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Kommentare: 4007
  • #4007

    Mazi (Donnerstag, 21 August 2025 15:43)

    Wollte die SPD wirklich eine Verfassungsfeindin zur Richterin am Bundesverfassungsgericht machen?

    Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eklat-um-brosius-gersdorf-spd-hat-neue-kandidatin-f%C3%BCr-amt-der-verfassungsrichterin/ar-AA1KW5cM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6e5bf141f6ad441fba968309c6fd30eb&ei=24

    Nach der Sendung der ARD vom 20.08.2025 (Dr. Bauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main) ist es keine gute Idee, der Nazi-Zeit nachzutrauern und alte Prinzipien nach dessen Untersagung des Grundgesetzes hochzuhalten. Wir haben erfahren, wie Adenauer (CDU) und sein Staatssekretär Globke (https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke) zusammenarbeiteten. Eine weitere Dokumentation mit Dokumenten, die die Ermittlungsarbeiten beweisen sollen, ist hier zu finden (https://fragdenstaat.de/dossier/globke/).

    Des musste Frau Brosius-Gersdorf klar sein, dass sie als Bürgerin, die das Grundgesetz nicht anerkennt, gegen die Vorgaben des Grundgesetzes junge Juristen lehrt, nicht im Budnesverfassungsgericht aufsteigen durfte und konnte. Es muss ihr bekannt sein, dass die Unterscheidung zwischen einem Amtseid und ein Eid nach Roman Herzog (Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Bundespräsident), die Treue nach dem Grundgesetz nicht beschreibt.

    Zu eng sind die Verbindungen zu Filbinger (CDU), der einmal sagte: Was damals (als Friedernsrichter) bei den Nazis war, kann jetzt kein Unrecht sein!

    Aus dem Beitrag bei Wikipedia ist zu entnehmen, dass die juristische Ausbildung eine unrühmliche Vergangenheit und Wurzeln in der Nazi-Vergangheit hat.

    Wenn deren Einfluss so bedeutungsvoll war und ist, stellt sich die Frage, weshalbm,sich das Grundgesetz dieser besonderen Problematik nicht angenommen und das Volk stattdessen "entmündigt" hat. Zumindest ist anzunehmen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachprüfen müssten, ob denn ihre beschlossenen Vorgaben/Gesetze auch tatsächlich von den Juristen/Richter eingehalten werden?

    Für wahr, es war keine gute Idee, die Nazi-Technokraten noch einmal zu hofieren!

  • #4006

    Mazi (Donnerstag, 21 August 2025 14:49)

    Peonsionzahlungen zu Lasten der Bürger in Form von Steuerzahlungen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/scheuer-wird-angeklagt-bricht-ihm-jetzt-die-pension-weg/ar-AA1KT1uw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6e5bf141f6ad441fba968309c6fd30eb&ei=11

    Wenn eines sicher ist, dann ist es das Andy Scheuer die Bürger viel Geld als Minister gekostet hat.

    Dass er den Untersuchungsausschuss offensichtlich auch "angeschmiert" hat, dass haben andere vor und nach ihm auch gemacht. Sie wurden zur Belohnung sogar aus Steuermitteln für diese Unwahrheit letztlich von den Bürgern in der Form von Steuern auch noch unterstützt.

    Wo soll da ein Unterschied zu Bauer, Jude und Staatsanwalt in Frankfurt am Main, nach dem verlorenen Weltkrieg zu suchen sein (vgl. Dokumentation der ARD vom 20.08.2025)?

  • #4005

    Mazi (Donnerstag, 21 August 2025)

    #4004
    Haben Sie gestern die Sendung in der ARD zu Dr. Bauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesehen?

    Es war schon immer so. Und damals hat es keine AFD gegeben!

    Ich stehe auf dem Standpunkt des Grundgesetzes und alle Amtsträger haben ihm gehorchen. Das haben die Ministerpräsidenten per Eid bestätigt. Wenn sie gegen diesen Eid verstoßen, dann ist fraglich, wie sie das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sich ausgedacht haben, diese ihre Vorgabe zu erfüllen.

    Die Tatsache ist nachzuvollziehen, hätte es den israelischen Mossat nicht gegeben, wäre Eichmann, wenn er nicht gestorben wäre, auch heute noch in Argentinien am leben.

    Der gestrige Beitrag der ARD muss nachdenklich machen, was das Grundgesetz überhaupt regelte, wer es wie umgesetzt und wer die Bürger sowie weshalb diese Amtsträger mit ihrer Steuer am leben erhalten haben.

    Bestimmt nicht, weil Amtsträger dem Grundgesetz gefolgt sind.

    Es ist nachvollziehbar, dass Sie Schriftsätze beim Sozialgericht Augsburg einreichen. Aber nach dem Beitrag der ARD ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie unterstellen, dass sie von Amtsträgern gelesen werden, die nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG) oder Sie davon ausgehen, dass die Ministerpräsidenten das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG befolgen und die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern ausstatten, die dem Grundgesetz folgen?

  • #4004

    WernerE (Mittwoch, 20 August 2025 19:22)

    Zitat aus #4001
    Der Fehler liegt m.E. nicht in der Funktionsufähigkeit des FAX-Gerätes (was eingeräumt unmöglich ist), sondern darin, dass vom Ministerpräsidenten Amtsträger in Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen.

    Das bestätige ich gerne, dennoch muss ich meine Anschreiben an das SG mit Nachweis versenden und die einfachste und günstigste Methode ist das Fax Gerät.
    Mein Faxgerät + Software funktioniert einwandfrei überall bei jeder Behörde, nur
    eben nicht beim SG Augsburg.
    So sende ich mit Nachweis über das LSG München - dort funktioniert der Empfang.

    Das die Richter in Augsburg nicht nach Grundsätzen arbeiten, habe ich längst erkannt.
    Immerhin sind ca. 2,5 % der Verfahren zu meinen Gusten ausgefallen.
    Die restlichen 97,5 % in der Regel für die Beklagte - BG, DRV, ZBFS
    ======
    Andi Scheuer wird verklagt - netter Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin -
    aber hier wird NICHTS raus kommen, denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein
    Auge aus - oder anders ausgedrückt: Justizia ist Blind, Taub und der C Partei angehörend

    WernerE - Einen Eid auf das Grundgesetz würde ich jederzeit ablegen!

  • #4003

    Mazi (Mittwoch, 20 August 2025 18:41)

    Nach dessen Rechtsanschauung (Roman Herzog) und die von weiteren anderen, allesamt dem öffentlichen Dienst angehörend, machen zitierbar deutlich, dass ein Amtseid mit dem "normalen" Eid nicht gemein hat.

    M.E. folgt daraus, dass die Ministerpräsidenten danach in ihrem Verantwortungsbereich nicht aussagen, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.

    Wenn Amtspersonen - und dazu zählen Ministerpräsidenten - ihren Amtseid nicht einhalten, dann ist die Frage, was mit dessen Eid auf das Grundgesetz und die Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich gemeint sein könnte.

    Eines ist mit Sicherheit wahr, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Roman Herzog u.a. sind davon überzeugt, dass zwischen einem Amtseid und einem Eid ein unterschied besteht. Wenn also u.a. Ministerpräsidenten einen Amtseid und keinen Eid leisten, dann stellen sie also nicht sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.

    Für eine staatlich Rechtsordnung ist m.E. zwingend erforderlich, dass sich zumindest Richter an das Gesetz, an das Grundgesetz, halten. Ist dem nicht so, dann ist also eine Rechtsordnung nicht gegeben.

    Wo sind wir hingekommen. Die Allierten hatten im Nachkriegsdeutschland bereit feststellt, dass sie zwar miltärisch gesiegt haben, aber in der Juristerei der Nazis gescheitert sind.

    Es liegt daher nahe, dass auch den Bürgern wiederum ein "X für ein U" vorgemacht wird.

    Bekannt ist, dass seitens der Ministerpräsidenten Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion eingesetzt werden, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn dem so ist, dann ist es vorsätzlich, dass Gerichte zwar berechtigt sind, Staatsgewalt auszuüben, aber die Ministerpräsidenten haben dazu Amtsträger eingesetzt, die dem Grundgesetz nicht folgen.

    Laut dem Urteil des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen sind diese "Amtsträger" mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst zu entlassen.

    Dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit dazu gehören, ist nachgewiesen. Letzlich muss sogar festgestellt werden, dass diese Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Sie sind als Verfassungsfeinde kenntlich zu machen.

    Nach dem Obergericht in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht, hat dieses bereits 1983 ganz klar festgehalten, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit hatten damals schon das Grundgesetz nicht geachtet und nicht festgestellt, dass die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig war. Das bereits praktizierte Verfahren haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch beibehalten und nicht einmal festgestellt, dass die ihnen vorliegende Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig ist.

    Es ist nicht auszuschließen, dass den Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Rechtsbruch bekannt war und ist. Sie haben mit viel Ausdruckkunst dies scheinbar begründet.

    Dennoch ist ihnen vorzuhalten, dass sie in der Tatbeschreibung unwahre Aussagen machen und ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegt.

    Meine Mutmaßung ist, dass weder Scheuer, noch anderen und weiteren Amtsträgern eine Verurteilung folgt, in der sie zur Rechenschaft gezogen werden.

    Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Richter des EuGH entscheiden müssen, soll die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.

  • #4002

    Mazi (Dienstag, 19 August 2025 23:47)

    Was sagt da ein rheinland-pfälzischer Ministerpräsident Alexander Schweiitzer (SPD), dem nachgesagt wird, dass er Amtsträger beschäftigt, die Gesetz und Recht nicht befolgen, zur Ausübung von Staatsgewalt!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schweitzer-richtet-mahnende-worte-an-die-union/ar-AA1KO4um?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68a4e685ffb948569790751bba0d5fe5&ei=10

    Zuerst sollte nach dem Grundgesetz die Einhaltung der Grundrechte (Art. 19 Abs. 4 GG) und nach seinem geleisteten Eid auf das Grundgesetz in seinem Veramntwortungsbereich gewährleistet sein.

    Da Schweitzer (SPD) seinen Eid auf das Grundgesetz nicht einhält, in dessen Verantwortungsbereich Gesetz und Recht nicht eingehalten werden, verbieten die guten Sitten anderen etwas vorzuhalten,was er selbst nicht einält.

    Als Verfassungsfeind - als solche bezeichne ich alle Personen, die das Grundgesetz nicht einhalten - muss es ihm verwehrt sein, finanzielle Zuwendungen von Bürgern aus Steuermitteln finanziert zu erhalten.

  • #4001

    Mazi (Dienstag, 19 August 2025 19:02)

    #4000
    Ihren Kommentsr verstehe ich nicht.

    Gesichert und nachweisbar ist, dass die Richter der Sozialgerichte dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht nicht folge leistet.

    Weshalb reichen Sie dann Schriftsätze beim SG Augsburg ein, wenn der Ministerpräsident mit Richtern beim Sozialgericht Amtsaufgaben erledigen lässt und diese Richter als Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen? Das Grundgesetz und die VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen verlangen von Amtsträgern etwas anderes.

    Ein Ministerprösident, der Amtsträger einstellt und bezahlt, die dem Grundgesetz nicht folgen, betätigt sich, wie auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst, als Gegner dieser Vorgabe des Grundgesetzes, also Verfassungsfeind.

    Ob dieser Ministerpräsident überhaupt das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, bezweifle ich.

    Kurz um:
    Aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes bezweifle ich sehr stark, dass in der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden und der amtierende Ministerpräsident seinen geleisteten Amtseid, in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht einzuhalten.

    Rein die Unterscheidung zwischen einem Eid und einem Amtseid besagt, dass in der Praxis ein Unterschied vorhanden ist. Dies besagt auch, dass Amtsträger den Eid, den sie geleistet haben, nicht erfüllen.

    Bei wem also reichen Sie Dokumente ein, wenn die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die nach Gesetz und Recht handeln?

    Der Fehler liegt m.E. nicht in der Funktionsufähigkeit des FAX-Gerätes (was eingeräumt unmöglich ist), sondern darin, dass vom Ministerpräsidenten Amtsträger in Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen.

  • #4000

    WernerE (Dienstag, 19 August 2025 11:57)

    Sozialgericht Augsburg!
    Dort ist man zu blxxe um ein Faxgerät - elektronisch oder manuell, alte oder neue
    Technik funktionsfähig zu halten.
    Seit 1,5 Jahren kommen nur sporatisch Faxe an, alle anderen bayrischen Gerichte,
    Behörden Exikutive und Justiz - sind da super aufgestellt.
    Nur eben beim SG Augsburg nicht.

    Mich kotzt das an, jedesmal über das LSG München meine Schriftstücke anzuliefern.

    Gewollte Willkür mir gegenüber!

    WernerE -
    diese Frechheit muss abgestellt werden, soll sich der bayr. Landtag damit beschäftigen!

  • #3999

    WernerE (Montag, 18 August 2025 20:04)

    die BG ETEM - Dein Freund und Helfer - tatsächlich der Feind schlechthin.
    Vermutlich steckt die BG ETEM Region Südost in einer finanzieller Klemme, anders kann
    man die Verweigerung eine Fahrt- Übernachtung- und Ausfallkostenabrechnung
    nicht erklären.
    Man kann in Leipzig nicht 1+1+1 bei vorgegebenen Zahlen zusammen rechnen und
    den Betrag von ca. 500.- € überweisen.
    Die Gehälter der BG Beamten haben natürlich Vorrang, vor den Auslagen eines
    Verunfallten zu einer medizinisch notwendigen Untersuchung. --Pfui Teufel --

    WernerE - ist stinkig auf die BG ETEM Südost Frau Pixxxr und Hr. Kirschxxxxxxr
    muss mal deutlich geschrieben werden!

  • #3998

    Mazi (Montag, 18 August 2025 14:54)

    Die Frage ist, ob das Gericht bzw. der Richter nach dem Gesetz gehandelt hat?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/nach-habeck-beleidigung-rentner-zu-geldstrafe-verurteilt/ar-AA1KJt13?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=45000d8e34544114e03f79841f9381c1&ei=20

    Da bekanntlich Amtsträger gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen, ist fraglich ob der involvierte Richter tatsächlich einen Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 und als Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG tsatsächlich vorgenommen hat.

    Gleichzeitig gilt es die Frage zu klären, ob der jeweilige Ministerpräsident Amtsträger, die dem Gesxetz nicht folgen, nach dem Grundrecht des Bürgers (Art. 19 Abs. 4 GG) zur Ausübung der Staatsgewalt rechtswirksam einsetzte.

    Ich vertrete die Auffassung, dass der Ministerpräsident zur Ausübung der Staatsgewalt keine Amtsträger einsetzen durfte, die den Gehorsam gegenüber dem Grundgesetz verweigern (vgl. Gerichtsurteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).

  • #3997

    Mazi (Montag, 18 August 2025 09:45)

    Man muss sich nur mal vorstellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Recht sprechen, das ihnen das Grundgesetz vorgibt und dies als deren Amtshandlung wertet?

    Es muss uns allen klar sein, dass Richter, die nicht den Vorgaben des Grundgesetzes folgen, nie eine Amtshandlung vorgenommen haben können oder vornehmen.

    Dass sie dennoch dies vornehmen, veranlasste 1983 das Bundesverfassungsgericht darauf hinzuweisen, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Zur Einhaltung dieses Prinzips sind sie nicht nur nach dem Grundgesetz, sondern auch nach diesem Richterspruch und der Anwendung des § 31 Bundesverfassungsschutzgesetz verpflichtet worden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 nachgelegt und entschieden, dass Betroffene die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nachvollziehen könne.

    Daraus ist zu schließen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht 1983 und auch nicht nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 1988 getroffen haben.

    Wenn sie also wieder nach dem Gesetz noch nach dem Bundesverfassungsgericht noch nach dem Bundesverwaltungsgericht gehandelt haben, stellt sich die Frage, ob sie überhaupt Handlungen nach dem Gesetz als Amtshandlungen vorgenommen haben können. Wenn ihnen also vom Grundgesetz ein Amtsauftrag erteilt wurde, sie diesen nicht ausführten, ist davon auszugehen, dass sie folglich auch einen Amtsauftrag nicht ausgeführt haben können.

    Es ist zweifelhaft, ob deren Entscheidungen gegen das Gesetz überhaupt verbindlich sind. M.E. können Verfassungsfeinde des Grundgesetzes sich nicht auf Vorgaben des Grundgesetzes und gleichzeitig sich auf Vorgaben dieses Grundgesetzes beziehen.

    Wenn dies dennoch in der Judikative möglich sein soll, ist die Rechtsauffassung der Judikative anhand der Vorgaben des Grundgesetzes zu überprüfen.

    Ich schalte fest, dass es Amtsaufträge gegen das Grundgesetz nicht ausgeführt worden sein können!

    Nicht nur Art. 97 Abs. 1, sondern auch Art. 20 Abs. 3 GG spricht dagegen. Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG untersagt eine solche Handhabung den Bundesländern. Es untersagt Ministerpräsidenten Amtsträger, die dem Gesetz und Recht nicht folgen, zur Durchsetzung von Staatsgewalt einzusetzen.

  • #3996

    Mazi (Sonntag, 17 August 2025 12:57)

    Man muss sich nur ausmalen, welche Konsequenzen für die Bundesrepublik Deutschland folgen, wenn Lehrer nicht mehr verbeamtet werden und sie folglich keinen Eid mehr auf das Grundgesetz ablegen?

    Wenn sie den Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, dann verteidigen sie also das Grundgesetz mit aller ihnen zustehenden Kraft.

    Auf folgende Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/lehrer-m%C3%BCssen-keine-beamten-sein-auch-im-interesse-der-sch%C3%BCler/ar-AA1KDmuT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68a1a899d0b440fea6a73eb2d5baca6e&ei=8

    Die Frage, die es zu klären gibt, wo denn ein Unterschied zwischen verbeamteten Lehrern und angestellten Lehrern liegen soll?

    Wenn sie nach herrschender Meinung dem Amtseid nach Angaben von Machthabern nicht folgen, dann ist deren Versprechen in Eidform ohnehin nicht zu glauben. Es ist also fraglich, wie Amtsträger von den jeweiligen Bundesländern zur Ausübung von Staatsgewalt eingesetzt werden, wenn sie dem Grundgesetz ohnehin nicht folgen.

    Etwas kann bereits heute nicht stimmen!

  • #3995

    Mazi (Samstag, 16 August 2025 19:00)

    Werden dazu auch die Beschäftigten außerhalb der gesetzlichen Beitragszahler zur Erhöhung der Mütterrente verpflichtet oder bleiben sie wie gehabt außen vor und die Beastung ist ausschließlkich von den gesedtzlichen Beitragszahlern zu schultern?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/jetzt-beschlossen-neues-renten-gesetz-kommt/ar-AA1KrBxW?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ff7d167e5a2149a6a671daa9815a754a&ei=9

    Es kann doch nicht sein, dass Mütter Beamte und Selbstständige/Freiberufler geboren haben, deshalb die Mütterrente beziehen und Dritte dafür "bluten".

  • #3994

    Mazi (Samstag, 16 August 2025 10:00)

    Es ist schwierig, wenn Ministerpräsidenten Amtsträger zur Ausführung staatlicher Gewalt einsetzen und namhafte Personen behaupten (https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-eid-schwur-politik-verbindlichkeit-justiz) , dass sie ihren Eid auf das Grundgesetz nicht einhalten. Wie soll dann der Bürger noch der Obrigkeit, den Behörden und Gerichten, vertrauen?

    Allein die Tatsache, dass zahlreiche Regelungen zwischen Behörden und Gerichten unterscheiden, deutet doch auf eine unterschiedliche Handhabung hin, obwohl sie einheitlich als Amtsträger bezeichnet werden. Dies deutet zumindest an, dass in der Judikative keine Einheitlichkeit gegeben ist.

    Nicht nachvollziehbar ist, dass staatliche Gewalt nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes, unserer Verfassung, ausgeübt wird!

    Wenn selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, den Vorgaben des Grundgesetzes, treffen, an welcher Vorgabe soll sich dann ein Bürger orientieren?

    Es ist dringend erforderlich, dass nur noch Amtsträger staatliche Gewalt ausüben dürfen, die dem Gesetz auch folgen. Es ist klarzustellen, dass die Entscheidungen dieser Amtsträger nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1) und daher nichtig sind.

    Die richterliche Handhabung, dass selbst Amtsträger noch pensionsberechtigt sind, obwohl sie nie ihren Amtseid befolgen, gegen das Volk ihren Dienst ausüben, ist zu unterbinden. Da die Richter in eigener Sache entscheiden, ist davon auszugehen, dass sie nicht neutral sein können.

    Als mahnendes Beispiel und Zuverlässigkeit deutscher Behörden und die Pensionszahlungen an die Verantwortlichen ist die Ausstellung eines Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele durch deutsche Behörden bereits in den 50iger Jahren zu sehen.

    Es muss unterbunden werden, dass weiterhin diese Ungerechtigkeit auch noch den Bürgern die Erhebung von Steuern finanziert wird.

    Man betrachte nur, wer als Beamter den deutschen Staat verteidigen soll (vgl. Argumentation von Bärbel Bas (SPD) oder Carsten Linnemann (CDU))?

    Unerhört, was unter dem Deckmantel einer Demokratie so alles erfolgt!

  • #3993

    Mazi (Freitag, 15 August 2025 21:03)

    Als CSU-Mann kann man Dobrindt zustimmen. Da gibt es viele anderen CSU-Politiker, die weit größere Fehler zum Schaden der Bürger begangen haben.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/dobrindt-kritisiert-debatte-%C3%BCber-kosten-von-verbeamtungen/ar-AA1KAFYw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d9a528aa9314ec282093f945401e30e&ei=7

    Wenn er nur einmal klar denken könnte, dann ist durchaus denkbar, dass er dennoch einen klaren Gedanken fassen könnte.

    Im Deutschen Bundestag ist die Fraktion des öffentlichen Dienstes mit ca. 37 % vertreten und die der Selbständigen und Freiberufler mit ca. 20 % vertreten und das Grundgesetz weist dem Volk zu, dass alle Macht von ihm ausginge. Im Umkehrschluss wird also suggeriert, dass unser Volk im wesentlichen aus dem öffentlichen Dienst und Selbständigen/Freiberufler besteht und dass sie beschlossen hätten, dass die gesetzlich Versicherten die Kosten der Mütterrente und der Wiedervereinigung mit der DDR ausschließlich Schultern. Umschrieben wird dies seitens des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung als "versicherungsfremde Leistungen".

    Zitat aus dieser Veröffentlichung:
    "Ich glaube, dass das Beamtentum ein wichtiger Bestandteil unseres Landes ist, auch der Stabilität unseres Landes ist", sagte er dem TV-Sender "Welt" am Freitag. "Und deswegen finde ich: Eine Diskussion darüber muss nicht zwingend stattfinden."

    Es ist durchaus verständlich, dass er als Vertreter der Fraktion des öffentlichen Dienstes die Diskussion nicht zwingend stattfinden muss. Wenn es aber um die Gerechtigkeit gehen soll, dann die Verbeamtung sehr ernsthaft zu diskutieren. Seitens der Amtsträger gibt es keine Unterscheidung zwischen den Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht handeln und denen, die dem Grundgesetz nicht folgen. Allein daraus ergibt sich die Antwort auf die Frage, wer Staatsmacht ausübt und wer nicht.

    Geht man davon aus, dass insbesondere Lehrer für die Verteidigung des Staates nicht zu gebrauchen sind aber einen Großteil der Verbeamtung ausmachen, ist die Argumentation von Herrn Dobrindt nicht nachvollziehbar.

  • #3992

    Mazi (Freitag, 15 August 2025 20:19)

    #3991
    In der Tat ist es so, dass die Ministerpräsidenten in ihrem Verantwortungsbereich dem Bürger nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht glaubhaft machen können. Sie setzen „Amtsträger“, die das Grundgesetz nicht befolgen, zur Ausübung der Staatsgewalt ein.

    Ein typisches Beispiel ist die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland–Pfalz, Frau Malu Dreyer, die die Politik von Rheinland–Pfalz zu verantworten hatte, und dennoch die Weitergabe von Alarmmeldungen zur Rettung von Bürgern verhinderte. Wichtig scheint aus deren Sicht zu sein, dass ihre Pensionszahlungen, finanziert mit Steuergeldern der Bürger, bei ihr und anderen Politikern eingeht.

    Die Ungleichheit, mit der hier gemessen wird, hat mit einer AfD-Politik nichts zu tun. Bekanntlich ist die beispielhaft genannte Politikerin der SPD wie andere Verantwortliche auch den Grünen, der FDP oder der CDU sehr nahestehend.

    Erkennbar wird dies u.a. daran, dass namhafte Verantwortliche und Wortführer schriftlich aussagen, dass der Amtseid nicht eingehalten wird.

    Aus dieser deren Aussage folgt, dass Amtsträger ihrem Eid auf das Grundgesetz nicht folgen. Das macht nachdenklich über den Wert eines Grundgesetzes, unsere Verfassung.

    Was ist also von einem Eid zu halten, der nicht eingehalten wird?
    Wenn dieser vermeindliche Meineid von den Behörden, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wird, was ist dann von dem Grundgesetz und den uns schützenden Amtsträgern zu halten?

    Offensichtlich ist ein System dahinter zu vermuten!

    Es ist schon traurig, dass wir Bürger den uns eingeräumten Rechten des Grundgesetzes nicht mehr vertrauen dürfen.

    Naheliegend ist also, dass wir nur das Grundgesetz kopieren dürfen, aber die dort niedergeschriebenen Rechte gegenüber Behörden und Gerichten nicht einklagen dürfen.

    Es ist einfach unehrlich von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit das Recht derartig beugen, dass sogar Verantwortliche sogenannte Rechtsgrundsätzen von ihnen folgen. Richter der Sozialgerichtsbarkeit halten sich nachweislich nicht an das Recht. Darüber hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 und das Bundesverwaltungsgericht 1988 entschieden. Dennoch halten sie sich nachweislich ohnehin nicht an Gesetze, an die Vorgaben des Grundgesetzes.

    Wir sind scheinbar und folglich nur dafür da, Steuern zu zahlen damit es denen, die uns das Grundgesetz lehren sollen, nicht die dortigen Vorgaben umsetzen wollen, sondern das es ihnen an nichts fehlt!

  • #3991

    Uwe (Freitag, 15 August 2025 15:19)

    Hallo Unfallmann,

    vielen Dank für diese Internetseite !
    Ich wünsche Dir weiter viel Kraft und
    Durchhaltevermögen gegen das Schattenreich.
    Ich befinde mich selbst mitten im Kampf mit dieser
    "Gesellschaft".
    Ich werde nie aufgeben und meine Familie ebenfalls nicht.
    Wir sind extrem schockiert, was hier mitten in unserer "Demokratie"
    Davon sind jährlich 10.000de Bürger betroffen.
    abläuft. Solange man braver Steuerzahler ist, ist man ein guter Bürger.
    Mir geht es nicht darum MEHR aud der UVV herauszuholen,
    es geht mir vielmehr darum, daß dieses korrupte, kriminelle und moralisch
    verwahrloste System ein Ende findet.
    Meine Erkenntnis nach jahrelangem diskriminierenden und rechtswiedrigem
    Erfahrungen haben mir gezeigt, was ich nie für möglich gehalten haben.
    ==> Das "Nie wieder" nach dem Nazi-Regiem ist jederzeit nicht nur möglich,
    sondern passiert sofort, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt.
    Das lässt tief blicken in dieses SCHATTENREICH und zeigt Allen:
    S O F O R T W I E D E R ist die Realität.
    Wer dagegenhält bekommt den Machtmissbrauch sofort zu spüren.

    Gruß Uwe

  • #3990

    WernerE (Freitag, 15 August 2025 13:45)

    Heute an Maria Himmelfahrt (Bayern) gibt es Super Musik vom Staatsorchester Dänemark
    https://www.youtube.com/watch?v=enuOArEfqGo&list=RDenuOArEfqGo&start_radio=1

    WernerE - angenehme Zeit und Wochenende

  • #3989

    Mazi (Freitag, 15 August 2025 08:21)

    Es ist sehr fraglich, ob in der Bundesrepublik Deutschland eine Rechtsstaatlichkeit anzunehmen ist, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar nicht ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Es ist stattdessen davon auszugehen, dass sie nach einer Regelung vor dem Grundgesetz ihre Entscheidung treffen.

    Es erscheint abwegig zu sein, dass wir deren Entscheidungen als unabhängige Richter oder nach Art. 97 Abs. 1 GG interpretieren.

    Mir fehlt es an einer Rechtsgrundlage auf die sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrer Entscheidungen nach dem Gesetz des Grundgesetzes sich beziehen könnten?

    In meinen Augen mangelt es daran, dass seitens der Ministerpräsidenten keine Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die als Amtsträger Gesetz und Recht befolgen (Art. 20 Abs. 3 GG). Es ist fraglich, wie Ministerpräsidenten in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung ihres Eids auf das Grundgesetz folgen können oder Gesetz und Recht einhalten sollen, wenn sie zur Amtsausübung Amtsträger einsetzen, die den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen?

    In meinen Augen ist das sehr mysteriös.

    Es ist nicht Gedankenwelt einer AfD zu folgen, sondern einer Tatsache, dass die etablierten Parteien sich bereits jetzt über das deutsche Volk hinwegsetzen und den Staat nach ihrem eigenen Denken organisiert wissen wollen.

    Eine noch moderate Sicht auf die Dinge liegt darin, dass eine Unterscheidung zu einer AfD nach meinem Denken nicht festzustellen ist.

  • #3988

    Mazi (Donnerstag, 14 August 2025 23:40)

    #3987
    Wen wundert es da noch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund unvollständiger Verwaltungsakten ihre Entscheidung treffen. Im Grundgesetz heißt es, dass unabhängige Richter an das Gesetz gebunden seien (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Nachzulesen ist, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes von 1949 verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.

    1988 hat das Bundesverwaltungsgericht nachgelegt und klargestellt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen könne.

    Wenn nach Ihren Erfahrungen die Verwaltungsakte unvollständig war, wer will dann behaupten, dass andere Verwaltungsakten vollständig waren? Es ist davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG), also nie und nimmer eine Amtsauftrag ausgeführt haben können!

    Wenn nun nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 von den Gerichten verlangt wird, dass sie die Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, dann ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen potentiell anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte vornehmen oder ausgeführt haben können.

    M.E. ist dies nur mit esotherischer Begabung möglich und dass dies möglich sein soll, steht nicht im Grundgesetz verankert.

    Wer sich also gegen das Grundgesetz stellt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht anerkennt, damit vom Verfassungsschutz zu beobachten und als gesichert in die Kartei der Verfassungsfeinde aufzunehmen. Es ist also festzuhalten, ob er einen Eid auf das Grundgesetz geleistet hat und diesen dennoch nicht einhält oder als Nichbeamter diesen Eid nicht leistet aber daher auch keinen Abgeordneten unterstützen darf.

    Bei allem Verständnis für diese Überlegungen, aber als gerecht sehe ich eine derartige Regelung nicht für richtig an.

    Wenn man davon ausgeht - und dazu líegen mehrfach schriftliche Beweise vor -, dann führen Richter der Sozialgerichte keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz aus. Auch als Amtsträger handeln sie nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie führen keine Amtsaufgaben aus.

    Offen ist wie solche Amtsträger an Dienstkleidung von Richtern kommen können, welche Funktion ihre Dienstvorgesetzten haben und ob Ministerpräsidenten eben solche Amtsträger für "Handlangerarbeiten" zur Ausführung von Amtshandlungen in eben solchen Institutionen einstellen und befördern?

    Ich bin überzeugt davon, dass Ingo Sorgatz, ehemals BKA, mit seiner Angabe in der Zeitschrift "Compliance" wahrheitsgetreu berichtet hat, dass Behörden und Gerichte keinesfalls die Einhaltung des Grundgesetzes nachprüfen. Ebenfalls halte ich für nachvollziehbar, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wird und kein Ministerpräsident die Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich sicherstellt.

    Ich möchte die Frage stellen, wie man sich ausdenkt, wie ein Rechtsstaat funktionieren soll, wenn selbst Richter nicht nach den Vorgaben des Gesetzes ihre Entscheidungen treffen und weshalb und wer damit gebunden werden soll?

    Wenn diese Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben und diesem nicht folgen, dann stellt sich mir die Frage, weshalb diese Leute überhaupt einen Eid leisten, wenn sie ihn ohnehin nicht befolgen? Sind sie deshalb als Verfassungsfeinde anzusehen, in die äKartei des Verfassungsschutzes als Verfassungsfeinde aufzunehmen, wenn sie der Verfassung, dem Grundgesetz, nicht folgen?

    Welche Bedeutung ist einem Eid beizumessen, wenn schon Mitarbeiter von Abgeordneten von weniger von deren Bezahlung aúszuschließen sind?

    Ich hoffe, dass wir uns einig sind, dass eine Bezahlung den erbrachten Leistungen zu folgen hat. In vorgenannten Fällen ist nachvollziehbar, dass keinerlei Leistung erbracht wurde. Es fehlt die Ausführung eines Aufgtrags.

    Wenn keinerlei Leistung erbracht wurde, dann fallen alle Zahlungen unter den Geldwäschevorbehalt und sind einzuziehen bzw. daraus erworbene Gegenstände sicherzustellen.

    Wenn im Grundgesetz steht, dass unterhalb des Bundesverfassungsgerichts eine Sozialgerichtsbarkeit anzusiedeln ist, die Sozialgerichtsbarkeit jedoch nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die nach Gesetz und Recht tätig sind, dann ist für die Ministerpräsidenten vorgegeben, dass sie das Grundgesetz nicht umgesetzt haben und in ihrem Verantwortungsbereich nie Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.

  • #3987

    WernerE (Mittwoch, 13 August 2025 12:47)

    zu Verwaltungsakten beim SG
    Mir ist ein Fall bekannt geworden, bei dem das SG von der Beklagten BG 148 Seiten weniger als der eigentliche Stand erhalten hat.
    Dumm nur, dass der Rechtsanwalt dem auf die Spur gekommen ist und somit indirekt
    die BG abgemahnt hat.

    Wie sagte die Tage ein Betroffener:
    Der Betrug an Verunfallte und BK erkrankte Bürger, ist dokumentiert und beschämend.

    WernerE - von Haus aus kritisch Hinterfragender

  • #3986

    Mazi (Montag, 11 August 2025 22:00)

    Wir müssen nochmals auf die Frage eingehen, wen die SPD um die Wahl als Bundesverfassungsrichter in's Rennen schicken wollte.

    Es geht um die SPD-Kandidatin Frauke insbesondere Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft inne hatte (https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf).

    War Ihnen vor diesem Betrag bekannt, dass Frau Brosius-Gersdorf insbesondere Sozialrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft inne hatte.

    Auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen, das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diese Entscheidung sind alle Behörden und Gerichte gebunden (§ 31 BVerfGG).

    Nach dem Bundesverwaltungsgericht von 1988 können Betroffene anhand der Verwaltungsakte der Behörde die Verwaltungsentscheidungen dieser Behörde nachvollziehen.

    Dieser Praxis folgend haben die Richter der Soizialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz und auch keine Entscheidung auf der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde zu deren Gunsten getroffen.

    Ist Ihnen bekannt, dass Frau Frauke Brosius-Gersdorf dafür mitverantwortlich ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, nicht anhand solcher Verwaltungsakten der Beklagten entscheiden und damit gegen das Gesetz verstoßen.

    Es kann und darf doch nicht sein, dass eine Gegnerin des Grundgesetzes, als Verfassungsfeindin, als Bundesverfassungsrichterin tätig werden wollte?

    Fraglich ist die Aussage von Bovenschulte, Bremens Bürgermeister, als er sagte, dass die SPD den Sozialstaat mit Klauen und Zähnen verteidigen werde, wenn derartige Personen von der SPD zur Wahl vorgeschlagen werden (https://www.welt.de/politik/deutschland/article6891f3e4e0c0c078e0c4569b/spd-regierungschef-bovenschulte-werden-sozialstaat-mit-klauen-und-zaehnen-verteidigen.html).

    Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die AfD mit den Parteien CDU, CSU, SPD und Grüne um die Maßgeblichkeiten der Rechte der Bürger streiten. Obwohl es verboten sein sollte, dass die Parteien die Bürgerrechte bekämpfen und mit ihrer Politik zerstören wollen, wird die Staatsmacht weiterhin mit Amtsträgern seitens der Bundesländer durchgesetzt, die dem Grundgesetz nicht gehorchen. Es wird gar bekannt gemacht, dass diese Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht gehorchen, Amtsaufgaben durchführen würden.

    Nehmen wird Herrn Bovenschulte wörtlich und verlangen von ihm persönlich, dass er sich für die Einhaltung in seinem eigenen Bundesland für Amtsträger einsetzt, die dem Grundgesetz folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).

  • #3985

    Mazi (Montag, 11 August 2025 19:49)

    Wenn nach Volker Geyer, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes seine Mitglieder '"nicht mehr können", dann ist es offensichtlich, dass Leute die noch weniger an Rente erhalten, es schon lange aus.

    Auf diese Veröffentlichung bezehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/interview-mit-volker-geyer-vom-beamtenbund-die-leute-k%C3%B6nnen-nicht-mehr/ar-AA1KhsdK?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68999bccb4064a47af37914af205c028&ei=76

    Volker Geyer geht davon aus, dass die Bürger u.a. 27 Mrd. Euro an die Beamten zahlen, die sie nicht an deren Leistung verknüpfen können.

    Wenn die "Boomer"-Jahrgänge aus dem Beruftsleben ausscheiden, wie soll dann in der Beamtenschaft die Beschäftigung ansteigen?

    Nicht Bärbel Bas irrt, sondern die Fraktion des "öffentlichen Dienstes" und der Selbständigen/Freiberufler des Deutschen Bundestages und er, Volker Geyer, wollen uns "einen Knopf an's Ohr nähen".

    Die Bundesregierung ist gut beraten sich von einem Fachmann ernsthaft beraten zu lassen und nicht von Pseudo-Fachleuten zumal sie keine eigenen Erfahrungen mitbringt.

  • #3984

    Mazi (Sonntag, 10 August 2025 17:20)

    Bevor man anhand einer Umfrage feststellen kann oder die Regierung keine Mehrheit im Volk hat, ist festzustellen, ob sie überhauüpt gewählt wurde?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/insa-umfrage-schwarz-rote-koalition-aktuell-ohne-mehrheit/ar-AA1Kftqm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f8e747365e2a415d846e5cc271707e4e&ei=22

    Unstreitig ist m.E., dass viele Wähler Parteien aufgrund deren Wahlaussagen wählen.

    Die hier gezeigten Persönlichkeiten haben ihre Wahlaussagen jedoch nicht eingehalten. Am ehesten ist da noch Markus Söder (CSU) zu nennen. Er hat die Mütterrente ohne deren Beiträge "durchgesetzt". Eine gute Sache, wenn denn die Bundesregierung dafür wahlen würde.

    Da der Präsident der Deutschen Rentenversicherung ausgesagt hat, dass die Beitragszahler zu einem nicht unerheblichen Teil "versicherungsfremde Leistungen" zu begleichen haben (und diese Mütterrente ist ein Beispiel dafür), wird von den gesetzlichen Beitragszahlern seitens der Bundesregierung erwartet, dass sie auch diese mitfinanzieren.

    Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu 37 % aus der Fraktion des "öffentlichen Dienstes" und zu weiteren 20 % aus Selbständigen und freien Berufen besteht, diese Gruppen das Volk nach dem Grundgesetz repräsentieren, dann stimmt doch etwas nicht.

    Als würde das Volk mehrheitlich aus dem öffentlichen Dienst und Selbständigen und Freiberufler bestehen. Etwas stimmt in der Mathematik nicht oder die Zusammensetzung des Volkes stimmt nicht mit den Vorschriften des Grundgesetzes nicht überein.

    Nach dieser Maßgabe ist die Schlussfolgerung der Frau Professorin Grimm logisch, wenn sie eine längere Lebensarbeitszeit der gesetzlich Versicherten ins Spiel bringt.

    Wenn man bedenkt, welche Leistungen der Deutschen Renternversicherung die gesetzlichen Beitragszahler gedeckt werden sollen. Betrachtet man, dass demnächst auch die Boomer aus dem Erwerbsleben aussteigen und der öffentliche Dienst sich weiter vermehrt, dann kann daraus nur folgen, dass der Anteil der gesetzlichen Beitragszahler rapide abnimmt.

    Eine Diskussion über die gesetzlichen Beitragszahler oder die Beliebheitswerte der Bundesregierung ohne die Pensionäre zu beteiligen, ist ebenso hirnrissig wie törricht.
    Rechnet man beispielsweise von den Umfrageergebnissen der Bundesregierung die öffentlichen Bediensteten und die Selbständigen/Freiberufler als Begünstigte des Systems heraus, sieht es noch fürchterlicher aus.

    Es stellt sich die Frage, ob ein Jurist (Friedrich Merz) (https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Merz) und ein Lars Klinbeil (https://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Klingbeil) ohne berufliche Erfahrung die Bundesrepublik führen können (https://de.wikipedia.org/wiki/Lars_Klingbeil)?

    Gemessen an der Zustimmung der Bürger zur Bundesregierung ist es verwunderlich, dass CDU/CSU und SPD überhaupt Zufriedensheitswerte aufzeigen. Mit derartigem "gehampel" würde in der freien Wirtschaft kurzer Prozess gemacht.

    Die Frage, die sich mir dennoch stellt:
    Wo ist mit den Machenschaften Schluß zu machen und wie weit geht die soziale Gerechtigkeit unseres Grundgesetzes?

    M.E. eine zentrale Frage, die uns kein Richter, aber das Grundgesetz beantworten kann und muss!

  • #3983

    Mazi (Sonntag, 10 August 2025 13:45)

    Ist die Wahl eines Friedrich Merz (CDU) ´bindet die Bürger an ihre Wahl auch dann wenn er diese seine Wähler täuschte?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strompreis-falsches-versprechen-merz-regierung-trickst-millionen-verbraucher-aus/ar-AA1K90FU?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=689860f6d4534c458c4a6b7589d3852e&ei=66

    Wenn eine solche Person einen Koalitionsvertrag schließt und das Grundgesetz das Volk dennoch verpflichtet, dann spielt zumindest einer mit gezinkten Karten.

    Spielgeschäfte sind zwar rechtlich nicht einklagbar, aber verbindlich sind sie auch nicht!

  • #3982

    Mazi (Sonntag, 10 August 2025 12:04)

    Wen wundert es?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/mehrheit-unzufrieden-mit-kanzler-merz-und-seiner-regierung/ar-AA1KdSCJ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=689860e9abe741b1afd4635f1f431a83&ei=15

    Kann es verwunderlich sein, dass Friedrich Merz (CDU) als Vertreter des oberren Mittelstandes mit Einnahmen von 1 Mio. pro Jahr zahlreiche Bürger dieses Landes von ihm sich nicht vertreten fühlen?

    1 mio. Euro Einnamen pro Jahr ist bei Nichtjuristen immerhin noch über 80.000 Euro pro Monat. Verglichen mit 1.100 Euro Rente für Durchschnittsverdiener und über 3.000 Euro Pensionszahlungen für Amtsträger ist ein Vergleich unseriös.

  • #3981

    Mazi (Sonntag, 10 August 2025 10:17)

    #3979
    Sie meinen offensichtlich, dass die Richter des Sozialgerichts ordentlich gehandelt, Amtsaufgaben wahrgenommen hätten, obwohl sie als Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handelten (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Ich habe da ernsthafte Bedenken!

    Als Amtsträger ist Ihnen doch bewusst, dass Gerechtigkeit nicht an eine Zeit gebunden ist.
    Wenn Sie von 10 Jahre altem Mist reden, dann will ich Ihnen zustimmen. Sie meinen aber den Schriftsatz von Herrn Neumann, ich aber die Richter der Sozialgerichte.

    Es gibt in keinem anderen Land, dass sich erlaubt, dass Richter sich nicht an die Vorgaben, die Gesetze des Landes, halten als hier in unserem Staat.

    Wo sind wir eigentlich? Werden wir immer noch von Nazis regiert?

  • #3980

    Mazi (Sonntag, 10 August 2025 10:05)

    Vielleicht ist es eine gute Idee, die Pensionszusagen zu bilanzieren und die effektiven Pensionen zu kürzen? Dann bleibt wirklich mehr der Beiträge über in der Kasse der Beitragszahler für deren Leistungen! Erst danach ist zu prüfen, ob das Rentenalter hochzusetzen ist.

    Dann bleibt doch für die Beitragszahler mehr von den Beiträgen der Beitragszahler übrig!

    Es ist erstaunlich, dass die Abgeordneten (einschließlich der Fraktion des „öffentlichen Dienstes“ und der Selbständigen/Freiberufler) über etwas beraten und beschließen, wo sie nachweislich eingeräumten haben, keine Ahnung zu besitzen. Selbst der Präsident Deutschen Rentenversicherung hat ausgesagt, dass die Beitragszahler mit versicherungsfreien Leistungen belastet werden.

    Wo gibt es denn so etwas? Das soll gerecht sein?

    Wo bleibt da der Slogen der SPD „Gerechtigkeit“? Ist es nach Auffassung der SPD gerecht, wenn gesetzlich Versicherte zu Beiträgen herangezogen werden, die sie nicht belasten sollten?

    Ich hege ernsthafte Sorge, dass es in unserem Staat gerecht zugeht. Das Grundgesetz hat uns Gerechtigkeit versprochen. Und was haben Behörden daraus gemacht? Der Rückschluss, dass dies mit Nazis zu tun hat - also mit der Zeit vor dem Grundgesetz - ist logisch zwingend.

    Wenn eine Frau Professorin Grimm sich darüber auslässt, das Rentenalter hoch zu setzen, dann ist dies logisch falsch gedacht. Zuerst sind doch die mit Zahlungen zu belasten, die für die Zahlungen verantwortlich sind. Die Schuldner sind zu belasten!

    Die Schuldner sind nach der Bestätigung des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung ganz eindeutig nicht die gesetzlich Beitragspflichtigen.

    Es liegt der Schluss nahe, dass die Bundesregierung mit Unterstützung des Friedrich März (CDU), jenem aus der oberen Mittelschicht mit Verdiensten von jährlich 1 Mio. Euro, von falschen „Fachleuten“ beraten wird.

    Das Beispiel zeigt, dass es nicht darauf ankommt, welcher Partei die einzelnen Personen angehören, sondern dass das Grundgesetz, die Sozialgesetzgebung, eingehalten wird.

    Es liegt der Schluss sehr nahe, dass Bürger von den Behörden einheitlich „beschissen“ werden und Behörden und Gerichte - und vermeintlichen Fachleuten - gegen die Bürger abgestimmt und einheitlich vorgehen.

    Der Fall der Brosius-Gersdorf zur abgesagten Wahl zur Bundesverfassungsrichterin bildet offensichtlich dabei keine Ausnahme. Der Show-Down ist nur Vordergründig geführt.

    Der Fall „Neumann“ spielt dabei auch ebenso keine Ausnahme.

    Es geht um Gerechtigkeit nach dem Grundgesetz und dies wird nach dem Grundgesetz seitens der Behörden und Parteien nicht durchgeführt.

    Nirgendwo gibt es die Situation - ausser in der Bundesrepublik Deutschland-, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Gesetzes missachten und mit üppigen Pensionen dafür noch belohnt werden! Es war schon immer so, wie uns das Beispiel die Ausstellung eines gültigen Reispasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele aufzeigt.

    Die Allierten haben zwar die Nazis in der Schlacht besiegt, aber dennoch haben sie die Nazis nicht besiegt! Und verstorben sind sie zwar, aber nicht ausgestorben sind sie damit nicht. Das beweist der Fall der Brosius-Gersdorf.

  • #3979

    Zu 3977 (Sonntag, 10 August 2025 07:14)

    Ich habe das nicht ganz verstanden Herr Unfallman : Das SG teilt Ihnen am 31.07. mit, Sie mögen sich bei Fragen an Ihren Prozessbevollmächtigten wenden. Und Sie schreiben das SG direkt an mit bereits Geklärtem, über 10 Jahre alten Mist??? Was stimmt den mit Ihnen nicht???

  • #3978

    Mazi (Samstag, 09 August 2025 09:03)

    Ist es richtig, dass Frau Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf auf ihre Kondidatur als Verfassungsrichterin verzichtet hat?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/civey-umfrage-45-prozent-der-deutschen-begr%C3%BC%C3%9Fen-r%C3%BCckzug-von-brosius-gersdorf/ar-AA1KaNQY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a8e1087777d047408162b5f906526596&ei=5

    Von der Öffentlichkeit unbemerkt ist, dass sie im wesentlichen mitverantwortlich ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Grundgesetz und die ihm unterstellten Gesetze in dem öffentlichen Recht nicht beachtet werden.

    Ein solche Bürgerin, ohne die Rechtsgrundsäötze des Gemeinwesens zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts zu machen, ist wohl fatal.

    Damit werden die Abgeordneten der Parlamente und deren Beratungen zu den Gesetzen nichtig gemacht. Nicht nachvollziehbar ist, dass mit den Entscheidungen dieser Abgeordneten, dass nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht, richterlich negiert. Es ist darauf zu schließen, dass sie die Zeit vor dem dem Grundgesetz vermisst.

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass Richter nach dieser grundgesetzlichen Vorgabe (Art. 97 Abs. 1 GG) zur Amtsausübung an diese Vorschrift gebunden sind.

    Folgt man dem Wortlaut dieser Vorgabe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsaufgabe der jeweiligen Institution wahrnehmen, wenn sie dem Gesetz nicht folgen, so ist festzuhalten, dass sie die Sozialgerichte mit ihrer Entscheidung nicht binden oder anders ausgedrückt, keine Entscheidung treffen.

    Nach dieser Lesweise ist nachzuprüfen, ob überhaupt richterliche Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit bisher getroffen wurden. Wenn man zu der #Aussage gelangt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen, keine Amtsaufgaben erledigt haben, dann sind alle Klagen, die nicht entschieden wurden, weiterhin offen.

    Es ist nicht möglich, dass widerrechtliche Entscheidungen durch einen Fristablauf richtiger werden.

    Nahe liegt also, dass mit Frau Frauke Brosius-Gersdorf der Zugang der Rechten zu den Richtern des Verfassungsgerichts verwehrt wurde.

    Nicht nachzuvollziehen ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen verkünden und dabei den gesetzlichen Auftrag wahrnehmen (Art. 97 Abs. 1 GG).

    (vgl.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Frauke_Brosius-Gersdorf
    https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/FBG/Lebenslauf_Brosius-Gersdorf_6.25.pdf ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 mit Bezug auf das Grundgesetz bereits festgestellt, dass wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten Behörden und Gerichten vorzuliegen haben, nach denen Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Rechtsmäßigkeit der Verwaltungsentscheidungen der Behörde überprüfen kann.

    Da sie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde nicht feststellen, können sie auch die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltungsentscheide der Behörde nicht kontrolliert haben. Sie sind also nicht in der Lage über das zu entscheiden, was ihnen nicht vorgelegt wurde.

    Ingo Sorgatz, ehemals BKA, hat in der Zeitschrift '"Compliance" veröffentlicht, dass Behörden und Gerichte nicht nachprüfen, ob denn tatsächlich wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte in Behörden und Gerichten geführt werden. Folglich könne auch keine Richter kontrolllieren, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt.

    Diese Feststellung hebelt in meinen Augen die Funktionstrennung in Behörden und Gerichten elementar aus.

    Daraus folgt, dass ein Betroffener wie auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar nicht die Möglichkeit haben, Verwaltungsentscheidungen nach der richterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, nachzuvollziehen.

    Nach m.M. ist diese gesamte Judikative nicht nach dem Grundgesetz organisiert, daher "wegzuwerfen" und nach dem Grundsätzen des Grundgesetzes umzusetzen.

  • #3977

    Erich Neumann alias unfallmann (Samstag, 09 August 2025 06:15)

    #3976#
    Hallo Leseratte,
    danke für die wohl richtige Information.

    Dazu im Einklang ist mein Schriftsatz vom 08.08.2025 am SG Bremen eingegangen mit dem Az.: S 2 U 26/24 und den zwei Anlagen vom 05.10.2015 und 14.10.2015 in Kopie.
    Vgl. meine Unterseite: 08.03.2024: Az.: S 2 U 26/24 - BG ETEM - Untätigkeitsklage.

    MfG

  • #3976

    Leseratte (Freitag, 08 August 2025 20:54)

    Hallo Unfallmann,

    wahrhaftig habe ich diese Informationen über die Google-Suche erhalten und die Namen aus Datenschutzgründen geschwärzt und betrifft Ihren Eintrag #3970.

    "Es könnte sich um eine Person namens Petermann handeln, die bei einer Berufsgenossenschaft arbeitet oder in anderer Weise mit diesen Institutionen verbunden ist. Zum Beispiel ist [Name geschwärzt] Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, und [Name geschwärzt] arbeitet bei der BGHW."

  • #3975

    Mazi (Freitag, 08 August 2025 18:07)

    Nachdem klar belegt ist, dass Amtseide im öffentlichen Dienst nicht dazu führen, dass sie eingehalten werden, ist darauf zu schließen, dass sie faktisch auch nicht befolgt werden (https://www.bundestag.de/resource/blob/585474/WD-3-368-18-pdf.pdf).

    Ich vermag also den Unterschied zwischen der Unterstützung eines AfD-Abgeordneten und einem anderen Abgeordneten nicht auszumachen.

    Es ist schlicht der Nachweis, dass schon ein Unterschied vor dem Gesetz gemacht wird und das Grundgesetz nicht gegen jedermann gilt! Das Grundgesetz besagt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Diese obige Ausnahme zeigt auf, dass dem nicht so ist und diese Vorgabe des Grundgesetzes, dass sie nicht für die Amtsträger, die Beamten, gelten sollen.

    Einen Unterschied zu den Vorgaben in der Nazi-Zeit kann ich daraus nicht erkennen oder eine Tatsache, dass das Grundgesetz mit seinem in Kraft treten "einen Riegel vorgeschoben" hätte.

  • #3974

    Mazi (Freitag, 08 August 2025 17:50)

    Frau Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf steht nicht mehr zur Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts zur Verfügung!

    Anzumerken ist, dass sie als Rechtsproffessorin in der Sozialgerichtsbarkeit zwar Sprachrohr ihrer Klientel war, aber als Bundesverfassungsrichterin nicht gemäß dem Anforderungsprofil entsprochen hat.

    Wer dennoch davon ausgeht, dass sie Chancen als Sozialrichterin gehabt hätte, der sei darauf hingewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und sie dafür eine erhebliche Mitverantwortung trägt.

    Entweder war den Vorgasben des Grundgesetzes zu folgen oder aber der Bewegung der Sozialgerichtsbarkeit. Mir bleibt nur die Feststellung, dass alle Bürger, auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die dem Grundgesetz nicht folgen, als Verfassungsfeinde zu betrachten sind.

    Wenn sie gegen eine freiheitlich-demokratische Ordnung sind, dann haben sie auch mit den Konsequenzen zu leben. Das gilt m.E. für alle, unabhängig ob sie Amtsträger, Beamte oder sonstige Staatsbürger sind.

    Ich mache, entgegen dem rheinland-pfälzischen Ansinnen, keine Unterscheidung zwischen Beamten und anderen Bürgern.

    Für mich sind alle vor dem Gesetz gleich!

  • #3973

    Mazi (Donnerstag, 07 August 2025 23:08)

    #3972
    So lese, verstehe und kenne ich es auch.

    Das Grundgesetz schreibt, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.

    Punkt, Komma oder Ausrufezeichen, wie Sie wollen.

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes entscheiden, dann führen sie m.E. keinen Amtsauftrag nach dem Grundgesetz aus.

  • #3972

    Vom Marktplatz (Donnerstag, 07 August 2025 15:06)

    Hallo sehr geehrter Herr Neumann, mich würde der Verfahrensgang S 2 U 6/24 Untätigkeitsklage interessieren. Macht sich das Gericht nicht selber einer Klage wg. Untätigkeit „fällig“? Ich kenne das nur so; dass das Gericht entscheidet, dass die Behörde dazu verpflichtet wird, sich zu entscheiden bzw. zu Bescheiden?

  • #3971

    Mazi (Mittwoch, 06 August 2025 08:59)

    #3969
    Als Amtsträger ist aufgrund Ihres Eids auf das Grundgesetz bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaat verpflichtet hat, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.

    Ich wiederhole, dass diese Vorgabe des Grundgesetzes sich nur auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts bezieht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Betroffene, also Herr Neumann, anhand der so beschriebenen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen könne.

    Als Amtsträger ist Ihnen sehr wohl bekannt, dass sie nach Gesetz und Recht zu arbeiten haben. Aus Ihrem Kommentar entnehme ich, dass sie die Vorgaben des Grundgesetzes ablehnen, also nachweislich Ihres Kommentars als Verfassungsfeind agieren.

    Statt Richtern eine vollständige und wahre Verwaltungsakte vorzulegen, diese sachlich in die Lage zu versetzen, sich eine Meinung zu bilden, sie eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen können, ihren Amtsauftrag nach dem Grundgesetz auszuführen, haben Sie, wie ich Ihrem Kommentar entnehme, die Unterlagen von Herrn Neumann gesichert.

    Bekanntlich haben Richter des Landgericht Hamburg entschieden, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen kann, so eine Entscheidung nach dem Gesetz nie treffen können. Sie haben zudem Auftrags der BGHM Herrn Neumann bedrohen lassen, dass er, wenn er gegen ihre Vorgabe der Richter des Landgerichts verstößt, ihn mit Knast bedroht und ihren Plan in die Tat umgesetzt und haben wegschließen lassen.

    Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass ein „Obergericht“, ein Bundesverfassungsgericht, berechtigt ist, Gesetzesauslegungen den nachgeordneten Gerichten vorzugeben, an die sie sich zu halten haben.

    Ich vermisse diesen Gehorsam!

    Genau dies hat Herr Neumann ihnen mit seinen Veröffentlichungen aufgezeigt, dass die BGHM und die Gerichte nicht dem Grundgesetz, sondern möglicherweise dessen Vorgängern, den Nazis, gefolgt sind.

    Können Sie mir darlegen, weshalb die Gemeinschaft Ihnen finanzielle Zuwendungen und später Pensionszahlungen zahlen soll, wo Sie doch die Vorgaben des Grundgesetzes nicht befolgen/achten?

    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Verwaltungsbehörden ihre Bescheide aufgrund ihrer eigenen Verwaltungsakte, nicht aber aufgrund von Unterlagen des Herrn Neumann zu entscheiden haben. Ihrem Kommentar ist zu entnehmen, dass die Behörden den bei ihnen geführten Verwaltungsakten nicht folgen und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsaufträge nach dem Gesetz ausführen. Sie vermitteln vielmehr den Eindruck, dass die Zeit vor dem Grundgesetz in den Berufsgenossenschaften und den Gerichten maßgeblich seien.

    Ich habe diese Handhabung schon lange vermutet!

    Davon distanziere ich mich, mit mir auch alle Unfallverletzten und per Definition alle Abgeordneten der Parlamente.

  • #3970

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 05 August 2025 17:29)


    #3969#
    'Hallo, Mann, Peter,
    das Schwärzen der Namen ist nicht meine Pflicht.
    Mehr lesen auf meiner Unterseite - 07.03.2018 Akte 1:1 veröffentlichen -.

    Sie haben angeblich das Beweismittel vom 31.07.2024 - Unterseite 12.02.2024: Az.: S 2 U 12/24, neue Klage Fahrradsturz, sämtliche Arbeitsunfälle - gesichert nun bin ich gespannt, wie es mit Ihrer Drohung weitergehen soll. Bitte geben Sie bekannt, bei welcher Behörde sie beschäftigt sind und das Beweismittel angeblich gesichert haben. Damit ich dazu im Einklang weiteres Beweismittel auf meiner Webseite einbringen kann.

    MfG

  • #3969

    Mann, Peter (Dienstag, 05 August 2025 12:53)

    Aha Herr Neumann, so läuft das also bei Ihnen!
    Sie bestehen doch immer auf die Vollständigkeit Ihrer Akte; aber hat dann „die Öffentlichkeit“ nicht auch das Recht auf die gleiche Vollständigkeit?
    Aber keine Sorge; wir hatten das bereits gesichert; die Änderung Ihres Schreibens an das SG vom 31.07 diesen Jahres auf Ihrer Homepage ändert daran folglich also gar nichts. Den Preis dafür dürfe Ihnen ja nun mehr bekannt sein.

  • #3968

    Mazi (Dienstag, 05 August 2025 11:00)

    Ist in der Judikaive 1 Tagessätz in seiner Wertigkeit geklärt?

    Auf folgende Artikel beziehe ich mich:
    https://www.hessenschau.de/panorama/untreue-als-beamter-frankfurter-staatsanwalt-zu-30000-euro-geldstrafe-verurteilt-v2,staatsanwalt-gestaendnis-100.htm

    https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/urteil-boateng-100.html

    Während der Richter entschieden hat, dass 300 Tagessäze à 100 Euro für einem erfahrenen deutschen Staatsanwalt bei einem Eingangsgehalt vion 4.700 Euro genug sind, hat der Richter des Landgerichts entschieden, dass 60 Tagessätzen zu 30.000 Euro gleich 120 Tagessätzen zu 12.000 Euro sind.

    Zentrale Aussage ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland die annbannten Amtsträger/Richter der Judikative ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Die Frage die sich mir stellt, ob diese Amtsträger eine Amtsaufgabe ausführen, obwohl sie nachweislich gegen das Gesetz handeln?

    Da die Staatsanwaltschaft dieser Procedur als Amtsträger auch noch zustimmt, verschärft die Diskussion, dass Amtsträger ihre Tatigkeit nach Gesetz und Recht ausüben, bzw. die Diskussion, dass diese Handhabung dem Grundgesetz widerspricht.

    Es ist die Frage, ob diese Amtsträger vom Staat einen Pensionsanspruch haben können, obwohl sie dem Grundgesetz, dem Amtsauftrag, nicht folgen? In meinen Augen widerspricht sich diese Handhabung und lässt auch die nachvollziehbare Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen als unvereinbar mit dem Gesetz erscheinen.

    Ist das Grundgesetz, entgegen der allgemeinen Verbreitung, von den etablierten Parteien ohne das Mitwirken der AfD bereits verändert worden?

  • #3967

    Mazi (Sonntag, 03 August 2025 18:38)

    Die Frage ist, ob das Landgericht Frankfurt am Main der Staatsanwalt zur Zahlung von 300 x 100 Euro oder zu 300 Tagessätzen verurteilte?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/korruptes-system-hohe-geldstrafe-f%C3%BCr-frankfurter-staatsanwalt/ar-AA1JNSny?
    ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=688f663b91b5421ca14ff40f12b9ff40&ei=30

    Da die Mathematikkenntnisse unter den Juristen zu wünschen übrig lässt, kann dem Richter am Landgericht kein Bösartigkeit nachgewiesen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt nicht neu in dem Geschäft war undi die Eingangstufe schon längst verlassen hatte. Wie dem auch ist, der Staatsanwalt hat mehr als 100 Euro am Tag erhalten. Ob es verdient hat oder nicht, ist bei der Berechnung allemal mathematisch falsch.

    Es ist daher mehr als fraglich, ob die Staatsanwaltschaft nicht in die Berufung geht, sondern auch in diesem Fall der Amtsbonus für den Kollegen in die Waagschale geworfen wird.

    Sie wissen um die Tatsache, dass deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele in den 50iger Jahren einen gültigen Reisepass ausstellten und er fortan beliebig verreisen konnte. Ich hege Zweifel, dass die deutschen Behörden auch damals die deutschen Bürger in diesem Fall hintergangen haben und dies einmalig gewesen war.

    Solange Staaten mit Amtsträgern Staatsgewalt durchsetzen wollen und ihm seine Amtsträger nicht gehorchen (Art. 20 Abs. 3 GG), erscheint mir dies vergangene Liebemühe darzustellen.

    Solange Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist anzunehmen, dass die Juristerei, die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine staatliche Gewalt sein kann.

    Dadurch, dass die Entscheidung mit "Im Namen des Volkes" überschrieben ist, wird eine widerrechtliche Entscheidung nicht rechtens.

  • #3966

    Mazi (Sonntag, 03 August 2025 14:37)

    Eine gerichtliche Institution „handelt“ offensichtlich mit Amtsträgern, die nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht handeln.

    Es ist folglich davon auszugehen, wenn Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, dass öffentliche Institutionen nicht vertreten werden. Wenn sie nicht vertreten werden, dann ist es auch ausgeschlossen, dass Sozialgerichte handeln können.

    Die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht nach dem Gesetz, den grundgesetzlichen Vorgaben folgend. Da dies systematisch erfolgt, den Vorgaben des Grundgesetzes widersprechen, ist davon auszugehen, dass sie als Verfassungsfeinde nie einen Rechtsstaat vertreten können oder als Amtsträger eine Institution binden dürfen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 verkündet, dass nach dem grundesgesetzlichen Rechtsstaatsprinzip untersagt ist, seitens Behörden und Gerichten unwahre und insbesondere unvollständige Verwaltungsakten zu führen.

    Nach Ingo Sorgatz, ehemals BKA, in der Zeitschrift: COMPLIANCE prüfen Behörden weiterhin nicht, ob die Verwaltungsakte nach diesem Prinzip geführt wird.

    Die logische Konsequenz ist, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in den Behörden und Gerichten nicht befolgt wird oder die Behörden und Gerichte nicht nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht gebunden werden.

    Wenn die Abgeordneten jedoch dieses zitierte Gesetz in Kraft gesetzt haben, dann ist fraglich weshalb deutsche Behörden und Gerichte diesem Gesetz nicht folgen bzw. Weshalb an diese Bürger fließen, wenn nachgewiesen ist, dass sie nicht als Amtsträger handeln.

    Weshalb Staatsanwaltschaften dieser Vorgabe des Grundgesetzes nicht folgen, erscheint mir nur dann sinnhaft zu sein, wenn sie ebenfalls das Grundgesetz ablehnen.

    Der Eid der Ministerpräsidenten auf das Grundgesetz wird folglich in deren Verantwortungsbereich nicht umgesetzt. Danach ist ausgeschlossen, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.

    Was will also der Eid der Ministerpräsidenten dem Volk mitteilen?

    Es bedarf folglich nicht einer AfD, das Grundgesetz nicht zu befolgen.

  • #3965

    WernerE (Sonntag, 03 August 2025 14:36)

    Titel: Das Syndikat -
    könnte auch beim SG A zu treffen oder anders ausgedrückt:
    Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
    Man wird beschissen an allen Ecken und muss auch noch kleinbei geben, selbst wenn
    der "Betrug" mehr als offensichtlich ist.
    Da hilft natürlich die Präsidentin Ihrer Stellvertreterin uneingeschränkt.
    Geradezu grotesk was dort abläuft.
    Die Vizepräsidentin und Vorsitzende des 18`ten Senates telefoniert uneingeschränkt
    mit der Beklagten, Termine werden nach Rücksprache mit der Beklagten vergeben.
    Der Kläger braucht zur Verhandlung nicht erscheinen - wenn er es trotzdem tut, wird er
    mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen - alles vorbereitet zum Wohle der BG ETEM!

    Somit ist erwiesen - nicht nur in Bremen, auch in Bayern wird die BG ETEM bevorzugt behandelt ohne dass man im Grunde eine wirkliche Chance hat.
    Pfui Teufel - oder wie soll man das Geschachere sonst kommentieren

    WernerE - es ist amtlich: es gibt die "strafrechtlose Verwünschiung!"

  • #3964

    Mazi (Freitag, 01 August 2025 14:59)

    Also das ist unter einem Koalitionsvertrag zu verstehen!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/bundesregierung-plant-neue-stromabgabe/ar-AA1JIV3L?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=688cb6fbc6ec40f094930185401f7cad&ei=26

    Unter einer spürbaren Entlastung der Strompreise ist also deren Erhöhung zu verstehen!

    Der Sprachgebrauch der Politiker ist also genau andersherum zu verstehen bzw. zu interpretieren.

    Es hätte uns auffallen müssen, als Christian Lindner (FDP) von der Schaffung von Vermögen gesprochen hat, als er die Aufnahme von Krediten hierunter verstanden hat.

    Es hätte auffallen müssen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz sprechen, als sie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zuvor und danach nicht folgten.

    Es liegt also der Verdacht (sehr) nahe, dass sich weder die Exekutive, die Judikative noch die Legislative sich an die Vorgaben des Grundgesetzes halten. Im Absprachgebrauch der Exekutive verhalten sie sich wie ihre Nachsage den Abgeordneten der AfD gegenüber.

  • #3963

    Mazi (Freitag, 01 August 2025)

    Dies ist ein Zeichen dafür, wie uns die Exekutive nicht die Wahrheit mitteilt und sie dennoch Pensionszahlungen einstreicht!

    Diesen Artikel lwge ich zugrunde:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/zahlen-f%C3%BCr-habeck-gesch%C3%B6nt-was-hinter-den-revidierten-bip-daten-wirklich-steckt/ar-AA1JEQT8?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b87cf29ccd9e46b9af6b792148f8e32f&ei=42

    Es geht zwar "nur" um Robert Harbeck von den GRÜNEN, aber die Aussage dokumentiert, dass dies auch vor den GRÜNEN keinen Einhalt gebietet.

    Es erscheint mir keinen plausiblen Grund zu geben, dass diese Falschangaben ausgerechnet vor einer Judikativen halt macht, die nicht überwacht werden. Die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht nach dem Gesetz, obwohl genau dies den Richtern vorgeschrieben ist.

    Es ist daher die Frage mit welcher Begründung Richter andere Amtsträger ausschließen bzw. ihre Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz sehen, weil sie ihnen unterstellen, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln? Diesen Maßstab zugrunde gelegt, bedeutet dies, dass ein Großteil der Amtsträger abgebaut sind und nicht mher vom Bürger finanziert werden müssen.

    Anders ist wohl der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering nicht zu verstehen. Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Amtsträgern. Das Grundgesetz gilt für Jedermann. Vor ihm sind alle vor dem Gesetz gleich.

    Gehen wir also davon aus, dass die Vorgaben des Grundgesetzes in allen bisherigen Parteien nicht anerkannt werden.

  • #3962

    Mazi (Freitag, 01 August 2025 08:20)

    Die zentrale Frage ist, ob die Judikative unabhängig, ob die Exekutive die Gesetze achtet oder nicht, zu deren Gunsten die Entscheidung fällt?

    Ich frage mich, wenn die Amtsträger das Grundgesetz nicht einhalten, weshalb den deutschen Bürger dennoch die Pensionszahlungen für diese Amtsträger aufgebürdet werden?

    Es hat deshalb den Anschein, dass die Staatsgewalten auch aus diesem Grund (siehe auch den Reisepass für den KZ-Arzt Josef Mengele in Argentinien) sich nicht an die Vorgaben des Grundgesetzes halten.

    Was soll also das Gerede um die Vorgaben des Grundgesetzes, die Ausbildung der Juristen, die Rechtsverdrehung der Juristen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, wenn sich die Staatsorgane und die juristischen Vertreter der Kläger nicht an das Rechtsempfinden des Volkes, an das Grundgesetz, halten?

  • #3961

    Mazi (Donnerstag, 31 Juli 2025 23:24)

    Ist das Grundgesetz für die Exekutive bindend oder prüft die Legislative die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes deshalb nicht, weil sie positiv auch so weiß, dass sich die Exekutive nicht daran hält und die Judikative regbelmäßig zugunsten der Exekutive entscheidet?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nach-dem-bundeshaushalt-2026-sozialverband-pr%C3%BCft-musterklagen-gegen-regierung/ar-AA1JEq88?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=770bb042c6c64ea6ab49827e96486cc4&ei=78

    Da hier die Exekutive aus CDU und SPD zusammengesetzt ist, ist davon auszugehen, dass die etablierten Parteien ohnehin den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen.

    Auf die unwahren Verweise des Friedrich Merz (CDU) und die nicht Einhaltung des unterschriebenen Koalitionsvertrages weise ich hin, verkneife mir allerdings die rechtlichen Aussagen hierzu.

  • #3960

    Mazi (Mittwoch, 30 Juli 2025 15:06)

    Der Staat zahlt für sein Beschlüüse nicht!

    Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/offene-rechnungen-f%C3%BCr-die-rente-dieses-geld-m%C3%BCsste-eigentlich-der-staat-zahlen/ar-AA1JyWAL?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e4d3b2f0ff4d48a68d8b140aaf845dcb&ei=8

    Nachdem der Staat seine Staatsmacht nicht von Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, erscheint dies nicht als Überraschung. Das er aoch so noch die Steuerkasse, von den Bürgern mit Steuern finanziert, auch noch leert, ist mehr als erstaunlich.

    Art. 20 Abs. 4 GG fordert die Bürger zur Gegenwehr gegen jeden auf, der die freiheitlich-demokratische Ordnung beseitigen will - https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

  • #3959

    Henning (Dienstag, 29 Juli 2025 17:09)

    Wer kämpft kann verlieren, wer aufgibt hat verloren....
    Grüße vom Getränkemarkt

  • #3958

    Mazi (Dienstag, 29 Juli 2025 12:15)

    Das letztze Gefecht?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/k%C3%B6lner-kardinal-woelki-immer-wieder-woelki/ar-AA1JuFXG?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=80c804e5eb0f40e6a7204c4a5e30d6e9&ei=10

    Aus den bisherigen Erfahrungen ist zu schließen, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.

    Würden die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, wäre anzunehmen, dass nach dem Volk anders gehandelt worden wäre.

    Nachdem die Angaben des Bürgers Wölki vor Gericht nicht der Wahrheit entsprochen hat, er eine Strafe wegen seiner Falschaussage bezahlte, ist nicht davon auszugehen, dass Richter nach dem Grun dgesetz gehandelt haben.

    Es ist davon auszugehen, dass hier gemeinschaftlich gegen das Volk gehandelt wurde und die Behörden (Amtsträger) nicht nach dem Gesetz handelten (vgl. auch die jüngst bekannt gewordenen Geheindienstinforationen von Argentinien über die Ausstellung des Reisepasses der deutschen Behörden für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele in den 50iger Jahren).

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