13.04.2005
24.06.2005
16.06.2005, es ist nicht 2006
12.07.2005
Schriftsatz der Beklagten BGHW (vormals GroLa BG).
Mit dem Vortrag falscher Tatsachen versucht die Beklagte sich eine mögliche Entschädigung zu ersparen. Um dieses zu verhindern ist es von Wichtigkeit, dass es zu einer Auswertung/Interpretation der Akteninhalte kommt.
02.11.2007
Auftrag für eine "Beratungsärztliche Stellungnahme"
28.11.2007
"Beratungsärztliche Stellungnahme".
Die Stellungnahme kam schon am 28.11.2007 zu dem Ergebnis:
"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."
05.10.2009 Az.: E207/09
Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist mir untersagt.
Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.
Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt.
Gerne würde ich der BGHW den Gerichten und der Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu habe ich aber keine Erlaubnis. Und werde seit dem 13.08.2019 von der BGHW zur Geheimhaltung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.00,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.
19.10.2009
31.03.2010
29.07.2013
Mein Alptraum führte zu einer Fußverletzung.
02.11.2015
06.11.2015
17.11.2015
Es geht auch um die Geheimakte vom 05.10.2009 drei Seiten

Die psychosomatischen Belastungsstörungen
haben am 15.07.2019 zu einem Noteinsatz geführt, weil ich nachts im Traum um Hilfe gerufen habe.
15.07.2019

Seit dem 13.08.2019 muss ich dafür sorgen, dass Geheimunterlagen der BGHW nicht mehr an die Öffentlichkeit kommen und werde dazu von der BGHW mit einer Freiheitsstrafe bedroht, oder Ordnungsgeld bis zu 250.000 €.
Insoweit leide ich auch unter psychosomatischen Belastungsstörungen, wenn ich meinen Briefkasten öffne.
Denn eine weitere Gefängnisstrafe möchte ich nicht antreten. Dazu im Einklang liegt mir der Verlaufsbericht der BG Ambulanz vom 27.08.2021 vor und nachvollziehbar das Problem mit der BGHW dokumentiert.
27.08.2021
Verlaufsbericht aus der BG Ambulanz Bremen
Briefe der BGHW lösen bei mir Gesundheitsstörungen aus.
Ich bekomme nicht mein Recht und sitze im Gefängnis, wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen und habe die rote Akte mit den Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.
Der Gefängnisarzt hat dafür gesorgt, dass ich die Geheimakte mit auf meine Zelle nehmen durfte, weil ich sonst keine Ruhe finden würde.

Die Mediziner der BGHW sind überzeugt, dass mein Herzleiden von meinem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung erhalte ich eine Freiheitsstrafe. Und werde mit den Geheimunterlagen aus dem Gefängnis entlassen. Darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 berichtet.