Aufklärung in der Behördenakte von Anfang an verhindert.

 

10.07.1969,  Mit Beschwerden soll ich mich an die B.-G. wenden.

07.11.2003 (1) Fehlerhafter Widerspruchsbescheid der BGHW 

12.01.2004: Keine "Regie" der Aufklärung [11-2]  

25.04.2008 (2): Bearbeitungszuständigkeit von Herrn [18]

30.04.2008 (17): Anwalt soll bescheinigen, die Beklagte handelt nach Recht  

21.07.2009 (28)+(29): Bearbeiter [18] von meinen Fällen abgezogen

21.07.2009: Einsicht in die Handakte/Restakte soll ich nicht erhalten.   

31.08.2009 (31): 3 Std. und Blatt 63?

05.10.2009 (21): Das man sich völlig zurückzieht wurde abgeraten (E 207/09).

10.11.2009 (32): Keine Einsicht in die Restakte.

26.12.2009: BGHW hat im Visier meine Schreiben nicht mehr zu beantworten 

18.01.2010 (19): Mitarbeiter "Redeverbot", ich erhalt Hausverbot.

26.07.2010 (4): BGHW habe gebotene Sorgfalt in ihren Vorgängen beachtet

01.09.2010: Mediation war gewünscht, Gericht stimmt nicht zu

04.03.2011: Meine Beschwerden sollen unbegründet sein (E 207/09 + E 29/11)

05.04.2011: Ich würde alles völlig falsch darstellen.

08.04.2011: Weiteres Vorgehen gegen meine Person mit Strafanzeige im Visier

14.10.2011: Kein Erfolg, Sach- und Rechtslage soll eindeutig sein 

05.09.2012: Sachverhalt sei vollständig ermittelt (E 207/09)

25.10.2012 (41): Meine Bestrafung, weil ich erfolglos die Klagen betreibe. 

16.04.2013: Interpretation der Behördenakte sollte erfolgen, nicht durchgeführt

26.04.2013: Ich hätte falsche Behauptungen auf meiner Webseite verbreitet

02.05.2013: Besuch in der Verwaltung, jedes Gespräch wird verweigert.

08.05.2013: Stellungnahme nur direkt vor der Staatsanwaltschaft Bremen

10.05.2013 (23): 3. rechtswidriges Hausverbot in der Behörde der BGHW

02.09.2014: Strafanzeige gegen meine Person erfolglos

23.06.2015: Mein finanzieller Teilerfolg zur Sache JAV.  

29.03.2016: Anspruch auf Berichtigung der Akte soll nicht bestehen.

02.04.2016: Bedrohungsmanagementteam schützt vor sofortiger Aufklärung. 

23.09.2016: Stellungnahme zur Aufklärung hat die Beklagte nicht vorgesehen.

19.10.2016: Stellungnahme zur Aufklärung hat die Beklagte nicht vorgesehen.

13.08.2019: Liste zur Geheimhaltung über 45 Dokumente liegt vor

05.03.2021: Unterlagen soll ich vor der Öffentlichkeit geheimhalten.

 

 

 

Untätigkeit ist der BGHW (vormals GroLa BG) von Anfang an anzulasten:

In der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die aktenführende BGHW Bremen der Direktion Mannheim in der Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) vorgetragen: 

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

Aktenkundig ist festgestellt, zur Aufklärung ist nichts weiter passiert. Die Untätigkeit liegt vor und hat zu einer noch nie beobachteten Klagehäufung geführt.

 

 

 

Kulturbericht über "Kohlhaas (No Limits)" >Klick 

Darüber hat der Weser Kurier am 12.02.2025 berichtet. Damit ich im richtigen Licht erscheine möchte ich vorab darauf hinweisen: Mein Name ist Erich Neumann, ich kämpfe seit 2004 vor dem Sozialgericht (SG) Bremen um sachgerechte Unfallrenten, die ich von meiner zuständigen BGHW-Bremen erwarte. Bis dato konnte ich nur Teilerfolge erzielen am 18.12.2008, am 19.06.2014 und 23.06.2015 und war schon etwas besonderes. Darüber hat auch die Presse berichtet, mehr ist nicht passiert 

 

1.) Schon in den Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39) hat die Beklagte (BGHW) wie folgt wörtlich den Irrtum erregt:

 

"Der Kläger selbst hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er die Rechtstaatlichkeit seiner Verfahren erst anerkennt, wenn er zu seinem vermeintlichen Recht gekommen ist. Bis dahin versucht er durch eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie beobachtet wurde, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm zu legen". 

 

Denn ich habe Recht: Insoweit kam es auch zu den o. g. Teilerfolgen. Jedoch erwarte ich weitere Erfolge, die zu einer nicht aufhörenden Klagehäufung führt, weil in der Aufklärung nichts passiert

 

2.) Mit Schreiben vom 08.05.2008 habe ich dem Geschäftsführer der BGHW strafbare Pflichtverletzungen in den Unfallakten E 5/13483/681-S (Verkehrsunfall) und Az.: 5/02773/023-S (Stromunfall) vorgetragen. Mehr ist nicht passiert. Und konnte auch nicht passieren, weil der Geschäftsführer [20-2] der BGHW-Bremen mit seinem Vermerk v. 15.05.2008 auf der Rückseite von Bl.1270 festgesetzt hat:

 

"Auf das Schreiben muss nicht reagiert werden"

 

3.) Mit Schriftsatz vom 20.05.2008 (Az.: S 2 U 77/07) hat die Beklagte (BGHW) mein Schreiben vom 08.05.2008 als Anlage in Kopie dem SG Bremen zur Kenntnis beigefügt und mehr ist nicht passiert. Denn die Beklagte hat dazu dokumentiert:

 

"Eine Antwort der Beklagten an den Kläger aufgrund seines Schreibens vom 08.05.2008 ist nicht vorgesehen."

 

4.) Mit dem Schriftsatz v. 16.06.2008 (Bl.1288/93) hat mein Anwalt dem Landessozialgericht (LSG) Bremen (Az.: L 14 U 183/05) vorgetragen:

 

"Der Kläger selbst hat in dem beigefügten Schriftsatz vom 10.06.2008 die Kritikpunkte an der erstinstanzlichen Entscheidung und den bislang erstellten Gutachten zusammengefasst.

Diese Darlegungen des Klägers mache ich mir zu eigen". 

 

Mit Schreiben aus LSG Bremen vom 18.06.2008 (Bl.1287-93) hat die Beklagte eine Abschrift des Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten des Kläger vom 16.06.2008 zur Kenntnisnahme- und freigestellten Stellungnahme übersandt erhalten und mehr ist nicht passiert. So ist es mit dem folgenden Vermerk dokumentiert: 

 

"Mit dem Vermerk "nein" hat die Beklagte die freigestellte Stellungnahme am 23.06.2008 (Bl.1287) abgelehnt.

 

5.) Zur Aufklärung der Wahrheit ist also nichts passiert, dazu im Einklang habe ich meine Klagen in allen  Instanzen verloren. Wie die Urteile vom 18.12.2008 Verkehrsunfall und Stromunfall bestätigen.

 

6.) Danach habe ich mit meinem Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt aufdecken. Nun war die Beklagte und das SG Bremen angreifbar, damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

7.) Ich habe mit einem Beschwerdeverfahren (E 207/09) weitergemacht. Und in der interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW-Bremen der Direktion Mannheim wörtlich vorgeschlagen:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte.

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert."

 

8.) Mit Verwaltungsentscheidung der BGHW vom 18.01.2010 erhalten Mitarbeiter der BGHW "Redeverbot" und ich Hausverbot. Und die Verwaltungsentscheidung wurde am 13.08.2019 auf unbegrenzte zur Geheimhaltung festgesetzt. Mehr ist nicht passiert.

 

Die Direktorin am SG Bremen hat (20.02.2016) für Richtig erkannt. 

 

"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern".

 

Dem folge ich seit mehr als 20 Jahren mit vielen Klageverfahren in allen Instanzen. Ich gebe nicht auf und werde "Michael Kohlhaas" genannt. Kohlhaas hat sein Recht mit blutigem Schwert eingefordert. Meine Waffe ist "Das Schwert der Gerechtigkeit" und kein blutiges Schwert. Ich bin anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolgen).

 

9.) Ferner habe ich 17 Jahre in der Medizintechnik nach dem ungeschriebenem Gesetz gearbeitet, "Fehler müssen vollständig beseitigt werden" und so bearbeite ich auch meine Behördenakte.

 

Dazu ist zu sagen: Die Gefahr und Bedrohungslage geht nicht von mir aus sondern vom Gesetzgeber. Denn ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung", die sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen kann/will. Und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird.

 

Teilerfolge haben im Jahre 2014 und 2015 gezeigt:

"Das Schwert der Gerechtigkeit" ist die richtige Waffe und führt zum Erfolg.

 

10.) Am 14.12.2017 kam es in meiner Sache zum  Strafprozess vor dem Amtsgericht Bremen. Zehn Polizeibeamten waren als Zeugen vorgeladen aber kein Beamter kam und das Gericht hat das Verfahren eingestellt, mehr ist nicht passiert.  

 

11.) Am 06.09.2021 bin ich letztmalig aus dem Gefängnis entlassen worden und hatte 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm, und die Presse hat mich interviewt. "Jeder stirbt für sich allein" ist mir im Gefängnis bekannt geworden und die "Kriminellen" laufen im "Labyrinth des Schweigens" frei herum, mehr ist nicht passiert.

 

12.) Mit Schreiben vom 14.11.2024 hat der Direktor am SG Bremen Herr Prof. Dr. [19-14] wie folgt wörtlich vorgetragen:

 

"Weitere Schreiben von Ihrer Seite zu dem Aktanzeichen S 0 AR 51/24 werde ich nicht beantworten."

 

Es soll also zur Aufklärung nichts passieren.  

 

Weil nichts passieren soll habe ich bedenken, ob ich einen weiteren Erfolg in dem Klageverfahren vor dem SG Bremen zum Az.: S 2 U 12/24 erleben werde. Denn die Unfallfolgen bedrohen meine Gesundheit. Insbesondere mein defektes Herz aus meinem Stromunfall.

 

 

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07.11.2003 (Bl.636/7) 

Es folgt der Widerspruchsbescheid und ist nur eine Abschrift weil mir das Kopieren seit dem 13.08.2019 untersagt wurde.