Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
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Mazi (Mittwoch, 25 Februar 2026 10:34)
Offensichtlich findet ein schleichender Rechtsschutz statt!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/vwgo-reform-kritik-downgrade-des-rechtsstaats
Bezeichnend ist die eigene Darstellung des Bundessozialgerichts in Abstimmung der Judikativen, mit dem Bundesverfassungsgerichts.
Es ist damit hervorzuheben, dass eine solche Handhabung nachweislich dieses Verwaltungsgerichts-Urteils nicht grundgesetzlich gedeckt ist und bewusst irreführend publiziert wurde.
Mazu (Mittwoch, 25 Februar 2026 10:10)
(Fortsetzung)
Die Rechtsprechung der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht nachvollziehbar, weil sie nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes basieren. Entscheidungen der Richter nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes sind folglich keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz, also nicht entschieden.
Wenn Kläger nach dem Grundgesetz bei Sozialgerichten Klage einreichen, dort aber von Amtsträgern, Richtern nicht nach dem Grundgesetz entschieden werden, ergibt sich die Frage, ob sie entscheiden dürfen.
Ich gehe davon aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz, sondern nach anderen Gesichtspunkten Entscheidungen getroffen wurden, sind sie nicht von Amtsträgern, die Gesetz und Recht zu folgen hatten, als Amtshandlung erledigt worden.
Wenn also die Richter keine Amtsaufträge nach dem Grundgesetz ausgeführt, Amtshandlungen vorgenommen haben, sind die Klagen der Kläger auch heute nicht erledigt und weiterhin offen.
Dies hat wesentlich Bedeutung für die Berechnung der Prozesslänge.
Mazi (Mittwoch, 25 Februar 2026 10:09)
Wir brauchen Richter, die nach den Vorgaben des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-pakt-fuer-rechtsstaat-brauchen-nicht-mehr-richter-anreize-mehrarbeit-motivation-top-juristen
Von einer dritten Staatsgewalt im Grundgesetz zu schreiben, wenn nach der Selbstdarstellung des Bundessozialgerichts lediglich dem Bürger ein Recht eingeräumt wird, den Rechtsschutz, die „Möglichkeit“, eingeräumt wird, das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG durchzusetzen, ist fraglich. Da das Bundessozialgericht im Grundgesetz als Untergericht des Bundesverfassungsgerichts namentlich benannt ist, ist davon auszugehen, dass dessen Verlautbarungen mit der Judikativen abgestimmt sind und als „bare Münze“ von der Bürgern verstanden werden dürfen.
Dass das Bundessozialgericht mit Joseph Schneider (1954-1968) einen Nazi an der Spitze hatte, trägt zur Einschätzung der damals jungen Bundesrepublik und der Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei.
Nicht bestritten wird, dass das Bundessozialgericht die Ausgestaltung des Sozialrechts in der Bundesrepublik geprägt hat.
Wenn der Bundestag die Einhaltung seiner Vorgaben nachgeprüft und dies auch nicht in der Judikative vorgenommen hätte, dann wäre die Frage zu stellen, was dann eine dritte Gewalt für einen Sinn machen soll?
Nur mit ihnen die Ausgaben der Bürger, die finanziellen Zuwendungen, die Pensionszahlungen zu erhöhen oder die Rechtsverhältnisse unter den Bürgern zu klären, macht keinen Sinn.
Wenn das Bundessozialgericht selbst angibt, dass dieses Verständnis bereits anerkannt wäre und es in dieser Umsetzung des Sozialstaates entscheidend hingewirkt habe, dann ist es nachvollziehbar, dass die dritte Gewalt in unserem Staat abgeschafft oder ersetzt gehört. Der Nachweis, dass keine Amtsträger, die Gesetz und Recht befolgen, gilt danach als erbracht.
Wenn niemand kontrolliert, ob überhaupt die Vorgabe der Abgeordneten umgesetzt werden, gehört dies m.E. zu der Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten, und gilt fortan als nicht erbracht.
Die Angabe des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD), dass der Ministerpräsident in seinem Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten habe, die Beweggründe sind nicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist auch der Begriff des Verfassungsfeinds, wenn er sich nicht auf das Grundgesetz, die Verfassung, bezieht.
Es erscheint mir unangemessen zu sein, dass der Ministerpräsident lediglich die Ausgaben der Bürger erhöht ist, ohne nachzuprüfen, ob denn seinen Zuwendungen im Sinne des Grundgesetzes der Bürger verwandt werden.
Man muss m.E. den Eindruck haben, dass die Nazis den Krieg gewonnen und nicht verloren haben. Nach dieser Darstellung spielt das Grundgesetz in den drei Gewalten offensichtlich keine Rolle.
Dass in der Sozialgerichtsbarkeit Richter Entscheidungen treffen, ohne sich über den Sachverhalt zu informieren oder von Behörden „ein X für ein U“ präsentieren lassen, ist bemerkenswert und hat nichts gemein mit dem Grundgesetz oder der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit unserem Begriff des Rechtsstaates zu tun.
Wenn also die Selbstdarstellung des Bundessozialgerichts angibt, dass seine Handhabung geläufig sei, dann liegt das daran, dass die Grundlage des Rechtssystems verlassen wurde.
Wenn das Rechtssystem nachweislich verlassen wurde, dann ist nicht rechtens, wenn sich die Sozialgerichtsbarkeit weiterhin auf das Grundgesetz beruft.
Wenn das Rechtssystem verlassen wurde, dann führt auch die Einstellung dieses Geschäftsbetriebes nicht dazu, dass weiterhin keine Urteile zum Nachteil der Kläger gesprochen werden.
Wenn nach dem Grundgesetz das Bundessozialgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgeschaltet ist, ist also anzunehmen, dass die Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts im Einvernehmen mit der Judikative, dem Bundesverfassungsgericht, erfolgt sein muss.
Mazi (Dienstag, 24 Februar 2026 18:18)
Spätestens jetzt ist endlich von den Nazis Abschied zu nehmen!
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/in-der-kantine-nicht-unfallversichert-gerichtsurteil-gibt-klarheit/ar-AA1WWDbh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699d7edc2f934a4490695ad5ba947f9d&cvpid=23bb464297734ab6a40dd64063fd0b38&ei=12
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen besagt letztlich, dass keine Arbeitsunfälle in Kantinen vorkommen können. Schließlich seien die Kantinen öffentliche Räume, die von jedermann ohne Zugangskontrolle erreicht werden können.
Wäre dies in Praxis gegeben, wäre die Entscheidung der Richter nachvollziehbar. Da dies objektiv nicht zutrifft, ist auch die Entscheidung der Richter des Landessozialgerichts Hessen nicht mit dem Grundgesetz und den guten Sitten vereinbar.
Da die Praxis, die Zugänge zu den Kantinen schützt, ist die Entscheidung der Richter nicht nachvollziehbar.
Ich gehe davon aus, dass das Grundrecht des Bürgers in der Sozialgerichtsbarkeit von Minisaterpräsidenten in Hessen, Herrn Boris Rhein, in dessen Verantwortlkichkeit diese Vorgänge stattgefunden haben, geschützt und letztlich auch angefochten wird. Nach logischen Überlegungen eines Büürgers hat diese Entscheidung vor dem Grundgesetz keinen Bestand. Die eigene Formulierung des Bundessozialgerichts hinsichtlich des Grundrechts nach Art. 19. Abs. 4 GG ist zuviel Nazitum in der Sozialgerichtsbarkeit uznd kann keinen Bestand haben (vgl. abweichend davon die Geschichte des Bundessozialgerichts, https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html, "Seither bestehen die nach heutigem Verfassungsverständnis erforderlichen Voraussetzungen dafür, dass den Bürgerinnen und Bürgern der durch Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz verfassungsmäßig verbürgte umfassende Rechtsschutz ermöglicht wird.").
Auf den ersten Präsidenten Joseph Schneider (1954-1968), unter den Nazis für Rentenentzug der jüdischen Versicherten zuständig, möchte ich lediglich hinweisen, dass die heutige Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloch, noch stolz darauf ist, dass die heutige Sozialstaatlichkeit immer noch dessen Regeln folgt.
Es ist spätestens jetzt an der Zeit, "klar Schiff zu machen", sich von den Nazis zu verabschieden (einschließlich deren Pensionszahlungen) und die Nazizeit für beendet zu erklären.
Mazi (Dienstag, 24 Februar 2026 17:15)
Wissen wir, in welchem Staat wir leben? Wie der Staat das Gemeinwesen organisiert hat?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/richterin-kam-mit-anh%C3%B6rungen-nicht-hinterher-die-sind-aber-aus-gutem-grund-vorgeschrieben/ar-AA1WXJsB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699dad79a78543bb9463506426dfcf15&cvpid=1976fbb37b2143189066d0c6c08481eb&ei=28
Zitat:
Der habe auf die „richterliche Unabhängigkeit“ der heutigen Angeklagten verwiesen.
Diesen Spruch kennen wir zur genüge! Passieren tut nachnach nichts!
Eine richterliche Unabhängigkeit ist jedoch damit verbunden, dass die Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
Wir sehen, dass keine Aufsicht drarüber besteht, ob die Viorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.
Wenn aber nicht einmal die Richter sich fachkundig machen und wie in diesem Fall die Vorgabe des Gesetzes nicht anwenden, hat dass m.E. mit "unabhängigen Richtern" im Sinne des Grundgesetz nichts zu tun, wohl aber sehr als Folge mit Entscheidungen nach der Nazi-Denke.
Es ist nicht nur zu beanstanden, dass das Bundessozialgericht doch Bürgerinnen und Bürger das Grundrecht einräumtm den erforderlichen Rechtsschutz "zu ermöglichen". Dieser Fall darf, obwohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit festgestellt, gleich gelagert sein, zu den Fällen vor den Sozialgerichten.
Rechtsprechung und Unabhängigkeit von Richtern ist nach dem Grundgesetz anders!
Joseph Schneider, Präsident des Bundessozialgerichts von 1954 bis 1969 als ehemaliger Nazi (schließlich war der für den Rentenentzug der jüdischen Versicherten bei den Nazis zuständig) ist zuzuschreiben, dass für die Nazis ganze Arbeit geleistet hat, wenn heute Fr. Dr. Fuchsloch auf ihn Stolz ist, dafür gesorgt zu haben, dass er wesentlichen den Sozialstaat der Bundesrepublik prägte.
Nun wissen wir, in welchem Staat wir leben!
Wir sind uns hoffentlich mit den Alliierten einig, dass für Nazis kein Platz im Grundgesetz vorgesehen war und ist.
Es besteht m.E. kein Unterschied in unterschiedlichen Themen. In allen Bereichen/Themen sind die öffentlichen Behörden austauschbar.
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 22:49)
Wessen Krankenstand ist nicht zu verantworten?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/klar-%C3%BCber-dem-durchschnitt-so-h%C3%A4ufig-melden-sich-mitarbeiter-im-bundestag-krank/ar-AA1WTinL?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=699c3f733e5f49bfab1366b4dff62b23&cvpid=5f3eddec2a394ffedcc076ca24f3443a&ei=58
Es ist klar in der Exekutive, deren oberster Dienstherr Friedrich Merz (CDU) selbst ist.
Wahrscheinlich ist anzunehmen, dass er Selbstgespräche führt und dessen Selbstgespräche nicht "auf die Goldwaage zu legen" werden dürfen.
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 22:31)
So geht es wahrlich nicht!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere/Das_Bundessozialgericht_Broschuere_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ich zitiere:
Seither bestehen die nach heutigem Verfassungsverständnis erforderlichen Voraussetzungen dafür, dass den Bürgerinnen und Bürgern der durch Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz verfassungsmäßig verbürgte umfassende Rechtsschutz ermöglicht wird.
Ich weise auf die Angabe des Bundessozialgerichts selbst auf das Wort „ermöglicht“ hin.
Im Klartext bedeutet dies, dass Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG Bürgerinnen und Bürger ein umfassender Rechtsschutz ermöglicht wird. Das Grundgesetz setzt Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine Rahmen nach dem Grundgesetz, sondern „ermöglicht“ Klägern vor Richtern, also vor den Richtern gegen die geklagt wird, also vor ihnen selbst, zu klagen.
Tatsache ist, dass nicht das Grundgesetz „ermöglicht“, sondern der Bürgerinnen und Bürger dieses Grundrecht garantiert wird.
Ich bezweifle, dass diese Art des Grundgesetzesverständnisses tatsächlich so verstanden wird oder grundgesetzlich erfolgreich oder realistisch sein kann.
Wenn das Bundessozialgericht das Sozialsystem geprägt hat und heute darunter verstanden wird, dass das Grundgesetz lediglich das Recht den Bürgerinnen und Bürger schafft, ihnen einen Rechtsschutz vor Richter zu ermöglichen, wobei deren Beschlussfassung stets geheim sein soll, dann hat ein Rechtssystem analog der Nazis und nicht nach dem Grundgesetz Einzug gehalten.
Wenn dies die Antwort der Judikative ist oder sein soll, dann kann es mit unseren Rechtsverständnis nicht weit her sein und noch vielmehr Juristen (Richter und Staatsanwälte) sind zu rekrutieren und durchzufüttern.
So geht es einfach nicht!
Der Staat hat mit Ministerpräsidenten nach Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Es gehört zu den Amtsaufgaben der Ministerpräsidenten, in deren Verantwortungsbereich, Gesetz und Recht einzuhalten, nicht zu ermöglichen. Wenn dies die Sichtweise des Bundessozialgerichts ist, dann ist anzunehmen, dass dies in der gesamten Judikativen so gesehen wird.
Das ist beachtlich, um nicht festzustellen, dass dies m.E. Verfassungsfeindlich ist und mit dem bisherigen Grundgesetz keine Ähnlichkeit hat.
Ich verstehe es so, dass es Aufgabe des Staates ist, einen Rechtsschutz, Grundrechte den Bürgerinnen und Bürgern garantieret und ihnen nicht die Möglichkeit einräumt, diesen Rechtsschutz zu ermöglichen.
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 21:26)
(Fortsetzung)
Aufgefallen ist mir, dass Frau Dr. Fuchsloch angegeben hat, dass die Historiker Miquel/Rudloff als Quellenangabe Zeitzeugen und Publikationen von Bundesrichtern zurück gegriffen haben.
Erstens müssen die angegeben Zeitzeugen mindestens 80 Jahre plus ihr damaliges Lebensalter gewesen sein. D.h. sie haben niemanden wahrscheinlich befragt oder Zeitzeugen befragt, die dieses System nie erfahren haben.
Zweitens beruft sie sich auf Bundesrichter ohne anzugeben, ob diese aus der Sozialgerichtsbarkeit stammten. Da nachgewiesen ist, dass alle Behörden und Gerichte Nazi belastet sind, ist dies auch aus diesem Grund eine nicht verwertbare Datenquelle.
Ihre Aussage ist mit Sicherheit richtig. Die Aussage von ihr, dass das Bundessozialgericht in der Tat die Rechtssicherheit der Sozialgerichtsbarkeit prägte, wird nicht bestritten. Sie ist nur nicht an dem Grundgesetz, sondern an der Nazi-Gesetzgebung orientiert.
Wenn nun das Bundessozialgericht die Sozialgesetzgebung entscheidend mitgestaltet hat, dann ist festzuhalten, dass nicht das Grundgesetz, sondern das Nazi-Prinzip vom Staat umgesetzt wurde/ist.
Es fällt mir sichtlich äußerst schwer, einen Richterspruch von Nazis bzw. deren Prinzipien nach dem Grundgesetz zu akzeptieren.
Da nachgewiesen ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legen, ist es auch ausgeschlossen, dass sie eine Entscheidung nach dem Gesetz gemäß ihren Amtsauftrag treffen.
Wenn Frau Dr. Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, festhält, dass das Bundessozialgericht das Rechtssystem der Bundesrepublik entscheidend geprägt hat, dann ist nicht nur an Joseph Schneider, dem ersten Präsidenten des Bundessozialgerichts (1954-1968) mit seiner Nazi-Vita, zu denken. Die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen nach dem Gesetz zugrunde legen, dokumentiert, dass sie nicht nach dem Grundgesetz handeln.
Wenn Ministerpräsidenten Art. 19 Abs. 4 GG richterliche Handlungen gegen das Grundgesetz zulassen, keine Aufsicht über die Justiz ausüben und auch die Abgeordneten der Parlamente nicht nachprüfen, ob denn Amtsträger ihre Gesetze einhalten werden, darf unterstellt werden, dass der Staat die Vorgaben des Grundgesetzes nicht realisiert.
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 21:22)
Das kann man unterstreichen oder nicht einverstanden sein!
Ich beziehe mich nochmals auf das Interview von Frau Dr. Fuchsloch gegenüber dem Beck-Verlag:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat
Nach Frau Dr. Fuchsloch und zitiere deshalb wörtlich:
Nach unseren Erhebungen waren von 62 Richterinnen und Richtern, die bis 1969 zum BSG kamen, elf an nationalsozialistischem Unrecht beteiligt. Die größte Gruppe waren fünf Personen, die an Behörden der zivilen Besatzungsverwaltung im Sozialrecht tätig waren. Hierzu zählte auch der erste Präsident des BSG, Joseph Schneider, der von 1954 bis 1968 im Amt war. Er hatte im sogenannten Reichsprotektorat Böhmen und Mähren die Sektion Sozialversicherung geleitet und verantwortete in dieser Funktion den Rentenentzug bei jüdischen Versicherten maßgeblich.
Für die Frühphase der Gerichtsbarkeit haben die Forscher neben den maßgebenden Akteuren die Judikatur zur Kriegsopferversorgung, die Renten- sowie die Krankenversicherung unter die Lupe genommen. Als Historiker haben sie gerade im Versorgungsrecht den Fokus auf die sehr unterschiedlichen Kriegsschicksale gerichtet, die dem Gericht begegneten: von den Angehörigen hingerichteter Widerstandskämpfer bis zu KZ-Wachtmeistern, von den Hinterbliebenen hingerichteter Deserteure bis zu den Familien zum Tod verurteilter Kriegsverbrecher. Und was das Rentenversicherungsrecht angeht, waren grundlegende Entscheidungen zu fällen, etwa zum Eigentumsschutz, zur sozialen Sicherung der Frauen oder zu den Leistungen bei Erwerbsminderung, die bis heute Bedeutung haben und auch die Gesetzgebung beeinflussten. An der Rechtsprechung zum Krankenversicherungsrecht waren insbesondere Umfang und Struktur richterrechtlicher Weiterentwickelung des Leistungsrechts interessant, die immer auch umstritten waren.
Die Frage nach den Motiven gerichtlicher Entscheidungen ist für die Historiker besonders schwierig zu beantworten. Überlegungen, in welcher Form berufliche Prägungen, individuelle Wertmaßstäbe und richterliche Entscheidungsfindung in einem mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzten Senat ineinandergriffen, können nur Mutmaßungen sein. Die Forscher haben hierzu die Judikatur zur sozialrechtlichen Entschädigung von NS-Verfolgten untersucht. Sie waren aber natürlich nicht in der Lage, das richterliche Beratungsgeheimnis zu lüften.
Ihre Quellenlage bestand aus der Befragung von Zeitzeugen und aus Publikationen einiger Bundesrichter zu offenen Fragen der Wiedergutmachung im Sozialrecht. Nur so konnten sie sich der Beantwortung der Frage nach einer Prägung der Rechtsprechung durch NS-Belastung nähern.
Wie die Forschung zum 1. Senat zeigt, war die Rechtsprechung zu Beginn der 1960er Jahre – gemessen am damaligen Recht – sehr positiv für die Opfer von NS-Verfolgten. Vorsitzender des 1. Senats war Joseph Schneider, der bereits erwähnte und durchaus belastete BSG-Präsident. Sein Berichterstatter und Stellvertreter im Senat hieß Norbert Penquitt. Er war ein erfolgreicher Verwaltungsjurist im NS-Staat gewesen, trat 1938 der NSDAP bei und arbeitete am Arbeitswissenschaftlichen Institut der Deutschen Arbeitsfront mit. Nichts an diesem Lebenslauf – so die Forscher – ließ erwarten, dass er für die Rechte von NS-Verfolgten eintrat.
Das BSG hat sich schnell eine überragende Position im System des sozialstaatlichen Rechtsschutzes zu sichern vermocht. Als Wächter über die Verwaltung und Garant von Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung hat sich das Gericht große Verdienste erworben. Mit seiner Rechtsprechung konnte das BSG in den letzten 70 Jahren den Veränderungen der Arbeitswelt und Gesellschaft in ihrer Komplexität gerecht werden, um einen funktionsfähigen Sozialstaat zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Als oberstes deutsches Sozialgericht spielt das BSG für den Sozialstaat eine unverzichtbare Rolle.
WernerE (Montag, 23 Februar 2026 19:16)
Man könnte ja die Lebensweise anpassen und forschen wo es herkommt.
Gestern bei Tom Lausen, der in der Aufarbeitung der Corona Komision war.
Fazit: gefälschte Daten, Lügen über die Wirksamkeit und Zwangsmaßnahmen die ein Vielfaches mehr geschadet als genutzt haben.
Trotz der Feststellungen der prüfenden Wissenschaftler sagen dann Leute wie Nancy Faser in Mitschnitten dokumentiert: Sie würde das weil es um den Schutz der Menschen geht genau so wieder machen.
Damit dürfte doch klar und deutlich dokumentiert sein:
wessen Einkommen und Posititionen wurden da geschützt.
WernerE - verdeutlicht mal wieder wo der Schuh drückt!
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 13:16)
Sehe ich das falsch oder ist es grundgesetzlich verwerflich, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen?
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 13:13)
Darauf ist Andreas Bovenschulte (SPD) stolz?
Ich verweise an diese Artikel:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/fast-jede-vierte-person-bezieht-b%C3%BCrgergeld-in-dieser-stadt-leben-die-meisten-empf%C3%A4nger-der-grundsicherung/ar-AA1TT7nY?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=699c3f733e5f49bfab1366b4dff62b23&ei=40
https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Bovenschulte
Von deren Ergebnissen her, halte dessen Kommunalpolitik nicht für sehr erfolgreich!
Es ist davon auszugehen, dass Herr Bovenschulte erhebliche Mängel in seinem Verständnis von Wirtschaft während seiner Ausbíldung beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen erfahren hat oder seine dortigen Ausbilder nicht kompetent waren und ihm die erfolgreiche Arbeitsweise nicht näher bringen konnten.
Bei dieser objektiven Kritik ist es nicht verwunderlich, dass dies auch auf die Amtsträger, die Herrn Bovenschulte zugeordnet sind, abfärbt und sie auch nicht das vornehmen, was von Ihnen verlangt wird.
Mazi (Montag, 23 Februar 2026 09:57)
Werden wir nur noch mit KI „gefüttert“?
Auf diese veröffentlich verweise ich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/warum-wir-mehr-richter-staatsanwaelte-brauchen-justiz-ueberlastung-ki-gerichte-arbeit
Zitate:
An vielen Stellen besteht Reformbedarf, teils ist er bereits umgesetzt. Ein aktueller LTO-Gastbeitrag bringt weitere justizinterne Reformideen vor, titelt aber auch, es brauche nicht "immer mehr Richter". In der öffentlichen Debatte wird genau dieser Punkt zunehmend kritisch hinterfragt: Brauchen wir überhaupt noch weitere Richter und Staatsanwälte?
…
Richter und Staatsanwälte arbeiten dafür sehr engagiert. Bei einer besonders eindrucksvollen Bremer Erhebung ergab sich eine durchschnittliche Arbeitszeit von wöchentlich 47,08 Stunden. In den ersten Berufsjahren waren es sogar bis zu 53,5 Stunden. Gemächlichkeit sieht anders aus. Das entspricht bei einem dortigen Berufseinsteiger übrigens einem Stundenlohn von 21,93 Euro brutto.
Wenn auch die grundsätzliche Kritik des Artikels unterschrieben wird, sind deren Argumentationen in dem Artikel selbst sehr fragwürdig, um nicht zu schreiben: unglaubwürdig!
Mehrere Punkte lassen die wahrheitsgetreue Darstellung des Artikels bezweifeln. Hier seinen wenige Punkte herausgegriffen.
Laut Google kümmern sich 22.000 Richter darum Art. 97 Abs. 1 GG zu erledigen. Soviel Richter sind in keinem anderen Land tätig und kommen dem Anwendungsstau nicht hinterher.
Entweder sind die Gesetze der Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Juristen und Lehrer!) so schlecht, dass die Richter anhand dessen nicht urteilen können oder den Klägern reicht die Arbeit der Abgeordneten nicht. Es ist zwar grundgesetzliche eine enorme Vereinfachung, dass Richter vom Grundgesetz in ihren Entscheidungen nach dem Gesetz frei sind, aber die Einhaltung der Gesetze wird nicht beaufsichtigt bzw. nachgeprüft. Ist also eine „Nullnummer“!
Die Angabe im Grundgesetz, dass alle Macht vom Volke ausginge, darf diesseits als entartetes „Märchen“ aufgefasst und angesehen werden.
Dass die Judikative, speziell das Bundessozialgericht mit einem Präsidenten Joseph Schneider, gesichert als ehemaliger Nazi, seines Zeichen als Verantwortlicher der Nazis für den Rentenentzug der jüdischen Versicherten zuständig, von 1954 bis 1968 für den neuen Sozialstaat nach dem Grundgesetz als soziale Instanz tätig gewesen sein soll, ist ebenfalls als „Märchen“ anzusehen.
Anzumerken ist, dass nie nachkontrolliert wurde, ob die Sozialgerichtsbarkeit die Vorgaben des Grundgesetzes einhielt.
Bezeichnend ist, dass die Richter nie anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde sich sachkundig machten und dennoch mitteilten, dass ihre Entscheidung nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) erfolgt sein soll.
Sie haben einfach einen Amtsauftrag des Grundgesetzes nicht ausgeführt.
Sachlich geht das gar nicht! Das ist nicht Arbeitsverweigerung, sondern auch die Tatsache, dass die Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsträger zur Ausübung der Rechtsverbindlichkeit hatte.
Eine Entscheidung auf der Grundlage einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte zu treffen, verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen die guten Sitten. Dies als Grundlage der juristischen Entscheidung zu sehen, mag zwar zutreffend sein, kann aber nicht als Grundlage für einen Sozialstaates gelten oder bezeichnet werden (vgl. Argumentation von Frau Dr. Fuchsloch, die dieses praktische Prinzip als Sozialprinzip bezeichnen wollte).
Nazi bleibt Nazi!
Wenn die Produktivität anhand der Arbeitszeit von Richtern und Staatsanwälten festgemacht wird, dann sind dem Schreiber dieses Artikels grundlegende betriebswirtschaftlichen Kenntnisse abzusprechen. Er „vermengt“ einiges.
Es ist nicht darauf zu schließen, dass er mit seinem Artikel „Warum wir mehr Richter und Staatsanwälte brauchen“ seiner Meinungsfreiheit gerecht wurde und statt dessen uns Leser manipuliert hat bzw. manipulieren wollte.
Mazi (Sonntag, 22 Februar 2026)
Es gehört sich nicht, Nazis wegen deren Verdiensten zu verherrlichen, Frau Dr. Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts.
Unrecht muss Unrecht bleiben!
Sie sollten das als Richterin nach Art. 97 Abs. 1 GG wissen.
Mazi (Sonntag, 22 Februar 2026 22:37)
Ist denn alles nur noch korrupt? Wo sind wir eigentlich!
Auf diese Artikel weise ich insbesondere hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wer-zahlt-f%C3%BCr-b%C3%BCrgergeld-empf%C3%A4nger-streit-um-krankenkassenbeitr%C3%A4ge-spitzt-sich-zu/ar-AA1WdxZx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699b5a8084f84a9da54db13d18e87722&ei=29&cvpid=699b650d08f14ce5b0883044d9044c82
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/verwaltungsgerichtshof-kippt-urteil-rechtsextremist-sellner-darf-nun-doch-auftreten/ar-AA1WOwlC?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699b64e3054f475bb1ebf0872527c0b0&ei=29
Von weiteren Fällen wissen wir, dass dem so ist.
Eine Präsidentschaft von Nazis als Grundlage der Demokratie anzusehen, geht gar zu weit. Das hat nichts gemein mit einer freien Meinungsäußerung. Das geht zu weit. Wissentlich Personen in den Tod zu schicken, muß geächtet sein und bleiben.
Sie denken an die vielen Toten des Nationalsozialismuses. Daran denke ich auch, aber ich denke auch daran, dass in der Ahrtalkatastrophe Bürger in ein Parkhaus geschickt wurden, obwohl jedem fachkundigen klar sein musste, dass dieses Parkhaus nur einen Ausgang hatte, der mit Wassermassen verspert war. Jedem klar denkenden musste bewusst sein, dass die Leute in den Tod beordert werden - wie Jahrzehnte zuvor von den Nazis auch.
Ich denke auch daran, dass die ehemalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, verantwortlich für die Politik der Landesregierung, keine Alarmmeldungen weiter reichte. Danach sind zahlreiche Menschen umgekommen lassen und haben dies mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Eine Unterscheidung zwischen den ehemaligen Nazis und der Regierungen in Rheinland-Pfaklz kann ich nicht erkennen. Wenn die Regierungen nicht die Einhaltung von Gesetzen und des Rechts beaufsichtigen, ist es nicht verwurderlich, dass die Staatsanwaltschaften vergessen die Anklage zu erhbében und die Richter auch vergessen, die Täter zu bestrafen.
Es ist m.E. unverantwortlich, dass Amtsträger weiterhin gegen Bürger, entgegen den Vorgaben des Grundgesetzes handeln und üppige Pensionen ausbezahlt erhalten.
Es erscheint lästerhaft zu sein, wenn die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Frau Dr. Fuchsloch, von den Errungenschaften eines Joseph Schneiders spricht und dessen Leistung in der Sozialgerichtsbarkeit von 1954 bis 1968. Als Nazi hat er sich schon damals um die Rentenentzug der jüdischen Versicherten maßgeblich gekümmert.
Es ist bekannt geworden, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Wiedervereinigung, die Mütterrente, die Bürgergeldempfänger beschlossen haben und jetzt wollen sie für deren Kosten nicht einstehen?
Vom Bundessozialgericht wissen wir, dass deren Präsident ehemaliger Nazi war und verantwortlich im sogenannten Reichsprotektorat Böhmen und Mähren die Sektion Sozialversicherung geleitet und verantwortete in dieser Funktion den Rentenentzug bei jüdischen Versicherten maßgeblich. Noch heute entscheiden Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dessen Vorgaben und machen sich in der Sache nicht fachkundig. Sie handeln also gegen das Gesetz.
Vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wissen wir, dass er ein Urteil aufgehoben hat und die Gemeinde verpflichtet hat, von dem geschlossenen Mietvertrag nicht zurückzutreten.
Da werden Missbräuche bekannt, Alarmmeldungen werden nicht weitergeleitet. Bundeskanzler geben vor, sich nicht erinnern zu können und und und.
Das geht gar nicht.
Wie schreibt das Grundgesetz: Vor dem Gesetz siind alle gleich.
Der Volksmund ergänzt, dass manche gleicher seien! Ich habe den Eindruck, dass die Politiker machen was sie wollen und die Vorgaben des Grundgesetzes in diesen Reihen niemanden interessieren. Die "Kohle" wird ihnen dennoch ausgezahlt und den Bundesbürgern belastet.
Es muss unumgnglich sein, dass demokratisch erhobene Gelder auch nur nach dem Grundgesetz eingesetzt werden dürfen.
So geht das wirklich nicht weiter! Die Beugung des Grundgesetzes durch Ministerpräsidenten geht so nicht! Das Grundgesetz ist um- und durchzusetzen!
Es kommt mir vor, als hätte es die Niederlage der Nazis nie gegeben, die Alliierten wären kein Kriegsgewinnler gewesen und damit auch das Grundgesetz, damit auch mit deren Grundrechte nicht gegeben.
Wann hört es endlich damit auf, das Volk für dumm zu verkaufen?
Wo sind wir eigentlich!
Mazi (Samstag, 21 Februar 2026 14:51)
Keiner steht über dem Gesetz!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.n-tv.de/leute/Prinz-Andrew-nach-Festnahme-wieder-entlassen-was-der-Epstein-Skandal-ueber-Macht-und-Justiz-zeigt-Kolumne-id30383497.html
Auch Richter stehen nicht über dem Gesetz? Oder doch?
Richter der Nazis und andere Karrieremenschen standen zumindest in deren Selbstverständnis über dem Gesetz.
Wenn Frau Dr. Fuchsloch, Präsidentin des Bundessozialgerichts, nach fast 80 Jahr nach in Kraft treten des Grundgesetzes 1949 erstmals selbst angibt, dass die ersten 14 Jahre von einem ehemaligen Nazi geleitet wurde, der bei den Nazis für den Rentenbezug der jüdischen Mitbürger verantwortlich war, dann besagt dies genug und ist für die Sozialgerichtsbarkeit bezeichnend.
Nach Genehmigung des Grundgesetzes der Alliierten und deren Maßgabe, dass ehemalige Nazis im öffentlichen Dienst eingestellt werden dürfen, hat Konrad Adenauer (CDU) verfügt, dass Nazi belastete Amtsträger ihre Karriere in den öffentlichen Behörden ihre Karriere fortsetzten konnten und die Amtsträger finanziell unterstützt.
Ich frage mich ernsthaft, wer diesen Zahlungen gegen das Grundgesetz legalisiert hat.
Die Bezahlung dieser Amtsträger ist das eine, die Bescheide, die sie getroffen haben und das Grundgesetz, dass sie missachtet haben, ist das andere. Kann ein Bescheid auf Basis des Grundgesetzes erfolgen, dessen Gesetze jedoch missachtet werden? Sie werden mir zustimmen, dass dies unmöglich sein kann und darf.
Alle sozialgerichtlichen richterliche Entscheidungen sind daher als bloße Willensäußerung der Nazis darzustellen und die finanziellen Zuwendungen staatlich sicherzustellen. Eine Differenzierung zu anderen Straftätern sehe ich nicht.
Mazi (Freitag, 20 Februar 2026 14:15)
#4437
Richtig muss es heißen:
Auch heute noch, legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde, was dem grundgesetzlichen Standard (nicht nur nach den guten Sitten) nicht entspricht.
Ich hege nach wie vor Zweifel, dass die Sozialgerichtbarkeit nach dem Grundgesetz ihre Entscheidungen trifft!
Mazi (Freitag, 20 Februar 2026 11:37)
Es ist fragwürdig, dass weiterhin die Kosten für den Nazi-Betrieb entgegen dem Grundgesetz den Bürgern abverlangt werden.
Es ist belegt, dass das Volk keine Mitbestimmung bei der Auswahl der dritten Staatsgewalt hat, der Judikativen, aber den Bürgern „in Rechnung“ gestellt wurde. Die Bürger werden nicht einmal gefragt. Daher ist fragwürdig, was der russische Präsident den Deutschen unterstellt.
Der Vorstoß des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) die vergangenen, vorgenommenen Zahlungen zu legitimieren, ist daher gegen dieses Prinzip gerichtet und selbst verfassungsfeindlich.
Gesichert scheint zu sein, dass die Alliierten gegen die Beschäftigung ehemaliger Nazis in öffentlichen Behörden waren. Also während dieser Zeit, die mit der Schaffung des Grundsetzes fällt, derartige Zahlungen gar nicht erfolgten konnten. Konrad Adenauer (CDU), der damalige Bundeskanzler, hat Nazis gegen den Willen der Alliierten in öffentliche Behörden übernommen und Zahlungen vorgenommen.
Es ist daher verwunderlich, dass diverse Behörden von ehemaligen Nazis, den Bürgern zur Last gelegt wurden. So hat das Bundessozialgericht, neben weiteren Behörden, Präsidenten der ehemaligen Nazis übernommen und zu deren Kosten beigetragen.
Dass derartige Kosten mit dem Grundgesetz und mit den guten Sitten vereinbar sind, wurde von den Ministerpräsidenten nicht geprüft.
Verwunderlich ist, dass die Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch ohne einen Sachverhalt eindeutig zu kennen, entscheidet. Da die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen haben und das Bundesverfassungsgericht 1983 (Az. 2 BvR 244/83 u.a.) entschieden hat, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verwaltungsakten der beklagten Behörde wahrheitsgetreu und vollständig zu sein haben und selbst das Bundesverwaltungsgericht 1988 den Betroffenen das Recht zugestanden hat, anhand dieser Verwaltungsakte nachzuvollziehen, sie die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz und das Recht gerichtet.
Das hat die Sozialgerichtsbarkeit nicht davon abgehalten, weiterhin ohne Kenntnisnahme der Verwaltungsakte Entscheidungen herbeizuführen. Dass dies gegen das Grundgesetz und gegen guten Zeiten war, hat die Sozialgerichtsbarkeit nicht beeindruckt und von ihrem Nazidenken abgebracht.
Es ist davon auszugehen, dass unter dem Nazi-Präsidenten Josef Schneider (1954-1968) in der Sozialgerichtsbarkeit, keine wahrheitsgetreu und vollständigen Akten der beklagten Behörden den Richtern vorgelegen hat und sie nach der Denklogik der Nazis entscheiden durften. Dennoch haben sie grundgesetzlich unter der Vorspielung falscher Tatsachen erklärt, entscheiden zu dürfen und zu können. Dies war gegen eine freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet.
Unmissverständlich hat der Staat und damit die Ministerpräsidenten, Amtsträger also, das Grundgesetz nicht umgesetzt, gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und damit gegen Art. 19 Abs. 4 GG gehandelt und verstoßen.
Da nach Art. 34 GG der Staat für die Fehler seiner Mitarbeiter einstehen muss, die Kosten den Bürgern jedoch auferlegt, ist die Unsinnigkeit des Systems beziehungsweise dessen Kreislauf belegt.
Bekannt gemacht ist, dass die Fehler des Staates laut dem Grundgesetz von den Bürgern auszumerzen sind. Dass der Staat diese nazihaften Entscheidungen mit finanziellen Entschädigungen gegenüber ihnen honorierte, ist bezeichnend und gegen die Werte des Grundgesetzes gerichtet.
Die Ausstellung des Reispasses für den ehemaligen KZ-Arzt der Nazis, Josef Mengele, in den 50iger Jahren, ist bezeichnend dafür, dass weiterhin die Nazi-Kosten den Bürgern zur Bezahlung vorgelegt wurden.
Es ist fragwürdig, wie der Staat so lange seine Aufgaben nicht erfüllen konnte und die Besetzung der Behörden mit Nazi-Vertrauten besetzt hat.
Ich nehme an, dass Einvernehmen darüber besteht, dass Nazi-Urteile und Entscheidungen ohne das wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde den Richtern vorgelegt werden, Entscheidungen gegen das Grundgesetz und gegen die guten Sitten gerichtet sind. Grundgesetzlich kann von derartigen Entscheidungen keine rechtliche Bedeutung ausgehen.
Diesem Prinzip der Nazis wird sozialgerichtlich auch heute noch gefolgt. Weshalb Bürger deren Kosten dennoch noch tragen, da deren Entscheidungen dem Grundgesetz und den guten Sitten nicht folgen, ist fragwürdig. Fragwürdig ist auch, weshalb Entscheidungen der Nazis auch heute noch als verbindlich angesehen werden.
Mazi (Freitag, 20 Februar 2026 00:17)
Der erste Präsident des Bundessozialgericht war Josef Schneider und amtierte von 1954 bis 1968.
Nach Dr. Christine Fuchsloch, der heutige Präsidentin des Bundessozialgerichts, war der erste Präsident des Bundessozialgericht von 1954 bis 1968 im Amt. Unter den Nazis war er als Reichsprotektorat Böhmen und Mähren für die Sektion Sozialversicherung zuständig und verantwortete in dieser Funktion den Rentenentzug bei jüdischen Versicherten maßgeblich.
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/interview-njw-2024-27-unverzichtbar-fuer-den-sozialstaat
Es erscheint müßig, davon auszugehen, dass er richterliche Entscheidungen traf, die den jüdischen Mitbürgern per Gerichtsentscheid zahlreiche Renten gewährte.
Ich brauche nichts weiteres zu sagen, um mitzuteilenm, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit sehr stark von dem Nazitum geprägt waren und dessen Spuren auch heute noch unverkennbar sind.
Auch heute noch, legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde, was als grundgesxetzlichem Standard (nicht nur nach den guten Sitten) entspricht. Das Budnesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben sie zudem bestätigt.
Aber das ist kein Maßstab für den ehemaligen Nazi Josef Schneider und seine Nachfolger.
Er war offensichtlich nicht der einzige mit einschlägiger Nazi-Vergangenheit in den öffentlichen Behörden. Deshalb halte ich es für unbedingt notwendig, dass keine finanzielle Mittel zur Unterstützung der Nazis zu Lasten der freiheitlich-demokratischen Bürger gezahlt werden dürfen und bereits geleistete Zahlungen staatlich sichergestellt werden.
Sie erkennen daraus, wie unsinnig der Vorstoß des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendirk Hering (SPD) war, die bisherigen Leistungen in Rheinland-Pfalz zu legalisieren. Wenn ich nicht irre, dann ist dieses Prinzp auch in anderen Bundesländern vorhanden und ebenfalls nicht widerrechtlich.
Es täuscht darüber hinweg, dass ausschließlich Zahlungen der Landtagsverwaltung an Personen mit Nazigesinnung geleistet wurden. Auch andere Zuständigkeiten, die der Ministerpräsident in seinem Verantwortungsbereich leistet, sind ebenso widerrechtlich.
Nicht nur in Rheinland-Pfalz ist die Unterstützung der Nazis zu stoppen, sondern auch in den anderen Bundesländern sind solche Leistungen der Behörden widerrechtlich und nicht im Sinne der Aufrechterhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Der Verfassungsschutz ist an seine Amtsaufgabe zu erinnern und zu messen. Er hat m.E. umgehend gemäß dem Grundgesetz tätig werden. Die bisherigen Zahlungen sind zu stoppen und staatlich sicherstellen.
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 20:28)
Die Britten zeigen uns Demokratie!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-ende-des-epstein-skandals-in-europa-ist-noch-lange-nicht-erreicht/ar-AA1WFsd0?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69970ba5808c45728a37d703785a061a&cvpid=14a3233be94c4d50cfe3e97ab8f32657&ei=52#
Ziutat´:
Aber sie machen das Fundament der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung deutlich. Kein Rang schützt vor Strafverfolgung. Keiner steht über Recht und Gesetz.
Weshalb ist dieses Verständnis von freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung nicht in Deutschland vorhanden?
Ich interpretiere dies immer noch als Einfluss der Nazis und auf deren Einfluss auf die Juristen und Richter in Deutschland. Sehr viele Historiker haben bisher den entsprechenden Nachweis geführt.
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 17:57)
Jetzt kommt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gar in Erklärungsnot!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ermittlungen-wegen-politischer-verleumdung-wie-kungelten-die-staatsanw%C3%A4lte-mit-robert-habeck/ar-AA1WEDl4?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699715b7d57e43088d4d88dc5ba8930b&ei=21
Beachtlich wie unsere Demokratieverständnis untergraben wurde und wird.
Es ist darauf hingewiesen, dass Amtsträger nur von der Exekutive ausgewählt werden und keine demokratische Auswahl des Volkes erfolgt. Nach gleichem Prinzip erfolgt die Bezahlung selbíger Amtsträger und belasten die Verwendung der Ausgaben, die von den Bürgern finanziert werden.
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 14:47)
Sonderbar, weshalb der Staat ein Interesse daran hat, seine "Beamten" zu behalten.
Auf diesen Beitrag erweise ich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/reform-disziplinarrecht-klage-beamte-beschleunigung-staatsanwaltschaft-strafverfahren?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Anzumerken ist, dass offensichtlich nach dem Grundgesetz nicht alle Macht von Volk ausgeht. Das Volk war weder an der personellen Ausstattung der Institutionen beteiligt, noch an deren Bereinigung, geschweige denn an deren finanziellen Entschädigungen.
Diese als demokratische und Grundgesetz konform zu bezeichnen und anzusehen, dazu fehlt mir das Verständis.
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 14:37)
Mir ist unklar, wenn das Grundgesetz alle vor dem Gesetz als gleich ansieht, weshalb trotzdem ein Unterschied ziwschen ein Reichsbürger (Prinz Heinrich) und einem be
Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Richter der Sozialgerichtsbarkeit) erfolgt?
Wenn die Staatsanwaltschaft Reichsbürger angeklagen, müssten sie dann nicht auch ihre Kollegen in den öffentlichen Behölrden ebenfalls anklagen und verurteilt zu wissen?
Nachdem nachgewiesen ist, dass der Staat keine Sozialgerichtsbarkeit darstellt, nicht nachprüft, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach dem
Gesetz, den Vorgaben des Grundgesetzes, treffen, darf nicht unterstellt werden, dass er das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt.
Wenn ich dennoch diesen richterlichen Entscheidungen sehr kritsch gegenüber stehe, möchte ich Kläger vor den Sozialgerichten ermutigen, ihre Klagen dennoch einzureichen. Nach dem Grundgesetz (Art. 34) haftet der Arbeitgeber, der Staat, für
Amtspflichtverletzungen seiner Mitarbeiter.
Wenn der Staat seiner Aufsicht nicht nachkommt, darf er nicht unterstellen, dass seine Mitarbeiter #"schon kein fehlerhaftes Handeln vornehmen".
Was die Befolgung des Grundgesetzes angeht, ist davon auszugehen, dass dies von den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht erfolgt. Folglich ist ausgeschlossen, dass sie Amtsaufträge ausführen und Amtshandlungen vornehmen.
Wenn sie auch Amtskleidung (Talare) tragen, so rechtfertigt dieses Tragen nicht davon auszugehen, dass eine Amtshandlungen vorgenommen wurde. Statt dessen ist davon auszugehen, dass sie Rechtsmissbrauch betrieben und eine Amtshandlung vorgetäuscht haben.
Es liegt der Anschein also vor, dass sie sich von den "Reichsbürgern" nicht unterscheiden. Wenn sie also von den Reichsbürgern sich nicht unterscheiden, ist anzunehmen, dass der Staat dieses Verhalten zu mindest duldet.
Mir ist unklar, wenn das Grundgesetz alle vor dem Gesetz als gleich ansieht, weshalb dann die Staatsanwaltschaft, dem Staat, trotzdem ein Unterschied vorgenommen wird?
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 14:03)
Das LG Köln hat entschieden (Beschl. v. 28.01.2025, Az. 28 O 30/26)!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-koeln-28o3026-jan-boehmermann-x-parodie-account-loeschen-einstweilige-verfuegung
Der Eintragung in fremdem Namen ist zu löschen!
Mazi (Donnerstag, 19 Februar 2026 12:14)
Es ist nicht wahr, dass die Sozialgerichtsbarkeit keinen Vorgänger gehabt habe!
Wenn dem so wäre, dann wären in der Zeit als das Grundgesetz - in Kraft gesetzt wurde - bis 1954 keine sozialgerichtlichen Entscheidungen getroffen worden. Dem ist nicht so.
1949 bis 1954 hätte der Staat bzw. Konrad Adenauer (CDU) entgegen dem Grundgesetz gehandelt. Das Grundgesetz hatte 1949 damals bereits vorgeschrieben, dass dem Bundesverfassungsgericht mehrere Untergerichte, so auch die Sozialgerichtsbarkeit, ungeordnet waren und sind. Die Trennung der Exekutive von der Judikative war strickt angeordnet.
Dies war bei dem Reichsversicherungsgericht nicht so und wurde auch später in der Sozialgerichtsbarkeit nicht staatlich beaufsichtigt.
Sachlich ist es so, dass dem Reichsversicherungsgericht (der Nazis) 1954 per Gesetz die Sozialgerichtsbarkeit folgte.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben sich nie von den Nazis losgesagt und sind auch nicht demokratisch überwacht.
Wenn also dem Volk alle Macht im Grundgesetz zugewiesen wurde, die Judikative von ihm nicht beaufsichtigt wird, dann ist zu eruieren, welche Macht das Volk überhaupt besitzt. Mit Sicherheit gehören Entscheidungen der Nazi-Richter nicht nach dem Grundgesetz dazu.
In der Tat hat das Reichsversicherungsrecht den Vorgaben des Grundgesetzes widersprochen und keine Gerichtsbarkeit manifestiert. Die 1954 manifestierte und ins Leben gerufene Sozialgerichtsbarkeit war folglich Nachfolger des Reichsversicherungsamtes. Dadurch das hier Exekutive und Judikative in einer Funktion zusammenfallen fielen, war die damalige Handhabung mit dem Grundgesetz unvereinbar und musste neu geschaffen werden. Die Einrichtung der Sozialgerichtsbarkeit war bereits grundgesetzlich 1949 vorgeben worden.
Da die richterlichen Entscheidungen nie auf deren Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes überprüft und beaufsichtigt wurden, ist es anzunehmen, dass den demokratischen Staat dies nicht interessiert bzw. das Volk nicht zu interessieren hat.
Es ist vielmehr davon auszugehen, dass das Grundgesetz den Machtanspruch nicht über die Judikative ausübte. Die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind damit verbunden.
Wenn Sie es so wollen, hat die Sozialgerichtsbarkeit zwar grundgesetzlich dazu gehört. Der demokratische Staat hat aber nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht sichergestellt, dass er auch nach dessen Regeln funktioniert.
Wenn die Judikative als dritte Gewalt in unserem demokratischen Staat nach dem Grundgesetz dazu gehört und Richter der Sozialgerichtsbarkeit, nicht nach dessen Regeln beaufsichtigt werden, entscheiden, dann ist die Frage, ob sie die Rechte des Grundgesetzes, den Irrtum in ihrer Erklärung, in Anspruch nehmen dürfen. M.E. beugen sie das grundgesetzliche Recht in unzulässiger Weise.
Wegen Machtmissbrauch sind sie anzuklagen und zu verurteilen. Ihre Entscheidungen sind zu annullieren. Die eingereichten Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit sind daher nicht gerichtlich entschieden. Der Staat zu für Fehler seiner Mitarbeiter nach dem Grundgesetz einzustehen.
Es ist auch die Frage zu klären, ob diese richterlichen Entscheidungen nach dem Grundgesetz qualifiziert werden oder der Staat diese Gerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt hat. Es ist zu bezweifeln, dass der Staat die grundgesetzlichen Funktionen nicht mit Amtsträgern besetzte.
Auf die widerrechtliche finanzielle Unterstützung der Ministerpräsidenten unter Verwendung von nicht nach dem Grundgesetz tätigen Amtsträgern hatte ich bereits hingewiesen (vgl. auch Gerichtsentscheidungen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen).
Nach Auskunft von Google:
Der Suchbegriff "Reichsversicherung Gericht" zielt in der historischen Einordnung auf das Reichsversicherungsamt/die Reichsversicherungsordnung, nicht auf ein modernes Gericht in Frankenthal.
Anmerkung des Verfassers:
Frankenthal liegt im Bundesland: Rheinland-Pfalz.
Mazi (Mittwoch, 18 Februar 2026 16:06)
Das ist meine grundsätzliche Überzeugung!
Was bedeutet „rechtskräftig“?
Rechtskräftig sind richterliche Entscheidungen, wenn diese nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) erfolgen.
Nicht rechtskräftig sind also richterliche Entscheidungen, wenn sie nicht dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) folgen.
Da Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 2 BvR 244/83 u.a.) zu Grunde legen, sind die Entscheidungen dieser Richter weder rechtlich bindend, noch geeignet rechtskräftig zu sein.
Die Tatsache, dass sie zwar in ihrem Tatsachenbericht dies angeben, aber tatsächlich nicht gegeben ist, macht deren fehlerhafte Entscheidung nicht rechtskräftig. Nicht nachvollziehbar ist, dass sie in der Lage wären, einen Sachverhalt zu beurteilen ohne Einsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten genommen zu haben.
Das ist nicht nur gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244/83 u.a.), sondern auch gegen die guten Sitten.
Da diesen richterlichen Entscheidungen die Kenntnis einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte fehlt, können sie sich auch außerhalb der gesetzlichen Vorschrift anmaßen, eine Entscheidung treffen zu dürfen und zu können.
Wenn Sie so wollen, hat der Richter nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen die guten Sitten verstoßen. Niemand kann ein Recht haben, auch ohne Kenntnis eines Sachverhalts eine Entscheidung zu diesem Sachverhalt zu treffen.
Es scheint zudem Unglaubwürdig zu sein, eine staatliche Ordnung zu organisieren und deren Aufsicht zu unterlassen.
Nicht anzunehmen ist, dass Ministerpräsidenten ihre Amtsaufgabe ausgeführt, aber die Aufsicht über die Justiz unterlassen zu haben.
Gleiches gilt für Ministerpräsidenten, wenn sie grundgesetzlich erhobene Gelder der Bürger zur Unterstützung von Verfassungsfeinden auszahlen.
Nicht ein Gesetz ist neu zu schaffen, sondern den Ministerpräsidenten ist zu verdeutlichen, dass diese ihre Auszahlungen rechtswidrig und nicht mit ihrer Amtsaufgabe vereinbar sind.
Dies entspricht meiner grundsätzlichen Überzeugung.
Mazi (Mittwoch, 18 Februar 2026 14:41)
Das gehört sich nach meinem Verständnis des Grundgesetzes nicht!
Es ist darauf zu schließen, dass der Staat richterliche Positionen nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht besetzt hat. Folglich hat er keine Gerichte unterhalb des Bundesverfassungsgerichts mit Amtsträgern, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) folgen, nach dem Grundgesetz eingerichtet.
Google macht da schon präzise Angaben. Offensichtlich sind auch 22.000 Richter nicht in der Lage, die Prozessflut der Deutschen zurückzudrängen bzw. die Bürger können sich „auf diesen Ast der Demokratie“ nicht verlassen.
Möglicherweise liegt es auch an den Gesetzen, die von den Abgeordneten (Juristen und Lehrer in der Überzahl) beraten und in Kraft gesetzt werden. Die Frage, die zu klären ist, ob vielleicht den Bürgern mehr Rechte eingeräumt wurden, als einfach nicht zu halten sind?
Zählt man den Besetzungen der Richter, die Amtsträger der Staatsanwaltschaften zu diesen 22.000 Richtern dazu, wird die Zahl der „Rechtsgelehrten“ nochmals um ein Vielfaches höher. Es geht nicht darum, ob 22.000 Richter oder eine höhere Zahl zu beaufsichtigen sind, sondern dass generell eine Aufsicht über die Justiz zu erfolgen hat.
Es geht auch nicht darum, ob der Staat Richtern in deren Entscheidung hinein redet, sondern darum ob diese Richter überhaupt nach dem Grundgesetz entscheiden. Richter sind dann als unabhängig i.S. des Grundgesetzes anzusehen, wenn sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Wenn man die Aussage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten und Friedensrichters der Nazi Filbingen für wahr nimmt, dann gilt nach der Anschauung der heutigen Richter weiterhin „was damals Recht war, kann heute kein Unrecht sein“. Allein diese Aussage lässt erkennen, dass weiterhin Nazis regieren, entscheiden und das Recht (der Nazis und nicht des Grundgesetzes) durchsetzen.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen ihre Entscheidungen ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegen zu haben. Sie überzeugen sich erst gar nicht von davon, dass sie sachgerecht entscheiden. Es geht darum, ob sie entscheiden können und dürfen.
Sie treffen also keine Entscheidung nach dem Gesetz, sondern begehen im Vorfeld, also bevor sie sich irren dürfen, bereits einen handwerklichen Fehler. Sie führen folglich keinen Amtsauftrag aus.
Wenn Ministerpräsidenten einen geordneten behördlichen Betrieb gewährleisten sollen, Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich gewährleisten und nicht überprüfen, ob die Gerichte dieser Vorgabe/dieser Aufsicht genügen, dann ist festzuhalten, dass in ihrem Bundesland eine Justiz nicht beaufsichtigt worden sein.
Wenn ein Landtagspräsident in Rheinland-Pfalz, Hendrik Hering (SPD), dies nicht erkennt, dann kann eine keine Überprüfung des Geschehens diese Amtsaufgabe nicht ausgeführt haben. Dann auch noch einem Ministerpräsident zu bestätigen, dass er das Gesetz und Recht in seinem Verantwortungsbereich eingehalten hat, dass zeugt darauf, dass er das Grundgesetz nur aus einem Buchladen kennt.
Als Verfassungsfeind auszusehen, die das Grundgesetz nicht achten, ist folglich „ein Schuss nach hinten“.
Es ist mehr als sonderbar, wenn eine dritte Staatsgewalt nach dem Grundgesetz eingerichtet worden sein soll, die von niemandem beaufsichtigt oder demokratisch legitimiert wird.
Noch sonderbarer erscheint es, dass diese „Leute“ aus der Staatskasse regelmäßig Zahlungen erhalten, da die Verwendung von Mitteln nicht dem Grundgesetz entsprechen.
Dass dies bei der Amtsaufgabe der Amtsträger des Verfassungsschutzes sich so seit 1949 aufbauen konnte, ist fragwürdig und lässt Rückschlüsse zu.
Es ist logisch nachprüfbar, dass in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin Nazis regieren, Entscheidungen gegen das Grundgesetz treffen, keinen Amtsauftrag nach dem Grundgesetz ausführen, aber durch Zahlungen der Ministerpräsidenten „am Leben erhalten werden“.
Das gehört sich nach meinem Verständnis des Grundgesetzes nicht!
Mazi (Mittwoch, 18 Februar 2026 09:06)
Google macht bekannt:
In der Bundesrepublik Deutschland sind über 22.000 Berufsrichter tätig, was im internationalen Vergleich eine hohe Richterdichte darstellt. Sie sind Teil der unabhängigen rechtsprechenden Gewalt (Judikative), nur dem Gesetz unterworfen und in der Regel auf Lebenszeit verbeamtet. Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft sowie zwei überdurchschnittliche juristische Staatsexamina.
Eine Aussage, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ist nicht enthalten.
Konkret bedeutet dies, dass Richter Deutsche zu sein haben und den Nachweis führen können, einer Religion zu folgen. Anderes sagt die Ablegung des Examens nicht aus.
Das soll Kriterium eines Beamten ausmachen? Es ist nicht auszumachen, weshalb diese Amtsträger Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) folgen.
Nach diesen Angaben wäre es notwendig, dass sie die deutsche Staatsbürgschaft besitzen und überdurchschnittliche Staatsexamina besitzen. Dass sie Entscheidungen nach dem Gesetz, also nach den Vorgaben des Grundgesetzes treffen, ist demnach nicht erforderlich.
Damit rangiert deren Ausbildung auf den Niveau von Glaubensgemeinschaften oder der Nazi-Ideologie und wäre von ihr auch nicht unterscheidbar.
Da Ministerpräsidenten über mit Steuern erhobene Abgaben der Bürger nach dem Grundgesetz zur finanziellen Unterstützung jenseits des Grundgesetzes verfügen, sind auch deren Zahlungen zurückzufordern und sicherzustellen.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 21:28)
Auf diesen Artikel mache ich aufmerksam:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/landesarchiv-%C3%BCbernimmt-schl%C3%BCsselakten-zu-ns-entsch%C3%A4digungen/ar-AA1WrZJY?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6994cd208af24d0aa7e7e1bdc4b9d94f&ei=34
Unter dem Titel "Landesarchiv übernimmt Schlüsselakten zu NS-Entschädigungen" hat die dpa veröffentlicht, dass die künftige zentrale Aufgabe des Landesarchiv Berlin (LAB). Es übernimmt künftig die Aufbewahrung der Akten zu Entschädigungsverfahren im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verbrechen von 1933 bis 1945.
Sie sind dem LAB zufolge einmalige Quellen zu deren Erforschung und von zentraler Bedeutung für vergleichende historische und sozialwissenschaftliche Studien.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 21:18)
Bing veröffentlicht und fasst zusammen:
"Die Richterschaft des Bundesarbeitsgerichts war durchsetzt von ehemaligen NS-Juristen. Mehr als die Hälfte der frühen Bundesrichter hatte in der Zeit des Nationalsozialismus schwere Schuld auf sich geladen."
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.labournet.de/politik/alltag/arbeitsrecht-alltag/arbeitsrecht-allg/bundesarbeitsgericht-richter-mit-ns-vergangenheit/
Da Richter eine juristische Ausbildung haben müssen, um als Richter von Ministerpräsidenten berufen/eingestellt zu werden, ist anzunehmen, dass dies in bei anderren Gerichten nicht anders sein konnte (sprich Bundesverfassungsgericht und deren Untergerichte. Dies wird auch von Historikern bestätigt.).
Es ist davon auszugehen, dass Bundesbürger im wesentlichen Richtern mit Nazi-Vergangenhiet Entscheidungen mitgeteilt bekamen und von ihnen ggfs. verurteilt wurden.
Ich fasse zusammen:
Über Bundesbürger haben Richter mit Nazi-Vergangenheit entschieden und Ministerpräsidenten haben diese Richter mit Nazi-Vergangenheit entlohnt. Eine Diverenzierung der Richter mit Nazi-Vergangenheit ist nicht festzustellen, da die Richter von den Aufsicht durch die Exekutive und den Parlamenten als Legislative als ausgenommen gelten.
Ministerpräsidenten haben als verantwortliche der Politik in ihrem Zuständigkeitsbereich finanzielle Zahlungen an diese "Gruppe" gezahlt und von den Bundesbürger eingefordert.
Es ist unverkennbar, dass sie "gewaschenes Geld" zur Unterstützung von Nazi-Richtern eingesetzt haben.
Es erscheint müßig, dass diese Nazis aus den öffentlichen Behörden zu entfernen sind, wenn Richter selbst darüber entscheiden dürfen, ob diese Juristen mit der Nazi-Vergangenheit entfernt werden müssen.
Es ist nachvollziehbar, dass Juristen das Grundgesetz schrieben und dabei darauf achteten, dass sie selbst nicht angegriffen werden dürfen.
Die Frage ist, ob die Judikative sich trotz der unterlassenen Aufsicht bessert oder verschlechtert?
Ich gehe von dem zweiten Fall aus. Es ist nicht bekannt geworden, dass Systeme sich dann nicht verschlechter/aus dem Ruder laufen, wenn sie nicht kontrolliert werden. Meine Erfahrung steht dem entgegen.
Vielleicht irre ich mich. Es wäre schön.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 14:18)
Letztlich würde das bedeuten, dass die Abgeordenten des Deutschen Bundestages wieder nicht zu ihrer Entscheidung stehen.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hei%C3%9F-diskutierter-renten-vorsto%C3%9F-im-check-beamte-in-die-rentenversicherung-was-w%C3%BCrde-das-bedeuten/ar-AA1WdPlf?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69945602824b4853b6c443a49008c9fb&ei=33
Korrigiert ist dieser Fehler immer noch nicht!
Zudem ist dem Vorschlag zu entnehmen, dass die Beamte von dieser alternden Gesellschaft ausgeschlossen wären. Ersten stimmt dies nicht und zweitens ist das nicht kausal.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 13:32)
Ist es nach dem Grundgesetz erlaubt, dass Richter nicht beaufsichtigt werden dürfen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-gab-sich-als-anwalt-aus-bielefeld-harz-landgericht-amtsgericht-betrug-strafprozess
Ich schiebe nach:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-2bvr3626-dienstfaehigkeit-amtsrichterin-untersuchung-justiz
Es liegt nahe, dass Richter ebenso zu beaufsichtigen sind, wie andere Leute auch. Sie sind nicht anders wie andere auch.
Eine andere Behandlung dieser Leute darf nach landläufigem Rechtsverständnis auch nicht anders sein. Gegenteiliges hat das Selbstverständnis der Nazis hergegeben.
Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des Art. 20 Abs. 3 GG sehen will.
Mit Spannung darf erwartet werden, wie und mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Es kann ja nicht mehr so lange sein.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 11:24)
Jetzt ist es offen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/deutsche-mit-merz-deutlich-unzufriedener-als-mit-scholz-habeck-und-lindner-besser-als-nachfolger/ar-AA1WuWyS?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699427bcb8f5449e900621eeb8f0ed8e&ei=59&cvpid=69943a37647a4340b8e6b337a372af4c
Es besteht der Verdacht, dass auch diese Bundesregierung nichts anderes ist, als die Umformulierung einer AfD. Sie kürzt sich zwar anders ab und sie bestimm(t)en immer noch die Belange nach den geschaffenen Grundgesetz, aber dies scheint der einzige Unterschied zu sein.
Es ist mittlerweile bekannt und gegenbestätigt, dass die Landesregierung erhobene Steuereinnahmen zur Unterstützung von Verfassungsfeinden des Grundgesetzes gegen Andersdenkende einsetzt (vgl. https://www.rheinpfalz.de/rheinland-pfalz_artikel,-landtag-l%C3%A4sst-verfassungstreue-%C3%BCberpr%C3%BCfen-_arid,5790028.html).
Anhand dieses Beitrags ist nachgewiesen, dass der Landtag nicht sichergestellt hat, dass solche Gelder nicht fließen.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Landtag einer Landesregierung bescheinigt, dass die Gesetze der Bundesrepublik beachtet und eingehalten werden. Nachweislich dieses Beitrags räumt er selbst ein, dies in der Vergangenheit nicht getan zu haben.
Es ist davon auszugehen, dass in Rheinland-Pfalz dem Grundgesetz nicht gefolgt wird!
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 10:46)
Dem IW-Chef Marcel Fratzscher muss doch auch nicht entgangen sein, dass eine Mehrwertsteurerhöhung gegen alle Verbraucher wirkt. Beamte und gesetzlich Versicherte verbrauchen mehr ihrer Einnahmen für Konsum als andere hochverdienende Bürger.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/diw-chef-sieht-steuer-hammer-f%C3%BCr-verbraucher-merz-regierung-k%C3%B6nnte-mehrwertsteuer-erh%C3%B6hen/ar-AA1Wv3m5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6994294d27864c25b355c696b9487433&ei=41&cvpid=699435f7ea134023a79bda11fafcd8d3
Ich habe den Eindruck, dass ist der IW-Chef Marcel Fratzscher ein vergiftestes Friedensangebot macht, weil es auch ihm als Wissenschaftlker nicht entgangen sein soll, dass ein weniger an Rente regelmäßig einen höheren Anteil für den persönlichen Verbrauch nach sich zieht.
Es ist die Frage zu klären, weshalb die Bundesregierung sich auf solche Ratschläge von Herrn IW-Chef Marcel Fratzscher einlässt?
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026 09:55)
Beachtlich! Das sollte zuns zu denken geben.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.das-parlament.de/inland/bundeslaender/wie-der-landtag-in-rheinland-pfalz-mit-extremisten-umgeht
Der Artikel besagt, dass unter den Augen der SPD [des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) und des Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD)] "rechtmäßig" erhobene Steuereinnahmen zur finanziellen Unterstützung von Gruppen eingesetzt wurden und werden, die nach deren Ansicht dem Grundgesetz nicht folgen.
Halten wir fest, dass die Landesregierung von Rheinland-Pfalz Amtsträger einstellte, die dem #Grundgesetz nicht folgten und monatliche finaziielle Mittel angewiesen hat.
Mazi (Dienstag, 17 Februar 2026)
Unglaublich, dass Bürger in der Bundesrepublik Deutschland zu Zahlungen an Nazis herangezogen werden!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.das-parlament.de/inland/bundeslaender/wie-der-landtag-in-rheinland-pfalz-mit-extremisten-umgeht
Zitat:
Im rheinland-pfälzischen Landtag sollen keine Steuermittel an extremistische Mitarbeiter von Abgeordneten fließen.
Nach diesem Artikel ist der Landesregierung bekannt, dass auftrags der Landesregierung Rheinland-Pfalz Steuermittel der Bürger zum Unterhalt der Nazis beitragen.
Ziehen Sie aus dem Zitat Ihre eigenen Schlüsse!
Mazi (Montag, 16 Februar 2026 09:46)
Wenn die Prüfungsmethoden der angehenden Juristen umgestellt werden müssen, dann beinhaltet dies, dass zuvor diese nicht nach dem Grundgesetz erfolgten und dass eine der Methoden nicht nach dem Grundgesetz erfolgt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/ki-forschungsprojekt-korrektur-jura-klausuren
Wenn also die Prüfung der angehenden Juristen nicht nach dem Grundgesetz erfolgten, wie
sollten sie dann Voraussetzungen für ihre Einstellung nachweisen?
Es liegt der Verdacht sehr nahe, dass angehende Juristen unter Umgehung der Steuergerechtigkeit von den verantwortlichen Ministerpräsidenten aus Steuermitteln bezahlt wurden.
Wenn die Prüfungen der Juristen falsch erfolgt sein sollte, dann ist daraus zu schließen, dass sie nicht nach dem Grundgesetz erfolgt sein kann.
Die Bürger haben hinsichtlich der Richter, die nach den gängigen Vorschriften einzustellen waren, deren Entscheidungen der Ministerialpräsidenten sehr sorgfältig zu überprüfen. Es geht letztlich darum, dass deren Geld zur Unterstützung gegen das Grundgesetz eingesetzt wird.
Da der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), wie sein Vorgänger Olaf Scholz (SPD), wie auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages im wesentlichen Juristen und Lehrer sind und der öffentlichen Verwaltung angehören, haben Bürger zu entscheiden, ob dies dem Grundgesetz entspricht. Schließlich schreibt das Grundgesetz vor, dass „alle Macht vom Volk“ ausgeht.
Zweifellos sind sie Teil des Volkes, aber dessen Zusammensetzung entspricht nicht dem Volk. Ich hege Bedenken, dass dies demokratisch sein soll.
Welche Veränderungen am Grundgesetz soll die AfD vorhaben, wenn die etablierten Parteien ohnehin das Grundgesetz nicht achten?
Ich hege Bedenken, dass unter der von Friedrich Merz (CDU) definierten Brandmauer etwas ganz anderes zu verstehen ist, als die Bürger dies interpretieren.
Mazi (Sonntag, 15 Februar 2026 22:07)
Gute Chancen hat er!
Eine alte Weisheit besagt, dass der Krug solange zum Brunnen geht, bis er zerbricht.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/populistischer-unfug-beamtenbund-chef-kritisiert-forderung-nach-einzahlung-in-rentenkasse/ar-AA1WbtH1?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6992051b3b0f4a4f994ea9cdcb1f7959&cvpid=699232652fa542a59070f467a857ae81&ei=29
Es ist klar, dass die Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen und noch nie fpür Ihre Alterversorgung angespart haben. Weil die Zahl deren, die darüber entscheiden so viele sind, ist anzunehmen, dass auch sie "auf dem Ast, auf dem sie selbst sitzen, nicht bereit sind, abzusägen.
Wie heißt es im Volksmund so schön, dass der Krug solange zum Brunnen geht, bis er zerbricht! Die Wahrscheinlichkeit, dass er jetzt zerbricht, ist unwahrscheinlich groß. Aber freiwillig geben sie sich nicht geschlagen.
Zu merken ist dies, das in den 50iger Jahren auch die öffentlichen Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt der Nazis Josef Mengele einen gültigen Reispass ausstellten und die Verantwortlichen wider erwarten eine ordnentliche Pension einstrichen.
Mazi (Sonntag, 15 Februar 2026 21:37)
Nein!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/beamten-pension-vs-rente-warum-der-staat-seinen-dienern-mehr-zahlt/ar-AA1HDG3f?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6992051b3b0f4a4f994ea9cdcb1f7959&cvpid=699229b98e344062bd613c418b89605d&ei=33
Die Tatsache ist, dass Abgeordnete des Bundestages über eine Regelung beschlossen haben, für die sie nicht einstehen wollen. Angesprochen ist die Wiedervereinigung und die Mütterrente.
Die ehemaligen DDR-Bürger haben nicht in die Rentenkasse eingezahlt, erhalten aber vonb ihr Rentenzahlungen. Ebenso ist es mit der Mütterrente, da sie üblicherweise keine Rentenbeiträge gezahlt haben, aber die Mütterrente erhalten. Summiert sind diese Zahlungen und deklariert von der Deutschen Rentenkasse als versicherungsfremde Leistungen.
Selbstverständlich unterstelle ich den Müttern der Beamten, dass sie tatsächlich nicht unbefleckt empfangen haben und auch sie mit erreichen der Mütterrente freiwillig aus dem Leben scheiden und sterben. Da dies aber regelmäßig anzunehmen ist, ist dieser Fehler in meiner Argumentation.
Sind sie etwa davon überzeugt, dass diese Mütter nicht unbefleckt empfangen haben? Aber bei den ehemaligen DDR-Bürgern trifft dies vollends zu. Sie können zwar nichts dafür, aber dieses Problem auf den gesetzlich Versicherten zu. Es ist nicht fair, sie allein für die Wiedervereinigung zur Kasse zu bitten.
Aber wahrscheinlich liegt es daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht nach dem Volk besetzt ist. Es ist sogar anzunehmen, weil die Verwendung von #steuergeldern zur Finanzierung der Nazis in den öffentlichen Behörden ebenfalls aus diesen Töpfen fließen.
Der Rückschluss, dass so viele Gelder an ehemalige Nazis fließen, dass dem nicht
Einhalt geboten werden darf. Ansonsten würden die Abgeordneten auch Bürgergeldempfänger sein. Das wäre noch peinlicher und extremer.
Mazi (Sonntag, 15 Februar 2026 18:53)
Wie unehrlich sind die?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/noch-kein-gesetz-zugang-zum-bundestag-gesperrt-aber-gehalt-flie%C3%9Ft/ar-AA1WoRRc?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6991c17dc4cf45afae94afaa29fc2276&cvpid=2ab13c40c7324bd0cbe972d4085de7b6&ei=3
Wie kann man die Entwicklung von Nazitum verhindert, wenn man ihnen den Besitz von
Geld nicht verbietet und ständig neues ihnen zuführt?
Mazi (Samstag, 14 Februar 2026 12:22)
Gleiches Recht für und gegen alle!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/komplex-die-firma-geldw%C3%A4scher-zu-f%C3%BCnf-jahren-freiheitsstrafe-verurteilt/ar-AA1WieFB?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=699050d07e7d4ea195e230d52c331d53&cvpid=48b2af6187164dfacb6e1dcb14e0be40&ei=24
Zitate:
Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als fünf Millionen Euro an.
Allein in dem angeklagten Zeitraum nahm der Angeklagte laut dem Urteil mehrere Millionen Euro entgegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Wegen der hohen Summen, um die es ging, und der „hohen kriminellen Energie“, mit der der Angeklagte vorgegangen sei, handele es sich um einen besonders schweren Fall, erklärte der Vorsitzende.
In seinem letzten Wort bat er das Gericht um Verzeihung. „Ich habe verstanden, was für einen fatalen Fehler ich gemacht habe.“
Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass unrechtmäßig bezogenes Geld behördlich sicherzustellen ist.
Nach dieser Entscheidung sind auch Gelder, die Amtsträger bezogen und Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgt haben, behördlich sicherzustellen.
Mazi (Samstag, 14 Februar 2026 11:06)
Es ist davon auszugehen, dass in keinem Fall eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip der Sozialgerichtsbarkeit vorgelegen hat.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bsg-jahresbericht-fuer-2025-ki-fachanwaelte-sozialstaat-reform
Da die Präsidentin des Bundessozialgerichts diese Beachtung des Grundgesetzes Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten) in ihrer Argumentation unterstellt hat, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diesen Amtsauftrag des Grundgesetzes nicht erledigt haben.
Es ist also davon auszugehen, dass sowohl die richterlichen Entscheidungen, wie deren Berufungen nicht rechtskräftig erfolgten. Letztlich ist festzuhalten, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstaatlichkeit der Sozialgerichte nicht gegeben ist.
Die Klagen, eingereicht bei den Sozialgerichten sind folglich, sind, da sie grundgesetzlich nicht entschieden sind, unvermindert weiterhin anhängig.
Mazi (Samstag, 14 Februar 2026 10:31)
Nachdem von unabhängigen Stellen nachgewiesen ist, dass Richter nicht das Gesetz beachten und ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, ist anzunehmen, dass sie auch keinen Amtsauftrag ausführen können.
Damit ist klar, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine Untergrichte unterhalb des Bundesverfassungsgerichts funktionieren bzw. in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind.
Es ist beachtlich, dass dem Bürger dessen Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) von den Ministerpräsidenten nicht gewährt wird. Unstrittig ist anzunehmen, dass sie auch keinen geordneten Geschäftsbetrieb organisiert haben.
Unter diesem Punkt ist anzunehmen, dass die etablierten Parteien keiner Amtshilfe der AfD benötigen. Sie unterstützen die Nazis schon selbst aus eigenen Stücken. Das Verständnis, was sie gemeint haben könnten, ist deshalb interpretationswürdig und das richtige Verständnis zu hinterfragen.
Mazi (Freitag, 13 Februar 2026 15:47)
Ist Korruption nur ein Teil des finanziellen Zuflusses von Amtsträgern?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/mitarbeiter-soll-aufenthaltstitel-verkauft-haben-korruptionsverdacht-in-beh%C3%B6rde-weitet-sich-aus/ar-AA1WgEFa?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=698f31f7576c45adbf17d25a95a0fcc9&ei=28
Es ist hinlänglich bekannt, dass Korruption ein Teil des GBeldes von Amtsträger ausmacht und Ministerpräsidenten unterlassen es weiterhin ihre Ausgaben, erhoben über Steuern der Bürger, zu kontrollieren.
Wer derartiges Fehlverhalten der Ministerpräsidenten, die Finanzierung von ehemaligen Nazis gutheißen will, darf sich nicht im Grundgesetz suchen. Dort findet er die Legitimation für ein solches Verhalten nicht.
Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG), müssen sich doch "blöd" vorkommen mit sowenig während ihrer "Schaffensphase" auskommen zu sollen!
Später, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben, nicht mehr so leistungsfähig und anfällig sind, ist davon auszugehen, dass dann das restliche "Füllhorn" über ihnen ausgeschüttet wird.
Mazi (Freitag, 13 Februar 2026 14:25)
Ein funktional überholtes System lässt sich nicht durch bloße Personalaufstockung reparieren.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-pakt-fuer-rechtsstaat-brauchen-nicht-mehr-richter-anreize-mehrarbeit-motivation-top-juristen
Zitat:
Doch die Fixierung auf Neueinstellungen verkennt das Kernproblem: Ein funktional überholtes System lässt sich nicht durch bloße Personalaufstockung reparieren.
Die Sozialgerichtsbarkeit hat schon immer ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen. Es ist staatspolitisch sehr fraglich, ob Richter eine Amtsaufgabe ausgeführt oder die Ministerpräsidenten sie eben wegen dieser Art ihrer Amtsausführung belohnt haben.
Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG), können nicht nach dem Grundgesetz handeln. Sie sind nach dem Willen des VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen wegen ihrer Unzuverlässigkeit aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Dass dem nicht so in der Praxis, wie in dem Artikel bereits hervor gehoben ist, darüber brauchen wir nicht zu streiten. Es erhebt sich nur die Frage, ob die Ministerpräsidenten wegen dieser missbräuchlichen Verwendung der Steuergelder nicht bewusst Nazis damit „durchfüttern“ bzw. dieser „Gilde“ selbst angehören.
Ich habe ernsthafte Sorge, dass unsere Demokratie nicht erst seit Epstein unterwandert ist.
Mazi (Freitag, 13 Februar 2026 11:46)
Es liegt nahe, dass diue Abgeordneten von vermeintlichen Sachverständigen beraten werden, die nur ihren eigenen Vorteil suchen und nicht das Gemeinwohl vor Augen haben!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/darf-die-laufende-rente-gek%C3%BCrzt-werden/ar-AA1U3r1n?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=698efe407d594e42b77e63e3dd5e1bea&ei=32
Unschlkagbar haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für die Wiedervereinigung, die Mütterrente geschweige denn über das Bürgergeld gestimmt, aber zu deren Finanzierung wollen sie nicht beitragen.
Hätten diese Abgeordneten den Wählern die Wahrheit gesagt, wären sie wahrscheinlich nicht gewählt worden.
Es ist also das Grundgesetz zu prüfen und festzustellen, dass nicht "alle Mascht vom Volk ausgeht".
Mazi (Freitag, 13 Februar 2026 09:53)
Es ist nicht nachweisbar, dass Ministerpräsidenten eine öffentliche Ordnung nach dem Grundgesetz organisieren. Anhand welcher Unterlagen soll erkennbar sein, dass rechtschaffene Bürger Nazis weiterhin nicht finanzieren?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justiz-ueberlastet-richterbund-mehr-als-eine-million-offene-strafverfahren
Zitat:
Gerichte und Staatsanwaltschaften seien überlastet. "Ende 2020 waren es noch rund 700.000 offene Verfahren.
Nicht nur letzten Mittwoch in Berlin ist es zu einer fehlerhafte Ausübung der Amtsträger von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) in der Justiz gekommen, sondern in der Sozialgerichtsbarkeit werden schon von Beginn an Urteile der Richter nicht nach dem Gesetz getroffen (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244/83 u.a. Und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87).
Was soll also diese Anmerkung des Journalisten in dem Artikel? Es war schon immer so.
Es ist davon auszugehen, dass eine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz nie etabliert wurde. Die Frage, die es zu klären gibt, ist die, ob die Richter, die nach dem Grundgesetz ihren Amtsauftrag erhalten auch dann eine Amtsausübung vornehmen, wenn sie bei ihrer Entscheidung nicht das Gesetz zu Grunde legen.
Einen Irrtum in ihrer Entscheidung zu erklären, setzt voraus, dass sie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegen hatten und sich in ihrer Entscheidung dennoch getäuscht hätten. Da dies nachweislich nicht der Fall war, können sie auch nicht einen Irrtum in ihrer Entscheidung geltend machen.
In meinen Augen ist diese Tätigkeit der Richter eine Vorspielung falscher Tatsachen und Vorspielung falscher Amtshandlungen. Ihre Entscheidungen sind daher als Ausübung einer Amtshandlung nichtig und als solche zu bewerten.
Es besteht der Verdacht, dass Nazis die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland übernommen haben. Schon die Tatsache, dass Richter undemokratisch in ihr Amt bestellt werden, sie von Ministerpräsidenten ernannt werden, sie - obwohl sie nicht nach Gesetz und Recht handeln - von Strafverfolgung ausgeschlossen sind und von
Steuereinnahmen der Bürger bezahlt werden, ist den Bürgern die Kontrolle versagt.
Es muss jedem „wie Hohn in den Ohren klingen“, wenn dieses System des Grundgesetzes als rechtsstaatlich anerkannt sein soll.
Wenn ein Grundgesetz vorgibt, dass „alle Macht von Volk ausgeht“, dann „muss man sich doch die Augen reiben“, wenn dies Ausdruck eines Rechtsverständnisses werden soll.
Es erscheint die Frage zu beantworten zu sein, wie eine AFD die Vorgaben des Grundgesetzes noch verbösern könnte?
Ich habe den Verdacht, dass eine Brandmauer von der CDU lediglich eine Abgrenzung zur AfD darstellen soll. Wenn es eine solche Abgrenzung nicht gäbe, dann wäre die AfD von den heutigen etablierten Parteien eigenständig nicht erkennbar.
Es liegt also der Verdacht nahe, dass die etablierten Parteien sich nicht zur AfD abgrenzen können. Folglich werden Sie sich bei den Wählern nicht durchsetzen und in der AfD aufgehen werden.
Es ist nicht erkennbar, dass seitens der Ministerpräsidenten der Bundesländer erhobener Steuereinnahmen zur Finanzierung der Nazis eingesetzt werden. Nachweislich vieler Historiker ist belegt, dass zahlreiche Präsidenten des öffentlichen Dienstes Karriere bei den Nazis gemacht haben und ihnen Pensionen von den Ministerpräsidenten ausgezahlt wurden.
Auf die fehlende Rechtsstaatlichkeit bei der Ausstellung eines Reisepasses seitens der öffentlichen Behörden für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele, ist folglich im Sinne dieser Präsidenten und Ministerpräsidenten der Bundesländer „zu kurz gesprungen“.
Wo soll also nachweisen, dass Bürger das Nazitum nicht finanzieren?
Mazi (Mittwoch, 11 Februar 2026 19:15)
Ich habe den Einbdruck, dass gemacht wird, was man will.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/richter-verpasste-wichtige-frist-verurteilter-gewaltt%C3%A4ter-auf-freiem-fu%C3%9F-opfer-muss-untertauchen/ar-AA1W8tg2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=698cb4492cff4121a5ab2fb7bb753c29&cvpid=698cc0fe32ee43e79b87a8634529a11b&ei=15
Zitat:
Ein Richter kam seinen Pflichten nicht nach, sodass ein Sexualstraftäter aus der Haft entlassen wurde.
Ferner:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/frage-an-fischer-vollstreckung-urteil-ausland-ungarn-maja-t-irg
Der ehemalige Richter a.D. Prof. Dr. Thomas Fischer hat festgestellt:
"Eine im Laufe des Vormittags ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), die Übergabe zu verhindern, kam zu spät. Mit Beschluss vom 24. Januar 2025 (Az. 2 BvR 1103/24) erklärte das BVerfG die Auslieferung wegen Verletzung von Art. 4 GRCh für rechtswidrig, da das Kammergericht den Auslieferungssachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt habe."
Offensichtlich entscheiden in Berlin Richter, ohne bei ihrer Entscheidungen das Gesetz zugrunde zu legen.
Das lässt rechtsstaatlich aufhorchen.
Damit ist der Nachsweis erbracht, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit die Richter nach dem Gesetz entscheiden, sondern dass auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Richtern das Gesetz und damit das Grundgesetz in deren Entscheidungen nicht zugrunde gelegt wird.
Wenn eines klar wird, dann ist es, dass Richter sich nicht an das Gesetz halten. Es masvcht auch nachdenklich, ob die Justiz seitens der Länder beaufsichtigt wird und ob Deutsche Bundestags Abgeordente darauf vertrauen dürfen, ob denn ihre Gesetze beachtet werden.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundwestages sind gefordert nachzuprüfen, ob überhaupt die Gesetze über die sie beraten und beschlossen haben, eingehalten werden. Offenes Misstrauen ist angesagt.
Wenn alle Macht nach dem Grundgesetz vom Volke ausgeht, darf bei der Wahl der Abgeordenten des Parlaments, ein großes Fragezeichen hinter dieser Formulierung gemacht werden. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die gewählten Abgeordneten in den Parlamenten nicht in der Lage sind, den Erfolg ihrer Beratungen und Beschlüsse zu kontrollieren.
Wenn die Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG) dennoch finanzielle Zuwendungen der Ministerpräsidenten aus den Steuereinnahmen bezahlt werden, dann ist anzunehmen, dass diese Amtsträger und die verantwortlichen Ministerpräsidenten überhaupt kein Interesse daran haben, dass das Grundgesetz eingehalten wird.
Ohne zuviel nachzuprüfen, habe ich den Einbdruck gewonnen, dass gemacht wird, was man will. Große geistige Leistungen kann ich nicht erkennen.
Mazi (Mittwoch, 11 Februar 2026 13:11)
Es muss jedermann klar sein, dass Richter, die einen Zeitjob haben, nicht unabhängig agieren können.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bremen-rechtsanwalt-zieht-sich-nach-v-mann-aff%C3%A4re-von-staatsgerichtshof-zur%C3%BCck/ar-AA1W5xrq?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=698c584c5d2045f6b1992a47a62bca4e&ei=34&cvpid=698c6ad4aba64b398d1a3aa3d9d57d12
Mazi (Mittwoch, 11 Februar 2026 09:56)
#4405
Es waren „nur“ ca. 1.000 Einträge und wir haben zwischenzeitlich in unterschiedlichen Bundesländern nachgewiesen, dass in den Bundesländern in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz die Entscheidungen der Richter nicht nach dem Gesetz erfolgt (vgl. Bundesverfassungsgericht, Az.2 BvR 244/83 u.a. oder Bundesverwaltungsgericht 1 B 153/87).
In der Sozialgerichtsbarkeit erscheint es so, dass die Sozialgerichte weiterhin nicht dem Grundgesetz folgen und keine Gerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz erfolgt. Es ist anzunehmen, dass die Ministerpräsidenten rechtmäßig erhobene Gelder an Amtsträger auszahlen, die ihre Tätigkeit nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausüben.
Unerhört sieht es sich an, dass Richter am Bundessozialgericht Vorbereitungskurse der Juristen anbieten. gerade zu zwangsläufig sehe ich an, dass Richter am Bundessozialgericht aus den eigenen Reihen der Sozialgerichte ihr Personal auswählen. Es ist also die Frage, ob die Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz überhaupt vorhanden ist.
Die Kläger nun vorschriftsgemäß ihre Klage in der Sozialgerichtsbarkeit einreichen, ob dann die Richter entscheiden dürfen, wenn Sie ihre Entscheidung doch nicht nach dem Gesetz treffen und dies rechtsstaatlich gehandhabt werden soll. Da ist es auch nicht zu verwehren, dass eine Anklageschrift über N-Seiten rechtswirksam erfolgt und sich die Präsidentin des Bundessozialgericht wegen eine Überlänge hofiert.
Nach dem Grundgesetz treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG).
Da die Klagebegründung nicht gesetzlich geregelt ist und die Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrund legt, ist diese neuerliche Kritik der Präsidentin des Bundessozialgericht nachvollziehbar, aber unterschreibt nicht dessen Unzulässigkeit.
Daher ist nicht bekannt vor, was uns der Verfassungsschutz bei der Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung schützen will, wenn nachgewiesen ist, das selbst Gerichte diesen Vorgaben des Grundgesetzes nicht folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine so geringe Zahl des Volkes (Juristen) Mehrheitsentscheidung des Volkes (Abgeordnete des Bundestages) in ihren Vorschriften übertrumpfen können und eigene Maßstäbe anlegen dürfen.