Ferner ist die Tatsache dokumentiert, es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und so verhindert die BGHW eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidung vor der Öffentlichkeit.

 

Dazu im Einklang wurde mir aus dem Landgericht (LG) Hamburg mit dem Versäumnisurteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Wenn ich dem Urteil nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise werde ich von einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahre bedroht.

 

Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die BGHW zementiert:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

13.08.2019

05.03.2021

 

BGHW verhindert eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen 

07.01.2009

17.11.2009

28.11.2009

01.09.2010

13.04.2011 10:50

13.04.2011 15:39

07.05.2012

In den sogleich folgenden 7 Unterlagen hat meine zuständige BGHW schon im Jahre 2009 richtig erkannt: 

Ich werde "weitermachen", dass ich weiterhin aktiv bin und es zur Mediation (Schlichtung) kommen soll, weil es so nicht weitergehen kann. Und es liegen ähnlich gelagerte Fälle vor. 

 

Darauf hat die BGHW am 13.08.2019 eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit mit einen Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg bekannt gemacht. Darin ist auch das interne Schreiben vom 

05.10.2009 (drei Seiten) eingebunden und soll angeblich seit dem Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 20.12.2019 in der Behördenakte nicht mehr auffindbar sein und liegt mir in Kopie greifbar vor.

 

Eine Kopie kann ich nicht anfertigen, weil ich seit dem 13.08.2019 von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht werde, wenn ich eine Kopie anfertige.

 

Weil ich von den 45 Unterlagen keine Kopie anfertigen darf, kann ich die Beweismittel auch nicht in Kopie dem Gericht vorlegen.

 

Ich konnte dem Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 nicht 1:1 folgen und musste Ordnungsgeld zahlen und habe die vierte Ordnungsstrafe bis zum 31.08.2021 in der JVA Bremen anzutreten.

 

Meine Pflicht und Schuldigkeit habe ich nach 20 Jahren getan 

Von meiner Seite soll nach 20 Jahren Schluss sein mit dem Aufdecken von weiteren Merkwürdigkeiten in der gesetzlichen Unfallversicherung, denn ich glaube gemäß dem Grundgesetz (GG Art. 20 (4) habe ich als Deutscher meine Pflicht getan und kann auch frühmorgens noch in den Spiegel schauen. Gesundheitlich bin ich aber mit 79 Jahren am Ende.

  

Es gibt aber zu wenig Bürger die Weitermachen.

 

Teilerfolg im Kampf um Unfallrente

Die Geschäftsführung der BGHW hält 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW mit allen Mitteln vor der Öffentlichkeit zurück. Dazu im Einklang hat die BGHW die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 vorgelegt. Dass ich im Recht bin, wurde nach 12 Jahren mit einem Teilerfolg am 19.06.2014 bestätigt. Mit der Geheimhaltung von 45 Beweismitteln kann ich nur einverstanden sein, wenn ich im Kampf um Unfallrente von der BGHW bekomme was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

 

30.10.2014

05.03.2021

  

Es soll keine Transparent geben 

Scheinbar verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen, wenn die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und könnte das Motiv sein warum es keine Transparent geben soll. Aber wo bleibt dann die Gerechtigkeit? 

 

Die BGHW will keine Transparent und ein Motiv für das Zurückhalten von Akten und Verwaltungsentscheidungen wird in den folgenden Unterlagen erkannt. Scheinbar will die deutsche Sozialversicherung nicht weiter an Ansehen verlieren und soll auf meinem Rücken geschehen. Als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) kann ich dieses aber nicht ertragen.

 

Es liegen also Anknüpfungspunkte für die Mediation vor und nur mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, könnte die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt zurück erhalten. 

  

17.11.2009

18.11.2009

28.11.2009

07.03.2018

05.03.2021

 

 

----------------------------------------------------------------------

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

Im Jahre 1904 stand Carl Hofstädt im neunten Jahr mit seiner Berufsgenossenschaft im Rechtsstreit um die Unfallrente und hat in Broschüren seine Erfahrungen zur Niederschrift gebracht mit dem Titel: 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

Im Jahre 2013 stand ich - Erich Neumann - im zwölften Jahr mit meiner Berufsgenossenschaft im Rechtsstreit und habe das Thema von Carl Hofstädt auf meiner Webseite am 16.04.2013 aufgegriffen und musste feststellen: 

 

"Merkwürdigkeiten belasten die Vorbildlichkeit der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt"

 

Dazu ist zu sagen:

Nachdem ich mit meinem Anwalt im "Kampf um Unfallrente" vor der höchsten Gerichtsbarkeit dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel gescheitert bin, haben wir im Jahre 2009 dokumentiert: 

 

Merkwürdigkeiten und Prozessdelikt belasten die Vorbildlichkeit der deutschen Sozialversicherung. Und die Bundesrepublik Deutschland verliert an Ansehen. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Anwalt wartet auf "heiße Schokolade" 

Mein Kampf um Unfallrente ist berechtigt, so kam es nach 12 Jahren am 19.06.2014 zu einem Teilerfolg und Nachzahlung über 12.000 Euro. Darüber haben die Zeitungen berichtet. Darauf hat sich mein Anwalt bei mir gemeldet und wollte etwas von dem Geld abhaben. Wir haben uns immer gut Verstanden und ich habe ihm versprochen, wenn ich meine 100.00 Euro Nachzahlung erhalten habe, dann werden ich ihn zur "heißen Schokolade" ein Laden. Damit war mein Anwalt einverstanden und muss seit vielen Jahren auf heiße Schokolade  warten. Denn was mir nach Recht und Gesetz zusteht habe ich bisher nicht bekommen.

 

Meine Story geht bis Vietnam 

Im Jahre 2018 habe ich bei Google die folgende Fotostrecke im Internet objektiviert und für die Öffentlichkeit von dem Vorsitzenden der BGHW frei gegeben wurde. So geht meine Story bis Vietnam, wo sich die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften am 17.-18.03.2014 getroffen haben. Dort saßen auch jene Mitarbeiter der BGHW und BG ETEM an einem Tisch, die in meinem Fall verwickelt sind.

 

 Fotostrecke - Vietnam - auf stand by

 

Im Kampf um Unfallrente hat meine zuständige Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) als Beklagte das Sozialgericht (SG) Bremen in ihrem Schriftsatz vom 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet.

 

Ich befürchte, den "Nebenkriegsschauplatz" werde ich als Verlierer mit einem Gesundheitsschaden verlassen, weil die Beteiligten die Wahrheit und  Merkwürdigkeiten auf dem "Nebenkriegsschauplatz" verheimlichen. 

 

Der Roman von Hans Fallada: "Jeder stirbt für sich allein". bestätigt, damals - 1940 bis 1942 - wurde die Wahrheit auf Postkarten geschrieben und dafür wurde man Hingerichtet. Seit dem Jahre 2013 schreibe ich die Wahrheit auf meiner Webseite. Dazu habe ich von meiner Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist aber nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu im Einklang habe ich von der BGHW eine Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 erhalten und werde nun von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, kann es zu einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahre kommen. dazu später mehr.

Es liegen also weiterhin die Anknüpfungspunkte für zwei Mediationen vor, in der Sache "Tietjensee" (Az. 324 O 532/18) und "Geheimhaltungsliste" (Az. 324 O 128/19). Nun habe ich einen Anwalt und den Mediationen würde nichts mehr im Wege stehen.

 

Siehe so kann es nicht weitergehen 01.09.2010