Grundgesetz Art. 5 (1)
Es passt nicht in das Konzept der BGHW, dass ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe, welches uns die Amerikaner im Jahre 1945 in Bremen verschafft haben. Und wird im folgenden nachvollziehbar dokumentiert.
Wie werden unfallverletzte von den Berufsgenossenschaften behandelt?
08.04.2011 (-108-)
Die Amtsträger wollen ihre Pflichtverletzungen unter dem Teppich kehren und wünschen sich meine Bestrafung. Und wollen strafbewehrte Unterlassungsklagen gegen meine Person durchsetzen.
So ist es auch am 13.08.2019 gekommen und dazu hat die BGHW externe Anwälte beauftragt, die kein Recht auf Akteneinsicht haben.
16.04.2013
26.04.2013
Mit meiner Webseite und Behördenakte sollte sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung darüber bilden, wie die Unfallverletzten von der Berufsgenossenschaft (BG) im Kampf um Unfallrente behandelt werden. Über mein Gästebuch, sollte es zu einem Erfahrungsaustausch kommen.
Leider hat die BGHW meine Webseite nicht unterstützt.
BGHW verhindert eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidungen:
Diese Angelegenheit, ist von der BGHW als nicht erfreulich eingestuft und ist sogleich mein Teilerfolg.
Die BGHW hat am 07.03.2018 die strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen meine Person bearbeitet. Und wollte kein zurück.
Insoweit können 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 nicht mehr auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
07.03.2018 13:42 (-178/9-)
In dem folgenden Schriftstück hat die BGHW und ihr Justiziar [19-2] u. a. wörtlich dokumentiert:
"Dass Herr Neumann grundsätzlich in dem Umfang, in dem er nach dem IFG Zugriff auf die Behördenunterlagen hat, diese auch" nutzen" darf - d. h. z. B. auch im Internet veröffentlichen darf -, wenn er keine rechtlich geschützten Interessen Dritter verletzt."
Wenn die BGHW mir gegenüber Nutzungsbestimmungen gemeldet hätte, dann würde ich diese auch ggf. einhalten. Die BGHW wollte und hat auch keine Nutzungsbestimmungen bekannt gemacht. Und hat dazu im Schreiben vom 05.03.2021 wörtlich dokumentiert:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
07.03.2018 10:29 (-180- bis 181-)
Dieses Schriftstück zementieren die BGHW will sich nicht in der Öffentlichkeit rechtfertigen.
07.03.2018 17:25 (-182-)
Und die Anlage
26.04.2013
Dazu im Einklang folgt auch dieses Schriftstück mit der Anlage in Kopie.
Ferner ist dokumentiert, es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Verwaltungsentscheidungen und Akten der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und so verhindert die BGHW eine Transparenz ihrer Verwaltungsentscheidung vor der Öffentlichkeit.
Nun soll ich ein Geheimnisträger sein!
Dazu im Einklang wurde mir aus dem Landgericht (LG) Hamburg mit dem Versäumnisurteil vom 13.08.2019 ohne mündliche Verhandlung eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit vorgelegt. Wenn ich dem Urteil nicht folge, werde ich von einem Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bedroht und Ersatzweise werde ich von einer Ordnungshaft bis zu zwei Jahre bedroht.
Mit dem Schreiben vom 05.03.2021 hat die BGHW zementiert:
"Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Wie eine Ertrinkende greift die BGHW nach jedem Strohhalm und hat am 07.03.2018 von Hamburger Anwälten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anfertigen lassen, die kein Recht auf Akteneinsicht haben. Es sind "Elite Anwälte" nach 1945 und haben dem LG Hamburg eine merkwürdige eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BV Bremen vom 05.12.2018 in Kopie vorgelegt. Dieses Beweisstück wird nicht im Original vorgelegt und ist nicht mit dem Tatbestand der Akte im Einklang.
13.08.2019
Meine Gefängnisstrafe
habe ich erstmalig am 24.12.2019 angetreten und wurde am 06.09.2021 letztmalig mit 79 Jahren als anerkannter Schwerbehinderter aus der Ordnungshaft entlassen. Vor diesem Hintergrund entsteht der Eindruck ich sei in dem Film "HIGH NOON"
22.09.2020
05.03.2021:
Unbekannte Aktenteile lässt die BGHW auftauchen.
Die Geschäftsführung der BGHW hält 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit mit allen Mitteln zurück. Dazu im Einklang hat die BGHW die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 vorgelegt. Dass ich von Anfang an Recht habe, ist schon mit meinem Teilerfolg am 19.06.2014 dokumentiert und mit dem Pressebericht vom 30.10.2014 für die Öffentlichkeit bekannt geworden. Mit der Geheimhaltung kann ich nur einverstanden sein, wenn ich von der BGHW bekommen habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht.
30.10.2014
05.03.2021
Keine Transparent, das Motiv und die Moral
Scheinbar verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen und darum soll es keine Transparent geben. Damit wäre das Motiv erkannt.
Aber wo bleibt die Gerechtigkeit und die Moral?
Und wie soll ich an meine sachgerechte Unfallrente kommen?
Die BGHW will keine Transparent und ein Motiv für das Zurückhalten von Akten und Verwaltungsentscheidungen wird in den folgenden Unterlagen erkannt. Scheinbar will die deutsche Sozialversicherung nicht weiter an Ansehen verlieren und soll auf meinem Rücken geschehen. Als anerkannter Schwerbehinderter (Unfallfolge) kann ich dieses aber nicht ertragen.
Wo bleibt die Moral in der deutschen Sozialversicherung?
Es liegen also Anknüpfungspunkte für die Mediation vor und nur mit einem Angebot dem ich nicht widersprechen kann, kann die deutsche Sozialversicherung ihre Vorbildlichkeit in der ganzen Welt zurückgewinnen.
17.11.2009
18.11.2009
28.11.2009
07.03.2018
05.03.2021
26.02.2024
10.12.2019: Anlage
Veröffentlichung von Akteninhalten.
Der gesetzlose
"Kampf um Unfallrente" ist noch nicht verloren.
"Gerechtigkeit als Herzenssache"




































