11.11.1969 (Bl.148/Rs.)

Bescheid über Rentenhöhe und Jahresarbeitsverdienst (JAV). 

Es wurde von Anfang an zum Vorteil der BGHW (vormals GroLa BG) ein unrichtiges Arbeitseinkommen zugrunde gelegt.

 

Denn das Arbeitseinkommen hat die BGHW und unvollständig ermittelt. Und wird mit dem Urteil aus dem LSG Bremen vom 03.06.2015 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Teilerfolg: Urteil aus dem LSG Bremen vom 23.06.2015 (L 14 U 181/10) und die mit Zinsen.

 

 

 

L 14 U 49/13

L 14 U 50/13

L 14 U 51/13

 

 

 

Wird von mir noch bearbeitet 19.07.2025...