Kommentare: 3960
  • #3960

    Mazi (Mittwoch, 30 Juli 2025 15:06)

    Der Staat zahlt für sein Beschlüüse nicht!

    Auf diesen Artikel bezieh ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/offene-rechnungen-f%C3%BCr-die-rente-dieses-geld-m%C3%BCsste-eigentlich-der-staat-zahlen/ar-AA1JyWAL?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=e4d3b2f0ff4d48a68d8b140aaf845dcb&ei=8

    Nachdem der Staat seine Staatsmacht nicht von Amtsträgern ausüben lässt, die ihm nicht gehorchen, erscheint dies nicht als Überraschung. Das er aoch so noch die Steuerkasse, von den Bürgern mit Steuern finanziert, auch noch leert, ist mehr als erstaunlich.

    Art. 20 Abs. 4 GG fordert die Bürger zur Gegenwehr gegen jeden auf, der die freiheitlich-demokratische Ordnung beseitigen will - https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054

  • #3959

    Henning (Dienstag, 29 Juli 2025 17:09)

    Wer kämpft kann verlieren, wer aufgibt hat verloren....
    Grüße vom Getränkemarkt

  • #3958

    Mazi (Dienstag, 29 Juli 2025 12:15)

    Das letztze Gefecht?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/k%C3%B6lner-kardinal-woelki-immer-wieder-woelki/ar-AA1JuFXG?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=80c804e5eb0f40e6a7204c4a5e30d6e9&ei=10

    Aus den bisherigen Erfahrungen ist zu schließen, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.

    Würden die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, wäre anzunehmen, dass nach dem Volk anders gehandelt worden wäre.

    Nachdem die Angaben des Bürgers Wölki vor Gericht nicht der Wahrheit entsprochen hat, er eine Strafe wegen seiner Falschaussage bezahlte, ist nicht davon auszugehen, dass Richter nach dem Grun dgesetz gehandelt haben.

    Es ist davon auszugehen, dass hier gemeinschaftlich gegen das Volk gehandelt wurde und die Behörden (Amtsträger) nicht nach dem Gesetz handelten (vgl. auch die jüngst bekannt gewordenen Geheindienstinforationen von Argentinien über die Ausstellung des Reisepasses der deutschen Behörden für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele in den 50iger Jahren).

  • #3957

    Mazi (Dienstag, 29 Juli 2025 10:22)

    Die Frage ist, ob Amtsträger wenn sie ihren Auftrag nicht wahrnehmen, dennoch Pensionsberechtigt sein dürfen?

    Wenn sie auch ohne dass sie einen Amtsauftrag erfüllen pensionsberechtigt sein sollen, dann ist die Frage welchen Sinn Verträge oder ein Eid auf das Grundgesetz haben kann.

    Sie denken gewiss an die Urteile der Judikativen an ehemalige Richter der Nazi-Zeit bezüglich deren Pensionsansprüchen oder die Ausstellung des Reisepasses der öffentlichen Behörden für den KZ-Arzt Josef Mengele.

    Es ist nachgewiesen, dass wir zur Abänderung des Grundgesetzes keine AfD brauchen. Das haben die etablierten Parteien schon selbst vorgenommen.

  • #3956

    Mazi (Dienstag, 29 Juli 2025 10:14)

    Es liegt mir eine Erklärung eines involvierten Oberstaatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Mainz vor, nach der die involvierte Richter in deren Entscheidung unterstützt wurden und nachträglich sich herausstellte, dass die Berufsgenossenschaft überhaupt keine wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakte den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegt hat.

    Die Richter haben folglich keinen Sachverhalt von Amts wegen nach Paragraph 103 Sozialgerichtsgesetz vorgenommen.

    Zur Belohnung wurde diesem Oberstaatsanwalt von Mainz die Zuständigkeit über eine andere Staatsanwaltschaft übertragen. Es ist zweifelhaft wie Amtsträger, die dem Gesetz und dem Recht nicht folgen, die Staatsgewalt von einer Exekutiven übertragen werden kann.

    Einen Unterschied zu KI basierten Klagen kann ich daher nicht erkennen.

    Die Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurden diesbezüglich 1983 formuliert. Auf das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes wurde eindeutig verwiese. An diese Entscheidung wurden alle Behörden und Gerichte zwar gebunden. Die Entscheidung des Obergerichts wurde zwar hingenommen, aber weiterhin nicht befolgt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte Entscheidungen der Verwaltungsbehörden nachvollziehen können. Auch dies wurde in der Sozialgerichtsbarkeit hingenommen, aber nicht befolgt.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen diesen Beschlüssen dennoch nicht. Aus diesem Grund ist nicht nachvollziehbar, wie ein Unterschied zwischen einer KI basierten Klage und einem richterlichen Urteil, dass dem Gesetz nicht folgt, auszumachen ist.

    Die Frage ist, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Entscheidung des Gerichts oder dem Grundgesetz, dass richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet, nicht folgen? Wie dem auch ist, beide richterlichen Entscheidungen führen zur Nicht-Beachtung des Grundgesetzes (Art. 97 Abs. 1).

    Da das Bundesverfassungsgericht sich nur aufgrund eines Antrags mit der Problematik befasst ist davon auszugehen, dass vor 1983 die Amtsträger das Grundgesetz schon nicht beachtet haben. Wenn nach dem Grundgesetz Richter an das Gesetz gebunden sind, dann haben sie damals auch keine Amtsaufgaben ausgeführt.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Amtsträger einen Anspruch auf Pensionszahlungen zulasten der Bürger haben könnten, da sie keinen Amtsauftrag ausgeführt haben.

    Fraglich ist zudem wie Ministerpräsidenten der Länder die Einhaltung von Gesetz und Recht beeiden können, wenn nachgewiesen ist, dass sie Amtsträger zur Ausführung von Staatsgewalt beschäftigen, wenn diese Amtsträger nicht dem Staat gehorchen (Art. 20 Abs. 3 GG)?

    Die Frage ist, ob Amtsträger über oder unter dem Grundgesetz stehen?

    Da uns Bürger lediglich das Grundgesetz uns unsere Rechte verleiht, können wir uns ausschließlich auf dieses beziehen. Das Recht, dass alle Gewalt vom Volke ausginge, ist nur dort manifestiert.

    Die Weisungsgebundenheit der Exekutive über die Judikative widerspricht jeglichen Funktionstrennungsprinzipien der freien Wirtschaft. Es ist anzunehmen, dass dieses Relikt auf die Machenschaften der NS-Juristen in den Ministerien zurückzuführen ist.

    Entweder gilt das Grundgesetz, oder es gilt nicht.

    Der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering (SPD) gibt die schriftliche Aussage dafür, dass in Rheinland-Pfalz nie des Grundgesetz umgesetzt wurde. Die Abgeordneten des Landtags und des Deutschen Bundestages müssen sich fragen lassen, ob sie wirklich das Volk vertreten?

  • #3955

    Mazi (Dienstag, 29 Juli 2025 09:17)

    Ist die KI eine Gefährdung des Richter-Berufs?

    Diesen Artikel lege ich zugrunde:
    https://www.lto.de/recht/juristen/b/ag-koeln-familiengericht-312f130-25-schriftsatz-ki-anwalt-berufspflichten

    Vieles deutet daraufhin, dass Entscheidungen von KI dem Gesetz mehr folgen, als richterliche Urteile. Das bedeutet nicht, dass KI keine Fehler in der Umsetzung der Gesetze macht. Aber durchaus weniger.

    Sind wir ehrlich!

    Soviel Unabhängigkeit der Richter ist bei Richtersprüchen wie bei KI ist nicht durchsetzbar. Es ist anzunehmen, dass eine juristische Ausbildung die Herrschaften, Richter und Anwälte, zusammen schweißt.

    Wenn in diesem Fall eine Anwalt eine Klage mit KI-Unterstützung fehlerhaft eingereicht hat, dann ist dies m.M. nach ein Freundschaftsdienst, um der öffentlichen Meinung vorzuführen, dass KI nicht nachvollziehbar ist. So ist es!

    Aber eine ordentliche KI würde dazu führen, dass die Gesetze der Abgeordneten wenigstens beachtet und angewandt werden.

    Wir müssen uns auch im Klaren sein, dass Software nur so gut sein kann, wie sie programmiert wurde. Fehlerhafte Softwareroutinen führen zwar dazu, dass auch sie nicht nachvollziehbar wären. Aber sie begründen nicht die Gewähr, dass sie nicht verarbeitete Gesetze berücksichtigt. Schließlich wird bekundet, dass KI nicht nachvollziehbar wäre.

    Statt auf diese Fehlerquelle hinzuweisen, hat der Richter sich offensichtlich „einen schlanken Fuß gemacht“ und auf eine fehlerhafte Klage verwiesen.

    Dass die Entscheidung von Richtern zwar auf der Basis der Gesetze erfolgt, dies aber nicht gewährt und beachtet wird, hat er nicht berücksichtigt. KI ist nicht nachvollziehbar schlechter als Entscheidungen von Richtern.

    Ich lege mich fest:
    Die richterlichen Entscheidung sind so gut, wie die Klagen mittels KI.
    Das heißt jedoch nachweislich nicht, dass beide dem Gesetz folgen und damit den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen!
    KI legt nur offen, dass die Richter ebenso dem Gesetz nicht folgen. Wenn Richter für sich in Anspruch nehmen, sich irren zu dürfen, dann können sie im Gegenzug nicht erwarten, dass eine Software fehlerfrei ohne Kontrolle fehlerfrei arbeitet.

  • #3954

    Mazi (Montag, 28 Juli 2025 22:08)

    Wenn Amtsträger nach dem Gesetz und dem Recht handeln sollen (Art. 20 Abs. 3 GG), dann ist zunächst zu klären, welches Recht gemeint ist?

    Wenn deutsche Behörden mit der EU verhandeln, Verträge abschließen, diesen Verträgen aber nicht folgen, dann ergibt sich die Frage, was unter einem Recht verstanden werden soll?

    Wenn die Exekutive erklärt, dass sie keine Gesetze zu ändern hat, dann stellt sich die Frage, über was die Richter des EuGH entschieden haben und was unter den Verträgen mit der EU verstanden werden soll?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/u-haft-statt-antalya-zehn-festnahmen-am-d%C3%BCsseldorfer-flughafen/ar-AA1JqSSH?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=205ad71f6174462aa61dd5416c0def66&ei=22

    Zitate aus der Veröffentlichung:
    "Aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten reiste am Freitagnachmittag ein 36-Jähriger ein, der ebenfalls gesucht wurde. Die Beamten stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld im März 2024 einen Haftbefehl wegen Bankrotts in zwei Fällen, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zwei Fällen sowie Insolvenzverschleppung gegen den Mann erlassen hatte."

    "Ein 30-Jähriger beabsichtigte am Freitagabend nach Tunis zu fliegen. Daraus wurde jedoch nichts, weil nach dem Mann wegen mehrerer Diebstahlsdelikte und Sachbeschädigung per Untersuchungshaftbefehl gefahndet wurde."

    "Zuletzt stellten die Bundespolizisten Sonntagnachmittag eine 40-jährige Frau fest, die auf dem Weg nach Antalya war. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Aachen einen Haftbefehl wegen Unfallflucht gegen die im Februar 2024 verurteilte Frau erlassen. "

    "Nur zwei Stunden später fiel bei den Kontrollen ein 46-jähriger Mann auf, der beabsichtigte, ins türkische Izmir zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bochum einen Haftbefehl wegen Unfallflucht gegen den im Mai 2024 Verurteilten erlassen."

    Unklar ist ebenfalls, ob ein Richter oder eine Staatsanwaltschaft den Haftbefehl ausstellte.


    Hier das Statement der Richter des EuGH zu deren Standpunkt zum europäischen Haftbefehl vom 27.05.2019 (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf)

    "In seinen heutigen Urteilen kommt der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass die
    Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats, die wie die deutschen Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder
    Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen zu werden, nicht unter den Begriff „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses fallen.

    Der als eine strukturell von der Judikative unabhängige Stelle für die Verfolgung von
    Straftaten zuständige Generalstaatsanwalt eines Mitgliedstaats wie der Generalstaatsanwalt von Litauen, dessen Status ihm eine Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive im Rahmen der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls verschafft, fällt hingegen unter den genannten Begriff. "
    ...
    "Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung setzt voraus, dass Europäische Haftbefehle nur zu vollstrecken sind, wenn sie die im Rahmenbeschluss aufgestellten Voraussetzungen erfüllen. Da es sich bei einem Europäischen Haftbefehl somit um eine „justizielle Entscheidung“ handelt, muss er u. a. von einer „Justizbehörde“ ausgestellt worden sein.

    Als Hintergrund erscheinen die Richter des EuGH gegenüber der deutschen Justiz sehr große Vorbehalte zu hegen und insbesondere die fehlende Funktionstrennung in den deutschen Behörden zu benennen (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=27.05.2019&Aktenzeichen=C-508%2F18).

    Wenn nach Ingo Sorgatz, ehemals BKA, veröffentlicht, dass seitens der Exekutivbehörden keine Kontrolle der Amtsträger vorhanden ist, die tatsächlich feststellt, ob die Amtsträger einer Behörde tatsächlich nach dem Gesetz und Recht tätig sind, dann kann ich diese Vorbehalte der Richter nachvollziehen.

  • #3953

    Mazi (Montag, 28 Juli 2025 12:25)

    #3951
    Das Grundgesetz regelt verbindlich, was zu gelten hat und was nicht.

    Wenn Amtsträger die Verfassung, das Grundgesetz, nicht achten und trotzdem die Staatsmacht verkörpern, dann macht es m.E. keinen Sinn, vor einem Gericht eine berechtigte Klage auf dieses Grundgesetz einzureichen.

    Wir sind dann in einem für Kläger rechtlosen Zustand angekommen, wo es ohnehin keinen Sinn macht, ein Recht erstreiten zu wollen. Vor wem auch, wenn Amtsträger dem Gesetz und Recht nicht folgen.

    Es wird offenbar, dass das Grundgesetz bei dem Amtsträgern nicht beachtet wird und in der öffentlichen Verwaltung offensichtlich die Zeit vor dem Grundgesetz, vor 1949, eine wesentlich bedeutender Rolle spielt.

    Dies wird auch daran erkenntlich, dass deutsche Behörden dem KZ-Arzt Josef Mengele schon damals einen gültigen Reisepass ausstellten, wie dies vom argentinischen Geheimdienst bekannt wurde.

    Wenn Bürger diesem Verfahren entgegen treten wollen, so haben sie m.E. zwei wesentliche Möglichkeiten (von der ich die zweite Möglichkeit für die effizientere halte).

    1. Sie treten dafür ein, dass die Vorgaben des Grundgesetzes verbindlich umzusetzen sind.
    2. Die Entlohnung der Amtsträger, die ihren Eid auf das Grundgesetz brechen, finanziell einzustellen und zurückzufordern.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die das Grundgesetz nicht anerkennen, die Gesetz und Recht nicht einhalten, ein Recht haben sollten, eine Belohnung dafür zu erhalten, geschweige denn Pension zu beziehen (siehe auch die Ausstellung des Reisepasses für Josef Mengele!).

    Zu erkennen ist dies auch daran, dass der Landtagspräsident Rheinland-Pfalz Hering den Vorschlag eingebracht hat, AFD-Mitgliedern die Unterstützung von Abgeordneten zu untersagen. Sachlich ist jedoch festzustellen, dass die von Hering vorgeschlagene Regelung nicht nur für die Unterstützung von Abgeordneten, sondern die Anforderungen des Grundgesetzes gegenüber allen Bürgern generell zu gelten haben. Sein Vorschlag entspricht nicht nur Art. 20 Abs. 3 GG, sondern stellt nimmt auch mit seiner Beschränkung auf einen Teil der Bürger über das Grundgesetz stellt sich auch über das Grundgesetz.

    Schon die von Hering gemachte Unterscheidung wirft Fragen auf und weist daraufhin, dass dies bisher anders gehandhabt wurde und dies offiziell bestätigt ist.

    Zudem wird deutlich, dass der Vorschlag von Hering (SPD) niemals zu dem Ergebnis des Ministerpräsidenten Schweitzer (SPD), die Einhaltung von Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Verantwortungsbereich, führen kann.


    Die Geschehnisse in Deutschland machen zumindest nachdenklich.

  • #3952

    Mazi (Sonntag, 27 Juli 2025 21:04)

    #3951
    Schon gut! Ich rege mich nur auf, wenn in den Vorgaben des Grundgesetzes anderes steht, als die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese Regelungen des Grundgesetzes nicht beachten.

    Den Richtern ist vom Grundgesetz vorgegeben, dass ihre Amtsausübung an das Gesetz gebunden sind. Danach ist im Grundgesetz festgelegt, dass sie keine Amtsausübung geltend machen dürften, wenn sie das Gesetz nicht beachten.

    1983 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Diese Vorgabe der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist für alle Behörden und Gerichte verbindlich.

    Es darf vermutet werden, dass gegen dieses Prinzipien des Grundgesetzes die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon mehrfach verstoßen haben.

    Wenn dies als strittig gewesen sein sollte, so ist festzustellen, dass nach dem Richterspruch des Bundesverwaltungsgericht Betroffene die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.

    Es erscheint fraglich, wie Betroffene oder Richter einen Tatbestand beurteilen können und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ein § 103 Sozialgerichtsgesetz vorschreibt, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen erforschen müssen, wenn ihnen keine vollständige und damit wahre Verwaltungsakte vorliegt?

    Die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind vom Grundgesetz her nicht nachvollziehbar.

    Ich bin mit der Entscheidung von 1983 des Bundesverfassungsgerichts und der Richter des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 der Meinung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.

    Es ist die Frage, wie Ministerpräsidenten den Eid auf das Grundgesetz, Gesetz und Recht einzuhalten, leisten können, wenn schriftlich fixiert ist, dass Behörden und Gerichte nie den Gerichten eine wahre und vollständige Verwaltungsakten vorlegen und Gesetze und Rechte weder von den dortigen noch auf Seite der Richter der Sozialgerichtsbarkeit seitens eingehalten werden.

    Unglaublich wie sie das Gesetz und Recht gebeugt werden.

    Es sind nicht die Helfer der Abgeordneten auf ihre Treue zum Grundgesetz analog des Vorstoßes des Rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hering zu überprüfen, sondern auch die Amtsträger selbst, die letztlich die Exekutive in ihrer Amtsfunktion unterstützen.

  • #3951

    WernerE (Freitag, 25 Juli 2025 19:59)

    Lieber Mazi,

    bitte nicht sprachlos bleiben, mache den Mund auf und schreibe alles zum Lesen nieder

    Liebe Grüße an Erich, seiner Frau und dem guten Freund

    Angenehme Zeit - ALLEN

    WernerE - nur wer die Missstände anprangert zeigt Format!

  • #3950

    Mazi (Freitag, 25 Juli 2025 11:49)

    Ich bin sprachlos, wer alles als Amtsträger von uns bezahlt wird!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/vorwurf-der-volksverhetzung-richter-muss-nicht-vor-gericht/ar-AA1JgMP7?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=a516ca07480a482ead5daa10b971f407&ei=46

  • #3949

    Mazi (Freitag, 25 Juli 2025 07:49)

    Die Frage ist, was wir von einer Judikativen verlangen dürfen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/2bvr68625-bverfg-verfassungsbeschwerde-der-afd-erfoglos-malu-dreyer-gegen-rechts

    Einen klareren Verstoß gegen das Grundgesetz und dessen Regeln zur freiheitlichen Grundordnung gibt es wohl kaum.

    Es muss davon ausgegangen werden, dass die ehemalige Ministerpräsidentin, Richterin und Staatsanwältin Malu Dreyer sehr bewusst gegen die freiheitlich demokratische Ordnung des Grundgesetzes verstoßen hat. Da hilft auch die Amtshilfe der öffentlichen Hände nichts durch die Judikative, des Bundesverfassungsgerichts.

    Unrecht bleibt Unrecht!
    Dagegen können auch die Amtsträger, Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrer Hilfe ihrer Kollegin nach dem Grundgesetz nichts ausrichten.

    Nachdem die Richter der Bundesrepublik Deutschland ihren Kollegen aus der Nazizeit üppige Rentenzahlungen nachträglich nachweislich zu gesprochen haben/verschafften und u.a. deutsche Behörden dem KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten, dies einem ausländischen Geheimdienst sogar bekannt wurde, ist das Vertrauen in unseren Rechtsstaat, in die öffentliche Verwaltung, massiv anzuzweifeln.

    Da hilft es auch nicht eine scheinbare Judikative aufzubauen und das Recht der Unfallopfer, wie hier, als nicht gegeben darzustellen.

    Amtsträger, die nicht nach dem Grundgesetz handeln, nicht nach Gesetz und Recht ihre Tätigkeit versehen (Art. 20 Abs. 3 GG) können keine Amtshandlungen für Institutionen übernehmen bzw. Amtsaufgaben ausführen.

    Es ist die Frage, wie die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG umsetzen und gewährt wissen wollen?

    M.E. wird seitens der Gerichte auf Länderebene das Recht nicht durchgesetzt. Was soll der Eid der Ministerpräsidenten auf das Grundgesetz, wenn in ihrem Verantwortungsbereich und darüber auf Bundesebene Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht eingehalten werden?

    Es geht nicht, wenn besagte AFD möglicherweise und die Verfassungsorgane selbst dem Geist des Grundgesetzes nicht folgen und sich die Vorgaben des Grundgesetzes selbst ausdenken.

    Auf diese Weise geht es bestimmt nicht!

  • #3948

    WernerE (Donnerstag, 24 Juli 2025 19:21)

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/andreas-scheuer-pkw-maut-wahlkampfspenden-und-neue-karriere-podcast-firewall-a-46e9d3b9-d0ec-4855-81d5-6bc26ab74cad

    Der Andi wusste genau was man so alles machen muss - gesponsert natürlich
    Die Tröge eben!

    WernerE - .. dass mehr dran sein kann!

  • #3947

    Mazi (Donnerstag, 24 Juli 2025 08:39)

    #3946
    Das Sprichwort ist auch hier bekannt. Das lässt darauf schließen, dass mehr dran ist.

  • #3946

    WernerE (Donnerstag, 24 Juli 2025 00:25)

    wie sagt ein örtlicher Politiker öffters:
    Die Tröge bleiben die gleichen, nur die Schxxxxe ändern sich zum Teil.

    Nicht anders in der Politik!

    Wünsche uns Allen viel Kraft und Erleuchtung um zu verstehen

    WernerE - ist zu vielem fähig

  • #3945

    Mazi (Mittwoch, 23 Juli 2025 18:23)

    Friedrich Merz (CDU) macht seiner Herkunft alle Ehre!

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/merz-beliebtheit-auf-allzeittief-forsa-analyse-zeigt-wie-die-cdu-w%C3%A4hler-verprellt/ar-AA1J8h7h?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f9d36e60a0444c899393b20624386c1b&ei=30

  • #3944

    Mazi (Dienstag, 22 Juli 2025 14:40)

    Konkret sieht die Bundesregierung vor, die Beschlüsse der Abgeordneten des Deutschen Bnundestages nicht bezahlen zu wollen und die Boomer-Jahrgänge aufzuteilen in die, die nicht zahlen und die die zahlen.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neue-idee-f%C3%BCr-die-rente-boomer-sollen-extra-soli-zahlen/ar-AA1IHOiu?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=687f735aec844ed1ade984c8b63631fa&ei=21

    Konkret geht es darum zu diffenzieren zwischen den Boomern die als Beamte tätig sind (sein sollen) und die Selbsdtändigen/Freiberufler. Der Rest, die sogenannten Beitragszahler der gesetzlichen Rentnenversicherung sollen die "Zeche" zahlen.

    Unter einer sozialen Marktwirtschaft wird demzufolge nach dem Willen der Bundesregierung nur der Teil verstanden, die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung bezahlen.

    Wäre Olaf Scholz (SPD), Annalena Bearbock oder Robert Habeck weiterhin, entgegen Friedrich Merz (CDU) im Amt, wäre der Aufschrei der politischen Unfäigkeit sehr groß.

    Von Christian Lindner (FDP) spricht schon gar keiner mehr.

    Was will uns diese Geschichte lehren:
    Der ledigliche Austausch von Personen bringt die soziale Marktwirtschaft nicht zurück. Es ist die Gesinnung auszutauschen!

  • #3943

    Mazi (Dienstag, 22 Juli 2025 13:22)

    #3942
    Es ist in der Tat sehr schwierig einen Rechststaat in Deutschland noch zu erkennen, wenn Amtsträger in Institutionen eingesetzt werden, die nicht nach Arzt. 20 Abs. 3 GG handeln.

    Daher vertrete ich die Auffassung, dass die Behörden keine Amtsträger einsetzen, die Amtsaufgaben wahrnehmen. Es ist schon mehr als erstaunlich, dass derartige Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit las Amtsaufgaben interpretiert werden, sind diese Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zustande gekommen.

    Für mehr als erstaunlich sehe ich an, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit schon 1983 das Bundesverfassungsgericht diese Herren auf die Regelungen des seit 1949 gültigen Grundgesetzes hinweisen musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörden verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.

    Das sie es dennoch nicht vorgenommen haben, belegt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988. Nach dieser Entscheidung soll es für Behörden verpflichtend sein, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte behördliche Vertwaltungsentscheidung nachvollziehen kann.

    Wenn Sozialgerichte von 1949 bis 1949 dem Grundgesetz nicht folgten und dies fortgesetzt bis 1988 nicht vorgenommen haben, ist nicht ersichtlich, weshalb diese Amtsträger gebessert haben könnten.

    Verstorben ist jedoch nicht ausgestorben! Zahlreiche Richter waren bis 1983 verstorben und bis 1988 waren noch mehr verstorben. Aber dieses Prinzip ist, wie die Fälle zeigen, nicht ausgestorben.

    Nicht nachzuvollziehen ist auch die Tatsache, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsakte der beklagten Behörde Gutachtern vorlegen und deren Gutachten zum Gegenstand der Gerichtsentscheidung machen. Wir sind uzns hoffentlich darin einig, dass das Gutachten, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zur Entscheidung bewegte, nicht die fehlerhafte Verwaltungsentscheidung ausbügeln kann. Das Gutachten muss zwangläufig die gleichen Beanstandungen enthalten, wie die Verwaltungsakte selbst.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass in Punkto Sozialgerichtsbarkeit die jeweiligen Bundesländer keinesfalls sicherstellen, dass das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.

    Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soiziales die Vorgaben für diue Berufsgenossenschaften erstellt und gleichzeitig die Aufsicht über diese Art der Justiz übernimmt, dann ist das ein Verstoß gegen die Funktionstrennung, gegen die Unabhängigkeit der Justiz.

    Aus diesem Grund allein ist die nachvollziehbare Wertschätzung der Richter des Europäischen Gerichtshofs gegenüber der deutschen Justiz eindeutig (https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html).

    M.E. bin ich mit den Richter des EuGH der Auffassung, dass seitens der deutschen Justiz das Rechtssystem nach dem Grundgesetz nicht verfolgt wird.

  • #3942

    Erich Neumann alias unfallmann (Dienstag, 22 Juli 2025 12:02)

    #3941
    Hallo Mazi,
    Zitat:
    Es ist bekannt, dass in den deutschen Behörden ohne Geist gearbeitet wird und nach Sachlage in den Behörden wollen sie dieses noch ausweiten. Zitat Ende

    Es ist auch bekannt und auf meiner Unterseite - 21.07.2008: Gutachten aus dem Herzzentrum - mit dem Gutachten vom 21.07.2008 dokumentiert:

    "Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard."

    Mit anderen Worten, die Richter halten sich dumm und wollen von der Wahrheit nichts wissen, damit es im Sinne der Beklagten zu einem Urteil kommt.

    Nennt es wie ihr wollt, für mich ist es Prozessbetrug.

    MfG

  • #3941

    Mazi (Dienstag, 22 Juli 2025 10:57)

    Was wir zuerst brauchen ist eine klare Übersicht!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/boomer-soli-experten-wollen-einen-rentensoli-zur-sicherung-der-rentenkassen/ar-AA1IHga7?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=ada86646dd674dcdd76451d92288ba5a&ei=65

    Zuerst müssen die Abgeordneten der Parlamente die Kosten bezahlen, für die sie sich entschieden haben. Erst danach ist es sinnvoll, einen Kassensturz zu machen und festzustellen, wer wieviel einzahlen soll.

    Es ist bekannt, dass in den deutschen Behörden ohne Geist gearbeitet wird und nach Sachlage in den Behörden wollen sie dieses noch ausweiten.

    Nachdem nachgewiesen ist, dass dort Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch noch Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, ist rechtsstaatlich Einhalt zu gebieten und das Volk hat die selbst zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen.

    So viel Unsinn ist wahrlich nicht mehr auszuhalten!

  • #3940

    Mazi (Dienstag, 22 Juli 2025 09:58)

    Damit das so bleibt, dazu entnehmen die Beamten schon jetzt Geld!

    Auf diesen Artikel vewrweise ich: https://www.msn.com/de-de/lifestyle/other/neuer-renten-%C3%A4rger-was-der-boomer-soli-wirklich-bedeutet/ar-AA1IZEtg?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=687f40fdd6154fd28b67bb62f456db2a&ei=20

    Wo bleibt da noch der Sozialgedanke oder das Gerechtigkeitsgefühl?

  • #3939

    Mazi (Dienstag, 22 Juli 2025 08:43)

    In der Tat gilt es die Frage zu klären, wie ein Bundesland das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren will, wenn es keine Amtsträger in Institionen einsetzt, die dem Grundgesetz folgen (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Sozialgerichtsbarkeit den Rechtsschutz nicht gewährtleistet?

    Wie ist mit dem Bruch des Grundgesetzes umzugehen, wenn es offensichtlich von Amtsträgern, insbesondere den Ministerpräsidenten, nicht eingehalten wird?

    Die Sinnhaftigkeit des Vorwurfs der Ministerpräsidenten gegenüber der AFD das Grundgesetz ändern zu wollen, erschließt sich mir nicht!

  • #3938

    Mazi (Montag, 21 Juli 2025 20:58)

    Bemerkenswert, die Entscheidung des OVG Magdeburg: "Unter dem Schreiben prangte das Dienstsiegel seines Gerichts. Das DienstG Magdeburg sah darin einen Verstoß gegen die richterliche Wohlverhaltenspflicht." ... "Das OVG Magdeburg hat die Berufung des Richters gegen das Urteil nicht zugelassen und den Vorwurf dabei inhaltlich bestätigt (Beschluss vom 24.06.2025 – DGH 2/25)."

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-magdeburg-dgh225-impfung-erschlichen-richter-schreiben?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Sachlich ist es so, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie den Eindruck erwecken dürfen, in staatlichem Auftrag zu handeln, wenn sie dazu nicht berechtigt sind.

    Im vorliegenden Fall liegt dies ganz klar, weil als Sozialrichter nie dem Behandlungs- btw. Pflegepersonal im Sinne der CoronaImpfV gleichgestellt sein kann. Das mag er zwar so sehen, aber Dritte sind davon nicht zu überzeugen.

    Ich schließe aus dieser Entscheidung auch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei ihrer Entscheidungsfindung gegen das Gesetz keine Dienstkleidung tragen dürfen, ist doch nachgewiesen, dass sie dem Grundgesetz nicht gefolgt sind. Sie erfüllen damit den Tatbestand auch als Verfassungsfeind dargestellt zu werden.

    Der Amtsauftrag des Grundgesetzes erteilt den Auftrag nur an unabhängige Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.

    Wenn also Richter dem Grundgesetz nicht folgen, ihre Amtsaufgaben nicht nach Gesetz und Recht erledigen, dann handeln sie also gegen das Grundgesetz und stellen etwas ín den Raum (ähnlich der Entscheidung des OVG Magdeburg), was tatsächlich nicht gegeben ist.

    Es gilt also die Frage zu klären, weshalb ausgerechnet dieser Richter des Sozialgerichts angeklagt und verurteilt wurde, während andere "laufen" gelassen werden?

    Auch dieser Fall dokumentiert, dass die Kritik an unserem Rechtsstaat berechtigt ist und wir uns tatsächlich nicht zuletzt durch die Machenschaften der NS-Juristen in den Behörden in einer Nachfolgezeit der Nazi-Dikatatur uns befinden. Es ist argumentativ nicht nachvollziehbar, dass diese Zeit geendet habe, nur weil sie verstorben sein sollen. In der Tat gibt es seitens des Volkes einen zugestandenen enormen Unterschied zwischen "verstorben" und "ausgestorben".

  • #3937

    Mazi (Montag, 21 Juli 2025 09:45)

    Anhand der Akten ist die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig (https://www.unfallmann.de/fehlt-in-den-akten-posteingangsstempel-bekomme-ich-nicht/). Das Grundgesetz, die Gerichtsentscheidung des Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) wird nicht eingehalten.

    Die Behörde, wie auch das Gericht, war nach § 31 bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Einhaltung verpflichtet. Dass Behörden dies einhalten, kontrolliert das Sozialgericht. Beide Institutionen werden letztlich von der Bundesanstalt für Arbeit und Soziales aufsichtlich überwacht. Damit ihr diese Missstände nicht bekannt werden, unterlässt das Ministerium die Amtsaufgabe der Kontrolle beider Institutionen (siehe Veröffentlichung von Ingo Sorgatz, ehemaliger BKA-Beamter, in der Zeitschrift „Compliance“).

    Ähnlicher geht es nicht mehr! Es ist danach nicht anzunehmen, dass eine tatsächliche Aufsicht erfolgt oder Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.

    Es ist daher - auch aufgrund anderer Rechtsstreitigkeit in anderen Bundesländern - anzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz bzw. nach dem Grundgesetz entscheiden. Die Amtsstellung der Richter, die sie als Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln, verleitet sie, Klägern eine Amtshandlung durch Tragen einer Dienstkleidung vorzutäuschen, eine Amtshandlung vorzunehmen.

    Die Tatsache, dass die verantwortlichen Präsidenten der Sozialgerichte ihre Dienstaufsicht nicht wahrnehmen ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sie selbst aus dem gleichen „Milieu“ aufgestiegen sind.

    Es geht nicht um die Frage zu klären, ob das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Grundgesetz missachtet hat, sondern darum, ob sich dieses Ministerium sich anders verhalten hat, als man seitens zur Zeit der Nazis dies durfte/zu erwarten war?

    Ich erkenne da den Unterschied nicht!

    In meinen Augen ist hier die Frage der verfassungsfeindlichen Handhabung aller Beteiligten zu klären und damit der Verfassungs- und Eidbruchs des Grundgesetzes. Wenn die Richter und die Mitarbeiter in den Behörden eine Täuschung des Volkes vornehmen, ist die Frage weiter zu klären, ob dann ihre Ernennung dennoch nach einem untergeordneten Gesetz wirksam war?

    Auch hierzu denke ich, dass dies ebenfalls in einem Rechtsstaat zu verneinen ist.

  • #3936

    Mazi (Sonntag, 20 Juli 2025 11:05)

    Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass die Prinzipien eines Rechtsstaates nach dem Grundgesetz zu Lasten des Volkes verlassen wurden.

    So ist in Sozialgerichtsprozessen nachgewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschlands nicht beachten. Es ist nicht einmal so, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzp wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, den richterlichen Entscheidungen, den Entscheidungen zugrunde gelegt werden.

    Dienrichterlichen Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit entsprechen also nicht dem grundgesetzlichen Amtsauftrag nach Art. 97 Abs. 1 und die eingesetzten Amtsträger handeln nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn also die juristische Ausbildung die Verdrehung des Rechtsstaates nach dem Grundgesetz zum Ziel hat, dann ist nicht nur diese Ausbildung zu hinterfragen, sondern auch die Ernennung dieser Amtsträger als Beamte auf Lebenszeit und ihre Pensionsberechtigung.

    Es liegt also nahe, dass dieser Umstand immer noch ein Relikt der Nazi-Zeit ist, die mit dem in Kraft treten des Grundgesetzes entgültig beendet werden sollte.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt als Exekutivbehörde zudem die Vorgaben der Berufsgenossenschaften und nimmt gleichzeitig unter „Mitwirkung der jeweiligen Bundesländer“ auch die Aufsicht über die Judikative wahr, die die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren soll.

    Ich erinnere zudem an den Streit des Gesundheitsministerium und dem Datenschutzbeauftragten, veröffentlicht vor Jahren in der Deutschen Apothekenzeitung..

    Ein größeres Unterlaufen der Funktionstrennung ist nicht denkbar, zumal Ingo Sorgatz, ehemals BKA, im Compliance Magazin veröffentlicht hat, dass in den deutschen Behörden eine Kontrolle, dass diese Vorgabe nicht beachtet, nicht durchgeführt wird.

    Dieser Umstand ist also seit vielen Jahren so praktiziert worden, auch in den Behörden bekannt und nicht abgestellt.

  • #3935

    Erich Neumann, alias unfallmann (Freitag, 18 Juli 2025 14:21)

    Hallo Anja,
    vielen Dank für die Glückwünsche!

    MfG
    Erich

  • #3934

    Anja (Freitag, 18 Juli 2025 13:08)

    Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben für Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen auf 85,9 MILLIARDEN €. Da wird nicht nachgefragt wo die Gelder herkommen
    Da wären endlich Reformen notwendig.
    Anpassung der Pensionen an die Renten.

  • #3933

    Anja (Freitag, 18 Juli 2025 13:03)

    Nachträglich alles Gute zum Geburtstag.

  • #3932

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 22:19)

    (Fortsetzung)
    Es sind eindeutig die Amtsträger, die die deutsche Wirtschaft nachhaltig bremsen und deren Pensionszahlungen mittlerweile zu größten Problemen für uns herangewachsen sind. Es ist das Soilidaritätsprinzip, dass sie einhalten sollten und nicht durch das Werfen von Nebelkerzen weiterhin die Bürger verunsichern. Es gehört sich nicht, wider besseren Wissens einen Vorschlag zu unterbreiten.

    Es gehört zur Anständigkeit, zu den guten Sitten, dass jeder zu seinen Verpflichtungen zu stehen hat.

    Dass beschränkt sich nicht ausschließlcih auf die gesetzlich Versicherten, die Rentner, sondern diesen Anspruch haben auch die Abgeordneten, die Fraktion des öffentlichen Dienstes, die Selbständigen und Freiberufler sowie alle Amtsträger - nicht nur die "Besteller" - zu beachten.

    So viel unüberlegtes, wie aktuell zu lesen ist, gibt es nicht.

    Besonders ist zu beanstanden, wer sich da äußert. Eigenständiges systematisches Denken wäre diesen Leuten doch zuzumuten oder haben sie in ihrem aktuellen oder ehemaligen Job ebenso gedankenlos gearbeitet?

  • #3931

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 22:18)

    Richtig oder planvoll gedacht? So viel unüberlegtes, wie aktuell zu lesen ist, gibt es normalerweise nicht.

    Auf diese Beitgrag beziehe ich mich:
    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/diw-boomer-soli-100.html

    Es erscheint richtig gedacht zu sein, dass die dafür bezahlen, die bestellten. Das hatten die Länder bzw. deren Ministerpräsidenten richtig erkannt, als sie die Unterstützung des Bundes einforderten.

    Jetzt haben wir nach wenigen Wochen das gleiche Thema wieder. Diesmal ist es die Rentenversicherung.

    Doch diesmal müssen wir uns die Vorgänge genau anschauen. Es geht uns alle an. Der Gedankengang ist die übelste Machart der gleichen Leute, die die Unterstützung vom Bund einforderten.

    Wir haben die Babyboomer seit langem. In Panik darf also niemand verfallen, ist doch das Problem seit Jahren bekannt. Im Zweifel ist uns das Problem seit deren Geburt, also über 65 Jahre, bekannt. Es gibt also keinen Grund, wenn wir vorher keine Panik hatten, jetzt in Panik zu verfallen.

    Grund für diese Panik ist nicht die Tatsache der Babyboomer, sondern das fehlende Geld. Und hier insbesondere mangelt es daran, die Pensionszahlungen an all die klugen "Leute", die so fürchterlich gearbeitet haben und gtrotzdem so lange leben, zu bezahlen.

    Richtig ist auch, dass diese Beschäftigten erhebliches Geld in den Steuertopf einzahlten. Geld unter anderem um Pensionen an die Amtsträger zu zahlen, "die sich gerade zu verrissen haben", dieses Geld wieder auszugeben.

    Vorgenannte Beschäftigte gelangen also jetzt nach erreichen der Regelarbeitszeit die Rente. Es obliegt ihnen, nachdem sie Beiträge in die Steuerkasse gezahlt haben, als Rentner in Erscheinung zu treten.

    Der Vorschlag der "Wirtschaftsweisen" und weiterer berufener Häupter ist der, dass doch die gesetzlichen Versicherten noch mehr zahlen sollten. Letztlich führt dies dazu, dass die bisherigen Renten dann statt nicht nur unter beispielsweise auf 100, sondern auf künftig 110 Rentner aufzuteilen ist.

    Ich halte dies nicht nur für unfair, wie obiges Beispiel der Ministerpräsidenten zeigt, sondern auch für sozial ungerecht.

    In der Konsequenz würden die bisherigen Rentner zu Sozialhilfeempfängern degradiert, zumindest denziell. Da die SPD sich den Slogan "Gerechtigkeit" auf die Fahne geschrieben hat, ist es undenkbar, dass diese "Leute" mit SPD-Hintergrund diese Vorschläge ernsthaft gemacht haben.

    Mit anderen Worten:
    Während Amtsträger weiterhin von den üppigen Einzahlungen in den Steuertopf provitieren, halten sie sich bei der Diskussion - wie die gesetzlich Beschäftigten entlohnt werden - dezent zurück. M.E. hat dies bereits mit Gerechtigkeit sehr wenig gemein.

    Letztlich werden gar die Sozialaufwendungen für die gesetzlich versicherten Bürger gekürzt und sterben möglicherweise früher. Die Pensionäre dagegen erfreuen sich weiterhin bester Gesundheit und nehmen die gesetzlich Versicherten kräftig weiter aus.

    Nachdem die Pensionen überwiesen sind, gelangt man zu einem Restbetrag. Dieser Restbetrag steht dann zur "Gewährung" von Sozialleistungen zur Verfügung. Je mehr die Amtsträger entnommen haben, je weniger Geld bleibt für Sozialleistungen übrig. So einfach ist es.

    Zuerst fressen die stärksten Schweine sich satt. Dann bleibt der Rest für die "Querkel" zur Verfügung.

    Wer sind also die stärksten Schweine? Es sind die, die zuerst sich satt fressen. Dann kommt der Rest. Und die sind die gesetzlich Versicherten.


    Wenn "kein Brot mehr da ist, dann sollen sie Kuchen essen", wird eine Adlige zur Auslösung der franzöischen Revolution zitiert.

    Betrachten wir das Ganze von außen, dann besteht in die Gefahr, dass diese Problematik, dass zuwenig Geld für die Pensionszahlungen vorhanden ist, uns entgleitet.

    Beenden wir dieses Katz- und Mauspiel.

  • #3930

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 16:29)

    Wie hch sind die Renten von ostdeutschen Frauen gegüber westdeutschen Frauen und wie hoch waren deren Sozialversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-im-osten-bekommen-frauen-h%C3%B6here-renten-als-im-westen/ar-AA1ILcCm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=0fde27f3eb6e49c5b5e1ad97b13fab69&ei=21

    Nach meinem Wissen haben ostdeutsche Frauen keine Beiträge zur Sozialversicherung an die Deuitsche Rentenagentur abgeführt. Dieser versicherungsfremden Leistung steht folglich eine Rente gegenüber, die von der jungen Generation bezahlt werden soll und der keine eigene Rentenvorsorge gegenüber steht.

    Wenn es also einen Vergleich zwischen Ost- und West seriös geben soll, dann ist der "Kauf" von Ostdeutschland von allen und nicht von einem Teil zu bezahlen. FDa dies nach wie vor nicht gegeben ist, ist jeder Vergleich unsinnig!

  • #3929

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 15:58)

    Auch Bert Rürup ist der Meinung. gut gemeint ist nicht gut genug.

    Auf dies Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/auch-gut-gemeint-ist-das-gegenteil-von-gut-rentenexperte-r%C3%BCrup-h%C3%A4lt-boomer-soli-f%C3%BCr-einen-irrweg/ar-AA1IMz8h?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c0b82f297e5e4244a7c4f1af2b0da59e&ei=20

    Zitat:
    „Der ,Boomer-Soli’ des DIW ist sicher gut gemeint, aber bekanntlich ist auch gut gemeint das Gegenteil von gut“, sagte der Wirtschaftswissenschaftler und langjährige Politikberater dem Tagesspiegel.

    Das Problem immer höherer Beitragsätze und steigender Bundeszuschüsse sieht er zwar auch.

  • #3928

    WernerE (Donnerstag, 17 Juli 2025 15:34)

    Der Beitrag - auch in der Bild Zeitung - ist gelinde gesagt, eine Frechheit hoch3.

    Frau Schnitzer erwähnt NICHT die Pensionäre, welche schon viel mehr bekommen, als
    Arbeitnehmer Rentner.

    Sozialleistungen kürzen z.b. wie in Dänemark
    Wer dort Leistungen bezieht und z.b. Arbeit annehmen könnte und dieses nicht tut,
    wird bei der ersten Ablehnung nur noch 70 %, bei der 2`ten Ablehnung 35 % und bei der 3`ten Ablehnung keine staatliche Unterstützung mehr erhalten.

    Das eigentliche Problem dürfte jedoch die unfassbaren Gelder sein, welche ins Ausland
    verschoben. werden. Allein der Ukraine Krieg hat schon über 40 Milliarden Euro verschlungen.

    WernerE - nachdenklich wie eh und je

  • #3927

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 13:16)

    # 3923
    Gewährleisten die Ministerpräsidenten, wenn sie Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG), zur Erfüllung von Amtsaufgaben der Institutionen überhaupt den Eid auf das Grundgesetz?

    Es liegt sehr nahe, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer ihren Amtseid nicht erfüllen, indem sie Amtsträger in Institutionen einsetzen, die nicht nach Gesetz und Recht des Grundgesetzes handeln. Es ist ebenso fraglich, wenn sie Beamte ernennen, die dem Grundgesetz nicht folgen.

    Typischerweise sind dies Richter der Sozialgerichte, die nachweislich dem Grundgesetz nicht folgen (vgl. auch die Bestätigung von Ingo Sorgatz, ehemals BKA: https://www.compliance-manager.net/artikel/compliance-kein-thema-fuer-die-oeffentliche-verwaltung/).

  • #3926

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 12:56)

    Halb sank er, halb fiel er um!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/innenminister-verteidigt-alleingang-bei-afd-beamten-bundesregierung-will-arbeitsgruppe/ar-AA1IIBZU?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d242f6b63874166801d254b34767988&ei=15

    Es ist undenkbar, dass ein Landesgesetz einem Bundesgesetz, dem Grundgesetz, vorginge.

    Im Grundgesetz steht in Art. 20 Abs. 3, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig zu sein haben. Wenn nun der Innenminister Rheinland-Pfalz Michael Ebling (SPD) vorgibt, "Tatsächlich sieht aber auch die verschärfte Verwaltungsverordnung des Landes eine Einzelfallprüfung vor. Bewerber müssen künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Zu den gelisteten Vereinigungen gehöre auch die AfD, hatte das Ministerium mitgeteilt.", dann überschreitet er das Grundgesetz.

    Entweder akzeoptiert Ebling die Regelungen des Grundgesetzes nicht oder die SPD im besonderen bzw. der amtierende Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) haben ein generelles Problem mit dem Grundgesetz schlechthin.

    Ungeachtet dieser schweren Vorwürfe war das bei den ehemaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz auch bei dem ehemaligen Elektriker Kurt Beck und der ehemaligen Richterin und Staatsanwältin Malu Dreyer nicht anders.

    Nachdem Ebling schon bereits Ärgern mit Staatsrechtlern drohte (Zitat aus dem Artikel: "Staatsrechtler schätzten ein solches Vorgehen als rechtswidrig ein") und er jetzt weiter in seiner Zuständigkeit als Innenminster nachlegte, der Ministerpräsident Schweitzer (SPD) die Richtlinien vertritt, stellt sich de Frage, ob beide von ihren Amtsaufgaben zurückzutreten haben oder der Landtag unter Leitung ihres Präsidenten Hendrik Hering (SPD) ihnen das Vertrauen entzieht.

    Es steht sehr im Zweifel, dass Gesetz und Recht in Rheinland-Pfalz, auch seitens der Landesregierung, eingehalten werden!

  • #3925

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 12:09)

    Das Bundesland Thüringen i und Hessen stehen bereits unter der Last der Pensionzahlungen!

    Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schnitzer-lobt-grundgedanken-des-boomer-soli/ar-AA1II9OF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=67

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hessen-meldet-fehlbetrag-von-sieben-milliarden-euro/ar-AA1IIMIY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=2d242f6b63874166801d254b34767988&ei=15

    Zitat aus dem Bericht zu Thüringen:
    Im Jahr 2024 belaufen sich die Zahlungsverpflichtungen für pensionierte Beamte auf etwa 450 Millionen Euro. Ende der 2030er Jahre könnten es rund 1,2 Milliarden Euro sein. „Ich habe kurzzeitig Schnappatmung bekommen“, sagte Katja Wolf dem MDR.
    ...
    Der Rechnungshof sieht die Versäumnisse bei der Altersversorgung der Beamten als gravierend an. Die versäumte Vorsorge für Beschäftigte, die vor 2017 verbeamtet wurden, sei „nicht mehr nachzuholen“, sagte Butzke dem MDR.
    ...
    Wolf will langfristig das Landespersonal abbauen. Ziel ist, sich an die demografische Entwicklung anzupassen. „Jährlich 0,5 Prozent weniger“, so Wolf. Die Zahl entspreche dem Rückgang der Bevölkerung in Thüringen. Dennoch hält sie am Verbeamtungsmodell fest. „Auf das Verbeamtungsmodell zu schimpfen, ist zu kurz gesprungen“, so die Finanzministerin. Polizei und Justiz sollen nicht betroffen sein. „Diese Frage stellt sich gar nicht.“ Zur Debatte um Lehrer sagte sie: „Ein verbeamteter Lehrer ist mir lieber als kein Lehrer.“ Im Wettbewerb der Bundesländer sei dies notwendig.
    ...
    Der Thüringer Haushalt hat in diesem Jahr ein Rekord-Volumen von 14 Milliarden Euro. Die Verschuldung liegt bei mehr als 15,5 Milliarden Euro. Trotz alledem bleibt Wolf dabei: „Es ist eine händelbare Situation.“ Doch das Land müsse alle Ausgaben kritisch prüfen. „Es geht nicht ohne Aufgabenkritik, es geht nicht, ohne jeden Stein umzudrehen. Es gibt keine heiligen Kühe“, sagte sie dem MDR.

    Zitat aus dem Bericht zu Hessen:
    Weil die Einnahmen durch Steuern nicht wachsen, das Land aber immer mehr Geld für Personal ausgeben muss, steht der hessische Landeshaushalt mächtig unter Druck.

    Der Jahresfehlbetrag liege bei sieben Milliarden Euro, die finanziellen Spielräume des Landes würden enger und man müsse „bewusst konsolidieren“, sagte Lorz bei der Vorstellung des Berichts in Wiesbaden.
    ...
    In diesen Geschäftsbericht fließen nicht nur jährliche Einnahmen und Ausgaben ein, sondern auch Vermögen und Schulden des Landes, außerdem zukünftige Ausgaben etwa für Pensionszahlungen. Der Geschäftsbericht soll einen besseren Überblick über die Finanzlage des Landes ermöglichen.
    ...
    In der für den Geschäftsbericht benutzten doppischen Betrachtungsweise sind die Steuererträge im vergangenen Jahr auf 27 Milliarden Euro gegenüber 2023 und 2022 leicht gesunken, was Lorz als „besorgniserregend“ bezeichnete.
    ...
    Rein rechnerisch muss das Land in dieser Betrachtungsweise schon jetzt fast seine gesamten Steuereinnahmen für Personal oder Pensionsrückstellungen ausgeben.
    ...


    Das Problem ist doch bekannt.

  • #3924

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 11:28)

    Das kann doch nicht wahr sein!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schnitzer-lobt-grundgedanken-des-boomer-soli/ar-AA1II9OF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=67

    Frau Monika Schnitzer sollte sich mit den wahren Problemen beschäftigen und sich dazu äußern. Nicht aber zu Annahmen, die ohnehin nur von dem eigentlichen Problem ablenken.

    Es ist sozial nicht erklärbar wie zwei Beschäftigte einen Rentner mit ernähren sollen. Zu dieser unsagbaren Belastung kämen noch die Pensionszahlungen hinzu.
    Zu der Finanzierung der Pensionsansprüche (auch die ihrigen) können m.E. nur Sozialleistungen unseres Staates gekürzt werden. Die Beschlüsse des Volkes, der Abgeordneten, ist m.E. wahrlich nicht eine gute Idee.

    Da die Boomer Jahrgänge nicht ausschließlich in den gesetzlich Versicherten etabliert sind, ist der Grundgedanke dieses Lösungsansatzes von ihr grundsätzlich nicht abzulehnen, aber letztlich geht dieser Vorschlag auch an dem eigentlichen Problem vorbei.

    Richtig ist, dass die Pensionäre ohnehin eine höhere Pension beziehen als Renter, das Grundgesetz das Leistungsprinzip kennt, ist davon auszugehen, dass sie an der Aufrechterhaltung des Sozialsystem höher zu beteiligen sind, als die ohnehin schlecht bezahlten Rentner.

    Die Annahmen zu meinen Aussagen sind offiziell belegt durch Veröffentlichungen seitens der Behörden und nachvollziehbar.

  • #3923

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 10:32)

    Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik!

    Auf diesen Artiel bezeihe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kultusministerin-schockiert-nat%C3%BCrlich-tut-es-mir-leid/ar-AA1ILcvH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=677887022e4a4751bdff1088d95503ed&ei=22

    Überall in den Ländern leisten die Ministerpräsidenten den Eid auf das Grundgesetz und beeiden damit, dass 'Gesetz und Recht auch in dem Bundesland, das sie vertreten, eingehalten werden.

    So ist es auch in Baden-Württemberg. Dort bestimnmt und verantworten Kretschmar auch die Politik des Bundeslandes.

    Nun hat die dortige Kultusministerin eingeräumt, dass aufgrund eines Programmfehlers zahlreiche Stellen nicht besetzt worden waren und sogar dieser Fehler fortgeschrieben wurde. Es ist nach dem Eid von Winfried Kretschmann davon auszugehen, dass dieser Fehler der Kultusministerin Theresa Schoppmann von ihm gebilligt und verantwortet wurde und wird.

    Die grüne Kultusministerin ist zwar zuständlig und von Kretschmann verantwortlich zu machen ist, aber die Verwantwortlichkeit obliegt trotzdem immer noch bei Kretschmann.

    Es ist m.E. klarzustellen, ob die Verantwortlichkeiten der freien Wirtschaft auch in der Politik gelten und ob ein Eid in der Politik juristisch anders zu bewerten ist.

  • #3922

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 09:41)

    Es gibt einen wesentlichen Unterschied in der Gerichtsbarkeit!

    Während üblicherweise davon ausgegangen wird, dass die Judikative mit neutralen Richtern besetzt ist. Bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist es dagegen Aufgabe der Richter Klage gegen die öffentliche Hand zu entscheiden und deren Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.

    Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit dabei die Finanzierung der eigenen Pensionszahlungen sicherzustellen haben, ist davon auszugehen, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.

    Richter der Sozialgerichtsbarkeit werden von der Landesregierung, der Exekutive als verbeamtet angestellt.Daher sind sie m.E. direkt involviert.

    Wo gibt es denn so etwas, dass dem Bürger glaubhaft versucht wird, dass dies rechtsstaatlich sei.

    Es ist nicht tragbar, dass zwei Beschädtigte einen Rentner ernähren. Dazu kommen noch zusätzlich weitere Pensionäre, die zur Finanzierung ihrer eigenen Zuwendungen die Sozialleistungen weiter schmälern müssen. Die Unterstützung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Ist daher illegitim.

    Das geht gar nicht, dass Richter eingesetzt werden, das Sozialsystem als gerecht hinstellen und dabei die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Volk, in ihrer Entscheidungsgewalt überstimmen. Dies ist weder gesetzlich zulässig, noch ist es diesen Amtsträgern erlaubt.

    Der Gesetzgeber, die Abgeordneten der Parlamente, hat einzuschreiten und sicherzustellen, dass das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.

  • #3921

    Mazi (Donnerstag, 17 Juli 2025 08:39)

    Nachdem die Unfinanzierbarkeit der Pensionszahlungen klargestellt ist, bringt es nichts die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit heranzuziehen, die das bisherige System rechtfertigen sollen.

    Als Amtsträger und Pensionäre des Systems liegt es auf der Hand, dass sie die Klagen, wie bisher aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Pensionszahlungen, die Klagen vor ihnen zwangsläufig zurückweisen müssen. Sie folgen daher ohnehin nicht dem Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es geht also keineswegs um einen Anspruch der Klagenden, sondern um die Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz, der Entscheidung des Volkes, treffen.

    Wenn sie es so wollen, dann ist es die Frage, ob wir in einem Rechtsstaat leben oder nicht.


    Es war früher nicht anders oder besser.
    Wenn man bedenkt, dass in den 50igern deutsche Behörden nachweislich der jetzt veröffentlichten Protokolle Argentiens dem KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten, damit seine Reisetätigkeit ermöglichten, dann ist dem nichts mehr zuzufügen. Der Bürger der Bundesrepublik wurde damals belogen und heute ist es nicht besser.

    Dass arbeitet, der die Vorgaben für Berufsgenossenschaften sowie die Aufsicht über die mit der Kontrolle der Behörden befassten Sozialgerichten nach wie vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstehen,, besagt genug. In der freien Wirtschaft gibt es nie einen Zustand, in dem eine Funktionstrennung aufgehoben ist. Nach dem Willen der NS-Juristen war es damals so und es ist nicht erkennbar, dass dies geändert worden wäre.

  • #3920

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 22:14)

    Sind wir ehrlich!

    Nachdem klar ist, dass zwei Beschäftigte niemals einen Rentner ist mit ernähren/finanzieren können, kein Geld für Pensionszahlungen der Amtsträger zur Verfügung steht, dann kann auch kein Geld mehr für Finanzierung der EU und ihren Amtsträgern zur Verfügung stehen.

    Es wäre für mich schon interessant zu erfahren, wie dies alles finanzierbar sein soll? Als Lösungsmöglichkeit schließe ich aus, dass dies mit der „Schaffung von Vermögen“ (Wortschöpfung von Christian Lindner, ehemals Bundesfinanzminister) im Klartext durch die Aufnahme von Krediten erreicht wird.

    Zu Bedenken ist, dass zwar Kredite die finanzielle Situation entspannen, aber eine Rückzahlung des Kredits ist mangels Liquidität nicht möglich ist. Wenn unterstellt werden muss, dass keine finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, dann kann dies nur mit der Kürzung von Sozialleistungen einhergehen.

    Sie sind wahrscheinlich der gleichen Meinung wie ich, dass dies zwar eine Variante, aber eine unmögliche, indiskutable Variante darstellt.

  • #3919

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 20:23)

    Wenn zwei Arbeitende für einen Rentner zahlen sollen, dann ist das sehr belastend.

    Da Rentner aber nur einen Bruchteil der Pensionäre beziehen, dann stellt sich die Frage, wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld?

    Nun seriös!

    Die Abgeordneten müssen sagen, wer ihre Entscheidungen bezahlen soll? Da die Abgeordneten entschieden haben, dass die Fraktion des öffentlichen Dienstes und die Selbständigen und Freiberufler sich nicht beteiligen, ist fraglich, wer deren Entscheidung bezahlen soll.

    Sie müssen auch Auskunft dafür geben, wenn bereits zwei Beschäftigte einen Rentner finanzieren soll.

    Sie müssen auch Auskunft darüber geben, wer die immensen anstehenden Pensionszahlungen erbringen soll. Nachdem die Unfallopfer bereits von den Sozialgerichten entgegen dem Gesetz abgewiesen werden, die Entscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht angewandt werden, steht die Kürzung ihrer Leistungen auch nicht mehr zur Verfügung.

    Nur mit gut gemeinten Ratschlägen seitens der Pensionären kommt auch kein Geld zur Auszahlung in die Kasse.

    Ich halte fest:
    So geht es nicht weiter!

  • #3918

    Mazi (Mittwoch, 16 Juli 2025 09:52)

    Man achte auf die Wortwahl!

    Auf diesen Artikel weise ich hin:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-praesident-vosskuhle-staat-reform-demokratie-handlungsfaehigkeit-abschlussbericht

    Der Staat vertraut also darauf, dass sich die „meisten“ Bürger an die Regeln halten. Also nicht alle.

    Das Grundgesetz wurde jedoch für alle verpflichtend für „alle“ eingeführt.

    Beachtet wird es trotzdem nicht von der Judikative. Sogar systematisch nicht in der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist die Frage, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, welche Regeln sie dann ihrer Entscheidung beimessen?

  • #3917

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 21:33)

    (Fortsetzung)
    Rein die Tatsache, dass Gerichte dies nicht festgestellt haben, besagt, dass dies in den Behörden nicht beachtet wurde.

    Es liegt traditionell auch heute weder eine Prüfung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit der Verwaltungsakte der Behörde und deren Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit vor, noch kann ein Betroffener anhand einer unvóllständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung einer Behörde überprüfen.

    Daraus ergibt sich nur der Schluss, dass die Entscheidungen der Amtsträger, Richter der Sozailgerichtsbarkeit keinsfalls mit dem Rechtssystem des Grundgesetzes vereinbar ist. Die Aussage "Im Namen des Volkes" ist bereits die Vortäuschung einer falschen Tatsache und díe Tatsache, dass síe die Amtskleidung eines Richters tragen, ist kein Zeichen dafür, dass sie eine Amtsaufgabe wahrnehmen.

    Die Vermutung liegt also mehr als nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und damit gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Selbst die Tatsache, dass die Dienstvorge3setzten ihre Tätigkeit nicht wahrnehmen, ist nicht die Bestätigung dafür, dass sie nach dem Grundgesetz "richtig" entscheiden.

    Es ist also seitens der Bundesländer nicht nachvollziehbar, wie sie mit der Besetzung mit solchen Amtsträgern in Amtsinstitutionen das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wissen wollen.

    Dass die Ministerpüräsidenten einheitlich die Einhaltung von Gesetz und Recht auf das Grundgesetz schwören, aber nicht einhalten, wirft die Frage auf, ob der Bürger sich überhaupt noch auf das Grundgesetz beziehen darf oder wie oben beschrieben ohnehin belogen und betrogen wird?

    Es ist aufgezeigt und nachvollziehbar, dass die CDU mit einem Bundeskanzler Friedrich Merz die Wahl gewonnen hat. Es ist nachgewiesen, dass er die Wähler vorsätzlich getäiuscht, ihnen aber etwas ganz anderes versprochen hat.

    Im Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Stromkosten "für alle" gesenkt werden.

    Es ist von wesentlicher Stelle bestätigt, dass durch versicherungsfremde Leistungen das Sozialsystem unterwandert wird.

    Es ist nachgewiesen, dass Richter entgegen ihrem Amtsauftrag handeln.

    Wo soll das noch hingehen? Wann läuft das Faß über? Sind das die Machenschaft der NS-Juristen? Ja, es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen verstorben und ausgestorben!

  • #3916

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 21:32)

    Wer hat das überhaupt beschlossen? Ja, es gibt einen Unterschied zwischen verstorben und ausgestorben!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/gesundheit/other/warum-zahlen-gesetzliche-krankenkassen-f%C3%BCr-b%C3%BCrgergeldempf%C3%A4nger-debatte-keimt-wieder-auf/ar-AA1IzZJ3?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=8c3330a2611f415ef0d2d7ed6645acdc&ei=8

    Der Bundestag hat beschossen, dass die gesetzlich Versicherten die Kosten der Bürgeldempfänger finanzieren und tragen.

    Der Bundestag hat der Wiedervereinigung zugestimmt. Die Renten der ehemaligen Ostdeutschen, die keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlten und abführten. Sie erhalten heute wie alle anderen Rentenempfänger ihre Rente. Nach herrschender Meinung wird dies ebenfalls den heutigen Beitragszahlern ebenfalls aufgebürdet.

    Die Mütterrenten, die ebenfalls nicht durch entsprechende Beitragszahlungen finanziert sind, wird ebenfalls den heutigen Beitragszahlern der Deutschen Rentenversicherung aufgebürdet.

    Der Bundestag - und damit das Volk - hat beschlossen. Aber wer vertritt eigentlich das Volk?

    Ca. 30 % ist die "Fraktion des öffentlichen Dienstes", die das Volk vertritt und sich nicht an den obigen Zahlungen beteiligt. Ca. 27 % sind es die Selbständigen/Freiberufler, die sich ebenfalls nicht an dem Aufwand beteiligen.

    Gliedert man nach den Berufen den deutschen Bundestag auf, so stellt man man fest, dass das Volk zu einem Großteil aus Lehrern und Juristen besteht. Sie beteiligen sich tra­di­ti­o­nell ohnehin nicht an den obigen Bürgerkosten.

    Sie erkennen, dass dieses System, was sich die Abgeordneten des Bundestages ausgedacht haben, höchst unsozial und keinesfalls mit dem Geist des Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist.

    Die Vermutung liegt nahe, dass sich dieses System NS-Juristen ausgedacht haben zumal der Bundestag ohnehin nicht die Einhaltung seiner Vorgaben nachprüft.

    Wenn jetzt auch noch die Richter des Bundesverfassungsgerichts die Forderung erheben, dass der Gesetzgeber, der Bundestag, die Einhaltung seiner Vorgaben in den Gesetzen überprüft, dann besagt dies, dass selbst dem Bundesverfassungsgericht diese Schieflage zuviel wird.

    Das Bundesverfassungsgericht mit "eigenen" Leuten zu besetzen, ist zwar eine kurzfristige Lösung, aber dauerhaft ist es nicht, geschweige denn sozial haltbar.

    Gewiss warten sie schon lange auf meine Schelte gegenüber den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.

    Es ist in der Tat unglaublich, dass seitens der Landesregierungen Amtsträgern als Richter eingesetzt werden, die nicht die Absicht haben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.

    Eindeutig belegt, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 entschieden haben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes Behörden und Berichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. A_n diese Entscheidung sind alle Behörden und Gerichte gebunden worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann. Im Minikommentar des Bundesministerium des Innern vom 26.07.2013 hat dieses verlautet, dass Gerichte anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen kontrollieren. Dies ist alles nachzulesen, verbindlich und logisch.

  • #3915

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 12:22)

    Es ist erstaunlich, wie und wo Täter der NS Karriere machten und wer ihnen ein auskömmliches Leben sicherten!

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/ausstellung-zur-nachkriegszeit-als-die-fdp-gegen-entnazifizierung-k%C3%A4mpfte/ar-AA1Iy3AC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c36dd4f3fe8849c8d04dfbb45e72f5dd&ei=45

    Zitat:
    "So wird ein SS-Hauptsturmführer, der in Minsk an Mas­sen­er­schie­ßungen teilgenommen hat, zum Lei­ter des Landeskriminalamts in Rheinland-Pfalz, ei­ne Euthanasieärztin steigt in der DDR zur Chefärztin auf, ein Vollstrecker und Auftraggeber von Tötungen behinderter Kinder leitet von 1954 an die Kieler Kinderklinik, und ein Organisator der Deportationen französischer Juden nach Auschwitz wird Bürgermeister in Bayern. Der SS-Mann Strippel, dem die Beteiligung an der Ermordung zwanzig jüdischer Kinder in den letzten Kriegstagen in Hamburg vorgeworfen wird, entgeht einer Anklage aus Mangel an Beweisen und später wegen Prozessunfähigkeit – und erhält wegen „überzähliger“ Haftjahre in ei­nem anderen Verfahren eine Entschädigung von mehr als 120.000 D-Mark."

    Wer will da bei dieser Sachlage davon ausgehen, dass Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben oder die Nazis in der damals jungen Bundesrepublik Deutschland von der Karriere ausgeschlossen waren?

    Wie konnten 1988 den Publizisten Drohungen zuteil werden, da doch die ehemaligen Nazis verstorben waren?

    Es ist daher davon auszugehen, dass sie zwar verstorben aber nicht ausgestorben waren!

  • #3914

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 12:08)

    Gewiss zählt zu ihren Vorschlägen auch die Streichung der Pensionszahlungen an öffentlich Bedienstete. Diese Zahlungen nehmen in Zukunft überhand und führen zu einem beachtlichen Sozalabbau.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/initiative-handlungsf%C3%A4higer-staat-fordert-in-35-ma%C3%9Fnahmen-umfassende-reformen/ar-AA1IyvHB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=c36dd4f3fe8849c8d04dfbb45e72f5dd&ei=32

    Ich finde den Ansatz dieser Vereinigung für durchaus nachvollziehbar und richtig. Ist mit der Streichung der Pensionszahlungen an sie doch eine wesentliche Entlastung der Bürger verbunden.

    Zitat aus der #Veröffentlichung:
    'In 35 Forderungen hat eine Expertengruppe eine umfassende Modernisierung des Staates gefordert. "Das Bundeskabinett muss die Umsetzung einer Staatsreform als eine Gemeinschaftsaufgabe verstehen", heißt es im am Montag veröffentlichten Abschlussbericht der "Initiative für einen handlungsfähigen Staat". Angemahnt werden Reformen etwa in den Bereichen Verwaltung, Sozialstaat, Migration, Wirtschaft und Sicherheit.

    Initiatorinnen und Initiatoren des Projekts sind die Verlegerin Julia Jäkel, Ex-Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle sowie die früheren Bundesminister Thomas de Maizière (CDU) und Peer Steinbrück (SPD). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist Schirmherr. Die Initiative war im November gegründet worden, im März hatte sie einen Zwischenbericht vorgelegt.'

  • #3913

    Mazi (Montag, 14 Juli 2025 09:16)

    Ist Friedrich Merz (CDU) der Bundeskanzler, der von seinen Wählern gewählt wiurde?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich. https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/strompreis-paukenschlag-von-merz-hat-folgen-f%C3%BCr-millionen-haushalte/ar-AA1Ixvl6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=231f489186c84d74ba5588675e7857c6&ei=21

    Es ist eindeutig, dass die Wähler ihn wegen seiner Aussagen im Wahlkampf, seinen Beteuerungen gewählt haben. Heute wissen wir, dass er sie vorsätzlich täuschte.

    Nichts ist an seiner Ankündigung die Schuldengrenze nicht zu erhöhen oder den Strompreis laut dem Koalitionsvertrag für alle zu reduzieren.

    Es ist davon auszugehen, dass Angela Merkel (ebenfalls CDU) mehr wusste, als unter ihr ein Friedrich Merz keine Chance hatte, eine politische Karriere zu starten. Ich vermute, dass er ihr der Nazi-Ideologie zu nahe stand.

    Baerboch und Harbeck, beide von den GRÜNEN, suchen heute ihr fortkommen im Ausland, also nicht bei den GRÜNEN Wählern hier zu Lande.

  • #3912

    Mazi (Sonntag, 13 Juli 2025 23:56)

    "Der Staat sind wir alle!"

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wir-sind-der-staat/ar-AA1IwgNC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=45d26bb6cfb04ca896fe015100bd220c&ei=89

    Zitat:
    "Nach dem Prinzip: Der Staat, das sind wir alle."

    Mir ist unklar, weshalb im Bundestag ca. 30 % "der Fraktion des öffentlichen Dienstes" und ca. 27 % Selbntändige und Freiberufler sitzen. In der Summe sind das über 57 % die das Volk ausmachen sollen. Vorallem sind in dem deutschen Bundestag Lehrer und Juristen vertreten.

    Legt man den obigen Spruch aus, dann wird das Volk mehrheitlich von den obigen Gruppierungen vertreten und das ist das Volk.

    Bundespräsident Steinmeier führt die dortige Gruppe, die den Slogan verfolgt, "Wir sind das Volk", an und hat sich dafür stark gemacht.

    Zitat aus obigem Artikel:
    "Nun legt eine Gruppe aus früheren Politikern, einer Wirtschaftsfrau und eines ehemaligen Verfassungsrichters ein Konzept vor, das den Staat handlungsfähig werden lassen soll. Dahinter steht ein beachtliches Projekt. Unterstützt wird es von vier großen Stiftungen und der Bundespräsident hat die Schirmherrschaft."

    Für wie dumm halteten die Regierenden das Volk, diese 43 % eigentlich. Sollen sie nur noch dafür da sein, die Pensionszahlungen für den öffentlichen Dienst zu beschaffen und sie weiter betrogen werden.

    Ich halte es für gesichert erhoben, dass nach dem verlorenen zweiten Weltkrieg die Allierten feststellten, dass es ihnen nicht gelungen ist, die NS-Juristen aus dem Behörden zu eliminieren. Diese NS-Juristen haben da weiter gemacht, wo sie gestört wurden.

    Es ist also nicht verwunderlich, dass ausgerechnet sich die Nazi-Ideologie vorallem in den Juristizkreisen sich etabliert haben.

    Es ist nicht zu widerlegen, dass gerade die öffentliche Verwaltung, dass Ministerium für Arbeit und Soziales, die Vorgaben für die Berufsgenossenschaften genehmigt und über die Sozialgerichtsbarkeit die Aufsicht ausübt.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz (Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a.) treffen, dies als rechtsstaatlich angesehen wird, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

    Den Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/83, zu missachten und einem Betroffenen zuzumuten, dass er die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand einer unvollständigen und nicht wahrheitsgetreuen Verwaltungsakte der Behörde nachvollziehen könne, dass müssen sich hochintelligente Personen ausgedacht haben.

    In der freien Wirtschaft ist es üblich, dass niemals der, der die Vorgaben macht auch die Rechtsprechnung über diese Vorgaben ausüben darf.

    Wenn das nicht dem Hirn der Nazi entsprungen ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr!

    Ich halte das Grundgesetz immer noch für das bessere Gesetz, dass umzusetzen ist - und nicht dertige Hirngespinnste von Beamten, die sich Gedanken darüber machen, wie frisches Geld wieder in die Kassen eingebracht wird um deren Pensionszahlungen zu sichern.

  • #3911

    Erich Neumann alias unfallmann (Samstag, 12 Juli 2025 16:28)

    Hallo Freunde,
    vielen Dank für die Glückwünsche!

    MfG
    Erich