Kommentare: 3814
  • #3814

    Mazi (Dienstag, 27 Mai 2025 14:17)

    Schrecken die Ministe vor gar nichts zurück?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-millionen-debakel-von-ex-minister-habeck/ar-AA1FwpG9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5f85e99335aa421991339c4ffd445c63&ei=44

    Dass das Grundgesetz vor Gerichten und Ministerialbeamten nicht beachtet wird, daran muss man sich gewöhnt haben. Dass die Minister wegen ihren horenden Verantwortung ordentlich zu bezahlen sind, auch daran haben wir uns gewöhnt.

    Jetzt wird auch noch Herrn Habeck nachgewiesen, dass er mit fremden Geld verantwortslos umgegangen ist, dass macht uns noch mehr betroffen. Schließlich hatte er das Amt des Vizekanzlers inne und das Grundgesetz formulierte es so schön, dass alle Macht vom Voke ausgeht.

    Wenn das Grundgesetz unsere Verfassung gilt und Ministerien, Behörden und Minister (einschließlich Bundeskanzler) es leugnen, dann muss die Frage erlaubt sein, von welchem Grundgesetz reden die!

  • #3813

    Mazi (Dienstag, 27 Mai 2025 12:12)

    Die Amtsträger des Bundesministeriums des Innern (BMI) handeln offensichtlich nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verbot-von-nazi-vereinen-das-bundesinnenministerium-schlampt/ar-AA1FvVQx?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1d51dce1d59348f9bd3eb6e1d55306b5&ei=101

    Ist es nicht sonderbar, dass die Amtsträger des BMI nicht nach Gesetz und Recht handeln sollen? Wie stellt sich die Leitung des BMI vor, mit welchen Amtsträgern sie den Staat darstellen wollen?

    Es ist in diesem Forum bereits mehrfach klargestellt und nachgewiesen worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit und auch andere Richter der weiteren ordentlich Gerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es ist nachgewiesen, dass sie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts missachten.

    Es ist fraglich, wenn sie den ihnen vom Grundgesetz verliehen Auftrag nicht ausführen, ob sie dann Amtsausübungen dennoch vornehmen dürfen? Wenn sie diesen Weisungen nicht folgen, dann kann m.E. eine zu Unrecht ergabene Entscheidung nicht nachträglich als verbindlich erklärt werden. Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit generell die Weisungen des Grundgesetzes und auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten, ist es nicht nachvollziehbar, dass alle Richter der Sozialgerichgtsbarkeit keinen Irrtum in der Entscheidung geltend machen.

    In der Tat erkenne ich keinen materiellen Unterschied zwischen den "Reichsbürgern", die die Weisungen des Grundgesetzes ablehnen und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.

    Wenn jetzt auch noch der Nachweis gebracht wird, dass die Amtsträger des BMI auch nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, dann ist zweifelhaft, ob der Staat wirklich auf dem Grundgesetz aufgebaut ist. Die vergleichende Studie des Wissenschaftlichen Dienstes der EU vom März 2023 (Der Rechtsstaat, eine rechtsvergleichende Perspektive - Deutschland) erscheint nachvollziehbar und plausibel.

  • #3812

    Mazi (Montag, 26 Mai 2025 09:47)

    Unerhört wie der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland unterwandert wurde?

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2023/745674/EPRS_STU(2023)745674_DE.pdf

    Wenn Richter Amtsträger sind und als Amtsträger nach dem Grundgesetz das Gesetz zu beachten haben, dann ist es absolut unverständlich, dass sie gegen diese Gesetze ihre Entscheidungen gefällt haben können?

    Mit anderen Worten:
    Um diese Feststellung des Wissenschaftlichen Dienstes zu ermöglichen, müssen Richter das Grundgesetz falsch verstanden haben! Sie haben nicht nur gegen Art. 20 Abs. 3 GG gehandelt, sondern auch ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen!

    Wären Staatsanwaltschaften mit Amtsträgern besetzt, nicht weisungsgebunden an den Minister der Justiz gebunden, hätten sie die Richter angeklagt, Verfahren eröffnet und sie aus dem Dienst entfernen lassen.

    Nach den bisherigen Erkenntnissen ist die Judikative nicht nur aufgrund der Herkunft der Ministerialbeamten den Nazis verpflichtet, sondern es anzunehmen, dass ein Großteil von ihnen die Vorgaben des Grundgesetzes vorsätzlich missachtet. Ansonsten wären die Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes der EU undenkbar.

  • #3811

    Mazi (Montag, 26 Mai 2025 09:20)

    #3806
    Es ist immer wieder erstaunlich wie Abgeordnete sich immer wieder nicht erinnern können.
    Nicht nur Olaf Scholz ehemaliger Bundeskanzler und SPD-Mitglied hat vorbeibenahm Gremium bekannt gemacht, dass er sich nicht erinnern könne. Jetzt ist auch verständlich, dass Abgeordnete anderer Parteien nicht ernsthaft nachgestiegen sind. Schließlich leiden sie an der gleichen Krankheit.

    In der Tat sollten die Abgeordneten eine ärztliche Bescheinigung vorbeiwerfe Bewerbung um dieses wichtige Amt beibringen, dass ihre Erinnerungsfähigkeit unbelastet ist.

    Wie sollten Abgeordnete ansonsten in der Lage sein, das Volk würdig zu vertreten? Die Diskussion um das Thema zeigt auf, dass sich das Volk in der Masse nicht an dieser Krankheit leidet.

    Aus diesem Umstand ist tunlichst die Aufbewahrungsfrist der Akten zu verlängern und nicht zu verkürzen.

    Wo sind wir eigentlich, wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst der EU feststellt, dass wir nicht auf der Ebene des Grundgesetzes, sondern zu einem „Richterstaat“ uns entwickeln. Solange Richter als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG unterliegen, wird damit deutlich, dass sie nicht nach dem Gesetz und dem Recht ihre Entscheidungen treffen.

    Wenn Abgeordnete krank sind, wenn Richter krank sind, wenn Amtsträger krank sind, wer soll dann noch staatliche Aufgaben übernehmen?

  • #3810

    WernerE (Samstag, 24 Mai 2025 14:15)

    #3806
    Defizite in der Rentenversicherung und auch GKV auch unter der Primässe, dass
    durch NICHT Anerkennung von Unfall- und Berufskrankheiten durch die gesetzlichen
    Unfallversicherungen, Schaden.
    Allein der Krankenkasse werden jährlich 40 Milliarden Euro aufgebürdet, die eigentlich
    die gesetzlichen UV-Träger bezahlen müssten.

  • #3809

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 21:50)

    Die Unterlagen belegen, dass Herr Josef Mengele (https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele) von deutschen Behörden, insbesondere dem deutschen Auslandsgeheimdienstes, nicht verfolgt wurde. Er reiste sogar unter seinem Geburtsnamen in die Bundesrepublik ein und wieder aus.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Richter der Judikative eine Ausnahme bildeten.

    Ich verweise auch auf diese Veröffentlichung:
    https://www.ardmediathek.de/video/exakt-die-story/ermordet-verschwiegen-vergessen-die-opfer-der-ns-euthanasie/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC80Nzk1MjQtNDU5NzQ3

  • #3808

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 19:01)

    Wer hat etwas dagegen, wenn MDR bereits eine Sendung darüber gemacht hat?

    Auf diese Beträge beziehe ivch mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fund-in-argentinien-mdr-h%C3%A4lt-akte-zu-ns-verbrecher-josef-mengele-geheim/ar-AA1Fm7Am?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=31e0341dad644bd7c7dfec55bf65087d&ei=12

    https://www.ardmediathek.de/video/exactly/auschwitz-arzt-mengele-wir-entdecken-geheime-polizei-akte/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MS8yMDI1MDUwNTE3MDAvbWRycGx1cy1zZW5kdW5nLWV4YWN0bHktYXVzY2h3aXR6LWFyenQtbWVuZ2VsZS0xMDA

    Wer will uns "ein X für ein U" vormachen und was ist Propanda?

    Es ist uns bereits bekannt, dass Bundesverfassungsgericht einheitliche Entscheidungen bei grundlegen unterschiedlichen Gerichtsurteilen vorlegt und uns glauben macht, es seien Entscheidungen auf der Grundlage des Grundgesetzes.

    Für wie blöd halten uns die Amtsträger? Glauben sie wirklich, wir würden das nicht sehen/erkennen?

  • #3807

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 09:43)

    Jetzt ist es bekannt gemacht!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rentenkasse-mahnt-milliardenl%C3%BCcken-an-folgen-f%C3%BCr-beitragszahler-rente/ar-AA1FhPLD?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f7b46f76e7a842f7b1f0a4ab620623c2&ei=34

    Das Defizit der Deutschen Rentenversicherung steht im Zusammenhang mit versicherungsfremden Leistungen, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen haben.

    Die Beitragszahler sind nicht in der Lage, diese von den Abgeordneten produzierte Unterdeckung auszugleichen.

    Der Denkansatz, das Beitragszahler diesen Minderbegtrag ausgleichen könnten, verbietet sich bereits logisch.

    Nehmen wir beispielsweise die Rentner der ehemaligen DDR. Sie haben keine Beiträge entrichtet, beziehen aber Renten.

    Nehmen wir die Mütterrente. Sie wurde von Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, die (wahrscheinlich) von Müttern geboren wurden, die keine Beiträge entrichtet haben, aber dennoch Renten beziehen. In der Zusammensetzung des Parlaments sind Lehrer und Juristen sehr stark vertreten. Es ist davon auszugehen, dass sie selbst diesem Milieu entsprungen sind. Daher ist davon auszugehen, dass deren Mütter ebenfalls Renten beziehen, ohne dass sie Beitgräge zur Rentenversicherung entrichtet haben.

    Es sollte untersagt sein, dass Renten von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt werden, denen keine Versicherungsleistungen gegebenüber stehen.

    Es ist bekannt, dass in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Fakten zur Entscheidung nach dem Gesetz führen. Wie sollte dann nach Ihrer Meinung in einem Obergericht, dem Bundedsverfassungsgericht, eine einheitliche Entscheidung nach dem Grundgesetz erfolgen?

    "Dem hören sagen nach" haben Schüler versucht ungleiche Gleichungen zu addieren und sind nach gängiger Meinung bei diesem Versuch bei Lehrern bereits gescheitert. Es sollte bei diesem Naturgesetz auch unter Lehrern und Juristen bleiben und ungleiches nicht addiert werden.

    Den Juristen wird allgemein nachgesagt, dass sie nicht rechnen, logisch denken können. Aber Recht muss Recht bleiben.

    Ansonsten besteht die Gefahr, dass selbst dieses Niveau nicht gehalten werden kann!

  • #3806

    Mazi (Donnerstag, 22 Mai 2025 22:15)

    Jetzt endlich wird offengelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung mit Versicherungsfremden Leistungen" konfrontiert ist.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-schummel-niedrigere-beitr%C3%A4ge-m%C3%B6glich-wenn-der-staat-seine-rechnungen-zahlt/ar-AA1FhvUk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68d509a64ed147b2ef779b06b4442f1b&ei=29

    Es bringt also nichts, auf den Esel, der ohnehin die Last trägt, weiter einzuschlagen.

    Im Klartext heißt das natürlich, dass der Beitragszahler nicht für die Defizite, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen haben, vertantwortlich sein kann. Würden diue Abgeordneten des Deutsche Bundestages für die von ihnen beschlossenen Beiträge entrichten, wären voraussichtlich Renten wie in Österreich realistisch.

    Mir will immer noch nicht in den Kopf, wie ein Rechtssystem, dass auf den unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlicher Weiseaufbgrund unterschiedlicher Gesetze Entscheidungen trifft und diese wiederum auf höchster Ebene, dem Bundesverfassungsgericht, wiederum gleich sein sollen?

    Entweder haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheidende Fehler dahingehend gemacht, dass nicht alle Gesetze mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder die Nazis haben tatsächlich bei der Schaffung der Judikative Pate gestanden.

  • #3805

    Mazi (Donnerstag, 22 Mai 2025 09:45)

    Gestern habe ich erfahren (müssen), dass unterschiedliche Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Anforderungen an die Kausalitität stellen, aber alle Gerichtsbarkeiten dem Bundesverfassungsgericht untergeordnet sind. Um dies jedoch sicherzustellen hat das Grundgesetz ihnen erste Senate verordnet. Es liegt daher (sehr) nahe, dass diese ersten Senate nicht nach dem Grundgesetz funktionieren.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr111324-abschiebung-akteneinsicht-faires-verfahren-ovg-bautzen

    Dass die Amtsträger, Richter, Gesetz und Recht nicht folgen ist keine Sonderheit im Osten des Landes und keine Tatsache, dass nur Amtsträger der Judikative scheinbar ihre Entscheidung nach einem anderen Gesetz treffen, als es das Grundgesetz zulässt.

    Wenn dem so ist und in der Judikative nach unterschiedlichen Maßstäben die Entscheidungen getroffen werden, dann ist es ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht eine einheitlich Rechtsprechung gewährleistet.

    In der Judikative kann keine einheitliche Rechtssprechung existieren, wenn die Vorgerichte des Bundesverfassungsgerichts nach unterschiedlichen Prinzipien ihre Entscheidung treffen.

    Es ist nicht verwunderlich, dass Kläger vor der Sozialgerichtsbarkeit die Ergebnisse so sind, wie sie sind.

    Sind wir ehrlich. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Legislative hat ihnen eine „Lachnummer“ an die Hand gegeben.

    Was dringend geboten ist, ist dass die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft und dass das Grundgesetz für alle verbindlich ist. Eine einheitliche richterliche Entscheidungen ist nach Art. 19 Abs. 4 GG sicherzustellen und Richter haben ihre Entscheidungen einheitlich zu treffen. Der Eid der Ministerpräsidenten auf das Grundgesetz, das Gesetz und Recht in der gesamten Bundesrepublik gilt, ist tatsächlich anzuwenden.

    Es ist erstaunlich, dass selbst in der Judikativen mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen bzw. in den Bundesländern nicht angewandt wird. Recht muss Recht sein! So hat es das Grundgesetz definiert. Das Grundrecht des Bürgers, Art. 19 Abs. 4 GG, ist ein bürgerliches Grundrecht und daher auch für Ministerpräsidenten verbindlich. Es ist von ihnen nicht abhängig.

    Die Judikative ist an diese grundgesetzlichen Vorgaben nach Art. 97 Abs. 1 GG gebunden und nicht frei. Dass unabhängige Richter frei in ihrer Entscheidung seien ist daher mit dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht vereinbar.

    Das ist schlicht Rechtsbeugung!

    Der Irrtum der sich bei dem ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger (CDU) festgesetzt hatte, war, dass er bereits als Marinerichter der Nazis ein Unrechtssystem zugrunde legte. Er hat zwar gesagt, dass was Recht war heute kein Unrecht sein könne. Was er jedoch nicht beachtete, dass unter den Nazis kein Rechtssystem existierte.

    Es liegt ebenso nahe, dass in der Exekutive und Judikative auch heute offensichtlich noch kein Rechtssystem besteht, dass nach dem Grundgesetz angewandt wird.

  • #3804

    Mazi (Mittwoch, 21 Mai 2025 16:48)

    #3802
    Richtig heißt es: "wir sind auf dem Weg, uns vom Grundgesetz zu entfernen"

  • #3803

    Mazi (Mittwoch, 21 Mai 2025 15:25)

    Nicht nur "die"!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/millionen-deutsche-erhalten-rente-ohne-je-einbezahlt-zu-haben-woran-liegt-das/ar-BB1ntszL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=8e178745d56348be8e99bd7e650417db&ei=65

    Der Artikel legt plausibel dar, dass die heutigen Beitragszahlern auch die Renten für "Fremdrenten" mitbezahlen. Es geht also u.a. um Rentenauszahlungen denen keine Renteneinzahlungen gegenüber stehen.

    Es hält sich dennoch das Gerücht, dass auch die Beamten geboren wurden und eine Mutter hatten. Auch deren Mütter haben keine Beiträge eingezahlt und trotz dem Rente bezogen, die andere Beitragszahler zugemutet werden.

    Es geht also darum, die Renten der "Fremdrenten"-Empfänger von denen der ordentlichen Renten-Beitragszahler zu gtrennen. Erst danach können wir diese Vergleiche anstellen.

    Letzlich geht es darum, dass das Grundgesetz umgesetzt wird und die, dieRente empfangen von den anderen Begpnstigten ohne Rentenbeiträge zu entrichteten, zu trennen. Es liegt also nachvollziehbar, dass die, die dieses Chaos verursacht haben, auch verantwortlich sind.

  • #3802

    Mazi (Mittwoch, 21 Mai 2025 13:57)

    Das Bundesverfassungsgericht Gericht hat unlängst entschieden und der Wissenschaftliche Dienst hat es bereits im März 2023 geschrieben, wir sind Aufbäumen weg uns vom Grundgesetz zu entfernen und einen „Richterstaat“ auszurufen!

    Auf diesen Artikel verweise ich u.a.:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/untersuchungsausschuss-ovg-besetzung-nrw-sitzung-abgebrochen

    Was mir nicht in den Kopf will ist die Tatsache, weshalb ich mich auf das Grundgesetz berufe, wobei dessen Regeln offensichtlich keinen Amtsträger zu interessiert?

  • #3801

    Mazi (Mittwoch, 21 Mai 2025 08:36)

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!

    Auf folgenden Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr111324-abschiebung-akteneinsicht-faires-verfahren-ovg-bautzen

    Wenn das Gericht einem Kläger keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorlegt, dann ist auch in diesem Fall richterlich zu entscheiden, dass dem Kläger kein rechtliches Gehör gewährt wurde. Es ist nicht erkennbar, dass der Kläger ein faires Verfahren zu erwarten hat. Auch ein Richter ist m.E. nicht in der Lage, eine wahrheitsgetreue Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Dies betrifft die Sozialgerichtsbarkeit in allen Belangen und von Anbeginn. Es ist erstaunlich, dass diese richterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach über 75 Jahren erst jetzt getroffen wird, dass solchen Urteilen die Grundgesetz keine konforme Auslegung beizumessen ist.

    Worin besteht eigentlich ein Unterschied der Judikative zu den „Reichsbürgern“? Mir fehlen die Abgrenzungsmerkmale. Selbst der Wissenschaftliche Beirat der EU hat in seinem Studie vom März 2023 darauf hingewiesen, dass in Deutschland das Richterrecht höher die Macht des Volkes, die Gesetze, angesiedelt ist.

    Wenn das Volk Vertreter, Abgeordnete, wählt, die Gesetze beraten, beschließen und dann nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben eingehalten werden, die Judikative die Vorgaben nicht einhält und die Exekutive bestätigt, dann ist damit deutlich gemacht, welche Achtung Exekutive und Judikative vor dem Volk haben.

    Wenn die Richter die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht als Grundlage anerkennen, dann sind sie folglich in der Zeit davor, also der Nazivergangenheit, „verpflichtet“.

    Wie sollen dann heute Richter entscheiden dürfen, wenn sie das Grundgesetz nicht anerkennen, danach ihre Entscheidung treffen? Ihnen mangelt es an einem Amtsauftrages (des Grundgesetzes; Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG).

    Für mich ist das die Perfektion eines Unsinns. Weshalb dazu das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen musste, ist mir persönlich fraglich.

    Es stellt sich die Frage, ob die Nazi-Denke mit dem Ableben dieser Vertreter beendet worden sein kann oder fortlebt.

  • #3800

    Mazi (Dienstag, 20 Mai 2025 08:43)

    Es ist ungewöhnlich, dass Richter nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Damit führen sie nach dem Grundgesetz keinen Amtsauftrag aus.

    Unstrittig ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und auch das Grundgesetz nicht befolgen. Sie treffen also ihre Entscheidung gegen das Gesetz.

    Dass die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen nicht eingehalten werden, ist kein Zeichen dafür, dass sie rechtsstaatlich handeln. Auch dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit einheitlich handeln ist keine Erklärung dafür, dass sie gegen das Grundgesetz handeln dürfen. Sie haben den Eid auf das Grundgesetz geleistet, dass sie nach Gesetz und Recht handeln.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch den Eid brechen, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass sie nach Gesetz und Recht gehandelt haben. M.E. Fehlt ihnen die Rechtsgrundlage.

    Es ist m.E. ein Unterschied, ob „Reichsbürger“ die Existenz des Grundgesetzes anzweifeln oder Amtsträger Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz erst gar nicht befolgen. Es ist auch nicht davon auszugehen, wenn „Richter der Sozialgerichtsbarkeit“ bei der „Amtsausübung“ tatsächlich offizielle Dienstkleidung tragen.

    Eine offizielle Dienstkleidung zu tragen ist m.E. kein Ersatz dafür, eine Entscheidung gegen das Volk zu rechtfertigen. Unter ihrer Verwendung darf nicht das Rechtssystem der Nazis verherrlicht werden und die Entscheidungen so getroffen werden.

    Amtsträger der staatlichen Behörden dürfen nicht nach den Grundsätzen der Nazis handeln! Da sie ohne Rechtsgrundlage handeln und ihre Verwaltungsentscheidungen treffen ist die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sie sich alternativ beziehen?

  • #3799

    Mazi (Montag, 19 Mai 2025 12:00)

    Wie kann Hedrr Prantl sich jenseits des Volkes stellen, hat er doch den Eid auf das Grundgesetz geleistet und gibt das Grundgesetz in Art. 20 GG nicht an, dass alle Macht vom Volke ausgeht.

    Offensichtlich besteht ein Unterschied in der Wahrnehmung seiner Ansichten.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.stadt-der-freiheitsrechte.de/informieren/memminger-freiheitspreis/heribert-prantl.html

    Folgt daraus, dass Herr Prantl die Auszeichnung "Memminger Freiheitspreis
    1525" wieder entzogen wird. hat er doch in den Medien eine nicht volkesgerechte Meinung vertreten?

    Ich gelange immer wieder zu der Erkenntnis, dass die Judikative von NS-Juristen unterwandert ist und sie ihr Denkmodell durchdrücken wollen.

  • #3798

    Mazi (Montag, 19 Mai 2025 11:40)

    Es erscheint mir wichtig, dass Herr Prantl zudem ehemaliger Richter war und mit der hier geäußerten Meinung den Eid auf das Grundgesetz bricht. Als Eidbrecher des Grundgesetzes ist es nicht verwunderlich, dass er eine Minderheitsmeinung vertritt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/miosga-gast-bringt-ard-zuschauer-auf-die-palme-lebt-in-eigener-welt/ar-AA1F2iwa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=08e98b35e61d4d7d8398ff30830c25f6&ei=20

    Zu meiner Einlassung wiese ich auf den Eintrag bei Wikipedia hin (https://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Prantl). Es ist erstaunlich, wie in Deutschland die Berichterstattung nicht wahrheitsgetreu ist.

    Ich verweise auch auf die jüngsten Meldung der spanischen Flugsicherheitsbehörde, dass bereits im Februar 2024 ein deutsches Flugzeug führerlos über Spanien unterwegs war. Wir alle erinnern uns, dass die deutsche Flugsicherung nach dem Absturtz einer deutschen Maschine gleich darauf geschlossen hat, dass dem getöteten Copiloten die Verantwortung anzulasten war (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/vorfall-lufthansa-ohmacht-100.html).

    Misteriöse wie, wann und von wem wir informiert werden!

  • #3797

    Mazi (Sonntag, 18 Mai 2025 09:30)

    Schützt die Judikative die Exekutive?

    Wenn Richter nach Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz an das Gesetz gebunden sind, dann ist es eindeutig, dass die Judikative die Exekutive nicht schützen kann.

    Wenn Richter dennoch die Exekutive, ohne die Vorgaben der Gesetze zu achten, schützen, dann bezweifele ich, dass sie ihre Amtsaufgabe ohne grundgesetzlichen Auftrag wahrnehmen dürfen.

    Dass die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nicht nachgeprüft hat, hat mit dem Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit zunächst nichts zu tun. Es bringt aber zum Ausdruck, dass es den Abgeordneten nicht um die Durchsetzung der grundgesetzlichen Vorgaben geht.

    Wenn also nach Art. 20 Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht, aber sich nur eine gewisse Klientel wählen lässt, dann ist die Frage, ob wirklich alle Macht vom Volke ausgeht?

    Es ist nicht nachvollziehbar wie die etablierten Parteien eine aufstrebende Partei behindern wollen, deren Strategie verfolgen wollen, was sie selbst seit über 75 Jahren praktizieren.

    Ich habe da erhebliche Bedenken!

    Auch die Ausweitung des Deutschen Bundestages auf über 700 Abgeordnete war zwar legitim, passte aber nicht zum Geist des Grundhesetzes. Einen aus ihren eigenen Reihen zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zu machen, erscheint zwar ebenso als legitim, zeugt aber für die angewandte Absicherungstechnik dieser Leute.

  • #3796

    Mazi (Samstag, 17 Mai 2025 09:31)

    Wie krank muss schon unser Rechtsstaat sein?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/schoeffen-wichtig-nicht-abschaffen-kommentar-reformen-justiz-strafrecht-ehrenamt

    Wie denken die NS-Juristen, wie denn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgehen soll (Art. 20 GG)?

  • #3795

    Mazi (Samstag, 17 Mai 2025 08:54)

    Jetzt ist es raus!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/bremischer-richterbund-schlaegt-alarm-personalmangel-justiz

    Es liegt nachgewiesen, dass die bremerischen Richter nie nach dem Gesetz ihre Entscheidung getroffen haben. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1983 hat bereits damals festgelegt (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), dass Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben und nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) als Betroffene das Recht haben, Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen.

    Bei einer unvollständigen Verwaltungsakte kann kein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Dies betrifft alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit in allen Bundesländern. Es ist daher fraglich, auf welches Grundgesetz sich die Bürgermeister bzw. Ministerpräsidenten bezogen haben wollen?

    Nicht die Mitglieder der AFD sind zu verfolgen, sondern die Dienstvorgesetzten, die obige Rechtsauffassung geteilt haben.

    Die Entscheidung der Richter des LG Hamburg auf keine wahrheitsgetreue und unvollständige Verwaltungsakte zu bestehen, dahingehend ihre Entscheidung zu fällen und den Mandaten dafür sogar in den Knast zu schicken, ist daher keine Entscheidung nach dem Gesetz.

    Die Richter sind strafrechtlich zu verfolgen und dauerhaft wegzusperren bzw. ihnen ist das Recht zu entziehen, für eine staatliche Institution als Amtsträger tätig zu sein. Es ist also nicht ein Minderbestand an Richter einzuklagen, sondern deren Amtsausführung nach dem Gesetz.

    Das was hier rechtsstaatlich vollzogen werden sollte, hat m.E. Mit einer Rechtssprechung sehr wenig zu tun.

  • #3794

    Mazi (Freitag, 16 Mai 2025 11:10)

    Schwärzung von Namen und Urteil des OLG Franfurt a.M.

    Wenn das OLG Frankfurt a.M. entschieden hat (Urt. v. 8.5.2025, Az. 16 U 11/23) das Gerichtsverhandlungen öffentlich sind und dies zumal auch noch bekannt gemacht wird, dann ist die Schwärzung von Namen, die zudem im Auftrag ihres Auftraggebers handeln, nach dem Grundgesetz unzulässig (§ 169 Gerichtsverfassungsgerichtgesetz).

    M.W. haben Ihnen zwar Richter des LG Hamburg untersagt, für eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu sorgen, aber die Richter haben gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), also gegen das Gesetz und Recht, ihre Entscheidung getroffen. Dazu waren sie nicht berechtigte. Folglich haben sie gegen ihren Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG gehandelt und sind strafrechtlich zu verfolgen.

    Auch die richterliche Entscheidung ist unsinnig, wie sollten Sie anhand einer unvollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87).

    Im vorliegenden Fall haben auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgegeben, Entscheidungen anhand einer unvollständigen Verwaltungsakte durchgeführt zu haben.

    Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass dies sachlich nicht möglich ist.

    Lieber Herr Neumann, die Mühe, die Sie sich gemacht haben, beruht auf einer mit dem Recht nicht zu vereinbarenden Rechtsauskunft. Es ist davon auszugehen, dass diese von Amtsträgern gegeben wurde, die der Treuepflicht nicht nachkommen. Sie sollten sich davon überzeugen, dass Amtsträger tatsächlich Gesetz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Vollkommen anders will ich es sehen, wenn die DSGVO Privatpersonen, aber keine Unternehmen schützen will.

    Wenn ich Ihre Dokumente mir ansehe, dann betrifft keines Ihrer Dokumente Privatpersonen (außer Sie selbst!).

    Ich gehe davon aus, dass keine Missverständnisse mehr vorhanden sind und dass die Richter des LG Hamburg eine Entscheidung gegen Gesetz und Recht getroffen haben. Sie haben juristisch nicht nach deren Auftrag gehandelt und Sie juristisch in die JVA aufgrund einer offensichtlich nicht statthaften Entscheidung in die JVA geschickt worden.

    Sie haben darin „Ihre“ Strafe nach dem Willen der „Richter“ „abgesessen“ und eine nicht akzeptable Eintragung in Ihrem Führungszeugnis hingenommen. Das geht so nicht!

    Ich gehe davon aus, dass hier juristische Laien, auch wenn sie sich als Richter bezeichnen, am Werk sind. Dass dies auch auf deren Dienstaufsichten zu übertragen ist, ist selbstverständlich.

    Wenn also die Exekutive die grundgesetzlich Vorgaben nicht einhält, wenn die Judikative sich nicht an die Gesetze hält und dies seitens der Legislativen nicht überprüft wird, dann ist es in der Tat die Frage, was uns das Grundgesetz sagen will oder könnte.

    Haben wir überhaupt ein Recht nach Art. 20 GG, das alle Macht dem Volke zuweist?

  • #3793

    Mazi (Freitag, 16 Mai 2025 09:28)

    #3792
    Dem stimme ich uneingeschränkt zu!

    Es ist wirklich unglaublich, dass Amtsträger soviel an finanziellen Zuwendungen zu Lasten der Bürger erhalten und für nichts haften. In der freien Wirtschaft droht der Ruin, der Fortfall aller Einnahmen. Und bei den Amtsträgern?

    Was die Arbeit der Angeordneten angeht, ist festzuhalten, dass die Regelungen, die sie beschließen, nicht einmal nachgeprüft werden, ob sie eingehalten werden. In dem Fall ist es völlig unerheblich, ob sie arbeiten oder nicht. Auf die Bezahlung übertragen heißt dass, dass sie davon ausgehen, dass sie für '"nichts" entlohnt werden. Es ist daher nicht zu akzeptieren, dass die Bürger mit ihren Steuern auch noch dafür bezahlen.

    Sie sind "überversorgt"!
    Ich vertrete die Meinung, dass finanzielle Zuwendungen im Zusammenhang mit der Haftung stehen müssen.

    Dassind Denkkonstrukte der Nazi-Juristen. Und da soll kjemand behaupten, sie seinen ausgestorben, weil sie verstorben seien. Die derzeigtigen Diskussionen zeigen augenscheinlich, dass sie aktiver leben als zur Nazi-Zeit.

    Sie wehren sich sogar bei Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung.

    Unglaublich wie namhafte Professoren den Bürgern "einen Knopf ans Ohr nähen" wollen. Wir sollten uns dies merken und deren Meinung in einen solchen Zusammenhang stellen.

  • #3792

    WernerE (Donnerstag, 15 Mai 2025 22:55)

    Wer weis denn überhaupt, dass selbständige Handwerker grundsätzlich 18 Pflichtjahre
    in die Rentenversicherung einzahlen müssen, bevor Sie sich befreien lassen können?

    Selbständige, Freiberufler oder Ärzte sind befreit!

    Wenn die Politiker schon diskutieren, dann wäre ein Blick in das System schon mal
    überlegungswert - meine Meinung!

    WernerE - hat 18 Pflichtjahre + XX eingezahlt

  • #3791

    Mazi (Donnerstag, 15 Mai 2025 17:30)

    Die Regierung ist gut beraten, sich von dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu distanzieren.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nach-einstufung-der-afd-als-rechtsextremistisch-rund-die-h%C3%A4lfte-der-b%C3%BCrger-hat-vertrauen-in-verfassungsschutz/ar-AA1EOeMc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e920e23894fb427e8a525ab5c9125e84&ei=17

    Die Frage, die zu stellen ist, ob das Bundesamt für Verfassungschutz selbst nicht "gesichert rechtsextrem" ist. Halverkamp und Maaßen haben diesen Eindruck geschaffen.

    Nachdem beide sich parteipolitisch betätigten, kann nicht mehr unterstellt werden, dass sie neutral seien.

  • #3790

    Mazi (Donnerstag, 15 Mai 2025 12:30)

    Es ist also nicht ein Problem der Rentner, sondern vor allem der Pensionsempfänger!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/k%C3%B6nnen-beamte-unsere-rente-retten-wenn-sie-in-die-rentenkasse-einzahlen/ar-AA1EM4AN?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3fd965c1b88f441a8995a12d2e83c17b&ei=35

    Zitat:
    Drei Berufsgruppen sind allerdings davon ausgeschlossen: Selbstständige, Abgeordnete und Beamte. Letztere bekommen keine Rente, sondern eine Pension. Diese wird aus dem laufenden Haushalt, also aus Steuergeldern bezahlt, wie das Bundesinnenministerium mitteilt.

    Logisch gedacht ist es dann so, dass immer weniger Bürger die Pensionen der Abgeordneten und Beamten finanzieren müssen und die steigen im Zeitablauf. Das System uss kippen.

    Es ist also nicht ein Problem der Rentner, sondern der Pensionsempfänger!

  • #3789

    Mazi (Donnerstag, 15 Mai 2025 12:15)

    Nach Raffenbüchen wird das System der Rentenversicherung aufrecht erhalten, wenn die Beamten keinen Beitrag in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlen, sondern weiterhin von den Bürgern ihre Pensionen erhalten. Als Bürger sind also die zu verstehen, die keine Beamte sind.

    Wenn die Beamten nicht zum Volk gehören, weshalb zahlen dann Bürger überhaupt für deren Pensionen?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mehr-einzahler-in-rentenkasse-dann-geht-das-boot-noch-schneller-unter-rentenexperte-zerlegt-bas-beamten-vorschlag/ar-AA1EOMuv?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cdf62bc2954741318293ed6531818008&ei=11

    Wie kann man eine solche Meinungsäußerung unter dem Namen Raffelsbüchen nur veröffentlichen?

    Zitat:
    Ökonomen halten nichts von diesem Vorstoß. Das IW Köln etwa summiert: "Zwar fließen kurzfristig mehr Beiträge in das System. Langfristig steigen aber auch die Ausgaben – denn auch die künftigen Beamtenrenten müssten aus dem Umlagesystem gezahlt werden."

    Die Aussage ist die, dass offensichtlich unter einem "Ökonom" kein Bürger, sondern ein Beamter zu verstehen ist. Wenn die Bürger das Volk ausmachen, die Beamten aber nicht zu den Bürgern zu zählen sind, dann beschreibt das Grundgesetz nicht das gesamte Volk.

    Wenn dem so ist, dann ist die Meinung der Ökonomen lediglich als Meinungsäußerung zu verstehen.

  • #3788

    Mazi (Donnerstag, 15 Mai 2025 11:58)

    Der Staat sind wir!

    Diesen Beitrag lege ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/1500-euro-rente-gegen-3000-euro-pension-warum-beamte-mehr-bekommen/ar-AA1EOTBm?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=c8a24e88dd5c450cb9112b0f125f77fb&ei=35

    Weit gefeht! Die Beamten beziehen doppelt soviel wie beitragzahlende Rentner. Folgt man diesem Prinzip, so ist es lohnender keinen Beigtrag an die Deutsche Rentenversicherung abzuführen. Der Vergleich mit den Griechen scheint nicht allzuweit entfernt zu sein.

    Wenn Beamte wählen dürfen und über diese Art zum Volk gehören (Art. 20 GG), dann macht das b isherige System wenig Sinn. Wenn dann eine Legislative nicht die Einhaltung seiner Vorgaben nachprüft, liegt es nahe den eigentlichen Sinn einer Legislative zu hinterfragen.

    Wenn die Exekutive die Weisungen der Gesetze nicht beachten, wenn die Judikative die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet, stellt sich in der Tat die Frage, welche Aufgabe die Legislative überhaupt noch zukommen soll?

    Fassen wir zusammen:
    Die Rechte des Grundgesetzes, der Verfassung, wird seitens der etablierten Parteien schon lange nicht beachtet.

    Es waren NS-Juristen, die das Grundgesetz missachteten, die Behörden nach ihrer Philosophie aufbauten und heute noch fortsetzen.

    Wenn die Nazi-Zeit hinter uns liegen sollte, dann ist spätestens jetzt das Grundgesetz von 1949 nach 75 Jahren endlich umzusetzen.

  • #3787

    Mazi (Donnerstag, 15 Mai 2025 09:23)

    Hier wird das gleiche Thema wiederholt:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ns-dokumente-in-argentinien-gefunden-rechtsgeschichte-suedamerika

    „Plötzlich“ „und unerwartet“ taucht Nazi-Propaganda auf.

    Ich nehme an, dass NS-Juristen weit mehr in der damals jungen Bundesrepublik den öffentlichen Dienst, „was zu Denken war“, vorgegeben haben.

    Es ist davon auszugehen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zwar Themen beraten und Gesetze beschlossen haben, aber Exekutive und Judikative haben sich nicht daran gehalten und die Legislative hat nicht nachgeprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.

    Es leuchtet mir nicht ein, für was die Bürgern finanzielle Zuwendungen an die Beamten entrichteten, wenn die Amtsträger keine effiziente Arbeit leisteten? Mir scheint, dass hier unsinnig gedacht wird und die Propaganda noch kein Ende gefunden hat.

    Was soll das? Gesetze zu schaffen, die nicht eingehalten werden, ist m.E. rechtsstaatlich unsinnig.

  • #3786

    Mazi (Mittwoch, 14 Mai 2025 23:55)

    Zu vergessen ist dieser Link:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/in-kisten-im-gericht-in-buenos-aires-geheimnisvolle-nazi-dokumente-im-keller-entdeckt/ar-AA1EKLUT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=05d9f854c6

    Die Meldung "In Kisten im Gericht in Buenos Aires - Geheimnisvolle Nazi-Dokumente im Keller entdeckt" ist vom 14.05.2025!

  • #3785

    Mazi (Mittwoch, 14 Mai 2025 23:49)

    Zur Erinnerung an die Machenschaften der Nazis!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/tv-doku-das-nazi-kartell-der-ns-kriegsverbrecher-klaus-barbie-und-der-narco-staat/ar-AA1ELLPE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2bb86449304b45bff69b3d14c98c1153&ei=22

    Von wegen ausgestorben oder die Bürger sind auch weiterhin verpflichtet, finanzielle Zuwendungen "an diese Brüder zu zahlen". Da kommt das Thema "des notleidenden Beamten" gerade zur rechten Zeit.

  • #3784

    Mazi (Mittwoch, 14 Mai 2025 15:28)

    Kurios!

    Auf diesen Artikel bezieh ich mich: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/experten-zerlegen-bas-vorschlag-so-teuer-w%C3%A4re-die-beamten-rente/ar-AA1EKdy4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d1af26104f34955956fd6a6bf9a80a8&ei=19

    Die Argumentzation der Gegner von Frau Bas erklären, "Teuer würde es in jedem Fall". Wenn man davon ausgeht, dasds die bisherige "Lösung" weiterhin ungerecht ist, dann bringt deren Fortbestand auch keine Lösung. Das bestehende Unrecht wird nur noch ausgeweitet.

    Je später alle Rentenberechtigte in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, um so größer wird der Unterschied.

    Wenn er wenigstens kleiner würde, dann könnte ich nachvollziehen, dass sich das Problem irgendwann von selbst erledigt. So ist es aber nicht!

  • #3783

    Mazi (Mittwoch, 14 Mai 2025 09:00)

    Kurios!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-parteimitglied-oeffentlicher-dienst-beamte

    Die Behörde des Bundesamtes für den Verfassungsschutzes gehört zur Exekutive. Diese Behörde hat bekannt gemacht, dass die AFD „gesichert rechtsextrem“ sei.

    Wenn Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen und die Weisung des Bundesamtes befolgen, dann ist anzunehmen, dass die Judikative der Exekutive und nicht der Legislativen folgt.

    Wenn sie also der „gesicherten rechtsextremen“ Feststellung des Bundesamtes nicht folgt, machen die Richter der Judikativen deutlich, dass die Verlautbarung dieses Bundesamtes „so wichtig wie das Bellen eines Hundes“ ist, nämlich vollkommen unwichtig ist!

    Nicht nur, dass die Verbindlichkeit des Grundgesetzes in Frage gestellt ist, es müssen sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und letztlich sogar das Deutsche Volk fragen lassen, mit welcher Verbindlichkeit sie sich auf das Grundgesetz oder die Verfassung beziehen?

    Ich gehe davon aus, dass an dieser Feststellung Nazi-Juristen gearbeitet haben! Es ist beispielhaft wie sie denken!

  • #3782

    Mazi (Dienstag, 13 Mai 2025 10:24)

    Kurios!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bas-rente-beamte-102.html

    Es ist also die CDU/CSU, die die Beamten schützt und deren Überversorgung beibehalten will.

    Wenn seit 1999 die Länder und der Bund für diese Klientel Rücklagen bilden soll, dann ist doch die entscheidende Frage, wie hoch sie denn tatsächlich ist, wenn sie durch Abschöpfung der Deutschen Rentenversicherung normalisiert werden soll?

    Gegenständlich ist nicht eine Erhöhung der Rente, sondern der Abbau der staatlichen Zuwendungen zum Abbau des staatlichen zusätzlichen Defizits. Die Abgeordneten haben die Mütterrente beschlossen und dazu haben keine Mütter in die Deutsche Rentenversicherung einbezahlt. Sie haben auch die Wiedervereinigung beschlossen, nach der die ostdeutschen Rentner eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, ohne auf nur einen Pfennig einbezahlt zu haben.

    Folgt man dem bisherigen System, dann wird diese Last ausschließlich den gesetzlich Versicherten, aber nicht den Beamten „ aufgeschultert“.

    Etwas stimmt - wie so vieles - in unserem Staat nicht!

    Es ergibt sich die Frage, wer so ungerecht ist, dass selbst diese einfachen Prinzipien geschützt werden. Ist der Arm der AFD so lang und die Abkürzung der bisherigen Parteien inhaltlich so falsch?

  • #3781

    Mazi (Montag, 12 Mai 2025 22:33)

    Bei Habecks scheinen Strafanzeigen zum Geschäft zu gehören. Wann wird die Staatsanwaltschaft gegen ihn persönlich tätig?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/northvolt-pleite-mattfeldt-bestellt-habeck-ein/ar-AA1ECVd5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e6a0170369234766852245ee85dfd73f&ei=45

    Glaubt man dem Bundestagsabgeordneten Mattfeldt, scheint es schon halsbrecherlich bei Habeck zugegangen zu sein. Wenn man dann auch noch die Strafanzeige gegen den bayerischen Oberfeldwebel a.D. heranzieht, dann wird man diesen Eindruck nicht los. Es ist an der Zeit spätestens jetzt, dass die Staatsanwaltschaft, die Amtsträger, entgültige Klarheit schaffen.

  • #3780

    Qeepsmiling (Montag, 12 Mai 2025 15:01)

    Liebe Grüße von der Ölkanne und danke für deine Hilfe!

  • #3779

    Mazi (Samstag, 10 Mai 2025 21:00)

    Nach dem Grundgesetz ist die Entscheidung ganz klar geregelt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/einstufung-der-afd-durch-den-verfassungsschutz

    Nach Art. 20 GG liegt alle Macht beim Volk.
    U.a. hat sich die AFD als demokratische Partei beworben, an der Wahl teilzunehmen. Das Volk hat die AFD daraufhin als zweitstärkste Partei gewählt.

    Zur Erinnerung hier nochmals Art. 20 GG:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Nach Art. 97 Abs. 1 GG haben unabhängige Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Als Amtsträger handeln diese Richter nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn alle Macht vom Volk ausgeht und die Richter als Amtsträger nach dem Gesetz entscheiden, sind sie nicht berechtigt, eigenständige Entscheidungen gegen das Volk zu treffen. Von daher ist es nicht vernünftig, dass Richter/Amtsträger gegen das Volk eine Entscheiidung treffen.

    Wenn eine AFD zur Wahl zugelassen wurde, dann ist damit nach dem Grundgesetz das Volk wahlberechtig, diese Partei auch zu wählen.

    Wenn Exekutive, Judikative und Legislative eine andere Meinung vertreten, dann ist das im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig, aber nicht in ihrer Amtsfunktion. Die Frage, die es also zu klären gilt, ist die, ob die "drei Staatsgewalten" das Grundgesetz überhaupt anerkennen oder nicht.

    Das Grundgesetz ist gleichzeitig unsere Verfassung. Es stellt sich also die Frage, ob nach dem Grundgesetz, der Verfassung, überhaupt eine funiktionsfähige Staatsgewalt etabliert ist.

    Geht man davon aus, dass das Grundgesetz gültig ist, erhebt sich die Frage, auf welcher Grundlage die "drei Staatsgewalten" ihre Rechtsgrundlage herleiten.

    Das Volk hat auf der Grundlage des Grundgesetzes entschieden und die AFD mit einem bestimmten Prozentsatz gewählt. Die Richter sind nicht berechtigt, ihre Entscheidung gegen das Volk zu treffen. Es ist daher nach unserer Verfassung nicht rechtens, dass die "drei Staatsgewalten" die grundgesetzliche Regelung in Frage stellen

    Die Tatsache, dass das Bundesamt des Verfassungsschutzes gegen das Volk votiert hat und die Exekutive diese Meinungsäußerung nicht zurückgewiesen hat, lässt erkennen, dass die Exekutive nicht den Vorgaben des Grundgesetzes folgt. Dass die AFD ihrerseits Klage vor dem VG Köln eingereicht hat, macht deutlich, dass Exekutive, Judikative und Legislative den Vorgaben des Grundgesetzes zu folgen nicht bereit ist.

    Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Institutionen mit Amtsträger besetzt werden, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Es ist also Amtsträgern/Richtern untersagt, gegen Gesetz und recht zu handeln.

    Wir kommen wieder zu dem gleichen Ergebnis, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht berechtigt sind, Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen. Es ist formel den Richtern untersagt, ihr Amt gegen das Gesetz auszuüben oder gar erklären dürfen, dass sie ihre Amtstäigkeit ausgeübt hätten und dabei Dienstkleidung getragen haben.

    Es ist daher auch fraglich, ob diese Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen mit denen, deren Amtsaufgabe (Ministerpräsidenten bzw. Bürgermeister) es ist, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gelten, obwohl erkennbar isat, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht ausübten (obwohl sie sich dazu per Eid verpflichtet haben), einer kriminiiellen Vereinigung angehören und gleich zu bestrafen sind.

  • #3778

    Mazi (Samstag, 10 Mai 2025 18:55)

    (Fortsetzung)
    Nehmen wir zur Kenntnis, dass eine Exekutivbehörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, sich angemaßt hat, gegen das Volk eine Entscheidung getroffen haben will, eine Amtshandlung vornehmen wollte, zu der es nicht berechtigt ist, dann ist daraus erkenntlich, dass Exekutiv- und Justizbehörden berechtigt sein wollen, dem Volk vorzuschreiben, was es zu wollen hat und was nicht, dann vertrete ich die Auffassung, dass das keine demokratische Grundwurzeln hat.

    Wenn Art. 20 GG gegenteiliges als Amthandlung vorschreiben, dann kann es nicht nach dem Grundgesetz vernünftig sein, dass undemokratische Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.

    Es wäre geschickter gewesen, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz diese Verwaltungsentscheidung nicht getroffen hätte.

    Nicht nur Donald Trump, als ehemaliger "Deutscher", hält sich nicht an Regeln, sondern es ist bekannt, dass auch die NS-Juristen es ihm bereits vorgemacht haben. Wenn man ihn als Vorzeige-Beispiel heranziehen will, dann ist es gewiss seine Unterschrift, mit der er dokumentiert, dass die vorherigen Regeln außer Kraft sind. Dass er mit seiner Unterschrift gegen Regeln verstößt, ist die andere Sicht der Dinge, aber eine legitime Sicht auf die Ding, die Wertschätzung der Legislativen.

    Es liegt daher nahe, dass auch unsere Behörden nicht den Regeln der Gesetze folgen und dabei den NS-Juristen folgen, die ebenfalls nur die Ermordung von unschuldigen Juden zum Ziel hatten.

    Wenn es einen legitimen Gang der Dinge gibt, dann sind die Abgeordneten des Deutsche Bundestages mit diesem Dissens zu konfrontieren und aufzufordern, Abhilfe zu schaffen. Diese Abhilfe, dieses Gesetz, gilt nach in Krafttreten für die Exekutive und es ist letztlich die Aufgabe der Judikative festzustellen, ob diese gesetzliche Regelung beachtet wurde oder nicht.

  • #3777

    Mazi (Samstag, 10 Mai 2025 18:55)

    Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist eine Entscheidung der Richter des VG Köln i.S. "gesicherte Rechtsextremegesinnung" der AFD nicht nachvollziehbar. Nicht zulässig ist, dass die Richter des VG Köln keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Aber es ist fest davon auszugehen, dass gegen ihre Entscheidung die Berufung zugelassen werden wird.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/einstufung-der-afd-durch-den-verfassungsschutz

    Ich wiederholge Art. 20 GG:
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Folgen wir dem Gesetz, ist die Entscheidung der Richter des VG Köln vorgegeben. Nach Abs. 1 ist die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    Wäre dem nicht so und würde die AFD sich nicht dazu bekennen. Sie wäre gewiss nicht als Partei zugelassen worden. Das Volk wäre nicht berechtigt gewesen, sie prozentual nicht als zweitgrößte Partei nach der CDUzu wählen.

    Wenn alle Gewalt vom Volke ausgeht, Exekutive und Judikative nach dem Grundgesetz dem Volk zu folgen hat, wäre es unmöglich, dass das Volk sich mit großen Anteilen für eine AFD entschieden hat. Es ist zudem fraglich, ob eine Exekutivbehörde, besetzt mit Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht entscheiden, veröffentlichen darf, dass eine AFD "gesichert extremistische Anschauungen" vertritt.

    1. Nach dem Grundgesetz ist eine solche rechtliche Bewertung (nach Gesetz und Recht) nicht Aufgabe einer Exekutiv- oder Judikativbehörden.
    2. Zum anderen ist bemerkenswert, dass Klage der AFD vor dem VG Köln eingereicht wurde, handeln die dortigen Richter doch ebenfalls als Amtsträber nach Gesetz und Recht.

    Sie sind jedoch nicht berechtigt eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen und deutlich zu machen, dass andere Amtsträger auf gleicher rechtlicher Grundlage anders entscheiden. Es ist denkbar, dass Richter, die diese ihre Meinung nicht teilen, ebenfalls Gesetz und Recht achten. Die Berufung gegen die Entscheidung der Richter des VG Köln ist voro´programmiert.
    3. Die dortigen Richter haben den grundgesetzlichen Auftrag nach dem Gesetz und nicht nach irgendwelchen Exekutivbehörden zu entscheiden.

    Die Judikative selbst ist an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden und darf nicht gegen das Volk entscheiden. Dies trifft auf alle Richter nach dem Grundgesetz zu.

    Wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz, eine Exekutivbehölrde, jetzt eine Veröffentlichung bekannt macht, dass gesichert davon auszugehen ist, dass die AFD als "gesichert rechtsextrem" einzustufen ist, dann dokumentiert es, dass die Zulassung der AFD bereits falsch war und ggfs. Richter der Judikative falsch entschieden hätten. Das Bundesamt legt sich nicht nur fest, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt, sondern auch Richter falsch entschieden haben.

    Da andere Amtsträger mit gleichen Recht richtig entschieden haben, dass sie Gesetz und Recht in ihren Verwaltungsentscheidungen beachtet haben, haben sie ganz schön Verwirrung angerichtet. Das Bundesamt hat sich über die Macht des Volkes hinweggesetzt (Art. 20 GG), was es nicht darf.

    Gleichzeitig wird deutlich, dass auch die Judikative sich über die Macht des Volkes schwingt, was ebenso nicht sein darf.

    Fassen wir zusammen:
    Exekutive und Judikative maßen sich an, über der Macht des Volkes zu stehen. Die Legislatiuve, die Volksvertretung, prüft nicht nach, ob die Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
    Folglich gehen wir davon aus, dass die heutigen Parteien die Vorgaben, den Geist des Grundgesetzes, nicht umsetzen.

    Es wäre m.E. besser, diese Behörden gänzlich aufzulösen, als sie derartige Verwirrung anstiften können. Die Frage ist also, an welche Behörden ich denke? Da die NS-Juristen zum Aufbau der Behörden herangezogen wurden, sich deren Denken in den Ministerien fortsetzte, ist es eher die Frage, welche Behörde nicht nach deren Denkmuster geschaffen wurde? Wenn auch das Grundgesetz grundsätzlich richtige Vorgaben macht. so ist ihm dennoch vorzuhalten, dass es nuicht in dessen Geist umgesetzt wurde. Alle Behörden, die nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes geschaffen wurden, sind mangels Auftrag nicht berechtigt, Amtsaufträge wahrzunehmen bzw. auszuführen.

  • #3776

    Mazi (Samstag, 10 Mai 2025 17:24)

    Nur min Bremen versagt die Justiz?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/meldeportal-jahrelang-defekt-beh%C3%B6rde-f%C3%A4llt-kurioser-fehler-auf/ar-AA1Ew7Dj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d6848463e4b84071acb9433dc20b4194&ei=6

    Wenn man davon ausgeht, dass Amtstraäger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) dann ist es unmöglich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheid78ngen gegen das Gesetz, gegen das Grundgesetz, gegen die Verfassung, treffen. Wenn dann diese Vertreter, die nicht einmal die Grundlage schaffen, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, und dann auch noch unter Missachtung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) vorgeben, eine Amtshandlung vorzunehmen, dann stimmt etwas in der Amtsfunktion der Ministerpräsidenten bzw. Bürgermeister nicht. Schließlich haben sie unter Eid ausgesagt, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.

    Um nochmals auf Bremen und das dortige Gebahren in der Justiz zurückzukommen ist es offensichtlich so, dass der dortige Bürgermeister Bovenschulte seine Amtsaufgabe nicht ausgeübt hat. Es ist anzunehmen, dass er, hätte er seine Amtsaufgabe wahrgenommen, bereits früher festgestellt hätte, dass die Softwareanwendung nicht funktioniert.

    Eds ist anzunehmen, dass dies kein Einzelfall ist, sondern seit der Schaffung des Grundgesetzes die Sozialgerichtsbarkeit nicht beaufsichtigt wird. Wenn man davon ausgeht, dass die Justiz bereits unter den Nationlsozialisten gegen die Nazis keine Front machten, ist davon auszugehen, dass unter einer fehlenden Kontrolle der Justiz sich deren Arbeiten nicht veränderte.

    Es daher davon auszugehen, dass die NS-Juristen, die mit dem Aufbau der Behörden betraut wurden, nicht überwacht wurden, plötzlich und unerwartet eine andere Gesinnung an den Tag legten. Nicht zuletzt aufgrund diesder letztbekannten "Erfolge" ist das Gesamtsystem, das Grundgesetz, gemäß dessen Geist zu prüfen und gemäß den tatsächlichen Vorgaben umzustetzen.

    Es mag sein, dass die AFD die Ideen des Grundgesetzes abschaffen will, aber die etablierten Parteien sind den Vorgaben, wie wir sehen, noch nie gefolgt.

  • #3775

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 19:13)

    Nachdem immer mehr in der Sache "AFD gesichert rechtsextrem" nachgeschoben wird, bin ich unsicher geworden, ob dem so ist.

    Ich verweise auf folgende Artikel:
    https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/der-deutsche-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-die-afd-spricht-von-einem-politisch-motivierten-entscheid/ar-AA1E2hHQ#

    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-gesichert-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-faq-100.html
    (" Zu diesem Schluss komme die Behörde "nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung".")

    https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/der-deutsche-verfassungsschutz-stuft-die-afd-als-gesichert-rechtsextremistisch-ein-die-afd-spricht-von-einem-politisch-motivierten-entscheid/ar-AA1E2hHQ

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/interview-die-verwendung-eines-ethnischen-volksbegriffs-allein-ist-nicht-verfassungsfeindlich/ar-AA1E5Wsl?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0a424fe642554f7feea6fdc37f2f9cbf&ei=106

    Es liegt m.E. sehr nahe, dass der Verfassungsschutz keine neuen Erkenntnisse hat. Frau Nancy Faeser (SPD) ist offensichtlich auf sehr dünnem Eis und wird zur Belastung von Friedrich Merz (CDU).

  • #3774

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 18:30)

    Was ist von einem Eid des Ministerpräsidenten zu halten, der angibt, dass Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich gelten und dessden Minister der Justiz die Aufsicht über die Justiz nicht ausübt und jetzt der Verfassungsschutz dargelegt hat, dass die AFD gesichert extremistisch sei.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich nochmals hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hunderte-polizisten-stehen-unter-extremismusverdacht/ar-AA1E5WzZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c1aa8d02b3cb44a0865ed8aeae146649&ei=33

    Was kommt noch so an den Tag? Bekannt ist, dass die Behörden immer wiederum schrieben, dass sie nichts feststellen können und daher keinen Anlass sehen, tätig zu werden. Das hat sich wohl verändert!

    Nach der jetzigen Verlautbarung des Verfassungsschutzes ist dem offensichtlich nicht so.

  • #3773

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 16:34)

    Nachdem die Richter nach dem Gesetz entschieden haben, dass die AFD als gesichert rechtsextreme Partei gilt und Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben (Art. 20 Abs. 3 GG), ist bei Anwendung der Wahrscheinlichkeitstheorie es höchst wahrscheinlich, dass auch unter den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit rechtsextermes Gedankengut vorhanden ist und sie ebenfalls Entscheidungen verkündet haben, die dem Gesetz nicht folgten.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/hunderte-polizisten-stehen-unter-extremismusverdacht/ar-AA1E5WzZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c1aa8d02b3cb44a0865ed8aeae146649&ei=33

    Es ist erwiesen, dass die Richter der Sozialgerichgtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben. Nach Kenntnis der Sachlage gehe ich davon aus, dass nahezu alle Richter der Sozialgerichts ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben.

    Es erscheint schwierig die Entscheidungen zu überprüfen und zu korrigieren. Viele Kläger sind an den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit geradezu verzweifelt und sind zwischenzeitlich verstorben. Gleichfalls gilt dies für die Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst. Die Sicherstellung der erworbenen Güter sowie die finanzielle Zuwendungen sind dennoch sicherzustellen.

    Nach Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, können Bürger nicht zur Finnzierung von Verfassungsfeinden herangezogen werden. Diesem Prinzip folgend sind erhebliche Entlastungen der Bürger zu erwarten und zurückzuvergüten.

  • #3772

    Mazi (Samstag, 03 Mai 2025 08:36)

    Unverantwortlich, wenn Amtsträger, die vorgeben, nach Gesetz und Recht zu handeln, alles andere vornehmen, als nach diesen Amtshandlungen vorzunehmen. Aus Gleichheitsgründen vor dem Gesetz sind auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu verurteilen, wegzusterben und ihnen die Pensionzusagen zu entziehen.

    Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1str47523-bgh-oberstaatsanwalt-korruption-frankfurt

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger nicht verurteilt werden. Schließlich haben auch sie Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen und ihren Amtsauftrag nicht weisungsgemäß ausgeführt.

    Entweder wir sind in einem Rechtsstaat, die Entscheidungen sind nach dem Gesetz zu treffen, oder wir sind es nicht.

    Nicht zu vergessen sind die (Ministerpräsidenten), die dies letztlich erst ermöglichen bzw. Institutionen wissentlich mit Amtsträgern ausstatten, die dem gesetzlichen Auftrag nicht folgen.

    Unerhört wie mit unterschiedlichem Maß in der Justiz geurteilt und entschieden wird!

  • #3771

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 21:07)

    Artenschutz für Juristen?

    Auf folgende Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/juristen/b/europarat-beschluss-konvention-schutz-anwaltschaft

    In der Tat hat der Staat einen Artenschutz zu erbringen!

    Nachdem die Anwälte sich für den Artenschutz stark machen, sind auch die Richter nicht zu vergessen. Ihre Entscheidungen sind nicht nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, getroffen, sondern nach andern Regeln. Da bleibt der Artenschutz des Staates nur noch übrig.

    Offensichtlich kennen Juristen einen Unterschied zu den Vorgaben der Gesetze. Wir sind aber einig in der Verbindlichkeit der Verfassung bzw. dem Grundgesetz und dem darin verankerten Recht, dass alle Macht dem Volke gehört.

    Da Juristen sich ohnehin nicht an das Gesetz halten, bin ich der Auffassung, dass wir die gesamte Judikative neu denken bzw. überdenken müssen.

  • #3770

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 11:50)

    Die Frage ist, ob eine richterliche Entscheidung durch Fristablauf nach dem Gesetz eichtiger wird?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-1str43424-eiskeller-mord-erfolgreiche-verfahrensruege-befangenheit

    M.E. geht eine grundgesetzliche Vorschrift (das Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht verpflichtet sind) irgendwelchen Konstruktionen von NS-Juristen voraus.

  • #3769

    Mazi (Freitag, 02 Mai 2025 09:39)

    Ich muss mich zu den Eintragungen von GudrunS äußern.

    Ich unterstelle, dass journalistisch erhobene Artikel veröffentlicht werden können. Wie Donald Trump offiziell mitteilt, werden wir zuweilen bewusst unwahr informiert. Auf diesem Problem "sitzen" wir und können dies nicht erkennen.

    Kommen wir aber zurück zum eigentlichen Problem:
    Es ist nicht verkennen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht ihrer Sachverhaltserforschung nachkommen, wenn sie nicht einmal den Weisungen der Gerichte, die ihnen weosungsbefugt sind, beachten. Unter diesen Umständen ist es nicht.verwunderlich, dass ihre Entscheidung fehlerhaft, nicht nach dem Gesetz
    Ist.

    Diesen Richtern ist nicht einmal nachweisbar, dass sie sich geirrt haben, weil ihre Entscheidung schlicht nicht dokumentiert ist (eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ist dazu notwendig!).

    Ich lege mich fest:
    In der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht erkennbar, dass sie Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.

    Mangels einer erforderlichen Dokumentation sind die Entscheidungen nicht nachvollziehbar. Es mangelt folglich an ihrer Nachvollziehbarkeit.

    Ich wage zu bezweifeln, dass dies das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3 so vorgegeben hat und Richter als Amtsträger Gesetz und Recht folgen.

    Wenn Richter als Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen, ist es schwer anzunehmen, dass sie Amtshandlungen vorgenommen haben können.

  • #3768

    WernerE (Donnerstag, 01 Mai 2025 22:53)

    # 3763/3765/3767
    Hallo GundrunS - ob das ein gravierender Unterschied sein soll, wie Sie behaupten,
    wage ich ehrlich geschrieben zu bezweifeln.
    Die Information von Mazi mit dem Link in #3760 ist eindeutig und keinerlei unzweifelhaft.

    Aber wir wissen hier bei Erich in dem Gästebuch schon einzuschätzen, wer hier sich hinter
    GudrunS verbirgt und was hinter Ihrer Stänkerei sich verbirgt.
    Sie sind der Scharlatan schlecht hin!

    Lassen Sie die Kirche im Dorf oder im Ort!

    In diesem Sinn, ein angenehmes, verlängertes Wiochenende

    WernerE - macht sich so seine Gedanken

  • #3767

    GudrunS (Donnerstag, 01 Mai 2025 12:59)

    Schade, da waren wir so toll gestartet, Anja.

    Es ist nun einmal ein Unterschied, ob eine neue Institution (Landgericht Siegburg) erfunden oder korrekt von einer Nebenstelle des Landgerichts Bonn berichtet wird. Solche vermeintliche Kleinigkeiten unterscheiden einen korrekt arbeitenden Journalisten von einem Scharlatan.

    Und solche vermeintliche Kleinigkeiten führen oftmals zu verlorenen Prozessen.

    Weil sie eben nicht nebensächlich sind.

  • #3766

    Anja (Donnerstag, 01 Mai 2025 12:41)

    das neue Prozessgebäude des Landgerichts Bonn in Siegburg eröffnet.

    Dies ist auf jeden Fall keine Falschinfo - wie Sie GudrunS Herrn Zimmer anlasten.
    Etwas mehr Respekt würde Ihnen nicht schaden.

  • #3765

    GudrunS (Donnerstag, 01 Mai 2025 11:45)

    Genau, Anja macht Ihnen vor, wie eine korrekte Recherche stattfinden kann. Quellen gibt es genügend und die Kunst ist es, die schlechten auszusieben. Reißerische Meldungen und Halbwahrheiten sind meist ein Indiz für sog. Clickbait. Das bedeutet, dass Medien eine Schlagzeile produzieren, die möglichst oft angeklickt wird.
    Ein ganz besonders wichtiges Indiz sind aber die Falschinformationen - wie hier.