Kommentare: 2841
  • #2841

    Mazi (Freitag, 26 Juli 2024 23:59)

    (Fortsetzung)
    Ich wiederhole mich und schließe mich erneut Frau Brorhilker, ehemalige Staatsanwältin, und Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, an und finde es unverantwortlich von Bürgern Geld zu verlangen, um dessen erklärte Gegner (Verfassungsfeinde) auch noch zu finanzieren.

    Nach den Angaben der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 halten Exekutive und Judikative die Vorgaben des Gesetzgebers nicht ein. Was sollen die Einhaltung einer Vorgaben in den Gesetzen, wenn sie nicht eingehalten werden bzw. überprüft wird.

    Das ist schlicht eine Missachtung der Weisungen des Volkes. Irgendwo erscheint die grundgesetzliche Formulierung, dass alle Macht vom Volke ausginge, eher ironisch.

    Ganz kritisch sehe ich, dass alle Ansätze Rechtsstaatlichkeit vom Bürger einzufordern sind, immer wieder bei den gleichen Gesinnungstätern landen. In der Tat ist hier grundgesetzlicher Nachholbedarf und es ist zu hoffen, dass die AFD in diesem Bezug das Grundgesetz nachschärft. Es ist m.E. ein Unding, wenn die Bürger ihre Wahl mit gleichartigen Parteien vornehmen sollen.

    Mit Sicherheit ist es undenkbar, Staatsgewalt mit Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, durchzusetzen. Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) und Oberverwaltungsgericht Niedersachsen haben es Amtsträgern, die der Treuepflicht nicht nachkommen, untersagt weiterhin Amtsaufgaben zu übernehmen. Verurteilt wurden nur zwei Personen. Es erschein unglaubhaft, dass Amtsträger, die der Treuepflicht sich verwehren, einen Mehrbedarf anmelden können.

    M.E. darf eine Amtsfunktion erst dann ausgeübt werden, nachdem die Amtsträger um die bereinigt sind, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Es erscheint grotesk anzunehmen, dass wir mit Steuergeldern Amtsträger, die der Treuepflicht verwehren. Straftaten begehen und von Amtsträgern in den Staatsanwaltschaften unterstützt werden, unterhalten.

  • #2840

    Mazi (Freitag, 26 Juli 2024 23:59)

    Grotesk dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit!
    Das Grundgesetz und alle Gesetze schreiben den Amtsträgern klare Regelungen vor. Die Ausprägung dieser Vorgaben des Grundgesetzes schreiben anderes vor. Wer seinen Eid bricht begeht eine Straftat. Sie ist zu ahnden.

    Wenn man es nach dem Grundgesetz sieht, dann sind die Amtsträger letztlich die, die uns das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sichern. Das ist wesentlich. Keiner darf dies verändern.

    Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) nehmen die Amtsfunktionen eines Richters wahr (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind Richter und damit Amtsträger. Sie nehmen nach Art. 97 Abs. 1 GG Amtsfunktionen wahr und treffen ihre Entscheidung nach Gesetz und Recht. Vom Verfassungsschutz sind sie nur dann ausgenommen, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden. So will es das Grundgesetz.

    1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BvR 244 und 310/83), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.

    1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.

    Am 26.07.2013 hat das Bundesministerium des Innern in dessen Minikommentar verlauten lasse, dass Aufsicht und Gerichte anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrollieren. Die Verwaltungsakte darf nachträglich nicht verändert werden.

    Die Bundesregierung hat auf dieser Grundlage dem Deutschen Bundestag
    Auskunft erteilt.

    Da die Amtsträger in Exekutive und Judikative offensichtlich nicht nach dem Grundgesetz agieren, üben sie Straftaten aus, sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen und zu verurteilen.

    Da der Staat mangels Überprüfung der Einhaltung seiner Vorgaben nicht sicher sein kann, dass seine Amtsträger der Treuepflicht nachkommen, ist er nicht in der Lage Staatsmacht auszuüben. Es geht also nicht um eine mögliche Veränderung des Grundgesetzes, sondern um tatsächliches Handeln.

    In der Sozialgerichtsbarkeit ist mehrfach der Beweis geführt, dass die Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungsfindung zugrunde legen. Durch die Vorlage der manipulierten Verwaltungsakten fordern u.a. Dritte, Gutachter, auf, auf wahrheitswidrigen und unvollständigen Verwaltungsakten Gutachten zu erstellen.

    Sie entscheiden folglich nicht nach dem Gesetz.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, dann üben sie keinen Amtsauftrag nach dem Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1 GG) aus.

    Es erscheint sonderbar, dass ausgerechnet Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich der
    Anerkennung gesetzlicher Regelungen verweigern.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, verstoßen auch als Amtsträger gegen Gesetz und Recht. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach, brechen zudem ihren Amtseid und es ist nicht nachvollziehbar wie der Staat seine Staatsmacht umsetzen will?

    In einem Rechtsstaat ist der Eidbruch eine Straftat und staatsanwaltschaftlich zur Anklage zu bringen. Ist dies nicht der Fall, handeln also auch dort die Amtsträger gegen Art. 20 Abs. 3 GG.

    Die Analogie zur Nazi-Herrschaft ist m.E. erschreckend deutlich erkennbar.

    Heute wird der AFD unterstellt, dass sie vorhabe, das Grundgesetz in ihrer Anwendung zu verändern. Das ist nicht erforderlich, weil dies bereits die etablierten Parteien (CDU, SPD, GRÜNE und FDP) vor ihnen vorgenommen haben. Der Vorwurf "etwas zu wollen" ist m.E. harmlosen als "etwas tatsächlich" durchzuführen.

    Es ist daher die Frage, ob die Gruppe der "Reichsbürger" nicht stellvertretende für die eine größere Gruppe im Staatsdienst vor Gericht erscheinen und diese Gruppe wahrlich nicht viel umfangreicher ist.

  • #2839

    WernerE (Freitag, 26 Juli 2024 13:44)

    #2838 - Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr Steigerbar.

    Danke für diese Äusserung - leider der Wirklichkeit angepasst.

    Wünsche uns Allen, vor allem Dir werter Erich ein sonniges, schwerfreies Wochenende,
    mit viel Freude und Frieden. Grüße auch an den Freund G und Frau I

    WernerE - man darf auch mal herzlichen Dank sagen und schreiben.

  • #2838

    Mazi (Donnerstag, 25 Juli 2024 08:12)

    Es liegt (sehr) nahe, dass die Nazis ihre Denkideologie in der Sozialgerichtsbarkeit verwirklicht und gerettet haben. Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist als Abartigkeit nicht mehr steigerbar.

    Die Frage, die sich daraus ergibt, wo Kläger eine Klage vor einem Sozialgericht einzureichen haben, wenn seitens der Landesregierung keine Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Erfüllung von Amtsfunktionen eingesetzt werden?

  • #2837

    Mazi (Donnerstag, 25 Juli 2024 08:06)

    Schreibt der ehemalige Richter des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer, Unsinn und ist seine Demenz schon soweit fortgeschritten?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde

    Zitat aus der Veröffentlichung:
    Gerichte entscheiden über Rechtsfälle durch Feststellung von Tatsachen. Wann können sie dabei auf ihre eigene "Sachkunde" zurückgreifen? Wo liegen die Erkenntnisgrenzen? Eine Frage für Thomas Fischer?

    Nach Fischers und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entscheiden Gerichte nach Kenntnisnahme der nach dem Rechtsstaatsprinzip geführten Verwaltungsakte von Behörden und Gerichten. Wenn also Gerichte die Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts nicht zugrunde legen, erscheint es fraglich, wie Richter sich sachkundig gemacht oder Tatsachen überhaupt festgestellt haben können?

    Beide Beanstandungen trifft zur Rechtsstaatlichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit zu. Deshalb ist fraglich, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu und sie überhaupt Tatsachen, die sie nicht eingesehen haben, feststellen können? Das Bundessozialgericht gibt vor keine Tatsacheninstanz zu sein. Daher ist fraglich, wie die Bundesländer die Rechtsstaatlichkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt haben können?

    Daraus folgt in Übereinstimmung mit Fischer, den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt keine rechtsverbindliche Urteile und nach dem Grundgesetz sprechen können. Es ist daher fraglich, für was Bürgern für deren Bezahlung Geld abverlangt wird? Mir erscheint die Argumentation von Frau Aigner unabhängig von der Fragestellung an Fischer, keine Zahlung an Verfassungsfeinde, logisch.

  • #2836

    Mazi (Mittwoch, 24 Juli 2024 15:39)

    #2835
    Es ist nicht nachvollziehbar, wenn heute noch nach Nazi-Ideologien gehandelt wird und der Staat auch noch Amtsträger einsetzt, die nicht nach den Vorschriften der Gesetze handeln. Noch weniger ist nachvollziehbar, dass Bürger, die ganz andere Regeln aufstellen auch noch diese Bürger entlohnen sollen?

    Wenn dies unter Rechtsstaatlichkeit verstanden wird, dann liegen die Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn sie von dem Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben wie auch Frau Aigner, wenn sie fordert, dass Verfassungsfeinde finanziell nicht mehr von Bürgern unterstützt werden sollen völlig falsch. Diese Meinung vertrete ich und dulde das von Ihnen dargestellte Verhalten der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.

    Es ist eindeutig, dass dieses nazihafte in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptabel sein darf.

    Nicht nur in der Exekutive, sondern auch in der Judikative ist der Staat schlecht beraten, die Macht des Volkes an Amtsträger zu binden, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.

    Weder das Grundgesetz, noch von ihm abgeleitete Gesetze erlauben Amtsträgern eine solche Handhabung.

  • #2835

    WernerE (Dienstag, 23 Juli 2024 23:03)

    Es ist nicht nachvollziehbar, wenn ein Arbeitnehmer mit Asbest in Kontakt gekommen ist,
    dann im Vorsorgepaket der GVS eingebunden ist.
    So geschehen hier in Augsburg (BG ETEM + GVS) sitzen bekanntlich unter einem Dach .
    Einem Betroffenen wurde nahegelegt, eine Untersuchung des Kehlkopfes zu veranlassen.
    Er meldet sich bei der zuständigen GVS und dort ist man so dreist und sagt:
    nicht 2024 NEIN 2025 kommt die Rutinemäßige Untersuchung.
    Abgekarteltes Spiel - Untersuchung kostet Geld und nicht der betroffene Mensch und
    seine Gesundheit stehen im Mittelpunkt - alleein die KOSTEN
    Pfui Teufel werte Mitarbeiter der GVS (deren Leiterin früher bei der BG ETEM war)

    WernerE - dessen Worte oft sehr deutlich sind, ebenso die hier geschriebenen Wörter.

  • #2834

    Mazi (Dienstag, 23 Juli 2024 19:13)

    Das Umfrage-Ergebnis der GRÜNEN soll bei 10,5 % der Wahlbevölkerung liegen!
    Die Messergebnisse sind m.E. überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/insa-umfrage-gr%C3%BCne-in-umfrage-rutschen-auf-10-5-prozent/ar-BB1qtnZ7?ocid=BingHp01&pc=COS2&cvid=729cb78e9eb843e088d85ba6c0edb692&ei=11

    M.E. liegen sie eher bei 3,0 bis 3,5 % und sind gleichauf mit FDP und SPD. Es ist nicht erkennbar, dass sich eine Partei mit einem planvollen Handeln hervorsticht bzw. Profil zeigt.

    Wenn die gezeigten Personen tatsächlich die Besten in den jeweiligen Parteien sind, dann "Gnade uns Gott".

    Keine Sorge, ich bringe nicht Olaf Scholz und dessen selbst diagnostizierter Erinnerungsverlust an. Das glaubt ohnehin niemand.

    Tatsache ist, dass in der Führungsmannschaft kein Geist vorhanden ist, wie eine Lösung auszusehen hat. Wenn sie für etwas gut sind, dann ist ihnen zu bescheinigen, dass jetzt scheinbar "alles" offen wird. Ob das die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen sind, ob dass die Missbräuche sind, ob das die CUM Ex-Geschäfte sind, ... . Alles gleich. Die Amtsträger kommen ihrer Treuepflicht nicht nach und Staat setzt in der Umsetzung seiner Staatsgewalt auf Amtsträger, auf die er sich ohnehin nicht verlassen kann.

    Es ist zwischenzeitlich bekannt, dass die Ministerpräsident.innen Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion berufen, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Und damit wollen die Ministerpräsident:innen das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren?

    Wo gibt es denn so etwas außer in unserem Staat?

    Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, ist anhand der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften der Nachweis geführt, dass die dortigen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes hingewiesen und verlautet, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach § 31 Bundesverfassungsgesetz sind damit alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.

    Wo gibt es denn so etwas, dass Richter nicht den Gesetzen folgen?

    Es ist nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesem rechtsstaatlichen Prinzip nicht folgen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben gar den Gesetzgeber am 23.11.2023 auffordern müssen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.

    Es ist also davon auszugehen, dass Exekutive, Judikative und Legislative vereint Verfassungsfeinde des Grundgesetzes sind. Nach der Argumentation von Frau Aigner muss es aufhören, Verfassungsfeinde von den Bürgern in der Verweigerung der Weisungen seiner Vertreter im Deutschen Bundestag auch noch unterstützt werden.

    Damit ist auszuschließen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, nach dem Grundgesetz, Richter entscheiden. M.E. reicht es nicht aus, dass die Staatsanwaltschaften von dem EuGH gerügt werden und deren Entscheidungen als unverbindlich angesehen werden.

    Mittlerweile ist klar erkennbar, dass auch die EU Commission, namentlich der EU Kommissar für Justiz Kenntnis von diesem Missständen hat und nicht bekannt ist, ob er reagiert.

    Es ist nicht auszumachen, dass die verantwortlichen der Parteien einen Plan erkennen ließen, den Weg zu kennen (einschließlich von CDU/CSU und AFD). Wenn einer unkundig/blöd ist, dann ist es ratsam sich von einem ortskundigen, einem Lotsen, leiten zu lassen und ihm die alleinige Macht zu übertragen.

    Nicht einmal ein Ortkundiger wird von dieser Ampelregierung befragt und ihm wird gefolgt.

    Nichts von aller Logik ist erkennbar. Deshalb halte ich die Messergebnisse für überzogen und geprägt von Alternativlosigkeit.

  • #2833

    Mazi (Dienstag, 23 Juli 2024 09:07)

    KURIOS!
    Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.

    Aeheuf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/

    Die richterliche Entscheidung nach dem Gesetz erscheint nicht nachvollziehbar. Die Anklage der Staatsanwaltschaft noch viel weniger!

    Nach dem Grundgesetz handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 3 GG. Sie kommen ihrer Treuepflicht nach.

    Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft keine Klage vor dem Gericht eingereicht, weil die Beklagte ihren Eid gebrochen hat und der Dienstvorgesetzte seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat, sondern die kleinste in der Kette wurde von der Staatsanwaltschaft einfach beschuldigt.

    Daraus wird erkenntlich, dass der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht sich auf keine Amtsträger verlassen kann.

    Es wird ersichtlich, dass die Verantwortlichen Politiker machen was sie wollen. Verwunderlich ist dies nach der Förderung der Richter des Bundesverfassungsgericht, dass doch der Gesetzgeber nicht nur die Vorgaben der Gesetze formuliert, sondern auch deren Einhaltung regelmäßig zu überprüfen hat. Die Frage ist zu beantworten, weshalb ein Gesetzgeber Vorgaben formuliert, wenn sie ohnehin nicht eingehalten werden?

    Dieses Beispiel deckt auf, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch in anderen Bereichen seitens der drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) sehr abgestimmt tätig sind und die Vorgaben des Grundgesetzes gemeinsam missachten.

    Es ist nicht der AFD vorzuhalten, sie beabsichtige das Grundgesetz zu missachten, sondern es ist fraglich wie die etablierten Parteien die Regelungen des Grundgesetz bereits heute nicht umsetzen.

    Die Sozialgerichte sind nicht allein zu kritiseren, weil deren Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sondern es ist davon auszugehen, dass auch andere Parteien den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen. Wenn Legislative, Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, dann ist anzunehmen, dass sie einer anderen Regelung folgen. Da vor dem Grundgesetz die Nazi, die Marinerichter, die "Feisler" Recht nach den Regeln der Nazis gesprochen haben und Nazi-Juristen die Behörden aufbauten, ist zu unterstellen, dass heute noch deren Geist herrscht.

    Es ist endlich die Abkehr von der Nazi-Ideologie vorzunehmen und die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen.

  • #2832

    Mazi (Montag, 22 Juli 2024 11:07)

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne Beachtung des Grundgesetzes und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach § 103 Sozialgerichtsgesetz unter Wahrung des Art. 20 Abs. 3 GG das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG einer Landesregierung umgesetzt haben können und eine Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen haben können.

    Es geht also nicht darum, ob Frau Brorhilker oder Frau Aigner im Recht sind, sondern es insgesamt nicht nachvollziehbar, dass die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein Staat auf Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auf diese stützt und verlassen kann (vgl. VG Frankfurt (Oder) bzw. OVG Niedersachsen oder EuGH-Entscheidungen).

  • #2831

    Mazi (Montag, 22 Juli 2024 10:53)

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Landesregierungen das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 ABS. 4 GG gewähren und dabei Amtsträger einsetzen, die der Treuepflicht nicht nachkommen.

    Amtsträger dann noch als Richter der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, ist noch unverständlicher.

    Wie stellen sich Verantwortliche vor wie Kläger eine Klage bei einem Sozialgericht einreichen können, wenn deren richterliche Handhabung nicht auf Gesetzen beruht? Wie soll dann ein Kläger eine richterliche Entscheidung nachvollziehen, wenn die Grundlage nicht nachvollziehen kann?

    Rechtsstaatlich ist dies nicht nachvollziehbar. Das erscheint juristisch zwar nachvollziehbar, aber aus Sicht des Volkes nicht verständlich.

    Art. 20 gibt zwar grundgesetzlich vor, dass alle Macht vom Volke ausgeht und nennt die Juristen explizit nicht. Es erscheint unsinnig, die Judikative als Staatsgewalt aufzuführen, aber sie richten sich erst gar nicht an die Regeln und Vorgaben des Grundgesetzes.

    Offensichtlich geht das Problem noch viel tiefer. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die ebenfalls ihre Rechte aus dem Grundgesetz herleiten, haben am 23.11.2023 ultimativ den Gesetzgeber aufgefordert doch die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen.

    Es ist nicht publiziert worden, dass er dieser Aufforderung zwischenzeitlich nachgekommen sei.

    Wenn man weiß, dass in der damals noch jungen Bundesrepublik vorallem Juristen der Nazis in den Behörden und namentlich in den höchsten Behörden tätig waren und sie nach dem ehemaligen Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) nach dem Motto „was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ handelten, weiß, dass sie die Nazi-Ideologie fortsetzten.

    Wenn es nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg also darum ging einen Neuanfang nach der Ideologie des Grundgesetzes gewagt wurde, dann ist dies mit Sicherheit in der Weise vorzunehmen, in dem die Idelogie der Nazis fortgesetzt wird.

    Gehen wir also davon aus, dass die Berufsgenossenschaften und die ihnen angeschlossenen Sozialgerichte gar nicht nach dem Gesetz handeln, ihre Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen (Art. 20 ABS. 3 GG), dann ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger zur Durchsetzung des Rechts ungeeignet sind.

    Die Klage der Bürger sind auf der Grundlage des Grundgesetzes zwar erstellt, sie berufen sich zwar auf die Rechte des Grundgesetzes und dessen Vorgaben, aber weder in der Exekutive, noch in der Judikative, noch in der Legislative werden die Einhaltung dieser grundgesetzlich Vorgaben überprüft. Es ist nicht verwunderlich, dass Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidungen dieser Gerichtsbarkeit nachvollziehen können.

    Es ist unvorstellbar, dass ca. 720 Abgeordnete sich im Deutschen Bundestag eingenistet haben, Geld über dem Satz des Bürgergelds beziehen, aber nicht nachgeprüft wird, ob sie überhaupt eine Arbeitsleistung erbringen. Folgt man dem Grundsatz, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, ist da ein gehöriges Missverständnis auszumerzen.

    Da die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet werden, ist ein Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen seitens eines Bürgers nicht nachvollziehbar.

    Wenn dies weder in der Sozialgerichtsbarkeit möglich ist, dann ist auch anzunehmen, dass dies in anderen staatlichen Aufgaben auch der Fall ist. Es erscheint die Klage von Frau Brorhilker (ehemalige Staatanwältin) nachvollziehbar, dass sie Klage gegen die Bundesrepublik einreicht, die eingeforderten Steuermilliarden aus Cum Ex-Geschäften zurückzuholen, weil eine Erstattung mangels einer Zahlung nie erfolgt war.

    Ein anderer Fall ist die Argumentation von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, dass es logisch unbillig ist, dass Bürger diejenigen auch noch finanziell unterstützen, die sie bekämpfen wollen.

    Es geht also nicht um einen Fehler im System, den es auszumerzen gilt, sondern darum, die Nazi-Ideologie der Nazi-Juristen abzustellen. Grundlage hierzu bildet das 1949 geschaffene Grundgesetz, dass auch für die Juristen und heutigen Bundespräsidenten Steinmeier nach Art. 20 ABS. 3 GG verpflichtend ist.

    M.E. Geht es nicht darum über die geplanten Aktivtäten einer AFD oder der „Reichsbürger“ zu philosophieren, sondern die gesamte implementierte Nazi-Ideologie zu verwerfen und den Geist des Grundgesetzes umzusetzen.

  • #2830

    Erich Neumann, Unfallmann (Samstag, 20 Juli 2024 15:30)

    An Alle,
    "Witwe kämpfte erfolgreich für Recht" (18.07.2024).
    Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkannt wurde. Nun bekam sie Recht.

    Die Witwe hat das Bundesverdienstkreuz verdient!

    "Die Witwe will anderen Betroffenen Mut machen"
    Öffnet dazu diesen link;
    https://www.hna.de/kassel/witwe-kaempft-fuer-ihren-mann-93192978.html

    Auch ich kämpfe seit mehr als 20 Jahren um mein Recht. Den Mut habe ich nicht verloren und decke immer neue Trixereien einer "kriminellen Vereinigung" auf die sich nicht rechtfertigen will/kann. So konnte ich die Trixereien seit dem Jahre 1968 mit der greifbar in Kopie vorliegenden Behördenakte objektivieren und dokumentieren. Dieses hat zu einer Klagehäufung geführt wie sie noch nie beobachtet wurde und die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".

    MfG
    Erich Neumann, alias unfallmann

  • #2829

    WernerE (Samstag, 20 Juli 2024 13:11)

    zwei wichtige Info`s
    sehr interessant Rechtssprechung EuGH
    https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=284641&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

    kennt man schon. trotzdem zur Auffrischung
    https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig

    WernerE - wir bleiben am Ball und klären weiterhin auf.
    Liebe Grüße nach Bremen an Dich werter Erich, Deine Frau und Eurem Freund

  • #2828

    WernerE (Samstag, 20 Juli 2024 00:17)

    Wie schrieb der Jornalist Erich Neumann per eMail vor kurzem:
    Grüß Sie Gott, Frau Brorhilker,
    Mit größter Hochachtung haben wir sowohl Ihre starke persönliche Haltung beim Ausscheiden aus dem Staatsdienst, als mit ebensolcher Zufriedenheit Ihre jetzige Strafanzeige gegen die Bundesregierung wahrgenommen.

    Es gibt also noch Mitmenschen, welche sich nicht in die Zwänge des alten
    Gedankentum einreichen möchten.
    So wie Sie Mazi, wie Erich und viele Mitstreiter gegen das was Amtsträger veranstalten.
    Solange wird geistig fit sind, sollten wird die Missstände aufdecken - es ist unsere Pflicht!

    WernerE - Stille halten ist nicht "Meins" Aufklären schon und Danke an Erich

  • #2827

    Mazi (Freitag, 19 Juli 2024 10:35)

    Offensichtlich hat niemand die Frage gestellt, wieviel Amtsträger als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit notwenig sind, um nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3) nach dem bürgerliche Grundreht des Art. 19 Abs. 4 GG tatsächlich erfordeglich sind.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/dauerthema-mehrbedarf-2257296.html

    Es ist anzunehmen, dass die ehemaigen Nazi heute alle verstorben sind. D.h. aber nicht, dass die von ihnen vertretene Ideologie "ausgestorben" wär. Mir ist nicht bekannt, dass Richter ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Entscheidung gegen die Verfassung treffen. Daher bin ich der Meinung, dass die Vorbehalte der Richter des EuGH und selbst der Richter des Bundesverfassungsgerichts mehr als begründet sind.

    M.E. ist nicht nachvollziehbar, dass richterliche Entscheidungen gegen die Gesetze Gültigkeit erlangen können. Nach dem Geist des Grundgesetzes verbietet es sich, solche Entscheidungen als rechtens anzuerkennen. Wie sollte es nach dem Grundgesetz möglich sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger in Amtsfunktionen eingesetzt werden, obwohl sie nachweislich nicht Gesetz und Recht folgen? Das ist nazihaft.

    Es ist verwerflich diese Gilde als Staatsgewalt zu definieren! Wenn das Grundgesetz die Judikative als Staatsgewalt aufführt und Amtsträger diese Gewalt inne haben, obwohl sie die Vorgaben nicht einhalten, dann stimmt im Rechtssystem etwas nicht. Auf die Unterstützung dieser Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, kann ohne Rechtsschaden verzichtet werden (vlg. Argumentation von Frau Brorhilker und Aigner).

    Wie hat der Verfassungsschutz zu lassen können, dass offensichtlich die freiheitlich demokratische Ordnung abgeschafft wurde? Es ist anzunehmen, dass sie nur zur Täuschung der Bürger initiiert wurde.

  • #2826

    Mazi (Freitag, 19 Juli 2024 08:44)

    Erstaunlich!

    Auf diese Veröffentlichung im Beck-Verlag beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/referentenentwurf-haftentschaedigung-reform

    Die unschuldige Inhaftierung eines Bürgers sieht eine Entschädigung des freiheitsberaubten Bürgers keine Entschädigung auf dem Niveau des Mindestarbeitslohn vor. Dieser Versuch lässt es wahrscheinlich erscheinen, dass diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht wegen des Widerspruchs gegen das Grundgesetz kassiert wird. Danach soll es also rechtens sein, einen unschuldig Inhaftierten daran zu hindern, wenigstens den Mindestlohn zu verdienen/zu erhalten.

    Wann hört der Einfluss der Nazis eigentlich auf?

    Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass "verstorben" nicht gleichzusetzen ist mit "ausgestorben". Es ist davon auszugehen, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist.

    In welchem anderen Land richten Richter nicht nach dem Gesetz, sondern nach eigenen Gesetzen? Das war bei den Nazis so und es hat sich offensichtlich nichts geändert.

    Wie soll eigentlich das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG von Ministerpräsident:innen sichergestellt werden, wenn Richter die allgemeinen Grundsätze von Gesetz und Recht nicht einhalten? Ich denke nicht an einen Irrtum dieser Personen, sondern die vorsätzlich nicht analoge Anwendung des Rechts. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben bereits am 17.11.2023 bei LTO.DE gefordert, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen hat. Da er dies offensichtlich nicht vornimmt, ist nicht davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative sie einhalten.

    Es ist m.E. erstaunlich, dass dies auch unter dem "neuen" Grundgesetz von 1949 von den damaligen Rechtsgelehrten, den Nazi-Größen, möglich ist. Nicht nachvollziehbar ist, das Amtsträger, die das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht achten, immer noch in Amtsfunktionen sind. Sie sind anzuklagen und nicht von deren Kollegen in den Staatsanwaltschften durch deren Nicht-Anklage der Strafverfolgung zu schützen (vgl. jüngsten Vorstoß von BRORHILGER in der Strafverfolgung der Cum Ex-Täter).

    Es wäre also m.E. nicht nachvollziehbar, dass dieses Unrecht sich auf einzelne Rechtsanwendung bezieht.

  • #2825

    Mazi (Donnerstag, 18 Juli 2024 09:48)

    Ein sehr seltsames Verständnis von Demokratie in Exekutive und Judikative!

    Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke, vom Deutschen Bundestag, ausgeht, dieser die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, dann ist es schon sehr fragwürdig welches Verständnis Exekutive und Judikative in der Bundesrepublik haben. Die Frage ist also, weshalb Wähler zu den Wahlurnen schreiten und was oder wen sie da wählen?

    Es geht also für Unfallverletzte darum, nicht die Gesetze zu verbessern - weil sie ohnehin nicht eingehalten werden -, sondern darum, dass die Vorgaben nach dem Richtern des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden.

    Wenn die Gesetze des Grundgesetzes nicht eingehalten werden, dass sind Exekutive und Judikative der Gruppe der Reichsbürger entschieden voraus. Bekanntlich wollen die Reichsbürger und die AFD erst das Grundgesetz abschaffen und die Verfassung nach ihrem Denken auslegen.

    Vor einer Kritik ist zweifellos zuerst das bestehende Grundgesetz anzuwenden und erst im zweiten Schritt demokratisch zu verändern.

    Da dies seitens von Exekutive und Judikative nicht vorgenommen wird, ist die Frage, ob die Amtspositionen/Amtsfunktionen überhaupt mit Amtsträgern besetzt sind. Bekanntlich handeln Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht. Sie gewährleisten das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG.

    Wenn also die Regierungen das Gesetz nicht beachten, wie sollen dann die von ihnen eingesetzten Amtsträger die Amtsfunktionen wahrnehmen? Das Chaos vom dem Frau Brorhilker, ehemalige Oberstaatsanwältin In der Bestrafung der Täter in dem Cum Ex-Geschäften spricht, ist an drei Fingern abzählbar und vorprogrammiert. Ihr Irrtum besteht lediglich darin, dass die Vergehen auf die Cum Ex-Geschäfte beschränkt blieben.

    Es ist davon auszugehen, dassdass die Nationalsozialisten seinerzeit die Nazi-Ideologie seinerzeitübernommen haben und einfach in der damals jungen Bundesrepublik weiter gemacht haben. Zu erkennen ist die u.a. daran, dass Exekutive und Judikative sich einen feuchten Kehrricht darum kümmern, was das Volk entschieden hat.

  • #2824

    WernerE (Mittwoch, 17 Juli 2024 00:23)

    Once Upon a Time in the West + A Fistful of Dollars
    https://www.youtube.com/watch?v=efdswXXjnBA
    https://www.youtube.com/watch?v=4niv522mbtM

    WernerE - Grenzenlose Möglichkeiten

  • #2823

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024 21:28)

    Nicht nur Gerichte, sondern auch die Behörden handeln nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ehemalige-Cum-Ex-Staatsanwaeltin-verklagt-jetzt-die-Regierung-article25093281.html

    Danach ist nicht feststellbar, dass Amtsträger, der Treuepflicht nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln. Frau Brorhilker und die Richter des Bundesverfassungsgerichts fordern letztlich, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der Vorgaben regelmäßig zu überwachen hat. Die Landesregierungen haben sich von Amtsträgern zu trennen, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch Amtsfunktionen wahrnehmen.

    Wenn die Landesbehörden auf diese Weise Amtsfunktionen besetzen, dann ist es nachvollziehbar, dass die heutigen Verhältnisse so sind wie sie sind. Es ist anzunehmen, dass die damaligen Nazis in den Behörden "ganze Arbeit gemacht haben". Es bist anzunehmen, dass sie "verstorben" sind, aber ihre Ideologie nicht "ausgestorben" ist.

  • #2822

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024 09:40)

    Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System nicht noch am Leben erhalten!

    Die Ablieferung von "Murks" hat, wenn man die Historie als Maßstab nimmt, offensichtlich Tradition. Dass Amtsträger nach Gesetz und Recht ihrer Treuepflicht nachkommen, davon ist m.E. allgemein nicht auszugehen. Ist also davon auszugehen, dass Verfassungsfeinde das Volk unterwandert haben?

    Wenn alle Macht vom Volke ausgeht, dann ist zumindest davon auszugehen, dass die Bürger nicht das gegnerische System noch am Leben erhalten!

  • #2821

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024 09:23)

    Ich unterstelle, dass nicht nur diese Feststellung die Entscheidung des BFH betrifft, sondern nach dem Naturgesetz dies generell der Anspruch an eine Rechtsstaatlichkeit sein muss.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2024-07-16-ausfertigung-klimaschutzgesetz-itiotentreff-polizeichat-trump-dokumentenaffaere/

    ZITAT:
    Martin Hock (FAZ) wünscht sich nach der klaren BFH-Entscheidung, dass die Parteien das Gesetz reformieren und nicht darauf warten, ob auch das BVerfG die Regelung für verfassungswidrig hält. "Um Murks zu beseitigen, sollte es nicht erst eines Urteils bedürfen".

    Es ist anzumerken, dass für diese Rechtsverhältnisse die ehemaligen Nazis verantwortlich sind und deren "Rechtsgebahren" auch heute noch verbreitet wird. Es ist jedoch zu bestätigen, dass sie "verstorben", aber nicht "ausgestorben" sind.

  • #2820

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024 09:05)

    Was geschieht eigentlich mit den Aufsicht führenden Dienstvorgesetzten?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/ag-duesseldorf-140ds141js3184-23-77-24-justiz-beschaeftige-anklage-akten-versteckt/

    1983 hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.

    Dieser Grundsatz kommt mir bereits zu den Ohren raus. Die Behörden und Gerichte, für die diese Entscheidung nach Paragraph 31 BverfGG verbindlich sein soll, beachten diese Entscheidung offensichtlich weiterhin nicht.

    Wie stellt man sich in den Behörden und Gerichten vor, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden? Die Amtsausübung der Parlamente geben keinen Anlass dazu, davon auszugehen, dass die Einhaltung der Vorgaben von selbst eingehalten werden.

  • #2819

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024 08:03)

    Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags, ist auch nach ca. 2 Wochen nach Fertigstellungstermin nicht öffentlich geworden.

    Daraus ist zu schließen, dass weiterhin Steuergeld der Bürger von Amtsträgern dazu eingesetzt wird, die Verfassungsfeinde „zu schmieren“.

    Es ist anzunehmen, dass wenn dies klar wäre, das Rechtsgutachten fristgerecht erstellt und veröffentlicht wäre. Eines ist unbestritten: „Mit Steuergeld der Bürger wurden die Verfassungsfeinde schon immer unterstützt!“

    Das System muss pervers sein, ansonsten hätten die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht 1983 diese Entscheidung nach dem Grundgesetz getroffen.

  • #2818

    Mazi (Dienstag, 16 Juli 2024)

    Hat ein Bürger ein Grundrecht darauf, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht, dem Art. 20 Abs. 3 GG handeln?

    Wenn die Verwaltungsakte weder wahrheitsgetreu noch vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wird, die Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden, wie soll dann das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt werden?

    Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat (Az. 2 BvR 244 und 310/87), dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, dann hat es dies aus gegebenen Anlass klargestellt.

    Es ist damit unter Beweis gestellt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich nie mit der Nazi-Ideologie gebrochen haben. Der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und späteren Ministerpräsidenten Baden-Württemberg Filbinger (CDU) „was einmal Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein“ hallt mir immer noch im Ohr.

    Es klingt als Hohn von der neuen Präsidentin Dr. Fuchsloh die früheren Karrieren unter den Nazis als Nachweis anzuführen, dass sie diesem System später sich distanziert hätten. Einen dümmeren Spruch hätte sie sich einfallen lassen können.

    In einem Rechtsstaat muss das Aufräumen nach Art. 20 Abs. 3 GG gerade jetzt nach der bisherigen Ministerpräsidentin Dreyer und ehemaligen Richterin und Staatsanwältin angesagt sein.

    Es ist schon erstaunlich mit welchen „Kaputzen“ sich die Nazi einkleideten und welche Dienstkleidung sie missbrauchten. Die Annahme, dass eine Amtshandlung anhand einer Dienstkleidung erkennbar ist, ist offensichtlich ein Trugschluss. Es ist die Amtsaufgabe der Bundesländer Aufsicht über die Justiz zu führen. Der amtierende Ministerpräsident trägt die Verantwortung für die Politik des jeweiligen Bundeslandes.

  • #2817

    Mazi (Montag, 15 Juli 2024 09:12)

    Wenn wir ein Grundgesetz haben, dies unsere Verfassung widerspiegelt, darin es untersagt wird, Personen an Staaten auszuliefern, bei denen keine Rechtsstaatlichkeit gegeben ist, dann ist von diesem Grundgesetz nichts zu erwarten.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/maja-t-auslieferung-ungarn-bverfg-eilantrag-zu-spaet/

    Weder Exekutive noch Judikative Handel offensichtlich nach dem Grundgesetz. Selbst die Aufsicht handelt gegen das Grundgesetz.

    Wenn dem so ist, wie es dargestellt wird, dann ist die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zu hinterfragen. Wie darf es dann sein, dass Amtsträger auf die Regeln des Grundgesetz schwören, sie aber nicht zur Verantwortung gezogen werden? Wenn dem so ist, dann ist nach dem Geist des Grundgesetzes lediglich eine Kopie von diesem anzufertigen. Mehr nicht!

    Wenn das Grundgesetz also nicht anzuwenden ist, wie stellt man sich überhaupt vor, weshalb es überhaupt einen Amtsauftrag formulieren konnte?

    Was sind dann richterliche Entscheidungen, die nicht nachvollziehbar oder anhand unbekannter Gesetze von diesen Amtsträgern getroffen sind? WENN DAS gru dgesetz vom Volk ist, dieses aber in Exekutive und Judikarive befolgt wird, dann bestehen erhebliche Zweifel daran, dass alle Macht vom Volke ausginge.

    Es bestehen große Zweifel daran, dass seitens der Behörden Amtsträger systematisch eingesetzt werden, Amtsaufgabe zu erledigen. Dass diese Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen, ist für mich unzweifelhaft.
    Wenn die Rechtsstaatlichkeit nicht gilt, dän ist wahrscheinlich auch deren Nachprüfung sinnlos.

    Wenn Sie es so wollen, dann besteht zu der Nazi-Ideologie kein erkennbarer Unterschied. Das kann auch auf keine spezielle Partei zurückgeführt werden. Offensichtlich spielt es auch keinen markanten Unterschiede von welchem Bundesland aus, diese Antwort auf diese Frage zu beantworten ist.

    Wenn das Grundgesetz als unsere Verfassung gelten soll, dän ist in der Behörden und Gerichten gewaltig aufzuräumen. Es ist nucht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger auch noch von ehrlichen Bürgern finanziert werden. Es ist anzunehmen, dass einmal Nazi sich diese Amtsträger immer Nazi bleiben. Diese Leute leisten jeden Eid auf alles was nur beeidet werden kann, wenn sie danach nur Geld erhalten. Das muss endlich nach dem Grundgesetz aufhören.

  • #2816

    Mazi (Sonntag, 14 Juli 2024 10:39)

    Nazi-Vergangenheit ja oder nein?

    Ich weise auf folgende Veröffentlichung des Bundesarchivs hin:
    https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Benutzen/Hinweise-zur-Benutzung/Unterseite-Persbezogen/Recherche-zur-NS-Zeit/benutzen-recherche-zur-ns-zeit.html

  • #2815

    Mazi (Sonntag, 14 Juli 2024 10:29)

    Wenn man diesen Artikel für wahr hält, dann ist die Logik der neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloh, nicht nachvollziehbar.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/beamte-westdeutschland-ns-vergangenheit-100.html

  • #2814

    Mazi (Sonntag, 14 Juli 2024 10:19)

    Spricht das Bundessozialgericht auch heute noch nationalsozialistische Entscheidungen?

    Es ist sehr fragwürdig, wie die neuen Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG),
    Frau Dr. Fuchsloh, zu der Überzeugung gelangen konnte, dass die Herren Schneider und Penquitt nach deren Karriere unter den Nazis, den Historikern Rudloff und Maquill keine Anhaltspunkte liefern konnte, dass das BSG nicht nazihaft agiert hat und Agiert?

    Die Verantwortlichen sollten sich Gedanken darüber machen, dass den Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wird. Dazu sind alle Amtsträger der Amtsaufgabe zu entheben, die den Eid brechen und ihrer Treuepflicht nicht nachkommen (vgl. Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).

    Die fehlende Überwachung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ob denn jede Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden, ist nicht nur eine Herabwürdigung der Arbeit der ehrlichen Abgegeordneten, sondern auch rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.

  • #2813

    Mazi (Sonntag, 14 Juli 2024 07:36)

    Bekanntlich sind wir (noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.

    Wo gibt es schon so etwas, dass Richter dem Volk das versprochene Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewähren und verantwortliche Poltiker erklären, sie würden die Justiz beaufsichtigen?

    Ich unterstütze in der Tat die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber regelmäßig die Einhaltung seiner Vorgaben überprüfen muss. Man muss sich nur vorstellen, dass er dies nicht unternimmt und die Frage damit verbinden, weshalb er dies in der Weise macht. Die Beratungen des Deutschen Bundestages sowie deren Beschlüsse werden damit (sehr) fragwürdig.

    Die Abgeordneten des Parlaments müssen sich fragen, weshalb sie vom Volk gewählt wurden und weshalb Richter eine Amtsfunktion wahrnehmen, obwohl sie das Grundgesetz nicht achten? Bekanntlich sind wir (noch) nicht in AFD Verhältnissen, sondern unter CDU, SPD oder FDP und GRÜNEN Regierungen.

  • #2812

    Mazi (Samstag, 13 Juli 2024 09:29)

    #2811
    Ich gehe davon aus, dass die Aufarbeitung der Geschichte des Bundessozialgerichts eine bezahlte Ausarbeitung auf unsachlichen Niveau erfolgte. Wo gibt es schon so etwas, dass der Auftrag in eigenen Reihen erfolgte und als Historiker-Bewertung gelten soll.

    Es ist insbesondere nicht die Unschuld der ehemaligen Nazi-Grössen damit erklärt zu erklären, dass sie sich in der Nazi-Zeit ausgelebt hätten und in der Nachfolgezeit sich rechtsstaatlich verhalten hätten.

    Zu erkennen ist dies heute noch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen und das Bundessozialgericht sich nicht als Tatsachengericht der Vorgerichte "versteht".

    Diese Feststellung lässt darüber nachdenken, welche Ausbildungsniveau und welche Herkunt die heutigen Juristen erreicht haben sollen. Schon die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, schürt den Verdacht, dass die Nazi-Ideologie weiter verfolgt wird.

    Der Spruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, "einmal Recht, kann kein Unrecht sein", macht nachdenklich. Es ist zu bedenken, dass Filbinger Parteimitglied der CDU und nicht der AFD sowie Marinerichter in der Zeit der Nazis war.

    Es ist irrig anzunehmen, dass er ebenso wie andere Karrieristen der Nazis ("im Brot" des Bundessozialgerichts) in der noch jungen Bundesrepublik nach dem Grundgesetz gearbeitet hätten. Die fehlende Nachprüfung, ob denn die Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurden, ist u.a. nicht der Beleg einer Unschuldsvermutung, sondern eher deren Gegenteil.

    Im Deutschen, dem Volk, gibt in der Tat einen feinen Unterschied zwischen "ausgestorben" und "verstorben" zu sein - auch wenn dies im Bundessozialgericht anders gesehen wird.

    Die Tatsache, dass Historiker von der Beklagten mit dem Auftrag die Geschichtsforschung vorzunehmen sowie die späte Beauftragung "falscher Historiker" beauftragt wurden, lässt darauf schließen, dass man im Bundessozialgericht sehr wohl die Verbindung zu der Nazir-Ideologie kannte und offensichtlich etwas verborgen werden soll.

    Ich lege mich fest:
    Diese Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit ist "voll in die Hose gegangen". Die Geschichte des Bundessozialgerichts aufzuarbeiten erfordert m.E. wenigstens einen Teil der Objektivität. Das ist bekanntlich weder beabsichtigt gewesen, noch ist dies erfolgt.

    Es ist nicht erkennbar, dass in der Sozialgerichtsbarkeit je Entscheidungen nach dem Grundgesetz, dem Gesetz, getroffen wurden. Das Grundrecht des Bürgers ist nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt worden.

  • #2811

    Mazi (Freitag, 12 Juli 2024 23:40)

    (Fortsetzung)
    Erst auf Druck mit einer Kleinen Anfrage (Drucksache 19/25623) hat DIE LINKE am 04.01.2021 den notwendigen Druck auf das Bundessozialgericht ausgeübt, sich endlich mit seiner Nazi-Vergangenheit und ihren Nazi-Richtern auseinander zu setzten.

    Offensichtlich wird im Bundessozialgericht unter einem "Vorreiter" etwas anders verstanden, als dies beim Volk hinterlegt ist. Auch ihre Umschreibung, ob Richter ideologische Entscheidungen getroffen hätten beantwortet sie wie folgt: "Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von NS-Verfolgten. Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident. Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt. Er war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit. Nichts an diesem Lebenslauf – so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat." "Dass er dies gleichwohl tat, zeigten aber auch seine Veröffentlichungen in juristischen Zeitschriften, die – wie die Rechtsprechung – großen Zuspruch bei den Anwälten der Verfolgten in Israel, Großbritannien und den USA fanden." Sie verwies auf ausländische Anwälte, nicht auf deutsche Anwälte bzw. Kläger vor deutschen Sozialgerichten.

    Ich hege wie Maas und Prantl Zweifel, dass die Richter des Bundessozialgerichts bei ihrer Nazi-Vergangenheit tatsächlich nach dem Gesetz entschieden haben.

    Das Grundgesetz bindet die richterliche Entscheidung an das Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 das Gesetz ausgelegt und Recht in der Weise gesprochen, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese Verwaltungsakten dürfen gemäß dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern nicht verändert werden. Nach der Überzeugung der Richter des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.

    Diese gesetzlichen Vorgaben wurden und werden auch heute noch nicht seitens der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet. Die Richter des Bundessozialgerichts, die ebenfalls aus dem Grundgesetz rekrutiert sind, achten diese grundgesetzlichen Vorgaben dennoch nicht.

    Wenn die Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht anerkennt, nicht nach dessen Vorgaben entscheidet, dann ist schwer nachzuvollziehen, dass sie nach einem Amtsauftrag entscheiden. Das Bundessozialgericht räumt sogar öffentlich auf seiner Internetseite ein, nicht als Tatsacheninstanz zu fungieren. Wenn seine Vorgerichte ihren Entscheidungen die Verwaltungsakte der Beklagten nicht zugrunde legen und dies auch nicht vom Bundessozialgericht vorgenommen wird, ist festzustellen, dass das Grundrecht des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gewährt wird.

    Es ist nicht zu erkennen, dass die ehemaligen Nazi-Größen ausgestorben sind, obwohl sie eindeutig verstorben sind. Es ist halt eben ein kleiner aber wesentlicher Unterschied, ob eine Ideologie ausgestorben oder ihre Anhänger verstorben sind.

    Wenn man weiß, dass die Beauftragten Historiker ausgerechnet eine leitende Funktion au einem Institut haben, dessen Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten zu erscheinen haben, dann sind letzte Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Historiker beantwortet. Ein weiteres Geschmäckle ist darin zu sehen, dass diese Reports ausschließlich nicht bei Linken- oder in der bürgerlichen Mitte angesiedelten Verlagen erscheinen.

    Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben.

  • #2810

    Mazi (Freitag, 12 Juli 2024 23:39)

    Da scheint etwas nicht zu stimmen! Es sind zu viele weiterhin offene Fragen geblieben. Und Sie sind nicht sauber beantwortet.

    Ich beziehe mich auf die nachfolgenden Veröffentlichungen:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat

    Ich zitiere:
    "NJW: Ihr Haus hat relativ lang gebraucht, um sich mit seiner Verwurzelung im NS-Staat auseinanderzusetzen. Warum war das bislang kein Thema?

    Fuchsloch:
    Zahlreiche Ministerien, Behörden und Gerichte haben Studien zur NS-Geschichte in Auftrag gegeben, die inzwischen ein umfangreiches Genre geschichtswissenschaftlicher Forschung bilden. Auch unser Forschungsprojekt ist auf den Weg gebracht worden, um sich mit den Ursprüngen des Gerichts zu beschäftigen. Allerdings sind wir keineswegs Nachzügler, sondern im Kreis der anderen obersten Bundesgerichte sogar Vorreiter. "

    "Die spannenden Ergebnisse der mehrjährigen Forschungsarbeiten der Historiker Prof. Dr. Marc von Miquel und Dr. Wilfried Rudloff haben wir als erstes Bundesgericht in einem absolut lesenswerten Buch präsentiert."

    "Fuchsloch:
    Nach unseren Erhebungen waren von 62 Richterinnen und Richtern, die bis 1969 zum BSG kamen, elf an nationalsozialistischem Unrecht beteiligt."

    "NJW:
    Bestand gleichwohl mit Blick auf die NS-Belastung einiger Richter die Gefahr, dass ideologisch gefärbte Entscheidungen getroffen wurden?

    Fuchsloch:
    Zu diesem Ergebnis sind Rudloff und von Miquel nicht gekommen.

    Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von NS-Verfolgten.

    Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident.

    Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt.
    Er war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit.

    Nichts an diesem Lebenslauf – so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat."

    Heribert Prantl, ebenfalls früher Richter, fasst zusammen (https://www.sueddeutsche.de/politik/altnazis-im-bund-der-vertriebenen-leute-die-von-frueher-was-verstehen-1.1529956):
    "Alt-Nazis in der frühen Bundesrepublik - Leute, die von früher was verstehen

    Justiz, Verwaltung, Ministerien - die Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall. So überrascht es nicht, dass sie auch beim Bund der Vertriebenen anfangs einen Großteil der Funktionäre stellten. Spannender als die personellen Kontinuitäten sind aber die sachlichen: Wie stark hat brauner Geist Gesetzgebung und Politik der BRD beeinflusst?"

    In dem Artikel "Frühere Nazis in der Ahnengalerie - Die Bundesregierung hat keine Eile bei der »Enttarnung« von Hitlers Nachkriegsjuristen, René Heilig 26.01.2021, 17:34 Uhr (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147504.ns-vergangenheit-fruehere-nazis-in-der-ahnengalerie.html) heißt es:

    "Nachdem die NS-Vergangenheit des Justizministeriums aufgearbeitet wurde, sollten die Lehren aus damaligem Unrecht sowie die Folgen blinden Gehorsams zum Pflichtfach für Jura-Studenten werden, versprach der zuständige Minister Heiko Maas (SPD). Man wollte wissen, was war - jedenfalls 2017. Maas verantwortet inzwischen das Außenressort der Bundesregierung. Doch dass es für deutsche Behörden und Institutionen genügend Gründe gibt, sich mit ihrem Dasein in Zeiten der Nazi-Diktatur zu befassen, hat sich offenbar nicht bis zum Bundesarbeits- und dem Bundessozialgericht herumgesprochen."

  • #2809

    WernerE (Freitag, 12 Juli 2024 22:42)

    #2808 - Zitat
    In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert

    bei der BG HM (Mainz) ist das bei einem Fall hier in Bayrisch-Schwaben auch bekannt geworden. Nur dumm, dass die Betroffenen den SB:innen auf die Schliche gekommen sind.

    WernerE - sieht, hört und schreibt - nur um den Stinkstiefeln das Handwerk zu legen!

  • #2808

    Mazi (Freitag, 12 Juli 2024)

    Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.

    Können Amtsträger Richter der Sozialgerichtsbarkeit sein, ohne als Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln, als Amtsträger eine Amtsaufgabe wahrnehmen?

    Auf diese Veröffentlichung von Thomas Fischer (ehemals BGH-Richter) beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-fuer-thomas-fischer-erkenntnisgrenzen-richter-sachkunde/

    Von einem Richter verlangt Fischer Sachverstand, wenn er eine Situation beurteilen und in der Konsequenz auch entscheiden will.

    In mir vorliegenden Fall hat die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte verändert und Richtern vorgelegt, die wiederum auf dieser Aktenlage ein medizinisches Gutachten angefordert haben. Es ist ein "Rattenschwanz" von Verfehlungen in Exekutive und Judikative festzustellen.

    Zu berichten ist, dass die Berufsgenossenschaft nachweislich Unterlagen austauschte, 3 verschiedene Aktenzeichen zu einem einzigen Unfall anlegte, wichtige Unterlagen des 1. Aktenzeichen entnommen hat, die Dokumente des 2. Aktenzeichens gänzlich verschwinden lassen und lediglich Dokumente des 3. Aktenzeichens den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegt. In dieser Verwaltungsakte nach sich u.a. ein Bescheid nebst Dokumenten befunden, der überhaupt nicht vorgelegt wurde.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben erklärt, dass sie gemäß Amtsauftrag die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Berufsgenossenschaft kontrolliert hätten und entschieden haben. Die Verwaltungsentscheidungen der Behörde haben ihr wie dessen Dokumente erst gar nicht vorgelegen.

    Sie werden mir zustimmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erklären können, dass sie über Sachverstand verfügt haben können. Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den beiden untersten Instanzen nicht über eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte verfügen und das Bundessozialgericht antragsgemäß auf die Vorlage einer Verwaltungsakte verzichtet, dann ist festzuhalten, dass Verwaltungsentscheidungen der Gerichte nicht aufgrund der Verwaltungsakten, mit Sachverstand, getroffen werden.

    Da richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind, ist davon auszugehen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz getroffen werden.

    Folgt man der Argumentation von Fischer, dann haben die Richter nicht nur als Amtsträger gegen Gesetz und Recht gehandelt, sondern es ist nicht erkennbar, dass sie über Sachverstand verfügen konnten.
    Es ist davon auszugehen, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Landesregierung und ihnen selbst nicht gewährt wurde. Daher ist die Frage zu stellen, wo ein Kläger nach dem Grundgesetz seine Klage einzureichen hat?

    Zweifellos ist die Sozialgerichtsbarkeit für die Entgegennahme dieser Klage zuständig gewesen. Es oblag der jeweiligen Landesregierung diese Instution mit Amtsträgern zu besetzen.

    Zur Erfüllung dieser institutionellen Amtsaufgabe ist deren Besetzung mit Amtsträgern seitens des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Wenn also Personen diese Amtsaufgabe übernehmen, sich jedoch nicht als Amtsträger beweisen, sich letztlich als Verfassungsfeinde outen, der zuständige Justizminister die Klagen gegen diese Personen verhindert, dann hat dies mit dem Grundgesetz und seinen Grundrechten sehr wenig gemein.

    Da nach den europäischen Menschenrechten erst verurteilte als Straftäter bezeichnet werden dürfen, die Klageerhebung aber behördlich verhindert wird, ist an dieser Stelle das Grundgesetz nachzuschärfen. Heisst es dort nicht, dass alle Macht vom Volk ausgeht? Anhand des dargestellten Falls liegt die Macht nicht beim Volk, sondern in der Exekutive, die darüber entscheidet, ob die Einhaltung der Treuepflichtgewahrt wird oder nicht. Folglich widerspricht diese Amtsausübung Art. 20 GG.

    Es ist noch viel zu tun, den Übergang von den Nazis zu den Regeln des Grundgesetzes zu schaffen.

  • #2807

    Mazi (Donnerstag, 11 Juli 2024 09:52)

    Ich lege mich fest:
    EXEKUTIVE und JUDIKATVE handeln nicht nach dem Grundgesetz und der Gesetzgeber unterlässt es seine Vorgaben nachzuprüfen!

    Welche Möglichkeiten sind einem Kläger dann noch möglich, sein verbrieftes Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4nGG wahrzunehmen? Wenn man ehrlich ist, dann ist festzuhalten, dass er keine Chance hat, dieses Grundrecht bei Amtsträgern durchzusetzen. Die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen erscheinen eine rühmliche Ausnahme darzustellen und können allenfalls einen Beweggrund sein, unliebsame Personen auszuschließen. Die richterliche Begründungen sind zwar nachvollziehbar, dass Amtsträger, die das Grundgesetz bekämpfen, gleichzeitig der Treuepflicht nicht nachkommen können, sind dennoch aufgrund der fehlenden Zwangsläufigkeit nicht kausal.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Angeklagten der Treuepflicht genügten oder nicht. Wenn sie der Treuepflicht nachgekommen sind, dem Grundgesetz entsprochen haben, dann sind die Richter nach dem Gesetz nicht berechtigt, diese von ihnen getroffene Entscheidung zu treffen. Massgeblich ist also, ob diese Amtsträger ihrer Amtspflicht nachgekommen sind.

    Es ist mir durchaus bewusst, dass ich anders herum argumentiere, aber es soll nur verdeutlicht werden, wie die Juristerei uns rechtsstaatlich in das Chaos führt. Diese NaziDenke ist nach dem Grundgesetz zu beenden.

  • #2806

    Mazi (Donnerstag, 11 Juli 2024 08:15)

    Muss man deshalb vor ein Gericht, das BundessozialgerichT (BSG), ziehen, da sein Recht einzufordern und dann auch noch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgeführt zu werden?

    Auf folgende Presseveröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_18.html

    Der Verdacht, Verfassungsfeinde gegenüber zu stehen und sie eine Amtsausführung gegen das Grundgesetz vorzunehmen drängt sich mehr als auf.

    In dem Fall war es m.E. vertretbar, dass der Arbeitgeber die Impfpflicht anordnete. Wenn der Arbeitgeber berechtigt war diese Anordnung zu erteilen, dann ist es auch die Aufgabe der Berufsgenossenschaft alles (noch) mögliche zu unterndhmen, diesen Schaden zu minimieren. Wenn er es anordnen durfte, dann ist m.E. auch damit verbunden, dass er die Haftung für seine möglicherweise fehlerhafte Anordnung zu übernehmen hatte.

    In dem Fall hat die Berufsgenossenschaft die Schadensregulierung zu übernehmen.
    Wenn nun Berufsgenossenschaft und Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Recht einvernehmlich beugen, dann ist es fraglich, wie ein Bundesland das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren will?

    Es ist für mich nicht nachvollziehbar und nach dem Grundgesetz nicht duldbar, dass Vorinstanzen die Haftung in Sinne der Berufsgenossenschaft bestritten haben. Die Richter sind unter dem gleichen Dienstherrn von den Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen und unter Einzug ihrer Dienstbezüge zu entlassen. Wo gibt es denn so etwas, von Bürgern eine Entlohnung zu fördern und gleichzeitig deren Vorgaben zu missachten?

    Wenn man jedoch weiß, dass den Richtern der Vorgerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft vorliegt, die Richter selbst "Gutachter" auf Basis dieser manipulierten Verwaltungsakte einschalten und auch das BSG sich nicht von einer ordnungsgemäß geführten Verwaltungsakte überzeugt, ist nachvollziehbar, dass die Führung der Verwaltungsakte vor einem Gericht in der Entscheidungsfindung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit für die Entscheidung keine Rolle spielt.

    Im Fall von Herrn Neumann haben Richter des LG Hamburg sich sogar erdreistet unter Vortäuschung einer Amtsausübung die Vorlage einer wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu verhindern und ihn gar seiner persönlichen Freiheit beraubt. Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere nach Paragr. 103 Sozialgerichtsprozess - nachzuvollziehen ist anhand dieses Falles unmöglich.

    Es ist folglich uninteressant, dass ein Kläger sich auf sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG bezieht, wenn die Richter ohnehin nicht auf der Grundlage wahrer und vollständiger Verwaltungsakten oder gemäß den Anordnung der Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden.

    Die Annahme, dass Richter nach dem Grundgesetz entscheiden ist also irrig. Wenn das Grundgesetz jedoch unsere Verfassung darstellen soll, dann ist es unverantwortlich, dass Exekutive und Judikative dieser nicht folgen. Das ist m.E. wie zur Zeit der Nazis.

    Es ist daher fraglich, weshalb Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG sind, aber nicht nach Gesetz und Recht handeln, der Treuepflicht nicht nachkommen, und trotzdem monatliche Zahlungen der Bürger entgegennehmen und dabei deren Vorgaben nicht einhalten? Zur Durchsetzung des Grundgesetzes ist es m.E. erforderlich, dass nach diesem gehandelt wird. Die Vorstellung, dass ein Ministerpräsident:in nicht für die Einhaltung von Gesetz und Recht verantwortlich sein soll, dokumentiert eindeutig deren verfassungsfeindliche Haltung gegenüber ihren Amtsaufgaben und dem Grundgesetz.

    Es ist das deutsche System hinsichtlich seiner Rechtsstaatlichkeit und das alle Macht vom Volke ausginge, ist mehr als zu hinterfragen.

    Das Volk, der Deutsche Bundestag, mag falsch entscheiden, aber dort ist die Korrektur zu dessen Vorgaben vorzunehmenden. Es liegt nicht in der Macht "billiger" Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich über Gesetz und Recht hinwegzusetzen und entgegen dem Gesetz eine Entscheidung zu treffen. Alle Richter sind an die Vorgaben, Weisungen des Volkes gebunden. So schreibt es ihnen das Grundgesetz vor und bindet die Amtsausübung ihres Amtes daran.

    Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Gesetzgebers sich entscheiden, sind sie nicht vom Bundesverfassungsschutzgesetz geschützt, sind von den Reichsbürgern zu unterscheiden und betätigen sich als Verfassungsfeinde. Es ist nicht erklärbar, wie sie finanzielle Entschädigung vom Volk erwarten dürfen, haben sie doch ihren Eid gebrochen und nachweislich nicht nach dessen Willen gehandelt.

    Einfach ausgedrückt:
    Die Verantwortlichen haben das Grundgesetz nicht umgesetzt. Ihre Amtsaufgabe haben sie "schrottmässig" wahrgenommen.

  • #2805

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 16:44)

    Ich habe die Darstellung unter "www.jurawatch.de" gelesen und halte fest, dass es bewusste Falschurteile der Richter schon in der Nazi-Zeit gegeben hat.

    Bekannt ist der Spruch des ehemaligen Marinerichters der Nazis und ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger, der davon ausging, dass das was damals richtig war heute nicht falsch sein kann.

    Filbinger hat seinerzeit nicht von der Wahrheit, sondern von Richtigkeit gesprochen.

    Erstaunt bin ich dagegen, dass das Bundessozialgericht (BSG) dies seit der Schaffung und Etablierung des Grundgesetzes nicht abgestellt wurde und erst das BSG jetzt seine Nachforschungen bei einem befreundeten Institut, deren Eigentümer regelmäßig als Beklagte vor ihm erscheinen, beauftragt hat.

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde, die Sozialgerichtsbarkeit aber erst 1954 in der heutigen Erscheinungsform geschaffen wurde. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die dort eingesetzten Richter entgegen der Weisung des Grundgesetzes ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.

    Wenn Ministerpräsident:innen eine Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern besetzen, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachkommen, dann bleibt dort mehr als nur "Geschmeckle" hängen. Ich gehe daher davon aus, dass die Ministerpräsident:innen offenischtlich ebenfalls das Grundgesetz nicht achten, ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen und sie keinesfalls sicherstellen,, dass in ihrem Bundesland Gesetz und Recht eingehalten werden.

    Es bleibt einem nichts Anderes übrig, als erkenntlich zu machen, dass man die Ungerechtigkeit gesehen, festgestellt hat und was man von den Verantwortlichen hält (ihnen stets den Spiegel vorhält).

    Es ist deutlich zu machen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Bürgern systematisch verwehrt wird und in dieser Beziehung auch die heutigen Verantwortlichen nicht anders handeln, als unter den Nazis gehandelt worden wäre.

    Es muss doch jedem vernünftigen Bürger klar sein, dass eine Funktionstrennung, die sich in den Unternehmen durchgesetzt hat, von den Behörden gefordert wird, auch in den Behörden selbst Einzug zu halten hat.

    Die Sinnhaftigkeit ist m.E. unbestritten.

    Es ist eine Unmöglichkeit unter dem gleichen Minister Exekutive und Judikative gleichsam der Dienstaufsicht zu unterstellen. Früher hat mir einer gesagt: So liegen Ausführung und Kontrolle in einer Hand!

    Das stimmt, aber richtig oder rechtstaatlich ist dies trotz dem nicht!

  • #2804

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 16:13)

    Es ist zu hoffen, dass Schweitzer als Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sich dafür einsetzt, dass in seinem Bundesland, in Rheinland-Pfalz, Gesetz und Recht eingehalten werden.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neuer-ministerpraesident-grosse-fussstapfen-fuer-den-zweimetermann.fa1238fc-f2b4-4e81-ab98-6141c2e6e86a.html

    Als ehemalige Richterin und ehemalige Staatsanwältin ist dies Frau Dreyer nicht gelungen.

    Wenn ihr das nicht gelungen ist, dann ist davon auszugehen, dass sie mit dieser Amtsaufgabe überfordert war oder ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.

    Ich halte es für unverantwortlich mit Geldern der Steuerzahler derart umzugehen, indem man dieses nimmt, um Verfassungsfeinde finanziell zu unterstützen (vgl. #2803).

    Es mag manchem zum Ohr "raushängen", auch mir, 75 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes weiterhin aktuelle Anlässe in der Politik zu haben, die Nazi-Ideologie aufzuzeigen.

    Die Rückschluss, dass lediglich die Ideologie ausgetauscht wurde, die handelnden Personen aber immer noch die Gleichen sind, liegt (sehr) nahe.

  • #2803

    WernerE (Dienstag, 09 Juli 2024 14:29)

    Bezugnehmend zu #2796-2802 ein besonderer Fall

    Fehlende Distanz von Nazi-Glorifizierung bei der Bamberger Justiz zudem Herausforderung für uns Alle!
    Ausgerechnet dort gibt es neben Gustl Mollath und Ulvi Kulac einen weiteren, absolut untragbaren Skandal: der ehemalige Behördenleiter der Generalstaatsanwaltschaft, Dr. Georg Fick, wird ungerührt auf der Honoratiorenliste geführt.
    Entgegen Gutachten 1/46 vom 28. Juni 1946 war er eben nicht nur lediglich stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts, ohne als solcher tätig zu werden, sondern ausweislich des – zumindest bislang (noch) – ohne Konsequenzen gebliebenen Aufhebungsbescheides 107 AR 194/98 der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 28. September 1998 als ausgewiesener Nazi vom (keineswegs ein Aprilscherz!) 01. April 1955 bis 31. Mai 1962 exponiert tätig!

    Bayerns Justizminister Georg Eisenreich schweigt dazu nur und der jetzige Behördenleiter wendet NS-Methodik – die Sippenhaft – an: löscht die gesamte Honoratiorenliste und begeht den nächsten Fauxpas, in dem er einen Antisemitismus-Beauftragten einsetzt, also Antiziganismus und das Schicksal der vielen weiteren Minderheiten negiert.

    Deshalb die Bitte um Mitzeichnung gegen die fehlende Nazi-Distanz der CSU: http://chng.it/74p5yfYyBG?fbclid=IwAR1_hUXMN12xjVJbq31Y23tiUoyYaPDCbjxToO9_xEgi2oeiK-Sc02iBID0

    WernerE - Lesen bildet und zeigt auf wo und wann es total schiefläuft

  • #2802

    WernerE (Dienstag, 09 Juli 2024)

    # 2799
    Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht nachvollziehbar zu sein. Die Durchsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu sein.

    Frau MdL Ilse Aigner und Ihre Minister Freunde der FW und CSU sowie das Kabinett werden erfahrungsgemäß nichts tun, was zur Stabilität beitragen wird.

    Man brauch im Prinzip nur mal die Seite von www.jurawatch.de ansehen und schon
    erkennt man die Wirklichkeiten.

    WernerE - wer die Wahrheit lesen will - muss nur www.unfallmann.de aufrufen. Danke!

  • #2801

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 12:10)

    Es ist vermessen, bei der Vorlage nicht wahrheitsgetreuer und unvollständiger Verwaltungsakten einer Behörde von Gutachtern (nach der Vorlage solcher Akten seitens der Richter) ein ordnungsgemäßes Gutachten zu erwarten.

    Spätestens jetzt ist zu folgern, dass das Gutachten nur so gut wie die vorgelegten Verwaltungsakten sein kann. Da die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind, dieser Beschluss scheinbar von den Richtern (trotz deren Bindung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) nach dem Gesetz nicht beachtet wird, ist es fraglich, nach welchem Gesetz dann die richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.

    Wenn der Amtsauftrag nach dem Grundgesetz erteilt wird, dann ist anzunehmen, dass auch dessen Gesetze an die Richter gebunden sind, heranzuziehen sind.

    Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen, stellt sich die Frage. was dann die Entscheidungen darstellen und weshalb die Richter vorgeben, eine Amtshandlung durchzuführen?

    Wenn die Richter keine Amtshandlung nach dem Gesetz vornehmen, dann ist fraglich, was deren Dienstkleidung (Robe) an dieser Stelle ausdrücken soll? Ich gehe davon aus, dass die Dienstvorgesetzten es den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit untersagen, wenn sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.

    Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz gegenüber allen Amtsträgern durchgesetzt wird. Eine finanzielle Unterstützung aus Steuergeldern der Bürger für gesetzwidriges Verhalten kann es m.E. nicht geben.

  • #2800

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 11:54)

    Es ist unglaublich, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht nachkommen, und der europäische Rechnungshof dieses vernichtende Urteil abgibt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schlechte-kontrolle-von-eu-hilfen-rechnungspr%C3%BCfer-wollen-staaten-geld-k%C3%BCrzen/ar-BB1pCaD3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10faf92f63d644cb9e5ee8fa09e4fc24&ei=38

    Die Einschätzung, dass nichts mit rechten Dingen in den Behörden zugeht, wird auch von anderen in anderen Aufgabenbereichen bestätigt.

    Nichts scheint ausgeschlossen zu sein. Der Umkehrschluss ist denkbar, dass seitens der Ministerpräsident:innen, dass sie alles in ihrer Verantwortung stehende nach ihren Fähigkeiten unternommen wird. Offensichtlich mangelt es ihnen jedoch an der Voraussetzung, für das notwendige fähig zu sein.

    Es erscheint nachvollziehbar zu sein, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz etabliert ist. Daraus folgt, dass dem Bürger überhaupt kein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.

  • #2799

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 10:37)

    Da das Bundesverfassungsschutzgesetz nur Richter dann von der verfassungsrechtlichen Observierung freistellt, wenn sie nach dem Gesetz entscheiden, ist davon auszugehen, dass auch die dortigen Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten.

    Da es an Unterscheidungsmerkmalen zur Reichsbürger-Szene in der Behörde des Verfassungsschutzes mangelt, ist davon auszugehen, dass sie selbst als Verfassungsfeinde anzusehen sind.

    Der Auftrag von Frau Aigner, die Erstellung eines Gutachtens nach dem Steuermittel der Bürger eingesetzt werden dürfen, um deren Vorgaben zu bekämpfen, erscheint rhetorisch und inhaltlich nicht nachvollziehbar zu sein. Die Dur hsetzung des Grundgesetzes nach den Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsenerscheinen konsequent nach dem Grundgesetz getroffen zu sein.

    Die fehlende Umsetzung und Anwendung des Grundgesetzes erscheint auf Länderebene ein vorsätzlich nicht erfüllter Amtsauftrag zu sein.

  • #2798

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 10:23)

    Wenn eine Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der Tatsache, dass die Länder keine Amtsträger mit der Treuepflicht einsetzen, sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren, wo soll dann ein Kläger seine sozialgerichtliche Klage einreichen?

    Mit Sicherheit hat diese vor dem Sozialgericht zu erfolgen. Da es Aufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten eines Bundeslandes ist dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich eingehalten werden, ist es dessen Verantwortung, dass das Grundgesetz dort befolgt wird.

    Lange Rede kurzer Sinn:
    Es ist nach dem Grundgesetz nicht nachvollziehbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Grundsetz getroffen hat.

    Wenn das Gesetz regelt, dass überlange Gerichtsverfahren unzulässig sind und Entschädigungen nach sich ziehen, dann sind gehörige Zahlungen fällig.

    Es geht nicht darum, dass Richter Fehlentscheidungen getroffen haben, weil sie irrten. Es geht darum, dass sie nie Unterlagen ihren Entscheidungen zugrunde legten, die sie berechtigtem könnten, einen Sachverhalt nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz eruiert zu haben.

  • #2797

    Mazi (Dienstag, 09 Juli 2024 10:10)

    Folgt man den vorliegenden Dokumenten und dem Beweis, dann besitzen die Amtsträger, der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, mangels der Tatsache, dass sie nicht ihrer Treuepflicht nachkommen (nach Gesetz und Recht handeln) keinen grundgesetzlichen Auftrag (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Da dieser Vorwurf nicht erst seit heute besteht, sondern mit dem Grundgesetz fest verbunden ist, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Folglich war auch eine Berufung gegen ein solche Entscheidung unzulässig. Auch Vergleichen hat keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen.

    Weil die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vortäuschten, waren sie nicht berechtigt bei dieser vorsätzlichen Täuschung eine Amtskleidung zu tragen. Sie waren dienstrechtliche zur Verantwortung zu ziehen.

    Da strafrechtliche Klagen an Staatsanwaltschaften gebunden sind, Dienstherr der Staatsanwaltschaften und Richter der Minister der Justiz des jeweiligen Bundeslandes ist, ist die Frage der Funktionstrennung zu stellen. Es liegt auf der Hand, dass in diesen Fall Exekutive und Judikative zusammen liegen und eine Funktionstrennung erst gar nicht vorliegt.

    Eine solche Organisation ist von der Nazi-Ideologie nicht zu unterscheiden.

    Wenn das der Denklogik der Ministerpräsident:innen entspricht, dann ist die Frage zu stellen, ob diese nicht die Rechtsnachfolger der Nazis, nicht verbal sondern sachlich darstellen.

    Wo gibt es - ausser in der - Juristerei vergleichbares.

    Ich bin dafür nach einheitlichen Grundsätzen - auch in der Juristerei - die Ausbildung vorzunehmen. Die bisherigen Ausbildungen sind abzuerkennen und aufgrund von Nachschulungen zu vereinheitlichen.

    Lehrer der Juristerei ist wegen vorsätzlicher Nähe zu den Reichsbürgern, die Qualifikation abzuerkennen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verfassungsfeinde mit Steuergeld der Bürger von Dienstherren unterstützt werden, deren Nähe zur Reichsbürger-Szene nicht abzustreiten ist.

  • #2796

    Mazi (Montag, 08 Juli 2024 15:30)

    #2795
    Wenn keine Amtsträger zur Erfülllung von Amtsfunktionen eingesetzt werden, die der Treuepflicht nicht nachkommen, stellt sich die Frage, wie groß der Schaden sein könnte, wenn diese die Amtsfunktionen nicht wahrgenommen würde?

    Mit Sicherheit wäre in diesem Fall der angerichtete Schaden kleiner, weil Unfallverletzte sich keiner falschen Hoffnungen hingeben würden. Zum anderen würde eine gewaltige Kostenersparnis damit verbunden sein, weil Ausgaben in Exekutive und Judikative einzusparen wären. Das würde wiederum zur Folge haben, dass dieses Geld wiederum unter den Parlamentarierern verteilt werden könntekönnte.

    Dass dies undemokratisch wäre, kann nicht ernsthaft diskutiert werden. Deshalb halte ich es für sinnvoll, die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit deren Forderung, dass der Gesetzgeber doch die Einhaltung seiner Vorgaben zu überprüfen, ebenso für sinnvoll wie die Förderung von Frau Aigner, dass Verfassungsfeinde nicht mit Geldern der Bürger auch noch gefördert werden dürfen. Es ist unsinnig, dass Bürger einerseits Vorgaben in Gesetzen machen und andererseits den Kampf gegen diese Regelungen auch noch finanzieren.

    Wir müssen die Sinnhaftigkeit der Judikative hinterfragen, nicht nur vor dem Hintergrund der Weisungsgebundenheit der Amtsträger gegenüber dem Minister der Justiz der jeweiligen Bundesländer und der Nicht-Weiterleitung von Alarmierungen seitens der Ministerien oder der Abschiebung von Bürgern ins Ausland trotz positivem Wissens, dass die Judikative noch nicht entschieden hat.

    M.E. werden die Prinzipien der Nazi-Ideologie verfolgt.

  • #2795

    Mazi (Montag, 08 Juli 2024 15:03)

    # 2794
    Es geht m.E. vielmehr darum das Grundrect des Art. 19 Abs. 4 GG zu sichern. Es ist wohl nicht zu erwarten, dass mit Amtsträgern, die ihrer Treupflicht nicht nachkommen, die Ziele des Grundgesetzes erreicht werden können.

    Es ist nicht zu erwarten, dass die Vorgaben des Gesetzgebers eingehalten werden, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft.

    Die Förderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben in dem Gesetzen regelmäßig zu überprüfen hat. Wenn dem nicht so ist, dann stellt sich in der Tat die Frage, weshalb die Bürger zur Wahl gehen? Ich gehe weiter und stelle die Frage, wenn der Gesetzgeber die Einhaltung seiner Vorgaben nicht überprüft, ob damit die Demokratie nicht bereits abgeschafft ist? Letztlich wäre ohnehin bedeutungslos, ob die Bürger wählen oder nicht.

    Nach dieser Argumentation ist die Frage bereits beantwortet, mit welchem Erfolg der Verfassungsschutz seine Aufgabe erfüllt oder die Nazi-Ideologie im Keim erstickt wurde? Es ist nachvollziehbar, dass Bürger keinen Unterschied zwischen den ehemaligen Nazis und jetzt erkennen können wie in den Prozessen gegen die Reichsbürger-Szene lediglich der Verteidigungskampf derer erkennen können, die um ihren Posten kämpfen. Danach ist in Frage zu stellen, was die Aussage in Grundgesetz "alle sind vor dem Gesetz gleich" gemeint sein könnte.

    Ich schließe aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit darum geht, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, da ohnehin mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts festgelegt ist, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben. Da dies nachweislich in den Behörden nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne die Kenntnis einer Verwaltungsakte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen können?

  • #2794

    WernerE (Montag, 08 Juli 2024 12:47)

    # 2793 Zitat
    Ich habe kein Verständnis dafür,
    dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.

    Genau - hier ist ein Ansatzpunkt.

    Mir sind aktuell 2 gesetzliche UV Fälle bekannt, bei der die 23 Kammer des SG München
    verantwortlich ist, diese korrekt und Neutral zu bewerten.
    Bedeutet bei manchen Unfällen lässt es sich nur zu 98 % feststellen, dass Folgeerkrankungen dem Unfall zu zuordnen sind.
    Was macht dir Vizepräsidentin des SG München und Vorsitzende der 23 Kammer
    Fall 1: Keine Anerkennung trotz mehrere Gutachten die dafür sprechen
    Fall 2: man schaltet einen bekannten "Schlechtgutachter" ein, damit das Ergebnis passt.

    Was ich hier vermut, darf ich nicht aussprechen, geschweige niederschreiben, aber es
    liegt auf der Hand: Eine Hand wäscht die andere oder wo beginnt die Korruption?

    WernerE - Man muss der Wahrheit auf den Grund gehen und nieder Schreiben!

  • #2793

    Mazi (Montag, 08 Juli 2024 10:07)

    #2791
    Zu beachten ist, dass ohne zutun der Unfallverletzten dies jeden unvorbereitet treffen kann.

    Da es eine Vorbereitung auf ein derartiges Ereignis nicht gibt, ist es jedem Unfallverletzten zugute zu halten, dass er sich auf funktionierende Behörden verlassen können muss. Bezüglich der Anwendung der Sozialgerichtsbarkeit ist dies anhand der Nachweise nicht gegeben. Daher gilt es das Grundgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben des Gesetzgebers in der Praxis umzusetzen.

    Zweifelsohne wird dies nicht erreicht, in dem der Gesetzgeber sich nicht davon überzeugt, dass seine Vorgaben eingehalten werden.

    M.E. geht es nicht um etwaige Befangenheitanträge, sondern lediglich um die logische Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) um des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsens, ob ein Amtsträger, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, seitens der Ministerpräsident:innen eine Amtsfunktion ausüben kann und darf. Vor dem Hintergrund, dass die jeweiligen Bundesländer das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren haben, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Ministerpräsident:innen Amtsträgern die Amtsausübung in Abhängigkeit von dem "Alter" der berechtigten Vorwürfe abhängig machen wollen.

    Da das Grundrecht des Bürgers stets zu gewähren ist, ist es nicht plausibel, dass Richter des Sozialgerichts Entscheidungen gegen das Gesetz treffen dürfen. M.E. stehen sie im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und sind nicht davon abhängig, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften gemäß dem Grundgesetz ihre Handlung ausführen.

    Da gibt es in der Tat eine Lücke im Grundgesetz und es ist m.E. unverantwortlich, dass die vorgenannten Amtsträger der Staatsanwaltschaften darüber entscheiden, ob Täter als Straftäter nicht verurteilt werden. Dies Nazi-Herrschaft ist zurückzudrängen (vgl. Abschiebung von Maja T. nach Ungarn seitens Exekutive und Judikative). Wir brauchen eine zuverlässige Ordnung!

    Wenn Ministerpräsident:innen dies als rechtens ansehen wollen, dann ist nicht nachvollziehbar, was unter einem Verfassungsfeind zu verstehen sein soll. Nur die Aussage einer AFD anzugehören, ist in meinen Augen kein Unterscheidungskriterium.

    Wenn nach Frau Aigner Verfassungsfeinde nicht finanziell unterstützt werden dürfen, keine Macht Ihnen staatlich zuzuschreiben ist, dann wird erkennbar wie weit die Verfassungsfeinde schon vorgedrungen sind. Diese Aktivitäten der Behörden sind mit Aktivitäten der Nazi-Ideologie gleichzusetzen.

    Ich habe kein Verständnis dafür, dass jenseits des Grundgesetzes eine staatliche Ordnung existieren kann.

    Da diese Problematik ohne zutun der Unfallverletzten jeden unvorbereitet treffen kann, ist es m.E. wichtig, dass die Treuepflicht für alle Amtsträger zuverlässig zu gelten hat.

  • #2792

    WernerE (Sonntag, 07 Juli 2024 13:44)

    #2791
    2015 Berichterstatterin 3 Senat LSG
    dann Vizepräsidentin SG München
    aktuell ist Tatjana Lilienfeld Präsidentin des LSG Aussenstelle Schweinfurt

    Im Genuss der neuen Zeit brauchen sich Bürger nicht mehr zu wundern,
    dass vieles was man vor 80 Jahren auch schon gang und gebe war, geschieht.
    Mazi beschreibt das sehr oft hier - in Bezug auf N..i-Denken / handeln

    WernerE - auch wenn`s keiner glaubt, die Wahrheit kann man nicht verleugnen.