
Am 08.06.2009 war meine letzte Akteneinsicht in der Behörde der BGHW Bremen. Dafür hat mein Sachbearbeiter und Prozessbevollmächtigte der BGHW Herr [18] gesorgt und ist m. M. ein Fachmann zum Ablehnen von Entschädigungsansprüchen und nur mit dem durchboxen rechtswidriger Handlungen möglich ist. Herr [18] hat ein persönliches Strafverfahren erwartet und wollte mit Hausverbot und "Redeverbot" die weitere Aufklärung von rechtswidrigen Handlungen in der Behörde verhindern. Herr [18] täuschte vor, er will sich persönlich ein besseres Gewissen machen und hat mir dazu die Rest - Handakte zur Akteneinsicht am 08.06.2009 persönlich vorgelegt. Obwohl die Geschäftsführung der BGHW dieses untersagt hat. So ist es in der Gesprächsnotiz vom 09.06.2009 (45)* nachvollziehbar dokumentiert. Wahrhaftig hat Herr [18] aber eine Bedrohungslage provoziert und konnte damit mein Hausverbot begründen. Und Herr [20-2] hat Herrn [18] von meinen Fällen abgezogen. Durch Herrn [19-1] und Herrn [11-4] erfolgte die weitere Bearbeitung und ist mit dem Aktenvermerk vom 21.07.2009 (28) + (29) in der Handakte dokumentiert und haben die gleiche merkwürdige Arbeitsweise von Herrn [18] übernommen. Es hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist und sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen". So hat es die Beklagte dem SG Bremen mit Schriftsätzen vom 25.10.2012 (39+40+41+42) vorgetragen. Und mir sollte das SG Bremen Rechtsmissbrauch anlasten, weil ich weiterhin mein Recht einfordre.
11.03.2009
BGHW hat meine Bestrafung im Visier
Ich soll die Kosten für das Kopieren der Akte übernehmen.
Vgl. Blatt 1080 E-Mail der HV Mannheim vom 13.04.2011 (Restakte)
11.03.2009
BGHW hat meine Bestrafung im Visier
Dr. jur = Hausverbot
und wollen damit eine Grenze der Aufklärung ziehen
05.04.2011
BGHW hat meine Bestrafung im Visier
Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht wirklich angreifbar.
Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.
08.04.2011 -108-
BGHW hat meine Bestrafung im Visier
Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal
Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.
13.04.2011
BGHW hat meine Bestrafung im Visier
09.06.2009 (11)
Es folgt der Aktenvermerk der BGHW, diesen Aktenvermerk hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. (11) festgesetzt.
22.06.2009
22.06.2009
Ich erhalte keine (vollständige) Akte.