Ausnahmefall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

 

 

Az.: 694 Js 16567/12

 

06.03.2012:

Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Bedrohung

 

Von mir geht keine Bedrohung aus.

 

27.03.2012: Ermittlungen wurden sofort eingestellt: 

 

Auszug aus dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 (3 Seiten): 

 

Es erscheint bei dem Aktenumfang und Akteninhalt erforderlich, eine grundsätzliche Klarstellung vorzunehmen und sich nicht in den unzutreffenden Anschuldigungen/Detailbeschreibungen des Versicherten zu verlieren. (>Klick)

 

Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen und überlegen, ihm schriftlich untersagen, die Verwaltung zu betreten. Denn leider ist nicht vorhersehbar, wie Herr Neumann künftig reagiert.

 

22.11.2012: 

Meine Strafanzeige wurde mit dem Schriftstück der BGHW vom 05.10.2009 von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und mit dem Schreiben am 19.11.2013 eingestellt.

 

Sofort wird erkannt, die Staatsanwältin hat eine ausschlaggebende Unwahrheit dokumentiert. Denn meine Unfälle sind als Arbeitsunfälle im Sinne von § SGB VII mit Bescheid anerkannt.  Und konnten nur anerkannt werden weil ein Gesundheitsschaden vorliegt. Die BGHW will sich meine Entschädigungsansprüche ersparen. Dafür liegen die Indizien aktenkundig vor. Ich bin der BGHW auf die Schliche gekommen und haben mich in eine Liste gefährlicher Personen bei der BGHW aufgenommen.

 

11.12.2012

Die Anlage

10.12.2012

 

07.03.2013

12.03.2013

 

14.03.2013

17.03.2013

18.03.2013

 

27.03.2013

27.03.2013

 

28.03.2013

28.03.2013

 

30.04.2013

30.04.2013

 

02.05.2013

Jedes Gespräch wurde verweigert = "Redeverbot"

 

 

02.05.2013

01.05.2013

26.04.2013

 

06.05.2013

08.05.2013: 

28.05.2013:

Mein Schreiben soll nicht beantwortet werden.

10.05.2013 Mein 3. Hausverbot und "Michael Kohlhaas"

Auch dieses Schreiben hat die BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit in die Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW aufgenommen. 

 

 

10.05.2013 muss ich geheimhalten. >Klick 

 

 

 13.05.2013

 

 16.05.2013

 

 22.05.2013

 

01.07.2013

01.07.2013

 

07.11.2013

 

19.11.2013

Die StA Bremen hat kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

 

Obwohl die Voraussetzungen für eine Straftat vorliegen.

 

Denn die BGHW bereichert sich an meiner monatlichen Unfallrentenzahlung.  Und muss dieses nun mit Irrtum erregendem Beweismittel verschleiern

 

25.11.2013

04.12.2013

 

26.01.2014

22.01.2014

 

27.01.2014

 

03.02.2014

 

04.02.2014