11.11.1969 (Bl.148/Rs.)

Bescheid über Rentenhöhe und Jahresarbeitsverdienst (JAV). 

Es wurde von Anfang an zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) ein unrichtiges Arbeitseinkommen zugrunde gelegt.

 

Denn das Arbeitseinkommen hat die BGHW nicht vollständig ermittelt. Und wird mit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 03.06.2015 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Teilerfolg:

Urteil aus dem LSG Bremen vom 03.06.2015

Nachzahlung mit Zinsen.