28.06.2016

Angeblich sollen Akten niemals verloren gegangen sein.

Meine Akteneinsicht soll ausreichend gewesen sein.

Dazu sei mir auch die 08.06.2009 die Handakte vorgelegt worden. 

 

Insoweit hätte ich mich auch davon überzeugen können, dass Rest- oder Handakte keine Unterlagen enthielten, die nicht auch in der Papierakte abgeheftet war.

Nach der Einführung der elektronischen Akte wurden diese Rest- oder Handakten vernichtet.  

 

Am 22.08.2011

Erstmalige Vorlage der Rest/Handakte von der aktenführenden BV Bremen am 22.08.2011 als Anlage in Kopie. Und auch das SG Bremen soll eine Kopie erhalten haben.

 

Damit wurde nachweisbar, Schriftstücke wurden nur für die Handakte angefertigt.

 

21.07.2007

So auch ein Vermerk/Schriftstück vom 21.07.2009 und wurde am 13.08.2019 als Geheimunterlage festgesetzt. 

 

18.01.2017

Es sei nicht nachvollziehbar, dass ich keine durchnummerierte Akte erhalten habe. Insoweit hätte ich auch am 12.01.2016 einen paginierten Ausdruck erhalten. 

 

24.09.2014

24.07.2018

Hausordnung und es wird keine Empfangsbestätigung geben.

Es soll bislang keinen einzigen Fall gegeben haben, in dem der Eingang meines Schreibens strittig gewesen sein soll.

 

Tatsächlich kann es auch keine Streitigkeiten geben, denn es dokumentiert, dass die BGHW Schriftstücke nicht auffinden kann.

Und meine Schriftstücke mit Empfangsbestätigung erreichen nicht die Behördenakte.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Akte aus der aktenführenden BV Bremen verlangt.

 

21.10.2019

Meine Webseite soll Schmähkritik sein.

Und wird mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 widersprochen.