Die Ordnung wurde beseitigt, die Anknüpfungspunkte liegen vor. Es ist meine Pflicht Widerstand zu leisten. Jedoch mit einem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 und der Androhung bis zu 250.000,-€ Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft, werde ich von meiner Pflicht abgehalten. 4 mal bin ich im Gefängnis gelandet und letztmalig wurde ich am 06.09.2021 entlassen. 

 

News: 04.05.2022 

Antrag auf Beweissicherung bei der BGHW

Höchsten Amtsträger im Sozialsystem in Prozessdelikt verwickelt.

Auch die Gerichtsakte am SG Bremen ist verschwunden. 

Mit dem Hinweis auf meinen Strafantrag vom 28.12.2018 habe ich am 04.05.2022 bei der Staatsanwaltschaft Bremen den Antrag zur Beweissicherung gestellt. Denn es wurde bekannt, der Geschäftsführer der BGHW BV Bremen ist jetzt krankgeschrieben und beabsichtigt danach in den Ruhestand zu treten. Es wird seitens der BGHW angenommen, dass er die erteilten eidesstattlichen Versicherungen aus den Akten "verschwinden" lässt.

Weiter ist bei der BGHW das Beweismittel vom 05.10.2009 aus dem Beschwerdeverfahren (E207/09) seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Ferner wurde am 10.03.2020 bekannt, die Gerichtsakte am SG Bremen ist verschwunden.

 

News: 05.05.2022

Eidesstattliche Versicherung auf falscher Tatsachenbehauptung.

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Es konnte aufgedeckt werden: Die Hamburger (HH) Anwälte der BGHW haben am 19.11.2018 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Danach hat das Gericht die HH Anwälte am 27.11.2018 angerufen und erklärt, was zu tun ist damit es zu der gewünschten Entscheidung kommt. Dazu hat das Gericht die Verfügung vom 29.11.2018 erlassen.

 

Mit dem Schriftsatz vom 04.12.2018 haben sich die HH Anwälte für den Hinweis bedankt. Und zur Glaubhaftmachung wurde dem Gericht die verlangte eid. Versicherung des Geschäftsführers der BGHW vom 30.11.2018 als Anlage ASt. 6 im Original vorgelegt. Sollten dennoch Bedenken am Erlass der einstweiligen Verfügung bestehen, so haben die Anwälte um telefonische Kontaktaufnahme gebeten. Ob das Gericht einen weiteren telefonischen Kontakt aufgenommen hat ist unbekannt. 

   

Auf jeden Fall haben die HH Anwälte mit einem weiteren Schriftsatz vom 05.12.2018 dem Gericht mitgeteilt, dass der Regionaldirektor noch Prüfungen durchgeführt hatte, ob ein Redeverbot gegenüber meiner Person in den Akten vorhanden ist und haben zur Glaubhaftmachung eine weitere eid. Versicherung vom 5.12.2018 als Anlage Ast 8 vorgelegt, aber nur in Kopie. Scheinbar soll etwas vertuscht werden, denn die eid. Versicherungen basieren auf falschen Tatsachenbehauptungen.

 

Nachdem erkannt wurde, dass die eid. Versicherung vom 5.12.2018 wohl nur zusammenkopiert wurde. Sollte es plötzlich am 21.05.2019 durch einen Beschluss aus dem LG Hamburg zur Mediation (Schlichtung) kommen. Ich hatte keinen Anwalt und ohne Anwalt sollte es keine Mediation geben. 

 

Ferner hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen schon mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten vorgetragen, es ist die Aufgabe der BGHW die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.

 

Die BGHW ist auch mit einer Strafanzeige am 02.09.2014 gegen meine Person vorgegangen mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Ich habe meine schriftliche Aussage in 24 Punkten vom 08.02.2015 vorgelegt, darauf hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. 

 

Rechtswidrige Handlungen im gr0ßen Stil.

07.05.2022:

Anknüpfungspunkte für Prozessdelikt, Manipulation und falsche Tatsachenbehauptungen habe ich auf der Unterseite (07.05.2022) für die Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert. 

 

 

 

Geschäftsführer wünscht meine Bestrafung, die Hauptverwaltung hat aber erkannt, dass hat wenig Aussicht auf Erfolg.

 

 

Rechtsmissbrauch wird ableitbar 

Erst mit dem Schreiben der BGHW (Mannheim) vom 05.03.2021 habe ich als Anlage in Kopie das Dokument über ein Telefonat mit dem Geschäftsführer der BGHW (Bremen) vom 08.04.2011 (-108-) erhalten: Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegenüber meiner Person? Und die Bestrafung meiner Person sollte als "Signalwirkung" für das eigene Personal benutzt werden. Der Geschäftsführer hat also Probleme mit seinen Mitarbeitern und mit mir. 

 

Meine Vorwürfe sind begründet

 

Mein Vorwurf an die BGHW der Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel im Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren wiegt schwer, ist tatsächlich aber begründet und keine üble Nachrede. >Klick 

 

BGHW hat ein "Problem" will mich bestrafen und Gerichte machen mit.

Am 05.10.2009 hat die BGHW wörtlich dokumentiert: 

 

"Die Vorhaltungen des Herrn Neumann sind nicht gerechtfertigt und entbehren jeder Grundlage. Wir haben sogar schon wegen der ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfe überlegt, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

18.01.2010, Verwaltungsentscheidung von dem Geschäftsführer

der BGHW dokumentiert, Mitarbeiter dürfen keine persönlichen Gespräche mit mir führen. M.M. liegt "Redeverbot" vor und sollte von einem Sachverständigen überprüft werden. Die Verwaltungsentscheidung darf ich seit 13.08.2019 der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und ist ein Anknüpfungspunkt das "Redeverbot" vorliegt, es folgt die Abschrift.

 

29.11.2018, darauf folgt sogleich die Abschrift über eine Verfügung aus dem

Landgericht (LG) Hamburg vom 29.11.2018 zur Sache "Redeverbot" und dokumentiert, der Geschäftsführer muss eine eid. Versicherung darüber abgeben, dass er seinen Mitarbeitern kein "Redeverbot" erteilt hat:

5.12.2018

Eidesstattliche Versicherung nicht im Einklang mit der Behördenakte. 

Am 05.12.2018 wurde eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von dem Regionaldirektor der BGHW BV Bremen dem Landgericht Hamburg vorgelegt und nicht im Einklang der Behördenakte ist. Es soll kein "Redeverbot" erteilt worden sein. Ferner wurde u.a. erklärt:  

 

"Die Äußerungen des Herrn Neumann stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Tätigkeit unserer Berufsgenossenschaft dar. Wir haben erst ca. am 19.10.2018 von den Äußerungen auf der Webseite von Herrn Neumann erfahren."

Sozialgericht und BGHW verlieren an Ansehen 

45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW muss ich seitdem 13.08.2019 geheimhalten und werde mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € in meiner Existenz bedroht. So hat die deutsche Sozialversicherung an Ansehen verloren. 

 

Im Streit um Unfallrente hat mein Anwalt im Jahre 2009 merkwürdiges Handeln, Manipulation und Prozessdelikt aufgedeckt. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weitergemacht und habe mir die Hilfe von Außen über meine Webseite geholt. Es ist aber nicht im Interesse der BGHW, weil sie dabei an Ansehen verliert.

 

Vertuschung hat zur Klagehäufung geführt.

Die Beklagte hat dem Sozialgericht am 25.10.2012 wörtlich vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig Rechtsmissbrauch vor.

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen."

 

Dazu ist zusagen:

Rechtsmissbrauch liegt tatsächlich vor, denn die Beklagte und die Gerichte tragen keinen Gesundheitsschaden in den Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 07.11.2003 und Bescheid vom 27.04.2004 ein und hat zu der Klagehäufung geführt.   

 

Nun werde ich von der BGHW und dem Sozialgericht Bremen mit Mutwilligkeitskosten attackiert, bin 4 mal im Gefängnis gelandet. Seit dem 13.08.2019 muss ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit geheimhalten und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € in meiner Existenz bedroht.

 

So einfach geht das also: Wissen Sie mehr? 

Dann berichten Sie bitte in meinem Gästebuch. 

 

Und die zuständige Behörde bitte ich um Schutz.

Ich Erich Neumann werde nämlich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht, wenn ich ein Dokument aus meiner Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich machen würde. Auch das Kopieren wurde mir untersagt. Dazu wurde mir eine Liste  über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt. Die 45 Schriftstücke habe ich von der BGHW erhalten und in einem roten Ordner abgelegt, den ich nicht mehr aus den Augen verlieren darf.

 

Es sind die höchsten Amtsträger in unserem Sozialsystem in Prozessdelikt verwickelt und haben 4 mal dafür gesorgt, dass ich eine Ordnungshaft antreten musste. Die Beteiligten haben dokumentiert, sie wollen sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und setzen dazu alle Hebel in Bewegung. Seit 2010 berichtet der Weser-Kurier, die Bild-Zeitung und letztmalig im Jahr 2021 die Tageszeitung "taz" über meine Fall und wie ich aus der Haft entlassen wurde. Mein damaliger Anwalt Dr. jur. deckt im Jahre 2009 Prozessdelikt auf, wollte damit aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Nur so konnte ich mein Anwalt vor einer möglichen Ordnungshaft schützen. 

 

Mein jetziger Anwalt stellt am 30.03.2022 fest:

So einfach geht das also... 

 

Manipulation im Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren:  

Keiner will sich rechtfertigen und das Bedrohungsmanagementteam der BGHW schlägt dem Personal Bumerangsätze vor und verhindert damit die Aufklärung der wahren Sach- und Rechtslage seit dem 29.04.2016

 

08.04.2022: Neue Erkenntnisse, sind vorgetragen.  

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat von Anfang an meine sachgerechte Entschädigung verhindert. Wie die Beteiligten dabei vorgegangen sind habe ich u.a. am 08.04.2022 auf meiner Webseite dokumentiert und habe dazu meine Akte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Gericht will nicht die (vollständige) Akte sichten.  

Am 08.04.2022 kam der Beschluss aus dem LSG Bremen:

Der vorliegende Rechtsstreit ist entscheidungsreif. Der Senat sieht keinen Grund, weswegen dieses Verfahren wegen irgendwelcher Akteneinsichtsgesuche in anderen Verfahren verzögert werden sollte.

 

Den Grund habe ich noch einmal am 12.04.2022 vorgetragen.

Die BGHW hat ein "Problem" meine Vorwürfe sind gerechtfertigt.

Mit der Unterstützung der Gerichte ist es der mächtigen BGHW gelungen, dass ich meine 1. Haft am 24.12.2019 antreten musste und die 4. Haft war am 06.09.2021 beendet und wurde vor dem Gefängnis von der Presse erwartet. 

 

Manipulation im Sozialgerichtsverfahren 

Mein Vorwurf der Manipulation wiegt schwer, ist tatsächlich begründet und keine üble Nachrede und wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 zementiert. Die Beklagte ist eine Berufsgenossenschaft der Manipulation vorgehalten wird. Diese Tatsachengrundlage ist dem LSG Bremen bekannt und wurde am 05.01.2009 dokumentiert. Das SG/LSG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten und zu meinen Anschuldigungen läßt sich das SG/LSG Bremen von der Beklagten keine aufklärende Stellungnahme vorlegen. So hält das SG/LSG Bremen Manipulation und Prozessdelikt im Dunkeln. Eine sachgerechte Entschädigung erhalte ich nicht, weil die Entscheidung der BGHW und Gerichte auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder falschen Tatsachengrundlage ergangen ist.

 

Neue Erkenntnisse, wurden am 08.04.2022 vorgetragen: 

Die BGHW (vormals GroLa BG) hat von Anfang an meine sachgerechte Entschädigung verhindert. Wie die Beteiligten dabei vorgehen habe ich u.a. am 05.03.2022 und 31.03.2022 auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit mit meiner Akte zugänglich gemacht.

 

Meine Verfahren sind vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache gescheitert und die Revision hat das BSG Kassel am 06.08.2009 und 07.08.2009 nicht zugelassen. In den mündlichen Verhandlungen hat das LSG Bremen auf Manipulation hingewiesen. So hat es die Beklagte in ihren Berichten über den Ablauf der mündlichen Verhandlung dokumentiert. Jedoch hat das Gericht keine Aufklärung betrieben. Danach vielen weitere Merkwürdigkeiten auf, die ich mit meinem Schreiben vom 30.07.2009 meinem Anwalt Dr. jur. gemeldet habe. Mein Anwalt hat die Aufklärung erfolgreich am 28.11.2009 durchgeführt und hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun haben u. wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Ich habe weitergemacht und treffe den Nerv der Beklagten:

Natürlich habe ich weitergemacht, darüber hat auch die Presse seit 2010 berichtet. Und meine Webseite muss immer wieder geändert werden, weil ich aus der Hauptverwaltung Mannheim unbekannte Teilakten erhalte. Und genau damit treffe ich den Nerv der Beklagten (BGHW).

 

10.03.2020 

Sozialgerichtsakte wurde vernichtet.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat am 10.03.2020 wie folgt schriftlich dokumentiert:

 

"Wie versprochen, bestätigen wir Ihnen schriftlich, wie bereits mit Ihnen telefonisch erläutert, dass auf unsere Aufforderung zur Stellungnahme bezüglich der Löschung des medizinischen Gutachtens des Herrn [11-7] vom 03.05.2005 zu Az. S 18 U 94/04, Herr Dr. Schnitzler, Direktor des Sozialgerichts, sich bei uns gemeldet hat. Er gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."   

 

25.03.2022

Meldung an die Spitze der BGHW, so einfach geht das nicht...

... denn schon am 30.07.2009 ist es der BGHW nicht gelungen eine Akte unsichtbar zu machen. Und wird der BGHW auch nicht mit dem jetzt am 25.03.2022 vorgelegten wörtlichen Antwortschreiben gelingen: 

 

"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet."

 

Nach mehr als 12 Jahren ist sogleich "High Noon". Nun ist die Zeit gekommen und ich werde ggf. mit meinem Anwalt in der Behörde erscheinen und beweisen das Akten verschwunden sind die Manipulation und Prozessdelikt dokumentieren, für die sich die Beteiligten nicht rechtfertigen wollen und dazu alle Hebel in Bewegung setzen.

 

31.03.2022

20 Jahre Kampf um Unfallrente, weitere Verfahren laufen.

Im Namen des Volkes hat das Sozialgericht (SG) Bremen mit Gerichtsbescheid am 29.10.2021 vorgetragen: Neue Erkenntnisse, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigen könnten, sind vom Kläger nicht vorgetragen worden und auch nicht anderweitig ersichtlich.

 

Für die Öffentlichkeit habe ich mit meinem Schriftsatz vom 31.03.2022 ersichtlich gemacht, dass die damaligen Entscheidungen der Gerichte und Beklagten auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder falschen Tatsachengrundlage ergangen sind.  

Öffentlichkeit muss erfahren:  

BG ETEM fertigt merkwürdige Beweismittel für Beklagte (BGHW) an.

 

Mit einem Schreiben der BGHW HV Mannheim vom 05.03.2021 (Bl.1-184) habe ich Aktenteile als Anlage in Kopie erhalten. Die so Merkwürdig sind, dass ich den wörtlichen Hinweis erhalten habe:

 

"es ist nicht im  Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Am 25.03.2022 teilte die BV Bremen meinem Anwalt wörtlich mit:

 

"Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. Aus Sicht des Unterzeichners ist dieser Vorwurf jedoch tatsächlich nicht begründet." 

 

Bedrohungsmanagementteam der BGHW hat den Mitarbeitern schon am 29.04.2016 Bumerangsätze vorgeschlagen und die Aufklärung schwerer Vorwürfe verhindern. Und wurden auch in dem Antwortschreiben an meinen Anwalt vom 25.03.2022 benutzt.

So einfach geht das also...

Nein so einfach geht es nicht, denn ich werde die zurückgehaltene Akte auf den Tisch legen und damit Prozessdelikt beweisen.

 

Ich würde der BGHW folgen, wenn ich erhalte, was mir nach Recht und Gesetz zusteht und von den Gutachtern der BGHW als Unfallfolge aufgedeckt wurde. Dazu im Einklang hat der Geschäftsführer der BGHW Herr [20-2] mit seinem Schreiben vom 25.04.2008 (Bl.1250) erklärt:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltung im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden."

 

Jedoch die BGHW folgt nicht dieser Gesetzmäßigkeit und die Einschätzungen der Gutachter wurden nicht im Bescheid eingetragen.

Das Schreiben (25.04.2008) wird seit 13.08.2019 von der BGHW geheim gehalten.

 

05.05.2008

Mein Anwalt sollte die vollständige Aktenvorlage bestätigen.

Mit dem Schreiben vom 05.05.2008 wollte sich die Beklagte von meinem Anwalt bestätigen lassen, dass die Beklagte immer die vollständig Akte vorgelegt hat. Dieses hat mein Anwalt berechtigterweise abgelehnt.

 

14.07.2009

Meinem Sachbearbeiter habe ich zu einer Selbstanzeige geraten. 

Weil dafür die Anhaltspunkte am 06.07.2009 vorlagen und noch vorliegen, habe ich nach meiner letzten Akteneinsicht am 08.06.2009 meinem Sachbearbeiter zur Selbstanzeige geraten.

 

06.08.2009

"Es schreit geradezu nach höchstrichterlicher Absicherung."

Schon in dem Schriftsatz an das BSG Kassel, wegen Gewährung einer Unfallrente bzw. Stützrente wegen Stromunfalls, hat mein damaliger Anwalt Herr Dr. jur. [7-6] auf der 6. Seite angezeigt: 

 

"Dass es nach höchstrichterlicher Absicherung geradezu schreit."

 

Dazu ist zu sagen:

In dem ausgefertigtem Urteil vom 18.12.2008 hat das LSG Bremen die Tatsache dokumentiert, ich konnte glaubhaft machen, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Und es stellt sich die Frage, warum ist das Gericht weiter und vollumfänglich dem Gerichtsgutachten gefolgt?

Am 17./28.28.11.2009 kam die Antwort:

 

BGHW & SG Bremen wollen nicht kriminalisiert werden.

Damit ist gesichert: Weitermachen ist angesagt, denn ich bin auf der richtigen Spur und habe gerade mit meinem damaligen Anwalt Prozessdelikt aufgedeckt. Dazu im Einklang hat die BGHW am 17.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv [...]. Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein. dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Ferner hat die BGHW am 28.11.2009 wörtlich erkannt:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. 

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden." 

 

07.08.2009

Es kam zum Eklat.

Unterdrückung & Manipulation ist dem LSG Bremen bekannt.

Schon in dem Schriftsatz an das BSG Kassel, wegen Gewährung einer Unfallrentenerhöhung betr. Verkehrsunfall vom 19.06.1968, hat mein damaliger Anwalt Herr Dr. jur. [7-6] auf der 9. Seite versichert u. dokumentiert: 

 

"Dass es zu einem Eklat zwischen dem Vorsitzenden und dem Kläger kam, an dessen Ende der Vorsitzende erklärte, es gäbe nicht nur den Tatbestand der Unterdrückung von Unterlagen, sondern auch - zum Kläger gerichtet - den Tatbestand der bewussten falschen Anschuldigung."

 

Dazu ist zu sagen:

Wenn es bewusste falsche Anschuldigungen von meiner Seite gegeben haben soll, warum wurde kein Ermittlungsverfahren gegen meine Person angestrengt? Am 13.02.2011 hat der Rentengutachter den Tatbestand der Unterdrückung und Manipulation des 2. Rentengutachtens vom 05.09.2003 bestätigt. Das Unterdrückte Beweismittel hat das SG-/LSG Bremen bis dato keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht. 

 

14.09.2009

Mutwilligkeitskosten sollen meine Klagen verhindern.

Mit dem Schriftsatz vom 14.09.2009 ist gesichert, die Beklagte (BGHW) will meine Klage verhindern u. schlägt dem Gericht vor, es soll zu sogenannten Mutwillenskosten. Später war das Gericht dazu auch bereit.

 

Es kam zu einer Klagehäufung wie sie bisher noch nie vorgekommen ist.

Seit dem Jahre 2001 liege ich mit der BGHW im Streit. Und in ihren Schriftsätzen vom 25.10.2012 hat die Beklagte dem Sozialgericht (SG) Bremen offensichtlich gemacht, dass es zu einer Klagehäufung gekommen ist wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte „lahmlegen“. Dass es zu dieser Klagehäufung kam war nur möglich, weil die Geschäftsführung das merkwürdige Verhalten ihrer Mitarbeiter duldet und den Gerichten, den Gutachtern und mir nur Aktenteile vorlegen. Dass dem so ist, konnte ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme am 08.06.2009 in der Behörde objektivieren vgl. Schreiben vom 09.062009.

 

Und habe auch mit dem Schreiben vom 05.03.2021 (Bl.1-184) Aktenteile als Anlage in Kopie erhalten. Die so Merkwürdig sind, dass ich den wörtlichen Hinweis erhalten habe:

 

"es ist nicht im  Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

  

Und darüber berichte ich auf meiner Webseite. 

Das Ereignis wurde als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 anerkannt. Eine Entschädigung habe ich nicht erhalten, weil die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat vgl. § 8 SGB VII. Das Sozialgericht (SG) Bremen hat die Pflichtverletzung nicht beseitigt.

Stromunfall: BG ETEM ist in meinem Prozess verwickelt und hat merkwürdige Schriftstücke vom 29.08.2003 und 18.11.2004 für die Beklagte angefertigt. Und wurde mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 dem Gericht vorgelegt.

Das Gericht hat die Schriftstücke aufgegriffen und damit in den damals laufenden Begutachtungsprozess eingegriffen.

Stromunfall: Mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 u. 07.09.2009 konnte mein damaliger Anwalt (Dr. jur.) dem SG Bremen und der BV Bremen Prozessdelikt anlasten. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Nun hat das SG Bremen & die Beklagte ein Problem!

Am 10.03.2020 wurde durch den Direktor am SG Bremen bekannt gemacht, die SG Akte ist nicht mehr auffindbar. Und ist in meinen Fall in den Urteilen aus LSG Bremen vom 18.12.2008 Verkehrsunfall 1968 und Stromunfall 2001 verwickelt.

Verkehrsunfall: Ich habe weitergemacht und mit dem Schriftstück vom 13.02.2011 hat der Rentengutachter aufgedeckt, die Beklagte hat nur eine Teilakte vorgelegt und damit wurde das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert. Das zurückgehaltene Beweismittel findet sich auch nicht in dem Gutachten vom 15.06.2005 wieder.

Und bis dato hat das LSG Bremen das zurückgehaltene Beweismittel auch keinem Sachverständigen offensichtlich gemacht. Die Wahrheit wurde/wird also mit dem vorlegen einer Teilakte verschleiert.

Mein Ziel ist es, dass die vollständige Akte vorgelegt wird, dann bekomme ich mein Recht. Und die Beklagte und das SG/LSG Bremen müssen sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen. Dieses will die BGHW mit allen Mitteln verhindern, setzt dazu alle Hebel in Bewegung und bekommen mit mir "Probleme".