Die BGHW will nicht zahlen, ich bin kein Einzelfall  

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen BG will nicht zahlen.

Das Fernsehen berichtete am 05.12.2018. >Video    

 

Dazu ist zu sagen:

Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen, nach dem Untersuchungsgrundsatz

(§ 20 SGB X) und ist verpflichtet alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für meinen Fall günstigen Umstände zu berücksichtigen.

 

Jedoch die BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz. Insoweit hat der Rentengutachter schon am 13.02.2011 aufgedeckt, die BGHW hält ausschlaggebende Beweismittel zurück. Und verhindert damit eine mögliche Rentenerhöhung in der Verkehrsunfallsache. So etwas ist aber nicht kriminell sondern sind nur bloße Pflichtverletzungen. 

 

In der Stromunfallsache haben im Rahmen der Ermittlungen alle Mediziner der BGHW mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden in dem Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003 dokumentiert. Darauf hat die BGHW meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. Die BGHW hat aber in dem Bescheid (27.04.2004) keinen Gesundheitsschaden eingetragen. 

 

Dieser Fehler ist ausschlaggebend, denn nach § 8 SGB VII gibt es keinen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden. Und ohne Gesundheitsschaden gibt es natürlich auch keine Entschädigung. Auch nicht für meine Krankenkasse die HKK, wie das Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 bestätigt. Auch dieses ist nur eine bloße Pflichtverletzung, sonst hätte die Staatsanwaltschaft Bremen weitere Ermittlungen durchgeführt.

 

Es ist aber merkwürdig, dass die BGHW das Schreiben an die HKK vom 27.04.2004 mit ihrem Bescheid vom 27.04.2004 als Anlage in Kopie am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 9 festgesetzt hat. 

 

Meine möglichen Ansprüche hat die BGHW also abgelehnt und wie in ihrem Schriftsatz vom 14.09.2009 (Bl.594/5) u. a. erklärt:

 

"Ausschlaggebend für die Entscheidung soll mein Verhalten nach dem Stromunfall sowie mein erstmaliger Arztbesuch sein."

 

Die Tatsache, dass mein Verhalten nach dem Stromunfall und der späte Arztbesuch, eine Unfallfolge bei Vorhofflimmern (VHF) ist, konnte ich mit dem Arztbrief vom 08.04.2009 (Bl.668/669) dokumentieren. Davon will die BGHW aber nichts wissen und lehnt ab. Obwohl alle Mediziner mein 

VHF als Unfallfolge diagnostiziert haben. Wie es in dem Schreiben der BG ETEM vom 23.12.2008 bestätigt ist. Die Beklagte wurde auch von den Gerichten nicht aufgefordert, einen Gesundheitsschaden gemäß § 8 SGB VII in dem Bescheid vom 27.04.2004 einzutragen. Obwohl ich dazu auch in meinem Schriftsatz vom 27.09.2019 den Antrag gestellt habe. Offensichtlich verweigert die BGHW einen Gesundheitsschaden festzusetzen um sich auf diesem Wege die Entschädigungen zu ersparen und wurde vom Gericht dabei unterstützt. Dabei ist es aber doch die Aufgabe des Gerichts dafür zu sorgen, dass ich zu meinem Recht komme. Aber all dieses sind scheinbar nur bloße Pflichtverletzungen.

 

BGHW folgt nicht den Medizinern

 

Am 28.11.2007 haben schon die Fachärzte der BGHW für Nervenheilkunde und

Psychotherapie in ihrem Gutachten dokumentiert:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen." 

  

Jedoch die BGHW folgt nicht den Medizinern und bringt die Rechtsstreitigkeiten nicht zum Abschluss. Und das merkwürdige Handeln der BGHW führt zu Psychosomatischen Belastungsstörungen.

 

Meine Klagen habe ich am 18.12.2008 vor dem Sozialgericht verloren. 

Meine Klagen habe ich verloren, weil auch das Landessozialgericht (LSG) Bremen keine vollständige Aufklärung betrieben hat, obwohl die Manipulationsvorwürfe schon am 18.12.2008 bekannt waren, wie die Berichte der Beklagten vom 05.01.2009 (AU-1968) und 05.01.2009 (AU-2001) über die Vertretungen vor dem LSG Bremen bestätigen. Und sind scheinbar nur bloße Pflichtverletzungen von Mitarbeitern die schlecht ausgebildet sind und kein Gewissen haben.

 

Wer ein Gewissen hat, wird von meinem Fall abgezogen.

 

Am 08.06.2009 kam es zu meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde und

zweifelsfrei wurde dokumentiert: Mein Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] wurde von meinem Fall abgezogen, nachdem dieser entschied mir alles vorzulegen und meint, bei einem Verfahren persönlich ein besseres Gewissen zu haben, wenn alles vorgelegt wurde.

 

Dazu ist zu sagen: 

Herrn [18] war bekannt, ein Verfahren gegen seine Person wird angestrengt. Ihm wurde mit dem Schreiben vom 13.07.2009 eine Selbstanzeige angeraten. Insoweit hätte Herr [18] in einem möglichen Verfahren auch ein besseres Gewissen haben können.  

  

"Menschen, die ihrem Gewissen folgten" >Klick

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei denjenigen Menschen, die ihrem Gewissen gefolgt sind und in meinen Verfahren nach Recht und Gesetz gehandelt haben. Und bei dem Kriminalhauptkommissar, Herrn [13-5] der mir erklärt hat, ich trete gegen eine kriminelle Vereinigung an, die nicht zurückrudern wird, nachdem er meine Akte und das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (Az. E 207/09) aus meinem Beschwerdeverfahren bei der BGHW gesichtet hat. Angeblich soll das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 bei der Beklagten nicht mehr greifbar sein und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 behauptet.  

 

Verdunklungsgefahr kommt m. M. auf (StPO § 112).  

 

Am 09.06.2009 wurde zweifelsfrei dokumentiert, der Bearbeiter meiner

Akte und Prozessbevollmächtigte der BGHW folgt nicht mehr der Geschäftsführung und wurde am 21.07.2009 von der weiteren Bearbeitung meiner Fälle befreit. 

 

Dazu im Einklang hat mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Ich habe ohne Anwalt weitergemacht, die Sache wurde als Kriminell eingestuft. Die Kriminalpolizei hat erklärt, hier wirkt eine kriminelle Vereinigung, sie können aber erst Einschreiten wenn von der Staatsanwaltschaft Bremen der Auftrag vorliegt.

Und die Presse fragt dazu, wo bleibt die Staatsanwaltschaft? 

 

Am 01.09.2009 hat das Schreiben aus dem SG Bremen (01.09.2009)

Prozessdelikt zementiert. Damit wurde das SG Bremen, die BGHW und die BG ETEM (Herr Dr. Ing. [10-2] wegen Prozessdelikt angreifbar.  

 

So etwas darf natürlich nicht an die Öffentlichkeit kommen und schädigt das Ansehen der deutschen Sozialversicherung in der ganzen Welt.

  

Am 17.11.2009 hat die BGHW dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. 

Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Man jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Am 28.11.2009 hat die BGHW erkannt und dokumentiert:

 

"Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.   

 

Zweifelsfrei will sich die BGHW nicht kriminalisieren lassen und sich auch nicht rechtfertigen und erwartet einen Amoklauf in der Behörde. Dazu im Einklang liegen weitere Anknüpfungspunkte bis dato vor. Ferner wurde nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter unter Stress leiden und nur weil die BGHW die Aufklärung verweigert.

Und die Mitarbeiter halten sich auf dem Bürohausdach Fit.

 

Einen möglichen Amoklauf habe ich der E-Mail 28.11.2009 übernommen.

 

Wegen der Wichtigkeit folgen sogleich Beweismittel: 

 

17.11.2009, 28.11.2009, 07.03.2012 und 06.03.2012. >Klick   

Am 18.01.2010 wurde den Mitarbeitern der BGHW persönliche Gespräche mit

mir untersagt und sogleich habe ich Hausverbot erhalten. Damit sollte offenbar die Aufklärung und ein möglicher Amoklauf verhindert werden.

 

Sozialgericht verhindert den Durchbruch 

 

Am 01.09.2010 wurde dokumentiert, so konnte es nicht weitergehen, dazu

im Einklang hat die BGHW die Schlichtung (Mediation) gewünscht, die aber vom Sozialgericht nicht gewünscht wurde. Und hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist. Diese Tatsache hat die Beklagte in vier Schriftsätzen schon am 25.10.2012 dokumentiert.

 

So wurde die Sache zu einer unendlichen Geschichte und eine Mediation (Schlichtung) wäre der Durchbruch gewesen  

 

Gerechtigkeit als Herzenssache

Am 18.10.2010 kam der erste Zeitungsbericht und dieses kann die BGHW nicht ertragen. Denn nun war die Öffentlichkeit auf meinen Fall und die merkwürdige Gerichtswahrheit aufmerksam geworden. Und damit verliert die BGHW an Ansehen und kann/will sich nicht rechtfertigen.  

 

 

Am 12.03.2012 hat der Polizeipräsident Bremen mit seinem folgenden

Schreiben nachvollziehbar bestätigt, dass das merkwürdige Verhalten der BGHW auch bei der Polizei Bremen bekannt ist. Aber keine Tätigkeiten ausgelöst werden, obwohl ein Amoklauf im Raum stand. Und mit meinem Schreiben vom 01.03.2012 zweifelsfrei bekannt wurde.   

 

Was muss geschehen, damit die Polizei Bremen tätig wird!?   

Am 22.11.2012 habe ich bei der Staatsanwaltschaft Bremen eine Strafanzeige

gegen Mitarbeiter der BGHW und dem Richter Herrn [5] am LSG Bremen angestrengt (Az. 150 AR 63481/12). Die Ermittlungen wurden mit dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 04.02.2014 eingestellt. 

   

Kampf um Unfallrente

Seit einem schweren Arbeitsunfall vor elf Jahren streitet Erich Neumann mit der Berufsgenossenschaft um Leistungen - bis lang vergeblich. Am 29.11.2012 kam dieser Bericht und war natürlich für die BGHW ein Dornen im Auge. Denn die BGHW will sich ja in der Zeitung nicht rechtfertigen. 

 

Am 06.12.2013 hat das SG Bremen die Mediation (Schlichtung) mit

Beschluss zugelassen. Jedoch ohne die Akte richtig gelesen zu haben, hat die Güterichterin die Mediation abgebrochen und in dem Schreiben vom 19.02.2014 sogleich behauptet:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt." 

  

Dem folgten vier Monate später am 19.06.2014 die ersten Teilerfolge und bestätigten, von Anfang an habe ich Recht gehabt und so habe ich auch ein Nachzahlung über 12 Jahre erhalten.

 

Ich musste mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben. 

Ein Teilerfolg war am 19.06.2014 die Nachzahlung meiner Unfallrente über 12 Jahre. Auf Zinsen musste ich verzichten, sonst hätte ich gar nichts bekommen. Dazu erklärte das SG, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zufrieden geben.

 

 

Am 28.05.2014 kam es zum Alptraum mit Knochenfraktur.  

 

Am 19.06.2014 wurden die Hausverbote wegen der Rechtswidrigkeit

aufgehoben. Insoweit setzt die BGHW die Gesundheit ihrer Mitarbeiter erneut aufs Spiel, die unter Stress, Schlafstörungen und Alpträume leiden. Und am 29.04.2016 von dem  Bedrohungsmanagementteam der BGHW aufgezeichnet wurde.

 

Am 02.09.2014 hat die BGHW - mit dem Hinweis auf meine Webseite -

eine erfolglose Strafanzeige gegen meine Person und dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung, angestrengt. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. So konnte die Geschäftsführung bei dem Personal keine "Signalwirkung" auslösen und schon am 08.04.2011 geschehen sollte.  

 

Teilerfolg im Kampf um Unfallrente  

Erich Neumann erhält 12 Euro Nachzahlung und monatlich 100 Euro/Weitere Verfahren laufen. Am 30.10.2014 kam dieser Bericht und war natürlich für die BGHW ein Dornen im Auge. Denn nun hatte die Öffentlichkeit erfahren, von Anfang an habe ich Recht und die BGHW kann/will sich nicht rechtfertigen.

 

 

Das Schwert der Gerechtigkeit 

Seit Langem kämpft Erich Neumann gegen die Berufsgenossenschaft um eine Unfallrente. Nach zahllosen Niederlagen erzielte er nun einen Erfolg. Auch ein Hausverbot wurde aufgehoben. Dieser Bericht kam am 05.11.2014 und die BGHW kann/will sich nicht rechtfertigen.

 

 

Der nächste Teilerfolg 

 

Am 23.06.2015 kam der nächste Teilerfolg. Die BGHW musste 1400 Euro auf mein Konto einzahlen weil meine Rente schon 1970 nicht vollständig ermittelt wurde.

 

Stress bei den Mitarbeitern, Bumerangsätze verhindern die Aufklärung

 

Am 29.04.2016 erhalten die Mitarbeiter der BGHW vom 

 

Bedrohungsmanagementteam hinweise, wie die Sache weiter ungeklärt bleiben kann. Mit Bumerangsätzen soll die weitere Aufklärung verhindert werden. Ferner wurde nachvollziehbar, dass die Mitarbeiter unter Stress leiden und sich auf dem Bürohausdach Fit halten. 

 

Polizeisirene schreckte die Mitarbeiter in der Behörde auf

Am 08.11.2018 hörten Mitarbeiter der BGHW in der Behörde eine Polizeisirene und stürzten zum Treppenhaus! Es war kein Auftritt mit einer Waffe und keine strafbare Handlung. Vielmehr fühlte ich mich in der Behörde bedroht und habe mit der Sirene nach der Polizei gerufen.

 

Behörde ist keine Irrenanstalt!  

Bei der BGHW arbeiten nur Spezialisten. 

Bei der BGHW sind auch keine kriminellen Mitarbeiter beschäftig. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft Bremen dieses auch aufgedeckt und die Presse und das Fernsehen hätte darüber berichtet.

 

Merkwürdiges Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg

Am 13.08.2019 hat sich die BGHW ein Urteil aus dem LG Hamburg  anfertigen lassen. Siehe dazu die E-Mail vom 07.03.2018 (-178/9-) und:

 

"strafbewehrte Unterlassungserklärungen".  

Nun darf ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr zum Aufdecken merkwürdiger Handlungen verwerten. Und werde mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€, oder bis zu 2 Jahren Gefängnis in meiner Existenz bedroht, wenn ich dem Urteil nicht folge. Damit hat die BGHW die Sache wie folgt auf den Punkt gebracht:

 

"Die Aufklärung der wahren Sach-und Rechtslage soll mit allen Mitteln verhindert werden. Der Geschäftsführer nimmt seit dem 28.11.2009 auch einen Amoklauf in der Behörde in Kauf."

  

Psychosomatischen Belastungsstörungen

haben am 17.09.2019 zu einem Noteinsatz geführt, weil ich nachts im Traum um Hilfe gerufen habe. Dazu im Einklang gibt es den Verlaufsbericht der BG Ambulanz (14.10.2021).

 

 

Fürsorgepflichtverletzung und Amtshaftung der BGHW wird ableitbar. 

 

Dazu im Einklang folgen weitere Zeitungsberichte:

 

Ich kämpfe seit 19 Jahren um Unfallrente

Im Kampf um seine Unfallrente lässt Erich Neumann (78) nicht locker. Jetzt will der schwerkranke Rentner sogar in den Knast! Darüber hat nun auch die BILD am 14.08.2020 berichtet.

 

Ich will aber nicht in den Knast, sondern muss in den Knast weil ich die Ordnungsgelder nicht herbeischaffen kann.

 

Herr Neumann nervt

Seit 20 Jahren liegt Erich Neumann aus Bremen mit der gesetzlichen Unfallversicherung im Clinch. Er ist überzeugt, dass sein Herzleiden von einem Arbeitsunfall herrührt und dass die Berufsgenossenschaft trickst, um ihn seine Versehrtenrente zu verweigern. Um das zu beweisen, ist er bereit, ins Gefängnis zu gehen. Dieses ist der letzte Zeitungsbericht vom 21.10.2021 und dokumentiert wörtlich:

 

"Die Akte mit den Dokumenten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, hat Erich Neumann mit in den Knast genommen." 

 

 

Sie wollen noch mehr erfahren?

 

Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen 

und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. 

Die Recherche hat ergeben, Herr Dr. Ing. [10-2] ist der Leiter des renommierten Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und ist Generalsekretär der ISSA. Herr Dr. Ing. [10-2] ist in meinem Prozess (Elektrounfall vom 20.03.2001) verwickelt. Und hat für die Beklagte (BGHW) und ihrem Vorsitzenden Herrn Dr. [19-17]  Irrtum erregende Beweismittel am 29.08.2003 und 18.11.2004 für den Gerichtsprozess angefertigt. Der Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] ist sogleich bei der ISSA der Vize-Präsident.

Die Fotostrecke zementiert die gute Zusammenarbeit der höchsten Amtsträger auch in Vietnam und gute Laune kommt auf.