Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
Meine Webseite kann die BGHW nicht ertragen.>Klick
Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 15:12)
Alles nach Frau Lagarde, Präsidentin der EZB, nur um 2 % teuerer geworden!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/sogar-der-mittelstand-f%C3%BCrchtet-den-abstieg-herr-kanzler-gehen-sie-mal-einkaufen/ar-AA1Im8KF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c56cf59e9a8f44e0951679345ca95c98&ei=49
Es sollte der Präsidentenstuhl und eine Bundeskanzlerschaft daran geknüpft werden, dass dem Volk kein Unsinn erzählt wird.
Friedrich Merz hat die Wahl der Bürger damit gewonnen, dass er vor der Wahl sagte, dass er die Schuldengrenze, definiert im Grundgesetz, nicht nach oben setzt. Deshalb haben ihn die Bürger gewählt und er macht genau das Gegenteil.
Es ist die Frage, ob er (Frioedrich Merz [CDU]) das Volk ebenso "anschmiert", wie sein abgewählter Vorgänger Olaf Scholz (SPD), der sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern kann.
Wenn das Volk den Vorgänger Olaf Scholz abgewählt hat, weshalb ist Friedrich Merz noch im Amt. Nur weil der die Wähler täuschte und "ein X für U vormachte"? Sind dies nicht genau die Prinzipien der Nazi-Diktatur?
Hatte Angela Merkel nicht doch Recht, indem sie ihn, Friedrich Merz, unter Ihrer Regentschaft keine politische Zukunft gab?
Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 10:46)
Man achte darauf: "Künftig"
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://mdi.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ebling-verfassungstreue-nicht-nur-ein-lippenbekenntnis
Michael Evbbling (SPD) will künftig darauf achten, dass der Beamtenstatus mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar ist.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass angehenden Beamte nicht abgefragt wurden, ob sie als Amtsträger nach dem bestehenden Grundgesetz ihre Amtsausübung vorgenommen hätten.
Die Landesregierung macht damit klar, dass sie nachträglich die Urteile des VG Frankfurt (Oder) und des OVG Niedersachsen für rechtmäßig hält und sich "künftig" an das Grundgesetz halten möchte.
Der Vorwurf, den ich sehe, ist, dass erst in der zweiten Linie, die angehenden Beamten diese Erklärung vorgelegt werden und die Dienstvorgesetzten sich überhaupt nicht von der Einhaltung des Grundgesetzes überzeugt haben.
Es ist letztlich die Dokumentation dafür, dass der Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) gar nicht in derLage war, seinen Amtseid zu erfüllen. Er hat, wie Poseck (CDU) als ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt (Main) oder ehemaliger Minister der Justiz und heutiger Innenminister in Hessen auch, überhaupt über keine Kontrollmechanismen verfügt, die Einhaltung seines Amtseids zu verfolgen.
Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 10:29)
Man achte auf die Feinheiten!
A_uf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/rheinland-pfalz-afd-oeffentlicher-dienst-extremismus-verfassungsfeindlich?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
In dem Beitrag heißt es, dass Innenminisater Ebling (SPD) "künftig" darauf achtet, dass die Bewerber um den Beamtenstatus diese Klausel unterzeichnen müssen.
Im Umkehrschluss heißt es, dass dies die Bewerber nicht unterzeichnen mussten, Ihnen gar nicht vorgelegt wurde. Konkret bedeutet dies, dass bisherige Bewerber der AFD angehören durften, das Grundgesetz ablehnen durften, ohne dass ihnen der Beamtenstatus verweigert wurde.
Daher ist zu unterstellen, dass Dienstvorgesetzte den Beamtenstatus verliehen haben, ohne sicher zu sein, dass er seine/ihre Amtsgeschäfte nach Art. 20 Abs. 3 GG ausgeübt hat.
Die Abgeordneten des Bunedestages und deren Präsidentin, Julia Klöckner, dulden es, dass in den Landesregierungen so verfahren wurde?
Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass dies aus dem Geist des Grundgesetzes zu schließen ist und das Bundesverfassungsgericht dies nach dem Gesetz geduldet hat.
Mazi (Freitag, 11 Juli 2025 09:57)
Heißt das konkret, dass extermistische Beamte, die das Grundgesetz nicht achten, weiterhin ihre Amtsaufgaben wahrnehmen?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/rheinland-pfalz-keine-afd-mitglieder-im-oeffentlichen-dienst-einstellen
Folgen wir dem Wortlaut dieser Absicht, so ist klargestellt, dass derzeitige Beamte dem Grundgesetz widersprechen dürfen, ohne dabei Gefahr laufen zu müssen, aus dem Dienst entfernt zu werden?
In Rheinland-Pfalz ist dies ein Zeichen dafür, wie die Exekutive m.E. von ihrer Gesinnung her, schon immer nämlich Rechts anzusiedeln ist.
Es ist eigenartig, dass im Bundesland Rheinland-Pfalz nach Meinung der rheinland-pfälzischen Landesregierung die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln müssen (Art. 20 Abs. 3 GG), wenn sie den Beamtenstatus besitzen.
Damit ist offengelegt, dass ein ganzes Bundesland (Rheinland-Pfalz) nicht das Grundrecht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG) einhält.
Als Beispiel führe ich immer wieder Richter der Sozialgerichtsbarkeit an, die regelmäßig ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, also gegen das Grundgesetz, treffen.
Es muss eindeutig hinterlegt sein, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit Regeln, Gesetze, zu befolgen haben, die von den Abgeordneten des Volkes ihnen vorgegeben wurden.
Es ist m.E. schwierig anzunehmen, dass sie Amtsaufgaben erledigen könnten!
Weiterhin räumt die amtierende Landesregierung der SPD ein, dass dies in den Vorgängerregierungen, also bei Kurt Beck und Malu Dreyer, nicht anders war.
In welchem Staat, der sich zudem als Rechtsstaat international anerkannt ist, leben wir tatsächlich?
Zur Information:
Das Grundgesetz kennt in Art. 20 Abs. 3 ausschließlich Amtsträger, aber keine Beamte. Von Amtsträgern wird erwartet, dass sie nach Gesetz und Recht handeln.
Dass Beamte dem Grundgesetz nicht zu entsprechen haben, ist eine reine Wortschöpfung der SPD und räumt ein, dass die Landesregierung wissentlich Amtsträger beschäftigt, die dem Grundgesetz nicht folgen und dennoch vorgeben, Amtsaufgaben wahrzunehmen.
Nicht zu unterschätzen ist die Sicherung der Dienstkleidung von Richtern, die die Wahrnehmung einer Amtsaufgabe vortäuschen. Hierüber sind auch Dienstvorgesetzte dienstrechtlich zu belangen!
Die Landesregierung verlautet also, dass für Beamte ein anderes Grundgesetz gelten soll, als für die sonstigen Amtsträger.
Da ich nur ein Grundgesetz kenne, die SPD geführte Landesregierung jedoch unterschiedliche Interpretationen des Grundgesetzes zu kennen glaubt, ist nachweislich, dass sie sich auf der Grundlage des von mir (oft) zitierten Grundgesetzes bewegt oder wir uns auf höchst unterschiedliche Gesetze beziehen.
Es ist fraglich, welche Amtsträger nach Gesetz und Recht meines Grundgesetzes Amtsaufgabe in Amtsinstitutionen wahrnehmen?
Ich nehme zur Kenntnis, dass Beamte nicht den Anforderungen des Grundgesetzes Amtsaufgaben der Institutionen entsprechen.
Wenn mein Grundgesetz stimmt, dann gehe ich davon aus, dass dies gegen dem Amtseid auf das Grundgesetz des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) ist, er seinen Eid gebrochen hat. Folglich führen mindestens Innenminister Ebling (SPD) und Landtagspräsident Hering (SPD) keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz meiner Prägung aus. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz führt folglich ihre Amtsaufgaben nicht nach dem Grundgesetz aus.
Damit ist sichergestellt, dass Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht befolgt und auch dessen Rechtssprechung nicht nach bundeseinheitlichen Richtlinien erfolgt.
Mazi (Donnerstag, 10 Juli 2025 14:12)
Dass als rechtsstaatlich oder mit dem Grundgesetz als vereinbar anzusehen, dazu muss man geboren sein!
Landläufig beschäftigen sich mit dieser Fragestellung Juristen. In den Parlamenten sitzen zufällig mehr Juristen, als im Volk. Und dennoch will das Grundgesetz mitteilen, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Das ist schon sehr gewöhnungsbedürftig.
Es ist objektiv nachprüfbar, dass die Berufe der Abgeordneten sich so zusammen setzen. Es ist nachprüfbar, dass uns das Grundgesetz dies lehren will oder vormacht.
Es ist nachprüfbar, dass Juristen sich in den Bundesministerien nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg tummelten und diese „aufbauten“.
Es ist nachprüfbar, dass die Allierten im Nachkriegsdeutschland feststellten, dass es ihnen nicht gelungen ist, den ehemaligen Nazis den Zugang zur Verwaltung zu blockieren.
Es ist nachprüfbar, dass die Judikative den ehemaligen Richtern der Nazis, Entschädigungen zu Lasten der Bürger zugesprochen haben.
Es ist nachprüfbar, dass deutsche Behörden in den 50iger Jahren einen Reispass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele ausstellten.
Es ist nachprüfbar, dass auch heute noch die Legislative nicht nachprüft, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden.
Wahrscheinlich grenzt es an Dummheit, dass sich dies alles das Volk nach dem Grundgesetz gefallen lässt.
Wahrscheinlich geht es nicht darum, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen die gesetzlichen Vorgaben treffen, sondern darum, dass deutsche Behörden andere Behörden beaufsichtigen, nach dem ihnen vergleichbares von unserem Denken nicht zugestanden wird.
Gemeint ist hiermit die Funktion des Ministeriums für Arbeit und Soziales, das sowohl als Exekutive als auch Judikative tätig ist. Wenn die tatsächlichen Gegebenheiten nicht zur Grundlage der Entscheidung nach dem Gesetz gemacht werden, spätere Richter auch die Entscheidung der Richter der Vorgerichte in Frage stellen (dürfen), dann stimmt etwas unter dem Begriff der Rechtsstaatlichkeit nicht.
Das geht gar nicht! Dies ist weder juristisch, noch gesetzlich nachvollziehbar.
Mazi (Donnerstag, 10 Juli 2025 09:39)
Damit die Abgeordneter der „Fraktion des öffentlichen Dienstes“ sowie der Selbständigen/Freiberufer (Juristen) weiterhin Beschlüsse der Mütterrenten durchwirken können (die keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben!), fängt man jetzt schon an, die Leistungen der Sozialversicherung und der Stromverbraucher zu kürzen bzw. deren Beiträge zu erhöhen.
Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass Friedrich Merz (CDU) so weiter verfährt wie Olaf Scholz (SPD) vorzeitig geendet hat.
Damit sie nie davon erfahren könnten, dass die Vorgaben der Abgeordneten nicht eingehalten werden, prüft man erst Recht nicht nach, dass sie eingehalten werden.
Dass die Sozialgerichtsbarkeit ausgerechnet von dem Ministerium (Ministerium für Arbeit und Soziales) dienstrechtlich überwacht wird, dass auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaften hinsichtlich deren Richtigkeit überwacht, gibt schon zu denken. Dass eben die Sozialgerichtsbarkeit ermahnt werden musste, seine Nazi-Vergangenheit aufzuklären, lässt den Rückschluss zu, dass dort sehr große Bezüge bestehen.
Noch bedeutendender ist, dass insbesondere Historiker eines Instituts beauftragt wurden, deren Eigner vor der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig als Beklagte erscheinen und i.d.R. zu deren Gunsten entschieden wird.
Ein Unterschied zwischen beiden Regierungen ist sachlich nicht auszumachen. Vereinbarung in den Koalitionsverträgen werden gebrochen und es ist nicht erkennbar, dass das Volk nach dem Grundgesetz die Macht übernommen hätte. Es ist nicht erkennbar, dass der Vorwurf der etablierten Parteien gegenüber der AFD, dass sie das Grundgesetz verändern wollten. Aufgrund der verfolgten Politik ist nicht erkennbar, dass sie selbst von der AFD sich nicht unterscheiden könnten.
Mazi (Dienstag, 08 Juli 2025)
Sind die "Reichsbürger" mit 4.200 allein in Baden-Württemberg bzw. 25.000 Personen bundesweit wirklich alle erfasst?
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/mutma%C3%9Fliche-reichsb%C3%BCrger-festgenommen-hintergr%C3%BCnde-sind-brisant/ar-AA1IbMzo?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=70cc1bddcfa9468ed772709c90e2e4fa&ei=43
Machen wir die "Reichsbürger" daran fest, dass sie das Grundgesetz nicht anerkennen. Wenn dies das Kriterium sein soll, dann sind ihnen zahlreiche Amtsträger zuzurechnen, die au´ch nicht das Grundgesetz anerkennen. Wenn beispielsweise die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen, § 31 BVerfGG nicht achten, dann ist auch nachgewiesen, dass die Judikative Nachfolger der ehemaligen Nazis sind und sie ihnen zuzurechnen sind.
Haben Sie sich schon Gedanken darüber gemacht, weshalb in der Richterschaft das Grundgesetz nicht geachtet wird und den "Reichsbürgern" so großzügige Terminverschiebungen zugestanden werden oder in diesem Fall auch andere in den Behausungen der "Reichsbürger" anzutreffen sind?
Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 08 Juli 2025 18:05)
Hallo fremder an der Haltestelle,
ich bin mit der Glasfirma Schott in Jena familiär und Welt bekannt. Eine Erika Neumann ist mir nicht bekannt.
Ich kann nur noch ein Fahrrad mit Hilfsmotor fahren.
Meine schweren Arbeitsunfälle ereigneten sich 1968 und 2001.
Dieses kann natürlich nicht in 10 min an der Haltestelle erkannt werden. Bitte lesen Sie meine Webseite genau durch, dann werden Ihre weiteren Fragen auch beantwortet.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
ein fremder an der Haltestelle "csrl-hurtzig-str." (08.07.25) (Dienstag, 08 Juli 2025 12:35)
Hallo, Herr "Unfallmann" oder Herr Neumann,
Ich hoffe Sie sind nicht mit Erika Neumann verwandt oder familiär belastet ;)
Ich habe mir Ihre Seite 10min ungefähr durchgelesen und Sie verweisen auf einen Vorfall im Jahre 1968 (das ist 57 Jahre her und Sie waren grad mal 26 (wenn ich mich richtig erinnere).
Schauen Sie sich doch mal die Realität an: wir leben in einem "ach so reichen Land" wo Menschen mit bürgergeld ruhig gehalten werden. Sie erhalten doch jetzt immerhin Rente und körperlich so eingeschränkt können Sie ja gar nicht sein, denn Sie fahren munter mit dem Fahrrad umher (andere Menschen sitzen im Rollstuhl und werden abgeschoben).
Warum "leben" Sie Ihre knappe restliche Zeit nicht einfach? Sie schreiben ja selbst, das man gg bestimmte "Staatsorganen" oder Institutionen nicht ankommt. Warum verschwenden Sie Ihr einziges Leben, was Sie haben, seit über 18 Jahren mit Angelegenheiten gg die Sie nichts ändern können?
Das ist nur meine persönliche Meinung und bitte fühlen Sie sich nicht angegriffen. Ich bin selbst durch Unfälle schon (fast gestorben) und mein Leben ist härter als Ihres, glauben Sie mir!
Genießen Sie Ihre restliche Zeit auf Erden und hören auf dich kaputt zu machen!
Ich wünsche Ihnen alles gute und denken Sie einmal 5min darüber nach!
Hochachtungsvoll
"Der fremde an der Bushaltestelle am 08.07.25"
Mazi (Montag, 07 Juli 2025 22:14)
Hat Friedrich Merz oder die CDU insgesamt die Wähler getäuscht?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/merz-regierung-kriegt-es-nicht-hin-kosten-f%C3%BCr-dich-steigen-doppelt-besteuert/ar-AA1I78lV?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4b4febfc4323478e86c0ade3c2f3dbae&ei=28
Wenn nach dem Grundgesetz alle Gewalt in den Händen des Volkes liegt, dann ist fraglich, wenn Friedrich Merz seine Wähler täuschte und er nachdem von den Bürgern gewählt wurde, tatsächlich aber anderes getan hat, dann bestehen meinerseits erhebliche Zweifel an seiner Wahl. Jedenfalls ist der Wählerwille etas ganz anderes als er tatsächlich vollzogen hat.
Es ist also die Frage, ob er oder mit ihm die CDU gelogen hat? Eines steht jedenfalls fest. Der Wählerwille wurde von ihm nicht umgesetzt.
Hatte Angela Merkel etwa Recht, als sie Friedrich Merz nicht in ihrem Kabinett haben wollte? Es bestehen jedenfalls erhebliche Zweifel darin, dass Juristen tatsächlich Wirtschaft verstehen!
Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 11:44)
Hier für Interessierte einige Artikel zur Feier des Bundesfinanzhofes:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/organisation/praesident-und-vizepraesident/
https://d-nb.info/1117224848/34
Zitat:
Begünstigt wurde diese Auseinandersetzung dadurch, dass eine systematische Aufarbeitung der Rechtsprechungstätigkeit des Reichsfinanzhofes zwischen 1933 und 1945 auch heute im Jahr 2009 noch fehlt. Die genaue Anzahl der Urteile, bei denen nicht Recht, sondern aus rassistischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen Unrecht gesprochen wurde, ist bis heute nicht bekannt.
https://www.zri-online.de/aktuell/75-jahre-bfh-eroeffnung-der-online-ausstellung-zur-geschichte-des-gerichts-82165/
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/100-jahre-finanzgerichtsbarkeit
https://www.medienwerkstatt-online.de/lws_wissen/vorlagen/showcard.php?id=3401
https://www.youtube.com/watch?v=t4cJeru3h78
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/#:~:text=Die%20Geschichte%20des%20Obersten%20Gerichtshofs%20f%C3%BCr%20Steuern%20und,als%20letzte%20Gerichtsinstanz%20an%20der%20Spitze%20der%20Finanzgerichtsbarkeit.
https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/reichsgericht/
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/
https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/festakt-zum-75-jaehrigen-bestehen-des-bundesfinanzhofs-3311516
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-reichsgericht-75-jahre-urteile-banalitaet-rechtsstaat
https://www.juris.de/jportal/nav/produkte/werk/reichsgericht-in-zivilsachen-(rgz).jsp
https://dayhist.com/de/ereignisse/roland-freisler-volksgerichtshof-1942
https://www.deutschlandfunk.de/leutheusser-schnarrenberger-fdp-wir-haben-nicht-zu-viel-100.html
https://www.reichsanwalt.de/
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/
https://www.demokratie-geschichte.de/karte/2487
https://www.bverwg.de/gebaeude/geschichte-des-gebaeudes/reichsgerichtsbibliothek
https://www.monumente-online.de/de/ausgaben/2007/3/einschuechtern-war-absicht.php
https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/geschaeftsstelle/
Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 01:22)
Die Zählweise zum Juliäum des Bundesfinanzhofes ist sehr unterschiedölich!
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.bundesfinanzhof.de/de/gericht/geschichte/onlineausstellung-rfh/bfh/#:~:text=Die%20Geschichte%20des%20Obersten%20Gerichtshofs%20f%C3%BCr%20Steuern%20und,als%20letzte%20Gerichtsinstanz%20an%20der%20Spitze%20der%20Finanzgerichtsbarkeit.
Zitat:
"Bereits seit Ende des 15. Jahrhunderts hatte das Reichskammergericht die Kompetenz zur Schlichtung von Finanzstreitigkeiten über die erste allgemeine Reichssteuer."
Eine wesentliche Errungenschaft war, dass im Berufungsgericht andere Richter ihre Entscheidung trafen als dies zuvor in der vorausgegangen Instanz. Dies wird dem Trierer Erzbischf Johannes zugeschrieben. Er war in die Auseinandersetzung mit Martin Luther involviert. Bei der Aufarbeitung dieses Falls verstarb er leider unter 50 jährig an einem Schlaganfall.
Er war zufällig im gleichen Jahr geboren wie ein anderer Kammerrichter auch und wurde von dessen Vater, von Sponheim, erzogen. Besagter Erzbischof hatte kein Studium, war aber Gründer der Universität Trier
(https://www.hunsruecker-geschichtsverein.de/hunsruecker-biografien/metzenhausen-johann-iii-von/).
Sein Bruder war u.a. Statthalter des Herzogtums Luxemburg
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Metzenhausen_(Adelsgeschlecht)
).
Eine Abgrenzung einer unterschiedlichen Aufsichten der Gerichtsbarkeiten von Bundesarbeitsgerichts und Bundessozialgericht seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den NS-Juristen ist nicht auszumachen.
Nach wie vor sind diese Gerichtsbarkeiten entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes der Exekutiven unterstellt.
In dem Ministerium für Arbeit und Soziales werden gar die Vorgaben für die Berufsgenossenschaften erstellt, deren Einhaltung wiederum von den Sozialgerichten, wenn sie es gar tun würden, auf ihre Einhaltung überprüft werden soll. In der Sozialgerichtsbarkeit wird in der Tat nicht überprüft, ob ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird und die gesetzliche Regelung, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 BVerfGG für alle Behörden und Gerichte bindend sein soll, missachtet.
Beachtlich ist auch, dass sehr spät erst die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in diesen Gerichten aufgenommen wurden und Historiker mit der Arbeit beauftragt wurde, die den Beklagten in der Sozialgerichtsbarkeit sehr nahe stehen.
Die Richter des Sozialgerichts erlauben sich sogar diese nicht wahrheitsgetreue und unvollständige Verwaltungsakte Gutachtern vorzulegen, um sie um deren Gutachten auf Basis dieser Dokumente zu bitten und alsdann ihre Entscheidung gegen den BG-Geschädigten zu treffen. An anderer Stelle dieses Forums wurden die stematischen Entscheidungen gegen diese Geschädigten angegeben.
Das sollen Richter der Sozialgerichtsbarkeit unter einer Entscheidung nach dem Gesetz verstehen?
Mehr geht wohl nicht!
Mazi (Sonntag, 06 Juli 2025 00:27)
Sehr unverblümt wird die Aufsicht über das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeordent!
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.egovernment.de/was-ist-das-bundessozialgericht-a-752139/
Das Grundgesxetz gibt vor, dass wir drei Staatsgewalten hätten. Die Exekutive, die Judikative und die Exekutive. Wenn nun obige Veröffentlichung stimmt (und dass sie stimmt ist aus einem anderen Artikel anläßich des 100 jährigen (!!!) bestehen des Bundesfinanzhofes in einem anderen Pressemedium nachzulesen), dann habe ich Schwierigkeiten zu erkennen, weshalb von einer Dreitlung der Staatsgewalt geschrieben ist, aber Exekutivbehörden, speziell das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Gerichtsbarkeit überwacht und den Berufsgenossenschaften Weisungen erteilt, wie sie zu arbeiten haben und richterlich die Beachtung dieser Regeln überprüfen sollen, aber nicht vornehmen.
Was sollen dann die Entscheidungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts, wenn ihre Urteile entgegen § 31 BVerfGG, in Behörden und Gerichten nicht beachtet werden? Es ist Ihnen schon bekannt, an welche Entscheidung nach dem Gesetz ich denke.
Es ist sehr zwiespältig anzunehmen, dass unabhängige Richter Entscheidungen nach dem Gesetz in niedrigeren Gerichte getroffen werden, aber das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Aufsichtsbehörde dafür Sorge trägt, dass ihm keine unliebsamen Entscheidungen getroffen werden.
Mazi (Donnerstag, 03 Juli 2025 22:16)
In der Tat untergraben überlange Verfahren den Rechtsstaat!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-%C3%BCberlange-verfahren-untergraben-das-vertrauen-in-den-rechtsstaat/ar-AA1HSKb3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a948ddd17b7b484cb8c98679a8442fc6&ei=7
Schließt man von den USA auf die hiesigen Behörden, Staatsanwaltschaften, dann ist es logisch, dass bei hiesiger Arbeitseffizienz in den Behörden Strafverfahren so endlos lange dauern und ein Mehrbedarf an Personal,von dem man annimmt, dass sie arbeiten können, so riesige Zahlen auf den Tisch gelegt werden.
Es ist einleuchtend, wenn man argumentativ auch noch bedenkt, dass Amtsträger von den Landesregierungen zur Amtsausübung eingesetzt werden, obwohl sie nicht nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Sehr ausgeprägt ist dies bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anzutreffen. Insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit werden ausnahmslos Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen.
Es ist nachgewiesen, dass insbesondere die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihr ihnen vorgesetzten Gericht, das Bundesverfassungsgericht, bzw. dessen Entscheidungen, obwohl es nach dem Gesetz (§ 31 Bundesverfassungsgesetz) diese für alle Behörden und Gerichte bindend sind, nicht anerkennen.
Nach dem Vorschlag des Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hering sind finanzielle Zuwendungen an sie zu stoppen und frührere Zahlungen auch gegenüber ihren Dienstvorgesetzten zurückzufordern.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu den Behörden und Gerichten sich zugehörig fühlen, drückt dies wiederum aus, dass sie ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Sie können demzufolge nie und nimmer eine Amtshandlung vorgenommen haben, weil sie sich selbst nicht nach der "Hackordnung" dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem Gesetz untergeordnet verhalten.
Michael Quandt ( VW ) (Donnerstag, 03 Juli 2025 09:57)
Hallo Herr Neumann wir haben heut früh kurz in der BG Ambulanz Bremen kurz gequatscht bin der mit den hohen orthopädischen Arbeitsstiefel .
Super Seite sehr Informationsreich und tolle Tips .
Mach weiter soo. Werde jetzt öfters hier sein �Danke schön .
Liebe Grüße und gute Besserung weiterhin.
Lg Micha
Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 16:17)
Die Rechtsausübung ist sicherzustellen!
Es ist undenkbar, dass Amtsträger beschäftigt werden, die Amtsgeschäfte vornehmen, die dem Grundgesetz nicht folgen!
Die Tatsache, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist keine Bewandtnis dafür, dass das Grundgesetz, unsere Verfassung, aufgehoben ist. Richter, Amtsträger, sind nicht befugt, sich höherwertig zu sehen, als das Volk ihnen dies vorgibt!
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten zu führen sind und nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden sind, dann ist diese Vorschrift nach dem Gesetz auch für Richter der Sozialgerichtsbarkeit bindend.
Nachdem bekannt wurde, dass Amtsträger (teilweise) nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, ist es grob fahrlässig, unter Umständen sogar vorsätzlich von Ministerpräsidenten, dies billigend in Kauf zu nehmen. Die Amtsaufgabe der Ministerpräsidenten der Bundesländer ist es gemäß dem von ihnen abgelegter Eid auf die Verfassung, das Grundgesetz, für die Rechtssicherheit Sorge zu tragen. Dies kann keinesfalls durch eine Nichtüberprüfung erfolgen.
Es ist undenkbar, dass in den Ländern zur Amtsausübung Amtsträger eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen!
Die Rechtsausübung ist sicherzustellen!
Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 15:38)
Wie will ein Ministerpräsident eines Bundeslandes ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) garantieren, wenn er seine Amtsaufgaben auf Amtsträger delegiert, die dem Staat nicht gehorchen (Nach Gesetz und Recht handeln - Art. 20 Abs. 3 GG).
Die Tatsache, dass auch andere Ministerpräsidenten die gleiche Straftat begehen, ist kein Zeichen dafür, dass damit deren Handlung rechtens oder legitim wäre.
Mazi (Mittwoch, 02 Juli 2025 10:11)
Nicht nachvollziehbar!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/16kls411js23888167519-lg-braunschweig-martin-winterkorn-vw-dieselskandal
Gesund um Boni zu kassieren, nach Ansicht der Richter zu krank, um vor Gericht seine Berechtigung seiner „Pensionzahlung“ in Millionenhöhe zu begründen.
So muss es sein!
Anders ist das Rechtssystem nicht begründbar.
Es ist ungeheuerlich wie Amtsträger/Richter mit Unfallverletzten umgehen und andere laufen lassen.
Mazi (Dienstag, 01 Juli 2025 22:14)
Gott sei Dank, dass wir von anderen Amtsträgern nicht erfahren, ob sie bestochen wurden oder nicht, obwohl sie nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG).
Diese Veröffentlichung macht dies bekannt:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/zdf-doku-deckt-auf-wie-clans-die-polizei-unterwandern-gro%C3%9Fe-angst-dass-sich-der-kollege-hat-kaufen-lassen/ar-AA1HLC7P?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7022574dfb3d45d58f4b3da072210b0b&ei=96
Es gibt eine Vielzahl von Amtsträgern/Dienstvorgesetzen, denen zumindest die Beihilfe zum Begehen einer Straftat anzulasten, falls sie nicht wahrheitsgemäß ebenfalls der Korruption zu beschuldigen/anzuklagen sind.
Aufgrund der Vorkommnisse ist dies in sehr starkem Maße bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anzunehmen.
Mazi (Dienstag, 01 Juli 2025 17:50)
Kann das noch unter einem Sozialstaat verstanden werden oder sind dies Auswirkungen der Nazi-Juristen?
Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/entlastung-f%C3%BCr-alle-statt-m%C3%BCtterrente-f%C3%BCr-wenige-cdu-und-spd-erw%C3%A4gen-neuen-plan-in-stromsteuer-debatte/ar-AA1HLA94?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7022574dfb3d45d58f4b3da072210b0b&ei=88
Unter dem Gesichtspunkt, dass die Nazi-Juristen unser Land regieren, ist es nachvollziehbar, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages (30 % der "Fraktion des öffentlichen Dienstes" zuzüglich der 27 % der Selbständigen und Freiberufler) bei Beitragsfreiheit der Mütter zu deren Gunsten die Mütterrente beschlossen haben. Dass diese Mütterrente großzügig von der Bundesregierung mittels Kredit vorfinanziert wurde und letztlich den gesetzlich Versicherten zurückzuzahlen ist, stellt sich die Frage, ob die Abgeordneten noch mit sozialger Einstellung das Volk vertreten?
Folgt man der Judikative und der Tatsache, dass Amtsträger schon sher lange nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es zwar richtig, auf Art. 97 Abs. 1 GG die Richter hinzuweisen, aber die Tatsache, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG, lässt die Frage aufkommen, weshalb die Bundesländer nach Art. 19 Abs. 4 GG solche Leute beschäftigen und wie sie den ordentlichen Betrieb bewerkstelligen wollen?
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 21:55)
Ein Geheimtipp von mir!
Auf diesen erschienen Artikel vom 15.09.2015 verweise ich dringend:
https://www.compliance-manager.net/artikel/ein-kontrollmanagement-ist-das-a-und-o/
Ich würde zuerst die Instiutionen untersuchen, die bisher nicht beaufsichtigt werden. Dazu bietet sich nicht zuletzt die Justiz selbst an.
Diese Absichtserklärungen sind offensichtlich im Keim erstickt worden. Wenn die Arbeit ordentlich gemacht worden wäre, damm wäre der Oberstaatsanwalt Alexander Badle, in Hessen zur Bekämpfung der Korruption, schon lange von dem damaligen Minister der Justiz Hessen und heutigen Innenminister Hessen, Prof. Dr. -roman Poseck, schon früher gestellt worden.
Der Landesrechnungshof hatte bereits damals festgestellt, dass der damaligbe Minister der Justiz Hessen über keine Kontrollmechanismen verfügte. Der Herrn Badle verurteilende Richter am Landgericht ist diesem Urteil des Landesrechnungshof gefolgt und hat die deutliche Rüge bestätigt.
Prof. Dr. Roman Poseck, dem heutigen Innenminster, ist zu bestätigen, dass er mit dieser Amtsaufgabe seinerzeit heillos überfordert war.
Als ehemaliger Bediensteter und juristischer Mitarbeiter der BASF von 1999-2000 hatte er sich als urteilender Richter am Landgericht in Limburg., wo er bereits 1996-1999 sein Referat ableistete, hochgedient und als Referatsleiter in der Strafrechtsabteilung des Justizministeriums Hessen, in seinem Spezialfach, ahnungslos in das Ministeramt der Justiz "hinein gestolpert".
Es ist anzunehmen´, dass er als urteilender Richter seine Entscheidungen ebenso sorgfältig wahrgenommen hat wie seine Amtsaufgabe als Minister der Justiz Hessen und heutige Stütze als Innenminister des Ministerpräsidenten Hessen, Herrn Boris Rhein.
Es ist anzunehmen, dass er bei dem Alter, das er bereits als Minister der Justiz Hessen besessen hat, sich kaum noch ändern kann. Dem Ministerpräsidenten von Hessen ist nur viel Glück zu wünschen, dass er selbst die Amtszeit mit ihm überlebt.
Ahnungslosen geht es für wahr nicht!
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 15:52)
Wie alle in Deutschalnd haben deutsche Männer in der Wehrmacht gedient. Dies ist an und für sich kein Grund für eine Beschuldigung.
Auf diese Veröffentlich verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/maria-sacharowa-neonazi-verschw%C3%B6rung-im-westen-putin-sprecherin-verbreitet-wilde-theorie/ar-AA1HDqsa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=969bdfddaf71487aa041518ae4402eaa&ei=16
Bedeutender ist, dass sie die Nazis verherrlicht haben.
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 15:31)
Und er?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-demokratien-m%C3%BCssen-das-recht-achten/ar-AA1HD8Tw?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=16c4bb2a20e34ce9fe3284f5b6bd7c48&ei=26
Friedrich Merz (CDU) weist darauf hin, dass Demokratien das Recht achten müssen.
Da er, Friedrich Merz (CDU) vor der Wahl gelogen, die Wähler angeschmiert hat, die Richtlinien der Politik verantwortet und den Koalitionsvertrag nicht ausgeführt hat, bestätigt damit, dass er kein Demokrat ist. Möglicherweise hat er zuviel DNA seiner unmittelbaren Vorfahren geerbt, die die Nazis seinerzeit hofierten.
Was soll mit einem Frioedrich Merz passieren, der das Volk belügt?
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 15:16)
"Durchbruch"?
Auf duese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/altmaier-kritisiert-umgang-adenauers-mit-ns-verbrechern/ar-AA1HCpg0?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=4773760ce4da4bbe99ddefa1f9a91633&ei=23"§
Zitat:
Adenauer und sein langjähriger Kanzleramtschef Hans Globke wollten "eine gut funktionierende, loyale Beamtenschaft an der entscheidenden Schaltstelle". Dabei habe Globke "im `Dritten Reich` eine unrühmliche Rolle bei der Formulierung und Kommentierung von Hitlers Rassenpolitik" gespielt. Die personellen Kontinuitäten hätten noch bis in die Anfänge der Kanzlerschaft Helmut Kohls gereicht, erst dann hätten "alle Beteiligten und Belasteten das Pensionsalter erreicht".
Schon mehrfach habe ich darauf hingedeutet, dass mit dem Versterben keinesfalls deren Idelogie zu bezeichnen oder gar ihr politsches Schaffen zu verstehen ist. Die von Altmeier angesprochenen NS-Juristen haben sich häufig in unkontrollierten und unüberwachten Gerichten oder in Parlamenten sich niedergelassen und kassieren unbehelligt wieterhin "dicke" Pensionen.
Es hat dem Geist des Grundgesettzes weder 1949 noch später nicht entsprochen.
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 14:30)
Bei so vielen Fehler der SPD ist es nicht nachvollziehbar, dem amtierenden Ministerpräsidenten Alexander Schweiter die alleinige Schuld beizumessen!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kritik-von-allen-seiten-eine-zerrei%C3%9Fprobe-f%C3%BCr-die-rheinland-pf%C3%A4lzische-ampel/ar-AA1HBskW?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=422b6964916445f4b43139256dd09a63&ei=39
Richtig ist, dass der ehemalige SPD-Ministerpräsident Kurt Georg Beck, der unheilbar krank gewesen sein soll, zahlreiche fehlerhafte Investionen getätigt hat.
Richtig ist auch, dass die Amtsvorgängerin Malu Dreyer (SPD) als ehemalige Richterin und Staatsanwältin) die gängigen Alasrmmeldungen missachtet hat.
Als ehemaligen Ministerpräsidenten oblag ihnen die Richtlinienkompetenz. Die waren befugt die Zuständigkeit zu delegieren. Die Verantwortung selbst oblag ihnen dennoch.
Das der amtierende Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat also "lediglich" die Fehlsteuerung mitzuverantworten, die seine Vorgänger bereits eingeläutet/"bestellt" haben.
Wir Bürger müssen uns den Vorwurf machen lassen, weshalb wir so tatenlos zugesehen und die Gesetze haben schließen lassen. Eine gewisse Mitschuld an der fehlenden Rechtsstaatlichhkeit haben wir also selbst zu verantworten. Dies ist zwar keine Begründung, aber dennoch ein klares Zeichen für das Verhalten im Staat.
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 13:14)
Es ist in Deutschland einmalig!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/absoluter-bl%C3%B6dsinn-unternehmer-kritisiert-investitionsbooster-von-merz-regierung/ar-AA1HCSCb?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=422b6964916445f4b43139256dd09a63&ei=16
Soviel Unverstand hätte ich Friedrich Merz (CDU) nicht zugemutet!
Gewiss hat er die Wähler in Deutschland - als mit Genen der Nazis versehen - belogen. Gewiss hat er alle Stromverbraucher gemäß dem Koalitionsvertrag mit der SPD belogen. Und jetzt das!
Als zuständig für die Richtlinienkompetent muss sich Friedrich Merz (CDU) diese Fehler anrechnen lassen. Er war es, der die Minister ausgewählt und dem Biundespräsidenten Steinmeier zur Ernennung mitgeteilt hat.
Bei soviel Unverständnismuss die Frage erlaubt sein, ob Juristen mit dieser Ausbildung grundsätzlich nicht logisch denken können?
Wir sehen dies in der Judikative, in der in der dritten Staatsgewalt ausschließlich Juristen tätig sind und soviele fehlerhafte Entscheidungen treffen? Das Grundgesetz gibt in Art. 97 Abs. 1 vor, dass unabhängige Richter lediglich an das Gesetz gebunden sind. Wenn also Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann kommen sie ihrer Amtsaufgabe nicht nach. Sie verstoßen als Amtsträger gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie sind zur Ausübung der Staatsmacht ungeeignet.
Es ist fraglich, ob die Gesetze wirklich so missverständlich abgefasst sind, dass sie nicht von Juristen im Geist des Grundgesetzes verstanden werden? Es erscheint logisch, dass die Parlamente ihrer Nachprüfung, ob denn ihre -Vorgaben eingehalten werden, nicht nachkommen. Es ist statisch nachvollziehbar, dass die Juristen als größte Gruppe in den Parlamenten einnehmen.
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 11:38)
Ich warte nur noch auf die Verlautbarung der Bundesregierung, dass die Einsparung der Deutschen hinsichtlich ihres Gas-Verbrauchs enorm ist.
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kaum-gas-im-speicher-rehden-was-die-netzagentur-dazu-sagt/ar-AA1HC25M?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7e6b150b4cc0438e9a4fc6d9fc0897d8&ei=41
Tatsächlich sind die Speicher leer und die Deutschen können dank der GRÜNEN kein Gas mehr verbrauchen.
Klaus Müller (ehemaliger GRÜNER Umweltminister in Schleswig-Holstein und Habeck-Freund) muss eingestehen, dass seine Politik und die von Habeck/Baerbock gescheitert ist und der Bevölkerung "klaren Wein einschenken".
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 11:28)
Es ist nicht erst die Deutsche Bahn zu kritisieren!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verkehrsminister-schnieder-bezeichnet-zustand-der-deutschen-bahn-als-indiskutabel/ar-AA1HBECe?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=7e6b150b4cc0438e9a4fc6d9fc0897d8&ei=35
NIcht die Bahn ist zu kritisieren, sondern die Umsetzung des Grundgesetzes schlechthin. Es ist an der Zeit, dass das Volk von seinen Rechten des Grundgesetzes Gebrauch macht und Täuschung der Wähler strafbar ist. Ich denke dabei an die Aussage von Friedrich Merz (CDU), dass unter seiner Herrschaft die Verschuldungsgrenze nicht angehoben wird oder den Bruch des Koalitionsvertrages, dass alle Stromverbraucher entlastet werden.
So etwas hat es noch nie gegeben. Ist doch die CDU angetreten, die vorherige Ampelregierung abzulösen und alles besser zu machen.
Folgt man der Entscheidung der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel, so scheint sie richtig zu liegen, dass Friedrich Merz (CDU) die politische Karriere in der CDU zu verwehren ist. Offensdichtlich schlagen immer noch die Gene, die DNA, seiner Nazi-Vergangenheit durch.
Mazi (Sonntag, 29 Juni 2025 11:18)
Was sagt Katrin Göring-Eckardt denn da?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/diese-haftbedingungen-gehen-nicht-g%C3%B6ring-eckardt-besucht-maja-t-im-gef%C3%A4ngnis-in-ungarn/ar-AA1HBqpo?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=87089a113668492ff71253897ee67cc4&ei=6
-das B undesverfassungsgerichtg hat die Rechtsgrundlage der Abschiebung bestritten und die Abschiebung von Maja T. als rechtswidrig bezeichnet.
Wenn Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ihren Job erledigen, dann darf es nie den Fall geben, dass Ungarn ein Verfahren eröffnen kann, dass widerrechtlich nach unserem Rechtssystem nicht entsprechen kann.
Der fehler, der gemacht wurde, liegt in erster Linie bei unseren Amtsträgern, die widerrechtlich entschieden haben. Erst danach ist Ungarn zu kritisieren.
Es ist fraglich, ob die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wegen ihrer Beihilfe zum Begehen von Straftaten beigegtragen haben, weil sie die Einhaltung der Rechtsvorschriften nicht nachgeprüft haben.
So verständlich wie die Kritik an Ungarn auch ist, so ist die Schuld an dem Versagen der deutschen Behörden damit nicht zu rechtfertigen.
Mazi (Samstag, 28 Juni 2025 10:04)
Esleuchtet ein, weshalb sollen Beamte nicht weiterhin Geld beziehen ohne einzuzahlen. Das war doch schon immer so.
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gdp-kritisiert-spd-vorsto%C3%9F-zu-beamten-in-der-rentenversicherung/ar-AA1HyT1s?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c515cd82c13e4469b75481d6eb1fed9a&ei=34
Weshalb sollen die Beamten für etwas herangezogen werden, wenn ihre Vertreter, Abgeordnete der "Fraktion des öffentlichen Dienstes", für eine Entscheidung gestimmt haben, deren Ergebnis nicht nur nicht zumutbar, sondern auch unlogisch ist.
Bekanntlich sind ihre Vertreter in den Parlamenten nicht zur Rechenschaft verpflichtet und rechtlich zu belangen (wenn dies überhaupt möglich ist, wenn die Richter das Grundgesetz ohnehin nicht anerkennen!).
Da viele Amtsträger von der AFD nicht zu unterscheiden sind, ist anzunehmen, dass die Amtsträger auch gedanklich der AFD sehr nahe stehen bzw. zuzurechnen sind.
Es erscheint zwar unlogisch, eine Klage vor Richtern einzureichen, die ohnehin nicht ihre Einscheidung nach dem Gesetz treffen und damit ohnehin nicht dem Gesetz folgen. Da das Grundgesetz diesen Weg aber generell vorschreibt und alle Macht dem Volke zugewiesen ist, ist er zu beschreiten.
Mazi (Freitag, 27 Juni 2025 21:42)
Da stellen sich demokratische Parteien zur Wahl, deren Parteiführer nach der Wahl das Gegenteil macht, wie das was er versprochen hat (Friedrich Merz (CDU]). Zu allem Überdruss gibt der Koalitionsvertrag entwas wieder, was in der Praxis widersprochen wurde.
Da Friedrich Merz (CDU) als amtierender Bundeskanzler die Richtlinien der Politik vorgibt und beides nicht demokratisch nachvollzogen werden kann und das Grundgesetz alle Macht dem Volke, nicht aber einem Friedrich Merz zuweist, ist davon auszugehen, dass er nicht demokratisch gewählt wurde.
Es ist die Frage zu klären, was die Vorgaben des Grundgesetzes beinhalten, wenn diese Vorgaben des Grundgesetzes ohnehin nicht eingehalten werden?
Diese Einschränkung des Grundgesetzes ist nachvollziehbar in Exekuive, Judikative und Legislative.
Wenn das Grundgesetz von Exekutive, Judikative und Legislative nicht befolgt wird, ist die Frage zu klären, weshalb internationale Gerichte auf ein Grundgesetz abstellen, dessen Vorgaben von den entscheidenden Institutionen nicht befolgt werden.
Wir müssen uns mit der Tatsache auseinandersetzesn, um zu klären, was eine Vorgabe im Grundgesetzes überhaupüt ausdrücken wil, wenn sie nicht befolgt wird und weshalb Klagen auf die Grundrechte des Grundgesetzes so erfolglos sind wie festzustellen ist?
Mazi (Freitag, 27 Juni 2025 17:16)
"Ich will, dass wir uns an die Werte, mit denen wir so viel hantieren und operieren, gebunden fühlen. Denn wenn wir uns nicht an sie gebunden fühlen, können wir nicht mehr für uns in Anspruch nehmen, die Guten zu sein."
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/unterhaltung/other/lanz-und-precht-geraten-im-podcast-pl%C3%B6tzlich-aneinander-jetzt-bringst-du-mich-dazu-merz-zu-verteidigen/ar-AA1HxogF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=081cd3fba5c04b2191c75f7f95af99fb&ei=26
Ich komme zurück auf die Richter der Sozialgerichgtsbarkeit, die nachweislich keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, sich nicht einmal an das Gesetz halten, dass die Grundlage ihres Handelnb darstellen soll (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wenn sie also nicht dem Gesetz, ihrem Auftrag folgen, können sie nicht geltend machen, einen Amtsaufgtrag ausgeführt zu haben.
Das ist letztlich so, als wenn Friedrich Merz hoch und heilig versprechen würde, die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes nicht zu erhöhen und macht es dennoch. Es ist so, als würde er im Koalitionsvertrag eine Reduktion der Stromkosten für alle vereinbaren, aber diesem Koalitionsvertrag nicht folgen. Wenn seine Aussagen im Wahlkampf nach der Wahl nicht gelten und auch der Koalitionbsvertrag nicht eingehalten wird, wie soll der Wähler dann noch erkennen, an was er sich hält. Wie ist das Grunbdgesedtz zu verstehen, wenn es blumig beschreibt, dass alle Macht vom Volke ausgeht, aber sich die Politiker nicht an diese Vorgabe halten?
Wer will Donald Trump vorhalten, dass er sich nicht an die Gesetze hält, bei uns ist ein Unterschied zu ihm (außer beim Alter) nicht zu erkennen. Wer will ihm vorhalten, dass er das Gesetz nicht befolgt, wenn unsere Richter nicht gleiches an den Tag legen?
In der Tat kann dem Spruch von Herrn Precht nicht genug beigemessen werden!
Mazi (Freitag, 27 Juni 2025 09:59)
Be- und anmerkenswert!
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/wie-baerbock-bei-illner-zeigt-sich-warum-kritik-an-wadephul-zu-weit-geht/ar-AA1HvTCR?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=10bdf6d16ac34240b6ebf5b476afde40&ei=24
Bestimmt der Kanzler Friedrich Merz (CDU) wirklich die Richtlinien der Politik?
Wir sollten darüber nachdenken, was mit einem Kanzler, der sich die Wählerstimmen erschlichen hat und sich weder an seine Wähleraussagen, noch an die Vereinbarung der Regierungsparteien, noch an das Grundgesetz hält hält?
Die Vorgabe des Grundgesetzes, dass alle Macht von Volke ausgeht, ist damit widerlegt.
Ob Angela Merkel, die frühere Bundeskanzlerin Recht hatte, und Friedirich Merz seinerzeit die politische Karriere unterband?
Bei den Genen, die Friedrich Merz mitbringt, war dies nach Meinung vieler Bürger nicht sonderlich kompliziert.
War es von Friedrich Merz zwar ein gelungener politischer Schachzug, er ist aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wir sollten über die Macht der Juristen und der Nazis nachdenken.
Mazi (Donnerstag, 26 Juni 2025 22:42)
Unglaublich, wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ( ca. 30 % die -fraktion des öffentlichen Dienstes und ca. 27 % der Selbständigen und Freiberufler) mit fremdem Geld umgehen und wie sie sich ihrer Entscheidung stellen.
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bas-rentenpaket-kostet-zweistellige-milliardenbetr%C3%A4ge-j%C3%A4hrlich/ar-AA1Hrr85?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ad0ef3d0b1094f578dda21e40dbd22af&ei=20
Unglaublich, wie die herrschende Mehrheit der Abgeordneten, mit fremdem Geld umgehen! Es ist anzunehmen, dass diese Vertreter des deutschen Volkes Christian Lindner (FDP) glauben, dass die Aufnahmne von Krediten die Schaffung von Vermögenswerten sei.
Wo soll das noch enden? Wo soll das Grundgesetz enden? Wo soll unsere Verfassung noch enden?
Mazi (Donnerstag, 26 Juni 2025 21:30)
Die CDU meint es ernst!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/frei-verteidigt-ausbleibende-stromsteuersenkung-f%C3%BCr-alle/ar-AA1HteKj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=4cd4972e541343dc8f8938c97e272e9f&ei=21
Es ist die Frage, wenn Programme der Parteien nichts wert sind, wenn ein Koalitionsvertrag nicht wert ist, auf was sollen sich die Bürger, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, sich berufen können.
Welcher Wert wird dem Wahlrecht des Volkes zugestanden?
Wenn dem Wahlrecht des Volkes kein Wert beizumessen ist, dann ist doch die logische Konsequenz, dieses Recht aus dem Grundgesetz gänzlich zu entfernen.
Sind wir dann nicht in der Nazi-Ideologie vollends angelangt?
Mazi (Donnerstag, 26 Juni 2025 21:22)
Politiker beziehen sich gern auf den Koalitionsvertrag. Was ist aber der Koalitionsvertrag wert, wenn er ohnehin nicht eingehalten wird?
Auf folgende Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/senkung-energiepreise-2358526#:~:text=Diese%20ersten%20Schritte%20bringen%20nach%20den%20Berechnungen%20der,im%20Koalitionsvertrag%20sind%20f%C3%BCnf%20Cent%20Entlastung%20pro%20Kilowattstunde.
https://www1.wdr.de/nachrichten/stromsteuer-nicht-senkung-fuer-verbraucher-auswirkungen-100.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684#:~:text=Juli%202023%20sind%20weitere%20Regelungen%20beim%20B%C3%BCrgergeld%20in,und%201.000%20Euro%20d%C3%BCrfen%2030%20Prozent%20behalten%20werden.
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/buergergeld-sanktionen-kuerzungen-kabinett-100.html
Ob es die Mütterrente oder Rentner der ehemaligen DDR für nicht in die gesetzliche Rentenkasse, Deutsche Rentenversichersicherung, einzahlende Bürger betroffen hat, es geht weiter.
Diese Beschlüsse haben vor allem die "Fraktion des öffentlichen Dienstes" mit ca. 30 % und die Selbständigen und Freiberufler mit ca. 27 %, also nicht die Beitragszahler beschlossen.
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-stromsteuer-w%C3%BCst-warnt-vor-bruch-des-koalitionsvertrags/ar-AA1HsL8r?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7cf4415768f44c42bc880c9ec78cead9&ei=15
Die Bundesregierung will in der Folge die Krankenkassen mit Krediten unterstützen. Seit Christian Lindner (FDP und ehemaliger Bundesfinanzminister) den Begriuff des Sondervermögens für die Aufnahme von Krediten entdeckte, ist auch für den jetzigen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kein Mittel mehr ausgeschlossen.
Die Gewährung von Krediten scheint im Sprachgebrauch der Bundesregierung gleichbedeutend mit der Übernahme von Zahlungsverpflichtungen zu sein.
Juristen und Kommunikationswissenschaftler sind dem Gebrauch von Krediten ohnehin als "unsicher" anzunehmen. Zu erkennen ist dies nicht nur in den Reihen der Bundesregierung, sondern auch in den Reihen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Es ist letztlich die Frage, wie das Grundgesetz formuliert ist, wenn es von den Juristen höchst unterschiedlich interpretiert wird.
Es ist davon auszugehen, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG seitens der Bundesländer nicht gewährt wird. Aufgrund richterlicher Entscheidungen und deren Verbindlichkeit für Richter ist doch bekannt, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und sogar Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Es stellt sich die Frage, wenn die Richter des Bundesverfassungsgericht 1983 auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verweisen und von Behörden und Gerichten wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten verlangen, wenn das Bundesverwaltungsgericht 1988 nachlegt und festschreibt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen könne, wie soll dies für einen Betroffenen anhand einer unvollständgen Verwaltungsakte möglich sein.
Nach § 31 Bundesverfassungsgesetz werden alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Was wir dennoch wissen, ist, dass Friedrich Merz von seinen Genen mit hochrangigen Nazisvertretern verbandelt ist.
Wenn ein Koalitionsvertrag sowie andere verpflichtetende Vorgaben nicht eingehalten werden, wenn Friedrich Merz entgegen seinen eigenen Aussagen auf unverrückbare Regelungen der Bürger (mit denen sie ihn gewählt haben) "pfeift", dann erfüllt er voll das Klischee der Nazi-Ideologie. Es muss die Frage erlaubt sein, ob er dann noch Bundeskanzler der Bürger sein darf? Schließlich werden ihm die Richtlinienkompetenz für die Bundesregierung zugeschrieben.
Wenn die Ministerpräsidenten der Bundesländer Amtsträger zur Ausübung der Staatsmacht beschäftigen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist die Frage zu klären, auf welches Gesetz und Recht sich die Ausübung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG beziehen soll?
Hassan (Mittwoch, 25 Juni 2025 22:17)
Der junge Mann mit der Aktentasche wünscht viel Erfolg nach dem Streben nach Gerechtigkeit!!
Mazi (Mittwoch, 25 Juni 2025 12:08)
Daraus folgt, dass nach der Entscheidung des SG Mainz die Deutsche Rentenversicherung, bzw. die Berufsgenossenschaft zahlen muss, wenn Sportler sich verletzen. Die Entscheidung ist vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz anhängig.
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/s2ba24/22-sg-mainz-sozialversicherung-im-bundesliga-sport-ringen-selbststaendigkeit
Das die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft, aber die Weisung des Grundgesetzes dieses schriftlich vorschreibt (Art. 97 Abs. 1 GG), ist fraglich, wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), ob die Landesregierung Rheinland-Pfalz gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt und sachlich keine Entscheidung nach dem Grundgesetz treffen kann.
Unwiderruflich treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Enztscheidungen nach dem Gesetz. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 haben die Richter entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Da die Gerichte diesen Tatbestand nicht nachprüfen, können Betroffene eine Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht nachvollziehen (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87).
Es ist also fraglich, ob überhaupt eine Judikative eingerichtet ist, die irgendwelchen Regeln/Vorschriften des Grundgesetzes folgt. Unstrittig ist anzunehmen, dass ein Staat, der nicht die Einhaltung seiner Vorgaben überprüft, nicht geltend machen kann, dass sie eingehalten werden.
'Würde man derartiges annehmen, würden wahrscheinlich alle mit einem "Heiligenschein" herumlaufen und müssten einander Abstand halten, weil der Heiligenschein dies wahrscheinlich gebieten würde.'
Nur die Nennung der Sozialgerichtsbarkeit im Grundgesetz ist keine Gewähr dafür, dass die Richter das Grundgesetz beachten. Die Richter haben in ihrer Nazi-Vergangenheit nicht zuletzt die Regierung der Nazis unterstützt, dass ihr in der späteren Bundesrepublik Deutschland das Vertrauen ausgesprochen werden kann, ungeprüft das Grundgesetz anzuwenden.
Es ist anzunehmen, dass das Grundgesedtz zuerst von der Bundesregierung erst noch umgesetzt werden muss, bevor es als Maßstab herangezogen werden kann (das schon seit über 75 Jahren!).
Mazi (Mittwoch, 25 Juni 2025 11:42)
Welche Grundrechte hat nun der Bürger nach dem Grundgesetz?
Auf diese Veröffentlichungen weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/gesundheitsministerium-h%C3%A4lt-masken-bericht-f%C3%BCr-fehlerhaft/ar-AA1HjqdV?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=a73fdd052dee495d8b17146b7dce1dc8&ei=93
https://www.focus.de/politik/deutschland/ex-verkehrsminister-scheuers-projekt-bund-muss-243-millionen-euro-strafe-wegen-pkw-maut-zahlen_id_198286599.html#:~:text=Die%20gescheiterte%20Pkw-Maut%20von%20Ex-Verkehrsminister%20Andreas%20Scheuer%20%28CSU%29,Millionen%20Euro%20Schadenersatz%20zahlen%2C%20wie%20der%20%E2%80%9ESpiegel%E2%80%9C%20berichtet.
https://urteile.news/toplist.corona-massnahmen
Es ist eindeutig, dass ohne die Vorfälle, die Belastung der Bürger um diese Schadenersatzforderungen niedriger wären. Es ist also die Frage, weshalb nach dem Grundgesetz nicht alle vor dem Gesetz gleich sind?
Die Frage, die sich daraus ableitet ist die, wenn der Staat auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundespräsidenten um die Ernennung der Bundesminister bittet, diese nicht haften, weshalb der Staat dann diesen Leuten die Amtsaufgabe die Staatsgewalt auszuüben, übergträgt?
So richtig Sinn macht das nicht.
Nach dem Urteil des SG Mainz, Az. S 2 BA 22/22 hat sich am 28.03.2025 das Gericht der Auffassung der Deutschen Rentenversicherung angeschlossen (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/s2ba24/22-sg-mainz-sozialversicherung-im-bundesliga-sport-ringen-selbststaendigkeit), "Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung richtet sich nach § 7 Abs. 1 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV). Danach ist Beschäftigung "nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis". Ob eine Person als beschäftigt gilt, hängt also nicht allein vom Vertragstext ab, sondern vom Gesamtbild der Arbeitsleistung.
Zentrale Kriterien sind dabei etwa die Eingliederung in eine fremde Organisation, das Bestehen von Weisungsrechten, die Art der Vergütung sowie das unternehmerische Risiko. Selbstständig ist nur, wer seine Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten, Arbeitszeit selbst bestimmen und eigenverantwortlich wirtschaften kann. Typischerweise gehört dazu auch das Einsetzen eigener Betriebsmittel und das Tragen finanzieller Risiken."
Da der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz inne hat, ist nur die Zuständigkeit niuchgt aber die Verantwortung delegiert.
Wenn die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz erfolgte, dann ist damit belegt, dass selbst die Minister eine unselbständige Tätigkeit ausführen.
Sie stimmen mir wahrscheinlich zu, dass die Bundesregierung das Grundgesetz nicht nach dessen Geist umngesetzt hat.
Mazi (Dienstag, 24 Juni 2025 12:02)
Verstehe ich das richtig?
Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/krankenkassen-bekommen-kein-zusaetzliches-geld-fuer-buergergeld-empfaenger-zr-93799129.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/corona-maskenaff%C3%A4re-cdu-spitze-stellt-sich-hinter-spahn/ar-AA1HgkBP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cc26dd9c2d1349d6b356a79b4b168f25&ei=19
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/%C3%B6ffentlicher-dienst-so-sehr-sind-beamte-bei-der-pension-im-vergleich-zur-rente-im-vorteil/ar-AA1HfCKY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3bc5d2dc3b9b463bb65446bd179d5218&ei=69
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ermittlerin-prangert-drama-in-milliarden-h%C3%B6he-im-masken-geheimbericht-an/ar-AA1HiQMM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3bc5d2dc3b9b463bb65446bd179d5218&ei=19
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Bürgergeld gezahlt wird. Mit dieser Entscheidung ist verbunden, dass die Leistungen der Bundesregierung auch die Aufwendungen der Bürgergeldempfänger umfasst.
Da nicht alle in die Krankenkasse einzahlen, aber die "Fraktion des öffentlichen Dienstes" (ca. 30 der Abgeordneten des Deutschen Bundestages) und die Selbständigen einschließlich der Freiberufler (ca. 27 % der Abgeordneten des Deutschen Bndestages), also mehrheitlich entschieden haben, dass die gesetzlich Versicherten die Finanzierung der Krankenkassen zu schultern haben (also sie nicht) und der Bund lediglich die Entscheidung mit Krediten finanziert, ist diese Maßnahme konsequent. Sie ist nämlich nicht rechtsstaatlich oder demokratisch gemäß unserer freiheitlichen Grundordnung. Damit wäre dies Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes. Aber der führt seine eigentliche Amtsaufgabe (so hört man es und dies wird anhand der Arbeitsergebnisse sichtbar bestätigt) nicht aus.
Es erscheint, dass das offene Misstrauen von Spahn und der CDU-Sptze begründet ist.
Wird in der Bundesregierung nur noch Mist produziert? Zumindest muss man diesen Eindruck als Bürger haben und welchen Wert beschreibt dann noch das Grundgesetz bzw. die darin verbrieften Grundrechte!
Mazi (Dienstag, 24 Juni 2025 11:31)
Wenn der ehemalige Bundesminister Jens Spahn der Bundesverwaltung misstraute und sich jetzt die CDU-Bundesspitze sich hinter ihn stellt, dann drückt dies nichts anderes aus, dass sie ebenfalls der Bundesverwaltung misstraut.
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ermittlerin-prangert-drama-in-milliarden-h%C3%B6he-im-masken-geheimbericht-an/ar-AA1HiQMM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3bc5d2dc3b9b463bb65446bd179d5218&ei=19
Wenn das Misstrauen von Herr Spahn gegenüber der Bundesverwaltung - wie dargestellt ist -, woher soll dann bei der Unterstützung der CDU-Führung annehmen, dass Bürger die Zuversicht der Rechtsstaatlichkeit auch in andere Behörden herkommen?
Mazi (Dienstag, 24 Juni 2025 11:22)
Nicht auszumachen, welcher Schaden entstanden wäre, wenn die iPhones auch noch abgehört würde?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/digital/hacker-machen-%C3%BCber-3-500-deutsche-polizei-iphones-unbrauchbar/ar-AA1HiIRH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=3bc5d2dc3b9b463bb65446bd179d5218&ei=8
Wenn man bedenkt, dass Hacker, wenn sie einen Angriff vornehmen, in erster Linie damit die Handys abhören wollen, dann ist der Schaden nicht beschreibbar. Da nicht bekannt gemacht wurde, was genau passierte, ist davon auszugehen, dass die Handys nicht nur ausgesperrt, sondern auch abgehört wurden.
Da die Handys produziert und vertrieben wurde, ist festgelegt, wer daher letztlich für diese Taten verantwortlich ist.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einem Rechtsstaat, wie dem unsrigen. in Behörden Geräte eingesetzt werden, die vor Missbrauch nicht geschützt werden.
Letztlich ist die Zuverlässigkeit nicht anders zu werten, als Richter der Sozialgerichtsbarkeit, deren Amtsauftrag es ist, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen (Art. 91 Abs. 1 GG), aber diese rechtliche Grundlage nicht einmal zugrunde legen (§ 31 BverfGG).
Wir müssen einmal darüber nachdenken, was in unserem Rechtsstaat funktionieren soll!
Mazi (Dienstag, 24 Juni 2025 11:00)
Die Frage ist, ob sie ihm hinter ihm steht oder hinter ihm her ist?
Aud diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/corona-maskenaff%C3%A4re-cdu-spitze-stellt-sich-hinter-spahn/ar-AA1HgkBP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cc26dd9c2d1349d6b356a79b4b168f25&ei=19
Der Spruch ist nicht von mir, sondern von dem Zahnarzt in Mainz Heinz Schier, der diesen Spruch kreierte. Sachlich ist es so, daß niemand dies vorgibt.
Mazi (Dienstag, 24 Juni 2025 09:26)
Ist Friedrich Merz ein Bundeskanzler für den Krieg?
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gesamtverteidigung-so-soll-deutschlands-industrie-kriegst%C3%BCchtig-werden/ar-AA1HgpXs?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=fb1270bf4a96498ad0f486c5e55ad0b6&ei=17
Zumindest legen dies seine Gene, seine politische Tätigkeit und die Tatsache, dass die ehemalige Bundeskanzlerin aus der ehemaligen DDR Angela Merkel ihm seine politische Tätigkeit verweigerte, nahe.
Mazi (Montag, 23 Juni 2025 21:34)
Offensichtlich sind weit mehr Kreise von der Korruptiom betroffen, als die hier dargestellten Fäile der Berufsgenossenschaft.
Auf diesen Artikel weie ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/falscher-pass-f%C3%BCr-drogenboss-wie-korrupt-ist-deutschland/ar-AA1Hfu70?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ab2352e0bd0e49a2ac349be4c18efef4&ei=12
1983 hat das Bundesverfassungsgericht sich genötigt gesehen noch einmal klar das Grundgesetz zu bemühen znd festgestelltm dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetes Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen (Az. 2 BvR 244/83 u.a.). Aufbauend auf diesem Richterspruck hat das Bundesverwaltungsgericht 1988 entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der ehörden nachvollziehen können.
Nach 1983 und 1988 Richter entschieden haben, dass das Grundgesetz in der Judikativen nicht beachtet wurde, wäre es ein Irrtum, diese Sachverhalte als bedauerliche Einzelfälle darzustellen und anzusehen.
Wenn bekannt ist, dass Behörden wegen deren Korruption besondern anfällig sind, dann ist es m.E. eine Art der Beihilfe zum Begehen einer Straftat, wenn Behörden es generell unterlassen, die Wahrheit und Vollständigkeit der Verwaltungsakten zu überprüfen.
Bei diesem Hintergrund ist es eine Frage, wieviel Geld fließen muss, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der öffentlichen Verwaltung ihre Entscheidung(und zwar nicht nach dem Gesetz) dennoch treffen.
Stellt man die Erfolgsquote der Kläger gegen die öffentliche Verwaltung ins Verhältnis zur Korruption in der öffentlichen Verwaltung, dann passen beide Informationen/Aussage nicht zusammen.
Wenn seitens der Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einhaltung der Vorgaben in den Gesetzen nicht einmal nachgeprüft werden, dann ist für die Korruption Tür und Tor offen bzw. die Präventivmaßnahmen sind zeitlich "sehr früh" nachzusetzen.
Mit an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheit ist mit Offenlegung der Einkommen der Abgeordneten dieser Methode nicht beizukommen. Auch der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering es zu untersagen, dass nur Verfassungsfeinde keine finanziellen Zuwendungen erhalten dürfen, ist m.E. viel zu kurz. Der Umkehrschluss wurde nämlich bedeuten, dass nach dem bisherigen Grundgesetz dessen Gegner als Verfassungsfeinde berechtigt wären, bisher finanzielle Zuwendungen zu Lasten der ordentlichen Bürger erhalten dürfen.
Ich verweise nur auf die Ausstellung eines ordentlich Reisepasses deutscher Behörden für den KZ-Arzt Josef Mengele hin. Also diese Vorgänge sind keine jüngere Zeiterscheinung, sondern von den Nazis gelebte Praxis.
Mazi (Montag, 23 Juni 2025 14:39)
Folgt man dem nachfolgenden Artikel, dann fehlt noch der Heiligenschein den Nazis.
Aiuf folgenden Beitrag verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neue-studie-so-kamen-in-der-brd-altnazis-und-schlimmste-antisemiten-wieder-in-machtpositionen/ar-AA1HcGWU?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=b84c52c3f18a49219f24a473ff8989f0&ei=81
Wenn man dem glauben schénkt, dann ist der Ruf der AFD nicht so schlecht wie die etablierten Parteien dies darstellen,
Die Nazis waren Heilige, denen lediglich der Heiligenschein fehlte.
So richtig passt es nicht in Bild, dass weiterhin in Exekutive, Judikative und Legislative soviele Amtsträger vorhanden sind, die vorgeben, Vertreter des Volkes zu sein. Man denke nur daran, dass die "Fraktion des öffentlichen Dienstes" mit 30 % und die der Selbständigen und Freiberufler mit 27 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages glauben machen wollen, dass dies ein Querschnitt des deutschen Volkles sei. Wie dem auch ist, sie behaupten allen Ernstes das gegenüber Frau Bas, dass sie zwar einen Beschluss gefasst haben, aber nicht dafür bezahlen wollen.
Es spricht dafür, dass die planlose Vorgehensweise von Donald Trump, dem amtierenden US-Präsidenten und mit deutschen Wurzeln versehen) in seinen deutschen Genen begründet sein muss, schließlich ist sein Prinzip von den Abgeordneten des Deutschen Bundestag bereits vorgemacht worden.
Mazi (Samstag, 21 Juni 2025 10:24)
Dürfen Amtsträger, die Art.20 Abs. 3 GG nicht folgen, vorgeben, eine Amtshandlung vorzunehmen?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/s2ba24/22-sg-mainz-sozialversicherung-im-bundesliga-sport-ringen-selbststaendigkeit
Nachweislich folgen Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetz Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat es seine vorgeordneten Gerichte verpflichtet, dieser seine Entscheidung zu folgen.
Da diese, die mit der Amtsführung betrauten Amtsträger nicht vornehmen, ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz vornehmen.
Es erhebt sich zusätzlich die Frage, wie ihre Dienstvorgesetzten ihre Tätigkeit selbst vornehmen oder sogar der Beihilfe schuldig sind?
Wäre es nicht ihre Aufgabe mit der Verweigerung des tragens von Dienstkleidung (Talar) zu verhindern den Anschein eine Amtsaufgabe auszuführen?
Wärees nicht ihre Amtsaufgabe die entsprechende Strafanzeige zu veranlassen?
Zusätzlich ist die Frage zu klären, weshalb derartig willkürliche Veröffentlichungen als juristische Entscheidungen veröffentlicht werden? Ich wage die Behauptung, dass damit im Zusammenspiel der Rechtsfrieden, die demokratischen Grundrechte, gefährdet werden.
Ungeklärt ist, auf welcher Grundlage der Ministerpräsident eines Bundeslandes einen Eid auf das Grundgesetz ablegt und erklärt, Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich einzuhalten? Sachlich ist dies eine strafbare Handlung, des Eidbruchs, und ist von seiner ihm
untergebenen Staatsanwaltschaft nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verfolgen.
War es nicht zentrale Aufgabe des Grundgesetzes uns vor Übergriffen der Nazis zu schützen?
Nach der neuerlichen Gesetzesinititative des Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hering soll es untersagt werden, Verfassungsfeinde weiterhin finanziell zu unterstützen. Das war bereits nach dem Grundgesetz untersagt und wird damit wiederholt, dass dies weiterhin nicht befolgt wurde.
Wenn deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele in den 50iger Jahren bereits einen gültigen Reisepass ausstellten, ist fraglich, mit welchem Wert das Grundgesetz angesetzt werden darf, wenn es uns nicht mit der Ausstattung der Grundrechte vor der Umsetzung seitens der definierten "drei Gewalten" schützt?
Mazi (Freitag, 20 Juni 2025 19:24)
Die Frage ist, welche Amtsträger dafür haften, weil sie Gesetz und Recht nicht eingehalten haben?
Auf die Veröffentlichungen verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gericht-verweist-auf-fluchtgefahr-maja-t-bleibt-in-ungarn-in-haft/ar-AA1H5Krd?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ba613d7f0f3c4227829083d081bed461&ei=8
https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-102.html
Was hat Maja T. davon, dass die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt sie im ungarischen Gefängnis besuchen will. Es ist zu hoffen, dass Frau Katrin Göring-Eckardt einen Amtsträger der deutschen Behörden mitbringt und sie ausgetauscht wird.
Für wie blöd werden die ungarische Justiz eigentlich von bestimmten deutschen Behörden eingeschätzt?
Wie ist das mit "dem gerechten Richter" nach demn Grundgesetz. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass uns das Grundgesetz schützt. Offensichtlich ist diese Annahme aus einer früheren Zeit, als Gerechtigkeit noch gelebt wurde.
Von deutschen Behörden ist wahrscheinlich der Satz nachzulesen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, weil sie nichts verfolgbares festgestellt hat.
Hier ist seitens eines Ministers der Justiz auf Landedsebene Nachbesserungsbedarf (aber nicht Herrn Poseck (CDU und ehemaliger Minister der Justiz Hessen und ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt a.M. jetzt Innenminister von Hessen) einschalten!. Ein ihm untergebener Richter des LG Frankfurt a.M. musste sich der Feststellung des Bundesrechnungshofs Hessen anschließen, dass er (Poseck, CDU) keine Kontrollmechanismen aufgebaut hatte. Verhandelt wurde "ein wegen Korruption angeklagter Oberstaatsanwalt Alexander B.", der eigens die Korruption als Oberstaatsanwalt bekämpfen sollte.
Wie runter gekommen muß der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und mit ihm Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) schon sein, wenn er auf solche Leute - wie Poseck -sich stützen muss?
Mazi (Freitag, 20 Juni 2025 09:06)
Ich stelle in Frage, ob bei dieser Ungleichheit vor dem Grundgesetz dessen Rechte überhaupt noch realisierbar sind.
Es ist nachweislich an vielen Orten in den Medien bekannt gemacht, dass z.B. auch in der Richterschaft keine Amtsträger tätig und vom Verfassungsschutz nicht gesäubert sind. Es ist nachgewiesen, dass das Grundrecht systematisch auf einen gerechten Richter ausgeschlossen ist.
Die NS-Juristen haben die Behörden offensichtlich dauerhaft „um die Fichte geführt“!
Es sei nur darauf hingewiesen, dass beide Gruppen zum Richter und der Staatsanwaltschaft sich bewerben können und dass beide Gruppen der gleichen Aufsicht, dem Minister der Justiz des jeweiligen Bundeslandes, wie die andere unterliegen soll.
Wer dieses Prinzip für richtig für demokratisch und ausgewogen hält, der hält es auch für richtig, dass 43 % der Abgeordneten das Volk repräsentieren.
Es „stinkt“ gehörig in Deutschland, wenn das Grundgesetz eingehalten sein soll!
Mazi (Freitag, 20 Juni 2025 08:49)
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können mit ca. 30 % der „Fraktion des öffentlichen Dienstes“ und zusätzlichen ca. 27 % Selbständige und Freiberufler nie das deutsche Volk repräsentieren.
Hier waren scheinbar einige der Abgeordneten beteiligt, die vorher den Mathematikunterunterricht geschwänzt, die juristische Laufbahn eingeleitet und danach der Ideologie der Nazis angeschlossen haben. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass sie sich obigen Gruppen angeschlossen haben.
Es muss doch jedem klar sein, dass die restlichen 43 % nicht die Einzahler in die Deutsche Rentenversicherung ausmachen können. Sie können niemals ihre eigene Zukunft, die Renter der Wiedervereinigung mit der ehemaligen DDR und die Mütterrente schultern.
Wer diesen 43 % soviel auflädt, hat deren Tragfähigkeit überschätzt.
Da muss doch im Parlament jemand krank sein, wer dies als gerecht ansieht.