Kommentare: 3740
  • #3740

    Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 09:43)

    Ich bin sehr überrascht über die Veröffentlichung des ehemaligen Präsidenten der Genaralstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jür­gen Brau­er. Es erscheint mir dessen Aussage wichtig zu sein, dass er die Behörde zur Zeit der Ahrtalkatastrophe leitete und nach seinen Angaben keine Weisungen der Regierung erhalten haben soll.

    Kurz gesagt:
    Frau Dreyer (SPD), damals Ministerpräsident in von Rheinland-Pfalz, war der Eid, den sie geleistet hat, vollkommen egal.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-16-politisches-weisungsrecht-noch-zeitgemae%C3%9F?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port

    Nach dem Gesetz sind Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es heißt in dem Artikel:
    Zunächst sollten wir klären, unter welchen Voraussetzungen ein Justizministerium per Weisung Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen kann.

    Dazu sagt das Landesverfassungsgesetz aus, dass der Ministerpräsident folgenden Eid ablegt:

    Art. 100 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz
    „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“

    Offensichtlich wird dies in rheinland-pfälzischen Behörden nicht so gesehen bzw. gehandhabt.

    Es war davoin auszugehen, dass das Grundgesetz die Tätigkeit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften regelt. Nach den Angaben des Dr. Brauer war dem nicht so ("Als externes Weisungsrecht wird das des zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften bezeichnet. Es ist in § 147 Nr. 1 GVG für den Bundesjustizminister gegenüber dem Generalbundesanwalt und in § 147 Nr. 2 GVG für das Landesjustizministerium gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften geregelt").

    Entweder die Regelungen sind gleich, dann ist dessen Zitat unsinnig oder aber, die Regelungen sind nicht dem Grundgesetz folgend und sind auch deshalb nichtig.

    Die Spuren der Nazis sind in Rheinland-Pfalz nach wie vor unverkennbar! Von wegen, die sind alle verstorben! Ihr Geist hat überlebt!

  • #3739

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 21:58)

    Die schleswig-holsteinische SPD und FDP haben dem Landesverfassungsgericht angezeigt, dass der Landtag einen verfassunghswidrigen Haushalt beschlossden hat.

    Wenn man davon ausgehen kann, dass auch in den übrigen Landtagen die Sitzverteilung der Juristen gleiche Ausmaße angenommen hat, dann ist festzustellen, dass auch dort keine verfassungsmäßige Haushalte beschlossen wurde.

    Vorschlag zur Güte:
    Sollte die gerichtliche Klärung der Haushalte derart untersagt werden, dass das Klagerecht gegen diese verfassungswidrigen Haushalte untersagt wird?

    Das hätte den Vorteil, dass verfassungswidrige Haushalte nie bnekannt würden. Es wäre auch kein Sonderfall. Bisher hat auch das Budnesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörden (und Gerichte) wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen dieser 'Behörde nachvollziehen kann.

    Diese verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen führen jedoch nicht dazu, dass die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) diese Entscheidungen beachten. Folglich ist es kein Umstand, dass auch in diesem Fall eines verfassungswidrigen Haushalts das Grundgesetz entsprechend gehandhabt wird.

    Ich bin geerdet mit dem Grundgesetz, aber die Umsetzung des Grundgesetzes lässt dessen Geist doch stark vermissen. Dies betrifft nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative und die Legislative.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Grundgesetz die Nazi-Zeit geendet hat. Je mehr ich mich damit beschäftige, um so unsinniger erscheint mir diese Annahme zu sein. Die Erfahrungen scheinen die Nazi-Machenschaften immer häufiger ans Licht zu bringen.

  • #3738

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 15 April 2025 20:00)

    #3737
    Hallo Frau mit dem schwarzen Luftballon,
    Sie haben die Wahrheit gesagt und haben sich in meinem Gästebuch eingetragen. Die Polizeibeamten haben sich mit ihrem Streifenwagen aus dem "Staub gemacht" und haben/werden sich nicht in meinem Gästebuch eintragen. Siehe dazu auf meiner Unterseite: - 14.12.2017: 10 Polizisten, Glaubhaftigkeit + Schuldfähigkeit + "Buntes Tor" - .

    MfG

  • #3737

    Die Frau mit dem schwarzen Luftballon (Dienstag, 15 April 2025 16:14)

    Sehr geehrter Herr Neumann,
    VG. Von der Contrescarpe

  • #3736

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 09:47)

    #3735
    Aufmerksame Leser haben bemerkt, dass nicht 35 Mio. Euro, sondern das 1000fache, also 35 Mrd. Euro Deutschland geklaut wurden und Olaf Scholz (SPD), Hamburger (SPD), kann sich angabegemäß nicht erinnern. Aber auch daran will sich die SPD nicht erinnern.

    Zum Ausgleich ist festzuhalten, dass nicht nur die SPD sich nicht erinnern will, sondern dass Baerbock (Grüne), Habeck (Grüne) und jetzt auch bei Friedrich Merz (CDU) bekannt wird, dass sie natunlsozialistische Wurzeln haben.

    Ich habe Friedrich Merz selbst in Mainz vor Jahren gehört und angemerkt, dass er auch noch angemerkt nicht "Sieg, Heil" gerufen hat. Ansonsten hat er alle nationalsozialistischen Klischees bedient.

    Es ist bekannt, dass die Quants, zu der Dynastie Habeck auch gehört, ihr Vermögen in der Nazi-Zeit "gemacht" haben.

    Wahrscheinlich ist auch durch nichts zu überbieten, dass Baerbock von der deutschen Exekutive zur Übernahme des UN-Vorsitz vorgeschlagen wird.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland keine Erfahrungen aus der Nazi-Zeit gewonnen hat.

  • #3735

    Mazi (Montag, 14 April 2025 21:45)

    Wo sind schon einmal ca. 35 Mio. Euro geraubt worden und der Amtsträger, Olaf Scholz (SPD) macht geltend, dass er sich nicht erinnern könne?

    Davon gibt es für wahr viele Amtsträger. Da gibt es nicht zuletzt einen Amtsträger Dr. Peter Tschentscher (SPD), der als Sentator der Finanzen in Hamburg als Dienstherr der Finanzverwaltung offenbsar nichts bemerkt hat.

    Nachdem in der Exekutive das Desaster in Hamburg offensichtlich ist, ist allgemein festzustellen, dass die Judikative in der Soziaogerichtsbarkeit auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht beachtet.

    Unter dieser Maßgabe erscheint es für Kläger unsinnig zu sein, sich auf das Grundgesetz sich zu beziehen und zu glauben, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Da ausgeschlossen zu sein scheint, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dies aber tatsächlich nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass deren Chance gegen Null geht.

    Entweder die Richter treffen Ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz oder sie lassen es. Im zweiten Fall ist die Überlegung anzustellen, auf welche Weise dem Grundgesetz die notwendige Verbindlichkeit zuteil wird und welche Partei die Vorgaben des Grundgesetzes als verbindlich erachtet?

    Der AFD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz verändern wolle. Ich halte fest, dass dies seitens der etablierten Parteien nicht der Fall sein soll. Sie beachten das Grundgesetz einfach nicht.

    Im Dritten Reich haben sich die Juristen nicht mit Ruhm bekleckert. In der "neuen" Bundesrepublik Deutschland wurden sie konsequenter Weise belegt und mit einer Nichtkontrolle durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestraft. Eine Nichtaufsicht der Richter soll deren Abkehr von den Nazis bewegen?

    Wir müssen uns in der Tat das Grundgesetz detailiert anschauen und es nachhaltig durchsetzen.

    Wo sind wir eigentlich?
    Ist eine Nichtkontrolle, eine fehlende Aufsicht über die, die bereits unter Beweis stellten, dass sie selbst vor Todesurteile nicht zurück streckten, wirklich ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit?

    "Wählen die dümmsten Kälber wirklich ihre Schlächter selbst?", wie ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident dieses Prinzip beschrieben hat. Die Steigerung ist, wie die Präsidentin des Bayerischen Parlaments Ilse Aigner es beschrieben hat, dass selbst die Verfassungsfeinde von den Bürgern bezahlt werden.

  • #3734

    WernerE (Sonntag, 13 April 2025 23:08)

    Im ZDF - die Cum EX Geschichte - Wahrheiten welche dem Steuerzahler und die
    Gerichte noch Jahrzehnte beschäftigen werden.
    Ebenso wie der Hirninhalt vom Ex Bundeskanzler Scholz - welcher deutlich zu viele
    Luftleere Räume aufweißt.

    WernerE - die Ironie in Person

  • #3733

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:39)

    (Fortsetzung)
    Ich verstehe nicht, wenn die Allierten diesen Prozess anstrengten, wie dann heute bekannt wird, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin ihr Unwesen nach den Nazi-Methoden weiter durchführen können?

    Wenn Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen "dürfen", keiner Nachprüfung der Legislative, keiner Aufsicht der Justiz seitens der Exekutive unterliegen, wie soll dann ein "Erich Neumann" Ihnen Ihre freie Meinungsäußerung verbieten dürfen oder Sie die Formulierung wählen können, "wie mir der Schnabel gewachsen ist"?

  • #3732

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:37)

    # 3731
    Auch in diesem Forum darf niemand schreiben, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das verbietet schlicht die Menschlichkeit. Aber in welchem Verhältnis wird hier geurteilt?

    Es ist bekannt, dass die Justiz im dritten Reich, sogar Urteile nachträglich verschärfte [z.B. der ehemalige Marinerichter und später der ehemalige Ministerpräsident Filbinger (CDU)] und viele jüdische Mitbürger in den sicheren Tod geschickt hat.

    Diese Zeit wollten wir Bürger mit dem Grundgesetz ein für alle mal beendet haben. Der Grundgedanke ist im Grundgesetz festgelegt. Jedes Gesetz muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Heute stellen wir fest, dass dies eher ein Wunschgedanke war. Der Staat beschäftigt weiterhin Amtsträger, die seinem Gesetz und dem Recht nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Amtsträger das Recht herleiten, gegen die Treuepflicht verstoßen zu dürfen und Amtsausführungen "im Namen des Volkes", der Institionen, zu vollziehen.

    Es erscheint auch unklar, auf welcher Grundlage diese Amtsträger als Verfassungsgegner von den Bürgern auch noch erwarten, finanzielle Zuwendungen zu erhalten?

    Bei der Vergangenheit der Justiz ist es nicht verständlich, dass auch heute noch Mitarbeiter der Justiz, Richter (u.a. der Sozeialgerichtsbarkeit), gegen die Gesetze ihre Entscheidung treffen.

    Das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten die Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu sein hat. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist jede Behörde (und Gericht) zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Führung der Verwaltungsakte verpflichtet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen.

    Ich vermisse, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Urteile ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen. Ein Unterschied zwischen den heutigen Entscheidungen und der Nazi-Idelogie ist nicht festzustellen. Wenn auch Ministerpräsidenten per Eid versichedrn, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich gelten, aber diese Amtsträger nicht überwachen, keine Aufsicht über die Justiz führen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit der Budnesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
    In der Praxis treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin keine Entscheidung nach dem Gesetz. Ein Unterschied zur Zeit vor dem Grundgesetz ist nicht feststellbar.

    Weshalb machen Richter der Sozialgerichtsbarkeit und in einem dokumentierten Fall von Herrn Neumann (LG Hamburg) dies und weshalb untersagt ihnen die Aufsicht nicht derartiges Gebahren?

    Ich weiß es nicht!
    Wie können sachverständige Dritte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn sie sich nicht einmal davon versichern, dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegt wird?

    Geht man davon aus, dass diese Gerichtsbarkeit der Nazis mit dem Grundgesetz schon 1949 seine Rechtsgrundlage verloren hat, 1954 aber erst eine Sozialgerichtsbarkeit ins Leben gerufen wurde und auch danach die Legislative nicht nachprüfte, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurde, dann ist darauf zu schließen, dass zwischen der Justiz, der Exekutive und der Legislative eine innere Beziehung zu den Nazis bestehen muss.

    Nachgewiesen wurde dies in dem Gutachten "Rosenburg", dass gewisse Behörden an einflussreichen Stellen Nazi-Amtsträger einsetzten und die innere Beziehung zur Nazi-Zeit sicherstellten.

    Offensichtlich ist dies das Ergebnis des Gutachtens "Akte Rosenburg" des Bundesministeriums der Justiz dokumentiert (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Akte_Rosenburg_Geschichtsband_1.html).

    Das Bundesministerium der Justiz erklärte 2016: "Im Februar 2013 folgte ein Symposium über die Verantwortung von Juristen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth – also im historischen Saal 600, wo 1945/46 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes stattfand und danach auch der sogenannte Juristenprozess, in dem sich von Februar bis Dezember 1947 vornehmlich Beamte des Reichsjustizministeriums und Justizjuristen vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten.

    In diesem Prozess wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens gemacht.

    „Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ – dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Ergebnis der Nazi-Diktatur: vieltausendfacher Mord."

  • #3731

    oerni (Sonntag, 13 April 2025 00:34)

    Danke das ich hier Schreiben darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist und nicht einen
    Anschiss von Erich bekommt.

    In anderen Foren muss man aufpassen welche Worte geschrieben werden und wenn diese nicht passen, werden sie geändert oder gelöscht.
    Wenn der Sinn der Satzbildung ohne Zustimmung verändert wird, ...

    Schönen Sonntag und gute Zeit allen Schreibern und Leser und Erich mit Familie

  • #3730

    Mazi (Samstag, 12 April 2025 09:56)

    #3729
    Sie meinen also, dass die Dienstkleidung von Richtern von der Sozialgerichtsbarkeit nicht geschützt wird. In der Konsequenz ist das Tragen eines Talaras kein Zeichen für eine Amtshandlung.

    Gewiss gehen Sie davon aus, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie es ihr grundgesetzlich Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 wäre, dann ist es für sie auch nicht ein Hindernis, auch Amtskleidung in Ausführung einer Amtsaufgabe zu tragen.

    Es ist nicht verkennen, dass 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Von 1949 bis zur Gründung der Sozialgerichtsbarkeit hat es den Richtern des Reichsversicherungsamtes nichts ausgemacht, ohne Rechtsgrundlage tätig zu sein. Es ist nach den bekannten Machenschaften der Nazis nachvollziehbar, dass sie es auch später schafften, dass die Sozialgerichtsbarkeit seitens der Legislativen nicht nachgeprüft hat, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen von ihnen eingehalten wurden.

    Die Vermutung von mir, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist, sondern nur in der heutigen Form überlebt hat, erscheint nachvollziehbar.

    Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, die den Weisungen des Volkes nicht folgen, finanzielle Zuwendungen des Volkes erhalten (dürfen). Der Spruch von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Parlaments, dass die Bürger auch noch ihre Verfassungsfeinde durch finanziell entschädigen müssen, erscheint logisch begründet zu sein. Auch der Ausspruch des ehemaligen Ministerpräsidenten von Bayern, Edmund Stoiber, dass nur die dümmsten Kälber ihre Metzger selber wählen, erscheint vor diesem Hintergrund nachvollziehbar zu sein.

    Da alle etablierten Parteien logisch Nachfolger der Nazis zu sein scheinen, machen sie keinen gravierenden Unterschied zur AFD. Wenn einer AFD unterstellt wird, dass sie beabsichtigt das Grundgesetz zu ändern, dann ist ihr zumindest in diesem Punkt eine größere Ehrlichkeit beizumessen, als den bisherig bekannten Parteien. In der Tat wird es dann zur "Nagelprobe" kommen, ob dass Volk tatsächlich Demokraten wählte.

    Es war ein geschickter Schachzug der Nazis, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen und nicht nach ihren Aussagen im Wahlkampf, für die sie letztlich vom Volk gewählt wurden, entscheiden zu lassen. Daraus wird erkenntlich, wie geschickt die Nazis den Volkeswillen "umschifft" haben.

    Wenn Richtern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie erklären, sich in der Entscheidung geirrt zu haben, dann ist dies nochmals eine Steigerung dieses Prinzips. Wenn sie dazu auch noch unterlassen, sich in der Sache durch Einholung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sich Sachkenntnis anzueignen, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie falsch entscheiden.

    Es ist einem jeden Handwerksmeister untersagt, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Den Richtern wird allerdings zu gebilligt, dass sie diese gängige Vorschrift in ihrem eigen Fall umgehen. Jeder Handwerksmeister ist verpflichtet im Rahmen seiner Garantie saubere, bezahlte Arbeit zu hinterlassen. Weshalb sollte dieser Anspruch nicht gegenüber den Richtern der Nazis nicht durchsetzbar sein? Weshalb sollten sie einen finanziellen Anspruch gegenüber Bürgern haben, wenn sie deren Weisungen nicht folgeN und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen?

  • #3729

    WernerE (Samstag, 12 April 2025 00:04)

    #3726 - Zitat:
    Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen?

    Einfach erklärt:
    Gehen um die Ecke ins Kaufhaus oder neuerdings zu "A...n" und kaufen Ihre Robe!

    Zitat:
    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten

    Nach meiner Ansicht nicht, aber wie sagte man mir vor kurzem:
    Sie sind nicht das Non Plus Ultra

    WernerE- von Geburt an ein Frechdachs wie es im Buche steht (Wilhelm Busch)

  • #3728

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 22:11)

    An den Worten von Boris Pistorius (SPD) ist erkennbar, dass dem Staat zuerst der "neugeborene Bundesbürger" gehört. Erst durch die "Anmeldung" bei der staatlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, geht der Neugeborene in das "Eigentum" des "Anmeldenden" über.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verteidigung-pistorius-verr%C3%A4t-erste-details-zum-neuen-wehrdienst/ar-AA1CIB3A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f57041bbfc394be293794279d1718d70&ei=21

    In umgekehrte Folge wird beim Todesfall verfahren. Erst mit der "Abmeldung" des Bundesbürgers erhlät der "Abmeldende" das Recht, den Leichnam zu beerdigen. Das hier ein Bestatter eingeschaltet wird, verkompliziert dieses Verfahren, ändert jedoch nicht an dem Grundsatz.

    Die "Übereignung" des neuen Erdenbürgers kann jederzeit per Erklärung des Staates zurück genommen werden.

    Dieses Prinzip geht dem Grundgesetz nochmals voraus und ist höher angesiedelt. Erst danach rangieren die Vorgaben des Grundgesetzes.

    Sie erkennen daraus, wie problematisch eine zweite Staatsbürgerschaft sich auswirkt.

    Eine andere Staatsbürgerschaft ist seitens des abgebenenden Staates und des aufnehmenden Staates zuzustimmen. Liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor, so ist der Staat am Zuge, der sein Begehren zuerst geltend macht. Sonst würde der "neue" Erdenbürger zwei Rechten unterworfen werden und wäre bei dem jeweiligen anderen Staat, der seine Rechte zuspät geltend macht, "fahnenflüchtig".

    Sie können dieses Prinzip auch nachvollziehen, in dem "neue" Erdenbürger sonst gegen sich selbst in den Krieg ziehen müsste. Sie erkennen daraus, dass dies widersprüchlich ist und nicht funktionieren kann.

    Eine nicht zu unterschätzende Überlegung.

    Mit seinen Überlegungen liegt Pistorius vollkommen zwar auf einer bedauerlichen Seite, aber richtig.

    Sie erkennen auch daraus, dass die Antwort in Fernsehsendungen seitens eines Bürgers, ob er den Staat verteidigen würde, niemanden interessiert. Seine Antwort ist bereits von anderen für ihn abgegeben worden.

  • #3727

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 18:42)

    Wer hat diesen Gerichtsfall an die Medien gegeben? Die Ähnlichkeit zum Fall "Erich Neumann" ist beschämend ähnlich.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.youtube.com/watch?v=4CTZK0bOFcA

    Das passiert Richtern, wenn sie sich nicht suf einen "Fall" vorbereiten, schlau machen und sich nicht vorbereiten. Das passiert, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.

    Es kommt öfters in der Judikative vor, als das Grundgesetz es will.

    Die Frage ist, ob Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde vom Staat herangezogen werden dürfen (vgl. Statement von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).

    Es stellt sich auch die Frage, ob führende Bundeslandsverwalter einen Eid auf das Grundgesetz leisten dürfen, aber die Amtsführung einer Kontrolle, ob denn die Vorgaben der Gesetze und Rechte nicht als Amtsaufgabe ausgeführt wird? Nach herrschender Sitte entscheidet das VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsens gegen den Amtsträger, wenn ihm bekannt gemacht wird, dass der Amtsträger nicht der Treuepflicht nachkommt (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtler der Uni Bonn; https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).

    Es ist nicht verwunderlich, wenn eine AFD allen anderen Parteien davon zieht, ist doch eindeutig nachvollziehbar, dass die verantwortlichen Stellen (bis hinauf zu den verantwortlichen Ministerpräsidenten) scheinbar unqualifiziert oder zumindest nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes besetzt sind.

    Wenn auch noch diese Amtsträger von unfähigen Präsidenten in den Länderparlamenten beaufsichtigt bzw. "geadelt" werden, dann erscheint es sinn-/zwecklos zu sein, auf die Vorgaben des Grundgesetzes zu verweisen.

  • #3726

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 09:48)

    Es scheint seitens Kläger vor Sozialgerichten schwierig zu sein, wenn Amtsträger als Richter von Bundesländern eingesetzt werden, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Wenn die Richter nach erdachten Regeln oder nach der Nazi-Ideologie ihre Entscheidungen treffen, dann kann ein Kläger keine Klage nach den Regeln des Grundgesetzes Erfolgaussichten haben.

    Die Frage ist dennoch, ob diese Amtsträger auch dann für die Instution berechtigt sind, wenn sie Art. 97 Abs. 1 GG nicht folgen und ihren Amtsauftrag nicht ausführen?

    Die Frage ist auch, wie sie an Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen? Täuschen sie vorsätzlich die Kläger und wie ist mit diesen Amtsträgern umzugehen?

    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Aus anderen Handhabungen ist bekannt, dass finanzielle Zuwendungen wegen dieses Betrugs zurückzufordern bzw. analog von anderen Straftätern sicherzustellen?

    Sind nicht weirere Amtsträger, analog der Verurteilung der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns, mit einzuziehen?

    Ist nicht die grundgesetzliche Wahrung der Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz gegeben? Mit welchem Recht besetzt der Staat seine Institution mit Amtsträgern, die bei ihrem Handeln nicht Gesetz und Recht folgen?

    Es liegt nahe, dass Dienstvorgesetze ihren Job nicht wahrnehmen und Ministerpräsidenten, Verantwortliche in ihrem Bundesland, ihren Eid brechen und keinesfalls für die Einhaltung von Gesetz und Recht sorgen. Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welchen Staat legen wir dann zugrunde. Gewiss ist dies kein Rechtsstaat nach den Vorgaben des Grundgesetzes.

  • #3725

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:58)

    Seitens Siegfried Unselds kann der Vorgang nicht so unwichtig gewesen sein, weil er seine Vergangenheit dauerhaft verheimlichte! Offensichtlich haben unterschiedliche Sichtweisen geherrscht.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich erneut:
    https://www.msn.com/de-de/gesellschaft-kultur-und-geschichte/verlauf/suhrkamp-verleger-unseld-war-laut-die-zeit-nsdap-mitglied/ar-AA1CECH7?ocid=BingNewsVerp

    Es kann doch nicht so sein, dass erst eine zufällige Nachforschung eines Historikers uns auf seine Fährte setzte?

    Ebenso ist es nicht denkbar, dass Richter, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtshandlung der Sozialgerichtsbarkeit vornehmen, ohne die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten (Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Bindung von Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

    Letztlich sind es gar zuviele gesetzliche Vorgaben gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstoßen haben, dass sie ihnen glaubhaft abgenommen werden könnten, dass sie sich jedesmal bei ihrer Entscheidung geirrt haben könnten.

    Es ist auch unglaubwürdig, dass ihre Dienstvorgesetzten über die Dauer von ca. 75 Jahren geirrt hätten. Schließlich haben ihre Dienstvorgesetzten einen Eid auf das Grundgesetz und ihre Ministerpräsidenten mit ihrer Richtlinienkompetenz nochmals öffentlich beeidet, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.

    Wenn man bedenkt, wie viele Entscheidungen Richter gesprochen haben, dann ist nachvollziehbar, dass die seinerzeitigen Unrechtsurteile in der Nazi-Zeit erst der Anfang dieser Unrechtsdiktatur gewesen sein kann.

    Es geht nicht darum, ob ein Täter als Straftäter zu verurteilen war, sondern darum ob Richter als Amtsträger tatsächlich nach Art. 97 Abs. 1 GG und ob sie als Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt haben?

    Legt man den Maßstab der Rechtsprechung hinsichtlich der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns zugrunde, dann haben sich ein großer Teil der Amtsträger gesetzeswidrig verhalten und sind aus dem Staatsdienst entfernen. Es ist auch nicht ersichtlich, wie von einem Täter/Straftäter das "Geld" eingezogen wird, einem anderen Täter/Straftäter das "Geld" nicht eingezogen wird.

    Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen bezeifle ich, dass Amtsträger als Richter die Aufgaben einer Sozialgerichtsbarkeit wahrgenommen und Entscheidungen nach dem Gesetz, Art. 97 Abs. 1 GG, getroffen haben (könnten). In Kenntnis dieser Sachlage möchte ich auch ausschließen, dass es in Behörden und Gerichten unbekannt ist, dass die Amtsträger keine Amtsaufgaben wahrgenommen haben.

  • #3724

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 23:17)

    Interessant!

    Auf diesen Artikel bewziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/skandal-um-afd-im-lehrstuhl-meuthen-unterrichtet-jetzt-beamte/ar-AA1CGWLK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7625ae3b002c4efcb59cc9469903efe3&ei=27

    In dem Artikel heipßt es: "Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl bildet Fachkräfte für die Verwaltung aus. Menschen also, die eines Tages im öffentlichen Sektor nicht nur über Anträge, sondern über Schicksale entscheiden könnten. Genau diese Menschen, die zu Beginn ihres Studiums einen Eid darauf ablegen, nach bestem Wissen und Können das Grundgesetz und die Landesverfassung zu verteidigen, werden also von dem Ex-Parteichef der AfD, Jörg Meuthen, unterrichtet."

    Was passiert eigentlich mit den Leuten, die ihren Eid Brechen?

    Nach Wikipedia: "Er verpflichtet zur Wahrheit (zum Beispiel in Gerichtsverfahren) und zum Tragen der Konsequenzen (zum Beispiel beim Fahneneid) der Eidaussage. Der Eid wird oft als bedingte Selbstverfluchung bezeichnet, da bei einem Eid mit religiöser Beteuerung eine Gottheit als Eideshelfer und als Rächer der Unwahrheit angerufen wird."

    Was passiert vor Gericht bei einem Eidbruch, wenn selbst der Richter einen solchen Eidbruch begeht?

    Ich vertrete die Auffassung, dass auch ein Richter, ein Amtsträger, sich an einen Eid zu halten hat und im Fall eines Eidbruchs er genau so bestraft wird, wie ein Anderer der ebenfalls den Eid gebrochen hat. Nicht zuletzt ist daran zu erkennen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind (Art. 3 GG). Es ist ganz gleich, ob ein Amtsträger sich gegen einen Vorwurf wegen der Korruption schuldig gemacht hat oder ein Amtsträger/Bediensteter der Staatsanwaltschaft seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.

    Der BGH sieht dies noch viel enger/strenger. Er hat unlängst das Urteil gegen eine minderjerige als KZ-Sekretärin im Alter von damals 99 Jahren sogar bestätigt. Ich erinnere an die jüngste Verurteilung eines heute "alten" KZ-Wachmanns.

    Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, erscheint es so fragwürdiger, dass Amtsträger dagegen nicht betroffen zu sein sollen.

    Geht man von einem Gesetz der großen Zahl aus, so wird dies noch fragwürdiger.

    Ich stimme Frau Aigner, Präsidentin des bayerischen Landtags schon zu, dass von Behörden keine Bürger zur finanziellen Absicherung von Verfassungsgegnern nicht herangezogen werden dürfen.

  • #3723

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:51)

    #3722
    wo sind wir eigentlich? Es ist eigenartig, dass selbst in der Justiz das Grundgesetz, die Verfassung, nicht anwendet.

    Es ist schon eigenartig, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 noch einmal Behörden und Gerichten in deren eigener Sprache für Juristen erklären musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Genutzt hat es offensichtlich nichts genutzt, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte verpflichtet hat, die Beschlüsse des obersten deutschen Gerichts zu beachten.

    Noch unglaublicher erscheint das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu sein, dass aufbauend auf diesem Urteil, ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können muss.

    Unglaubliche halte ich die Angabe eines Landessozialgerichts ("Wenn Sie die Akten nicht vollständig lesen oder erfassen können, dann mögen die Akten zwar nach Ihrer Lesart nicht vollständig sein, dies ist aber hat mit der Realität nichts zu tun."), wenn ein Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seine Entscheidungen zugrunde legt.

    Es ist also nach meinem Rechtsempfinden es untersagt sein, die Anwendung der Nazi-Diktatur weiterhin anzuwenden und die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten. Es darf nicht möglich sein, dass weiterhin Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, eine Amtshandlung als Ausführung einer Amtshandlung vortäuschen dürfen.

    Es macht in der Tat keinen Sinn, eine Beihilfe unter Strafe zu stellen, aber seitens der Legislative die Einhaltung der Vorgabe seitens Exekutive und Judikative nicht nachzuprüfen. Noch weniger Sinn sehe ich darin, dass derartige Vorschriften von Personen vorgenommen werden, die selbst die Gesetze und das Recht nicht befolgen.

    Die Einhaltung des Grundgesetzes ist zwar von Anbeginn verbindlich, aber solch ein aktuell herrschendes Chaos in der Judikative ist nicht mehr vertretbar.

  • #3722

    Mazi (Donnerstag, 10 April 2025 18:23)

    Schon in den ausländischen Medien wird berichtet, dass Siefried Umselbs den Nazis beggetreten war und später den Suhrkamp-Verlag leitete!

    Auf diese Veröffentliichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-legend%C3%A4re-suhrkamp-verleger-siegfried-unseld-trat-1942-als-siebzehnj%C3%A4hriger-der-nsdap-bei-bis-vor-kurzem-wusste-niemand-davon/ar-AA1CFBEE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9fa899e4ba1a49bb818655c01f1c121c&ei=27

    Es erscheint unglaubhaft, dass die Nazis auch in der damals jungen Bundesrepublik keine Verbindungen zur Judikatve unterhielten.

    Nachdem der SPIEGEL den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Filbinger (CDU), überführt hatte und dieser bekannt machte, dass früheres Recht heute kein Unrecht sein dürfte, lässt erkennen, welcher Einfluss von den seinerzeigen Nazis ausging und die Judikative prägten.

    In dieses Bild passt, dass das Grundgesetz 1949 in Kraft getreten ist, das Reichversicherungsamt aber noch weiterhin Recht gesprochen hat, aber das Grundgesetz ihm bereits die Rechtsgrundlage entzogen hat. Obwohl 1954 die Sozialgerichtsbarkeit, also später und damit dieses früher (also zwischen 1949 und 1954) keine Rechtsgrundlage besessen hat, hat die Legislative bis zum akteullen Zeitpunkt vorgezogen hat, lieber keine Nachprüfung vorzunehmen, ob denn ihre Vorgaben in Exekutive und Judikative eingehalten werden.

    Wahrscheinlich ist es naiv anzunehmen, dass mit der fehlenden Kontrolle eine bis dahin unterbliebene Rechtsstaatlichkeit ausgeräumt würde, da die Amtsträger nie von Systemfehlern offiziell Kenntnis erlangt haben.

    Auch in dem jetzt vorliegenden Koalitionsvertrag der gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages (der Herren Merz, Söder, Klingberg und Frau Eskens) ist mit keinem Wort erwähnt, dass die Legislative vorhat, die Einhaltung der Vorgaben des Gesetzgebers nachprüfen zu wollen.

    Komisch wie Abgeordnete vorgeben können, wie sie Vorgaben in Gesetzen machen und nicht nachprüfen, ob sie eingehalten werden. Wahrscheinlich ist dies die Handschrift des Juristen Merkz und des ehemaligen Abgeordneten und heutigen Bundedsverfassungsschutzpräsidenten Prof. Dr. Harbarth.

  • #3721

    oerni (Donnerstag, 10 April 2025 12:41)

    Offensichtlich führt das Bundesland Bayern bei der Anerkennung von Behinderungen gegen
    den Bürger "Krieg"
    Was nützt ein Gesetz und rechtsgültige Urteile, wenn man dann doch macht, was nicht
    im Sinn des Erfinders ist.
    Paradebeispiel das ZBFS in Augsburg für Schwaben zuständig - ohne Klagen ist man verratzt.

    Aber wer Aufgibt hat verloren und darauf sind die Behördenleitungen überall aus

  • #3720

    WernerE (Mittwoch, 09 April 2025 16:22)

    #3719
    die Tatsachen sind bekannt - es kommt noch viel dicker:
    Der selben StaW ist bekannt, dass die anzeigende Amtsperson, welche die eMail
    erhalten hatte, eventuell eine Vorteilsnahme im Amt genossen haben dürfte,
    aber hier keinenfalls ermittelt wird.

    Man sieht in Bayern - bayrisch Schwaben ist nicht alles wie sein sollte.

    WernerE - die Lage ist mehr als ernst und dennoch sehr unterhaltsam

  • #3719

    Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:59)

    #3717
    Die Augsburger StAW müsste erst einmal bestimmen und festlegen gegenüber wem eine Verleumdung, Denunzierung stattgefunden hat.

    Ich gehe davon aus, dass sie dazu nicht in der Lage ist, ist sie gut beraten, sich schleunigst wieder zurückzuziehen.

    Wenn deren Ermittlungen abgeschlossen sind, ist es ratsam Akteneinsicht zu beantragen und die Verwaltungsentscheidung nachzuprüfen, ob denn deren Verwaltungsakten eine derartige Nachrede nach dem Rechtsstaatsprinzip überhaupt möglich ist.

    Ich habe vorhin Minister Limbach (Grüne) vor dem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags und seinen Respekt vor der Verfassung kritisch kommentiert.

    Ich gehe davon aus, dass in Nordrhein-Westfalen oder in Rheinland-Pfalz oder Bayern das Grundgesetz nicht anders gehandhabt wird, wie auch in anderen Bundesländern. Daher ist darauf zu schließen, dass nach dem Urteil des BGH auch die Amtsträger, die sich schuldig gemacht haben, nach dem Gesetz zu verurteilen sind.

    Mir leuchtet es nicht ein, weshalb Bürger von Staatsanwaltschaften verfolgt werden, während Amtsträger (noch) frei herum laufen. Der BGH hat dazu doch bereits entschieden, so daß eine misverständliche Auslegung des Gesetzes ausgeschlossen werden kann.

    Gewiß hat das mit Nazi-Methoden und der Einschüchterung der Bundesbürger, die letztlich das Grundgesetz geschaffen haben, zu tun.

  • #3718

    Mazi (Dienstag, 08 April 2025 23:42)

    Es ist nachvollziehbar, dass der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grünen) im Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags nicht zugeben will, dass er die Besetzung gezielt mit einem Amtsträger seiner "vorbestimmten Wahl" wollte.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wer-l%C3%BCgt-im-untersuchungsausschuss-zur-richterbesetzung/ar-AA1CxeqF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=420de58b616343b3b8e61a992d155c10&ei=4

    Wie ernst sieht der Minister der Justiz überhaupt den Wahrheitsgrundsatz vor dem Parlament und kann eine solche Person überhaupt eine Aufsicht über die Justiz ausüben?

    Wohl kaum? Wer hat ihn überhaupt für diese Aufgabe ausgesucht und bestimmt?

  • #3717

    WernerE (Dienstag, 08 April 2025 12:54)

    Gilt das GG Artikel 5 auch bei einer eMail Äusserung:
    "Ich wünsche ihnen die Pest an den Hals" oder ist das gemäß der Augsburger StAW eine
    nach § 188 StGB Verleumdung, Denunzierung Straftat.

    Politiker sind zu schützen - Bürger dürfen von Politikern verleumdet, denunziert werden!

    WernerE - es fehlen mir nur noch die "richtigen" Worte.

  • #3716

    Mazi (Montag, 07 April 2025 20:28)

    Das Grundgesetz schafft schon Gerechtigkeit, wenn man davon ausgeht, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!

    Nach § 27 Abs. 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

  • #3715

    Mazi (Montag, 07 April 2025 20:19)

    Die tragweite des Beschäftigungsverhältnisses ist aufgrund der Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) offensichtlich sehr weitgehend!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/wegen-beihilfe-zu-tausendfachem-mord-verurteilt-fr%C3%BChere-kz-sekret%C3%A4rin-furchner-im-alter-von-99-jahren-gestorben/ar-AA1CtbJc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1736d595ee3a4e619ec18f54bf214e4b&ei=33

    Zieht man diese Entscheidung nach dem Gesetz des Landgerichts, der Staatsanwaltschaft Itzehoe und des BGH 2024 als Maßstab heran, ist davon auszugehen, dass auch die heutigen Bediensteten mit der Strafverfolgung zu rechnen haben, soweit sie in Zusammenarbeit mit Amtsträgern tätig geworden sind, die der Treuepflicht des Grundgesetzes nicht nachgekommen sind.

    Es ist davon auszugehen, da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, nach diesen Grundüberlegungen auch die Bediensteten der Sozialgerichtsbarkeit und ihre Dienstvorgesetzten zur Rechenschaft gezogen werden und sehr viele Bediensteten von der Strafverfolgung erfasst werden (insbesondere gerät die Staatsanwaltschaft selbst und die Aufsicht über die Justiz in den Fokus).

    Die Entscheidung des BGH ist nachzuvollziehen und trägt das Aktenzeichen 5 StR 326/23 vom 20.08.2024. Die Entscheidung des BGH wurde seitens dieser Behörde öffentlich als Pressemitteilung 166/2024 verschickt (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024166.html).

  • #3714

    Mazi (Montag, 07 April 2025 09:23)

    Ist das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, tatsächlich einzuhalten?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/afd-thueringen-verfassungsgericht-dav-kritik-richter?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Im Ergebnis bestreitet der Deutsche Anwaltsverein (DAV) offensichtlich, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn dem so ist, dann sind die Juristen vorher nicht dem Grundgesetz gefolgt, sondern der Nazi-Idelogie.

    Wenn Richter Ihren Auftrag aus dem Grundgesetz zugewiesen erhalten, dann sind sie strafrechtlich zu belangen, wenn sie das Recht beugen.

    Hier zeigt sich, dass die Judikative offensichtlich noch nie dieser Rechtsansicht folgte.

    Was ist dann das Ergebnis, wenn die Judikative, deren Amtsträger, Gesetz und Recht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), nicht folgen? Dann ist es logisch, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, die in Wahrheit keine Amtsträger sind. Kann das richtig, legitim sein? Wohl kaum! Es widerstrebt unserer Rechtsansicht!

    Nun macht die DAV öffentlich, dass Juristen noch nie dem Grundgesetz folgten. Es löst das Problem nicht, wenn eine Gruppe, die dem Grundgesetz nicht folgt, einer anderen Gruppe vorhält, vor zu haben,dass Grundgesetz nicht befolgen zu wollen. Sachlich ist es der ersten Gruppe zu untersagen, einen solchen Vorwurf zu erheben.

  • #3713

    Mazi (Sonntag, 06 April 2025 10:33)

    Der Staatt schützt uns Bürger vor anderen durch Regeln, bzw. Gesetze. Was von diesen theoretischen Rechten zu halten ist, macht uns die Legislative bekannt, indem sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben seitens der Exekutive und Judikative nicht nachprüft.

    Besonders deutlich macht Donald Trump uns dies deutlich. Nach den Medienberichten beachtet er diese vereinbarten und unterschriebenen Regeln erst gar nicht.

    Der Schluss, dass uns der Staat gar nicht schützt, ist nachvollziehbar.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die die Entscheidungen der "Obergericht", des Bundesverfassungsgerichts, nicht beachten, scheinen diese Annahme zu bestätigen

    M.E. ist es unmöglich, eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen und sich vorher nicht wenigstens sachlich zu informieren. Da gilt es einiges Inder Judikative zurechtzurücken. Der Verdacht, dass dies mit der Gesinnung der Nazi zu tun haben muss, ist logisch gegeben.

    Wo und wie kann es noch in der Bundesrepublik Deutschland eine Parallelwelt in der Justiz gegeben?
    Wie ist es möglich, dass in der Bundesrepublik Deutschland Richter gegen das Grundgesetz entscheiden, wo doch davon auszugehen war, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit diese Entscheidungsmöglichkeit genommen war?
    Wie können Amtsträger aus Steuereinnahmen bezahlt werden, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
    Wie kann der Staat seine Staatsmacht mit Amtsträgern ausüben, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
    Wie können andere Gerichte (VG Frankfurt Oder oder OVG Niedersachsen) auf der gleichen gesetzlichen Grundlage entscheiden, dass sich der Staat nicht auf Amträger stützen darf, die ihm nicht gehorchen?

    Wie kann überhaupt eine Exekutive dafür verantwortlich sein, dass die Judikative die Vorgaben in den Gesetzen einhält, wo sie doch selbst diese Vorgaben nicht einhält?

    Die Vorbehalte der Richter des EUGH gegenüber der deutschen Justiz sind nachvollziehbar.

    Es gibt vieles zu tun, die grundgesetzlichen Regeln der Autoren umzusetzen und einzuhalten!

  • #3712

    Mazi (Freitag, 04 April 2025 19:19)

    # 3711
    Wie schützt uns der Staat vor Verbrechern?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/missbrauchsopfer-nach-p%C3%A4dophilen-razzia-es-k%C3%B6nnten-auch-videos-von-mir-dabei-sein/ar-AA1CitQe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=063fa0e839144a2bb1256a058d56f326&ei=9

    Nach der Lektüre dieses Artikels schützt der Staat uns nicht von Verbrechern!

    Wenn Richter der Judikative darauf verweisen dürfen, dass sie sich bei ihrer Entscheidung geirrt haben und damit die Straftat legitim wird, ist anzuzweifeln, dass uns der Staat tatsächlich schützen will. Entsprechend dem obigen Beispiel ist nachvollziehbar, dass ein Strafverhalten vorgelegen hat und verurteilt werden musste!

    Genauso waren die Missbrauchsopfer staatlich vor diesen Tätern zu schützen.

    Genauso ist es auch ein verwerfliches Vergehen, eine Alarmmeldung seitens der rheinland-pfälzischen Regierung nicht weiterzugeben. Nach dem von Frau Malu Dreyer geleisteten Eid auf die Verfassung, ist sie für die Richtlinie der Politik verantwortlich. Sie persönlich ist m.E. dafür verantwortlich das in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten wird.

    Wenn ein Pilot oder ein LKW-Fahrer sich in seiner Entscheidung irrt, dann sind Tote zu beklagen. Wenn Richter der Judikative erklären, sie hätten sich in ihrer Entscheidung geirrt, dann ist das unglaubwürdig. Wenn auch diese Richter die Funmktion von Amtsträgern haben, aber die Entscheidungen selbst ihres höherwertigen Gerichts nicht befolgen, dann stimmt etwas nicht.

    Wenn das Grundgesetz den Richtern vorschreibt, dass sie an das Gesetz gebunden sind, Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz vornehmen, dann stimmt etwas gehörig in unserem Staat nicht. Welcher Staat stützt sich auf Amtsträger, die ihm nicht gehorchen? Wenn ein Staat Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, einsetzt um seine Staatsgewalt auszuüben, dann ist es nicht verwerflich dahinter ein "Gedanken" zu vermuten.

    Wenn der Staat also Amtsträger, die ihm nicht gehorchen einsetzt, dann ist grundgesetzlich die Frage aufzuwerfen, ob er dann noch Institutionen mit diesen Amtsträgern besetzen darf, die dann noch Amtsaufgaben für ihn erledigen?

    Nach bürgerlicher Ansicht kann ein Staat, besetzt mit Amtsträger, die ihm nicht gehorchen, geltend machen, dass er eine Amtsfunktion wahrnimmt. Der Mangel liegt nach m.M. daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar Gesetze beschließen - darin auch Vorgaben machen -, aber ob Exekutive und Judikative dies beachten, ist ihnen "schnurtz".

    Das größte Problem liegt m.E. darin begründet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gar nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass Exekutive und Judikative diese Vorgaben erst gar nicht beachten.

    Es sollte m.E. nicht von einem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und ehemaligen Vertretern der Exekutive die Demokratie als gefährdet angesehen werden, sondern das Grundgesetz bwesteht bereits seit 1949 und ist schon damals zur Umsetzung so in Kraft getreten. Beide Gruppen haben sich bei der Umsetzung des Grundgesetzes nicht mit Ruhm bekleckert. Dies aktuell zu befürchten, ist absolut fehl am Platze. Es war schon immer so!

    Wenn also das Grundgesetz nie umgesetzt wurtde, die Nazi-Juristen zwar gestorben sind, aber nie "ausgemerzt" wurden, dann ist auch für Juristen es so verständlich wie für Bürger zu formulieren.

    Die Formulierung des "Lehrer" unter # 3711: "War so, ist so, bleibt so." ist am sichersten so, wenn die Systemfehler nicht aufgezeigt werden.

    Ich komme wieder auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
    Sie haben als Richter, als Amtsträger, noch nie nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, ihre Entscheidung getroffen.

    Es liegt also nicht daran, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben, sondern daran, dass der Staat noch nie diese Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt hat, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.

    Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass sie wie Beamte aus öffentlichen Geldern, von Bürgern, bezahlt und in Pension geschickt werden. Täter sind von Staatsanwaltschaften, von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) anzuklagen, zu verurteilen und das widerrechtlich erworbene Geld sicherzustellen.

  • #3711

    Lehrer (Freitag, 04 April 2025 11:03)

    Demokratie? Recht und Gesetz für alle gleich? Wo denn?
    Geld regiert die Welt. War so, ist so, bleibt so.

  • #3710

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:56)

    Nicht nachvollziehbar ist die deutsche Kritik an der Taktik von Donald Trump in den USA. Die Nazis der Bundesrepublik Deutschland haben es ihm schließlich vorgemacht wie man sich nicht an gesetzliche Vorgaben hält.

    Wir sollten uns nichts vormachen. Ein Staat, der sich nicht an eigene Regeln, an Gesetze, hält, hat das Existenzrecht verloren bzw. nie legitim erreicht.

  • #3709

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 14:48)

    # 3705
    Was ist also mit einem Staat, der uns vor solchen Amtsträger nicht schützt, die also nicht nach Gesetz.und Recht handeln, tätig sind, zu unternehmen?

    Ich weiß es nicht, wie sich ein Bürger gegen einen Staat schützen kann, der seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Urteile der Gerichte (VG und OVG) bringen nur zum Ausdruck, dass dies andern Orts nicht anders gesehen wird.

    Die Frage, die sich jedoch stellt, wenn eine solche Prüfung von speziellen Richtern nicht durchgeführt wird, was einzelne Urteile besagter Richter dann bewirken können bzw. was sie bewirken?

    Die sich anschließende Frage ist, weshalb dem so ist?

    Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen, dann ist dieses pflichtwidrige Verhalten der Amtsträgern sachlich nicht verwunderlich.

    Wenn die Abgeordneten die Amtsträger wegen deren Einbruchs nicht zur Rechenschaft ziehen, dann erscheint es
    nicht verwerflich zu sein, dass andere Gruppen das Grundgesetz gänzlich in Frage stellen.

  • #3708

    Erich Neumann alias unfallmann (Donnerstag, 03 April 2025 12:06)

    "Wir ermitteln gerne"
    Wie drei Staatsanwältinnen gegen den täglichen Stapel neuer Akten auf ihren Schreibtischen angehen. Darüber hat der Weser-Kurier am 03.04.2025 berichtet. In meinem Fall, hat die Staatsanwältin vorgetäuscht, die Ermittlungen werden eingeleitet. Dazu im Einklang liegt die Entscheidung der Staatsanwältin vom 19.11.2013.

    Siehe meine Unterseite - 22.11.2012: Erfolglose Strafanzeige der STA Bremen -
    MfG

  • #3707

    Mazi (Donnerstag, 03 April 2025 10:00)

    # 3705
    Es ist in der Tat eine Frechheit, dass uns der Staat nicht vor diesen Verfassungsgegnern schützt.

    Zum wiederholten Mal:
    Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben 1983 das Grundgesetz von 1949 bestätigt, dass es den Behörden.und Gerichten nach dem Rechtsstaatsprinzip untersagt ist, nicht wahrheitsgetreue und unvollständige Verwaltungsakten führen darf.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit belastete weder vor dieser Gerichtsentscheidung noch danach diese Vorschrift nicht.

    Es ist davon auszugehen, dass zwar die Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz als Vorgericht des Bundesverfassungsgerichts genannt ist, aber die dortigen Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen.

    Ich erachte es nicht für rechtsstaatlich, dass der Staat seine Staatsmacht von Amtsträgern ausüben lässt, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Die Aufgabe des Staates ist m.M. nach, dass er seiner Funktion.nur dann nachkommt, wenn seine Amtsträger seinen Vorschriften (Gesetzen) nachkommt.

    Die Bezahlung seiner Beamten durch den Staat entbindet ihn nicht davon, dafür zu sorgen, dass seine Amtsträger dieser Verpflichtung (Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG) nachkommen.

    M.E. wäre es nicht sachgerecht gegen die Entscheidung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Berufung einzulegen, weil ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz erfolgt ist. Der richterlichen Entscheidung hat m.E. eine wesentliche Komponente gefehlt, um als Amtshundlung zu.gelten. Das Grundgesetz hat Richter an das Gesetz gebunden. Folglich kann eine Entscheidung gegen die Beachtung der Gesetze von Ihnen nicht als Amtshandlung gelten.

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die 1954 erst die Sozialgerichtsbarkeit bei einer gesetzlichen Vorschrift, das Grundgesetz, seit 1949 bereits vorschriftsmäßig gültig, ist vorzuhalten, diese betrugsmässige Verhalten mitinitiiert zu haben.

    Sie sind mitverantwortlich zu machen, dass die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten werden.

    Der Beitrag des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und anderer namhaften Politiker der Exekutive, dass die Demokratie gefährdet sei, führen nicht dazu, dass die Vorgaben des Grundgesetzes von 1949 eingehalten und 75 Jahre zurück gedreht werden können.

  • #3706

    Erich Neumann alias unfallmann (Donnerstag, 03 April 2025 09:02)

    #3705
    Hallo WernerE,
    es ist eine Schande wie der Staat mit seinen Bürgern und Unfallopfern umgeht.
    Dazu gibt es meinen Schriftsatz vom 02.04.2025 auf der Unterseite
    - 12.02.2024: Az.: S 2 U 12/24, neue, vollumfängliche Klage am SG Bremen eingegangen -

    MfG

  • #3705

    WernerE (Mittwoch, 02 April 2025 18:44)

    Bayrisches LSG München - 2`ter Senat Neuerer, Pongratz und Müller-Kappauf
    Richter der Selbstverherrlichung geradezu zum Himmel schreit!
    Im Grunde sollte sie der Teufel in der Hölle bis auf die Knochen braten, denn das die
    Robenträger veranstalten ist schon eine absolute Frechheit gegenüber den bayrischen
    Bürger - Mutwilligkeitskosten wollen Sie bei weiteren Beschwerden anordnen!

    WernerE - mit den oben genannten Herrschaften auf "Kriegsfuß"

  • #3704

    Mazi (Mittwoch, 02 April 2025 10:12)

    #3703
    Wäre in Frankreich erlaubt, dass ein Bundeskanzler eine Regierung anführen dürfte, der von sich erklärt, sich nicht erinnern zu können?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nach-untersuchungsausschuss-in-hamburg-olaf-scholz-fehlte-erinnerung-nun-%C3%BCberpr%C3%BCft-bundestag-warburg-spenden-an-die-spd/ar-AA1C5lVH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=93e51e62a6464ccfb1be131dc570f32d&ei=67

    Wohl kaum, dass vergleichbares dort erlaubt wäre!

    Im dortigen Rechtssystem wäre davon auszugehen, dass dort einem derartiger Kanzler die Kandidatur verweigert würde!

  • #3703

    Mazi (Mittwoch, 02 April 2025 09:14)

    #3702
    'Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter "routinemäßig verwaltet" wurde' von Johann Osel.

    Es wäre nicht nachvollziehbar hätte der Buchautor den Buchtitel irrtümlich falsch ausgewählt.

    Was besagt uns dessen Wahl des Buchtitels und auf was soll sich eine Änderung beziehen? Die Alliierten hatten doch bereits im Nachkriegsdeutschland bestätigt, dass sie sie gescheitert sind. Und jetzt soll sich in der Justiz ohne eine entsprechendes Gesetz im Deutschen Bundestag etwas geändert haben?

    Bezeichnend ist das jetzige Urteil gegen Frau Le Pan. Während sie in Frankreich nicht zur Wahl antreten darf, ist dies in Deutschland lediglich ein Kavaliersdelikt. Mit anderen Worten, eine Unterschlag öffentlicher Gelder, EU-Gelder, wäre bei den deutschen Juristen in den deutschen Gesetzen nicht mit dem gleichen Ausschluss verbunden.

    Es ist wahrlich nicht schwer, weshalb dieses Vergehen in Deutschland nicht mit den gleichen oder ähnlichen Sanktionen belegt ist.

    Die Frage ist also, weshalb in den deutschen Gesetzen diese Straftaten anders belegt wird? Es besteht also eine unterschiedliche Rechtsbetrachtung zwischen dem deutschen und dem internationalen Recht.

    Ich komme wiederum auf die Sozialgerichtsbarkeit. Weshalb wird vor den deutschen Sozialgerichten nicht einmal nach dem Gesetz von den Richtern die Entscheidung getroffen? 1983 haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts noch einmal das Rechtsstaatsprinzip für die deutschen Juristen wiederholt. Offensichtlich hat das nichts genützt. Es ist darauf zu schließen, dass dies für sie offensichtlich zu kompliziert war. Oder was viel naheliegender ist, die Juristen der Nazis haben "vorgebaut".

    Muss das Grundgesetz 75 Jahre alt werden bis den Richtern mitgeteilt wird, dass die Richter nach der Verfassung, dem Grundgesetz, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben? So steht es bereits in Art. 97 GG formuliert. Erstaunlicherweise wird diese Beanstandung nicht vom Bundespräsidenten oder einem Abgeordneten bekannt gemacht worden.

  • #3702

    WernerE (Dienstag, 01 April 2025 13:03)

    https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-justiz-umgang-ns-vergangenheit-studie-li.3226949
    NS-Aufarbeitung im Justizministerium
    Als die Nazi-Vergangenheit bayerischer Beamter „routinemäßig verwaltet“ wurde

    Von Johann Osel

    Nach dem Hitler-Regime machten frühere Nationalsozialisten oft problemlos weiter Karriere im bayerischen Justizapparat. Wie es dazu kommen konnte, zeigt eine Untersuchung, die das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin (IfZ) zum Umgang insbesondere des Justizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit nach 1945 erstellt hat. Die Studie, gefördert eben durch das Ministerium, ist unter dem Titel „Landesjustiz und NS-Vergangenheit“ nun als Buch erschienen.
    Es wurde am Montag im Münchner Justizpalast vorgestellt.

    Hat sich seither irgendetwas in Bayern verändert?

    WernerE - kritisch hinterfragender Bürger Bayerns

  • #3701

    Mazi (Samstag, 29 März 2025 08:53)

    Treffen Richter ihre Entscheidung wirklich nach dem Gesetz?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-ivzb3724-lehrbuch-fall-notar-kosten-zahlen-frau-geschaeftsunfaehig-analogie

    Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter verpflichtet, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Im vorliegenden Fall darf angezweifelt werden, wo Richter eine entsprechende Grundlage im Gesetz gefunden haben?

    Man stelle sich nur vor, dass der "Schuldner" seine Rechnung, die er nicht schuldhaft eingegangen ist, begleichen wollte. Eine Bank dürfte eine Überweisung mit Verweis auf dessen Geschäftsunfähigkeit nicht ausführen. Gleiches würde sich für den Betreuer verbieten, weil seine zu betreuende Person keine Rechtsgeschäfte abschließen darf. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Rechnung des Notars nie bezahlt werden kann.

    Es liegt daher (sehr) nahe, dass hier "Richter" ihrem Kollegen sehr helfen wollten. Wie verbindlich sind also Beschlüsse der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wenn sie nicht befolgt werden und die Legislative es unterlässt nachzuprüfen, ob deren gesetzliche Vorgaben überhaupt eingehalten werden?

    Ein Rechtsstaat, der seine Gesetze nicht befolgt, kann nie einen Rechtsstaat begründen!

  • #3700

    oerni (Samstag, 29 März 2025 00:10)

    Betreff: IFG soll abgeschafft werden - im Sinne der Entbürokratisierung ....

    ich habe gerade die Petition 'SPD, keine Koalition ohne Informationsfreiheit!' auf WeAct unterschrieben und würde mich sehr freuen, wenn ihr auch mitmacht.

    Je mehr Menschen die Petition unterstützen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Erfolg hat. Hier könnt ihr mehr erfahren und unterzeichnen:

    https://weact.campact.de/petitions/spd-keine-koalition-ohne-informationsfreiheit?share=08bdeef9-867b-41c4-b450-9c39f0589190&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

    Vielen Dank!

  • #3699

    Mazi (Freitag, 28 März 2025 08:59)

    Es ist an der Zeit die Sozialgesetzgebung mittels Amtsträger um- und durchzusetzen. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass "Richter der Sozialgerichtsbarkeit" weiterhin Urteile verkünden, die mit dem Gesetz nicht vereinbar sind. Dieser Nationalsozialismus muss in der Bundesrepublik Deutschland einem Ende zu gebracht werden.

    Es muss unter Strafe gestellt werden, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen, Amtshandlungen verkünden.

    Es muss als nicht Rechtens angesehen werden, dass die Exekutive die Judikative überwacht und dabei ihre Amtsaufgaben nicht einmal wahrnimmt. Die vom Volk gewählte Legislative muss ihre Amtsaufgabe wahrnehmen und nachprüfen, ob denn ihre gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

  • #3698

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:39)

    Es ist davon auszugehen, dass Julia Klöckner als Präsidentin des Deutschen Bundestages darauf achten wird, dass der Wille des Volkes um- und durchgesetzt wird.

  • #3697

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:36)

    Typisches Beispiel ist die Sozialgerichtsbarkeit. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen üblicher Weise keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz. Sie erkennen das ihnen Vorgesetzte Gericht laut dem Grundgesetz zwar an, legen aber dessen Rechtssprechung ihren Entscheidungen nicht zu grunde.

    Beispielsweise haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bestätigt und hervorgehoben, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, aber diese grundgesetzliche Vorgabe legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erst gar nicht ihren Entscheidungen zu Grunde. Sie unterlassen einfach die Prüfung dieser Verwaltungsakte der Behörde oder des Gerichts, ob diese Anforderung überhaupt erfüllt ist. Es ist schwierig davon auszugehen, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtsaufgabe gar nicht wahrnehmen davon auszugehen, dass sie sich dann von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugt haben können.

    Ich fasse zusammen:
    Alles "Schrott" was uns die Judikative hier als deren geistige Leistung auf zu Tischen versucht! Es ist schwierig davon auszugehen, dass dies Amtshandlungen sein sollen. Entscheidungen gegen das Gesetz sind vom Grundgesetz nicht als Amtsaufgaben legitimiert. Sie sind insbesondere dann nicht von ihm legitimiert, wenn die Amtsträger nicht einmal die Amtsaufgabe erledigt haben.

  • #3696

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 08:20)

    Eine Demokratie, die ihre Werte nicht verteidigt, die Sie nicht einhält, tritt nicht als Demokratie im internationalen Geschehen auf. Der Verfassungsschutz muss sich fragen lassen, welche Rechte überhaupt verteidigt. Die Rechte des Volkes offensichtlich nicht.

    Komen wir zurück zur Demokratie, die uns das Grundgesetz verspricht. Es ist Amtsaufgabe der jetzigen Bundestagspräsidentin Klöckner darauf zu achten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Amtsaufgaben erledigen und die gesetzlichen Vorgaben befolgt werden.

    Es ist unmöglich, dass das Grundgesetz nicht eingehalten und befolgt wird. Es ist unmöglich, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften diese vor Gericht zu bringen und es ist Amtsaufgabe der Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Die Entscheidung dieser ungehorsamen Amtsträger sind als im Zusammenhang mit Straftaten nicht zustande gekommen. Sie sind nicht aufzuheben, sondern nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, zustande gekommen.

    Da der Staat zur Ausübung seiner Staatsgewalt sich nicht Amtsträger bedienen kann, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ist davon auszugehen, dass viele Institionen nicht handlungsfähig waren und folglich auch sind. Es geht nicht darum die Handlungsfähigkeit zu erhalten, sondern darum die Vorgaben des Grundgesetzes einzuhalten.

  • #3695

    Mazi (Donnerstag, 27 März 2025 07:48)

    Es erscheint sehr fragwürdig, was die seitens der Parteien bisher gelebten Praxis als Demokratie und als rechtsstaatlich verstanden wird.

    Da wird das Volk zur Wahl der Parteien aufgefordert und die Parteien, dann als Volksvertreter im Deutschen Bundestag als Legislative erscheinend, prüfen anschliessend nicht einmal mehr nach, ob ihre gesetzlichen Vorgaben überhaupt eingehalten werden. Das ist also das demokratische Verständnis der Parteien. Das wird also vom Verfassungsschutz sogar bewahrt und verteidigt.

    Sind wir ehrlich! Das ist nimmer das Verständnis des deutschen Volkes!

  • #3694

    Mazi (Mittwoch, 26 März 2025 11:33)

    Nachdem der Bundestag mit seinem jüngsten Beschluss über 500 Mrd. Euro und mehr nach diesem Urteil des Bundesverfrassungsgerichts den Weg gänzlich frei gemacht hat, die Schuldengrenze des Grundgesetzes abgeschafft hat, erscheint es nicht mehr notwendig zu sein, dass eine AFD das Grundgesetz umschreiben muss.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    +https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verfassungsgericht-solidarit%C3%A4tszuschlag-ist-verfassungsgem%C3%A4%C3%9F/ar-AA1BGaJa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d0ac844353444433948a1c0c26b1505d&ei=23

    Wo sind wir eigentlich und was gibt das Grundgesetz vor? Weshalb gelten für Richter des Bundesverfassungsgericht andere Vorgaben als für andere Richter? Gibt das Grundgesetz nicht allgemein vor, dass es vorgeben hat, dass Richter an das Gesetz gebunden sind (Art. 97 Abs. 1 GG)?

  • #3693

    Mazi (Dienstag, 25 März 2025 15:41)

    Ich bezüglich der Nazis weise auf diesen Artikel hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/argentinien-gibt-nazi-akten-frei-milei-stabschef/ar-AA1BCskh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b55cff1f0868419dcc7200acf3ee596c&ei=22

  • #3692

    Mazi (Dienstag, 25 März 2025 15:31)

    # 3691
    Ist das nicht gleich?

    Ob der Staat mit Cum Ex-Geschäften ausgeraubt wurde, ob die der vergangenen Legislaturperiode ein Bundeskanzler Olaf Scholz von der SPD saich nicht erinnern wollten oder Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht entgegen dem Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben, mir erscheint dies, wenn auch in unterschiedlichen Sachgebieten, sehr gleichförmig zu sein.

    Spätestens anhand der Missbrauchsopfer oder der Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen seitens der rheinland-pfälzischen Regierung muss jeder davon überzeugt sein, dass das nicht Recht sein kann und darf.

    Es ist offensichtlich ("einiges" oder besser "vieles") verbesserungswürdig". Wir sollten uns zusammen tun oder die Bundesrepbublik Deutschland verbessern und nicht duldbare Geschehnisse unter Strafe stellen und gemäß dem Grundgesetz ausrotten.

    Ich verstehe darunter aber nicht, dass die ehemaligen Nazis die positiven Errungenschaften wiederum beugen. Ein Eingeständnis, wie dies beispielsweise die Alliierten vornahmen und eingestanden haben, ist m.E. nicht zweckdienlich.

  • #3691

    WernerE (Dienstag, 25 März 2025 00:37)

    aus einem Beitrag von Facebook E. Neumann (Journalist in Worms)
    Mit Cum-Ex verbindet man den wohl größten Steuerraub der Geschichte. � Er blieb viele Jahre lang unentdeckt, bis einige mutige Menschen die Wahrheit ans Licht brachten, wie z.B. die Steuerbeamtin Jana Stobinski. � Die Hintergründe für euch in dem #Dokumentarfilm "Systemfehler:
    Der Cum-Ex Skandal" – jetzt streamen im #ZDF: https://kurz.zdf.de/cYjx/
    #CumEx #Steuerbetrug

    Der Betrug bei dem nicht nur Bundeskanzler (ex) Olaf Scholz eine tragende Rolle spielt

    WernerE - bewusst durchs Leben gehen und eben dort aufschreien wo es nötig ist!