Kommentare: 4101
  • #4101

    Mazi (Sonntag, 12 Oktober 2025 14:35)

    Häufig wird von offizieller Seite darauf verwiesen, dass die Nazis verstorben und damit ausgestorben wären.

    Diese Annahme ist mit der Veröffentlichung dieser Auswertung widerlegt:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren

    Es gibt m.E. keinen Grund für die Annahme, dass die Überlegungen und das Gebahren der Nazis ausgestorben wäre.

    Die begründete Annahme, dass die GRÜNEN bei der Gründung der Bundesrepublik noch nicht einmal existierten, ist keine berechtigte Annahme, dass sie keine nationalsozialistische Wurzeln haben (vgl. Baerbock oder Habeck).

    Die Herkunft eines Friedrich Merz (CDU) ist zwar noch näher an den Nazis dran als die vorgennten, aber es gilt nicht die Beurteilung der Nähe von Personen, sondern schlicht deren Wirken bzw. deren Abhängigkeit.

    Dass Frau Baerbock jetzt auch noch den Vorsitz der UN inne hat, verändert ihre Vergangenheit auch nicht, drückt aber deren Wert aus.

  • #4100

    Mazi (Freitag, 10 Oktober 2025 07:53)

    #4098
    Es ist Ihnen doch bekannt, dass vor Urzeiten, zur Zeit Dagoberts (um 600 n.Chr.) von bayerische Seite sehr enge Verbindungen in die Trierer Gegend bestanden und zahlreiche Orte in dieser Umgebung das bayerische Wappen (dieses blau-weiße Muster) in ihrem Ortswappen führen.

  • #4099

    Mazi (Freitag, 10 Oktober 2025 07:46)

    #4098
    Ministerpräsidenten richten Sozialgerichte ein, besetzen sie mit Amtsträgern, die ihren Dienst nicht nach dem Grundgesetz wahrnehmen. Die Amtsträger beachten insbesondere nicht die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, ihres „Obergerichts“, und treffen ihre Entscheidung nicht analog der Maßgabe der Entscheidung nach der grundgesetzlichen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244/83 u.a.).

    Sie treffen also ihre Entscheidung gegen das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Es erscheint fraglich, weshalb die Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit seit bestehen des Grundgesetzes scheinbar noch nie die Vorgaben des Grundgesetzes beachtet haben und vorgeben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen?

    Da diese Amtsträger noch nie das Grundgesetz und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (von 1988, Az. 1 B 153/87) befolgt haben, scheidet dieses als Vorgabe für deren Entscheidung aus. Es liegt daher (sehr) nahe, dass sie ihre Entscheidung nach nationalsozialistische Vorgaben getroffen haben.

    Es erscheint auch unlogisch, dass ein Betroffener anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakt der Beklagten eine Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen könne. Bereits dies lässt die Unmöglichkeit des Nachvollzugs anhand der nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Grundgesetzes erkennen.

    Daher ist es zu bestreiten, dass die Amtsträger, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach den Vorgaben des Grundgesetzes seitens der Landesregierung bestellt sind, ein Amt wahrnehmen dürfen und letztlich von den Bürgern nach den Vorschriften des Grundgesetzes in Form von Steuern entlohnt werden dürfen.

    Mir erscheint die gesamte Sozialgerichtsbarkeit sehr fragwürdig. Auf jeden Fall legen ihre Amtsträger die Vorgaben des Grundgesetzes nicht zugrunde.

    Es ist davon auszugehen, dass die involvierten Amtsträger einer kriminellen Vereinigung angehören und die Bürger „ausnehmen“ (siehe dazu die Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages).

  • #4098

    WernerE (Donnerstag, 09 Oktober 2025 23:27)

    … nachdem gemäß § 1 der Verordnung über die Führung der Dienstaufsicht über die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und über die Festsetzung der Zahl und die Berufung
    der Sozialrichter und Landessozialrichter vom 25. Juni 1965 (BayRS IV S. 561)
    BayRS 33-4-A (§§ 1–4) Ihr Haus die allgemeine Dienstaufsicht über die Gerichte der
    Sozialgerichtsbarkeit führt und – ausweislich des beigefügten Exposé – gravierendste Missstände bestehen.

    Dazu gibt es in Kürze Anzeigen gegen Richter, Präsidenten der SG und LSG

    Aber auch in Trier - Rheinland Pfalz werden Strafanzeigen eingehen, da auch dort
    ähnliche Missstände wie in Bayern vorherrschen

    WernerE - kennt manches was den "Herrschaften" weh tun wird.

  • #4097

    Mazi (Donnerstag, 09 Oktober 2025 09:19)

    In Rheinland-Pfalz trauen die Wähler bei der anstehenden Landtagswahl der SPD keine Regierung zu!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Umfrage-CDU-bleibt-vor-Landtagswahl-staerkste-Kraft-article26084147.html

    Es ist nachvollziehbar, wenn eine Landesregierung Amtsträger in Amtsinstitutionen, wie der Sozialgerichtsbarkeit einsetzt, die dem Gesetz, dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht folgen. Die Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen sagen der Landesregierung, wer beschäftigt werden darf und wer nicht.

  • #4096

    Mazi (Donnerstag, 09 Oktober 2025 08:50)

    Wir haben das Grundgesetz! Wir haben unsere Verfassung! Die Verfassung, das Grundgesetz gewährt uns Grundrechte. Aber Exekutive, Judikative oder die Legislative belastet das nicht.

    Was wird uns deshalb erteilt, wenn Exekutive und Judikative nicht an diese Vorgaben halten?

    Selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen nicht dem Gesetz, dem Grundgesetz, dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, auf das sich das Bundesverfassungsgericht 1983 bereits bezog.

    Die Frage ist also, wie Amtsinstitutionen, wie die Sozialgerichtsbarkeit mit ihren Amtsträgern verbindlich handeln können, wenn diese Amtsträger dem Gesetz, dem Grundgesetz nicht folgen?

    Ich vertrete die Meinung, dass kriminelle Vereinigungen nie Amtsaufgaben übernehmen dürfen und können!

  • #4095

    Mazi (Mittwoch, 08 Oktober 2025 21:22)

    #4094
    Es ist nachvollziehbar, dass die involvierten Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz folgen und vermutlich einer kriminelle Vereinigung angehören.

    Die Frage ist, welcher kriminellen Vereinigung sie angehören? Die naheliegenste Wahrscheinlichkeit ist, dass sie ehemaligen Nazi angehören könnten.

    Wenn diese Verbindung sich gegenseitig schützt, dann ist es m.E. nicht verwunderlich, dass davon auch Amtsträger in den Staatsanwaltschaften zu dieser kriminellen Gruppe zuordnen ist.

    Für diese Annahme sprechen auch die Urteile gegen die Beklagten mit dem erteilten Beschäftigungsverbot des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen, die sich insbesondere mit der Nichtanerkennung des Grundgesetzes auseinander setzen.

  • #4094

    Mazi (Mittwoch, 08 Oktober 2025 11:42)

    Wenn Ministerpräsidenten Amtsträger damit beauftragen, dass sie Entscheidungen der Amtsinstitutionen wahrnehmen, aber bekannt ist, dass sie ihrem Handeln dem Grundgesetz nicht folgen, dann habe ich mit deren Ernennung ein (großes) Problem.

    Wenn bekannt und nachvollziehbar ist, dass beispielsweise Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz (beispielsweise der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983) folgen, dann ist für mich nicht nachvollziehbar, wie er Art. 19 Abs. 4 GG verstanden haben will. In der Folge sind auch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorgaben des Grundgesetzes nicht nachvollziehbar.

    Halten wir also fest, dass Exekutive und Judikative den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen und die Legislative nicht nachprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden.

    Nicht nachvollziehbar ist m.E. das die etablierten Parteien der AfD vorhalten, das Grundgesetz verändern zu wollen. Sie haben doch das Grundgesetz erst gar nicht in der Praxis befolgt.

  • #4093

    Mazi (Mittwoch, 08 Oktober 2025 11:30)

    #4089
    Nach der veröffentlichten Meinung von Fratzscher dürfte John Clark, der neue Nobelpreisträger nicht mehr wählen. Das zeigt, dass die Meinung von Fratzscher weltfremd ist und seine Äußerungen entsprechend zu verarbeiten sind.

    Die Tatsache, dass er für eine Erhöhung des Renteneintrittalters ist und gleichzeitig für die Beschränkung des bürgerlichen Wahlrechts ab 70 Jahren ist, macht dessen nationalsozialistische Gesinnung deutlich.

  • #4092

    Mazi (Mittwoch, 08 Oktober 2025 08:59)

    #4090
    Herr Fratzscher möge überlegen, was er in dem Artikel zum Ausdruck bringen will.

    Die Unrichtigkeit seiner Aussage ist auch damit belegt, wenn er sich das Alter der Nobelpreisträger anschaut und ihnen das Wahlrecht streitig machen will.

    Herr Fratzscher‘s Meinung ist damit wissenschaftlich belegt, dass er mit Sicherheit diese Ehre der Nobelpreisträgerschaft nie erhalten wird. Vor diesem Hintergrund ist seine Meinung der freien Meinungsäußerung zuzuordnen, nicht aber seiner vorgebenden fachlichen Kompetenz.

    Unter dieser Analyse sind auch seine früheren Kommentare zu bewerten und die Frage zu stellen, wer ihn für was bezahlt und ob Amtsträger nicht generell ihre Neutralitätspflicht zu beachten haben?

  • #4091

    Mazi (Mittwoch, 08 Oktober 2025 08:49)

    #4090
    Behörden können nicht vor einer Staatsanwaltschaft aussagen!

    Behörden handeln durch Verwaltungsentscheidungen, Bescheide. Diese können vor dem Verwaltungsgericht oder dem Sozialgericht bestritten werden.

    Die Staatsanwaltschaft kann lediglich Bürger vernehmen. Diese zum Beispiel wegen deren unwahren Angaben anklagen und von ihren Kollegen verurteilen lassen.

    Kurz:
    Eine Staatsanwaltschaft kann keine Behörde zur Aussage auffordern.

    Das geht sachlich nicht. Und Sie haben auch kein Recht in einem laufenden Verfahren besteht ihrerseits auch kein Einsichtsrecht. Das ist schlicht gesetzlich untersagt.

    Mit Sicherheit ist darüber zu streiten, ob die Staatsanwaltschaft auch die richtigen Fragen stellt.

    Aber die Staatsanwaltschaft ist nicht entscheidungsberechtigt. Das Grundgesetz räumt dem Bürger lediglich vor unabhängigen Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG das Recht der Entscheidung nach dem Gesetz ein. Wenn der Ministerpräsident einen Amtsträger zur Ausübung dieser Amtsfunktion ernennt, der nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handelt, dann ist damit die Gerichtsbarkeit aufgehoben und der Ministerpräsident hat Art. 19 Abs. 4 GG, das bürgerlichenGrundrecht, nicht befolgt.

    Ich will nicht bestreiten, dass Sie wahrhafte Aussagen machen, weil Sie diese mit einem Zitat auch kenntlich machen. Aber auch diese Zitierweise schützt nicht vor einem Rechtsbruch, einer Rechtsbeugung. Wesentlich ist, ob dies von Amtsträgern erfolgt ist, die ihrerseits nicht Art. 20 Abs. 3 GG folgen.

  • #4090

    WernerE (Mittwoch, 08 Oktober 2025 00:17)

    Zitat: Behörde will nur direkt vor der Staatsanwaltschaft die Wahrheit sagen

    Soweit wäre diese Mitteilung in Ordnung, jedoch nur, sofern DU mit dabei sein darfst
    und die Fragen Dir vorab vorliegen.
    Ansonsten wird gefragt: wie das Wetter war und da könnte Kopfschütteln kommen.

    Hoffe es kommt bald ein POSITIVES Ergebnis für heraus.

    WernerE - Alles Gute, Kraft, Mut und Gesundheit DIR WERTER ERICH

  • #4089

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 23:37)

    Es jederman selbst überlassen, ob er seine bürgerlichen Pflichten nach kommt oder nicht!

    Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/%C3%B6konom-marcel-fratzscher-fordert-entzug-der-wahlberechtigung-im-hohen-alter/ar-AA1O0Q4T?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca77365b95154885a5d419fe6a12c113&ei=34

    Selbstverständlich ist es Herr Fratzscher selbst überlassen, seinen bürgerlichen Pflichten nachzukommen.

    Für angemessen richtig halte ich es, dass fortan die Zahlungen an Beamte, landläufig als Pensionen bezeichnet, mit zunehmender Alterung der Gesellschaft zu überdenken ist. Es macht schon einen wirtschaftlichen Sinn beispielsweise die finanziellen Zuwendungen an dieser Klientel ab einem gewissen Alter einzustellen.

    Diese Handhabung würde auch die elende Diskussion, die finanziellen Zahlungen ohne das eine Leistung dagegen steht sowie die Fortsetzung dieses Prinzips im Altersstand, beenden.

  • #4088

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 23:21)

    Was #schwafelt der Mann so den langen Tag?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-pflichtbeitrag-soll-rente-retten-merz-macht-radikalen-vorschlag-verkennt-die-lebensrealit%C3%A4t/ar-AA1O1upE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca77365b95154885a5d419fe6a12c113&ei=5

    Tatsache ist, dass die Abgeordneteten des Bundestages mehrheitlich darüber abstimmten, dass die Wiedervereinigung zustande kam und eine Mütterrente gezahlt wurde.
    37 % von der Fraktion des öffentlichen Dienstes und zu 20 % von Selbständigen und Freiberuflern waren an dieser Abstimmung beteiligt.

    Würden diese beiden Gruppen zu ihrem Wort stehen, würden für die von ihnen verursachten Kosten geradestehen, stände die Deutsche Rentenversicherung anders da.

    Nicht die Beitragserhöhung der gesetzlich versicherten, sondern die Kostenübernahme der Entscheidung der Abgeordneten des Bundestages ist die Lösung der Finanzprobleme der Deutschen Rentenversicherung. Ohne die Belastungen dieser versicherungsfremden Aufwendungen stände die diese ganz anders da. Schauen Sie nach Österreich, wo derartige Belastungen nicht existieren.

    Friedrich Merz ist enttäuschend wie er Klientel-Politik zugunsten der Fraktion des öffentlichen Dienstes und der Selbständigen/Freiberuflern der Abgeordneten im Deutschen Bundestag betreibt.

    Es ist anzunehmen, dass Angela Merkel Recht hatte und Friedrich Merz unter ihrer Regentschaft keinen "Blumentopf" gewinnen konnte. Es sollte uns aufhorschen, zumindest nachdenklich werden machen lassen.

  • #4087

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 20:20)

    Art. 92 GG „vertraut“ Richtern die Amtsfunktion an. Was ist von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit zu halten, die die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht beachtet?

    Wenn Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, dann ist fraglich, ob Amtsträger/Richter das Vertrauen des Grundgesetzes erfüllen von der Art. 92 GG spricht. Daraus folgt, ob ihre Pensionen Bürgern in Form von Steuern erhoben werden dürfen?

    Ich erinnere daran, dass ausländische Geheimdienst davon erfahren haben wollen, dass deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass in den 50iger Jahren ausstellten und deren Pensionszahlungen auch an diese Leute gezahlt wurden.

  • #4086

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 17:54)

    Es ist anzunehmen, dass in der Bundesregierung, íhre Institutíonen in Exekutive und Judikative zahlreiche Personen überhaupt nicht nach dem Grundgesetz handeln.

    Die Überlegung, dass sie nach Nazi-Methoden und nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes handeln, bietet sich an bzw. ist nicht von der Hand zu weisen. Putin und Trump bestätigen dies aus dem Ausland.

    Wenn also die Exekutive nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes handelt, stellt sich die Frage, weshalb die Judikative nach diesen Vorgaben handeln soll? Weder die Exekutive, noch die Judikative wird seitens der Legislative überwacht, ob sie die Vorgaben des Grundgesetzes einhalten. Tür und Tor scheinen jensedits des Grundgesetzes geöffnet zu sein.

    Daher ist es eine Frage, von wem die Institutionen von Amtsträgern vertreten werden, wenn sie handeln. Bestimmt nicht vom Grundgesetz, unserer Verfassung! Dessen Vorgabe lautet ganz entschieden anders.

    Es liegt daher sehr nahe, dass nicht die AfD das Grundgesetz verändern will, sondern lediglich die tägliche Arbeit, die Prozesse, durch ihre schriftliche Fixierung im Grundgesetz legitimiert. Die Ausrichtung der täglichen Arbeit (wie das Beispiel Dobrindt/Huber und die Sozialgerichtsbarkeit) haben die etablierten Parteien für sie bereits erledigt.

    Folglich wäre die Aufgabe der AfD deren unterstellte Tätigkeit lediglich darin zu sehen, die bisherigen Prozesse durch deren Verankerung im Grundgesetz vorzunehmen.

    Ob das Volk mit der Schaffung des Grundgesetzes 1949 dies gemeint haben kann, dass bezweifele ich sehr.

  • #4085

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 12:34)

    Der heutigen Presseschau von LTO.de ist zu entnehmen:
    "Chatkontrolle:
    Am heutigen Dienstag wollen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über die deutsche Position zur geplanten EU-Chatkontrolle entscheiden."

    Nach den Vorgaben des Grundgesetzes entscheidet das Volk und nicht die Exekutive.

    Da Dobrind und Hubig von irgendwelchen Deutschen ernannt wurden, die Exekutive vertreten, ist es schon sehr sonderbar oder nationalsozialistisch anzunehmen, dass Dobrint und Huber diese Personen verbindlich vornehmen könnten. Mit Sicherheit gehören diese Personen dem deutschen Volk an, aber ich habe da Zweifel, dass sie für das deutsche Volk entscheiden dürfen.

    Es ist die Frage, wie die EU mit derartigen unqualifizierten Darstellungen umgeht.

  • #4084

    Mazi (Dienstag, 07 Oktober 2025 09:33)

    Nach Art. 92 ist „Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.“

    Dies unterstellt, dass die richterliche Gewalt von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln, ausgeübt wird.

    Jetzt hat aber das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht 1988 bereits entschieden hat, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann.

    Da Richter die Vorlage der Verwaltungstätigkeit nicht nachprüfen und folglich nicht feststellen, dass sie wahrheitsgetreu und vollständig ist, entscheiden sie auch nicht über dessen Vollständigkeit. Dass sie dies auch nicht vornehmen, sondern diese Vorgabe der Verwaltungsakte nicht überprüfen, ist in deren Urteilen nachzulesen.

    Konkret ist zu unterstellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben Entscheidungsberechtigt zu sein, ohne dass sie vorher nachkontrollieren, ob denn die Grundlage, auf der sie vorgeben zu entscheiden, wahrheitsgetreu und vollständig ist.

    Es ist folglich davon auszugehen, dass sie keine Entscheidung nach dem Gesetz und Recht sprechen und die Ministerpräsidenten keine Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzen, die nach Gesetz und Recht tätig sind.

    Resümee dieser zugegeben langen Vorrede ist, dass nicht erkennbar ist, dass die Amtsfunktionen der Sozialgerichte seitens der Ministerpräsidenten tatsächlich mit Amtsträgern besetzt sind, die nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.

    Wenn das VG Frankfurt (Oder) und das OVG Niedersachsen einheitlich entschieden haben, dass davon auszugehen ist, dass Amtsträger, denen zu unterstellen ist, dass sie Art. 20 Abs. 3 GG nicht einhalten, nicht mit der Amtsfunktion betraut werden dürfen, dann ist davon auszugehen, dass der Vollzug der Amtsträger erst recht nichtig zu sein hat.

    Kurz:
    Richter der Sozialgerichtsbarkeit dürfen nicht vorgeben nach dem Gesetz zu entscheiden, wenn sie Gesetz und Recht missachten. Ihre Entscheidung ist nicht rechtsgültig, wenn sie gegen elementare Regeln des Grundgesetzes verstoßen.

  • #4083

    Heiko Delmenhorst (Montag, 06 Oktober 2025 19:18)

    Viel Erfolg �, hoffentlich geht es gerecht aus !

  • #4082

    Mazi (Montag, 06 Oktober 2025 09:32)

    Was ist von Amtsträgern in der Amtsausübung zu halten, wenn sie dem Grundgesetz nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG verweigern) und im Fall von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht die Entscheidungen seines „Obergericht“, dem Bundesverfassungsgericht, einhalten?

    Unschwer erkennen Sie, dass diese Amtsträger nie einen Auftrag des Grundgesetzes ausgeführt haben können. Sie haben den grundgesetzlichen Auftrag schlicht verweigert, um- und durchzusetzen.

    Sie erkennen, dass in unserer heutigen Demokratie die Rechtsprechung bis auf wenige Ausnahmen weiterhin nationsozialistische Elemente enthält.

    Nicht nur das Werk der Historiker, die Rosenburg, ist niederzuschreiben, sondern die Machenschaften sind nach den Vorgaben des Grundgesetzes von den etablierten Parteien abzustellen.

    Es ist erstaunlich, dass dies offensichtlich auch 75 Jahre nach in Keaft treten des Grundgesetzes nicht gelungen zu sein scheint.

    Nach wie vor inhaftiert die Richterschaft Angeklagte in Justizvollzugsanstalten, stellt behördlich widerrechtliche Reisepässe, z.B. für der KZ-Arzt Josef Mengele, aus und lässt sich von Bürgern in Form von Steuern dafür honorieren.

    Es ist nach wie vor schwer anzunehmen, dass mit dem Grundgesetz, unserer Verfassung, die Rechtsgrundlage für eine freiheitlich demokratische Grundordnung gelegt sei.

    Eine Exekutiv, die in Zusammenarbeit mit der Judikative gegen die Legislative die Vorgaben des Grundgesetzes missachtet, kann nicht dazu dienen, dass das Grundgesetz gewahrt wird.

    Die Tätigkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die sich nicht auserkoren sehen, die Vorgaben ihrer Regelungen im Grundgesetz zu kontrollieren, lässt eher die Vermutung zu, dass das Grundgesetz von Exekutive, Judikative und Legislative gemeinsam nicht befolgt wird.

    Die Frage, ob solche Amtsträger von Ministerpräsidenten überhaupt rechtmäßig ins Amt eingeführt werden bzw. Amtsaufgaben überhaupt übernehmen dürfen, ist m.E. Sehr strittig. Wenn diese Amtsträger ihre grundgesetzliche Amtsausübung nicht übernehmen, dann erscheint es mir fragwürdig zu sein, ob sie überhaupt Pensionen bzw. Anspruch auf finanzielle Entschädigung geltend machen dürfen.

    M.E. sind alle finanzielle Zuwendungen von Amts wegen sicherzustellen.

  • #4081

    Mazi (Sonntag, 05 Oktober 2025 15:35)

    Gehen wir also davon aus, dass Ministerpräsidenten keine Amtsträger nach dem Grundgesetz zur Verrichtung vom Amtsaufgaben einsetzen. Wenn dem so ist - und das läßt sich nachvollziehen -, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten Beamte ernennen dürfen, die auch noch den Bürgern finanziell zur Last fallen dürfen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger dem Grundgesetz folgen.

    Ein Sonderfall stellen dabei Richter der Sozialgerichtsbarkeit dar, die schon gar nicht die Rechtssprechung seines „Übergerichts“, dem Bundesverfassungsgericht, folgen. Nicht nachvollziehbar ist, dass sie für diese Widerrechtlichkeit auch noch Pensionszahlungen vom Staat kassieren. Dass diese Zahlungen auch noch Bürgern in Form von Steuern auferlegt werden, ist rechtlich gar nicht nachzuvollziehen.

    Es ist daher durchaus nachvollziehbar, dass im Ausland geglaubt wird, dass auch heute noch die Nazis Deutschland regieren. Es sollte schleunigst mit diesem Irrglauben aufgeräumt werden und die Vorgaben des Grundgesetzes befolgt werden. Diesem Grundgesetz haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestimmt. Es gibt nichts zu berichtigen oder zu korrigieren.

    Den Vorgaben des Grundgesetzes ist schlicht zu folgen!

  • #4080

    Mazi (Freitag, 03 Oktober 2025 08:27)

    Entweder regelt das Grundgesetz, dass unter dem Bundesverfassungsgericht verschiedene Gerichtsbarkeiten einzurichten sind oder das Grundgesetz wird von der Behörden nicht eingehalten (Art. 95 Abs. 1 GG).

    Wie soll es möglich sein, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seitens der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet werden?

    Es ist zwangsläufig so, dass die Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht umsetzt!

    Es liegt die Annahme vor, dass die Sozialgerichtsbarkeit weiterhin dem Reichsversicherungsamt, den Natinalsozialisten folgt. Es ist von ungefähr, dass das Bundessozialgericht seine NS- Vergangenheit sp spät und dann noch Historiker Beauftragte, deren Institut bzw. Deren Eigentümer regelmäßig vor ihm als Beklagte erschienen. Dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit zu über 90 % zu deren Gunsten ausfielen, verwundert nicht wirklich.

    Wenn Ministerpräsidenten Amtsträger ernennt, die das Grundgesetz nicht achten, dann stimmt etwas systemisch nicht. Wenn Ingo Sorgatz, ehemals BKA, in seinem Aufsatz berichtet, dass Verwaltungsakten hinsichtlich ihrer wahrheitsgetreuen und vollständigen Dokumentation überprüft werden, dann mangelt es den Behörden schlicht an Grundlagen Verwaltungsentscheidungen zu treffen.

    Wir halten fest, dass NS-Juristen zweifellos ihr Ziel erreicht haben. Dass diese Amtsträger auch noch Pension erhalten und von den Bürgern finanzielle Zuwendungen erhalten haben und erhalten, verwundert noch viel mehr und legt auch noch nahe, dass NS-Prinzipien weiterhin gelten.

  • #4079

    Mazi (Donnerstag, 02 Oktober 2025 09:27)

    Es erscheint verwirrend, dass Ministerpräsidenten Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht befolgen.

    Unterstellt wird, dass diese Ministerpräsidenten dennoch das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG achten und einen Richter nach Art. 101 Abs. 1 GG ernennen und vorgeben, Gesetz und Recht zu beachten.

    M.E. gibt es kaum einen stärkeren Verstoß gegen das Grundgesetz, als hier demonstriert wird. Es ist unvorstellbar, dass das Grundgesetz von Amtsträgern missachtet wird und dies auch noch per Eid bestätigen.

    Das Grundgesetz regelt in seinen Vorgaben, dass Mehrheitsentscheidungen nicht Gegenstand grundgesetzlichen Regelungen sein dürfen, sondern gerechte Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu beurteilen sind.

    Dass es mehrheitlich nicht nach Art. 101 Abs. 1 GG gerecht entscheidet, steht für mich außer Frage. Darüber diskutieren wir nicht. Ebenfalls ist indiskutabel, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal überprüfen, ob die beklagte Behörde ihnen denn eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt hat und die Verwaltungsentscheidung von einem Betroffenen anhand dieser Verwaltungsakte nachvollzogen werden kann.

    Wer so eine Entscheidung trifft und dies unter einer richterlichen Unabhängigkeit versteht, hat m.E. das Grundgesetz mit seinen Vorgaben nicht verstanden.

    Es liegt daher nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar eine Entscheidung vorgeben zu treffen, aber die grundgesetzlichen Vorgaben missachten. Wenn Ministerpräsidenten dennoch solche Leute in das Beamtenverhältnis übernehmen, dann stimmt etwas mit der Ernennung dieser Personen nicht.

    Auf die richterlichen Entscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen verweise ich.

    Es liegt also nahe, dass die Sozialgerichtsbarkeit der Arbeitsweise nicht dem Grundgesetz, sondern den Methoden davor, den Nazi-Methoden, folgen.

  • #4078

    Mazi (Mittwoch, 01 Oktober 2025 09:27)

    Interessant wie die Rechtsanwaltskammer ihre Grundlage ausdehnen will?

    Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/juristen/b/vorschlag-brak-recht-auf-anwalt-ins-grundgesetz

    Art. 19 GG stellt die bürgerlichen Grundrechte dar. Darunter regelt speziell Art. 19 Abs. 4 GG, dass Ministerpräsidenten den Betrieb der öffentlichen Verwaltung so zu organisieren haben, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.

    Dieser Regelung ist m.E. nichts zu zufügen.

    Wenn die Rechtsanwaltskammer dieser Regelung etwas zufügen möchte, dann haben sie die Rechte vor Sozialgerichten nicht bedacht. Sie regeln, dass sich da die Kläger selbst vertreten dürfen.

    Zuweilen wird bekannt, dass selbst Anwälte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nicht kennen. Ansonsten dürften Anwälte nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichten, wenn die Rechtsstreitigkeiten ohne die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte geführt wurden und ein Betroffener die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nicht nachvollziehen kann.

    Die Rechtsanwaltskammer ist gut beraten, wenn sie vorher statt nachher „denkt“ bevor sie etwas verlautbart.

  • #4077

    Mazi (Dienstag, 30 September 2025 23:48)

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/%C3%BCberpr%C3%BCfung-nicht-zugestimmt-landtag-zahlt-kein-geld-mehr/ar-AA1NArY1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ef1cc60a72624519d809d0c6e9e6f19d&ei=28

    M.E. ist dies di8e Grundlage keine finanzielle Zuwendungen an Verfassungsgegner zu zahlen.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden und dabei das Gesetz nicht beachten, sind sie dann Verfassungsfreunde oder Verfassungsfeinde?

    Das Bundesvewrfassungsgericht hat geurteilt und festgeschrieben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständiige Verwaltungsakten zu führen haben. Anhand diieser Verwaltungsakten können nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.

    Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahren und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legen, treffen sie also folglich keine Entscheidung nach dem Gesetz.

    Die Frage ist also, sind sie Verfassungsfreunde oder -frende? Folgt man obiger
    Grundregel sind Richter also keine Amtsträger nach dem Grundgesetz und folglich auch von den finanziellen Zuwendungen auszuschließen!

  • #4076

    oerni (Montag, 29 September 2025 18:55)

    aus dem Forum Unfallopfer - Zitat von GudrunS
    Vor ein paar Jahren wurde es aber immer offensichtlicher, dass eine Spaltung herbeigeführt werden soll. Wenn man sich das Gästebuch von @unfallmann anschaut, dann sieht man, welche Blüten das trägt. Da sitzen Menschen in ihrem stillen Kämmerlein und haben Frust. Weil sie das Handeln von Behörden und Gerichten nicht verstehen und vielleicht auch nicht verstehen wollen.

    Ich habe mich deswegen erst dort im Gästebuch eingebracht, was von den Beteiligten nicht gern gesehen wurde.

    Ich gehöre ganz sicherlich nicht zu den Personenkreis den Sie angesprochen hat.
    Natürlich verstehe ich die Taktik der Gesetzgeber Einrichtungen und SG / LSG
    nur gehört es sich nicht - parteiisch zu Handeln.

    Muss mal deutlich geschrieben werden

  • #4075

    Mazi (Montag, 29 September 2025 17:34)

    Ich mache auf den heutigen Pressespiegel von Lto.de aufmerksam!

    Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2025-09-29-anom-gerichtsbeschluss-eiskeller-prozess-interview-breyer

    Darin heißt es:
    "Die internationale Anom-Operation des FBI, bei der eine angeblich abhörsichere Messaging-App namens Anom gezielt an Kriminelle verteilt wurde, stützte sich offenbar auf einen Gerichtsbeschluss aus Litauen, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkt wurde.

    Das hat eine Recherche der Mo-FAZ (David Klaubert) ergeben. Die zuständige Richterin in Vilnius soll demnach über die tatsächliche Herkunft und den Verwendungszweck des Kryptodienstes getäuscht worden sein.

    In Deutschland bildeten die daraus gewonnenen Daten die Grundlage für mehr als 860 Ermittlungsverfahren, deren rechtliche Verwertbarkeit lange umstritten war.

    Der Bundesgerichtshof ließ die Nutzung dieser Daten im Jahr 2024 zu – jedoch ohne Kenntnis des möglicherweise manipulierten Beschlusses aus Litauen. Stattdessen vertrauten die Richter auf die Zusicherung der US-Behörden, wonach die Maßnahme rechtskonform erfolgt sei – eine Annahme, die nun erheblich ins Wanken gerät.

    Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Matthias Jahn warnt: "Sollten diese Rechercheergebnisse zutreffen, dann stürzt die ganze Argumentation des Bundesgerichtshofs in sich zusammen".

    Jahn fordert, dass der Fall nun auch auf EU-Ebene aufgearbeitet wird. Der Zweck heilige nicht jedes Mittel, auch wenn es um schwere Straftaten im Bereich organisierter Kriminalität gehe. Der Rechtsprofessor hält es für denkbar, dass Strafverfahren gegen 300 Verurteilte nun wieder aufgenommen werden müssen, selbst wenn die Entscheidungen schon rechtskräftig sind."

    Bezogen ist dieser Artikel auf folgende Veröffentlichung im Internet (https://www.faz.net/aktuell/politik/kryptodienst-anom-fbi-operation-beruht-auf-fragwuerdigem-beschluss-accg-110707726.html).

    Kurzum:
    Die Richter haben ihre Entscheidung nach dem Gesetz zum Schaden von 300 Verurteilten falsch getroffen.

    Im Umkehrschluss haben zahlreiche Richter die Unehrlichkeit von Zeugen nicht erkannt. Selbst die Richter des BGH haben diesen Richtern der Vorgerichte zugestimmt und die Fehlerhaftigkeit nicht erkannt.

    Die zentrale Aussage, die dahin steckt ist, dass die Richtern Entscheidung der involvierten Richter in ihren Entscheidungen verteidigt haben, obwiohl dies nicht möglich war.

    Zentrale Aussage ist jedoch, dass Staatsanwälte und Richter Angeklagte schuldig gesprochen haben, obwohl sie deren Schuld nicht belegen konnten. Es ist logisch, dass die Richter in der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz gebeugt haben und nicht nach ihm ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben.

  • #4074

    Mazi (Montag, 29 September 2025)

    Wenn Ministerpräsidenten Amtsträger zu richterlichen Tätigkeiten einsetzen, die dem Grundgesetz nicht folgen, ist meinerseits fraglich wie sie Pensionsansprüche erwerben können, die von Bürgern in Form von Steuern zu zahlen sind?

    Ich habe da sehr ernsthafte Bedenken, dass dies vom Grundgesetz erlaubt sein soll.

  • #4073

    Mazi (Montag, 29 September 2025 09:26)

    Die Frage, ob die Landesregierungen überhaupt Amtsträger als Richter der Sozialgerichtsbarkeit einsetzen, die Unfallopfer überhaupt entschädigen können, ist fraglich?

    Es ist bekannt, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde gemäß dem Grundgesetz ihren Entscheidungen („nach dem Gesetz“!) und der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zugrunde legen.

    Fraglich ist demnach, auf welcher Grundlage die Ministerpräsidenten sie ernennen durften, sie Pensionen beziehen und Bürger dafür zur Zahlung von finanziellen Zuwendungen an sie heran gezogen werden?

    Nicht nur die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch die Zahlungen an diese „Amtsträger“ sind höchst fragwürdig.

  • #4072

    WernerE (Freitag, 26 September 2025 23:16)

    an den "Verbrecherjäger" Erich Neumann meinen Glückwunsch - er deckt auf was man
    in DE durch die BGèn so treibt - In Bremen und Worms sitzen die beiden
    Namensgleichen Erich Neumann - Beide sehr Aktiv!

    Danke daher nach Bremen (Grüße an Deine Frau, Freund und die mich kennen könnten
    aber auch nach Worms und dem "Mazi" will ich auch mal Danke schreiben.

    WernerE - ist auch nicht auf den Mund gefallen!

  • #4071

    Mazi (Donnerstag, 25 September 2025 13:46)

    Bekannt ist, dass deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele eine gültigen Reisepass stellten, für dieses Fehlverhalten von Amtsträgern diese nicht aus dem Dienst entfernt wurden. Belastend ist ferner, dass diesem Amtsträgern von deutschen Behörden auch noch Pension gezahlt und Bürgern in Form von Steuern erhoben wurden.

    Für wahr ist davon auszugehen, dass seitens des Auslandes anzunehmen ist, dass in Deutschland weiterhin Nazis bzw. Nazi-Methoden angewandt werden.

    Gegen diese Mutmaßung ist seitens der Bürger einzuschreiten.

    Die Frage ist nur, ob dies gegenüber den Ausländern oder gegenüber der örtlichen Behörden vorzunehmen ist. M.E. sind die Aktivitäten der deutschen Behörden nach dem Grundgesetz auszurichten und erst dann der Einschätzung der Ausländer entgegenzutreten ist.

    Solange Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen, darf m.E. der Interpretation von Ausländern bezüglich „Nazi“ oder „Nazi-Methoden“ nicht entgegen getreten werden.

  • #4070

    Mazi (Donnerstag, 25 September 2025 10:36)

    Wenn also Behörden dem Grundgesetz nicht folgen, nationalsozialistische Methoden an den Tag legen, dann darf es uns nicht verwundern, dass wir im Ausland als Nazis verstanden werden.

    Nicht eine AfD ist vorzuwerfen grundgesetzlichen Änderungen vornehmen zu wollen, sondern die etablierten Parteien haben bereits heute das Grundgesetz zu achten.

    Mit Amtsträgern, die Gesetz und Recht nicht folgen, einen Staat führen zu wollen und zu können, muss zwangsläufig Rückfragen provozieren.

  • #4069

    Mazi (Donnerstag, 25 September 2025 10:27)

    Es muss „stutzig machen“ bzw. nachdenklich machen, wie Erich Neumann so viele Jahre darum kämpfen muss, er so gar von Behörden weg gesperrt wurde, seine gesetzlichen Ansprüche durchzusetzen.

    Ob dies vor den Richtern des Landgerichts Hamburg, die nachweislich die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte (entgegen dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) verhinderten, wie die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit auf der Grundlage keiner wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorgaben, gegen Gesetz getroffen zu haben.

    Dass dies widerrechtlich war ist auch daran zu erkennen, dass die Richter das Gesetz missachtet und eine Entscheidung gegen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83) getroffen haben.

    Auch heute noch ist davon auszugehen, dass Urteile nach nationalsozialistischen Methoden durchgängig gesprochen werden.

    Der Rückschluss auf nationalsozialistischer Methoden ist von Ausländern durchaus nachvollziehbar.

  • #4068

    Mazi (Donnerstag, 25 September 2025 10:05)

    Selbst in den USA fällt der Begriff: „Nazi“ und der Vergeich mit „Nazi-Methoden“.

    Gleichwohl kann die Bundesrepublik Deutschland nicht mit Nazis verglichen werden. Was jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland Amtsträger seitens der Ministerpräsidenten zur Amtsausführung eingesetzt werden, die dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht folgen.

    Dass es solche Begebenheiten gibt, belegen die Urteile des Verwaltungsgerichts in Frankfurt (Oder) und des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen in Lüneburg.

    Zu unterscheiden sind also einerseits das Grundgesetz, die Verfassung, der Bürger, von der täglich praktizierten „Amtsausübung“.

    Deutlich wird dies insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit, wo Amtsträger Entscheidungen gegen das Gesetz (Art. 97 Abs. 1) verkünden und sich auf weitere Veröffentlichungen statt auf gesetzliche Vorgaben beziehen. Allgemein werden diese Veröffentlichungen Verfassungsfeinden des Grundgesetzes zugeordnet und die Richter machen damit bekannt, dass sie nach nationalsozialistischen Methoden entscheiden.

    Markant erkennbar wird dies dadurch, dass zahlreiche Urteile sich auf Veröffentlichungen statt auf die Gesetze der Bundesrepublik sich beziehen. Die gesetzliche Lage ist klar und die Auslegung dieser gesetzlichen Vorgaben sind bekannt und unwiderruflich.

    Es ist auch bekannt, dass Autoren sich nur auf von Richtern festgeschriebene Regelungen beziehen dürfen, dies aber nicht vornehmen und nach nationalsozialistischer Auslegung eine ganz andere Meinung vertreten und verkünden.

    Nach bisher gängiger Praxis haben nur Richter, die Amtsaufgabe (im Rahmen ihrer richterlichen Tätigkeit) ausüben - getragen von ihrer Aufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG -, zu entscheiden, Gesetze auszulegen.

    Richterliche Entscheidungen, gestützt auf Meinungen anderer Personen, sind in der Tat Zeichen anderer als im Grundgesetz zugelassener Methoden. Der Rückschluss von Ausländern auf nationalsozialistischer Methoden ist damit durchaus nachvollziehbar.

    Nur die Urteile der berechtigen Richter eine Berufung zuzulassen, sind von der Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes ausgeschlossen.

    Da zahlreiche richterliche Urteile nicht diesen Grundsätzen entsprechen, liegt die Vermutung nahe, dass der Verfassungsschutz seine behördlichen Amtsaufgaben nicht wahrgenommen hat - zumindest dessen Amtsaufgaben nicht bekannt geworden sind.

    Es waren NS-Juristen in den Ministerien, die dafür sorgten, dass derartige Verfehlungen nicht bekannt wurden.

    Eine derartige Praxis muss uns Bürger zu denken geben. Es ist also nachvollziehbar, dass Ausländer davon überzeugt sein können, dass in der Bundesrepublik Deutschland Nazi-Methoden herrschen.

    Wir müssen uns Gedanken darüber machen, diesen Irrtum in der Rechtsprechung auszuschließen.

    Es liegt also (sehr) nahe davon auszugehen, dass Ausländer mit dem Vergleich mit „Nazi-Methoden“ zwar aus bürgerlicher Sicht unrecht, aber hinsichtlich der praktischen Methoden deutscher Behörden durchaus Recht haben können.

  • #4067

    Mazi (Mittwoch, 24 September 2025 10:21)

    Was passiert eigentlich mit Amtsträgern, die nicht nach Gesetz und Recht handeln?

    Mit Sicherheit ist die Tatsache an sich schlimmer als eine gerichtliche Mutmaßung!

    Zu sehen ist dies wunderbar an den Amtsträgern, die dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten und diesen Irrtum nicht korrigierten.

  • #4066

    Mazi (Mittwoch, 24 September 2025 10:15)

    Kann oder darf sich der Bürger überhaupt auf die Rechte des Grundgesetzes beziehen?

    Folgt man den staatlichen Behörden sind die bürgerlichen Grundrechte beschränkt, aber auf jeden Fall nicht vorteilhaft.

  • #4065

    Mazi (Mittwoch, 24 September 2025 10:12)

    Es liegt (sehr) nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz nicht beachten, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.

    In soweit ist zu unterstellen, dass sie als Verfassungsfeinde auch nicht als Amtsträger nach dem Grundgesetz von den Ministerpräsidenten eingesetzt werden.

    Es liegt mir daher fern, dennoch eine Amtsausübung dieser Amtsträger, in der Tätigkeit der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, zu erkennen.

    Was ist demnach ein Urteil dieser Richter der Sozialgerichtsbarkeit und leisten Ministerpräsidenten tatsächlich Beihilfe?

  • #4064

    Mazi (Dienstag, 23 September 2025 22:04)

    #4059
    Die von Richtern des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz „angeschmierte“ deutsche Behörde wurde davon in Kenntnis gesetzt und die Geheimhaltung deren Verwaltungsakte eingefordert.

  • #4063

    WernerE (Dienstag, 23 September 2025 12:19)

    Aufgedeckt - überall im Lande Lug und Betrug - ein Beitrag von Erich Neumann Jornalist
    https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/
    Dem großen Kollegen Hajo @Hanns-Joachim Friedrichs wird oft in falscher Auslegung das Zitat in den Mund gelegt, dass man einen guten Journalisten daran erkennen würde, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten http://falschzitate.blogspot.com/.../einen-guten....
    Längst laufen wir der Musik hinterher daran ändern angesichts der Geschehnisse um @Dunja Hayali auch DJV-Placebo Nichts. Denn Schweigen hatte man nur, zu:
    @Heinz Fassbender (ehemals ZDF Kennzeichen D) recherchierte in Leipzig und was er zu Tage brachte, war ein Skandal. Verschobene Grundstücke, bereicherte Günstlinge, geschädigte Alteigentümer und Erben, Rotlichtaffären bis in Rathaus und Justiz, Kinderprostitution. Er wurde lästig, in Tschechien überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Er verbringt Monate im Krankenhaus, wurde Frührentner.
    Seine Ergebnisse gab er seinem Kollegen Peter Hornstadt und dem sächsischen LKA. Das LKA verliert wichtige Unterlagen. Ein Teil taucht beim sächsischen Verfassungsschutz auf. Schon damals gab es Listen mit 12 bis 14 Namen hochrangigen Leipziger Justizmitarbeiter, die etwa zur Hälfte des Schätzwertes Immobilien erworben haben sollen. Ein Untersuchungsausschuss "Korruptive Netzwerke" tagte lange und ergebnislos.
    Waren Routiniers aus der Normannenstraße bei Faßbenders Unterlagen am Schredder? Ein Verfahren gegen einen pädophilen Staatsanwalt bricht zusammen und wird eingestellt, die Akte verschwand auf dem Postweg. Nun wird gegen Faßbender ermittelt: Verleumdung. Seit seiner Recherchen in Leipzig wird Heinz Faßbender verfolgt. Man unterstellt, er habe sich selbst verletzen lassen, um an die Rente zu kommen – obwohl sich so sein Einkommen mehr als halbierte. Die Sozialkasse wird durch die Staatsanwaltschaft Görlitz aufgehetzt. Der Journalist soll seine Lebensgrundlage verlieren. So zerstört man Menschen: auch lange nach dem Fall der DDR in von dort gewohnter Manier. Perversion pur: Auch nach einer Lungentransplantation ändert sich daran Nichts! Deutscher Behörden- und Justizalltag und man will einmal mehr, die Welt am deutschen Wesen genesen zu lassen!
    Dutzendfach gibt es neue Ermittlungsverfahren gegen ihn. Sozialbetrug, Kinderpornographie habe er besessen, Minderjährige mit Drogen beliefert, Autoschiebereien, Beleidigungen und Verleumdungen. Sogar Beihilfe zum versuchten Totschlag wird unterstellt. Zur Anklageerhebung reicht es nie. Aber im Polizeicomputer – “PASS“ genannt – ein internes Verzeichnis der sächsischen Polizei, wird Alles eingetragen. Auch: er sei geisteskrank trägt – nein, kein Arzt – ein Staatsanwalt im “PASS“-Computer ein. Die Verfahren sind alle eingestellt, die Einträge im “PASS“ jedoch blieben bestehen. Noch lange kämpft er um seinen Leumund, die Freiheit der Recherche und des Wortes. Blieb durch die Übergriffe der Justiz aus Sachsen aber lahm gelegt, durch Ermittlungsverfahren kriminalisiert.

  • #4062

    Mazi (Dienstag, 23 September 2025 09:53)

    #4059
    Als ehemalige Richterin und Staatsanwältin ist Malu Deyer (SPD) darf unterstellt werden, dass diese Vorgehensweise ihr bekannt ist. Auch einem ausgebildeten Juristen, wie Alexander Schweitzer (SPD) dies vorgibt, ist davon auszugehen, dass ihm diese widerrechtlichen Praktiken bekannt und geläufig sind.

    Die Frage, die sich mir stellt, wie sie solche Verfassungsfeinde mit Amtsaufgaben betrauen können?

  • #4061

    Mazi (Dienstag, 23 September 2025 09:24)

    Laut der Gerichtsakte haben die beschriebenen Richter die Akte scheinbar ohne Antrag eines Prozessbeteiligten beim Landesamt für Soziales angefordert und diese mit Hinweis auf vorherige Genehmigung seitens des Amtes antragsgemäß erhalten.

    Ohne nachweislich eine entsprechende Genehmigung beim zuständigen Amt einzuholen, haben diese Richter der beklagten Behörde diese Akten zur Verfügung gestellt. Die Richter haben also ohne vorherige Genehmigung der Behörde einem Prozessbeteiligten einen Vorteil beschafft, der nicht zu verteidigen ist.

    Die beklagte Behörde ist vermutlich nicht einmal in der Lage, das Verbreitungsgebiet der fehlerhaften Behandlung durch die betroffenen Richter einzugrenzen bzw. nachzuweisen.

    Es ist durch das Fehlverhalten der Richter nicht auszuschließen, dass persönliche Daten eines Bürgers, erhoben von einer Behörde (Landesamt für Soziales) bekannt und „an jeder Straßenecke“ verfügbar sind. Die Zusammenarbeit von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit mit anderen öffentlichen Behörden ist unverkennbar.

    Die Richter haben nicht nur die Geheimhaltungsvorschrift eines anderen Amtes umgangen, sondern auch aktiv daran mitgearbeitet. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten Amtsträgern als Ausführende mit einer Amtsfunktion betrauen, wenn sie ihnen nicht gehorchen.

    Wenn die Richter dennoch ein „Urteil“ verkündet haben, dann ist davon auszugehen, dass es keine Rechtskraft erlangt haben kann und sie eine Amtsfunktion missbraucht haben.

    Selbst den Nazis ist solche Handhabung nicht eingefallen.

  • #4060

    Mazi (Dienstag, 23 September 2025 09:02)

    Im vorliegenden Fall hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil unter Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern gesprochen, die laut dem Urteil selbst den Beruf des Richters ausgeübt haben.

    Ich warte auf die Gegenbestätigung des Präsidenten des Landessozialgerichts Herrn Dr. Gutzler, dass die Richter nicht ordnungsgemäß besetzt waren. Wenn die Richterbank nicht ordentlich besetzt war, ist davon auszugehen, dass die Qualifikation dieser Richter diesem Umstand Rechnung getragen hat und sie vorsätzlich gehandelt haben.

    Wenn nach der Entscheidung von 1983 das Bundesverfassungsgericht bereits nach dem Rechtsstaatsprinzip entschieden hat, dass Behörden und Gerichte ihre Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen haben, die Richter diese grundgesetzlichen Vorgabe nicht eingehalten haben, dann ist darauf zu schließen, dass sie mit Vorsatz gegen dieses Gesetz verstoßen haben. Sie sind staatsanwaltschaftlich zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und unter Rückforderung ihrer Bezüge aus ihrer Tätigkeit der Ausführung von Amtsaufgaben zu entlassen.

    Wenn die Ministerpräsidenten solche „Typen“ mit der Rechtsprechung betrauen, dann ist die Volkesmeinung mit Sicherheit rechtens.

    Dies wurde selbst unter Nazis nicht als rechtmäßig dargestellt.

  • #4059

    Mazi (Dienstag, 23 September 2025 08:44)

    Dass in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht in dem Verantwortungsbereich des Ministerpräsidenten eingehalten werden, ist wohl ein Märchen.

    Es ist davon auszugehen, dass die Ministerpräsidenten nach dem Grundgesetz der Beihilfe schuldig sind, weil sie die Amtsausübung Amtsträger übertragen, die dem Grundgesetz und seinen Vorgaben nicht folgen.

    Wenn Ministerpräsidenten in solche Fälle verwickelt sind, gilt die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit und dem Prinzip der Nazis als beantwortet.

  • #4058

    Mazi (Samstag, 20 September 2025 09:44)

    Was ist also von der Justiz der Sozialgerichtsbarkeit zu halten? Wie ist es mit der Rechtssicherheit nach dem Grundgesetz bestellt?

    Sind wir uns darin einig, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht das Gesetz des Volkes beachten und folglich auch nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen?

    Wie ist es also mit den Klagen der Unfallverletzten oder Institutionen bestellt, deren Amtsträger nicht dem Grundgesetz folgen?

    Es ist also nicht davon auszugehen, dass diese Amtsträger nach dem Gesetz entscheiden? Wie ist also vom Grundgesetz her eine Klage richterlich entscheiden zu lassen? Wie soll ein unabhängiger Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, wenn er selbst die Vorgaben des Volkes, der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht befolgt. Der Weg, dass sie nicht unabhängig sondern den Nazis folgen, drängt sich auf.

    Es liegt daher nahe, dass sie Helfer, Ministerpräsidenten haben, die Ihnen den Zugang zu Arbeitskleidung und diesen widerrechtlichen Amtshandlungen ermöglichen!

    Wie ist mit Amtsträgern umzugehen, die wiederum von Amtsträgern ins Amt eingesetzt werden, die selbst ihresgleichen sind? Wie ist mit Entscheidungen von Richtern umzugehen, die der gleichen „Verbindung“ angehören?

  • #4057

    Mazi (Freitag, 19 September 2025 20:00)

    Fassen wir zusammen:
    Die Klagen von Unfallverletzten werden vor Sozialgerichten eingereicht. Sie werden dort von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit (einschließlich den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht, kurz: den Nachfolgern dem Reichsversicherungsamtes der Nazis) entschieden, die nicht dem Gesetz, dem Grundgesetz, folgen.

    Sie entscheiden auch nicht nach dem Bundesverfassungsgericht von 1983. Bereits damals hat es Behörden und Gericht verpflichtet, nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Damit hat es nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gebunden.

    Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich dem Grundgesetz nicht unterworfen sehen, die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und damit auch Grundgesetz nicht einhalten, unterscheiden sie sich nicht von den Methoden, die der AFD nachsagt. Daher stellt sich die Frage, ob die Ministerpräsidenten sich der Beihilfe strafbar machen, indem sie Amtsträger mit der Amtsausführung beauftragen, die nicht dem Grundgesetz folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Damit ist klargestellt, dass diese Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sondern auch das sie nicht ordnungsgemäß von dem Ministerpräsident (zu dessen Entlastung) mit der Amtsausübung beauftragt wurden. Ihre finanziellen Zuwendungen sowie ihre Pensionsansprüche sind nicht nur für diese Richter, sondern auch für deren Helfer staatsanwaltschaftlich sicherzustellen.

    Kritisch ist jedoch die Tatsache, dass der anzuklagende Ministerpräsident auch der Dienstvorgesetzte der Staatsanwaltschaft ist und er beeidet hat, dass in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.

  • #4056

    Mazi (Donnerstag, 18 September 2025 13:05)

    #4055
    Es heißt: „ Derobige Fall zeigt auf, dass häufiger das Grundgesetz in den Behörden angewandt wird.“

    Richtig heißt es, wie viele von ihnen und die angegebenen Veröffentlichung eindrucksvoll bereits feststellten: „Der obige Fall zeigt auf, dass das Grundgesetz in den Behörden häufig nicht angewandt wird.“

    ME. bleibt fraglich, auf was Ministerpräsidenten überhaupt ihren Eid leisten, wenn sie Amtsträger zur Amtsausübung einstellen, die Gesetz und Recht nicht einhalten? Leisten sie etwa Beihilfe zur Begehung von Straftaten und wie gehen Amtsträger mit dieser Vorgehensweise um, wenn sie offensichtlich eingestellt wurden, dem Grundgesetz nicht zu folgen.

    Ganz pervers finde ich, wenn Richter Gesetz und dem ihnen vorgesetzten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, also ihrem Amtsauftrag laut Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) nicht folgen!

    Nach einer derartigen Unterwanderung (der NS-Juristen) und Gleichartigkeit der Juristen ist es m.E. verwerflich, eine Prüfung auf Rechtsstaatlichkeit noch vornehmen zu wollen. Nicht das Grundgesetz mit seinen Vorgaben ist heranzuziehen, sondern die widerrechtlichen Handlungsweisen der Amtsträger.

  • #4055

    Mazi (Mittwoch, 17 September 2025 19:02)

    Offensichtlich "stinkt" es in Deutschland ganz gewaltig.
    Das ist nicht auf Machenschaften der AfD zurückzuführen, sondern die etablierten Parteien haben dies zu verantworten.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ermittler-durchsuchen-innenministerium-in-schwerin-hochrangige-beamte-unter-untreueverdacht/ar-AA1MK2e7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68cad619ff5743f79a4bbe7b67771b1a&ei=12

    Damit ist die Aussage von Ingo Sorgatz, ehemals BKA, vom 08.03.2016 in der Zeitschrift: Compliance bestätigt (https://www.compliance-manager.net/artikel/compliance-kein-thema-fuer-die-oeffentliche-verwaltung/).

    In dieser Veröffentlichung ist Sorgatz zu zitieren:
    "Das häufig geäußerte Argument, die Verwaltung sei qua Verfassung ohnehin an Recht und Gesetz gebunden (Artikel 20, Absatz 3 Grundgesetz), weshalb sie ja aus sich heraus gar nicht anders könne, als „compliant“ zu handeln, es daher also keines explizit hierfür verantwortlichen Fachbereichs bedürfe, ist allerdings ebenso lebensfremd wie unzutreffend. Denn es begegnen uns viele Beispiele, die deutlich indizieren, dass es auch im öffentlichen Sektor mit der Regeltreue eben doch nicht immer so genau genommen wird."

    Derobige Fall zeigt auf, dass häufiger das Grundgesetz in den Behörden angewandt wird.

    In dem ersten von mir zitierten Artikel heißt es:
    "Demnach soll der kommissarische Leiter des Landesamts für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK), Andreas Walus, im Jahr 2020 für die Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns Coronaschutzausrüstung besorgt, sie aber den Landkreisen nie in Rechnung gestellt haben. Stattdessen habe er auf eine Weisung Schmüllings gewartet.

    Laut Staatsanwaltschaft unterließ es Schmülling, den Vorgang zu bearbeiten. Dadurch seien Forderungen in Höhe von 430.000 Euro an die Landkreise verjährt."

    Weiter heißt es darin:
    "Walus und Schmülling stehen in Mecklenburg-Vorpommern seit Tagen in einem anderen Zusammenhang im politischen Rampenlicht. Walus wurde kürzlich von Schmülling zum Leitenden Polizeidirektor befördert."

    Die Verwaltungsakte der Behörde ist also nicht wahrheitsgegtreu und vollständig.

    Sagt mir jemand, weshalb dieser Herr Andy Grote, Innensenator in Hamburg auf einem Bild in dem Artikel erscheint. Andy Grote ist der Senator aus Hamburg, der seine Wiederwahl in einem Lokal feierte, obwohl es zu dieser Zeit behördlich verboten war. Sollte uns dies etwa an diese seine Tat des Innensenators Andy Grote erinnern oder gar die Parallele suggerieren?

    An den Sozialgerichten werden die Verwaltungsakten, entgegen der Stellungnahme von Sorgatz, den Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz zugrunde gelegt. Der Fall belegt eindrucksvoll, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz erfolgen, gar der höchstrichterlichen Entscheidung oder gar dem Grundgesetz folgen.

    Selbst das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, sah sich 1983 genötigt festzustellen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde zu legen haben.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ignorieren diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einfach und handeln gegen das Gesetz bzw. gegen diese richterliche Anordnung.

    Der Fall verdeutlicht, dass dies in den öffentlichen Verwaltungen durchaus weltfremd erscheint. Der Gedanke, dass sich dieses als falsch erachtet Prinzip ausbreitet, ist gegeben. Nicht die Rechtsstaatlichkeit wird verbreitet, sondern deren Gegenteil wie dieser Fall aufzeigt.

    Ich führe dies auf Verfassungsfeinde, NS-Juristen, zurück, Sie sind zwar verstorben, aber ausgestorben sind sie scheinbar nicht.

  • #4054

    Mazi (Mittwoch, 17 September 2025 08:19)

    Sind wir ehrlich!

    Unter Rechtssprechung nach dem Grundgesetz verstehen wir etwas Anderes.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit, Amtsträger, nehmen ihren Amtsauftrag wahr, erforschen nach § 103 Sozialgerichtsgesetz einen Sachverhalt von Amts wegen und kontrollieren nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern die Verwaltungsentscheidungen der Behörden auf deren Richtigkeit. Ist deren Verwaltungsakte nicht vollständig, dann wird diese als unglaubwürdig zurückgewiesen.

    Diese Vorgabe folgt Gesetz und dessen Anwendung gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser gesetzlichen Arbeitsvorgabe des Grundgesetzes nicht folgen, ist es fraglich, wenn sie laut Grundgesetz an das Gesetz gebunden sind, ob sie dann noch Amtsaufgaben wahrnehmen?

    Nach den grundgesetzlichen Vorgaben folgen sie diesen nicht. Es ist also fraglich, ob die NS-Juristen in den Ministerien daran dachten, ob sie Amtsaufgaben wahrgenommen haben, wenn sie nicht nach ihrem Auftrag, dem Grundgesetz, handelten?

    Es käme einem Handwerker nicht in den Sinn, mit dem Dach anzufangen und danach erst das Haus, was errichtet werden soll.

    Mit Richtern, die den Gesetzen nicht folgen, ist es schwierig, sich in einer „Verhandlung“ zu einigen oder deren Entscheidung nach dem Gesetz anzuerkennen.

    Ich nehme an, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin dem System des Reichsarbeitsministeriums, den Nazis, folgen. Eine Ähnlichkeit deren Handels auf grundgesetzlichen Basis erkenne ich nicht. Für mich ist es fraglich, wie solche Leute von Ministerpräsidenten eingesetzt werden können, als Amtsträger Rechtsinstitutionen vertreten dürfen und dazu Amtskleidung tragen dürfen?

    M.E. ist deren Handeln nicht nur gesetzlich nicht legitimiert, sondern auch rechtsstaatlich sehr fragwürdig!

  • #4053

    Mazi (Dienstag, 16 September 2025 09:09)

    #4050
    Damit dem so ist, unterbleibt die behördliche Aufsicht. Dieses Verfahren bezeichnet man als Rechtsstaat.

    Dem ist so. Weil sich alle Bürger an die gesetzlichen Vorgaben halten, werden in den Gemeinden, da wo niedrigere Geschwindigkeitvorgaben gemacht werden, auch keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

    Es ist offensichtlich, dass die zweite Argumentation nicht stimmig ist. Die Frage ist also, weshalb die Behörden mit unterschiedlichem Maß messen und auch so vorgehen?

    Eindeutig ist, dass das Grundgesetz anderes vorschreibt und kein Landesgesetz nicht vorschreiben darf, dass das Grundgesetz nicht angewendet werden darf. Dies ist verfassungsrechtlich vor dem Bundesverfassungsgericht nicht möglich. Weshalb steht dann ein derartiger Unsinn in den Länderverfassungen?

    Es liegt nahe, dass diese eingeräumte Praxis auf die NS-Juristen in den Ministerien zurückzuführen ist.

    Rein logisch dürfen Juristen dieser Kolleure keine Vorbereitungen auf juristische Examina durchführen.

    Diese Juristen als Beamte von der Strafverfolgung als Verfassungsfeinde (gemäß dem Vorschlag des rheinland-pfäzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD)) auszunehmen, ist ohnehin mehr als gewöhnungsbedürftig. Mit einer Rechtsstaatlichkeit oder sozialen Komponenten ist dies wahrlich nicht verbindbar. Es macht m.E. vielmehr Aussage über deren wahre Herkunft.

  • #4052

    Mazi (Dienstag, 16 September 2025 08:27)

    #4050
    in Rheinland-Pfalz prüft der Landtagspräsident nicht nach, ob nach der Landesverfassung die Richter und die Behörden überwacht werden!

    Bei LTO.de heißt es:
    Besonderheiten beim Sozialgericht
    In der Regel fällt das Sozialgericht sogenannte Stuhlurteile. Das bedeutet, dass die Entscheidungsverkündung unmittelbar nach einer mündlichen Verhandlung erfolgt. Zudem fällt das Sozialgericht - sofern dies das Streitobjekt ist - Leistungsurteile. Sie entscheiden also nicht über die genaue Summe, die dem Kläger zusteht, sondern verpflichten den zuständigen Leistungsträger, die dem Kläger zustehenden Leistungen zu errechnen und zukommen zu lassen.

    Die Kammern der Sozialgerichte müssen laut § 12 immer mit einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sein. Der vorsitzende Berufsrichter ist dazu berechtigt, bei einfachen Fällen einen schriftlichen Gerichtsbescheid zu erlassen, der dem Urteil nach einer mündlichen Verhandlung gleichzusetzen ist. Zudem müssen gesonderte Kammern für die einzelnen Zuständigkeiten gebildet werden, beispielsweise für Fälle der Sozialversicherung.

    Konkret bedeutet dies, dass Vorsitzende Richter der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig „Stuhlurteile“ sprechen, die von keiner Behörde nachgeprüft werden.

    Ich erkenne in dieser Praxis keinen Unterschied zu der Praxis der Nazis.

    Folgt man sachlich dem Vorschlag des Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hendrik Hering (SPD) vom Juni d.J., dann werden nicht nur AfD-Abgeordnete von Verfassungsfeinden unterstützt.