1.) Es hat sich gezeigt, dass bewusst oder unbewusst bei den Feststellungen der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten besteht. Und von der BGHW und dem Sozialgericht Bremen nicht zur Urteilsfindung vollständig beseitigt wurden/werden.

 

2.) Bewusst oder unbewusst hat die BGHW den Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe nicht als Gesundheitsschaden durch Bescheid vom 28.05.1970 anerkannt. Und von den Medizinern schon am 12.10.1968 (Bl.62 Rs.) und 02.12.1968 (Bl.73) als Unfallschaden diagnostiziert wurde.

 

3.) Es ist auch unglaublich, dass mein Anwalt im Schreiben vom 22.12.2004 der BGHW mitteilen musste; es muss sichergestellt sein, dass - anders als in der Vergangenheit, in der dem Gutachter wesentliche Zwischenberichte verschwiegen wurden - dem Röntgenarzt vorgelegt werden.

 

4.) Es ist unglaublich, dass der Rentengutachter erst nach bald 8 Jahren mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 aufdecken konnte; durch das Zurückgehalten von Beweismittel, wie auch den Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62 Rs.), hat die BGHW das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert und hat die mögliche Entschädigung in meinem li. Knie mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10 % verhindert.

Bis dato hat das Sozialgericht Bremen und die Beklagte (BGHW) diesen Fehler nicht beseitigt.

 

5.) Weiter ist unglaublich, die BGHW hat meinen Stromunfall als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 festgesetzt, aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Obwohl in den medizinischen Gutachten mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden diagnostiziert wurde. So erspart sich die BGHW, bewusst oder unbewusst jede mögliche Entschädigung.

 

6.) Wem was Anzulasten ist habe ich in der Stromunfallsache schon einmal am 30.01.2011 und in der Verkehrsunfallsache am 03.03.2011 dokumentiert. Für die Pflichtverletzungen konnte und hat sich keiner gerechtfertigt. Durch Pflichtverletzungen verliert die BGHW und das Sozialgericht Bremen natürlich an Ansehen und die Wahrheit soll nicht an die Öffentlichkeit kommen.

 

7.) Es ist aber noch unglaublicher, dass die BGHW mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW mit einem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg - 324 O 128/19 - zur Geheimhaltung vorgelegt hat. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der BGHW mit Ordnungsgeld bis 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

8.) Die 45 Geheimunterlagen darf ich nicht Kopieren und auch nicht im Gerichtsprozess als Beweismittel vorlegen. Und bin in dieser Sache am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden. Weil ich von meinem Recht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.

 

9.) In diese Liste vom 13.08.2019 ist auch die Beschwerdeakte vom 05.10.2009 mit dem Az.: E 207/09 eingebunden und von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bezeichnet wurde. 

 

10.) Die Bezeichnung "Stasiakte" habe ich von dem Kriminalkommissar übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

11.) Ferner ist unglaublich, dass die "Stasiakte" zum Az.: E 207/09  in der Behörde nicht mehr auffindbar sein soll. So hat es die Beklagte (BGHW) dem SG Bremen mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 gemeldet.

 

12.) Ich möchte mich nicht in die unzutreffenden Anschuldigungen der BGHW verlieren, dazu später mehr. Insoweit folge ich zum Abschluss meiner Auflistung dem Schreiben der BGHW vom 25.03.2022 und wörtlich zu dem Ergebnis kam:

 

"Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.03.2022.

Der Vorwurf, dass die von uns übersandte Akte unvollständig sein könnte, wiegt schwer. 

 

13.) Tatsächlich wiegt dieser Vorwurf schwer und ist auch begründet. Denn es fehlt u.a. seit dem Jahre 2009 die Beschwerdeakte zum Az.: E207/09 und E 29/11 (einfach, geheftet, chronologisch geordnet und paginiert). 

 

Weitere Merkwürdigkeiten sind unter dem 07.05.2022 aufgelistet

 

 

§ 1 SGB VII: Prävention, Rehabilitation, Entschädigung.

Am 19.06.1968 kam mir - E. Neumann - als Fahrer dieses

Autotransporters der Firma. E. H. Harms ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit.

 

Die Unfallfolgen haben sich 2001 soweit verschlimmert, dass ich Ende 2001 meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik wegen unregelmäßiger Arbeitsaufnahme verloren habe. Dabei hat die Firma mich unstreitig verdeckt detektivisch bespitzeln lassen. Wegen des diskriminierenden und diskreditierenden Vorgehens der Firma, kam es auf dringendes Anraten des Arbeitsgerichts am 26.04.2001 zu einem Vergleich und hat das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2001 aufgelöst. 

 

Auf Grund der Unfallfolgen bin ich anerkannter Schwerbehinderter und war mit 59 Jahren auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar. So hat es die BGHW mit der Gesprächsnotiz (27.02.2004) dokumentiert. 

 

Durch die Unfallfolgen und Muskelschwäche kam es am 05.11.2002 zum Treppensturz mit li. Fußverletzung. Und wegen der Muskelschwäche haben die Mediziner am 30.05.2018 ein Fahrrad mit Hilfsmotor empfohlen, die BGHW lehnte das Hilfsmittel ab. So kam es durch Muskelschwäche am 08.04.2020 zum Fahrradsturz und einer Fraktur der Lendenwirbelsäule.

 

 

Unglaublich aber wahr:

Es begann um Mitternacht

Meine Story beginnt in Amerika und geht bis Vietnam.

Autos wirbelten am 19.06.1968 durch die Luft. Seit dem Jahre 2001 kämpfe ich um Gerechtigkeit und eine sachgerechte Unfallrente aus zwei Arbeitsunfällen.

Mit dem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und wünschte, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden und ist der Anknüpfungspunkt für " Juristische-Schützenhilfe".

 

Staatsanwaltschaft Bremen hat mit dem Hinweis auf meine Webseite, am 02.09.2014 den Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung überprüft. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 wurden die Ermittlungen gegen meine Person eingestellt. 

 

Wenn Sie die Zeitungsberichte über meinen "Kampf um Unfallrente"

gelesen haben, dann sind Sie  gut informiert. Sie haben erfahren, dass das LG Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit Beschluss festgesetzt hat. 

Darin ist auch die Akte vom 05.10.2009 aus meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) eingebunden und von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bezeichnet wurde. 

Die Bezeichnung "Stasiakte" habe ich von einem Kriminalkommissar übernommen und ist keine üble Nachrede. Im Streit um Unfallrente habe ich Pflichtverletzungen und Prozessdelikt aufgedeckt. Meine Akte habe ich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann. 

 

Die BGHW und das SG Bremen wollen ihr Ansehen nicht verlieren und haben nicht nur in der "Stasiakte" sondern auch an anderer Stelle dokumentiert, wie sie gegen meine Person vorgehen werden und auch vorgegangen sind. 

 

Beharrlich legt die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen zu meinem Vorbringen keine detaillierte Stellungnahmen vor. Das SG Bremen verlangt von der Beklagten (BGHW) auch keine Stellungnahme zu meinem Vorbringen. Und in dem Beschwerdeverfahren (E 207/09 und E 29/11) ist die BV Bremen von der Hauptverwaltung (HV) Mannheim zur detaillierten Stellungnahme aufgefordert worden und hat in der "Stasiakte" vom 05.10.2009 vorgetragen:

 

   "Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich,     eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen u. sich nicht in den     unzutreffenden  Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des             Versicherten zu verlieren."

 

Die BV Bremen will sich nicht rechtfertigen, verweigert die Klarstellung und detaillierte Stellungnahme. Insoweit wird mir auch die Beschwerdeakte zur Akteneinsicht nicht in Kopie von der BV Bremen überlassen. Dazu im Einklang hat die BGHW eine Gesprächsnotiz vom 11.07.2022 angefertigt.  Es kann auch nicht mehr überprüft welche Unterlagen am SG Bremen eingegangen sind, denn die Akte aus dem SG Bremen ist seit dem 10.03.2020 nicht mehr auffindbar. 

 

 

 

Für jeden Menschen schlägt einmal die Stunde der Wahrheit! >Video

Ich muss der Geheimhaltung und Sperrfrist folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Durch die Sperrfrist werden mir die Beweismittel aus der Hand geschlagen und führt dazu, dass ich z. Zt. mein Recht in drei Verfahren (21.06.22) nicht einklagen kann. Wann die Sperrfrist abläuft und ich meine Verfahren weiter führen kann, ist unbekannt.

  

Was war noch geschehen? 

 

Beklagte erklärt SG zum Kriegsschauplatz u. wünscht "Schützenhilfe".

Das Vorgehen der Beschuldigten habe ich für die Öffentlichkeit dokumentiert. Das Gästebuch bestätigt, es ist kein Einzelfall. Das ich Recht habe, haben u.a. die Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 gezeigt. 

 

Ähnlichkeiten wie im NSU Prozess u. Fall "Gustl Mollath" liegen vor:  

 

  • "Herr Neumann nervt." Klick
  • Mein Anwalt u. ich haben Prozessdelikt aufgedeckt. Klick
  • Immer neue Akten tauchen auf. Klick
  • Datenschutzverletzungen mit Akte aus Dresden. Klick
  • Externe Anwälte zum Rechtsmissbrauch benutzt. Klick
  • Wo liegt die eid. Versicherung im Original. Klick
  • Landgericht Hamburg zum Rechtsmissbrauch benutzt. Klick
  • Staatsanwaltschaft zum Rechtsmissbrauch benutzt. Klick
  • Handakte abgeschafft, wo sind die Aktenteile. Klick 
  • "Stasiakte" taucht auf. Klick
  • Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden. Klick
  • Eingetragen in die Liste "gefährlicher Personen". Klick
  • Mitarbeiter der Behörde wollen sich nicht rechtfertigen. Klick 
  • Es wurde eine Grenze der Aufklärung gezogen. Klick
  • Es wird ein bewaffneter Auftritt (Amoklauf) erwartet. Klick
  • Sämtliche Schlichtungen (Mediation) sind gescheitert. Klick 
  • Gerichtsverhandlung unter Polizeischutz. Klick
  • Persönliche Gespräche sind den Mittarbeitern untersagt. Klick
  • Akteneinsicht in der Behörde unter Polizeischutz. Klick
  • Ungerechtfertigte Hausverbote erteilt. Klick
  • Behörde (BGHW) will, dass ich bestraft werde. Klick
  • Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal. Klick
  • Behörde erklärt Sozialgericht zum Kriegsschauplatz. Klick
  • Gericht/Behörde, durch Klagehäufung "lahm gelegt". Klick
  • Strafanzeige gegen meine Person erfolglos. Klick
  • Bedrohungsmanagementteam der BGHW wird tätig. Klick
  • In der Behörde sind Akten nicht mehr auffindbar. Klick
  • Sozialgerichtsakte ist nicht mehr auffindbar. Klick
  • Mir wird eine Liste zur Geheimhaltung von Akten vorgelegt. Klick 
  • Meine Behördenakte wird unter Verschluss gehalten. Klick
  • Ich berichte der Öffentlichkeit u. lande im Gefängnis. Klick

Seit dem 13.08.2019 bin ich verurteilt, dafür zu sorgen, dass 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr an die Öffentlichkeit kommen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Das Kopieren ist auch untersagt.

 

Ich folge nicht der BGHW sondern dem Grundgesetz, bin im Gefängnis gelandet u. letztmalig am 06.09.2021 entlassen worden. Dabei habe ich 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm u. meine Existenz bedrohen. 

 

Ferner habe ich von der BGHW mit dem Schreiben vom 05.03.2021 und Anlage in Kopie über 184 Seiten, die folgende Nachricht erhalten:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Damit ist zementiert, die BGHW hat die Ordnung beseitigt und hat keine Interesse, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Zweifelsfrei ist erkannt, schon im Jahre 1969 hat der leit. Unfallarzt der BG Ambulanz Bremen mit seiner unrichtigen Diagnose u. a. im Bericht vom 02.07.1969 der BGHW finanzielle Vorteile verschafft. Der Fehler wurde von der BGHW und der BG-Ambulanz nicht beseitigt.

 

Unfallfolge nicht im Bescheid eingetragen. 

 

Die BG Ambulanz hat am 12.10.1968 und 02.12.1968 einen kleiner Abbruch an meiner Kniescheibenunterseite links, als Unfallfolge aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 diagnostiziert, wurde aber im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 nicht übernommen. Gewollt oder ungewollt, die sachgerechte Diagnose hat das LSG Bremen im Urteil vom 18.12.2008 nicht erkannt und so habe ich auch keine Entschädigung erhalten. Dem folgte das Urteil aus dem LSG Bremen vom 23.06.2015 und darin war die richtige Diagnose - kleiner Abbruch an meiner Kniescheibenunterseite links - als Tatbestand dokumentiert aber der Bescheid vom 28.05.1970 wurde nicht geändert

 

BG-Ambulanz hat den Überblick verloren

und verlangte mit dem Schreiben vom 12.01.2004 von der BGHW die Vorlage sämtlicher vorhandenen Unterlagen. Und wollte damit die Regie der Aufklärung übernehmen. Dieses hat die BGHW mit dem Antwortschreiben vom 30.01.2004 verhindert. Mit meinem an den Direktor der BG-Ambulanz vom 30.01.2020 gerichtetes Schreiben habe ich angefragt, wann die Überprüfung meiner vollständigen Akten erfolgen soll. Eine Antwort habe ich nicht erhalten. 

 

Bürgermeisten Bovenschulte besucht die BG-Ambulanz, 

darüber hat die Senatskanzlei am 21.07.2022 berichtet.

Mit dem Hinweis "im Rathaus tut sich etwas" könnte es sein, dass der Bürgermeister bei der BG-Ambulanz in meiner Sache und "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 etwas hinterfragt hat. Und hat sich ggf. erklären lassen, warum eine unrichtige Diagnose im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 übernommen und bisher nicht berichtigt wurde..

 

Unfallrente unrichtig ermittelt.

Die BGHW hat meine Unfallrente von Anfang an (1968) unrichtig ermittelt und konnte erst mit dem Urteil vom 23.06.2015 geändert werden.

 

Von dem Grundgesetz habe ich Gebrauch gemacht und habe mit meiner Webseite der Öffentlichkeit meine Meinung u. Geschichte vorgetragen. Damit sich die  Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann und ggf. erkennt, es muss nach dem Grundgesetz Art. 20 (4) zum Widerstand kommen, habe ich der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Zweifelsfrei hat die BGHW die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt. Dazu liegen mir die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW greifbar vor. 

 

 

Gegen meinem Willen wurde ich zum Geheimnisträger der BGHW 

Im Jahre 2001 wollte ich aus meinen zwei Arbeitsunfällen nur die Entschädigung meiner Unfallfolgen von der BGHW mit Bescheid festsetzen lassen. Damit ich zu meinem Recht komme, musste ich mit meinem Anwalt das Sozialgericht Bremen einschalten, dieses war schon merkwürdig.

 

Und in den mündlichen Verhandlungen (18.12.2008) wurde in den Berufungsverfahren über Manipulation diskutiert. Dafür hatte das Gericht aber im Urteil kein "rechtliches Gehör" und die Beklagte (BGHW) hat die Manipulation zurückgewiesen. So habe ich am 18.12.2008 meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren. 

 

Der BGHW war seit dem 09.06.2009 durch meinen Anwalt bekannt, ich habe die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet wegen möglicher Unterschlagung/Urkundenfälschung/Betrug und Pflichtverletzungen.

 

Dem folgte ein Vermerk der BGHW vom 09.06.2009 und dokumentiert: 

 

"Der Unterzeichner unterbreitete Herrn Neumann Rahmen der Akteneinsicht das Angebot, dass ihm alle Aktenunterlagen, die wesentlich sind (also keine Rechnungen usw.), nochmals zur Verfügung gestellt werden (die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!). Das sei ein Entgegenkommen der BGHW, das nicht selbstverständlich ist".

 

Ferner hatte ich den Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und die Unterschlagung etc. aufzudecken, aber die BGHW hat mir am 31.08.2009 eine Absage erteilt. Dabei wurde wörtlich der Irrtum erregt:

 

"Dem Wunsch von Herrn Neumann, dass sich noch mal ein Mitarbeiter der BG, mit ihm zusammen "3 Stunden hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und die Unterschlagung aufzudecken", wurde eine Absage erteilt". 

 

Offensichtlich wollte die BGHW persönliche Gespräche mit den Mitarbeitern und mir verhindern. Dafür musste es einen Grund geben und der tauchte mit dem Antwortschreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 01.09.2009 auf. Denn damit konnte mein damaliger Anwalt Prozessdelikt dokumentieren und die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt hat. Und mein damaliger Anwalt (Dr. jur.) hat mir wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun haben und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Ich habe weitergemacht und das SG Bremen mit meinem Schreiben am 04.09.2009 zur weiteren Aufklärung angeschrieben, damit es zu keiner falschen Beschuldigung kommt. Das Antwortschreiben vom 07.09.2009 hat Prozessdelikt bestätigt und dokumentiert, dass die Sache gut getimt und raffiniert eingefädelt wurde. Nun habe ich mit meinem Schreiben vom 15.09.2009 bei der Hauptverwaltung (HV) Mannheim mein begründetes Beschwerdeverfahren E 207/09 angestrengt.

 

Dabei bin ich auf die Existenz einer Stellungnahme der BGHW BV Bremen vom 05.10.2009 (E 207/09) gestoßen. Die Gesprächsnotiz (18.11.2009) dokumentiert, eine Übersendung der Stellungnahme (05.10.2009) in Kopie wurde von der aktenführenden BV Bremen abgelehnt. 

 

Jedoch gewollt oder ungewollt, habe ich die Stellungnahme aus der HV Mannheim mit dem Schreiben vom 27.05.2011 in Kopie als Anlage erhalten. Und ist von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bezeichnet worden. Ferner wurde ich gewarnt und soll auf meine Gesundheit aufpassen, denn ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die niemals zurückrudern wird. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird. Und ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden. Die Bezeichnung "Stasiakte" und "kriminelle Vereinigung" habe ich von dem Kriminalkommissar übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Rechtsstreitigkeiten lösen Belastungsstörungen aus.

Dazu im Einklang hat die BGHW in der Stellungnahme von dem Beratungsarzt am 28.11.2007  erfahren:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zusehen." 

 

Davon will die BGHW nichts wissen und erregt in dem Schreiben vom 19.10.2009 den Irrtum:

 

"Eine Begutachtung auf psychosomatischem Fachgebiet - wie im Schreiben vom 05.10.2009 ["Stasiakte"] Ihrer Bezirksverwaltung angeregt - ist u. E. nicht angezeigt, da die Auseinandersetzungen des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."

 

Ich habe die Ermittlungen weiter vertieft und am 25.10.2012 hat die BGHW dokumentiert, durch meine Klagehäufung sind die Gerichte & Behörde "lahm gelegt".  

 

Der weitere Verlauf dokumentiert unglaubliche Geschichten: 

Quasi wie im NSU Prozess hält das LG Hamburg meine Behördenakten unter Verschluss. Ich muss dafür sorgen, dass die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der staatlichen Einrichtung (BGHW) nicht mehr an die Öffentlichkeit kommen. Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht. Das Kopieren ist auch untersagt. 

Am 24.10.2021 hat die Zeitung online darüber berichtet.

Siehe auch mein Schreiben von 25.07.2022

 

Sozialverband Deutschland (SoVD)

Ich wünsche, dass der Bremer-Vorsitzende des SoVD Herr Klaus Möhle sich um meinen Fall kümmert und zum Abschluss bringt. >Video 

Mein Fall ist dem SoVD seit dem 10.11.2009 bekannt und die Bearbeitung wurde mit der Begründung abgelehnt, mein Fall sei zu umfangreich.

  

Was war geschehen?

Dokumentierte Pflichtverletzungen hat die staatliche Einrichtung (BGHW) bisher nicht beseitigt und wird vom Sozialgericht Bremen und Landgericht (LG) Hamburg gewollt oder ungewollt unterstützt. Von der Presse wurde erkannt, das LG Hamburg hat mir am 13.08.2019 die Beweismittel aus der Hand geschlagen Az. 324 O 128/19. 

Ich muss der Geheimhaltung ohne Sperrfrist folgen.

Wie der dunkle Vorgang eingefädelt wurde hat der Justitia der BGHW HV Mannheim mit der E-Mail vom 07.03.2018 -178/9- nachvollziehbar dokumentiert.

 

Quasi wie im NSU Prozess  

Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, damit dem Personal nichts vorgetäuscht wird und sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit hält.

 

Es ist also wichtig, dass das Personal der BGHW durch meine Webseite erfährt, was die obere Etage anzettelt. 

Am 18.11.2018 konnte ich das Personal der BGHW begrüßen und habe darauf hingewiesen, auf meiner Webseite können sie mehr erfahren.

 

Presse berichtet: Beweismittel wurden mir aus der Hand geschlagen 

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW BV Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person. Die Maßnahme sollte bei seinem eigenen Personal eine "Signalwirkung" auslösen. Und Rechtsmissbrauch wird ableitbar. Die HV Mannheim war bekannt, eine Strafanzeige gegen meine Person hat wenig Aussicht auf Erfolg. Den angedachten Strafantrag konnte ich erst am 05.03.2021 aufdecken. Obwohl der HV Mannheim bekannt war, wurde die erfolglose Strafanzeige gegen meine Person am 02.09.2014 gestellt. Wohl in der Hoffnung ich werde bestraft und ist damit gescheitert, weil der Anzeigeerstatter nicht der Wahrheitspflicht gefolgt ist. Ich kann nicht verstehen warum die Staatsanwaltschaft Bremen kein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter eingeleitet hat. Dazu im Einklang fragte die Presse, wo bleibt die Staatsanwaltschaft? 

 

Dem Personal der BGHW darf nichts vorgetäuscht werden.

Und in der Gefängnispraxis hat der Arzt erkannt, die Akte mit den Geheimunterlagen der BGHW muss ich mit auf meine Zelle nehmen, sonst werde ich keine Ruhe finden. 

 

Wie in der Medizintechnik bearbeite ich meine Akte nach dem ungeschriebenen Gesetz:

 

  "Fehler müssen vollständig beseitigt werden."

 

Meine Recherche ergab, von Anfang an lag ein Behandlungsfehler und Diagnosefehler an meinem li. Knie vor. Diese Fehler habe ich schon am 10.07.1969 dem leit. Arzt der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen sachgerecht vorgetragen, der Fehler wurden nicht beseitigt und erklärt:

 

"wir wollen Neumann hier nicht mehr sehen"

 

Zur Aufklärung in dieser Sache hat sich mein Anwalt mit dem Schreiben vom 22.12.2004 an die BGHW gewandt. Aber die Beteiligten setzen alle Hebel in Bewegung damit die Wahrheit nicht an die Öffentlichkeit kommt. Schon am 28.12.2009 haben die Beteiligten dokumentiert, sie wissen nicht mehr wie es weiter gehen soll und sind von meinem Fall genervt. 

 

Telefonnotizen der BGHW über weiteres Vorgehen liegen vor.

Dokumentierte Pflichtverletzungen hat die staatliche Einrichtung (BGHW) bisher nicht beseitigt und wird von den anderen staatlichen Stellen wie das Sozialgericht Bremen, Landgericht (LG) Hamburg und Staatsanwaltschaft Bremen gewollt oder ungewollt unterstützt. Von der Presse wurde erkannt, das LG Hamburg hat mir am 13.08.2019 die Beweismittel aus der Hand geschlagen (324 O 128/19). Und ich muss der Geheimhaltung ohne Sperrfrist folgen. Wie die Vorgänge eingefädelt wurden, haben die Beteiligten u.a. in einer Gesprächsnotiz vom 08.04.2011 dokumentiert. Ferner hat der Justitia der BGHW HV Mannheim mit seiner E-Mail vom 07.03.2018 -178/9- dokumentiert, wie mir die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus der Hand geschlagen wurden. 

 

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen? 

 

haben am 15.07.2019 zu einem Noteinsatz geführt, weil ich des Nachts im Traum um Hilfe gerufen habe. Dazu im Einklang gibt es den Verlaufsbericht der BG Ambulanz (27.08.2021).

 

Seit 20 Jahren liege ich mit der BGHW im Clinch bin überzeugt, dass mein Herzschaden aus meinem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 herrührt. So haben es ja alle medizinischen Gutachten der BGHW festgestellt und dass die BGHW trickst, um mir die mögliche Unfallrente zu verweigern. Dass für die Öffentlichkeit zu beweisen, bin ich bereit, ins Gefängnis zu gehen.

 

Psychosomatischen Belastungsstörungen

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht. 

Eine Bestrafung der Beteiligten ist nicht mein Ziel.

Dazu im Einklang bin ich seit dem Jahre 2010 zur Mediation (Schlichtung) bereit. Jedoch das SG/LSG Bremen, die BGHW und das Landgericht (LG) Hamburg lassen alle Mediationen scheitern. Und das SG Bremen täuschte in Zusammenarbeit mit der Beklagten am 19.06.2014 einen Vergleich vor, der alle Ansprüche aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte und wollten damit das weitere Öffnen der Akte und Aufdecken von Pflichtverletzungen verhindern. Dieses Vorhaben ist gescheitert und so kam es am 23.06.2015 zu einem weiteren Teilerfolg  

 

Herr Neumann nervt seit 20 Jahren.  

Die Beklagte (BGHW) will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen. Dazu kam noch am 16.04.2013 meine Webseite und ist für die BGHW ein "Rotes Tuch". Denn damit wird der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht und kann sich damit eine eigene Meinung bilden.

Dieses ist aber nicht im Sinne der BGHW.

BGHW hat die hohen Besucherfrequenzen auf meiner Webseite erkannt und aus dem alten Gästebuch entnommen. 

Bürohaus der BGHW
Bürohaus der BGHW

Scheinbar ist das eigene Personal zum Risikofaktor der Geschäftsführung geworden. Nun musste es zu einer "Signalwirkung" beim eigenen Personal kommen. Dazu im Einklang liegt das unglaubliche Dokument der BGHW vom 08.04.2011 vor. Auf dem Bürohausdach halten sich die Mitarbeiter der BGHW Fit, so berichtet der Weser-Kurier. 

 

Strafanzeige soll "Signalwirkung" beim Personal auslösen. 

 

Gescheitert vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen 

In dem Prozess vor dem LSG Bremen bin ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt in der Verkehrsunfallsache u. Stromunfallsache gescheitert.

 

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf und legt sein Mandat nieder.

Am 26.08.2009 deckte mein Anwalt (Dr. jur.) Prozessdelikt auf und eine "kriminelle Vereinigung" wurde ableitbar. So hat es mir ein Kriminalkommissar erklärt, nachdem er das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet und als "Stasiakte" bezeichnet hat. Diese Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen meine Person ein.

Tatsächlich hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt, mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt, nachdem ich meine Vorhaltungen mit dem Schreiben vom 28.02.2015 noch in 23 Punkten erweitert habe.

 

Prozessdelikt am Sozialgericht Bremen

Zweifelsfrei ist das SG/LSG Bremen und die Beklagte (BGHW) wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben, legte sein Mandat nieder und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Mein Anwalt wollte sich auch vor der Presse nicht mehr zu meinem Fall äußern, wie die "taz" (18.10.2010) berichtet. Und hat seine Tätigkeit auf dem Fachgebiet Sozialrecht eingestellt. 

 

Prozessbevollmächtigter der BGHW wurde von meinem Fall abgezogen.

 

Mein Sachbearbeiter u. Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] hat am 09.06.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"ich meine, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde."

 

Vor diesem Hintergrund wurde ableitbar, mein Sachbearbeiter ist persönlich in meinem Fall verwickelt, er hat die Akte zurückgehalten u. erst vorgelegt, als er sich ein besseres Gewissen machen wollte. Darauf habe ich dem Sachbearbeiter mit meinem Schreiben vom 13.07.2009 und an anderer Stelle zur "Selbstanzeige" geraten. Danach hat die BGHW meinen Sachbearbeiter Herrn [18] am 21.07.2009 sofort von meinem Fall abgezogen. Und dieses obwohl die BGHW noch am 09.06.2009 (Bl.1466/7) vermerkt hat, Herr [18] wird mein zuständiger Sachbearbeiter bleiben. 

 

Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.

So hat es die BV Bremen der HV Mannheim am 17.11.2009 berichtet.

Ihre Pflichtverletzungen will die BGHW nicht erkennen und berichtet in ihrem Schreiben vom 26.07.2010, angeblich habe die BGHW alles überprüft und keine Pflichtverletzungen erkannt. So wird die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen verhindert und in den medizinischen Gutachten der BGHW diagnostiziert wurden. Auf diesem Wege bereichert sich die BGHW an meiner möglichen finanziellen Entschädigung. So etwas wird vom Gesetzgeber als kriminell bezeichnet. 

 

Ferner verhindert die BGHW, dass die Öffentlichkeit erkennt, seit 1968 wurde Manipuliert und seit 20 Jahren hat die BGHW in alle Richtungen aktiv weiter Manipuliert. Dazu liegen die Schreiben aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 26.08.2009 und dem Rentengutachter vom 13.02.2011 vor. Diese dokumentieren Manipulation und Prozessdelikt, es sind die Anhaltspunkte für kriminelle Handlungen und dafür haben sich die Beteiligten vor dem Gesetzgeber gemäß StGB § 263 [Betrug] zu rechtfertigen. 

 

Ferner hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen im Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt. Dem folgte sogleich ein Pressebericht vom 18.10.2010 dem weitere folgten. Und nun ist der Öffentlichkeit mein Fall bekannt und kein Einzelfall ist, wie mein Gästebuch bestätigt. Dazu gibt es auch eine Statistik.

 

So kommt auch keine Mediation (Schlichtung) mehr in frage und schon am 01.09.2010 von der Beklagten (BGHW) dem SG Bremen vorgeschlagen wurde. Seit dem 17.11.2009 dokumentieren die folgenden Akten, die BGHW fürchtet sich vor der Presse, dem Fernsehen, der Öffentlichkeit, der Staatsanwaltschaft und vor meiner Person und will nicht kriminalisiert werden. Dazu wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt und die Beteiligten gehen nach "Stasi-Manier" vor, so hat es mir ein Kriminalbeamter erklärt und ist keine üble Nachrede.

 

Sozial,- Justiz.- Wirtschaftsskandal decke ich - Erich Neumann - auf.

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist für die Entschädigung meine Unfallfolgen zuständig. Meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht verloren. Danach deckte ich Prozessdelikt und Manipulation auf. Am 17.11.2009 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, die BGHW will nicht kriminalisiert werden und hat eine Grenze der Aufklärung gezogen. Die BGHW, weiß nicht mehr wie es in diesem komplexen Fall und den Streitigkeiten weiter gehen soll der meine Gesundheit belastet (28.11.2007). Und wünschte am 01.09.2010 beim Sozialgericht (SG) Bremen die Mediation (Schlichtung).

 

BGHW will die Schlichtung das SG Bremen lehnt ab.

Dazu ist zu sagen: Die Mediation wäre ein Durchbruch und Teilerfolg, der anzeigt, von Anfang an sind unrichtige Entscheidungen getroffen worden.

Und das Gericht und die Beklagte (BGHW) würden an Ansehen verlieren. So etwas will das SG Bremen natürlich verhindern und in Zusammenarbeit mit der Beklagten wurden Falschurteile angefertigt. So kam es zu einer Klagehäufigkeit wie sie noch nie beobachtet wurde und die Gerichte und die Behörde "lahm legt". Diese Tatsache hat Beklagte (BGHW) mit dem Schriftsatz vom 25.10.2012 nachvollziehbar dokumentiert und wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

Eid. Versicherung wurde mit Verfügung aus dem LG Hamburg verlangt.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat die Verfügung erlassen, der personifizierte Geschäftsführer der BGHW müsste eid. Versicherung abgeben, was heißt kein generelles Redeverbot in der eid. Versicherung, von § 938 ZPO wird Gebrauch gemacht, wohl dann begründet.

 

Darauf hat der Anwalt eine merkwürdige eid. Versicherung 5.12.2018 in Kopie dem LG Hamburg vorgelegt. Bis dato hat das LG Hamburg diese eid. Versicherung nicht auf verlangen im Original vorlegt. Und mit Urteil vom 13.08.2019 hat das LG Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. 

Das Kopieren wurde mir auch untersagt. Von den 45 Geheimunterlagen habe ich eine Abschrift gemacht und ist keine Kopie.

 

Wenn die BGHW mir nicht folgen kann:

Dann bitte ich um eine Nachricht und werde die Sache im Sinne der BGHW sofort ändern. Denn ein Ordnungsgeld bis 250.000,-€ kann ich nicht zahlen und eine Ordnungshaft bis zu 2 Jahren möchte ich mit 80 Jahren und anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolgen) nicht erneut antreten.

 

Ich habe erfahren wie die Versicherten von der deutschen Sozialversicherung behandelt werden. Ich wurde zum Geheimnisträger und bin im Gefängnis gelandet. Mein Fall ist zum Psychothriller geworden. Ich schreie Nachts um Hilfe, bis der Notarzt kommt. Auch darüber berichte ich auf meiner Webseite und nervt die BGHW.

 

Schon im Verwaltungsverfahren hat die BGHW von meiner einfachen Angelegenheit durch Manipulation und Pflichtverletzungen einen komplexen Fall gemacht. Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen. So hat es der Facharzt für Nervenheilkunde in seiner Stellungnahme vom 28.11.2007 der BGHW erkennbar gemacht. Zwei Jahre später hat die Hauptverwaltung (HV) der Bezirksverwaltung (BV) Bremen im Schreiben vom 19.10.2009 mitgeteilt, die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft sind nicht geeignet, psychische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen. Wie die BGHW zu dieser Wertung gekommen ist nicht nachvollziehbar, denn einen Sachverständigen hat die BGHW nicht eingeschaltet, der das Verwaltungshandeln der BGHW mit der Akte überprüft hat. 

 

Dieser Fall ist aktuell und außergewöhnlich, aber kein Einzelfall. 

Mein Fall hat zu einer noch nie beobachteten "Klagehäufigkeit" geführt. Mein Fall läuft seit 2001 und konnte nicht abgeschlossen werden. Denn ich habe mit meinem Anwalt u. a. am 26.08.2009 Prozessdelikt und Manipulation aufgedeckt. Darauf haben die Beteiligten am 17.11.2009 eine Grenze der Aufklärung gezogen, weil sie nicht kriminalisiert werden wollen. Mein Anwalt wollte mit der Sache nichts mehr zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.