Die Ereignisse im Jahre 1968 u. 2001 sind als Arbeitsunfall mit Bescheid der BGHW anerkannt. Die Unfallfolgen sind in den umfangreichen Verwaltungsverfahren ermittelt worden. Aber von Anfang an hat die BGHW die Einschätzungen der Gutachter nicht 1:1 im Bescheid übernommen.

 

Seit 2001 ist mein Begehren, dass die von der BGHW (vormals GroLa BG) mit Bescheid vom 11.03.1975 mit einer Gesamt-ME von 25% auf Lebenszeit abgefundene Unfallrente, um den Faktor, der wesentlichen Verschlimmerung (mindestens 10%) wieder auflebt. Diese Möglichkeit hat die BGHW (vormals GroLa BG) mit dem Schreiben vom 30.01.1975 bekannt gemacht. Nun begann der Kampf um das Aufleben der abgefundenen Unfallrente. Vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen kam es am 18.12.2008 zu Überraschungsurteilen in der Verkehrsunfallsache (VU) und Stromunfallsache (SU) und so musste ich mit meinem Anwalt scheitern.

 

In der Stromunfallsache (SU) spielt die BG ETEM die Hauptrolle. 

Betreff: Akten auf CD brennen (20.02.2017). 

Am 12.02.2016 ist dokumentiert, es wurden Herrn Neumann 3 CDs übersandt, auf welchen die elektronischen Dokumente der Unfälle vom 19.06.1968, 17.09.1992 und 20.03.2001 gebrannt waren. Und der BGHW ist wörtlich bekannt:

 

Die Übermittlung von Akten auf CD soll nach Auskunft unseres Netzwerkbetreuers auf Anweisung der Fachabteilung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen (vergleich Anlage).

 

Mein Anwalt wünschte mit Schreiben vom 19.02.2022, dass ihm die Akten zur Verfügung gestellt werden. Bekommt aber nur elektronische Dokumente, die nicht vollständig sind. 

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den

Berufsgenossenschaften behandelt?"

 

Wird u.a. auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit dokumentiert.

 

 

"Stasiakte" v. 05.10.2009 angeblich nicht mehr auffindbar! 

19.10.2009

27.05.2011  

20.12.2019 

 

 

 

Mit dem Schreiben vom 19.10.2009 wurde nachvollziehbar es gibt eine Stellungnahme vom 05.10.2009 aus der aktenführenden Regionaldirektion Bremen und mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 wurde die "Geheimhaltung" festgesetzt. Jedoch mit dem Schreiben der Hauptverwaltung Mannheim vom 27.05.2011 habe ich die Stellungnahme vom 05.10.2009 in Kopie als Anlage erhalten.

Danach hat die Kriminalpolizei Bremen die interne Stellungnahme gesichtet und als "Stasiakte" bezeichnet. Dazu wurde u.a. erklärt, ich könnte der zweite "Gustl Mollath" werden, dass es so etwas noch in Deutschland gibt sei unglaublich etc. . Die Bezeichnung "Stasiakte" habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede. Überall habe ich die "Stasiakte" vorgezeigt und ein weiterer Kriminalbeamter auf der Messe in Bremen wünschte eine Kopie, denn wenn er erzählt was er gelesen hat würde ihm das auf der Wache keiner glauben.

 

Die "Stasiakte" hat die Presse gesichtet. Dazu im Einklang hat der Weser-Kurier am 29.11.2012 berichtet:

 

"Ich soll für verrückt erklärt werden." 

 

Ferner ist zu sagen:

Würde ich - wie im Fall "Gustl Mollath" - nach 7 Jahren aus der Psychiatrie entlassen, dann hätte die Justiz ein "Problem".

 

 

Die Polizei mein Freund und Helfer  

 

In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bremen gegen meine Person, spielte die "Stasiakte" eine Rolle. Und die Staatsanwaltschaft Bremen hat am 19.06.2017 die Verfügung erlassen, meine Person soll auf Schuldfähigkeit überprüft werden. Weil ich der Staatsanwaltschaft etwas vorgeworfen habe. Dazu hat es die Generalstaatsanwaltschaft Bremen aber nicht kommen lassen, denn ich hatte keinen Namen genannt.

Und weil die vorgeladenen 10 Polizeibeamten nicht kamen hat der Richter das Strafverfahren eingestellt.

 

Die Direktion Mannheim hat mir mit Schreiben vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie einen Ausdruck übersandt zu meinem Beschwerdeverfahren und dem Az. E 207/09, der unvollständig ist. Erstmalig habe ich damit aber die "Stasiakte" vom 05.10.2009 erhalten. Diese "Stasiakte" hat die BGHW seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung festgesetzt auch das Kopieren ist mir untersagt. Und ist angeblich seit dem 20.12.2019 in der Regionaldirektion Bremen nicht mehr auffindbar. Und obwohl ich mit Ordnungsgeld und Freiheitsstrafe seit dem 13.08.2019 von der BGHW bedroht werde, soll ich von der "Stasiakte" eine Kopie anfertigen. Ich kann dem Wunsch nicht folgen, weil ich für das Kopieren bestraft werde.

 

Suchet, so werdet ihr finden?  

Im Tietjensee nördlich von Bremen klappt das bisher nicht.

 

"Tietjensee"

 

In meiner Sache "Tietjensee" ist im Landgericht (LG) Hamburg auch das Original der eidesstattlichen Versicherung vom 5.12.2018 von dem Geschäftsführer der BGHW in Bremen noch nicht aufgetaucht. Dazu kann ich nur wiederholen: Suchet, so werdet ihr finden!      

 

Da ich wie Carl Hofstädt seit vielen Jahren mit der Berufsgenossenschaft im Rechtsstreit stehe, ist auch mir der Instanzenweg mit den dazu gehörenden Unannehmlichkeiten ganz genau bekannt. Es kam schon am 25.10.2012 zu einer Klagehäufung und die Gerichte & BGHW "lahm legen".

Am 24.06.2013 hat die BGHW das SG Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt wo es so richtig ballert. Und mir sollte Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden.

Dabei fallen mir die "Korbmenschen" ein.

  

 

26.09.2011

Welche Behörde kennt die "Stasiakte" und hat wie reagiert? 

 

05.10.2009

Wer und warum hat die "Stasiakte" bei der BGHW angefertigt?

 

13.08.2019

Wer und warum hat die "Stasiakte" zur Geheimhaltung festgesetzt?

 

20.12.2019

Wer und warum kann die "Stasiakte" bei der BGHW nicht auffinden?

 

Suchet, so werdet ihr finden?  

Im Tietjensee nördlich von Bremen klappt das bisher nicht. Bei einer  Akteneinsicht in der Behörde, könnte ich die "Stasiakte" auftauchen lassen. Aber ich erhalte seit dem 18.01.2010 keinen Besuchstermin. 

 

Pflichtverletzungen der BGHW sollen nicht in der Öffentlichkeit auftauchen. So hat die BGHW eine Liste mit 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und die "Stasiakte" der BGHW zur Geheimhaltung am 13.08.2019 festgesetzt.

 

Seit dem 20.12.2019 ist die "Stasiakte" (05.10.2009) aus dem Beschwerdevorgang E 207/09 in der Behörde nicht mehr auffindbar.

 

Dazu ist zusagen:

Die BGHW möge den Bescheid vom 18.01.2010 zu meinem 1. Hausverbot vollständig aufheben, damit auch die Mitarbeiter der BGHW frei Reden können. Wie in dem Bescheid der BGHW vom 09.03.2012 gewünscht, möge die BHW auch dafür sorgen, dass ich zum Besuchstermin von der Polizei begleitet werde. Denn ich fühle mich in der Behörde nicht mehr sicher. Dann werde ich die "Stasiakte" auf den Tischlegen, denn mir ist bekannt, wo sich die "Stasiakte" vom 05.10.2009 (E 207/09) befindet. 

 

BGHW hat Sozialgericht Bremen zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt 

Die BGHW hat das SG Bremen am 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und das Gericht sollte mir Verhandlungsunfähigkeit bescheinigen. 

 

Von Anfang an berichtet die Presse über meinen Fall u. "Stasiakte". 

Rechtsstreitigkeiten laufen seit 20 Jahren (kein Einzelfall).

 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern", aufgeben gilt nicht.>Klick

 

Ich folge der Direktorin am SG Bremen u. fordre mein Recht.  Die Direktorin kannte meinen Fall seit 29.12.2010. Als Nachfolger kam ein Richter der in meinem Fall verwickelt ist und die merkwürdigen Urteile am LSG Bremen zu meinem Verkehrsunfall u. Stromunfall am 18.12.2008 unterzeichnet hat die keine Revision zugelassen haben. Und hat erklärt (10.03.2020) die Gerichtsakte sei nicht mehr auffindbar.

 

Suchet, so werdet ihr finden?   

Im Tietjensee nördlich von Bremen klappt das bisher nicht.  

 

Wichtige Tatsachen:

Wie schon oben dokumentiert, habe ich die Bezeichnung "Stasiakte" übernommen und ist keine üble Nachrede. Dazu gehört auch der gesamte Vorgang E 207/09 in meinem Beschwerdeverfahren gegen den Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigten der BGHW.

 

Es gab eine weitere Beschwerde vor dem Bundesversicherungsamt (BVA) zum Vorgang E 29/11 und ist bei der BGHW mit der E-Mail vom 08.02.2011 eingegangen. Es wurde eine vollständige Kopie/einen vollständigen Ausdruck der bekannt umfangreichen Akten verlangt. Natürlich musste auch die "Stasiakte" vom 05.10.2009 dabei gewesen sein. Und der Vorgang wurde am 27.04.2011 mit dem wörtlichen Hinweis eingestellt:

 

"Nach alledem kann das Bundesversicherungsamt nicht in Ihrem Sinne tätig werden." 

 

Von den Beteiligten ist keiner strafrechtlich Verurteilt worden!

Es soll die richtige Tatsache erkannt werden, von den Beteiligten ist bis dato keiner strafrechtlich Verurteilt worden. Ich kämpfe um mein Recht, und das SG/LSG Bremen ist nicht auf meiner Seite und haben mir Mutwilligkeitskosten auferlegt. Seit dem 07.03.2018 ist erkannt, die BGHW hat mit externen Anwälten an strafbewehrten Unterlassungserklärung daran gearbeitet, dass ich bestraft werde und im Gefängnis gelandet bin.

 

Es liegen 45 Pflichtverletzungen vor. 

 

 

Die Pflichtverletzungen hat die BGHW am 13.08.2019 selbst aufgelistet und dazu 45 Akten, Verwaltungsentscheidungen und die "Stasiakte" zur Geheimhaltung festgesetzt. Es müssen mehr als bloße Pflichtverletzungen sein. Denn zur Geheimhaltung werde ich von der BGHW in meiner Existenz bedroht, mit bis zu 250.000,- € Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Das Kopieren der Unterlagen wurde mir auch untersagt.

Danach hat ein Kriminalhauptkommissar Bremen die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 gesichtet u. als "Stasiakte" bezeichnet. Die Bezeichnung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.

Mit der Abschrift dürfte ich der BGHW geholfen haben, denn das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt. Gerne würde ich der BGHW und Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu müsste ich aber die Erlaubnis von der BGHW haben.  

 

Den Namen des Kriminalhauptkommissar werde ich nicht vergessen, denn er gab mir seine Visitenkarte und hat mir dazu erklärt: Ich sei an eine kriminelle Vereinigung geraten, die niemals Zurückrudern wird und mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren vom Gesetzgeber bedroht wird. Sie wollen ihr "Problem" lösen und gehen dabei nach "Stasimanier" vor. Ich könnte der 2. "Gustl Mollath" werden und soll auf meine Gesundheit aufpassen etc.. Dass es so etwas in Deutschland noch gibt hätte er nicht gedacht. Sämtliche Warnungen sind eingetroffen. So bin ich 4 mal im Gefängnis gelandet. Leide unter psychosomatischen Belastungsstörungen.

Schlafe seit dem 26.07.2013 ebenerdig, schreie im Schlaf um Hilfe bis der Notarzt am 15.07.2019 kam.

 

Fazit: Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

Das folgende Beweismittel dokumentiert, die BGHW hat erkannt, ich werde "weitermachen". Damit haben die Beteiligten ein "Problem" und wie folgt beseitigen wollen. 

 

 

07.01.2009, 17.11.2009, 28.11.2009 und 28.12.2009

Hafen von TARIFA
Hafen von TARIFA

Als mein VHF bekannt wurde habe ich vorsichtshalber das Surfen eingestellt. Mein Wohnmobilhobby musste ich wegen der Klagehäufung aufgeben. 2012 hat eine Journalistin mein Wohnmobil nach Afrika zu einem König gebracht.

 

Die Öffentlichkeit muss erfahren: 

 

Meine Berufsgenossenschaft (BGHW) Bezirksverwaltung (BV) Bremen ist für die Entschädigung meiner Unfallfolgen zuständig. Pflichtverletzungen der BGHW verhinderten im Verwaltungsverfahren und später vor dem Sozialgericht (SG) Bremen die mögliche Entschädigung.

 

Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt. Nun war das SG Bremen die Beklagte und die BG ETEM angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

Ich habe weitergemacht und konnte mit der Generalstaatsanwaltschaft Bremen im Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten Pflichtverletzungen festsetzen. Die aber nicht unter Strafe gestellt wurden. Die BGHW will keine Pflichtverletzungen erkennen und beseitigt auch keine Pflichtverletzungen.

 

Ferner habe ich bei der BGHW HV Mannheim am 18.09.2009 unter dem Vorgang E 207/09 ein Beschwerdeverfahren gegen den Bearbeiter meiner Akte eingeleitet. Darauf hat die BV Bremen der HV Mannheim eine interne Stellungnahme vom 05.10.2009 vorgelegt und gemeldet: "Wir werden Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und wie sie weiter gegen meine Person vorgehen werden und auch vorgegangen sind. Diese Stellungnahme sollte mir nicht übersandt werden und hat die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 festgesetzt. Denn die BV Bremen will sich nicht rechtfertigen und will meine Aufklärung begrenzen. So hat es die BV Bremen mit der E-Mail vom 17./28.11.2009 der BGHW HV Mannheim auch vorgetragen.

 

Die "Stasiakte"

Nachdem die BV Bremen der HV Mannheim ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 vorgelegt hat, wurde das Beschwerdeverfahren E 207/09 gegen den Bearbeiter meiner Akte sofort mit dem Schreiben der HV Mannheim vom 19.10.2009 eingestellt.

 

Erst nach bald 2 Jahren hat mir die HV Mannheim mit dem Schreiben vom 27.05.2011 die interne Stellungnahme der BV Bremen vom 05.10.2009 als Anlage in Kopie übersandt. 

 

Es folgt eine Abschrift der internen Stellungnahme (05.10.2009) zum Beschwerdevorgang E 207/09, weil mir das Kopieren seit 13.08.2019 untersagt ist.

Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder bis zu 2 Jahren Gefängnis. 

 

 

 

05.10.2009, Abschrift der Stellungnahme zum Vorgang E 207/09

Bei den Rechtsstreitigkeiten in der Stromunfallsache und dem Anfertigen falscher Beweismittel spielt die BG ETEM und der Leiter des Instituts zur Erforschung elektrischer Unfälle die Hauptrolle. Dazu im Einklang habe ich im November 2009 mein Extra-Blatt angefertigt und verteilt mit der Überschrift:

 

 

Bandenbetrug in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Generalstaatsanwaltschaft in Bremen ermittelt.

 

Das Extra-Blatt wurde allen Beteiligten zur Kenntnisnahme vorgelegt, einen Widerspruch und erfolgreiche Strafanzeige mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung gegen meine Person hat es nicht gegeben.

Und konnte es auch am 02.09.2014 nicht geben, weil meine Anschuldigungen begründet sind.

 

In diesem "Kampf um Unfallrente" ist die BGHW, BG ETEM und SG Bremen verwickelt. Die HKK und SG Bremen nehmen keine Aufklärung vor, obwohl die BGHW in der Stromunfallsache (SU) besonders dreist vorgegangen ist. So hat die BGHW in der SU ihren Bescheid der HKK vom 27.04.2004 mit dem Schreiben vom 27.04.2004 in Kopie vorgelegt und dabei keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Aber in den Gutachten der BGHW als Vorhofflimmern (VHF) dokumentiert war. Ohne weitere Aufklärung hat die HKK die Kosten aus dem Stromunfall übernommen und ich muss die Zuzahlungen leisten. Dem nicht genug kam es am 07.12.2021 zu meinem 1. Schlaganfall und wurde von den Kardiologen meinem Vorhofflimmern als Ursache angelastet. Nun muss die HKK auch diese Kosten zu Unrecht übernehmen, bis die BGHW mein VHF als Gesundheitsschaden im Bescheid eingetragen hat. Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit muss die BGHW meine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aus dem Stromunfall beziffern.

 

Schwerbehindert mit GdB 60 durch Unfallfolgen anerkannt.

Es könnte aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 und 20.01.2001 eine Gesamt-MdE nicht unter 50% beziffert werden. Damit bin ich ein Schwerverletzter und nach § 77 SGB VII lebt meine mit Bescheid vom 11.03.1975 abgefundene Rente im vollen Umfang wieder auf. Und hätte die BGHW meine "Anfallsartigen Kopfschmerzen" sachgerecht auch in dem Bescheid vom 11.03.1975 als Unfallfolge eingetragen, dann wäre eine Gesamt-MdE nicht unter 30% erkannt worden. Und nach § 604 RVO hätte es damals zu keiner Abfindung auf Lebenszeit kommen dürfen. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Ich folge der Direktorin am SG Bremen u. fordre mein Recht.  Die Direktorin kannte meinen Fall seit 29.12.2010. Als Nachfolger kam ein Richter der in meinem Fall verwickelt ist und merkwürdige Urteile am LSG Bremen zu meinem Verkehrsunfall u. Stromunfall am 18.12.2008 unterzeichnet hat und keine Revision zugelassen haben. 

 

 

 

Mit der Unterstützung der Gerichte und externen Anwälten hat die BGHW mich so behandelt, dass ich meine 1. Haft am 24.12.2019 antreten musste.

 

Ob Carl Hofstädt aus Berlin auch ins Gefängnis kam, ist ungeklärt. Siehe dazu das Begleitmaterial: Sicher arbeiten - 125 Jahre gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland 1885-2010.

 

30.07.2009

Mir fallen "Merkwürdigkeiten" und böswillige Unterstellungen auf. 

Diese "Auffälligkeiten" habe ich meinem Anwalt gemeldet. 

"Merkwürdigkeiten" hat mein Anwalt auch dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel am 06.08.2009 zum Stromunfall und am 07.08.2009 zum Verkehrsunfall vorgetragen. Am 26.08.2009 konnte mein Anwalt Prozessdelikt in der Stromunfallsache dokumentieren. Nun war die Beklagte, das SG Bremen und die BG ETEM wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Scheinbar wusste mein Anwalt alles wird umsonst sein und auch Prozessdelikt, wird abgebügelt.  

 

07.09.2009   

BGHW, Sozialgericht Bremen und die BG ETEM haben ein "Problem"   

Scheinbar war meinem Fachanwalt für Sozialrecht bekannt, das Weitermachen ist sehr gefährlich. So bin auch ich vier Mal im Gefängnis gelandet und werde mit einem Ordnungsgeld bis 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Gefängnis von der Beklagten bedroht, wenn ich die von der BGHW am 13.08.2019 aufgelisteten 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich machen würde.

 

Und weil die BGHW mir immer wieder und bis dato (14.06.2022) neues Beweismittel vorlegt, konnte aufgedeckt werden, die Beklagte hat den Gutachtern, Gerichten und der BG Unfallambulanz Bremen keine (vollständige) Akte zur Urteilsfindung vorgelegt. Dem nicht genug ist gesichert, dass die BGHW auch vor dem Landgericht (LG) Hamburg das Beweismittel vom 5.12.2018 im Original zurückhält. 

Dazu habe ich ein weiteres Schreiben aus dem LG Hamburg vom 10.06.2022 erhalten.  

 

Im Bescheid vom 12.09.2002 hat die BGHW zusätzlich "anfallsartige Kopfschmerzen" mit einer Teil-Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) 15 % festgestellt und hat die Gesamt-MdE von 25% auf 30% um 5% angehoben. 5% ist keine wesentliche Verschlimmerung und hat das Aufleben der Unfallrente im Sinne der BGHW verhindert. Mit der Stellungnahme aus dem Gutachtenzentrum der BG Hamburg vom 17.11.2011 hat sich aber als Richtgröße eine Gesamt-MdE von 35 v.H. ergeben. Auch dieser war nur ein Teil der wirklichen Gesamt-MdE, die 50% mit dem Stromunfall und Herzschaden vom 20.01.2001 erreichen kann. 

 

19.06.2014, vor dem SG Bremen kam es zu einem Teilerfolg 

Am 19.06.2014 kam es vor dem SG Bremen zur mündlichen Verhandlung. Mit dem Hinweis, dass die Beklagte meine "anfallsartigen Kopfschmerzen" als Unfallfolge anerkannt hat, sagte der Richter, die Beklagte sollte nun auch eine Entschädigung zahlen. Ansonsten würde der Richter nach hinten gehen und den Rest der Akten holen. Auf dem Richtertisch lag also keine vollständige Akte. Die Beklagte war bereit meine Rente mit 5% zu erhöhen und hat damit das Öffnen der vollständigen Akte verhindert. Damit war ich einverstanden, wenn ich für die 12 Jahre Zinsen erhalten würde. Darauf sagte die Beklagte, wenn ich auch noch Zinsen haben will, dann werde ich Garnichts bekommen. Und von dem Gericht bekam ich zu hören, ich soll mich mit dem Spatz in der Hand zu frieden geben. Die Nachzahlung ohne Zinsen habe ich erhalten.

Danach hat sich herauskristallisiert, die Beklagte und das Gericht wollten und haben einen Vergleich vorgespiegelt, der sämtliche Ansprüche wegen des Arbeitsunfalles vom 19.06.1968 abgegolten hätte und wollten damit das Öffnen und die Berichtigung der Akte verhindern. Der angebliche Vergleich kam Plötzlich, war nicht angekündigt und die tatsächlichen Folgen wurden mir nicht offensichtlich gemacht. 

 

23.06.2015

Es kam der nächste Teilerfolg vor dem LSG Bremen.

Am 23.06.2015 kam vor dem LSG Bremen der nächste Teilerfolg und bestätigt die Tatsache: Sachgerecht besteht ein Anspruch auf Berichtigung und Öffnen der Akte.

 

29.03.2016 

BGHW behauptet, Anspruch auf Berichtigung der Akte besteht nicht.

Insoweit folgt die Beklagte nicht ihrer Wahrheitspflicht.

So hat die Beklagte in dem Schriftsatz vom 29.03.2016 dokumentiert: In dem Rechtsstreit S 29 U 108/11 vor dem SG Bremen, in welchem es um die Überprüfung des Bescheides vom 12.09.2002 nach § 44 SGB X ging, wurde im Vergleichswege vereinbart, dass ab 01.07.2002 eine Verletztenrente nach einer  MdE von 30% gezahlt wird und damit sämtliche Ansprüche wegen des Arbeitsunfalls vom 19.06.1968 abgegolten sind. Ein Anspruch auf Berichtigung der Akte besteht daher nicht.

 

05.10.2009 ("Stasiakte")

BGHW hat mich in die Liste der "gefährlichen Personen" aufgenommen

BGHW BV Bremen hat der BGHW HV Mannheim vorgetragen, sie will ihr "Problem" mit der Untersuchung meiner Gesundheit lösen. Dieses interne Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bezeichnet und diese Bezeichnung habe ich übernommen. 

 

19.10.2009

HV Mannheim ist mit dem Vorschlag (05.10.2009) nicht einverstanden. 

 

17.11.2009 

 

BGHW will sich in der Presse nicht rechtfertigen und erwartet Amoklauf

Am 17.11.2009 hat die BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen der Hauptverwaltung (HV) Mannheim offenbart. Herr Neumann hat sich gemeldet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wir sind der Auffassung, dass es so nicht weitergeht. Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er hier mit einer Waffe auftritt. Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden.

 

28.11.2009  

BGHW hat die Grenze der Aufklärung gezogen 

Die Grenze der Aufklärung konnte ich durchbrechen. Nun wurde die Presse auf meinen Fall aufmerksam. Und mit der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" kam der erste Bericht am 18.10.2010. Dem folgten weitere Zeitungsberichte und Teilerfolge im Kampf um Unfallrente. Und danach musste ich am 24.12.2018 meine 1. Ordnungsstrafe im Gefängnis antreten und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen.

  

18.10.2010

Die Presse berichtet über meinen Fall und ist kein Einzelfall

 

16.04.2013 

 

Dazu kam noch meine Webseite mit dem Gästebuch

 

Von meiner Webseite war die BGHW überhaupt nicht begeistert und hat dazu am 16.04.2013 u.a. wörtlich vorgetragen:

 

 

 

In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über  unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet. 

 

Wir untersagen Ihnen daher ausdrücklich Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen.

 

Dazu ist zu sagen:

Wenn die BGHW unwahre Behauptungen von mir erkannt haben will. Warum hat die BGHW nicht sofort eine Strafanzeige gestellt?

Warum hat die BGHW erst am 02.09.2014 eine Strafanzeige gestellt? Warum wurden die Ermittlungen mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt?

Warum hat die BGHW keinen Widerspruch eingelegt?

 

Es gibt nur eine richtige Antwort:

 

"Meine Anschuldigungen sind begründet." 

 

13.08.2019 

 

Ich wurde zum "Geheimnisträger" der BGHW und lande im Gefängnis

 

Willkommen auf meiner Webseite ist insbesondere auch der Bürgermeister von Bremen Herr Andreas Bovenschulte und möge in meiner Sache Flagge zeigen und das Vertrauen zum Senat wieder herstellen.

 

Mit dem Namen Andreas Bovenschulte hat sich scheinbar am 03.06.2022 der Bürgermeister in meinem Gästebuch eingetragen. Ob es der Bürgermeister war, ist noch ungeklärt.

Meine Webseite ist dem Herrn Bürgermeister seit meinem Schreiben vom 08.09.2020 persönlich bekannt. Nun hat ein Andreas Bovenschulte einen Kommentar wie folgt wörtlich hinterlassen:

 

"Ich fordere Sie hiermit auf, den Rufmord gegen den Senat, zu unterlassen. Andernfalls wird das weitreichende Konsequenzen für Sie haben."  

 

Dazu ist zu sagen:

Rufmord wird auf meiner Webseite auf keinem Fall geduldet. Nun sollte Herr Bürgermeister Andreas Bovenschulte bekannt geben, ob er den Gästebuch-Eintrag am 03.06.2022 hinterlassen hat. Und wo er Rufmord auf meiner Webseite gesichtet haben will.

 

Bürgermeister & Petitionsausschuss Bremen haben in dieser Sache mein

Schreiben vom 07.06.2022 erhalten.

 

Das "Signal" einer möglichen Anzeige wegen Rufmord bzw. übler Nachrede und Verleumdung sehe ich gelassen entgegen u. hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 schon einmal eingestellt. Einen Widerspruch hat es von Seiten der Anzeigeerstatter (BGHW) nicht gegeben. Die höchsten Amtsträger sind beteilig und nun personifiziert.

 

Chronologisch ist gesichert: 

Die BGHW hat zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am 13.08.2019 eine Liste mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt und beginnt mit dem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003 und meine mögliche Unfallrentenerhöhung verweigert.

 

Dem folgte ein Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 der meinen Stromunfall als Arbeitsunfall bestätigt aber kein Gesundheitsschaden eingetragen wurde und meine mögliche Unfallrente verhindert.  

 

18.09.2009 (Az. 20709)

Es kam zu meinem Beschwerdeverfahren und von Seiten der BGHW Bezirksverwaltung (BV) Bremen wurde der Hauptverwaltung (HV) Mannheim mit dem internen Schreiben vom 05.10.2009 vorgetragen:

 

"Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm

schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten."

 

Zur weiteren "Problem" Beseitigung kam der Vorschlag:

 

"Es könnte die Verwaltung eine psychiatrische Überprüfung der Gesundheit des Herrn Neumann durchführen lassen."

 

 

19.10.2009  

Damit war die HV Mannheim aber nicht einverstanden und so ist es in dem Schreiben vom 19.10.2009 dokumentiert.

Ferner hat die Verwaltung behauptet:

"Die Auseinandersetzung des Herrn Neumann mit unserer Berufsgenossenschaft im Rahmen des Verwaltungsverfahren nicht geeignet ist, psychosomatische Beschwerden rechtlich wesentlich zu verursachen."

 

Auch das SG Bremen hat am xy hinterfragt ob derartige Beschwerden vorliegen und durch das Handeln der BGHW ausgelöst wurden. Dieses hat der Sachverständige bestätigt.

 

08.04.2011 

Das weitere Vorgehen gegen meine Person wurde festgesetzt. 

Danach hat der Geschäftsführer der BGHW BV Bremen der HV Mannheim am 08.04.2011 vorgetragen, es wird eine "Signalwirkung" an das eigene Personal benötigt und es soll zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen.  

 

Dass es zu einer Strafanzeige gegen meine Person kommen soll, damit war die HV Mannheim noch nicht einverstanden und hat den Wunsch einer Strafanzeige nicht unterstützt.  

 

22.11.2012

Staatsanwaltschaft stellte fest, ich bin keine "gefährliche Person".

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die "Stasiakte" vom 05.10.2009 gesichtet und am 22.11.2012 in Kopie übernommen. Insoweit auch sofort erkannt, hier würde Verleumdung vorliegen. Und wollte die Sache mit einer Verleumdungsklage ins Rollen bringen.

 

24.06.2013

BGHW hat das SG Bremen als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet.

 

02.09.2014

BGHW HV Mannheim unterstützt die Strafanzeige gegen meine Person

Am 02.09.2014 war die HV Mannheim zur Strafanzeige gegen meine Person bereit und ist damit am 26.05.2015 auf der ganzen Linie gescheitert. Nun sind die Beteiligten personifiziert u. bei der Staatsanwaltschaft Bremen als die höchsten Amtsträger im Sozialsystem bekannt. 

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

"Stasiakte" vom 05.10.2009 (drei Seiten) 

 

19.06.2017  

"Erich Neumann der zweite Gustl Mollath !?" 

In einem Schreiben vom 07.06.2022 habe ich Tatsachen bekannt gemacht, warum ich dem Bremer Senat nicht mehr vertrauen kann. Und warum ich mich seit einer Verfügung aus der Staatsanwaltschaft Bremen vom 19.06.2017 in Bremen bedroht fühle, wie "Gustl Mollath" in München.  

  

14.12.2017

 

Polizei meine Freunde und Helfer wurde vorgeladen aber keiner kam 

So wird u.a. dokumentiert, vor dem Amtsgericht Bremen gab es am 14.12.2017 ein Strafverfahren gegen meine Person.

10 Polizeibeamten waren vorgeladen und sollten die Wahrheit aufdecken, dass u.a. die "Stasiakte" vom 05.10.2009 der Polizei Bremen bekannt ist. So ein Verfahren wollte der Richter nicht haben, so kam auch kein Polizeibeamter und das Strafverfahren hat der Richter eingestellt.

 

07.03.2018

Sämtliche Behördenakten darf ich im Internet 1:1 veröffentlichen.

Diese Tatsache hat die BGHW am 07.03.2018 dokumentiert. Es ist aber nicht im Interesse der BGHW das 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen und die "Stasiakte" der BGHW der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Insoweit hat die BGHW auch dokumentiert:

 

"Allerdings wird gerade an einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von Herrn Neumann gearbeitet."

 

Die auch erfolgreich waren, weil das Landgericht (LG) Hamburg nicht die wahre Tatsachengrundlage erforscht hat. So bin ich das letzte Mal am 26.09.2021 aus dem Gefängnis entlassen worden und die Presse stand vor dem Gefängnis. Die 45 Geheimakten der BGHW und die "Stasiakte" habe ich in dem roten Ordner unter dem Arm und meine Existenz bedrohen.