Kommentare: 3855
  • #3855

    Mazi (Samstag, 14 Juni 2025 16:14)

    Was ist mit einem Amtsträger Alexander Schweitzer (SPD) anzufangen, wenn er Gesetz und Recht nicht beinhält.

    Auf diesen Artiokel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-ministerpr%C3%A4sident-warnt-vor-grenzkontrollen-als-dauerzustand/ar-AA1GHV0e?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1e876aa412c74f3dae96c8e637a9d4b2&ei=31

    Rheinland-Pfalz hat einen Ministerpräsidenten, Alexander Schweitzer. Er hat geschworen, dass Gesetz und Recht in Deutschland gilt. Es setzt Amtsträger in Funktionen ein, z.B. in der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.

    1983 haben Richter des Bundesverfassungsgerichts entschieden und das Grundgesetz bestätigt, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. An diese Verlautbarung sind alle Behörden und Gericht nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gebunden.

    Wenn Gerichte des Bundes (Art. 95 GG) Entscheidungen gegen das Grundgesetz treffen, so entscheidet das Bundesverfassungsgericht nach Art. 94 GG über die Auslegung des Grundgesetzes.

    Wenn nun der amtierende Ministerpräsident Rheinland-Pfalz Alexanxder Schweitzer Amtsgträger zur Ausübung einer Amtsfuntkion einsetzt, die Gesetz und Recht nicht befolgen, ist davon auszugehen, dass er seine Amtsfunktion widerrechtlich ausübt und gesetz und Recht nicht eingehalten werden.

    Was ist also von einem Mann bzw. seiner Vorgängerin Malu Dreyer (SPD) und davor Kurt Beck (SPD) zu halten, dessen Amtshandlungen dem Gesetz und Recht nicht folgen.

    Wahrscheinlich werden Sie mir zustimmen, dass Ministerpräsidenten, die dem Grundgesetz nicht folgen, niemals einen Eid ablegen dürfen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.

  • #3854

    Mazi (Samstag, 14 Juni 2025 11:12)

    Es hat den Anschein, dass nicht nur die Legislative, sondern mit ihr Exekutive und Judikative demokratisch und rechtsstaatlich überfordert sind!

    Auf diesen Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/blackout-diese-probleme-der-energiewende-darf-deutschland-nicht-ignorieren/ar-AA1GHjyL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9a0c251d35424a6dd55f45c375f5cf6e&ei=43

    Offensichtlich handeln nicht nur Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz (entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und dem Grundgesetz), sondern die Vorgaben des Grundgesetzes werden nicht umgesetzt.

  • #3853

    Mazi (Samstag, 14 Juni 2025 11:08)

    Wird nun in der Staatsanwaltschaft Hannover die Klage gegen den Amtsträger erhoben, der "weisungsgemäß" die Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht unterschrieben hat?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/volkswagen-entgeht-millionenbu%C3%9Fe-weil-staatsanwalt-unterschrift-verga%C3%9F/ar-AA1GFfu9?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=9a0c251d35424a6dd55f45c375f5cf6e&ei=32

    Nachdem das Gericht festgestellt hat, dass die Verwaltungsentscheidung von dem Amtsträger zu dessen Gültigkeit nicht unterschrieben wurde, muss in der Staatanwaltschaft Hannover klar sein, dass die Anklage gegen den falschen Amtsträger Klage erhoben wurde.

    So was darf nicht passieren!

  • #3852

    Mazi (Samstag, 14 Juni 2025 10:22)

    Es sieht sich einleuchtend an, wenn nicht genug im "Trog" ist, dass aufgefüllt werden muss.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/231129-aktuelle-frage-renten-haushaltskuerzungen.htm

    https://www.infranken.de/ratgeber/karriere-geld/rente-kuerzung-dezember-senioren-einkommensteuer-solidaritaetszuschlag-grundfreibetrag-tarifzonen-art-6211098

    https://www.fr.de/verbraucher/ausgezahlte-rente-aendert-sich-2025-mehrfach-das-sind-die-gruende-der-renten-kuerzungen-und-anhebungen-zr-93614505.html

    https://rentenbescheid24.de/viele-rentner-betroffen-drastische-kuerzung-der-grundrente-ab-2025/

    https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/diaetenerhoehung-diaeten-bundestag-afd-linke-100.html

    Es klingt logisch, dass nur das ausgegeben werden kann, was auch "drin" ist (wenn man die Aufnahme von Schulden nicht als die Schaffung von Vermögenswerten ansieht - vgl. ehemaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner, FDP).

    Wie sicher ist es, wenn Amtsträger etwas "aus einem Topf nehmen", der vorher schon leer ist?

  • #3851

    Mazi (Samstag, 14 Juni 2025 09:41)

    Was schreibt die Presse denn da?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/Dobrindts-Taktik-koennte-Grenzbeamten-zum-Verhaengnis-werden-article25831510.html

    Amtsträger sind nur dann verpflichtet die Weisungen ihres Vorgesetzten zu befolgen, wenn diese im Einklang mit dem Grundgesetz stehen.

    Die Richter haben entschieden, dass dem nicht so ist.

    Um den Vergleich herbeizuführen, werden die Richter jenseits des großen Teichs, der USA, bemüht. Selbst Donald Trump muss vor ihnen zurück weichen.

    Wenn uns ohne Schwierigkeiten die Strategie von Trump als nicht rechtsstaatlich vorkommt, um wieviel wahrscheinlicher muss uns auch Dobrind und damit die Merz-Regierung vorkommen?

  • #3850

    Mazi (Freitag, 13 Juni 2025 15:33)

    Wer das glaubt, muss mit einem Pfeffersack gepudert sein!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.zeit.de/news/2025-06/13/behoerdenpanne-vw-entgeht-einem-millionenschweren-bussgeld

    Gut! Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. In diesem Fall ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Staatsanwaltschaft Hannover ein so entscheidender Fehler unterlaufen ist.

    Wenn das wirklich stimmt, weshalb sollte dann die Legislative nicht davon ausgehen, dass Ihre Vorgaben nicht beachtet werden und die Nachprüfung Ihrer Vorgaben tatsächlich nicht in Frage stellt.

    Es stellt sich hier die Frage, wer hier wen dazu aufgefordert hat, zur Begehung einer Straftat aufgefordert hat, keine Unterschrift zu leisten.

    Gleiches ist anzunehmen, dass ein Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit einen anderen Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit aufgefordert hat, eine Straftat zu begehen.

    Leider ist anzunehmen, dassv auch hier die Staatsanwaltschaft vergessen hat zu unterschreiben und die Anklage der Durchsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (2 BvR 244/83 u.a.) seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit durchzusetzen.

    ei so vielen Fehlern in der Rechtsprechung ist seitens der Legislative nachzuprüfen, wo denn eine funktionierende Demokratie, ein Rechtsstaat laut unserer Demokratie überhaupt noch existent ist?

  • #3849

    Mazi (Donnerstag, 12 Juni 2025 21:30)

    Wie wahrscheinlich ist es, dass Exekutive, Judikative und Legislative dem Grundgesetz folgen?

    Es ist bekannt und auch zwischenzeitlich nachgewiesen, dass Exekutive und Judikative dem Grundgesetz nicht folgen. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass Legislative erst gar nicht die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft.

    Die fehlende Nachprüfung der Legislative bestätigt, das Fehlverhalten von Exekutive und Judikative.

    Ich möchte mich keinesfalls in unwichtigen Fällen versteigen, sondern sehe den obigen Vorwurf als „auf die wesentlichen Fälle“ bezogen an.

    Es ist auch nachgewiesen, dass nicht nur die Exekutive den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgt, sondern die Judikative (u.a. Richter der Sozialgerichtsbarkeit) auch bestätigt, dass der Verstoß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben auch noch dieses widerrechtliche Verständnis des Grundgesetzes bestätigt wird.

    Dadurch, dass die Legislative nicht einmal nachprüft, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden, ist dies doch die Bestätigung dafür, dass Exekutive, Judikative und Legislative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.

    Ich beziehe mich auf die Bestätigung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte erforderlich ist, eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Da die Judikative (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorher und nach obiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht ihrer Entscheidung zugrunde legt, widerspricht sie allen grundgesetzlich Vorgaben.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrem Tatbestand angeben, die Verwaltungsakte der Beklagten hinzugezogen zu haben, diese Verwaltungsakte jedoch nicht nachgeprüft haben und angeben, ob die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig ist, dann ist ihre Entscheidung nicht dem Gesetz, also absolut widerrechtlich ergangen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass weitere richterliche Entscheidungen, z.B. des Bundessozialgerichts, ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte treffen. Sie outen sich als Verfassungsfeinde.

    Nach den Vorgaben des Grundgesetzes ist eine derartige Rechtsprechung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Nach dem neuerlichen Vorstoß des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering ist es unzulässig, dass Verfassungsfeinde auch noch bezahlt werden. Er will zwar dieses Gesetz auf Mitarbeiter der AFD beschränkt wissen, aber nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes, ist dies undenkbar.

    Wenn alle Parteien nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes von diesem widersprüchlichen Grundgesetzdenken positiv betroffen sind, betrifft dies auch alle Personen, auch Landtagspräsidenten.

    Verfassungsfeinde haben keinen Anspruch auf finanzielle Zahlungen nach dem Grundgesetz. Die finanzielle Zahlungen sind sicherzustellen.

    Es ist unzulässig, dass demokratische und rechtsstaatliche in unserem Rechtsstaat nicht beachtet werden. Es ist unzulässig, Institutionen mit Amtsträgern zu besetzen, die Verwaltungsentscheidungen/Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit verkünden, ohne sich an die Grundlagen/Regeln zu halten.

    Ich bezeichne diese Leute/„Amtsträger“ als Verfassungsfeinde. Ihre Parteizugehörigkeit zur AFD ist dazu nicht erforderlich.

  • #3848

    Mazi (Mittwoch, 11 Juni 2025 19:42)

    Nicht zu vergessen, Borjans hat auch den Ankauf der Schweizer CD verantwortet.

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/manifest-fr%C3%BCherer-spd-chef-walter-borjans-kritisiert-nachfolger-klingbeil/ar-AA1GwhQr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=fcddcfac3d8e42fab6b9938f6b6e292e&ei=45#

    Als Amtsträger war er schon damals zu Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet. Das kann man drehen wie man will. Als Amtsträger des Staates Deutschland hat er Dritte angestiftet, besagte "CD" "zu klauen" und die Zahlung an den Dieb autorisiert.

    Rein logisch geht das gar nicht. Praktisch hat er dies zu verantworten.

    Folgt man dem Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering (SPD), dann hat Borjans (SPD) schon damals gegen das Gesetz verstoßen und sich als Verfassungsfeind geoutet. Den Bürgern ist es nicht nur erst seit diesemn Gesetzentwurf untersagt, Steuern zu zahlen und finanzielle Zuwendungen an diese Personen zu leisten.

    Wir sind uns hoffentlich einig, wenn wir dieses Gebahren dulden, dann hat das nichts mit Demokratie oder Rechtsstaatlichkeit zu tun.

  • #3847

    Mazi (Mittwoch, 11 Juni 2025 15:26)

    Als ehemaliger Präsident des OLG Frankfurt a.M. und Minister der Justiz in Hessen muss er wissen wie die AFD zu bekämpfen ist. Die Frage ist nur, weshalb er dies nicht früher bereits wusste'?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-ist-das-beste-mittel-um-die-afd-auch-wieder-kleinzukriegen/ar-AA1GvfKO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cf0292a8180e4b8fc4ba4f9076255778&ei=4

    Die Frage muss erlaubt sein: Weshalb er und seine Mitschwestern und -brüder die AFD so stark gemacht hat?

    Ich gehe davon aus, dass er ebenfalls als Verfassungsfeind keinen Anspruch auf finanzielle Zahlungen der Bürger hat (vgl. den Vorstoß des benachbarten Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hering).

  • #3846

    Mazi (Mittwoch, 11 Juni 2025 13:33)

    Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, was passiert mit den anderen Amtsträgern? Wäre es nicht angebracht seitens der Abgeordneten nachzuprüfen, ob denn ihre Vergaben in den Gesetzen eingehalten werden.

    Ich weise auf diesen Beitrag hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verbotene-ns-parole-benutzt-geldstrafe-f%C3%BCr-pensionierten-professor-in-hannover/ar-AA1GvapX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2860310bffad435cbf2253d6a0eef550&ei=24

    Es ist kaum nachvollziehbar, wie ungleich hier gehandelt und dies als demokratisch und rechtsstaatlich interpretiert wird.

    Auch wenn dies schon "immer" so war, so heißt das nicht, dass dies rechtens gewesen sei. Ich weise auf die Reisepassausstellung der deutschen Behörden für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele hin, der nach den Dokumenten in den Archiven von Argentinien in die Bundesrepublik unbehelligt ein- und ausreisen durfte.

    Demokratie und rechtsstaatlich sehe ich das nicht an.

  • #3845

    Mazi (Dienstag, 10 Juni 2025 14:22)

    Nach den Meldungen will sich Robert Habeck in die USA absetzen!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/staatsanwaltschaft-dresden-ermittelt-gegen-robert-habeck/ar-AA1Gq70T?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0091f50a80c14551cd307022ac88c070&ei=42

    Kann er so der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft entgehen und was passiert mit seinen Pensionsansprüchen als Minister?

  • #3844

    Mazi (Dienstag, 10 Juni 2025 12:53)

    Wie kann das sein? Haben wir in der Geschichte nicht genug gelernt?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/erinnerung-an-den-holocaust-eid-der-polizei-auf-die-verfassung-ist-schon-einmal-schiefgegangen/ar-AA1GmzJg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9c6371a09adc4713e9fb9429091a53c8&ei=4

    Es ist offensichtlich nicht besser geworden!

    Bekannt ist, dass die NS-Jursiten die Ministerien aufbauten. Argentinens Archive weisen selbst dort nach, dass deutsche Behörden dem KZ-Arzt Josef Mengele einen Reisepass verschafften, der ihn berechtigte ungestört zu reisen. Es ist dort nachgewiesen, dass er selbst Deutschland besucht hat.

    Weshalb sollten wir heute davon ausgehen, dass es in der Bundesrepublik sicher sein könnte?

    Nachweislich gehorschen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz, wiederholt den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht folgt.

    1983 hatte das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden und sich auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes von 1949 zurückgezogen, dass es nicht rechtsstaatlich und mit der Demokratie nicht vereinbar ist, dass die Behörden diesen Vorgaben nicht folgten, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legten. Selbst das Bundesverwaltungsgericht 1988 hielt es für notwendig festzuhalten, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Entscheidungen einer Behörde nachvollziehen kann.

    Wir sind uns einig darin, dass diese Gerichte die Notwendigkeit erkannt haben, dass deutsche Behörden nicht danach handelten.

    Es ist davon auszugehen, dass nach dem nunmehr verdoppelten Zeitraum des in Kraft tretens des Grundgesetzes, die Behörden sich trotzdem nicht verändert haben.

    Der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hering hat selbst den Gesetzesvorschlag gemacht, keine Verfassungsfeinde der AFD von den Bürger mehr finanziell "über Wasser zu halten". Es muss doch jedermann klar sein. dass damit er bereits zugegeben hat, dass vorher nicht von den Abgeordneten nachgeprüft wurde, ob die Vorgaben der Gesetze eingehalten wurden und dass diese Kontrolle nicht ausschließlich auf die Mitarbeiter und die Abgeordneten einer Partei ausschließlich zu richten ist.

    Es ist davon auszugehen, dass in der Bundesrepublik das Grundgesetz nicht eingehalten wird!

  • #3843

    Mazi (Dienstag, 10 Juni 2025 11:55)

    Was ist ein Sozialschmarotzer?

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/statt-b%C3%BCrgergeld-merz-regierung-kn%C3%B6pft-sich-wahre-sozialschmarotzer-vor/ar-AA1G0qvt?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=43d6584ffa64476d83290c90bfbdb7b5&ei=31

    Gewiss darf man seine Meinung äußern!

    Ein Sozialschmarotzer sind m.E. Leute, die auf Kosten einer Gemeinschaft leben.

    Das sind m.E. nicht nur Leute, die Bürgergeld beziehen oder beispielsweise Cum Ex-Geschäfte tätigen, sondern auch Abgeordnete, die ohne Ausbildung und bereits in jungen Jahren Diäten beansprchen, als sie eine vergleichbare Ausbildung mit anderen Amtsträgern überhaupt noch nicht abgeschlossen haben konnten.

    Es ist einiges nach dem bestehenden Grundgesetz von 1949 nicht in Ordnung und eindeutig nicht nachvollziehbar umgesetzt worden.

  • #3842

    Mazi (Dienstag, 10 Juni 2025 09:54)

    Welche Zumutung von Richtern unterstellt wird, dass wir „glauben sollen“, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde?

    Auf diesen Beitrag weise ich ausdrücklich hin:
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/klapperstorch-kriminologie-rechtsgeschichte

    Es war damals noch die junge Bundesrepublik als NS-Juristen uns dies als Lehre „verkauft“ haben und Autoren bereits damals „abschrieben“. Alles nach dem Willen der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit!

    Bereits damals war fraglich, ob Amtsträger nach Gesetz und Recht handelten (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es erscheint ebenso fraglich, ob die heutige Judikative überhaupt nach demokratischen Grundsätzen handelt und beispielsweise Klagen vor den Sozialgerichten überhaupt sinnvoll sind, da die Richter garnicht nach den Weisungen des Bundesverfassungsgerichts aufgrund einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte Entscheidungen treffen.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit fordern aufgrund einer nicht wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte Gutachter auf, ein Gutachten bezogen auf diese unwahre und unvollständige Verwaltungsakte zu fertigen. Dieses unwahre und unvollständige
    Gutachten geben sie vor, anschließend ihrer Entscheidung zugrunde zu legen.

    Dies als demokratisch und rechtstaatlich anzusehen, ist mit Sicherheit nicht als solches anzusehen und muss ihrer Nazi-Vergangenheit folgen.

  • #3841

    Mazi (Dienstag, 10 Juni 2025 09:17)

    Wie kann ein Gericht sich auf verfasste Bücher berufen und die Verfassungsfeindlichkeit ihren Entscheidungen nach dem Gesetz feststellen (Art. 97 Abs. 1 GG)?

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.lto.de/karriere/jura-referendariat/stories/detail/5l41625ko-vg-koblenz-referendar-einstellung-verweigert-verfassungstreue

    Zahlreiche Autoren haben ihre Verfassungsfeindlichkeit durch Veröffentlichungen belegt. Ansonsten wären Zitate in den Entscheidungen der Richter nicht möglich.

    Ich habe ernsthafte Bedenken, dass hier Amtsträger nach dem Gesetz ihre Entscheidung getroffen haben. Es ist zwischenzeitlich nachgewiesen, dass zahlreiche NS-Juristen die damals noch junge Bundesrepublik aufbauten und ihnen ihre NS-Vergangenheit nachgewiesen ist.

    Sogar dem KZ-Arzt Josef Mengele haben deutsche Behörden einen „ordentlichen“ Pass ausgestellt und er sich frei bewegen konnte. Nachzulesen ist dies in den nun veröffentlichten Archiven von Argentinien.

    Wenn Sie Entscheidungen der Richter lesen, dann „strotzen“ sie nur so von solchen Bezügen. Dass soll Demokratie sein?

  • #3840

    WernerE (Montag, 09 Juni 2025 23:23)

    Ein ehemaliger Meringer Ratsmitglied zitiert oft den Spruch:
    "Die Tröge bleichen die selben, nur die Schweine ändern sich"

    Die Staatsanwaltschaft Nürnberg bedient sich der Weisheiten:
    Eine Krähe hakt der anderen Krähe kein Auge aus und somit kommt die BGETEM und
    ihr beratender Arzt Dr. med Höxxxr ungeschoren davon.
    Die Kosten für Schädigung durch notwendige Arztneimittel (BG) trägt der Verletzte!

    Aber wo liegt Nürnberg - oberhalb der Weiswurstgrenze , jedoch im Land "Bayern"
    und da gehen bekanntlich die Uhren rückwärts - entgegen der Gesetzlich Lage.

    Zitat:
    Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns
    führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden.

    Somit müsste der Staatsanwalt angezeigt werden ODER?

    WernerE - kommt den "zitierten" menschlich gewordenen 4 Beinern auf die Schliche!

  • #3839

    Mazi (Sonntag, 08 Juni 2025 14:11)

    Eigentlich zeigt sich in Rentenhöhe und Pensionen die eigentliche "Fratze" der Nazis sehr treffend.

    Auf diese 'Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ruhestand-wie-viele-rentner-bekommen-mehr-als-3000-euro-rente/ar-AA1yB67O?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5e4cc53ad4fc4882acb080e8a976e659&ei=21

    "Die größten Schweine fressen sich zuerst satt!" Diese 'Weisheit gilt in der Natur und die Nazis versuchen die Natur zu übernehmen!

    Es ist selbstverständlich, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln und dafür eine Pension erhalten. Wenn sie aber nicht nach Gesetz und Recht handeln und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nachprüfen, ob ihre Vorgaben in den Gesetzen eingehalten werden, dann verwirken sie damit ihren Rechtsanspruch.

    War es je anders?
    Haben die Richter der damlas noch jungen Bundesrepublik Deutschland ihren Kollegen nicht auch die Pensionen "zugeschanzt" und diese Kollegen heute zweifelose die Nazis schon damals unterstützten?

    Unmenschlich empfinde ich, dass die "Kleinen" für die "Großen" Abgaben zahlen sollen, damit es den "Großen" gut gehen soll. Da stimmt etwas gehölrig nicht!

  • #3838

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 21:59)

    Ich teile zwar das Ergebnis, aber erkenne nicht den Unterschied zu Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wildeshauser-anwalt-zulassung-wohl-endg%C3%BCltig-weg-neuer-betrugsprozess-startet-schon-bald/ar-AA1GgEXB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca1e5d64b5db4ce7be59e48dc4426835&ei=61

    M.E. ist die Sachlage vlööig gleich.
    Ob ein Anwalt einen Kläger "bescheißt" oder ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einem Urteil nicht zugrunde legt, beides macht für mich keinen Unterschied.

    Der Anwalt hat auf freiwilligen Vereinbarungen eine Prozesspartei "beschissen". Ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit hat entgegen seinem Amtsauftrag den Kläger "beschissen".

    Wo ist da laut dem Grundgesetz die Gleichheit vor dem Gesetz und die Staatsanwaltschaft?

  • #3837

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 21:47)

    Das passiert alles unter Herrn Bovenschulte?

    Auf diese Meldung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kinder-einer-bremer-grundschule-wurden-%C3%BCber-jahre-hinweg-von-kameras-%C3%BCberwacht/ar-AA1GgqIZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca1e5d64b5db4ce7be59e48dc4426835&ei=57

    Es sollte auch ihm klar sein, dass eine Videoüberwachung nicht die Demokratie stärkt.

    Es ist iat der Eindruck aufgekommen, dass bei Herrn Bovenschulte speziell die Demokratie in Bremen erst noch geboren werden muss.

  • #3836

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 21:37)

    Wenn jetzt Selbständige, Beamte und Abgeordnete Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlen, weshalb sollen Sie dann von Krankenkassenbeiträgen verschont bleiben?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/sechs-krankenkassen-wollen-ab-juli-beitr%C3%A4ge-erh%C3%B6hen-antrag-ist-gestellt/ar-AA1G4rRX?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca1e5d64b5db4ce7be59e48dc4426835&ei=33

    Das hat zwar mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun (der Zustimmung im Deutschen Bundestag bei Ausstellung der "Wechsel" auf fremde Dritte), aber "schludrig" wie unsere Amtsträger sind, sollte auch dies kein Problem sein.

  • #3835

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 21:25)

    Die Ampelregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Hauptverhandlungen in Bild und Ton aufgezeichnet werden.

    Auf diesen Beitrag weise ich Sie hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/f-a-s-rechtskolumne-warum-wir-ein-protokoll-der-beweisaufnahme-brauchen/ar-AA1Ggccr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ca1e5d64b5db4ce7be59e48dc4426835&ei=13

    Nach Art. 97 Abs. 1 GG trifft der Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz. So will es das Grundgesetz.

    Zitat aus dem Beigtrag: "Die Richterschaft stellte sich massiv dagegen."

    Es stellt sich die Frage, ob nur AFD-Mitglieder als Verfassungsfeinde angesehen werden? Ich denke "NEIN". Die Angehörigkeit zu einer Partei lässt keinen Rückschluss zu, dass die Gesinnung demokratiefeindlich sein könnte.

    Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass die Nazi-ideologie unter den Juristen sehr verbreitet zu sein scheint. Zu erkennen ist dies auch daran, dass zahlreiche Abgeortnete des Deutschen Bundesgtages zu den Juristen gezählt werden dürfen und sie für die Wiedervereinigung und die Mütterrente stimmten, aber nicht für deren Kosten zahlen wollen.

    Dieses Thema und das Thema der Dokumentation der Hauptverhandlung sind rechtsstaatlich "zu begradigen".

  • #3834

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 17:30)

    Quatsch!

    Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/viele-rentner-bekommen-nicht-mal-1500-euro-regierung-kl%C3%A4rt-irrtum-auf/ar-AA1Gh0MO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=96914b1e356f44c39c600da17618940c&ei=59

    Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben über die Wiedervereinigung und die Mütterrente abgestimmt und ein Gesetz beschlossen, nach dem diese Gruppen begünstigt werden.

    Bei diesen Abgeordneten haben Selbständige und Beamte mitvotiert. Das war richtig. Nicht richtig war, dass sie es abgelehnen, dass sie selbst dafür zahlen. Es ist Sache der Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht zu handeln.

    Wenn sie das nicht vornehmen, und die Diskussion zeigt es sehr deutlich, folgen sie nicht ihrem Eid auf das Grundgesetz. Sie sind damit Verfassungsfeinde und nach dem bisherigen Verständnis des Grundgesetzes brechen sie ihren Eid.

    Verfassungsfeinde in diesem Verständnis sind nicht nur die "Kleinen", sondern auch die "Großen" (Ministerpräsidenten der Länder und u.a. auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die die Durchsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes nicht einmal nachprüfen).

    Unter Verfassungsfeinden sind nicht nur die zustehen, die der AFD angehören, sondern auch andere.

    Allein die Tatsache des Landtags von Rheinland-Pfalz ein "neues Gesetz" einzubringen, bestätigt die Annahme, dass sie bisher die Verfassungstreue nicht nachgeprüft haben.

    Schlimm was sich da unter dem Deckmantel der sogenannten Demokratie so abspielt und für weas sie herhalten muss!

  • #3833

    Mazi (Samstag, 07 Juni 2025 09:31)

    Es ist nachvollziehbar belegt, dass keine Amtsträger nach Art. 20 Abs.3 GG (handeln nach Gesetz.und Recht) die Amtsfunktion eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit ausüben. Deshalb ist es unerheblich, ob ein Kläger eine Klage vor einem Sozialgericht zu Recht einreicht oder nicht.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit beachten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983, das seine Entscheidung aufgrund des Grundgesetzes sprachen, nachweislich nicht.

    Wenn Ministerpräsidenten diesen Bruch mit dem Grundgesetz dulden, dann ist fraglich, welchen eigenen Eid sie auf das Grundgesetz geleistet haben und mit welchem Anspruch dieses anzuwenden ist?

    Nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt eine Landesregierung nicht das bürgerliche Grundrecht, dass ihre Amtsträger nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) Amtsfunktionen ihrer Institutionen wahrnehmen. Dafür ist keineswegs eine AFD verantwortlich zu machen.

    Das Grundgesetz schreibt vor, dass eine Prozesspartei Anspruch auf einen gerechten Richter hat.

    Dem Gesetzentwurf des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering und Landtagspräsidentin Ilse Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags, folgend, ist dem Bürger nicht zumutbar, dass Verfassungsfeinde finanziell so zu entschädigen sind, als würden sie das Grundgesetz einhalten.

    Daraus folgt, dass auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer unter dieses Gesetz fallen. Die finanziellen Zuwendungen sind von Amts wegen sicherzustellen.

    Das Grundgesetz, die Verfassung, ist verbindlich einzuhalten.

  • #3832

    Mazi (Freitag, 06 Juni 2025 16:54)

    Was ist in der Politik und bei der Judikativen los?

    Auf diese Veröffentlichung will ich aufmerksam machen:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schwarzer-peter-spiel-bei-den-cum-cum-deals/ar-AA1G9S0L?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=561e2df2871c473c945062098c51f0c5&ei=82

    Wir stellen fest, dass die Berufsgenossenschaften zwar mehr Einzelschicksale betreffen, aber bei der Summe an Auszahlungen der Behörden erscheint dies "ein kleiner Fisch" zu sein.

    Es fällt zugegeben schwer und schwerer, an eine Gerechtigkeit nach dem Grundgesetz zu glauben.

    Der Verdacht liegt nahe, dass das Ende der Demokratie erreicht ist.

  • #3831

    Mazi (Freitag, 06 Juni 2025 15:13)

    Wenn ich den Vorstoß des Landtagspräsidenten Hering recht verstehe, dann plant er erst die Gesetzesvorlage einzureichen und das Verwaltungsgericht Koblenz hat gegen das Gesetz entschieden.

    Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/fehlende-verfassungstreue-einstellung-eines-referendars-wegen-publizierter-texte-verweigert/ar-AA1Gdj9d?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8dd9f04917a44601829c98569515a4a4&ei=12

    https://www.tagesschau.de/inland/regional/rheinlandpfalz/swr-landtag-in-rlp-will-geldhahn-fuer-verfassungsfeinde-zudrehen-100.html

    Folgt man dem Wortlauf der Gesetzesvorlage, dann ist der Jurist bereits im Bundeszentralregister, des Landeskriminalamtes und Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz erfasst.

    Was ich damit ausdrücken will, ist nichts anderes, wie der neuerliche Gesetzesvorschlag von Herrn Hering "daneben" ist. Wäre ein Gesetzesvorschlag des Herrn Hering sinnvoll, könnte das Verwaltungsgericht nicht bereits entschieden haben.

    Aufgabe der Richter ist nach dem Grundgesetz die Entscheidung nach dem Gesetz zutreffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und nicht erst eine Entscheidung zu treffen im Einklang eines möglichen Gesetzes.

    Ich gehe davon aus, dass es eine der üblichen "Nebelkerzen" des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering ist. Als erklärter Verfassungsfeind ist es folglich nachvollziehbar, dass er als SPD-Mitglied der AFD gleichgestellt ist und ebenfalls keine finanzielle Zuwendungen erhalten darf.

    "Nur stuss, was in der Landesregierung passiert!" Ich vermag nichts geistreiches zu erkennen.

  • #3830

    Mazi (Freitag, 06 Juni 2025 10:02)

    Mit der Unabhängigkeit der Richter nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) hat das wohl nichts gemein.

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/usa-verh%C3%A4ngen-sanktionen-gegen-vier-richter/ar-AA1GaCgW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6eb89694c36543c7ab1744dbe4085e9b&ei=77

    Die Rechtsstaatlichkeit ist nicht nur in den USA einzufordern, auch hier zu Lande sind die Vorschriften des Grundgesetzes offiziell für die Judikative kein Maßstab. Ich verweise auch hier auf die Judikative:
    https://www.msn.com/de-de/sport/fussball/verl%C3%A4ngerung-im-gr%C3%A4fe-prozess-m%C3%BCndliche-verhandlung-wiederer%C3%B6ffnet/ar-AA1G9RlA?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6eb89694c36543c7ab1744dbe4085e9b&ei=77

  • #3829

    Mazi (Freitag, 06 Juni 2025 08:35)

    Es ist sehr fraglich, ob ein Gesetz in Rheinland-Pfalz, das nie nachprüft, ob seine Vorgaben.eingehalten werden, mehr Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland bringen kann (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/gesetzentwurf-in-rlp-kein-geld-mehr-fuer-verfassungsfeinde-in-fraktionen-100.html).

    Ich habe da Zweifel, ob dieses geplante neue Gesetz die bisherigen Missstände der Rechtsstaatlichkeit beheben kann.

  • #3828

    Mazi (Freitag, 06 Juni 2025 08:27)

    Nach der Veröffentlichung der "taz" war schon zuvor klar, dass die Zurückweisung der Asylanten rechtswidrig war.

    Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
    https://taz.de/debatte/!6088754&/?&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_crmid=

    Für schlimm halte ich, dass diese Erkenntnis bei Poseck, hess. Innenminister (davor hess. Ministet der Justiz und davor Präsident des OLG Frankfurt am Main) (CDU) bei der Unterstützung von Dobrindt (CSU) nicht bekannt war. In diesen Konsens passt auch, dass Poseck sich von einem Richter des LG Frankfurt am Main sagen lassen muss, dass er keinerlei Kontrollmechanismen installiert hatte. Auf solche Qualitäten von Poseck konnte der hess. Ministerpräsident Boris Rhein für wahr nicht verzichten.

    Es stellt sich die Frage, wo ein Unterschied zwischen der AFD und der CDU oder der CSU bestehen soll?

    Das dies kein Zufall ist, zeigt der Fall der nach Ungarn abgeschobenen Bürgerin Maja T., die vor dem Urteil des BverfG (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-2bvr110324-haftumstaende-ungarn-aufklaerung-maja-nonbinaer-auslieferung-verfassungsbeschwerde) erfolgte.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass sowohl die Entscheidungen in der Bundesregierung als auch in den Gerichten rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen.

    Es ist auch fraglich, was Exekutive und Judikative gegen die Legislative umsetzen und weshalb sie derart gegen den Rechtsstaat agieren? Besagt doch Art. 20 Abs. 3 GG gegenteiliges.

    Wenn Amtsträger nicht nach der Vorgabe der Legislative, also nach eigenen Regeln handeln, ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, ist fraglich, auf welcher Grundlage deren Bezahlung sein kann?

    Ich habe den Eindruck:
    "Asche, Asche! Alles in meine Tasche."

  • #3827

    Mazi (Donnerstag, 05 Juni 2025 16:46)

    Es liegt der Verdacht nahe, dass die Bundesregierung mit Ungarn "vertrauensvoll" zusammen arbeitet!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/rechtswidrig-aus-berlin-ausgeliefert-maja-t-ist-in-ungarn-in-den-hungerstreik-getreten/ar-AA1G99L4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c709e4ed0c6f4cfd8bb3f9598c581e4f&ei=28

    Unglaublich zu was Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), die nie kontrolliert werden, ob sie denn von der Legislative nach Gesetz und Recht handeln überwacht werden, fähig sind.

    M.E. sollten diese Amtsträger wegen ihres Eidbruchs angeklagt, verurteilt, vwergleichbar eingesperrt und aus dem Dienst entlassen werden. Es ist nicht denkbar, dass dazu nicht der bloße Menschenverstand, sondern ein Gesetz (in Rheinland-Pfalz) die Grundlage für finanzielle Zuwendungen an Verfassungsfeinde erforderlich sein soll.

  • #3826

    Mazi (Donnerstag, 05 Juni 2025 14:20)

    Das geht doch nicht, dass Selbständige und Beamte darüber als Abgeordnete des Deutschen Bundestages dyarüber entscheiden, dass andere die "Zeche" zahlen.

    Aiuf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-bund-soll-ddr-sonderrenten-allein-finanzieren/ar-AA1G8Ssp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=065d7ff58a6b45cfc695b13950126bef&ei=19

    Dreister geht es wohl nicht mehr!

    Es geht nicht um "Sonderrenten", sondern um Rentnen der ehemaligen DDR-Bürger, die keine Beitragszahlungen für den Rentenanspruch laut der Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages erbracht haben. Soviel Fairnis muss gewahrt werden!

  • #3825

    Mazi (Donnerstag, 05 Juni 2025 12:55)

    Sehr misteriös und fraglich!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nach-hausdurchsuchung-wegen-schwachkopf-meme-gericht-ordnet-in-prozess-interviewverbot-an/ar-AA1G8pEg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=ee30027e01c44c33ce0fd4c61537c02a&ei=123

    Nach dem Grundgesetz hat jede Partei einen Anspruch auf einen gerechten Richter.

    Wenn das Gericht jedoch von seinem Hausrecht Gebrauch macht, ist dann fraglich, wer das Gericht vertritt. Der urteilende Richter oder der Präsident des Gerichts?

  • #3824

    Mazi (Donnerstag, 05 Juni 2025 10:16)

    Das Grundgesetz ist das Eine, die Unverbindlichkeit eines Richterspruches und das Verständnis dieses Grundgesetzes ist keine wesentliche Einschränkung für eine AFD-Regierung.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/meinung/m/vg-berlin-zurueckweisungen-dobrindt-merz-einzelfall-einzelfallentscheidung

    Es ist zweifelhaft, ob die Regierung damit nicht völliges Unverständnis in der Sache den Richtern, den Amtsträgern entgegen bringt. Es ist schwierig zu beurteilen, ob die Bundesregierung dem Grundgesetz oder den Amtsträgern völliges Unverständnis in der Sache entgegen bringt.

    Da Amtsträger an das Gesetz und Recht gebunden sind, bedeutet dies per Definition, dass sie das Weisungsrecht des Parlaments auch ablehnen. Nimmt man nun das im Grundgesetz verbriefte Recht, dass alle Macht vom Volke ausgeht, an, so ist nachgewiesen, dass dem nicht so ist.

    Was die Unterstützung von Poseck für Dobrindt angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass Poseck in Hessen zuvor dort Landesjustizminister und wiederum davor Präsident des Oberlandgerichts Frankfurt am Main war. Als Landesjustizminister ist nachzulesen, dass er sich von seinem Untergebenen schriftlich geben lassen musste, dass er über keine Kontrollmechanismen verfügte. Dennoch hat der hess. Ministerpräsident Boris Rhein an ihm festhalten müssen und ihn als hess. Innenminister gekürt.

    Friedrich Merz macht als Jurist und Nachfahre in der Dynastie der Nazis alle Ehre. Hatte Angela Merkel nicht intuitiv die bessere Einschätzung zur persönlichen Qualifikation dieses Herren?

    Es vermittelt den Eindruck, dass die ehemaligen Nazi zwar verstorben, aber nicht ausgestorben sind. Dies ist im Einzelfall anhand deren Reden und Stellungnahmen zu überprüfen bzw. nachzuvollziehen.

  • #3823

    Mazi (Mittwoch, 04 Juni 2025 19:09)

    #3822
    Bayern!

    Ist es nicht so, dass auch der bayerische Ministerpräsident den Eid auf das Grundgesetz geschworen hat. Nach diesem Eid besagt er, dass auch in Bayern Gesetz und Recht eingehalten werden.

    In der Tat, wenn man nicht überprüft, ob überhaupt Gesetz und Recht eingehalten werden, dann kann man auch nicht feststellen, dass dem nicht so ist.

    Frau Aigner, Präsidentin des Bayerischen Landtags hat also Recht gehabt, Verfassungsfeinde dürfen nicht vom Staat auch noch "gefüttert" werden.

    Es gibt aber dennoch einen Unterschied:
    Frau Aigner meinte, dass Verfassungsfeinde unter den Amtsträger sind "durchzufüttern", wenn sie nicht der AFD angehören.

    Ähnliches hat auch der Landtagspräsident Hering in Rheinland-Pfalz vor.

    Richtig ist dagegen, dass Verfassungsfeinde des Grundgesetze auch nicht nach dem Grundgesetz "durchzufüttern" sind.

    Das gilt nicht uns für Rheinland-Pfalz, sondern auch in den übrigen Bundesländern gleichfalls. Dazu ist auch kein neues Gesetz erforderlich. Das bedeutet ja, dass dies den Eindruck erweckt, dass es vorher, vor diesem Gesetz, erlaubt gewesen wäre. Die Parteien sollten mal das Grundgesetz lesen bzw. umsetzen.

  • #3822

    Mazi (Mittwoch, 04 Juni 2025 18:59)

    Der Landtagspräsident Hering, Rheinlanbd-Pfalz, räumt ein, dass eine Überprüfung der Amtsträger nie stattgefunden hat.

    Auf folgende Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/landtag-will-kein-geld-an-verfassungsfeindliche-mitarbeitende-von-abgeordneten-zahlen-gesetzentwurf-100.html

    Offensichtlich will die Landesregierung erstmals "die Möglkichkeit schaffen" Verfassungsfeinde zu erkennen und sie nicht mehr mit finanziellen Zuwendungen auch noch "zu füttern".

    Wie verhalten sich andere Bundesländer? Ist dort die Möglichkeit bereits gegeben und wi ist dies der Fall?

  • #3821

    WernerE (Dienstag, 03 Juni 2025 15:35)

    Bayern!
    das die Uhren in Bayern anders laufen, dürfte bekannt sein.
    Das die Bayrischen Behörden - ZBFS, Sozialgerichte, andere Gerichte, Verwaltungen
    ebenfalls anders Denken und Handeln dürfte ebenfalls bekannt sein.

    Was offensichtlich die oben genannten Einrichtungen in Bayern, mitsamt Ihren
    Mitarbeitern (Beamten, Angestellte, Richter, MdL usw.) nicht kapieren oder ignorieren:
    Das Europäische Recht ist bindend und kann nicht einfach mittels eigenen Gesetzen,
    Verordnungen und hausinternen Meinungen, ausgehebelt werden.

    WernerE
    - sieht die Zeit der positiven Veränderungen zum Wohle der bayr. Bürger behindert.

  • #3820

    WernerE (Samstag, 31 Mai 2025 00:04)

    Handwerker auch Selbständige müssen 18 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen.
    Zumindest war das zu meiner Zeit so.

    WernerE - zur Zeit ein wenig im Stress

    Schönes Wochenende, Grüße nach Bremen zu allen die mich kennen könnten.

  • #3819

    Mazi (Donnerstag, 29 Mai 2025 21:22)

    Was fordern die Bundesländer da, was ohnehin gegeb en ist.

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/l%C3%A4nder-mahnen-schwarz-rot-wer-bestellt-soll-auch-zahlen/ar-AA1FAqFa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=44cd3917ca19475091d9f639aa0f62f2&ei=12

    Danach ergibt sich, dass die Entscheidung der Abgeordneten (einschließlich der "Selbständigen", Beamten) ohnehin nicht rechtens bezogen auf die Ungleichverteilung der Wiedervereinigungskosten und der Mutterrente war.

    Frau Bärbel Bas (SPD) hat zwar rechtlich Unrecht, wenn sie wie geplant vorgeht, aber wirtschaftlich liegt sie im Ergebnis dennoch richtig.

  • #3818

    Mazi (Donnerstag, 29 Mai 2025 14:48)

    Sicher geht das nicht, dass Selbständige, Beamte und Abgeordnete in die Deutsche Rentenversichedrung einzahlen!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.fr.de/wirtschaft/beamte-in-die-rente-holen-das-ist-ueberhaupt-nicht-moeglich-93743697.html

    Doch betrachten wir die ganzen Entscheidungen von Anfang an und stellen dann die fehlerhaften Entscheidungen der Abgeordneten dar.

    Richtig ist, dass die Abgeordneten für die Wiedervereinigung von Ost und West stimmten.

    Das durften die Abgeordneten, weil das Volk ihnen mit ihrer Wahl zu dem Recht verholfen hatten, darüber zu entscheiden.

    Das Volk, also einschließilich der Selbständigen, Beamten haben, entschieden, dass der Wiedervereinigung zuzustimmen war. was aus dieser Entscheidung nicht hervorging, dass die Abgeordneten, u.a. die Selbständigen und Beamten diese Zustimmung mit einem stillen Vorbehalt trafen, ohne selbst zu deren Kosten beizutragen zu wollen.

    Das ist nicht nur unfair, das geht gar nicht. Entweder stimmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einer Vereinbarung zu oder sie lassen es. Aber für dieses "gehanpel" habe ich kein Verständnis.

    Auf die gleiche Weise haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Mütterrente beraten und zugestimmt.

    Es ist die Frage, ob das Volk wirklich alle Macht hat oder wo überall stille Vorbehalte vorhanden sind. Was die Judikative angeht, unterstelle ich, dass zahlreiche stille Vorbehalte vorhanden sind.

    M.E. nach, ist es unüblich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung nach einem anderen Verfahren zu entscheiden, als später das Bundesverfassungsgericht selbst seine Entscheidung trifft.

    Die Aussage der Länder, dass der auch bezahlt, der bestellt (Konnexitätsprinzip, siehe auch Bundeszentrale für politische Bildung [https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296410/konnexitaetsprinzip/]. Wie sie sehen, ist das keine neue Erfindung der Bundesländer, sondern in unserem System fest verankert.

  • #3817

    Mazi (Mittwoch, 28 Mai 2025 14:14)

    #3816
    Pfiffige Mitleser haben bemerkt, dass es richtig 2023 heißen muss.

  • #3816

    Mazi (Mittwoch, 28 Mai 2025 14:12)

    Wer bestellt, soll auch zahlen!

    Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/l%C3%A4nder-mahnen-schwarz-rot-wer-bestellt-soll-auch-zahlen/ar-AA1FAqFa?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=44cd3917ca19475091d9f639aa0f62f2&ei=12

    https://www.hna.de/verbraucher/renten-vorstoss-selbststaendige-sollen-kuenftig-einzahlen-doch-es-gibt-ein-schlupfloch-93744104.html

    Selbständige, Beamte und Abgeordnete haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mitgewählt und damit über die Wiedervereinigung der ehemaligen DDR und die Mätterrente entschieden.

    Folgt man dem obigen Grundsatz sind Selbständige, Beamte und Abgeordnete haben diese die Entscheidugen mit getroffen, haften für diese Entscheidungen und sind zuzr Zahlung dieser Kosten beteiligt.

    Der Vorstoß der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ist zwar nachvollziehbar, aber der Verstoß der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann damit mit dieser Maßnahme von ihr nicht geheilt werden.

    Die Entscheidung der Abgeordneten, die Zahlungen von der Deutschen Rentenversicherung bezahlen zu lassen und aussschließlich die gesetzlichen Versicherten bezahlen zu lassen, ist grundsätzlich bereits nicht sachgerecht.

    Es ist selbst in Kneipen ein ehernes Gesetz, dass der bezahlt, der bestellt. Ein anderes Prinzip ist nicht denkbar.

    Selbst das Grundgesetz bindet Richter an das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) und als Amtsträger sind sie Gesetz und Recht verpflichtet (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn Richter dieser Aufforderung des Grundgesetzes einheitlich nicht folgen, ist auch davon auszugehen, dass sie keine Amtsaufträge wahrnehmen. Einen Irrtum in der Entscheidung zu erklären ist ebenso falsch.

    Diese Amtsträger, die das Grundgesetz nicht anerkennen, sind staatsanwaltschaftlich zu verfolgen, anzuklagen, zu verurteilen und aus der Amtsaufgabe zu entlassen. Die mit den finanziellen Zuwendungen erworbenen Gegenstände sind amtlich sicherzustellen.

    Ob "Reichsbürger" das Grundgesetz nicht achten oder Amtsträger dies nicht vornehmen, ist unerheblich. Amtsträger und Reichsbürger sind gleich zu behandeln.

    Das Grundgesetz gibt vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!

  • #3815

    Mazi (Mittwoch, 28 Mai 2025 08:57)

    Offensichtlich hat Wissenschaftliche Dienst der EU seine Studie vom März 2034 "sauber" recherchiert.

    Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gerichtskosten-im-fall-stephan-ernst-zwangshypothek-bundesanwalt-gerichtskasse

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bfh-VI-B-41-24-zum-anwaltszwang

    Richter sind vor dem BFH nicht vertretungsberechtigt, weil sie "keine Erlsubnis zur anwaltlichen Vertretung der Berufsorganisation" besitzen.

    Im Grundgesetz suche ich verzweifelt weshalb dies unzulässig sein soll?

  • #3814

    Mazi (Dienstag, 27 Mai 2025 14:17)

    Schrecken die Ministe vor gar nichts zurück?

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-millionen-debakel-von-ex-minister-habeck/ar-AA1FwpG9?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=5f85e99335aa421991339c4ffd445c63&ei=44

    Dass das Grundgesetz vor Gerichten und Ministerialbeamten nicht beachtet wird, daran muss man sich gewöhnt haben. Dass die Minister wegen ihren horenden Verantwortung ordentlich zu bezahlen sind, auch daran haben wir uns gewöhnt.

    Jetzt wird auch noch Herrn Habeck nachgewiesen, dass er mit fremden Geld verantwortslos umgegangen ist, dass macht uns noch mehr betroffen. Schließlich hatte er das Amt des Vizekanzlers inne und das Grundgesetz formulierte es so schön, dass alle Macht vom Voke ausgeht.

    Wenn das Grundgesetz unsere Verfassung gilt und Ministerien, Behörden und Minister (einschließlich Bundeskanzler) es leugnen, dann muss die Frage erlaubt sein, von welchem Grundgesetz reden die!

  • #3813

    Mazi (Dienstag, 27 Mai 2025 12:12)

    Die Amtsträger des Bundesministeriums des Innern (BMI) handeln offensichtlich nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verbot-von-nazi-vereinen-das-bundesinnenministerium-schlampt/ar-AA1FvVQx?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=1d51dce1d59348f9bd3eb6e1d55306b5&ei=101

    Ist es nicht sonderbar, dass die Amtsträger des BMI nicht nach Gesetz und Recht handeln sollen? Wie stellt sich die Leitung des BMI vor, mit welchen Amtsträgern sie den Staat darstellen wollen?

    Es ist in diesem Forum bereits mehrfach klargestellt und nachgewiesen worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit und auch andere Richter der weiteren ordentlich Gerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es ist nachgewiesen, dass sie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts missachten.

    Es ist fraglich, wenn sie den ihnen vom Grundgesetz verliehen Auftrag nicht ausführen, ob sie dann Amtsausübungen dennoch vornehmen dürfen? Wenn sie diesen Weisungen nicht folgen, dann kann m.E. eine zu Unrecht ergabene Entscheidung nicht nachträglich als verbindlich erklärt werden. Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit generell die Weisungen des Grundgesetzes und auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht beachten, ist es nicht nachvollziehbar, dass alle Richter der Sozialgerichgtsbarkeit keinen Irrtum in der Entscheidung geltend machen.

    In der Tat erkenne ich keinen materiellen Unterschied zwischen den "Reichsbürgern", die die Weisungen des Grundgesetzes ablehnen und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.

    Wenn jetzt auch noch der Nachweis gebracht wird, dass die Amtsträger des BMI auch nicht nach dem Grundgesetz tätig sind, dann ist zweifelhaft, ob der Staat wirklich auf dem Grundgesetz aufgebaut ist. Die vergleichende Studie des Wissenschaftlichen Dienstes der EU vom März 2023 (Der Rechtsstaat, eine rechtsvergleichende Perspektive - Deutschland) erscheint nachvollziehbar und plausibel.

  • #3812

    Mazi (Montag, 26 Mai 2025 09:47)

    Unerhört wie der Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland unterwandert wurde?

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2023/745674/EPRS_STU(2023)745674_DE.pdf

    Wenn Richter Amtsträger sind und als Amtsträger nach dem Grundgesetz das Gesetz zu beachten haben, dann ist es absolut unverständlich, dass sie gegen diese Gesetze ihre Entscheidungen gefällt haben können?

    Mit anderen Worten:
    Um diese Feststellung des Wissenschaftlichen Dienstes zu ermöglichen, müssen Richter das Grundgesetz falsch verstanden haben! Sie haben nicht nur gegen Art. 20 Abs. 3 GG gehandelt, sondern auch ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen!

    Wären Staatsanwaltschaften mit Amtsträgern besetzt, nicht weisungsgebunden an den Minister der Justiz gebunden, hätten sie die Richter angeklagt, Verfahren eröffnet und sie aus dem Dienst entfernen lassen.

    Nach den bisherigen Erkenntnissen ist die Judikative nicht nur aufgrund der Herkunft der Ministerialbeamten den Nazis verpflichtet, sondern es anzunehmen, dass ein Großteil von ihnen die Vorgaben des Grundgesetzes vorsätzlich missachtet. Ansonsten wären die Feststellungen des Wissenschaftlichen Dienstes der EU undenkbar.

  • #3811

    Mazi (Montag, 26 Mai 2025 09:20)

    #3806
    Es ist immer wieder erstaunlich wie Abgeordnete sich immer wieder nicht erinnern können.
    Nicht nur Olaf Scholz ehemaliger Bundeskanzler und SPD-Mitglied hat vorbeibenahm Gremium bekannt gemacht, dass er sich nicht erinnern könne. Jetzt ist auch verständlich, dass Abgeordnete anderer Parteien nicht ernsthaft nachgestiegen sind. Schließlich leiden sie an der gleichen Krankheit.

    In der Tat sollten die Abgeordneten eine ärztliche Bescheinigung vorbeiwerfe Bewerbung um dieses wichtige Amt beibringen, dass ihre Erinnerungsfähigkeit unbelastet ist.

    Wie sollten Abgeordnete ansonsten in der Lage sein, das Volk würdig zu vertreten? Die Diskussion um das Thema zeigt auf, dass sich das Volk in der Masse nicht an dieser Krankheit leidet.

    Aus diesem Umstand ist tunlichst die Aufbewahrungsfrist der Akten zu verlängern und nicht zu verkürzen.

    Wo sind wir eigentlich, wenn selbst der Wissenschaftliche Dienst der EU feststellt, dass wir nicht auf der Ebene des Grundgesetzes, sondern zu einem „Richterstaat“ uns entwickeln. Solange Richter als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG unterliegen, wird damit deutlich, dass sie nicht nach dem Gesetz und dem Recht ihre Entscheidungen treffen.

    Wenn Abgeordnete krank sind, wenn Richter krank sind, wenn Amtsträger krank sind, wer soll dann noch staatliche Aufgaben übernehmen?

  • #3810

    WernerE (Samstag, 24 Mai 2025 14:15)

    #3806
    Defizite in der Rentenversicherung und auch GKV auch unter der Primässe, dass
    durch NICHT Anerkennung von Unfall- und Berufskrankheiten durch die gesetzlichen
    Unfallversicherungen, Schaden.
    Allein der Krankenkasse werden jährlich 40 Milliarden Euro aufgebürdet, die eigentlich
    die gesetzlichen UV-Träger bezahlen müssten.

  • #3809

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 21:50)

    Die Unterlagen belegen, dass Herr Josef Mengele (https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Mengele) von deutschen Behörden, insbesondere dem deutschen Auslandsgeheimdienstes, nicht verfolgt wurde. Er reiste sogar unter seinem Geburtsnamen in die Bundesrepublik ein und wieder aus.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Richter der Judikative eine Ausnahme bildeten.

    Ich verweise auch auf diese Veröffentlichung:
    https://www.ardmediathek.de/video/exakt-die-story/ermordet-verschwiegen-vergessen-die-opfer-der-ns-euthanasie/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MC80Nzk1MjQtNDU5NzQ3

  • #3808

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 19:01)

    Wer hat etwas dagegen, wenn MDR bereits eine Sendung darüber gemacht hat?

    Auf diese Beträge beziehe ivch mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fund-in-argentinien-mdr-h%C3%A4lt-akte-zu-ns-verbrecher-josef-mengele-geheim/ar-AA1Fm7Am?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=31e0341dad644bd7c7dfec55bf65087d&ei=12

    https://www.ardmediathek.de/video/exactly/auschwitz-arzt-mengele-wir-entdecken-geheime-polizei-akte/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9zZW5kdW5nLzI4MjA0MS8yMDI1MDUwNTE3MDAvbWRycGx1cy1zZW5kdW5nLWV4YWN0bHktYXVzY2h3aXR6LWFyenQtbWVuZ2VsZS0xMDA

    Wer will uns "ein X für ein U" vormachen und was ist Propanda?

    Es ist uns bereits bekannt, dass Bundesverfassungsgericht einheitliche Entscheidungen bei grundlegen unterschiedlichen Gerichtsurteilen vorlegt und uns glauben macht, es seien Entscheidungen auf der Grundlage des Grundgesetzes.

    Für wie blöd halten uns die Amtsträger? Glauben sie wirklich, wir würden das nicht sehen/erkennen?

  • #3807

    Mazi (Freitag, 23 Mai 2025 09:43)

    Jetzt ist es bekannt gemacht!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rentenkasse-mahnt-milliardenl%C3%BCcken-an-folgen-f%C3%BCr-beitragszahler-rente/ar-AA1FhPLD?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f7b46f76e7a842f7b1f0a4ab620623c2&ei=34

    Das Defizit der Deutschen Rentenversicherung steht im Zusammenhang mit versicherungsfremden Leistungen, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen haben.

    Die Beitragszahler sind nicht in der Lage, diese von den Abgeordneten produzierte Unterdeckung auszugleichen.

    Der Denkansatz, das Beitragszahler diesen Minderbegtrag ausgleichen könnten, verbietet sich bereits logisch.

    Nehmen wir beispielsweise die Rentner der ehemaligen DDR. Sie haben keine Beiträge entrichtet, beziehen aber Renten.

    Nehmen wir die Mütterrente. Sie wurde von Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen, die (wahrscheinlich) von Müttern geboren wurden, die keine Beiträge entrichtet haben, aber dennoch Renten beziehen. In der Zusammensetzung des Parlaments sind Lehrer und Juristen sehr stark vertreten. Es ist davon auszugehen, dass sie selbst diesem Milieu entsprungen sind. Daher ist davon auszugehen, dass deren Mütter ebenfalls Renten beziehen, ohne dass sie Beitgräge zur Rentenversicherung entrichtet haben.

    Es sollte untersagt sein, dass Renten von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt werden, denen keine Versicherungsleistungen gegebenüber stehen.

    Es ist bekannt, dass in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten unterschiedliche Fakten zur Entscheidung nach dem Gesetz führen. Wie sollte dann nach Ihrer Meinung in einem Obergericht, dem Bundedsverfassungsgericht, eine einheitliche Entscheidung nach dem Grundgesetz erfolgen?

    "Dem hören sagen nach" haben Schüler versucht ungleiche Gleichungen zu addieren und sind nach gängiger Meinung bei diesem Versuch bei Lehrern bereits gescheitert. Es sollte bei diesem Naturgesetz auch unter Lehrern und Juristen bleiben und ungleiches nicht addiert werden.

    Den Juristen wird allgemein nachgesagt, dass sie nicht rechnen, logisch denken können. Aber Recht muss Recht bleiben.

    Ansonsten besteht die Gefahr, dass selbst dieses Niveau nicht gehalten werden kann!

  • #3806

    Mazi (Donnerstag, 22 Mai 2025 22:15)

    Jetzt endlich wird offengelegt, dass die Deutsche Rentenversicherung mit Versicherungsfremden Leistungen" konfrontiert ist.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/renten-schummel-niedrigere-beitr%C3%A4ge-m%C3%B6glich-wenn-der-staat-seine-rechnungen-zahlt/ar-AA1FhvUk?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68d509a64ed147b2ef779b06b4442f1b&ei=29

    Es bringt also nichts, auf den Esel, der ohnehin die Last trägt, weiter einzuschlagen.

    Im Klartext heißt das natürlich, dass der Beitragszahler nicht für die Defizite, die die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen haben, vertantwortlich sein kann. Würden diue Abgeordneten des Deutsche Bundestages für die von ihnen beschlossenen Beiträge entrichten, wären voraussichtlich Renten wie in Österreich realistisch.

    Mir will immer noch nicht in den Kopf, wie ein Rechtssystem, dass auf den unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlicher Weiseaufbgrund unterschiedlicher Gesetze Entscheidungen trifft und diese wiederum auf höchster Ebene, dem Bundesverfassungsgericht, wiederum gleich sein sollen?

    Entweder haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheidende Fehler dahingehend gemacht, dass nicht alle Gesetze mit dem Grundgesetz in Einklang stehen oder die Nazis haben tatsächlich bei der Schaffung der Judikative Pate gestanden.