Kripo Bremen erkennt "kriminelle Vereinigung" & "Stasi-Manier"
Die Kriminalpolizei hat die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und kam zu der Wertung: Der 2. Gustl Mollath könnte ich werden, mein Fall könnte einer der größten Justizskandale in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik werden und kam zu dem Ergebnis, ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung" die niemals zurückrudern wird, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht wird. Ich soll auf meine Gesundheit aufpassen, die Staatsanwaltschaft (STA) Bremen wird keine Ermittlungen einleiten. Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.
"Harter Tobak"
Ein weiterer Kripobeamter wünschte auf der Messe in Bremen eine Kopie u. wollte damit seinen Kollegen, den "Harten Tobak" glaubhaft machen und in der Öffentlichkeit zum "Tumult" führen kann.
Detailbeschreibung zur Aufklärung wurde durchgängig verweigert.
Erstürmung zum Sichern der Akten ist angesagt. Siehe Video
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung,
so ist es mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft (StA) Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert (Az.: 693 Js 68097/14).
Weil ich nicht angreifbar sein will, habe ich die Namen der Beteiligten durch Nummern ersetzt. Siehe Schreiben der BGHW vom 26.04.2013.
Ich decke kriminelle Handlungen auf
nicht nur in der Sozialversicherung. Dazu im Einklang liegen mir Zeitungsberichte und ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Niedersachen vor und bestätigen, mit meiner Hilfe konnte eine bewaffnete Bande festgenommen werden, die Europa weit Millionen Schaden angerichtet haben. Und wegen Betrug musste ein Mitarbeiter bei der AOK Bremen "seinen Hut nehmen" (27.04.2004).
Deutsche Sozialversicherung steht nicht mehr vorbildlich da.
In meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09 und E 29/11) hat die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen ihre interne Stellungnahme vom 05.10.2009 (E 207/09) der Direktion in Mannheim übersandt, die ich niemals erhalten sollte. Ist mir aber mit Schreiben der Direktion vom 27.05.2011 in Kopie übersandt worden.
Damit konnte die Kripo Bremen, die Behörden und ich, seit dem Jahre 2011 eine "kriminelle Vereinigung" personifizieren. Es sind die höchsten Amtsträger in der deutschen Sozialversicherung die in meinem Fall verwickelt und auch international am Wirken sind. Einige sind auch auf der folgenden Fotostrecke abgelichtet: Einmal Vietnam und Zurück.
Mein Fall ist international und kein Einzelfall,
So ist es schon mit der E-Mail vom 13.04.2011 aktenkundig geworden.
Weil ich wie Carl Hofstädt seit vielen Jahren im Rechtsstreit mit meiner BGHW Bremen stehe, sind auch mir die dazu gehörígen Unannehmlich-keiten in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit ganz genau bekannt.
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern"
Nach zahllosen Niederlagen erzielte ich Teilerfolge und war eine Nachricht, mit der nicht so ohne Weiteres zu rechnen war. Und die Direktorin am Sozialgericht (SG) Bremen hat in der Tageszeitung (29.02.2016) bestätigt, "Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern". Die Direktorin ist mit Schreiben vom 29.12.2010 in meinem Fall involviert.
BGHW hält interne Stellungnahme zu meiner Beschwerde geheim.
Mit dem folgenden Beweismittel (E 207/09) ist dokumentiert, die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 hält die BGHW Bremen bis dato vorsätzlich zurück. Ich habe diese interne Stellungnahme erstmalig mit Schreiben der Direktion Mannheim vom 27.05.2011 als Anlage in Kopie erhalten. Ferner konnte ich die E-Mail vom 07.03.2012 herbeischaffen und dokumentiert: Die BGHW will mir etwas anhängen und ist die Arbeitsweise der "Stasi". Meine Ermittlungserfolge haben gezeigt, ich bin auf der richtigen "Spur" und werde nicht locker lassen. So etwas nervt natürlich eine personifizierte "kriminelle Vereinigung".
05.10.2009: Eine von 45 Geheimunterlagen der BGHW Bremen
27.05.2011: Geheimunterlagen in Kopie erhalten
07.03.2012: BGHW ("Stasi") will mir bei der Polizei etwas anhängen
21.10.2021: Presse berichtet, Herr Neumann nervt.
Erfolglose Strafanzeige gegen meine Person
Weiter haben die vermeintlichen Betrüger am 02.09.2014 eine Strafanzeige bei der Staatanwaltschaft (StA) Bremen gegen meine Person angestrengt und haben sich dabei personifiziert. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die StA Bremen mit Schreiben vom 26.05.2015 die Ermittlungen sofort eingestellt (Az.: 693 Js 68097/14). Es ist der Ansatzpunkt, die StA Bremen will kein Strafverfahren auslösen.
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt am 21.11.2025 eingestellt.
Erneut habe ich ein Ermittlungsverfahren angestrengt und ist mit dem Bescheid der StA Bremen vom 21.11.2025 gegen Unbekannt eingestellt worden und zementiert mit dem Az.: U Js 15261/25, es soll alles unbekannt bleiben.
Dazu im Einklang hat die BGHW schon mit Schreiben vom 08.05.2013 wörtlich erklärt:
"Wir werden Ihnen gegenüber dazu auch keine weitere Stellungnahme mehr abgeben und uns ggf. direkt vor der Staatsanwaltschaft äußern."
Im Schreiben vom 22.05.2013 hat die BGHW wie folgt wörtlich angeboten:
"Sollte sich die Staatsanwaltschaft dann tatsächlich an uns wenden, werden wir deren Fragen wahrheitsgemäß beantworten."
Auf meinem Schreiben vom 28.05.2013 hat die BGHW wörtlich vermerkt:
"Keine Reaktion auf dieses Schreiben"
Und die vermeintlichen Betrüger waren schon personifiziert und später durch Nummern ersetzt. Aber davon will die StA Bremen nichts wissen. Die Beteiligten sind bereit direkt vor der StA Bremen die Wahrheit zu sagen und ist die Möglichkeit, dass die vollständige Wahrheit aufgedeckt wird aber die StA Bremen gibt keinen Besprechungstermin bekannt.
Vorsitzender der Geschäftsführung der BGHW ist Herr Dr. [19-17]
Herr Dr. [19-17] ist international (ISSA) am Wirken. Mit dem Hinweis auf mein Schreiben vom 20.08.2012 und der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 will er keinen Anhaltspunkt in seinem Antwortschreiben vom 05.09.2012 erkennen, dass der Sachverhalt von Seiten der BGHW unvollständig ermittelt worden sei. Dem kann nicht gefolgt werden, denn aktenkundig hat der Aktenbearbeiter Herr [18] selbst dokumentiert, er will sich nicht in meine Detailbeschreibungen verlieren. Mit anderen Worten: Die Detailbeschreibung zur Aufdeckung der Wahrheit wird es von Seiten der BGHW Bremen nicht geben und ist aktenkundig bis dato bestätigt.
Die Behörde fürchtet die Presse "wie der Teufel das Weihwasser"
Es ist im erweiterten Sinne die vierte Gewalt in der Demokratie.
Ohne Presse bin ich machtlos!
Deutliche Spuren dokumentieren "Stasi-Manier"
und wird in den Schriftsätzen der Beklagten BGHW vom 24.06.2013 erkannt. So hat die Beklagte das SG/LSG Bremen zum Kriegsschauplatz ernannt. Und wünschte vom Gericht, mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden. Die Sache kann nur mit einem Urteil erledigt werden. Insoweit liegt meine Klage vom 12.02.2024 (Az.: S 2 U 12/24) am SG Bremen vor und hier sollen sämtliche Arbeitsunfälle abgearbeitet werden, die im Sinne von § 8 SGB VII von der BGHW anerkannt sind.
"Herr Neumann nervt"
Mit 45 Geheimunterlagen der BGHW unter dem Arm
bin ich letztmalig am 06.09.2021 das 4. mal aus der Strafanstalt Bremen entlassen worden. Und sind deutliche Spuren, dass die Sache zum Psychothriller geworden ist. Siehe u. a. Überweisungsschein vom 03.11.2025. Insoweit liegt mir auch aus meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 vor, gerichtet an die Direktion Mannheim. Im Rahmen dieser Stellungnahme hat die BGHW Bremen auf drei Seiten ihr Vorgehen wie folgt dokumentiert:
"Die gewünschte detaillierte Stellungnahme zu meinem Vorbringen wird es nicht geben. Vielleicht wäre es sinnvoll, das weitere Vorgehen telefonisch abzusprechen."
Die Geschäftsführung der BGHW Bremen verweigert die Aufklärung und das Sozialgericht (SG) Bremen kann/will mir nicht folgen. Und angeblich ist das ausschlaggebende Beweismittel nicht mehr auffindbar. Ich erhalte seit 2010 keinen Besuchstermin in der Behörde und erhalte auch keinen Posteingangstempel. Nun habe ich auf meiner Webseite eine Abschrift (keine Kopie) für den Geschäftsführer vorgelegt. Denn das Kopieren ist mir seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit untersagt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro bedroht oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren. Siehe Schriftsatz der Beklagten vom 20.12.2019 (S 2 U 125/19).
Die Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaften (BVA) wollte über das Handeln der Berufsgenossenschaften informiert werden, als ich das merkwürdige Handeln dokumentiert habe, wollten keiner davon etwas wissen. Mehr lesen
Die Staatsanwaltschaft Bremen hat meine Webseite überprüft und hat die Ermittlungen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 sofort mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Es ist der Ansatzpunkt, die gesetzwidrigen Handlungen und die "Stasi-Manier" sind der STA Bremen bekannt, sollen aber nicht dokumentiert werden.
Behörden in Bremen und Bürgermeister verlieren ihr Ansehen.
Sämtliche Behörden in Bremen kennen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 auch Bürgermeister Bovenschulte (08.09.2020) und Radio Bremen (16.11.2009) und bleiben stumm. So kann die "kriminelle Vereinigung" weiter wirken. Dazu im Einklang hat die BGHW 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren ist mir untersagt.
Ich befinde mich seit 2013 in einer Bedrohungslage:
Wie in der "Stasi-Zentrale" werden in der Behörde der BGHW Bremen Geheimakten gelagert/vernichtet und muss verhindert werden.
Wie geht das?
Stasiakten finden, entschlüsseln, richtig lesen. Siehe Video
Mit dem Hinweis auf meine Webseite, werde ich seit dem Schreiben der BGHW vom 26.04.2013 bedroht, weil die Namen Dritter auf meiner Webseite erkennbar sind. Und habe sicherheitshalber die Namen der Beteiligten durch Nummern ersetzt. Tatsächlich hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit Schreiben vom 20.06.2018 dokumentiert, die Namen Dritter müssen nicht unkenntlich gemacht werden. Darauf folgte das Schreiben vom 05.03.2021 mit dem Hinweis, ich hätte am 27.05.2011 den vollständigen Ausdruck aus meinem Beschwerdevorgang (E 207/09) erhalten. Und anbei erhalte ich den vollständigen Ausdruck zum Beschwerdevorgang E 29/11.
Jedoch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Bremen) kommt mit Schreiben vom 30.08.2021 zu dem Ergebnis: Schreiben Dritter dürfen nicht auf meiner Webseite erscheinen, sonst werde ich durch Zwangsgelder bedroht. Tiefer Eintauchen
"Kriegsschauplatz" ist im Gebäude der BGHW, Bremen Falkenstr. 7
und wird als "Stasi-Zentrale" erkannt/benannt und verhindert, dass Geheimunterlagen der BGHW an die Öffentlichkeit kommen. Dazu im Einklang hat die Kripo Bremen die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 gesichtet und hat erkannt, die BGHW Bremen geht nach "Stasi-Manier" vor. Die Wertung habe ich übernommen und ist keine üble Nachrede.
Auftritt mit einer Waffe;
erwartet die Geschäftsführung der BGHW Bremen. So ist es in der E-Mail vom 28.11.2009 dokumentiert. Darüber ist die Polizei Bremen mit der E-Mail v. 07.03.2012 informiert. Zusätzliche Hausverbote verhindern das Betreten und die Akteneinsicht in der sogenannten "Stasi-Zentrale" und die Verantwortlichen Geschäftsführer meiner BGHW, treffen hier ihre gesetzwidrigen Anweisungen. Mein Aktenbearbeiter Herr [18] ist nicht den Anweisungen gefolgt, wie das Schriftstück vom 09.06.2009 dokumentiert.
Die Geschäftsführung täuscht
mit einem Aktenvermerk am 21.07.2009 vor, mein Aktenbearbeiter und vermeintliche Betrüger Herr [18] sei von meinen Fällen abgezogen und durch andere Mitarbeiter ersetzt worden. Mehr lesen
Jetzt kommt der Hammer
Tatsächlich ist aber im Rahmen meiner Beschwerdesache (E 207/09) und mit der internen Stellungnahme der Geschäftsführung Bremen vom 05.10.2009 erkannt. Meine Fälle und die Beschwerdesache wird von Herrn [18] dem vermeintlichen Betrüger abgearbeitet und wird als Ansprechperson benannt. In dieser Sache sind die Aktenvermerke seit dem 13.08.2019 zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt. Damit die Sache geheim bleibt, haben die Mitarbeiter seit dem 18.01.2010 "Redeverbot". Und ich bekomme seit 15 Jahren keine Akteneinsicht in die "Stasi-Zentrale", auch nicht unter Polizeischutz. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich von der Geschäftsführung mit einem Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro bedroht oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft. Auch das Kopieren der 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW ist mir Untersagt.
Es kam zu einer Bedrohungslage & Sondereinsatz der Polizei Bremen,
als ich am 08.11.2018 die "Stasi-Zentrale" betrat.
Mit Schriftsatz v. 20.12.2019 hat die Beklagte vorgetragen, die ausschlaggebende interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 sei nicht mehr auffindbar und ist das Geheimdokument Nr.: 21. So etwas ist im Sinne der Geschäftsführung. Insoweit hat die Geschäftsführung auch nicht - wie im Schreiben vom 16.08.2023 angeregt - die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Mitarbeiter wurden auch nicht beauftragt die Akte zu suchen und halten sich Fit im Büro auf dem Bürohausdach. Darüber hat der Weser-Kurier am 09.04.2014 mit Foto berichtet.
45 Geheimunterlagen der BGHW
sind in der "Stasi-Zentrale seit dem 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit eingelagert. Offensichtlich ist die Direktion der BGHW in Mannheim auch eine "Stasi-Zentrale", wo die Geheimunterlagen zwischen der BGHW Bremen und Mannheim gelagert werden.
"Nebenkriegsschauplatz" ist das Landessozialgericht (LSG) Bremen
Mit Schriftsätzen vom 24.06.2013 hat die Geschäftsführung der BGHW selbst das LSG zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt und wünschte vom LSG Bremen, mir soll "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigt werden. Ich bin aber Verhandlungsfähig, wie die Teilerfolge am 19.06.2014 gezeigt haben. Mehr lesen
Mehr ausschlaggebende Teilerfolge:
Mit dem Schreiben vom 13.02.2011 hat der Chefarzt aufgedeckt, das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 ist nach wünschen der BGHW von einem unberechtigten Arzt mit dem Zurückhalten von Beweismittel angefertigt worden. So kam es am 13.11.2003 (Bl.640) auf ungeklärtem Sachverhalt zu meiner Klage vor dem Sozialgericht (SG) Bremen (Az.: S 18 U 186/03). Nun wünschte die Beklagte - wie im Verwaltungsverfahren - die weitere Aufklärung mit einem Gutachten nach ihren Vorstellungen, dieses hat das SG zugelassen. Am 16.03.2005 kam es zu dem Begutachtungsauftrag nach wünschen der Beklagten und ist am 15.06.2005 unter Erklärungsnot angefertigt worden. Dem ist das Gericht vollumfänglich gefolgt und hat die Erklärungsnot nicht beseitigt. Und konnte auch nicht im Einzelnen beseitigt werden, weil das Gutachten keine Blattnummern aufgeführt hat. Die Blattnummern hätten sofort aufgedeckt, das Gutachten ist manipuliert worden, wie auch das 2. Rentengutachten vom 05.09.2003.
Ferner konnte mein Anwalt nicht bestätigen. dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen. Und ist mit dem Schreiben vom 05.05.2008 dokumentiert.
Die interne Stellungnahme der Beklagten vom 05.10.2009 liegt mir greifbar in Kopie vor und sollte ich niemals erhalten, wie ein Vermerk vom 10.11.2009 und Gesprächsnotiz der BGHW vom 18.11.2009 bestätigen.
Gemäß dem Beschluss aus dem LSG Bremen (L 14 U 132/21) vom 22.09.2023 hat die Beklagte zugesagt: Eine Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob es sich bei meinem Fahrradsturz am 08.04.2020 um eine mittelbarte Folge der für den Kläger anerkannten Arbeitsunfälle im Sinne von § 8 SGB VII handelt. Nun muss die BGHW sämtliche und vollständigen Akten in der erneuten Klage vom 12.02.2024 (S 2 U 12/24) dem SG Bremen vorlegen. Und dem Kläger kann geglaubt werden.
Ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens".
Nachdem Sichten der internen Stellungnahme vom 05.10.2009 hat die Staatsanwältin am 22.11.2012 die Ermittlungen zugesagt. Darüber war ich sehr erfreut, sie hat mich aber hinters Licht geführt. Denn mit Schreiben vom 19.11.2013 hat die Staatsanwältin selbst dokumentiert: Ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eingeleitet. Dass die Staatsanwältin nichts von "Stasi-Manier" wissen will und was in den Bremer-Behörden geschieht, ist eine Schande. Und zementiert, ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens" und die Verbrecher laufen frei herum.
Staatsanwaltschaft (STA) Bremen hat meine Webseite überprüft;
mit dem Tatvorwurf üble Nachrede und Verleumdung. Die Ermittlungen hat die STA Bremen nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 mit Schreiben vom 26.5.2015 sofort eingestellt, mehr ist nicht passiert. Und zementiert, ich befinde mich im "Labyrinth des Schweigens".
10 Polizeibeamte Bremen waren vorgeladen, keiner kam.
Verfahren gegen die Polizei und einer Staatsanwältin Bremen,
daran habe die Öffentlichkeit keine Interesse. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Bremen meine Klagen mit Beschluss vom 14.12.2017 eingestellt. Die Oberstaatsanwältin hatte das Vorgehen wie im Fall von "Gustl Mollath" im Visier und hätte zu einem Justizskandal führen können. Die Oberstaatsanwältin hat unrichtig ermittelt, dieses habe ich mit Schreiben vom 16.12.2016 angezeigt und sie konnte meine Rüge nicht ertragen.
Beschwerdefall Neumann
Vertraulichkeit: Privat
Mit der E-Mail vom 07.03.2018 (Bl. -178 bis 182-) haben die Beteiligten das weitere Vorgehen der BGHW als rechtswidrig erkannt. Die BGHW kann aber nicht anders Handeln, denn die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sollen/dürfen nicht zur Diskussion an die Öffentlichkeit kommen.
Beweismittel nicht in der Behördenakte auffindbar,
es ist die ausschlaggebende interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009. Das Gericht hat mein gesetzwidriges Hausverbot am 19.06.2014 aufgehoben. Jedoch einen Termin zur beantragten Akteneinsicht erhalte ich nicht. So kann ich nicht aufdecken, wo sich die interne Stellungnahme der BGHW Bremen vom 05.10.2009 seit dem 20.12.2019 befindet.
Externe "Elite Anwälte nach 1945" haben kein Recht auf Akteneinsicht.
Diese "Elite Anwälte" haben ohne Akteneinsicht den Auftrag erhalten, dass ich bestraft werde. Sie haben auch für meine 4 Gefängnisstrafen seit 24.12.2019 gesorgt. Und die Täter laufen draußen frei herum.
Zu meiner Person ist noch zu sagen:
Ich bin durch Kriegswirren in Dresden geboren und mit dem Spitznamen "Micky" bin ich in der Rembertistraße in Bremen mit meinem Bruder Hayo als Halbweise in den Trümmern groß geworden. Die Badeanstalt vor dem Bremer Hauptbahnhof gehörte dazu. Nachdem unsere liebe Mutter Wally Neumann geb. Eden mit der Feldpost am 23.10.1942 erfahren hat, unser Vater ist nicht mehr auffindbar, hat sich unser Großvater Paul Eden um uns gekümmert. Sein Bruder Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden ist der Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten aus Jena. Und ist nach einem schweren Sturz mit dem Fahrrad (Wegeunfall = Arbeitsunfall) verstorben, ist aber als Chirurg unsterblich geworden und hinterlässt in der medizinischen Fachwelt deutliche Spuren.
Darüber hat die Zeitung am 15.09.2012 berichtet.
Mit dem Hinweis auf das Grundgesetz Art. 20
sind Arbeiter/innen der Glasfabrik "Schott" in Jena zu befragen:
Ob sie mit mir - ohne "blutigem Schwert" - die "Stasi-Manier" im Westen beseitigen wollen? Wie sie auch erfolgreich die "Mauer" im Osten beseitigt haben! Die Bereitschaft könnte in meinem Gästebuch dokumentiert werden. Mein Großonkel Rudolf Theis Eden hätte sich bestimmt im Gästebuch gemeldet.
Ferner könnten auch meine Kollegen der Unfallfirma E. H. Harms (jetzt BLG Bremen) befragt werden.
*
08.12.2025
Wird bearbeitet!
Sie wollen mehr erfahren, wie Unfallversicherte behandelt werden?
Dann bleiben sie dran, denn weitere Verfahren sind am laufen und die höchsten Amtsträger sind in meinem Fall verwickelt.
Chronologisch folgen die Einzelheiten, wie die Entschädigungsansprüche seit 1968 verhindert werden und keiner will/muss sich dafür rechtfertigen.
13.02.1925
Mein Großonkel ist als Chirurg unsterblich geworden
Mein Großonkel ist Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden - Schwiegersohn von Otto Schott dem Glasfabrikanten in Jena - verstarb am 13. Februar 1925 als "Unfallmann" an den Folgen seines schweren Fahrradsturzes auf dem Heimweg von der Klinik. Wegeunfall = Arbeitsunfall im Sinne § 8 SGB VII.
Ich habe meinen schweren Fahrradsturz am 08.04.2020 mit einem Wirbelsäulenbruch überlebt und wurde als mittelbar Unfallfolge aus meinen drei anerkannten Arbeitsunfällen aus dem Jahre 1968; 1992 und 2001 ausgelöst und hat zu nicht mehr abklingen Beschwerden geführt.
13.02.1925:
Schwerer Fahrradsturz: Als Chirurg unsterblich geworden,
"Jeder stirbt für sich allein"
Ich wurde gut behandelt habe an unseren Vater gedacht und an die mit Schreibmaschine geschriebene Feldpost vom 23.10.1942. Denn die Justizbeamten haben mir das Buch vorgelegt:
Bis dato hat die Beklagte die Sache auf ungeklärtem Sachverhalt vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt. Das Gericht hat meine Klage am 15.07.2021 abgewiesen (Az.: S 29 U 71/20).
Dem musste natürlich meine Berufungsklage vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen folgen (Az.: L 14 U 132/21). Hier hat das Gericht am 11.09.2023 für richtig erkannt:
"An die Schilderungen des Klägers besteht kein Zweifel"
Die Beklagte muss meine sämtlichen Akten öffnen um zu erkennen, ob mein Fahrradsturz meinen Unfallfolgen anzulasten ist.
Der Beklagten wurde vorgeschlagen eine erneute Verwaltungsentscheidung zu treffen. Dabei sollten die drei Arbeitsunfälle berücksichtigt werden, welche im Sinne von § 8 SGB X von der Beklagten als Arbeitsunfälle anerkannt sind. Damit war die Beklagte und ich als Kläger einverstanden. Es hat sich aber gezeigt, wieder hat die BGHW im Verwaltungsverfahren nur einen Arbeitsunfall (19.06.1968) als mögliche Ursache für den Fahrradsturz berücksichtigt. Und hat damit die Sache erneut am 12.04.2024 auf ungeklärtem Sachverhalt vor das SG Bremen gezerrt (Az.: S 2 U 12/24).
Klagehäufung, Nebenkriegsschauplatz und Verhandlungsunfähigkeit
Aktenkundig betreibt die Beklagte keine vollständige Aufklärung und hat zu einer Klagehäufung geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte lahm legen, siehe Schriftsätze der Beklagten vom 25.10.2012. Offensichtlich wartet die Beklagte auf mein Lebensende, damit ich nicht mehr vor Gericht klagen kann. Dazu im Einklang hat die Beklagte das LSG Bremen mit ihren Schriftsätzen vom 24.06.2013 zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt, mit dem Wunsch, das Gericht möge dem Kläger "Verhandlungsunfähigkeit" bescheinigen.
21.01.2019:
Feuer im Nachbarhaus, konnten keine Akten vernichten.
Ein Feuer - wie in meinem Nachbarhaus - hätte im Sinne der BGHW zu meiner in den Schriftsätzen der Beklagten am 24.06.2013 gewünschten Verhandlungsunfähigkeit vor dem Sozialgericht geführt und hätte sogleich die Geheimunterlagen der BGHW in meinem Haus vernichtet. Dieses Möglichkeiten musste aber scheitern, weil der Weser-Kurier der BGHW mit E-Mail vom 19.09.2011 nicht meine Hausnummer sondern die von meinem Nachbarhaus angegeben hat. Ich habe niemals behauptet, die BGHW habe das Nachbarhaus angezündet, so ist es auch der Staatsanwaltschaft (STA) Bremen mit meinem Schreiben vom 15.11.2019 und weiteren Schreiben bekannt geworden. Mehr lesen
Erneut sollte ich meine Lieder über "Zwei glorreiche Halunken" und "Der Löwe schläft heut Nacht" singen. Dafür wurde mir das Essen u. Schreibzeug mit aller Freundlichkeit auf meine Einzelzelle gebracht. Die Geheimakte habe ich studiert und konnte mit der Fehlersuche weitermachen. Wahrhaftig haben mich die Insassen auch bestohlen. Und hörte immer wieder von draußen: "Hallo Opa, sing das Lied noch einmal."
Willkommen im "Kampf um Unfallrente"
Den ich nach Recht und Gesetz gewinnen müsste, aber bis dato nicht gewinnen konnte, weil die Beklagte (BGHW) nicht die Wahrheit vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gesagt hat. Die Manipulationen sind aktenkundig und hat die Beklagte in den mündlichen Verhandlungen als völlig ungerechtfertigt zurückgewiesen. Wie die zwei Berichte vom 05.01.2009 über die Vertretung vor dem LSG am 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache dokumentieren.
Nachdem Sichten der internen Stellungnahme der BGHW Bremen aus meiner Beschwerdeangelegenheit (E 207/09) hat die Kriminalpolizei Bremen aufgedeckt, dass ich gegen eine "kriminelle Vereinigung" antrete, die niemals zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe wegen Pflichtverletzungen bedroht wird. Die BGHW kommt nicht meinem Wunsch nach, dass die für mich nachteiligen Schriftstücke aus meiner Behördenakte entfernt werden. Dass es die Aufgabe der BGHW ist, konnte die Generalstaatsanwaltschaft Bremen mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten festsetzen. Dem nicht genug hat die BGHW 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit 13.08.2019 auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt. Damit ich der Geheimhaltung folge, werde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. So hat es der externe Anwalt der BGHW mit Antwortschreiben vom 18.12.2020 bestätigt. Meine Webseite ist keine üble Nachrede, wie die Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 dokumentiert. Es wird erkennbar, in den Handlungen der gesetzlichen Unfallversicherung steckt viel kriminelle Energie und führt bei meiner Krankenkasse (HKK) zum Abrechnungsbetrug (27.04.2004). Um meine berechtigten Ansprüche ablehnen zu können, musste die BGHW manipulieren und falsche, für mich nachteilige Schriftstücke anfertigen. In der Verkehrsunfallsache hat die BGHW dazu u.a. den unbekannten Arzt Herrn [19] zugeschaltet. Und in der Stromunfallsache Herrn Dr. Ing. [10-2], dem Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln.
Unberechtigt - § 200 SGB VII - hat die BGHW die Stellungnahme vom 29.08.2003 als Gutachtenergebnis dem SG Bremen mit dem Schriftsatz vom 28.02.2005 (Bl.270) als Anlage in Kopie beigefügt.
Ferner hat die Beklagte in der Verkehrsunfallsache (19.06.1968) ein 2. Rentengutachten vom 05.09.2003 in ihrem Sinne anfertigen lassen und hat dabei medizinische Unterlagen zurückgehalten.
Zu meinen Klagen vor dem Sozialgericht Bremen ist zu sagen:
Meine zwei Klagen habe ich mit den Urteilen vom 18.12.2008 in der Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache vor dem LSG Bremen mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. [7-6 ] verloren. Die Revision wurde vom Bundessozialgericht (BSG) Kassel nicht zugelassen. Danach haben wir die Akten studiert und konnten mit dem Antwortschreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 und 07.09.2009 stichhaltig Prozessdelikt dokumentieren. Nun war die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen (S 18 U 94/04) in der Stromunfallsache wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir viel Glück beim Weitermachen.
Vom Gericht wurde ich bedroht: Es führte zum Vergleich und Teilerfolg.
Das SG Bremen hat in der mündlichen Verhandlung am 19.06.2014 angekündigt:
"Ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand" zu frieden geben sonst werde ich gar nichts bekommen."
Ich musste mich also mit einer merkwürdigen Rentenerhöhung von 5% und ohne Zinsen in einem Vergleich zu frieden geben, der meine sämtlichen Ansprüche abgegolten haben soll und meine Akte sollte nicht mehr geöffnet werden. Ich habe aber weitergemacht und es kam am 23.06.2015 zu meinem nächsten Teilerfolg mit einer Rentennachzahlung und Zinsen.
Ich benötige kein Glück,
sondern eine richtige Richterin, wie am LSG Bremen und in dem Vergleichsvorschlag vom 11.09.2023 richtig dokumentiert hat:
"An die Schilderung des Klägers besteht kein Zweifel."
Schwerbehindert nach Arbeitsunfällen, BGHW will nicht zahlen
Unfallfolgen aus meinem schweren Verkehrsunfall am 19.06.1968 und schweren Stromunfall am 20.03.2001 haben mich zum Schwerbehinderten gemacht. Um sich eine sachgerechte Unfallrente zu ersparen, hat sich die BGHW am 05.09.2003 in der Verkehrsunfallsache von dem Arzt [19] ein falsches u. gesetzwidriges 2. Rentengutachten mit dem Zurückhalten von Beweismittel anfertigen lassen. Die "kriminelle Vereinigung" hat auch am 12.01.2004 keine Amtshilfe zugelassen. Denn die BG-Unfallstation Bremen hatte die Regie der Aufklärung angeboten. Die Manipulation hat der Chefarzt Dr. med. [26] mit Schreiben vom 13.02.2011 aufgedeckt.
Und in der Stromunfallsache hat sich die BGHW von Dr. Ing. [10-2] Leiter im Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle bei der BG ETEM in Köln und Vorsitzender der ISSA eine Stellungnahme vom 29.08.2003 mit einem weiteren Schreiben vom 18.11.2004 zum Ablehnen meiner möglichen Unfallrente vorlegen lassen. Mit dem weiteren Schreiben hat Dr. Ing. [10-2] den Irrtum erregt, seine Stellungnahme vom 29.08.2003 sei das Ergebnis aus einem Begutachtungsauftrag der BGHW (vormals GroLa BG) zu meinem individuellen Fall, den es aber niemals gegeben hat. Diese Tatsache hat der Geschäftsführer der BG ETEM Herr [16-4] mit Schreiben vom 07.05.2009 dokumentiert. Mit falschem Beweismittel hat die BGHW mein Vorhofflimmern (VHF) als Unfallfolge abgelehnt. Dem ist das LSG Bremen mit Urteil am 18.12.2008 gefolgt und hat keine Revision zugelassen. Obwohl alle medizinischen Gutachten der BGHW vom 15.11.2002 und 27.10.2003 mein VHF als Gesundheitsschaden erkannt haben und die BGHW im Sinne von § 8 SGB VII meinen Arbeitsunfall mit Bescheid v. 27.04.2004 anerkannt hat, hat die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser Pflichtverletzung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung. Die "kriminell Vereinigung" hat auch am 19.06.2007 keine Amtshilfe zugelassen.
Kriminelle Vereinigung ist international am wirken:
Vorsitzende meiner BGHW Herr Dr. [19-17] ist sogleich stellvertretende Vorsitzende der ISSA. Die folgende Fotostrecke zeigt am 17-18 März 2014 den guten Kontakt zwischen der BG ETEM und BGHW. Und am 13.08.2019 hat Dr. [19-17] dafür gesorgt, dass 45 Akten u. Verwaltungsentscheidungen der BGHW auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt wurden. Damit ich der Geheimhaltung folge werde ich mit einem Ordnungsgeld bis 250.000 € bedroht oder einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Auch das Kopieren ist mir untersagt. Ich befinde mich in einer Bedrohungslage, denn die Beteiligten wollen sich in der Presse und Fernsehen nicht rechtfertigen und erwarten seit 17./28.11.2009, in meiner Beschwerdeangelegenheit E 207/09 den Aufritt mit einer Waffe.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"




































