05.10.2009 

Mannheim, wir haben ein Problem! >Klick 

So hat die BV Bremen am 05.10.2009 der HV Mannheim gemeldet, dass sie ein Problem mit mir haben und wie sie vorgehen wollen. Und wollten mit einer psychiatrischen Überprüfung meiner Gesundheit ihr Problem lösen. Und haben die Bestrafung meiner Person im Visier. Dazu liegen die Schriftstücke vor. Das interne Schreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr.21 festgesetzt.

 

Ferner hat die BV Bremen schon am 17./28.11.2009 der HV Mannheim die richtige Ankündigung gemacht: "Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen." Die BGHW will sich nicht rechtfertigen und befürchtet in der Behörde meinen "Auftritt mit einer Waffe".

 

Es hat und wird von mir keinen Auftritt mit einer Waffe in der Behörde geben. Vielmehr erscheine ich vor dem SG Bremen und Kämpfe um mein Recht mit dem "Schwert der Gerechtigkeit".

Bis auf wenige Teilerfolge war ich Erfolgreich mehr war/ist nicht möglich. Denn aktenkundig will sich die Beklagte nicht rechtfertigen. Und legte auch in meiner Beschwerde zum Az. E 207/09 dem Bearbeiter Herrn [18] - der in Prozessdelikt verwickelt ist - nur eine Teilakte vor, vgl. Schriftstück vom 29.09.2009. Siehe auch den Bericht vom 18.12.2008 über die Verhandlung vor dem LSG Bremen und am 13.08.2019 unter der Nr. 12 von der BGHW zur Geheimhaltung festgesetzt wurde. 

 

Öffentlichkeit muss erfahren:  

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 (Geheimdokument, seit 13.08.2019) hat die BGHW dokumentiert, der Bearbeiter meiner Akte Herr [18] wurde von der weiteren Bearbeitung meiner Fälle befreit.

 

Az.: E 29/11

Mitarbeiter der BGHW wollen meinen Fall nicht bearbeiten.

Mit dem Schreiben vom 02.03.2011 hat die Geschäftsführung der BGHW  BV Bremen wie folgt festgestellt:

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden  ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit der Angelegenheit des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch darzustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. Er hat sogar ein Strafverfahren gegen Herrn [18] angestrengt. Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen. Herr [23-1] hat sich letztendlich bereit erklärt, die Beschwerde des Herrn Neumann aufzuarbeiten und die Stellungnahme für das BVA vorzubereiten."  

 

Dazu ist zu sagen:

Natürlich haben die vielen Mitarbeiter ein Gewissen und sind befangen, weil  sie in der Stellungnahme etwas Aufdecken müssen was die Geschäftsführung geheimhalten will. Und schon in dem Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 von dem Bearbeiter Herrn [18] unterdrückt wurde. Und so hat sich Herr [23-1] letztendlich dazu bereit erklärt, hat Irrtum erregt und keine vollständige Aufklärung betrieben und wurde für die "gute Arbeit" gelobt.

 

Es kam zu einer Klagehäufung wie sie bisher noch nie vorgekommen ist

 

Seit dem Jahre 2001 liege ich mit der BGHW im Streit. Und in ihren vier Schriftsätzen vom 25.10.2012 hat die Beklagte dem Sozialgericht (SG) Bremen schon offensichtlich gemacht, dass es zu einer Klagehäufung gekommen ist wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte „lahmlegen“. Dass es zu dieser Klagehäufung kam war nur möglich, weil die Geschäftsführung das Zurückhalten von Aktenteilen und merkwürdiges Verhalten ihrer Mitarbeiter duldet. Diese vier Schriftsätze muss ich seit dem 13.08.2019 Geheimhalten.

 

Die Beweismittel liegen mir greifbar vor und würde ich gerne der Öffentlichkeit zugänglich machen.

 

Jedoch 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW hat die Geschäftsführung mit einem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt. Ich muss der Geheimhaltung folgen, weil ich mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,-€ bedroht werde oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Und das Kopieren der 45 Schriftstücke wurde mir auch untersagt.

 

Bedrohung ist der Anknüpfungspunkt für fahrlässiges Handeln.

Scheinbar liegt strafrechtlich relevantes Handel vor und stimmt auch mit dem Gesetzgeber überein, der bloße Sorgfaltspflichtverletzungen, um die es durchgängig geht, nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handeln unter Strafe gestellt hat. Vgl. Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 (Az. 3 Zs 298/09) und 44 Pflichtverletzungen.

  

Damit die Staatsanwaltschaft Bremen, das SG Bremen und die Öffentlichkeit erkennt, hier muss etwas Aufgeklärt werden, weil der Geschäftsführer der BV Bremen Herr [20-2] vor dem LG Hamburg am 30.11.2018 und 5.12.2018 nun auch noch mutmaßlich Falschaussagen gemacht hat. Dieses festzustellen ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Bremen.

 

Insoweit habe ich aus meinem Beschwerdeverfahren zum Az.: E 207/09 und E 29/11 die Beweismittel mit meiner Webseite www.unfallmann.de zugänglich gemacht.

 

Den Gutachtern und Gerichten legt die BGHW nur eine Teilakte vor und führt zu unrichtigen Entscheidungen. Und mit einem Urteils aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 hat die BGHW dafür gesorgt, dass ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht Kopieren und auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- € bedroht, oder auch Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

 

Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache gesichert, auch ich kann dem Gericht nur noch eine Teilakte vorlegen und werde jeden Prozess verlieren.

 

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung, sondern ein Tatsachenbericht. Meine Person & Webseite sind nicht wirklich angreifbar. Die Öffentlichkeit soll erfahren, was der Generalstaatsanwalt zu meinem "Hilferuf" und 44 Pflichtverletzungen am 17.11.2009 geschrieben hat. Und die Öffentlichkeit soll erfahren, ein Mitarbeiter der BGHW hat Irrtum erregt und wurde für die "gute Arbeit" am 04.03.2011 gelobt. Weiter soll die Öffentlichkeit erfahren, was das Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 zu meinem Hausverbot und Webseite geschrieben hat.

 

Unberechtigte Strafanzeige, was hat die BGHW mit mir vor?

Die BGHW hat meine Person und Webseite mit einer Strafanzeige vom 02.09.2014 angegriffen und welche Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft Bremen in der erfolglosen Strafanzeige bekannt wurden soll die Öffentlichkeit erfahren. 

Und immer wieder muss ich bei dem SG/LSG erscheinen, weil die Beklagte und die Gerichte von der Wahrheit nichts wissen wollen. Und erregen den Irrtum es gäbe keine Pflichtverletzungen. Damit ich zu meinem Recht komme muss ich natürlich immer weitermachen. Darauf hat mir das Gericht Mutwilligkeitskosten auferlegt. Und seit dem März 2022 hat das LSG Bremen in vier Verfahren Mutwilligkeitskosten von insgesamt 2000,- € angekündigt, wenn ich meine Klagen nicht zurücknehmen würde. Tatsächlich müsste aber das Gericht und die Beklagte Mutwilligkeitskosten zahlen, weil sie scheinbar mit Mutwillen keine (vollständige) Aufklärung betreiben. Und ein Mitarbeiter der BGHW Herr [23-1] der im Sinne der Beklagten eine unrichtige Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren (E 29/11) angefertigt hat, wurde von der Geschäftsführung der BGHW in der E-Mail vom 04.03.2011 für seine "gute Arbeit" gelobt.

Unwahre Schriftstücke sind aus der Akte zu entfernen

Das SG Bremen behauptet in dem Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt." 

 

Vier Monate später kam es zum Teilerfolg

Es folgt die wörtliche Niederschrift aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 zum Az: S 29 U 108/11 und dokumentiert:

 

"Die Beklagte gewährt dem Kläger wegen des Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 ab dem 01. Juli  2002 eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 30%."  

 

Ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben 

Mit diesem Teilerfolg wurde nachvollziehbar, das Sozialgericht hat es vielfach zu Falschurteilen gekommen lassen. Ich habe das Recht auf eine sachgerechte Entschädigung und muss mich nicht mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben.

Und unwahre Schriftstücke müssen entfernt werden.

 

6000 Blatt Unfall- u. Geheimakten der BGHW 

Am 10.03.2022 hat die aktenführende BV Bremen meinem Anwalt zwei CDs übersandt und dokumentieren die Akte ist unvollständig. So fehlt auch die Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 zum Az. E 207/09 (drei Seiten) zu meinem Beschwerdeverfahren. Die Übersendung der Stellungnahme hat die BV Bremen abgelehnt vgl. Gesprächsnotiz vom 18.11.2009. Erst mit dem Schreiben aus der HV Mannheim vom 27.05.2011 wurde mir die Stellungnahme der BV Bremen vom 05.10.2009 in Kopie übersandt. Damit wurde das weitere Vorgehen gegen meine Person bekannt und nicht einmal die Kriminalpolizei Bremen glauben konnte und haben mir erklärt, ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und das Opfer eines Irrtums der Justiz geworden ist.

Von der aktenführenden BV Bremen wurde die Stellungnahme vom 05.10.2009 (Az. 207/09) bisher nicht vorgelegt. Und mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 hat die Beklagte dem Gericht wörtlich vorgetragen:

 

"Bezüglich des Schreibens vom 05.10.2009 bitten wir den Kläger eine Kopie vorzulegen, um prüfen zu können, in welcher Unfall-/BK Akte dieses Schreiben enthalten ist, bzw. aus welchen Gründen dieses Schreiben eventuell nicht in den sozialrechtlichen Akten dokumentiert ist."

 

Beklagte wird immer dreister

und hat dafür gesorgt, dass ich keine Kopie anfertigen darf. 

Ich darf keine Kopie von der Stellungnahme (05.10.2009) anfertigen, denn die Beklagte hat mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 vorgelegt, die ich geheim halten muss und nicht kopieren darf. Darin wurde auch die Stellungahme der BGHW vom 05.10.2009 unter der Nr. 21 aufgenommen.

 

Wenn ich eine Kopie anfertige, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,- € bedroht, oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Weil ich der Geheimhaltung nicht vollumfänglich folgen konnte bin ich schon im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Und ist der Anknüpfungspunkt für einen Justiz Irrtum. Insoweit liegen auch weitere Schriftstücke als Beweismittel vor.

 

Unberechtigte Strafanzeige >Klick 

In meinem Fall ist dokumentiert, warum die Beteiligten eine Strafanzeige wollen und wie sie dabei vorgegangen sind.

Die BV Bremen hat mit der Stellungnahme vom 05.10.2009 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) wörtlich dokumentiert: 

 

"Wir haben sogar schon wegen der ehrverletzenden Äußerungen und Vorwürfe überlegt, mit einer Anzeige gegen Herrn Neumann vorzugehen."

 

Die BGHW hat es danach zu einer unberechtigten Strafanzeige kommen lassen. Unter dem 05.10.2009 ist der Grund u. das Vorgehen dokumentiert.

  

Geschäftsführer will eine "Signalwirkung" für freie Fahrt. 

Es folgt das Dokument der HV Mannheim: BEV vom 08.04.2011 damit wird nachvollziehbar. Es hat wenig Aussicht auf Erfolg, dass der Geschäftsführer der BV Bremen eine Verwaltungsentscheidung aus der Staatsanwaltschaft erhalten kann und m. M. dem eigenen Personal signalisieren soll, ich wurde durch eine Strafanzeige der BGHW bestraft. Und das Personal hat nun freie Fahrt und wird nicht durch die Staatsanwaltschaft gestoppt. Und das Personal macht sich auf dem Behördendach der BGHW Fit.  

 

Dazu im Einklang wurde wörtlich dokumentiert:

 

"Gegenstand - Weiteres Vorgehen gegenüber Herrn Neumann? Entsprechend den Hinweis des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin." 

 

BGHW-Mitarbeiter erregt Irrtum u. wird für seine "gute Arbeit" gelobt.

Ich bedanke mich bei der BGHW (vormals GroLa BG), dass ich nach meinem ersten Arbeitsunfall (1968) im Jahre 1972 vom Tischler zum Fernsehtechniker umgeschult wurde Dabei habe ich auch etwas über Korbmenschen erfahren. Und bis zu meinem zweiten Arbeitsunfall im Jahre 2001 im Med. Techn. Notdienst in der Fehlersuche tätig sein konnte. 

 

Kosten für meiner Umschulung hat die BGHW übernommen, so hat es der Mitarbeiter der BGHW Herr [23-1] in seiner Stellungnahme vom 02.03.2011 (Az. E 29/11) zu meinem Beschwerdeverfahren dokumentiert. Jedoch die weiteren Aussagen haben auf den acht Seiten im Sinne der BGHW Irrtum erregt. Und für seine "gute Arbeit" wurde der Mitarbeiter [23-1] von der Geschäftsführung der BV Bremen mit der E-Mail vom 04.03.2011 gelobt. 

 

Warum ist es zu dieser Webseite gekommen?  

Dazu ist zu sagen:

Im Jahre 2010 hat die DGUV in dem Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen Museum Berlin dokumentiert, die Öffentlichkeit möge feststellen:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?"   

 

Der BGHW habe ich am 16.04.2013 bekannt gemacht, dass ich dem Thema der DGUV mit meiner Webseite folgen werde und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentiere, wie ich als Unfallverletzter von der BGHW behandelt wurde/werde und kein Einzelfall bin vgl. 13.04.2011 

 

Ich nerve, nur so konnte ich die Grenze der Aufklärung durchbrechen.

Ja ich nerve und nur so konnte ich die Grenze der Aufklärung durchbrechen und die merkwürdigen Handlungen und Willkür der höchsten Amtsträger dokumentieren, für die sich keiner rechtfertigen will. Die Amtsträger wissen nicht wie es weitergehen soll und befürchten seit dem 28.11.2009 den Auftritt mit einer Waffe

 

Durch meine Ermittlungserfolge verliert die Sozialversicherung an Ansehen. Insoweit hat mir die BGHW eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. 

Der Geheimhaltung konnte ich nicht vollumfänglich folgen und bin erstmalig am 24.12.2019 im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Sogleich hat die BGHW am 05.03.2021 neues Beweismittel über das merkwürdige Handeln der Amtsträger vorgelegt und wörtlich erklärt:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Die Akten und Verwaltungsentscheidungen der Amtsträger müssen aber für das o. g. Thema der DGUV und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil über die Willkür der höchsten Amtsträger in der Sozialversicherung bilden können. 

 

Schlichtung ist der ehrenvolle Ausweg für die Sozialversicherung.

Als ehrenvoller Ausweg ist und bleibt für die Sozialversicherung die Mediation (Schlichtung). Ansonsten würde die Sozialversicherung weiter an Ansehen verlieren. Und die Mediation hat die BGHW schon am 01.09.2010 gewünscht aber nicht das Sozialgericht Bremen. Siehe dazu die seit dem 05.03.2022 laufenden Vorbereitungen zur Akteneinsicht und dazu führen wird, dass die fehlerhaften Schriftstücke aus der Akte entfernt werden.

Meine Begutachtung auf psychosomatischem Fachgebiet - wie in der Stellungnahme der BV Bremen vom 05.10.2009 angeregt - ist kein Ausweg und löst auch keine Probleme. Die Sozialversicherung würde nur noch mehr an Ansehen verlieren.  

 

Wie Unfallverletzte von den Berufsgenossenschaft behandelt werden.

Hier wird für die Öffentlichkeit und Unfallversicherten in der deutschen Sozialversicherung dokumentiert, wie in meinem Fall die sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen durch merkwürdiges Handeln u. bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen der Amtsträger verhindert werden und ich bin kein Einzelfall.

  

Ferner wird das rechtswidrige Vorgehen gegen meine Person und Webseite für die Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert. Denn die Amtsträger haben am 28.11.2009 festgesetzt, sie wollen sich nicht rechtfertigen und befürchten einen Auftritt mit einer Waffe.

 

Am 24.06.2013 haben die Amtsträger (BGHW) das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

Und vom Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

  

Durch die Presse (taz) wurde am 05.11.2014 bekannt:

 

"Ich werde weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". 

 

Hier wird für die Öffentlichkeit und Unfallversicherten in der deutschen Sozialversicherung dokumentiert, wie in meinem Fall die sachgerechte Entschädigung der Unfallfolgen durch merkwürdiges Handeln u. bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen der Amtsträger verhindert werden und ich bin kein Einzelfall.

  

Ferner wird das rechtswidrige Vorgehen gegen meine Person und Webseite für die Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft Bremen dokumentiert. Denn die Amtsträger haben am 28.11.2009 festgesetzt, sie wollen sich nicht rechtfertigen und befürchten einen Auftritt mit einer Waffe.

 

Am 24.06.2013 haben die Amtsträger (BGHW) das Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

Und vom Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

  

Durch die Presse (taz) wurde am 05.11.2014 bekannt:

 

"Ich werde weiterkämpfen, auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". 

 

Von dem Grundgesetz Art. 5 (1) der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht.

Und gemäß dem Grundgesetz Art. 20 (4) rufe ich zum Widerstand gegen die Willkür der Amtsträger auf. 

 

Dazu benutze ich keine Postkarten sondern meine Webseite und lande erstmalig am 24.12.2019 im Gefängnis. Vgl. den Roman von Hans Fallada "Jeder stirbt für sich allein" aus der NS-Zeit (25.08.1942). 

 

Insoweit werde ich seit dem 13.08.2019 auch mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht. Und wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann, werde ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedroht. Das Kopieren der Schriftstücke wurde mir auch untersagt. Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, 45 Schriftstücke der BGHW sind für die Beteiligten sehr gefährlich.

 

Dazu im Einklang wurde dem SG Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 ( S 29 U 108/19 bzw. S 2 U 125/19) vorgetragen, dass die Akte mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) in der Behörde nicht auffindbar sei. Ferner wurde am 10.03.2020 durch den Direktor am SG Bremen bekannt, dass die kompl. Gerichtsakte wohl vernichtet worden sei. Und konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei.

 

Der Direktor ist als Richter in meinem Fall und in den Urteilen vor dem LSG Bremen vom 18.12.2008 Verkehrsunfall und Stromunfall verwickelt und Verdunklungsgefahr kommt auf. Soweit die schlechten Botschaften.

 

Ich werde weitermachen, weil ich dem Grundgesetz Art. 20 (4) folge und werde u. a. dokumentieren (16.02.2022), dass die BGHW keine (vollständige) Akte zur Urteilsfindung dem Gericht vorgelegt hat und nicht vorlegen konnte weil Akten in der Behörde verschwunden sind. 

 

Hier endet der offene Brief,

mit freundlichen Grüßen, an den Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und wie ich für Demokratie und soziale Gerechtigkeit streitet. 

 

 

Meine unendliche Geschichte fängt in Amerika an,  

geht über Bremerhaven, Köln, Mannheim bis Vietnam vgl. Fotostrecke.

 

Die deutsche Sozialversicherung   

steht in der ganzen Welt vorbildlich und unerreicht da.  

Leider wurde die Ordnung in Bremen von der BGHW und dem Sozialgericht (SG) Bremen beseitigt und hat in meiner Sache zu einer komplexen Angelegenheit geführt. Und so verliert die Sozialversicherung an Ansehen in der ganzen Welt.

 

 

Ich kann eine Entschädigung erwarten und die ist aktenkundig:

Die im Ermittlungsverfahren angefertigten Gutachten der BGHW haben gezeigt, mein Berufsleben ist mit 60 Jahren zu Ende, ich werde aufgrund der festgestellten Unfallfolgen eine Rente erhalten und die beantragte Rentenerhöhung wird kommen. Dazu im Einklang hat die BGHW am 27.02.2004 in der Akte wörtlich dokumentiert: 

 

"Dass aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."    

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen BG will nicht zahlen.

Das Fernsehen berichtete am 05.12.2018. >Video

 

Im Sinne der BGHW habe ich keine Rente und keine Rentenerhöhung erhalten. Ich habe auch keine finanzielle Unterstützung erhalten, damit ich beruflich wieder eingegliedert werden kann.

Ich bin kein Einzelfall, wie auch das Fernsehen berichtet hat.

 

BGHW folgt nicht dem Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X

Es kam der Verdacht es sei etwas schiefgelaufen, oder war es Absicht?   

 

Dazu ist zu sagen:

Unmittelbar nach der o. g. Gesprächsnotiz vom 27.02.2004 hat die BGHW meine damalige Arbeitgeberin angerufen, wie die Gesprächsnotiz der BGHW vom 03.03.2004 bestätigt. Mit der Gesprächsnotiz wurden zu meinem Nachteil unrichtige Sachverhalte in meiner Behördenakte eingebracht. Ich habe ein Recht, dass die Sache geklärt wird, damit die Gutachter erkennen, meinen Arbeitsplatz habe ich aufgrund von Unfallfolgen verloren.

 

Jedoch aufgrund meines Schreibens vom 11.07.2008 hat die BGHW keine weiteren Ermittlungen aufgenommen sondern mit dem Schreiben vom 21.07.2008 abgelehnt. Mit der merkwürdigen Begründung:

 

"Seinerzeit wurde von der Gesprächspartnerin zugesagt, dass hierzu schriftliche Unterlagen auf Wunsch nachgereicht werden können. Aufgrund dieser Darstellung bestand kein Anlass, an dem vorgetragenen Sachverhalt zu zweifeln."

 

Es ist die Aufgabe der aktenführenden BV Bremen die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. So ist es mit dem Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 in 44 Punkten bestätigt. Aber die BV Bremen entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke, so wird die Akte mit ungeklärtem Sachverhalt den Gutachtern & Gerichten vorgelegt. Und das Gericht klärt den Sachverhalt nicht auf. 

 

Die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 03.03.2004 wurde also nicht aus der Akte entfernt. Und zu meinem Nachteil wird u. a. der Irrtum erregt:

 

"Die Unfallfolgen - Unfall aus 1968 - spielten keine Rolle. Davon war dem Betrieb auch nichts bekannt". 

 

Ferner wird bis dato der Irrtum erregt:

 

"Der Stromunfall sei nicht erklärbar".

 

Nach dieser Gesprächsnotiz vom 03.03.2004 folgt die BGHW nicht mehr ihren Gutachtern sondern der Gesprächspartnerin. 

Die Gesprächsnotiz ist zu meinem Nachteil und erregt in der Akte den Irrtum, mein Stromunfall sei nicht erklärbar. Diese Tatsache ist der BGHW auch bekannt. Denn mit dem Bescheid vom 27.04.2004 war für die BGHW mein Stromunfall erklärbar und wurde als Arbeitsunfall zur Tatsache  gemacht.

 

Jetzt hätte die BGHW und das Gericht erkennen müssen, die Darstellungen der Gesprächspartnerin sind zweifelhaft und die Angebotenen Unterlagen müssen unbedingt nachgereicht werden. Damit es zu einer wahrheitsgetreuen Akte kommt. Dafür hat das Gericht und die Beklagte aber nicht gesorgt. Und als Beklagte musste die BGHW auch in dieser Sache keine weitere Aufklärung mehr betreiben. Denn "Herr des Verfahrens" ist nun das Gericht. Und die Gerichte glaubten nicht meinem Anwalt Dr. jur. sondern der Beklagten. 

 

Am 31.01.2003 hat die BGHW auf Anfrage durch die BG Unfallambulanz

erfahren. Als Unfallfolge aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 liegt eine Retropatellararthrose im li. Knie mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 10% vor. Und die MdE 10% sollte nun mit einem 2. Rentengutachten als Unfallfolge festgesetzt werden. Und hätte zu einer Rentenerhöhung geführt. Dazu im Einklang liegt die allg. Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum vor vgl. 17.11.2011. 

Es konnte aber zu keiner Rentenerhöhung kommen weil die BGHW Beweismittel zurückgehalten hat vgl. 13.02.2011.

 

Nun muss nur noch ein "richtiger Richter" kommen und mit seinem Urteil die Maßnahme abschließen. So könnte ich erhalten, was mir die BGHW schon in der in der Gesprächsnotiz und in dem Verwaltungsverfahren am 27.02.2004 angekündigt hat. Und es wird erkannt, die Beteiligten haben nicht nach dem Gesetz und § 1 SGB VII Abs. 2, gehandelt und werden vom Gesetzgeber wegen grober Pflichtverletzungen mit einer Strafe bedroht. 

  

Am 27.04.2004 hat die BGHW (vormals GroLa BG) meinen Stromunfall vom 

20.03.2001 als Arbeitsunfall anerkannt, jedoch in dem Bescheid wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen vgl. 03.03.2003.

Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Ob auch dieses nur eine bloße Pflichtverletzung ist muss ein "richtiger Richter" entscheiden. Aber einen Gesundheitsschaden hat die BGHW nach Recht & Gesetz in dem Bescheid einzutragen vgl. § 8 SGB VII. 

 

Denn es gibt keine Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden.

  

Die BGHW & SG Bremen folgen nicht dem Gesetz und § 1 SGB VII.  

Dazu im Einklang haben die Mediziner der BGHW, schon am 28.11.2007 in ihrer Stellungnahme wörtlich festgesetzt:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen." 

 

Ferner haben die Mediziner der BGHW offensichtlich gemacht, ich leide unter einer Migräne mit Sehstörungen als Nebenerscheinungen und ist eine sogenannte Migräne accompagnée.

Vgl. die Bedeutung der Feststellung u. Stellungnahme vom 17.11.2011

  

Ein baldiger Abschluss der Rechtsstreitigkeiten ist nicht in Sicht. Weil die Maßnahmen der BGHW und Gerichte verhindern, dass die Ordnung wieder hergestellt wird. Siehe den Katalog der Maßnahmen vom 07.02.2022 

 

So folgt die BGHW auch nicht dem Sozialgesetz und § 1 SGB VII Abs. 2.

 

Denn die BGHW hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.  

 

Am 18.12.2008 habe ich meine Gerichtsverfahren vor dem LSG Bremen

verloren und bin auch vor dem BSG Kassel gescheitert. 

Vgl. Urteil Verkehrsunfall und Stromunfall, wie war das möglich?   

 

Eine intensive Fehlersuche begann und die Sache wurde kriminell

Akteneinsicht im Beisein eines Sachbearbeiters wird nicht zugelassen

Im Rahmen der Akteneinsicht hat die BGHW in einem Vermerk vom 09.06.2009 nachvollziehbar dokumentiert, ich erhalte die Akte in Kopie und kostenlos übersandt. Mit dieser Maßnahme hat die BGHW erreicht, dass ich die Akte nicht in Ruhe mit einem Sachbearbeiter durchsehen kann um Unterschlagungen aufzudecken, die meine Entschädigung verhindern.

 

Mit dem Schreiben vom 22.06.2009 habe ich die Akten in Kopie erhalten und konnte diese mit den Gerichtsakten abgleichen. Dabei habe ich Prozessdelikt aufgedeckt und erkannt, die Beklagte ist eine Falschspielerin und sie hat Beweismittel für den Gerichtsprozess in ihrem Sinne verändert und mit Schriftsätzen in den Prozess eingebracht. 

Mit der "Kommissarleuchte" (Kaiser Idell) habe ich die Hintergründe ausgeleuchtet und hat den Nationalsozialismus überdauert, so steht es geschrieben. 

 

Darüber wollen natürlich auch die Bremer und die breite Öffentlichkeit informiert werden. Und schon am 15.09.2009 mein Extrablatt gesichtet haben. So wird es auch mit meinem Gästebuch bestätigt und plötzlich gelöscht wurde.

 

Akteneinsicht ist in abhängig mit meinem Hausverbot zu sehen. 

Es war keine Freundlichkeit der BGHW, dass mir die Akten zur Aktensicht in Kopie überlassen wurden, denn die BGHW musste mir die Akten überlassen weil mir ein Hausverbot erteilt wurde. So hat es die BGHW auch mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 geschehen lassen. Die Verwaltungsentscheidung (18.01.2010) hat die BGHW am 13.08.2019 unter der Nr. 22 zur Geheimhaltung festgesetzt. 

 

Geschäftsführung der BGHW stellt unwahre Behauptungen auf.  

Denn von Unterschlagungen will die Geschäftsführung der BGHW nichts wissen und ich erhalte auch keinen Besuchstermin. Dazu im Einklang hat die BGHW am 31.08.2009 die Unwahrheit behauptet: 

 

Dem Wunsch von Herrn Neumann, dass sich nochmal ein Mitarbeiter der BG mit ihm zusammen "3 Stunden hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und die Unterschlagung aufzudecken", wurde eine Absage erteilt. 

 

Denn der Vortrag (31.08.2009) ist eine "juristische Luftnummer" und so gibt es auch keinen Bericht über das Ergebnis. Es zeigt aber, dass die Geschäftsführung der BGHW bei ihren Maßnahmen auch unwahre Behauptungen aufstellt.  

 

Schon aus Fürsorgegesichtspunkten - gegenüber seinen Mitarbeitern - hätte der Geschäftsführer für die vollständige Aufklärung sorgen müssen.

Dieses ist aber nicht geschehen, vielmehr noch wurden mir seit dem 18.01.2010 von dem Geschäftsführer rechtswidrige Hausverbote erteilt und durch Urteil wurde am 19.06.2014 das letzte Hausverbot aufgehoben und stehen in Verbindung mit meiner Akteneinsicht in der Behörde.

Mit dem Vermerk vom 31.08.2009 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, es soll verhindert werden, dass ich die Akte mit einem Mitarbeiter der BGHW auf Fehler untersuchen kann.

Dieser Vermerk (31.08.2009) wurde von der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 31 aufgenommen. 

 

Mein Anwalt deckt Prozessdelikt auf, keiner will sich rechtfertigen.    

Nun war das SG Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück vgl. 01.09.2009

 

Wenn Unrecht zu Recht wird,

wird Widerstand zur Pflicht. 

 

Am 15.09.2009 kam es unter dem Az. E 207/09 bei der BV Bremen zu

 

meinem 1. Beschwerdeverfahren. Und wurde von der BV Bremen mit einem Ergebnis abgearbeitet, dass nicht mit dem Geschehensablauf im Einklang war/ist. Mit dem Hinweis auf das Schreiben der HV Mannheim vom 22.10.2009 (Az.: E 207/09) habe ich die BV Bremen um die vollständige Akteneinsicht gebeten. Die Akte wurden mir aber von der aktenführenden BV Bremen nicht vorgelegt.

 

 

Am 29.09.2009 hat die BV Bremen unter dem Az. 207/09 dokumentiert, 

Blatt 240/531 fehlen auch als Handakte. Und fehlten natürlich auch im Beschwerdeverfahren (E 207/9) und dokumentieren Prozessdelikt. Dem folgte sogleich das Schreiben der BV Bremen von 05.10.2009 und wurde am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt. 

 

Um mein Recht einklagen zu können benötige ich die vollständige Akteneinsicht und die Akte wird in der BV Bremen geführt.

Dazu im Einklang kam aus der HV Mannheim die Mitteilung, vgl. Schreiben vom 22.10.2009:

 

"Die mein Verfahren betreffenden Akten werden in der BV Bremen geführt. Wir bitten, die Akteneinsicht dort wahrzunehmen.

  

Der Vorgang der BV Bremen beinhaltet auch alle das Beschwerdeverfahren betreffenden Schriftstücke."

 

Weitere Trixereien sind erkannt und dokumentiert

Ferner ist erkannt und dokumentiert, die BGHW zerrt die Sache mit ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen und erspart sich damit jede weitere Aufklärung. Denn als Beklagte muss sie keine Aufklärung mehr betreiben.

Weil das Gericht "Herr des Verfahrens" ist. 

 

Dazu erregte die Beklagte in dem Verfahren zur Verkehrsunfallsache mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wörtlich den Irrtum:

 

"Durch Vorbringen des Bevollmächtigten im anschließenden Klageverfahren wurde der Fehler von Seiten der Verwaltung erkannt und es wurden dazu umfangreiche Ermittlungen durchgeführt."

 

Tatsächlich war der Fehler aber schon durch mein Vorbringen im Verwaltungsverfahren und meinem Widerspruch vom 14.10.2003 bekannt. Die BGHW lehnte aber eine weitere Aufklärung mit dem Aktenvermerk vom 04.11.2003 ab. 

 

Wichtiger Hinweis:

 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt und darf von mir nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Könnte aber durch andere Webseiten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden 

 

Maßnahmen der BGHW & SG Bremen verhindern die Problemlösung

Nach meinem 2. Arbeitsunfall im Jahre 2001 ist es zu meiner bis dato nicht aufhörenden Recherche gekommen, denn die Maßnahmen der BGHW und Gerichte behindern meine Arbeit. Timing der Maßnahmen zeigt, hier sind Profis am Wirken und das SG Bremen glaubt nicht mir sondern der Beklagten. Dazu im Einklang liegt ein Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 vor. Die Beteiligten wollen nicht kriminalisiert und ist das Motiv ihrer Maßnahmen und haben es auch der Hauptverwaltung (HV) Mannheim gemeldet vgl. 17./28.11.2009. 

 

Ursache einer noch nie beobachtet Klagehäufung ist gesichert.

 

Die Beteiligten wollen keine Aufklärung betreiben und haben es schon am 17./28.11.2009 dokumentiert. Und hat am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung der BGHW als auch die Gerichte "lahmlegen".

 

Meine Webseite und Presseberichte sind sehr umfangreich,

 

weil ich für die Öffentlichkeit und Behörden dokumentiere, mit welchen Pflichtverletzungen und Trixereien m. M. die Unfallopfer von der Berufsgenossenschaft behandelt werden, die keine Entschädigung zahlen will und sich auch nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will. Wegen der Untätigkeit befürchten die Mitarbeiter der BGHW seit dem 28.11.2009 einen Amoklauf in der Behörde. Von mir geht aber keine Gefahr aus und meine Waffe ist das "Schwert der Gerechtigkeit".

 

BGHW & SG Bremen wollen nicht kriminalisiert werden.

Damit ist gesichert: Weitermachen ist angesagt, denn ich bin auf der richtigen Spur. Dazu im Einklang hat die BGHW schon am 17.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Herr Neumann ist zwischenzeitlich weiterhin aktiv [...]. Der Rest des Schreibens ist sicherlich dazu geneigt, den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein. dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

 

Ferner hat die BGHW am 28.11.2009 wörtlich dokumentiert:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."

 

Insoweit habe ich auch am 18.01.2010 mein 1. Hausverbot erhalten. 

So können die Rechtsstreitigkeiten natürlich keinen Abschluss finden. Und mein Fall wird immer krimineller vgl. 28.11.2009.

  

BGHW will sich nicht in der Zeitung rechtfertigen.

Die Zeitungsberichte werden aber immer mehr vgl. 28.11.2009 

 

BGHW erteilt mir seit 18.01.2010 Hausverbote ohne Anlass.

Mein 1. Hausverbot vom 18.01.2010 wurde genauso aufgehoben, wie das letzte Hausverbot nach dem Urteil vom 19.06.2014Die HV Mannheim hat der BV Bremen von Anfang an erklärt, für ein Hausverbot besteht kein Anlass vgl. 28.12.2009 

 

Mitarbeiter der BGHW (BV Bremen) sind Verzweifelt. 

 

Die Mitarbeiter der BGHW haben der Hauptverwaltung (HV) Mannheim gemeldet, sie wissen nicht mehr wie es in meinem außergewöhnlichen Fall weitergehen soll vgl. 28.12.2009. Und die Mitarbeiter halten sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit vgl. 09.04.2014. 

 

BGHW will die Schlichtung (Mediation) und war der Durchbruch.

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat mir erklärt, die Mediation wäre der Durchbruch. Das SG Bremen will aber keine Mediation und ist "Herr des Verfahrens" vgl. 01.09.2010 

 

Am 01.09.2010 hat die BGHW erkannt so kann es nicht weitergehen und

 

wollte die Schlichtung. 

 

Am 18.10.2010 kamen die ersten Zeitungsberichte und damit war die

Öffentlichkeit über meinen "Kampf um Unfallrente" informiert.

 

Die BGHW will sich in der Presse aber nicht rechtfertigen und wurde schon am 28.11.2009 dokumentiert. 

 

Am 07.02.2011 kam es zum 2. Beschwerdeverfahren unter dem Az. E 29/11

 

und wieder mit einem Ergebnis dem nicht gefolgt werden konnte. Und weiterhin wurde dem Gericht und mir von der BV Bremen nicht die vollständige Akte vorgelegt. Und dem Gericht spiegelt die Beklagte in den vielen Klagen vor, dass die vollständige Akte vorgelegt wurde. Und hat meinem damaligen Anwalt mit dem Schreiben vom 30.04.2008 aufgefordert dieses zu bestätigen. Dem konnte mein Anwalt aber nicht folgen.

 

§ Rechtsmissbrauch im Sozialsystem!? 

 

Strafverfahren könnte gegen den Geschäftsführer anstrengt werden!

Im Hinblick auf das Verweigern der vollständigen Niederschrift und dem Hinweis auf das Schreiben der BGHW vom 02.03.2011, ist m. M. zu überlegen, ob gegen den Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] ein Strafverfahren angestrengt werden muss.   

 

Geschäftsführer wünscht "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft. 

Geschäftsführer der BGHW ist in Merkwürdigkeiten verwickelt und hat rechtswidrige Hausverbote erteilt. Und wünschte eine "Signalwirkung" aus der Staatsanwaltschaft für sein Personal. So ist es mit dem Schreiben der BGHW vom 08.04.2011 nachvollziehbar dokumentiert.

 

Am 02.09.2014 kam es mit dem Hinweis auf meine Webseite zu der gewünschten Strafanzeige gegen meine Person. Die aber erfolglos sein musste. Diese Tatsache war der BGHW schon am 08.04.2011 bekannt.

 

Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Tatvorwurf; üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person eingestellt. Die Vorhaltungen der BGHW waren somit aus der "Luft gegriffen" und Rechtsmissbrauch wird ableitbar. 

 

 

Geschäftsführer der BGHW benötigt "Signalwirkung" für sein Personal.

Und mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen meine Person, sollte es zu einer "Signalwirkung" für sein Personal kommen. Wegen der Erfolglosigkeit hat die HV Mannheim davon abgeraten vgl. 08.04.2011. 

 

Mein Fall nervt die Mitarbeiter der BGHW und ist kein Einzelfall. 

Mitarbeiter der BGHW haben vorgeschlagen, für ähnlich gelagerte Fälle soll ein Dezernat eingerichtet werden vgl. E-Mail vom 13.04.2011. 

 

Schwaches Glied in der Kette der Manipulation: Menschen mit Gewissen

Rentengutachter hat ein Gewissen und dokumentierte am 13.02.2011, dass es am 05.09.2003 zu einem unrichtigen Rentengutachten gekommen ist, weil die BGHW (vormals GroLa BG) Beweismittel zurückgehalten hat. Der Richter am LSG Bremen fragte mich in einer mündlichen Verhandlung:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben gekommen?"

 

Damals konnte ich nur Antworten, "diese Frage verstehe ich nicht".

 

Heute verstehe ich die Frage so, dass der Richter erfahren wollte wo das schwache Glied in der Kette der Manipulation sitzt.

 

LSG Bremen & Beklagte glauben ich könnte gefährlich werden.

 

Und der Richter am LSG und die Beklagte (BGHW) sprechen sich über das weitere Vorgehen ab. Dazu im Einklang liegt u. a. eine Gesprächsnotiz der Beklagten (BGHW) vor vgl. 07.05.2012. Ferner liegt eine Gesprächsnotiz vom 29.08.2008 vor und dokumentiert, die Beklagte wurde durch das LSG gewarnt, keinen Fehler zu machen und die Zusammenarbeit wurde zementiert.

 

BGHW hat mich zum "Amokläufer" abgestempelt u. Hausverbot erteilt. 

 

Am 25.10.2012 wurde ich von der BGHW in vier Schriftsätzen vor dem SG Bremen zu Unrecht als "Amokläufer" abgestempelt und habe Hausverbote erhalten. 

 

Das Gericht hat ein schweres Geschütz aufgefahren

 

und die Revision nicht zugelassen.

 

Am 22.11.2012 hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen meine erhobene

Wiederaufnahmeklage mit Urteil vom 22.11.2012 (Verfahren L 14 U 169/11 WA) als unzulässig verworfen. Und hat dabei ein schweres Geschütz aufgefahren, denn die Revision wurde nicht zugelassen. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat das BSG mit Beschluss vom 08.04.2013 ebenfalls als unzulässig verworfen.

 

Der BGHW habe ich meine Webseite bekannt gemacht. 

 

Mit dem Schreiben vom 16.04.2013 ist der BGHW bekannt geworden, warum ich eine Webseite erstelle und dazu auch der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich machen werde. Sofort hat sich die BGHW mit dem Schreiben vom 26.04.2013 dagegen gewährt und es wird nachvollziehbar, meine Webseite ist für die BGHW "ein rotes Tuch". 

 

Auf dem "Nebenkriegsschauplatz" sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden 

 

Wegen Belästigung in der Behörde ist Polizeischutz erforderlich

 

Das Betreten der Behörde ist gefährlich und ich habe am 10.05.2013 ein rechtswidriges Hausverbot von der BGHW erhalten, mit dem Hinweis, dass das Betreten der Behörde nur unter Polizeischutz erlaubt wird. Das Hausverbot wurde mit Urteil vom 19.06.2014 als Rechtswidrig erkannt. 

 

Am 24.06.2013 hat die Beklagte das LSG Bremen mit ihrem Schriftsatz vom

24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet. Und mit dem Hinweis auf meine ca. 18 Klagen sollte mir das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. Und hat den Irrtum erregt, in dieser Sache hätte ich einen Anwalt. 

  

Scheinbar ist aber die Beklagte auf dem "Nebenkriegsschauplatz" Verhandlungsunfähig, denn aktenkundig will sich die Beklagte nicht rechtfertigen. Verhandlungsunfähigkeit und Befangenheit könnte auch bei dem SG Bremen vorliegen, denn das SG Bremen ist in Prozessdelikt verwickelt und wurde schon am 26.08.2009 aufgedeckt.  

 

Am 16.04.2013 habe ich meine Webseite geöffnet und möchte damit für 

 

die Öffentlichkeit und den vielen Unfallopfern nachvollziehbar dokumentieren: Die Beteiligten wollen sich für ihre Pflichtverletzungen und gemachten Fehler die meine mögliche Entschädigungen verhindern, nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen. Sie wollen sich auch nicht kriminalisieren lassen. Ihr Motiv und ihre Maßnahmen haben die Beteiligten der HV Mannheim gemeldet. Die aktenführende Behörde ist die BV Bremen. Die merkwürdigen Maßnahmen am SG Bremen sind mit der Gerichtsakte dokumentiert und wurde auf unbekannte Weise vernichtet vgl. 10.03.2020.

 

 

 

Aber das SG wollte so weitermachen und hat am 10.06.2013 zu ca. 18 Klagen geführt. 

 

BGHW hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.

Am 24.06.2013 und mit dem Hinweis auf meine ca. 18 Klagen sollte mir das Gericht Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. 

 

BGHW hat das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt. 

Am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, wo es so richtig ballert.

Dazu fallen mir die "Korbmenschen" ein, die ich in der Medizintechnik kennen gelernt habe.

Wissen Sie was "Korbmenschen" sind!?

 

Hetze im Netz gegen meine Person und Webseite

 

und bestimmte Personen wurden am 22.01.2014 nach Berchtesgaden zu einem Seminar gerufen in dem ich als "Hyäne im System" vorgestellt wurde. Darin war die BGW und die Gewerkschaft "ver.di" involviert.

 

 

Am 19.02.2014 kündigte die Richterin am SG Bremen an,

es wird keine Mediation (Schichtung) durchgeführt. Und hat dazu in dem Schreiben vom 19.02.2014 wörtlich den Irrtum erregt:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Aber vier Monate später am 19.06.2014 kam es zu den ersten Teilerfolgen und bestätigen, die Gerichte haben von Anfang an Falschurteile angefertigt.

 

Am 19.06.2014 kam es zu  Teilerfolgen

 

Die Untätigkeit ist der BGHW zweifelsfrei anzulasten! 

 

Am 19.06.2014 wurde die BGHW vom Sozialgericht (SG) Bremen wegen

Untätigkeit verurteilt und musste auch das letzte Hausverbot aufheben.

  

 

Dieses ist ein Anknüpfungspunkt für die Generalstaatsanwaltschaft Bremen, dass mehr als bloße Pflichtverletzungen vorliegen und mit dem Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten aufgeführt wurden.

 

Am 02.09.2014 erfolglose Strafanzeige gegen meine Person + Webseite

 

Am 23.06.2015 kam der nächste Teilerfolg 

 

Die BGHW hat scheinbar das Ende der Fahnenstange erreicht. 

 

Am 19.06.2014 wurde mit Beschluss aus dem SG Bremen auch mein letztes Hausverbot aufgehoben weil von mir keine Bedrohung ausgeht. 

Dass die BGHW danach noch ihr Bedrohungsmanagementteam am 29.04.2016 eingeschaltet hat, ist ein Hinweis, dass die Beteiligten von einer anderen Stelle bedroht werden, nämlich vom Gesetzgeber, wegen groben Pflichtverletzungen und der Gesetzgeber unterstrafe gestellt hat. 

 

SG Bremen hat die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt

Das SG Bremen behauptet ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt.

Tatsächlich kam es am 19.06.2014 u. 23.06.2015 aber zum Teilerfolg. Damit wird nachvollziehbar, dass die Richter/innen von Anfang an unwahre Urteile angefertigt haben. Und haben damit die Ordnung in unserem Sozialsystem beseitigt vgl. 19.02.2014

 

Am 19.06.2014 u. 23.06.2015 Teilerfolg aber warum kein Volltreffer?   

Die Antwort: Aktenführende Behörde & SG halten die Akte zurück! Und es wurde vorgespiegelt, es sei zu einem Vergleich gekommen der alles abgegolten hätte und nun wird die Akte nicht mehr geöffnet.

 

Am 19.06.2014 hat der Richter nicht die Akte auf den Tisch gelegt 

 

und ich musste mich mit dem Spatz in der Hand zufrieden geben.  

 

Ein Teilerfolg war am 19.06.2014 die Nachzahlung meiner Unfallrente über 12 Jahre. Auf Zinsen musste ich verzichten, sonst hätte ich gar nichts bekommen. Dazu erklärte das SG, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zufrieden geben. 

Und die Akte hatte der Richter nicht auf den Tisch gelegt.

 

BGHW hat meine Person/Webseite mit einer Strafanzeige angegriffen. 

 

Nachdem es zu den Teilerfolgen gekommen ist, hat die BGHW meine Person und Webseite mit einer Strafanzeige angegriffen. Jedoch sind meine Vorhaltungen begründet. Und die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen eingestellt vgl. 26.05.2015

 

Wie eine Ertrinkende greift die BGHW nach dem Strohhalm und hat am

07.03.2018 von einem Hamburger Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anfertigen lassen, der kein Recht auf Akteneinsicht hat. Dieser hat dem LG Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BV Bremen vom 05.12.2018 in Kopie vorgelegt. Dieses Beweisstück wird nicht im Original vorgelegt u. wurde scheinbar zusammenkopiert. Und ist nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang.

 

Polizeischutz und Sirene

Am 08.11.2018 habe ich die Behörde aufgesucht und fühlte mich bedroht und habe mit meiner Polizeisirene nach Polizeischutz gerufen. Die Mitarbeiter der BGHW stürzten zum Treppenhaus! Und die Polizei hat die Bedrohungslage aufgelöst. Mein Auftritt war ohne Waffe und keine strafbare Handlung. So ist es mit dem Tätigkeitsbericht der Polizei vom 08.11.2018 bestätigt. 

 

 

§ Rechtsmissbrauch im Sozialsystem!? 

Erneut wird Rechtsmissbrauch ableitbar, denn die BGHW folgt nicht den Nutzungsbestimmungen und schaltet einen externen Anwalt aus Hamburg und das Landgericht (LG) Hamburg ein. Und hat mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Klage vor dem LG Hamburg dazu geführt, dass ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet bin und letztmalig am 06.09.2020 entlassen wurde. 

Im Gefängnis wurde mir der Roman vorgelegt: "Jeder stirbt für sich allein" und habe dazu gelernt: Wer die Wahrheit mit Postkarten der Öffentlichkeit zugänglich macht wurde 1942 Hingerichtet. Und warum eine Feldpost - die mit Schreibmaschine geschrieben wurde - eine traurige Mitteilung war.

 

So war es auch mit der Feldpost vom 23.10.1942 und war die traurige Mitteilung über unseren Vater vom "Kriegsschauplatz".

 

Nutzungsbestimmung meiner Akte

Am 06.03.2021 wurde bekannt, die BGHW musste sich einen neuen

"Schachzug" überlegen. Denn seit dem  aktenkundig will die BGHW dass ich bestraft werde.

 

Und es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Insoweit liegt auch das Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 vor und diskutiert die Nutzungsbestimmung meiner Akte.

 

 Polizeisirene 

Die Beteiligten werden immer dreister immer gefährlicher. Insoweit konnte ich die Behörde am 08.11.2018 nur mit einer Polizeisirene betreten u. wollte mein Schriftstück abgeben.

 

Wo sind meine 100 Akten für den Gutachter in Stenum geblieben?  

Am 10.12.2018 kam es in der Sache "Tietjensee" zu einem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg auf einer merkwürdigen eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 und nicht im Original vorliegt.

 

 

Feuer im Nachbarhaus löst bei mir Stress aus, ohne Akte kein Beweis.  

Am 21.01.2019 hat ein Feuer im Nachbarhaus bei mir Stress und Angstzustände ausgelöst auch wegen meiner Akten.

Und hat am 06.07.2021 zu einer Ordnungshaft über drei Tage geführt. Die Strafe wurde von der BGHW bei dem Landgericht (LG) Hamburg unter dem Az. 324 O 142/19 eingeleitet.

 

Für das Ordnungsgeld 1.500,- € wurden ersatzweise eine Ordnungshaft von 3 Tagen festgesetzt. 

 

 

BGHW & Landgericht Hamburg verhindern die Problemlösung  

Am 13.08.2019 hat die BGHW mit einem Urteil aus dem Landgericht (LG)

Hamburg eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt.

 

Die Geheimakten sind seit dem 14.03.2013 im Internet bekannt und liegen auch der Presse seit dem Jahre 2010 vor. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht unterstützt, obwohl ich darum gebeten habe.  

  

Jedes Schriftstück dokumentiert rechtswidriges Handeln und Maßnahmen der BGHW, welche den Rahmen meiner Startseite sprengen.

 

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de   

Die Geheimhaltung kann aber durch die Öffentlichkeit und WernerE, untergraben werden. Weil die Geheimunterlagen der Öffentlichkeit bis zum 13.08.2019 auf meiner Webseite zugänglich waren und kopiert wurden.

 

Es sind u. a. Schriftstücke aus dem Vorgang E 207/09. 

Und die BV Bremen berichtet der HV Mannheim am 05.10.2009 auf drei Seiten, wie sie in meinem Fall und gegen meine Person vorgehen werden und auch vorgegangen sind. Und mit dem Schreiben vom 18.11.2009 wurde darauf hingewiesen, dass ich diese Akte mit dem Schreiben vom 05.10.2009 nicht aus der aktenführenden BV Bremen erhalten werde. 

 

 

Gegen meinen Willen bin ich zum Geheimnisträger der BGHW geworden

Mir wurde nämlich von der BV Bremen eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit und dem Gericht nicht zugänglich machen darf und auch das Kopieren wurde mir untersagt.

Dazu werde ich bis dato mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht und bis zu 2 Jahren Gefängnis wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann.

 

Am 13.08.2019 hat die BGHW dazu im Einklang eine Geheimhaltungsliste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt. Diese 45 Schriftstücke dürfen der Öffentlichkeit und den Gerichten nicht zugänglich gemacht werden. Und auch das Kopieren ist untersagt. 

 

Damit ist die Tatsache gesichert, die BV Bremen will meine Akte geheimhalten. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht. Oder auch bis zu 2 Jahren Gefängnis.

Das Vorgehen der BGHW hat dazu geführt, dass ich 

 

Damit die BGHW nicht noch mehr an Ansehen verliert, sollte es auf der Grundlage des Schriftstückes der BGHW vom 27.02.2004 zur maximal Entschädigung kommen. 

 

  

Wichtige Frage: Wo bleibt die Staatsanwaltschaft?   

Die "taz" berichtet über meinen Fall u. 45 Geheimunterlagen der BGHW!

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen. Denn "Geheimunterlagen" sind der Hinweis auf eine strafbare Handlung und hat die Lebenserfahrung gezeigt. Es wird auch über weitere Maßnahmen der BGHW und meiner Aktionen berichtet, die ich auf meiner Webseite noch erläutern werde. 

 

Nun wurden 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am 13.08.2019 aufgenommen. Und auch das Kopieren wurde mir untersagt.

Dazu werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht. Und wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann, kommt es zu einer Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren.  

 

Staatsanwalt & Öffentlichkeit muss die 45 Schriftstücke sichten.

Die BGHW hat sich beim Landgericht (LG) Hamburg (Az. 324 O 128/19) ohne mündliche Verhandlung am 13.08.2019 ein Urteil anfertigen lassen. 

Insoweit liegt mir eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor, die ich der Öffentlichkeit und Gerichten nicht mehr zugänglich machen darf. Und auch das Kopieren wurde mir untersagt. 

 

Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € in meiner Existenz bedroht. Und wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann, habe ich bis zu 2 Jahren Gefängnis zu erwarten.

Mit 79 Jahren und nach meinem Schlaganfall am 07.12.2021 werde ich die Strafe als anerkannter Schwerbehinderter wohl nicht überleben, kann meinen Auftrag nicht mehr erledigen und die Beteiligten könnten sich zurücklehnen. Ich hoffe aber, dass die Öffentlichkeit erkennt, die Ordnung wurde beseitigt und alle Deutschen werden Widerstand leisten. Dann wäre mein "Kampf um Unfallrente" nicht umsonst gewesen.

 

BGHW hält 45 Schriftstücke vor der Öffentlichkeit & Gericht geheim. 

 

Jedes Schriftstück dokumentiert rechtswidriges Handeln der BGHW und wurde von der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen. Diese 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sprengen den Rahmen meiner Einleitung. Aber die Tageszeitung "taz" berichtet darüber. Die "taz" berichtet auch über weitere Aktionen der BGHW die ich auf meiner Webseite noch näher erläutern werde.

 

Dazu im Einklang hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW unter der Androhung von bis 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Gefängnis am 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt. 

Auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

 

Vorsicht Falle! Akte vom 05.10.2009 in der Behörde nicht auffindbar?!  

Am 20.12.2019 gab die BGHW dem Gericht bekannt, dass die Akte vom 05.10.2009 in der Behörde nicht auffindbar sei. Und ich möge davon eine Kopie anfertigen. Tatsächlich ist mir aber das Kopieren untersagt und ich werde dazu seit dem 13.08.2019 in meiner Existenz bedroht.

 

Es darf doch nicht wie 1942 weitergehen! 

Am 24.12.2019, erstmalig im Gefängnis gelandet und letztmalig am

26.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen wurde vgl. Presseberichte.

 

Sie werden mehr über das Berufungsgericht Bremen und den "Nebenkriegsschauplatz" erfahren, wo es so richtig ballert.

Sogleich denke ich an "Korbmenschen" die ich in der Medizintechnik kennengelernt habe und unseren Vater

 

 

Im SG Bremen wurde die Gerichtsakte vernichtet 

Am 10.03.2020 wurde dokumentiert: Der Direktor am SG Bremen gab bekannt, dass die komplette Gerichtsakte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weitere Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

Der Direktor ist in meinem Fall und in den o. g. Urteilen vom 18.12.2008 als Richter beteiligt. Und war auch bei der erfolglosen Mediation am 18.04.2019 als Mediationsrichter beteiligt.

 

Es tauchen immer neue Akten auf.

Aufgrund meiner Recherche tauchen immer neue Akten/Beweismittel auf und letztmalig habe ich mit dem Schreiben der HV Mannheim vom  05.03.2021 eine Akte mit 184 Blatt in Kopie erhalten. Es sind aber keine Akten aus der aktenführenden BV Bremen. Damit konnte aber dokumentiert werden, dass die aktenführende BV Bremen & SG Bremen Akten zurückhalten und vernichten. Dazu habe ich den Hinweis erhalten:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." 

 

Und mein Schreiben an die HV Mannheim vom 22.09.2020 hat dazu geführt, dass ich von der HV Mannheim mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage in Kopie 184 Seiten aus dem Vorgang Az. E 29/11 184 erstmalig erhalten habe.

 

Und die HV Mannheim hat wörtlich darauf hingewiesen:

 

"es ist nicht im Interesse der BHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgangs E 29/11.

 

Im Mai 2011 haben Sie bereits einen Ausdruck des elektronisch geführten Vorgang E 207/09 erhalten (vgl. Schreiben vom 27.05.2011)."

  

 

Zweifelsfrei will die Beklagte (BGHW) etwas verheimlichen und darum wird auch keine vollständige Akte von der aktenführenden BV Bremen vorgelegt.

 

Gegen meinen Willen wurde ich zum Geheimnisträger der BGHW

Zweifelsfrei ist festgestellt, es nicht im Interesse der BGHW, dass Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Und damit verhindert die BGHW eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen vor der Öffentlichkeit. 

 

 

Dazu im Einklang wurde mir aus dem Landgericht (LG) Hamburg mit dem Versäumnisurteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Wenn ich dem Urteil nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise werde ich von einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahre bedroht.  

 

M. M. folgen die Beteiligten nicht mehr dem § 1 SGB VII und haben im Visier sich vor einer möglichen Bestrafung wegen Pflichtverletzungen und Manipulation vor dem Gesetzgeber zu schützen. Dazu im Einklang hat die BGHW auch 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhalt festgesetzt. Diese Unterlagen schädigen das Ansehen der deutschen Sozialversicherung Welt weit. Und in diesem komplexen Fall wird auch meine Gesundheit geschädigt, vgl. Gutachten vom 28.11.2007.

 

Und wird mit der Akte und dem Schreiben der HV Mannheim vom 08.04.2011 zweifelsfrei dokumentiert. Diese Akte wurde mir von der HV Mannheim erstmalig nach 10 Jahren und mit dem Schreiben vom 05.03.2021 als Anlage mit 184 Seiten in Kopie vorgelegt und dem wörtlichen Hinweis:

 

"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

 

Damit ist sogleich dokumentiert, dem Gericht und mir wurde bis dato  keine vollständige Akte von der aktenführenden BV Bremen vorgelegt Und die Sozialgerichte glauben bis dato nicht mir, sondern der Beklagten (BGHW) und hat zu einem Aktenberg geführt, dass selbst mein damaliger Anwalt schon am 05.05.2008 den Überblick verloren hat. Und so hat die Beklagte erfolglos versucht von meinem Anwalt die Bestätigung zu bekommen, dass sie dem Gericht alle Unterlagen vorgelegt hat.

 

Ich wurde zum Geheimnisträger und werde in meiner Existenz bedroht

Mit dem Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019  wird nachvollziehbar, das LG Hamburg hat mich zum Geheimnisträger der BGHW gemacht und Pflichtgemäß leiste ich nach dem Grundgesetz Art. 20 (4) Widerstand.

 

Dazu wurde mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und Gerichte vorgelegt. 

 

 

Und ich werde mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,- Euro bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge. Auch das Kopieren der 45 Unterlagen wurde mir untersagt.

 

Landgericht Hamburg hat mir die Hände gebunden,

 

denn durch das Urteil vom 13.08.2019 bin ich zum "Geheimnisträger" der BGHW geworden und die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, welche das Ansehen der BGHW schädigen darf ich nicht auf meiner Webseite der Öffentlichkeit zugänglich machen. 

 

Die Behörde ist keine Irrenanstalt!

 

Bei der BGHW arbeiten nur Spezialisten und es sind auch keine kriminellen Mitarbeiter beschäftig. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft Bremen dieses schon aufgedeckt und die Presse und das Fernsehen hätte darüber berichtet. Siehe dazu mein Schreiben vom 17.01.2021 und Zeitungsberichte

 

Gerichte haben unrichtige Tatsachen behauptet

Sollte das Gericht behaupten, dass dem Gericht die vollständige Akte vorlag, dann ist dieses eine unrichtige Tatsachenbehauptung.

 

Ich war/bin bereit im Sinne der BGHW meine Webseite zu ändern und habe auch am 20./23.03.2020 um Unterstützung gebeten. Die habe ich aber nicht bekommen, denn die BGHW hat ja meine Bestrafung im Visier. Und hat mit einer strafbewehrten Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. Und letztmalig wurde ich am 06.09.2021 entlassen und wurde von der Presse vor dem Gefängnis empfangen. 

 

Herr Neumann nervt: Ich landete 4 mal im Gefängnis!

In der deutschen Sozialversicherung bin ich ein Mann der Nervt, weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. Die Zeitungen haben darüber nachvollziehbar berichtet.

 

So wird es auch bleiben bis die wahre Sach und Rechtslage zur vollständigen Niederschrift gekommen ist.

 

Zum Widerstand benötige ich die Hilfe der Öffentlichkeit 

Der letzte Schriftsatz (07.12.2021) liegt vor.  

 

Bei meiner Berufung bitte ich die Öffentlichkeit um Unterstützung, denn ich leiste Widerstand und mache von dem Grundgesetz Art. 20 (4) gebrauch. Weil die mächtige Beklagte und das Sozialgericht (SG) Bremen die Ordnung in der BRD beseitigt haben. Und selbst die größten Sozialverbände haben mir die Unterstützung versagt.  

 

Mit Mutwilligkeitskosten hat das Gericht ein schweres Geschütz aufgefahren.

 

Am 25.01.2022 hat das Landessozialgericht (LSG) Bremen, 

mit Mutwilligkeitskosten meine Wiederaufnahmeklage des Berufungsverfahrens L 14 U 183/05 als unzulässig verworfen. Vgl. L 14 U 53/21 WA und L 14 U 54/21 WA. 

Und das LSG Bremen hat am 25.01.2022 meine Wiederaufnahmeklagen Az. L 14 U 53/21 WA und L 14 U 54/21 vom des Berufungsverfahrens L 14 U 183/05 (Stromunfall) als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen und ist ein schweres Geschütz.

 

So habe ich in dieser Sache einen Anwalt eingeschaltet.  

Wer nicht hören will muss Fühlen.

Die Gäste meiner Webseite haben auf ihrem Server die Geheimunterlagen und lassen nun die 45 Unterlagen im Internet auftauchen. Darauf habe ich natürlich wenig Einfluss.

 

Dem Datenschutzbeauftragten der BGHW Herrn [7-4] ist die Sache seit einem Telefonat vom 26.01.2022 bekannt geworden. Und mir wurde gesagt, ich müsste dafür sorgen, dass die 45 Unterlagen nicht im Internet auftauchen, weil das Urteil vom 13.08.2019 noch am Wirken ist. 

 

Die Ordnung im Sozialsystem muss aber wieder hergestellt werden. 

Ich habe sofort mit WernerE kontakt aufgenommen, damit die 45 Unterlagen nicht im Internet erscheinen, weil ich keinen Ärger haben möchte. Es ist auch nicht unser Ziel, dass das Ansehen der BGHW geschädigt wird.

 

So steht es in meinem Gästebuch seit dem 20.01.2022 #180. Schon am 17.12.2021 # 128 wurde bekannt, die 45 Seiten - wichtige Dokumente - befinden sich auf dem Server von WernerE. Die 45 Dokumente werden von WernerE freigelegt und allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht. 

 

Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de

 

 Amtshaftung und Fürsorgepflicht:  

09.01.2022: Verkehrsunfall und 10.01.2022: Stromunfall

  

Ohne Akte kein Urteil  

Am 14.09.2009 (Bl.594) hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz an das Sozialgericht (SG) Bremen vorgetragen: Das Ereignis vom 20.03.2001 (Stromunfall) lief mittlerweile durch alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit. Alle Instanzen haben die Entscheidung der Beklagten (BGHW) bestätigt. Die Herzrhythmusstörungen in Form von Vorhofflimmern stehen mit dem Ereignis vom 20.03.2001 in keinem ursächlichen Zusammenhang. Dazu erklärt die Beklagte ich würde mich an jeden "Strohhalm" klammern.

 

Dabei hat die Beklagte unterdrückt, den Gerichten und mir wurde keine Handakte vorgelegt und bedeutet: Ohne Akte kein Urteil.

 

Am 08.06.2009 kam es zu meiner letzten Akteneinsicht in der Behörde und

dabei wurde festgesetzt, die Handakte soll ich nicht erhalten. Und wurde auch nicht den Gerichten übersandt.

 

Insoweit waren alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt nicht in der Lage ein Urteil anzufertigen.

 

Am 18.09.2009 kam es zu einem Beschwerdeverfahren gegen den

Bearbeiter meiner Akte und dem Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] mit dem Az. E 207/09. Aktenkundig wurde auch diese Akte in keiner Instanz der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegt und bedeutet: Ohne Akte kein Urteil.

 

Ich wurde in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen.

 

Am 05.10.2009 wurde ich von der BGHW in die Liste gefährlicher

Personen aufgenommen, nachdem ich ein Beschwerdeverfahren unter dem Az. E 207/09 gegen den Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] eingeleitet habe.

 

In dem Schreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW dokumentiert, wie sie das Problem mit mir beseitigen will. 

Die BGHW hat dieses Schreiben (05.10.2009) am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr.21 festgesetzt.

 

Die Akte (E 207/09) habe ich bis dato nicht von der BGHW erhalten und liegt in der Bremer Verwaltung. So ist es mit dem Schreiben aus der Hauptverwaltung vom 22.10.2009 bestätigt.

 

Am 17.11.2009 habe ich einen Bescheid von der Generalstaatsanwaltschaft

Bremen erhalten. Denn mit meinem Schreiben vom 02.11.2009 hatte ich auf 11 Seiten um Hilfe gebeten. Und in 44 Punkten konnte die Generalstaatsanwaltschaft nun Pflichtverletzungen bestätigen. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hatte die BGHW zu entfernen. Jedoch die BGHW entfernt keine Schriftstücke und hat am 26.07.2010 mit einer Verwaltungsentscheidung festgesetzt, es gibt keine Pflichtverletzungen. Weiter wurde wörtlich festgesetzt: 

 

"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf gleichlautendende Eingaben Ihrerseits nicht mehr antworten."  

 

Am 18.01.2010 habe von der BGHW ungerechtfertigte Hausverbote erhalten.

Und aktenkundig dürfen die Mitarbeiter der BGHW keine persönlichen Gespräche mit mir führen und keine Telefonate beantworten und sind befangen. 

 

Die BGHW hat dieses Schreiben (18.01.2010) am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr.22 festgesetzt.

 

Am 01.09.2010 erkennt die Beklagte (BGHW) so kann es nicht weiter gehen 

und wollte die Mediation. Die Staatsanwältin Frau [11-1] hat die Mediation als Durchbruch erkannt, jedoch das SG Bremen lehnte die Mediation ab.

  

Die deutsche Sozialversicherung verliert an Ansehen in der ganzen Welt

 

So ist es mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) aus meiner Verletztenakte seit dem 13.08.2019 dokumentiert.

 

 

Am 13.08.2019 wurde mir untersagt die betreffenden 45 Schreiben zu

veröffentlichen. Auch eine Veröffentlichung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird nicht genehmigt und bleibt untersagt. Ebenso ist - weiterhin - eine Veröffentlichung des Urteils des Landgerichts (Az. 324 O 128/19) untersagt. 

Den Gerichten kann ich die 45 Unterlagen auch nicht vorlegen, weil mir das Kopieren untersagt wurde. So wurde es von der BGHW mit dem Schreiben vom 18.12.2020 noch einmal vorgetragen. 

 

Die 45 Unterlagen sind für die BGHW so gefährlich, dass ich in meiner Existenz mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht werde oder bis zu 2 Jahren Gefängnis, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge.

 

Dazu hat sich die BGHW am 07.03.2018 eine merkwürdige strafbewehrte Unterlassungserklärung erarbeitet. Und hat aus dem Landgericht Hamburg  ohne mündliche Verhandlung das Urteil vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung von 45 Beweismittel erhalten (Az.: 324 O 128/19).

 

Der Geheimhaltung konnte ich nicht folgen,

denn die Unterlagen waren seit dem Jahre 2013 im Internet verbreitet. Und hat zu meiner Freiheitsstrafe geführt. Darüber hat die Presse berichtet.

 

Ich habe von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. Ich Nerve die Behörde, so steht es in der Akte. Weihnacht (24.12.2019) habe ich hinter Gittern verbracht und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die rote Mappe mit den 45 Geheimakten durfte ich ungeprüft mit auf die Zelle nehmen und konnte sie den Schwerverbrechern zeigen. 

 

45 Geheimakten habe ich unter dem Arm u. weiß nicht wohin damit.  

Unter der Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 € oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, werde ich zur Geheimhaltung der 45 Unterlagen gezwungen, das Kopieren wurde mir auch untersagt. Und als anerkannter Schwerverletzter wurde ich letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen.

 

Staatsanwaltschaft könnte die 45 Akten übernehmen.  

Am 07.12.2021 kam es zu einem akuten Schlaganfall, als ich der Staatsanwaltschaft Bremen meinen Fall vorgetragen habe. Dabei wurde mir nicht einmal ein Stuhl angeboten als ich danach verlangt habe. Es wurde mir gesagt ich soll wieder kommen wenn es mir besser geht.

 

 

Akuter Schlaganfall im Mediastromgebiet.

Am 07.12.2021 kam es zum akuten Schlaganfall im Mediastromgebiet links, 

am ehesten kardioembolischer Genese bei bekanntem Vorhofflimmern. Zu dem Schlaganfall kam es als ich meinen Vortrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen gehalten habe. Und ist wahrscheinlich meinem Stromunfall vom 20.03.2001 als mittelbare Unfallfolge anzulasten und den Klinikbericht vom 09.12.2021 habe ich der BGHW vorgelegt. 

 

03.01.2022: BGHW verweigert die vollständige Aufklärung

 

Nachdem ich der BGHW auf die Schliche gekommen bin darf ich 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich machen und auch nicht Kopieren. 

 

 

 

Auf meiner Webseite wird für die DGUV, Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft dokumentiert, wie unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften (BGen) behandelt werden. 

 

 

Mir liegen 6000 Blatt Unfall- u. Geheimakten der BGHW vor.

Hier läuft eine unendliche Geschichte ab. Und das Drehbuch für einen Psychotriller liegt mit mehr 6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten vor. Die Story geht bis Vietnam und morgen könnten auch sie ein Unfallverletzter sein, der um sein Recht kämpfen muss. Und der Vorsitzende der BGHW hat seine Mitarbeiter scheinbar nicht unter Kontrolle. Wem was anzulasten ist wurde schon im Jahre 2011 in der Stromunfallsache und Verkehrsunfallsache dokumentiert. Eine Stellungnahme wurde bisher von der BGHW verweigert. 

  

BGHW setzt das gefährliche Beweismittel zur Geheimhaltung fest.

 

 

Es folgt der chronologische Ablauf 

So weit es möglich ist, denn immer wieder tauchen unbekannte Akten auf. 

 

Am 28.02.2004 wurde die Entschädigung meiner Unfallfolgen von der BGHW

angekündigt. Wie folgt hat die BGHW am 28.02,2004 nämlich wörtlich vorgetragen: 

 

"Denn aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn [Erich Neumann] durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Am 12.07.2005 hat die Beklagte mit ihrem Schriftsatz vorgetragen,

 

"Ein Notarztbericht vom 06.02.2001 sei nicht geeignet, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. med. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

Dazu ist zu sagen:

Der Gutachter [11-7] ist unrichtig davon ausgegangen, mein Herz habe schon vor dem Stromunfall unter Vorhofflimmern (VHF) zu leiden gehabt. Und dieser ausschlaggebende Fehler wurde in dem Urteil aus dem LSG Bremen am 18.12.2008 zur Tatsache. Jedoch ist das Gericht dem Gutachten weiter vollumfänglich gefolgt.

 

Den Schriftsatz (12.07.2005) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 13 festgesetzt.

 

Am 28.11.2007 haben die Fachärzte für Nervenheilkunde und Psychotherapie der BGHW (vormals GroLa BG) wie folgt wörtlich angeraten:

 

"Als vorrangig in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen." 

 

Jedoch die mächtige BGHW folgt nicht den Medizinern und bringt die Rechtsstreitigkeiten nicht zum Abschluss. Und das merkwürdige Verwaltungshandeln der BGHW führt natürlich zu Psychosomatischen Belastungsstörungen.

 

Der BGHW und dem Sozialgericht bin ich auf die Schliche gekommen

 

Am 09.06.2008 wurde für die BGHW nachvollziehbar, ich bin der BGHW auf 

die Schliche gekommen und werde eine Anzeige gegen die BGHW wegen Betruges einlegen. Und die BGHW hätte mir gerne Hausverbot erteilt, dafür gab es aber keinen Grund. Dazu im Einklang liegt ein Vermerk vom 09.06.2009 (Bl.1465) vor, den ich der Öffentlichkeit und den Gerichten seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugänglich machen darf. Und werde von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.  

 

Am 10.06.2008 wurde mit meinem Schriftsatz Prozessdelikt dokumentiert.

Dazu ist zu sagen:

Insoweit habe ich meine Gerichtsverfahren auch am 18.12.2008 verloren, weil das Gericht keine vollständige Aufklärung betrieben hat.

 

Am 21.07.2008 wurde dem SG Bremen Unwissenheit bescheinigt.

Dazu ist zu sagen:

Die Beklagte (BGHW) hat mit dem Schriftsatz vom 

Ein Gutachten aus dem Herzzentrum vom 21.07.2008 hat bescheinigt:

 

"Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard."

 

Am 18.12.2008 habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG)

Bremen in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall mit meinem Anwalt Dr. jur. verloren. 

Dazu ist zu sagen:

Hier musste etwas nicht mit rechten Dingen abgelaufen sein und dieses muss aufgeklärt werden, weil ich von der BGHW eine sachgerechte Entschädigung haben möchte. 

 

Am 18.12.2008 habe ich meine Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG)

Bremen in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall mit meinem Anwalt Dr. jur. verloren. Es lagen aber Pflichtverletzungen und Manipulation vor und mit meinem Anwalt habe ich am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt.

Nun war auch das Sozialgericht (SG) Bremen angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben u. wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Am 05.01.2009 wurde in den Berichten über die Vertretung vor dem LSG

Bremen die Manipulations-Unterstellungen an die Adresse der BGHW dokumentiert. Diese Berichte wurden aber in der Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und Gerichte festgesetzt. 

 

Am 07.01.2009 kam mein Aktenbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der

BGHW zu dem Fazit: Herr  Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich. 

Dazu ist zu sagen:

Es gab Gründe zum Weitermachen und dass die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet wurde. So ist es mit der Registriernummer der Strafanzeige bei der Polizei Bremen 270809100D150055100 und 2708091006D150055100 vom 27.08.2009 auch dokumentiert. Und habe sogleich ein Beschwerdeverfahren bei der BGHW Hauptverwaltung Mannheim am 15.09.2009 gegen den Bearbeiter meiner Akte und Prozessbevollmächtigten der BGHW Herrn [18] eingeleitet (E 207/09).

 

Am 08.06.2009 meine letzte Akteneinsicht in der Behörde 

Meinem Aktenbearbeiter Herrn [18] und Prozessbevollmächtigten der BGHW, wurde die Anwesenheit bei meiner Akteneinsicht in der Behörde von der Geschäftsführung mit einer Verfügung untersagt. Und die sogenannte Rest/Handakte mit dieser Verfügung sollte mir auf keinem Fall vorgelegt werden. Und wurde mir bis dato auch nicht in Kopie übersandt.

 

Prozessdelikt: 

Mit meinem Anwalt bin ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht  (LSG) Bremen gescheitert. Am 26.08./ 07.09.2009 haben mein Anwalt und ich Prozessdelikt aufgedeckt und das SG Bremen wurde angreifbar. Damit wollte mein Anwalt (Dr. jur.) nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Am 15.09.2009 hatte ich ein Beschwerdeverfahren gegen den

Prozessbevollmächtigten der BGHW und Bearbeiter meiner Akte Herrn [18] u. a. unter dem Az. E 207/09 eingeleitet.

Dazu ist zu sagen:  

Das Beschwerdeverfahren hat Herr [18] selbst abgearbeitet und konnte Herr [18] nicht vollständig abarbeiten, weil die BGHW die Stromunfallakte mit Bl. 241-531 zurückgehalten hat und hat Herr [18] selbst angezeigt.

  

Am 05.10.2009 hat die BGHW-Bremen ein internes Schreiben (drei Seiten)

für die Hauptverwaltung Mannheim und das Beschwerdeverfahren (E 207/09) angefertigt und übersandt. 

Dazu ist zu sagen:

Dieses Schreiben vom 05.10.2009 sollte mir verheimlicht werden und war der Plan wie gegen meine Person vorzugehen ist. Die Kriminalpolizei Bremen konnte dieses Schreiben im Jahre 2011 sichten und hat es als Stasi-Akte bewertet. Und mir wurde erklärt, dass ich gegen eine kriminelle Vereinigung antreten würde. 

 

Am 17.11.2009 wurden von der Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit

Bescheid vom 17.11.2009 44 Pflichtverletzungen bestätigt.

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW behauptet es gäbe keine Pflichtverletzung und entfernt auch keine für mich nachteilige Schreiben.

 

Am 17.11.2009 wurde der Hauptverwaltung gemeldet:

"Den Mann - Erich Neumann - jetzt mal seine Grenzen aufzuzeigen. Ich sehe nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten." 

Dazu ist zu sagen: 

Die aufgezeigte Grenze konnte ich durchbrechen, wie die Teilerfolge vom 19.06.2014 und 23.06.2015 bestätigen.

 

"Hilferuf" bei der Generalstaatsanwaltschaft Bremen war erfolglos. 

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat nach meinem "Hilferuf" vom 02.11.2009 mit Bescheid vom 17.11.2009 in  44 Punkten Pflichtverletzungen der BGHW erkannt, aber keine Ermittlungen eingeleitet, wie die Beweismittel wohl angefertigt wurden und wörtlich wurde erklärt:

 

"Was Ihrem Wunsch anbelangt, aus den Akten der BGHW für Sie nachteilige Schriftstücke zu entfernen, so hat die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft darauf keinen Einfluss. Was in Verfahrensakten aufzubewahren ist, bestimmt - abgesehen von gesetzlichen Regelungen - allein die aktenführendende Behörde."

 

Mit dem Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) erregt die BGHW den Irrtum es gibt keine Pflichtverletzungen, beseitigt auch keine Pflichtverletzungen und erklärt dazu wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

 

Ferner ist meine Strafanzeige gegen die BGHW vom 22.11.2012 bei der Staatsanwaltschaft Bremen (Az. 150 AR 63481/12) im Sande verlaufen 

 

Am 17.11.2009 habe ich einen Bescheid von der Generalstaatsanwaltschaft

Bremen erhalten, denn ich hatte mit meinem Schreiben vom 02.11.2009 (11 Seiten) um Hilfe gebeten.

Dazu ist zu sagen:

In 44 Punkten hatte die Generalstaatsanwaltschaft nun Pflichtverletzungen bestätigt. Und die für mich nachteiligen Schriftstücke hatte die BGHW zu entfernen. Jedoch die BGHW entfernt keine Schriftstücke und hat am 26.07.2010 die Verwaltungsentscheidung getroffen dass es keine Pflichtverletzungen gibt. Weiter wurde mir wörtlich mitgeteilt:

 

"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf gleichlautendende Eingaben Ihrerseits nicht mehr antworten."

 

Dass die BGHW auf meine gleichlautenden Fragen nicht mehr geantwortet hat, war nur nachvollziehbar, wenn sich die BGHW damit selber belastet.

 

 

M.M. wurde Redeverbot ableitbar. Dazu im Einklang gab es die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010.

 

Am 18.11.2009 haben die Unterzeichner einschl. dem Geschäftsführer der 

BGHW eine umfangreiche Gesprächsnotiz zu meinem Beschwerdeverfahren (E 207/09) angefertigt. 

Grund: Schreiben der BGHW an das Referat vom 05.10.2009 (E 207/09)

 

"Herr Neumann möchte eine Ausfertigung unseres Schreibens vom 05.10.2009, das die Berufsgenossenschaft an das Referat übersandt hat, in Kopie. Unterzeichner legte dar, dass dieses Schreiben ein rein interner Vorgang ist/war, der nicht in der Hauptakte abgelegt wurde.

Eine Übersendung wurde daher abgelehnt."

 

Dazu ist zu sagen:

Das interne Schreiben vom 05.10.2009 habe ich mit dem Schreiben der BGHW-Mannheim vom 27.05.2011 dann aber doch als Kopie erhalten. Und wurde danach in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und Gerichte aufgenommen. Der Geheimhaltung muss ich folgen, weil ich von der BGHW in meiner Existenz bedroht werde.  

 

Es folgt die umfangreiche Gesprächsnotiz der BGHW vom 18.11.2009, womit ich mir das Schreiben ersparen möchte: 

Darin haben die Unterzeichner u.a. die "gefährliche Wahrheit" dokumentiert:

Herr Neumann hält die Manipulationsvorwürfe aufrecht.

Die Aktenlage sei eindeutig und nicht anfechtbar und somit auch nicht angreifbar. Sämtliche Verfahren liefen rechtmäßig ab.  

Fehler, insbesondere Verfahrensfehler oder nicht berücksichtigte Befundunterlagen, wurden von den Gerichten nicht entdeckt. 

Dazu ist zu sagen:

Manipulation hat der Rentengutachter am 13.02.2011 dokumentiert.

Verfahrensfehler haben mein Anwalt und ich am 26.08.2009 und 07.09.2009 objektiviert und wurde vom SG Bremen dokumentiert. Das LSG Bremen konnte keine Fehler entdecken, weil die Richter keine vollständige Aufklärung betrieben haben.

Nur so ist es auch erklärbar warum ich erst nach 12 Jahren am 19.06.2014 und 23.06.2015 Teilerfolge erzielen konnte.   

 

Am 28.11.2009 wurde der Hauptverwaltung berichtet:

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [Erich Neumann] hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."   

 

Dazu ist zu sagen:

Die Zeitungsberichte liegen vor und ich mache weiter. Und wenn die Staatsanwaltschaft Bremen für meinen Fall die Zeit gefunden hat, müssen sich die Beteiligten auch (in der Presse) rechtfertigen.

Die Sache wird auch nicht verjähren, denn jeden Monat bereichert sich die BGHW an meiner sachgerechten Unfallrente.

 

Am 18.01.2010 habe ich von der BGHW mein 1. Hausverbot erhalten:

Die Mitarbeiter der BGHW in Bremen werden keine Telefonanrufe von mir beantworten. Es werden keine persönlichen Gespräche mit mir in der Verwaltung geführt und meine Telefonanrufe werden nicht mehr beantwortet. Und das Verwaltungsgebäude darf ich nur aufsuchen, wenn ich dort meine Post abgeben möchte. 

Dazu ist zu sagen:

Dieses war mein 1. Hausverbot und und es wurde ableitbar, dass die Mitarbeiter "Redeverbot" erhalten haben und mussten die Verwaltungsentscheidung auch unterzeichnen. 

 

Am 01.09.2010 erkennt die Beklagte (BGHW) so kann es nicht weiter gehen

und wollte die Mediation. Die Staatsanwaltschaft hat den Durchbruch erkannt, jedoch das SG Bremen lehnte die Mediation ab. 

Dazu ist zu sagen:

Das SG Bremen reagierte in gleich acht Fällen mit einer merkwürdigen "Gerichtswahrheit". So musste ich die Klagen auch verlieren.

Darüber hat auch die Zeitung am 18.10.2010 berichtet.

Am 19.06.2014 und 23.06.2015 kam es zu Teilerfolgen, aber mein Rentendasein kann ich damit nicht genießen.

Denn ich habe nur den "Spatz in der Hand" bekommen.

 

Gutachter dokumentiert, BGHW manipuliert Rentengutachten:

 

Ferner konnte ich aufdecken, die BGHW ist eine Berufsgenossenschaft (BG)  die nicht zahlen will und Beweismittel zurückhält. Dazu im Einklang hat der Rentengutachter am 13.02.2011 dokumentiert, die BGHW hat Beweismittel zurückgehalten und damit das Rentengutachten vom 05.03.2003 in der Verkehrsunfallsache (AU-1968) manipuliert.

 

Am 02.03.2011 wurde festgestellt, Mitarbeiter der BGHW sind befangen

und verweigern die Bearbeitung meiner Akte. 

Dazu ist zu sagen: 

Mitarbeiter der BGHW halten sich auf dem Bürohausdach Fit.

Und die Bearbeiter/innen meiner Akte haben am 02.03.2011 festgesetzt, sie sind befangen und verweigern die Bearbeitung meiner Akte. Und ihr Geschäftsführer Herr [20-2] ist m. M. vom rechten Weg abgekommen und handelt nicht nach Recht und Gesetz.

 

Am 02.03.2011 haben die Mitarbeiter der BGHW dokumentiert, sie sind

befangen und verweigern die Bearbeitung meiner Akte.

Dazu ist zu sagen:

Ihr Geschäftsführer ist m. M. vom rechten Weg abgekommen.

 

Und die Mitarbeiter halten sich auf dem Bürohausdach der BGHW Fit.

 

Wem was anzulasten ist:

Akribisch habe ich in der Stromunfallsache am 30.01.2011 und in der Verkehrsunfallsache am 03.03.2011 dokumentiert wem was in meinen Unfallsachen an Pflichtverletzungen anzulasten ist. 

 

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer eine Strafanzeige und

 Bestrafung meiner Person und wollte bei seinem Personal damit eine  "Signalwirkung" auslösen.

 

BGHW erregt den Irrtum ich habe keine Ansprüche zu erwarten:

 

Am 14.10.2011 erregt die Beklagte am Gericht den Irrtum, ich hätte keine Ansprüche zu erwarten. 

 

Dazu ist zu sagen:

Ein Strafanzeige gegen meine Person bietet wenig Aussicht auf Erfolg, weil meine Vorhaltungen begründet sind. Und so wurde es dem Geschäftsführer auch von der Hauptverwaltung und Herrn [7-4] erklärt. Darauf wollte sich der Geschäftsführer die Sache nochmals durch den Kopf gehen lassen und sich ggf. wieder melden. 

 

 

"Signalwirkung" an die Mitarbeiter: 

 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person gestellt. Schon am 08.04.2011 wollte der Geschäftsführer der BGHW-Bremen damit eine "Signalwirkung" bei seinen Mitarbeitern auslösen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person eingestellt, nachdem ich meine Anschuldigungen noch erweitert habe. 

 

Am 25.10.2012 wurde eine Klagehäufung gesichtet, wie sie bisher noch nie

vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".

Dazu ist zu sagen:

Das Gericht überlässt die Entscheidung ob es zu meinem Schriftsatz eine Stellungnahme von der Beklagten (BGHW) gibt. Und die Beklagte dokumentiert mit einem "nein" es wird keine Stellungnahme geben. Und so kommt es zu der Klagehäufung. 

 

BGHW will nicht an Ansehen verlieren:

Seit dem April 2013 habe ich mir die Unterstützung mit meiner Webseite von der Öffentlichkeit geholt. Dazu habe ich der Öffentlichkeit meine Behördenakte zugänglich gemacht. Die BGHW ist davon nicht begeistert und hat am 26.04.2013 u.a. vorgetragen:

 

 

"Es sei mir nicht gestattet, den Inhalt meiner Unfallakte zu veröffentlichen."

 

Ich hatte von Anfang an Recht und es kam zu Teilerfolgen: 

 

Ein Teilerfolg war am 19.06.2014 die Nachzahlung meiner Unfallrente über 12 Jahre. Auf Zinsen musste ich verzichten, sonst hätte ich gar nichts bekommen. Dazu erklärte das SG Bremen, ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zufrieden geben.   

 

 

Unterstützt durch die Öffentlichkeit und Presse konnte ich am 19.06.2014 Teilerfolge verbuchen. Und am 23.06.2015 kam der nächste Erfolg.

 

 

 

März 2014, Fotostrecke aus Vietnam deckt auf: 

Auf einer Fotostrecke habe ich bei Google Plus erkannt: 

In Vietnam kam es im März 2014 zu einem Seminar der ISSA und der in meinem Fall involvierte Mitarbeiter der BG ETEM und der Vorsitzende meiner BGHW sitzen an einem Tisch. 

 

Der Mitarbeiter der BG ETEM macht bei der ISSA den Generalsekretär und hat leider zu meinem Nachteil und im Sinne der BGHW falsche Beweismittel angefertigt und mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 dem SG Bremen vorgelegt wurde. Und der Vorsitzende der BGHW macht bei der ISSA den Vize-Präsidenten und hat scheinbar meine Akte nicht vollständig gesichtet. Denn der Vorsitzende hat meine Nachricht vom 20.08.2012 mit dem Schreiben vom 05.09.2012 wie folgt wörtlich beantwortet:

 

"Ihr Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehreren sozialgerichtlichen Verfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.

 

Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."

 

Tatsächlich habe ich mein Vorbringen auch dem Sozialgericht bekannt gemacht aber die Gerichte haben die wahre Sach und Rechtslage nicht zur vollständigen Niederschrift gebracht. Und es liegen auch die Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist. Dazu im Einklang ist es danach am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen mit Nachzahlungen über 12 Jahre gekommen.

 

Am 07.03.2018 ist mit dem Schreiben der BGHW bekannt geworden,

es wurde an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegen meine Person gearbeitet. Nachdem es zum Durchbruch kam, soll ich nun bestraft werden und bin erstmalig am 24.12.2019 im Gefängnis gelandet. Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Und habe 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und weiß nicht wohin damit.  

 

Weiter im chronologische Ablauf

 

Am 02.09.2014 hat die BGHW (personifiziert Herr [19-2]) meine Person und

Webseite mit einer Verleumdungsklage erfolglos angegriffen. 

Dazu ist zu sagen:

In dem Verhör habe ich meine Vorwürfe noch mit meinem Schreiben vom 08.02.2015 erweitert. Darauf wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Damit war der Tatbestand gesichert, meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung.

 

"Signalwirkung" an die Mitarbeiter: 

 

Mit dem Hinweis auf meine Webseite hat die BGHW am 02.09.2014 eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person gestellt. Schon am 08.04.2011 wollte der Geschäftsführer der BGHW-Bremen damit eine "Signalwirkung" bei seinen Mitarbeitern auslösen. Die Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 gegen meine Person eingestellt, nachdem ich meine Anschuldigungen noch erweitert habe. 

 

Beklagte (BGHW) schaltet das Bedrohungsmanagementteam ein:

 

Am 29.04.2016 wurde aktenkundig, die Beklagte (BGHW) hat ihr Bedrohungsmanagementteam eingeschaltet.

 

Datenschutz u. strafbewehrte Unterlassungserklärung

sollen verhindern, dass 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht werden.

 

Am 07.03.2018 (-178/9-) hat Herr [19-2] in seiner Stellungnahme festgesetzt:

  

„Für mich liest sich das im Ergebnis so, dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf die Behördenunterlagen hat, dieses auch „nutzen“ darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf -, wenn er keine rechtlich geschützten Interessen Dritter verletzt.“

 

Ich darf meine Akte also im Internet veröffentlichen. Es ist aber zweifelsfrei nicht im Interesse der BGHW. Die BGHW könnte zur Weiterverwendung auch Nutzungsbestimmungen vorsehen, aber dieses wäre ja gerade selbstschädigender Natur, denn die BGHW will ja verhindern, dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu im Einklang wurde dokumentiert:

 

"Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen eher selbstschädigender Natur wären. Gedacht ist § 4 IWG ohnehin für die kommerzielle Verwertung."

 

Es sollte etwas geschehen, was nicht mit dem Gesetz im Einklang steht.

 

Dazu ist zu sagen:

Soweit hat es die BGHW auch kommen lassen und hat dazu einen externen Anwalt in Hamburg beauftragt.

 

Am 05.12.2018 hat der externe Anwalt der BGHW dem Landgericht (LG)

Hamburg eine eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 5.12.2018 vorgelegt, in der Sache - 324 O 532/18 - ("Tietjensee").  

Dazu ist zu sagen:

Die eid. Versicherung wurde durch eine Verfügung aus dem LG Hamburg vom 29.11.2018 von dem  Geschäftsführer [20-2] der BGHW verlangt.

Mit der eid. Versicherung vom 5.12.2018 die sich als merkwürdig darstellt und bisher nicht im Original vorgelegt werden konnte, hat die BGHW m. M. versucht ihr Ansehen zu verbessern. Dieses hat aber nicht funktioniert, weil ich nach dem Original verlangt habe und das Original wurde bisher nicht dem LG Hamburg vorgelegt.

 

Am 11.07.2019 folge darauf eine E-Mail aus dem LG Hamburg, es soll zur

Mediation kommen. Die Klägerin (Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [19-17] wünscht die Mediation in dem Verfahren - 324 O 532 - (Tietjensee") u. in dem Verfahren - 324 O 128/19 - (Geheimunterlagen). Damit waren das LG Hamburg und ich einverstanden.

  

Jedoch die Mediatorin am LG Hamburg hat keinen Mediationstermin angesetzt, weil ich nicht anwaltlich vertreten war. Und ich kann mir auch keinen Anwalt leisten, ohne zu wissen was bei der Mediation von der BGHW angeboten wird. Die Klägerin (BGHW) hätte mir einen Anwalt zur Seite stellen können, wenn sie die Mediation gewünscht hätte.

 

Aber die BGHW ist unberechenbar und lässt es zur Mediation kommen und erscheint ohne Angebot. Und ich müsste einen Anwalt zahlen.

 

Am 13.08.2019 hat das LG Hamburg eine Liste über 45 Akten und

Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur "Geheimunterlagen" mit dem Urteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung festgesetzt. 

Dazu ist zu sagen:

Diese "Geheimunterlagen" darf ich nicht der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich machen und auch nicht kopieren. Und werde dazu in meiner Existenz bedroht mit bis zu 250.000 € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

"Gefährliche Wahrheiten" hat die BGHW mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und Gerichte festgesetzt. Und wurde mit Schreiben der BGHW vom 20.03.2013 und 18.12.2020 zementiert. 

 

Ich - Erich Neumann - bin zum Geheimnisträger der BGHW geworden:

 

Mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 (Az. 324 O 128/19) bin ich Geheimnisträger - über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW - geworden. Die BGHW hat im Visier, dass die 45 Dokumente nicht der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht werden und dürfen auch nicht kopiert werden. 

  

Am 20.12.2019 hat die BGHW in ihre Schriftsatz gegenüber dem SG Bremen

behauptet, das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) soll angeblich nicht auffindbar sein.

Dazu ist zu sagen:

Die Beklagte wünschte von mir eine Kopie. Hätte ich eine Kopie angefertigt werde ich durch ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis.   

 

Am 06.09.2021 wurde ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen und hatte die

45 Geheimunterlagen unter dem Arm, die nicht veröffentlicht werden dürfen. 

Dazu ist zu sagen:

Und erst wenn ich erhalten habe, was mir nach Recht und Gesetz zu steht, kann ich mein Rentendasein genießen.  

Dazu läßt es die BGHW und ihr Vorsitzender aber nicht kommen und hält 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit und den Gerichten zurück. Und ohne mündliche Verhandlung bin ich im Gefängnis gelandet und wurde letztmalig am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen, auch darüber hat die Presse am 21.10.2021 berichtet.

 

Ohne mündliche Verhandlung bin ich im Gefängnis gelandet und muss die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in Sicherheit bringen. Und war auch im Gefängnis nicht möglich. Denn auch dort wurde ich bestohlen und mir wurde gesagt: "Hier sitzen nur Spezialisten".   

Dazu im Einklang folgen die Beweismittel: 

 

 

Wann wird der Staatsanwalt nach den 45 Geheimunterlagen fragen?

 

Es sind die 45 Geheimunterlagen, wie sie von dem Vorsitzenden der BGHW und Vize-Präsidenten der ISSA aufgelistet und am 13.08.2019 von dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem Urteil, ohne mündliche Verhandlung in der Sache - 324 O 128/19 - festgesetzt wurden.

 

Die Lebenserfahrung hat gezeigt, die Geheimhaltung von Dokumenten soll etwas (kriminelles) Verdunkeln.   

 

Geheimunterlagen sind gefährlich u. werde in meiner Existenz bedroht.

 

Am 13.08.2019 wurden 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW

zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und den Gerichten vorgelegt, die ich nicht kopieren darf. Und werde in meiner Existenz bedroht.

Dazu ist zu sagen:

Darin wurde unter der Nr. (4) das Schreiben der BGHW vom 26.07.2010 und unter der Nr. (22) die Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 aufgeführt. Es sollte also nicht über die 45 Unterlagen diskutiert werden und kommt natürlich einem "Redeverbot" gleich.  

 

Wohin mit den 45 gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW?

 

Das merkwürdige Verwaltungshandeln der BGHW hat zu 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW geführt, die ich seit dem 13.08.2019 vor den Öffentlichkeit und den Gerichten geheimhalten muss und davon auch keine Kopien anfertigen darf. Ich habe die Bremer Senatoren gefragt, wohin mit den Geheimunterlagen und bekomme keine Antwort. 

 

Was ist noch geschehen: 

Ein Großfeuer - wie in Bremen Am Wall - hätte die Gerichtsakte (S 18 U 94/04) mit "gefährlicher Wahrheit" am Sozialgericht (SG) Bremen vernichten können. So ist es aber nicht geschehen und muss auch nicht mehr geschehen, denn am 10.03.2020 wurde von der Datenschutzbeauftragten Bremen wörtlich dokumentiert:

 

"Der Direktor des Sozialgerichts hat sich gemeldet und gab an, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei."

 

 

In meinem damaligen Fall vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen und Urteil vom 18.12.2008 war der Direktor am SG Bremen als Richter in Prozessdelikt verwickelt. Und jetzt hängt das SG bei der Wahrheitsfindung zum Az. S 29 U 51/21 in der "Luft" und hat den Gerichtsbescheid vom 29.10.2021 gemäß § 105 SGG ohne mündliche Verhandlung erlassen, wie ist dieses ohne Akte möglich? 

 

Wer ist für die Liste der 45 Geheimunterlagen verantwortlich?

 

Die BGHW, vertreten durch den Vorstand u. personifiziert Herrn Dr. [19-17]

Dazu ist zu sagen: 

 

Als Vorstand wurde Herr Dr. [19-17] in dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 10.12.2018 personifiziert in der Sache 324 O 532/18 (Tietjensee). Und der Vorstand wurde auch in dem Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 aufgeführt in der Sache 324 O 128/19 (Geheimhaltungsliste). Herr Dr. [19-17] ist persönlich in meinem Fall verwickelt und hat auch meine Nachricht vom 20.08.2012 mit dem Schreiben vom 05.09.2012 persönlich beantwortet. 

Mit dem Urteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019  wird nachvollziehbar, das LG Hamburg hat mich zum Geheimnisträger der BGHW gemacht. Ich möchte aber kein Geheimnisträger der BGHW sein. Aber wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. Insoweit werde ich in meiner Existenz bedroht und von der Staatsanwaltschaft Bremen erhalte ich keinen Personen- und Rechtsschutz um mich dagegen zu wehren. 

 

 

Kriminalpolizei Bremen erkennt eine kriminelle Vereinigung: 

Ein Kriminalkommissar [13-5] kennt meinen Fall und hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) gesichtet und mir u.a. erklärt, ich soll aufpassen, denn ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten.

 

Gegen eine kriminelle Vereinigung anzutreten ist gefährlich, 

und bin im Gefängnis gelandet, weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe. Letztmalig bin ich am 06.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden. 

 

Schlaganfall:  

 

Nach 20 Jahren - "Kampf um Gerechtigkeit" - kam es am 07.12.2021 bei der Staatsanwaltschaft Bremen zu meinem ersten Schlaganfall als ich eine weitere Strafanzeige vorgetragen habe. 

 

 

Wichtige Tatsachen und Anhaltspunkte für strafbare Handlungen: 

Auch dieses o.g. Schreiben (26.07.2010) hat die BGHW 9 Jahre später am 13.08.2019 in eine List mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit und den Gerichten aufgenommen.

Die 45 Akten muss ich in meiner roten Aktenmappe geheim halten, denn ich ich werde von der BGHW in meiner Existenz bedroht.

 

Warum muss die BGHW 45 Akten geheim halten?

Es ist nicht meine Aufgabe zu klären warum die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen vor der Öffentlichkeit und Gerichte geheimhalten muss, sondern die Aufgabe der Staatsanwaltschaft Bremen. diese Frage zu beantworten.

 

 

Presse u. unfallverletze Arbeiter/innen stehen hinter mir >Klick  

 

Die Geheimunterlagen nehme ich mit in den Knast

Mit der folgenden Fotostrecke wurde nachvollziehbar, der Mitarbeiter [10-2] der BG ETEM, der merkwürdiges Beweismittel für die BGHW angefertigt hat, hält Vorträge in Vietnam. Und der Vorsitzende der BGHW Herr Dr.19-17], kennen sich und sitzen in Vietnam an einem Tisch.

Fotostrecke von Mains bis Vietnam.>Klick 

 

Ich aber sitze im Gefängnis in einer Einzelzelle, wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen, habe die 45 gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die meine Existenz bedrohen.

 

Keine Behörde sagt wo das Schreiben vom 05.10.2009 abgelegt wurde

Siehe mein Schreiben an den Petitionsausschuss vom 14.09.2021.

 

 

 

Feuertanz
Feuertanz

 

 

 

Ich werde in meiner Existenz bedroht: 

Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder bis zu 2 Jahren Gefängnisstrafe bedroht. Die 45 Schriftstücke liegen mir vollständig vor und habe ich in einem roten Ordner abgeheftet. Und mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 ist bekannt geworden, dass die 45 Schriftstücke in der Behörde der BGHW nicht mehr vollständig auffindbar sein sollen. Insoweit sei auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) in der Behörde der BGHW nicht auffindbar. Und ich soll davon eine Kopie anfertigen.  

 

Dazu ist zu sagen:

Mit dem Gerichtsbescheid vom SG Bremen (29.10.2021) wurde nachvollziehbar: 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der Beklagten (BGHW) sollen nicht auf den Richtertisch und die gefährliche Wahrheit, wie Prozessdelikt, soll geheim bleiben. Die 45 Dokumente dürfen nicht vernichtet werden und sind die Grundlage meiner Klagen.

 

Zum Widerstand benötige ich die Hilfe der Öffentlichkeit 

Der letzte Schriftsatz (07.12.2021) liegt vor. 

 

Bei meiner Berufung bitte ich die Öffentlichkeit um Unterstützung, denn ich leiste Widerstand und mache von dem Grundgesetz Art. 20 (4) gebrauch. Weil die mächtige Beklagte und das Sozialgericht (SG) Bremen die Ordnung in der BRD beseitigt haben. Und selbst die größten Sozialverbände haben mir die Unterstützung versagt, weil keiner das SG Bremen wegen Prozessdelikt angreifen will.  

 

Grundgesetz Art. 20 (4) 

 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen ist die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bezirksverwaltung Bremen zuständig.

 

 

Dabei ist die Feststellung der ermittelten Unfallfolgen von Bedeutung. So hat es das Gutachtenzentrum der BG in Hamburg mit der Stellungnahme vom 17.11.2011 nachvollziehbar dokumentiert.  

 

Leider ist die deutsche Sozialversicherung nicht immer eine gute Sache

 

Insoweit verliert die deutsche Sozialversicherung auch in meinem Fall - wo es um Unfallrente geht - seit vielen Jahren an Ansehen und Vorbildlichkeit in der ganzen Welt. Und wird seit dem 13.08.2019 mit 45 Geheimunterlagen der BGHW und meiner Verletztenakte zementiert. Darüber berichte ich auf meiner Webseite seit dem 16.04.2013. Die BGHW beseitigt keine Fehler und lässt die komplexe Angelegenheit nicht zum baldigen Abschluss der Rechtsstreitigkeiten kommen. Obwohl die Mediziner der BGHW dazu schon am  03.09.2007 geraten haben. Und so verliert die deutsche Sozialversicherung noch mehr an Ansehen.

 

 

Alle geplanten Mediationen sollten ihr Ziel nicht erreichen

Am 24.11.2021 kam es zu einem freundlichen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter der BGHW Herrn [2-1] der in 4 Wochen in Rente geht und das "sinkende Schiff" verlässt. Dabei habe ich erfahren, dem Güterichter und Direktor am SG Bremen Herrn [19-14] hat die Beklagte schon vor der Mediationssitzung (05.06.2019) bekannt gemacht, zur Sitzung wird die Beklagte kein Angebot mitbringen. Und der Güterichter habe in der Sitzung vorgetäuscht, davon nichts gewusst zu haben. Und war für den Güterichter der "Aufhänger" die Sitzung sofort aufzuheben. Dafür muss es einen Grund geben und den Grund hatte die Güterichterin Frau Dr. [19-10] schon mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 13.03.2014 (Az.: S 32 SF 1/14 GR) wie folgt festgesetzt. Und darin ist auch der Güterichter Herr Dr.[19-14] verwickelt und wird mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 02.07.2013 zum Az.: S 29 U 108/11 dokumentiert.

 

Es wurde also zweifelsfrei wörtlich festgesetzt:

 

Dass das Mediationsverfahren nicht dazu da ist, dass der Kläger "die wahre Sach- und Rechtslage im Beisein der Beklagten mündlich zur Niederschrift bringt, wobei mir nicht vorzuhalten ist, ich würde die andere Partei angreifen".

Der Versuch einer Mediation ist angesichts dieser Einstellung des Klägers leider gescheitert, die Akten werden an die Kammer 29 zurückgegeben.

 

Die wahre Sach-und Rechtslage soll also nicht im Beisein der Beklagten zur Niederschrift kommen und auch nicht am 05.06.2019. Weil dabei gefährliche Wahrheiten und Prozessdelikt aufgedeckt wird.

 

Das Geheimnis der roten Akte, sind "gefährliche Wahrheiten":

Es sind 45 Dokumente, die nicht veröffentlicht werden sollen und gefährliche Wahrheiten dokumentieren. 

Dazu im Einklang hat die Beklagte am 13.08.2019 eine List mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung aufgelistet und mir in einer roten Akte in Kopie greifbar vorliegen.

 

Der guten Ordnungshalber werde ich diesen Sachverhalt von der BGHW und dem Güterichter [19-14] bestätigen lassen und schon in den Urteilen vor dem LSG Bremen vom 18.12.2008 in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall als beisitzender Richter tätig geworden ist. Damit war der Sachbearbeiter einverstanden. >Klick

 

Weiter bin ich zur Mediation bereit, denn ich möchte klar Schiff machen und habe es der BGHW und dem Güterrichter mit meinem Schreiben vom 06.11.2021 offensichtlich gemacht.

Scheinbar sind die Gerichte in 1. Linie die Übeltäter und nicht die BGen. Dieses aufzuklären ist für das Projekt der DGUV wichtig, mit der Frage, wie werden Unfallverletzte von den BGen behandelt.

Insoweit konnte mein Anwalt dem SG Bremen auch schon am 26.08.2009 Prozessdelikt anlasten.

 

Was ist bloß in den Behörden los? 

Die Öffentlichkeit ist auf meinen Fall aufmerksam geworden.

Zeitungen berichten über meinen Fall und merkwürdige Handeln der BGHW und Gerichte.

 

Schon mit dem Schreiben vom 28.11.2009 wurde ableitbar:

Die BGHW wünscht keine Presse und möchte sich auch nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen. 

 

"Kommissarleuchten" bringen Licht in kriminelle Sachen

und in das Projekt der DGUV: 

Wie Unfallverletzte von den Berufsgenossenschaften behandelt werden. 

 

Den Nationalsozialismus haben die Kommissarleuchten (Kaiser Idell) überdauert, so steht es geschrieben. >Klick

 

Nun hat die "Kommissarleuchte" die Hintergründe für das merkwürdige Handeln der Beschuldigten in meiner Behördenakte ausgeleuchtet und es wurde u.a. ein unglaubliches Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) angestrahlt, welches die BGHW über zwei Jahre im Dunkeln gehalten hat. Und wurde von der BGHW zur weiteren Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vom 13.08.2019 aufgenommen. Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahre.

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft?

Vor diesem Hintergrund werde ich in meiner Existenz bedroht, kann von meiner Meinungsfreiheit kein gebrauch machen und muss zum Widerstand aufrufen, weil die Ordnung in Deutschland beseitigt wurde. Schon im Oktober 2010 hat ein Journalist gefragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft? 

 

Zweifelsfrei, darf eine Behörde keine Irrenanstalt sein 

Das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) muss im Sinne der BGHW geheim bleiben, denn wer dieses Schreiben zum Lesen bekommt, könnte seinen Verstand verlieren und könnte zur "gefährlichen Person" werden. Ferner würde die Öffentlichkeit erkennen, die Ordnung wurde beseitigt und jeder Deutsche müsste nach dem Grundgesetz Art 20 (4) zum Widerstand aufrufen. 

 

Sind Sachbearbeiter der BGHW gefährlich?

Scheinbar liegen bei dem Schreiber und Bearbeiter meiner Akte die Nerven blank und hat seinen Verstand verloren. Dazu im Einklang wurde mit dem Schriftsatz vom 20.12.2019 behauptet, dass das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) in der Behörde nicht mehr auffindbar sein soll und ich soll eine Kopie anfertigen. Dem Bearbeiter war aber bekannt, das Kopieren hätte zu einer Ordnungsstrafe oder Ordnungshaft geführt und mir am 13.08.2019 von der BGHW aktenkundig angedroht wurde.

 

Betreten der Behörde nur mit Polizeischutz 

Nun wird auch nachvollziehbar, warum mir die BGHW mit der Verwaltungsentscheidung vom 10.05.2013 mitgeteilt hat, die Behörde darf ich nur noch unter Polizeischutz betreten.

Die Schreiber und Bearbeiter meiner Akte sind scheinbar unberechenbar. Insoweit wurden mir auch Hausverbote erteilt, die keine Rechtsgrundlage haben und durch das Sozialgericht (SG) Bremen am 19.06.2014 aufgehoben wurden. 

 

Dazu im Einklang habe ich mit meiner Polizeisirene am 08.11.2018 die Polizei gerufen, denn ich fühlte mich in der Behörde der BGHW von den Mitarbeitern bedroht.  

 

BGHW: Nerven der Sachbearbeiter liegen blank auch von Herrn [2-1]

Die Nerven der Schreiber und Bearbeiter liegen seit vielen Jahren blank. Insoweit wurde schon am 21.07.2009 in der Handakte nachvollziehbar vermerkt: Dass der Schreiber und Bearbeiter meiner Akte Herr [18] gebeten hat von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit zu werden. Dem ist der Geschäftsführer der BGHW aus Fürsorgegesichtspunkten gefolgt und hat den Bearbeiter angeblich von der weiteren Bearbeitung der Fälle befreit. Und wurde sogleich mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) widersprochen.

 

Mir sollte Hausverbot erteilt werden. Dafür besteht aber kein Anlass. Und ist aktenkundig mit der E-Mail vom 28.12.2009 dokumentiert.

 

"Herr Neumann nervt"

hat die Presse am 21.10.2021 berichtet.

 

Dazu ist zu sagen:

Die BGHW bringt die wahre Sach-und Rechtslage nicht zur vollständigen Niederschrift und hält die "gefährliche Wahrheit" seit dem 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsendscheidungen vor der Öffentlichkeit zurück.

  

Würde die BGHW die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen für die Öffentlichkeit freigeben und sachgerecht reagieren, dann müsste ich nicht mehr nerven und könnte mit 80 Jahren meine letzten Tage in Ruhe verbringen. Ansonsten werde ich "Weitermachen" und nerven bis ich wie mein Bruder umfalle und beerdigt werde.

 

Bis jetzt und so soll es bleiben, halte ich mich an das Grundgesetz, leiste Widerstand, habe von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht, musste am 24.12.2019 erstmalig eine Ordnungshaft antreten und wurde am 06.10.2021 letztmalig aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen  entlassen. Die Presse hat mich erwartet und vor der JVA Bremen kam es zu einem interview. Dem folgte der Zeitungsbericht mit der Schlagzeile : "Herr Neumann nervt". 

 

Fit im Büro und "Signalwirkung" der Staatsanwaltschaft Bremen 

Insoweit folge ich der Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen und muss mein Recht einfordern. 

Das SG ist "Herr des Verfahrens" und hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Kläger zu seinem Recht kommt.

Die Beklagte (BGHW) kann sich nun entspannen und muss keine weitere Aufklärung mehr betreiben. Und ich (Kläger) muss die Beweise für mein Recht dem Gericht vorlegen.

 

Bei meinen Ermittlungen bin ich auf "gefährliche Wahrheiten" gestoßen und das SG Bremen wurde angreifbarbar. Scheinbar habe ich das SG durch mein Ersuchen genervt und weil ich noch mehr "gefährliche Wahrheiten" aufdecken könnte. Dazu im Einklang hat mir die Direktorin am SG Bremen am 29.12.2010 wörtlich mitgeteilt:

 

"Von weiteren Ersuchen bitte ich Abstand zu nehmen." 

 

Die Beklagte (BGHW) will nicht kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Presse rechtfertigen und eine Grenze der Aufklärung wurde gezogen. Das Sozialgericht (SG) Bremen hat die Beklagte am 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet. 

 

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft Bremen? 

Fit im Büro sollen die Mitarbeiter der BGHW sein, darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 berichtet. Es könnte also eine Maßnahme zum Schutze seiner Mitarbeiter sein, dass der Geschäftsführer das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) in Sicherheit gebracht hat und seit dem 13.08.2019 soll auch keine Kopie mehr davon angefertigt werden. 

Der Geschäftsführer ist nämlich sehr besorgt um seine Mitarbeiter und hatte am 21.07.2009 meinen Sachbearbeiter abgezogen. Und hatte schon am 08.04.2011 eine Strafanzeige gegen meine Person im Visier. Und wollte damit eine "Signalwirkung" bei seinen Mitarbeitern auslösen.

 

Am 02.09.2014 kam es zu der Strafanzeige und dem "Signal":

 

"Meine sämtlichen Vorhaltungen wurden von der Staatsanwaltschaft Bremen nicht angezweifelt."

 

Dieses "Signal" kam aber für die Schreiber und Bearbeiter meiner Behördenakte zu spät, denn der "Zug ins Verderben" war abgefahren.  

 

Mit Volldampf ins Verderben

 

Die Schreiber und Bearbeiter meiner Behördenakte sind nicht mehr zu stoppen und fahren still und stumm mit Volldampf ins Verderben. Und mit dem Beschluss aus dem SG Bremen vom 29.10.2021 wurde noch Öl in den Kessel gepumpt.

 

Die Beteiligten wissen, gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) werden sie nach § 263 Betrug von einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. So hat es mir auch der Kriminalkommissar erklärt.  

 

Zum Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) ist zu sagen: 

Auf der Messe in Bremen hat ein Kriminalbeamter das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (3 S.) gesichtet und konnte nicht glauben, was er gerade gelesen hat und wünschte von mir eine Kopie. Denn auf der Wache würde ihm keiner die Geschichte glauben, wie sie geschrieben steht und hat eine Kopie erhalten. 

 

Bei einer Vernehmung hat ein Kriminalkommissar, dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 ebenfalls gesichtet und mir wurde gesagt:

 

"Dass es so etwas in Deutschland noch gibt hätte der Kommissar nicht gedacht und hat das Schreiben vom 05.10.2009 (3 S.) als "Stasi-Akte" bewertet. Und sagte dazu, ich könnte "der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesund aufpassen. Denn ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die niemals Zurückrudern wird und vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre erwartet.

 

Die Staatsanwaltschaft Bremen wird in dieser Sache keine Ermittlungen einleiten (sind wohl überlastet). Und so wurde mir angeraten ich soll in ein anderes Bundesland gehen. Der Kriminalkommissar hätte mir gerne geholfen, aber dazu muss er einen Auftrag von der Staatsanwaltschaft Bremen erhalten. Ihm waren also die Hände gebunden und konnte nicht seinem Gewissen folgen.

 

Scheinbar sind auch dem Polizeipräsidenten Bremen die Hände gebunden. Dazu im Einklang liegt ein Schreiben vom 12.03.2012 von dem Polizeipräsidenten Bremen vor und hat erklärt:

 

"... nach Durchsicht der von Ihnen übergebenen Unterlagen ist eine Zuständigkeit der Polizei nicht gegeben."

 

Kaum zu glauben aber wahr

Meine Strafanzeige vom 22.11.2012 bei der Staatsanwaltschaft Bremen war erfolglos.

 

Nachdem richtigen lesen der Akte ist u.a. gesichert:

"Zwei Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht (SG) Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Die Beschuldigten sind mit krimineller Energie  vorgegangen und wissen, ein Zurückrudern gibt es nicht mehr und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. 

 

Es ist gesichert, dass die Beschuldigten angedacht haben mich zu bestrafen. Mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde erkannt, die Beschuldigten haben mich ich in eine Liste gefährlicher Personen aufgenommen und das weitere Handeln wurde festgesetzt.

 

Prozessdelikt:

Mein Anwalt hat am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt und nun wurde nicht nur das Sozialgericht Bremen angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Anmerkung:

Im Landgericht Bremen, wo Straftaten im Saal 218 verhandelt werden, ist immer die "Kommissarleuchte" dabei und bringen Licht in kriminelle Sachen.   

 

DGUV möchte über das Handeln der BGen informiert werden.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Jahre 2010 die Öffentlichkeit aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von Carl Hofstädt; Der Kampf um die Unfallrente, aus dem Jahre 1904 auseinander zusetzen.

Und das Handeln der BGen soll dokumentiert werden.

 

Seit dem 16.04.2013 folgte ich dem Projekt der DGUV mit meiner Webseite - www.unfallmann.de und lande erstmalig im Jahre 2019 im Gefängnis. Letztmalig am 06.09.2021 wurde ich aus dem Gefängnis entlassen. Ich hatte die rote Akte mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm und wurde von der Presse empfangen.

 

Meine Webseite ist keine üble Nachrede

Strafanzeige gegen meine Person vom 02.09.2014 hat mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2005 nachvollziehbar ergeben, meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung. Insoweit habe ich meine Vorwürfe auch vollumfänglich aufrecht erhalten. Und bei der Vernehmung habe ich mit meinem Schreiben vom 28.02.2015 meine Vorhaltungen noch noch erweitert. Darauf hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015,  die Ermittlungen gegen meine Person, eingestellt. 

 

*

 

Für die Feststellung und Entschädigung meiner Unfallfolgen ist bekanntlich die BGHW zuständig. Pflichtverletzungen der BGHW verhindern im Verwaltungsverfahren die Feststellung der diagnostizierten Unfallfolgen. Und so erspart sich die BGHW eine sachgerechte Unfallrente. Nun liege ich seit dem Jahre 2001 mit der BGHW im Rechtsstreit und ist zu einer unendlichen und kriminellen Geschichte geworden, die mein Leben verändert hat.

 

Ich werde Weitermachen und die BGHW scheut die Presse

Bitte lesen Sie die folgenden Zeitungsberichte, denn damit wurde die Öffentlichkeit über meinen Fall durchgängig informiert und ist nicht im Sinne der BGHW. Dazu im Einklang hat die BGHW Bremen der Hauptverwaltung Mannheim schon am 28.11.2009 wörtlich vorgetragen:

 

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervorgeht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde.

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E beendet werden." 

 

"Das Schwert der Gerechtigkeit" u. die Kommissarleuchte:

Ich habe keine Waffe aber das "Schwert der Gerechtigkeit" ist meine Waffe. Durch mein Gästebuch erhalte ich Unterstützung von außen. Mit der Kommissarleuchte decke ich in den Akten die Fehler auf. Und in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet, "Fehler müssen vollständig beseitigt werden". So bearbeite ich auch meine Behördenakte und Nervt den Bearbeiter. 

 

18.12.2008

Gescheitert vor der obersten Sozialgerichtbarkeit, dem BSG Kassel 

Am 18.12.2008 bin ich mit meinem Anwalt Dr. jur. vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert, wie die Urteile in der Sache Verkehrsunfall und Stromunfall dokumentieren. Mit Beschluss hat die oberste Sozialgerichtbarkeit, also das Bundessozialgericht (BSG) Kassel die Revision nicht zugelassen.

 

26.08.2009

Mein Anwalt deckte Prozessdelikt auf:

Danach deckte mein Anwalt am 26.08.2009 in der Stromunfallsache Prozessdelikt auf. Nun wurde das Sozialgericht (SG) Bremen angreifbar. Mit dieser "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

13.11.2011

Rentengutachter deckte "gefährliche Wahrheiten" auf:

Mit dem Schreiben vom 13.02.2011 deckte der Rentengutachter auf, dass die BGHW durch das Zurückhalten von Beweismittel das Rentengutachten vom 05.09.2003 manipuliert hat. Mit dem Hinweis auf das Schreiben des Rentengutachters hat der Vorsitzende Richter [5] am LSG Bremen wörtlich gefragt:

 

"Wie sind Sie an dieses Schreiben [13.02.2011] gekommen?"

 

Ich war sprachlos und konnte nur noch antworten:

 

"Diese Frage verstehe ich nicht."

 

Beklagte (BGHW) erhält keine Rüge aus dem LSG Bremen

BGHW und Gerichte halten Beweismittel vor den Gutachtern zurück. Und das Gericht hat der Beklagten (BGHW) nicht einmal eine Rüge erteilt. 

 

Kaum zu glauben aber wahr, die Sachverständigen kommen in Erklärungsnot und verlangen nach weiterem Beweismittel, Jedoch die Gerichte und die Beklagte (BGHW) halten das ausschlaggebende Beweismittel vor den Gutachtern  zurück.   

 

So ist es auch mit dem Vorbefund vom 06.02.2001 in der Stromunfallsache (20.03.2001) und mit dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl. 62 Rs.) in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968). Auch diese Beweismittel hat kein Gutachter diskutiert.

 

Es sind "gefährliche Wahrheiten" aufgetaucht. 

Unterstützung hat die Beklagte (BGHW) von der BG ETEM Köln erhalten 

Die Recherche hat ergeben, die BG ETEM ist in meinem Prozess, dem Elektrounfall vom 20.03.2001 verwickelt. Und ein Mitarbeiter [10-2] der BG ETEM hat im Sinne der Beklagten (BGHW) ein weiteres Irrtum erregendes Beweismittel vom 18.11.2004 für meinen Prozess angefertigt. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 in den damals laufenden Gerichtsprozess eingebracht und konnte erst mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 als Prozessdelikt aufgedeckt werden. Denn das SG Bremen hat den Schriftsatz der Beklagten (28.02.2005) mit dem Irrtum erregenden Anlagen nicht an den Kläger, sondern nur an den Gerichtsgutachter weitergeleitet. Und in der Akte hat die Beklagte (BGHW) mit einem Vermerk den Irrtum erregt, dass das Beweismittel nicht in den Prozess eingebracht wird. Insoweit ist nun das SG Bremen, die BGHW und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar.

 

Dazu hat der Geschäftsführer der BG ETEM am 07.05.2009 wörtlich geschrieben: 

 

"Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen."

 

Im Beschwerdeverfahren hat die BGHW Akten zurückgehalten.

Das merkwürdige Handeln der BGHW hat zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 207/09) geführt. Und am 29.09.2009 wurde dokumentiert, die BGHW hat in dem Beschwerdeverfahren die ausschlaggebende Akte zurückgehalten.

 

Staatsanwaltschaft hat meinen Vorhaltungen nicht widersprochen.

 

Ich aber sitze im Gefängnis, wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen, habe die gefährlichen Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, die meine Existenz bedrohen und weiß nicht wohin damit.

 

Die Mediziner der BGHW sind überzeugt, dass mein Herzleiden von meinem Arbeitsunfall herrührt. Anstelle einer Entschädigung bekomme ich eine Freiheitsstrafe. Darüber hat auch die Presse am 21.10.2021 berichtet.

 

 

 

Mein großer Bruder Hayo (“Big Foot“) ist am 13.11.2021 in die ewigen Jagdgründe gegangen und hat immer wieder verärgert gefragt, ob die mächtige Geschäftsführung der BGHW Handlungsbedarf erkannt hat? Und wird nicht mehr erfahren, ob sein kleiner Bruder (Micky) Recht bekam.

 

11.11.2021 

 

Der Sachbearbeiter meiner zuständigen Berufsgenossenschaft Großhandel und Warenlogistik (BGHW) geht in Rente und wollte am 11.11.2021 noch den Grund erfahren, was mich zum Weitermachen antreibt.

 

Meine Antwort: 

Ich wünsche, dass das Gesetz angewandt wird und die im Verwaltungsverfahren von den Gutachtern festgestellten Unfallfolgen im Bescheid der BGHW aufgenommen werden.

 

Dazu kam von mir der Hinweis:

Nach § 8 SGB VII ist ein Arbeitsunfall ein Unfall eines Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung, der infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erlitten wird. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

 

Mit dem Antwortschreiben vom 25.04.2008 hat der Geschäftsführer der BGHW Bremen nachvollziehbar dokumentiert:

 

"An die Einschätzungen der Gutachter sind die Verwaltungen im Rahmen der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns gebunden." 

  

Jedoch an diese Gesetzmäßigkeit hält sich nicht die BGHW und trägt auch in dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 (Stromunfall vom 20.03.2001) keinen Gesundheitsschaden ein. Und auch in dem Widerspruchsbescheid vom 07.11.2003  (Verkehrsunfall 19.06.1968) wurde der diagnostizierte Gesundheitsschaden nicht eingetragen. So erspart sich die BGHW mit bloßen Sorgfaltspflichtverletzungen jede mögliche Entschädigung der von ihren Gutachtern im Verwaltungsverfahren festgestellten Unfallfolgen.

 

Und auf dem Antwortscheiben (25.04.2008) hat die Geschäftsführung mit einem Vermerk festgesetzt: 

 

"Für den Bereich der Geschäftsführung sei die Sache vorerst erledigt."

 

Wahrhaftig war die Sache für die Geschäftsführung der BGHW aber nicht erledigt, vielmehr sollte etwas verheimlicht werden. Und wurde mit einer Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019 nachvollziehbar dokumentiert.

 

45 Geheimunterlagen der BGHW, Ordnungsgeld und Ordnungshaft

Dieses Antwortschreiben (25.04.2008) und den Bescheid vom 27.04.2004 sowie den Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und nicht kopieren. Und wurden von der BGHW in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 aufgenommen. Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, habe ich eine Ordnungshaft von bis zu 2 Jahre anzutreten. 

 

Vorsitzender der BGHW und sein merkwürdiges Antwortschreiben 

Vorsitzende der BGHW Herr Dr. [10-17] erklärte mit dem Antwortschreiben vom 05.09.2012 wörtlich:

 

"Ihre Vorbringen ist ja auch vollumfänglich in mehreren Sozialgerichtlichen Verfahren überprüft worden. Ihre unsachlichen Vorwürfe weise ich zurück, gehe auch darauf mangels sachlicher Grundlage nicht ein.

 

Auch nach nochmaliger Überprüfung liegen mir keine Anhaltspunkte vor, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist."

 

BGHW und Gerichte ermittelt nicht vollständig.

Danach konnte ich aber am 19.06.2014 und 23.06.2015 vor dem SG Bremen  Teilerfolgen erzielen. Damit ist gesichert, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden ist. Und zieht sich wie ein roter Faden durch die Akten.

Sogleich wird nachvollziehbar auch in mehreren sozialgerichtlichen Verfahren wurde mein Vorbringen nicht vollumfänglich von den Gerichten überprüft.

 

BGHW und Gerichte halten Beweismittel vor den Gutachtern zurück.

Die Sachverständigen kamen in Erklärungsnot und verlangten nach weiterem Beweismittel, Jedoch die Gerichte und die Beklagte (BGHW) halten das ausschlaggebende Beweismittel vor den Gutachtern  zurück. 

 

So ist es u. a. in der Stromunfallsache vom 20.03.2001 mit dem Vorbefund vom 06.02.2001 (Bl. 310) und in der Verkehrsunfall vom 19.06.1968 mit dem Zwischenbericht vom 12.10,1968 (Bl. 62 Rs.). 

 

Meine Unfallfolgen haben die Mediziner der BGHW im Verwaltungsverfahren diagnostiziert. Von der BGHW wurde auch mein Stromunfall in der Medizintechnik (20.03.2001) als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt. 

 

Die Diagnose meiner Unfallfolgen hat die BGHW aber nicht im Bescheid eingetragen und so erhalte ich auch keine sachgerechte Unfallrente.

Mit dieser bloßen Sorgfaltspflichtverletzung hat die BGHW die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt.

 

Als Beklagte hat die BGHW vor dem Sozialgericht keine weitere Aufklärung mehr zu betreiben. Jedoch nach Recht und Gesetz muss in einer mündlichen Verhandlung die Wahrheit gesagt werden.  

 

BGHW folgt nicht der Wahrheitspflicht

Mit den Berichten über die Vertretung vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 wird nachvollziehbar, die Beklagte ist in den zwei mündlichen Verhandlungen am 18.12.2008 vor dem LSG Bremen nicht ihrer Wahrheitspflicht gefolgt und ist eine "gefährliche Wahrheit". So wurden meine zwei Berufungen vor dem LSG Bremen zum Az. L 14 U 183/05 (Verkehrsunfall) und Az. L 14 U 199/06 (Stromunfall) mit meinem Anwalt Dr. jur. abgewiesen. Diese Berichte hat die BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen.

Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. 

 

 

 

Es kam zum Teilerfolg

Denn die BGHW konnte meine "anfallsartigen Kopfschmerzen" nicht als Unfallfolge anzweifeln und eine Migräne accompagnée wurde als Gesundheitsschaden diagnostiziert.

Jedoch im Bescheid vom 12.09.2002 hat die BGHW nicht die Diagnose Migräne accompagnée als Unfallfolge eingetragen.  

 

Leider wurde mein Fall zu einer kriminellen Sache. 

Denn am 26.08.2009 konnte mein Anwalt Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen, die Beklagte und die BG ETEM angreifbar. Mit dieser "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

44 Pflichtverletzungen

Mit Bescheid vom 17.11.2009 hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu wurde erklärt, es sei die Aufgabe der BGHW die nachteiligen Schriftstücke aus der Akte zu entfernen. Jedoch die BGHW entfernt keine für mich nachteiligen Schriftstücke und behauptet mit dem Schreiben vom 26.07.2010 es gibt keine Sorgfaltspflichtverletzungen.

Diese Verwaltungsentscheidung darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurde von der BGHW in eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung am 13.08.2019 aufgenommen. 

 

So kann es nicht weiter gehen. 

Dazu im Einklang wollte die Beklagte (BGHW) am 01.09.2010 die Mediation (Schlichtung). Dem ist das Sozialgericht Bremen leider nicht gefolgt und hätte erkennbar gemacht, dass ich von Anfang an Recht gehabt habe. 

 

18.10.2010

Die Presse hat eine merkwürdige Gerichtswahrheit erkannt. 

Mit dem 1. Pressebericht vom 18.10.2010 hat die breite Öffentlichkeit erfahren, wie ich als unfallverletzter Arbeiter von der Berufsgenossenschaft behandelt werde. 

 

Dazu ist zu sagen: 

Im Verwaltungsverfahren haben alle Mediziner der BGHW mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit einen ursächlichen Zusammenhang zwischen meinem Arbeitsunfall (Stromunfall) und meinem chronischen Vorhofflimmern bestätigt, siehe die medizinischen Gutachten vom 15.11.2002 und 27.10.2003. Darauf hat die BGHW meinen Stromunfall mit Bescheid vom 27.02.2004 sachgerecht als Arbeitsunfall anerkannt, aber einfach keinen Gesundheitsschaden eingetragen.

 

Nach § 8 SGB VII ist ein Arbeitsunfall ein Unfall eines Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung, der infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit erlitten wird. Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

 

Der Bescheid der BGHW vom 27.02.2004 ist also unvollständig und mit dieser einfachen Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung aus meinem Arbeitsunfall vom 20.03.2001. 

 

Die Presse hat berichtet, Neumanns Klagen wurde abgewiesen. 

 

"Aber welchen Beweises hätte es noch bedurft?"

 

Dazu ist zu sagen:

In meinem Fall konnte nach dem Stromunfall nur noch chronisches Vorhofflimmern festgestellt werden. Insoweit muss ich nur den Beweis erbringen, dass ich bis zu Unfalltag frei von Vorhofflimmern war.

 

Mit einem Notarztbericht vom 06.02.2001 konnte ich glaubhaft machen, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Und so ist es auch mit dem Urteil vom 18.12.2008 zum Tatbestand geworden. Aber diesen Notarztbericht hat das SG und LSG Bremen und die BGHW keinem Gutachter vorgelegt. Und vollumfänglich folgt das LSG Bremen dem Gerichtsgutachter, der von dem falschen Tatbestand ausgeht, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt.

 

  

Wem was anzulasten ist:

Am 30.01.2011 habe ich dokumentiert "wem was anzulasten ist" in der Stromunfallsache und am 03.03.2011 in der Verkehrsunfallsache.

 

BGHW dokumentierte am 13.04.2011, es gibt ähnlich gelagerte Fälle. 

  

BGHW will nicht zahlen

 

 

I.

 

 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine gute Sache:

 

Jedoch im Kampf um Unfallrente verliert die deutsche Sozialversicherung seit vielen Jahren an Ansehen und Vorbildlichkeit in der ganzen Welt. 

 

 

"Denn die Herren wollen unter sich bleiben, damit sie mit den unfallverletzten Arbeitern schalten und walten können wie sie es wollen."

 

So etwas habe ich schon 1969 erkannt und habe mich erfolglos dagegen gewehrt. So wird es mit meiner Akte und dem Zwischenbericht aus der BG Unfallbehandlungsstelle Bremen vom 10.07.1969 (Bl.107) von dem leit. Arzt nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Ich kann die Berufsgenossenschaft nicht wechseln und bin den "Herren" ausgeliefert, die in meinem Fall schalten und walten können wie sie wollen und habe sie auf Fotostrecken von Mains bis Vietnam entdeckt.

 

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung: 

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Jahre 2010 die Öffentlichkeit aufgerufen, sich kritisch mit der Broschüre von Carl Hofstädt  - Der Kampf um die Unfallrente - aus dem Jahre 1904 auseinander zusetzen. 

Und mit dem Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen Museum Berlin ist nachvollziehbar dokumentiert, von der DGUV wurde die Öffentlichkeit aufgefordert festzustellen:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

 

 

Dem Aufruf der DGUV folge ich seit dem 16.04.2013 ohne Schmähkritik. 

 

 

 

Von der Meinungsfreiheit habe ich gebrauch gemacht und bin erstmalig am 24.12.2019 im Gefängnis gelandet. 

 

Ich habe nämlich über die gefährliche Wahrheit berichtet, wie ich von der BGHW (vormals GroLa BG) als unfallverletzter Arbeiter behandelt wurde.

 

Denn aktenkundig wurde ich von den Herren der BGHW nach meinem ersten Arbeitsunfall (19.06.1968) schon am 10.07.1969 merkwürdig behandelt. Und so habe ich am 16.04.2013 damit begonnen das Thema auf meiner Webseite - gemäß dem Wunsch der DGUV - unter dem begründeten Titel zu bearbeiten:  

 

Der gesetzlose "Kampf um Unfallrente"

 

und die "gefährliche Wahrheit" 

 

Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW liegen mir in Kopie vor und dokumentieren die "gefährliche Wahrheit", wie Unfallverletzte von der BGHW behandelt werden.

 

 

Nachdem ich eine "gefährliche Wahrheit" in meinem li. Knie aufgedeckt habe, hat die Unfallbehandlungsstelle Bremen in dem Zwischenbericht vom 10.07.1969 (Bl.107) dokumentiert:

 

"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen."

 

Dazu im Einklang hat die Bremer BGHW mit dem Schreiben (drei Seiten) vom 05.10.2009 der Hauptverwaltung vorgetragen: 

 

"Vielleicht besteht aber genau hier die Möglichkeit, sich des Problems anzunehmen. So könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn N. durchführen lassen." Und weiter: "Auch könnte man die Untersuchung damit rechtfertigen, dass man einen möglichen Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Unfall ausschließen will."

 

29.11.2012

 

So hat der Weser Kurier am 29.11.2012 auch über das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 berichtet. Die BGHW hat am 28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert, sie fürchten eine Rechtfertigung in der Presse und Fernsehen.

 

 

Dieses Schreiben (05.10.2009) und die "Behandlung" hat die Kriminalpolizei als Stasiakte und Stasimanier bewertet.

 

 

 

 

Mein Widerstand nervt die Behörden.

 

13.08.2019 

Das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurde von der BGHW mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen.

 

 

Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bestraft oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft.

 

29.10.2021  

Gerichtsbescheid aus dem Sozialgericht (SG) Bremen:   

"Öl in das Feuer der gefährlichen Wahrheit" 

Ich habe den Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 29.10.2021 (S 29 U 51/21) erhalten. Damit wird mein Fall und das Thema: Der gesetzlose "Kampf um Unfallrente" und die "gefährliche Wahrheit" noch mehr angeheizt.

 

II.

 

 

Mein Fall wurde zu einer kriminellen Sache.

 

Denn mein Anwalt konnte mit mir zusammen am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war das SG Bremen, die Beklagte und die BG ETEM angreifbar. Mit dieser "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Seit dem 16.04.2013 hat die BGHW Probleme mit meiner Webseite. Weil ich der Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft Bremen meine Behördenakte mit meiner Webseite zugänglich gemacht habe. Und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 nachvollziehbar dokumentiert.

Ich beantworte auch die Frage der DGUV: 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

 

Insoweit könnte ich eine Geheimhaltungsliste der BGHW vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorlegen, die ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen darf. Und diese 45 Unterlagen dokumentieren eine "gefährliche Wahrheit". Nun werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder bis zu 2 Jahre Ordnungshaft, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge.

 

BGHW dokumentierte am 13.04.2011, es gibt ähnlich gelagerte Fälle.

 

BGHW will nicht zahlen  

 

29.02.2016:  "Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

Am 10.03.2020 ist bekannt geworden, dass die Gerichtsakte vernichtet wurde. Wann und wer die Akte vernichtet hat ist angeblich nicht mehr nachvollziehbar. Da müsste sich wohl mal die Staatsanwaltschaft Bremen einschalten und könnte die Aufklärung betreiben. 

 

 

III.

 

Meine zwei schwersten Arbeitsunfälle

19.06.1968

 

Verkehrsunfall

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. 

20.03.2001

Stromunfall im Med. Techn. Notdienst.

 

Mehr zu den einzelnen Unfallfolgen mit einem >Klick 

 

 

IV.

 

 

Es begann am 19.06.1968 um Mitternacht

 

Mehr zu den einzelnen Unfallfolgen mit einem >Klick 

 

 

IV.

 

 

Es begann am 19.06.1968 um Mitternacht

 

Autos wirbelten durch die Luft.

Seit dem Jahre 2001 kämpfe ich um Gerechtigkeit und eine sachgerechte Unfallrente aus zwei Arbeitsunfällen.

 

 

6000 Blatt, Unfall- u. Geheimakten

Die BGHW im Beschwerdeverfahren zum Az. E 207/09 am 05.10.2009 dokumentiert: Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Verletzten zu verlieren.

 

Auf meiner Startseite werde ich nun nach Möglichkeit chronologisch vorgehen. Und mit einem Klick kommt es dann auf den Unterseiten zu den Detailbeschreibungen und dokumentieren, meine Anschuldigungen sind zutreffend.

 

Zitat: 

"Das Vorbringen in der Beschwerde vom 15.09.2009 bezieht sich auf die chir./orthop. Unfallfolgen zum Unfall vom 19.06.1968. Der Inhalt des Schreibens ist unzutreffend."

 

Und weiter:

"Es sind natürlich keine Ärzte beeinflusst worden oder Unterlagen zurückgehalten/unterschlagen worden usw."

 

Dazu ist mit einem Klick zu sagen. 

 

"Herr Neumann nervt"  

 

Jubiläum im Kampf um sachgerechte Unfallrente

Schon vor 50 Jahren konnte ich im Jahre 1969 eine gefährliche Wahrheit in der BG-Ambulanz Bremen aufdecken und hat die Unfallambulanz scheinbar genervt.

 

 

Dazu im Einklang hat der leit. Arzt Dr. [4-1] in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 nachvollziehbar dokumentiert:

 

"Wir wollen N. hier in der Unfallambulanz nicht mehr sehen". 

 

"Herr Neumann nervt" 

 

28.12.2009

Die BGHW ist genervt und möchte mir Hausverbot erteilen. Dafür besteht aber kein Anlass. So hat es die BGHW aktenkundig mit der E-Mail vom 28.12.2009 dokumentiert.

 

Nach den merkwürdigen Urteilen am 18.12.2008 hat die BGHW schon am 01.09.2010 erkannt, so kann es nicht weitergehen und wollte 7 Schlichtungen (Mediation). Jedoch das SG Bremen wollte keine Schlichtung und hat die merkwürdigen Urteile aufrecht erhalten. 

Die Verzögerung der sachgerechten Entschädigung hat im Jahre 2012 zu einer Klagehäufigkeit geführt wie sie noch nie beobachtet wurde und schädigt das Ansehen der Sozialversicherung. Dabei werden immer neue merkwürdige Maßnahmen der BGHW und Gerichte objektiviert. 

 

Am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet.

Erich Neumann
Erich Neumann

Ein erster Blick ins Internet: Es kam zu einer Hetze im Netz gegen meine Person >Unfallmann< und bestimmte Personen wurden am 22.01.2014 zu einem Seminar gerufen in dem ich als "Hyäne im System" vorgestellt wurde. Darin war die BGW und die Gewerkschaft "ver.di" involviert. 

Auf einer Fotostrecke habe ich bei Google Plus erkannt: 

In Vietnam kam es im März 2014 zu einem Seminar und der in meinem Fall involvierte Mitarbeiter der BG ETEM und der Vorsitzende meiner BGHW saßen an einem Tisch und            könnten über das Vorgehen in meinem Fall diskutiert haben.

Am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen ihrer merkwürdigsten Maßnahmen zur Geheimhaltung aufgelistet. Diese darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen.

  

"Herr Neumann nervt" hat die Presse richtig erkannt.

Für mein Nerven gibt es nämlich gefährliche Gründe.

 

Ich halte mich an das Grundgesetz, leiste Widerstand, habe von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht, musste am 24.12.2019 erstmalig eine Ordnungshaft antreten und wurde am 06.10.2021 letztmalig aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen  entlassen. Die Presse hat mich erwartet und vor der JVA Bremen kam es zu einem interview. Dem folgte der Zeitungsbericht mit der Schlagzeile :

"Herr Neumann nervt". 

 

 Pflichtverletzungen lohnen sich für die BGHW

Pflichtverletzungen der BGHW haben dazu geführt, dass mein Jahresarbeitsverdienst (JAV) schon im Jahre 1969 zu meinem Nachteil unrichtig ermittelt wurde. So habe ich von Anfang an eine unrichtige Unfallrente erhalten. Dazu im Einklang wurde meine Unfallrente 1975 mit einer unrichtigen Summe abgefunden. Die Sache konnte ich mit einem Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen vom 23.06.2015 klären. Jedoch eine Nachzahlung habe ich nicht erhalten. Insoweit hat sich die Pflichtverletzung für die BGHW gelohnt.

 

Meinungsfreiheit nicht im Sinne der Behörde

 

Grundgesetz Art. 5 (1) 

Die Meinungsfreiheit haben uns die Amerikaner im Jahre 1945 verschafft. Es passt aber nicht in das Konzept der BGHW, dass ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.

Und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 07.03.2018 nachvollziehbar dokumentiert. Denn die BGHW hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Visier.

 

 

Dem folgte eine Ordnungshaft die ich erstmalig am 24.12.2019 angetreten habe und wurde am 06.09.2021 letztmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter aus der Ordnungshaft entlassen.  

 

Es entsteht der Eindruck "meine Zeit ist abgelaufen" und bin bei einer merkwürdigen Berufsgenossenschaft versichert, die mir eine sachgerechte Unfallrente verweigert.

 

Aber aufgeben kenne ich nicht und auch in der Medizintechnik habe ich nach dem ungeschriebenen Gesetz gearbeitet:

 

"Fehler müssen vollständig beseitigt werden."

 

Es ist die Aufgabe der BGHW (44) fehlerhafte Unterlagen aus der Akte zu entfernen. Dieses hat die BGHW durch den Bescheid vom 17.11.2009 von der Generalstaatsanwaltschaft Bremen erfahren. 

Jedoch die BGHW hat mit dem Schreiben vom 26.07.2010 die Entscheidung getroffen, es soll keine fehlerhaften Unterlagen geben. Somit bleiben auch die 44  fehlerhaften Unterlagen in der Akte und führen zu Falschurteilen im Sinne der BGHW.

 

Geheimhaltung gefährlicher Beweismittel

Dieses Schreiben (26.07.2010) hat die BGHW in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen.

 

01.09.2010 

Mediationen (Schlichtung) 

Nach den merkwürdigen Urteilen am 18.12.2008 hat die BGHW schon am 01.09.2010 erkannt, so kann es nicht weitergehen und wollte immer wieder die Mediation. Jedoch zu einer Mediation ist es nicht gekommen, weil die BGHW kein Angebot zur Mediation mitgebracht hat.

 

 

 

*

 

 

Wie schon oben berichtet haben die Mediziner der BGHW im Verwaltungsverfahren meine Gesundheitsschädigungen diagnostiziert. Und mein Stromunfall in der Medizintechnik vom 20.03.2001 ist als Arbeitsunfall mit Bescheid vom 27.04.2004 anerkannt.

 

28.02.2004

Maximal Entschädigung wurde von der BGHW schon angekündigt.

Wie folgt hat die BGHW am 28.02,2004 nämlich wörtlich vorgetragen:

 

"Denn aufgrund der festgestellten Unfallfolgen und der beantragten Rentenerhöhung und des Alters von über 60 Jahren keine Aussicht mehr besteht, ihn [Erich Neumann] durch finanzielle Unterstützung wieder beruflich einzugliedern."

 

Ich bin ein anerkannter Schwerbehinderter aus Unfallfolge.

Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, ich bin auch ein sogenannter "Schwerverletzter", denn aus meinen zwei Arbeitsunfällen hat die gesamte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) die 50% erreicht. Und meine im Jahre 1975 abgefundene Unfallrente wird vollumfänglich aufleben.

Zur Einschätzung der MdE siehe Gutachtenzentrum HH (17.11.2011

 

Dazu im Einklang lagen auch schon alle von der BGHW im Verwaltungsverfahren angeforderten medizinischen Gutachten vor. 

 

Scheinbar will sich die BGHW eine sachgerechte Entschädigung ersparen, denn die diagnostizierten Unfallfolgen wurden im Bescheid nicht eingetragen. Damit erspart sich die BGHW jede mögliche finanzielle Entschädigung und zerrt die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen.

 "Herr des Verfahrens" ist die Beklagte (BGHW)?!

Die Beklagte (BGHW) ist offensichtlich "Herr des Verfahrens" und hat die Entscheidung getroffen, ob und wann das Irrtum erregende Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) in den Prozess eingebracht wird. Und für die Verletztenakte hat die Beklagte (BGHW) ein Beweismittel angefertigt, dass den Irrtum erregt, dass das Beweismittel vom 18.11.2004 (Bl. 266) nicht in den Prozess eingebracht wird.

 

Richter haben im Sinne der Beklagten eine unrichtige Auffassung 

 

Auf meine Anfrage vom 09.07.2008 hat das Gutachten vom  21.07.2008 aus dem Herzzentrum Hamburg dem Sozialgericht Bremen vorgehalten:  

 

"Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinischwissenschaftlichen Standard, der i) an ein Notfall-EKG-Gerät gestellt wird, bzw. ii) der an die Kriterien für die Diagnostik von Vorhofflimmern gestellt wird." 

 

Richter/innen Urteilen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit. 

Am SG Bremen warten die Richter/innen und folgen der Beklagten mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit.

Darüber hat auch die Presse am 18.10.2010 berichtet

 

 

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" 

-Bertolt Brecht-

 

Grundgesetz Art. 20 (4)

Dazu im Einklang liegt das Begleitmaterial zur ständigen Ausstellung, deutsche Geschichte in Bildern und Zeugnissen im deutschen historischen Museum Berlin vor.

Im Jahre 2010 hat die DGUV in dem Begleitmaterial dokumentiert, die Öffentlichkeit möge feststellen:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

 

Gefährliche Wahrheit:

BGHW hat selbst dokumentiert, wie Unfallverletzte behandelt werden 

Mit meinem Schriftsatz vom 18.10.2021 wird dokumentiert, dass das Sozialgericht Bremen die Beklagte (BGHW) mit Gerichtsbeschlüssen (ohne mündliche Verhandlung) dabei unterstützt, dass die "gefährliche Wahrheit" nicht auf den Richtertisch kommt. Denn in einer mündlichen Verhandlung muss die Beklagte die Wahrheit sagen und darf vor Gericht nicht Lügen.

 

Die Beklagte hat aber vor Gericht schon ausgesagt, es wäre zu keiner Manipulation und dem Zurückhalten von Beweismittel gekommen.

Es ist aktenkundig eine Lüge und wurde von dem Rentengutachter am 13.02.2011 dokumentiert. Und ist sogleich eine "gefährliche Wahrheit". 

 

125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung:

Bei der BGHW gibt es ähnlich gelagerte Fälle, ich bin kein Einzelfall.

Schon am 13.04.2011 hatte die BGHW selbst dokumentiert, es gibt bei der BGHW ähnlich gelagerte Fälle, damit ist die Tatsache gesichert, ich bin kein Einzelfall. Und diese Tatsache wird durch mein neues Gästebuch zementiert.

 

Leider wurden am 06.09.2021 mehr als 1750 Einträge gelöscht. Die Polizei hat die Sache mit einer Strafanzeige erfasst. 

 

Gerichtsbeschlüsse unterstützen die Beklagte bei Prozessdelikt

Dazu ist zu sagen:

Meine Schreiben, das "Weitermachen" und mein nerven waren/sind berechtigt, sonst hätte ich auch keine Teilerfolge am 19.06.2014 und 23.06.2015 erzielt.

 

Und am 18.01.2010 habe ich die Verwaltungsentscheidung der BGHW erhalten, dass ich Hausverbot habe und meine Schreiben nicht mehr beantwortet werden. M. M. fühlt sich die BGHW durch mein Weitermachen und dem Aufdecken "gefährlicher Wahrheiten" durch den Gesetzgeber bedroht.  

 

Meine Schreiben decken eine "gefährliche Wahrheit" auf und so werde ich für die BGHW zu einem "Problem". Wie das "Problem" mit mir zu lösen ist, hat die BGHW BV Bremen der Hauptverwaltung nach Mannheim mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) unter dem Az. E 207/09  gemeldet. Und ist seit dem 13.08.2019 zur Geheimsache geworden. Die ich mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf. Und werde dazu von einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise mit einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahre.  

 

Ich muss mich also auf die 45 Geheimunterlagen konzentrieren und eine "gefährliche Wahrheit" dokumentieren, wo von die Öffentlichkeit nichts erfahren soll. Dazu benötige ich die Staatsanwaltschaft Bremen, aber die meldet sich nicht. Insoweit habe ich auch eine Petition (03.06.2021) eingereicht.  

Die BGHW hat meinen Fall so behandelt, dass ich am 24.12.2019 in der JVA Bremen eine Ordnungsstrafe antreten musste und letztmalig am 06.09.2021 entlassen wurde. Damit wollte die BGHW wohl ein Exempel statuieren, denn es gibt interne Schreiben der BGHW die darauf hindeuten.

 

Am 06.09.2021 wurde ich aus der JVA-Bremen entlassen, von der Presse interviewt und der Artikel mit der Schlagzeile "Herr Neumann nervt" wurde am 21.10.2021 auf zwei Seiten von der Tageszeitung "taz" gedruckt.  So etwas hört man dann doch nicht alle Tage und so hat die Presse schon am 05.11.2014 berichtet:

 

"Er wird weiterkämpfen [und nerven], auch wenn sein Leben dabei "vor die Hunde geht".

 

Jedoch die BGHW will sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen. Diese Tatsache hat die BGHW schon am 28.11.2009 festgesetzt.  

Dazu im Einklang ist die Presse (taz) am 21.10.2021 zu dem Ergebnis gekommen:

 

"Bei der BGHW scheint man den Fall Neumann persönlich zu nehmen. Das ist ja auch verständlich. Vor  allem über seine Webseite ärgert man sich."

 

 

"Herr Neumann nervt" 

und wird weiter nerven, auch wenn sein Leben dabei "vor die Hunde geht"

In dem Verlaufsbericht (27.08.2021) meiner Erkrankungsgeschichte wurde u. a. über meine retropatellare Arthrose links und Lendenwirbelkörperfraktur L4, als Unfallfolge aufgeführt. Jedoch merkwürdiges Handeln der BGHW und das Zurückhalten von Beweismittel haben die Entschädigung bisher verhindert. Das Zurückhalten von Beweismittel ist natürlich eine gefährliche Wahrheit und hat der Rentengutachter mit seinem Schreiben vom 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert. Und wird auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

 

Für die BGHW ist meine Webseite, scheinbar ein "rotes Tuch" 

In der BG-Ambulanz Bremen wurde am 27.08.2021 ein Verlaufsbericht über meinen 1. Arbeitsunfall vom 19.06.1968 angefertigt. Und dokumentiert, wie ich von der BG als Unfallverletzter behandelt wurde. Nach SHT soll es zu einer besonderen Heilbehandlung bei einem Neurologen kommen.

 

Gefährliche Wahrheit:

27.08.2021

BG-Ambulanz Bremen legte einen Verlaufsbericht zum AU-1968 vor. 

Von den Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, die eine "gefährliche Wahrheit" dokumentieren und die Sozialversicherung an Ansehen verliert, hat die BGHW 45 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am 13.08.2019 aufgelistet. 

 

Ich konnte im "Kampf um Unfallrente" für die Öffentlichkeit die "gefährliche Wahrheit" dokumentieren, wie die BGHW und das Sozialgericht Bremen eine sachgerechte Unfallrente verhindert.

     Damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung bilden kann, wie unfallverletzte Arbeiter (wie ich) von den Berufsgenossenschaften behandelt werden - habe ich meine Akte der Öffentlichkeit mit meiner Webseite zugänglich gemacht. Und die Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bremen haben am  26.05.2015 ergeben: Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung!    

Eine "gefährliche Wahrheit" ist dokumentiert und ich fühle mich nicht nur durch merkwürdige Unterlassungsklagen in meiner Existenz bedroht. Sondern auch bei einem Besuch in der Behörde am 08.11.2018.  

Die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. Ich fühle mich durch die BGHW & Sozialgericht (SG) Bremen ungerecht behandelt. 

Erst nach 12 Jahren und Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, kam es am 19.06.2014 - ohne Anwalt -zu Teilerfolgen.

 

Eine "gefährliche Wahrheit" ist dokumentiert 

Pflichtverletzungen führen zu finanziellen Einsparungen. So ist es auch in meinem Fall. Am 04.02.2013 hat die BGHW das Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen erhalten. 

 

Klagehäufung führte ohne Anwalt zu Teilerfolgen

 

 

*

 

BGHW erhält das Bundesverdienstkreuz für finanzielle Einsparungen.

07.01.2009:

"Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich."

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05.10.2009 (drei Seiten):

Dieses interne Schreiben der BGHW vom 05,10.2009 zum Az. E 207/09, meldet der Hauptverwaltung wie das "Problem" mit mir zu beseitigen ist. Es wurde von der Kriminalpolizei (Kripo) Bremen als "Stasi-Akte" bewertet.

Ferner habe ich von der Kripo den Hinweis erhalten, dass ich gegen eine kriminelle Vereinigung antrete, die niemals zurückrudern wird, weil sie vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und die Staatsanwaltschaft Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) darf ich seit dem 13.08.2019 nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen und ist angeblich in der Behördenakte nicht mehr auffindbar. Und liegt mir greifbar in Kopie vor, darf es aber nicht kopieren.

Die Einschätzungen der Kripo haben sich aktenkundig bestätigt.

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17.11.2009:

"Den Mann jetzt mal seine Grenzen aufzeigen.

Ich sehe es nicht mehr ein, dass wir uns kriminalisieren lassen sollten."

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28.11.2009:

"Herr Neumann hat sich gemeldet und uns u.a. Unterlagen zugesandt aus denen hervor geht, dass gegen unseren Mitarbeiter Herrn [18] u.a. ein Ermittlungsverfahren angestrengt wurde. >Klick                                  

 

Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt.

 

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden." 

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28.12.2009:

"Ich kann mir gut vorstellen, dass ich mit dem Thema nerve. Aber uns nervt das Thema auch, da wir von Herrn Neumann "vollgemüllt" werden und keinen Schritt weiterkommen.

 

Es ist auf Dauer keinem MA zuzumuten, sich mit dem Thema zu beschäftigen. In der Sache wird auch nie etwas Neues vorgebracht, sodass wir eigentlich das Ganze beenden könnten.

 

Wir wären natürlich auch gerne bereit dem Referat alle Schreiben von Herrn Neumann (so 3 bis 5 die Woche) zur Beantwortung weiterzuleiten, würden allerdings lieber die Sache selbst in die Hand nehmen und das Hausverbot aussprechen und ihn darauf hinweisen, das seine Schreiben künftig nicht mehr beantwortet werden."

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01.09.2010:

"Ziel des Gesprächs war es mit der zuständigen Richterin/dem zuständigen Richter über das weitere Vorgehen in diesem komplexen Fall zu reden(evtl. Mediation o.ä. möglich?). 

 

Man teilte mir mit, dass die Sache (wohl alle [8] Verfahren) in Kürze terminiert werden. Insofern ist ein Gespräch zur Zeit nicht erforderlich." 

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08.04.2011:

"Weiteres Vorgehen gegenüber Herrn Neumann?

Entsprechend den Hinweisen des Dezernats Personal sind Herr [20-2] und der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Herr [20-2] weist aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Er braucht dabei aber die Unterstützung einer zentralen Stelle (Dezernat Personal?)."

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02.09.2014:

Tatsächlich hat die BGHW auch am 02.09.2014 eine erfolglose Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person gestellt. Damit war für die BGHW die Aktion mit der "Signalwirkung" gescheitert. Und ich konnte meine Anschuldigungen in der Vernehmung noch einmal bekräftigen.

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07.03.2018:

"Für mich liest sich das im Ergebnis so. dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf die Behördenunterlagen hat, diese auch "nutzen darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf -, wenn er keine rechtlichen geschützten Interessen Dritter verletzt. 

 

Man könnte zwar gegenüber Herrn Neumann Nutzungsbestimmungen festlegen, dass der Akteninhalt nur ohne ehrverletzende Kommentierungen u. dgl. veröffentlicht werden darf. Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet, sodass solche Nutzungsbestimmungen einer selbstschädigender Natur wären. Gedacht ist § 4 IWG ohnehin für die  kommerzielle Verwertung."

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05.03.2021:

"Sehr geehrter Herr Neumann,

es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Anbei erhalten Sie den vollständigen Ausdruck des hier geführten Vorgangs E 29/11.

 

Im Mai 2011 haben Sie bereits einen Ausdruck des elektronisch geführten Vorgangs E 207/09 erhalten (vgl. Schreiben vom 27.05.2011).

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Weil die Sache so unglaublich ist, folgen sogleich die 8 Beweismittel: 

 

Herr Neumann nervt, hat die BGHW in meiner Akte am 28.12.2009 dokumentiert. Und hat die Tageszeitung taz am 21.10.2021 zum Aufhänger für den Bericht gemacht.

 

 

"Das zu beweisen, ist schwierig"

Diese Erklärung von Herrn Niklas Wellmann ist richtig, aber in meinem Fall haben die Mediziner der BGHW, meine Gesundheitsschäden als Unfallfolge diagnostiziert und nur diese möchte ich Entschädigt haben.

 

So hat die BGHW u.a. meinen Stromunfall vom 20.03.2001 mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall anerkannt aber keinen Gesundheitsschaden eingetragen. So erspart ich die BGHW jede mögliche Entschädigung und meine Krankenkasse muss die Behandlungskosten für meinen Herzschaden übernehmen. Den Bescheid vom 27.04.2004 und das Schreiben an die hkk vom 27.04.2004 muss ich seit dem 13.08.2019 vor der Öffentlichkeit geheimhalten.

 

In dieser Sache wird der Sachverständige Herr Wellmann bestätigen, einen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden gibt es nicht (siehe § 8 SGB VII). Die BGHW muss den Bescheid ändern und den von ihren Medizinern diagnostizierten Gesundheitsschaden im Bescheid eintragen.

 

Ich - Erich Neumann - muss weiter nerven, denn die BGHW handelt nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit. Und  hat die für mich nachteiligen fehlerhaften Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.

So hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen schon mit dem Bescheid vom 17.11.2009 nachvollziehbar festgesetzt und in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu wurde mir wörtlich erklärt:

 

"Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen sollen. Allerdings stimmt Ihre Auffassung von strafrechtlich relevantem Verhalten ganz offensichtlich nicht mit der des Gesetzgebers überein, der bloße Sorgfaltspflichtverletzungen, um die es durchgängig geht, nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handel unter Strafe gestellt hat."

  

Jedoch hat die BGHW am 26.07.2010 die wörtliche Entscheidung getroffen:

 

""Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Die BGHW entfernt also keine (44) fehlerhaften Schriftstücke aus meiner Akte und diese fehlerhaften Akten und Verwaltungsentscheidung der BGHW darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen. Und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Geheimhaltungsliste aufgenommen. Wenn ich der Geheimhaltung nicht folgen, werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Die Ordnungshaft habe ich erstmalig am 24.12.2019 angetreten und wurde am 06.09.2021 letztmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter entlassen.  

 

 

"Herr Neumann nervt" 

 

Natürlich sind die Mitarbeiter (MA) der BGHW und Bearbeiter meine Akte von meinem Fall und Webseite genervt denn seit dem Jahre 2001 müssen die MA dafür sorgen, dass die "gefährliche Wahrheit" in meiner Akte nicht an die Öffentlichkeit kommt. 

Fit im Büro machen sich die MA auf dem Bürohausdach der BGHW-Bremen.

 

Das merkwürdige Handeln der BGHW belastet meine Nerven so erheblich, dass ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen muss. Und wurde von der BG Ambulanz Bremen am 27.08.2021 mit der Überweisung bestätigt.

Es ist Unfallfolge und so könnte das merkwürdige Handeln der BGHW auch zu einer Unfallrente führen.

 

 

Dazu im Einklang hat die BGHW BV Bremen und die Hauptverwaltung in Mannheim die folgenden Dokumente angefertigt. Darin ist dokumentiert, wie in diesem komplexen Fall gegen meine Person vorzugehen ist. Denn nach dem ich meine Klagen vor dem LSG Bremen verloren habe, hat die Beklagte (BGHW) erkannt und dokumentiert:

Am 26.10.2021 kam es zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht (SG) Bremen und der Kläger - Herr [2-11] - hatte mich gebeten Anwesend zu sein. Dem Wunsch bin ich gefolgt. Von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten (BGHW) wurde ich angesprochen mit dem Hinweis er würde mich kennen und stellte sich als Herr [11-4] mit seinem Namen vor und bearbeitet auch meine Akte.

 

Es kam zu einem freundlichen Gespräch und ich habe erfahren:

 

Der Zeitungsbericht vom 21.10.2021 sei angeblich bei der BGHW noch nicht bekannt. Und ist nun der BGHW bekannt geworden.

 

Mit dem Hinweis auf die folgenden Entscheidungen der BGHW und insbesondere mit der Entscheidung vom 28.11.2009 und der gefährlichen Wahrheit, steht nun die Frage im Raum: 

 

  • Wird die BGHW sich in der Presse rechtfertigen?
  • Oder will die BGHW erneut die Mediation (Schlichtung)? 

 Dazu ist zu sagen:

Warum erhalte ich von der BGHW "Geheimunterlagen", wenn ich diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf und im Gefängnis lande?

 

 

Es könnte sein, dass mir die Unterlagen vorgelegt wurden, damit es zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kommen kann. Dazu im Einklang gibt es das Dokument vom 08.04.2011 und 07.03.2018.

Eine Ordnungshaft habe ich erstmalig am 24.12.2019 angetreten und wurde am 06.09.2021 letztmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter aus der Ordnungshaft entlassen.

 

Wird die BGHW mein Haus Einbruchsicher machen?

Wenn ich der Geheimhaltung nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht oder Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. 

Wann wird die BGHW dafür sorgen, dass keiner mehr an die Geheimunterlagen kommen kann und mir in Kopie greifbar vorliegen?

Im Kampf um Gerechtigkeit bin ich zum "Geheimnisträger" geworden. Mit einer roten Aktenmappe klemme ich die Geheimunterlagen der BGHW fest unter den Arm. Und nehme die Aktenmappe auch mit ins Gefängnis, weil mein Haus nicht Einbruch sicher ist. 

 

Eine gefährliche Wahrheit steckt in den Akten 

Das Sozialgericht Bremen hat die BGHW am 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet. Unter Polizeischutz 

wurden die Gerichtsverfahren angesetzt. Mein Besuch in der Behörde soll nur mit Polizeischutz möglich sein.

 

Durch die BGHW wurde ich zum Geheimnisträger. 

Mit meinem Anwalt bin ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde am 09.09.2009 vor der höchsten Gerichtbarkeit dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel als unzulässig verworfen. 

 

Prozessdelikt aufgedeckt:

Zwischenzeitlich konnte mein Anwalt mit mir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken und das Sozialgericht (SG) Bremen wurde angreifbar.

Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ohne Anwalt habe ich weitergemacht. Und in meiner Akte hat die BGHW am 28.12.2009 dokumentiert, ich würde nerven.

  

Ich - Erich Neumann - werde weiter nerven auch wenn mein Leben dabei "vor die Hunde geht". Denn die BGHW handelt nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit. Und hat die für mich nachteiligen fehlerhaften Schriftstücke aus der Akte zu entfernen.

So hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen schon mit dem Bescheid vom 17.11.2009 nachvollziehbar festgesetzt und in 44 Punkten Pflichtverletzungen bestätigt. Dazu wurde mir wörtlich erklärt:

 

"Sie haben sich sorgfältig mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bremen auseinandergesetzt und in 44 Punkten aufgelistet, warum sehr wohl Straftaten vorliegen sollen. Allerdings stimmt Ihre Auffassung von strafrechtlich relevantem Verhalten ganz offensichtlich nicht mit der des Gesetzgebers überein, der bloße Sorgfaltspflichtverletzungen, um die es durchgängig geht, nur in Ausnahmefällen als fahrlässiges Handel unter Strafe gestellt hat."

  

In dieser Sache hat die BGHW am 26.07.2010 die Entscheidung getroffen:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."

 

Die BGHW entfernt also keine (44) fehlerhaften Schriftstücke aus meiner Akte. Und mit dem Schriftsätzen vom 25.10.2012 hat die Beklagte (BGHW) dem SG Bremen wörtlich vorgetragen:

 

" Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". Hier liegt eindeutig ein Rechtsmissbrauch vor. 

 

Wir behalten uns daher vor, einen Antrag auf Feststellung der mutwilligen Prozessführung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG zu stellen."

 

Hinweis:

Die o. g. Schriftsätze der BGHW vom 25.10.2012 darf ich ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen. Und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Geheimhaltungsliste aufgenommen. 

 

Weiter im Text: 

SG Bremen ist für die Beklagte ein "Nebenkriegsschauplatz". 

Meine Krankenkasse (hkk) folgt der BGHW und fordert die BGHW nicht auf einen Gesundheitsschaden im Bescheid vom 27.04.2004 einzutragen, der meinen Stromunfall als Arbeitsunfall anerkannt hat.

Die hkk hat also die Behandlungskosten für meinen Herzschaden (Vorhofflimmern) übernommen und wird mit dem Schreiben der BGHW vom 27.04.2004 nachvollziehbar. Und ich muss die Medikamentenzuzahlungen leisten.

 

Hinweis:

Dieses o.g. Schreiben und den Bescheid der BGHW darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und wurden von der BGHW am 13.08.2019 in eine Liste zur Geheimhaltung aufgenommen.

  

Weiter im Text:

Gescheitert vor der höchsten Gerichtsbarkeit BSG Kassel 

Die Recherche hat ergeben, die BG ETEM ist in meinem Fall also den Elektrounfall vom 20.03.2001 verwickelt. Denn ein Mitarbeiter [10-2] der BG ETEM hat im Sinne der Beklagten (BGHW) ein weiteres Irrtum erregendes Beweismittel vom 18.11.2004 angefertigt. Und wurde mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 in den damals laufenden Gerichtsprozess eingebracht und konnte erst mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 als Prozessdelikt aufgedeckt werden. Denn das SG Bremen hat den Schriftsatz der Beklagten (28.02.2005) mit dem Irrtum erregenden Anlagen nicht an den Kläger, sondern nur an den Gerichtsgutachter weitergeleitet. Insoweit ist nun das SG Bremen, die BGHW und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar.

Und wörtlich schreibt die Geschäftsführung der BG ETEM am 07.05.2009:

 

"Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen." 

 

So konnten wir am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken und auch das Sozialgericht (SG) Bremen wurde angreifbar. Mit dieser "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Wichtiger Hinweis:

Dazu im Einklang hat mir die BGHW eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt und gefährliche Wahrheiten dokumentieren. Diese Beweismittel darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und werde von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft bedroht, wenn ich der Geheimhaltung nicht folge.

 

Eine "gefährliche Wahrheit" taucht auf.

Unterstützung hat die Beklagte von der BG ETEM aus Köln erhalten. 

BG will nicht zahlen

Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen BG will nicht zahlen.

Das Fernsehen berichtet. >Video

 

Mit meinem Anwalt habe ich  "gefährliche Wahrheiten" aufgedeckt.

26.08.2009

Ich halte mich an das Grundgesetz, leiste Widerstand, habe von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht, musste am 24.12.2019 erstmalig eine Ordnungshaft antreten und wurde am 06.10.2021 letztmalig aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen entlassen. Die Presse hat mich erwartet und vor der JVA Bremen kam es zu einem interview.  

 

Scheinbar ist die Ordnung beseitigt!

Denn die Presse meldet auch in anderen Fällen: BGHW will nicht zahlen. 

  

 

05.12.2018