
In der Behörde der BGHW gibt gibt es keine Akteneinsicht im Beisein des Bearbeiters
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Eile ist angesagt!

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen
08.04.2020
Verlaufsbericht aus der BG Ambulanz Bremen,
die Uhrzeit 10:00 ist ein Schreibfehler der Unfall geschah 4 Stunden später ca. um 14:00 Uhr. Danach habe ich den schmerzhaften Weg zur BG Ambulanz aufgenommen und nach der Untersuchung wurde ich mit dem Taxi zum Rotes Kreuz Krankenhaus gebracht und hier wurden um 16:23 die Röntgenaufnahmen angefertigt. So ist es mit dem Schreiben vom 08.04.2020 dokumentiert. Warum die Aufnahmen nicht in der BG Ambulanz angefertigten wurden konnte ich bis dato nicht erfahren und ist auch wohl eine Nebensache.
08.04.2020
Der Arztbericht bestätigt, das Röntgen wurde um 16:23 durchgeführt.
25.01.2023
11.05.2023
21.06.2023
Eile ist angesagt
Anlage:
19.07.2023
Anlage:
19.06.2023
Anlage:
15.06.2023
Anlage:
25.03.2022
Anlage:
05.03.2021
Anlage:
22.08.2011
Anlage:
16.04.2013
19. Juli 2023
Termin zur mündlichen Verhandlung,
die Beteiligten haben "Redeverbot".
Vom Landessozialgericht (LSG) Bremen ist der Termin zur mündlichen Verhandlung in 5 Verfahren auf den 19.07.2023, 10:00 Uhr bestimmt. Ferner wurde in der Sache L 14 U 87/21 und L 14 U 131/21 wörtlich bekannt gemacht:
"Der Senat beabsichtigt weiterhin, dem Kläger Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG aufzuerlegen. Auf die Verfügung des Senats vom 28. Februar 2022 wird ausdrücklich hingewiesen."
M.M. ist dazu ist zu sagen:
Dass LSG Bremen möchte das Öffnen der Akte im Beisein der Beklagten verhindern, weil bei der Auswertung/Interpretation der Akteninhalte über Prozessdelikt, Manipulation, Urkundenfälschung, Meineid, etc. diskutiert werden muss. Und vor Gericht muss die Wahrheit gesagt werden von der Beklagten auch von dem Gericht. Die Mitarbeiter der Beklagten können aber keine Aussage machen, weil der Geschäftsführer seinen Mitarbeitern mit Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 "Redeverbot" erteilt hat und noch am Wirken ist. Vor diesem Hintergrund könnte ich mir das Erscheinen vor dem Gericht ersparen, werde aber zum Erscheinen mit einem Ordnungsgeld bis zu 1.000,00 Euro bedroht. Das Ordnungsgeld kann ich nicht zahlen und würde mit 80 Jahren erneut im Gefängnis landen.
02.06.2023
MEIN KLAGEZIEL
Von meiner gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) in Bremen möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz als Schwerverletzter aus zwei schweren Arbeitsunfällen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) nicht unter 50% zusteht. Dazu lässt es die BGHW aber nicht kommen und so musste ich gegen die Behörde vor dem Sozialgericht (SG) Bremen Klagen. Und bin mit meinem Fachanwalt für Sozialrecht Dr. jur. im Jahre 2009 vor dem Bundessozialgericht gescheitert.
Danach wurde aufgedeckt: Eine mächtige "kriminelle Vereinigung" ist in der Behörde am Wirken und das Bedrohungsmanagementteam hat die Behörde eingeschaltet. In meiner Behördenakte wurde Prozessdelikt, Manipulation, Urkundenfälschung, Meineid, etc. objektiviert. Unter der Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft hat mir die Behörde eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zur Geheimhaltung vorgelegt und verhindert, dass die Behörde an Ansehen verliert. Ich habe auf meiner Webseite von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht und hat dazu geführt, dass ich im Gefängnis unter Schwerverbrechern gelandet bin. Darüber hat die Presse schon am 21.10.2021 berichtet und frage mich, wo bleibt das Fernsehen und die Staatsanwaltschaft Bremen?
Denn so kann und darf es auch nicht weitergehen. >Klick
05.06.2023
Schreiben aus dem LSG Bremen zur Ladung in der Sache L 14 U 132/21