Kommentare: 3775
  • #3775

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 19:13)

    Nachdem immer mehr in der Sache "AFD gesichert rechtsextrem" nachgeschoben wird, bin ich unsicher geworden, ob dem so ist.

    Ich verweise auf folgende Artikel:
    https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/der-deutsche-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-die-afd-spricht-von-einem-politisch-motivierten-entscheid/ar-AA1E2hHQ#

    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-faq-100.html
    (" Zu diesem Schluss komme die Behörde "nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung".")

    https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/der-deutsche-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-die-afd-spricht-von-einem-politisch-motivierten-entscheid/ar-AA1E2hHQ

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/interview-die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich/ar-AA1E5Wsl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0a424fe642554f7feea6fdc37f2f9cbf&ei=106

    Es liegt m.E. sehr nahe, dass der Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse hat. Frau Nancy Faeser (SPD) ist offensichtlich auf sehr dünnem Eis und wird zur Belastung von Friedrich Merz (CDU).

  • #3774

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 18:30)

    Was ist von einem Eid des Ministerpräsidenten zu halten, der angibt, dass Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich gelten und dessden Minister der Justiz die Aufsicht über die Justiz nicht ausübt und jetzt der Verfassungsschutz dargelegt hat, dass die AFD gesichert extremistisch sei.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich nochmals hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hunderte-polizisten-stehen-unter-extremismusverdacht/ar-AA1E5WzZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c1aa8d02b3cb44a0865ed8aeae146649&ei=33

    Was kommt noch so an den Tag? Bekannt ist, dass die Behörden immer wiederum schrieben, dass sie nichts feststellen können und daher keinen Anlass sehen, tätig zu werden. Das hat sich wohl verändert!

    Nach der jetzigen Verlautbarung des Verfassungsschutzes ist dem offensichtlich nicht so.

  • #3773

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 16:34)

    Nachdem die Richter nach dem Gesetz entschieden haben, dass die AFD als gesichert rechtsextreme Partei gilt und Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben (Art. 20 Abs. 3 GG), ist bei Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie es höchst wahrscheinlich, dass auch unter den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit rechtsextermes Gedankengut vorhanden ist und sie ebenfalls Entscheidungen verkündet haben, die dem Gesetz nicht folgten.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hunderte-polizisten-stehen-unter-extremismusverdacht/ar-AA1E5WzZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c1aa8d02b3cb44a0865ed8aeae146649&ei=33

    Es ist erwiesen, dass die Richter der Sozialgerichgtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben. Nach Kenntnis der Sachlage gehe ich davon aus, dass nahezu alle Richter der Sozialgerichts ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben.

    Es erscheint schwierig die Entscheidungen zu überprüfen und zu korrigieren. Viele Kläger sind an den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit geradezu verzweifelt und sind zwischenzeitlich verstorben. Gleichfalls gilt dies für die Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst. Die Sicherstellung der erworbenen Güter sowie die finanzielle Zuwendungen sind dennoch sicherzustellen.

    Nach Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, können Bürger nicht zur Finnzierung von Verfassungsfeinden herangezogen werden. Diesem Prinzip folgend sind erhebliche Entlastungen der Bürger zu erwarten und zurückzuvergüten.

  • #3772

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 08:36)

    Unverantwortlich, wenn Amtsträger, die vorgeben, nach Gesetz und Recht zu handeln, alles andere vornehmen, als nach diesen Amtshandlungen vorzunehmen. Aus Gleichheitsgründen vor dem Gesetz sind auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu verurteilen, wegzusterben und ihnen die Pensionzusagen zu entziehen.

    Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger nicht verurteilt werden. Schließlich haben auch sie Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen und ihren Amtsauftrag nicht weisungsgemäß ausgeführt.

    Entweder wir sind in einem Rechtsstaat, die Entscheidungen sind nach dem Gesetz zu treffen, oder wir sind es nicht.

    Nicht zu vergessen sind die (Ministerpräsidenten), die dies letztlich erst ermöglichen bzw. Institutionen wissentlich mit Amtsträgern ausstatten, die dem gesetzlichen Auftrag nicht folgen.

    Unerhört wie mit unterschiedlichem Maß in der Justiz geurteilt und entschieden wird!

  • #3771

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 21:07)

    Artenschutz für Juristen?

    Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/juristen/b/europarat-beschluss-konvention-schutz-anwaltschaft

    In der Tat hat der Staat einen Artenschutz zu erbringen!

    Nachdem die Anwälte sich für den Artenschutz stark machen, sind auch die Richter nicht zu vergessen. Ihre Entscheidungen sind nicht nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, getroffen, sondern nach andern Regeln. Da bleibt der Artenschutz des Staates nur noch übrig.

    Offensichtlich kennen Juristen einen Unterschied zu den Vorgaben der Gesetze. Wir sind aber einig in der Verbindlichkeit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz und dem darin verankerten Recht, dass alle Macht dem Volke gehört.

    Da Juristen sich ohnehin nicht an das Gesetz halten, bin ich der Auffassung, dass wir die gesamte Judikative neu denken bzw. überdenken müssen.

  • #3770

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 11:50)

    Die Frage ist, ob eine richterliche Entscheidung durch Fristablauf nach dem Gesetz eichtiger wird?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-1str43424-eiskeller-mord-erfolgreiche-verfahrensruege-befangenheit

    M.E. geht eine grundgesetzliche Vorschrift (das Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht verpflichtet sind) irgendwelchen Konstruktionen von NS-Juristen voraus.

  • #3769

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 09:39)

    Ich muss mich zu den Eintragungen von GudrunS äußern.

    Ich unterstelle, dass journalistisch erhobene Artikel veröffentlicht werden können. Wie Donald Trump offiziell mitteilt, werden wir zuweilen bewusst unwahr informiert. Auf diesem Problem "sitzen" wir und können dies nicht erkennen.

    Kommen wir aber zurück zum eigentlichen Problem:
    Es ist nicht verkennen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht ihrer Sachverhaltserforschung nachkommen, wenn sie nicht einmal den Weisungen der Gerichte, die ihnen weosungsbefugt sind, beachten. Unter diesen Umständen ist es nicht.verwunderlich, dass ihre Entscheidung fehlerhaft, nicht nach dem Gesetz
    Ist.

    Diesen Richtern ist nicht einmal nachweisbar, dass sie sich geirrt haben, weil ihre Entscheidung schlicht nicht dokumentiert ist (eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ist dazu notwendig!).

    Ich lege mich fest:
    In der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht erkennbar, dass sie Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.

    Mangels einer erforderlichen Dokumentation sind die Entscheidungen nicht nachvollziehbar. Es mangelt folglich an ihrer Nachvollziehbarkeit.

    Ich wage zu bezweifeln, dass dies das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 so vorgegeben hat und Richter als Amtsträger Gesetz und Recht folgen.

    Wenn Richter als Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen, ist es schwer anzunehmen, dass sie Amtshandlungen vorgenommen haben können.

  • #3768

    WernerE (Donnerstag, 01 Mai 2025 22:53)

    # 3763/3765/3767
    Hallo GundrunS - ob das ein gravierender Unterschied sein soll, wie Sie behaupten,
    wage ich ehrlich geschrieben zu bezweifeln.
    Die Information von Mazi mit dem Link in #3760 ist eindeutig und keinerlei unzweifelhaft.

    Aber wir wissen hier bei Erich in dem Gästebuch schon einzuschätzen, wer hier sich hinter
    GudrunS verbirgt und was hinter Ihrer Stänkerei sich verbirgt.
    Sie sind der Scharlatan schlecht hin!

    Lassen Sie die Kirche im Dorf oder im Ort!

    In diesem Sinn, ein angenehmes, verlängertes Wiochenende

    WernerE - macht sich so seine Gedanken

  • #3767

    GudrunS (Donnerstag, 01 Mai 2025 12:59)

    Schade, da waren wir so toll gestartet, Anja.

    Es ist nun einmal ein Unterschied, ob eine neue Institution (Landgericht Siegburg) erfunden oder korrekt von einer Nebenstelle des Landgerichts Bonn berichtet wird. Solche vermeintliche Kleinigkeiten unterscheiden einen korrekt arbeitenden Journalisten von einem Scharlatan.

    Und solche vermeintliche Kleinigkeiten führen oftmals zu verlorenen Prozessen.

    Weil sie eben nicht nebensächlich sind.

  • #3766

    Anja (Donnerstag, 01 Mai 2025 12:41)

    das neue Prozessgebäude des Landgerichts Bonn in Siegburg eröffnet.

    Dies ist auf jeden Fall keine Falschinfo - wie Sie GudrunS Herrn Zimmer anlasten.
    Etwas mehr Respekt würde Ihnen nicht schaden.

  • #3765

    GudrunS (Donnerstag, 01 Mai 2025 11:45)

    Genau, Anja macht Ihnen vor, wie eine korrekte Recherche stattfinden kann. Quellen gibt es genügend und die Kunst ist es, die schlechten auszusieben. Reißerische Meldungen und Halbwahrheiten sind meist ein Indiz für sog. Clickbait. Das bedeutet, dass Medien eine Schlagzeile produzieren, die möglichst oft angeklickt wird.
    Ein ganz besonders wichtiges Indiz sind aber die Falschinformationen - wie hier.

  • #3764

    Anja (Donnerstag, 01 Mai 2025 09:13)

    Neues Gerichtsgebäude für Cum-Ex-Prozesse in Siegburg eingeweiht
    Stand: 17.02.2025, 13:53 Uhr
    In Siegburg ist am Vormittag ein Gerichtsgebäude offiziell eingeweiht worden, das speziell für Cum-Ex-Prozesse gebaut wurde.

    Der 43 Millionen teure Neubau beherbergt drei ultramoderne Gerichtssäle. Eigentlich soll hier in der Nebenstelle des Bonner Landgerichts eine Flut von Prozessen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften verhandelt werden.

  • #3763

    GudrunS (Mittwoch, 30 April 2025 22:40)

    #3760:
    Hallo Herr Zimmer,
    ich habe mich länger nicht gemeldet, weil ich nicht das Gefühl hatte, dass ich zu Ihnen durchdringen kann.

    Ich möchte Ihnen heute etwas zu den von Ihnen verwendeten Quellen sagen: Schauen Sie sich mal Ihren Post #3760 an. Sie zitieren eine Quelle, die behauptet, dass es in Siegburg ein Landgericht gäbe. Machen Sie sich doch einmal auf die Suche nach einem solchen Landgericht in Siegburg und Sie werden sehen, dass ein solches nicht existiert. Die Quelle ist erwiesen falsch. Und hieraus zitieren Sie? Darauf stützen Sie Ihre Thesen? Auf Berichte, die sogar eine Institution (Landgericht) erfinden?
    Tanzen Sie schön in den Mai.
    LG Gudrun

  • #3762

    Mazi (Mittwoch, 30 April 2025 11:16)

    Prof. Dr. Fischer macht in dem vorher von mir zitierten Artikel bekannt, dass Richter Sonderakten führen.

    Es ist nicht bekannt, wie sie dennoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1983 (eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte) ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben können, also ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen können, anhand der Betroffene die Verwaltungsentscheidung laut den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nachvollziehen können.

    Ich lege mich fest:
    Die Arbeit der Juristen/Richter ist alles andere als nachvollziehbar. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, wie Akten, die nicht vorhanden sind, in Verwaltungsentscheidungen von Betroffenen nachvollzogen werden könnten.

    Das deckt die Grundzüge der Nazi-Ideologie!

  • #3761

    Mazi (Mittwoch, 30 April 2025 10:43)

    Hat Prof. Dr. Fischer sich einmal Gedanken darüber gemacht hat, ob Richter sich von der Nazi-Ideologie trotz Grundgesetz entfernt hat und worin diese Unterschiede, wenn sie gegeben sein sollten, bestehen?

    Auf die Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess

    Die Legislative prüft nicht nach, ob Richter die Vorgabe in den Gesetzen eingehalten haben und die Exekutive führt eine Aufsicht über die Justiz angabegemäß nicht aus. Die Frage, die sich mir stellt, ist, weshalb der damalige Befangenheitsantrag, entschieden von Richtern, für die die gleichen Regeln gelten, überhaupt vor dem BGH gelandet sein konnte?

    Eine Unlogik im System schlechthin!

    Die NS-Juristen haben wieder einmal ihre ganze Intelligenz aufgebracht!

    Es ist unglaublich, dass dem Volk alle Macht im Grundgesetz zugesprochen wird, es aber überhaupt keine nachvollziehbaren Rechte verfügt. Richter entscheiden darüber, ob jemand weggeschlossen wird oder nicht, halten sich selbst aber nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Das ist m.E. rechtstaatlich mehr als bedenklich.

    Die Richter leiten ihren Anspruch aus allem möglichen her. Aber das Grundgesetz, dass ihnen den eigentlichen Auftrag erteilt hat, wird von ihnen nicht als Existent angenommen.

  • #3760

    Mazi (Dienstag, 29 April 2025 10:06)

    Wenn das Landgericht in Siegburg den Rechtsstaat repräsentiert und keine Verhandlungen mangels Angeklagten stattfinden, dann besagt dies doch wahrlich, dass der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich nicht vorhanden ist.

    Auf diese Veröffentlichung des Handelsblatts verweise ich:#
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-der-rechtsstaat-macht-sich-im-cum-ex-skandal-zur-lachnummer/ar-AA1DOn7R?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69d036488a4042d79bd5d968f4cdf238&ei=19

    Es ist also die Frage, ob Gerichte überhaupt rechtsgülitige Entscheidungen treffen dürfen, wenn die Amtsträger nicht der Treuepflicht folgen und offensichtlich der Rechtsstaat überhaupt nicht nachprüft, ob sie die Vorgaben der Gesetze befolgen.

    Wenn der Rechtsstaat nicht die Aufsicht über die Justiz sicherstellt, wie soll er dann erfahren haben, dass seine Vorgaben eingehalten werden?

    Also mit der Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz ist das so eine Sache. Diese Vergehen sind nicht der AFD anzulasten, sondern die etablierten Parteien haben gegen das Grundgesetz verstoßen. Es fällt mir zugegeben schwer, einen Unterschied der "Reichsbürger" zu erkennen, wenn die etablierten Parteien schon seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland die Existenz des Grundgesetzes abgestritten haben.

    Wahrscheinlich ist auch damals nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes von den Nazi-Juristen nicht gegeben gewesen, sondern sie haben auch die gesamte Justiz manipuliert und manipulieren sie heute offensichtlich auch noch.

    Es sollte zu denken geben!

  • #3759

    Mazi (Dienstag, 29 April 2025 08:16)

    Es liegt nahe, dem Richter zu wünschen, dass auch er als Amtsträger Opfer eines Missbrauchs wird und er mit 45.000 Euro abgefunden wird.

  • #3758

    Mazi (Freitag, 25 April 2025 20:36)

    Nach der Zahlung des Bistums Essen von 45.000 Euro befindet der Richter, dass dies genug sei.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/bistum-essen-gericht-lehnt-h%C3%B6heres-schmerzensgeld-f%C3%BCr-missbrauchsopfer-ab/ar-AA1DC7i0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=87942a5e7aa64ae3b6d335742b91db05&ei=24

    Damit ist offengelegt, dass einmal den Bürger nicht vor einem Missbrauch schützt und die Zahlung des Bistums Essen absurd ist. Nur der Richter ist davon überzeugt, dass dies ausreichend bemessen ist.

    Es liegt nahe, dass der Richter sld Amtsträger nicht nach dem Gesetz und Recht gehandelt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3757

    Mazi (Freitag, 25 April 2025 08:55)

    Interessant, wie es in der Justiz intern zugehen soll!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/justiz-lg-hannover-99kls3/25-korruption-staatsanwalt-kokain-mafia-prozess

    Wir brauchen uns wahrlich nicht über die interpretierte Demokratie und den praktizierten Rechtsstaat zu streiten. Jedem Bürger muss klar sein, dass die Exekutive und die Judikative uns unter dem falschen Verständnis des Grundgesetzes „ein Knopf ans Ohr genäht“ hat.

    Es geht wiederum um besagte Sozialgerichtsbarkeit, die tatsächliche Finanzierung des Urkrainekrieges, die widersprüchlichen Angaben der verantwortlichen GRÜNEN-Politiker, deren Strafanzeigen und nicht zuletzt der Aussagen in diesem Gerichtsverfahren. Wir verweisen hier vollkommen unterschiedliche Themen mit gleichem Hintergrund.

    Es fällt mir zugeben schwer oder unmöglich, dessen Legitimation im Grundgesetz zu finden.

    Aber nichts ist so einfach, wie die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Weisungen unabhängiger Richter oder dem ihnen vorgesetzten Bundesverfassungsgericht verstoßen und vorgeben, Amtshandlungen zu vollziehen.

    Man muss sich nur vorstellen, dass Richter/Amtsträger gegen das Grundgesetz tätig sind, aber erklären, dass sie Amtshandlungen/Staatsmacht vornehmen/ausüben und dabei durch tragen von Amtskleidung Amtsausübung vortäuschen. Die Züge der Nazis treten m.E. offensichtlich zu Tage.

  • #3756

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 21:56)

    Was ist noch rechtsstaatlich?

    Auf folgende Veröffentlichungen weise ich hin:

    russisches Gas an staatliche Unternehmen

    https://www.bing.com/videos/riverview/relatedvideo?q=SPIEGEL+Shortcut%3a+Dubiose+deutsche+Deals+mit+Russland&cvid=d13994f5c52d4379886c52f1818092a8&gs_lcrp=EgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE&PC=WSEDSE&ru=%2fsearch%3fq%3dSPIEGEL%2bShortcut%253A%2bDubiose%2bdeutsche%2bDeals%2bmit%2bRussland%26cvid%3dd13994f5c52d4379886c52f1818092a8%26gs_lcrp%3dEgRlZGdlKgYIABBFGDsyBggAEEUYOzIGCAEQRRhA0gEIMTc5MmowajSoAgiwAgE%26FORM%3dANAB01%26PC%3dWSEDSE&mmscn=vwrc&mid=4D94249BDA83AACE80E64D94249BDA83AACE80E6&FORM=WRVORC&ntb=1&msockid=53d24856214411f099d7f6663ee936d8

    Uranlieferung

    https://www.fr.de/wirtschaft/schicksalhafte-abhaengigkeit-offenbar-ist-deutschland-auf-russlands-wirtschaft-angewiesen-zr-93497807.html

    Wie desinformiert werden wir Bürger?

    Nicht nur wird uns seitens der Richter der Sizialgerichtsbarkeit ein Märchen aufgetischt, sondern auch in völlig verschiedenen Branchen werden uns Märchen erzählt. Das Friedrich Merz vor der Bundestagswahl uns das Gegenteil von dem erzählt, was er anschließend nach der Wahl in Taten umsetzt, dass erkannten wir als "Wahlkampfgetöse" und haben ihn trotzdem gewählt.

    Nun wird aber bekannt, dass "die da oben" scheinbar machen was sie wollen und sich nicht von einem "Donald Trump" abgrenzen, muss doch uns alle misstrauisch machen.

  • #3755

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 13:55)

    Das sicherste unsere Demokratie zu ruinieren erscheint mir darin zu liegen, das Grundgesetz analog der Nazis nicht umzusetzen.

  • #3754

    Mazi (Donnerstag, 24 April 2025 11:10)

    Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden!

    Da die Justiz nicht unbeteiligt am Aufstieg der Nazis unbeteiligt war und als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird, ist es nicht gerechtfertigt, dass sie auch in der Bundesrepublik Deutschland unüberwacht blieb. Der Gedankengang, dass das Grundgesetz dies erlaube, ist m.E. mit der Nicht-Ausübung der Amtsaufgabe nicht vereinbar.

    Die Amtsausübung von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und die Nichtachtung des ihnen vorgesetzten Gerichts, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes sind nicht hinnehmbar. Strafverschärfend ist zudem, dass sie während der Mitteilung ihres „Gerichtsbeschlusses“ Dienstkleidung getragen haben. Sie haben damit nicht unerheblichen Schaden in der Bundesrepublik Deutschland angerichtet. M.E. ist es ungebührlich aber regelmäßig Staatsgewalt von Amtsträgern ausüben zu lassen, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es ist m.E. nicht vertretbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen, aber erklären, dass sie als Amtsträger die Sozialgerichtsbarkeit als Institution vertreten. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Urteile der Verwaltungsgerichte in Frankfurt (Oder) und Lüneburg zu überprüfen.

    Strafverschärfend ist zu berücksichtigen, dass die Justiz als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird.

    Das ist zu korrigieren und Täter tatsächlich zu verfolgen, anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.

    M.E. hat dies mit rückwirkender Wirksamkeit zu erfolgen. Die Pensionsansprüche dieser Amtsträger ist um die Nicht-Wahrnung ihrer Amtsaufgaben zu kürzen. Die Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen sind sicherzustellen.

    Tatsache ist, dass das Volk die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählten, die ihre Amtsaufgabe aber dennoch nicht wahrnehmen und die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nicht nachprüfen. Unter diesem Gesichtspunkt ist fraglich, wie „alle Macht vom Volk“ wahrgenommen werden soll, wenn „ihre“ Abgeordneten diese Aufgabe nicht ausüben.

    Es sollte Gleiches mit Gleichem verglichen werden.

  • #3753

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 10:08)

    Die Justiz war keinesfalls an dem Aufstieg der Nazis unbeteiligt! Die Justiz heute weiterhin unüberwacht zu lassen, ist aufgrund ihrer Vergangenheit keineswegs zu rechtfertigen.

    Ich erinnere an den Artikel beim Beck-Verlag:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/thueringen-1930-justiz-nazis-stoppen-wilhelm-frick?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

  • #3752

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:49)

    Statt sich auf einen ehemaligen Vertreter der Exekutive, Peer Steinbrück, zu beziehen, erscheint mir die Bezugnahme eines ehemaligen Präsidenten einer Justizbehörde auf ein Gesetz sachlogischer/angemessener zu sein.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Wenn ein Richter die Angemessenheit seiner Entscheidung nicht zur Auslegung der Gesetze passt, dann hat er die Berufung zuzulassen. Mehr Entscheidungsfreiheit hat er nach dem Grundgesetz nicht!

  • #3751

    Mazi (Mittwoch, 23 April 2025 09:35)

    Vieles spricht dafür, eine Justiz, die Gesetz und Recht nicht folgt, in Gänze abzuschaffen.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/jura-jobs-berufsbild-justizfachangestellte-justizfachwirt-verwaltung-geschaeftsstelle-gerichte

    In der Tat erscheint es unsinnig von einer Justiz zu sprechen, wenn sie sich ohnehin nicht an Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages hält. Ihr eine dritte Staatsgewalt im Grundgesetz nachzusagen, wo sie sich ausgerechnet an die darin erstellten Regeln nicht hält, erscheint zudem grotesk. Es wird nicht deutlich, dass sich eine Justiz von den "Reichsbürgern" unterscheiden würde. Im Klartext entscheidet derzeit eine Justiz über ein ihr befreundetes Lager. Offensichtlich soll es in diesem Fall um eine Vorherrschaft gehen.

    Als wiederholtes Beispiel wird wiederum die Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angeführt, dass alle Behörden binden soll, aber von der Sozialgerichtsbarkeit nicht als verbindlich angesehen wird. Zudem ist anzumerken, dass Gerichte nicht als Behörden angesehen werden sollen. Und Behörden zur Exekutive zu zählen sind, während Gerichte dagegen jedoch nicht zu zählen sind. Noch unsinniger wird es, wenn sie auch noch von der gleichen Exekutivbehörde beaufsichtigt werden sollen, die diese Amtsaufgabe jedocdieh nachgewiesenermaßen nicht ausführt.

    Sie erkennen daraus, dass Nazi-Juristen hier fleißig mitgemischt haben. Auch wenn die eigentlichen Täter verstorben sind, deren Gesinnung lebt. Nicht zu unterschätzen ist, dass sie als Ausbilder weiterhin fungieren.

  • #3750

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 10:09)

    Um Verwechselungen des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung auszuschalten , wird darauf hingewiesen, das LTO heute in seinem Morgenbriefing darauf hingewiesen hat, dass es sich um Alexander Badle, wie von mir bereits vermutet wurde, gehandelt hat.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Damit sollte u.a. geklärt sein, dass die Veröffentlichung von Klarnamen von Straftätern vollkommen legitim ist.

    Unstrittig ist, dass Täter nach dem Grundgesetz strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen sind. Verantwortlich sind hierfür Amtsträger, die nach dem Grundgesetz verpflichtet sind, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Handeln sie nicht nach dem Grundgesetz, ist belegt, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrhnehmen.

  • #3749

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:55)

    Wie schwierig ist es, wenn Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/sozialrecht-komplex-ineffizient-leistungen-zusammenlegen-kommentar?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Wenn die Exekutive nicht den gesetzlichen Vorgaben folgt, die Judikative dies auch noch bestätigt, die Vorgaben der Legislativen nicht beachtet werden, dann ist es logisch, dass Berechtigte schon gar keinen Antrag abgeben werden. Die Abgabe eines entsprechenden Antrags erscheint schon aus demokratischen Gesichtspunkten unlogisch.

    Schon die Urteile der Verwaltungsgerichts lässt erkennen, dass nur einzelne Personen aus dem Staatsdienst entfernt werden und Exekutive und Judikative gemeinsam nicht wollen, dass demokratische Verhältnisse eingeführt werden.

    Eine Begründungssuche zum Erfolg einer AFD erscheint schon deshalb hirnrissig zu sein.

  • #3748

    Mazi (Dienstag, 22 April 2025 08:29)

    Was ist eigentlich von einer Justiz zu halten, die die gesetzlichen Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beachtet? Durch was unterscheidet sie sich von "Reichsbürgern"?

    Ich vermag sachlich keine Abgrenzungskriterien zu den "Reichsbürgern" erkennen!

    Seitens der Kläger ist nicht zu erkennen, dass sie sich nicht gemäß Grundgesetz verhalten haben. Es ist nicht zu erkennen, dass der Staat eine Gerichtsbarkeit eingerichtet habe bzw. Amtsträger als Richter eingesetzt werden, die ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3747

    Mazi (Samstag, 19 April 2025 12:55)

    Es ist unerhört, dass die Judikative Entscheidungen trifft, ohne die gesetzlichen Regeln zugrunde zu legen.

    Wenn der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsmacht Amtsträger einsetzt, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, dann erscheint es unsinnig, dass das VG Frankfurt (Oder) oder das OVG Niedersachsen in ihrer Entscheidung Amtsträger vorhalten, willentlich und wissentlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

    Aufgrund der Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen, ist auch davon auszugehen, dass sie Gesetz und Recht in dem Verantwortungsbereich eines Ministerpräsidenten eines Bundeslandes nicht sicherstellen.

    Es ist zweifelhaft, dass der Staat eine Judikative beauftragt haben will, die die Vorgaben des Grundgesetzes beachten soll, aber nicht vornimmt. Daher ist es nicht schlüssig, dass diese Amtsträger dennoch Amtsaufgaben wahrnehmen können und sie nicht strafrechtlich verfolgt werden.

    Da davon auszugehen ist, dass in der Judikative keine Entscheidungen nach den Vorgaben des Grundgesetzes getroffen werden und die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihrem Eid auf die Verfassung nicht Folge leisten. Keinesfalls ist sichergestellt, dass diese Praxis dazu führen kann, dass Gesetz und Recht in deren Verantwortungsbereich sichergestellt werden.

    Die Frage, die sich ergibt, ist die, welche Gesetze und welches Recht gemeint ist. Da das Grundgesetz unabhägigen Richter das Recht eingeräumt hat, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, das Bundesverfassungsgericht ausschließlich das Grundgesetz als Maßstab aller Dinge kommentiert und Entscheidungen trifft, ist es ausgeschlossen, dass die Nazi-Gesetze als Grundlage für unsere Rechtsprechung angesehen werden darf.

    Die Frage, die zu klären ist, welche Bedeutung dann ein Eid eines Ministerpräsidenten vor einem Landtag hat?

    Naheliegend ist, dass diese Praxis von der Nazi-Ideoliogie herrührt.

    Mit anderen Worten:
    Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nach den Nazi-Gesetzen getroffen werden, haben keine Rechtsgrundlage. Entscheidungen dieser Amtsträger sind keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz.

    So bedauerlich dies auch für Kläger im Sozialgerichtsprozess auch ist, es ist Klarheit geschaffen. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zwar eine Sozialgerichtsbarkeit, aber keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Zu erkennen ist dies u.a. daran, dass 1949, nach der Gültigkeit des Grundgesetzes, weiterhin das Reichsversicherungsamt "Recht" gesprochen hat, ohne hierfür eine Legitimation zu besitzen. Die Einführung der Sozialgerichtsbarkeit 1954 hat zwar diesen Mangel beseitigt, aber die Legislative hat weiterhin es unterlassen, nachzuprüfen, ob deren Vorgaben überhaupt beachtet wurden.

    Klagen, eingereicht bei der Sozialgerichtsbarkeit, sind weiterhin anhängig, da sie von keinen unabhängigen Richtern, Amtsträgern, entschieden wurden, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Dennoch frohe Ostern!

  • #3746

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:29)

    # 3743
    Es ist sachlich unbillig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung vorgenommen haben können und darauf verzichtet haben, in Kenntnis einer Gesamtakte eine Entscheidung getroffen haben können.

    Jedem sachverständigen Dritten muss klar sein, dass er nur dann eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, wenn er Kenntnis von einerm Sachverhalt hat und ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (vgl. Rechtsstaatsprinzip und Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988).

    Es ist bedauerlich, dass diese normale Anforderung seitens der Amtsträger in der Judikative und speziell in der Sozialgerichtsbarkeit nicht geteilt wird. Es ist nachgewiesen, dass die Judikative Gesetz und Recht nicht beachtet.

    Es ist schon so, dass die Verfassung, das Grundgesetz, in einem Rechtsstaat gewahrt werden muss.

    Ich vertrete die Auffassung, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt haben, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3GG), also tatsächlich keine Amtsaufgaben (Durchsetzung von Staatsmacht) übernommen haben.

    Sie sind strafrechtlich anzuklagen!

    Wenn es dennoch so wäre, hätten die Richter des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen nicht nach dem Gesetz entschieden - was ich entschieden bestreite -.

    Es erscheint nach 75 Jahren Grundgesetz an der Zeit, dass in den Bundesländern dessen Vorgaben endlich um- und durchsetzen.

    Von den "Sonntagsreden" des ehemaligen Chef des Bundeskanzleramtes und späteren Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) ändert sich dieses selbständig nicht. Da gibt es etwas zu tun!

  • #3745

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 18:04)

    #3744
    Es ist fraglich wie sich jemand die Dreistigkeit erlauben kann ohne Kenntnis dessen, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.), diese Akte Medizinern vorzulegen und sie ein Gutachten zu erstellen, indem sie einen Grad der Behinderung angeben.

    Wenn auch noch das Bundessozialgericht bemüht wird - wie in dem Fall dargestellt -, muss zumindest diesem, oder jedem normal Denkenden doch klar sein, dass das nicht geht.

    Wenn ein Ministerpräsident einen Eid leistet, die Verfassung anzuerkennt und danach Gesetz und Recht zu achten ist, spätestens dann hat er festzustellen, dass er die Amtsinstitution Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz nicht mit Amtsträgern, die dem Gesetz und Recht folgen, besetzt hat (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständgie Verwaltungsakte der Beklagten notwendig ist, eine sachgerechte Entscheidung herbeizuführen. Aufbauend auf dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zudem entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen könne.

    Wenn ein Richter nicht nach dem Grundgesetz die Entscheidung fällt, dann ist das seine Sache. Aber dies als richtig anzusehen ist unter den Beteiligten höchst fragwürdig.

    Nach der Eingangs dargestellten Vorgehensweise können die Amtsträger nicht im Namen des Sozialgericht entschieden haben. Sie haben eine Amtshandlung vorgetäuscht.

    Ich bestreite nicht, dass die Amtsträger des Sozialgericht angegeben hat, eine Entscheidung bekannt gemacht zu haben. Aber ich bezweifele, dass diese Amtsträger nach dem ihnen vorgesetzten und verbindlichen Gericht eine Amtsausführung vorgeniommen haben. Die Richter des Sozialgerichts bzw. die Richter haben keine Amtshandlung vorgenommen. Schließlich ist deren Handlung an Gesetz und Recht gebunden. Und dies besagt anderes.

    Schließlich haben ist ihre Entscheidung gegen das Gesetz verstoßen und sind strafrechtlich zu belangen.

    Bei soviel Unkenntnis einer sachgerechten Entscheidung vertrete ich die Auffassung, dass zwischen einem "Reichsbürger" - der das Grundgesetz nicht anerkennt - und einem Richter der Sozialgerichtsbarkeit, einem ausgebildeten Juristen, ein wesentlicher Unterschied bestehen muss.

    So geht Rechtsprechung mit nichten nicht!

    Die Ministerpräsidenten müssen sich bei einer solchen Handhabung in der Sozialgerichtsbarkeit nachsagen lassen, dass sie keine Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt haben bzw. diese Leute keine Amtshandlungen vornehmen! Sie müssen sich auch vorhalten lassen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden. Sie brechen selbst ihren vor den Landtagen geleisteten Eid.

    Nach der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen ist es unbillig Staatsmacht von Leuten ausüben zu lassen, die dem Grundgesetz widersprechen.

    So geht es wirklich nicht!

  • #3744

    WernerE (Freitag, 18 April 2025 13:48)

    Auch wenn es nicht unbedingt zur Sache von Erich gehört, ist es trotzdem sachdienlich
    zur Aufklärung - denke ich.

    Erfahrung des SG Karlsruhe 12 Kammer Az. S 12 SB 877/19 29.07.2019

    Streit um die Höherbewertung des Grades der Behinderung (GdB) -
    missbräuchliche Ausnutzung der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht durch die Verwaltungsbehörden

    Leitsatz:
    1. Zwar ist die Bewertung des GdB nicht die vordringliche Aufgabe des medizinischen Sachverständigen.
    Wenn es indessen darum geht, alle Behinderungsmomente in einer Gesamtschau unter Beachtung ihrer wechselseitigen Beziehungen zueinander einzuschätzen sind ärztliche Meinungsäußerungen jedoch unerlässlich. Ihnen kommt zwar bei der GdB-Schätzung keine bindende Wirkung zu; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage (Fortführung von BSG vom 27.1.1987 - 9a RVs 53/85).

    12. Die vom Gericht beigezogenen und ausgewerteten Statistiken und Beweismittel belegen die außerordentliche Schwere und Dauer, mit welcher sich das Bundesland ohne Rücksicht auf die Besonderheiten jedes Einzelfalls seiner Aufklärungspflicht aus §§ 20, 21 SGB X zum Trotz der hierfür erforderlichen personellen und sachlichen Ausstattung entledigt und sich der Sozialgerichtsbarkeit unter missbräuchlicher Ausnutzung
    der sozialgerichtlichen Amtsermittlungspflicht als einer ihr vermeintlich irgendwie nachgelagerten Außenstelle für sozialmedizinische Amtsermittlungen bedient.

    WernerE - Frohe Ostern, Kraft, Gesundheit allen Hier und in Bremen

  • #3743

    Erich Neumann alias unfallmann (Freitag, 18 April 2025 11:55)

    Hallo Mazi,
    #3741
    Mein Kampf um Unfallrente wird im "Kampf um die Akten" erweitert. Dazu im Einklang hat die BGHW letztmalig im Schreiben vom 05.03.2021 vorgetragen:

    "Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

    Vor diesem Hintergrund bin ich am 06.09.2021 letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden, mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm.

    MfG unfallmann
    "Ein Mann der die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

  • #3742

    Mazi (Freitag, 18 April 2025 09:43)

    #3741
    Es ist nachvollziehbar, dass eine unvollständige und unwahre Verwaltungsakte der beklagten Behörde nie dazu führen kann, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 oder das Grundgesetz von 1949 befolgt wird.

    Wenn das Grundgesetz nach Art. 97 Abs. 1 die Entscheidung unabhängige Entscheidungr Richter von ihrer Bindung an das Gesetz abhängig macht, so ist festzustellen, dass Richter zwar Amtsträger sind, aber sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wenn sie sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht vorgeben, dass sie sich an dessen Vorgaben gehalten hätten.

    Was ich damit ausdrücken will:
    Wenn Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit oder Amtsträger der Berufsgenossenschaften, sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten, dann können sie auch nicht erklären, hoheitlich tätig gewesen zu sein. M.E. unterscheiden sie sich nicht qualitativ von den sogenannten "Reichsbürgern". Dennoch lassen sie sich von den Bürgern fürstlich für ihre "Leistung" bezahlen.

    Auf jeden Fall arbeiten die Amtsträger nicht nach den Vorgaben der Gesetzen, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es ist richtig und die gezahlten Gelder analog der Entscheidung des BGH im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander Badle amtlich sicherzustellen.

    Etwas oder entscheidendes läuft in unserem Staat daneben. Der Einfluss der "Reichsbürger" ist zurück zu drängen.

  • #3741

    Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 21:28)

    Wie Sie, Herr Neumann, glaubhaft darlegen, ist Ihr Schreiben vom 24.11.2009 - trotz Eingangsstempel der BGHW - in keiner Verwaltungsakte für Sie auffindbar. Sie haben darin einen Antrag gestellt, der nicht entschieden wurde.

    Ich frage mich, wie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Verwaltungsentscheidung der Behörde geprüft haben will, wenn selbst die Grundlage nicht in der Verwaltungsakte wiederzufinden ist und auch kein Bescheid erstellt wurde?

    Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtstaatsprinzip Behörden (und Gerichte) wahrheitsgbetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht 1988 auf dieser Entscheidung aufbaut und entscheidet, dass ein Betroffener anhand dieser Akte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann, dann stellt sich die zentrale Frage, ob hier tatsächlich Amtsträger mit Fachkenntnissen eingesetzt werden?

    Wenn ein Dokument erst gar nicht in der Verwaltungsakte enthalten ist, wie sollte dann ein sachverständiger Dritter, ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit, eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen und diesen Antrag geprüft haben?

    Die Aussage ist die, wenn die BGHW diesen Antrag in ihrer Verwaltungsakte nicht dokumentiert hat, wie soll dann ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachvollzogen haben?

    Offensichtlich sind die Behörden der Entscheidung des Bundesverfassaungsgericht von 1983 nicht gefolgt.

    Wenn sie also nicht dem Grundgesetz von 1949 folgten, dann sind sie weiterhin der Nazi-Idelogie "verhaftet". Da diese Nazi-Ideologie im Stande ist, eine nicht mehr gültige Rechtgrundlage zu liefern, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz.

    In jedem Fall sind die Präsidenten der Berufsgenossenschaft und der Sozialgerichtsbarkeit dafür verantwortlich, dass Amtsträger dem Gesetz nicht gefolgt sind und eine Amtshandlung vorgetäuscht haben. Letztlich sind sogar die Ministerpräsidenten, da sie doch die Richtlinienkompetenz der jeweiligen Landesregierung besitzten (wenn sie nicht rechtzeigtig dies angezeigt hatten), für die Nichteinhaltung der Verfassung verantwortlich zu machen. Alle Amtsträger (selbst Sekretärinen wie uns die richterliche Entscheidung zur Tätigkeit der seinerzeitigen noch Minderjährigen in KZ-Diensten und heute 99jährigen Straftäterin gelehrt haben) sind verantwortlich zu machen. Sie sind allesamt daher zur Rechnenschaft zu ziehen.

    Da Art. 97 Abs. 1 GG unabhängige Richter an das Gesetz bindet, können diese nicht vorgeben, als "Amtsträger" dem Gesetz gefolgt zu sein.

    Es ist Aufgabe der Gerichte, wie der BGH im Fall des Oberstaatsanwalts für Korruptionsbekämpfung Alexander B. ("Badle") bestätigt hat, nicht nur die Kläger zu entschädigen, sondern auch von Ihnen die zu Unrecht bezogenen finanziellen Zuwendungen einzuziehen und sicherzustellen (https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bgh-best%C3%A4tigt-verurteilung-alexander-b-verliert-beamtenstatus/ar-AA1D6cIl?ocid=BingNewsSerp).

    In allen Fällen haben Amtsträger eine Amtshandlung vorgetäuscht und sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die Amtsträger der Berufsgenossenschaft also auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben Amtshandlungen vorgetäuscht und sind daher nach dem Grundgesetz als Täter anzuklagen und als Straftäter zu verurteilen.

    Wenn keine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorgenommen wurde, kann auch ein derartige nicht verjährt sein!

    Das Grundgesetz ist so abzufassen, dass es von Jedermann gleich verstanden wird (auch von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit!). Durch die Doppelzüngigkeit der Kläöger nach dem Grundgesetz und der richterlichen Tätigkeit nach den Methoden der Nazis wird sind immer wieder ein Dissenz gegeben sein.

    Dies abzustellen ist m.E. nur dann möglich, wenn die Legislative nachprüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden und zu entsprechenden Konsequenzen (vgl. BGH-Entscheidung im Fall des Oberstaatsanwalts Alexander B.) bereit ist.

  • #3740

    Mazi (Donnerstag, 17 April 2025 09:43)

    Ich bin sehr überrascht über die Veröffentlichung des ehemaligen Präsidenten der Genaralstaatsanwaltschaft Koblenz, Dr. Jür­gen Brau­er. Es erscheint mir dessen Aussage wichtig zu sein, dass er die Behörde zur Zeit der Ahrtalkatastrophe leitete und nach seinen Angaben keine Weisungen der Regierung erhalten haben soll.

    Kurz gesagt:
    Frau Dreyer (SPD), damals Ministerpräsident in von Rheinland-Pfalz, war der Eid, den sie geleistet hat, vollkommen egal.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2025-16-politisches-weisungsrecht-noch-zeitgemae%C3%9F?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=&bifo=port

    Nach dem Gesetz sind Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es heißt in dem Artikel:
    Zunächst sollten wir klären, unter welchen Voraussetzungen ein Justizministerium per Weisung Einfluss auf staatsanwaltliche Ermittlungen nehmen kann.

    Dazu sagt das Landesverfassungsgesetz aus, dass der Ministerpräsident folgenden Eid ablegt:

    Art. 100 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz
    „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“

    Offensichtlich wird dies in rheinland-pfälzischen Behörden nicht so gesehen bzw. gehandhabt.

    Es war davoin auszugehen, dass das Grundgesetz die Tätigkeit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften regelt. Nach den Angaben des Dr. Brauer war dem nicht so ("Als externes Weisungsrecht wird das des zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften bezeichnet. Es ist in § 147 Nr. 1 GVG für den Bundesjustizminister gegenüber dem Generalbundesanwalt und in § 147 Nr. 2 GVG für das Landesjustizministerium gegenüber den Landesstaatsanwaltschaften geregelt").

    Entweder die Regelungen sind gleich, dann ist dessen Zitat unsinnig oder aber, die Regelungen sind nicht dem Grundgesetz folgend und sind auch deshalb nichtig.

    Die Spuren der Nazis sind in Rheinland-Pfalz nach wie vor unverkennbar! Von wegen, die sind alle verstorben! Ihr Geist hat überlebt!

  • #3739

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 21:58)

    Die schleswig-holsteinische SPD und FDP haben dem Landesverfassungsgericht angezeigt, dass der Landtag einen verfassunghswidrigen Haushalt beschlossden hat.

    Wenn man davon ausgehen kann, dass auch in den übrigen Landtagen die Sitzverteilung der Juristen gleiche Ausmaße angenommen hat, dann ist festzustellen, dass auch dort keine verfassungsmäßige Haushalte beschlossen wurde.

    Vorschlag zur Güte:
    Sollte die gerichtliche Klärung der Haushalte derart untersagt werden, dass das Klagerecht gegen diese verfassungswidrigen Haushalte untersagt wird?

    Das hätte den Vorteil, dass verfassungswidrige Haushalte nie bnekannt würden. Es wäre auch kein Sonderfall. Bisher hat auch das Budnesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörden (und Gerichte) wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem entschieden, dass auf der Grundlage dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen dieser 'Behörde nachvollziehen kann.

    Diese verständlichen und nachvollziehbaren Entscheidungen führen jedoch nicht dazu, dass die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) diese Entscheidungen beachten. Folglich ist es kein Umstand, dass auch in diesem Fall eines verfassungswidrigen Haushalts das Grundgesetz entsprechend gehandhabt wird.

    Ich bin geerdet mit dem Grundgesetz, aber die Umsetzung des Grundgesetzes lässt dessen Geist doch stark vermissen. Dies betrifft nicht nur die Exekutive, sondern auch die Judikative und die Legislative.

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mit dem Grundgesetz die Nazi-Zeit geendet hat. Je mehr ich mich damit beschäftige, um so unsinniger erscheint mir diese Annahme zu sein. Die Erfahrungen scheinen die Nazi-Machenschaften immer häufiger ans Licht zu bringen.

  • #3738

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 15 April 2025 20:00)

    #3737
    Hallo Frau mit dem schwarzen Luftballon,
    Sie haben die Wahrheit gesagt und haben sich in meinem Gästebuch eingetragen. Die Polizeibeamten haben sich mit ihrem Streifenwagen aus dem "Staub gemacht" und haben/werden sich nicht in meinem Gästebuch eintragen. Siehe dazu auf meiner Unterseite: - 14.12.2017: 10 Polizisten, Glaubhaftigkeit + Schuldfähigkeit + "Buntes Tor" - .

    MfG

  • #3737

    Die Frau mit dem schwarzen Luftballon (Dienstag, 15 April 2025 16:14)

    Sehr geehrter Herr Neumann,
    VG. Von der Contrescarpe

  • #3736

    Mazi (Dienstag, 15 April 2025 09:47)

    #3735
    Aufmerksame Leser haben bemerkt, dass nicht 35 Mio. Euro, sondern das 1000fache, also 35 Mrd. Euro Deutschland geklaut wurden und Olaf Scholz (SPD), Hamburger (SPD), kann sich angabegemäß nicht erinnern. Aber auch daran will sich die SPD nicht erinnern.

    Zum Ausgleich ist festzuhalten, dass nicht nur die SPD sich nicht erinnern will, sondern dass Baerbock (Grüne), Habeck (Grüne) und jetzt auch bei Friedrich Merz (CDU) bekannt wird, dass sie natunlsozialistische Wurzeln haben.

    Ich habe Friedrich Merz selbst in Mainz vor Jahren gehört und angemerkt, dass er auch noch angemerkt nicht "Sieg, Heil" gerufen hat. Ansonsten hat er alle nationalsozialistischen Klischees bedient.

    Es ist bekannt, dass die Quants, zu der Dynastie Habeck auch gehört, ihr Vermögen in der Nazi-Zeit "gemacht" haben.

    Wahrscheinlich ist auch durch nichts zu überbieten, dass Baerbock von der deutschen Exekutive zur Übernahme des UN-Vorsitz vorgeschlagen wird.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland keine Erfahrungen aus der Nazi-Zeit gewonnen hat.

  • #3735

    Mazi (Montag, 14 April 2025 21:45)

    Wo sind schon einmal ca. 35 Mio. Euro geraubt worden und der Amtsträger, Olaf Scholz (SPD) macht geltend, dass er sich nicht erinnern könne?

    Davon gibt es für wahr viele Amtsträger. Da gibt es nicht zuletzt einen Amtsträger Dr. Peter Tschentscher (SPD), der als Sentator der Finanzen in Hamburg als Dienstherr der Finanzverwaltung offenbsar nichts bemerkt hat.

    Nachdem in der Exekutive das Desaster in Hamburg offensichtlich ist, ist allgemein festzustellen, dass die Judikative in der Soziaogerichtsbarkeit auch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht beachtet.

    Unter dieser Maßgabe erscheint es für Kläger unsinnig zu sein, sich auf das Grundgesetz sich zu beziehen und zu glauben, dass die Richter der Soizialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Da ausgeschlossen zu sein scheint, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, dies aber tatsächlich nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass deren Chance gegen Null geht.

    Entweder die Richter treffen Ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz oder sie lassen es. Im zweiten Fall ist die Überlegung anzustellen, auf welche Weise dem Grundgesetz die notwendige Verbindlichkeit zuteil wird und welche Partei die Vorgaben des Grundgesetzes als verbindlich erachtet?

    Der AFD wird von den etablierten Parteien nachgesagt, dass sie das Grundgesetz verändern wolle. Ich halte fest, dass dies seitens der etablierten Parteien nicht der Fall sein soll. Sie beachten das Grundgesetz einfach nicht.

    Im Dritten Reich haben sich die Juristen nicht mit Ruhm bekleckert. In der "neuen" Bundesrepublik Deutschland wurden sie konsequenter Weise belegt und mit einer Nichtkontrolle durch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bestraft. Eine Nichtaufsicht der Richter soll deren Abkehr von den Nazis bewegen?

    Wir müssen uns in der Tat das Grundgesetz detailiert anschauen und es nachhaltig durchsetzen.

    Wo sind wir eigentlich?
    Ist eine Nichtkontrolle, eine fehlende Aufsicht über die, die bereits unter Beweis stellten, dass sie selbst vor Todesurteile nicht zurück streckten, wirklich ein Zeichen der Rechtsstaatlichkeit?

    "Wählen die dümmsten Kälber wirklich ihre Schlächter selbst?", wie ein ehemaliger bayerischer Ministerpräsident dieses Prinzip beschrieben hat. Die Steigerung ist, wie die Präsidentin des Bayerischen Parlaments Ilse Aigner es beschrieben hat, dass selbst die Verfassungsfeinde von den Bürgern bezahlt werden.

  • #3734

    WernerE (Sonntag, 13 April 2025 23:08)

    Im ZDF - die Cum EX Geschichte - Wahrheiten welche dem Steuerzahler und die
    Gerichte noch Jahrzehnte beschäftigen werden.
    Ebenso wie der Hirninhalt vom Ex Bundeskanzler Scholz - welcher deutlich zu viele
    Luftleere Räume aufweißt.

    WernerE - die Ironie in Person

  • #3733

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:39)

    (Fortsetzung)
    Ich verstehe nicht, wenn die Allierten diesen Prozess anstrengten, wie dann heute bekannt wird, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin ihr Unwesen nach den Nazi-Methoden weiter durchführen können?

    Wenn Amtsträger gegen das Gesetz verstoßen "dürfen", keiner Nachprüfung der Legislative, keiner Aufsicht der Justiz seitens der Exekutive unterliegen, wie soll dann ein "Erich Neumann" Ihnen Ihre freie Meinungsäußerung verbieten dürfen oder Sie die Formulierung wählen können, "wie mir der Schnabel gewachsen ist"?

  • #3732

    Mazi (Sonntag, 13 April 2025 21:37)

    # 3731
    Auch in diesem Forum darf niemand schreiben, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Das verbietet schlicht die Menschlichkeit. Aber in welchem Verhältnis wird hier geurteilt?

    Es ist bekannt, dass die Justiz im dritten Reich, sogar Urteile nachträglich verschärfte [z.B. der ehemalige Marinerichter und später der ehemalige Ministerpräsident Filbinger (CDU)] und viele jüdische Mitbürger in den sicheren Tod geschickt hat.

    Diese Zeit wollten wir Bürger mit dem Grundgesetz ein für alle mal beendet haben. Der Grundgedanke ist im Grundgesetz festgelegt. Jedes Gesetz muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Heute stellen wir fest, dass dies eher ein Wunschgedanke war. Der Staat beschäftigt weiterhin Amtsträger, die seinem Gesetz und dem Recht nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, wo diese Amtsträger das Recht herleiten, gegen die Treuepflicht verstoßen zu dürfen und Amtsausführungen "im Namen des Volkes", der Institionen, zu vollziehen.

    Es erscheint auch unklar, auf welcher Grundlage diese Amtsträger als Verfassungsgegner von den Bürgern auch noch erwarten, finanzielle Zuwendungen zu erhalten?

    Bei der Vergangenheit der Justiz ist es nicht verständlich, dass auch heute noch Mitarbeiter der Justiz, Richter (u.a. der Sozeialgerichtsbarkeit), gegen die Gesetze ihre Entscheidung treffen.

    Das oberste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat 1983 entschieden, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten die Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu sein hat. Nach dem Rechtsstaatsprinzip ist jede Behörde (und Gericht) zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Führung der Verwaltungsakte verpflichtet. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen.

    Ich vermisse, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Urteile ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen. Ein Unterschied zwischen den heutigen Entscheidungen und der Nazi-Idelogie ist nicht festzustellen. Wenn auch Ministerpräsidenten per Eid versichedrn, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich gelten, aber diese Amtsträger nicht überwachen, keine Aufsicht über die Justiz führen, dann ist die Rechtsstaatlichkeit der Budnesrepublik Deutschland mehr als fraglich.
    In der Praxis treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin keine Entscheidung nach dem Gesetz. Ein Unterschied zur Zeit vor dem Grundgesetz ist nicht feststellbar.

    Weshalb machen Richter der Sozialgerichtsbarkeit und in einem dokumentierten Fall von Herrn Neumann (LG Hamburg) dies und weshalb untersagt ihnen die Aufsicht nicht derartiges Gebahren?

    Ich weiß es nicht!
    Wie können sachverständige Dritte eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn sie sich nicht einmal davon versichern, dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegt wird?

    Geht man davon aus, dass diese Gerichtsbarkeit der Nazis mit dem Grundgesetz schon 1949 seine Rechtsgrundlage verloren hat, 1954 aber erst eine Sozialgerichtsbarkeit ins Leben gerufen wurde und auch danach die Legislative nicht nachprüfte, ob denn ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten wurde, dann ist darauf zu schließen, dass zwischen der Justiz, der Exekutive und der Legislative eine innere Beziehung zu den Nazis bestehen muss.

    Nachgewiesen wurde dies in dem Gutachten "Rosenburg", dass gewisse Behörden an einflussreichen Stellen Nazi-Amtsträger einsetzten und die innere Beziehung zur Nazi-Zeit sicherstellten.

    Offensichtlich ist dies das Ergebnis des Gutachtens "Akte Rosenburg" des Bundesministeriums der Justiz dokumentiert (https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Akte_Rosenburg_Geschichtsband_1.html).

    Das Bundesministerium der Justiz erklärte 2016: "Im Februar 2013 folgte ein Symposium über die Verantwortung von Juristen im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth – also im historischen Saal 600, wo 1945/46 der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nazi-Regimes stattfand und danach auch der sogenannte Juristenprozess, in dem sich von Februar bis Dezember 1947 vornehmlich Beamte des Reichsjustizministeriums und Justizjuristen vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten.

    In diesem Prozess wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens gemacht.

    „Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ – dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Ergebnis der Nazi-Diktatur: vieltausendfacher Mord."

  • #3731

    oerni (Sonntag, 13 April 2025 00:34)

    Danke das ich hier Schreiben darf, wie mir der Schnabel gewachsen ist und nicht einen
    Anschiss von Erich bekommt.

    In anderen Foren muss man aufpassen welche Worte geschrieben werden und wenn diese nicht passen, werden sie geändert oder gelöscht.
    Wenn der Sinn der Satzbildung ohne Zustimmung verändert wird, ...

    Schönen Sonntag und gute Zeit allen Schreibern und Leser und Erich mit Familie

  • #3730

    Mazi (Samstag, 12 April 2025 09:56)

    #3729
    Sie meinen also, dass die Dienstkleidung von Richtern von der Sozialgerichtsbarkeit nicht geschützt wird. In der Konsequenz ist das Tragen eines Talaras kein Zeichen für eine Amtshandlung.

    Gewiss gehen Sie davon aus, wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, wie es ihr grundgesetzlich Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 wäre, dann ist es für sie auch nicht ein Hindernis, auch Amtskleidung in Ausführung einer Amtsaufgabe zu tragen.

    Es ist nicht verkennen, dass 1949 das Grundgesetz in Kraft getreten ist. Von 1949 bis zur Gründung der Sozialgerichtsbarkeit hat es den Richtern des Reichsversicherungsamtes nichts ausgemacht, ohne Rechtsgrundlage tätig zu sein. Es ist nach den bekannten Machenschaften der Nazis nachvollziehbar, dass sie es auch später schafften, dass die Sozialgerichtsbarkeit seitens der Legislativen nicht nachgeprüft hat, dass die gesetzlichen Vorgaben in den Gesetzen von ihnen eingehalten wurden.

    Die Vermutung von mir, dass die Nazi-Ideologie nicht ausgestorben ist, sondern nur in der heutigen Form überlebt hat, erscheint nachvollziehbar.

    Logisch ist nicht nachvollziehbar, dass Personen, die den Weisungen des Volkes nicht folgen, finanzielle Zuwendungen des Volkes erhalten (dürfen). Der Spruch von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Parlaments, dass die Bürger auch noch ihre Verfassungsfeinde durch finanziell entschädigen müssen, erscheint logisch begründet zu sein. Auch der Ausspruch des ehemaligen Ministerpräsidenten von Bayern, Edmund Stoiber, dass nur die dümmsten Kälber ihre Metzger selber wählen, erscheint vor diesem Hintergrund nachvollziehbar zu sein.

    Da alle etablierten Parteien logisch Nachfolger der Nazis zu sein scheinen, machen sie keinen gravierenden Unterschied zur AFD. Wenn einer AFD unterstellt wird, dass sie beabsichtigt das Grundgesetz zu ändern, dann ist ihr zumindest in diesem Punkt eine größere Ehrlichkeit beizumessen, als den bisherig bekannten Parteien. In der Tat wird es dann zur "Nagelprobe" kommen, ob dass Volk tatsächlich Demokraten wählte.

    Es war ein geschickter Schachzug der Nazis, die Abgeordneten nach ihrem Gewissen und nicht nach ihren Aussagen im Wahlkampf, für die sie letztlich vom Volk gewählt wurden, entscheiden zu lassen. Daraus wird erkenntlich, wie geschickt die Nazis den Volkeswillen "umschifft" haben.

    Wenn Richtern zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie erklären, sich in der Entscheidung geirrt zu haben, dann ist dies nochmals eine Steigerung dieses Prinzips. Wenn sie dazu auch noch unterlassen, sich in der Sache durch Einholung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sich Sachkenntnis anzueignen, dann ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass sie falsch entscheiden.

    Es ist einem jeden Handwerksmeister untersagt, gegen die gesetzlichen Vorschriften zu verstoßen. Den Richtern wird allerdings zu gebilligt, dass sie diese gängige Vorschrift in ihrem eigen Fall umgehen. Jeder Handwerksmeister ist verpflichtet im Rahmen seiner Garantie saubere, bezahlte Arbeit zu hinterlassen. Weshalb sollte dieser Anspruch nicht gegenüber den Richtern der Nazis nicht durchsetzbar sein? Weshalb sollten sie einen finanziellen Anspruch gegenüber Bürgern haben, wenn sie deren Weisungen nicht folgeN und ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen?

  • #3729

    WernerE (Samstag, 12 April 2025 00:04)

    #3726 - Zitat:
    Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen?

    Einfach erklärt:
    Gehen um die Ecke ins Kaufhaus oder neuerdings zu "A...n" und kaufen Ihre Robe!

    Zitat:
    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten

    Nach meiner Ansicht nicht, aber wie sagte man mir vor kurzem:
    Sie sind nicht das Non Plus Ultra

    WernerE- von Geburt an ein Frechdachs wie es im Buche steht (Wilhelm Busch)

  • #3728

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 22:11)

    An den Worten von Boris Pistorius (SPD) ist erkennbar, dass dem Staat zuerst der "neugeborene Bundesbürger" gehört. Erst durch die "Anmeldung" bei der staatlichen Behörde, dem Einwohnermeldeamt, geht der Neugeborene in das "Eigentum" des "Anmeldenden" über.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verteidigung-pistorius-verr%C3%A4t-erste-details-zum-neuen-wehrdienst/ar-AA1CIB3A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f57041bbfc394be293794279d1718d70&ei=21

    In umgekehrte Folge wird beim Todesfall verfahren. Erst mit der "Abmeldung" des Bundesbürgers erhlät der "Abmeldende" das Recht, den Leichnam zu beerdigen. Das hier ein Bestatter eingeschaltet wird, verkompliziert dieses Verfahren, ändert jedoch nicht an dem Grundsatz.

    Die "Übereignung" des neuen Erdenbürgers kann jederzeit per Erklärung des Staates zurück genommen werden.

    Dieses Prinzip geht dem Grundgesetz nochmals voraus und ist höher angesiedelt. Erst danach rangieren die Vorgaben des Grundgesetzes.

    Sie erkennen daraus, wie problematisch eine zweite Staatsbürgerschaft sich auswirkt.

    Eine andere Staatsbürgerschaft ist seitens des abgebenenden Staates und des aufnehmenden Staates zuzustimmen. Liegt eine Doppelstaatsbürgerschaft vor, so ist der Staat am Zuge, der sein Begehren zuerst geltend macht. Sonst würde der "neue" Erdenbürger zwei Rechten unterworfen werden und wäre bei dem jeweiligen anderen Staat, der seine Rechte zuspät geltend macht, "fahnenflüchtig".

    Sie können dieses Prinzip auch nachvollziehen, in dem "neue" Erdenbürger sonst gegen sich selbst in den Krieg ziehen müsste. Sie erkennen daraus, dass dies widersprüchlich ist und nicht funktionieren kann.

    Eine nicht zu unterschätzende Überlegung.

    Mit seinen Überlegungen liegt Pistorius vollkommen zwar auf einer bedauerlichen Seite, aber richtig.

    Sie erkennen auch daraus, dass die Antwort in Fernsehsendungen seitens eines Bürgers, ob er den Staat verteidigen würde, niemanden interessiert. Seine Antwort ist bereits von anderen für ihn abgegeben worden.

  • #3727

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 18:42)

    Wer hat diesen Gerichtsfall an die Medien gegeben? Die Ähnlichkeit zum Fall "Erich Neumann" ist beschämend ähnlich.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.youtube.com/watch?v=4CTZK0bOFcA

    Das passiert Richtern, wenn sie sich nicht suf einen "Fall" vorbereiten, schlau machen und sich nicht vorbereiten. Das passiert, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln.

    Es kommt öfters in der Judikative vor, als das Grundgesetz es will.

    Die Frage ist, ob Bürger zur finanziellen Unterstützung der Verfassungsfeinde vom Staat herangezogen werden dürfen (vgl. Statement von Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags).

    Es stellt sich auch die Frage, ob führende Bundeslandsverwalter einen Eid auf das Grundgesetz leisten dürfen, aber die Amtsführung einer Kontrolle, ob denn die Vorgaben der Gesetze und Rechte nicht als Amtsaufgabe ausgeführt wird? Nach herrschender Sitte entscheidet das VG Frankfurt (Oder) oder des OVG Niedersachsens gegen den Amtsträger, wenn ihm bekannt gemacht wird, dass der Amtsträger nicht der Treuepflicht nachkommt (vgl. Ingeborg Puppe, Strafrechtler der Uni Bonn; https://www.focus.de/earth/report/disziplinarverfahren-gegen-pfoehler-staatsversagen-schwere-vorwuerfe-gegen-staatsanwaltschaft-und-ministerpraesident_id_260419299.html).

    Es ist nicht verwunderlich, wenn eine AFD allen anderen Parteien davon zieht, ist doch eindeutig nachvollziehbar, dass die verantwortlichen Stellen (bis hinauf zu den verantwortlichen Ministerpräsidenten) scheinbar unqualifiziert oder zumindest nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes besetzt sind.

    Wenn auch noch diese Amtsträger von unfähigen Präsidenten in den Länderparlamenten beaufsichtigt bzw. "geadelt" werden, dann erscheint es sinn-/zwecklos zu sein, auf die Vorgaben des Grundgesetzes zu verweisen.

  • #3726

    Mazi (Freitag, 11 April 2025 09:48)

    Es scheint seitens Kläger vor Sozialgerichten schwierig zu sein, wenn Amtsträger als Richter von Bundesländern eingesetzt werden, die nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Wenn die Richter nach erdachten Regeln oder nach der Nazi-Ideologie ihre Entscheidungen treffen, dann kann ein Kläger keine Klage nach den Regeln des Grundgesetzes Erfolgaussichten haben.

    Die Frage ist dennoch, ob diese Amtsträger auch dann für die Instution berechtigt sind, wenn sie Art. 97 Abs. 1 GG nicht folgen und ihren Amtsauftrag nicht ausführen?

    Die Frage ist auch, wie sie an Dienstkleidung von Richtern gelangen können, obwohl sie keine Amtsaufträge ausführen? Täuschen sie vorsätzlich die Kläger und wie ist mit diesen Amtsträgern umzugehen?

    Wenn sie das Grundgesetz missachten, gelten sie dann als Verfassungsfeinde und sind sie berechtigt, von der Gemeinschaft finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Aus anderen Handhabungen ist bekannt, dass finanzielle Zuwendungen wegen dieses Betrugs zurückzufordern bzw. analog von anderen Straftätern sicherzustellen?

    Sind nicht weirere Amtsträger, analog der Verurteilung der KZ-Sekretärin oder des KZ-Wachmanns, mit einzuziehen?

    Ist nicht die grundgesetzliche Wahrung der Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz gegeben? Mit welchem Recht besetzt der Staat seine Institution mit Amtsträgern, die bei ihrem Handeln nicht Gesetz und Recht folgen?

    Es liegt nahe, dass Dienstvorgesetze ihren Job nicht wahrnehmen und Ministerpräsidenten, Verantwortliche in ihrem Bundesland, ihren Eid brechen und keinesfalls für die Einhaltung von Gesetz und Recht sorgen. Wenn wir von einem Rechtsstaat reden, welchen Staat legen wir dann zugrunde. Gewiss ist dies kein Rechtsstaat nach den Vorgaben des Grundgesetzes.