BGHW will meine Bestrafung, die Aufklärung in der Behörde im bei sein des Aktenbearbeiters verhindern und verzögern.

 

 

09.06.2009

Mein Anwalt hat am 09.06.2009 gegenüber der BGHW klar gestellt:

Wenn die BGHW mir Hausverbot erteilt dann wird die BGHW angreifbar. Weil mir dabei das Recht der Akteneinsicht versperrt wird. Nur darum wurde mir die Akte kostenlos und in Kopie übersandt. 

Ferner wurde am 09.06.2009 klar gestellt und wörtlich dokumentiert: 

 

"dass nur die Einleitung eines Strafverfahrens wegen übler Nachrede verhindern könne, dass Herr Neumann weiterhin die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft als Betrüger bezeichnet."

 

Bemerkenswert ist die Tatsache:

Den Strafantrag wegen übler Nachrede, hat die BGHW erst am 02.09.2014 vorgenommen nachdem es meine Webseite gab.

 

Und den Vermerk vom 09.06.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (27) festgesetzt, also nach 10 Jahren.

 

 

09.06.2009 (11)

 

Den folgenden Vermerk vom 09.06.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (11) festgesetzt. Mit diesem Vermerk ist u.a. dokumentiert, die Akten soll ich kostenlos in Kopie erhalten, aber nicht die Handakte.

 

21.07.2009  

Für die Handakte: Sachbearbeiter wurde abgezogen.

 

Mein Sachbearbeiter Herr [18] wurde scheinbar abgezogen.

Und die Sachbearbeiter Herr [19-1] und Herr [11-4] haben meine Fälle übernommen.

 

 

28.12.2009

Ich nerve die BGHW mit meinem Thema

Mein Fall ist kein Einzelfall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

 

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u. a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.

 

05.10.2009 

 

18.01.2010

"Redeverbot" u. mein 1. von drei rechtswidrigen Hausverboten

 

Auch dieses Schreiben vom 26.07.2010 hat die BGHW nun nach neun Jahren zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen, in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW. 

 

 

26.07.2010

Dem nicht genug behauptet die BGHW durchgehend und aktenkundig auch mit dem Schreiben vom 26.07.2010 wie folgt wörtlich:

 

"Auch nach nochmaliger Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BGHW die gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet hat." 

 

Die BGHW entfernt keine nachteiligen Unterlagen aus der Akte. Und behauptet durchgehend und aktenkundig alles überprüft zu haben und es wären keine Fehler vorhanden. Auch das Schreiben vom 26.07.2010 (Bl.844/5) zum Az.: E 207/09 hat die BGHW aus meiner Unfallakte zu entfernen, denn zu meinem Nachteil wird vorgespiegelt, es gab und gibt keine Fehler.

26.07.2010

 

01.09.2010

 

18.10.2010

Falschmeldung: 

Ich habe eine Broschüre gesichtet, dort wurde ich am 18.10.2010 unter dem SEK=Sondereinsatzkommando Bremen aufgeführt und ist falsch, alles weitere ist aber richtig.  

 

 

15.11.2010

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern" 

 

Direktorin am SG Bremen

So hat es die Direktorin am SG Bremen der Öffentlichkeit bekannt gemacht und meinen Fall am 29.12.2010 persönlich bearbeitet hat. Dass ich mein Recht am SG aber nicht einfordern soll, ist nur erklärbar wenn dabei das SG Bremen an Ansehen verliert.

 

 

Denn eine "kriminelle Vereinigung" ist am Wirken und ist keine üble Nachrede. Wie das Schreiben der STA Bremen vom 26.05.2015 bestätigt. Ansonsten wäre ich auch sofort bestraft worden. 

 

02.03.2011

BGHW hat meine Bestrafung im Visier.

Es folgt die Stellungnahme der BV Bremen vom 02.03.2011 zu meinem Beschwerdeverfahren (Az.: E 29/11) und wörtlich dokumentiert: 

 

 

"Es muss darauf hingewiesen werden, dass es zwischenzeitlich in der Verwaltung sehr schwierig geworden ist, Mitarbeiter zu finden, die sich mit den Angelegenheiten des Herrn Neumann auseinandersetzen, denn Herr Neumann hat wiederholt unsere Mitarbeiter als "Betrüger" bezeichnet und ihnen unterstellt, Sachverhalte falsch dazustellen, Beweismittel zurückzuhalten oder sogar zu beseitigen usw.. 

 

Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Neumann gegen die BGHW und ihrer Mitarbeiter bitte ich zusätzlich (und allein schon aus Führsorgegesichtspunkten) zu prüfen, ob Strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

Meine Person wurde als "gefährlich" dargestellt und es soll ggf. strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden.

 

Persönliche Gespräche sind den Mitarbeitern mit mir auch in der Behörde untersagt ("Redeverbot").

 

04.03.2011

BGHW will abwarten wie sich das BVA verhält

und danach das weitere Verhalten abklären.

 

 

04.03.2011

Die HV Mannheim hat erkannt.

Es handelt sich um eine umfangreiche

und außergewöhnliche Unfallversicherungsangelegenheit.

05.04.2011

Erneut hat die BGHW meine Bestrafung ins Visier genommen.

Denn die BGHW hat wörtlich vorgetragen:

[...] wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht.

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung" an das eigene Personal. Es besteht aber keine Aussicht auf Erfolg und Rechtsmissbrauch wird ableitbar.

 

 

 

 

08.04.2011 -109/110-

 

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

14.10.2011

05.03.2021

Die eindeutige Sach- und Rechtslage liegt vor:

Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sollen nicht an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 vor.

 

 

Az.: 694 Js 16567/12

 

06.03.2012:

Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung

 

Von mir geht keine Bedrohung aus.

 

27.03.2012:

Ermittlungen gegen meine Person wurden sofort eingestellt: 

05.09.2012

Geschäftsführung will nicht auf meine Anschuldigungen eingehen.

Und verzögert damit die Aufklärung.

 

25.10.2012

 

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten):

 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

  

22.11.2012:  

Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.

 

14.03.2013

17.03.2013

18.03.2013

 

27.03.2013

27.03.2013

28.03.2013

 

16.04.2013

Akteneinsicht:

Mit der Gesprächsnotiz wurde schon am 16.04.2013 dokumentiert. Die BGHW erklärte sich bereit meine Vorwürfe mit mir zusammen und in der Verwaltung zu überprüfen.

Die BGHW hat es aber niemals dazu kommen lassen. Wenn die Überprüfung restlos und widerspruchslos abgelaufen ist, kann ich meine Klagen vor dem SG Bremen mit dem Az. S 2 U 9/23 und 14/23 sachgerecht begründen. Und nur so hätte das SG Bremen zur Urteilsfindung auch den wahren Tatbestand vorliegen.

 

Insoweit stelle ich den Antrag, dass die Beklagte die Vorbereitungen trifft und mit mehr als 2 Tagen veranschlagt wird. Meine Akteneinsicht wird über eine viel Zahl von Tagen anhalten. Nicht nur weil ich unter "anfallsartigen Kopfschmerzen" leide. Die BGHW verlangte schon in der Vergangenheit, dass die Polizei bei meinen Besuchsterminen anwesend sein soll, dieses wird auch von mir gewünscht.

 

 

 

 

30.04.2013 

30.04.2013

 

02.05.2013: BGHW würde jedes Gespräch verweigern 

02.05.2013

01.05.2013

26.04.2013

 

02.05.2013

06.05.2013

08.05.2013: 

28.05.2013: Reaktion auf mein Schreiben ist untersagt. 

 

 

10.05.2013 Mein 3. Hausverbot und "Michael Kohlhaas"

 

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

01.07.2013

01.07.2013

 

07.11.2013

 

 

19.11.2013 

Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. 

 

19.06.2014

Tatsächlich gab es aber Fehler und gibt es auch weiterhin. Insoweit kam es auch am 19.06.2014 zu den ersten Teilerfolgen, darüber hat auch die Presse berichtet.

 

19.06.2014

 

Meine sämtlichen Hausverbote wurden aufgehoben, waren rechtswidrig und haben die weitere Aufklärung behindert.

 

19.06.2014

 

Ein Urteil mit einer merkwürdigen Rentennachzahlung ohne Zinsbescheid erregte den Irrtum es sei zu einer Schlichtung gekommen, die sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 abgegolten hätte.

 

27.08.2014      Az.: 120 AR 46038/14

Es folgt meine Strafanzeige vom 27.08.2014.

 

Danach hat die BGHW am 02.09.2014 mit einer Strafanzeige gegen meine Person reagiert. 

 

29.08.2014

 

02.09.2014 

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt. Dem hat der Anzeigeerstatter nicht widersprochen.

 

 

19.01.2015

28.01.2015

 

28.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen und wurden in 23 Punkten mit meinem Schreiben vom 28.02.2015 noch erweitert! 

"Stasiakte" (Kriegsplan") der BGHW vom 05.10.2009 liegt vor. 

 

03.03.2015 (Az.: 693 Js 10616/15)

Verfahren gegen: Herrn Justitia der BGHW (Mannheim)

21.05.2015

 

29.05.2015

 

23.06.2015

Und am 23.06.2015 wurde mit dem folgenden Urteil aus dem Landessozialgericht (LSG) Bremen in der Sache Jahresarbeitsverdienst (JAV) der nächste Fehler mit einer Nachzahlung bestätigt.

 

17.08.2015

Mit dem Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen bin ich am Ende. Denn nun benötige ich einen Anwalt, den ich nicht habe.

Insoweit war die Sache damit für die Generalstaatsanwaltschaft erledigt.

 

Ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und habe nicht die Bestrafung der Beteiligten im Visier.

 

Dazu im Einklang bin ich seit dem Jahre 2010 zur Mediation (Schlichtung) bereit. Jedoch das SG/LSG Bremen, die BGHW und das Landgericht Hamburg verhindern die Mediation. 

 

06.10.2016

10.10.2016 

 

S 29 U 81/16

23.09.2016

Schreiben aus dem SG Bremen und dem Hinweis:

Eine Stellungnahme ist freigestellt.

 

Dazu hat die Beklagte am 28.09.2016 vermerkt; nein, nicht vorgesehen.

Damit ist bestätigt, die Beklagte will sich nicht rechtfertigen und es soll zu keiner weiteren Aufklärung kommen.

L 14 U 104/16 

12.10.2016 nur zur Kenntnisnahme 

10.10.2016

06.06.2016

08.10.2016

22.09.2016 

 

23.02.2018

Es folgt mein Schreiben an die STA Bremen vom 23.02.2018, mit Anlagen in Kopie.

 

Es folgen die Anlagen:

05.10.2009 ("Stasiakte")

08.05.2013

 

Auch dieses Schreiben (05.10.2009) hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

02.04.2016

Das Bedrohungsmanagementteam der BGHW

 

07.03.2018

Es folgt ein Bescheid der STA Bremen vom 07.03.2018

Betrug soll nach 5 Jahren verjährt sein.

 

Jedoch werde ich durch die (falsche) Rentenzahlung jeden Monat weiterhin betrogen.

Die Tat ist somit auch nicht beendet.

 

28.12.2018

Es folgt ein neuer Strafantrag

 

06.08.2019

 

Es folgt ein neuer Strafantrag

 

06.08.2019

Es folgt ein neuer Strafantrag

Akte ist unter Verschluss, wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

Quasi wie im NSA Prozess hält das Landgericht (LG) Hamburg 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aus meiner Akte unter Verschluss. Dazu liegt mir die Liste und der Beschluss aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 vor (Az.: 324 O 128/19). Die Geheimhaltung führt dazu, dass ich mein Recht vor dem Sozialgericht Bremen nicht mehr einklagen kann, weil die Beweismittel unter Verschluss liegen. Ich muss der Geheimhaltung folgen, denn ich werde von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€ bedroht oder einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist untersagt. Wann die Sperrfrist abläuft ist unbekannt.

 

Um eine Bestrafung zu verhindern habe ich Abschriften gemacht und keine Kopie sind.

 

13.08.2019 

Es folgt die Liste  

 

Auch diese Liste hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit am  13.08.2019 festgesetzt. 

 

 

02.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag die Begründung und die vielen  Beweismittel in Kopie als Anlage. "Stasiakte" vom 05.10.2009 ist auch dabei

 

09.09.2019

Es folgt zum neuen Strafantrag weiteres Beweismittel (mit Anlage)

 

20.09.2019

Ermittlungen hat die STA angeblich aufgenommen

 

02.10.2019

Nun habe ich die Beschlüsse aus dem LG Hamburg bekannt gemacht. 

Mit Anlagen in Kopie.

 

18.12.2019

24.12.2019

Ich habe bekannt gemacht, die Gerichtsakte ist angeblich nicht mehr auffindbar. Mit Anlage in Kopie Schreiben vom 18.12.2019.

 

15.01.2020

Ich bitte um die Liste über Strafanträge zu meiner Sache.

Diese Listen habe ich mit Schreiben vom 17.02.2020 erhalten.

 

18.02.2020

Bescheid der STA Bremen u. a. mit dem Hinweis die Beweismittel würden sich wiederholen und sind nichts Neues.

05.03.2021  

Der Beweis liegt vor:

 

Die BGHW will die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit geheimhalten.

 

 

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