Kommentare: 4199
  • #4199

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 23:45)

    "Netting" ist insoweit erlaubt, indem weder ein Richter oder ein Vertrauter einer Bnak nachweisen kann, dass die "genetteten Forderungen" tatsächlich existent sind.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutsche-bank-ezb-pr%C3%BCft-laut-medienbericht-vorw%C3%BCrfe-zu-bilanzpraktiken-der-deutschen-bank/ar-AA1R7pW5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=77955e2e1c714b7f9d3975c176e17299&ei=58

    In der Tat hat die Deutsche Bank, wenn sie anders vorgegangen ist, die Risiken in der Bilanz zu niedrig angezeigt und damit den Kreditmarkt "betrogen".

  • #4198

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 23:28)

    Es ist bekannt, dass bei solchen kriminellen Handlungen die Clans stets die schnellsten sind.

    Das ist nicht nur bei diesen Handlungen zu sehen, sondern das ist "üblich" und nicht zu verbergen. Brorhilker hat also mit ihrer Mutmaßung/These recht, dass die öffentlichen Behörden ein Großteils des Problems selbst darstellen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mehrj%C3%A4hrige-haftstrafen-wegen-millionenbetrugs-mit-staatlichen-coronahilfen/ar-AA1R6fm5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=77955e2e1c714b7f9d3975c176e17299&ei=21

    "Medienberichten zufolge sollten die Angeklagten im ersten Coronajahr 2020 zahlreiche Anträge gestellt haben, wobei sie mehrere Firmen frei erfanden."

  • #4197

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 23:17)

    Es trifft also zu, dass die Abgeordneten die Deutsche Rentenversicherung mit versicherungsfremden Leistungen belasten.

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/leser-wagenkecht-hat-recht-politiker-wollen-kein-gerechtes-rentensystem/ar-AA1R7wyj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=03894755e6f4473d95c1f3b139e02d45&ei=14

    "Viele Leser pflichten ihr bei und werfen der Politik vor, die Rentenkasse über Jahrzehnte mit versicherungsfremden Leistungen belastet und notwendige Reformen verschoben zu haben."

  • #4196

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 22:48)

    Bislang ist davon ausgegangen worden, dass die Steuermittel in Bremen sehr knapp waren.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fr%C3%BChpensionierung-von-staatsr%C3%A4ten-bremer-b%C3%BCrgerschaft-setzt-untersuchungsausschuss-ein/ar-AA1R7ZEZ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=bddf357d5091451cb999bb1ade23635b&ei=21

    "Der Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft soll sich mit Abläufen bei der Frühpensionierung von Staatsräten seit 2015 befassen. Er soll laut FDP zudem Vorschläge für eine grundsätzliche Überarbeitung der Praxis erarbeiten. Die Liberalen betrachten diese als stark reformbedürftig."

    Etwas scheint hier unter der langjährigen Führung der SPD, von Herrn Andreas Bovenschulte (SPD), elementar nicht zu stimmen.

  • #4195

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 22:42)

    Dem ist nichts zuzufügen!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wie-konnte-ein-geheimes-netzwerk-82-millionen-deutsche-bestehlen/ar-BB1mkS5W?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=692620d6c39c43a2a1042e1eb3d3be78&ei=10

    Dass dies ohne Helfer in den Behörden war, davon ist m.E. nicht auszugehen.

  • #4194

    Mazi (Dienstag, 25 November 2025 16:42)

    Wo Frau Brorhilker Recht hat, hat sie recht. Wir stehen heute vor dem Punkt, ob wir das Wirken der Behörden dulden oder beenden wollen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/k%C3%B6lner-ex-staatsanw%C3%A4ltin-eine-branche-die-sich-an-unseren-steuergeldern-dumm-und-dusselig-verdient/ar-AA1R32YF?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=30d53bf02477409ed4087b6df71b4631&ei=11

    "Brorhilker: Ineffektive Behörden sind ein Problem für die Demokratie"

    Nicht nur die Staatsanwaltschaft ist demokratiefeindlich, sondern auch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit beachten nicht Gesetz und Recht, sind damit demokratiefeindlich. Es hat den Anschein, dass die Justiz insgesamt demokratiefeindlich organisiert ist.

    Wenn die Rechtsprechung Ländersache ist, dort aber keine Aufsicht über die Justiz vorgenommen wird, ist fraglich, ob der Bund die Rechtsprechung akzeptieren kann und doraf?

    M.E. ist belegt, dass der Bund die Rechtsprechung auf die Länder übertragen hat. Diese nehmen aber ihre Amtsaufgaben nicht wahr. M.E. nehmen keine Amtsaufgaben wahr. Ihre Entscheidungen sind nicht nach dem Gesetz. Ihre Entscheidungen können folglich keine Verbindlichkeit haben.

    Wenn der Verfassungsschutz die Grundzüge der freiheitlichen deomkratischen Grundordnung sicher stellen soll, müssen wir die Frage aufwerfen, wie er seine Amtsaufgaben erledigt hat? Folgt man der Aussage von Frau Brorhilker und den Nachweisen der Sozialgerichtsbarkeit erscheint bestätigt zu sein, dass der Verfassungsschutz selbst eine Amtsaufgaben aufgrund ihrer Tätigkeit nicht ausübt und die Demokratie nicht sicherstellt.

    Werfen wir den Blick auf die Reisepass-Ausstellung für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele und das Bekanntwerden dessen eines ausländischen Geheimdienstes, ist schwer vorstellbar, dass er seine Amtsaufgabe zur Zufriedenheit ausgeführt haben könnte.

    Das Beispiel zeigt weiterhin auf, dass dies früher nicht anders war als heute. Die Amtsträger werden weiterhin mit Pensionszahlungen für "ihre Untätigkeit" zu Lasten der steuerzahlenden Bürger von ihnen "entlohnt". Das bezeichnen Behörden als Rechtsstaat und Richter bestätigen diese Ungerechtigkeit nach dem Gesetz auch noch.

    Daraus wird erkenntlich, dass das Grundgesetz mit seinen nachgeordneten Gesetzen von Richtern und Bürger sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Die Vermutung, dass das bürgerliche Empfinden anders ist, als die Richter das Gesetze auslegen. Anders ausgedrückt: Die Rechtsprechung der Richter sowie das Handeln der Justiz insgesamt ist noch immer nazi-lastig und nicht bürgerlich.

    Verstorben sind die ehemaligen Nazis allemal, aber ausgestorben sind sie trotzdem nicht.

    Wenn also Ministerpräsidenten Amtsträger mit Amtsaufgaben betrauen, diese Amtsträger aber nicht dem Grundgesetz folgen, ist der Nachweis erbracht, dass Ministerpräsidenten und sonstige Amtsträger dies nicht auf Basis des Grundgesetzes vornehmen., also ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Grundgesetz ausüben.

    Es ist deshalb fraglich, ob diese Amtsträger, obwohl sie ihre Amtsaufgaben nicht nach dem Grundgesetz ausüben, Amtsaufgaben des Grundgesetzes wahrnehmen dürfen.

    Wenn der Bund, das Volk, dem öffentlichen Dienst die Staatsgewalt überträgt, die Exekutive an die Vorgaben sich nicht hält, die Judikative ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft und die Legislative nicht die Einhaltung ihrer gesetzlichen Vorgaben nachprüft, ist die Frage erlaubt zu stellen, ob dann Amtsaufgaben noch berechtigt ausgeführt werden?

    Nachdem die Allierten die Nazis im zweiten Weltkrieg militärisch besiegten, die Fortführung der Karriere der Nazis unterbunden haben, ist fraglich, mit welchem Ziel der Altkanzler Konrad Adenauer (CDU) per Dekred die NS-Juristen in den öffentlichen Dienst wieder aufnehmen und deren Wirken forsetzen durfte. Dies hat zu wesentlichen Verwerfungen unserer Demokratie, unserer Rechtsstaatlichkeit, geführt.

    Wir stehen heute vor dem Punkt, ob wir das Wirken der Behörden dulden oder beenden wollen.

  • #4193

    Mazi (Montag, 24 November 2025 13:29)

    Wie könnte man es anders beschreiben?

    Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krisen-kanzler-in-der-kanzler-krise-bei-merz-brennt-schon-vor-weihnachten-der-baum/ar-AA1QZOqh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69244d7ae0fc410482b56d4f9c15aae3&ei=38

  • #4192

    Mazi (Montag, 24 November 2025 10:37)

    Die Umfragewerte der Bundesregierung erscheinen nachvollziehbar.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/es-w%C3%A4re-fatal-%C3%B6konomen-fordern-stopp-des-schwarz-roten-rentenpakets/ar-AA1R1zhC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=692424e370b34415a6fa751eafd22139&ei=13

    Es hat den Anschein, dass Exekutive, Judikative und Legislative mit der Nazi-Denke gesteuert werden.

  • #4191

    Mazi (Sonntag, 23 November 2025 21:50)

    Wann werden die Konsequenzen gezogen und wann richtet sich die Bun desregierung nach dem Grundgesetz?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umfrage-zur-bundesregierung-zufriedenheit-mit-kanzler-merz-auf-rekordtief/ar-AA1QZ3t4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6923705635bb4d7388f0688395326222&ei=35

    Es geht schon einiges durch einander. Da gibt es eine Bundesregierung, die Exekutive, die vorgibt Gesedtze zu beschließen. Da gibt es Richter, die in ihrer Entscheidung dem Gesetz und Recht nicht folgen. Da gibt es eine Legislative, die sich zu ca. 37 % aus der Fraktion des öffentlichen Dienstes und zu ca. 20 % aus Selbständigen/Freiberuflern ergibt, die es unterlassen, die Einhaltung ihrer Vorgaben in den Gesetzen nachzuprüfen.

    Wenn sie doch einmal dads Grundgesetz lesen, dann ist ihnen genau gesagt, welche Rechte und Aufgabwen sie haben.

    Mich erstaunt, dass überhaupt noch Bürger mit einer Bundesregierung zufrieden sind. Die Alliierten, die Kriegsgewinnrle des zweiten Weltkriegs, hatten schon richtig gelegen!

  • #4190

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 12:44)

    Stehen die Anforderungen an Amtsträger im Einklang mit den Anforderungen des Grundgesetzes?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/v%C3%B6llig-einseitige-bevorteilung-renten-vorteil-f%C3%BCr-alte-ist-nicht-fair/ar-AA1QTWwd?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=69218b0530c54d4eac0f3a4bcf2f9a65&ei=34

    „Wir wissen seit Jahren, dass der Wähler immer älter wird. Gegen eine Mehrheit aus Rentnerjahrgängen zu agieren, ist natürlich schwierig und erfordert Mut.“ Dieser Mut fehle offenbar in der Bundesregierung.

    „Man will den Älteren ein Geschenk machen“, sagt der Professor für Finanzwissenschaft an der Uni Freiburg. „Das ist Populismus. Aber das ist auch Demokratie. Die Mehrheit entscheidet – und die Mehrheit ist inzwischen alt“ – und (bald) in Rente.

    Nicht nur hauptamtliche Richter manipulieren ehremamtliche Richter, indem sie diesen ihre Arbeitsergebnisse entziehen, sondern sie entscheiden als Amträger nicht nach dem Gesetz.

    Ihre Entscheidung ist folglich zu 100 % von Amtsträgern, die nicht dem Grundgesetz folgen und also nicht nach dem Gesetz wie es das Grundgesetz es ihnen vorschreibt.

    Die Frage muss gestellt werden, wie der Verfassungsschutz uns Bürger vor der Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung schützen wollte und ob Berliner Beamte nicht anhand der Anforderungen an Beamte unmäßig entlohnte.

    Über dieses leidige Thema der Rente und deren Finanzierung zu Lasten künftiger Generationen gilt es zu entscheiden. Als sozial ausgewogen bezeichne ich diese Bürde der Jungen nicht.

    Gewiss kommt von Ihnen das Argumente, dass es Sache der Dienstvorgesetzten sei, Amtsträger zur Bewältigung von Amtsaufgaben einzustellen. Wenn also diese Amtsträger nicht in der Lage waren, Amtsaufgaben zu erledigen, wie konnten dann diese Dienstvorgesetzten diese Leute überhaupt einstellen?

    Werden Beamte in Berlin nicht über Gebühr entlohnt? Ist es nicht richterlich fair über Anspruch und Wirklichkeit die Entscheidung zu treffen? Wenn deren Entscheidung nach dem Gesetz erfolgt, dann ist daraus zu schließen, dass das betreffende Gesetz nicht sozial war und nicht beschlossen werden durfte.

    Es ist also dringst geboten, die Personlanforderungen des öffentlichen Dienstes in Einklang mit den Anforderungen an Amtsträger zu bringen.

  • #4189

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 12:12)

    Andreas Bovenschulte hat erkannt, "Der neue Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte rief dazu auf, die große soziale Ungleichheit in Deutschland zu verringern. "

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/schwarz-rot-bundesrat-stoppt-erstmals-ein-gesetz-der-regierung-merz/ar-AA1QVcsl?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=69218b0530c54d4eac0f3a4bcf2f9a65&ei=23

    Es geht also nicht darum, dass die "soziale Ungleichheit in Deutschland" nicht erkannt sei. Wenn dem Bundesrat ein Amtsträger, Herrn Andreas Bovenschulte, vorsteht, dann ist davon auszugehen, dass er kein Amtsträger der nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handelt, ist bzw. Amtsaufgaben von Amtsträger übernommen werden, die in Wahrheit keine sind.

    Es ist fraglich, wie Amtsträger staatliche Gewalt ausüben können, wenn sie tatsächlich diese Vorgaben des Grundgesetzes nicht anerkennen?

    Die Vermutung ist, dass hier NS-Juristen "ganze Arbeit geleistet haben".

    Nicht nur doeser Fall zeigt, dass die Ausstellung des Reisepasses des ehemaligen KZ-
    arztes Josef Mengele, wie die richterliche Anerkennung der Pensionen der ehemaligen Nazis durch gleiche Leute oder ... nur Teilschritte auf dem Weg der Nazis durch die Instanzen waren.

  • #4188

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 11:47)

    Es ist die Frage zu klären, wie hoch die Beiträge der tätigen Bevölkerung zu sein hat, dass die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung den Pensionen der Amtsträger entspricht.

    Das ist die Fragestellung. Nicht die, wie und wann die Renten sinken kann.

    Die Annahme, dass den Abgeordneten "keine Kuh heilig genug sein kann", dass sie nbicht "geschlachtet" werden könnte. Den Ausdruck "dürfte" möchte ich erst gar nicht in den Mund nehmen. Er würde implizieren, dass das Handeln der Abgeordneten ohnehin nicht sein darf und unsozial, verfassungsfeindlich ist.

    Die Frage der Amtsaufgaben des Verfassungsschutzes, als behördliche Abwehr gegen die Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, möchte ich gar nicht stellen.

    Es ist anzunehmen, dass die NS-Juristen alle Staatsgewalt unterwandert haben.

  • #4187

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 11:33)

    Die Jugend, SPD und CDU, empfindet die jetzige Rentenlösung als unsozial und unausgewogen.

    Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/spd-nachwuchs-will-rentensystem-radikal-umkrempeln-systemwechsel-zur-einheitsrente-gefordert/ar-AA1QVFJN?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=69218af77a834984ab25e4286f8282e2&ei=19

    https://www.merkur.de/verbraucher/drastische-rentenvorschlaege-der-jung-cdu-das-wuerde-die-reform-fuer-rentner-bedeuten-94039574.html

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gedankengänge von CDU und SPD gerecht sein können. Ihnen fehlt jede Logik und ist nur dem Umstand des Altkanzlers Konrad Adenauer (CDU) zu verdanken, dass er seinerzeit gegen den erklärten Willen der Alliierten die NS_Juristen in den öffentlichen Dienst übernommen hat.

    Es gibt (sehr) viele Bausstellen, die seitens der Bundesregierung zu bereinigen sind!

  • #4186

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 10:19)

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist fraglich, wie Amtsträger über (so lange Zeit) nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln konnten?

    Eine gesetzliche Änderung war nicht erforderlich.

    Es ist ein Zeichen dafür, wie effizient die Dienstaufsicht über die Beamten funktioniert.

    Es war nicht erforderlich, die bestehenden Gesetze zu reformieren, sondern sie waren lediglich anzuwenden.

    Wenn eines funktionierte, dann waren es die NS-Juristen. Es ist sogar der Beweis erbracht, dass sie zwar verstorben, doch nie ausgestorben waren und sind.

    In welchem Land leben wir überhaupt und wer übt das staatliche Gewaltmonopol aus? Der Anschein ist nicht nur aufgrund der aktuellen Vorkommnisse (Cum Ex-Geschäfte, Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, Kindesmissbrauch, Beamtenbezahlung und Pensionszahlungen, Rente und Rentenalter von Boomerjahrgängen, etc.), dass die Nazis den Staat in allen Bereichen unterwandert haben und alle Staatsgewalten besetzt halten und keine Entscheidung gegen ihren Willen stattfinden kann.

    Offensichtlich war die Dauer eines erwerbstätigen Menschenleben für die Amtsträger eines Staates zeitlich zu schnell oder die Beamten haben sich die Zeit gebracht und sind nicht zum Ende gelangt, sich darüber Gedanken zu machen, wie sie von den Bürgern weitere Zahlungen abverlangen können?

    Die Diskussion um die Finanzierung der Rente hat gezeigt, dass wir dauerhaft am Ende angelangt sind.

    Wer ist schon in der Lage vorzusorgen und von einem Anspruch von 100 % der Beiträge nur 48 % und weniger zu erhalten?

    Wenn Kredite bzw. Sondervermögen (nach Bezeichnung von Christian Lindner (FDP) oder der FPD insgesamt, nur von künftigen Steuerzahler und nicht von Empfängern (wegen ihres Alters) zurück gezahlt werden können), nur von der jungen Generation (ohne Anspruch eines Ausgleichs) zurück geführt werden können, dann ist unsoziales Verhalten dokumentiert.

    Es ist die Frage zu beantworten, was die SPD unter dem Begriff der Gerechtigkeit versteht?

    Bekannt ist, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages über Leistungen der Deutschen Rentenversicherung entschieden haben (ca. 37 % die Fraktion des öffentlichen Dienstes und ca. 20 % Selbständige/Freiberufler), für die keine Beiträge ihr zugeflossen sind und als „versicherungsfremde Leistungen“ zu bezeichnen sind.

    Wenn das Volk, dem alle Macht im Grundgesetz übertragen wurde, nur zu 43 % aus abhängig beschäftigten Bürgern bestehen soll, dann wird bereits daraus erkennbar, dass das Volk niemals einem verbindlichen Beschluss des Deutschen Bundestages nach dem Grundgesetz zugestimmt haben kann. Es würde unterstellen, dass Bürger im wesentlichen aus Mitgliedern des öffentlichen Dienstes und Selbständigen/Freiberuflern besteht. Das ist objektiv nicht der Fall.

    An wen soll sich der Bürger mit einer Klage wenden und wer entscheidet nach dem Grundgesetz?

  • #4185

    Mazi (Samstag, 22 November 2025 07:50)

    Die Beamte, Amtsträger, des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz füllen jetzt ihre langen Arbeitstagen mit einer neuen Vorgabe im Rang eines neuen Gesetzes für Rechtsberatungen.

    Bemerkenswert ist, dass nach dem Selbstbildnis der Bundesregierung die Bundesregierung Gesetze und nicht die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erlässt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/juristen/b/anwaltliches-berufsrecht-reform-brao-bmjv-institut-fuer-anwaltsrecht

    Es ist davon auszugehen, dass das Bundesjustizministerium und Verbraucherschutz auch die anderen Berufe nach dieser Vorgabe erstellen wird. Verstanden habe ich dennoch nicht, ob Beamte in der Bundesregierung anders bezahlt werden, als Beamte des Landes Berlin am gleichen Ort.

  • #4184

    Mazi (Freitag, 21 November 2025 09:07)

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Bundesland Berlin über Jahre seine Beamten nicht gerecht entlohnte.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/2bvl518-bverfg-berlin-besoldung-beamte-verfassungswidrig-pruefung-alimentationsprinzip

    Zu mehrfach Arbeitsverhältnissen die Amtsträger hat es nichts gesagt. Folglich hat es darüber nicht entschieden.

    Mit normalem Menschenverstand ist es unbegreiflich, dass zur Ernennung von Beamten Dienstvorgesetzten Amtsträger zur Erledigung von Amtsaufgaben einsetzen, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen.

    Es ist nicht auszuschließen, dass sehr viele Dienstvorgesetzte Beihilfe leisten und dort keine Beamte nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Tätigkeit verrichtet haben.

  • #4183

    Mazi (Donnerstag, 20 November 2025 15:11)

    "Die Rente ist sicher!" Wer kennt diesen Spruch nicht?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/kommentar-die-bundesregierung-verschweigt-bei-der-rente-das-wesentliche/ar-AA1QNI4A?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=691efd38f8b14a7e961c539dd8f9204d&ei=34

    "Es ist müßig, hier die gewaltige Zahl der Babyboomer zu erwähnen, die bald in Rente gehen werden, was das System noch weiter ins Wanken bringen wird" heißt es in dem Artikel. Er konnte auch davon ausgehen, dass die Babyboomer mit ca. 67 Jahren das Rentenalter erreichen und dies für die Amtsträger zu schnell sein könnte.

    Es gibt die Diskussion nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Land Berlin seine Beamten nicht ordentlich, verfassungswidrig, entlohnte. Hat schon jemals ein Richter den Versuch unternommen Gehalt und Arbeitsleistung in Einklang zu bringen?

    Dass Richter ihre Entscheidung von den Gesetzen abhängig macht, diese aber gar nicht zugrunde legt, lässt Zweifel an der Richtigkeit der richterlichen Entscheidung aufkommen.

    Eine Legislative, die nicht nachprüft, ob denn ihre gesetzliche Vorgabe eingehalten wird, lässt die Vermutung nachvollziehbar erscheinen, welche Funktionen denn dann Beratungen und Beschluss von Gesetzen die sogenannte Legislative haben könnte.

    Wenn dann auch noch bekannt wurde, dass NS-Juristen gegen den erklärten Willen der Alliierten in den öffentlichen Dienst (aufgrund einer Ermächtigung von Konrad Adenauer (CDU)) strömten, dass Richter ihren Kollegen bereitwillig ihre NS-Vergangenheit als glaubhaft darstellten und selbst die Reisepass-Ausstellung für die ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele seitens der deutschen Behörden ausgestellt wurden, erscheint es nachvollziehbar.

    Ob die Cum Ex-Geschäfte, die Geldforderung des hamburgischen Senats von Olaf Scholz (SPD) und seines Finanzsenators Dr. Peter Tschentscher (SPD) oder diie Missbrauchsfälle oder die fehlende Alarmweiterleitung in der Ahrtalkatastrophe oder dir richterliche Unabhängigkeit oder ... Es scheint mit der deutschen Rechtsstaatlichkeit das Ende eingeläutet zu sein.

    Es ist einfach zuviel geworden. Die NS-Juristen haben sich übernommen.

    Nichts läuft mehr nach dem Grundgesetz, dessen Denkphilosophie ab.

    Wahrscheinlich gingen die Ersinner des Grundgesetzes nicht davon aus, dass die NS-Juristen zurückschlagen und alle Teile der Judikativen unterwandern würden und selbst die Legislative untergraben.

    Wenn Nazis selbst nicht zu fein waren, einen Weltkrieg zu entfachen, dann war es mehr als leichtsinnig, die Macht der NS-Juristen zu ignorieren.

  • #4182

    Mazi (Donnerstag, 20 November 2025 13:45)

    Es sollte jetzt hinreichend bekannt sein, weshalb die ehemalige Budneskanzlerin Angela Merkel die politsche Karriere des Friedrich Merz zu verhindern versuchte.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/peinlich-f%C3%BCr-deutschland-merz-wird-in-brasilien-wegen-bel%C3%A9m-%C3%A4u%C3%9Ferung-als-nazi-und-rassist-bezeichnet/ar-AA1QKWxc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=691efcd9bd814ea196e6b0c5316aca9b&ei=13

    Ich habe ihn selbst in einer Rede vor vielen Jahren in Mainz gehört und die Entgegnungen der Südamerikaner verwundern mich argumentativ nicht.

  • #4181

    Mazi (Mittwoch, 19 November 2025 10:01)

    Schon wieder ein Strafverfahren in Sache: Cum Ex!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fondsmanager-cum-ex-geschaefte-steuerhinterziehung-hauptverhandlung-lg-frankfurt

    Wenn das Gericht seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft, dann ist es unumgänglich, dass auch die Helfer, die Abgeordneten des Bundestages, die mit seinen steuerlichen Vorgaben dazu beigetragen haben, auf die Anklagebank setzt.

    Da Abgeordnete des Bundestages per Definition nicht zu belangen sind, ist davon auszugehen, dass die Helfer dieses steuerlichen Unsinns nicht bestraft werden. Deshalb ist es unumgänglich, dass per Definition nicht strafbare Helfer in den „Steuerraub“ (Frau Brorhilker in ihrem neuen Buch) eingebunden werden.

    Was den Hamburger Senat angeht, ist festzustellen, dass der seinerzeit Oberbürgermeister und spätere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der damalige Finanzsenator und heutige Oberbürgermeister Dr. Peter Tchentscher (SPD) die Tragweite dieser Steuergesetzgebung des Deutschen Bundestages erkannt haben. Dies ist daraus zu schließen, dass es ihre Absicht war, die Verjährung der steuerlichen Forderungen „gegen Zahlung der SPD-Spende“ billigend in Kauf zu nehmen.

    Nicht nachvollziehen kann ich, dass diese Herren, obwohl Straftäter, Pensionsansprüche erworben haben können.

    Sie werden sicherlich entgegen halten, dass deutsche Behörden dem damaligen KZ-Arzt Josef Mengele auch einen Reisepass ausstellten und die Täter bereits auch damals mit einer Pension „entschädigt“ wurden.

    Wie dem auch ist, nachvollziehen kann ich die NS-Juristen nach dem Grundgesetz nicht. Möglicherweise muss man ihnen zuzurechnen sein und als Richter laut Grundgesetz den Amtsauftrag, die Entscheidung nach dem Gesetz, erledigen (Art. 97 Abs. 1 GG).

    Wie dem auch ist, nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, kann die Entscheidung eines Richters nicht erfolgt sein bzw. erfolgen!

  • #4180

    Mazi (Mittwoch, 19 November 2025 09:04)

    Zur Aussage von Frau Brorhilker ist zu sagen, dass sie feststellt, dass die NS-Juristen kein durchgängiges Rechtssystem schufen („Ein "unorganisierter Staat" trifft auf Elfenbeintürme“). Sie hebt damit hervor, dass auch die heutigen Juristen im Bundestag dieses Problem ausbauten.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rezension-buch-cum-ex-milliarden-und-moral-anne-brorhilker

    Es ist daher fraglich, wie solche Akademiker das Volk vertreten und zum Schaden des deutschen Volkes beraten und entscheiden konnten?

    Viel gibt es zu tun, um die Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen.

  • #4179

    Mazi (Dienstag, 18 November 2025 13:21)

    #4176
    Bei wem wäre Strafanzeige zu stellen?

    Bei den Gleichen etwa? Würden Sie dann das Ergebnis anders erwarten?

    Es ist wohl nicht anders zu erwarten, wo die Nazis doch den gesamten Justizapparat unterwandert haben (lesen Sie doch das Forschungsergebnis der neutralen Historiker!). Es ist doch Aussage genug, dass selbst die Legislative nicht nachprüft, ob denn die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.

    Die Ausstellung des Reispasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele oder die Besetzung des Deutschen Bundestages mit ca. 20 % Juristen bei der gegebenen Volkszusammensetzung ist doch für jedermann Aussage genug, dass die Nazis übernommen haben.

    Der Altbundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) hat gegen den Willen der Alliierten die „Enterung“ der ehemaligen Nazis in den öffentlichen Behörden verfügt.

    Es ist demnach kein Wunder, dass ein „Friedensrichter“ der Nazis (Herr Filbinger, CDU) in Baden-Württemberg zum Ministerpräsidenten oder diverse Präsidenten des öffentlichen Dienstes aufgestiegen ist. In Kenntnis dieser Unzulänglichkeit ist es kein Wunder, dass die heutigen jungen Steuerzahler ihre Steuern nach Abzug der regelmäßigen Ausgaben ausschließlich für diese Klientel in Form deren Pensionen „abdrücken“ (müssen).

    Es ist deshalb nur eine Frage der Zeit, bis selbst diese Steuern der jungen Steuerpflichtigen für die Gehälter und die Pensionen des öffentlichen Dienstes nicht mehr ausreichen und der Anspruch auf eigene Rentenzahlung gänzlich verwehrt ist.

  • #4178

    Mazi (Dienstag, 18 November 2025 09:44)

    #4176
    Letztlich geht es darum, ob es als Amtsaufgabe rechtens gewesen sein kann, dass Grundgesetz und seine Vorgaben zu missachten.

    Als Beispiel ist der Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele anzuführen. Letztlich wurden auch Pensionszahlungen dafür an Amtsträger in Deutschland gezahlt. Dass dies ausgerechnet einem ausländischen Geheimdienst bekannt wurde, während deutsche Bürger in Form von Steuern diese Amtsträger finanziell zu entschädigen hatten und der Verfassungsschutz unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigte, macht nachdenklich.

    Ich hege da Zweifel, dass wir mit der Wahrheit „gefüttert“ werden!

  • #4177

    Mazi (Dienstag, 18 November 2025 09:33)

    Eine sehr interessante Fragestellung!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/anwalt-ki-muell-webseite-kanzlei-nachschlagewerke-jura-quatsch

    Wenn Anwälte juristischen Quatsch nicht akzeptieren dürfen, wie ist es dann in Urteilen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit deren Entscheidungen sie nicht nach dem Gesetz treffen!

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu führen.

    Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind zuvor nach dem Grundgesetz und danach nicht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefolgt. In der Tat sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem Grundgesetz und später der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt.

    Wie ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts einzuordnen, wenn Amtsträger dem Gesetz nicht beachten, Gesetz und Recht nicht beachten? Liegt überhaupt die Erledigung von Amtsaufgaben dieser Amtsträger vor, wenn sie die Grundlagen, die Vorgaben des Grundgesetzes, nicht beachten?

    Die Tatsache, dass die Bundesländer die Aufsicht über die Justiz in diesem Bereich nicht vorgenommen haben bzw. nicht vornehmen, „adelt“ diese Tätigkeit nicht als legitime Tätigkeit.

    Mein Eindruck ist der, dass sowohl die Gerichte als auch die Anwälte gegen Chatgpt sein müssen, weil ihnen ansonsten das Grundgesetz „um die Ohren fliegt“. Algorithmen sind nämlich nicht in der Lage Unrecht vorzunehmen.

    Es geht also darum, ob das Grundgesetz, der Allierten, gelten soll oder die Denke der Nazis.

    Es wird nicht interessant, sondern es ist bereits interessant. Zahlreiche Präsidenten werden als Nazigrössen bekannt überführt auch wenn sie der Partei (mangels Angebot oder anderen Abkürzungen) formell nicht angehörten!

  • #4176

    WernerE (Montag, 17 November 2025 18:36)

    nicht nur Stasi Methoden sondern auch Nazi Methoden könnte man bei Betrachtung
    der Sachverhalte erkennen.
    Soweit die betroffenen Menschen sich das gefallen lassen, ist es "finanziell Technisch" gut für die "Bagage" hier hilft nur sich auf die Hinterbeine zu stellen und ggf. Strafanzeige
    wegen unterlassener Hilfeleistung zu stellen.

    Alles Gute Dir werter Erich und Grüße an Frau, Freund und den vier Stadtmusikanten

    WernerE - heute noch nicht fit für den Winter

  • #4175

    Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 16 November 2025 14:29)

    #4174#
    Hallo Werner E,
    in der Medizintechnik habe ich die Opfer der Asbestose bis in den TOD begleitet.
    Ich habe auch das merkwürdige Handeln der BG ETEM in Köln und im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle erkannt. Und der Leiter des Instituts Herr Dr. Ing. [10-2] ist in Prozessbetrug verwickelt und international am Wirken.

    In der gesetzlichen Unfallversicherung wird nach "Stasi-Manier" gearbeitet. Diese Spuren hat die Kripo Bremen schon in der internen Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 erkannt.

    Die Stasi-Manier wurde nicht vollständig beseitigt insoweit ist ein erneuter Aufstand erforderlich. Und muss vom deutschen Volk ausgehen.

    MfG

  • #4174

    WernerE (Sonntag, 16 November 2025 09:57)

    Wer mal mit Asbest gearbeitet hat, könnte in die Vorsorge zur Erkennung von Krebs
    eingebunden werden.
    Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden - nur die entsprechende Abteilung der gesetzlichen UV-Träger GVS mit Sitz bei der BG ETEM in Augsburg versucht trotz
    ärztlichen Hinweisen, die Kosten für Untersuchungen auf Krankenkassen abzuwälzen.

    Die Art und Weise wie mit den betroffenen Versicherten von BG`en umgegangen wird,
    ist schon mehr als erschreckend - hier wird der TOD bewusst und mit voller Absicht
    in Kauf genommen und dadurch die Kosten für den Arbeitgeber minimiert.

  • #4173

    Mazi (Samstag, 15 November 2025 17:10)

    Es ist nicht erkennbar, dass die Korruption in der Justiz in anderen Bundesländern sich nicht auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht ausgedehnt hat oder in anderen Bundesländern effizienter ist.

    Auf diese Meldung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/justizskandal-im-s%C3%BCdwesten-korruption-beim-wachpersonal-der-staatsanwaltschaft/vi-AA1QsBsU?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=69189be75368416bbd435698002f562d&ei=25

    Wenn Amtsträger nicht Art. 20 Abs. 3 GG, beispielsweise die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, folgen, dann ist die Frage zu beantworten, wer die Aufsicht über die Justiz ausübt?

    Wenn keine Aufsicht über die Justiz erfolgt, dann ist die sich anschließende Frage, welche Am,tsaufgaben sie dann noch ausüben kann und wie dann die Prüfung der Rechtsstaatlichkeit erfolgen kann, wenn ihre Grundlage nicht nachgeprüft wird?

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass eine Rechtsprechung sich auf der Grundlage der Gesetze zu erfolgen hat. Eine "Rechtssprechung", die nicht auf dieser Grundlage basiert, ist nicht nachvollziehbar und erst recht nicht rechtens.

  • #4172

    Mazi (Freitag, 14 November 2025 08:59)

    Was soll eine Klage vor "Rechten" Richtern bringen? Es ist nicht zu erwarten, dass diese "Leute" gegen ihren Willen entscheiden oder das Gesetz, das Grundgesetz, zugrunde legen.

    Wenn also ein Kläger vor einem Sozialgericht eine Klage einreicht und erwartet, dass dort eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wird, der irrt (gewaltig)! Dies ist im Sinne des Grundgesetzes "gerade zu ziehen".

    Nicht zuletzt ist den angehenden Juristen die grundgesetzliche Denke auch in deren Ausbildung nahe zu bringen. Es ist fraglich, wenn dies nachweislich nicht erfolgte, welche anerkannte Ausbildung in der Bundesrepublik überhaupt erreicht haben können?

    Die Frage, die sich stellt, ist die, wohinsich der Kläger in einem Rechtsstaat - wie dem unsrigen - denn wenden soll?

    Wenn Juristen diese Ausbildung nicht vorweisen können, wie Ministerpräsidenten sie als Amtsträger nach Art.
    20 Abs. 3 GG qualifizieren können und dürfen?

    Sie dürfen es zwar nicht, aber sie machen es einfach!

    Es ist bekannt, dass die Juristen in ihrer Ausbildung zu ihrem Examen keine grundgesetzliches Gedankengut vermittelt bekommen. Daher ist nicht nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten solche Bewerber zur Rechtsprechung und Amtsausübung der Staatsgewalt ernennen dürfen.

    Daher ist fraglich, wenn diese "Leute" sich der Altersgrenze nähern, auf was sie ihren Pensionsanspruch begründen. Doch nicht, weil sie sich den Behörden, die den Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele aufstellten?

    Es erscheint in der Bundesregierung sehr fraglich zu sein, wie Amtsträger agieren!

    Die ehemaligen und jetzigen NS-Juristen haben ganz schönen Schaden in der Judikativen und ihnen angeschlossenen Bereichen angerichtet. Dass das mit Recht noch etwas zutun haben könnte, da hege ich ernsthafte Bedenken.

  • #4171

    Mazi (Donnerstag, 13 November 2025 18:09)

    Sind der Arbeitgeber „Kirche“ ein anderer Arbeitgeber als die anderen?

    Auf diesen Artikel beziehe mich auf diesen Artikel:
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/arbg-erfurt-5ca130424-kirche-diakonie-klinik-weimar-streik-verdi-verboten-dritter-weg

    Die heutigen Richter sind offensichtlich für die Beihilfe der Kirche zur Flucht der damaligen Nazis zu ewigem Dank verpflichtet.

    Wann hört es endlich auf, dass Richter nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen, das Grundgesetz auch für diese Gilde gilt? Es muss Schluss damit sein, dass und auch die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, treffen?

    Die hier angeprangerte Sozialgerichtsbarkeit ist offensichtlich keine Ausnahme, sondern beschreibt den Regelfall.

    Der Kindesmissbrauch in den kirchlichen Behörden und die Straflosigkeit der Täter in den Kirchen sowie die Nichtverfolgung von Straftaten wegen Unterlassung von Amtsaufgaben lässt aufhorchen. Die Amtsträger rücken in ihrer Gesamtheit sehr nah an die ehemaligen Nazis.

    Es ist keine Zeiterscheinung, weil die Juristen ohne Ausbildung auf das Grundgesetz schon immer so entschieden haben. Ich denke an deren Ausstellung eines Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele, dass selbst einem ausländischen Geheimdienst bekannt wurde und das Abkassieren der Pension dieser Straftäter zu Lasten der deutschen Bürger.

    Wie weit will man diese „eigenartige Gerechtigkeit“noch weiter treiben?

    Wäre es nicht richtiger, statt eine „Brandmauer“ seitens von Friedrich Merz (CDU) zu definieren, dass die AfD sich von der CDU distanziert und eine solche „Brandmauer“ wegen deren Abartigkeit definiert?

  • #4170

    Anja (Donnerstag, 13 November 2025 16:53)

    Während im Parlament um wenige Milliarden gefeilscht wird, bleiben gigantische Einnahmeverluste nahezu unbeachtet: jene durch Wirtschaftskriminalität. Allein durch Steuerhinterziehung entsteht Deutschland jedes Jahr ein geschätzter Schaden von 100 Mrd. Euro. Ähnliche Summen schleusen Kriminelle jährlich durch Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf ein.Angesichts dieser Dimensionen müsste großes politisches Interesse daran bestehen, Wirtschaftskriminalität zu unterbinden und die gestohlenen Milliarden zurückzuholen. Doch die Realität sieht anders aus: Während der Staat jeden kleinen Fehler von Sozialleistungsempfänger:innen streng ahndet, tut er kaum etwas dagegen, dass sich einige Kriminelle freimütig auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Er misst die Taten schlicht mit zweierlei Maß.
    Schaden ohne Konsequenzen
    Die Untätigkeit des Staates zeigt sich besonders gut bei der Verfolgung von sogenannten Tax Trades, also Wertpapiergeschäften wie CumEx und CumCum, die einzig auf Profite aus ungerechtfertigten Steuervorteilen zulasten öffentlicher Kassen angelegt sind. Bei CumEx-Geschäften lassen sich Akteure Kapitalertragsteuern erstatten, die vorher nie gezahlt wurden. Bei CumCum zahlen Akteure keine oder weniger Kapitalertragsteuer, als sie eigentlich müssten. Vorsichtig geschätzt haben CumEx und CumCum zusammengenommen bislang einen Schaden von rund 40 Mrd. Euro verursacht.

    Wenn der Staat bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber einkommensschwächeren Tätern härter vorgeht als gegenüber finanziell meist stark aufgestellten Wirtschaftskriminellen, verstößt dies gegen einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats, nämlich gegen Artikel 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Die Tatenlosigkeit des Staates tut ihr Übriges. Wenn Gleichheit vor dem Gesetz nicht endlich durchgesetzt wird, steht nicht nur die Solidität des Haushalts auf dem Spiel, sondern die der Demokratie und des Rechtsstaats selbst.

  • #4169

    Mazi (Donnerstag, 13 November 2025 09:22)

    Ich schließe mich der grundsätzlichen Kritik von Frau Brorhilker an und werfe meinerseits die Frage auf, welche Qualifikation das Examen der Juristen bringen soll, wenn das Examen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist?

    Daran schließt sich die Frage an, welche Bedeutung eine Qualfikation haben kann, wenn der Nachweis des Bezugs zum Grundgesetz fehlt?

    Auf diese Veröffentlichung weise ich hin und darauf beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/rezension-buch-cum-ex-milliarden-und-moral-anne-brorhilker#google_vignette

    Das Buch legt offen, dass ein Großteil der Abgeordneten.der Parlamente eine Ausbildung nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes haben. Sie haben mit der Vorgaukelung einer Tatsache die Wähler vorsätzlich getäuscht.

    In der CDU/CSU ist die höchste Konzentrationsfähigkeit der "Juristen". Altbundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) hat bereits damals gegen den Willen der Alliierten dafür gesorgt, dass ehemalige NS-Juristen mit Nazi-Vergangenheit im öffentlichen Dienst Einzug gehalten haben.

    Wenn beispielsweise Richter der Sozialgerichtsbarkeit zur Ausführung von Amtsaufgaben von Ministerpräsidenten eingestellt/berufen werden, aber die Qualifikation zur Befähigung des Amtes nicht vorweisen können, ist fraglich, ob sie Amtsaufgaben dennoch ausüben dürfen?

    Daraus folgt, dass Amtsträger von Ministerpräsidenten zur Amtsausübung beauftragt werden dürfen, wenn diese Ausbildung nicht dem Grundgesetz entspricht?

    Wenn die Ausbildung dieser Juristen nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes basiert, mit welchem Recht machen dann diese "Juristen" geltend, eine Ausbildung zu haben und die Anerkennung dieses Abschlusses im Einflussbereich des Grundgesetzes zu besitzen?

    Jeder vernünftig denkend Mensch sollte diese Ungereimtheit erkennen.

    Zusammenfassend ist festzustellen, dass hier NS-Juristen am Werk waren. Sie haben ihrerseits die Vorschriften derart verbogen, dass keinesfalls darauf geschlossen werden kann, das die heutige Ausbildung der angehenden Juristen mit dem Grundgesetz vereinbar wären.

    Die ehemaligen NS-Juristen sind zwar verstorben, aber ausgestorben sind sie, wie dieses Beispiel belegt, nicht.

    Wenn die Ministerpräsidenten nicht befugt waren, Amtsträger außerhalb ihrer Anforderungen einzustellen, diese Anforderungen.aber bestanden haben, dann haben sie pflichtwidrig gehandelt. Sie dürfen diese Leute erst gar.nucht berufen.

    Ein Amtsträger, der nicht rechtsverbindlich eingesteĺlt wurde, kann auch nie finanzielle Zahlungen bzw. später Pensionszahlungen aus diesem Anstellungsverhältnis erwarten.

    Das große Problem, was sich auftut ist.m.E., dass keine Amtsträger zur Amtsausübung - beispielsweise in Gerichten - zur Verfügung stehen um Amtsaufgaben wahrzunehmen.

    M.E. ein Riesenproblem!

  • #4168

    Mazi (Donnerstag, 13 November 2025 08:43)

    Ich schließe mich der Argumentation von Frau Brorhilker an.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/rezension-buch-cum-ex-milliarden-und-moral-anne-brorhilker#google_vignette

  • #4167

    Mazi (Mittwoch, 12 November 2025 11:59)

    Was bleibt von den Versprechun gen von Friedrich Merz als Bundeskanzler übrig?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wirtschaftsweise-legen-gutachten-vor-n%C3%A4chste-warnung-f%C3%BCr-die-merz-regierung/ar-AA1Qenan?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69145cbe9fe24e2bbde72739e8a69a2b&ei=68

    Offensichtlich ist die Meinung der "Weisen": "Nichts!"

    Kann angenommen werden, dass Merz (CDU) seine Wähler vorsätzlich getäuscht hat? Den Gegenweis bleibt er den Wählern schuldig!

  • #4166

    Mazi (Mittwoch, 12 November 2025 10:04)

    Scheinbar muss jemand den etabilierten Parteien sagen, wer für die Realitäten verantwortlich ist und wer für diese Misstände Verantwortung zu übernehmen hat!

    Es passt nicht der Judikativen, den Juristen, eine dritte Staatsgewalt zuzustehen und beispielweise Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu erlauben, eine Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Leute das Grundgesetz nicht beachten, aber dennoch finanzielle Zuwendungen nach diesem Grundgesetz beanspruchen oder einen Mehrbestand an Personal begründen wollen.

    Es muss doch den Bürgern auffallen, dass Land auf Land ab die Gerichte zusammengelegt werden und gleichzeitig ein höherer Personalbestand eingefordert wird. Das sind Aussagen, die zu einander nicht passen.

    Wenn ein Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele von deutschen Behörden ausgestellt wurde, dann ist auch nachvollziehbar, dass diese Amtsträger einen Pensionsanspruch geltend gemacht haben.

    Wenn ein Verfassungsschutz etwa dieses bestehende System, von ihm als Schutz der freiheitlich demokratischen Ordnung, bezeichnet, dann wird deutlich, was er unter dem Grundgesetz versteht.

    Die nationalsozialistische Denke wird weiterhin in der Bundesrepublik propagiert. Die Alliierten haben zwar einen militärischen Sieg errungen, aber diese Bundesregierung - und deren Vorgängerregierungen – ignoriert die Vorgaben dieser Allierten und das Grundgesetz einfach.

    Das bestehende Grundgesetz wurde nicht verändert und wurde vom Volk nicht, sondern von Abgeordneten verändert, die der Zusammensetzung ihrer Legitimation nicht entsprochen haben, verändert. Dieses veränderte Grundgesetz wurde daraufhin vom Bundesverfassungsgericht deren Entscheidungen zugrunde gelegt.

    Es ist die Frage zu beantworten, in wessen Zuständigkeit und Verantwortung das „Stadtbild“ und die „Brandmauer“ des Friedrich Merz (CDU) gehört oder nicht. Es ist dem Volk nicht zumutbar, dass eine AfD das Grundgesetz verändert. Es ist aber um so deutlicher zu machen, dass auch die etablierten Parteien nicht das Recht besitzen, das Grundgesetz zu ändern.

    Nicht verantwortlich ist, dass das Grundgesetz dem Volk alle Macht zuweist, aber ca. 27 % der Abgeordneten aus Juristen, bzw. ca. 37 % der Fraktion des öffentlichen Dienstes und ca. 20 % den Selbständigen/Freienberufen angehören sollen. Wenn Richter dann nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen sollen, dann wird klar, auf welcher Grundlage deren Entscheidung gefällt werden soll?

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Grundgesetz nicht vom Volk, sondern von anderen manipulierten wurde.

    Nicht nachvollziehbar ist, dass diese „Amtsträger“ auch noch zu Lasten der Bürger eine finanzielle Unterstützung erhalten und sie tatsächlich keine Amtsaufgaben ausführen. Offensichtlich erhalten Amtsträger ungerechtfertigte Unterstützung und werden für gesetzlich untersagte Leistungen (wie beispielsweise die Ausstellung eines gültigen Reisepassen für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele) von deutschen Bürgern entlohnt.

    Wenn dem argentinischen Geheimdienst dieses Vergehen bekannt wurde, die davon auszugehen, dass dies in der Bundesrepublik auch bekannt war.

    Wenn man dann auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zugrunde legt, dass Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen verpflichtet sind, dann ist nicht davon auszugehen, dass das Grundgesetz in der Bundesrepublik beachtet wurde.

  • #4165

    Mazi (Montag, 10 November 2025 16:57)

    Der hessische Innenminister Roman Poseck ist uns als hessischer Justizminister und Präsident des Oberlandesgeríchts Frankfurt am Main bekannt, dem der hessische Landesrechnungshof und der Richter am Landgericht Frankfurt am Main offiziell nachsagen, dass er als hessicher Justizminister über keine Kontrollmechanismen verfügte.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/extremisten-fernhalten-wie-der-staat-angehende-beamte-%C3%BCberpr%C3%BCft/ar-AA1Q65pz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6911f13fe3e3484d8adf07d1de82adad&ei=77

    Will Poseck von seinem damaligen Trama ablenken oder weshalb meldet er sich zu Wort?
    Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein ist m.E. zur Prüfung von Poseck angehalten und zu entscheiden, wie weit er ihn tragen will oder Ballast abwerfen muss. Seine Zeit ist schon lange abgelaufen.

  • #4164

    Mazi (Montag, 10 November 2025 16:14)

    Die Alliierten hatten es untersagt, dass Juristen mit Nazi-Vergangenheit in den öffentlichen Dienst einsickern konnten. Der ehemalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) hat es gegen die Weisung der Allierten den NS-Juristen ermöglicht dennoch den öffentlichen Dienst dennoch zu "entern".

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/extremisten-fernhalten-wie-der-staat-angehende-beamte-%C3%BCberpr%C3%BCft/ar-AA1Q65pz?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6911f13fe3e3484d8adf07d1de82adad&ei=77

    Es liegt also an dem amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dieses "Scheunentor" erneut zu öffnen.

    Es passt m.E. durchaus zur '"Brandmauer" und zum "Stadtbild" des amtierenden Bundeskanzers- Friedrich Merz (CDU und zur Meinung der Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).

  • #4163

    Mazi (Montag, 10 November 2025 15:12)

    Wenn Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Ihrem Parteifreund und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Stange hält, dann ist anzunehmen, dass sie Gefolgsmann von ihm ist.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeit-stimmt-nicht-mehr-bundestagspr%C3%A4sidentin-kl%C3%B6ckner-nennt-kritik-an-kanzler-merz-wegen-stadtbild-b%C3%B6sartig/ar-AA1Q8UNQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=603832e0d28346b0a72dedeae6b4cc77&ei=26

    Sie verkennt offenbar, dass das "Stadtbild" des Friedrich Merz (CDU) von den etablierten Parteien anrichtet wurde, der auch sie angehört.

    Es ist anzuzweifeln, dass eine Bundestagspräsidentin, die die Neutalität nicht wahrt, auf diesem Posten nicht überfordert ist.

  • #4162

    Mazi (Sonntag, 09 November 2025 14:12)

    Sehr gelehrsamer Beitrag!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-schnuersenkel-vor-gericht

    Gelehrsam ist der Artikel zweifelsohne, aber was will der Artikel uns sagen? Vielleicht das Koblenz rechtsstaatlich kein gutes „Plaster“ scheint?

  • #4161

    Mazi (Sonntag, 09 November 2025 13:57)

    Es ist nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Berufsgenossenschaften nicht vorgeben, ihre Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen haben.

    Nach dieser Regel des Grundgesetzes ist nicht nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin der Nazi-Regierung und nicht den Vorgabeb des Grundgesetzes folgen.

    Es ist aber nicht fair, dies dem Richtern im allgemeinen nachzusagen. Es waren Richter der Sozialgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz, die das Grundgesetz umdeuten wollten.

    Wenn dann auch noch Bürger in Form von Steuern dazu verpflichtet werden, dass sie für den üppigen finanziellen Unterhalt dieser Richter zu sorgen haben, dann sind Bedenken an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik mehr als angebracht.

    Die Rückkehr zu der Nazi-Denke ist wohl unangebracht, aber zu unterstellen, dass ca. 27 % des Volkes als Juristen tätig sind, ist wohl unangemessen anzunehmen, da dies die Abgeordneten des Deutschen Bundestages glauben machen wollen. 27 % der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind nämlich Juristen.

    Dass sie auch noch etwas regeln wollen, zu dem sie das Grundgesetz nicht bestimmt hat, lässt erkennen, dass sie in Wahrheit keine Ausbildung genossen haben, sondern den Nazis weiterhin nachtrauern.

    Unbestritten hat des Konrad Adenauer (CDU) veranlasst, dass Juristen ohne Gesinnungsprüfung in den öffentlichen Verwaltungen Einzug halten konnten. Unbestritten ist auch, dass die Zahl der Juristen in der CDU am höchsten ist.

    Es ist auch unbestritten, dass der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ebenfalls ein „gelernter“ Jurist ist und er mit ca. 1 mio. Euro Einnahmen pro Jahr sich selbst als gutverdienender Mittelstand mit einem Privatflugzeug bezeichnet.

    Daraus wir erkenntlich, wen er tatsächlich vertritt!

    Wir sehen auch daraus, aus welchem Grund er eine „Brandmauer“ errichten und er seine Gründe für sein „Stadtbild“ sehen will.

    Sachlogisch bin ich schon bei ihm, aber eine „Brandmauer“ gegen eine AfD zu errichten, erscheint mir unangemessen gegenüber von Gleichen.

    Auch sein „Stadtbild“ will ich nicht bestreiten, dass dieser Eindruck existieren könnte. Aber dafür ist nicht eine AfD verantwortlich zu machen, erscheint mir absurd. Dafür sind m.E. die etablierten Parteien von CDU und SPD verantwortlich.

    In meinen Augen ist das typisch Jurist. Etwas augenscheinlich mit tatsächlichen Gegebenheiten zu begründen und die Fakten einfach - wie man sie brauchen will - zu drehen? Das gehört sich nicht.

    Es muss doch jemandem der CDU zu verstehen geben, dass es so gewiss nicht geht und die Nazi-Denke ein für allemal beendet und abgeschlossen ist.

  • #4160

    Mazi (Samstag, 08 November 2025 10:11)

    Die Justizministerkonferenz hat entschieden, dass Versicherer kein Geld ihrer Kunden sparen dürfen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/beschluesse-der-96-jumiko

    Die Minister der Justiz haben entschieden, dass die Versicher das Geld ihrer Kunden nicht sparen dürfen!

    Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass dies mit Nazi-Methoden mehr zu tun hat, als mit einer Demokratie.

    Auch wenn es Aufgabe der Justizminister ist, über die Verfahren vor Gericht zu bestimmen, liegt es näher, dass sie die Justiz die Nazi-Methoden mehr umsetzen als die demokratischen Regeln des Grundgesetzes zu beachten. Es liegt daher (sehr) nahe, dass Anwälte mit den Gerichten (vertrauensvoll) zusammenarbeiten und das Recht der Bürger missachten.

    Wenn die Justiz die Regeln des Grundgesetzes nicht verstanden haben will, dann ist außer Frage, dass das Grundgesetz auch für diese Gruppe verändert/präzisiert werden muss! Es kann nicht nachvollziehbar erlaubt sein, dass weiterhin NS-Juristen vorgeben, was ihnen lieb ist. Es kann nicht nachvollziehbar sein, dass weiterhin Anwälte von Versichern, also von Bürger und Richter als Beamte wiederum von Bürgern über erhobene Steuern finanziert werden.

    Sachlogisch ist dies mehr Nazi-Methoden, NS-Juristen, zuzuordnen, als der grundgesetzlichen Entwicklung der Bürger.

    Wenn der AfD unterstellt wird, dass sie plane das Grundgesetz zu ändern, dann ist festzuhalten, dass sie mit diesem Ansinnen zu spät kommen, weil die etablierten Parteien dies in der Praxis bereits vorgenommen haben.

    Ich verweise auf den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit seiner „Brandmauer“ oder seinem „Stadtbild“.

  • #4159

    Mazi (Freitag, 07 November 2025 14:30)

    Wenn das Gesetz nicht zwischen einem hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen Richter unterscheidet, wo soll dann eine Verfassungstreue eines ehrenamtlichen Richters herkommen?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-07-11-2025-bgh-schufa-susann-eminger-nsu-zoelle-trump-supreme-court

    Eigentlich ist es schon genug und unvereinbar mit dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG), dass ehrenamtliche Richter die Gerichtsakte vorenthalten wird wo ihnen das Grundgesetz doch vorschreibt, dass Richter die Entscheidung nach dem Gesetz vornehmen.

    Man hat den Eindruck, dass hier gar kein Geist oder Nazis-Methoden unterstellt sind. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das jedenfalls nichts zu tun.

    Genau sehe ich die „Brandmauer“ des aktuellen noch Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) oder dessen „Stadtbild“. Das sehe ich zwar genau so, aber es hat einen anderen Hintergrund. Für dessen „Stadtbild“ sind allein die etablierten Partei, nicht aber die AfD verantwortlich.

  • #4158

    Mazi (Freitag, 07 November 2025 11:44)

    Nach Art. 33 Abs. 4 GG ist die Amtsausübung von Amtsträgern an das Treueverhältnis geknüpft und nur hierfür sind die Amtsträger zu entlohnen.

    Da Amtsträger regelmäßig nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln, ist es nicht gerechtfertigt sie zu entlohnen als wären sie ihrer Treuepflicht nachgekommen. Sie können auch gar keine Amtsgeschäfte vorgenommen haben.

    Es ist fraglich über was die Richter des OLG Dresden oder das Bundesverfassungsgericht entscheiden soll? Die Frage ist, ob die Richter der NS-Regierung wiederum zu einem Erfolg verhelfen sollen?

    Bekannt und nachgewiesen ist, das Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung gegen die Gesetze, unter Ausserachtlassung der Entscheidungen des Bundesverfassungs-und Bundesverwaltungsgerichts, treffen.

    Zutreffend ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei der Nichtbeachtung des ihnen vorgesetzten Gerichten ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und damit weder Amtsgeschäfte betreiben noch einen Anspruch auf Vergütung haben können.

    Die ihnen bereits ausgezahlten finanziellen Vergütungen sind zurückzufordern und sicherzustellen. Gleiches gilt für die Ausstellung des Reispasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele von deutschen Behörden.

    Es ist in der täglichen Praxis nicht davon auszugehen, dass die Nazi-Methoden mit dem Grundgesetz untergegangen wären.

  • #4157

    Mazi (Donnerstag, 06 November 2025 19:25)

    Der Rückschluss ist einfach!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/skandale-in-gro%C3%9Fbritannien-beamte-m%C3%BCssen-k%C3%BCnftig-die-wahrheit-sagen/ar-AA1POcs1?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=690b256033b14e81a020ea4c73beecbc&ei=28

    Beamte waren zuvor nmicht dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen!

    Sind eigentlich im vereinigten Königreich die Beamte anders gestrickt, als hierzulande?

    In der Bundesrepublik leisten Beamte/Amtsträger den Eid auf das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3).

    Findige "Burschen" der Staatsanwaltschaft handeln nicht danach ("Denn ein Amtseid, so die erstaunliche Expertise von Staatsanwaltschaft, Landesjustizministerium Nordrhein-Westfalen und Bundestagsverwaltung, ist gar kein richtiger Eid - und auf den Wahrheitsgehalt kommt es auch nicht an."; https://www.spiegel.de/politik/nur-so-dahingesagt-a-9f1a7b3c-0002-0001-0000-000017704591).

    Wenn Sie es so wollen, dann haben Beamte auch unseres Staates noch nie die Wahrheit gesagt. Sie unterscheiden sich demnach nicht von ihren brittischen Kellegen.

    Wenn die Staatsanwaltschaft nicht nach Gesetz und Recht tätig ist (Art. 20 Abs. 3 GG), dann ist anzunehmen, dass ihre Kollegen, die Richter, es auch nicht mit der Wahrheit so ernst nehmen.

    Wem ist also zu trauen? Den Amtstragern, der Amtsträgern, der AfD oder deren Kollegen, die bereits ihre Untreue nachgewiesen haben, in den Parlamenten?

    Wenn davon auszugehen ist, dass die NS-Juristen verstorben und damit ausgestorben wären, wie kann es dann ein erstarken der Nazis geben. Sie sollen doch nach den etablierten Parteien bereits ausgestorben sein. Weshalb will man eine Brandmauer (Friedrich Merz) errichten, wenn die Nazis doch ausgestorben sein sollen?

    So richtig funktioniert die Denke der etablierten Parteien nicht.

  • #4156

    Mazi (Donnerstag, 06 November 2025 09:26)

    Wenn Anträger finanzielle Zuwendungen der Bürger erhalten - von ihnen in Form von Steuern erhoben - ist zu fragen, weshalb solche Zuwendungen fließen, wenn sie ohnehin nicht Gesetz und Recht folgen?

    Es ist sogar die Frage aufzuwerfen, ob in diesem Zusammenhang, wenn laut Grundgesetz vor dem Gesetz alle gleich sein sollen, die die Gerichtsurteile des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen noch gerechtfertigt sein können?

    Der Eindruck, dass längst die Nazis und nicht die Vorgaben des Grundgesetzes übernommen haben, drängt sich auf.

  • #4155

    Mazi (Donnerstag, 06 November 2025 09:18)

    Genauer!

    In der Bundesrepublik arbeitet die Exekutive nicht nach dem Gesetz des Deutschen Bundestages. Die Judikative trifft ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz. Die Legislative prüft die Einhaltung der Gesetze, speziell des Grundgesetzes nicht nach.

    Die Juristen als Abgeordnete des Deutschen Bundestages beraten und beschließen Gesetze für die sie nicht zuständig sind (so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2025).

    Was ist von einem Rechtsstaat zu halten, der solche eklatanten Fehler macht? Sind die Gesetze, die die Exekutive, die Urteile der Legislative, die sie beachten sollen, mit unserem Rechtsstaat noch vereinbar oder haben die Nazis bereits übernommen?

    Dass richterliche Entscheidung nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz, erfolgen, ist m.E. „abzuschminken“.

    Wenn Richter die Zwangshaft von Beklagten verfügen, ist fraglich, ob die richtigen ihrer persönlichen Freiheit beraubt werden?

  • #4154

    Mazi (Mittwoch, 05 November 2025 09:50)

    Etwas stimmt in unserem Land nicht!

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.br.de/radio/bayern2/fuehlen-sie-sich-repraesentiert-vom-neuen-bundestag-100.html

    Juristen haben im Deutschen Bundestag einen prozentual hohen Anteil, haben aber im Volk einen vernichtend kleinen Anteil. Es ist seit gestern, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Fragen an, zu denen sie nicht berechtigt sind.

    Es ist bekannt, dass Konrad Adenauer den Weg ebnete, dass sie nicht mehr nachweisen mussten, dass sie mit den Nazis nichts zu tun hatten. seit dieser Zeit haben sie überall in den Behörden, in den Minsterien und den Parlamenten Einzug gehalten.

    Es ist nachweislich des Forschungsprojekts des Bundesjustizministeriums von 2011 festgehalten, dass sie sich auch dort ausgebreitet haben.

    Nicht verwunderlich ist also, dass sie gerade in der Rechtsprechung, die bekanntlich zu 100 % mit Juristen hauptamtlich besetzt ist, keine Gerechtigkeit geübt wird, sondern nach Methoden der Nazis agiert wird.

    Besonders hoch ist der Anteil der Juristen in der Fraktion CDU/CSU.

  • #4153

    Mazi (Dienstag, 04 November 2025 11:52)

    Ist die Rechtsberatung von „Chatpgt“ wirklich nicht so gut wie ein tatsächlicher Rechtsanwalt?

    Auf diesen Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/chatpgt-openai-aenderung-nutzungsbedingungen-keine-rechtsberatung

    Wenn „Chatpgt“ tatsächlich einen Rechtsanwalt nicht ersetzt, dann ist davon auch auszugehen, dass der Computer auch „in anderen Sachen“ die gleichen Fehler macht.

    Entweder arbeitet er richtig oder falsch.

    Da bisher nicht bekannt wurde, dass er falsch gearbeitet hätte, ist ein physischer Rechtsanwalt genau so unterlegen.

    Daher liegt nahe, dass hier „ein Heizer auf der E-Lok“ mitfahren soll und dass per behördlicher Vorschrift!

    Sind wir ehrlich:
    Dieses Ansinnen geht gar nicht.

    Es ging auch nicht, dass deutsche Behörden einen gültigen Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele ausstellten. Soll einer nur behaupten, dass ginge nicht!

    Spätestens seit der argentinischen Öffnung der Archive gilt als unbestritten, dass dies wahr ist und diese Amtsträger auch ihre Pension genossen haben.

    Es ist unbestritten, dass deutsche Bürger zur Finanzierung für diese Ungerechtigkeit Steuern zahlen mussten.

    Weder dieses Beispiel noch andere Beweggründe rechtfertigen, dass Richter gegen das Gesetz Entscheidungen treffen dürfen. Diese Handhabung ist zwar zugegeben praktisch und juristisch „abgesegnet“, aber dennoch widerrechtlich und mit „Chatpgt“ nicht machbar.

    Eine Rechtsberatung hat dem Grundgesetz zu folgen und nicht pseudo Rechtsvorschriften!

  • #4152

    Mazi (Dienstag, 04 November 2025 09:34)

    Weshalb handeln Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG)? Wenn Amtsträger nicht nach dem Gesetz tätig sind (Art. 97 Abs. 1 GG), können sie dann dennoch einen Amtsauftrag ausüben?

    Können sie noch von Amtsträgern dazu bewogen/ernannt worden sein, eine amtliche Institution zu verpflichten? Kann ihnen z.B. erlaubt worden sein, einen Reisepass für einen ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele auszustellen?

    In meinen Augen ist es nicht nachvollziehbar, dass Bürger in Form von Steuern dazu bewogen werden, solche Amtsträger mit finanziellen Leistungen gegen das Grundgesetz zu „erhalten“. Die Ausstellung eines Reisepasses für Josef Mengele war genauso eine Straftat wie ein vollendeter Betrug oder der Geldwäschevorwurf.

    Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, weshalb wird seitens der Behörden dann versucht, bei Amtsträgern, den Beamten, eine Unterscheidung vorzunehmen?

    Eine „Brandmauer“ zu errichten ist dann in meinen Augen nicht richtig, wenn auf beiden Seiten nachweislich gleiche Risiken vorhanden sind. Zweifellos ist das heutige „Stadtbild“ des Friedrich Merz (CDU) von der heutigen Regierung initiiert.

    Die Vorgaben des Grundgesetzes sind einzuhalten!

  • #4151

    Mazi (Freitag, 31 Oktober 2025 08:43)

    Ein Zeichen mehr dafür, dass die Richter nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen!

    Auf folgenden Artikel verweise ich:
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c571-24-minderjaehrig-fluechtlinge-familiennachzug-volljaehrigkeit

    Die Frage ist, weshalb das in Deutschland so praktiziert wird?

    Es ist bekannt, dass nach Schaffung des Grundgesetzes die Alliierten des Sagen hatten, was Recht und Ordnung oder die freiheitlich demokratische Ordnung ausmachte. Der Einzug der Nazi-Juristen in die Behörden wurde systematisch verwehrt.

    Es liegt nahe, dass der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe nicht ausgeführt oder falsch verstanden hat.

    Dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) ist aufgrund seiner Ermächtigung zu verdanken, dass die Prüfung der Juristen nach deren Herkunft nicht mehr erfolgte. In der Konsequenz überfluteten Juristen mit Nazi-Schuld und -Vergangenheit die deutschen Behörden.

    Letztlich gipfelte dies m.E. in der Ausstellung des Reispasses für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele und die Pensionszahlungen an die Amtsträger. Nicht zu verhehlen ist, dass dies den deutschen Bürgern in Form von Steuern finanziert wurde.

    Heute weisen Historiker nach, dass der Einfluss dieser an der Ermordung der Juden beteiligten Richter der Nazi-Regierung in der späteren Bundesrepublik ungebrochen war.
    Da Mord bekanntlich nicht verjährt und diese Schuld der Juristen, die Nicht-Verjährung des Mordvorwurfs, ungebrochen gilt, ist es undenkbar, dass u.a. heutige Richter der Sozialgesetzgebung sich noch auf deren Aufsätze beziehen und nach deren Regeln/Vorgaben ihre Entscheidung „nach dem Gesetz“ vorgeben zu treffen.

    Es ist daher die Frage, ob die Amtsträger dem Grundgesetz oder den Nazis folgen und vorgeben, nach dem Gesetz zu entscheiden und an Dienstuniformen vor Gericht gelangen konnten?

    Sie zitierten Aufsätze/Regeln, ihre Aufsätze, und sind logischer Weise nach der Anschauung der Nationalsozialisten, den Nazis, erdacht und formuliert.

    Es steht zur Diskussion, ob die heutigen Amtsträger, die Richter, gegen das Gesetz und Recht eine verbindliche Entscheidung - und heute darauf verweisen dürfen - nach dem Gesetz verkünden dürfen? Es ist richterlich vom EuGH nachgewiesen, dass sie die Methode der Nazis und nicht dem Grundgesetz folgen.

    Die Anstellung von Amtsträger als Richter, die dem Grundgesetz nicht folgen, bedeutet gleichzeitig, dass sie nicht als Amtsträger einer Institution eine Amtsaufgabe wahrnehmen dürfen und können. Die Ernennung diese Leute als Beamte oder Amtsträger seitens der Ministerpräsidenten rechtfertigt nicht, dass diese Ministerpräsidenten nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Handlung berechtigt sind.

    Wenn im Fall des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) zwischen Mitarbeitern und Beamten unterschieden werden soll, dann ist dies auch heute noch die „Handschrift“ dieser Nazi-Denke.

    Wenn Ministerpräsidenten also ihre Kompetenz übertreten, sind sie nicht berechtigt Amtshandlungen vorzunehmen. Ihre „Amtshandlung“ findet mit rechtlicher Bindung folglich nicht statt.

    Da die Justiz von den Ländern zwar vorgegeben wird, dass dies gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt aber tatsächlich nicht stattfindet, kann dieser Verstoß der Nazis auch nicht auffallen.

    Es ist daher die Frage, wie ein Rechtssystem nach internationalen Regeln aufgebaut und arbeiten kann, wenn die Richter weiterhin nach den Nazi-Methoden agieren?

  • #4150

    Mazi (Donnerstag, 30 Oktober 2025 12:05)

    Das Kontrollversagen ist nicht nur in diesem Fall vorhanden, sondern scheint sich über die gesamte Bundesrepublik und über alle Rechtsgebiete auszubreiten. Unverkennbar haben dazu die Nazis beigetragen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/kontrollversagen-schwarz-gr%C3%BCn-ger%C3%A4t-wegen-dauerhaft-krankgeschriebener-lehrer-unter-druck/ar-AA1PsbiH?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69033b3b2efb423b936b674afb1878f3&ei=25

    Es fällt einiges auf die Vorgängerregierungen in Bund und Ländern und auf die Amtsträger im Besonderen zu.

    Nicht nur Richter der Sozialgerichtsbarkeit handeln gegen die Gesetze, wenden Nazi-Methoden an, sondern handeln scheinbar unnachgeprüft mehrheitlich, aber nicht rechtsstaatlich gegen die Gesetze und Vorschriften.

    Es wäre zu einfach. den Amtsträgern die finanziellen Zuwendungen einfach zu streichen und die Bürger in gleichem Betrag zu entlasten. Das Grundgesetz muß eingehalten werden.

    Der Vorstoß des Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) in Rheinland-Pfalz erscheint kindisch. Zumal der Verfassungspräsident und Oberverwaltungsgerichtspräsident, Koblenz ihm über die FAZ mitgeteilt hat, dass der Sozialstaat in Art. 20 und Art. 28 bereits im Grundgesetz definiert ist. Danach haben alle Amtsträger den Eid auf das Grundgesetz geleistet und nicht nur die Mitarbeiter der AfD-Abgeordneten.

    Es erscheint hirnrissig und undemokratisch zu sein, dass sein neues Gesetz - wie von ihn vorgesehen - nicht auf Beamte anzuwenden wäre.

    Wenn der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dies unter seinem "Stadtbild" zusammenfasst, dann mag das zwar mehrheitlich zutreffen, aber rechtsstaatlich wird es trotzdem nicht.

    Seine Definition einer "Brandmauer" gegenüber der AfD lässt sich nicht mehr begründen. Die AfD war an den zuständigen Landes- und Bundesregierungen nicht beteiligt. Sie kann folglich auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

    Es scheint mir notwendig zu sein, darauf hinzuweisen, dass vorher gedacht, bevor geredet wird.

    Dem amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ist wie sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD) oder auch ein Großteil der Abgeordneten in den Parlamenten an der Universität ausgebildeter Jurist.

    Wir haben eingehend auseinander gesetzt, dass die Alliierten dagegen waren, dass die Nazi-Regierung fortgesetzt wird.

    Es ist von Historikern nachgewiesen Nazi-Kultur eingezogen ist. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) war dafür verantwortlich, dass die Nazis Einzug halten konnten.

    Mehrheitsentscheidungen ersetzen die Rechtsstaatlichkeit nicht, auch nicht wenn sie "richterlich" verkündet wird. Nazi-Methoden bleiben Nazi-Methoden, wenn sie nicht verändert werden.

    Es ist zurückzudrehen und Unrecht muss Unrecht bleiben.