Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
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Mazi (Donnerstag, 30 Oktober 2025 09:45)
Eigenartig, wenn der Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering (SPD) ausschließlich die Mitarbeiter von "Verfassungsfeinden" kontrollieren lassen will und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts, Lars Broker, in der heutigen FAZ über Art. 20 und 28, die Verankerung des Sozialstaates im Grundgesetz, referieren will.
Es deutet darauf hin, dass der Landtagspräsident Hering (SPD) - nach Nazi-Methode sich um das Grundgesetz und seine Vorgaben sich kümmert - , sehr unbedarft ein Gesetz in den Landtag eingebracht hat oder der Präsident des Verfassungsgerichtshofs nicht wusste, was er mit seinem Vorschlag gemeint hat?
Es sieht jedenfalls so aus, dass der Landtagspräsident Hering (SPD) dem Landesparlament einen Vorschlag unterbreitet hat, der so gar nicht aufgrund der grundsätzlichen Vorgaben möglich ist.
Deutsche Amtsträger sind Teil des deutschen Volkes. Ausnahmen gibt es nicht. Beamte sind Amtsträger. Sie haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Ihnen obliegt es nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht zu handeln.
Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass das Grundgesetz für Behörden und Parlamente (in Rheinland-Pfalz) keine Rolle spielte und spielt.
Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz werden als untergeordnete Instanzen der Landesregierung, des Alexander Schweitzer (SPD) trotzdem nicht tätig, obwohl es nach den grundgesetzlichen Vorgaben gemäß deren Aufgabenstellung ihre Amtsaufgabe zu sein hat.
Der Landtagspräsident Hering (SPD) wird dem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) bestätigen, dass er Gesetze und Recht in dessen Verantwortungsbereich eingehalten hat.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in Behörden "gemauschelt" wird. Von einer Beachtung des Grundgesetzes kann ich nichts erkennen.
Ich kann auch nicht erkennen, dass eine Behörde zwar die Aufsicht über die Justiz übertragen hat, aber die Kontrolle eines Parlaments, dass diese Vorgaben auch beachtet und eingehalten werden, habe ich noch nie feststellen können.
Der Verweis des Herrn Broker auf das Grundgesetz hat demnach keine nachhaltige Bedeutung.
Mazi (Mittwoch, 29 Oktober 2025 23:29)
Wen wundert's?
Aiuf diesen Artikel beziehe ich mich:
'https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-eu-plant-offenbar-vorgaben-bei-der-altersvorsorge-das-k%C3%B6nnte-drastische-folgen-haben/ar-AA1PrdMy?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=690284a5c4a848de973c9b85271619f8&ei=700
Der Bundestag mit ca. 37 % der Fraktion des öffentlichen Dienstes und ca. 20 % der Selbständigen/Freuberufler haben damals der Wiedervereinigung zugestimmt.
M.W. war es so, dass der, der nicht vor der Rente stand., in den Westen "geflohen"/übergesiedelt ist. Die zentrale Aussage ist: Wer also vor der Rente stand, ist als geblieben.
Wenn jetzt geglaubt wird, dass Politiker jetzt den Stein der Weisen gefunden hätten, irrt gewaltig.
Nach dem oben dargelegten System war ganz klar erkennbar, dass die zukünftigen Rentner keine Beiträge zur Sozialversicherung in der damaligen DDR "abgedrückt" hatten. Wenn also jetzt die Rentenauszahlungen steigen, musste dies den Abgeordneten mit ihrer Entscheidung klar sein.
Dass die fliehenden jungen Leute keine hohen Betiträge in die Rentenkasse einzahlten ist ebenso klar. Nun, da auch diese Jahrgänge in Rente gehen, ist auch damit verbunden, dass sie ebenfalls iun ihrer Arbeitszeit keine adäquaten Einzahlungen vorgenommen haben und daraus wiederum Geld der Rentenkasse fehlt.
Wenn die gleichen Abgeordneten auch der Mütterrente und damit wiederum Gelder auszahlen, die nie aufgebaut wurden, zugestimmt haben, dann wird auch dies den Politikern "auf die Füße fallen".
Gemeinsam ist dies unter dem Begriff der "versicherungsfremden Leistungen" seitens der Deutschen Rentenversicherung bekannt.
Wenn man weiß, dass sehr viele NS-Juristen in der damals noch jungen Bundesrepublik in den deutschen Behörden Karriere machten, sie mit den Beitragszahlungen in die spätere Rentenversicherung nicht vertraut waren, dann ist bekannt, dass die Nazi-Methoden in einem Wirtschaftssystem wie dem unsrigen, ihnen nicht geläufig waren.
Der eigentliche Fehler im System führe ich auf den damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) zurück. Er hatte per Gesetz verfügen lassen, dass Amtsträger mit Nazi-Vergangenheit dies nicht mehr vorzuhalten ist und sie in die Amtsstuber der deutschen Behörden Einzug halten dürfen.
Es war Konrad Adenauer und nicht die Alliierten, dies verschuldeten.
Wenn sich das Parlament für einen beitragslosen Bezug finanzieller Zahlungen entscheidet, dann sind diese Zahlungen von ihm und nicht von der Gemeinschaft der Bürger in Form von Beiträgen, sondern in Form von Steuern zu zahlen.
Damit sei auch das letzte Wort zur Zahlung von Beamten und anderen Amtsträgern, wie Beiträge des Herrn Fratzscher oder Frau Grimm, ausführlich dargelegt und beantwortet.
Ob ihnen, den Amtsträger in Staatsanwaltschaften oder anderen Amtsträgern bei Nicht-Beachtung des Art. 20 Abs. 3 GG eine spätere Pension zusteht oder nicht, das ist wiederum eine andere Frage. Auch dazu habe ich eine einhellige Meinung!
Mazi (Mittwoch, 29 Oktober 2025 21:16)
#4144
Es geht nicht ihre Sozialrente, sondern es geht reihum.
Wie sollte es auch anders sein?
Wenn Historiker nach heute nachweisen, dass verschiedene NS-Juristen in unserem Staat Karriere machten und ihr Wissen mittels Zitaten weitergaben. Wie sollte es Ihrer Meinung nach sein?
Das "Stadtbild" eines Bundeskanzkers Friedrich Merz (CDU) ist so stimmend, wie der Missbrauch in den Kirchen oder die Cum Ex-Geschäfte des Olaf Scholz oder die unterbliebene Alarmmeldung in der Ahrtalkatastrophe oder ... . Alles sind nicht zu akzeptieren und Unrecht - wie Ihr Fall auch -.
Dennoch gibt es da einen Unterschied. In der Ahrtalkatastrophe haben Bürger die unterlassene Katastrophenmeldung mit ihren Leben bezahlt. M.E. war dies 130facher Mord. Schuldig waren dafür Amtsträger. Belohnt wird dies mit Pensionszahlungen zu Lasten der Bürger. Es sind die finanziellen Zuwendungen an diese Amtsträger. Die Bürger haben sie in Form von Steuern zu schultern.
Es geht nicht darum, dass Leistungen nicht an Mitarbeiter von AfD Abgeordneten erfolgen, sondern darum, dass solche Zahlungen auch zu verweigern sind, wenn sie an Beamte vorgenommen werden sollen! Alle Amtsträger sind verpflichtet nach Art. 20 Abs. 3 GG zu handeln. Amtsträger bzw. Beamte erst Recht!
Gewiß werden Sie entgegen halten und anmerken, dass dies bei vielen Amtsträgern, beispielsweise die den Reispasspass des KZ-Arztes Josef Mengele zu rechtfertigen haben, ebenso gehandhabt wird.
Zugegeben ist dies in den Behörden damals wie heute vielfach vorzufinden.
Es soll nur aufgezeigt werden, dass früher und heute das gleiche Prinzip herrscht und das Problem an der Sozialgerichtsbarkeit festzumachen. Die Sozialgerichtsbarkeit ist in meinen Augen lediglich ein Problemkreis wo die Ungerechtigkeit "blüht". Die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber die Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes nachzuprüfen hat, ist folglich nur ein Fall (LTO ONLINE, https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess, "In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen").
Grundgesetzlich ist diese Handhabung nicht kritisieren. Sie zeigt jedoch das Problem auf, was der Verfassungsschutz als seine Amtsaufgabe ansieht und wie er damit umgeht?
Die Aussage der verschiedensten Behörden, dass der Absender des Schreibens, der Dienstvorgesetzte, keinen Anlass, einer Dienstaufsichtsbeschwerde weiter nachzugehen. Ich weise darauf hin, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde keine Mehrheitentscheidung, sondern eine Entscheidung nach dem Gesetz zu sein hat. Sie ist zur Anklage vor Richtern nach dem Grundgesetz zur Ankalge zu bringen.
Aber nach dem vorgetragenen Plädoyer "landet" eine solche Anklage vor den gleichen Leuten. Wir sprechen dann von einer Rechtsstaatlichkeit kein nach dem Grundgesetz, meinen damit aber tatsächlich die Methoden der Nazis.
Ohne diese Hintergründe ist "Stadtbild"-Rede von Friedrich Merz (CDU) nicht zu verstehen.
Mazi (Mittwoch, 29 Oktober 2025 19:31)
# 4144
Das ist sehr löblich, dass Sie mich unterstützen wollen.
Gegenstand meines Vortrags ist lediglich bewusst zu machen, dass etwas nicht in unserem Staate stimmt. Wenn Sie es so wollen, dann wird dem Volk ein Spiegel vorgehalten und nachvollziehbar dargelegt, dass Amtsträger das Grundgesetz nicht einhalten.
Gewiß gibt es Ausnahmen. Aber die sind m.E. nicht als "Richter" tätig.
Dass Mindeste, was von Richtern erwartet werden darf, ist, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (so wie es im Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 auch schwarz auf weiß formuliert hat).
Sie haben ja zur Genüge die Ungerechtigkeit erfahren.
M.E. war nie die Absicht vorhanden, anhand Ihres Falls, Gerechtigkeit zu üben. Dass dies ausgerechnet unter einem Bürgermeister von Bremen Andreas Bovenschulte (SPD) sich abspielt, lässt tief blicken oder aufhorschen.
Mazi (Mittwoch, 29 Oktober 2025 19:18)
So unschuldig waren Richter also nicht!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-dunkle-seite-der-dlrg/ar-AA1PpDcO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69024952913443f0b5528bf2273c3b55&ei=63
«Als Richter war er maßlos», sagte Kerstin Teicher, Mitautorin der Studie «Zwischen Idealismus und NS-Ideologie». Hunderte Todesurteile soll er bestätigt haben.
Konrad Adenauer (CD), ehemaliger Bundeskanzler, hatte damals dafür gesorgt, dass NS-Juristen in die Behörden einziehen konnte. Heute spricht ein amtierender Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) von einem sogenannten "Stadtbild".
Wären den damaligen Forderungen der Allierten gefolgt worden, wäre dieses "Stadtbild" gewiß ein anderes.
Entweder ist dies zu korrigieren oder weiterhin Geschichtsfälschung zu betreiben. Offensichtlich haben mehr als 70 Jahre nicht ausgereicht, dies und die in der Bundesrepublik staatgefunden Karrieren der NS-Juristen zu vertuschen.
Jetzt sollte man wissen, dass das Grundgesetz 1949 beschlossen wurde und der ehemalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) die Freizeichnung der NS-Juristen erst nach dem Grundgesetz formuliert hat.
Die forschenden Historiker weisen auch noch heute nach, dass Konrtad Adenauer (CDU) das Volk damals "hinters Licht geführt" bzw. "demokratisch" betrogen hat. Entweder bleibt diese Lüge bestehen oder wir korrigieren sie.
Es ist davon auszugehen, dass auch damals die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit NS-Vergangenheit durchsetzt waren.
Korrigieren bedeutet, dass es untersagt werden muss, dass diese ehemaligen NS-Juristen nach dem Willen der Alliierten nachträglich entfernt und seitens der Universitäten nicht mehr zitiert werden!
Da die Universitäten von diesen NS-Juristen "lebten", stellt sich die Frage, welche Ausbildung die Universitätsprofessoren ihren Studenten zu kommen ließen und die Berechtigung ableiteten, sie geistig zu formen und (beispielsweise zu Juristen) zu ernennen.
Sie werden mir zustimmen, dass diese Ausbildung nicht im Sinne des Grundgesetzes gewesen sein kann.
Da damals die Studenten ausnamslos diese Ausbildung genossen, ist fraglich welche Ausbildung sie denn genossen haben? Wenn sie eine Ausbildung genossen haben, die ihre Ursprünge in der NS-Kultur hatten, dann ist es unmöglich dies freiheitlich demokratisch zu sein. Es ist nicht anzunehmen, dass sie sich gegen ihre Professren auflehnten.
Gehen wir also davon aus, dass an Universitäten die Regeln des Grundgesetzes nicht eingehalten wurden und die Prüfungsergebnisse nichts anderes als "Teilnahmebescheinigungen an der NS-Kultur" gewesen sein können.
Daher ist davon auszugehen, dass die Forderung der Alliierten, dass in den Behörden keine Amtsträger eingestellt werden durften, die einen NS-Hintergrund aufwiesen.
Wenn die NS-Juristen als Präsidenten dieser Behörden und Gerichte später funkierten, der Verfsassungsschutz die freiheitlich demokratische Ordnung überwachte, dann ist davon auszugehen, dass er seine Amtsauftrag zumindest sehr schlecht ausgeführt hat.
Dass der heutige Bundeskanzler Es ist m.E. kein Wunder, dass der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) das heutige "Stadtbild" - wie von ihm beschrieben - so aufnimmt.
Es erhebt sich die Frage, ob andere Gruppierungen seinem Ansinnen folgen oder die Bereinigung nach den Vorgaben des Grundgesetzes, der freiheitlich demokratischen Ordnung, fordern und durchsetzen.
Erich Neumann, Unfallmann (Mittwoch, 29 Oktober 2025)
#4142#
Hallo Mazi,
in Bremen ist der Teufel los!
Ich bin ein Teil des Volkes und der Macht. Ich folge Dir und dem Grundgesetz und will dem Teufel das Handwerk legen.
MfG
Erich Walter Neumann, alias unfallmann
Mazi (Mittwoch, 29 Oktober 2025 09:37)
Es geht letztlich darum, ob die Verdächtigungen des Volkes und der Allierten der tatsächlichen Wahrheit, dass die neu einzustellenden Amtsträger mit den Nazis eng verbunden waren oder nach dem Dekret von Konrad Adenauer davon freizusprechen waren?
Nach dem Forschungsergebnis der Historiker irrten das Volk und die Allierten nicht. Das Dekret von Konrad Adenauer hat der Wahrheit nicht entsprochen.
Es geht folglich darum, das Dekret des ehemaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) aufzuheben und wahrheitsgemäß zu verfahren.
Die ihm folgenden Bundeskanzler haben die Wahrheit der Bundesrepublik zu verteidigen und herzustellen.
Den deutschen Behörden ist nachzusagen, dass sie für das heutige „Stadtbild“ verantwortlich sind. Nicht grundlos hat das Grundgesetz alle Macht in die Hände des deutschen Volkes gelegt.
Wenn man unterstellt, dass alle Macht laut Grundgesetz dem Volk übertragen ist, die Behörden von Nazis aufgebaut wurden, die heutigen Behörden verantwortlich für das „Stadtbild“ sind, dann folgt daraus, dass sehr vieles nach dem Sinn der Allierten umzuwandeln ist!
Mazi (Dienstag, 28 Oktober 2025 19:00)
So ist es!
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-ist-so-unbeliebt-wie-nie-jeder-zweite-sieht-wichtigere-probleme-als-das-stadtbild/ar-AA1PlSPE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7ed6c8caa87e4e69f7354673daa0a8a4&ei=24
Wenn Sie sich angesehen haben, wie NS-Juristen als Präsidenten, Mitarbeiter in Behörden oder Abgeordnete den Nazis dienten, kann es eine andere Bewertung eines Friedrich Merz (CDU) nicht geben.
Wenn man davon ausgehen muss, dass zahlreiche NS-Juristen per Dekret von Konrad Adenauer (CDU) gegen bestehende Vorwürfe wegen ihrer Unterstützung der Nazis freigesprochen wurden und neuere Forschungsarbeiten gerade diesen Amtsträgern nachgewiesen haben, dass sie mit den Nazis entverbunden waren, dann ist ihm als ausbildeter Jurist keine andere Bewertung beizumessen.
Mazi (Dienstag, 28 Oktober 2025 09:13)
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat den Forschungsauftrag zum „Rosenburg“-Projekt erteilt (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Rosenburg_Symposium_1.pdf?__blob=publicationFile&v=6). Gebracht hat es nach der Meinung des Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nichts. Er bemängelt m.E. zu Recht, das heutige „Stadtbild“.
Bei kritischer Durchsicht der Forschungsarbeiten ist festzustellen, dass wesentliche Arbeiten am Thema vorbei, geleistet wurden.
Es war der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), der die Tore den Nazis aufschloss, gegen die Allierten per Gesetz entschieden hat, dass NS-Juristen mit dem
Nazis nicht paktierten. Zahlreiche NS-Juristen der Nazis wurde die Laufbahn in den deutschen Behörden eröffnet.
Noch heute ist ihr Einfluss daran zu erkennen, dass auch damals zahlreiche Ministerien und Gerichte von ihnen durchsetzt waren.
Nicht zu bestreiten ist der Ursprung des heutigen „Stadtbild“ des Friedrich Merz.
Es ist jedoch nicht auf die Migration, sondern auf die Fehlentscheidung des Konrad Adenauers zurückzuführen, der damals den NS-Juristen die Möglichkeit schuf, sich in deutschen Behörden zu etablieren.
Würde man den Forschungsarbeiten der Ministerien Glauben schenken, wäre davon auszugehen, dass kein Ministerium eine Nazi-Vergangenheit hätte.
Tatsache ist das in den hinter uns liegenden 75 Jahren des Grundgesetzes, dass vieles nationalsozialistische im Zeitablauf verwischt ist und Forscher deshalb die Taten der NS-Juristen nicht mehr nachweisen können. Unwiderrufliche Tatsache ist, dass zahlreiche NS-Juristen den Gang bis oben erreichten. Deren Konzentration „ganz oben“ war auffallend groß.
Nachdenklich zu muss die Tatsache machen, welche Behörden den Zeitvorteil in der Aufarbeitung zu ihren Gunsten nutzten und wie sie heute noch argieren.
Es ist davon auszugehen, dass die heutigen Gerichte mit deren Nachfolgern durchsetzt sind und die Leistungsfähigkeit dieser Juristen an dem heutigen „Stadtbild“ des Friedrich Merz einen großen Beitrag haben.
M.E. Ist nicht nachvollziehbar, dass vor Gerichten nicht selten eine erste Verhandlung erst nach drei Jahren stattfindet und Gerichten seitens der Behörden nur unvollständige und unwahre Verwaltungsakten vorgelegt werden und dann Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen sollen.
Im Einzelfall untersagen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit ihren Kollegen wahre und vollständige Verwaltungsakten zu Grunde zulegen und ihre Entscheidung nach der Vorgabe des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1) zu treffen.
Nachgewiesen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), dass Behörden und Gerichten auferlegt nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes von 1949 wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen hat.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen dieser Entscheidung jedoch nach wie vor nicht, unterstellen, dass die Verwaltungsakten der Behörden ungeprüft der Wahrheit entsprechen und treffen ihre Entscheidung unter der Maßgabe, dass sie nach dem Gesetz wäre.
Bei der Vergangenheit der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist dies sogar nachvollziehbar.
Bei derartiger Verdrehung der Tatsachen ist nachvollziehbar, dass auch heute die Methoden der Nazis befolgt werden und diese Amtsträger für das „Stadtbild“ des Friedrich Merz verantwortlich sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese NS-Juristen nach Ansicht der Allierten einen Amtsauftrag haben und ausführen.
Mazi (Montag, 27 Oktober 2025 22:49)
Der Beitrag "Justiz am Limit" des NDR macht m.E. sehr deutlich, dass die Ideolgie der ehemaligen Nazi-Richter gescheitert ist. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Verfassungsrichter, sieht den Grund in der Überlastung der Justiz (https://www.youtube.com/watch?v=uMyhFqVNtU4).
Zentraler Vorwurf von ihm, daß Richter "im Prinzip mit der Justiz zufrieden sein müssen". Die Überlastung führt zu keinen Entscheidungen nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).
Es geht nicht um ein Prinzip, sondern um die Beachtung der Gesetze. Entscheidungen der Richter haben nach der grundgesetzlichen Vorgabe im Einklang mit den Gesetzen zu stehen.
Mazi (Montag, 27 Oktober 2025 22:26)
Ich weise Sie nochmals auf die Veröffentlichung "Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht" des MDR hin. Ziehen Sie selbst daraus Ihre Schlüsse!
In dem Betrag sagt die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) selbst, dass das frühere Schwestergericht, das BSG, mittels eines Forschungsauftrags seine Nazi-Vergangenheit erforschen will.
2021, also 72 Jahre nach Schaffung des Grundgeseetzes überlegt das BAG, seine Nazi-Vergangenheit offenzulegen.
Am 29.09.2021 informiert das BAG unter 28/21 über ein diesbezügliches Forschungsvorhaben (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/forschungsvorhaben-geschichte-des-bundesarbeitsgerichts/), dass es 2022 mit einem Forschungsauftrag der Erforschung seiner Nazi-Vergangenheit nachkommen will. Dieses Forschungsvorhaben ist für die Dauer von 3 bis 4 Jahren vorgesehen.
Von dem Bundessozialgericht (BSG) wissen wir, dass sein Forschungsauftrag an ein Forschungsinstut erging, bei dem die Beklagten regelmäßig als Kläger vor Gericht erscheinen und zu deren Gunsten regelmäßig (d.h. zu über 90 %) seitens der Sozialgerichtsbarkeit entschieden wird.
2024 gibt das BSG an, das Forschungsprojekt gestartet zu haben (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html). Es macht darauf aufmerksam, dass es auf Zeit 1970 bis zur Wiedervereinigung stattfinden soll. Es gibt an, dass es an das Buch von 1954 bis 19070 anschließen würde.
Gemeinsam sollen die Forschungsarbeiten "Die soziale Herkunft differenzierte sich aus, die neu ernannten Richterinnen veränderten das von Männern geprägte Gericht und das traditionelle Richterbild verlor an Prägekraft und Bindungswirkung. In den Blick genommen werden Karrierewege, innergerichtliche Kommunikation sowie die Wechselbeziehungen mit Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik."
Danach wird deutlich, dass der Bindung der Richter an beiden Institutionen in der Naz-Zeit keine Erforschung betrieben wurde und kein Bezug des BSG auf das Reichsversicherungsamt als Vorgängergericht erfolgte.
M.E. ist bemerkenswert für beide Gerichte die Aussage auf der Internetseite des BSG: "Bei der Untersuchung der Judikatur des Bundessozialgerichts stehen zwei zeitliche Perspektiven nebeneinander. Die eine Perspektive lässt sich in der Frage bündeln, wie im Medium des Sozialrechts mit den Folgelasten des NS-Regimes umgegangen wurde.
Je weiter die NS-Zeit zurücklag, desto umstrittener schien ihre Bewertung am Bundessozialgericht. Viel öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr die Rechtsprechung zu zwei Themen, die ausführlich behandelt werden, so zum Unrechtscharakter der Militärstrafjustiz und zum „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“.
Neben dieser vergangenheitspolitischen Perspektive erlangte die in die Zukunft gerichtete Frage Gewicht, wie die sozialrechtlichen Normenbestände neu zu bewerten waren, zumal die Sozialpolitik nach der Ölpreiskrise 1973 auf einen Konsolidierungskurs umschaltete."
M.E. ist festzuhalten, dass die Vorgabe der Allierten, die "Kaltstellung" der Richter des Nazi-Regimes nicht erfolgte, sondern die vorher "ausgemerzten Richter" weiterhin beschäftigt wurde und ihren Geist verbreiteten.
Lange Rede und kurzer Sinn:
1. Am BSG und BAG sind Forschungsarbeiten am eigentlichen Thema vorbei érstellt worden.
2. Die ehemaligen Nazi-Richter haben an den beiden Gerichten weiterhin gewirkt und "Recht" "gesprochen".
Stellt man die Reispassgeschichte des KZ-Arztes Josef Mengele in den Vorgrund, wird auch in diesem Fall bekannt, dass deutsche Behörden unbeeindruckt von der Niederlage des zweiten Weltkriegs weiterhin operierten und agierten.
"Die Stadtbild-Äußerung" des Frioedrich Merz (CDU) stelle ich auf den Level von Konrad Adenauer, indem dieser die Nazi-Richter für unvorbelastet erklärte.
Mazi (Montag, 27 Oktober 2025 20:32)
Es geht in meinen Augen nicht um ein Rechtsgebiet oder ein spezielles Bundesland.
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.youtube.com/watch?v=xIXyrzOf4IU
("Justiz am Limit: Was heißt das für die Bürger?", NDR-Story oder
https://www.youtube.com/watch?v=xIXyrzOf4IU
"Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht" oder nach dem Richter Roland Freisler: "Panzertruppe der Justiz" des MDR)
M.E. geht es nicht um "das Stadtbild" vom 22.10.2025 des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU), sondern um die begangenen Fehler des ehemaligen Bundeskanzlers Adenauer (CDU) und der Umstzung der Forderung der Allierten keine Juristen mit Nazi-Vergangenheit zu beschäftigen. Es war Adenauer (CDU) der Juristen der Nazis beschäftigte und sie freigesprochen hat, ab Minute 15:20 - 15:50 des Beitrags "Nazi-Richter".
Ich halte fest, dass das heutige "Stadtbild" nachweislich von der CDU geschaffen wurde und von dem eigentlichen Problem abzulenken versucht.
Die Beiträge wurden vom NDR und dem MDR recherchiert und veröffentlicht.
Mazi (Sonntag, 26 Oktober 2025 20:55)
Nochmals unglaublich!
Auf diesen Artikel bezieh4e ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommentar-zum-shutdown-warum-zahlen-wir-f%C3%BCr-us-angestellte/ar-AA1OZ0kW?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d8d1d84a4a834965f6e4c3d0791dc40c&ei=18
Sachlich ist klar, der Leute als Bedienstete einstellt. auch dafür bezahlt.
Im vorliegenden Fall sollen rheinöland-pfäzische Bürger nach dem Willen des Minsterpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) dennoch für die Angestellten, die Donald Trump ohne Bezahlung nach Hause geschickt hat, bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, wenn er denn tatsächlich diesem Gedanken gehabt haben sollte, ihn in dem Zustand geistiger Umnachtung getroffen hat. Art. 20 Abs. 3 GG gibt das Amtsträgern nie her!
Es stellt sich die Frage, wie der Ministerpräsident oder die SPD überhaupt auf einen derartigen Gedanken kommen kann? Sind wir wirklich auf diesem niederigen Niveau gelandet?
Mazi (Sonntag, 26 Oktober 2025 18:16)
Unglaublich!
Auf diese 'V'eröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cdu-beklagt-vetternwirtschaft-heiko-maas-kontrolliert-die-gesamte-saarl%C3%A4ndische-stahlindustrie/ar-AA1PdhVz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e421a71d4af24000b747610aa53541c4&ei=92
Nicht der Vorwurf ist bemerkienswert, sondern die Tatsache, dass Heiko Maas früher verantwortungsvolle Ämter in der Regierung innen hatte.
Wenn i8hm heute die Fäigkeit abgesprochen wird, Unternehmen zu kontrollieren, dann kann er früher zwar die doppelte Kompentenz besessen haben, aber das reicht auch nicht.
Als Amtsträger hatte er nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Es ist zu hinterfragen, ob er denn heute als vereidigter auf das Grundgesetz diese Vorschriften beachtet.
Mazi (Sonntag, 26 Oktober 2025 18:00)
Es geht nicht darum, ob CDU und SPD regieren, sondern welche Vertreteter sie entsenden!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kritik-an-schwarz-rot-nimmt-zu-umfrage-die-h%C3%A4lfte-erwartet-vorzeitiges-regierungs-aus/ar-AA1Pckkp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e421a71d4af24000b747610aa53541c4&ei=40
Es ist davon auszugehen, dass beide führenden Vertreter nicht vom Fach sind.
Mazi (Sonntag, 26 Oktober 2025 16:26)
#4133
Ist angekommen und angenommen! Vielen Dank für den Mut, den sie uns machen für das Grundgesetz weiter einzutreten.
Erika (Sonntag, 26 Oktober 2025 16:08)
Guten Tag Herr Neumann und Mazi,
vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Äußerst spannend finde ich Ihre Korrespondenz zu Ihrem Aufenthalt in Moskau und ich freue mich, dass Sie dem Tode von der Schippe gesprungen sind. Sonst könnten Sie jetzt nicht an der Seite von Herrn Neumann für die Gerechtigkeit kämpfen.
Ebenfalls denke ich, dass Ihre Einschätzung, dass Ihre Grundwerte mit dem Grundgesetz im Einklang sind, dennoch besteht nach wie vor das Problem, dass einige höhere Stellen das Grundgesetz nach eigenem Willen umsetzen wollen. Dagegen geht es vorzugehen. Ich danke für Ihre Arbeit!
Gruß Erika
Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 26 Oktober 2025 15:22)
#4126#
Hallo Erika,
das Treffen im Kerzenschein fällt aus!
Wir können über Gerechtigkeit sprechen und klären wie wir den Kampf um die Unfallrente gewinnen können.
Hier kommt meine Telefonnummer Bremen 0421/583097
MfG
E. W. Neumann
Mazi (Sonntag, 26 Oktober 2025 12:39)
#4127
Ich gehe davon aus, dass sie den Amtsträgern des Verfassungsschutzes unterstellen, dass sie nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln.
Daher sind sie nach dem Grundgesetz von der Staatsanwaltschaft anzuklagen und zu verurteilen. Eine Beamtentätigkeit erkenne ich nicht.
Oder muss ich davon ausgehen, dass sie auch den Richtern unterstellen, dass sie gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) richten? Die Nachweise dafür liegen mir (und bei Herrn Neumann sind sie ebenfalls einsehbar) zwar bereits vor, aber angeklagt wurden sie von Amtsträgern der Staatsanwaltschaft dennoch nicht.
Mazi (Samstag, 25 Oktober 2025 22:07)
# 4126
War's das, was Sie hören wollten?
Mazi (Samstag, 25 Oktober 2025 22:02)
# 4127
Danke für die Blumen!
Ich war TACIS-Manager der EU Commission.
Habe in Moskau gearbeitet, die russische Regierung in der Krise 1998 beraten und habe dort am 11.05.1999 einen deutschen Kollegen erhängt gefunden. Die deutsche Polizei ist gleichtätig in dessen deutschem Heimatort "Streife" gelaufen und hat mich in Moskau über den Erfolg ihrer Mission informiert gehalten.
Von der deutschen Botschaft in Moskau habe ich keine Unterstützung, wohl aber von der Botschaft der EU Commission erhalten.
Bei einem Autounfall wurde ich verletzt und bin dabei auch dem Tod "von der Schippe gesprungen".
Jetzt wissen Sie einiges zu mir und weshalb ich so furchtlos bin.
Mazi (Samstag, 25 Oktober 2025 21:49)
# 4127
Meines Wissens nicht!
Meine Grundwerte sind mit den Grundgesetz im Einklang.
Aber wer weiß es schon. Vieleicht ist der Verfassungsschutz auch von Verfassungsgegnern schon besetzt. Wenn selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht von 1983 und das Grundgesetz von 1949 halten, nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen, dann ist es offensichtlich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit so agieren, wie sie es tun.
Bemerkenswert finde ich den Vorstoß des Landtagspräsidenten vin Rheinland-Pfalz, Herrn Hendrik Hering (SPD). Er ist es namentlich, der dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegte, Verfassungsgegner nicht mehr zu bezahlen. Aber das stimmt so auch nicht. Er will seinen Vorstoß in der Weise verstanden wissen, dass dies nur für Nicht-Beamte sein soll.
Anders ausgedrückt, und da gebe ich Ihnen Recht. Wenn Beamte das gleiche vornehmen wie Angestellte, soll dieser Vorschlag nicht gelten.
Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen:
1. Das Grundgesetz schreibt, das alle vor dem Gesdetz gleich sind.
2. Da anzunehmen ist, dass Amtsträger des Verfassungsschutz i.d.R. Beamte sind, soll dieses Gesetz also nicht für Amtsträger des Verfassungsschutzes gelten.
Dies Auslegung des Gesetzes ist unter 2. sehr zweifelhaft. Wenn der Landtagspräsident zur Sprache bringt, dass fortan keine Verfassungsgegner bezahlt werden, dann gilt das auch für Beamte. Wenn die Amtsträger/Beamte nicht bezahlt werden, als Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG), dann hat der Landtagspräsident eingeräumt, dass die Beamten in Rheinland-Pfalz nicht nach Gesetz und Recht handeln. Im ersten Punkt ist dies mit einer merklichen Entlastung des Haushalts von Rheinland-Pfalz und zum Anderen mit einer erheblichen Reduktion der Steuern in Rheinland-Pfalz verbunden.
Gehen wir davon aus, dass in Rheinland-Pfalz diverse Leute keinen Anspruch auf Pensionszahlungen haben, nach ihrer Anklage seitens der örtlichen Staastsanwaltschaft und nach deren Verurteilung gemeinsam "in den Knast wandern" werden.
Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen:
Ist Ihnen bekannt, wo ich irre und nicht nach der freiheitlich demeokratischen Ordnung argumentiere? Für Hinweise bin ich Ihnen dankbar!
Kernpunkt ist die gleiche Absicht von Erich Neumann. Das Aufzeigen der weiterhin tätigen Nazis. Sie sind zwar verstorben, aber dennoch nicht ausgestorben.
Herr Neumann hat zwar einen Unfall, bei dem u.a. ein weiterer Beteiligter getötet wurde, erlitten. Dies prägt nachhaltig bis zum Lebensende. In meinen Augen gehen die Verletzungen weit über die körperlichen Beschwerden, unter der Herr Neumann zusätzlich leidet, hinaus. Er hat vielfach sein Recht gesucht, hat Dokumente zusammen getragen und auf seiner Internetseite nachvollziehbar veröffentlicht.
Dass er, Herr Neumann, vor den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit unterlegen ist, ist für mich der Nachweis, dass Berufsgenossenschaften und Sozialgerichtsbarkeit sehr eng und vertrauensvoll auch nach dem in Kraft treten des Grundgesetzes nach wie vor weiterhin gemeinsam agieren.
In meinen Augen ist diese Gemeinsamkeit nach dem in Kraft treten des Grundgesetzes ein für alle mal zu beenden und die Täter zu bestrafen.
Kein Verständnis habe ich, dass deutsche Behörden dem KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten und die verantwortlichen Amtsträger (ganz nach der Entscheidung der Richter) weiterhin monatlich und nachher in deren Pensionierung finanziell unterstützt und die Bürger mit berechneten Steuern dafür belastet wurden.
Das geht gar nicht!
Mazi 2.0 (Freitag, 24 Oktober 2025 21:31)
Wird der echte Mazi vom Verfassungsschutz beobachtet?
Erika (Freitag, 24 Oktober 2025 21:29)
Hallo,
sie sind ein äußerst attraktives Kerlchen. Haben Sie Interesse auf ein Rendezvous im Kerzenschein? Da können wir über Gerechtigkeit sprechen und klären wie wir den Kampf um die Unfallrente gewinnen können.
Gruß Erika
Mazi (Freitag, 24 Oktober 2025 19:39)
Die Medien greifen den Fall erneut auf!
Auf deiesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kvr-skandal-sumpf-noch-tiefer-neue-festnahmen-wegen-korruption/ar-AA1P7cOA?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=94e3efdaaa32407a98a4902147c25752&ei=9
Es hat den Anschein, dass Nazis das ganze durchdrungen haben!
Verwunderlich ist es nicht, wenn selbst die Parlamente Hilfsdienste/Beihilfe leisten und es nicht als ihre Aufgabe ansehen, nachzuprüfen, ob denn ihre Vorgaben eingehalten werden.
Tot sind die ehemaligen Nazi alle mal. Aber ausgestorben sind sie deshalb nicht!
Mazi (Freitag, 24 Oktober 2025 18:37)
Bilden diese Amtsstellen eine Ausnahme und ist dies üblich?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/aufenthalts-bescheinigung-gegen-geld-drei-mitarbeiter-der-m%C3%BCnchner-ausl%C3%A4nderbeh%C3%B6rde-verhaftet/ar-AA1P82pE?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68fba61a3f7344eb9f91e4cb1a3c1ca6&ei=65
Es ist nicht ersichtlich, dass ausgerechnet die Richter der Soizialgerichtsbarkeit eine Ausnahme in der Empfänglichkeit in den Amtsstuben bilden sollen!
So offen wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der Beklagten entscheiden und dabei gegen die Weisung des Bundesverfassungsgerichts ihre Entscheidung gegen das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) sprechen, ist davon auszugehen, dass hier noch mehr "Qualm" vorhanden ist.
Nach Kenntnis der Sachlage gehe ich davon aus, dass die Sozialgerichtsbarkeit zwar im Grundgesetz genannt ist, aber keine Amtsträger über eine Klage vor dem Sozialgericht eine Amtsfunktion ausüben und entscheiden.
Mazi (Donnerstag, 23 Oktober 2025 10:39)
#4121
Es muss die Frage erlaubt sein, weshalb Abgeordnete des Deutschen Bundestages überhaupt Vorgaben in Gesetzen vornehmen, deren Einhaltung sie nicht nachprüfen und sie von den Bürgern als ihre Vertreter gewählt werden?
Die Frage, weshalb Bürger nach dem Grundgesetz überhaupt wählen sollen, wenn die gewählten Abgeordneten ihrem Auftrag nicht folgen, stellt sich!
Es schließt sich die Frage an, weshalb die Abgeordnete überhaupt Gesetze erlassen, wenn sie von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht befolgt werden. Es erscheint hirnrissig, wenn ein Staat Gesetze überhaupt erlässt, die aber nicht richterlich befolgt werden. Wir sind uns wahrscheinlich einig, dass wenige Amtsträger das Volk nicht außer Kraft setzen können und ein Staat, der Gesetze erlässt, aber nicht beachtet, keine Rechtsstaatlichkeit nachweisen kann. Es ist ein Staat mit Nazi-Methoden.
Nazi-Methoden sind grundgesetzlich untersagt. Demzufolge ist zwar 1954 eine Sozialgerichtsbarkeit zwar eingeführt, seine „Amtsträger“ folgen aber weiterhin den Methoden des Reichsversicherungsamtes, dem Vorgängersystem der Nazis.
Wenn das Grundgesetz eine Sozialgerichtsbarkeit nennt, dann ist damit zwangsläufig auch angegeben, dass diese Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträger, die nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln, zu besetzen ist. Wenn sie dies nicht tut, dann ist zwangsläufig ein grundgesetzlichen Problem vorhanden, das seitens einer Landesregierung abzustellen ist.
Wenn die Landesregierung es dennoch nicht des Problems annimmt, dann ist das Grundgesetz als Maßstab dennoch gültig und nicht die Tatsache, dass mehrheitlich dagegen verstoßen wird. Die Rückantwort der Behörden, dass sie aus Sicht der damit beauftragten Amtsträger nichts verwerfliches feststellen könnten, mag zwar wahrheitsgemäß sein, ist aber dennoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Mazi (Donnerstag, 23 Oktober 2025 10:04)
#4121
Wenn hier seitens der Dienstverwaltung einer Amtsstelle finanzielle Zuwendungen angewiesen werden, aber keine Dienstleistung dieser Zuwendung gegenüber steht, erhebt sich die Frage, was der Anlass einer derartigen Zahlung denn sein könnte?
Wenn der eigentliche Grund für eine solche Zahlung entfällt, dann ergibt sich die Frage, weshalb die Bürger überhaupt zu Steuerzahlungen zur Deckung dieser Finanzlücken herangezogen werden? Es liegt nahe zur Sicherstellung des Haushalts diese Zahlungen an die vermeintlichen „Amtsträger“ zurückzufordern und sicherzustellen. Den Bürgern sind die Zuviel erhobenen Steuern zurückzuerstatten.
Es macht keinen Sinn, dass Amtsträger, die ihre Tätigkeit nicht nach dem Gesetz und Recht Art. 20 Abs. 3) nach dem Grundgesetz zu entlohnen.
Es ist nachgewiesen, dass hier Amtsträger nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG), also keine Amtsaufgabe nach dem Gesetz ausüben. Logisch macht es keinen Sinn davon ausgehen, dass sie trotzdem eine Amtsaufgabe nach dem Gesetz wahrnehmen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen.
Die Hirnrissigkeit muss diesen Amtsträgern klar und der Irrtum der in den Ministerien tätigen NS-Juristen nach so langer Zeit doch bekannt sein. M.E. Ein Beleg dafür, dass die NS-Juristen zwar verstorben, aber nicht ausgestorben sind. Auch die Annahme, dass die AfD das Grundgesetz verändern wollte, eine „Brandmauer“ gegen die Machenschaften gegen die AfD seitens der CDU zu errichtet würde, ist sachlich damit widerlegt.
Mazi (Donnerstag, 23 Oktober 2025 09:30)
Da nachgewiesen ist, dass Richter der Sozialgerichtsgebung nicht nach dem Gesetz (dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und auch nicht nach dem Bundesverwaltungsgerichts) tätig sind, erhebt sich die Frage, ob hier Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG überhaupt einem Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG ausführen?
Ich bin geneigt davon auszugehen, da sie keine Entscheidung nach dem Gesetz ausführen, anzunehmen, dass sie nie einen Amtsauftrag ausführen und ihnen vorhalten ist, dass hier fremde Leute einfach eine Amtsinstitutionen einfach „geentert“ haben.
Wenn die Kläger nie eine Entscheidung nach dem Gesetz erhalten, sie aber Klage vor einem Gericht eingeleitet haben, dann dürfen sie von dem Gericht nicht erwarten (auch wenn sie durch Tragen einer Dienstuniform vorsätzlich getäuscht wurden), dass sie eine Entscheidung nach dem Gesetz erhalten hätten.
Da die richterliche Tätigkeit an das Gesetz gebunden und nicht beachtet wurde, sind die Klagen weiterhin unbeantwortet/unerledigt.
Da die Jeweiligen Bundesländer die Aufsicht über die Justiz ausüben, ist davon auszugehen, dass sie diese Amtsaufgabe der Dienstaufsicht in der Zusammenarbeit mit den Sozialgerichten nicht effizient vorgenommen haben.
Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist vorzuhalten, dass sie die Vorgaben des Grundgesetzes nicht nachgeprüft haben. Es fehlt ihnen die Grundlage ihr Amt effektiv ausgeübt zu haben.
Es erhebt sich daher die Frage, was Friedrich Merz (amtierender Bundeskanzler und CDU-Mitglied unter einer „Brandmauer“ verstanden haben will? Es ist nicht nachvollziehbar, dass er durch die Nichtwahrnehmung der Judikative, die Ausschaltung der 3. Staatsgewalt nach dem Grundgesetz, sich von einer möglichen Tätigkeit der AfD abgrenzen will.
Mazi (Mittwoch, 22 Oktober 2025 18:38)
Wiederholt!
Friedrich Merz (CDU) hat davon Abstand genommen, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu seinem 70. Geburtstag einzuladen. Es ist daher fraglich, wer von seinen von ihm auserwählten Gästen erscheinen wird oder eine trifftige Ausrede besitzt.
Ich gehe davon aus, dass sehr viele Politiker die Ukraine besuchen werden und aufgrund dieser Unmöglichkeit Herrn Merz leider absagen müssen.
Mazi (Mittwoch, 22 Oktober 2025 10:02)
Ich mache auf folgenden Artikel aufmerksam:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l33r39224-lsg-berlin-brandenburg-altersrente-schwerbehinderte-beamte
Nach Art. 20 Abs. 3 GG führen Amtsträgern nach Gesetz und Recht ihre Arbeit aus. Würden Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz handeln und diese Vorschrift beachten, würden sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz ausführen (Art. 97 Abs. 1 GG) und ihre Amtstätigkeit ausüben.
Da das Bundesverfassungsgericht 1983 bereits entschieden hat, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seitens der Behörden und Gerichte zu führen haben, dies nach dem Grundgesetz zugrunde zu legen ist, das Urteil aber dies nicht nachweist, dass die Amtsträger dieser Verpflichtung nachgekommen sind, ist fraglich wie diese Amtsträger zu dieser Entscheidung gekommen sind?
Es ist immer wieder das Gleiche!
In der Sozialgerichtsbarkeit treffen Amtsträger Entscheidungen gegen das Gesetz, ohne dabei die Vorschriften des Grundgesetzes zu beachten. Sowohl Exekutive, Judikative und Legislative stellen nicht sicher, dass dem Grundgesetz gefolgt wird.
Die Amtsträger, Richter der Sozialgerichtsbarkeit, führen ihre Ämter nicht nach dem Gesetz aus und geben an, dass sie eine Amtsaufgabe ausüben würden. Dem ist nachgewiesener Maßen nicht so.
Es ist fraglich, wenn Friedrich Merz (Bundeskanzler und CDU-Mitglied) von einer „Brandmauer“ spricht, was er denn meint. Wahrlich nicht von einer Brandmauer zur AfD, denn sie handelt nach den gleichen Grundsätzen wie er.
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 die Entscheidung gefällt hat, dann ist sie zu beachten. Dessen Beachtung schreibt Behörden und Gerichten § 31 BverfGG ihnen vor.
„Niedere Gerichte“ sind nicht befugt, dessen Entscheidungen zu negieren.
Es geht scheinbar immer wiederum darum, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Gesetze nicht achten, nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln und auch Art. 97 Abs. 1 GG nicht achten.
Was ist somit eine „Brandmauer“ von der Friedrich Merz (CDU und amtierender Bundeskanzler) immer wieder spricht? Für was finden monatliche Zahlungen an „Beamte“ in Form von Steuern der Bürger statt, wenn sie keinen Dienst nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) vornehmen?
In den 50iger Jahren haben die Amtsträger gar einen Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele ausgestellt und dafür fleißig kassiert. Das geht gar nicht und es ist auch nicht anzunehmen, dass dies von den Bürgern geduldet wurde.
Mazi (Dienstag, 21 Oktober 2025 09:34)
#4117
In der Tat ist davon auszugehen, dass die freiheitlich demokratische Ordnung abgeschafft ist und Exekutive und Judikative nicht nach Legislative, den Beschlüssen des Grundgesetzes nicht folgen.
Es gibt in der Tat sehr viele Beispiele dafür, dass bereits die freiheitlich demokratische Ordnung beseitigt wurde und dem Grundgesetz nicht gefolgt wird.
Wenn es die ureigenste Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes gewesen sein sollte, dann stellt sich die Frage, was und wie der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe ausgeführt hat. Es ist fraglich, weshalb die Bürger den Verfassungsschutz mit Steuern finanziert haben?
Es stellt sich zudem die Frage, wie sich der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU und ausgebildeter Jurist) sich die Enteignung fremden Staaten vorstellte, wenn andere Juristen in In- und Ausland ihm nicht folgen oder er mit seiner Vorstellung von deutschem Kapital im Ausland schützen soll?
Es ist bekannt, dass der Vizekanzler Klingbeil (SPD) soviel Ahnung von seinem Fachgebiet hat, dass er auch eine völlig andere Aufgabe übernehmen könnte. Den führenden Köpfen der Bundesregierung wird von dem Wahlvolk soviel Intelligenz zugemutet, dass andere Minister dieser Bundesregierung dies nicht ausgleichen können.
Es stellt sich die Frage, wenn die Exekutive sich nicht an die Vorgaben der Gesetze hält, wenn Richter nicht nach den Gesetzen ihre Entscheidungen fällen und die Legislative die Einhaltung ihrer Vorgaben nachprüft, weshalb dann Wähler ihr Wahlrecht nach dem Grundgesetz ausüben?
Das Grundgesetz ist erlassen und gültig.
Was fehlt, ist dessen Umsetzung. Es ist daher davon auszugehen, dass die Nazi-Methoden des Vorgängersystems weiterhin herrschen. Nicht die AfD hat eine Grundgesetzänderung zu bewerkstelligen, sondern die heutige Praxis ist in das Grundgesetz zu integrieren.
Die Frage ist nachvollziehbar, weshalb heute überhaupt Wähler zur Wahlurne gehen sollen?
Mazi (Montag, 20 Oktober 2025 18:30)
# 4116
Wenn man deiesen Artikel analysiert, dann gelangt man zu Ihrer Aussage.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/enth%C3%BCllt-tagesschau-%C3%BCbernimmt-ungepr%C3%BCft-bnd-propaganda/ar-AA1OOr6y?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0be8507c5dd64f2daeefd684fe6cf65b&ei=18
Aus dem Artikel geht hervor, dass wir keinen "Geheimdienst", sondern "Nachrichtendienste" haben.
Wenn dem so ist, dann zahlen die Gebührenzahler also Beiträge als Rundfunkgebühr und gehen davon aus, dass sie objektiv informiert würden (BverwG, Urt. v. 15.10.2025, Az. 6 C 5.24).
Da davon auszugehen ist, dass die Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, muss unterstellt werden, dass die Richter die Objektivität der Berichterstattung geprüft und zum Unrecht des Klägers entschieden haben.
Ich stimme Ihnen zu, dass man an der Objektivität der Entscheidungen sehr zweifeln kann und darf. Das Bundesverwaltungsgericht liefert in der Tat den Anlass nach obigem Urteil dazu.
WernerE (Montag, 20 Oktober 2025 12:03)
Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes.
Das System‹ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos!
Zitat von Hans, Herbert von Arnim
Was will man noch dazu erläutern - die Wahrheit ist deutlich beschrieben.
WernerE - ist schon fast alles geschrieben worden
Mazi (Montag, 20 Oktober 2025 11:36)
Bemerkenswert wie der Staat uns vor Kriminellen im Gesundheitsbereich schützt!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ermittler-im-gesundheitswesen-leichtes-spiel-f%C3%BCr-kriminelle/ar-AA1ON9LM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68f5fe2ce4794c4283f479e31a181479&ei=32
Mazi (Montag, 20 Oktober 2025 11:28)
Ist das nicht der Mann, der das Wahlrecht der über 70jährigen abschaffen will?
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/diw-pr%C3%A4sident-warnt-vor-insolvenzwelle-durch-babyboomer-rente/ar-AA1OMh5E?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68f5fe2ce4794c4283f479e31a181479&ei=25
Undiskabel ist sein Vorschlag auch deshalb, weil alle Nobelpreisträger das Alter von 7o Jahren überschritten haben dürfen. Es liegt daher sehr nahe, dass Herr Fratzscher nur neidisch auf die älteren als 70 Jahre ist. Zur Beruhigung sei ihm mitgeteilt, daß ihm bei jüngeren Jahren auch kein Nobelpreis verliehen werden kann oder er in den Spiegel schauen sollte. Sein Spiegelbild wird ihm gewiss sein objektives Bild reflektieren.
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 23:33)
Ist das die Umschreibung, dass Lars Klingbeil von der Materie keine Ahnung hat, die er vertreten soll?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/morning-briefing-plus-wie-gut-muss-sich-ein-finanzminister-in-finanzfragen-auskennen/ar-AA1OHXuM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c2bbaa3440b146c7918bcbea97094ea7&ei=124
Es liegt ebenso nahe, wie das Amtsträger nicht nach dem Gesetz handeln, sie aber müssten!
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 17:57)
Richtig!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/merz-%C3%BCber-hauptgegner-afd-will-uns-vernichten/vi-AA1OHtkw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=910147e3638e416acc1447c102731ee2&ei=29
Es geht nicht darum, dass eine AfD die CDU und die SPD als Regierung vernichten will, sondern ein Herr Merz darf und kann sich nicht dafür einsetzen, ausländisches Kapital zu enteignen. Dass sind schlicht weg Nazi-Methoden. Und die sind geächtet.
Wenn ausländische Amtsträger und sogar der Bundesbankpräsident Nagel vor derartigem Geschäftsgebahren zurückstecken, dann sollte einem Friedrich Merz (CDU) "diese heilige Kuh" auch heilig bleiben.
Wenn es eine freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen/einzuhalten ist, dann sollte auch das Gesetz von ausgebildeten Juristen eingehalten werden.
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 17:48)
#4109
Ich lege mich fest:
Amtsträger, die dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, können und dürfen keine Amtsaufgaben wahrnehmen. Erst recht dürfen nicht, wenn sie als Richter der Sozialgerichtsbarkeit Staatsgewalt ausüben sollen.
Wenn derartiges unter einer freiheitlich demokratischen Ordnung zu verstehen ist, dann habe ich offensichtlich ein nicht realistisches Weltbild.
Das Grundgesetz wurde und wird von ihnen vorsätzlich nicht angewandt. Dass sie überhaupt vom Ministerpräsidenten rechtmäßig ernannt wurden, bezweifele ich. Denn auch er hat sich per Eid auf das Grundgesetz verpflichtet, Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich zu achten.
Er kann einfach keine Amtsträger, die dem Gesetz nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG), ernennen.
Der amtierenden Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat ebenso den Treueeid geleistert wie seine Vorgängerin Malu Dreyer (SPD), wie auch deren Amtsvorgänger Kurt Beck (SPD) und deren Amtsvorgänger seit bextehen der BRD auch.
Dass Kurt Beck auch noch zum Opferbeauftragten von der SPD ernannt wurde, lässt erkennen, dass die SPD "vor keinen heligen Kuh halt macht".
Überlegen Sie nur einmal, wer diese Leute finanziert? Um diese Frage zu beantworten: Es sind die deutschen Bürger, denen diese Last in Form von Steuern zugemutet wird.
In anderen Bundesländern ist es auch nicht anders. Es fehlen mir dazu jedoch die Nachweise, so dass ich lediglich darauf schließen kann.
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 16:00)
Kann Bundesbankvorstand Nagel eine derartige Behauptung noch aufstellen, wenn sein Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekannt macht, dass ausländische Vermögen aus deutscher Sicht enteignet serden dürfen.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nagel-goldreserven-bleiben-in-den-usa/ar-AA1OFwKQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a253dbbeb4ca424daaa42336e15bef1e&ei=23
Wenn Nagel das Grundgesetz nicht achtet (Art. 20 Abs. 3 GG), wer will dann noch von anderen Amtsträgern erwarten, dass sie Art. 20 Abs. 3 GG befolgen?
Ich halte die Rechte, die uns das Grundgesetz gewährt, in verschiedensten Ebenen nicht mehr angebracht.
Chaos scheint die Welt zu führen und an vorderster Front scheinen Juristen zu stehen, die vorgemacht haben, dass das Gesetz, das Grundgesetz, nicht gilt! Es sind m.E. nicht die AfD, sondern Juristen, die offensichtlich bestreiten wollen, dass Gesetze nicht gelten.
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 09:46)
#4108
Halten wir demnach fest:
Der Landtagspräsident von Rheinland-Pfalz, Herr Hendrik Hering (SPD), folgt nicht dem Grundgesetz.
Wer will von dem Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) noch verlangen, dass er Amtsträger zur Ausübung von Staatsgewalt einstellt, die nach dem Grundgesetz nach Gesetz und Recht ihre Aufgaben erledigen (Art. 20 Abs. 3 GG)?
Offensichtlich arbeiten in Rheinland-Pfalz Exekutive und Legislative sehr konstruktiv zusammen und die Judikative der Sozialgerichtsbarkeit hat man einfach mit Leuten besetzt, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Das verstehen Leute unter der freiheitlich demokratischen Ordnung?
Ich hege da erhebliche Zweifel, dass diese Leute den Geist des Grundgesetzes erfasst haben.
Mazi (Samstag, 18 Oktober 2025 09:04)
Bei kritischer Durchsicht ist auffallend, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Vorgabe des Grundgesetzes („Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“) nicht befolgen.
§ 31 BverfGG bindet alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Betroffener anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann.
Folgt man diesen Entscheidungen der Gerichte, entscheiden die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach diesen Vorgaben, also nicht nach dem Gesetz.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz entscheiden, wenn sie als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es ist daher fraglich, wie die monatliche Zahlung an diese Amtsträger von den Bürgern in Form von Steuern erbracht werden konnte und worin sich diese Amsträger von Bediensteten der Abgeordneten der AfD abgesetzten sollte. Zugegeben, dass der Antrag des Landtagspräsidenten von Rheinland-Pfalz, Herrn Hendrik Hering (SPD), nicht für Beamte gelten soll, aber er berücksichtigt nicht, dass laut Grundgesetz alle vor dem Gesetz gleich sein sollen.
Halten wir also fest:
In Rheinland-Pfalz werden keine Amtsträger eingesetzt, die in der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Mazi (Freitag, 17 Oktober 2025 15:58)
Wer davon ausgeht, dass in Hamburg jeder vor dem Gesetz gleich sei, der muss sich dies hinein ziehen und den Artikel selbst bewerten!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ex-polizeigewerkschafter-wegen-gehaltsbetrug-verurteilt/ar-AA1OFtsr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68f247eaffef463ca2e0667f84c25577&ei=127
Mazi (Freitag, 17 Oktober 2025 14:03)
Wenn die drei Staatsgewalten dem Grundgesetz nicht folgen, dann erscheint mir fraglich, weshalb diese Personen für die Erledigung von Amtsaufgaben mit finanziellen Mitteln von Bürgern in Form von Steuern honoriert werden?
Wäre es nicht so, dass sie wegen Amtsaufgabe und erwiesener Gesetzlosigkeit nicht ausgeführt und keinen Anspruch auf finanzielle Zuwendungen haben?
Es kann nicht sein, dass u.a. in den 50iger Jahren Amtsträger dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten und für diese Amtsleistung finanzielle Entschädigungen erhielten? Ich habe da ernsthafte Bedenken, dass dies rechtens sein soll.
Rein die Tatsache, dass in Rheinland-Pfalz die Bezahlung von Helfern von Abgeordneten, die dem Grundgesetz nicht folgen, künftig untersagt wird, ist Zeichen dafür, dass dies zuvor vorgenommen wurde. Auch ansonsten ist diese Regelung inkonsequent.
Nur der Gedanke daran, dass diese Regelung nicht für Amtsträger im Beamtenstatus gelten soll, zeigt auf, dass hier nicht nach grundgesetzlichen Methoden vorgegangen wird.
Mazi (Freitag, 17 Oktober 2025 09:16)
Es liegt also nahe, dass Exekutive und Judikative dem Grundgesetz nicht folgen und die Legislative ihre Vorgaben im Grundgesetz nicht nachprüft!
Daher ist die Frage, welcher gesetzlichen Grundlage Exekutive, Judikative und Legislative folgen, wenn sie dem Grundgesetz nicht folgen?
Wenn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem Weisungen des Volkes nicht folgt, dann stellt sich auch die Frage, wessen Weisungen sie dann folgen?
Es ist hinreichend dargelegt, dass sie dem Grundgesetz und speziell Art. 20 Abs. 3 GG jedenfalls nicht folgen.
Mazi (Donnerstag, 16 Oktober 2025 17:15)
Friedrich Merz (amtierender Bundeskanzler der BRD von der CDU) will fremdes Staatsvermögen enteignen und einziehen!
Es muss nachdenklich machen, wenn ca. 50 % der Goldreserven der BRD im Ausland liegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass fremde Staaten mit unseren Reserven genauso verfahren, liegt daher bei 100 %.
Als studierter Jurist und auch den übrigen studierten Juristen muss bekannt sein, dass das nicht geht. Sie sollten mehr darauf achten, dass deren Ausbildung noch einen Wert hat und sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages angeben müssen, keine Ausbildung zu besitzen.
Es ist einerseits nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit über die gleiche Ausbildung verfügen und andererseits, dass ihnen das Grundgesetz diese kontrollierte Amtsausübung zuschreibt.
Wenn dies doch in Praxis möglich sein soll, dann ist das im Ausland lagernde Gold auf dem kürzest möglichen Weg ins Inland zu schaffen. Das Grundgesetz wäre zu reformieren.
Einen größeren Unsinn, als von Juristen dargestellt, ist kaum noch zu überbieten. Und Friedrich Merz will als oberer Mittelstand jährlich ca. 1 mio. Euro Einnahmen gehabt haben? Es ist eher davon auszugehen, dass er seine Einnahmen auf unredliche Art „gemacht“ hat.
Mazi (Mittwoch, 15 Oktober 2025 09:47)
Gewiss gibt in der BRD Bürger, die bereit sind, das Grundgesetz zu verteidigen. Es ist feststellbar, dass sie dies mit ihrem Eid bestätigt haben.
Zweifellos haben alle Amtsträger diesen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Bevor diese Leute der BRD nicht „verschlissen“ sind, gibt es bis dahin keinen Anlass über „ein Losverfahren“ zur „Wiedereinführung“ einer Wehrpflicht nachzudenken. Meinerseits besteht auch kein Zweifel daran, dass diese Amtsträger diesen Eid erfolgreich vornehmen werden.
Ich bin sicher, dass ein Friedrich Merz (amtierender Bundeskanzler und von der CDU) mit seinen historischen Nazi-Wurzeln beste Voraussetzungen hat, an vorderster Front zu dienen. Auch andere Politiker, insbesondere von den GRÜNEN (Baerbock und Habeck) zähle ich dazu. Auch sie genießen vollstes Vertrauen in ihren Eid auf das Grundgesetz.
M.E. gibt es keinen Grund dafür, an der Ernsthaftigkeit ihres Eids zu zweifeln.
Mazi (Dienstag, 14 Oktober 2025 09:35)
Friedrich Merz (CDU), ein Mann des Volkes?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/irgendwer-muss-geplaudert-haben/ar-AA1On72f?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68edf9dec19240ab986ff5c6e672315e&ei=19
Wenn die Bundesregierung´die nicht einmal fragt, um die es geht, dann ist anzunehmen das diese Bundesregierung das Volk nicht vertritt. Es ist anzunehmen, dass sie sich nach dem Grundgesetz organisiedrt hat, sondern nach dem Wurzeln anderer, der Vorgängerregierung des jetztigen Grundgesetzes.
Wioe tief sind wird eigentlich gesunken und wer regiert uns tatsächlich?
Es liegt nahe, dass es nicht die Vertreter des Volkes nach dem Grundgesetz sein können!
Mazi (Sonntag, 12 Oktober 2025 14:35)
Häufig wird von offizieller Seite darauf verwiesen, dass die Nazis verstorben und damit ausgestorben wären.
Diese Annahme ist mit der Veröffentlichung dieser Auswertung widerlegt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_ehemaliger_NSDAP-Mitglieder,_die_nach_Mai_1945_politisch_t%C3%A4tig_waren
Es gibt m.E. keinen Grund für die Annahme, dass die Überlegungen und das Gebahren der Nazis ausgestorben wäre.
Die begründete Annahme, dass die GRÜNEN bei der Gründung der Bundesrepublik noch nicht einmal existierten, ist keine berechtigte Annahme, dass sie keine nationalsozialistische Wurzeln haben (vgl. Baerbock oder Habeck).
Die Herkunft eines Friedrich Merz (CDU) ist zwar noch näher an den Nazis dran als die vorgennten, aber es gilt nicht die Beurteilung der Nähe von Personen, sondern schlicht deren Wirken bzw. deren Abhängigkeit.
Dass Frau Baerbock jetzt auch noch den Vorsitz der UN inne hat, verändert ihre Vergangenheit auch nicht, drückt aber deren Wert aus.
Mazi (Freitag, 10 Oktober 2025 07:53)
#4098
Es ist Ihnen doch bekannt, dass vor Urzeiten, zur Zeit Dagoberts (um 600 n.Chr.) von bayerische Seite sehr enge Verbindungen in die Trierer Gegend bestanden und zahlreiche Orte in dieser Umgebung das bayerische Wappen (dieses blau-weiße Muster) in ihrem Ortswappen führen.