11.03.2009 (B.1444)
Ich sollte die Kosten für das Kopieren der Akte übernehmen.
Vgl. E-Mail der HV Mannheim vom 13.04.2011 (Restakte) Bl.1080
09.06.2009 (45)
Vermerk aus einem persönlichen Gespräch:
"Der Unterzeichner unterbreitete Herrn Neumann Rahmen der Akteneinsicht das Angebot, dass ihm alle Aktenunterlagen, die wesentlich sind (also keine Rechnungen usw.), nochmals zur Verfügung gestellt werden (die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!). Das sei ein Entgegenkommen der BGHW, das nicht selbstverständlich ist."
Die vielen Akten habe ich erhalten und konnte die Akten studieren, wenn es meine Gesundheit zugelassen hat.
Den Vermerk vom 09.06.2009 (45) über das persönliche Gespräch muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.
09.06.2009
Es folgt eine Abschrift und ist keine Kopie!
09.06.2009 (11)
Kostenlos soll ich alle Akten erhalten, aber die Unterlagen in der Handakte sind davon ausdrücklich ausgenommen!
Den Vermerk vom 09.06.2009 (11) über das persönliche Gespräch muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.
22.06.2009 Verkehrsunfall
22.06.2009 Stromunfall
Ich erhalte angeblich sämtliche Aktenvorgänge.
Offensicht fehlt aber die sogenannte Handakte.
13.07.2009
Mein Sachbearbeiter [18] hat von mir die Möglichkeit zur Selbstanzeige bekommen. Und die weiteren Beteiligten hätten sich auch von der Mittäterschaft befreien können.
Leider haben die Beteiligten mein Angebot nicht angenommen.
21.07.2009
Es folgt das Antwortschreiben und über die mögliche Selbstanzeige wird nicht diskutiert. Einsicht in die Handakte soll ich nicht bekommen.
11.02.2011
Außergewöhnlich umfangreich.
04.03.2011
Danke für die gute Arbeit...
Mitglieder der "kriminelle Vereinigung" bedanken sich bei Herrn [23] in der E-Mail vom 04.03.2011, für seine gute Arbeit..
13.04.2011 10:50
13.04.2011 15:39
Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.
Die BGHW musste mir nun die Kopie kostenlos überlassen.
02.05.2011, ich verlange nach der Rest-Handakte
05.05.2011, es geht um eine Stellungnahme.
27.05.2011
Ich erhalte angeblich einen vollständigen Ausdruck über den in Mannheim
geführten elektronischen Beschwerdevorgang E 207/09.
29.05.2011, (Bl.1032) die zweite Seite fehlt in der Stromunfallakte.
30.05.2011
01.06.2011
BGHW will keine Handlungsnotwendigkeit sehen
und betreibt keine Aufklärung.
07.06.2011 (Bl.2149)
15.06.2011 (Bl.2150)
16.06.2011 (Bl.2156/7)
BGHW hält weiterhin die Rest-Handakte zurück
Anlage
10.06.2011 (Bl.2151/55)
16.06.2011
Herr Dr. [8-1] antwortet nicht selber.
20.06.2011
Meine Akteneinsicht war natürlich auch beim BVA erforderlich.
21.06.2011
23.06.2011
Ich habe hinterfragt warum ich die Rest-Handakte nicht einsehen darf.
Eine Antwort habe ich nicht erhalten.
18.07.2011
Ich habe hinterfragt warum ich am 18.01.2001 von der BGHW ein Hausverbot erhalten habe und mir die Akteneisicht versperrt.
25.07.2011
Das Antwortschreiben der BGHW Bremen behauptet nun
ich hätte kein Hausverbot erhalten.
Wenn dem so wäre, warum erhalte ich dann die Behördenakte in Kopie und kostenlos???
12.08.2011
Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.
Insoweit hat die BGHW mit dem Schreiben vom 12.08.2011 den Irrtum erregt:
"Die Frage der Akteneinsicht ist unabhängig von einem Hausverbot zu sehen".
Und am 13.08.2019 hat die BGHW ihr Schreiben vom 18.01.2010 zur Geheimhaltung mit der Nr.22 festgesetzt. Welches nachvollziehbar dokumentiert, ich habe Hausverbot und mir die Akteneinsicht versperrt.
22.08.2011
Hausverbot verhindert meine Akteneinsicht in der Behörde.
Insoweit erhalte ich die Kopien auch ohne kosten übersandt.
Und mit dem folgen Schreiben vom 22.08.2011 hat die BGHW den Irrtum zementiert, ich hätte kein Hausverbot.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"














































