Wo bleibt der Staatsanwalt?
2019 wurde nachvollziehbar, in Deutschland gibt es eine kriminelle Vereinigung.
Die Bande bleibt straffrei, dem Geschädigten (Erich Neumann) wird die Meinungsfreiheit genommen und landet im Gefängnis. >Klick
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Mazi (Samstag, 10 Januar 2026 10:04)
Es liegt mir fern, nach der Nazi-Ideologie weiterhin Recht zu sprechen.
Nachgewiesen ist, dass das Landgericht Saarbrücken keine wahrheitsgetreue und vollständige Akte den streitenden Parteien vorgelegt hat. Dennoch hat der Richter entschieden und behauptet, dass er einen Amtsauftrag ausgeführt habe (Art. 97 Abs. 1 GG).
Wir sind uns hoffentlich auch einig, dass der Richter mit der falschen Vorlage der Akte (keine wahrheitsgetreue und vollständige Akte), eine streitende Partei benachteiligte und ihr das rechtliche Gehör verweigert hat.
Es geht nicht darum, ob der Richter sich dessen bewusst war, sondern darum, dass der Staat Amtsträger zur Ausübung von Staatsgewalt einsetzte, die dazu nicht befähigt waren.
Gleiches ist bei der Sozialgerichtsbarkeit zu unterstellen.
Es ist zu unterstellen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, wenn sie keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorlegen, sich der Parteilichkeit bzw. der Beihilfe zur Begehung einer Straftat schuldig machen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass aufgrund dieser Vorlage der Verwaltungsakte ein Richter eine wahre Klage dem Gericht erwarten können und das Gericht dann eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) bzw. ein Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt hat und die Amtsaufgabe ausgeführt haben kann.
Sie werden mir zustimmen, dass dies mit einer Rechtsprechung nach dem Grundgesetz nichts zutun haben kann. Es ist daher zu prüfen, ob die damaligen Präsidentin mit Nazi-Vergangenheit, die Prüfungsordnung der Juristen nicht nachhaltig prägten und manipulierten.
Mazi (Samstag, 10 Januar 2026 09:37)
Werden Richter in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung der Staatsgewalt eingesetzt oder folgen sie bei der Ausführung ihres Amtsauftrags anderen Gesetzen (z.B. der Nazi-Ideologie)?
Auf diesen Artikel weise ich hin:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-mannheim-5ls2090js1952224-polizist-beschuldiger-gras-untergeschoben-freispruch
Es ist schwierig nachvollziehbar, dass der betreffende Richter über die Voraussetzung des § 9 Ziffer 2 überhaupt von dem Ministerpräsidenten mit der Amtsausführung betraut werden durfte. Ich führe diese Vermutung auf folgende Passage des Artikels zurück:
„ AG: Mutmaßlicher Dealer ist kein "Unschuldiger"
Das Gericht verneinte nun eine Strafbarkeit des Polizeibeamten. Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des "In dubio pro reo"-Grundsatzes nicht um einen "Unschuldigen" im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.“
Bekanntlich gilt bis zu seiner Verurteilung die Unschuldsvermutung des „Drogendealers“. Und der hat mit dem „Unterschmuckeln“ der Beweise nichts tun.
Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung war der Polizeibeamte und nicht der vermeintliche Drogendealer.
Unbestreitbar hat der Polizeibeamte dem „vermeintlichen Drogendealer“ das Beweismittel „untergejubelt“. Dabei hatte er Helfer, die sich zur Begehung der Straftat der Beihilfe schuldig gemacht haben. Nach dem Grundgesetz, Art. 20 Abs. 3, ist es Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaft, Staatsgewalt auszuüben und die betreffenden Polizisten wegen deren „unterschmuckeln“ von Beweisen anzuklagen sind.
Dass hier dem Ministerpräsidenten noch zuzutrauen ist, dass das Vertrauensverhältnis auf das Grundgesetz gewahrt ist, wage ich zu bezweifeln. Es liegt nahe, dass ausgerechnet dieser Ministerpräsident die Amtsträger zur Amtsausübung der Staatsgewalt diese Polizisten und den Richter angestellt hat.
Sowohl dem Amtsrichter, noch den Polizisten ist zu unterstellen, dass sie als Amtsträger handelten.
Zu beachten ist, dass jederzeit auch einem unbescholtenen Bürger „Beweise“ untergejubelt“ werden können und er gegen diese Rechtssprechung dann machtlos ist!
Mazi (Donnerstag, 08 Januar 2026 20:41)
In meinen Augen ist es unzulässig von Ministerpräsidenten Amtsträger, die das Grundgesetz missachten, zur Amtsausübung zu beschäftigen.
Die Sachlage belegt, dass kein Amtsträger/Richter seine Entscheidung - ohne die
Grundsätze der Justiz zu achten - treffen konnte. Es ist grundsätzlich nicht mögliche eine Amtsaufgabe auszuführen und eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3w125-olg-saarbruecken-e-akte-digitalisierung-pkh-antrag
Es ist nicht nur nachgewiesen, dass nur Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Akten, also vorgeben ohne Beachtung der Grundsätze der Justiz ihren Entscheidungen treffen, sondern dies auch in der ordentliche Gerichtsbarkeit erfolgt.
Ist ist bedenklich, dass diese Gruppe als dritte Staatsgewalt bezeichnet wird und jetzt nachgewiesen ist, dass sie nicht nur das Grundgesetz missachten, sondern dieser Vorbehalt dieser Ausbildungsgruppe insgesamt vorzuhalten ist.
Es liegt in der Sache, dass sich ein Richter in der Entscheidung sich irren kann. Aber die Grundsätze der Justiz nicht zu achten, kann nicht als Irrtum dargelegt werden.
Es ist also die Frage, ob der Richter des LG Saarbrücken mit seiner Entscheidung auf unzureichender Grundlage der Justiz überhaupt eine Amtsausführung vorgenommen haben kann oder vom Ministerpräsidenten zur Amtsausübung des Richterberufs ernannt werden durfte.
In meinen Augen ist es unzulässig, Amtsträger gegen die Vorgaben des Grundgesetzes zur Ausübung der dritten Staatsgewalt und die Amtsinstitutionen verpflichtend vom Ministerpräsidenten zu berufen.
Mazi (Donnerstag, 08 Januar 2026 16:17)
Sehr unterschiedliche richterliche Entscheidungen des OLG Saarbrücken und BSG Kassel.
Auf diese Veröffentlichungen verweise ich:
https://www.buerger-geld.org/news/rente/bsg-urteil-zur-rueckwirkenden-rentenerhoehung-auswirkung-fuer-behinderte/
(Urteil vom 27.06.2024, Az. B 5 R 14/22 R)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3w125-olg-saarbruecken-e-akte-digitalisierung-pkh-antrag
(Urteil vom 03.09.2025, Az. 3 W 1/25)
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-saarbruecken-3w125-digitalisierung-eakte-aktenvollstaendigkeit-pkh-beschluss
Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung an das Gesetz gebunden. Deshalb hat das BSG am 27.06.2024 auch kein Recht gesprochen. Die richterliche Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 03.09.2025, Az. 3 W 1/25, ist auch deshalb nachvollziehbar, weil das Bundesministerium des Innern am 26.07.2013 bereits die Anfordung an eine elektronische Aktenführung bekannt gemacht hat (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/e-government-gesetz-minikommentar.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Seite 23, 4. Gewährleistung der ordnungsmäßen Aktenführung).
Nach Auffassung (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-saarbruecken-3w125-digitalisierung-eakte-aktenvollstaendigkeit-pkh-beschluss) stellt eine wahrheitsgetreue und vollständige Akte den Grundpfeiler der Justiz dar.
Dem ist nichts zuzufügen.
Wenn die Richter des BSG eine gegenteilige Meinung verteten, dann bestätigen sie damit, dass sie die langjährige Vermutung, dass keine Amtsträger eine Amtsaufgabe des Grundgesetzes wahrnehmen. Es ist Ihnen vorzuhalten, dass sie nicht nach Gesetz und Recht des Grundgesetzes tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn Amtsträger der Staatsanwaltschaften nach der selbigen Vorgabe des Grundgesetzes tätig sind, dann ist dem BSG bzw. dessen Richter die Anklage vom Gericht zuzustellen, das Urteil zu verkünden und als unzuverlässig aus dem Dienst zu entfernen. Es erscheint mir müßig darauf hinzuweisen, dass ihre Entscheidungen mangels Anwendung der Gesetze "zu kassieren" sind und auch ihr Anspruch auf vergangene und künftige Zahlungen zu Lasten der Bürger staatlich sicherzustellen ist.
Unglaublich was sich Richter erlauben und sich dabei auch noch fälschlicherweise auf dasGrundgesetz beziehen (Art. 97 Abs. 1).
Mazi (Donnerstag, 08 Januar 2026 11:08)
#4331
Die Anstellung von Amtsträgern zur Ausübung von Staatsgewalt ist seitens eines Ministerpräsidenten bereits vom Grundgesetz nicht gedeckt und folglich keine Amtsausübung sowohl des Ministerpräsidenten als auch der "angestellten" Amtsträger!
Der Fall macht sehr deutlich, dass ein Richter des Landgerichts Saarbrücken eine Amtsausführung vorgenommen haben will, ohne das Grundgesetz zu achten (Art. 97 Abs. 1). Er hat eine Entscheidung gegen das Gesetz getroffen und damit deutlich gemacht, dass er als Verfassungsfeind dazu nicht berechtigt war.
Gleiches gilt rechtsstaatlich für den Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidenten.
Um zu Ihrer eigentlichen Frage zurückzukehren, ob die E-Akte wahrheitsgetreu und vollständig von der Papierakte übertragen ist, gilt zu bewerten, dass die wahrheitsgetreue und vollständige Übertragung der Papierakte in die E-Akte keinesfalls aussagefähig ist.
Wesentlich ist, dass die Verwaltungsakte als E-Akte wahrheitsgetreu und vollständig ist (siehe Minikommentar des Bundesministeriums des Innern). Unwesentlich ist dabei, dass die Verwaltungsakte als Papierakte nicht vollständig war und ist.
Es geht einzig und allein, darum ob der Richter als Amtsträger das Grundgesetz eingehalten hat. Das OLG Saarbrücken hat dazu entschieden, dass keinesfalls dem Gesetz genüge getan wurde.
Aber sind wir ehrlich.
Wenn die Verwaltungsakte als Papierakte nicht vollständig war, dann ist davon auszugehen, dass die E-Akte mindestens die gleichen Mängel aufweist.
Es ist davon auszugehen, dass der Richter des Landgerichts Saarbrücken (schon immer) keine wahrsheitsgetreue und vollständige Akten zugrunde legte, gegen das Gesetz handelte..
Ich vertrete die Auffassung, dass bereits die Ernennung des Ministerpräsidenten seiner Amtsträger nicht rechtsbegründend vorgenommen wurde, wenn er zur Ausübung von Staatsgewalt bereits Amtsträger mit der Ausführung beauftragt, die dem Grundgesetz nicht folgen. Bereits dies ist m.E. eine Amtsausübung, die vom Grundgesetz nicht gerechtfertigt, nicht legitimiert ist.
Dies ist staatsanwaltschaftlich von den Amtsträgern nach dem Grundgesetz zu würdigen! Der Auftrag des Grundgesetzes ist damit weit umfangreicher, als vom OLG Saarbrücken in dessen Entscheidung dargestellt.
Mazi (Mittwoch, 07 Januar 2026 23:31)
#4331
Zum Inhalt einer Verwaltungsakte (E-Akte) hat sich der Bundesminister des Innern in seinem "Mini-Kommentar" festgelegt und geäußert.
Bemerkenswert darin ist auf Seite 23, 4. Gewährleistung ordnungsgemäßer Aktenführung
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/e-government-gesetz-minikommentar.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
In diesem Abschnitt legt er Anforderungen an die E-Akte fest.
Ferner wird er deutlich, in dem er sich festlegt:
"Der nicht gesetzlich normierte Grundsatz ordnungsgemäßer Aktenführung umfasst die
Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, da nur eine geordnete Aktenführung einen rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug mit der Möglichkeit einer Rechtskontrolle durch Gerichte und Aufsichtsbehörden ermöglicht."
Sie erkennen daraus, weshalb das OLG nach dem Gesetz seine Entscheidung so fällen musste und die Entscheidung erneut an das LG zurückverwiesen hat. Erstaunlich wie im Saarland Amtsträger weiterhin von den Bürgern als ausdrückliche "Verfassungsfeinde" bezahlt werden.
M.E. ist es unstrittig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit den vorgelegten Verwaltungsakten keine Entscheidung, weder nach dem Gesetz noch anderweitig eine Grundlage zur Entscheidung haben, vorlegen können. Inb der Sozialgerichtsbarkeit ist es nochmals schlimmer. Wenn Sozialgerichte eine Verwaltungsakte zur Abfassung einer Klage vorlegen, dann ist zu unterstellen, dass diese wahrheitsgetreu und vollständig ist.
Ist dem nicht so, dann machen sie sich eín einem Rechtsstaat - wie dem unsrigen - der Beihilfe zum begehen einer Straftat schuldig. Die Verantwortlichen sind nach dem Gesetz von den Amtsträgern der Staatsanwaltschaften anzuklagen, zu verurteilen und dürfen nicht mehr Staatsgewalt ausüben. Konkret bedeutet dies, dass sie das Grundgesetz nicht einhalten und aus dem Dienst entfernt werden müssen.
Aufgrund der Abhängigkeit des Ministerpräsidenten dieser Amtsträger zur Ausübung der Staatsgewalt und seiner Weisungsgegebenheiten gegenüber den Staatsanwaltschaften git es keine Anklage. Wo keine Anklage erfolgte, kann auch dem Richter nicht nachgewiesen werden, dass er falsch entschieden hat.
Der "Fehler", der begangen wurde ist der, dass das Landgericht aufgrund einer Klageschrift überhaupt eine Entscheidung getroffen hat. ;-)
Es liegt nahe, dass auch ein Reisepass für den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele von dort ausgestellt und verschickt worden wäre. Ferner liegt es ebenso nahe, dies auch den Augen des örtlichen Verfassungsschutzes vorgenommen und die Pensionszahlungen pünktlich vorgenommen wären.
Mir geht es einfach nicht in den Kopf, dass Amtsträger, Richter, trotz ihres Widerstandes gegen das Grundgesetz von den Bürgern die finanzielle Zahlung erwarten und erwarten dürfen.
Jeder Volksschüler, der auf diese Art und so präziese arbeitet, muss damit rechnen, dass er "an die Luft gesetzt" wird. Grundgesetzlich werden sie einheitlich als dritte Staatsgewalt, als die Judikative, bezeichnet. Faktisch sind es sie aufgrund ihres Widerspruchs jedoch nicht.
Noch Fragen?
Donald Trump war keineswegs der Erste, der sich nicht an das Gesetz hielt.
WernerE (Mittwoch, 07 Januar 2026 19:24)
auf diesen Artikel verweise ich
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/3w125-olg-saarbruecken-e-akte-digitalisierung-pkh-antrag
Das OLG Saarbrücken verweist einen Rechtsstreit zurück ans LG. Aber nicht, weil es anderer Meinung ist – sondern weil es die übermittelte E-Akte für derart unvollständig hält, dass eine rechtsstaatskonforme Entscheidung unmöglich sei.
Werden Papierakten im laufenden Verfahren nicht vollständig in eine E-Akte überführt, liegt darin ein derart gravierender Verfahrensfehler, dass eine rechtsstaatliche Entscheidung auf dieser Grundlage nicht mehr möglich ist. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken entschieden. Die Akte E-Akte weiche nach ihrer Digitalisierung derart vom Gebot einer ordnungsgemäßen Aktenführung ab, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Zivilprozess nicht mehr eingehalten seien.
Stellen sich Fragen - JA
Sind immer alles gescannte Akten ordnungsgemäß geführt!
Ich zweifle erheblich daran!
WernerE - es wird Zeit das aufgeräumt wird in dem Staat DE
Mazi (Mittwoch, 07 Januar 2026 18:40)
Nicht nur ist Rücksicht auf die DDR-Bürger bei den Rentenzahlungen zu nehmen, sondern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die damals für den Beitritt stimmten, haben die Kosten für die Rentenzahlungen der DDR-Bürger zu übernehmen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schulze-fordert-r%C3%BCcksicht-auf-ost-rentner/ar-AA1TJwvp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695e90a350ff4d289a510ddc822798d0&ei=67
Es ist schon nicht einfach "gerade zu denken" und zu seinem Wort zu stehen.
Ganz einfach abfragen!
Als versicherungsfremde Leistungen ist dies unproblematisch bereits sauber getrennt und abfragbar.
Sven Schulze möchte in Sachsen-Anhalt Ministerpräsident werden und bittet die Rentenkommission «Wichtig ist mir, dass die Kommission die Unterschiede zwischen Ost und West beachtet», sagte der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt dem «Stern».
Zitat aus dem Artikel:
Zugleich versprach Schulze im Falle seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im September, sich für die Einführung einer Arbeitspflicht für junge, gesunde Bürgergeldempfänger einzusetzen. «Entweder, indem sie sich qualifizieren, sich aktiv eine Arbeit suchen – oder eben gemeinnützig arbeiten.»
Mazi (Mittwoch, 07 Januar 2026 10:46)
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) ihre Entscheidung treffen, dann können sie auch nicht glaubhaft darlegen, dass sie einen Amtsauftrag ausgeführt hätten. Sie können dann auch nicht nach dem Grundgesetz eine finanzielle Zahlung des Bürgers nach dem Grundgesetz erwarten.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nur dann eine finanzielle Zahlung erwarten dürfen, wenn sie einen Amtsauftrag nach dem Grundgesetz ausführen.
Mazi (Mittwoch, 07 Januar 2026 09:59)
Das Landgericht Darmstadt (Beschl. v. 10.11.2025, Az. 19 O 527/16) hat entschieden!
Auf diesen Artíkel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-darmstadt-zu-sachverstaendigen-19o52716-gutachten-ki?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Zitat:
Der Eigenanteil des Gutachtens sei daher nicht klar und könne maximal gering ausfallen.
Damit ist klar, dass ein medizinisches Gutachten keinesfalls unbenommen übernommen werden darf.
Mazi (Mittwoch, 07 Januar 2026 09:48)
Es ist befremdlich, dass der Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1k279224da-vg-darmstadt-kopftuch-richterin-justiz-berufung-zum-vgh-hessen-eingelegt-neutralitaet-islam?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Laut diesem Artikel hat das Verwaltungsgericht Darmstadt unter dem Aktenzeichen 1 K 2792/24.DA entschieden. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass in der Zulassung der Richter eine Klausel besteht nach der Richterin kein Kopftuch zu tragen haben.
Es ist nicht neu, dass Richter ohne gesetzliche Grundlage eine Entscheidung treffen. Grundgesetzlich ist ihnen dieses Untersagt. In Art. 97 Abs. 1 GG heißt es, dass Richter nur an das Gesetuz gebunden sind.
Bekannt ist, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 entschieden hat, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zugrunde zu liegen hat. Alle Behörden und Gerichte werden nach § 31 Bundesfassungsgerichtsgesetz an diese Entscheidung gebunden. Trotzdem treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen diese grundgesetzliche Vorgabe.
Es ist also die Frage, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Verfassungsfreunde oder -feinde sind. Entsprechend ist auch deren Bezahlung durch die Bürger.
Ich stehe auf dem Standpunkt, da Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, können sie auch nicht geltend machen, das Grundgesetz beachtet zu haben. Sie haben dargelegt, dass sie verfassungsfeindlich agieren , führen keine Amtsaufträge aus und sind folglich nicht von den Bürgern "zu bezahlen".
Mazi (Dienstag, 06 Januar 2026 17:27)
Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: «Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn.» Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
Auf diesen Artikel möchte ich hinweisen:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/richter-auf-der-anklagebank-schuldig-gesprochen/ar-AA1TDMDr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695d1b7f4bbd4ed09258e80911ab926e&ei=136
Es ist darauf hinzuweisen, dass "alle vor dem Gesetz gleich" sind.
Spätestens jetzt glaube ich, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind. Der Präsident des OLG Karlsruhe, Jörg Müller, mit seiner Vermutung, das Urteile in der Bundesrepubik Deutschland bei gleicher gesetzlichen Grundlage sehr unterschiedlich ausfallen (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/richter-auf-der-anklagebank-schuldig-gesprochen/ar-AA1TDMDr?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695d1b7f4bbd4ed09258e80911ab926e&ei=136).
Bemerkenswert ist jedoch, wer sich für die gegenteilige "Auffassung"/Handhabung stark macht!
Mazi (Dienstag, 06 Januar 2026 15:35)
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig wird wissen wie sie mit der Ministerin der Justiz in ihrem Kabinett umzugehen hat.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/erlass-mecklenburg-vorpommern-externes-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaft
Selten habe ich gesehen - aber dennoch aufgrund der Fakten vermutet -, dass in den Bundesländern die Aufsicht über die Justiz nicht wahrgenommen wird. Derartiges, der Amtsträger zur Einhaltung des Grundgesetzes auffordert und dies zudem noch öffentlich macht, geht gar nicht.
Frau Schewsig wird mit der Ministerin der Justiz in ihrem Kabinett umzugehen wissen. Nachdem ihr bekannt gemacht wurde, wird sie Anklage von ihrer Staatsanwaltschaft gegen die Ministerin erheben, sie verurteilen zu lassen und aus ihrem Dienst unter Abschöpfung ihres Pensionsanspruchs aus ihrem Dienst entlassen.
So sieht es jedenfalls unserer Verfassung vor. Den Richtern bleibt auch keine andere Wahl, als die Beklagte Ministerin ., ihre Dienstvorgesetzte, nach dem Gesetz zu verurteilen.
'mal sehen wer gewichtiger ist: Das Grundgesetz oder die dienstliche Beziehung!
Anhand dieses Beispiels ist zu erkennen, wie mit Klägern gegen Berufsgenossenschaften umgegangen wird!
Mazi (Dienstag, 06 Januar 2026 12:57)
Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Auf diesesn Artikel verweise ich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ki-soll-muster-in-gerichtsentscheidungen-erkennen-koennen?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
In der Eidesformel der Ministerpräsidenten geloben sie, dass Gesetz und Recht in Ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Danach ist die Argumentation des Präsidenten des OLG Karlsruhe, Jörg Müller, nicht möglich.
Wenn er dennoch in seiner Argumentation richtig liegt, dann ist nicht nachvollziehbar, dass der jeweilige Ministerpräsident seinen Eid eingehalten hat oder der Gerichtsbeschluss des OLG Saarbrücken nach dem Grundgesetz sein kann (siehe Beschluss vom 03.09.2025 – 3 W 1/25).
Schon lange habe ich die Befürchtung, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch bei uns nicht eingehalten werden und Amtsträger Amtsinstitutionen binden sollen, die gar nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
NMazi (Dienstag, 06 Januar 2026 12:39)
was sind demzufolge die Grundrechte des Grundgesetzes noch wert?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-saarbruecken-3w125-digitalisierung-eakte-aktenvollstaendigkeit-pkh-beschluss?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_LTO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Viel gewichtiger ist der Vorwurf, dass Amtsträger dem Gesetz nicht gefolgt sind und einen Beschluss gefasst haben, der nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG gefasst werden durfte (vgl. auch Ihre Gerichgtsurteile , Herr Neumann.
Den Richtern ist Beihilfe zur Begehung von Straftaten vorzuhalten.
Sie sollten sich im klaren darüber werden, wozu Amtsträger angestiftet werden und wer das Grundgesetz achtet und es befolgt.
Die Bundeskanzker (ehemalige und amtierende) sehen keinen Anlass einzuschreiten und auf die Regeln der Demokratie zu pochen. Wenn der amtierende Bundeskanzler als studierter Jurist der Bedeutung des Grundgesetzes keinen Wert beimisst, weshalb wählen dann Bürger überhaupt Abgeordnete und leisten sie sich diesen für sie teuren "Unsinn"?
Mazi (Dienstag, 06 Januar 2026 11:12)
Nach Brorhilker liegt es nicht an den gesetzlichen Vorschriften, sondern daran, dass sie von den Amtsträgern nicht angewandt werden.
Eine sehr interessante Zeit, die uns "juristisch" aufgezeigt wird!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Cum-Ex-Jaegerin-Brorhilker-fordert-bessere-Steuerpruefungen-id30206726.html
Es geht offensichtlich in mehreren Bereichen darum, dass nicht nachgeprüft wird, ob die Vorgaben der Gesetze eingehalten werden.
Folglich spielt es keine Rolle, ob Gesetze
in der Kindesmisshandlung in Kirchen oder sonst wo,
ob Alarmmeldungen nicht weiter gegeben werden,
sich ein ehemaliger Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), ohne medizinischen Nachweise, erklärt, sich nicht erinnern zu können oder u.a.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz nicht folgen.
(Ich habe mit der Aufzählung abgebrochen, weil es letztlich unendlich geworden wäre.)
Es ist offensichtlich auch unerheblich, ob diese Handhabung sich auf das deutsche Grundgesetz oder ausländische gesetzliche Vorschriften bezogen wird.
Der Anschein, dass selbst Militär ohne vorherige Genehmigung des Parlaments und Kriegserklärung eingesetzt wird staatsanwaltschaftliche Amtsaufgaben wahrzunehmen, ist bemerkenswert.
Nicht bekannt geworden, dass im Fall "Maduro" die US-amerikanische Staatsanwaltschaft überhaupt einen Haftbefehl beantragt hatte. Gleichwohl soll ein Richter der US-Justiz über eine nicht gestellte Anklage gegen "Maduro" entscheiden.
Gegen diese Praktiken hat nicht der Jurist und Bundeskanzlet Friedrich Merz (CDU) sich nicht gewehrt.
Wo sind wir eigentlich, wenn nicht ein Gesetz der Abgeordneten eines Parlamentes gilt und angewendet wird?
Ist das die neue Rechtsauffassung des Juristen Friedrich Merz (CDU), wenn die Beratungen und Beschlüsse der Abgeordneten der Parlamente nicht mehr gelten?
Wenn die Vorgaben der Abgeordneten nicht mehr gelten, weshalb sollen sie dann da noch sitzen und den Steuerzahlern zur Last fallen?
Wenn aus Sicht des Juristen und Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) die Abgeordneten für nichts zu gebrauchen sind, stellt sich die Frage, welche "Macht des Volkes" im Grundgesetz gemeint sein könnte und ob das Volk überhaupt noch von seinem Grundrecht des Wählens Gebrauch machen sollte?
Eine sehr interessante Zeit, die international gehandhabt wird.
Mazi (Montag, 05 Januar 2026 16:49)
Früher war es üblich und nicht verpöhnt, sich rechtsstaatlich zu verhalten. Offenischtlich ist das heute nicht mehr so.
Auf diuesen Artikedl verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/wer-sich-kleinmacht-wird-%C3%BCberrollt-merz-ger%C3%A4t-wegen-trump-kurs-unter-druck/ar-AA1TBzgp?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=9bc5042fbb2840449e4fafdbdb5277b4&ei=55
Eine Abker von Rechtsstaatlichkeit hat es vor dem ehemaliger Kanzler Konrad Adenauer nichgt gegeben. Offensichtlich ist das heute nicht mehr so (Zitat aus dem Artikel: Bundeskanzler Friedrich Merz und sein Außenminister Johann Wadephul versuchen deshalb einen Balanceakt zwischen geopolitischen Realitäten und rechtsstaatlichen Grundsätzen – ein Spagat, der schwieriger wird).
Dass die Opposition Kritik übt, ist mehr mit der Rechtsstaatlichkeit als den Grundsätzen von Merz und Wadepuhl verbunden. Offensichtlich ist seitens der Regierung nichts mit der Rechtsstaatlichkeit zu begründen.
Mazi (Montag, 05 Januar 2026 15:57)
Erstaunlich, wie das ausgedrückt werden kann!
Auf diuesenb Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/konrad-adenauer-seine-politischen-konflikte-sind-heute-wieder-aktuell/ar-AA1TAhVm?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695bc87451394b4eb24c71d64aa11798&ei=56
Lesen Sie selbst wie negatives positiv verpackt wird.
Mazi (Montag, 05 Januar 2026 15:29)
Ja, so war's (einmal). Wohl dem, der die Prinzipien des Larry Summers hat!
Auf diesen Artkel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hanks-welt-das-erbe-des-neoliberalismus/ar-AA1TysCT?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=d112e6b18e1d410fab93b3af2ad143fa&ei=38
Heute ist es offensichtlich anders. Offensichtlich wird heute ein Freund/Bekannter Epsteins us-amerikanischer Präsident und lässt Venezuela ohne Genehmigung des Parlaments überfallen. Er scheut sich auch nicht davor, seine Gefangene der us-amerikanischen Justiz, ohne deren Gegenmaßnahmen zu fürchten (genauer: fürchten zu müssen), zu präsentieren.
M.E. eine sehr heikle Angelegenheit, die für alle beteiligten Parteien rechtsstaatlich sehr "schlecht" ausgehen wird.
Wohl dem, der die Prinzipien des Larry Summers hat!
Mazi (Montag, 05 Januar 2026 15:16)
Der Minister der Justiz hatte also ein Weisungsrecht gwegenüber der Staatsanwaltschaft und hat dieses nicht wahrgenommen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/erlass-mecklenburg-vorpommern-externes-weisungsrecht-justizminister-staatsanwaltschaft
in dem Artikel heißt es: "Heißt konkret: Staatsanwälte auf Bundes- und Landesebene stehen in Deutschland in einem besonderen Verhältnis zu den jeweiligen Justizministern. Und anders als Richter sind sie weisungsgebunden. Ein Justizminister könnte im Zweifel auf Ermittlungsverfahren einwirken. Zum Beispiel Vorgaben machen, ob überhaupt Ermittlungen weiterverfolgt werden, wie im Zweifelsfall ein Strafgesetz auszulegen ist, was noch ermittelt werden soll, oder auch nicht."
Ich hege da ernsthafte Bedenken, dass dem so nicht ist.
Der EuGH ist da meines Wissens 2019 viel konkretes geworden.
Zitat aus dem vorgenannten Artikel:
"Spätestens seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2019 entschieden hatte, dass im deutschen Justizsystem die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug sei, um europäische Haftbefehle auszustellen, steht das in den §§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankerte Weisungsrecht der Politik gegenüber Staatsanwaltschaften massiv in der Kritik."
Das Urteil des EuGH habe ich anders verstanden! Die deutschen Staatsanwaltschaften haben den europäischen Haftbefehl ausgestellt und selbst unterschrieben. Nach Auffassung des EuGH ist diese deutsche Handhabung wegen der Weisungsbefugnis des Minister der Justiz unzulässig.
Letztlich ist dies anders, als in dem Artikel dargestellt wurde und wird.
Wesentlich ist jedoch, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaften dem Minister der Justiz unterwürfig zu sein haben. Diese Weisungsbefugnis des Ministers der Justiz gilt nicht nur gegenüber den Amtsträgern der Staatsanwaltschaften, sondern auch gegenüber der Justiz.
Herr Neumann, der Minbister der Justiz ist folglich auch Dienstvorgesetzter der Amtsträger der Staatsanwaltschaften, sondern auch der Gerichtsbarkeit. Sie erkennen daraus, dass nicht nur Donald Trump Dienstvorgesetzter des us-amerikanischen Militärs ist, sondern dies auch hier in den Staatsanwaltschaften und den Gerichten so gehandhabt wird.
Wenn hier das Kontrollorgan der Exekutive, das Parlament, nicht wie hier funktioniert, dann ist es halt ebenso, dass keine demokratischen Prinzipien gelten.
Mazi (Montag, 05 Januar 2026 09:43)
#4315
Wir sind uns hoffentlich einig, dass der BND nicht zur Legislative und nicht zur Exekutive gehört.
Angela Merkel, die seinerzeit verlautet und ausgesagt „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ und hat damit bekannt gemacht, dass der BND nicht mit ihrer Genehmigung den us-amerikanischen Präsidenten Obama abgehört hat.
Da Frau Merkel seinerzeit die Politik der Bundesrepublik Deutschland bestimmte und deutlich machte, dass die Arbeit des BND nicht von ihr genehmigt war, ist festgehalten, dass in ihr die drei Staatsgewalten nicht gegolten haben. Es agierten also festgehalten, dass damals drei Staatsgewalten und der BND in der Bundesrepublik Deutschland die Geschicke der Bundesrepublik bestimmten und das Grundgesetz als unsere Verfassung offensichtlich nicht gegolten hat.
Es ist also festgehalten, dass in der Bundesrepublik Deutschland Amtsträger Amtsaufträge ausführen, die nicht nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) agieren. Ich halte ferner fest, dass es bekannt geworden ist, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften ihre Amtsaufgabe nicht ausführen. Da nur sie berechtigt sind Anklagen zu erheben, ist sichergestellt, dass diese Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen, richterlich unbestraft werden.
Also Staatsanwaltschaften entscheiden tatsächlich außerhalb des Grundgesetzes richterlich über Straftaten.
Das geht gar nicht. Das soll unser Rechtssystem sein?
Wenn dann auch noch bekannt wird, dass eine Aufsicht über die Justiz in den jeweiligen Bundesländern unterlassen wurde und wird, dann ist festzuhalten, dass keineswegs das Grundgesetz eingehalten wird.
Unter dieser Maßgabe ist es nicht verwunderlich, dass auch in USA auf Anordnung des dortigen amtierenden Präsidenten Donald Trump ohne eine Kriegserklärung und ohne Genehmigung des us-amerikanischen Parlaments Venezuela überfallen wurde. In Anerkennung des hiesigen Systems ist es also passend, dass der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die gesamte Bundesregierung sich vorsichtig mit ihrer Meinung zurück hält.
Die Parallelität von Adolph Hitler und Donald Trump ist zu hinterfragen.
Es geht nicht darum, die Frage zu beantworten, wie Maduro an die Macht gekommen ist und ob er sein Amt rechtmäßig ausübte.
Mazi (Sonntag, 04 Januar 2026 22:19)
#4312
Lesden Sie selbst nach, was von einem Beamten, Amtsträger erwartet wird und was man erwarten darf.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/trotz-privilegien-warum-das-beamtentum-nicht-abgeschafft-werden-kann/ar-AA1TyvuP?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695ab09924104621887e47f22f69e4ea&ei=104
Ich habe in den Artikel nichts erfahren können, dass ein Amtsträger der Berufsgenossenschaft nur gegenüber einem Amtsträger der Staatsanwaltschaft sich äußern darf.
Sie erkennen daraus, dass zwischen einem Amtsträger der Berufsgenossenschaft und einem Amtsträger der Staatsanwaltschaft ein inniges Verhältnis besteht. Ich frage mich nur, wie Sie, Herr Neumann, die Verwaltungsentscheidung der Behörde, der Berufsgenossenschaft, anhand deren Verwaltungsakte nachvollziehen können sollen, wenn dies seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit möglich sein soll (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87).
Es ergibt sich der Verdacht, wenn ein Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft sich nur gegenüber einem Amtsträger der Staatsanwaltschaft sich äußern will, dass hier mehrere der Amtsträger der Staatsanswaltschaft und der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich der Beihilfe zur Begehung einer Straftat schuldig machen.
Sie erkennen daraus, dass es gar nicht gesetzlich geht, dass ein Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft sich nur gegenüber der Staatsanwaltschaft äußert (wenn man Rechtsstaatlichkeit unterstellt).
Mazi (Sonntag, 04 Januar 2026 19:36)
Es ist unmögich, dass der BND den us-amerikanischen Präsidenten Obama belauschte, aber von dem Reispass für den ehemaligen KZ-Arztes und Naziangehörigen Josef Mengele nicht Kenntnis gehabt haben sollte.
´
Wenn ich nicht selbst gesehen hätte, dass der argentinische Staat Protokolle der ehemaligen Nazi freigegeben hat, dann würde ich es heute noch bestreiten.
Auf diesen Artiekl beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spionage-bnd-h%C3%B6rte-jahrelang-us-pr%C3%A4sident-barack-obama-ab/ar-AA1TyEwO?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=f4c8500e48b748bde9edf0c9be4f52ef&ei=48
Wenn nicht einmal die Kanlzerin Angela Merkel (CDU) davon Kenntnis gehabt haben soll, stellt sich die Frage, wer in der Bundesrepublik Deutschland den BND oder überhaupt Überwachungsorgane überwacht oder was überhaupt die Wahrheit ist.
Folgt man der Denkphilosphie der Bundesrepublik Deutschland, des Staates, dann folgen wir der Propaganda was uns erzählt wird. Zum Erkennen der Wahrheit fehlt uns schlicht die "andere" Meinung.
Mazi (Sonntag, 04 Januar 2026 18:53)
Längere Arbeitszeit für Amtsträger!
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-gilt-in-der-woche-das-gilt-im-jahr-s%C3%B6der-fordert-l%C3%A4ngere-arbeitszeiten-und-k%C3%BCrzere-krankschreibungen/ar-AA1TxB3g?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695aa43e24524135816c10544c132a60&ei=12
Zitat:
Bei der Rente und den Gesundheitskosten hat die schwarz-rote Bundesregierung Finanzierungsprobleme. Vor diesem Hintergrund macht CSU-Chef Söder nun eine deutliche Ansage.
Wirft Söder nicht einiges durcheinander!
Ist es nicht so, dass ehemalige Rentern der ehemaligen DDR keine oder zumindest nicht ausreíchende Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung einzahlten? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben aber trotzdem über die Beitritt der ehemaligen DDR-Bürger abgestimmt und vewranlasst, dass sie trotzdem beitreten konnten.
Wenn nun ein bayerischer Ministerpräsident Söder von den Deutschen eine längere Lebensarbeitszeit verlangt, dann ist anzumerken, dass diese seine Äußerung falsch verstanden werden kann.
Hat er nicht seine Amtsträger bzw. die Amtsträger als solche und die ehemaligen DDR-Bürger vergessen?
Es hat den Eindruck, dass er das Denkvermögen eines Minderbemittelten hat und seine Äußerungen nicht richtig durchdenkt.
Mazi (Sonntag, 04 Januar 2026 12:20)
#4311
Das Bundesverwalutungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nach vollziehen kann. Mehr Rechte haben Sie nicht.
Wenn Mitarbeiter sich jetzt nur vor der Staatsanwaltschaft äußern wollen, dann dokumentieren sie damit, dass ihre Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt wurde.
Die Konsequenz ist, dass auch die früheren Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht auf einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte fußen konnten.
In Ihrem Fall habe ich ganz besondere Bedenken, die sich spätestens jetzt auch aufzeigen, dass die Entscheidung der Richter nach dem Gesetz erfolgte.
Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 04 Januar 2026 08:45)
Hallo,
an Alle die Frage:
Auf meiner Webseite wird u.a. dokumentiert:
Dass Personal der BGHW in Bremen will sich nur direkt vor der Staatsanwaltschaft Bremen äußern.
Können die Besucher dafür ein Motiv erkennen?
MfG
Mazi (Samstag, 03 Januar 2026 16:49)
Abzocke?
Auf diese Veröffentlichungen weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ezb-chefin-lagarde-und-ihr-mega-gehalt-neueste-enth%C3%BCllung-wirft-fragen-auf/ar-AA1Ttwrj?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69591051b7de406d8593fa07eaba8df2&ei=14
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nicol%C3%A1s-maduro-der-mann-auf-den-trump-ein-kopfgeld-ausgesetzt-hat/ar-AA1Tv6hi?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69591051b7de406d8593fa07eaba8df2&ei=25
Es ist zweifelhaft auf welche Grundlagen sich bezogen wird, wenn niemand nachprüft, ob diese Vergaben beachtet werden. Scheinbar spielt es keine Rolle, ob dies sich diese auf die Vorgaben des Grundgesetzes, die EZB-Präsidentschaft oder den us-amerikanischen Präsidenten bezieht.
Alle fehlerhaften Einhaltungen der Vorgaben werden nicht bekannt, wenn man sie nicht nachprüft.
Mazi (Samstag, 03 Januar 2026 16:41)
(Fortsetzung)
Wesentlich ist also, dass seinerzeit die Alliierten versagten und die Karriere der NS-Juristen den Einzug in die deutschen Behörden nicht verhinderten.
Dem ehemaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), der die Tore für die NS-Juristen in die öffentliche Verwaltungs öffnete, ist also "zu verdanken", dass etwa ein ehemaliger Ministerpräsident Filbinger (CDU) als "Friedensrichter", mit Erfahrung in der Verböserung von Urteilen unter der Naziherrschaft, Karriere in den Behöreden und in der CDU machen konnte. Dies ist ausweislich des SPIEGELS bekannt geworden. Von den deutschen Behörden wurde dies ebensowenuig bekannt gemacht wie der Reispass für den ehemligen KZ-Arzt der Nazis, Josef Mengele.
Die NS-Juristen setzten ihre Karrieren in der Bundesrepublik fort und schafften es gar dem ehemaligen KZ-Arzt der Nazis, Josef Mengele, mit einem gültigen Reisepass auszustatten.
Heute ist für mich kein Unterschied zum damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU, Olaf Scholz (SPD) u.a. oder dem amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auszumachen.
Weshalb Friedrich Merz (CDU) eine Brandmauer zur AfD errichten will oder die Ministerpräsidenten der Bundesländer das Grundgesetz nicht befolgen bzw. die vom Volk gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Vorgaben nicht nachprüfen, erscheint mir daher unklar.
Ebenso unklar erscheint mir, dass weder Ministerpräsidenten, noch Richter (insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit) nach dem Grundgesetz ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen und tätigen bzw. als Verfassungsfeinde als Amtspersonen Amtsaufgaben gegen die Vorgaben des Grundgesetzes agieren dürfen.
Wie sie dennoch einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung herleiten können, ist mir völlig unklar. Ebenso ist es für mich unmöglich zu erkennen, dass sie Staatsgewalt ausüben dürfen, aber die zugrunde liegenden Gesetze nicht beachten.
M.E. geht in unserem Staate (vieles) drunter und drüber. Ich vermag nicht zu erkennen, dass das Grundgesetz von Amtsträgern eingehalten wird.
Es sollte klar sein, dass niemand nach dem Grundgesetz eine Amtsaufgabe außerhalb dieses Grundgesetzes ausüben kann. Es sollte Vorsicht vorhanden sein, wenn sie dies selbst erklären, Staatsgewalt auszuüben und niemand dieses Verhalten nachprüft.
Es ist zwangsläufig so, dass niemand nach den Vorgaben des Grundgesetzes berechtigt ist, eine finanzielle Zuwendung rechtmäßig erhalten darf, wenn er als Amtsträger das Grundgesetz nicht befolgt.
Ebenso wenig können sie (Ministerpräsidenten wie Richter) nicht herleiten, dass sie Staatsgewalt außerhalb des Grundgesetzes ausüben dürfen. Äußerst vorsichtig ist zu verfahren, wenn die 'Einhaltung der Vorgaben des Grundgesetzes nicht nachgeprüft wird.
Grundlegendes Problem ist m.E., dass Amtsträger, die dem Gesetz nicht folgen, aber selbst erklären, genau dieses einzuhalten und niemand diese Aussage nachprüft.
In der Tat, regelt das Grundgesetz es anders, als dies in Praxis gehandhabt wird oder das Grundgesetz dieses vorsieht!
Das war in Rheinland-Pfalz unter Kurt Beck (SPD), Malu Dreyer (SPD) und ihren Vorgängern auch nicht besser oder anders.
Es ist davon auszugehen, dass dies in Rheinland-Pfalz und anderswo schon immer so war. Es ist davon auszugehen, das grundgesetzwidrige Handhabung schon immer so war.
Der Unterschied ist lediglich darin zu sehen, dass noch nie soviel Tote zu beklagen waren, wie von Frau Ministerpräsidentin a.D. Malu Dreyer (SPD) die zu verantwortende Unterlassung der Weiterleitung der Alarmmeldung in der Ahrtalkatastrohe.
Mazi (Samstag, 03 Januar 2026 16:40)
#4307
Das schreibt das Grundgesetz vor. Nach Art. 20 Abs. 3 sind alle Amtsträger verpflichtet nach Gesetz und Recht zu handeln.
Das Problem ist nur, dass das Grundgesetz und damit unsere Verfasung dies vorschreibt, aber sich kein Amtsträger nach dieser Vorschrift richtet. Eine Abgrenzung zu der AFD ist weder bei den Ministerpräsidenten, noch sonstigen Amtsträgern feststellbar.
Der Vorschlag des rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Hendrik Hering (SPD) die finanzielle Entschädigung der Unterstützung von Verfassungsfeinde zu untersagen, impliziert, dass dies zuvor erlaubt war. Dem ist und war nicht so!
Als Dienstvorgesetzte dieser Amtsträger (der Staatsanwaltschaften) sind die Ministerpräsidenten als Amtsträger gegenüber diesen Amtsträgern der Staatsanwaltschaften sogar noch weisungsbefugt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Amtsträger in den Staatsanwaltschaften nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Tätigkeiten ausüben, noch ist dies nachweislich seitens der Ministerpräsidenten gewollt oder feststellbar.
Es ist natürlich schwer auf ein Grundgesetz, unsere Verfassung, zu vertrauen, wenn sich niemand nach ihm sich richtet.
Wenn dies auch noch seitens der Legislative, den vom Volk frei gewählten Angeordneten festgestellt wird, dies nicht belangt werden dürfen, dann "ist Hopfen und Malz verloren". Die grundgesetzliche Regelung, dass "alle Macht vom Volke ausgeht" ist natürlich unter dieser Betrachtung eine Worthülse.
Die Aussage, dass Verwaltungsgerichte genau diese Vorgaben des Grundgesetzes zum Anlass nehmen, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, gegen diese Amtsträger sich zu entscheiden, trifft nur einzelne Amtsträger, denen sie die Weiterbeschäftigung untersagten. Tatsache ist, dass dies in weit größerem Maße zu erfolgen hat.
Thema ist folglich, alle diese Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht tätig sind (bis zu den Ministerpräsidenten hinauf) nach dieser grundgesetzlichen Vorschrift aus dem Amtsverhältnis zu entfernen und nicht einzelvertraglich zu bestimmen sind.
Dem steht jedoch entgegen, dass Richter aufgrund einer einzelnen Anklage über diesen Beklagten entscheiden dürfen. Mit Einzelfallentscheidungen ist natürlich nicht ein System "zu gesunden". Der Vorwurf, dass dies unter dem Einfluß der Nazis erfolgt ist und dass dies die Allierten zu verantworten haben, liegt nahe.
Erich Neumann alias unfallmann (Samstag, 03 Januar 2026 09:30)
Hallo,
an Alle die Frage:
wenn das Personal der Behörde erkannt hat, die Vorgesetzten handeln nicht nach Recht und Gesetz. Dürfen oder müssen sie dann die Staatsanwaltschaft einschalten?
Und wo ist dass geschrieben?
MfG
Mazi (Freitag, 02 Januar 2026 21:49)
Wie lange müssen also Amtsträger tätig sein und welchem Gesetz müssen sie folgen?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/standpunkt-eine-ganz-neue-rente/ar-AA1SmSCh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6957d2ab197d44bba276ce46d7ab2276&ei=61
Mazi (Freitag, 02 Januar 2026 21:41)
Was bedeutet der Wegfall des Vertrauensschutzes für die Amtsträger?
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wichtige-renten-regel-verschwindet-2026-millionen-versicherte-betroffen/ar-AA1TrFFQ?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6957d2ab197d44bba276ce46d7ab2276&ei=61
Nichts!
Wer nie Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung abführte, kann auch nicht davon ausgehen, dass er den Wegfall des Vertrauensschutzes befürchten muss. Er erhält stattdessen ein vielfaches an Pension als den Rentenversicherer zahlte.
Schließlich ist sichergestellt, dass er auch fortwährend auf seine Zahlung nicht verzichten muss.
Sie erinnern sich daran, dass dem ehemaligen KZ-Arzt der Nazis, Josef Mengele, die deutschen Behörden auch ein gültiger Reisepass ausstellten. Er konnte sich mit deutscher behördlicher Untgerstützung fortan frei bewegen.
Die Amtsträger der deutschen Behörden durften dies zwar nicht, aber das hat sie nicht davon abgehalten. Keine deutsche Behörde hat Widerspruch erhoben. Es ist nicht einmal bekannt geworden. Die deutschen Behörden "haben dicht gehalten". Sie haben weiterhinfleißig ihre Pensionen "kassiert".
Es stellt sich die Frage, ob sie dennoch so eine Amtshandlung ausgeführt haben?
Wenn sie Amtshandlungen ausgeführt hätten, dann ist die Ausstellung dieses Reisepasses für den ehemaligen KZ-Arzt der Nazis, Josef Mengele, legitim und im Interesse des deutschen Staates abgelaufen. Es ist davon auszugehen, dass ist ihre Amtsaufgabe, wenn auch nicht nach dem Grundgesetz, sondern unter Nazigesichtspunkten wahrgenommen haben.
Es ist davon auszugehen, dass diese Amtsträger eine Amtsausübung der Nazis und nicht des Grundgesdetzes vorgenommen haben. Sie haben Staatsgewalt des (Nazi-)Staates ausgeübt. Danach ist nachzuvollziehen, dass sie Anspruch auf Pension gehabt hätten. Dieses Recht ist zwar nicht aus dem Grundgesetz, sondern aus der Nazigesetzgebung herzuleiten.
Da das Grundgesetz die Vorgaben der Nazis verpöhnten, kann das Handeln der Behörden nicht nach Gesetz und Recht, nach dem Grundgesetz, erfolgt sein.
Wenn die Amtsträger nach Gesetz und Recht des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht handeln, diese Vorgabe des Grundgesetzes nicht achten, dann ist es schwierig nachzuvollziehen, dass Bürger der Bundesrepublik ihnen mit Unterstützung der Judikative dennoch finanzielle Entschädigungen zahlen.
Es liegt also dennoch in Rahmen des möglichen, dass der Staat also eben solches Ziel, die finanzielle Entschädigiung seiner Amtsträger, auch wenn sie dem Grundgesetz nicht folgen, verfolgt.
Unter dieser Maßgabe ist der Aufruf des Bundeskanzlers Friedrich Merz (CDU) eine Brandmauer zur Abgrenzung gegen die AfD zu errichten, gänzlich nicht mehr nachvollziehbar.
Der Wegfall des Vergtrauensschutzes liegt folglich ganz im Verständnis der Bundesregierung und nicht erst nach dem Verständnis einer AfD!
Findorff (Freitag, 02 Januar 2026 14:15)
Viele Grüße und Alles Gute aus Findorff
oerni (Freitag, 02 Januar 2026 13:34)
Mit Schwung ins neue Jahr gestartet:
https://www.youtube.com/watch?v=acO_0Ly74G0
https://www.youtube.com/watch?v=gkzpg_mdc2w
https://www.youtube.com/watch?v=enuOArEfqGo
Sonnige Grüße
Mazi (Freitag, 02 Januar 2026 10:30)
Wo Alexaynder Schweitzer Recht hat, hat er Recht!
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-entlasten-diese-versicherungsfremden-leistungen-sollen-raus-aus-der-gesetzlichen-rente/ar-AA1Trrve?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=695780f9a1ea4e94a7fb58f9976ddbde&ei=52
Zitat:
Schweitzer schlägt vor, die Rentenversicherung von Lasten zu befreien, die eigentlich aus dem Steuerhaushalt finanziert werden sollten.
Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass er Leute, Amtsträger, einstellt, die dem Gesetz und Recht (Art.l 20 Abs. 3 GG) nicht folgen und dennoch vorgeben Staatsgewalt auszuüben. Das geht ebenso gar nicht.
Als Aufsicht über die Justiz hat er seine Amtsaufgaben wahrzunehmen und keinesfalls deren Handeln als legitim ohne Aufsicht anzusehen.
Als Verfassungsfeinde ist die finanzielle Zahlung an ihn nach dem Grundgesetz einzuziehen und sicherzustellen. Bei aller Freiheit der freien Meinungsäußerung sei festgestellt, dass keine Meinungsäußerung vonb denjenigen zu dulden ist, die sich nicht an die Regeln halten.
Mazi (Freitag, 02 Januar 2026 09:08)
Da arbeitet scheinbar jemand nicht genug!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/bankenpr%C3%A4sident-deutsche-m%C3%BCssen-mehr-arbeiten/vi-AA1ThJjx?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=695779f7affa4089bd6475c48226b606&ei=11
Offensichtlich hat er aber die Amtsträger im Auge, die nicht arbeiten und trotzdem finanziell unterstützt werden.
Mazi (Donnerstag, 01 Januar 2026 21:21)
"Die große Lüge fliegt langsam auf. " In den Beitrag selbst heißt es: "Denn wer monatelang die Bürgerinnen und Bürger belügt, bekommt früher oder später dafür auch die Quittung."
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/die-gro%C3%9Fe-l%C3%BCge-fliegt-langsam-auf/ar-AA1S9rz2?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6956a86ee74a46d583a7936036ef3878&ei=59
Es ist kaum glaubbar, dass die Sozialgerichtsbarkeit uns Bürgern solange klarmachen konnte, dass sie mit den Nazis nichts zutun hatte und unter den Vorgaben des Grundgesetzes die eigene Naziherkunft verschleiern konnte. Bekannt ist doch, dass zahlreiche Präsidenten und Ministeralbeamte eine Nazivergangenheit hatten. Sie war nicht nur gestaltet, sondern hatte einen wahrhaften Hintergrund.
Es ist Herrn Neumann mit seiner Akribie zu verdanken, dass er die Dokumente der Berufsgenossenschaft bekannt machte und den Zusammenhang der Berufsgenossenschaften (Behörden) und der Gerichte (Sozialgerichtsbarkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit, also der Judikative insgesamt) und deren Zusammenarbeit bekannt gemacht hat. Ein Jeder kann seine eigenen Schlüsse daraus ziehen.
Ähnlich ist die Machenschaft des argentischen Präsidenten mit der Öffnung der argentischen Archive ohne Namensschärzung zu sehen.
Für wahr darf doch niemand davon ausgehen, dass Amtsträger, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, Amtsaufgaben wahrnehmen und Staatsgewalt ausüben dürfen. Bestätigt wurde dies u.a. auch vom VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen, die beide nach dem Grundgesetz entschieden haben, dass Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, nicht beschäftigt werden dürfen. Es ist also fragwürdiug, weshalb Amtsträger beschäftigt werden dürfen, während andere, die ebenfalls dem Grundgesetz nicht folgen, nicht weiter beschäftigt werden dürfen.
Irgendwie macht die Handhabung der Nazi-Richter, der diesbezüglichen Amtsträger, keinen Sinn nach dem Grundgesetz.
Es ist auch in Frage zustellen, weshalb deutsche Behörden dem ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reisepass ausstellten und den Amtsträgern die Pensionszahlungen verschafften bzw. angewiesen hat?
Es ist letztlich dem argentischen Präsidenten zu verdanken, dass das Nazimatirial ungeschwärzt bekannt wurde. Nicht bekannt wurde, welche Rolle/Aufgabe der deutsche Verfassungsschutz "gespielt" bzw. wie hat er seine Amtsaufgaben wahrgenommen und ausgeführt hat?
Wir sind nicht von der Kirche oder den deutschen Behörden, sondern von dem argentischen Präsidenten ungeschwärzt informiert worden.
Für mich ist die dennoch die Frage zu klären, weshalb von den Ministerpräsidenten Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, zur Ausübung von Staatsgewalt eingwesetzt werden dürfen und wer dem ein Ende setzt. Wenn sie die Achtung von Gesetz und Recht unter Eid geloben, dann ist die Frage zu klären, wie die Landtagspräsidenten mit diesem Meineid umgehen, wer dies bestraft und wie erfolgt. Es ist dies Frage, wie die judikative beaufsichtigt wird, wenn deren "Chef" der Dienstvorgesetzte der Justizbehörde ist?
Es ist darauf zu schließen, dass noch lange nicht alle "großen" Lügen aufgeflogen sind.
Mazi (Donnerstag, 01 Januar 2026 16:11)
Ich schätze, "so 3.000 bis 4.000 Euro/Monat!" Konkret ist es etwa das 2,5fache der Rente der arbeitenden Bevölkerung.
Aiuf diese Veröffentlichung beziiehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/fehlende-altersvorsorge-wie-viel-rente-bekommt-man-wenn-man-nie-gearbeitet-hat/ar-AA1zL1lW?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=695688e968aa43f89ce0bc7906544987&ei=20
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amtsträger tatsächlich arbeiten.
Im Ergebnis ist es. dass je weniger man arbeitet, um so höher ist nach der Betrag, mit dem man monatlich auskommen muss. Manchmal werden diese Beträge dies auch als Pension bezeichnet.
Wie krank ist das deutsche Volk überhaupt?
Ich schließe daraus, dass es viel kränker sein muss, als dies allgemein angenommen wird.
Ein Volk, dass nachher auch noch Amtsträger finanziell unterstützt - ohne das von dort Beiträge für das Alter angespart werden -, muss kränker sein, als es allgemein anzunehmen ist.
Wenn diese Leute, wie beispielsweise Herr Fratscher, auch noch "große Lippe" risikieren, dann ist klar, dass dort bereits der Zentit überschritten haben. Vielleicht haben sie den Knall auch nicht gehört. In diesem Fall, ist der Knall viel lauter noch einmal zu wiederholen.
Normalerweise darf soviel Intelligenz erwartet werden, dass sie wissen müssen, wann sie das Wort schwingen dürfen oder zu schweigen haben.
Mazi (Donnerstag, 01 Januar 2026 13:46)
#4296
Wie hat der Kater Garfield gesagt?
"Es gibt viel zu tun. Fangt schon mal an."
Das Grundgesetz sagt wie dessen Vorgaben sind. Es muss lediglich noch von den Amtsträgern beachtet werden (Art. 20 Abs 3 GG).
Zwei Verwaltungsgerichte haben bereits zu Gunsten des Grundgesetzes entschieden und Entscheidungen gesprochen [VG Frankfurt (Oder) und OVG Niedersachsen].
Mazi (Donnerstag, 01 Januar 2026 13:37)
Mysteriös!
Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) beschwert sich bei Frau Reiche (CDU) wegen deren permanenten Meinungsäußerungen als Politik. Dabei setzt er selbst Amtsträger zur Durchsetzung von Staatsgewalt ein, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/h%C3%B6re-st%C3%A4ndig-ihre-private-meinung-ministerpr%C3%A4sident-schweitzer-kritisiert-ministerin-reiche/ar-AA1TnbN5?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=69565fefeb974e02bd2081392965181c&ei=14
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, keine Amtsaufträge verbindlich ausführen und damit auch keine Staatsgewalt ausüben können. Er hat zwar Recht in Bezug auf Frau Reiche, aber das rechtfertigt nicht, seine eigenen Amtsaufgaben nicht wahrzunehmen. Eine Abgrenzung zur AfD ist diese Praxis erst Recht nicht.
Es geziemt sich nicht auf andere mit Dreck zu "schmeißen" und selbst "mit einem Saustall" seine Amtsaufgaben wahrzunehmen.
Es hat den Anschein, dass die etablierten Parteien direkte Nachfolger der Nazis sind und den Vergleich mit der AfD nicht substanziell begründet ist.
WernerE (Donnerstag, 01 Januar 2026 11:43)
Lieber Erich,
ich wünsche Dir, Deiner Familie und Freunden ein gesegnetes, kraftvolles, gewinnbringendes
und gesundes neues Jahr 2026.
Gewinnbringend in Hinsicht der notwendigen Einsichten der Gerichte und BG`en.
Uns ALLEN, dass man erkennen darf - es lohnt sich für sich zu kämpfen:
WernerE - Alles Gute zum neuen Jahr 2026
Mazi (Dienstag, 30 Dezember 2025 14:50)
Aus der Sicht des Friedrich Merz (CDU) schon!
Auif diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/stern-umfrage-h%C3%A4lt-die-koalition-von-friedrich-merz-das-erwarten-die-deutschen/ar-AA1TeXq6?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6953a41a49a045c6a50e00fc0a003646&ei=38
Aus der Sicht des Volkes, des Wählers, eher nicht!
Es scheint unumstößlich zu sein, dass er aus Sicht des Volkes als "viel zu leicht" empfunden wird. Die Probleme des (deutschen) Volkes sind für wahr viel größer. Es geht nicht um eine AfD, eine Brandmauer oder andere Parteien. Es wird vielmehr deutlich, dass keine der existenten Parteien das Grundgesetz umgesetzt hat.
Entsprechend reagiert das Volk und "zahlt" es den Parteien heim. Es zeigt sich, auch wenn die Allliierten seiner Zeit mit dem Nazi-Verbot scheiterten, nicht irrten. Was jetzt zu tun ist, ist einfach das Grundgesetz in seinem Geist durch- und umzusetzen.
Mazi (Montag, 29 Dezember 2025 19:41)
(Fortsertzung)
Diese Vorhaltung ist zwar speziell, stellt aber eine andere sozialgerichtlcihe Entscheidung, bei der eine Beklagte (Berufsgenossenschaft) den Richtern offiziell mitgeteilt hat, dass sie Unterlagen entnommen und später teilweise vernichtet hat, ebenfalls dar. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben dennoch zu Gunsten der Beklagten entschieden. Hier das Aktenzeichen des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az. L 2 U 229/15, Bl. 26 und Bl. 215 ff.) zu ihrer Nachprüfung.
In einem anderen Fall in Rheinland-Pfalz ist mir ebenfalls bekannt geworden, dass die beklagte Behörde mehrere Aktenzeichen angelegt, aber nur ein Aktenzeichen der Entscheidung durch das Sozialgericht zur Beurteilung bekannt gemacht hat. In diesem Fall haben sich m.E. gar Richter der Sozialgerichtsbarkeit der Beihilfe strafbarer Handlungen schuldiug gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Mainz, der derartige Fälle zur Genüge bekannt gemacht sind, unternimmt dennoch nichts. "Ein Schelm, der sich Böses dabei denkt" und die Aufsicht über die Justiz nachdenkt.
Das ist natürlich "unterste Kiste" nationalsozialistischer Denke".
So geht auf diese Art bestimmt nicht rechtsstaatlich vorwärts und weiter!
Mazi (Montag, 29 Dezember 2025 19:40)
Es scheint genug zu sein. Angela Merkel hat wieder einmal Recht.
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/so-hat-merz-sich-in-den-ersten-monaten-im-amt-geschlagen-110810057.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/erste-monate-im-amt-kommt-der-streit-sinkt-die-zustimmung/ar-AA1Te6sh?ocid=msedgntp&pc=U531&cvid=6952ac194a2d40aea9736a5c4e16c574&ei=62
Man darf nur einheitlich feststellen, dass es genug der Nazi-Denke und -Methoden ist.
Erst der ehemalige Bundeskanzler Olaf Schol (SPD), der vorgab, sich nicht (an ca. 35 Mrd. Euro) erinnern zu können. Sein m.E. noch erfolgloser Vizekanzler Robert Harbeck (GRÜNE) sowie die noch "erfolgreichere" Annalena Baerbock (GRÜNE) und jetzt Friedrich Merz (CDU).
"Das hält der stärkste Ochs nicht aus".
Friedrich Merz wird ihm nachgesagt, dass er um die Vorherrschaft kämpft. Wir erinnern uns, dass er uns im Wahlkampf uns anderes versprochen und angelogen hat.
Wir erinnern uns auch dazu, dass Lindner keine Kredite aufgenommen hat, sondern Sondervermögen gemehrt hat. Friedrich Merz hat kundgetan, dass er die Schuldengrenze des Grundgesetzes einhält.
Es ist wahrscheinlich einheitlich festzustellen, dass selbst ein Christian Lindner (FDP) uns gegenüber ehrlicher war als Merz.
Nachdem erhebliche, generelle Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der deutschen Behörden (u.a. die Ausstellung eines Reisepasses für den enß´hemaligen KZ-Arzt Josef Mengele) bekannt wurden und werden, ist jetzt auch noch diese Erkenntnis bei den Bürgern eingekehrt.
Müssen wir nicht zum Grundgesetz "zurückkehren" und verlangen, dass es endlich
umgesetzt wird?
Als gesichert sehe ich mittlerweile an, dass keine Amtsträger von den Ministerpräsidenten ernannt werden dürfen, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Amtsträger, die dem Grundgesetz nicht folgen, dürfen keine Staatsgewalt ausüben bzw. können keine Amtsaufträge wahrnehmen oder ausüben.
Wenn Richter dem Grundgesetz folgen, dann sind sie aufgefordert, auch danach zu handeln und zu entscheiden [siehe bereits das VG Frankfurt (Oder) oder das OVG Niedersachsen]. Es ist zu hinterfragen, welche Amtsaufgaben dann das Bundesverfasssungsgericht wahrnimmt oder wahrnehmen soll?
Es wird eingeräumt, dass im Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht als Obergericht genannt wird. Es ist aber davon auszugehen, dass es ebenfalls als Amtsträger als Richter beschäftigt, die auch nicht dem Grundgesetz folgen. M.E. bilden sie keine Ausnahme in der Gefolgschaft des Grundgesetzes.
Es hat den Anschein, dass die deutschen Behörden insgesamt dem Grundgesetz nicht folgen.
M.E. kann ein Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht befolgt (Art. 20 Abs. 3 GG) auch keine Amtsaufgaben wahrnehmen bzw. ausführen.
Diese einfache Grundregel bringt m.E. das gesamte "Gebilde" zum Einstzurz. Amtsträger, die Beihilfe leisten, dürfen nicht zur Ausübung von Staatsgewalt beschäftigt werden (Ministerpräsidenten!). Die Täter dürfen nicht "weiter freiherum laufen" und auch noch noch mit Steuermitteln der Bürger be- und entlohnt werden.
Diese Gelder sind staatlich einzuziehen und sicherzustellen. Es besteht kein Unterschied zu kriminellen "Machenschaften".
Der Nährboden eines russischen Präsidenten Putin, dass weiterhin Nazis regieren, ist zu entgegnen.
Ich hege offizielle Zweifel, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich Amtsaufträge ausführen, wenn ihnen beispielsweise bekannt gemacht wurde, dass das Landgericht Hamburg einem Sozialgericht untersagt, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den richterlichen Entscheidungen zugrunde zu legen. Dies ist nicht nur die Missachtung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, sondern auch des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 bzw. der Judikative insgesamt.
Spätestens jetzt ist die Rechtsgültigkeit der Gerichtsentscheidungen zu hinterfragen bzw. "zu Ende".
Mazi (Montag, 29 Dezember 2025 10:21)
Offensichtlich ist die KI von der juristischen Ausbildung nicht unterscheidbar!
Auf diese Veröffentlichung verweise ich:
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/ruhr-uni-bochum-testlauf-chatgpt-besteht-hausarbeit-im-schuldrecht
Was sie dennoch noch lernen muss, ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit parteiische Entscheidungen zu Gunsten der deutschen Behörden treffen. Das ist zwar nach dem Grundgesetz unzulässig, wird aber an diversen Gerichten genau so praktiziert.
Es ist also fraglich, ob diese Amtsträger dem Grundgesetz folgen oder nicht.
Gewiss hält sich die KI an diese Vorgaben. Es ist also ersichtlich, welche Entscheidungen von Richtern manipuliert sind und welche nicht. Rechtsstaatlich ist es äußerst bedenklich, wenn auf diese Weise bekannt wird, dass Richter, die Judikative, nicht dem Grundgesetz folgt.
Es ist sogar grundgesetzlich in Frage zu stellen, ob Amtsträger nach dem Grundgesetz handeln, wenn sie dessen Weisungen/Vorgaben nicht nach dem Grundgesetz ausführen.
Wenn sie dem Grundgesetz nicht folgen, dann ist fraglich, wie Ministerpräsident diese Personen als Amtsträger zur Amtsausführungen und Wahrnehmung der Staatsgewalt verpflichten dürfen.
Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass hier Amtsträger Beihilfe zur Begehung von Straftaten leisten bzw. das sie eine Aufsicht über die Justiz nicht vornehmen.
Daher ist rechtsstaatlich anzunehmen, da das Grundgesetz alle Macht dem Volke zuweist daher eine Urteilsfindung mittels KI jeder Ausübung von Amtsaufgaben vorgehen muss!
Ich mache darauf aufmerksam, dass nach dem Vorschlag der rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Henrik Hering (SPD) vom Juni d.J. untersagt sein muss, dass Verfassungsfeinde in Form von finanziellen Zuwendungen den Bürgern in Form von Steuern belastet werden dürfen.
Mazi (Sonntag, 28 Dezember 2025 10:53)
# 4127
Ich gehe davon aus, dass „Mazi 2.0“ ein Synonym für einen Nazi-Gefolgsmann ist und er seine Kollegen bekannt machen/auffordern will, jetzt endlich tätig zu werden und Nazi-Methoden anzuwenden.
Solange „Mazi“ nicht verfolgt, nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird, ist davon auszugehen, dass er sich im Gegensatz „zu seinen Leuten“ auf der Basis des Grundgesetzes sich bewegt und er dessen Vorgaben verfolgt und durchsetzen will.
Ich gehe folglich davon aus, dass „Mazi 2.0“ sich aus den Reihen der Amtsträger, möglicherweise aus der Richterschaft, rekrutiert und keinesfalls die Vorgaben des Grundgesetzes vertritt.
Mazi (Sonntag, 28 Dezember 2025 10:30)
Die Ausübung dieser Staatsgewalt ist nicht nur mit der Vorlage einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte abgeschlossen, sondern diese „Richter“ haben sich der Beihilfe einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft seitens einer deutschen Behörde strafbar/schuldig gemacht.
Im Fall des Herrn Neumann ist im Landgericht Hamburg nachgewiesen, dass die gesamte Judikative an einem gleichen Strang und auf der gleichen Seite gegen das Volk zieht.
Diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit u.a. sind dauerhaft als Bedrohung unseres Rechtsstaates wegzuschließen.
Wenn das Grundgesetz dem Volk alle Macht zuordnet, dann darf daraus geschlossen werden, dass die Judikative diesbezüglich keine Staatsgewalt ausüben darf und kann.
In hoffe, dass wir uns einig sind, dass so ein Staat nicht aufzubauen ist.
Mazi (Sonntag, 28 Dezember 2025 10:16)
Darf eine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz mit Amtsträgern, Richtern besetzt sein, die ihre Amtsaufgabe nicht nach den Vorgaben in Grundgesetz ausüben?
Sie werden wahrscheinlich alle feststellen, dass dies unmöglich ist. Die Wahrnehmung einer Amtsaufgabe, die Ausübung der Staatsgewalt, ist an die Beachtung ihrer Vorgaben im Grundgesetz gebunden.
Damit sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nichtig.
Es ist auch meine Meinung!
Mazi (Sonntag, 28 Dezember 2025 10:09)
Es ist fraglich, ob in dem was wir als Rechtsstaat definieren, von Amtsträgern, die Gesetz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG) oder ob sie mit Nazi-Methoden die Staatsgewalt von Amtsträgern, die eben Gesetz und Recht nicht folgen, regiert werden?
Aufgrund der Sachlage ist anzunehmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die Judikative, auch in anderen Bundesländern nicht nach den Vorgaben der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Amtsaufgabe wahrnehmen.
Es liegen mir die Beweise vor, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung zu Gunsten der Beklagten, der Berufsgenossenschaft, gesprochen haben, obwohl sie den Richtern mit Schreiben offiziell mitteilte, dass sie der Verwaltungsakte Dokumente/Unterlagen der Akte entnommen hat, die sie anschließend teilweise vernichtete habe.
Es ist nicht vermittelbar, wie ein Betroffener anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichte von 1988 (Az. 1 B 153/87) nachvollziehen könne.
Die Richter der Sizialgerichtsbarkeit haben nicht nur gegen den normalen Menschenverstand ihre Entscheidung getroffen, sondern auch gegen Entscheidungen der Abgeordneten, des Bundesverfassungsgericht- und Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Es ist nicht herleitbar, dass diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Amtshandlung i.S. des Grundgesetzes ausgeübt haben können und dafür noch finanzielle Entschädigung erwarten.
Nehmen sie also hin, dass unabhängig von den Vorträgen von Herrn Neumann, in einem anderen Bundesland ebenfalls der Sozialgerichtsbarkeit mitgeteilt ist, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zur Entscheidung zu Gunsten der Beklagten vorliegt und die Richter von den Bürgern für ihre Entscheidung wiederum per Zwangsabgabe entlohnt werden.
Der Fall des Herrn Neumann ist also nicht als Einzelfall anzusiedeln, sondern er ist zu verallgemeinern.
Jeder ist gegen derartiges Unrecht nicht gefeit. Es kann ihn selbst betreffen.
Es ist anzunehmen, dass in unserem Rechtsstaat das Grundgesetz von Amtsträgern ausgeübt wird (Staatsgewalt), die dem Grundgesetz nicht folgen.
Anzunehmen ist, dass dies nicht rechtens bzw. mit dem Grundgesetz, unserer Verfassung, nicht vereinbar sein kann? Begegnet uns also der Staat als Verfassungsfeind und übt tatsächliche Staatsgewalt aus?
Auf Vorschlag des Landtagspräsidenten Rheinland-Pfalz Hendrik Hering (SPD) dürfen keine Verfassungsfeinde mehr aus Staatsgeldern finanziert werden. Dass andere Bundesländer dem Beispiel nicht folgten, ist dies einmal ein Zeichen dafür, dass dies dort als normal angesehen wird und zum Anderen früher auch in allen Bundesländern gleich gehandhabt wurde.
Ich habe ernsthafte Bedenken, dass diejenigen, die das Grundgesetz seinerzeit erdacht haben, dies mit ihm gemeint haben könnten!
Mazi (Freitag, 26 Dezember 2025 13:15)
Unerhört, wie das OVG Koblenz als vorgesetztes Gericht gegenüber den Verwaltungsgerichten agiert.
Auf diese Entscheidung des OVG Koblenz beziehe ich mich:
Mit der Entscheidung vom 28.11.2025 (Az. 10 A 11059/23) hat das OVG Koblenz klargestellt, dass das Beschwerderecht nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) für Tote nicht gilt. Es ist folglich darauf zu achten, dass Tote nicht mehr aufstehen können.
Die Lehre, die dieser Entscheidung folgen muss, dass Tote kein Recht auf die Rechte der DSGV haben.
Ganz nach dem Nazi-Methoden und nach der Vergasung der Juden im Dritten Reich. Es muss endlich Schluss sein mit diesen Methoden der Nazis.
Die Judikative als Staatsgewalt zu interpretieren ist also ganz nach dem Willen der Nazis.
Auch dass die deutschen Behörden dem KZ-Arzt Josef Mengele einen gültigen Reispass ausstellten und den Amtsträgern finanzielle Zukommen ließen, ist genau so befremdlich.
Es hat den Anschein, dass auch in der heutigen Zeit nichts verändert wurde und ist.