Bedrohungsmanagementteam und Bumerangsätze:

 

BGHW will keine Aufklärung.

Siehe folgenden Aktenvermerk vom29.04.2016.

 

 

05.10.2009

 

17.11.2009

 

28.11.2009

 

18.01.2010

 

02.03.2011

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal.

 

Die Amtsträger im Sozialsystem haben am 08.04.2011 dokumentiert: Dass eine Strafanzeige gegen meine Person (Erich Neumann) wenig Aussicht auf Erfolg biete. Weisen aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin.

 

 

09.03.2016

BGHW will die Akte nicht öffnen

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam und Bumerangsätze:

 

BGHW will keine Aufklärung

 

19.04.2023

Bericht im Weser Kurier

Wie sich Behörden-Mitarbeiter vor Gewalt schützen

 

20.04.2023

Meine Anzeige bei der Schutzpolizei Bremen

 

Anlage in Kopie:

29.04.2016

 

Es folgen meine zwei Schreiben an die Geschäftsführer der BGHW in Bremen. Und wurde von einem Behördenmitarbeiter der BGHW mit einem Bumerangschreiben beantwortet.

 

24.08.2024

26.08.2024

03.09.2024

 

Aus meinen Schreiben vom 24.08.2024 und 26.08.2024 ist doch ersichtlich, welche Ziel aus dem Themenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung ich erreichen möchte. Insoweit wird dieses Schreiben der BGHW Bremen vom 03.09.2024 als "Bumerangschreiben" der Behördenmitarbeiter erkannt.

 

Und in dem folgenden Schreiben vom 19.02.2025 kann die BGHW nicht mehr erkennen was ein "Bumerangschreiben ist.

 

Insoweit geht die Sache von vorne los, mit dem Az.: S 2 U 12/24 

Meine Einschreiben waren/sind an den Geschäftsführer der BGHW in Bremen gerichtet und wurden bis dato nicht beantwortet. Dazu im Einklang gibt es eine Vielzahl von "Bumerangschreiben.

Az.: S 2 U 12/24

 

19.02.2025

Maximalentschädigung u. Mediation

Dieses Schreiben der BGHW dokumentiert "Bumerangsätze" und die Aufklärung verzögern. Es ist der Ansatzpunkt, das "Bedrohungsmanagementteam" der BGHW ist weiter am Wirken. Und dokumentiert sogleich die Untätigkeit.

 

Meine Schreiben hat die BGHW nicht an das Gericht weitergeleitet.

 

Az.: S 2 U 12/24

 

28.02.2025

Mein Antwortschreiben

mit Anlage in Kopie: 20.032021 

 

29.04.2016

Bedrohungsmanagementteam und Bumerangsätze: 

BGHW will keine Aufklärung >Klick

Az.: S 2 U 12/24

 

03.03.2025

Mein Schreiben zur weiteren Aufklärung an die BGHW.

Az.: S 2 U 12/24

 

04.03.2025

Antwortschreiben der BGHW aus Hamburg ist unvollständig. 

Az.: S 2 U 12/24

 

13.03.2025

Mein Schreiben zur weiteren Aufklärung an die BGHW.

Az.: S 2 U 12/24

 

25.03.2025

Antwortschreiben der BGHW aus Hamburg ist unvollständig. 

Az.: S 2 U 12/24

 

02.04.2025

Mein Schriftsatz an das SG & meinem Anwalt mit 37 Anlagen in Kopie.