Kommentare: 3937
  • #3937

    Mazi (Montag, 21 Juli 2025 09:45)

    Anhand der Akten ist die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig (https://www.unfallmann.de/fehlt-in-den-akten-posteingangsstempel-bekomme-ich-nicht/). Das Grundgesetz, die Gerichtsentscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) wird nicht eingehalten.

    Die Behörde, wie auch das Gericht, war nach § 31 bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Einhaltung verpflichtet. Dass Behörden dies einhalten, kontrolliert das Sozialgericht. Beide Institutionen werden letztlich von der Bundesanstalt für Arbeit und Soziales aufsichtlich überwacht. Damit ihr diese Missstände nicht bekannt werden, unterlässt das Ministerium die Amtsaufgabe der Kontrolle beider Institutionen (siehe Veröffentlichung von Ingo Sorgatz, ehemaliger BKA-Beamter, in der Zeitschrift „Compliance“).

    Ähnlicher geht es nicht mehr! Es ist danach nicht anzunehmen, dass eine tatsächliche Aufsicht erfolgt oder Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.

    Es ist daher - auch aufgrund anderer Rechtsstreitigkeit in anderen Bundesländern - anzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz bzw. nach dem Grundgesetz entscheiden. Die Amtsstellung der Richter, die sie als Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln, verleitet sie, Klägern eine Amtshandlung durch Tragen einer Dienstkleidung vorzutäuschen, eine Amtshandlung vorzunehmen.

    Die Tatsache, dass die verantwortlichen Präsidenten der Sozialgerichte ihre Dienstaufsicht nicht wahrnehmen ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie selbst aus dem gleichen „Milieu“ aufgestiegen sind.

    Es geht nicht um die Frage zu klären, ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Grundgesetz missachtet hat, sondern darum, ob sich dieses Ministerium sich anders verhalten hat, als man seitens zur Zeit der Nazis dies durfte/zu erwarten war?

    Ich erkenne da den Unterschied nicht!

    In meinen Augen ist hier die Frage der verfassungsfeindlichen Handhabung aller Beteiligten zu klären und damit der Verfassungs- und Eidbruchs des Grundgesetzes. Wenn die Richter und die Mitarbeiter in den Behörden eine Täuschung des Volkes vornehmen, ist die Frage weiter zu klären, ob dann ihre Ernennung dennoch nach einem untergeordneten Gesetz wirksam war?

    Auch hierzu denke ich, dass dies ebenfalls in einem Rechtsstaat zu verneinen ist.

  • #3936

    Mazi (Sonntag, 20 Juli 2025 11:05)

    Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass die Prinzipien eines Rechtsstaates nach dem Grundgesetz zu Lasten des Volkes verlassen wurden.

    So ist in Sozialgerichtsprozessen nachgewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands nicht beachten. Es ist nicht einmal so, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzp wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, den richterlichen Entscheidungen, den Entscheidungen zugrunde gelegt werden.

    Dienrichterlichen Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit entsprechen also nicht dem grundgesetzlichen Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 und die eingesetzten Amtsträger handeln nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn also die juristische Ausbildung die Verdrehung des Rechtsstaates nach dem Grundgesetz zum Ziel hat, dann ist nicht nur diese Ausbildung zu hinterfragen, sondern auch die Ernennung dieser Amtsträger als Beamte auf Lebenszeit und ihre Pensionsberechtigung.

    Es liegt also nahe, dass dieser Umstand immer noch ein Relikt der Nazi-Zeit ist, die mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes entgültig beendet werden sollte.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt als Exekutivbehörde zudem die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und nimmt gleichzeitig unter „Mitwirkung der jeweiligen Bundesländer“ auch die Aufsicht über die Judikative wahr, die die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren soll.

    Ich erinnere zudem an den Streit des Gesundheitsministerium und dem Datenschutzbeauftragten, veröffentlicht vor Jahren in der Deutschen Apothekenzeitung..

    Ein größeres Unterlaufen der Funktionstrennung ist nicht denkbar, zumal Ingo Sorgatz, ehemals BKA, im Compliance Magazin veröffentlicht hat, dass in den deutschen Behörden eine Kontrolle, dass diese Vorgabe nicht beachtet, nicht durchgeführt wird.

    Dieser Umstand ist also seit vielen Jahren so praktiziert worden, auch in den Behörden bekannt und nicht abgestellt.

  • #3935

    Erich Neumann, alias unfallmann (Freitag, 18 Juli 2025 14:21)

    Hallo Anja,
    vielen Dank für die Glückwünsche!

    MfG
    Erich

  • #3934

    Anja (Freitag, 18 Juli 2025 13:08)

    Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen auf 85,9 MILLIARDEN €. Da wird nicht nachgefragt wo die Gelder herkommen
    Da wären endlich Reformen notwendig.
    Anpassung der Pensionen an die Renten.

  • #3933

    Anja (Freitag, 18 Juli 2025 13:03)

    Nachträglich alles Gute zum Geburtstag.

  • #3932

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 22:19)

    (Fortsetzung)
    Es sind eindeutig die Amtsträger, die die deutsche Wirtschaft nachhaltig bremsen und deren Pensionszahlungen mittlerweile zu größten Problemen für uns herangewachsen sind. Es ist das Soilidaritätsprinzip, dass sie einhalten sollten und nicht durch das Werfen von Nebelkerzen weiterhin die Bürger verunsichern. Es gehört sich nicht, wider besseren Wissens einen Vorschlag zu unterbreiten.

    Es gehört zur Anständigkeit, zu den guten Sitten, dass jeder zu seinen Verpflichtungen zu stehen hat.

    Dass beschränkt sich nicht ausschließlcih auf die gesetzlich Versicherten, die Rentner, sondern diesen Anspruch haben auch die Abgeordneten, die Fraktion des öffentlichen Dienstes, die Selbständigen und Freiberufler sowie alle Amtsträger - nicht nur die "Besteller" - zu beachten.

    So viel unüberlegtes, wie aktuell zu lesen ist, gibt es nicht.

    Besonders ist zu beanstanden, wer sich da äußert. Eigenständiges systematisches Denken wäre diesen Leuten doch zuzumuten oder haben sie in ihrem aktuellen oder ehemaligen Job ebenso gedankenlos gearbeitet?

  • #3931

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 22:18)

    Richtig oder planvoll gedacht? So viel unüberlegtes, wie aktuell zu lesen ist, gibt es normalerweise nicht.

    Auf diese Beitgrag beziehe ich mich:
    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/diw-boomer-soli-100.html

    Es erscheint richtig gedacht zu sein, dass die dafür bezahlen, die bestellten. Das hatten die Länder bzw. deren Ministerpräsidenten richtig erkannt, als sie die Unterstützung des Bundes einforderten.

    Jetzt haben wir nach wenigen Wochen das gleiche Thema wieder. Diesmal ist es die Rentenversicherung.

    Doch diesmal müssen wir uns die Vorgänge genau anschauen. Es geht uns alle an. Der Gedankengang ist die übelste Machart der gleichen Leute, die die Unterstützung vom Bund einforderten.

    Wir haben die Babyboomer seit langem. In Panik darf also niemand verfallen, ist doch das Problem seit Jahren bekannt. Im Zweifel ist uns das Problem seit deren Geburt, also über 65 Jahre, bekannt. Es gibt also keinen Grund, wenn wir vorher keine Panik hatten, jetzt in Panik zu verfallen.

    Grund für diese Panik ist nicht die Tatsache der Babyboomer, sondern das fehlende Geld. Und hier insbesondere mangelt es daran, die Pensionszahlungen an all die klugen "Leute", die so fürchterlich gearbeitet haben und gtrotzdem so lange leben, zu bezahlen.

    Richtig ist auch, dass diese Beschäftigten erhebliches Geld in den Steuertopf einzahlten. Geld unter anderem um Pensionen an die Amtsträger zu zahlen, "die sich gerade zu verrissen haben", dieses Geld wieder auszugeben.

    Vorgenannte Beschäftigte gelangen also jetzt nach erreichen der Regelarbeitszeit die Rente. Es obliegt ihnen, nachdem sie Beiträge in die Steuerkasse gezahlt haben, als Rentner in Erscheinung zu treten.

    Der Vorschlag der "Wirtschaftsweisen" und weiterer berufener Häupter ist der, dass doch die gesetzlichen Versicherten noch mehr zahlen sollten. Letztlich führt dies dazu, dass die bisherigen Renten dann statt nicht nur unter beispielsweise auf 100, sondern auf künftig 110 Rentner aufzuteilen ist.

    Ich halte dies nicht nur für unfair, wie obiges Beispiel der Ministerpräsidenten zeigt, sondern auch für sozial ungerecht.

    In der Konsequenz würden die bisherigen Rentner zu Sozialhilfeempfängern degradiert, zumindest denziell. Da die SPD sich den Slogan "Gerechtigkeit" auf die Fahne geschrieben hat, ist es undenkbar, dass diese "Leute" mit SPD-Hintergrund diese Vorschläge ernsthaft gemacht haben.

    Mit anderen Worten:
    Während Amtsträger weiterhin von den üppigen Einzahlungen in den Steuertopf provitieren, halten sie sich bei der Diskussion - wie die gesetzlich Beschäftigten entlohnt werden - dezent zurück. M.E. hat dies bereits mit Gerechtigkeit sehr wenig gemein.

    Letztlich werden gar die Sozialaufwendungen für die gesetzlich versicherten Bürger gekürzt und sterben möglicherweise früher. Die Pensionäre dagegen erfreuen sich weiterhin bester Gesundheit und nehmen die gesetzlich Versicherten kräftig weiter aus.

    Nachdem die Pensionen überwiesen sind, gelangt man zu einem Restbetrag. Dieser Restbetrag steht dann zur "Gewährung" von Sozialleistungen zur Verfügung. Je mehr die Amtsträger entnommen haben, je weniger Geld bleibt für Sozialleistungen übrig. So einfach ist es.

    Zuerst fressen die stärksten Schweine sich satt. Dann bleibt der Rest für die "Querkel" zur Verfügung.

    Wer sind also die stärksten Schweine? Es sind die, die zuerst sich satt fressen. Dann kommt der Rest. Und die sind die gesetzlich Versicherten.


    Wenn "kein Brot mehr da ist, dann sollen sie Kuchen essen", wird eine Adlige zur Auslösung der franzöischen Revolution zitiert.

    Betrachten wir das Ganze von außen, dann besteht in die Gefahr, dass diese Problematik, dass zuwenig Geld für die Pensionszahlungen vorhanden ist, uns entgleitet.

    Beenden wir dieses Katz- und Mauspiel.

  • #3930

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 16:29)

    Wie hch sind die Renten von ostdeutschen Frauen gegüber westdeutschen Frauen und wie hoch waren deren Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-im-osten-bekommen-frauen-h%C3%B6here-renten-als-im-westen/ar-AA1ILcCm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0fde27f3eb6e49c5b5e1ad97b13fab69&ei=21

    Nach meinem Wissen haben ostdeutsche Frauen keine Beiträge zur Sozialversicherung an die Deuitsche Rentenagentur abgeführt. Dieser versicherungsfremden Leistung steht folglich eine Rente gegenüber, die von der jungen Generation bezahlt werden soll und der keine eigene Rentenvorsorge gegenüber steht.

    Wenn es also einen Vergleich zwischen Ost- und West seriös geben soll, dann ist der "Kauf" von Ostdeutschland von allen und nicht von einem Teil zu bezahlen. FDa dies nach wie vor nicht gegeben ist, ist jeder Vergleich unsinnig!

  • #3929

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 15:58)

    Auch Bert Rürup ist der Meinung. gut gemeint ist nicht gut genug.

    Auf dies Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/auch-gut-gemeint-ist-das-gegenteil-von-gut-rentenexperte-r%C3%BCrup-h%C3%A4lt-boomer-soli-f%C3%BCr-einen-irrweg/ar-AA1IMz8h?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c0b82f297e5e4244a7c4f1af2b0da59e&ei=20

    Zitat:
    „Der ,Boomer-Soli’ des DIW ist sicher gut gemeint, aber bekanntlich ist auch gut gemeint das Gegenteil von gut“, sagte der Wirtschaftswissenschaftler und langjährige Politikberater dem Tagesspiegel.

    Das Problem immer höherer Beitragsätze und steigender Bundeszuschüsse sieht er zwar auch.

  • #3928

    WernerE (Donnerstag, 17 Juli 2025 15:34)

    Der Beitrag - auch in der Bild Zeitung - ist gelinde gesagt, eine Frechheit hoch3.

    Frau Schnitzer erwähnt NICHT die Pensionäre, welche schon viel mehr bekommen, als
    Arbeitnehmer Rentner.

    Sozialleistungen kürzen z.b. wie in Dänemark
    Wer dort Leistungen bezieht und z.b. Arbeit annehmen könnte und dieses nicht tut,
    wird bei der ersten Ablehnung nur noch 70 %, bei der 2`ten Ablehnung 35 % und bei der 3`ten Ablehnung keine staatliche Unterstützung mehr erhalten.

    Das eigentliche Problem dürfte jedoch die unfassbaren Gelder sein, welche ins Ausland
    verschoben. werden. Allein der Ukraine Krieg hat schon über 40 Milliarden Euro verschlungen.

    WernerE - nachdenklich wie eh und je

  • #3927

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 13:16)

    # 3923
    Gewährleisten die Ministerpräsidenten, wenn sie Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG), zur Erfüllung von Amtsaufgaben der Institutionen überhaupt den Eid auf das Grundgesetz?

    Es liegt sehr nahe, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihren Amtseid nicht erfüllen, indem sie Amtsträger in Institutionen einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht des Grundgesetzes handeln. Es ist ebenso fraglich, wenn sie Beamte ernennen, die dem Grundgesetz nicht folgen.

    Typischerweise sind dies Richter der Sozialgerichte, die nachweislich dem Grundgesetz nicht folgen (vgl. auch die Bestätigung von Ingo Sorgatz, ehemals BKA: https://www.compliance-manager.net/artikel/compliance-kein-thema-fuer-die-oeffentliche-verwaltung/).

  • #3926

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 12:56)

    Halb sank er, halb fiel er um!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/innenminister-verteidigt-alleingang-bei-afd-beamten-bundesregierung-will-arbeitsgruppe/ar-AA1IIBZU?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d242f6b63874166801d254b34767988&ei=15

    Es ist undenkbar, dass ein Landesgesetz einem Bundesgesetz, dem Grundgesetz, vorginge.

    Im Grundgesetz steht in Art. 20 Abs. 3, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig zu sein haben. Wenn nun der Innenminister Rheinland-Pfalz Michael Ebling (SPD) vorgibt, "Tatsächlich sieht aber auch die verschärfte Verwaltungsverordnung des Landes eine Einzelfallprüfung vor. Bewerber müssen künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehöre auch die AfD, hatte das Ministerium mitgeteilt.", dann überschreitet er das Grundgesetz.

    Entweder akzeoptiert Ebling die Regelungen des Grundgesetzes nicht oder die SPD im besonderen bzw. der amtierende Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) haben ein generelles Problem mit dem Grundgesetz schlechthin.

    Ungeachtet dieser schweren Vorwürfe war das bei den ehemaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz auch bei dem ehemaligen Elektriker Kurt Beck und der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Malu Dreyer nicht anders.

    Nachdem Ebling schon bereits Ärgern mit Staatsrechtlern drohte (Zitat aus dem Artikel: "Staatsrechtler schätzten ein solches Vorgehen als rechtswidrig ein") und er jetzt weiter in seiner Zuständigkeit als Innenminster nachlegte, der Ministerpräsident Schweitzer (SPD) die Richtlinien vertritt, stellt sich de Frage, ob beide von ihren Amtsaufgaben zurückzutreten haben oder der Landtag unter Leitung ihres Präsidenten Hendrik Hering (SPD) ihnen das Vertrauen entzieht.

    Es steht sehr im Zweifel, dass Gesetz und Recht in Rheinland-Pfalz, auch seitens der Landesregierung, eingehalten werden!

  • #3925

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 12:09)

    Das Bundesland Thüringen i und Hessen stehen bereits unter der Last der Pensionzahlungen!

    Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schnitzer-lobt-grundgedanken-des-boomer-soli/ar-AA1II9OF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=67

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hessen-meldet-fehlbetrag-von-sieben-milliarden-euro/ar-AA1IIMIY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d242f6b63874166801d254b34767988&ei=15

    Zitat aus dem Bericht zu Thüringen:
    Im Jahr 2024 belaufen sich die Zahlungsverpflichtungen für pensionierte Beamte auf etwa 450 Millionen Euro. Ende der 2030er Jahre könnten es rund 1,2 Milliarden Euro sein. „Ich habe kurzzeitig Schnappatmung bekommen“, sagte Katja Wolf dem MDR.
    ...
    Der Rechnungshof sieht die Versäumnisse bei der Altersversorgung der Beamten als gravierend an. Die versäumte Vorsorge für Beschäftigte, die vor 2017 verbeamtet wurden, sei „nicht mehr nachzuholen“, sagte Butzke dem MDR.
    ...
    Wolf will langfristig das Landespersonal abbauen. Ziel ist, sich an die demografische Entwicklung anzupassen. „Jährlich 0,5 Prozent weniger“, so Wolf. Die Zahl entspreche dem Rückgang der Bevölkerung in Thüringen. Dennoch hält sie am Verbeamtungsmodell fest. „Auf das Verbeamtungsmodell zu schimpfen, ist zu kurz gesprungen“, so die Finanzministerin. Polizei und Justiz sollen nicht betroffen sein. „Diese Frage stellt sich gar nicht.“ Zur Debatte um Lehrer sagte sie: „Ein verbeamteter Lehrer ist mir lieber als kein Lehrer.“ Im Wettbewerb der Bundesländer sei dies notwendig.
    ...
    Der Thüringer Haushalt hat in diesem Jahr ein Rekord-Volumen von 14 Milliarden Euro. Die Verschuldung liegt bei mehr als 15,5 Milliarden Euro. Trotz alledem bleibt Wolf dabei: „Es ist eine händelbare Situation.“ Doch das Land müsse alle Ausgaben kritisch prüfen. „Es geht nicht ohne Aufgabenkritik, es geht nicht, ohne jeden Stein umzudrehen. Es gibt keine heiligen Kühe“, sagte sie dem MDR.

    Zitat aus dem Bericht zu Hessen:
    Weil die Einnahmen durch Steuern nicht wachsen, das Land aber immer mehr Geld für Personal ausgeben muss, steht der hessische Landeshaushalt mächtig unter Druck.

    Der Jahresfehlbetrag liege bei sieben Milliarden Euro, die finanziellen Spielräume des Landes würden enger und man müsse „bewusst konsolidieren“, sagte Lorz bei der Vorstellung des Berichts in Wiesbaden.
    ...
    In diesen Geschäftsbericht fließen nicht nur jährliche Einnahmen und Ausgaben ein, sondern auch Vermögen und Schulden des Landes, außerdem zukünftige Ausgaben etwa für Pensionszahlungen. Der Geschäftsbericht soll einen besseren Überblick über die Finanzlage des Landes ermöglichen.
    ...
    In der für den Geschäftsbericht benutzten doppischen Betrachtungsweise sind die Steuererträge im vergangenen Jahr auf 27 Milliarden Euro gegenüber 2023 und 2022 leicht gesunken, was Lorz als „besorgniserregend“ bezeichnete.
    ...
    Rein rechnerisch muss das Land in dieser Betrachtungsweise schon jetzt fast seine gesamten Steuereinnahmen für Personal oder Pensionsrückstellungen ausgeben.
    ...


    Das Problem ist doch bekannt.

  • #3924

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 11:28)

    Das kann doch nicht wahr sein!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schnitzer-lobt-grundgedanken-des-boomer-soli/ar-AA1II9OF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=67

    Frau Monika Schnitzer sollte sich mit den wahren Problemen beschäftigen und sich dazu äußern. Nicht aber zu Annahmen, die ohnehin nur von dem eigentlichen Problem ablenken.

    Es ist sozial nicht erklärbar wie zwei Beschäftigte einen Rentner mit ernähren sollen. Zu dieser unsagbaren Belastung kämen noch die Pensionszahlungen hinzu.
    Zu der Finanzierung der Pensionsansprüche (auch die ihrigen) können m.E. nur Sozialleistungen unseres Staates gekürzt werden. Die Beschlüsse des Volkes, der Abgeordneten, ist m.E. wahrlich nicht eine gute Idee.

    Da die Boomer Jahrgänge nicht ausschließlich in den gesetzlich Versicherten etabliert sind, ist der Grundgedanke dieses Lösungsansatzes von ihr grundsätzlich nicht abzulehnen, aber letztlich geht dieser Vorschlag auch an dem eigentlichen Problem vorbei.

    Richtig ist, dass die Pensionäre ohnehin eine höhere Pension beziehen als Renter, das Grundgesetz das Leistungsprinzip kennt, ist davon auszugehen, dass sie an der Aufrechterhaltung des Sozialsystem höher zu beteiligen sind, als die ohnehin schlecht bezahlten Rentner.

    Die Annahmen zu meinen Aussagen sind offiziell belegt durch Veröffentlichungen seitens der Behörden und nachvollziehbar.

  • #3923

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 10:32)

    Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik!

    Auf diesen Artiel bezeihe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kultusministerin-schockiert-nat%C3%BCrlich-tut-es-mir-leid/ar-AA1ILcvH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=22

    Überall in den Ländern leisten die Ministerpräsidenten den Eid auf das Grundgesetz und beeiden damit, dass 'Gesetz und Recht auch in dem Bundesland, das sie vertreten, eingehalten werden.

    So ist es auch in Baden-Württemberg. Dort bestimnmt und verantworten Kretschmar auch die Politik des Bundeslandes.

    Nun hat die dortige Kultusministerin eingeräumt, dass aufgrund eines Programmfehlers zahlreiche Stellen nicht besetzt worden waren und sogar dieser Fehler fortgeschrieben wurde. Es ist nach dem Eid von Winfried Kretschmann davon auszugehen, dass dieser Fehler der Kultusministerin Theresa Schoppmann von ihm gebilligt und verantwortet wurde und wird.

    Die grüne Kultusministerin ist zwar zuständlig und von Kretschmann verantwortlich zu machen ist, aber die Verwantwortlichkeit obliegt trotzdem immer noch bei Kretschmann.

    Es ist m.E. klarzustellen, ob die Verantwortlichkeiten der freien Wirtschaft auch in der Politik gelten und ob ein Eid in der Politik juristisch anders zu bewerten ist.

  • #3922

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 09:41)

    Es gibt einen wesentlichen Unterschied in der Gerichtsbarkeit!

    Während üblicherweise davon ausgegangen wird, dass die Judikative mit neutralen Richtern besetzt ist. Bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist es dagegen Aufgabe der Richter Klage gegen die öffentliche Hand zu entscheiden und deren Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.

    Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit dabei die Finanzierung der eigenen Pensionszahlungen sicherzustellen haben, ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit werden von der Landesregierung, der Exekutive als verbeamtet angestellt.Daher sind sie m.E. direkt involviert.

    Wo gibt es denn so etwas, dass dem Bürger glaubhaft versucht wird, dass dies rechtsstaatlich sei.

    Es ist nicht tragbar, dass zwei Beschädtigte einen Rentner ernähren. Dazu kommen noch zusätzlich weitere Pensionäre, die zur Finanzierung ihrer eigenen Zuwendungen die Sozialleistungen weiter schmälern müssen. Die Unterstützung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ist daher illegitim.

    Das geht gar nicht, dass Richter eingesetzt werden, das Sozialsystem als gerecht hinstellen und dabei die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Volk, in ihrer Entscheidungsgewalt überstimmen. Dies ist weder gesetzlich zulässig, noch ist es diesen Amtsträgern erlaubt.

    Der Gesetzgeber, die Abgeordneten der Parlamente, hat einzuschreiten und sicherzustellen, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.

  • #3921

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 08:39)

    Nachdem die Unfinanzierbarkeit der Pensionszahlungen klargestellt ist, bringt es nichts die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit heranzuziehen, die das bisherige System rechtfertigen sollen.

    Als Amtsträger und Pensionäre des Systems liegt es auf der Hand, dass sie die Klagen, wie bisher aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Pensionszahlungen, die Klagen vor ihnen zwangsläufig zurückweisen müssen. Sie folgen daher ohnehin nicht dem Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es geht also keineswegs um einen Anspruch der Klagenden, sondern um die Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, der Entscheidung des Volkes, treffen.

    Wenn sie es so wollen, dann ist es die Frage, ob wir in einem Rechtsstaat leben oder nicht.


    Es war früher nicht anders oder besser.
    Wenn man bedenkt, dass in den 50igern deutsche Behörden nachweislich der jetzt veröffentlichten Protokolle Argentiens dem KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten, damit seine Reisetätigkeit ermöglichten, dann ist dem nichts mehr zuzufügen. Der Bürger der Bundesrepublik wurde damals belogen und heute ist es nicht besser.

    Dass arbeitet, der die Vorgaben für Berufsgenossenschaften sowie die Aufsicht über die mit der Kontrolle der Behörden befassten Sozialgerichten nach wie vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstehen,, besagt genug. In der freien Wirtschaft gibt es nie einen Zustand, in dem eine Funktionstrennung aufgehoben ist. Nach dem Willen der NS-Juristen war es damals so und es ist nicht erkennbar, dass dies geändert worden wäre.

  • #3920

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 22:14)

    Sind wir ehrlich!

    Nachdem klar ist, dass zwei Beschäftigte niemals einen Rentner ist mit ernähren/finanzieren können, kein Geld für Pensionszahlungen der Amtsträger zur Verfügung steht, dann kann auch kein Geld mehr für Finanzierung der EU und ihren Amtsträgern zur Verfügung stehen.

    Es wäre für mich schon interessant zu erfahren, wie dies alles finanzierbar sein soll? Als Lösungsmöglichkeit schließe ich aus, dass dies mit der „Schaffung von Vermögen“ (Wortschöpfung von Christian Lindner, ehemals Bundesfinanzminister) im Klartext durch die Aufnahme von Krediten erreicht wird.

    Zu Bedenken ist, dass zwar Kredite die finanzielle Situation entspannen, aber eine Rückzahlung des Kredits ist mangels Liquidität nicht möglich ist. Wenn unterstellt werden muss, dass keine finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, dann kann dies nur mit der Kürzung von Sozialleistungen einhergehen.

    Sie sind wahrscheinlich der gleichen Meinung wie ich, dass dies zwar eine Variante, aber eine unmögliche, indiskutable Variante darstellt.

  • #3919

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 20:23)

    Wenn zwei Arbeitende für einen Rentner zahlen sollen, dann ist das sehr belastend.

    Da Rentner aber nur einen Bruchteil der Pensionäre beziehen, dann stellt sich die Frage, wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld?

    Nun seriös!

    Die Abgeordneten müssen sagen, wer ihre Entscheidungen bezahlen soll? Da die Abgeordneten entschieden haben, dass die Fraktion des öffentlichen Dienstes und die Selbständigen und Freiberufler sich nicht beteiligen, ist fraglich, wer deren Entscheidung bezahlen soll.

    Sie müssen auch Auskunft dafür geben, wenn bereits zwei Beschäftigte einen Rentner finanzieren soll.

    Sie müssen auch Auskunft darüber geben, wer die immensen anstehenden Pensionszahlungen erbringen soll. Nachdem die Unfallopfer bereits von den Sozialgerichten entgegen dem Gesetz abgewiesen werden, die Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht angewandt werden, steht die Kürzung ihrer Leistungen auch nicht mehr zur Verfügung.

    Nur mit gut gemeinten Ratschlägen seitens der Pensionären kommt auch kein Geld zur Auszahlung in die Kasse.

    Ich halte fest:
    So geht es nicht weiter!

  • #3918

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 09:52)

    Man achte auf die Wortwahl!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-praesident-vosskuhle-staat-reform-demokratie-handlungsfaehigkeit-abschlussbericht

    Der Staat vertraut also darauf, dass sich die „meisten“ Bürger an die Regeln halten. Also nicht alle.

    Das Grundgesetz wurde jedoch für alle verpflichtend für „alle“ eingeführt.

    Beachtet wird es trotzdem nicht von der Judikative. Sogar systematisch nicht in der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist die Frage, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, welche Regeln sie dann ihrer Entscheidung beimessen?

  • #3917

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 21:33)

    (Fortsetzung)
    Rein die Tatsache, dass Gerichte dies nicht festgestellt haben, besagt, dass dies in den Behörden nicht beachtet wurde.

    Es liegt traditionell auch heute weder eine Prüfung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit der Verwaltungsakte der Behörde und deren Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit vor, noch kann ein Betroffener anhand einer unvóllständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung einer Behörde überprüfen.

    Daraus ergibt sich nur der Schluss, dass die Entscheidungen der Amtsträger, Richter der Sozailgerichtsbarkeit keinsfalls mit dem Rechtssystem des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Aussage "Im Namen des Volkes" ist bereits die Vortäuschung einer falschen Tatsache und díe Tatsache, dass síe die Amtskleidung eines Richters tragen, ist kein Zeichen dafür, dass sie eine Amtsaufgabe wahrnehmen.

    Die Vermutung liegt also mehr als nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und damit gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Selbst die Tatsache, dass die Dienstvorge3setzten ihre Tätigkeit nicht wahrnehmen, ist nicht die Bestätigung dafür, dass sie nach dem Grundgesetz "richtig" entscheiden.

    Es ist also seitens der Bundesländer nicht nachvollziehbar, wie sie mit der Besetzung mit solchen Amtsträgern in Amtsinstitutionen das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wissen wollen.

    Dass die Ministerpüräsidenten einheitlich die Einhaltung von Gesetz und Recht auf das Grundgesetz schwören, aber nicht einhalten, wirft die Frage auf, ob der Bürger sich überhaupt noch auf das Grundgesetz beziehen darf oder wie oben beschrieben ohnehin belogen und betrogen wird?

    Es ist aufgezeigt und nachvollziehbar, dass die CDU mit einem Bundeskanzler Friedrich Merz die Wahl gewonnen hat. Es ist nachgewiesen, dass er die Wähler vorsätzlich getäiuscht, ihnen aber etwas ganz anderes versprochen hat.

    Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Stromkosten "für alle" gesenkt werden.

    Es ist von wesentlicher Stelle bestätigt, dass durch versicherungsfremde Leistungen das Sozialsystem unterwandert wird.

    Es ist nachgewiesen, dass Richter entgegen ihrem Amtsauftrag handeln.

    Wo soll das noch hingehen? Wann läuft das Faß über? Sind das die Machenschaft der NS-Juristen? Ja, es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen verstorben und ausgestorben!

  • #3916

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 21:32)

    Wer hat das überhaupt beschlossen? Ja, es gibt einen Unterschied zwischen verstorben und ausgestorben!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/warum-zahlen-gesetzliche-krankenkassen-f%C3%BCr-b%C3%BCrgergeldempf%C3%A4nger-debatte-keimt-wieder-auf/ar-AA1IzZJ3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c3330a2611f415ef0d2d7ed6645acdc&ei=8

    Der Bundestag hat beschossen, dass die gesetzlich Versicherten die Kosten der Bürgeldempfänger finanzieren und tragen.

    Der Bundestag hat der Wiedervereinigung zugestimmt. Die Renten der ehemaligen Ostdeutschen, die keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlten und abführten. Sie erhalten heute wie alle anderen Rentenempfänger ihre Rente. Nach herrschender Meinung wird dies ebenfalls den heutigen Beitragszahlern ebenfalls aufgebürdet.

    Die Mütterrenten, die ebenfalls nicht durch entsprechende Beitragszahlungen finanziert sind, wird ebenfalls den heutigen Beitragszahlern der Deutschen Rentenversicherung aufgebürdet.

    Der Bundestag - und damit das Volk - hat beschlossen. Aber wer vertritt eigentlich das Volk?

    Ca. 30 % ist die "Fraktion des öffentlichen Dienstes", die das Volk vertritt und sich nicht an den obigen Zahlungen beteiligt. Ca. 27 % sind es die Selbständigen/Freiberufler, die sich ebenfalls nicht an dem Aufwand beteiligen.

    Gliedert man nach den Berufen den deutschen Bundestag auf, so stellt man man fest, dass das Volk zu einem Großteil aus Lehrern und Juristen besteht. Sie beteiligen sich tra­di­ti­o­nell ohnehin nicht an den obigen Bürgerkosten.

    Sie erkennen, dass dieses System, was sich die Abgeordneten des Bundestages ausgedacht haben, höchst unsozial und keinesfalls mit dem Geist des Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist.

    Die Vermutung liegt nahe, dass sich dieses System NS-Juristen ausgedacht haben zumal der Bundestag ohnehin nicht die Einhaltung seiner Vorgaben nachprüft.

    Wenn jetzt auch noch die Richter des Bundesverfassungsgerichts die Forderung erheben, dass der Gesetzgeber, der Bundestag, die Einhaltung seiner Vorgaben in den Gesetzen überprüft, dann besagt dies, dass selbst dem Bundesverfassungsgericht diese Schieflage zuviel wird.

    Das Bundesverfassungsgericht mit "eigenen" Leuten zu besetzen, ist zwar eine kurzfristige Lösung, aber dauerhaft ist es nicht, geschweige denn sozial haltbar.

    Gewiss warten sie schon lange auf meine Schelte gegenüber den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.

    Es ist in der Tat unglaublich, dass seitens der Landesregierungen Amtsträgern als Richter eingesetzt werden, die nicht die Absicht haben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Eindeutig belegt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden haben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Behörden und Berichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. A_n diese Entscheidung sind alle Behörden und Gerichte gebunden worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann. Im Minikommentar des Bundesministerium des Innern vom 26.07.2013 hat dieses verlautet, dass Gerichte anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen kontrollieren. Dies ist alles nachzulesen, verbindlich und logisch.

  • #3915

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 12:22)

    Es ist erstaunlich, wie und wo Täter der NS Karriere machten und wer ihnen ein auskömmliches Leben sicherten!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ausstellung-zur-nachkriegszeit-als-die-fdp-gegen-entnazifizierung-k%C3%A4mpfte/ar-AA1Iy3AC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c36dd4f3fe8849c8d04dfbb45e72f5dd&ei=45

    Zitat:
    "So wird ein SS-Hauptsturmführer, der in Minsk an Mas­sen­er­schie­ßungen teilgenommen hat, zum Lei­ter des Landeskriminalamts in Rheinland-Pfalz, ei­ne Euthanasieärztin steigt in der DDR zur Chefärztin auf, ein Vollstrecker und Auftraggeber von Tötungen behinderter Kinder leitet von 1954 an die Kieler Kinderklinik, und ein Organisator der Deportationen französischer Juden nach Auschwitz wird Bürgermeister in Bayern. Der SS-Mann Strippel, dem die Beteiligung an der Ermordung zwanzig jüdischer Kinder in den letzten Kriegstagen in Hamburg vorgeworfen wird, entgeht einer Anklage aus Mangel an Beweisen und später wegen Prozessunfähigkeit – und erhält wegen „überzähliger“ Haftjahre in ei­nem anderen Verfahren eine Entschädigung von mehr als 120.000 D-Mark."

    Wer will da bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben oder die Nazis in der damals jungen Bundesrepublik Deutschland von der Karriere ausgeschlossen waren?

    Wie konnten 1988 den Publizisten Drohungen zuteil werden, da doch die ehemaligen Nazis verstorben waren?

    Es ist daher davon auszugehen, dass sie zwar verstorben aber nicht ausgestorben waren!

  • #3914

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 12:08)

    Gewiss zählt zu ihren Vorschlägen auch die Streichung der Pensionszahlungen an öffentlich Bedienstete. Diese Zahlungen nehmen in Zukunft überhand und führen zu einem beachtlichen Sozalabbau.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/initiative-handlungsf%C3%A4higer-staat-fordert-in-35-ma%C3%9Fnahmen-umfassende-reformen/ar-AA1IyvHB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c36dd4f3fe8849c8d04dfbb45e72f5dd&ei=32

    Ich finde den Ansatz dieser Vereinigung für durchaus nachvollziehbar und richtig. Ist mit der Streichung der Pensionszahlungen an sie doch eine wesentliche Entlastung der Bürger verbunden.

    Zitat aus der #Veröffentlichung:
    'In 35 Forderungen hat eine Expertengruppe eine umfassende Modernisierung des Staates gefordert. "Das Bundeskabinett muss die Umsetzung einer Staatsreform als eine Gemeinschaftsaufgabe verstehen", heißt es im am Montag veröffentlichten Abschlussbericht der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat". Angemahnt werden Reformen etwa in den Bereichen Verwaltung, Sozialstaat, Migration, Wirtschaft und Sicherheit.

    Initiatorinnen und Initiatoren des Projekts sind die Verlegerin Julia Jäkel, Ex-Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sowie die früheren Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) und Peer Steinbrück (SPD). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist Schirmherr. Die Initiative war im November gegründet worden, im März hatte sie einen Zwischenbericht vorgelegt.'

  • #3913

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 09:16)

    Ist Friedrich Merz (CDU) der Bundeskanzler, der von seinen Wählern gewählt wiurde?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich. https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strompreis-paukenschlag-von-merz-hat-folgen-f%C3%BCr-millionen-haushalte/ar-AA1Ixvl6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=231f489186c84d74ba5588675e7857c6&ei=21

    Es ist eindeutig, dass die Wähler ihn wegen seiner Aussagen im Wahlkampf, seinen Beteuerungen gewählt haben. Heute wissen wir, dass er sie vorsätzlich täuschte.

    Nichts ist an seiner Ankündigung die Schuldengrenze nicht zu erhöhen oder den Strompreis laut dem Koalitionsvertrag für alle zu reduzieren.

    Es ist davon auszugehen, dass Angela Merkel (ebenfalls CDU) mehr wusste, als unter ihr ein Friedrich Merz keine Chance hatte, eine politische Karriere zu starten. Ich vermute, dass er ihr der Nazi-Ideologie zu nahe stand.

    Baerboch und Harbeck, beide von den GRÜNEN, suchen heute ihr fortkommen im Ausland, also nicht bei den GRÜNEN Wählern hier zu Lande.

  • #3912

    Mazi (Sonntag, 13 Juli 2025 23:56)

    "Der Staat sind wir alle!"

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wir-sind-der-staat/ar-AA1IwgNC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=45d26bb6cfb04ca896fe015100bd220c&ei=89

    Zitat:
    "Nach dem Prinzip: Der Staat, das sind wir alle."

    Mir ist unklar, weshalb im Bundestag ca. 30 % "der Fraktion des öffentlichen Dienstes" und ca. 27 % Selbntändige und Freiberufler sitzen. In der Summe sind das über 57 % die das Volk ausmachen sollen. Vorallem sind in dem deutschen Bundestag Lehrer und Juristen vertreten.

    Legt man den obigen Spruch aus, dann wird das Volk mehrheitlich von den obigen Gruppierungen vertreten und das ist das Volk.

    Bundespräsident Steinmeier führt die dortige Gruppe, die den Slogan verfolgt, "Wir sind das Volk", an und hat sich dafür stark gemacht.

    Zitat aus obigem Artikel:
    "Nun legt eine Gruppe aus früheren Politikern, einer Wirtschaftsfrau und eines ehemaligen Verfassungsrichters ein Konzept vor, das den Staat handlungsfähig werden lassen soll. Dahinter steht ein beachtliches Projekt. Unterstützt wird es von vier großen Stiftungen und der Bundespräsident hat die Schirmherrschaft."

    Für wie dumm halteten die Regierenden das Volk, diese 43 % eigentlich. Sollen sie nur noch dafür da sein, die Pensionszahlungen für den öffentlichen Dienst zu beschaffen und sie weiter betrogen werden.

    Ich halte es für gesichert erhoben, dass nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg die Allierten feststellten, dass es ihnen nicht gelungen ist, die NS-Juristen aus dem Behörden zu eliminieren. Diese NS-Juristen haben da weiter gemacht, wo sie gestört wurden.

    Es ist also nicht verwunderlich, dass ausgerechnet sich die Nazi-Ideologie vorallem in den Juristizkreisen sich etabliert haben.

    Es ist nicht zu widerlegen, dass gerade die öffentliche Verwaltung, dass Ministerium für Arbeit und Soziales, die Vorgaben für die Berufsgenossenschaften genehmigt und über die Sozialgerichtsbarkeit die Aufsicht ausübt.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) treffen, dies als rechtsstaatlich angesehen wird, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

    Den Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/83, zu missachten und einem Betroffenen zuzumuten, dass er die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand einer unvollständigen und nicht wahrheitsgetreuen Verwaltungsakte der Behörde nachvollziehen könne, dass müssen sich hochintelligente Personen ausgedacht haben.

    In der freien Wirtschaft ist es üblich, dass niemals der, der die Vorgaben macht auch die Rechtsprechnung über diese Vorgaben ausüben darf.

    Wenn das nicht dem Hirn der Nazi entsprungen ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr!

    Ich halte das Grundgesetz immer noch für das bessere Gesetz, dass umzusetzen ist - und nicht dertige Hirngespinnste von Beamten, die sich Gedanken darüber machen, wie frisches Geld wieder in die Kassen eingebracht wird um deren Pensionszahlungen zu sichern.

  • #3911

    Erich Neumann alias unfallmann (Samstag, 12 Juli 2025 16:28)

    Hallo Freunde,
    vielen Dank für die Glückwünsche!

    MfG
    Erich

  • #3910

    Mazi (Samstag, 12 Juli 2025 13:24)

    Lieber Erich,
    ich schließe mich nachträglich an!
    Lieben Gruß
    Manfred

  • #3909

    WernerE (Samstag, 12 Juli 2025 00:13)

    Lieber Erich,
    zu Deinem heutigen Wiegenfest von meiner Seite alles erdenklich Gute.
    Kraft, Gesundheit, Freude am Leben und alles was man dazu benötigt.

    Herzlichen Glückwunsch

    WernerE - Schön das ich Dich kennen lernen durfte

  • #3908

    Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 15:12)

    Alles nach Frau Lagarde, Präsidentin der EZB, nur um 2 % teuerer geworden!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/sogar-der-mittelstand-f%C3%BCrchtet-den-abstieg-herr-kanzler-gehen-sie-mal-einkaufen/ar-AA1Im8KF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c56cf59e9a8f44e0951679345ca95c98&ei=49

    Es sollte der Präsidentenstuhl und eine Bundeskanzlerschaft daran geknüpft werden, dass dem Volk kein Unsinn erzählt wird.

    Friedrich Merz hat die Wahl der Bürger damit gewonnen, dass er vor der Wahl sagte, dass er die Schuldengrenze, definiert im Grundgesetz, nicht nach oben setzt. Deshalb haben ihn die Bürger gewählt und er macht genau das Gegenteil.

    Es ist die Frage, ob er (Frioedrich Merz [CDU]) das Volk ebenso "anschmiert", wie sein abgewählter Vorgänger Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern kann.

    Wenn das Volk den Vorgänger Olaf Scholz abgewählt hat, weshalb ist Friedrich Merz noch im Amt. Nur weil der die Wähler täuschte und "ein X für U vormachte"? Sind dies nicht genau die Prinzipien der Nazi-Diktatur?

    Hatte Angela Merkel nicht doch Recht, indem sie ihn, Friedrich Merz, unter Ihrer Regentschaft keine politische Zukunft gab?

  • #3907

    Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 10:46)

    Man achte darauf: "Künftig"

    Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
    https://mdi.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ebling-verfassungstreue-nicht-nur-ein-lippenbekenntnis

    Michael Evbbling (SPD) will künftig darauf achten, dass der Beamtenstatus mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar ist.

    Im Umkehrschluss heißt dies, dass angehenden Beamte nicht abgefragt wurden, ob sie als Amtsträger nach dem bestehenden Grundgesetz ihre Amtsausübung vorgenommen hätten.

    Die Landesregierung macht damit klar, dass sie nachträglich die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen für rechtmäßig hält und sich "künftig" an das Grundgesetz halten möchte.

    Der Vorwurf, den ich sehe, ist, dass erst in der zweiten Linie, die angehenden Beamten diese Erklärung vorgelegt werden und die Dienstvorgesetzten sich überhaupt nicht von der Einhaltung des Grundgesetzes überzeugt haben.

    Es ist letztlich die Dokumentation dafür, dass der Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) gar nicht in derLage war, seinen Amtseid zu erfüllen. Er hat, wie Poseck (CDU) als ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt (Main) oder ehemaliger Minister der Justiz und heutiger Innenminister in Hessen auch, überhaupt über keine Kontrollmechanismen verfügt, die Einhaltung seines Amtseids zu verfolgen.

  • #3906

    Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 10:29)

    Man achte auf die Feinheiten!

    A_uf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-extremismus-verfassungsfeindlich?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    In dem Beitrag heißt es, dass Innenminisater Ebling (SPD) "künftig" darauf achtet, dass die Bewerber um den Beamtenstatus diese Klausel unterzeichnen müssen.

    Im Umkehrschluss heißt es, dass dies die Bewerber nicht unterzeichnen mussten, Ihnen gar nicht vorgelegt wurde. Konkret bedeutet dies, dass bisherige Bewerber der AFD angehören durften, das Grundgesetz ablehnen durften, ohne dass ihnen der Beamtenstatus verweigert wurde.

    Daher ist zu unterstellen, dass Dienstvorgesetzte den Beamtenstatus verliehen haben, ohne sicher zu sein, dass er seine/ihre Amtsgeschäfte nach Art. 20 Abs. 3 GG ausgeübt hat.

    Die Abgeordneten des Bunedestages und deren Präsidentin, Julia Klöckner, dulden es, dass in den Landesregierungen so verfahren wurde?

    Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass dies aus dem Geist des Grundgesetzes zu schließen ist und das Bundesverfassungsgericht dies nach dem Gesetz geduldet hat.

  • #3905

    Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 09:57)

    Heißt das konkret, dass extermistische Beamte, die das Grundgesetz nicht achten, weiterhin ihre Amtsaufgaben wahrnehmen?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-keine-afd-mitglieder-im-oeffentlichen-dienst-einstellen

    Folgen wir dem Wortlaut dieser Absicht, so ist klargestellt, dass derzeitige Beamte dem Grundgesetz widersprechen dürfen, ohne dabei Gefahr laufen zu müssen, aus dem Dienst entfernt zu werden?

    In Rheinland-Pfalz ist dies ein Zeichen dafür, wie die Exekutive m.E. von ihrer Gesinnung her, schon immer nämlich Rechts anzusiedeln ist.

    Es ist eigenartig, dass im Bundesland Rheinland-Pfalz nach Meinung der rheinland-pfälzischen Landesregierung die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln müssen (Art. 20 Abs. 3 GG), wenn sie den Beamtenstatus besitzen.

    Damit ist offengelegt, dass ein ganzes Bundesland (Rheinland-Pfalz) nicht das Grundrecht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG) einhält.

    Als Beispiel führe ich immer wieder Richter der Sozialgerichtsbarkeit an, die regelmäßig ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, also gegen das Grundgesetz, treffen.

    Es muss eindeutig hinterlegt sein, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit Regeln, Gesetze, zu befolgen haben, die von den Abgeordneten des Volkes ihnen vorgegeben wurden.

    Es ist m.E. schwierig anzunehmen, dass sie Amtsaufgaben erledigen könnten!

    Weiterhin räumt die amtierende Landesregierung der SPD ein, dass dies in den Vorgängerregierungen, also bei Kurt Beck und Malu Dreyer, nicht anders war.

    In welchem Staat, der sich zudem als Rechtsstaat international anerkannt ist, leben wir tatsächlich?

    Zur Information:
    Das Grundgesetz kennt in Art. 20 Abs. 3 ausschließlich Amtsträger, aber keine Beamte. Von Amtsträgern wird erwartet, dass sie nach Gesetz und Recht handeln.

    Dass Beamte dem Grundgesetz nicht zu entsprechen haben, ist eine reine Wortschöpfung der SPD und räumt ein, dass die Landesregierung wissentlich Amtsträger beschäftigt, die dem Grundgesetz nicht folgen und dennoch vorgeben, Amtsaufgaben wahrzunehmen.

    Nicht zu unterschätzen ist die Sicherung der Dienstkleidung von Richtern, die die Wahrnehmung einer Amtsaufgabe vortäuschen. Hierüber sind auch Dienstvorgesetzte dienstrechtlich zu belangen!

    Die Landesregierung verlautet also, dass für Beamte ein anderes Grundgesetz gelten soll, als für die sonstigen Amtsträger.

    Da ich nur ein Grundgesetz kenne, die SPD geführte Landesregierung jedoch unterschiedliche Interpretationen des Grundgesetzes zu kennen glaubt, ist nachweislich, dass sie sich auf der Grundlage des von mir (oft) zitierten Grundgesetzes bewegt oder wir uns auf höchst unterschiedliche Gesetze beziehen.

    Es ist fraglich, welche Amtsträger nach Gesetz und Recht meines Grundgesetzes Amtsaufgabe in Amtsinstitutionen wahrnehmen?

    Ich nehme zur Kenntnis, dass Beamte nicht den Anforderungen des Grundgesetzes Amtsaufgaben der Institutionen entsprechen.

    Wenn mein Grundgesetz stimmt, dann gehe ich davon aus, dass dies gegen dem Amtseid auf das Grundgesetz des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) ist, er seinen Eid gebrochen hat. Folglich führen mindestens Innenminister Ebling (SPD) und Landtagspräsident Hering (SPD) keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz meiner Prägung aus. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz führt folglich ihre Amtsaufgaben nicht nach dem Grundgesetz aus.

    Damit ist sichergestellt, dass Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht befolgt und auch dessen Rechtssprechung nicht nach bundeseinheitlichen Richtlinien erfolgt.

  • #3904

    Mazi (Donnerstag, 10 Juli 2025 14:12)

    Dass als rechtsstaatlich oder mit dem Grundgesetz als vereinbar anzusehen, dazu muss man geboren sein!

    Landläufig beschäftigen sich mit dieser Fragestellung Juristen. In den Parlamenten sitzen zufällig mehr Juristen, als im Volk. Und dennoch will das Grundgesetz mitteilen, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Das ist schon sehr gewöhnungsbedürftig.

    Es ist objektiv nachprüfbar, dass die Berufe der Abgeordneten sich so zusammen setzen. Es ist nachprüfbar, dass uns das Grundgesetz dies lehren will oder vormacht.
    Es ist nachprüfbar, dass Juristen sich in den Bundesministerien nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg tummelten und diese „aufbauten“.
    Es ist nachprüfbar, dass die Allierten im Nachkriegsdeutschland feststellten, dass es ihnen nicht gelungen ist, den ehemaligen Nazis den Zugang zur Verwaltung zu blockieren.
    Es ist nachprüfbar, dass die Judikative den ehemaligen Richtern der Nazis, Entschädigungen zu Lasten der Bürger zugesprochen haben.
    Es ist nachprüfbar, dass deutsche Behörden in den 50iger Jahren einen Reispass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele ausstellten.
    Es ist nachprüfbar, dass auch heute noch die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.

    Wahrscheinlich grenzt es an Dummheit, dass sich dies alles das Volk nach dem Grundgesetz gefallen lässt.

    Wahrscheinlich geht es nicht darum, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen die gesetzlichen Vorgaben treffen, sondern darum, dass deutsche Behörden andere Behörden beaufsichtigen, nach dem ihnen vergleichbares von unserem Denken nicht zugestanden wird.

    Gemeint ist hiermit die Funktion des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das sowohl als Exekutive als auch Judikative tätig ist. Wenn die tatsächlichen Gegebenheiten nicht zur Grundlage der Entscheidung nach dem Gesetz gemacht werden, spätere Richter auch die Entscheidung der Richter der Vorgerichte in Frage stellen (dürfen), dann stimmt etwas unter dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit nicht.

    Das geht gar nicht! Dies ist weder juristisch, noch gesetzlich nachvollziehbar.

  • #3903

    Mazi (Donnerstag, 10 Juli 2025 09:39)

    Damit die Abgeordneter der „Fraktion des öffentlichen Dienstes“ sowie der Selbständigen/Freiberufer (Juristen) weiterhin Beschlüsse der Mütterrenten durchwirken können (die keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben!), fängt man jetzt schon an, die Leistungen der Sozialversicherung und der Stromverbraucher zu kürzen bzw. deren Beiträge zu erhöhen.

    Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass Friedrich Merz (CDU) so weiter verfährt wie Olaf Scholz (SPD) vorzeitig geendet hat.

    Damit sie nie davon erfahren könnten, dass die Vorgaben der Abgeordneten nicht eingehalten werden, prüft man erst Recht nicht nach, dass sie eingehalten werden.

    Dass die Sozialgerichtsbarkeit ausgerechnet von dem Ministerium (Ministerium für Arbeit und Soziales) dienstrechtlich überwacht wird, dass auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaften hinsichtlich deren Richtigkeit überwacht, gibt schon zu denken. Dass eben die Sozialgerichtsbarkeit ermahnt werden musste, seine Nazi-Vergangenheit aufzuklären, lässt den Rückschluss zu, dass dort sehr große Bezüge bestehen.

    Noch bedeutendender ist, dass insbesondere Historiker eines Instituts beauftragt wurden, deren Eigner vor der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig als Beklagte erscheinen und i.d.R. zu deren Gunsten entschieden wird.

    Ein Unterschied zwischen beiden Regierungen ist sachlich nicht auszumachen. Vereinbarung in den Koalitionsverträgen werden gebrochen und es ist nicht erkennbar, dass das Volk nach dem Grundgesetz die Macht übernommen hätte. Es ist nicht erkennbar, dass der Vorwurf der etablierten Parteien gegenüber der AFD, dass sie das Grundgesetz verändern wollten. Aufgrund der verfolgten Politik ist nicht erkennbar, dass sie selbst von der AFD sich nicht unterscheiden könnten.

  • #3902

    Mazi (Dienstag, 08 Juli 2025)

    Sind die "Reichsbürger" mit 4.200 allein in Baden-Württemberg bzw. 25.000 Personen bundesweit wirklich alle erfasst?

    Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/mutma%C3%9Fliche-reichsb%C3%BCrger-festgenommen-hintergr%C3%BCnde-sind-brisant/ar-AA1IbMzo?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=70cc1bddcfa9468ed772709c90e2e4fa&ei=43

    Machen wir die "Reichsbürger" daran fest, dass sie das Grundgesetz nicht anerkennen. Wenn dies das Kriterium sein soll, dann sind ihnen zahlreiche Amtsträger zuzurechnen, die au´ch nicht das Grundgesetz anerkennen. Wenn beispielsweise die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, § 31 BVerfGG nicht achten, dann ist auch nachgewiesen, dass die Judikative Nachfolger der ehemaligen Nazis sind und sie ihnen zuzurechnen sind.

    Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, weshalb in der Richterschaft das Grundgesetz nicht geachtet wird und den "Reichsbürgern" so großzügige Terminverschiebungen zugestanden werden oder in diesem Fall auch andere in den Behausungen der "Reichsbürger" anzutreffen sind?

  • #3901

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 08 Juli 2025 18:05)

    Hallo fremder an der Haltestelle,
    ich bin mit der Glasfirma Schott in Jena familiär und Welt bekannt. Eine Erika Neumann ist mir nicht bekannt.
    Ich kann nur noch ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren.
    Meine schweren Arbeitsunfälle ereigneten sich 1968 und 2001.
    Dieses kann natürlich nicht in 10 min an der Haltestelle erkannt werden. Bitte lesen Sie meine Webseite genau durch, dann werden Ihre weiteren Fragen auch beantwortet.

    MfG
    Erich Neumann alias unfallmann

  • #3900

    ein fremder an der Haltestelle "csrl-hurtzig-str." (08.07.25) (Dienstag, 08 Juli 2025 12:35)

    Hallo, Herr "Unfallmann" oder Herr Neumann,
    Ich hoffe Sie sind nicht mit Erika Neumann verwandt oder familiär belastet ;)

    Ich habe mir Ihre Seite 10min ungefähr durchgelesen und Sie verweisen auf einen Vorfall im Jahre 1968 (das ist 57 Jahre her und Sie waren grad mal 26 (wenn ich mich richtig erinnere).

    Schauen Sie sich doch mal die Realität an: wir leben in einem "ach so reichen Land" wo Menschen mit bürgergeld ruhig gehalten werden. Sie erhalten doch jetzt immerhin Rente und körperlich so eingeschränkt können Sie ja gar nicht sein, denn Sie fahren munter mit dem Fahrrad umher (andere Menschen sitzen im Rollstuhl und werden abgeschoben).

    Warum "leben" Sie Ihre knappe restliche Zeit nicht einfach? Sie schreiben ja selbst, das man gg bestimmte "Staatsorganen" oder Institutionen nicht ankommt. Warum verschwenden Sie Ihr einziges Leben, was Sie haben, seit über 18 Jahren mit Angelegenheiten gg die Sie nichts ändern können?
    Das ist nur meine persönliche Meinung und bitte fühlen Sie sich nicht angegriffen. Ich bin selbst durch Unfälle schon (fast gestorben) und mein Leben ist härter als Ihres, glauben Sie mir!

    Genießen Sie Ihre restliche Zeit auf Erden und hören auf dich kaputt zu machen!

    Ich wünsche Ihnen alles gute und denken Sie einmal 5min darüber nach!
    Hochachtungsvoll
    "Der fremde an der Bushaltestelle am 08.07.25"

  • #3899

    Mazi (Montag, 07 Juli 2025 22:14)

    Hat Friedrich Merz oder die CDU insgesamt die Wähler getäuscht?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-regierung-kriegt-es-nicht-hin-kosten-f%C3%BCr-dich-steigen-doppelt-besteuert/ar-AA1I78lV?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4b4febfc4323478e86c0ade3c2f3dbae&ei=28

    Wenn nach dem Grundgesetz alle Gewalt in den Händen des Volkes liegt, dann ist fraglich, wenn Friedrich Merz seine Wähler täuschte und er nachdem von den Bürgern gewählt wurde, tatsächlich aber anderes getan hat, dann bestehen meinerseits erhebliche Zweifel an seiner Wahl. Jedenfalls ist der Wählerwille etas ganz anderes als er tatsächlich vollzogen hat.

    Es ist also die Frage, ob er oder mit ihm die CDU gelogen hat? Eines steht jedenfalls fest. Der Wählerwille wurde von ihm nicht umgesetzt.

    Hatte Angela Merkel etwa Recht, als sie Friedrich Merz nicht in ihrem Kabinett haben wollte? Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel darin, dass Juristen tatsächlich Wirtschaft verstehen!

  • #3898

    Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 11:44)

    Hier für Interessierte einige Artikel zur Feier des Bundesfinanzhofes:

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/praesident-und-vizepraesident/
    https://d-nb.info/1117224848/34
    Zitat:
    Begünstigt wurde diese Auseinandersetzung dadurch, dass eine systematische Aufarbeitung der Rechtsprechungstätigkeit des Reichsfinanzhofes zwischen 1933 und 1945 auch heute im Jahr 2009 noch fehlt. Die genaue Anzahl der Urteile, bei denen nicht Recht, sondern aus rassistischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Unrecht gesprochen wurde, ist bis heute nicht bekannt.

    https://www.zri-online.de/aktuell/75-jahre-bfh-eroeffnung-der-online-ausstellung-zur-geschichte-des-gerichts-82165/

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/100-jahre-finanzgerichtsbarkeit

    https://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=3401

    https://www.youtube.com/watch?v=t4cJeru3h78

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/#:~:text=Die%20Geschichte%20des%20Obersten%20Gerichtshofs%20f%C3%BCr%20Steuern%20und,als%20letzte%20Gerichtsinstanz%20an%20der%20Spitze%20der%20Finanzgerichtsbarkeit.

    https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/reichsgericht/

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/

    https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/festakt-zum-75-jaehrigen-bestehen-des-bundesfinanzhofs-3311516

    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-reichsgericht-75-jahre-urteile-banalitaet-rechtsstaat

    https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/reichsgericht-in-zivilsachen-(rgz).jsp
    https://dayhist.com/de/ereignisse/roland-freisler-volksgerichtshof-1942
    https://www.deutschlandfunk.de/leutheusser-schnarrenberger-fdp-wir-haben-nicht-zu-viel-100.html
    https://www.reichsanwalt.de/

    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/
    https://www.demokratie-geschichte.de/karte/2487
    https://www.bverwg.de/gebaeude/geschichte-des-gebaeudes/reichsgerichtsbibliothek
    https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2007/3/einschuechtern-war-absicht.php


    https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/geschaeftsstelle/

  • #3897

    Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 01:22)

    Die Zählweise zum Juliäum des Bundesfinanzhofes ist sehr unterschiedölich!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/#:~:text=Die%20Geschichte%20des%20Obersten%20Gerichtshofs%20f%C3%BCr%20Steuern%20und,als%20letzte%20Gerichtsinstanz%20an%20der%20Spitze%20der%20Finanzgerichtsbarkeit.

    Zitat:
    "Bereits seit Ende des 15. Jahrhunderts hatte das Reichskammergericht die Kompetenz zur Schlichtung von Finanzstreitigkeiten über die erste allgemeine Reichssteuer."

    Eine wesentliche Errungenschaft war, dass im Berufungsgericht andere Richter ihre Entscheidung trafen als dies zuvor in der vorausgegangen Instanz. Dies wird dem Trierer Erzbischf Johannes zugeschrieben. Er war in die Auseinandersetzung mit Martin Luther involviert. Bei der Aufarbeitung dieses Falls verstarb er leider unter 50 jährig an einem Schlaganfall.

    Er war zufällig im gleichen Jahr geboren wie ein anderer Kammerrichter auch und wurde von dessen Vater, von Sponheim, erzogen. Besagter Erzbischof hatte kein Studium, war aber Gründer der Universität Trier
    (https://www.hunsruecker-geschichtsverein.de/hunsruecker-biografien/metzenhausen-johann-iii-von/).

    Sein Bruder war u.a. Statthalter des Herzogtums Luxemburg
    (
    https://de.wikipedia.org/wiki/Metzenhausen_(Adelsgeschlecht)
    ).

    Eine Abgrenzung einer unterschiedlichen Aufsichten der Gerichtsbarkeiten von Bundesarbeitsgerichts und Bundessozialgericht seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den NS-Juristen ist nicht auszumachen.

    Nach wie vor sind diese Gerichtsbarkeiten entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes der Exekutiven unterstellt.

    In dem Ministerium für Arbeit und Soziales werden gar die Vorgaben für die Berufsgenossenschaften erstellt, deren Einhaltung wiederum von den Sozialgerichten, wenn sie es gar tun würden, auf ihre Einhaltung überprüft werden soll. In der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Tat nicht überprüft, ob ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird und die gesetzliche Regelung, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 BVerfGG für alle Behörden und Gerichte bindend sein soll, missachtet.

    Beachtlich ist auch, dass sehr spät erst die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in diesen Gerichten aufgenommen wurden und Historiker mit der Arbeit beauftragt wurde, die den Beklagten in der Sozialgerichtsbarkeit sehr nahe stehen.

    Die Richter des Sozialgerichts erlauben sich sogar diese nicht wahrheitsgetreue und unvollständige Verwaltungsakte Gutachtern vorzulegen, um sie um deren Gutachten auf Basis dieser Dokumente zu bitten und alsdann ihre Entscheidung gegen den BG-Geschädigten zu treffen. An anderer Stelle dieses Forums wurden die stematischen Entscheidungen gegen diese Geschädigten angegeben.

    Das sollen Richter der Sozialgerichtsbarkeit unter einer Entscheidung nach dem Gesetz verstehen?

    Mehr geht wohl nicht!

  • #3896

    Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 00:27)

    Sehr unverblümt wird die Aufsicht über das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordent!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.egovernment.de/was-ist-das-bundessozialgericht-a-752139/

    Das Grundgesxetz gibt vor, dass wir drei Staatsgewalten hätten. Die Exekutive, die Judikative und die Exekutive. Wenn nun obige Veröffentlichung stimmt (und dass sie stimmt ist aus einem anderen Artikel anläßich des 100 jährigen (!!!) bestehen des Bundesfinanzhofes in einem anderen Pressemedium nachzulesen), dann habe ich Schwierigkeiten zu erkennen, weshalb von einer Dreitlung der Staatsgewalt geschrieben ist, aber Exekutivbehörden, speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Gerichtsbarkeit überwacht und den Berufsgenossenschaften Weisungen erteilt, wie sie zu arbeiten haben und richterlich die Beachtung dieser Regeln überprüfen sollen, aber nicht vornehmen.

    Was sollen dann die Entscheidungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn ihre Urteile entgegen § 31 BVerfGG, in Behörden und Gerichten nicht beachtet werden? Es ist Ihnen schon bekannt, an welche Entscheidung nach dem Gesetz ich denke.

    Es ist sehr zwiespältig anzunehmen, dass unabhängige Richter Entscheidungen nach dem Gesetz in niedrigeren Gerichte getroffen werden, aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde dafür Sorge trägt, dass ihm keine unliebsamen Entscheidungen getroffen werden.

  • #3895

    Mazi (Donnerstag, 03 Juli 2025 22:16)

    In der Tat untergraben überlange Verfahren den Rechtsstaat!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-%C3%BCberlange-verfahren-untergraben-das-vertrauen-in-den-rechtsstaat/ar-AA1HSKb3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a948ddd17b7b484cb8c98679a8442fc6&ei=7

    Schließt man von den USA auf die hiesigen Behörden, Staatsanwaltschaften, dann ist es logisch, dass bei hiesiger Arbeitseffizienz in den Behörden Strafverfahren so endlos lange dauern und ein Mehrbedarf an Personal,von dem man annimmt, dass sie arbeiten können, so riesige Zahlen auf den Tisch gelegt werden.

    Es ist einleuchtend, wenn man argumentativ auch noch bedenkt, dass Amtsträger von den Landesregierungen zur Amtsausübung eingesetzt werden, obwohl sie nicht nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Sehr ausgeprägt ist dies bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anzutreffen. Insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit werden ausnahmslos Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen.

    Es ist nachgewiesen, dass insbesondere die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihr ihnen vorgesetzten Gericht, das Bundesverfassungsgericht, bzw. dessen Entscheidungen, obwohl es nach dem Gesetz (§ 31 Bundesverfassungsgesetz) diese für alle Behörden und Gerichte bindend sind, nicht anerkennen.

    Nach dem Vorschlag des Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hering sind finanzielle Zuwendungen an sie zu stoppen und frührere Zahlungen auch gegenüber ihren Dienstvorgesetzten zurückzufordern.

    Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu den Behörden und Gerichten sich zugehörig fühlen, drückt dies wiederum aus, dass sie ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Sie können demzufolge nie und nimmer eine Amtshandlung vorgenommen haben, weil sie sich selbst nicht nach der "Hackordnung" dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Gesetz untergeordnet verhalten.

  • #3894

    Michael Quandt ( VW ) (Donnerstag, 03 Juli 2025 09:57)

    Hallo Herr Neumann wir haben heut früh kurz in der BG Ambulanz Bremen kurz gequatscht bin der mit den hohen orthopädischen Arbeitsstiefel .
    Super Seite sehr Informationsreich und tolle Tips .
    Mach weiter soo. Werde jetzt öfters hier sein �Danke schön .

    Liebe Grüße und gute Besserung weiterhin.

    Lg Micha

  • #3893

    Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 16:17)

    Die Rechtsausübung ist sicherzustellen!

    Es ist undenkbar, dass Amtsträger beschäftigt werden, die Amtsgeschäfte vornehmen, die dem Grundgesetz nicht folgen!

    Die Tatsache, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist keine Bewandtnis dafür, dass das Grundgesetz, unsere Verfassung, aufgehoben ist. Richter, Amtsträger, sind nicht befugt, sich höherwertig zu sehen, als das Volk ihnen dies vorgibt!

    Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten zu führen sind und nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden sind, dann ist diese Vorschrift nach dem Gesetz auch für Richter der Sozialgerichtsbarkeit bindend.

    Nachdem bekannt wurde, dass Amtsträger (teilweise) nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, ist es grob fahrlässig, unter Umständen sogar vorsätzlich von Ministerpräsidenten, dies billigend in Kauf zu nehmen. Die Amtsaufgabe der Ministerpräsidenten der Bundesländer ist es gemäß dem von ihnen abgelegter Eid auf die Verfassung, das Grundgesetz, für die Rechtssicherheit Sorge zu tragen. Dies kann keinesfalls durch eine Nichtüberprüfung erfolgen.

    Es ist undenkbar, dass in den Ländern zur Amtsausübung Amtsträger eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen!

    Die Rechtsausübung ist sicherzustellen!

  • #3892

    Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 15:38)

    Wie will ein Ministerpräsident eines Bundeslandes ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) garantieren, wenn er seine Amtsaufgaben auf Amtsträger delegiert, die dem Staat nicht gehorchen (Nach Gesetz und Recht handeln - Art. 20 Abs. 3 GG).

    Die Tatsache, dass auch andere Ministerpräsidenten die gleiche Straftat begehen, ist kein Zeichen dafür, dass damit deren Handlung rechtens oder legitim wäre.

  • #3891

    Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 10:11)

    Nicht nachvollziehbar!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/16kls411js23888167519-lg-braunschweig-martin-winterkorn-vw-dieselskandal

    Gesund um Boni zu kassieren, nach Ansicht der Richter zu krank, um vor Gericht seine Berechtigung seiner „Pensionzahlung“ in Millionenhöhe zu begründen.

    So muss es sein!

    Anders ist das Rechtssystem nicht begründbar.

    Es ist ungeheuerlich wie Amtsträger/Richter mit Unfallverletzten umgehen und andere laufen lassen.

  • #3890

    Mazi (Dienstag, 01 Juli 2025 22:14)

    Gott sei Dank, dass wir von anderen Amtsträgern nicht erfahren, ob sie bestochen wurden oder nicht, obwohl sie nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Diese Veröffentlichung macht dies bekannt:
    https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/zdf-doku-deckt-auf-wie-clans-die-polizei-unterwandern-gro%C3%9Fe-angst-dass-sich-der-kollege-hat-kaufen-lassen/ar-AA1HLC7P?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7022574dfb3d45d58f4b3da072210b0b&ei=96

    Es gibt eine Vielzahl von Amtsträgern/Dienstvorgesetzen, denen zumindest die Beihilfe zum Begehen einer Straftat anzulasten, falls sie nicht wahrheitsgemäß ebenfalls der Korruption zu beschuldigen/anzuklagen sind.

    Aufgrund der Vorkommnisse ist dies in sehr starkem Maße bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anzunehmen.

  • #3889

    Mazi (Dienstag, 01 Juli 2025 17:50)

    Kann das noch unter einem Sozialstaat verstanden werden oder sind dies Auswirkungen der Nazi-Juristen?

    Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/entlastung-f%C3%BCr-alle-statt-m%C3%BCtterrente-f%C3%BCr-wenige-cdu-und-spd-erw%C3%A4gen-neuen-plan-in-stromsteuer-debatte/ar-AA1HLA94?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7022574dfb3d45d58f4b3da072210b0b&ei=88

    Unter dem Gesichtspunkt, dass die Nazi-Juristen unser Land regieren, ist es nachvollziehbar, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (30 % der "Fraktion des öffentlichen Dienstes" zuzüglich der 27 % der Selbständigen und Freiberufler) bei Beitragsfreiheit der Mütter zu deren Gunsten die Mütterrente beschlossen haben. Dass diese Mütterrente großzügig von der Bundesregierung mittels Kredit vorfinanziert wurde und letztlich den gesetzlich Versicherten zurückzuzahlen ist, stellt sich die Frage, ob die Abgeordneten noch mit sozialger Einstellung das Volk vertreten?

    Folgt man der Judikative und der Tatsache, dass Amtsträger schon sher lange nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es zwar richtig, auf Art. 97 Abs. 1 GG die Richter hinzuweisen, aber die Tatsache, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG, lässt die Frage aufkommen, weshalb die Bundesländer nach Art. 19 Abs. 4 GG solche Leute beschäftigen und wie sie den ordentlichen Betrieb bewerkstelligen wollen?

  • #3888

    Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 21:55)

    Ein Geheimtipp von mir!

    Auf diesen erschienen Artikel vom 15.09.2015 verweise ich dringend:
    https://www.compliance-manager.net/artikel/ein-kontrollmanagement-ist-das-a-und-o/

    Ich würde zuerst die Instiutionen untersuchen, die bisher nicht beaufsichtigt werden. Dazu bietet sich nicht zuletzt die Justiz selbst an.

    Diese Absichtserklärungen sind offensichtlich im Keim erstickt worden. Wenn die Arbeit ordentlich gemacht worden wäre, damm wäre der Oberstaatsanwalt Alexander Badle, in Hessen zur Bekämpfung der Korruption, schon lange von dem damaligen Minister der Justiz Hessen und heutigen Innenminister Hessen, Prof. Dr. -roman Poseck, schon früher gestellt worden.

    Der Landesrechnungshof hatte bereits damals festgestellt, dass der damaligbe Minister der Justiz Hessen über keine Kontrollmechanismen verfügte. Der Herrn Badle verurteilende Richter am Landgericht ist diesem Urteil des Landesrechnungshof gefolgt und hat die deutliche Rüge bestätigt.

    Prof. Dr. Roman Poseck, dem heutigen Innenminster, ist zu bestätigen, dass er mit dieser Amtsaufgabe seinerzeit heillos überfordert war.

    Als ehemaliger Bediensteter und juristischer Mitarbeiter der BASF von 1999-2000 hatte er sich als urteilender Richter am Landgericht in Limburg., wo er bereits 1996-1999 sein Referat ableistete, hochgedient und als Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Hessen, in seinem Spezialfach, ahnungslos in das Ministeramt der Justiz "hinein gestolpert".

    Es ist anzunehmen´, dass er als urteilender Richter seine Entscheidungen ebenso sorgfältig wahrgenommen hat wie seine Amtsaufgabe als Minister der Justiz Hessen und heutige Stütze als Innenminister des Ministerpräsidenten Hessen, Herrn Boris Rhein.

    Es ist anzunehmen, dass er bei dem Alter, das er bereits als Minister der Justiz Hessen besessen hat, sich kaum noch ändern kann. Dem Ministerpräsidenten von Hessen ist nur viel Glück zu wünschen, dass er selbst die Amtszeit mit ihm überlebt.

    Ahnungslosen geht es für wahr nicht!