Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
Meine Webseite kann die BGHW nicht ertragen.>Klick
Mazi (Sonntag, 14 September 2025 18:47)
Art. 97 Abs. 1 GG bindet Richter in ihrer Entscheidung an das Gesetz.
Wenn also Richter dem Gesetz nicht folgen, dann können sie folglich keine Amtsaufgaben nach dem Gesetz vornehmen.
Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzi Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Dies ist nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz für Behörden und Gerichte bindend.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde legen, dann ist nach dem Grundgesetz bestreitbar, dass sie eine Amtsaufgabe wahrgenommen haben könnte.
Zudem erscheint es unsinnig nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, dass ein Betroffener anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen könne. Er kann lediglich anhand dieser unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Behörde deren nicht sachgerechte Verwaltungsentscheidung nachvollziehen.
Wenn der Richter nach §103 Sozialgerichtsgesetz eine Sachverhaltserforschung von Amts wegen vornehmen muss, dann kann er bei neutraler Sichtweise die Verwaltungsakte der Behörde nicht als Nachweis anerkennen und ebenso deren Verwaltungsentscheidungen tadeln bzw. nicht anerkennen.
Es liegt also nahe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit das Gesetz ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen und keine Amtsausübung nach dem Grundgesetz betreiben.
Mazi (Sonntag, 14 September 2025 17:32)
Wenn man davon ausgeht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen des in Deutschand ansässigen höchsten Gerichts, dem Bundesverfassungsgerichts, nicht folgen, dann ist es schwer nachvollziehbare, dass Ministerpräsidenten Beamte bzw. Richter ernennen dürfen, die Gesetz und Recht nicht folgen und sie selbst demGrundrecht des Grundgesetzes nach Art. 19 Abs. 4 GG folgen.
Noch schwieriger nachvollziehbar ist, dass die Judikative dennoch die Gesetze befolgen würde. Es ist schwierig nachvollziehbar, wenn sie den Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen, dann können sie nur ihren Entscheidungen nach dem Gesetz der früheren Regierung folgen.
Gehen wir also davon aus, dass die Klagen von Unfallverletzten schon richtig bei Sozialgerichten nach dem Grundgesetz eingereicht wurden, aber dort von keinen Amtsträgern, die Gesetz und Recht des Grundgesetzes achten, Amtsgeschäfte wahrnehmen.
Wenn also einer Institution mit Amtsträgern besetzt ist, die Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht befolgen, dann ist schwierig nachvollziehbar, dass sie eine Amtsausführung nach dem Grundgesetz vorgenommen haben könnten.
Nur in der Mathematik ist davon auszugehen, dass „Minus mal Minus“ „Plus“ ergibt. Ansonsten ist davon ausgehen, dass „Mist“ auch „Mist“ unverändert bleibt.
Mazi (Freitag, 12 September 2025 12:00)
#4046
Wahrscheinlich hat das Gericht nicht festgestellt, dass ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen und dass es dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gefolgt ist.
Es ist anzunehmen, dass die Richter dem Grundgesetz ohnehin nicht folgen.
Die Frage, die es zu klären gilt, ob denn die Richter von der AfD wirklich zu unterscheiden sind oder ob Richter lediglich eine andere Bezeichnung für die AfD sind.
Mazi (Freitag, 12 September 2025 08:45)
#4046
Hoffen wir, dass mit dieser Rechtsbeugung endlich Schluss ist, die neuen Verfassungsrichter mit dieser Rechtsprechung Schluss machen und zu rechtsstaatlichen Verfahren nach dem Grundgesetz gemäß ihrem Amtsauftrag zurückkehren.
Mazi (Freitag, 12 September 2025 08:40)
#4045
Hat das Gericht festgestellt, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen hat oder hat es die Verwaltungsakte der beklagten Behörde seiner gesetzlichen Entscheidung zugrunde gelegt?
Es wäre doch so einfach, sich richterlich auf die Angaben des Beklagten zu beziehen und das Urteil nach dessen Angaben die richterliche Entscheidung zu treffen.
Sie werden mir zustimmen, dass dies aus Volkessicht zumindest ungewöhnlich ist, aber es würde die Rechtsprechung merklich verkürzen.
Anders ausgedrückt:
Das ist keine Rechtsprechung und ein Rechtsstaat ist danach erst recht nicht anhand der Angaben des Beklagten zu überprüfen.
Es ist darauf zu schließen, dass hier die NS-Juristen und die Juristen, die vorgeben, ihr zufolgen, ihre ganze Intelligenz aufgebracht haben.
WernerE (Freitag, 12 September 2025 00:38)
#4035 - BG ETEM - hier Region Südost (Leipzig, Dresden und Nürnberg)
Nachdem man der Unfallabteilung sinngemäß die Pistole auf die Brust gesetzt hat,
wurde die medizinische Reha (BGSW) genehmigt.
(Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 2 Nr 1 und 3 bis 7 und Abs. 3 des Neunten Buches
WernerE - kennt sich so gut aus wie die BG ETEM selber!
Mazi (Donnerstag, 11 September 2025 14:46)
Was ist also unter richterliche Unabhängigkeit nach dem Geundgesetz zu verstehen?
Offensichtlich wird von den Richtern das Grundgesetz anders verstanden als dies vom Volk verstanden oder ihnen vorgeben wird.
Die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat viel zu unternehmen, wenn die Abgeordneten die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Gesetze nachprüfen sollen.
Wenn Abgeordneten so gut bezahlt werden - wie sie es sind - und so minderwertige Arbeit leisten, dann ist dieses Missverhältnis nicht nur nachzujustieren sondern auch auszugleichen.
Wenn Richter das Grundgesetz anders verstehen als das Volk, dann ist es einleuchtend, dass Richter anders entscheiden als das Volk bzw. das Grundgesetz es ihnen vorgibt.
Mazi (Donnerstag, 11 September 2025 09:02)
Es erscheint die Funktionstrennung in der öffentlichen Verwaltung nicht kapiert worden zu sein oder es ist gar bewusst so organisiert!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/juristen/b/anwaltsblatt-heft-august-dav-resilienz-anwaltschaft
Wenn unterschiedliche Personen einen gemeinsamen Weg durchlaufen, dies in einer Prüfung noch bestätigen, darf man sich nicht wundern, dass das gleiche dabei herauskommt.
Wäre dies in Unternehmen so, dann würden nie die Funktionstrennung auf die bekannten Fehler hinweisen.
Ist also die Funktionstrennung abzuschaffen?
Folgt man der öffentlichen Verwaltung, dann ist sie nie von NS-Juristen und folglich nicht existent, eingeführt worden.
Mazi (Donnerstag, 11 September 2025 08:43)
Es geht also darum, ob das Grundgesetz des Volkes in Exekutive und Judikative überhaupt gilt. Da die Legislative die Vorgaben in den Gesetzen nicht nachprüft, ist ein Unterschied zumden Regelungen der Nazi-Zeit nicht erkennbar.
Mazi (Donnerstag, 11 September 2025 08:40)
Daraus folgt, dass auch die übrigen Amtsträger, das Recht haben, das Recht nach dem Grundgesetz zu beugen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/strafanzeige-strafverteidiger-gegen-staatsanwalt-rechtsbeugung-machtmissbrauch-bonn-justiz-haftbefehl-daniel-starr
Es wirkt verstörend, dass Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, eine Rechtsbeugung vornehmen können und dies auch dürfen.
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG ihnen vorschreibt ihren Dienst nach Gesetz und Recht vorzunehmen und Ministerpräsidenten in ihrem Eid auf das Grundgesetz schwören, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden, dann ist doch offensichtlich, dass sie das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht erfüllen/achten.
Wenn Ministerpräsidenten Amtsträger zur Ausführung einer Amtsaufgabe einsetzen, die dem Grundgesetz nicht folgen, dann ist ein grundsätzliches Problem da.
Zuerst sind da die Dienstvorgesetzten, die ihrem Amtsauftrag nicht nachkommen. Dann folgen die weiteren Vergehen des Ministerpräsidenten, der mit diesen Amtsaufgaben offensichtlich überfordert zu sein scheint.
Ein Rechtsstaat ist davon abhängig, dass Amtsträger gemäß der Weisung des Grundgesetzes tätig sind.
Nicht nur die angesprochene Staatsanwaltschaft agiert außerhalb der grundgesetzlich Vorschriften, sind Ministern unterstellt, sondern auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die der gleichen Person unterstellt sind, beachten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht. Der Rückschluss, dass in diesen Ebenen weiterhin NS-Juristen weiterhin regieren, liegt daher (sehr) nahe.
Mazi (Mittwoch, 10 September 2025 09:14)
Wie wichtig Akteneinsicht für die sachgerechte richterliche Entscheidung doch ist!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/daniel-starr-us-tech-millionaer-staatsanwaltschaft-bonn-verdacht-steuerhinterziehung-druck-justiz
Wenn nicht klar ist, was einem vorgeworfen wird, wie soll man sich dann verteidigen?
Seit dem 29.06.2025 liegt mir eine Vollmacht vor, beim Landessozialgericht Rheinland-
Pfalz Akteneinsicht zu nehmen. Das Sozialgericht hat mehrfach die Genehmigung erteilt Akteneinsicht nehmen zu dürfen. Das Landessozialgericht hat dennoch keinen Termin mitgeteilt, wann dies erfolgen könnte.
Es ist anzunehmen, dass in Deutschland kein Rechtsstaat nach dem Grundgesetz existiert. Die Tatsache, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Legislative, der Überwachung ihrer Vorgaben im Grundgesetz nicht nachkommt, festigt daher das widerrechtliches Verhalten dieser NS-Juristen.
Mazi (Dienstag, 09 September 2025 09:09)
#4038
Ist unser Staat noch in einen Rechtsstaat umzudrehen?
Wenn Behörden und Gerichte die Anerkennung des Grundgesetzes und demzufolge auch die von ihm abgeleiteten Gesetze ignorieren, dann erscheint es schwierig, dass dann das Volk davon ausgehen darf, dass das Grundgesetz in einem solchen Rechtsstaat angewandt wird.
Wenn Dienstvorgesetzte (nach dem Deutschen Richtergesetz) die Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann erscheint es nicht nachvollziehbar, dass die Bürger für diese Dienstaufsicht auch noch bezahlen.
In unserem Staat scheint nichts so zu laufen, wie dies die Gesetze glauben machen sollen.
Wenn die Vorgaben in den Gesetzen nicht eingehalten werden, dann ist die Frage, ob die Abgeordneten sich der Beihilfe zum Begehen von Straftaten nicht schuldig machen? Das Beispiel der Hausdurchsuchung ohne Einschaltung eines Staatsanwalts macht dies u.a. sehr deutlich.
Wie wollen Ministerpräsidenten überhaupt ihren Eid erfüllen und in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung von Gesetz und Recht (Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG) einhalten, wenn sie nicht einmal eine funktionierende Dienstaufsicht organisiert haben?
WernerE (Montag, 08 September 2025 20:18)
Zitat aus:https://www.facebook.com/erich.neumann.351 - Journalist
Die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften ist ein gravierendes Problem der bundesdeutschen Justiz!
Die faule Ausrede der Gattin von Fritze Merz scheint symptomatisch für das fehlende Verständnis der Dienstaufsicht bei Amts- und Landgerichtspräsidenten, bzw. Direktoren.
Dies lässt u. A. in Detmold seit Jahrzehnten einen geradezu Augiasstall zu und begünstigt die übelsten Machenschaften der BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wie nachzulesen.
Aber das Bürgergeld ist es, was unser Land belastet und nicht das Zusammenwirken von Behörden, Justiz und Politik, was die 3 mindestgeforderten Parteien einer kriminellen Vereinigung bildet und somit zu OK Organisierter Kriminalität führt!
WernerE - Zeigt mit den Link`s auch auf andere Seiten
WernerE (Montag, 08 September 2025 20:15)
# 4036
"Ich habe den Verdacht, dass die Berufsgenossenschaften sich nicht an die Gesetze....."
Den Verdacht bestätige ich in aller Deutlichkeit - zeigt doch auf was in DE alles Falsch
läuft und wovon viele betroffen sind:
Danke ihnen werter Mazi und Erich für die Aufklärungen
WernerE - Bedankt sich gerne
Mazi (Montag, 08 September 2025 17:08)
#4035
Ich habe den Verdacht, dass die Berufsgenossenschaften sich nicht an die Gesetze und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls nicht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 halten.
Weshalb wohl?
Geht man davon aus, dass es nicht rechtmäßig ist, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nicht eingehalten werden, dann ist damit dokumentiert, das Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.
Die Frage ist also, weshalb Ministerpräsidenten Personen zur Erledigung von Amtsaufgaben einsetzen, die dem Grundgesetz nicht folgen?
Die anschließende Frage ergibt sich aus der Antwort der vorherigen Frage, ob diese Personen, die dem Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht folgen, überhaupt zu Beamten ernannt werden dürfen und Pensionsansprüche erwerben können?
Wenn man davon ausgeht, dass diese Personen dem Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht folgen, dann ist es auch ausgeschlossen, dass Ministerpräsidenten sie zu Beamten ernannt haben und sie auch keine Pensionszahlungen zu Lasten der Bürger (als Steuerzahlungen) erworben haben können.
Die von diesen Personen erhaltene finanzielle Zuwendungen sind folglich illegal erworben
und zurückzufordern bzw. von der Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
WernerE (Sonntag, 07 September 2025 00:36)
BG ETEM - hier Region Südost (Leipzig, Dresden und Nürnberg)
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass man bei Frau Ines D. in Leipzig einen Antrag auf medizinische Heilbehandlung, als Verschlechterungsantrag interpretiert.
Dabei will ich nur eine neue medizinische Reha wegen dem Tinnitus - dort wurde das bei einer Untersuchung, beigepflichtet.
WernerE - kennt sich im SGB VII und anderen Vorschriften aus.
Mazi (Freitag, 05 September 2025 08:56)
Die Bürger sind nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig dazu verpflichtet, mordende Beamte im Ausland zu ernähren und sie nicht als Verfassungsgegner des Grundgesetzes, nicht als Gegener der freiheitlichen Grundordnung zu sehen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.spiegel.de/karriere/spanien-beamter-behaelt-pension-trotz-lebenslanger-haft-wegen-mordes-a-85eb811f-b382-4650-ab4d-64525be673c2
Danach ist es also rechtens, dass den Nazi-Verbrechern das Beamtenrecht ein finanzielle Unterstützung gewährt. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt also vollkommen im Konsenz früherer richterlicher Entscheidungen der noch jungen Bundesrepublik Deutschland zugunsten ehemaliger Richter der Nazi-Zeit.
Die Tatsache, dass ein spanisches Gericht sich für zuständig erklärte, weil der fragliche Beamte die Tat in Spanien begangen hat, ordnet das Gericht dieses Vergehen gegen die freiheitlich demokratische Ordnung dort zu.
Daraus ist zu schließen, dass Beamte ihre Pension im europäischen Ausland genießen und die Bürger der Bundesrepublik Deutschland weiterhin verpflichtet sind mit ihren Steuerzahlungen, sie dort zu unterstützen haben. Nach Auffassung dieser Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben sie einen Rechtsanspruch darauf und die Bundesanstalt für Arbeit soll sich daran orientieren?
Es ist m.E. eindeutig, dass die Judikative nicht nach dem Volk oder dessen Gesetzen, sondern zugunsten der ihrigen entscheidet.
Das also wird in der Judikativen unter Rechtsstaatlichkeit verstanden. Es erscheint nachvollziehbar, dass auch Unfallgeschädigte daher vor den Sozialgerichten mit ihrem Anliegen scheitern.
Mazi (Donnerstag, 04 September 2025 09:54)
Du darfst nicht töten!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.tagesspiegel.de/politik/prozess-um-disziplinarstrafe-fur-beamten-kann-ein-mord-ein-dienstvergehen-sein-14265287.html
Es sei denn, dass du Beamter bist und du die Taten im Ausland vollbracht hast!
Es wirkt verstörend, dass Beamte, Gesedtz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG) und ein örtliches Gericht (ausländisches Gericht), weil die Tat in seinem Zuständigkeitsbereich gelegen hat, die Entscheidung verkündet, und hier in Deutschland die Pension dennoch weitergezahlt wird.
Es erscheint für Unfallverletzte, da dass örtliche Recht, die Gesetze, nicht beachtet wird und folglich unsinnig erscheint überhaupt eine Klage einzureichen. Auch die Ministerpräsidenten haben Amtsträger zu Richtern berufen, die dem Gesetz und Recht nicht folgen und des Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht eingehalten.
Das Grundgesetz scheint für Richter keine unüberwandbare Rolle zu spielen. Sie treffen ihre Entscheidung ohnehin nicht nach dem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht 1983 hat das Grundgesetz wiederholt und festgelegt, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. An diese Entscheidung hat es gesetzlich geregelt, alle Behörden und Gerichte gebunden.
Es ist nicht bekannt geworden, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit festgestellt hätte, dass ein Dokument für seine spätere Entscheidung nicht relevant sein könnte.
Die Frage ist, weshalb Behörden, wie die Amtsträger der Staatsanwaltschaft, nach Gesetz und Recht diese ihre Kollegen angeklagt und Richter sie nicht verurteilt haben?
Mazi (Mittwoch, 03 September 2025 19:03)
Wie sieht es bei der ehemaligen Ministerpräsidentin Maul Dreyer (SPD) und dem ehemaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD) aus, die ebenfalls ihre Amtsaufgaben nicht nachgekommen sind?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/disziplinarverfahren-zielt-auf-ruhegehalt-bei-ex-landrat/ar-AA1LNU74?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=7dcf5657e91f4162dbabe23788efe21d&ei=38
Zitat:
Ebling betreibe eine Ablenkungskampagne und versuche, den Umgang mit der Flutkatastrophe und ihren Folgen auf Pföhler abzuwälzen, schrieb Langhanki.
«Die öffentlichen Äußerungen von SPD-Innenminister Ebling zum laufenden Disziplinarverfahren und sein voreiliges Agieren offenbaren sein aussichtsloses Bemühen, im Vorfeld der Landtagswahl von der Verantwortung und dem Versagen der damaligen SPD-geführten Landesregierung abzulenken», schrieb der Anwalt. In Anbetracht «des eklatant rechtswidrigen Vorgehens von Innenminister Ebling» wolle man die Sache in einem möglichen gerichtlichen Verfahren im Falle einer Disziplinarklage klären, schrieb Langhanki.
Es riecht förmlich danach, dass innenminster Ebling (SPD) in der Tat vonb den Amtsaufgaben der Vorgänger ablenken will. Schließlich hat Frau Malu Dreyer und Roger Lewentz die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen zu verantworten.
Sie haben allesamt 136 Tote zu verantworten. Das geht nicht! Das töten von Menschen ist grundgesetzlich nicht erlaubt. Das sollte auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein. Letztmals ist dies im Dritten Reich unter den Nazis gemacht worden.
Ich frage mich, auf welcher Grundlage der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) seinen Vorschlag zur Ausgrenzung der Mitarbeiter der AfD-Abgeordneten von der Bezahlung, erstellt und ins Plenum eingebracht hat?
Mazi (Mittwoch, 03 September 2025 18:28)
Anhand des Artikels ist nicht nachvollziehbar, dass gegen den Richter wegen Rechtsbeugung eine Strafverfolgung eingeleitet, gegen ihn Anklage erhoben und er verurteilt wurde.
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/t%C3%B6dlicher-verkehrsunfall-bundesgerichtshof-hebt-urteil-auf/ar-AA1LMTml?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68b86675f819420dbf6d81eb6e257737&ei=92
Es ist daher naheliegend, dass der Artikel gefälscht wurde oder das Urteil nach Nazi-Methoden seitens des BGH gesprochen wurde.
Da nach dem Grundgesetz die Entscheidung der unabhängigen Richter nach dem Gesetz zu erfolgen hat und die Falschdarstellung des Tatbestandes der Rechtsbeugung festgestellt ist, ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft (Art. 20 Abs. 3 GG) gegen den Richter des Landgerichts bzw. gegen die Richter des BGH (Art. 20 Abs. 3 GG) Anklage zu erheben.
Mazi (Mittwoch, 03 September 2025 08:58)
Das Grundgesetz ist geschaffen. Die Parteien setzen es nach wie vor nicht um.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Gruene-fallen-bei-den-Waehlern-auf-Platz-fuenf-zurueck-article26004476.html
Was soll es schließlich, wenn die Legislative nicht kontrolliert, dass ihre Vorgaben durchgesetzt werden?
Was soll eine Legislative ausrichten, wenn sie die von ihr gesetzten Vorgaben nicht kontrolliert und die Exekutive macht was sie will und dieses Verhalten von der Judikativen unterstützt wird?
Was bringt also einem Kläger seine Klage auf die Rechte des Grundgesetzes, wenn sie nach Regeln verfasst ist (Nazi-Regeln), die er nicht nachvollziehen kann?
Noch verwerflicher ist, dass der Bürger diese „Amtsträger“ in Form seiner Steuerzahlungen auch noch finanziell unterstützt!
Allein der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) lässt erkennen (https://www.sueddeutsche.de/politik/plenum-landtag-will-verfassungstreue-von-mitarbeitern-pruefen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250703-930-754130), dass Beamte bzw. Verfassungsfeinde, die dem Grundgesetz nicht folgen, nicht mehr finanziert werden sollen.
Beachtlich, wenn man bedenkt, dass dies in der Vergangenheit erfolgte. Anders verstehe ich den Vorstoß von Hering nicht.
Mazi (Dienstag, 02 September 2025 20:05)
Wenn eine Polizistin privat in Dienstkleidung feiert und daraufhin entlassen wird, wie ist dann mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit umszugehen, die in Dienstkleidung nicht einmal ihren Entscheidungen das Gesetz zugrunde legen - also offiziell das Gesetz nicht einhalten?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/junge-polizistin-feiert-privat-in-dienstkleidung-k%C3%BCndigung-zu-hart/ar-AA1LIflf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e5d0daaa8d304d7dda1dc6f7c928df58&ei=32
Die Staatsanwaltschaften haben mit diesen Leuten ganz schön viel zu tun, sie anzuklagen und verurteilt zu sehen. M.E. sind sie in ihrer Amtsaufgabe überfordert, ungeeignet und zu entlassen.
Die Frage ist, wie lange sie schon das Gesetz missachtet haben?
M.E. schreibt das Grundgesetz bereits vor, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nichts Anderes hat 1983 das Bundesverfassungsgericht entschieden und nach § 31 BVerfGG sie nochmals gebunden - und sie haben m.E. anhand der Beweise trotzdem weiter gemacht wie zuvor.
Im Fall von Erich Neumann haben Richter des Landgerichts Hamburg sogar beschlossen, dass er die ihm bereits bekannten Dokumente der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft nicht vervollständigen darf und ihn mit Knast bedroht. Das geht m.E. nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht und dies gilt auch für das Landgericht in Hamburg.
Unglaublich, wie die Judikative in einem Rechtsstaat sich verhält. Die Frage nach Nazi-Methoden ist wahrscheinlich noch eine der zartesten Mutmaßungen.
Mazi (Dienstag, 02 September 2025 09:57)
Es gilt zu klären, ob Minister der Justiz der jeweiligen Bundesländer nicht nach § 27 Abs. 1 Strafgesetzbuch der Beihilfe (wie NS-Helfer) anzuklagen sind?
Da Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), ist davon auszugehen, dass sie diesen Straftatbestand bereits von Amts wegen entsprechende Dokumentationen angelegt und geprüft haben.
Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen nach dem Gesetz treffen und sich vorher nicht davon überzeugt haben, dass ihnen die beklagte Behörde eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes vorgelegt hat.
Kürzen wir es ab:
Deutschland vermittelt nicht glaubhaft, dass rechtsstaatliche Grundsätze gelten und dabei insbesondere Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger eingestellte Beamte ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) treffen. Als Amtsträger sind sie verpflichtet nach Art. 20 Abs. 3 GG ihr Amt ausüben.
Folgt am aber der Intension des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendik Hering (SPD), dann ist es für Beamte nur zum Zeitpunkt des Amtseids erforderlich, die Anforderungen des Grundgesetzes zu erfüllen. Danach also nicht mehr.
Diese Praxis zugrunde gelegt, besagt, dass die Beamten der Behörden in den 50iger Jahren den Reispass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele rechtmäßig ausstellten.
Es ist danach nicht verwerflich, dass die Beamten des damaligen BND zwar wussten, wo die ehemaligen Nazis - wie die ausländischen Geheimdienste auch - aufhielten, aber die Verfolgung der Nazis nicht aufgenommen haben.
Mit anderen Worten:
In den etablierten Parteien (SPD oder andere) ist in der Beamtenschaft die Abgrenzung zu den Nazis nicht erkennbar.
Mazi (Montag, 01 September 2025 11:26)
Aufgrund umfangreicher Recherchen bin ich zu der Erkenntnis gekommen, dass es nahe liegt, dass die Ministerpöräsidenten Amtsträger zur Ausübung staatlicher Gewalt einsetzen, die Art. 20 Abs. 3 GG nicht folgen. Dies betrifft gar § 26 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz, dass Dienstvorgesetze ihre Amtsaufgabe gar nicht ausüben.
Es wäre zu vermuten, dass dies der Legislative, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft, auffallen würde. Dem ist aber nicht so, weil sie gar nicht erst prüft, ob ihre Vorgaben eingehalten werden.
Die Frage ist also, was eine Klage vor Richtern bringen soll, die dem Gesetz nicht folgen und ob die folglich die Richter über den Vorgaben des Volkes stehen? M.E. ist dies eindeutig mit "NEIN" zu beantworten.
Wir müssen uns Gedanken darüber machen, was höher steht. Das Grundgesetz oder die Richter!
Mazi (Montag, 01 September 2025 10:57)
Ic h frage mich, wo der Unterschied zwischen Herrn Liebich und dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele bestehen soll?
Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2025-09-01-trump-zoelle-liebich-flucht-brasilien-
Während Herr Liebich verfolgt wird haben deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt einen gültigen Reisepass ausgestellt. Sogar der ehemaligen Nazi-Größe Gröning haben sie als ehrenamtlichen Richter in der Justiz aufgenommen.
Wenn ein ausländischer Geheimdienst wusste wie und wo sich der ehemalige KZ-Arzt versteckt hat, dann ist davon auszugehen, dass dies "Legende" auch dem BND bekannt war. Wenn der BND Amtsgträger beschäftigt hat und sie nach dem Grundgesetz, nach Gesetz und Recht, tätig sind, dann ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz Herrn Mengele auch schützte.
Was ist also von unserem Grundgesetz zu halten?
So langsam glaube ich, dass die NS-Juristen zwar verstorben, aber dennoch nicht ausgestorben sind! Nicht zuletzt führe ich immer wieder an, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich bekanntlich nicht an das Grundgesetz halten und Entscheidungen verkünden, dabei Amtsrobe tragen, die gar nicht in die "Landschaft" passen.
Wenn Amtsträger ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausüben, dann ist nicht anzunehmen, dass sie ihre Amtsaufgabe nach dem Gesetz ausüben.
Wo gilt da der Gleichheitsgrundsatz, wenn Richter diesem nicht folgen?
Mazi (Sonntag, 31 August 2025 23:25)
Der Fall des "Oskar Gröning" und Nazigröße: "Als ehrenamtlicher Richter war er zudem zwölf Jahre am Arbeitsgericht Nienburg tätig."
Lesen Sie den Beitrag bei Wikipedia selbst nach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Oskar_Gr%C3%B6ning
Unglaublich wie Nazigrößen auch zur Zeit des Grundgesetzes als ehrenamtliche Richter in der Judikativen zur Durchsetzung von Staatsgewalt eingesetzt und nicht überwacht wurden!
Da keine Änderungen in der Judikativen bekannt wurden, ist auch heute davon auszugehen bzw. darauf zu schließen, dass weiterhin Amtsträger zur Durchsetzung von Staatsgewalt eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen. Herausragendes Beispiel sind die Richter der Soizialgerichtsbarkeit, die nicht nach der Entscheidung ihres "Obergerichts" ihre Entscheidungen dennoch treffen und in Dienstkleidung noch verkünden.
Unabhängig davon hat Ingo Sorgatz, ehemals BKA, veröffentlicht, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nicht kontrolliert wird. Unter dieser Maßgabe ist also jederzeit die Erklärung abzugeben: "Die vorgelegten Unterlagen enthalten keine neuen sozialmedizinische Aspekte".
Niemand ist in der Lage aufgrund einer derartigen Feststellung vorzugeben, wer und weshalb eine solche Erklärung falsch oder richtig sein soll. An Aussagelosigkeit ist sie kaum darstellbar. Sie ist auch richterlich nicht verwertbar.
Ich lege mich fest, dass solche Erklärung richterlich keine Aussage darstellen und eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz aus diesem einfachen Grund nicht nachvollziehbar ist.
Nach § 103 SGG und ordentlicher Geschäftsführung wäre zu erwarten gewesen, dass der Richter bzw., die Richter den Sachverhalt von Amts wegen erforschen und in Erfahrung bringen, welche Unterlagen von wem vorgelegt wurden und wo die restlichen Unterlagen verblieben sind.
Die Weisung des Minikommentars des Bundesministerium des Innern gibt Richtern die Arbeitsweise vor.
Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist der Anschein kaum wegzudenken, dass in der Sozialgerichtsbarkeit Standardprinzipien der Methode der Nazis, nach der Methode von "Oskar Gröning", und nicht nach Gesetz und Recht angewandt werden. Die fehlende Kontrolle der Legislative, ob denn die Vorgaben in den Gesetzen überhaupt eingehalten werden (wegen der fehlenden Funktionstrennungsprinzipien), leistet zur Förderung kriminellen Handeln ihren zusätzliuchen Beitrag.
Das Grundgesetz hat in Art. 97 Abs. 1 GG keines Wegs vorgegeben, dass unabhängige Richter die Bindung an ihre "unbürokratische, schlampige" Arbeitsweise, sondern lediglich versucht auszudrücken, dass Amtsträger/Richter in ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden sind und keineswegs frei sind.
Dass Richter in ihrer Entscheidung und dabei an das Gesetz gebunden sind, ergibt sich aus Art. 97 Abs. 1 GG.
Mahnendes Beispiel ist der Fall der Nazigröße "Oskar Gröning" und dessen systematische Unterwanderung der Judikative bis zum ehrenamtlichen Richter!
Mazi (Sonntag, 31 August 2025 20:17)
Unglaublich., dass eine Nazigröße zum ehrenamtlichen Richter in der deutschen Judikative aufsteigen konnte und dass Dienstaufsichtsbeschwerden gegen diese Herren Richter immer noch mit Verweis auf Art. 97 Abs. 1 GG als unabhängige Richter von den Dienstaufsichten, nicht beaufsichtigt werden.
Nach dem Grundgesetz sind vor dem Gesxetz alle gleich!
Nicht die Richter nach obiger Maßregelung nicht.
Entweder gelten weiterhin Nazi-Methoden - und Naziogrößen richten weiter in den Amtsstuben oder wir setzen das Gesetz durch und vollziehen nach, ob Richter tatsächlich nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Schon oft habe ich auf das Bundesverfassungsgericht und auf das dort geltende Gesetz der Abgeordneten des Deutschen Bundestages verwiesen (§ 31 BVerfGG), dass alle Behörden und Gerichte verpflichtet dessen Rechnung zu achten.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger diese Entscheidung der Richter nicht achten, ist also zweifelhaft, ob diese Kategorie der Richter und öffentliche Behörden unter diesem Grundsatz sich verstehen.
Wenn also Rechtsstreitereien gegen Behörden vor Sozialgerichten landen und dort Richter folglich nicht nach dem Gesetz entscheiden, dann ist zu hinterfragen, wie Ministerpräsidenten diese Amtsträger als Richter ernannt haben können bzw. das Grundgesetz überhaupt die Sozialgerichtsbarkeit als "Untergericht" bezeichnen kann.
Gehen wir davon aus, dass es zulässig ist, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus vom Grundgesetz ermächtigt wurde, eine Sozialgerichtsbarkeit einzuführen.
Nicht erlaubt ist es jedoch saeitens der Ministerpräsidenten Amtsträger, die dem Gesetz, dem Grundgesetz, nicht folgen, als Amtsträger durch Durchsetzung von Staatsgewalt einzusetzen.
Undenkbar, aber aufgrund des Vorkommnisses der Nazigröße Oskar Gröning und der Tatsache, dass er als Richter weiterhin richterliche Entscheidungen unbeaufsichtigt trifft.
Da Nazigrößen in der Judikativen eingesetzt wurden, keine Änderung bekannt wurde und in der Justiz Art. 97 Abs. 1 GG auch ohne Kontrolle, ob unabhängige Richter tatsächlich nach dem Gesetz ihre Enmtscheidungen treffen, ist anzunehmen, dass weiterhin in diesen Richterberufen, Amtsträgern als unüberwachte "U-Boote" tätig sind.
Da diese Richter als Beamte tätig sind und nach dem Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hedndrik Hering (SPD) Beamte nicht überprüft werden sollen, lässt den Rückschluss zu, dass das obige Prinzip des "Oskar Gröning" weiter ausgebaut werden und über Parteien hinweg gelten soll.
Entweder wurde ein Grundgesetz mit Grundrechten von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen und in Kraft gesetzt, müssen diese Abgeordneten auch gewährleisten, dass ihre Beschlüsse von der Exekutive und Judikative nach Art. 97 Abs. 1 GG auch angewandt werden.#
Nach dem gültigen Funktionstrennungsprinzip ist es nicht rechtens, dass Exekutive und Judikative machen und Agieren können wie sie wollen.
Es ist den Ministerpräsidenten, gleich welcher Parteizugehörigkeit, nicht erlaubt, Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, zur Durchsetzung von Staatsgewalt einzusetzen. Es liegt daher nahe, dass sie nicht verbeamtet sein können, weil ihnen Staatsgewalt nicht übertragen werden konnte.
Mazi (Sonntag, 31 August 2025 15:24)
Es erscheint logisch, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages Gesetze nach dem Grundgesetz beschließen, in Kraft setzen und die Judikative diese gesetzliche Vorgabe nicht beachtet.
Für Unfallverletzte stellt sich die Frage, wie sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.) und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 B 153/87) verstehen dürfen, wenn sie richterlich ohnehin nicht beachtet werden und nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht nachgeprüft werden.
Mazi (Sonntag, 31 August 2025 15:14)
Bemerkenswert wie ehemalige Nazis in der deutschen Judikative aufgenommen wurden!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.youtube.com/watch?v=KWKvkSxE0UA
(ab 2:07 Minuten wird es interessant)
Der Name ist Oskar Görning, der ehemalige Nazi, der in der deutschen Judikative nach dem Grundgesetz in Entscheidungen eingebunden wurde.
Wie konnte dies sein?
Wie kann ein ehemaliger angesehener Nazi als Richter im Nachkriegsdeutschland Amtsentscheidungen verkünden? Danach ist das Prinzip des Art. 97 Abs. 1 GG, die Unabhängigkeit der Richter, plausibel zum Schutz der Nazis und NS-Juristen nachvollziehbar.
Wo leben wir eigentlich und die Ausstellung des ordentlichen Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengeles seitens der deutschen Behörden ist aufgrund solcher Vorkommnisse mehr als nachvollziehbar/plausibel/logisch.
Mazi (Sonntag, 31 August 2025 14:30)
U.a. #4020
Es ist anzunehmen, dass die Verantwortlichen ein sehr unterschiedliches Verhältnis entgegen den Bürgern zur Wahrheit haben!
Das Grundgesetz wollte dies doch abstellen.
Es liegt daher sehr nahe, wenn die Verantwortlichen dem Grundgesetz nicht und statt dessen Vorgaben der Zeit von davor folgen.
Einen Unterschied zwischen Beamten und anderen Bürgern geht schon gar nicht, weil das Grundgesetz festhält, dass vor dem Gesetz alle gleich sind und dies als Grundrecht nach dem Grundgesetz bezeichnet wird.
Wenn der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) dennoch mit seinem Vorschlag entgegen dem Grundgesetz einen gegensätzlichen Vorschlag macht, dann ist dessen Gedankengut schon einmal vom Grundgesetz ausgeschlossen. Der Verdacht liegt also sehr nahe, dass er diese Handhabung von den Nazis übernommen hat.
Auch die Annahme, dass der ehemalige Bundesverfassungsgericht- und Bundespräsident Roman Herzog (CDU) zwischen dem Amtseid und einem Eid unterscheidet, zeugt von dessen Herkunft und dessen Überzeugung.
Sie erkennen, dass ein Merkmal der Parteizugehörigkeit kein Kriterium der Verfassungstreue ist.
Mazi (Samstag, 30 August 2025 16:12)
Bei mir ist nichts angekommen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/studie-energiewende-bringt-b%C3%BCrgern-millionen-ein/ar-AA1LwgpV?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e18ad11e47e749c6dd726e612d249942&ei=4
M.E. ist dies ein "Fake News". Die GRÜNEN zeichnen dafür zuständig und verantwortlich. Schließlich trifft diese Meinungsäußerung der GRÜNEN auch den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), der schließlich die Verantwortung der Regierung verkörpert.
Mazi (Freitag, 29 August 2025 23:47)
"Wer diesem Auftrag zuwiderhandelt, schadet dem Ansehen des öffentlichen Dienstes und muss mit Konsequenzen rechnen.“
Auf diesen Beitrag weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/gravierendes-fehlverhalten-in-beh%C3%B6rde-schulministerin-feller-will-disziplinarverfahren/ar-AA1LvdoA?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=78225b999edd469bba67c2ef2b5fdd83&ei=21
Auf die unterschiedliche Bewertung eines Amtseids und eines Eids von Roman Herzog (CDU), ehemaliger Bundespräsident und Präsident des Bundesverfassungsgerichts weise ich hin. Letztlich ist es die gleiche Auffassung der Nazi, die von Adolf Hitler erlassen wurde.
Nicht nachvollziehbar ist die Äußerung von Schulministerin Dorothee Feller (CDU) und unserem Rechtsempfinden, dem Grundgesetz und der Meinung von Roman Herzog. Die nazi-gleiche Betrachtung von Herzog verwundert deutlich. Mit dieser Meinungsäußerung rückt er deutlich nahe der vorgefertigten Meinung der AfD und qulifiziert ihn als Verfassungsfeinde.
Es ist davon auszugehen, dass nichts mehr im Staate gültig ist und keineswegs von einer freiheitlich deokratische Ordnung und der Rechtsstaatlichkeit übrig zu sein scheint.
Wenn sich nun eine Generalstaatsanwaltschaft in Bremen sich von des Denkens von Herzog überzeugt zeigt, die Schulministerin Feller als rechtlich wirksam einer Fehldeutung und unser Denken gleichsetzt, dann kann darauf geschlossen werden, dass unsere Meinunmg nach deren Auffassung einem Irrtum unterliegt, die Nazi-Sicht offensichtlich mehrheitsfähig ist und das Grundgesetz in unserem Empfinden dessen Verständnis irrt.
Die Annahme, dass alle Macht vom Volke ausginge, ist damit widerlegt und die Unterzeichnung des Amtseids in der Interpretation von Adolf Hitler hat damit seine Grundlage gefunden.
Mazi (Freitag, 29 August 2025 09:15)
Es ist anzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch in einer Zeit, der Nazi-Zeit, leben, als dem Volk, dem Grundgesetz, zu folgen.
Es ist mit der Veröffentlichung des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 der Nachweis geführt worden (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), dass in den deutschen Behörden das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes, der wahrheitsgetreuen und insbesondere der vollständigen Verwaltungsakte, nicht beachtet wurde.
1988, also danach, hat selbst das Bundesverwaltungsgericht (Az. 1 B 153/87) entschieden, dass anhand dieser Verwaltungsakte der Betroffene die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können muss.
Zu erkennen ist dies u.a. daran, dass kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit in der Sache unwesentliche Dokumente was nicht entscheidungsrelevant deklarierte. Über ein nicht gesehenes Dokument kann kein Richter entschieden haben, dass es für seine Entscheidung irrelevant sein könnte.
Im Fall von Neumann hat des LG Hamburg Herrn Neumann untersagt, 45 Dokumente der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Zwingender kann in der Judikative keine Entscheidung von Richtern angeordnet werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Vorgaben des Grundgesetzes zu folgen haben. Wenn diese Richter auch noch durchsetzen, dass Herr Neumann wegen ihres Urteils in den Knast muss, dann hat das nichts mehr mit der testierten Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Es ist daher davon auszugehen, dass in der Judikativen verhindert wird, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte erhalten, um in Sachkenntnis ihre Entscheidung zu treffen.
Es ist erstaunlich, dass alle Bundesregierungen das Prinzip nicht ablehnten.
Wo sind wir eigentlich? In welchem Rechtsstaat leben wir eigentlich, weshalb urteilen Richter des EuGH nicht und machen Deutschland nicht entsprechende Auflagen?
Gibt das Grundgesetz nicht vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und dass vom Volk und nicht von den öffentlichen Behörden ausginge?
Mazi (Mittwoch, 27 August 2025 22:59)
Unglaublich wie Richter in Deutschland das Gesetz auslegen!
Ich habe den Eindruck, dass wir aus der Nazi-Zeit wissen, wie korrupt Richter das Gesetz auslegen. Aber heute bleibt uns nur festzustellen, dass sich offenbar nichts verändert hat!
Auf diesen Artikel weise ich Sie hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wegen-wirecard-kohle-verloren-gericht-entscheidet-gegen-kleinaktion%C3%A4rin/ar-AA1LliSe?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=1326bcaec4e048d9d08e1a6175ac955d&ei=10
Mazi (Mittwoch, 27 August 2025 22:11)
Amtsträger sind nicht nur Polizeibeamte - und Staatsanwälte! Und nicht nur Hannover scheint betroffen zu sein.
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/urteil-gefallen-korrupte-polizisten-aus-hannover-m%C3%BCssen-ins-gef%C3%A4ngnis/vi-AA1LkFfj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68af609cec814fec99e5643f4664de23&ei=24
Die Richterin hat deutlich gemacht. dass die hier angeklagten Polizisten besondere Anforderungen an die Grundgesetztreue haben. M.E. ist diese Anforderung gegenüber allen Amtsträgern unerlässlich und nicht nur, weil sie einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben.
Also die Anforderung gegenüber allen Amtsträgern muss es sein, dass sie nach Gesetz und Recht tätig sind, dem Staat gehorchen!
Mazi (Mittwoch, 27 August 2025 21:14)
Für Amtsträger, die weiterhin die Nazi-Zeit für eine "siegreiche" Zeit halten, sei auf diese Recherche hingewiesen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/letzte-briefe-aus-ns-todeszellen-mit-nur-19-jahren-hingerichtet/ar-AA1Lj4Lp?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=68af50a72fa84ec8b0a676652a59d39f&ei=54
Es ist einfach nur beschämend für Deutschland.
Gewiss haben Amtsträger ihren Dienst nach dem Gesetz und Recht ausgeübt, dass Unrecht was sie jedoch tatsächlich mit Ihrer Arbeit verbreiteten, ist kaum steigerbar.
Unbeschreiblich, unzumutbar!
Von wegen nach dem Gesetz gehandelt. Hätten die damaligen Juristen nach dem Menschenverstand gehandelt und nicht nach der Ausbildung, wären sie nicht zu diesem Entscheidungen gekommen.
Mazi (Mittwoch, 27 August 2025 20:18)
Tatsache ist, dass Richter der Sozialgerichte ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. An diese Vorgabe sind alle Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG gebunden.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörden nachvollziehen.
Anhand unvollständiger Verwaltungsakten kann weder ein Betroffener oder ein Richter entscheiden, ob ein nicht vorgelegtes Dokument nicht entscheidend für eine Verwaltungsentscheidung sein.
Kurz um:
Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen keine Entscheidung nach ihrem Amtsauftrag, dem Gesetz.
Es gilt die Frage zu klären, ob eine verkündete Entscheidung eines Gerichts gegen ein Gesetz eine Amtsausübung gegen das Grundgesetz sein kann.
Meine Meinung:
Das geht gar nicht. Das sind Machenschaften von NS-Juristen. Sie dürfen kein Recht besitzen, rechtsgültige Entscheidungen zu verkünden.
Mazi (Dienstag, 26 August 2025 15:16)
Ein höchstmögliches Strafmaß?
Auf diesen Artiekl beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/messerattacke-us-botschaft-fordert-h%C3%B6chstm%C3%B6gliches-strafma%C3%9F/ar-AA1LeO1L?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=cc7ec2be1db04dac8febfddfb16da59d&ei=9
Nach den Grundrechten gewährt das jeweilige Bundesland nach Art. 19 Abs. 4 GG den jeweiligen Rechtsschutz. Dazu leisten die Ministerpräsidenten als Amtsaufgabe den Eid auf das Grundgesetz und bekunden damit, dass in deren Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Als sind Richter als Amtsträger nach Art. 97 Abs. GG nur an das Gesetz gebunden. Sie treffen folglich ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Die Forderung der US-Botschaft mag zwar in den USA gängige Praxis sein, in Deutschland fehlt ihnen jedoch die Rechtsgrundlage.
Dennoch muss man anerkennen, dass diese Handhabung auch vor deutschen Gerichten nicht fremd ist. Aber das Grundgesetz steht dem entgegen. Dass die Amtsträger als Richter dioeser Praxis dennoch folgen liegt nicht daran, weil das Grundgesetz in diesen Punkten "schwammig" wäre, sondern daran, dass die Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen.
Das versteht man in deutschen Behörden also unter einer Funktionstrennung, wenn ein Minister für beide "Sachen" zuständig ist.
Ich denke, dass wir uns dennoch darin einig sind, dass dies in der freien Wirtschaft nicht unter einer Funktionstrennung verstanden wird und auch nicht gelebt wird.
Mazi (Dienstag, 26 August 2025 11:52)
«Wer sich nicht an unsere Regeln hält, der bekommt die volle Härte der niedersächsischen Justiz zu spüren», sagte die SPD-Politikerin der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung».
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/tumult-nach-mordurteil-ministerin-k%C3%BCndigt-konsequenzen-an/ar-AA1Le36o?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c095ce5870a043ca9de1519ba97b96e8&ei=13
Es ist fraglich, ob die SPD zu diesem Spruck steht und alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die sich nicht an die Regeln halten, anklagen, verurteilen lässt und aus dem Dienbst entfernt.
§ 31 BVerfGG sagt eindeutig und unmissverständlich, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für alle Behörden und Gerichten gelten. Aber die Richter der Sozialgerichtsbarkeit akzeptieren diese Regeln nicht und legen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde.
Es ist auch fraglich wie Betroffene eine richterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsanhand anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen könne.
Das geht einfach nicht, dass Betroffene anhand einer unvollständigen Verwaltunghsakte entscheiden können, dass ein nicht vorgelegten Dokument für eine Entscheidung der Verwaltungsentscheidung wesentlich sein könne.
Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass NS-Juristen auch heute noch maßgelblichen Einflüsse auf Jursiten haben.
Korrekt ist nicht die niedersächsische Justiz angesprochen, sondern die bundesdeutsche Justiz. Anzumerken ist jedoch, dass der Bund keinen Einfluss auf die niedersächsische Justiz hat. Aber die Tatsache, dass die Ministerpräsidenten den Eid auf das Grundgesetz geleistet haben und darin geloben, dass sie die Einhaltung von Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland in ihrem Verantwortungsbereich einhalten werden, ist der Einwand zwar berechtigt, aber letztlich unstrittig gegenstandslos.
Wenn laut Ministerin "Das sei möglich gewesen, weil die Justiz einen guten Überblick über kriminelle Clanstrukturen im Land habe ", dann sind Ihnen auch die Verbindungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen bekannt und es ist ihr bekannt, dass Minbisterpräsidenten zur Ausübung von Staatsgewalt Amtsträger einsetzen, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger sind, den Regeln der Gemeinschaft, dem Grundgesetz, nicht folgen, ist deren Ernennung seitens einer Landesregierung ohnehin fraglich. Es ist nachgewiesen, dass Beamte den Regeln des Grundgesetzes nicht folgen.
Eine Ausnahme für Beamte zu schaffen wie dies offensichtlich notwendig ist, wie dies auf Vorschlag des Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) geschehen soll, ist ohnehin nicht möglich, weil gerade dies implizieren würde, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind und sie die Regeln der Gesellschaft nicht zu akzeptieren.
Mazi (Montag, 25 August 2025 15:29)
#4008
Letztlich sind das Stilblüten unseres Rechtssystems!
Mazi (Montag, 25 August 2025 15:22)
#4009
Sehr gut!
Sie sollten aber darauf achten, dass die Generalstaatsanwaltschaft Bremen keine Aussage dazu macht, dass Behörden falsch gehandelt hätten. Da Behörden nur durch Amtsträger handeln können, sind die Behörden fein raus. Andererseits ist anzunehmen, dass Staatsgewalt ohne Amtsträger nicht ausgeübt werden kann.
Da Behörden nur durch Amtsträger handeln, sie aber dem Grundgesetz nicht folgen, können sie m.E. keinen Amtsauftrag ausführen.
Der Gedanke, dass dieser Grundsatz nicht auf Beamte anzuwenden ist, widerspricht dem Grundgesetz, dem bürgerlichen Grundrecht, dass alle vor dem Gesetz gleich wären.
Wir sind uns hoffentlich der gleichen Meinung, dass dieses Verständnis bereits bei den Nazis vorhanden war und von diesen übernommen wurde.
Wenn Herr Bovenschulte als Bürgermeister des Bundeslandes Bremen, aber dennoch Amtsträger (die dem damit dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG. Dazu ist er weder berechtigt noch befugt.
Es geht gar nicht, dass Amtsträger Staatsgewalt ausüben und nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Nach dem Grundgesetz dürfen nur Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln, Staatsgewalt ausüben.
Gehen wir davon aus, dass das Grundgesetz, unsere Verfassung, verbindlich ist und eine Anklagewelle, richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz erfolgen und eine Entlassungswelle von Amtsträgern in der Sozialgerichtsbarkeit folgt. Schließlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 durchzusetzen und Entscheidungen (auch von davor) aufzuheben. Die Entscheidung legt wiederum das Grundgesetz zugrunde.
Es war nie anders (außer bei den Nazis), als das unabhängige Dritte ihre Meinung anhand einer wahrheitsgtreuen und vollständigen Verwaltungsakte und Entscheidungen begründen können.
Als verantwortlicher Dienstvorgesetzter der Generalstaatsanwaltschaft Bremen und gemäß seinem Eid auf das Grundgesetz, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik in seinem Verantwortungsbereich eingehalten werden, hat er ein größeres Problem.
Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat er das Grundrecht des Bürger zu beachten. Tatsächlich übt er jedoch Staatsgewalt mit Amtsträgern aus, die dem Grundgesetz nicht folgen. Dazu ist er weder befugt noch berechtigt.
Kurz:
Behörden üben Staatsgewalt nur mittels Amtsträger aus.
Folgen Amtsträger nicht dem Grundgesetz, d.h. dass sie Staatsgewalt gegen Gesetz und Recht ausüben, folgen sie nicht dem Grundgesetz.
Der Bürgermeister des Bundeslandes Bremen ist nicht berechtigt, gegen Art. 19 Abs. 4 GG zu verstoßen.
Die Generalstaatsanwaltschaft, darf nur Tätigkeiten mittels Amtsträger ausüben, die dem Grundgesetz folgen. Sie müssen Anklagen gegen die Amtsträger der Behörden stellen und richterlich bestätigen lassen. Danach sind die Amtsträger aus den Behörden zu entfernen.
Sachlich ist es schwer oder unmöglich, dass Generalstaatwaltschaften gegen ihre Dienstvorgesetzten, Amtsträger, ermitteln bzw. tätig sind. Aber so sieht es das System vor. Es beschreibt die gelebte Funktionstrennung der Behörden und befindet dies als "rechtsstaatlich".
Wir sind uns hoffentlich einig in der Auffassung, dass dieses Verständnis in der freien Wirtschaft nicht haltbar ist und nicht toleriert werden darf.
Erich Neumann alias unfallmann (Montag, 25 August 2025 11:06)
Hallo Gäste,
seit 25.08.2025: 10:30 ist bekannt, die Generalstaatsanwaltschaft Bremen wird meine Webseite sichten und sich in Kürze melden (14 Tagen) wie es weiter gehen soll.
Frau [19-27] ist meine Ansprechpartnerin.
MfG
Erich Neumann
WernerE (Freitag, 22 August 2025 23:19)
Die BG ETEM - mein Freund und Bescheißer (Region Südost, Leipzig)
Es ist inzwischen schon eine gehörige Frechheit, was man dort so treibt.
Hier kennt man das auch, obwohl nicht direkt Angeklagt.
WernerE - brauche offensichtlich mal wieder meinen Anwalt, um 170.- € einzuklagen!
Mazi (Donnerstag, 21 August 2025 15:43)
Wollte die SPD wirklich eine Verfassungsfeindin zur Richterin am Bundesverfassungsgericht machen?
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eklat-um-brosius-gersdorf-spd-hat-neue-kandidatin-f%C3%BCr-amt-der-verfassungsrichterin/ar-AA1KW5cM?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6e5bf141f6ad441fba968309c6fd30eb&ei=24
Nach der Sendung der ARD vom 20.08.2025 (Dr. Bauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main) ist es keine gute Idee, der Nazi-Zeit nachzutrauern und alte Prinzipien nach dessen Untersagung des Grundgesetzes hochzuhalten. Wir haben erfahren, wie Adenauer (CDU) und sein Staatssekretär Globke (https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Globke) zusammenarbeiteten. Eine weitere Dokumentation mit Dokumenten, die die Ermittlungsarbeiten beweisen sollen, ist hier zu finden (https://fragdenstaat.de/dossier/globke/).
Des musste Frau Brosius-Gersdorf klar sein, dass sie als Bürgerin, die das Grundgesetz nicht anerkennt, gegen die Vorgaben des Grundgesetzes junge Juristen lehrt, nicht im Budnesverfassungsgericht aufsteigen durfte und konnte. Es muss ihr bekannt sein, dass die Unterscheidung zwischen einem Amtseid und ein Eid nach Roman Herzog (Innenminister des Bundeslandes Baden-Württemberg, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Bundespräsident), die Treue nach dem Grundgesetz nicht beschreibt.
Zu eng sind die Verbindungen zu Filbinger (CDU), der einmal sagte: Was damals (als Friedernsrichter) bei den Nazis war, kann jetzt kein Unrecht sein!
Aus dem Beitrag bei Wikipedia ist zu entnehmen, dass die juristische Ausbildung eine unrühmliche Vergangenheit und Wurzeln in der Nazi-Vergangheit hat.
Wenn deren Einfluss so bedeutungsvoll war und ist, stellt sich die Frage, weshalbm,sich das Grundgesetz dieser besonderen Problematik nicht angenommen und das Volk stattdessen "entmündigt" hat. Zumindest ist anzunehmen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachprüfen müssten, ob denn ihre beschlossenen Vorgaben/Gesetze auch tatsächlich von den Juristen/Richter eingehalten werden?
Für wahr, es war keine gute Idee, die Nazi-Technokraten noch einmal zu hofieren!
Mazi (Donnerstag, 21 August 2025 14:49)
Peonsionzahlungen zu Lasten der Bürger in Form von Steuerzahlungen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/scheuer-wird-angeklagt-bricht-ihm-jetzt-die-pension-weg/ar-AA1KT1uw?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6e5bf141f6ad441fba968309c6fd30eb&ei=11
Wenn eines sicher ist, dann ist es das Andy Scheuer die Bürger viel Geld als Minister gekostet hat.
Dass er den Untersuchungsausschuss offensichtlich auch "angeschmiert" hat, dass haben andere vor und nach ihm auch gemacht. Sie wurden zur Belohnung sogar aus Steuermitteln für diese Unwahrheit letztlich von den Bürgern in der Form von Steuern auch noch unterstützt.
Wo soll da ein Unterschied zu Bauer, Jude und Staatsanwalt in Frankfurt am Main, nach dem verlorenen Weltkrieg zu suchen sein (vgl. Dokumentation der ARD vom 20.08.2025)?
Mazi (Donnerstag, 21 August 2025)
#4004
Haben Sie gestern die Sendung in der ARD zu Dr. Bauer, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesehen?
Es war schon immer so. Und damals hat es keine AFD gegeben!
Ich stehe auf dem Standpunkt des Grundgesetzes und alle Amtsträger haben ihm gehorchen. Das haben die Ministerpräsidenten per Eid bestätigt. Wenn sie gegen diesen Eid verstoßen, dann ist fraglich, wie sie das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG sich ausgedacht haben, diese ihre Vorgabe zu erfüllen.
Die Tatsache ist nachzuvollziehen, hätte es den israelischen Mossat nicht gegeben, wäre Eichmann, wenn er nicht gestorben wäre, auch heute noch in Argentinien am leben.
Der gestrige Beitrag der ARD muss nachdenklich machen, was das Grundgesetz überhaupt regelte, wer es wie umgesetzt und wer die Bürger sowie weshalb diese Amtsträger mit ihrer Steuer am leben erhalten haben.
Bestimmt nicht, weil Amtsträger dem Grundgesetz gefolgt sind.
Es ist nachvollziehbar, dass Sie Schriftsätze beim Sozialgericht Augsburg einreichen. Aber nach dem Beitrag der ARD ist nicht nachvollziehbar, weshalb Sie unterstellen, dass sie von Amtsträgern gelesen werden, die nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG) oder Sie davon ausgehen, dass die Ministerpräsidenten das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG befolgen und die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern ausstatten, die dem Grundgesetz folgen?
WernerE (Mittwoch, 20 August 2025 19:22)
Zitat aus #4001
Der Fehler liegt m.E. nicht in der Funktionsufähigkeit des FAX-Gerätes (was eingeräumt unmöglich ist), sondern darin, dass vom Ministerpräsidenten Amtsträger in Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Das bestätige ich gerne, dennoch muss ich meine Anschreiben an das SG mit Nachweis versenden und die einfachste und günstigste Methode ist das Fax Gerät.
Mein Faxgerät + Software funktioniert einwandfrei überall bei jeder Behörde, nur
eben nicht beim SG Augsburg.
So sende ich mit Nachweis über das LSG München - dort funktioniert der Empfang.
Das die Richter in Augsburg nicht nach Grundsätzen arbeiten, habe ich längst erkannt.
Immerhin sind ca. 2,5 % der Verfahren zu meinen Gusten ausgefallen.
Die restlichen 97,5 % in der Regel für die Beklagte - BG, DRV, ZBFS
======
Andi Scheuer wird verklagt - netter Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin -
aber hier wird NICHTS raus kommen, denn eine Krähe hackt der anderen Krähe kein
Auge aus - oder anders ausgedrückt: Justizia ist Blind, Taub und der C Partei angehörend
WernerE - Einen Eid auf das Grundgesetz würde ich jederzeit ablegen!
Mazi (Mittwoch, 20 August 2025 18:41)
Nach dessen Rechtsanschauung (Roman Herzog) und die von weiteren anderen, allesamt dem öffentlichen Dienst angehörend, machen zitierbar deutlich, dass ein Amtseid mit dem "normalen" Eid nicht gemein hat.
M.E. folgt daraus, dass die Ministerpräsidenten danach in ihrem Verantwortungsbereich nicht aussagen, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Wenn Amtspersonen - und dazu zählen Ministerpräsidenten - ihren Amtseid nicht einhalten, dann ist die Frage, was mit dessen Eid auf das Grundgesetz und die Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich gemeint sein könnte.
Eines ist mit Sicherheit wahr, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Roman Herzog u.a. sind davon überzeugt, dass zwischen einem Amtseid und einem Eid ein unterschied besteht. Wenn also u.a. Ministerpräsidenten einen Amtseid und keinen Eid leisten, dann stellen sie also nicht sicher, dass in ihrem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Für eine staatlich Rechtsordnung ist m.E. zwingend erforderlich, dass sich zumindest Richter an das Gesetz, an das Grundgesetz, halten. Ist dem nicht so, dann ist also eine Rechtsordnung nicht gegeben.
Wo sind wir hingekommen. Die Allierten hatten im Nachkriegsdeutschland bereit feststellt, dass sie zwar miltärisch gesiegt haben, aber in der Juristerei der Nazis gescheitert sind.
Es liegt daher nahe, dass auch den Bürgern wiederum ein "X für ein U" vorgemacht wird.
Bekannt ist, dass seitens der Ministerpräsidenten Amtsträger zur Ausübung einer Amtsfunktion eingesetzt werden, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn dem so ist, dann ist es vorsätzlich, dass Gerichte zwar berechtigt sind, Staatsgewalt auszuüben, aber die Ministerpräsidenten haben dazu Amtsträger eingesetzt, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Laut dem Urteil des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen sind diese "Amtsträger" mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst zu entlassen.
Dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit dazu gehören, ist nachgewiesen. Letzlich muss sogar festgestellt werden, dass diese Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Sie sind als Verfassungsfeinde kenntlich zu machen.
Nach dem Obergericht in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht, hat dieses bereits 1983 ganz klar festgehalten, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit hatten damals schon das Grundgesetz nicht geachtet und nicht festgestellt, dass die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig war. Das bereits praktizierte Verfahren haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch beibehalten und nicht einmal festgestellt, dass die ihnen vorliegende Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig ist.
Es ist nicht auszuschließen, dass den Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Rechtsbruch bekannt war und ist. Sie haben mit viel Ausdruckkunst dies scheinbar begründet.
Dennoch ist ihnen vorzuhalten, dass sie in der Tatbeschreibung unwahre Aussagen machen und ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegt.
Meine Mutmaßung ist, dass weder Scheuer, noch anderen und weiteren Amtsträgern eine Verurteilung folgt, in der sie zur Rechenschaft gezogen werden.
Es liegt daher (sehr) nahe, dass die Richter des EuGH entscheiden müssen, soll die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden.
Mazi (Dienstag, 19 August 2025 23:47)
Was sagt da ein rheinland-pfälzischer Ministerpräsident Alexander Schweiitzer (SPD), dem nachgesagt wird, dass er Amtsträger beschäftigt, die Gesetz und Recht nicht befolgen, zur Ausübung von Staatsgewalt!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schweitzer-richtet-mahnende-worte-an-die-union/ar-AA1KO4um?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=68a4e685ffb948569790751bba0d5fe5&ei=10
Zuerst sollte nach dem Grundgesetz die Einhaltung der Grundrechte (Art. 19 Abs. 4 GG) und nach seinem geleisteten Eid auf das Grundgesetz in seinem Veramntwortungsbereich gewährleistet sein.
Da Schweitzer (SPD) seinen Eid auf das Grundgesetz nicht einhält, in dessen Verantwortungsbereich Gesetz und Recht nicht eingehalten werden, verbieten die guten Sitten anderen etwas vorzuhalten,was er selbst nicht einält.
Als Verfassungsfeind - als solche bezeichne ich alle Personen, die das Grundgesetz nicht einhalten - muss es ihm verwehrt sein, finanzielle Zuwendungen von Bürgern aus Steuermitteln finanziert zu erhalten.
Mazi (Dienstag, 19 August 2025 19:02)
#4000
Ihren Kommentsr verstehe ich nicht.
Gesichert und nachweisbar ist, dass die Richter der Sozialgerichte dem Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht nicht folge leistet.
Weshalb reichen Sie dann Schriftsätze beim SG Augsburg ein, wenn der Ministerpräsident mit Richtern beim Sozialgericht Amtsaufgaben erledigen lässt und diese Richter als Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen? Das Grundgesetz und die VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen verlangen von Amtsträgern etwas anderes.
Ein Ministerprösident, der Amtsträger einstellt und bezahlt, die dem Grundgesetz nicht folgen, betätigt sich, wie auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit selbst, als Gegner dieser Vorgabe des Grundgesetzes, also Verfassungsfeind.
Ob dieser Ministerpräsident überhaupt das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt, bezweifle ich.
Kurz um:
Aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes bezweifle ich sehr stark, dass in der Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden und der amtierende Ministerpräsident seinen geleisteten Amtseid, in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht einzuhalten.
Rein die Unterscheidung zwischen einem Eid und einem Amtseid besagt, dass in der Praxis ein Unterschied vorhanden ist. Dies besagt auch, dass Amtsträger den Eid, den sie geleistet haben, nicht erfüllen.
Bei wem also reichen Sie Dokumente ein, wenn die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die nach Gesetz und Recht handeln?
Der Fehler liegt m.E. nicht in der Funktionsufähigkeit des FAX-Gerätes (was eingeräumt unmöglich ist), sondern darin, dass vom Ministerpräsidenten Amtsträger in Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die dem Grundgesetz nicht folgen.