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Dort die Gerichtslügen! > Bericht vom 05.01.2009 

 

Und hier Prozessdelikt! >Klick 

 

 

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

 

13.02.2011

Das Zurückhalten von Beweismittel (Manipulation) wurde durch den Rentengutachter aufgedeckt

 

05.01.2009

Bericht über die Vertretung vor dem LSD Bremen

Die erhobenen Manipulations-Unterstellungen sind dokumentiert.

Aber im Urteil findet sich davon nichts wieder. 

26.08.2009

Die Gerichtsakte wurde geöffnet in der Stromunfallsache:   

 

Denn mein Fachanwalt für Sozialrecht Herr Dr. jur. [7-6] konnte mit seinem Schriftsatz vom 26.08.2009 Prozessdelikt beim SG Bremen aufdecken und ist mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 bestätigt. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben und mit Schreiben vom 07.09.2009 Bl.700 kam aus dem SG Bremen die Bestätigung, hier liegt Prozessdelikt vor.

 

 

Manipulation und Prozessdelikt, dafür gab es kein rechtliches Gehör und ist mit dem Bericht über die Vertretung der Beklagten vor dem LSG Bremen vom 05.01.2009 nachvollziehbar dokumentiert.

 

 

Weiter kam es zwischen der Beklagten und dem Sozialgericht (SG) Bremen mit dem Schriftsatz der Beklagten vom 12.07.2005 (Bl.311/2) wie folgt zur Lagebesprechung:

 

"Zum Schreiben des Klägers vom 17.06.2005 wird unaufgefordert angemerkt, dass der am 08.06.2005 nachträglich vom Notarzt auf seinen seinerzeitigen Bericht vom 06.02.2001 gefertigte Vermerk nicht geeignet ist, die von der Beklagten getroffene Entscheidung in Zweifel zu ziehen. Insoweit wird nochmals auf die Ausführungen von Dr. [11-7] in seinem Gutachten vom 03.05.2005 verwiesen."

 

 

Dieser Auffassung ist das SG Bremen in dem Urteil vom 10.10.2006 gefolgt und war/ist ein ausschlaggebender Fehler. Und konnte mit dem medizinischen Gutachten vom 21.07.2008 dokumentieren, das SG Bremen hat den ausschlaggebenden Vorbefund vom 06.02.2001 zu unrecht als nicht verwertbar erkannt. Mit dem der ausschlaggebende Beweis erbracht wurde, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern.

 

26.08.2009

26.08.2009 

01.09.2009

Prozessdelikt dokumentiert mein Anwalt

so ist es mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 nachvollziehbar dokumentiert. Mein Anwalt hat die Aufklärung von "Merkwürdigkeiten" erfolgreich mit dem Schriftsatz vom 26.08.2009 beim SG Bremen eingeleitet und wurde mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 abgeschlossen. Mein Anwalt hat mir dazu wörtlich erklärt:

 

"Sie können nun das Sozialgericht Bremen und die Beklagte wegen Prozessdelikt angreifen, damit möchte ich aber nichts zutun und wünsche Ihnen beim Weitermachen viel Glück."

 

 

Natürlich habe ich weitergemacht und habe sofort am 04.09.2009 das SG Bremen angeschrieben, denn den Prozessbetrug konnte ich nicht glauben, ist aber bestätigt worden.

 

04.09.2009

Ich zementierte Prozessdelikt und konnte es nicht glauben.

 

07.09.2009 (Bl.700 ff.)

Prozessdelikt habe ich zementiert,

mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 07.09.2009. 

Und die für mich nachteilige Gesprächsnotiz vom 18.11.2004 hat die Beklagte ebenfalls dem Gericht vorgelegt und wurde auch in dem Begutachtungsprozess zu meinem Nachteil verwertet.

 

Anlagen

18.11.2004 (Bl. 701)

18.11.2004 (Bl. 702) Gesprächsnotiz angefertigt von der Beklagten

24.11.2009 (Bl. 703)

 

21.07.2009

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert, die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat die Unwahrheit behauptet, die weitere Bearbeitung meiner Fälle wird nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt. Und der Aktenvermerk wurde unter der Listennummer 28 + 29 zur Geheimhaltung festgesetzt.

 

05.10.2009

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 ist nachvollziehbar dokumentiert, die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat die Unwahrheit behauptet, die weitere Bearbeitung meiner Fälle wird nicht mehr von Herrn [18] durchgeführt. Wahrhaftig hat der Bearbeiter [18] aber noch mein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) abgearbeitet. Und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

 

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

Dieses drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung mit 45 Schriftstücken der BGHW unter der Listennummer (21) aufgenommen.