Am 02.09.2014 kam es von Seiten der BGHW zur Strafanzeige gegen meine Person mit der "Signalwirkung": 

"Meine sämtlichen Anschuldigungen sind begründet".

Insoweit hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen auch mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die Geschäftsführung der BGHW hat keinen Widerspruch eingelegt.

 

Die Irreführung der Gerichte hat der Vorsitzende der BGHW schon in dem Antwortschreiben vom 05.09.2012 wie folgt nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Ihr Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehreren sozialgerichtlichen Verfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.

 

Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist." 

Meine sämtlichen Anschuldigungen sind begründet

Es kommt zum Spiel mit Zeit und Nerven. >Klick

Mit dem Schreiben vom 18.11.2009 hat die BGHW festgesetzt, auf längere Bearbeitungszeiten müsste ich mich künftig einstellen. Und ich sollte an meine Ehefrau denken, die auch wie ich stark psychisch und auch körperlich unter den Streitigkeiten leiden würde. Ich solle doch endlich mein Rentendasein genießen.

Mein Rentendasein kann ich aber erst genießen, wenn ich mein Recht bekommen habe. Ich habe von Anfang an Recht und ist mit meinem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt worden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Ferner wurde zur Tatsache gemacht, die aktenführende Behörde hat die für mich nachteiligen Schriftstücke zu entfernen. Die BGHW ist nicht bereit diese Schriftstücke zu entfernen. Und behauptet in dem Schreiben vom 26.07.2010 zum Beschwerdeverfahren (E 207/09) wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."  

 

VII. Kapitel

 

"Nicht Spurlos" ist das Spiel der Berufsgenossenschaften. 

 

Vertuschung statt Aufklärung 

Danach wurden die Pflichtverletzungen und wem was anzulasten erneut am 30.01.2011 und 03.03.2011 dokumentiert. Wieder haben sich die Mitarbeiter und der Geschäftsführer der BGHW nicht für die Pflichtverletzungen gerechtfertigt. 

 

"Nicht Spurlos" ist das Spiel der Berufsgenossenschaften.

Staatsanwaltschaft hat in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt!

Bei der BGHW habe ich ein Beschwerdeverfahren (E 207/09) angestrengt und die BV Bremen hat der HV Mannheim mit der "Stasiakte" vom 05.10.2009 auf drei Seiten gemeldet, dass sie ein Problem mit mir haben und das "Problem" soll mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit beseitigt werden. Und haben die Bestrafung meiner Person im Visier. Dass Prozessdelikt und Manipulation von mir aufgedeckt wurde hat BGHW dabei verschwiegen. Dazu liegen die Schriftstücke vor. 

 

Hinweis:

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr.21 festgesetzt. Und das Kopieren ist mir auch untersagt. Und wurde von der Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet. Insoweit habe ich davon eine Abschrift gemacht und ist keine Kopie. >Klick 

"Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) taucht auf

Die deutsche Sozialversicherung hat an Ansehen verloren. 

Denn im Streit um Unfallrente haben mein Anwalt und ich schon am 26.08.2009 merkwürdiges Handeln, Manipulation und Prozessdelikt bei der Akteneinsicht aufgedeckt. Es wurde nachvollziehbar, die Ordnung in unserem Sozialsystem ist beseitigt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim weitermachen viel Glück. Nun habe ich mir die Hilfe von Außen über meine Webseite geholt und habe gemäß dem Grundgesetzt Art. 20 (4) weitergemacht. Dazu habe ich der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Mit dem Antwortschreiben der BGHW v. 16.04.2013 und 05.03.2021 kam der Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Damit ist die Tatsache gesichert die BGHW hat mit meiner Person und dem Akteninhalt ein "Problem". Das "Problem" hat die BGHW schon in der "Stasiakte" vom 05.10.2009 auf drei Seiten dokumentiert und wie sie das "Problem" mit mir beseitigen werden. Dieses Ziel hat die BGHW noch nicht erreicht und hat nun eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und "Stasiakte" der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt.

 

So wurden von Seiten der BGHW die für mich nachteiligen Schriftstücke  selbst zusammengestellt, die niemals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft.

Das Kopieren der 45 Geheimunterlagen wurde mir auch untersagt.

 

Ich will kein "Geheimnisträger" in unserem Sozialsystem sein und möchte nur die Entschädigung meiner Unfallfolgen haben, die mir nach Recht und Gesetz zustehen. Dazu müssen die für mich nachteiligen 45 Schriftstücke der BGHW von der aktenführenden BGHW-Bremen aus der Akte entfernt werden.

 

Mit dem Hinweis auf Pflichtverletzungen in 44 Punkten hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit dem Bescheid vom 17.11.2009 

klargestellt: Nach Recht und Gesetz ist es die Aufgabe der aktenführenden Behörde, die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Behördenakte zu entfernen und natürlich auch die "Stasiakte". Die BGHW-Bremen entfernt aber die 45 Schriftstücke nicht aus meiner Behördenakte und verhindert damit jede mögliche Entschädigung.

 

Dazu ist zu sagen: 

Die Anschuldigungen von meinem Anwalt und mir sind zutreffend!

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, auf der vorliegenden Startseite eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in Detailbeschreibungen meiner zutreffenden Anschuldigungen zu verlieren und sich umfangreich auf den Unterseiten mit einem >Klick wiederfinden.

  

 

 

Ein einfacher Fall wird zur Klagehäufung.

Seit dem Jahre 2001 liege ich im Streit mit meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) wegen sachgerechter Entschädigung meiner Unfallfolgen aus zwei schweren Arbeitsunfällen. 

  

Mit meinem Anwalt bin ich vor dem höchsten Sozialgericht (SG) im Jahre 2009 gescheitert. Danach konnten wir mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 stichhaltig Prozessdelikt aufdecken und nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Ich habe weitergemacht und hatte schon am 26.08.2009 die Staatsanwaltschaft Bremen zugeschaltet, jedoch mit der Begründung:

"Da eine Straftat nicht erweislich ist", wurden die Ermittlungen mit Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen vom 20.10.2009 eingestellt. Darauf habe ich meinen Widerspruch vom 02.11.2009 auf 11 Seiten und 44 Punkten begründet. Dem folgte mein Schreiben vom 13.11.2009 und damit wurde nachvollziehbar eine Straftat ist erweislich und wenn dieses nicht erkannt wird, dann soll es auch weiterhin nicht erkannt werden.

Dazu im Einklang hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in den 44 Punkten nur bloße Pflichtverletzungen erkannt und nur im Ausnahmefällen unter Strafe gestellt werden. Ob so ein Ausnahmefall vorliegt hat die Generalstaatsanwaltschaft nicht im Einzelnen überprüft und damit wird Strafvereitlung im Amt ableitbar. So hat es mir ein Jurist erklärt. 

 

Schon mit der "Stasiakte" vom 05.10.2009 hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim gemeldet, wir werden Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen und haben auf drei Seiten das weitere Vorgehen gegen meine Person dokumentiert.

Dem folgte die E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009, darin hat die BGHW Bremen festgesetzt, wir wollen nicht kriminalisiert werde und wollen uns auch nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen. 

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat das Schreiben (05.10.2009) gesichtet und mir im Jahre 2011 erklärt, die Beteiligten gehen nach "Stasimanier" vor und ich könnte der 2. Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen. Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hatte der Kriminalbeamte nicht gedacht. Ich habe gefragt warum keine Ermittlungen eingeleitet werden und bekam die Antwort, die Staatsanwaltschaft Bremen  hat dafür keinen Auftrag erteilt und wird auch keine Ermittlungen einleiten, ich soll in ein anderes Bundesland gehen, aber dazu müsste ich meinen Wohnsitz ändern. 

 

Am 22.11.2012 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die "Stasiakte" vom 05.10.2009 gesichtet und sofort erklärt, ich sei keine "gefährliche Person" und könnte nach Hause gehen, die Staatsanwaltschaft Bremen wird die Ermittlungen mit einer Verleumdungsklage einleiten. Nachdem ich aber weiteres belastendes Beweismittel aus meiner Akte vorgelegt habe, womit die BGHW an Ansehen verliert, wurden die Ermittlungen mit Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen vom 19.11.2013 eingestellt.

 

Vor diesem Hintergrund wird nachvollziehbar, wenn unser Sozialsystem an Ansehen verliert werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dazu im Einklang ist auch das Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen am 14.12.2017 abgelaufen. 10 Polizeibeamten waren als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Ohne weiteren Ermittlungen wurde die Strafsache mit dem Beschluss vom 14.12.2017 gegen meine Person eingestellt. Die Tatsachengrundlage in dem Strafverfahren war auch die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009.  

 

Die "Stasiakte" vom 05.10.2009 hat die BGHW mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW festgesetzt. Unter der Androhung von 250.000,- € Ordnungsgeld oder 2 Jahren Ordnungshaft muss ich der Geheimhaltung folgen und wurde zum "Geheimnisträger" der BGHW und im Sozialsystem.

Und so bleiben die höchsten Amtsträger im Sozialsystem straffrei und wurden in Vietnam beim Feiern fotografiert.   

6000 Blatt, Unfall,- u. Geheimakten der BGHW liegen mir greifbar vor.

Eine Zensur meiner Webseite hat die BGHW in einer merkwürdigen und guten Zusammenarbeit mit dem Landgericht (LG) Hamburg vorgenommen. Insoweit soll ich 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 vor der Öffentlichkeit geheim halten. Und das Kopieren wurde mir auch untersagt. Ich bin also zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden, aber gegen meinen Willen.

 

Damit ich der "Geheimhaltung" folge werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft in meiner Existenz bedroht. 

 

Die BGHW will sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und hat diese Tatsache schon am 28.11.2009 festgesetzt. Und ist der Anknüpfungspunkt, hier liegen Pflichtverletzungen vor, die der Gesetzgeber unter Strafe gestellt hat. Der Geschäftsführer der BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen hat nur noch die Bestrafung meine Person im Visier und am 22.05.2022 wurde zementiert, dem Landgericht (LG) Hamburg könnte Strafvereitelung im Amt angelastet werden.

 

 

VI. Kapitel  

 

Beweissicherung ist angesagt  

Nun sollte die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen einleiten und meinem begründeten Antrag der Beweissicherung vom 04.05.2022 folgen.