Wie schon berichtet, sind die Ereignisse im Jahre 1968 und 2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW anerkannt. Die Unfallfolgen sind in den umfangreichen Verwaltungsverfahren ermittelt worden. Mitarbeiter der BGHW haben die Einschätzungen der Gutachter aber nicht 1:1 im Bescheid übernommen. 

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen:

Diese einfachen Pflichtverletzungen verhindern die sachgerechte Entschädigung meiner durch Gutachten der BGHW festgestellten Unfallfolgen. Etwaige Behandlungen der unterdrückten Unfallfolgen, haben nun zu Lasten meiner Handelskrankenkasse (HKK) zu erfolgen. So hat es die BGHW der HKK mit dem Schreiben vom 18.03.2008 zu meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 mitgeteilt.

 

So hat es die BGHW auch mit dem Schreiben vom 27.04.2004 zu meinem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 meiner HKK vorgetragen. Und sind die Ansatzpunkte für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.

  

"Da ist viel kriminelle Energie im Spiel"  

Der Weser-Kurier hat über Abrechnungsbetrüger im Gesundheitswesen berichtet (09.05.2016). "Da ist viel krimineller Energie im Spiel".

 

Kassen bilanzieren mehr Betrügereien

Mit dieser Schlagzeile kam am 28.05.2022 ein weiterer Zeitungsbericht:

In diesem "merkwürdigen Spiel" ist die BGHW, BG ETEM und SG Bremen verwickelt. Die HKK und SG Bremen nehmen keine Aufklärung vor, obwohl die BGHW besonders dreist vorgeht. So hat die BGHW in der Stromunfallsache ihren Bescheid der HKK vom 27.04.2004 mit dem Schreiben vom 27.04.2004 in Kopie vorgelegt und dabei keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Aber in den Gutachten der BGHW als Vorhofflimmern (VHF) dokumentiert ist. Ohne weitere Aufklärung hat die HKK die Kosten aus dem Stromunfall übernommen und ich muss die Zuzahlungen leisten. Dem nicht genug kam es am 07.12.2021 zu meinem 1. Schlaganfall und wurde von den Kardiologen meinem Vorhofflimmern als Ursache angelastet. Nun muss die HKK auch diese Kosten zu Unrecht übernehmen, bis die BGHW mein VHF als Gesundheitsschaden im Bescheid eingetragen hat.  Und werde ich wohl nicht mehr erleben. Siehe auch Gästebucheintrag vom 13.09.2022.

 

45 kriminelle Anknüpfungspunkte u. "Stasiakte" liegen vor.

Mit einem merkwürdigen Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 hat die BGHW ihr Schreiben an die Krankenkasse vom 27.04.2004 und den Bescheid vom 27.04.2004 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und "Stasiakte" der BGHW festsetzen lassen. 

 

IV. Kapitel 

 

Zensur meiner Webseite fand statt: 

Auf einer falschen Tatsachenbehauptung hat die BGHW am 26.04.2013 eine Zensur über meine Webseite abgegeben. Und wurde mit dem Schreiben der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit aufgedeckt.

Eine Zensur hat auch die Staatsanwaltschaft Bremen vorgenommen, die Ermittlung wurde (26.05.2015) eingestellt. 

 

Einfacher Fall wird kriminell u. weitere strafbare Handlungen folgen.

In dem internen Schreiben vom 07.03.018 hat die BGHW festgesetzt meine Behördenakte darf ich 1:1 der Öffentlichkeit zugänglich machen, aber genau dieses will und muss die BGHW verhindern. Denn die BGHW will sich nicht in der Presse u. Fernsehen rechtfertigen. >Klick 

 

V. Kapitel 

 

Beweismittel liegen mir vor, die ich nicht kopieren darf.  

Ich folge der Direktorin am SG Bremen und fordre mein Recht und leiste Widerstand. Die Direktorin am SG Bremen ist in meinen Fall seit 29.12.2010 verwickelt. Als Nachfolger kam ein Richter der ebenfalls in meinem Fall verwickelt ist und die (falschen) Urteile am LSG Bremen zu meinem Verkehrsunfall u. Stromunfall am 18.12.2008 unterzeichnete.  

 

Mitarbeiter der BGHW haben ein "Problem" wissen nicht mehr wie es weitergehen soll.

Ich leiste Widerstand und der BGHW war schon am 29.06.2010 unklar wie sie die Bearbeitung dieses außergewöhnlichen Falles weiter betreiben soll. 

 

Geschäftsführer verlangt "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft

Das Schriftstück vom 08.04.2011 dokumentiert, der Geschäftsführer der BGHW Bremen wünscht meine Bestrafung durch die Staatsanwaltschaft und weist auf die "Signalwirkung" beim eigenen Personal hin. Dieses Verlangen wurde von der Hauptverwaltung abgelehnt. Sachverständige haben das Vorhaben als Skrupellos und Rechtsmissbrauch erkannt.

 

Wichtiger Hinweis: 

Am 02.09.2014 wurde das skrupellose Vorhaben und Rechtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft Mannheim eingeleitet. Die Ermittlungen gegen meine Person hat die Staatsanwaltschaft Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 28.02.2015 mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war die Tat für scheinbarem Rechtsmissbrauch vollbracht.

 

Klagehäufung

Schon am 25.10.2012 kam es zu einer Klagehäufung wie sie bisher noch nie vorgekommen ist u. die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".  

BGHW bezeichnet Sozialgericht Bremen als "Nebenkriegsschauplatz".

Dazu im Einklang hat die Beklagte die Überprüfung angeregt, ob bei mir evtl. schon Verhandlungsunfähigkeit vorliegt vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 24.06.2013

 

 

Wissen Sie mehr?

Ich bin kein Einzelfall, auch das Fernsehen hat am 05.12.2018 über einen "Kampf um Unfallrente" berichtet.

Wissen Sie mehr oder haben Sie Fragen, dann melden Sie sich bitte in meinem Gästebuch. >Klick  

 

Bitte besuchen sie auch die Webseite WernerE. und unfallopfer.de  

Zeitungsberichte über meinen Fall kann die BGHW nicht ertragen. 

Seit 2009 will sich die BGHW nicht in der Presse & Fernsehen rechtfertigen. 

Zu der KLagehäufung kamen noch Zeitungsberichte, nun sind die Mitarbeiter im Büro der BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen natürlich genervt. Dazu im Einklang hat der Weser Kurier am 09.04.2014 über den Geschäftsführer der BGHW BV Bremen berichtet und dass sich seine Mitarbeiter auf dem Bürohausdach an der Falkenstraße Fit im Büro halten. 

Mein Fall ist das Regiebuch für einen mehrteiligen Psychothriller  

Für die Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen zuständig und hat schon am 28.11.2009 wörtlich befürchtet:

 

 

"Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [Erich Neumann] hier mit einer Waffe auftritt. Jeder kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Ich habe keine Waffe, meine Waffe ist "das Schwert der Gerechtigkeit" und Justitia soll mit dem Schwert zuschlagen.  

 

Meinen einfachen Fall hat die BGHW kriminell und kompliziert gemacht und seit dem 05.10.2009 ist mit der "Stasiakte" dokumentiert, die BGHW will sich nicht rechtfertigen und ich soll bestraft werden.

 

Die mit Beschluss festgesetzten Mediationen wurden verhindert 

Die Mediation (Schlichtung) vor dem SG Bremen und vor dem LG Hamburg, haben die Mediatorinnen auf der Grundlage einer falschen Tatsachenbehauptung verhindert. So wurde auch keine Akte geöffnet. Die Mediationen und Öffnen der Akten muss nach Recht und Gesetz noch nachgeholt werden (30.05.2022).

Die BGHW will keine Aufklärung sondern meine Bestrafung...

... und wird in der "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 dokumentiert. Scheinbar sind der BGHW und den Gerichten mehr als bloße Sorgfaltspflichtverletzungen anzulasten um die es nahezu durchgehend geht. Und vom Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt hat. Darum wollen die Beteiligten auch nicht, dass die wahre Sach-und Rechtslage zur Niederschrift kommt.

 

Meine Person und Webseite ist nicht angreifbar

Die Bestrafung meiner Person ist der BGHW nicht mit der Strafanzeige vom 02.09.2014 und Tatvorwurf übler Nachrede und Verleumdung gelungen. Denn meine Anschuldigungen sind begründet. Mit meiner schriftlichen Aussage vom 28.05.2015 wurde aber sogleich für die Staatsanwaltschaft Bremen meine begründeten Anschuldigungen und de Ansatzpunkte einer strafbaren Handlung dokumentiert.

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW wurde tätig  

Zur Verzögerung der weiteren Aufklärung hat die BGHW am 29.04.2016 das Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet und den Mitarbeitern wurde erklärt, wie sie sich zu verhalten haben. Und "Bumerangsätze" sollen die Aufklärung verhindern.

 

II. Kapitel

 

"Wen was anzulasten ist" und wie die Beteiligten darauf reagieren.

Schon am 30.01.2011 habe ich in der Stromunfallsache und am 03.03.2011 in der Verkehrsunfallsache dokumentiert, wem was anzulasten. Jedoch die Reaktion der BGHW hat gezeigt, es wird keine Pflichtverletzung bestätigt und ich soll bestraft werden. Dazu haben die Beteiligten schon im Jahre 2009 festgesetzt: Wir wollen uns nicht in der Presse rechtfertigen und wollen nicht kriminalisiert werden und haben Herrn Neumann in die Liste gefährlicher Personen aufgenommen. 

 

III. Kapitel

 

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: 

Meine Aufklärungswebseite ist so umfangreich, dass ich die Aufklärung u. mein Weitermachen in einzelnen Kapiteln vortrage. Die Recherche ist so gefährlich, dass ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Am 31.05.2022 wurde ich auf dem Marktplatz in Bremen gefragt, ob ich wirklich im Gefängnis war.

 

Ein Bankdirektor a.D. - in meinem Gästebuch Mazi - hat 1000,-€ an das Landgericht (LG) Hamburg überwiesen damit ich nicht ins Gefängnis komme. Denn er kann es nicht ertragen, dass ein Deutscher von seiner Meinungsfreiheit gebrauch macht und dafür ins Gefängnis soll, so etwas gab es schon vor 80 Jahren. Dazu im Einklang gibt es die E-Mail v. 06.11.2019

 

I. Kapitel

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Als mein zuständige Sachbearbeiter & Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] erfahren hat, seine Person wird von einer Strafanzeige bedroht, ist er der Verfügung aus der Geschäftsführung nicht mehr gefolgt und hat bei meiner Akteneinsicht am 08.06.2009 alles vorgelegt, um bei einem Strafverfahren ein besseres Gewissen zu haben.  

 

In einem Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1466/7) wurde in der Behördenakte festgesetzt: Der bisherige Sachbearbeiter Herr [18] wird meine Fälle weiter bearbeiten.

 

Gelegenheit zur Selbstanzeige wurde nicht aufgegriffen. 

Danach habe ich meinem zuständiger Sachbearbeiter am 13.07.2009 eine Selbstanzeige möglich gemacht aber nicht aufgegriffen wurde.

 

Zuständige Sachbearbeiter wurde von meinen Fällen abgezogen  

Mit einem weiteren Vermerk vom 21.07.2009 wurde in der Handakte festgesetzt: Die weitere Bearbeitung meiner Fälle werden nicht mehr von meinem zuständigen Sachbearbeiter Herrn [18] durchgeführt.  

 

BGHW Hauptverwaltung Mannheim legt Geheimakten vor.

Seit dem 20.12.2019 ist die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 nicht mehr in der Behörde auffindbar. Und seit dem 10.03.2020 ist bekannt, auch die Gerichtsakte am SG Bremen ist nicht mehr auffindbar. Mir liegen die Beweismittel aber in Kopie und greifbar vor und darf sie nicht kopieren.

 

Sachbearbeiter folgt nicht den Anweisungen der Geschäftsführung

Die Streitigkeiten haben 2001 begonnen und laufen seit dem Jahre 2003 vor dem Sozialgericht (SG) Bremen und 2009 bin ich mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt, Manipulation und das Zurückhalten von Beweismittel aufgedeckt. Nun war das SG Bremen, die BGHW und BG ETEM angreifbar und die kriminelle Energie war erkannt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht. Mein Anwalt und der BGHW waren bekannt, dass ich die Staatsanwaltschaft zur Hilfe gerufen habe. Mit Bescheid hat die Generalstaatsanwalt Bremen am 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Die BGHW behauptet es gäbe keine Pflichtverletzungen. Tatsächlich gibt es aber Pflichtverletzungen und so konnte ich am 19.06.2014 den ersten finanziellen Teilerfolge erstreiten. Es war aber nur ein "Spatz in der Hand" und wurde vom Gericht in der mündlichen Verhandlung erkennbar gemacht. Ferner wurde mein rechtswidriges Hausverbot am 19.06.2014 aufgehoben.

Am 23.06.2015 kam es zum nächsten finanziellen Teilerfolg. Denn das LSG Bremen hat festgestellt, die Ermittlung meiner Unfallrente war von Anfang an und zu meinem Nachteil nicht Pflichtgemäß erfolgt.

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten liegen mir greifbar vor

Mit dem Hinweis, ich muss nachvollziehbar erfahren wem die "Stasiakte" vom 05.10.2009 vorgelegt wird, habe ich die "Stasiakte" dem Bürgermeister anvertraut und erwarte aus dem Rathaus bis zum 30.06.2022 eine Antwort.

Die auch dokumentiert, die "Stasiakte" darf ich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und mit dem Hinweis auf das Schreiben der BGHW vom 19.10.2009 wird die Öffentlichkeit erkennen:

 

"Die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik sind im Rahmen des Verwaltungsverfahren geeignet, psychosomatische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."  

 

Sozialgericht glaubt nicht mir sondern der Beklagten.

 

Die deutsche Sozialversicherung hat an Ansehen verloren. 

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und die "Stasiakte" der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 vorgelegt. Unter der Androhung von bis zu 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Gefängnis muss ich natürlich der Geheimhaltung folgen.

 

30.06.2022

Wann darf ich die Geheimakten der Öffentlichkeit zugänglich machen? 

 

13.08.2019

Die deutsche Sozialversicherung hat an Ansehen verloren.