
BGHW will meine Bestrafung, die Aufklärung in der Behörde im bei sein des Aktenbearbeiters verhindern und verzögern.
09.06.2009
Mein Anwalt hat am 09.06.2009 gegenüber der BGHW klar gestellt:

Wenn die BGHW mir Hausverbot erteilt dann wird die BGHW angreifbar. Weil mir dabei das Recht der Akteneinsicht versperrt wird. Nur darum wurde mir die Akte kostenlos und in Kopie übersandt.
Ferner wurde am 09.06.2009 klar gestellt und wörtlich dokumentiert:
"dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet."
Bemerkenswert ist die Tatsache:
Den Strafantrag wegen übler Nachrede, hat die BGHW erst am 02.09.2014 vorgenommen nachdem es meine Webseite gab.
Und den Vermerk vom 09.06.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (27) festgesetzt, also nach 10 Jahren.
09.06.2009 (11)

Den folgenden Vermerk vom 09.06.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (11) festgesetzt. Mit diesem Vermerk ist u.a. dokumentiert, die Akten soll ich kostenlos in Kopie erhalten, aber nicht die Handakte.
21.07.2009
Für die Handakte: Sachbearbeiter wurde abgezogen.

Mein Sachbearbeiter Herr [18] wurde scheinbar abgezogen.
Und die Sachbearbeiter Herr [19-1] und Herr [11-4] haben meine Fälle übernommen.
28.12.2009
Ich nerve die BGHW mit meinem Thema
Mein Fall ist kein Einzelfall:
Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u. a. zu der Wertung:
"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."
Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
05.10.2009
18.01.2010
"Redeverbot" u. mein 1. von drei rechtswidrigen Hausverboten

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW.
26.07.2010
Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:
"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat."
Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.
26.07.2010
01.09.2010

18.10.2010
Falschmeldung:
Ich habe eine Broschüre gesichtet, dort wurde ich am 18.10.2010 unter dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen aufgeführt und ist falsch, alles weitere ist aber richtig.
15.11.2010
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Direktorin am SG Bremen

So hat es die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt gemacht und meinen Fall am 29.12.2010 persönlich bearbeitet hat. Dass ich mein Recht am SG aber nicht einfordern soll, ist nur erklärbar wenn dabei das SG Bremen an Ansehen verliert.
Denn eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und ist keine üble Nachrede. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 bestätigt. Ansonsten wäre ich auch sofort bestraft worden.
02.03.2011
BGHW hat meine Bestrafung im Visier.
Es folgt die Stellungnahme der BV Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert:
"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch dazustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw..
Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."
Meine Person wurde als "gefährlich" dargestellt und es soll ggf. strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden.
Persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern mit mir auch in der Behörde untersagt ("Redeverbot").
04.03.2011
BGHW will abwarten wie sich das BVA verhält
und danach das weitere Verhalten abklären.

04.03.2011
Die HV Mannheim hat erkannt.
Es handelt sich um eine umfangreiche
und außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit.
05.04.2011
Erneut hat die BGHW meine Bestrafung ins Visier genommen.
Denn die BGHW hat wörtlich vorgetragen:
[...] wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht.
Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.
08.04.2011 -108-
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal. Es besteht aber keine Aussicht auf Erfolg und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.
08.04.2011 -109/110-
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
08.04.2011 -109/110-
Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.
14.10.2011
05.03.2021
Die eindeutige Sach- und Rechtslage liegt vor:
Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sollen nicht an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 vor.
Az.: 694 Js 16567/12
06.03.2012:
Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung
Von mir geht keine Bedrohung aus.
27.03.2012:
Ermittlungen gegen meine Person wurden sofort eingestellt:
05.09.2012
Geschäftsführung will nicht auf meine Anschuldigungen eingehen.
Und verzögert damit die Aufklärung.
25.10.2012

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen.
Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):
Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.
22.11.2012:
Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.
14.03.2013
17.03.2013
18.03.2013
27.03.2013
27.03.2013
28.03.2013
16.04.2013
Akteneinsicht:
Mit der Gesprächsnotiz wurde schon am 16.04.2013 dokumentiert. Die BGHW erklärte sich bereit meine Vorwürfe mit mir zusammen und in der Verwaltung zu überprüfen.
Die BGHW hat es aber niemals dazu kommen lassen. Wenn die Überprüfung restlos und widerspruchslos abgelaufen ist, kann ich meine Klagen vor dem SG Bremen mit dem Az. S 2 U 9/23 und 14/23 sachgerecht begründen. Und nur so hätte das SG Bremen zur Urteilsfindung auch den wahren Tatbestand vorliegen.
Insoweit stelle ich den Antrag, dass die Beklagte die Vorbereitungen trifft und mit mehr als 2 Tagen veranschlagt wird. Meine Akteneinsicht wird über eine viel Zahl von Tagen anhalten. Nicht nur weil ich unter "anfallsartigen Kopfschmerzen" leide. Die BGHW verlangte schon in der Vergangenheit, dass die Polizei bei meinen Besuchsterminen anwesend sein soll, dieses wird auch von mir gewünscht.
02.05.2013: BGHW würde jedes Gespräch verweigern
02.05.2013
01.05.2013
26.04.2013
02.05.2013
06.05.2013
08.05.2013:
28.05.2013: Reaktion auf mein Schreiben ist untersagt.
10.05.2013 Mein 3. Hausverbot und "Michael Kohlhaas"

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen.
01.07.2013
01.07.2013
07.11.2013
19.06.2014
Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu den ersten Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.
Meine sämtlichen Hausverbote wurden aufgehoben, waren rechtswidrig und haben die weitere Aufklärung behindert.
Ein Urteil mit einer merkwürdigen Rentennachzahlung ohne Zinsbescheid erregte den Irrtum es sei zu einer Schlichtung gekommen, die sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte.
27.08.2014 Az.: 120 AR 46038/14

Es folgt meine Strafanzeige vom 27.08.2014.
Danach hat die BGHW am 02.09.2014 mit einer Strafanzeige gegen meine Person reagiert.
29.08.2014
02.09.2014
Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.
19.01.2015
28.01.2015
28.02.2015
26.05.2015
Meine Anschuldigungen bleiben bestehen und wurden in 23 Punkten mit meinem Schreiben vom 28.02.2015 noch erweitert!
"Stasiakte" (Kriegsplan") der BGHW vom 05.10.2009 liegt vor.
03.03.2015 (Az.: 693 Js 10616/15)
Verfahren gegen: Herrn Justitia der BGHW (Mannheim)
21.05.2015
29.05.2015
23.06.2015
Und am 23.06.2015 wurde mit dem folgenden Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Sache Jahresarbeitsverdienst (JAV) der nächste Fehler mit einer Nachzahlung bestätigt.
17.08.2015
Mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen bin ich am Ende. Denn nun benötige ich einen Anwalt, den ich nicht habe.
Insoweit war die Sache damit für die Generalstaatsanwaltschaft erledigt.
Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und habe nicht die Bestrafung der Beteiligten im Visier.
Dazu im Einklang bin ich seit dem Jahre 2010 zur Mediation (Schlichtung) bereit. Jedoch das SG/LSG Bremen, die BGHW und das Landgericht Hamburg verhindern die Mediation.
06.10.2016
10.10.2016
S 29 U 81/16
23.09.2016
Schreiben aus dem SG Bremen und dem Hinweis:
Eine Stellungnahme ist freigestellt.
Dazu hat die Beklagte am 28.09.2016 vermerkt; nein, nicht vorgesehen.
Damit ist bestätigt, die Beklagte will sich nicht rechtfertigen und es soll zu keiner weiteren Aufklärung kommen.
L 14 U 104/16
12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme
10.10.2016
06.06.2016
08.10.2016
22.09.2016
23.02.2018
Es folgt mein Schreiben an die STA Bremen vom 23.02.2018, mit Anlagen in Kopie.
Es folgen die Anlagen:
05.10.2009 ("Stasiakte")
08.05.2013

Auch dieses Schreiben (05.10.2009) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen.
02.04.2016
Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW
07.03.2018
Es folgt ein Bescheid der STA Bremen vom 07.03.2018
Betrug soll nach 5 Jahren verjährt sein.
Jedoch werde ich durch die (falsche) Rentenzahlung jeden Monat weiterhin betrogen.
Die Tat ist somit auch nicht beendet.
28.12.2018
Es folgt ein neuer Strafantrag

06.08.2019
Es folgt ein neuer Strafantrag
06.08.2019
Es folgt ein neuer Strafantrag

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.
Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.
Um eine Bestrafung zu verhindern habe ich Abschriften gemacht und keine Kopie sind.
13.08.2019
Es folgt die Liste

02.09.2019
Es folgt zum neuen Strafantrag die Begründung und die vielen Beweismittel in Kopie als Anlage. "Stasiakte" vom 05.10.2009 ist auch dabei
09.09.2019
Es folgt zum neuen Strafantrag weiteres Beweismittel (mit Anlage)
20.09.2019
Ermittlungen hat die STA angeblich aufgenommen
18.12.2019
24.12.2019
Ich habe bekannt gemacht, die Gerichtsakte ist angeblich nicht mehr auffindbar. Mit Anlage in Kopie Schreiben vom 18.12.2019.
15.01.2020
Ich bitte um die Liste über Strafanträge zu meiner Sache.
Diese Listen habe ich mit Schreiben vom 17.02.2020 erhalten.
18.02.2020
Bescheid der STA Bremen u. a. mit dem Hinweis die Beweismittel würden sich wiederholen und sind nichts Neues.
05.03.2021
Der Beweis liegt vor:
Die BGHW will die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit geheimhalten.