Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. 

 

 

Bedeutung der Feststellungen der Unfallfolgen.

Die Praxis zeigt, dass bewusst oder unbewusst bei den Feststellungen der Unfallfolgen Unstimmigkeiten und Differenzen zu den vorhandenen medizinischen Gutachten bestehen. Um nicht zukünftig Nachteile zu erleiden, sollte unbedingt eine sorgfältige Prüfung erfolgen. Diese Unstimmigkeiten liegen auch in meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 vor und wurden mit der Stellungahme aus dem Gutachtenzentrum der BG vom 17.11.2011 und dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 stichhaltig dokumentiert.  

 

Am 20.03.2001 kam es zu einem weiteren Arbeitsunfall.

Bei diesem Arbeitsunfall hat die BGHW im Bescheid vom 27.04.2004 keinen Gesundheitsschaden eingetragen, obwohl alle medizinischen Gutachten mein Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden dokumentiert haben. So hat es auch der Facharzt für Arbeitsmedizin am 23.12.2008 bestätigt.

 

BGHW und Sozialgericht Bremen beseitigen keine Unstimmigkeiten 

Die BGHW hat die diagnostizierten Unfallfolgen nicht 1:1 im Bescheid übernommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen erkannt.

Diese Pflichtverletzung zu beseitigen verweigert die BGHW und wurde/wird vom Sozialgericht (SG) Bremen dabei gewollt oder ungewollt unterstützt.

 

Tatsächlich verhindert die BGHW und das Sozialgericht Bremen mit allen Mitteln, dass es zur Entschädigung kommt. Dazu im Einklang liegen mir 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in Papier vor und von der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt wurden. Diese könnten durch Diebstahl oder Feuer - wie im Nachbarhaus (21.01.2019) - verschwinden oder vernichtet werden. >Video 

 

Willkommen sind alle Besucher meiner Webseite! 

Insbesondere ist der Bürgermeister von Bremen - Herr Andreas  Bovenschulte -  herzlich Willkommen und möge Flagge zeigen und das Vertrauen zum Senat wieder herstellen. Dazu muss die Sache mit dem "Rufmord" aufgeklärt und der Öffentlichkeit wie folgt bekannt werden: 

 

"Im Rathaus tut sich etwas" 

Mit dem Namen Andreas Bovenschulte hat sich am 03.06.2022 scheinbar unser Bürgermeister in meinem Gästebuch eingetragen. Es war aber nicht unser Bürgermeister und ist seit dem 13.06.2022 geklärt.

Meine Webseite ist dem Herrn Bürgermeister seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 persönlich bekannt. Und die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 welche von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bezeichnet wurde, liegt dem Senat in Kopie vor.

Nun hat ein vermeintlicher "Andreas Bovenschulte" einen Kommentar wie folgt wörtlich hinterlassen:

 

"Ich fordere Sie hiermit auf, den Rufmord gegen den Senat, zu unterlassen. Andernfalls wird das weitreichende Konsequenzen für Sie haben."  

 

Dazu ist zu sagen:

Rufmord wird auf meiner Webseite auf keinem Fall geduldet.  

Dass eine Person unter falschen Namen eine Eintragung in meinem Gästebuch hinterlassen hat, konnte schon am 23.02.2022 #271 aufgedeckt werden und könnte ein Wiederholungstäter sein. 

 

Bürgermeister & Petitionsausschuss Bremen haben in dieser Sache mein

Schreiben vom 07.06.2022 erhalten. 

Das "Signal" einer möglichen Anzeige wegen Rufmord bzw. übler Nachrede und Verleumdung sehe ich gelassen entgegen u. hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 schon einmal eingestellt. Und  die "Stasiakte" liegt der Staatsanwaltschaft Bremen seit dem 22.11.2012 vor. Einen Widerspruch hat es von Seiten der Anzeigeerstatter (BGHW) nicht gegeben. Die höchsten Amtsträger sind beteiligt und durch die Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 personifiziert, dabei ist auch der Richter Herr [5] aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen aufgeführt.

 

13.07.2022, wörtliche Nachricht aus der Senatskanzlei:

 

"Sehr geehrter Herr Neumann,

wie kürzlich bereits telefonisch bestätigt, würden wir Sie bitten den Kommentar des vermeintlichen "Andreas Bovenschulte" in Ihrem Kommentarbereich zu löschen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Mühe."

  

So einfach ist die Sache und die Bedrohung nicht zu beseitigen und habe es mit meinem Schreiben vom 14.07.2022 im Rathaus offensichtlich gemacht. Im Rathaus tut sich etwas, darüber ist auch das Fernsehen (Radio Bremen) informiert. Und hat sich am 15.07.2022 gemeldet.

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern", aufgeben gilt nicht.>Klick

Ich muss gegen eine "merkwürdige Vereinigung" antreten und in der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 personifiziert ist. Die Direktorin am SG Bremen kannte meinen Fall seit 29.12.2010. Als Nachfolger kam ein Richter [19-4] der in meinem Fall verwickelt ist und die merkwürdigen Urteile am LSG Bremen zu meinem Verkehrsunfall u. Stromunfall am 18.12.2008 unterzeichnet. Die keine Revision zugelassen haben. Und hat am 10.03.2020 erklärt, die Gerichtsakte sei am SG Bremen nicht mehr auffindbar. 

 

Damit ich besser schlafen kann, hat der Gefängnisarzt der JVA Bremen 

Das LG Hamburg hat mir mit Beschluss vom 13.08.2019 eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt die ich vor der Öffentlichkeit geheimhalten muss. Dazu werde ich von dem LG Hamburg mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Knast entlassen worden. Da ich der Geheimhaltung folgen muss benötige ich einen sicheren Ort für die Geheimakten und habe mit meinem Schreiben vom 27.07.2021 um einen Tresor gebeten, aber nicht erhalten. So muss ich die Geheimakten und "Stasiakte" mit ins Gefängnis nehmen. Aber auch im Gefängnis wurde ich bestohlen. Offenbar gibt es keinen sicheren Ort und so kann die BGHW seit dem 20.12.2019 die "Stasiakte" nicht mehr ausfindig machen. Und seit dem 10.03.2020 ist bekannt, im SG Bremen ist die Gerichtsakte verschwunden und Prozessdelikt dokumentiert.

 

Ferner ist zu sagen:

Die Rechtsstreitigkeiten laufen seit 20 Jahren (kein Einzelfall).

Falsche, unvollständige u. unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über die Mitarbeiter etc. habe ich von Anfang an (26.04.2013) auf meiner Webseite nicht aufgestellt und auch nicht verbreitet.

 

News:

Meine Widersprüche gegen drei Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 21.06.2022 (AU-1968), 21.06.2022 (AU-2001) und 27.06.2022 (AU-2001, Schlaganfall)

 

Schon immer hat die Presse über meinen Fall und die interne Stellungnahme

der BGHW vom 05.10.2009 berichtet und von einem Kriminalkommissar Bremen als "Stasiakte" bewertet wurde. Diese Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Ferner wurde mir erklärt, ich kämpfe gegen eine kriminelle Vereinigung, die niemals zurückrudern wird u. vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bedroht wird.

 

Damit wurde ich natürlich für die Beteiligten zu einer gefährlichen Person und haben mich in ihre Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen. 

 

Hat die Beklagte schon von ihrem Schweigerecht gebrauch gemacht?

Damit ich mein Recht erhalte, muss ich die Pflichtverletzungen und merkwürdigen Handlungen der Beklagten und dem SG Bremen aufdecken und bin der Beklagten (BGHW) auf die Schliche gekommen.

 

Die Kritikpunkte in der Verkehrsunfallsache habe ich mit meinem Anwalt dem LSG Bremen mit dem Schriftsatz vom 10.06.2008 (Bl.1287/93) gemeldet. Das LSG hat den Schriftsatz mit den Kritikpunkten der Beklagten zu Kenntnis- und freigestellten Stellungnahme übersandt. Und ist der Anhaltspunkt, dass die Beklagte sich nicht rechtfertigen soll/muss. So hat die Beklagte auch Vermerkt, es wird keine Stellungnahme geben. Insoweit hat die Beschuldigte quasi schon von ihrem Schweigerecht (§ 136 Stpo) gebrauch gemacht. Und dem Gericht könnte Strafvereitlung im Amt angelastet werden (§ 258a StGB).

 

Vor diesem Hintergrund wurde nachvollziehbar, in guter Zusammenarbeit hat das Gericht und die Beklagte die Grenze der Aufklärung gezogen. Und so habe ich meine Klagen am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache verloren.

 

Bei der Staatsanwaltschaft Bremen habe ich ein Ermittlungsverfahren angestrengt und am 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft mit Bescheid in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Sogleich hatte ich mein Beschwerdeverfahren bei der BGHW unter E 207/09 am laufen. 

 

Am 17./28.11.2009 hat die BGHW unter E 207/09 u. a. dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv. Wir sind dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehen nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten.

 

Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unsere Mitarbeiter ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW hat erkannt, so kann es nicht weitergehen und ich werde weitermachen bis ich mein Recht erhalten habe. Und nun wollte die BGHW am 01.09.2010 die Mediation. Jedoch das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat meine 7 Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit am 15.10.2010 abgeschmettert. Darüber hat am 18.10.2009 die Zeitung berichtet. Das Gericht und die BGHW haben nicht erklärbar gemacht, warum es zur Schlichtung kommen soll, obwohl ich angeblich die Beteiligten kriminalisiere. An anderer Stelle sollte es zu weiteren Schlichtungen kommen, aber von der Richterin verweigert wurde.

 

Ist das Sozialgericht Bremen ein Kriegsschauplatz?    

Mit dem Schriftsatz vom 24.06.2013 hat die Beklagte das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und wünschte vom SG Bremen, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" auf dem "Kriegsschauplatz" bescheinigt werden.

 

Das Schwert der Gerechtigkeit 

Nach zahllosen Niederlagen erzielte ich am 19.06.2014 einen Erfolg und der Beklagten war klar, so war es auch in der Zeitung zu lesen:

 

"Er wird weiterkämpfen, auch wenn sein Leben dabei "vor die Hunde geht."

   

Schon am 23.06.2015 kam der nächste Teilerfolg vor dem LSG Bremen. Meine Aufklärungsarbeit verlief erfolgreich. War aber nicht im Sinne der Beschuldigten. Und mit einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 hat die BGHW meine Arbeit erschwert. Denn es wurde mir eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt und nicht kopieren darf.

 

Darin ist auch die "Stasiakte" eingebunden. Nun werde ich mit bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Gefängnis bedroht wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Der Kontakt mit der BGHW hat dazu geführt, dass ich seit dem 24.12.2019 vier Mal im Gefängnis gelandet bin und am 06.09.2021 letztmalig entlassen wurde. Auch darüber hat die Zeitung berichtet. Jetzt fehlt nur noch das Fernsehen und alle Befürchtungen der BGHW vom 28.11.2009 hätten sich bestätigt.

Jedoch den Auftritt mit einer Waffe hat und wird es nicht geben. Und so wurde ich auch in der "Stasiakte" (05.10.2009) zu unrecht in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen.  

 

Mehr zu meinem Berufsleben:

Ich wurde von meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vormals GroLa BG, zum Fernsehtechniker umgeschult. Danach war ich als Fernsehtechniker und 16 Jahre in der Medizintechnik tätig. Durch die Verschlimmerung der Unfallfolgen habe ich meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik Ende 2001 verloren. Dem nicht genug, kam es noch am 20.03.2001 bei Arbeiten an einem medizinischem Gerät zu einen Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es alle Mediziner der BGHW in ihren Gutachten dokumentiert. Eine sachgerechte Entschädigung für die Verschlimmerung der Unfallfolge habe ich nicht erhalten. Denn die BGHW hat in dem Bescheid vom 27.04.2004 keinen Gesundheitsschaden eingetragen und somit auch nicht die Tragweite erkannt. Denn am 07.12.2021 kam es zu einem Schlaganfall und wurde von den Medizinern meinen VHF angelastet.

 

Dem kann die BGHW nicht folgen, weil sie in dem Bescheid vom 27.04.2004 keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat. Den Bescheid darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen und werde dazu von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht. Der Bescheid wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen und dokumentieren, die damit in Verbindung stehenden Verfahren sind unkorrekt abgelaufen.

 

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD)  hat in der Stromunfallsache mit dem Schreiben vom 13.10.2020 der BGHW deutlich gemacht:

 

"Insgesamt ist das damalige Verfahren nicht korrekt abgelaufen, sodass eine erneute Überprüfung zwingend erforderlich ist."

 

Ferner hat der SoVD mit dem Schreiben vom 04.12.2020 der BGHW deutlich gemacht:

 

"Wie bereits betont, sind die kardiologischen Beschwerden nicht ausreichend gewürdigt und deren Tragweite verkannt worden."

 

Die BGHW nimmt keine erneute Überprüfung vor und hat mit Bescheid vom 21.06.2022 als Ablehnungsgrund vorgeschoben:

 

"Die Rechtmäßigkeit dieses Bescheides wurde durch Urteile des Sozialgerichts Bremen vom 10.10.2006, 15.10.2010 und Gerichtsbescheid vom 05.04.2016 sowie Urteile des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2008, 24.09.2014 und 31.08.2017 bestätigt."

 

Dazu ist zu  sagen:

Tatsächlich haben die Gerichte in keinem Gerichtsprozess dokumentiert, dass das damaligen Verwaltungsverfahren nicht korrekt abgelaufen ist. Ansonsten hätte das Gericht auch im Rahmen der Gesetzmäßigkeit erkannt, die Beklagte muss mein VHF noch in ihrem Bescheid vom 27.04.2004 als Gesundheitsschaden eintragen.

 

Die mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfälle kamen schon im Jahre 2004 vor das Sozial- und Landessozialgericht Bremen und bin mit Anwalt am 18.12.2008 gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt, damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim "Weitermachen" viel Glück.

 

Ich hatte beim Weitermachen auch unglaubliches Glück, denn in der Verkehrsunfallsache deckte der Rentengutachter mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 auf, die BGHW hat das Rentengutachten vom 05.09.2003 durch das Zurückhalten von Beweismittel manipuliert.

 

Am 19.06.2014 kam es zum Teilerfolg mit dem "Spatz in der Hand"

  

Es lohnte sich also das Weitermachen und habe mit meiner Webseite der Öffentlichkeit meine Akte zugänglich gemacht. Danach bin ich im Gefängnis gelandet und mit einem merkwürdigen Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg (13.08.2019) bin ich zur Geheimhaltung von 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW verurteilt worden. Nun bin ich zum "Geheimnisträger" der BGHW und im Sozialsystem geworden. Ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis bedroht, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Und das Kopieren der 45 Geheimunterlagen ist mir auch untersagt. 

  

Die Arbeitsunfälle und das merkwürdige Handeln der BGHW haben mein Leben verändert. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern", aufgeben gilt nicht.>Klick

Seit 20 Jahren liege ich mit der gesetzlichen Unfallversicherung im Clinch und die Mediziner sind überzeugt, dass mein Herzleiden aus meinem zweiten Arbeitsunfall im Jahre 2001 herrührt und die Berufsgenossenschaft trickst, um sich eine Entschädigung zu ersparen und will sich nicht rechtfertigen. Um dass der Öffentlichkeit zu beweisen, bin ich bereit, ins Gefängnis zu gehen. Und in dem letzten Zeitungsbericht vom 21.10.2021 ist wörtlich dokumentiert:

 

"Die Akte mit den Dokumenten, die nicht veröffentlicht werden dürfen, hat Erich Neumann mit in den Knast genommen."  

 

Sie wollen mehr erfahren? 

Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen 

und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt. 

Nun zu meinem ersten Arbeitsunfall im Jahre 1968, als Fahrer eines Autotransporters.

 

"Stromschlag, 220 Volt mitten durch mein Herz" 

Am 20.03.2001 kam es bei Arbeiten an einem medizinischen Gerät zu einem Stromschlag 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst. So haben es die Gutachten der BGHW dokumentiert. Das VHF steht im Ursachenzusammenhang mit meinem Schlaganfall vom 07.12.2021. So ist es in dem Arztbericht des Kardiologen vom 09.12.2021 dokumentiert. Die BGHW aber lehnt von Anfang an mein VHF als Unfallfolge ab, weil sie den verspäteten Arztbesuch und die Späterkennung nicht verstehen kann. Insoweit sollte sich die BGHW nun die Sendung Visite vom 31.05.2022 auf NDR III ansehen:

 

"Gefährliches VHF neue Möglichkeiten der Früherkennung"