10 Polizisten wurden Vorgeladen aber keiner kam.  

Die Spur führt von Bremen über Köln u. Mannheim bis Vietnam

17-18 März 2014

Am 17./18.2014 kam es in Vietnam zu einem Seminar der ISSA. 

Der in meinem Fall involvierte Mitarbeiter der BG ETEM ist Präsident der ISSAUnd der in meinem Fall involvierte Vorsitzende meiner BGHW übernimmt bei der IVSS die Aufgaben des Vizepräsidenten.

 

Dieser Präsident der ISSA ist sogleich Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM Köln und hat im Sinne der BGHW fehlerhafte Schriftstücke für meinen Sozialprozess in der Stromunfallsache angefertigt. Und sitzt mit dem Vorsitzenden meiner BGHW in Vietnam an einem Tisch und lassen sich fotografieren.

 

VIII. Kapitel

19.06.2014

Teilerfolg: Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben. 

 

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter der BGHW auf dem Bürohausdach

In dem Pressebericht vom 09.04.2014 hat der Weser Kurier über den Geschäftsführer der BGHW in Bremen berichtet. Und sich  seine Mitarbeiter auf dem Bürohausdach der BGHW in der Falkenstraße Fit halten.

Geschäftsführer benötigt eine "Signalwirkung" für seine Mitarbeiter.

Am 19.06.2014 kam es zum Teilerfolg und ich sollte mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben, sonst würde ich gar nichts bekommen. Nach Recht u. Gesetz steht mir aber mehr zu. So konnte die BGHW ihr "Problem" mit mir nicht beseitigen und ich habe weitergemacht.

 

Am 23.06.2015 kam der nächste Teilerfolg.

Am 02.09.2014 kam es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu einer von der BGHW gewünschten Strafanzeige gegen meine Person. Die aber erfolglos sein musste und ist dem Geschäftsführer schon am 08.04.2011 erklärt worden. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person eingestellt. Die Vorhaltungen der BGHW waren somit aus der "Luft gegriffen" und Rechtsmissbrauch wird m. M. ableitbar. Und meinen vielen Anschuldigungen vom 28.02.2015 hat die BGHW nicht widersprochen.

 

IX. Kapitel

Mit Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen (14.12.2017) wird nachvollziehbar, es kam zu einem Strafprozess gegen meine Person. 10 Polizeibeamten wurden als Zeugen vorgeladen und keiner kam. Scheinbar sollte verhindert werden, dass die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 zum Tatbestand in dem Strafverfahren wird und der wahre Tatbestand zur Urteilsfindung dokumentiert werden muss.

 

Dazu im Einklang hat die Staatsanwaltschaft mit einer Verfügung die Begutachtung meiner Schuldfähigkeit beantragt, dieses hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen aber nicht zugelassen. Und ohne weitere Aufklärung wurde das Strafverfahren gegen meine Person mit dem Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen vom 14.12.2017 eingestellt. 

 

45 Geheimunterlagen u. "Stasiakte" der BGHW liegen mir greifbar vor. 

Vom Grundgesetz hab ich gebrauch gemacht und kam ins Gefängnis

Am 24.12.2019 musste ich meine erste Ordnungshaft antreten, weil ich das Ordnungsgeld nicht zusammen bringen konnte und wurde letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen. Durchgehend haben die Zeitungen über meinen Fall berichtet, aber die BGHW hat sich bis dato nicht in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Es ist der Anknüpfungspunkt, dass die BGHW sich nicht rechtfertigen kann, weil meine Anschuldigungen zutreffend sind.

 

Nicht Spurlos ist die Gerichtsakte verschwunden, ich habe eine Kopie.

 

 

Deutsche Staatsapparat beschäftigt sich mit meinem Fall  

In meinem Gästebuch wurde am 16.05.2022 erkannt, die Öffentlichkeit sorgt mit einer Petition in Berlin dafür, dass sich der deutsche Staatsapparat mit meinem Fall beschäftigt.

Weiter im Text:  

In dem internen Schreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW auf drei Seiten  u.a. wörtlich festgesetzt:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."

 

Mit dieser "Stasiakte" vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW ihr Ansehen verloren, denn aktenkundig bin ich keine "gefährliche Person" dazu im Einklang liegt das Urteil (S 29 U 121/13) aus dem Sozialgericht Bremen vom 19.06.2014 vor und hat mein Hausverbot aufgehoben. Weil ich keine "gefährliche Person" bin und war ein wichtiger Teilerfolg. Und sogleich ein Anhaltspunkt, dass die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt wurde.

 

Und keine Behörde will über die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) diskutieren. Die Behörden habe ich aufgelistet und die Liste beginnt mit meinem Schreiben vom 12.03.2012 an den Polizeipräsidenten Bremen. Dem folgt mein Schreiben vom 22.11.2012 an die Staatsanwaltschaft Bremen usw..

 

Mein Vorbringen auf der Startseite bezieht sich auf das merkwürdige Handeln der BGHW und Sozialgerichte Bremen gegenüber meiner Person. Der Anknüpfungspunkt für das merkwürdige Handeln ist die Tatsache, erst nach 12 Jahren kam es am 19.06.2014 zu einem Teilerfolg mit der Nachzahlung meiner Verletztenrente über 12.000,-€ und ohne Zinsen.

 

Das es nach 12 Jahren zu einem Teilerfolg kam war so außergewöhnlich, dass es zu Presseberichten kam. Natürlich habe ich weitergemacht, denn das Sozialgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 19.06.2014 wörtlich vorgetragen:  

Geschäftsführer benötigt eine "Signalwirkung" für seine Mitarbeiter.

Am 02.09.2014 kam es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu einer von der BGHW gewünschten Strafanzeige gegen meine Person. Die aber erfolglos sein musste und ist dem Geschäftsführer schon am 08.04.2011 erklärt worden. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person eingestellt. Die Vorhaltungen der BGHW waren somit aus der "Luft gegriffen" und Rechtsmissbrauch wird m. M. ableitbar. Und meinen vielen Anschuldigungen vom 28.02.2015 hat die BGHW nicht widersprochen.

 

13.08.2019

Es folgte eine Liste über 45 Akten vom 13.08.2019 und festgesetzt hat: 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW darf ich nicht mehr kopieren und nicht mehr der Öffentlichkeit und Gerichten zugänglich machen. Und werde dazu mit einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht.

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 habe ich weitere Schriftstücke in Kopie aus der BGHW Mannheim mit dem Hinweis erhalten:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Mit dem Schreiben vom 18.12.2020 hat die BGHW zementiert:

 

Wir weisen darauf hin, dass Ihnen hier entsprechend dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.08.2019 untersagt wurde, die betreffenden Schreiben zu veröffentlichen. Dies beinhaltet die Zurverfügungstellung oder die öffentliche Zugänglichmachung, die Sie nunmehr fordern. Einer Veröffentlichung - auch an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit - wird daher weiterhin von unserer Mandantschaft nicht genehmigt und bleibt untersagt. Wir weisen darauf hin, dass gegen Sie im Fall des Verstoßes gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein weiteres Ordnungsmittelfestgestellt werden kann.

 

Ebenso willigt unsere Mandantschaft auch nicht ein, die aufgeführten Schreiben aus dem Verfahren Landgericht Hamburg (Az. 329 O 128/19) dem Deutschen Historischem Museum zu übergeben oder diese dort zu veröffentlichen. Ebenso ist - weiterhin - eine Veröffentlichung des Urteil des Landgerichts (Az. 324O 128/19) untersagt. >Klick

 

 

Zur Unfallsache ist zu sagen: 

Ich habe zwei schwere Arbeitsunfälle im Jahre 1968 u. 2001 in der Medizintechnik überlebt. Für die festgestellten Unfallfolgen möchte ich die sachgerechte Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. In der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet; "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte.  

Die Ereignisse wurden als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW anerkannt. Die erlittenen Unfallfolgen sind in den umfangreichen Verwaltungsverfahren ermittelt worden. Mitarbeiter der BGHW haben die Einschätzungen der Gutachter aber nicht 1:1 im Bescheid übernommen.

 

Diese Pflichtverletzung verhindert die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. So kam die Sache im Jahre 2003 vor das Sozialgericht (SG) Bremen und 2009 bin ich mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert.

 

Prozessdelikt: SG Bremen und Beklagte (BGHW) sind angreifbar

Danach konnte ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 aufdecken, das SG Bremen & BGHW sind wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Generalstaatsanwalt bestätigt in 44 Punkten Pflichtverletzungen

Bei der Staatsanwaltschaft habe ich ein Ermittlungsverfahren gegen die BGHW angestrengt. Und die Generalstaatsanwaltschaft Bremen konnte mit Bescheid vom 20.10.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigen.

 

Im Beschwerdeverfahren hält die BGHW Beweismittel zurück

Bei der BGHW habe ich ein Beschwerdeverfahren (E 207/09) mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 eingeleitet. Mit dem Schreiben vom 18.09.2009 hat die BGHW (HV Mannheim) die Geschäftsführung der BGHW (BV Bremen) wie folgt zur Stellungnahme aufgefordert und es wurde Vermerkt, alle Unfälle sind einzubeziehen:

 

"Bitte nehmen Sie detailliert zu dem Vorbringen des Herrn Neumann Stellung und legen Sie uns die Unfallakten vor."

 

Als Stellungnahme hat die BGHW (BV Bremen) das Schriftstück vom 05.10.2009 (drei Seiten) für die BGHW (HV Mannheim) angefertigt. Das eine Stellungnahme vorgelegt wurde, hat das Schreiben vom 06.10.2009 erkennbar gemacht. Und die Stellungnahme wurde mir erstmalig von der HV Mannheim mit dem Schreiben vom 27.05.2011 in Kopie übersandt. In diesem Schriftstück (05.10.2009) war u.a. zu lesen:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten." 

 

Das Schriftstück vom 05.10.2009 ist der Plan wie die Geschäftsführung der BGHW (BV Bremen) gegen Verletzte vorgeht und verliert damit an Ansehen.

 

Nun wurde nachvollziehbar warum die BGHW (BV Bremen) mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 das Schriftstück (05.10.2009) zur Geheimhaltung festgesetzt hat. Dieses Schriftstück habe ich u.a. dem Polizeipräsident Bremen mit meinem Schreiben vom 01.03.2012 und weiteren Unterlagen in Kopie übergeben.

Mit freundlichen Grüßen kam am 12.03.2012 die Antwort, ich würde alles richtig machen und soll mich an die Staatsanwaltschaft Bremen wenden.

 

Am 22.11.2012 habe ich mich bei der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) gemeldet. Die Staatsanwältin hat das Schriftstück gelesen und gesagt: "Ich könnte nach Hause gehen, die Sache wird mit einer Verleumdungsklage ins Rollen gebracht, weil ich keine "gefährliche Person" bin. Wahrhaftig wurde aber mit dem Schreiben vom 19.11.2013 das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dem ist auch die Generalstaatsanwaltschaft mit dem Bescheid vom 04.02.2014 gefolgt.

 

Danach hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Nachdem ich meine Vorwürfe in 24 Punkten am 08.02.2015 noch erweitert habe, hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person (und Webseite) eingestellt.

Mit ihrer Strafanzeige hat die BGHW selbst die Beteiligten personifiziert.

 

Jetzt hat die BGHW dafür sorgen, dass das Schriftstück vom 05.10.2009 (3 Seiten) nicht den Gerichten und der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht wird. Und hat es in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen.  

 

Seit dem 20.12.2019 behauptet die BGHW (BV Bremen) in der Behörde sei das Schriftstück vom 05.10.2009 (drei Seiten) nicht mehr auffindbar und ich solle davon eine Kopie anfertigen.

 

Würde ich der BGHW folgen werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Denn auch das Kopieren wurde mir seit dem 13.08.2019 untersagt.

 

Die Geschäftsführung der BGHW (BV Bremen) ist der Aufklärung meiner Anschuldigungen in meinem Schreiben vom 15.09.2009 mit dem Schriftstück vom 05.10.2009 (3 Seiten) wie folgt aus dem Wege gegangen. Und dokumentiert keine Aufklärung, sondern wie gegen Verletzte vorzugehen ist damit es zu keiner Aufklärung kommt.

 

Mit einem >Klick erscheint die vollständige Abschrift

über das Schriftstück der BGHW (BV Bremen) an die Direktion Mannheim vom 05.10.2009 (3 Seiten), denn das Kopieren ist mir mit Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 untersagt.         

Das Schriftstück (05.10.2009) wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen. Durch die Androhung von bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bin ich zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden und das Kopieren ist mir auch untersagt. 

 

Mitarbeiter der BGHW wissen nicht mehr wie es weitergehen soll.

Mitarbeiter der BGHW waren sich schon am 29.06.2010 im unklaren wie sie die Bearbeitung dieses außergewöhnlichen Falles weiter betreiben sollen.

 

So kam es am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung wie sie bisher noch nie vorgekommen ist u. die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".   

 

Mitarbeiter der BGHW fertigten falsche Schriftstücke an.

Die Ordnung wurde beseitigt, die Anknüpfungspunkte liegen vor. Es ist meine Pflicht Widerstand zu leisten. Jedoch mit einem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 und der Androhung bis zu 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, werde ich von meiner Pflicht abgehalten. 4 mal bin ich im Gefängnis gelandet und letztmalig wurde ich am 06.09.2021 entlassen. 

 

 

Mit Beschluss darf ich von den Grundgesetzen kein gebrauch machen 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen aus den gemeldeten Arbeitsunfällen ist die mächtige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung Bremen zuständig. In meinem Fall ist auch die Hauptverwaltung (HV) Mannheim involviert.

Fit im Büro halten sich die Mitarbeiter auf dem Bürohausdach. Darüber berichtet auch der Regionaldirektor der BGHW-Regionaldirektion Nord im Weser Kurier. Und sich aktenkundig sorgen um die Gesundheit seiner Mitarbeiter macht. Denn die Beteiligten haben die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt und haben am 28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert keiner will sich rechtfertigen und wissen nicht mehr wie es weitergehen soll.

 

Die Gerichte glauben nicht mir sondern der Beklagten (BGHW). So bin ich 2009 auch vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert. Danach hat mein Anwalt Prozessdelikt am 26.08.2009 aufgedeckt. Nun war das Sozialgericht (SG) Bremen und die BGHW angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mit meiner Webseite habe ich mir die Hilfe von Außen geholt. Am 19.06.2014 kam es zum Teilerfolg mit einer Rentennachzahlung über 12 Jahre ohne Zinsen und war mit 12.000,- € nur der Spatz in der Hand. 

Es kommt aber noch viel schlimmer, denn zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 vorgelegt. Unter der Androhung von 250.000,-€ Ordnungsgeld oder auch bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, muss ich der Geheimhaltung folgen und darf die 45 Schriftstücke nicht kopieren. Damit die Unterlagen nicht in falsche Hände kommen und ich gut schlafen kann, darf ich die Geheimunterlagen mit auf meine Gefängniszelle nehmen.