
Den Nationalsozialismus hat die Kommissarleuchte (Kaiser Idell) überdauert und hat Licht in das Dunkel in meiner Akte gebracht. >Klick
23.12.2004
Der ärztlichen Beratung wird stets die gesamte Restakte
und keine vollständige Akte vorgelegt!

Hand.-Restakte dokumentiert das Handeln der BGHW.
Handakte (HA)
Stromunfall:
28.07.2004: Bl. 100/105 aus der HA entnehmen
09.06.2009
Vermerk aus einem persönlichen Gespräch:
"Der Unterzeichner unterbreitete Herrn Neumann Rahmen der Akteneinsicht das Angebot, dass ihm alle Aktenunterlagen, die wesentlich sind (also keine Rechnungen usw.), nochmals zur Verfügung gestellt werden (die Unterlagen in der Handakte sind ausdrücklich von den Kopien ausgenommen!). Das sei ein Entgegenkommen der BGHW, das nicht selbstverständlich ist."
Die vielen Akten habe ich erhalten und konnte die Akten studieren, wenn es meine Gesundheit zugelassen hat.
Den Vermerk (09.06.2009) über das persönliche Gespräch muss ich geheimhalten. Siehe die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.
Es folgt eine Abschrift und ist keine Kopie!
13.07.2009
Handakte und Selbstanzeige
13.07.2009
Handakte und Selbstanzeige
14.07.2009
Handakte und Selbstanzeige
16.07.2009
Handakte und Selbstanzeige
21.07.2009
Handakte: Aktenbearbeiter Herr [18] wurde abgezogen.
21.07.2009
Handakte und Selbstanzeige.
21.07.2009
Aktenvermerk für die Handakte:
Der Sachbearbeiter [18] wurde von meinem Fall abgezogen. Und sogleich wurde mit dem Schreiben der BGHW vom 21.07.2009 (Bl.565) der Irrtum erregt, bei der Hand.- Restakte handelt es sich um keine Akten, deren Kenntnisse zur Geltendmachung oder Verteidigung meiner rechtlichen Interessen erforderlich sind.
Tatsächlich benötige ich aber den Zugriff auf diese Unterlagen und kann damit beweisen, wann der Sachbearbeiter Herr [18] von meinem Fall abgezogen wurde. Und welche Unterlagen aus der Hauptakte in die Hand/Restakte verschoben wurden.
Dieses Dokument wurde unter Nr. 28 zur Geheimhaltung in die Liste vom 13.08.2019 aufgenommen. Und ist der Ansatzpunkt, in der Hand.-Restakte befindet sich brisantes Beweismittel.
So ist es auch wichtig zu erfahren, wann der Sachbearbeiter [18] abgezogen wurde dem Manipulation vorgehalten wird. Insoweit auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde. Und auch ein Beschwerde Verfahren bei der BGHW unter dem Az. E 207/09 eingeleitet wurde.
Es ist auch nachvollziehbar, der Sachbearbeiter [18] hat die Stellungnahme im Beschwerdeverfahren gegen seine Person vom 05.10.2009 abgearbeitet. Und von der Kriminalpolizei als "Stasiakte" bewertet wurde.
06.08.2009
Handakte und Selbstanzeige.
31.08.2009
Handakte und Selbstanzeige und keine Akteneinsicht.
09.09.2009
Handakte, Selbstanzeige, Akteneinsicht u. Belastungsstörungen.
14.09.2009
Handakte, Selbstanzeige, Akteneinsicht u. Belastungsstörungen.
17.09.2009
Handakte, Selbstanzeige, Akteneinsicht u. Belastungsstörungen.
22.09.2009
23.09.2009
Handakte, Selbstanzeige, Akteneinsicht u. Belastungsstörungen.
05.10.2009 Az.: E207/09
Es folgt eine Abschrift der "Stasiakte" das Kopieren ist untersagt.
Bei der BGHW ist die "Stasiakte" seit 20.12.2019 nicht mehr auffindbar.
Und das Kopieren hat mir die BGHW seit dem 13.08.2019 untersagt. Gerne würde ich der BGHW und Öffentlichkeit die "Stasiakte" in Kopie vorlegen, dazu müsste ich aber die Erlaubnis von der BGHW haben.
08.04.2011
"Signalwirkung" an das eigene Personal.