23.06.2015

Meine Untätigkeitsklagen musste ich zurücknehmen,

weil das  Gericht u.a. vorgetragen hat, ich hätte den falschen Klageweg eingeschlagen. Dabei hätte das Gericht aber den richtigen Klageweg einschlagen können, damit ich zu meinem Recht komme. Und ist die Aufgabe des Sozialgerichts.

 

Diese Aufgabe hat die Richterin am LSG Bremen Frau [4-4] einmal deutlich gemacht, mit dem Hinweis: Hier wird niemand über den Tisch gezogen.

 

Falsche Klageweg?!

L 14 U 45/13 

L 14 U 49/13

L 14 U 50/13

L 14 U 51/13

 

 

L 14 U45/13

L 14 U49/13

L 14 U 50/13

L 14 U 51/13