich werter Erich, Deine Frau und Eurem Freund
#2828
WernerE(Samstag, 20 Juli 2024 00:17)
Wie schrieb der Jornalist Erich Neumann per eMail vor kurzem:
Grüß Sie Gott, Frau Brorhilker,
Mit größter Hochachtung haben wir sowohl Ihre starke persönliche Haltung beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst, als mit ebensolcher Zufriedenheit Ihre jetzige Strafanzeige gegen die Bundesregierung
wahrgenommen.
Es gibt also noch Mitmenschen, welche sich nicht in die Zwänge des alten
Gedankentum einreichen möchten.
So wie Sie Mazi, wie Erich und viele Mitstreiter gegen das was Amtsträger veranstalten.
Solange wird geistig fit sind, sollten wird die Missstände aufdecken - es ist unsere Pflicht!
WernerE - Stille halten ist nicht "Meins" Aufklären schon und Danke an Erich
#2827
Mazi(Freitag, 19 Juli 2024 10:35)
Offensichtlich hat niemand die Frage gestellt, wieviel Amtsträger als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit notwenig sind, um nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3) nach dem
bürgerliche Grundreht des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich erfordeglich sind.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/dauerthema-mehrbedarf-2257296.html
Es ist anzunehmen, dass die ehemaigen Nazi heute alle verstorben sind. D.h. aber nicht, dass die von ihnen vertretene Ideologie "ausgestorben" wär. Mir ist nicht bekannt, dass Richter ausserhalb der
Bundesrepublik Deutschland eine Entscheidung gegen die Verfassung treffen. Daher bin ich der Meinung, dass die Vorbehalte der Richter des EuGH und selbst der Richter des Bundesverfassungsgerichts
mehr als begründet sind.
M.E. ist nicht nachvollziehbar, dass richterliche Entscheidungen gegen die Gesetze Gültigkeit erlangen können. Nach dem Geist des Grundgesetzes verbietet es sich, solche Entscheidungen als rechtens
anzuerkennen. Wie sollte es nach dem Grundgesetz möglich sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, obwohl sie nachweislich nicht Gesetz und
Recht folgen? Das ist nazihaft.
Es ist verwerflich diese Gilde als Staatsgewalt zu definieren! Wenn das Grundgesetz die Judikative als Staatsgewalt aufführt und Amtsträger diese Gewalt inne haben, obwohl sie die Vorgaben nicht
einhalten, dann stimmt im Rechtssystem etwas nicht. Auf die Unterstützung dieser Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, kann ohne Rechtsschaden verzichtet werden (vlg. Argumentation von
Frau Brorhilker und Aigner).
Wie hat der Verfassungsschutz zu lassen können, dass offensichtlich die freiheitlich demokratische Ordnung abgeschafft wurde? Es ist anzunehmen, dass sie nur zur Täuschung der Bürger initiiert wurde.
#2826
Mazi(Freitag, 19 Juli 2024 08:44)
Erstaunlich!
Auf diese Veröffentlichung im Beck-Verlag beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/referentenentwurf-haftentschaedigung-reform
Die unschuldige Inhaftierung eines Bürgers sieht eine Entschädigung des freiheitsberaubten Bürgers keine Entschädigung auf dem Niveau des Mindestarbeitslohn vor. Dieser Versuch lässt es
wahrscheinlich erscheinen, dass diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht wegen des Widerspruchs gegen das Grundgesetz kassiert wird. Danach soll es also rechtens sein, einen unschuldig
Inhaftierten daran zu hindern, wenigstens den Mindestlohn zu verdienen/zu erhalten.
Wann hört der Einfluss der Nazis eigentlich auf?
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass "verstorben" nicht gleichzusetzen ist mit "ausgestorben". Es ist davon auszugehen, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist.
In welchem anderen Land richten Richter nicht nach dem Gesetz, sondern nach eigenen Gesetzen? Das war bei den Nazis so und es hat sich offensichtlich nichts geändert.
Wie soll eigentlich das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG von Ministerpräsident:innen sichergestellt werden, wenn Richter die allgemeinen Grundsätze von Gesetz und Recht nicht einhalten? Ich denke
nicht an einen Irrtum dieser Personen, sondern die vorsätzlich nicht analoge Anwendung des Rechts. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben bereits am 17.11.2023 bei LTO.DE gefordert, dass der
Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen hat. Da er dies offensichtlich nicht vornimmt, ist nicht davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative sie einhalten.
Es ist m.E. erstaunlich, dass dies auch unter dem "neuen" Grundgesetz von 1949 von den damaligen Rechtsgelehrten, den Nazi-Größen, möglich ist. Nicht nachvollziehbar ist, das Amtsträger, die das
Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht achten, immer noch in Amtsfunktionen sind. Sie sind anzuklagen und nicht von deren Kollegen in den Staatsanwaltschften durch deren Nicht-Anklage der Strafverfolgung
zu schützen (vgl. jüngsten Vorstoß von BRORHILGER in der Strafverfolgung der Cum Ex-Täter).
Es wäre also m.E. nicht nachvollziehbar, dass dieses Unrecht sich auf einzelne Rechtsanwendung bezieht.
#2825
Mazi(Donnerstag, 18 Juli 2024 09:48)
Ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie in Exekutive und Judikative!
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke, vom Deutschen Bundestag, ausgeht, dieser die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann ist es schon sehr fragwürdig welches Verständnis
Exekutive und Judikative in der Bundesrepublik haben. Die Frage ist also, weshalb Wähler zu den Wahlurnen schreiten und was oder wen sie da wählen?
Es geht also für Unfallverletzte darum, nicht die Gesetze zu verbessern - weil sie ohnehin nicht eingehalten werden -, sondern darum, dass die Vorgaben nach dem Richtern des Bundesverfassungsgerichts
eingehalten werden.
Wenn die Gesetze des Grundgesetzes nicht eingehalten werden, dass sind Exekutive und Judikative der Gruppe der Reichsbürger entschieden voraus. Bekanntlich wollen die Reichsbürger und die AFD erst
das Grundgesetz abschaffen und die Verfassung nach ihrem Denken auslegen.
Vor einer Kritik ist zweifellos zuerst das bestehende Grundgesetz anzuwenden und erst im zweiten Schritt demokratisch zu verändern.
Da dies seitens von Exekutive und Judikative nicht vorgenommen wird, ist die Frage, ob die Amtspositionen/Amtsfunktionen überhaupt mit Amtsträgern besetzt sind. Bekanntlich handeln Amtsträger nach
Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht. Sie gewährleisten das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Wenn also die Regierungen das Gesetz nicht beachten, wie sollen dann die von ihnen eingesetzten Amtsträger die Amtsfunktionen wahrnehmen? Das Chaos vom dem Frau Brorhilker, ehemalige
Oberstaatsanwältin In der Bestrafung der Täter in dem Cum Ex-Geschäften spricht, ist an drei Fingern abzählbar und vorprogrammiert. Ihr Irrtum besteht lediglich darin, dass die Vergehen auf die Cum
Ex-Geschäfte beschränkt blieben.
Es ist davon auszugehen, dassdass die Nationalsozialisten seinerzeit die Nazi-Ideologie seinerzeitübernommen haben und einfach in der damals jungen Bundesrepublik weiter gemacht haben. Zu erkennen
ist die u.a. daran, dass Exekutive und Judikative sich einen feuchten Kehrricht darum kümmern, was das Volk entschieden hat.
#2824
WernerE(Mittwoch, 17 Juli 2024 00:23)
Once Upon a Time in the West + A Fistful of Dollars
https://www.youtube.com/watch?v=efdswXXjnBA
https://www.youtube.com/watch?v=4niv522mbtM
WernerE - Grenzenlose Möglichkeiten
#2823
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 21:28)
Nicht nur Gerichte, sondern auch die Behörden handeln nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ehemalige-Cum-Ex-Staatsanwaeltin-verklagt-jetzt-die-Regierung-article25093281.html
Danach ist nicht feststellbar, dass Amtsträger, der Treuepflicht nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln. Frau Brorhilker und die Richter des Bundesverfassungsgerichts fordern letztlich, dass
der Gesetzgeber die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig zu überwachen hat. Die Landesregierungen haben sich von Amtsträgern zu trennen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch Amtsfunktionen wahrnehmen.
Wenn die Landesbehörden auf diese Weise Amtsfunktionen besetzen, dann ist es nachvollziehbar, dass die heutigen Verhältnisse so sind wie sie sind. Es ist anzunehmen, dass die damaligen Nazis in den
Behörden "ganze Arbeit gemacht haben". Es bist anzunehmen, dass sie "verstorben" sind, aber ihre Ideologie nicht "ausgestorben" ist.
#2822
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:40)
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System nicht noch am Leben erhalten!
Die Ablieferung von "Murks" hat, wenn man die Historie als Maßstab nimmt, offensichtlich Tradition. Dass Amtsträger nach Gesetz und Recht ihrer Treuepflicht nachkommen, davon ist m.E. allgemein nicht
auszugehen. Ist also davon auszugehen, dass Verfassungsfeinde das Volk unterwandert haben?
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System noch am Leben erhalten!
#2821
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:23)
Ich unterstelle, dass nicht nur diese Feststellung die Entscheidung des BFH betrifft, sondern nach dem Naturgesetz dies generell der Anspruch an eine Rechtsstaatlichkeit sein muss.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2024-07-16-ausfertigung-klimaschutzgesetz-itiotentreff-polizeichat-trump-dokumentenaffaere/
ZITAT:
Martin Hock (FAZ) wünscht sich nach der klaren BFH-Entscheidung, dass die Parteien das Gesetz reformieren und nicht darauf warten, ob auch das BVerfG die Regelung für verfassungswidrig hält. "Um
Murks zu beseitigen, sollte es nicht erst eines Urteils bedürfen".
Es ist anzumerken, dass für diese Rechtsverhältnisse die ehemaligen Nazis verantwortlich sind und deren "Rechtsgebahren" auch heute noch verbreitet wird. Es ist jedoch zu bestätigen, dass sie
"verstorben", aber nicht "ausgestorben" sind.
#2820
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 09:05)
Was geschieht eigentlich mit den Aufsicht führenden Dienstvorgesetzten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/
1983 hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Dieser Grundsatz kommt mir bereits zu den Ohren raus. Die Behörden und Gerichte, für die diese Entscheidung nach Paragraph 31 BverfGG verbindlich sein soll, beachten diese Entscheidung offensichtlich
weiterhin nicht.
Wie stellt man sich in den Behörden und Gerichten vor, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden? Die Amtsausübung der Parlamente geben keinen Anlass dazu, davon auszugehen, dass die
Einhaltung der Vorgaben von selbst eingehalten werden.
#2819
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024 08:03)
Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, ist auch nach ca. 2 Wochen nach Fertigstellungstermin nicht öffentlich geworden.
Daraus ist zu schließen, dass weiterhin Steuergeld der Bürger von Amtsträgern dazu eingesetzt wird, die Verfassungsfeinde „zu schmieren“.
Es ist anzunehmen, dass wenn dies klar wäre, das Rechtsgutachten fristgerecht erstellt und veröffentlicht wäre. Eines ist unbestritten: „Mit Steuergeld der Bürger wurden die Verfassungsfeinde schon
immer unterstützt!“
Das System muss pervers sein, ansonsten hätten die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht 1983 diese Entscheidung nach dem Grundgesetz getroffen.
#2818
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2024)
Hat ein Bürger ein Grundrecht darauf, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht, dem Art. 20 Abs. 3 GG handeln?
Wenn die Verwaltungsakte weder wahrheitsgetreu noch vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wird, die Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, wie soll dann das
Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt werden?
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat (Az. 2 BvR 244 und 310/87), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben, dann hat es dies aus gegebenen Anlass klargestellt.
Es ist damit unter Beweis gestellt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich nie mit der Nazi-Ideologie gebrochen haben. Der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und
späteren Ministerpräsidenten Baden-Württemberg Filbinger (CDU) „was einmal Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ hallt mir immer noch im Ohr.
Es klingt als Hohn von der neuen Präsidentin Dr. Fuchsloh die früheren Karrieren unter den Nazis als Nachweis anzuführen, dass sie diesem System später sich distanziert hätten. Einen dümmeren Spruch
hätte sie sich einfallen lassen können.
In einem Rechtsstaat muss das Aufräumen nach Art. 20 Abs. 3 GG gerade jetzt nach der bisherigen Ministerpräsidentin Dreyer und ehemaligen Richterin und Staatsanwältin angesagt sein.
Es ist schon erstaunlich mit welchen „Kaputzen“ sich die Nazi einkleideten und welche Dienstkleidung sie missbrauchten. Die Annahme, dass eine Amtshandlung anhand einer Dienstkleidung erkennbar ist,
ist offensichtlich ein Trugschluss. Es ist die Amtsaufgabe der Bundesländer Aufsicht über die Justiz zu führen. Der amtierende Ministerpräsident trägt die Verantwortung für die Politik des jeweiligen
Bundeslandes.
#2817
Mazi(Montag, 15 Juli 2024 09:12)
Wenn wir ein Grundgesetz haben, dies unsere Verfassung widerspiegelt, darin es untersagt wird, Personen an Staaten auszuliefern, bei denen keine Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, dann ist von diesem
Grundgesetz nichts zu erwarten.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/
Weder Exekutive noch Judikative Handel offensichtlich nach dem Grundgesetz. Selbst die Aufsicht handelt gegen das Grundgesetz.
Wenn dem so ist, wie es dargestellt wird, dann ist die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu hinterfragen. Wie darf es dann sein, dass Amtsträger auf die Regeln des Grundgesetz schwören, sie
aber nicht zur Verantwortung gezogen werden? Wenn dem so ist, dann ist nach dem Geist des Grundgesetzes lediglich eine Kopie von diesem anzufertigen. Mehr nicht!
Wenn das Grundgesetz also nicht anzuwenden ist, wie stellt man sich überhaupt vor, weshalb es überhaupt einen Amtsauftrag formulieren konnte?
Was sind dann richterliche Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar oder anhand unbekannter Gesetze von diesen Amtsträgern getroffen sind? WENN DAS gru dgesetz vom Volk ist, dieses aber in Exekutive
und Judikarive befolgt wird, dann bestehen erhebliche Zweifel daran, dass alle Macht vom Volke ausginge.
Es bestehen große Zweifel daran, dass seitens der Behörden Amtsträger systematisch eingesetzt werden, Amtsaufgabe zu erledigen. Dass diese Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, ist für mich
unzweifelhaft.
Wenn die Rechtsstaatlichkeit nicht gilt, dän ist wahrscheinlich auch deren Nachprüfung sinnlos.
Wenn Sie es so wollen, dann besteht zu der Nazi-Ideologie kein erkennbarer Unterschied. Das kann auch auf keine spezielle Partei zurückgeführt werden. Offensichtlich spielt es auch keinen markanten
Unterschiede von welchem Bundesland aus, diese Antwort auf diese Frage zu beantworten ist.
Wenn das Grundgesetz als unsere Verfassung gelten soll, dän ist in der Behörden und Gerichten gewaltig aufzuräumen. Es ist nucht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger auch noch von ehrlichen Bürgern
finanziert werden. Es ist anzunehmen, dass einmal Nazi sich diese Amtsträger immer Nazi bleiben. Diese Leute leisten jeden Eid auf alles was nur beeidet werden kann, wenn sie danach nur Geld
erhalten. Das muss endlich nach dem Grundgesetz aufhören.
#2816
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:39)
Nazi-Vergangenheit ja oder nein?
Ich weise auf folgende Veröffentlichung des Bundesarchivs hin:
https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Benutzen/Hinweise-zur-Benutzung/Unterseite-Persbezogen/Recherche-zur-NS-Zeit/benutzen-recherche-zur-ns-zeit.html
#2815
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:29)
Wenn man diesen Artikel für wahr hält, dann ist die Logik der neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloh, nicht nachvollziehbar.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/beamte-westdeutschland-ns-vergangenheit-100.html
#2814
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 10:19)
Spricht das Bundessozialgericht auch heute noch nationalsozialistische Entscheidungen?
Es ist sehr fragwürdig, wie die neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG),
Frau Dr. Fuchsloh, zu der Überzeugung gelangen konnte, dass die Herren Schneider und Penquitt nach deren Karriere unter den Nazis, den Historikern Rudloff und Maquill keine Anhaltspunkte liefern
konnte, dass das BSG nicht nazihaft agiert hat und Agiert?
Die Verantwortlichen sollten sich Gedanken darüber machen, dass den Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird. Dazu sind alle Amtsträger der Amtsaufgabe zu entheben, die den
Eid brechen und ihrer Treuepflicht nicht nachkommen (vgl. Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Die fehlende Überwachung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ob denn jede Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden, ist nicht nur eine Herabwürdigung der Arbeit der ehrlichen
Abgegeordneten, sondern auch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
#2813
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2024 07:36)
Bekanntlich sind wir (noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.
Wo gibt es schon so etwas, dass Richter dem Volk das versprochene Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewähren und verantwortliche Poltiker erklären, sie würden die Justiz beaufsichtigen?
Ich unterstütze in der Tat die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen muss. Man muss sich nur vorstellen, dass er dies nicht
unternimmt und die Frage damit verbinden, weshalb er dies in der Weise macht. Die Beratungen des Deutschen Bundestages sowie deren Beschlüsse werden damit (sehr) fragwürdig.
Die Abgeordneten des Parlaments müssen sich fragen, weshalb sie vom Volk gewählt wurden und weshalb Richter eine Amtsfunktion wahrnehmen, obwohl sie das Grundgesetz nicht achten? Bekanntlich sind wir
(noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.
#2812
Mazi(Samstag, 13 Juli 2024 09:29)
#2811
Ich gehe davon aus, dass die Aufarbeitung der Geschichte des Bundessozialgerichts eine bezahlte Ausarbeitung auf unsachlichen Niveau erfolgte. Wo gibt es schon so etwas, dass der Auftrag in eigenen
Reihen erfolgte und als Historiker-Bewertung gelten soll.
Es ist insbesondere nicht die Unschuld der ehemaligen Nazi-Grössen damit erklärt zu erklären, dass sie sich in der Nazi-Zeit ausgelebt hätten und in der Nachfolgezeit sich rechtsstaatlich verhalten
hätten.
Zu erkennen ist dies heute noch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen und das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsachengericht der Vorgerichte
"versteht".
Diese Feststellung lässt darüber nachdenken, welche Ausbildungsniveau und welche Herkunt die heutigen Juristen erreicht haben sollen. Schon die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag die Einhaltung
seiner Vorgaben nicht überprüft, schürt den Verdacht, dass die Nazi-Ideologie weiter verfolgt wird.
Der Spruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, "einmal Recht, kann kein Unrecht sein", macht nachdenklich. Es ist zu bedenken, dass Filbinger Parteimitglied der CDU und nicht der AFD sowie
Marinerichter in der Zeit der Nazis war.
Es ist irrig anzunehmen, dass er ebenso wie andere Karrieristen der Nazis ("im Brot" des Bundessozialgerichts) in der noch jungen Bundesrepublik nach dem Grundgesetz gearbeitet hätten. Die fehlende
Nachprüfung, ob denn die Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurden, ist u.a. nicht der Beleg einer Unschuldsvermutung, sondern eher deren Gegenteil.
Im Deutschen, dem Volk, gibt in der Tat einen feinen Unterschied zwischen "ausgestorben" und "verstorben" zu sein - auch wenn dies im Bundessozialgericht anders gesehen wird.
Die Tatsache, dass Historiker von der Beklagten mit dem Auftrag die Geschichtsforschung vorzunehmen sowie die späte Beauftragung "falscher Historiker" beauftragt wurden, lässt darauf schließen, dass
man im Bundessozialgericht sehr wohl die Verbindung zu der Nazir-Ideologie kannte und offensichtlich etwas verborgen werden soll.
Ich lege mich fest:
Diese Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit ist "voll in die Hose gegangen". Die Geschichte des Bundessozialgerichts aufzuarbeiten erfordert m.E. wenigstens einen Teil der Objektivität. Das ist
bekanntlich weder beabsichtigt gewesen, noch ist dies erfolgt.
Es ist nicht erkennbar, dass in der Sozialgerichtsbarkeit je Entscheidungen nach dem Grundgesetz, dem Gesetz, getroffen wurden. Das Grundrecht des Bürgers ist nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt
worden.
#2811
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024 23:40)
(Fortsetzung)
Erst auf Druck mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/25623) hat DIE LINKE am 04.01.2021 den notwendigen Druck auf das Bundessozialgericht ausgeübt, sich endlich mit seiner Nazi-Vergangenheit und
ihren Nazi-Richtern auseinander zu setzten.
Offensichtlich wird im Bundessozialgericht unter einem "Vorreiter" etwas anders verstanden, als dies beim Volk hinterlegt ist. Auch ihre Umschreibung, ob Richter ideologische Entscheidungen getroffen
hätten beantwortet sie wie folgt: "Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von
NS-Verfolgten. Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident. Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt. Er
war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit. Nichts an diesem Lebenslauf –
so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat." "Dass er dies gleichwohl tat, zeigten aber auch seine Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften, die – wie
die Rechtsprechung – großen Zuspruch bei den Anwälten der Verfolgten in Israel, Großbritannien und den USA fanden." Sie verwies auf ausländische Anwälte, nicht auf deutsche Anwälte bzw. Kläger vor
deutschen Sozialgerichten.
Ich hege wie Maas und Prantl Zweifel, dass die Richter des Bundessozialgerichts bei ihrer Nazi-Vergangenheit tatsächlich nach dem Gesetz entschieden haben.
Das Grundgesetz bindet die richterliche Entscheidung an das Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 das Gesetz ausgelegt und Recht in der Weise gesprochen, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese Verwaltungsakten dürfen gemäß dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern nicht
verändert werden. Nach der Überzeugung der Richter des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Diese gesetzlichen Vorgaben wurden und werden auch heute noch nicht seitens der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet. Die Richter des Bundessozialgerichts, die ebenfalls aus dem Grundgesetz
rekrutiert sind, achten diese grundgesetzlichen Vorgaben dennoch nicht.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht anerkennt, nicht nach dessen Vorgaben entscheidet, dann ist schwer nachzuvollziehen, dass sie nach einem Amtsauftrag entscheiden. Das
Bundessozialgericht räumt sogar öffentlich auf seiner Internetseite ein, nicht als Tatsacheninstanz zu fungieren. Wenn seine Vorgerichte ihren Entscheidungen die Verwaltungsakte der Beklagten nicht
zugrunde legen und dies auch nicht vom Bundessozialgericht vorgenommen wird, ist festzustellen, dass das Grundrecht des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gewährt
wird.
Es ist nicht zu erkennen, dass die ehemaligen Nazi-Größen ausgestorben sind, obwohl sie eindeutig verstorben sind. Es ist halt eben ein kleiner aber wesentlicher Unterschied, ob eine Ideologie
ausgestorben oder ihre Anhänger verstorben sind.
Wenn man weiß, dass die Beauftragten Historiker ausgerechnet eine leitende Funktion au einem Institut haben, dessen Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten zu erscheinen haben, dann
sind letzte Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Historiker beantwortet. Ein weiteres Geschmäckle ist darin zu sehen, dass diese Reports ausschließlich nicht bei Linken- oder in der bürgerlichen
Mitte angesiedelten Verlagen erscheinen.
Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben.
#2810
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024 23:39)
Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben. Und Sie sind nicht sauber beantwortet.
Ich beziehe mich auf die nachfolgenden Veröffentlichungen:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat
Ich zitiere:
"NJW: Ihr Haus hat relativ lang gebraucht, um sich mit seiner Verwurzelung im NS-Staat auseinanderzusetzen. Warum war das bislang kein Thema?
Fuchsloch:
Zahlreiche Ministerien, Behörden und Gerichte haben Studien zur NS-Geschichte in Auftrag gegeben, die inzwischen ein umfangreiches Genre geschichtswissenschaftlicher Forschung bilden. Auch unser
Forschungsprojekt ist auf den Weg gebracht worden, um sich mit den Ursprüngen des Gerichts zu beschäftigen. Allerdings sind wir keineswegs Nachzügler, sondern im Kreis der anderen obersten
Bundesgerichte sogar Vorreiter. "
"Die spannenden Ergebnisse der mehrjährigen Forschungsarbeiten der Historiker Prof. Dr. Marc von Miquel und Dr. Wilfried Rudloff haben wir als erstes Bundesgericht in einem absolut lesenswerten Buch
präsentiert."
"Fuchsloch:
Nach unseren Erhebungen waren von 62 Richterinnen und Richtern, die bis 1969 zum BSG kamen, elf an nationalsozialistischem Unrecht beteiligt."
"NJW:
Bestand gleichwohl mit Blick auf die NS-Belastung einiger Richter die Gefahr, dass ideologisch gefärbte Entscheidungen getroffen wurden?
Fuchsloch:
Zu diesem Ergebnis sind Rudloff und von Miquel nicht gekommen.
Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von NS-Verfolgten.
Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident.
Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt.
Er war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit.
Nichts an diesem Lebenslauf – so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat."
Heribert Prantl, ebenfalls früher Richter, fasst zusammen (https://www.sueddeutsche.de/politik/altnazis-im-bund-der-vertriebenen-leute-die-von-frueher-was-verstehen-1.1529956):
"Alt-Nazis in der frühen Bundesrepublik - Leute, die von früher was verstehen
Justiz, Verwaltung, Ministerien - die Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall. So überrascht es nicht, dass sie auch beim Bund der Vertriebenen anfangs einen Großteil der Funktionäre
stellten. Spannender als die personellen Kontinuitäten sind aber die sachlichen: Wie stark hat brauner Geist Gesetzgebung und Politik der BRD beeinflusst?"
In dem Artikel "Frühere Nazis in der Ahnengalerie - Die Bundesregierung hat keine Eile bei der »Enttarnung« von Hitlers Nachkriegsjuristen, René Heilig 26.01.2021, 17:34 Uhr
(https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147504.ns-vergangenheit-fruehere-nazis-in-der-ahnengalerie.html) heißt es:
"Nachdem die NS-Vergangenheit des Justizministeriums aufgearbeitet wurde, sollten die Lehren aus damaligem Unrecht sowie die Folgen blinden Gehorsams zum Pflichtfach für Jura-Studenten werden,
versprach der zuständige Minister Heiko Maas (SPD). Man wollte wissen, was war - jedenfalls 2017. Maas verantwortet inzwischen das Außenressort der Bundesregierung. Doch dass es für deutsche Behörden
und Institutionen genügend Gründe gibt, sich mit ihrem Dasein in Zeiten der Nazi-Diktatur zu befassen, hat sich offenbar nicht bis zum Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht
herumgesprochen."
#2809
WernerE(Freitag, 12 Juli 2024 22:42)
#2808 - Zitat
In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert
bei der BG HM (Mainz) ist das bei einem Fall hier in Bayrisch-Schwaben auch bekannt geworden. Nur dumm, dass die Betroffenen den SB:innen auf die Schliche gekommen sind.
WernerE - sieht, hört und schreibt - nur um den Stinkstiefeln das Handwerk zu legen!
#2808
Mazi(Freitag, 12 Juli 2024)
Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.
Können Amtsträger Richter der Sozialgerichtsbarkeit sein, ohne als Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln, als Amtsträger eine Amtsaufgabe wahrnehmen?
Auf diese Veröffentlichung von Thomas Fischer (ehemals BGH-Richter) beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde/
Von einem Richter verlangt Fischer Sachverstand, wenn er eine Situation beurteilen und in der Konsequenz auch entscheiden will.
In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert und Richtern vorgelegt, die wiederum auf dieser Aktenlage ein medizinisches Gutachten angefordert haben. Es ist ein
"Rattenschwanz" von Verfehlungen in Exekutive und Judikative festzustellen.
Zu berichten ist, dass die Berufsgenossenschaft nachweislich Unterlagen austauschte, 3 verschiedene Aktenzeichen zu einem einzigen Unfall anlegte, wichtige Unterlagen des 1. Aktenzeichen entnommen
hat, die Dokumente des 2. Aktenzeichens gänzlich verschwinden lassen und lediglich Dokumente des 3. Aktenzeichens den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegt. In dieser Verwaltungsakte nach sich
u.a. ein Bescheid nebst Dokumenten befunden, der überhaupt nicht vorgelegt wurde.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben erklärt, dass sie gemäß Amtsauftrag die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Berufsgenossenschaft kontrolliert hätten und entschieden haben. Die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde haben ihr wie dessen Dokumente erst gar nicht vorgelegen.
Sie werden mir zustimmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erklären können, dass sie über Sachverstand verfügt haben können. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den beiden
untersten Instanzen nicht über eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte verfügen und das Bundessozialgericht antragsgemäß auf die Vorlage einer Verwaltungsakte verzichtet, dann ist
festzuhalten, dass Verwaltungsentscheidungen der Gerichte nicht aufgrund der Verwaltungsakten, mit Sachverstand, getroffen werden.
Da richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind, ist davon auszugehen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen werden.
Folgt man der Argumentation von Fischer, dann haben die Richter nicht nur als Amtsträger gegen Gesetz und Recht gehandelt, sondern es ist nicht erkennbar, dass sie über Sachverstand verfügen
konnten.
Es ist davon auszugehen, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Landesregierung und ihnen selbst nicht gewährt wurde. Daher ist die Frage zu stellen, wo ein Kläger nach dem Grundgesetz
seine Klage einzureichen hat?
Zweifellos ist die Sozialgerichtsbarkeit für die Entgegennahme dieser Klage zuständig gewesen. Es oblag der jeweiligen Landesregierung diese Instution mit Amtsträgern zu besetzen.
Zur Erfüllung dieser institutionellen Amtsaufgabe ist deren Besetzung mit Amtsträgern seitens des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Wenn also Personen diese Amtsaufgabe übernehmen, sich jedoch
nicht als Amtsträger beweisen, sich letztlich als Verfassungsfeinde outen, der zuständige Justizminister die Klagen gegen diese Personen verhindert, dann hat dies mit dem Grundgesetz und seinen
Grundrechten sehr wenig gemein.
Da nach den europäischen Menschenrechten erst verurteilte als Straftäter bezeichnet werden dürfen, die Klageerhebung aber behördlich verhindert wird, ist an dieser Stelle das Grundgesetz
nachzuschärfen. Heisst es dort nicht, dass alle Macht vom Volk ausgeht? Anhand des dargestellten Falls liegt die Macht nicht beim Volk, sondern in der Exekutive, die darüber entscheidet, ob die
Einhaltung der Treuepflichtgewahrt wird oder nicht. Folglich widerspricht diese Amtsausübung Art. 20 GG.
Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.
#2807
Mazi(Donnerstag, 11 Juli 2024 09:52)
Ich lege mich fest:
EXEKUTIVE und JUDIKATVE handeln nicht nach dem Grundgesetz und der Gesetzgeber unterlässt es seine Vorgaben nachzuprüfen!
Welche Möglichkeiten sind einem Kläger dann noch möglich, sein verbrieftes Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4nGG wahrzunehmen? Wenn man ehrlich ist, dann ist festzuhalten, dass er keine Chance hat,
dieses Grundrecht bei Amtsträgern durchzusetzen. Die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen erscheinen eine rühmliche Ausnahme darzustellen und können allenfalls einen Beweggrund sein,
unliebsame Personen auszuschließen. Die richterliche Begründungen sind zwar nachvollziehbar, dass Amtsträger, die das Grundgesetz bekämpfen, gleichzeitig der Treuepflicht nicht nachkommen können,
sind dennoch aufgrund der fehlenden Zwangsläufigkeit nicht kausal.
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Angeklagten der Treuepflicht genügten oder nicht. Wenn sie der Treuepflicht nachgekommen sind, dem Grundgesetz entsprochen haben, dann sind die Richter nach dem Gesetz
nicht berechtigt, diese von ihnen getroffene Entscheidung zu treffen. Massgeblich ist also, ob diese Amtsträger ihrer Amtspflicht nachgekommen sind.
Es ist mir durchaus bewusst, dass ich anders herum argumentiere, aber es soll nur verdeutlicht werden, wie die Juristerei uns rechtsstaatlich in das Chaos führt. Diese NaziDenke ist nach dem
Grundgesetz zu beenden.
#2806
Mazi(Donnerstag, 11 Juli 2024 08:15)
Muss man deshalb vor ein Gericht, das BundessozialgerichT (BSG), ziehen, da sein Recht einzufordern und dann auch noch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgeführt zu werden?
Auf folgende Presseveröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_18.html
Der Verdacht, Verfassungsfeinde gegenüber zu stehen und sie eine Amtsausführung gegen das Grundgesetz vorzunehmen drängt sich mehr als auf.
In dem Fall war es m.E. vertretbar, dass der Arbeitgeber die Impfpflicht anordnete. Wenn der Arbeitgeber berechtigt war diese Anordnung zu erteilen, dann ist es auch die Aufgabe der
Berufsgenossenschaft alles (noch) mögliche zu unterndhmen, diesen Schaden zu minimieren. Wenn er es anordnen durfte, dann ist m.E. auch damit verbunden, dass er die Haftung für seine möglicherweise
fehlerhafte Anordnung zu übernehmen hatte.
In dem Fall hat die Berufsgenossenschaft die Schadensregulierung zu übernehmen.
Wenn nun Berufsgenossenschaft und Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Recht einvernehmlich beugen, dann ist es fraglich, wie ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren will?
Es ist für mich nicht nachvollziehbar und nach dem Grundgesetz nicht duldbar, dass Vorinstanzen die Haftung in Sinne der Berufsgenossenschaft bestritten haben. Die Richter sind unter dem gleichen
Dienstherrn von den Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen und unter Einzug ihrer Dienstbezüge zu entlassen. Wo gibt es denn so etwas, von Bürgern eine Entlohnung zu fördern und gleichzeitig
deren Vorgaben zu missachten?
Wenn man jedoch weiß, dass den Richtern der Vorgerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft vorliegt, die Richter selbst "Gutachter" auf Basis
dieser manipulierten Verwaltungsakte einschalten und auch das BSG sich nicht von einer ordnungsgemäß geführten Verwaltungsakte überzeugt, ist nachvollziehbar, dass die Führung der Verwaltungsakte vor
einem Gericht in der Entscheidungsfindung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für die Entscheidung keine Rolle spielt.
Im Fall von Herrn Neumann haben Richter des LG Hamburg sich sogar erdreistet unter Vortäuschung einer Amtsausübung die Vorlage einer wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu verhindern
und ihn gar seiner persönlichen Freiheit beraubt. Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere nach Paragr. 103 Sozialgerichtsprozess - nachzuvollziehen ist anhand dieses
Falles unmöglich.
Es ist folglich uninteressant, dass ein Kläger sich auf sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG bezieht, wenn die Richter ohnehin nicht auf der Grundlage wahrer und vollständiger Verwaltungsakten oder
gemäß den Anordnung der Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden.
Die Annahme, dass Richter nach dem Grundgesetz entscheiden ist also irrig. Wenn das Grundgesetz jedoch unsere Verfassung darstellen soll, dann ist es unverantwortlich, dass Exekutive und Judikative
dieser nicht folgen. Das ist m.E. wie zur Zeit der Nazis.
Es ist daher fraglich, weshalb Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG sind, aber nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen, und trotzdem
monatliche Zahlungen der Bürger entgegennehmen und dabei deren Vorgaben nicht einhalten? Zur Durchsetzung des Grundgesetzes ist es m.E. erforderlich, dass nach diesem gehandelt wird. Die Vorstellung,
dass ein Ministerpräsident:in nicht für die Einhaltung von Gesetz und Recht verantwortlich sein soll, dokumentiert eindeutig deren verfassungsfeindliche Haltung gegenüber ihren Amtsaufgaben und dem
Grundgesetz.
Es ist das deutsche System hinsichtlich seiner Rechtsstaatlichkeit und das alle Macht vom Volke ausginge, ist mehr als zu hinterfragen.
Das Volk, der Deutsche Bundestag, mag falsch entscheiden, aber dort ist die Korrektur zu dessen Vorgaben vorzunehmenden. Es liegt nicht in der Macht "billiger" Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich
über Gesetz und Recht hinwegzusetzen und entgegen dem Gesetz eine Entscheidung zu treffen. Alle Richter sind an die Vorgaben, Weisungen des Volkes gebunden. So schreibt es ihnen das Grundgesetz vor
und bindet die Amtsausübung ihres Amtes daran.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers sich entscheiden, sind sie nicht vom Bundesverfassungsschutzgesetz geschützt, sind von den Reichsbürgern zu
unterscheiden und betätigen sich als Verfassungsfeinde. Es ist nicht erklärbar, wie sie finanzielle Entschädigung vom Volk erwarten dürfen, haben sie doch ihren Eid gebrochen und nachweislich nicht
nach dessen Willen gehandelt.
Einfach ausgedrückt:
Die Verantwortlichen haben das Grundgesetz nicht umgesetzt. Ihre Amtsaufgabe haben sie "schrottmässig" wahrgenommen.
#2805
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 16:44)
Ich habe die Darstellung unter "www.jurawatch.de" gelesen und halte fest, dass es bewusste Falschurteile der Richter schon in der Nazi-Zeit gegeben hat.
Bekannt ist der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, der davon ausging, dass das was damals richtig war heute nicht falsch sein kann.
Filbinger hat seinerzeit nicht von der Wahrheit, sondern von Richtigkeit gesprochen.
Erstaunt bin ich dagegen, dass das Bundessozialgericht (BSG) dies seit der Schaffung und Etablierung des Grundgesetzes nicht abgestellt wurde und erst das BSG jetzt seine Nachforschungen bei einem
befreundeten Institut, deren Eigentümer regelmäßig als Beklagte vor ihm erscheinen, beauftragt hat.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde, die Sozialgerichtsbarkeit aber erst 1954 in der heutigen Erscheinungsform geschaffen wurde. Es ist auch darauf
hinzuweisen, dass die dort eingesetzten Richter entgegen der Weisung des Grundgesetzes ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Wenn Ministerpräsident:innen eine Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern besetzen, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, dann bleibt dort mehr als nur "Geschmeckle" hängen. Ich gehe
daher davon aus, dass die Ministerpräsident:innen offenischtlich ebenfalls das Grundgesetz nicht achten, ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen und sie keinesfalls sicherstellen,, dass in ihrem Bundesland
Gesetz und Recht eingehalten werden.
Es bleibt einem nichts Anderes übrig, als erkenntlich zu machen, dass man die Ungerechtigkeit gesehen, festgestellt hat und was man von den Verantwortlichen hält (ihnen stets den Spiegel
vorhält).
Es ist deutlich zu machen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Bürgern systematisch verwehrt wird und in dieser Beziehung auch die heutigen Verantwortlichen nicht anders handeln, als unter
den Nazis gehandelt worden wäre.
Es muss doch jedem vernünftigen Bürger klar sein, dass eine Funktionstrennung, die sich in den Unternehmen durchgesetzt hat, von den Behörden gefordert wird, auch in den Behörden selbst Einzug zu
halten hat.
Die Sinnhaftigkeit ist m.E. unbestritten.
Es ist eine Unmöglichkeit unter dem gleichen Minister Exekutive und Judikative gleichsam der Dienstaufsicht zu unterstellen. Früher hat mir einer gesagt: So liegen Ausführung und Kontrolle in einer
Hand!
Das stimmt, aber richtig oder rechtstaatlich ist dies trotz dem nicht!
#2804
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 16:13)
Es ist zu hoffen, dass Schweitzer als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sich dafür einsetzt, dass in seinem Bundesland, in Rheinland-Pfalz, Gesetz und Recht eingehalten werden.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neuer-ministerpraesident-grosse-fussstapfen-fuer-den-zweimetermann.fa1238fc-f2b4-4e81-ab98-6141c2e6e86a.html
Als ehemalige Richterin und ehemalige Staatsanwältin ist dies Frau Dreyer nicht gelungen.
Wenn ihr das nicht gelungen ist, dann ist davon auszugehen, dass sie mit dieser Amtsaufgabe überfordert war oder ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Ich halte es für unverantwortlich mit Geldern der Steuerzahler derart umzugehen, indem man dieses nimmt, um Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen (vgl. #2803).
Es mag manchem zum Ohr "raushängen", auch mir, 75 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes weiterhin aktuelle Anlässe in der Politik zu haben, die Nazi-Ideologie aufzuzeigen.
Die Rückschluss, dass lediglich die Ideologie ausgetauscht wurde, die handelnden Personen aber immer noch die Gleichen sind, liegt (sehr) nahe.
#2803
WernerE(Dienstag, 09 Juli 2024 14:29)
Bezugnehmend zu #2796-2802 ein besonderer Fall
Fehlende Distanz von Nazi-Glorifizierung bei der Bamberger Justiz zudem Herausforderung für uns Alle!
Ausgerechnet dort gibt es neben Gustl Mollath und Ulvi Kulac einen weiteren, absolut untragbaren Skandal: der ehemalige Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Georg Fick, wird ungerührt
auf der Honoratiorenliste geführt.
Entgegen Gutachten 1/46 vom 28. Juni 1946 war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest
bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides 107 AR 194/98 der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 28. September 1998 als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01.
April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich schweigt dazu nur und der jetzige Behördenleiter wendet NS-Methodik – die Sippenhaft – an: löscht die gesamte Honoratiorenliste und begeht den nächsten
Fauxpas, in dem er einen Antisemitismus-Beauftragten einsetzt, also Antiziganismus und das Schicksal der vielen weiteren Minderheiten negiert.
Deshalb die Bitte um Mitzeichnung gegen die fehlende Nazi-Distanz der CSU: http://chng.it/74p5yfYyBG?fbclid=IwAR1_hUXMN12xjVJbq31Y23tiUoyYaPDCbjxToO9_xEgi2oeiK-Sc02iBID0
WernerE - Lesen bildet und zeigt auf wo und wann es total schiefläuft
#2802
WernerE(Dienstag, 09 Juli 2024)
# 2799
Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht
nachvollziehbar zu sein. Die Durchsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu
sein.
Frau MdL Ilse Aigner und Ihre Minister Freunde der FW und CSU sowie das Kabinett werden erfahrungsgemäß nichts tun, was zur Stabilität beitragen wird.
Man brauch im Prinzip nur mal die Seite von www.jurawatch.de ansehen und schon
erkennt man die Wirklichkeiten.
WernerE - wer die Wahrheit lesen will - muss nur www.unfallmann.de aufrufen. Danke!
#2801
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 12:10)
Es ist vermessen, bei der Vorlage nicht wahrheitsgetreuer und unvollständiger Verwaltungsakten einer Behörde von Gutachtern (nach der Vorlage solcher Akten seitens der Richter) ein ordnungsgemäßes
Gutachten zu erwarten.
Spätestens jetzt ist zu folgern, dass das Gutachten nur so gut wie die vorgelegten Verwaltungsakten sein kann. Da die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts sind, dieser Beschluss scheinbar von den Richtern (trotz deren Bindung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) nach dem Gesetz nicht beachtet wird, ist es
fraglich, nach welchem Gesetz dann die richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
Wenn der Amtsauftrag nach dem Grundgesetz erteilt wird, dann ist anzunehmen, dass auch dessen Gesetze an die Richter gebunden sind, heranzuziehen sind.
Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen, stellt sich die Frage. was dann die Entscheidungen darstellen und weshalb die Richter vorgeben, eine
Amtshandlung durchzuführen?
Wenn die Richter keine Amtshandlung nach dem Gesetz vornehmen, dann ist fraglich, was deren Dienstkleidung (Robe) an dieser Stelle ausdrücken soll? Ich gehe davon aus, dass die Dienstvorgesetzten es
den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit untersagen, wenn sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz gegenüber allen Amtsträgern durchgesetzt wird. Eine finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern der Bürger für gesetzwidriges Verhalten kann es m.E. nicht
geben.
#2800
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 11:54)
Es ist unglaublich, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht nachkommen, und der europäische Rechnungshof dieses vernichtende Urteil abgibt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schlechte-kontrolle-von-eu-hilfen-rechnungspr%C3%BCfer-wollen-staaten-geld-k%C3%BCrzen/ar-BB1pCaD3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10faf92f63d644cb9e5ee8fa09e4fc24&ei=38
Die Einschätzung, dass nichts mit rechten Dingen in den Behörden zugeht, wird auch von anderen in anderen Aufgabenbereichen bestätigt.
Nichts scheint ausgeschlossen zu sein. Der Umkehrschluss ist denkbar, dass seitens der Ministerpräsident:innen, dass sie alles in ihrer Verantwortung stehende nach ihren Fähigkeiten unternommen wird.
Offensichtlich mangelt es ihnen jedoch an der Voraussetzung, für das notwendige fähig zu sein.
Es erscheint nachvollziehbar zu sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz etabliert ist. Daraus folgt, dass dem Bürger überhaupt kein Grundrecht
nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
#2799
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:37)
Da das Bundesverfassungsschutzgesetz nur Richter dann von der verfassungsrechtlichen Observierung freistellt, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden, ist davon auszugehen, dass auch die dortigen
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten.
Da es an Unterscheidungsmerkmalen zur Reichsbürger-Szene in der Behörde des Verfassungsschutzes mangelt, ist davon auszugehen, dass sie selbst als Verfassungsfeinde anzusehen sind.
Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht
nachvollziehbar zu sein. Die Dur hsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu
sein.
Die fehlende Umsetzung und Anwendung des Grundgesetzes erscheint auf Länderebene ein vorsätzlich nicht erfüllter Amtsauftrag zu sein.
#2798
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:23)
Wenn eine Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der Tatsache, dass die Länder keine Amtsträger mit der Treuepflicht einsetzen, sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren, wo soll dann ein Kläger
seine sozialgerichtliche Klage einreichen?
Mit Sicherheit hat diese vor dem Sozialgericht zu erfolgen. Da es Aufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten eines Bundeslandes ist dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem
Verantwortungsbereich eingehalten werden, ist es dessen Verantwortung, dass das Grundgesetz dort befolgt wird.
Lange Rede kurzer Sinn:
Es ist nach dem Grundgesetz nicht nachvollziehbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Grundsetz getroffen hat.
Wenn das Gesetz regelt, dass überlange Gerichtsverfahren unzulässig sind und Entschädigungen nach sich ziehen, dann sind gehörige Zahlungen fällig.
Es geht nicht darum, dass Richter Fehlentscheidungen getroffen haben, weil sie irrten. Es geht darum, dass sie nie Unterlagen ihren Entscheidungen zugrunde legten, die sie berechtigtem könnten, einen
Sachverhalt nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz eruiert zu haben.
#2797
Mazi(Dienstag, 09 Juli 2024 10:10)
Folgt man den vorliegenden Dokumenten und dem Beweis, dann besitzen die Amtsträger, der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, mangels der Tatsache, dass sie nicht ihrer Treuepflicht nachkommen (nach
Gesetz und Recht handeln) keinen grundgesetzlichen Auftrag (Art. 97 Abs. 1 GG).
Da dieser Vorwurf nicht erst seit heute besteht, sondern mit dem Grundgesetz fest verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz
getroffen haben. Folglich war auch eine Berufung gegen ein solche Entscheidung unzulässig. Auch Vergleichen hat keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen.
Weil die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vortäuschten, waren sie nicht berechtigt bei dieser vorsätzlichen Täuschung eine Amtskleidung zu tragen. Sie waren dienstrechtliche zur
Verantwortung zu ziehen.
Da strafrechtliche Klagen an Staatsanwaltschaften gebunden sind, Dienstherr der Staatsanwaltschaften und Richter der Minister der Justiz des jeweiligen Bundeslandes ist, ist die Frage der
Funktionstrennung zu stellen. Es liegt auf der Hand, dass in diesen Fall Exekutive und Judikative zusammen liegen und eine Funktionstrennung erst gar nicht vorliegt.
Eine solche Organisation ist von der Nazi-Ideologie nicht zu unterscheiden.
Wenn das der Denklogik der Ministerpräsident:innen entspricht, dann ist die Frage zu stellen, ob diese nicht die Rechtsnachfolger der Nazis, nicht verbal sondern sachlich darstellen.
Wo gibt es - ausser in der - Juristerei vergleichbares.
Ich bin dafür nach einheitlichen Grundsätzen - auch in der Juristerei - die Ausbildung vorzunehmen. Die bisherigen Ausbildungen sind abzuerkennen und aufgrund von Nachschulungen zu
vereinheitlichen.
Lehrer der Juristerei ist wegen vorsätzlicher Nähe zu den Reichsbürgern, die Qualifikation abzuerkennen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeld der Bürger von
Dienstherren unterstützt werden, deren Nähe zur Reichsbürger-Szene nicht abzustreiten ist.
#2796
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 15:30)
#2795
Wenn keine Amtsträger zur Erfülllung von Amtsfunktionen eingesetzt werden, die der Treuepflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, wie groß der Schaden sein könnte, wenn diese die
Amtsfunktionen nicht wahrgenommen würde?
Mit Sicherheit wäre in diesem Fall der angerichtete Schaden kleiner, weil Unfallverletzte sich keiner falschen Hoffnungen hingeben würden. Zum anderen würde eine gewaltige Kostenersparnis damit
verbunden sein, weil Ausgaben in Exekutive und Judikative einzusparen wären. Das würde wiederum zur Folge haben, dass dieses Geld wiederum unter den Parlamentarierern verteilt werden
könntekönnte.
Dass dies undemokratisch wäre, kann nicht ernsthaft diskutiert werden. Deshalb halte ich es für sinnvoll, die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit deren Forderung, dass der Gesetzgeber doch die
Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, ebenso für sinnvoll wie die Förderung von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde nicht mit Geldern der Bürger auch noch gefördert werden dürfen. Es ist
unsinnig, dass Bürger einerseits Vorgaben in Gesetzen machen und andererseits den Kampf gegen diese Regelungen auch noch finanzieren.
Wir müssen die Sinnhaftigkeit der Judikative hinterfragen, nicht nur vor dem Hintergrund der Weisungsgebundenheit der Amtsträger gegenüber dem Minister der Justiz der jeweiligen Bundesländer und der
Nicht-Weiterleitung von Alarmierungen seitens der Ministerien oder der Abschiebung von Bürgern ins Ausland trotz positivem Wissens, dass die Judikative noch nicht entschieden hat.
M.E. werden die Prinzipien der Nazi-Ideologie verfolgt.
#2795
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 15:03)
# 2794
Es geht m.E. vielmehr darum das Grundrect des Art. 19 Abs. 4 GG zu sichern. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass mit Amtsträgern, die ihrer Treupflicht nicht nachkommen, die Ziele des Grundgesetzes
erreicht werden können.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft.
Die Förderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben in dem Gesetzen regelmäßig zu überprüfen hat. Wenn dem nicht so ist,
dann stellt sich in der Tat die Frage, weshalb die Bürger zur Wahl gehen? Ich gehe weiter und stelle die Frage, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, ob damit die
Demokratie nicht bereits abgeschafft ist? Letztlich wäre ohnehin bedeutungslos, ob die Bürger wählen oder nicht.
Nach dieser Argumentation ist die Frage bereits beantwortet, mit welchem Erfolg der Verfassungsschutz seine Aufgabe erfüllt oder die Nazi-Ideologie im Keim erstickt wurde? Es ist nachvollziehbar,
dass Bürger keinen Unterschied zwischen den ehemaligen Nazis und jetzt erkennen können wie in den Prozessen gegen die Reichsbürger-Szene lediglich der Verteidigungskampf derer erkennen können, die um
ihren Posten kämpfen. Danach ist in Frage zu stellen, was die Aussage in Grundgesetz "alle sind vor dem Gesetz gleich" gemeint sein könnte.
Ich schließe aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit darum geht, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, da ohnehin mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts festgelegt ist, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben. Da dies nachweislich in den Behörden nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, wie
Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne die Kenntnis einer Verwaltungsakte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen können?
#2794
WernerE(Montag, 08 Juli 2024 12:47)
# 2793 Zitat
Ich habe kein Verständnis dafür,
dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.
Genau - hier ist ein Ansatzpunkt.
Mir sind aktuell 2 gesetzliche UV Fälle bekannt, bei der die 23 Kammer des SG München
verantwortlich ist, diese korrekt und Neutral zu bewerten.
Bedeutet bei manchen Unfällen lässt es sich nur zu 98 % feststellen, dass Folgeerkrankungen dem Unfall zu zuordnen sind.
Was macht dir Vizepräsidentin des SG München und Vorsitzende der 23 Kammer
Fall 1: Keine Anerkennung trotz mehrere Gutachten die dafür sprechen
Fall 2: man schaltet einen bekannten "Schlechtgutachter" ein, damit das Ergebnis passt.
Was ich hier vermut, darf ich nicht aussprechen, geschweige niederschreiben, aber es
liegt auf der Hand: Eine Hand wäscht die andere oder wo beginnt die Korruption?
WernerE - Man muss der Wahrheit auf den Grund gehen und nieder Schreiben!
#2793
Mazi(Montag, 08 Juli 2024 10:07)
#2791
Zu beachten ist, dass ohne zutun der Unfallverletzten dies jeden unvorbereitet treffen kann.
Da es eine Vorbereitung auf ein derartiges Ereignis nicht gibt, ist es jedem Unfallverletzten zugute zu halten, dass er sich auf funktionierende Behörden verlassen können muss. Bezüglich der
Anwendung der Sozialgerichtsbarkeit ist dies anhand der Nachweise nicht gegeben. Daher gilt es das Grundgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis umzusetzen.
Zweifelsohne wird dies nicht erreicht, in dem der Gesetzgeber sich nicht davon überzeugt, dass seine Vorgaben eingehalten werden.
M.E. geht es nicht um etwaige Befangenheitanträge, sondern lediglich um die logische Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) um des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsens, ob ein
Amtsträger, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, seitens der Ministerpräsident:innen eine Amtsfunktion ausüben kann und darf. Vor dem Hintergrund, dass die jeweiligen Bundesländer das Grundrecht
des Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Ministerpräsident:innen Amtsträgern die Amtsausübung in Abhängigkeit von dem "Alter" der berechtigten Vorwürfe abhängig
machen wollen.
Da das Grundrecht des Bürgers stets zu gewähren ist, ist es nicht plausibel, dass Richter des Sozialgerichts Entscheidungen gegen das Gesetz treffen dürfen. M.E. stehen sie im Zusammenhang mit
strafbaren Handlungen und sind nicht davon abhängig, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften gemäß dem Grundgesetz ihre Handlung ausführen.
Da gibt es in der Tat eine Lücke im Grundgesetz und es ist m.E. unverantwortlich, dass die vorgenannten Amtsträger der Staatsanwaltschaften darüber entscheiden, ob Täter als Straftäter nicht
verurteilt werden. Dies Nazi-Herrschaft ist zurückzudrängen (vgl. Abschiebung von Maja T. nach Ungarn seitens Exekutive und Judikative). Wir brauchen eine zuverlässige Ordnung!
Wenn Ministerpräsident:innen dies als rechtens ansehen wollen, dann ist nicht nachvollziehbar, was unter einem Verfassungsfeind zu verstehen sein soll. Nur die Aussage einer AFD anzugehören, ist in
meinen Augen kein Unterscheidungskriterium.
Wenn nach Frau Aigner Verfassungsfeinde nicht finanziell unterstützt werden dürfen, keine Macht Ihnen staatlich zuzuschreiben ist, dann wird erkennbar wie weit die Verfassungsfeinde schon
vorgedrungen sind. Diese Aktivitäten der Behörden sind mit Aktivitäten der Nazi-Ideologie gleichzusetzen.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.
Da diese Problematik ohne zutun der Unfallverletzten jeden unvorbereitet treffen kann, ist es m.E. wichtig, dass die Treuepflicht für alle Amtsträger zuverlässig zu gelten hat.
#2792
WernerE(Sonntag, 07 Juli 2024 13:44)
#2791
2015 Berichterstatterin 3 Senat LSG
dann Vizepräsidentin SG München
aktuell ist Tatjana Lilienfeld Präsidentin des LSG Aussenstelle Schweinfurt
Im Genuss der neuen Zeit brauchen sich Bürger nicht mehr zu wundern,
dass vieles was man vor 80 Jahren auch schon gang und gebe war, geschieht.
Mazi beschreibt das sehr oft hier - in Bezug auf N..i-Denken / handeln
WernerE - auch wenn`s keiner glaubt, die Wahrheit kann man nicht verleugnen.
#2791
WernerE(Samstag, 06 Juli 2024 23:52)
# 2790
- wer die Wahrheit in Foren schreibt, kommt schnell an die Grenzen.
- so auch in Bezug auf einen in meinen Augen "Schlechtgutachter" der seinen Wohnsitz in Inning am Ammersee hat - 2 schöne Villen zusammen mit seinem Bruder in Sichtweite
der Ammersee. Er genießt den Schutz der Richterinnen und Richter sowohl des SG, als auch LSG München - dort bekommt er regelmäßig Aufträge zur Begutachtung.
Es gibt kein einziges Gutachten von Ihm, was für den Verunfallten Bürger zutrifft.
In 2015 stellte ich einen Befangenheitsantrag gegen die Berichterstatterin des LSG:
In welchem Verhältnis sie zum Sachverständigen steht - daraufhin wurde sie innerhalb
von 4 Wochen zum SG versetzt und schon brauchte es keine Antwort mehr.
Kommt uns das nicht "Spanisch" vor oder wo beginnt Korupption und Amtsmissbrauch.
WernerE - kann wieder mal seinen Mund nicht halten und schreibt alles auf
#2790
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 15:14)
Schweitzer, der kommende Woche das Amt des Ministerpräsidenten in Rheinland-Pfalz antreten soll, ist gehalten, dass dann in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gelten.
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nachfolgerin-von-schweitzer-im-ministeramt-eine-von-au%C3%9Ferhalb/ar-BB1pqwr1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ef6f3385b19c42a893bc51e9d1f6bf70&ei=42
Ich gehe davon aus, dass er nur Amtsträger, die die Treuepflicht gemäß ihrem geleisteten Eid wahrnehmen, Amtsfunktionen überträgt und dem "Rest" die Wahrnehmung von Amtsfunktionen untersagt.
Die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Amtsfunktionen in der Sozialgerichtsbarkeit liegt mir besonders am Herzen. Das schließt nicht aus, dass ich die Nichtweiterleitung der Alarmmeldung und die
Interpretation der freundliche Art der Rheinland-Pfälzer im Ahrtal, bei Regen auf den Hausdächern mit Taschenlampen dem vorbei fliegenden Polizeihubschrauber zu winken, gut heißen will.
Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Dazu ist m.E. der amtierende Justizminister Rheinland-Pfalz nicht in der Lage. Er ist nach Hause zu Mutti zu schicken. Dort kann es sich wirklich nützlich
machen.
Die Funktionstrennung, in Unternehmen schon lange erprobt und nützlich, ist auch bei der Landesregierung einzuführen.
#2789
WernerE(Freitag, 05 Juli 2024 14:11)
# 2788 - Meine Worte
Das Dumme ist nur, wer die Wahrheit aktiv verbreitet, auf den wird mit Fingern gezeigt.
u.a. https://www.youtube.com/watch?v=2AgxOzCnHwE
Hier gibt es Bürger die sich getraut hatten an die Öffentlichkeit zu gehen.
So wie Erich Neumann der Journalist aus Worm mit Jurawatch e.V.
Die Geschichten zeigen doch deutlich die Tendenz auf - im Hintergrund nach wie vor
Gedankengut der Nazi bei den jeweiligen Entscheidungsträgern, Gerichten
WernerE - der Finger ist auf mich gerichtet - Wahrheiten sind unerwünscht!
#2788
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 10:25)
#2786
Es ist ganz logisch und klar, wenn Sie eine Entscheidung nach dem Grundgesetz verstehen/nachvollziehen wollen, der Richter aber gar nicht danach seine Entscheidung trifft, dass Sie dessen
Entscheidung nicht nachvollziehen können.
Verfassungsfeinds sind eben Verfassungsfeind und sie (die Richter) werden sich anstrengen, ihr Amt missbräuchlich einzusetzen.
Dagegen hilft nur der Gesetzgeber und dessen Amtsträgern mit Treuepflicht!
#2787
Mazi(Freitag, 05 Juli 2024 08:37)
#2786
Es ist die Frage, wenn die Richter nicht nach dem Grundgesetz handeln, nicht nach den Weisungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts, nach welchem Gesetz sie dann entscheiden?
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dern Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, dann
ist fraglich, wie ein Betroffener eine richterliche sozialgerichtliche Entxcheidung nachvollziehen soll? Wenn ein Gutachter also aufgrund einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der
Beklagten sein Gutachten erstellen soll, dann ist dies ebenso falsch und sachlich unbegründet wie die richterliche Entscheidung selbst.
Ich komme wiederum zu der Aussage, dass sich hier Amtsträger verfassungsfeindlich Verhalten und vom Verfassungsschutz "aus dem Verkehr zu ziehen sind". Der Kreis zieht sich bis in die
Staatsanwaltschaften, die diese Vertreter nicht anklagen und deshalb nicht aus dem Verkehr gezogen werden.
Es ist dringend geboten, dass auch in der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz durchgesetzt und die Amtsfunktionen mit Personen besetzt werden, die ihrer Treuepflicht nachkommen. Es ist
selbstverständlich, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen, von dem Privileg, das sie genießen, wenn sie dem Gesetz folgen, nicht vom Verfassungsschutz ausgenommen sind. Gleiches gilt für
die Amtsträger der Staatsanwaltschaften, wenn auch Sie nicht ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wir stehen vor einer großen Bereinigungsaktion Bereinigungsaktion deshalb, weil es gilt den Eid auf das Grundgesetz von den Amtsträgern einzufordern und die Treuepflicht auch strafrechtlich zu
verlangen. M.E. haben die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeitnoch nie das Grundgesetz befolgt und haben folglich noch nie dem Staat "gedient". Ausgehend von dieser Feststellung waren die
finanziellen Zuwendungen von Steuergeld der Bürger stets widerrechtlich. Sie sind zur Rückerstattung dieser Zahlungen verpflichtet, bzw. sie sind von den Dienstvorgesetzten dieser Täter
zurückzuverlangen.
Es gibt viel zu tun, diesen Einfluss dieser "Reichsbürger" zurückzudrängen. Ohnehin ist verwunderlich, dass nur ein Teil der "Reichsbürger" verfolgt, angeklagt und zeitgleich an räumlich sehr
verschiedenen Orten von verschiedenen Richtern der Prozess gemacht wird. Auffällig ist, das verschiedene Richter an verschiedenen Gerichten über die "Reichsbürger" zufällig über ähnliche Sachverhalte
entscheiden sollen. Es gehört offensichtlich nicht zufällig zur Taktik der Justiz, dass diese "Reichsbürger" von Anwälten vertreten werden, denen sie unterlegen sind.
Erstaunlich ist, dass alle auf der gleichen Grundlage, dem Grundgesetz, agieren sollen. Der Plan der Justiz ist durchschaubar, zumal weil Kläger und Richter von gleichem Minister beaufsichtigt und
befördert werden.
Die Einstellung der Richter des EUGH zur deutschen Justiz scheint begründet und nachvollziehbar zu sein.
Prof. Ludwig hat das Gutachtersystem dem Berufsgenossenschaft unlängst in seiner Veröffentlichung sehr gut beschrieben und dargestellt. Er hat es auch nicht unterlassen Namen konkret zu benennen.
Danach ist offensichtlich wie Exekutive und Judikative sehr eng zusammenarbeiten und Kläger "über den Tisch ziehen". Die Akteure habenhaben ein Interesse daran, den Klägern das Grundrecht nach Art.
19 Abs. 4 GG zu verwehren und sich an ihnen, wie sie berichten, zu bereichern.
Zentraler Punkt ist die Treuepflicht der Amtsträger, die m.E. mit Duldung der Ministerpräsident:innen nicht gewährt wird. Sagt das Grundgesetz nicht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Aus Sicht
der Amtsträger der Staatsanwaltschaften ist dies nicht gegeben. Sie unterstehen dem gleichen Dienstvorgesetzten wie die Richter. Wenn sie die Täter nicht anklagen, bestimmen sie damit, dass die Täter
nicht als Straftäter verurteilt werden. Sie treffen quasi die Entscheidung, die ihnen nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) gar nicht zugewiesen ist.
Das System leidet ganz offensichtlich darunter, dass das Funktionstrennungsprinzip in der öffentlichen Verwaltung nicht eingeführt ist und praktiziert wird. In Unternehmen wird dies von den gleichen
Amtsträgern verlangt. M.E. ist dies auf die weit verbreitete Nazi-Ideologie zurückzuführen.
Es gibt offensichtlich viel ( sehr viel) zu tun, das GrundgeseBehördentz auch in den Behörden durchzusetzen.
#2786
WernerE(Freitag, 05 Juli 2024 00:02)
#2785 - stimme ich voll und ganz zu.
Jetzt prangere ich auch nich die Vorsitzende der 23 Kammer beim SG München an.
Die erdreißt sich den "Schlechtgutachter" Dr. Uwe Glatzmaier in einem Verfahren -
nicht meins - den Auftrag zum orthopädischen Gutachten zu erteilen.
Von Dr. med Uwe Glatzmaier ist bekannt, dass es kein einziges für einen Verunfallten
gibt, immer hat die Beklagte obsiegt.
Ist auch klar, die Millionevilla in Innig am Ammersee muss bezahlt werden und das geht
nur mit Lug und Betrug gegenüber Verunfallten.
Ich kenne die Villa von aussen und vielleicht auch eine Ex LSG Richterin - dann
SG Richterin (München) von Innen, denn das Verhältnis zwischen Ihr und dem
genannten Schlechtgutachter wurde nie geklärt.
WernerE - bekannt aus dem Internet, FS und Zeitung
#2785
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 11:41)
Herr Telare, das gilt auch für Sie!
Als Amtsträger sind auch Sie an Gesetz und Recht gebunden. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und entschädigungslos aus dem Dienst zu entfernen.
#2784
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 11:38)
Das Grundgesetz ist durchzusetzen!
Die Frage, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sein sollen, stellt sich überall in den Behörden und Gerichten permanent.
Es ist dringend an der Zeit, dass das Grundgesetz eingehalten und verfolgt wird. Das hat nichts mit der AFD zu tun, sondern das Grundgesetz, der Gesetzgeber, gibt dies vor.
Wenn Amtsträger diesem Prinzip nicht Folge leisten wollen, dann sind sie aus dem Dienst zu entfernen. Es ist unlogisch, dass wir von der Nazi-Ideologie weiter regiert werden.
Dem will seit 01.04.2024 das neue Bundesdisziplinargesetz Rechnung tragen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/03/inkrafttreten-disziplinarrecht.html).
Aber wenn die Ministerpräsidenten analog dieses Gesetz nicht anwenden, wen kann es dann wundern, dass alles beim Alten bleibt und weiterhin Verfassungsfeinde im Land Schaden anrichten?
Danach ist zu folgern, dass es die Ministerpräsident:innen sind, die das Grundgesetz nicht befolgen. Es ist nicht erkennbar, dass sie sich nicht als Verfassungsfeinde in ihrem Amt verhalten. Art. 20
Abs. 3 GG schreibt ihnen zwar anderes vor, aber als oberste Dienstvorgesetzt:in sind sie für die Einhaltung von Gesetz und Recht selbst verantwortlich.
Es ist geradezu logisch, dass das Bundesland grundgesetzwidrig regiert wird. Nicht der AFD ist dies vorzuhalten (weil sie ohnehin nicht in der Lage sind, Veränderungen am Grundgesetz vorzunehmen),
sondern die bisherigen Regierungen sind dafür verantwortlich, dass das Grundgesetz nicht befolgt wird.
Wen kann es m.E. wirklich wundern, wenn die Staatsanwaltschaften bei den Dienstvorgestetz:innen ihre Amtspflicht nicht erledigen?
Das Grundgesetz ist durchzusetzen!
#2783
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 10:29)
ICH BIN SPRACHLOS1
Man muss wissen:
Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister ist von Hause aus Kommiunkations- und kein Finanzwissenschaftler. Es ist daher kein Wunder, wenn er die Kreditaufnahme mit der Schaffung von
Vermögenswerten verwechselt.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/finanzm%C3%A4rkte-notenbanker-weisen-warnung-von-lindner-als-d%C3%A4mlich-zur%C3%BCck/ar-BB1pnZjm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d03909c9840041b7a1a51a6d2a5b739b&ei=10
Ich zitiere aus diesem Artikel:
"Finanzminister Christian Lindner hat den Unmut von Notenbankern und Finanzexperten auf sich gezogen. Vor einigen Tagen hatte er die Europäische Zentralbank davor gewarnt, Frankreich im Falle eines
Ausverkaufs von Staatsanleihen zu Hilfe zu kommen. Teilnehmer der jährlichen EZB-Konferenz in der portugiesischen Stadt Sintra reagierten darauf mit Unverständnis und Kritik."
"Topbanker Lorenzo Bini Smaghi, ein früherer Entscheidungsträger der EZB, zeigte sich fassungslos. „Ich finde das ziemlich schockierend“, sagte der Chairman der Großbank Société Générale in die
Kamera des Finanzsenders Bloomberg. „Der Vertrag besagt, dass Politiker versuchen sollten, Druck auf die EZB zu vermeiden“, fügte Bini Smaghi mit Blick auf die EU-Verträge hinzu."
#2782
WernerE(Donnerstag, 04 Juli 2024 09:43)
Dr. Erich SCHÖNDORF
Ein ehemaliger Staatsanwalt gegen einen großen Chemiekonzern namens BAYER AG
"Die Lügen der Experten" heißt ein Essay, den der ehemalige Staatsanwalt über seine Erfahrungen in einem der größten Giftstoffprozesse im SPIEGEL 1999 verfasst hatte.
Von „Wissenschaftskriminalität“ sprach Erich Schöndorf, der zu diesem Zeitpunkt bereits aufgegeben, sprich gekündigt hatte. Seit 1997 bereitet er jetzt als Professor für „Öffentliches Recht und
Umweltrecht“ an der Fachhochschule Frankfurt/Main Studenten darauf vor, dass viele Sachverständige vor Gericht nicht irren, sondern bewusst „lügen“. Und zwar „mit Kalkül, immer zugunsten des am
Verfahren beteiligten wirtschaftlich Mächtigen, des Unternehmens, des Konzerns, des Herstellers. Nie zum Vorteil der kranken Kläger. Sie bestreiten den Zusammenhang zwischen Schadstoff und Schaden,
setzen zumindest entsprechende Zweifel in die Welt. Und die genügen, um den Prozesserfolg des Opfers zu vereiteln.“
Nur ein Beispiel wie mit Lug und Betrug die gesetzliche UV-Träger bescheißen.
Nichts anderes dürfte das Problem bei Erich sein!
WernerE - gehorchsam im Sinne des GG
#2781
Mazi(Donnerstag, 04 Juli 2024 09:25)
Nachdem bestätigt ist, dass mehrere staatliche Behörden nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers tätig sind, soll hier die Tätigkeit der Richter des Bundessozialgerichts dargestellt werden.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichungen:
https://dip.bundestag.de/vorgang/richter-mit-ns-vergangenheit-am-bundesarbeits-und-bundessozialgericht/271769?f.deskriptor=Bundessozialgericht&rows=25&pos=9&ctx=a
Wenn ich eines Vorweg stellen darf:
Die neue Präsidentin hat verschwiegen, dass ihre Vorgänger nie freiwillig den Auftrag ausführten, die Nazi-Einflüsse auf das Bundessozialgericht zu untersuchen und nach 75 Jahren Grundgesetz und 60
Jahren Sozialgerichtsbarkeit bei anfänglichen 5 Jahren der Gerichtsbarkeit in der Exekutive entgegen der grundgesetzlichen Regelungen "sauber und fair" auszuführen.
Die amtierende Präsidentin im Bundessozialgericht ist nicht zu der Überzeugung gekommen, dass die beauftragten Historiker (Angestellte der traditionelle Beklagten in der Sozialgerichtsbarkeit) nicht
zu der Überzeugung gelangten, dass die Richter des Bundessozialgerichts nicht die Denkidelogie der Nazi weiter verfolg(t)en.
1949, nach der Inkraftsetzung des Grundgesetzes, war die Rechtsprechung zunächst weiterhin in der Exekutive des Reichsversicherungsamtes verankert. Erst 1954 war dies korrigierbar und der
Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet worden. Nach Art. 95 Abs. 1 GG war die Sozialgerichtsbarkeit zwar 1949 als oberstes Gericht im Grundgesetz deklariert worden, aber trotz der Entscheidungen im
Reichsversicherungsamt als Institution nicht tätig.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden, sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 an das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes gebunden, aber die Richter
der Sozialgerichtsbarkeit achten diese Vorgabe des Gesetzgebers einfach nicht. Es ist anzunehmen, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen, ihren Eid brechen, dass sie dann anzuklagen, zu
verurteilen und als unzuverlässig aus der Amtsaufgabe zu entfernen sind (vlg. VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Bemerkenswert ist m.E., dass das Grundgesetz die richterliche Tätigkeit sehr fest an die Gesetze bindet, aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden trotzdem nach ihren eigenen Regeln und
beachten das Gesetz nicht. Die Richter des Bundessozialgerichts machen sogar öffentlich, dass sie diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ihrem eigenen "Obergericht" und dem Grundgesetz
nicht folgen.
Es darf daher m.E. unterstellt werden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Verfassungsfeinde agieren und nicht finanziell mit Steuergeld unterstützt werden dürfen.
Es ist anzumerken, dass Kläger in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Beanstandungen nach dem Gesetz formulieren, unterstellen dass ihnen ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird aber Richter
der Sozialgerichtsbarkeit nach ganz anderen Regeln entscheiden. Die Kläger vor den Sozialgerichten unterstellen dabei, dass Richter als Amtsträger an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden
sind, der Treuepflicht nachkommen. Dem ist aber nicht so und sie werden nicht einmal von den Staatsanwaltschaften, wie es deren Amtspflicht wäre, angeklagt, verurteit und aus dem Dienst
entfernt.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass sie als Täter als Straftäter von einem Richterkollegen nicht verurteilt und aus dem Dienst entfernt werden.
Mit Sicherheit ist aufgrund des Missbrauchs die grundgesetzlichen Regelungen nachzuarbeiten oder zu präzisiereodern. Der Gesetzgeber ist gemäss der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts
vom 23.11.2023 aufgefordert die Einhaltung seiner Vorgaben zu überwachen. Letzteres erscheint sinnvoll, da davon auszugehen ist, dass das Volk keine Vertreter wählt, die beraten, beschließen und
danach nicht einmal überwachen, dass deren Beratungsergebnis/Vorgaben eingehalten werden.
Wenn dies das Demokratieverständnis sein soll, dann sind die heutigen Verhältnisse im Staat nachvollziehbar, aber dennoch nicht rechtens. Das ist m.E. die Verfolgung der Nazi-Ideologie schlechthin.
Das hat mit einem Grundgesetz sehr wenig gemein.
#2780
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 22:07)
Es ist fraglich, wie ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG auslegen will, wenn die staatlichen Stellen bzw. deren Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen?
Auf diesen Artikel, dessen Aussage m.E. sehr eindeutig ist, beziehe ich mich:
https://taz.de/!6018070/
M.E. geht die Fragestellung weit über diesen Fall hinaus und es ist in der Tat die Frage, ob das Grundgesetz eingehalten wird oder nicht und die Amtsträger im Besonderen verpflichtet sind, Gesetz und
Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG einzuhalten. Es ist klarzustellen, ob die Treuepflicht für einen einzelnen Amtsträger gilt oder die Staatsanwaltschaften verpflichtet sind, die anzuklagen, die für deren
Einstellung verantwortlich sind. Im Zweifel sind die jeweiligen Ministerpräsidenten dafür verantwortlich, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
#2779
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 21:58)
Ich weise auf diesen Kommentar hin:
https://taz.de/!6018089/
Es war also der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts eingeschaltet waren, aber noch nicht entschieden hatten.
Justizbehörden haben also das Grundgesetz nicht geachtet. Kein Einzelfall, wie uns der Fall Erich Neumann zeigt.
Die Behörden messen dem Grundgesetz, auf das die Amtsträger den Eid leisteten, keine Beachtung bei. Noch viel größer und bedeutender ist, dass die Staatsanwaltschaften gegen diese Verfassungsfeinde
keine Anklage erheben.
Nach dem Motto "wo kein Kläger ist, da ist kein Richter". Es ist also ganz einfach seitens der Staatsanwaltschaft oder des Ministers der Justiz darüber zu entscheiden, ob ein "williger" Amtsträger
aus dem Dienst zu entfernen ist oder nicht.
Wenn nicht hart durchgegriffen wird, dann ist eine Besserung des Systems nicht zu erwarten.
Mittlerweile ist dieser Ungehorsam der Amtsträger gefühlt überall anzutreffen. Dies ist in keinem Fall auf eine AFD zurückzuführen. Das ist m.E. systemisch.
#2778
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:56)
Richtigstellung:
Die Eintragung #2777 von Mazi bezieht sich auf die Eintragung von Telare #2772 und nicht auf die Eintragung #2773 vom Kirschenkäufer.
Erich Neumann, alias unfallmann
#2777
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:18)
#2773
Herr Telare, wenn jemand den Überblick verloren hat, dann haben Sie den Beweis selbst dazu geführt. 'Es sind Sie, der den Überblick verloren hat. Sie haben sich selbst als Verfassungsfeinde geoutet.
#2776
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:10)
(Fortsetzung)
Ich halte es für unmöglich, dass ein Richter gegen die Vorgabe des Gesetzgebers, des Volkes, seine Entscheidung trifft und daraus auch noch gefolgert wird. In meinen Augen ist diese Denke
"nazihaft".
Ich verstehe nicht, dass diese Herrschaften nicht dienstlich überwacht und dennoch mit Steuergeldern finanziert werden. Der Argumentation von Frau Aigner folgend erscheint es rechtsstaatlich
unmöglich, dass Verfassungsfeinde auch die Steuer für Bürger auch noch so hoch sind, um diese Verfassungsfeinde auch noch zu finanzieren.
Das ist in meinen Augen auch unlogisch.
Finden Sie es gut, dass beispielsweise ein Herr Bernd Höcke (AFD) einerseits als Beamter einen Treueeid auf das Grundgesetz geleistet hat, aus Steuergeld finanzielle Mittel erhält und andererseits
das Grundgesetz bekämpft?
Halten Sie es für rechtens, wenn ein LKA einen Bürger abschiebt, obwohl ihm bekannt und bewusst ist, dass dies widerrechtlich ist und Richter des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung von
Richtern grundgesetzlich überprüfen?
Halten Sie die Vorgänge um Herrn Neumann für rechtens, wenn bekannt und nachgewiesen ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine vollständige Verwaltungsakte der BG vorgelegen hat, wenn
dies durch ein Urteil eines LG Hamburg nachgewiesen ist?
Halten Sie die Entscheidung der Richter des LG Hamburg und der Sozialgerichtsbarkeit für rechtens, wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits 1983 entschieden haben, dass es Unrecht ist,
wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten zugrunde legen?
Es ist mir bewusst, dass dies im Zweifel nur ein Einzelfall darstellt. Aber es ist sachlich nachweisbar, dass viele Beispiele der Amtsträger heranzuziehen sind, obwohl sie der Treuepflicht
unterliegen und dies auch mit einem Eid besiegelt haben.
Wenn seitens der Amtsträger die Treuepflicht nicht erfüllt wird, die Amtsträger nicht nach der Weisung des Volkes tätig sind, sie nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es in der Tat unweit zu
der Nazi-Denkweise.
#2775
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2024 19:10)
#2770
Wenn seitens der Amtsträger die Treuepflicht nicht erfüllt wird, nicht nach der Weisung des Volkes tätig sind, die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es in der Tat unweit zu der
Nazi-Denkweise.
Scheinbar gibt es seitens der Amtsträger in den Behörden kein Halten mehr.
Was die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden gilt in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich "nichts". Legt man die jüngsten Fälle zugrunde, dann operieren 'deutsche Behörden nicht
nach dem Grundgesetz.
Dort wird nicht mehr nach dem Grundgesetz gehandelt und es erscheint, dass dort ein anderes Gesetz und Recht herrscht, als allgemein angenommen wird.
M.E. ist es Unrecht, wenn Richter sich über die Vorgabe des Volkes hinweg setzen, die ihnen es als Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz erst ermöglicht hat.
Herr Telare, ist Ihnen nicht bewusst geworden, dass der Gegenstand des von Ihnen zitierten Vergleichs darin begründet ist, dass die Justiz nicht nur Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit beraubt
und eine Schädigung des Grundgesetzes vollzogen hat?
Zahlreiche Vergehen der Behörden sind auch in jüngster Zeit bekannt geworden. Sie wären mit gleichem Grund ebenso zitierbar. Sie sind strafrechtlich zu verfolgen und anzuklagen.
Über was wollen Sie sich aufregen?
Liegt es darin, dass die Richter Herrn Neumann in den Knast geschickt haben, ungesetzlich gehandelt und dabei das Gesetz nicht geachtet haben? Es liegt nachweislich keine Beachtung von Gesetz und
Recht vor. Sie sind als Täter von Amtsträgern anzuklagen.
Wenn Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht entschieden haben, dass Amtsträger bei Eidbruch ihren Dienst nicht aufnehmen dürfen, ihrer Treuepflicht offensichtlich nicht nachkommen werden, dann
kann doch nicht unterstellt werden, dass nach dem Grundgesetz die Richter ungleich behandelt werden.
Das sind Fälle des Verfassungsschutzes, dem die Hände nur dann gebunden sind, wenn die Richter ihr Amt nach dem Gesetz ausüben. Wenn sie ihren Eid brechen, dann sind sie ebenso als Täter anzuklagen
und zu verurteilen.
Sie sind bei uns, wenn auch Sie auch die Meinung vertreten, dass das Grundgesetz berechtigt ist, Richtern das Recht einzuräumen, ihre Entscheidung nach dem Gesetz (und nur nach dem Gesetz) zu treffen
und Amtsträgern die Beachtung von Gesetz und Recht nach dem von ihnen geleisteten Eid aufträgt.
Wenn Sie eine andere Meinung für rechtens halten, dann sind Herrn Höcke zu zuordnen und als Verfassungsfeind anzusehen.
Wenn Richter diesen Auftrag nicht ausführen, dann ist nicht davon auszugehen, dass sie einen Amtsauftrag ausführen. Die Staatsanwaltschaften sind bei Zuwiderhandlungen verpflichtet, diese Richter
wegen der Begehung einer strafbaren Handlung anzuklagen und zu verurteilen.
Gleiches gilt im aktuellen Fall der widerrechtlichen Abschiebung eines Bürgers seitens des LKA.
Unbestritten ist die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz unabhängig, aber nicht zuvor, also auf dem Weg dorthin. Dieser Freiraum ist seitens des Grundgesetzes nach Art. 97 Abs. 1 nicht diesen
Amtsträgern eingeräumt.
Objektiv ist es so, dass die Richter am LG Hamburg es in 45 Fällen Herrn Neumann untersagt haben, fehlende Unterlagen der Verwaltungsakte der BG den Richtern vorzulegen und damit die Entscheidung der
Richter des Bundesverfassungsgerichts (dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen) untersagten.
Wenn Herr Neumann im Besetz dieser Akten ist, die BG auf deren Nichtvorlage geklagt hat, dann ist nachgewiesen, dass sie diese Dokumente in ihrer Verwaltungsakte nicht enthalten waren. Die Richter
waren somit nicht in der Lage darüber zu entscheiden, dass diese Dokumente für den zu beurteilenden Fall nicht zu berücksichtigen waren. Sie haben also nicht falsch entschieden, sondern gar
nicht.
Die BG hat entschieden und dazu war sie nach dem Grundgesetz nicht berechtigt.
Es ist nicht üblich, dass "einfache" Richter eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts übergehen und damit die Weisung des Volkes außer Kraft setzen. Es ist auch Staatsanwaltschaften untersagt,
dass sie nicht über den Weisungen des Volkes stehen.
Halten wir also fest, dass in den vorliegenden Fällen nicht alle Macht beim Volk gelegen hat. Wenn das Grundgesetz gegenteiliges vorschreibt, dann gibt es offensichtlich Amtsträger, denen die
Weisungen das Volkes irgendwo vorbei gehen.
Damit dies nach dem Grundgesetz nicht so ist, sind die eidbrüchigen Amtsträger im Sinne der Rechtsstaatlichkeit von Amtsträgern, der Staatsanwaltschaft, anzuklagen und zu verurteilen.
#2774
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 18:22)
Hallo Telare (#2772),
offensichtlich machen Sie nur kleine Experimente und dürfen der Sache nicht auf den Grund gehen. Somit haben Sie auch nicht erkannt, über meinen Fall hat das Bremer Fernsehen schon eine DVD
angefertigt und liegt mir auch greifbar vor. Siehe Unterseite 10.10.2022.
Jedoch wurde mein Fall als "Hochwichtig" eingestuft und wird nicht über den Sender gehen. Und am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf
unbestimmte Zeit festgesetzt.
Scheinbar sind Ihnen kleine Experimente wichtiger als das Aufdecken einer "kriminellen Vereinigung" in unseren Behörden am Sozialgericht und bei den Berufsgenossenschaften.
MfG.
Erich Neumann, alias unfallmann
#2773
Kirschenkäufer(Mittwoch, 03 Juli 2024 17:36)
Weiterhin viel Erfolg!
Kirschenkäufer bei Lidl.
#2772
Telare(Mittwoch, 03 Juli 2024 16:53)
Herr Neumann,
völlig richtig, der von mir zitierte Inhalt stammt nicht von Herrn Ernst sondern von Herrn Zimmer.
Mein kleines Experiment hat damit interessante Ergebnisse:
1. Obwohl es für Herrn Ernst das Einfachste, Effektivste und in der Sache an sich das Logischste gewesen wäre, darauf hinzuweisen, dass dieser Inhalt nicht von ihm ist, hat er dieses nicht gemacht.
Dazu hat er sich dazu noch nicht einmal ansatzweise davon distanziert.
Stattdessen hat er eine Vielzahl von anderen Inhalten als Antwort vorgezogen, die damit nichts zu tun haben.
Da es in der Sache an sich dafür keinen Grund gibt, bleibt als einziger Grund er hat den Überblick darüber verloren, was genau er schon sich von sich gegeben hat. Und da er nicht ausschließen konnte,
dass er diesen Inhalt formuliert hatte, konnte er sich auch sagen, dass der Inhalt nicht von ihm stammt.
2. Obwohl es für Herrn Zimmer das Einfachste, Effektivste und in der Sache an sich das Logischste gewesen wäre, darauf hinzuweisen, dass dieser Inhalt von ihm ist, hat er dieses nicht gemacht. Dies
insbesondere unter dem Aspekt, dass er Herrn Ernst beigestanden hätte.
Stattdessen hat er eine Vielzahl von anderen Inhalten als Antwort vorgezogen und ist dazu dabei Nachfrage zur Stellungnahme zum Inhalt geschweige denn einer Distanzierung vom Inhalt
ausgewichen.
Da es in der Sache an sich dafür keinen Grund gibt, bleibt als Grund
- entweder hat Herr Zimmer den Überblick darüber verloren, was genau er schon sich von sich gegeben hat. Und da er nicht ausschließen konnte, dass er diesen Inhalt formuliert hatte, konnte er sich
auch sagen, dass der Inhalt nicht von ihm stammt.
- oder aber Herr Zimmer wusste, dass er und nicht Herr Ernst diesen Inhalt formuliert hatte und dazu gemerkt, dass dieser Inhalt verwerflich und nach seiner eigenen Beurteilung eine Gefahrenquelle
ist.
Da Herr Zimmer damit zugeben müsste, dass er sich damit selber als Gefahrenquelle bezeichnet hatte, hat er es auf Kosten von Herrn Ernst vorgezogen, dass es unter den Tisch fällt, dass Herr Zimmer
selber diesen Inhalt formuliert hat.
Und Herr Neumann, damit Ihre Story ein Mafia-Film werden könnte, müsste es jmd geben, der ein Interesse daran hätte, einen Film darüber zu drehen.
Soweit ich das sehe, haben aber weder die öffentlichen noch die privaten Medien geschweige denn die Filmindustrie Interesse.
#2771
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 15:11)
#2770
Hallo Telare,
Sie wünschen von mir in einer bestimmten Sache eine Stellungnahme. Die werden Sie von mir erhalten, wenn Sie die vorgelegten Beweismittel mit einer nachvollziehbaren Stellungnahme beantwortet
haben.
Der Name "Telare" zementiert, Sie werden "abhauen" und die gewünschte Stellungnahme wird nicht auftauchen. Dazu im Einklang gibt es den Trailer im LABYINTH des SCHWEIGENS und "Jeder stirbt für sich
allein".
DIE UNBESTECHLICHEN ist ein Meisterwerk, dass man gesehen haben muss und der beste Mafia-Film seit "Der Pate". Wenn Sie die gewünschte Stellungnahme vorgelegt haben, wird erkannt, ob Sie einer von
den UNBESTECHLICHEN sind.
Meine Story wird der beste Mafia-Film und ist bis dato noch am laufen ist, weil sich die Beteiligten nicht rechtfertigen können/wollen und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht
werden.
Dazu muss richtig erkannt werden, der BG-Unfallarzt wollte schon am 12.01.2004 die Regie der Aufklärung übernehmen, aber die BGHW ("kriminelle Vereinigung") hat die Behördenakte zurückgehalten. Siehe
auf meiner Unterseite: 12.01.2004: Regie der Aufklärung BGHW hält die Akte vor der Unfallstation und Rentengutachter zurück.
Bis dato entsteht der Eindruck, Telare sei das Mitglied dieser Vereinigung. Insoweit möge "Telare" zeigen wer er wirklich ist, damit seine Eltern stolz auf ihn sein können.
Hinweis:
Herr Telare, Sie bringen Formulieren von Herrn Ernst, die es nicht gibt.
MfG
Erich Neumann, alias Unfallmann einer von den UNBESTECHLICHEN!
#2770
Telare(Mittwoch, 03 Juli 2024)
Herr Neumann,
Herr Ernst formulierte
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und ich habe dazu formuliert, dass Herr Ernst mit diesem Inhalt damit weit über Verhöhnung des Leids, das die unschuldigen Opfer nationalsozialistischer Gewalttaten erlitten und einem Schlag ins
Gesicht dieser sondern auch unter Instrumentalisierung des Holocaust für Ihre eigenen Zwecke und unter zusammenhangloser Viktimisierung formulierte
Damit habe ich auch für einen Laien erkennbar eindeutig zur Verwerflichkeit des von Herrn Ernsts Inhalt aufgeklärt und damit auch eindeutig Stellungnahme abgegeben.
Unter der Prämisse, dass auch Sie den von Herrn Ernsts formulierten Inhalt für verwerflich halten, können Sie mich nur mit den Helden der von Ihnen genannten Filme vergleichen.
Die Höflichkeit gebietet es mir, mich auch für dieses Kompliment zu bedanken.
Sofern Sie Herrn Ernst Inhalt zustimmen und damit meine Prämisse fehl geht – nun, dann zeigen Sie erneut auf welchen Geistes Kind Sie sind. Und dann gilt auch für Sie, dass mich Ihre Meinung nicht
einmal tendenziell tangential peripher interessiert.
#2769
WernerE(Mittwoch, 03 Juli 2024 08:48)
#2768
dann treffen Sie bitte die Entscheidung, ob Sie zu einer "kriminellen Vereinigung" gehören wollen
Hallo Erich - Du wirst von dieser Person keine qualitative Auskunft erhalten, genau so
wie ich auf seinen "Real" Namen warte und nicht erhalte.
Die Person will aus uns nur "Narren" machen und uns mit Belanglosigkeit aufhalten.
Meine Empfehlung
- die Person und Ihre Äusserungen zukünftig ignorieren!
- in den Urlaub fahren lassen
- Fussball mit Freunden (sofern es Freunde gibt) anschauen lassen
- im Labyrinth des Schweigens (zu seiner Person) ertränken
WernerE - selbst Richterinnen und Richter schätzen meine Aufgeschlossenheit
#2768
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 03 Juli 2024 08:19)
Hallo Telare,
Sie klären nicht auf und dazu im Einklang gibt es den Trailer:
"Im Labyrinth des Schweigens" den sollten Sie sich ansehen. Dazu den Film "Jeder stirbt für sich allein" und "Zwölf Uhr mittags" und dann treffen Sie bitte die Entscheidung, ob Sie zu einer
"kriminellen Vereinigung" gehören wollen oder eine detaillierte Stellungnahme zu den vorgelegten Beweismittel abgeben werden.
MfG
Erich Neumann, alias Unfallmann
#2767
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 20:28)
Und Herr Ernst,
unbesehen davon, dass mich Ihre Meinung zu meiner Person noch nicht einmal tendentiell tangential peripher interessiert -
in Anbetracht des Umstandes, dass Terence Hill im Film "Ein Mann namens Nobody" sehr erfolgreich war, ist der Umstand, dass Sie mich für einen Nobody hoch 3 halten ein unerwartetes Kompliment.
Abgesehen davon, noch einmal wie schon in Post #2757 - Sie selber äußerten
"Herr Telare, […] Daher sind Sie berechtigt, zu schreiben was Sie wollen. Es gehört zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass bei uns die freie Meinungsäußerung herrscht.“
Damit steht es mir entsprechend Ihrer eigenen Äußerung frei, mich zu outen. Wenn es mir freisteht, dann haben Sie entsprechend Ihrer eigenen Worte dazu nichts zu fordern.
Und ebenfalls noch einmal wie schon in Post #2757- auch die Diskussion um das Outen hatten wir schon vor Monaten.
Ich hatte Ihnen damals in Post #2157 schon die Frage formuliert.
"Und was bitte ändert das Outen an der Korrektheit von Inhalten?
Entweder die Inhalte sind richtig, dann braucht es kein Outen um Inhalte zu bestätigen. Oder aber die Inhalte wären falsch – dann könnten Sie diese ohne Probleme anhand Nachweisen auch ohne Outen
gegenbeweisen."
Die Frage haben Sie immer noch nicht beantwortet.
Wäre es nicht traurig, wäre es lustig wie zügig Sie beweisen, daß meine Anrede in #2741 zutreffend war und weiter bleibt…
#2766
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 20:10)
Hallo Herr Zimmer!
Nein, Sie haben meine Frage erneut und damit zum vierten Mal nicht beantwortet.
Denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatanwälten, Zeitungsartikeln, Inhalten sonstiger Medien oder zur Tätigkeit gegen das Grundgesetz oder ob nun die Verwaltungsakten vollständig sind oder
nicht oder was auch immer gebeten.
Ich habe einzig und alleine um eine klare und eindeutige Meinungäußerung Ihrer zu einem von Herrn Ernst geäußerten Satz gebeten. Daher habe ich weiterhin Schwierigkeiten, Ihren Inhalt in Post #2749
und 2750 einzuordnen. Bitte helfen Sie mir erneut auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
Da dies eine einfache Ja-/Nein-Frage ist, bitte ich schlichtes Gemüt um eine einfache
Ja, ich verurteile diesen Satz und sehe diesen als Gefahrenquelle-Antwort oder um entsprechende Nein-Antwort.
Und es mangelt weiterhin an einer Antwort auf meine Frage in Post #2744 "Wo genau bitte hatte Ihr unausgegorenes Geschwurfel oder das von Herrn Zimmer Herrn Neumann in den letzten Jahren geholfen,
ein Gerichtsverfahren/einen Widerspruch zu gewinnen?" Und ergänzend, wenn ich denn dann keine Ahnung habe -
wie erklären Sie dann, dass ich alle meine div. Gerichtsverfahren an verschiedenen Gerichtständen, in verschiedenen Instanzen und unter verschiedenen Richtern gewonnen habe?
Dies dazu entgegen Herrn Neumann und letztendlich auch Herrn Ernst obwohl diese doch von Ihrem angeblich so wissendem und informierten Dreigestirn unterstützt werden?
Und Herr Neumann, es freut mich, dass ich dazu beitrage Ihre Sprachkenntnisse zu erweitern.
Zur Wissensergänzung - ich unterstützte gerne Ihren Drang nach Fortbildung - Telare bedeutet auch den Plural eines Telars. Telares bedeutet im spanischen Webstühle. Dazu gibt es ebenfalls einen
Verein der Telare heißt. Und soweit ich mich erinnere, wurde hier ebenfalls angemerkt, dass es einen Anwalt in meine in Amerika gibt, dessen Kanzlei ebenfalls Telare heißt.
#2765
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 02 Juli 2024 18:44)
Hallo Telare,
Ihr Name bedeutet Italienisch = abhauen und Spanisch = auftauchen.
Tatsächlich hauen Sie auch ab und tauchen wieder auf. Nun liegt Ihnen das gewünschte Beweismittel vor, aber es taucht keine detaillierte Stellungnahme von Ihnen auf.
Sie sind durchschaut und sollten Ihren Decknamen ändern!
MfG
Erich Neumann
#2764
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 18:41)
#2763
Herr Telare, Ihnen liegt die Antwort vor.
Ich lehne jede Tätigkeit gegen das Grundgesetz ab. Darin ist auch Ihre Tätigkeit gegen das Grundgesetz von mir nicht toleriert.
Ich lehne es auch ab, dass Steuergeld der Bürger für Verfassungsfeinde verwandt werden. Es ist unmöglich einerseits Steuergeld einzufordern und andererseits Vorgaben des Gesetzgebers nicht
einzuhalten.
Es ist ein Verstoß gegen Ihren Eid auf das Grundgesetz und insoweit eine strafbare Handlung. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sie Ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Sie kennen die aktuelle Abschiebepraxis der Behörde gegen das Gesetz und die damit verbundenen Konsequenzen. Sie wissen um die Tatsache der Richter, eine Entscheidung gegen das Gesetz zu treffen. Ich
verabscheue diese Praxis und setze sie mit anderen Handhabungen gleich, weil das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 nicht differenziert.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), dass Oberverwaltungsgericht Niedersachsen haben dazu im Sinne des Grundgesetzes eindeutig Position bezogen.
Es ist Richtern untersagt, eine Entscheidung gegen das Gesetz zu treffen. Im Gegensatz zu Ihnen ist es unzulässig, die Beanstandungen von Klägern gegen § 444 ZPO und dazu nicht einmal über eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes zu verfügen.
#2763
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 14:41)
Hallo Herr Zimmer!
Nein, Sie haben meine Frage erneut und damit zum dritten Mal nicht beantwortet.
Denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatanwälten, Zeitungsartikeln, Inhalten sonstiger Medien oder ob nun die Verwaltungsakten vollständig sind oder nicht oder was auch immer gebeten
Ich habe einzig und alleine um eine klare und eindeutige Meinungäußerung Ihrer zu einem von Herrn Ernst geäußerten Satz.
Daher habe ich weiterhin Schwierigkeiten, Ihren Inhalt in Post #2749 und 2750 einzuordnen. Bitte helfen Sie mir erneut auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
Da dies eine einfache Ja-/Nein-Frage ist, bitte ich schlichtes Gemüt um eine einfache
Ja oder Nein-Antwort.
Und sofern Sie nicht nachvollziehen können, welche Fragen Herrn Neumanns schon in Post #234x (also im gesamten Verlauf) – also vor über 5 Monaten – und dazu dann noch in Post #2253 oder #2251 oder
#2402 beantwortet wurden, schlage ich zur Vermeidung von Wiederholung vor, dass Sie sich Post #2737 sowie dazu dann meine Antwort in Post# 2741 unter "Zum Vierten" durchlesen.
Und es mangelt weiterhin an einer Antwort auf meine Frage in Post #2744 "Wo genau bitte hatte Ihr unausgegorenes Geschwurfel oder das von Herrn Zimmer Herrn Neumann in den letzten Jahren geholfen,
ein Gerichtsverfahren/einen Widerspruch zu gewinnen?"
Und ergänzend, wenn ich denn dann keine Ahnung habe -
wie erklären Sie dann, dass ich alle meine div. Gerichtsverfahren an verschiedenen Gerichtständen, in verschiedenen Instanzen und unter verschiedenen Richtern gewonnen habe?
Dies dazu entgegen Herrn Neumann und letztendlich auch Herrn Ernst obwohl diese doch von Ihrem angeblich so wissendem und informierten Dreigestirn unterstützt werden?
#2762
WernerE(Dienstag, 02 Juli 2024 13:59)
Na Herr oder Frau ohne Namen nur mit Face Namen "Telare"
Für mich sind Sie ein "Nobody" hoch 3 - der zwar andere User mit deren Realnamen
anschreiben gedenkt, aber sich selbst versteckt, als wenn er / sie etwas zu
verbergen!
Nobody = Telare oder einer der 3 in seinem Post #2741 genannten
Don Quichote, Sancho Pansa und sein Esel - für mich eher letzteres Unikum!
WernerE - geistig dem # 2741 Postschreiber "Telare" weit überlegen
#2761
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 12:19)
#2758
Welche Fragen von Herrn Neumann sollen beantwortet sein?
Herr Neumann hat den Nachweis geführt, dass die Verwaltungsakte unwahr und unvollständig geführt wurde. Statt § 444 ZPO anzuwenden, wie es Pflicht der Richter nach dem Gesetz gewesen wäre, haben sie
Herrn Neumann untersagt, die Beweise vorzulegen und ihn letztlich eingesperrt.
Das hat mit Rechtsstaatlichkeit m.E. nichts gemein und ist auch nicht nach dem Amtsauftrag (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wenn ich an die Abschiebung von Maja T. denke, dann ist auch dieser Fall vergleichbar. Die Richter haben nicht nach dem Gesetz entschieden und Amtsträger haben nicht nach Gesetz und Recht
gehandelt.
Dass sind in der Tat Beispiele, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu schüren.
#2760
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 12:06)
# 2758
Der Geist des Grundgesetzes ist anzuwenden!
Ich wollte nicht explizit darauf hinweisen, dass die Abschiebung von Maja T. nach Ungarn seitens der deutschen Behörden gegen die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Es
ist nur ein weiteres Beispiel davon, dass das Grundgesetz in Exekutive und Judikative bei positiver Auslegung so viel gilt, wie unter den Nazis.
Wenden wir uns von diesem aktuellen Beispiel ab und der Tatsache eines anderen Beispiels zu. Weiterhin werden Steuergelder der Bürger dazu verwandt, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen.
Praktisches Bespiel ist Herr Bernd Höcke.
Als Beamter und Amtsträger erhält er weiterhin finanzielle Zuwendungen aus den Steuereinnahmen der Bürger. Es liegt also im Sinne der Juristen darauf zu schließen, dass seitens der Bürger ein
Interesse daran bestünde, dass Grundgesetz "abzuschaffen". Eine derartige Interpretation ist m.E. vollkommen verfehlt.
Bekanntlich ist Herr Höcke Amtsträger und als Beamter der Treuepflicht verpflichtet. Er ist nach Art. 20 Abs. 3 GG der Treuepflicht verpflichtet. Gleichzeitig wird von den etablierten Parteien
unterstellt, dass Grundgesetz zu bekämpfen.
Als Verfassungsfeinde und als potentiell Überwinder der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes seiner Amtsaufgabe nachzukommen. Da letzteres nicht der Fall
ist, stimmt also die Aussage, dass er Verfassungsfeind sei, nicht.
Das Grundgesetz kennt keine Unterscheidung der Amtsträger nach ihrer Ernennung. Von allen Amtsträgern wird die Treuepflicht nach deren Eid verlangt.
Die Tatsache, dass die Bürokratie zwischen denen unterscheidet, die jetzt oder bereits früher die Treuepflicht verweigerten, ist offensichtlich darin begründet, wie groß deren Anteil geworden ist. Es
gibt m.E. keinen Unterschied, ob bereits früher oder jetzt Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Entweder kommt er der Treuepflicht nach oder nicht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Amtsträger sein Amt abhängig von seiner Ernennung missbraucht. Unrecht bleibt Unrecht. Der Spruch des
ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger, ehemaliger Marinerichter "was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein", ist zwar richtig. Aber es ist rechtlich richtig, dass
bereits unter den Nazis kein Recht existierte. Insoweit ist ausgeschlossen, dass bereits damals "Unrecht" trotz vielfachem Richterspruch zu Recht mutieren konnte.
Es ist also anhand dieser Fälle der Nachweis geführt, dass in der Judikative nichts nach dem Grundgesetz "läuft". Offensichtlich haben die seinerzeitigen Nazis dafür gesorgt, dass dieses Chaos
entstanden ist.
Der Geist des Grundgesetzes ist anzuwenden!
Nichts scheint zu passen. Als Normalbürger ist das Verständnis der Judikativen nicht nachvollziehbar. Wenn dem so ist, was soll dann die Aussage im Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke
ausgeht?
Es führt doch dazu, dass das Verständnis der Nazis in Exekutive und Judikative schon wieder Überhand nimmt und die Legislative als unterwandert anzusehen ist.
#2759
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 11:29)
(Fortsetzung)
Wenn nun Richter des LG Hamburg Herrn Neumann formell untersagen, dass er fortan nicht mehr auf die Vollständigkeit der Verwaltungsakte verweisen darf und ihn "verurteilen", dann beugen Sie nicht nur
§ 444 ZPO, sondern auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Wenn diese Richter eine Entscheidung gegen das Gesetz und gegen das Bundesverfassungsgericht treffen, dann ist damit
der Nachweis geführt, Amtsträger Ämter ausüben, obwohl sie der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen.
Sind wir uns einig, dass es keine richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz geben kann oder diese rechtsgültig sind.
Ich stimme ihnen jedoch zu, dass dies üblich ist. Aber rechtens ist dies nicht. Dagegen bin ich. Herr Telare, ist Ihnen dies klar genug, für meine Meinungsäußerung.
Abschließend möchte ich auf die Zeitungsartikel eingehen. In den Zeitungsartikel wird lediglich bekannt gemacht, in welcher Weise staatliche Behörden und Gerichte agiert haben. Diese Zeitungsartikel
halte ich für nachprüfbar. Dort ist beschrieben, dass Behörden und Justiz den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht folgen und welche Konsequenzen daraus zu folgen haben.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass die involvierten Behörden und Gerichte nicht nach dem Gesetz entschieden haben. Es ist nicht anzunehmen, dass die gleichen Staatsanwaltschaften gegen sich
selbst die Klage vor Gericht einreichen werden.
Ich stimme Ihnen und dem europäischen Gerichtshof zu, dass von der deutschen Justiz sehr wenig zu halten ist und das Grundgesetz in diesem Punkt eindeutig zu präzisieren ist.
Es geht also nicht um grammatikalische Sätze, sondern um die Grundeinstellung, als Verfassungsfeind des Grundgesetzes, als im Einklang des Grundgesetzes wahrgenommen zu werden.
Der Geist des Grundgesetzes ist von Legislativen, Exekutiven und Judikativen verfremdet worden!
#2758
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 11:29)
#2757
Der Geist des Grundgesetzes ist von Legislativen, Exekutiven und Judikativen verfremdet worden!
Es erscheint nachvollziehbar, dass sie, Herr Telare, ihre Schwierigkeit haben, dass Rechtssystem des Grundgesetzes zu verstehen. Es deutet auf das Verständnis der seinerzeitigen Nazis hin.
Hallo Herr Telare!
ich beziehe mich auf Ihren Satz:
"Nein, Sie haben meine Frage nicht beantwortet, denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatsanwälten, Zeitungsartikeln oder was auch immer gebeten, sondern um eine klare und eindeutige
Meinungsäußerung Ihrer von Herrn Ernst geäußerten Satz."
Es sollte Einigkeit darin bestehen, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben, ihrer Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG). Damit ist ausgeschlossen, dass Richter der
Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen das Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wenn die Richter des Bundesverfassungsgesetz bereits 1983 die grundgesetzliche Regelung bestätigten, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben (Az. 2 BvR 244 und 310/83), dann wird damit deutlich gemacht, dass Behörden und Gerichte vor Einreichung dieser Klage die Objektivität dieser Verwaltungsakte haben
vermissen lassen. Wenn die Richter der Sozialgerichte entgegen dem Grundgesetz schon damals gegenteilige Entscheidungen getroffen haben, dann ist mit dieser Entscheidung auch klar die Parteilichkeit
dieser Institution zum Ausdruck gebracht.
Ich habe selbst in Gerichtsakten des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Akteneinsicht genommen und dort objektiv feststellen müssen, dass auch jüngere Entscheidungen der Richter getroffen wurden,
denen auch keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft zugrunde gelegen haben. Dieser von mir benannte Vorgang wurde von der örtlichen Presse und
namhaften Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt. Es wird unterstellt, dass der heutige Richter Heinz, Richter am Bundessozialgericht, der sich dazu äußerte, zu den namhaften Vertretern der
Sozialgerichtsbarkeit zählt.
Wir gehen also davon aus, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon immer Entscheidungen gegen die Vorgaben des Gesetzgebers getroffen haben. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber seine Vorgaben
nicht überprüft ändert nichts an der Tatsache, dass die getroffenen Urteile gegen das Gesetz stets nicht rechtens waren und sind.
Da richterlichen Entscheidungen wahre und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft zugrunde zu liegen haben, dass Grundgesetz jedoch in seiner Vorgabe vorgibt, dass Richter nur
aufgrund wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakte ihre Meinung, eine Entscheidung treffen dürfen, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte aber keiner gerichtlichen
Entscheidung zugrunde liegt, ist also auch durch Fristablauf keine gerichtliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG getroffen.
#2757
Telare(Dienstag, 02 Juli 2024 09:57)
Hallo Herr Zimmer!
Nein, Sie haben meine Frage nicht beantwortet, Denn ich habe nicht um Inhalte zu Richtern, Staatanwälten, Zeitungsartikeln oder was auch immer gebeten sondern um eine klare und eindeutige
Meinungäußerung Ihrer zu einem von Herrn Ernst geäußerten Satz.
Daher habe ich weiterhin Schwierigkeiten, Ihren Inhalt in Post #2749 und 2750 einzuordnen. Bitte helfen Sie mir erneut auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von
Juden.“
und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
Da dies eine einfache Ja-/Nein-Frage ist, bitte ich schlichtes Gemüt um eine einfache Ja oder Nein-Antwort.
Und Herr Ernst,
warum bitte soll ich die Fragen von Herrn Neumann beantworten, wenn diese ihm schon mehrfach beantwortet worden sind.
Wie ich schon in Post #2741 schrieb, unbesehen davon, dass Herrn Neumann diese Fragen schon vor langer Zeit im Unfallopfer-Forum beantwortet wurden, des Weiteren wurden mindestens in Post #234x (also
im gesamten Verlauf) – also vor über 5 Monaten – die Fragen von Herrn Neumann beantwortet. Dazu kommen dann nur beispielhaft Post #2253 oder #2251 oder #2402.
Wenn Herr Neumann Lesen kann oder in der Lage ist Sachinhalte korrekt zu erfassen, dann kann er dort nachlesen und eine Wiederholung ist nicht erforderlich.
Wenn er dies nicht kann, dann würde eine Textkopie auch nichts daran ändern, dass Herr Neumann weder Lesen kann oder in der Lage ist Sachinhalte korrekt zu erfassen.
Und auch die Diskussion um das Outen hatten wir schon vor Monaten.
Ich hatte Ihnen damals in Post #2157 schon die Frage formuliert.
"Und was bitte ändert das Outen an der Korrektheit von Inhalten?
Entweder die Inhalte sind richtig, dann braucht es kein Outen um Inhalte zu bestätigen. Oder aber die Inhalte wären falsch – dann könnten Sie diese ohne Probleme anhand Nachweisen auch ohne Outen
gegenbeweisen."
Die Frage haben Sie immer noch nicht beantwortet.
Zudem wie Sie selber schreiben
"Herr Telare, […] Daher sind Sie berechtigt, zu schreiben was Sie wollen. Es gehört zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass bei uns die freie Meinungsäußerung herrscht.“
steht es mir frei, mich zu outen. Sie haben entsprechend Ihrer eigenen Worte dazu nichts zu fordern.
Es spricht nicht für Ihr ignorantes Dreigestirn, dass Sie zwar für sich Inhalte von Anderen einfordern selber aber sobald Sie merken, dass Sie auf dem Holzweg sind und Ihnen Ihrer Meinung nach nicht
konformer und von Ihnen nicht zu entkräfteneder Gegenweind entgegenbläst, diese von Ihnen geforderte Inhalte Anderen versagen.
#2756
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 02 Juli 2024)
Hallo Mazi,
danke für die klaren Worte:
"Es sollte uns aufhorchen lassen, wem wir gegenüberstehen!".
MfG
Erich Walter Neumann, alias unfallmann
"Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher." Bertold Brecht
#2755
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 01:21)
#2752
Es sollte uns aufhorchen lassen, wem wir gegenüber stehen!
Man kann von dem Grundgesetz halten was man will. Aber es muss anerkannt sein, dass Gesetze zu befolgen und berechtigte Beanstandungen über die Abgeordneten in die Parlamente zu tragen sind und dort
auf die bestehenden Gesetze einzuwirken ist.
Man stelle sich nur vor, wenn Richter nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. An welches Recht soll man sich dann halten?
Wenn wir das deutsche Rechtssystem betrachten, dann ist festzustellen, dass nichts so funktioniert wie es das Gesetz glauben machen will. Wenn dann Amtsträger Bürger der Freiheit berauben, dann ist
es offensichtlich auch nicht mehr undenkbar, dass Bürger "verschwinden".
Es sollte uns aufhorchen lassen, wem wir gegenüber stehen!
#2754
Mazi(Dienstag, 02 Juli 2024 01:11)
(Fortsetzung)
Die Diskussion muss geführt werden, wie Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden können, "und keiner hört hin". M.E. ist es der Tiefpunkt (anhand von vielen anderen Beispielen auch), dass
unsere Rechtsstaatlichkeit "nur auf dem Papier vorhanden" ist.
Ich lege den gleichen Maßstab an, wie in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244 und 310/83) und Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87).
Herr Telare, wir sind uns hoffentlich darin einig, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Ich
gehe davon aus, dass Sie ebenfalls davon ausgehen, dass Richter, wenn sie keine wahre und vollständige Verwaltungsakte der Behörde zugrunde legen, gegen das Gesetz verstoßen und nicht berechtigt
sind, Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen.
Ich hoffe, dass wir uns auch einig sind, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann.
Wir sind uns auch hoffentlich darin einig, dass sowohl ein Betroffener wie auch ein Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte eine Verwaltungsentscheidung einer
Behörde/Gerichts nicht nachvollziehen kann.
Wenn also Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte eine Entscheidung gegen Herrn Neumann treffen, ihn seiner Freiheit berauben, er und die Richter gegen das Gesetz eine
Entscheidung treffen, dann ist dies ebenso nicht rechtens wie im Fall der Abschiebung von Maja T. nach Ungarn.
Ich schaue auf den Verfassungsschutz und messe ihn daran, ob diese Verfassungsfeinde wegen deren Aktivitäten zur Überwindung der freiheitlich demokratische Ordnung angeklagt werden. Ich schaue auch
auf die Staatsanwaltschaften und deren Vorgesetzte, ob sie spätestens jetzt die Anklagen in eigenen Reihen einreichen und die Täter von ihren Kollegen verurteilt werden.
Ich habe Verständnis für sie Herr Telare, dass sie es durchaus für üblich halten, dies als rechtens anzusehen. Dieser Annahme von Ihnen, dass es üblich sei, kann und will ich nicht widersprechen.
Aber rechtsstaatlich ist es nicht, dass Richter anhand unvollständiger und unwahrer Verwaltungsakten Herrn Neumann seiner Freiheit berauben durften. Dies ist zurückzudrehen. Die Entscheidung der
Richter, die Herrn Neumann der Freiheit beraubten, sind ebenso wie die obigen Staatsanwaltschaften aus dem Dienst zu entfernen und zur Entschädigung heranzuziehen.
M.E. ist hart durchzugreifen, der Amtsträger ist gemäß seinem Eid auf das Grundgesetz ist zu verpflichten, seiner Treueverpflichtung nachzukommen und die Abgeordneten sind zu verpflichten, die
Einhaltung ihrer Vorgaben zu überprüfen (vgl. auch Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in LTO.de vom 17.11.2023).
Ich halte es für unumgänglich, dass Amtsträger ihren Eid befolgen und Richter des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben und
untersagten, dass die beklagten Amtsträger nicht mehr ihre Amtsaufgaben wahrnehmen dürfen.
Herr Telare, ist das genug der klarstellenden Worte?
Ähnliche Artikel in anderen Medien, berichten vergleichbar. Es ist davon auszugehen, dass der Fall wahr ist.
"Die Generalstaatsanwaltschaft liefert eine deutsche Person über Nacht nach Ungarn aus, obwohl sie wusste, dass Rechtsmittel gegen eine Auslieferung anstehen. Das BVerfG reagierte mit klaren
Anweisungen an die Berliner."
"Noch in der selben Nacht hatte der Berliner Anwalt Sven Richwin die Staatsanwaltschaft informiert, dass er Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die Auslieferung beantragt. Die
Behörde hielt dies nicht von einem schnellen Vorgehen ab. Das BVerfG hat die Auslieferung am Freitagmorgen um 11 Uhr untersagt. Da hatte die Staatsanwaltschaft mit Hilfe des Landeskriminalamtes die
Auslieferung bereits vollzogen."
"Das LKA Sachsen hat sich nach Angaben von Richwin daraufhin noch einmal bei der Generalstaatsanwaltschaft rückversichert. Die Behörde teilte jedoch mit, dass eine Entscheidung des BVerfG in der
Sache keine aufschiebende Wirkung hätte. Daraufhin setzte das LKA die Auslieferung fort.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Auslieferung ging dann in der Tat erst am heutigen Freitag um 7.38 Uhr beim BVerfG ein. Bereits um 10.50 Uhr fasste die Erste Kammer des
Zweiten Senats des BVerfG den Beschluss, dass die Übergabe von Maja T. nach Ungarn einstweilen untersagt ist. Dies zumindest bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde,
längstens für die Dauer von sechs Wochen. Zugleich wurde die GStA Berlin seitens des BVerfG angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe der Person an die ungarischen Behörden zu verhindern
und die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.
Informiert wurde die GStA und die Anwälte von Maja T. telefonisch gegen 11.00 Uhr über den Erlass der einstweiligen Anordnung. Die GStA ihrerseits informierte das Karlsruher Gericht um 11.47 Uhr,
dass Maja T. bereits um 10 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei."
Es geht m.E. nicht um Links oder Rechts, sondern um die Tatsache, dass alle Amtsträger nach dem Grundgesetz nach Gesetz und Recht handeln, ihrer Treuepflicht nachzukommen bzw. Art. 20 Abs. 3 GG
einhalten.
Der vorliegende Fall macht, obwohl er nicht mit dem Fall Neumann gleichzusetzen ist, deutlich, dass weder die Justiz noch die Exekutive nach dem Grundgesetz handeln.
Es ist an der Zeit, dass die gewählten Abgeordneten nicht nur Gesetz beraten, Vorgaben machen und darüber beschließen, sondern zur Durchsetzung der Vorgaben auch gehört, dass deren Einhaltung
überprüft wird.
In der Sache ist in diesem Beispiel damit einmal mehr der Beweis angetreten, dass die Exekutive die Judikative das Grundgesetz nicht achten (Art. 20 Abs. 3 GG). Danach sind Amtsträger verpflichtet
nach Gesetz und Recht zu handeln. Es ist aber auch bekannt gemacht, dass Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden.
Wo gibt es denn so etwas, dass Kläger ihre Klagen nach dem Gesetz einreichen und Richter nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Sie dürfen auch den Bogen weiter spannen. Unlängst hat auch das Bundesverfassungsgericht eine Klage vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zurückgewiesen, wie dessen Richter einen Sachverhalt
von Amts wegen nicht aufklärten und folglich in ihrer Entscheidung nicht würdigten.
Es geht nicht darum, dass Amtsträger sich in ihrer Entscheidung irren, sondern darum, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht einmal ausgeführt haben.
#2752
WernerE(Montag, 01 Juli 2024 19:14)
#2751
Hallo Telare - es ist immer noch nicht erkenntlich wie man sie ansprechen darf,
es fehlt schlicht und ergreifend Ihr Real Name.
Aber so wie ich das erkennen darf, werden Sie nicht bereit sein Ihren Namen preis
zu geben, man könnte dann auch Ihre Geschichte verfolgen und das wiederum
wollen Sie nicht ODER?
Von daher - beantworten Sie doch einfach die Fragen welche rechts unter
"Telare bekommt das Beweismittel"
Andernfalls bleibe ich bei meiner Einschätzung wer oder was Sie hier zu sein vorgeben wollen!
Wie sagte am WE ein vertrauter Arzt - es ist ein System wo der Macht und Gier Apparat nicht zugeben will, am Ende zu sein und mit aller Gewalt versucht Menschen wie
Hr. Neumann (Unfallmann), Hr. Zimmer und Journalist Neumann zum Schweigen zu bringen.
WernerE - auch mich bringt man nicht zum Schweigen!
#2751
Telare(Montag, 01 Juli 2024 14:23)
Hallo Herr Zimmer!
Ich habe etwas Schwierigkeiten, Ihren Inhalt einzuordnen. Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge.
Verurteilen Sie den Inhalt „Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben. Sachlich sehe ich keinen
Unterschied zur Verbrennung von Juden.“ und sehen Sie diesen als Gefahrenquelle oder nicht?
#2750
Mazi(Montag, 01 Juli 2024 09:33)
#2746
Telare: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie in einer freiheitlich demokratischen Ordnung auch aus meiner Sicht objektiv eine Gefahrenquelle darstellen.
Der Verfassungsschutz hat sich mit Ihnen und den Amtsträgern, die den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen, von Amts wegen zu befassen.
#2749
Mazi(Montag, 01 Juli 2024 09:26)
#2745
Telare: Ich kann ihre Stellungnahme nicht einordnen, wenn Exekutive und Judikative die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten
(- Sie haben nur bsp rechtsradikale Parolen formuliert „Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben.
Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von Juden.“
und damit weit über Verhöhnung der Leids, das die unschuldigen Opfer nationalsozialistischer Gewalttaten erlitten und einem Schlag ins Gesicht dieser sondern auch unter Instrumentalisierung des
Holocaust für Ihre eigenen Zwecke und unter zusammenhangloser Viktimisierung formuliert).
Ich gehe davon aus, dass Sie sich als Verfassungsfeinde geoutet haben und nicht mehr aus Steuergeld der Bürger finanziert und diese Zahlungen unverzüglich zurückzahlen werden.
Es erscheint unerhört, welche Meinung Sie verbreiten wollen.
#2748
Mazi(Montag, 01 Juli 2024 09:09)
Es geht offensichtlich nicht nur um die Sozialgerichtsbarkeit, sondern der Staat operiert nicht nach dessen Verfassung.
Es ist erschreckend, dass deutsche Behörden das Bundesverfassungsgericht nicht achten!
Folgende Meldung bei Tagesschau.de lege ich zugrunde:
Zitat: "Dass Behörden ein Verfahren am obersten Gericht missachten, sei beunruhigend, meint Gigi Deppe."
Eigentlich hört die Rechtsstaatlichkeit dort auf, wo das Volk Vertreter wählt, die beraten und beschließen, aber die Einhaltung der Vorgaben des Deutsche Bundestag nicht einmal überprüft und mit
Konsequenzen belegt.
Es ist in der Tat sehr bedenklich, wenn Exekutive und Judikative die Weisungen der Legislative nicht einhält.
Wenn Amtsträge nicht nach Gesetz und Recht handeln, Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen, der Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist der Gedanke, dass Nazis immer noch ihr Unwesen treiben, nicht nur
naheliegend.
Es geht offensichtlich nicht nur um die Sozialgerichtsbarkeit allein, sondern der Staat operiert nicht nach dessen Verfassung.
Wenn der Staat.nicht nach der Verfassung, nach Gesetz und Recht, handelt, dann ist fraglich, auf welche Grundlage dann Kläger zu klagen haben und wo sie ihre Klage abzugeben haben?
#2747
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 01 Juli 2024 08:49)
Hallo Telare,
Herr WernerE hat die Sache auf den Punkt gebracht.
Sie haben die Beweismittel bekommen.
Vorhofflimmern: Herz und Hirn in Gefahr und nun warten 6 Millionen Menschen auf ihre Antwort! Scheinbar liegt hier ein Präzedenzfall vor, wie damals bei der Asbestose.
MfG
Erich Neumann
#2746
WernerE(Sonntag, 30 Juni 2024 23:19)
#2745 - Und Herr Ernst, wo genau bin ich „die Gefahrenquelle schlechthin“?
Immerhin kennen Sie offensichtlich meinen "Real" Namen - Sie jedoch verweigern
uns Ihren Realnamen, soweit ich das hier erkennen kann.
Weshalb beantworten Sie nicht die gestellten Fragen wie diese unter #2737 bzw
"Telare bekommt das Beweismittel" unter Gästebuch gestellt sind.
Wäre der "richtige" Weg aus meiner Sicht oder Sie können mich ggf. auch direkt
kontaktieren, wenn Sie den Mut dazu haben, wenn nicht macht`s mir auch nichts aus.
Gefahrenquelle - ja ohne die Beantwortung sehe ich das so!
WernerE - ist weder Don Quichote, Sancho Pansa und sein Esel (#2741)
#2745
Telare(Sonntag, 30 Juni 2024 21:17)
Wäre es nicht traurig, wäre es lustig wie zügig Sie beweisen, daß meine Anrede in #2741 zutreffend war und weiter bleibt…
Wo genau Herr Neumann erschließt es sich aus meinem Inhalt in #2741 mit „Ich war schlicht einige Wochen im Urlaub unterwegs und hatte auch Bessere zu tun“, daß es sich von Ihnen unterstellt
„Offensichtlich war Telare auf Bildungsurlaub und hat etwas über Bumerangsätze gelernt.“ um Bildungsurlaub gehandelt hätte haben würden.
Damit bin ich wie regelmäßig bei gravierend fehlendem Verständnisses v Sachinhalt, Unterstellung/Falschbehauptung. Und damit dabei, daß Sie nicht in der Lage sind, selbst einfache Sachverhalte
korrekt zu erfassen/wiederzugeben.
Was meinen Sie mit Bumerang-Satz? Meinen Sie damit den Bumerang-Effekt oder auch backfire effect – den Effekt, dass jmd eine bestimmte Annahme hat an der er sehr anhängt und in Kontakt mit
evidenzbasierten Fakten kommt, die dieser Annahme widersprechen und sich dann vehement gg diese Fakten und damit der Korrektur seiner Annahmen wehrt?
Immerhin ist dann ein 1. Schritt getan, daß Sie eingestehen auf ganzer Linie falsch liegen.
Und Herr Ernst, wo genau bin ich „die Gefahrenquelle schlechthin“?
Zum einen - Sie haben mit „Ich sehe bisher von der Person "Telare" nirgends eine Antwort zu den Fragen!“ selbst um eine Reaktion gebeten.
#2744
Telare(Sonntag, 30 Juni 2024 21:16)
Zum anderen:
Nicht ich sondern
- Sie haben formuliert „sowas ähnliches dachte ich mir schon - Mitarbeiter BGHW oder ETEM bzw LSG/SG“ - damit unrichtig unterstellt, ich wäre Mitglied von Ihnen genannten Organisationen. Und dies
nachdem wir schon längst geklärt haben s. zB #2157 „jetzt bin ich nach Unterstellungen nicht nur Richter, BG-Mitarbeiter, Anwalt, Sachverständiger, Spion respektive bezahlter Zuträger und/oder
Mitarbeiter, der hier seine Arbeitszeit verbringt und dafür Dienstlohn erhält ohne seiner Arbeit nachzugehen sondern auch Nebenbuhler am Schreibtisch und Verfasser anderer Beiträge, der dazu in der
Zeit, in der ich draußen Vögel füttern war, gleichzeitig getippt und hier gepostet haben soll.“
- Sie haben nur bsp rechtsradikale Parolen formuliert „Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben.
Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von Juden.“
und damit weit über Verhöhnung der Leids, das die unschuldigen Opfer nationalsozialistischer Gewalttaten erlitten und einem Schlag ins Gesicht dieser sondern auch unter Instrumentalisierung des
Holocaust für Ihre eigenen Zwecke und unter zusammenhangloser Viktimisierung formuliert.
- Sie haben diskriminierend formuliert - nur bsp Ihre Satz „Eine Frau, die über keine Erfahrung verfügt, sollte an den Schriftverkehr nicht teil nehmen.“ Dies, nachdem Sie in #2221 formuliert haben
„Herr Telare, […] Daher sind Sie berechtigt, zu schreiben was Sie wollen. Es gehört zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass bei uns die freie Meinungsäußerung herrscht.“
Sie formulieren nicht ein Mensch/ein User/jmd sondern stellen explizit darauf ab, dass eine Frau ohne Erfahrung kein Recht hätte, hier teilzunehmen. Dies ist nichts anderes als Frauen-Bashing und
zeigt aus weiterem Grund deutl auf, welchen Bildungsstand und welches Weltbild Sie haben.
- Sie befleißigen sich der Vulgärsprache – was von Ihrer Wortwahl zu halten ist, habe ich Ihnen zum Thema Kontenance und Kinderstube schon im #2282, #2209, #2157 und #2218 erklärt.
Nicht ich sondern Herr Neumann
- agiert entweder in völligem Unverständnis oder Ignorieren der Sach- und Rechtslage unter und blockiert damit Gerichtszeit, auf die andere Unfallopfer händeringend warten, damit es in ihrer Sache
vorangeht.
- hat inzwischen wiederholt wg. rechtsmissbräuchl Verhalten Strafe erhalten. Und dies, obwohl auch ich mehrere Verfahren habe führen müssen. Nur waren meine eben nicht rechtsmissbräuchl.
Nicht ich sondern Ihr ignorantes Dreigestirn hat nachweisl unter Unterstellung, Falschbehauptung zu Sach- u Rechtsinhalten, Pöpeln, fehlendem Beweis-Beibringen, gravierend fehlendem
Verständnis/Ignorieren von Sachinhalten/Zusammenhängen und Unwillen, auf Sachvorschläge einzugehen, dem Nachplappern von rechtsradikalen Parolen und Androhung von Ungemach an Personen, die Ihren
Inhalten sachl begründet nicht zustimmen uvm – an den Tag gelegt.
Wo genau bitte hatte Ihr unausgegorenes Geschwurfel oder das von Herrn Zimmer Herrn Neumann in den letzten Jahren geholfen, ein Gerichtsverfahren/einen Widerspruch zu gewinnen?
Da Ihrem Inhalt „Sie eingebildeter Unfallgeschädigter wissen eh alles besser!“ genau diese Sachverhalte zu Grunde liegen – ich mag ein eingebildeter Unfallgeschädigter, der alles besser weiß sein.
Aber ich bin dies wesentl lieber u erfolgreicher als Sie ignorantes Dreigestirn, dessen Handeln und Ergebnisse beweisen, dass es nichts weiß.
Ich mache mir jetzt mit Familie und Freunden noch einen entspannten Fußball-Abend. Sofern ich mich in nächster Zeit nicht melde – ich bin demnächst wieder in Urlaub – und nein Herr Neumann, auch
dieses Mal kein Bildungsurlaub sondern schlicht Urlaub. Sobald und sofern ich dabei oder danach Langeweile habe, schaue ich wieder vorbei.
#2743
WernerE(Sonntag, 30 Juni 2024 17:57)
#2741 - Zitat
...Sie sind für die Sache der Unfallopfer eine Schande und eine Gefahr.
Denn Ihr Verhalten und letztendlich auch das des restlichen ignoranten Dreigestirn schadet dem Ansehen der Unfallopfer und sorgt letztendlich zusätzlich dafür, dass diese durch Ihre unnötigen
Gerichtsverfahren länger auf eigene Verfahren warten müssen.
Super - meiner Meinung nach sind Sie die Gefahrenquelle schlechthin!
Ich schade nicht dem Ansehen der Unfallopfer und behindere auch keine notwendigen
Gerichtsverfahren - aber Sie eingebildeter Unfallgeschädigter wissen eh alles besser!
Der Esel sind Sie eindeutig selber!!
WernerE - Fachmann in Sachen gesetzliche Unfallversicherung oder GKV
#2742
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 30 Juni 2024 17:52)
NEWS:
Wie das Bedrohungsmanagementteam der BGHW am 29.04.2016, meldet sich nun auch Telare im Gästebuch #2741 mit Bumerangsätzen. Offensichtlich war Telare auf Bildungsurlaub und hat etwas über
Bumerangsätze gelernt. Siehe meine Unterseite:
29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze. Siehe dazu "Telare bekommt das Beweismittel".
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#2741
Telare(Sonntag, 30 Juni 2024 12:23)
Hallo an das ignorante Dreigestirn oder auch Don Quichote, Sancho Pansa und sein Esel - suchen Sie sich aus wer davon wer ist!
Schön dass ich vermisst wurde.
Herr Neumann, Ihr Inhalt „scheinbar hat Herr Telare einen Arbeitsunfall und kann nicht mehr antworten. Oder Herr Telare ist Mitarbeiter meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) und hat seit der
Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot".“
ist genauso wie der Inhalt von Herrn Ernst mit „“sowas ähnliches dachte ich mir schon - Mitarbeiter oder ETEM bzw LSG/SG2“
wie vieles andere, welches Ihnen Dreien schon von GudrunS, von meinem einer und auch von div. schon im Unfallopfer-Forum erklärt wurde ein weiterer Beweis dafür, dass Ihrer dreier Behauptungen nur
ein Konvolut aus unausgegorenem Nicht-Wissen und fehlendem Erfassen von Sachinhalten ist.
Zum einen – nein ich hatte keinen Arbeitsunfall und ich habe auch kein von wem auch immer formuliertes Redeverbot.
Ich war schlicht einige Wochen im Urlaub unterwegs und hatte auch Bessere zu tun bzw. zu wenig Langeweile, als währenddessen oder sofort danach mir das hier praktizierte und in sich unausgegorenen
und wie sich alleine aus obigen schon zeigt auch sinnfreie Geschwafel zu lesen.
Zum anderen - wie ich hier schon wiederholt formuliert habe, auch ich bin ein Unfallopfer, dass jahrelang gegen den gesetzlichen Unfallversicherer und den Rentenversicherer vor Gericht und durch die
Instanzen gehen musste. Wie ich hier schon wiederholt formuliert habe - Im Gegensatz zu Ihnen habe ich die Gerichtsverfahren gewonnen. Auch damit zeigt sich, dass Ihr Inhalt auf unausgegorenen und
sinnfreiem Geschwafel fußt.
Dazu ergänzend, der Inhalt des Einschreibens des gesetzl. Unfallversicherers vom 18.01.2010 mit „diese Schreiben bis auf Weitere nicht mehr beantwortet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel findet
sich nur dann, wenn Sie in der Sache Neues vortragen.“ Ist kein Redeverbot der Mitarbeiter sondern der Hinweis an Sie, dass auf Grund Ihres immer die gleiche Leier vorbringenden Verhaltens eine
Antwort erfolgt, wenn denn dann Mal nicht kalter Kaffee sondern Neues von Ihnen beigebracht wird.
Und des Weiteren, auch der Mitarbeiter bekam kein Redeverbot. Sondern es erfolgte auf Grund Ihres unangemessenen, den Mitarbeiter letztendlich belastenden Verhaltens zum Schutz des Mitarbeiters vor
Ihrer Person eine Einschränkung Ihrer zur Kontaktaufnahme mit der Behörde.
Zum dritten - wie ich hier schon wiederholt formuliert habe, habe ich Verfahren gewonnen, weil ich das von Ihrem ignorantem Dreigestirn durchgehend gezeigte Verhalten – also ein Konvolut (s. dazu die
Posts aus der Diskussion seit Anfang des Jahres sowie auch Obiges) aus nachweislich Unterstellung, Falschbehauptung zu Sach- und Rechtsinhalten, Pöpeln, fehlendem Beibringen von Beweisen für eigene
Inhalte, gravierend fehlendem Verständnis/Ignorieren von Sachinhalten, Zusammenhängen und dem Unwillen, auf Sachvorschläge einzugehen, dem Nachplappern von rechtsradikalen Parolen und Androhung von
Ungemach an die Personen, die Ihren Inhalten sachlich begründet nicht zustimmen uvm – nicht an den Tag gelegt hatte.
Zum Vierten, warum sollte ich antworten, wenn schon im Post #234 – also vor über 5 Monaten – die Fragen von Herrn Neumann beantwortet wurden. Dazu kommen dann nur beispielhaft Post #2253 oder #2251
oder #2402. Wenn Herr Neumann Lesen kann oder in der Lage ist Sachinhalte korrekt zu erfassen, dann ist dies nicht erforderlich.
Wie ich Ihnen schon einmal schrieb, Sie sind für die Sache der Unfallopfer eine Schande und eine Gefahr. Denn Ihr Verhalten und letztendlich auch das des restlichen ignoranten Dreigestirn schadet dem
Ansehen der Unfallopfer und sorgt letztendlich zusätzlich dafür, dass diese durch Ihre unnötigen Gerichtsverfahren länger auf eigene Verfahren warten müssen.
#2740
Mazi(Samstag, 29 Juni 2024 16:52)
##2737-2739
Welche geistige Unreife wird den Bürgern unterstellt, dies nicht zu erkennen und auf diesen "Kuhhandel" einzugehen? Wie weit wollen die "Nazis" noch gehen?
Wenn Amtsträger zur Erfüllung von Amtsaufgaben seitens der Ministerpräsidenten eingesetzt werden, die die Treuepflicht gegenüber dem Staat verweigern und der Gesetzgeber die Einhaltung seiner
Vorgaben nicht überwacht, ist es nicht verwunderlich, dass die Amtsträger die Weisungen des Volkes nicht beachten, aber von den Bürgern erwarten, dass ihnen aus Steuergeldern finanzielle Zuwendungen
erwachsen.
Wenn Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit diese Vorgensweise, die Anstellung von Beamten untersagen, als unvereinbar mit dem Grundgesetz halten, dann ist es sachlich unmöglich, dass Bürger (u.a.
Erich Neumann, WernerE und ich aufgrund eigener Erfahrung dem nicht entgegentreten. Legt man diese Vorgabe und die jüngste Entscheidung des Bundessozialgerichts gegen das Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz zugrunde, dann ist mehrfach die Zusammenarbeit von Berufsgenossenschaft und Sozialgerichtsbarkeit nachgewiesen.
Es ist unerklärlich wie Ministerpräsident:innen Amtsträger einsetzen können, die als Richter der Sozialgerichtsbarkeit Amtsfunktionen wahrnehmen sollen und Art. 95 Abs. 1 GG es ein oberstes Gericht
der Sozialgerichtsbarkeit realisiert sein soll. Es liegt also nahe, dass hier eine kriminelle Vereinigung geschlossen ist.
Art. 97 Abs. 1 GG bindet die Ausübung des Richteramtes an das Gesetz. Nach der Feststellung der Richter des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244 und 310/83) sind Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Als Amtsträger besteht die Verpflichtung nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn die Amtsträger, Richter des Bundessozialgericht selbst auf ihrer Internetseite erklären, nicht als Tatsacheninstanz zu agieren, sind erklärte Gegner des Grundgesetzes und folgen nicht der
Vorgabe des Grundgesetzes, der Weisung des Volkes.
Wir sind uns einig, dass die Amtsträger der Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte offensichtlich nicht nach dem Gesetz handeln. Daher ist es auch fraglich, wie der Staat gedenktgedenkt, das
Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG einzuhalten?
Nach langem Reden ist klar, dass die Sozialgerichtsbarkeit das Grundrecht des Bürgers nicht gewährleistet und die Gerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz handelt. Als nachgewiesene
Verfassungsfeinde, des Grundgesetzes, ist eine Abgrenzung der 3. Gewalt unseres Staates zu den sogenannten "Reichsbürger" nicht feststellbar.
Die Tatsache der aktuellen 3 unterschiedlichen Orte der Verfahren gegen Reichsbürger sind kein Nachweis dafür, dass die Richterschaft nachdrücklich gegen die Reichsbürger stellt. Wesentlich ist
vielmehr, dass sie weiterhin das Grundgesetz nicht einhält. Zu erkennen ist diese mangelhafte Umsetzung des Grundgesetzes auch daran, dass sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt. Die
Verfahren an unveruteilte "Reichsbürger" alsvStraftäter besagt, dass sie nach den europäischen Menschenrechten als unverurteite Bürger die gleichennRechte haben wie wir. Die Führung gleichartiger
Verfahren an unterschiedlichen Orten führt dazu, dass sienrichterlich nicht gleichartig befragt werden können. So ist es ausgeschlossen und seitens der 3. Staatsgewalt sichergestellt, dass
einheitliche Aussagen der Reichsbürger vor unterschiedlichen Gerichten stattfinden und bewertet werden.
Welche geistige Unreife wird den Bürgern unterstellt, dies nicht zu erkennen und auf diesen "Kuhhandel" einzugehen? Ist es grundgesetzlich nicht so, dass Täter nach den europäischen Menschenrechten
(EMRK) bis zu deren Verurteilung nicht als Straftäter zu gelten?
Die Gleichschaltung von Staatsanwaltschaften und Richtern verhindert deren Anklagen. Da Richter nur dann eine Amtsaufgabe wahrnehmen dürfen, wenn eine Anklage vorliegt.
Da Staatsanwaltschaften quasi über eine Anklage bestimmen, treffen sie damit richterliche Entscheidungen, zu denen sie laut Grundgesetz nicht befugt sind. Die Unterschrift unter europäischen
Haftbefehlen, die von den Richtern des EUGH bereits als grundgesetzwidrig angesehen wurden, ist nicht mehr als ein Indiz dafür, dass Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zwar
vorgesehen, aber nicht realisiert ist.
#2739
WernerE(Samstag, 29 Juni 2024 00:20)
Werter Erich,
sowas ähnliches dachte ich mir schon - Mitarbeiter BGHW oder ETEM bzw LSG/SG
Mich erstaunt immer wieder die Dreistigkeit mit der man Dich (und andere UO) zur
Verzweiflung zu bringen versucht.
Meine BG ETEM Region Südost in Nürnberg hat jetzt schriftlich zu gegeben, dass es keine
DGUV Heilmittelliste gibt. Also wurden die Betroffenen und Gerichte Jahrzehntelang
durch Lügen betrogen, in dem Medikamente, Heilmittel nicht übernommen wurden,
mit der Begründung: Steht nicht auf der DGUV Liste.
Dir und Deiner Familie, sowie dem Freund alles Gute, angenehme Zeit, Kraft und Gesundheit.
WernerE
ein Mensch der sich nichts gefallen lässt und durch Petitionen in München auffällt
#2738
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 28 Juni 2024 09:36)
Hallo WernerE
scheinbar hat Herr Telare einen Arbeitsunfall und kann nicht mehr antworten.
Oder Herr Telare ist Mitarbeiter meiner Berufsgenossenschaft (BGHW) und hat seit der Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 "Redeverbot".
MfG
#2737
WernerE(Freitag, 28 Juni 2024)
Webseite: Telare bekommt das Beweismittel
25.01.2024 Nur zwei konkrete Fragen,
Herr Telare mit der Bitte um eindeutige Antwort für 6 Millionen Personen:
1.) Warum wurde mein Stromunfall vom 20.03.2001 im Sinne des § 8 SGB VII mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt aber kein Gesundheitsschaden eingetragen?
2.) Könnte es sein, dass die Gerichte und die BGHW verhindern wollen, dass es zu einem Präzedenzfall kommt?
Herr Telare, bitte enttäuschen Sie die vielen Unfallopfer nicht.
Ich sehe bisher von der Person "Telare" nirgends eine Antwort zu den Fragen!
WernerE - schaut genau hin was so passiert in DE oder in Mering/Bayern
#2736
Mazi(Freitag, 28 Juni 2024 09:12)
Das Bundessozialgericht hat jetzt mit seiner Entscheidung bestätigt, dass das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. B 2 U 3/22 R) nicht nach dem Gesetz entschieden hat.
Folgender Beitrag ist zugrunde gelegt:
https://www.spiegel.de/karriere/arbeitsrecht-betriebliche-impfung-kann-arbeitsunfall-sein-a-5ab83f6c-43d2-49a7-95ab-dec933f71297
Beklagt war eine Berufsgenossenschaft. Nach Paragr. 103 SGG war es den Richtern vorgeschrieben, von Amts wegen zu ermitteln und eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten
ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde zu legen. Gegenstand dieser richterlichen Entscheidung des Bundessozialgerichts war nicht die Aussage, ob die Verwaltungsakte überhaupt nach dem
Rechtsstaatsprinzip geführt wurde, sondern das die richterliche Tätigkeit überhaupt ausgeführt wurde.
Da die richterliche Tätigkeit des Bundessozialgerichts die fehlende Achtung des Rechtsstaatsprinzips explizit ausgeschlossen hat, bestehen erhebliche Zweifel daran, dass das Bundessozialgericht
überhaupt ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt.
Es ist darauf zu schließen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit dem Bürger der Rechtsweg vorsätzlich verschlossen ist. Es bestehen erhebliche Zweifel darin, dass Amtsaufgaben von Amtsträgern ausgeführt
werden, die der Treuepflicht vorsätzlich nicht nachkommen.
M.E. können dann Amtsfunktionen nur dann wahrgenommen werden, wenn sie dem Volk folgen (den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzgebers, des Volkes, folgen). Eine ganz andere Frage ist es, wenn der
Gesetzgeber, das Volk (vertreten durch den Deutschen Bundestag) diese Kontrolle nicht durchführt.
Es ist nachweislich anzuzweifeln, dass in der Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
#2735
Mazi(Donnerstag, 27 Juni 2024 20:33)
Steht da nicht Dr. Peter Tschentscher neben Olaf Scholz?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gastbeitrag-von-gabor-steingart-etwas-ist-faul-im-staate-die-d%C3%BCstere-rolle-von-scholz-und-dem-banker-im-cum-ex-skandal/ar-BB1oYqMN?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=749b2a602c984520ae11cdbcc99f5448&ei=61
Thematisch geht es um Cum Ex-Geschäfte. Entweder haben die Herrschaften ihre Dienstaufsicht nicht oder unqualifiziert wahrgenommen. Einen Unterschied zu den Reichsbürgern, erkenne ich nicht.
Wird den "Reichsbürgern" nicht an 3 unterschiedlichen Orten gleichzeitig der Prozess gemacht. Die Orte sind von einander soweit entfernt, dass auszuschließen ist, dass sie jeweils am anderen Ort
gleichzeitig zur Aufklärung des Falls beitragen können.
Es ist nicht auszuschließen, dass genau geplant ist, dass der Prozess des "Rechtsstaates" deshalb zeitgleich erfolgen muss.
#2734
Mazi(Mittwoch, 26 Juni 2024 16:11)
# 2728
Wenn Versicherungen für versicherungsfremde Leistungen einstehen, dann ist an dieser Stelle eine weitere Ungerechtigkeit auszumachen.
Die Frage ist, ob Beitragszahler diese Ungerechtigkeit nicht erkennen oder erkennen können.
Wenn Versicherungen die versicherungsfremde Leistungen abrechnen und nicht von den eigentlichen Verursachern verlangen, dies von den Beitragszahlern nicht gerügt wird, dann stimmt systemisch am
Kontrollsystem etwas nicht.
Ich erinnere an den wegen Korruption verurteilten und eingesetzten Korruptionsermittler in Hessen, den Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Der zuständige Richter am Landgericht hat bekannt gemacht,
dass der damalige Minister der Justiz in Hessen, Herr Prof. Dr. Roman Poseck (ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main), über keinen Kontrollmechanismus verfügte und
Ministerpräsident Boris Rhein auf dessen Unterstützung nicht verzichteten konnte, lässt doch die Anfälligkeit des Systems der Rechtsstaatlichkeit erkennen.
Boris Rhein hat Roman Poseck als Ministern des Innern weiter beschäftigt.
Es ist schon anders, wenn einer Bürger Beschwerde gegenüber von Personen im Rahmen der freien Meinungsäußerung kundtut oder ob ein Amtsträger, Richter eines Landgerichts, gegenüber seinem
Vorgesetzten bekannt macht, dass Herr Poseck über keinen Kotrollmechanismus verfügt, über den er seine Amtsausübung legitimieren könnte.
Ich stimme Frau Aigner ausdrücklich zu, dass es nicht statthaft ist Verfassungsfeinde mit Steuergeldern der Bürger zu finanzieren.
Für meine Begriffe ist die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der zahlreichen Missbrauchsfälle, der nicht weitergeleiteten Alarmmeldungen im Ahrtal, der Cum Ex-Geschäfte,
der jüngsten Vorkommnisse in Staatsanwaltschaft und Richterschaft mehr als anzuzweifeln.
Einen fehlenden Zusammenhang mit der Nazi-Justiz möchte ich aufgrund der Vorkommnisse bezweifeln. Den Spruch des baden-württembergischen Ministerpräsidenten a.D. Filbinger "was früher Recht war, kann
heute kein Unrecht sein" halte ich immer noch als Begründung von Straftaten für zutreffend.
#2733
Mazi(Mittwoch, 26 Juni 2024 15:30)
#2728
M.E. ist unstrittig, dass der Deutsche Bundestag dem Beitritt der Ostdeutschen entsprochen hat und die Bezahlung der Renten in Ostdeutschland z.L. der Deutschen Rentenversicherung geht und damit die
Beitragszahler im Westen diese Belastung zu schultern haben.
Eine Betragszahlung der Ostdeutschen in diesen Topf erfolgte eben so wenig wie seitens der Beamtenschaft oder der Abgeordneten. Die Mutmaßung, dass die Ostdeutschen den Beamten und Abgeordneten der
Parlamente nicht beigetreten sind, wäre damit nachvollziehbar..
Wenn dem jedoch nicht so sein soll, dann ist mit der Entscheidung verbunden, dass der Deutsche Bundestag damit auch die Entscheidung getroffen hat, für diese Aufwendungen gerade zu stehen und nicht
den Betragszahlern der Deutschen Rentenversicherung zusätzlich aufzubürden.
#2732
Mazi(Mittwoch, 26 Juni 2024 15:10)
#2728
Verstehe ich auch nicht!
Wo sind wir eigentlich?
Wie soll eine Verwaltungsentscheidung nachvollziehbar sein, wenn ihr keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde liegt?
Ich gehe davon aus, dass staatsanwaltschaftlich nur unfähige Staatsanwälte eingesetzt werden.
Folgende Artikel lege ich zugrunde:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cum-ex-darf-der-staat-doppelt-kassieren-19813888.html
Nach der BGH-Entscheidung stellen diese Geschäfte Straftaten dar. Es ist nicht Gegenstand einer Entscheidung eines Richter der Staatsgewalt, noch einer Staatsanwaltschaft grundgesetzlich möglich,
diese Entscheidung des BGH anders darzustellen. Straftat ist Straftat!
Wir gehen also davon aus, dass der BGH grundgesetzlich das letzte Wort gesprochen hat.
Anders ist die Verwaltungsentscheidung zusehen, dem Antrag des Bankhauses Warburg, Hamburg stattzugeben. Dieser Verwaltungsentscheidung hat nachweislich keine wahre und vollständige Verwaltungsakte
vorgelegen. Folglich waren die Voraussetzungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht gegeben.
Den Entscheidern und deren Vorgesetzten sind noch jetzt "die Hamelbeine" lang zu ziehen. Sich nicht erinnern zu können, ist als Erklärung ungeeignet. Viele Straftäter erklären auch, dass sie sich
nicht erinnern können und werden dennoch strafrechtlich belangt. Die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ist also unterschiedlich von der Stellung. Daraus zu zu schließen, dass alle "Gleich" sind,
es sei denn, dass sie Ex-Warburg-Chef Olearius sind oder mit Olaf Scholz (SPD) sich zu Begehung einer Straftat verabreden.
Besser wird es auch nicht, wenn Andy Grote (SPD) oder Dr. Peter Tschentscher (SPD) eingebunden sind.
So geht es wirklich nicht!
Wenn diese Amtstätigkeit der Amtsträger Schule macht, dann ist davon auszugehen, dass die Einhaltung des Grundgesetzes gänzlich obsolet wird. Ein Unterschied zwischen den möglichen Plänen der AFD und
den etablierten Parteien ist nicht feststellbar.
Ich teile die Auffassung von Frau Aigner, dass Steuergelder der Bürger nicht dazu eingesetzt werden dürfen, Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen. Die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers
ist vorrangig und kann nicht in Frage gestellt werden.
Denken wir auch daran, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz, gegen die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde
treffen, dann wird auch diese Verwaltungsentscheidung gegen das Grundgesetz getroffen.
Wo sind wir eigentlich?
#2731
Müller(Dienstag, 25 Juni 2024)
Sehr interessant.grüsse von der Dame, zwar nicht von der reisegesellschaft , aber welche eine Studie zu dem Thema telefoniert. Viel Erfolg
#2730
Bella(Dienstag, 25 Juni 2024 13:07)
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und natürlich Erfolg für Ihren Kampf gegen die Großen Versicherungen.
Viele Grüße
#2729
Snoopy(Dienstag, 25 Juni 2024 12:45)
Alles gute von uns.
Snoopy vom See mit Mama und Papa.
#2728
WernerE(Dienstag, 25 Juni 2024 12:29)
Aus einem Facebook Eintrag
Wann werden wir gegen die allgegenwärtige Misswirtschaft aktiv?
Bei CumEx für die Meisten zu kompliziert und andere Bereichen, wie bsw. Haushalts-Titel fremde Ausgaben: dabei insbesonders die Milliardenschweren Griffe in die Rentenkasse schwer bis gar nicht
durchschaubar.
Im diametralen Widerspruch zu sprudelnden Steuereinnahmen wie nie, fehlt Geld an
allen Ecken und Enden, ist das Land allüberall marode.
Geradezu im Verborgenen zwei unserer Schwerpunkt-Themen:
a) unnötige hohe Krankenkassen-Beiträge für uns Alle, bedingt in unzulässigem Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende
Leistungen.
Dies erfolgt – vorsichtig gesprochen – durch Zusammenwirken der BG’s mit fragwürdigen Gutachterpraktiken.
Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die
Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgewälzt.
Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, ohne dass Abhilfe auch nur im Ansatz in Angriff genommen wurde 2010 bereits publizierte die Ärztezeitung zum ernüchternden Sachstand, dass Niemand die
UV-Träger angeht: https://www.aerztezeitung.de/.../Oft-zahlt-der-falsche....
WernerE - auch heute AKTIV das Geschehen der dt. Misswirkschaft zu erkennen!
#2727
Mazi(Dienstag, 25 Juni 2024 09:27)
#2726
Es ist nachzulesen und nachzuvollziehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. Sie beachten weder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, noch
achten Sie das Grundgesetz und das dort verankerte Rechtsstaatsprinzip. Es darf darauf geschlossen werden, da sie nicht bekannt gemacht haben, dass sie sich von dem Nazi-Regime losgesagt haben, dass
sie ihm nicht folgen.
Da die Tatsacheninstanzen der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legen, ist fraglich, über diese
Richter entscheiden wollen?
Da die Richter in ihren Entscheidungen an die Gesetze gebunden und als Amtsträger der Treuepflicht verpflichtet sind, nach Gesetz und Recht zu handeln haben (Art. 20 Abs. 3 GG), sie das Grundgesetz
nicht anerkennen, ist damit dokumentiert, dass sie sich von der Gruppe der "Reichsbürger" nicht abgrenzen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit den "Reichsbürgern" angeklagt werden, dann ist die Frage zu erheben, weshalb die Staatsanwaltschaften und der Verfassungsschutz nicht davon
ausgegangen sind, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Es ist zweifelhaft, ob derartige Amtsträger überhaupt als Beamte nach Paragr. 60 Bundesbeamtengesetz ernannt werden dürfen und den Amtsträgern der erkennenden Behörde der Prozess zu machen war.
Fassen wir zusammen:
Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Amtsträger nicht dem Grundgesetz folgen.
Geht man davon aus, dass Reichsbürger bereits seit 1954 als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit tätig sind, nie ernannt werden durften, dann ist die formelle Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz
sowie dessen Vorgaben sehr fragwürdig.
Ich halte es nicht nur wegen der nach dem Grundgesetz untersagten richterlichen sozialgerichtlichen Entscheidungen für äußerst fragwürdig, sondern sehe es auch als unverantwortlich an, Steuergelder
der Bürger zur Finanzierung dieser Verfassungsfeinde einzusetzen. Ich bin mit Aigner vollkommen einig, dass diese Finanzierung nicht statthaft sein kann und darf.
#2726
WernerE(Montag, 24 Juni 2024 23:56)
Zitat aus #2725
Diese Aktion, die Einstellung des Steuerstrafverfahren, wirft auf die Gerichtsbarkeit
und die Staatsanwaltschaft einen gehörigen Schatten/kein gutes Licht.
Zitat aus #2724
280 mio. Euro Steuerbetrug und die Behörden finden es richtig, dass keine Steuerrückzahlung verlangt wird.
Wer steckt hinter der Angelegenheit - die Vermutung der Fall könnte gelöst werden,
sofern es die SPD will, insbesonders Hr. Olaf Scholz oder der amtierende BM von Hamburg.
Jeder andere Bürger würde auch noch mit 100 J zur Verantwortung gezogen!
Alles hat zwei Seiten - Ein Schmäckle und die andere Seite ein Schmäckle.
WernerE - dessen Sinne noch in Ordnung sind, ebenso sein Kopf!
#2725
Mazi(Montag, 24 Juni 2024 19:23)
Aus Sicht der Bank hat Olearius bei 280 mio. Euro Einnahmen ohne verbundene Kosten einen gehörigen Bonus verdient!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-prozess-strafverfahren-gegen-warburg-bankier-christian-olearius-wird-eingestellt/ar-BB1oMTzc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d901a630202c4a85a770c7fe3aa26ed9&ei=33
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Bankier schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Vor dem Landgericht Bonn wurden 14 Fälle verhandelt, der Schaden für den Fiskus lag den Anklägern zufolge bei knapp
280 Millionen Euro. Die Verteidigung hatte massive Kritik an der Arbeit der Ermittlungsbehörden geübt und die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.
Diese Aktion, die Einstellung des Steuerstrafverfahren, wirft auf die Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaft einen gehörigen Schatten/kein gutes Licht.
Man muss sich nur vorstellen, dass Staatsanwaltschaft und Gericht 280 mio. Euro nicht finden.
Schon die Tatsache, dass solange ermittelt wird, ist ein Zeichen dafür, dass keine Fachleute eingesetzt werden. Diese Amtsträger können wegen ihrer Unfähigkeit in meinen Augen wirklich nichts
finden.
Das ist m.M. nach soviel Dreck, dass die Einstellung des Steuerstrafverfahrens zugegeben ein Tiefpunkt in unserem Rechtssystem sein muss.
Um soviel Geld, das unrechtmäßig gezahlt wurde, hereinzuholen, müssen viele Sozialhilfeempfänger lange Zeit seitens der Behörden "geschröpft" werden. Sozialpolitisch ist dies gar nicht
nachvollziehbar oder hinnehmbar.
Dafür mussten viele Kläger von Richtern in den Gerichten "beschissen"/geschröpft werden. Anders ist dies nicht verständlich zu machen.
Aber was rege ich mich auf. Schließlich entscheiden Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne sich je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorlegen zu lassen.
Rechtsstaatlich ist dies in keinster Weise nachvollziehbar oder duldbar. Trotzdem funktioniert dies aus deren Sicht "bestens".
Juristen, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nicht nach dem Gesetz entscheiden, sind m.E. in einem Rechtssystem undenkbar. Danach ist das hiesige Rechtssystem niedriger anzusiedeln als in einem
"Schurkenstaat".
Gemessen an diesen Loopings der Behörden stellt, um in der Sprache des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) zu bleiben, die AFD geradezu eine "lupenreine Demokratie" dar. Es bleibt nur
noch abzuwarten, bis die Warburg Bank die SPD-Mitglieder auch noch direkt entlohnt.
Es gibt halt eben unterschiedliche Maßstäbe, die von eigentlichen Demokraten angelegt werden. Und es ist nicht in der Auslegung von Gesetzestexten, sondern von den Vorgaben des Gesetzgebers
auszugehen.
Es gibt die einfache rechtsstaatliche Lösung:
Es gibt Sachen, die macht man einfach nicht!
Offensichtlich ist der SPD jedes Mittel recht!
U.a. zählt dieser Fall von Olearius oder der Einsatz der Staatsanwaltschaft oder der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit dazu.
#2724
Mazi(Montag, 24 Juni 2024 15:03)
Unglaublich, was alles so geht!
Wie dreckig muss es einem Volk gehen, wenn derartiges als Rechtsstaatlichkeit zu verstehen ist?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1133374037&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=1a9a8777195f2bb4ee6eef4bfbfbdad1e9f6777&RANGE=
280 mio. Euro Steuerbetrug und die Behörden finden es richtig, dass keine Steuerrückzahlung verlangt wird.
Es ist nachvollziehbar, dass sich ein Bundeskanzler Olaf Scholz, ehemals erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht mehr erinnern will und sein Nachfolger als Oberbürgermeister der
damalige Finanzsenator Herr Dr. Peter Tschentscher war.
Es sei darauf hingewiesen, dass Peter Tschentscher zwischenzeitlich auch den Bundesrat angeführt und repräsentiert hat.
Gemessen an diesem Betrug erhält Uli Hoeneß wahrscheinlich demnächst auch noch einen Heiligenschein verliefen.
Gemessen an diesem Fall ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr die AFD zu wählen scheinen. Es ist zwar verwerflich, dass deren Gefolgschaft immer größer zu werden scheint. Aber die etablierten
Parteien erscheinen dermaßen auf der braunen Linie zu sein, dass wahrscheinlich ein Unterschied nicht festzustellen ist.
Das Beispiel von WernerE (# 2721) scheint zu belegen, dass die 3. Staatsgewalt, die Judikative, auch nicht nach dem Grundgesetz agiert. Es ist schon sehr erstaunlich, dass selbst Richter dem Gesetz
nicht folgen und dennoch davon ausgehen, dass die Kläger daran glauben, dass sie in ihrer Entscheidung dem Gesetz folgen würden.
Es gehört schon eine unstiegerbare Dreistigkeit oder Dummheit dazu, behördliche Institutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nicht genügen und diese als Vorgerichte zu deklarieren,
die Eingangsgerichte zum Bundessozialgericht zu sein.
Bekanntlich fungiert das Bundessozialgericht nicht als Tatsachenbericht und dessen Vorgerichte treffen Entscheidungen ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
zu kennen.
Mit anderen Worten:
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen Entscheiden ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu kennen.
Nach dieser Maßgabe erscheint auch heute kein Unterschied in der Rechtsfindung zu den damaligen Nazis zu bestehen.
Wie dreckig muss es einem Volk gehen, wenn derartiges als Rechtsstaatlichkeit zu verstehen ist?
#2723
Mazi(Montag, 24 Juni 2024 10:27)
Seltsam!
auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/rheinland-pfalz-malu-dreyer-tritt-zur%C3%BCck-alexander-schweitzer-wird-nachfolger/ar-BB1ouyFB?ocid=winp2fptaskbarhover&cvid=2488fb13c1094a1592580d2f5be8023c&ei=51
Malu Dreyer hatte die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern besetzt, die der Treuepflicht nicht nach kamen. Sie hatte folglich eine Institution unterhalb des Bundessozialgerichts geschaffen (Art. 95
Abs. 1 GG), die sie bestimmt hat. Damit sie nicht als verurteilte Straftäterin bezeichnet werden konnte, verantwortete sie, dass die Staatsanwaltschaft sie auch nicht angeklagt hat.
Als unverurteilte Täterin durfte sie nicht als Straftäterin nach den europäischen Menschenrechte bezeichnet werden.
Da ein Richter ohne Anklage nicht agieren darf und sie die Nichtanklage seitens der Staatsanwaltschaft verantwortet hat, ist kein Unterschied zu den damaligen Nazis der Vergangenheit
auszumachen.
Es ist daher äußerst schwierig Verfassungsfeinde auszumachen, wenn derartiges dennoch zum Standard gehört.
Wenn dies als Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu verstehen ist, dann ist das Grundgesetz in wesentlichen Punkten zu reformieren.
#2722
Computermann(Samstag, 22 Juni 2024 14:38)
Hallo Unfallmann,
tolle Seite, phantastisch viele Informationen.
Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Kampf gegen die Mühlen der Sozialgerichte.
Vielen Grüße
Der Computermann
#2721
WernerE(Freitag, 21 Juni 2024 11:31)
Das Buch ist da und ich bin immer noch schockiert über die Berichte!
Nicht "Im Namen des Volkes". Über Justizversagen, richterliche Arroganz und Null Fehlerkultur mit Vorschau
https://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschichten/Nicht_im_Namen_des_Volkes/Johannes_LUDWIG_Nicht_im_Namen_des_Volkes_Inhaltsverzeichnis___Vorwort___Index.pdf
Eindeutiger kann man Justizversagen nicht beschreiben
WernerE - zurück in der realen Welt und gleich wieder zum Revoluzzer geworden!
#2720
Mazi(Donnerstag, 20 Juni 2024 07:50)
Ist es so?
Auf diese Veröffentlich beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1133231698&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=caa6a8f9a36c2f61d576b24f353b974cce175d4&RANGE=
"Bisher übernahmen nach Flutkatastrophen regelmäßig Bund und Länder die Rolle eines inoffiziellen Versicherers und zahlten Milliardenhilfen. Da dies für den Staat extrem teuer ist, fordern die Länder
die Pflichtversicherung."
Dem Vernehmen nach warten die Flutgeschädigten in Rheinland-Pfalz weiterhin seit 2021auf Gelder des Staates. Nicht nur das: Die scheidende Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist auch für die
Nichtweitergabe der eingegangenen Alarmmeldung sowie dem Tod von über 130 Mitbürgern im Ahrtal verantwortlich. Sie hatte die Verantwortung neben ihrem damaligen Innenminister Lewentz dafür, das
Rettungsmannschaften eine falsche Weisung weitergegeben hätten.
Es war der Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz Hering, der der Landesregierung das Vertrauen bestätigte. Wenn der Nachfolger von Dreyer, Alexander Schweitzer bei seiner "Inthronisierung" anmerkte,
dass die Bundesregierung von SPD, GRÜNEN und FDP empfahl die Machenschaften von Rheinland-Pfalz zu übernehmen, so ist anzumerken, dass Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG Gesetz und Recht und nicht den
Machenschaften eines Landes zu folgen haben.
Es lässt tief blicken, wenn Malu Dreyer als ehemalige Richterin und Staatsanwältin eine andere Politik betrieben haben soll, als der Gesetzgeber vorgegeben hat.
Die Aussage ihres Amtsnachfolgers erscheint dennoch wahr, weil sie die Einstellung von Amtsträgern und Amtsausübung von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit betrieben hat, die der Treuepflicht nicht
nachkamen. In meinen Augen ist es unzulässig, Amtsaufgaben gegen das Gesetz wahrzunehmen und auf diese Weise das Grundgesetz, Art. 95 Abs. 1 GG, zu unterwandern.
Frau Dreyer ist nicht nur vorzuhalten, für Fehler in der Ahrtalkatastrophe verantwortlich zu sein, sondern als Ministerpräsidentin und ehemalige Richterin und Staatsanwältin den von ihr geleisteten
Amtseid nicht wahrgenommen zu haben.
Ich folge der Argumention von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde nicht finanziell unterstützt werden dürfen. Es darf neben ihrer Bestrafung gewaschenes Geld der Bürger nicht verwandt werden, die
Weisungen des Volkes nicht zu beachten.
#2719
Mazi(Mittwoch, 19 Juni 2024 17:23)
Jetzt hat Habeck den Hintergrund seiner Rhetorik bekannt gemacht. Ist es nicht an der Zeit, inne zu halten, kritisch die Ereignisse zu reflektieren und die Konsequenzen des Grundgesetzes
einzufordern?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/urgro%C3%9Fvater-und-gro%C3%9Fvater-nazis-vizekanzler-habeck-f%C3%BChlt-sich-in-der-pflicht/ar-BB1ov9Gk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5559d261f98946f1876e621a8768d818&ei=178
Zitat:
"Bunte"-Recherchen zufolge war Robert Habecks Urgroßvater Walter Granzow eng mit Adolf Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels befreundet und richtete auch dessen Hochzeit aus.
Habecks Großvater Kurt Granzow sei im Dritten Reich SA-Obersturmführer gewesen.
Laut Habeck hat er mit seiner Mutter über seine Vorfahren gesprochen. Im Bericht heißt es dazu: "Habeck sagte, er habe häufig mit seiner Großmutter und seiner Mutter über Urgroßvater und Großvater
gesprochen. Dem Bericht zufolge starben beide im Jahr 1952 - Habeck kam 1969 zur Welt."
Baerbock bekennt sich offenbar ebenfalls zur Vergangenheit ihrer Vorfahren in der Nazi-Zeit.
Es ist davon auszugehen, dass diesen Herrschaften die Rhetorik der Nazis bereits frühzeitig bekannt war und sie sich zu dieser Ideologie hingezogen fühlen.
Es ist Aufgabe der GRÜNEN diesen Herrschaften die Gefolgschaft zu verweigern.
Ein Widerspruch zu einer Nazi-Ideologie ist n.M. mit anderen Worte zu begründen.
Offensichtlich geht es nicht um ein "Heizungsgesetz" oder irgendwelche anderen Gesetze, sondern um eine Fähigkeit, mit der Macht umzugehen. Es ist nicht einleuchtend, dass man sich von einer
Ideologie distanziert, wenn man lediglich darüber spricht.
Nach den Rücktritten von Dreyer und Lewentz ist generell in Frage zu stellen, ob wir nicht weiterhin von Nazis regiert werden und die Gremien der Parteien tatsächlich nicht die Nazi-Ideologie weiter
verfolgen und umsetzen.
Letztlich ist generell die Frage aufzuwerfen, ob die Parteien die Demokratie nicht gänzlich unterwandert haben und wir Wähler lediglich zwischen "Pest" und "Cholera" entscheiden dürfen.
Es ist auffallend, dass selbst die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 und
310/83), dem das Bundessozialgericht nach Art. 95 Abs. 1 GG untersteht, ihre Entscheidung treffen.
Nachdem festzustellen ist, dass die Judikative bereits unterwandert, offensichtlich die Exekutive dies ebenfalls ist und die Legislative nie die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft hat, ist die
Wertigkeit des Grundgesetzes als Maßstab generell zu hinterfragen.
Ist es nicht an der Zeit, inne zu halten, kritisch die Ereignisse zu reflektieren und die Konsequenzen des Grundgesetzes einzufordern?
#2718
Mazi(Mittwoch, 19 Juni 2024 16:04)
Der Rücktritt von Malu Dreyer ist bekannt und nun auch Roger Lewentz.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/rheinland-pfalz-nach-malu-dreyer-legt-auch-lewentz-sein-amt-nieder-spd/ar-BB1ovpCR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9bfc4dbcc66e422d93de42340fe7629c&ei=28
Nachdem Malu Dreyer erklärte, dass ihre Kraft nicht mehr "ausreicht", ist jetzt Lewentz an der Reihe.
Damit ist mehrfach es deutlich gemacht:
1. Der Rücktrittsgrund von Dreyer stimmt nicht.
2. Lewenthz war von Dreyers "Gnaden" und Dreyer betont mehrfach, dass sie für nichts verantwortlich gemacht werden dürfte.
Jetzt geht es um Hering, den Präsidenten des rheinland-pfälzischen Landtags. Er hat der Landesregierung das Vertrauen ausgesprochen. Wenn das Vertrauen dem Grundgesetz nicht entsprochen hat, dann ist
auch er nach dem Grundgesetz zu diesem Amt nicht qualifiziert.
Letztlich ist es gar eine Frage, ob überhaupt irgend jemand in der SPD nach dem Grundgesetz qualifiziert ist. Das der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz selbst einräumt, sich nicht mehr erinnern zu
können, wirft Fragen auf.
Da letzteres ärztlicherseits m.E. nicht bestätigt wurde, wirft noch mehr Fragen auf.
#2717
Mazi(Mittwoch, 19 Juni 2024 11:11)
Es ist jetzt die Frage, ob der Geist des Grundgesetzes auch von der SPD umgesetzt wird?
Mit Dreyer (SPD) ist der Anfang in der SPD gemacht und die "finanzielle Selbstbedienung" ist als beendet anzusehen.
Die "Reichsbürger" stehen schon vor Gericht. Jetzt sind nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auch andere an der Reihe.
Es ist fraglich, ob denn die Richter dem Grundgesetz oder ihren Vorgesetzten folgen. Als Amtsträger sind sie Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht, Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet. Verschiedene
Verwaltungsgerichte haben bereits entsprechende Entscheidungen getroffen und die Amtsausübung Verfassungsfeinden ausgeschlossen.
#2716
Mazi(Mittwoch, 19 Juni 2024 11:00)
Dem Vernehmen nach soll Albert Schweitzer ihr Nachfolger sein.
Mein Eindruck ist, dass er als Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (SPD) es offensichtlich keinen "Brauneren" mehr gegeben hat.
#2715
Mazi(Mittwoch, 19 Juni 2024)
Der Rücktritt von Malu Dreyer ist überfällig!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/rheinland-pfalz-malu-dreyer-tritt-zurueck-alexander-schweitzer-wird-nachfolger-a-6231ac93-d017-4e01-a4ae-d8a162eb0b0b
Als Ministerpräsidentin, ehemalige Richterin und Staatsanwältin ist nicht bekannt. wann und ob sie als Amtsträger je Gesetz und Recht befolgt hat (Treuepflicht und Art. 20 Abs. 3 GG).
Sie verantwortete Sozial- und Landessozialgerichte unterhalb des Bundessozialgerichts nach Art. 95 Abs. 1 GG und stattete diese mit Amtsträgern aus, die der Treuepflicht nicht nachgekommen
sind.
Ein Herr Roger Lewentz hat als Innenminister nach der Ahrtalkatastrophe 1 1/2 Jahre "überlebt" bis er endlich aus dem Amt geschieden ist und hat auch danach die Führung der rheinland-pfälzischen SPD
übernommen.
Ihm und ihr ist es zu verdanken, dass Ahrtal-Anwohner nachts bei Regen den Polizeihubschraubern mit Taschenlampen "zu winkten" (so deren Interpretation). Wer So quer denkt und sich so lange im Amt
hält, macht bekannt, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen in dem Bundesland nicht erkennbar sind.
Es ist fraglich, wie im Verantwortungsbereich von Frau Malu Dreyer, je Gesetz und Recht beachtet worden sein soll. Wenn Frau Dreyer nie Verantwortung übernommen haben will, ist sie die höchstbezahlte
Ministerpräsidentin ohne Verantwortung.
Nach der Argumentation von Frau Aigner muss des unzulässig sein, Verfassungsfeinde durch finanzielle Zuwendungen zu fördern.
Jetzt ist es an der Zeit, dass auch der Präsident des Landtags, Herr Hering, seinen Hut nimmt. Er hat sich doch "stark" dafür eingesetzt, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung das Vertrauen
ausgesprochen bekam.
Es ist nicht zu erkennen, dass in Rheinland-Pfalz rechtsstaatliche Strukturen erkennbar wären.
#2714
Mazi(Dienstag, 18 Juni 2024 20:58)
Ist klingt absurd, wenn das Grundgesetz von der 3. Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland schreibt und die Amtsträger, Richter, das Gesetz nicht achten, dass ihnen das Recht einräumen soll, eine
Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Es ist anhand dem Grundgesetz nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob neben den "Reichsbürgern" nicht alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich deren zur Dienstaufsicht bestimmten Amtsträger hingehören.
Halten wir also fest, dass nach dem Grundgesetz keine Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vornehmen.
Die Regelung, dass das Bundessozialgericht nach Art. 95 Abs. 1 GG zu den zweithöchsten Gerichten in der Bundesrepublik gehört, ist unstrittig. Aber das Richter der Sozialgerichtsbarkeit
(Sozialgerichte und Landessozialgerichte) die Ebene unterhalb des Bundessozialgerichtsbarkeit darstellen sollen, mangelt bereits daran, dass die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, obwohl
dies zu den Amtsaufgaben der jeweiligen Landesregierungen gehört.
Ich bin wirklich dafür, dass die finanzielle Unterstützung der Verfassungsfeinde nach Aigner nie vorgenommen werden durfte.
Dass von Ihnen, Herr WernerE, zitierte Buch: "Im Namen des Volkes" greift lediglich auf Beispiele zurück, die das Justizversagen dokumentieren. Es geht also nicht um einen bedauerlichen Einzelfall,
sondern um das systematische Aushöhlen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes, von Herrn Haldenwang, uns vor der Überwindung der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu schützen.
Die Richter sind nur dann vor den Arbeitsausübungen des Verfassungsschutzes ausgenommen, wenn sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Da dies nachweislich im Fall der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht der Fall ist, haben sie im Fokus des Verfassungsschutzes zu stehen. Sachlich gehören sie auf die Anklagebank neben die "Reichsbürger".
Es ist in meinen Augen nicht legitim, die einen auf eine Anklagebank zu setzen und vor den anderen beide Augen zu schließen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Beide
gehören auf diese Anklagebank. Das dem faktisch nicht so ist, beschreibt die mangelnde Treuepflicht der Amtsträger schlechthin.
Da Richter nur über Anklagen richten dürfen, ist hier zu hinterfragen, ob die Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutz nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln oder ihrerseits die Treuepflicht nicht
verweigern.
Einigen wir uns darauf, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz in verschiedenen Behörden nicht eingehalten wird und der Gesetzgeber nicht die Einhaltung seiner Vorgaben überwacht
(vgl.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/
Hinweis:
Nicht "Im Namen des Volkes". Über Justizversagen, richterliche Arroganz und Null Fehlerkultur mit Vorschau
https://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Geschichten/Nicht_im_Namen_des_Volkes/Johannes_LUDWIG_Nicht_im_Namen_des_Volkes_Inhaltsverzeichnis___Vorwort___Index.pdf
Eindeutiger kann man Justizversagen nicht beschreiben
WernerE - zurück in der realen Welt und gleich wieder zum Revoluzzer geworden!
#2712
Mazi(Freitag, 14 Juni 2024 13:24)
Der richtlichen Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) vom 06.06.2024, Az. VG 2 L 78/24, sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsträger. Die Ministerpräsident:innen haben nach Art. 20 Abs.
3 GG die Handlungen der Verfassungsfeinde zu unterbinden.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg2l7824vg-frankfurt-oder-beamtenverhaeltnis-lehrerin-entlassung-verfassungstreue-compact-rechtsextrem/
Zitat aus dem Artikel:
"Auch die Tatsache, dass sie ihre Identität durch die Perücke und den Aliasnamen verschleiern wollte, stützen laut Gericht die Annahme einer Arglist."
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ziehen Dienstkleidung, Roben, an, erklären, nach dem Gesetz sich entschieden zu haben und verkünden ihre Entscheidung.
Nach dem Gesetz entscheiden Richter anhand der Verwaltungsakte über die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Beklagten Behörde. Dies legt das Grundgesetz so fest und die Richter des
Bundesverfassungsgerichts haben dies für Richter ausdrücklich in verständlicher Sprache 1983 wiederholt.
Folglich treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz (Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 3 GG). Wenn sie das Grundgesetz nicht achten, dann haben sie
auch keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen.
Dem Wortlaut des VG folgend sind die Richter der Sozialgerichrsbarkeit keine Amtsträger.
Da Art. 95 die Sozialgerichtsbarkeit ausdrücklich nennt, fällt den Ministerpräsident:innen die Aufgabe zu, die Sozialgerichte auf Länderebene mit Amtsträgern auszustatten. Da das VG die Treuepflicht
mit der Beamtentätigkeit ausdrücklich verknüpft, ist davon auszugehen, dass die Ministerpräsident:innen keine geeigneten Amtsträger als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen, die dazu
geeignet sind, Amtsaufgaben wahrzunehmen.
#2711
Maz(Donnerstag, 13 Juni 2024 18:45)
Weshalb sollten die Berichterstatter der Justizminister ihr Verhalten ändern?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/juristenausbildung-reform-justizministerkonferenz-sieht-keinen-bedarf-jurastudium
Bekanntlich entscheiden Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz. Nach dem Gesetz liegt einer Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vor.
Weder den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit liegt eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vor, noch liegt eine solche Verwaltungsakte einer gerichtlichen Entscheidung wegen
Fristversäumnis vor.
Mit anderen Worten:
Die Amtsträger, in dem Fall die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ihre Meinung kundgetan, eine Entscheidung haben sie aber nicht verkündet. Da sie dies aber u.a. in der üblichen Dienstkleidung
(Robe) vorgenommen haben, die Prozessparteien vorsätzlich täuschten, sind sie verantwortlich zu machen.
Es ist die Frage, ob hier nicht der Tatbestand einer kriminellen Vereinigung zu berücksichtigen ist.
Ihre Dienstvorgesetzten, die Präsidenten der Sozialgerichte, machen wie auch der zuständige Minister ebenso wie der Ministerpräsident:in mit und dulden es, dass Amtsträger gegen das Gesetz eine
Entscheidung treffen.
Dies ist den Ministern der Justiz seit Rechtskraft des Grundgesetzes bekannt. Sie handeln trotz dem nicht danach. Wenn Amtsträger das Grundgesetz nicht achten, bezeichne ich die als
Verfassungsfeinde.
Eine Abgrenzung zur AFD erkenne ich nach dieser Logik nicht.
Daher ist es naheliegend, dass die Berichterstatter auch in diesem Fall nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) haben am 06.06.2024, Az. VG 2 L 78/24, entschieden, dass Beamte nur dann eine Amtsaufgabe ausüben können, wenn sie ihrer Treuepflicht
nachkommen.
Es fehlt mir die Vorstellungskraft diese nachvollziehbare Handlung als rechtsstaatlich zu verstehen.
Die Richte des Verwaltungsgerichts haben eindeutig entschieden und auch für Juristen verständlich formuliert.
Alle beteiligten Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind als Beamte nicht verwertbar.
Daraus wird ersichtlich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die keine Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz übernommen haben, nicht als Beamte agieren dürfen.
Den Ministern der Justiz ist ebenfalls vorzuhalten ihrer Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen zu haben.
Weshalb sollten also Berichterstatter der Minister der Justiz in dem Fall anders agieren, als sie dies ohnehin schon immer Auftrags ihrer Vorgesetzten getan haben?
#2710
Mazi(Donnerstag, 13 Juni 2024 10:57)
Da die Landesregierungen keine Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen, ist es zweifelhaft, wie dann Richter als Amtsträger ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen können.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben 1983 nochmals klargestellt, dass nach dem Gesetz Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und Grundgesetzesvollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach dem Minikommentar des Bundesinnenministeriums vom 26.07.2013 kontrollieren Aufsicht und Gerichte anhand dieser
Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde. Nach der Entscheidung der Richter des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Nach Paragr. 31 sind Behörden und Gerichte an die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Da Behörden den Gerichten unvollständige Verwaltungsakten vorlegen, ist es nicht verständlich wie Gerichte und Betroffene rechtsstaatliche Verwaaltungsentscheidungen nachvollziehen könnten.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch erklären, ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben, dann ist diese Handhabung nicht nachvollziehbar. Wenn Betroffene es unterlassen haben,
gegen die Entscheidung die Einlegung der Berufung unterlassen haben, dann ist festzustellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtshandlung nach dem Gesetz vorgenommen haben. Da eine
gerichtliche Entscheidung an die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte gebunden ist, dies auch auszuschließen ist, sind bisher in der Sozialgerichtsbarkeit generelle
Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen worden.
Wenn dem so ist, dann kann das Bundessozialgericht, zwar im Grundgesetz in Art. 95 genannt, bis heute noch keine Entscheidung über eine Entscheidung der Vorgerichte getroffen haben.
Wenn Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, noch nie nach dem Gesetz eine Entscheidung getroffen haben, ist fraglich, wie solche Amtsträger als Verfassungsfeinde und Verweigerung der
Treuepflicht eine Beamtentätigkeit übernehmen durften.
Es liegt also nahe, dass die Grundlagen der AFD weit vor ihrer formellen Gründung festzustellen sind. In soweit kann das Wahlergebnis vom letzten Wochenende nicht wirklich jemanden überraschen.
#2709
Mazi(Mittwoch, 12 Juni 2024 21:24)
Für mich ist es interessant, das Grundgesetz und die dortigen Vorgaben zu lesen. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts offensichtlich nicht minder. Sie forderten den Gesetzgeber auf, die
Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen.
Offensichtlich macht der Gesetzgeber Vorgaben, kontrolliert aber allerdings mangels Lesefähigkeit die Einhaltung seiner Vorgaben nicht. Daher ist fraglich, wo die Definition des Verfassungsfeinds
anfängt und wo er aufhört.
Ich bin mit der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) einig, dass eine Beamtentätigkeit an eine Treuepflicht gebunden ist (Beschl. v. 06.06.2024, Az. VG 2 L 78/24).
Besonders wichtig erscheint mir, dass alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3) und Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Dies ist die
Grundlage der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Da Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG von Amtsträgern nicht eingehalten werden, ist das Grundrecht der Bürger auch de facto nicht gewährleistet. Ihr ist wahrscheinlich Vorschlag
unterhaltsamer und ehrlicher.
Ob sich die etablierten Parteien darüber Gedanken machen, in was sie sich von der AFD unterscheiden?
Ich denke nur in zweiter Linie an Olaf Scholz und die SPD. Scholz hat ja bekanntlich zu Protokoll gegeben, sich nicht erinnern zu können. Das mag zwar zeitweise den anderen Regierungsmitgliedern sehr
willkommen ebenerscheinen, aber dessen Geständnis färbt auf sie ab.
Nachzulesen war bereits zur Legislaturperiode im Grundgesetz die Verschuldungsbergrenze. Sie war also allen im Vorfeld bekannt soweit sie denn des Lesens mächtig waren.
Wir kommen also zurück zu Scholz und erweitern dessen Aussage um das Problem des Lesens und Verstehens.
#2708
WernerE(Montag, 10 Juni 2024 09:28)
Buch Tipp:
https://www.novumverlag.com/onlineshop/nicht-im-namen-des-volkes.html?tx_mdprodukte_pi1%5Bpointer%5D=0&cHash=96de593eb88cead1f0d29f6ec3e31000
mit erster Leseprobe
WernerE - Revoluzzer und Sprachrohr in einer Person
#2707
Mazi(Montag, 10 Juni 2024 08:44)
Die Ampelregierung ist vom Wähler nicht für ihre Taten bestraft worden. Was haben die Bürger überhaupt gewählt, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung des Grundgesetzes Gesetzgebernicht überwacht
hat?
Bei der Tatsache, dass man über keine Ideen, keine "Macherqualitäten" verfügt, die Probleme der Bürger zu lösen, hat man bei der Wahl beachtliche Stimmen bei den Bürgern eingefangen. Wenn eine Wahl
erfolgt sein soll, die Gesetze aber nicht eingehalten werden, stellt sich die Frage, was überhaupt zur Entscheidung anstand?
Geht man davon aus, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft (vlg. Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts), nicht einmal ein Ansatz zur Einhaltung des
Grundgesetzes vorgenommen wurde, muss man sich die Frage stellen, was gewählt wurde?
Es ist bekannt, dass seitens der Landesregierungen Amtsträger eingestellt sind, die überhaupt nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann erscheint es zweifelhaft, was die Bürger überhaupt gewählt
haben. Zugegeben, es ist für einen Bürger schwierig, wenn er aus einem gleichen "Brei" eine Unterschied ausmachen soll? Einen Unterschied dann noch auszumachen, ist dann unmöglich. Eine
Rechtsstaatlichkeit dann noch auszumachen, wenn selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts dies nicht ausmachen können, ist schlicht eine Vertretung von Tatsachen.
Folgt man der Argumentation von Frau Aigner, dann ist fraglich, für was der Bürger belastet wurde?
Es geht m.E. nicht darum, die Veränderung des Grundgesetzes zu verhindern, sondern das bestehende Grundgesetz erst einmal umzusetzen und die Wähler zu bitten, darüber zu entscheiden. Legt man
zugrunde, dass die Amtsträger ihren Amtsauftrag nicht ausführten, haben sie sich also verweigert, dann waren sie auch nicht berechtigt, die Zahlungen der Bürger anzunehmen.
Es geht also nicht darum, eine AFD zu verhindern, sondern darum überhaupt erst rechtsstaatliche Kriterien anzuwenden.
Ich komme wiederum auf die richterliche Amtstätigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit zurück. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht
umsetzen, wie stellen sich die Landesregierungen vor, wie deren Entscheidungen gegen das Gesetz auszulegen sind, wenn richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zugrunde gelegt werden und gegen das Gesetz sind? Es wird also das Grundgesetz nicht uminterpretiert, sondersindn die Amtsträger handeln gleich nicht nach dem Gesetz (Art. 20 Abs. 3
und Art. 97 Abs. 1 GG).
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter, von denen erwartet wird, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, sich an eine solche Vorgabe nicht halten.
Was ist also gewählt worden, wenn die Einhaltung des Grundgesetzes nicht gewährleistet ist? Welche Aufsicht über die Justiz soll also ausgeübt worden sein, wenn sie die Grundprinzipien nicht
überprüft? Was soll ein Parlament "abgenickt" haben und welche Auftragsausübung könnte gemeint sein. Was haben die Bürger dann gewählt?
#2706
Mazi(Sonntag, 09 Juni 2024 20:11)
Das Wahlergebnis lässt erkennen, dass die Manager der GRÜNEN den Weg, die Zukunftsprobleme lösen zu können, seitens der Bevölkerung nicht zugetraut wird.
Nicht nur, dass den regierenden Ampelparteien, die Verantwortung für Deutschland abgestritten wird. Es geht m.E. nicht darum, dass dies einer Partei theoretisch oder mittels Umfragen unterstellt
wird, sondern liegt jetzt auch schwarz auf weiß vor und alle Ampelparteien gemeinsam abgestraft werden.
Wenn man bedenkt, dass die seitens der etablierten Parteien unterstellte Absicht der AFD das Grundgesetz abändern zu wollen (was in meinen Augen verwerflich ist) deutlich geringer eingeschätzt wird,
als die drohende Klimakatastrophe zu meistern.
Es ist fraglich, ob die etablierten Parteien jetzt zur Demokratie zurückkehren und den Geist des Grundgesetzes umsetzen.
#2705
Mazi(Sonntag, 09 Juni 2024)
Ich bin schon bei der Argumentation von Aigner, dass Verfassungsfeinde von Bürgern keine legale Zahlung erwarten dürfen.
Deutschland hat gewählt und die Bürger haben zum Ausdruck gebracht, dass sie mit den Lösungen der Verantwortlichen nicht einverstanden ist.
Das geht einmal um die Sache der Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz, die insbesondere nicht nur seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit Füssen getreten wird und seitens der Minister
der Justiz oder Ministerpräsident:in auf Landesebene von keiner Partei korrigiert wird, sondern auch z.B. "Heizungsgesetz" von Habeck oder von einem Bundeskanzler Scholz, der vorgibt, sich nicht
erinnern zu können.
Es ist auch als Warnruf und Verstärkung der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber zu sehen, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen muss.
#2704
Mazi(Freitag, 07 Juni 2024 21:27)
Wenn in der Sozialgerichtsbarkeit nie eine richterliche Entscheidung getroffen wurde, dann ist es auch nie möglich, dass ein Berufungsgericht darüber entschieden haben kann.
Das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG wird in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gewährt. Die Klagen sind weiterhin anhängig.
Es ist Sache der Ministerpräsident:innen zur Umsetzung des Art. 95 GG die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern zu besetzen, die ihr Amt nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben. Der BfDI hat sicherzustellen,
dass die Verwaltungsakten von Bundesbehörden nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden.
Es ist Sache der Staatsanwaltschften die Anklagen zu erheben und die Verurteilung der Kollegen einzuleiten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger eine Amtsausübung vornehmen, wenn sie
nachweislich nicht Gesetz und Recht achten. Minister bzw. Senatoren, die eine Aufsicht über die Justiz auszuüben haben, diese Amtshandlung nicht vornehmen, können nicht geltend machen, ihre
Amtsaufgabe vorgenommen zu haben. Ministerpräsiddnt:innen, können eine Landesregierung nicht vorstehen, deren Minister bzw. Senatoren die Aufsucht nicht vornehmen.
Wenn im Bundesrat unterstellt wird, dass in den Bundesländern Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz eingehalten werden, dies aber tatsächlich nicht gegeben ist, dann ist nicht davon auszugehen, dass
dies rechtsstaatlich sein soll.
#2703
Mazi(Freitag, 07 Juni 2024 21:04)
Es ist fraglich, wenn Ministerpräsident:innen zur Erledigung von Amtsaufgaben Amtsträger einsetzten, die ihre Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht vornehmen. Das Grundgesetz schreibt eine
rechtsstaatliche Vorgehensweise vor, deren Nachvollzug nicht möglich ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 bereits das Gesetz definiert und festgelegt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen
haben.
Wenn Behörden, Berufsgenossenschaften keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten dem Gericht vorlegen, die Richter dies nicht beanstanden und diese Verwaltungsakte dem Betroffenen zum
Nachvollzug der Verwaltungsentscheidung der Behörde vorlegen, dann ist damit Straftaten u.a. nicht nur die richterliche Beihilfe zur Begehung der Straftaten dokumentiert.
1. Da Behörden und Gerichte der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht achten, dokumentieren sie, dass sie nicht zu den angesprochenen Behörden und Gerichte nach der
Definition des Bundesverfassungsgerichts gehören.
2. Da Kläger ihr Recht nach Art. 19 Abs. 4 GG einfordern, Behörden und Gerichte aber der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht nicht folgen, ist davon auszugehen, dass die Ministerpräsident:innen
in der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsträger einsetzen, die ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben. Demzufolge kann auch kein Richter nach dem Gesetz seine Entscheidung getroffen haben. Es
erfolgte nach dem Grundgesetz erfolgte nie eine richterliche Entscheidung.
Kommen wir zum Fall Neumann:
Da Richter in ihrer Amtsfunktion ihre Entscheidung nach dem Gesetz ausüben, ihre Entscheidung anhand der gesetzlichen Vorgaben nach wahrheitsgetreuen Angaben vorzunehmen haben, ist es unmöglich, dass
Richter des Landgerichts Hamburg die Vervollständigung der Verwaltungsakte der BG versuchen zu verhindern. Noch verwerflicher ist, dass sie gemeinsam Herr Neumann seiner persönlichen Freiheit
berauben. Noch verwerflicher ist, dass diese Richter ihr Amt missbrauchten, den Vollzug anordneten und der zuständige Dienstvorgesetzte nicht eingeschritten ist. Noch verwerflicher ist, dass eine
Aufsicht über die Justiz seitens des zuständigen Senators und letztlich auch des Ersten Bürgermeisters der Freien Hansestadt Hamburg nicht ausgeführt wurde.
Den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen ist ebenfalls virzuwerfen, dass sie keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Da diese Beanstandungen genereller Natur sind, ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Gleichfalls ist davon auszugehen, dass
Behörden und Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen. Der BfDI ist einzuschalten und sicherzustellen, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip
unmissverständlich aufzufordern sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen wurden, den Entscheidungen nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorgelegen haben, hat dem
Bundessozialgericht nie eine Entscheidung des Vorgerichts vorgelegen hat, über das es eine Entscheidung hätte treffen können.
Es liegt daher sehr nahe, dass die Sozialgerichtsbarkeit zwar im Grundgesetz in Art. 95 genannt ist, aber in der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)
seitens der Ministerpräsident:innen eingesetzt werden, eine Amtsfunktion auszuüben.
#2702
Mazi(Montag, 03 Juni 2024 11:23)
Die Frage ist, welcher Art die Minister der Justiz die Aufsicht über die Justiz ausüben?wnn die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung seiner Vorgaben
überprüfen sollen, dann ist anzunehmen, dass deren Amtsausübung nicht so erfolgreich sein kann. Demzufolge kann seitens der Bundesländer auch nicht Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt sein.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 achten, sie also keine Amtsausübung nach dem Gesetz vornehmen, dann ist fraglich, ob sie
einen Amtsauftrag wahrnehmen. Wenn die Minister der Justiz die Amtsausübung nach den Vorgaben des Gesetzgebers nicht ausführen, dann ist nicht davon auszugehen, dass sie und die Richter sich "
geirrt" haben könnten.
Wenn dem so ist, dann ist der Begriff der Verfassungsfeinde nach Aigner weit größer auszulegen, als sich auf die AFD zu beschränken.
Letztlich stellt sich die Frage, ob eine Amtsausübung nach dem Grundgesetz auch dann vorgenommen wird, wenn das Grundgesetz von Behörden und Gerichten nicht vorgenommen wird. Mir erscheint es müßig,
wenn etwas überprüft werden soll, wenn es gar nicht vorgenommen wurde.
Nachdem auch Richter des Bundesverfassungsgerichts feststellen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgt werden, ist es m.E. auch müßig, deren Einhaltung zu überprüfen. In der Sache kann
nicht angenommen werden, dass das Grundrecht eines Klägers nach Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Ministerpräsident:innen in deren Verantwortungsbereich gewährt wird.
Es erscheint fraglich, wenn eine Klage von einem Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit eingereicht wird, dass diese von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit entschieden werden kann, wenn die Einhaltung
der Vorgaben seitens des Richters nicht erfolgt, seitens des Ministers der Justiz nicht überprüft und der Ministerpräsident:in eines Bundeslandes in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung von
Gesetz und Recht nicht sicherstellt wird.
Letztlich ist fraglich mit welcher Erwartungshaltung ein Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit eine Klage einreicht und Amtsträger entscheiden, ohne sich auf die gleichen Grundlagen zu beziehen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre Entscheidung treffen, ist fraglich, ob sie dann eine Amtsausübung nach dem
Grundgesetz wahrnehmen, deren Ausübung nicht einmal von den Ministern und in der Folge auch dem Ministerpräsidenten gewährleistet wird. Es ergibt sich auch die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit des
Grundgesetzes nach Art. 95 GG überhaupt auf der Ebene der vorgelagerten Gerichte erfolgt?
Ich hebe ernsthafte Bedenken, dass in der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt Entscheidungen nach dem Grundgesetz erfolgen und Kläger ihre Klagen vor Sozialgerichten einreichen, aber dort keine
Amtsträger die Amtsausübung nach Gesetz u d Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) Entscheidungdn erfahren und dies auch nicht geplant ist. Unter der Rechtsstaatlichkeit wird also seitens der
Ministerpräsident:innen verstanden, dass Kläger unterstellen, dass Richter nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Dem ist aber nicht so!
Wenn nach derartiger Entscheidungslage die Rechtshandlungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit an das Gesetz gebunden ist, die Richter aber nicht nach dem Gesetz entschieden haben, dann kann mit
der richterlichen Entscheidung gegen das Gesetz keine Amtshandlung verbunden sein. Diese Logik schließt sich daher aus. Dass die Entscheidung auch durch Fristablauf rechtskräftig geworden ist, ist
auch deshalb ausgeschlossen, dass keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorgelegen und der Richter nicht nach der Paragr. 444 ZPO zugunsten des Klägers
entschieden hat.
Sowohl die beklagte Behörde also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben sich als Verfassungsfeinde nach Aigner geoutet.
#2701
Mazi(Samstag, 01 Juni 2024 17:11)
Interessant!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-ist-verantwortlich-f%C3%BCr-die-schwerste-wirtschaftskrise-seit-jahrzehnten-sagt-habeck/ar-BB1nrNcY?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=a959d8c27667481bd660477e83041e69&ei=7
Da scheint einiges im Kopf der Wirtschaftsministers Habeck durcheinander geraten zu sein.
1. Ist eine Opposition weder als Exekutive, noch als Judikative nach dem Grundgesetz für die Handlungen von Exekutive und Judikative verantwortlich zu machen.
2. Er, Habeck von den GRÜNEN, als Exekutive, begleitet das Wirtschaftsministerium und als Exekutivorgan der Bundesregierung ist er für die Misswirtschaft verantwortlich und zuständig.
Wenn Habeck jetzt schon die Sachverhalte verdreht, ist fraglich wo er dieses Denken gelernt hat und ob dies Verdrehung der Sachverhalte nicht schon länger (immer!) vorhanden ist.
Es ist daher fraglich, ob er seinen Amtseid zu Gunsten des deutschen Volkes zu handeln, überhaupt leisten durfte? Der Fall ist amtsärztlich, medizinisch zu klären. Letztlich ist es eine Frage, ob das
Volk ihn als Wirtschaftsminister überhaupt "nehmen" darf oder dessen Herrschaft ausschließlich auf die GRÜNEN zurück zu führen ist.
Wenn man unterstellt, dass die GRÜNEN derzeit über einen Stimmenanteil von 14 % bei einer Wahlbeteiligung von nahezu 50 % einschließlich der fremden Stimmen verfügen, dann ist bei der Beherrschung
des "Drei-Satzes", dass Habeck lediglich mit Zustimmung von jedem 7. Bundesbürger sein Amt ausübt. Wenn dann auch noch bekannt ist, dass er sich Vizekanzler "schimpft", dann ist klar, was in der
Bundesrepublik Deutschland unter der Rechtstaatlichkeit in der Realität verstanden wird.
Da dies keineswegs dem Willen des Volkes entspricht, ist fraglich, wer für die Umdeutung des Grundgesetzes verantwortlich ist?
Nach der dokumentierten Meinung von Habeck, ist die Verantwortung für die schlechte Regierungsarbeit bei der Opposition und nicht bei der Exekutive, der er angehört, zu suchen und zu finden.
Mit dieser dokumentierten Meinung von ihm ist also Friedrich Merz von der Opposition dafür verantwortlich, das er so schlecht für das deutsche Volk handelt. Spätestens jetzt ist er als
Regierungsvertreter untragbar geworden.
Von den Leistungen der unterdurchschnittlichen "Nudel" Baerbock, ist ganz zu schweigen.
14 % Wahlanteil der GRÜNEN ist weit zu hoch und nicht vertretbar.
Ach wäre er nur Kinderbuchautor geblieben und hätte sich nicht auf das Parkett begeben, wo die Sinnhaftigkeit seiner Aussagen bezogen auf den Amtsauftrag hinterfragt wird.
#2700
Mazi(Samstag, 01 Juni 2024 10:44)
Es ist davon auszugehen, dass die Juristen in Deutschland das Grundgesetz, die Verfassung, schon zeitlich lange unterwandert haben.
Die Frage ist, was Kläger erwarten dürfen, die nach Art. 19 Abs. 4 GG ihre Rechte einklagen wollen, wenn Richter der Sozialgerichten gar nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Es stellt
sich ferner die Frage was Ministerpräsident:innen sicherstellen wollen, wenn sie Amtsträger in Amtsfunktionen einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind, gegen die
Vorschriften des Grundgesetzes, der Sozialgerichtsbarkeint (Art. 95 GG) handeln.
Man stelle sich nur vor, was eine Vorgabe des Gesetzgebers bewirken soll, wenn dessen Judikative sich an dessen Vorgaben nicht hält. Es erscheint daher fraglich, was er damit schaffen wollte.
Es ist anzunehmen, dass sie diese Rechtsbeugung dadurch verheimlichen, indem sie keine Überprüfung durchführen, ob die eingesetzten Amtsträger die Vorgaben des Gesetzgebers überhaupt beachten. Damit
ist anzunehmen, dass sie sich der Beihilfe schuldig machen.
Dadurch, dass sie als zuständige Aufsichtspersonen (Minister der Justiz) die Tätigkeit nicht ausüben und Vorgesetzte der Staatsanwaltschaften sind, verhindern sie auch die Anklage gegen die
Schuldigen Amtsträger. Da die Täter mangels Anklage nicht verurteilt werden dürfen, dürfen sie nach der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht als Straftäter nach geltendem Gesetz
bezeichnet werden. Sie nehmen weiterhin ihre Amtsaufgabe wahr.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben eindeutig dagegen Position bezogen Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Einhaltung seiner Vorgaben
zu überprüfen. Es anhand der Beweise der Kläger belegt, dass die hiesige Justiz einer Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit nicht standhalten kann. Nach dem Grundgesetz kann sie keine Staatsgewalt
ausüben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Staatsgewalt ausgeübt wird und die Amtsträger die Vorgaben des Staates nicht einhalten.
Daraus folgt, dass es Juristen untersagt werden muss, dass Grundgesetz im Sinne der Nazis zu interpretieren und auszuüben.
Wenn Juristen dem Geist des Grundgesetzes nicht folgen, dann ist klarzustellen, dass dies nicht vorgenommen werden kann. Im Zweifel ist das Grundgesetz auch für "Juristen" verständlich anzupassen und
Amtsträgern zu untersagen, sich gegen Gesetz und Recht als Juristen betätigen zu dürfen.
Es ist davon auszugehen, dass die Tradition der AFD weit älter ist, als landläufig angenommen anzunehmen ist oder die Abkürzung der Partei verrät. Es ist davon auszugehen, dass ist Juristen das
Grundgesetz schon lange unterwandert haben. Es ist sicherzustellen, dass Gelder der Bürger nicht dazu verwandt werden dürfen, das Überleben solcher Unrechtssysteme zu finanzieren.
#2699
Mazi(Donnerstag, 30 Mai 2024 11:54)
Welche Bedeutung kann dann auch nach 75 Jahren das Grundgesetz haben, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft?
Wenn Kläger von den Amtsträgern, von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit
"ausgebremst" werden, dann ist fraglich, weshalb ihnen das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 überhaupt ein Grundrecht einräumt oder Verantwortliche der Bundesländer überhaupt u.a. eine
Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 95 GG mit Amtsträgern besetzen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, nicht angeklagt, verurteilt und aus der Aufgabe entfernt werden?
In der Tat ist das Grundgesetz in seiner Funktionsweise vom Volk nachzuschärfen und das betrifft nicht ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
#2698
Mazi(Donnerstag, 30 Mai 2024 11:44)
Ist das Vertrauen in den Rechtsstaat äußerst zweifelhaft!
Schon mehrfach ist angeprangert worden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde legen. Sie treffen damit
gegen das Gesetz (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 244 und 310/83) eine Entscheidung und nennen es ein Urteil "Im Namen des Volkes".
Sachlich ist es so, dass sie esoterische Entscheidungen treffen, quasi auspendeln und dabei Entscheidungen zu Gunsten des Klägers die Entscheidung ausschließen.
Ihre Entscheidung überschreiben sie "Im Namen des Volkes", nach Art. 20 GG. Tatsächlich ist dem gar nicht so.
Ich sehe diese Handhabung nicht als die Umsetzung eines Grundrechts des Art. 19 Abs. 4 GG an.
Nach meiner Meinung ist diese Praxis nicht anders einzustufen als die Taten des Korruptionswächters Oberstaatsanwalt Alexander Badle in Frankfurt am Main, der letztlich zu 6 Jahren Haft verurteilt
ist und dessen Vorgesetzter Poseck, Minister der Justiz Hessen, zwar ausdrücklich von Richter gerügt, aber ungestraft geblieben und jetzt als Innenminister des Landes Hessen in der Regierung von
Boris Rhein seinen Dienst versieht.
Schließlich ist er als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft von ihnen nicht angeklagt worden und der Richter darf ihn aufgrund seiner Taten nicht verurteilen
Wenn Poseck von dem Richter am Landgericht ausdrücklich gerügt wurde und dennoch für die Regierung von Boris Rhein gut genug ist, dann wird damit erkennbar, auf welchem Niveau unsere Demokratie sich
bewegt.
Es bedarf nicht einer AFD, das Grundgesetz neu zu interpretieren.
Wenn Ihnen auch noch bekannt ist, dass dieser Herr Poseck früher das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts ausübte, dann sind spätestens jetzt alle Unklarheiten beseitigt.
M.E. ist zwar der Judikativen grundgesetzlich eine Gewalt zugeordnet, wird aber faktisch nicht ausgeübt. Unter diesen Umständen ist es anzuzweifeln, dass den Bürgern ein
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird?
Es erscheint bemerkenswert, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nach ca. 75 Jahren Grundgesetz vom Gesetzgeber fordern, dass er die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft.
Betrachten wir die Klagen der Bürger vor den Sozialgerichten und stellen fest, dass die dortigen Richter nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, ist anzuzweifeln, dass den Klägern
überhaupt ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
Diese Handhabung als Umsetzung eines Grundrechts zu interpretieren, ist m.E. schon eine eigentümliche Interpretationen des verantwortlichen Ministerpräsidenten.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihrer Entscheidungsvorbereitung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legen, ist es ihnen m.E. verwehrt zeitlich später auch einen
Irrtum in der Entscheidung geltend zu machen.
Alle vorgenannten Vertreter, die das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG sicherstellen sollen, sind vergleichbar mit dem Oberstaatsanwalt Alexander Badle analog anzuklagen, zu verurteilen und aus der
Amtsaufgabe zu entfernen.
Es erscheint mir mehr sinnhaft, sich von diesem Amtsträgern zu trennen als sie im Amt zu belassen. Der Schaden den sie anrichten, ist weit größer als ohne sie.
Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist äußerst zweifelhaft!
#2697
Mazi(Mittwoch, 29 Mai 2024 18:34)
Man kann darüber streiten, ob die Stadt Köln korrekt gehandelt hat. Aber man kann nicht darüber streiten, ob sie konsequent handelte. Wenn sie konsequent handelte, dann hat sie mit gleichem Grund
sich von allen Amtsträgern getrennt, die nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) handelten.
Dass sich Amtsträger gegen ihren "Rausschmiss" gewehrt hätten, ist nicht bekannt - aber bestimmt so!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbg-koeln-17ca543-24-verhandlung-kuendigung-baum-stadt-koeln-treffen-potsdam-werte-union-correctiv/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
M.E. ist es löblich, dass die Stadt Köln der Nazi-Denke mit einem entschiedenen Handeln begegnet. Nicht nachvollziehbar ist hingegen, dass sie mit unterschiedlichen Maßstäben vorgeht.
Den Vorgang der Mitarbeiterin der Stadt Köln zugrunde gelegt, wäre sie nach dem Gleichheitsgrundsatz dazu erst recht verpflichtet, sich von allen Amtsträgern zu trennen, die ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen.
Es ist nachvollziehbar, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, keine Stütze ihres Arbeitsgebers darstellen können. Auf sie kann man verzichten.
Fangen wir bei der Staatsanwaltschaft an. Wenn sie ihre Tätigkeit nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben, darf niemand verwundert sein, dass auch andere Amtsträger und Mitarbeiter diesem Beispiel
folgen.
Wenn die Judikative nicht als Staatsgewalt fungiert, sie die Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, nach den Vorgaben des Gesetzgebers trifft, wie soll dann ein Staat funktionieren? Ein Staat ohne
Achtung der Gesetze hat sich m.E. schon innerlich verabschiedet. Man stelle sich nur vor. auf welcher Grundlage dann Kläger Dritte verklagen können.
Nach meinem Dafürhalten ist die gesamte juristische Ausbildung von den Ar... und nicht nachvollziehbar. Wenn die Besetzung des Deutschen Bundestages vornehmlich aus Lehrern und Juristen besteht, dann
ist dieses Chaos, was man angerichtet hat, mehr als verständlich.
Man muss sich nur vorstellen, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts fast 75 Jahre brauchten um zu erkennen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten und überprüft wurden. Ein
gröberes Versagen ist m.E. nicht mehr darstellbar.
Frau Aigner, mag zwar hart argumentieren, aber für wahr darf kein Steuergeld von Bürgern verwandt werden, Verfassungsfeinde, die das Grundgesetz bekämpfen, auch noch finanziell zu unterstützen. Auch
deren Argumentation folgt dem Urteil des OVG Niedersachsen.
#2696
Mazi(Mittwoch, 29 Mai 2024 17:53)
Eigentlich ist es unerhört, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen (Art. 97 Abs. 1 GG)! Sie handeln damit gegen § 31 BVerGG, die Vorlage einer
wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte, z.B. der BG.
Es ist unerhört, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers, nach den Gesetzen handeln. Damit ist die Judikative als Staatsgewalt in Frage gestellt.
Die Frage die daraus abzuleiten ist, ob Entscheidungen dieser Gerichtsbarkeit verbindlich sein können. Da die Grundlage der Entscheidung bereits nicht dem Gesetz, den Vorgaben des Volkes, folgt, kann
auch deren Fehlentscheidung nicht als Irrtum in der Entscheidung angesehen werden.
Man stelle sich vor, dass Juristen nicht auf der Grundlage der Vorgaben in den Gesetzen ihre Meinung bilden und so Art. 20 GG (alle Macht geht vom Volke aus) außer Kraft setzen. Wie soll nach deren
Denken ein Staat funktionieren, wenn dessen Regeln seitens der Richterschaft nicht beachtet werden?
Die Frage ist, wenn nichts gilt, auf welches Gesetz sich dann Kläger verlassen sollen?
Ich bin wirklich der Meinung, dass die Sozialgerichtsbarkeit weiterhin von der Nazi-Denke geprägt ist. Dem amtierenden Bundespräsident Steinmeier, selbst Jurist und Amtsträger, kann dieses Wissen
nicht verborgen geblieben sein. Zudem als Amtsträger hatte er Gesetz und Recht zu befolgen. Wie kann er Gesetz und Recht befolgt haben, wenn er es nicht eingehalten hat?
Ich habe den Eindruck, dass wir ganz schön ver... werden.
Was soll der Bürger sich für ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG "kaufen", wenn die Amtsträger, die die Amtsfunktion wahrnehmen sollen, nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln? Diese Beanstandung
müssen sich die Ministerpräsident:innen stellen, wenn sie einen Staat nach dem Grundgesetz aufbauen sollen.
Es ist festzustellen, dass die Ministerpräsident:innen in ihrem Verantwortungsbereich nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden. Diese Beanstandung betrifft nicht die Vertreter
der AFD, sondern diese Beanstandung, dass der Staat nicht nach dem Grundgesetz funktioniert, gilt von Anfang an.
Die Frage ist, ob Amtsträger, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, ihm nicht folgen, überhaupt Amtshandlungen vollziehen können (vgl. Argumentation des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22)?
M.E. Nein! Diese Einstellung ist in Übereinstimmung mit der richterlichen Entscheidung.
#2695
Mazi(Dienstag, 28 Mai 2024 23:25)
Wenn das Volk beschlossen hat und nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht, wie ist es dann möglich, dass Richter und Staatsanwälte etwas dagegen haben können?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/aufzeichnung-gerichtsverhandlung-bmj-justiz-gerichtssaal-simulation-rollenspiel/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Zitat:
Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz Ende 2023 beschlossen.
Widerstand gegen die Pläne kommt aus der Richter- und Staatsanwaltschaft und den für ihre Justiz zuständigen Ländern. Auch der Deutsche Richterbund weist auf fehlende technische Ausstattung hin und
befürchtet, dass die Transkription anfällig für Fehler sein könnte. Das Gesetzgebungsprojekt hängt derzeit im Vermittlungsausschuss fest.
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG den Amtsträgern vorschriebt, dass sie nach Gesetz und Recht handeln und das Volk beschlossen hat, dann ist anzunehmen, dass sich Richter und Staatsanwälte keine Amtsträger
sind., ihre Handlungen nicht nach Gesetz und Recht vornehmen.
Noch unlogischer ist es, dass Richter und Staatsanwälte Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz ausüben dürfen. So richtig macht das alles keinen Sinn. Wie ist dann die Argumentation von Frau Aigner zu
verstehen, wenn Verfassungsfeinde keine Zahlungen erhalten dürfen.
So richtig ist diese nazihafte Denkweise in unserem rechtsstaatlichen System nicht nachvollziehbar und erst recht nicht rechtsstaatlich angehaucht.
#2694
Mazi(Dienstag, 28 Mai 2024 09:28)
Kurz:
Es ist fraglich, ob in den Ländern eine Sozialgerichtsbarkeit, besetzt mit Amtsträgern, die dem Gesetz nicht folgen, betrieben werden kann. Daraus folgt, ob das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG
überhaupt gewährt wird.
M.E. wird dieses Grundrecht dem Bürger systematisch verweigert. Die grundgesetzliche Absicherung des Bundesverfassungsgerichts sehe ich als besonders kritisch an. Würde es doch das jetzige System,
die fehlende Rechtsstaatlichkeit, aufgrund der langatmigen Ausführungen und Beweise geradezu festschreiben.
#2693
Mazi(Dienstag, 28 Mai 2024 09:20)
Es geht nicht um eine Tatsache, ob sie Lieder der Nazis singen, sondern darum, ob sie nach deren Gedankengut handeln!
Ich halte es für abwegig, deren Handeln als mit dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar zu halten. Es geht m.E. nicht um eine rechtliche Handhabe Gelder der Bürger zurückzuverlangen, sondern
darum, dass Amtsträger, die ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG verrichten, ihren Arbeits-/Dienstvertrag erst gar nicht erfüll(t)en und deshalb Gelder nicht zur Auszahlung gelangen
dürfen.
Ein Arbeitsvertrag, der nicht erfüllt wird, kann nicht zu einem Schaden führen, weil die Trennung von diesem Amtsträger zu keinem Schaden führen kann. Wenn ein Dienstvorgesetzter seine Amtsaufgabe
die Untergebenen zu beaufsichtigen nicht ausführt, ist nicht vorstellbar, dass er diese Amtsaufgabe wahrgenommen hat.
Ein Gesetzgeber, der die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, kann nicht davon ausgehen, dass sie eingehalten werden.
Ich lege mich fest, dass Amtsträger/Richter, die dem Gesetz nicht folgen, jemals einem Amtsauftrag ausgeführt haben können.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, ist fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit nach dem
Grundgesetz je eine Amtstätigkeit ausgeübt haben kann. Da das Bundessozialgericht nur aufgrund von Richterbeschlüssen der Vorgerichte tätig ist, diese Richterbeschlüsse der Vorgerichte nicht nach dem
Grundgesetz gefasst sind, ist es fraglich, ob das Bundessozialgericht je über eine Grundlage zur Rechtsprechung verfügt haben kann.
Daraus folgt auch, ob die Richter je aus Steuergeld der Bürger bezahlt werden durften kann und welchen Amtsauftrag sie erfüllten (vlg. Argumentation von Frau Aigner).
Ich finde es unmöglich, dass die Rechten sogar die Gerichte "kaperten" und Richter der Sozialgerichtsbarkeit sogar Entscheidungen gegen die Weisungen des Bundesverfassungsgerichts treffen. Eine
Staatsgewalt gegen das Grundgesetz kann nicht in Anspruch nehmen, seine Staatsgewalt mit dem Grundgesetz zu begründen. Das sind m.E. verdeckte Nazi-Methoden. Sie sind älter als die AFD.
Am Fall Neumann ist eindeutig nachvollziehbar, dass es der Judikativen nicht unmöglich ist, eine Entscheidung gegen die tatsächlichen Verhältnisse zu treffen. Das betrifft nicht nur die
Gerichtsbarkeit in Bremen, sondern auch das Landgericht in Hamburg. Es war den dortigen Amtsträgern nicht unmöglich "amtlich" zu dokumentieren, dass ihnen eine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte
Verwaltungsakte nicht wesentlich als Entscheidungsgrundlage Gerichtsbarkeit erscheint.
Sie haben richterlich entschieden, dass Neumann als Straftäter bezeichnet werden darf und ihn gar in Haft gesetzt wurde. Rechtsstaatlich ist das überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wenn jetzt auch noch behauptet wird, dass die Justiz beaufsichtigt würde, dann stellt sich die Frage, in was diese Aufsicht bestehen könnte?
Es ist bei den gegebenen Umständen nicht die Frage, ob die AFD das Grundgesetz achtet, sondern seit wann die Verantwortlichen das Grundgesetz nicht achten und ob alle Verantwortlichen der AFD
angehören. Die Frage ist vielmehr, ob die Verfassungsfeinde als Amtsträger von den Behörden beschäftigt werden?
Es geht nicht um eine Tatsache, ob sie Lieder der Nazis singen, sondern darum, ob sie nach deren Gedankengut handeln und das dabei das Grundgesetz missbrauchen?
#2692
Mazi(Montag, 27 Mai 2024 08:33)
Damit wir uns recht verstehen!
Das, was hier veranstaltet wurde, gehört sich nicht. Das ist undenkbar. Und keinesfalls rechtsstaatlich legitim.
Was ich anprangern will, dass die Behörden selbst Nazi-Methoden an den Tag legen. Sie leiten Alarmmeldungen nicht weiter und provozieren dadurch Tote. Sie verfolgen Missbräuche nicht und führen
Menschen unsägliches Leid zu. Sie leiten Kriminellen Steuergelder zu und stärken sie auch noch. Etc. ...
Frau Aigner hatte schon Recht, dass sie es nicht rechtsstaatlich empfindet, dass ehrliches Steuergeld für die Unterstützung von Verfassungsfeinden eingesetzt wird.
Das gehört sich nicht!
Eine rechtsstaatliche Landesregierung hat sicherzustellen, dass derartige Exezesse nach Gesetz und Recht unterbleiben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass fremde Überschreitungen verfolgt und eigenes
Fehlverhalten, weil man darüber die Kontrolle ausübt, nicht verfolgt. Dass eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin und heutige Ministerpräsidentin die gesetzlichen Vorschriften nicht kennt, darf
ausgeschlossen werden. Daher ist es nachvollziehbar, dass ausgerechnet Nazi-Parolen in Rheinland-Pfalz, ihrem Bundesland, gegröhlt werden.
Es ist der Naziwelt überall und in egal welchen Zusammenhängen der Stecker zu ziehen.
Ich weise noch einmal daraufhin, dass in Rheinland-Pfalz Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt sind, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Es ist daher fraglich, ob in
Rheinland-Pfalz das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG umgesetzt ist, da davon auszugehen ist, dass es die Landesregierung unterlassen hat, die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern zu besetzen.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist es in anderen Bundesländern nicht anders. Es darf deshalb darauf geschlossen werden, dass sich in der Sozialgerichtsbarkeit keine grundgesetzliche Veränderung
vollzogen hat.
Beispielsweise führen Berufsgenossenschaften keine Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip und legen solche unvollständigen und unwahre Akten auch noch der Sozialgerichtsbarkeit vor. Die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit adeln solche Akten auch noch und treffen ihre Entscheidungen zu Gunsten der Berufsgenossenschaften. Rechtsstaatlich ist dies undenkbar, nicht nachvollziehbar.
Es bieten sich hier zwei Ansatzpunkte an:
1. Die ordnungsgemäße Führung der Verwaltungsakte ist seitens des BfDI anzuordnen.
2. Amtsträger zur Auftragsausübung einzusetzen, die Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Dieses Verständnis setzt voraus, dass die Landesregierung Amtsträger einsetzt, die ihre Amtstätigkeit nach Gesetz und Recht ausüben.
Die Bereinigung ist von oben nach unten und nicht umgekehrt durchzuführen. Es ist erforderlich, dass ausschließlich Amtsträger mit Amtsfunktionen betraut werden, die ihre Verfassungstreue
nachgewiesen haben. Das gilt auch für die amtierende Ministerpräsidentin der SPD.
#2691
Mazi(Sonntag, 26 Mai 2024 23:57)
Bei logischer Denkweise müssen die gesanglichen Darbietungen geringer geahndet werden als die Taten!
Was ist schlimmer zu ahnden? Singen oder handeln!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kr%C3%B6v-rheinland-pfalz-n%C3%A4chster-nazi-skandal-feiernden-drohen-%C3%BCble-konsequenzen/ar-BB1n4l09?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d9b303d5b040430999875aca87275787&ei=17
Bekanntlich sangen die Juden vor ihrer Vergasung. Die Nazis handelten.
Es ist bekannt gemacht, dass der Staat sich anhand versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung diese plündert und die Zahlungen für diese Leistungen, von ihm gewährt, einstellen
will. Er handelt!
Es ist bekannt, dass die Bundesländer Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eínsetzen, die ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz treffen. Sie und in der Folge handeln auch Behörden
danach!
Es ist davon auszugehen, dass der Bundespräsident sowie die Ministerpräsidenten und die Abgeordneten über diese Verfehlungen bestens informiert sind. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie von alle
dem nicht wissen und deshalb in der vorgeplanten Form handeln.
Es geht nicht um die Durchführung der gesellschaftlichen Veranstaltung in einem Hotel seitens der AFD, sondern um die Wiederholung einer solchen Veranstaltung. Die Denkkategorieren zur
Wannseekonferenz werden wach. Und die gesanglichen Einlagen der Nazis sollen schlimmer zu ahnden sein, als Taten?
Bei logischer Denkweise müssen die gesanglichen Darbietungen geringer geahndet werden als die Taten!
#2690
Mazi(Sonntag, 26 Mai 2024 23:20)
Eine neue Definition des Rechtsstaates!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pl%C3%BCndert-der-staat-die-rentenkasse-bericht-%C3%BCber-versicherungsfremde-leistungen-in-milliardenh%C3%B6he/ar-BB1n4RmC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e30ebc55a13c40c4a2b5bb9054e07825&ei=6
Nachdem bekannt ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen (§ 31 BVerfGG) wird jetzt auch bekannt, dass sich der Staat an der Rentenkasse
bereichert.
Es ist bekannt, dass der Staat Art. 19 Abs. 4 GG derart unterläuft, dass er Amtsträger zur Erledigung der Amtsaufgaben einsetzt, die ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG erledigen. Mehrfach
haben rechtsstaatlich orientierte Richter auf diesen Missstand mit Urteil darauf reagiert.
Und jetzt ist auch noch dieser weitere Fall bekannt geworden?
Als größten Raub ist wohl der Kauf Ostdeutschlands zu Lasten der Rentenkasse anzusehen. Dass die Amtsträger von dieser Belastung ausgenommen sind und einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro einmalig
erhalten, lässt ahnen, dass kein Respekt in Behörden und Gerichten mehr auszumachen ist.
Es ist anzunehmen, dass die Nazi zwar genauso getrieben haben, aber nicht schlimmer. Wo liegt also das Risiko der AFD-Herrschaft. Das erscheint zwar nicht rechtens, aber keinesfalls schlimmer.
M.E. hat das mit Rechtsstaatlichkeit sehr wenig gemein.
#2689
Mazi(Sonntag, 26 Mai 2024 11:59)
Ich habe da größte Störgefühle. Ganz besonders ist dies bei Parteien angesagt, die vorgeben, keine Naziideologie zu verfolgen!
Die Frage ist, ob die Ampelregierung jetzt auf einer abschüssigen oder auf einer steil abschüssigen Bahn liegen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/umfrage-spd-laut-europawahl-umfrag-nur-noch-bei-14-prozent-afd-weiter-stabil/ar-BB1n3XdM?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=9e56ddb829d449e5946740c80c431258&ei=17
Eine Umfrage ist nicht mit einer konkreten Wahl gleichzusetzen. Daher kann obiges Wahlergebnis nicht übertragen werden.
Dennoch ist davon auszugehen, dass das Volk der jetzigen Regierung kein Vertrauen entgegen bringt.
Wo werden schon Reden zu Gunsten einer Verfassung, einem Grundgesetz, gehalten, bei dem eine Judikative als Staatsgewalt gepriesen wird und die dieser Gewalt zugeordnete Richter das Gesetz nicht
einhalten?
Es ist zweifelsfrei festgelegt, dass Behörden und Gerichte, dazu zählen auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, nach § 31 BVerfGG der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu folgen haben.
Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht so.
Es ist davon auszugehen, dass der Bundespräsident Steinmeier (SPD), als ausgebildeter Jurist und die amtierende Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) als ehemalige Richterin und Staatsanwältin
ebenfalls auf als ausgebildete Juristin, sehr wohl über die Kenntnis, dass in der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht gilt, informiert sind.
Um so erstaunlicher ist die Rede des Bundespräsidenten zum Jahrestag des Grundgesetzes nicht nachvollziehbar.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass dem Bürger das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird, die Landesregierungen aber als Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit Richter einsetzen, die nach
dem Grundgesetz nicht handeln.
Dass die Judikative als Staatsgewalt fungiert, aber nicht nachvollzogen werden kann, dass sie nach den Vorgaben des Gesetzgebers handelt. den Gesetzen, ist nicht nachvollziehbar.
Der Argumentation von Frau Aigner folgend, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bürger zur Zahlung an Verfassungsfeinde herangezogen werden. Es ist nicht nachvollziehbar. dass auch Bürger jenseits
der AFD zu Abgaben bewegt werden, dieses nicht-rechtsstaatliche System zu stützen.
Tenor ist:
1. Wie ist es rechtsstaatlich nachvollziehbar, dass Richter nicht nach dem Gesetz handeln, aber dennoch vorgeben eine Amtshandlung vorzunehmen?
2. Wie kann ein Bundesland vorgeben, eine Aufsicht über die Justiz auszuführen und dabei zu dulden, dass Amtsträger die Vorgaben des Gesetzgebers, die Gesetze nicht befolgen?
3. Wie kann es möglich sein, dass rechtschaffene Bürger zur Zahlung an Verfassungsfeinde herangezogen werden?
Wenn also ein Grundgesetz seitens der Behörden und Gerichte nicht befolgt werden, wie kann dann eine Rede zu einem Jahrestag des Grundgesetzes gehalten werden, dass nicht befolgt wird?
Ich habe da größte Störgefühle. Ganz besonders ist dies bei Parteien angesagt, die vorgeben, keine Naziideologie zu verfolgen!
#2688
Mazi(Donnerstag, 23 Mai 2024 09:39)
Was sagen die Reden, die heute anlässlich des Jahrestages des Grundgesetzes über die Redner aus?
M.E. doch nur dies, dass sich die Redner nicht mit dem Grundgesetz auseinander gesetzt haben und daher schlimmer anzusehen sind, als irgendwelche Vertreter der AFD.
Es ist darauf zu schließen, dass sie noch geistloser sind, als "die Polizei es erlaubt"! Sie machen der Annahme, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht (m.E. aus Dummheit) nicht nachkommen. Wie sollen
Amtsaufgaben von Leuten wahrgenommen werden, wenn sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen bzw. die Treuepflicht von Dienstvorgesetzten überwacht werden, die ihrerseits ihrer Treuepflicht selbst nicht
nachkommen.
Es stellt sich die Frage, wie Ministerpräsidenten die Durchsetzung von Gesetz und Recht gewährleisten können, wenn sie zur Amtsausübung Amtsträger beauftragen, wenn diese ihre Amtsaufgabe nicht nach
Gesetz und Recht ausüben. Wie sollen dann der Gesetzgeber davon ausgehen dürfen, dass seine Vorgaben eingehalten werden, wenn die Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen?
Es ist fraglich, wie Exekutive und Judikative das Grundgesetz je befolgt haben können. Ich wehre mich dagegen ins AFD-Vokabular zu verfallen, aber Personen als Amtsträger zu bezeichnen, die Gesetz
und Recht nicht folgen und gar aus Steuermitteln der Bürger zu befriedigen, ist da auch ohne Rechtsgutachten gar nicht vorgesehen.
#2687
Mazi(Donnerstag, 23 Mai 2024 08:42)
Was wird mit der richterlichen Entscheidung zum Ausdruck gebracht?
Auf folgende Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-ovg-nrw-urteil-afd-verdachtsfall-verfassungsschutz-rechtsextremismus/
"Auch für die Beamten unter den AfD-Anhängern bedeutet das Urteil nicht viel Neues. "
Die Gerichte bestätigen, dass Amtsträger in den Behörden ihren Dienst versehen, die nach herrschender Meinung den Inhalt des Grundgesetzes bekämpfen. Nach Aigner werden Sie mit Steuergeldern der
Bürger, die das Grundgesetz legitimieren, bezahlt.
Nach den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und Herr Papier, ehemals Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht, werden seitens der Politiker die im Grundgesetz garantierten Grundrechte nicht
gewährt.
Mir erscheint dies, wie das Sprichwort im Volk: Wasch mich, aber mach' mich nicht nass.
Es erscheint mir fraglich, welchen Wert dann Grundrechte für den Bürger haben, wenn sie ihnen nicht gewährt werden?
Es ist nicht ersichtlich, welchen Wert Richtersprüche haben können, wenn sie nicht dem Grundgesetz folgen. Wenn beispielsweise nicht einmal die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von den
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit zur Entscheidung verbindlich sind.
Es sollte am Tag der Schaffung des Grundgesetzes inne gehalten und nachgedacht werden, ob die Qualifikation eines Richters angemessen ist oder auf die Justiz aus Gründen der Rechtssicherheit gänzlich
zu verzichten ist?
Nach bisherigem Erfahrungsschatz erscheint es sinnvoller auf eine Justiz gänzlich zu verzichten als Amtsträger zur Erfüllung des Grundgesetzes einzusetzen, die Gesetz und Recht nicht beachten.
Es erscheint nicht sinnvoll zu sein, Beamte (Amtsträger) zu entlohnen, wenn sie den Inhalt ihres Vertrages mit dem Staat nicht achten und unterstellt wird, dass Bürger über ihre Steuerzahlungen
gezwungen werden, diese widerrechtlichen Amtsträger auch noch zu entlohnen.
Die Stellungnahme von Herrn Papier i.S. Soli ist nicht als Einzelfall heranzuziehen.
#2686
Mazi(Mittwoch, 22 Mai 2024 18:41)
Gewählt werden sollen Politiker, die das Grundgesetz achten!
Nach Herrn Papier, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, halten Politiker auch nach 75 Jahren Grundgesetz nicht die Grundrechte der Bürger ein.
Es ist daher nicht auszuschließen, dass Nazis weiterhin unser Gemeinwohl prägen und eine freiheitlich demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz zu verhindern wissen.
Wen sollen Bürger also wählen? Verfassungsfeinde?
Es ist unmöglich, dass Steuergeld beim Bürger erhoben wird, um damit Politiker bzw. deren Mitarbeiter, die das Grundgesetz bekämpfen, zu finanzieren.
Nach Papier ist eine Unterscheidung zwischen den etablierten Parteien und den Politikern der AFD nicht feststellbar.
M.E. ist die Tatsache, dass sie Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht gewähren, der Tatsache, ihrer Argumentation gleichzusetzen.
#2685
WernerE(Mittwoch, 22 Mai 2024 16:48)
Wenn bayrische Politiker nur an sich selbst denken und nicht die Notwendigkeiten des
verunfallten Bürgers (GKV) vernünftig betrachtet, kann man die MdL der CSU, FW, AfD,
FDP nicht wählen.
Ist eine klipp und klar definierbare Ansage von mir an den Ausschuss für Gesundheit,
Pflege und Prävention.
Typisch wenn`s um Ihr Geld und Ihre Gesundheit geht, ist nichts teuer genug.
WernerE - ist sauer auf die oben genannten Mitglieder des Ausschusses, ausser SPD
#2684
Mazi(Mittwoch, 22 Mai 2024 15:08)
Wenn die Politik die Grundrechte der Bürger nicht achtet, ist fraglich welches Grundrecht die Politiker den Bürgern zugestehen?
Wenn der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts den Politikern allgemein den Vorwurf macht, das die Politiker den Bürgern die Grundrechte vorenthalten, dann stellt sich die Frage, ob die
amtierenden Politikern tatsächlich nicht die AFD vertreten?
Ich teile die Ansicht des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgerichts, dass die Politiker tatsächlich der AFD angehören (müssten), wenn AFDler Verfassungsfeinde darstellen und Politiker, die die
Grundrechte als Verfassungsfeinde anzusehen sind. Mir ist schleierhaft, wie Behörden nach dem Grundgesetz arbeiten können, ohne dessen Vorgaben einzuhalten und dennoch als Rechtsstaat gelten
können.
Das Grundgesetz verpflichtet Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Es erscheint mir schleierhaft, wie deren Entscheidungen gelten können, wenn das Gesetz, die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, nicht befolgt wird. Die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft, des Ministers/Senator der Justiz legitimiert m.E. ein widerrechtlich getroffene Entscheidung nicht als
rechtsstaatlich.
Der Einsatz von Amtsträgern, die Gesetz und Recht nicht befolgen, legitimiert eine Amtstätigkeit nicht. Entweder gilt ein Grundgesetz oder es gilt nicht. Dies auch noch als 75jährig zu bezeichnen,
bringt m.E. die Respektlosigkeit vor den Erstellern des Grundgesetzes zum Ausdruck.
Logisch ist das Ganze schon lange nicht mehr. Es geht nicht darum einen "besseren" Staat zu kreieren, sondern darum, dass dessen Amtsträger nach einer Vorschrift arbeiten. Erst dann ist eine
Grundlage geschaffen, über deren Verbesserung diskutiert werden kann.
Das was jetzt da ist, dass ist letztlich "nichts"!
Es ist jedoch anzuerkennen, dass die fähigsten Politiker unser Land vertreten. Konkret heißt dies, dass ihnen nichts zugetraut werden kann und darf. Es liegt nahe, dass sie auch heute noch der
Vorgängerregierung huldigen.
Das besagte Heizungsgesetz, die amtierende Ampelregierung dokumentiert dies immer wieder. Es geht nicht darum, ob eine Partei dies schlecht oder noch schlechter kann. Es geht vielmehr darum, dass die
amtierenden Minister ihr "Geschäft" weder erlernt haben, noch beherrschen.
Wir sollten daraus Konsequenzen ziehen und über die Verbesserung diskutieren!
#2683
Mazi(Montag, 20 Mai 2024 19:57)
Nicht nur beim Soli ignoriert die Politik die Grundrechte!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ex-verfassungsh%C3%BCter-papier-beim-soli-ignoriert-die-politik-die-grundrechte/ar-BB1mIOuK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8e9e6fc3c1e34ad78fa37f20b047ed40&ei=43
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht macht unmissverständlich klar, dass die Politik das Grundrecht nicht gewährt.
Es ist zudem vielfach nachgewiesen, dass auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Rechtsprechnung des Bundesverfassungsgerichts nicht achtet.
Art. 19 Abs. 4 GG sichert uns das Grundrecht des Rechtsweges zu. Die von den Ländern eingesetzten Amtsträger, Richter, führen jedoch ihre Amtstätigkeit nicht nach Gesetz und Recht aus. Zumindest habe
ich noch keine Akteneinsicht in Verwaltungsakten der Berufsgenossenschaft nehmen können, die wahrheitsgetreu und vollständig war. Da dies die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 bereits
beanstandeten, ist davon auszugehen, dass dies in aller Breite auch heute noch nicht erfolgt.
Wenn Papier, der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts feststellt, dass in Bezug auf die Soli-Erhebung die Politiker die Grundrechte nicht achten und u.a. die in der Sozialgerichtsbarkeit
das Grundrecht der Rechtssicherheit nicht gewährt wird, ist nicht davon auszugehen, dass dies einmalig der Fall ist.
Geht man davon aus, dass die Politiker die niedergeschriebenen Grundrechte des Grundgesetzes nicht gewähren, stellt sich die Frage, wer von diesen Politikern nicht als Verfassungsfeind anzusehen
ist.
Folgt man der Argumentation von Frau Aigner, dann sind Zahlungen an Verfassungsfeinde einzustellen und ihnen der finanzielle Nährboden zu entziehen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Steuerzahlungen
der Bürger zur Finanzierung der Gegner des Grundgesetzes eingesetzt werden dürfen.
#2682
Mazi(Montag, 20 Mai 2024 17:34)
Nicht nur jugendliche Täter müssen spüren, dass sie gegen die 'Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/jugendliche-straft%C3%A4ter-m%C3%BCssen-konsequenzen-sp%C3%BCren-und-zwar-so-rasch-wie-m%C3%B6glich/ar-BB1mHqli?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=786c7c3eaf784105dd1661a50976b65d&ei=12
Richter, die die Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten, sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Staatsdienst als Amtsträger zu entfernen.
Gibt es eine andere Meinung als die, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen zu entfernen? Es ist nicht vorstellbar, dass Amtsträger, die den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen,
für diesen keine Entlastung darstellen können.
Ich merke dennoch an, dass die Äußerung von Linnemann (CDU) falsch sein muss, weil nur verurteilte Täter als Straftäter gelten. Wenn hier von Straftätern gesprochen wurde, dann ist zu unterstellen,
dass sie richterlich verurteilt sind.
Wenn Linnemann jedoch von einer Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit spricht, dann kann keine Anklage und keine Verurteilung vorliegen (vgl. überwiegende Untätigkeit von Staatsanwaltschaften
bezüglich der Anklage obwohl beispielsweise Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen).
Bevor wir also eine Herabsetzung des Strafalters diskutieren erscheint es mir angebracht, dass erst die bisherigen Täter angeklagt und verurteilt werden. Dann können wir auch dort von Straftätern
reden.
Wir sollten uns vor Augen halten, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Erst nachdem die Vorgaben des Gesetzgebers durchgesetzt sind, können wir uns Gedanken, berechtigte Gedanken, machen, ob der
Gesetzgeber evtl. falsche oder unzulängliche Beratungen durchgeführt hat.
Wahrscheinlich wird hier eine bekannte "Nebelkerze" geworfen und in die Medien eingeführt.
#2681
Mazi(Samstag, 18 Mai 2024 10:44)
#2680
Ich habe mich bei Radio Bremen unter der angegebenen Internetadresse angemeldet und wollte meine Meinung äußern.
Genauer wollte ich von Radio Bremen erfahren und bestätigt wissen, ob denn die Beweise von Ihnen, Herr Neumann, der Wahrheit entsprechen. Ich konnte meine Meinung nicht äußern und die Internetadresse
erfahren, wo sie über Ihren Fall berichteten.
Zweifellos haben andere Medien bereits berichtet und es ist spätestens jetzt an Radio Bremen sich zu erklären, ob sie diesen oder jeden Leuten zählen.
Wenn sie zu den Leuten zählen, die die Bekanntgabe der Wahrheit unterdrücken, dann ist uns deren Berichterstattung auch klar. Wenn sie aber Ihre Darlegungen bestätigen, dann ist anzunehmen, dass sie
in eigenen Reihen erhebliche Probleme haben werden.
Unabhängig davon ist richterlich vom LG Hamburg belegt, dass die Verwaltungsakte der BGHW nicht vollständig gewesen sein kann und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit esoterische ihre Entscheidung
getroffen haben.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 1983 ist "nochmals" bestätigt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen. Mit dieser Entscheidung wurden alle Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG an diese Gesetzesauslegung gebunden.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen bzw. getroffen haben, ist davon auszugehen, dass sie nie eine Entscheidung nach dem Gesetz, nach dem Amtsauftrag,
nach Art. 97 Abs. 1 GG und in der Konsequenz, dass auch die Amtsträger nie nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtstätigkeit nach Gesetz und Recht vorgenommen haben können.
Es ist m.E. wesentlich, dass Radio Bremen, ebenso wie die anderen Medien auch, die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigt und sich zur Wahrheit bekennt.
Wenn sie dies nicht vornehmen, dann verhalten sie sich zwar wie die Staatsanwaltschaften, der dortige Senator als Aufsicht über die Justiz und der Verfassungsschutz, aber wahrheitsgetreu ist dies
dennoch nicht.
M.E. ist das der Unterschied zwischen einem mehrheitlichen und einem rechtsstaatlichen Verhalten.
Zweifellos treffen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit einheitliche Entscheidungen über die Grenzen der Bundesländer hinweg, aber nach der Vorgabe des Gesetzgebers ist dies trotzdem nicht.
Wenn an den Universitäten eine andere gesellschaftliche Ordnung gelehrt wird, dann ist es die Frage, ob damit eine freiheitliche demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz verbreitet und gelehrt
wird oder der vorherigen Rechtsordnung gefolgt wird?
Ich halte es für unangemessen, ehrliche Steuergelder der Bürger zur finanziellen Unterstützung von Verfassungsfeinde umzulenken.
#2680
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 17 Mai 2024 12:13)
#2677
Meinungsmelder
(Donnerstag, 16 Mai 2024 20:23)
Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird. Deshalb haben wir eine neue Rubrik in den Programmen von Radio Bremen eingeführt: die Radio Bremen Meinungsmelder.
Meine Meinung soll gehört werden und ist eine dokumentierte Tatsache:
Die deutsche Sozialversicherung hat ihr Ansehen in der ganzen Welt verloren. Und die BGHW Bremen und die BG ETEM Köln sowie das SG Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Die Zeitungen berichten
über diesen Fall und kein Einzelfall ist.
Ich bin der Meinung, auch Radio Bremen (Fernsehen) sollte über diesen Fall berichten. Denn meiner Meinung müssen alle Unfallopfer erfahren, in Bremen ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken.
Dieses müssen die Unfallopfer natürlich nicht nur durch die Zeitung u. meine Webseite erfahren, sondern auch durch das Fernsehen (Radio Bremen).
Meine Webseite wurde vom Amtsgericht Bremen überprüft und mit Beschluss wurde am 29.04.2024 u.a. nachvollziehbar festgestellt:
Der Bedeutung und Tragweite meiner Handlungen vermag ich einzuschätzen.
Mehr, auf meiner Unterseite - XL 30.05.2023: Anonymous "Buntes Tor" Beratungsstelle -
Für weitere Ermittlungen werde ich auch dem Fernsehen die Akteneinsicht erlauben.
MfG
Erich Walter Neumann
#2679
Mazi(Freitag, 17 Mai 2024 10:06)
(Fortsetzung)
Bekanntlich existiert das Grundgesetz seit 1949. 1954 firmierten die Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichte um. Das bedeutet aber nicht, dass nach Umwidmung in
Sozialgerichtsbarkeit die vorherigen Prinzipien nach dem Grundsatz "was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein" beibehalten werden durften.
Wenn also die Vorgaben seitens der Behörden und Gerichte einzuhalten sind, dann ist die Frage, ob bei Verstößen gegen diese Prinzipien Amtsausführungen überhaupt Amtshandlungen darstellen
können.
Es ist mir bewusst, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers handelt, sondern dies auch in sonstigen Bereichen von Behörden nicht eingehalten werden (vgl.
beispielsweise Abschiebungen, Missbräuche, Nichtweiterleitung von Alarmierungen, Cum Ex-Geschäfte, etc.). Das heißt aber nicht, dass dies rechtsstaatlich legitimiert ist. Es liegt nahe, dass sich
Behörden auf Entscheidungen sich beziehen, wenn sie auf deren Linie liegen, nicht rechtsstaatlich orientiert sind und den Weisungen Folge leisten.
Wenn Behörden und Gerichte nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers, des Volkes, handeln, dann ist es schwierig davon auszugehen, dass rechtsstaatlich seitens der Amtsträger gehandelt wird.
Wenn das Grundgesetz alle Macht dem Volk unterstellt, ist klar, dass die Amtsträger der Behörden und Gerichte, die diesem Prinzip nicht folgen, keine Amtsausführung nach dem Auftrag des Grundgesetzes
ausführen können. Wer lesen kann, dem muss klar sein, dass rechtsstaatliche Entscheidungen nur dann als legitimierte gerichtliche Entscheidungen anzusehen sind. Wenn keine wahrheitsgetreue und
vollständigen Verwaltungsakten vorliegen, dann kann eine richterliche Entscheidung auch durch Fristablauf nicht rechtsstaatlich werden. Da diese Vorgehensweise in der Sozialgerichtsbarkeit
nachweislich praktiziert wird, ist die Frage, wie der Staat dann Art. 19 Abs. 4 GG umgesetzt haben will.
Wenn die Amtsträger nicht nach dem Gesetz, den Vorgaben des Volkes handeln, dann können sie auch nicht einen Amtsauftrag wahrgenommen haben. Wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann kann auch
kein größerer Schaden entstehen, wenn auf diese Amtsträger gänzlich verzichtet wird.
Die große Frage ist, wie und weshalb Staatsanwaltschaften diese Gilde schützt und wer diese wiederum deckt.
Es ist bekannt, dass die Sozialgerichtsbarkeit aus den Abteilungen des Reichsversicherungsamtes hervorgegangen ist. Diese Tatsache berechtigt diese Juristen jedoch nicht die Regeln der Nazis
beizubehalten. Es ist überfällig, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach den Vorgaben des jetzigen Gesetzgebers und nicht des vorherigen Gesetzgebers ihre Entscheidungen zu treffen haben.
Entweder handeln die Richter nicht neutral oder sie erkennen die Existenz des Grundgesetzes nicht an. In beiden Fällen ist dies rechtsstaatlich nicht akzeptierbar.
Die Argumentation von Frau Aigner, dass es unzulässig sein muss, dass mit Steuergeld der Bürger deren Verfassungsfeinde nicht finanziell zu unterstützen werden dürfen, ist m.E. überzeugend.
#2678
Mazi(Freitag, 17 Mai 2024 09:49)
#2676
Nach genauer Lesart weist das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 unabhängigen Richtern die Entscheidung zu und bindet sie dabei an das Gesetz.
In der Sozialgerichtsbarkeit wird dies seitens der Amtsträger dieser Amtsauftrag nicht gewährt. Folglich führen die Amtsträger keinen Amtsauftrag aus. Sie entscheiden nicht nach dem Gesetz. Nach der
Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diese
Gesetzesauslegung sind nicht zuletzt aufgrund dieses Beschlusses alle Behörden und Gerichte gebunden.
Solange Esoterik nicht als rechtsstaatliche Entscheidung angesehen wird, richterliche Entscheidungen an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden sind, können ihre Entscheidungen keine Amtsausübung
darstellen.
Das Bundesministerium des Innern hat dies in dessen Minikommentar vom 26.07.2013 auch für Behörden und Gerichte wiederholt, dass Aufsicht und Gerichte anhand dieser Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde auf deren Rechtsstaatlichkeit überprüfen. Danach erscheint die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1988 selbstverständlich und nachvollziehbar. Da die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Vorgensweise nicht zugrunde legen, sind auch deren Entscheidungen nicht nachvollziehbar.
Es liegt also nahe, dass die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht diesem Verständnis unterliegen. Wenn sie diesem Verständnis nicht unterliegen, dann ist davon auszugehen, dass dort Amtsträger
als Richter eingesetzt werden, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, ihm nicht folgen.
Art. 19 Abs. 4 GG sichert aber dem Bürger Rechtssicherheit zu. Wenn nun aber Bürger Klage vor der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz einreichen, diese aber nicht von Amtsträgern nach Art. 20
Abs. 3 und Abs. 97 Abs. 1 GG entschieden wird, dann ist es m.E. unmöglich, dass eine Aufsicht über die Justiz vom zuständigen Minister/Senator wahrgenommen wird.
#2677
Meinungsmelder(Donnerstag, 16 Mai 2024 20:23)
Wir wollen, dass Ihre Meinung gehört wird. Deshalb haben wir eine neue Rubrik in den Programmen von Radio Bremen eingeführt: die Radio Bremen Meinungsmelder.
Nach herrschender Meinung (vgl. Vielzahl der Urteile der Sozialgerichtsbarkeit) treffen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung esoterisch und geben dazu an, dass sie nach dem Gesetz
entscheiden.
Wenn Esoterik und Verfassung (Grundgesetz) gleichzusetzen sind, ist also Esoterik rechtsstaatlich zu interpretieren. Es ist also nicht abwegig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger der
Behörden, Entscheidungen "auspendeln".
Wenn dem so ist, ist dann die Frage, was das Volk mit seiner Wahl begründet? Es wählt folglich Abgeordnete, die ohnehin nichts zu sagen haben. Der Verweis auf irgendwelche Gesetze, Vorgaben des
Gesetzgebers, ist allein aus diesem Grund schon unangebracht.
Die Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, den Gesetzgeber zur Einhaltung seiner Vorgaben aufzufordern, bestätigt nicht nur die Gleichartigkeit meiner Einstellung,
sondern bestätigt auch die rechtsstaatliche Überzeugung. Es ist fraglich, wenn die Parlamente die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüfen, weshalb die Bürger dann überhaupt wählen?
Sachlich macht es für mich ohnehin keinen Sinn, wenn Richter nicht Gesetz und Recht folgen. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diese Entscheidung sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und Gerichte gebunden worden.
Wenn also Behörden und Gerichte nicht an diese Entscheidung gebunden wurden, dann dokumentieren sie, dass sie nicht zur Definition der Behörden und Gerichte des Gesetzgebers gehören. Wenn sie nicht
zu dieser Definition gehören, dann können sie auch nicht eine Amtsfunktion ausüben.
Dies ist nicht nur mit der Amtsausübung der Amtsträger, sondern auch mit weitreichenden Konsequenzen für die Ernennung und Entrichtung von Zahlungen verbunden. Wenn Gesetz und Recht in den
Bundesländern, im Rahmen des Verantwortungsbereichs, nicht eingehalten werden, ist fraglich welche Funktion dann die Ministerpräsidenten im Bundesrat wahrnehmen.
Sachlich macht es keinen Sinn Abgeordnete zu wählen, wenn von diesen gewählten Personen die Vorgaben von Exekutive und Judikative nicht eingehalten werden.
Es ist hinterlegt, dass diese Tradition der Abgeordneten seit der Schaffung des Grundgesetzes nicht verändert wurde.
Wenn die gewählten Abgeordneten nach dem Grundgesetz ihr Verhalten zu der Situation nicht verändert haben, dann ist davon auszugehen, dass sie weiterhin nach dem vorherigen System handeln.
Es ist jedermann bekannt, welches System vorher herrschte.
Wenn ich der Argumentation von Frau Aigner folge, dann ist zwar logisch, dass Bürger mit ihren Steuerzahlungen Verfassungsfeinde nicht finanziell zu unterstützen. Mangels Unterschiedskriterien
erscheint es höchst zweifelhaft, dass Behörden aus diesem Topf Gelder zum "Sponsoring" dieser Parteien verwenden durften.
Auch richterliche Entscheidungen sind nicht in der Lage, diesen Amtsträgern "frisches Geld" zuzuführen. Dass Richter dies trotzdem vorgenommen haben, steht für mich zweifelsfrei fest.
Ich folge dem Spruch des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger, dass was früher Recht war, jetzt kein Unrecht sein kann. Maßgeblich ist jedoch der Umkehrschluss, dass früheres Unrecht
auch heute noch Unrecht sein muss. Dieses Prinzip wird auch nicht dadurch "Torpediert", dass durch Fristablauf früheres Unrecht zu Recht mutieren kann.
#2675
Mazi(Donnerstag, 16 Mai 2024 11:52)
#2669-2670
Ich teile die Auffassung von WernerE, dass es nicht nachvollziehbar ist, dass die Behörden keine Kenntnis einer fehlenden Krankenversicherung des Herrn Hönig gehabt haben sollen.
Für mich ist es logisch, dass Herr Hönig eine Pflegeversicherung gehabt haben muss und Amtsträgern nicht bekannt gewesen sein muss, dass keine Krankenversicherung existierte.
Ich merke an, dass seitens der Behörden keinesfalls bestätigt ist, dass Herr Hönig über keinen Krankenversicherungsschutz verfügte.
Ich mache auf die Unlogik im System aufmerksam.
Nach Art. 19 Abs. 4 GG wird das bürgerliche Grundrecht seitens der Behörden gewährt.
Darunter wird jedoch vollkommen unterschiedliches verstanden. Während die Bürger damit verbinden, dass die Anwendung von Gesetz und Recht gewährt wird, wird dies seitens der Behörden ganz anders
gesehen.
Sie setzten Amtsträger ein, die der Treuepflicht nicht nachkommen. In der Sozialgerichtsbarkeit ist es gar so, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen ohne Vorlage einer
wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte, also esoterisch, entscheiden und dennoch von Staatsanwaltschaften nicht angeklagt werden.
Staatsanwaltschaften sind ebenso wie Richter dem zuständigen Minister der Justiz unterstellt und werden von ihm beaufsichtigt. Der zuständige Ministerpräsident stellt seinerseits sicher, dass in
seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden. Wenn ein Minister seinen Amtsauftrag nicht ausübt, dann kann kein Ministerpräsident die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht
sicherstellen.
Es kommt einem Widerspruch in sich gleich.
Wenn der zuständige Minister der Justiz die fehlerhafte Amtsausübung der Richter (Untergebener des Ministers der Justiz) nicht verfolgt, diese Amtsträger von der Staatsanwaltschaft (Untergebener des
Ministers der Justiz) logischer Weise nicht angeklagt werden, kann auch keine Richter (Untergebener des Ministers der Justiz) diese Täter verurteilen.
Würde der Minister dies vornehmen, wäre er ein Fall für einen Mediziner.
Das Rechtsverständnis erscheint in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs von rechtsstaatlichen Ausführungen geprägt zu sein.
Ich unterstütze die Einstellung von WernerE, dass es nicht glaubhaft zu sein scheint, dass Herr Hönig nicht krankenversichert ist.
#2674
WernerE(Donnerstag, 16 Mai 2024 10:40)
SGB VII § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches
1.mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
2.nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen
durch Geldleistungen zu entschädigen.
Nur die Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter kennen sehr oft den
§ 1 nicht oder legen diesen bewusst falsch aus, in dem sie:
Mit allen geeigneten Mitteln vorsätzlich die Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen nicht
anerkennen wollen und entsprechende Leistungen anderen Leistungsträgern
aufbürden. z.b. GKV / PKV / DRV
Belegbar von mir bei meiner BG ETEM (auch bei Erich präsent) und in vielen haarsträubenden und anmutenden Fällen.
WernerE - kennt sich mit Leistungsverweigerung bei den gesetzlichen UV-Träger aus.
#2673
Dönermann(Mittwoch, 15 Mai 2024 21:50)
Liebe Grüße
Dönermann �
#2672
Uwe Voß(Mittwoch, 15 Mai 2024 02:41)
Hallo
#2671
WernerE(Dienstag, 14 Mai 2024 17:03)
Hallo Anja,
ließ mal auf Facebook den gesamten Artikel.
Das System versagt auf ganzer Linie, es geht nicht nur um den Schauspieler,
aber Dir brauche ich das vermutlich nicht zu schreiben.
Schau Erichs Webseite an - hier ist der Missstand des System dokumentiert.
WernerE - bin in einer Rehanstalt in dem die Ärztin in Rente gehört!
#2670
Anja(Dienstag, 14 Mai 2024 09:26)
Hallo WernerE,
H.Hönig - es ist einfach eine Dummheit seine Krankenkassenbeiträge nicht zu bezahlen.
Und jetzt hoffen auf die Spenden.
Sonntagsfrage
Die Tragik um @Heinz Hönig führt uns überdeutlich vor Augen, wie oberflächlich unsere Zeit und vor Allem auch Medienwelt geworden ist.
Neben eigenen Versäumnissen in finanziell besseren Phasen des Schauspielers greift die überbordende Bürokratie nicht: wie immer, wenn es darauf ankommt.
Nachdem die Pflegeversicherung gesetzliche Pflicht ist: weshalb wurde sein Fehlen nicht bemerkt, geahndet und die daraus folgernden Konsequenzen möglich?
Weit destruktiver jedoch, wie sich medial in allen möglichen Facetten darüber ausgelassen wird, während strukturell systematische Defizite negiert bleiben.
Wie viel an Beitragszahlungen leistet die Bevölkerung zu Unrecht, also u viel, weil dem unzulässigen Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung
eigentlich zu tragende Leistungen kein Einhalt geboten wird? Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken.
Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die
Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung abgewälzt.
Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, ohne dass Abhilfe auch nur im Ansatz in Angriff genommen wurde. 2010 bereits publizierte die Ärztezeitung zum ernüchternden Sachstand, dass Niemand die
UV-Träger angeht: https://www.aerztezeitung.de/.../Oft-zahlt-der-falsche....
Begünstigt wird dieser Missstand durch die Sozialgerichtsbarkeit, wie auch die verfassungswidrige Umsetzung des OEG Opferentschädigungsgesetz, wodurch Jahr für Jahr Tausende traumatisierter
Gewaltopfer durch die öffentliche Hand um Millionen
ihnen zustehender Entschädigungen geprellt werden.
Würde hier korrekt und damit ökonomisch gearbeitet wäre auch ein Hilfsfond für wirkliche Notlagen möglich.
WernerE - ein Bayer der kein "Söder" oder CSU Freund ist, Neutral und unbequem!
Jetzt sollte man wissen, dass die amtierende Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ehemalige Bürgermeisterin in Bad Krenznach und ehemalige Richterin und Staatsanwältin war.
Oberstaatsanwalt Deutschler ist von der Staatsanwaltschaft Mainz als leitender Oberstaatsanwalt nach Bad Kreuznach gewechselt.
Der Minister der Justiz Rheinland-Pfalz ist zuständig für die Aufsicht über die Justiz. Deutlich unterscheidet sich die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit von den Richtern der
ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Minister mal so und mal so seine Amtsaufgabe, die Dienstaufsicht, wahrnimmt.
Bei dieser Gemengelage ist davon auszugehen, dass eine der wichtigsten Aufgaben des Ministers, dafür zu sorgen, dass die Anklagen gegen die Richter nicht stattfinden. Da wo keine Klage erhoben wird,
kann es folglich auch keine Verurteilung durch Richter geben.
So einfach ist es möglich, dass System "auszutricksen".
Verantwortlich ist für den Gesamtapparat Frau Malu Dreyer. Dadurch, dass Frau Malu Dreyer sich nicht für verantwortlich erklärt, ist davon auszugehen, dass ihr voll bewusst ist, dass sie nicht
rechtsstaatlich bzw. vorsätzlich handelt.
Ihre Amtsaufgabe ist es dafür Sorge zu tragen, dass auch in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht eingehalten werden. Dafür steht sie vor dem Bundesrat gerade.
Zu Abrundung der ganzen Geschichte gibt es den Landtagspräsidenten Hering, der mit seinem Landtag der Landesregierung und damit auch Frau Dreyer sein Vertrauen ausspricht.
Nach Kenntnis des obigen Falls Pall ist nachgewiesen, dass die Entscheidungen am Sozialgericht und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz keine Einzelfälle darstellen und die Dienstaufsicht auch in der
ordentlichen Gerichtsbarkeit nicht funktioniert.
#2667
Mazi(Samstag, 11 Mai 2024 12:14)
Wo gibt es denn so etwas, dass Richter sich nicht dem Gesetz entscheiden sollen, aber das Gesetz, das Grundgesetz, nicht zugrunde legen?
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Behörden Art. 19 Abs. 4 GG gewähren und dazu Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht, Art. 20 Abs. 3 GG, nicht nachkommen!
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz und Recht einhalten und dabei gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht verstoßen (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Meinung,
dass diese Amtsträger, diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit, das Recht beugen, ist nachvollziehbar.
Wenn man es genau sieht, dann folgt die AFD den etablierten Parteien und nicht andersherum.
Ich halte die Kernaussage von Frau Aigner nach dem Grundgesetz immer noch für wahr.
Betrachten wir uns die Ministerpräsidenten näher, so ist es mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schlimmer bestellt, als zahlreiche Verantwortliche nach der Maßgabe des Grundgesetzes
davor warnen.
Die Frage ist lediglich, mit welchem Qualitätsanspruch der Verfassungsschutz tätig gewesen war, damit derartiges bekannt werden konnte? Die Frage ist vielmehr, ob wir uns bei dieser Effizienz dieser
Behörde diese Behörde nicht gänzlich ersparen können und was Leiter dieser Behörde uns sagen könnten, wobei sie ja unter Beweis stellten, dass sie nicht einmal ihre Behörde verantwortlich leiten
können.
Mit Sicherheit ist dies den Medien zu verdanken, dass derartiges ans Licht gekommen ist. Mit Sicherheit gibt es berechtigte Kritik wegen deren Fake News, aber wir müssen auch bedenken, dass es ohne
die Aktivitäten der Medien die NS-Juristen weiterhin unerkannt tätig wären.
Für mich ist die Leistung dieser NS-Juristen anzuerkennen, da sie es schafften, die Sozialgerichtsbarkeit in seiner Gänze zu unterwandern. Wenn also das Grundgesetz einzuführen ist, dann sind die
Institutionen (z.B. die Sozialgerichtsbarkeit) als erstes Amtsträgern zu besetzen, die nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nachkommen. Bei dieser Art des vorhandenen Vorsatzes ist anzuzweifeln,
ob diese Amtsträger überhaupt ernannt wurden.
Sie erkennen, dass in der Bundesrepublik Deutschland dieses Prinzip nicht als allgemeingültig angewandt wird, die AFD erst gar nicht daran beteiligt ist und in den Bundesländer kein Allgemeingut
darstellt. Die Nazi-Ideologie ist weiterhin weit verbreitet.
Die Kritik an der AFD ist zwar m.E. berechtigt, wird aber seitens der Bundesländer sachlich nicht beachtet.
Wo gibt es denn so etwas, dass Richter sich nicht dem Gesetz entscheiden, nach dem sie ihre Entscheidung fällen sollen? Wo gibt es Amtsträger, die dem Gesetz nicht folgen und dann vorgeben, sie
hätten es beachtet. Das geht gar nicht!
#2666
Erich Neumann, alias unfallmann(Samstag, 11 Mai 2024 08:59)
#2664
Hallo WernerE,
schöne Erholung auch von mir und unserem Freund!
MfG
Erich
#2665
Mazi(Samstag, 11 Mai 2024 08:48)
#2664
Gute Erholung!
#2664
WernerE(Freitag, 10 Mai 2024 23:23)
Wünsche Allen ein gutes, angenehmes Wochenende und viel Freude beim Wirken.
Ich bin dann mal eine Zeitlang weg zur gesundheitlichen Ertüchtigung, lese aber mit.
WernerE - alles was Unrecht ist, soll hier aufgedeckt werden!
#2663
Mazi(Freitag, 10 Mai 2024 09:04)
Was ist Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland und handeln die staatlichen Institutionen überhaupt mittels Amtsträger danach?
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ohne dass Betroffene die Gelegenheit haben, die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen zu können. Eine derartige
Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit entbehrt der Grundlage des Gesetzses und widerspricht der Entscheidung der Richter des höchsten deutschen Gerichts sowie des höchsten
Verwaltungsgerichts. Damit sind die Amtshandlungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz und sind mit einer Amtstätigkeit keinesfalls gleichzusetzen.
Wenn die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit also nicht nach dem Gesetz ist, ihr also die Grundlage zu einer derartigen Entscheidung fehlt, stellt sich die Frage, was denn dann eine
solche Entscheidung überhaupt darstellen könnte? Wenn also die Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handeln, ist also die Frage, ob sie dann als Verfassungsfeinde gelten.
Bedauerlich erscheint, dass die Richter am Bundessozialgericht ehemalige Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind, sich also dem Grundgesetz bereits widersetzt haben, aber dennoch als unverurteilte
Täter über andere, die es ihnen gleich tun, Recht sprechen dürfen. In meinen Augen ist diese Handhabung nazi-haft.
Da eine unabhängige Entscheidung eines Richters an das Gesetz gebunden ist (Art. 97 Abs 1 GG), das Grundgesetz jedoch das Vorliegen einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte zu einer
Entscheidung verpflichtend vorschreibt, diese aber nicht vorliegt, ist davon auszugehen, dass nie eine gerichtliche Entscheidung von diesen Verfassungsfeinde getroffen wurde. Auch die Nichtausübung
einer Aufsicht "adelt" eine derartige Entscheidung nicht.
Da die Amtsträger der Staatsanwaltschaften und des Ministers nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind sie auch nicht berechtigt, Amtshandlungen gegen das Gesetz
auszuführen.
Es geht also um dem Umgang mit solchen Entscheidungen, die Tatsache, ob sie die Treuepflicht der Amtsträger ersetzen dürfen und ob unabhängige richterliche Entscheidung nach dem Grundgesetz gegen das
Gesetz zulässig sind.
Da das Grundgesetz die Sozialgerichtsbarkeit als höchstes Gericht explizit "adelt", die strafbaren Handlungen der Amtstätigkeiten der Amtsträger jedoch nicht duldet, die Staatsanwaltschaften und
Aufsichtsbehörden an diesen Amtshandlungen keinen Anstoß nehmen, hat das Volk die Aufgabe nach Art. 20 GG die Rechtsverfolgung selbst in die Hand zu nehmen. Da Staatsanwaltschaften und Minister der
Justiz sowie Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich in den Handlungen decken, ist davon auszugehen, dass sie Teil des Systems sind und Beihilfe leisten.
Damit ist der Nachweis erbracht, dass die Argumentation von Frau Aigner in der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar ist.
#2662
Mazi(Donnerstag, 09 Mai 2024 13:56)
Ich erinnere!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/f%C3%BCr-kinder-erkl%C3%A4rt-wie-das-grundgesetz-entstanden-ist/ar-BB1m2z4g?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0d597819908f4852b56f9a7408b19dfb&ei=9
Zitat:
"Ganz wichtig war den Vätern und Müttern des Grundgesetzes, dass Deutschland nie wieder eine Diktatur werden soll. Nie wieder sollte eine Person allein über die Bürgerinnen und Bürger
herrschen."
Und jetzt?
Richter der Sozialgerichtsbarkeit halten die Vorgaben des Gesetzgebers nicht ein.
Und das soll im Verständnis der etablierten Partei rechtsstaatlich sein?
Was sind das für Richter, die anderen Gesetzen folgen, als diese von den Vätern des Grundgesetzes geschaffen wurden?
Mit, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und einigen verantwortlichen machtvollen Personen fehlt da die Vorstellungskraft darunter Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie zu verstehen.
Der Fall Mollath, die zahllosen Missbräuche, die Cum EX-Geschäfte, die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe sind nur einige Beispiele dieses verarteten Rechtsverstädndisses.
In der Tat sind dies keine Beispiele eines Demokratieverständnisses.
#2661
Junior(Donnerstag, 09 Mai 2024 12:33)
Alles Gute zum Vatertag :-)
#2660
Mazi(Donnerstag, 09 Mai 2024 10:08)
Es wird Zeit gegen die Nazi-Methoden einzuschreiten und Einhalt zu gebieten!
Es ist schwer einsichtig am Nasenring durch eine Manege geführt zu werden und auch noch dafür zur Kasse gebeten zu werden. Ich spiele auf die GRÜNEN Vertreter in der Ampelregierung an. Um ehrlich zu
sein, auch die übrigen Ampelvertreter erscheinen mir genauso glaubwürdig.
Letztlich ist es nicht anders als Richter die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten und dennoch verlauten, dass sie nach dem Gesetz entscheiden. Das haben die Nazis damals nicht
anders gemacht!
Wenn wir alles einmal berücksichtigen, dann ist es sehr fraglich, dass die amtierenden Juristen nach dem Gesetz handeln. Soweit es Amtsträger betrifft, regelt Art. 20 Abs. 3 GG dies sehr eindeutig
und klar. Aber an das Grundgesetz halten sich diese Amtsträger nicht und befürchten auch nicht, deshalb von der Staatsanwaltschaft angeklagt zu werden. Dass dies tatsächlich nicht erfolgt, darüber
wachen die Minister der Justiz der jeweiligen Landesregierungen.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht und Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aucham 17.11.2023 auffordern mussten regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben zu
überprüfen, dann ist unser Demokratieverständnis schon weiter erudiert als wir es wahrhaben wollen. Dass dies von verschiedenen Verantwortlichen immer wieder aktuell angemahnt und die Forderung der
Verfassungsrichter bestätigt wird, lässt erkennen, dass NS-Juristen schon weit ihre Fäden gesponnen haben.
Es wird Zeit gegen die Nazi-Methoden einzuschreiten und Einhalt zu gebieten! Zu aller vorderst sind die etablierten Parteien zu nennen, die vorgeben, sich von der AFD unterscheiden zu wollen
#2659
Mazi(Mittwoch, 08 Mai 2024 10:22)
# 2658
Wegen Rechtsbeugung im Amt wurde die Richterin "so hart" bestraft! Und die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil, die Entscheidung gegen das Gesetz keine Revision eingelegt und der Minister der
Justiz, Herr Limbach (GRÜNEN) hält dies im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für vertretbar.
Wie wird es mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, mit Art. 19 Abs. 4 GG gehalten? Weshalb klagen Staatsanwaltschaftan diesen Typus nicht an? Weshalb führt Herr Limbach die Aufsicht über die Justiz
so unterschiedlich aus? Ist es nicht seine Amtsaufgabe, die Staatsanwälte nach dem Gesetz anzuklagen und verurteilt zu wissen?
Der Gesetzgeber formuliert im Grundgesetz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Ist der Justiz und der zur Dienstaufsicht verpflichteten Amtsträger schon deshalb die Verwehrung der Treuepflicht
nachzusagen, weil sie ihren Amtsauftrag nicht ausführen? Wo käme die Nation hin, wenn dieses normale Anforderungsprofil auch Amtsträger beigemessen würde?
Ich halte es mit Aigner und bezeichne diese als Verfassungsfeinde, die wegen Verweigerung der Vorgaben des Volkes keinen finanziellen Anspruch gegenüber an das Volk haben.
Wenn sich Exekutive und Judikative nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, welche Verbindlichkeit haben dann eigentlich die Volksvertreter?
Art. 20 GG, wonach alle Macht vom Volke ausgeht, muss dann offensichtlich eine ganz andere Bewandtnis haben.
Wenn die verantwortlichen Politiker das Volk entmündigt haben, ist fraglich, weshalb eine Europawahl in der EU überhaupt durchgeführt wird? Den Sinn, der mit dieser Wahl verbunden sein soll,
erschließt sich mir nicht.
Dass Christian Lindner (FDP) uns allen erklärt hat, dass künftig Vermögen vermehrt wird, indem Kredite aufgenommen werden, dieses Unverständnis von mir, habe ich bereits widerwillig geschluckt. Aber
dies hier, stellt das Rechtssystem schlechthin in den Schatten.
#2658
WernerE(Mittwoch, 08 Mai 2024 00:43)
ohne weitere Worte:
Lüdenscheid schreibt Rechtsgeschichte: Wegen Rechtsbeugung im Amt wurde eine Richterin jetzt zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
https://www.come-on.de/luedenscheid/rechtsgeschichte-der-traurigen-art-luedenscheider-amtsrichterin-muss-ins-gefaengnis-93053993.html
WernerE - sprachlos im Web unterwegs
#2657
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 23:43)
Als viel gefährlicher als Rechtspopulisten sehe ich einen Bundesminister an, der das Volk belügt! Was soll ein Volk mit einem Minister anfangen, der es belügt?
Gefährlich wird es nur dann, wenn Macht von Amtsträgern ausgeübt wird! Rechtspopulisten sind keine Amtsträger. Dies zu verhindern ist Aufgabe des Grundgesetzes, ist Amtsaufgabe der Amtsträger nach
Art. 20 Abs. 3 GG.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/robert-habeck-news-habeck-demokratie-unter-druck-durch-populisten-und-rechtsradikale/ar-BB1lXxzp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=184e1434e2ff456cb4db7aeefa5b3937&ei=20
Ich sehe im Gegensatz zu ihm Rechtspopulisten nicht als akute Bedrohung an. Rechtspopulisten sind bereits enttarnt. Deshalb geht von ihnen keine Gefahr mehr aus. Sie haben keine Amtsmacht.
Wenn ihnen nach Aigner "das Wasser" abgestellt ist, ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer "Überflutung" mehr kommen kann.
Anders sehe ich die Macht der Minister der Justiz einer Landesregierung. Sie sind gleichzeitig dafür zuständig Aufsicht über die Justiz auszuüben und sind gleichzeitig befugt gegenüber
Staatsanwaltschaften Weisungen zu erteilen Richter anzuklagen, die sie beaufsichtigen sollen. Zudem ist es schwierig vorstellbar, dass Kollegen ihre eigenen Kollegen verurteilen. Wir haben es bereits
früher gesehen und erlebt.
Es klingt furchtbar, aber in diesen Fällen "liegen alle Vorteile in einer Hand".
Der Vorstoß der Richter des EuGH kann 2019 i.S. europäischer Haftbefehl nur ein erster Schritt zur Rechtsstaatlichkeit sein. Es ist keinesfalls davon auszugehen, dass die Rechtsstaatlichkeit damit
bereits erreicht wäre.
Sie haben es selbst verfolgen können. Wie unsäglich lange dauerte es, bis Herr Graichen (GRÜNE) gegangen worden ist. Sie erkennen es auch daran, wie lange sich Herr Lewentz (SPD) noch gehalten und
wer ihn unterstützt hat.
Der Deutsche Richterbund, die Interessenvertretung von Staatsanwälten und Richtern, ist heute noch gegen die Aufhebung dieser Weisungsmacht der Minister der Justiz und sie sperren sich gegenüber
Neuerungen. Offensichtlich haben sie sich sogar beim Bundesjustizminister durchgesetzt.
Gefährlich wird es nur dann, wenn Macht seitens von Amtsträgern ausgeübt wird!
#2656
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 17:41)
Wie soll ein Volk mit einem Bundeswirtschaftsminister umgehen, der es belügt bzw. sein Ministerium nicht im Griff hat?
Wie sollen Kläger mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit umgehen, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen?
In beiden Fällen kann ein Volk nicht auf die Unterstützung dieser Amtsträger vertrauen. Es ist in meinen Augen kein Schaden, wenn auf deren Unterstptzung das Volk verzichtet.
Es ist nach der Argumentation von Frau Aigner auch zweifelhaft, ob sie sich nicht als Verfassungsfeinde outen und keine Entschädigung vom Volk erwarten dürfen, weil sie dessen Vorgaben nicht
befolgen.
#2655
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 15:13)
So umschreibt man scheinbar juristisch, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden!
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.deutschlandfunk.de/praesident-des-bundesverfassungsgerichts-warnt-vor-gefahr-fuer-die-demokratie-104.html
Wen wundert es dann noch, dass die Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Wen wundert es dann noch, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz
treffen?
Offensichtlich hat sich die Reichsversicherungsabteilung noch nie anders verhalten!
#2654
Maz(Dienstag, 07 Mai 2024 14:35)
Der Verdacht des Präsidenten des Bundesverfassungsschutz scheint gegeben und bestätigt zu sein!
Auf diese Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-justizminister-unter-druck-opposition-setzt-u-ausschuss-wegen-kl%C3%BCngel-vorw%C3%BCrfen-gegen-limbach-ein/ar-BB1lXlBp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=62944c0764d4456fae08bcfcbaa60377&ei=31
Was ist da noch zu sagen?
Wo sieht der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr? Zuvor gehörte Harbarth dem Deutschen Bundestag an, der laut den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht überprüfte, ob seine
Vorgaben eingehalten wurden. Es klingt zynisch, wenn er jetzt Bedenken wegen der Demokratie erhebt. Er hat sich früher nicht mit der Einhaltung der Demokratie beschäftigt und jetzt erhebt er Bedenken
wegen der Demokratie?
Es kommt mir scheinheilig vor.
Zur Überzeugung einer Demokratie gehört m.E., dass sie sich ein Regelwerk, eine Verfassung gibt, die gelebt wird. Damit dies erfolgen kann, sind Amtsträger, die nach diesem Gesetz und dem Recht tätig
sind. Ansonsten können wir diesen Ansatz vergessen.
#2650 - bist Du nicht schon der 2`te Gustl Mollarth?
Die BG HW eine gesetzliche UV die Ihre Aufgaben nicht kennen will - nur ihren Vorteil sucht.
WernerE - von Beruf "Kurzschlussmechaniker" mit Trend zum Nichtstun
#2652
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 11:45)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundeskanzler das Volk vertritt!
Auf diese Veröffentlichung des Journalisten Steingart verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/wie-uns-scholz-mit-halb-wahrheiten-und-leeren-worten-seine-eigene-welt-verkauft/vi-AA1o8G4G?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c60c3dc4a5ab409ddaf9a1088bdd1c39&ei=91
#2651
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 11:11)
#2650
Ob Ihnen der Status des Herrn Mollath beizumessen ist, dass kann und will ich nicht beurteilen. Unstrittig ist m.E., dass rechtsstaatliche Mittel auch in Ihrem Fall nicht beigemessen wurden.
Ich verweise auf die Äußerung des Bundesverfassungsschutzpräsidenten Harbarth, der feststellt, ' "Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit sind nicht so sicher wie gedacht, diese Prinzipien laufen
Gefahr, ins Rutschen zu geraten", sagte er dem "Spiegel" nach einem Bericht vom Montag '
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ex-eon-aufsichtsratschef-nennt-habecks-%C3%A4u%C3%9Ferungen-zum-akw-aus-unsinn/ar-BB1lSSO1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5fcb164ef3e7418fd55da82628217e5a&ei=18).
Für mich steht unzweifelhaft fest, dass auf der Grundlage des Grundgesetzes alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG tätig zu sein haben. An dieser Vorgabe des Gesetzgebers gemessen, ist es unstrittig,
dass Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen, als Verfassungsfeinde anzusehen sind.
Amtsträger, die § 60 Beamtengesetz oder dem Grundgesetz nicht folgen, können nicht geltend machen, ihrer Treuepflicht nachzukommen. Es erscheint mir logisch, dass solche Personen bereits selbst
entschieden haben, dem "Mehrbestand" zuzurechnen sind.
Wenn Richter und Frau Aigner feststellen, dass Verfassungsfeinde nicht rechtens sind, kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht feststellen, das die Demokratie möglicherweise gefährdet
sei. Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann erscheint die Feststellung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth von Zweifeln an dieser eindeutigen Rechtslage geprägt
zu sein.
Wenn das Grundgesetz eindeutig eine andere Handhabung des Gesetzgebers vorschreibt, dann ist durch die Äußerung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts manifestiert, dass in Exekutive und
Judikative diese gesetzliche Basis des Volkes nicht umgesetzt wurde und wird.
Wenn Amtsträger die Funktionsfähigkeit des Staates sicherstellen sollen, dann ist dies mit Sicherheit nicht dadurch gegeben, dass sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht beachten.
Wo sind wir eigentlich in unserem Rechtsstaat, in dem Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln?
#2650
Erich Neumann, alias unfallmann(Dienstag, 07 Mai 2024 10:42)
#2649
Hallo Mazi,
und nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 hat die Kripo Bremen erkannt: Ich könnte der 2. Gustl Mollath werden.
MfG
#2649
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 10:32)
In welchem Staat leben wir eigentlich?
Es hat den Anschein, dass Richter nicht nach Gesetz und Recht handeln und Bundesminister, die sich nicht mit kompetenten Leuten austauschen?
Eindrucksvoller Beweis scheint der Fall Mollath und diese Vorkommnisse um Habeck zu belegen!
#2648
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 10:28)
Nach den Worten des EON-Aufsichtsratschef war dem nicht so!
Es liegt also nahe, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck seine Gespräche nicht mit maßgeblichen Leuten führt. Wie kann er dann vorgeben, zu wohl des deutschen Volkes zu handeln?
Folglich liegt nahe, dass die GRÜNEN sich um die Meinung des Volkes nicht kümmern.
#2647
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024 10:16)
Es ist nicht erkennbar, dass vor dem Gesetz, dem Grundgesetz, Unterschiede gemacht werden.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/innenministerkonferenz-thomas-strobl-verlangt-nach-angriff-auf-matthias-ecke-h%C3%A4rte/ar-BB1lWHU7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=424be0fb7e644be5878acbac428a9c36&ei=54
Meines Wissens ist es unerheblich, ob ein Politiker oder ein Bürger angegriffen wird. Beides ist unzulässig und staatsanwaltschaftlich zu verfolgen.
Weshalb Politiker dennoch unterschiedlich vorgehen wollen ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Exekutive und Judikative haben den Vorgaben des Gesetzgebers zu folgen. Dass sie sich als Verfassungsfeinde outen, ist nicht nur seit der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts bekannt
und anhand von praktischen Fällen nachgewiesen.
#2646
Mazi(Dienstag, 07 Mai 2024)
Sonderbar! Sonderbar ist, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht beachten!
Aahand des Grundgesetzes darf somit nicht auf die Rechtsstaatlichkeit geschlossen werden!
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden und damit die Förderung des Grundgesetzes wiederholt, das Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Sonderbar ist, dass sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit an diese Entscheidung nicht gebunden fühlen. Es liegt daher nahe, dass sie
ihre Entscheidung nicht nach dem Grundgesetz treffen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Vorgabe des Gesetzgebers nicht erfüllen, dann können sie nicht als Amtsträger nach Art. 20 Abs 3 GG tätig sein. Sie dokumentieren damit, dass sie dem
Grundgesetz nicht folgen. Der Verfassungsschutz schreitet dagegen nicht ein. Letztlich sind sie nach Aiger als Verfassungsfeinde anzusehen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Bundesrepublik Deutschland einem anderen Gesetz folgen, als dem Grundgesetz und Kläger auf der Grundlage eines anderen Gesetzes die Klage einreichen,
als dies das Grundgesetz vorschreibt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass das im Grundgesetz verbriefte Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 gewährleistet wird, wenn Richter anders als vom Volk
vorgegeben ihre Entscheidung nicht nach diesem Gesetz treffen.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht vorsätzlich nach der Vorgabe des Gesetzgebers treffen, dann ist es schwierig vorstellbar, dass sie nach der Grundlage des Gesetzes
erfolgt oder eine Amtshandlung vorgenommen wird. Wenn sie keine Amtshandlung vornehmen, dann ist es äußerst schwierig davon auszugehen, dass sie eine Amtshandlung dennoch vorgenommen haben
könnten.
Ich bin voll hinter der Argumentation von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde auch noch von ehrlichen Bürgern finanziell unterstützt werden bzw, zu unterstützen sind.
Da gemäß der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts der Gesetzgeber dazu verpflichtet werden soll, dass er die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig überprüfen soll, macht deutlich
erkennbar, dass dies regelmässig nicht der Fall ist. Daher machen sie deutlich, dass die Rechtsstaatlichkeit keineswegs anhand des Grundgesetzes deutlich wird.
Es erscheint mir hirnrissig zu sein, wenn die Grundlagen eines Rechtsstaates nicht eingehalten werden und suggeriert wird, dass dies dennoch gegeben sei.
#2645
Mazi(Montag, 06 Mai 2024 19:13)
Es riecht, um nicht zu schreiben, dass es bereits "stinkt"!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verst%C3%A4ndigung-im-prozess-um-gorch-fock-werft-m%C3%B6glich/ar-BB1lTkOc?cvid=ddb66ee00ed64c1abc61a0c20fedd26b&ei=5
#2644
Mazi(Montag, 06 Mai 2024 19:03)
Was plant das Bundesjustizministerium denn da?
Ich verweise auf folgende Veröffentlichung:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/neues-gesetz-soll-weisungsgebundenheit-einschraenken/
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Wenn darf man es sich vorstellen, wie dann ein Minister der Justiz auf Landesebene der Staatsanwaltschaft eine Weisung erteilen,
die gegen das Gesetz sein soll bzw. Regelungsbedarf geschaffen sein soll?
Nicht nur, dass Amtsträger (Staatsanwälte) in dem Fall gegen ihren Eid (Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, sondern diese Weisung des Ministers der Justiz gar gegen
Gesetz und Recht ist (Regelungsbedarf begründen könnte), wie soll es angedacht sein, auf welches Regelungsrecht sich der Minister der Justiz beziehen könnte.
Ganz zu schweigen ist von der Aufgabe des Ministerpräsidenten in der Gewährleistung von Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeitsbereich.
Wenn nach dem Gesetz eine ohnehin strafbare Handlung neu geregelt werden soll, dann kann es doch nur sein, dass diese neuerliche Anweisung nur dazu missbraucht werden kann, diese strafbare Handlung
zu unterlaufen (siehe auch die Argumentation des Vereins der Richter und Staatsanwalte: Deutscher Richterbund).
Da die Richter des EuGH bereits zu der Überzeugung gelangt sind, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaften nicht nach Gesetz und Recht handeln, sollte es auch außer Zweifel
sein, dass sie nicht vorgeben dürfen, Strafbefehle weiterhin zu unterzeichnen und zu vollstrecken.
M.E. sind die Minister der Justiz der Länder verpflichtet die Justiz zu beaufsichtigen. Es ist unerlässlich, dass nach Art. 19 Abs. 4 GG die Rechtssicherheit gewährt ist.
Ich halte es für unmöglich, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Amtshandlungen vornehmen. Richter der Sozialgerichtsbarkeit dürfen nicht vorgeben, ihre Entscheidung nach dem
Gesetz zu treffen, dabei aber selbst das Gesetz missachten. Dass sie dies regelmäßig vornehmen ist (auch über die gesamte Bundesrepublik Deutschland) nachgewiesen.
Dass Minister der Justiz dann auch noch erklären, die Justiz zu beaufsichtigen, Ihren Amtsaufgaben nachzukommen. ist in meinen Augen schlechthin die Vorgaben des Gesetzgebers missachtet.
Entweder haben die Minister diese Amtsaufgabe nicht oder unqualifiziert wahrgenommen. Wenn Ministerpräsidenten die Amtsaufgabe haben sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in ihrem
Verantwortungsbereich gewährleistet sind, so haben sie ebenfalls ihre Amtsaufgabe nicht oder nicht qualifiziert vorgenommen.
Wenn also Amtsträger nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers handeln, dann können sie ihn auch nicht bei der Durchführung seiner Vorgaben unterstützt haben. Wenn die Amtsträger ihn also nicht
unterstützt haben, dann ist es auch eine Entlastung des Systems, wenn sie keine Amtsfunktionen wahrnehmen.
Es ist nicht ersichtlich, dass diese Amtsträger überhaupt ein Amt begleitet, eine Amtsfunktion ausgeübt haben.
Ich ergänze die Argumentation von Frau Aignert und erwarte nicht nur, dass die finanzielle Unterstützung der Verfassungsfeinde nicht rechtmäßig erfolgt, sondern dass diese Amtsträger aufgrund ihres
Vorsatzes auch nicht befugt sein können, Amtsfunktionen wahrzunehmen.
Ich stehe damit voll hinter den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und fordere vom Gesetzgeber, dass er die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig überprüft.
- Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amtsträger dann eine Amtsaufgabe ausgeübt haben können, die nicht Art. 20 Abs. 3 GG entspricht.
- Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Länder das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren, wenn sie Amtsträger einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist in meinen Augen niemandem zu vermitteln, dass dem Verfassungsschutz nicht bereits aufgefallen sein soll, dass beispielsweise seitens der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz und Recht missachtet
werden.
#2643
Mazi(Montag, 06 Mai 2024 16:45)
Unmöglich, was sich hier abspielt. Und das Rechtsstaatlichkeit ausmachen?
Nicht nur die Haushaltspolitik dieser Ampel-Regierung ist verfassungswidrig!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rechnungshof-chef-warnt-die-ampel-haushaltspolitik-noch-immer-verfassungswidrig/ar-BB1lU3xZ?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9198996d13ea4a8cab9e439cd3fb262c&ei=10
Nicht nur die Haushaltspolitik dieser Ampel-Regierung ist verfassungswidrig, sondern auch die Tätigkeit der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist verfassungswdrig!
Nach der Vorgabe des Gesetzgebers sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger, also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, an Gesetz und Recht gebunden.
Nach Art. 19 Abs. 4 GG ist der Rechtsweg gewährleistet.
Ich greife heraus, dass sogar der Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis 90/GRÜNEN) das Volk belügt!
Nichts von den Vorgaben des Grundgesetzes wird eingehalten. Demnach ist es auch nicht verwunderlich, dass der Bundesregierung Verfassungsfeindlichkeit vorzuhalten ist. Ich bin schon mit Frau Aigner,
Präsidentin des bayerischen Landtags, dafür, dass keine Zahlungen an Verfassungsfeinde ausgezahlt werden dürfen. Daraus folgt auch, dass zu Unrecht erhaltene Zahlungen zurückzufordern sind.
Unmöglich, was sich hier abspielt. Und das Rechtsstaatlichkeit ausmachen?
#2642
Mazi(Montag, 06 Mai 2024 09:24)
Also hat Habeck das Volk doch belogen!
Hier der Artikel, der dies beweist:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Mit-Verlaub-das-ist-Unsinn-article24918017.html
Nicht nur die Richter der Sozialgerichtsbarkeit belügen das Volk, sondern auch Bundesminister. Offensichtlich gehört in diesem Rechtsstaat die Lüge zum Geschäft. Ich warte nur noch auf die Aussage,
dass man sich nicht erinnern könne.
#2641
Mazi(Sonntag, 05 Mai 2024 15:07)
Der, Poseck, ist immer noch im Amt!
Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/polizeistatistik-die-kriminalit%C3%A4t-in-der-migration/ar-AA1o8B6D?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=03d496ac8b374d5cfd31b47f3267f718&ei=23
Dazu sollte man wissen, dass Poseck zuvor Minister der Justiz im Bundesland Hessen und davor Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main war.
Der Landesrechnungshof und der Richter des LG Frankfurt am Main hat anlässlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle als Korruptionsbeauftragter wegen dessen Korruption festgestellt, dass
Prof. Dr. Poseck als Minister über keine Kontrollmechanismen verfügte. Offensichtlich kann Herr Rhein als Ministerpräsident auf Herrn Poseck nicht verzichten.
Dies wirft Fragen auf!
Wie muss es um Hessen bestellt sein, dass Herr Rhein auf die Unterstützung von Poseck nicht verzichten kann, obwohl Poseck nicht in der Lage ist, die Amtstreue seiner Amtsträger kontrollieren kann?
Es ist davon auszugehen, dass auch diese Angaben in der Veröffentlichung nicht wahrheitsgetreu sind.
M.E. ist wesentlich, dass die Amtsträger in unserem Staat eingesetzt werden, über jeden Zweifel erhaben und deren Angaben absolut zuverlässig sind. Ansonsten sollten wir die Diskussion um die
Rechtsstaatlichkeit vergessen und nicht führen!
#2640
Mazi(Sonntag, 05 Mai 2024 12:56)
Ein Widerspruch in sich!
Man stelle sich vor, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen nicht gemäß ihrem Amtsauftrag treffen und dennoch aus den Steuereinnahmen der Bürger bezahlt werden. Letztlich
erhalten sie gar bei der Pensionierung noch Pensionen.
Es erscheint sehr schwierig nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber Vorgaben erlässt, diese aber von den Amtsträgern nicht angewandt werden. Es erscheint unlogisch diese Prozedur als rechtsstaatlich
anzunehmen.
Amtsträger, die die Vorgaben des Gesetzgebers nicht achten, haben m.E. auch keinen Anspruch seitens des Volkes entlohnt zu werden. Da bin ich ganz bei Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen
Landtags. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind Verfassungsfeinde und haben m.E. keinen Anspruch darauf von den steuerehrlichen Bürgern eine Belohnung (Bonus) zu erwarten.
Man muss sich nur vorstellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihr Amt ausüben und dabei das Gesetz nicht beachten. 1983 haben die Richter nochmals klargestellt, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Mit dieser Entscheidung sind nicht zuletzt die Richter nach § 31 BVerfGG und
alle Behörden und Gerichte gebunden worden.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann. Da den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit
keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegt, ist auch deren Entscheidung der Esoterik und nicht dem Rechtsstaat zuzuordnen.
Für diese Leistung machen den Amtsträger also das Recht gelten, entlohnt zu werden und später pensionsberechtigt zu sein?
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen nach meinem Wissen (belegt aus zahlreichen Akteneinsichten) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren
Entscheidungen zugrunde. Sie führen ihr Amt nicht gemäß der Weisung des Grundgesetzes aus.
Man stelle sich vor, dass Richter das Gesetz, nachdem sie ihre Entscheidung treffen sollen, nicht beachten. Es ist daher sehr mutig davon auszugehen, da sie zu den Amtsträgern, die dem Gesetz nicht
folgen, gehören, eine Amtsaufgabe nach dem Rechtsstaatsprinzip vornehmen könnten.
Noch viel mutiger ist es zu unterstellen, dass diese Richter von einem Minister:in der Justiz oder einem Ministerpräsident:in, also unterstützt in der Sache, beaufsichtigt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger das Gesetz befolgen und einhalten, wenn an der qualifizierten Aufsicht über diese Institutionen erhebliche sachliche Bedenken bestehen.
M.E. sind zwischen den Amtsinhabern und den "Reichsbürgern" keine materiellen Unterschiede feststellbar. Aufgrund der fehlenden Unterscheidungsmerkmale ist es m.E. auch schlüssig, davon auszugehen,
dass die Amtsinstitutionen nicht mit Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nachkommen, besetzt sind.
Die Forderungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, der Gesetzgeber solle die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen, mehr als berechtigt.
Spannen sie den Bogen getrost noch weiter und schließen die amtierende Ampel-Regierung ein. Es ist auch dort bei der nachgewiesenen Erfolglosigkeit bei der bekannten fehlenden Ausbildung der
maßgeblichen Minister schwierig festzustellen, dass sie zum Wohl des deutschen Volkes handeln würden und könnten.
#2639
Mazi(Sonntag, 05 Mai 2024 12:20)
Dass Frau Baerbock keine Kanzlerkandidatin ist, davon gehe ich aus, dass das alle wissen. Dass Habeck ebenfalls mangels Erfolg ebenfalls kein Kanzlerkandidat ist, dass sehe ich als "rum gesprochen"
an.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habecks-heizungsgesetz-wird-zum-drama-w%C3%A4rmepumpen-werden-jetzt-verscherbelt-macht-mich-fassungslos/ar-BB1lQDHL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1216fede1bc2432890f379ffc9a694de&ei=7
Welches Volk kann sich einen derat erfolglosedn wirtschaftsminister erlauben?
Es heißt, dass jeder Betrieb sich eine "Nuss" erlauben kann. Den amtierende Kanzler, den Bundesfinanzmister sehe ich schon als Belastung der Bundesregierung an. Die zur Verfügung stehenden Plätze für
"eine Nuss" sind alle schon besetzt. Daher ist kein Platz für erfolglose GRÜNEN-Vertreter da.
M.E. geht es nicht darum festzustellen, dass die GRÜNEN-Vertreter in der Regierung gegen über anderen Vertreter der Parteien zurückstehen müssen. Mir fällt niemand ein, der eine Ausnahme darstellen
würde.
#2638
Mazi(Samstag, 04 Mai 2024 14:02)
Brauchen wir einen Bundeswirtschaftsminister, der uns anlügt?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neue-attacke-auf-robert-habeck-jetzt-widersprechen-die-akw-betreiber-dem-minister/ar-AA1o8d87?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699148d594944871828321e034139c5f&ei=50
Das Grundgesetz untersagt dies und Bürger, die dem Grundgesetz widersprechen, sind m.M. nach als Verfassungsfeinde anzusehen.
Dass Frau Bundesaußenministerin Baerbock, ebenfalls Vertreterin der GRÜNEN, auch noch so unmäßig viel Geld ausgibt und Herr Bundesfinanzminister Lindner (FDP) dies auch noch als "Vermögen" statt
"Kosten" bzw. "Schulden" deklariert, dokumentiert, dass in dieser Bundesregierung überhaupt kein Sachverstand vorhanden ist.
Sachlich reicht es!
#2637
WernerE(Samstag, 04 Mai 2024 12:58)
#2636 + #2635
Stimme vollkommen zu! - Braucht es mehr Beweise als das was zu lesen ist - NEIN !!
Wirklich einen super Job gemacht!
https://www.youtube.com/watch?v=enuOArEfqGo
WernerE -
wer sich wie ich für Gerechtigkeit und Menschlichkeit einsetzt in stehts ein Revoluzzer!
#2636
Mazi(Samstag, 04 Mai 2024 09:10)
#2633
Wenn ich das Video nicht falsch verstehe, dann wird darin kein Bezug auf die genommen, gegenüber die BGHW Leistungen erbringen hat.
Nach dem Video steht bei der BGHW nicht die Leistungserbringung im Vordergrund, sondern der Wohlfühlfaktor.
Mit anderen Worten:
Es fällt leistungsmäßig nicht auf, wenn die BGHW ihre "Tätigkeit" völlig einstellt. Es fällt nicht negativ auf.
Thema ist auch hier, dass Amtsträger ihre Amtsausübung nicht nach dem Gesetz ausüben. Dies betrifft den Straftatbestand der Rechtsbeugung und ist empfindlich zu bestrafen.
Den Richtern gibt u.a. das Rechtssystem vor, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nochmals bestätigen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Dies wurde nachweislich der Richter am LG Hamburg im Fall Erich Neumann seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sowie seitens
der BGHW nicht vorgenommen.
Da nicht nachweisbar ist, dass eine Dienstaufsicht dies angeprangert hat, ist nachgewiesen, dass die Dienstaufsicht bis zum Sentor bzw. Ministers der Justiz auf Länderebene und in der Konsequenz vom
Ministerpräsidenten und Verantwortlichen des Landes nicht erfolgt ist.
Ein Rechtssystem, dass nicht sicherstellt, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet, kann wahrlich nicht als rechtsstaatlich angenommen werden.
Wenn Richter nicht die Gesetze achten nach denen sie entscheiden sollen (Art. 97 Abs. 1 GG), dann ist fraglich, ob sie überhaupt eine Amtsfunktion ausüben. Da anzunehmen ist, dass die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit je nach dem Gesetz entschieden haben (eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben), ist davon auszugehen, dass sie ihr Amt
missbraucht haben und unwahre Entscheidungen gesprochen haben. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten, sind daher nichtig und staatsanwaltliche zu verfolgen.
Eine gegensätzliche Weisung des zuständigen Ministers/Senator, soweit sie denn vorhanden ist, ist gesetzeswidrig und nicht zu befolgen. Nach dem neuerlichen Vorschlag des Bundesjustizministers
Buschmann ist die jetzige Praxis ohnehin nicht (mehr) vertretbar.
Wenn beispielsweise der Deutsche Richterverein als Vertretung der Richter für die Beibehaltung des jetzigen Prinzips plädiert, so muss ihm bekannt sein, dass sich die Vertetung und die Richter selbst
als Verfassungsfeinde outen. Dies hat in einem Rechtsstaat zu Konsequenzen zu führen.
#2635
Erich Neumann, alias unfallmann(Samstag, 04 Mai 2024 08:52)
#2634
Hallo WernerE,
zu Deiner Frage:
"Wie wäre es wenn Versicherte von der BG HW gefragt werden würden, wie Zufrieden
sie mit den Abläufen bei Unfall oder Berufserkrankung sind."
Gibt es die Antwort auf meinen drei Unterseiten:
DGUV: WICHTIGKEIT: HOCH
1904: Broschüre von Carl Hofstädt, über seinen Kampf um Unfallrente & Franz Kafka
16.04.2013: Rotes Tuch. No "Schmähkritik, BGHW + Probleme mit meiner Webseite
MfG
Erich
#2634
WernerE(Samstag, 04 Mai 2024 00:08)
#2633 - Super!
Wie wäre es wenn Versicherte von der BG HW gefragt werden würden, wie Zufrieden
sie mit den Abläufen bei Unfall oder Berufserkrankung sind.
Aber solche "Score" traut man sich nicht zu machen und schon gar nicht zu veröffentlichen.
Würden dann die BG HW bestimmt eine Zitrone bekommen.
Vermutlich wie alle anderen gesetzlichen UV-Träger auch.
WernerE - war beim Konzert von Mathias Kellner in FFB
- bester Song - "Weil Du ein Orsch....ch bist - mag i die nett!
#2633
Zuhörer v. Bremer Marktplatz(Freitag, 03 Mai 2024 20:23)
Hallo Unfallmann,
bitte öffnen Sie das Video um zu erkennen, wieso die BGHW als ein beliebter Arbeitgeber ausgezeichnet wurde.
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=ZkzLgpLYPt0
#2632
Mazi(Freitag, 03 Mai 2024 12:40)
So ist ja nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/desaster-f%C3%BCr-habeck-w%C3%A4rmepumpen-absatz-bricht-ein-%C3%B6lheizungen-erleben-den-boom/ar-AA1o5bxu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4e3e2a2346474121c171495525a2b60a&ei=24
Richtig ist, dass beispielsweise am 18.01.2023 die BAFA einen Bescheid erstellte, dem Energieberater ohne unsere Kenntnis zustellte, die Wärmepumpe zwischenzeitlich installiert ist und wir weiterhin
auf die Zahlung der Förderung seitens der BAFA warten. Diese Zusage der Förderung gemäß deren Bescheid vom 18.01.2023 ist in Form einer effektiven Zahlung bis zum 02.05.2024 nicht eingegangen!
Wen wundert es da, dass seitens der Behörden Gauner angezogen wurden und mangels Förderung durch die BAFA der Wärmepumpenabsatz ernüchternd eingebrochen ist?
Die Förderung des Wärmepumpenabsatzes war und ist m.E. gaunerbasiert!
Alles andere wäre geradezu überraschend!
#2631
Mazi(Donnerstag, 02 Mai 2024 18:54)
Herr Dr. Sehl, natürlich kann der Justizminister auf die Staatsanwaltschaften einwirken! Wie sollte er sonst seine Dienstaufsicht wahrnehmen?
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-weisungsrecht-minister-staatsanwaltschaft-justiz-bmj-buschmann-reform/
Dass dem Verfassungsschutz nicht aufgefallen sein könnte, dass Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, scheint ihm ebenso neu zu sein, wie die Tatsache, dass dem Prüfungskomitee und dem
Minister der Justiz nicht aufgefallen ist, dass die Prüflinge/Amtsträger das Gesetz nicht beherrschen.
Das geht nicht einmal auf niedrigstem Niveau!
#2630
Mazi(Donnerstag, 02 Mai 2024 18:34)
Das kennen wir doch!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-niedersachsen-2lb6918-justizskandal-klausurloesungen-nicht-gekauft/
Und wir wundern uns, weshalb die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen? Wahrscheinlich ist es so, dass sich diese Juristen in der
Sozialgerichtsbarkeit versammeln und sich dort als Amtsträger betätigen.
Die Frage, die sich daraus ergibt, ob der besagte Richter nur den Betrug bei angehenden Juristen der Sozialgerichtsbarkeit initiiert hat oder auch andere Juristen davon betroffen sind, wo die sich
heute "sonnen" und weshalb dieser Betrug nicht schon früher aufgefallen ist?
Das geht gar nicht! Das ist unzulässig in normalen Prüfungen bei der IHK - wo keine angehenden Juristen ihre Prüfung ablegen - und dieses Recht muss auch von angehenden Juristen eingehalten werden.
Es liegt daher sehr nahe, dass die Prüfungen angehender Juristen niedriger anzusiedeln sind, als von Normalbürgern vor der IHK.
Wenn nicht einmal in Judikative die Prüfung sicher ist, wer kann und darf dies dann von den richterlichen Entscheidungen erwarten?
Unter diesen Bedingungen plädiere ich dafür die Sozialgesetze gänzlich abzuschaffen.
Dann machen sich wenigstens Kläger keine Hoffnung, das Recht einzuklagen.
Von den riesigen Ersparnissen ganz zu schweigen. Nicht nur die Umlage der Kosten für die BG auf die Unternehmen würden entfallen, sondern auch die gesamte Bezahlung der BG würden entfallen. Nicht zu
unterschätzen wären auch die unvertretbaren Kosten für die Amtsträger, die ohnehin nicht ihrer Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) oder dem Beamtengesetz nachkommen.
Auch die Argumentation von Frau Aigner würde ins Leere laufen. Wo es keine Verfassungsfeinde gibt, können auch keine Verfassungsfeinde bezahlt werden.
Das wäre zwar nicht rechtsstaatlich, aber mit immensen Kosteneinsparungen verbunden.
Ich stelle mir die Frage, wer von denen nicht "sauber tickt" oder ob diese Handhabung schon "eingefleischt" ist?
#2629
Mazi(Donnerstag, 02 Mai 2024 09:30)
#2628
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit ordentlich arbeitet, dann trifft sie die Entscheidung nach dem Gesetz. Nach dem Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht nochmals bestätigt, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nachgelegt und nochmals
entschieden, dass Betroffene anhand dieser Akten Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann.
An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind alle Behörden und Gerichte nach dem BundesverfassungsgerichtGesetz gebunden.
Der Richter entscheidet also darüber, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz entschieden haben oder ob sie als Verfassungsfeinde einzuordnen sind. Wenn letzteres der Fall ist -
und davon gehe ich aus, weil der vorgelegte Verwaltungsakte behördlich nachgewiesen unvollständig war -, ergibt sich die Frage, weshalb der Verfassungsschutz und die Landesregierungen nicht tätig
wurden, waren sie doch verpflichtet, das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG zu gewährleisten und wurden nicht Amtsträger zur Ausführung einer Amtsaufgabe eingesetzt haben, die gar nicht nach Art. 20
Abs. 3 GG handelten?
Wir sind gespannt, wie lange die Sozialgerichtsbarkeit benötigt, diese einfache und klare Frage zu beantworten?
Daran schliesst sich die Frage an, wie und von wem diese Amtsträger bezahlt werden, wenn sie den Vorgaben dendes Volkes nicht folgen? Ich denke da an die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin
des bayerischen Landtags, deren Rückführung der Fehlzahlungebreitgefächertenn an die Amtsträger und die breitgefächerten fehlerhaften Amtsausübungen.
#2628
Mazi(Dienstag, 30 April 2024 09:25)
#2625
Interessant sollte die Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) sein, ob die Sozialgerichtsbarkeit jemals eine Entscheidung nach den Vorgaben des Deutschen Bundestages vorgenommen hat?
M.E. ist dies mehr ein rhetorische als gegenständliche Frage. Wenn die Sozialgerichtsbarkeit nie nach dem Gesetz, wiederholt mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte der BG zugrunde gelegt hat, dann ist es ausgeschlossen, dass sie je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
In der Folge sind alle Klagen weiterhin unentschieden und weiter anhängig.
#2627
Mazi(Dienstag, 30 April 2024 09:13)
Wenn Exekutive und Judikative ihre Entscheidungen die Vorgaben des Deutschen Bundestages, die Gesetze, nicht zugrunde legen, kann niemand davon ausgehen, dass die Entscheidungen nach den Gesetzen des
Deutschen Bundestages gefällt worden wären.
Wenn die Entscheidungen nicht nach dem Willen des Deutschen Bundestages erfolgen, aber dennoch nach Regeln erfolgen, dann ist davon auszugehen, dass die Regeln der Vorgängerregierung, den Nazis,
zugrunde gelegt wurden. Bekanntlich haben die Nazis auch die Verbrennung von Juden als rechtens angesehen.
M.E. sind deren Gesetze mit den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung demokratischen nicht vereinbar.
Die Frage, die sich daraus wiederum ergibt:
Welche Amtsaufgabe hat dann der Verfassungsschutz, wenn er uns nicht vor der Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung schützt und die Anwendungen anderer Gesetze, die nicht vom
Deutschen Bundestag legitimiert sind, zulässt?
#2626
Mazi(Montag, 29 April 2024 23:33)
#2623
Es heißt:
"Staat immer wieder neue Gesetze ist Exekutive und Judikative gut beraten, wenn die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft."
Richtig ist:
"Statt immer wieder neue Gesetze zu erlassen ist der Staat gut beraten, Exekutive und Judikative zu überprüfen, ob sie denn die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Wenn sie die Gesetze nicht einhalten -
und dieser Beweis wurde in unterschiedlichen Verfahren bereits festgestellt mehrfach festgestellt - outen sie sich als Verfassungsfeinde und sind verfassungsrechtlich zu überwachen."
#2625
Mazi(Montag, 29 April 2024)
Eigenartig!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nach-teilnahme-an-skandal-treffen-der-afd-uni-k%C3%B6ln-f%C3%A4llt-entscheidung-um-einen-dozenten/ar-AA1nSpW3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3b7f3ccab2724616dfea3e887ce77bf0&ei=5
Unlängst hat es hier eine Diskussion um die Lehre eines Juristen an der Uni Mainz gegeben.
Von außen ist nicht erkennbar oder dieser Dozent an der Uni Mainz nicht die Ansichten von Herrn Ulrich Vosgerau (50, CDU) vertritt. Bisher ist nicht bekannt geworden, dass der Dozent an der Uni Mainz
und andere die Meinung von Herrn Vosgerau teilen.
#2624
WernerE(Montag, 29 April 2024 22:49)
Web - Unfallmann - Untätigkeitsklage eingereicht (08.03.2024)
Was ist daraus geworden?
Gibt es schon eine Antwort des SG / LSG?
oder schläft man in den Sozialgerichten in Bremen
WernerE - einer der sich nichts gefallen lässt!
#2623
Mazi(Montag, 29 April 2024 17:35)
Das kennen wir doch! Das kommt uns bekannt vor! Wie kann dann eine rechtsstaatliche Erwartung gegeben sein?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/projekte-zur-co2-emissionsvermeidung-betr%C3%BCger-ergaunern-750-millionen-euro/ar-AA1nS0Mw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=98dc959f41464b5cdb307f69efad6d54&ei=64
Offensichtlich kann ein Gesetz nicht helfen, wenn Amtsträger ihrer Amtspflicht nicht nachkommen. Staat immer wieder neue Gesetze ist Exekutive und Judikative gut beraten, wenn die Legislative die
Einhaltung ihrer Vorgaben überprüft.
Am 17.11.2023 haben Richter de3s Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufgefordert, die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen. Wir haben uns schon daran gewöhnt, dass der Bürger
von den Politikern nicht wahrgenommen wird. Aber jetzt ist festzustellen, dass auch die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber zum Handeln bewegen können.
Dass das neue Whistle Blower-Gesetz auch nicht von der Exekutive wahrgenommen wird, bestätigt den vorgenannten Tenor.
Was wir dringend brauchen sind Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nachkommen. Es muss unstatthaft sein, dass Landesregierungen Amtsträger zur Amtsausübung von Institutionen einsetzen, die ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen.
Anders ausgedrückt, es ist staatsanwaltlich nicht verfolgenswert, wenn Bürger die Existenz eines Grundgesetzes bestreiten, wenn bereits die Behörden dem Grundgesetz nicht folgen. Wenn es eine
staatsanwaltschaftliche Verfolgung rechtens sein soll, dann sind das Grundgesetz und nicht die behördlichen Anwendungen zugrunde zu legen.
M.E. ist es ein Unding, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Wie kann dann eine rechtsstaatliche Erwartung gegeben sein?
#2622
Mazi(Montag, 29 April 2024 09:25)
Ich glaube, ich Spinne!
Aud diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.manomano.de/tueren-fuer-verteilerkaesten-2418
Damit die Stadtwerke weiterhin ihre Tantiemen bezahlen können, sollen nicht nur die Kosten für deren Kosten auf Gas-Verbraucher, sondern die angerichten Schäden der Bundesregierung auch auf andere,
auf Fremde, umgelegt werden. Eine derartige Denkweise an den Tag zu legen, ist schon die Dokumention dessen, dass soziales Verhalten schon vom Grundsatz nicht vorhanden ist.
Einen Unterschied zu Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die auch in ihren Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen, erscheint mir durchaus vergleichbar.
Wie soll ein Staat eine Existenzberechtigung besitzen, wenn Amtsträger den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Unter sozialer Einstellung habe ich ein ganz anderes Verständnis.
#2621
Mazi(Sonntag, 28 April 2024 18:56)
Was will uns dieser Beitrag näher bringen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-faeser-muss-aufwachen/ar-AA1nNqj1?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1ed979a9e1484ac9aea429a962464367&ei=14
Zitat:
"Bei Krisen und Katastrophen konnte sich Deutschland in den vergangenen Jahren vor allem auf ehrenamtliche Helfer verlassen.
Der Staat und seine Behörden hinterließen einen eher schlechten Eindruck, abgesehen von der Bundeswehr.
Bei der großen Flüchtlingslage waren es couragierte Bürger, die für Ordnung und Menschlichkeit sorgten. Ohne zupackende Freiwillige wären Corona oder die Fluten an Ahr und Mosel noch schlimmer
geworden."
Wo hat der Schreiber die Staatsanwaltschaft Koblenz oder die verantwortliche Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Helfer erwähnt? In meinen Augen ist hier ein Totalausfall festzustellen.
Offensichtlich sind über 130 Tote nicht genug für staatliche Behörden.
Wenn Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln würden, dann wäre Handlung angesagt. Wir reden nicht von Missbrauchsfällen oder Cum Ex-Geschäfte, etc. allein, hier geht es um die Verteidigung eines
Rechtsstaates, der Bundesrepublik Deutschland.
Für wahr darf nicht davon ausgegangen werden, dass Bürger mit ihren Zahlungen an diese Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch deren System gutheißen.
#2620
Mazi(Samstag, 27 April 2024 15:52)
So richtig kann man es nicht glauben!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich
mich:https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/straferlass-f%C3%BCr-cannabis-delikte-bringt-justiz-an-ihre-grenzen/ar-AA1nKEvi?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8324f76d4d0e42b4b915a017a2abdcea&ei=48
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Nun hat sich diese Grundlage verändert und richterliche Entscheidungen sind an die neue Gesetzeslage gebunden.
Mein Problem ist, wenn die Polizei am 31.03.2024 eine strafbare Handlung gegen das Betäubungsgesetz festgestellt hat und der Täter am 01.04.2024 dem gesetzlichen Richter zugeführt wird, ist dann der
"Mehrbesitz" strafbar oder nicht? Wenn die Richter früher bereits ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, sind dann die verurteilten Straftäter zu entlassen oder nicht?
Von dieser Problematik aus betrachtet, wie können dann beispielsweise in NRW, in der Hoheit des GRÜNEN Ministers Limbach, dann 60.000 Fälle des Drogenmissbrauchs zur Überprüfung anstehen.
Wenn in Baden-Württemberg, dem Heimatland von Herrn Kretschmann und Herrn Özdemir, die Rechtmäßigkeit dieser Urteile zwischen 10 und 60 Minuten dauern. Wie kann das sein, dass Staatsanwälte die
Urteile der Richter kontrollieren?
Ich gehe davon aus, dass sehr viele Bundestagsabgeordnet unter dem Einfluss des zu diesem Zeitpunkt strafrechtlich zu verfolgenden Drogenmissbrauch selbst unter diesem Einfluss gestanden haben.
Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich vertrete die Auffassung, dass das Volk nie eine Legalisierung der Drogen beschlossen hat und die Abgeordneten nie Beauftragt waren, über eine Legalisierung der Drogen abzustimmen.
Ich erinnere daran, dass selbst die Bundesregierung ohne Legalisierung des Drogenkonsums eine bestehende Ordnung nicht einhält oder wahrheitsgetreue Auskunft erteilt.
#2619
Mazi(Samstag, 27 April 2024 13:55)
Da scheint doch erhebliches aus dem Ruder zu laufen. Dies als Rechtsstaat anzusehen, ist wohl nicht ernsthaft gemeint.
Es geht nicht allein um die Sozialgerichtsbarkeit, sondern um den Rechtsstaat an sich!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/geldw%C3%A4sche-paradies-deutschland-neue-warnungen-nach-dem-aus-der-cum-ex-ermittlerin/ar-AA1nK3Lq?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=50b99276067b4c4d9629b64de9110476&ei=7
Darin heißt es:
"Der Rechtsstaat müsse seine Gesetze effektiv durchsetzen können, wolle er nicht an Rückhalt in der Bevölkerung verlieren. „Eine Strafjustiz nach Kassenlage, die Straftaten nur noch selektiv
verfolgen kann und vor komplexen Fällen kapitulieren muss, darf es nicht geben. Dies wäre Gift für die Motivation der Ermittler und für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat“, sagte
Rebehn."
Das ist schon lange unsere Forderung, die auch von den Richtern des Bundesverfassungsgerichts am 17.11.2023 vertreten wird. Ein Rechtsstaat dessen Gesetze von den Amtsträgern nicht beachtet werden,
kann nicht darauf verweisen ein Rechtsstaat zu sein.
Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, noch einmal neu zu durchdenken und festzustellen, dass aus den Steuereinnahmen der Bürger nie ein
System finanziert werden kann, dessen Gesetze, Vorgaben von den Amtsträgern abgelehnt wird.
Ein Rechtssystem, dass bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit den Entscheidungen nicht zugrunde gelegt wird, muss sich fragen lassen, ob es überhaupt eine Rechtssystem sein kann? Ich habe da
ernsthafte bedenken, dass dies in der Judikativen überhaupt angewendet werden darf.
Mit Sicherheit kann so argumentiert werden; Was soll's, wenn selbst Bundesminister sich nicht an die Regeln halten, die sie selbst als Antwort gegenüber dem Volk, den Vertretern im Deutschen
Bundestag, formulieren.
Da scheint doch erhebliches aus dem Ruder zu laufen. Dies als Rechtsstaat anzusehen, ist wohl nicht ernsthaft gemeint.
#2618
Mazi(Samstag, 27 April 2024 12:37)
Der Beitrag beweist, dass die politischen Vertreter der GRÜNEN die Haltung der GRÜNEN inhaltlich umsetzen?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/politiker-machen-hervorragenden-job-g%C3%B6ring-eckardt-baerbock-und-habeck-gleicherma%C3%9Fen-als-kanzlerkandidaten-geeignet/ar-AA1nKsnV?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=dc3a3f111be04d7ba0bb918b492f4e0b&ei=79
M.E. folgen die GRÜNEN nicht den Vorgaben des Deutschen Bundestages und den von Ihnen erteilten Auskünften. Es fällt mir unter diesen Voraussetzungen schwer, an eine Rechtsstaatlichkeit zu
glauben.
Es erscheint mir sogar konsequent, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Gesetzgebers nicht umsetzen und berechtigte Forderungen der Kläger abweisen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat
dies gewiss nichts mehr gemein.
#2617
Mazi(Samstag, 27 April 2024 12:17)
Wie weit ist es wirklich, wenn Amtsträger nicht einmal zu dem stehen, was die Bundesregierung hat verlauten lassen? Sind Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen noch berechtigt
Amtshandlungen vorzunehmen, auch wenn sie lügen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/akw-files-robert-habeck-wehrt-sich-gegen-anschuldigungen-aus-geheimpapier/ar-AA1nHgdz?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=693acc1d55c64f69b8b1cb26f9d3d1c1&ei=7
Es ist richtig, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck darin keine Ausnahme bildet. Ich frage mich, wie ein Staat existieren soll, dessen eigene Vorgaben, Gesetze, nicht befolgt werden?
#2616
Erich Neumann, alias unfallmann(Samstag, 27 April 2024 10:44)
Hallo Werner,
zu "Film" #2614# ist noch zu sagen:
In der Gesprächsnotiz vom 02.12.2010 hat die BGHW wörtlich dokumentiert:
"BG Arzt der Unfallstation Dr. [11-2] erkundigte sich, ob uns der Fall des Herrn Neumann bekannt sei. Dies wurde bestätigt. Ergänzend zu seinen schriftlichen Ausführungen teilt er mit, dass ihm ein
derartiges Verhalten in seiner beruflichen Laufbahn noch nicht untergekommen sei. Der Krampfanfall sei nach Aussage seiner Mitarbeiter bühnenreif gewesen.
Sollte Herr Neumann dort noch einmal wieder erscheinen, wird man wohl über ein Hausverbot nachdenken. Wenn dies der Fall ist wird uns Herr Dr. [11-2] informieren. Ansonsten hält er den Verletzten für
psychisch extrem auffällig."
Dazu ist zu sagen:
Ich bin kein Schauspieler und mir wurde auch niemals gesagt, dass mein auftreten bühnenreif sei. Ich werde durchgehen und bis dato von der BG Unfallstation behandelt. Und niemals wurde mir von der BG
Unfallstation ein Hausverbot angekündigt.
Und wenn, ich psychisch extrem auffällig sein soll, dann ist es eine Unfallfolge und ist von der BGHW zu entschädigen.
Siehe Unterseite: XL 12.10.1968: Konflikt von Anfang an, wir wollen N. hier nicht mehr sehen. + Kniescheibenfraktur + Muskelschwäche + Folgeunfall
MfG
Erich Neumann
#2615
Mazi(Samstag, 27 April 2024 10:30)
Offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen der Wahrheit in unserem und dem Sinn des Grundgesetzes und der "Wahrheit" der wir folgen sollen?
Da gibt es Aussagen in Auskünften der Regierung, die in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Gesetzgebers sind, aber mit der Realität nicht in Verbindung zu bringen sind.
Eigentlich ist es auch nicht verwunderlich, wenn das gesamte System fest in der Hand der Täter zu sein scheint.
Da ist nur zu hoffen, dass die Presse die Manipulation bekannt macht (vgl. Cicero u.a.).
Wenn der Rechtsstaat als solcher existieren will, dann sind dessen Amtsfunktionen zu besetzen, die den Gesetzen folgen. Amtsträger, die Lügen können und können wahrlich keine Amtsfunktionen
ausüben.
So geht es wirklich nicht, wenn Bundesminister selbst den Dt.Bundestag anlügen, unwahre Auskünfte erteilen, dann ist darauf keine Rechtsstaatlichkeit aufzubauen.
M.E. gibt es da nur eine Konsequenz.
M.E. steht außer Frage, dass die GRÜNEN wie auch andere Parteien das Recht verwirkt haben, als politische Kraft verstanden zu werden.
Ich habe eben einen Beitrag nachverfolgt, in dem der "Kampf" einer Impfgeschädigten dargestellt wurde. Sie hat die bekannten Schwierigkeiten mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, m.E. nicht mit
dem Gesetzgeber!
Es ist die Frage, ob der Gesetzgeber dadurch eine Mitverantwortung trägt, wenn er die Einhalting seiner Vorgaben nicht überprüft.
Nicht nur die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am 17.11.2023 den Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, sondern die Bundestagspräsidenten Bas ist ebenfalls schriftlich
aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen und befindet sich im Verzug.
M.E. liegt es nicht an Verfehlungen einzelner Amtsträger, sondern der Ansatz ist genereller Natur.
Der Ansatz von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landrags, kann ein erster Ansatzpunkt zur Bereinigung der Situation sein.
Möglicherweise haben die seinerzeitigen NS-Juristen seot dem Aufbau der Bundesrepublik einen entscheidenden Anteil an dieser Praxis.
#2614
Erich Neumann, alias unfallmann(Samstag, 27 April 2024 08:58)
Hallo Werner,
zu "Film" ist zu sagen:
Ein med. Sachverständiger der BG Unfallstation wollte die "Regie" der Aufklärung in meiner Behördenakte der BGHW Bremen übernehmen, aber die BGHW hat es nicht zugelassen. Siehe Unterseite
12.01.2004.
Bremer Fernsehen hat meinen Fall aufgezeichnet. Der "Film" geht aber nicht über den Sender an die Öffentlichkeit. Siehe Untersete 10.10.2022.
MfG
Erich Neumann
#2613
WernerE(Freitag, 26 April 2024 23:47)
Ich bin auch im verkehrten Film gelandet!
Zum Ende des Volkfestes in Mering kommt Dr. M. Söder.
Eine politische Schauveranstaltung der CSU.
Die Kosten für das Aufstellen von Haltverbotsschildern rund um den Veranstaltungsort,
expliziet am 29.04. kostet vermutlich dem Steuerzahler Geld nicht der CSU
Meine Anfrage dazu beim Landrat wurde mit folgenden Worten bedacht:
Sehr geehrter Herr E, ich freue mich über Ihre vielen Mails, aber ...
Demokratie ist wenn Bürger Fragen und vernünftige Antworten erhalten wollen.
Ähnlich ergeht es uns mit den unten angeführten Berichten.
Werden wir demokratisch denkenden Bürger nur noch verarscht?
WernerE - lasse mir nicht den Mund verbieten, schreibe das was notwendig ist!
#2612
Mazi(Freitag, 26 April 2024 18:39)
Sind wir überhaupt im gleichen Film?
Ich beziehe mich auf die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/7805 vom 17.7.2023 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007805.pdf):
Ich zitiere:
"Unter „die mit der Wahrung des Prinzips der Aktenmäßigkeit betreuten Bediensteten, Betreffseinheiten und Registraturkräfte“ in Frage 10 werden grundsätzlich alle Mitarbeitenden und nicht
ausschließlich Registraturkräfte verstanden."
"Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung, die eine einheitliche
und vollständige Dokumentation des Verwaltungshandelns einschließen, haben
hohe Priorität in allen Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden
und Stellen.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ (GGO) sowie die Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den
Bundesministerien (RegR).
Auch wenn die RegR nicht direkt die Geschäftsbereichsbehörden der Bundesministerien adressiert, sondern nur diese selbst, wird sie i. d. R. auch von den
Geschäftsbereichsbehörden angewendet.
u den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Ggf. sind relevante Informationen zu verschriftlichen (z. B. Telefonate oder
SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte
noch ein papierbasiertes System existiert.
Darüber hinaus finden die einschlägigen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bundesarchivgesetzes (BArchG) Anwendung. Zusätzlich haben einige Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden
zur weiteren Konkretisierung – häufig bezüglich der elektronischen Bearbeitung und Veraktung – eigene Regelungen, wie z. B. Geschäftsordnungen, Hausverfügungen, Hausanordnungen, Runderlasse und
Dienstanweisungen, die alle das Ziel haben, eine ordnungsgemäße Aktenführung im Sinne der Vorbemerkung zu gewährleisten."
Cicero hat bekannt gemacht, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck sich offensichtlich an diese unterschriebenen Regeln nicht hält und dem Gesetzgeber auch unwahre Auskünfte erteilt.
Wenn Bundeswirtschaftsminister Habeck (Bündnis90/DIE GRÜNEN) sich nicht an die Regeln hält, worin soll dann das Vertrauen des Volkes bestehen, dass er es nicht "belügt".
Habeck hat bisher die nicht unbedeutende Stelle des Vize-Kanzlers inne.
Sein Verhalten ist daher der gesamten Ampel-Regierung bestehend aus SPD, Bündnis90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam anzulasten.
#2611
Mazi(Freitag, 26 April 2024)
Das kennen wir doch!
Rechtsstaatlichkeit ist anders als uns dies NS-Juristen glaubhaft machen wollen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/mit-allen-mitteln-und-tricks-gewehrt-nach-atom-enth%C3%BCllungen-k%C3%BCndigt-cicero-journalist-neue-brisante-details-an/ar-AA1nIBx0?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=45cf681c9a144b96af7958a6fd1fe780&ei=8
Zitat aus diesem Artikel:
"Gute Frage. Das Ministerium wurde verpflichtet, uns alles zu geben. Aber der Richter ist ja nicht in die Büros gegangen und hat geprüft, was dort alles liegt. Momentan müssen wir davon ausgehen: Die
uns ausgehändigten Akten sind tatsächlich das komplette Material. Man muss dem Staat vertrauen, dass er sich an Gesetze und Urteile hält."
Das kennen wir doch!
Da hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen sind (Az. 2
BvR 244 und 310/83).
Das Bundesverwaltungsgericht hat weiterhin ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann (Az. 1 B 153/73).
Die Bundesregierung hat auf die kleine Anfrage der LINKE am 28.07.2023 geantwortet (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-959242), also vor knapp einem 3/4 Jahr:
In der Antwort der Bundesregierung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/078/2007805.pdf) heißt es:
"Aktenführung und Archivierung als Bestandteil offenen Regierungshandelns
Die Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung bilden die Grundlage erfolgreicher Transparenzansprüche gegenüber Regierung und Verwaltung. So sind
sämtliche Behörden gehalten, die wesentlichen, den sachbezogenen Geschehensablauf belegenden Informationen und Daten für den gesamten Vorgangszeitraum zu dokumentieren. Im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP findet sich dementsprechend unter dem Stichwort Transparenz folgende Formulierung: „Wir wollen durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken. Uns leiten die
Prinzipien offenen Regierungshandelns – Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit.“ Allerdings gibt es Presseberichte, die diese Transparenz anzweifeln. Denn in den
Bundesministerien würden routinemäßig ganze E-Mail-Postfächer bzw. die
Daten auf Diensthandys gelöscht (www.welt.de/politik/deutschland/plus24555
1134/Regierungskommunikation-Opposition-will-E-Mails-von-Kanzler-Schol
z-rekonstruieren.html?icid=search.product.onsitesearch).
Cicero berichtet mit Hilfe der Richter aus dem Bundeswirtschaftsministerium aber ganz anderes.
Offensichtlich wollen die GRÜNEN dem Volk "einen Knopf an das Ohr" annähen.
Es ist nachgewiesen, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck das Volk belogen hat. Er ist nicht mehr tragbar. Er sollte angeklagt und zur Rechenschaft gezogen werden.
Nach gleichem Muster ist mit den Amtsträgern, Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu verfahren. Da nachgewiesen ist, dass Exekutive und Judikative nicht den Vorgaben des Gesetzgebers folgt, das Volk
(die Abgeordneten des Deutschen Bundestages) belügt, sind sie als Amtsträger nicht tragbar.
Nicht zuletzt wegen des Bruchs ihres Eids sind sie anzuklagen, zu verurteilen und ohne Anspruch auf Entschädigung aus Steuermitteln zu entlassen.
Ich lege mich fest, dass nicht nur Unfallopfer mit den Mitteln des Staates betrogen werden, sondern der ganze Staat darunter leidet.
Rechtsstaatlichkeit ist anders als uns dies NS-Juristen glaubhaft machen wollen!
#2610
Mazi(Freitag, 26 April 2024)
Es muss davon ausgegangen werden, dass dies kein Einzelfall ist!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rechtsanwalt-soll-promotionsurkunde-gef%C3%A4lscht-haben-anklage/ar-AA1nI7vI?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=3545d44782754b89ba820aea0d14c5ce&ei=88
Wenn Art. 97 Abs. 1 GG vorschreibt, dass die richterliche Entscheidung im Einklang mit den Gesetzes zu stehen hat, dies aber nachweislich nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass diese Tatsache
weitverbreiteter ist, als anzunehmen ist.
Wenn eine Amtsrichterin vom LG Hagen der Rechtsbeugung, Urkundenfälschung und Urkundenuterdrückung für schuldig befunden wird und diese Schuld auch noch vom BGH bestätigt wird, dann ist nicht der
Judikative fehlender Ansatz von Gleichberechtigung vorzuhalten, sondern auch die Tatsache bei gleichen Sachverhalten unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.
Gewiss dürfen Richter nur aufgrund einer Anklage entscheiden. Aber die Tatsache, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften diese gesammelten Fälle nicht zur Anklage bringen, bestätigt, dass nicht
Richter sondern Staatsanwälte über deren Verurteilung entscheiden.
Es fehlt mir die Grundlage von einer Rechtsstaatlichkeit auszugehen (vgl. die Einstellung der Richter des EuGH zum europäischen Haftbefehl).
#2609
Mazi(Freitag, 26 April 2024 11:35)
Ich lege mich fest!
Dieser Bundesregierung ist nachgewiesen, dass sie nicht zum Wohl des Volkes handelte und daher für das Volk inakzeptabel ist. Sie hat ihre Legitimation durch Täuschung verwirkt.
(Ich erinnere auch an das für jedermann nachvollziehbare Beispiel der Stromkosten der Bürger.)
#2608
Mazi(Freitag, 26 April 2024 11:28)
Das soll's gewesen sein!
Folgende Veröffentlichung liegt zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-und-die-akw-abschaltung-alles-ein-gro%C3%9Fer-bluff/ar-AA1nFetR?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5bb3eb7d268d4e57b6a437625b1f9f4a&ei=29
Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN, wie alle anderen Regierungen vor ihnen auch, das Volk auf der Grundlage des Grundgesetzes getäuscht haben.
Der Argumentation von Frau Aigner ist dennoch zu folgen.
#2607
Mazi(Freitag, 26 April 2024 10:16)
Es ist nicht davon auszugehen, dass uns das Grundgesetz vor Verfassungsfeinden schützt.
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Steuerbürger für diese Machenschaften noch zur Kasse gebeten werden.
Betrachten wir die Justiz, die sich zur 3. Kraft in unserem Staat erklärt und Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, den Bürgern aber eine solche Tätigkeit in Rechnung
stellt.
Betrachten wir diese Ampel-Regierung, die über keinerlei Erfahrung verfügt, Krisen zu meistern. Sie beansprucht das Volk hinsichtlich deren Steuereinnahmen.
Betrachten wir den Bundeskanzler Scholz, der erklärt, krank zu sein und nicht erinnern zu können.
Betrachten wir den Kommunikationswissenschaftler Lindner, der in seiner Aufgabe als Bundesfinanzminister nicht gewachsen ist. Der Vermögen nicht einmal von Schulden unterscheiden kann.
Betrachten wir den Bundeswirtschaftsminister Habeck, der mit dem Heizungsgesetz uns Vorschriften auf's Auge drückt, ohne sich über die Gefahren der Atomkraft sich informiert zu haben. Er
ließAtomkraftwerke abschalten, um danach französische Atomkraftwerke durch Ankauf deren Strom zu fördern.
Gehen wir auf das Beispiel: Strom ein, weil wir alle davon betroffen sind.
Da gibt es im Norden Windkraftanlagen, die still stehen. Weil sie betriebsbereit stillstehen erhalten die Betreiber eine Entschädigung für den nicht produzierten Strom. Diese Entschädigung wird den
Verbraucherdenn in Form der Netzumlage wiederum in Rechnung gestellt. Sie zahlen also für nicht produzieren von Strom.
Weil diese Windkraftanlagen keinen Strom produzieren, werden teure Gas-Stromanlagen betrieben. Das teuerste Gaskraftwerk ist dann maßgebend für die Abrechnung des Stroms. Die Verbraucher zahlen also
nochmals für den Strom und nochmals auf erhöhten Kosten.
In der Konsequenz zählt der Verbraucher den Strom aufgrund der Abgabe an den obigen Windkraftbetreiber und ein weiteres Mal über den erhöhten Stromabrechnungspreis.
Wer jetzt noch davon ausgeht, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht, nach dem Grundgesetz, handeln, dem ist nicht mehr zu helfen.
Sachlich ist es so, dass eine Zahlung zu Lasten der Steuereinnahmen nur dann legitim ist, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen. Ein Anspruch auf Entgelt ist m.E. an eine Gegenleistung nach
dem BGB gebunden. Wenn die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann erfüllen sie den Vettrag nach dem Beamtengesetz nicht. Wenn jetzt eine Dienstaufsicht nicht erfolgt, dann führen diese
Amtsträger kein Amt aus. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach.
M.E. ist es irrig, dass Institutionen Amtsentscheidungen treffen und bekannt ist, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, Verwaltungsentscheidungen treffen. Das Grundgesetz bindet
Amtsträger an Gesetz und Recht. Dies haben sie jedoch nicht erfüllt.
Nach der Argumentation von Frau Aigner muss es unzulässig sein, Verfassungsfeinden durch Zahlungen zu Lasten der Steuereinnahmen noch ein vorzügliches Leben zu finanzieren.
Das Amtsträger ihre Treuepflicht nachkommen, gehört zu einer Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten, bzw. Bundeskanzlers.
Daraus erkennen Sie, dass in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nichts stimmt. Die Verantwortlichen führen keine Tätigkeit aus, zu der sie geeignet sind.
#2606
Mazi(Donnerstag, 25 April 2024 21:16)
Lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/reaktionen-auf-akw-enth%C3%BCllungen-habeck-nicht-mehr-tragbar/ar-AA1nF6Jm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c766130e4eb04ce7b9237ce442bd6bf6&ei=9
Unerhört wie Habeck uns betrogen hat und wenn er sich nicht ändert, dann betrügt er uns weiterhin.
Diese Vorwürfe färben auch auf die GRÜNEN ab.
#2605
Mazi(Donnerstag, 25 April 2024 17:57)
Haben Sie es gelesen?
Wen wundert es dann noch, wenn die Bürger in der Bundesrepublik Deutschland hinter's Licht geführt werden und dann auch noch das Geld aus der eigenen Tasche entnommen wird.
Was wir brauchen sind dringend Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen und keine Verfassungsfeinde.
Es klingt unmöglich, dass die Bürger auch noch Verfassungsfeinden ein angenehmes Leben ermöglichen und diese nicht einmal ihrer Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Ich halte es für eine unmögliche Sitte, dass sie auch noch Gelder von Bürgern kassieren und die gesetzlichen Vorgabe des Gesetzgebers nicht achten. Unmöglich!
Es geht keineswegs um einen Einzelfall, der sich natürlich ganz anders darstellen kann. Es geht um die Systematik, die an der Tag gelegt wird.
Unfallopfern das zugestandene Recht des Gesetzgebers entziehen, dann auf den Irrtum in der Entscheidung verweisen und Geld kassieren. So geht es wirklich nicht. Das hat nichts einer Denkweise der AFD
zu tun, das ist schlicht das gerechte Denken.
Es hilft nicht, dass Juristen vorgeben, nicht rechnen zu können, das geht schlicht um menschliches Denken, um Gerechtigkeit.
#2604
Mazi(Donnerstag, 25 April 2024 16:44)
Auf wen kann sich der Bürger noch verlassen?
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/cicero-ver%C3%B6ffentlicht-dokumente-habeck-wollte-nie-dass-sie-diese-geheimen-atom-akten-sehen/ar-AA1nCIXX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fe046121f59a421aaa415b72a62c053f&ei=16
Wenn das Heizungsgesetz von Habeck auf der gleichen Grundlage etabliert wurde, dann ist davon auszugehen, dass auch in dieser Maßnahme keine Experten involviert waren.
Wenn Richter nicht den Vorgaben des Gesetzgebers folgen, wenn Richter nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz entscheiden, wenn Amtsträger (z.B. der Staatsanwaltschaften) nicht Gesetz und Recht
handeln (dürfen), dann ist es wohl ein Fehler, davon auszugehen, dass das Grundgesetz für alle gilt.
#2603
Mazi(Donnerstag, 25 April 2024 16:27)
Unglaublich was dem Volk zugemutet wird!
Ich verweise auf diesen Beitrag:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/leserbriefe-zur-cum-ex-chefermittlerin-klatsche-f%C3%BCr-die-justiz/ar-AA1nDyPI?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2716d20b875b44ca9bb0b0a30def43ed&ei=54
Es ist richtig, dass gemäß § 146 Gerichtsverfassungsgesetz Staatsanwaltschaften ihrem Dienstvorgesetzten unterstehen. Als Dienstvorgesetzter gilt der jeweilige Minister der Justiz im jeweiligen
Bundesland. Dessen Weisungen dürfen aber nicht gegen das Gesetz sein. Erst dann sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet die Weisungen zu befolgen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht.
Anders ausgedrückt:
Wenn die Oberstaatsanwältin gegen den Justizminister Limbach rebellieren will, dann darf sie dies nur dann tun, wenn der Minister ihr eine Weisung gegeben hat, die mit dem Gesetz nicht vereinbar ist.
Wenn Sie der Justiz, der sie unterstellt ist, eine auswischen wollte, dies aber nicht gegeben ist, dann ist es offensichtlich, dass sie der Justiz insgesamt eine auswischen wollte.
Wenn sie jetzt noch zu einem überregional tätigen Verein, der Finanzwende, wechselt, dann ist die regionale Bedeutung ohnehin nicht glaubwürdig.
Wenn Oberstaatsanwältin Brorhilker nun die Staatsanwaltschaft Köln verlässt, dann verlässt sie ihren Dienstherrn, letztlich den Minister der Justiz, Herrn Limbach (GRÜNEN) und heuert bei Dr. Schick
(GRÜNEN) an.
Nachvollziehbar ist das alles nicht. Letztlich macht diese Maßnahme keinen Sinn.
Wenn Frau Brorhilker einen Hieb versetzt hat, dann ist es sicherlich nicht der Justiz in NRW oder den GRÜNEN. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie letztlich dem Unglauben nach den Staat
Rechnung getragen hat.
Wenn der volkswirtschaftliche Schaden von 35 Mrd. Euro nicht groß genug ist, diese Gelder wieder zurückzuholen, dann stimmt etwas in unserem Staat nicht.
Letztlich ist es nicht nachvollziehbar, dass Experten von "Kriminellen" zu einem Bruchteil des von ihnen anzurichtenden Schaden angeheuert werden, weil deren Verdienst höher erscheint als das Risiko
vom Staat erwischt zu werden.
Lassen wir die Motivation von Frau Brorhilker außer acht, dann ist festzustellen, dass eine Amtsrichterin in Lüdenscheid vom LG Hagen, bestätigt vom BGH verurteilt wird, während andere Richter der
Sozialgerichtsbarkeit gleiches tun und nicht verurteilt werden. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in der Justiz scheint dort nicht angewandt zu werden.
#2602
Mazi(Donnerstag, 25 April 2024 16:17)
Was soll das? Wenn die Gerichte ohnehin nicht nach dem Grundgesetz urteilen, das ihnen das Recht der Entscheidung verleiht, dann ist es müßig darüber zu diskutieren, wie ein Gericht das Grundgesetz
verändern kann.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-presserecht-reichelt-beschluss/
Unter diesen Umständen, wenn der Gesetzgeber nicht die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft, wie soll dann ein Bundesverfassungsgericht, dessen Richter nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach
dem Gesetz zu urteilen, sich dann als 3. Gewalt in einem Staat aufschwingen?
Cum-Ex-Debatte: In Bayern fehlen Steuerfahnder
Nach der Kündigung der Kölner Cum-Ex-Anklägerin, Anne Brorhilker, steht die Steuerfahndung im Mittelpunkt der Diskussion. Bundesweit fehlt es an entsprechendem Personal - so auch in Bayern. Dabei
geht es um hohe Beträge für den Staat.
Was sagt mir das?
WernerE - ein Bayer der sich nur noch wundert über die Politik von Dr. Markus Söder
#2600
Mazi(Mittwoch, 24 April 2024 20:06)
(Fortsetzung)
Da gibt es eine Amtsrichterin von Lüdenscheid, der der Vorwurfs des Vertrauensbruchs, der Urkundenunterdrückung, etc. und die Entlassung droht. Sachlich sind diese Tatbestände bereits vom BGH
bestätigt. Nur das Strafmaß wurde nicht richtig bemessen.
Wenn Richtern bei gleicher Beweislage unterschiedliche juristische Handhabung bei gleiches Rechtslage erfahren, dann ist dies zwar aus Sicht des Grundgesetzes verständlich, dass auch Unfallopfer bei
gleichem Rechtsanspruch nach dem Grundgesetz dennoch negative Entscheidungen erfahren. Aber als rechtens sehe ich dies nicht an.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch Gelder der Steuerbürger erhalten und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, die Vorgaben des Volkes missachten, dann ist dies m.E. nicht
rechtens, nicht nachvollziehbar.
Angemessen erscheint es daher die Sozialgerichtsbarkeit gänzlich unter "Artenschutz" zu stellen oder als Verfassungsfeindlich "zu adeln", aus der Rechtsstaatlichkeit, dem Grundgesetz zu entnehmen.
Sie werden ohnehin nicht rechtsstaatlich verfolgt.
Nach der Definition von Frau Aigner wären sie ansonsten als Verfassungsfeinde zu bezeichnen.
Es erscheint mir nicht nachvollziehbar, die Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als höchstes Gericht unterhalb des Bundesverfassungsgerichts zu deklarieren, es aber nicht mit Amtsträgern zu
besetzen, die ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Nachweislich führen sie eine solche Amtstätigkeit nicht aus und kommen ihrer Treuepflicht ohnehin
nicht nach.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wie das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten werden kann, aber keine Amtsträger eingesetzt werden, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und ihre
Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Da diese Zweifel mehr als bewiesen sind, ist nicht nachzuvollziehen, wie diese Amtsträger dennoch aus den Steuereinnahmen der Bürger befriedigt werden können, wenn sie die Vorgaben des Volkes, des
Deutschen Bundestages, nicht achten.
Dass ausgerechnet auch noch Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern mussten, regelmäßig zu überprüfen, ob denn dessen Vorgaben überhaupt eingehalten werden, ist weiterhin
bezeichnend. Spätestens jetzt war davon auszugehen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden.
Dass ausgerechnet jetzt eine Oberstaatsanwältin, eingesetzt dazu unrechtmäßiges Geld (ca. 35 Mdr. Euro!) zurückzuholen, den Job gekündigt hat, "die Seite" wechselt, muss doch jedermann aufzeigen,
dass etwas in unserem Staate nicht stimmt.
#2599
Mazi(Mittwoch, 24 April 2024 19:54)
Wie viele unterschiedliche Personen unterscheidet das Grundgesetzgesetz?
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz nur einen Personenkreis kennt. Es besagt nämlich, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Das ist offensichtlich ein Irrtum meinerseits und wird von der Praxis nicht bestätigt.
Da gibt es Unfallopfer, die vor Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ihr Recht einfordern, zwar ihre Rechte nach dem Gesetz einfordern aber dort regelmäßig scheitern.
Da gibt es offensichtlich Behörden und Gerichte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
zu führen. Derartige Verwaltungsakten werden zwar von den Sozialgerichten angefordert, aber nicht überprüft.
Und wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit obwohl sie Zweifel äußern, dann von einem Kläger verlangen, das fehlende Dokument, was nicht vorgelegt wurde, als Beweis zu ermitteln und vorzulegen. Wenn
eine derartige richterliche Entscheidung des SG Giessen auch noch vom Bundesverfassungsgerichts entgegen dessen Entscheidung vom 06.06.1983 bestätigt wird, dann sind diese richterliche Entscheidungen
anhand des Grundgesetzes nicht mehr nachvollziehbar.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht auch noch die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 unterstreicht und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann, dann ist die Argumentationsgrundlage des Grundgesetzes verlassen.
#2598
Mazi(Mittwoch, 24 April 2024 12:43)
Der Vorwurf von Schick ist schwierig nachvollziehbar!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kritik-von-finanzwende-staatsanwaltschaft-hamburg-bei-cum-ex-ein-totalausfall/ar-AA1nwulY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a9fe8b1d6713474cac598b71d1b9328a&ei=70
Bekanntlich wird angenommen, dass der Staat bei diesen Transaktionen (CUM EX-Geschäfte) um ca. 35 Mrd. Euro betrogen wurde.
Die Finanzämter hatten hierzu nicht gezahlte Steuern erstattet.
Der Vorwurf von Schick ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar.
1. macht er doch bekannt, dass die Behörden immer noch nicht wissen, um wieviel sie denn betrogen wurden.
2. liegt jeder Verwaltungsentscheidung einer Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
kann ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollziehen.
Sollte Herr Schick den Vorwurf zu Recht erhoben haben, dann wäre es der Verwaltung nicht möglich, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip gehandelt hätte bzw. die Behörde keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte geführt hätten. Andererseits wird damit auch bekannt gemacht, dass offensichtlich sehr viele Behörden über keine qualifizierten Dienstaufsichts-Amtsträger verfügen.
Letztlich ist es die Bestätigung dessen, dass die Behörden nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.
Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist danach nicht verwunderlich. Dass ausgerechnet auch noch die Richter des Bundesverfassungsgerichts den
Gesetzgeber aufforderten, die Einhaltung ihrer Vorgaben regelmäßig zu überprüfen, "schlägt" ins "gleiche Horn".
730 Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die ihrem Amtsauftrag nicht nachkommen, ist da schon als Ausnahme zu sehen. Man stelle sich nur vor, dass der bevölkerungsreichste Staat mit über 7 Mrd.
Personen mit gerade einmal 540 Abgeordneten auskommt, erscheint aus dieser Perspektive nicht nachvollziehbar.
10 mal so viele Wähler, bei einem Bruchteil von Abgeordneten lässt erkennen, dass die Parlamente, die Bürokratie, heillos überfrachtet ist.
#2597
Mazi(Mittwoch, 24 April 2024 11:14)
Wo soll der Unterschied für die Amtsträger der Staatsanwaltschaften herkommen? Da vertrete ich entschieden rechtsstaatlich eine andere Meinung!
Das dies in der Justiz anders gesehen wird, das haben wir ja unlängst bereits gehört. Wir erinnern uns, dass der amtierende Bundespräsident Steinmeier (SPD) die gleiche Ausbildung genossen und unter
Gerhard Schröder das Bundeskanzleramt geleitet hat.
Auf diesen Beitrag von LTO, Herrn Dr. Sehl, beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/kommentar-weisungsrecht-minister-staatsanwaltschaft-justiz-bmj-buschmann-reform/
1983 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 244 und 310/83) mit Blick auf das Grundgesetz entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte zu führen haben. Anhand dieser Akte, so das Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/87), können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Will Dr. Sehl mit seinem Artikel zum Ausdruck bringen, dass Staatsanwaltschaften nicht rechtsstaatlich im Auftrag des Landesministers der Justiz ihr Amt wahrnehmen? Meines Wissens nach erfolgt dies
in der Verantwortung der jeweiligen Ministerpräsidenten des Landes. Und dieses Procedere heißt der Bundesjustizminister Dr. Buschmann (FDP) gut und rechtsstaatlich in Ordnung?
Da bin ich entschieden anderer Meinung!
#2596
Mazi(Mittwoch, 24 April 2024 08:24)
Ist der Staat schon von den Nazis eingenommen oder hatten sie ihm das selbständige Leben nie gestattet? Wen durften wir wählen? Haben wir unter den Nachfolgeparteien der Nazi nur wählen dürfen? Ein
harter Vorwurf, wenn er denn stimmt!
Auf diesen Beitrag verweise ich, der meine Informationen zu bestätigen scheint:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/kommentare/Ein-Armutszeugnis-fuer-den-deutschen-Staat-article24894025.html
Es ist bekannt, dass eine Amtsrichterin wegen des Verwahrungsbruchs, der Urkundenfälschung und der Rechtsbeugung verurteilt wurde. Sogar der BGH hat festgestellt, dass die Tatsachen von dem Richter
richtig ermittelt wurden. "Nur" bei der Ermittlung des Strafmaßes habe er Fehler gemacht.
Auf ein weiteres Kurriosum möchte ich hinweisen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil des Sozialgerichts offiziell bestätigt, dass die Richterin bestätigen durfte, dass sie die Manipulationsmöglichkeiten der Verwaltungsakte zwar
anerkannte, aber den Kläger aufforderte, den Nachweis zu führen. Sachlich ist es aber so, dass es Amtsaufgabe des Gerichts ist, die wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten
vorzulegen. Aufgrund dieser Vorlage erstellt dann der Kläger die Klage.
Hier ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung von 1983 nicht beachtet (Az. 2 BVR 244 und 310/83). Ebenso ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/83) nicht
gefolgt. Angand einer unvollständigen Verwaltungsakte kann kein Betroffener Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nicht nachvollziehen.
Es ist anzunehmen, dass ein Richter in diesem Fall göttliche Eigenschaften haben muss, wenn er dann eine Entscheidung zu Gunsten der Behörde trifft.
Auffallend ist, dass das Grundgesetz zwar schriftlich seitens des Gesetzgebers vorgibt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Aber es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren
Entscheidungen nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legen. Dies ist auch den Staatsanwaltschaften hinlänglich bekannt. Es liegt also nahe, dass sich Richter gottgleich
wahrnehmen. Wenn sie gottgleich sind, dann stellt sich meinerseits die Frage, auf welcher Grundlage sie dann von dem Steuerzahler eine Zahlung erwarten (dürfen)?
Damit ist belegt, dass Richter offensichtlich nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen. Welcher Wert ist also richterlichen Entscheidungen beizumessen, wenn sie nicht dem Gesetz folgen und
selbst die Staatsanwaltscht Kenntnis dieser Misere hat? Wenn die Aufsicht über die Justiz den Ländern obliegt, dann stellt sich die Frage, wer zu dieser Amtsaufgabe verpflichtet ist.
#2595
WernerE(Dienstag, 23 April 2024 15:49)
#2594 - leider totale Wahrheit.
Ist auch viel wichtiger, als die Verantwortlichen des Ahrtal - Missverständnis zu bestrafen.
Die Welt ist nur noch verrückt und ich gehöre mittlerweile auch zu der Art,
so zumindest höre oder lese ich das persönlichen Gesprächen oder Nachrichten.
WernerE - Bürgerverantwortlicher ohne öffentliches Mandat
#2594
Mazi(Dienstag, 23 April 2024 13:33)
Das darf doch nicht wahr sein?
Auf diesen Bericht beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kinderpornografie-vorwurf-prozess-gegen-lehrerin-beginnt-im-september/ar-AA1nvp8s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c64ee62e4b8243a4b362703384d172ee&ei=97
Die Akteure sind genannt und feststellbar.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz sowie ihr Aufpasser, Herr Minister der Justiz Rheinland-Pfalz, Herr Herbert Mertin, ist bekannt gemacht und ihren Kollegen, den Landrat vom Ahrtal, weiß man nicht zu
überführen?
Da die Ministerpräsidentin Malu Dreyer letztlich die Verantwortung für alle zu tragen hat, aber vorgibt, keine Verantwortung zu tragen, macht das Ganze noch zwielichtiger.
Wie lange dauert es noch der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Dreyer, bis ihr einer verrät, dass man Zuständigkeiten aber keine Verantwortung delegieren kann (vgl. Richter Dr. Kreneck vom
Landgericht München I in Siemens vs. Neubürger).
War's das für die Staatsanwaltschaft Koblenz (Herrn Mannweiler), den Minister der Justiz Rheinland-Pfalz (Herrn Mertin) und die Ministerpräsidentin (Frau Dreyer) oder muss noch mehr als 136 Tote
kommen?
#2593
Mazi(Dienstag, 23 April 2024 12:26)
Meine Informationen sind anders!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/j%C3%BCrgen-pf%C3%B6hler-muss-nicht-vor-gericht-experte-erkl%C3%A4rt-anklage-gegen-ahrtal-landrat-w%C3%A4re-juristisch-vertretbar-gewesen/ar-AA1nvjdw?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7fdee464293b427fb78d87ff8b314dc7&ei=11
Nach meinen Informationen sind die Tote vor allem deshalb zu beklagen, weil Autofahrer aufgefordert wurden, ihr Fahrzeug aus einer Tiefgarage zu fahren und in dieser Tiefgarage aufgrund der Tatsache,
dass keine Fluchtmöglichkeit bestand, umgekommen sind.
Ich kann nicht erkennen, dass diese Möglichkeit nicht nachweisbar sei und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Koblenz zugrunde liegen kann.
Da diese Entscheidung eine Verwaltungsentscheidung darstellt, gibt es dazu auch eine Verwaltungsakte. Anhand dieser Verwaltungsakte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen ist, kann die
Entscheidung der Staatsanwaltschaft nachvollzogen werden.
Es gibt zu viele Beispiele, nachdem dem Rechtsstaat vorgehalten wird, das Grundgesetz zu missachten.
#2592
Mazi(Dienstag, 23 April 2024 09:32)
Liegt die Macht wirklich beim Volk - wie uns das Grundgesetz uns verspricht?
Erschreckend, was in der Bundesrepublik Deutschland alles unter dem Grundgesetz in einem Rechtsstaat alles "gemacht" wird?
U.a. verweise ich auf folgende Beiträge:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ende-der-ahrtal-ermittlungen-beschwerde-von-hinterbliebenen/ar-AA1nuEqO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c052d923122246c5f3edb62b9057d6e0&ei=33
Es ist erwiesen, dass die Amtsrichterin Verwahrungsbruch, Urkundenunterdrückung begangen und damit das Recht gebeugt hat.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat den Landrat nicht angeklagt und damit darüber entschieden, dass er nicht angeklagt wird. Folglich ist auch kein Richter berechtigt, über den Landrat zu
entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft hat also richterlich entschieden, worüber sie nach dem Grundgesetz nicht berechtigt ist.
Gleichfalls klagen die Staatsanwaltschaften die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Verwahrungsbruch, Urkundenunterdrückung und in der Folge auch deren Rechtsbeugung nicht an. Sie
verursachen damit einen volkswirtschaftlichen Schaden und führen dazu, dass Steuergelder der Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinden eingesetzt werden (vgl. die Argumentation von Frau
Aigner).
Der Austritt der Kölner Oberstaatsanwaltin Brorhilker aus der Staatsanwaltschaft i.S. Cum Ex-Geschäfte oder die Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Gesetzgeber die
Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen, ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass es in dieser Bundesrepublik Deutschland nicht mit rechten Dingen zugeht.
Das Grundgesetz ist eine Sache, der Ungehorsam von Exekutive und Judikative sowie die Entlohnung ("Belohnung") der Amtsträger die andere Sache.
Dies macht bekannt, dass die Macht nach Art. 20 GG nicht beim Volk liegt.
#2591
Mazi(Montag, 22 April 2024 23:21)
#2589
Weshalb schmeißt die Oberstaatsanwältin hin? Hat etwa der NRW-Justizminister Limbach eine zu gute Amtsausführung an den Tag gelegt?
Man könnte dies vermuten. Aber dass die Oberstaatsanwältin ausgerechnet zur Finanzwende wechselt, die sich dieses Thema auf die Fahne schreiben will, passt so gar nicht in obige Vermutung. Also muss
das ausgerechnet eine falsche Annahme sein.
Aber die Frau ist weiterzubeachten. Dr. Schick und Herr Limbach gehören nämlich der gleichen Partei, den GRÜNEN, an. Dr. Schick war für sie als Abgeordneter im Deutschen Bundestag - also einer dieser
Saubermänner.
Es ist davon auszugehen, dass Frau Brorhilker "vom Regen in die Traufe" kommt. Verfolgen wir also Frau Brorhilker fleißig weiter.
Da Herr Wüst die "unbedeutende" Funktion des NRW-Ministerpräsidenten inne, er die Poltik seines Landes zu vertreten hat, ist davon auszugehen, dass Herr Limbach alles in seinem Sinn erledigt oder ihn
alternativ ohne Sachbezüge aus dem Amt entfernt. Die Blaupause hat ihm Frau Aigner geliefert. Es ist doch nicht davon auszugehen, dass die Steuereinnahmen ausgerechnet dazu verwandt werden, dass zu
honorieren, was nicht getan wurde?
Einen Schaden von 35 Mrd. EURO muss man mit "einer Kapp" eingefangen können. Der Dreck muss dann sich schon zeigen. Es sollte nicht vergessen werden, wie der ehemalige Minister Peer Steinbrück (SPD)
seine Arbeit verrichtet hat. Gleiches gilt auch für seine weiteren Einnahmequellen. Zurückfordern ist angesagt!
Darum schmeißt Cum-ex-Jägerin Anne Brorhilker hin
Die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker will keine Beamtin mehr sein. Damit verliert die Justiz im größten Steuerskandal der deutschen Geschichte ihre wichtigste Kämpferin. Sie erhebt schwere
Vorwürfe gegen die Politik
Jeder sollte sich Gedanken dazu machen - wirklich Jeder Bürger
WernerE - Mensch der sich Gedanken macht überall auch zur Politik in Mering
#2588
Mazi(Montag, 22 April 2024 19:32)
#2586
Wenn Amtsträger nicht dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, dann stimmt doch etwas in unserem Staate nicht!
Wenn Locke/Montesquieu bereits 1748 die Gewalten aufteilten und jetzt in der Bundesrepublik Deutschland die Justiz dies nicht einmal achtet, dann scheint etwas in unserem Staat nicht zu
stimmen.
Entweder haben die Locke/Montesquieu schon damals geirrt oder die Justiz erkennt diese Regel ca. 280 Jahre nach deren Veröffentlichung weiterhin nicht an.
Ich komme immer wiederum auf die Vermutung zurück, dass dahinter die NS-Juristen von damals stecken müssen. Weshalb ist das auch heute noch so?
Weshalb werden Unfallopfer nicht nach dem Willen des Volkes entschädigt? Wenn Amtsträger nicht dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, dann stimmt doch etwas in unserem Staate nicht!
#2587
Mazi(Montag, 22 April 2024 19:22)
Ich denke dabei an die Argumentation von Frau Aigner und kann es mir nicht erklären, weshalb Bürger Amtsbürger finanzieren sollen, die die Vorgaben des Volkes nicht achten (vgl. Richter des
Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023; https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bew%C3%A4hrung-oder-gef%C3%A4ngnis-verurteilte-richterin-bangt-um-ihre-freiheit/ar-AA1nsmii?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=748056e1fd6d451cf83e9451ab21333b&ei=9
Im Artikel (https://www.come-on.de/luedenscheid/verfahren-aus-ueberforderung-verschleppt-fall-der-luedenscheider-amtsrichterin-wird-neu-verhandelt-92884478.html) heißt es;
"Zur Erinnerung: Wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit Urkundenfälschung, außerdem sechsfachen Verwahrungsbruchs und Urkundenunterdrückung war die am Amtsgericht in
Lüdenscheid tätige Richterin vom Landgericht verurteilt worden."
"Für die Amtsrichterin, die auf ihr neues Urteil wartet, ist das durchaus zweischneidig. Zum einen hofft sie zwar, dass der Urteilsspruch (drei Jahre und zehn Monate) deutlich besser für sie
ausfällt, andererseits endet mit dem Tag des Urteilsspruchs ihr Dienstverhältnis. Im Moment gilt sie als krank und erhält weiter Bezüge. Da die Amtsrichterin nach der nachgewiesenen Rechtsbeugung
weder als Richterin noch für eine Karenzzeit als Anwältin arbeiten darf, wird sie ihr Leben nach dem Urteilsspruch neu ordnen müssen."
Das passiert also mit Richtern, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht vornehmen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist nachgewiesen, dass die Amtsrichterin Verwahrungsbruch begangen und Urkunden unterdrückt hat. Qualitativ kann ich keinen Unterschied zu richterlichen Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit
erkennen. Unklar erscheint mir trotzdem, wie das dem Steuergeld der Bürger weiterhin Zahlungen an die Richterin abfließen dürfen, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass diese Zahlungen mit strafbaren
Handlungen verbunden sind.
Ich denke dabei an die Argumentation von Frau Aigner und kann es mir nicht erklären, weshalb Bürger Amtsbürger finanzieren sollen, die Vorgaben des Volkes nicht achten.
#2586
WernerE(Montag, 22 April 2024 12:19)
Bürgerreporter:in Sabine Mayer aus Isny im Allgäu
Es geschehen immer wieder Dinge, die man einfach nicht fassen kann.
"Die Justiz schützt immer das System, nicht den Bürger"
Gewaltenteilung sollte die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit sein.
Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.
Ihren Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften von John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im
Absolutismus richteten.
Eigentlich sollte das Prinzip der Gewaltenteilung ein Bestandteil jeder Demokratie sein. Doch diese System kontrolliert sich selbst.
Nur mal so am Rande - Bayern ein Land der Willkür?
WernerE - lebe in Bayern und betrachte das System unter der CSU - S wie Sozial!
#2585
Mazi(Montag, 22 April 2024 08:46)
Das Grundgesetz ist das Eine, die Umsetzung des Grundgesetzes das Andere.
Die zentrale Aussage ist die, dass seitens der Justiz das Grundgesetz offensichtlich nicht umgesetzt wird.
Es erhebt sich die Frage, ob die Akteure zu blöd sind, das Grundgesetz umzusetzen oder es bewusst nicht umsetzen? Geht man von den Aktionen der Staatsanwalt Koblenz aus, dann liegt die Vermutung
nahe, dass das Verhalten der Behörden nicht auf mangelhafte Intelligenz zurückzuführen ist.
#2584
WernerE(Sonntag, 21 April 2024 23:24)
Bekanntmachung:
stellen wir Strafanzeigen- und Strafanträge
gegen
Bundeskanzler Olaf Scholz
Bundesministerin des ƒufleren Annalena Baerbock
Bundesminister der Finanzen Christian Lindner
Bundesministerin des Inneren Nancy Faeser
Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius
Bildung einer kriminellen Vereinigung!
Wortlaut einer eMail an die zuständigen Staatsanwaltschaften.
jurawatch e. V. ... damit Justiz wieder Vertrauen verdient!
Geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Erich Neumann
Es geht rund in Deutschland!
# 2583 - Unerhört, was in den Behörden so unter Gesetz und Recht verstanden wird!
WernerE - Bekenner zum GG Art. 20 verpflichtend - so wie viele Bürger ebenso.
#2583
Mazi(Sonntag, 21 April 2024 13:59)
Unvorstellbar, was sich in den Amtsstuben so zusammen braut!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/akten-im-keller-gelagert-bundesweit-beachteter-fall-der-l%C3%BCdenscheider-amtsrichterin-wird-neu-verhandelt/ar-AA1nnqnO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=08bbd3080e4e4f759adbed540bb7dea4&ei=59
Unerhört, was in den Behörden so unter Gesetz und Recht verstanden wird!
Da wundert es doch niemanden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder die Staatsanwaltschaften es gleich tun.
Wenn dann auch noch eine Landtagspräsidenten erst nachprüfen muss, ob die Zahlung an Verfassungsfeinde rechtens ist und diese Praxis in den Landesparlamenten reihum gleich gehandhabt wird, dann lässt
meine Einstellung erheblichen Platz an Zweifeln aufkommen.
Wenn das als rechts und nach dem Gesetz angesehen wird, dann ist zwischen den behördlichen Einstellungen und der meinigen (sehr) viel Platz zu meiner Definition der Rechtsstaatlichkeit.
#2582
Mazi(Sonntag, 21 April 2024 11:08)
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://m.focus.de/earth/report/kein-prozess-gegen-ahrtal-landrat-auch-der-staatsanwalt-weiss-dass-diese-entscheidung-nur-schwer-zu-verstehen-ist_id_259868867.html
Das ist nur dann nachvollziehbar, wenn verfassungsfeindliches, NS-juristisches Gedankengut zugrunde gelegt wird. Es ist nachgewiesen, dass Behörden ihr Gedankengut, ihre Prinzipien darauf
zurückführen.
#2581
Mazi(Sonntag, 21 April 2024 11:02)
Am Fall der Ahrtalkatastrophe 2021 wird deutlich, dass Staatsanwaltschaft und nicht Richter der Judikative in Deutschland über Gesetz und Recht entscheiden. Dabei sagt das Grundgesetz in Art. 20,
dass alle Macht beim Volke wäre und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG entscheiden. Der Fall belegt, dass Verfassungsfeinde nicht ausschließlich ausserhalb der Behörden zu suchen sind.
Anhand dieses Falles ist nachvollziehbar, dass in der Bundesrepublik Deutschlannachvollziehbard in Behörden das Grundgesetz zum kopieren Behörden gedacht ist und die Rechtsprechung keinesfalls nach
der Verfassung erfolgt.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass neben der Staatsanwaltschaft die Sozialgerichtsbarkeit diesem Prinzip folgt. Schließlich werden beide Institutionen von den gleichen Personen
beaufsichtigt.
Wie war das noch mit der Aufsicht über die Justiz? Wenn die Aufsicht über die Justiz von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer verantwortet wird, sie die Arbeit an ihren Minister der Justiz (Herbert
Mertin) delegiert hat, dann ist davon ausgehen, dass die Handlungsweise der Staatsanwaltschaft Koblenz mit deren Einvernehmen erfolgt ist.
Nach meiner Auffassung geht es "Brauner" schon nicht mehr.
Ich halte die Argumentation von Frau Aigner zwar für schlüssig, halte aber deren Forderung, Zahlungen künftig zu verweigern, für sachlich falsch. Bereits zuvor sind Zahlungen an Verfassungsfeinde aus
dem Topf der Steuerzahlungen der Bürger unrechtmäßig. Der Vorwurf, der zu erheben wäre, dass die Bürger die Verfassungsfeinde mit Geldern versorgt hätten, ist wahrlich nicht vorzubringen.
Die Zahlungen an Verfassungsfeinde ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie dürfen nicht "erhalten" werden. NS-Juristen haben in unserer Gesellschaftsordnung keinen Platz.
Wenn Herr Halvenwang, Verfassungsschutz, die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht verteidigt, dann ist das keine Aussage darüber, dass Herr Maaßen dies getan hätte.
Ebenso wenig ist nicht herleitbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz entscheiden und richterliche Entscheidungen durch Fristablauf zu Entscheidungen werden könnten. Da
Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz zu folgen haben, den Entscheidungen nach dem Rechtsstaatsprinzip wahre und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde zu liegen haben,
ist deren grundgesetzliche Gültigkeit ausgeschlossen.
So wie eine Staatsanwaltschaft nicht über das Recht entscheiden darf, daes das Grundgesetz zugrunde zu legen ist, in gleicher Weise wird auch seitens der Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit
Gesetz und Recht nicht praktiziert. Es geht nicht darum, dass Amtsträger in einer Amtsfunktion entscheiden, sondern darum, dass Amtsträger in ihrer Amtsfunktion nach Gesetz und Recht ihre
Amtsfunktion ausüben.
Über 130 Tote sind offensichtlich der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Dreyer nicht genug. Das sind über 130 Tote mehr als zulässig. Ich gehe davon aus, dass sie vom Volk zur Rechenschaft
gezogen wird und sie mit der gesamten Landesregierung "gefeuert" wird, wenn sie von sich aus nicht zurücktritt. Es kann nicht sein, dass der Landtagspräsident Hering ihr sein Vertrauen ausspricht.
Das lässt auch ihn mehr als zweifelhaft erscheinen. Das hat in meinen Augen mehr als ein "Geschmeckle".
Art. 20 GG verpflichtet!
#2580
Mazi(Samstag, 20 April 2024)
Die Frage ist in der Tat, ob die "Reichsbürger" oder die Behörden selbst vorrangige Verfassungsfeinde sind?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://m.focus.de/earth/news/toedliche-flutkatastrophe-im-ahrtal-staatsanwaltschaft-stellt-ermittlungen-gegen-ex-landrat-pfoehler-ein_id_259866508.html
Wie kann die Macht beim Volke liegen (Art. 20 GG), wenn Behörden (Staatsanwaltschaften) und nicht Richter über die Bestrafung der Täter entscheiden? Wie soll eine Aufsicht der Justiz vorgenommen
werden, wenn erst gar keine durchgeführt wird.
Wie könnte da eine Malu Dreyer, ehemalige Richterin und Staatsanwältin, ihre Amtsaufgabe wahrgenommen haben, wenn der zuständige Minister der Justiz, Herbert Mertin, seine Amtsaufgabe nicht
ausübt?
Es liegt sehr nahe, dass das Grundgesetz in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt wird. Daraus folgt, dass der Forderung von Frau Aigner voll umfänglich zu folgen ist - und zwar rückwirkend! Das geht gar
nicht. Das ist in meinen Augen nicht rechtens. Die Zahlungen an diese Amtsträger sind m.E. aus Steuergeldern der Bürger nicht zu rechtfertigen.
Der Fall ist m.E. sachlich nicht anders gelagert, als Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz. Es ist nicht hinnehmbar, dass Richter eine Entscheidung der Richter des
Bundesverfassungsgerichts missachten und damit gegen das Gesetz ihre Entscheidungen treffen. Das ist nicht zu rechtfertigen und mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren. Auch in diesen Fällen treffen
Staatsanwaltschaften die Entscheidung, in dem sie diese Amtsträger nicht einmal anklagen. Diese Handhabung entspricht vollständig der Handhabung dieses Falls.
Daraus wird ersichtlich, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährt wird. Die Argumentation von Frau Aigner ist logisch nachvollziehbar.
#2579
Mazi(Samstag, 20 April 2024 08:36)
Unmöglich, was uns von den Behörden als Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes angeboten wird!
Staatliche Institutionen mit Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen zu besetzen, ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen. Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen und darin auch
noch den Weisungen von Ministern und Ministerpräsidenten unterliegen, kann für wahr nicht als Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit verstanden werden.
Die Entscheidung der Richter des EuGH, den europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaften ersatzlos nicht zu verfolgen, ist ein Zeichen der fehlenden Rechtsstaatlichkeit in unserem Land.
Da sich die Justiz nicht von der Denkweise der Nazis distanziert hat, ist davon auszugehen, dass deren Ziele weiter verfolgt werden. Zu erkennen ist dies daran, dass 136 Tote der Staatsanwaltschaft
Koblenz nach 3 Jahren erfolgloser Arbeit im Vergleich zu den zahllosen Verbrennungen der Juden nicht genug erschienen.
Nicht Richter, sondern Staatsanwaltschaften entscheiden - analog der europäischen Haftbefehle - -über Strafverfahren von Tätern. Dazu gehört auch die Verantwortlichkeit der Ministerpräsidentin Malu
Dreyer für die Nichtweiterleitungen von Alarmierungsmeldungen in der Ahrtalkatastrophe.
(Ich komme weiterhin nicht über die behördliche Interpretation der Freundlichkeit der Anwohner im Ahrtal hinweg. Amtlicherseits wird immer noch davon ausgegangen, dass die dortigen Bewohner im Regen
auf die Dächer ihrer Häuser stiegen, um einem Polizeihubschrauber mit einer Tauschenlampe zuzuwinken. Allein aus diesem Grund sind die Verantwortlichen m.E. "zu jagen" und die Argumentation von Frau
Aigner sehr ernst zu nehmen.)
#2578
Mazi(Freitag, 19 April 2024 12:11)
Wähler der GRÜNEN!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-baerbock-und-lang-fast-nur-noch-diese-klientel-w%C3%A4hlt-die-gr%C3%BCnen/ar-AA1nhSz2?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1ee9d2f0c7594dcc814348ef6fe3a09b&ei=12
#2577
Mazi(Freitag, 19 April 2024 10:11)
Wenn man berücksichtigt, dass in der Bundesrepublik Deutschland zwar das Grundgesetz nach Art. 19 Abs. 4 einem Bürger das Grundrecht garantiert, aber vom Staat nicht gewährt wird, lässt die Suche
nach dem Recht schwierig gestalten. Wenn auch dann noch Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieses System schützen, dann wird es noch schwieriger um nicht zu der Feststellung zu gelangen,
unmöglich.
Sachlich ist es so, dass es letztlich unmöglich ist, dass das was geschrieben ist, auch rechtsstaatlich durchzusetzen.
Wenn über 130 Tote für die Staatsanwaltschaft Koblenz nicht genug sind, dann ist deren Arbeit nicht nachvollziehbar.
Jetzt sollte man wissen, dass in Koblenz eine Masse von Plätzen den Namen von NS-Grössen tragen und nicht entfernt wurden. Es wäre also mehr als erstaunlich, wenn der Rechtsstaat tatsächlich in
Koblenz Einzug gehalten hätte. Es ist nicht einmal so, dass den Urteile der Sozialgerichtsbarkeit auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde gelegt werden.
Wo ist das Problem, wenn die Behörden in Rheinland-Pfalz ein generelles Problem darstellen?
Als letztes Mittel ist der Argumentation von Frau Aigner zu folgen und Zahlungen zu Lasten der Steuerbürger an Verfassungsfeinde generell zu versagen sind. Bei fairer Betrachtung kann es nicht sein,
dass Steuereinnahmen der Bürger an Amtsträger vorgenommen werden, die den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen. Wenn Beamte dem Beamtengesetz nicht folgen, das Gesetz nicht beachten, dann erscheint
es zumindest problematisch, dass sie dann nach Gesetz und Recht handeln. Das ist schon ein Widerspruch in sich. Die Behörden sind mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen.
Es geht m.E. nicht darum, dass behördliche Institutionen Verwaltungsentscheidungen erlassen dürfen, sondern darum, dass diese Institutionen mit Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflicht
nachkommen.
Es ist m.W. kein Nachweis da, der die Abkehr von dieser Nazidiktatur vermuten lassen könnte. Der Verdacht, dass die Behörden von den Nazis weiterhin geprägt sind, ist mehr als aufdringlich. Die
Argumentation von Frau Aigner ist m.E. rechtsstaatlich umzusetzen.
#2574 - stimmt Prof. Dr. Johannes Ludwig
Zitat: Geht es überhaupt noch korrupter?
Der Fall Neumann ist zwar in der Sozialgerichtsbarkeit angesiedelt, aber offensichtlich keine Seltenheit.
Diese Aussage stimme zu 100 % zu!
Könnte viel dazu schreiben, aber an manchen Tagen habe ich keine Lust dazu.
Grüße an Erich Neumann Alias Unfallmann und an seine Frau, sowie dem Freund
WernerE - aus Mering, de Ort an dem es nur noch Baustellen gibt!
#2574
Mazi(Mittwoch, 17 April 2024 19:03)
#2573
Johannes Ludwig ist m.W. korrekt Prof. Dr. Johannes Ludwig und Ersteller der Internetseite: www.anstageslicht.de
Verfolgen Sie auch die Gerichtsverhandlungen "Gorch Fock" und den Verkauf der Muster-Lösungen zur Prüfung in der Justiz des ehemaligen Richters?
Hier 'Veröffentlichungen dazu:
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gorch-fock-prozess-elsflether-werft-100.html
Nach geplanten 4 Monaten Reparaturzeit brauchte es fast 10 Jahre bis die Staatsanwalt die Klage vor dem Gericht verhandelt wird und bedurfte der Selbstanzeige des Beamten, dass er die öffentliche
Hand betrogen hatte. Es ist anzunehmen, dass der Beamte zwar gegen Gesetz und Recht handelte (Art. 20 Abs. 3 GG), aber die Behörde hat fleißig monatlich aus den Steuereinnahmen gezahlt. Und die
betroffene Ministerin von der Leyen leitet heute die EU.
Die Argumentation von Frau Aigner ist u.a. anhand dieses Falles nachvollziehbar.
Ob Frau von der Leyen aus dem oben dargestellten Fall gelernt hat oder die Betrügereien dort fortgesetzt werden?
Ich gehe davon aus, dass letzteres der Fall ist.
Geht es überhaupt noch korrupter? Der Fall Neumann ist zwar in der Sozialgerichtsbarkeit angesiedelt, aber offensichtlich keine Seltenheit.
#2573
WernerE(Mittwoch, 17 April 2024 17:58)
Buchtipp:
Nicht im Namen des Volkes
Über Justizversagen richterliche Arroganz und mangelnde Fehlerkultur
von Johannes Ludwig
https://www.isbn.de/buch/9783991468448/nicht-im-namen-des-volkes
WernerE - aus Mering dem Ort an dem die Baustellen überhand genommen haben!
#2572
Mazi(Mittwoch, 17 April 2024 12:32)
Es ist Aufgabe des Volkes die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen (Art. 20 Abs. 4 GG).
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-17-04-2024-reichelt-bverfg-neue-datenschutzbeauftragte-geschworene-trump/
Hier steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit (Reichelt vs. Schulze) speziell im Vordergrund. Zur Beachtung sind alle Behörden und Gerichte nach § 31 BverfGG
verpflichtet.
Es ist darauf zu schließen, dass speziell an den Gerichten nicht nach den Grundgesetz, nach Art. 97 Abs. 1 GG, entschieden wird.
Es ist m.E. einzigartig, dass Gerichte nicht nach dem Gesetz entscheiden, aber sich ausschließlich auf den Gesetzesauftrag in diesem Gesetz beziehen.
Das Beispiel des Herrn Neumann ist keineswegs ein bedauerlicher Einzelfall. Wenn darunter ein System zu erkennen ist, dann ist es m.E. zwangsläufig auf die Machenschaften der NS-Juristen und deren
Erben zurückzuführen.
Es ist Aufgabe des Volkes die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekämpfen (Art. 20 Abs. 4 GG).
#2571
Mazi(Mittwoch, 17 April 2024 08:03)
Die Wahlumfrage der GRÜNEN sind immerhin noch besser, als die Wirtschaft tatsächlich anzeigt!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Die-Gruenen-fallen-auf-schlechtesten-Wert-seit-2018-article24876378.html
Was kann dahinter stecken, wenn die tatsächlichen Zahlen eine andere Wahrheit sprechen. Hat da ein Kinderbuchautor Habeck allen anderen gezeigt, was er, was die GRÜNEN, unter einer Wirtschaftspolitik
verstehen. Auf dem letzten Platz finden wir uns in der wirtschaftlichen Entwicklung der G7-Staaten wieder.
Ist den GRÜNEN überhaupt bewusst wie groß der von ihnen angerichtete Schaden ist. Wie viele Kinder wegen ihnen weltweit hungern müssen.
Eingeräumt, die hießige Ampelregierung trägt eine Mitschuld.
Es sind nicht allein die GRÜNEN, die das Desaster zu verantworten haben. Wie lange noch wollen wir uns dieses Desaster noch leisten? Hat die Politikverdrossenheit schon solche Ausmaße erreicht, dass
alles schon hoffnungslos erscheint?
#2570
Mazi(Dienstag, 16 April 2024 17:55)
Das geht gar nicht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-rechnungshof-warnt-vor-verfassungswidrigen-haushalten/ar-BB1lICnb
Der Bundesfinanzminister hat bekanntlich keine Kinder. Jetzt will er die von ihm gemachten Schulden von den Kindern anderer zurück zahlen lassen.
Selbst Porsche fahren und von Kinder anderer, die er also nicht hat, den von ihm aufgenommenen Kredit zurück zahlen lassen.
"Tickt der noch sauber"?
#2569
Mazi(Dienstag, 16 April 2024 17:27)
Unglaublich!
Wann überzeugen sich die Behörden davon, dass ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind oder gehen sie weiterhin davon aus, dass Untreue in ihrem Geschäft nicht vorkommt?
Diesen Beitrag lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/betrug-und-bestechung-bei-sanierung-von-marineschiffen/ar-BB1lIt7a?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10b670bb6ed5468d918eac5dbbdd1b2e&ei=69
#2568
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 16 April 2024 13:31)
Hallo,
das Sondereinsatzkommando (SEK) war am 16.04.2024 in unserer Straße und ich habe einen neuen Freund mit Namen "Rudolf" wie mein Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden Schwiegersohn von Otto
Schott dem Glasfabrikanten in Jena. Mein Großonkel erlitt auf dem Heimweg von der Klinik einen Fahrradsturz mit einer Schenkelhalsfraktur, der eine tödliche Lungenarterienembolie folgte und verstarb
im Febr. 1925 an den Folgen (Wegeunfall im Sinne von § 8 SGB VII). Wie die Zeitung am 15.09.2012 berichtet, ist er "Als Chirurg unsterblich geworden".
MfG
#2567
Mazi(Dienstag, 16 April 2024 11:10)
Es sieht danach aus, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck die Stromkosten ohne die auf die GRÜNEN zurückgehende EEG-Umlage angibt.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/claudia-pechstein-muss-nach-cdu-auftritt-in-uniform-geldbu%C3%9Fe-zahlen/ar-BB1lFdYO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a32230a5ff13454e8d26668fecb1219e&ei=272
Das versteht Habeck also unter "zum Wohl des deutschen Volkes". Anderes kann seine Äußerung, dass wir den GRÜNEN die EEG-Umlage "zu verdanken" haben, nicht gemeint sein.
Wie lange will sich das Volk noch mit diesen Politikern herum schlagen und wie sollen sie als Verfassungsfeinde noch bezahlt werden?
Wie weit ist eigentlich Frau Aigner mit den Konsequenzen für Verfassungsfeinde und weshalb gibt es in den übrigen Bundesländern nicht gleiche Initiativen?
Sieht man diese Bemühungen dort, dann ist es wahrscheinlich so, dass dort aufgrund dieser Argumentation von Frau Aigner das staatliche System zusammen brechen würde.
Da der Gesetzgeber dies - ohne damit gleichgeschaltet zu werden - nicht dulden darf, ist es ratsam diese Aktivitäten an sich zu ziehen und dem Grundgesetz zu folgen.
Es ist mir kein Rechtssystem bekannt, dass es sich erlaubt, in der Justiz mit anderen Regeln zu entscheiden als Kläger ihre Rechte (nach dem Grundgesetz) einfordern. Es ist auch nicht ein
Rechtssystem bekannt, bei dem Richter des Verfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern mussten, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig zu überprüfen.
Fassen wir zusammen:
Es ist nicht davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung nicht treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Dies führt letztlich zur Konsequenz, dass eine Entscheidung in der Sozialgerichtsbarkeit ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde grundgesetzlich nicht
zustande kommen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 244 und 310/83).
In der Judikativen der Sozialgerichtsbarkeit wird nur "Schrott abgeliefert". Eine Judikative nach Art. 95 GG ist nicht erkennbar.
#2566
WernerE(Montag, 15 April 2024 16:27)
der Journalist und Namensvetter von Dir werter Erich bitte die Petition mitzuzeichnen
https://chng.it/2yt54qkGdW - Danke und Servus, Erich Neumann
Wer die Petition ließt wird schnell begreifen was in DE abgeht.
Übrigens schreibt er gerade alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie die
Rentenversicherungen an und stellt die Frage:
Weshalb sehr oft der "falsche" Versicherungsträger die Kosten für Unfälle und BK
übernimmt.
Hintergrund: die gesetzlichen UV-Träger in Zusammenarbeit mit den medizinischen
Gutachtern oder beratenden Ärzte, verweigern sehr oft die Leistungen und schieben
diese den oben genannten Leistungsträgern zu.
Hier auf der Web-Seite von Erich Neumann alias Unfallmann eindeutig beschrieben.
WernerE - Unterstützer von Verunfallten und berufserkrankten Menschen
#2565
Mazi(Montag, 15 April 2024 13:55)
Es wird rechtsstaatlich als gesichert angenommen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung stets anzuwenden ist.
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/disziplinarverfahren-gegen-eisschnelll%C3%A4uferin-nach-umstrittener-cdu-parteitagsrede-trifft-bundespolizei-pechstein-entscheidung/ar-BB1lDPxs?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e8b7dbb69609457edf7d3e30664af2a6&ei=22
Zitat:
"Die Uniform-Affäre auf dem Grundsatzkonvent der CDU im Juni 2023 ist für die Eisschnellläuferin und Bundespolizistin Claudia Pechstein, 52, offenbar ausgestanden. Wie FOCUS online aus
Behördenkreisen erfuhr, hat der Dienstherr das Disziplinarverfahren gegen die Polizeihauptmeisterin gegen eine Geldbuße von 500 Euro zu den Akten gelegt.
Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen im Uniform Vorträge zu halten, hieß es in der Einstellungsverfügung. Insofern stelle die Rede Pechsteins auf dem CDU-Konvent ein
Dienstvergehen gegen die gebotene Mäßigungspflicht dar. Da half es auch nicht, dass die fünffache Olympiasiegerin im Anhörungsverfahren über ihren Anwalt Christoph Arnold beteuerte, dass sie nicht
über das Uniformverbot im Bilde gewesen sei. Folglich hatte sie ihren Vorgesetzten auch nicht vor der CDU-Veranstaltung über ihren Auftritt im Dienstanzug informiert."
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Amtskleidung, die Richterrobe, tragen, aber ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
und Art. 19 Abs. 4 GG), dabei die Vorgabe des Gesetzgebers (§ 31 BverfGG) und damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht achten, dann ist das m.E. viel schlimmer, als das nicht mit
der Tat von Frau Pechstein vergleichbar. Die strafbare Handlung ist viel schlimmer und sie sind behördlich dokumentiert.
M.E. diese Amtsträger, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eher als Verfassungsfeinde dokumentiert als Frau Pechstein.
Den "Reichsbürgern" ist zugute zu halten, dass sie die Amtstätigkeit nicht dazu verwenden haben, Amtshandlungen gegen Gesetz und Recht vorzunehmen.
Unter dieser Maßgabe ist es fraglich, ob in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt Richter der Sozialgerichtsbarkeit seitens des Volkes eine Amtshandlung gegen die Vorgaben des Gesetzgebers
vorgenommen haben. Da deren Entscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, sind sie rechtlich aufzuheben und damit nicht verpflichtend.
Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen im Uniform Vorträge zu halten, hieß es in der Einstellungsverfügung. Insofern stelle die Rede Pechsteins auf dem CDU-Konvent ein
Dienstvergehen gegen die gebotene Mäßigungspflicht dar. Da half es auch nicht, dass die fünffache Olympiasiegerin im Anhörungsverfahren über ihren Anwalt Christoph Arnold beteuerte, dass sie nicht
über das Uniformverbot im Bilde gewesen sei. Folglich hatte sie ihren Vorgesetzten auch nicht vor der CDU-Veranstaltung über ihren Auftritt im Dienstanzug informiert.
Es wird rechtsstaatlich als gesichert angenommen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung stets anzuwenden ist.
#2564
Mazi(Montag, 15 April 2024 13:10)
Deutschland auf Platz 9 des Korruptionsindices!
Welcher Wähler sieht sich als auserwählt an, Herrn Habeck (GRÜNEN) das Vertrauen zu schenken bzw. die GRÜNEN zu wählen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/skandalfrei-so-korrupt-ist-deutschland-im-vergleich-zum-rest-der-welt/ss-BB1lDrEE?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e077a842b79640678da308a23cbc190d&ei=30#image=23
In diesem Bericht ist auf Seite 23 von 31 das Bild von Herrn Graichen mit dem nachfolgenden Kommentar abgebildet:
"Deutschland ist im aktuellen Index um einen Punkt zurückgefallen. Im Mai 2023 trat Patrick Graichen (Bild), Staatssekretär für Energie- und Klimafragen in Robert Habecks Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz, nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft zurück, nachdem er einen engen Freund zum Chef der Deutschen Energie-Agentur ernannt hatte. Allgemein gab es Kritik an der Art und
Weise, wie die Grünen die politischen Posten vergeben haben."
Welcher Wähler sieht sich ermächtigt, dennoch Herr Habeck (GRÜNEN) das Vertrauen zu schenken?
#2563
Mazi(Sonntag, 14 April 2024 18:30)
Die GRÜNEN dürfen sicher sein, dass die Wähler das perfide Spiel der GRÜNEN durchschaut haben.
Auf diese Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-verteidigt-atomausstieg-mit-verweis-auf-fallende-strompreise-cdu-sieht-historischen-fehler/ar-BB1lAsQa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=116285704da947f3af8231b30ba7985e&ei=84
Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass dem Volk seitens des Bundeswirtschaftsministern Habeck ein "X" für ein "U" vorgemacht wird. Die GRÜNEN dürfen sicher sein, dass die Wähler das perfide Spiel
der GRÜNEN durchschaut haben und sie jetzt wissen, mit wem man es zu tun hat.
Die anstehende Wahl ist so sicher "wie das Amen in der Kirche". Das Volk ist zwar rechtlich entmündigt, die Amtsträger folgen Gesetz und Recht nicht - aber sie beziehen ihre Ermächtigung richterlich
tätig sein zu dürfen dennoch auf das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG -, aber die Wahl können sie m.E. nicht nehmen.
Es ist mehr als einzigartig, dass sich Juristen auf eine gesetzliche Aussage beziehen, aber die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, bzw. die dortigen Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgen. Eine
klarere Definition eines Verfassungsfeindes ist m.E. nicht mehr lieferbar.
#2562
Mazi(Sonntag, 14 April 2024 17:55)
Von was spricht der Bundeswirtschaftsminister Habeck? Sachlich ist diese Propaganda nicht mehr zu ertragen.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/ein-jahr-ohne-blackout-habeck-verteidigt-atomausstieg,U9vPCrO
Er sagt darin:
"Ein Jahr nach dem deutschen Atomausstieg hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Entscheidung zur Abschaltung der letzten Meiler verteidigt und auf fallende Strompreise verwiesen."
Ich habe den Energieversorger wegen dessen Preiserhöhung fristgerecht gekündigt.
Die Aussage von Habeck ist einfach unwahr. Entweder hat Habeck gegenüber dem Volk gelogen oder der Energieversorger hat die Preise angehoben, obwohl sie gefallen sind.
Was ist schlimmer? Ein Bundeswirtschaftsminister, der abschreibt und in einer Sache, die mich nicht berührt, betrügt oder ein Bundeswirtschaftsminister, der das Volk belügt? Ich denke dabei an von
Guttenberg und Habeck. Der eine musste seinen Hut nehmen, der andere wurstelt weiter und beschäftigt sogar Bekannte.
Einleuchtend erscheint mir, dass Energiepreise anziehen, wenn man sie verknappt.
Habeck hat die Stromproduktion mit der Abschaltung der Atomkraftwerke verknappt und gleichzeitig den Verbrauch mit dem Heizungsgesetz wiederum angeschoben. Wo sollen da fallende Energiekosten
entstehen? Die Strompreiserhöhung ist aufgrund dieser Fakten fest mit dem Namen Habeck verbunden.
Wenn das Bundeswirtschaftsministerium die Stadtwerke befragt, wann sie die Gasversorgung einstellen bzw. welche Gaskunden sich dann leisten können deren Gaspreise zu finanzieren, dann ist dies
ähnlich dem obigen Fall.
Als Kinderbuchautor mag das zulässig sein, aber hier geht es um Erwachsene, um Wähler, und die darf auch ein Bundeswirtschaftsminister nicht hinter die Fichte führen.
Ich sehe zwar den Ansatz der GRÜNEN für lobenswert, aber sie haben einfach keine Leute, die deren Gedanken in der Realität umsetzen können.
Ich gehe davon aus, dass die Wahlergebnisse der GRÜNEN auf einem gewaltigen Irrtum beruhen und viele Wähler von der Realpolitik der GRÜNEN enttäuscht sind.
Ich erwarte, dass die GRÜNEN froh sein sollten, wenn sie nicht gänzlich aus dem Deutschen Bundestag verschwinden. Betrachten wir die Politik der GRÜNEN-Interessenvertreter, dann ist die Hoffnung mehr
auf die Verborten als auf die, die denken können zurückzuführen.
Sachlich ist deren Propaganda nicht mehr zu ertragen.
#2561
Mazi(Samstag, 13 April 2024 21:46)
Offener Brief an den Bundeskanzler und die Präsidentin des Gesetzgebers nicht mehr auffindbar?
Auf diesen Beitrag, erschienen im Spiegel, verweise ich ausdrücklich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ukraine-hilfe-offener-brief-an-olaf-scholz-spd-aus-der-uckermark-offenbar-nicht-mehr-abrufbar/ar-BB1lyBE5?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e6790a6e316e46fbcbf50a42fff897e2&ei=18
Sonderbar! Dennoch ist die Message, die auszusenden war, eindeutig zu interpretieren.
Es hatte scheinbar einen größeren Hintergrund, dass der BfDI es selbst in die Hand nahm, der Präsidentin des Deutschen Bundestages (Frau Bärbel Bas), den Tätigkeitsbericht mit seinen Beanstandungen
gegenüber den Berufsgenossenschaften, als anzunehmen war.
Wie sagt der Volksmund:
Vorsicht ist die Sicherheit der Porzellankiste!
Erstaunlich ist, dass kein Vertreter der GRÜNEN diesen unauffindbaren offenen Brief mit unterzeichnete.
#2560
Mazi(Samstag, 13 April 2024 21:30)
Ist Ihnen aufgefallen, dass in diesem Artikel nur Kosten angegeben aber keine Leistungen angegeben werden?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energie-ist-zu-teuer-netzbetreiber-muss-entgelte-verdoppeln-und-fordert-ampel-zur-entlastung-auf/ar-BB1lx0Qh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a38257639a18480d846dbe94ee99ff4d&ei=69
Es muss doch einem verantwortlichen Manager klar sein, dass der Bund sich aus den Steuereinnahmen bedient und diese wiederum von den Bürgern zu füllen ist.
Welcher Sinn steckt also dahinter, wenn ein verantwortlicher Manager die Entlastung der Bürger seitens des Staates fordert, der wiederum von den Bürgern "lebt". Größeren Unsinn kann der benannte
Vertreter wahrlich nicht mehr von sich geben.
Es darf darauf geschlossen werden, dass er für die Zahlung seines Bonus diese Statements "raus gehauen" hat.
#2559
Mazi(Samstag, 13 April 2024 21:17)
(Fortsetzung)
Nichts ist passiert. Sie wurden lediglich von dem Beamtenapparat vorgeführt.
Man muss sich nur bekannt machen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland eine Judikative gibt, die nach den Vorgaben des Gesetzgebers handelt. Sie handelt nach deren eigenen Regeln. Ich beschreibe
diese als NS-Regeln von NS-Juristen.
Wenn dem so ist, dann muss doch jedermann klar sein, dass die Macht nicht vom Volke ausgeht und Art. 20 GG als blanke Theorie in das Grundgesetz hineingeschrieben wurde.
Es ist an der Zeit, dass das Volk die Macht wieder zurückerhält.
#2558
Maz(Samstag, 13 April 2024 21:16)
Wo hat Herr Dr. Habeck seinen Doktor gemacht? Was ist schlimmer, abzuschreiben oder nicht rechnen zu können?
Guttenberg hat wegen seines Abschreibens seinen Hut genommen und ist gegangen (worden).
Scheinbar ist es üblich, dass man nicht rechnen kann. Nicht umsonst wird den Juristen nachgesagt, dass sie nicht rechnen könnten. Wenigstens ist dies in der Bundesrepublik Deutschland so
üblich.
In den USA ist dies nach eigener Erfahrung anders bestellt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/debatte-stilllegung-gasnetz-stadtwerke-habecks-green-paper-93008385.html
Es liegt nahe, dass Habeck in Jura promoviert hat. Zumindest sind seine Berater mit der vergleichbaren Leistung ausgestattet.
Was das bedeutet muss jedem klar sein.
Wenn wenige Verbraucher für die Kosten der Stadtwerke bezahlen sollen, dann kann der Bezugspreis nur steigen. Fallen kann er schon gar nicht.
Wenn alternativ die Kommunen die Kosten der Gasnetze tragen sollen, dann geht das nur, wenn an anderer Stelle eingespart wird. Logisch ist es, dass dann an den Sozialleistungen oder an den
Personalkosten für die Mitarbeiter gespart wird.
Es ist aber auch möglich, dass von den Amtsträgern nicht nur die Treuepflicht, sondern auch die Arbeitspflicht einzufordern wäre.
Eines ist klar:
Die Vorgabe aus den fossilen Brennstoffen auszusteigen, kommt aus Berlin, kommt von Habeck, den GRÜNEN. Ausbaden sollen diese Weisheit andere. Nämlich die Kommunen oder die Verbraucher. Letztlich
geht das gar nicht. Das ist so unausgegoren wie nur etwas.
Damit wir uns nicht falsch verstehen:
In diesem Fall ist es nicht ein Rohstoffmangel, sondern eine künstliche Verknappung eines Rohstoffs; eine unausgegorene Idee von Habeck bzw. den GRÜNEN. Wo Preise hingehen, wenn ein Gut verknappt
wird, ist bekannt. Mit Sicherheit führt dies jedenfalls nicht zu einem Preisverfall.
Es muss den Wählern klar sein, wenn sie gewählt haben und wer verantwortlich dafür ist, dass ihr Geldbeutel schon leer ist, bevor er überhaupt gefüllt wurde.
Die Technik, die Personalkosten der öffentlichen Hände in die Höhe zu treiben, aber die Taschen der Bürger vorher nicht zu füllen, dass ist ebenso unsinnig. Da kommt die Idee der Schaffung von
Vermögenswerten in's Spiel. Wer als Vermögenswert die Aufnahme von Krediten versteht, bezeugt damit, dass er das Haushaltssystem gänzlich nicht verstanden hat.
Einen Kommunikationswissenschaftler ohne Erfahrung im Rechnungswesen zu machen, darauf muss man zuerst einmal kommen. Es macht zwar keinen Sinn, die mit der Vergesslichkeit unseres Bundeskanzlers
Olaf Scholz zu sehen, macht ebenso keinen Sinn. Das kann man zwar sehen wie man will, aber die Kreditrückzahlung dieses aufgenommenen Kredits obliegt letztlich unseren Kindern.
Das ist auch nicht tröstlich, dass Herr Christian Lindner (FDP), unser Bundesfinanzminister, über keine Kinder verfügt. Es liefert nur die Begründung für diese eigene Denkweise.
Kommen wir zum Ende der Diskussion:
Es fällt offensichtlich den GRÜNEN schwer logisch zu denken.
Dass sie dennoch Vertreter entsenden, die das mitmachen, ist nur dann überzeugend, wenn diese Vertreter später auch noch "wegen ihrer beispiellosen Leistungen" aus Steuertöpfen der Bürger wiederum
entlohnt werden.
Logisch macht es gar keinen Sinn, dass Bürger Herrn Habeck für dessen Preistreiberei auch noch entlohnen.
Um in der Argumentation von Frau Aigner, amtierende Präsidentin des bayerischen Landtags, zu bleiben: Verfassungsgegner dürfen wegen ihres Einsatzes gegen die Bürger nicht auch noch von den Bürgern
belohnt werden.
Ich verstehe das Ganze nicht mehr.
Sind wir Bürger wirklich schon am Ende angelangt?
Der Anspruch auf das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG ist schon seit geraumer Zeit wegen der Missachtung der Richter des Sozialgerichts, der Amtsträger, aufgegeben.
Dass jetzt auch noch der BfDI (32. Tätigkeitsbericht), ein anderer Amtsträger, am 20.03.2024 dem Gesetzgeber, der Präsidentin des Deutschen Bundestages (Frau Bärbel Bas) schriftlich seine
Beanstandungen gegenüber den Berufsgenossenschaften anzeigt, ist beispielslos. Damit bewegt er den Gesetzgeber zur Gegensteuerung.
Es lässt schlimmstes erahnen. Meine obige Beanstandung ist dagegen ein Nichts. Denken wir aber auch an die vielen Klagen vor den Sozialgerichten, die seitens der Kläger angestrengt wurde, mit dem
Ziel, Recht durchzusetzen. Im Vertrauen, dass in der Judikativen das Recht gesprochen und nicht gebeugt wird, ist schon sehr ehrabschneidend.
#2557
Mazi(Freitag, 12 April 2024)
Was ist von einer Judikativen zu halten, die sich nicht an die Vorgaben des Volkes, des Gesetzgebers, hält? Kann sie berechtigt sein, von dem Volk ernährt zu werden?
Die Argumentation von Frau Aigner ist schlüssig und nachvollziehbar.
Die Frage ist, was Frau Bas, der Präsidentin des Dehtschen Bundestages, des Gesetzgebers, unternehmrn wird, Art. 20 des Grundgesetzes durchzusetzen.
Eines ist klar. Art. 19 Abs. 4 GG wird von den Bundesländern nicht gewährt. Sie setzen Amtsträger zur Ausübung von Amtsfunktionen ein, die nicht Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) folgen. Was ist
zu Amtsfunktionen unternehmen, dass die berechtigten Klagen u.a. von Unfallopfern von Amtsträgern, die ihre Entscheidung treffen (Art. 97 Abs. 1 GG)?
Es liegt m.E. auf der Hand, dass die Machenschaften der NS-Juristen ein Ende haben müssen.
#2556
Mazi(Donnerstag, 11 April 2024 09:20)
# 2555
Das ist so. Aber die Aussage ist die, ob Amtsträger, die den Eid auf das Grundgesetz leisteten, auf Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht handeln sollen, dies aber nicht vornehmen, nicht als Täter
gelten?
M.E. kann nicht darauf geschlossen werden, dass diese Amtsträger je eine Amtshandlung durchgeführt hätten. Es obliegt der Staatsanwaltschaft diese als Täter anzuklagen. Es ist anschließend die
Aufgabe der Richter, die Täter zu verurteilen.
Ist dem nicht so - und das dürfte regelmäßig der Fall sein -, dann entscheiden Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht. Sie werden selbst zum Täter und "stehen quasi Schmiere", leisten Beihilfe zum
Begehen einer Straftat.
Da diese Tätigkeit einen Umfang angenommen hat - und dies belegt die Bekanntmachung des BfDI ausdrücklich, ist es fraglich, von welcher Judikative überhaupt gesprochen wird?
Ich schließe aufgrund der Vorkommnisse aus, das allgemein in der Bundesrepublik Deutschland von einer rechtsstaatlichen Exekutive und Judikative gesprochen werden kann.
Mehrfach wurden behördlich auf die Beanstandungen verwiesen. Wann handelt der Bundestag endlich?
Jetzt hat der BfDI die Präsidentin des Deutschen Bundestages von der Beanstandung, der fehlenden Achtung der Vorgaben des Gesetzgebers in Kenntnis gesetzt und jetzt muss dieser reagieren.
Die große Frage ist dann, wie der Deutsche Bundestag auf die Einhaltung seiner Vorgaben reagiert. Nimmt er seine Aufgaben wahr oder drängt er auf die Entlassung der Amtsträger, die ihrer
Treuepflicht, § 60 BBG nicht nachkommen?
Wenn er es mit seinen Aufgaben ernst meint, dann steht spätestens jetzt die Durchsetzung der Gesetze an. Danach ist darauf zu schließen, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit
in Reihe aufgehoben sowie die Zahlungen und Pensionsansprüche zurückgefordert werden.
Die vor den Sozialgerichten eingereichten Klagen sind nicht entschieden.
Der Amtsauftrag der Richter lautete nach Art. 97 Abs. 1 GG, die Entscheidung nach dem Gesetz durchzuführen. Da einer richterlichen Entscheidung eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
der beklagten Behörde vorzuliegen hatte, die Richter dies nicht überprüft haben und nachweislich beispielsweise der Beanstandung des BfDI keine derartige Verwaltungsakte vorgelegen hat, ist es auch
unmöglich, dass die richterliche Entscheidung je eine rechtsstaatlich verbindliche Entscheidung getroffen wurde.
Es ist in der Tat sehr schwierig von der Exekutive und Judikative eine Differenzierung zu den allgemein als Verfassungsfeinde dargestellten Amtsträgern zu erkennen. Allgemein darf davon ausgegangen
werden darf, dass ausschließlich Nicht-Amtsträger zu verfolgen sind.
#2555
WernerE(Donnerstag, 11 April 2024 00:29)
#2554
Mit Schreiben vom 13.10.2023, Gz. 17-313/002#0004, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. und alle
bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger angeschrieben sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesamt für Soziale Sicherung in Kenntnis gesetzt, dass die angeschriebenen
Unfallversicherungen die Vorgaben des Gesetzgebers nicht einhalten.
Für mich ist auch erwiesen, dass Sozialgerichte SG/LSG in Bayern bis heute die DSGVO nicht umsetzt.
Mir wurde mal durch die Gerichtssprecherin mitgeteilt, Datenschutz Regeln stellen die
Richter (Robbenträger) selbst auf.
Informativ ist mir mehrfach zugetragen worden, dass Verstöße der gesetzlichen UV-Träger nicht beanstandet werden, im Gegenteil man schreibt selbst das in Urteile rein, wie
der Wortlaut der DGUV zur Stellungnahme des BfDI ist.
Die Abhängigkeit von den UV-Trägern der bayrischen SG/LSG ist nicht von der Hand zu weisen, nein ich bezweifle allen Ernstens die Neutralität.
WernerE - am 16.04.2024 im Pet-Ausschuss des bayrischen Landtag mit einer nützlichen
Petition für Bürger der KKH Aichach und Friedberg vertreten.
Nutzung des vorhandenen MRT Gerätes auch für gesetzlich Versicherte!
#2554
Mazi(Mittwoch, 10 April 2024 19:44)
Mit Schreiben vom 13.10.2023, Gz. 17-313/002#0004, hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. und alle
bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger angeschrieben sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesamt für Soziale Sicherung in Kenntnis gesetzt, dass die angeschriebenen
Unfallversicherungen die Vorgaben des Gesetzgebers nicht einhalten.
In seinem Tätigkeitsbericht hat der BfDI hat er am 20.03.2024 die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bärbel Bas, nochmals informiert, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten
werden. Ich schließe daraus, dass in der Zeit vom 13.10.2023 bis 20.03.2024 nichts passiert ist, diese Beanstandung zu beseitigen.
Nachdem der BfDI mehr oder weniger höflich darum gebeten hat, die Beanstandungen den Verwaltungsentscheidungen nicht zugrunde zu legen, hat er nun den Gesetzgeber informiert und dieser muss nach Art.
20 GG handeln. Oder er handelt nicht, was die Annahme bestätigen würde, dass der Deutsche Bundestag bereits von NS-Juristen unterwandert ist.
Wenn letzteres der Fall sein sollte, dann ist es nach dem Grundgesetz die Aufgabe des Volkes, die Konsequenzen zu ziehen und die Macht des Volkes zurückzuziehen.
Lange Rede kurzer Sinn:
Exekutive und Judikative haben dem Grundgesetz zu folgen. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, sind auszusondern. Es kann nicht sein, dass diese Amtsträger auch noch von Steuergeldern
fortwährend "sich einen guten Lenz machen". Es geht nicht um eine Untersagung von Zahlungen, sondern über die Freigabe von Geldern, die nicht nach dem Volk autorisiert wurden.
Sachlich geht dies um den Tatbestand der Veruntreuung. Strafrechtlich ist dies ganz anders zu handhaben.
#2553
Mazi(Mittwoch, 10 April 2024 19:23)
Um was geht es eigentlich?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/videoverhandlung-justiz-gerichte-digitalisierung-bmj-laender-128a-zpo/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Es geht um die Videoverhandlung vor Gericht. Sachlich ist dies nicht minder als wenn der Richter, beispielsweise vor den Sozialgerichten die ehrenamtlichen Richter ausschaltet, und vorgibt, allein
entscheiden zu dürfen. Im Detail ist er nicht einmal verpflichtet, eine Videokonferenz durchzuführen und den Vortrag der Argumente per Video zu dokumentieren.
Wenn ich es richtig verstehe, dann haben die Rechtsanwaltsverbände dazu gar nichts eingewendet, aber bei der Videoübertragung und folglich der Sicherung der Verhandlung, erheben sie Einwände.
Wenn alle Macht von Volke ausgeht, dann hat das Volk zu entscheiden und keine "Berufspolitiker" oder Verbände. Art. 20 GG erwähnt diese im Gegensatz zum Volk nicht.
Mit Sicherheit muss erneut darüber nachgedacht werden, wie und ob das Volk mit der heutigen Videomöglichkeit nicht einen qualifizierter an dem Staat mitwirken kann. Nach den Bildern in den
Nachrichtensendungen zu urteilen, wird das Recht des Volkes ohnehin nicht wahrgenommen.
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, ist es ohnehin fragwürdig welche Aufgaben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wahrnehmen sollen, wenn sie ohnehin nicht überwachen, ob denn ihre Vorgaben
seitens der Exekutive und Judikative eingehalten werden. Es erscheint mir auch schwierig zu sein festzustellen, ob Verfassungsfeinde nur seitens der AFD präsentiert werden oder die Mitglieder
politischer Parteien nicht schon den Tatbestand einer "kriminellen Vereinigung" erfüllen.
Das Thema der Steuerverwendung der kleinen Bürger schneide ich lediglich an. Eine Vertiefung nehme ich nicht vor, klammere sie explizit aber ausdrücklich nicht aus. Zahlungen zur Unterstützung von
Verfassungsfeinde widersprechen ohnehin den rechtsstaatlichen Zielen unserer Gesellschaft. Es geht also nicht um die Zahlungsverweigerung, sondern um die Zahlungen selbst.
Die Argumentation von Frau Aigner ist schon richtig, aber gesetzlich zu regulieren, dass die unzulässig sei, ist m.E. "ein weißer Schimmel". Wenn ihr Fokus auf die Zahlungen gelegt ist, dann ist es
bemerkenswert, dass alle Parlamente nach ihrer Aussage, dass Gegenteil begrüßen und in dieser Form umgesetzt haben wollen.
Es ist Ausdruck dessen, wer in unseren Parlamenten sitzt und das sagen haben. M.E. sind die Parlamente von NS-Juristen unterwandert. Nach Art. 20 GG hat das Volk seine Rechte anzumelden und
wahrzunehmen.
In letzter Zeit hat der BfDI der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bärbel Bas, den Tätigkeitsbericht 32 am 20.03.2024 übergeben und ihr mitgeteilt, dass Unfallversicherungen das
Datenschutzgesetz missachten. Erstmals ist damit der konkrete Anhaltspunkt vorhanden, dass dem Gesetzgeber schriftlich mitgeteilt wurde, dass die Exekutive die Gesetze des Deutschen Bundestages nicht
beachtet.
Wir dürfen folglich gespannt sein, welche Konsequenzen folgen.
Es ist jüngst bekannt gemacht worden, dass ein Ministerium in NRW keine Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip führt und die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehbar sind
(Az. Verwaltungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.4.2023, Az. VerfGH 31/23). Die richterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) ist nicht
gewährt.
In diesem Forum wird immer wiederum angemerkt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht auf der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Behörde entscheiden.
Sachlich ist dies nicht anders.
Es stellt somit die Frage, wenn eine Entscheidung nicht aufgrund einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte erfolgen kann, wie solche Entscheidungen der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit einzuordnen sind. Dass sie rechtsstaatlich einzuordnen wären, dazu fehlt mir die Vorstellungskraft.
Die Videokonferenz ist dazu geeignet, die fehlerhafte Rechtsprechung der Gerichte nachvollziehbar zu dokumentieren. M.E. überwiegen die Vorteile den Nachteilen.
#2552
Mazi(Dienstag, 09 April 2024 12:50)
Konsequent nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244 und 310/83). Eine andere Entscheidung war nicht zu erwarten.
Folgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ministerin-hat-gegen-verfassung-versto%C3%9Fen/ar-BB1ljyDK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=af1db58281254a01b4721803893d8025&ei=105
Anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen. Das derartiges überhaupt angeboten wird lässt erkennen,
wo die tatsächlichen Verfassungsfeinde beheimatet sind.
Derartige richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) wünsche ich mir als Bürger. Wenn die Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden, wie soll dann Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt
umgesetzt werden?
Es ist zu untersagen, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, von der Amtsausübung per Definition (bereits) ausgeschlossen sind. Dass dies juristisch in tagelangen Verhandlungen vor
Richtern geklärt werden muss, ist bezeichnend.
Es ist zwangsläufig so, dass Staatsanwaltschaften, die schlecht oder gar nicht erst recherchieren, die Richter geradezu dazu zwingen, zu Gunsten der Angeklagten zu entscheiden.
Eine Vorverurteilung des Angeklagten, heißt noch lange nicht, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen einstellt und der Richter den Angeklagten verurteilen muss. Auch eine objektiv erscheinende
Sachlage verlangt eine sauber recherchierte Anklage.
Um auf den Fall Neumann zurückzukommen: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht gesprochen haben können.
Es ist nicht möglich, dass die Richter gegen das Gesetz entschieden haben können und auch das gesprochene Urteil der Richter den allgemeinen Anforderungen an richterliche Entscheidungen
widerspricht.
Das ist nichts!
Ich folge der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, Frau Präsidentin Barbara Dauner-Lieb, von NRW.
Wenn die Exekutive und Judikative nicht den Vorgaben des Gesetzgebers folgen, dann ist nur Unsinn zu erwarten. Auf jeden Fall kann das nicht als rechtsstaatlich angesehen werden.
#2551
Mazi(Dienstag, 09 April 2024 11:25)
Verschärft sich die '"Gangart"?
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/14u8123-reitende-richterin-gutachten-sachverstaendige-reitplatz-reitsand-mangel-werkvertrag/
Scheinbar ist es in der Justiz keinesfalls so, dass die dortigen Amtsträger/Richter nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht tätig sind, ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs.
1 GG) und das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt ist.
Nicht jede Entscheidung eines Richters ist deshalb richtig, weil sie nachvollziehbar ist. Sie muss auch den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Wenn nun die Aufsicht über die Justiz seitens eines
Landes nicht ausgeübt wird, ist dies keineswegs die Aussage, dass die richterliche Entscheidung dann auch noch nach Art. 97 Abs. 1 GG erfolgt ist.
Es ist davon auszugehen, dass in der Justiz nicht einmal niedrigstes Niveau herrscht.
Die Bedeutung der Argumentation von Frau Aigner erhält nun neue Nahrung, da Behörden über Steuergelder der Bürger verfügen, die seitens der Bürger keinesfalls als illegitim berechtigt angesehen
werden.
Sie hat damit ein Thema angestoßen, was letztlich auf untreue Handlungen hinausläuft.
#2550
Mazi(Dienstag, 09 April 2024 10:18)
Wo stehen wir rechtsstaatlich überhaupt?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsschutzchef-auf-abwegen-wo-bleibt-der-aufschrei/ar-BB1lhrRE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ef737d1fcf1b4725a15fd7f8eb020b49&ei=7
Nach dem neuen Beamtenrecht obliegt es der Behörde einen Amtsträger "zu feuern". Wenn sie dies nicht tut, dann ist ihr der gleiche Fall vorzuhalten.
Wir sind uns einig, dass hier das Verfassungsrecht eindeutig gebrochen wird. Nach Frau Aigner steht die Handlung an.
#2549
Mazi(Montag, 08 April 2024 09:17)
Können Unfallopfer in der Bundesrepublik Deutschland auf Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz hoffen? Was soll dieses "gehampel"?
Das Grundgesetz schreibt ihnen zwar ein Grundrecht in Art. 19 Abs. 4 GG zu, aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden nicht nach dem Willen der Richter des Bundesverfassungsgerichts (Az.
2 BVR 244 und 310/83). Sie folgen damit nicht der gesetzlichen Vorgabe des Paragr. 31 BverfGG.
Wenn die Judikative nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers entscheidet, dann ist wohl auszuschließen, dass sie nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung trifft? Das die Richter demnach nach Art. 97
Abs. 1 GG einen Amtsauftrag ausführen würden, ist damit ausgeschlossen. Es ist nicht seriös sich auf eine Gesetz zu beziehen, das man in der Folge nicht einhält. Das ist mehr als kurios.
Über was regen wir uns auf, wenn nicht einmal die Judikative den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzgebers folgt?
Wenn der Gesetzgeber es wirklich ernst meinen würde, dann würde er es diese Vereinigung der Richter untersagen und unterbinden, dass sie seine Staatsmacht auszuüben?
Das Beamtenrecht wurde zum 01.04.2024 verändert. Es liegt nunmehr in den Händen des Staates den Richtern verfassungswidriges Verhalten zu untersagen und sie von der Ausübung hoheitlicher Macht
auszuschließen. Wenn dem nicht so ist, dann ist darauf zu schließen, dass der Staat sich nicht auf das Grundgesetz sich bezieht und die bürgerliche Annahme, dass das Grundgesetz unsere Verfassung
begründet, falsch ist.
Was soll dann diese Story von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Einhaltung von Gesetz und Recht wird nicht einmal seitens der Bundesländer verfolgRechtt
(Aufsicht über die Justiz), ob sie denn nach dem Grundgesetz ihre Amtsführung vornehmen bzw. der Gesetzgeber überprüft nicht, ob seine Vorgaben eingehalten werden?
Welches Gesetz und welches Recht ist gemeint, wenn es seitens der Judikativen nicht befolgt wird? Es kann nicht sein, dass die Judikative sich das Recht heraus nimmt, nach eigenem Denken zu
entscheiden, gibt doch Art. 20 GG vor, dass alle Macht vom Volke ausginge.
Was soll dann dieses gehampel? Mit einer Judikative hat das nichts gemein. M.E. ist das die Fortsetzung der Nazi-Struktur.
#2548
Mazi(Sonntag, 07 April 2024 14:58)
Mehr Doppelzüngigkeit kann es in einem Rechtsstaat nicht mehr geben, Entweder wir haben Richter und die halten sich an ein Rechtssystem oder sie halten sich nicht an diese Regeln (Vorgaben des
Gesetzgebers).
Bezogen auf den Fall Neumann haben die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-rechtliches-gehoer-sachverstaendiger-arzt
Zitat:
"Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere
Sachkunde auszuweisen vermag."
Im Fall von Herrn Neumann hat die BGHW keine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte geführt und diese dem Gericht vorgelegt. Es ist gar richterlich nachgewiesen, dass sie gar die
Vorlage von ihr im Zusammenhang mit Herrn Neumann angefertigten Dokumenten gerichtlich untersagt hat.
Mehr Verfassungsfeindlichkeit geht wirklich nicht mehr.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/briefe-an-die-herausgeber-vom-6-april-2024/ar-BB1la29r?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f28df68178f24f87a978fb414fe2464b&ei=11).
Nach dem neuen Beamtenrecht gehört die Verfassung mit aller Macht durchgesetzt und es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass dies unter einer rechtsstaatlichen Verfassung zu verstehen ist.
Die Akteure sind von der Ausübung hoheitlicher Macht auszuschließen oder die Regierung bekundet mit ihrem Unterlassen, dass sie dies ausdrücklich so will. Mit dem Grundgesetz wäre in einem solchen
Fall deren handeln dann nicht mehr vereinbar.
Dagegen erscheint Herr Haldenwang sogar noch als "grüner Junge".
Entweder haben wir einen Rechtsstaat oder es bringt absolut nichts, seine Rechte einzuklagen, Man stelle sich nur vor, dass dem Bürger suggeriert wird in einem Rechtsstaat zu leben und die Richter
der Sozialgerichtsbarkeit lehnen die Regelungen des Grundge3setzes ab.
Mehr Doppelzüngigkeit kann es in meinen Augen nicht mehr geben!
#2547
Mazi(Samstag, 06 April 2024 18:59)
Bezogen auf den Fall Neumann haben die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-rechtliches-gehoer-sachverstaendiger-arzt
Zitat:
"Der Tatrichter darf, wenn es um die Beurteilung einer Fachwissen voraussetzenden Frage geht, auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur verzichten, wenn er entsprechende eigene besondere
Sachkunde auszuweisen vermag."
Im Fall von Herrn Neumann hat die BGHW keine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte geführt und diese dem Gericht vorgelegt. Es ist gar richterlich nachgewiesen, dass sie gar die
Vorlage von ihr im Zusammenhang mit Herrn Neumann angefertigten Dokumenten gerichtlich untersagt hat.
Mehr Verfassungsfeindlichkeit geht wirklich nicht mehr.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/briefe-an-die-herausgeber-vom-6-april-2024/ar-BB1la29r?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f28df68178f24f87a978fb414fe2464b&ei=11).
Nach dem neuen Beamtenrecht gehört die Verfassung mit aller Macht durchgesetzt und es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass dies unter einer rechtsstaatlichen Verfassung zu verstehen ist.
Die Akteure sind von der Ausübung hoheitlicher Macht auszuschließen oder die Regierung bekundet mit ihrem Unterlassen, dass sie dies ausdrücklich so will. Mit dem Grundgesetz wäre in einem solchen
Fall deren handeln dann nicht mehr vereinbar.
Dagegen erscheint Herr Haldenwang sogar noch als "grüner Junge" (
#2546
Mazi(Samstag, 06 April 2024 18:00)
Worin besteht der Unterschied zur postalischen Zusendung einer Strafanzeige?
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/brak-strafantraege-e-mail
Zitat:
Das Anfang März vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz sieht auch Änderungen im Strafverfahrensrecht vor. So sollen förmliche
Strafanträge künftig per E-Mail gestellt werden können. Die BRAK lehnt das ab und kritisiert auch weitere geplante Neuerungen.
Letztlich macht die Eingabe der BRAK keinen Sinn. Es geht schließlich um eine strafbare Handlung einer angezeigten dritten Person.
#2545
Mazi(Samstag, 06 April 2024 17:53)
Will der Verfassungsschutzpräsident Haldenwang die Meinungsfreiheit abschaffen?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/briefe-an-die-herausgeber-vom-6-april-2024/ar-BB1la29r?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ab1025b91acf488da567ed35ea4f42d5&ei=19
Professor Dr. Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und Verteidigungsminister a. D., Berlin vertritt auch meine Meinung.
Wie kann Haldenwank und den Richtern des LG Hamburg unterstellt werden, dass sie keine Verfassungsgegner seien? Da ihnen im Grundgesetz jegliche Grundlage fehlt, sie als Amtsträger nicht nach Gesetz
und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG), können sie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sein.
Als Amtsträger haben sie den Eid gebrochen und sind nicht mehr berechtigt Staatsmacht auszuüben. Das neue Beamtenrecht sollte praktiziert werden.
#2544
Nachbarin(Samstag, 06 April 2024 10:04)
Es grüßt sie Mischa- der Kleene Pudel�
#2543
Mazi(Samstag, 06 April 2024 09:37)
Es ist nicht nachvollziehbar!
Amtsträger, also auch Richter, haben den Eid auf das Grundgesetz abgelegt. Im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 steht geschrieben, dass sie nach Gesetz und Recht handeln. Wenn Richter der
Sozialgerichtsbarkeit also keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist der Eidbruch belegt. Sie folgen Paragraph 31 BverfGG nicht, verstoßen folglich gegen ihren Eid und kassieren weiterhin
Steuergeld der Bürger?
Sie befolgen daher nicht die Vorgaben des Gesetzgebers. M.E. sind sie u.a. nicht würdig, staatliche Macht auszuüben.
Da kann doch etwas nicht stimmen! In welchem Staat leben wir überhaupt?
#2542
Mazi(Freitag, 05 April 2024 09:45)
Erstaunlich!
Wenn der Deutsche Bundestag seine Gesetze mit dem Grundgesetz im Einklag beschliessen soll, die Einhaltung seiner Vorgaben jedoch nicht überprüft, Landesregierungen dies nachweislich auch nicht
vornehmen und der BGH entscheidet, dass Richter ohne Fachkenntnisse keine Entscheidungen treffen können (Beschluss des VI. Zivilsenats vom 12.3.2024 - VI ZR 283/21), dann ist daraus zu folgern, dass
das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG keinesfalls geschützt wird.
Wenn Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen, nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), dann erscheint es unsinnig, dass eine Klage bei einem Sozialgericht dem Kläger zu seinem Recht
verhilft. Wenn Richter eine Verwaltungsakte auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen, nicht darüber entscheiden, folgt der Wahrheitsgehalt des Gutachtens dem Wahrheitsgehalt der Verwaltungsakte. Es ist
also nicht nachvollziehbar, dass ein Richter nach Feststellung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte ein derartiges Gutachten seiner Entscheidung zugrunde legen darf.
Wenn Richter also nicht dem Grundgesetz, ihrem Eid, folgen, dann dürfen sie auch keine Staatsmacht ausüben bzw. Durften sie keine Staatsmacht ausüben. Nach dem neuen Beamtenrecht sind diese Richter
unverzüglich aus dem Dienst zu entlassen, dürfen also keine staatliche Gewalt ausüben. Da sie zuvor bereits gegen das Grundgesetz verstoßen haben, ist nach Frau Aigner nicht nachvollziehbar, dass das
System der rechsstaatlich fremden Finanzierung mit gewaschenem Steuergeld am Leben erhalten wird.
Fassen wir zusammen:
Es erscheint nicht sinnvoll eine Klage vor einem Sozialgericht einzureichen und darauf zu hoffen, dass das Gesetz angewandt wird, wenn Amtsträger ohnehin nicht nach dem Grundgesetz entscheiden. Es
mag irrsinnig erscheinen, dass Richter sich auf gesetzliche Regelungen beziehen wollen, wenn sie diesen Gesetzen ohnehin nicht folgen.
Die Folge ist, dass zuerst die Amtsträger aus den Systemen zu entfernen sind, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Erst dann ist davon auszugehen, dass seitens der Landesregierungen Amtsträger
eingesetzt werden, die staatliche Macht ausüben dürfen. Solange dies nicht gegeben ist, ist es unglaubwürdig, dass alle Macht vom Volke ausginge (Art. 20 GG).
#2541
Mazi(Donnerstag, 04 April 2024 10:36)
Interessant, dass jetzt auf einmal alles in der Hand des Präsidenten liegen soll, ist er doch häufig (im Fall der Sozialgerichtsbarkeit) selbst als amtierender Richter Betroffener? Er soll seine
Amtsfunktion als Neutraler wahrnehmen?Es sei nach den NS-Juristen schon immer so gewesen. An dieser Stelle ist rechtsstaatlich nachzuarbeiten. Unter "nachzuarbeiten" verstehe ich nicht "auszusitzen",
sondern nachzuarbeiten.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.nzz.ch/international/unliebsamen-beamten-droht-in-deutschland-die-entfernung-aus-dem-dienst-ld.1824698
Ich habe schon immer die Meinung vertreten, dass Betroffene nicht als neutrale Richter agieren dürfen.
Der Sozialgerichtsbarkeit ist gar vorzuhalten, dass sie selbst keine richterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert. 1983 hat dieses nämlich entschieden, dass Behörden und
Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Wie leicht wäre es einem Richter dies festzustellen, wenn er es anhand der dortigen Dokumente
nachprüfen würde. Es sieht sich fadenscheinig an, wenn Richter Gutachter auffordern auf einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte ein Gutachten zu erstellen, auf das sie sich wiederum
beziehen dürfen.
Ich denke da insbesondere an das Urteil des BGH, dass Richtern das Recht abspricht, eine juristische Entscheidung ohne Sachverstand zu treffen
(https://www.nzz.ch/international/unliebsamen-beamten-droht-in-deutschland-die-entfernung-aus-dem-dienst-ld.1824698). Es liegt nach den Entscheidungen der "Richter" der Sozialgerichtsbarkeit nahe,
dass diese Entscheidung nicht zu beachten ist und bestritten wird, dass diese Entscheidung nicht für sie gelten würde. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass keine Behörden und Gerichte involviert
wären, für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelten würde.
Es ist nach m.M. darauf zu schließen, dass Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Verfassungsfeinde darstellen und keine staatliche Gewalt ausüben können. Unbestritten ist, dass die
Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz ausdrücklich benannt ist, aber deren Existenz ist an die Amtsträger der Angestellten gebunden. Angestellte, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können aus der
Verbindlichkeit der Sozialgerichtsbarkeit ableiten, dass sie ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht wahrnehmen.
Insoweit ist es durchaus nachvollziehbar, dass die neue beamtenrechtliche Vorgabe nicht der Entscheidung der selbst betroffenen Richter bedarf. Es hat sich in der Tat die Frage gestellt, wie die
bisherige Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen sein soll?
Der Veröffentlichung nach kann Amtsträgern, wenn sie gar nichts tun, nicht nachgewiesen werden, dass sie etwas falsch gemacht hätten. Anders formuliert ist Faulheit nicht strafbar und hat sogar
Pensionsberechtigung. Mit dem Grundgesetz kann dies nicht vereinbar sein.
Etwas stimmt doch hier nicht.
Wie soll der Staat Macht ausüben, wenn seine Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen und nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind? Das Gesetz impliziert, dass dies rechtens
sein. Bei allen rechtlichen Regelungen (Entfernung aus dem Dienst ohne Gerichtsbeschluss), halte ich nicht für mit dem Grundgesetz vereinbar. Weshalb sollte die Arbeitsverpflichtung eines Amtsträgers
anders gehandhabt werden, als die eines "normalen Arbeitnehmers"?
Es liegt nahe, dass auch dies ein Relikt der NS-Juristen war.
#2540
Mazi(Mittwoch, 03 April 2024 16:20)
Es hat sich rum gesprochen!
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutsche-beamte-k%C3%B6nnen-jetzt-leichter-aus-dem-dienst-entfernt-werden-nicht-bei-faulheit-aber-wenn-sie-die-falschen-ansichten-haben/ar-BB1kZFut?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1376b973d54d47e3a20532f8717e3485&ei=76
Ich zitiere aus diesem Beitrag:
"Ab sofort können Extremisten schneller aus dem deutschen Staatsdienst entfernt werden, und dafür braucht es auch kein Gericht mehr, sondern nur noch die eigene Behörde."
"Das neue Disziplinarrecht umfasst auch Richter."
"Zudem ist die Beweislast umgedreht: Der aus dem Dienst entfernte Beamte muss seine Tadellosigkeit nachweisen. Er hat dabei nicht mehr seine vollen Bezüge, und falls er sich als der Bezahlung «nicht
würdig» erweist, bekommt er sogar gar nichts."
Es liegt also voll in der Hand (Verantwortung) des jeweiligen Präsidenten mit Amtsträgern zu arbeiten. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Einhaltung von Gesetz und Recht
verpflichtet.
Es ist nie bekannt geworden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hätten. Es ist ihnen entgegenzuhalten, dass sie nicht einmal die Entscheidung der
Richter des Bundesverfassungsgerichts eingehalten haben.
Der Pferdefuß an dieser Regelung ist, dass nach Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, kein deutsches Parlament über ein Gesetz verfügt, dass die Behörden dazu verpflichtet, Verfassungsgegner
nicht mit Steuergeld der kleinen Bürger zu begünstigen.
Nach den Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft hat.
Nach der Veröffentlichung von Sorgatz haben die Behörden es gänzlich unterlassen nachzukontgrollieren, ob denn ihre Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht tätig sind.
Demzufolge können sie nicht einmal sicher sein, ob Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen oder die Dienstvorgesetzten die Richter nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz die Richter zur
ordnungsgemäßen Amtsausübung auffordern.
Man muss sich nur vorstellen, welchen "dicken Knopf" uns Bürgern an das Ohr wie lange schon angenäht wurde und wer dafür verantwortlich zeichnete.
#2539
Mazi(Dienstag, 02 April 2024 22:31)
Darf Thomas Haldenkamp weiterhin Steuergelder der Bürger erhalten, wenn er die Vorgaben des Gesetzgebers nicht achtet?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/meinungsfreiheit-kein-freibrief-haldenwang-weist-kritik-zur%C3%BCck/ar-BB1kVly4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f3c97dcd232341afb8529bac463ec68c&ei=77
Ich zitiere Haldenkamp:
„Außerdem müssen wir leider konstatieren: In der Nachkriegsgeschichte war die Demokratie in unserem Land selten so in Gefahr wie heute.“
Wie war das noch einmal mit der Beschäftigung von NS-Juristen in zahlreichen Behörden und deren Auskunft über ihre Tätigkeit unter den Nazis? Offensichtlich wird hier ganz mächtig "propaganiert".
#2538
Mazi(Dienstag, 02 April 2024 19:42)
(Fortsetzung)
Ich zitiere Dr. Markus Sehl, stellvertr. Chefredakteur von LTO.de vom 02.04.2024:
"verfassungsrechtlich leben wir in einer Zeit des Denkens in Szenarien: Wie können angesichts einer sich radikalisierenden und zugleich erfolgreichen AfD die demokratischen und rechtsstaatlichen
Institutionen vor Missbrauch geschützt werden? Wie kann der Bund reagieren, wenn eine Landesregierung Politik macht, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet? Immer wieder
wird in Debatten darüber als letzte Option der Bundeszwang genannt. Aber wie genau könnte das aussehen: Schreibt der Bundespräsident einen drohenden Brief oder kommt die Bundespolizei zum Einsatz?
Dr. Christian Rath hat sich das im Grundgesetz verankerte Instrument näher angeschaut.
Nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 steht die Justiz vor einem der größten Staatsschutzprozesse aller Zeiten. Die Oberlandesgerichte Stuttgart, Frankfurt am Main und München
haben jeweils Anklagen gegen Mitglieder der "Gruppe Reuß" zugelassen und das Hauptverfahren gegen insgesamt 26 Angeklagte eröffnet. Der Generalbundesanwalt wirft der aus der Reichsbürger-Szene
stammenden Gruppe vor, einen gewaltsamen Umsturz gegen die staatliche Ordnung geplant zu haben. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main müssen sich die mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe
verantworten. Angeklagt sind dort Heinrich XIII. Prinz Reuß sowie die ehemalige Richterin und Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.
Wie schnell es im Sozialrecht um Grundsatzfragen des BGB AT gehen kann, zeigt ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen. Eine Frau, die Grundsicherung empfangen hatte, haftet demnach für den
Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten. Und das, obwohl sie von dem Geld selbst nie etwas gesehen hat. Ein Fall mit Examensrelevanz rund um Vertretungsmacht und Anscheinsvollmacht.
Es klingt zunächst wie ein April-Scherz, aber wir haben es extra überprüft: Weil ihr Teile der italienischen Justiz zu links sind, plant Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Einführung eines
psychologischen Tests für alle Richter und Staatsanwälte. Für Kritiker stellt der Schritt ein "Misstrauensvotum gegen die Justiz" dar."
#2537
Mazi(Dienstag, 02 April 2024 19:41)
Ich zitiere Herrn Dr. Markus Sehl, Stellvertretender Chefredakteur bei LTO.de vom 02.04.2024:
"verfassungsrechtlich leben wir in einer Zeit des Denkens in Szenarien: Wie können angesichts einer sich radikalisierenden und zugleich erfolgreichen AfD die demokratischen und rechtsstaatlichen
Institutionen vor Missbrauch geschützt werden? Wie kann der Bund reagieren, wenn eine Landesregierung Politik macht, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet? Immer wieder
wird in Debatten darüber als letzte Option der Bundeszwang genannt. Aber wie genau könnte das aussehen: Schreibt der Bundespräsident einen drohenden Brief oder kommt die Bundespolizei zum Einsatz?
Dr. Christian Rath hat sich das im Grundgesetz verankerte Instrument näher angeschaut.
Nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia im Dezember 2022 steht die Justiz vor einem der größten Staatsschutzprozesse aller Zeiten. Die Oberlandesgerichte Stuttgart, Frankfurt am Main und München
haben jeweils Anklagen gegen Mitglieder der "Gruppe Reuß" zugelassen und das Hauptverfahren gegen insgesamt 26 Angeklagte eröffnet. Der Generalbundesanwalt wirft der aus der Reichsbürger-Szene
stammenden Gruppe vor, einen gewaltsamen Umsturz gegen die staatliche Ordnung geplant zu haben. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main müssen sich die mutmaßlichen Rädelsführer der Gruppe
verantworten. Angeklagt sind dort Heinrich XIII. Prinz Reuß sowie die ehemalige Richterin und Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann.
Wie schnell es im Sozialrecht um Grundsatzfragen des BGB AT gehen kann, zeigt ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen. Eine Frau, die Grundsicherung empfangen hatte, haftet demnach für den
Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten. Und das, obwohl sie von dem Geld selbst nie etwas gesehen hat."
Dr. Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes, hat vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht wegen seiner Meinungsäußerung eingereicht und will diese geschützt wissen
(https://www.rnd.de/politik/maassen-klage-gegen-verfassungsschutz-verwaltungsgericht-koeln-bestaetigt-eingang-75GKBYBP3ZLULGYYW62CQNGBS4.html).
Halverkapmp, Nachfolger von Maaßen und jetziger Präsident des Inlandsgeheimdienstes will die Meinungsäußerung als Delegitimierung des Staates verstanden wissen
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/eine-%C3%A4usserst-bedenkliche-entwicklung-deutsche-verfassungsrechtler-warnen-vor-einem-entfesselten-inlandgeheimdienst/ar-BB1kWYEo?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=5717e16b50cd4e5c898fa5cb274efae3&ei=51).
Nun "beschäftigen" sich Richter, Juristen, mit dieser spannenden Frage, der jedoch grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist. Sie erinnern sich an die Entscheidung der Richter des LG Hamburg im Fall
Neumann. Offensichtlich handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern hat grundsätzliche Bedeutung und dürfen Richter ihre Entscheidung treffen, ohne dass sie vorher eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip der Behörde und Gerichte haben?
Diese Fälle sind bereits aufgegriffen und bedürfen der Rechtsauslegung.
#2536
Mazi(Sonntag, 31 März 2024 15:30)
Bilden Sie sich selbst Ihre Meinung!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/michael-gr%C3%BCttners-talar-und-hakenkreuz-universit%C3%A4ten-im-nationalsozialismus/ar-BB1kO1Md?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=83dd2e4bf1d548898a50994b66785f57&ei=51
In meinen Augen ist die Verquickung der Juristen mit den Nazis rechtsstaatlich nicht mehr glaubhaft. Auch die heutigen Juristen haben sich nie von den Nazis losgesagt.
Wenn dem so ist, wie sollte dann nach dem Willen von Ilse Aigner eine gesetzlich Regelung aussehen, die vorsieht, dass keine Zahlungen mehr an Verfassungsgegner ausgezahlt werden?
Idealogisch ist die Meinung von Frau Aigner völlig logisch.
#2535
Mazi(Samstag, 30 März 2024 16:11)
Etwas stimmt nicht!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/insa-sonntagsfrage-umfrage-klatsche-f%C3%BCr-scholz-deutsche-fallen-vernichtendes-urteil-%C3%BCber-die-ampel/ar-BB1kNzeS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e8197f1cc2094e2ea40ac25fc448fb8e&ei=6
Nach Art. 20 GG geht alle Macht vom Volke aus. "73 Prozent der Befragten sind unzufrieden mit der Arbeit der Regierungskoalition" (Zitat aus obiger Veröffentlichung, 30.03.2024).
Offensichtlich gibt es einen Unterschied zwischen dem Volk und den Befragten. Repräsentieren 27 % der Befragten etwa das Volk? Liegt es nicht nahe anzunehmen, dass die Nazis immer noch bestimmen? Wer
sind die Nazis überhaupt und woran erkennt man sie?
Die Ampelregierung bringt es offensichtlich auf den Punkt:
Das Grundgesetz spielt offensichtlich keine Rolle und wird nur "von den ewig gestrigen" hochgehalten und eingefordert. Was bedeuten die Grundrechte und wie werden sie gewährt?
Wie wir hier und in den Medien nachvollzogen haben, wird in den Universitäten bereits anderes gelehrt, das Grundgesetz entstellt.
- Missbrauch,
- Cum EX-Praktiken,
- "Besch..." der Unfallopfer, Einsatz von Arbeitskräften in den Behörden, die der Treuepflicht nicht nachkommen,
- Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Inkaufnahme von Opfern wird billigend in Kauf genommen (die Wannsee-Konferenz wird fortgesetzt),
- Staatsanwaltschaften (gleich in welchen Bundesländern) entscheiden darüber, ob Amtsträger angeklagt werden oder nicht
- etc.
sind seitens der Behörden offensichtlich legitim.
Dies alles scheint zwar im Widerspruch zum Grundgesetz zu stehen, aber die Richter treffen "Mehrheitsentscheidungen" und diese nicht nach dem Gesetz. Sie überzeugen sich auch nicht davon, was der
wahre Sachverhalt ist. Sie entscheiden. Richtig oder falsch. In der Regel: falsch!
Derartige Vorgehensweise ist schon seit mehr als 500 Jahren verpönt, aber wird dennoch sehr erfolgreich praktiziert. Damals war man der Meinung, dass diese Fehlurteile durch die Besetzung des
Berufungsgerichts mit anderen Richtern vermieden wird. Heute ist bekannt, dass dies nutzlos ist, wenn alle nur gleich entscheiden.
Wo leben wir eigentlich und welchen Stellenwert haben die Vorgaben des Gesetzgebers, das Grundgesetz, für Amtsträger?
Ist es nicht ehrlicher zu schreiben, dass das Dritte Reich fortlebt und nicht untergegangen ist. Der zweite Weltkrieg wurde zwar von Deutschland verloren, aber die Nazi wurden nicht ausgeschaltet.
Woran erkennt man überhaupt Nazis? An der Parteiabkürzung oder an ihrem handeln? Welche Erkenntnisse werden aus Forschungsarbeiten (z.B. Rosenburg) gezogen?
Etwas stimmt nicht!
#2534
Erich Neumann, alias unfallmann(Freitag, 29 März 2024 10:42)
Zu Ostern hat das 1. Fernsehen am 27.03.2024 die Story über Franz Kafka gebracht. Siehe meine Unterseite #1904 Broschüre von von Carl Hofstädt, über seinen Kampf um die Unfallrente & Franz
Kafka#.
Schöne Ostertage wünscht Erich Neumann.
#2533
Mazi(Freitag, 29 März 2024 10:23)
Trotzdem schöne Osterfeiertage!
Es ist nicht davon auszugehen, dass die NS-Juristen ihre Tätigkeit einstellen, sich den Vorgaben des Grundgesetzes unterwerfen und die Rechtsstaatlichkeit anerkennen.
#2532
Mazi(Freitag, 29 März 2024 10:20)
Es ist beachtlich wie Behörden in der Bundesrepublik sich die Einhaltung des Grundgesetzes vorstellen, wenn sie Amtsträger einsetzen, die den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen.
Es ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit an die Tätigkeit der NS-Juristen anschliessen. Um so erstaunlicher ist, dass sie aus Steuermitteln der Bürger bezahlt werden. Ich
stehe schon hinter der Argumentation von Frau Aigner, dass es unzulässig sein muss, dass Verfassungsgegner aus dem Topf der Steuerbürger mit legalen Mittteln bezahlt werden dürfen.
Das Amtsträger, Richter, den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen, stellt m.E. einen Bruch der Verfassung dar und rechtfertigt die Argumentation von Frau Aigner.
Die richterliche Befreiung von den Aufgaben des Verfassungsschutzes bezieht sich ausschließlich auf die Amtstätigkeit der Richter, wenn sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Wenn sie dies
nicht vornehmen - wie vielfach nachgewiesen und dargestellt wird -, dann gilt also dieser Schutz nicht. Das dies bisher seitens der regierenden Parteien anders gehandhabt wurde, ist vor dem
Grundgesetz (und dort Art. 20) absolut unverständlich und zeugt von fehlender Ausübung von Amtstätigkeiten.
Wenn Amtstätigkeiten von dieser großen Anzahl von Beamten nicht ausgeführt werden, ist es fraglich wie dann ein Mehrbedarf angemeldet werden kann und darf?
Wenn Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland vorhanden sein soll, erscheint es mir unumgänglich zu sein, die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten.
Die öffentlich bekannten Misstände (Missbrauch, Cum Ex-Geschäfte, nicht Weiterleitung von Alarmmeldungen, bekannt gewordene Schädigung von Unfallopfern, etc.) sind m.E. lediglich Merkmalsausprägungen
des Verständnisses der NS-Juristen. Wenn auch dann noch ehemalige Richter und Staatsanwälte in diese Handhabung verwickelt sind, dann ist dies Achtung des Grundgesetzes in deren Reihen.
Das muss untersagt werden.
#2531
WernerE(Donnerstag, 28 März 2024 22:36)
#2529 scheinbar hat Telare "Redeverbot" und auch die anderen Trolls.
Telare reitet wohl auf einem Esel. " Klar der Esel scheut und wirft ggf den Reiter ab "
#2530
Möglicherweise sind die genannten "Trolle" diesen zuzuordnen. Auffallend ist, dass immer mehr Medien kritische Äußerungen veröffentlichen und bekannt wird, dass immer mehr Richter ihrer Fehlurteile
überführt werden.
Man kann nur hoffen, dass noch viele Medien den Zustand erkennen und etwas dagegen unternehmen.
Dann wünsche ich uns allen frohe und freimachende Ostertage
WernerE
- einer der Revoluzzer in 86415 Mering welcher der 1`te Bürgermeister F. A. M....r auf den Kicker hat. - Nützt ihm aber nichts!
#2530
Mazi(Donnerstag, 28 März 2024 09:29)
# 2528
Ich fürchte, dass Frau Eigner mehr Recht hat, als wir bereit sind, annehmen zu wollen.
Möglicherweise sind die genannten "Trolle" diesen zuzuordnen. Auffallend ist, dass immer mehr Medien kritische Äußerungen veröffentlichen und bekannt wird, dass immer mehr Richter ihrer Fehlurteile
überführt werden.
Es liegt mir eine Einschätzung eines gerichtlich bestellten Gutachters vor, der schreibt, dass das fragliche Produkt ohne entsprechend Abnahme einer Zertifizierungsstelle nie in Verkehr gebracht
werden durfte (Produktsicherungsgesetz). Die Richterin hat dennoch ihre Entscheidung gegen das Gesetz, gegen die Vorgabe des Volkes entschieden.
Was ich damit bekunden will ist, dass nicht nur Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit den Vorgaben der Gesetze nicht folgen, sondern es geht offensichtlich reihum. Es erscheint dringend, dass
der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig überprüft. Mit seltener Offenheit wurde uns richterlich bestätigt, dass der zuständige Justizminister eines Bundeslandes und ehemalige
Präsident des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main, Herr Poseck, überhaupt keine Kontrollmechanismen installiert hat um festzustellen, dass seine Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Um so
erstaunlicher ist m.E., dass der amtierende Ministerpräsident Boris Rhein Herrn Poseck als neuen Innenminister ernannt hat. Offensichtlich hat Herrn Rhein kein qualifizierter zur Verfügung
gestanden.
Ich fasse zusammen:
Es ist sachlich unmöglich, dass alle Macht nach Art. 20 GG vom Volke ausgeht. Nur die Theorie hilft nicht weiter.
Wenn Politiker es nicht schaffen, die grundgesetzlichen Vorgaben umzusetzen, dann ist das Volk gefordert, die Macht des Volkes an sich zu ziehen und umzusetzen. Offensichtlich beschränkt sich diese
Beanstandung nicht auf ein Rechtsgebiet, sondern diese Misstände sind überall festzustellen.
#2529
Erich Neumann, alias unfallmann(Donnerstag, 28 März 2024 08:46)
Hallo Werner,
scheinbar hat Telare "Redeverbot" und auch die anderen Trolls.
Wer die Wahrheit sagt braucht bekanntlich ein verdammt schnelles Pferd. Und Telare reitet wohl auf einem Esel.
MfG.
Erich
#2528
WernerE(Mittwoch, 27 März 2024 19:00)
Mal eine Frage an Erich:
- Was ist aus Telare und den anderen Trollen geworden?
Zitat aus #2527
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die Machenschaften der NS-Juristen sind, ist mehr als wahrscheinlich. Es kann doch nicht sein, dass unsere Steuergelder "zum Mästen" der NS-Juristen dienen (vgl.
Argumentation von Frau Ilse Aigner)?
Offensichtlich wird das im sehr großen Stil praktiziert.
WernerE - ein Troll im Sinne des Grundgesetzes!
#2527
Mazi(Dienstag, 26 März 2024 22:30)
Was ist also das Grundgesetz "wert", wenn die Amtsträger ihm nicht folgen?
M.E. "nichts". Da ist etwas "scher" aus dem Ruder gelaufen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dies die Machenschaften der NS-Juristen sind, ist mehr als wahrscheinlich. Es kann doch nicht sein, dass unsere Steuergelder "zum Mästen" der NS-Juristen dienen (vgl.
Argumentation von Frau Ilse Aigner)?
#2526
WernerE(Montag, 25 März 2024 23:27)
#2525 - selbstverständlich sind wir uns darüber einig, ohne wenn oder aber.
WernerE - ein Kämpfer für Recht und Ordnung!
#2525
Mazi(Montag, 25 März 2024 14:06)
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass der Amtsauftrag nach dem Grundgesetz, dass die Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen ist, in den Gerichten nicht umgesetzt ist.
Danach zu urteilen bedeutet, dass auch dort Verfassungsfeinde angesiedelt sind.
Beachtlich, beachtlich!
#2524
Mazi(Montag, 25 März 2024 12:53)
#2523
Sprachlos! Und das soll Politik und Rechtsstaatlichkeit sein?
Auf Ihren Bericht/Kommentar und diese Veröffentlichung aus dem HANDELSBALL beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/votum-gefragt-aber-nicht-geh%C3%B6rt-worden-juristen-kritisieren-politik/ar-BB1ktW8h?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8ee6ce230b9d40bf879c0718ec57641c&ei=39
Zitat aus diesem Beitrag:
"Es bleibt zu wünschen, dass Gesetzgebungsvorhaben künftig mit einer deutlich höheren Praxisorientierung durchgeführt werden. Damit das gelingt, müssen diesen Gedanken bereits die Universitäten
angehenden Juristen vermitteln. Und die Politik sollte nicht fragen, um gefragt zu haben, sondern Bedenken derer, die täglich Recht anwenden müssen, ernst nehmen."
Es ist Ihnen gewiss aufgefallen, dass ein Kläger in dieser Betrachtung nicht vorkommt. Und das soll Rechtsstaatlichkeit sein?
Danach ist die Frage zu stellen, ob die Vorgaben des Volkes eingehalten werden?
Unstrittig scheint es so zu sein, dass die Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden. Sie sind jedoch ermächtigt, die Berufung zuzulassen und die Auslegung der gesetzlichen Vorschrift in Zweifel zu
ziehen. Es ist schon richtig seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts festzustellen, dass ein Gesetz mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und den Gesetzgeber bis zum Tag X aufzufordern,
die Übereinstimmung mit dem Grundgesetz herbeizuführen.
Es ist in der Formulierung des BGH nicht zu erkennen, dass Richter dem Gesetz folgen oder einen Irrtum geltend machen könnten. Wenn es eine Forderung an die Politik gibt, dann derart wie sie
sicherstellen kann, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
Es ist m.E. einleuchtend, dass diese vorgenannte Beschreibung der formale Weg ist.
Fraglich ist dann, ob ein Gesetz, was als widersprüchlich zum Grundgesetz erkannt ist, weiterhin für Richter verbindlich erscheint. M.E. kann ein Gesetz, dass im Widerspruch zum Grundgesetz steht,
unabhängig von dem ohnehin vorhandenen Rechtsanspruch des Klägers nicht verbindlich sein.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass auch ein Gesetz, dass vom Deutschen Bundestag beraten und beschlossen, vom Bundesrat durchgewunken, vom Bundespräsidenten gegengezeichnet wurde, keineswegs wegen
seines Widerspruchs gegen das Grundgesetz verbindlich sein kann.
Ich möchte auf diese weitere Formulierung hinweisen:
"Damit das gelingt, müssen diesen Gedanken bereits die Universitäten angehenden Juristen vermitteln." Sie besagt, dass die Universitäten angehenden Juristen das Grundgesetz zwar vermitteln, aber
nicht in den korrekten Zusammenhang stellen.
Wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese angehenden Juristen später als Richter oder Rechtsanwälte, begünstigt durch § 78 ZPO verbindlich in Erscheinung treten, dann endet m.E. jedwede
Diskussion über die Rechtsstaatlichkeit. Es ist anzuerkennen, dass die NS-Juristen "ganze Arbeit leisteten". Dass ist zwar nicht rechtsstaatlich, aber deren Leistung ist um so mehr
anzuerkennen.
Wenn die Gerichte unumwunden zugeben,
- nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung zu treffen,
- die Behörden nicht kontrollieren, ob ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG)
- der Gesetzgeber nicht nachprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden (LTO vom 17.11.2023,
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/)
ist es nicht erstaunlich, dass uns Rechtsstaatlichkeit verkauft wird und tatsächlich dies gar nicht der Fall ist.
Die Frage, die sich anschließt, mit welcher Erwartung dann ein Kläger von seinem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dann Gebrauch machen will und statt (im Fall von Erich Neumann) Gerechtigkeit zu
erfahren, im Knast landet?
Für mich ist erscheint die gesamte Prozessführung nicht nachvollziehbar. Man stelle sich nur vor, dass anhand keiner vorliegenden wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte ein Betroffener
die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde, auch die richterlichen Entscheidungen schon deshalb objektiv nicht nachvollziehen kann.
Halten wir also fest, dass bei dieser Arbeitsleistung in Behörden und Gerichten keine Rechtsstaatlichkeit erkannt werden kann und dass die Bezahlung aus Steuermitteln nach Ilse Aigner nicht
nachvollziehbar ist.
#2523
WernerE(Sonntag, 24 März 2024 23:33)
Bayern LSG
was hingegen bewegt Berichterstatter M....r-K.....f süffisant eine nummerierte Aufzählung von Abweichungen vorzunehmen und bei den ehrenamtlichen Richtern Sch....ch und S....ger ein unübersehbares
Fallen der Jalousien auszulösen,
ohne dass dem – gewollten? – Aspekt von auch nur einem der Berufsrichter entgegengewirkt wurde?
Zudem krähte Richterin B....r unvermittelt los, dass mit jedem Verlassen eines Lkw der Versicherungsschutz erloschen sei, wozu sie zustimmendes Nicken der beiden Berufs- und
Teilnahmslosigkeit der beiden ehrenamtlichen Richter erntete.
En Auszug eines Schreibens welches mir vorliegt.
Die Bedeutung des Sachvortrages des berichterstattenden LSG Richter M-K zeigt wie wenig Interesse im vorliegen Fall - Hr. Kustra- zur Wahrheitsfindung getan wurde.
Ein ähnliches Bild war bei Erich`s Verhandlungen beim LSG Bremen der Fall,
die beiden Ehrenrichter sagten nichts, fragten nichts und kassierten im Anschluss Ihr
Geld vom Staat - auf erartigen Vertreter kann man getrost verzichten.
#2522 - Absatz 2
Würden die Vorgaben des BVG umgesetzt werden, wäre der Bürgerfrust deutlich weniger!
WernerE - ich will und kann meine Klappe nicht halten und werde nicht klein bei geben!
#2522
Mazi(Sonntag, 24 März 2024 17:35)
#2521
Das wird seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht anders gesehen (vgl.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).
Die Richter des Bundesverfassungsgericht forderten den Gesetzgeber auf, die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen ("In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den
Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen.").
Die Diskussion ist dahingehend zu führen, ob es nicht billiger/besser wäre, auf die 3. Staatsgewalt gänzlich zu verzichten, wenn sie sich ohnehin nicht an die Vorgaben des Volkes hält? Dann würde
wenigstens die Pensionsbelastung wegfallen und die Statistik der Klagen würde entfallen.
Alternativ würde sich der KI-Fortschritt anbieten, der die Rechtssicherheit mit Sicherheit treffsicherer gestalten würde.
Ich stimme Ihnen zu, dass ein Widerspruch zwecklos erscheint, aber es sollte wenigstens zum Ausdruck gebracht werden, dass man das kriminelle Handeln gesehen hat und dieses nicht in Vergessenheit
gerät.
Ich stimme weiter zu, dass in der Tat, das was sich vor Gericht abspielt, mit dem Grundgedanken des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Das gesetzliche Privileg der Juristen vor Gerichten ist nochmals
kritisch hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit zu überprüfen.
Vergleiche hierzu die Missbrauchsfälle, die nicht weitergeleiteten Alarmmeldungen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz i.S. Ahrtal-Katastrophe mit über 130 Toten, die Cum Ex-Geschäfte mit ca. 35 Mrd.
Euro Schaden, die Unfallopfer-Entschädigungen, etc..
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Minister der Justiz der Bundesländer keine Medien verfolgen, ihnen diese Fälle gänzlich unbekannt geblieben sind, dennoch ihre Amtsausübung nach Art. 20 Abs. 3
GG wahrnehmen und das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
Ich gehe davon aus, dass es nicht legitim ist, öffentliche Gelder bei den Steuerbürgern einzutreiben und um sie anschließend an Verfassungsfeinde wieder auszukehren (vgl. Argumentation von Frau Ilse
Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).
#2521
WernerE(Sonntag, 24 März 2024 00:44)
# 2520
soweit ich manche Gerichtsverfahren verfolgt habe, sei es im Zivil- oder Sozialgerichts Recht, musste ich erleben, dass Ehrenamtliche Richter im Prinzip nur Maronetten sind.
Besonders deutlich war das beim LSG Bremen am 19.07.2023 bei Erich`s Verhandlungen
oder beim LSG München in 2024 Fall Kustra zu sehen.
Was die Vorsitzenden Richter als Urteil sehen wollen, wird uneingeschrenkt akzeptiert.
Widerspruch zwecklos.
WernerE - Revoluzzer auf allen Ebenen.
#2520
Mazi(Samstag, 23 März 2024 19:57)
Wie sind die ehrenamtlichen Richter eingebunden?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bilanzbetrug-wirecards-ex-chefbuchhalter-bricht-wohl-sein-schweigen/ar-BB1koawu?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ed2f6296908e4d6aa500fcbc0cd8bc9c&ei=85
Wenn ich das System nicht falsch verstehe, dann entscheiden hier Richter ohne ehrenamtliche Richter. Ob das im Sinne des Volkes sein darf, bezweifle ich.
Ich pflichte den Richter des Bundesverfassungsgerichts zu, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorschriften regelmäßig zu überprüfen hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Volkeswille ist, was uns hier von Richtern gezeigt wird.
Gehen wir weiterhin davon aus, dass Richter auch Amtsträger sind und als Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben. Nach Art. 97 Abs. 1 GG haben sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu
treffen. Wenn sie nun eine Entscheidung ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter treffen, dann vertrete ich die Auffassung, dass sie diese Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben.
Folgen wir dieser Denkweise, dann ist nur in wenigen Fällen davon auszugehen, dass die Rechtsstattlichkeit in den seltensten Fällen tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland gewahrt und das
Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG grundsätzlich nicht gewährt wird. Die Vorgaben des Volkes werden schlicht nicht beachtet und der Gesetzgeber muss sich klar darüber sein, dass er Beratungen und
Beschlüsse "für die Katz" durchführt.
Insoweit ist wirklich die Frage, ob tatsächlich alle Macht vom Volke ausgeht und Verfassungsfeinde viel verbreiteter sind, als bisher von Frau Aigner angenommen wird.
Die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts erscheinen mir nachvollziehbar.
#2519
Mazi(Samstag, 23 März 2024 19:22)
Wer kennt es nicht? Unfallopfer kennen es zur genüge.
"Sein Freispruch durch den Vorsitzenden Richter wurde laut Studie auf Basis eines Gutachtens vom April 2022 gefällt, das belastende stimmige Aussagen von Zeugen über die „Schwedenzeit“ nicht
ausreichend würdigte und teilweise sogar verdrehte, wie es die Studienautorinnen formulieren.
In der Abschlusswürdigung habe es – anders als es aus den Vernehmungsprotokollen hervorging – geheißen, dass sich der Campleiter nicht mehr erinnern könne, ob der Pfarrer bei dem Gespräch mit dem
Betreuer in Schweden dabei gewesen sei. Relevant für eine mögliche Anfechtbarkeit der Urteile in den Disziplinarverfahren ist auch die durch die Studie aufgedeckte offenkundige Befangenheit des
Vorsitzenden Richters. Er war demnach in die Arbeitsprozesse des Interventionsteams involviert gewesen und habe Einsicht in alle Akten und Berichte gehabt."
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-ganze-skandal-m%C3%A4chtiger-t%C3%A4ter-pfarrer-als-mitwisser-befangener-richter/ar-BB1koDXF?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ed2f6296908e4d6aa500fcbc0cd8bc9c&ei=27
Das Fehlverhalten ist allen hier bekannt. Es ist nicht zu glauben, dass die Aufklärung immer noch so lange braucht.
Das aber Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ihrer Entscheidung zugrunde legen (Art. 97 Abs.1 GG) treffen und dies in dieser Klarheit allgemein bekannt gemacht wird, das hat
schon etwas.
Die Sache ist dennoch einfach zu beurteilen, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Gewiss werden Sie sagen, dass kennen wir schon. Richtig! Offensichtlich ist es
traurige Gewissheit, dass Amtsträger Gesetz und Recht missachten, Verfassungsfeinde sind und trotzdem regelmäßig für die "Freundschaftsdienst" entlohnt werden. Ich erinnere an die Rede von Frau
Aigner, dass Verfassungsfeinde der Bezug von Geldern aus öffentlichen Kassen entzogen werden muss.
Kein deutsches Parlament hätte eine gesetzliche Grundlage, diese Vergütung nicht vorzunehmen.
Sachlich ist sie auf der sicheren Seite. Aber wer erlaubt es Behörden Verfassungsfeinde mit öffentlichen Geldern (Steuereinnahmen der Bürger) zu fördern. Sie erkennen daraus, dass Verfassungsfeinde
nicht nur in der AFD beheimatet sind, sondern sich auch in der etablierten Parteien vorhanden sind.
Richter, die wie in diesem Beispiel markiert, Gesetz und Recht nicht achten (Art. 20 Abs. 3 GG), verfassungsfeindlich agieren, die Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgen, auch noch als 3. Gewalt
nach dem Grundgesetz zu "feiern", dazu gehören nicht nur viele Unterstützer dazu.
Es kann nicht sein, dass Kindesmissbrauch, Benachteiligung von Unfallopfern, etc. vom Volk auch noch gefördert und weggesehen wird.
Ich finde, dass Amtsmissbrauch weiterhin eine Straftat darstellt, auch wenn der Führer Adolf Hitler dies aus dem Strafgesetzbuch verbannt hat
(https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsmissbrauch_(Deutschland)).
Der Missbrauch eines öffentlichen Amtes ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2013 - 4 StR 255/13,
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zum-missbrauch-der-befugnisse-eines-amtstraegers-und-dabei-auftretenden-abgrenzungsfragen_051528.html).
Die Diskussion ist nicht, ob das Grundgesetz zu verändern ist, sondern die Vorgaben des Gesetzgebers sind anzuwenden. Den Behörden ist es nicht gestattet, öffentliche Gelder dazu zu benutzen,
Verfassungsgegner durch Zahlung zu fördern.
M.E. bedarf es nicht einem Gesetz die Zahlungen an Verfassungsgegnern zu untersagen, sondern die Amtsträger haben nach der Verfassung nach den Vorgaben des Volkes, dem Gesetzgeber, verbindlich zu
handeln.
Ministerpräsident:innen, die nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Bundesland eingehalten werden, sind offensichtlich in der Ausführung ihrer Amtsaufgabe überfordert und sind ggfls.
strafrechtlich zu belangen.
#2518
WernerE(Samstag, 23 März 2024 09:06)
Abrechnungsbetrug - ein Stichwort das schon lange existiert und immer noch aktuell ist.
Dazu der Betrag von mir unter #2508
Immer noch zahlen in vielen Fällen nicht die zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungs-
träger die Kosten von Behandlungen, sondern andere Einrichtungen, wie GKV / PKV
oder Rentenversicherung bzw der Staat durch Versorgungsämter.
Dazu wird aktuell Aufklärungsarbeit in Stadt / Staat und bei Bürgern Aufklärung betrieben
WernerE - der sich auch vom 1`ten BM aus Mering nicht einschüchtern lässt.
#2517
WernerE(Donnerstag, 21 März 2024 20:00)
Auszug #2516 - "zum Wohl des deutschen Volkes"
Mir wird inzwischen jedesmal kotz übel, wenn mir gesagt wird:
alles zum Wohle des deutschen Volkes
oder Urteile gesprochen werden: Im Namen des Volkes
Das angesprochene Volk versteht das was behauptet wird längst nicht mehr.
WernerE - Gruß aus Mering - dort wo der Hahn krächst mit rauher Stimme!
#2516
Mazi(Donnerstag, 21 März 2024 10:10)
Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht die Wirtschaftskrise als abgearbeitet an!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiekrise-vorbei-industrie-widerspricht-habeck-wir-stecken-in-einer-manifesten-krise/ar-BB1keDM4?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e39cd1c6726a433bb91d523f4d4c6417&ei=26
Man muss nur die Energiepreise erhöhen und den Leuten bleibt nichts anderes übrig, als ihren Verbrauch zu senken. Und schon kann der Bundeswirtschaftsminister Habeck verkünden, dass die Energiekrise
vorbei sei.
Solche Milchmädchenrechnungen als "zum Wohl des deutschen Volkes" zu verstehen, ist eine eigentümliche Interpretation dieser Vorschrift.
Nach der Argumentation von Frau Aigner, Landtagspräsidentin im bayerischen Landtag, ist es unzulässig, Steuereinnahmen der Bürger in Form von Zahlungen an Verfassungsgegner vorzunehmen.
Eigentümlich, wie GRÜNE ihren Amtsauftrag verstehen!
#2515
Mazi(Donnerstag, 21 März 2024 09:06)
Was ist von einer Bundesregierung zu halten, deren Amtsträger sich nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers halten?
Im Grunde ist dann nicht mehr eine Klage vor einem deutschen Gericht sinnvoll/einreichbar. Die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit ist dann wahrscheinlich schon unnütz.
In Übereinstimmung mit der Argumentation von Frau Aigner ist nicht nachvollziehbar, weshalb Steuergelder der Bürger für Leistungen der Amtsträger aufgewendet werden, wenn die Amtsträger die den
Vorgaben der Gesetzgeber nicht folgen? Verschwendung ist m.E. eine Sache, die Veruntreuung die andere Sache. Die Rechtsbeugung ist m.E. wiederum eine zusätzliche Sache.
Wenn Staatsanwaltschaften nicht dem Gesetz, sondern ihren Vorgesetzten, den Ministern der Landesjustizministerien, folgen, dann ist m.E. zweifelhaft, ob die Verfolgung der "Reichsbürger" als
abgeschlossen gelten darf. Nicht die Mitgliedschaft zu einem Verein, sondern die eigentliche Gesinnung muss Gegenstand der Strafverfolgung sein.
Ich erinnere an den Fall Poseck, ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt am Main, der nach Angaben des hess. Landesrechnungshofs und Bestätigung des Richters des LG Frankfurt am Main anlässlich der
Verurteilung des Oberstattsanwalts Badle (zuständig für Korruptionsbekämpfung) wegen dessen korruptivem Verhalten, als neuer Innenminister im Kabinett des Boris Rhein (CDU) seine Karriere
fortsetzt.
M.E. geht da rechtsstaatlich nichts mehr und die ganzen Diskussionen sind als beendet anzusehen.
Wie kaputt muss dann ein System schon sein, wenn dies von angehenden Juristen dieses ungesetzliche Handlungsweise als rechtlich einwandfrei von erfahrenen Juristen abgeprüft wird. Sogar Richter des
Bundessozialgerichts beteiligen sich an dieser Ausbildung.
Der Vorwurf hier mit wahrscheinlich NS-Juristen zu tun zu haben, ist wahrscheinlich in diesem Zusammenhang noch nachrangig. Wie da ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG noch funktionieren soll, ist
nach meiner Lesart unverständlich.
#2514
WernerE(Dienstag, 19 März 2024 22:40)
zu #2513 fällt mir ein:
Die Sitzungen der Renten- und Widerspruchsausschüsse sind ebenfalls geheim.
Zumindest darf der betroffene Bürger nicht teilnehmen,
eben nur AN + AG Vertreter und eine Person der Geschäftsleitung.
Eigentlich auch ein Fall für den Staatsanwalt !!
Was muss diese Sitzung auch als Geheimsache eingestuft werden, Ganz DE diskutiert
und der vergessliche Kanzler findet das inzwischen "lächerlich"
WernerE - als Revoluzzer bekannt wie ein "bunter" Hund
Wenn vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, dann ist dies zwingend ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Da kann es doch keine Entscheidung geben.
Wenn es aber eine Entscheidung geben kann, dann ist damit besagt, dass geheime Informationen an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen. Was ist dann "geheim", wenn darunter nicht "geheim" zu
verstehen ist.
Die Aussage, die daraus abzuleiten ist, dass Verfassungsfeinde nicht nur bei der AFD zu suchen sind.
Mir erscheint dies einleuchtend zu sein.
Das Grundgesetz gilt für alle!
#2512
Mazi(Dienstag, 19 März 2024 11:56)
Sehen Sie sich dies selbst an und bilden sich Ihre Meinung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/kritik-an-ampel-regierung-deutschland-verzeichnet-nach-atomausstieg-erstmals-milliardendefizit-im-stromhandel_id_259770718.html
"Deutschland verzeichnet nach Atomausstieg erstmals Milliardendefizit im Stromhandel"
Unfassbar was die GRÜNEN unter dem Wohl des deutschen Volkes verstanden wissen wollen.
Das kann doch keiner mehr gut heißen. Frau Aigner liegt m.E. vollkommen richtig, wenn sie Verfassungsfeinden die Entlohnung verweigern will. Ihre Aussage, dass keinem deutschen Parlament eine
gesetzliche Grundlage vorliegt, trotzdem Zahlungen der Bürger an diese Gruppe weiterzuleiten, halte ich für glaubwürdig.
Anders herum formuliert, heißt es dass die Behörden weiterhin Steuereinnahmen dazu verwenden an Verfassungsfeinde auszuzahlen. Wenn man das Grundgesetz ernst nimmt und alle Gesetze dem Grundgesetz
unterzuordnen sind, dann wird damit deutlich, dass die deutschen Parlamente sehr wohl die Auszahlung von Geldern an Verfassungsfeinde unterstützen.
Wenn die Parlamente wirklich eine freiheitlich demokratische Grundordnung zum Ziel haben, dann sind sie spätestens jetzt von Frau Aigner es gleich zu tun und den Geldtransfer an die Verfassungsfeinde
zu stoppen.
Oder ist Ihnen bekannt, dass die deutschen Parlamente gegenteiliges, die Zahlungsverweigerung gegenüber Verfassungsgegnern, beschlossen haben? Wenn darauf nicht geantwortet werden sollte, gehe ich
davon aus, dass Frau Aigner richtig formuliert hat.
Wenn Habeck seine Aktivitäten gegen das Grundgesetz richtet, also auch verfassungsfeindlich agiert, dann zählt er wie auch die anderen GRÜNEN zu den Verfassungsgegnern und die Zahlungen sind auch an
diese Gruppe einzustellen.
#2511
WernerE(Montag, 18 März 2024 18:49)
#2510
Ich bin dafür, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht, den Vorgaben des Volkes, nicht nachkommen, auch vom Volk nichts erwarten dürfen.
Mir ist es ohnehin auch schleierhaft, wie Amtsträger, dann auch noch behaupten dürfen, eine Amtstätigkeit vornehmen und Klägern ihr Recht vorenthalten zu dürfen?
Wie beschreibt ein Journalist in seiner Anfrage an die GKV und PKV Vertreter
Werden Bandenkriminalität (gesetzl. UV`s) durch die genannten Krankenkassen unterstützt?
Frau Aigner - sagt viel, schreibt viel, aber wenn man Sie dann um eine persönliche
Angelegenheit anspricht - sucht sie viele Ausreden!
#2510
Mazi(Montag, 18 März 2024 09:38)
Ich bin dafür, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht, den Vorgaben des Volkes, nicht nachkommen, auch vom Volk nichts erwarten dürfen.
Mir ist es ohnehin auch schleierhaft, wie Amtsträger, dann auch noch behaupten dürfen, eine Amtstätigkeit vornehmen und Klägern ihr Recht vorenthalten zu dürfen?
Dann auch noch Pensionsansprüche geltend zu machen, ist wohl das Dreisteste, was vorstellbar ist.
Der Auftrag von Frau Aigner ist m.E. überfällig. Auch ihre Aussage, dass alle Parlamente in der Bundesrepublik keine gesetzliche Handhabe hätten, wirft Fragen auf und bringt Handlungszwang auch in
anderen Bundesländern. Es geht schlicht um Verfassungsfeinde. Und als Verfassungsfeind wird jeder bezeichnet, der dem Grundgesetz nicht folgt. Neben den angesprochenen Mitarbeitern ist dies auch
jeder Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht befolgt. Einheitlich sind dies m.E. die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen. Dass sie dies vornehmen,
haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts eindrucksvoll noch einmal am 06.06.1983, Az: 2 BvR 244 und 310/83 wiederholt.
Es musste jeder Behörde klar sein, dass ein Betroffener anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehen kann (Bundesverwaltungsgericht,
Az. 1 B 153/87). Da die Sozialgerichte vorgeben vorgeben, dies vornehmen zu können, lässt darauf schließen, dass diese Institutionen vorsätzlich nicht mit Amtsträgern besetzt wurden, die Gesetz und
Recht folgen. Es ist nicht erkennbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen gegen Kläger nach dem Gesetz treffen.
Das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 kann seitens der Bundesländer nicht gewährt sein.
Es stellt sich somit die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit überhaupt den Anforderungen des Grundgesetzes nachkommt oder nachkommen soll. M.E. ist wegen des systematischen Vorgehens die Frage im
Vordergrund, ob die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf deren Dummheit oder deren Rechtsbeugungen zurückzuführen sind. Da deren fehlerhaften Entscheidungen auf die Tatsache der
fehlerhaften Amtsausübung zurückzuführen sind, können Sie nicht geltend machen, dass sie sich geirrt hätten. Wenn es Aufgabe der Dienstaufsichtsberechtigten sein soll, die ordnungsgemäße Amtsausübung
der Richter zu überwachen, dann ist auch ihnen vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht vornehmen.
Frau Aigner liegt m.E. richtig, wenn sie sich dafür stark macht, den Verfassungsfeinden den Geldfluss zu entziehen.
#2509
Mazi(Samstag, 16 März 2024 21:10)
Frau Aigner, Landtagspräsidentin des Bayerischen Landtages, hat sich geäußert.
Der Bayerische Rundfunkt zitierte Sie:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/extremen-mitarbeitern-den-lohn-streichen-landtag-laesst-pruefen,U6uGIrV
Verfassungsfeinde sollen künftig nicht mehr entlohnt werden. Auch sie empfindet es für nicht richtig, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeld von Bürgern entlohnt werden. Zwischenzeitlich gilt es als
gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83 sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen,
Wenn nun gesichert erhoben ist, dass die Verwaltungsakte der beklagten Behörde nicht wahrheitsgetreue und vollständig ist, diese Verwaltungsakte dem Kläger vorgelegt wird, wie sollte er dann sachlich
in der Lage sein, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen. Wenn ein Betroffener dies nicht vermag, dann ist es auch unmöglich, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies
könnte.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass dieses Unterfangen auch Richtern der Sozialgerichtsbarkeit dies unmöglich ist. Ihre Urteile sind bezüglich der Tatbestandsdarstellung bereits
unwahrheitswidrig.
Daher sind sie seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entlassen.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind also Täter, seitens der Staatsanwaltschaften geschützt und nicht angeklagt.
Der Umfang der Verfassungsfeinde ist weit größer als seitens von Frau Aigner angenommen. Sie hat nun den Auftrag des Rechtsgutachtens erteilt. Ihre Argumentation ist überzeugend. Es man darf daher
gespannt sein, wer künftig kein Geld mehr aus den Steuereinnahmen der Bürger erhält.
Dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, steht meinerseits fest. Es geht wohlweißlich nicht um eine Entscheidung einer Institution, sondern
um die Amtsträger, dass sie nicht nach Gesetz und Recht handeln. Für mich steht unweigerlich fest, dass sie nicht nur als Verfassungsfeinde handeln, sondern sie auch Dritte mit ihrer Handlung
vorsätzlich schädigen.
Frau Aigner hat vollkommen Recht, dass Verfassungsfeinde keineswegs ein Recht haben, von Bürgern zwangsweise auch noch Gelder zu verlangen. Nach ihrer Darlegung gilt dies für alle deutschen
Parlamente. Die Zahlungsverweigerung ist gesetzlich nicht verankert.
Es ist schwierig nicht davon auszugehen, dass dafür keine NS-Juristen verantwortlich sein sollen.
#2508
WernerE(Samstag, 16 März 2024 13:11)
ein erfahrener Journalist Namensfetter von Erich Neumann stellt an GKV folgende Fragen:
a) unzulässigem Schröpfen der Allgemein-Sozialversicherungen ̧über, durch die Arbeitgeber finanzierte Versicherung eigentlich zu tragende Leistungen.
Dies erfolgt durch Zusammenwirken der BG’s mit – vorsichtig gesprochen – fragwürdigen Gutachterpraktiken. Damit werden in der, alleinig Arbeitgeber finanzierten Versicherung (gesetzliche
Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit) die Versicherungsbeiträge niedrig gehalten und die Leistungspflicht gezielt an die gesetzliche Krankenversicherung und Rentenversicherung
abgewälzt. Dies wurde medial wiederholt aufgegriffen, ohne dass Abhilfe auch nur im Ansatz in Angriff genommen wurde. 2010 bereits publizierte die Ärztezeitung zum ernüchternden Sachstand, dass
Niemand die UV- Träger angeht: https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Oft-zahlt-der-falsche-Kostentrae ger-221504.html
b) damit korrespondierend werden Tausende von traumatisierten Opfern einer Gewalttat, werden ganz offensichtlich Jahr für Jahr und wissentlich durch die öffentliche Hand um Millionen ihrer
Entschädigungen betrogen.
Eine künftig verfassungskonforme Gesetzes-Anwendung ist unabdingbar!
Der immer weiter ausufernde, Milliardenschwere Rüstungs-Irrsinns unserer Tage gibt diesen Skandalen eine zusätzliche Widerlichkeit.
Teilen Sie diese Einschätzung und treten einem Bündnis gegen Ihre Benachteiligungen bei, wenn nein: bitte weshalb nicht?
Wer das ließt muss sich echt Fragen - weshalb die GKV, PKV oder DRV nicht gegen die
Praxis des Geldumverteilens zu Lasten der Allgemeinheit angeht.
Man kennt die Praxis seit über 15 Jahren und NICHTS wird verändert
#2507
Mazi(Freitag, 15 März 2024 19:36)
Lesen Sie selbst und bilden sich Ihr eigenes Urteil:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/f%C3%BCnfeinhalb-jahre-haft-f%C3%BCr-rechtsanw%C3%A4ltin/ar-BB1jV3B7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=95042763b22c4652942d081c87009564&ei=56
Unerhört, was seitens der Juristen als üblich angesehen wird.
#2506
Mazi(Freitag, 15 März 2024 19:22)
Ich lese soeben im abendlichen Bericht von LZO "Juristische Fachliteratur unter Druck".
Wenn man die Richtigkeit derartiger Meldungen nicht anzweifelt, dann scheint daran mehr dran zu sein, als bisher angenommen wurde.
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas, ist aufgefordert, unverzüglich die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz herzustellen.
Frau Aigner hat als Präsidentin des bayerischen Landtags berichtet, dass die deutschen Parlamente keine rechtliche Handhabe hätten, die Zahlungen an Verfassungsfeinde zu verweigern
(https://www.tag24.de/entertainment/ilse-aigner-hat-genug-verfassungsfeinde-werden-von-steuergeldern-bezahlt-3128184).
Der Präsident des BND Kahl hat vor Gericht ausgesagt: „Ein Innentäter ist mit das Schlimmste, was einem Nachrichtendienst passieren kann“, sagte Kahl im Prozess gegen BND-Mitarbeiter Carsten L. und
einen mutmaßlichen Komplizen.
Beide bestätigen die grundsätzliche Vorsicht, die Behörden und Gerichten entgegen zu bringen ist.
Es ist nicht glaubhaft zu vermitteln, dass behördliche Institutionen nicht unterwandert sind. Wenn dies so ist, stellt sich die Frage, wie solche Täter Amtskleidung tragen können und nicht einmal von
einer Staatsanwaltschaft angeklagt werden?
Ich bin aufgrund der gesammelten Erfahrung Behörden und Gerichten sehr kritisch eingestellt und unterstütze in keinem Fall, was gelegentlich angeklungen ist, Verfassungsgegner. Ich vertrete vielmehr
die Auffassung, dass es unredlich ist kleinen Bürgern Steuern abzuzapfen, um sie an hochbezahlte "Staatsdiener" auszuzahlen. Das geht gar nicht! Das ist nicht nur unsozial, sondern auch rechtlich
nicht zu unterstützen.
#2505
WernerE(Freitag, 15 März 2024 19:21)
Hallo Erich, tolles Bild mit Zeitung.
Die Wahrheiten Deiner Unfälle müssen endlich aufgeklärt und abgefunden werden.
Vollumfänglich ohne wenn und aber.
Wünsche viel Kraft und Gesundheit. Grüße auch an Deine Frau
WernerE - der sein Mundwerk nicht halten kann und gerne Petitionen schreibt.
#2504
Mazi(Dienstag, 12 März 2024 09:22)
Wie sehr bestimmt Olaf Scholz als amtierender Bundeskanzler die Geschicke der Bundesrepublik Deutschland?
Jüngst hat er gesagt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Taurus-Raketen in die Ukraine liefert. Für die Bundesaußenministerin Barbock stellt dies keine Weisung der. Also ist davon auszugehen,
dass ihm keine Richtlinienkompetenz zugewiesen wird.
Dies stellt einen Bruch des Grundgesetzes dar.
Kommen wir zurück auf die Maßgeblichkeit des grundgesetzlichen Auftrags nach Art. 97 Abs. 1 GG zurück. Danach entscheiden Richter entscheidennach dem Gesetz. Dies stellt nach Art. 20 Abs. 3 GG eine
Amtshandlung dar. Die Beachtung dieses Artikels stellt das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG dar.
Schon oft ist hier diskutiert worden (und ist nachvollziehbar dokumentiert), dass Behörden und Gerichte (Exekutive und Judikative) offensichtlich dem Grundgesetz nicht folgen. Also ist nachgewiesen
und obiges Beispiel unterstreicht in einem ganz anderen Sachgebiet, dass Behörden und Gerichte dem Grundgesetz nicht folgen.
Es ist schwierig davon auszugehen, dass das Grundgesetz als Maßstab für Rechtsstaatlichkeit herangezogen wird, aber Exekutive und Judikative gar nicht dem folgen. Es ist daher davon auszugehen, dass
nicht die AFD das Grundgesetz missbrauchen könnte, sondern dies von den NS-Juristen bereits praktiziert wird.
Für bemerkenswert halte ich, dass das Grundgesetz diesen Missbrauch nicht unter Strafe stellt und noch nicht einmal einen juristischen Ansatz dazu liefert, dagegen vorzugehen (siehe Anmerkungen
hierzu bei www.LTO.de hierzu).
#2503
Mazi(Montag, 11 März 2024 21:16)
Was will die Message uns sagen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zum-internationalen-strafgerichtshof-baerbocks-blamage-in-den-haag/ar-BB1jGBWz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=069a16d0de87477a8ea9605bbe3a417f&ei=183
M.E. ist das Ansehen der deutschen Justiz in der Bundesrepublik Deutschland so gefestigt, dass es nicht notwendig ist, dem zweit größten Beitragszahler auch noch einen Richterstuhl zur Verfügung zu
stellen.
Oder ist das Ansehen der deutschen Justiz so weit abgesunken, dass man einem deutschen Richter nicht zumutet, Recht sprechen zu können? 16 von 120 möglichen Stimmen sind schon eine sehr deutliche
Sprache.
#2502
Mazi(Montag, 11 März 2024 12:34)
Nimmt die GRÜNE Bundesaußenministerin Baerbock für sich in Anspruch, weiter zu denken als der Papst?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tv-kolumne-zum-sonntagabend-talk-klartext-miosga-bringt-baerbock-mit-frage-zur-spd-in-schwierigkeiten/ar-BB1jFE2L?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=56584e71e4bf4ee1c9e001366092e22d&ei=9
Einigen wir uns darauf, dass beide nicht sehr weit gedacht haben.
Ist die Herkunft der GRÜNEN nicht, dass sie Anti-Kriegspartei sei?
Ist es nicht so, dass Länder historisch gewachsen sein sollen und fremde Länder nicht angegriffen werden sollen? Diesem Grundsatz folgt Baerbock nicht im Fall von Israel und von Aserbaidschan soll
"grünes" Gas eingeführt werden.
Wer es gelesen und mitverfolgt hat, der weiß, dass die EU Hauptsponsor von Russland ist.
Es ist schwierig, den GRÜNEN Vertretern geistiges Denken zu unterstellen und zuzulassen, dass sie gegenüber anderen eine Kritik zulässig sein konnte.
#2501
Mazi(Montag, 11 März 2024 09:41)
Offensichtlich ist es einfach, dass Geld der Bürger "abzugreifen".
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Roettgen-und-Hofreiter-Scholz-verbreitet-Angst-und-Schrecken-article24795783.html
Das kann doch nicht wahr sein, dass mit derartigen "Leistungen" die Bürger zur Kasse gebeten werden.
Um das Ganze zu relativieren.
Die Vertreter der übrigen Ampel-Regierung geben kein besseres Bild ab. Auch sie verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3 GG und es ist dem Gesetzgeber in der Tat vorzuhalten, dass er die Vorgabe seiner
Beschlüsse nicht überprüft.
Unter Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstehe ich in der Tat anderes.
#2500
Mazi(Sonntag, 10 März 2024 17:17)
Das stimmt doch einfach nicht! Das ist einfach in der Rubrik Propaganda einzuordnen.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-wie-in-%C3%B6sterreich-beamte-laufen-sturm-gegen-neues-rentenpaket-der-ampel/ar-BB1jDZ59?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=32386da5a54f4f6e87e7b0fa80e89109&ei=36
Richtig ist, dass zuerst der Deutsche Bundestag beschlossen hat, dass die Renten der ehemaligen DDR (ohne entsprechende Beitragseinzahlungen) und ohne Beteiligung der Beamten, der Deutschen
Rentenversicherung aufgebürdet wurden.
Ferner hat der Deutsche Bundestag auch i.S. Mütterrente das gleiche Prinzip angewandt.
Wenn heute also ein Defizit zu beklagen ist, dann ist dies damit verbunden, dass Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung abfließen, denen keine entsprechenden Einzahlungen gegenüber stehen.
Es ist also nicht nur rechtens, sondern auch mit der damaligen Entscheidung des Deutschen Bundestages verbunden, dass er seiner Verpflichtung nachkommt.
Es ist nicht von einer Zustimmung zu "Zuschüssen" abhängig, sondern von der Verpflichtung einmal einen aufgenommenen Kredit zu bedienen.
Das Wort Zuschuss ist folglich nicht recht gewählt, weil es nichts anderes ist, als die Rückzahlung eines Darlehens, was seinerzeit von der Deutschen Rentenversicherung gewährt wurde.
#2499
Mazi(Samstag, 09 März 2024 21:42)
Ein altes Sprichwort sagt: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht - auch wenn er die Wahrheit spricht!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/spd-minister-hubertus-heil-will-auch-beamte-in-die-rentenkasse-einzahlen-lassen-vorbild-oesterreich-li.2194928
Heil ist teil der Ampel-Regierung. Ich denke, dass es überflüssig ist, das zu wiederholen, was schon die Spatzen vom Dach pfeifen.
#2498
Mazi(Samstag, 09 März 2024 19:57)
Welchen (sachlichen) Wert haben unsere Behörden?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.spiegel.de/ausland/wie-jan-marsalek-oesterreichs-verfassungsschutz-anzapfte-podcast-a-c83450fb-c8b2-4941-b0e3-2b08792bc615
Geht man von den Vorgaben des Grundgesetzes aus, dann sind alle Amtsträger nach den Vorgaben des Gesetzgebers an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie sind zur Treuepflicht
verpflichtet.
Offensichtlich herrschte schon damals mit der Schaffung des Grundgesetzes ein gesundes Misstrauen gegenüber diesem Grundgesetz. Es lag also daher nicht fern, die Amtsträger zusätzlich auf dieses
Grundgesetz, was auch im nachhinein jederzeit und später seitens des Deutschen Bundestages veränderbar ist, zu vereidigen.
Der Gesetzgeber hat aber gar nicht nachgeprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden.
Was ist also ein Eid oder diese Vorschrift wert, dessen Dokument nachträglich jederzeit veränderbar ist und auch nicht überprüft wird?
Man ist geneigt zu bescheinigen, dass dieser Eid und diese Vorgabe im Grundgesetz keinen Wert besitzen kann.
Wenn - wie im Fall WIRECARD - Behörden trotz Hinweis der Medien eine Verfolgung von WIRECARD ablehnen und stattdessen auch noch auf diesen Wert spekulieren, dann ist der Wert einer solchen Behörde
mit Sicherheit anzuzweifeln. Es ist nicht nur der Wert/die Effizienz dieser Behörde fraglich, sondern auch deren Aufsicht ist zu hinterfragen.
Als Aufsicht dieser Behörde fungiert das Bundesministerium der Finanzen. Aufgrund der allgemein bekannten Tatsachen kann wohl nicht unterstellt werden, dass das Bundesfinanzministerium und die BaFin
effizient gearbeitet hätten.
Da diese Thematik weiterhin nicht aufgearbeitet wurde, totgeschwiegen wird, ist davon auszugehen, dass es von allgemeiner Natur ist, dass diese Behörden offensichtlich ohne weiteren Schaden
abschaffbar sind.
Da der Gesetzgeber bis heute nicht überprüft, ob denn seine Vorgaben eingehalten werden, ist es offensichtlich, dass die Beschlüsse des Deutschen Bundestages in der Praxis bedeutungslos sind.
Ganz so bedeutungslos sind sie wiederum auch nicht. Schließlich nehmen Richter in ihren Urteilsbegründungen Bezug darauf und geben vor, ihre Entscheidung nach diesen Vorgaben getroffen zu haben -
wenn es ihnen oder dem Minister der Justiz sinnvoll erscheint.
Da die Minister der Justiz auf Bundesländerebene vorgeben, den Richtern keine Vorgaben zu machen, also tatsächlich keine Aufsicht ausüben, aber der Gesetzgeber im Zweifel ganz anderes vorgibt und
dies nicht überprüft, ist davon auszugehen, dass die Richter ihre Urteile in voraus eilendem Gehorsam gegenüber dem Minister der Justiz sich für ihren nächsten Karriereschritt empfehlen (wollen) und
in dessen Sinn ihre Entscheidung treffen.
Es ist wahrscheinlich Dummheit der Bürger:innen davon auszugehen, dass sie/er Abgeordnete wählt, die Themen beraten, in ihrem Sinn beschließen und davon ausgehen, dass die dort formulierten Vorgaben
in Exekutive und Judikative beachtet würden.
Als noch viel törichter erscheint aufgrund einer kopierfähigen Grundgesetzes anzunehmen - das seitens der Exekutive und Judikative nicht beachtet wird und auch nicht seitens der Legislative überprüft
wird -, davon auszugehen sei, dass die Rechtsstaatlichkeit gegeben sei.
Es erscheint ebenfalls töricht seitens eines geschädigten Unfallopfers aufgrund des Art. 19 Abs. 4 GG Klage einzureichen und zu hoffen, dass seiner Klage stattgegeben wird. Wenn dem doch so ist oder
sein sollte, so ist dies als Einzelfall anzusehen und eher auf ein Missverständnis zurückzuführen sein.
Wenn also einer nun aufsteigenden Partei vorgehalten wird, die Verfassung nicht zu achten, dann ist das nicht ganz richtig.
Bereits die etablierten Parteien haben nachgewiesen, dass sie in der Praxis das Recht beugen und wie sich jetzt herausgestellt hat, enthält das Grundgesetz überhaupt keine Vorschriften darüber, was
seitens der etablierten Parteien der neu aufsteigenden Partei verwehrt werden kann.
Ich komme zurück auf den Volkes willen:
Der Geist des Grundgesetzes gibt vor, dass Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben ist. Dies zu achten, ist die Aufgabe des Grundgesetzes.
Es ist unter Beweis gestellt, dass Amtsträger und in die Parlamente entsandte Abgeordnete mit dieser Aufgabe überfordert sind. Darauf ist zu reagieren.
#2497
Mazi(Samstag, 09 März 2024 10:47)
Erstaunlich!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.welt.de/geschichte/article235101478/Aufarbeitung-Zehn-der-elf-Bundesanwaelte-von-1966-zaehlten-zur-NSDAP.html
Es ist naheliegend, dass die Juristen in der Bundesrepublik Deutschland eine gleiche Gesinnung wie unter den Nazis hatten, da nicht bekannt wurde, dass sie deren Denkweise abgeschworen hätten.
Wenn also davon auszugehen ist, dass sich ein System nicht verändert hat, dann ist ihm zu unterstellen, dass es noch so ist wie zuvor.
Zu erkennen ist dieses nicht zuletzt am Forschungsauftrag des Bundessozialgerichts zu dessen Nazi-Vergangenheit.
Das Zitat in der Veröffentlichung:
Das schiere Zählen von Parteimitgliedschaften sagt jedoch wenig über tatsächliches Verhalten im Nationalsozialismus und danach aus. Die entscheidende Frage ist vielmehr: Führte diese NS-Belastung des
Personals dazu, dass die Maßstäbe einer rechtsstaatlichen Demokratie verletzt wurden?
Eine andere Aufarbeitungsstudie, die zum Bundeskriminalamt unter Leitung des Historikers Patrick Wagner, kam 2012 zu einem überraschend klaren Ergebnis: „Die Reaktivierung ehemaliger
NSDAP-Kriminalisten im BKA hat dieses Amt mittelfristig nicht in einer Weise geprägt, dass von ihm eine Gefahr für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaates ausgegangen wäre.“
Anhand dieses Zitats ist die tatsächliche Wirkung der Nazi-Denkweise nachvollziehbar und erklärt die fehlende Aufsicht über die Justiz seitens der Länder und die fehlende Untätigkeit des Deutschen
Bundestages. Es geht m.E. nicht darum, sich dieser Denkweise anzuschließen, sondern zu erfahren, weshalb die Dinge heute so funktionieren wie sie funktionieren sollen.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden und der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts folgen.
Es ist auch nachvollziehbar, weshalb Exekutive und Judikative dem Bundesverfassungsgerichts nicht folgen.
#2496
Mazi(Freitag, 08 März 2024 21:22)
Diese Vorgänge zeigen, dass die Behörden und Gerichte nicht einheitlich agieren. Selbst hohe richterliche Entscheidungen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht werden in der
Sozialgerichtsbarkeit ignoriert/missachtet. § 31 BVerfGG, die Vorgabe des Gesetzgebers, wird von ihnen nicht anerkannt.
Es stellt sich die Frage, was das Grundgesetz überhaupt soll, wenn Exekutive und Judikative ihm nicht folgen und selbst die Vorgaben des Gesetzgebers missachten.
Es liegt m.E. sehr nahe, dass dies das Werk von NS-Juristen sein muss und diese Juristen auch heute noch lebende Anhänger der Nazi-Denk- und -Handlungsweisen sind.
Vordergründig ist es also nicht das Problem, dass ein Unfall oder ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich anerkannt wird, sondern darum, ob die Nazi-Herrschaft mit dem in Kraft treten
des Grundgesetzes tatsächlich beendet wurde. Folgt man den Anzeichen, ist davon auszugehen, dass das 1000jährige Reich in der Exekutive und Judikative immer noch angestrebt wird.
Die Einstellung der Juristen, was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein, scheint immer noch vorhanden zu sein.
Bei der Brutalität der Vorgehensweise der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht davon auszugehen, dass sie heute nicht im Status eines Friedensrichters die Strafverschärfungen von damals oder
die Verbrennungen in Konzentrationslager nicht unterstützen würden.
#2495
Mazi(Freitag, 08 März 2024 20:57)
Man ist geneigt festzustellen, "dass Krieg herrscht und keiner hingeht."
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverfassungsgericht-resilienz-vollstreckung-bundeszwang-rechtsstaat-politik/
In der Tat ist es schwierig etwas zu regeln, wenn sich niemand um deren Durchsetzung kümmert. Das geht den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht anders als den Richtern des
Bundesverwaltungsgerichts.
Es ist davon auszugehen, dass der Sozialgerichtsbarkeit deshalb kein "graues Haar" wächst. Sie ignorieren einfach die Entscheidung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht und der
Landesregierung, die die Aufsicht über die Justiz auszuüben hat, ist es ohnehin recht. Die Legislative überprüft ohnehin nicht ob deren Vorgaben eingehalten werden.
Daher ist fraglich, was dann ein Rechtschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt soll?
Letztlich ist es gar so, dass das Grundgesetz überhaupt nicht als Grundlage unserer Verfassung auch bisher nicht angesehen wird.
Die Verfolgung der Reichsbürger erscheint mir seitens der heutigen Parteien nur deshalb angeleiert zu sein, weil viele Politiker bei einem Umschwung um ihr Amt fürchten müssen. Es geht also nicht
darum, dass ein anderer Typus von Menschen an die Macht kommen, sondern andere Menschen. Und dagegen ist man.
Wäre man seitens der Politiker bereit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts oder die Klagen der Unfallopfer rechtsstaatlich zu folgen, wären derartige theoretische Beschwerden vom Grundsatz her
schon nicht nachvollziehbar.
Dennoch ist es schön zu wissen, dass die Richter des Bundesverfassungsgericht oder des Bundesverwaltungsgerichts das Thema erneut aufgreifen und anmerken, dass auch deren Entscheidungen (wie die
Klagen der Unfallopfer) "ins Leere" laufen.
ES ist dennoch die Frage, ob ein Richter, wenn er seine Entscheidung nicht nach dem Gesetz trifft, eine Amtshandlung vornimmt und er trotz Widerspruch gegen die Weisung des Gesetzgebers (des Volkes)
von ihm monatliche Zahlungen fordern darf.
M.E. untersagt/verbietet dies der Grundsatz und das Grundgesetz!
#2494
Mazi(Freitag, 08 März 2024 11:15)
Das ist zwar lieb und nett, aber Grundbedingung für die Schaffung eines Generationenkapitals ist erst einmal, dass die Begehrlichkeit der Politiker außen vor bleibt.
Bevor über ein Generationskapital zu befinden ist, sind zuerst die rentenfremden Leistung aus der Rentenversicherung herauszurechnen.
Als zweite Maßnahme sind die Einnahmen um Zahlungen an Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen (wegen deren Verweigerungshaltung gegenüber den Vorgaben des Volkes), zu erhöhen.
Erst dann erhält meine eine Argumentationsgrundlage, über die diskutiert/entschieden werden kann.
Auf diesen Veröffentlichung bzw. auf diese Grundlage beziehe ich mich:
Das hier ist "nichts" und zeugt von Unfähigkeit! Aber welche Erwartungshaltung wäre an einen Kommunikationswissenschaftler zu entrichten, dem nachgesagt wird, sich im Rechnungswesen nicht
auszukennen?
#2493
Mazi(Freitag, 08 März 2024 09:03)
Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Bundesländer eine sachgerechte Justiz, die beaufsichtigt wird, zu etablieren. Dieser Verpflichtung sind die Bundesländer bisher nicht nachgekommen.
#2492
Mazi(Freitag, 08 März 2024 09:00)
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde legen, dann ist es schwer nachvollziehbar, dass sie eine Amtsausübung
kraft des Amtes ausüben, wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts per Entscheidung vorgeben, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde
zugrunde zu legen haben.
Da der Gesetzgeber nicht überprüft, ob seine Vorgaben eingehalten werden, auf Landesebene ebenfalls eine Aufsicht über die Justiz stattfindet, ist fraglich, auf welcher Grundlage dann die
Rechtssicherheit gegeben sein soll (Art. 19 Abs. 4 GG)?
Wenn also die bisherigen Regierungen das Grundgesetz nicht einhalten/beachten, ist also fraglich, was sie unter der Achtung des Grundgesetzes selbst verstehen wollen?
Geht man davon aus, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist davon auszugehen, dass sie die Vorgaben des Grundgesetzes nicht achten. Daher ist
ausgeschlossen, dass ihre Amtsträger vom Volk entlohnt werden, wenn sie deren Vorgaben nicht folgen.
Anders formuliert:
Die Bundesländer haben es unterlassen, eine Justiz auf der Grundlage des Grundgesetzes aufzubauen. Sie haben es unterlassen, die Dienstkleidung von Richtern gegen unzulässigen Zugriff zu sichern.
Letztlich sind die jeweiligen Ministerpräsident:innen dafür dem Bundesrat verantwortlich. Der Bundesrat nimmt gegenüber dem Deutschen Bundestag seine Amtsausübung nicht wahr. Der Deutsche Bundestag
hat ebenfalls seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen und die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft.
Die Frage, die sich stellt, auf welcher Grundlage die Rechtssicherheit besteht, wenn sich niemand davon überzeugt hat, dass sie überhaupt besteht.
Ich unterstelle, dass diese Denk- und Vorgehensweise auf NS-Juristen zurückzuführen ist. Anders ist es nicht erklärbar, dass in den Universitäten dieses widerrechtliche System als rechtsstaatlich
"verkauft" wird. Es ist davon auszugehen, dass die Nazis das gesamte Rechtssystem bereits unterwandert haben.
Es ist nicht davon auszugehen, dass überhaupt keine Klage vor einem Gericht nach dem Grundgesetz entschieden wird. Wenn dem so ist, dann können auch keine Ausschlussfristen nach dem Grundgesetz
gelten.
#2491
WernerE(Freitag, 08 März 2024 00:09)
#2490 - Was ist dem Volk noch zumutbar?
Die Fragestellung ist bemerkenswert - da die Antwort auf der Hand liegt:
NICHTS, absolut NICHTS mehr!
Trotzdem werden wir Tag für Tag durch Machtmissbrauch geschädigt!
Wünsche dennoch ein angenehmes, wenn möglich schmerzfreies Wochenende.
Dir werter Erich und Deiner Frau, samt Familie und dem Freund alles Gute.
WernerE - vom Machtmissbrauch geschädigter Bürger
#2490
Mazi(Donnerstag, 07 März 2024 17:01)
Was ist dem Volk noch zumutbar?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/umlage-f%C3%BCr-strompreis-verdoppelt-bundesnetzagentur-plant-netzentgelte-neu/ar-BB1juuIH?cvid=1b4544f9349a4e4e8c28c35f0ba8dd17&ei=27#
"Die Bundesnetzagentur spricht von "überschaubaren zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher": Die Umlage würde von 0,403 ct/kWh (für 2024) um 0,605 ct/kWh auf 1,008 ct/kWh steigen."
Das sind knappe 50 % hausgemachte Inflation. Und die Bundesnetzagentur - Präsident Klaus Müller, ehemaliger schleswig-hollsteinischer Umweltminister der GRÜNEN - spricht da von "überschaubaren
Kosten"?
Ich werde da an die Mathematik-Kenntnisse von Frau Lagarde (EZB-Präsidentin) erinnert, die auch von einer Inflation von 2 % ausgeht, dabei hat sich die Inflation weit über 2 % erhöht.
#2489
Mazi(Donnerstag, 07 März 2024 15:28)
Wen wundert's?
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/ampel-strompolitik-kassiert-ohrfeige-rechnungshof-zweifelt-an-versorgung-19569469.html
Nachdem den Bundesregierungen vorzuhalten ist, dass sie dem Grundgesetz nicht folgen, dass Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4. GG nicht achten, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen
nicht nach dem Gesetz treffen, erscheinen auch diese Tatsache im Rahmen des Möglichen zu liegen und sind keinesfalls vertrauensfördern.
Wieviel Inkompetenz will oder kann sich die Bundesrepublik Deutschland noch erlauben?
Für mich stellt sich die Frage auf welcher Grundlage dann Amtsträger Gelder aus dem Topf der Bundesregierung gelten machen können, wenn sie dien Weisungen des Volkes nicht folgen?
M.E. ist die Entscheidung vom Grundgesetz vorgegeben.
#2488
Mazi(Donnerstag, 07 März 2024 09:20)
Wo liegt das Problem oder die Schwierigkeit?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/So-koennte-die-Wehrpflicht-wiederkommen-article24787610.html
Tatsache ist, dass die Bundesrepublik auf ein unverhältnismäßiges Chaos hinsichtlich ihrer Pensionsverpflichtungen zu steuert. Was liegt also näher, sie als Kanonenfutter den Russen vorzuwerfen.
Anzufangen ist mitvAbgeordneten des Deutschen Bundestages, die über die Wehrpflicht sich aktuell Gedanken zu machen haben.
Es erscheint mir selbstverständlich, dass es keine "Nachrücker" mehr geben darf. Eine Differenzierung zwischen Männlein und Weiblein ist ausgeschlossen.
Pervers und menschenverachtend ist m.E. diese Denkweise, die offensichtlich von der SPD präferiert wird.
Offensichtlich bestimmen weiterhin Nazis die Geschicke der Bundesrepublik. Das Grundgesetz wurde seitens der Vorgängerregierungen in Exekutive, Judikative und Exekutive ohnehin nicht befolgt (siehe
dazu die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 und die Stellungsnahme der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas).
Wo stehen wir eigentlich, wenn die Verfassung von Exekutive und Judikative nicht befolgt wird und die Legislative nicht überprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden?
#2487
Mazi(Dienstag, 05 März 2024 21:35)
Folgt man dem Grundgesetz und besteht ein Bürger auf das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG so ist festzustellen, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft. Gleichzeitig ist
festzustellen, dass auch in den Bundesländern
Amtsträger nicht kontrolliert werden, ob sie denn nach Gesetz und Recht handeln.
Dies wurde von Sorgatz, ehemals BKA, bekannt gemacht und von Jost sachlich durch einen praktischen Fall bestätigt.
Ist jetzt klug oder Selbstschutz, diese Tatsachen nicht zu Kenntnis zu nehmen oder Abhilfe im Sinne des Grundgesetzes zu schaffen?
M.E. ist es durchaus als mutig zu bezeichnen, dass Richter der Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber aufforderten, regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen. Auch sie laufen das
Risiko bei künftigen Beförderungen außen vor zu bleiben. Dass dies Angst nicht unberechtigt ist, wird auch daran ersichtlich, dass sie befürchten, Veränderungen in ihrem Metier befürchten, die durch
eine Grundgesetzänderung ausgeschlossen werden soll.
es erscheint mir unklar, welche der drei Gewalten von den Nazis ausgeschaltet wurden.
Ist es die Legislative, die einräumt, die Vorgaben und damit die Verbindlichkeit deren Vorgaben nicht zu kontrollieren?
Oder ist es die Exekutive, die von den Vorgaben des Gesetzgebers ohnehin nichts hält?
Oder die ist die Judikative, deren Entscheidungen der Exekutive folgen?
Wenn die Judikative nur anhand der Dokumente der Exekutive trifft, die sie sehen dürfen, dann hat das mehr als einen schalen Beigeschmack. Man stelle sich nur einmal vor, dass die Exekutive der
Judikative Dokumente vorenthält, deshalb Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht über Dokumente entscheiden, weil sie diese erst gar nicht eingesehen haben. Es klingt wie Hohn, dass Exekutive und
Judikative diese Handhabung als mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sehen.
Noch skandalöse sehe ich, dass Parteien einer anderen Partei vorhalten, die Vorgaben des Grundgesetzes missachten zu wollen, dabei ist diese Praxis ihnen durchaus nicht fremd.
Ich halte zwar die Grundgesetzanpassung nicht wie gewollt für notwendig, aber vor diesem Hintergrund, dass das Grundgesetz nicht eingehalten wird, für erforderlich.
Andererseits ist festzustellen, was diese Grundgesetzänderung überhaupt bringen soll, wenn Exekutive und Judikative diese ohnehin nicht beachten und die Legislative die Einhaltung dieser Vorgabe
ohnehin nicht (regelmäßig) überprüft.
Folgt man dieser Lehre, stellt sich ohnehin die Frage was das Ganze überhaupt soll, wenn sich niemand an das Grundgesetz sich hält und niemand die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers
kontrolliert und selbst der Gesetzgeber dies nicht für nötig empfindet.
Einigen wir uns darauf, dass dieses Gebaren unlogisch erscheint. M.E. ist dies das Werk von NS-Juristen. Es ist ihnen klar zu vermitteln, dass so im Volk unser Rechtsverständnis so nicht
funktioniert. Ihr Einfluss ist zurückzudrängen.
Es ist klar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit stets nach dem Motto des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger und Richter der Nazis handelten, dass das was damals wahr wahr, heute kein
Unrecht sein kann. Rechtens war dies dennoch nicht. Sie haben stets nicht nach dem Gesetz entschieden und daher nie ihren Amtsauftrag ausgeführt.
Ich bin dafür, dass sie alle erschlichenen Gelder als unrechtmäßig erhalten, unverzüglich zurückzahlen müssen. Ihre Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind m.E. daher
widerrechtlich ergangen.
#2486
Mazi(Sonntag, 03 März 2024 12:20)
Am 27.01.2024 hatte ich Frau Bundesratspräsidentin Bas wegen der "Einhaltung der Vorschriften des Gesetzgebers" angeschrieben. Ich hatte in diesem Schreiben Sie gebeten mitzuteilen, "wann der
Gesetzgeber zuletzt nachgeprüft hat, ob seine Vorschriften eingehalten werden sowie wann dies und in welchem Rhythmus dies künftig erfolgen wird".
Gestern ging deren Antwortschreiben, datiert mit dem 26.02.2024 - Gz. PA6/0000-5-1444-, ein.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber noch nie die Einhaltung der Vorgaben seiner Weisungen überprüft hat.
Insoweit sind u.a. die Berichte hier keine neue Erkenntnis und der Vorwurf, dass das Grundgesetz nicht eingehalten wird, dauerhaft.
Es gibt also keinen Anlass seitens der etablierten Parteien auf eine mögliche Missachtung des Grundgesetzes hinzuweisen. Es ist also auch fraglich, wie die Bundes- und Landesregierung die Achtung des
Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG sicherstellen will, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind.
Es erscheint mir auch fraglich, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Behörden dann Zahlungen an diese Amtsträger leisten könnten. Nicht zu bestreiten ist folglich, dass kleinen Bürgern in Form
Steuern Gelder entzogen werden, um diese an Amtsträger zu leiten, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
In meinen Augen erfüllt dies den Tatbestand der Veruntreuung, der Geldwäsche. Als im Zusammenhang mit Straftaten stehenden Entscheidungen ist nicht nachvollziehbar weshalb Entscheidungen gegen das
Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) dennoch verbindlich sein sollen?
Die Anmerkungen von WernerE (#2485) passen in dieses Szenario und bestätigen die widerrechtliche Handhabung sowie die Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost.
#2485
WernerE(Sonntag, 03 März 2024 00:37)
die BG HW hat ganz spezielle Freunde um Leistungen nach Wegeunfällen abzuwürgen.
Da schreibt ein Prof. Dr. med Ch. Mxxxxr aus Bochum (beratender Arzt)
anbei meine, wie sie sehe, sehr kritische Stellungnahme und Rechnung,
Rückfragen gerne telefonisch. Ich habe keine Bedenken, wenn Sie diese Stellungnahme an behandelnde Ärzt*innen oder Gutachter*nnen weitergeben.
Man sieht überall das selbe, gleiche miese Verhalten zu Lasten der Verunfallten.
In der Akte des Versicherten finden sich auch Namen von Personen, welche hier
bei Unfallmann -Erich- auch auftauen.
Es ist traurige Realität mit der die Geschäftsführer und Freunde der BGHW ein
Leid von versicherten in Kauf nehmen.
Pfui Teufel würde ich jetzt sagen und schreiben
WernerE - Lebe im Hier und Jetzt und dort wo "wir sind bunt" groß geschrieben wird.
#2484
Mazi(Freitag, 01 März 2024 20:17)
Haben Sie es gewusst oder nur geahnt?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-vs-ruhegeld-%C3%BCberraschende-zahlen-so-viel-mehr-geld-erhalten-pension%C3%A4re/ar-BB1jaOAk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5eda1e3ffb12471cccccd0f2d64f83b6&ei=11
Jetzt sollte man noch zusätzlich wissen, dass Beamte als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Aus eigener Erfahrung wissen wir aber, das z.B. Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar als
Amtsträger zur Einhaltung von Gesetz und Recht verpflichtet sind, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht befolgen, aber dennoch einen Grund darin sehen, vom Volk Zahlungen zu vereinnahmen.
M.E. ist das Grundgesetz hier gewaltig nachzuschärfen.
Es ist nachvollziehbar, dass Amtsträger eine Pension erwarten dürfen. Sie haben aber wie jeder andere Arbeitnehmer der Treuepflicht nachzukommen. D.h. nichts Anderes, als zu gehorchen und dafür
entlohnt zu werden.
Ich habe mich neulich auch darüber ausgelassen, dass die Wiedervereinigung nur zu Lasten der Arbeitstätigen und nicht seitens der Beamten von den "Beamten" verordnet wurde. Gleiches hat man mit der
Mütterrente gemacht. Und jetzt auch noch das!
Scheinbar nehmen sich die Beamten heraus, was nur heraus zu quetschen ist. Mit Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, mit dem Geist des Grundgesetzes, hat dies gewiss nichts mehr zu tun. Ich führe
diese Fehlentwicklungen auf die Denkweise der NS-Juristen zurück, die noch nie den Nazis offiziell abgeschwört haben.
#2483
Mazi(Freitag, 01 März 2024 12:40)
Was ist Demokratie?
Wenn einer am Gängelband jemanden durch die Manege führt?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neues-gesetz-gescheitert-finanzminister-lindner-jubelt/ar-BB1j7gW9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a266564b50394776bfd1ede68cf488f5&ei=10
Mit Sicherheit herrscht in der Ampelregierung ein falsches Verständnis von Demokratie.
Es ist richtig, dass das Volk die Reglungen im Grundgesetz verteidigt. Aber ebenso sollte jedem klar sein, dass die Herrschenden diesen Vorgaben des Gesetzgeber nicht folgen. In meinen Augen ist es
unwesentlich, wer den Vorgaben nicht folgt. Wesentlich ist, dass die Grundrechte eingehalten werden.
Schon mehrfach wurde anhand anderer Veröffentlichungen auch nachgewiesen, dass Behörden und Gerichte nicht den Vorgaben des Grundgesetzes folgen. Wenn Institutionen von Amtsträgern leben und diese
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), dann ist es nach meiner Meinung unmöglich ein Staatssystem als wirksam zu bezeichnen.
Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht, den Vorgaben der Bürger nicht nachkommen, fällt es mir schwer einen Grund zu sehen, weshalb ihnen dann Bürger etwas zustecken sollen.
Wenn Ministerpräsident:innen ihre Amtsaufgabe, die Sicherstellung von Gesetz und Recht wahrnehmen, dann ist es schwierig mit der Annahme. dass sie ihre Amtsaufgabe wahrnehmen.
Einigen wir uns darauf, dass Amtsträger dazu verpflichtet sind, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht auszuüben. In dem Fall steht ihnen das Recht zu, von dem Volk eine Zahlung zu verlangen.
Wenn die Landesregierungen das Grundgesetz nicht einhalten, darf nicht davon ausgegangen werden, dass sie den Bürgern die Grundrechte des Grundgesetzes gewähren.
Wenn Regierungen das Grundgesetz nicht einhalten, dann spielt deren Herkunft auch keine entscheidende Rolle.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass Richter des
Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden haben, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese
Vorschrift wird seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht befolgt. Es liegt also kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG vor, sondern ein Verstoß gegen Art.
20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht). Dazu sind die Amtsträger nicht berechtigt. Sie haben den Weisungen des Gesetzgebers zu folgen.
Da sie den Weisungen des Volkes nicht folgen, dass Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG seitens der jeweiligen Landesregierung nicht gewährt wird, sind sie auch nicht berechtigt Gelder des Volkes
entgegenzunehmen.
Ich gehe davon aus, dass nach den Regeln des Geldwäschegesetzes diese Gelder einzuziehen sind.
#2482
Mazi(Donnerstag, 29 Februar 2024 23:16)
Es ist also keineswegs neu, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtstätigkeit verrichten. Erstaunlich ist dennoch, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewahrt wird, wo doch
bekannt ist, dass die Behörden keine Kontrolle ausführen um festzustellen, dass ihre Amtsträger (entgegen der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA und Jost, ehemals Bundesanwalt) ihren
Amtshandlungen nach Gesetz und Recht vornehmen.
Anhand des zugrunde liegenden Beispiels, gibt es m.E. kein sachliches Gegenargument, die Handschrift von NS-Juristen nicht zu erkennen. Die fehlende Achtung vor dem Grundgesetzes ist also keineswegs
eine Entdeckung der AFD.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hebt-freispruch-auf-proberichter-wird-rechtsbeugung-vorgeworfen/
Wenn Richter über Richter richten kann dies auch anders ausgedrückt werden: Wenn Kollegen über Kollegen entscheiden.
Sachlich stellt dieser Fall einen bedauerlichen Einzelfall dar. Über die große Anzahl von Rechtsbeugungen entscheiden letztlich Staatsanwaltschaften und keine Richter. Sie entscheiden darüber, ob es
ihnen "genehm" ist, Klage zu erheben oder nicht.
Ohne Klage entscheidet kein Richter. Und unverurteilte Täter gelten bis zu ihrer Verurteilung als unbescholtene Bürger. Sie führen ihr Unwesen fort, im Zweifel als Richter.
Bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe ist es verwunderlich, dass sie ärztlich nicht zu untersuchen sind? Mit Sicherheit ist unter diesem Aspekt der vor zutreffenden Rechtsbeugung entgegen zu
treten.
Da die Computerwissenschaft soweit fortgeschritten ist, darf m.E. der Gedanke an "KI" schon ernsthafter diskutiert werden. Man solle dabei die Präzision mit der Maschinen entscheiden und dies auch
noch in sehr zeitnah eine Entscheidung treffen, nicht unterschätzen.
Von den vergeudeten Gehalts- und Pensionszahlungen sowie der nicht wahrgenommenen Treuepflicht ganz zu schweigen. Würde man eine Kosten-/Nutzenanalyse anstellen, wäre die Problematik einer
personellen Unterbesetzung wahrscheinlich nicht feststellbar.
Ein ganz anderes Thema wäre die Tatsache, ob überhaupt noch eine Judikative, ob die Behörden überhaupt notwendig sind und bereits aus diesem Grund das Volk über ein neues Grundgesetz zu entscheiden
hätte?
#2481
Mazi(Donnerstag, 29 Februar 2024 09:01)
Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die gesamte Rechtsprechung der natürlichen Personen abzuschaffen und stattdessen die "KI" im Grundgesetz zu verankern. So könnte wenigstens
sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden.
Ein interessanter Ansatz, der nicht so einfach zur Seite geschoben werden kann.
Dies würde gleichzeitig auch die juristische Ausbildung der Juristen obsolet erscheinen lassen. Nicht nur diese juristische Ausbildung würde entfallen, sondern auch die Tatsache, dass fortan die
Tatsachen nicht mehr verdreht werden können.
Wenn Sie es so wollen, wäre es undenkbar, dass Abgeordnete ohne Ausbildung in den Deutschen Bundestag oder in der Bundesregierung tätig sein könnten. Das derzeitige Problem in der Ampelregierung
würde sich nicht stellen.
Das Volk sollte darüber nachdenken und sich entscheiden, was es eigentlich will. Wenn das Grundgesetz tatsächlich eingehalten werden soll, wird es wohl kurz oder lang kein Weg an diesem Denkansatz
vorbeiführen. Hinauszuzögern ist dies allenfalls mit einer Mäßigung der Juristen, der Gerichte erreichbar.
Das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG wäre wegen Bedeutungslosigkeit abschaffbar.
Man stelle sich nur vor, weshalb dieses Grundrecht in das Grundgesetz gefunden hat Es war offensichtlich erforderlich. Zu sehr haben Juristen widerrechtliche Entscheidungen gegen Art. 97 Abs. 1 und
Art. 20 Abs. 3 GG getroffen. Man muss sich nur vorstellen, welches Unrecht sie damit geschaffen und ausgelöst haben.
Für mich ist es symptomatisch, dass eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin, Frau Malu Dreyer (SPD), in Rheinland-Pfalz ein gesamtes Bundesland vertreten darf. Es ist mehr als erstaunlich, dass
man Vertreter der AFD wegen deren geplanten Verfassungslosigkeit vor dem Grundgesetz von der Regierung ausschließen will, wobei man vielfach schon die eigene Untreue unter Beweis gestellt hat.
So richtig passt das nicht zusammen. Da wären zugegeben die "KI" mit weniger Problemen verbunden.
#2480
Mazi(Mittwoch, 28 Februar 2024 22:04)
#2479
Es sollte uns zu denken geben!
Die große Hoffnung ist die "KI" in der Judikative. Nicht nur was die Schnelligkeit der Verfahren angeht, sondern auch ihre Zuverlässigkeit.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht. Wenn Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und das Gesetz nach § 103 SGG die Sachverhaltsaufklärung
von Amts wegen in das Arbeitsbuch des Richters der Sozialgerichtsbarkeit schreibt, dann ist davon auszugehen, dass der Fall "Kustra" kein Fall vor einem Sozialgericht darstellt.
Der "Kustra"-Fall ist allgemein bekannt und durchaus vor dem Sozialgericht. Die Gesetze stehen einem derartigen Richterspruch einfach entgegen.
M.E. ist zwar das von Ihnen genannte Zitat des Journalisten vielfach nachprüfbar, aber denken Sie bitte daran, dass ein Richter über seinen Kollegen nur dann entscheiden kann, wenn er auch angeklagt
ist.
Wenn nun bekannt ist, dass Staatsanwaltschaften (im überwiegenden Teil) Kolleg:innen nicht zur Anklage bringen, entscheiden sie letztlich ohne weitere Prüfung darüber, ob das Grundgesetz gewahrt wird
oder nicht. Zu Bedenken ist, dass Täter auch dann als Richter tätig sein dürfen, weil sie nicht verurteilt wurden.
In der Tat ist das Grundgesetz diesbezüglich nachzuschärfen. Nachzuschärfen ist es nicht zuletzt gegen die NS-Juristen und deren Gefolgschaft.
Es wird erkennbar, dass nicht nur die AFD das Grundgesetz zu Nutzen weiß, sondern vor ihr bereits das Grundgesetz seitens der übrigen Parteien, den Staatsanwaltschaften, den Richtern und anderen
Behörden unterwandert wurde. Gleichzeitig ist es die Tatsache dahingehend, dass Juristen nicht einmal sachlich in der Lage sind, einen sauberen Gesetztext, so wie das Volk es wissen will, auf den Weg
gebracht haben.
Es sollte uns zu denken geben!
#2479
Mazi(Mittwoch, 28 Februar 2024 21:41)
Es wird deutlich, dass die Politik der GRÜNEN Politikvertreter eine andere ist, als das man darauf aufbauen könnte! Ist deshalb der GRÜNE-Gedanke falsch? M.E. nach nicht! Er hat nur den Nachteil,
dass er von den GRÜNEN-Politiker nicht umsetzbar ist.
Ich lege mich fest, dass die GRÜNEN über keine Fachleute verfügen, die der Sache angemessen erscheinen. Außer Parteiposten für Verwandte haben sie nichts zu Wege gebracht. Als Regierungspartei sind
sie zu vergessen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gr%C3%BCnen-klausur-in-sachsen-das-ist-ein-standortnachteil-wenn-die-unternehmen-nicht-weitermachen-k%C3%B6nnen/ar-BB1j3nOM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2ab763ca79f047e89f542719197f6dd5&ei=17
Schauen Sie sich nur die Schuhe von Frau Baerbock im Krisengebiet der Ukraine an. Kämen Sie auf den Gedanken, mit solchem Schuhwerk in ein Krisengebiet zu reisen? Wahrscheinlich Frau Baerbock auch
nicht.
Es ist anzunehmen, dass uns wieder einmal "KI" etwas in den Nachrichten vorgemacht hat.
#2478
WernerE(Mittwoch, 28 Februar 2024 18:58)
Zum Fall "Kustra" in München gibt es ein Urteil, wonach die Klage abgewiesen wurde, aber
Revision entgegen erster Aussage, zugelassen wird.
Ein bekannter Journalist schreibt dazu in seinem Kommentar:
"Prozessbetrug ist also offensichtlich auch seitens des Gerichtes und nicht nur der Parteien möglich!"
WernerE - einer der den Mund nicht halten kann und als Revolluzer bekannt ist
#2477
Mazi(Mittwoch, 28 Februar 2024 17:44)
Wegen wem lacht der Bundespräsident Steinmeier denn da?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rekord-erh%C3%B6hung-f%C3%BCr-kanzler-scholz-und-co-mehr-geld-f%C3%BCr-politiker-weniger-f%C3%BCr-rentner/ar-BB1iZ0Kg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=76406e420a1d408dad87d29ee6597728&ei=22
Für wie blöd halten die Politiker ihre Wähler?
Es sei ihnen zugestanden, wenn sie denn mit Fachkenntnis glänzen würden. Aber das? Das ist doch gar nichts was deren Kompetenz angeht. Und dafür zahlen Bürger?
#2476
Mazi(Mittwoch, 28 Februar 2024 16:19)
Richtig die Feststellung von Raffelshüschen: Der Rentenversicherung laufen keine Rentner weg. Sie bleiben mangels Alternative bei der Stange. Einmal Rentner, immer Rentner.
Doch da wo er sich täuscht, ist, dass die Rentner auch Wähler sind.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-nullrunde-experte-macht-brisanten-vorschlag-unproblematisch-im-sozialbereich-zu-sparen/ar-BB1j1Hjf
Die Sache ist eigentlich ganz einfach.
Wenn Politiker über die Wiedervereinigung, die wir alle wollten, entscheiden und die Rentner von "Drüben" Rentenempfänger, ohne Einzahlung in die Rentenversicherung sind, dann ist damit ein
Fehlbetrag verbunden. Mit Konsequenz ist diese Entscheidung verbunden. Da ist der "Zuschuss des Bundes" nicht mehr als rechtens.
Nicht rechtens ist dagegen, dass Beamte und Politiker ihre Zahlungen an diesen Töpfen vorbei erhalten. Richtig wäre es, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen, deshalb zu entlohnen sind. Eine
Bereicherung an diesem System vorbei ist rechtsstaatlich nicht denkbar.
Amtsträger profitieren von der Wiedervereinigung ebenso wie die Rentner. Einen Unterschied vermag ich nicht zu erkennen.
Wem dies zu kompliziert erscheint, der sei auf die Mütterrente verwiesen.
Es ist davon auszugehen, dass auch Beamte seinerzeit Kinder zeugten und deshalb die "Mütter" entschädigt werden sollen.
Wenn diese "Mütter" ohne Einzahlung eine Rente erhalten, dann ist das zwar nachvollziehbar, aber das angedachte System, aus dem sich eine Regierung nach belieben wieder zurückziehen kann, ist zwar so
oderlogisch oder rechtsstaatlich ist dem nicht.
Es ist richtig, dass keine Mutter je eine Beitragszahlung leistete. Erst recht haben Amtsträger keine Beiträge hierfür entrichtet und dennoch erhalten diese Mütter ihre Mütterrente von der Deutschen
Rentenversicherung.
Gerechtigkeit ist anders!
Ich denke da an die Rede von Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts (BSG). Er hat zwar recht, aber seine Richter im BSG haben auch keine Beiträge entrichtet. Ich tue mir deshalb sehr schwer,
wenn Leute in einer Rede von Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit reden, aber nicht danach handeln.
Das ist gerade so, als wenn katholische Pfarrer von der Ehe reden.
Dabei sind alle Amtsträger nach Gesetz und Recht verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn dann auch noch Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 feststellten, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu
führen haben, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber eben diese Rechtsprechung nicht beachten, gegen Gesetz und Recht urteilen, dann stehen alle Entscheidungen im Widerspruch zu Art. 20 Abs. 3 GG.
Weil damit alle Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Straftaten stehen, sind sie nichtig.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht davon überzeugen, wahre und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, dann achten sie nicht das Grundgesetz. Sie brechen
ihren Amtseid, lügen in der Beschreibung des Tatbestandes. Es ist schwer nachvollziehbar, dass sie je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben könnten.
Die Tatsache, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht angeklagt haben, bedeutet zwar, dass die Richter mangels Anklage nicht verurteilt wurden aber
rechtsstaatlich ist dem trotz dem nicht.
M.E. sind die wahren AFDler in den Behörden und Gerichten bereits ansässig, werden seitens der etablierten Parteien dort nicht vertrieben. Für mich erfolgt nachweislich in der Justiz keine Achtung
der Vorgaben des Grundgesetzes, des Volkes.
Die Kritik von Schlegel ist zwar berechtigt, darf aber von ihm aus Gerechtigkeitsgründen nicht vorgetragen werden. Gleiches gilt für Raffelshüschen.
#2475
Mazi(Mittwoch, 28 Februar 2024 10:48)
Richtig und wahr ist, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die beste Führung darstellt, die Kühnert und die SPD sich nur vorstellen kann. Dies halte ich zwar für wahr, aber nicht für ausreichend. Es
existiert also ein Unterschied zwischen dem Wahrheitsgehalt einer Aussage und der Bewertung, ob denn eine Leistung ausreichend sein kann.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.myheimat. de/frankenthal-pfalz/c-blaulicht/kraft-und-mut-fehlen-weshalb_a3469315
Offensichtlich verbinde ich dem jeweiligen Gehalt ganz andere Erwartungen. Gleiche Erwartungen verbinde ich auch mit den Ministern von GRÜNEN und FDP. Auch deren Leistungen sind überschaubar, um
nicht festzustellen, dass es ihnen an der Qualifikation fehlt. Eine Amtsaufgabe nicht nachzuprüfen und deshalb zu begründen, dass man nichts davon erfahren habe, ist keine Ausübung einer Amtsaufgabe
nach Art. 20 Abs. 3 GG - geschweige denn eine Zusicherung eines Grundrechts (beispielsweise nach Art. 19 Abs. 4 GG).
Es ist schon ein zweifelhaftes Verständnis einer Amtsaufgabe bzw. die Auswahl von Amtsträgern. Von deren Bezahlung ist erst ganz zu schweigen. Es ist davon auszugehen, dass "KI" die Bereinigung
durchführen wird. Da KI sich nach der Naturwissenschaft richten muss, ust davon auszugehen, dass der Einfluss der NS-Juristen zurückgedrängt werden wird.
Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden hatten, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
zu führen und Richter diese Weisung nicht befolgen, also dem Grundgesetz widersprechen, kann nicht angenommen werden, dass diese Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Es ist vielmehr davon
auszugehen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird.
Aktuell wird sehr stark die Einhaltung von Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz vom Volk gegenüber der AFD gefordert. M.E. ist dies richtig. Aber nicht die AFD ist ausschließlich dazu verpflichtet,
sondern alle Regierungsparteien auf Bundes- und Landesebene.
Ich stehe also auf der Seite des Grundgesetzes und bin gegen alle Parteien, die das Grundgesetz nicht einhalten.
Da das Grundgesetz als "Bollwerk" zu den damaligen Nazis erstellt wurde, sind m.E. alle Parteien, die dem Grundgesetz nicht folgen, von NS-Juristen in unzulässiger Weise geprägt. Den Nachweis dazu
finden Sie im Forschungsprojekt "Rosenburg" der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
#2474
Mazi(Dienstag, 27 Februar 2024 13:11)
Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetzt gleich!
Jetzt haben Richter entschieden, dass es unzulässig ist, den Staat zu betrügen. Die Wirtschaftsgüter sind einzuziehen. Wurden sie zwischenzeitlich wieder veräußert, ist ihr Gegenwert
sicherzustellen.
"In der Strafprozessordnung seien Vorkehrungen getroffen, um unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (Az. 2 StR 471/22)", HANDELSBLATT-ONLINE vom 27.02.2024.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gerichtsverfahren-bgh-urteil-h%C3%A4rtere-strafen-f%C3%BCr-verbotenen-insiderhandel/ar-BB1iUz9Y?cvid=000a92937e45403b8e765b2f4bc03a61&ei=6
Wenn das Grundgesetz keinen Unterschied in der Anwendung der Gesetze macht, dann ist dieses Urteil m.E. auch auf Amtsträger anzuwenden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln. Wenn die Behörden
keine Kontrollen vornehmen festzustellen, ob ihre Amtsträger Gesetz und Recht einhalten, dann ist ihnen bzw. den dortigen Amtsträgern vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen (vgl.
die Beanstandungen von Sorgatz und Jost).
Letztlich ist es auch nicht rechtens, dass Landtage dann dennoch ihr Vertrauen gegenüber den jeweiligen Landesregierungen aussprechen.
Rein logisch ist diese Entscheidung der Richter des BGH nachzuvollziehen. Weshalb Amtsträger dann nicht nach der gleichen Entscheidung belangt werden, ist daher nach dem Grundgesetz dennoch nicht
nachvollziehbar.
Es liegt also (sehr) nahe, dass die Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen. Die AFD ist also keinesfalls Entdecker das Grundgesetz nicht zu achten. Es ist eher wahrscheinlich, dass diese Praxis
schon sehr früh in den Behörden vorgefunden werden kann.
Was ich nicht nachvollziehen kann, wie Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und dennoch Gelder der Steuerbürger vereinnahmen können. Da sie dies nicht einfach so bewerkstelligen können,
müssen sie Helfer haben.
Ich habe die Sorge, dass die etablierten Parteien der AFD erst vormachten, das Grundgesetz nicht zu achten. Wenn die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht wahren, stelle ich mir die Frage,
weshalb ausgerechnet jetzt sich bekannten Parteien an das Grundgesetz erinnerten.
M.E. sie die Demonstrationen in erster Linie darauf gerichtet, den Geist des Grundgesetzes zu wahren.
Bereits mehrfach wurde nachgewiesen, dass die Juristen als geistige Nachfolger der NS-Juristen nicht in der Lage sind, ein Grundgesetz zu verfassen, dass den Anforderungen des Volkes gerecht wird.
Sie scheinen mit der Aufgabe schlechthin überfordert zu sein.
Ich vertrete die Auffassung, dass das Grundgesetz gnadenlos anzuwenden ist. Die Rechtsprechung zu kritisieren ist Richtern vorbehalten, Im Rahmen der Berufungsmöglichkeit ist Auslegung des Gesetzes
zu konkretisieren.
Ist eine Sachlage auch dann nicht erreichbar, hat der Deutsche Bundestag das Gesetz falsch formuliert. Es ist also die Sache des Deutschen Bundestages, des Volkes, eine griffige Formulierung zu
finden, einen Sachverhalt allgemeinverbindlich und abschließend zu regeln.
#2473
Mazi(Montag, 26 Februar 2024 08:57)
#2472
Als Richter sind sie Amtsträger und als solche zur Wahrung ihres Amtseid verpflichtet. Sie üben ihre Amtsfunktion nach Art. 19 Abs. 4 GG aus.
Richter fällen ihre Entscheidung nach dem Gesetz und wenn sie der Rechtsprechung nicht folgen (können), dann lassen Sie die Berufung zu.
Es ist richtig, dass Richter in dieser vorgenannten Entscheidung unabhängig sind.
Das hat selbstverständlich nicht mit einer fehlerhaften Ermittlung nach Art. 20 Abs. 3 GG zu tun. Als Amtsträger sind sie verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln. Ebenso sind die Amtsträger der
Staatsanwaltschaften verpflichtet ihre Amtsaufgabe nach dem gleichen Grundsatz zu verrichten.
Im vorliegenden Fall ist klar erwiesen, dass in Rheinland-Pfalz das Grundgesetz nicht geachtet wird und die Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) nicht so herstellt, dass das Gesetz und Recht eingehalten
werden.
Es steht also nicht in Frage, ob eine AFD möglicherweise die Vorgaben des Gesetzgebers nicht beachtet, sondern die etablierten Parteien haben es ihnen vorgemacht, wie das Grundgesetz umgangen bzw.
gebeugt wird. Rechtsstaatlich deutet derartig nicht auf eine funktionierende Rechtsstaatlichkeit hin. Wenn Straftaten erfolgen und sich ein Staat nicht davon überzeugt, wie will er dann seine
Amtsaufgabe wahrnehmen (vgl. Sorgatz und Jost in deren Ihnen bekannten Veröffentlichungen).
Wenn das Grundgesetz einzuhalten ist, das Gesetz gegenüber jedermann gilt (ohne Ansehen der Person), dann ist es unzulässig, dass sich derartiges ereignen kann und geduldet wird. Dagegen hat sich das
Volk nach Art. 20 GG zu wehren.
#2472
WernerE(Sonntag, 25 Februar 2024 00:30)
ich verweise auf einen weiteren Skandal
https://www.myheimat. de/frankenthal-pfalz/c-blaulicht/kraft-und-mut-fehlen-weshalb_a3469315.
Strafverfahren
1 a Ks 5220 JS 4580/18 - gegen Fehmi Cifcioglu
wegen Versuch des Mordes
Es ist schon ziemlich ungeheuerlich was überall im Land passiert und die Staatsgewalt
schaut offen zu.
WernerE - mit beiden Augen sehend und objektiv im Leben stehend
#2471
Mazi(Samstag, 24 Februar 2024 16:14)
Es ist wahrscheinlich falsch, ausgerechnet den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Unfähigkeit nachweisen zu wollen.
Ich habe jüngst ein Protokoll von einer Richterin der "normalen" Gerichtsbarkeit gelesen, in der sie ihre Fragen nicht, aber die Antwort des Gegenübers angegeben hat. Es darf also ausgesucht werden,
was die Richterin gefragt haben könnte.
Und das soll nachvollziehbar und juristisch begründet sein?
Ihre Amtsaufgabe/Ihre Entscheidung soll sie dann nach dem Gesetz ausgeübt haben (Art. 97 Abs. 1 GG)?
In meinen Augen "ist dies nicht einmal unterste Schublade". Das ist elitäres Denken von Juristen, genauer von NS-Juristen, was mit einer Verfassung nichts gemein hat. Wenn selbst Gesetz und Recht der
Bundesrepublik Deutschland nicht beachtet wurde und selbst gegen EU-Recht verstoßen wird, dann fällt es in der Tat schwer, ausgerechnet Kritik den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit entgegen zu
bringen.
Langsam dämmert es mir, was der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Clement damit gemeint haben könnte, wenn er es für nicht sinnvoll gehalten hat, eine Ausbildung vorher abgeschlossen zu haben.
Offensichtlich stört Wissen nicht in einer Fähigkeit der Entscheidungsfindung nach dem Gesetz.
Sie haben die unabhängige Kritik im Ahrtal an den Behörden verfolgt oder gelesen.
Wenn Kritik an unterschiedlichen Stellen und unabhängig von einander angebracht wird, dann ist wirklich davon auszugehen, dass etwas gravierend in unserem Gemeinwesen nicht stimmt.
#2470
Mazi(Samstag, 24 Februar 2024 15:52)
Das ZDF hat berichtet, dass das Führungsteam mit dieser Aufgaben vollkommen überlastet war.
Hier die Veröffentlichung:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/ahrtal-flut-katastrophe-organisation-einsatz-ueberlastung-100.html
Wer hat das Führungsteam ausgewählt und weshalb hat die verantwortliche Person dazu entschieden?
Wir sind ganz schnell bei dem politischen Versagen des Ministers, der Ministerpräsidentin und dem Bundesrat angelangt, der zur Bewältigung dieser Aufgabe gar nicht fähig ist. Letztlich wird dem
Bundesrat etwas zugemutet, dass er gar nicht bewältigen konnte.
Damit sind wir beim eigentlichen Volk angelangt, in dessen Auftrag der Deutsche Bundestag seine Macht ausüben soll. Ein heilloses Unterfangen, wenn dann auch noch die Überwachung dieser wesentlichen
Aufgabe auch noch Juristen, NS-Juristen, übertragen wird.
Wir kennen diese endlose Diskussion in diesem Forum, indem Juristen ihr eigenes System kreiieren und durchsetzen wollen.
#2469
Mazi(Samstag, 24 Februar 2024 15:29)
Ein ganz anderes Thema oder nur das alte Thema neu ein getüncht?
Lesen Sie selbst wie die Ministerpräsidentin Dreyer sich um ihre Schäfchen kümmert:
https://www.focus.de/earth/report/ahrtal-serie-buerokratie-und-wiederaufbau-wie-eine-tartanbahn-und-eine-waermepumpe-den-irrsinn-des-buerokratismus-an-der-ahr-zeigen_id_259689445.html
Wenn so sich eine Ministerpräsidentin Dreyer um ihr Volk kümmert, dann ist es wohl zu einfach ausgedrückt, dass sie weg muss.
Wenn sich eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin derart vorgibt zu arbeiten, dann bestehen offensichtlich erhebliche Differenzen darin, was unter einer Amtstätigkeit zu verstehen ist.
Man bedenke, dass die Ahrtal-Katastrohe im Juli 2021 bereits geschehen ist. Roger Lewentz hatte sich unter der Ministerpräsidentin Dreyer ca. 18 Monate noch im Amt gehalten. Offensichtlich war es für
die Amtsträger der Landesregierung zu kompliziert eine eingehende Alarmmeldung an den Bestimmungsort weiterzuleiten.
Man stelle sich nur vor, dass der Landtag von Rheinland-Pfalz der Ministerpräsidentin und deren Regierung das Vertrauen ausgesprochen hat. Es bleiben erhebliche Zweifel daran, wieviel Wert eine
derartige Erklärung hab en kann, wenn die Regierungsparteien auch im Landtag über die Mehrheit verfügen.
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn auch Politiker sich diese hochbezahlten Posten, für sie keine Eignung besitzen, derart missbrauchen. Da sind nicht nur das Grundgesetz und die parlamentatischen
Landesgesetze entsprechend zu reformieren, sondern dieser Missbrauch ist generell auf den Prüfstand zu stellen.
Es kann nicht sein, dass Amtsträger ihre Treuepflicht verweigern, die Weisungen des Volkes missachten und andererseits seitens des Volkes für diese Verweigerungshaltung auch noch Geld beziehen.
Wir sind an dem Punkt angelangt, wo es m.E. keine Rolle mehr spielt, in welchem Fachgebiet der Missbrauch "regiert". Es erscheint fehl am Platz zu sein, die Missstände i.S. Missbrauch,
Ahrtal-Katastrophe, Cum Ex-Geschäfte, Sozialgerichtsbarkeit, etc. einzeln aufzuzählen. Es ist insgesamt festzuhalten, dass es unwesentlich erscheint, ob eine Partei (die AFD) vorhat das Grundgesetz
zu missachten oder ob dies bereits praktisch festzustellen ist,
Es erscheint nicht angebracht zu sein, über einem Gebiet das Füllhorn der Missachtung auszukippen, der Rechtsstaat der NS-Juristen ist m.E. nicht in dem Sinn des Grundgesetzes realisiert.
Das erste was m.E. zu unternehmen ist, dass den NS-Juristen mitgeteilt werden muss, dass sie unerwünscht sind. Da die Institutionen zwischenzeitlich unterlaufen sind, die Behörden nicht einmal
hinterfragen, ob denn ihre Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 gg), obliegt diese verantwortungsvolle Aufgaben beim Volk selbst.
#2468
Mazi(Samstag, 24 Februar 2024 10:26)
Das Forschungsergebnis (https://hilpub.uni-hildesheim.de/entities/publication/bf1500ba-b8ea-4757-8cb2-10f14fc85098/details) zeigt, dass der Missbrauch kein kircheninternes versagen ist, sondern
staatliche Behörden ebenfalls versagt haben. Letztlich darf angenommen werden, dass auch auf diesem Gebiet behördluches Versagen systematsch erfolgten.
Staatsanwaltschaften sind nicht geeignet dazu, uns vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt zu schützen. Es liegt daher nahe, den Minister der Justiz auf Landesebene abzuschaffen, weil der ohnehin seine
Amtsaufgabe des Ministerpräsidenten nicht ausübt und den Ministerpräsidenten deshalb, weil er seine Amtsaufgabe den Minister der Justiz zu überwachen, ebenfalls nicht wahrnimmt.
Letztlich werden sie feststellen, dass der Bundesrat nicht besetzt ist, weil auch dort keine Amtsträger mehr "sitzen" werden. Daraus folgt, dass auch unserer Rechtssystem, bestehend aus Deutschem
Bundestag und Bundesrat, mangels der Erledigung von Amtsaufgaben nicht mehr funktioniert.
Es ist also notwendig das bestehende Grundgesetz nachzuschärfen.
#2467
Mazi(Samstag, 24 Februar 2024 10:04)
#2466
Verfolgenswert ist m.E., ob der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe wahrnimmt oder die bisherigen Machthaber (CDU, CSU, SPD, GRÜNE und FDP) die Existenz des Grundgesetzes überhaupt achten. In dem
Fall wären diese Parteien lediglich eine andere Abkürzung als die der AFD und der AFD lediglich zeitlich voraus.
Das die etablierten Parteien das Grundgesetz, die Vorgaben des Volkes, des Gesetzgebers, nicht befolgen, dass haben wir bereits in der Sozialgerichtsbarkeit praktisch erlebt.
Dies ist übrigens meine Überzeugung. Mal sehen und erfahren!
Was mir trotzdem unklar ist, wie Steuergeld der Bürger dazu verwandt werden kann, diese widerrechtlich handelnden Amtsträger auch noch zu belohnen.
Es ist letztlich die Bezahlung von Amtsträgern mit legalisierten Steuergeld, obwohl sie nicht den Vorgaben des Volkes folgen. Damit dies überhaupt funktionieren kann, deshalb haben es
Behörden/Dienststellenleiter/Präsidenten unterlassen, nachzukontrollieren, ob die Amtsträger überhaupt die Vorgaben des Gesetzgebers befolgen. In dem Fall, ist den Dienststellenleitern/den
Präsidenten vorzuhalten, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrgenommen haben.
Korrupte Systeme sind nur dann widerrechtlich, wenn kriminelle Energie auch in anderen Systemen nachgewiesen wird und dies ausschließlich nur dort widerrechtlich.
#2466
WernerE(Samstag, 24 Februar 2024 00:28)
#2465 - Der Verfassungsschutz ist informiert und ist aufgefordert bis zum 21.03.2024 dafür Sorge zu tragen, dass das Grundgesetz von Behörden und Gerichten, von Amtsträgern, eingehalten wird.
Schauen wir mal ob da eine Antwort kommt.
In meinem Ort regiert die CSU und sorgt für unverhältnismäßig hohe Kosten, welche
nicht gerechtfertig sind.
Eine Verschönerung der Hauptstraße verschlingt 2,1 Mill Euro und bringt mit ziemlicher
Sicherheit, nicht für die Innerortsbelebung.
Schönes, beschauliches, schmerzfreies Wochenende und DANKE
WernerE - ein Ghostwriter im Sinne der Demokratie
#2465
Mazi(Donnerstag, 22 Februar 2024 09:14)
Der Verfassungsschutz ist informiert und ist aufgefordert bis zum 21.03.2024 dafür Sorge zu tragen, dass das Grundgesetz von Behörden und Gerichten, von Amtsträgern, eingehalten wird.
Es erscheint fraglich, ob Amtsträger die erhaltenen Zahlungen zurecht erhalten haben oder mangels ihrer Treuepflicht keine Anspruchsgrundlage dazu haben. Da sie die Vorgaben des Gesetzgebers nicht
befolgen, ist es für mich nachvollziehbar, dass sie vom Volk keinen Anspruch haben können, irgend welche Zahlungen erwarten dürfen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der AFD der Zugriff auf das Steuergeld der Bürger verwehrt ist.
#2464
Mazi(Dienstag, 20 Februar 2024 10:14)
#2462
Da die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben und anhand dieser Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrollieren, sieht es so aus, dass die Behörde keine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führten. Somit war die Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich nicht in der Lage, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde zu
kontrollieren.
Ich habe größte Probleme, wenn Richter eine Entscheidung fällen, zu der sie laut Verwaltungsakte erst gar nicht befähigt sein können.
In keinem der Berichte habe ich gelesen, dass die Richter die Verwaltungsakte der Behörde zugrunde gelegt hätten und dass diese wahrheitsgetreu und vollständig geführt wurde.
Wenn Behörden dem Grundgesetz nicht folgen, also verweigern, ist davon auszugehen, dass sie das bereits praktizieren was der AFD nachgesagt wird, was sie planen würde. In dem Fall machen Behörden und
Gerichte diese Verweigerungshaltung gegenüber dem Grundgesetz eindeutig die älteren Rechte gegenüber der AFD geltend.
#2463
Mazi(Dienstag, 20 Februar 2024 10:00)
Das hat mehr als ein "Geschmeckle"!
Sehr sonderbar, dass die Gutachter zur Professur von Dr. Harbeck, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, weiterhin geheim bleiben soll. Wenn es da mit rechtsstaatlichen Dingen zugegangen sein
soll, weshalb werden sie nicht offengelegt?
War eine Klage vor dem VGH erforderlich?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/10s31423-vgh-baden-wuerttemberg-bverfg-harbarth-honorarprofessur-wissenschaftsfreiheit-informationsrecht/
Gegen eine unstreitigen Sachlage spricht es jedenfalls nicht.
#2462
Mazi(Montag, 19 Februar 2024 21:49)
Unglaublich!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/celle-grundsicherung-zu-unrecht-bezogen-paar-muss-33-000-euro-zur%C3%BCckzahlen/ar-BB1ivZi7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ba4d1d4ac6de40bab9cc81634bd80e39&ei=1107
Wären die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz gefolgt, hätte sie ihrer Entscheidung nach dem Gesetz eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegt und wäre einem
Betroffenen es möglich gewesen, die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachzuvollziehen.
Wenn die Dartstellung der Wahrheit entsprechen würde, dann wäre in diesem Fall nicht das Landessozialgericht zu involvieren gewesen, sondern bereits in der ersten Instanz war das Sozialgericht in
Bremen zuständig und hätte entscheiden können.
Offensichtlich hat dem Sozialgericht auch in diesem Fall keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen. Wenn auch dem Landessozialgericht keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen hat, dann hat auch dieses Gericht die Verfassung, das Grundgesetz nicht beachtet.
Da alle Amtsträger den Eid auf das Grundgesetzes leisteten und sie nicht nach dem Grundgesetz gehandelt haben, sind sie wegen des Bruchs ihres Eid anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu
entfernen. Ich gehe davon aus, dass sie ihrer Treuepflicht vorsätzlich nicht nachgekommen sind und nicht von den Steuerbürger, obwohl sie deren Vorgaben nicht folgten, auch noch belohnt werden.
Ich sehe nicht den Umstand, weshalb diese Amtsträger sich von den Anhängern der AFD abgrenzen würden. Gibt das Grundgesetz nicht vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind?
Eine ganz andere Geschichte ist, ob diese Herrschaften sich nicht die ganze Zeit in Nigeria aufgehalten haben? In dem Fall erhebt sich die Frage an wen die Behörde dieses Geld bezahlt haben will und
wie darüber verfügt wurde. Wenn derartiges erst bei der Einreisekontrolle bemerkt wird, dann kann m.E. die vorherige Kontrolle in der Behörde nicht funktioniert haben.
Wenn das Paar 33.000 Euro zurückzahlen soll, dann ist darauf zu schließen, dass sich das Paar längere Zeit im Ausland aufgehalten haben muss und die Behörde die gesamte Zeit "geschlafen" haben
muss.
So richtigen Sinn machte diese ganze Darstellung und Beschreibung des Vorgangs nicht.
Sachlich müsste die Behörde einen Bescheid erlassen haben, gegen den wiederum die Nigerianer klagen durften. Nach der Anweisung des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 wäre es die Aufgabe
der Richter gewesen, diesen Bescheid auf seine Rechtsstaatlichkeit zu kontrollieren.
Es wäre also die Aufgabe der Behörde gewesen, die Verwaltungsakte mit allen bisherigen sachbezogenen wesentlichen Geschehnissen nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen.
Wenn die Behörde den Richtern keine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte vorlegten, dann können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entscheidung nach dem Gesetz treffen,
die Verwaltungsentscheidung kontrolliert zu haben.
Sie erkennen daraus, dass auch in diesem Fall seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Amtsausübung eher den Eindruck vermittelt, dass hier nur "Schrott" produziert, aber kein Recht
gesprochen wird.
Wäre nicht bekannt, dass gerade in Bremen die Nazis sehr großen Einfluss in den Behörden hatten, könnte man davon ausgehen, dass den Richtern lediglich Unvermögen vorzuhalten wäre. Nach den Angaben
der Bundeszentrale für politische Bildung war dem offensichtlich nicht so
(https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/227352/die-rueckkehr-der-ehemaligen-personelle-und-ideologische-kontinuitaeten-in-der-bremer-justiz-nach-1945/).
#2461
Melina und Sandy(Montag, 19 Februar 2024 14:20)
Viel Glück von der Haltestelle „Roland Center”
#2460
Mazi(Sonntag, 18 Februar 2024 13:08)
In meinen Augen ist es vollkommen gleich, von wem man "besch...en". Ob dies seitens der AFD oder einer anderen Abkürzung der AFD erfolgt.
Tatsache ist - und die Belege von Herrn Neumann, bestätigt durch eigene Erfahrungen und Belege -, dass die Richter der Sozialgerichte wie auch die in den Behörden tätigen Amtsträger nicht nach Gesetz
und Recht handeln.
Durch was sollen dann handelnde von einer AFD abgrenzen?
Wenn die etablierten Parteien und Amtsträger schon immer nicht nach dem Grundgesetz handelten, so ist dies zwar mehrheitlich oder nicht gemäß dem Gesetz erfolgt.
Wenn die Behörden - wie Sorgatz (ehemals BKA und Jost dies unabhängig von einander und neutral berichten - ohnehin nicht nach Gesetz und Recht nicht handeln, ist es für einen Kläger nicht sinnvoll
eine Beschwerde ausgerechnet in diesem gleichen Umfeld zu erheben.
Dass dem so ist, dafür haben m.E. NS-Juristen gesorgt. Sie sind aus Amtspositionen zu entfernen. Damit dies rechtens erfolgen kann sind sie von den gleichen Amtsträgern (in Staatsanwaltschaften)
anzuklagen und letztlich auch von Richtern zu verurteilen.
Wenn einerseits bekannt wird, dass ein zuständiger Landesminister der Justiz sowohl die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften und die Richter ausübt, dann erscheint die Kritik der Richter des
EuGH zumindest nachvollziehbar.
Die Anpassung des Grundgesetzes erscheint sinnvoll. Aber zu aller erst, darf davon ausgegangen werden, dass die die Vorgaben beschließen, auch überprüfen ob denn ihre Vorgaben überhaupt angewandt
werden. Wenn dies nicht erfolgt, dann erscheint es auch sinnlos zu sein, sich über eine Veränderung des Grundgesetzes Gedanken zu machen.
Bei all diesen Überlegungen ist zu bedenken, wo überall juristisch geschulte Personen involviert sind. Pauschal ist die Gefahr real, dass die seinerzeitigen NS-Juristen schon damals gezielt gehandelt
haben und ihrem Prinzip nie abgeschworen haben.
Wenn ein Schwur nicht geahndet wird, ist es auch sinnlos einen solchen einzuführen.
Bezogen auf die AFD ist festzuhalten, dass es unsinnig erscheint, diese Partei zu verbieten, wenn auch die bisherigen Behörden und Gerichte nicht nach dem Grundgesetz handeln.
#2459
Mazi(Samstag, 17 Februar 2024 22:13)
Wie sind "Demokraten" nach der Definition von Frau Faeser gekennzeichnet?
Auf folgenden Beitrag beiziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scharfe-kritik-faeser-sagt-demokraten-w%C3%BCrden-heutzutage-als-volksverr%C3%A4ter-dargestellt/ar-BB1iqWcx?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f583641829354d038b3d96758853c17c&ei=21
Zuerst ist es angebracht "Demokraten" definieren, wenn die Anhänger des Grundgesetzes sich von Ihnen unterscheiden.
Da "die von ihre als Demokraten" Bezeichneten dem Grundgesetz nicht folgen, erscheint es angebracht zu sein, sie erst einmal zu definieren. Aktuell sind Sie sehr schwer (um nicht zu schreiben gar
nicht) von den anderen Demokraten zu unterscheiden.
#2458
Mazi(Samstag, 17 Februar 2024 10:15)
Es gibt wohl niemanden als Herr Neumann, der offen und nachvollziehbar dokumentiert, wer das Grundgesetz nicht achtet und seit wann dies der Fall ist.
In Seinen Veröffentlichungen ist nachgewiesen, dass Behörden und Gerichte den Vorgaben des Gesetzgebers nicht folgen. Im Gegensatz zu ihnen, besteht er auch die Vorgaben des Gesetzgebers und fordert
sie immer und immer wieder ein.
Wenn sich das nicht ändert, dann wird dies wohl so erhalten bleiben. Es ist daher davon auszugehen, dass die AFD (abgekürzt in unterschiedlichsten Formen) weiterhin ihr Unwesen gegen das Grundgesetz
treiben wird.
Es ist nur fraglich wie ehrliche Steuerbürger diese Vertreter (umschrieben als AFDler, die aufgrund ihres Handeln die Existenz des Grundgesetzes bestreiten), Zahlungen aus deren Beiträgen erhalten
können?
Es erscheint mir fraglich, wie Landesregierungen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren wollen, wenn Behörden und Gerichten nicht den Weisungen des Deutschen Bundestages und der Verpflichtung
nach Gesetz und Recht folgen?
Mir bleibt deshalb nur der Schluss, dass sie dies nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes getan haben können. Es wird schlicht gegen unser Rechtssystem gehandelt, dieses nicht wertgeschätzt.
Bei kritischer Auseinandersetzung mit dieser Frage, kann daraus nur folgen, dass Behörden und Gerichte nicht dem Grundgesetz folgen und die AFD scheinbar keine Neuerung darstellt.
Wenn Höcke (AFD) den Verfassungsschutzpräsident in Sachsen austauschen will, dann ist anhand obiger Argumentation nachgewiesen, dass er diesen nicht aus dem geäußerten Grund austauscht wird.
Es wird klar, dass hier "Juristen" am Werk sind (ich bezeichne die als NS-Juristen), die nicht der Verfassung folgen und mit Scheinargumentationen das Wahlvolk an der Nase herumführen wollen. Sie
verdrehen die Tatsachen!
#2457
WernerE(Samstag, 17 Februar 2024 09:19)
#2455 - ich bedankte mich ebenfalls.
Recherchen belegen das die Person aus meinem Umfeld zu suchen wäre.
Allgemein:
Es scheinen zahlreiche Ghostwriter mitzulesen und zu schreiben
Angenehmes Wochenende und Danke Dir werter Erich für Alles
WernerE - Ghostwriter in Sachen verunfallte und berufserkrankte Bürger
#2456
Mazi(Freitag, 16 Februar 2024 12:52)
#2455
Vielen Dank Frau GudrunS!
#2455
GudrunS(Freitag, 16 Februar 2024 10:39)
Ich merke, dass hier nicht nur meine Beiträge gelöscht werden, sondern generell meine Anwesenheit nicht gewünscht ist. Nun gut.
Dann wünsche ich Ihnen viel Freude unter Ihresgleichen und hoffe, dass viele Mitleser gemerkt haben, wie krude und inhaltsleer Ihre Forderungen und Mazis Parolen sind.
Falls mich jemand sucht: ich bin bei unfallopfer.de weiterhin aktiv.
Tschüss, Herr Neumann. :-)
#2454
Mazi(Freitag, 16 Februar 2024 10:12)
# ehemals 2450, GudrunS
Im Kern geht es also darum, ob Amtsträger berechtigt sind/sein können, gegen die Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu handeln und welche Konsequenzen mit der Verweigerung der
Treuepflicht damit verbunden sind.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass dies allgemein bisher zu keinerlei Konsequenzen führte.
Wir sind uns auch einig darin, dass die Juristen des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, völlig logisch argumentierten und die Beschäftigung des Beamten verweigerten.
Was die Richter nicht entschieden haben, ist, ob weiterhin Zahlungen an den ehemaligen Amtsträger seitens der Steuerbürger erfolgen dürfen und wie mit zu Unrecht bezogenen Geldern zu verfahren ist.
M.E. sind solche Gelder mit Korruptionszahlungen gleichzusetzen.
#2453
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 16 Februar 2024 10:11)
(Freitag, 16 Februar 2024 09:58)
Hallo GudrunS,
wir können uns nicht einigen, denn ich kenne Sie nicht!
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann und Geheimnisträger der BGHW. Der aufklärt was die Öffentlichkeit erfahren muss.
#2452
Mazi(Freitag, 16 Februar 2024 09:56)
#2450
Sehr verehrte Frau GudrunS,
Sie melden sich ja immer noch in diesem Forum!
Ich empfehle Ihnen die Sendung von Mai Thi Nguyen-Kim (ZDFneo am kommenden Sonntag um 22.15 Uhr).
Frau Mai Thi Nguyen-Kim hat heute in der Mainzer AZ auf Seite 6 erklärt, dass es Populismus in allen Parteien gibt. Popupismus sei keine Idelogie, sondern eine bestimmte Art Poltik zu machen. Sie sei
mit jeder beliebigen Parteipolitik verknüpfbar.
Wissenschaft und Politik seien im Kern sehr verschieden. Während Naturwissenschaft kompromisslos, also nicht demokratisch seien, sei dies in der Poltik anders. Die Naturwissenschaften verlassen sich
auf Zahlen, Daten und Fakten und seien in ihrer Konzeption einfacher nachvollziehbar.
Ich folge ihr, dass Politik keiner Logik folgt und die Vorgaben des Deutschen Bundestages von allen Amtsträgern zu befolgen sind.
#2451
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 16 Februar 2024 09:43)
#2443
Hallo GudrunS,
Deine Eintragungen werden nicht übernommen, wenn der Name Ernst erscheint.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann und Geheimnisträger der BGHW. Der aufklärt was die Öffentlichkeit erfahren muss.
#2450
WernerE(Freitag, 16 Februar 2024 09:38)
#2541 - Gleichzeitig standen doch Sie dort gegen einen Migranten und haben VERLOREN.
Ich stand wo mit wem vor welchem Gericht und habe verloren.
Ihre wirren Aussagen sind nicht nachvollziehbar.
Ich bin deutscher Staatsbürger in Bayern Zuhause und erkenne was in deutschen Gerichten, hier in Bayern, Bremen, Hamburg, NRW, Saarland, Berlin MeckPomm
u.s.w. abgeht - die Gesinnung in der Richter ist so ähnlich wie die der Braunen
Im Übrigen hat Erich im Tweet # 2452 schon recht, der Name fehlt ganz einfach.
Dann würden wir Sie auch Namentlich ansprechen können.
Auffällig ist jedenfalls der Zeitpunkt, an dem Sie und die anderen ohne Namen hier aufgetaucht sind, bei genauerer Betrachtung nur um vom Fall Erich Neumann abzulenken.
Wird aber nicht gelingen!
WernerE - ich nenne meinen Namen und mich kennt man in DE
#2449
Mazi(Freitag, 16 Februar 2024 00:07)
(Fortsetzung)
Weil die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen, sind sie auch nicht von der Überwachung durch den Verfassungsschutzes ausgenommen.
Die Annahme, dass die AFD die Notwendigkeit hätte, die Staatsbeamte mit Verfassungsfeinden auszutauschen, wäre sachlich nicht gegeben (was in meinen Augen ohnehin nicht notwendig ist/wäre). Diese
Aufgabe haben ihnen die etablierten Parteien bereits (auch in der Vergangenheit schon) abgenommen/vorgemacht.
Ich bin der Auffassung, das die AFD lediglich eine Bedrohung der bisherigen Amtsinhaber/Parteien ist. Dass dies tatsächlich zutrifft, ergibt sich nicht zuletzt aufgrund der vielen bekannten
Beanstandungen, die sich auf die unterschiedlichsten Gebiete erstrecken.
4 von 5 Wählern trauen den Ampel-Parteien nicht zu, die Probleme des Landes zu lösen.
Anders formuliert:
1 von 5 Wählern nimmt an, dass die Ampel-Parteien seine Interessen vertritt.
Demokratie ist nach Ihrem Verständnis, wenn wenigstens 1 von 5 von der Ampel-Regierung vertreten wird. Dass 4 oder die Mehrheit in die "Röhre" schaut, ist also nach Ihrem Verständnis legitim.
In meinen Augen stellen Sie eine freiheitlich demokratische Grundordnung auf den Kopf und definieren sie in Ihrem Sinne einfach neu.
Das verstehe ich in der Tat nicht unter einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Patenschaft von Nazis ist in Ihrer Verständnis sehr eng und m.E. nicht tolerabel.
Es ist mir bekannt, dass der ehemalige Friedensrichter und späterer Ministerpräsident von Baden-Württemberg die Meinung vertreten hat: "Was einmal wahr war, kann später nicht zum Unrecht
mutieren."
Auch der ehemalige Ministerpräsident von Bayern und Jurist Edmund Stoiber formulierte: "Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selbst."
Es ist beachtlich wie ehrlich diese Leute sind.
Zahllose Unfallopfer werden systematisch um ihre Rechte gebracht. Sie werden gegen Bezahlung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Rechten lt. den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
geprellt. Andererseits nehmen die Amtsträger/Richter in Anspruch, Gelder, von Bürger erhobene Steuern, zu beanspruchen, ohne deren Weisung zu folgen. Sie kommen ihrem Gehorsam (Treuepflicht) nicht
nach.
Wenn Sie darstellen die juristische Laufbahn durchlaufen zu haben, dann ist das zugegeben Ihre private Angelegenheit. Erwarten Sie aber bitte nicht vom Volk, dass es Respekt vor Ihrer Ausbildung
haben kann.
Das ist weniger als nichts.
Auch ich habe kein Verständnis dafür, diese Handhabung als rechtens anzusehen.
#2448
Mazi(Freitag, 16 Februar 2024 00:06)
# 2442
Wie verstehen Sie § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz?
Ich wiederhole zum allgemeinen Verständnis:
"Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden."
Wenn Sie die gleiche Auffassung vertrete wie ich, dann habe ich Ihre Kommentare in der Vergangenheit in der Tat falsch verstanden.
Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch gegenüber Behörden und Gerichte gelten, dann kann es nur daran liegen, dass Sie die BGs in Ihrer
Definition nicht zu den Behörden zählen und die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu den Gerichten.
Ein solches Verständnis, dass u.a. die BGs und die Sozialgerichtsbarkeit nicht "allen Behörden und allen Gerichten" zählen sollen, also Ausnahmen von "allen" sind, war mir bisher nicht bekannt.
Wenn Sie sehr wohl die Interpretation haben, dass u.a. die BGs und die Sozialgerichtsbarkeit sehr wohl zu den Behörden und Gerichten zählen, dann stimmen Sie mir offensichtlich zu, dass u.a. die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip) legen.
Da die richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden ist (Art. 97 Abs. 1 GG) wäre eine solche Entscheidung gegen das Gesetz. Folglich kämen die Richter ihrer Treuepflicht nur dann nach, wenn sie
die Auffassung vertreten, dass die Rechtsprechung ihren Fall nicht abdeckt und sie die Berufung zulassen müssen.
Dies ist aber nicht so in deren Urteilen vermerkt.
Deshalb ist eine Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, wenn sie dieser Entscheidung keine nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte als wahrheitsgetreu und vollständige
Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde legen und zudem folglich die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehbar sind, widerrechtlich.
Wenn Aufsicht und Gerichte darstellen, dass sie die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert hätten, einfach unwahr.
Wenn die Amtsträger solche Amtshandlungen dennoch als solche erklären, erkennen sie die Maßgeblichkeit des Grundgesetzes nicht an. Sie grenzen sich nicht von NS-Juristen, von sogenannten
Reichsbürgern oder den Unterstellungen der AFD ab.
#2447
WernerE(Freitag, 16 Februar 2024 00:05)
#2444
Nach dem Forschungsprojekt der ehemaligen Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger "Rosenburg" ist der Einfluss der NS-Juristen in den Behörden klar herausgearbeitet.
Was soll man jetzt noch vorbringen, wenn doch schon alles wissenschaftlich erforscht ist,
man genau erkennen kann, welche Gesinnung noch in deutschen Gerichten vorherrschen
könnte.
WernerE - Urteile im Namen des Volkes gesprochen - wobei das Volk nichts versteht!
#2446
Mazi(Donnerstag, 15 Februar 2024 21:31)
# 2444
Ich schließe mich an!
#2445
Mazi(Donnerstag, 15 Februar 2024 21:29)
#2442 bzw. jetzt 2443
Kommen wir zu Herrn Lindner (FDP).
Wenn ich Sie nicht falsch verstehe, dann sollen nach Ihrer Meinung die Parteien berechtigt sein, die Exekutive zu formieren. Schließlich haben sie seinerzeit die Wahlen gewonnen.
Sie vertreten also die Ansicht, dass es zu einer Amtsaufgabe keine fachliche Qualifikation erforderlich ist.
Den Umfragen zu folge, traut der Ampel-Regierung nur noch ca. 80 % der Bevölkerung zu, der Aufgabe gewachsen zu sein und uns "in besseres Fahrwasser zu führen". Konkret heißt dies, dass 4 von 5
Wählern der Ampel-Regierung nicht zu trauen, die Bundesrepublik Deutschland in bessere Rahmenbedingungen zu führen.
Wenn ich Sie nicht falsch verstanden habe, dann sind Sie bereit sich zu opfern, dass nicht das Fachwissen, sondern der Parteiproportz zählt/gilt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass _Sie nach den
Umfrageergebnissen davon ausgehen müssen, dass 4 von 5 Wählern Ihre Ansicht nicht teilen.
Eigenartig diese Ihre Einstellung. Damit will ich es dann belassen und jedem Leser selbst überlassen, seine eigene Meinung zu bilden.
Letztlich ist das ebenso unqualifiziert, wie "das Wissen", was Sie hier anbringen wollen. Das gehört sich nicht.
#2444
Mazi(Donnerstag, 15 Februar 2024 21:14)
#2442
Das ist ja sehr interessant was Sie da von sich geben.
Als ehemaligen Bankdirektor, TACIS-Projekt-Manager und Börsenvorstand brauche ich zu Ihren Äußerungen keine Stellung zu nehmen.
Dennoch halten wir in Übereinstimmung mit Dr. Sehl/Genter "So leicht könnte Höcke Verfassungsfeinde zu Spitzenbeamten machen"
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-thueringen-regierung-staatssekretaer-verwaltung-beamte-verfassungsfeinde-wahlen/) fest, dass das Grundgesetz offensichtlich nicht verhindert, dass
Spitzenpositionen mit Verfassungsfeinden potentiell besetzt werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass dies vorher bereits von den etablierten Parteien so gehandhabt wurde.
Bezogen auf den Fall Neumann ist anhand der Richter des LG Hamburg, Az. 324 O 128/19, nachgewiesen, dass BGs Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
vorlegten. Entgegen der Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht (höherrangige Gerichte) haben Richter der Sozialgerichtsbarkeit entgegen ihrem Auftrag (Art. 97 Abs. 1
GG) und entgegen ihrer Vorschrift als Amtsträger Gesetz und Recht nicht geachtet (Art. 20 Abs. 3 GG).
Diese Handlungen sind rechtswidrig von den Richtern begangen worden und sind strafrechtlich zu verfolgen. Wegen Verweigerung ihrer Treuepflicht sind sie zur Ausübung staatlicher Macht nicht
verwendbar. Die richterlichen Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten und sind somit widerrechtlich ergangen.
Wenn die AFD für mögliche Umbesetzungen möglicherweise verantwortlich zu machen ist, so sind die amtierenden Amtsträger, soweit sie der Treuepflicht nicht nachkommen, auch in den übrigen
Bundesländern aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Nach dem Forschungsprojekt der ehemaligen Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger "Rosenburg" ist der Einfluss der NS-Juristen in den Behörden klar herausgearbeitet.
Es ist daher davon auszugehen, da die Judikative sich nie von den NS-Juristen losgesagt hat, dass auch heute noch Spitzenbeamte als Verfassungsfeinde tätig sind. Es gibt folglich keinen Grund, diese
Spitzenbeamte nach der freiheitlich demokratischen Grundordnung auszutauschen.
Wenn Sie es so wollen, dann ist es systematisch vom Geist des Grundgesetzes bereits ausgeschlossen, dass angehende Juristen bereits verfassungsfeindlich instruiert wurden und werden.
Kommen wir zu Ihnen Frau GudrunS. Sie geben an Juristin zu sein. Als Juristin sollte Ihnen Art. 97 Abs. 1 GG bekannt sein. Danach obliegt es Richtern, nach dem Gesetz ihre Entscheidung zu treffen. Im
Fall Neumann und in zahllosen anderen Fällen in der Bundesrepublik Deutschland sind die Richter nicht der Entscheidung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts nicht gefolgt, haben gegen
das Gesetz verstoßen.
Als Amtsträger haben die Richter ebenfalls nicht nach Gesetz und Recht gehandelt (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie daher wegen Verweigerung ihrer Treuepflicht zur Rechenschaft zu ziehen. Die zuständigen
örtlichen Staatsanwaltschaften haben es allerdings bisher unterlassen, die Richter wegen ihren Straftaten anzuklagen. Weil sie nicht angeklagt wurden, steht auch deren Verurteilung an.
Sie werden als Juristin diese Sicht auf die Dinge sachlich bestätigen.
Es bedarf also danach keinesfalls einer AFD Verfassungsfeinde in Spitzenpostionen zu bringen. Sie sind schon da. Auch wenn sie möglicherweise nicht das Parteibuch der AFD ihr eigen nennen, so ist ihr
handeln bereits nach deren Prinzipien, die denen unterstellt werden.
In meinen Augen, gibt es zwischen der Fähigkeit etwas tun zu können und der tatsächlichen Ausführung einen erheblichen Unterschied. Unterschied nicht zuletzt in der Beweisführung.
#2443
WernerE(Donnerstag, 15 Februar 2024 15:30)
#2442 - Herr Ernst - einmal gründlich rechtlich beraten werden.
Werte Person GudrunS - lassen Sie mich bei weiteren Behauptungen heraus.
Sie kennen keinen meiner Fälle und trotzdem sollte ich gründlich beraten werden.
Nennen Sie meinen Namen nicht ein einziges mal mehr - kapiert!
WernerE - Geheimnisträger der BG HW wie der Webseiten Betreiber
#2442
GudrunS(Donnerstag, 15 Februar 2024 12:33)
Ich bezweifle mehr und mehr, dass Sie, Herr Zimmer, über die von Ihnen behauptete Ausbildung verfügen. Sie behaupten, Sie seien Bankdirektor a.D., wissen aber nicht einmal, dass Rechnungswesen weder
ein eigenständiger Studiengang noch auch nur irgendetwas mit Politik oder den dort angewandten Berechnungsvorgängen zu tun hat. Rechnungswesen findet sich in Unternehmen und wird angewandt, um die
unternehmensinternen Finanzströme - letztlich bspw. die Bilanz - nachvollziehbar zu machen. Eine solche Bilanz wird von der Bundesregierung nicht aufgestellt. Wie gesagt: Dass Sie diese grundlegenden
Basisinformationen als angeblicher Bankdirektor nicht kennen, lässt mich erheblich an Ihren Behauptungen zweifeln. Diese erneut offengelegte Ahnungslosigkeit fügt sich aber ins Bild und ich muss
weiterhin bezweifeln, dass Sie überhaupt auch nur einen Funken von dem verstehen KÖNNEN, was Sie hier so groß und breit "aufdecken". Herr Zimmer, Sie reden viel, aber im Kern ist es nicht nur
Bullshit-Jura, sondern DURCHWEG Bullshit.
Herr Lindner wurde nicht nach seiner Kompetenz als Finanzminister aufgestellt, sondern weil er als Parteivorsitzender der FDP auf Spitzenplatz 1 dieser Partei steht. Die Bundesregierung weist diesen
Spitzenplätzen - nach Wahlergebnis - die Posten zu: Am meisten Wählerstimmen hatte die SPD, daher stellt diese den Bundeskanzler. Am zweitmeisten Wählerstimmen hatten die Grünen, daher stellen diese
den Vizekanzler/Wirtschaftsminister sowie die Außenministeren. Die FDP hatte von den 3 Parteien am wenigsten Stimmen und bekam trotzdem den wichtigen Finanzministerposten. Schlicht weil Herr Lindner
gut - für sich! - verhandelt hat.
Sollte die AfD Regierungsverantwortung bekommen, so säß Herr Höcke sicherlich auch auf einem Ministerposten. Er ist Lehrer für Sport und Geschichte. Möchte Sie mir erklären, für welchen
Ministerposten diese Fächerkombination qualifiziert? Darf ich antworten: für KEINEN. An meiner Schule waren Sportlehrer IMMER relative Faulpelze und die Kombi Sport/Geographie oder Sport/Geschi war
von diesen zugegeben diejenige, die den geringsten Lernaufwand hatte. Dies sieht man nun an Herrn Höcke, der mit ähnlich viel Wissen ausgestattet ist wie Sie, Herr Zimmer, gleichzeitig aber der
Meinung ist, dass er jedem die Welt erklären kann. Nein, können Sie beide NICHT.
Zum Fall Neumann sage ich nur so viel: Nicht das Gericht hat hier den (besser: die) Fehler begangen, sondern Herr Neumann selbst. Dass Herr Neumann für seine Fehler allerdings in die Klapse muss,
sehe ich nicht. Ich sehe ebensowenig, dass er eine rechtliche Betreuung braucht oder entmündigt werden muss. Er müsste nur - und das SEHR dringend und ebenso wie Sie, Herr Zimmer, und Herr Ernst -
einmal gründlich rechtlich beraten werden. Von jemandem, der zu Ihnen durchdringt, dem Sie vertrauen. Und dieser jemand bin leider ich nicht. Aber ich erkläre Ihnen trotzdem gerne, wie die Realität
so aussieht.
#2441
Mazi(Donnerstag, 15 Februar 2024 11:53)
#2440
Wenn Herr Lindner nicht Rechnungswesen studiert hat, wie kann dann eine FDP ihn als ausgewiesenen Fachmann und Finanzminister präsentieren. In meinen Augen ist dies durchaus mit möglichen Aktivitäten
von Höcke vergleichbar.
Wenn das Grundgesetz nicht juristisch verhindert, dass solche Gestalten das Rechtssystem verändern können, dann ist dies doch von Anfang so angelegt worden.
Entgegen Ihren Bekundungen machten Sie hier deutlich, dass auch das Fehlverhalten der Regierung in anderen Bereichen zwar widerrechtlich, aber darin dennoch konstant ist.
Gehen wir nochmals auf den Fall Neumann ein.
Es ist doch auch in ihren Augen nicht rechtens, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben und dabei nicht einmal die Rechtsprechung von
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht geachtet zu haben. Es ist sogar behördlich nachgewiesen (Richter des LG Hamburg), dass sie nicht einmal anhand einer wahrheitsgetreuen und
vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde, der BGHW, entschieden haben.
Für derartiges Fehlverhalten kommt man in anderen Rechtsbereichen in die "Klapse".
Dass diese Amtsträger dann auch noch aus Steuergeldern der Bürger finanziert werden, macht nachdenklich - aber nicht erst seit der AFD vergleichbares unterstellt wird.
Wenn Sie Jurist sind und davon gehe ich aus, dann ist diese Handhabung doch gegen jedwedes Gerechtigkeitsempfinden. Mit einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat dies nach dem Grundgesetz
gar nichts gemein.
Das hat zugegeben nicht mit der Juristerei zu tun.
Da habe ich mich bereits geäußert, dass die Juristerei nicht im Zusammenhang mit Rechtsstaatlichkeit i.S. des Grundgesetzes stehen kann. Sie ist eher als Wegbereiter des Herrn Hocke, der AFD, zu
sehen.
#2440
GudrunS(Donnerstag, 15 Februar 2024 10:21)
Vielen Dank für die Blumen, Herr Zimmer, aber ich bin keine Mathematikerin. Vergleichen Sie mich eher mit jemandem, der gerne in seiner Freizeit Gartenarbeit verrichtet und trotzdem kein Gärtner ist.
Jurastudium trifft hingegen zu.
Gehen Sie nicht immer einfach davon aus, dass wir uns einig sind. In den meisten Fällen lagen Sie nämlich meilenweit daneben: wir waren uns NICHT einig, denn Sie haben schlicht Zusammenhänge
missverstanden, falsch interpretiert oder in fehlerhaften Kontext gestellt.
Nach Art. 20 Abs. 4 GG haben alle Deutschen - unter gewissen Voraussetzungen - das Recht auf Widerstand gegen Herrn Höcke und auch gegen die AfD.
Den folgenden Teil Ihres Statements habe ich erneut inhaltlich nicht verstanden und kann daher auch Ihre Frage nicht beantworten. Was ich aber sagen kann ist: Herr Lindner hat NICHT Jura studiert,
sondern Politikwissenschaften. 11 Semester in Bonn. Ich weiß wirklich nicht, wie Sie immer dazu kommen, ALLES falsch zu verstehen.
#2439
Mazi(Donnerstag, 15 Februar 2024 09:39)
#2437
Sehr ungewöhnlich, dass Sie als Mathematikerin auch noch Jura studiert haben sollen!
Wir sind uns, wie ihrem Kommentar entnehmen in vielen Punkten einig. Wahrscheinlich sind wir uns auch in dem Punkt einig, dass das Grundgesetz ausdrücklich es nicht untersagt hat, dass seine
"Übernahme" von den Juristen nicht geschützt wird. Ich prangere dies an, während Sie diese Übernahme dulden. M.E. kann dies nicht im Sinne des Deutschen Volkes sein.
Wahrscheinlich ist Ihnen das Forschungsergebnis "Rosenburg" von der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ebenso bekannt wie die seinerzeitigen Akteure und Teilnehmer der
Wannseekonferenz. Das soll in ihren Augen rechtens gewesen sein.
Ihre weitere Aufzählung von Rechtsfällen in anderen Bereichen zeigt nichts Anderes auf, als das Chaos der NS-Juristen nicht nur auf die Sozialgerichtsbarkeit zu beziehen ist. Gewiss werden Sie
entgegnen, dass nicht NS-Juristen dafür verantwortlich sein sollen, sondern die Juristen insgesamt. Dazu hätten zuviele der Abgeordneten die juristische Laufbahn durchlaufen. Meine Frage dazu wäre,
ob sich diese Argumentation nicht selbst bestätigt?
Gewiss kann man nicht verallgemeinern. Siehe dazu die Richter des Verfassungsschutzes. Aber selbst da habe ich Zweifel, dass Herr Prof. Dr. Harbeck zu diesen Richtern gehört. Klar gehört Harbeck
diesen Richtern an, aber nicht deren Denkweise. Soweit ich informiert bin, war er zuvor nicht nur Mitglied im Deutschen Bundestag, sondern auch Anwalt!
Lenken wir vom Thema ab. Christian Lindner (FDP) soll nicht Rechnungswesen studiert haben, sondern Jura. Den Umfragen zu Folge, will das Volk ihn und seine Partei nicht mehr sehen. Es ist jetzt die
Frage, ob das Volk ein besseres Rechtsempfinden hat, als die Juristen selbst.
#2438
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 15 Februar 2024 08:59)
Hallo GudrunS,
es sollte auch mein Fall erwähnt werden, denn Welt weit decke ich einen Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal auf. Und werde nun als Kunde im Sozialsystem (BGHW) durch das Hinweisgeberschutzgesetz
geschützt.
Täter ist u. a. ein Arzt in Vechta (vormals in Stenum). Ferner der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und schmückt sich sogleich mit einem Posten bei
der; ISSA Mining Electricity Section. Siehe auf meiner Startseite die Fotostrecke in Vietnam.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann und Geheimnisträger der BGHW. Der aufklärt was die Öffentlichkeit erfahren muss.
#2437
GudrunS(Mittwoch, 14 Februar 2024 22:15)
Ich habe Angst, Herr Zimmer, dass ich Ihnen jetzt Respekt für Ihre Haltung gegen die AfD zolle und Sie diesen Erfolg morgen schon wieder mit unsäglichen Parolen zunichte machen.
Inhaltlich haben Sie völlig Recht, man müsste Herrn Höcke mit aller Macht stoppen und dafür stehen und grundgesetzlich auch ausreichend Mittel zur Verfügung. Es gilt, diese anzuwenden.
Sie haben doch noch keine einzige Vorlesung an der Uni Mainz gehört (dort sind seit meinem Hinweis, dass Sie dies dringend mal machen sollten, Semesterferien).
Die Missbrauchsfälle, Cum-Ex etc. - ich hätte noch den Fall Wirecard, die Abgaslüge und die Maskendeals hinzugenannt - stoßen mir auch extrem auf. Sie müssen hierbei allerdings bedenken, dass es sich
um keine politischen, sondern um wirtschaftliche bzw. außerpolitische Verflechtungen handelte. Missbrauch: Hier müsste man die Grundlagen des Rechts beachten, was den Rahmen sprengen würde. Nur so
viel: unsere Gesetze und Regeln hat nicht einfach irgendwer - wie Moses - aufgeschrieben, sondern sie liegen im Römischen Recht. Damals gab es eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche nicht.
Diese Verflechtung existiert bis heute und die Kirche nimmt in D eine übergeordnete Rolle ein: sie gibt sich eigene Gesetze, führt eigene Strafprozesse durch und erhält erhebliche Geldmittel. Ich bin
auch der Meinung, dass man das korrigieren muss, aber quer stellt sich hier nicht die Politik, sondern: die Kirche!
Mathe und Juristerei erfordern BEIDE logisches Denken. Daher: Ja, ICH kann rechnen und Jura und wurde Juristin. Und ich bin deutsch. Was wollen Sie nun damit sagen?
#2436
Mazi(Mittwoch, 14 Februar 2024 17:06)
M.E. ist es ein Skandal, dass das Grundgesetz es nicht untersagt, dass Höcke (AFD) die Spitzenämter mit Verfassungsfeinden juristisch besetzen dürfte und als erstes gleich den
Verfassungsschutzpräsident austauschen dürfte und könnte (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-thueringen-regierung-staatssekretaer-verwaltung-beamte-verfassungsfeinde-wahlen/).
Wer da noch davon ausgeht, dass das nicht Machwerk der NS-Juristen ist, "der reitet auch auf einem Holzpferd in eine Schlacht".
M.E. ein Skandal und von Bürgern nicht nachvollziehbar. Nichtnachvollziehbar, dass an der Universität Mainz Professoren in Staatsrecht II verkünden wollen, dass alles in Ordnung sei. Die Frage ist
nur, aus welcher Sicht dies gemeint ist.
#2435
Mazi(Mittwoch, 14 Februar 2024 16:59)
Es ist schade, dass die AFD so für Furore sorgen musste, bis den etablierten Parteien/den Politikern bewusst wurde, welchen Schaden sie tatsächlich angerichtet haben.
Gewiss zählt der Fall Neumann - wie auch andere Fälle - dazu.
Die anderen Fälle gehören m.E. ebenfalls in diese Schublade (z.B. Missbrauch, Cum Ex-Geschäfte, Nichtweiterleitung von Alarmierungen, Rechtsstaatlichkeit, etc.).
Abschließend merken Sie an, dass Sie bereits als Kind Nachhilfe in Mathe und Physik gaben. Daraus entnehme ich, dass Sie mindestens einen kennen, der "1 + 1" richtig addieren kann. Die Frage ist, ob
einer davon(deutscher) Jurist wurde oder weshalb nicht?
Denken Sie sich aber nichts dabei, weil ich "deutscher" Jurist formulierte. Es ist mir persönlich bekannt, dass die Mathematik bei amerikanischen Rechtsanwälten sehr wohl beherrscht wird und daher
einen falschen Eindruck hinterlassen könnte.
#2434
GudrunS(Mittwoch, 14 Februar 2024 09:59)
Vielen Dank für die Erklärungen, Herr Zimmer. Abgesehen von wieder einmal erschreckender Ahnungslosigkeit verstehe ich es also so, dass Sie in der AfD eine Konterpartei zu den etablierten sehen. Das
ist okay und nachvollziehbar.
Lassen Sie mich aber einmal nachfragen: Nachdem die AfD nun offensichtlich rechtsextrem, verfassungsfeindlich und wirtschaftlich katastrophal plant… wie erklären Sie mir, dass sie trotzdem an dieser
Partei festhalten und nicht die Tierschutzpartei oder die Piraten wählen? Finden Sie die Pläne der AfD gut - ohne es laut sagen zu wollen? Das würde nämlich eine ganze Menge an meiner Energie sparen,
denn wenn Sie überzeugt von dieser Partei sind, dann lasse ich Ihnen Ihre Meinung gerne. Ich dachte bisher, Sie seien lediglich zu wenig informiert, um die komplizierten Sachverhalte zu verstehen.
Daher wollte ich sie Ihnen erklären. Aber Sie WOLLEN (oder können) leider inhaltlich nicht folgen. Ich hab als Kind schon Nachhilfe in Mathe und Physik gegeben: das ist aber nur fruchtbar, wenn die
Gegenseite zuhört.
#2433
Mazi(Dienstag, 13 Februar 2024 22:41)
(Fortsetzung)
Um zu Ihrer Ausgangsfrage zurückzukommen:
Was finde ich gut an der AFD?
Ich finde gut, dass die etablierten Parteien sich etwas einfallen lassen müssen, beispielsweise das Grundgesetz tatsächlich umsetzen und Entscheidungen nach dem Grundgesetz treffen (beispielsweise
Vermögen mit Begründungen aufnehmen und nicht die vereinnahmten Gelder ohne Begründung anderweitig verwenden).
Offensichtlich ist eine AFD notwendig gewesen, damit die etablierten Parteien die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes überhaupt erkannt haben.
Wie die ganze Diskussion um die jüngste Verfassungsklage deutlich machte, was es von vornherein klar, dass die Bundesregierung nie die Absicht hatte, nach dem Grundgesetz eine sachgerechte Begründung
zu liefern.
Man muss sich das nur vorstellen, wie m.E. das Recht von Juristen gebeugt wird.
Die AFD übt in der Tat derzeit eine sehr wichtige Funktion aus. An der Parteiabkürzung, den drei Buchstaben, ist jedenfalls nicht erkennbar, ob die handelnden Personen die freiheitlich demokratische
Grundordnung vertreten oder nicht.
#2432
Mazi(Dienstag, 13 Februar 2024)
#2431
... dass die etablierten Parteien sich endlich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen und es befolgen.
Die Beanstandung betrifft u.a. die Rechtstaatlichkeit.
M.E. ist es verwerflich und asozial wie mit Herrn Neumann umgegangen wird.
Es ist problematisch an authentische Dokumente zu gelangen oder um Vollmachten bitten zu müssen. Sehr viele Fehler können sich unbewusst einschleichen. Dennoch muss ich mich nicht auf den eigenen
Fall beschränken.
Es ist anhand der Gerichtsdokumente nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit (in Rheinland-Pfalz) nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Ich sage dies auch deshalb,
weil ich Akteneinsicht in einen anderen Rechtstreit (mit entsprechender Vollmacht!) nehmen durfte und u.a. das gleiche Richterteam ebenfalls keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten
der BG zugrunde legten.
Wir reden also nicht von einem Einzelfall, sondern von einem System.
Sie können erahnen wie falsch eine Entscheidung ist, wenn Richter nicht einmal sich wahrheitsgetreu und vollständig sich informieren und dann vorgeben zu entscheiden. Lotterie ist dagegen noch eine
Wissenschaft, wobei die Unfallopfer immer eine "Niete" ziehen.
M.E. ist es, wenn man sich nicht sachkundig macht, der Fehler nicht in der Entscheidung, sondern in der Arbeit davor zu sehen. Da ich nie gesehen habe, dass die Richter eine eigene Entscheidung
anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte getroffen haben (weil die BG ihnen beispielsweise die Dokumente vorsortierte und enthalten hat, genauer ihnen nicht vorlegte), konnten
sie nie unabhängig entscheiden, ob das nicht eingesehene Dokument für ihre Entscheidungsfindung wichtig ist oder nicht.
In meinen Augen fehlen schlicht die Grundlagen überhaupt eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Dieser Fall ging auch damals durch die Presse und ein heutiger Richter am Bundessozialgericht entschuldigte sich für die Richter und verband damit auch die Hoffnung, dass neue Richter dann endlich
anhand von wahren und vollständigen Akten ein Urteil treffen würden.
Zu Ihrer Erklärung sei angegeben, dass der Mann kurze Zeit später an den Folgen der Berufserkrankung und die Frau nach ihrem Mann ebenfalls an Folgen der Berufskrankheit erkrankte und verstarb. Die
Frau hatte diverse Gutachten beim Sozialgericht und Landessozialgericht vorgetragen und wurde anwaltlich von verschiedenen Anwälten vertreten.
Es half ihnen nichts und gebracht hat es ihnen auch nichts!
Hätte es damals eine AFD gegeben, hätte sie damals so viele Stimmenanteile aufzuweisen gehabt, wären wahrscheinlich solche Amtsträger nicht in die Amtsfunktion gekommen.
Wahrscheinlich wäre der Artikel bei LTO schon damals erschienen und man hätte sich darüber Gedanken gemacht, diese Methoden zu verhindern.
Es sind nicht die kleinen Leute - wie Sie und mich - gefordert, sondern es ist Aufgabe derer, die die AFD stark gemacht haben. Es ist deren Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass sie kein Bundesland
übernehmen können. Dann ginge es M.E. erst richtig los.
Das soll rechtsstaatlich sein. Das ist Lug und Trug. Heute ist es auch nicht (viel) besser als damals bei den Nazis (wie die Beispiele aufzeigen).
#2431
GudrunS(Dienstag, 13 Februar 2024)
Geht es hier noch jemandem so, dass er/sie nicht versteht, wovon Mazi spricht?
Können Sie, Herr Zimmer, noch beantworten, was Sie denn nun an der AfD positiv empfinden? Ist es das „Aufdecken der Schwachstellen“? Sonst nichts? Denn diesen Zahn kann man ziemlich schnell ziehen.
#2430
Mazi(Dienstag, 13 Februar 2024 18:52)
Wer sagt, dass bisher so nicht gehandhabt wurde/wird?
Sie haben dies selbst i.S. Staatsrecht II an der Universität Mainz direkt verfolgen können.
Weshalb wird nicht festgestellt, dass die "wundersame Brotvermehrung" zwar von Jesus erfunden wurde, aber seit dem stetig praktiziert wird?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-thueringen-regierung-staatssekretaer-verwaltung-beamte-verfassungsfeinde-wahlen/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Erstaunlich, dass dies juristisch begünstigt worden sein soll. Spätestens jetzt muss jedem klar sein, wie NS-Juristen die Macht ausgenutzt haben können.
Es geht folglich nicht mehr darum wie etwas glaubhaft gemacht werden kann, sondern darum seine Ziele durchzusetzen.
Anhand der Dokumente, die ich eingesehen habe, kann ich anhand meiner Unterlagen nur bestätigen, dass auch dies rechtlich möglich ist.
Es ist wahrscheinlich die sicherste Methode sicherzustellen, dass nicht über das Recht nach dem Grundgesetz entschieden wird, sondern nach ganz anderen Kriterien, die vor uns Bürger "geheim gehalten"
werden.
Erstaunlich parallel und das präzise nach gleichen System der Fall Neumann abläuft - einschließlich der Verteidiger dieses Systems und deren Verdrehung von Tatsachen.
Da dies keine neue Erfindung ist
"Denn eine neue Regierung will sicher sein, dass ihre Entscheidungen auch umgesetzt werden. Eine neue Regierung ohne Zugriff auf die Verwaltung wäre machtlos. An dieser Schaltstelle spielen
Staatssekretäre und Behördenleiterinnen eine zentrale Rolle. Sie sind Schlüsselfiguren, ohne sie geht nichts. Sie sorgen dafür, dass die politischen Richtungsentscheidungen in konkretes
Verwaltungshandeln umgesetzt werden."
muss davon ausgegangen werden, dass dies genau so sein soll. Es ist nicht vorstellbar, dass das nicht bereits in diesem Metier so praktiziert wird oder man bereit gewesen war, das Risiko des
Scheitern eingeht.
Ohne die Intelligenz dieser Leute zu unterschätzen, gehe ich davon aus, dass sie dieses Bewusst in dieser Form installiert haben.
Wenn das juristische System wirklich so löschrig - wie dargestellt - ist, wie darf dann angenommen werden, dass uns das Grundgesetz vor einem derartigen Umsturz der freiheitlich demokratischen
Grundordnung schützen könnte.
Ich empfinde es eher als sehr erfrischend, wie mit welcher Schnelligkeit die AFD die Schwachstellen unseres "Systems" aufdeckt. Für erstaunlich halte ich es auch, dass es ausgerechnet das juristische
System die Schwachstelle sein soll.
Wahrscheinlich hängt das mit der Formulierung und den dortigen Ausnahmen im Verfassungsschutzgesetz und den Fähigkeiten der NS-Juristen zusammen.
Schon mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass es Richter des Bundesverfassungsgerichts waren, die den Gesetzgeber aufforderten, die Einhaltung seiner Vorschriften regelmäßig zu überprüfen. Wenn
"die Braunen" erstmals an der Macht sind, erscheint mir diese ohnehin zu spät zu sein. Was spricht also dagegen, dies nicht sofort nachzuholen?
Wenn dies als unliebsam angesehen wird und eine Grundgesetzänderung m.E. nicht erforderlich ist, dann kann es nicht notwendig sein, dass Bundesverfassungsgericht erstmal den Gesetzgeben auffordern
muss, seiner Verpflichtung nachzukommen.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bürger mit ihren Steuerzahlungen auch noch diese Anhänger mit Geld versorgen (müssen). Auch diesbezüglich scheint einiges im Argen zu liegen.
Nachdem die Schwachstellen scheinbar erkannt sind, ist es die Amtsaufgabe von Amtsträgern nach Gesetz und Recht zu handeln und die Lücken zu unterbinden ggfs. wieder zurückzudrehen.
#2429
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 13 Februar 2024 18:45)
Hallo Nachfrage,
hier kommt die Antwort:
Ein Termin für die nächste Aufnahme steht noch nicht fest und werde ich auch wohl nicht bekannt geben. Denn eine "kriminelle Vereinigung" könnte die Filmaufnahmen stören und "Mit Belästigungen muß
gerechnet werden"!
Öffne dazu meine Unterseite - 02.09.2014: Strafanzeige der BGHW -.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann und Geheimnisträger der BGHW. Der aufklärt was die Öffentlichkeit erfahren muss.
#2428
Nachfrage(Dienstag, 13 Februar 2024 18:12)
Nachfrage zu: „Willkommen auf meiner filmreifen Webseite“ bzw.
14.12.2023 Vom Set auf dem Bremer Marktplatz/ „Filmemacherin“
Was ist denn jetzt daraus geworden wenn „die Öffentlichkeit was“ (auch immer) erfahren muss?
#2427
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 13 Februar 2024 11:29)
#2425
Hallo WernerE,
es ist dokumentiert die Berufsgenossenschaft (BGHW) verhindern die Entschädigung meiner Unfallfolgen aus dem mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannten Arbeitsunfall von 20.03.2001. Und dazu hat sich
die BGHW von der BG ETEM Beweismittel anfertigen lassen und ist mit dem Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 dokumentiert.
Dieses Schreiben (18.11.2004) und mehr dokumentieren, hier ist eine "kriminelle Vereinigung" am Wirken und ist auf meiner Unterseite zu sichten:
XL 11.03.2003: Stromunfall Gerichtsakte nicht auffindbar Az.: S 18 U 94/04.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann und Geheimnisträger der BGHW. Der aufklärt was die Öffentlichkeit erfahren muss.
#2426
Mazi(Dienstag, 13 Februar 2024 10:11)
Wer zieht die Reißleine?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mit-diesem-wirtschaftsminister-kommen-wir-nicht-aus-der-krise-familienunternehmerin-schie%C3%9Ft-gegen-habeck/ar-BB1i9nAp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5388987c11334d68b602702cc29f88f1&ei=7
Wenn selbst die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie sollten Sie dann vorgeben dürfen, danach entschieden zu haben.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihr Amt nicht nach den Vorgaben des Gesetzes ausführen, wie sollte man dann davon ausgehen dürfen, dass sie eine Amtsausübung vorgenommen haben könnten?
Es ist nachgewiesen und nachvollziehbar, dass dieses Unrecht nicht nur in Bremen stattfindet, sondern der Verfassungsbruch bereits heute und gestern landesweit festzustellen ist.
Es geht m.E. einerseits darum, ob Bürger sich auf das Grundgesetz beziehen dürfe oder nicht und ob Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht handeln müssen.
Wenn dem nicht so ist, wie will dann ein Staat, ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG erfüllen?
#2425
WernerE(Dienstag, 13 Februar 2024 09:29)
Soweit ich erkennen kann, ist die BGHW in vielen Regionsverwaltungen nur darauf bedacht,
die verunfallten und berufserkrankten Versicherten zu Schikanieren und Leistungen zu
verweigern, in Bremen dokumentiert und in München ist es genau das selbe scheiß
Spiel!
WernerE - der mit dem Strom arbeitet
#2424
GudrunS(Dienstag, 13 Februar 2024 09:14)
Da Mazi, also Herr Zimmer, so mies im Rechnen ist und immer und immer wieder seine Bildungs- und Charakterschwäche beweist, möchte ich ihm gerne zumindest im ersten Punkt helfen:
Hier hat jemand mal durchgerechnet, was die Pläne der AfD bewirken würden:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/IW-Okonomische-Plaene-der-AfD-koennten-Land-ruinieren-article24696321.html
Schön von denen auf den Punkt gebracht: "Keine Politik für 'kleine Leute': Ökonomische Pläne der AfD könnten Land ruinieren"
Oder aber: "AfD-Pläne sind Unfug: So gefährlich wäre ein Dexit":
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/So-gefaehrlich-waere-ein-Dexit-article24697296.html
Deutschland würde also jährlich 400 bis 500 Milliarden Euro an Wohlstand verlieren; auf Kosten des kleinen Bürgers, der bspw. bei sinkendem Mindestlohn höhere Mieten zahlen muss. Gleichzeitig würden
2,2 Millionen Arbeitsplätze verschwinden. Glaubt wirklich jemand, dass es dann zwar überall gegen die kleinen Bürger, aber an den Sozialgerichten plötzlich pro Bürger laufen würde? Lächerlich!
Im Ernst, Herr Zimmer: Welche Argumente haben Sie bei der Hand, die FÜR die AfD sprechen? Sympathisch sind die AfD-Parteispitzen nicht. Rechnen können die AfD-ler nicht. Wollen die Erbschaftsteuer
abschaffen und die Reichen damit noch reicher machen. In den AfD-Hochburgen gibt es schon jetzt extreme Probleme, Fachkräfte zu finden, weil da keine Migranten mehr hin wollen. Wir sind doch alle in
eine Alter, wo wir (bald) auf Pflege angewiesen sind. In meinem Umfeld machen das überwiegend Menschen aus Polen oder Syrien. Die Deutschen sitzen oft am Empfang, aber kann man an einer Hand
abzählen. Wenn Handwerker benötigt werden oder mir ein Paket gebracht wird: Es macht kaum noch ein Bio-Deutscher. Ja, das kann einen erschrecken, aber wenn man diese Menschen alle deportiert, dann
ist Deutschland doch leergefegt. Und ehrlich gesagt: die biodeutschen Kids, die ich auf der Straße so sehe, finde ich nicht vertrauenserweckender als die Migranten.
Ehrliche Frage: Was finden Sie an dieser Partei gut, Herr Zimmer?
#2423
Mazi(Montag, 12 Februar 2024 19:21)
#2422
M.E. schreibt der Amtsauftrag die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz vor.
Bisher ist nicht erkennbar, dass jemals ein Gericht nach dem Gesetz bei Ihnen entschieden hat. Also von dieser Handhabung ist davon auszugehen, dass nie Amtsträger in dem Fall eine Amtsausübung
vorgenommen haben und diesmal nach dem Grundgesetz entscheiden.
Selbstverständlich ist erkennbar, dass diese Amtsträger bei Ihnen eine Wirkung hinterlassen haben und dafür zur Rechenschaft zu ziehen sind.
Dass die BGHW dem Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt haben kann, dazu hat sie selbst ein Verfahren vor dem LG Hamburg angestrengt und die dortigen Richter haben
entschieden, dass Sie den Wahrheitsgehalt anhand der in Ihrer Hand befindlichen Dokumenten beweisen dürfen.
Rechtsstaatlich sind weder solche Klagen, noch richterliche Entscheidungen nachvollziehbar. Dafür fehlt mir das Verständnis. Vielleicht handeln sie auch nach einer anderen Verfassung, die mir und
vielen anderen auch, dem Volk, nicht bekannt ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter untersagt haben können, die Wahrheit zu erfahren. Nach Auffassung von Juristen soll diese Handhabung dem Grundgesetz entsprechen? Offensichtlich wird bei
denen ein anderes Rechtsverständnis gehandhabt, als dieses beim Volk verbreitet ist.
Gehen wir davon aus, dass der Geist meines Grundgesetzes (und wahrscheinlich auch ihres) diese Handhabung rechtsstaatlich nicht legitimiert.
Wenn ein Vertreter der Judikative erklärt, dass dies an der Universität Mainz in Staatsrecht II gelehrt wird, alle Juristen nach dieser Leitlinie ausgebildet werden, dann ist dies eher Nazi-ähnlich
und es ist folglich in Frage zu stellen, ob Ausbilder, die gegen das Grundgesetz votieren,. ausbilden ob deren Ausbildung und spätere Prüfung überhaupt rechtsstaatlich anerkannt werden darf.
Wir haben von Plagiaten gehört. Politisch verantwortliche Personen ziehen nach nachgewiesenen Verstößen dagegen ihren Hut. Wäre es nicht angebracht, bei vergleichbaren Verstößen gegen das Grundgesetz
vergleichbare Konsequenzen zu ziehen?Wäre es nicht angemessen anzugeben, dass diese Leute in amtlichen Papieren "ohne Beruf" wahrheitsgemäß anzugeben hätten?
Daraus folgt auch, dass Amtsträger nicht vorgeben dürfen, als Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorzugeben, wenn sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als Amtsträger nicht nach
Gesetz und Recht handeln (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Wäre es nicht ehrlich, dass der Ministerpräsident:in einräumt, im jeweiligen Bundesland einem Bürger das Grundrecht nach Art. 19 Abs.
4 GG nicht zu gewährleisten?
Wenn ein Ministerpräsidenten davon nachweislich erfährt, kann er nicht davon ausgehen, gutgläubig zu handeln.
Im Fall der Ministerpräsidentin Dreyer kann der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin dies erst Recht nicht entgangen sein.
Ein Ministerpräsident, der seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, kann doch nicht geltend machen, dass er seine Amtsaufgabe ausgeführt hätte. Wenn er der Treuepflicht nicht nachkommt, dann hat er die
Konsequenzen daraus zu tragen.
Er repräsentiert ein Bundesland, dem unterstellt wird, dass Gesetz und Recht dort herrschen, aber er nachweislich davon Kenntnis hat, dass dem nicht so ist. Dessen Amtsaufgabe ist es sicherzustellen,
dass dies gilt. Wenn er das nicht vornimmt, dann hat er ein Problem, was tiefer sitzt, als seine Wahl.
Es ist besser keine Position zu begleiten, als das Amtsträger lügen.
M.E. wäre es ehrlicher, die Konsequenzen zu ziehen.
#2422
Zu: Neue Klage(Montag, 12 Februar 2024 18:21)
Zu:
Am 12.02.2024 ist die neue Klage am SG Bremen eingegangen...
Wenn jetzt die BG für das Eheleben einstandspflichtig ist könnte es für die BG sehr teuer werden. Bei 40 Ehejahren bekomme ich dann eine MdE (Minderung des Ehelebens) 100 v.H.???
Ich denke damit sollten Sie den Vogel endgültig abgeschossen haben.
#2421
Mazi(Montag, 12 Februar 2024 12:33)
Anhand der Dokumente, die u.a. in den Gerichtsakten wieder zu finden sind, ist der Nachweis geführt, dass in Rheinland-Pfalz die Sozialgerichte nicht aufgrund einer wahrheitsgetreuen und
vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde entscheiden. Diese Gerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz folgt in ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Da diese Entscheidungen ausnahmslos
gegen das Gesetz verstoßen, die Verstöße in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, sind diese Gerichtsentscheidungen widerrechtlich ergaben und nichtig.
In Rheinland-Pfalz wird offensichtlich das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt.
Da hier kein Einzelfall vorgetragen wurde, also ein System bekannt geworden ist, eine Aufsicht über die Justiz daher nicht erfolgt sein kann, ist davon auszugehen, dass die Ministerpräsidentin Dreyer
(SPD) als ehemalige Richterin und Staatsanwältin ihre Amtsaufgaben nicht ausübt und Gesetz und Recht in Rheinland-Pfalz nicht sicherstellt.
Dies hat mit weitreichenden Folgen verbunden zu sein.
Ich verweise auf die Veröffentlichung, dass das VG Trier am 18.01.2024, Az. 3 K 1752/23 TR laut Lto.de entschieden habe
(https://www.lto.de/recht/kurioses/k/vg-trier-3k1752-23tr-polizist-klaut-kse-dienstentfernung/). Wörtlich heißt es darin:
"Der Beamte habe "ein erhebliches Maß an Rücksichtlosigkeit und Eigennützigkeit offenbart" und sei "zur Vertuschung seiner Tat nicht einmal vor Lügen gegenüber seinem Dienstherrn zurückgeschreckt".
Außerdem habe er dem Ansehen der rheinland-pfälzischen Landespolizei geschadet, indem er die Tat in Uniform, mit seiner Dienstwaffe und einem Polizeifahrzeug begangen hat. Deshalb sei das Vertrauen
in den Beamten vollständig zerstört und er müsse aus dem Dienst entfernt werden, so das VG Trier."
Die Beanstandungen, bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit, wird auch seitens des Rechnungshofes in dessen Jahresbericht 2023, dort auf Seite 147 in einem ganz anderen Gebiet wiederholt.
Es ist der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und den Gesetzgeber aufzufordern die Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen.
Amtsträger, die ihre Amtsführung nicht nach Gesetz und Recht ausüben, sind nach Art. 20 Abs. 3 GG , muss es untersagt werden, die Macht des Staates auszuüben. Ich gehe davon aus, dass dies nicht aus
Steuerzahlungen der Bürger finanziert oder gerechtfertigt wird.
#2420
Telare(Montag, 12 Februar 2024 10:59)
Hr Zimmer,
mit Ihrem Satz „Eine Frau, die über keine Erfahrung verfügt, sollte an den Schriftverkehr nicht teil nehmen.“ zeigen Sie auf zweierlei Art und Weise erneut, welchen Geistes Kind Sie sind.
1. Wie Ihnen aus den hier erwähnten Inhalten unzweideutig bekannt, hat der User GudrunS sowohl als Unfallopfer als auch als rechtsanwaltlich tätige Person mindestens mal genauso viel Erfahrung wie
Sie.
Wenn Sie dann zum User Gudrun schreiben, dass dieser „über keine Erfahrung verfügt“ dann zeigt dieser Ihrer Inhalt erneut (s. dazu im Weiteren) auf, dass Sie nicht in der Lage sind, Sachinhalte
richtig zu erfassen bzw. diese korrekt wiederzugeben.
Dazu verweise ich nur beispielhaft auch auf Post #2283:
Weder Herr Neumann noch seine Familie wurde verbrannt oder anderweitig ermordet. Dazu sind die Folgen Herrn Neumanns Verhalten alleine seine Schuld. Damit ist Ihr Vergleich
„Die Justiz hat es gar geschafft, durch die Verkettung widerrechtlicher Entscheidungen Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben.
Sachlich sehe ich keinen Unterschied zur Verbrennung von Juden.“
nicht nur weit eine Verhöhnung der Leids, das die unschuldigen Opfer nationalsozialistischer Gewalttaten erlitten und ein Schlag ins Gesicht dieser sondern auch rein Instrumentalisierung des
Holocaust für Ihre eigenen Zwecke unter zusammenhanglose Viktimisierung.
Und damit schlicht nichts anderes als tiefst rechtsradikales und verqueres Gedankengut.
Auch zu Ihrem Inhalt „Weshalb sollte dann ein BSG ermächtigt sein, überhaupt als Berufungsgericht zu entscheiden?“ wurden Sie schon auf fehlerhaften juristischen Inhalt hingewiesen. Das BSG ist kein
Berufungsgericht sondern ein Revisionsgericht und ein durch Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz errichteter und garantierter Oberster Gerichtshof des Bundes. Dieser entscheidet als oberste Instanz der
Sozialgerichtsbarkeit über Rechtsstreitigkeiten auf den ihm durch Gesetz zugewiesenen Gebieten. Diese betreffen in Gestalt der Sozialversicherung und sonstiger Systeme sozialer Sicherheit praktisch
die gesamte Bevölkerung Deutschlands in existenzieller Weise.
Ihr Inhalt in Post #2160 „Weshalb sollte dann ein BSG ermächtigt sein, überhaupt als Berufungsgericht zu entscheiden?“ steht immer noch in Dissonanz zum Inhalt Ihres Posts #2168 „Es ist richtig, dass
das Bundessozialgericht im Grundgesetz verankert ist. Und es fungiert als Revisionsgericht. Das ist unstrittig.“
Ich weise darauf hin, es mangelt Ihrerseits immer noch ein einer Stellungnahme Ihrer, ob Sie in Post #2160 ohne juristische Kenntnis einfach mal an den Haaren herbeigezogen formuliert haben und dann
zurückgerudert sind, da sich Ihr Inhalt als nachweislich falsch zeigt.
Oder aber ob Sie um diesen Inhalt wussten und in Post #2160 bewusst fehldeutend formuliert haben. Dies insbesondere unter Beachtung der Ihnen eigenen Wortwahl in Post #2168 mit „Das ist
unstrittig.“
2. Auch der Inhalt Ihres Posts #2417 „Herr BG-Heater, die Unterlagen liegen Herrn Neumann vor. An welche Email-Adresse darf er sie weiterleiten?“ zeigt deutlich auf, dass Sie nicht in der Lage sind,
Sachinhalte richtig zu erfassen. Aus dem Text von BG-Heater ist nirgendwo ersichtlich, dass er um Unterlagen gebeten hatte.
3. Sie formulieren nicht ein Mensch/ein User/jmd sondern stellen explizit darauf ab, dass eine Frau ohne Erfahrung kein Recht hätte, hier teilzunehmen.
Dies dazu, nachdem Sie in Post #2221 formuliert haben „Herr Telare, […] Daher sind Sie berechtigt, zu schreiben was Sie wollen. Es gehört zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, dass bei
uns die freie Meinungsäußerung herrscht.“
Dies ist schlicht nichts anderes als Frauen-Bashing und zeigt aus weiterem Grund deutlich auf, welchen Bildungsstand und welches Weltbild Sie haben.
#2419
Mazi(Sonntag, 11 Februar 2024 23:22)
#2418
Ihre Einlassung interessiert mich nicht. Ich unterstütze niemanden, der die Existenz des Grundgesetzes bestreitet und nicht umgesetzt wissen will. Wo kämen wir da rechtsstaatlich hin?
Eine Frau, die über keine Erfahrung verfügt, sollte an den Schriftverkehr nicht teil nehmen.
Die Unterlagen sind ausschließlich für BG-Heater zugänglich! Ich hoffe er meldet sich bei Herrn Neumann, wenn er wieder im Büro ist.
#2418
GudrunS(Sonntag, 11 Februar 2024 19:08)
Sie können eine rechtsstaatswidrige Partei (AfD) nicht mit den übrigen Parteien gleichstellen. Wissen Sie: Die GANZE Welt sieht, dass die AfD nicht nur rechtsstaatswidrig und demokratiefeindlich ist,
aber Sie möchten es (noch) nicht sehen. Sie sind ein freier Mensch, Sie können denken und sehen, was Sie wollen, aber Sie stehen mit Ihren Parolen und der Verteidigung der unsäglichen Meinung und
Ansichten der AfD rund 100 Jahre nach dem dunkelsten Kapitel des Landes gesellschaftlich immer mehr im Abseits. Sie sind - um im Vergleich zu bleiben - einer von denen, die „Kauft nicht bei Juden“
skandieren und behaupten allen Ernstes, das sei nur ein Verbraucher-Tipp.
Die Unterlagen interessieren mich auch. Können Sie nicht eine Unterseite „Mazi“ anlegen, Herr Neumann?
#2417
Mazi(Sonntag, 11 Februar 2024 17:14)
Herr BG-Heater,
die Unterlagen liegen Herrn Neumann vor. An welche Email-Adresse darf er sie weiterleiten?
Ihre Mailadresse ist Herrn Neumann nicht bekannt. Melden Sie sich bei ihm?
Sie werden bestätigen, dass BG und Sozialgerichte nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes arbeiten.
Soll ich Ihnen weitere Dokumente und Nachweise übersenden?
#2416
Mazi(Sonntag, 11 Februar 2024 17:04)
Ich habe die AFD nicht als Demokraten bezeichnet, sondern nur aufgrund von fehlenden Abgrenzungen der anderen Parteien denen gleichgestellt.
Da Sie auf die Vorgaben des Grundgesetzes nicht anerkennen (wollen), ist es auch wenig verantwortlich Sie als Demokratin zu bezeichnen.
Dass einzige was ich von Amtsträgern erwarte, ist, dass sie nach Gesetz und Recht handeln. Nachweislich diverser Belege ist dies jedoch nicht gegeben.
Da Sie die Sozialgerichtsbarkeit so vehement verteidigen, nicht auf die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts (im Gegensatz zu mir) unterstützen, den Gesetzgeber nicht aufforderten, die
Einhaltung seiner Vorgaben regelmäßig zu überprüfen, liegt es nahe, dass Sie an dem Prozess mit Herrn Neumann und gegen die BGHW in Bremen teilgenommen haben?
#2415
GudrunS(Sonntag, 11 Februar 2024 15:47)
#2413/2414:
Herr Zimmer, Sie amüsieren mich. Auf Biegen und
WernerE (Freitag, 13 September 2024 12:10)
Die Macht der klagenden Bürger bei SG Augsburg - nicht nur dort - wird immer mehr eingegrenzt.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden nicht angenommen mit Fadenscheinlicher
Begründung.
Richter:innnen können tun und lassen was sie wollen, versteckt hinter irgendwelchen §
Vermutlich könnte hier ein ganz besonderer Begriff im Spiel mit dem Kläger sein.
Es ist ja nur eine Vermutung und daher werde ich den Begriff nicht schreiben.
Trotzdem wünsche ich ein ruhiges, friedliches und kraftvolles Wochenende allen hier.
WernerE - stinksauer auf die Präsidentin des SG Augsburg und deren Untegebenen
Mazi (Freitag, 13 September 2024 11:03)
Dein Unfall wurde von der örtlichen Presse dokumentiert. U.a. war die Berufsgenossenschaftgesetzlich gezwungen, den Schaden zu regulieren. Da der LKW kein Privateigentum darstellte, war er also Firmeneigentum. Dieser Schadensfall war ebenso wie der Stromschlag, den Sie bei der Arbeit erlitten haben, ebenso von der Berufsgenossenschaft nach Art. 19 Abs. 4 GG zu regulieren.
Beiden Unfällen ist die Berufsgenossenschaft nur unzureichend nachgekommen. Die Sozialgerichtsbarkeit wurde mehrfach von Ihnen eingeschaltet. Die dortigen Richter haben ihr Amt nicht nach ihrem Auftrag wahrgenommen. Sie haben ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen. Sie haben diverse Vorgaben des Gesetzgebers nicht herangezogen (keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW herangezogen, Paragr. 31 Bundesverfassungsgericht nicht beachtet, Parage. 444 Zivilprozessordnung nicht beachtet, Paragr.103 Sozialgerichtsprozess nicht befolgt).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaft und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je die Vorgaben des Gesetzgebers befolgt haben.
Es ist nicht erkennbar, dass bei der Vielzahl der Klagen je eine Aufsicht über die Justiz erfolgte oder Recht nach den Vorgaben des Grundgesetzes erfolgte bzw. Amtsträger seitens der Berufsgenossenschaft eingesetzt wurden, die gemäß ihren Eid auf das Grundgesetz ihre Handlungen nach Gesetz und Recht ausübten.
Da dies, wie wir nachlesen können bereits langjährig erfolgt, ist in der Tat davon auszugehen, dass hier potentiell eine kriminelle Bereinigung im.Namen des Staates tätig ist.
Vielen Dank für die Vielzahl der veröffentlichten Beweise!
Mazi (Dienstag, 10 September 2024 23:09)
Überzeugend ist anders!
Täusche ich mich oder ist es wirklich so, dass Herr Frei mit Herrn Poseck zu sehen ist?
Das Interview wirkt verstörend, wenn ein Richter des Landgerichts i.S. der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Alexander Badle, Korruptionsbeauftrager, wegen dessen Korruptionsvergehen inhaftierte und Justizminister Poseck, früher bereits Präsident des OLG Frankfurt am Main und heutiger Innenminister in der hessischen Landesregierung von Boris Rhein, bescheinigte, über keine Kontrollmechanismen zu verfügen.
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/teil-des-f%C3%BChrungstrios/ar-AA1qkSBu?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8ced0fa51a264047a8c43435b1a3d157&ei=12
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-09/asyldebatte-migration-unionsfraktion-zusage-gespraeche-frei-thorsten
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asyldebatte-migration-bundesregierung-union-zurueckweisungen-100.html
Friedrich Merz ist gut beraten in Kenntnis der Mach der Bilder, nur glaubwürdige Politiker in eine Schlacht der Bilder zu schicken, die in einer so heiklen Frage Glaubwürdigkeit ausstrahlen sollen und können.
Mazi (Dienstag, 10 September 2024 17:47)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit werden Bürger betrogen!
Auf dieses Video verweise ich:
https://www.youtube.com/watch?v=s3voRbfQUOg
Es geht um Solaranlagen und Börsenpreis-Manipulationen, die grundsätzlich nicht geduldet werden dürfen.
Mazi (Dienstag, 10 September 2024 12:44)
Ist das die Strategie des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strom-chaos-in-deutschland/vi-AA1qeGbU?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1b3f4df26a9a4b45b4faeb279dd1c5c8&ei=40
Die dortige Aussage der Stromabriegelung der Solaranlage zur Erzeugung erneuerbarer Eniergien wird hiermit bestätigt. Unklar ist, ob dies auf Aktivitäten, wie hier dargestellt wird, oder auf den Anbieter der Solarstromanalage zurückzuführen ist.
Auffallend ist, dass die Anzeigen nach den EDV-Anwendungen unterschiedlich ist. Daher ist es definitiv nicht möglich, einem der Parteien die Schuld zuzuweisen.
Ich möchte anmerken, dass generell es unmöglich ist zu erkennen, ob die Solaranlage überhaupt erneuerbare Energien liefert. Demzufolge ist nicht erkennbar, ob die großen Solarparks der Gemeinden überhaupt Strom produkzieren und dieser ihnen dann vergütet wird.
Wenn Stromanbieter, Netzbetreiber, also verhindern, dass Solarstrom überhaupt produziert wird, dann entziehen sie quasi der Strombörse Strom, der dann auf die Preise drücken würde.
In Fachkreisen würde dies nicht nur als unanständig angesehen, sondern ist auch strafrechtlich wegen der erfolgten Marktmanipulation strafrechtlich zu erfolgen.
Damit wird der Kreis geschlossen, dass nicht nur ausschließlich Unfallopfer von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit betrogen werden. Es fehlt nur der Spruch des Bundeskanzlers Olaf Scholz, dass er sich nicht mehr erinnern kann,
Wo endet eigentlich ein Straftatbestand? Nach dem Grundgesetz sollen alle gleich vor dem Gesetz sein. Offensichtlich gibt es Täter, die gleicher sind.
Mazi (Dienstag, 10 September 2024 09:42)
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
Ich bin irritiert und dennoch wegen der Bedeutung der Urteile zuversichtlich.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html
Nachweislich dieser Urteile haben sich die Richter sehr weit hinsichtlich der Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen beim Bemessen des Strafmaßes ausgelassen. Es besagt letzlich, dass Mord nie verjährt und auch den verantwortlichen Amtsträgern keine Beamtenpensionen der Bürger zu zahlen sind, sondern diese zur Rechenschaft zu ziehen sind. Demzufolge sind Entscheidungen der Richter im Zusammenhang mit ihren Kollegen als im Zusammenhang mit einer Straftat stehend, rechtlich unwirksam. Schließlich haben das Grundgesetz und die Allierten nachgewiesen, dass das Nazi-Regime millionenfach mordete. Nicht nur diese KZ-Sekretärin ist für die unzähligen Morde zur Rechenschaft zu ziehen, sondern alle die dieses System damals unterstützten.
Wie nachzulesen ist, haben zahlreiche Familien die Nazis unterstützt und Geld "gemacht", auch die Familien von Habeck, Baerbock und Tritin.
Was ich dennoch nicht verstehe, weshalb unser heutiger Staat gerade auf ihnen aufgebaut ist. Gerade diese Denker, die NS-Juristen, haben sich verwirklicht, ausgerechnet heute wiederum im Deutschen Bundestag so maßlos vertreten sind (die Juristen) und schwingen hochtrabende, nichtssagende Reden, die auch noch von den Medien verteilt werden.
Per Gesetz wird ihnen gar noch monatlich ein Geldbetrag über das Bürgergeld hinaus, sondern auch noch eine Altersversorgung überwiesen. Ich bin dafür, Verfassungsfeinden keine Unterstützung der Bürger zu zahlen.
Geht denn die Meinungafreiheit des Grundgesetzes soweit, dass selbst die Propaganda darunter fällt?
Mazi (Sonntag, 08 September 2024 14:30)
Was erwarten die Bürger, wenn das Grundgesetz dem Bundeskanzler nicht vorschreibt, wann er die Vertrauensfrage zu stellen hat?
Nachfolgende Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/oppositionsideechen-scholz-lehnt-vertrauensfrage-ab/ar-AA1qcoHa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=d812e04e6ae7447eb9a5832a39a19dda&ei=5
Nach bewährter Sitte legt die amtierende Regierungspartei das Amt nicht nieder, wenn Sie über kein Fachwissen, die Betreitschaft dem Volk zu dienen und ausschließlich daran interessiert ist, "Kohle zu machen".
Mazi (Sonntag, 08 September 2024 13:34)
Weshalb wohl?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
Zitat:
Außerhalb Deutschlands ist der Rechtsweg in sozialrechtlichen Streitigkeiten unterschiedlich geregelt.
Mazi (Sonntag, 08 September 2024 13:01)
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass das was uns Bürgern als Entscheidung der Richter der Sozialgerichtgsbarkeit angeboten wird, mit den grundgesetzlichen Vorgaben nichts zu tun hat.
Die Tatsache, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft haben, hat nichts damit zu tun, dass die Gesetze tatsächlich beraten und beschlossen wurden. Sie sind für alle verbindlich und dies unterstreicht das Grundgesetz ausdrücklich. "Alle sind vor dem Gesetz gleich" bestimmt es.
Dies trifft auch auf Richter der Sozialgerichtsbarkeit ausnahmslos zu und verbindlich.
Wer dies systematisch nicht einhält, ist als Verfassungsfeind anzusehen.
Dass Amtsträger, obwohl sie ihrer Treuepflicht systematisch nicht nachkommen, Amtshandlungen vornehmen, dies grundgesetzlich nicht geschützt ist, ist mir relativ neu.
Relativ neu ist es deshalb, weil die Sozialgerichtsbarkeit schon immer dem Nazi-Recht folgte und dieses Nazi-Recht vom Grundgesetz eindeutig als nicht haltbar bezeichnet wird.
Es ist mir bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon immer danach ihre Entscheidung getroffen haben, aber nicht dem Beschluss der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gefolgt sind.
Es ist die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit nicht als kriminelle Vereinigung zu sehen ist bzw. nach der Auffassung von Thomas Fischer, ehemals Richter des BGH, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht berechtigt waren, ihre Entscheidungen ohne Sachkenntnis zu verkünden (https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde).
Wie dem auch ist, es ist schwierig vorstellbar, dass das Grundgesetz die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit legitimieren soll.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nach anderen Grundsätzen richten (ihre Entscheidung treffen), stellt sich die Frage, ob deren Tätigkeit überhaupt mit dem Grundgesetz und mit Art. 96 Abs. 1 vereinbar ist?
Wenn sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem bürgerlichen Anspruch richten, erhebt sich die Frage, weshalb der Bürger ihnen dann eine finanzielle Zuwendung zahlen soll?
Mazi (Sonntag, 08 September 2024)
Unvorstellbar was da ans Licht kommt! Schreibt das Grundgesetz nicht in Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht vor, dass sich ein Betroffener dieses Grundrechts sicher sein kann?
Auf die # 2975 - 2974 beziehe ich mich.
Wenn #2974 zutreffend sein soll und die BGHW "Hamburg" (?) ein Schreiben am 05.09.2024, eine Verwaltungsentscheidung, erlassen haben soll, dann ist dies gewiß nicht nach dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nachvollziehbar (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).
Ich stelle in Frage, ob hier nicht ein Tppfehler vorliegen könnte?
Ich gehe vielmehr davon aus, dass hier beiderseits (auf der Gerichtssteite der Sozialgerichtsbarkeit und seitens der Unfallopfer) sehr viel Durcheinander vorhanden ist. Nur ist maßgebend, dass seitens der Unfallopfer jedwede Klage ordentlich zu bearbieten ist. Die Entscheidung der Richter hat dem Gesetz zu folgen. Und diese Entscheidung hat nachweislich nicht nach dem Gesetz stattgefunden.
Nicht nur die richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, sondern auch unabhängig von diesen Beanstandungen/Vorwürfen haben sie § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 103 Sozialgerichtsgesetz und § 444 Zivilprozessordnung wurdeb nicht beachtet.
Ich kann somit nicht erkennen, dass deren Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen (Art. 97 Abs. 1 GG) bzw. legitim sein sollen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verbindlichkeit des Grundgesetzes nicht anerkennen, dann ist festzustellen, dass sie als Verfassungsfeinde keine Amtshandlungen vornehmen dürfen oder seitens der Bürger diese Verhaltensweise als mit dem Grundgesetz vereinbar dargestellt werden dürfen.
Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 08 September 2024 00:04)
#2974
Hallo Unfallopfer,
scheinbar wollen die Behördenmitarbeiter der BGHW in Bremen meinen Fall nicht mehr bearbeiten, weil sie das kriminelle Handeln der Geschäftsführung erkannt haben und die Ursache für einen möglichen Amoklauf des Versicherten sein kann. Und die Geschäftsführung in Bremen keine Aufklärung betreibt. Siehe meine Unterseite: #29.04.2016: Bedrohungsmanagementteam Bumerangsätze#
MfG
Erich Neumann
Unfallopfer (Samstag, 07 September 2024 16:52)
Hallo Unfallmann,
wahrhaftig hat am 05.09.2024 die BGHW in Hamburg geantwortet. Dafür muss es eine nachvollziehbare Erklärung geben.
Mazi (Samstag, 07 September 2024 11:22)
Das hat sich der Bundesfinanzminister Habeck sich also überlegt!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/solar-entwickler-meldet-insolvenz-an-deutschlands-groesste-pv-dachanlage-in-gefahr-zr-93284382.html
Es ist nicht erkennbar, ob diese Anlage erneuerbare Energie liefert oder überhaupt nicht am Netz ist.
Für den Investor ist nur wesentlich, dass Geld in ausreichendem Maße bei ihm ankommt.
Anhand eigener Screenshots kann ich "nachweisen", dass weder erneuerbaren Energien erzeugt werden und demzufolge auch nichts honoriert wird. Mit anderen Worten, wenn erneuerbare Energien doch erzeugt werden, dann erhält er erneuerbare Energie ohne dafür je ein Investition getätigt zu haben.
Solche Unternehmensmodelle sind bei Unternehmen sehr beliebt. Es stellt sich also die Frage, was sich der Bundeswirtschaftsminister Habeck dabei gedacht haben könnte?
Sind seine historischen Verwandten, die Quants aus Bad Hoburg, nur "Stümper" gegenüber ihm?
Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:56)
Rechnen darf er!
Schießlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland Meinungsfreiheit.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/scholz-rechnet-mit-zweiter-amtszeit/ar-AA1q8Wt0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=17101e10f5e04864aceaf9700be03510&ei=26#
In Anberacht der Umfrageergebnisse stellt sich die Frage, ob er sich wirklich nicht erinnern kann?
Da die Umfrageergebinsse der Umfragen bestätigen, daß Null-Prozent mit der Ampelregierung zufrieden sind, ist fraglich, wer ihn bei diesen Umfragewerten noch wählen soll/kann.
Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:30)
# 2869
Nicht nur Dr. Dirschedl ist ein Freund der Berufsgenossenschaften. Der Volksmund sagt schließlich: ... , dessen Lied ich sing'.
Schauen sich doch nur die Gerichte objektiv an.
Sie kontrollieren nicht, ob die ihnen vorgelegte Verwaltungsakte wahr und vollständig ist. Sie legen diese einfach Gutachtern vor mit der Weisung, auf dieser Grundlage ein Gutachten zu erstellen, dass Amtsträger (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) wiederum als Grundlage ihrer Entscheidung nehmen, diese zu begründen.
Die Gutachter weisen in ihren Gutachten nicht einmal darauf hin, dass ihnen wahre und vollständige Unterlagen zur Verfügung standen.
Wir sind uns hoffentlich einig, dass auf diese Weise kein Richter eine Verwaltungsentscheidung kontrolliert haben kann.
Diese Vorgehensweise ist höchst bedenklich, aber die Praxis. Wenn ein Richter anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann, dann ist fraglich wie ein Betroffener laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B 153/87) können soll.
Wenn man davon ausgeht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unerfahren in juristischen Angelegenheiten sind, dann werfen sie ein äußerst schlechtes Bild auf alle Juristen. Es liegt nahe, dass sie das juristische Staatsexamen geschenkt bekamen und sie nicht in der Lage waren, Gesetz und Recht zu beachten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Noch vielmehr ist zu hinterfragen, wie diese Leute als Amtsträger mit dem Ziel einer Amtsausübung eingestellt werden durften.
Es ist davon auszugehen, dass die Länder gezielt Leute einstellen, die als Amtsträger ihrer Treuepflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht nachkommen.
Diese Praxis und kriminellen Handlungen sind zu durchdenken und u.a. das Grundgesetz in diesem Punkt nachzuschärfen.
Mazi (Samstag, 07 September 2024 10:15)
Dafür haben sie hart gearbeitet!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/n%C3%A4chste-umfrage-klatsche-null-prozent-jetzt-w%C3%BCnscht-sich-niemand-mehr-die-ampel/ar-AA1q82HE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5731344c0c3d4f9d9fc123cc647bf81e&ei=18
Die Frage ist, ob von der AFD oder von dieser amtierenden Bundesregierung mehr zu erwarten ist? Offensichtlich geht es nur darum, Gelder der Bundesbürger "abzustauben". Im Zweifel werden die Rechtmäßigkeit dieses Raubzugs von Gerichten bestätigt. Die Gerichte sind ohnehin von der Regierung, sprich von den Ministern der Justiz auf Länderebene, abhängig.
".
WernerE (Freitag, 06 September 2024 12:38)
die gesetzlichen UV-Träger haben doch selbst Institute geschaffen, welche nie unabhängig
die Bewertung übernehmen.
Die Sozialgerichte incl. BSG werden keine Präsidenzfälle mit Urteil machen, die Kosten für die von AG finanzierten BG`s würden ist unermessliche verfallen.
AG müssen und werden staatlich geschützt, ebenso wie bei Unfall oder BK durch
Anweisungen an Richter von Gerichten.
Grundsätzlich gilt:
Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz - die Prämien sind trotzdem pünktlich zu bezahlen!
Eine andere Frage an die Leser hier: Wer kennt Dr. med. Helmut Dirschedl aus Hirschau
der scheint ein besonderer Freund der Unfallversicherung VHV und des LG Regensburg zu
sein.
WernerE - heute wieder im besonderen Modus - was Behörden nicht gefällt.
Mazi (Freitag, 06 September 2024 09:31)
#2966
Unstrittig sollte sein, dass Tätigkeiten im Zusammenhang mit Asbest nicht gesundheitsförderlich, sondern gesundheitsschädigend wirken.
Offensichtlich wird dies gemäß der ARD nicht durchgängig so gesehen.
Es ist allgemein festzuhalten, dass insbesondere Berufsgenossenschaften diesem Irrglauben aufsitzen und weiterhin davon ausgehen, dass Asbest gesundheitsförderlich wäre und Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung nach dieser Angabe der Berufsgenossenschaften treffen.
Es ist nicht verantwortlich, dass Amtsträger diesen Irrglauben unterstützen, wenn bereits "die Spatzen" diese Zusammenhänge "vom Dach pfeifen".
Es erscheint unverantwortlich, dass Gerichte Gutachtern nicht geprüfte, unvollständige Verwaltungsakten zu leiten und ausgewählte Gutachter dazu auffordern, auf dieser Grundlage ein Gutachten für das Gericht zu erstellen. Ich halte es für mit der Sorgfaltspflicht für unvereinbar, dass Gutachter nicht darauf hinweisen, dass ihnen keine wahrsheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83; Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B153/87).
Ich hege absolute Bedenken, dass dies rechtens sein kann. Diese Praxis wurde ganz im Sinne der NS-Juristen umgesetzt.
Mazi (Freitag, 06 September 2024 09:07)
# 2966
Daraus wird erkenntlich, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ein ausgesprochenes Interesse daran haben, dass die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht überprüft werden sollen und sie fest an dem von den NS-Juristen aufgebauten System festhalten wollen.
Vielleicht liegt es auch ganz einfach daran, dass viele Abgeordneten einfach über eine juristische Ausbildung verfügen.
Mazi (Freitag, 06 September 2024 08:38)
# 2964
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nur Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens nach der Anzeige von nicht rechtlichen Ausführungen, nicht aber vor missbräuchlicher Anwendung der Gesetz seitens anderer.
Konkret heißt dies, dass Amtsträger dann durch dieses Gesetz geschützt werden, wenn sie anzeigen, dass Richter in ihrer Entscheidung Gesetz und Recht nicht beachten (wie beispielsweise in der Sozialgerichtsbarkeit). Die Anklage des Klägers, dass Gesetz und Recht beachtet werden, wird damit jedoch nicht geschützt.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ihre Entscheidung jedoch nicht nach dem Gesetz treffen (beispielsweise keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde legen), dann untersagt ihnen Art. 97 Abs. 1 GG, dass dies als deren Amtshandlung interpretiert wird.
Wenn der Beklagte seine Verwaltungsakte unwahr und unvollständig dem Gericht vorlegt, dann bekundet das Gesetz, dass erst gar keine richterliche Entscheidung möglich ist. In der Regel trifft dies in der Sozialgerichtsbarkeit zu. Da nie eine Gerichtsentscheidung Gnach dem Grundgesetz getroffen ist, ist es auch unmöglich gegen ein Urteil in Berufung zu gehen. Wenn die Berufungsmöglichkeit ausgeschlossen ist, dann ist fraglich, über was das Bundessozialgericht entscheiden könnte.
Da das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsacheninstanz ansieht, können derartige Beanstandungen von ihm auch nicht beurteilt werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz gehandelt wird.
Das Hinweisgeberschutzgesetz liefert keine gesetzliche Grundlage dafür, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz erfolgen.
Da diese Praxis ohne Einfluss der AFD in der Vergangenheit erfolgte, ist nachgewiesen, dass die Beugung des Grundgesetzes schon früher seitens der etablierten Parteien erfolgte.
Abschließend ist anzumerken, dass Behördenmitarbeiter Gesetz und Recht per Eid auf das Grundgesetz und nicht widerrechtlichen Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten verpflichtet sind. Hier sind der Einfluss der NS-Juristen und das heutige Nazitum sehr deutlich auszumachen.
Es ist an der Zeit, dieses Verhalten eindeutig zu unterbinden und das Grundgesetz durchzusetzen. Es ist eine Unmöglichkeit, wenn Kläger auf der Grundlage des Grundgesetzes eine Klage einreichen und Amtsträger, ernannte Richter, nach einem ganz anderen "Gesetz" ihre Entscheidung treffen.
WernerE (Donnerstag, 05 September 2024 22:34)
Brand Aktuell
https://www.ardmediathek.de/video/dokumentationen-und-reportagen/asbest-die-toedliche-faser/sr/Y3JpZDovL3NyLW9ubGluZS5kZS9EVVJfMTQ0MTA5
Asbest die tödliche Gefahr - Überall!
Dazu im Einklang in der Ärztezeitung: Oft zahlt der verkehrte Leistungsträger!
Die Mitarbeiter der gesetzlichen UV-Träger müssen sich an Vertrauensleute wenden
nur die wenigsten trauen sich das, da der Arbeitsplatz wichtiger ist, als die Gesundheit und Anerkennung der Betroffenen Menschen.
WernerE
ließt aufmerksam die Zeitungen, Meldungen und hält grunsätzlich nicht die Klappe!
Erich Neumann, Unfallmann (Donnerstag, 05 September 2024 19:08)
Mein aktuelles Thema:
Wie müssen sich die Behördenmitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung verhalten, wenn sie erkannt haben, die Geschäftsführung folgt nicht dem Gesetzgeber und sie einen Amoklauf des Versicherten erwarten?
Und wie hat sich der Versicherte zu verhalten, wenn nichts weiter passiert?
Mehr auf meiner Unterseite #03.01.2023: HinSchG + Meldestellenzugang #
MfG
Erich neumann, alias Unfallmann
Mazi (Donnerstag, 05 September 2024 12:16)
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
Richter am LG München I Dr. Krenek hat wie das Volk entschieden, dass es nicht rechtens sein kann, wenn Vorstände glauben machen wollen, sie hätten nicht betrogen, wenn sie eine Bilanz über 3 Mrd. EURO vorlegen, bei der rd. 2 Mrd. EURO erst gar nicht vorhanden waren. Darin bin ich mit ihm einig.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/urteil-in-muenchen-gefallen-wirecard-vorstaende-zu-schadenersatz-verurteilt-428016
Nicht mit der Entscheidung von Krenek bin ich einverstanden, den Ex-Aufsichrsratchef freizusprechen. Er hat die gleichen Vergehen - wie auch die anderen Aufsichtsratmitglieder - die Bilanz der Vorstände "durchgewunken".
Die gleichen Grundsätze sind bei Amtsträgern nach dem Grundgesetz anzuwenden (Art. 20 Abs. 3 GG). Da Krenek dies nicht vorgenommen hat, sind erhebebliche Bedenken nach dem Gleichheitsgrundsatz zu seiner Entscheidung zu erheben.
Wenn Sie es so wollen, dann wird das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt und nichts scheint mehr zu stimmen. Es liegt nicht an der AFD oder den Reichsbürgern. Das System ist so desolat. Die nachgewiesenen Fälle des Missbrauchs, die unterbliebene Weiterleitung von Alarmmeldungen, die Cum Ex-Geschäfte, der Betrug der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit oder wie in diesem Fall sind m.E. nur unterschiedliche Merkmalsausprägungen.
Das Volk ist nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 aufgefordert, die Rechtsgrundsätze des Grundgesetz umgesetzt zu wissen.
Mazi (Donnerstag, 05 September 2024 09:23)
Wie weit geht die Macht der NS-Juristen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001543744
Man ist geneigt festzustellen: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen!
Die Familien, die damals bei den Nazis das Geld machten, aber Sekretärinnen, Türsteher wird der Prozess gemacht und Bundesminister, die sich mit ihrer Mutter über die Groß- und Urgroßväter unterhalten haben sind von der Verantwortung freigestellt.
Das verstehe wer will. Ich stelle nicht die Unschuld der Täter fest, sondern stelle fest, dass hier eine Ungleichbehandlung erfolgt. Es liegt daher sehr nahe, es drängt sich quasi der Verdacht auf, dass die NS-Juristen immer noch an der Macht sind. Die Unterscheidung zwischen verstorben und ausgestorben scheint immer noch zu bestehen.
Die Urteile in der Justiz, die die Bürger in der Nachkriegszeit immer noch verpflichten sollen, finanzielle Unterstützung an die Verfassungsfeinde zu zahlen, hat mit einer Rechtsstaatlichkeit sehr wenig gemein. Die geschaffenen Vermögen sind einzuziehen und die Amtsträger zu belangen.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 23:32)
Habeck und seine Wurzel in der Nazi-Vergangenheit ist eine Seite. Die andere Seite ist die Industriellengeschichte der Quants.
Zur Erinnerung diese Familie besitzt auch heute noch einen erheblichen Teil von BMW und sitzen in Bad Homburg v.d.H..
Ich verweise nochmals auf die Veröffentlichung bei Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
sowie
https://de.wikipedia.org/wiki/Waldfriedhof_(Bad_Homburg_vor_der_H%C3%B6he)
https://de.wikipedia.org/wiki/Quandt_(Familie)
Aus dieser Darstellung wird ersichtlich, weshalb die engen Verbindungen (Freundschaften) bestanden haben.
Robert Habeck ist offensichtlich kein unbeschriebenes Blatt und mehr als nazihaft anzusehen. Verschiedentlich wird er mit einem "Wolf im Schafspelz" verglichen.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 23:00)
Noch mehr ...
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=42
Zitat: Der Ausbau von Wärmepumpen liegt in Deutschland aktuell weit hinter dem Ziel von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grünen) von 500.000 Stück jährlich. Im letzten Jahr waren es nur 350.000, 2024 werden es voraussichtlich nur 200.000 werden. Trotzdem geht der Trend dahin, dass immer weniger Menschen in Deutschland mit Gas heizen. Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz als Heizungsgesetz bekannt, verpflichtet sie schließlich dazu.
Die Gasnetze müssen aber trotzdem bezahlt werden. Der letzte Gaskunde müsste im Extremfall das ganze Gasnetz alleine bezahlen. Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. Ab 2025 sollen die Gasnetzentgelte daher erst mal um rund 20 Prozent steigen.
Die Bundesnetzagentur erklärt ihr Vorhaben wie folgt: „Es ist geplant, mit Kanu 2.0 für die Gasnetzbetreiber bundesweit die Abschreibungsmodalitäten zu flexibilisieren, da zu erwarten ist, dass bei abnehmenden Nutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken.“ Ansonsten würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben, sagt ein Sprecher auf Anfrage.
Eine Umlage ohne Kostenbelege vorzulegen, wer sollte eine derartige Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand der Verwaltungsakte nachvollziehen (Az. 1 B 153/87).
Wenn also in dieser Verwaltungsakte keine Rechnungen hinterlegt sind, wie sollte dann ein Betroffener diese Verwaltungsentscheidung nachvollziehen können.
Eine Verwaltungsakte, die keine Rechnungen enthält, kann nicht zu einer Umlage der Kosten mutieren. Das kann verstehen wer will. Logisch ist dies keinesfalls. Aber was ist für die Nazi-Denke schon logisch?
Gewiss sind nazihafte Züge mit einer solchen Argumentation verbunden. Rechtsstaatlich ist dies jedoch nicht nachvollziehbar.
Hier scheinen die gleichen Grundzüge verankert zu sein, wie bei den Missbräuchen, den Cum Ex-Geschäften, der Sozialgerichtsbarkeit, etc. und der Justiz schlechthin.
Es ist an der Zeit, dass dieses Nazidenken ein Ende findet. Die Amtsträger, die dieser Philosphie weiterhin folgen, sollten als Verfassungsfeinde abgestempelt werden und von steuerehrlichen Bürgern nicht mehr finanziell unterstützt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter weiterhin zu Gunsten ihren Kollegen unter Nutzung ihrer Amtsfunktion nicht nachvollziehbare, positive Urteile sprechen. In der Vergangenheit ist dies m.E. ohnehin schon zu oft feststellbar.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 22:42)
Für die, die sich für Robert Harbecks Herkunft mehr interessieren:
https://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Granzow
https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Habeck
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 21:27)
#2956
Es liegt sehr nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit besser ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, weil ansonsten die Kosten der Berufsgenossenschaften aus dem Ruder laufen würden.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gemeinhin nichts mehr zu tun.
Was ich dennoch nicht verstehe, ist, dass Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Noch weniger kann ich nachvollziehen, dass sich diese Amtsträger so lange halten konnten und immer noch ihre finanzielle Unterstützung von steuerehrlichen Bürgern erhalten. Für mich sind das Verfassungsfeinde und Reichsbürger, die die Wirksamkeit des Grundgesetzes abstreiten.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 21:19)
Wie soll das gehen, wenn der Netzbetreiber einfach die Stromproduktion einfach abschlaten kann?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/dynamische-und-variable-stromtarife-f%C3%BCr-wen-sich-schwankende-strompreise-lohnen/ar-AA1pm1O4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=21b0e1eadd8c44198471b1d072ef2d8a&ei=70
Der Eindruck, der sich aufdrängt ist der, dass seitens des Bundeswirtschaftsministers Habeck die Energieversorgung nicht durchdacht ist. Es gibt zuviel "Stümperarbeit" im sogenannten Heizungsgesetz.
Einfach nazi-haft.
Da hilft Habeck sehr wenig, dass sein Urgroßvater und Großvater sehr mit den Nazigrößen eng verbunden waren
(https://www.nordkurier.de/politik/habeck-enthuellt-nazi-vergangenheit-von-grossvater-und-urgrossvater-2624421
https://www.merkur.de/politik/robert-habeck-familiengeschichte-nazis-urgrossvater-grossvater-ns-regime-nsdap-politische-verantwortung-93139513.html).
Seinen eigenen Angaben zu Folge, wurde Habeck von seinen Ahnen stark geprägt.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 16:55)
Ist das die Denklogik der GRÜNEN?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/heikler-plan-steigen-ab-2025-die-gasnetzentgelte-was-die-bundesnetzagentur-sagt/ar-AA1pZ54X?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b097f92ba6ce44f587ffabdf791b9af3&ei=32
"Die Bundesnetzagentur will diesem Szenario vorbeugen und plant mit dem Projekt Kanu 2.0, die zukünftig horrenden Gaspreise bald auf die Verbraucher zu verteilen. Die Logik dahinter: Es ist besser, das Gasnetz jetzt schon allmählich teurer zu machen, als in einigen Jahren oder Jahrzehnten. "
Man kann da gewiss geteilter Meinung sein, ob es ratsam ist die Preise schon früher zu erhöhen, bevor die Kosten steigen. Es wäre peinlich dann, wenn die Kosten aufgrund der staatlichen Preiserhöhungen nicht zustande kommen. Beispielsweise, wenn die GRÜNEN nur noch im Lesebuch als Erinnerungsposten fungieren.
Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN der FDP folgen.
Auf diesen genialen Einfall ist vor den GRÜNEN auf seiten der Behörden gewiß noch niemand gekommen!
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:49)
Wie wahr ist diese Information des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/anteil-erneuerbarer-energien-an-deutscher-stromproduktion-springt-auf-rekord-von-61-prozent-aber-mehr-stromimporte-n%C3%B6tig/ar-AA1pXRdS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1b7b08365af0432898c1139e9257b7ed&ei=53
Die Netzbetreiber steuern u.a. die Windenergienalage und bestimmen so die Höhe der Produktion der erneuerbaren Energien. Im Umkehrschluss ist nachvollziehbar, dass die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien mindestens in der Höhe der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministers Habeck erfolgt zu sein scheint. Zuätzlich ist, dass niemand sieht und nachvollziehen kann, ob ein Solarparkt, eine private Solaranlage überhaupt Solarstrom produziert.
In meinem Fall kann ich anhand von Screenshots nachweisen, dass trotz optimaler Bedingungen kein kWh an den Netzbetreiber geliefert wurde. In soweit ist zwar von mir eine Solaranlage beschafft worden, aber zur Stromproduktion, der Meldung des Bundeswirtschaftsministers Habeck, hat sie nicht beigetragen dürfen.
Die Zuverlässigkeit der Meldung des Bundeswirtschaftsministeriums ist nicht nachvollziehbar und deshalb erscheint sie auch unglaubwürdig.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:27)
So ist es ja nicht!
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der selbst Staat, ist zum Problem mutiert/geworden.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/einfach-erkl%C3%A4rt-so-funktioniert-eine-solaranlage/vi-BB1mCSUc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0f6aacbfa0024c3fb8a963ced0cd4841&ei=25
Wesentlich ist, dass die Steuerung der Anlage von dem Netzbetreiber gesteuert wird.
Diese entscheidende Steuerung ist für die Wirtschaftlichkeit entscheidend.
Soweit damit Windkarftanlagen gemeint sind, ist zu unterstellen, dass wenn sie die Windräder drehen, erneuerbare Energien produziert werden. Wenn es sich um Solarparks handelt, dann ist dies mit "Glauben" belegt. Wir halten also fest, dass die Solarparks wesentlich von den Gemeinden betrieben werden und deren Wirtschaftlichkeit nicht steuerbar oder nachvollziehbar sind.
Die Subventionspolitik der Gemeinden ist logisch nicht nachvollziehbar.
Daraus folgt, dass die Vergütung erneuerbarer Energien und der Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen sehr eng mit dem "Glauben" verbunden ist.
Macht man diesen "Glauben" an der Anzahl der Kirchenbesucher fest, ist davon auszugehen, dass in dem Volk dieser "Glauben" zumindest tendenziell abnehmend zu sein scheint.
Wir haben also nicht mehr ein Problem, sondern das Ganze, der Staat, ist zum Problem geworden.
Mazi (Mittwoch, 04 September 2024 10:13)
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
Erstaunlich was u.a.jetzt auch Netzbetreiber so alles unter dem Deckmantel der Gesetze so vornehmen?
Anhand der Beweise gilt es als gesichert, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch in der Vergangenheit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn sie vom Grundgesetz ermächtigt wurden ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, dies aber nicht vorgenommen haben, dann können sie keine Amtsaufgabe wahrgenommen haben. Ihre Entscheidung ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) für einen Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Am 02.09.2024 ist mir aufgefallen, dass ca. 95 % der Windräder, die erneuerbare Energie gewinnen sollten, auf dem Hunsrück in Rheinland-Pfalz (und da stehen einige Hundert) sich nicht drehten.
Daraus folgen doch nur die Schlüsse:
1. Das keine Stromerzeugung teurer ins Stromnetz eingespeist wurde und keine Energiekosten über den Lieferkosten dieser Windräder gelegen haben kann bzw. die Stromkosten maximal auf diesen Grenzkosten gelegen haben.
2. Den Investoren in Windkraftanlagen ist bares Geld vorenthalten worden.
Da die Stromkosten aufgrund der Handlungen der Gesetze und von Amtsträgern vorbestimmt sind und der Staat für Fehlhandlungen seiner Amtsträger nach Art. 34 GG haftet, bleibt nur der Rückschluss, dass dieser entstandene Schaden vom den Bürgern "zu stemmen" ist.
Logischer Weise ist dies mit einer Kürzung der Sozialleistungen verbunden. Da dies wiederum auch nicht sein darf, obliegt es den Abgeordneten persönlich diesen Schaden auszugleichen.
Es ist darauf zu schließen, dass die Energiewende von Bundeswirtschaftsminister Habeck schon weiter fortgeschritten ist, als dies wirtschaftlich zu vertreten ist.
Ich nehme aber tatsächlich an, dass die GRÜNEN von einer Energiewende keinerlei Ahnung haben und von Amtsträgern Gesetz und Recht nicht eingehalten wird oder auf deren mangelhaftes Verständnis zurückzuführen ist bzw. auf deren Überforderung zurückzuführen ist.
Ich halte es mit dem Sänger von Heino, der die Fachkompetenz in den Regierungsparteien vermisst. M.E. ist es sinnvoll, das Grundgesetz in der Art anzupassen, dass den Amtsträgern nicht nur die Verpflichtung Gesetz und Recht zu beachten, sondern die fachliche Eignung vorzuschreiben ist.
Dieses nazi-hafte Denken muss beendet werden!
Für unverantwortlich halte ich, dass Amtsträger auch dann von den Bürgern zu bezahlen sind, wenn sie einmal als Amtsträger eingestellt sind. Ich denke dabei an Herrn Höcke, der als Beamter von den Bürgern bezahlt wird, aber die grundgesetzlichen Regeln nicht anerkennen will (so zumindest wird dies dargestellt). Es kann nicht sein, dass Bürger einerseits das Grundgesetz verteidigen und andererseits finanziell Gegner unterstützen.
In diesem Zusammenhang ist es deutlich, dass ein Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann, ebenso wie ein Kinderbuchautor oder ein Kommunikationswissenschaftler auf den bekannten Amtsfunktionen nicht plausibel.
Wenn die Nichtachtung von Gesetz und Recht eine Überforderung darstellen sollte, stellt sich die Frage, wer diese Personen überhaupt eingestellt hat.
Wenn diese Betrachtung u.a. auf die Sozialgerichtsbarkeit zutrifft, es die Frage, ob überhaupt Amtsfunktionen wahrgenommen werden können, wenn sie mit Amtsträgern besetzt sind, die nicht in der Lage sind ihr Amt auszuführen?
Man sollte sich vor Augen führen, dass § 31 Bundesverfassungsgesetz Behörden und Gerichten die Verbindlichkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vorschreibt, dieser Vorschrift jedoch nicht genüge getragen wird. Ich bin geneigt in diesem Fall in dieser Amtsinistitution von Vorsatz zu sprechen bzw. die Nichtanerkennung des Grundgesetzes zu erkennen.
Es ist also nicht davon auszugehen, dass dies der AFD als erste politische Partei nachzusagen ist, sondern dies reihum in den Parteien bereits praktiziert wird.
Die Frage ist also, weshalb die verschiedensten Unterlassungen überhaupt auffallen, wenn keine Kontrollen durchgeführt werden, ob die Vorgaben überhaupt eingehalten werden? Es ist auch die Frage zu klären, weshalb Amtsentscheidungen überhaupt gelten sollen, wenn sie für Betroffene nicht nachvollziehbar sind (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87)?
Wenn Chaos allenthalben festzustellen ist, ist es spätestens jetzt an der Zeit, das Grundgesetz verbindlich umzusetzen.
Mazi (Dienstag, 03 September 2024 22:18)
Besser geht's nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/forsa-scholz-f%C3%A4llt-bei-kanzlerfrage-auf-tiefstwert/ar-AA1pUAZP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a5a8e14cadad4a3e8d69144fab3ec5ad&ei=28
Die Zeiten als uns Helmut Schmidt die Welt erklärte und ihm Kissinger aufmerksam folgte, sind für die SPD schon lange vorbei. Olaf Scholz, ehemaliger Erster Bürgermeisten der Freien und Hansstadt Hamburg, der sich nach eigenen Angaben nicht erinnern kann, ist das letzte und beste Aufgebot, was die SPD noch präsentieren kann.
Zuwenig was die einen sagen, das beste was die SPD vorzeigen kann, die anderen.
Folgt man den Wählern in Sachsen und Thüringen, so sind beide Feststellungen wahr.
Mazi (Dienstag, 03 September 2024)
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
So neu ist es also nicht, dass das Volk besch...en wird.
Weshalb sollte man ausgerechnet davon ausgehen, dass dieses Unrecht ausgerechnet gegenüber Unfallverletzten keine Gültigkeit haben sollte.
Das ist in meinen Augen vollste Brutalität was sich hier abspielt. Als besonders verwerflich sehe ich an, dass ausgerechnet Amtsträger in diesen Skandal verwickelt sind und dem Gesetz nicht folgen. Dass selbst Ministerpräsidenten in diesen Skandal verwickelt sind, lässt annehmen, dass Wahlen keinen wirksames Mittel gegen Skandale sind.
M.E. müssen da NS-Juristen weiterhin am Werk sein.
Mazi (Dienstag, 03 September 2024 17:24)
Wenn das Grundgesetz in Art. 20 feststellt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dann muss ein Jeder feststellen, dass nicht gemeint sein kann, dass damit Olaf Scholz u.a. gemeint sein können.
Es heißt hierzu:
Eilmeldung: Nach Skandal-Rede flieht Scholz vor Bremern
Die jüngsten Ereignisse in Bremen werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der politischen Führung in Deutschland. Bundeskanzler Olaf Scholz besuchte die Stadt, doch statt einer herzlichen Begrüßung durch die Bürger musste er sich unter massiven Sicherheitsvorkehrungen bewegen. Die Szenen, die sich dabei abspielten, lassen tief blicken und werfen die Frage auf: Wie weit ist es gekommen, dass ein Bundeskanzler Schutz vor seinen eigenen Bürgern sucht?
I h werfe die Frage auf, ob es rechtens sein kann, dass die Bürger auch noch Zahlungen an ihn u.a., bzw. deren Pensionsdasein finanzieren müssen.
Wenn es von vorn herein der Plan der "Regierenden" war diese Liquidität abzuschöpfen, dann ist es fatal davon auszugehen, dass sie den Wählerauftrag vor der letztmöglichen Neuwahl vorzeitig aufgeben.
Mazi (Dienstag, 03 September 2024 12:34)
Der Sänger Hein hat offenbar mit seiner Meinung richtig gelegen. Den Regierungsparteien mangelt es an Sachkompetenz.
Diese Einstellung wird auch von den handelnen Personen unterstrichen. Was bleibt ihnen anderes übrig, als weiterhin die üppigen Zahlungen weiter in Empfang zu nehmen und sogar noch Anwartschaften zu Gunsten ihrer Ämter zu Lasten der Bürger in Empfang zu nehmen.
Man stelle sich nur vor, dass ebenso unfähige Politiker das Volk regieren würden.
Es ist richtig, dass das Grundgesetz in Art. 20 undeutlich formuliert wurde. Niemand hatte daran gedacht, dass verantwortliche Personen derart das Grundgesetz beugen.
Ist es nach steigerbar?
Wir haben einen Bundeskanzler, der erklärt, sich nicht erinnern zu können.
Wir haben einen Bundeswirtschaftsminister, der bekannt gibt, zuvor als Kinderbuchautor Erfahrungen gesammelt zu haben.
Wir haben eine Bundesaußenministerin, die vorgibt sich in Hannover hervorragend auszukennen.
Wir haben einen Bundesfinanzminister, der sich als Kommunikationswissenschaftler hervorgetan haben will. Er kann heute noch nicht Vermögen von Krediten unterscheiden.
Wenn wir ehrlich sind, überraschend ist dies alles nicht. Das Grundgesetz ist eindeutig nach dem Sinn von Heino nachzubessern.
Mazi (Dienstag, 03 September 2024 09:19)
#2947
Ich stelle in Frage, ob die AFD als einzige Partei auf dem Vormarsch ist oder lediglich die anderen Parteien anders abgekürzt wurden.
Nicht überzeugt bin ich, wie Münchner Staatsanwaltschaft im Fall Boateng, dass in der Bundesrepublik Deutschland Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen getroffen werden. Man bedenke, dass doch alle Amtsfunktionen von Amtsträgern ausgeübt werden, die jeweils nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind.
Ich bin geneigt von einer kriminellen Vereinigung und dem geeinten Willen der Amtsträger auszugehen, die freiheitlich demokratische Ordnung abschaffen zu wollen.
WernerE (Montag, 02 September 2024 22:53)
# 2946 - von daher immer schön nachfragen, wer unterschrieben hat.
z.b. beim Renten- + Widerspruchsausschuss der BG.
Wen wundert es da, dass ganz rechte Parteien im Vormarsch sind?
Ich wähle die nicht, aber auch nicht den "Möchtegern" nächsten Bundeskanzler aus BY
WernerE - Zusammen sind wir stark und werden obsiegen!
Mazi (Montag, 02 September 2024 07:49)
Soll dies nur für Vertretungsvollmachten vor Gericht gelten oder generell für vorgelegte Beweise?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lsg-niedersachsen-bremen-l15as25923-richter-unterschrift-schriftsachverstaendige
Bekanntlich ist aus Datenarchiven, die digitalisiert wurden nicht mehr erkennbar, ob das Beweisstück im Origial von einer Person tatsächlich unterzeichnet wurde.
Ich hege ohnehin seit langem den Verdacht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nach Nazi-Methoden und nicht rechtsstaatlich vorgegangen wird. Wo gibt es sonst Juristen, Richter, Amtsträger, die sich nicht an bestehende Gesetze halten?
Dazu kommt noch, dass die Richter des EuGH nichts von der deutschen Justiz halten. Auf dieses Zitat hätte ich bereits ausführlich verwiesen.
Mazi (Sonntag, 01 September 2024 18:49)
Die Bundesländer Sachsen und Thüringen haben gewählt. Gewählt haben sie, dass es vollkommen unerheblich zu sein scheint, seitens der Parteien das Grundgesetz nicht beachtet wird.
Welcher Staat kann sich erlauben, eine Verfassung, ein Grundgesetz, zu missachten?
Welcher Staat kann Staatsmacht mit Amtsträger ausüben, die ihren Eid auf das Grundgesetz brechen.
Ich komme auf die Sozialgerichtsbarkeit und deren Richter in allen Bundesländern zurück. In welchem Staat ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland berufen sich Richter, Amtsträger auf ein Gesetz, nach dem sie ihre Entscheidung nicht treffen?
Ich halte es eindeutig für ausgesprochen pervers und schwierig, wenigstens wenn sich (die Juristen) nicht auf gesetzliche Grundlagen beziehen.
Die Missachtung der Sozialgerichtsbarkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber, des Volkes und des Art. 20 des Grundgesetzes ist einzigartig. Es lässt rechtsstaatlich nicht zu, diese Gerichtsbarkeit als Staatsgewalt zu erkennen bzw. zur Judikative zu zählen. Es ist fraglich, wenn die Ausübung von Staatsmacht an Amtsträger gebunden ist, die aber nach ihrer Treuepflicht Gesetz und Recht nicht einhalten, gegen die Gesetze offiziell verstoßen. Wie stellen sich dann die Bundesländer die Einhaltung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt vor, wenn sie Amtsträger in Amtsfunktionen einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen?
Die Bezeichnung nazi-haft ist wahrscheinlich noch eine beschönigende Beschreibung dieses Chaos.
Die Vielzahl der Vorfälle in unterschiedlichsten Bereichen deutet auf die Endhaftigkeit dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung hin.
Mazi (Freitag, 30 August 2024 18:45)
QAus der Sicht von Heino:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/kino/heino-harte-worte-%C3%BCber-deutsche-politiker/ar-AA1ps8Zp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9a6ed36eee464dfc8f2ac600f263826e&ei=24
M.E. ist dem nicht zuzufügen. Ich habe auch den Eindruck, dass diesen Politker die Themen am A... vorbei gehen. Hauptsache die "Kohle" stimmt.
Mazi (Freitag, 30 August 2024)
#2942
Es ist mehr als zweifelhaft, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal die Vorgaben des Grundgesetzes befolgen und dann auch noch in Tragen einer Dienstkleidung behaupten, eine Amtsausübung vorzunehmen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt, Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und so das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird. Offensichtlich ist dem schon sehr lange nicht mehr so.
Nach meiner Lesart des alten Grundgesetzes von 1949 war dem so, dass die Staatsmacht darauf verzichtete und sogar ausschloss, dies von Amtsträgern, die nachweislich ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, auszuüben.
Diese Nazi-Methoden der NS-Juristen müssen ein Ende haben oder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erklären rückwirkend, das Grundgesetz sei nicht gültig, unterstützen damit die Argumentation der "Reichsbürger". Da mir ein derartiger Beschluss der Abgeordneten nicht vorliegt, gehe ich davon aus, dass das mir vorliegende Grundgesetz von 1949 unsere Verfassung darstellt.
Es ist ausgesprochen schwierig auf die Einhaltung von Vorgaben des Gesetzgebers sich zu beziehen/zu klagen, wenn Richter ihrer Entscheidung das Gesetz erst gar nicht zugrunde legen. Noch problematischer wird es, wenn der Gesetzgeber nicht einmal die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft. Wenn dem so ist, dann ist fraglich, was das Grundgesetz, die Verfassung, überhaupt soll.
M.E. erreicht ein Staat nur dann seine Glaubwürdigkeit, wenn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Da den bisherigen Amtsträgern die Einhaltung der Treuepflicht nicht ausgesprochen wird, ist nicht davon auszugehen, dass von deren Entlassung mit keiner Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Behörden zu rechnen ist. Es ist anzunehmen, dass umgekehrtes der Fall sein wird.
WernerE (Donnerstag, 29 August 2024 14:35)
#2938+#2939
darin sind wir ganz sicher einig.
Musste heute in eigener Sache die Richterin P vom SG Augsburg mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Beschwerde gegen Ihre Arbeit aufwarten.
Frau Richterin ist zu "faul" um tatsächliche Sachaufklärung gegen die BG ETEM Südost
vorzunehmen - jetzt hat sie mit Beschluss einen Güterichter eingeschaltet.
Selbst da ist sie nicht nach meinem Grundsatz vorgegangen, hat mein eventuelle Einwilligung unter bestimmten Vorausgaben, ignoriert.
Auf solche Richter - kann man ganz getrost verzichten!
Habe meiner BG erklärt, dass ich mich nicht mehr von Ihnen verarschen lassen werde.
WernerE - unverbesserlich - sonnige und doch nachdenkliche Grüße aus Mering
Mazi (Donnerstag, 29 August 2024 09:52)
Ich zitiere eine weitere Veröffentlichung an:
Das Urteil des BGH ist zeitgeschichtlich bedeutsam und stellt einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung des Unrechts dar, das den Opfern des Nationalsozialismus widerfahren ist. Doch es geht darüber hinaus: Der Senat konkretisiert die in der internationalen Strafrechtswissenschaft aktuell diskutierte Frage der Begrenzung der Beihilfestrafbarkeit bei sogenannten berufstypisch „äußerlich neutralen“ Handlungen (s. etwa Ambos und bereits Ambos, Baun sowie Petersen) hinsichtlich der engen Einbindung in organisierte Verbrechensstrukturen. Er leistet damit einen begrüßenswerten Beitrag zu den Grenzen individueller Verantwortlichkeit in bürokratisch organisierten Machtapparaten. Man kann sich – so ließe sich eine Lehre aus dem Urteil formulieren – nicht pauschal darauf zurückziehen, „bloß“ seinen Job zu machen, und dabei den Kontext der Tätigkeit geflissentlich ausblenden.
(https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/).
Bemerkenswert ist dies aufgrund der Bedeutung der Amtstätigkeit von Richtern und allen in der Justiz tätigen Amtsträgern.
Mazi (Donnerstag, 29 August 2024 09:15)
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
Auf diese Veröffentlichung, zitiert von LTO.de, beziehe ich mich:
https://verfassungsblog.de/irmgard-f-kz-stutthof-bgh-beihilfe/
Zitat:
Diese Zweifel hat der BGH gleich zu Beginn seiner Urteilsverkündung entkräftet: Mord, ebenso wie die Beihilfe zum Mord,2) verjähren nicht (§ 78 Abs. 2 StGB). Auch dass F. in früheren NS-Verfahren nur als Zeugin vernommen worden war, schaffe keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand. Denn allein ein rechtskräftig abgeschlossen Verfahren schütze das Vertrauen darauf – abgesehen von den in § 362 StPO normierten Ausnahmen – nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt zu werden (vgl. Art. 103 Abs. 3 GG). Aufgrund der „fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz“ (so der Senat wörtlich, s. hierzu auch etwa Safferling in: Lüttig/Lehmann), insbesondere der mittlerweile revidierten Rechtsprechung zum sogenannten „Einzeltatnachweis“ (hierzu etwa Burghardt, S. 37 ff und Kurz), waren viele NS-Gehilfinnen und Gehilfen wie F. aber überhaupt nicht verfolgt worden.
Ich verweise auf die Formulierung:
Aufgrund der "fehlgeleiteten Nachkriegsjustiz" ...
und erinnere daran, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch nicht das Grundgesetz anerkennen und die Behörden seinerzeit von NS-Juristen aufgebaut und initiiert wurden.
Was ist dieser Auffassung noch zuzufügen, wenn bewiesen ist, das Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst dem Gesetz, dem Grundgesetz nicht folgen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz nicht achten, aus dem sie ihre Macht ableiten, dann ist das mehr als fragwürdig. Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit ist auch hier mehr als fehl am Platz.
Wenn Richter das Gesetz nicht achten, dann erscheint es sinnlos darüber zu debattieren, ob das Volk, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ordentlich darüber beraten und das Gesetz richtig in Kraft gesetzt haben. Wie soll dann unterstellt werden dürfen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährt wird.
Wenn die Behörden nicht in der Lage sind rechtsstaatlich zu agieren, dann muss das Volk analog dem Grundgesetz, dies selbst in die Hand nehmen. Art. 20 GG gibt ihm die Ermächtigung hierzu. Offensichtlich - und dazu ist auf die Nazis zu verweisen - ist dies ein alt bekannter Vorgang.
Es ist fraglich, ob Legislative, Exekutive und Judikative sich von der AFD oder den Reichsbürgern sich differenzieren lassen.
Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 20:32)
(Fortsetzung)
Die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, verstossen gegen Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz und handeln nicht nach Paragr. 444 Zivilprozessordnung, halten die Gesetze nicht ein.
Objektive Kriterien zur Abgrenzung zu den "Reichsbürgern" kann ich nicht erkennen.
Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 20:25)
Viel Dank für die guten Wünsche, WernerE.
Wir sind uns einig, dass Ihnen und allen Unverletzten besser ginge, wenn der Staat seine Staatsmacht nach dem Grundgesetz durchsetzen würde. Es ist gesichert erhoben, dass Richter Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz und letztlich auch nach dem Grundgesetz treffen.
Es ist fraglich 7n welchem Rechtssystem wir tatsächlich sind, wenn selbst die eingesetzten Richter, die Amtsträger, nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Zur Genüge habe ich ausgeführt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zugrunde zu legen. Sie führen ihre Amtsaufgaben nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers beispielsweise im Sozialgerichtsgesetz
WernerE (Mittwoch, 28 August 2024 13:39)
Hallo Zusammen, lieber Erich,
ich bin nicht verschollen, lese gerne mit, habe aber zur Zeit sehr viel zu tun.
Wünsche Dir lieber Erich, Deiner Frau, dem Freund und auch MaZi viel Kraft,
Gesundheit, die richtigen Ideen und Erfolg in allen Dingen
WernerE - sonnige Grüße
Mazi (Mittwoch, 28 August 2024 08:59)
In der Sozialgerichtsbarkeit sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden, als rechtsstaatlich bezeichnet. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich bereits gelehrt werden.
Es ist rechtsstaatlich nicht vorstellbar, dass der Staat Staatsmacht in die Hände von Richtern legt, die der Treuepflicht auf das Grundgesetz nicht nachkommen.
Bekannt zu machen, dass Walter Steinmeier SPD), amtierender Bundespräsident, auf eine derartige Karriere als Jurist verweist. Damit ist unterlegt, dass jedem Amtsträger die Tür bis ganz nach oben offensteht.
Nicht zu unterstellen, dass dies nicht bekannt sei, ist die offene Darstellung des Staates, dass ihre Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe nicht qualifiziert wahrnehmen. Es bringt aber auch zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich nicht davon überzeugen, dass ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
Was ist von einem Rechtssystem zu halten, dessen Vertreter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, dessen Vorgaben nicht folgen?
Aufgrund der vorliegenden Beweise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zwar eine Vorschrift im Grundgesetz, dass die Sozialgerichtsbarkeit unterhalb des Bundesverfassungsgerichts angesiedelt ist, aber diese grundgesetzliche Vorgabe scheint in die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Verpflichtung erscheinen, nach den grundgesetzlichen Vorgaben ihre Entscheidungen zu treffen.
Was ist also von Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit, die von Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, zu halten? Es gibt hoffentlich niemanden (ausserhalb dieser Gruppe), die solche Entscheidung gegen das Gesetz grundgesetzlich als legitim ansehen. M.E. ist dies nazi-haft begründet. Dies kann und darf nicht rechtsstaatlich legitimiert sein und werden.
Das Grundgesetz schreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Es liegt nahe, diese Vorschrift umzusetzen und Amtsinstitutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die der Treuepflicht nachkommen und den Rest zu verurteilen und mangels Vertrauen von der Ausübung der Staatsmacht auszuschließen. Es ist ihnen förmlich zu untersagen, Dienstkleidung bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben zu tragen und dies deren Verwendung von den Dienstaufsichtberechtigten zu sichern.
Das sind Methoden, die der AFD als geplant unterstellt werden, von den NS-Juristen seinerzeit bereits unterschoben und von den etablierten Parteien als legitim angesehen werden. Das geht sogar soweit, dass diese Methoden an staatlichen Universitäten als rechtsstaatlich gelehrt wird.