# 1286
Es erscheint unsinnig anzunehmen, dass das Coronavirus sich an parlamentarische Geflogenheiten oder Regeln hält. Es ist mit aller Macht zurückzudrängen - im Zweifel auch gegen den Widerspruch der
Ministerpräsidenten. Nach der Krise sind die Konsequenzen zu ziehen.
Als problematisch sehe ich die Verpflichtung von ehrenamtlichen Helfern seitens der politisch Verantwortlichen an, die letztlich bei deren Einsatz einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt werden und
davon ausgehen müssen, dass sie im Schadensfall um ihre Rechte kämpfen müssen. Sie haben sich gegen die zu wehren, die sie "ins Feuer schickten" und sie haben sich gegenüber denen zu wehren, die den
Behörden die Stange halten (gemeint sind Richter). Denken Sie getrost an den Fall AMRI. Staatsversagen hat unschuldige Bürger zu Opfern gemacht und den Politikern ist nichts besseres eingefallen, als
einen Opferbeauftragten zu etablieren, der zuvor die Justiz auch nicht kontrollierte.
...
An die Stelle der ehrenamtlichen Helfer würde ich hauptamtliche der Exekutive beordern und nicht die Gefahrensituation unnötig auf völlig unsinnige ehrenamtliche Helfer delegieren.
Die Judikative würde ich mir zur Brust nehmen und ihnen klarmachen, dass ich von ihnen die tatsächliche Anwendung von Gesetz und Recht erwarte. Wer sich daran nicht hält oder halten will, ist
freigestellt und wird vom Generalstaatsanwalt beim Bundesverfassungsgericht angeklagt. Aus humanitären Gründen erhielten sie fortan Hartz IV, statt ihrer Diäten oder Pensionen.
Niemand weiß, wann der Spuk vorbei ist. Niemand weiß, ob die Maßnahmen wie wirken. Eines ist jedoch bekannt, dass niemand weiß, was zu tun ist. Das dauert nun schon fast 1 Jahr und das Problem wird
größer statt kleiner. Das falscheste was unternommen werden kann, ist das was derzeit von den Ministerpräsidenten praktiziert wird.
Ich würde die Streitkräfte heranziehen und die Krise bekämpfen lassen. Oberstes Gebot und lange bekannt, ist die Einheit des Befehls. Dieses geeier würde ich mir als Merkel nicht bieten lassen. M.E.
ist das das einzigste was helfen kann.
Um auf das Urteil zurückzukommen. Ich halte es für kindisch. Es passt völlig in die hier beschriebenen Beschwerden. Die Entscheidung des Richters ist nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden.
Urteil und Urteilsbegründung sind mit Art. 97 Abs. 1 GG nicht vereinbar. M.E. ist der Richter zur Verantwortung zu ziehen.
#1285
Mazi(Dienstag, 26 Januar 2021 00:30)
# 1282
Ich habe den Artikel angelesen und das Urteil zur Kenntnis genommen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich hätte auch die Kontakte eingeschränkt und nicht nach dem Gesetz, sondern nach der Vernunft gehandelt.
Ich halte es in der Krisensituation für richtig, dass sich jemand für verantwortlich erklärt und "durch-"regiert (vgl. auch seinerzeit Helmut Schmidt in der Strumkatastrophe). Wenn das Thema, die
Krise beendet ist, ist der Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und hat sich zu verantworten.
(Ich erinnere mich an eine Geschichte, die ich als wahr ansehe. Die Bundeswehr hat im Nebel im Skagerark eine Wehrübung durchgeführt. Alle Schiffe hatten die Order ihre Positionen zu halten.
Tükisch war, dass starker Nebel herrschte und der Kapitän eines Kriegsschiffs einen Herzinfarkt erlitt. Daraufhin hat sein Vertreter die Order gegeben, die Position zu verlassen und den Kapitän auf
dem schnellsten Weg nach Kiel zu bringen.
Das Kriegsschiff lief mit überhöhter Geschwindigkeit in Kiel ein. Die Strankörbe wurden in die See gespült.
Der Kaiptän konnte gerettet werden.
Anschließend hatte sich der Vizekapitän vor dem Kriegsgericht zu rechtfertigen. Der Richter verurteilte ihn. Anschließend gratulierte er dem Vizekapitän zu seiner Leistung, der Rettung des
Menschenlebens.
Die Einheit erklärte dem Vizekapitän jederzeit ein Schiff zur Absolvierung seiner Reservetätigkeit zur verfügung zu stellen.
In der Soziologie bezeichnet man diesen Vorgang als "Interrollenkonflikt". Man kann sich aussuchen, man verstößt immer gegen eine Vorschrift. Wesentlich ist m.E., dass entschlossen ein Plan
durchgezogen wird und nachher geurteilt wird, was schief gelaufen ist und was zu verbessern gewesen wäre.
Ein Dienst nach Vorschrift oder Untätigkeit verschlimmert die Situation. Um auf das Urteil zurückzukommen. So kann nur jemand urteilen, der nie Verantwortung zu tragen hatte. Er hat sich für die am
schlechtesten mögliche Variante entschieden und hat den Ernst der Lage nicht erkannt.
In diesem Fall hat Frau Merkel sich als Verantwortliche erklärt und handelt. Sie hat Erfolg oder Miserfolg. Sie hat sich später zu verantworten.
Richtig ist, dass das Infektionsschutzgesetz dem Deutschen Bundestag die Entscheidungskompetenz einräumt und nicht der Bundeskanzlerin. Richtig ist auch, dass das Gesetz vorsieht, dass der
Bundesgesundheitsminister die Vorschläge dem Deutschen Bundestag vorträgt und der Deutsche Bundestag ihn mit der Umsetzung gemäß Weisung beauftragt. Richtig ist auch, dass weder die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages noch der Bundesgesundheitsminister der Sachlage gewachsen sind.
Was ist zu tun? Wäre Helmut Schmidt nicht verstorben, man konnte ihn fragen. Er wüsste, was zu unternehmen ist.
Daraus wird deutlich, dass mehr als Ansatzpunkte bestehen, Frau Merkel zu kritisieren.
In der Position von Merkel würde ich argumentieren, dass eine Notlage vorliegt und sie erkannt hat, dass die Gremien Deutscher Bundestag und Bundesgesundheitsministerium in der angedachten Form nicht
funktionieren. Es besteht eine Notlage und es ist zu handeln. Debattieren oder juristische Urtei8le helfen nicht eigentlich nicht weiter.
Das Virus hält sich nicht an parlamentarische Regelungen und ist unverzüglich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Für das taktieren der Ministerpräsidenten habe ich kein Verständnis. Sie gefährden mit
ihrem Tun die Bevölkerung.
Wenn jemand für einen einzigen Toten verantwortlich ist, wird er von der Justiz hart bestraft. Wenn deren vorsätzliches fehlerhaftes Handeln zu tausendev von Toten führt, erhalten sie später dicke
Pensionen. Das soll verstehen wer will. Als rechtsstaatlich sehe ich dies jedenfalls nicht an.
An Merkels Stelle würde ich auch feststellen, dass Exekutive und Judikative nach Artikel 20 Abs. 3 GG nicht tätig sind.
Die Ministerpräsidenten, verantwortlich für Exekutive und Judikative in den jeweiligen Ländern haben zu verantworten, dass Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) eingehalten werden. Sie dürfen es nicht
dulden, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht arbeiten. Sie machen es dennoch und seit vielen Jahrzehnten. Sie halten sich nicht einmal an den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts von 1983.
Das ist wohl die stärkste Nummer, die je von der Exekutiven und Judikativen geschoben wird. Letztlich können wir heil froh sein, dass nicht bereits früher ein Corona-Virus zugeschlagen hat und den
Ungehorsam offengelegt hat.
#1284
WernerE(Sonntag, 24 Januar 2021 14:56)
Erichs WEB Seite:
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich der Öffentlichkeit die Unterlagen aus meiner Behördenakte zugänglich gemacht.
Die Unterlagen musste ich nicht im Wege der Akteneinsicht anfertigen, denn die Beklagte hatte mir schon am 09.06.2009 das Angebot unter die vielen Unterlagen in Kopie überlassen,
Diese Sache wird noch bearbeite..........
Wie ich erkennen kann, hat die BG HW ein sogenanntes "Eigentor" geschossen.
Nicht wie die Beklagte behauptet, Du hast unberechtigter Weise Unterlagen kopiert, NEIN man hat Dir die Akte in Kopie kostenlos zugeschickt.
Ein ausgesprochen kluger Zug der BG HW - sie hat sich selbst in die Pretule geschickt und leugnet jetzt, dass sie es getan hat.
Wie pervers muss man als Sachbearbeiter oder Geschäftsführer eigentlich noch sein, um das Eigentor nicht zu erkennen und sich mal bei Dir Erich entschuldigen.
Aber ich kenne die Argumentationen der BG`s zur genüge, bei mir ist es die BG ETEM mit ihrem stellv, GF der BV Nürnberg, (ich vermute der hat ein Trauma mit meinem Namen)
alles was betroffene Verunfallte oder Berufserkrankte vorbringen ist nicht Real und nur erfunden, um Gelder aus der Sozialversicherung abzuschöpfen.
Ich bin wie Du Erich KEIN Sozialversicherungsbetrüger, wir alle wollen nur das was uns zusteht, auf Euro und Cent - diejenigen die uns bewusst und mit Absicht schädigen halte ich für
Sozialversicherungsbetrüger - dummerweise oft vereint mit den Menschen hinter Tresen in Robe.
Da kommt jetzt wieder Mazi ins Spiel, der ja genau die Dinge anprangert, wofür das GG, SGB und EMRK geschaffen wurde,
Recht und Gesetz gilt nicht allen und überall dort wo dieses nicht eingehalten wird, muss die Person entfernt werden!
Einen schönen restlichen Sonntag und wir kämpfen für Recht und Ordnung -WEITER!
#1283
WernerE(Samstag, 23 Januar 2021 18:02)
Aus der aktuellen WEB Seite.
"Der Kläger wollte mit seiner o.g. Webseite über das große "Unrecht" informieren, das ihm nach seiner Meinung u.a. von der Beklagten und der Sozialgerichtsbarkeit widerfahren ist"
BGHW verliert weiter an Ansehen.
Ja - die BGHW und auch die BG ETEM verliert weiter an Ansehen, dabei sind nicht die Sachbearbeiter gemeint, denn diese bekommen ja DRUCK von oben, nein es sind die Verantwortlichen und
Geschäftsführer gemeint und die gesetzlosen Rechtsanwälte die bei Dir vorgehen.
Wie beschreibt Mazi (vorletzter Absatz aus #1281
Die jenigen, die das Grundgesetz nicht achteten, sind aus ihren Amtsfunktionen mangels fehlendem Vertrauen zu entfernen.
Diejenigen die sich weder an Recht, noch an geltenden Gesetzen halten, sind sofort von ihrem klebrigen Stuhl zu entfernen, der Stuhl desinfiziert und dann durch Menschen die eben Recht und Gesetz
einhalten, besetz werden.
Ob meine Ansicht Gefallen finden wird, bei den skrupellosen und billigen Rechtsanwälten wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht doch beim A-Team oder bei vielen Mitstreitern.
Was wird mit dem Richter geschehen?
Da Urteil wird sicherlich sofort aufgehoben und neu zu Gunsten des Staatsapparates verändert.
Ehrlich betrachtet: Was stimmt noch in unserem Staat?
#1281
Mazi(Freitag, 22 Januar 2021 18:31)
Was ist zu tun?
Nachdem das Dritte Reich untergegangen ist, hat man den Versuch gemacht, die Strukturen des Dritten Reichs zu zerschlagen. Heute ist festzuhalten, dass dies nicht gelungen ist.
Was ist also zu unternehmen?
Es muss sehr deutlich gemacht werden, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden werden. Deshalb sind alle, die sich dem Grundgesetz nicht verpflichtet sehen aus ihren Amtsfunktionen
zu entfernen.
Die Allierten haben es vorgemacht, wie vorzugehen ist und wie dies zu erfolgen hat. Was also durchzuführen ist, ist nach der Vorgabe der Allierten die Säuberung der Behörden und Gerichte, damit das
Gesetz der Parlamente auch befolgt werden.
Es ist nicht einsehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland über einen Bundeskanzler bzw. eine Bundeskanzlerin, eine Bundesregierung verfügt, aber nicht sicherstellen kann, dass die Gesetze der
Bundesrepublik Deutschland tatsächlich beachtet werden.
Am Beispiel der Corona-Pandemie wird deutlich, dass Demokratie und Parlamentarismus in der Bundesrepublik falsch interpretiert werden.
Dies hatte und hat Auswirkungen nicht nur in diesem Fall, sondern setzt sich auch in den Berufsgenossenschaften und den Sozialgerichten fort.
Es ist richtig, dass die heutigen Sozialgerichte im Dritten Reich und davor Abteilungen in den jeweiligen Behörden waren. Sie waren abhängig von dem jeweiligen Vorgesetzen und handelten danach. Mit
der Anerkennung der Europäischen Menschenrechte (EMRK) und der grundgesetzlichen Vorgabe der Gewaltenteilung war dieses Prinzip nicht fortführbar.
Die Aussage, die dahinter steckt, ist die, dass es nicht ausreicht, diesen Leuten eine neue Jacke, eine Robe anzuziehen, und alles ist erledigt.
Es geht weder um die Robe, noch um die organisatorische Einbindung. Wesentlich ist vielmehr, dass nach Art. 6 Abs. 1 EMRK neutrale Richter nach dem Gesetz urteilen. Dies war und ist nachweislich
nicht gegeben.
Wir brauchen eine effiziente "Entnazifizierung" in der Judikative. Darunter verstehe ich nicht eine halbherzige Aktion, wie dies bei den allierten der Fall war, sondern ein rigoroses Durchgreifen,
damit Exekutive und Judikative tatsächlich an Gesetz und Recht wie in Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich gebunden sind.
Die jenigen, die das Grundgesetz nicht achteten, sind aus ihren Amtsfunktionen mangels fehlendem Vertrauen zu entfernen.
Es kann doch nicht sein, dass die Bundeskanzlerin sich weder auf Exekutive noch auf die Judikative in ihrem Krisenmanagement nicht verlassen kann. Da kann doch etwas elementar nicht stimmen.
#1280
WernerE(Freitag, 22 Januar 2021 11:56)
Nur mal zwei Links zum laut nachdenken:
Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
(xn-netzwerkkritischerichterundstaatsanwlte-lkd.de)
Hausdurchsuchung nach Dr. Söder
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2021011401.html
Meinungsäusserung müssen sein und ich lasse mir den Mund sowieso nicht verbieten.
#1279
Mazi(Freitag, 22 Januar 2021 10:19)
Wir haben gestern die Kanzlerin gehört und ihre Sorge vernommen, dass sie der Krise nicht Herr werden kann.
Es ist richtig, dass sie keine Verhandlungen führen kann, wenn die Verhandlungspartner innerlich gar nicht bereit sind, ein Verhandlungsergebnis umzusetzen.
Dies betrifft letztlich die Vorgabe des Art. 20 Abs. 3 GG, der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet.
Sachlich ist es so, dass die Bundeskanzlerin ein Auto fährt, bei dem Bremsen und Gaspedal manipuliert sind. Jeder TÜV legt ein so geartetes Auto still und verbietet dessen Nutzung.
In der derzeitigen Umsetzung des Staates, sind die Ministerpräsidenten für Umsetzung und Kontrolle zuständig. Da sie keine Kontrollen derart ausführen, ob Gesetz und Recht tatsächlich eingehalten
werden, können sie auch keine Fehlerhaftigkeit berichten.
Hier ist die Übereinstimmung mit den Beschwerden der Unfallopfer vorhanden, die von ihrem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG Gebrauch machen, aber eine Exekutive und Judikative treffen, die Gesetz und
Recht nicht einhält.
Wir brauchen die Diskussion nicht zu führen, ob denn die bisherigen Gesetze ausreichend sind, die Probleme der Unfallopfer oder der Corona-Pandemie ausreichend sind. Wie auch immer dieses Gesetz
aussehen kann, es wird seitens der Exekutive und Judikative überhaupt nicht angewandt.
Die Kritik, dass Exekutive und Judikative sich nicht nach der Vorschrift des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden sind, gilt und ist aufgrund der sichtbaren Ergebnisse nachgewiesen.
Frau Merkel hat einen Anspruch darauf, ein funktions und verkehrsfähiges Auto benutzen zu dürfen. Wenn die Ministerpräsidenten Gas und Bremse dieses Fahrzeugs manipuliert haben, Gas und Bremse nicht
funktionieren, dann ist es Aufgabe des Deutschen Bundestages ein verkehrsfähiges Auto ihr zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Ministerpräsidenten die Ausführung des Art. 20 Abs. 3 GG zu verantworten haben, dies aber nicht sicherstellen, so darf die Frage nach deren fachlicher Eignung gestellt werden. Ein System,
dass keine Kontrolle derart ausführt, ob denn die Vorgaben ausgeführt werden, kann weder seine Fehleranfälligkeit feststellen, noch Korrekturen durchführen.
Wenn die Bundeskanzlerin eine Krise managen soll, dann hat sie nach Art. 20 Abs. 3 GG Anspruch auf ein funktionsfähiges System. Gleiches gilt für die Bürger in der Wahrung ihres Grundrechts nach Art.
19 Abs. 4 GG.
Die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus bedingt die umgehende Reaktion. Ein Aussitzen des Problems führt in diesem Fall zu einem weiteren explodieren der Fallzahlen mit den behördlich zu
verantwortenden Todesopfern.
Der Staat ist gehalten die Amtsträger, die letztlich dieses und das Desaster der Berufsgenossenschaften kurzfristig zu bereinigen und die Amtsträger wegen deren fehlender Ausführung der Amtsgeschäfte
umgehend zu "entsorgen". Es darf nicht sein, dass sie die Wahrnehmung ihrer Amtsfunktionen wie in der Vergangenheit fortsetzen.
Darauf hat bereits 1983 das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss hingewiesen und passiert ist nichts. So geht es nicht weiter. Das ist vorsätzlich zu gefährlich.
Die Probleme, die die Unfallopfer schon lange angezeigen, setzen sich in dem Versagen des Krisenmangements in der Corona-Pandemie fort. Es ist als Wunder anzusehen, dass dies nicht bereits früher
bekannt wurde.
Hier ist auf einfache Art und Weise das System nachzuschärfen. Wenn Gesetz und Recht eingehalten werden, dann können wir feststellen, auf welche Fehler im Gesetz diese Pandemie zurückzuführen ist und
können entsprechend nachschärfen.
Ein Auto, dessen Bremse und Gas nicht funktionieren, kann nicht als Verkehrsmittel bezeichnet werden. Die, die Bremse und Gas manipuliert haben und manipulieren, sind zur Rechenschaft zu ziehen. Ein
funktionsfähiges System ist Voraussetzung für eine effiziente Steuerung.
(Es ist einfach unerhört, mit welchen fachlichen Managementmethoden hier eine Krisenbewältigung angegangen wird.)
#1278
Mazi(Donnerstag, 21 Januar 2021 13:28)
#1276
Lassen sie uns laut, sehr laut darüber reden.
Wesentlich erscheint mir, dass wir von unserem Meinungsäußerungsrecht Gebrauch machen. Gebrauch machen heißt auch gegen den Willen, denen diese Meinungsäußerung nicht passt.
Wenn eine Meinungsäußerung in der Praxis akutell nicht umgesetzt werden kann, heißt das nicht, dass diese Meinungsäußerung unzulässig ist. Hören Sie doch selbst in die Pressekonverenz der
Bundeskanzlerin und ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse. Mit der Rechtsauffassung stehen wir nicht allein und sind keine Außenseitermeinungen.
Außenseiter sind nach dem Grundgesetz die Behörden und Gerichte, die sich nicht an Gesetz und Recht halten. Die Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, die Amtspersonen zur Erfüllung der
Amtspflichten zu bewegen. Im Zweifel sind auch die Bedientstet dort auszutauschen.
#1277
Mazi(Donnerstag, 21 Januar 2021 12:41)
Die Bundeskanzlerin erklärt:
"Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht von einem „gespaltenen Bild“ der Corona-Lage in Deutschland. Es gebe gute Nachrichten - aber allen Bemühungen drohe eine Gefahr: die Mutation. Daher müsse
präventiv gehandelt werden."
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article224757349/Corona-Merkel-warnt-vor-Mutation-Wir-handeln-aus-Vorsorge.html)
(Stand: 21.01.2021, 12:26 Uhr)
Was passiert mit den Ministerpräsidenten, den Behörden und den Gerichten nach Art. 20 Abs. 3 GG?
Anhand des gegebenen Falls ist die Unwirksamkeit der Vorschrift des Grundgesetzes nachweislich. Die Corona-Pandemie ist möglicherweise ein Ausfluss des bereits bekannten Problems der Tatsache, dass
Behörden und Gerichte nach Gesetz und Recht nicht tätig sind.
Die Problematik, die wir in der Sozialgerichtsbarkeit feststellen müssen, ist lediglich eine Merkmalsausprägung der Nichtbeachtung von Gesetz und Recht. Man darf dabei die Frage aufwerfen, ob Gesetz
und Recht nicht über Ländergrenzen für ihre Wirksamkeit einheitlich sein müssen?
#1276
WernerE(Donnerstag, 21 Januar 2021 12:11)
aus Erichs Webauftritt:
Die Fehler müssen schnell beseitigt werden,
sonst verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen in der Welt.
Diese Aussage bedrückt den Leser der Webseite - ein betroffener Bürger schreibt:
Die Fehler MÜSSEN beseitigt werden, kein kann.
Was will ich damit zum Ausdruck bringen, dass was in dem Link -offener Brief - vollumfänglich zu lesen ist.
Das System Bundesrepublik Deutschland als Rchtsstaat funktioniert nur noch auf dem Papier - und dieses Papier ist nichts mehr wert!
Werte die der Bürger vermisst, Einhaltung des Grundgesetzes oder der anderen Gesetze.
Es wundert keinen mehr, wenn die Wutbürger unterwegs sind oder?
Wenn ich nur wieder an mein aktuelles Verfahren beim LSG München denke, wird mir schlecht, die Beklagte ETEM kann mit der Richterin telefonieren und das Gericht spannt sich vor deren Karren.
Überall eben das selbe miese Spiel mit den verunfallten und berufserkrankten Menschen.
Was ich wirklich denke, schreibe ich zum Schutz von Erich nicht rein, sonst bekommt er wieder eine Abmahnung und das muss vermieden werden.
Nur soviel - inzwischen gibt es auch in Österreich ein A-Team welches offensichtlich, aufräumt. Natürlich nur unter Einhaltung der Rechte.
#1275
Wie sicher sind die Informationen, die wir erhalten
Was für eine Frage, die Antwort darauf kann sich doch jeder Mensch selber geben!
Sagen wir mal grob geschätzt 5-15 % oder ist das noch zu hoch?
Lassen wir uns nicht verunsichern und gehen mit offenen Augen und Ohren durch die Zeit.
#1275
Mazi(Donnerstag, 21 Januar 2021 11:03)
Wie sicher sind die Informationen, die wir erhalten?
Es ist mittlerweile bestätigt, dass der erhebliche Rückgand der Corona- Infektionen auf fehlende Zumeldungen mehrerer Bundesländer zurückzuführen sind. Wer sagt uns jetzt, dass die aktuellen oder
frühere Werte korrekt sind?
Wir haben hier letztlich das gleiche Problem, das wir bereits in früheren Sozialgerichtsverfahren feststellen. Behörden und Justiz, deren Verwaltungsentscheidungen nachweislich nicht Art. 20 Abs. 3
GG beruhen, nicht von Amts wegen deren Beachtung nicht auf Gesetz und Recht geprüft werden, entsprechen nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers sicherzustellen, dass
Gesetz und Recht eingehalten werden, Sonden dessen, der diese Vorgabe gemacht hat.
Ich möchte nicht verallgemeinern, aber die Amtspersonen, die nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtspflicht ausführen, sind zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich. Schon seit Jahren
lesen wir von dem enormen Anstieg der Klagen. Hat sich schon jemals ein Verantwortlivher die Frage gestellt, weshalb das so ist und dies kurzfristig abzustellen?
Im Fall von "Erich" ist bekannt, dass das LG Hamburg ihn ohne anwaltliche Vertretung verurteilt hat und ihn letztlich sogar seiner Freiheit beraubt hat. Es ist bekannt, dass der Erste Bürgermeister
der Freien Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschtscher, davon Kenntnis hat. Es ist allgemein bekannt, dass die anwaltliche Vertretung vor einem Landgericht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Damit ist dokumentiert, dass die Justiz keine Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG vornimmt. Es ist dokumentiert, dass EExekutive und Judikative nicht Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) zugrunde
legt. Es ist dokumentiert, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Bürger nicht vor staatlicher Willkür schützt.
Und von solchen Leuten erwarten wir, dass sie uns nicht in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie genauso die Unwahrheit sagen und uns in ein offenes Messer laufen lassen?
Da dies nicht auszuschließen ist, besteht meinerseits kein Vertrauen. Wenn die Bundeskanzlerin dies nicht ebenso sieht, dann Frage ich mich, über welche Informationen Sie verfügt, die ich nicht habe.
Als ehemaliger Devisenhändler ist es mein Grundsatz, dass jeder der mich auch nur ein einziges Mal belügt, eine zweite Chance nicht verdient. Mein UmgaMeinng mit verteauenswürdigen Personen ist nicht
dadurch geprägt, dass ich eine bessere Menschenkenntnis hätte, sondern dadurch, dass jeder Gesprächspartner mit dem Risiko seiner Entmachtung konfrontiert ist, fortan nicht mehr als Gesprächspartner
fungieren zu können.
Wenn die Bundeskanzlerin ihr Vertrauen gegenüber diesen Personen, diesen Behörden, die nachweislich nicht Art. 20 Abs. 3 GG einhalten, sich umgibt, dann hat sie ebenfalls die gleichen Konsequenzen zu
tragen. Sie ist nachweislich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht berechtigt keine wahrheitsgetreuen und unvollständige Angaben zu machen.
Kurz: Es ist m.E. unmöglich einen Staat zu schaffen, der nicht sicherstellt, dass seine gesetzten Regeln eingehalten werden!
#1274
Mazi(Mittwoch, 20 Januar 2021 14:54)
Ich möchte Sie auf einen offenen Brief an
Bundespräsident Steinmeier
Bundeskanzlerin Merkel
alle Bundesminister / Mitglieder des Bundeskabinetts (Exekutive)
alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages (MdB; Legislative)
u.a.
hinweisen, in dem der mögliche Grund für dieses unhaltbaren Zustände dezidiert aufgezeigt werden (https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=12267).
Es ist schon mehr als bedauerlich, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages derart von Exekutive und in dem og. offenen Brief seitens der Judikative derart vorführen lassen.
I.S. Corona-Pandemie läuft m.E. eine "ähnliche Nummer".
Verständnis kann man da nicht mehr haben. Zu groß ist die Bedrohungslage. Da sind schon die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, Einhalt zu gebieten.
#1273
WernerE(Mittwoch, 20 Januar 2021 12:34)
#1271
Wie soll ein Bürger dann Vertrauen in den Staat aufbauen, wenn die handelnden Personen nachweislich nicht bereit sind, seine Bürger zu schützen.
Mein Vertrauen an den Staat, an deren Vertretern, den Gerichten und in meinem Fall der BG ETEM ist längst dahin geschmolzen.
Egal ob jetzt Corona oder Arbeitsunfall / Berufserkrankung oder Strafanzeigen, alles wird so hingedreht wie man es benötigt, um den Bürger zu Schaden.
#1272
Mazi(Dienstag, 19 Januar 2021 23:14)
Das Krisenmanagement zur Corona-Bekämpfung hat sich festgelegt.
Es ist weiterhin keine Verpflichtung zu erkennen, dass überhaupt etwas passiert. Lediglich die Absicht, dass man bemüht sei, steht darin.
Brauchen wir dann überhaupt ein Kristenmanagement, wenn niemand verpflichtet ist? Wenn dennoch eine Verpflichtung inbterpretiert werden kann, dann ist es die Verpflichtung der Bürger bei
nichtssagenden Parolen der Poltiker.
Wie lange lässt sich der Deutsche Bundestag dies noch bieten?
Da gibt es eine Bundeskanzlerin, die sich sichtlich um die Sicherheit der Bürger Sorgen macht und da gibt es Ministerpräsidenten der Länder, die mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür
Sorge tragen wollen, dass die Bundeskanzlerin keine Erfolge einfahren kann. So kann ein Krisenmanagement niemals funktionieren.
Die Parteien, die letztlich die Ministerpräsidentenfunktion besetzen, sind gefordert, die besten Leute in diese Amtsfunktion zu entsenden. Personen, die nicht befähigt sind, die Bürger wahrhaft zu
schützen, gehören nicht dahin, gehören nicht an den Verhandlungstisch.
#1271
Mazi(Dienstag, 19 Januar 2021 20:52)
Nachdem was hier festgestellt wird, gibt es keinen Widerspruch zu den Gesetzen. Das Thema ist folglich die Tatsache, dass Exekutive und Judikative Gesetz und Recht nicht achten.
Wenn Exekutive und Judikative an das Gesetz und das Recht gebund3n sind, das Bundesverfassungsgericht klarstellt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen.
Um die Tragweite dieser Entscheidung korrekt zu verstehen, ist die eigentliche Aussage herauszustellen.
Konkret:
Behörden und Gerichte führen keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten.
Wenn die Verwaltungsykten der Behörden und Gerichte weder wahr noch vollständig sind, können logischerweise deren Verwaltungsentscheidungen weder korrekt sein, noch kann jemand vorgeben, die
Verwaltungsentscheidung kontrolliert zu haben. Ein Betroffener kann anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte keine Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Nach dem
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 kann ein Betroffener nur anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Erst dies stellt nach diesem vorgenannten Beschluss einen tatsächlichen Rechtsschutz dar.
Es ist also höchstrichterlich festgestellt, dass Behörden und Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen. Nach vorliegender Erklärung des Präsidenten des Sozialgerichts
Mainz vom 05.08.2019 gilt diese Feststellung auch aktuell. Nach dessen Angaben ist dies in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt und es werden auch nach da. 37 Jahren Gespräche und Korrespondenz geführt,
dies abzustellen.
Eine richterliche Entscheidung gegen einen Betroffenen ist daher weder sachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Richter treffen folglich vorsätzlich in Ausübung ihrer Amtsfunktion rechtswidrige
Entscheidungen. Sie sind nicht nur zur Verantwortung zu ziehen, sondern erscheinen wegen der fehlenden sozialen Kompetenz im Richteramt nicht einsetzbar.
Ich kann mir nicht vorstellen auf welcher Grundlage ein Staat eine Pension oder ein Gehalt an solche Richter an den Sozialgerichten rechtfertigen könnte.
Wenn die Richter derart vorsätzlich gegen Betroffene entscheiden, dann ist die Frage zu stellen, weshalb der Staat Gehälter und Pensionen an diese Bedienstet zahlt, wenn sie Gesetz und Recht nicht
achten? Nach dem vorgenannten Schreiben des Präsidenten hat der Staat Kenntnis von dieser Missachtung, handelt also ebenfalls vorsätzlich gegen seine Bürger. Das kann nur der verstehen, der den Staat
für schwach und unkontrolliert hält.
Wie soll ein Bürger dann Vertrauen in den Staat aufbauen, wenn die handelnden Personen nachweislich nicht bereit sind, seine Bürger zu schützen.
Das Schauspiel um die Corona-Pandemie, bzw. das Krisenmanagement der Regierung, macht nur anhand eines allgemeinen Beispiels das gesamte Staatsversagen deutlich. Weshalb sollte ausgereicht etwas dann
funktionieren, was zuvor schon nicht funktioniert hat?
#1270
WernerE(Dienstag, 19 Januar 2021 18:11)
diese Seite zeigt genau das selbe Prinzip, wie überall:
https://wiluann.wordpress.com - keiner ist zuständig!
#1269
WernerE(Dienstag, 19 Januar 2021 14:26)
#1268
der "beste" Papa der Welt - ja er hat es verdient zu gewinnen, er wird es auch tun, solange es Menschen gibt, die in allen Situationen zu Ihm stehen!
#1267
Wir reden nicht von Regelungen des SGB oder vom IFSG, sondern von der Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Wenn diese Vorschrift nicht funktioniert, dann muss doch jedem klar
sein, dass der Rechtsstaat nur noch in der Erinnerung lebt. Jeder Verhandlungstisch hat doch seinen Sinn längst verloren.
Viele Politiker und Bürger haben diese Erkenntnis bereits und beschreiben die Bundesrepublik als Bananen Staat!
Rechtsstaat ein Begriff - den es in Deutschland nur bedingt gibt, nämlich überall dort, wo Menschen wie Sie, Erich oder andere um Gerechtigkeit vorgehen.
Ja ich beanspruche Art. 20 Abs. 3 und 4 GG, genau so wie Regelungen im SGB VII oder anderen Gesetzen. Mehr ist dazu nicht zu schreiben!
#1268
Nicole Neumann(Montag, 18 Januar 2021 22:53)
Papa, ich habe Dich unendlich lieb! Ich bin stolz auf Dich und bewundere Deine Stärke und Ausdauer. Du bist der beste Papa der Welt! Und hast es so sehr verdient diesen Kampf zu gewinnen.
#1267
Mazi(Montag, 18 Januar 2021 22:22)
#1266
Wenn ich Sie korrekt verstanden habe, dann beanspruchen Sie lediglich die Vorgaben von Art. 20 Abs. 3 GG. Um dies zu erreichen, haben Sie Ihr Grundrecht - wie andere auch - Art. 19 Abs. 4 GG in
Anspruch genommen.
Wie die hiesige Erfahrung zeigt, wird Ihnen und anderen dieses Grundrecht verwehrt.
Dies ist nicht neu. Exekutive und Judikative achten nach Art. 20 Abs. 3 GG Gesetz und Recht nicht und die Legislative überwacht die vollziehende Gewalt nicht.
Es darf Sie doch nicht wirklich verwundern, dass "die Katzen über die Tische laufen". Bekanntlich werden Kriminelle von Organisationen angezogen, von denen sie üvberzeugt sind, dass sie nicht
überführt werden.
Leider haben wir mit dem Corona-Virus zu tun und wir sind alle belastet. Wenn Exektutive und Judikative vorher nicht nach Gesetz und Recht tätig waren, woher schöpfen Sie die Zuversicht, dass dies
ausgerechnet in der Corona-Pandemie sein soll?
Langsam formiert sich der Widerstand und die Zweifel an den Politikern, an den Amtsfunktionen, die sie vorgeben, auszuüben.
Es muss doch jedem klar sein, da gibt es Leute, die erklären, dass sie uns schützen und verantwortungsvoll handeln und das Ergebnis deren Handeln ist grotten schlecht. Solche Leute sind bei diesen
Ergebnissen unfähig Verhandlungen zu führen bzw. vorzugeben, dass sie verantwortlich handeln.´
Ich bin sicher, dass sie in keinem Unternehmen "überleben" würden. Ich jedenfalls, hätte schon lange die Reißleine gezogen und diese Leute vor die Tür gesetzt. Jetzt kann man gewiß darüber streiten,
ob dies auch für die Kanzlerin und den Bundesgesundheitsminister zutrifft? Beiden muss klar sein, dass ihre Verhandlungspartner weder einig sind über was sie reden wollen, noch sind sie in der Lage
einen Konsenz in ihrem jeweiligen Bundesland vberantwortlich umzusetzen.
Das Ergebnis in dieser Frage ist absolut identisch wie in unserer anderen Frage dem Rechtsanspruch auf ein Grundrecht und dessen Durchsetzung.
Weder Exekutive, noch Judikative handeln nach Gesetz und Recht und die Legislative zieht die ausübende Gewalt wegen der Amtspflichtverletzungen zur Rechenschaft. Da alle Institutionen in der Gewalt
von Exekutive und Judikative sind, haben sie nichts zu befürchten.
Es stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz tatsächlich seine Bürger vor "Exkapaden" des "Dritten Reichs" schützt oder dies nur vorgibt? Beißen tut das Grundgesetz jedenfalls keinen, "lutschen"
dürfen sie jedoch an den tatsächlichen Problemen.
Man stelle sich nur vor, dass jedermann bekannt ist, dass vor Landgerichten Anwaltszwang herrscht. Dies haben die Richter am Landgericht Hamburg nicht daran gehindert, dennoch vorzugeben, in Ausübung
ihres Amtes "Erich" letztlich seiner Freiheit zu berauben. Dies ist nachweislich dem Ersten Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, bekannt und er geht gegen die Richter
dennoch nicht vor.
Ist jemand davon überzeugt, wenn mit seiner Kenntnis unschuldige Bürger ihrer Freiheit beraubt werden, dass er verantwortlich etwas gegen die Ausbreitung des Corona-Virus übernimmt?
Gibt es noch irgendwo noch jemanden, der irgend einer Amtsperson ein Vertrauen entgegen bringen kann, die vorgibt die Amtspflicht auszufüllen? Ja, das Grundgesetz schreibt die Amtspflicht der
Amtsträger vor und fest, aber das belastet diese Personen offensichtlich nicht.
Solange Exekutive und Judikative nicht belangt werden, wenn sie Gesetz und Recht nicht beachten, solange steht das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nur auf dem Papier und bei dieser Weise der
Ausübung der Amtspflichten werden diese Ministerpräsidenten das Corona-Virus nicht in den Griff bekommen.
Hier sind ehrliche Konsequenzen eingefordert und ernsthaftes Krisemanagement gefordert. Nur wenn Gesetz und Recht eingehalten werden, kann die Frage gestellt werden, ob evtl. die Gesetze nicht
korrekt formuliert sind.
Bundeskanzlerin und Bundesgesundheitsminister muss klar werden, dass sie sich auf Ministerpräsidenten verlassen, die gemessen an ihrer Aufgabe nicht dazu befähigt sind, Beschlüsse umzusetzen. Ich bin
kein Freund von Diktaturen, aber eine Demokratie wird in Frage gestellt, wenn das hier erfahrende darunter zu verstehen ist.
Wir reden nicht von Regelungen des SGB oder vom IFSG, sondern von der Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Wenn diese Vorschrift nicht funktioniert, dann muss doch jedem klar
sein, dass der Rechtsstaat nur noch in der Erinnerung lebt. Jeder Verhandlungstisch hat doch seinen Sinn längst verloren.
#1266
WernerE(Montag, 18 Januar 2021 16:50)
Webseite Unfallmann Unten:
Ich möchte nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht!
Ein sehr aufrichtig und weiser Satz, der das wieder spiegelt was wir alle wollen.
Wir wollen so wie Du werter Erich, nichts anderes als was uns durch GG und andere Gesetze zusteht, nicht mehr, aber auch keinen Cent weniger.
Nur das wollen offensichtlich Mächtige in Politik, Organisationen und Gerichten, verhindern, mit manchmal nicht so ganz gesetzeskonformen Mitteln.
So betreibt bei Dir die BG HW und ETEM zusammen mit dem Sozialgericht Bremen und dann mit Zugabe des LG Hamburg ein Spiel, dass eben nicht jeglicher Grundlage von Recht und Gesetz entspricht.
Ich meine das was diese Damen und Herren betreiben, ist Sozialversicherten Betrug und damit nach GG / ZPO strafbar.
Ähnlich wie in der FS-Sendung "das A-Team" kämpfen wir unermüdlich für Recht und Gesetz und lassen uns auch nicht einschüchtern oder den Mund verbieten.
#1265
Mazi(Sonntag, 17 Januar 2021 10:14)
#1264
Wenn kein Politiker für die Durchsetzung des Grundgesetzes sich zu interessieren scheint, was ist dann zu tun?
Wir stellen fest, dass es nicht um Unfallverletzte, Sie, Erich oder andere geht, sondern darum geht, ob Bürger überhaupt davon ausgehen dürfen, ob Art. 20 Abs 3 GG überhaupt angewandt wird oder die
Judikative das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG respektiert? Wir stellen auch fest, dass diese Respektlosigkeit länderübergreifend ist.
Wir stellen auch fest, dass sowohl Exekutive und Judikative gegenüber Ehrenämtlern konsequent mit der gleichen Respektlosigkeit begegnet und vorsätzlich und fahrlässig diese Missachtung stattfindet.
Letztlich sind nicht nur die Ehrenamtlichen betroffen sondern unser aller Grundrechte werden nicht respektiert. Damit stellen Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz der Bürger in
Frage.
Wenn das Grundgesetz die Gewaltenteilung vorschreibt, darunter die Trennung von Legislative, Exekutive une Judikative allgemein verstanden wird, die Legislative die vollziehende Gewalt nicht
kontrolliert, die Exekutive die von der Legislative beschlossenen Gesetze ihren Entscheidungen nicht zugrunde legt, die Judikative der Exekutiven folgt und die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts nicht respektiert, wo sind wir dann angekommen? Haben wir dann noch einen Staat, auf den ich so "Burgen baue"?
"BURG" ja, aber Kleinkinder werden schnell feststellen, dass es eine Sandburg ist. Das Aussehen entspricht zwar einer Burg, aber innerlich sind die Strukturen gar nicht funktionsfähig. Sind wir also
alle letztlich Kinder, wenn wir uns so einfach täuschen lassen?
Ich habe den Vergleich zur Corona-Bekämpfungsstrategie der Regierung angeführt. Dürfen wir uns denen anvertrauen, die uns zuvor bereits getäuscht habeRegierungn oder sind wir bereits nach Art. 20
Abs. 4 GG gefordert?
Nach bisheriger Erfahrung dürfen wir denen, die uns belügen kein Vertrauen entgegen bringen, auch dann nicht vertrauen, wenn sie korrekt handeln. Aus gutem Grund kennt das deutsche Recht die
Aberkennung der Ehrenrechte. Wenn festgestellt ist, dass Bürger oder Amtsträger ihr Recht missbrauchen, missbrauchen, ihr Amt missbrauchen, dann ist es nicht mehr als Recht, sie von diesen
Amtsaufgaben auszuschließen. Im vorliegenden Fall des Corona-Virus ist dies dringender denn je.
Mit wem will die Bundeskanzlerin vorgeben verhandelt zu haben, wenn die Ministerpräsidenten danach vom Tisch aufstehen und nicht einmal bereit sind, die Bevölkerung zu schützen. Lobbyismus ist in
diesem Zusammenhang häng die feinfühlige Umschreibung des Problems Ein Staat dessen Strukturen nicht funktionieren, hat aufgehört zu existieren.
Die Niederlande macht uns uns derzeit Verantwortliche Handeln vor. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies nicht einmal ansatzweise so gehandhabt. Niemand erscheint hierzu Lande sich
verantwortlich zu sehen, die Grundwerte einzufordern.
Eine Fragestellung gemäß dem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.04.2020 ("Nazi-Keule") erscheint mir nicht nur gerechtfertigt, sondern ist m.E. auch rechtsstaatlich aufzuarbeiten.
#1264
WernerE(Samstag, 16 Januar 2021 13:40)
#1262
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Dieser Artikel des GG ist kein KANN sondern eine MUSS !!
Somit kann ich (für mich) behaupten, alles was Exekutive und Judikative betreiben ist einen gewaltiger Missbrauch der Macht, egal ob vor Ort, in Bayern der der BRD.
Missbrauch führt in der Regel zu Strafe, doch wer straft die Menschen der Exekutive und Judikative?
Wer verfolgt den Missbrauch des bayrische. Sozial- und Justiz Ministerium in meiner Angelegenheit - Niemand, die stecken Alle unter einer Decke!
Wer verfolgt den Missbrauch der sich hinter Erich Neumann aufdeckt - niemand, denn auch hier stecken Alle unter einer Decke.
Wer verfolgt den Missbrauch von Mazi, Ulrich oder Günther - niemand, denn ich den jeweiligen Verfahren stecken Alle unter der selben Decke ohne irgendwelche Konsequenzen.
Betrachten wir jetzt tatsächlich nochmals die Pandemie, wieviel Missbrauch wird durch Exekutive und Judikative betrieben ohne das es Konsequenzen gibt, FFP2 Masken müssen fest am Gesicht anliegen und
daher wird es zur Vorschrift kommen, dass Bartträger sich passieren müssen - ich werde mich weigern!
Zurück zum eigentlichen Problem - egal welchen Politiker man anschreibt, auf den Missbrauch aufmerksam macht, es kommt noch nicht mal eine Antwort.
Insofern werde ich mir überlegen, wer eine Stimme von mir zukünftig bekommt.
Ich wünsche ein Wochenende ohne Machtmissbrauch ohne Viren und bei bester Gesundheit, sowohl in Körper, als auch im Geiste.
#1263
Mazi(Samstag, 16 Januar 2021 13:14)
# 1262
Die niederländische Regierung macht konsequentes Handeln aktuell vor
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/niederl%C3%A4ndische-regierung-tritt-zur%C3%BCck/vi-BB1cMTfX?ocid=msedgntp)
#1262
Mazi(Samstag, 16 Januar 2021 13:11)
# 1261
Das ist die Frage!
M.E. ist die Frage jedoch, ob die Parlamentarier, die seinerzeit das Grundgesetz geschaffen haben, getäuscht werden. In Art. 20 Abs. 3 GG, auf dem ich so rum reite, bindet Exekutive und Judikative an
Gesetz und Recht.
Dies wird nachweislich der bekannten (und bisher unbekannten) Fälle nachweislich nicht geachtet. Daraus folgt, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG auch nicht gewahrt wird.
Es ist logisch, dass in dem hier vorgetragenen Fällen, Exekutive und Judikative nicht
einhalten. Bei dieser Kenntnis ist die Frage erlaubt, weshalb Bürger im Fall der Corona-Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen ein anderes Vertrauen Exekutive und Judikative entgegenbringen sollten. Es ist
doch jederman bekannt, dass beide Institutionen (2 von 3!) die Gewaltenteilung nicht achten.
Wir stellen fest, dass diese Missachtung von Gesetz und Recht gegenüber Unfallverletzten nicht anders gehandhabt wird, als gegenüber Ehrenamtlern im Fall der
Corona-Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen.
Ich komme zu dem zusammenfassenden Urteil, dass es nicht nachteilig auf den Schutz der zu schützenden Bürger auswirkt, wenn die Verantwortlichen nicht in diesen Funktionen agieren. Es ist sogar die
Pflicht des jeweiligen Parlaments, deren Amtspflicht einzufordern und gegebenfalls die amtierenden Personen durch befähigte Personen auszutauschen.
Sie dürfen den Gedankengang durchaus in die Reihen der Justiz, der Richter fortsetzen, weil Art. 6 Abs. 1 EMRK genau dies bereits einfordert. In diesen Prozess involvierte Richter sind vom
Generalstaatsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen wie dies beispielsweise die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz bereits vorsieht.
Dort hat die Ministerpräsidentin m.E. nicht einmal das Recht, dies zu verhindern.
Nach Art. 132 dieses Gesetzes ist dies zwar eine Kann-Vorschrift (mit anderen Worten, der amtierende Ministerpräsident ist ermächtigt, einen Richter, der im Amt oder außerhalb desselben gegen die
Grundsätze der Verfassung verstößt), aber es erscheint jedoch zweifelhaft, ob er dann seiner eigenen Amtspflicht nachkommt, wenn er diesen Richter mit seiner Nichtanklage schützt.
Dies ist nicht eine parteipolitische Aufgabe, sondern es ist eine Frage der Befähigung im Amt und entspricht der Vorgabe in den Gesetzen.
Den Verweis auf den Fall AMRI bzw. dessen Parallelen erspare ich mir. Er ist m.E. nur eine Merkmalsausprägung des bereits erkannten Fehlverhaltens der Behörden. Dessen Dokumentation ist ausreichend
in den Medien - auch von anerkannt unabhängigen Stellen und jedwedem Verdacht einer Beschönigung - neutral beschrieben.
Wenn die bisherige Praxis beibehalten wird, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Gewaltenteilung einerseits, aber auch der Anspruch auf einen wirksamen Schutz der Bürger (beispielsweise in
der Corona-Pandemie oder im Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherungen).
#1261
WernerE(Samstag, 16 Januar 2021 00:04)
Hallo Erich,
das mit dem Schutz der persönlichen Daten ist nur ein böser Trick, damit Externe Institute, Behörden oder Medien bewusst getäuscht werden.
War bei mir bei der Anhörung im Petitionsausschuss in München nicht anders, der Ministerial Direktor des Sozialministerium beantragte ohne mein Wissen, nicht öffentliche Sitzung, Begründung meine
Person musste geschützt werden.
Nein, Hr. Schweyer musste geschützt werden, denn alle anderen Petitionen (15) wurden öffentlich vorgetragen.
Wir werden alle ausnahmslos durch die Unfallversicherungsträger, Sozialgerichte mit den hinter dem Pult agierenden Robenträger und Politiker vera....t und getäuscht.
In Bremen, Mainz, NRW, Berlin, BW oder in München.
#1260
WernerE(Freitag, 15 Januar 2021 23:56)
in dem Vereinen dem ich Ehrenamtlich tätig bin, ist der Vorstand in der VBG gemeldet und somit Unfall versichert. Dieses wird jedes Jahr aktualisiert.
Aber grundsätzlich gilt auch hier wie in jeder Versicherung:
§ 1 Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz
§ 2 Die Prämien (Beiträge) sind dennoch pünktlich zu bezahlen
Da macht die gesetzliche UV VBG keine Ausnahme, noch dazu wo sie durch merkwürdige Versicherungsleistungen (Profisportler) ausgeblutet werden.
In meiner Sache mit der BK 2301 kommt Bewegung, gut das man manchmal über Umwege Menschen kennen lernt, die sich in der Materie auskennen.
#1259
Mazi(Freitag, 15 Januar 2021 11:06)
# 1259
Ich komme zurück auf das Thema "Ehrenamtlichkeit" und informiere über eine Tatsache des Versicherungsschutzes ehrenamtlichen Tätigkeit.
Ähnlich dem Arbeitsrecht gibt es bei der "ehrenamtlichen Tätigkeit" leitende Personen. Diese Fällen grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind dadurch
gekennzeichnet, dass sie durch Wahl der Mitglieder in dem Amt bestätigt werden.
Wenn diese Personen nicht gesetzlich geschützt werden, sind sie ausdrücklich in der gesetzlichen Unfallversicherung zur Versicherung anzumelden.
Es ist ganz einfach nachprüfen, ob diese Personen im Schadensfall Versicherschutz genießen oder nicht. In dem Fall liegt eine Beitragrechnung vor und war zu bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass nicht so viele Beitragsrechnungen vorliegen, wie Personen in Ämter gewählt wurden. Vor jeder Amtsausführung sollten Ehrenämtler eine Prüfung vornehmen, ob und wer sie im
Schadensfall schützt.
Wie im Fall "Landkern" bzw. des Interviews des Landrats Schnur bekannt macht, werden seitens der Politiker zahlreiche Ehrenämtler eingesetzt. Ich halte es von deren Seite für unverantwortlich, wenn
Verantwortliche im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht oder potentiell nicht vor auftretende Gefahren geschützt werden Dies erfüllt m.E. einerfüllte Amtspflichtverletzung, die letztlich im Fall von
Rheinland-Pfalz, der Ministerpräsidentin Dreyer wegen deren Organisationsverschulden, anzulasten ist.
Ich möchte nicht bestreiten, dass sie von ihrer Haftung nichts weiß. Aber dies ist Voraussetzung für die verbindliche Ausübung und die Wahrnehmung von Amtspflichten. Es ist die Aufgabe des jeweiligen
Länderparlamente die vollziehende Gewalt zu kontrollieren. Über eine nicht wahrgenommene Amtspflicht ist nicht mit einer irgendwie gearteten Mehrheit zu entscheiden. Es ist eine Vorschrift, an die
Exekutive und Judikative nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
Wenn ein Bindung vom Grundgesetz vorgeben ist, dann sind Mitentscheidungsrechte des Parlaments aufgehoben. Es ist unzulässig, dass Gerichte sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen dürfen und die
Behörden schützen.
Hieran ist ersichtlich, dass die Diskussion hinsichtlich der Haftung im "Ehrenamt" und der Schadensfall Unfallverletzter in der Tat sehr eng in Verbindung steht. Die Richter an den Sozialgerichten
sind nicht berechtigt gegen Gesetze Entscheidungsfindungen vorzugeben auch wenn sie vorgeben, diese unabhängig getroffen und sich dabei geirrt zu haben.
Das Bundessozialgericht ist verpflichtet darauf zu verweisen, dass Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind. Richterliche
Entscheidung ohne diese Bindung sind rechtswidrig und neu festzustellen. Dies stelt das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG sicher. Anders lautende Urteile stellen m.E. Rechtsbeugu gen der.
#1258
Mazi(Freitag, 15 Januar 2021 10:31)
#1257
Für mich ist es fraglich, wie man Rechtsstaatlichkeit sicherstellen will, wenn Exekutive und Judikative nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln?
Wie will man gesetzliche Regelungen sachgerechter gestalten, wenn sie Entscheidungen der Exekutive und Judikative zugrunde gelegt, ihren Niederschlag nicht in Verwaltungsakten der Behörde finden und
die Verwaltungsakten nachträglich verändert werden?
Wer will nachträglich Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, wenn Verwaltungsakten nachträglich verändert werden (können)?
Wie stellt man sich rechtsstaatlicherseits eine Systematik zu ordentlichem Handeln vor, wenn nicht einmal Grundprinzipien eingehalten werden? Wie stellt der Staat sich vor, Amtspflichtverletzungen zu
verfolgen, wenn die Behörden deren Einhaltung nicht überwachen?
Wenn man Amtspflichtverletzungen, Verstöße gegen Art. 20 Abs. 3 GG verfolgen will (deren Vorschriften durchsetzen will), dann muss man wenigstens überwachen, ob sie denn eingehalten werden. Wenn man
dies nicht vornimmt, dann liegt einerseits eine Strafvereitelung im Amt vor und hat eine unverzügliche Bestrafung zur Folge.
Ich komme zurück auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wer nicht sicherstellt, dass Anweisungen befolgt werden, kann nicht voraussetzen, dass seine Anweisungen befolgt werden. Wie kann eine
Bundeskanzlerin mit Ministerpräsidenten verbindlich verhandeln, wenn die Ministerpräsidenten nach der Verhandlung machen was sie wollen?
Dieses verantwortungslose Handeln führte zu tausenden von Toten. Ich prangere nicht die Fehlentscheidungen der Politiker an, sondern deren Missachtung von Gesetz und Recht - ihr undisziplinhaftes
Handeln. Dies trifft nicht ausschließlich auf die Corona-Bekämpfungsmassnahmen zu, sondern auf die gesamte Exekutive und Judikative.
Es ist nicht hinnehmbar, dass wir auf die Unterstützung Ehrenamtler verzichten müssen, weil sie davon ausgehen müssen, dass sie im Schadensfall mit weit schwerwiegender Folgen für sich und ihre
Familien ausgehen müssen. Dieses Obrigkeitsverhalten untergräbt in vorsätzlicher Weise jede Form von ehrenamtlicher Tätigkeit.
#1257
WernerE(Donnerstag, 14 Januar 2021 20:10)
Heute mal ein Update zu meiner Sache - einen Satz aus dem Schreiben an das LSG:
Mit geeigneten Mitteln wird nur die Ablehnung von Leistungen – die Akten zeugen davon – entgegengewirkt.
Ich erhielt die Aufforderung Rechnungen und Regieberichte dem LSG geschärzt der letzten 10 Jahre auszuhändigen, denn daraus kann man das Schädigungpotentual zu
BK 2301 ersehen.
Meine Berufskollegen habe auf die Frage hin, unter lautem Lachen auch sehr deftige Worte u.a. Unrealistisch und Weltfremd gebraucht. (die anderen verkneife ich mir)
Was will man von der hier bei Erich auch Mitangeklagten BG anders erwarten.
Hirn wird nur in Bezug auf Leistungsverweigerung eingesetzt!
#1256
Mazi(Mittwoch, 13 Januar 2021 18:03)
#1254
"Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat der Lockdown-Politik von Bund und Ländern ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. „Der Lockdown, der jetzt seit Anfang November
anhält, hat quasi nichts gebracht“, sagte Gassen der „Bild“. „Die Todeszahlen sind unverändert erschreckend hoch. Der Schutz der Risikogruppen ist immer noch beschämend schlecht.“"
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article224285712/Corona-Pandemie-Kassenaerzte-nennen-Lockdown-Politik-ergebnislos.html)
Der fürchterliche vorhergehende Bericht (#1254) wird seitens KBV-Chef Andreas Gasse bestätigt.
Es ist die Entscheidung des Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr, Landkern nachvollziehbar, dass er kein Vertrauen in die Wahrhaftigkeit der politisch Verantwortlichen hat und "seine" ehrenamtlich
tätigen Feuerwehrleute nicht unkontrollierbaren Risiken aussetzt. Wie aus der Stellungsnahme des Landrats Schnur vom 08.01.2021 zu entnehmen ist, werden weitere ehrenamtliche Helfer seitens des
Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls gefährdet (https://www.wochenspiegellive.de/mosel/kaisersesch/artikel/kreisverwaltung-nimmt-stellung-zu-kritik-der-feuerwehr-68595/).
Damit wir uns richtig verstehen. Ich halte es für nicht richtig, wenn Behörden etwas anordnen, aber gleichzeitig ihre ureigentsten Aufgaben nicht verantwortlich wahrnehmen.
Potentiell sind ehrenamtlichen Gefahren ausgesetzt und können darin Schaden nehmen. Im Schadensfall sind die gesetzlichen Unfallversicherungen zur Schadensregulierung verpflichtet.
Nach der bestätigten und der eigenen Erfahrung führen die Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte anhand der deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar sind. Betroffenen
bleibt dann nach Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht, dies auf dem Rechtsweg einzuklagen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind zwar Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden. Im hier zu beleuchtenden Fall wäre dieser Rechtsweg über die Sozialgerichte einzuschlagen. Nachweislich
zahlreich eingesehener Gerichtsurteile legen die dortigen Richter (wider den Beschluss des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
der Beklagten zugrunde und urteilen scheinbar systematisch zu Gunsten der Behörde.
Letztlich ist in Kenntnis dieser Vorgänge der einzig gangbare Weg für einen Ehrenämtler, diese Aufgabe auch aus persönlichen und familiären Gründen zurückzuweisen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund
dieses persönliche Risiko auf sich zu nehmen, während die Behörden ihre Amtsfunktionen nicht wahrnehmen und sich sogar noch widerrechtlich gegenseitig schützen.
Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Wehrführers kann ich dessen Entscheidung zu Gunsten der ehrenamtlich tätigen Wehrleute nachvollziehen. Für die gegenteilige Auffassung habe ich kein Verständnis.
Es geht hier nicht, wie Landrat Schnur es darstellt, ausschließlich nicht um ein finzielles Problem. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass er mit der Sache überfordert ist.
Es wäre falsch aufgefasst, wenn sich mein Eindruck ausschließlich auf Landrat Schnur beschränkt. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass zahlreiche verantweortliche Politiker mit der Amtsfunktion
überfordert sind.
Anders ist m.E. die Erfolglosigkeit des Krisenmanagements nicht zu erklären und darf nicht ausschließlich auf Corona bezogen werden. Corona wirkt lediglich wie ein Brennglas auf bisherige
Versäumnisse.
#1255
WernerE(Mittwoch, 13 Januar 2021 17:32)
Gerade kam Post von Heribert Prantl (Süddeutsche)
Er hat ein neues Buch - Grundrechte in Quarantäne! ab März im BH
Dazu kam folgender Spruch:
Grundrechte heißten Grundrechte, weil sie immer gelten, gerade in Krisenzeiten.
Meine Anmerkung:
Nicht nur in allgemeinen Krisenzeiten, sondern in der Frau oder Mann Krisenzeiten.
Grundrechte gelten für Erich Neumann genauso wie für uns ALLE!
#1254
Mazi(Mittwoch, 13 Januar 2021 12:22)
# 1250-1253
"In Deutschland sterben mittlerweile vergleichsweise mehr Menschen an oder in Verbindung mit Corona als in den USA. Und das, obwohl sich in den Vereinigten Staaten in Relation weit mehr Menschen mit
dem Virus infizieren. Das geht aus Zahlen der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität hervor, die den Sieben-Tage-Durchschnitt darstellen.
Pro eine Million Einwohner steckten sich in den USA am Montag mehr als 750 Menschen an, in Deutschland waren es nur etwas weniger als ein Drittel davon. Deutschland liegt sogar im Vergleich der
Länder Europäischen Union unter dem Durchschnitt – der liegt bei mehr als 300.
Bei den Todeszahlen liegt Deutschland hingegen mit knapp mehr als 10 pro eine Million Einwohner über der Zahl aus den USA, wo etwas weniger als 10 Menschen pro Tag an oder in Verbindung mit Corona
sterben. Erst in der vergangenen Woche hatte Deutschland die USA überholt. Jetzt sind es so viele wie noch nie. Hier liegt Deutschland weit über dem EU-Durchschnitt von rund 7,5.
Auch die Todesrate pro bestätigtem Corona-Fall liegt in Deutschland mittlerweile höher als in den USA. Am Montag endeten hierzulande 2,2 Prozent der Infektionen tödlich, in den USA waren es 1,7
Prozent.
Bei den Todeszahlen pro eine Million Einwohner steht Deutschland mittlerweile unter den am schlimmsten betroffenen Ländern. Noch schlimmer betroffen sind lediglich acht EU-Länder, die Schweiz und
Panama. Die meisten Todesfälle pro eine Million Einwohner verzeichnete zuletzt die Slowakei mit 16,3."
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pandemie-lage-im-vergleich-deutschland-jetzt-mit-h%C3%B6herer-corona-todesrate-als-die-usa/ar-BB1cGzdt?ocid=msedgntp)
Was sagt uns diese Meldung?
Nach dem Schutz der Bürger vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus ist die Wahrscheinlichkeit in der ärztlichen Behandlung zu versterben in der Bundesrepublik Deutschland höher als in den USA.
Was besagt das wiederum?
Das Krisenmanagemnt des noch amtlierenden US-amerikanischen Präsidenten Trump ist im Vergleich zu den hiesigen Politikern effzienter.
Woher nehmen wir den Mut bei dieser Aussage den hiesigen Politikern noch zu vertrauen?
Wir haben unabhängig von den zahlreich hier diskutierten Fällen der Berufsgenossenschaften festgestellt, dass Exekutive und Judikativ nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht, tätig sind.
Es stellt sich die Frage, ob verantwortliche Feuerwehrleute im Ehrenamt nicht ein Recht darauf haben, im Krisenfall sich auf eine funktionierende Infrastruktur von Exekutive und Judikative zu
verlassen.
Wir stellen fest, dass dies bei den bisherigen Unfallopfern (einschließlich der Unfallopfer im Fall AMRI) nicht gegeben ist und wo soll dann die Zuversicht herkommen, dass dies in anderen Fällen
(siehe Feuerwehr in Landkern) anders sein könnte?
Aufgrund der Gegebenheiten ist nicht ersichtlich, dass die vollziehende Gewalt in Rheinland-Pfalz schlechter agiert als in anderen Bundesländern. Aber es ist eindeutig festzustellen, dass die
Regierenden 2012 bereits über die Ernsthaftigkeit einer Pandemie informiert wurden und sie sind heute so klug wie zuvor.
Im Ergebnis ist festzuhalten und dies bestätigt auch die o.g. Analyse, dass es völlig unerheblich ist, ob die verantwortlichen Politiker in ihren Ämtern sitzen oder nicht. Gewiss darf die Frage
gestellt werden, ob sie denn ihre Amtspflichten dann erfüllt haben können? Wenn diese Frage mit ja beantwortet werden sollte, sind die Parlamente gefordert, ob sie denn die Gesetze korrekt erlassen
haben.
Weder i.S. Unfallschutz, noch i.S. Corona-Pandemie-Krisenmanagement machen die Verantwortlichen eine gute Figur. Exekutive und Judikative arbeiten nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG. Das ist wohlmerklich
keine Frage, sondern eine Feststellung!
Stehen wir die Pandemie durch und vergessen danach nicht, Ross und Reiter zu nennen und die richtigen Schlüsse zu ziehen.
#1253
WernerE(Mittwoch, 13 Januar 2021 11:06)
Heute doch noch mal ein Wort zur bayrischen Corona Politik und der beschlossenen Maßnahme:Ab Montag 19.01. FFP2 Maskenpflicht!
Dazu eine Aussage des für Hygiene zuständigen Arzt in der Uni HH-Eppendorf:
Im Prinzip müssten Bartträger jetzt zur Rasur aufgefordert werden, denn mit Bart liegt die Maske nicht an oder diese dürften in die genannten Bereiche nicht!
Jetzt könnte doch tatsächlich der bayrische. Staatsmann Dr. Söder auf die Idee kommen und per Dekret die Rasur anordnen - Problem dabei, die Basiere haben zu!
#1252
WernerE(Dienstag, 12 Januar 2021 12:29)
Zitat:
Wenn hier eine rechtsstaatliche Gewaltenteilung funktionieren soll, dann muss den Amtsträger bewusst sein, was mit ihnen passiert, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen.
Hier scheint der Ansatzpunkt zu sein. Ist den Amtsträgern tatsächlich bewusst was passiert?
Man könnte denken, JA - aber offensichtlich wissen sie auch, dass ihnen nichts geschehen wird, da ja "Freunde" sie decken und aus der Schlinge ziehen.
Hier in Bayern gab es mal den Fall "Strauß", der Chefermittler wurde kalt gestellt und dann zum Ende seiner Karriere noch zum Dank hoch befördert.
Er wohnt jetzt nur einen Ort weiter und wenn man ihn darauf anspricht, merkt man, der Maulkorb ist nach wie vor vorhanden.
Ähnlich ist es bei mir, der Maulkorb zum Thema Dr. Kainz und T. Lilienfeld ist nach wie vor im Sozial- und Justizministerium vorhanden. Man darf bzw ich unterstelle, nicht aufgeklärt werden.
Auch bei Erich ist es so, Aufklärung von den "billigen" Anwälten und dem Landgericht ist bisher nicht geschehen und ich vermute mal, es wird noch exiziell lange dauern, bis die tatsächliche Wahrheit
auf dem Schreibtisch von Erich landet.
Allein die Tatsache, dass mit Hilfe einem zusammen kopierten Unterlage ein Urteil / Beschluss in HH getätigt wurde, zeigt für mich - mit welcher kr......n Energie gehandelt wird.
Haben diese Personen die eine Robe tragen dürfen, so wenig Anstand die Wahrheit aufzuklären, ist Geld so wichtig, dass Wahrheiten hinten anstehen müssen.
Ist deren Amtseid nichts mehr wert?
Ich arbeite übrigens auch im Ehrenamt und ich ich kann bezeugen, mein erster Vorstand mach alles pinilig genau und hält uns auch an der Stange, denn wir sind verantwortlich, den Mitgliedern und dem
Gesetz gegenüber.
#1251
Mazi(Montag, 11 Januar 2021 22:45)
Ich denke, dass wir uns einig sind.
Ein Sozialsystem, dass nicht in kritischer Situation belastbar ist, können wir vergessen.
Ein Ehrenamt, ein Arbeitstägigkeit, die bei einem notwendig zu regulierenden Schadensfall funktionsfähig ist, kann man ebenfalls vergessen.
Berufsgenossenschaften übernehmen als gesetzliche Unfallversicherungen diese Fürsorge. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sie diese Aufgabe unzuverlässig ausführen. Wir wissen, dass die
Sozialgerichte (und Aufsichtsbehörden) anhand deren unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten vorgeben, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörden zu kontrollieren.
Es ist sachlich unmöglich, eine nicht rechtsstaatlich getroffene Verwaltungsentscheidung einer Behörde anhand einer ebenfalls nicht wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte zu
kontrollieren.
Wenn wir dies aus der Vergangenheit wissen, ist es doch zumindest fahrlässig, wenn wir erwarten, dass dies dann anders ist, wenn die Institutionen belastet werden. Die Parlamente sind aufgefordert,
die vollziehende Gewalt gemäß ihrem Auftrag zu kontrollieren, Konsequenzen einzufordern und deren Ausführung zu überwachen.
Wenn hier eine rechtsstaatliche Gewaltenteilung funktionieren soll, dann muss den Amtsträger bewusst sein, was mit ihnen passiert, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen.
U.a. ist das Ehrenamt von einer zuverlässigen Aufgabenerfüllung in Ausübung der Amtsfunktionen abhängig. Damit diese Amtsfunktionen tatsächlich ausgeführt werden, sind deren Zuwiderhandlungen unter
empfindliche Strafen zu stellen.
Erst so findet ein Rechtsstaat "in seine Spur zurück".
#1250
Mazi(Montag, 11 Januar 2021 22:26)
Ich möchte den Fokus auf das "Ehrenamt" lenken.
In der Eifel, in Landkern, sollten ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute, den Ordnungsdienst übernehmen.
Bei der Bedeutung des Themas brauchen wir nicht über die große Zahl der Ehrenamtlichen (nicht nur der Feuerwehrleute) zu streiten. Bei der Kenntnis der Arbeitsweise der Berufsgenossenschaften, die im
Schadensfall die Regulierung vorzunehmen haben und die Kenntnis, dass Sozialgerichte sich weder an Gesetz und Recht halten, gegen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entscheiden (trotz
Verpflichtung nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsdgesetz) ist es nicht verwunderlich, dass leitende Führungskräfte den verantwortlichen Einsatz von ehrenamtlich tätigen Arbeitskräften nach ihrer
Fürsorgefunktion ablehnen.
Corona bringt das Ehrenamt in Verruf bzw. die ehrenamtlich Tätigen Bürger, zum Nachdenken.
Ich möchte nicht auf die Darstellungen einiger Unfallverletzter eingehen, aber auf den Sonderermittler im Fall AMRI verweisen, der laut Medien feststellte, dass die Verwaltungsakten der Behörden
keinesfalls glaubhaft und ordentlich geführt waren.
Eine Behörde, deren Verwaltungsakte nicht die tatsächlichen gegebenen Geschehnissse objektiv dokumentiert. Gerichte und Aufsichtsbehörden, die nicht anhand dieser Verwaltungsakte rechtsstaatliche
Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, können nicht vorgeben, in Ausführung ihrer Amtsfunktion gehandelt zu haben.
Eine rechtsstaatlich falsche Verwaltungsentscheidung kann anhand einer ebenfalls unwahren und unvollstänmdigen verwaltungsakte nicht kontrolliert werden.
Um dieses Vertrauen in Art. 20 Abs. 3 GG beim Bürger wieder zu verankern, sind die die Amtsfunktionen mit Amtzsträgern zu besetzen, die das Grundgesetz umsetzen.
Wenn Ehrenämtler sich für eine gerechte Sache einsetzen, dann muss damit verbunden sein, dass sie sich auf eine ordnungsgemäße Amtsverwaltung verlassen dürfen. Dies ist wieder herzustellen und
Arbeitsverweigern sind dorthin zu versetzen, die ihrem Anspruch genügen.
Aber halten Sie mir bitte nicht entgegen, dass die Ministerpräsidenten, nachdem sie 2012 die Problematik verdeutlicht erhielten, heute immer noch "wie die Hühner durcheinanderlaufen müssen" und immer
nmoch uneins sind, was denn zu tun ist. Es ist m.E. kein großer Schaden, wenn festgestellt wird, dass sie ihre Aufgabe nicht kompetent wahrnehmen.
Ministerpräsidenten sind werder willens noch in der Lage Bürger oder Ehrenämtler zu schützen. Diese Erwartungshaltung, dass sie dies doch tun sollten, ist einzufordern.
#1249
Mazi(Montag, 11 Januar 2021 21:30)
#1248
Ja, es ist schon erschauerlich mit welcher Präzision 2012 dieses heutige Virus beschrieben wurde.
Noch bedeutender ist m.E. dass die Ministerpräsidenten die Gefahr, die von diesem Virus ausgeht nicht erkannt haben. In der Tat ist das Virus unpolitisch und rafft jeden dahin, den es bekommen kann.
Hätten die politsch Verantwortlichen erkannt, dass sie nichts zu bestimmen haben - und dagegen scheinen sich einige noch zu wehren -, dann würden sie das Feld Fachleuten überlassen und nach deren Rat
handeln.
Ein alter Spruch kommt mir in den Sinn:
Wenn sie unbekannte Gewässer befahren wollen, dann ist es ratsam einen Lotsen an Bord zu nehmen.
Die Politiker fahren im dichtesten Nebel auf Sicht!
Wenn man auf unser ureigenstes Thema zurückkommen, dann ist eindeutig, dass dieses Handeln, was wir vorfinden, lediglich die logische Schlussfolgerung des bisher erlebten, der
Sozialgerichtsbarkeit.
Wir haben einerseits das Bundesverfassungsgericht, das bereits 1983 entschieden hat, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 mit Bezug auf diesen Beschluss ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen
können. Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Das Bundesministerium hat 2013 in diesem Sinne nachgelegt und verlauten lassen, dass diese Verwaltungsakte alle bisherigen sachbezogenen Geschehnisse enthält. Anhand dieser Verwaltungsakte
kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltungsentscheidungen. Die Verwaltungsakte darf nachträglich nicht verändert werden.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht und die richterliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG ausdrücklich noch einmal an das Gesetz.
Eigentlich, wenn Exekutive und Judikative sich an diese Vorgaben halten würden, gäbe es keinen Streit. Da sie dies aber nicht tun, der Bürger zwar sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG wahrnehmen
kann, aber wiederum bei dem gleichen, der Justiz , landet, hat er keine Chance.
Die Chance ist erst dann wieder gegeben, wenn die Verantwortlichen wegen deren fehlerhaften Ausführung der Amtsgeschäfte zur Rechenschaft gezogen werden. Was das bedeutet, sollte jedermann klar sein.
#1248
WernerE(Sonntag, 10 Januar 2021 14:16)
#1247
Vielleicht sollte man mal über den Tellerrand hinaus blicken, nicht nur um die gestellte Frage zu beantworten, sondern auch deshalb zu erkennen, was das Leben in 2021 beeinflußt.
Ich bezweifle keinesfalls das es einen ggf. tödlich verlaufenden Virus gibt, aber heißt dieser tatsächlich Corona oder doch anders?
Das in vielen Orten die Medizinischen Institute, Krankenhäuser oder Krematorien überlastet sind, stelle ich nicht in Frage.
Lesen Sie bitte mal: https://www.zm-online.de/news/politik/behoerde-warnte-2012-vor-pandemie-mit-mutiertem-sars-erreger/
Bereits 2012 wurden dem dt. Bundestag Szenarien durch das RKI nahegebracht, welche genau die heutigen Zustände spiegelt.
Die Regierung hätte also Jahre Zeit gehabt, dass Gesundheitssystem so aufzunehmen bauen, um die gerade erlebbaren Zustände zu vermeiden.
Und da nehme ich das RKI nicht in den Schutz, denn auch dort wurde nicht entsprechend gehandelt.
Heute kann mann in der Süddeutschen Zeitung lesen:
Es gibt bereits einen neuen Virus irgendwo auf dem Globus, der dann in Erscheinung tritt, wenn wir den aktuellen vernichtet oder überwunden haben.
Man könnte es auch einfach ausgedrückt biologische Kriegsführung nennen, denn wenn ein Gesundheitssystem mit all den aufopfernden Menschen die dahinter stehen, zusammen bricht, können auch
Regierungen scheitern und die Welt aus den Fugen bringen.
Ich möchte auch jedem Menschen danken, der sich in den Dienst der Gesundheit oder des Todes stellt ohne Wenn und Aber.
Das tragische an der jetzigen Situation ist, dass alle anderen Themen und Schicksale in den Hintergrund fallen:
- Grippetote
- Asbesttote
- Tote durch Erkrankungen der Arbeit
- Anerkennung von Arbeitsunfällen und deren weitreichenden Folgen
- Erich Neumann - der seit Jahren vergeblich kämpft
dazu könnte ich noch Dutzende Namen und Beispiele hier nieder schreiben, wahrscheinlich auch Ihren, aber würde das etwas nützliches bringen?
Die Politik und auch die Öffentlichkeit würde es nicht interessieren, hier ist nur Corona, Trump, Putin, Kim, Hongkong u.s.w von Interesse.
Nachdem ich mich jetzt genug zum Thema Virus und allem was dazu zu schreiben wäre aus meiner Sicht, wieder auf das Wesentliche der Probleme von Erich Neumann und der Leidensgenossen,
konzertieren.
In diesem Sinn - Danke an Alle die Mithelfen und vorwärts schauen um Pandemie und die Probleme der hier geschilderten Skandale zu bearbeiten.
#1247
Telare(Samstag, 09 Januar 2021 15:53)
@ #1246
Herr WernerE,
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn das Personal der Intensivstationen und der
Normalstationen über Anzahl und Zustand der Patienten lügen würde.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Krematorien und Bestatter lügen würden, wenn sie
sagen, dass auf Grund fehlender Kapazitäten die Toten gelagert werden müssen statt wie sonst üblich innerhalb der Regelzeiten bestattet.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die REHA-Zentren lügen würden, wenn sie melden, dass sie
kaum bis keine Kapazitäten mehr haben, um die Genesenen wieder aufzubauen.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Genesenen über die gravierenden Folgen des Virus mit massiver Einschränkung des Gesundheitszustandes nach
Genesung lügen würden.
Wollen Sie ernsthaft behaupten, dass der Virus und seine Folgen eine Lüge ist?
Falls ja, dann empfehle ich Ihnen, eine Woche auf einer Intensivstation in Ihrer Nähe auszuhelfen. Und da es ja den Virus Ihrer Meinung nicht gibt und schon gar nicht in seiner Gefährlichkeit,
braucht es bei Ihnen ja keine Schutzkleidung.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht derer, die an diesem Virus erkrankt sind, auf
Intensivstation um ihr Leben kämpfen oder diesem Kampf schon verloren haben und letztendlich qualvoll verstorben sind.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen dieser, die sich um das Leben
derer sorgen die noch auf Intensiv kämpfen und eine Beleidigung derer, die um Verstorbene trauern.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht des Personals, das auf Intensiv und auf
Normalstation unter Verzicht auf Überstunden, Wochenende und Freizeit und unter Risiko ihres eigenen Lebens die Erkrankten versorgen und versuchen, deren Leben zu retten.
Ihre Behauptung „Die Zahlen der Neuerkrankungen und Todesfälle haben mit den Impfungen zu tun! „und „Man will erreichen, das eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht ist“ ist mit der Realität
nicht in Einklang zu bringen.
Denn die Neuerkrankungen und Todesfälle waren vor jeder Impfung und sind damit nicht durch diese begründbar. Genauso gut könnten Sie behaupten, der Tod ist am Leben schuld. Da beißt sich die Maus in
den Schwanz.
Und wenn eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht werden soll, wieso tut man dann mit Maske, Abstand und Impfung alles dafür, um Infektion und Tod zu verhindern? Da beißt sich die Maus in den
Schwanz.
Es ist eine Sache, Dinge kritisch zu hinterfragen.
Es ist eine andere Sache, an der Realität und der Logik vorbeilaufenden Behauptungen hinterherzulaufen, nur weil sie ins eigene Weltbild und in die eigene, frustrierte Weltsicht passen.
Es ist eine Sache, die Absolutität in Abgleich der Realität und der Logik mit einer Behauptung anzuzweifeln.
Es ist eine andere Sache, an der Realität und der Logik vorbei und diese ignorierend für seine eigenen Behauptungen selber Absolutität zu behaupten und darauf begründet dann zu behaupten, die anderen
hätten Unrecht. So etwas nennt man Zirkelschluß.
Es ist eine Sache zu behaupten 1 + 1 = 2.
Es ist eine andere Sache zu behaupten 1 + 2 = 3.
#1246
WernerE(Samstag, 09 Januar 2021 13:52)
Zitat #1244
Dass diese Ausführung der Amtsgeschäfte tatsächlich erfolgt, ist seitens der Abgeordneten zu überwachen.
Ich musste jetzt gerade schmunzeln!
Begründung:
Wieviele der Abgeordnete In Bayern stecken mit den ausführenden im Bunde?
In meinem mündlichen Vortrag vor dem Petitionsausschuss Öffentlichkeit in 2019 konnte ich genau feststellen, wer sich wie verhält.
So hatte es z.b. A. H..d (FW) - bei RTL Fernsehrichter - nicht nötig überhaupt anwesend zu sein und viele haben ihre Post, die sie gerade erhalten haben, gelesen.
Von daher ist meine Meinung zu den MdL gravierend anders geworden, auch hier regiert das Geld und Ansehen.
Bürger sind ausschließlich zur Wahl wichtig, danach nicht mehr!
#1245
Erst vor ein paar Tagen habe ich auf meiner Festplatte folgendes gefunden:
1. Die WHO hat in 194 Ländern Völkermord geplant und ist dabei, ihre Ziele und Pläne zu verwirklichen. Die Zahlen der Neuerkrankungen und Todesfälle haben mit den Impfungen zu tun! Man will uns Angst
machen und weitere Menschen zum impfen bewegen! Dieser Virus wurde wie alle anderen Viren im Labor gezüchtet! Man will erreichen, das eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht ist, um dann die
Pandemiestufe 7 auszurufen.
2. Niemand hinterfragt, was eigentlich die Pandemiestufe 6 bedeutet! Diese Pandemiestufe 6 wurde im Juni 2009 von der WHO ausgerufen. Die Pläne Internierungslager einzurichten wurden über die
Sommerferien und in den letzten Monaten hinter unserem Rücken ausgeführt. Fragen Sie Ihren Bürgermeister, was in den Schulen, Turnhallen, unter den Rathäusern gemacht wurde. Lassen Sie sich die Räume
zeigen. Wurden Lebensmitteldepots angelegt?
In einem anderen Schreiben -einer Anzeige in Österreich!
Bxxxxr als Entwickler Biowaffentechnologie
1. Bxxxxr und die Herstellung und Versendung von 72 kg Impfstoff, verseucht mit dem lebenden Vogelgrippe Virus, der aus einem WxO Labor kam.
Laborzwischenfall im Februar 2009 wo alle Richtlinien zur Biosicherheit umgangen wurden
2. Bxxxxr und die Anmeldung eines Patents für einen H1N1-Virus im Jahr 2008, ein Jahr vor dem „noch nie gesehene“ „Schweinegrippe“ Ausbruch als Beweis einer Planerfüllung und planmäßigen
Vorgehens
3. Bxxxxr: Impfstoff
4. Nxxxxxs: Impfstoff
5. Gxxo Sxxth Kxxxe: Impfstoff
d) WXO als Entwickler von Biowaffentechnologie
1) Die Pandemie 6 Warnstufe der WXO: Manipulation der Dateien?
2) Die Impfstoff Richtlinie der WXO
3) Die Gesetzesgrundlage für die Machtübernahme der WXO in allen 194 WXO- Mitgliedsstaaten
das alles vor über 1ß Jahren unter dem Deckmantel "Schweinegrippe"
Ich habe noch so ein Schreiben, aber dort kann ich nicht Kopieren.
Damals wie heute, die Frage existiert der Virus tatsächlich, wurde er als Biowaffe entwickelt und wieso gibt es unterschiedliche Zahlen.
Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert und getestet, wieviele davon mehrmal?
Viele Fragen - mal sehen wieviele Antworten.
#1245
Mazi(Freitag, 08 Januar 2021 20:34)
#1239
"FREITAG, 08. JANUAR 2021
Von Covid-Front in den Bundestag
Arzt sieht grobe Fehler bei Impfkampagne
ntv.de: Die lang ersehnte Impfkampagne gegen Covid-19 läuft und das früher, als man im Sommer hoffen konnte, doch anstelle von Euphorie wächst die Kritik. Sind die Impfungen tatsächlich so schlecht
angelaufen?
Janosch Dahmen: Wir haben seit Ende Dezember 1,3 Millionen Impfdosen in Deutschland. Davon haben wir bisher nur einen sehr kleinen Anteil verimpft. Da müssen wir schneller werden. Nicht zuletzt
deswegen, weil wir die Mutation, die in Großbritannien und Irland völlig eskaliert, in Europa nicht aufhalten werden können. Jeder Tag, an dem es uns gelingt, mehr Menschen zu impfen, schützt uns vor
einer Katastrophe."
#1244
Mazi(Freitag, 08 Januar 2021 20:29)
#1243
Sie werden fragen, was ist zu tun?
Das weiß ich nicht! Es ist mir klar, dass fehlerhaftes gesetzeswidriges Handeln der Exekutive von der Judikative gedeckt wird. Wie sollen Sie Klage einreichen können, wenn der Richter zur scheinbar
gleichen Vereinigung gehört, gegen die Sie klagen wollen?
Sie besitzen zwar ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG), aber das räumt ihnen lediglich das Recht ein, Ihre Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Der dortige Richter entscheidet dann zwar
unabhängig, aber nicht auf der Grundlage der Gesetze.
Die bekannten schriftlichen Äußerungen namhafter Gerichtspräsidenten dokumentieren zwar das vorsätzliche rechtswidrige Verhalten der Richter, und stellen klar, dass ihr Fall kein Einzelfall
darstellt, sondern ein Fall von vielen weiteren bekannten Fällen darstellt.
Damit führt die Bundesrepublik Deutschland wider besseren Wissens keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durch.
Letztlich ist Ihr Fall mit dem aktuellen Fall in den USA, der Aufforderung von Präsident Trump das Capital zu stürmen, vergleichbar. Ich hoffe von dort zu erfahren, wie ein Rechtsstaat mit Bürgern
umzugehen hat, die sich in Ausführung ihrer Amtsfunktion widerrechtlich verhalten.
Ein möglicher Ausweg dort ist m.E. die Begnadigung von Herrn Trump seitens Herrn Bidens.
In der Bundesrepublik Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Richter eines Gerichtszweigs, der Sozialgerichtsbarkeit, begnadigt werden. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass hier trotz
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahr 1953 in der Sozialgerichtsbarkeit nie faire Verfahren durchgeführt wurden.
Sachlich wäre jedoch dann kein größerer Schaden entstanden, als wenn es diesen Rechtsweg nie gegeben hätte. Dies widerspricht aber Art. 19 Abs. 4 GG und damit einem Grundrecht.
Das geht also auch nicht und insbesondere nicht von einem anderen Gremium als dem Deutschen Bundestag höchst persönlich.
Das kann ich mir gar nicht vorstellen, dass dies ein praktikabler Weg sein könnte.
Warten wir also ab. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) wird kurzfristig klarstellen, ob Behörden und Gerichte an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind oder nicht.
Nach § 31 Bundesverfassungsgericht ist dem BSG diese Entscheidung bereits vorgegenen und alle Behörden und Gericht an dessen Entscheidungen gebunden. Die Frage ist folglich, wieviel Zeit das BSG
benötigt, diesen Parageraphen abzutippen und dessen Wirkung zu bestätigen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BSG eine lange Beratungszeit genötigt. Es sei denn, das BSG will formulieren, das ein Bürger keinen Rechtsanspruch auf seine Rechte hat. In der Folge wird dann
das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das BSG dies korrekt sieht.
Wenn auch das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht des BSG teilen sollte, stellt sich die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention
faire Verfahren sicherstellen wollte.
So oder so wird der Deutsche Bundestag gefordert sein, zu beraten, was denn jetzt zu tun ist?
Zu bestätigen, dass alle bisherigen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit widerrechtlich ergangen sind oder darzulegen, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Sozialgerichte tatsächlich nicht
bindet und die Bundesrepublik vorsätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstößt, erscheint mir schwer denkbar..
Es erscheint mir i.S. rechtsstaatlicher Grundsätze ratsam allen Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorzuhalten, in Ausführung einer Amtsfunktion diese widerrechtlich verletzt zu haben und
klarzustellen, dass der Deutsche Bundestag es nicht duldet, dass Gesetz und Recht nicht eingehalten werden. Diesem Verständnis haben personelle Konsequenzen zu folgen. Da die Ministerpräsidenten der
Länder für die Überwachung der Sozialgerichte zuständig sind, dies aber offensichtlich nicht vornehmen, sind auch sie für die Ausführung ihrer Amtsführung zur Rechenschaft zu ziehen.
Dass diese Ausführung der Amtsgeschäfte tatsächlich erfolgt, ist seitens der Abgeordneten zu überwachen.
#1243
WernerE(Freitag, 08 Januar 2021 19:56)
Zitat
Ihre Anträge sind damit nicht "ordnungsgemäß bearbeitet" worden.
Genau so sehe ich das auch, selbst wenn die bayrische Staatsregierung egal in welchen Abteilungen dieses vehement ablehnt.
Ich hatte mir eine Selbstanzeige überlegt, aber diese würde wie bei Erich zu nichts als Einstellung führen.
Von daher könnte ich höchstens die "Strafversetzt" ehem. Ministerin Huml anschreiben und ggf. auf Auskunft bitten
Strafversetzt in eine Abteilung die mit Gesundheit in der EU zu tun hat
Mir fällt da eigentlich erneut nur ein Wort ein: Pfui Teufel!
#1242
Mazi(Freitag, 08 Januar 2021 19:08)
#1240
"In Anwendung von § 17 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) weisen wir darauf hin, dass Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete
Anträge wiederholen, ohne neue Gesichtspunkte vorzubringen, nicht mehr beantwortet werden."
1.
Ich bezweifele, dass niederrangige Verordnungen das Grundgesetz aushebeln können.
2.
In der Rückantwort der Behörde bezieht sie sich auf o"rdnungsgemäß bearbeitete Anträge". Dem kann ich folgen. Dies trifft aber in Ihrem Fall nicht zu.
In dem hier strittigen Verfahren ist dokumentiert, dass die Anträge nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden. Das Schreiben ist folglich auf Ihren Fall nicht anzuwenden.
Es ist zwischenzeitlich schriftlich bekannt, dass dies auch in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist. Ihr Fall ist folglich kein Einzelfall.
Es ist auch schriftlich bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit fehlerhafte Bearbeitungen erfolgen, aber dennoch wider besseren Wissens nicht korrigiert wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 beschlossen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen. Bezogen auf diesen
Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht 1988 in einem weiteren Beschluss festgestellt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen
können. Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Diese Beschlüsse sind weder zu ergänzen, noch anderweitig zu interpretieren, Was diesen Beschlüssen dennoch fehlt, ist, dass sie in der Sozialgerichtsbarkeit angewandt werden.
Es ist bekannt geworden, dass die Sozialgerichte in ihrem Fall keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legten. Die Richter waren folglich nicht in der Lage anhand der
Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidung zu bestätigen.
Nach § 444 ZPO gelten Ihre Beanstandungen als bewiesen, wenn die Behörde ihrerseits Urkunden nicht vorlegt. In Ermangelung von Gegenbeweisen sind daher Richter nicht befugt, anders zu entscheiden,
als dies die Sachlage vorgibt.
Ihre Anträge sind damit nicht "ordnungsgemäß bearbeitet" worden.
#1241
WernerE(Freitag, 08 Januar 2021 15:04)
Meine Antwort dazu:
Sehr geehrte Damen und Herren des Referat A5,
ja natürlich – alles was zur Aufklärung der Wahrheiten dient, wird Erfahrungsgemäß bei der bayrischen Staatsregierung unter den Tisch gekehrt.
Könnte ja sein, dass irgendwer im Staatsapparat belastet werden könnte,
Nein, ich werde mich weiterhin beschweren, denn das ist bürgerliches Recht und
Es steht sowohl in der bayrischen Verfassung, dem Grundgesetz und dem Europäischen Recht, an der sich auch das Referat A5 und alle Bediensteten der bayrischen Staatsregierung zu halten haben.
Ich hatte Ihnen mehrfach die Möglichkeit gegeben, Aufklärung zu betreiben, jetzt könnte ich mal die EU mit der Aufklärung des Sachverhaltes beauftragen.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Ablehnen von Bürgeranträgen und trotzdem ein gutes, neues Jahr.
#1240
WernerE(Freitag, 08 Januar 2021 15:03)
Ich zeige mal auf, was die bayrische Staatsregierung- hier das Referat 5 mit mündigen Bürgern so treibt.
Aufklärung nicht erwünscht, könnte man das nennen ODER?
Sehr geehrter Herrn ,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 16.12.20202.
Zu den von Ihnen erneut vorgebrachten Beschwerden wurde bereits ausführlich Stellung genommen.
In Anwendung von § 17 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) weisen wir darauf hin, dass Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete
Anträge wiederholen, ohne neue Gesichtspunkte vorzubringen, nicht mehr beantwortet werden.
Wir bitten Sie zudem, nicht nachweisbare Unterstellungen im Hinblick auf die Sozialgerichtsbarkeit und unser Haus zukünftig zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat A5
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit,
Gesundheitsmanagement
Betreff: A5/0064.03-1/269
Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor B…,
zunächst bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 14.12.2020 welches Heute eingegangen ist.
Zu Beanstanden ist z.b. der Abschnitt 1 Seite 2:
Es ist völlig Belangslos ob ich berechtigte Befangenheitsanträge, Strafanzeigen gegen Richter (Rechtsbeugung) oder Dienstaufsichtsbeschwerden
eingereicht hatte, denn ich hatte mich nicht über die lange Verlaufszeit, sondern über das Verhalten zum Gerichtstermin in der
Pandemie Zeit beschwert.
Absatz 2 Seite 2:
Wie Sie richtig verstellen, wurde die Verhandlung auf den 11.11.2020 !4 Uhr gelegt, damit hatte ich zum Zeitpunkt der Vorladung auch keine Probleme.
Allerdings haben sich die Voraussetzungen einer Infektionsfreien An-Abfahrt im November verändert, der öffentliche Nahverkehr einer der Hotspots
war ausschlaggebend, zur Absage des Termines.
Mein Schreiben am 4.11. an das LSG wurde beantwortet mit Datum 09.11.2020 Eingang 11.11.2020 und das obwohl dem LSG eine Faxnummer
hinterlegt ist, bei der man dringende Schreiben hätte senden können.
Die Aussage vom 16.11.2020 man habe mich per Fax kontaktiert, allerdings ist man nicht durchgekommen, habe ich bereits beantwortet, da zu der
Zeit ständig Faxe ankommen und nur das des LSG nicht, erübrigt sich das Schreiben des LSG.
Der Termin am 11.11.2020 wurde dann von mir per Fax an das LSG am 10.11.2020 um 16:00 Uhr abgesagt, mit dem Hinweis, falls das LSG
einen Bussgeldbescheid erlässt, dieses auf ein Konto eines Vereines zu überweisen.
Daraufhin kam ein Schreiben datiert vom 11.11.2020 Eingang 14.11.2020, dass der Termin vom 11.11.2020 abgesagt wurde. Grund: von Amts wegen.
Somit wurde Ihnen wiederum nur die Hälfte der wichtigen Schreiben und Sachverhältnisse übermittelt, so dass wie schon längst bekannt,
ich als Kläger im „schlechten Licht“ da stehe und nicht der 3`te Senat des LSG.
Mich würde dann doch noch ein Vorgang interessieren, der sich nach dem 2`ten Befangenheitsantrag gegen die frühere Berichterstatterin
RiLSG T. Lilienxxxx gerichtet hat.
Um den Befangenheitsantrag zum Thema besonderes Verhältnis zum bestellten med. Gutachter Dr. U. Glxxxxr nicht beantworten zu müssen,
wurde die Richterin binnen Monatsfrist zum SG München versetzt.
(von diesem med. Sachverständigen gibt es nur Gutachten zu Gunsten von Versicherungen oder gesetzl. UV)
Das diese Versetzung schon länger geplant war, dürfte ein behördliches Märchen sein, denn hierzu gibt es keinen nachvollziehbaren Hinweis
Im Vorfeld, sondern hier wurden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die guten Kontakte des RiLSG Dr. Kxxxz zum Sozialministerium schamlos
Ausgenutzt.
Sie können gerne widersprechen, aber ohne amtlichen Nachweis ist es sinnlos mir das mitzuteilen.
Absatz 3 Seite 3
Egal ob Sie ein dienstrechtliches Fehlverhalten sehen wollen oder nicht, für mich gibt oberstes Gebot mich zu schützen und da haben die
staatlichen Organe gemäß Grundgesetz Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
zu achten.
Von daher hätte das LSG schon rechtzeitig vorausschauend reagieren können, wenn man nicht auf die wichtige Statistik der abgeschlossenen Verhandlung in 2020 schaut.
#1239
Mazi(Dienstag, 05 Januar 2021 11:58)
#1238
Ich lese:
"Bislang sind 1,3 Millionen Biontech-Dosen ausgeliefert worden. Verimpft sind davon aber erst rund 266.000 in den 16 Bundesländern. Die Impfzentren sind am Wochenende und nachts nicht besetzt."
(Steingarts Morning Briefing, 05.01.2021)
Die geschaltete Hotline zur Vergabe von Impfterminen in Rheinland-Pfalz, Mainz-Ingelheim (0800 / 57 58 100) meldet permanent: "Besetzt"
Unter einem geleisteten Eid der Ministerpräsidentin verstehe ich dies nicht.
#1238
Mazi(Freitag, 01 Januar 2021 18:22)
Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz leistete nachfolgenden Amtseid nach der Landesverfassung Art. 100:
"„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“ (2) Die
Vorschrift des Artikels 8 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt."
Stellen Sie sich, dass das Land Rheinland-Pfalz explodierende Zahl an Corna-Neininfektionen meldet, über Impfstoff verfügt und mit der Impfung nicht unmittelbar mit der Impfung begonnen hat.
In Kenntnis dieses Sachverhalts muss einfach festgestellt werden, dass Frau Dreyer offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt hat.
Wer will ihr dann noch einen Vorwurf machen in Rheinland-Pfalz nicht Sorge dafür zu tragen, dass Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten werden. Ich spreche hier ausdrücklich die
Tatsache an, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (nach offizieller Verbindlichkeit seiner Beschlüsse nach Paragraph 31 gegenüber von Behörden
und Gerichten) weder einhält noch beachtet.
Es bleibt nur eine Feststellung übrig: Exekutive und Judikative sind zwar an Gesetz und Recht gebunden, handeln aber nicht danach und die Ministerpräsidentin kümmert es nicht, welchen Amtseid sie
geleistet hat.
Entgegen der herrschenden Meinung, dass ein geleisteter Amtseid kein Eid darstellt, vertrete ich diese Auffassung nicht. Wenn man gegenteiliger Auffassung vertreten wollte, dann stelle ich die Frage,
weshalb überhaupt ein Eid geleistet wird?
Ich habe auch in Kenntnis der Vorgänge bei den Berufsgenossenschaften und den Sozialgerichten, dass dort die wahren "Reichsbürger" sitzen und ihre Amtsstellungen missbrauchen. Die Anspielung des
Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 scheint mehr Inhalt zu haben, als vermutet werden darf.
Es geht nicht um bürokratisches Fehlverhalten, sondern schlicht um die Tatsache, dass in einem sich selbst schützenden System die Belange des Volkes nicht geschützt werden. Anders kann ich nicht
verstehen, dass eine Panddmie ausgebrochen ist, eine Landesregierung über Abwehrmassnahmen verfügt und dem Volk vorenthält.
Ich habe kein Verständnis für solche Haltungen und kann darin kein rechtsstaatliches Denken erkennen.
#1237
WernerE(Donnerstag, 31 Dezember 2020 13:06)
Dem ist im Prinzip nichts hinzu zufügen, alles ist korrekt beschrieben!
Beweise hin oder her, solange das Grundgesetz für die Angesprochenen uninteressant ist, können wir tun und lassen was wir wollen.
Wer die Neujahransprachen der Bundeskanzlerin und hier in Bayern des Ministerpräsidenten anhört, wird nur noch davon laufen wollen.
Wir sind genervt vom Versagen der Politiker in allen Krisen in den letzten Jahren und wir sind genervt vom Versagen in Sachen die hier eingestellt sind.
Wir müssten trotzdem weiter machen, mit Mut und nötiger Kraft, um das System der Leistungsverweigerer und deren Gehilfen zu brechen.
Manchmal wünsche ich mir echtes A-TEAM und Geheimnisverräter um gezielt aufzuräumen, nicht mit Fäusten, sondern mit Hirn.
Danke und guten Rutsch, wir Lesen in 2021 wieder von einander!
#1236
Mazi(Donnerstag, 31 Dezember 2020 12:24)
Also hören Sie auf Beweise zu liefern, wenn der Staat kein Interesse daran zeigt, diese nach seinem Gesetz zu bewerten.
Die Frage ist, ist das Grundgesetz gültig oder nicht? Wenn es gültig ist, dann ist es durchzusetzen. Durchzusetzen ist es von den Verantwortlichen (das sind weder Sie noch ich). Letztlich sind dies
die Parlamentarier als Volksvertreter. Die Maßnahmen der Parlamentarier - zur Unterstreichung von deren Glaubwürdigkeit - ist gegenüber allen, die Gesetz und Recht nicht achten, mit personellen
Konsequenzen verbunden.
#1235
Mazi(Donnerstag, 31 Dezember 2020 12:24)
Es ist bekannt, dass meine Argumentation auf den Vorschriften des Grundgesetzes und dessen Durchsetzung beruht.
Aber es macht m.E. keinen Sinn, wenn sich - wie in diesem Forum - auf Gesetze, auf Spielregeln bezogen wird, nach denen die Gegenseite nicht spielen Will und offensichtlich seitens des Staates kein
Wert gelegt wird, dies zu ändern.
Das Grundgesetz räumt jedem Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht ein, den Rechtsweg zu beschreiten. Dabei sind Exekutive und Judikative nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht
gebunden.
Den Richtern wird unterstellt, dass sie ihre Amtsaufgabe neutral ausüben und ihre Entscheidung nach den Gesetzen sprechen.
Die Praxis hinterfragt jedoch den Wahrheitsgehalt dieser Annahme.
Es ist nicht Ihre oder meine Aufgabe, die Durchsetzung von Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen. Es ist die Aufgabe der Entscheidungsträger, die dafür verantwortlich sind, dass Sie und ich darauf
vertrauen dürfen, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind.
Bringen wir es auf den Punkt:
Das Bundesverfassungsgericht hat es bereits 1983 für nötig erachtet, Exekutive und Judikative bekannt zu machen, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen und nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht von 1988 jeder Betroffene die Möglichkeit hat anhand dieser Akte die rechtsstaatlichen
Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Nach dieser Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts ist erst dann ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz gewährt.
Übereinstimmend wird hier in mehreren Bundesländern nachgewiesen, dass verschiedene Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorlegen. Daraus folgt, dass kein Betroffener und
kein Gericht rechtsstaatliche Verwealtungsentscheidungen der Behörden nachvollziehen kann. Folgelich kann ein Richter auch nicht vorgeben, eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung einer Behörde
kontrolliert zu haben.
§ 444 Zivilprozessdordnung besagt, dass die Beanstandungen eines Betroffenen dann als bewiesen anzusehen sind, wenn die gegnerische Partei Urkunden von deren Nutzung durch den Gegner
unterbindet.
Wir alle haben Unterlagen von Herrn Neumann eingesehen, die glaubhaft dokumentieren, dass offizielle Schreiben einer Behörde dokumentieren, dass deren Verwaltungsakte nicht alle wesentlichen
sachbezogenen Dokumente enthalten.
Die Beschlüsse der Richter des LG Hamburg, die ich als nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften sehe, sind nicht in der Lage, diese offiziellen Schreiben der Berufsgenossenschaft
ungeschehen zu lassen. Wir haben sie gesehen und die Entscheidung der dortigen Richter stehen nicht im Einklang mit dem Gesetz.
Es ist folglich Aufgabe des Staates diese Richter von ihren Aufgaben wegen deren Amtsmissbrauch in Ausübung einer Amtstätigkeit zu entbinden.
Es steht weder Ihnen noch mir zu, die involvierten Bediensteten wegen Missachtung des Art. 20 Abs. 3 GG aus ihrem Dienst zu entlassen. Es ist nach den Regeln des Grundgesetzes die Aufgabe der
zuständigen Diensdtvorgesetzten. Kommen sie dieser Amtspflicht nicht nach, so haben sich wegen Beihilfe zur Aufdeckung einer Straftat zu erwehren.
Bringen wir es zurück auf das Wesentlichste:
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 entschieden. Nach § 31 Bundesverfassungegerichtsgesetz sind alle Behörden und Gerichte an dessen Entscheidung gebunden.
In den Behörden wird diese Entscheidung nachweislich auch in den Folgejahren nicht beachtet. Der Vorgang ist in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt und anhand von offiziellen Schreiben nachvollziehbar
dokumentiert.
Es ist Aufgabe des Staates das Grundgesetz durchzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass das Grundgesetz angewandt wird.
Materiell kann ich keinen Unterschied zwischen den "Reichsbürgern", die das Grundgesetz als nicht bindend betrachten wollen, und der Justiz erkennen, die nachweislich die Vorgaben des Grundgesetzes
noch nie beachtet hat.
Daraus ergibt sich die Frage, was mit den Gerichtsurteilen passiert, die nicht nach dem Gesetz gesprochen wurden? Eine vorgegebene "Einspruchsfrist" auf niedrigeren Verwaltungsebene kann doch nicht
in der Lage sein, ein höher angesiedelten Gesetz, das Grundgesetz, auszuhebeln?
Letztlich geht es um die Druchsetzung der guten Sitten und deren Konsequenzen.
#1234
Hoorst G. Ansorge(Mittwoch, 30 Dezember 2020 19:12)
Die von anderen Sozialgerichten geschilderten Missstände sind gleichsfalls auch bei den Bremer Sozialgerichten an-
zutreffen, denn die BGs in Deutschland verfügen über dichtes Netz von willigen (korrupten) Zubringern. In meinem Falle ließ der Durchgangsarzt Dr. S die Halswirbelsäule nur ab C 4 per CT untersuchen
und er bestellte für die BG BAU bei seinem Kollegen ein Aktengut-
achten zur Abehr von Ansprüchen. Der "Lange Arm der BGs" reicht sehr , sehr weit.
#1233
WernerE(Dienstag, 29 Dezember 2020 12:32)
#1232
Das sind schlicht Absprachen zur Verabredungen zum gemeinschaftlichen Begehen von Straftaten. Die Täter sind zum Schutz des Grundgesetzes dauerhaft wegzuschließen.
Der Brief an die oberste deutsche Volksvertretung dem Bundespräsidenten F-W Steinmeier in Bezug auf diese Webseite und der darin festgestellten betrügerischen und gesetzeskonformen Handlungen, in der
selbst Richter vom LSG und auch Richter von Zivilgerichten (LG) nicht halt machen, ist schon in Vorbereitung aufgesetzt und wird dann in Kürze zugestellt.
Eine Kopie des Schreibens werde ich dann Hr. Schäuble oder gleich der Abteilung Justiz bei der Europäischen Kommission übermitteln.
#1232 Abs. 1
Erinnert mich an meinen eigenen Fall beim LSG München, der dortige Vorsitzende des 3`ten Senates Dr. Kxxxz hatte bestätigt durch eine. Ehrenamtsrichters mittels eidesstattliche Erklärung, eine
dienstliche Falschdarstellung erbracht.
Der Oberstaatsanwalt K. Heixxxrxxxh und der bayrische Generalstaatsanwalt haben keine Rechtsbeugung erkennen können.
Selbst der bayrische Petitionsausschuss, dem ich den Fall persönlich in einer -warum auch immer - nicht öffentliche Sitzung die Sache vortragen konnte, sahen keinen Ansatzpunkt der
Rechtsbeugung.
Der Grund des Öffentlichkeit Ausschluss wurde mir dann bekannt:
Das bayrische Sozialministerium hatte es beantragt, damit meine persönlichen Daten geschützt werden. Einfach nur lachhaft, da diese mit samt dem Vorgang schon der Öffentlichkeit zugänglich war.
Wir leben zwar in einem Staat der von sich behauptet, die Rechte des Bürgers sind nach GG geschützt, doch zeigen sich "leider" sehr, sehr viele Fälle, wie die Betroffenen durch Exekutive und
Judikative im Grunde nach betrogen werden.
Wer dann mehr als auffällig wird, kommt hinter Gitter oder wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
Mehr will ich in diesem Moment nicht dazu schreiben, obwohl so viele Gedanken vorhanden sind.
Es stellt sich u.a. die Frage:
Weshalb der FDB Mann der weiter unten angeführt und von mir bezüglich dieser Webseite angeschrieben wurde, sich nicht meldet!
#1232
Mazi(Montag, 28 Dezember 2020 21:32)
Das sehe ich auch so.
In einem funktionsfähigen Staat ist die Aufklärung eines solchen Falles ein leichtest Problem für eine Staatsanwaltschaft. Wären die Namen angegeben, wäre es noch viel einfacher. Die Interessenlage
bestimmter Kreise kann zwar nachvollzogen werden, aber sie ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen. In dem dargestellten Fall gilt es, die betreffenden Personen in Ausübung deren Amtes dingfest zu
machen und strafrechtlich anzuklagen.
Da das Datenschutzgesetz diese Amtsträger vor der Strafverfolgung nicht schützt, sind sie strafrechtlich zu verfolgen. Eine Einstellung der Verfahren stellt gleichzeitig eine Strafvereitelung im Amt
dar.
Der Vorgang wird - zugegeben - immer interessanter.
Damit es nicht in Vergessenheit gerät, sei es hier nochmals festgehalten:
Die Richter des LG Hamburg haben in Kenntnis des § 78 ZPO einen Beschluss gefasst, ohne dass der Beklagte eine anwaltliche Vertretung genossen hat. Nach § 97 Abs. 1 GG ist dies unzulässig, weil er
nicht im Einklang mit dem Gesetz steht. Er verstößt zudem gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Der Vorgang ist dem Präsidenten des Landgerichts Hamburg, wie dem Oberlandesgericht in Hamburg, dem Senator Andy Grote und auch Dr. Peter Tschentscher, Ersten Bürgermeister der Freien Hansestadt
Hamburg bekannt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK hat sie sich
gebunden Gerichtsverhandlungen von unabhängigen Richtern nach den Gesetzen durchzuführen.
Es ist nicht kompliziert zu erkennen, dass die Beschlüsse am LG Hamburg nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Die Namen der Richter sind auch der Staatsanwaltschaft bekannt.
Es ist nicht kompliziert festzustellen, dass diese Vereinbarung in den vorliegenden Rechtsstreiterein nicht eingehalten wurden. Die Frage ist, wann spricht die Politik von kriminellen Vereinigungen
und wann werden sie verfolgt?
Letztlich führten die richterlichen Beschlüsse gar zu einem Freiheitsentzug. Dies ist aufzuarbeiten, wiedergutzumachen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Bei der Schwerde des Vorwurfs sehe ich keine Chance die Richter und ermittelten Mitarbeiter der BGHW weiter in ihrer Amtsaufgabe zu beschäftigen. Das sind letztlich Taten, die nicht in einem Gesetz
zu regeln sind. Das sind schlicht Absprachen zur Verabredungen zum gemeinschaftlichen Begehen von Straftaten. Die Täter sind zum Schutz des Grundgesetzes dauerhaft wegzuschließen.
In der Hoffnung auf einen funktionsfähigen Staat unterstelle ich, dass die Täter soweit noch nicht bekannt, kurzfristig ermittelt werden und strafrechtlich belangt werden. Es kann nicht sein, dass
Lügen (siehe Fall Deubel) härter bestraft werden als Taten bzw. Amtsmissbrauch.
In Ausübung des (Richter-)Amtes ist hier schlichter Amtsmissbrauch zu testieren und zu ahnden. Da die Verantwortlichen von den Vorgängen Kenntnis haben, haben Sie sich wegen der eigenen
Strafvereitelung im Amt vor einem Gericht nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zu verantworten.
In Hamburg läuft einiges aus dem Ruder und man mag sich fragen, ob Hamburger Bürger in Corona-Zeiten Vertrauen in die staatlichen Verwaltungen haben können, wenn sie vertreten werden von Personen,
denen obige schweren Vorwürfe zur Last gelegt werden.
Die Hamburger Bürgerschaft muss sich ebenfalls fragen lassen, wann sie nicht mehr bereit ist, die fehlende Rechtsstaatlichkeit weiter mitzutragen.
#1231
WernerE(Montag, 28 Dezember 2020 00:28)
Weihnachtliche Friedensfrist vorbei, jetzt wird wieder in die Hände gespuckt!
Der Skandal - gleich unterhalb des Gästebuch.
Es ist wirklich ein Skandal was hier niedergeschrieben und aufgearbeitet wird.
Alles wirklich nicht auf Grundlage des GG oder anderer Rechtsvorschriften!
#1230
WernerE(Donnerstag, 24 Dezember 2020 12:43)
Es ist Heilig Abend und ich möchte jedem einzelnen, besonders aber Erich Neumann und seiner Familie, frohe und friedliche, sorgenfreie Weihnachten übermitteln.
Mir ist schon bewusst, dass der Wunsch oft fast unmöglich erscheint, dennoch sollten wir, wenn irgendwie möglich, es umsetzen.
Wir sind in Gedanken bei Dir Erich und wir halten zusammen, um das Unmögliche zu verwirklichen.
An manchen Tagen wie z.b. Heute, geschehen seltsame Dinge mit denen man (ich) nicht gerechnet wird.
#1229
Mazi(Donnerstag, 24 Dezember 2020 00:41)
#1227
"Du wirst durch unsere Einträgen in Deinem Gästebuch aufgeklärt, dass Dein Fall nicht Seltenheitswert besitzt, sondern es xxx Mitbürger gibt, die selbiges ebenfalls erleben müssen."
Nicht nur der Präsident des Sozialgerichts Mainz hat mit dessen Schreiben vom 05.08.2019 bestätigt, dass einzelne Versicherungsträger (gemeint sind offensichtlich die Berufsgenossenschaften) über
keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen. Es würden Gespräche und Korrenspondenz geführt, dies abzustellen.
1983 hatte sich bereits das Bundesverwaltungsgericht genötigt gesehen, der Exekutive verständlich zu machen, dass einer Verwaltungsentscheidung eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
zugrunde zu legen ist. Es ist Aufgabe der Gerichte den rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug zu kontrollieren.
Auch aus meiner Erfahrung in verschieden Verwaltungsakten bestätigt ich die Vorwürfe.
Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG ist es unmöglich, dass Richter bei ihren unabhängigen Entscheidungen das Gesetz beachtet haben. Daraus folgt, dass sie in
Ausübung ihrer Amtsfunktion ihre Pflicht nicht nachgekommen sind.
Dies ist in einem Rechtsstaat mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz ist nach Art. 132 Landesverfassungsgesetz aufgefordert den Generalstaatsanwalt anzuweisen, die Klage gegen die Richter vor dem Bundesverfassungsgericht zu
erheben.
#1228
WernerE(Donnerstag, 24 Dezember 2020 00:21)
Werter Mitstreiter Mazi,
ich bitte Sie sich mit mir in Verbindung zu setzen, am besten per eMail - oder ich mach es anders, ich kontaktiere Sie.
Weshalb, ganz einfach - wir setzen einen Brief auf, an den Bundespräsidenten H.W Steinmeier und an den Bundestagspräsidenten, dem 2`t höchsten Bundesmann.
In dem Brief beschreiben wir, ob es tatsächlich inzwischen soweit gekommen ist, dass Geschäftsführer einer gesetzlichen Unfallversicherung mit Hilfe von billigen Anwälten und einem Richter bei einem
Landgericht in Hamburg das GG und das europäschische Recht auf freie Meinungsäusserung absprechen wollen.
(billige Anwälte sind solche, die sich nicht die Mühe machen und die Akten einsehen, um dann ggf. erkennen müssten, sie lassen sich vor ein Pferd setzen, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen1)
Es wird wie Sie so genau beschreiben Zeit, dass das Volk sich gegen die Machtergreifung stemmt und das mit allen legalen, im Grundgesetz festgehaltenen Rechten.
Wir sind doch gesetzlich verpflichtet, Menschen in Notlagen zu helfen.
Dabei spielt die Art der Notlage keine Rolle - Erich geht lieber in den Knast zu seinen Freunden, als den Anwälten und somit der gesetzlichen UV das Geld nachzuwerfen.
Das sich die BG an dem inzwischen mittellosen Erich Neumann nur mit Hilfe von externen Anwälten wehren kann, ist doch mehr als bemerkenswert - es zeigt für mich deutlich auf, ihre internen
Rechtsberater verweigern ihre Arbeit, sie haben längst erkannt, alles was
Erich auf seiner Webseite offenlegt, ist Wahrheit und keine Lüge.
Von daher warte ich eigentlich nur auf einen der das was hinter den Kulissen der KdöR abspielt, nach Aussen getragen.
Auf 45 Seiten die hier nicht veröffentlicht werden dürfen, ist des Ganze Ausmaß der Unfähigkeit der BG beschrieben, Rechtsbeugung und Ausser Kraft Setzung von Gesetzen.
Nochmals die Frage: Wo Leben wir!
Ich lebe in Bayern - einem Bundesland in dem manchmal die Uhren verkehrt herum, gehen, aber dennoch die Zeit richtig anzeigt - für den der die Uhr lesen kann.
Wir hier können die Zeit lesen und wir verstehen, was zu tun ist, um wie in der amerikanischen Filmreihe das "A-TEAM" dafür zu Sorgen, um das Grundgesetz vor Möchtegern Rechtsverdreher zu
schützen.
Nachdem heute nun der Heilige Abend angebrochen ist und an Weihnachten es immer heißt: Frohe und friedliche Zeit, möchte ich meine Ausführungen bis nach der Staden Zeit, ruhen lassen und keine GB
Eintragungen mehr vornehmen, was aber nicht heißen soll, ich leg mich auf die faule Haut, nein ich werde weiter mich vorbereiten, um zusammen mit Euch den "großen" Wurf zu tätigen.
In diesem Sinn: Frohe und besinnliche Weihnachten.
#1227
WernerE(Mittwoch, 23 Dezember 2020 19:32)
Lieber Erich,
Mit erschaudern und Fassungslosigkeit habe ich heute am 23.Dezember Deinen Anruf entgegen genommen.
Du hast erneut einen „Liebesbrief im gelben Umschlag“ aus Hamburg erhalten.
Dort steht sinngemäß beschrieben, Du sollst das Gästebuch abschalten u. A. Wegen eines
Beitrages von mir.
In dem Beitrag hatte ich sinngemäß geschrieben, Du sollst doch bitte eine Anfrage beim
A-Team machen, vielleicht können diese Dir helfen.
Wahrhaftig es hat mir die Sprache verschlagen, hat die BG tatsächlich vor einem Team
mit Schauspielern Angst?
Diese Schauspieler in der amerikanischen Serie „A-TEAM“ Kämpfen für die Verlorenen und
Gerechtigkeit - ist es das was der BG Angst macht?
Ich erlaube Dir falls das Gericht oder der Anwalt der BG Dich bezüglich meines Namens bzw meiner Adresse, nach telefonischer Rücksprache mit mir, diese den Herrschaften zu nennen.
Ich habe keine Angst vor deren Anfragen, denn mein gewissenhaft agierende Anwalt wird ihnen
schon aufzeigen, wo die Grenzen sind.
Zu guter Letzt
Gästebücher leben von Emotionen, Erlebnissen und Stimmungen.
Deshalb handelt es sich hierbei nicht um eine schnöde Dokumentation, sondern um ein lebendiges Buch voller Überzeugungen, der zu Deiner Webseite einhergehenden Sachlage und die der
Rechtsstaatlichkeit.
Du wirst durch unsere Einträgen in Deinem Gästebuch aufgeklärt, dass Dein Fall nicht Seltenheitswert
besitzt, sondern es xxx Mitbürger gibt, die selbiges ebenfalls erleben müssen.
Du sorgst mit Deiner Webseite und dem Gästebuch, dass Du regelmäßig pflegst und hegst für aufmerksame Besucher und Schreiber, dass eben gerade nicht, alles nur Zufall ist.
Wir die Schreiber halten uns an die "Netiquette" - Benimmregeln, d.h. es wird nur die Wahrheiten des Seins, veröffentlicht.
Du bist zwar für Deine Webseite mit Gästebuch verantwortlich, kannst jedoch im Impressum ausschließen, dass Du eben nicht für Inhalte von Externen haftbar gemacht werden kannst. Alles ist im
Kommikationsgesetzt geregelt.
Wären es gesetzlich anders geregelt, würde 2 von 3 Gästebücher zur Löschung ausgeschrieben.
Ich kenne jetzt Deine Geschichte, Dein Leid schon über ein Jahrzehnt, habe von Anfang an
die Dokumente herunter geladen, ich könnte also ohne weiteres diese geschwärzt ist Internet stellen,
Was ich allerdings an Deiner Stelle noch tun würde, auch gerade im Hinblick der gerichtlichen Schreiben, an folgende Adresse eine Mitteilung senden, mit ein paar der doch rechtlich fragwürdigen
Entscheidungen, den Gerichtsurteilen (welche hätten nie erfolgen dürfen - da ohne rechtliches Gehör angewendet wird)
Generaldirektion Justiz und Verbraucher, Europäische Kommission 1049 Bruxelles/Brussel - Belgien.
Dort laufen zur Zeit viele Beschwerden von deutschen Bürgern die Probleme mit der Justiz haben auf, die Bundesrepublik die sich dem Europäischen Recht untergeordnet hat, wird genauestens
betrachtet.
Zum Schluss eine einfache Frage: Wo Leben wir?
Das Gästebuch und auch Deine Seite soll dokumentieren wie das GG von Seiten der Behörden mit Füßen getreten - und viele die sich im Internet tummeln schauen zu.
In Bayern würde man jetzt den Ausdruck "Pfui Teufel" aussprechen.
#1226
Sigi(Mittwoch, 23 Dezember 2020 17:37)
Hallo Erich, hier noch einmal dein jetzt schon alter Arbeitskollege.
Du kämpfst noch immer für Gerechtigkeit .
Aber du kämpfst das Recht des Einzelnen, gegen das Unrecht der Stärkeren.
Oder wie Don Quichotte gegen die Windmühlenflügel.
Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg und sehr viel Kraft und Gesundheit.
#1225
Mazi(Mittwoch, 23 Dezember 2020 15:07)
#1147
Unter dem Gästebucheintrag #1147 heißt es:
" WernerE (Sonntag, 25 Oktober 2020 23:31)
wie immer am Sonntag - im FS läuft: das A-TEAM
Wir und vor allem Du werter Erich bräuchtest mal die 4 Männer die "Aufräumen"!
Das was überall in dem vermeintlichen Rechtsstaat "Deutschland" sich aufzeigt, ist
Rechtsbruch der Frauen und Männer die eine Robe überziehen, aber nicht zu dem
was damit verbunden ist, verwirklichen.
Das GG ist NonPlusUltra - es haben sich ALLLE daran zu halten, Wir Betroffene und die Staatsdiener, sowie die Sachbearbeiter der gesetzlichen. UV-Träger!
Wir machen weiter, immer weiter und wir werden obsiegen! "
Der Eintrag dokumentiert, dass der Verfasser unbedingt zum Ausdruck bringt, dass das Grundgesetz ("GG") für "ALLE" gilt. Im Grundgesetz Art. 20 GG heißt es:
"(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Abs. 2 beschreibt die Gewaltenteilung und bindet Exekutive und Judikative nach Abs. 3 an Gesetz und Recht.
Abs. 4 fordert allle zum Widerstand gegen jeden auf, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen.
Wenn also jemand dagegen ist, dass Gesetz und Recht von der Exekutiven und Judikativen an Gesetz und Recht gebunden ist, dann verlangt er das Grundgesetz und seine Vorgaben abzuschaffen. Daher ist es
legitim mit Rechtfertigung des Grundgesetzes Widerstand dagegen zu leisten.
Es kann folglich nur darum gehen, die kenntlich zu machen, die diese Ordnung gegen den Vorschlag von WernerE beseitigen wollen. WernerE ausdrücklich in der Kürze seines Kommentars herausgestellt,
dass Exekutive und Judikative in Ausübung von deren Amtsfunktionen an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
Ich möchte es lesen, wer gegen die Grundordnung des Grundgesetzes Widerspruch erhebt. Die Diskussion sollte öffentlich geführt werden, damit erkenntlich ist, wer das Grundgeset5z abschaffen
möchte.
Die Grenze der freien Meinungsäußerung ist m.E. an dem Punkt überschritten, in dem die Jusitz aufgefordert wird, Gesetz und Recht zu missachten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ein
gesetzlicher Vertreter einer Behörde, eines Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträger überhaupt ermachtigt sein kann, einen Auftrag zu erteilen, diese grundgesetzliche Vorgabe
abzuschaffen.
Vor diesem Hintergrund bezweifle ich, dass es ein entsprechender rechtsverbindlicher Antrag bei einer Behörde eingegangen sein kann.
Die grundgesetzlichen Vorgaben unterstützen die Argumentation des WernerE. Er wiederholt schlechthin lediglich die grundgesetzlichen Vorgaben. Wenn es also einen Widerspruch gegen die Formulierung
von WernerE geben könnte, dann ist er gegen das Grundgesetz gerichtet. Ein Widerspruch gegen grundgesetzliche Regelungen sind mittels eines Normenkontrollrechtsverfahrens vor dem
Bundesverfassungsgerichts anzustrengen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Procedur in Behörden nicht bekannt sein sollte. Der Bundespräsident ist einzuschalten und die Länder auf deren Verpflichtung zu verweisen.
Ich sehe daher nicht nur hier, sondern auch Unterstützer in den Reihen der Behörden, die WernerE in seiner Argumentation nach Art. 20 Abs. 3 GG kraft grundgesetzlicher Vorgabe stärken.
#1224
Mazi(Montag, 21 Dezember 2020 21:41)
#1223
Wenn ich Sie korrekt verstanden haben, dann in die von Ihnen vorgetragene Beanstandung die, dass der Staat nicht sicherstellt, dass das was er im Grundgesetz geschrieben hat in der Praxis nicht
anwendet.
Draus folgt, dass das die Straftäter, die das Grundgesetz nicht achten, nach Art. 20 Abs. 4 GG dazu zu bewegen sind, sich einen anderen Staat zu suchen oder in einer JVA Platz zu nehmen bis sie sich
eines Besseren besonnen haben. Das gilt für die sogenannten "Reichsbürger" gleichermaßen wie für die hiesige Justiz der Sozialgerichtsbarkeit.
Ich sehe es zwar als gerecht an, dass Herr Deubel (ehemaliger Finanzminister von Rheinland-Pfalz) derzeit eine aktuellere Wohnanschrift hat, halte es aber für eine Ungleichbehandlung gegenüber
Richtern, die sich in Ausübung ihres Amtes, nicht minder verhalten haben.
Nach Ihren Darlegungen, nach zahlreichen ähnlichen Darlegungen und Erfahrungen anderer Unfallverletzter und letztlich auch aufgrund der Bestätigung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz - dass
nicht nur Gespräche, sondern auch Korrespondenz geführt wird, ordnungsgemäße Abläufe bei verschiedenen Versicherungsträgern (gemeint sind offensichtlich Berufsgenossenschaften) zu erreichen - sind
die Beanstandungen als bestätigt anzusehen.
Es ist jetzt seitens des Staates überzeugend darzulegen, dass er die grundgesetzlichen Vorschriften und Art. 6 Abs. 1 EMRK schon ernsthaft gemeint hat und die Konsequenzen zu ziehen, die Personen,
die in Ausübung ihres Amtes gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben, vom Gegenteil zu überzeugen.
Es ist hier keinesfalls einen Irrtum in einer Fehlentscheidung eines Gerichts zu erkennen und darzustellen, sondern das vorsätzliche Handeln gegen das Gesetz in Ausübung des Richteramtes
abzustellen.
Dass ca. 70 Jahre nach der Anerkennung der Europäischen Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland immer noch keine faire Verfahren durchgeführt werden, ist zwar unglaublich, aber
offensichtlich tägliche Praxis.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind gefordert, sicherzustellen, dass ihre Beschlüsse auch in der Praxis beachtet werden. Zur Durchsetzung des Rechts darf auch nicht davor zurückgeschreckt
werden, Herrn Deubel alt bekannte Gesichter den Einzug in seine derzeitige Wohnadresse zu verschaffen.
#1223
WernerE(Montag, 21 Dezember 2020 12:30)
# 1222
"dass Bürger der Bundesrepublik Deutschland kein Recht darauf haben auf das zu bestehen, was sie in den Gesetzen lesen"
Sie haben es korrekt verstanden.
Man könnte noch Stunden, Tage, Wochen Monate und viele Jahre weiter diskutieren, es bringt uns nur Millimeter vorwärts.
Das zeigt sich deutlich mit dem WEB Auftritt von Erich Neumann.
Egal ob die Presse seine Missstände veröffentlicht, egal ob Sie oder ich die Missstände offen legen, die Bedienstenden des Staats machen einfach weiter ohne das die Verantwortlichen zur Rechenschaft
gezogen werden.
Anders ausgedrückt, was hat sich seit dem offenen Brief des Präsidenten geändert?
Um die Bürger in Schach zu halten, werden gerade jetzt viele Gesetze still und heimlich geändert, denn jetzt schaut man auf Corona und nicht auf weitreichende Gesetzesänderungen!
#1222
Mazi(Montag, 21 Dezember 2020 09:49)
#1221
"Der Staat wird nur dann handlungsfähig, wenn die Bediensteten auch für Ihre Handlung die gegen Gesetzte verstoßen, bestraft werden. (nur das wird nie geschehen)".
So schreibt es das Gesetz vor. Das ist nicht ihre Vorstellung.
Wenn sie nicht davon überzeugt sind, dann setzt der Staat seine Gesetze nicht durch.
Wenn der Staat diesem Anspruch nicht folgt, dann ist er dazu berechtigt, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bei anderem Verständnis gefährdet ist. Daraus folgt der Schluss, das die
Entscheider mit ihrer Entscheidung die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland sicherstellen. Daraus folgt wiederum, dass Bürger der Bundesrepublik Deutschland kein Recht darauf haben auf das zu
bestehen, was sie in den Gesetzen lesen.
Habe ich die Praxis korrekt verstanden?
#1221
WernerE(Sonntag, 20 Dezember 2020 23:56)
Wie der Staat mit unliebsamen Menschen umgeht, zeigte der Fall des BSG Richters
Dr. Meyer fällte ein Urteil zum Rentenabschlag gegen die Rentenversicherung und wurde
darauf hin degradiert - (entsorgt)
So gibt es eine Bürgerin die ohne den Abschlag von 0,3 % im Monat leben darf.
Danach gab es ein Musterverfahren der DRV und siehe da der Senat fand es gerecht, dass die Rentner mit max. 10,8 % Abschlag leben müssen.
Der Staat wird nur dann handlungsfähig, wenn die Bediensteten auch für Ihre Handlung die gegen Gesetzte verstoßen, bestraft werden. (nur das wird nie geschehen)
Alles was zur Zeit die Medien in Sachen Corona und deren Entscheidungen beschreiben, werden in der Regel ohne die gewählten Volksvertreter mit Hilfe von fragwürdigen Gesetzen, geregelt.
Betrachten wir nur mal
https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/__5.html
Absatz 4
Gesetz zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz - ESchG)
§ 5 Künstliche Veränderung menschlicher Keimbahnzellen
(1) Wer die Erbinformation einer menschlichen Keimbahnzelle künstlich verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine menschliche Keimzelle mit künstlich veränderter Erbinformation zur Befruchtung verwendet.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Absatz 1 findet keine Anwendung auf 1.
eine künstliche Veränderung der Erbinformation einer außerhalb des Körpers befindlichen Keimzelle, wenn ausgeschlossen ist, daß diese zur Befruchtung verwendet wird,
2.eine künstliche Veränderung der Erbinformation einer sonstigen körpereigenen Keimbahnzelle, die einer toten Leibesfrucht, einem Menschen oder einem Verstorbenen entnommen worden ist, wenn
ausgeschlossen ist, daß
a)diese auf einen Embryo, Foetus oder Menschen übertragen wird oder
b)aus ihr eine Keimzelle entsteht,
sowie
3.Impfungen, strahlen-, chemotherapeutische oder andere Behandlungen, mit denen eine Veränderung der Erbinformation von Keimbahnzellen nicht beabsichtigt ist.
Mag jeder dieses ließt sich ernsthafte Gedanken machen - auch wenn das nicht Thema des Gästebuch von Erich ist!
#1220
Mazi(Sonntag, 20 Dezember 2020 11:08)
Bei N-TV ist aktuell zu lesen:
"Christian Lindner im Interview "Den Staat als Regelgeber fordern wir ja"
Dort, wo der Staat gebraucht werde, müsse er "wieder handlungsfähig gemacht werden", sagt FDP-Chef Lindner im Interview mit ntv.de. Seine Partei wolle "ihn aber zurückziehen, wo er nur teuer und
unwirksam ist". Zu einer "Transformation" in einer Jamaika-Koalition wäre er "vollständig" bereit."
Dieser Erklärung ist nichts zuzufügen. Die Frage des Regresses ist dabei jedoch nicht beantwortet. Dies regelt Art. 34 GG. Dabei ist zu achten, dass darüber nicht die entscheiden, die von ihm
angegriffen und entmachtet wurden. Sie haben bereits vorher die Gesetze nicht geachtet. Diesmal sind die Lehren aus der Vergangenheit der Justiz im Dritten Reich zu achten und der Fehler darf nicht
wiederholt werden
#1219
Mazi(Samstag, 19 Dezember 2020 20:03)
#1217
Wir sind schon lange über das Stadium des sachlichen Nachweises der Verstöße hinaus - die ohnehin als gegenbestätigt anzusehen sind - und die Abgeordneten des Deutsche Bundestages sind in Ausübung
ihres Amtes aufgefordert, ihren Beschlüssen Nachdruck zu verleihen - wenn sie selbst nicht in den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt laufen und sich persönlich schuldig machen wollen.
Ich sehe es aus rechtsstaatlicher Sicht als besonders kritisch an, wenn Parlamente Gesetze beschließen, deren Durchsetzung aber nicht verfolgt und sichergestellt ist. Dies stellt schlicht die
Ernsthaftigkeit der Gesetze in Frage.
#1218
Mazi(Samstag, 19 Dezember 2020 20:02)
#1216
"Sie sehen somit, WIR alle betroffenen Bürger, eben wie auch Erich Neumann werden beschissen von Legislative, ebenso von Richter/innen."
Nach Art. 19 Abs. 4 GG steht Ihnen das unbestreitbare Grundrecht des Rechtsweges zu. Sie dürfen mit Recht auf Art. 20 Abs. 3 GG vertrauen, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden
sind.
Ihre Darstellung, gestützt von dem Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019, beschreibt, dass Exekutive und Judikative eben Art. 20 Abs. 3 GG nicht einhalten. Dieser Vorwurf
begründet auch den Vorwurf gegenüber den Dienstvorgesetzten keine ordnungsgemäße Amtsausführung und damit ihre Amtspflicht nicht vorgenommen zu haben. Das Schreiben des vorgenannten Präsidenten
verallgemeinert diesen Vorwurf und bestätigt gleichzeitig, dass den Dienstvorgesetzten bekannt ist, dass gegen die ordnungsgemäße Amtsausübung wissentlich verstoßen wird.
An diesem Punkt endet m.E. jedwede Gegenargumentation und führt zur Glaubwürdigkeitsprüfung des Rechtsstaates.
Wenn Exekutive und Judikative berechtigt der Vorwurf zu machen ist, dass sie Art. 20 Abs. 3 GG, Gesetz und Recht, nicht befolgen, wo wollen wir dann das Vertrauen in einen funktionierenden
Rechtsstaat in anderen Angelegenheiten herleiten.
Aufgrund der hier dargestellten Erfahrung ist nicht davon auszugehen, dass die Behörden i.S. Corona-Bekämpfungmaßnahmen, die eindeutig komplizierter erscheinen, ausgerechnet nach den Weisungen der
Politik verbindlich handeln sollen. Die Kenntnis der Vorkommnisse schürt die aufkommenden Zweifel und werden täglich mit witeren Infektionen und Todesfällen unterstrichen.
Hier sind eindeutig Politiker eingefordert, die den Rechtsstaat zu verteidigen und den Gegnern, den Feinden des Rechtsstaates, offiziell den Kampf ansagen. Dass ausgerechnet der Kaste der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit als "vermeintliche Gegner" anzusehen sind, fordert nach weiterer Aufklärung.
Ein Rechtsstaat dessen Richtern in Ausübung der Amtsfunktion zu unterstellen ist, dass sie nicht nach Gesetz und Recht handeln, ist mehr als fraglich. Es ist schwierig dann anzunehmen, dass die
Richter ihre Amtspflicht als neutrale Richter und nach dem Gesetz auch noch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK wahrnehmen.
Dass ausgerechnet die Justiz die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen bereit ist, befremdet mich sehr.
Ich glaube nicht, dass sich das Problem ausschließlich in der Sozialgerichtsbarkeit, bei Ihnen oder anderen Unfallverletzten zeigt. Ich gehe eher davon aus, dass gänzlich davon auszugehen ist, dass
Behörden selbst nicht nach Gesetz und Recht tätig sind und dies nicht auf einen ausgewählten Bereich zu beziehen ist.
Das Corona-Virus legt insoweit lediglich die offensichtlichen Systemfehler offen, die entschieden abzustellen sind. Ein funktionierender Staat ohne funktionierende Verwaltung ist m.E. nicht denkbar.
Es sollte uns allen klar sein, dass die ein Interesse an einem schwachen Staat haben, die daraus Vorteile ziehen. Es ist mir kein System bekannt, dass auf ein Kontrollsystem verzichtet und zur
Rechtmäßigkeit tendiert.
Es ist mir auch nicht bekannt, dass Führungskräfte außerhalb der Politik auf ein Kontrollsystem verzichten kann, dass Fehler nicht aufzeigt, die in deren Folge dazu führen, dass Fehler abgestellt
werden und zu einem geänderten Ergebnis bei den durchführenden Kontrollen führt.
Wenn Politiker auf ein Kontrollsystem, ein Führungssystem verzichten, können sie auch keine Fehler erkennen. Wenn sie keine Fehler erkennen, können sie auch nicht vorgeben Fehler abstellen zu
wollen.
Wie rechtfertigen sie dann ihren Anspruch auf Diäten und Pensionen? Wie will der Rechnungshof dann die Personalausgaben noch gerechtfertigt sehen?
Im vorliegenden Fall ist die Bundesrepublik Deutschland 1953 den Europäischen Menschenrechten beigetreten. Sie hat sich in Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. 1983 hat das
Bundesverfassungsgericht sich genötigt gesehen, einen Beschluss zu fassen und den Behörden darzulegen, dass sie verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Und
2019, weitere 36 Jahre später, teilt ein Präsident mit, dass Korrespondenz geführt wird. In welchen Zeitperioden denkt eigentlich Exekutive und Judikative?
Welche politische Instition, welches Parlasment kann dann noch bereit sein, die Sozialgerichtsbarkeit in Schutz zu nehmen.
#1217
Mazi(Samstag, 19 Dezember 2020 19:10)
#1216
Wenn Sie nachweislich Ihrer Akten kein Vertrauen in den Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland haben, dann bleibt Ihnen nur noch Art. 20 Abs. 4 GG.
Wenn anhand der Ihnen vorliegenden Unterlagen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 handelten, sich über diesen Beschluss
hinwegsetzten, dann haben diese Richter das Recht gebeugt und sind nach § 339 StGB zu verurteilen.
Wenn die Dienstvorgesetzten von diesen Verfehlungen wussten, dann haben Sie sich der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht. Sie sind wegen ihrer Beihilfe zur Begehung einer Straftat wie die Täter
zu bestrafen und zusätzlich wegen ihrer Strafvereitelung im Amt anzuklagen.
Letztlich würde es sehr schwierig zu akzeptieren sein, dass zuletzt angesprochenen Amtspersonen weiterhin ihr Amt ausführen dürfen, weil sie nachweislich des Vorgangs bereits den Nachweis ihrer
persönlichen Unzuverlässigkeit sind.
Dass dies keine Theorie ist bestätigt das Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts, Mainz vom 05.08.2019, dass mehrere Sachverhalte bestätigt.
1. Es ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger (gemeint sind hier offensichtlich die Berufsgenossenschaften) über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
2. Nach seinen Angaben beireits Gespräche und Korrespondenz geführt wird.
Vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 sich genötigt sah, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
zu führen und der vorgenannte Präsident 2019 angibt, dass Korrespondenz geführt wird, läösst darauf schließen seit wievielen Jahren diese Misstände bereits existieren.
Es erscheint unglaubwürdig, dass der o.g. Präsident dies schriftlich bekannt gibt, während der Vorgang beim Bundessozialgericht unbekannt sein soll.
Wenn in der Tat auch ihm Bundessozialgericht diese Tatsache bekannt sein sollte, die dortigen Richter sich der Strafvereitelung im Amt ebenfalls schuldig gemacht haben, dann ist in der Tat nicht nur
Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttert, sondern auch der Deutsche Bundestag aufgefordert, die Glaubwürdigkeit des Grundgesetzes durchzusetzen.
Der Bundespräsident ist als Jurist gefordert klarzustellen, welchem Staat er vorstehen will und vorsteht. Es wird der Maßstab der Glaubwürdigkeit unserer Volksvertreter, unserer Politiker und der
Glaube an Art. 20 Abs. 4 GG sein.
#1216
WernerE(Samstag, 19 Dezember 2020 13:58)
"Ich hoffe, keinen Widerspruch bei Ihnen erzeugt zu haben."
Im Grundsatz haben Sie verständlich alles richtig beschrieben und keinen WS erzeugt.
"Das ist schlichte Rechtsbeugung. Sie ist strafrechtlich zu verfolgen - wenn deren Vorgesetzte und die Staatsanwaltschaft sich nicht der Strafvereitelung im Amt bereits selbst schuldig gemacht
haben."
Nützt nur nichts, wenn es nicht erfolgt!
Wenn ich die letzten Schreiben der Beklagten BG ETEM BV Nürnberg lese, kommt mir jedesmal das große Ko....n.
"Präsidenten des Sozialgerichts Mainz mit Schreiben vom 05.08.2019 dargelegt"
Danke das Schreiben habe ich ausführlich gelesen, ja ich kann bestätigen das die ETEM eine Aktenführung hat, die wie der GA Dr. K beschrieb, einer losen Blattsammlung gleicht.
Es gibt leere Blätter mit dem Hinweis - hier könnte ein Brief an den Kläger, Richter, Gutachter eingefügt werden.
Das hat sich bisher nicht geändert - es juckt aber die Gerichte und deren Richter/innen nicht, denn die haben keine Zeit, keine Mitarbeiter es zu prüfen.
Das LSG bot mir 2 Stunden zur Akteneinsicht ca. 11 Bd, an.
Aber beim überfliegen habe ich dennoch Dinge gefunden, welche mein Herz höher schlagen ließen.
Selbst diese widersprüchlichen Erkenntnisse wird definitiv nicht nützen - ausser es geschieht ein Wunder - dass ein Urteil gegen mich, also die Ablehnung der Klage erfolgen wird.
Sie sehen somit, WIR alle betroffenen Bürger, eben wie auch Erich Neumann werden beschissen von Legislative, ebenso von Richter/innen.
Ich zitiere mal aus der WEB Seite von Erich
"Dieser Schreiben vom 26.07.2010 ist auch in der Liste vom 20.03.2019 über 45 Geheimdokumenten aufgeführt, die ich unter der o. g. Androhung nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen
darf.
So etwas darf es nicht geben.
Seit vielen Jahren berichtet auch die Presse über meinen Fall und die Beteiligten wollen sich nicht rechtfertigen. So kam es zu einer noch nie beobachteten Klagehäufigkeit und das Sozialgericht und
Behörde lahm legt.
So etwas darf es nicht geben. "
So etwas darf es generell nicht geben und trotzdem ist es Realität und Erich muss damit Leben - seine Existenz ist in Gefahr mit oder ohne Presse!
Wo bleibt der Bundesgeneralstaatsanwalt, wo bleiben Verantwortliche des Staates - im Niwada - denn hier wird offensichtlich Rechtsmissbrauch im großen Stil betrieben.
Solche Erkenntnisse führen zum Nachdenken - ob es sich in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um einen Rechtsstaat oder doch eher um eine Bananenrepublik in dem die Korruption in den
Vordergrund zu stellen ist.
Ich kenne Richter/innen und med. Sachverständige die sich korrekt und sauber verhalten, ihr Anteil das auf ca. 30% geschätzt werden, die restlichen 70% muss man in eine andere Kategorie einsetzen -
LEIDER!
So dann wünsche ich uns einen schönen 4`ten Advent und Vorweihnachtszeit.
Bleiben wir alle Virenfrei und soweit Gesund, dass wir weiter für Gerechtigkeit kämpfen können
#1215
Mazi(Freitag, 18 Dezember 2020 22:34)
#1214
Ich verstehe die Kritik, aber kein Richter ist ermächtigt ein Gesetz zu ändern, Dies ist ausschließlich der Legislative vorbehalten.
Wenn Richter das Gesetz nicht beachten, begehen Sie Rechtsbruch. Da hilft ihnen auch das Recht unabhängige Entscheidungen zu treffen nicht weiter.
Das ist schlichte Rechtsbeugung. Sie ist strafrechtlich zu verfolgen - wenn deren Vorgesetzte und die Staatsanwaltschaft sich nicht der Strafvereitelung im Amt bereits selbst schuldig gemacht
haben.
Wenn dies logisch ist, was hier angesprochen ist, dann werden keine rechtsstaatlichen Grundsätze seitens der Sozialgerichte zugrunde gelegt.
Ich selbst habe jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass eben dies vom Präsidenten des Sozialgerichts Mainz mit Schreiben vom 05.08.2019 dargelegt ist. Er hat in seinem Schreiben angegeben, dass der
Sozialgerichtsbarkeit bekannt sei, dass einzelne Versicherungsträger (nach meiner Recherche handelt es sich um die von Ihnen angesprochenen Berufsgenossenschaften) über keine ordnungsgemäße
Arbeitsabläufe verfügen.
Er hat weiter angegeben, dass Gespräche und Korrespondenz geführt werden, dies abzustellen. Das die Richter vorsätzlich zum Schaden der Unfallverletzten handeln und keine neutrale Richter nach dem
Gesetz handeln, wie es dArt. 6 Abs. 1 EMRK vorschreibt, ist damit unbestritten.
Wenn man davon ausgeht, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass die Behörden verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, so ist nach 37 Jahren
obige Aussage zeitlich zu relativieren.
Wenn man bedenkt, dass die Zuständigen in den Behörden mindestens 1 Studium absolviert haben, dann darf man vermuten, dass ein Arbeitsleben eines Beamten nicht ausreicht, ordnungsgemäße
Arbeitsabläufe zu realisieren.
Wenn ich die Eintragungen im Gästebuch korrekt verfolge, dann steht hier nicht eine Beschwerde, die Darstellung eines Sachverhalts im Vordergrund, sondern Exekutive und Judikative führen weder die
Tätigkeiten nach Art. 20 Abs. 3 GG oder nach Gesetz und Recht aus, sondern auch die Judikative sitzt offensichtlich mit der Exekutive im gleichen Boot.
Wenn also etwas sicherzustellen ist, dann ist dafür Sorge zu tragen, dass die Exekutive nach Gesetz und Recht tätig ist und die Judikative nach Gesetz und Recht und nicht nach "Gutsherrenart" agiert.
Es ist hart durchzugreifen, um das Vertrauen in den Staat wieder herzustellen.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass "Leute" mit gleicher Qualifikation, Denk- und Arbeitsweise in der Lage sind, eine Corona-Pandemie zu bekämpfen. Das funktioniert m.E. einfach nicht.
Ich denke nicht, dass die Maßnahmen nicht die richtigen seien, sondern ich bezweifele nach der gemachten Erfahrung, dass die Qualifikation der Behörden ausreicht, die beschlossenen Maßnahmen
umzusetzen und durchzuführen.
Die täglichen Zahlenwert beschreiben deren Erfolg, so dass ich es Ihnen nicht darlegen muss.
Wir sehen, dass eine Rettung der Bevölkerung nicht seitens der Behörden bewerkstelligt wird, sondern dies stattdessen aus der Mitte der Gesellschaft erfolgt.
Daraus folgt ganz einfach die Aussage, dass kein Politik ist in der Lage, das Volk tatsächlich zu beschützen.
Nach der Corona-Pandemie sollten wir nach dem Grundgesetz kritisch die Amtsfunktionen nochmals beleuchten und fgeststellen, wer zuverlässig und wer unzuverlässig der Gesellschaft diente. Behörden,
die uns nicht nützlich sind, auf die wir uns nicht verlassen dürfen, können keinen Schaden darstellen, wenn sie nicht vorhanden sind. Gleiches gilt für die, diie ihre Amtsfunktion nicht
erfüllen.
Ich hoffe, keinen Widerspruch bei Ihnen erzeugt zu haben.
Bei der Höhe der Kosten, müssen Kosten eingespart werden. Der Kosteneinsatz muss effizienter werden. Die Gehälter der Bediensteten müssen nach ihrem Nutzen neu justiert werden. Daraus folgt die
Reduktion der Gehaltskosten auf das angemessene Maß und angemessene Penisonszahlung. Offensichtlich ist hier vieles aus dem Ruder gelaufen.
Die Problematik sehe ich nicht ausschließlich im Sozialgerichtsbereich, sondern erfasst das gesamte Staatssystem wie niemand dem Corona-Virus auch nicht entkommen kann.
#1214
WernerE(Dienstag, 15 Dezember 2020 00:19)
Art. 3 Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Art. 2 Abs. 2 GG definiert: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Art. 1 Abs. 1 GG heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
So sollte es sein - ein Wunschdenken hinsichtlich meiner eigenen Erfahrungen in Sachen Berufsgenossenschaft Energie Textil Elekto Medienerzeugnisse.
Wobei am Anfang meiner Selbständigkeit (1990) noch nicht alle Bausteine der ETEM vorhanden waren.
Diese mussten auf Grund von politischen Vorgaben fusionieren, der Hintergrund Kostenersparnis wurde längst aus den Augen verloren - zumindest was das Management angeht.
Kosten sparen beim Verunfallten und Berufskranken um jeden Preis, legal oder nicht, ja das kann man.
Wie steht im SGB VII beschrieben:
es sind Massnahmen zu treffen, wodurch die Gesundheit des Betroffenen wieder hergestellt oder zumindest verbessert wird und das mit allen geeigneten Mitteln.
Alle geeigneten Mittel werden selbstverständlich eingesetzt zur Vermeidung von Ansprüchen der Betroffenen - siehe hier bei Unfallmann gut beschrieben.
Schon wir auf Exekutive und Judikative und lassen uns von ihrem Tun nicht ins Bockshorn jagen!
Jetzt gibt es erst mal Zeit Geld zu sparen, sich auf nach der verordneten Stillstandest vorzubereiten, um dann gestärkt den Machenschaften entgegen zu stehen.
Strafbare Handlungen und unwahre Behauptungen kann man hier stundenlang sich zu Gemüte ziehen.
Meinen Dank gibt Erich Neumann, Alias Unfallmann der durch kuraschiertes Auftreten es den Mächtigen in Bremen, Deutschland und der Welt zeigt, mit Ihm kann man es nicht machen, er lässt sich auch
nicht von Richtern die Gesetze ausser Kraft setzen einschüchtern, er zeigt auf: wo der Bartel den Most holt.
Lieber Erich, weiter so, zeig es den Menschen, dass Du dir eben nicht alles gefallen lässt.
Danke auch an die vielen Lesern und Schreibern im Gästebuch
#1213
Mazi(Sonntag, 13 Dezember 2020 21:42)
Wenn das Corona-Virus uns eines wahrhaft beibringt, dann ist es die korrekte Interpretation des Grundgesetzes.
In Art. 3 Abs. 1 GG: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Art. 2 Abs. 2 GG definiert: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
In Art. 1 Abs. 1 GG heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Im vorliegenden Fall der Corona-Pandemie wie auch in den Fällen der Unfallverletzten haben Betroffene Anspruch darauf, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG
gebunden und tätig sind.
Der Fall Corona zeigt auf, dass es jede falsche Handlung der Ministerpräsidenten nicht vergisst und abstraft. Bedauerlich!
Es ist Aufgabe der Parlamente, hier der Länderparlamente die vollziehende Gewalt in die Pflicht zu nehmen, zu kontrollieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Ministerpräsidenten sind durch unsachgemäßes, unverantwortlichem Handeln nicht nur wegen der Todesfälle in der Corona-Pandemie, sondern auch für wirtschaftlichen Folgen ihres Handels - des
Lockdowns - zur Rechenschaft zu ziehen. Wenn sie vor laufenden Kameras in den Nachrichten erklären, dass niemand damit rechnen konnte, dann haben sie die Nachrichten nicht verfolgt und haben der
Bundeskanzlerin in den Sitzungen nicht zugehört.
Die Bundeskanzlerin hat selbst in den Nachrichten darauf hingewiesen, dass das Handeln der Ministerpräsidenten unverantwortlich ist. Auch von wissenschaftlicher Seite wird diese Einstellung so
gesehen.
Wenn die Ministerpräsidenten auf andere Aussagen verweisen, dann haben sie vorher nicht untersucht, ob diese Äußerungen nicht Interessenkonflikten der Informationsgeber geschuldet sind. Sie haben
ihre Amtstätigkeit nicht mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.
Das sind alles Aussagen, die im Fall der Justiz und insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit bereits dargestellt wurden. Der Fall Corona ist daher nur eine neuere Form der Problembeschreibung.
Nicht der Fall wird fortgeschrieben, sondern nur anhand weiterer Beispiele dargestellt. Es ist Aufgabe der Parlamente dieses widerrechtliche Handeln zu stoppen und zu verhindern.
Im Zweifel sind die Parteien der Regierenden aufzufordern, diese Leute mit kompetenteren Leuten zu ersetzen und die Verantwortlichkeit wieder herzustellen. Dies gilt auch für die Justiz.
In Rheinland-Pfalz schreibt sogar Art. 132 vor, dass die Ministerpräsidentin den Genralstaatsanwalt anzuweisen hat, die Klage gegen Richter vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.
Art. 131 dieser Verfassung räumt sogar dem Landtag das Recht ein, jedes Mitglied der Landesregierung anzuklagen. Diese Möglichkeit ist sogar dann gegeben, wenn dies 30 Mitglieder schriftlich
beantragen. Näheres ist am angegebenen Ort nachzulesen.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass eine Lüge schlimmer geahndet wird als den Tod von Bürgern billigend in Kauf zu nehmen (siehe Fall Deubel).
#1212
Mazi(Sonntag, 13 Dezember 2020 21:42)
In der Tat ist zwischen dem geschrieben und dem praktizierten Recht zu unterscheiden.
Das Urteil am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 und dessen Veröffentlichung mag zwar in seinen Formulierungen "gewöhnungsbedürftig" erscheinen, aber der Vergleich mit der Justiz in der Nazi-Zeit
ist aufgrund der heutigen Kenntnisse nicht zu widerlegen.
Damals agierte die Justiz auch unkontrolliert und interpretiert die Gesetze nach "Gefälligkeit".
Schaut man sich die Gerichtsurteile der Sozialgerichte an, so scheinen Sie sich nicht zu unterscheiden.
Offensichtlich zählt es zur Qualifikation eines Richters, die Gesetze unabhängig von höherer Rechtsprechung in dem Sinne, den man in der Exekutive haben möchte, zu interpretieren. Eine neutrale
Rechtsprechung zu erkennen, erscheint mir fremd.
Die Auswahl der Richter erfolgt nach Bestätigung des Richters am Sozialgericht Karlsruhe offensichtlich nach den unveränderten gleichen Prinzipien des Dritten Reichs.
Wenn Gerichtspräsidenten fehlerhafte Urteile bekannt sind, sie dennoch nicht tätig werden, so ist nicht davon auszugehen, dass darin eine gebotene Sorgfalt in der Amtsausübung von Dritten darin
erkannt wird.
#1211
Mazi(Sonntag, 13 Dezember 2020 21:41)
Die Ministerpräsidenten haben heute vor dem Corona-Virus kapituliert. Die Behörden haften nach Art. 34 GG.
In Art. 34 GG heißt es:
"Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die
Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche
Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden."
Im Fall der Justiz ist bekannt, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Gesetz und Recht handelt. Es ist aufgrund von kopierfähigen Schreiben der Justiz bekannt, dass dies Präsidenten auch bekannt
ist. Vor dem Hintergrund dieses Wissens kann ich nicht erkennen, dass sie, wenn sie die Fehlerhaftigkeit nicht abstellen, sie in ihrer Amtsführung nicht mit der erforderlichen gebotenen Sorgfalt
tätig sind.
Die Achtung vor den Toten der Corona-Pandemie verbietet zwar einen Vergleich mit Unfallverletzten, aber die Tatsache, dass handelnde Personen, die Ministerpräsidenten, sachlich auch für diese Fälle
verantwortlich sind, zwingt den Vergleich auf.
Corona-Pandemie ist kein Einzelfall, sondern lediglich die weitere Merkmalsausprägung für verantwortungsloses Handeln der Ministerpräsidenten. Auf abstraktem Niveau sind die Fälle nicht zu
unterscheiden.
#1210
Mazi(Samstag, 12 Dezember 2020 10:34)
Die Förderung der gebotenen Sorgfaltsplicht ist nicht meine Entdeckung. Sie ist schon lange abschließend geregelt und die Richter sind bei ihrer unabhängigen Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG von
den Vätern des Grundgesetzes an diese Vorschrift gebunden worden.
Die Voränge zeigen jedoch, dass Exekutive und Judikative sich gegenseitig schützen und die Bürger auf der Strecke bleiben. Das ist unzulässig und hat mit dem Förderalismusgedanken nichts
gemein.
Ich verweise auf den kritischen Artikel bei N-TV, der dies im Fall der Corona-Pandemie aufzeigt:
https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Das-ist-nicht-Foederalismus-das-ist-Chaos-article22230274.html
#1209
Mazi(Samstag, 12 Dezember 2020 10:14)
Unerhört!
Ich haben lesen müssen, das in zwei bayerischen Kliniken das Corona-Virus ausgebrochen ist.
Hier der Link:
https://www.n-tv.de/regionales/bayern/Corona-Ausbrueche-in-zwei-bayerischen-Kliniken-article22223168.html
Ich haltte es für unerhört, wenn nicht einmal im Krankenhaus Schutzmasken getragen werden, die das Ansteckungsrisiko verhindern. Noch unverantwortlicher halte ich es, dass Vorgesetzte dies
dulden.
Oder ist es so, dass die Schutzmasken gar nichts verhindern?
Dies hätte dann zwei Gründe:
1. Die Schutzmasken sind überhaupt nicht zum Problem kausal passend.
2. Die Verordnung der Ministerpräsidenten und die verhängten Strafen haben andere Gründe als uns die Politiker angeben.
In beiden Fällen üben die Ministerpräsidenten der Länder ihre Amtsaufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahr. Sie Handeln vorsätzlich gesetzeswidrig zum Schaden der Bürger..
Damit schließt sich der Kreis und alle müssen erkennen, dass das Grundgesetz von den handelnden Personen nicht umgesetzt wird. Dies betrifft einerseits die Verunfallten, die hier ihr Leid klagen, wie
alle anderen Bürger ebenfalls. Es gibt also niemanden, der nicht von den "Reichsbürgern" nicht bedroht wird.
Strafrechtlich sind alle, die den Amtseid geleistet haben, aber nicht einhalten, zur Rechenschaft zu ziehen.
Herr Deibel freut sich wahrscheinlich alt bekannte Gesichter in der JVA Rohrbach wiederzusehen.
#1208
Mazi(Samstag, 12 Dezember 2020 00:29)
#1207
Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht oder das Gebot der gebotenen Sorgfalt, die an den Tag zu legen ist.
Wenn aber den Präsidenten der Gerichte bekannt ist, dass
- ihre Richter nicht die erforderliche Sorgfalt bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit walten lassen,
- Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht nicht beachten,
- sie kein Kontrollsystem aufbauen, dass ihnen fehlerhaftes Handeln anzeigt,
dann fällt es doch schwer zu erkennen, eine ordnungsgemäße Amtsführung feststzustellen.
Gleiches gilt doch für die verantwortlichen Minister und erst recht für deren Chefs, die Ministerpräsidenten.
Wenn die Justiz nicht die gebotene Sorgfalt an den Tag legt, die Verkehrssicherheit nicht sicherstellt, wer darf dann noch erwarten, dass die Exekutive dann noch die gebotene Sorgfalt an den Tag
legt? Wer darf dann och unterstellen, das Gerichte Recht sprechen?
Welchen Anspruch kann dann noch ein Bürger geltend machen, wenn Exekutive und Judikative nach Art. 20 Abs. 3 GG die gebotene Sorgfalt bei der Ausübung der Amtstätigkeit walten lassen ? Vor diesem
Hintergrund kann kein Bürger vorgeben, von den Corona-Neuinfektionen und -Toten wirklich überrascht zu sein.
Sie sind lediglich noch das Produkt von diesem Fehlverhalten. Wo soll ein Bürger noch die Zuversicht hernehmen, dass Krisen konstruktiv überwunden werden, wenn die Kausalität nicht eingehalten
wird.
Ich möchte noch einen Hinweis "los werden".
Es gibt allgemeingültige Prinzipien für Veröffentlichungen in der Medizin. Am einfachsten sind Verstöße zu erkennen, wenn Veröffentlichungen nicht den Namen dessen erkennen lassen, der für den
Artikel bezahlt hat. Noch wesentlicher erscheint mir, wenn der Veröffentlichung diedie Information fehlt, dass sie frei von einem Interessenkonflikt ist.
Dies in der Praxis zu überprüfen, umfasst die beizulegenden Sorgfalt eines Richters in dessen Amtsausübung. Wenn also Richter einem Urteil Veröffentlichungen zugrunde legen, in denen nicht erklärt
wurde, dass kein Interessenkonflikt besteht, wird es mehr als schwierig davon auszugehen, dass diese Arbeitsweise eine neutrale Ausübung des Richteramtes unterstellt.
Vor diesem Hintergrund ist die Justiz der Sozialgerichtsbarkeit hinsichtlich deren Ernsthaftigkeit zu hinterfragen. Wenn dann auch noch Art. 6 Abs. 1 EMRK herangezogen wird, dann ist es nur ein
kurzer Weg festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Menschenrechte nicHT ernsthaft respektiert.
Wenn Sie dann auch noch schriftlich bekannt ist, dass dieses Fehlverhalten der Justiz in der Justiz bekannt ist, dann lösen sich alle Zweifel wie von selbst auf. In diesem Fall fällt in der Tat eine
Abgrenzung zwischen den "Reichsbürgern" und der Justiz der Sozialgerichtsbarkeit äußerst schwer.
Wenn hier nicht ernsthaft durchgegriffen wird, die Vorgabe des Grundgesetzes nicht umgesetzt wird, sehe ich keine ernsthafte Absicht, rechtsstaatliche Grundsätze zu etablieren.
Wenn Sie diese Angaben nachvollziehen wollen, dann finden Sie diese Informationen zur Anforderung unter: aerzteblatt.de vom 20.01.2020 (mit Verweis auf diese bestehende Anforderung seit mehr als
10
Jahren).
#1207
WernerE(Freitag, 11 Dezember 2020 15:40)
#1206 letzter Absatz:
Ich sehe die Gruppe der Reichsbürger weit größer als bisher in den Medien bekannt gemacht wird.
Sehe ich genau so!
Es fehlen mir nur einfach die Worte, um das groteske System der Verantwortungslosigkeit , was nach dem GG Art 20 Abs. 3 deklariert ist, zu beschreiben.
Weicher Lookdown nutzte nichts, jetzt kommt der "HARTE" - !
In der Zeit des Jahres 2020 wurde unheimlich viel Geld gewaschen, versteckt, so das die Reichen immer reicher und die Kranken, Verunfallten und behinderten Menschen benachteiligt wurden.
Wo bleibt der funktionierende Staat und was für Staatsdiener gilt, sollte auch für den DFB und sein Sommermärchen gelten.
Korrupt bis zum letzten Funktionär.
Zurück zu den Tatsachen von Erich Neumann, der so wie Sie, viele Andere und ich vom System und deren Menschen Missbraucht wird.
Wie sage ich oft:
Das ist Sozialversicherten Betrug und wir sind sozusagen Missbrauchsopfer!
Dennoch wünsche ich Uns jetzt einen schönen 3`ten Advent und ruhige, besinnliche Momente des durchschnaufens.
#1206
Mazi(Donnerstag, 10 Dezember 2020 16:54)
#1205
1+1= 2 war schon immer so und es wird so bleiben.
Ich folge Ihrer Argumentation und diese wird auch durch meine Erfahrungen bestätigt.
Ich halte es jedoch für unlauter, wenn gewisse "Leute" Reichsbürgern deren Argumentation vorhalten, wenn sie selbst das Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht einhalten.
Wie stellen sich solche Leute überhaupt einen funktionierenden Rechtsstaat vor?
Ich sehe darin schlicht den Vorwurf der Arbeitsverweigerung und Strafvereitelung im Amt begründet. Nach herrschender Meinung sind die Staatsanwaltschaften für deren Aufklärung zuständig.
Die Hoffnung ist, dass sich die Bürger dieses Staates nicht mehr von "solchen" Leuten vertreten lassen und eine andere Vertretung einfordern.
An dem Beispiel, dass unüberwachte Systeme, Kriminelle regelmäßig magisch anziehen, halte ich fest. Es geht also folglich darum, dass die etablierten Parteien entscheiden, wer sie und letztlich die
Bürger vertreten sollen.
Es ist nicht meine Absicht, die Corona-Pandemie in Frage zu stellen, aber ich stelle in Frage, dass unsere gewählten Vertreter überhaupt willens und in der Lage sind, dem Wohl des Volkes zu dienen
und die Pandemie ernsthaft zu bekämpfen. Hier ist die Parallele zu den hier dargestellten Fällen vorhanden.
Ich habe i.S. Corona erfahren müssen, dass ein ca. 35 Jähriger an den Folgen leider Krankheit versterben musste. Dies berechtigt m.E. die Frage, ob die Maßnahmen überhaupt zum Problem passen oder ob
die Maßnahmen seitens der Verantwortlichen tatsächlich und nachprüfbar umgesetzt werden?
Wenn Gesundheitsämter verlauten lassen, dass sie die Kontakte nicht mehr verfolgen können - die Vorgaben nicht erfüllen, wer will dann Politiker noch legitmieren an solchen Maßnahmen
festzuhalten?
Den Politikern sind die Fallzahlen bekannt. Es sind ihnen die Todeszahlen bekannt. Es ist ihnen die Struktur dieser Fallzahlen bekannt. Die Politiker wollen dann in Kenntnis dieser Strukturen eine
andere Verteilung des Impfstoffes festlegen?
Das kann doch nur bedeuten, dass dies anders vorgegeben sein soll, als die tatsächliche Struktur dies vorgibt.
Offensichtlich ist mein "Schweine-Beispiel" nicht "richtig" verstanden worden und in der Praxis sind die "größten Schweine" auszumachen.
Um zum Thema zurückzukommen:
Offensichtlich ist niemand in der Bundesrepublik Deutschland keine Behörde gewillt, Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen oder einzuhalten.
Der Richter am Sozialgericht Karlsruhe (S 12 B 3113) hat es auf den Punkt gebracht. Es besteht seitens der staatlichen Behörden kein Interesse Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen.
Die von ihm aufgezeigte Analogie zur "Nazi-Keule" ist aufgrund der fehlenden Kontrollsysteme in der Justiz nicht zurückzuweisen.
Es geht dabei nicht darum den Beweis anzutreten, dass er irrt, sondern es geht darum zu erkennen, dass in den Gerichten keine Kontrollsystem etabliert sind, die fehlerhafte Gerichtsentscheidung als
Entscheidungen gegen die Gesetze aufzeigen und zu entsprechenden Handlungen in der Justiz führen. Das muss doch seine Gründe haben? Oder stellen Sie sich diese Frage nicht?
Es kann nicht sein, dass Staastsdiener von Fehlverhalten erfahren und nicht tätig werden. Das ist einfach ausgedrückt Strafvereitelung im Amt.
Es kann nicht sein, dass dies erst jetzt bekannt und offensichtlich wird. Es kann nicht sein, dass die Bundesrepublik Deutschland 1953 den Europäischen Menschenrechten beitritt, sich zur Durchführung
fairer Verfahren verpflichtet (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und tatsächlich nicht einhält.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 entscheiden und eigens zu Papier bringen musste, dass Behörden verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen und 2019 ein Präsident eines Sozialgerichts schriftlich zu Papier bringt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen und
bestätigt, dass Gespräche und Korresspondenz geführt werden, dies abzustellen.
Da muss doch jemand irgendwann fragen, was denn die sogenannten Amtsträger den Tag über so machen, was ihre Diäten und Pensionsansprüche denn legitimieren könnte.
Ich sehe die Gruppe der Reichsbürger weit größer als bisher in den Medien bekannt gemacht wird.
#1205
WernerE(Montag, 07 Dezember 2020 18:43)
Zitat # 1203
Wenn Sie mir darlegen können, dass 1 + 1 nicht 2 ergibt, dann gebe ich mich argumentativ geschlagen.
Offensichtlich wird das von mir nicht machbar gemacht werden, denn ich bin kein Mathematiker und auch kein Deuter (dunkle Materie).
Ich muss zwar beruflich das eine oder andere Berechnen z.b. en Leitungsquerschnitt und dabei zumeist aufrunden, aber es setzt nicht Ihre Weisheit 1+1 = 2 ausser Kraft.
Ihre Argumentation zum Thema ist einfach umwerfend und durch nichts zu ersetzen.
Nun die Dinge in der Politik zu den Parteispenden, ExCum Geschäften oder aktuell Wirecard sind nicht wegzuleugnen.
Egal ob Untersuchungsausschuss eingesetzt oder nicht, es wird keiner dem anderen die Augen aus kratzen.
Falls dann gar nichts mehr hilft, verschwindet halt eine Festplatte (Strauß) aus einem Gerichtsarchiv, der Generalstaatsanwalt darf nicht zu Ende ermitteln, als Dank wird er dann zum Präsident eines
höheren Gerichtes (Nemetz - München) gegen Ende seiner Laufband versetzt.
Cobit19 wird uns noch oft begegnen, vor allem dann am Ende und in der Verlängerung.
Ja es besteht Anwaltszwang an den LG in DE - offenbar schert sich in HH und im Rest der Republik keiner darum, sonst wäre längst etwas zum Schutz des Betroffenen Erich Neumann geschehen.
Die einzigen die Ihm (Erich) zur Seite stehen, finden sich hier oder anderen Foren wieder.
Mein Aufruf bei verschiedenen Medien sich mal des Missstandes von Erich anzunehmen, ist im Niwanda verhalten.
In meinem heutigen Schreiben an die EU Rechtskommision in eigener Sache, habe den Link zur Webseite eingebracht, mehr wie nichts kann es auch nicht sein und die 3,70 € konnte ich mir Leisten.
So nun am Ende bekunde ich 1+1 = 2, wobei es auch nicht sicher ist, weil da viele Komponenten eine Rolle spielen, die ich vielleicht noch gar nicht kenne.
#1204
Mazi(Sonntag, 06 Dezember 2020 22:59)
#1203
Vergessen Sie bitte nicht zu erwähnen, dass nach dem Beschluss der hiesigen Legislativen nach § 78 der Zivilprozessordnung (ZPO) an den Landgerichten Anwaltszwang besteht. Nach Art. 1 der
hamburgischen Landesverfassung ist die Freie und Hansestadt Hamburg ein Land der Budnesrepublik Deutschland. Am Landgericht in Hamburg, für das auch die ZPO Gültigkeit hat, wurde auf Beschluss der
dortigen Richter Herr Neumann ohne Anwalt verurteilt.
Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein derartiger Beschluss nicht nach dem Gesetz erfolgt und stellt einen Verstoß gegen die Durchführung eines fairen Verfahrens
dar.
Von alle dem hat der Erste Bürgermeister der Freie und Hansestadt Hamburg, Herr Dr. Tschentscher, bereits seit langer Zeit nachweisliche Kenntnis.
Sein Parteifreund, Andy Grote und Innensenator der Freie und Hansestadt Hamburg, hat als oberster "Ordnungshüter" nach Angabe der örtlichen Presse in der "Corona-Sperrzeit" mit Genossen anlässlich
der Verlängerung seiner Senatszeit eine nicht staathafte Party gefeiert. Er hat damit sich und andere in eine gesundheitliche Not gebracht.
Dr. Tschentscher war von 2011 bis 2018 Finanzsenator der Freie Hansestadt Hamburg. Nach Pressemeldungen ist seiner Zeit die Parteispende des Bankhauses Warburg erfolgt. Den Medien zufolge wurde diese
Zahlung an den Bezirksamtsleiter von Hamburg-Mitte, Herrn Andy Grote und den damaligen Ersten Bürgermeister der Freie Hansestadt Hamburg und heutigen Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die damaligen
Verwicklungen um die sogenannten CUM-EX-Geschäfte des Bankhauses arbeitet zur Zeit das Bonner Landgericht auf.
Sie werden mir nicht glaubhaft darlegen können, dass diese Parteispende des Bankhauses Warburg an Herrn Grote bzw. Herrn Scholz ohne Kenntnis von Dr. Tschentscher erfolgt ist.
In Kenntnis des Verstosses gegen § 78 ZPO und dem Wissen, dass Dr. Tschentscher davon Kenntnis hat, bin ich nicht von der Ehrlichkeit der obigen Politiker überzeugt und kann ihnen nicht mein
Vertrauen aussprechen, die Corona-Pandemie ernsthaft zu bekämpfen.
Diese "Typen" bringen auch die Politiker in Glaubwürdigkeitsprobleme, die sich ernsthaft um eine tatsächliche Bekämpfung bemühen. Wir reden nicht von Querdenkern oder Corona-Leugnern, sondern um
politisch Verantwortliche.
Ich kann mir nicht erklären, dass ergriffene Maßnahmen in einem Land Erfolge verzeichnen lassen, während ähnliche oder gleiche Maßnahmen in einem anderen Land nicht feststellbar sein sollen oder
(schlimmer noch) sind.
Wenn Sie mir darlegen können, dass 1 + 1 nicht 2 ergibt, dann gebe ich mich argumentativ geschlagen.
#1203
WernerE(Sonntag, 06 Dezember 2020 18:21)
Es kommt mir alles bekannt vor und der Weg alles abzustellen ist weit.
Eventuell über Brüssel?
https://www.openpr.de/news/1104398/Beweismittelunterschlagung-durch-Richterin-EU-Kommission-ermittelt.html
Auf jedenfalls bemerkenswert, was so alles abgeht hier im angeblichen Rechtsstaat Deutschland.
Ich werde mal einen Brief nach Brüssel senden und meine Geschichte der Rechtsbeugung dort vortragen, mal sehen was die dazu schreiben.
Dann noch einen schönen Advent
#1202
Mazi(Samstag, 05 Dezember 2020 22:07)
# 1201
Das kommt mir bekannt vor.
Möglicherweise rührt dies von der aktenlosen Sachbearbeitung und die Staatsanwaltschaft hat das Home Office schon von der Corona-Pandemie umgesetzt. ;-)
In der Tat ist es bedauerlich, dass der Staat offensichtlich kein eigenes Interesse daran zu haben scheint, dass seine Beamten Gesetz und Recht achten. Wenn man sich auf die Vorgaben des
Grundgesetzes bezieht, dann scheint der Vorwurf des ewig gestrigen durchaus berechtigt zu sein.
#1201
Hors G. Ansorge(Samstag, 05 Dezember 2020 20:08)
Seit Jahren habe ich mehrere Strafanzeigen gegen korrupte Amtsträger und Ärzte bei der zuständigen Staatsan-
waltschaft abgegeben in der Hoffnung, nach den Ermitt-
lungsverfahren entsprechend benachrichtigt zu werden. Leider muss ich feststellen, dass keine Reaktion erfolgt und kein Aktenzeichen aufgegeben wird.
erhalte.
#1200
Mazi(Samstag, 05 Dezember 2020 19:11)
Bei aller berechtigten Kritik ist doch festhalten, dass die "rechte Denkstruktur" nach Seehofer nicht allein bei Polizie und nach AKK in der Bundeswehr festzustellen ist. Sachlogisch ist es
undenkbar, dass sich deraretiges Gedankengut ausschließlich auf dies Gruppierungen konzentrieren sollten.
Abwegig erscheint mir der Gedankengang des Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19 hinsichtlich der Beförderungspraxis nicht. Im Gegenteil, dessen Gedankengang scheint
auch dadurch gestützt zu werden, dass hier vorsätzlich der Dienstbehörden keine Aufklärung betrieben wird oder zumindest nicht allgemein bekannt gemacht wird.
Ein weiteres Indiz für die Rechtmäßigkeit der Aussage darin zu bestehen, dass in der Justiz und in den zuständigen Ministerien keine Überwachung hinsichtlich der Ausführung der Amtsgeschäfte der
Richter erfolgt. Wer will dann überhaupt berechtigt sein, einem "Nazi-Vergleich" zu entgegnen.
Die Tatsache, dass dieser Vergleich nun einmal in der Welt ist, nicht sichergestellt ist, dass die Richter die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und nicht die des Dritten Reichs, eines
Unrechtsstaats, anwenden, befeuert die Argumentation des Richters am Sozialgericht Karlsruhe zusätzlich.
Bei der bekannten unterlassenen Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit in der Justiz ist es nicht verwunderlich, dass in Exekutive und Judikative Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten wird.
Wer keine Kontrolle einführt, kann nicht gewiss sein, dass seine Vorschriften tatsächlich beachtet werden. Im vorliegenden Fall ist nachweislich der erfolgten Akteneinsichten in Verwaltungsakten
nicht sichergestellt, dass den Richtern an den Sozialgerichten überhaupt wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zur Kontrolle rechtsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen vorliegen.
Im Fall von Herrn Neumann wird ihm gar unter Amtsmissbrauch seitens des LG Hamburg untersagt, die erhaltenen Beweise zu seiner "Verteidigung" überhaupt einzusetzen.
Es ist hier bekannt, dass das LG Hamburg auch vor einer Freiheitsberaubung und der Durchführung gesetzeswidriger Beschlüsse nicht zurückschreckt (Anwaltszwang vor Landgerichten war im Fall von Herrn
Neumann nicht gegeben!).
Es werden offensichtlich rechtsstaatliche Grundsätze mit Füssen getreten.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten seit 1953 die Europäische Menschenrechte. Wie die hier dargestellten Fälle m.E. glaubwürdig belegen, werden seitens der Gerichte nach Art. 6 Abs. 1 EMRK keine
faire Verfahren durchgeführt. So beschämend ich dieses ansehe, so wahr scheint es zu sein.
Nach dieser Kenntnis bin ich nicht mehr befugt einer Argumentation, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien in der Bundesrepublik nicht nur vorgeschrieben, sondern auch eingehalten werden, zu
widersprechen. Es fehlen mir zugegeben, die gegenteiligen Bewseise.
#1199
WernerE(Freitag, 04 Dezember 2020)
Hallo Erich,
ich hatte mich in Beitrag # 1197 verschrieben, sollte natürlich WernerE sein.
Natürlich ist es bei Dir und auch vielerorts in den Akten dokumentiert, doch der entscheidende Punkt ist die Tatsache, dass wir das so erkennen, die Verantwortlichen
jedoch sich weigern das anzuerkennen.
Das System ist und bleibt korrupt.
Grüße aus dem kalten Mering
#1198
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 04 Dezember 2020 12:49)
Hallo WernerW (#1197),
die Kompetenzüberschreitung hat der Geschäftsführer der BG ETEM schon mit der Stellungnahme vom 07.05.2009 objektiviert und dokumentiert. Und ist auf meiner Webseite zu Sichten unter der Liste;
23.11.2020: BG ETEM, Überschreitung amtlicher Befugnisse, Vergleichsangebot.
#1197
WernerW(Freitag, 04 Dezember 2020 11:39)
Zitat # 1196
so ist festzustellen, dass offensichtliche Kompetenzüberschreitungen bereits angemahnt und möglicherweise alsbald auch abgestellt werden.
Ihre Worte in Gottes Ohren!
Ich bin ein gläubiger Mensch, doch bei manchen Dingen, ist mein REAL Denken, so ausgeprägt, dass nur das Ergebnis zählt.
Danke für Ihre immer wieder Aufarbeitung zur Verbesserung der Sehensweise
#1196
Mazi(Donnerstag, 03 Dezember 2020 23:11)
#1195
§ 444 ZPO sagt dazu:
Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die
Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden.
Das Problem, dass ich sehe, dass Exekutive und Judikative zwar an Gesetz und Recht gebunden sind, aber nicht beachten. Die Behörden sind so miteinander verbunden, dass selbst ein Verstoß gegen Art.
20 Abs. 3 GG sie nicht hinter dem Ofen hervor zu locken scheint.
Diese Sicht kann man als bösartig bezeichnen wollen, aber ich möchte auf die Beiträge in der Ärztezeitung verweisen:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Minister-haben-von-Kassenaufsicht-die-Nase-voll-413378.html
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118958/Aufsicht-staerkt-Krankenkassen-im-Streit-mit-Datenschuetzern-den-Ruecken
Im zuletzt angegebenen Artikel macht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte für die Rechte der Patienten stark. Gesetzliche Krankenkassen und die Aufsicht halten gegen die DSGVO im Rang eines
Grundrechts und zeigen den Weg auf, den Bundesdatenschutzbeauftragten auszuschalten.
Der Budnesdatenschutzbeauftragte agiert auf der Ebene des Gesetzes und leitet seine Zuständigkeit her. Das gleiche Gesetz bindet sowohl die Krankenkasse wie deren Aufsicht. Die halten sich aber nicht
daran.
Ich leite daraus ab, dass Krankenkasse und Aufsicht das Gesetz kennen, aber nicht dasnach handeln. Sie verstoßen vorsätzlich gegen Art. 20 Abs. 3 GG. Der seitens der Bundesanstalt für Soziale
Sicherung skizzierte "Entgegnungsweg" ist unter Einschaltung des Gerichts vorsätzlich gesetzeswidrig. Es ist davon auszugehen, dass das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. vor dem
Europäischen Gerichtshof (wegen Verletzung des Art. 6 Abs. 1 EMRK) landet, wenn nciht bereits das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass die DSGVO letztlich die Umsetzung der EU-Richtlinie
darstellt und deshalb in seiner Auslegung dieser folgt.
Unabhängig der hier vorgetragenen Argumentation ist jetzt belegt, dass Exekutive und Judikative in der Bundesrepublik Deutschland nicht Art. 20 Abs. 3 GG folgen und Gesetz und Recht einhalten. Ferner
dokumentiert der vorgenannte Veröffentlichung, dass die Justiz zwar unabhängige Urteile fällt, dabei aber das Gesetz nicht achtet. Dies ist zwar letztlich (noch) nicht bewiesen, doch agiert die
Bundesanstalt für Soziale Sicherung sehr zuversichtlich.
Auf einen weiteren Beitrag in der Ärztezeitung mache ich aufmerksam. Er berichtet darüber, dass auch die Gesundheitsminister in ihrer diesjährigen Konferenz die Bundesanstalt für Soziale Sicherung
tadeln. Es steht sogar in der Überschrift geschrieben, dass sie von der Kassenaufsicht die Nase voll hätten. Sie hätten sogar einen Beschluss gefasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert
hätten, die Behörde anzuhalten, ihre Komeptenzen nicht zu überschreiten.
Wenn auch die hiesigen Errungenschaften für jemanden als mäßig erscheinen wollen, so ist festzustellen, dass offensichtliche Kompetenzüberschreitungen bereits angemahnt und möglicherweise alsbald
auch abgestellt werden.
#1195
WernerE(Donnerstag, 03 Dezember 2020 12:59)
Auszug aus der Webseite
So wurde mir eine Liste vom 20.03.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
Würden wir in einer intakten Demokratie leben - ich bezweifle das - könnte das nicht Wirklichkeit sein.
Denn dann müsste ggf. die Bundes-Staatsanwaltschaft diesen Fall überprüfen.
Wie heißt es so schön:
GELD regiert die Welt, dass ist in der gesetzlichen UV Welt nicht anders - oder irre ich mich?
Was mich ganz besonders irritiert, ist die Tatsache, dass Reporter aus verschiedenen Medien zwar berichteten, aber keine weitere Reaktion kam.
Wahrscheinlich sind die Dinge zu gering um im großen Still darüber zu berichten.
Ja und Erich Neumann ist definitiv kein Einzelfall, da gibt es noch die hier Schreibenden und zahlreiche andere Bürger.
Der neuerste Fall in Südbayern spricht Bände:
Fahrer einer Spedition geht vor Ort auf eine Dixi - Klo, wird brutal von einem Securitie Mann zusammen geschlagen, die zuständige Staatsanwaltschaft im Bunde mit der BG behauptet der Mann hatte einen
Schlaganfall im Führerhaus gehabt.
Securitie Mann der die Baustelle (Behördenneubau) bewachte ist nicht mehr auffindbar, keine Namen usw. !
Kommt einem doch sehr bekannt vor - ODER?
#1194
Mazi(Dienstag, 01 Dezember 2020 12:42)
Teilweise kann ich Ihr "Gefühl" nachvollziehen, aber der Grund ist nach meiner Erfahrung in einem anderen Punkt zu sehen.
Ich bin mir bewusst, dass ich mich wiederhole.
Aber der Grund ist m.E. nicht in der von Ihnen geäußerten Kritik zu suchen, sondern darin, dass die Präsidenten der Gerichte nicht einmal eine Kontrolle installiert haben, um erfahren zu können, ob
denn die Gesetze und das Recht seitens der Richter überhaupt eingehalten werden. Daraus folgt, dass sie die Amtsaufgabe nicht schlecht oder gut ausgeführt haben, sondern gar nicht.
Wenn an den Gerichten keine Kontrolle durchgeführt werden, kann auch kein Justizminister seine Amtsaufgabe wahrgeno mein haben.
Weder der jeweilige Minister der Justiz kann mangels angeordneter Kontrolle erklären, dass in seinem Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden. Daraus folgt, dass auch die jeweiligen
Ministerpräsidenten erklären können, das in dem jeweiligen Verantwortungsbereich Art. 20 Abs.3 GG eingehalten werden.
Weiter belastend ist die Tatsache, dass den Verantwortlichen nachweislich deren Erklärung bekannt ist, dass keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe installiert sind. Nach deren Angaben werden sogar
Gesprächeund Korrespondenz geführt dies abzustellen.
Es ist daher von vorsätzlichem Fehlverhalten auszugehen.
Das vorsätzliche Fehlverhalten der staatlichen Organe lässt nicht den Schluss zu, dass die Verantwortlichen in anderen Bereichen aber anders arbeiten.
Vor dem Hintergrund, dass wir gegenwärtig alle gegen die Folgen der Corona-Pandemie ankämpfen, ist es m.E. nicht nachvollziehbar, dass Leuten seitens des Bundeskanzleramtes das Vertrauen am
Verhandlungstisch ausgesprochen wird, wenn bekannt ist, dass die Verhandlungspartner vorsätzlich die Beschlüsse der jeweiligen Parlamente nicht achten.
Es ist m.E. nicht angebracht, wenn die gleichen Leute gegenüber anderen Personen und Gruppen den m.E. berechtigten Vorwurf erheben, dass sie das Grundgesetz nicht achten und es selbst nicht achten.
Das gehört sich nicht.
#1193
WernerE(Montag, 30 November 2020 23:13)
Zitat # 1192 letzter Abschnitt:
Fairniss und Wahrheit muss auch in der gemeinsamen Not gelten.
Letztlich ist damit das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat verbunden.
Stimme ich uneingeschränkt zu, auch das was der Threema-Chef beschreibt.
In meinen Schreiben an die Gerichte fordere ich ständig auf, dass die Verfahren der Wahrheit verbindlich sind und Fairniss zum Tragen kommt.
Kennt man offensichtlich nur sehr begrenzt bei den jeweiligen Richterinnen und Richter!
Mein Vertrauen an diejenigen die den Schlamassel produzieren ist längst dahin, weis ich doch, dass private Verträge zwischen Einrichtungen der bayrischen Staatsministerien (Innen) in deren Inhalten
nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden brauchen, selbst dann nicht, wenn es um Steuergeldern geht - in dem von mir beschrieben Fall um lediglich ca. 500.000 + ca. 800.000 Euro.
Auch weis ich aus sicherer Quelle, dass die Staatsregierung (Sozial und Justiz) den Sozialgerichten bei Anzeigen zur Seite steht.
Sozusagen: Eine Hand wäscht die Andere!
Ich komme mir oft vor, als ob ich in einem Überwachungsstaat, korrupten Staat wohne und dessen Bürger bin, aber nicht in dem vielgepriesenen Rechtsstaat.
Man merkt das hier im Gästebuch oder auf den vielen anderen Seiten, bei Xing usw.
Trotzdem werde ich nicht Kleinbei geben und vorwärts schauen.
#1192
Mazi(Montag, 30 November 2020 14:40)
Roger Lewentz (SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, bestätigt 20.800 Verstöße gegen Corona-Bekampfungsvorschriften
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/20-800-verst%C3%B6%C3%9Fe-gegen-corona-bek%C3%A4mpfungsregeln/ar-BB1btXRE?ocid=msedgntp).
Ein weiterer Hinweis dafür, dass die herrschende Regierung nicht in der Lage ist, die Bürger zu schützen.
Allgemein heißt es, dass die Gesundheitsämter nicht in der Lage seien, die Kontaktverfolgung sach- und fristgerecht vorzunehmen.
Hier ist anzumerken, dass bisher nicht bekannt wurde, dass diese Behörden technisch und personell dazu überhaupt in der Lage sein könnten. Der Verweis auf die "Unartigkeit" der Bürger, die
Untätigkeit der Gesundheitsämter, lenkt von der eigentlichen Frage und der Schuldzuweisung gegenüber der handelnden Regierung ab. Sie hat billigend in Kauf genommen, dass Bürger aufgrund ihrer
Versäumnisse gefährdet wurden und werden.
Fairniss und Wahrheit muss auch in der gemeinsamen Not gelten. Letztlich ist damit das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat verbunden.
#1191
Mazi(Montag, 30 November 2020 14:29)
Ich verweise auf den Artikel des Thremma-Chefs:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/threema-chef-generalschl%C3%BCssel-f%C3%BCr-geheimdienste-gar-nicht-m%C3%B6glich/ar-BB1bueh7?ocid=msedgntp
Dort heißt es:
„Das bedeutet, dass die Politik es nicht geschafft hat, die Bürger zu schützen.“
Nach Artikel 20 Abds. 3 GG sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Diese Anmerkung bedeutet, dass der Schaden weit über die Urteile der Sozialgerichte und der Aktenführung der Berufsgenossenscahfaten hinausgeht.
Ich gehe davon aus, dass Vorsatz zu berücksichtigen ist.
#1190
Mazi(Montag, 30 November 2020 13:08)
Es ist darauf hinzuweisen, dass hier ungeachtet "dieses Problems" in der Sozialgerichtsbarkeit, auch in den übrigen Gerichtsbarkeiten offensichtlich keine hoheitlichen Kontrollen angedacht sind, ob
denn Gesetz und Recht tatsächlich eingehalten werden.
Bei aller Kritik an der Judikative ist allgemien festzuhalten, dass offensichtlcih keine Behörde sicherstellt, dass Gesetze und Verordnungen überhaupt eingehalten werden.
Besonders deutlich iwird dies aktuell in der Zeit der Corona-Pandemie. Wie kann es sonst möglich sein, dass beispielsweise der "Lock down" in einem anderen Land zu beispiellosem Erfolg führt und in
der Bundesrepublik Deutschland nicht?
Nach meiner Logik ist dies damit verbunden, dass die Verordnungen in unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlicher Qualität durchgeführt werden.
Aufgrund der hiesigen schlampigen Ausführung der Gesetze und Verordnungen ist den verantwortlichen Politikern vorzuhalten, dass sie das Leben der ihnen zugeordneten Bürger fahrlässig, möglicherweise
sogar vorsätzlich auf's Spiel setzen.
Wir haben dies nicht nur im Fall AMRI erfahren (müssen). Es ist immer wieder gleich, welchen Fall wir auch betrachten wollen.
Wenn ein Straftäter jemanden umbringt, wandert er in den Knast. Wenn Politiker eine Vielzahl von Bürger umbringen, was passxiert eigentlich mit diesen "verantwortlichen" (?) Politikern?
Sie werden m.E. die Politiker nicht überführen können, dass sie die Bürger vorsätzlich getötet haben. Aber sie haben die Entscheidungen von Exekutive und Judikative nicht kontrolliert und damit
Beihilfe geleistet. Sie sind damit wegen ihrer Beihilfe für die Taten mitverantwortlich und rechenschaftspflichtig.
In der rheinland-pfälzischen Verfassung steht in Art. 79 Abs. 1 ausdrücklich, dass es Aufgabe des Landtags ist, die vollziehende Gewalt zu kontrollieren. Nach Art. 132 des gleichen Gesetzes ist es
Pflicht des Ministerpräsidenten (hier der Ministerpräsidentin) den Generalstaatsanwalt anzuweisen, die Richter vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen.
Ich wiederhole "anzuweisen".
Weder die Ministerpräsidentin noch der Generalstaatsanwalt haben in Ausführung ihrer Amtsaufgabe ein Entscheidungsrecht.
"Wer nie das Licht einschaltet, kann nie erfahren, ob denn die eingedrehte Lichtquelle kaputt ist oder funktioniert."
Für diese Erkenntnis braucht ein verantwortlicher Bürger weder üppige Diäten noch Pensionsanspruch. Da wird einiges mit Ursache und Verwirkung unverantwortlich vermischt.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es unzulässig den ehemaligen Finanzminister Deubel seiner Freiheit und seiner Pension zu berauben. Er hat in Ausübung seiner Amtspflicht zwar die Unwahrheit
gesagt, aber dies ist m.E. kein Einzelfall, aber dennoch vergleichbar mit anderen Verfehlungen der Politiker.
Dennoch ist die Vorgehensweise sehr einfachh. Bestehende Gesetz sind durchzusetzen.
#1189
Maiz(Montag, 30 November 2020 12:34)
Es erscheint mir wichtig anhand meiner eigenen Unterlagen die Gerichtsverfahren zu führen und darzustellen, dass Exekutive und Judikative nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht
vorgehen.
Ihre Fälle stellen insoweit lediglich die Bestätigung der mir vorliegenden Beanstandungen dar.
Wir haben hier nicht einen bedauerlichen Einzelfall, sondern systematisches Fehlverhalten aufzuzeigen und es ist Aufgabe der zuständigen Politiker diese Beanstandungen abzustellen.
Gesetzlich ist dies bereits alles vorgedacht. Gesetzlich ist bereits erkannt, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Dies ist sehr bedauerlich und kann seitens der Legislativen damit verbunden sein, sicherzustellen, dass Gesetz und Recht wieder gelten (siehe Urteil des Dr. Krenek;
https://openjur.de/u/682814.html).
Es ist mehr als bedauerlich, dass Geschädigte sich darum bemühen müssen, auf Recht und Ordnung nach Art. 20 Abs. 3 GG bestehen zu müssen.
#1188
WernerE(Montag, 30 November 2020 11:36)
Beiträge #1185,1186 + 87
Zitat aus #1187
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durchzuführen und nicht des Bürgers.
Ich stimme Ihnen voll zu, was Sie hier berichten und ich hoffe das der VDK erfolgreich seine Aufgabe durchführt.
Darf ich Ihnen auf diesem Wege Danke sagen und gleichzeitig weiteren Mut zusprechen.
Danke auch an Erich, der diese Plattform wieder aufgemacht hat, trotz Drohung wieder ist Gefängnis zu gehen müssen.
Die großen Aufgaben liegen noch vor uns und wir müssen dafür bereit sein.
#1187
Mazi(Montag, 30 November 2020 11:20)
Sie haben mitverfolgt, dass ich Ihre Beschwerden mit Verweis auf die grundgesetzlichen Regelungen bisher abgewiesen haben.
Sie haben nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg zu verfolgen.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Es ist heute richtig - und das muss ich berichtigend einräumen -, dass in den staatlichen Behörden von Exekutive und Judikative nicht sichergestellt ist, dass tatsächlich Gesetz und Recht entsprochen
wird.
Es ist daher die Frage, ob es Aufgabe des klagenden Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG (Grundrecht!) oder der staatlichen Behörden ist sicherzustellen, dass Exekutive und Judikative Gesetz und Recht
einhalten.
Da ein klagender Bürger lediglich das Recht hat das Recht der Berufung wahrzunehmen, ist ihm das Recht genommen, Gesetz und Recht durchzusetzen.
Da die Behörden keine Kontrolle installiert haben, ob denn Gesetz und Recht tatsächlich geachtet werden, wird ihnen auch nicht angezeigt, dass gegen Gesetz und Recht verstoßen wird.
Mir liegen in der Tat schriftliche Äußerungen vor, dass u.a. in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass nicht ordnungsgemäße Arbeitsabläufe bekannt sind. Es ist mir auch schriftlich bekannt, dass
an einem anderen Gericht ebenfalls eine Kontrolle der Anwendung von Gesetz und Recht unterbleibt.
Vor dem Hintergrund, dass Gesetze zwar erlassen sind, aber nicht eingehalten werden, ist in einem ganz andern Fall es ebenso nicht verwunderlich, dass erlassene Verordnungen nicht einen
vergleichbaren Erfolg nach sich ziehen, wie in anderen Ländern.
Ich denke da an den verfügten Lock down, der uns andere Erfolge beschert wir in Belgien.
Wir haben es nicht mit einem Versagen der Behörden in einem einzigen Fall zu tun, sondern es liegt systemhaftes Versagen vor.
Da Art. 34 GG die jeweilige Behörde für fehlerhafte Amtsausführung ihrer Bediensteten einzustehen hat, m.E. keines der Urteile der Sozialgerichtsbarkeit den Beschlüssen des Bundesverwaltungs- und
Bundesverfassungsgerichts folgt, sind alle Gerichtsurteile nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht nach dem Gesetz gesprochen und damit rechtswidrig.
Die Frage muss gestellt werden, weshalb die Präsidenten der Behörden ihrerseits ihrer Amtspflicht nicht nachgekommen sind und wie deren Fehlverhalten zu klassifizieren ist.
Ich lege mich - bis zum Beweis des Gegenteils - fest, dass keines der Urteile an den Sozialgerichten nach den gesetzlichen Vorschriften erlassen wurde und damit widerrechtlich ist.
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durchzuführen und nicht des Bürgers.
#1186
Mazi(Montag, 30 November 2020 11:01)
Sie können jetzt selbst feststellen, wann und was seitens des LSG im Internet veröffentlicht wird.
Ich halte fest, dass
1. das Urteil des LSG von den urteilenden ehrenamtlichen Richtern nicht unterschrieben ist
2 von 3 Richtern haben das Urteil nicht unterschrieben.
2. eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der VBG hat weder mir noch dem Gericht vorgelegen
Im Urteil es heißt, dass die Verwaltungsakte vorgelegen habe und mit Bescheiden von 2001 die VBG die Anerkennung und Entschädigung des Unfalls abgelehnt habe.
Es hätte den Richtern auffallen müssen, dass die vorgelegte Verwaltungsakte erst mit Datum vom 02.08.2006 beginnt.
Unabhängig davon ziteriert das Urteil Bescheide mit differenten Aktenzeichen. Bei sorgfältiger Arbeitsweise wäre es m.E. Verpflichtung des Gerichts auch die Verwaltungsakten dieser Aktenzeichen der
unabhängigen Entscheidungsfindung beizuziehen und später wenigstens behaupten zu können, sich geirrt zu haben.
Bei sorgfältiger Arbeitsweise hätte den Richtern auch auffallen müssen, dass die VBG den Bescheid vom 30.11.2006 nachträglich austauschte. Es hätte den Richtern auffallen müssen, dass die VBG nach
dem in der E-Akte hinterlegten Bescheid mit Textbausteinen arbeitet und die jeweiligen Bescheide unbegründet sind.
Es ist richtig, dass den ehrenamtlichen Richtern die Akteneinsicht ebenso verweigert wird wie mir diese ebenfalls verweigert wurde. Daher waren sie rein sachlich nicht in der Lage meinem Anspruch auf
rechtliches Gehör zu folgen oder darüber auch noch zu entscheiden.
Das Gericht hat eine unwahre Tatbestandsangabe seiner unabhängigen richterllichen Entscheidung zugrunde gelegt und den ehrenamtlichen Richtern nicht einmal die Entscheidungsgrundlage vorgelegt,
anhand der diese überhaupt unabhängig hätten entscheiden können. Damit hat es gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen.
3. Der hauptamtliche Richter hat nicht nur gegen § 103 Sozialgerichtsgesetz verstoßen und mir durch Nicht-Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte rechtliches Gehör
verweigert, sondern auch die ehrenamtlichen Richter getäuscht.
#1185
Mazi(Montag, 30 November 2020 10:11)
Wie berichtet hat das LSG am 24.11.2020 das Urteil gesprochen.
Das Urteil wurde am 28.11.2020 zugestellt. Die Berufung ist nicht zugelassen.
Am 29.11.2020 wurde die Bundesrechtsstelle des Sozialverbandes des VdK mit der Erstellung der Nichtzulassungsbeschwerde beauftragt.
#1184
WernerE(Sonntag, 29 November 2020 00:29)
Zitat aus #1182
Heute fand vor dem LSG meine mündliche Gerichtsverhandlung zu meinem Berufungsantrag vom 27.05.2020 statt (Gerichtsakte, Az. L 3 U 91/20, Bl. 626 ff.). Das Aktenzeichen hierzu lautet, wie bereits
bekannt gemacht, L 3 U 91/20. Sie sind also in der Lage den Fall selbständig über obigen Link zu verfolgen und sich ein persönliches Urteil zu bilden.
Zum Ergebnis:
meine Berufung wurde zurückgewiesen.
Es ist natürlich sehr bedauerlich, aber so wie ich Sie einschätze, ist das nicht das Ende der Angelegenheit.
Ich wünsche Ihnen das zu tun, was notwendig ist, um der xxxx ein Ende zu setzen.
Kraft und Gesundheit uns Allen.
#1183
Mazi(Mittwoch, 25 November 2020 23:38)
Hier ein wichtiger Link, den Sie als Laie kennen sollten:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/63379/Kritisches-Lesen-wissenschaftlicher-Artikel
Als medizinischer Nichtfachmann ist es schwierig zu erkennen, was ist wissenschaftlich oder nicht. Obiger Artikel macht die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Veröffentlichungen in der Medizin
bekannt.
Ein wissenschaftlicher Artikel macht bekannt, wer diese Veröffentlichung bezahlte und enthält die Erklärung des Autors, dass er in keinem Interessenkonflikt stehen.
Das ist völlig unproblematisch, wenn der Beitrag nicht im Zusammenhang mit einem Sponsor steht und wenn der Autor ohne Interessenkonflikt den Beitrag erstellte und veröffentlichte. Im anderen Fall
ist ein Artikel als Werbung oder als Anzeige zu bewerten und gekennzeichnet.
Nach meiner Kenntnis sind die Veröffentlichungen in einer bestimmten Zeitschrift, die in der Sozialgerichtsbarkeit gern gelesen wird,konzentriert stark konzentriert.
Meine Recherche hat ergeben, dass die maßgeblichen Mitglieder der Redaktion dieser Zeitschrift mit den Berufsgenossenschaften eng, sehr eng, verbunden sind - also selbst in einem Interessenkonflikt
stehen. Auffallend ist zudem, das eine Wortwahl zur Verwechslung mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen verwandt wird.
So habe ich beispielsweise die DGUV gebeten, mir Erklärungen der Autoren ihrer Veröffentlichungen vorzulegen. Ich habe keine Interssenkonfliktserklärungen der Autoren erhalten, die der DGUV
vorliegen. Daraus schließe ich, dass die Autoren von Veröffentlichungen in Publikationen der DGU nicht ohne Interessenkonflikte agieren.
Wenn die DGUV über die entsprechenden Nachweise entsprechend verfügt, unterstelle ich, dass sie aufgrund des Eigeninteresses dies vornehmen wird.
Ich gehe davon aus, dass diese Veröffentlichungen in der Medizin in Zukunft deutlich gekennzeichnet werden, wenn sie wissenschaftliche Anerkennung finden sollen. Für die Vergangenheit bedeutet dies,
das derartige Veröffentlichungen den Wert von Anzeigen oder Werbung genießen.
#1182
Mazi(Dienstag, 24 November 2020 13:19)
Hier ein Link zur Urteildatenbank:
https://www.kostenlose-urteile.de/Sozialgerichte.htm
Heute fand vor dem LSG meine mündliche Gerichtsverhandlung zu meinem Berufungsantrag vom 27.05.2020 statt (Gerichtsakte, Az. L 3 U 91/20, Bl. 626 ff.). Das Aktenzeichen hierzu lautet, wie bereits
bekannt gemacht, L 3 U 91/20. Sie sind also in der Lage den Fall selbständig über obigen Link zu verfolgen und sich ein persönliches Urteil zu bilden.
Zum Ergebnis:
meine Berufung wurde zurückgewiesen.
Was heißt das?
Zur Berufungsbegründung hatte ich Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zum Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen, um Akteneinsicht eingefordert. Eine solche
Akteneinsicht habe ich bis heute nicht erhalten, bin also nicht in der Lage dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu folgen.
Nach dem heutigen Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Az. L 3 U 91/20, wird folglich die Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte (Verwaltungsakte der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die Gerichtsakte) verwehrt. Im Juristendeutsch heißt dies, die Verweigerung rechtlichen Gehörs.
Dem Gericht liegen Nachweise vor, dass die bisher eingesehenen Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind.
Mit dem heutigen Urteil erklären die Richter, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zur Berufungsbegründung nicht erforderlich ist und stellen sich gegen den Beschluss des
Bundesverwaltungsgericht, dessen Urteil sie verpflichten soll.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 ist es einem Betroffenen nicht möglich anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen einer Behörde
nachzuvollziehen (Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 BvR 153-87 in Verbindung mit Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83). Erst dies stelle einen tatsächlich
wirksamen Rechtsschutz dar.
Das heutige Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Palz widerspricht folglich den Beschlüssen von Bundesverwaltungsgericht unbd Bundesverfassungsgericht. Das Grundgesetz bindet jedoch nach Art. 20
Abs. 3 Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht und eben an die vorgenannte Rechtsprechung.
Es ist Aufgabe des Staates sicherzustellen, dass das Grundgesetz geachtet wird. Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat die Gerichte mit neutralen Richtern zu besetzen, die
nach dem jeweiligen Gesetz handeln.
Im Ergebnis ist es Aufgabe des Staates "Bundesrepublik Deutschland" Parallelstaaten zu unterbinden und sicherzustellen, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten bzw. durchgesetzt werden. Im
Ergebnis ist nach dem heutigen Urteil festzustellen, dass die Gesetze, die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet ist.
Um dies wieder herzustellen, sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, abzumahnen und ihnen fortgesetzte fehlerhafte Amtsausführung vorzuhalten.
Das LG Koblenz und das Verwaltungsgericht Koblenz haben einen Präzenzfall geschaffen. Er hatte in Ausübung seines Amtes die Unwahrheit angegeben. Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz,
Herr Deubel, hat dem Vernehmen nach jetzt seinen Wohnsitz verlegt. Er erhält keine Penision mehr. Laut Bericht in den Nachrichten ist er jetzt unter der Anschrift der Justizvollzugsanstalt Rohrbach
zu erreichen.
Das war für ihn persönlich sehr hart. Aber nur so scheint es zu gehen. Das lässt hoffen.
#1181
Mazi(Montag, 23 November 2020 23:21)
# 1175
P.G. sind Sie gewiss, dass die Technik der BG nichts mit Ihnen persönlich zu tun hat. Das ist in deren Umfeld einfach so.
Gehen Sie davon aus, dass alle unkontrollierten Bereiche Kriminalität anziehen. Die Berufsgenossenschaften sind in Zusammenarbeit mit den Sozialgerichten ein derart unkontrollierter Bereich.
Ich kann Ihnen nachfühlen. Ich kann auch nachfühlen, dass Sie als Kranker den "Nichtkranken" unterlegen sind und es schwer haben.
Manchmal ist es so, dass man verzweifeln könnte. Dann richte ich mich an Beispielen auf und frage mich, wenn wir zur Natur gehören, weshalb es dann bei uns Menschen anders sein soll?
Hier das Beispiel, dass Sie selbst, je nach dem wo Sie wohnen, nachvollziehen können.
In einem Schweinestall sind immer die größten Schweine am Trog. Wenn diese Schweine satt sind, dann dürfen auch die schwächeren Schweine an den Trog und die Reste wegessen.
Was ist die Lehre? Man muß nur die Definition des Trogs kennen und man erkennt die größten Schweine. Die erkennen den Trog am schnellsten und laben sich zu erst. Das ist einfach so und es wird sich
nicht ändern.
Ein anderes Beispiel:
Es gibt nicht nur Männlein und Weiblein, sondern auch Böse und Gute. Erfahrungsgemäß verfügen Personen mit bösem Charakter über mehr "Stehvermögen" als die Gutmenschen.
Wenn Sie sich den Personalkegel in größeren Zusammenhängen vorstellen, dann gelangen Sie schnell zu der Erkenntnis, dass mit zunehmender Hierarchie die Personen mit schlechtem Charakter mit höherer
Hierarchie stark zunehmen.
Es ist also lediglich ein Geduldsspiel, wenn man es sich leisten will, zu erkennen, wer die größten Schweine sind und den Personen, die um die Hierarchie kämpfen, den richtigen Zündstoff zum Zündeln
in die Hand zu geben. Das schafft Luft und eine Zeit lang mehr Gerechtigkeit. Letztlich darf man sich nicht täuschen, das Urbild wird wieder hergestellt.
Das einzige was wirklich hilft ist der öffentliche Pranger. Auch ein Bös-Mensch möchte seinen Namen nicht öffentlich lesen. Deshalb ist nachvollziehbar, dass bestimmte Menschen nicht negativ genannt
werden möchten. Wäre es positiv, wären Sie wahrscheinlich in der vordersten Front anzutreffen.
Wenn es Sie tröstet, dann teile ich Ihnen mit, dass ich persönlich bereits ein Schreiben in Händen halte, dass bekannt macht, dass in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne
Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen.
Würden die Sozialgerichte Gesetz und Recht einhalten, würden die Richter ihren Entscheidungsfindungen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde zugrunde legen. Die Behörde würde
auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legen. Als Betroffener hätten Sie die Möglichkeit die Verwaltungsentscheidung der Behörde nachzuvollziehen.
Wenn also die vorgelegte Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu oder nicht vollständig ist (was ja schon eine Freud'che Fehlleistung darstellt), haben weder Sie noch ein Richter die Spur einer Chance,
eine Verwaltungsentscheidung nachzuvollziehen.
Ich habe in verschiedene Verwaltungsakten Einblick nehmen dürfen und bisher noch keine Verwaltungsakte gesehen, die nicht zu beanstanden war. Auf den Bericht des Sonderermittlers AMRI verweise ich
und lese dort zwar Ausgewähltes aber dennoch Gleiches.
Ich habe auch ein Schreiben gelesen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit diskutiert wird, eigene Fehler selbst zu berichtigen. Das Schreiben ist von einer namhaften Person unterzeichnet.
Dank Herrn Neumann stehen wir gewiss nicht am Anfang. Die Mühlen mahlen langsam, aber gründlich!
#1180
Mazi(Montag, 23 November 2020 22:47)
Ich möchte Ihnen noch etwas klar machen!
Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet Ihnen die Möglichkeit, den Rechtsweg zu bestreiten.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Wenn Exekutive und Judikative sich nicht an Gesetz und Recht binden, dann handeln sie nicht rechtsstaatlich. Dies habe ich auch erfahren (müssen).
Nach Art. 17 GG haben Sie die Möglichkeit der Beschwerde und dieser Artikel ist Ihnen als Grundrecht in der Verfassung verbrieft.
Das wird für die Amtsträger richtig bös'.
Derzeit ist es so, dass es Parteien gibt, die nur nach Anlässen suchen, sich zu profilieren. Deshalb bin ich von der Macht des Grundgesetzes so überzeugt und so pessimistisch für die unehrlichen
Amtsträger.
#1179
Mazi(Montag, 23 November 2020 22:41)
Das sehe ich nicht ganz so, wie hier dargestellt.
Aus zwei Gründen will ich es anders sehen.
1. Hier das Stichwort "BORA", über das Sie sich schlau machen sollten.
2. Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Herr Deubel, hat seinen Penisionsanspruch verloren. Das heute das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden.
Deubel werte ich nicht als kleines Opfer. Ich gehe davon aus, dass zusehens mehr Richter in diesem von Ihnen mit Sicherheit ordentlich dargestellten Fällen mitspielen möchten oder mit ihrem Gewissen
nicht mehr vereinbaren wollen.
Sie müssen sich darüber im klaren werden, dass den Amtsträgern wegen der Art der Ausführung der Amtsgeschäfte der Entzug der Pension droht. Das wird für Sie nicht einfach sein, dies zuhause zu
erklären.
Ich kenne die verdeckt angesprochenen Personen und es ist nicht schwer, deren Namen zu "erraten". Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei diesen Personen keinen Ärger in deren Familie gibt, wenn
deren unehrliches Verhalten öffentlich wird. Sie müssen sich auch vorstellen, dass diese Familien auch umziehen müssen, weil die Bürger auf der Straße um deren Unehrlichkeit wissen.
Der öffentliche Pranger ist da noch sehr milde formuliert.
Sie sprechen auch noch ein anderes Thema an. Die EU möchte derzeit den Abruf der Fördergelder an die Rechtsstaatlichkeit des jeweiligen Staates knüpfen. Das was Sie angegeben besagt nichts Anderes,
dass unsere Rechtsstaatlichkeit lediglich auf dem Papier steht.
#1178
Horst G. Ansorge(Samstag, 21 November 2020 19:34)
Rechtsanwälte , die sich für Kläger / innen wirklich einsetzen laufen Gefahr, dass ihnen die Gerichte die Zulassung ent -
ziehen. Ergo: Korrupte Richter können , ohne belangt zu werden , Unfallgeschädigt weiterhin in Zusammarbeit mit den BG`S Unfallgeschädigten die Unfallrente versagen.
#1177
WernerE(Freitag, 20 November 2020 10:44)
Zitat #1176
Mein RA erklärte mir, einen Befangenheitsantrag kann ich nicht stellen, weil ich auf diesen Richter angewiesen bin.
Meine ehemalige RAin aus Co/Bayern hat zwar den BFA gegen den Gutachter unterstützt, aber als ich sagte. auch gegen den 3`ten Senat den BFA zu stellen, ist sie aus dem Verfahren ausgestiegen.
Gegen Richterinnen und Richter stellen RAinnen und RA keine BFA, man muss schließlich mit ihnen zusammen arbeiten.
Es zeigt sich überall, es gibt nur wenige Mutige Bürger, Juristen oder Verwaltung Menschen, die sich trauen ihre Meinung zur Sache auszusprechen.
Auch bei Erich Neumann wird und wurde das Recht mit beiden Beinen getreten, quasi auf Ihn herum getrampelt und Ihn somit immer wieder neu verletzt.
Pfui Teufel würde ich jetzt schreiben!
Ich empfehle jedem Betroffenen, mag es noch so schmerzlich sein und viel, viel Kraft kosten, sich auf die Hinterfüße zu stellen und gegen die Bagage an zugehen.
Alles Gute und nicht vergessen, WIR sind für einander da!
#1176
Horst G. Ansorge(Dienstag, 17 November 2020 20:12)
Hallo P. G., ich streite mit der BG BAU seit 35 Jahren um die mir zustehende Unfallrente nach drei unverschuldeten HWS-Schleuderverlezungen, die nach dem 3. Auffahrunfall zur plötzlichen
Berufsunfähigkeit führten. Ich habe erfahren müssen, dass bezüglich der Unfallverletzungen von allen Beteiligten : Durchgangsarzt, Radiologe, BG - Sachbe-
arbeitern , Beratungsärzten, Sozialrichtern bis zum Er-brechen gelogen und höchstrichterliche Rechtsprechung mit Füssen getreten wurde. Fazit: "Der lange Arm der BG`s" reicht sehr, sehr weit. Der
Politik ist dieses kriminelle Verhalten bekannt; es wagt sich niemand , diese korrupten
Typen zur Rechenschaft zu ziehen. Prozesse können auch ohne Rechtsschutzversicherung vor den Sozialgerichten geführt werden. Bedauerlicherweise knicken Rechtsanwälte und Sozialverbände vor
Sozialgerichten ein, wenn es um die Durchsetzung der Ansprüche geht. Mein RA erklärte mir, einen Befangenheitsantrag kann ich nicht stellen, weil ich auf diesen Richter angewiesen bin.
#1175
WernerE(Dienstag, 17 November 2020 18:57)
Zitat #1173
Befangenheitsanträge oder deren zustimmendes Urteil sind nicht dazu geeignet, die Missstände abzustellen.
Genau sehe ich das auch in Bezug auf Missstände.
Allerdings gibt es auch fast keine Möglichkeiten diese Missstände der Öffentlichkeit zu präsentieren.
In Foren oder bei bestimmten Vereinen wird Aufklärung betrieben, die Politik will aber nichts davon wissen.
Ich hatte z.b. eine Petition zur Änderung des §200 Abs. II SGB VII (gesetzlichen UV) eingereicht, in der der Missstand dokumentiert wurde und der von der dt. Datenschutzbeauftragten mitgetragen
wurde.
Weitere 4 Mitmenschen hatten ähnliche Petitionen eingereicht, meiner wurde an die Regierungsparteien weitergeleitet, nachweislich durch Schreiben dokumentiert, wurden durch das BuMi für Soziales, Hr.
Göxxxe der Reform des § abgelehnt.
Geradezu bemerkenswert ist dazu das Schreiben des zuständigen Minister Hxxl.
Von daher denke ich nicht, dass man wirklich eine echte Chance zur Veränderung des verkorksten System hat. Das System ist von der Wurzel her krank!
Aber diese Seite und auch viele andere Seiten werden gelesen, überall Aufklärung, vielleicht bricht ja der morsche Ast, irgendwann.
Alles Gute, bleibt Virenfrei und geistig fit.
#1174
P.G.(Dienstag, 17 November 2020 13:59)
Ich hatte Ihnen schon einmal geschrieben und Ihnen gesagt, dass Sie vielen Menschen mit Ihrer Webseite Mut machen. In meinem BG Fall sehe ich so viel ähnliches absurdes Verhalten wie teilweise bei
Ihnen. Die BG unterstellte mir eine Vorerkrankung gemäß einer Untersuchung Ihres eigenen BG Gutachters. Ich war bereits bei zwei Ärzten, die mir schriftlich bestätigen dass ich keine Vorerkrankung
habe. Mein dritter Termin ist Anfang Dezember. In einem Telefonat sagt mir die BG dass die diesen Termin abwarten werden bevor sie einen rechtsfähigen Bescheid schicken. Ich bin nach wie vor
ununterbrochen krank geschrieben. Nun habe ich Anfang November den Bescheid mit einer förmlichen Zustellung erhalten. Die BG beendet das Heilverfahren zum 15.11.2020 da ich ja noch keine Berichte
über meine 2. Meinung eingereicht habe. Die beigefügten Briefe zwischen BG und BG Klinik sind ein Meer von Lügen, alles was dort steht ist nicht so besprochen worden. Meine rechte Hand ist betroffen
nach OP und Gips habe ich ein CRPS bekommen, ich kann keine Faust machen, Kraft und Feinmotorik sind stark beeinträchtigt. Im Bescheid steht dass ich ab sofort wieder 8 Stunden im Bäckergeschäft mit
Cafe wieder arbeiten kann. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kann morgen zu einer Rechtsberatung zum Vdk. Laut einer telefonischen Information des Arbeitsamtes werde ich jetzt zur Hartz4
Bezieherin erklärt. Ins Amt darf man wegen der Pandemie nicht, die seit letzter Woche zugesagten Formulare sind immer noch nicht da. Mein ganzes Leben habe ich gearbeitet, Kinder erzogen, und meine
Großmutter gepflegt. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, und jetzt werde ich um meine Existenz gebracht. Ich schreibe Ihnen das, weil ich jetzt noch mehr nachempfinden kann wie Sie sich
fühlen, und was man mitmacht. Ich hoffe dass ich das alles weiter durchhalte, obwohl ich im Moment nicht weiss wie es weitergehen soll. Ich danke Ihnen dass ich meine Erfahrungen und Nöte hier
aufschreiben durfte. Ihnen wünsche ich nach wie vor viel Gesundheit und Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
P.G.
#1173
Mazi(Montag, 16 November 2020 21:36)
#1172
Das von Ihnen angegebene Urteil ist auf die hier vorgetragenen Fälle m.E. nicht anwendbar. In dem Urteil geht es dabei darum, ob der Vorsitzende Richter in dem Verfahren nicht als neutral anzusehen
ist.
In den in diesem Gästebuch dargestellten Fälle, haben urteilende Richter ihr Urteil nicht nach dem Gesetz gesprochen.
Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht haben entschieden, dass das Gesetz derart auszulegen ist, dass niemand vorgeben kann, einen Verwaltungsakte nachvollzogen zu haben, wenn er zuvor nicht
wenigstens die Möglichkeit gehabt hatte, Akteneinsicht in eine wsahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zu nehmen.
Vor dem Hintergrund der bekannten fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Arbeitsabläufe ist es ausgeschlossen, dass involvierte Richter auch nur theoretische die Chance gehabt haben könnten, Akteneinsicht
in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte gehabt zu haben.
Es geht folglich im wesentlichen nicht darum, einen möglicherweise befangenen Richter abzulehnen, sondern vielmehr um die eigentliche Möglichkeit überhaupt eine Amtsaufgabe, den Richterdienst, nach
dem Willen des Grundgesetzes vornehmen zu können.
Da dies nachweislich nie der Fall zu sein scheint, können auch die Richter an den Sozialgerichten nicht vorgeben, dass ihnen jemals "die" Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorgelegen habe. Ihr
Bericht ist schlechthin falsch und unwahr, weil sie sich davon erst gar nicht überzeugt haben.
Mir ist nicht bekannt, dass Aufsichtsbehörden, wie das Ministerium der Justiz auf Länderebene, sich jemals und überhaupt ein Kontrollsystem aufgebaut haben könnten. Folglich können sie auch nicht
davon ausgehen, ob denn Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG eingehalten werden.
Daraus folgt, dass der, der nicht testet, ob denn Gesetz und Recht eingehalten wird, jemals erfahren kann, dass die Justiz fehlerhaft tätig ist. Im Ergebnis ist nachvollziehbar, dass die Behörden
jeweils berichten, dass sie kein Fehlverhalten und damit keine Dienstvergehen festgestellt werde.
Keinem der hier beschwerdeführenden Unfallopfer sind andere Aussagen unbekannt. Es geht nicht nur darum zu erkennen, ob denn der jeweilige Beamte eines Dienstvergehens zu beschuldigen ist, sondern
darum, eine derartige Kontrolle seitens der Dienstaufsicht qualifiziert durchzuführen.
Es ist völlig nutzlos, einen Blinden zu befragen, ob er etwas gesehen hat oder einen Gehörlosen zu fragen, ob er etwas gehört hat. Solche Befragungsergebnisse laufen automatisch in eine Feststellung,
die seitens einer vorgefertigten Rückantwort bereits nachzulesen sind.
Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass hier gezielt daran gearbeitet wird, etwas zu verheimlichen, dass es den Verantwortlichen schon lange bekannt ist.
Es geht nicht um die persönliche Befangenheit eines Richters zu markieren, sondern die systematischen Fehler zu erkennen und abzustellen.
Um eines wirklich klar herauszustellen, ich will nicht in Frage stellen, dass unter der Vielzahl von Richtern keine tatsächlichen Richter in unserem demokratischen Verständnis vorhanden sind. Die
Aussage ist lediglich, dass Systeme, die auf einfachste Weise manipuliert werden können, zu deren kriminellen Ausgestaltung beitragen. Behördliche System, die nicht dazu ausgelegt sind, Fehlverhalten
der Amtsträger zu erkennen und strafrechtlich zu verfolgen, stellen einen gut bereiteten Nährboden mafiöser Strukturen dar.
Wenn Sie es so wollen, dann versagt letztlich der jeweilige Landtag als erste Instanz, weil er verantwortlich dafür ist, dass eine Landesregierung überwacht wird.
Es ist letztlich das Ergebnis logischen Handelns, dass das heutige Ergebnis produziert.
Befangenheitsanträge oder deren zustimmendes Urteil sind nicht dazu geeignet, die Missstände abzustellen.
#1172
WernerE(Montag, 16 November 2020 13:03)
Offensichtlich gibt es doch noch Urteile die man betrachten sollte.
OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2019 - 20 W 1/19
https://openjur.de/u/2161772.html
Befangenheit von Richter
#1171
Petra(Samstag, 14 November 2020 16:35)
Hallo Herr Neumann,
vielen dank für Ihre Mühe und die bereitgestellten Informationen.
Ich finde Ihre Seite ausgezeichnet und hoffe, dass diese vielen Betroffenen Hilfestellung bietet. Ich werde Ihre Seite grossräumig bewerben.
Herzliche Grüsse
Petra
#1170
Mazi(Samstag, 14 November 2020 16:22)
# 1167
Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen und das Fehlverhalten in Zukunft zu unterbinden. Dabei sind die Dienstvorgesetzten jeweils zur Verantwortung zu ziehen und bei unzureichender Ausführung der
Amtsgeschäfte nötigenfalls - wenn das Parlament zur Auffassung gelangen sollte, dass die betreffende Person fachlich und persönlich als ungeeignet erscheint - seitens des Parlaments die
erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.
Für mich sind die dargestellten Fälle lediglich Ausfluss unverantwortlichem Handeln und die unberechtigte Ausübung von falsch verstandener oder wenn Sie so wollen, missbrauchter Staatsmacht.
Demokratisch, grundgesetzlich ist sowohl die Vorgehensweise der Berufsgenossenschaft wie der Sozialgerichte nicht legitimiert.
Abschließend möchte ich feststellen, dass Kriminelle von Systemen quasi angezogen werden, wenn ihr Entdeckungsrisiko ihnen gering erscheint.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist das Entdeckungsrisiko gegen Null gehend. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet dort sich keine Kriminellen ansiedeln/angesiedelt haben.
Das sollte den Parlamentariern zu denken geben und schnellst mögliche Abhilfe einzuleiten.
#1169
Mazi(Samstag, 14 November 2020 16:21)
#1167
Im Fall von Herrn Neumann ist eigentlich alles, ich wiederhole alles, gegen die 'guten Sitten' abgelaufen. Ich vermag nicht zu erkennen, dass auch nur ein einziges Urteil rechtlich einwandfrei
abgelaufen sein könnte. In Kenntnis des Urteils des LG Hamburg hat keinem der Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen. Allein aus dieser
Tatsache ist ersichtlich, dass die Richter kein unabhängige Entscheidung mit Bindung an die Gesetze getroffen haben können.
Ich erkenne vielmehr, dass sogar Richter am LG Hamburg sich daran beteiligt haben, ihn um sein Grundrecht zu bringen oder gar eigene Macht missbraucht haben. Die Tatsache, dass sie ihn widerrechtlich
verurteilten, hebt nicht die Tatsache auf, dass er nicht im Besitz von offiziellen Schreiben der Berufsgenossenschaft ist.
Ich denke an die Freiheitsberaubung, die namentlich bekannte Richter unter Missbrauch ihrer staatlichen Macht erwirkt haben. So geht es wirklich nicht. Das hat mit der Wahrheitsfindung nichts gemein.
Das ist schlicht Missbrauch einer Amtsfunktion und entsprechend strafrechtlich zu verfolgen.
Nach Art. 34 GG hat die jeweilige Behörde für die fehlerhafte Ausführung der Amtsgeschäfte ihrer Bediensteten einzutreten und die Geschädigten zu entschädigen.
#1168
Mazi(Samstag, 14 November 2020 16:20)
# 1167
Es ist mir aus Rheinland-Pfalz bekannt, dass nicht nur die Sozialgerichte, sondern auch das Verwaltungsgericht Mainz nicht nach grundgesetzlichen Regelung operiert. Die Tatsache, dass mehrere
Gerichte keine grundgesetzlichen Regelungen ihren Entscheidungen beimessen, lässt den Verdacht zu, dass das Problem nicht bei dem einzelnen Gericht zu suchen und abzustellen ist, sondern bei deren
Vorgesetzten - letztlich beim Minister der Justiz persönlich. In Ausübung seiner Amtsfunktion hat er sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in seinem Zuiständigkeitsbereich eingehalten werden.
Der Verweis auf Minister in anderen Bundesländern, dass sie dies ebenso handhaben ist keine Leigitimation dafür Gesetz und Recht zu missachten. Art. 20 Abs. 3 GG bindet die gesamte Exekutive und die
gesamte Judikative an Gesetz und Recht.
Ich bin davon überzeugt, dass wir das Thema Berufsgenossenschaften und Justiz hier nicht mehr auseinandersetzen müssen, wenn wir nach gemeinsamen Spielregeln, den Regeln des Grundgesetzes,
spielen.
#1167
Mazi(Samstag, 14 November 2020 16:19)
#1166
So ist es bestimmt nicht! Das Ergebnis ist schon in der von Ihnen beschriebenen Weise festzustellen. Aber es ist nicht das Ergebnis aus einem Rechtsstreit, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass
nicht überwacht wird, ob geltendes Recht überhaupt angewendet wird.
Aber ich stimme ihnen zu, dass es keinen Sinn macht, wenn die einen nach Spielregeln anderen Regeln (des Grundgesetzes) spielen und die anderen Spielteilnehmer (Sozialgerichte und
Berufsgenossenschaften) nichts von diesen Spielregeln wissen wollen. Sie spielen nach anderen Spielregeln.
Wesentlich ist, dass wir alle nach gemeinsamen Spielregeln operieren und diese achten.
Es macht in der Tat keinen Sinn sachlich zu argumentieren, wenn auf der Gegenseite gegen alle Regeln eines/unseres Rechtsstaats verstoßen wird. Es macht erst recht keinen Sinn, wenn die Gegenseite
keine Repressalien fürchten muss, wenn sie nach eigenen Spielregeln agiert.
Das Thema ist folglich nicht die eigene Argumentation zu stärken, sondern dass der Souverän seine Bediensteten unmissverständlich anweist, Gesetz und Recht durchsetzt. Die Justiz die
grundgesetzlichen Regelungen ihren Entscheidungen zugrunde legen muss.
#1166
Horst G. Ansorge(Samstag, 14 November 2020 15:03)
Berufsgenossenschaften sind "Gesetzliche Unfallversiche-
rungen" d. h., sie sind eine staatliche Institution. Sozial-richter sind Staatsbeamte, ergo kann der Staat nicht gegen
das Handeln der nachweislich korrupten Berufsgenossen-
schaften vorgehen. Berufsgenossenschaften besitzen daher das Privileg , von niemanden kontrolliert / geprüft zu werden. Berufsgenossenschaften können aus diesem Grunde so viele Gutachten bei ihren
Beratungsärzten in
Auftrag geben, bis sie für ihre Zwecke günstige Elaborate
vorweisen können, die dann mit höheren Gebühren belohnt werden. So funktioniert unser sogenannter Rechtsstaat.
#1165
Mazi(Samstag, 14 November 2020 11:53)
Ergebnis:
Sie hatten Gelegenheit anhand der Dokumententation des Herrn Neumann nachzuvollziehen, dass dem Soziualgericht in den unterschiedlichen Instanzen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte zum Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen der Beklagten vorgelegen hat.
Alle Urteile sind damit nicht nach dem Gesetz in unabhängiger Entscheidung der Richter gesprochen worden.
Nachweislich eines Urteils des LG Hamburg ist dokumentiert, dass sich selbst Gerichte daran beteiligen, Beweisurkunden der Nutzung seitens des Klägers beteiligen. § 444 ZPO wird damit unter
Beteiligung von Amtsträgern nicht beachtet.
Gehen Sie auf das Grundgesetz zurück. Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutiven und Judikativen an Gesetz und Recht.
Im vorliegenden Fall ist der Nachweis erbracht, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine faire Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention in der Sozialgerichtsbarkeit
durchgeführt werden.
Dass ist nicht von Ihnen abzustellen, sondern es die Amtsaufgabe des jeweiligen Ministers der Justiz im betreffenden Bundesland. Im Zweifel ist es sogar die Aufgabe des dort angesiedelten Parlaments
sicherzustellen, dass Gesetz und Recht im jeweiligen Bundesland eingehalten werden.
Ich räume ein, dass mir bekannt ist, dass beispielsweise in Rheinland-Pfalz kein funktionierendes Kontrollsystem zur Erkennung, dass Gesetz und Recht seitens Exekutive und Judikative installiert ist,
festgestellt werden kann.
Der Logik folgend kann eine Fehlerberichtigung nicht erfolgen, wenn kein Kontrollsystem dessen Aufgabe es ist Systemfehler zu erkennen, erst gar nicht eingerichtet ist.
Daraus folgt, dass ein Ministerium der Justiz nicht nur seine Existenzberechtigung verloren hat, sondern erst gar nicht vorgegeben hat, nützlich zu sein. Letztlich sind seine Ausgaben seitens des
Rechnungshofes, der traditionell eingeschaltet wird, gar nicht begründet.
Der Schritt, dass aufgrund der Nachweise sichergestellt ist, dass die Bundesrepublik Deutschland nur auf dem Papier, aber nicht in der Durchführung, ein Rechtsstaat ist, ist m.E. nicht
entgegenzutreten.
Der Unterschied zu den oft genannten "Reichsbürgern" ist, dass dies erst nach Ablauf der erklärten Gültigkeitsfrist des Grundgesetzes dessen Gültigkeit anzweifeln, dies seitens der Sozialgerichte
offensichtlich noch nie angenommen wurde.
Die Beschwerde ist folglich letztlich nicht Ihr Fall, sondern die Tatsache, dass seitens der Richter an den Sozialgerichten Gesetz und Recht nicht angewandt wurden und die Richter nicht einmal die
Beschlüsse der höchsten deutschen Gerichte achten.
Zuerst hat der Staat auf der Grundlage des Grundgesetzes Staatsgewalt gegenüber seinen Bediensten durchzusetzen und erst dann ist der jeweilige Fall zu klären.
Es ist mir bewusst, dass der Staat Mitarbeiter alimentiert hat, ohne dass diese ihrer Amtsaufgabe entsprochen haben. Es liegt der Anschein (sehr) nahe, dass dieses Verhalten von deren
Aufsichtspersonen gedeckt wurde und wird.
M.E. haben die Parlamente dafür zu sorgen, dass ihre Anweisungen beachtet werden und Richter nur unabhängige Entscheidungen auf der Grundlage dieser vom Parlament vorgegebenen Regeln verkünden
dürfen.
Alle Entscheidungen, die dieser historischen Vorgabe nicht entsprechen, können nicht in deren Einvernehmen sein. Sie sind rechtswidrig und können folglich nicht als rechtswirksam erklärt
werden.
Es liegt daher nahe, dass alle Entscheidungen an den Sozialgerichten und Landessozialgerichten nicht nach der Vorgabe seitens der Parlamente gesprochen wurden. In der Konsequenz können auch die
Richter am Bundesozialgericht über "widerrechtlich" herbeigeführte Urteile nicht entscheiden.
Es ist mir klar, dass damit letztlich die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in Frage gestellt wird. Nach Art. 34 GG hat die jeweilige Behörde für fehlerhafte Amtsausführung zu haften und die Kläger zu
entschädigen.
#1164
Mazi(Samstag, 14 November 2020 11:27)
Welcher Rat wird Unfallopfern gegeben?
Wenn Sie den Rechtsweg beschreiten wollen, reichen Sie Klage ein und lassen sich von dem Sozialgericht die Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorlegen.
Anhand dieser Verwaltungsakte legen Sie die Klagebegründung dem Gericht vor.
#1163
mazi(Samstag, 14 November 2020 11:16)
Viele Unfallopfer beschweren sich wegen der Machenschaften der Berufsgenossenschaften. Das ist mir bekannt.
Nach Art. 19 Abs. 4 GG steht ihnen der Rechtsweg offen. Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Art. 97 Abs. 1 GG gibt vor, dass Richter in Ausübung ihres Amtes unter
Achtung der Gesetze eine unabhängige Entscheidung treffen.
Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention führen die Staaten faire Verfahren unter Wahrung der dort angesiedelten Gesetze durch.
Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht haben das Gesetz ausgelegt und in Beschlüssen festgelegt, dass Betroffene anhand der eigesehenen Verwaltungsakte Entscheidungen einer Behörde
nachvollziehen können. Behörden sind nach dem Rechtsstaatsprinzip zur Führung wahrheitsgetgreuer und vollständiger Verwaltungsakten verpflichtet.
Das Bundesministerium des Innern hat in seinem Minikommentar vom 26.07.2013 festgelegt, dass eine Verwaltungsakte nicht mehr nachträglich verändert werden darf und dies an sogenannte "Gebote"
geknüpft.
Nachweislich eines Schreibens des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 ist dort bestätigt,
'Gerade bei elektronischen "Akten" bzw. Vorgängen ist eine einheitliche Akte häufig leider gar nicht vorhanden, weil in verschiedenen Teilbereichen einer Behörde unterschiedliche Vorgänge bearbeitet
werden. Dies macht die Überprüfung schwierig und hat auch schon zu Gesprächen und Korrespondenz mit einzelnen Versicherungsträgern geführt, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu erreichen.'
Wenn Gespräche und Korrespondenz geführt wird, ist folglich in der Sozialgerichtsbarkeit erkannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
Aus eigener Akteneinsicht in die Gerichtsakten in Vorgänge spezieller rechtlicher Auseinandersetzungen im Sozialgericht Mainz und dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ist nicht nur bekannt, dass
Dokumente dort "gern" mit "Tipp-Ex" bearbeitet werden (Entscheidungen nachträglich unkenntlich gemacht werden und nicht ersichtlich ist, dass unbekannte diese Änderungen nachträglich und wann sie
diese vorgenommen haben) sowie ganze Eingangsschreiben und Ausgangsschreiben in der Gerichtsakte nicht abgelegt wurden.
Nach den Beschlüssen von Bundesverwaltungsgerichts und Bundesverfassungsgericht haben Betroffene anhand dieser Akten keine Möglichkeit die Verwaltungsentscheidungen der Behörden nachzuvollziehen.
Erst dies stelle nach dem Beschluss der Gerichte einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar. Dem ist zu folgen, findet aber in den angegebenen Fällen tatsächlich nicht statt.
Aus den hier dokumentierten Berichten von Unfallopfern ist diese Beanstanden nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz beschränkt, sondern wird in anderen Bundesländern
vergleichbar gehandhabt.
Einheitlich ist daher festzustellen, dass Bürger zwar nach Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg offensteht, aber seitens der Exekutive und Judikative Art. 20 Abs. 3 GG die rechtsstaatlichen Vorgaben nicht
eingehalten werden.
Nachdem festgestellt ist, dass Behörden (zumindest in diesem konkreten Fall) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegen, Urkunden der Nutzung durch den Kläger vorenthalten,
gelten die Behauptungen des Klägers als bewiesen. Dies macht § 444 Zivilprozessordnung deutlich. Richter, die dies anders handhaben, fällen ihr Urteil nicht nach dem Gesetz.
Als praktisch hat sich erwiesen Klageschriften erst nach Akteneinsicht in Verwaltungsakten nach Vorlage des Sozialgerichts zu erstellen. In diesem Fall ist es Aufgabe des Sozialgerichts die
Verwaltungsakte der Beklagten auf deren Wahrheitstreue und Vollständigkeit zu prüfen. Ergeben sich hier später erkannte Mängel wird sich der Richter nicht dagegen wehren können, den Sachverhalt von
Amts wegen nach § 103 Sozialgerichtsgesetz erforscht zu haben. Er hat zur fehlerhaften Erstellung der Klageschrift mit allen Konsequenzen vorsätzlich beigetragen.
#1162
Mazi(Donnerstag, 12 November 2020 11:55)
#1161
Aus der Praxis habe ich Verständnis dafür, dass Sie begründete Zweifel an der Maßgeblichkeit des Grundgesetzes für Exekutive und Judikative hegen. Dennoch einigen wir uns darauf, dass Art. 20 abs. 3
GG der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind.
Dass Sie berechtigte Zweifel daran hegen, dass Exekutive und Judikative Gesetz und Recht nicht einhalten, kann ich nachvollziehen. Daraus folgt, dass der, der letztlich die Gesetze verabschiedet (das
jeweilige Parlament) zur Kenntnis nehmen muss, dass diese Vorgaben Exekutive und Judikative in der Sozialgerichtsbarkeit letztlich nicht interessieren.
Ich stimme Ihnen zu, dass das beschließende Parlament nie sicher sein darf, dass seine Beschlüsse eingehalten werden, wenn es keine Kontrolle dazu installiert hat. Aus der Folge prägt sich dann die
jetzige Praxis aus.
Bekanntlich neigen unkontrollierte Systeme zu deren Missbrauch und nicht zu deren Einhaltung.
Unter Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes kann es keine strafrechtliche Verfolgung von Personen geben, die gegen Gesetze verstoßen haben oder verstoßen. Anders ausgedruckt kann keine Behörde unter
Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes eine Geschwindigkeitskontrolle in einem Wohngebiet durchführen. Nach obiger Logik wäre eine solche Kontrolle nicht erforderlich, weil alle Verkehrsteilnehmer
ohnehin die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten.
Aus diesem einfachen Beispiel wird ersichtlich, dass die Behörden mit zweierlei Maß messen.
Sind wir uns darin einig, dass die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen erforderlich ist, weil ansonsten die Aufstellung eines Begrenzungsschildes ohnehin unsinnig wäre und in der Tat die
vorgegeben Geschwindigkeiten in inakzeptablen Maße überschritten werden.
Wenn wir die Kontrolle als systembedingt und zulässig ansehen, weshalb führt das Parlament keine Kontrolle derart durch, ob seine Gesetze überhaupt beachtet werden.
Gleiches gilt natürlich für die Gerichtsentscheidungen der höchsten Gerichte. Dem wird entgegen gehalten werden, dass dazu die Präsidenten in den Gerichten eingesetzt sind und diese von den
jeweiligen Ministern der Justiz auf Landesebene überwacht werden.
Es ist aber den Präsidenten der Sozialgerichte bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen. Dies abzustellen ist zwar Aufgabe der Aufsichtsbehörde (hier der
Bundesanstalt für Soziale Sicherung), aber dies ist keine Legitimation dafür, dass die Justiz Gesetz und Recht nicht achtet.
Kurz: Es gibt offensichtlich immer wieder "Finger", die die Zuständigkeit bei anderen (Behörden" verorten wollen. Das entbindet die Legislative jedoch nicht von der Verpflichtung, die Beachtung ihrer
Gesetze nicht zu überwachen.
Wir brauchen in der Tat keine neuen Gesetze, sondern lediglich für den Bürger die Sicherheit, dass die bestehenden Gesetze auch angewandt werden.
Diese Logik des Grundgesetzes findet m.E. bei jedem Bürger Unterstützung, nur handeln die Behörden nicht danach. Hier ist auf das Härteste durchzugreifen und den Rechtsstaat nicht nur zu beschreiben,
sondern auch durchzusetzen.
Gott sei gedankt, dass die EU die Auszahlung von Corona-Hilfen an die tatsächlich durchgeführte Rechtsstaatlichkeit bindet. Hier sind jetzt viele 100 Mill. Euro (auch für die Bundesrepublik
Deutschland) in der Waagschale.
Es geht m.E. nicht mehr ausschließlich um Unfallverletzte.
#1161
WernerE(Dienstag, 10 November 2020 18:49)
zur Info:
Ich habe den Termin am 11.11. um 14 bzw 15 abgesagt.
Begründung:
Als staatlich geschützte Person kann nicht verlangt werden, dass ich mich im öffentlichen, nicht kontrollier baren Raum anstecke. Corona ist überall.
Ich möchte noch länger ohne Beatmung und sonstigen Coronaqualen leben, ja ich möchte noch viele Jahre / Jahrzehnte die BG-Kasse belasten, schließlich steht mir das zu.
Hallo Mazi,
natürlich stimmt das was Sie schreiben alles, nur weder der Generalstaatsanwalt oder der Pet-Ausschuss des bayrischen Landtages sahen, ein, dass sowohl der LSG Ri Dr. W. Kxxxz, als der
Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter K. Hxxxxnxxxch in irgendeiner Form Rechtsbeugung veranstaltet haben.
Die Einschaltung der Bundesgeneralanwaltschaft Karlsruhe hat auch nichts gebracht, die sind nicht zuständig.
Jetzt stellt sich die Frage, wenn soll man in der Amigowelt Bayern noch trauen und einschalten?
Das Schreiben des Präsidenten aus Mainz, würde ich ja mal komplett lesen und anomysiert den Richter/innen in München zum Lesen geben.
Würde aber im Prinzip nichts bringen, der Vorsitzende Richter des 3`ten Senates Dr. W. Kxxxz ist von sich überzeugt.
Schreibt selbst Bücher für die Praxis und hält sich nicht daran
(Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht - C.H. Beck Verlag)
Von daher ist eigentlich vollkommen egal was ich dem Senat mitteile, es bleibt bei der Konstellation - Richter/innen und BG arbeiten Hand in Hand zum deutlichen Nachteil von Betroffenen.
Das wird sich erst ändern, wenn immer mehr Mitmenschen, Betroffene, aber auch Gerichte und Mediziner oder gar Mitarbeiter von UV-Trägern auf unsere Seite schlagen.
Die Gerechtigkeit kann und wird nicht aufzuhalten sein.
Danke Ohne für Ihre unermüdliche Aufklärung und Erich für seine Arbeit.
Bleibt Virenfrei und Gesund
#1160
Mazi(Sonntag, 08 November 2020 10:59)
# 1157
Thema: Gutachten und Gutachter
In dem Moment, wo zwei unterschiedliche Verwaltungsakten seitens des Gerichts dem Gutachter vorgelegt werden, ist dokumentiert, dass das Gericht nach Paragr. 103 SGG den Sachverhalt von Amts wegen
nicht erforscht hatte.
Sie geben keinen Hinweis darauf, ob denn die neue Verwaltungsakte der BG wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist. Woher nehmen Gericht und Gutachter die
Sicherheit, dass sie ausgerechnet jetzt von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte ausgehen dürfen?
Die Tatsache, dass der Gutachter zuvor bereits von der BG und auch vom Gericht getäuscht wurde, die Urkunden nach der ZPO zuvor bereits Ihnen entzogen wurden, dokumentiert, dass ihre Behauptungen als
bewiesen anzusehen waren.
Das Gericht war nach dem Gesetz nicht berechtigt, dem Gutachter "neue" Dokumente vorzulegen, damit dieser dem Gericht ein angenehmeres Gutachten vorlegt.
Nach der ersten Aussage des Gutachters war der Richter nicht mehr berechtigt seine zuvor als wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte durch eine andere Verwaltungsakte zu ersetzen.
Ich bin schon der Auffassung, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Das Problem ist lediglich die offensichtliche Tatsache, dass Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten werden und die zugedachten
Amzsaufgaben nicht ausgeführt werden.
Wir können sicher sein, dass überall wo Straftäter keine Konsequenzen zu fürchten haben, sich nicht das Recht, sondern das Untecht durchsetzt.
Alle Richter unter Generalverdacht zu stellen, ist m.E. auch nicht richtig. Daher unterstelle ich, dass das Gericht am 11.11.2020 die bisherigen Entscheidungen korrigiert und sich die
Rechtsstaatlichkeit durchsetzt.
WenerE ich bin an Ihrer Seite und fordere Rechtsstaatlichkeit auch an den Sozialgerichten.
#1159
Mazi(Sonntag, 08 November 2020 10:37)
# 1157
Ihr Vortrag: Staatsanwaltschaft
In Ausübung des Amtes war die Staatsanwaltschaft nach Art. 20 Abs 3 GG nicht berechtigt das Verfahren einzustellen. Der Tstbestsnd der Rechtsbeugung ist gegeben. Der Staatsanwalt hatte die Richter
anzuklagen.
Der betreffende Staatsanwalt hat sich in Ausübung seines Amtes selbst schuldig gemacht (Strafvereitelung im Amt).
#1158
Mazi(Sonntag, 08 November 2020 10:32)
#1157
Ich verstehe Ihre Argumentation und sie wird in der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich allgemein bestätigt, zumindest zeigen Berichte in diesem Forum davon.
Dennoch halte ich fest, dass Art. 20 Abs. 3 GG Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind.
Sie kennen die Auslegung des Gesetzes seitens des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Sie werfen diesem Beschluss zustimmen, dass ein Gericht keine Verwaltungsentscheidung einer BG anhand einer
unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte prüfen kann. Sie müssen danach auch dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht von 1988 zustimmen, dass ein Betroffener Verwaltungsentscheidungen einer
Behörde anhand unwahre und unvollständiger Verwaltungsakten nicht nachvollziehen kann. Die Feststellung, dass erst die Akteneinsicht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz darstellt ist daher nicht
nur nachvollziehbar, sondern auch logisch.
Wenn in Ihrem Fall Fakten vorgetragen werden, die in der Verwaltungsakte der BG nichtvorhanden sind, dann stellt dies den Nachweis dar, dass die Verwaltungsakte der BG weder wahrheitsgetreu noch
vollständig sein kann.
Wenn Sie Ihr Grundrecht nach Art.19 Abs. 4 GG geltend machten, die Judikative nach Art.20 Abs 3 GG an Gesetz und Recht gebunden ist, die Richter in deren Entscheidung an das Gesetz gebunden sind,
dann haben die Richter in ihrer Amtsfunktion zu Ihrem Nachteil gehandelt.
Nach dem Grundgesetz sind sie dazu nicht befugt. Sie können nicht darauf verweisen je ein Urteil nach ihrem Auftrag gesprochen zu haben.
Das betrifft nicht nur ihren Fall, sondern auch den Fall von "Erich" und alle anderen Fälle, die ebenfalls nicht den Beschlüssen von Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht und letztlich
dem Grundgesetz entsprechen.
Da laut Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger (gemeint sind damit offensichtlich die BGs) über
keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen, handeln die Richter in Ausübung ihres Amtes vorsätzlich zum Nachteil der Kläger.
Die Richter verstoßen damit vorsätzlich gegen geltendes Recht, sind Straftäter im.juristischen Sinn, zur Rechenschaft zu ziehen, fortan aufgrund maßgeblich fehlender sozialer Kompetenz vom
Richterdienst auszuschließen. Deren Urteil sind in der Konsequenz im Zusammenhang mit einer Straftat rechtlich nicht bindend.
Im Fall von Erich haben sich Richter des LG Hamburg sogar per Gerichtsbeschluss dafür eingesetzt, dass Erich die Dokumente, über die er verfügt, nicht einmal vortragen darf.
1. Geht es bereits deshalb nicht, weil vorliegende Verwaltungsakten nach dem Minikommentar des BMI vom 26.07.2013 nicht mehr verändert werden dürfen.
2. Hat die Beklagte alle Urkunden, dem Kläger verfügbar zu machen. Nach Paragr. 444 ZPO sind Richter in dem Faa, dass Urkunden dem Verfahren entzogen sind, verpflichtet ihre Entscheidung derart zu
sprechen, dass die Behauptungen von Erich bewiesen sind.
Diese Prinzipien zugrunde gelegt führen dazu, dass Richter nach dem Gesetz verpflichtet sind, wahrheitsgetreue Entscheidungen zu sprechen. Die bekannten richterlichen Entscheidungen erfüllen dies
nicht.
#1157
WernerE(Samstag, 07 November 2020 15:18)
Auch wenn ich mich wiederhole, es juckt weder das SG noch das LSG (Bayern - Augsburg, München) ob die Akten vollständig sind oder nicht.
In meinem Verfahren beim SG Augsburg hatte die Beklagte Akten vorgelegt und auf dieser Akte wurde durch den bekannten Sachverständigen Dr. med R. Lxxxxr (Versichert und Verloren - schreibt 300
GA/J) ein Gutachten erstellt.
Mein Gutachter nach §109 SGG hatte festgestellt, die Akte ist unvollständig und gleicht einer losen Blattsammlung.
Er musste nach einreichen einer neuen Akte - die lt SG Augsburg identisch zur Erstakte ist- ein zweites GA machen.
Komisch jetzt konnte er das GA fertigstellen. Der Sachverständige war bei DRV B. für den Datenschutz verantwortlich und kannte sich somit bestens aus.
Urteil auf Grundlage der Erstakte und des erstellten Gutachten.
Ich fragte dann bei der Staatsanwaltschaft Augsburg an, was man davon halten kann?
Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren - Rechtsbeugung - und stellte es 2 Tage später ein.
Somit mussten sich die Richterin Rxxf, EHRi Bxxr und EHRi AG Dxxxz nicht zur Verantwortung ziehen - Hintergrund vermutlich Stadtrat CSU L. Dxxxz hat gute Kontakte zur Staatsanwaltschaft!
Jetzt beim LSG München 3`ter Senat werde ich wieder mittels Rechtsbeugung, betrogen!
2 Befangenheitsanträge + 1 Anzeige gegen RiLSG Dr. Kxxxz - ergebnislos 1 Befangenheitsantrag gegen RiLSG C. Hxxxxxr (der med. Sachverständige muss geschützt werden) - ergebnislos
2 Befangenheitsanträge gegen RiLSG T. Lxxxd (Besonderes Verhältnis zum bestellten Sachverständige Dr. U. Gxxxxxr - auch heute noch) - ergebnislos - wobei die Richterin kurzfristig (4W) an das SG
München versetzt wurde und dort jetzt Vize ist.
Nun soll am 11.11. um 14 Uhr Verhandlung sein und das obwohl wir eine Pandemie mit Beschränkung, sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Leben haben.
Die Anfrage an den 3`ten Senat ist bisher unbeantwortet geblieben.
Eine Beschwerde an die bayrische Staatsministerin habe ich schon abgeschickt, jetzt kommt noch eine an den Präsidenten!
Kann doch nicht sein, dass ich 60 km mit öffentlichen Verkehrsmittel dicht an dicht gezwungen werde, nur damit die Statistik 2020 für den 3`ten Senat stimmt.
Für mich ist das erneut Rechtsbeugung zu Lasten meiner Gesundheit.
(Wenn ich nicht persönlich erscheine kann ein Bussgeld bis zu 1000.- Euro auferlegt werden. Anmerkung: Auf Wunsch wurden Namen teilweise mit xx ergänzt, nicht dass sonst Hr. Neumann wieder Probleme
bekommt.
Es ist leider in diesem Staat so wie in vielen Ostblockstaaten, die Meinungsfreiheit ist stark eingeschränkt.
Gesetze und Verordnungen gelten nur dem Volk und wer sich als Beamter - Link - dem Willen der Macht entgegen setzt, wird versetzt oder bestraft.
#1155
Das trifft sich gut. Ich bin im Besitz eines Schreibens des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019. Nach diesem Schreiben ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne
Versicherungsträger über 'keine ordnungsgemäße Arbeitsabläufe' verfügen".
§ 444 ZPO bestimmt: "Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners
über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden."
Nach Art. 97 Abs. 1 GG ist die richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden.
Da voraussichtlich die Verwaltungsakte der BG nicht wahrheitsgetreu ist, ist das Urteil zugunsten des Klägers vorgegeben. Rechtlich sehe ich überhaupt kein Problem, dass der Kläger mit einem
negativen Urteil rechnen muss.
Meines Wissens legen die Richter die Verwaltungsakte der BG dem Gutachter zur Begutachtung vor. Wenn die Verwaltungsakte entgegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht wahrheitsgetreu und
vollständig ist, werden wichtige Beweise dem Gutachter vorenthalten. Sein Gutachten können Sie in der Folge "knicken".
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht ist die Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen. Nach dem Minikommentar des
Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 hat die Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse zur richterlichen Kontrolle der rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen zu
dokumentieren. Sie darf nachträglich nicht verändert werden.
Es wäre die erste Akte, die den Richtern wahrheitsgetreu und vollständig seitens einer BG vorgelegt wurde. Ich habe dort Akteneinsicht in mehrere Akten (Sozial- und Landessozialgerichts- sowie
Verwaltungsakten verschiedener BGs) genommen und bestätige die Angabe des Präsidenten des Sozialgerichts vom 05.08.2019 bezüglich der Verwaltungsakte von verschiedenen Versicherungsträgern. Sachlich
muss ich diesen Vorwurf auch hinsichtlich der Gerichtsakte erheben. Das, was ich in den Gerichtsakten gesehen habe, ist nicht besser. Die besondere Problematik die ich gesehen habe, dass sie fehlende
Vollständigkeit einer VAkte nicht erkennen können, wenn man eine einzelne Akte sich anschaut. Erst der Quervergleich zeigt auf, dass in der einen Akte Dokumente sind, die in der anderen Akte nicht
vorhanden sind und umgekehrt.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG hat der Kläger rechtlich sehr gute Karten.
Ich bin selbst am 24.11.2020 vor Ort im Landessozialgericht in einer Verhandlung.
Wir werden sehen, ob die Richter in Mainz nach den Vorschriften des Grundgesetzes handeln oder nicht und ob die Richter in Mainz sich dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts beugen?
Bisher war dem nicht so.
#1155
WernerE(Mittwoch, 04 November 2020 11:22)
Zitat #1153
Von Amtsträgern, die vorher das Grundgesetz nicht achteten, können wir nicht erwarten, dass sie in Corona-Pandemie-Zeiten ordentlich arbeiten.
Genau so sehe ich das auch.
Gestern hatte mich ein Dachdeckermeister der verunfallt war, angerufen,
Er beschrieb seine Situation und Kampf gegen die Rentenversicherung und BG.
Er zeigte deutlich auf, wie §106 Gutachten und die welche diese aufsetzen, von den jeweiligen Richter/innen beeinflußt werden.
Eine Richterin in seinem Fall beugt zu 100% das Gesetz -Rechtsbeugung- und bleibt trotzdem im Amt.
Er meinte, mal sehen ob er dann Mitte des Monats in Mainz obsiegt, da sein 109 er GA deutlich anders ausgefallen ist.
Ein anderer Bürger in NRW schreibt mir öfters mit Urteilen, die das BGH oder BSG gemacht hat, aber nicht umgesetzt werden, wenn diese zum Wohle der Betroffenen geurteilt wurde.
Man sieht nicht nur in Bremen, Bayern, NRW oder im Rest der BRD gibt es Leistungsverweigerer im Sinne des Grundgesetzes.
Wir bleiben am Ball, verbunden und wir zeigen den Betroffenen Bürgern, wie wir das System ändern können, jede(r) Einzelne und alle Zusammen.
Danke
#1154
gerrit buchholz(Sonntag, 01 November 2020 19:12)
Grüße vom Holzhändler.
Das persönliche Kennenlernen war mir eine Freude!
#1153
Mazi(Sonntag, 01 November 2020 14:39)
Ganz so ist es nicht - wenigstens gibt das Grundgesetz ein anderens Handeln vor.
Der Staat ist zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet. Anhand der hier angegebenen Fälle leistet er jedoch Gehaltszahlungen und üppige Pensionen an Mitarbeiter, die nicht einmal nach seinen
Weisungen (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind.
Es ist schon selbstzerstörerisch, wenn ausgerechnet der Staat Personen finanziert, die nicht nach seinen Weisungen arbeiten.
Sachlich heißt dies natürlich, dass deren Amtsführung nicht dazu geeignet ist, Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.
Es ist mir absolut unbekannt, wie sich ein derartig selbstzerstörerisches System halten kann oder gar entwickeln konnte.
In diesem Forum wurde das Thema Corona-Pandemie aufgegriffen.
Woher nimmt der Staat die Zuversicht her, ausgerechnet von den Personen zu erwarten, dass sie sich systemkonform verhalten, wenn bekannt ist, dass diese Persdonen sich bereits früher systemfeindlich
verhalten haben?
Irgendwie erscheinbt mir dies grotesk.
Was steckt wohl dahinter, wenn der Staat auch noch diese handelnden Personen finanziert? Die Antweort kann doch nur die sein, dass mafiöse Strukturen dann angezogen werden, wenn seitens deren
Finanzierung das Entdeckungsrisiko gering eingeschätzt wird.
Damit ich nicht falsch verstanden werde, es geht nicht darum eine richtige Idee zu haben, sondern es geht darum, dass diese Idee von dem jeweiligen Entscheidungsgremium auch tatsächlich sanktioniert
wird. Und wenn diese Idee sanktioniert ist, dass sie auch in die Tat umgesetzt wird.
Ich halte das Grundgesetz nicht nur für eine gute Idee, sondern es ist auch von dem entscheidenden Gremium, dem Bundestag, in Kraft gesetzt. Es mangelt lediglich an der Kontrolle, dass dieses Gesetz
auch in der Praxis angewandt wird.
Hier ist durchaus die Parallele zur Corona-Pandemie zu ziehen.
Von Amtsträgern, die vorher das Grundgesetz nicht achteten, können wir nicht erwarten, dass sie in Corona-Pandemie-Zeiten ordentlich arbeiten.
ohne auf weitere Argumente einzugehen, auch im Kampf um Deine Unfallrente wird das geltende Grundgesetz mit vielen Füßen getreten.
Damals wie heute - Lug und Betrug zu Lasten des Versicherten.
Das ist Sozialversichertenbetrug und sollte bestraft werden
Danke für Deine neu aufgelegten und eingestellten Seiten
#1151
Anja(Sonntag, 01 November 2020 12:36)
Der Himmel "brennt" nicht nur über Bayern und Bremen.
Es geht nur noch um Macht und Geld. Die Rechte werden mit Füßen
getreten.
Demokratie und Rechtstaatlichkeit habe ich mir anders vorgestellt.
Alles Gute und freundliche Grüße
Anja
#1150
WernerE(Samstag, 31 Oktober 2020 13:53)
Es begrüßt uns Leser von dieser Webseite ein fantastisches Bild
"der Himmel brennt"
Danke Dir Erich - Du hast das aus anderem Anlass eingestellt, in dem Sinn brennt es nicht nur in Bremen, auch in Mering.
Dennoch muss man wissen, nach dem kommt oft nicht nur die Nacht, sondern der Morgen mit Sonnenschein.
Weiterhin alles Gute Dir und uns Allen
Werner
#1149
WernerE(Freitag, 30 Oktober 2020 19:23)
Zitat #1148
Die Bundesrepublik Deutschland tut gut daran, die Rechtsstaatlichkeit auch in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen.
Ja natürlich, aber sie tun es trotzdem noch nicht oder nur in geringem Umfang
Zitat # 1148 letzte Zeile
Ist das jetzt klar genug ausgedrückt, was ich damit zum Ausdruck gebracht habe?
Ja, für mich war da stehts klar ausgedrückt.
Aber ganz ehrlich, Sie und ich, ein paar wenige Andere und Erich wissen ganz genau was
im Rechtsstaat total falsch läuft, dennoch können wir nur anprangern, jedoch nichts verändern.
Die Damen und Herren mit Stülpkragen in Robe, hinter der Tresen, machen was sie wollen, jedoch selten was sie sollen.
Wir erleben es ja auch gerade in der Pandemie, hier wird auch ohne das Volk -Vertreter- zu Fragen, diktiert was gemacht wird. In Bayern regiert der König Dr. Söger und sein Adjudant Herrmann.
Da hilft nur vorwärts schauen und trotz aller Widerstände am System zu rütteln.
#1148
Mazi(Freitag, 30 Oktober 2020 15:37)
Vieles hier berichtete kann ich aus eigener Sicht in Verwaltungsakte einer BG und in Gerichtsakten bestätigen.
Dennoch halte ich fest, dass allen Fällen gemein ist, dass die Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg beschritten haben. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht
gebunden.
Mit Beschlüssen von 1983 bzw. 1988 haben Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die jeweilige Führung der Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu
und vollständig zu sein hat. Nach der Verlautbarung des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 hat sie alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv zu dokumentieren. Anhand dieser
Verwaltungsakte haben Gerichte und Aufsichtsbehörde den rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug zu kontrollieren.
Nach ihren Berichten und meiner Akteneinsicht in die Verwaltungsakte ist es unmöglich, dass die Gerichte ihre Entscheidung anhand einer Verwaltungsakte, die weder wahrheitsgetreu und vollständig ist,
gesprochen haben können. Die dort hinterlegten Beweise sind nur unter dem Aspekt der vorsätzlichen Rechtsbeugung seitens der Gerichte möglich.
Da die Gerichtsurteile nach Art. 20 Abs. 3 GG im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, sind alle hier beschriebenen Gerichtsentscheidungen rechtswidrig gesprochen.
Nach Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) hat die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung von Prozess nach dem Gesetz verpflichtet.
Da die Sozial- und Landessozialgerichte offensichtlich keine Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK und nach Art. 20 Abs. 3 GG durchführen, sind alle gerichtlichen Entscheidung nicht diesem Standard
entsprechend und damit rechtswidrig.
Die Bundesrepublik Deutschland tut gut daran, die Rechtsstaatlichkeit auch in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen.
Nachweislich der von mir geführten Korrespondenz sind die verantwortlichen Gremien informiert und gehalten die entsprechenden Kontrollen zur Einhaltung von Gesetz und Recht aufzubauen und
Zuwiderhandlungen mit personellen Konsequenzen zur Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und der Anforderungen des Grundgesetzes zu versehen.
Vor dem Hintergrund, dass Art. 20 Abs. 3 GG die Durchsetzung der parlamentarischen Regeln, der Gesetze in der Umsetzung der Gewaltenteilung, vorgibt, sehe ich es als unumgänglich an, dass die
richterlichen Entscheidungen anhand der vorliegenden Verwaltungsakten gesprochen werden und an das Gesetz gebunden werden.
Solange dies nicht gegeben ist, ist jedem klar, dass die Organisation des Staates nicht den Regeln eines Rechtsstaates folgt.
Ich bin aus rechtsstaatlicher Sicht davon überzeugt, dass alle, ich wiederhole alle, Gerichtsbeschlüsse der Sozialgerichtsbarkeit den Vorschriften des Grundgesetzes zu folgen haben. Bisherige
Gerichtsentscheidungen, die dem Gesetz nicht folgten, sind rechtswidrig.
Es ist mir kein Urteil in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass dem Gesetz entsprochen hat. Nach Art. 34 GG haftet die jeweilige Behörde für Fehler ihrer Mitarbeiter.
Ist das jetzt klar genug ausgedrückt, was ich damit zum Ausdruck gebracht habe?
#1147
WernerE(Sonntag, 25 Oktober 2020 23:31)
wie immer am Sonntag - im FS läuft: das A-TEAM
Wir und vor allem Du werter Erich bräuchtest mal die 4 Männer die "Aufräumen"!
Das was überall in dem vermeintlichen Rechtsstaat "Deutschland" sich aufzeigt, ist
Rechtsbruch der Frauen und Männer die eine Robe überziehen, aber nicht zu dem
was damit verbunden ist, verwirklichen.
Das GG ist NonPlusUltra - es haben sich ALLLE daran zu halten, Wir Betroffene und die Staatsdiener, sowie die Sachbearbeiter der gesetzlichen. UV-Träger!
Wir machen weiter, immer weiter und wir werden obsiegen!
#1146
WernerE(Samstag, 24 Oktober 2020 23:18)
Zitat aus #1144
Dieser Gerichtspräsident bestätigt damit auch, das die Fälle, über die hier berichtet wird, keine Einzelfälle sind. Die Fälle "Neumann", WernerE, ... sind offensichtlich keine Einzelfälle. Es gilt
den notwendigen Druck aufzubauen, dass die Justiz ihre Fehler selbständig bereinigt.
Hallo Mazi,
ich gebe Ihnen vollkommen Recht, es sind keine Einzelfälle, aber es gibt leider nur wenige Bürger die sich trauen das Unrechtun der Richterinnen und Richter auch öffentlich auszusprechen.
Nur wenige Verunfallte, Berufserkrankte oder Behinderte Bürger machen sich Luft und machen Druck auf die verkorkste Gerichtsbarkeit.
Sie kennen die Probleme aus eigener Erfahrung, Erich, Werner, Uli, Horst, Benno, Max und wie sie noch zu zig-tausenden genannt werden, Sie alle haben ein und das selbe Problem:
Die Richterinnen und Richter wollen vorwärts kommen im Leben und das geht nur mittels "Gehorsam" dem Dienstherrn und dem Staat gegenüber.
Der Staat sagt, es dürfen maximal 13-15 % der Sozialklagen was die gesetzliche Unfallversicherungen betrifft, für den Betroffenen POSOTIV ausgehen.
Statistiken beweisen meine Ausführung - Dr. Müsch dort kann nachgelesen werden.
Ich streite gerade mit dem Bay. Innenminister Herrmann darüber, ob Privatrecht über Gemeinrecht steht. Hier geht es um Geldverschwendung für Mietwohnungen.
Die Antwort brauch ich eigentlich nicht schreiben, denn überall wo Korruption an erster Stelle steht, wird Privatrecht über das Staatsrecht gestellt.
Wie Sie so schön schreiben, ist es anders als in den Zeiten des dritten Reiches, ja es ist anders, nur nicht zum Wohle des Volkes.
Das Grundrecht wird missbraucht, wo immer es geht, nicht von den betroffenen Bürgern, nein von Menschen mit Robe.
Ich habe am 11.11. einen Termin beim LSG München, Ich muss erscheinen, selbst wenn ich einen Vertreter schicken würde, unter Androhung von 1000 Euro Bußgeld.
Ausser ich bin Krank und bringe ein Attest - ach ja Cobit 19 spielt da keine Rolle.
Auch egal, ob ich dann in dicht gedrängten Zügen, S- oder U-Bahnen Sitze und im Anschluss dann vielleicht doch infiziert bin.
Die Haftung übernimmt natürlich nicht die Richter des LSG - selber Schuld, hätte ja nicht Klagen brauchen.
Herzliche Grüße aus Mering, bekannt aus der Schlacht auf dem Lechfeld im Jahre 955, in der Schlacht wurden die Ungarn vernichtet geschlagen und fortan wurde von keinem Einfall mehr berichtet.
Somit grüße ich auch die Staatsdiener und Mitarbeiter der gesetzlichen UV-Träger, die regelmäßig alle auffälligen und aufmüpfigen Menschen auf deren Internetseiten besuchen.
Wir bleiben am Ball, Jede{r} für sich und doch alle Gemeinsam, denn wir sind das Volk und wir werden SIEGEN!
#1145
Horst G. Ansorge(Samstag, 24 Oktober 2020 19:27)
Wir brauchen vor allem eine Justiz, die nach Artikel 97 des GG unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen ist. Ich
habe nach Akteneinsicht im letzten Jahr einen Beleg gefun-
den, dass ein Richter - Name bekannt - die BG BAU textlich beraten hat, mit welchem Argumenten mein Antrag auf Verschlimmerung abgelehnt werden soll. Im Urteil fand ich die gleiche Begründung
wieder.
Meine Eingabe beim Dienstherrn wurde mit dem Argument
abgeschmettert, der Richter "N" befinde sich jetzt im Ruhestand. Die BG BAU , Hannover, verlangt seit Jahr-
zehnten von Bremer Sozialgerichten Amtshilfe. Fazit: Unser
Sozial-Staat wird seit Jahrzehnten von einer kriminellen Mafia-Bande beherrscht.
#1144
Mazi(Mittwoch, 21 Oktober 2020 00:00)
Es stellt sich natürlich die Frage, was schlimmer ist (ich denken an den Vergleich mit Herrn Deubel, verurteilter ehemaliger Finanzminister von Rheinland-Pfalz).
Ist es der Fall, in dem ein Politiker die Parlamentarier anlügt (Fall Deubel) oder ist es der Fall, in dem Exekutiv-Politiker das Parlament und letztlich das ganze Volk anlügen.
Politiker der Exekutive, die dem Volk vorgeben "etwas" zu deren Schutz zu unternehmen, aber tatsächlich über keine Erfahrung verfügen und dies auch noch dirigistisch durchsetzen, belügen nicht nur
das Parlament und letztlich auch das Volk.
Jeder kleine Gewerbetreibende braucht die Genehmigung zum Betrieb seines Gewerbes von der Behörde. Exekutivorgane einer Regierung - viel wichtiger - benötigen dagegen keinerlei Qualifikation. Die
Parteien entsenden sie einfach ohne eine Qualifikation einzufordern. So verbreitet sich der Virus (Corona-Viorus) nur noch schneller.
Im Abgleich mit dieser Logik war die Lüge von Herrn Deubel eindeutig die mildere Form.
Wir müssen uns ernsthaft Gedanken darüber machen, weshalb unser Grundgesetz so schlecht funktioniert. Da fehlt etwas Grundlegendes was unsere Väter niemals für möglich hielten! Mit der
Problemstellung des Dritten Reichs sind sie offenbar klar gekommen, mit den heutigen Politikern, der Exekutiven und Judikativen offensichtlich nicht.
Die Kritik von WernerE ist angekommen.
Wir brauchen eine Justiz, die Gesetz und Recht einhält. Dazu brauchen wir Dienstvorgesetzte, die sicherstellen, dass Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeitsbereich eingehalten werden. Sie haben den
Richtern in deutlicher Sprache zu vermitteln, was mit ihnen passiert, wenn ihre Entscheidung nicht im Einklang mit dem Gesetz steht.
Wer dagegen verstößt, hat konsequent von personellen Konsequenzen auszugehen. Dann bin ich mir sicher, dass wir diese hier vorgetragen Klagen nicht mehr lesen werden.
Wir brauchen m.E. kein neues Gesetz, sondern lediglich dessen tatsächliche Durchsetzung. Auf der jetzigen Basis ist der Schaden ohne Justiz jedenfalls geringer, wenn die Kostenersparnis
gegengerechnet wird. Ohne Justiz hätten wir auch keine überlangen Verfahren, hätten auch keine erdrückende Pensionslast in der nahen Zukunft.
Ich habe in der Vergangenheit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 im Zusammenhang mit der Führung der Verwaltungsakte der Behörde verwiesen. Ich habe auf den Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988, nach dem ein Betroffener nur anhand der Akteneinsicht erkennen kann, ob die Verwaltungsentscheidung einer Behörde rechtens ist, verwiesen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat sogar ausgeführt, dass nur so ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz gewährt wird.
Was ist aber, wenn die Justiz sich einen feuten Kehricht um deren Beschlüsse kümmert?
Heute stellen wir fest, dass selbst ein kleiner Richter eines Sozialgerichts sich nicht an die höchstrichterlichen Beschlüsse hält. Das kann doch nur bedeuten, dass die Richter an den Sozialgerichten
auf deren Beschlüsse ... . Eine Rechtsstaatlichkeit ist nicht praktiziert.
Ich stimme zu, wenn behauptet wird, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen auf der Grundlage des Grundgesetzes fällen. Daraus folgt natürlich die Frage, weshalb dies so ist
oder auf welche Weise sichergestellt werden kann, dass diesfortan beanstandungslos erfolgt?
Ich bin sehr sicher, dass der erste Richter, der sich mit Herrn Deubel die Zelle teilt, das klare Zeichen versteht und dies die korrekte Sprache für alle übrigen Richter ist. Alle diese Amtsträger
wissen, was auf sie wartet und der Geist des eigentlichen Grundgesetzes angebrochen ist.
Ich bin absolut sicher, dass die Richter nach Gesetz und Recht entscheiden und die, die sich entgegenstellen, "weggeräumt" werden. Damit meine ich, dass sie keine Aufgabe als Richter nach dem
Grundgesetz künftig ausüben werden.
Ich möchte an dieser Stelle hinterlegen, dass ich jüngst ein Schreiben eines Gerichtspräsidenten gelesen habe, nachdem auch dieser die Auffassung vertritt, dass es der Jusitz sehr gut zu Gesicht
stände, wenn sie ihre Fehler selbst bereinigt. Damit bestätigt er einerseits das Fehler in der Justiz bekannt sind und macht zum Anderen bekannt, dass sie nicht bereinigt wurden.
Dieser Gerichtspräsident bestätigt damit auch, das die Fälle, über die hier berichtet wird, keine Einzelfälle sind. Die Fälle "Neumann", WernerE, ... sind offensichtlich keine Einzelfälle. Es gilt
den notwendigen Druck aufzubauen, dass die Justiz ihre Fehler selbständig bereinigt.
#1143
Mazi(Dienstag, 20 Oktober 2020 23:05)
#1139
Das stimmt nicht!
Das Grundgesetz gilt für alle - auch für die Justiz.
Art. 20 Abs. 3 GG bringt ausdrücklich zum Ausdruck, dass die Justiz an Gesetz und Recht gebunden ist. Richter sind bei ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden. So gibt es Art. 97 Abs. 1 GG
vor.
Wenn Richter das Gesetz ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen (hier namentlich Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG), dann unterscheiden sie sich nicht von "Reichsbürgern". Die halten das
Grundgesetz auch für ungültig, weil die Zeit in der sich das deutsche Volk eine eigene Verfassung geben sollte, abgelaufen ist.
Trotzdem gibt es zwei wesentliche Unterschiede:
1. die Reichsbürger haben die 50 Jahre Übergangszeit erst nach 1989 (1949 zuzüglich 5o Jahre) als abgelaufen gesehen und
2. die Sozialgerichtsgebung hat sich bereits zuvor auch nicht an die grundgesetzlichen Vorgaben gehalten - als die 50 Jahre noch nicht abgelaufen waren.
Die Vorgänger der "Reichsbürger" sind also die Richter in der Justiz.
Dies ist zwar in der Verallgemeinerung nicht korrekt - und ich entschuldige mich sofort bei allen Richtern, auf die dies nicht zutrifft - , aber soweit es die Richter der Sozialgerichtsbarkeit
betrifft, scheint dies zuzutreffen.
In einem Rechtsstaat werden Vergehen eines Beamten, eines Richters, während dessen Amtsausführung streng bestraft. Nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz wird er von seinem Dienstvorgesetzten wegen
seiner Art der Ausführung der Amtsgeschäfte gerüffelt und zur ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte aufgerufen.
Dem Vernehmen nach führen die Dienstvorgesetzten der Richter diese Kontrollen jedoch nicht vor. Wer nicht kontrolliert, kann auch keine Fehler feststellen.
Es stellt sich natürlich die Frage, weshalb § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz überhaupt seitens der Legislativen überhaupt vorgegeben wurde, wenn seitens der Justiz nicht sichergestellt wird, dass
Gesetz und Recht in deren Zuständigkeitsbereich nicht einmal sichergestellt ist.
Herr Werner, ich stimme Ihnen zu, wenn hier tatsächlich der Eindruck erweckt wird, dass der Verdacht der fehlenden Neutralität sich aufdrängt (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Wir sehen es in der Zeit der Corona-Pandemie augenfällig. Die handelnden Politiker sind nicht nur in den hier beklagten Zuständen überfordert, sondern sie sind auch nicht in der Lage das Volk zu
schützen. Die Frage, die sich aufwirft ist natürlich, brauchen wir diese Politiker noch oder müssen wir uns von ihnen trennen, andere fähige Personen suchen und die bisherigen austauschen?
Eine Abgrenzung zu den Machenschaften der Politiker des Dritten Reichs kann ich jedenfalls nicht mehr erkennen. Wir hatten uns vorgenommen. mit dem Grundgesetz diesen Machenschaften einen Riegel
vorzuschieben und erkennen heute, dass sich nichts geändert hat.
Das Parlament ist praktisch heute so wichtig wie damals. Da sind wir also gelandet!
#1142
EWerner(Donnerstag, 15 Oktober 2020 15:59)
Von einem anderen Geschädigten der Szene erhalten:
Im Verbund der Geschädigten bekommen wir schon noch zum Recht
eventuell hilft Ihnen P.G. der Verein Unfall-Opfer-Bayern e.V www.unfall-opfer-bayern.de
#1140
P.G.(Donnerstag, 15 Oktober 2020 08:13)
Auf der Suche nach eventuellen Antworten in meiner Angelegenheit mit der BG bin ich auf Ihre Webseite gestoßen auf der auch Ihre email Adresse vermerkt war.
Als erstes möchte ich Ihnen sagen dass ich nicht gewusst habe das es so ungeheuerliche Sachen gibt. Trotz all der vielen Dinge haben Sie nie aufgegeben und dafür möchte ich Ihnen meinen aufrichtigen
Respekt und meine Bewunderung aussprechen. Sie machen betroffenen Menschen wie mir Mut. Dafür danke ich Ihnen.
Ich habe nach einem Arbeitsunfall 2019 mit der BG bis zum heutigen Tag große Probleme. Alle Antworten muss ich mir selber suchen da ich keine Rechtsschutzversicherung und somit auch keinen Anwalt
habe.
Im Augenblick finde ich auf sehr wichtige Fragen einfach keine Antworten. Deshalb würde ich Sie gerne fragen, ob ich Ihnen meinen Sachverhalt und meine Fragen in einer weiteren email senden darf. Ich
möchte in keiner Weise aufdringlich erscheinen, und ich habe auch Verständnis dafür wenn Sie ablehnen weil Sie ja nicht allen Menschen einen Rat geben können.
Ich bedanke mich bei Ihnen für das lesen meiner Nachricht, ich wünsche Ihnen weiterhin alle Kraft dieser Welt.
#1139
EWerner(Mittwoch, 14 Oktober 2020 14:14)
Danke Erich für die Wiederaufnahme Deiner Reportage und der darinnen eingehenden Aufklärung der Machenschaften von Berufsgenossenschaften.
Danke auch Hr. Mazi für die Hilfe die er gerne vollbringt (seine Worte)
Das Dein Fall kein Einzelfall darstellt, ist längst beschrieben.
So wie Du betrogen wirst und das von der BG, als auch von Seiten des LSG Bremen, so geht es vielen in der Bundesrepublik.
Ein Rechtsstaat der den verunfallten, berufserkrankten und behinderten Bürger nicht vor Ausbeutern und Sozialrechtsbeugern schützt, ist ein verlogener Staat.
Das ist bei mir in Bayern - SG Augsburg oder LSG München - nicht anders, auch dort wird aktiv Rechtsbeugung betrieben.
Brauchte es nicht einen Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter K. H. um meine Anzeige wg. Rechtsbeugung gegen den LSG Ri Dr. Kainz herunter zu bügeln.
Von daher was will am Faschingsmittwoch 11. 11. für ein Urteil fallen.
Ich bin quasi selber Schuld, dass ist mich schwer verletzt hatte und erst nach Tagen zum D-Arzt gegangen bin.
Das Grundgesetz gilt demnach nur für uns widerwillige und klagende Bürger, nicht für Richterinnen und Richter und schon gar nicht für die gesetzliche Unfallversicherung.
Danke nochmals und ich drück Dir die Daumen, dass alles was bei Dir falsch läuft, ans Tageslicht kommt und die Öffentlichkeit sich selbst ein Bild machen darf.
Übrigens sollte Du die 45 Unterlagen nicht mehr finden, ich habe diese in all den Jahren abgeheftet.
#1138
Mazi(Mittwoch, 14 Oktober 2020 10:29)
Hier nochmals die Sendebeiträge:
ARD: "Versichert - Alle Gute für die Zukunft", 09.09.2020, 20:30 Uhr
(https://www.daserste.de/unterhaltung/film/filmmittwoch-im-ersten/sendung/verunsichert-alles-gute-fuer-die-zukunft-100.html)
ZDF: "Die Schadensfalle", 12.10.2020, ZDF-WISO
(https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/die-schadensfalle---wenn-versicherungen-tricksen-100.html)
Hier auch die Kommentierung in den Medien:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/50916488-die-schadensfalle-wiso-doku-ueber-versicherungstricks-im-zdf-007.htm
Im Beitrag der Finanznachrichten heißt es:
"Die "WISO"-Dokumentation will wissen, wie die Versicherungsbranche selbst ihre Schadensregulierungspraxis einschätzt. Und sie zeigt auf, worauf Versicherungsnehmer achten sollten, wie sie sich
erfolgreich zur Wehr setzen können - und was der Gesetzgeber tun muss, um die Rechte der Kunden zu stärken. ZDFinfo sendet den Film von Andreas Baum am Mittwoch, 21. Oktober 2020, um 18.00
Uhr."
Es verwundert, dass den Richtern an deutschen Gerichten diese Machenschaften nicht bekannt sein sollen, wenn sogar die Medien schon darüber berichten. Da stimmt doch etwas mit Art. 19 Abs. 4 GG
(einem Grundrecht!) offensichtlich nicht.
#1137
Mazi(Dienstag, 13 Oktober 2020 20:27)
Es ist schön, dass endlich die Plattform wieder offen ist!!!
Zuweilen suchen die Betroffenen die Schuld bei sich selbst oder werfen sich etwas vor, was Ihnen nicht vorzuhalten ist. Die jüngsten Beiträge im Fernehen (zuletzt gestern) bestätigen, dass es nicht
bei den Betroffenen liegt. Die Versicherungen - nicht nur die Berufsgenossenschaften - "kochen" die Beteiligten weich und bieten dann unanehmbare Ausgleichszahlungen an. Das ist bekannt und die
Politiker unterbinden dies nicht.
Dass in diesem Reigen sich auch Richter einbinden lassen, ist zwar nicht neu, wird aber immer offensichtlicher.
Ich habe unlängst einen Brief eines Gerichtspräsidenten gelesen, in dem dieser dokumentierte, dass es der Justiz gut zu Gesicht stände, wenn sie ihre eigenen Fehler selbst feststellen und auch
bereinigen würde.
Im Klartext heißt dies, dass in der Justiz bekannt ist, dass Fehler begangen und trotz besseren Wissens nicht abgestellt und bereinigt werden.
Wenn man dass so auf sich wirken lässt, dann sind die sogenannten "Reichsbürger" Waisenknaben im Vergleich mit der Justiz.
Es kann nicht darum gehen, die sogenannten "Rechten" in den Reihen der Polizei auszumachen, sondern die Untersuchung muss logischerweise auf die gesamte Justiz ausgedehnt werden, um überhaupt eine
Aussage zu erhalten.
Es muss klar sein, dass in Ausübung eines Amtes entsprechende Folgen tatsächlich durchgesetzt werden.
Anhand der hier aufgezeigten Beispiele konnte jeder ein individuelles Bild machen. Die Tatsache, dass gewisse Kreise dagegen etwas hatten, lässt den Schluss zu, dass dies nicht grundlos war.
Herr Neumann, Sie hatten den Nerv getroffen und deshalb die Reaktionen provoziert. Die Öffentlichkeit und insbesondere die gewählten Politiker haben Sie offensichtlich nicht energisch geschützt.
#1136
Deine Familie(Sonntag, 12 Juli 2020 17:54)
Wir lieben Dich
#1135
Dheebi(Samstag, 11 Juli 2020 13:22)
Grüße aus Sri Lanka/Bremen :D
#1134
Angelika Meissner(Donnerstag, 09 Juli 2020 14:36)
Hier kommt mein versprochene Eintrag, danke für das nette Gespräch beim rewe im Roland- Center (zugegeben es ist Werbung �)
Ich drücke Ihnen die Daumen für Ihre Klage ✊
#1133
Mazi(Dienstag, 07 Juli 2020)
Ich verstehe nicht, dass sich die Justiz der Bundesrepublik Deutschland nicht von der Justiz im Dritten Reich abgrenzt, abgrenzen will oder kann.
Der Vorwurf der zu erheben ist, ist nicht die Bewertung, ob sie ihren Auftrag korrekt oder qualitativ schlecht wahrnimmt, sondern ihre Angabe, dass sie diesen Auftrag nicht ausführt.
Wenn es Demokraten in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die das Grundgesetz verteidigen, dann ist es nicht nachvollziehbar, dass es hingenommen wird, dass auch 70 Jahre nach Gründung der
Bundesrepublik Deutschland es der Justiz nicht gelungen sein soll/ist, sich von der Justiz des Dritten Reiches abzugrenzen.
Entweder man will es nicht oder man kann es nicht.
Herr Neumann hat mit dieser Internetseite einen öffentlichen Auftrag wahrgenommen. Diese Auftragsausführung erwarte ich von Staatsdienern nach deren Eid. Es ist mehr als sonderbar, dass ausgerechnet
Vertreter der angesprochenen Gilde Herrn Neumann mit scheinbar rechtsstaatlichen Mitteln der Freiheit beraubt haben.
Das ist als Demokrat nicht hinnehmbar.
Der regierende Bürgermeister der freien Hansestadt Hamburg ist eingeschaltet. Im Rahmen dessen Verantwortung, verbunden mit dessen Kontrollpflicht, hat er den Fall aufzuarbeiten, zu bereinigen und
für die Zukunft zu unterbinden.
Wir werden es nachlesen dürfen, wie und mit welchem Erfolg er die NAZI-Zeit in der Justiz hinter sich lässt.
Der Vorwurf (Prinzipien des Drittes Reichs) des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 ist zwar nicht nachvollziehbar, aber es gibt keine Hinweise dafür, dass dieser Vorwurf nicht berechtigt sein
könnte.KÖNNTE
Es ist nicht erkennbar, dass die Justiz Anstrengungen unternimmt, sich von den Praktiken des Dritten Reichs abzugrenzen. Aufgrund der unangemessenen Zeitdauer einer qualitativen Massnahme dies
abzustellen, ist davon auszugehen, dass dies bei den Regierenden wie im Parlament bekannt ist und zumindest geduldet wird.
Es bestehen ernsthafte Bedenken, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte politisch aktiv durchgesetzt werden und umgesetzt werden.
Die Tatsache, dass Dienstvorgesetzte der Justiz ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen, verbietet den Umkehrschluss, dass die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 6
EMRK als faires Verfahren durchgeführt wird.
#1132
Mazi(Dienstag, 07 Juli 2020 07:47)
Können die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsstaat sichern, wenn sie beispielsweise die Justiz, nicht dahingehend kontrollieren (Art. 97 Abs. 1 GG), dass diese die Gesetze
eingehält?
Am 25.06.2020 hat das deutsche Institut für Menschenrechte eine Web-Konferenz durchgeführt
(https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/web-konferenz-rechtsstaatlichkeit-in-europa-sichern-zur-bedeutung-einer-unabhaengigen-justiz/).
Bekanntlich stützt sich unser Rechtssystem nach dem Grundgesetz auf die Gewaltenteilung. Keine Behörde gibt vor, die Justiz, ein Teil dieser Säulen, auf die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren,
der Kontrollpflicht nachzukommen. Die Frage erscheint mir danach berechtigt, ob dann überhaupt jemand behaupten kann, dass die Gesetze eingehalten werden?
Es ist bekannt, dass die Berufsgenossenschaften keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten den Sozialgerichten vorlegen. Dies ist auch der Sozialgerichtsbarkeit bekannt. Wie ist es
dann rechtlich möglich, dass Richter an den Sozialgerichten vorgeben keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidungsfindung zugrunde gelegt zu haben?
Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht haben sich eindeutig geäußert. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kann ein Betroffener nur anhand einer Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 1983 fest, dass die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen ist.
Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Kann dann noch nach Art. 6 EMRK ein faires Verfahren vor einem deutschen Sozialgericht stattfinden?
Es ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
Wenn die Sozialgerichte dennoch zu Gunsten der Berufsgenossenschaften Entscheidungen getroffen haben, stellt sich die Frage, ob dann noch von unabhängigen und unparteischen Richtern, die auf der
Grundlage von Gesetzen ihre Entscheidungen zu treffen haben, ausgegangen werden darf?
Wenn ein System die Kontrolle über einen Teil dieses Systems eingestellt - nie wahrgenommen hat (Justiz), darf es dann unterstellen, dass dies fortan andere Kriterien zugrunde legt, als zuvor im
Dritten Reich (siehe Veröffentlichung und Anspielung im Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020)? Ich denke, dass dies bereits logisch ausgeschlossen ist.
Es ist dann die Frage, wenn ein Staat unredliche Gerichtsverfahren durchführt, ob dann dessen "Richter" berechtigt sinds, Urteile "Im Namen des Volkes" zu verkünden und Bürger ihres Freiheitsrechts
zu berauben? Ich denke, dass dies mit dem Grundgesetz unvereinbar ist und die wahren Täter auf der Richterbank sitzen. Sie sind intellektuell in der Lage, den Gedankengang nachzuvollziehen und
handeln demzufolge vorsätzlich.
Dies ist schleunigsgrundlegendt (!) grundlegend zu korrigieren. Die Betroffenen sind nach Art. 34 GG zu entschädigen, die wahren Täter zu verfolgen und rechtsstaatlich zur Rechenschaft zu ziehen
sind.
Ich halte nichts davon Betroffenen eine weitere Klippe (Opferbeauftragten im Fall Amri) aufzubauen, als Ihnen zu helfen. Ich halte nichts davon, deutsche Behörden auf ihre Fahrdienste (Im Fall Amri)
zu reduzieren.
Hier ist nicht nur gewaltiger, sondern auch umfangreicher Handlungsbedarf!
#1131
Mazi(Montag, 06 Juli 2020 19:33)
Die Sachlage ist m.E. klar.
Richterin und RA werden sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht von 1988 beziehen und werden feststellen, dass die Verwaltungsakte weder wahrheitsgetreu noch vollständig nach dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist.
Die Verwaltungsentscheidungen der Behörde sind nicht nachzuvollziehen.
Nach § 444 ZPO ist damit der Nachweis seitens der BG für den Benutzer unkenntlich gemacht. Die Beanstandungen des Klägers gelten damit als bewiesen.
Die Richterin kann dann sagen und argumentieren wie sie will. Sie ist an das Gesetz bei Ihrer Entscheidung gebunden und das Gesetz gibt vor, dass die Beanstandungen des Klägers als bewiesen
gelten.
Das ist übrigens bei allen Verfahren, die Herr Neumann angestrengt hat, nie anders gewesen. Auch bei bestem Willen hat keiner der Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BG
seinen Entscheidungen zugrunde gelegt. Nach meiner Meinung ist es nie zu einem rechtsstaatlichen Urteil seitens des SG und/oder LSG gekommen.
Eines darf man jedoch nicht verkennen. Blöd sind die studierten Richter auch nicht. Erst Recht Ihren Vorgesetzten muss klar sein, dass die ihnen unterstellten Richter dem Gesetz nicht folgen. Es ist
m.E. nachvollziehbar, dass alle vorgeben, dass die Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG unabhängig entscheiden. Dem ist so. Sie vergessen dabei nur, dass sie bei ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden
sind. Es ist ihre Aufgabe in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.
Die Tatsache, dass die Dienstvorgesetzten vorsätzlich ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen, in Ausübung ihres Amtes dieser Verpflichtung nicht nachkommen, schafft die Haftungsgrundlage nach Art. 34
GG. Die Behörde ist danach zur Haftungsübernahme verpflichtet.
Bekanntlich zählt die Gewaltenteilung zum Eckpfeiler unseres Rechtsstaates. Man muss sich nur vorstellen, dass es offensichtlich niemanden geben soll, der die Justiz überwacht. Daraus folgt doch nur
eines, dass es niemand wissen will, ob der Rechtsstaat überhaupt "funktioniert". Kämen die Dienstvorgesetzten ihrer Kontrollpflicht nach, wüssten sie, ob die Richter tatsächlich nach dem Gesetz
urteilen.
Daraus folgt doch nur eines:
Wenn die Richter nicht dem Gesetz folgen, dann ist es besser, es nicht zu wissen.
Da diese Praktik mir zu oft vorkommt, dass nicht sein darf, was nicht sein soll, bin ich sehr skeptisch zur Justiz eingestellt.
Wenn der RA "die Lunte aufgenommen hat", dann wird auch ein Richter an einem SG die Finger von einer Entscheidung lassen, an der er sich nur die Finger verbrennen kann.
Es wird sehr wichtig sein, dass Aktenzeichen dieses Rechtsstreits in Erfahrung zu bringen und zu veröffentlichen. Ich bitte daher hier um die Veröffentlichung. Nach Art. 6 EMRK wird Ihnen da niemand
Schwierigkeiten machen (wie auch Herrn Neumann zu keinem Zeitpunkt rechtsstaatliche Schweirigkeiten gemacht werden können).
Sie halten dagegen, dass dem nicht so ist. Rechtsstaatlich ist alles klar geregelt. Niemand kann im Gefängnis eingesperrt werden/sein. Und trotzdem sind sie voll. Weshalb wohl?
#1130
WernerE(Freitag, 03 Juli 2020 23:42)
In einem Verfahren beim SG Augsburg (Fremdverfahren) wurde jetzt vom RA eine Überprüfung der vollständigen Beklagtenakte gefordert.
Bin mal gespannt wie die Richterin reagiert.
Leider auch dort das alte Spiel mit dem med. Sachverständigen, der mit seinen 71 Jahren noch nicht weis, was ein Mensch an Schmerzen erleiden kann, wenn mehrere Tonnen an Gewicht auf dem Arm
befinden.
Ich mag es ungern beschreiben, aber das System "Macht und Gier" der gesetzlichen UV-Träger k....t mich richtig an.
Überall werden Verunfallte und Berufskranke Menschen verarscht, mit Hilfe von Gerichten.
#1129
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 08:59)
#1120
Sie haben Verständnis dafür, dass ich Ihren Bericht nicht kommentiere.
Wenn das wahr ist, was Sie schreiben (den Gegenbeweis kann ich nicht antreten), dann obliegt es dem zuständigen Gerichtspräsidenten seiner Kontrollpflicht nachzukommen und den/die betreffenden
Richter nach § 26 Deutsches Richtergesetz zur Ordnung zu rufen. Ein Hinweis auf das Grundrecht eines unabhängigen Richters ist m.E. hier fehl am Platz, weil er zuerst an die Gesetze, u.a. an Art. 6
EMRK, gebunden ist und erst danach unabhängig entscheiden darf.
Ich habe kein Verständnis dafür, dass Amtsträger ihre Funktion missbrauchen und Betroffene schädigen. Der Hinweis auf Art. 6 EMRK zu dessen Einhaltung sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, ist
gegeben.
#1128
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 08:51)
#1122 FT
In der Tat wird der Eindruck vermittelt, dass Richter in der Sozialgerichtsbarkeit sich engagiert gegen die damalige "Nazi"-Richter wenden und sich nicht davor scheuen, dies auch in Urteile zu
schreiben und veröffentlicht wissen.
Alle Achtung vor diesen Richtern!
Ob das nach Art. 20 Abs. 4 GG korrekt ist, sei dahin gestellt. Aber in der Wahl der Mittel, wenn sie nicht mit einer Gewalttat einhergehen, bleibt m.E. den Betroffenen überlassen. Ich habe
ausdrückliches Verständnis für die, "denen die Hutschnur platzt" und in der Folge möglicherweise über das Ziel hinausschießen.
Ich finde es nicht akzeptabel, wenn Täter sich unerkannt wähnen dürfen, weil sie solche Vorgehensweisen anprangern und die Justiz ihnen die rechtsstaatlichen Mittel anhand gibt, sich vor ihrer
eigenen Entdeckung schützen.
Das ist m.E. mit einer rechtsstaatlichen Denke unvereinbar. Hier gilt es nach Richter Dr. Krenek die Führungskräfte an Ihre Verantwortung zu erinnern (Kontrollpflicht) und falls erforderlich diese
auch mit rechtsstaatlichen Mitteln, im Zweifel strafrechtlich, einzufordern.
#1127
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 08:35)
#1122 FT
Die Kommentare zuvor betrafen # 1123 und nicht wie angegeben #1122.
Sorry!
#1126
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 08:34)
#1122
1950 ist die Bundesrepublik der europäischen Menschenrechtskonvention (https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/68964/60-jahre-europaeische-menschenrechtskonvention-04-11-2010
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte)
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren)
beigetreten. Art. 6 Abs. 1 Satz ist mit "(Recht auf faires Verfahren)" überschrieben und lautet:
"Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. "
Es geht hier in Ihrem Fall um die Begriffe: unabhängig, unparteiisch, auf Gesetz beruhenden Gericht, in angemessener Zeit
Keiner dieser Begriffe ist in Ihrem und nach meiner Erfahrung je in einem Fall Unfallgeschädigter zugrunde gelegt worden. Nach dieser Feststerllung, stellt sich die Frage der wahrgenommenen
Kontrollpflicht in Ausübung des Amtes nach Krenek.
Erst 1954 wurden die Sozialgerichte mit Ihrer Gliederung Sozial-, Landes- und Bundessozialgericht geschaffen
(https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit#Geschichte_der_Sozialgerichtsbarkeit). Zuvor waren Sie Abteilungen in den jeweiligen Behörden
(https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit).
Während Sozial- und Landessozialgerichte der Aufsicht der Länder unterliegen, hat der Bund die Aufsicht über das Bundessozialgericht.
Hier ist anzumerken, dass nicht das Bundesjutizministerium für deren Aufsicht zuständig ist, sondern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das letztlich auch für die Aufsicht der BG
letztlich zuständig ist.
D.h. der Prozess ist so organisiert, dass "die" draußen gehalten werden, die etwas feststellen wollen/könnten.
Mit anderen Worten:
Der Bund ist aufgrund seiner Organisation nicht in der Lage auf der Grundlage der Aufgabe des Bundesjustizministeriums die Gerichte umfassend zu kontrollieren. Art. 6 EMRK ist m.E. in der
Budnesrepublik Deutschland in Bezug auf die Sozialgerichtsbarkeit aus vorgenanntem Grund organisatorisch nicht umgesetzt oder durchgeführt.
Der Volksmund bescheinigt stets die als kostengünstigere Variante, wenn die Vorteile in einer Hand liegen, hier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wenn die Gewaltenteilung oberstes Gebot des Rechtsstaats, der Bundesrepublik Deutschland, sein soll, dann ist festhalten, dass die Sozialgerichtsbarkeit objektiv nicht auf der Grundlage des GG
aufgebaut ist. Der Einwand, dass bei konsequenter Anwendung des Grundgesetzes das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht die Aufsicht über die Sozialgerichtsbarkeit haben darf, ist
argumentativ nicht entgegenzutreten.
Es ist sogar die Frage, ob die Richter am Sozialgericht ihre Urteile "Im Namen des Volkes" verkünden dürfen. Bei strenger Auslegung muss ich denen zustimmen, die behaupten, dass dies mit dem
Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Es kann und darf nicht sein, dass Ihnen oder Herrn Neuman oder den tausenden Geschädigten/Betroffenen dies auffällt und studierten Juristen dies noch nicht aufgefallen sein soll?
Vor dem obigen Hintergrund erscheint mir der Hinweis im Urteil des SG Karlruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19
(https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?modul=esgb&id=211317&exportformat=PDF) "Nazi-Keule" zwar nicht, ist aber argumentativ beachtlich.
Es ist ja löblich, dass Ihr Verfahren aufgeschoben ist und möglicherweise tatsächlich nach dem Gesetz geurteilt werden soll, aber die Strafprozesse gegen die Täter haben zu folgen. Erst dann ist der
Fall aufgearbeitet.
#1125
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 07:37)
#1122
Fortsetzung:
Den Führungskräften obliegt eine Führungsverantwortung, eine Kontrollpflicht (und nicht nur das Recht ein höheres Gehalt und später eine hohere Pension zu kassieren). Dieser Amtspflicht haben Sie im
Rahmen der Ausführung ihrer Amtsgeschäfte nachzukommen.
Sie, die Gerichtspräsidenten, haben die Aufgabe, die Einhaltung von Gesetz und Recht zu kontrollieren (zu überwachen).
Wenn die Richter Gesetz und Recht nicht beachteten, dann ist es Aufgabe dieser Gerichtspräsidenten dafür zu sorgen, dass dies tatsächlich geschieht.
Wenn den Richtern der vorherigen Entscheidungen nachgewiesen wird, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BG zugrunde legten, dann haben sind zwei Verstöße
anzumerken.
1. Die Richter haben in Ihren Urteilen nämlich vorgegeben, im Namen des Volkes entschieden zu haben. Sie haben falsche Angaben gemacht, das Recht gebeugt.
Sie geben vor ihre Entscheidung auf der Grundlage einer nicht wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten getroffen zu haben. Dies stellt nach § 339 StGB eine Rechtsbeugung dar,
wird geahndet und als Richter laufen diese Herrschaften m.E. nicht mehr auf. Sie sind von einem Gericht strafrechtlich zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Dies anders zu sehen, wird sehr schwierig. Schließlich steht die Glaubwürdigkeit der Justiz auf dem Spiel.
2. Wenn dem so wäre, die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihrer Entscheidung zugrunde legten, würde ein derartiger Vorgang dokumentieren, dass der
jeweilige Gerichtspräsident seine Führungsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Letztlich führt dies zu den gleichen Konsequenzen wie unter 1.
Meine eigene Erfahrung ist, dass alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Zusmmenhang mit Klagen gegen BGs ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der
jeweiligen BG zugrunde legen. Weder sie, noch deren Führungskräfte handeln nach den gesetzlichen Vorschriften und sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Die rechtlichen Handhabungen bestehen bereits und es ist die Frage, ob sich weitere Amtsträger an der Verschleierung der Straftatbestände beteiligen wollen und sich selbst strafbar machen.
Nach Art. 20 Abs. 4 GG ist es Ihre und die meinige Pflicht gegen die zu kämpfen, die das Grundgesetz durch Ignoranz beseitigen wollen.
#1124
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 07:36)
# 1122
Richter Dr. Krenek, LG München I hat in seinem Urteil 5 HK O 1387/10 Herrn Neubürger mit folgender Argumentation zum Schadenersatz in Höhe von 15 mio. Euro verurteilt. Er hat dies wie folgt
begründet:
"A. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
A 1. Gesetzestreues Verhalten
Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt.
Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden, insbesondere Verstöße, die mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße geahndet werden.
Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes – unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen Konsequenzen
rechnen.
A 4. Führung, Verantwortung und Aufsicht
Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Mitarbeiter. Sie muss sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz
erwerben. Sie setzt klare, ehrgeizige und realistische Ziele, führt durch Vertrauen und räumt den Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Sie ist für die Mitarbeiter
auch bei beruflichen und persönlichen Sorgen ansprechbar.
Jede Führungskraft hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen.
Sie ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Auch bei
Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.
Im Einzelnen gilt folgendes:
1. Die Führungskraft muss die Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Eignung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Mitarbeiter wahrzunehmen
hat (Auswahlpflicht).
2. Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich stellen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).
3. Die Führungskraft muss dafür sorgen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laufend kontrolliert wird (Kontrollpflicht).
4. Die Führungskraft muss den Mitarbeitern klar vermitteln, dass Gesetzesverstöße missbilligt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.“
Eigentlich ist es meine Absicht, dies so stehen zu lassen und nicht zu kommentieren, aber ich möchte Sie auf verschiedene Dinge hinweisen, weil Sie dies übersehen könnten.
#1123
Mazi(Sonntag, 28 Juni 2020 07:10)
#1122
Vielen Dank, aber das war schon immer so, dass Verwaltungsentscheidungen nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nur anhand der Verwaltungsakte nachvollzogen werden können (Az. 1 BvR
153/87). Es klingt selbstverständlich, dass dies nur anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte geschehen kann (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244/83, 2 BvR
310/83).
Wenn Ihr Termin jetzt verschoben ist, dann wissen Sie, dass die Richter wahrscheinlich zuvor Ihren Urteilen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der entsprechenden
Berufsgenossenschaft zugrunde legten. Da eine nicht wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte weder Ihnen noch einem neutralen Richter nach Art. 6 EMRK den Nachvollzug der
Verwaltungsentscheidungen zulässt, ist davon auszugehen, dass die Richter nicht nach dem Gesetz (Art. 6 EMRK) urteilten.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind die Richter nur an das Gesetz gebunden.
Wenn die Richter in ihren Urteilen zuvor nicht dem Gesetz folgten, ist es nicht verwunderlich, wenn sie auch § 444 ZPO nicht folgten.
Der besagt:
"Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die
Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden."
Es liegt dann nahe, dass die betreffende BG die Verwaltungsakte als Urkunde und Beweis Ihnen entzogen oder zur Benutzung untauglich gemacht hat. Ihre Behauptungen über deren Inhalt gilt als
bewiesen.
Die Richter haben in diesem Fall - und das scheint mir der Regelfall zu sein - keine "unabhängige" Entscheidungsfreit. Sie sind an das Gesetz gebunden.
Weil der Kommentar zulang wird, verweise ich darauf, dass ich zwei weitere Kommentare in dieser Sache anfüge:
1. Urteil des Richters Dr. Krenek
2. Entstehung der Sozialgerichte
Das weiß man normalerweise nicht und es macht Sinn, dies zu wissen.
Ich verweise darauf, dass meine Ausführungen kein Gedankengespinnst von mir sind, sondern von der Legislative vorgegeben wird, wie zu verfahren ist. Dies ist nicht "auf meinem Mist gewachsen".´Mich
erstaunt, dass die Sozialgerichte nicht danach verfahren haben und leite damit auch auf das Urteil des Richters Dr. Krenek über.
#1122
WernerE(Donnerstag, 25 Juni 2020 22:05)
zu #1115 Abladung
der Termin am 28.07.2020 wurde abgesagt.
Grund:
weitere Amtsermittlung - ins. ob die Akte der BG vollständig ist
Danke an Mazi
#1121
FT(Dienstag, 23 Juni 2020 18:04)
Hallo Anja,
Größten Dank für den Hinweis auf dies Urteil! Das muss ich noch einige Mal durchlesen, aber schon jetzt bin ich sprachlos. Da hat es einem Richter aber gereicht. Den Namen darf man wohl nicht
erfahren, aber dass der noch die große Karriere macht, bezweifle ich.
#1120
Anja(Dienstag, 23 Juni 2020 16:42)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat in seiner Urteilsbegründung im Verfahren S 12 SB 3113/19 möglicherweise eine ander Begründung geliefert.
Nachzulesen ist das unter der Internetadresse:
lesen Sie bitte das Urteil vom Sozialgericht Karlsruhe durch.
Sie werden einiges finden, was Sie beschreiben.
Die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten und den Rentenversicherungen, Versorgungsämter, BG usw.funktioniert.
#1119
FT(Dienstag, 23 Juni 2020 10:51)
@Mazi, nix für ungut, aber was Sie schreiben, kommt mir beinahe vor wie Kabarett. Die Richter wissen doch ganz genau, dass sie unrecht tun. Ich erlebte in erster Instanz einen Richter, der jeden
Kontakt zum Kläger und jede Beschäftigung mit der Klage abgelehnt hat. In zweiter Instanz, am LSG, begegnete uns eine Richterin, die vor jedem einzelnen Satz ängstlich zum Vertreter der DRV guckte,
die ihm alles nachgeplappert hat, die ihm die Auswahl der Gutachter überließ. Die DRV als Beklagte hatte das Verfahren in Händen, und die Richterin war ein armes hilfloses Mäuschen. Übrigens ein ganz
warmer und lieber Mensch, sie hat sogar erkennbar mit gelitten. Wäre sie besser Kindergärtnerin geworden...
Die Zustände an den Gerichten sind nicht so harmlos, dass da Hinweise auf Recht und Gesetz noch was helfen würden. Wenn man das begreifen will, muss man auch viel weiter gucken. Schauen Sie sich an,
wie die alten Nazis locker umschwenkten in der BRD und wieder oben waren und herschten. Und gucken Sie sich die Geschichte des Sozialrichters von Renesse an, da verschlägt es einem erst richtig die
Sprache. So geht das zu, und darum verstehe ich sogar ein Richter-Mäuschen, das nicht alles verlieren will und unter Qualen ein Urteil spricht, das einfach nur eine Peinlichkeit ist.
#1118
Mazi(Dienstag, 16 Juni 2020 22:53)
#1117
Für Ihre Skepsis habe ich bei Ihrer Erfahrung in der Sache Verständnis.
Sie sollten jedoch wissen, dass der von Ihnen so "geliebten" Präsident des Gerichts als Amtspersdon zu handeln hat. Als diese ist er zur Neutralität verpflichtet und als verantwortliche Führungskraft
hat dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Zuständigkeitsbereicht Gesetz und Recht eingehalten wird.
Das ist etwas anderes, als eine persönliche Meinung zu vertreten.
Er handelt nach Gesetz und Recht in Ausübung seiner Amtstätigkeit.
Berichten Sie, ob er dieser gesetzlichen Vorgabe nachgekommen ist.
I´ch versichere Ihnen, dass ich bisher in keine Verwaltungsakte einer Behörde Akteneinsicht genommen habe, die dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung nach dem Rechtsstaatsprinzip entsprochen
hat. Danach ist es für mich unglaubwürdig, dass an den Sozialgerichten aufgrund der Klagen von Betroffenen ein Klagestau herrschen kann. Ich bin sogar davon überzeugt, dass das Bundessozialgericht im
2. Senat nicht einmal eine einzige Berufung stattfinden kann, weil nach meiner Kenntnis keinem Richter an einem Sozialgericht je eine Verwaltungsakte nach den Beschlüssen des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 und des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vorgelegen hat.
Das ist forsch, wenn man entgegenhält, dass ich nicht in allen Bundesländern Akteneinsicht vorgenommen habe.
Ich unterstelle, dass die Bundesanstalt für Soziale Sicherung einheitliche Aufsicht über alle Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Krankenkassen führt. Es ist nicht nur dem Schreiben des
Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 zu entnehmen, dass es in der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz beklannt ist, dass einzelne Versicherungsträger (ich denke, dass er die
Berufsgenossenschaften damit generell meint) über keine ordnungsgemäße Abläufe verfügen.
Ich kann jetzt auch in einem schriftlich Urteil nachlesen, dass die Bundesanstalt für Soziale Sicherung dafür zuständig ist, diese Verstöße zu bereinigen. Ich nehme an, dass diese Behörde wegen
Überlastung in nun fast 40 Jahren nicht dazu gekommen ist.
Sehen Sie es positiv, wenn das Gericht ausführte, "wenn keine neuen Aspekte vogelegt werden" ...
Sie haben meine Angabe, dass die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorlegten und Sie keine "ordentliche Klagebegründung" vorlegen können. Nach §
103 SGG sind die Richter gesetzlich verpflichtet den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Wenn Sie von den Richtern getäuscht wurden, ist es Pflicht des Gerichtspräsidenten (nicht Ihre Pflicht!)
dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht zugrunde gelegt werden.
Wenn jetzt bekannt wird, dass neue Aspekte vorliegen (unwahre Angaben seitens der Berufsgenossenschaft und dem Sozialgericht), dann bezeichne ich dies als Wunschdenken dieses Richters.
einräumen, wenn die Berufsgenossenschaft die Beweise vernichtet hat oder unbrauchbar machen will. Ich vertrete gar die Auffassung, dass die Betroffenen wegen unwahrer Angaben vor und des Gerichts
sogar aus dem Dienst unter Rückforderung ihrer Bezüge und Pensionen nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen zu entfernen sind (vgl. Urteil des LG Koblenz vom 31.01.2020 i.S. Deubel).
Bei aller Zuversicht bedenken Sie bitte, dass die Sozialgerichtsbarkeit auf eine Erfahrung von über 70 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften zurückblickt. In dieser Zeit
ist eine enge Verbundeheit zwischen den Gerichten und den Berufsgenossenschaften zum Schaden der Betroffenen gewachsen.
Die Hoffnung bezieht sich allerdings nicht nur auf Gesetz und Recht, sondern ist auch auf die Urteilsbegründung des rechtskräftigen Urteils von Richter Dr. Krenek vom LG München I (Az. 5 HK 0
1387/10) begründet. Er hat Gesetz und Recht zutreffend und glaubwürdig ausgelegt. Nach dieser Erklärung gibt es m.E. keine Irrtumswahrscheinlichkeit.
Die Führungskräfte sind dafür verantwortlich, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Es gilt alle, die gegen die Vorschriften des Grundgesetzes handeln, zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Titulartur "Gerichtspräsident" steht der Umsetzung von Gesetz und Recht und der Auslegung von Richter Dr. Krenek weit, unerreichbar weit nach.
#1117
WernerE(Montag, 15 Juni 2020 12:17)
#1116 Zitat:... dass der zuständige Gerichtspräsident Sie unterstützt.
Hallo Mazi,
Danke für Ihre Ausführungen.
Jedoch ist sehr stark zu bezweifeln, dass der Gerichtspräsident Hr. G. Kolbe mich unterstützt, gibt es doch eine schriftliche Aussage, in der steht:
Wenn keine neuen Aspekte vorgelegt werden, wird es keine Antwort oder Unterstützung geben. (Hr. Präsident kennt den Fall des befangenen med. Sachverständigen aus seiner Amtszeit in Regensburg ganz
genau und dennoch unterstützt er nur seinen RiLSG Dr. Kainz)
Bayern ein Land in dem das Grundgesetz nicht zum Tragen kommt, denn Bayern duldet nur das GG. Eine Anerkennung des GG gibt es nicht!
(wurde unlängst in einer Dokumentation zur Gründung des Freistaates berichtet)
Ich gehe ruhig und gelassen zur Verhandlung, habe nichts zu verlieren, nur der bayrische Staat mit seinen Sozialrichtern!
#1116
Mazi(Sonntag, 14 Juni 2020 11:48)
#1115
Ich denke, dass Sie sich täuschen!
Art. 97 Abs. 1 GG räumt den Richtern zwar die Unabhängigkeit in ihrer Entscheidung ein, sie sind jedoch nach der im Internet zur Verfügung gestellten Fassung des Grundgesetzes an die Gesetze
gebunden.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Justiz an Gesetz und Recht.
Nach dem Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 haben Betroffene das Recht der Akteneinsicht, um die Verwaltungsentscheidungen der Behörden nachvollziehen zu können.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sind Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen. In dieser
Verwaltungsakte sind alle bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv zu dokumentieren.
Nach dem Minikommentar des Bundesiministeriums des Innern und für Heimat vom 26.07.2013 kontrollieren Gerichte auf Aufsichtsbehörden die rechtssatatlichen Verwaltungsaentscheidungen der Behörden,
Seite 23
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/e-government-gesetz-minikommentar.pdf;jsessionid=67B64544038FE6476C9377D57AC70A8D.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2)
Die Tatsache, dass ich bisher noch nie in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Berufsgenossenschaft Einblick nehmen konnte, lässt mich bezweifeln, dass die Richter am LSG, zu
dessen mündlicher Verhandlung Sie geladen sind, sich vom Wahrheitsgehalt der Verwaltungsakte und deren Vollständigkeit überzeugt haben.
Verweisen Sie auf das Aktenzeichen "415-1262.1-521/2019" der Bundesanstalt für Soziale Sicherung (BSS) bei dem hinterlegt ist, dass die dort benannte Berufusgenossenschaft keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte führt. Die BSS hatte bekannt gemacht, dass Sie ihre Verwaltungsentscheidung anhand der seitens der Berufsgenossenschaft vorgelgten Verwaltungsakte getroffen hat. Sie
legte zur Dokumententation ihrer rechten Verwaltungsentscheidung eine paginierte Seite der Berufsgenossenschaft bei. Das Problem war nur, dass eine andere Seite der E-Akte zwar die gleiche
Seitennummerierung aufweis, als die seitens der BSS bekannt gemachten, aber diese Seite einen ganz anderen Inhalt aufwies. Dies stellt schlechthin den Nachweis dar, dass selbst die E-Akte einer
Berufsgenossenschaft nachträglich verändert wird und die Glaubwürdigkeit der vorgelegten Verwaltungsakte zerstört.
Ich gehe daher davon aus, dass auch in ihrem Fall die Richter am LSG sich nicht vom Wahrheitsgehalt der Verwaltungsakte und deren Vollständigkeit überzeugten. Sie verstoßen vorsätzlich gegen die
vorgenannten Beschlüsse nach Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.
Sollten die Richter Ihrer Vermutung dennoch folgen, gehe ich davon aus, dass sie sich zuvor von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der betroffenen Berufsgenossenschaft
überzeugten und ihre Entscheidungsfindung auf dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgte. Sie werden Ihnen dies in der mündlichen Verhaltung und im nachfolgenden Urteil darlegen.
Ich nehme an, dass Sie darüber berichten, ob die Richter tatsächlich das Gesetz beachteten und erst danach eine unabhängige Entscheidung getroffen haben.
Ich möchte Ihnen weiterhin einen Tipp geben:
§ 444 Zivilprozessordnung des Bundesministeriums des Innern und für Verbraucherschutz besagt:
"§ 444
Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die
Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden."
Die Zivilprozessordnung ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht (https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/inhalts_bersicht.html).
Die Richter sind nach dem Gesetz und nach Art. 97 Abs. 1 GG gezwungen, Ihrer Argumentation zu folgen. Ich möchte ausschließen, dass das LSG gegen die Zivilprozessordnung und deren Regeln -
veröffentlicht vom zuständigen Bundesministerium - verstößt. Wenn nicht, hat das Gerichtsverfahren gegen Art. 6 EMRK (faires Verfahren) verstoßen.
Über die einhaltung von Gesetz und Recht wacht der zustänidge Dienstvorgesetzte, der Gerichtspräsident. Bei Verdie ordnungswidrige Art der Ausführung der Amtsageschäfte vorzuhalten und zu
ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.
Gehen Sie also getrost und mit dem Recht gewappnet in die mündliche Gerichtsverhandlung. Ich bin sicher, dass der zuständige Gerichtspräsident Sie unterstützt.
#1115
WernerE(Mittwoch, 10 Juni 2020 19:47)
Heute kam die Ladung in meinem BG-Verfahren beim LSG München.
28.07.2020 9:30 Uhr
Ich muss unter Androhung von 1000.- € erscheinen.
Ob der komplette Senat inclusive. der beiden Laienrichter AN/AG vor Ort sein werden, wird mir sicherlich nach meiner Anfrage noch erklärt.
Wenn nicht könnte man auch eine Ordnungsstrafe anordnen.
Das Urteil ist auf Grund der Verfahrenökomonie mir bereits bekannt.
2 Befangenheitsanträge gegen RiLSG Dr. Kainz, dazu noch eine Strafanzeige -Rechtsbeugung.
1 BFHA gegen RiLSG C. Hofmeister
2 BFHA gegen den Erst Gutachter Dr. U. Glatzmaier
1 BFHA genben den Zweit GA Dr. Kipping
2 BFHA gegen die ehem. Berichterstatterin und jetzige Vizepräsidentin SG München
Von daher werden die Unfall- und BK Folgeerkrankungen sicherlich nicht anerkannt.
Obwohl das SGB VII und zahlreiche BSG Urteile klar und deutlich beschreiben, was zu
tun ist.
Der lange Arm der Beklagten (BG ETEM) wird hier ohne Zweifel voreilend sein.
Ich werde weiter berichten.
Dir werter Erich Neumann wünsche ich weiterhin viel Kraft und vor allem Gesundheit, um die Bagage die Dir Dein Leben beschwert, unterzukriegen.
#1114
Mazi(Freitag, 29 Mai 2020 15:54)
#1113
Möglicherweise ist Ihr Mutmaßung nicht korrekt.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat in seiner Urteilsbegründung im Verfahren S 12 SB 3113/19 möglicherweise eine ander Begründung geliefert.
Nachzulesen ist das unter der Internetadresse:
Einen Gegenbeweis zu der dortigen Argumentation habe ich bisher noch nicht gefunden.
#1113
Horst Ansorge(Sonntag, 24 Mai 2020 15:24)
Die Fehlurteile der deutschen Sozialgerichte beruhen darauf, dass der "Lange Arm der BGs" sehr, sehr weit reicht. BGs sponsern Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte Ärzte, Sachverständige etc. durch
Einladungen zu Kongressen und zur "Fortbildung" . Dabei zeigen sich BGs im Sponsern sehr großzügig. BGs verfügen über eine fast unendliche Zahl von Beratungsärzten, die als Angestellte
der BGs tätig sind und zu falschen Schlussfolgerungen stets bereit sind. Ich habe Gutachten, die mir bestätigen, das ich auch ohne die 3 HWS-Schleuderverletzungen erwerbs -
unfähig geworden wäre. Ein anderer Gutachter behauptet, dass ich gar nicht unfallbedingt erkrankt sei, sondern wieder voll arbeiten kann. Ein Dritter Arzt stellt im Aktengutachten fest, dass meine
Schmerzen nicht unfallbedingt seien, sondern durch die Krankheit "Morbus Forstier" verursacht werden, die gar nicht vorliegt. Die BG BAU fordert ihre Beratungsärzte auf, selbst nach Gutachtern zu
suchen , die für die BG Gutachten erstellen. Ich gehe daher davon aus, dass der bestehenden Mafia - Bremer Sozialrichter beraten die BG BAU mit welcher Begründung meine Anträge abgelehnt werden
können - immer wieder neue Mitglieder zugeführt werden. Günstige Gutachten belohnte die BG BAU nachweislich stets mit höheren Gebühren.
#1112
Mazi(Freitag, 22 Mai 2020 08:30)
#1110
Sie formulieren einen harten Vorwurf, dem ich aufgrund eigener Erfahrung nicht widersprechen kann.
Nach Paragraph 38 Deutsches Richtergesetz leisten die angehenden Richter einen Eid, der diesen von Ihnen erhobenen, formulierten Vorwurf ausschließt. Wenn dieser Vorwurf berechtigt erhoben wird, dann
obliegt deren Vorgesetzten die Pflicht - zur eigenen Umgehung der Mittäterschaft -, den betreffenden Richter nach Paragraph 26 Deutsches Richtergesetz abzumahnen. Ich unterstelle, dass die jeweiligen
Präsidenten den Nachweis führen können, dass sie ihrer eigenen Ausführung der Amtsgeschäfte Rechnung getragen haben.
Die Tatsache, dass Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht 1988 bzw. 1983 eigene Bedenken der Einhaltung der guten Sitten in ihren Beschlüssen zum Ausdruck brachten, liefert den Nachweis,
dass es mit der rechtsstaatlichen Organisation der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich bereits damals nicht zum Besten bestellt war.
Die Tatsache, dass auch heute die Verwaltungsakten der BGs weder wahrheitsgetreu noch vollständig sind, gibt ebenfalls zu denken.
Dass über alles noch eine Aufsichtsbehörde wachen soll, dieser Anforderung aber nicht gerecht wird, gibt noch mehr zu denken.
Wenn es eine rechtsstaatliche Organisation der Verwaltung geben sollte, dann ist es Aufgabe der Parlamente jetzt endlich verbindliche Sorge dafür zu tragen, dass rechtsstaatliche Grundprinzipien
eingehalten bzw. Verbindlich durchgesetzt werden.
Es liegt nicht in der Verantwortung von Herrn Neumann oder einer anderen Privatperson die zahllosen Verstöße öffentlich nachzuweisen. Er ist nicht einmal dafür zuständig. Es ist nach Art. 6 EMRK
Aufgabe der zuständigen Behörden für faire Verfahren Sorge zu tragen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann werden Aufgaben in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich nicht wahrgenommen. Die tatsächliche
Amtsausübung ist zu beanstanden. Art. 34 GG entschädigt Betroffene.
Offensichtlich funktioniert dies trotzdem nicht. Ihre und meine Erfahrung dokumentieren dies (Ich verfüge über Kenntnisse, dass dies auch auf andere, mehrere Verfahren zutrifft!).
Rechtsstaatlichkeit ist zugegeben in Rechtsstaaten anders zu organisieren.
#1111
WernerE(Donnerstag, 21 Mai 2020 22:19)
#1110
Zitat:
Bei kritischer Würdigung ist den Richtern der Sozialgerichte und der übrigen Justiz nicht zu unterstellen, dass Ihnen das gesetzige widerrechtliche Handeln der BGs und der von Ihnen bevollmächtigten
Anwälten entgangen ist. Dies unterstellt, ist davon auszugehen, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien zu Lasten der Betroffenen besteht.
Zitat Ende
Ich behaupte mal:
Sowohl den Richtern, als auch der übrigen Justiz ist voll bewusst, dass die BG und Ihre Helfer Unrecht gegenüber Hr. Neumann betreibt.
Zudem behaupte ich, dass das nicht nur in Bremen, sondern auch bei vielen anderen Verunfallten und Berufserkrankten, sowie Impfgeschädigte oder Schwerbehinderte in der Bundesrepublik Deutschland oft
mit Vorsatz und ganz bewusst, Schindluder und Rechtsbeugung von den Verantwortlichen betrieben wird.
Leider lässt sich das weder bei Hr. Neumann in Bremen, noch bei Hr. Werner E in Bayern oder anderswo abstellen.
Egal was man als Betroffener anstellt. es findet sich immer eine Person die sich gegen einen stellt.
Strafanzeige gegen einen Richter - dazu muss schon ein Staatsanwalt als Hauptgruppenleiter herhalten, um diese abzuweisen.
In Bayern gibt es den Ausdruck: Pfui Teufel Bagage!
(falls unpassend bitte streichen - aber Wahrheit darf im Prinzip nicht gestrichen werden)
#1110
Mazi(Mittwoch, 20 Mai 2020 15:55)
Herr Neumann führt lediglich den Nachweis, dass die Beschlüsse von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts von 1983 auch heute nicht beachtet werden. Art. 20 Abs.3 GG untersagt dies.
Bei kritischer Würdigung ist den Richtern der Sozialgerichte und der übrigen Justiz nicht zu unterstellen, dass Ihnen das gesetzige widerrechtliche Handeln der BGs und der von Ihnen bevollmächtigten
Anwälten entgangen ist. Dies unterstellt, ist davon auszugehen, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien zu Lasten der Betroffenen besteht.
Da das rechtsstaatliche Grundprinzip derart besteht, dass eine Prozesspartei in Revision gehen kann - im Zweifel der Weg der Nichtzulassungsbeschwerde -, so wäre, wenn Art. 6 EMRK dies verstehen
wollte, dieser Artikel im Gesetz unnütz. Die Tatsache, dass eben dies gemaßregelt wird, ist Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber eben dies sanktioniert wissen wollte.
Es ist daher davon auszugehen, dass Gerichte und gegnerische Anwaltschaft regelmässig "über die Strenge schlagen". Wäre dies einmalig der Fall, würde man von einem bedauerlichen Einzelfall sprechen
und wäre nicht besonders gesetzlich geregelt.
Es ist Aufgabe eines Staates und nicht des Betroffenen für faire Verfahren Sorge zu tragen. Art. 34 GG regelt die Haftung bei fehlerhafter Ausführung der Amtsgeschäfte.
Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass Anwälte eine Klage ohne Beweismittel bei Gericht einreichen. Noch weniger nachvollziehbar ist, dass Gerichte auf Basis gesetzeswidrige Auslegung
Herrn Neumann auch noch verurteilen. Dies trifft offensichtlich im Fall von Herrn Neumann regelmäßig zu.
Es liegt mir der Beweis des LG Hamburg vor, dass das dortige Gericht wahrheitswidrige Auskunft erteilte. Dem Gericht sowie dem zuständigen Innensenator Andy Grote ist dies bekannt. Eine
Entschuldigung und Berichtigung liegt nicht vor. Daher ist davon auszugehen, dass die gesetzeswidrigen Urteile vorsätzlich erfolgen.
Bei dieser Vorgehensweise ist es rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen, diese staatlichen Institutionen zu unterstützen. Es ist nicht legitim davon auszugehen, dass die staatlichen Institutionen
tatsächlich Gesetz und Recht durchsetzen. Nicht die Tatsache, dass es Aufgabe dieser staatlichen Institution ist, staatliche Macht durchzusetzen, sondern es ist zwingend, dass sich die Macht auch aus
den Gesetzen legitimiert.
In diesem Fall ist eindeutig festzustellen, dass staatliche Institutionen ihre Macht missbrauchen.
Herr Neumann ist wie alle anderen Betroffenen nach dem Gesetz zu entschädigen. Er darf sich neben der einzufordernen Gerechtigkeit in Anlehnung an Paragraph 198 GVG auf eine "saftige" Entschädigung
freuen.
#1109
Mazi(Mittwoch, 20 Mai 2020 09:31)
Ich "reite" auf den Beschlüssen von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht herum. Dies ist keineswegs mein Steckenpferd. Ich verweise auf die Internetveröffentlichung zum Nachlesen, die dies
in anderen Worten ebenfalls darstellt:
Das sind rechtsstaatliche Grundsätze. Die Missachtung stellt klar, wer hier nicht rechtsstaatlich handelt. Art. 34 GG regelt die Haftung fehlerhafter Ausführung der Amtsgeschäfte.
#1108
Mazi(Mittwoch, 20 Mai 2020 09:16)
Lassen Sie uns auf die zahllosen weiteren Rechtsstreitigkeiten zwischen Herrn Neumann, BGs, Gerichte und Anwälte gesondert eingehen.
Wenn Urteile nach den Beschlüssen von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts, abgedeckt von Art. 20 Abs. 3 GG widerrechtlich zustande gekommen sind, Gesetz u d Recht den Urteilen nicht
zugrunde gelegt werden, dann können auch Folgeurteile, aufbauend auf widerrechtlichen Verfügungen, nicht rechtlich einwandfrei sein.
Ich denke an die Freiheitsberaubung von Herrn Neumann durch unwahre Angaben von Polizeibeamten, ich denke an die Inhaftierung von ihm über Weihnachten 2019, ... . Es ist Aufgabe der Justiz
sicherzustellen, dass Gesetz und Recht nach Art. 6 EMRK in einem fairen Verfahren stattfinden.
Wie zu lesen ist, sind derartige Versäumnisse nicht auf den Stadtstaat Bremen beschränkt, sondern wiederholen sich in mehr oder minder ausgeprägter Form in der gesamten Bundesrepublik.
Wenn wir falsche Anfeindungen von rechts oder links bekämpfen wollen, dann ist es Sache der Politik Gesetz und Recht durchzusetzen - und zwar so, wie esvorgeschriebenist. Die andere Form, wie hier
von der Justiz praktiziert, führt zu keiner Rechtsstaatlichkeit.
Es kann nicht sein, dass der Staat ausserhalb von Gesetz und Recht links- oder rechtsgerichtete Tendenzen nach eigenen lobbyistischen Vorstellungen bekämpft. Dieses Verhalten ist ebenso
undemokratisch, wie die Richtungen,die man zu bekämpfen vorgibt.
Es ist der Punkt erreicht, an dem klar festgestellt werden muss, wie die Justiz gesteuert wird - parlamentarisch oder über Lobbygruppen!
Die Sachverhalte sind so klar, dass die Parlamente einheitlich mit rechtsstaatlichen Mitteln handeln müssen.
#1107
Mazi(Mittwoch, 20 Mai 2020 08:59)
Dem kann ich nichts hinzufügen! Es muss jedem Betroffenen klar sein, gegen wen er hier zu kämpfen hat.
Allem Anschein nach sind auf der "Gegenseite" einmal die Berufsgenossenschaften und die Sozialgerichtsbarkeit. Aber ich gebe zu bedenken, dass 1988 bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem
eigenen Beschluss festgestellt hat, dass ein Betroffener erst nach der Akteneinsicht die Möglichkeit hat, Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Dabei müssen nach dem Rechtsstaatsprinzip die
Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig sein (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983).
Wer will diesen Beschlüssen, die zudem in Art . 20 Abs. 3 GG verankert sind, etwas entgegenhalten.
Im vorliegenden Fall vermag niemand widersprechen, dass die Verwaltungsakte der BGs nicht wahrheitsgetreu und vollständig den Richtern der Sozialgericht vorgelegen hat. Die Urteile der Richter, nach
deren Feststellungen regelmäßig die Verwaltungsakte der BG der Urteilsfindung zugrunde gelegen hat, ist somit unwahr.
Wir kämpfen nicht gegen eine rechts- oder linksausgerichtete Urteilsfindung, sondern um die Zugrundelegung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten.
In meinem Augen ist der richtige Weg die korrekte Anwendung des verbrieften und garantierten Rechts. Es ist Aufgabe der verantwortlichen Politiker faire Prozessverfahren in Deutschland zu
garantieren. Dies ist zwar in Art. 6 EMRK schriftlich vorgeschrieben, wird aber in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Segment nicht praktiziert.
Es ist nicht Sache des Herrn Neumanns, des ... (wie auch immer die Fälle hier aufzuzählen sind), sondern es ist Aufgabe der Parlamente, die ordnungsgemäße Anwendung des Rechts durchzusetzen.
Man könnte geneigt sein, den jeweiligen Fall als bedauerlichen Einzelfall abzustempeln. Die vielen bekannt gewordenen "Einzelfälle" zwingen jedoch zu dem Schluss, dass hier sysrematisches
Fehlverhalten der BGs mit Hilfe der Sozialgerichte erfolgt. Das ist in einem Rechtsstaat ein unmögliches Verhalten.
#1106
WernerE(Dienstag, 19 Mai 2020 21:50)
Guten Abend Erich,
Danke das Du Deine Seite wieder ONLINE gestellt hast.
Ich habe Deine Geschichte mit Link auf XING veröffentlicht.
Hoffe Du kannst weiterhin von den Erpressern der BG bzw deren Anwälte inclusive dem Gericht berichten.
Ich bin bei Dir.
Alles Gute
Werner
#1105
Frauke(Dienstag, 19 Mai 2020 14:25)
Werner E hatte schon verlinkt, aber der Link geht nicht. Das ist aber ein äußerst wichtiger Hinweis auf die Missstände in Niedersachsen-Bremen, die nicht mehr im legalen Rahmen sind:
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Erich, ich würde diesen Artikel auf der Titelseite verlinken. Bei Verfahren um Erwerbsminderungsrente, wie ich es fassungslos miterleben musste, ist ganz sicher dieselbe Gruppe dabei. Wir haben ja
gutachterliche Vorgehensweisen erlebt, die weit jenseits von Legalität und Korrektheit waren, und alles wird gedeckt von den Sozialgerichten. Völlig offen, die grinsen einen dabei frech an. Der Fisch
hier stinkt zum Himmel, wie gut, dass mal ein Insider auspackt.
#1104
Mazi(Mittwoch, 06 Mai 2020 12:47)
#1103
Die Sache mit dem Anwaltszwang ist korrekt.
Ab er vor dem Anwaltszwang ist freier Zugang zum EuGH. Erst wenn m.W. eine Klage beim EuGH angenommen wird, entsteht Anwaltszwang. Zu den Kosten des Anwalts kann eine Prozesskostenhilfe beantragt
werden, der der EuGH m.W. regelmäßig zustimmt.
Das Problem sind folglich nicht die Kosten des Anwalts, sondern die Zulassung der Klage nach Art. 6 EMRK.
#1103
WernerE(Montag, 04 Mai 2020 19:35)
Zitat:
Sie (Erich Neumann) sollten in Ihre Überlegungen einbeziehen, dass der EuGH nach Art. 6 EMRG Ihnen letztlich zu einem fairen Verfahren vor der deutschen Justiz verhilft.
Der Meinung schließe ich mich an.
Dann fangen wir mal an zu sammeln, denn vor dem EuGH ist m. ea. Anwaltzwang und der wird viel Geld kosten oder es findet sich ein Anwalt der sich aus der Sache ein Hobby macht und nichts
verlangt.
Grüße aus dem Wittelsbacher Land
#1102
Taxifahrer aus Bremen(Mittwoch, 29 April 2020 07:29)
...... viel Erfolg und Gesund bleiben❗���♂️
#1101
Mazi(Dienstag, 28 April 2020 23:31)
Ich habe mir Ihre Dokumentation in Ihrer Internetpräsentation angesehen und stelle fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass den Richtern am Sozialgericht und Landessozialgericht eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat/gelegen haben kann.
Wenn die Richter in Ihren Urteilen angegeben haben, dass ihnen zur Entscheidungsfindung die Verwaltungsakte der Beklagten vorgelegen habe, so ist davon auszugehen, dass dies in Ausübung ihrer
Amtsfunktion unwahr ist. Sie haben sich wegen Rechtsbeugung in Ihrer Amtsfunktion zu verantworten.
Der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Herr Deubel, fürchtet derzeit wegen einem Urteil des LG Koblenzs vom 31.01.2020 u.a. um seine Gehalts- und Pensionszahlungen. Es darf rechtsstaatlich
nicht so sein, dass dieser Mann wegen unwahrer Angaben um solche einschneidende Zuwendungen fürchten muss, während andere Staatsbediensteten vor derartigen Maßgegelungen offensichtlich verschont
bleiben.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht.
Herr Neumann, ich lege mich fest. Keines der Urteile gegen Sie ist rechtsstaatlich begründet. Sie sollten in Ihre Überlegungen einbeziehen, dass der EuGH nach Art. 6 EMRG Ihnen letztlich zu einem
fairen Verfahren vor der deutschen Justiz verhilft.
Das was hier nachvollziehbar bekannt geworden ist, stellt m.E. kein rechtsstaatliches Verfahren dar.
#1100
Mazi(Sonntag, 19 April 2020 22:25)
#1099
Sie sind gespannt über meinen Kommentar.
Der Wahrheitsgehalt dieser Veröffentlichung dieser Meldung ist nicht überprüfbar. Deshalb die Antwort unter allem Vorbehalt.
Eine Klage, letztlich vor dem EuGH, nach Art. 6 EMRK erscheint mir mit sehr guten Erfolgsaussichten.
Das Thema, dass hier zu beurteilen ist, ist der Vorwurf, ob hier tatsächlich eine kriminelle Vereinigung tätig ist. Der Vorwurf gegen jeden Einzelnen besteht darin, ob sich die Amtsträger in Ausübung
ihrer Tätigkeit strafbar machen. Ggfs. kann unabhängig vom individuellen Klagerecht ein Untersuchungsausschuss im jeweiligen Landtag feststellen, ob Exekutive und Judikative vorsätzlich gegen
geltendes Recht und die Gesetze verstoßen.
Bekanntlich sind Gutachter zur neutralen und sachgerechten Begutachtung nach dem Strafgesetzbuch verpflichtet und entsprechend seitens des Richters am Sozialgericht belehrt. Sind die Gutachter von
einem Sozialgericht bestellt, haftet bei deren unsachgerechtem Gutachten die jeweilige Behörde nach Art. 34 GG.
Sie können dies noch vielausführlicher hier nachlesen:
https://www.staats-haftung.de/themenbereiche/rechtspflege/haftung-des-gerichtlichen-sachverst%C3%A4ndigen/
Um das Thema abzuschließen:
Es liegt mir ein Gutachten eines Arztes vor, in dem dieser eine Überbeweglichkeit von Gelenken (Hypermobiltiät) diagnostizierte. Er versicherte, dass er sei Gutachten sehr sorgfältig erstellte, um
dann später seine Fehldiagnose als Schreibfehler (Homobilität) zu deklarieren. Die Richter werteten das Gutachten des Gutachters aus und bezeichneten es als zuverlässig.
Das war nicht der einzige Fehler dieses Gutachters. ...
Was will ich damit zum Ausdruck bringen?
Es gibt alles. Rechtlich ist dies unzulässig. Praktisch kann dies mit Fällen belegt werden. Solange keine effektive Kontrolle rechtsstaatlichen Handelns erfolgt, geahndet wird, brauchen die Täter die
Strafverfolgung nicht zu fürchten.
Es muss nur ein einzelner Gutachter laut verurteilt werden, "brechen" alle weiteren "Schein-Gutachter" zusammen.
Der Fall Mollath ist Ihnen sicher bekannt. Nach meinem Kenntnisstand erfreut sich der zuständige Richter
bester Pension.
Es gibt m.E. in der Bundesrepublik Deutschland keine Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit. Damit fehlende Rechtsstaatlichkeit aufgedeckt werden kann, ist es m.E. erforderlich, dass wir Einblick in
konkrete Unterlagen erhalten. Dies wollen Behörden, wie wir sehen, mit allen Mitteln verhindern.
Auffallend ist, dass Gerichte einseitig blind gegenüber Behörden agieren und andererseits mit voller Gewalt gegen den Whistel blower "Erich Neumann" vorgehen. Sie scheuen sich nicht, ihn seiner
Freiheit zu berauben - mit und ohne Urteil.
Das geht gar nicht.
Ich verstehe Sie so, dass Sie mich fragen, ob ich dies für rechtsstaatlich halte? Nein!
Gesetzlich halte ich dies für ausreichend und klar geregelt. Wenn das Rechtssystem unterwandert ist, uneffizient ist, spielen weder Gesetz und Recht eine Rolle. Was fehlt, ist eine effektive
Kontrolle. Solange keine Kontrolle installiert ist, werden keine Abweichungen systematisch festgestellt.
Da eine effektive Kontrolle seitens der Politik nicht installiert/vorgesehen ist, gehen kritische Bürger davon aus, dass dies aus "gutem" Grund erfolgt. Dagegen lässt sich m.E. kein Gegenargument
finden.
Es erscheint mir kein anderer Weg sinnvoll, als den EuGH einzuschalten und entscheiden zu lassen. Es ist Aufgabe eines Staates den Bürgern nach Art. 19 Abs. 4 GG faire Verfahren zu
gewährleisten.
In diesem Forum gibt es Berichte mehrerer Betroffener, die aus unterschiedlichen Perspektiven Gleiches berichten. Es ist davon auszugehen, dass die Darstellungen wahrheitsgemäß sind. Rechtsstaatlich
ist akuter Handlungsbedarf.
#1099
WernerE(Sonntag, 19 April 2020 14:15)
Methode!!
Systematische Erstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse nach § 278 StGB
Bremen/Niedersachsen - Landesbeamter gesteht: "Behinderte Menschen werden mit falschen Gutachten geprellt!“
https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Jetzt bin ich mal auf den Kommentar von Mazi gespannt.
Nicht das er in seinen Ausführungen nicht Recht hätte, aber ...
Danke für Ihre Kommentare
#1098
Mazi(Sonntag, 19 April 2020 10:39)
#1097
So ist es nicht!
Nach Art. 6 EMRK hat jeder Bürger nach der Europäischen Menschenrechtskonvention Anspruch auf ein faires Verfahren. Dieser Konvention ist die Bundesrepublik Deutschland beigetreten und das
Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung festgelegt, dass auch das Grundgesetz nach dem Verständnis der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszulegen ist (obwohl das Grundgesetz
systematisch über der EMRK steht!).
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht können Betroffene nach der Akteneinsicht die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht ist
diese Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu sein.
Wenn die Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vom Sozialgericht gewährt wird, die Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft unwahr und unvollständig ist, kann ein Betroffener
die Verwaltungsentscheidung, die angegriffen werden soll, nicht nachvollziehen.
Unter der Voraussetzung, dass die Richter anhand der gleichen Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft die Verwaltungsentscheidung nachvollziehen sollen, dies aber unter dem gleichen Mangel wie der
Betroffene leiden, kann eine Entscheidung zum Schaden des Betroffenen nicht rechtsstaatlich zustande gekommen sein.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Die richterliche Entscheidung ist nach Art. 97 GG unabhängig, dabei aber an das Gesetz gebunden. Weicht der urteilenden Richter
in der Interpretation des Gesetzes von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, macht er dies in seinem Urteil mit der Einräumung der Berufungsmöglichkeit deutlich.
Gibt ein Richter also vor, im Einklang mit dem bestehenden Recht entscheiden zu wollen, lässt er keine Berufungsmöglichkeit zu. Erklärt er also laut Urteil im Einklang mit Gesetz und Recht zu
entscheiden, entscheidet aber nicht nach dem Recht, beugt er nach Paragraph 339 StGB das Recht. Er betrügt nach den allgemeinen Vorstellungen der Bürgers.
In den vorliegenden Fällen wird immer wieder der Vorwurf erhoben, die Richter hätten falsch entschieden. Dagegen können Sie sich nicht wehren. Wehren können Sie sich aber, wenn die Richter eine
unwahre und unvollständige Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft ihrer Entscheidungsfindung zugrunde legten.
Es ist mir kein einziger Fall bekannt, in der Richter der Sozialgerichtsbarkeit jemals eine wahre und vollständige Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft ihrer Entscheidungsfindung zugrunde gelegt
haben.
Bei sauberer Lesart dieses Vorwurfs ist keine, ich wiederhole keine, richterliche Entscheidung nach dem Gesetz zustande gekommen. Es ist Aufgabe der Dienstvorgesetzten die Anwendung von Gesetz und
Recht in deren Zuständigkeitsbereich derensicherzustellen.
Wenn diesen Vorgesetzten bekannt ist, dass Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht angewandt werden, machen Sie sich der Beihilfe schuldig.
Ein Vorwurf - wie Sie ihn artikulieren - gibt es also in unserem Rechtssystem nicht.
Ich möchte nicht bestreiten, dass ihre Darstellung nicht stimmt. Herr Neumann hat dies eindrucksvoll in seiner Internetpräsentation dargestellt und veröffentlicht.
Ich selbst, der ich in unterschiedliche Akten der Berufsgenossenschaft und Gerichtsakten der Sozialgerichtsbarkeit Einblick genommen habe, bestätige das ungesetzliche und rechtswidrige Verhalten der
Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte.
Der Präsident des Sozialgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 05.08.2019 hat mitgeteilt, dass der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäße
Arbeitsabläufe verfügen.
Es besteht folglich keine Zweifel darüber, dass Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte rechtswidrig handeln.
Das Thema ist folglich die Abstellung der gerichtlichen Urteile, die gegen Art. 20 Abs. 3 GG "gesprochen" wurden. Dies abzustellen ist Aufgabe der jeweiligen Präsidenten, die nach Paragraph 26
Deutsches Richtergesetz die jeweiligen Richter zur ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte zu ermahnen haben.
Die Politiker sind gefordert, dass das was die Parlamente beschlossen haben, auch durchgesetzt werden.
#1097
Anja(Sonntag, 19 April 2020 09:31)
Allen voran haben die feigen Juristen ihren großen Anteil an der fatalen Schieflage
des Rechtssystems, das für sehr viele Menschen zum persönlichen Desaster geworden ist.Wie heißt es so schön: vor dem Gesetz sind alle gleich. Alles Lüge!!
#1096
Mazi(Donnerstag, 16 April 2020 16:06)
Was will ich zum Ausdruck bringen?
Bei so vielen "wenn und abers" habe ich den Eindruck, dass der Staat keine fairen Verfahren (Art. 6 EMRK) organisieren will. Hätte er tatsächlich eine solche Absicht, könnte er nicht die maßgeblichen
Stellen mit Amtsträgern besetzen, die von anderen Personen als eigentliche Straftäter bezeichnet werden könnten.
Besonders belastend ist dabei m.E., dass die gestzlichen Verstöße in der Justiz bereits bekannt sind, aber offensichtlich nicht abgestellt werden.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 völlig unnötig waren, weil dies bereits mit dem Anspruch
der guten Sitten abgedeckt war.
Die Tatsache, dass diese beiden höchsten Gerichte sich dennoch veranlasst sahen, dies zu wiederholen, gibt zu denken. Es erscheint mir selbstverständlich, dass ein Betroffener nur dann eine
Verwaltungsentscheidung kritisieren kann und darf, wenn er sich vorher kundig gemacht hat. Dazu hat er Einblich in eine Verwaltungsakte zu nehmen - das ist jedoch nicht der Aussage gleichzusetzen,
dass er die Entscheidung für korrekt halten muss.
Wenn diese Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt wird, dann geht es nicht darum, mit dem Einblick in diese Akte der Rechtserfordernis nachzukommen, sondern darum Akteneinsicht
in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu nehmen.
Da die Richter an den Sozialgerichten dem Kläger dieses Akteneinsichtsrecht verschaffen, muss dieser nicht zuerst prüfen, ob diese denn wahrheitsgetreu und vollständig ist. Diese Tätigkeit hat der
Richter am Sozialgericht von Amts wegen bereits vorgenommen.
Hat er dies nicht von Amts wegen vorgenommen, den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforscht, führt er sein Amt nicht nach den gesetzlichen Vorschriften aus.
Dieser Vorwurf ist nach meinem akteullen Kenntnisstand ausnahmslos gegeben. Es gilt seitens des Staates die Ämter mit Personen zu besetzen, die nach Gesetz und Recht die Amtsausführung
wahrnehmen.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies regelmäßig nicht der Fall.
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, meine Kommentare den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit als Entgegnung vorzulegen.
#1095
Mazi(Donnerstag, 16 April 2020 15:50)
Wenn bekannt ist, dass eine Behörde über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügt, dies Amtsträgern bekannt ist, so sind sie nach § 258 StGB verpflichtet zu handeln.
Man mag darüber streiten wollen, ob Amtsträger, die nach § 258 StGB nicht handeln, über die soziale Kompetenz verfügen. Ich hoffe, dass ich alle Bürger vertrete, die davon ausgehen, dass in diesem
Fall gegen die guten Sitten verstoßen wird und die vorgenannten Amtsträger nicht über die soziale Kompetenz gemäß dem Deutschen Richtergesetz verfügen.
Nach § 19 Abs. 1 Ziffer 1 Deutsche Richtergesetz ist die Ernennung zurückzunehmen, wenn der Ernannte nicht die Befähigung zum Richteramt besass oder nach § 18 Abs. 3 Deutsches Richtergesetz ein
Gericht die Nichtigkeit der Ernennung rechtskräftig festgestellt hat.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 den Rechtsweg vorgibt, der Staat die maßglichen Amtsträger nach anderen Kriterien beruft/einsetzt, die mit den guten
Sitten der Bürger unvereinbar sind.
In meinen Augen ist es Aufgabe des Staates die Gerichte nach der Vorgabe des Grundgesetzes zu organisieren und Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen. Als unzulässig sehe ich es an, dass Amtsträger
vorgeben, Gesetz und Recht zu achten, dies aber tatsächlich und nachweislich nicht vornehmen. Weiterhin belastend erscheint mir, dass weitere Amtsträger von der Rechtsauffassung/Rechtsbeugung der
Richter an den Sozialgerichten Kenntnis haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gesetze nach der Vorgabe der EMRK aufzulegen sind. Danach ist der Staat verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass faire Verfahren
stattfinden.
In den hier in den Kommentaren dargelegten Fällen ist dies m.E. eindeutig nicht der Fall. Ob die Angaben in allen Ausführungen tatsächlich stimmen ist m.E. unerheblich, weil der Präsident des
Sozialgerichts Mainz ausdrücklich bestätigt hat, dass in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
#1094
Mazi(Donnerstag, 16 April 2020 15:49)
Ich gehe auf den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt (§ 258 StzGB) ein.
Nach der Bestätigung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass Versicherungsungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen
wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
Kommen wir auf die Berufung eines Richters zurück. Das Deutsche Richtergesetz sagt dazu:
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer
1.
Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.
die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.
die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
4.
über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
Es stellt sich die Frage, ob eine Richterin/ein Richter dann über die oben beschriebene soziale Kompetenz verfügt, wenn ihr/ihm bekannt ist, dass ein Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen
Abläufe verfügt - ihm dies also bekannt ist - und dennoch Klägern eine Verwaltungsakte der Beklagten zur Abfassung der Klageschrift vorlegt, die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von
1983 weder wahrheitsgetreu noch vollständig ist?
Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene nur dann Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können, wenn sie zuvor Akteneinsicht genommen haben. Der Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts ist mit dem Beschluss des Bundesverfassugnsgericht von 1983 fest verknüpft.
M.E. wird einem Betroffenen nur dann tatsächlich wirksamer Rechtsschutz gewährt, wenn die vorgelegte Verwaltungsakte auch tatsächlich wahr und vollständig ist. Ist dem nicht so, so verstößt das
Gericht gegen die vorgenannten Beschlüsse.
Dass die beklagte Behörde das Gericht täuschte, unwahre Angaben machte, führt nach meiner Auffassung einerseits dazu, dass die Richter gegen § 103 Sozialgerichtsgesetz verstießen und den Sachverhalt
von Amts wegen nicht erforschten und andererseits die Behörde täuschte.
Wenn "die Spatzen diese Tatsache bereits vom Dach pfeifen" (s.a. als Nachweis das Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz), dann ist es auch in der Behörde bekannt, dass keine
ordnungsgemäßen Abläufe vorliegen. Ich gehe daher davon aus, dass deren Handeln mit Vorsatz erfolgt.
Für die ordnungsgemäße Aktenführung ist die jeweilige Behörde verantwortlich. Die Behörde wird verantwortlich von einem Leiter bzw. Präsidenten geleitet.
#1093
Mazi(Donnerstag, 16 April 2020 09:51)
#1092
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 wird Ihnen Akteneinsicht in die Verwaltungsakte (BG- und Gerichtsakte) gegeben. Dies versetzt Sie in die Lage Verwaltungsentscheidungen der
Behörde nachzuvollziehen. Erst dies stellt einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist diese Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen und hat wahrheitsgetreu und vollständig zu sein.
Herr Ansorge, Sie geben an, dass die von Ihnen eingesehenen Verwaltungsakten nicht vollständig - und damit letztlich - nicht wahr gewesen seien. Daraus folgt, dass Sie nie in der Lagegewesen sein
können, die Verwaltungsaentscheidungen nachzuvollziehen.
Ein tatsäöchlich wirksamer Rechtsschutz wurde Ihnen nach den Beschlüssen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfasungsgerichts nicht gewährt.
Wenn die zuständigen Richter Ihnen keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten vorlegten, dann wurden Sie von denen getäuscht.
Nach dem Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz ist diese Tatsache der Sozialgerichtsbarkeit bekannt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Richter Sie vorsätzlich täuschten. Paragraph
258 Strafgesetzbuch gilt entsprechend.
Nach Art. 34 GG haftet die Behörde für seine Bediensteten. Diesen Anspruch sollten Sie m.E. geltend machen und nach Paragraph 198 Abs. 2 GVG die Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahren
fordern.
Herr Ansorge, Ihr Fall ist nicht herausstechend. Mir ist bisher kein einziger Fall bekannt geworden, bei deen Richter ihre Entscheidungsfindung auf Basis wahrheitsgetreuer und vollständiger
Verwaltungsakten einer BG vorgenommen haben.
Für die Sozialgerichtsbarkeit ist allgemein anzunehmen, dass der Staat keine rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit organisiert hat. Art. 19 Abs. 4 GG ist nach diesem Rückschluss nicht existent - war nie
gegeben.
Wenn Kläger vor dem Sozialgericht klagten, die Richter jedoch kein rechtsstaatliches Verfahren ihrem Handeln zugrunde legten, kein rechtsstaatliches Verfahren anwendeten, kann nach meiner Sicht auf
die Dinge auch keine Berufung auf ein nicht rechtsstaatliches Verfahren beantragt werden.
Kurzum: Ein Beschluss des Bundessozialgerichts, dass auf der Grundlage eines nicht zustande gekommenen Urteils eines Vorgerichts nicht mit rechtsstaatlicher Bindung gesprochen worden sein.
Wenn den Richtern am Bundessozialgericht keine Berufungen zu rechtsstaatlich gesprochen Verfahren vorliegen, können Sie nicht tätig geworden sein. Ihre Urteile, gesprochen unter der Hypothese, dass
Ihnen die Sachverhalte objektiv dargestellt worden wären, sind fallbezogen m.E. nicht bindend - weil ihnen der Fall nicht wahrheitsgetreu und vollständig reichterlich vorgetragen ist.
Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (Anrecht auf ein faires Verfahren) ist nicht gegeben.
Es ist davon auszugehen, dass eben diese Argumentation auf alle sozialgerichtlichen Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden ist. Art. 19 Abs. 4 GG ist nach der Maßgabe des Art. 6 EMRK
in der Bundesrepublik nicht gegeben. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist das Grundgesetz im Sinn der Regelungen der EMRK auszulegen.
Herr Ansorge, wesentlich ist, ob Sie in wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten Einblick nehmen konnten. Wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, dann ist Art. 6 EMRK nicht
eingehalten worden. Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland Art. 19 Abs. 4 GG auf Ihren Fall nicht umgesetzt hat.
#1092
Horst G Ansorge(Dienstag, 14 April 2020 19:54)
Nach Akteneinsicht im März 2020 der ca. 4.500 Seiten Gerichtsakten steht zur Gewissheit fest, dass die von der BG BAU dem Kläger vorgelegten 16 Aktenbände nicht mit den Gerichtsakten weder
chronologisch noch inhaltlich übereinstimmen. Viele Unterlagen der Gerichtsakten fehlen
in den Verwaltungsakten der BG BAU. Ich wurde vorsätzlich getäuscht.
#1091
Mazi(Dienstag, 14 April 2020 15:48)
#1089
Das verstehen Sie nicht korrekt! ;-)
Oliver Welke, heute show, hat die Erklärung gegeben. Weil der Tisch wackelte, hat man die Studie dazu benutzt, den Tisch mit dieser Studie zu unterlegen. Die Studie war dem Zugriff der Staatsdiener
entzogen. Niemand hat sie gelesen, niemand kontte sie lesen.
Ich erwarte eine Prozesslawine, wenn das eigentliche Problem überwunden ist.
#1090
Mazi(Dienstag, 14 April 2020 15:44)
# 1088
Ich bestehe nicht darauf recht zu haben. Ich bestehe vielmehr darauf, dass das Grundgesetz gilt. Art. 20 Abs. 3 GG ist verpflichtend, Art. 19 Abs. 4 ebenso. Art. 6 EMRK bingt nichts Anderes zum
Ausdruck, dass ein faires Verfahren seitens der Sozialgericht nicht zwangsläufig gegeben ist.
Wenn der EUGH wegen Art. 6 EMRK angerufen wird, dann war dies in der Vergangenheit keineswegs deshalb, weil die Staatsdiener Gesetz und Recht tatsächlich angewendet haben, sich lediglich
irrten.
Irren ist menschlich, sagt der Volksmund.
In diesen hier erörterten Fällen ist es aber so, dass besagter Irrtum in engem Zusammenhang mit der "Faulheit" der Richter in engem Zusammenhand steht. Es ist systematisch unzulässig, sich irren zu
dürfen, wenn man sich die Unterlagen, die diesen Irrtum ausschließen könnten, erst gar nicht beschafft.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 eindeutig verlauten lassen, auf welcher Basis die Richter ihre Entscheidungsfindung vorzunehmen haben.
Wenn die Verantwortlichen erstmals dazu gezwungen werden, Ihre kassierten Gehälter zurückzuzahlen, sie aus dem Dienst entfernt werden, wenn die ersten Richter keine Penision mehr erhalten, wenn das
LG Koblenz (Urteil vom 31.01.2020 gegen den ehemaligen Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Herrn Deubel) vor dem BGH bestätigt wird und es den Staatsdienern offiziell untersagt wird, vor Gericht die
Unwahrheit auszusagen, die Richter "um die Fichte führen" dürfen, dann wird der Druck von "Mutti" auf die Entscheider erdrückend.
Ich möchte nicht verhehlen, dass diverse Gesetze es Staatsdiener in bestimmten Situationen offiziell untersagt, bei der Aufklärung behilflich zu sein, dann weiß man genug. Nicht immer ist es im Sinne
des Staates, ein wahres Urteil zu ermöglichen. Das gibt mir zu denken.
Bei dieser Einseitigkeit meiner Einstellung bitte ich erneut um die Information, ob den Richtern an den Sozialgerichten nicht doch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten
vorliegen. Hierzu genügt mir auch das Aktenzeichen des betreffenden Gerichts, dass Sie in diesem Forum für alle lesbar hinterlegen können.
Ich halte es für ausgesprochen sonderbar, dass ich bisher keinen gegenteiligen Beweis erhalten habe und damit die Verallgemeinerung gestatten ist.
Solange dieser Gegenbeweis nicht erbracht ist, gehe ich davon aus, dass alle Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vereinbar sind. Sie sind
nichtig, weil sie im Zusammenhang mit einer Straftat (§ 339 StGB -Rechtsbeugung-) stehen. Die Richter geben in ihren Urteilen an, dass sie ihre Entscheidungsfindung anhand der Verwaltungsakte der
Beklagten vorgenommen haben. Sie geben in ihren Urteilen nicht an, dass sie sich von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten überzeugt haben.
Es ist in Mode gekommen, die Verwaltungsakte als E-Akte zu führen. Damit wird jedwede Manipulationsmöglichkeit geschaffen. Um dies auszuschließen müsste den Richtern die Bestätigung eines
sachverständigen Dritten vorliegen, dass es der beklagten Behörde nicht möglich ist, die Verwaltungsakte zu manipulieren.
Es ist mir nicht bekannt, dass den Richtern der Sozialgerichte jemals eine derartige Bestätigung vorgelegt wurde. M.E. geschieht dies aus gutem Grund.
#1089
WernerE(Dienstag, 14 April 2020 10:28)
Heute mal was Anderes, passt aber eigentlich zum Thema was der Staat mit uns macht.
Ab Seite 58 wird das was wir heute erleben bereits beschrieben.
Seltsam das jetzt das RKI nicht vorbereitet war, hatte sie doch alles bereits gekannt.
#1088
WernerE(Montag, 13 April 2020 00:15)
Ich wünsche Dir, werter Erich Neumann, aber auch den Mitschreibern, auch wenn es fast schon vorüber ist, gesegnete Ostertage und ich wünsche, dass wir alle "Corona" Frei bleiben.
Auch wenn ich mich Wiederhole - Gerechtigkeit ist festgeschrieben in Gesetzen, aber ob man selbige auch bekommt, seht auf einem anderen Blatt Papier!
Ein Urteil oder eine Akte ist nur dann etwas wert, wenn diese Gesetzeskonform entsteht.
Mazi, Sie haben natürlich recht, bei allem was Sie schreiben, nur werden wir trotzdem übers Ohr gehauen.
Danke
#1087
Oldman August 1938(Sonntag, 12 April 2020 11:47)
Wann wird ihnen endlich Gerechtigkeit durch die BG erbracht?
#1086
Mazi(Mittwoch, 08 April 2020 12:40)
Fortsetzung:
Ich gehe davon aus, dass der jeweilige Präsident des Sozialgerichts erkennt, dass die urteilenden Richter gegen geltendes Recht verstoßen haben, ihre Tatbestandsbeschreibung den Tatbestand der
Rechtsbeugung erfüllt und die Urteile in Reihe wegen des Zusammenhangs mit einer Straftat aufzuheben sind.
Ich möchte Ihnen anraten, von den jeweiligen Präsidenten der Gerichte entsprechende Verwaltungsentscheidungen einzuholen, anhand der Sie beurteilen können, ob sie ihren Amtspflichten und die Gerichte
ihren eigenen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen sind.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie für eine Klage vor dem EUGH auf ein faires Verfahren wegen der Verletzung des Art. 6 EMRK zunächst keinen Anwalt benötigen. Nimmt der EUGH ihre
Klage an, besteht Anwaltszwang. In diesem Fall können Sie den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, dem nach meiner Einschätzung stattgegeben werden wird.
#1085
Mazi(Mittwoch, 08 April 2020 12:39)
Zum gefühlt 1000. Mal:
Nach Art. 6 Menschenrechts Konvention (MRK) hat jeder ein Recht auf ein faires Verfahren. Darüber wacht der EUGH.
Dieser Konvention ist die Bundesrepublik Deutschland beigetreten und das Bundesverfassungsgericht hat 1987 festgestellt, dass gesetzliche Bestimmungen im Sinne dieser Konvention auszulegen
sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 bestimmt, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 gehört es zu einem tatsächlich wirksamen Rechtsschutz, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen
können.
Gegen diese Regelungen wurde und wird verstoßen.
In diesem und in allen anderen Fällen gehört indiskutabel unabdingbar zum Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen von Behörden eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde.
Wird eine solche nicht vorgelegt, verstößt die Behörde und letztlich auch das Gericht gegen das Grundrecht eines fairen Verfahrens (Art. 6 MRK bzw. EMRK).
Dies war und ist in Ihrem Fall m.E. gegeben.
Dem Leiter einer gerichtlichen Behörde obliegt nicht nur das Recht, einen Richter zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu ermahnen, sondern auch die Verpflichtung, die Einhaltung von Gesetz und Recht zu
überwachen.
Es ist dokumentiert, dass die Berufsgenossenschaft dem Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte. (ich möchte diesen Vorwurf verallgemeinern, weil mir nicht bekannt
ist, dass es einen Fall gäbe, dass die Berufsgenossenschaft je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zum Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen vorlegt!).
Die Behörde, die eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte (ordnungsgemäße Aktenführung) zu gewährleisten hat, wird vertreten von ihrem zuständigen Leiter.
Es ist in Ihrem Fall bekannt, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat. In der Folge haben sie in keinem einzigen Fall nach dem Rechtsstaatsprinzip
eine richterliche Entscheidung gefällt bzw. in objektiver Darstellung angeben können, die Verwaltungsakte ihrer Entscheidungsfindung zugrunde gelegt zu haben. Es wird nicht bestritten, dass den
Richtern eine Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorgelegen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 jedoch entschieden, dass nicht eine Verwaltungsakte vorzulegen ist, sondern dass diese
Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu sein hat.
In Ihrem Zusammenhang sind m.E. die Urteile nicht nach rechtsstaatlichen Vorschriften zustande gekommen. Sie beruhen auf unwahren Angaben der Richter in deren Urteil. Diese erfüllen m.E. den
Straftatbestand der Rechtsbeugung und stehen folglich im Zusammenhang mit einer Straftat. Dewshalb sind sie nichtig.
Die Richter haben gegen Art. 6 EMRK verstoßen - ich gehe davon aus, dass sie dies vorsätzlich getan haben. Es war und ist in Ausführung seines Amtes die Aufgabe des Präsidenten, derartiges
Fehlverhalten zu unterbinden, wenn er sich nicht der Beihilfe schuldig machen will.
Anderseits ist der Berufsgenossenschaft bzw. dem dortigen Leiter zu unterstellen, dass er vorsätzlich unwahre Angaben zur Beurteilung des Sachverhalts dem Gericht vorgetragen hat. Hierfür ist er nach
dem Strafgesetzbuch zu belangen. Dies hat nicht nur personalrechtliche, sondern auch pensionsrechtliche Konsequenzen. Die Bestrafung hat das LG Koblenz mit dessen Urteil gegen Herrn Deubel am
31.01.2020 vorgegeben.
In Ihrem Fall, Herr Neumann, ist davon auszugehen, dass der Leiter der Berufsgenossenschaft sich anwaltlich beraten ließ. Dies war nicht nur ratsam, sondern auch nicht zu beanstanden. Es ist davon
auszugehen, dass die beauftragten Anwälte den Sachverhalt sehr genau kennen und beurteilen können.
Es ist diesen Anwälten folglich bekannt, dass der Leiter der Berufsgenossenschaft sie in täuschender Absicht eingesetzt hat. Sie sind also Beteiligte an diesem m.E. vorsätzlichen Betrug.
Es ist zu unterstellen, dass diesen Anwälten bekannt ist, dass ihrem gerichtlichen Vortrag auf gerichtliche Entscheidungen Bezug genommen wird, die gegen Art. 6 EMRK verstoßen und deshalb nichtig
sind.
Ich gehe davon aus, dass es die Anwälte unterlassen, irgendwelche Gebühren Ihnen in Rechnung zu stellen. Nach Art. 34 GG haftet die jeweilige Behörde, in diesem FAll die Berufsgenossenschaft - für
ihre Bediensteten - in diesem Fall den Leiter der Berufsgenossenschaft.
#1084
Mazi(Dienstag, 07 April 2020 22:18)
#1083
Den Unmut kann ich nachvollziehen.
In der Tat, es geht nicht um Ihren Papa, nicht um Herrn Neumann, nicht um WernerE, Ansorge oder all die anderen Geschädigten, die hier nicht genannt sind. Sobald man geschädigt ist, hat man unter der
Regulierung zu leiden. Die Geschädigten sind ausschließlich dazu da, als Argumentationshilfe zu dienen, frisches Geld zur internen Aufteilung zu fordern.
Es ist offensichtlich, dass hier ein System dahinter stecken muss. Eine Gemeinschaft tätig ist, deren Ziel es ist, Gesetz und Recht m.E. vorsätzlich nicht ordnungsgemäß anzuwenden. Die Problematik
ist, dass vorgenannte Gemeinschaft sehr gut vernetzt ist und nicht fürchtet, zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Es ist mir bekannt, dass ein Richter ohne wahre und vollständige Verwaltungsakte einer Berufsgenossenschaft zu deren Gunsten geurteilt hat. Es ist mir bekannt, dass das Gericht, an dem dieser Richter
tätig war, vorgibt, Beweisunterlagen vernichtet zu haben. Besagter Richter hatte ausdrücklich versichert, diese Unterlagen lange - sehr lange - zur Rechtsverfolgung aufzubewahren.
Was ist passiert? Das Gericht erklärt, die Beweise vernichtet zu haben. Ich habe diese Erklärung selbst gesehen.
Ich kann auch an den Zufall nicht mehr glauben.
Das einzige Mittel was gegeben ist, ist das Thema so öffentlich zu machen, dass die Angesprochenen sich schämen, in den Spiegel zu schauen und die Kinder bereiits auf der Straße mit dem Finger auf
sie zeigen. Es muss klar werden, dass Politiker, die mit solchen Leuten sympatisieren, keine Chance mehr haben, gewählt zu werden. Erst dann ändert sich etwas.
Sie sprechen Aspest an. Aspest ist ein Thema.
Fachleute sind sich seit vielen Jahren einig. Es muss klar sein, dass "Gutachter", BGs und Richter nach einem schändlichen System arbeiten, nicht nach dem Geist des Grundgesetzes, nach
rechtsstaatlichen Kriterien tätig sind. Es muss "über die Leute geredet werden", die widerrechtlich tätig sind.
Mein umfangreiches Schreiben soll eines zum Ausdruck bringen:
Es liegt nicht an Gesetz und Recht. Das ist alles eindeutig, logisch und klar geregelt. Es mangelt daran, dass sich Exekutive und Judikative an die Gesetze nicht halten und die Parlamentatrier sich
nicht die Mühe machen, nachzuprüfen, ob denn ihre Vorgaben überhaupt beachtet werden. Wenn man dies nicht überprüft, kann es auch keine Nichtbeachtung geben. Es besteht offensichtlich kein Interesse
zu erfahren, ob die Gesetze und das Recht überhaupt eingehalten wird.
Wer nicht die Einhaltung überwacht, kann auch nicht erfahren, ob es eine Abweichung gibt!
Ging es nach unseren "Unverantwortlichen", gäbe es keinen Virus. Würden die Virustoten nicht gezählt und veröffentlicht, wäre das Problem nicht in China aufgetreten, hätten wir uns nicht so
aufgeregt, wäre das Thema hier m.E. nie artikuliert worden.
Selbst bei der Durchführung von Katastrophenschutzübungen hat es ihn nicht gegeben. Auf den Gedanken, dass Virusopfer sich infizieren können, dann nicht bei der Arbeit erscheinen, daran haben sie
nicht gedacht. Sie haben nicht einmal daran gedacht, dass die Pflegekräfte zu deren Schutz entsprechende Schutzkleidung benötigen.
...
Sie haben Recht!
Ich halte es vor dem Hintergrund der aktuellen Corna-Pandemie für untragwürdig, dass Steuergelder für die Sozialgerichtsbarkeit ausgegeben werden und andererseits im Pflegedienst die Schutzkleidung
nicht vorhanden ist. Das kann man nicht mit einem "sorry" rechtfertigen.
#1083
Dedel(Dienstag, 07 April 2020 14:06)
Ja die bescheissen wo die können. Mein Papa ist elendig an aspest gestorben da er jahrelang bei toschi gearbeitet hat. Und keine Entschädigung. Ich habe Kleingewerbe angemeldet und da kommen die von
der Bau BGB gleich um abzukassiren . Deutsche die sich den Arsch aufreißen bekommen nichts . Ausländer die noch nie irgendwo eingezahlt haben kaufen sich neikis und Pumas. Sorry dummes deutschland
#1082
Mazi(Montag, 06 April 2020 15:59)
Nach EMRK hat in Europa jeder nach der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten den Anspruch auf rechtsstaatliche Verfahren
(https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_ein_faires_Verfahren).
Nach meinen bisherigen Erfahrungen ist die Achtung dieser Konvention in der Sozialgerichtsgebung der Bundesrepublik Deutschland offenischtlich nicht gegeben. Es fehlt mir weiterhin der Nachweis, dass
eine Berufsgenossenschaft einem Gericht eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte, anhand der ein Nachvollzug ihrer Verwaltungsentscheidungen möglich ist.
Falls ein derartiger Nachweis anderweitig dennoch vorhanden sein sollte, bitte ich um Zuleitung eines solchen Beweises.
Ich unterstelle, dass dies bis zum Beweis des Gegenteils allgemeingültig ist.
In der Folge sind alle bisherigen Urteile von Sozialgerichten nicht im Einklang mit der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass der EUGH einer Klage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (Recht auf ein faires Verfahren) stattgeben würde.
Die Abschaffung der bisherigen Sozialgerichtsbarkeit würde zu keiner weiteren Beeinträchtigung der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland führen.
Die Aufwendungen für diese Gerichtsbarkeit sowie die Penisionszahlungen unnützer Bediensteten dieser Einrichtung könnten zur Beschaffung notwendiger Schutzkleidung für Pflegekräften von derzeitigen
Coronapatienten sinnvoller und wirtschaftlicher eingesetzt werden.
#1081
Mazi(Montag, 06 April 2020 15:16)
Fortsetzung zu # 1080
Während die Beklagte vorgibt Akteneinsicht gewährt zu haben, bestätigt er mit seiner Gerichtsentscheidung in Ausübung seiner Amtsfunktion, dass ebendies nicht erfolgt sei. Es bestehe kein
Rechtsschutzbedürfnis. Das mag er aus seiner persönlichen Sicht so sehen wollen, in Ausübung seiner Amtsfunktion ist dies jedoch anders.
...
Es gibt viele Gründe den Rechtsbehelf gegen diese richterliche Entscheidung zu nutzen. Gerne unterstütze ich Sie darin bei Bedarf.
Aller wesentlichster Grund ist m.E., dass auch zu dieser Gerichtsentscheidung weiterhin eine wahrheitsgetreue Verwaltungsakte nicht vorliegt. Insoweit halte ich seine Formulierung, dass kein
schwieriger Sachverhalt zu beurteilen ist, für richtig. Diese Feststellung setzt jedoch voraus, dass Gesetz und Recht der richterlichen Entscheidung zugrunde gelegt werden. Dies wurde jedoch von
Richter Mützelburg nicht angewendet.
M.E. erscheint wesentlich, dass sich die Berufungsrichter vor der Vorlage der Verwaltungsakte der Beklagten sich von der wahrheitsgetreuen und vollständigen Inhalt überzeugen. Erst danach können Sie
Ihnen Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten verschaffen.
Ich erwarte, dass die Berufungsrichter mit Verweis auf Ihre Internetdokumentation erklären, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegen zu haben. In der Folge kann
das Gericht Ihnen nicht die Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten gewähren.
Wesentlich ist m.E. hier: wahrheitsgetreu!
Das dies nicht gegeben ist, bestätigen auch frühere Formulierungen in gerichtsurteilen, die ausdrücklich von vollständigen, aber nicht von wahrheitsgetreuen Verwaltungsakte schreiben.
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 ist nicht umsetzbar. Ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz wird Ihnen nicht gewährt. Dies hat rechtliche Wirkung auf die Entscheidungsfindung der
Richter und deren anschließenden Gerichtsentscheid.
#1080
Mazi(Montag, 06 April 2020 15:16)
Der Gerichtsbescheid S 29 U 1098/19 von Richter Müntzelburg
Der Gerichtsbescheid von Richter Mützelburg erscheint sehr wirr und keinesfalls nach Gesetz und Recht. Er stellt Sachverhalte als gleich dar, die jedoch ungleich sind. M.E. sollten Sie vom
Wiederspruchsrecht Gebrauch machen und den Leiter des Sozialgerichts Bremen in Ausführung dessen Amtstätigkeit in Kenntnis setzen und ihn an dessen Dienstaufsichtspflicht und Gewährleistung der
Verkehrssicherungspflicht erinnern (die Einhaltung von Gesetz und Recht).
Letzteres sehe ich als Ursprung und Anlass Ihrer zahlreichen Klagen an.
"Gleich richtig ist wichtig!"
In seinem Urteil gibt Richter Mützelburg vor, dass er kein Rechtsschutzbedürfnis erkennt, dass er schützen könne. Ich möchte nach Studium all dieser Vorgänge nicht bestreiten, dass dies zutrifft,
aber Gesetz und Recht wurden dennoch nicht den richterlichen Entscheidungen zugrunde gelegt.
Ungeachtet der wirren Argumentation in diesem Gerichtbescheid ist festzustellen, dass es ureigenste Aufgabe des Leiters des Sozialgerichts Bremen ist, dass Gesetz und Recht in seinem
Zustädnigkeitsbereich angewandt wird. Es sind schlicht die Vorschriften zur "Verkehrssicherungspflicht", die einzuhalten sind, aber gegen die verstoßen wurde.
Ich verweise auf meinen vielfältigen, umfangreichen Ausführungen zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts.
Richter Mützelburg verbindet mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, dass mit der Ausübung dieses Rechts ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil verbunden sein müsse. Davon spricht der
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht. Er stellt lediglich in den Vordergrund, dass nach erfolgter Akteneinsicht die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehbar seien. Ob diese
Verwaltungsentscheidungen vorteilhaft sind oder nicht, dazu äußert sich der Beschluss nicht. Er stellt aber klar, dass erst dieses Akteneinsichtsrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtschutz
darstellt.
Das führte mit Bezug auf diesen Gerichtsbescheid des Bundesverwaltungsgerichts, dass Ihnen das Sozialgericht Bremen bei Ihrer Klage keinen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz gewährte. Das ist dann
ein Thema von Herrn Dr. Schnitzler und dessen Rechtfertigung.
Ich habe oben geschrieben, dass der Gerichtsbeschluss vom 30.303.2020 insgesamt wirr erscheint. Dies belege ich damit, dass Richter Mützelburg eingangs der Tatbeschreibung angibt, dass Sie
Akteneinsicht beantragten. Später schreibt er, dass Sie einen Besuchstermin beanspruchen.
Das passt gar nicht zusammen.
Der Antrag jemanden besuchen zu dürfen, ist etwas ganz anderes als Akteneinsicht einzufordern. Lediglich das Akteneinsichtsrecht ist vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 abgedeckt und
dieses Recht ist weder mit einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil verknüpft.
Es liegt nahe, dass Richter Mützelburg mit der Aufgabenstellung überfordert zu sein scheint.
...
Ich stimme seiner Feststellung ausdrücklich zu, dass die Sache keine Schwierigkeit sachlicher odr rechtlicher Natur aufweist, die Beteiligten vor dem Gerichtsentscheid gehört wurden. Wesentlich ist
vielmehr, dass dem Gerichtsentscheid Gesetz und Recht zugrunde gelegt werden.
Eine wahrheitsgtreue Verwaltungsakte liegt weder ihm vor, noch ist eine solche eingesehen worden.
M.E. ist geklärt, dass ihm keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegt und auch nicht nachgebessert wurde. Zudem ist er, Richter Mützelburg, verpflichtet, Ihnen
Akteneinsicht zu verschaffen. Dies hat er nachweislich seines Gerichtsbeschlusses verweigert.
Da er genau sich genau in diesem Punkt Ihrem Recht verwehrt, handelt er rechtswidrig und nicht rechtsstaatlich. Der Leiter der Behörde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetz und
Recht.
Meinerseits ist unbestritten, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legt und das Bundesverwaltungsgerichts in
seinem Beschluss von 1988 die Akteneinsicht zum Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen als tatsächlich wirksamen Rechtschutz bezeichnet.
Im vorliegenden Fall vermeidet Richter Mützelburg die Angabe, dass die ihm vorgeliegende Verwaltungsakte wahrheitsgetreu sei. Ich unterstelle, es ihm dieser Sachverhalt bekannt ist.
#1079
Mazi(Montag, 06 April 2020 11:12)
Fortsetzung meines Kommentars:
Herr Neumann, Ihre sehr umfangreiche Dokumentation in dieser Internetpräsentation dokumentiert, dass die seitens der Berufsgenossenschaften vorgelegten Verwaltungsakten weder wahrheitsgetreu noch
vollständig waren.
Nach dem Urteil des LG Koblenz vom 31.01.2020 hat der Leiter der jeweiligen Berufsgenossenschaft für die ordnungsgemäße Aktenführung seiner Behörde zu verantworten. Es ist dokumentiert, dass die
Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt wird. Er ist wegen dessen unwahren Angaben vor Gericht strafrechtlich zu belangen.
Es ist "Sache" des Leiters des Sozialgerichts Bremen auf die ordnungsgemäße Anwendung von Gesetz und Recht zu achten und bei Zuwiderhandlungen die Richter zur ordnungsgemäßen Amtsführung zu
ermahnen.
In Ausübung seines Amtes ist Dr. Schnitzler eine Straftat bekannt geworden und zur Strafanzeige gegen seine ihm untergebenen Richter nach § 286 StGB verpflichtet.
In Anbetracht Ihrer sehr umfangreichen Ausführungen ist Herr Dr. Schnitzler dieser seiner Aufgabe nicht nachgekommen. Ich empfehle Ihnen daher, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn wegen
mangelhafter Ausführung seiner Amtspflichten einzuleiten.
#1078
Mazi(Montag, 06 April 2020 11:11)
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich habe den Gerichtsbeschluss des Sozialgerichts Bremen gelesen und möchte Ihnen anraten die dort angegebene Rechtsmittelbelehrung zu nutzen und das Urteil beim Landessozialgericht anzufechten und
aufheben zu lassen.
Ich halte relativ wenig davon, immer wieder den gleichen Sachverhalt, dass den Richtern des Sozialgerichts keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte bei ihrer Entscheidungsfindung
vorgelegen hat, zu dokumentieren. Ihre vielen Dokumente wiederholen lediglich den Sachverhalt, dass die vorgelegte Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften gegen den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt ist.
Ihre Ausführung wiederholen stets, dass weder ein Betroffener noch ein Richter ohne Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte erklären kann, Verwaltungsentscheidungen
der Behörde nachvollziehen zu können.
Ihre Idee des Einsatzes eine Polizeisirene mag ein "dumme Idee" gewesen sein, aber sie ist von Art. 20 Abs. 4 GG gedeckt.
Es ist nicht Ihre Aufgabe und Ihre Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass am Sozialgericht Bremen Gesetz und Recht eingehalten werden. Es ist vielmehr Aufgabe des dortigen Leiters, dies
sicherzustellen.
Es ist Aufgabe des Leiters des Sozialgerichts Bremen für die ordnungsgemäße Anwendung von Gesetz und Recht Sorge zu tragen. Es ist seine Pflicht, dies sicherzustellen.
Um aus dem bestehenden Konflikt auszutreten, möchte ich Ihnen anraten, den im Sozialgericht Bremen zur Dienstaufsicht verpflichteten Dr. Jörg Schnitzler zur Ausübung seiner Dienstausfsichtspflicht
aufzufordern, seiner Dienstaufsichtspflicht nachzukommen. Dessen Aufgabe ist es nach § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz Richter Müntzelburg zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Amtsgeschäfte zu
ermahnen.
Richter Müntzelburg wird nur durch § 26 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz geschützt, wenn seine Unabhängigkeit mit der Maßnahme seines Vorgesetzten beeinträchtigt wird.
In diesem Fall geht es nicht um dessen Unabhängigkeit nach Art. 97 GG, sondern um die Beachtung von Gesetz zund Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG und dem "Unsinn" in Ausübung seines Amtes
niedergeschrieben hat. Art. 97 GG bindet ihn ausdrücklich an die Gestze.
Art. 97 GG gewährt ihm lediglich die Unabhängigkeit unter Wahrung der Gesetze. In diesem Fall hat Richter Müntzelburg jedoch gegen die Gesetze verstoßen und ist nach den Vorschriften des Deutschen
Richtergesetzes zu ermahnen. Im Zweifel ist er sogar nachzuschulen.
Dr. Jörg Schnitzler leitet als Direktor das Sozialgericht Bremen. Er ist für die ordnungsgemäße Anwendung von Gesetz und Recht im Sozialgericht Bremen verantwortlich (siehe Argumentation des Richters
Dr. Krenek, LG München I im Verfahren SIEMENS ./. NEUBÜRGER).
Wir haben des öfteren den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 dargestellt und herausgearbeitet, dass es für einen Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen Vorausssetzung ist, dass eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vorzuliegen hat. Ohne Akteneinsicht sind Sie oder ein Richter nicht in der Lage, eine
Verwaltungsentscheidung nachvollziehen zu können. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit einer Verwaltungsentscheidung einverstanden sind oder nicht.
Ich unterstelle, wenn die Methoden der Esotherik ausgeschlossen sind, dass Richter ebenfalls erst nach Akteneinsicht in eine Verwaltungsakte nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts von 1983
erklären können, eine Verwaltungsentscheidung der Berufsgenossenschaft kontrolliert zu haben. Da keinem der Richter eine solche Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorgelegen hat, können Sie
folglich auch keine Verwaltungsentscheidung der Berufsgenossenschaft kontrolliert haben.
Wenn die Richter in ihren Urteilen genau dies behaupten, dann haben sie unwahre Angaben gemacht und das Recht gebeugt. Nachweislich der vielen Dokumente ist davon auszugehen, dass die Richter dies
tatsächlich getan haben.
Sie haben den umfangreichen Nachweis hier geführt, dass die urteilenden Richter am Sozialgericht Bremen und Landessozialgericht Niedersachen-Bremen ihrer Entscheidungsfindung keine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften zugrunde gelegt haben (können). Es ist daher davon auszugehen, dass sie den Straftatbestand der Rechtsbeugung begangen haben.
Alle Urteile, wenn man sie als solche bezeichnen will, sind deshalb nicht rechtsstaatlich (also widerrechtlich) zustande gekommen. Sie stehen mit einer strafbaren Handlung im Zusammenhang und sind
daher rechtsungültig.
#1077
WernerE(Sonntag, 05 April 2020 12:49)
#1076 - Zitat:
Bedauerlich finde ich, dass Herr Neumann die Namen aus den Dokumenten entfernt hat. Eine Rechtsgrundlage dazu sehe ich nicht. Der Verweis auf den Datenschutz, der dies begründen könnte, ist hier fehl
am Platz. Das Datenschutzgesetz ist gedacht zum Schutz persönlicher Daten.
Beim Lesen dieses Abschnittes kam mir das Schreiben von Ministerialrat Schweyer (bayrische. Sozialministrium) an den Petitionsausschuss in den Sinn.
Meine Petition wurde als einzige von 15 an diesem Tage in NICHT öffentlicher Sitzung durchgeführt.
Der Herr hatte das damit begründet, dass meine "sensiblen" Daten vor der Öffentlichkeit geschützt werden müssen!
Geschützt musste nur das Sozialministerium und deren Mitarbeiter, der Oberstaatsanwalt K. Heidenreich, der bayrische. Generalstaatsanwalt und natürlich der Vorsitzende Richter des 3`ten Senates des
LSG München Dr. Willibald Kainz.
Die Herrschaften sind allesamt in einen besonderen Skandal in München verwickelt und der Pet-Ausschuss zumeist CSU Abgeordnete mit.
Man sieht es zieht sich durch die Republik der Beschiss an Klägerinnen und Klägern in fast allen Lagen und Schichten.
Aber Öffentlichkeit Arbeit zeigt Wirkung!
Danke für alle die sich dem "Unrechtsstaat" entgegen stellen.
Euch eine Virenfreie Zeit und Gesundheit, sowie Durchhaltevermögen.
#1076
Mazi(Donnerstag, 02 April 2020 17:26)
Ich sehe es auch, dass die Übersichtlichkeit dieser Internetseite unter einer scheinbaren Unordnung leidet.
Da davon auszugehen ist, dass Herr Neumann diese Ergebnisse erst nach umfangreichen Recherchen - zu denen die Richter nach § 103 SGG - eigentlich verpflichtet sind, erreicht hat und er seine
erreichten Ergebnisse bei bekannt werden veröffentlicht, lässt die Veröffentlichungen nachvollziehen.
Nach dem Verständnis des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat die betroffene Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse wahrheitsgetreu und
vollständig objektiv zu dokumentieren. Wäre dies der Fall, hätte Herr Neumann keine Veranlassung auf fehlende Geschehnisse zum Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen hinzuweisen.
Der Eindruck verfestigt sich, dass die scheinbare Unordnung zu einer Ordnung zurückkehrt, wenn man den Eindruck gewinnt, dass die hier abgebildeten jeweiligen Dokumente der Entscheidungsfindung der
Richter nicht vorgelegen haben.
n der Konsequenz ist davon auszugehen, dass sie ihrer richterlichen Entscheidungsfindung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht
zugrunde gelegt haben. Es ist daher davon auszugehen, dass ihre Entscheidung nicht nach Gesetz und Recht zustande gekommen sind. Sie wären in dem Fall wegen besonders schwerwiegenden Fhlern, die auch
nach Berücksichtigung aller in Betracht kommenenden Umstände offensichtlich und damit nichtig.
Es ist den Richtern zugestanden und erlaubt, Dokumente als unwesentlich für ihre Entscheidungsfindung zu deklarieren und dabei irren zu dürfen.
Aber die Tatsache, dass ihnen diese Dokumente nicht vorgelegen haben können, nimmt ihnen die Berechtigung, dass sie erkannt haben können, dass diese nicht eingesehenen Dokumente (die sie nicht
eingesehen haben [können]!) für ihre Entscheidungsfindung unwesentlich sein könnten.
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass Herr Neumann hier eine "Posse" öffentlich macht und danke ihm, dass er uns an seiner Meinungsfindung teilhaben lässt.
Das scheinbare Durcheinander führt uns zielgerichtet auf die Entscheidungsfindung der Richter, die darin nicht nachzustehen scheint.
Bedauerlich finde ich, dass Herr Neumann die Namen aus den Dokumenten entfernt hat. Eine Rechtsgrundlage dazu sehe ich nicht. Der Verweis auf den Datenschutz, der dies begründen könnte, ist hier fehl
am Platz. Das Datenschutzgesetz ist gedacht zum Schutz persönlicher Daten.
Daten von Unternehmen werden damit nicht geschützt. Wenn ein absendendes Unternehmen oder eine Behörde freiwillig den Namen einer Person mitteilt, so ist davon auszugehen, dass sich die jeweils
genannte Person mit deren Veröffentlichung gegenüber dem Arbeitgeber einverstanden erklärt hat.
Es ist folglich nicht zwingend, dass Herr Neumann den Namen dieser Person unkenntlich macht. Ich bedauere dies, weil diese Informationen doch Zusammenhänge besser und deutlicher darstellen würden.
Die eigene Meinungsbildung wird damit nahezu unmöglich.
Ich sehe alle Veröffentlichungen vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung als gedeckt an.
#1075
Mazi(Donnerstag, 02 April 2020 16:55)
#1074
Sehr geehrter Herr Ansorge,
Ihre Informationen erscheinen mir nicht neu und lediglich auf Ihren Fall bezogen zu sein.
Ich wiederhole mich, wenn ich feststelle, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 in einem Beschluss festgelegt hat, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsdakten zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 den Beschluss gefasst, das tatsächlich wirksamer Rechtsschutz mit der Akteneinsicht verbunden ist.
Erst dann seinen Sie als Betroffener in der Lage die Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG und nach dem geleisteten Richtereid sind die Richter verpflichtet Gesetz und Recht in ihrer Entscheidungsfindung zugrunde zulegen. Wenn Sie auch nach Art. 97 Abs. GG unabhängig
sind, so ist ihre Entscheidungsfindung an das Gesetz und nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Gebunden heißt in diesem Fall, dass sie nicht als "Künstler" in einem rechtsfreien Raum
"arbeiten".
Wenn die Verwaltungsakte der BG diese von Ihnen genannten Lücken aufweist, dann haben Ihnen die Richter des Sozialgerichts kein rechtliches Gehör gewährt haben. Es ist auch Richtern zumutbar, dass
sie erkennen können, ob ihnen ein weißes Blatt vorgelegt wird oder nicht. Wenn ein Verwaltungsakte diese von Ihnen vorgetragenen Lücken aufweist, dann können Sie nicht erkennen, ob dieses besagte
weiße Blatt nicht Material enthält, dass die BG belastet.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass es zulässig ist, die Verwaltungsakte mit weißen Blättern zu füllen. Dies ist dann der Fall, wenn das Verwaltungsverfahrensgesetz bemüht wird und mit
Bekanntwerden der dokumentierten Informationen der Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. Ich unterstelle, dass dies in Ihrem Fall nicht der Fall ist.
Die Richter muten Ihnen, wenn Sie recht verstehe, nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zu, dass Sie anhand der weißen Blätter die Verwaltungsentscheidungen der BG nachvollziehen
können. Wenn den Richtern bei ihrer Entscheidungsfindung andere Unterlagen vorliegen als sie Ihnen vorgelegt haben, dann sind Sie nicht in der Lage deren Gerichtsentscheidungen nachzuvollziehen. Sie
setzen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 außer Kraft. Wenn die Richter in ihrem Urteil nicht begründen, weshalb sie diese Vorgehensweise gegangen sind, dürfen Sie unterstellen,
dass sie bei ihrer Entscheidungsfindung nicht unter Anwendung des Rechts nach Art. 20 Abs. 3 GG entschieden haben.
Da dies regelmäßig der Fall ist, ist zu unterstellen, dass die Gerichtsentscheidungen des Sozialgerichts nicht rechtsstaatlich zustande gekommen sind.
Es ist mir in der Tat kein einziger Fall bekannt, dass an einem Sozialgericht überhaupt unter Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze ein Urteil zustande gekommen ist.
Dass Gesetz und Recht im Sozialgericht angewendet werden, dafür zeichnet der jeweilige Präsident des Sozialgerichts verantwortlich. Es steht in seiner Macht und Verantwortung die Dienstaufsicht über
die Richter auszuüben und sie ggfs. zur ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.
Dies ist höchstwahrscheinlich in Ihrem Fall so geschehen. Sollte dies unterblieben sein - das betrifft die Amtsführung der Richter ebenso wie die Amtsführung des Präsidenten -, dann tritt nach Art.
34 GG die jeweilige Behörde für deren Amtsvergehen ein.
Sollte die Verwaltungsakte BG bereits eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vermissen lassen, ist auch Art. 34 GG bei ihr anzuwenden.
Die Brisanz in dieser Angelegenheit ist darin zu sehen, dass das LG Koblenz am 31.01.2020 den ehemaligen Finanzminister von Rheinland-Pfalz u.a. wegen dessen uneidlicher Falschaussage vor Gericht
verurteilt hat und er um seine Pension fürchtet/fürchten muss. Die Presse hat bekannt gemacht, dass es sich hierbei um Herrn Deubel handelt.
Unter Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes ist davon auszugehen, dass die Richter und die jeweiligen Präsidenten des Sozialgerichts und der BG bei unwahren Angaben ebenfalls ihre Pension bzw.
Pensionsansprüche verlieren.
Herr Ansorge, bewerten Sie die Handhabung Ihres Falls als Maßstab, ob die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtstaat ist oder nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Bundesrepublik Deutschland nach
rechtsstaatlichen Grundsätzen handelt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.
#1074
Horst G. Ansorge(Mittwoch, 01 April 2020 13:39)
Ich habe im Febr. / März 4.358 Gerichtsakten eingesehen und festgestellt, dass nicht nur die mir von der BG BAU 2018 vorgelegten Akten unvollständig - frisiert - waren, sondern dass auch in den
Gerichtsakten laufende Seiten fehlten, viele paginierte weiße Seiten ohne Inhalt enthalten waren, Aktenvermerke mit fehlender Ablichtung vorhanden waren, etc. Die BG BAU Hauptverwaltung Berlin
behauptete dennoch, dass vollständige Akteneinsicht gewährt worden sei. Ich habe Unterlagen gefunden, die beweisen, dass die
Hauptverwaltung Berlin alle Einzelheiten steuert, was be- stritten wurde.
#1073
Mazi(Samstag, 28 März 2020 11:24)
Ich halte die Verwaltungsentscheidungen der hier involvierten Berufsgenossenschaften nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 für den Betroffenen für nicht nachvollziehbar.
Ich unterstelle, dass den involvierten Richtern ebenfalls keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten vorgelegen haben. Auch sie sind daher außerstande die Verwaltungsentscheidungen der
betroffenen Behörden nachzuvollziehen.
Bei dieser Sachlage ist es unerklärlich, dass Richter darstellen können, Verwaltungsentscheidungen (nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013) bestätigen können, dass
sie diese kontrolliert haben könnten.
Es ist m.E. offensichtlich, dass die involvierten Richter nicht nach den Vorschriften der Zivilprozess- (ZPO) und Strafprozessordnung (StPO) gehandelt haben. Es ist offensichtlich, dass die
beschuldigten Berufsgenossenschaften gegen § 138 ZPO verstoßen haben. Nach § 33 a StPO ist es Aufgabe des Gerichts festzustellen, dass eine Wiedereinsetzung des vorherigen Standes wegen
Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vorzunehmen.
Es ist im Fall von Herrn Neumann davon auszugehen (es besteht der begründete Verdacht, dass dies in der Bundesrepublik gänzlich der Fall ist), dass alle Urteile widerrechtlich gesprochen wurden und
nach § 33 a StPO aufzuheben sind.
#1072
Mazi(Samstag, 28 März 2020 11:03)
Ich unterstelle, dass alle anhand der Darlegungen von Herrn Neumann den Eindruck und die Überzeugung gewonnen haben, dass den Gerichten keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der
Berufsgenossenschaften vorgelegen haben.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 kann der Betroffene, Herr Neumann, nicht in der Lage sein, die Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften nachvollziehen.
Die Gerichtsurteile legen (erfahrungsgemäß) nicht offen, dass auch sie die Verwaltungsentscheidungen nach den Beschlüssen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht kontrolliert haben. Ihre
Verwaltungsentscheidungen sind daher mit besonders schwerwiegenden Fehlern, die nach Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich. Sie sind nach Vorgabe des Grundgesetzes Art. 20
Abs. 3 nichtig.
Es ist Aufgabe des jeweiligen Präsidenten des jeweiligen Gerichts Sorge dafür zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeitsbereicht angewandt wird. Dies ist hier nachweislich der
umfangreichen Dokumentationen von Herrn Neumann, der dies damit öffentlich und nachvollziehbar machte, nachgewiesen. Als verantwortlicher Leiter der Justizbehörde war es seine Aufgabe nach Paragr. 26
Deutsches Richter Gesetz die Richter zur ordnungsgemäßen Ausführung aufzufordern bzw. zu ermahnen.
Es ist mir nicht bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit (generell) Art. 20 Abs. 3 GG sowie die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und Bundesverwaltungsgericht von 1988 nicht
geachtet werden. Die Verkehrssicherheit, die seitens der Bürger in einem Rechtsstaat - wie die Bundesrepublik sein will - grundgesetzlich verankert ist/eingefordert wird, ist nicht gegeben.
Es ist Aufgabe der Parlamente sicherzustellen, dass die von ihnen erlassene Gesetze durchgesetzt werden. Das Deutsche Richtergesetz sieht zwar eine Dienstaufsicht vor, dokumentiert aber, dass diese
nicht tatsächlich und wirksam funktioniert.
Wenn den Parlamentariern bekannt geworden ist, dass ihre Gesetze, das Recht in der Sozialgerichtsabarkeit nicht angewandt wird, so haben sie (nach der Rechtsauffassung des Richters Dr. Krenek) zu
handeln.
Das LG Koblenz hat am 31.01.2020 Herrn Deubel u.a. wegen dessen uneidlichen Falschaussagen verurteilt. Es hat nicht zugelassen, dass bei der Sachverhaltsklärung das Gericht angelogen wurde.
Im Fall von Herrn Neumann haben die Berufsgenossenschaften nicht wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten den Richtern vorgelegt. Anhand dieser Akten war es dem Betroffenen (Herrn Neumann)
nicht möglich die Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Es wird unterstellt, dass den Richtern keine anderen Verwaltungsakten vorgelegen haben und sie so auch nicht im Stande waren die
jeweiligen Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften nachzuvollziehen.
Da die Richter in Ihren Urteilen nicht bekannt machten, dass ihnen bekannt ist, das die Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften weder wahrheitsgetreu noch vollständig geführt werden, sind deren
Entscheidungen ursächlich unbegründet. Sie widersprechen Art. 20 Abs. 3 GG. Art. 97 Abs. 1 GG, der den Richtern Unabhängigkeit gewährt bemächtigt sie nicht gegen die Vorschrift des Art. 20 Abs. 3 GG
zu handeln.
Die Richter haben keine Urteile nach der Vorgabe des Grundgesetzes gesprochen, handeln folglich nicht innerhalb ihres Auftrags.
#1071
Mazi(Samstag, 28 März 2020 10:39)
Maßstab meiner Rechtsauffassung sind die vorgenannten Rechtsquellen.
#1070
Mazi(Samstag, 28 März 2020 10:38)
Aufgrund einer erneuten Anfrage möchte ich noch einmal grundsätzlich aus rechtsstaatlicher Sicht Stellung nehmen und für jeden (!) nachvollziehbar den Gedankengang darstellen.
1.
Das Grundgesetz bindet die Exektuvie und Judikative nach Art. 20 Abs. 3 an Gesetz und Recht.
2.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06.06.1983 (2 BvR 244-83, 2 BvR 310-83) dargelegt - nicht neu bestimmt! -, das Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind,
Verwaltungsakten zu führen. Diese sind wahrheitsgetreu und vollständig.
3.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 16.03.1983 den Beschluss (1-B-153/87) gefasst, dass Betroffene erst nach einer vorgenommenen Akteneinsicht Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können. Erst
dies gewährleiste einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz.
#1069
WernerE(Sonntag, 15 März 2020 17:42)
Hallo Horst Ansorge,
Danke - besser hätte ich es auch nicht beschreiben können.
Leider muss man die Sozialgerichte als verlängerter Arm der Mafiosi "gesetzliche UV-Träger" betrachten, egal ob nun SG oder LSG und selbst das BSG macht darin keinen Halt.
Wie war das mit dem Urteil zur Rechtenversicherung - Abschlag 0,3% /Monat - ein Urteil dazu beim BSG das der Klägerin Recht gegeben hat, Abzug nicht rechtens.
BSG Richter wurde danach "entsorgt".
Musterklage der dt. Rentenversicherung neuer Senat, alles "Rechtens mit dem Abschlag"
Somit wurden die "Rentner" durch das BSG im Einfluß der Regierung abgestraft!
#1068
Horst Ansorge(Samstag, 14 März 2020 19:57)
Berufsgenossenschaften verfügen über enorme Mittel; sie unterliegen keiner Prüfung, zahlen für "gute Gutachten" höhere Gebühren und sie laden ständig zu Kongressen und zur "Fortbildung" Juristen,
Richter und Ärzte ein. Fazit: Eine Hand wäscht die andere. Die Mafia - organisiete Kriminalität - bestimmt im Sozialrecht den Ausgang aller Verfahren. Strafanzeigen werden entweder abgeschmettert
oder gar nicht beantwortet.
#1067
Mazi(Freitag, 13 März 2020 23:23)
#1066
Verstanden!
Es ist offensichtlich, dass das Kontrollsystem, wenn es überhaupt ein solches gibt, nicht funktioniert.
Bei aller Kritik an der Sozialgerichtsbarkeit, der nicht vorhandenen Funktionstrennung, sind die Konsequenzen im Sinne des Grundgesetzes zu ziehen. Es muss der Anspruch der Bürger auf Einhaltung von
Gesetz und Recht durchgesetzt werden. In einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung ist es Aufgabe der Legislative das Grundgesetz durchzusetzen.
Das Beispiel des LG Koblenz vom 31.01.2020 gegen den ehemaligen Finanzministers Deubel wegen dessen unwahren Angaben vor Gericht ist m.E. erst der Anfang der Korrektur. Nach dem Grundsatz der
Gleichbehandlung ist hier erst der Anfang gemacht. Es wird m.E. ein richtungsweisendes Urteil.
Bestätigung oder Freispruch u.a. Fortzahlung seiner Pension.
Wenn der BGH das Urteil des LG Koblenz nicht bestätigen sollte, die Pension des ehemaligen Finanzministers fortgezahlt wird, wird jedem klar sein, dass sehr viele Bediensteten der Exekutive und
Judikative hinsichtlich der Einhaltung von Gesetz und Recht nur müde lächeln. In dem Fall können wir tatsächlich das Grundgesetz vergessen. Es wäre der Sieg der "Reichsbürger" und "Sientologen". Wir
wüssten dann wenigstens, in welchen Gruppen diese bereits vertreten sind. Wir müssten uns von Bezeichnungen lösen und uns viel mehr an deren Handel ausrichten.
Bei dieser Denke bin ich nicht vertreten.
Allerdings weiss ich anhand der hier dargestellten Fälle, dass dies bereits regelmäßig in der Sozialgerichtsbarkeit auch über die Ländergrenzen hinweg der Fall ist.
Ich verweise allerdings auf "Ihre" Sympathisanten (Dr. Krenek, LG Koblenz, den Sonderbeauftragten im Fall AMRI oder Herrn Strafe im Fall Mollath).
Aktuell wird das System mit den Aussagen der Bundesregierung im CORONA-Fall gestresst. Mir ist bekannt, dass die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung trotz eindeutigen gesetzlichen
Regelung erst nach 7 Monaten nach einem Unfall erste Zahlungen leistete. Diese Handhabung der Behörden wird man aufgeben müssen.
Die große Zahl derer, die bei unveränderter Handhabung unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten werden, wird so groß sein, dass dies seitens der Bürger nicht mehr hingenommen werden
wird. Die Bereinigung der Missstände wird, wenn die Parlamente nicht jetzt eingreifen, m.E. spätestens jetzt erfolgen. Ich denke da an Wochen, nicht an Jahre.
Die ganzen Ausprägungen der in diesem Forum geführten Beschwerden weisen m.E. lediglich auf die Systemschwäche hin, die zu ändern ist.
Andere Behörden haben damit bereits begonnen. Lediglich in den eigenen Reihen scheint es nicht zu funktionieren. Das wird auch so bleiben, bis der erste Amtsträger wegen seiner Vergehen ordentlich
bestraft ist. Die strikte Funktionstrennung ist durchzusetzen.
Die Bestrafung ist derart vorzunehmen, dass alle verantwortlichen Behördenvertreter davon ausgehen müssen, dass sie der Bestrafung nicht entgehen. Es ist mir klar, dass dies entschlossenes Handeln
erfordert. Das Coranavirus wird die Treibkraft liefern. Dessen bin ich sicher.
#1066
Werner Ernst(Freitag, 13 März 2020 19:41)
Hallo Mazi,
ich kenne den § 200 SGB VII Abs. 2 bestens, wurde doch eine Petition in Zusammenarbeit mit der dt. Datenschutzbeauftragten gestellt.
4 weitere fast gleichlautende eingereicht.
Meine wurde nachweislich an die Parteien der Bundesregierung weitergeleitet.
Das BMAS Hr. H. Göke hat eine Stellungnahme verfasst.
Minister Heil hat diese Stellungnahme 1:1 weitergegeben.
Alles zu Lesen auf www.aet-ernst.de
Meinen Name Werner Ernst, Elektromeister seit nunmehr fast 40 J.
Auf meiner Webseite wird die Ohnmacht des Betroffenen beschrieben, nichts anderes ließt man hier bei www.unfallmann.de - Erich Neumann!
Der "Betrug" im Sozialsystem gesetzliche UV-Träger egal ob Wege- Arbeitsunfall oder Berufserkrankung wird dokumentiert.
Ebenso das was der verlängerte BG Mafia Arm betreibt.
Übrigens der Begriff "Mafia" kann man im Internet zu Auf im Bezug auf BG finden und selbst in einer meiner Akten bei der BG ETEM ist beschrieben:
In das Mafiagebäude werde ich mich nicht begeben.
Da habe ich die BG ETEM BV Augsburg Lügen gestraft und bin unangemeldet eingetreten.
Aber nur dort wo offen die Macht der gesetzlichen UV Träger angeprangert wird, kann sich etwas verändern, in Bayern und in Bremen - garantiert!
#1065
Mazi(Freitag, 13 März 2020 18:50)
#1063
Lesen Sie doch bitte Paragraph 200 SGB VII, bzw. verweisen Sie in Ihrer Argumentation auf diese Vorschrift. Möglicherweise liegt in dieser Vorschrift die Widerrechtlichkeit des Rechtsverstosses der
Berufsgenossenschaft begründet.
Nehmen Sie Akteneinsicht und vollziehen die Entscheidung der Berufsgenossenschaft und des Gerichts nach. Wenn der Nach vollzug nicht lückenlos oder wegen Parteilichkeit nicht möglich ist, dann
berufen Sie sich auf die bekannten Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 und Bundesverfassungsgerichts von 1983.
#1064
Mazi(Freitag, 13 März 2020 18:38)
#1063
Nur Zustimmung.
Nur über die Gesetze und deren Durchsetzung ist ein Wandel möglich. Genau so hat es das Grundgesetz vorgeben.
Sinnvoll erscheint mir die Information, wer an den Gesetzen in welcher Funktion und mit welchen Beiträgen mitgearbeitet gearbeitet hat. Wenn Lobbyisten die Entscheider beraten haben, ist nichts
Anderes zu erwarten. Es kann nicht verwerflich sein, wenn ein Beitrag/eine Stellungnahme sinnvoll begründet ist.
Die Entscheidung der Legislativen kann nur eine Sachentscheidung und keine Mehrheitsentscheidung sein.
Die Namen und deren Funktionen, wie Herr Neumann es hier im Forum vormacht, würden bekannt. Wir hätten die Möglichkeit uns unsere eigene Meinung zu bilden.
#1063
Werner Ernst(Freitag, 13 März 2020 13:19)
Änderung Berufskrankheit Gesetz - Am Anfang war ...
Immer noch bestimmen Lobbyisten der DGUV und BMAS was im Gesetz aufgenommen werden soll.
Man muss trotzdem etwas unternehmen
https://www.br.de/nachrichten/bayern/berufskrankheitengesetz-auf-dem-pruefstand,Rt2wvx7
Nur wenn wir Geschädigte auf uns aufmerksam machen werden wir "SIEGEN" und die Gesetzlosen - egal wo die sind - vetreiben.
Das es nicht nur in Bremen einen demokratischen Abgrund gibt, sondern auch in Bayern
kann man unter www.aet-ernst.de nachlesen.
Jeder sollte sich überlegen wie man der Demokratie wieder auf die gesunden Beine verhilft!
Danke den Mitstreitern und Dir Erich
#1062
Mazi(Donnerstag, 12 März 2020 12:52)
#1061
Sie beschweren sich offensichtlich, das geltende Gesetze und geltendes Recht nicht korrekt angewandt wird.
Frau Tisken, erhob auch in Ihrer Mail vom 19.02.2020 den gleichen Vorwurf.
Herr Neumann führt hier öffentlich Beschwerde über "seinen Fall" und gewährt uns Einblick sogar in die Dokumente, die seiner Meinungsfindung zugrunde liegen.
Ich stelle fest, dass dieser "Zirkus" nach § 103 SGG völlig unnütz wäre, würde geltendes Gesetz und Recht in den Amtsstuben überhaupt angewandt. Eine Prozesslawine, wie in diesem Forum teilweise m.E.
zu Recht kritisiert wird, wäre bei korrekter Führung der Amtsgeschäfte seitens der Richter nicht entstanden.
Wir müssen uns vor Augen halten, dass diese Prozesslawine ausschließlich auf fehlerhafte Arbeitsweisen der Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit Sozialgerichten aufrecht erhalten wird und
lediglich die Tatsache, dass einzelne Bürger auf die Anwendung von Gesetz und Recht bestehen, begründet ist.
Die Sozialgerichte gehen bei der Anwendung sogar soweit, dass sie Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und Bundesverwaltungsgericht von 1988 nicht anwenden. Eine Tatsache, die mit Art.
20 Abs. 3 GG unvereinbar ist.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass nicht ein einzelner Fall zur Diskussion steht, sondern ein System. Nach der Definition von Richter Dr. Krenek vom LG München I sind Führungskräfte
verpflichtet, wenn ihnen bekannt wird, dass etwas nicht stimmt, zu handeln.
Damit wäre die Verantwortlichkeit bei den zuständigen Präsidenten der Gerichte angesiedelt. Da mehrere Gerichte mit dem gleichen Vorwurf belastet sind, die der zuständige Senator bzw. Minister in
diese Defintion von Dr. Krenek einbezogen.
Da nachweislich auch Rheinland-Pfalz in diese Problematik eingebunden ist, handelt es sich nicht um ein Problem, das auf Länderebene abgehandelt werden kann, sondern verlangt eine bundesweite,
parlamentarische Kontrolle der Anwendung von Gesetz und Recht.
Da die BaFin als öffentliche Institution privaten Unternehmen ins "Stammbuch" geschrieben hat (AT 3 Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung,
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2017/rs_1709_marisk_ba.html),
"Alle Geschäftsleiter (§ 1 Abs. 2 KWG) sind, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese
Verantwortung bezieht sich unter Berücksichtigung ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsleiter werden dieser Verantwortung nur
gerecht, wenn sie die Risiken beurteilen können und die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Begrenzung treffen. Hierzu zählt auch die Entwicklung, Förderung und Integration einer angemessenen
Risikokultur innerhalb des Instituts und der Gruppe. Die Geschäftsleiter eines übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe beziehungsweise eines übergeordneten
Finanzkonglomeratsunternehmens sind zudem für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in der Gruppe und somit auch für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement auf Gruppenebene verantwortlich
(§ 25a Abs. 3 KWG).
Ungeachtet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und insbesondere für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist jeder Geschäftsleiter für
die Einrichtung angemessener Kontroll- und Überwachungsprozesse in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich."
Es ist folglich die Frage, ob staatliche Institutionen (gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften und Gerichten) nicht diesen Mindestanforderungen gerecht werden müssen?
M.E. ist es ein falsches Verständnis, wenn Beamte nach ihrem Amtseid zur Achtung der Gesetze und des Rechts verpflichtet sind, Vorschriften machen dürfen, aber davon ausgehen dürfen, dass sie selbst
nicht in diesen Maßstab einbezogen werden. Das widerspricht m.E. rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Wenn die öffentlichen Institutionen dieses "scheinbare" Recht für sich beanspruchen, dürfen sie m.E. nicht davon ausgehen, dass andere - wie Reichsbürger oder Scientologen - nicht gleiches Recht mit
gleicher Berechtigung einfordern/beanspruchen.
Ich halte die Achtung bestehender Gesetze und des Rechts erst dann für angemessen, wenn sichergestellt ist, dass auch die öffentlichen Institionen selbst diese nachvollziehbaren Forderungen
gleichermaßen auf sich angewendet wissen wollen.
Um was geht's wirklich:
Einheitlichkeit der Anwendung von Gesetz und Recht, wie dies Art. 20 Abs. 3 GG dies vorschreibt. Wer dagegen verstößt, hat die Konsequenzen zu tragen (ich verweise auf den Fall Deubel vor dem LG
Koblenz am 31.01.2020).
#1061
Ansorge Horst G(Donnerstag, 12 März 2020 08:57)
Nach Akteneinsicht von 4.358 Seiten im Febr. / März 2020 im Amtsgericht Bremerhaven kann ich beweisen, dass die BG mit allen Mitteln Unfallschäden leugnete. Die Hauptverwaltung Berlin steuerte die
vorsätzlich begangenen Betrügereien. Zwischen BG und Bremer Sozialgerichten besteht ein Filz und ein Geflecht. Ich wurde ca. 30 Jahre
um die zustehende Unfallrente betrogen
#1060
Mazi(Sonntag, 08 März 2020 20:03)
#1056
Es geht hier nicht um die Beweisführung in einem Zivilprozess, sondern um die Verfahrensweise in einem Sozialgerichtsverfahren. Im Sozialgerichtsverfahren klärt der Richter des Sozialgerichts den
Sachverhalt von Amts wegen (Parag. 103 Sozialgerichtsgesetz).
Das Bundesministeriun des Innern gibt vor, das Gericht und Aufsichtsbehörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte der Behörde (Berufsgenossenschaft)
kontrolliert.
Im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 heißt es, dass der Betroffene erst durch Akteneinsicht Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann. Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen
Rechtsschutz dar. Das Bundesverwaltungsgericht verweist auf den Inhalt der Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Nach diesem Beschluss
ist die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen.
Diese Vorgaben sind im Fall von Herrn Neumann nicht gegeben. Rechtsstaatliche Grundsätze sind folglich eingehalten.
Diesen höchstrichterlichen Vorgaben sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit im Fall von Herrn Neumann nicht gefolgt. Ihre Urteile sind nicht rechtsstaatlichen Vorgaben gefolgt. Sie sind mit
besonders schwerwiegenden Fehlern behaftet, die auch nach Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich.
Die Richter haben offensichtlich vorsätzlich gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Es ist nach der schriftlichen Erklärung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 in der
Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass (einzelne) Versicherungsträger über keine ordnungsgemäße Abläufe verfügen. Den jeweiligen Präsidenten der Sozialgerichtsbarkeit sowie der Berufsgenossenschaften
ist diese Kenntnis ebenso zu unterstellen wie dem Leiter der Aufsichtsbehörde und des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Aufsichtsrechtlich ist das Bundesversicherungsamt ( heute: Bundesanstalt für Soziale Sicherung) für die Beaufsichtigung der Berufsgenossenschaften zuständig. Der Minister für Arbeit und Soziales
überwacht über entsprechende Regelungen Berufsgenossenschaften, Bundesanstalt für Soziale Sicherung und Bundessozialgericht.
Ich verweise auf die Argumentation des Richters Dr. Krenek.
Nach der Vorgabe des Bundesministerium des Innern gewährleistet die Behörde die ordnungsgemäße Aktenführung.
Nach den "unglaublichen Dokumentationen" von Herrn Neumann in dessen Internetpräsentation hat die Berufsgenossenschaft den Richtern weder eine wahrheitsgetreu noch vollständige Verwaltungsakte
vorgelegt. Verantwortlich wird die Behörde (Berufsgenossenschaft) vom Geschäftsführer geleitet. Die Berufsgenossenschaft, bzw. der Leiter der Berufsgenossenschaft hat dem Gericht unwahre Angaben
gemacht.
In Anlehnung an das Gerichtsurteil des LG Koblenz vom 31.01.2020 gegen Herrn Deubel ist auch der Leiter der Berufsgenossenschaft nach dem Gleichheitsgrundsatz zur Rechenschaft zu ziehen. Gleiches
gilt auch für die Präsidenten der involvierten Sozialgerichte.
Es drängt im Fall von Herrn Neumann der Eindruck auf, dass Exekutive und Judikative gemeinsam gegen ihn vorgingen. Das widerspricht rechtsstaatlicher Vorgehensweise und ist rechtsstaatlich auf's
härteste zu bestrafen.
#1059
Erich Neumann, alias unfallmann(Donnerstag, 05 März 2020 18:07)
#1058
Hallo Telar4e,
Dass ein Vorhofflimmern ausgelöst wurde, wird nach einem Stromunfall nicht unbedingt spürbar. So hat es der Sachverständige in seinem Gutachten dokumentiert.
Ein Vorbefund konnte glaubhaft machen, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Näheres bitte unter @ 08.04.2009.
Dazu im Einklang könnten nun die Unfallopfer ihre Ansprüche einklagen. Dieses ist aber nicht im Sinne der BGHW und hat in meinem Fall, von der BG ETEM in Köln, merkwürdige Beweismittel zum Ablehnen
anfertigen lassen.
#1058
Telar4e(Donnerstag, 05 März 2020 16:19)
Zu Punkt (2) dieser ausreichend gewesen wäre, um ein Vorhofflimmern auszulösen
Herr Neumann ist wie er selber immer wieder schreibt ausgebildeter Techniker.
Damit ist ihm bekannt, dass zur Auslösung eines Vorhofflimmerns nach Stromkontakt sowohl eine Mindestdauer der Einwirkung als auch eine Mindeststärke des Stroms erforderlich sind.
Und damit ist ihm ebenfalls bekannt, dass die zur Auslösung eines Stromunfalls mit Vorhofflimmern erforderliche Mindestdauer der Einwirkung als auch eine Mindeststärke des Stroms körperliche Symptome
im Sinne von Muskelzuckung verursacht hätte.
Dazu verweise ich beispielhaft auf die körperlichen Reaktionen, die beim Anfassen eines Weidezauns passiert.
Weder hatte Herr Neumann eine körperliche Reaktion irgendwann einmal selber beschrieben noch gibt es Zeugen dafür, dass er entweder zum Zeitpunkt des angeblichen Stromunfalls noch danach
Muskelzuckungen oder Muskelschwäche oder Verbrennungen/Hautrötung oder was auch immer gehabt hätte.
Damit hat Herr Neumann weder dazu Zeugen noch irgendeinen anderen Beweis beigebracht noch hat er wenigsten einen zB einen Kollegen oder seine Ehefrau/seine Kinder/einen Freund, die erzählen würden,
dass bei Herrn Neumann so etwas wie „er war etwas zittrig die nächsten Tage“ oder „ er hatte da eine Hautrötung nach dem Vorfall“ beigebracht, die den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung wenigstens
stützen würden.
Auch hat Herr Neumann wenigstens einen technischen Nachweis erbracht, dass bei den angeschuldigten Tätigkeiten überhaupt eine relevante Stromstärke hätten auftreten können, die in der Lage gewesen
wäre Vorhofflimmern auszulösen.
Aber bei Herrn Neumann ist da Nichts, nada, rien.
Damit gibt es weder einen direkten noch einen indirekten Beweis für die Tatsache, dass ein Stromunfall in ausreichender Mindestdauer der Einwirkung als auch eine Mindeststärke des Stroms tatsächlich
auch stattgefunden hat.
Zu Punkt (3) bei ihm auch ein Vorhofflimmern ausgelöst wurde.
Und dazu verweise ich wie schon oben auf die genannte Literatur des Webs als auch auf die von Herrn Neumann als Beweis für seine Sache auf Seite
https://www.unfallmann.de/27-06-2018-bescheide-gerichtsbescheid-stromunfall/ weiter unten selbst zitierte Fachliteratur aus Schönberger/Mehrtens/Valentin zum Stromunfall:
Der Zusammenhang zwischen Stromunfall und Herzleiden setzt voraus:
Ergeben sich nach einem Elektrounfall in einer Verlaufsserie von Elektrokardiogrammen wenige Stunden bis maximal zwei Tage nach dem Elektrounfall erhebliche EKG-Veränderungen …
…
Zeigen sich nach Elektrounfällen insbesondere bei älteren Personen im Elektrokardiogramm erhebliche Abweichungen von der Norm, doe bei Kontrollen in dn nachfolgenden Wochen und Monaten stationär
sind, so mögen diese Abweichungen durch den Elektrounfall verursacht sein. Wahrscheinlichkeit kann bei fehlenden Vorbefunden im Einzelfall meist nicht erbracht werden.
…
Herzbeschwerden sofort nach dem Unfall.
#1057
Telare(Donnerstag, 05 März 2020 16:18)
Herr Neumann ist wie er selber immer wieder schreibt ausgebildeter Techniker.
Damit ist ihm, dass und welche bestimmte Symptome einer sofortigen ärztlichen Abklärung bedurft hätten. Oder zumindest wenn denn dann etwas Gravierendes passiert wäre, dass er sich zur Vorsicht zügig
in den nächsten Tagen in ärztliche Kontrolle hätte begeben müssen.
Dazu muss gesagt werden, dass wenn Herr Neumann tatsächlich nach dem angeblichen Stromunfall ein erstmalig ausgelöstes, neu aufgetretenes Vorhofflimmern gehabt hätte, dann wäre ihm dieses
aufgefallen.
Jeder, der Vorhofflimmern hat, wird bestätigen können, dass dabei Symptome zwischen Schwindel, Brustschmerzen, Herzrasen, Atemnot, körperliche Schwäche, Angst bis hin zur Bewusstlosigkeit
auftreten.
Auch gibt es weder von seiner Ehefrau/Freunde/Kinder/Kollegen oder sonst irgendwem wenigstens einen Anscheinsbeweis, dass er nach dem angeblichen Stromausfall in irgendeiner Form und dann dazu auch
zunehmend Leistungsgemindert wäre.
Selbstverständlich kann dem entgegenzusetzten, dass ein durch Erkrankung ausgelöstes Vorhofflimmern durchaus anfangs eine mildere Verlaufsform haben kann, sodass die Betroffenen letztendlich anfangs
nur die körperliche Schwäche wahrnehmen.
Dieser mildere Verlauf ist jedoch bei einem durch Stromunfall ausgelöstes Vorhofflimmern nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand der Lehrmeinung und des Fachstandards unwahrscheinlich.
Denn das Herz wird bei einem Stromunfall nicht langsam in kleinen Schritten immer mehr funktionsgestört sondern vergleichbar einer Reanimation brutal und konsequent auf einmal aus dem Gleichtakt
gebracht.
Sofern Herr Neumann sich darauf hätte berufen wollen, dann hätte er den Gegenbeweis anbringen müssen. Also beweisen müssen, dass nach einem Stromunfall tatsächlich auch ein derart milder Verlauf mit
nur zunehmender Leistungsschwäche aber ohne jegliches andere Symptom und explizit ohne Brustschmerz/Herzschmerz auftreten kann.
Nun, diesen Beweis hat Herr Neumann nicht erbracht. Nicht einmal in der Art, dass dieses irgendwo als Einzelmeinung in der Fachliteratur formuliert würde.
Aber bei Herrn Neumann ist da Nichts, nada, rien.
Damit gibt es weder einen direkten noch einen indirekten Beweis für die Tatsache, dass ein Stromunfall in ausreichender Mindestdauer der Einwirkung als auch eine Mindeststärke des Stroms tatsächlich
auch stattgefunden hat.
#1056
Telare(Donnerstag, 05 März 2020 11:37)
Bei aller auch berechtigten Diskussion über unser Rechtssystem und über Gutachter, deren Arbeitspraxis entweder zumindest als zweifelhaft erscheint oder tatsächlich zweifelhaft bis hin zu bewußt
fehlerhaft ist, und unbesehen der Tatsache, dass die Arbeitsweise der gesetzlichen Unfallversicherungsträger dafür sorgt, dass selbst ein unbefangener Adressat Zweifel an der Neutralität hat,
ignoriert Herr Neumann wesentliche Tatsachen.
Und da er dies einerseits über Verleumdung, Beleidigung und Unterstellung und anderseits unter Ignorieren von wissenschaftlichem Erkenntnisstand und in seinem Fall vorliegenden Tatsachen in einer Art
und Weise tut, die letztendlich schädigend für den Ruf bzw. das Anliegen jedes Unfallopfer ist, dass unter Wahrung von Recht, Anstand und Kinderstube für seine Sache kämpfen muss und andererseits
Herr Neumann so tut, man ganz trocken und nüchtern seine Behauptungen aufgebröselt.
1. Grundsätzlich gilt für jede Seite eines Verfahrens – also Kläger und Beklagte – die sogenannte Beweislast.
Jede Partei im streitigen Zivilprozess trägt die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören (sog. Rosenbergsche Formel) kurz: Was mir nützen soll, muss ich
auch beweisen. Alle verbleibenden Zweifel hinsichtlich der Feststellung gehen zu Lasten dessen, der daraus für sich begünstigende Inhalte ableiten will.
Daher ist die Verteilung der Beweislast häufig im materiellen Zivilrecht begründet, denn dieses enthält Anspruchsgrundlagen, Hilfsnormen, Einreden und Einwendungen. Die Tatsachen, die den Tatbestand
einer Anspruchsnorm ausfüllen, muss regelmäßig die Partei, die aus ihr einen (begünstigenden) Anspruch herleitet, vortragen (Beibringungsgrundsatz) und – wenn der Gegner sie bestreitet – beweisen.
Der Gegner muss dagegen behaupten und beweisen, dass ihm etwaige Gegenrechte zustehen.
2. Nun, schauen wir uns Herrn Neumanns Behauptung und was er darauf dann bezogen beweisen muss einmal an.
Im Kern behauptet er, dass sich am 20.03.2001 bei einer beruflichen Tätigkeit ein Stromunfall ereignet hatte. Und er behauptet, dass durch diesen Stromunfall bei ihm ein Vorhofflimmern ausgelöst
worden sei.
Herr Neumann ist wie er selber immer wieder schreibt ausgebildeter Techniker. Damit ist ihm bekannt, dass zur Auslösung eines Vorhofflimmerns nach Stromkontakt sowohl eine Mindestdauer der Einwirkung
als auch eine Mindeststärke des Stroms erforderlich sind.
Dazu verweise ich beispielhaft auf die Webeseiten https://de.wikipedia.org/wiki/Stromunfall, https://flexikon.doccheck.com/de/Stromunfall,
https://www.aerzteblatt.de/archiv/151299/Kardiales-Monitoring-nach-Stromunfall, https://medlexi.de/Stromunfall,
https://www.klinikum-nuernberg.de/DE/ueber_uns/Fachabteilungen_KN/kliniken/medizin6/fachinformationen/notfall-intensivmedizin/AZ_Ordner_versteckt/Stromunfall_Aug09.pdf,
https://gesundpedia.de/Stromunfall, https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/pdf/stromunfall-2016.pdf.
Und dazu verweise ich auch auf die von Herrn Neumann als Beweis für seine Sache auf Seite https://www.unfallmann.de/27-06-2018-bescheide-gerichtsbescheid-stromunfall/ weiter unten selbst zitierte
Fachliteratur aus Schönberger/Mehrtens/Valentin zum Stromunfall.
Damit muß er ihm Rahmen seiner Beweislast mindestens beweisen, dass sich
(1) tatsächlich ein Stromunfall ereignet hätte und dass
(2) dieser ausreichend gewesen wäre, um ein Vorhofflimmern auszulösen und dass
(3) bei ihm durch den Stromunfall zeitnah ein Vorhofflimmern ausgelöst wurde.
Zu Punkt (1) tatsächlich ein Stromunfall ereignet hätte:
Weder hat er dazu Zeugen beigebracht noch hat er irgendwelche anderen Beweise oder wenigstens einen Anscheinsbeweis, zB einen Kollegen oder seine Ehefrau/seine Kinder/einen Freund, die erzählen
würden, dass Herr Neumann so etwas wie „ich hatte gestern/letzte Woche einen Stromschlag“ beigebracht, die den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung wenigstens stützen würden.
Wer ehrlich zu sich selber ist weiß, dass der Mensch irgendwann im Verlauf sei es im Gespräch mit seiner Ehefrau oder im Freundeskreis wenigstens als Anekdote dieses Ereignis wiedergegeben hätte.
Entweder nach dem Motto „mir ist da etwas Blödes passiert“ oder aber im Sinne von „da hatte ich Glück gehabt“.
Woher ich das weiß? Nun, weil sowohl ich als auch mein Familien-/Freundes-/Bekanntenkreis-/Kollegenkreis es genauso macht. Und jeder, der wenigstens ehrlich zu sich selber ist, wird bestätigen, dass
es auch bei ihm so läuft.
Aber bei Herrn Neumann ist da Nichts, nada, rien.
Damit gibt es weder einen direkten noch einen indirekten Beweis für die Tatsache, dass ein Stromunfall überhaupt tatsächlich auch stattgefunden hätte.
#1055
Telare(Donnerstag, 05 März 2020 11:34)
3. Beweiserleichterungen
Es gibt in der Rechtsprechung einige Beweiserleichterungen für Unfallopfer. Jedoch mangelt es auch hier Herr Neumann an jeglichem Inhalt, diese in Anspruch zu nehmen.
1. Ein Ereignis, dass seiner Schwere nach geeignet gewesen wäre, sogar einen gesunden, nicht vorgeschädigten Körper in der konkret eingetretenen Weise zu schädigen, muss auch dann als wesentliche
Mitursache angesehen werden, wenn eine erhebliche degenerative Schadensanlage vorgelegen hätte haben sollen.
2. Gesichtspunkte für die Beurteilung der besonderen Beziehung einer versicherten Ursache zum Erfolg sind neben der versicherten Ursache bzw. dem Ereignis als solchem, einschließlich der Art und des
Ausmaßes der Einwirkung, die konkurrierende Ursache unter Berücksichtigung ihrer Art und ihres Ausmaßes, der zeitliche Ablauf des Geschehens – aber eine Ursache ist nicht deswegen wesentlich, weil
sie die letzte war –, weiterhin Rückschlüsse aus dem Verhalten des Verletzten nach dem Unfall, den Befunden und Diagnosen des erstbehandelnden Arztes, der zeitliche Verlauf sowie der gesamten
Krankengeschichte unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein
3. Bei einer Beschwerdefreiheit vor dem Unfall spricht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass die anhaltende Beeinträchtigung durch den Unfall mitverursachte Folge ist. Durch reinen
Zeitablauf kann diese Ursächlichkeit nicht entfallen. Sind die (erstmals) in engem zeitlichem Zusammenhang nach dem Unfall geklagten Beschwerden glaubhaft (Ausschluss von Aggravation und Simulation
durch medizinisches Sachverständigengutachten) und passen sie zu der in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfe, sind sie ein gewichtiges Indiz.
Weder hat Herr Neumann irgendeinen Beweis auch keinen Anscheinsbeweis dazu erbracht, dass Stromunfall tatsächlich stattgefunden hat noch hat er irgendeinen Beweis auch keinen Anscheinsbeweis dazu
erbracht, dass die Stromstärke ausreichend war, um Vorhofflimmern auszulösen. Seine alleinige Behauptung dazu reicht nicht aus.
Dafür hat er mangels auch jedweder körperlichen Reaktion zum Ereignis den Nachweis dazu erbracht, dass selbst wenn ein Stromunfall stattgefunden hätte, dieser nicht ausreichend war, um ein
Vorhofflimmern auszulösen. Seine alleinige Behauptung dazu reicht nicht aus.
Ebenfalls mangelt es Herrn Neumann bei soweit ich es in Erinnerung habe etwa 10 Monaten späteren Arzttermin und damit der in Anspruch genommen, therapeutische Hilfe an einem engen zeitlichen
Zusammenhang zwischen den angeblichen Stromunfall und den geklagten Beschwerden.
Ebenfalls hat Herr Neumann keinen Zeugen/Nachweise dazu erbracht, dass er nach dem Stromunfall in der Folge dann zunehmend unter Leistungsschwäche oder was auch immer litt. Seine alleinige Behauptung
dazu reicht nicht aus.
Und ebenfalls hat Herr Neumann nicht nur keinen Nachweis dazu erbracht, dass ein Verlauf wie bei ihm durchaus bei einem Stromunfall auftreten kann sondern darüber hinaus hat er selber Nachweis dazu
erbracht, dass gerade ein Verlauf wie bei ihm für einen Stromunfall untypisch ist.
Damit kann Herr Neumann auch die Beweiserleichterungen nicht für sich in Anspruch nehmen.
Zusammengefasst:
So sehr ich einerseits als selber Betroffener Zorn und Wut gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und dem Gerichtssystem verstehen kann –
Herr Neumann ist nicht nur seiner Beweislast in keinem einzigen Punkt nachgekommen, hat also nicht einen einzigen Beweis für seine Behauptungen beigebracht sondern darüber hinaus selber diverse
Beweise dafür beigebracht, dass mehr dagegen als dafür spricht, dass ein Stromunfall in relevantem Ausmaß und mit den behaupteten Folgen stattgefunden hat.
Statt seiner Beweislast nachzukommen hat er es dann vorgezogen, sowohl durch eigene Verleumdung, Beleidigung und Unterstellung als auch durch Tolerierung dieser durch Andere sowohl sich – was mir
zugegebener Weise egal wäre – als auch durch sein Verhalten auch die Sache der Unfallopfer generell zu verunglimpfen und letztendlich dadurch der Sache der Unfallopfer zu schaden.
Dies gilt insbesondere auch dafür, dass er seit Jahren unter Verdrehung von Inhalten und Tatsachen die Justiz in Beschlag nimmt und damit letztendlich dafür sorgt, dass anderen Unfallopfer Zeit
gestohlen wird und sich ihre Verfahrensdauer verlängert.
#1054
Mazi(Montag, 02 März 2020 10:41)
#1052
Ja, ich bin im rechtsstaatlichen Denken.
Wenn ich nicht an den Rechtsstaat und dessen Macht glauben würde, wäre es unsinnig, mich an rechtsstaatliche Institutionen zu wenden.
Sie geben an, einen Brief an die Justizsenatorin vorzubereiten. Weshalb machen Sie sich Gedanken, wenn Sie nicht von Rechtsstaatlichkeit ausgehen, rechtsstaatliche Macht durchzusetzen.
Ich teile aus eigener Erfahrung und Akteneinsichten, dass zahlreiche Ermittlungsbehörden sich der Straftat der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben.
Wenn es Ihnen an anderen Beispielen außerhalb Ihres eigenen Falles mangeln sollte, liefere ich Ihnen gern weiteres Material zu.
Ich habe den Eindruck, dass dieses Angebot auch von anderen Kommentatoren in diesem Forum beigesteuert werden kann.
Ich möchte Sie bitten bei ihrem Schreiben an die Senatorin darauf hinzuweisen, dass diese Beanstandungen nicht ausschließlich auf "Bremen" gerichtet, sondern bedauerlich offensichtlich allgemeiner
Natur sind.
Ich verfüge auch über die schriftliche Erklärung eines Staatssekretärs, die dokumentiert, dass Richter am Bundesssozialgericht offensichtlich Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen
haben/hinterziehen.
Was ich sagen will, ist die Aussage, dass sich der Staat offensichtlich Straftätern als Richter bedient. Was ich davon halte, brauche ich wahrscheinlich nicht darzulegen.
Ihren Vorwurf des Glaubens an die Rechtsstaatlichkeit wird damit schwer erschüttert. Das erfüllt mich mit ernsthafter Sorge. Dies können Sie in Ihrem Schreiben an die Justizsenatorin gern zum
Ausdruck bringen.
#1053
WernerE(Sonntag, 01 März 2020 23:51)
Hallo R. Bremeyer,
Ihre Aufgabe in Bayern sind behinderte Menschen zu beraten.
Super und Danke das Sie das tun.
Ich hoffe Ihre Beratung ist effektiv und erfolgreich für die behinderten Menschen.
Zudem hoffe ich das diese sich nicht mit Sozialversicherungsträgern vor Gerichten auseinander setzen müssen und mitbekommen, wie ihre Recht beschnitten werden.
Die Rechte von berufserkrankten und Verunfallten Menschen werden in Bayern massiv und mit Wissen der Regierung, beeinflusst.
Rechtsbeugung ist und bleibt ein Strafrelikt und davon können sich weder Staatsanwälte,
Richter oder sonstige Personen freikaufen.
Ein medizinischer Sachverständige hat in einem Gutachten die Zustände ver Verwaltungsakte, die Ihm durch das SG Augsburg Fr. Richterin Reif zugeschickt wurde,
beschrieben:
Die Akte ist unvollständig, gleicht einer Loseblattsammlung und ist manipulierbar!
Er konnte das Gutachten im ersten Vorlauf nicht komplett erstellen, erst als das Gericht die beklagte BG (ETEM) anschrieb, wurde die Akte ergänzt und dann konnte er das Gutachten neu schreiben.
In dem Fachvortrag des Vereines Unfall-Opfer-Bayern e.V. am 22.02. in München kam durch den Referenten einiges was auch in Bayern schief läuft zur Sprache.
Bayern ein Land der Illusionen - nach Aussen alles in Ordnung, drinnen stinkt es vom Kopf her, anders kann ich als Bayer, der dem Recht und Gesetz ergeben ist, nicht schreiben, auch wenn es anderen
Bürgern nicht passt.
Aber ich werde hier im Gästebuch von Erich Neumann alias Unfallmann nicht mehr so viel schreiben, nicht das der Eindruck entsteht, es geht um alles andere als um den Betrug des Systems BG und
Sozialgerichte, im Verbund mit dem Landgericht in Bremen.
Dennoch ist festzuhalten, nicht nur in Bremen werden betroffene Bürger von den Verantwortlichen der gesetzlichen UV Trägern und Sozialrichter zum "Narren" gehalten.
Dir werter Erich wünsche ich viel Kraft, Gesundheit und Durchhaltevermögen und diesen Skandal bis zum Ende aufzudecken.
#1052
Bremeyer, R(Sonntag, 01 März 2020 12:40)
Mazi@Sie sind immer noch zu sehr im rechtsstaatlichen Denken. Das klappt hier nicht mehr. Natürlich wäre es Aufgabe der Richter, den Sachverhalt zu klären. Tun die aber nicht, und wenn man das
begriffen hat, ist es sinnlos, weiter darauf zu pochen.
Um Ihnen das ganze Ausmaß der Katastrophe noch klarer zu machen: Wir haben hier zwei Fälle, wo der Kläger am Sozialgericht Bremen niemals angehört wurde, da staunt man tatsächlich noch über das Maß
an Bemühung, das Herr Neumann erlebte. Die haben den Richter nie im Leben gesehen, ihre Klagen wurden nie auch nur in einem Schreiben des SG aufgegriffen, es wurde nie ermittelt. Und das hat nun auch
noch die Staatsanwaltschaft abgesegnet, die noch nicht einmal die Akten angefordert hat, bevor sie drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung zurück gewiesen hat.
Na klar erfolgte die Rechtsprechung nicht nach den rechtsstaatlichen Regeln. Das ist an den beiden SG hier weit außerhalb aller normalen Vorstellbarkeiten. Wir bereiten gerade einen Brief an die
Justizsenatorin vor.
#1051
Mazi(Sonntag, 01 März 2020 11:33)
# 1049
Ich teile Ihre Meinung, aber Paragraph 103 Sozialgerichtsgesetz überträgt diese Aufgabe dem Sozialgericht und nicht Herrn Neumann.
Ist es nicht Aufgabe des zuständigen Richters zur Erforschung des Sachverhalts Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der BG zu nehmen - so wie es der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988
vorsieht?
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1983 hat die Behörde ihre Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen.
Das Bundesministerium des Innern verlautet in dessen Minikommentar vom 26.07.2013, dass die Behörde die ordnungsgemäße Aktenführung zu gewährleisten hat und Gerichte und Aufsichtsbehörde anhand der
Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen kontrollieren.
Nach Dr. Krenek, LG München I, sind Führungskräfte - also die Leitung der BG - berechtigt Arbeit zu delegieren. Die Verantwortung bleibt jedoch bei Ihnen.
Dies vereinfacht den Fall merklich, weil die BG-Leitung den Richtern nachweislich der Dokumentation von Herrn Neumann den Richtern nicht wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorgelegt
hat.
Diese Tatsache ist nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (siehe LG Koblenz i.S. Deubel vom 31.01.2020) strafrechtlich zu verfolgen.
Andererseits ist offensichtlich nicht von einer ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte seitens der Richter auszugehen. Deren Überwachung obliegt dem jeweils zuständigen Präsidenten der jeweiligen
Behörde. Auch hier sehe ich Amtsvergehen (Strafvereitelung im Amt), die rechtsstaatlich zu ahnden sind.
Kehren wir zum Anfang zurück:
Hätte die BG die Verwaltungsakte ordnungsgemäß geführt, hätte sie diese ordnungsgemäß dem Sozialgericht vorgelegt, hätten die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Sachverhalt von Amts wegen
erforscht, hätte der Urteilsfindung der Richter nichts entgegen gestanden.
Herr Neumann wäre nicht in der Lage diese lange Liste der Verfehlungen zu führen.
Es ist nicht Sache von Herrn Neumann die Verwaltungsakte der BG verantwortlich zu führen, sondern es ist die Verantwortung der Leitung der BG die ordnungsgemäße Aktenführung zu gewährleisten und dem
Gericht wahrheitsgemäß vorzulegen. Ansonsten steht der Strafverfolgung von Amts wegen (siehe Deubel) nichts entgegen.
Wenn die Richter im Fall von Herrn Neumann vorgeben, die Verwaltungsakte der BG ihrer Entscheidungsfindung zugrunde gelegt zu haben, dann ist dies nachweislich der umfangreichen Dokumentationen von
Herrn Neumann sachlich falsch.
Jeder einzelne Fall ist der Nachweis der Strafvereitelung im Amt. Insoweit ist die Dokumentation von Herrn Neumann bei aller ungeordnet erscheinenden Präsentation schon geordnet und logisch.
Die Richter beugen nachweislich das Recht, in dem sie unwahre Angaben in ihren Urteilen bei der Beschreibung des Sachverhalts machen.
Da diese Richter der Dienstaufsicht der jeweiligen Präsidenten unterliegen, diese die Richter jedoch nicht zur ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte aufforderten, sind sie mit den Vorwurf der
Strafvereitelung im Amt selbst belastet. Ihr Fehlverhalten trägt zur Vertuschung einer Straftat bei und ist von Amts wegen ebenso zu verfolgen.
Sie haben mit einer gewissen Berechtigung die sogenannte Unordnung der Vorgehensweise von Herrn Neumann angegriffen. Diesem Eindruck kann man sich nicht erwehren. Dem ist jedoch entgegen zu halten,
dass
1. die fehlerhafte Aktenführung seitens der BG nicht geliefert wurde, also erst tmühselig nach und nach aufgedeckt wurde
2. es nicht Aufgabe von Herrn Neumann ist, sondern Ihr Anspruch, den Sie m.E. nicht zu Unrecht erheben, bei den urteilenden Richtern anzusiedeln ist. Die urteilenden Richter sind nicht nur
berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.
Ich möchte betonen, dass wir die gleichen Prinzipien der Sachaufklärung verfolgen. Wir unterscheiden uns jedoch wesentlich darin, wer dafür verantwortlich ist. M.E. erfolgte die Rechtssprechung nicht
nach den rechtsstaatlichen Regelungen.
Zur Haft von Herrn Neumann abschließend:
Es ist mir nicht bekannt, dass ein Bürger freiwillig in Haft genommen werden kann oder antritt.
#1050
Erich Neumann, alias unfallmann(Sonntag, 01 März 2020 11:02)
Hallo Herr Bremeyer, R,
ich lade Sie als Unterstützer zum Ordnen ein und wir werden der Öffentlichkeit zeigen, dass das Sozialgericht Bremen in Prozessdelikt und meiner Haftstrafe verwickelt ist. Dazu im Einklang liegen mir
die Beweismittel greifbar vor. Mit meinen Worten werde ich Ihnen sagen, was zu meiner Abmahnung geführt hat. Und Sie dürfen das Gespräch für die Öffentlichkeit zur Niederschrift bringen und freue
mich auf Ihren Besuch
#1049
Bremeyer, R(Sonntag, 01 März 2020 10:26)
Hallo Herr Neumann,
Genau das meinte ich. Die Sozialgerichte haben damit also gar nichts zu tun. Und ob die Abmahnung gerechtfertigt war, ist ganz einfach in dem riesigen Berg von eingestellten Papieren nicht zu
ermitteln. Könnten Sie denn einmal mit eigenen Worten sagen, was zu der Abmahnung führte? Sie haben aber z. B. nie bestimmte Personen genannt und dann bestimmter Straftaten beschuldigt? Das sind ja
so typische Rechtsfehler, die mancher macht in seiner Wut.
Ferner ist auch festzuhalten, dass sie freiwillig aus Protest in Haft gegangen sind an einem Heiligabend. Dazu sind Sie nie verurteilt worden, sondern Sie wollten einfach eine Ordnungsstrafe nicht
bezahlen. Irgendwo steht, jemand hat Ihnen das Geld dafür sogar überwiesen im Dezember.
In diesem Sinne, Sie haben Unterstützer, und es tut sich gewaltig was in Bremen. Aber Sie helfen nur, wenn Sie besser ordnen.
#1048
Erich Neumann(Samstag, 29 Februar 2020 21:30)
Bremeyer, R, #1047
Warum ich in Haft musste?
Dazu ist zu sagen:
Die BGHW hat mir durch ihre externen Hamburger Anwälte die Abmahnung vom 07.11.2018 vorlegen lassen und zu meiner Haft geführt hat. Dabei wurde mir ausdrücklich untersagt, Teile dieser Abmahnung zu
veröffentlichen.
Ich werde also von der BGHW an einer korrekten öffentlichen Berichterstattung gehindert.
Näheres bitte unter @@ 27.06.2019
#1047
Bremeyer, R(Samstag, 29 Februar 2020 12:44)
Mazi@ Ich meine vor allem, dass es gar nichts hilft, alles hier so durcheinander in den Raum zu werfen. Da muss Ordnung rein! Um nur ein Beispiel zu nehmen: Warum Herr Neumann in Haft musste, sollte
korrekt genannt werden und nicht mit Straftaten Bremischer Sozialgerichte in einen Topf geworfen werden.
Wer in Bremen irgendetwas erreichen will, muss weitere Fälle von unerlaubter Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern und SG aufdecken. Wir arbeiten daran und machen diese Methode genau
deshalb auch öffentlich. Hier geht das leider unter in einem nicht mehr überschaubaren Wust aus Akten und Beiträgen. Vielleicht könnten ja alle beitragen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Tatsächlich wesentlich ist für mich auch die skandalöse Nähe von SG und LSG in einem Gebäude. Wir haben wochenlange Beobachtungen durchgeführt und können mit Fotos beweisen, wie unsere beiden Richter
von SG und LSG mehrfach zusammen Mittag gegessen haben. Das ist unzumutbar für Kläger und ist auch etwas, das an die Öffentlichkeit gehört.
#1046
Mazi(Samstag, 29 Februar 2020 10:23)
#1045
Ihr Kommentar ist in der Tat bemerks- und lesenswert.
Sie erklären in der Beratung von Behinderten tätig zu sein. Eine nicht einfache, aber Verantwortliche und vertrauensvolle Tätigkeit.
Sachlich bestätigen Sie die Dokumention von Herrn Neumann und dessen "Gefühl", dass etwas nicht stimmen kann. Diesen Schluss ziehen Sie daraus, weil er seine Meinung anhand seiner Meinungsgrundlagen
dokumentiert hat. Wenn ich die Darstellungen von Herrn Neumann korrekt verstehe, dann wollen BG und Justiz mit vereinten Kräften eben dies unterbinden. Exekutive und Judikative schrecken auch nicht
davor zurückgestreckt, ihn mit Haft von seinem Ansinnen zu bedrohen und zu vollstrecken.
Wenn ich Ihren Kommentar korrekt verstehe, dann vertreten Sie die Auffassung, dass dies keine Rechtsbeugung sei.
Nicht die Tatsache, dass in Bayern ein Bürger rechtswidrig weggeschlossen wurde, berechtigt die Justiz nicht, andersdenkende Mitbürger ihres Rechts der freien Meinungsäusserung zu berauben.
Es ist mir jedenfalls nicht bekannt geworden, dass die bayerische Justiz oder die Justiz überhaupt die Urteile wegen dieser "Rechtsbeugungen" auf den Prüfstand stellte und die zu Unrecht
"kasernierten" Bürger entlassen und entschädigt hat. Dr. Krenek, Richter am LG München I, hat dazu die Blaupause zu dieser Rechtsverfolgung geliefert.
Lassen wir es dabei.
Sie bestätigen aus Ihrer eigenen Erfahrung, dass es zwischen Sozialgericht und Berufsgenossenschaften hinter dem Rücken der Geschädigten Absprachen gibt. Derartiges Gebahren ist mit Prinzipien der
Rechtsstaatlichkeit unvereinbar und dokumentiert die Willkürlichkeit.
Im Fall Mollath ist eben auch dieser Vorwurf öffentlich geworden.
Es muss nach diesen Feststellungen die Frage erlaubt sein, ob hier seitens der Richter/Entscheider überhaupt rechtsstaatliche Prinzipien zugrunde gelegt oder Rechtsbeugung in Ausübung eines Amtes
betrieben wird.
Sie sehen, dass ich aufbauend auf Ihren persönlichen Erfahrungen nicht zu dem Schluss gelange, dass hier das Recht in BG und Justiz im Sinne des Grundgesetzes angewandt wird. Nach Dr. Krenek liegt es
in der Verantwortung der dortigen Führungskräfte (BG und Justiz) sicherzustellen, dass Gesetz und Recht angewandt wird. Sie bestätigen, dass dem nicht so ist.
Sie bestätigen, dass dieses ungesetzliche Gebahren bekannt ist und bestätigen ferner die schriftliche Erklärung des Präsidenten des Sozialgerichts, Mainz vom 05.08.2019.
Es gilt folglich in der Bundesrepublik Deutschland eine Sozialgerichtsbarkeit nach Vorgabe des Grundgesetzes zu etablieren und sich kluge Gedanken zu machen, wie die "Altfälle" bereinigt werden
können. Art. 34 GG liefert dazu die Rechtsgrundlage.
Wir sind uns offensichtlich einig darin, dass der Fall "Neumann" kein Einzelfall ist. Wie sind uns auch einig, dass anhand dieses Falls Neumann und Ihrer eigenen Erfahrung nach in der Bundesrepublik
Gesetz und Recht in der Justiz nicht angewandt wurde/wird. Wir diskutieren hier über die Sozialgerichtsbarkeit. Ob dieser Verdacht in der Justiz allgemein gilt, dazu liegen keine Beweise vor.
Zumindest ist es meine Erwartung, dass der Staat eine funktionierende Exekutive und Judikative nach der Vorgabe es Grundgesetzes organisiert und durchsetzt.
#1045
Bremeyer, R(Samstag, 29 Februar 2020 09:25)
Ich halte diese sehr allgemeinen Beiträge schlicht für schädlich. Jedenfalls für jemand, der im Lande Bremen seine Erfahrungen macht. Das Wort Rechtsbeugung z. B. ist mit größter Vorsicht zu
verwenden, ohne nähere Erläuterungen sehe ich keine. Man kann ja manche Dokumente online einsehen...Und Rechtsbeugung ist eine ganz schwere Straftat. Nur weil ein Richter eine falsche Aussage eines
anderen zu Protokoll genommen hat, ist mit Sicherheit keine Rechtsbeugung passiert. Aber Sie könnten ja einfach mal konkreter werden bitte?
Was bremische Verhältnisse angeht, geht es um etwas anderes als allgemeines Geschreibe. Tragisch finde ich, wie Herr Neumann wohl so einiges richtig gefühlt, erahnt und verstanden hat, aber darauf
geht keiner ein. Ab wann ist eine Abprache zwischen Sozialversicherungsträger und Sozialgericht strafbar und wie weist man das nach?
Was wir in Bremen erlebten, ist: Betrug im strafrechtlichen Sinne durch den Sozialversicherungsträger. Weil durch Amtspersonen begangen, ist das ein besonders schwerer. Und diese schwere Straftat
wurde dann gedeckt durch die Sozialgerichte und die Staatsanwaltschaft. Das ist tatsächlich Rechtsbeugung. Um korrupte Gutachter ging es überhaupt nicht. Bei Herrn Neumann eigentlich dasselbe, nur
hat der sich verunsichern lassen durch Ihre Kommentare. Mittlerweile haben wir in Bremen Kontakt zu anderen Betroffenen aufgenommen, wo die Gutachter für Rente entschieden haben, und dann haben die
Juristen selber medizinische Gutachten erstellt und die klammheimlich an die Stelle der Rentengutachten gesetzt. Da sind sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Betruges erfüllt.
Ich arbeitete in einer Beratungsstelle für Behinderte in Bayern. Nein und nochmal nein, so einen korrupten Filz erlebte ich dort nicht. Übrigens fragte ich mich auch, ob allen Lesern hier bekannt
ist, dass das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zusammen in einem Gebäude sind mit gemeinsamer Kantine und Verwaltung? Bremen muss sparen, das ist jedem bekannt.
Aber so etwas zu installieren, spricht auch schon Bände. Selbstverständlich könnte man Bremische Fälle in Celle behandeln und Fälle aus Celle in Bremen, um die Unabhängigkeit der 2. Instanz besser zu
gewährleisten. Warum macht man das eigentlich nicht?
#1044
WernerE(Montag, 24 Februar 2020 19:40)
#1043 - Zitat
Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass Frau Lambrecht als ehemalige Rechtsanwältin, der die Rechtsbeugungen nicht unbekannt sein dürfte, aufräumt.
Auch der Bayrische Justizminister ist von Beruf Rechtsanwalt, auch er müsste den Rechtsbegriff: Rechtsbeugung im ff kennen.
Doch weit gefehlt - das Justizministerium unterstützt die Vorgehensweise des OSTAW Ken Heidenreich und des Generalstaatsanwalt.
Kein Verfahren gegen den LSG Richter Dr. W. Mainz wegen Rechtsbeugung trotz eidesstattlicher Erklärung eines Ehrenrichters.
Von daher denke ich, egal wer vorne dran ist, es wird sich nichts ändern.
Aber ich bin gerne bereit mit den Herrschaften zu sprechen, wenn sie wollen!
Grüße aus Bayern nach Bremen
#1043
Mazi(Montag, 24 Februar 2020 11:51)
#1042
Es ist zugegeben oberflächlich betrachtet nicht einfach. Es ist insbesondere dann nicht einfach zu handhaben, wenn auf der "Gegenseite" eine geschlossene Gruppe zusammensteht, die Prinzipien des
Rechtsstaats ausgeschaltet werden. Dies betrifft nicht nur die Ausführung, sondern auch Rechtsprechung und Strafverfolgung.
Es wäre zu einfach, wenn man der Sozialgerichtsbarkeit in Bremen die alleinige Schuld zuweisen würde. In diesem Fall wäre die Rechtsstaatlichkeit im sonstigen Land gewährt. Die Erfahrung zeigt, dass
dies im restlichen Land nicht anders ist.
Da die Berufsgenossenschaften dem BSS (Bundesamt für Soziale Sicherung, nicht zu verwechseln mit der Abkürzung: Baumschutzsatzung) aufsichtsrechtlich unterstehen (letztlich dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, BMAS), die Judikative dem Ministerium der Justiz auf Landesebene und letztlich das BSG (Bundessozialgericht) ebenfalls dem BMAS und wiederum die Berufsgenossenschaften den
Weisungen des BMAS unterliegen, sind zwei Punkte klar.
1. Es fehlt die Funktiuonstrennung. Im Wirtschaftsleben wird dies von Behörden untersagt. In eigener Reihe wird dies nicht als Skandal angesehen. Alle tanzen nach der Weisung des BMAS!
2. Es ist relativ einfach die Gerichtsbeschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgerichts zu missachten, wenn sichergestellt ist, dass man alle Institutionen einer einzigen
Kontrolle unterleigen.
Auf diese Problematik haben bereits die Väter des Grundgesetzes in Art. 20 Abs. 4 hingewiesen. Dass dies nicht selten vorkommt, bringt der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 zum
Ausdruck.
Nicht desto trotz ist weiterhin keine Kontrolle etabliert, die die tatsächliche Umsetzung der Gesetze und des Rechts überwacht.
Ich nehme für mich nicht in Anspruch Urheber dieses Gedankengangs, der Überwachung der Einhaltung der Gesertze zu sein. Lange vor mir hat dies bereits Richter Dr. Krenek im Rechtsstreit Siemens ./.
Neubürger getan. Er hat zur Begründung seines Urteils den Rechtsanspruch der Bürger zum Ausdruck gebracht. "Wenn Führungskräfte merken, dass etwas nicht richtig läuft, müssen sie handeln."
Die aktuelle Bundesjustizministerin Lambrecht hat nach dem Anschlag von Hanau angekündigt, die Einhaltung der Gesetze zu prüfen.
Es gibt keinen Ansatz zu unterstellen, dass die regierenden Führungskräfte nichts merken oder gar vorsätzlich Amtsvergehen begehen.
Deshalb bin ich nach den Vorgaben des Grundgesetzes sehr zuversichtlich, dass die Regelung der Sozialgerichtsbarkeit ganz oben auf der Überprüfungsliste steht, die bisherigen Urteile aufgehoben
werden und die Unfallverletzten zu ihrem Recht gelangen.
Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass Frau Lambrecht als ehemalige Rechtsanwältin, der die Rechtsbeugungen nicht unbekannt sein dürfte, aufräumt. Nicht zuletzt beziehe ich diese Zuversicht aus dem
anhängigen Verfahren des ehemaligen Finanzministers von Rheinland-Pfalz, Herrn Deubel, das klarstellen wird, dass es rechtsstaatlich nicht hin genommen wird, dass Angaben vor Gericht nicht
wahrheitsgetreu und vollständig sein müssen.
Im Fall von Herrn Neumann steht für mich außer Zweifel, dass die zuständigen Richter den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforschten. Aus dieser Problemtaik sind die ganzen "Wirren" entstanden. Art.
34 GG sagt dem Bürger die Staatshaftung für fehlerhaftes Handeln seiner Bediensteten im Vorfeld bereits zu. Es gibt folglich nichts mehr in Frage zu stellen.
In Ermangelung einer Kontrolle, ob denn die Gesetze überhaupt beachtet werden, sind die rechtlichen Ergebnisse vorgegeben.
An dieser Stelle verzichte ich auf die namhaften Vergehen i.S. Mollath oder AMRI hinzuweisen. Es ist unstrittig, dass hier die bestehenden Gesetze alsch angewandt wurden.
#1042
Tisken(Mittwoch, 19 Februar 2020 18:35)
Ich versteh das Problem, und ich versteh die Wut. Aber wenn man mal mitgekriegt hat, dass es gar keine Rechtsstaatlichkeit mehr gibt am Sozialgericht Bremen, dann weiß man leider auch, das wird nicht
zum Erfolg führen, niemals. Unsere Demokratie ist am Ende.
Meine Freundin hat 2014 Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, die Gutachterin sprach ihr eine teilweise Rente zu. Da haben die Juristen der Rentenversicherung Oldenburg-Bremen einfach das
Gutachten geändert, um keine Rente zahlen zu müssen. Jawohl, Juristen haben sich ärztliche Bewertungen selber ausgedacht.
Ist alles nachweisbar. Rechtsanwälte sagen, jaja, ist bekannt, wird öfter so gemacht, kann man nicht ändern. Und wie lief es am Sozialgericht Bremen? Ihr ist nicht einmal das rechtliche Gehör gewährt
worden. Kein einziger mündlicher Termin, keine Antwort auf Briefe. Die Richterin entschied per Gerichtsbescheid gegen sie, und verwendete dabei mit vollem Wissen die medizinische Bewertung, die sich
ein Schreibtischjurist ausgedacht hatte. Landessozialgericht und Staatsanwaltschaft finden das auch völlig okay.
Heisst im Klartext: Die können hier tun, was sie wollen. Hier gibt es keinen Rechtsweg mehr. Wenn die nicht wollen, dass einer Rente bekommt, dann wird eben das Gutachten verharmlost. Und wenn die
umgekehrt wollen, dass jemand Rente kriegt, ( Freund, Kollegen, Nachbarn, Tennispartner whatever), na dann schreibt der Jurist halt medizinisch schlimmeres auf als der Rentengutachter. Finden die
hier normal. Wird von allen Instanzen gedeckt, keine Chance. Vollständige Willkür statt Rechtsstaatlichkeit. Es ist weit gekommen in diesem Land.
Insofern, wer nicht im Raum Bremen lebt, mag hier noch gut gemeinte Hinweise geben. Ich war selber lange in Baden-Württemberg und habe dort immerhin immer korrekte Verfahren erlebt. Dass der Kläger
nicht mal angehört wird, ist schon spezieller bremischer S.... Dagegen nutzt gar nichts.
#1041
Mazi(Montag, 17 Februar 2020 09:15)
#1040
Das sehe ich nicht anders als Sie.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass die Beamten, die einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, diesen nicht befolgen.
Die Krise, die wir in vielen Bereichen unserer Gesellschaft haben, ist folglich hausgemacht.
Wir wir tätlich sehen, gewinnen die "Braunen" immer mehr Macht und sie geht von den etablierten Parteien aus.
Wie kann eine Merkel hingehen und verlangen eine demokratische Wahl zurückdrehen zu wollen? Ich bin auch gegen die Brauen. Aber man muss vorher gegen sie kämpfen und es nicht so laufen lassen wie es
läuft und dann demokratische Regeln außer Kraft setzen. Das ist undemokratisch.
Wenn das Parlament Gesetze beschließt (und das sehen wr, dass dies mit einigen wenigen Abgeordneten bei einer Personalstärkte von über 700 Bundestagesabgeordneten!), dann ist es nach Art. 20 Abs. 3
GG die Pflicht von Exekutiven und Judikativen diese einzuhalten. Ob die Gesetze schlecht oder recht sind, das spielt keine Rolle.
Wenn die Gesetze schlecht sind, dann sind die Parlamentarier gefordert, bessere Gesetze auf den Weg zu bringen. Es ist von der Systematik Unrecht, wenn Exekutive und Judikative sich nicht daran
halten.
Wo sind wir überhaupt?
Wer dieses einfache Grundprinzip nicht achtet, unterscheidet sich nicht von einem sogenannten "Schurkenstaat".
Zum Thema zurück: Wenn Richter nicht die erforderliche Sorgfalt bei ihrer Arbeit an den Tag legen, niemand darauf achtet, dass Gesetz und Recht befolgt wird, darf es nicht wundern, wenn Korruption
blüht.
Wir wissen, dass Richter nach Auskunft des Bundesjustizministers vor dem Deutschen Bundestag hohe Nebeneinnahmen haben. Wir wir wissen, dass das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass Beamte
24/7 im Dienst sind und sie von einer öffentlichen Kasse für Ihre Tätigkeit nicht nochmals entlohnt werden dürfen. Soweit Beamte sich außerhalb dieser Entlohnung privatwirtschaftlich bezahlen lassen,
haben sie auf diese Entgelte Sozialabgaben zu entrichten. Das Landsssozialgericht Hessen hat darüber rechtsverbindlich entscheiden.
Nach Auskunft des Bundesjustizministerium gegenüber den GRÜNEN/Bündnis 90 geht es davon aus, dass die Beamten (hier die hohen Richter) keine Sozialabgaben ihrer Entgelte abführen.
Die Hinterziehung von Sozialabgaben wird strafrechtlich empflindlich verfolgt und bestraft.
Wie kann es dann sein, dass die Straftäter über andere richten? Das ist doch eine Perversion, die gegen jewede guten Sitten verstößt.
Wir haben größte Probleme hinsichtlich unserer Rechtsstaatlichkeit und dies nicht nur an einer einzigen Ecke. Am Beispiel der Sozialgerichtsbarkeit, die letztlich ebenfalls nicht unabhängig agiert,
haben wir dies gemeinsam bereits nachgewiesen.
#1040
WernerE(Sonntag, 16 Februar 2020 19:33)
Hallo Mazi,
ich gebe Ihnen in Ihren Ausführungen vollkommen Recht.
Aber es bringt uns kaum einen Schritt vorwärts.
Denn solange diejenigen die Recht ung Gesetz verkörpern, eins sind, sind wir machtlos.
(zumindest ich sehe das so)
Hallo Erich,
darf ich einen Hinweis auf eine Veranstaltung des Vereinendes Unfall-Opfer-Bayern e.V. hier einstellen.
Veranstaltung am 22.02.2020 im Selbsthilfezentrum, Westendstr. 68, in München
Es spricht RA Jörg Forster zum Thema Hirn-Schädeltraum
näheres bitte unter www.unfall-opfer-bayern.de nachlesen.
Danke
#1039
Mazi(Samstag, 15 Februar 2020 20:09)
Wir haben jetzt scheinbar endlos über die ordnungsgemäße Aktenführung, deren Bedeutung in der richterlichen Rechtsprechung und die Vorgaben in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts voin 1983
und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 debattiert. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zuweilen werden wir mit Aussagen der Gerichte konfrontiert, nach denen die Richter unabhängig seien und in deren Entscheidungsfindung nicht hinein geredet werden dürfe.
Das ist korrekt. Korrekt ist es aber nur dann, wenn die Richter die Gesetze achteten. Dies ist m.E. jedoch regelmäßig nicht der Fall.
Art. 97 GG, der dazu bemüht wird, besagt, dass die Richter bei Ihrer Entscheidung der Einhaltung der Gesetze verpflichtet sind. Hier ist nicht nur § 103 Sozialgerichtsgesetz (SGG), sondern auch § 276
BGB zu nennen.
Nach § 103 SGG sind Richter der Sozialgerichte verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
§ 276 BGB vbindet sie an die Sorgfaltspflicht, die Verkehrssicherheit.
Wenn Richter nicht - wie hier mehrfach dargestellt - sich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegen lassen - ob dem so ist, nicht überprüfen -, mag wohl niemand unterstellen,
dass sie bei der Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen der Sorgfaltspflicht genügt haben.
In Kenntnis der Bestätigung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen und dies hier mehrfach bestätigt wird, ist nicht
davon auszugehen, dass Richter an den Sozialgerichten jemals ein ordnungsgemäßes Urteil verkündet haben.
Ich mag nicht ausschließen, dass es doch ein sachgerechtes Urteil geben mag. Dennoch ist davon auszugehen, dass dieser Vorwurf gegenüber der Masse von Urteilen berechtigt erscheint.
Dr. Krenek, Landgericht München I, hat in seinem Urteil Siemens ./. Neubürger, seiner richterlichen Entscheidung zugrunde gelegt, dass Führungskräfte, wenn sie merken, dass etwas nicht richtig läuft,
handeln müssen.
Die Präsidenten der Behörden (Gerichte), die Geschäftsführer der Berufsgenossenschaften, der Präsident des Bundesversicherungsamtes (heute: Bundesanstalt für Soziale Sicherheit) und letztlich auch
die Minister für Arbeit und Soziales haben nachweislich nicht gehandelt. Sie habenb die Verstöße gegen Gesertz und Recht nicht abgestellt. Sie haben nicht nach der Vorstellung, dem Grundsatz des
Verständinisses der guten Sitten nach Richter Krenek gehandelt. #
Es stellt sich die Frage, ob die oben angesprochenen Beamten nichts merkten oder gar keine Führungskräfte sind, nicht vom Grundsatz des Richters Krenek erfasst werden?
Tatsache ist, dass die urteilenden Richter nicht die Sorgfaltspflicht bei ihrer Urteilsfindung walten ließen. Sie haben damit gegen das Gesetz verstoßen. Sie haben keine Urteile im Auftrag des
Grundgesetzes gesprochen.
Ich lege mich fest: Wenn Richter ihrer Entscheidung keine Sorgfaltspflicht walten lassen - und dies ist nachweislich hier der Fall -, waren sie nicht in der Lage ein Urteil gemäß ihrer
Berechtigung/ihrem Auftrag nach dem Grundgesetz zu sprechen.
Die Urteile sind wegen besonders schwerwiegenden Fehlern, auch nach Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offentsichtlich und damit nichtig.
#1038
WernerE(Mittwoch, 05 Februar 2020 00:27)
Hallo Erich,
Danke für die Verlinkung zur Deutschen Handwerkszeitung und dem Bericht:
Zu alt für einen Arbeitsunfall.
Obwohl doch jeder Versicherte in dem Zustand versichert ist, in dem er sich zu dem Zeitpunkt befindet.
Ja - es gibt die Weller Key Liste, dass wurde jetzt doch durch die DGUV bestätigt.
Schön wäre eine Veröffentlichung dieser, für jeden einsehbar.
#1037
Mazi(Sonntag, 02 Februar 2020 22:30)
Aktuell steht der rheinland-pfälzische ehemalige Minister Deubel wieder vor dem Landgericht in Koblenz vor Gericht und der Berichterstattung der Mainzer Allgemeinen Zeitung (dort: Seite 5) ist zu
entnehmen, dass er wiederum von einer empfindlichen Strafe ausgehen muss. Dem Vernehmen nach fürchtet er neben der empfindlichen Gefängnisstrafe gar seine Beamtenpension zu verlieren.
Zum Verständnis der Sache:
Herr Deubel hat dem Gericht in Ausübung seines Amtes nach Auffassung des Gerichts unwahre Tatsachen vorgetragen.
In Ihrem Fall, Herr Neumann, hat die BG eine unwahre Akte vorgelegt.
Die Richter am Sozialgericht und Landessozialgericht haben in Ausübung ihres Amtes eine Entscheidung verlauten lassen, der eine wahre und vollständige Verwaltungsakten nicht vorlag. Sie haben gegen
Beschlüsse höherer Gerichte entschieden. Das war nicht nur unzulässig, sondern auch rechtswidrig.
Die Richter durften nicht davon ausgehen, dass sie ihre Entscheidung anhand der Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen vorgenommen haben.
Die urteilenden Richter haben Sie in Ausübung ihres Amtes getäuscht. Der Versuch einer Täuschung war bereits strafbar. Sie sind strafrechtlich anzuklagen, zu verurteilen und den Konsequenzen zu
unterwerfen.
Die Richter haben es pflichtwidrig unterlassen, die Einhaltung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts zu achten. Sie haben letztlich Sie genötigt und in einem
Einzelfall gar Ihre Inhaftierung initiiert. Sie haben diese Handlung nicht billigend in Kauf genommen, sondern sogar initiiert.
Sie haben Sie in Ausübung ihres Amtes - m.E. rechtswidrig - ins Gefängnis gesteckt. So etwas ist in einem Rechtsstaat ausgeschlossen. Es war Aufgabe des Präsidenten des Gerichts darauf zu achten,
dass die Gesetze und das Recht korrekt angewandt werden. Es war mindestens seine Pflicht sich davon zu überzeugen.
Im Fall des Präsidenten des Landgerichts sahen sie, dass es nicht einmal dessen Absicht war, durch Innitiierung eines entsprechenden Prozesses sich davon zu überzeugen.
Mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die BG einstellen wollen, weil sie keinen Tatverdächtigen ermitteln kann. Das mag zwar im Wortlaut so
zutreffen. Wenn die Staatsanwaltschaft zu diesem Schluss käme, hätte sie Zuständigkeit und Verantwortlichkeit jedoch verwechselt. Verantwortlich ist und bleibt der jeweilige Behördenleiter.
Da die BG jedoch von einem Geschäftsführer geleitet wird, dieser von Ams wegen verpflichtet ist, wenn er merkt, dass etwas nicht stimmt, tätig zu werden, aber nicht tätig - also pflichtwidrig -
wurde, ist er per Defintion des Richters Dr. Krenek, LG München I, Täter (ich verkürze).
Bezüglich des Präsidenten des Landgerichts Hamburg ist dies materiell nicht anders zu sehen.
Nach Art. 34 Grundgesetz haftet zwar die Behörde für ihn, ebenso für die beteiligten Richter, aber der strafrechtlichen Verfolgung entgehen sie nicht. Bezüglich des dienstaufsichtsführenenden
Vorgesetzten (ich führte dies bereits im Fall des Präsidenten des Landgerichts Hamburg aus) ist es sehr einfach. Sie gewährleisten laut dessen schriftlicher Stellungnahme die Anwendung von Gesetz und
Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht.
In "Uruk", also vor ca. 6.000 Jahren, hieß es in deren Gesetzen: Zahn um Zahn!
Es ist daher nicht mehr als rechtens, gleiches Recht für alle einzufordern oder mit dem Grundgesetz einherzugehen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Bei erneuter Verurteilung des Ministers Deubel, bei dem Vollzug des Amtsmissbrauchs seitens der urteilenden Richter an den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht gehe
ich davon aus, dass die Täter ebenfalls vor Gericht erscheinen, ins Gefängnis gesteckt und ihre Beamtenpensionen verlieren werden.
Es wird daher von großem Interesse sein, ob in der Budnesrepublik Deutschland tatsächlich gleiches Recht für alle gilt oder Kollegenbonus gewährt wird.
Im Vertrauen auf den Rechtsstaat (nur anhand wahrer und vollständiger Akten sind Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar und tatsächlich wirksamer Rechtsschutz gewährt) gehe ich davon aus, dass ich
mich nicht irre.
#1036
Mazi(Sonntag, 02 Februar 2020 21:36)
Ich beziehe mich auf Ihre Dokumentation 20.02.2020 des SG Bremen
https://www.unfallmann.de/02-02-2020-sg-bremen-f%C3%BCnf-gerichtsbeschl%C3%BCsse-erregen-den-irrtum-ein-vergleich-h%C3%A4tte-s%C3%A4mtliche-anspr%C3%BCche-abgegolten/
Zum gefühlten wiederholten 1000. Mal:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06.06.1983 entschieden, dass die Verwaltungsakte wahr und vollständig zu sein hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 mit Bezug zu
vorgenanntem Beschluss entschieden, dass Verwaltungsentscheidungen nach der Akteneinsicht nachvollziehbar sind und erst dadurch tatsächlich wirksamer Rechtsschutz gewährt wird.
Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz sind Richter verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Nach der von Ihnen vorgelegten Dokumentation enthielt die Verwaltungsakte offensichtlich zahlreiche Dokumente nicht. Möglicherweise waren diese in der Handakte statt in deren Verwaltungsakte der
BG.
Da nur die Verwaltungsakte den Richtern vorgelegt wurde, diese aber unvollständig war, kann kein Richter vorgeben, eine wahre und vollständige Verwaltungsakte zum Nachvollzug der
Verwaltungsentscheidungen der BG eingesehen zu haben.
Richter an den Sozialgerichten sind nicht berechtigt vorzugeben, eine Entscheidungsfindung getroffen zu haben, wenn sie zuvor den Sachverhalt nicht von Amts wegen erforscht haben.
Es geht im Streit nicht um die Entscheidungsfindung der Richter (bei der diese sich zugegeben irren dürfen), sondern um die Tatsache, dass sie ihrer Entscheidungsfindung keine wahre und vollständige
Verwaltungsakte beizogen und damit nicht vorgeben können, den Sachverhalt von Amts wegen erforscht zu haben.
Mit anderen Worten:
Die Jusitz hat in allen Ihren Fällen keine Entscheidungen nach der Vorgabe des Grundgesetzes gesprochen.
In diesen von Ihnen abgebildeten Fällen, unterstelle ich, dass die Richter ihre Urteile nicht auf der Grundlage wahrer und vollständiger Verwaltungsakten der BG gesprochen haben. Alle Urteile sind
mit besonders schwerwiegenden Fehlern versehen und per Definition nichtig.
Ich gehe davon aus, dass auch diesem Urteil der Richter kein Sachverhalt von Amts wegen erforscht wurde und rate dringend, gegen diesen Gerichtsentscheid Widerspruch nach obigem Vortrag
einzulegen.
#1035
Mazi(Freitag, 31 Januar 2020 15:37)
# 1031
Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung ist in der Tat davon auszugehen, dass Richter vom Allgemeinen auf den bsonderen Einzelfall schließen. Das ist von Ihnen schon richtig erkannt.
Von Ihnen ist nicht erkannt, dass sowohl die BG und Gerichte wie jeder andere auch, der sogenannten Verkehrssicherungspflicht unterliegen (Ich führte dies im vorherigen Kommentaren aus).
Es ist richtig, wie Sie auch bestätigen, dass ein Gerichtspräsident die vielen Verfahren nicht selbst bearbeiten kann. Es ist legitim, dass er sich entlastet - die Arbeit delegiert. In der der BG
nicht anders.
Ich unterstelle, dass Sie offenbar an maßgeblicher Stellung der/einer BG tätig sind und werden mir diese Verallgemeinerung bestätigen.
Ich hatte das Beispiel des Fließbandarbeiters bemüht, um die Struktur besser erkennbar zu machen.
Dr. Krenek, Richter am Landgericht I, hatte im Siemens-Prozess formuliert: Wenn Vorgesetzte merken, es läuft etwas nicht korrekt, dann müssen sie handeln.
#Im Fall von Herrn Neumann ist dies ebenfalls gegeben. Die Fehler sind nicht bei ihm zu suchen, sondern dort wo wissentlich gegen Gesetz und Recht verstoßen wird. Dies ist ursächlich bei der BG und
den Sozialgerichten der Fall.
Die Vielzahl der Klagen und Prozesse sind nicht das Ergebnis unbürgerlichen sozialen Verhaltens, sondern vorsätzlicher Ausführung der Amtsgeschäfte.
Es war mühsig die Feststellung von Dr. Krenek zu treffen. Natürlich müssen Vorgesetze, wenn Sie merken, es läuft etwas nicht richtig, tätig werden. Bereits vorher muss ein Vorgesetzter, wenn er
erkennt, dass für ihn die Arbeit zuviel wird, er die Arbeit delegieren muss, sicherstellen, dass die Arbeit korrekt erledigt wird. Dazu ist es erforderlich, dass er Kontrollen - wie auch immer -
vornimmt.
Ich komme auf den Fall des Schreibens des Präsidenten des Langerichts Hamburg vom 26.01.2020 zurück. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass etwas nicht richtig
läufig. Er verweigert, die Verkehrssicherungspflicht des Landgerichts Hamburg als Leiter dieser Behörde wahrzunehmen.
Es ist mir bekannt, dass dies die Praxis repräsentiert.
Wenn die die Praxis darstellt, die Verkehrssicherungspflicht von diesen Leitern nicht wahrgenommen wird, dann werden sie für Tätigkeiten bezahlt, die sie nicht wahrnehmen. Auf diese öffentliche
Bekanntgabe haben deren Vorgesetzte zu reagieren.
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der GRÜNEN/BÜNDNIS 90, Dr. Schick, formulierte am 20.01.2020: "Denn gegen dunkle Geschäfte hilft nur das Licht der Öffentlichkeit. "
Diese Einstellung teile ich.
In der BG oder in der Justiz ist dies nicht anders. Dass dies in der Praxis offensichtlich nicht erfolgt, legitimiert diese Organisation nicht.
Im Fall von Beamten - und die geht es - stellen diese Vorgänge Amtsvergehen dar und sind strafrechtlich zu verfolgen.
Ich unterstelle, dass Sie Beamter, in der BG tätig und folglich wegen Amtsvergehen anzuklagen sind. Bei Wikipedia können Sie nachlesen, dass dies mit Freiheitsstrafe und Entzug des Beamtenstatus
einhergeht.
Strafmildernde Umständge kann ich weder bei den Justizbeamten, bei der BG oder sonstigen mit Amtsaufgaben betrauten Mitarbeitern nicht erkennen.
Jetzt bin ich in der Tat, wie Sie feststellen, vom Allgemeinen auf das Besondere gekommen.
#1034
Mazi(Freitag, 31 Januar 2020 15:08)
#1026
Ich ergänze:
"Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (st.
Rspr.; BGHZ 103, 338, 340; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 18). Diese Sicherungspflicht wird indes nicht bereits durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst.
Sie beschränkt sich auf das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um Andere vor
Schäden zu bewahren."
[BGH 4 StR 252/08 - Urteil vom 13. November 2008 (LG Schwerin)]
Es ist also keinesfalls so, dass in der Justizapparat von der Verkehrssicherungspflicht ausgenommen ist.
Im Ergebnis folgt natürlich die Frage bei dem Vorgesetzten des Landgerichtspräsidenten, weshalb der Landgerichtspräsident seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und wie er (der Vorgesetze
des Landgerichts Präsidenten) mit diese Information umgeht. Da er jetzt positive Kenntnis von der fehlenden Fachkontrolle hat, ist er verpflichtet, diese Kontrollfunktion wahrzunehmen.
#1033
WernerE(Freitag, 31 Januar 2020 13:27)
in der 3 Ausgabe der deutschen Handwerkszeitung (DHZ) heute erschienen:
Überschrift: Zu alt für einen Arbeitsunfall
Da wird dann mein Kampf gegen die BG ETEM und den Sozialgerichten beschrieben.
Überall in Deutschland werden Verunfallte und berufskranke Menschen durch Sachbearbeiter von gesetzlichen UV-Trägern und oft von Richterinnen und Richter beim SG/LSG um ihre gesetzlich bindende
Ansprüche betrogen.
Hallo FT
ich denke, viel zu wenige betroffene Bürger verklagen die zuständigen UV-Träger.
Ja die Gerichte sollen spüren, dass es so nicht mehr weiter gehen kann.
JA - Hr. Neumann soll das LSG und andere Gerichte beschäftigen, die brauchen eigentlich nur mal für Hr. Neumann Urteile sprechen, dann würde nicht so ein Käse von seinen UV-Trägern hervorgebracht
werden
#1032
Michael(Freitag, 31 Januar 2020 12:43)
Ein sehr guter Bekannter von mir bezieht auf Grund der 100%tigen
Anerkennung seiner gesundheitlichen Schäden auf Grund seiner
bisherigen beruflichen Tätigkeit in der Form eines Arbeitsun-
falles in der Höhe von 100% MdE eine 100%tige monat-
liche BU-Rente, dieser hatte dieses von Ihm schon
lang ersehnte Ziel unter anderem auch mit
meiner privaten Unterstützung
erreichen können.
Telefonisch bin ich unter: 0157 / 30 80 20 90, erreichbar.
#1031
FT(Freitag, 31 Januar 2020 11:06)
Mazi: Nette Ablenkung, alles zu verallgemeinern, nö ich bleibe ganz konkret. Habe mir grade den Thread Behandlungsfehler angeguckt, nun ist aber endgültig gut...
Eine Retropatellararthrose habe ich nebenbei auch, die haben viele Leute. Und eins weiß ich sehr genau, da hilft weder ein E-Bike noch ein Rollstuhl noch ein Rollator. Sondern vor allem
Muskeltraining, daher ist Fahrradfahren durchaus ein guter Rat. Und Stützränder hat der arme Herr Neumann auch schon..... Er könnte auch einfach mal zwei Tage die Woche ins Fitnessstudio gehen, statt
sich sitzend mit 600 Aktenordnern rumzuschlagen. Das macht übrigens auch viel bessere Laune.
Ich finde das echt schlimm, schlimm für andere Leute, die mit den letzten Kräften um ihr physisches oder finanzielles Leben kämpfen müssen. Der Herr blockiert die Gerichte mit so einem Unfug!
#1030
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 21:11)
zu #1025
Wenn in den Sozialgerichten Logik angewandt würde, hätten wir diese Anzahl von Klagen nicht. Sie werden dem möglicherweise widersprechen wollen. Einigen wir uns darauf, dass es nicht soviele
Berufungsverfahren gäbe.
Um noch einmal zu den Legal-Techs zurückzukommen. Wenn unwahre und unvollständige Verwaltungsakten vorgelegt werden, ist doch gleich Schluss. Wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten sind
die Grundlage jedwedem rechtlichen Handelns.
Sie vertreten doch nicht eine andere Meinung? Wenn nicht, fordern wir doch gemeinsam, dass die Richter nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts ihren Job erfüllen.
Jeder Bandarbeiter an einem Fließband, der eine Schraube an einer vorgegebenen Vorrichtung vergißt, erfährt die Belehrung seitens seines Vorgesetzten. Wir sind uns doch einig, dass nur die Kotrolle
sicherstellt, dass wir uns beispielsweise mit einem sicheren Gefühl in ein Auto setzen können.
Dabei ist der Fließbandarbeiter eher am Mindestlohn als die Richter, die das Recht beugen. Und am Fließband gibt es keinen "Präsidenten eines Landgerichts", der sich aus seiner gesellschaftlichen
Verantwortung stiehlt oder zu stehlen traut.
#1029
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 21:10)
zu #1025
Sie kennen den Fall "Amri". Gelebte Praxis werden Sie meinen Vorwürfen entgegenhalten. Halten Sie es für richtig, dass unbedarfte Weihnachtsmarktbesucher dafür bezahlen müssen?
Gehen wir zum Fall des Regierungspräsidenten in Hessen. Ist das zulässig?
Gehen wir zum Fall "Grote" nach Hamburg. Ist es nach ihrem Dafürhalten rechtens, dass Politiker wie Freiwild gejagdt werden dürfen?
Unser Rechtsstaat ist gefordert. Aber zuerst in der Jusitz. Es ist nicht erlaubt, andere zu massregeln, wenn man sich selbst nicht an Regeln hält. Wer das für korrekt hält, bereitet denen ein
vorbestelltes Feld, die eben verhindert werden sollen.
Oder etwa nicht?
#1028
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 21:10)
zu #1025
Die Richter haben dem Gesetz zu folgen und wenn Diskrepanzen auftreten, haben sie die Revision zuzulassen. Aber sie dürfen sich nicht das Recht herausnehmen, in einer Sache anders zu entscheiden, als
ihnen dies von einem höheren Gericht - hier das Bundesverfassungsgericht - vorgegeben ist.
Prakitsches, aktuelles Beispiel ist hier die Stellungnahme des Präsidenten des Landgerichts Hamburg vom 26.01.2020. Hier geht die Argumentation total an der Sache vorbei. In Ausführung seiner
Amtsfunktion durfte er diese Begründung seiner Untätigkeit gar nicht angeben. Da liegt gleich die Haftungsfrage nach Art. 34 GG auf dem Tisch.
Ich finde und das erwarte ich von den Amtsdienern, dass sie ihre Amtsgeschäfte gemäß ihrem Auftrag ausführen und dabei nicht abweichen.
Zugegeben, wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Sie sind zu korrigieren. Selbst das Gesetz sieht dafür eine Regelung bereits vor (z.B. § 48 Verfahrensgesetz).
Dieser Fall liegt hier aber nicht vor. Hier ist von einem systematischen Fehlverhalten auszugehen und dieses ist eindeutig abzustellen.
Wenn die Selbstbeschäftigung der Justiz abgestellt ist, gehe ich davon aus, dass die Anzahl der Klagen dramatisch sinkt und ein Personalüberschuss in der Justiz bekannt wird.
Da bin ich auch bei Ihnen, dass dann jeder Kläger in einer überschaubaren Zeit auch zu seiner Verhandlung auf Rechtsbasis kommt.
Ich stehe den Tech-Legals sehr positiv gegenüber. Nicht nur deshalb, weil damit erstmals das Recht transparent und durchsetzbar wird. Aber Legal-Techs sind dann am Ende, wenn unwahre und
unvollständige Akten auf den Tisch kommen. Insoweit ist schon entscheidend, dass wahre, vollständige und vor allem in ihrer Entstehung verbindliche Akten auf den Tisch kommen.
Sie gehen auf die Verfehlungen der BGs ein. Keine Verfehlung ist den BGs erlaubt. Wer Verfehlungen der BGs duldet, nicht ahndet, trägt die Verantwortung dafür, dass sie nicht abgestellt werden.
Heute wissen wir, dass die BGs über keine ordnungsgemäße Abläufe verfügen. Wer das nicht abstraft, unstützt deren illegales Verhalten.
Sie gehen doch nicht davon aus, dass 1983 das Bundesverfassungsgericht grundlos seinen Beschluss fasste. Diesem Beschluss ist doch eine langjährige Gesetzeswidrigkeit vorausgegangen. "Über" was wurde
eigentlich beschlossen?
M.E. eine Selbstverständlichkeit, die gesellschaftlich eine Grundvoraussetzung unseres Zusammenlebens darstellt. "Die Wahrheit" in der Verhandlung wurde als Vortrag in der Justiz seitens des
Budnesverfassungsgerichts beschlossen. Man muss sich vorstellen, dass dies notwendig gewesen sein soll?
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals beschlossen, dass Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind. Welche dringende Notwendigkeit! Kaum vorstellbar!
Tragisch wird dieser Beschluss erst, wenn man die umgekehrte Formulierung wählt. "Die Behörden hatten nicht wahrheitsgemäße und unvollständige Verwaltungsakten der Justiz zur Entscheidung vorgelegt
und Recht erhalten."
Verteufeln Sie jetzt auch den Kläger, der sich das nicht bieten lassen wollte?
Auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 ist nachvollziehbar. Wie wollen wir einen Verwaltungsentscheid nachvollziehen, wenn wir die Dokumente nicht einsehen dürfen, die zu diesem
Verwaltungsentscheid geführt haben. Was verkannt wird ist die Tatsache, dass durch die Veränderlichkeit der Akte, jederzeit einem Verwaltungsentscheid ein Dokument vorgelegt oder entnommen werden
kann.
Logik über Logik!
#1027
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 21:09)
#1025
Bekanntlich ist die Anforderung eines Rollators mit zunehmendem Alter verbunden. Eine Argumentation, wenn - dann, wäre er bereits früher erforderlich gewesen, ist nicht sachlich unzulässig. Darüber
möchte ich auch nicht diskutieren.
Es ist richtig, dass auf Basis einer schlechte Entscheidungsvorbereitung eine schlechte Entscheidung folgt und letztlich daraus mehr Arbeit. Diese Arbeit darf nicht dazu führen, dass andere dadurch
belastet werden. Da sind wir uns völlig einig.
Das Thema ist aber, dass die Justiz an Gesetz und Recht gebunden ist. Dieses jedoch - aus welchen Gründen auch immer - nicht zugrunde legt.
Das gibt es natürlich Klagen und hinter der Klage wiederum Klagen und ...
Wir sehen es eindrucksvoll. Da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.
Die Forderung ist daher: gleich richtig ist wichtig!
Ich gehe in der Tat davon aus, dass die erste richterliche Entscheidung nicht auf der Grundlage von Gesetz und Recht erfolgte und danach die folgenden Verfahren auf der gleichen Grundlage wie im
ersten Verfahren - usw..
In der Rechtsprechung gibt es kein derart gestaltetes Gewohnheitsrecht, das Unrecht legitimiert, weil es bereits zuvor Unrecht war.
Ich könnte Ihnen belegen, dass hier gewaltig getrickst wird.
#1026
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 20:06)
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich habe die Rückantwort des Präsidenten des Landgerichts Hamburg gelesen (https://www.unfallmann.de/26-01-2020-der-pr%C3%A4sident-antwortet/). Verstanden habe ich ihn nicht.
Nach § 26 Deutsches Richtergesetz obliegt ihm nicht nur die Verantwortung und Gewährleistung des Rechtsbetriebs des Landgerichts Hamburg (Verkehrssicherheit), sondern ist dazu befugt die Richter zur
ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte aufzufordern.
Wenn ich dessen Antwort korrekt verstehe, dann nimmt er diese Dienstaufsicht nicht wahr und bezieht sich auf Art. 97 GG ("Diese gehören indes zum Kernbereich der durch Art. 97 Grundgesetz besonders
geschützten richterlichen Unabhängigkeit " "Eine Kontrolle richterlicher Entscheidungen findet insoweit nicht statt").
Wenn ich die ganzen Diskussionen korrekt verfolgt habe, dann steht im Mittelpunkt nicht die Entscheidung, sondern die Entscheidungsvorbereitung. Bei dieser Tätigkeit ist der Richter an Gesetz und
Recht gebunden. Genau dies ist in Ihren Fällen zu beanstanden und es obliegt dem Präsidenten sehr wohl seine Richter zu disziplinieren und zur ordnungsgemäßen und unverzüglichen Amtsausführung
aufzufordern.
Es ist bei der Abstraktion der gesetzlichen Formulierungen nachvollziehbar, dass einzelne Fälle nicht absolut geklärt sind. Das hat nichts mit der Quailifkation der Richter zu tun.
Hat ein höheres Gericht die Anwendung eines Sachverhalts ausgelegt, hat es Recht gesprochen, haben sich untergeordnete Gerichte daran zu halten. Deshalb die Formulierung "an Gesetz und Recht
gebunden".
In dem hier strittigen Fall hat das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden und Recht gesprochen und das Bundesverwaltungsgericht hat sich 1988 ausgeführt, dass erst anhand der Akteneinsicht
Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen sind.
Wenn ich korrekt gelesen habe, dann haben Sie bei ihm nachgefragt, weshalb das Landgericht Hamburg und nicht das in Bremen für den Fall zuständig sei. Ich kann an dieser Frage nicht erkennen, weshalb
der Präsident daraus ableitet, sich nicht einschalten zu dürfen.
Ihre Frage hat mit der Entscheidung der Richter oder deren Prozessführung nicht im entferntesten etwas zu tun.
Ich gehe davon aus, dass dieses Schreiben das Landgericht Hamburg aus sachlichen Gründen nicht verlassen sollte. Es ist m.E. angesagt nachzufragen, ob er hier nicht ein Irrtum vorliegt.
Sachlich interpretiere ich den Fall so, dass der Präsident Ihnen Recht gegeben hat und der Fall im Landgericht Bremen und nicht in Hamburg zu verhandeln war. Daraus folgt, dass die von Ihnen
angegebenen Urteile rechtlich "für die Katz sind" und Sie keinesfalls auf Weisung der Richter über Weihnachten im Knast verbringen mussten.
Ich halte diese Vorgehensweise, auch die Formulierung der Rückantwort des Präsidenten des Landgerichts Hamburg für einen sehr bösen Scherz. Als Leiter einer Behörde muss ihm klar sein, dass er
letztlich für die Behörde verantwortlich ist und einen ordnungsgemäßen Dienst zu verrichten hat. Art. 34 GG droht ihm und seinen Kollegen, für deren Handeln er sich nicht zuständig fühlt.
In diesem Zusammenhang weise ich im allgemeinen Konsenz auf den feinen Unterschied von zuständig und verantwortlich hin.
Ein Vorgesetzter ist berechtigt, sich durch Delegation von Arbeit in seiner Zuständigkeit zu entlasten. Gleichwohl trägt er die mit der Arbeitsdelegation die Verantwortung weiterhin.
Während folglich die Zuständigkeit delegierbar ist, trifft dies für die Verantwortlichkeit nicht zu.
#1025
FT(Donnerstag, 30 Januar 2020 11:49)
Mazi,
Ich habe das schon richtig verstanden. Und wir haben auch Sachen erlebt mit dem SG Bremen, die unfassbar sind. Herrn Neumanns Mut, das öffentlich zu machen, respektiere ich ausdrücklich. Aber er
schadet sich und allen anderen mit diesem Chaos.
Nochmal : Die Klagen muss er dringend zusammenfassen und überlegter angehen, z. B. eine Klage wegen Rollator für einen Herrn Ende 70 ist lächerlich. Wenn Laufen am Rollator die Folge der Unfälle
gewesen wäre, dann hätte er das Dings ja wohl schon früher gebraucht. Solche Klagen blockieren die Justiz, machen Juristen agressiv, und sind katastrophal für andere Bürger. Nein, das muss echt nicht
sein.
Und ich habe auch die Verfehlungen der BGs verstanden. Aber er hat eine hohe Entschädigung erhalten. Nun geht es um Blödsinn wie 10 Euro für eine Rollatorzuzahlung, das ist selbstverständlich eine
komplett aussichtslose Klage, und das weiß Herr Neumann auch. Wie ein Gerichtsbescheid funktioniert, hat er offensichtliich nicht mal gelesen, postet aber siegesgewiss, dass er wieder einmal Opfer
des Unrechtsstaates werden solle. Nö, so möchte ich mich nicht manipulieren lassen.
#1024
Mazi(Donnerstag, 30 Januar 2020 11:03)
#1023
Offensichtlich haben Sie den "roten Faden" in der Tat nicht gefunden. Da scheint in der Tat etwas falsch zu laufen.
Herr Neumann hat unterschiedlichste Verfehlungen der Berufsgenossenschaft aufgezeigt und damit dokumentiert, dass es nicht um einen einzelnen Fall, sondern um ein System geht. Er hat die Grundlagen,
auf die er seine Meinung stützt offengelegt. Die Dokumente, die er zu seiner zur eigenen Meinungsbildung heranzieht, hat er im Internet veröffentlicht. Sie sind also in der Lage ihm zuzustimmen oder
ihm zu widersprechen.
M.E. eine saubere Form der Meinungsfreiheit.
Gegen diese Offenheit hat es nachvollziehbaren Widerstand gegeben, die u.a. mit einer Klage vor dem Landgericht Hamburg abgesichert werden sollte. Die Richter des Landgerichts Hamburg haben gegen die
grundgesetzlich garanierte Meinungsfreiheit entschieden und Herrn Neumann eine saftige Strafe "aufgebrummt".
Das hat er hingenommen und hat sich über Weihnachten letzten Jahres (m.E. widerrechtlich) einsperren gelassen.
Worum es m.E. im Kern Herrn Neumann geht, ist die konsequente und sachgerechte Anwendung des Grundgesetzes. Es geht nicht darum, dass die Legislative nicht die entsprechenden Regelungen/Gesetze
erlassen habe, sondern darum, dass Exektuive und Judikative Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz, an das sie gebunden sind, nicht achten. Sie verstoßen vorsätzlich (und nicht in einem Einzelfall)
gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Ich möchte auf Ihren berechtigten Vorwurf "überrollen der Sozialgerichte mit Klagen einzugehen". Diese Feststellung ist m.E. korrekt.
Auslösend ist aber nicht die "Klagewelle" von Herrn Neumann, sondern die Tatsache, dass die Sozialgerichte ihre Urteile nicht nach der gesetzlichen Vorschrift fällten. Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz
(Sie kürzen wissentlich Sozialgerichtsgesetz als SGG ab) wäre es ihre Pflicht.
Es wäre nach § 26 Deutsches Richtergesetz die Pflicht ihrer Vorgesetzenten, sie zur ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte aufzufordern.
Es ist mir in der Tat nicht bekannt, dass die Richter an den Sozialgerichten auch nur in einem einzigen Fall tatsächlich eine Verwaltungsakte der Behörde vorliegen hatten, die dem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts von 1983 entsprochen hat. Nach fast 40 Jahren bin ich nicht mehr geneigt, mit einer "Übergangsphase" zu argumentieren (zumal dies des Bundesverfassungsgericht 1983 und das
Bundesverwaltungsgericht 1988 nicht zugelassen haben).
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass eine einmalige Klage im Normalfall genug ist. Genau dies erwartet Herr Neumann offensichtlich. Dem war aber nicht so. Die lange Liste der Klagen, Sie
argumentieren: die überlange Liste, darf es nicht geben.
Die Überlastung der Gerichte ist folglich von der Justiz selbst initiiert. Die Nacharbeit ist folglich nicht mit dem "normal anfallenden Arbeitsanfall" gleichzusetzen.
Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich benachteiligt fühlen. Benachteiligt aber nicht durch die Aktivitäten von Herrn Neumann, sondern durch das ungesetzliche Verhalten der BG und der
Sozialgerichte.
Mit Berechtigung erwarten Sie, dass Ihre Klage gerichtlich behandelt und korrekt gelöst wird. Für nichts Anderes kämpft Herr Neumann. Ich sehe Sie als seinen Unterstützer (mit anderen Worten) in der
Sache an.
Wenn ich Sie mit Ihrem Beitrag korrekt verstanden habe, dann führen Sie Beschwerde gegen die Sozialgerichte wegen deren Missachtung von Gesetz und Recht zum Nachteil diverser benachteiligter Gruppen
unserer Gesellschaft. Sie plädieren dafür, dass eine einmalige Klage ausreichen muss, das Recht nach dem Grundgesetz durchzusetzen.
Die praktische Erfahrung von Herrn Neumann zeigt, dass dies die Richter an den Sozialgerichten nicht interessiert. Sie urteilen gegen die grundgesetzlichen Regelungen und erwarten, dass die Bürger
diese ungesetzliche Form "schlucken".
Herr Neumann ist offensichtlich kein Mitläufer, der bereit ist "zu schlucken". Er macht das System nachvollziehbar bekannt und jeder kann sich selbst ein Urteil bilden. Das ist in meinen Augen eine
besondere, beachtenswerte Form der Umstzung des Art. 20 Abs. 4 GG.
Ich freue mich, dass Sie ebenfalls für eine einmalige Klage und deren sachgerechte Entscheidung nach den Vorschriften des Grundgesetzes sind.
#1023
FT(Donnerstag, 30 Januar 2020 10:01)
Unmöglich finde ich das hier, oder ist das Comedy? Ja, da selber auch involviert in ein fragwürdiges Sozialgerichtsverfahren in Bremen, glaube ich sofort, dass es zu "Unregelmäßigkeiten" gekommen
ist. Darum habe ich mir die Homepage ja durchgelesen. Aber wo ist der rote Faden, wo die Verhältnismäßigkeit, wo die Rücksichtnahme auf andere Bürger?
Ich erkenne nicht mal mehr, worum es eigentlich heute geht. Doch, sie wollen einen Rollator bezahlt haben und ihre Medikamentenzuzahlungen ersetzt. Darum die nächste Klage. Habens echt keine anderen
Sorgen? Sie sind ein alter Mann, da brauchen andere auch Rollatoren und Herztabletten, und bis auf Zuzahlungen übernimmt das alles die Krankenkasse. Und irgendwie ungerecht ist das Leben immer, mit
meinem Unrecht würden Sie z. B. nicht tauschen wollen. Stellen sie sich mal vor, trotzdem habe ich meinen Rollator privat gezahlt, und eine hohe Abfindung von 12000 Euro habe ich nie erhalten. Auch
ein Kohlhaas sollte mal überlegen, welchen Lebensinhalt er noch hat ohne diesen Gerechtigkeitskampf. Es ist nämlich ihre letzte Lebenszeit, die sie hier verbringen. Verzeihung, dass ich offen bin,
aber sie sind alt.
Was die Gerichtsverfahren angeht, finde ich es berechtigt, bei einer derartigen Häufung auch mal per Gerichtsbescheid zu entscheiden ohne Verhandlung. Natürlich ist das prinzipiell möglich, lesens
halt mal das SGG. Es ist für mich sinnfrei, Sozialgerichte derart zu überrollen mit Klagen. Fassen sie alles zusammen, klagen sie einmal, und gut. Haben sie noch nie darüber nachgedacht, wie
rücksichtslos sie sich verhalten anderen gegenüber, die in existentiellen Notlagen Klage einreichen und wegen ihnen Jahre warten müssen? Beschäftigen sie sich doch mal mit Hartz IV und der
Kinderarmut, den fehlenden Bildungschancen, oder Wohngeldempfängern, die noch weniger haben als Sozialhilfe. Da haben sie genug juristischen Lesestoff. Womöglich merken sie sogar, wie unwichtig es
ist, mit einer guten Rente auch noch 10 Euro Rollatorenzuzahlung zurück haben zu wollen.
#1022
Mazi(Montag, 27 Januar 2020 20:11)
#1021
Tipp:
Nehmen Sie Akteneinsicht und vollziehen Sie die Verwaltungsentscheidungen nach.
Dieses Recht haben Sie nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (1-B-153-87 vom 16.03.1988).
Meine Erfahrung ist - und das betrifft den "Fall: Neumann" wie Ihren Fall ebenso. -, dass ein Richter nur dann vorgeben kann, einen Sachverhalt von Amts wegen erforscht zu haben, wenn ihm eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen hat. Dokumente, die er nicht eingesehen hat oder nicht einsehen durfte, darüber kann er nicht entscheiden, dass diese für
seine Entscheidungsfindung irrelevant seien.
Meine Erfahrung ist, dass die Aufsichtsbehörde so schwach ist, dass in den Ämtern die Verwaltungsakten nicht von selbst ordnungsgemäß geführt werden.
Der BGH hat entschieden, dass für den Fall, dass die Verwaltungsakte nicht beweiskräftig vorgelegt werden kann, die Richter zu Ihren Gunsten entscheiden müssen. Das ist Ihnen bereits
vorgegeben.
Für Ihre Einschätzung der Sozialgerichte und Landessozialgerichte liegen mir keine Angaben vor, die Ihre Angaben zweifelhaft erscheinen lassen könnten.
Melden Sie sich über diesen Chat, wenn Sie Hilfe benötigen.
#1021
namenlos(Sonntag, 26 Januar 2020 14:01)
Auch ich fühle mich in Bremen nach einem Sozialgerichtsverfahren nicht mehr sicher. Ich will Ihnen damit sagen, es wird immer offensichtlicher, das Sie recht haben, was die Sozialgerichte Bremen und
Niedersachsen-Bremen angeht. Hier gibt es einen fetten Skandal. Mir passierte folgendes: Das Versorgungsamt gewährte mir zum 01.08.2013 die Schwerbehinderung. Zum Februar 2014 ging ich in vorzeitige
Altersrente, und es war also völlig klar, dass die 60% GdB vorher schon da waren. Die DRV Oldenburg lehnte trotzdem ab, mir die Rente mit weniger Abzug zu zahlen, wogegen ich klagte. Das Verfahren
vor dem Sozialgericht Bremen war ein Aprilscherz, ich bin nicht einmal vorgeladen worden. Die Richterin teilte mir schriftlich mit, sie teile die Auffassung der DRV, fertig. Klage abgewiesen mit
Gerichtsbescheid. Das Landessozialgericht hat es genauso gemacht, ich hatte am Schluss das Gefühl, in einer Diktatur ohne Bürgerrechte zu leben. Und Achtung: 2 Rechtsanwälte lehnten meine Vertretung
ab, weil ich hätte zwar recht, aber die hätten die Macht, man könnte mir nicht helfen, ich soll es schlucken.
Na denn, Bremen und Justiz oh Gott oh Gott. Sie haben recht. Die sind weit weg vom Rechtsstaat hier, gruselig ist das. Vielleicht kann ihnen das etwas Mut machen, Sie sind hier nicht der Einzige
Betrogene.
#1020
Mazi(Samstag, 25 Januar 2020 19:38)
Sher geehrter Herr Neumann,
ich halte es für ratsam bei den Präsidenten des Sozialgerichts und Landessozialgerichts die Bestätigung einzuholen, dass die Richter an den jeweiligen Gerichten nach den Vorschriften des
Grundgesetzes sprechen und dabei nach Art. 20 Abs. 3 an Gesetz und Recht gebunden sind.
An die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts sind die jeweiligen Richter gebunden.
#1019
Mazi(Freitag, 24 Januar 2020 17:04)
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich habe mir die Klagelisten angesehen
https://www.unfallmann.de/10-01-2020-klageliste/
und kann mir nicht vorstellen, dass den Richtern eine Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts von 1983 vorgelegen hat. An diese Vorschrift ist
die Exekutive und Judikative nach dem Grundgesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3).
Ich will nicht bestreiten, dass Sie Schreiben mit der Überschrift "Im Namen des Volkes" erhalten haben, aber ich bezweifle, dass die Richter den Sachverhalt nach § 103 Sozialgerichtsgesetz von Amts
wegen erforscht haben. Wenn sie dies getan hätten, dann hätten sie dies anhand einer Verwaltungsakte der Behörde nach den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen.
Im Kern dieses Beschlusses sagt das Bundesverfassungsgerichts, dass die Behörde zur Aktenführung nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet ist. Die Verwaltungsakte ist danach wahrheitsgetreu und
vollständig zu führen. Die Gerichte und die Aufsicht prüft die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte (Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom
26.07.2013).
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich 1988 genötigt gefühlt festzustellen, dass erst die Akteneinsicht dem Betroffenen die Möglichkeit gibt, Verwaltungsentscheidungen nachzuvollziehen. Dokumente der
Akte, wesentliche sachbezogenen Geschehnisse, sind dann zur Vernichtung freigegeben, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass die Dokumente zur Aufklärung des Sachverhalts nicht mehr notwendig
sind.
Ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz ist mit der Einhaltung dieser Beschlüsse zwingend verbunden.
Es treten mehrfach offensichtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Behörden auf.
1. Es ist nach der Sachlage nicht erkenntlich, dass den Richtern wahrheitsgemäße und vollständige Verwaltungsakten der Berufsgenossenschaft vorgelegen haben.
2. Daraus folgt, dass die Richter in ihren Urteilen nicht angeben konnten, den Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt zu haben.
3. Die Richter haben die Beschlüsse von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht und damit ihre Handlungsvollmacht nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3) nicht eingehalten/beachtet. Ich stelle
in Frage, ob die Richter überhaupt berechtigt sein können, außerhalb des Auftrags ein Gerichtsurteil mit Bindung an das Grundgesetz zu erlassen.
4. Wenn die tatsächlichen Geschehnisse anderes dokumentieren, als die Richter geglaubt haben verstanden zu haben, dann liegen hier Irrtümer der Richter vor.
5. Wie dem auch ist. Es ist m.E. unstrittig, dass Ihr Fall strittig ist. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts liegt kein Fristablauf der Aufbewahrung von Dokumenten vor. M.E. liegt hier
der eindeutige Strafvorwurf der Beweisvernichtung im Amt vor und ist zu ahnden.
6. Nach der gängígen Regelung und in Achtung des Gleichheitsgrundsatzes sind die Amtspersonen anzuklagen und von ihren Pflichten mit rückwirkender Wirkung zu entbinden.
Herr Neumann, ich gehe nicht davon aus, dass Ihnen jemals ein Gerichtsurteil auf Basis des Grundgesetzes mit verpflichtender Wirkung zugestellt wurde. Demzufolge sehe ich keines der "Urteile" für Sie
nach dem Grundgesetz als bindend an.
Es ist zu unterstellen, dass die involvierten Herrschaften aufgrund ihrer Ausbildung mit Vorsatz, zumindest nicht im Glauben ordentlich zu handeln, handelten.
#1018
Mazi(Donnerstag, 23 Januar 2020 09:10)
# 1017
Als Eigner der Zeitschrift MedSach ist auch der Gentner Verlag eingetragen.
Liege ich richtig?
Nach anerkannten Wissenschaftlern der Medizin entsprechen die Vorschriften bei MedSach nicht ihren Prinzipien. Ihre Verwendung als Argumentationsgrundlage vor Gericht ist demzufolge unzulässig,
widerspricht Gesetz, Recht und verstößt zudem gegen die guten Sitten.
Die Uni Mainz, die häufig zu Fälschungen missbraucht wird, muss in der Medizin wissen, was wissenschaftlich ist und was nicht.
Sie möchten nachlesen?
Hier der Artikel:
ÜBERSICHTSARBEIT
Kritisches Lesen wissenschaftlicher Artikel
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 7⏐13. Februar 2009
#1017
Starlord(Donnerstag, 23 Januar 2020 07:05)
Nö da liegen sie aber mal voll daneben. Einfach mal im Impressum der DGUV nachsehen, da finden Sie auch die Vereinsregister-Nr. Unter der Rubrik Mitglieder werden auch alle Mitglieder aufgelistet und
siehe da: es handelt sich nur um UV-Träger.
#1016
WernerE(Mittwoch, 22 Januar 2020 20:29)
Beitrag 1009 und 1013
die DGUV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes (KDöR).
Kein Verein und wird von allen gesetzlichen UV - Träger getragen.
Die DGUV ist der Dachverband.
Die DGUV wird massiv durch die dt. Regierung insbesondere vom BMAS unterstützt.
Lobbyisten wie H. Göke sorgen schon, dass nur das (mafiöse) System der DGUV bestimmt, wo es mit der Gesundheit der betroffenen Menschen hingeht.
#1015
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2020 16:05)
#1013
Vielleicht ist die Wortwahl in Ihrem Sinn nicht passend, aber es ist klar, wer das "Stöckchen in der Hand hat", über die Berufsgenossenschaften "zu springen" haben. Es ist sachlich nicht verwerflich.
Verwerflich ist nur, dass beispielsweise die Berufskrankenheitenverordnung sich nicht an den Berufskrankheiten orientiert, sondern an der Tatsache, was man sich leisten will. Ob ein Geschädigter
Leistungen erhält ist nicht von seinem Schaden, sondern von der Veröffentlichung eben dieser Liste abhängig.
Es kann und darf nicht vom Grundgesetz her sein, dass jemand, dem ein Schaden in seinem Beruf erfährt, dann schadensberechtigt ist, wenn dies in einem Formschreiben niedergeschrieben und nicht
sachlich begründet ist.
Sie kennen die scheinbar zahllosen Kritiken und Beispiele in den Medien.
Ich stelle nicht in Frage, dass das "Zitat" von der Homepage der DGUV stammt. Es ist jedoch festzustellen, ob hier nicht eine missbräuchliche Vertragsgestaltung vorliegt. Wir kennen diesen
"Würgegriff" aus anderen Rechtsfällen und dessen Folgen.
Es ist Ihnen gewiss bekannt, dass wissenschaftliche Veröffentlichungen in der Medizin dann als solche wissenschaftlich aufgenommen und verstanden werden, wenn in der Veröffentlichung der Sponsor
angegeben wird und der Autor angibt, dass er in keinem Interessenkonflikt steht.
Beides ist zur Begründung von Urteilen in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig nicht der Fall (ich komme eben von einer Akteneinsicht bei einem Sozialgericht - sorry. Deshalb beschäftige ich mich
aktuell damit.).
Ich unterstelle, dass Ihnen bekannt ist, dass die Berufsgenossenschaften (und hier meine ich das weite Umfeld), die Zeitschrift MedSach "steuert", die letztlich rechtlich zum unabhängigen Gentner
Verlag gehört (Ihrer Argumentation folgend!). Sachlich bedient sich der Gentner Verlag eines Redaktionsausschuss, der wiederum in hohem Maß von "Angehörigen der Berufsgenossenschaften und
Versicherungen gestellt ist.
Seit geraumer Zeit ist diese Information aus dem Netz verschwunden. Ich weiß nicht weshalb.
Dass diese Vertreter mit einem Interessenkonflikt behaftet sind, mag wohl der treueste Ihrer Zunft nicht bestreiten wollen. Ich sehe auf das Bemühen der Berufsgenossenschaften generell die
Informationen zu verhindern. Die Klagen und Beschwerden gegen Herrn Neumann beschreiben dies ausführlich.
Ich zitiere den Verein Finanzwende: "Denn gegen dunkle Geschäfte hilft nur das Licht der Öffentlichkeit." Diesen Grundsatz finden wir im Grundgesetz als Grundrecht wider. Erstaunlich ist jedoch, dass
die amtierende Judikative dies entgegen dem Grundgesetz sehen will und sich die Staatsaufsicht noch nicht eingeschaltet hat.
Was den direkten Einfluß des Ministeriums für Arbeit und Soziales angeht, komme ich später darauf zurück. Ich werde Ihnen die Informationsquelle nennen. Was den aktuellen Hauptgeschäftsführer angeht,
so steht Ihre Information in der Tat im Internet.
Aber, wie gesagt, ich komme später darauf zurück.
#1014
Erich Neumann(Mittwoch, 22 Januar 2020 15:57)
#1013
Die Information:
Herr Dr. Steffan Hussy, war vorher Hauptgeschäftsführer der BGHW und ist als solcher auch in meinem merkwürdigen Fall verwickelt.
Herr Dr. Günter Hans ist ihm bekannt und ist in meinen Fall und Prozessdelikt verwickelt.
Nun wird Herr Dr. Steffan Hussy sein Wissen bei der DGUV einbringen und könnte die Ermittlungen zur Sachaufklärung einleiten.
Die Verbindung der BGHW (Dr. Günter Hans) zur DGUV und Herrn Dr. Hussy sind u. a. mit dem Schreiben vom 15.03.2017 dokumentiert.
Siehe unter >@ 15.03.2017 DGUV
#1013
Starlord(Mittwoch, 22 Januar 2020 13:38)
Ich habe nur geschrieben, dass die DGUV nicht vom Ministerium gesteuert wird wie Sie behauptet haben. DIe DGUV ist ein Dachverband und nimmt laut deren Homepage unter Wahrung der Selbständigkeit
seiner Miglieder (UV-Träger) bestimmte Aufgaben war. Dazu gehört u.a. auch das genannte Regelwerk. Jedoch erlässt nicht die DGUV Unfallverhütungsvorschriften sondern die UV-Träger, die in den
Fachbereichen der DGUV unter Mitwirkung der DGUV erarbeitet wird.
Also wenn wird die DGUV von den UV-Trägern gesteuert aber nicht von irgend einem Ministerium.
Und der Leiter, sofern Sie den Hauptgeschäftsführer meinen, kommt nicht aus dem Ministerium. Der aktuelle war vorher Hauptgeschäftsführer der BGHW.
#1012
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2020 12:21)
Ich sehe es als gesichert erhoben an, dass die Verwaltungsakte der BGHW weder wahrheitsgetreu noch vollständig ist.
Ich sehe es als gesichert erhoben an, dass die Verwaltungsakte nicht alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse enthält.
Ich sehe es als gesichert an, dass der Verwaltungsakte nach der Vorschrift des BSI keine Beweiskraft zukommt.
Ich sehe es als gesichert erhoben an, dass die Richter in Kenntnis dieser strafrechtlich zu belangenden Vergehen (letztlich aufgrund der Entscheidung eines höheren Gerichts - BGH) nicht zu Gunsten
der Beklagten entscheiden dürfen. Solche Entscheidungen sind mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung nach § 339 StGB behaftet und stehen im Zusammenhang mit einer Straftat.
#1011
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2020 12:16)
Ich habe mir das Schreiben der BGHW vom 20.11.2019 angesehen (Rechtsstreit Erich Neumann ./. Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik).
Nach herrschender Meinung gehören selbstverständlich Handakten nicht zur Verwaltungsakte.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 stellt lediglich fest, dass die Behörde die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen hat. Der Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 bezieht sich auf vorgenannten Beschluss und stellt klar, dass erst die Akteneinsicht in vorgenannte Akte einen Betroffenen die Möglichkeit verschafft, eine
Verwaltungsentscheidung nachzuprüfen.
Beide Beschlüsse sind m.E. logisch, so dass man die Frage aufwerfen muss, weshalb es notwendig war, solche Beschlüsse richterlich überhaupt zu erlassen? Es hat offensichtlich Notwendigkeit dazu
bestanden. Diese Notwendigkiet ist aber nicht auf der Seite zu suchen, der für die Aktenführung nicht verantwortlich ist. Im Umkehrschluss heißt dies, dass offensichtlich Behörden ihre Akten nicht
nach diesen Prinzipien führten.
Das Bundesverwaltungsgericht verweist in seinem Beschluss von 1988 gar darauf hin, dass ohne die Möglichkeit des Rückgriffs auf wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ein "tatsächlich
wirksamer Rechtsschutz" nicht gewährt wird.
In der Konsequenz gewähren Sozialgerichte keinen "tatsächlich wirksamen Rechtsschutz". Was das bedeutet und weshalb dies so organisiert ist und wurde, brauche ich wahrscheinlich an dieser Stelle
nicht weiter zu begründen.
Die Verwaltungsakte hat alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse zu enthalten.
Sind wesentliche sachbezogene Geschehnisse in der Handakte und nicht in der Verwaltungsakte archiviert, ist die Verwaltungsakte nicht in der Lage eine vollständige Dokumentation der Geschehnisse zum
Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen zu ermöglichen.
In der Tat besteht danach ein Streit, ob die Verwaltungsakte dann noch vollständig sein kann oder die Handakte zur Gesamtakte der Verwaltungsakte mutiert. M.E. kann letzteres nur der Fall sein.
Da in diesem Fall die BGHW erklärt, die Handakte vernichtet zu haben, ist der Fall mit seinen rechtlichen Konsequenzen geklärt. Sie hat Beweisakten vernichtet und haftet. Eine andere Entscheidung von
Richtern widerspricht m.E. den grundgesetzlichen Vorschriften.
Die Tatbestandsbeschreibung in den Urteilen der Richter ist objektiv nicht wahrheitsgemäß. Es ist staatanwaltschaftlich zu prüfen, ob sie wegen Rechtsbeugung nac h § 339 StGB belangt werden.
Dem Vernehmen nach ist es Praxis an den Sozialgerichten z.G. der Berufsgenossenschaften auch ohne deren Verwaltungsakte zu entscheiden. Es ist bekannt, dass die Richter an den Sozialgerichten
aufgrund unterschiedlichster existierenden Versionen von Verwaltungsakten der Behörde, einen Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen nicht vornehmen können, bzw. nicht vorgenommen haben
können.
Dies wirft die Frage auf, wie weit es denn mit der Unabhängigkeit der Richter in der Bundesrepublik her ist. Mit Sicherheit haben hier Unterstellungsangaben eine Wirkung.
Wenn des Grundgesetz die Gewaltenteilung vorgibt, der Justizapparat in der Sozialgesetzgebung dieser Erfordernis jedoch nicht Rechnung trägt, stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der Organisation
der Sozialgerichte mit dem Grundgesetz.
Die Dokumentation von Herrn Neumann weist Dokumente auf, ohne die ein Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen nicht möglich ist. Wenn folglich Richter an den Sozialgerichten erklären - und die BGHW
selbst erklärt, Unterlagen vernichtet zu haben -, haben die Richter keine Möglichkeit Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen, geschweige denn zu kontrollieren.
Folgt man der Argumentation der Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlieren Verwaltungsakten dann ihre Beweiskraft, wenn die Behörde nicht nachweisen kann, dass sie
authentisch und integriert geführt werden. Im vorliegenden Fall ist dies eindeutig gegeben.
In den Fällen, in denen der zur Aktenführung verpflichtete die Beweiseunterlagen vernichtet, ist den Richtern vom BGH vorgegeben, dass sie zugunsten des Klägers zu entscheiden haben.
Dies ist nachweislich im Fall von Herrn Neumann nicht erfolgt.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Deshalb sind Verwaltungsentscheidungen nach § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz wegen offensichtlicher Fehler nichtig. Nach § 48
Verwaltungsverfahrensgesetz sind diese Verwaltungsentscheidungen zu korrigieren.
#1010
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2020 11:39)
#1009
Es heißt:
"DGUV Vorschriften- und Regelwerk
Um Ihrem umfassenden Aufträgen nach § 14 ff. SGB VII nachzukommen, erlassen die UV-Träger Unfallverhütungsvorschriften (UVVen), deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der UV-Träger überprüft
wird. Unterhalb dieser Vorschriftenebene haben die UV-Träger zudem ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) zur Unterstützung der Unternehmer und Versicherten bei der
Wahrnehmung ihrer Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erarbeitet.
Die Fachbereiche und Sachgebiete der DGUV entwickeln das Vorschriften- und Regelwerk."
(https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/index.jsp)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales errichtet Berufsgenossenschaften
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgvplterg/BGVPLTErG.pdf).
Habe ich da etwas falsch verstanden, wonach das BMAS die Regelungen der DGUV vor deren in Kraft treten genehmigen muss und der Leiter der DGUV aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales kommt?
Wollen wir weiter streiten oder ist es jetzt genug?
#1009
Starlord(Mittwoch, 22 Januar 2020 10:28)
Die DGUV ist ein eingetragener Verein und wird garantiert nicht von irgendeinem Ministerium gesteuert.
#1008
Mazi(Mittwoch, 22 Januar 2020 00:38)
#1006 und #1005
Welchen Beitrag meinen Sie?
Berufsgenossenschaften werden über die DGUV "gesteuert". Die DGUV wiederum vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die Berufsgenossenschaften werden vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigt. Dieses achten "peinlichst" darauf, dass die Vorgaben der DGUV eingehalten werden. So das Prinzip.
Das Prinzip gilt jedoch dann nicht, wenn die Vorgaben der DGUV die Kosten in die Höhe treiben. Das Bundesversicherungsamt (heute: Bundesanstalt für soziale Sicherheit) wird vom Bundesministerium für
Arbeit und Sozialges beaufsichtigt.
Wer nach Art. 19 Abs. 4 GG nach dem Sozialrecht klagen muss, reicht seine Klage beim Sozialgericht ein. Von dort geht es zum Landessozialgericht und dann zum Bundessozialgericht. Beaufsichtigt wird
das Bundessozialgericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Nach dem Willen des Bundesministeriums des Innern kontrollieren die Richter die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte der Behörde. Laut dem Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts
Mainz, ich zitierte ihn bereits, ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen.
Nach diesen Feststellungen ist es sachlich unmöglich, dass eine Berufsgenossenschaft auch nur einen einzigen Prozess vor einem Sozialgericht gewinnen kann.
Es ist mir bekannt, dass dem in der Praxis nicht so ist. Wenn Sie sich die Urteile ansehen, dann sind diese auf Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften selbst begründet. Ganz einfach sind
solche Lobbyveröffentlichungen zu erkennen, wenn zum Beginn des Artikels der Sponsor, der für den Artikel bezahlt hat, nicht genannt wird und am Ende des Artikels der Autor nicht angibt, ob er in
einem Interessenkonflikt steht (so veröffentlicht in Deutsche Ärzte-Zeitung, 2009). Wenn dies fehlt, ist davon aus zugehen, dass es sich um einen lobbyistisch angelegten Artikel und keine
wissenschaftliche Veröffentlichung handelt.
Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass obige Lobby-Veröffentlichungen keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen in der Medizin darstellen.
Ein weiteres Indiz ist die Veröffentlichung in der Zeitschrift "MedSach", die einerseits zur Verschleierung zum Gentner Verlag gehört (nach seinen eigenen Angaben mit Kompetenz im
Installationsbereich) und zum Anderen mit einem Redaktionsausschuss weitgehendst mit Lobbyisten der Versicherungswirtschaft und Berufsgenossenschaften besetzt ist.
Soll ich weiter berichten?
Damit nichts Schlimmes anbrennt, überwacht die Exekutive, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Berufsgenossenschaften, das Bundesversicherungsamt und auch das Bundessozialgericht.
Mit anderen Worten: Das Grundgesetz schreibt die Gewaltenteilung zwar in Art. 20 Abs. 4 vor, hält sie aber im Fall der Berufsgenossenschaften nicht ein.
Im Fall der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es - wie organisatorisch oben dargestellt - keine Gewaltenteilung.
Ich habe bisher noch keinen juristischen Streitfall gesehen, bei dem Richter an den Sozialgerichten eine Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorliegen hatten.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hat diese Akte wahr und vollständig zu sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss in 1988 festgestellt, dass Betroffene
Verwaltungsentscheidungen nur anhand einer Verwaltungsakte nachvollziehen könnten. Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. ...
Wenn Betroffene die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte - die sie regelmäßig bei den Gerichten einsehen dürfen - nicht nachvollziehen können, dann können Richter die
Verwaltungsentscheidungen auch nicht kontrollieren. In ihren Urteilen geben die Richter aber an, dass sie die Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte geprüft hätten. Das geht aber nur
dann, wenn sie vorher das Recht gebeugt haben.
Es ist sachlich für einen Richter unmöglich zu entscheiden, dass ein Dokument, dass er nicht eingesehen hat/einsehen konnte, für seine Entscheidungsfindung nicht relevant sein könnte.
Nach meinem Dafürhalten kann es keinen Sozialrichter geben, der als Pensionär alimentiert wird.
Wenn wir das Grundgesetz leben wollen, dann muss die Organisation nach dem Funktionstrennungsprinzip organisiert und die Stellen mit tatsächlichen Richtern besetzt sein. Straftäter sind nach den
bestehenden Gesetzen zu verurteilen und nicht zuletzt nach dem Grundsatz des besonderen Treueverhältnisses aus dem Dienst zu entfernen.
Lesen Sie's selbst nach und prüfen Sie meine Angaben.
Was soll ist bei "http://www.forum-bg.de/" lesen?
#1007
Grünes Telefon(Montag, 20 Januar 2020 18:31)
schöne Grüße
#1006
Tscharlie(Samstag, 18 Januar 2020 15:17)
Hallo Mazi
les dich hier mal ein
http://www.forum-bg.de/
die spitze des Eisberges oder wie es heist ….
Tschau
Tscharlie
#1005
WernerE(Samstag, 18 Januar 2020 11:32)
Hallo Maxi,
im Prinzip heißt das für uns Betroffene nichts anderes, als wenn das BMAS bzw der zuständige Minister keine Entscheidung zu Gunsten des Versicherten will, wird die Klage entsprechend behandelt.
Ich kenne einen Vorgang, in dem das bayrische Sozialministerium am Jahresanfang dem SG mitgeteilt hatte, wie hoch die "Anerkennung" Quote für berufskranke und verunfallte Bürger max im Jahr sein
darf.
Leider komme ich an das Schriftstück nicht ran.
Ein anderer Fall wurde mir vor kurzen geschildert:
Verkehrsunfall auf der Landstraße - 1 Mann verblutet, Frau bleibt am Leben
Staatsanwalt ermittelt - Unfallverursacher kommt ins Gefängnis
Privatklage der Frau gegen den Verursacher bzw desen Versicherung.
Bevor es zum Urteil kommt,
- hängt sich der erste Richter auf
- der Zweite verschwindet spurlos
- der Dritte fällt ein Urteil gegen die Frau.
Die Frau ist seit 10 Jahren in Behandlung, lebt von Sozialhilfe.
Der Anwalt der Frau hat, so wird vermutet hinter dem Rücken der Mandantin mit der VS gekungelt - zu seinem Vorteil.
Geschehen in Bayern dort wo der Ministerpräsident zu Hause ist.
Der Anwalt geht jetzt gegen seine ehem. Mandantin mit mehr als fragwürdigen Mittel vor.
Als aussenstehender Zuhörer schüttelt man nur noch ungläubig den Kopf und stellt die Frage:
Wo bleibt der Rechtsschutz des Bürgers durch die Staatsgewalt.
#1004
Mazi(Donnerstag, 16 Januar 2020 12:44)
#1002
Ich habe gestern mit Michael telefoniert.
Es ist richtig, dass sowohl das Bundessozialgericht, wie das Bundesversicherungsamt (heute als Bundesamt für Soziale Sicherung bezeichnet) wie auch die Berufsgenossenschaften dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales unterstellt sind.
Es ist auch richtig, dass Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg, soweit nicht eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist. 10 Abs. 2 Satz 2 GG bleibe unberührt.
Dort heißt es: "Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß
sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
Dies besagt, dass der Gesetzgeber es für notwendig erachtet hat, dass Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung zum Erhalt der Grundordnung oder des Bestandes der Bundesrepublik
erforderlich waren. An die Stelle der Nachprüfung des Rechtsweges bestellt die Volksvertretung Organe und Hilfsorgane.
In der Tat sind mir keine Organe oder Hilfsorgane bekannt, die die mangelhafte Ausführung der Nachprüfung des Rechtsweges überprüfen.
Ich räume auch ein, dass es sehr sonderbar erscheint, dass Unfallverletzte Klage beim Sozialgericht einreichen können, die letztlich - wie oben dargestellt - beim Recht des Ministeriums für Arbeit
und Soziales direkt oder indirekt landen.
Derartiges Verhalten ist auch m.E. mit dem Grundsatz der Funktionstrennung nicht vereinbar.
Wenn der Richter Dr. Krenek (Landgericht München I) aussagt, dass Vorgesetzte dann etwas tun müssen, wenn sie merken, dass etwas nicht richtig läuft und damit möglicherweise einen ehemaligen Vorstand
von Siemens in den Freitod treibt, dann besagt die obige Vorgehensweise, dass sich die Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung noch nie Gedanken über die Funktionstrennung und
Verkehrssicherungspflicht in ihrem eigenen Beritt Gedanken gemacht haben können.
Ich stimme zu, dass der Anschein erweckt ist, dass Unfallopfer vorsätzlich "um die Fichte geführt werden".
Als weiteres Indiz sehe ich die Berufsgenossenschaften an, die trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung nach dem Rechtsstaatsprinzip
und dem Ergänzungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Betroffener nur nach Akteneinsicht in der Lage sein kann, einen Verwaltungsbeschluss nachzuvollziehen.
In Kenntnis der Organisationstruktur, dass das Bundesversicherungsamt die Berufsgenossenschaften bzw. deren Aktenführung unter den Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales überwacht
und die DGUV eigene Verlautbarungen mit Genehmigung des vorgenannten Ministeriums erlassen darf und die Sozialgerichte die Einhaltung der Vorschriften des Ministeriums kontrolliert, wundert nichts
mehr.
Die Regierungen mögen doch bitte selbsdt überprüfen, was sie dem Bürger so alles zumuten.
Ich räume ein, dass dies nicht nachvollziehbar ist und mit Sicherheit mit dem Geist des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Über den aktuellen Stand des Gerichtsentscheids des EuGH i.S. Unabhängigkeit der Richter ist mir akteulles nicht bekannt
Danke für das angenehme Gespräch nach der Kontaktaufnahme über Xing.
Es ist bleibt Skandalös was hinter dem Schutzmantel des Staatsapparates abläuft, nicht das sich die Staatsdiener schämen müssten, nein sie müssten genauso rücksichtslos bestraft werden, wie sie Dich
bestrafen.
Auch wenn es keiner Lesen will, die gesetzliche. UV Träger inclusive Dachverband DGUV KdöR ist nichts anderes als eine Mafiabande mit staatlicher Unterstützung.
Was wir brauchen ist nicht ein Gesetz das Verunglimpfungen von Staatsdienern unterbindet, wir benötigen ein Gesetz das diese Bürger bestraft werden können.
Ich habe auf meiner Geschäftwebseite (ich trete ein für Soziale Gerechtigkeit) geschrieben:
die bayrische Staatsregierung warten noch immer auf die "göttliche" Eingebung, denn der bekannte Engel Aloysius sitzt noch im Hochbräuhaus beim Starkbier. (mit Link)
Der Staatsekretär Michael Schreyer hat in seiner Stellungnahme an den angerufenen Petitionsausschuss in Bayern geschrieben, ich verunglimpfe die bayrische Regierung und der Pet-Ausschuss möge doch
nicht öffentlich meine Petition behandeln, weil meine Daten zu schützen sind.
Lachhaft, meine Daten gibt es im Internet - aber vielleicht musste sich Michael Schreyer und das bayrische Staatsministerium selber schützen.
Du siehst Erich, egal ob Bayern oder Bremen überall im Land gibt es Bürgerverdrossenheit und Staatsdiener die Lügen, Betrügen und trotzdem im Amt bleiben.
Dir wünsche ich noch ein sehr langes, erfolgreiches Leben, um der Bagage den Stinkfeiner zu zeigen und damit Du das bekommst was Dir zustehen würde.
Hallo Mazi - ich werde Dich demnächst mal per Telefon kontaktieren
#1002
Michael(Montag, 13 Januar 2020)
Ich beziehe zusätzlich anrechnungsfrei nach: § 1. OEG, - i.V.m. -
§ 31. BVG, 100% Grundrente in Höhe von: 784 Euro, monatlich,
auf Grund der 100%tigen Anerkennung meiner gesundheitlichen
Schäden auf Grund eines rechtswidrigen Angriffes gegen mich.
Für einen reinen privaten Erfahrungsaustausch - u.a. - auch über
die Anerkennung eines rechtswidrigen Angriffes im Sinne von:
§ 1. OEG, i.V.m. § 31. BVG, bin ich auch telefonisch unter:
0157 / 30 80 20 90, erreichbar.
#1001
Ostfriesin(Freitag, 10 Januar 2020 15:31)
Diese Seite ist im öffentlichen Interesse. Immerhin haben wir noch Meinungsfreiheit, fragwürdig das dies seitens der Behörden in Bremen anders gesehen und gehandhabt wird. Erinnert an dunkle Zeiten
der Geschichte. Ich denke hier sollte ein Spendenkonto auf der Seite für Erich Neumann eingerichtet werden.
#1000
Erich Neumann(Mittwoch, 08 Januar 2020 08:55)
Hallo WernerE,
die BGHW hat für eine Gefängnisstrafe gesorgt. Insoweit konnte ich nicht sofort reagieren und erwarte Ihren Anruf unter Tel. 0421 583097.
Auch von mir ein gutes, erfolgreiches, neues Jahr.
#999
WernerE(Dienstag, 07 Januar 2020 20:40)
Schade, bisher keine Antwort von Erich.
Dann trotzdem allen ein gutes, erfolgreiches, neues Jahr.
#998
Mazi(Donnerstag, 02 Januar 2020 13:08)
#997
Kein Problem! Fragen Sie Erich.
#997
WernerE(Montag, 30 Dezember 2019 18:38)
Beitrag # 995
Zitat: Ich stelle die Frage, ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist oder bereits gegen die guten Sitten verstößt?
Nun es verstößt gegen rechtliche Sitten und wenn ich mir erlauben darf, es ist kriminell einzustufen. (Bitte streichen, wenn nicht erlaubt)
Mit dem nennen des Namens Hoenes, wollte ich nur dokumentieren, wie ich als ETM und im Prinzip fast unerfahrener Bürger, plötzlich zu einem Fall wurde, der in die Analen der Staatsanwaltschaft
München I und des Landessozialgericht München (3`ter Senat) eingehen wird.
Hätte es nicht auch der Oberstaatsanwalt in Augsburg getan, dort ging nämlich meine Anzeige ein und wurde stillschweigend nach München geschickt.
Von dort habe ich quasi mit der Entscheidung auch ein Aktenzeichen erhalten.
Mir ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaften Augsburg und München, auch das LSG und diverse Staatsangestellte hier mitlesen.
Die D+H kennen alle meinen richtigen Namen, meine eigene Webseite.
Der Ministerialrat Michael Sch. wies in seiner Stellungnahme an den Pet-Ausschuss für Öffentlichkeit darauf hin, es darf keine öffentliche Petitionsausschusssitzung geben, weil meine persönlichen
Daten Geschütz werden müssen.
Nein, nicht meine Daten mussten geschützt werden, sondern der Ministerialrat und die Mitarbeiter der bayrischen Staatsregierung (Soziales und Justiz)
Er schrieb auch so schön in seiner Stellungnahme:
Ich verunglimpfe die bayrische Regierung auf meiner Webseite, nur weil dort beschrieben habe, dass vermutlich der Aloysius noch im Hofbräuhaus sitzt und damit die Regierung auf die "göttliche"
Eingabe wartet.
Was mich auch wundert, es juckt niemand, wenn Briefe wie hier bei Erich Neumann mit Namen angeschwärzt dort aufzufinden sind.
Hoch Proffisionell ja davon könnte der Staat mitsamt seinen Dienern etwas lernen, aber ich denke das wollen sie nur nicht, könnte heraus kommen, welche "Flaschen" in ihren Reihen zu finden
sind.
Wer steckt eigentlich hinter Mazi?
Es geht weiter, auch in 2020!
#996
Mazi(Montag, 30 Dezember 2019 10:46)
#995
Sie sprechen den Fall "Hoenß" an. Kennen Sie das Urteil? Kennen Sie die Beweisführung?
Ulli Hoenß hat hochprofessionell gehandelt. Weder ein Richter, noch ein Staatsanwalt, noch eine Finanzbehörde hat das verstehen können, was Ulli Honeß getan oder nicht getan hat.
Ich kann Ihnen verbindlich berichten, dass die OECD 1993 vor diesem Problem mit Spezialisten scheiterte und das Thema damals ungelöst zu den Akten gelegt hat.
Ich kann Ihnen auch davon berichten, dass die Bundesrepublik Deutschland auf Antrag eines Steuerpflichtigen 1996 einen eigenen völkerrechtlichen Vertrag mit den USA abgeschlossen hat. Ich kann Ihnen
weiter berichten, dass dieser Vertrag (wahrscheinlich 2001) ohne Änderung in den Formulierungen abgeschlossen wurde.
Gegenstand dieses Vertrages waren die steuerlichen Regelungen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland wie in den USA außer Kraft zu setzen und durch eine einzelvertragliche Regelung zu ersetzen.
Wenn Sie recherchieren wollen, dann machen Sie sich zum Thema "APA" schlau.
Ergebnis:
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diese Handelsgeschäfte an weltweiten Orten abgeschlossen wurden (siehe Honeß-Urteil), hätten sie nach dem Betriebsstättenprinzip dort der Steuer unterworfen
werden müssen.
Die Problematik, die dahinter steckt, ist die, dass Geschäfte getätigt werden, die am jeweiligen Ort gar nicht gespeichert/registiert werden. Umgekehrt werden Geschäfte an Orten
gespeichert/registiert, an denen nie ein Akteur gesessen hat.
Ich erlaube mir festzustellen, dass "bei den Schuhkartons" an Geschäften ein Spezialistenteam von ca. 50 Personen etwa 2 Jahre gebraucht hätte, den Wust aufzubereiten.
Mit dieser Kenntnis ist auszuschließen, dass Richter, Staatsanwälte und Finanzbeamten das verstanden haben können, über das die Richter Herrn Hoenß verurteilten.
Das war aus rechtsstaatlicher Sicht ein Hammer und nicht zu rechtfertigen!
Sie dürfen gern diesen Kommentar kopieren und an beliebiger Stelle vorlegen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Ulli Hoenß nach "rechtsstaatlichem Urteil" weggeschlossen wurde, das nach den
Vorschriften des Grundgesetzes nach Gesetz und Recht nie gesprochen werden durfte.
Hier ist in der Tat die Parallele zum Fall Neuman. In der Bundesrepublik Deutschland werden Urteile gesprochen, Gefängnisstrafen verhängt, die nicht nach rechtsstaatlichen Vorschriften gesprochen
werden durften. Wir kennen diese Zeit aus Büchern. Das Grundgesetz sollte sie verhindern und ist offensichtlich am Anspruch gescheitert.
Richter, Staatsanwälte und Finanzbeamte agieren ohne Kontrolle und Verantwortung in der Bundesrepublik Deutschland. Am Ende ihrer Lebensarbeitszeit alimentiert sie der Staat ob ihrer Verdienste
großzügig.
Ich stelle die Frage, ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist oder bereits gegen die guten Sitten verstößt?
#995
WernerE(Sonntag, 29 Dezember 2019 16:50)
# 990
Zitat: "Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht -Praxishinweise zum sozialgerichtlichen Verfahren.
Ja das Buch steht nachdem ich es ausführlich studiert habe, im Bücherschrank und wird immer dann zu Rate gezogen, wenn ich es benötige.
Nur eins ist ganz klar festzuhalten:
Dr. Willibald Kainz keine sein eigenes Buch nicht, sonst hätte er nicht soviel "Lügen und Erinnerungslücken" aufschreiben müssen.
Ich behaupte er ist Korrupt und hält so gerne Reden zum Wohle der gesetzlichen UV.
Er ist auch gerne bei Veranstaltungen die so manche Berufsgenossenschaft in München und Umgebung veranstaltet, zu Gast, natürlich eingeladen.
Erst vor Weihnachten wurde er gesichtet, wie er auf Kosten anderer sich den Magen vollgeschlagen hat.
Weil er eben gute Kontakte in das Ministerium für Soziales und Justiz hat, konnte der Oberstaatsanwalt als Hauptgruppenleiter (Heidenreich - bekannt U. Hoenes) und der Generalstaatsanwalt nicht
ermitteln, obwohl doch, wie viele andere Juristen bestätigen, eindeutig Rechtsbeugung vorlag.
Der Rechtsstaat ist wie auch in Bremen zur Lachnummer aufgestiegen.
Traurig dabei ist nur, wir Verunfallte und berufserkrankte Bürger, haben diesen Staat inzwischen durchschaut und wissen: der Rechtsstaat ist dem Grundgesetz nicht unterworfen, sondern dem
Geldmonopol.
Wer Recht hat, bekommt es mit dem Staatsapparat zu tun, so wie Erich Neumann,
er geht ins JVA nur weil sich der Rechtsstaat erpressen lassen ließ, der Richter der diesen Erlass unterschrieben hat, sollte selbst eingebuchtet werden.
Aber warten wir einfach mal ab, wie lange sich diesen Saustall, diese Unkorrektheit der Staatsorgane der Bürger noch gefallen lässt.
Ich rufe im Prinzip zum Ungehorsam gegen diejenigen im Staat auf, die diesen für ihre Machtspiele missbrauchen, jedoch nicht um Straftaten zu begehen!
#994
Elisabeth(Sonntag, 29 Dezember 2019 11:44)
Auch ich wünsche Ihnen sehr viel Glück.
#993
Mazi(Samstag, 28 Dezember 2019 22:19)
#991
Unglaublich, aber es war schon "immer" so.
Ich verweise auf die Lex Ripuaria (https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Ripuaria).
"Sowohl Lex Ripuaria als auch Lex Salica kannten das Wergeld (Manngeld), ein Sühnegeld, das geschaffen worden war, um die Blutrache und daraus resultierende Dauerfehden zwischen den Sippen
einzudämmen. Dabei galten für Angehörige des Fränkischen Volkes andere Sätze als für „Nichtfranken“ (Römer und Galloromanen). Für die Tötung eines Franken war das Doppelte des Wergeldes fällig wie
für einen in vergleichbarer Stellung lebenden Römer.[10]
Das Wergeld betrug z. B.:[11]
100 solidi für einen Freien Römer (romanus possessor)
100 solidi für einen Halbfreien Franken (lidi)
200 solidi für einen Freien Franken (franci)
300 solidi für Gefolgsleute aus der gallorömischen Bevölkerung (Convivae)
600 solidi für die berittenen fränkischen Gefolgsleute des Königs (Antrustionen)
600 solidi für einen Priester
900 solidi für einen Bischof
Im Wergeld für einen (getöteten) Franken fiel neben dem Anteil, der an die Familie des Betreffenden zu zahlen war, ein „Abgabenanteil“ von 1/3 für den Fiskus an. 2/3 gingen an die Sippe, davon die
Hälfte an die direkten Angehörigen, die andere Hälfte als Magsühne an die Verwandten. Da die römische Bevölkerung den Begriff der Sippe so nicht kannte, entfiel für diese Gruppe dieser Anteil, was
das Wergeldverhältnis etwas relativiert."
"Eine Besonderheit der Lex Ripuaria war die Anerkennung und Regelung des sogenannten Gerichtskampfes (duellum) zwischen Kontrahenten, in der Regel vor Publikum. In der Lex Salica kamen diese Duelle
nicht vor. "
In der "Lex Salica" heißt es (https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_Salica):
"Die Artikel befassen sich mit allen möglichen Rechtsfällen, wobei der Schuldige – sofern er freien Standes war – fast immer eine Geldbuße entrichten musste. Die Geldbußen waren hoch veranschlagt, so
beispielsweise bei Diebstahl. Sie betrugen bei den Franken ein Mehr- bis Vielfaches gegenüber anderen Volksrechten, wie denen der Friesen, Burgunden oder Alamannen.[1] Unfreie dagegen wurden mit
Körperstrafen wie Hieben oder Rutenschlägen und in wenigen Fällen sogar mit dem Tod bestraft.
Dabei unterschieden sich die Strafen, je nachdem wer geschädigt wurde und wer der Täter war, sodass anhand der unterschiedlichen Strafmaße die Standesunterschiede der damaligen Gesellschaft deutlich
werden.
Beispielsweise stand auf Ermordung eines „Römers“, das heißt eines zur Provinzbevölkerung gehörenden Galloromanen, eine Geldstrafe in Höhe von 100 solidi (Goldmünzen) aus, was etwa dem Wert von 100
Rindern entsprach, während die Tötung eines freien Franken in doppelter Höhe mit 200 solidi geahndet wurde. Wiederum höher stand die Gruppe der galloromanischen „Tischgenossen“ des Königs mit 300
solidi, während das höchste Sühnegeld von 600 solidi für die Tötung von Kriegern des unmittelbaren Gefolges des Königs zu entrichten war. "
Das in den Kommentaren beschriebene "Unrecht" ist folglich keine Neuerfindung unserer Zeitepoche, sondern Relikte aus früheren Zeiten, dem ein Stand sich möglciherweise weiterhin verpflichtet
fühlt.
Nachvollziehbar werden die "Stories" erst dann, wenn "altes Recht" und nicht das Grundgesetz angewendet wird. Die Berichte als Stories zu qualifizieren ist wohl eine Verhöhung der tatsächlichen
Begebenheiten.
Was ist dann zu unternehmen? Mir fällt da nichts mehr ein, wenn wir uns nicht mehr auf der Grundlage des Grundgesetzes bewegen!
#992
Mazi(Samstag, 28 Dezember 2019 21:59)
#989
Ich bin sprachlos. Mit Rechtsstaat laut Grundgesetz hat das alles nichts mehr zu tun. Es möge nur keiner aufstehen und behaupten, dass die Linken oder Rechten schuld sind. Keiner von denen hatte eine
Möglichkeit an dem was hier zu Recht aus Sicht des Grundgesetzes angeprangert wird, etwas zu ändern.
Die Feinde des Grundgesetzes sitzen bereits in den Leitungsetagen.
Verantwortlich sind die Parteien, die nichts dafür unternehmen, den Rechtsstaat nach dem Willen des Grundgesetzes umzusetzen bzw. nichts unternehmen, den Rechtsstaat laut Grundgesetz zu
verteidigen.
Zur Klarstellung:
Wir erinnern uns an die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten, in der er die Bürger aufforderte, den Rechtsstaat zu verteidigen. Richtig! Aber was macht er? Nichts! Seit geraumer Zeit ist er
schriftlich über diese Vorgänge informiert und unternimmt offensichtlich selbst nichts.
Die Umkehrlogik ist dann die, dass er sich nicht als Bürger dieses Staates angesprochen fühlt. Beachtlich!
Es ist mir wirklich kein einziger Fall an einem Sozialgericht bekannt, bei den Richter nach Vorlage einer vollständigen und wahrheitsgemäß geführten Verwaltungsakte (siehe Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87) eine Entscheidung gefasst hätten.
Wenn dem so ist und das Grundgesetz die Judikative an Gesetz und Recht bindet, können sie keine Urteile nach dem Grundgesetz gesprochen haben.
Es fällt mir äußerst schwer - um nicht zu schreiben, dass es nach dem Grundgesetz aus dem Richter ihre "Macht" herleiten, unmöglich ist - eine Begründung zu finden, dennoch eine rechtwirksame
Entscheidung zu fällen, die letztlich dazu berechtigen könnte, einen deutschen Bürger hinter Gitter zu bringen.
Das erreicht für mich eine neue Dimension, die m.E. nur in der völligen Verachtung des Grundgesetzes seitens der Judikativen begründet sein kann.
Ich bin sprachlos hinsichtlich der Brutalität, mit der hier umgegangen wird.
#991
Anja(Samstag, 28 Dezember 2019 13:31)
Hallo Herr Neumann,
ich bin entsetzt, dass Sie 3 Tage in das Gefängnis gehen mussten.
Was sind wir nur für ein Staat geworden?
Ich wünsche Ihnen für das Neue Jahr alles erdenklich Gute
und dass Sie endlich zu ihrem Recht kommen.
Viele Grüße
#990
A.(Samstag, 28 Dezember 2019 09:40)
Willi Johannes Kainz, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht, blickt auf eine lange und vielseitige Tätigkeit im Sozialrecht zurück. Nach dem juristischen Staatsexamen begann er als
Landesanwalt am Verwaltungsgericht München und war unter anderem für Sozialhilfe und Jugendhilfe zuständig. Anschließend war er hauptamtlicher Fachhochschullehrer an der damaligen Bayerischen
Beamtenfachhochschule, Fachbereich Sozialrecht. Anschließend führte ihn sein beruflicher Weg an das Sozialgericht München. Er leitete als Ministerialrat den Bereich berufliche Integration und
Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen im bayerischen Sozialministerium. Er wechselte als Berichterstatter an das Landessozialgericht, war Vizepräsident des Sozialgerichts Münchens und ist
seit 2010 Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht. Daneben ist der Referent als Autor tätig. Neben zahlreichen Fachaufsätzen veröffentlichte er im Oktober 2016 eine umfassende
Darstellung des sozialgerichtlichen Verfahrens unter dem Titel "Erfolgreiche Prozessführung im Sozialrecht -Praxishinweise zum sozialgerichtlichen Verfahren". Herr Kainz ist seit 1989 regelmäßig in
der juristischen Fortbildung tätig.
Seminar
15.05.2020
Hannover
Arbeitsunfall und Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung
Willi Johannes Kainz
https://www.anwaltakademie.de/lfc/dozenten-information?letter=K&tutor=1960331
#989
WernerE(Freitag, 27 Dezember 2019 18:08)
Hallo Mazi,
§ 339 StGB gilt nicht für den LSG München Richter Dr. Willibald Kainz, trotz nachweislicher dienstlicher Falschaussage.
Der Oberstaatsanwalt als Hauptgruppenleiter K. Heidenreich (Mü 1) und der Generalstaatsanwalt München sahen keinen Anfangsverdacht.
Beweismittel: eidesstattliche Erklärung eines Ehrensamsrichters des SG Regensburg
Der bayrische Staat schützt uneingeschränkt seine Staatsdiener!
#988
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2019 13:39)
#986
Vor dem Hintergrund, dass die Richter an den Sozialgerichten (zumindest in der Masse) vorsätzlich das Recht nach § 339 StGB beugten, sind sie entsprechend anzuklagen und unter Entzug der
Pensionsberechtigung zu bestrafen.
Bei der Vielzahl der zu eröffnenden Strafververfahren dürfte die Schwierigkeit entstehen, festzustellen, welcher Richter in der Sozialgerichtsbarkeit das Recht nicht gebeugt hat.
Ich gehe davon aus, dass die Sozialgerichtsbarkeit vorläufig mit Bezug auf Art. 20 Abs. 3 GG "ausgesetzt" wird, die bisherigen Richter wegen berechtigten Zweifeln an der Ausübung ihres Amtes von
ihren Pflichten entbunden und Richterstellen mit unvorbelasteten Juristen - bis zur Klärung - neu besetzt werden.
#987
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2019 13:31)
#986
Ich denke, dass spätestens jetzt allen bekannt geworden ist, weshalb ich auf der Grundlage des Grundgesetzes die bisher geäußerte Auffassung vertrete und eine andere Rechtsauffassung vertrete, als
viele der Unfallopfer bisher erfahren haben.
Ich bestreite nicht, dass die Darlegungen der Kommentare in diesem Forum unwahr sind. Vielmehr geht meine Verständnis - meine Lesart des Grundgesetzes - dahin, dass die angesprochenen Bescheide wegen
offensichtlicher Fehler in den Verwaltungsentscheidungen nach den Vorschriften des Grundgesetzes nicht rechtens sind. Sie sind m.E. schlicht nichtig.
Wenn die Entscheidungen der Sozialgerichte nichtig sind, dann ist die Anrufung des Bundessozialgerichts mit Bezug auf vorgerichtliche Entscheidungen der Logik folgend ebenfalls nichtig.
#986
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2019 13:24)
#985
Da auch die Amtspersonen den Status eines Beamten haben, auf die Einhaltung des Grundgesetzes mit seinen Prinzipien vereidigt sind, leiden ihre Verwaltungsentscheidungen bereits unter der Tatsache
Gesetz und Recht nicht zu beachten.
Die Verwaltungsentscheidungen (bei der BGHW und in den Sozialgerichten) sind wegen amtseidlichen Verstößen mit offensichtlichen Fehlern behaftet. Sie sind nichtig.
Dies führt nicht nur zu der Tatsache, dass bisherige Auslagen nach Art. 34 GG zu erstatten sind, sondern auch dazu, dass Bescheide, verbunden mit Freiheitsentzug ebenfalls nichtig sind.
Verletzt jemand (in der Berufsgenossenschaft oder bei Gericht) in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die
Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Spätestens jetzt, da nun bekannt ist, dass Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht beachtet werden, überträgt sich die Schadenshaftung auf den Staat, bzw. die Behörde und macht sie
schadenersatzpflichtig.
#985
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2019)
#984
Da offensichtlich aufgrund behördlichen Handelns nicht nur widerrechtliche, finanzielle Strafandrohungen, sondern auch Freiheitsentzug im Raum steht, ist akutes Handeln seitens der Aufsichtsbehörden
und der Dienstaufsicht erforderlich.
Den Behörden ist dringend mit Bezug auf Art. 34 GG anzuraten, den Schaden kurzfristig derart zu begrenzen, behördliche Bescheide außer Kraft zu setzen und bereits eingetretene finanzielle und
rechtsstaatliche Schäden zu unterbinden.
Vor dem Hintergrund, dass die Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich schwerwiegende Mängel aufweist, ist deren Ausführung der Amtsgeschäfte kurzfristig zu hinterfragen und zur Rechtsstaatlichkeit
zurückzukommen.
#984
Mazi(Mittwoch, 18 Dezember 2019 13:10)
Ich nehme die Veröffentlichung " 14.10.2011 - Falschmeldungen aus der Pressestelle der BGHW " zum Anlass mich grundsätzlich zu äußern
(https://www.unfallmann.de/29-11-2019-falschmeldung-der-bghw-pressestelle/).
Aufgrund der Darstellung des Falls ist zu unterlstellen, dass den involvierten Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgemäße und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegen hat.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht von 1988 (1-B-153/87) mit Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (2-BvR-244/83) ist ein Betroffener erst aufgrund der Akten in
der Lage, eine umfassende Prüfung behördlichen Handelns und damit tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu erlangen. Die nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte der Behörde soll die
kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und die parlamentarische Kontrolle des Vertwaltungshandelns bilden.
Das Grundgesetz bindet nach Art. 20 Abs. 3 Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Ausgehende von der obigen Rechtssprechung und der Vorschrift im Grundgesetz sind die gesprochenen Urteile (in Reihe!) nicht nach rechtsstaatlichen Anforderungen gesprochen worden.
Nach Art. 34 GG wird das Recht in Ausübung eines anvertrauten öffentlichen Amtes gegenüber einem Dritten obliegende Amtspflicht verletzt. Der Staat, bzw. die Behörde hat für die Pflichtverletzung
einzustehen und zu haften. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht
ausgeschlossen werden.
Alle richterlichen Entscheidungen, die nicht auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundesverwaltungs- bzw. Bundesverfassungsgericht basieren, sind wegen Nichtbeachtung von Gesetz und Recht wegen
besonders schweren offensichtlichen Fehlern nichtig.
Nach Art. 34 GG hat der Staat, bzw. die Behörde für daraus entstande Schäden zu haften.
Da nach meiner Kenntnis diese Handhabung, nicht Beschaffung der wahrheitsgemäß und vollständig geführten Verwaltungsakte der Behörde, in der Sozialgerichtsbarkeit als Standard anzusehen ist, bestehen
meinerseits erhebliche Zweifel, dass die Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 Abs. 3 GG rechtsstaatlich tätig wird.
Da die Ausbildung der Richter in der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich ähnlich zur Zivilgerichtsbarkeit organisiert ist, sind auch in diesem Bereich erhebliche Zweifel angebracht.
#983
Mazi(Freitag, 06 Dezember 2019 22:50)
Ich kann nicht bestreiten, dass die Darlegungen in den Kommentaren nicht der Wahrheit entsprechen.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass Exekutive und Judikative sich nicht an die Beschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht gehalten haben. Das Grundgesetz bindet
sie unzweifelhaft an Gesetz und Recht. Sie sind unzweifelhaft verpflichtet ihre Tätigkeit/ihre Urteile auszurichten. Es ist jedoch anzumerken, dass die Staatsanwaltschaften die angesprochenen
Straftaten ihrer Kollegen nicht verfolgen. Staatsanwaltschaften sind bekanntlich mit allen Konsequenzen dem jeweiligen Minister der Justiz des Landes unterstellt und weisungsgebunden.
Bisher konnte ich bei keiner Akteneinsicht feststellen, dass die jeweilige Landesregierung tatsächlichen Rechtsschutz der Bürger sicherstellt.
Ich gehe nicht davon aus, dass alle Bediensteten und Richter korrupt sind. Dazu fehlen die Beweise.
Richtig ist aber, dass das was sich in den Amtsstuben abspielt mit Rechtsstaaatlichkeit tatsächlich nichts am Hut hat und die Staatsanwälte die Straftaten ihrer Kollegen nicht verfolgen. Das
Bundesverwaltungsgericht hat bereits 1988 in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen anhand einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Verwaltungsakte
nachvollzogen werden können. Ohne Akteneinsicht in eine wahrheitsgemäß und vollständige Verwaltungsakte wird kein tatsächlicher Rechtsschutz seitens einer Behörde gewährt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine fehlende Kontrolle zwar die Straftaten in der Statistik reduziert, aber die Straftayten in der Praxis tatsächlich in die Höhe schnellen.
Ein Rechtsstaat wird nicht zu einem Rechtsstaat, indem die Kontrollen nicht stattfinden, sondern er wird zusehens korrupt. Das "Systems" reguliert sich nicht von selbst, sondern "fährt gegen die
Wnd". In diesem Prozess stecken wir derzeit.
Wenn die Gesetze nachvollziehbar sind, wenn die höchsten Gerichte logisch nachvollziehbre Beschlüsse und Urteile fassen, dann mag man "aufatmen" und zuversichtlich sein. Diese Zuversicht versuche ich
zu verbreiten.
Ich räume aber ein, dass diese "Ruhe" in der Praxis trügerisch sein kann und ist. Nicht jeder, der eine Amtsrobe trägt, fungiert auch als Richter stärkt das Grundgesetzes. Eigentlich ist das traurig
und beschämend zugleich.
Man darf keinesfalls davon ausgehen, dass extreme politische Parteien für die Rechte der Bürger kämpfen. Es ist vielmehr so, dass die amtierenden Parteien die Bürger aufgrund des tatsächlichen
Rechtsschutzes die extremen Ränder gestärkt werden. Zur Bekämpfung dieser extremen Parteien ist lediglich eine ordentliche Exekutive und Judikative erforderlich. Letztich ist sogar festzustellen,
dass die politischen Parteien den Rechtsstaat gefährdet haben.
Der ehemalige Bundesverfassungspräsident Papier sieht sich aktuell dazu veranlasst, zur Ordnung im Sinne des Rechtsstaates zu rufen. Das hat es m.W. in der Vergangneheit noch nie gegeben. Es sollte
zu denken geben.
Solange die etablierten Parteien sich nicht auf die Erfüllung des Grundgesetzes besinnen - weiterhin deren Vertreter gegen Gesetz und Recht arbeiten -, sehe ich keine Trendumkehr der Wähler zu
demokratischen Parteien.
#982
WernerE(Mittwoch, 04 Dezember 2019 14:57)
Es wird noch soweit kommen, wie es einst vor mehr als 30 J in dem anderen Teil Deutschland gewesen sein muss.
Wer Behörden und deren Mitarbeiter die Wahrheit des Systems benennt, wird weg gesperrt. ( BG sind KDöR)
Demokratie - was ist das in Deutschland.
Gelten die Grundrechte der Meinungsfreiheit nicht für alle Bürger?
Hallo Erich, halt die Ohren steif und lass Dich nicht unterkriegen!
Grüße aus dem ebenso verkorksten - weil es auch hier Machtbesessene gibt - Bayern.
#981
Gammi(Dienstag, 03 Dezember 2019 18:02)
Alter Schwede, Du bist echt ne arme Sau! Gute Besserung!
#980
Azubi(Freitag, 29 November 2019 18:44)
Gruß vom Azubi aus der Post!
#979
WernerE(Freitag, 29 November 2019 17:50)
Zitat:
Kann eine Berufsgenossenschaft nicht den Nachweis führen, dass deren Verwaltungsakte nicht gegen Manipulationen geschützt sind, verlieren deren Verwaltungsakten die Beweiskraft.
Tja, schöne Welt du gehst verloren!
Was nützt es, wenn Richter/innen großzügig darüber hinweg sehen und Staatsanwaltschaften z.b. Augsburg und München lieber "Däumchen" drehen,
als mutig gegen die Machenschaften der BG (ETEM) und gegen korrupte LSG Richter
vorgehen.
Zitat:
Richter an Sozialgerichten müssen einen Sachverhalt von Amts wegen erforschen (§ 103 SGG).
Aber nur wenn sie Bock haben - meist kurz vor ihrer Pensionierung!
Entschuldigung, muss einfach mal beschrieben werden.
#978
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019 22:24)
Denken Sie daran, Verwaltungsakten sind nach dem Beschluss des Budnesverwaltungsgerichts wahr und vollständig zu führen. Nur anhand der Verwaltungsakte können Sie bzw. ein sachverständiger Dritter
rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen überprüfen.
Richter an Sozialgerichten müssen einen Sachverhalt von Amts wegen erforschen (§ 103 SGG). Können sie oder Aufsichtsbehörden rechtsstaatliche Verwalungsentscheidungen nicht anhand der Verwaltungsakte
einer Behörde nachvollziehen, können sie nicht vorgegen, die Verwaltungsentscheidung anhand der Verwaltungsakte kontrolliert zu haben. Sie betreiben Rechtsbeugung im strafrechtlichen Sinn.
Richter verhalten sich in diesem Fall nicht wie sachverständige Dritte, sind parteiisch und in Ausübung ihres Amtes zu bestrafen.
#977
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019 22:17)
Wenn die gemachten Ausführungen die tatsächlichen Prozesse in den behördlichen Verwaltungen richtig beschreiben, dann kann man sich vielleicht zu der Aussage durchringen, dass der Rechtsstaat von
"Reichsbürgern" und "Scientologen" bedroht wird, aber viel sicherer ist, dass mangels Kontrolle in der behördlichen Verwaltung diese selbst den Rechtsstaat viel mehr bedroht .
Dieser Verdacht wird zudem von der Tatsache geschürt, dass sehr viele Wähler sich von den etablierten Parteien abgewendet haben, weil diese letztlich für die mangelhaft ausgeführte Kontrolle
verantwortlich sind.
Wir haben keine Radikalisierung der Wähler vor uns, sondern die Tatsache, dass Bürger sich einer anderen Wählerschicht zugezogen fühlen, weil die etablierten Parteien das Grundgesetz (Gesetz und
Recht) nicht oder nur mangelhaft schützen.
Gerne können Sie die Aussagen an den bekannten Fällen Mollath, Amri u.a. überprüfen. Systematisch sind die Fälle und die Beanstandungen stets gleich. Es geht also nicht um einen Fall, sondern um ein
System, dass es wieder zu stärken gilt.
Im Fall Amri diie Schaffung eines Opferbeauftragten mit einer Person zu besetzen, die zuvor für das Misslingen des Rechtsstaates mitverantwortlich war, mag eine schlechte Idee , vielleicht sogar
zynisch gewesen sein.
#976
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019 21:59)
Wenn ich die zahlreichen hier vorgetragenen Beschwerden richtig verstehe, dann haben die Berufsgenossenschaften den Gerichten Auszüge, aber nicht die vollständige Verwaltungsakte den Gerichten
vorgelegt.
Meine Erfahrung ist, dass das Bundesaufsichtsamt mit seiner Aufgabe überfordert ist. Deshalb will ich dies nicht weiter ausführen.
Allein die Tatsache, dass die Berufsgenossenschaft die Verwaltungsakte regelmäßig verkürzt, dokumentiert, dass sie diese manipuliert. Ein unabhängiger Dritter ist somit nicht mehr in der Lage, sich
ein eigenes Urteil zu bilden. Ein tatsächlicher Rechtsschutz, wie dies das Bundesverwaltungsgericht fordert, ist damit nicht gegeben.
Die Fehlentscheidungen der Richter sind folglich nicht auf einen Irrtum in deren Entscheidungsfindung begründet, sondern der Tatsache geschuldet, dass ihnen keine wahrheitsgemäße und vollständige
Verwaltungsakte vorgelegt wird. Ihre Entscheidungsfindung ist eher esoterisch als anhand der Verwaltungsakte nachzuvollziehen - was übrigens auch schon 1988 vom Bundesverwaltungsgericht gefordert
wurde.
Es gibt folglich nichts, was anhand der Vorgaben höchstrichterlich zu beanstanden ist. Nachteilig für den Betroffenen ist lediglich die Tatsache, dass Exekutive und Judikative nicht wirklich getrennt
sind. Soweit die Judkative wirklich dem grundgesetzlichen Auftrag folgen will, scheitert sie an der Tatsache, dass ihrer Entscheidungsfindung keine wahrheitsgemäßen und vollständige Verwaltungsakten
vorgelegt werden.
Bereits die Erkenntnis der Budnesanstalt für Sicherheit und Informationstechnik, das die Beweiskraft einer Verwaltungsakte mit dem Nachweis von deren Authentizität verbindet, dies von den Richtern an
den Sozialgerichten nicht geprüft wird, führt dazu, dass die Urteile mit schweren Fehlern behaftet sind.
Die Tatsache, dass der Präsident des Sozialgerichts Mainz bekannt gibt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt sei, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen,
erlaubt es den Richtern nicht zu unterstellen, dass die vorgelegten Akten wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Für fehlerhaften Verwaltunsentscheidungen tritt der Staat bzw. die Behörde nach art. 34 GG ein, in dessen Diensten sich der Entscheider befindet. Unabhängig von dieser Haftung, haften die Amtsträger
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Richter, die ihre Entscheidung auf Basis unvollständger Akten treffen, handeln vorsätzlich. Unter Wahrung der Sorgfaltspflicht gehört es zu ihrer Aufgabe sich von der Wahrhaftigkeit und
Vollständigkeit der Verwaltungsakte zu überzeugen. Dies nehmen sie nach meiner Erfahrung regelmäßig nicht vor.
Die Richter können nicht erkennen oder überprüfen, ob ihre Entscheidungsfindung auf wahrheitsgemäßen Verwaltungsakten basieren.
Nach meiner persönlichen Erfahrung (und ich habe bisher noch keine Verwaltungsakte einsehen können, die den Anforderungen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts entsprochen hat) kann kein
Richter an einem Sozialgericht die Aussage treffen, einen Sachverhalt nach § 103 Sozialgerichtsgesetz von Amts wegen erforscht zu haben.
Ich gehe davon aus, dass keine richterliche Entscheidung, kein rechtsstaatlicher Verwaltungsentscheid einer tatsächlichen Kontrolle dem Beschluss des Budnesverwaltungsgerichts stand hält.
#975
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019 21:29)
Vorstehendes sind folglich keine klugen "Sprüche" von mir, sondern die Bindung der Behörden der Exekutiven und Judikativen an Gesertz und Recht.
Kann eine Berufsgenossenschaft nicht den Nachweis führen, dass deren Verwaltungsakte nicht gegen Manipulationen geschützt sind, verlieren deren Verwaltungsakten die Beweiskraft.
Nach Vorgabe des Bundesministeriums des Innern kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte der jeweiligen Behörde.
Die Verwaltungsakte ist wahrheitsgemäß und vollständig zu führen.
Erst auf diese Weise wird dem Betroffenen tatsächlich Rechtschutz gewährt.
#974
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019 21:24)
Exekutive und Judikative sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden!
Es braucht sich niemand hier zu beschweren, weil er eine "Sache" anders sieht als andere.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6.6.1988 (1 B 153/87) festgestellt und sich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (2 BvR 244/83) bezogen.
Darin heißt es: "Erst aufgrund der Akten sei der Betroffene in der Lage, eine umfassende Prüfung behördlichen Handelns und damit tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu erlangen." "Die Pflicht zur
Aktenführung soll den Geschehensablauf wahrheitsgetreu und vollständig dokumentieren und dient damit in zweifacher Weise der Sicherung gesetzesmßigen Verwaltungshandelns.. Die Dokumentation soll den
Geschehensablauf so, wie er sich ereignet hat, in jeder Hinsicht nachprüfbar festhalten.
Sie soll hierbei nicht lediglich den Interessen der Beteiligten oder der entscheidenden Behörde dienen, sondern auch die Grundlage für die kontinuierliche Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht und
für die parlamentarische Kontrolle des Verwaltungshandelns bilden.
Damit wirkt die Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung zugleich auch präventiv insofern auf das Verwaltungshandeln ein, als sie die Motivation zu allseits rechtmäßígem
Verwaltungshandeln stärkt und rechtswidriges Verwaltungshandeln erschwert.
Diese Sicherung gesetzmäßigen Verwaltungshandelns duch wahrheitsgetreue und vollständige Aktenführung dient auch dem Schutz derjenigen Beteiligten, deren persönlichen Daten in den Akten festgehalten
sind und über die die Akten gegenbenenfalls Nachteiliges oder Belastendes enthalten, auch sie werden durch die wahrheitsgetreue und vollständige Dokumentation des Geschehensablaufs in der
dargeltegten Weise vor nicht rechtmäßigem Verwaltungshandeln geschüzt.
Die Pflicht zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Akten kann ihre präventive und ihre nachträgliche Sicherungsfunktion nur entfalten, wenn die Akten so lange aufbewahrt werden, dass sie
ihre Nachweisfunktion im Bedarfsfall tatsächlich erfüllen können."
§ 7 E-Governmentgesetz sagt "Bei der Übertragung in elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente mit Papierdokumenten bildlich und
inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden." Das Bundesministerium des Innern formuliert in seinem Minikommentar zu vorgenanntem Gesetz "Die Behörden sollen anstelle der
Papierdokumente diese als elektronische Widergabe in der elektronischen Akte aufbewahren.
Die Bundesanstalt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) formuliert "Dokumente, die in elektronischen Archiven gespeichert sind, verlieren an Beweiskraft, wenn ihre Integrität nicht
nachgewiesen werden kann.
(https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/elementare_gefaehrdungen/G_0_46_Integrit%C3%A4tsverlust_sch%C3%BCtzenswerter_Informationen.html).
#973
Mazi(Donnerstag, 21 November 2019)
Es ist bekannt, dass ich das Grundgesetz und die darin enthaltenen Vorgaben sehr hoch einschätze und halte. Als herausrangende Bedeutung sehe iuch die dort verankerte Gewaltenteilung an. Es heißt in
Art. 20 Abs. 3 GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Das mag viele überraschen, dass dies so ist oder so sein soll.
Wenn die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist, dann gilt die Gewaltenteilung. Wenn die Behörden Verwaltungsentscheidungen treffen, die nicht nach dem Gesetz und Recht getroffen wurden, sind diese nach
§ 44 Verwaltungsverfahrensgesetz wegen besonders schwerwiegender Fehler nichtig. Nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz können Verwaltungsentscheidungen auch nachdem sie rechtskräftig geworden sind
zurückgenommen werden.
Es sind offensichtlich nicht "Reichsbürger" oder "Sientologen" - wie der Hamburger Innensenator meint -, sondern möglicherweise in größerer Vielzahl die eigenen Amtsträger. Jeder ist aufgefordert
sich ein eigenes Bild aufgrund seiner Erfahrungen zu machen.
Vielleicht denken Sie, was will denn der?
Ich werde dies nachfolgend genauer spezifizieren.
#972
Mazi(Dienstag, 19 November 2019 17:57)
#965
Wann ist die Verhandlung?
#971
ho.ha.(Sonntag, 10 November 2019 14:36)
Lieber Erich, mündlich konnte ich in DEL schon einiges über Deinen unglaublichen
Kampf erfahren, jetzt wo ich mir diverse Schriftsätze angesehen habe.....
verschlägt es mir die Sprache!
Wünsche Dir von Herzen: Halte durch, die unsägliche Bürokratie hat nicht nur bei Dir
sondern in vielen,vielen Fällen Ungerechtigkeit und Leid über Menschen gebracht !
Alles Gute für Deine Zukunft!
#970
Hans im Glück(Freitag, 08 November 2019 16:03)
Sehr geehrter Herr Neumann,
Sie haben wörtlich vorgetragen, dass Sie nicht im Stande sind verschiedene Geldstrafen zu bezahlen und deshalb Ordnungshaft antreten wollen. Wahrhaftig wird es aber nicht zur Ordnungshaft, sondern
zur Zwangspfändung Ihrer Unfallrente kommen, bis die Geldstrafen abgezahlt sind (§ 54 Sozialgesetzbuch I).
#969
Mazi(Samstag, 26 Oktober 2019 21:47)
# 968
Bei Ihren Erfahrungen kann ich Ihre Zweifel verstehen.
Aber lesen Sie selbst im Urteil des BGH unter den Leitsätzen 2 und 3 nach (https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/08/4-252-08.php).
Das Grundgesetz spricht von Gewaltenteilung und bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. In o.g. Fall hat der BGH Recht gesprochen und allen Richtern vorgegeben: "Nach anerkannten
Rechtsgrundsätzen hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (st. Rspr.; BGHZ 103, 338,
340; BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 18). Diese Sicherungspflicht wird indes nicht bereits durch jede bloß theoretische Möglichkeit einer Gefährdung ausgelöst."
Richter dürfen überhaupt nicht zu Ihrem Schaden entschieden haben. Es ist spätestens Aufgabe des LSG die Urteile aufzuheben und Ihrer Klage zu folgen.
Der Präsident des Sozialgerichts Mainz hat unter dem 05.08.2019 erklärt, dass den Sozialgerichten bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen. Es sei
Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Bundesversicherungsamtes, dies festzustellen und abzustellen.
Dies ist die Bestätigung Ihres Vorwurfs seitens eines Präsidenten des Sozialgerichts.
Nach Ihren und der Aussage des Präsidenten des Sozialgerichts kommen Berufsgenossenschaften und Bundesversicherungsamt ihrer Verkehrssicherungspflicht nach dem obigen Urteil des BGH nicht nach.
Daraus folgt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wegen Organisationsverschulden haftet (lesen Sie bei Wikipedia nach, aus was diese Haftung folgt).
Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie darstellen, dass Ihnen das Grundgesetz nicht hilft, wenn sich niemand danach richtet. Wenn dies Ihre Meinung ist, weshalb akzeptieren Sie dann ein Urteil von
Richtern an den Sozialgerichten auf Basis des Grundgesetzes, wenn die Richter das Grundgesetz nicht zugrunde legen?
Wenn dem so ist - und das bestätigt der Präsident des Sozialgerichts -, dann hätte isch der Rechtsstaat schon aufgelöst.
Die Petition liegt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und weiteren Behörden vor Auskunft darüber zu geben, wie sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wenn Ihre Darstellung, die
Darstellung des Präsidenten des Sozialgerichts zutreffen, dann kommen die Behörden ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haftet wegen
Organisationsverschulden in jedem Einzelfall.
Aus dieser "Nummer" kommt man nicht heraus, indem man einen "Opferbeauftragten", der viel Geld für Nichtwissen kassiert, etabliert. Denken Sie getrost auch an die Feststellungen des Sonderermittlers
im Fall "AMRI". Der Fall ist zwar bekannter, in der Sache aber die Dokumentation schuldhafter Versäumnisse der Verkehrssicherungspflicht von Behörden.
#968
WernerE(Freitag, 25 Oktober 2019 18:39)
Hallo Mazi,
Zitat:
Exekutive und Judikative sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
In der Theorie vollkommen verständlich, nützt nur nichts, wenn sich die Damen und Herren Exekutive und Judikative nicht daran halten.
Wie geschrieben:
Recht haben und Recht bekommen sind Stielblüten und selten mit dem Gesetz vereinbar.
Von daher können wie noch viele lange Einträge schreiben, es wird sich nichts, absolut nichts an den Darstellungen ändern.
Erst wenn das "Volk" in Massen auf die Straße geht und sich nicht mehr bevormunden lässt, könnte sich etwas ändern.
Bis dahin machen die Exekutive und Judikative was sie wollen, aber nicht was sie sollen.
#967
Mazi(Freitag, 25 Oktober 2019 10:36)
#965
Es geht nicht darum, etwas darzulegen, sondern darum, eine Darlegung nach Gesetz und Recht anzuwenden.
#966
Mazi(Freitag, 25 Oktober 2019 10:35)
#965
Werner, ich stelle nicht in Abrede, dass Ihre Darstellung sachgerecht ist.
Ich versuche lediglich emotionslos darzustellen, wie der Rechtsstaat die "Sache" rechtsstaatlich geregelt hat. Exekutive und Judikative sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Die höchsten deutsche Gerichte haben den Sachverhalt bereits entschieden. Die "niederen" Gerichte haben diese Entscheidungen ihren Entscheidungen zugrunde zu legen.
Sie berichten, wahrscheinlich zu Recht, dass die Staatsdienener sich nicht an Gesetz und Recht halten. Das ist bedauerlich und die staatlichen Organe sind verpflichtet, Gesetz und Recht
durchzusetzen. Das höre ich vielfach und Nachweise sind mir bekannt.
Das gilt im Fall von Herrn Neumann nicht anders.
Grundlage meiner Argumentation ist einmal das Gesetz und zum anderen das Recht.
Das Recht wurde in Beschlüssen des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts eindeutig und unmissverständlich artikuliert. Die niederen Gerichte (Sozialgerichte und Landessozialgerichte) sind
nicht berechtigt, die Beschlüsse der höchsten Rechtsprechungsorgane zu umgehen.
Aufgabe der niederen Gerichte ist es, nach § 103 SGG den Fall von Amts wegen zu erforschen.
In Ihrem Fall, wie auch im Fall von Herrn Neumann, ist eindeutig, dass die Gerichte eben dies nicht gemacht haben. Folglich können die Richter nicht in Anspruch nehmen, sich in ihrer
Entscheidungsfindung geirrt zu haben.
Maßgeblich ist hier die Verkjehrssicherungspflicht der Gerichte als Institution. Es ist bekannt, dass in den Gerichten bekannt ist, dass Versicherungsträger über keine ordnungsgemäße Abläufe
verfügen. Sie können deshalb nicht erklären, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörden anhand deren Verwaltungsakte kontrolliert zu haben.
Aus diesem Gesichtspunkt ist es unmöglich, dass Sozialgerichte eine Entscheidung gegen Sie oder auch Herrn Neumann rechtsstaatlich getroffen haben können.
Unter der Verkehrssicherheit ist allgemein die Wahrung von Gesetz und Recht zu verstehen. Wenn Behörden dies nicht sicherstellen, so sind sie wegen Organisationsverschulden haftbar zu machen. Die
Straftäter (Amtsinhaber) sind deshalb wegen Amtsvergehen belangbar. Einmal darin, dass sie Gesetz und Recht nicht achteten und einmal, dass sie nicht gemäß ihrem Auftrag tätig wurden.
§ 104 SGG Satz 5 und 6 regelt die Vorlage der Verwaltungsakte eindeutig. Die Richter sind nach Art. 20 Abs. 3 GG daran gebunden.
Bezogen auf die Richter, dass sie sich parteiisch verhalten haben (StGB) und seitens der BG, dass sie den Richtern nicht die tatsächliche Verwaltungsakte vorlegten (SGG). Ohne die vollständige
Verwaltungsakte wenigstens einsehen zu können, kann kein Richter einen Sachverhalt nach § 103 SGG erforschen.
In gleichem Sinne sind die Beschlüsse des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts gefasst worden.
#965
WernerE(Dienstag, 22 Oktober 2019 19:00)
Hallo Mazi,
Die Staatsanwaltschaft in Augsburg und München, sowie der Generalstaatsanwalt in München sehen eben NICHT den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel, hier in Bayern, wie dort in Bremen!
Mir geht es ich würde mal schreiben, genauso wie dem Betreiber dieser Webseite "Erich Neumann" die Berufsgenossenschaft BG ETEM -Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse, die Richterschaft beim SG
Augsburg und LSG München, der Oberstaatsanwalt als Hauptgruppenleiter "Heidenreich" sitzen am längeren Hebel und egal wen man noch einschaltet zb. BVA / Regierung - dort wird generell Hand in Hand
gearbeitet (vielleicht auch getrunken und gegessen - um das mal vornehm auszudrücken).
Ich glaube nicht mehr an den Rechtsstaat und vor ein paar Tagen sagte selbst ein Bürger der bisher 100 % Rechtstaat besitzt: Der Staat Deutschland, das Bundesland Bayern, der Regierungsbezirk
Schwaben mit allen ihren Staatsorganen sind zur Bananenrepublik verkommen.
Gut in Bayern kann man das verstehen, denn der Beauftrage von Gott sitzt im Hofbräuhaus und trinkt jetzt zur Abendzeit vielleicht seine 10 Maß Bier und somit kann die göttliche Eingebung nicht
ausgeführt werden.
Wir Westdeutsche sahen in der Ostdeutschen Regierung einen Unrechtsstaat, ich sehe in der Gesamtdeutschen Betrachtung, auch einen sozialpolitischen Unrechtsstaat.
Das belegen aktuell auch 2 Befangenheitsanträge gegen den LSG Richter Willibald Kainz, bei wurden abgelehnt und als der Befangenheitsantrag gegen die Berichterstatterin Lilienfeld nicht ohne
strafrechtlichen Bedingungen erledigt werden konnte, wurde sie kurzfristig vom LSG zum SG München (Vizepräsidentin) abberufen d.h innerhalb von 4 Wochen.
Somit ist auch dokumentiert: Lug und Betrug beim LSG München (3`der Senat).
Es ist auch schriftlich dokumentiert, dass die bayrische Regierung gegen mich ermittelt hat und doch nichts gegen das was auf meiner Geschäftswebseite seht, tun kann.
#964
Mazi(Montag, 21 Oktober 2019 20:58)
#959, 962
Werner, es ist Ihnen schon klar, dass die Richter ebenfalls manipuliert haben, wenn Sie an die Beweise (die Gerichtsakte) noch kommen. Das ist Rechtsbeugung, die nach 339 StGB strafbar ist und in
einem Rechtsstaat Konsequenzen hat.
Gehen Sie ruhig und bedacht vor. Das Recht ist bereits jetzt auf Ihrer Seite.
#963
Mazi(Montag, 21 Oktober 2019 20:54)
#962
1983 hatte das Bundesverfassungsgericht und 1988 das Bundesverfassungsgericht jeweils Beschlüsse zur Ausgestaltung der Führung der Verwaltungsakte der Behörde gefasst. Dabei hat sich das
Bundesverwaltungsgericht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich bezogen.
Dort heißt es: Die Pflicht (der Ausländerbehörden) zur vollständigen Aktenführung steht nicht nur einer Hintanhaltung von Informationen und Wertungen, sondern auch deren Entfernung aus den Akten
entgegen, wenn sie erst einmal rechtmäßig dort hingelangt sind. Für die Beeinträchtigung der geeigneten Grundlage objektiven behördlichen Handeins macht es keinen Unterschied, ob die
Unvollständigkeit der Akten von vornherein besteht oder erst nachträglich eintritt."
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Was ist Ihr Thema?
Wenn die Richter gegen Sie entscheiden sollten, beugen Sie das Recht. Die Vorgerichte - wie der Gutachter auch - sind diesem Vorwurf ohnehin schon ausgesetzt.
Sie sollten jetzt schleunigst Akteneinsicht nehmen und die Gerichtsakte kopieren, die Beweise sichern. Ihre Kopien sind dann der Nachweis, dass die Verwaltungsakte nachträglich geändert/manipuliert
wurde. Dann geht es nicht mehr darum, was in der Gerichtsakte drinsteht, sondern ausschließlich um den Manipulationsvorwurf und die fehlende Glaubwürdigkeit der vorgelegten Verwaltungsakte.
Aufgabe der Gerichte und der Aufsichtsbehörde ist es die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde zu kontrollieren. In Ermangelung einer vorgelegten glaubwürdigen Verwaltungsakte kann
weder ein Gutachter, noch eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht erklären, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben. Es bleibt keine andere Wahl als die Beklagte zu
verurteilen.
Das wäre dann "so mit Hand auflegen zu vergleichen". Die einen glauben daran, die anderen nicht. Das ist esotherisch und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts gemein. Richter können und dürfen
bekanntlich nicht durch Hand auflegen urteilen. Sie sind bereits mit den o.g. Beschlüssen gebunden.
Werner, ich bin sehr sicher, dass Ihre Gegner schon lange rechtlich verloren haben. Sie sollten (nach Sicherung der Beweise) das Urteil in Ruhe abwarten und sich auf Art. 20 Abs. 3 GG berufen.
#962
WernerE(Freitag, 18 Oktober 2019 23:34)
Beim SG Augsburg wurde vor 4 Jahren ein 109 Gutachten erstellt.
Der Gutachter beschrieb:
die Akte ist unvollständig, manipulierbar und gleicht einer losen Blattsammlung, er kann das GA nicht vollständig schreiben
Das Gericht Richterin Reif holte eine neue Akte und,stellte fest: alte Akte in Ordnung.
Gutachter bekam neue Akte und konnte zum Erstaunen das GA vervollständigen.
Er beschrieb die Akte erneut: manipulierbar und lose Blattsammlung.
Meine Klage wurde abgelehnt !
Die Saatsanwaltschaft Augsburg sah ohne eine Anzeige einen Anfangsverdacht der Rechsbeugung, stellte aber sehr bald das Verfahren gegen die Richterin und beide Ehrenrichter ein. (Einer davon ist
immerhin Stadtrad in Augsburg.
Nun liegt der Fall beim LSG München und wie dort gelogen und betrogen wird, habe ich schon berichtet.
#961
Mazi(Montag, 14 Oktober 2019 21:45)
#956, 959
Nach dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen der Börden anhand deren Verwaltungsakte. In der
Verwaltungsakte sind alle bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv dokumentiert.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss dargelegt, dass die Verwaltungsakte zur Urteilsfindung wesentlich ist.
1986 hat das Bundesverwaltungsgericht nachgelegt und festgestellt, dass u.a. die Verwaltungsakte nicht nachträglich verändert werden darf.
Es ist mir kein Fall bekannt, bei dem die Berufsgenossenschaft tatsächlich die Verwaltungsakte wahrheitsgemäß vorgelegt hat.
Folglich geht es nicht darum, ein Gesetz zu modifizieren, weil es schlecht ist. Vielmehr geht es darum die bestehenden Gesetze konsequent durchzusetzen und dann erst, wenn die Gesetze schlecht sind,
zu modifzieren.
Dies betrifft einerseits die Berufsgenossenschaften selbst und andererseits die Richter in ihrer Amtsfunktion. Sie sind es, die von den Parlamentariern beschlossene Gesetze nicht anwenden und sie
sind es auch die höherrangige Rechtsprechung nicht achten. Als parteiische Richter sind sie der Strafverfolgung nach dem Strafgesetzbuch ausgesetzt.
(Fortsetzung im Kommentar zuvor.)
#960
Mazi(Montag, 14 Oktober 2019 21:45)
noch #956, 959
Ein Richter, der Gesetz und Recht nicht achtet, parteiisch ist, gegen das Strafgesetzbuch verstößt, ist strafrechtlich zu verfolgen und zu entlassen.
Am 05.08.2019 hat der Präsident des Sozialgerichts Mainz schriftlich erklärt, dass der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Abläufe verfügen. Urteile
zu Lasten der Kläger sind folglich sachlich widerrechtlich und formal ohnehin widerrechtlich. Richter urteilen wider besseren Wissens zu Lasten der Kläger. Rechtsstaat? Rechtsstaat ist anders!
Den Präsidenten der Sozialgericht, bzw. den Präsidenten der Landessozialgerichte und letztlich den Ministern der Justiz der jeweiligen Länder obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Gegebenfalls
haften sie für Organisationsverschulden, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Mir ist nicht bekannt geworden, dass Minister ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Ich möchte die Darstellungen der Betroffenen in diesem Forum nicht als unwahr bezeichnen. Aber nach obigen Ausführungen sind Richter nicht berechtigt gegen die beschlossenen Gesetze der
Parlamentarier oder gegen die Beschlüsse höherrangiger Gerichte zu entscheiden.
Sollten Sie dies jedoch tatsächlich vornehmen, ist es die Verantwortung der jeweiligen Dienstvorgesetzten die betroffenen Richter nach § 26 Deutsches Richtergesetz zur ordnungsgemäßen Ausführung der
Amtsgeschäfte aufzufordern. Tun sie dies nicht, was regelmäßig auch nach meiner Erfahrung der Fall ist, machen sie sich wegen Beihilfe zur Begehung einer Straftat verantwortlich und sind als
Institution wegen Organisationsverschulden haftbar.
Ich weiß, das ist Theorie. Theorie ist es aber nur deshalb, weil die Strafverfolgung nicht funktioniert. Letztlich funktioniert deshalb unser Rechtsstaat nicht.
Bezüglich des Themas: Gutachter. Bestellte Gutachter dürfen nach dem Strafgesetzbuch nicht parteiisch sein. Ich kenne auch von Ihnen angesprochene Fälle und würde der Rechtsstaat funktionieren,
würden die Gutachter zweifellos eingesperrt.
Ich kann nur jedem empfehlen, Akteneinsicht in seinen Fall zu nehmen und die Blätter vollständig zu fotographieren. Auch mehrfach Akteneinsicht zu nehmen, um festzustellen, ob die und wie die Richter
arbeiten. Zwei Sachen erreichen Sie damit.
1. Sie erhalten die nun unveränderliche gesamte Gerichts- und Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft.
2. Sie dokumentieren, dass die Verwaltungsakte nicht vollständig ist und der Richter nicht über Dokumente entscheiden kann, die ihm nicht vorgelegt wurden (ich verweise auf den Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts).
Ich hege den Verdacht, dass alle Urteile in der Vergangenheit von Richtern gesprochen wurden, ohne dass sie den Sachverhalt von Amts wegen nach § 103 SGG erforscht hatten. Folglich können sie einen
rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheid der Behörde nicht kontrolliert haben. Wenn dem so ist und die Präsidenten zur Verkehrssicherungspflicht bestellt sind - also dass die Richter Gesetz und Recht,
ausweislich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in ihren Urteilen achten -, dann sind - ich schätze - 100 % der Urteile nicht rechtstaatlich fundiert. Sie
sind nichtig wegen besonders schwerwiegenden Fehlern.
Dies zu erkennen ist nicht Ihre Aufgabe, sondern die Verpflichtung der Dienstvorgesetzten.
Ich gehe davon aus, dass nach rechtsstaatlichen Grundsätzen keines der Urteile der Sozialgerichtsbarkeit Bestand hat. Wenn es also ein Gesetz zu reformieren gilt, dann derart, dass die Straftäter
konsequent verfolgt werden. Ein Gesetz, dass die Manipulation nicht unter Strafe stellt, sollte besser nicht beschlossen sein.
Gerne können Sie diese Erklärung Ihren Schriftsätzen an die Sozialgerichte beifügen.
#959
WernerE(Montag, 14 Oktober 2019 20:42)
Skandalös geht es auch beim LSG München zu.
Der RiLSG Dr. Kxxxz ist überhaupt nicht befangen, nein das bilde ich mir nur ein.
Er ist korrupt, bestechlich, vergesslich, unseriös, Mafiös und eingebildet!
Ich weis zwar, dass ich den eigentlichen Prozess verlieren werde, denn auch der neue Gutachter ist in der Scene bekannt wie ein bunter Hund, war mal D-Arzt!
Aber die Gerechtigkeit wird in München und Bremen und überall im Land siegen.
Der Topf brodelt schon heftig und am Siedepunkt läuft alles über.
Wer sich dann nicht retten kann, wird verbrannt!
#958
Anja(Montag, 14 Oktober 2019 11:47)
diese private Webseite ist sehr informativ.
Mit der Publizierung von Schriftstücke wird auch eine Art von Pressefreiheit demonstriert.
Man kann durch diese Art der Veröffentlichung Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Ohne Kampf geht offensichtlich nichts mehr.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Ich hoffe für viele Betroffene, dass diese Webseite noch lange erhalten bleibt.
Ein großes Dankeschön an Herrn Neumann, dass er den eigenen Fall so umfangreich
öffentlich dokumentiert hat.
In der Hoffnung, dass Ihnen bald Gerechtigkeit erteilt wird.
#957
Anja(Sonntag, 13 Oktober 2019 12:31)
1983 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, was es mit einer Verwaltungsakte verbindet.
Kann mir jemand das Aktenzeichen sagen?
Besten Dank
Freundlicher Gruß
#956
Reinhard(Sonntag, 13 Oktober 2019 09:51)
Ein neues Gesetz könnte zehntausenden berufskranken Menschen helfen – und geht Experten doch nicht weit genug-
Die Nachweishürden für Berufskranke müssten runter, die Verfahren dauerten oft viel zu lange. „Es ist ein Unding, wenn schwerkranke Menschen so hingehalten werden.“
die Berufsgenossenschaften müssen nun für alle seit 1997 eingereichten Anträge auf Berufskrankheiten prüfen, ob die Betroffenen ab sofort doch Entschädigungen bekommen könnten. Die Behörden werden
deshalb bei zehntausenden Fällen neu ermitteln müssen. Betroffene, die ihren Antrag vor 1997 gestellt haben, können eine Überprüfung selbst beantragen. Aber: „Rückwirkende Leistungen“, schreibt das
Ministerium, „werden nicht erbracht“. Die verlorenen Jahre bekommen die Betroffenen also nicht zurück, sie bekommen ihr Geld erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das neue Gesetz verabschiedet wird.
https://www.buzzfeed.com/de/danieldrepper/neues-gesetz-berufskrankheiten-entwurf-arbeitsministerium
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen berichtet, dass sie immer wieder auch Gutachter haben, die mit „einem sehr dicken Daumen“ arbeiten, also sehr ungenau – diese werden dann nicht mehr
beauftragt.
# 952
# 954
Den Behörden obliegt eine Verkehrssicherungspflicht.
Wenn es hier zu einer Pflichtverletzung gekommen ist - und davon ist allgemein auszugehen -, so haben nicht nur die jeweiligen betroffenen Beamten gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen, sondern deren
dienstaufsichtsführenden Vorgesetzten sich dieser Straftat wegen Beihilfe zur Vertuschung einer Straftat schuldig gemacht.
Ich höre davon, dass das BMI die gesetzlichen Vorgaben zu Gunsten der Betroffenen ändern will. M.E. macht dies keinen Sinn, wenn die bereits bestehendes Gesetz und Recht nicht angewandt wird.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 die Wichtigkeit der Verwaltungsakte zum Nachvollzug rechtsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen hervor
gehoben hat. 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht nachgelegt und 2013 hat sogar das BMI von sogenannten Geboten gesprochen.
2019 ist festzustellen, dass die Behörden - einschließlich des BMAS - ihren Verkehrssicherungspflichten nachkommen.
Es ist nicht mit einem bedauerlichen Fehlverhalten eines Einzelnen, einer Berufsgenossenschaft, zu argumentieren, sondern von systematischen Fehlverhalten.
Gesetzesänderungen herbeizuführen - so berechtigt sie auch sein mögen - machen dann keinen Sinn, wenn die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht überwacht wird.
Es kommt zwangsläufig zu Rechtsstreitereien - wie in diesem Fall - zwischen Bürgern mit Anspruch auf das Recht und Behörden, die dies überhaupt nicht gewähren wollen.
Konsequent wäre es den Bürgern das Klagerecht vor den Sozialgerichten zu entziehen, weil die Richter ohnehin gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgericht von 1983, das Bundesverwaltungsgericht
von 1988 und das Bundesminsiterium des Innern von 2013 "urteilen". Es wäre konsequent den Bürgern das Recht zu nehmen, auf ihren gesetzlichen Anspruch nicht klagen zu dürfen.
Wer aber den Rechtsstaat nach dem Grundgesetz will, der muss sich gegen die gegenwärtigen Praktiken wehren.
Ob dies Sinn macht, ist eine andere Sache. Es sollte aber deutlich werden, dass die Bürger dieses unrechtmäßige Handeln sehen und sich dagegen wehren.
#954
tanzkaiser(Mittwoch, 02 Oktober 2019 13:04)
Hallo Herr Neumann,
ich bin sprachlos wie in unserem Rechtsstaat im Jahr 2019 mit Ihnen umgegangen wird.
Skandalös, das man im Grunde nach niemanden mehr trauen und vor allem vertrauen kann. Auch ich hatte mit der BGHW schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn es Ihre Zeit erlaubt würde ich Ihnen davon gerne
in einem persönlichen Telefonat berichten.
Es wäre schön wenn Sie mir Ihre Telefonnummer über tanzkaiser@t-online.de schicken könnten.
Es wäre toll wenn Sie sich bei mir melden würden.
Ich wünsche Ihnen von Herzen das Ihnen sehr bald Gerechtigkeit widerfährt und all Ihre Arbeitsunfälle vollumfänglich anerkannt werden und Sie auch finanziell entschädigt werden.
Alles Liebe und viel Kraft
wünscht Ihnen tanzkaiser
#953
Horst G. Ansorge(Sonntag, 29 September 2019 19:06)
Der "Unbekannte" vom 26.09.19 übersieht, dass nach dem Grundgesetz Art. 1 Ziffer 3 Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden
sind. Die BGs hebeln
Grundrechte mit Hilfe ihrer Beratungsärzte aus und verhindern objektive Schadensbeurteilung. Darunter habe auch ich zu leiden. Ich kann beweisen, dass BG BAU und einige Bremer Sozialrichter eine
organisierte kriminelle Bande bilden. Der Richter "N" hat die BG BAU beraten, wie
mein Antrag auf Verschlimmerung abzuschmettern ist.
#952
Unbekannt(Donnerstag, 26 September 2019 19:48)
Was für ein verbitterter Mensch musst du sein. Komisch das ALLEn anderen außer dir „Unfallmann“ recht gegeben wird in deinem Fall. Ist schon komisch oder! Sieh es ein das du verloren hast und wirf
hier nicht beleidigt mit Bauklötzen.
#951
Erich Neumann(Mittwoch, 28 August 2019 16:48)
Hallo Rolland M.,
in meiner Sache ist das Geld für die BG einer Nebensache.
Die BG will das Ansehen der Berufsgenossenschaften aufpolieren und hat eine Ordnungsstrafe bis 250.000 EUR angedroht, wenn ich die Schriftstücke nicht auf meiner Webseite entferne.
Mehr dazu gerne über Telefon.
MfG
unfallmann
#950
Roland M.(Mittwoch, 28 August 2019 13:15)
Hallo Unfallmann,
Sie haben berichtet, dass eine Rentennachzahlung von 250.000 EUR im Raum steht. Jetzt haben Sie informiert, dass Ihnen von externen Anwälten ein Ordnungshaft in Höhe von 250.000 EUR angekündigt
wurde. Wahrhaftig kann dies aber nur ein Zufall sein, weil externe Anwälte Ihre Behördenakte ja nicht kennen.
#949
Horst G. Ansorge(Dienstag, 27 August 2019 19:12)
Ich habe das Bundesministerium unter dem 26.08.2019 von der im Lande Bremen bestehende Verfilzung zwischen der BG BAU , Hannover, und einigen Bremer Sozialrichter detailliert informiert. Hoffentlich
leitet Frau Christine Lambrecht ent - sprechende Massnahmen ein.
#948
Erich Neumann(Dienstag, 27 August 2019 11:59)
Hallo, Frau Heidelinde Maria T., ich möchte mich für das freundliche Telefongespräch (26.08.2019) bedanken und viele Gemeinsamkeiten aufgedeckt hat.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#947
Mazi(Dienstag, 27 August 2019 00:10)
# 945, 946
Die Korrektur geht nach § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Dort heißt es:
"(1) Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden."
Die Verwaltungsgerichtsordnung schreibt vor:
"Urteile und andere Entscheidungen"
§ 108 Richterliche Überzeugung
(1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis
des Verfahrens gewonnen Überzeugung. In dem Urteil sind die Gründe
anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) Das Urteil darf nur auf Tatsachen und Beweisergebnissen gestützt
werden, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten.
Ist der Nachweis geführt, dass die angegebenen Tatsachen bereits zuvor fachmännisch festgestellt wurden, wird niemand mehr behaupten, dass dem nicht so war. Wenn folglich Richter dennoch von der
Wahrheit abweichen, - und das ist in diesem Fall zur Genüge ausgeführt -, dann handeln sie nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG. Sie beugen nach § 339 StGB das Recht.
Solche Taten sind mit 1 - 5 Jahren Freiheitsstrafen zu bestrafen - theoretisch. Praktisch sieht dies jedoch so aus, dass Staatsanwälte ihre Kollegen nicht verfolgen. Dies ist ganz im Sinn des
zuständigen Ministers, der die Hand über beide zu halten scheint.
Es gibt in der Tat einiges an berechtigter Kritik an der Umsetzung des Grundgesetzes zu üben - nicht am Grundgesetz, sondern dessen Umsetzung seitens der "Exekutive".
#946
HEPN(Sonntag, 25 August 2019 10:44)
Ich habe mir Ihre Ihre Unfa-Infi vom 12.10.1968anesehen. Dort hat der Unfallfacharzt der BG-Ambulanz Dr. D. lt. Röntgenaufnahme klar und deutlich, den Abbruch an der linken Unterseite der Kniescheibe
erkannt.
Sein Chefarzt hat einfach von der Fraktur einen Knochenriß gemacht, darum wurde der wahre Unfallschaden nicht entschädigt.
Was ist das nur für eine böse Führungskraft, die einem Facharzt wie Dr. G. und auch Ihnen "als Unfallmann" so etwas böses antuen darf.
#945
Michael(Samstag, 24 August 2019 16:32)
Die auf dieser Internetseite: geschilderten, künstlich, aufgebauten
Schwierigkeiten die n.m.E. ein insgesamtes Unüberwindbares
Hindernis für den betroffenden Antragssteller bei der Durch-
setzung seiner Entschädigungsleistungen darstellen, gibt
es leider auch in anderen Bereichen, wo es - (u.a.) -
auch um die Durchsetzung von Entschädigungs-
leistungen für zuvor erlittendes Unrecht geht.
Für einen privaten Erfahrungsaustausch, wie man seine berech-
tigten Entschädigungsansprüche und wie man seine berech-
tigten, daraus resultierenden Entschädigungsleistungen
auf Grund von zuvor erlittenden Unrecht, trotz dieses
n.m.E. Unüberwindbaren Hindernisses, zu sei-
ner Zufriedenheit durchsetzen kann, bin
ich auch ganz einfach über meine
private Rufnummer
erreichbar:
0157 / 30 80 20 90
Auf Wunsch kann ich Sie ganz einfach auch zurückrufen.
MfG Michael
#944
Horst G. Ansorge(Freitag, 23 August 2019 19:35)
Die Justizministerin, Frau Christine Lambrecht, sagt kriminellen Unternehmen den Kampf an. Ob sie dabei auch die Versicherungswirtschaft, inbesondere die BG`s einbezieht, deren Tentakel sehr, sehr
weit reichen ? Mein Rechtsanwalt erklärte mir, dass er es vergessen habe, meine Ausarbeitung dem Oberverwaltungsgericht, Berlin, vorzulegen, und dass er es ablehnt, gegen die BG BAU
vorzugehen.
#943
Mazi(Mittwoch, 21 August 2019 21:21)
# 941
Was verstehen Sie unter "Zeit'"?
1983 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, was es mit einer Verwaltungsakte verbindet. 2019, also fast 40 Jahre später, ist in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass bei "einzelen
Versicherungsträgern" keine ordnungsgemäße Abläufe vorhanden sind.
Ist denn das ganze Sysytem korruptiert und niemand passt auf?
Wenn die Gerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz funktionert, wäre es dann nicht kostengünstiger, das Faustrecht wieder einzuführen?
#942
Mazi(Mittwoch, 21 August 2019 21:16)
#939
Goeke ist mir auch bekannt. Wie lange er an seinem Platz für das BMAS noch tragbar ist, ist mir nicht bekannt
Bekannt sind aber zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Hessischen Landessozialgerichts.
Nach dem ersten Urteil ist es unzulässig, dass ein Beamter zusätzlich zu seinem Gehalt für 24/7 aus einer öffentlichen Kasse weitere Gelder einbehalten darf.
Nach dem zweiten Urteil haben Beamte für Tätigkeiten mit Bezug von Leistungen Sozialversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung abzuführen.
Nach dem ersten Urteil kann Herr Goeke von Berufsgenossenschaften oder ihnen nahestehenden Institutionen Bezüge einmalig oder mehrfach erhalten.
Trifft dies dennoch einmal zu, dass Herr Goeke Gelder erhält, hat er Sozialversdicherungsabgaben an die Deutsche Rentenversicherung zu leisten. Wenn er das nicht tut, dann hat er ein Problem, ein
riesiges Problem. Als Beamter wird er zum Sozialverischerungshinterzieher. Das ist sehr schlimm. An einer Gefängnisstrafe wird er dann (normalerweise) nicht vorbei kommen.
Aber Richter haben bekanntlich in der Regel zwei Hände, die sich beim Waschen gegenseitig reinigen.
#941
Mazi(Mittwoch, 21 August 2019 21:09)
#938
Soll ich Ihnen die Dokument über Herrn Neumann zukommen lassen?
Heute war in der hiesigen Zeitung ein Artikel in der Zeitung. Überschrieben ist er mit "Terroropfer muss um Arbeitslosengeld kämpfen". Mit Terroropfer ist ein Opfer des Terroranschlags im Fall AMRI
in Berlin gemeint, bei dem ein Dr. Stephan W schwer verletzt wurde. Er wurde und wird von der zuständigen BG offensichtlich "beschissen".
Wer den Artikel liest, gewinnt den Eindruck, in einem Dritten Weltland zu leben.
Man wird in der Tat nicht den Eindruck los, dass hier gezielt manipuliert wird.
#940
Hermann K.(Dienstag, 20 August 2019 20:07)
Es ist ja irre, wie hier offensichtlich auf Zeit gespielt wird und das nun schon 18 Jahre.
Einen Mediationstermin wahrzunehmen ohne überhaupt eine gütliche Einigung anzustreben seitens der BG ist verwerflich. Herr Neumann geben Sie nicht auf.
#939
WernerE(Dienstag, 20 August 2019 13:42)
Zitat: # 925
... Die BGs werden von keiner Institution geprüft, sie können nach Belieben sponsern und Honorare zahlen an alle, die für sie wichtig sind.
Richtig und deshalb behaupte ich auch, dass der "Spitzenbeamte" vom BMAS H. Goeke und sein Vorgesetzter vom Dachverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) subventioniert werden, für mich sind die
beiden Herren bezahlte Lobbyisten.
Sind sie doch sehr oft eingeladen an Veranstaltungen der einzelnen BG`s.
Auch der BG ETEM
In meiner Sache wurde jetzt zum Schutz eine LSG Richterin befördert, sie wurde Vizepräsidentin des SG München.
Zum Schutz deshalb, da sie erklären hätte müssen, wie sich das besondere Verhältnis zum bestellten med. Sachverständigen Dr. U. Gl...ma..r vom KH BB in München verhält!
Wo bleibt der Schutz der Versicherten Bürger, die sich auf das GG verlassen!
#938
Athena(Sonntag, 18 August 2019 09:16)
@Mazi
immerhin eine Bestätigung des Präsidenten des SG Mainz. Da kann man ansetzen. Solche Schreiben nutze ich gern für Weiteres.
Ganz sicher ist davon auszugehen, dass die Schlamperei schon lange bekannt ist, aber nicht wirklich was unternommen wird. Und inzwischen hat sich der elektronische Rechtsverkehr breit gemacht. Da
können wir nicht mehr zu 100 % wissen, was wirklich übermittelt wurde, wir dürfen ja nur in die Papierakte einsehen. Ich bin da aber in der Sache dran.
Ja, sein "Heil" beim SG zu suchen, ist wahrlich ein Glücksspiel und mitunter Russisch Roulette, ohne körperlich zu töten, aber mit psychischer Verletzung, weiterer u.a. finanzieller Schädigung und
Verlust des Vertrauens. Ich habe meine SG-Klagen bewusst deshalb zurückgezogen. Vorerst mal.
Du forderst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf...Hast du eine Petition eingereicht? Wenn ja, wo, wann?
Ich bin nicht mehr fassungslos, ob dieser Gerichtsbarkeit. Viele Fälle selbst erlebt. Ich bin zornig. Denn nicht nur bei den SGs und BGn schwerwiegende Fehler:
Neuester Fall: Ich hatte als Anzeigende Akteneinsicht in die Staatsanwaltschaftsakte. U.a. erkannte ich, dass 3 Seiten fehlten. Fortlaufende Nummerierung unvollständig. Und zwischen zwei Seiten lag
ein leeres gehälftetes DIN A 4. Zur Orientierung wohl, als Hilfe fürs schnelle Einlegen nach meiner Akteneinsicht. Das ist mein Verdacht: Unterschlagung!
Ich hatte die fehlenden Seiten dann beklagt, lies nicht locker. Die schriftliche Antwort der Staatsanwaltschaft: Wäre ein Paginierungsfehler. Der Datenschutzbeauftragte für die Staatsanwaltschaft
meinte, so was käme häufig vor. Sieh mal einer an!
So, so, "nur" Paginierungsfehler, und solche häufiger, und das ist kein Problem? Wer da auf andere Gedanken kommt...Durchaus begründet möglich. Im Mindesten eine riesige Schlamperei. Gehe auch dieser
Sache nach. Schließlich habe ich es schriftlich! Aber die Schreiberein häufen sich und nerven. Muss ich aber in Kauf nehmen.
Viel Erfolg, lass wieder von dir hören.
#937
Unbekannt(Montag, 12 August 2019 00:13)
Wir (aus dem wartebereich des Polizei Präsidiums) wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.
#936
Mazi(Sonntag, 11 August 2019 21:54)
Ich möchte hiermit berichten, dass mir der Präsident des Sozialgerichts Mainz schriftlich mitgeteilt hat, dass einzelne Versicherungsträger keine ordnungsgemäße Abläufe haben.
Es habe "auch schon zu Gesprächen und Korrespondenz mit einzelnen Versicherungsträgern geführt, 'um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu erreichen'".
(Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019, Az. 3132E)
Gespräche und Korrespondenz wird nicht geführt, wenn man eben erst einen Fehler festgestellt hat. Es ist davon auszugehen, dass dies schon lange, sehr lange bekannt ist. Es gilt jetzt festzustellen,
wer weshalb wann was vertuscht hat.
Die Vorgänge sind folglich nicht unbekannt. Das Bundesversicherungsamt ist als Aufsicht in der Pflicht, nach fast 40 Jahren nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts endlich ordnungsgemäße
Abläufe zu schaffen, durchzusetzen.
Wenn dies nach ca. 40 Jahren immer noch geschrieben wird, dann kann die Aufsicht der Versicherungsträger (Berufsgenossenschaften) die Verkehrsicherheit nicht gewährleistet sein.
"Der Kopf" von dem Präsidenten des Bundesversicherungsamtes wird wohl nicht zu retten sein. Welche Köpfe mitrollen ist die Frage? Köpfe werden wohl wegen der Tatsache der nicht vorgenommenen
Dienstaufsicht fallen und Richter an den Sozialgerichten dürften wohl wegen der objektiv falschen Darstellung der Sachverhalte nach § 339 StGB verurteilt.
Unter diesen Vorgaben macht es wirklich keinen Sinn nach Art. 19 Abs. 4 GG sein Heil in einer Klage vor dem Sozialgericht zu suchen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nichts zu tun.
Ich fordere das Ministerium für Arbeit und Soziales auf, die Haftung wegen Organisationsverschulden zu übernehmen und die Unfallopfer zu entschädigen. Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist
nicht hergestellt.
Die Sozialgerichtsbarkeit fordere ich auf, bereits gesprochene Urteile wegen vorsätzlicher Täuschung der Kläger (wider besseren Wissens) aufzuheben und zu gunsten der Kläger zu entscheiden.
Ich bin fassungslos, dass solches in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik möglich ist.
Wir reden hier nicht mehr vom Grundgesetz, dass diesen "Lobbyismus" nicht kennt, sondern von täglicher "Rechtsprechung" "Im Namen des Volkes" und die Kläger werden vorgeführt und kämpfen um ihr
Recht, wozu man überhaupt nicht bereit ist.
Das was sich hier aufgestaunt hat, geht wirklich nicht mehr. Das ist kriminell und ausgerechnet in der Sozialgerichtsbarkeit angesiedelt.
Ich bin damit einverstanden, diesen Kommentar auszudrucken und Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten vorzulegen. Mazi
(Falls meine korrekte Adresse notwendig sein sollte, Herr Neumann kann Auskunft geben oder die Verbindung herstellen. Auch das besagte Schreiben kann vorgelegt werden.)
#935
die weichen bewegen sich(Samstag, 10 August 2019 16:28)
liebe grüße wollte ich da lassen. Macht weiter so
#934
Athena(Donnerstag, 08 August 2019 14:11)
Wie du weißt ist mein Thema "Datenschutz" und Einsichtsrecht.
Hier meine erste veröffentliche Petition, andere werden folgen.
Bitte meine Petition
Datenschutz im Gesundheitsbereich für alle! Kein Zweiklassensystem!
unterstützen, unterschreiben, kommentieren und weiterleiten.
Abwarten. Gut Ding will Weile haben. Wir brauchen einen langen Atem. Noch habe ich ihn. Und bin am Ball. Gerade habe ich eine Beschwerde zum Thema Datenschutz eingerecht, die für Patienten, die
gesetzlich versichert sind, von Bedeutung ist. Zum Gericht folgt. Ich weiß zwar Wohl, dass die Landesdatenschützer unterschiedlich reagieren, die DSGVO auslegen können und ich bin auf alles gefasst.
Ich sammle alle Antworten. Für ein Buch. Bleibe also am Ball. Bin weiterhin aktiv. Auf verschiedenen Wegen. Und verschaffe mir Gehör. Mittlerweile immer sicherer und selbstbestimmter. Wie, das
verblüfft einige.
#932
Mazi(Samstag, 03 August 2019 11:54)
# 930
Raten Sie mal? Ihre Frage ist legitim.
#931
Mazi(Samstag, 03 August 2019 11:53)
#930
"wenn Gerichte die DSGVO überwiegend allein zu ihren Zwecken nutzen dürfen"
"Dürfen" nicht, aber aufgrund der Tatsache, dass niemand den Gerichten wegen deren Verstoß gegen das Grundgesetz nachsteigt und die Richter strafrechtlich nicht belangt werden, geht den Richtern
dieser Vorwurf "am ... vorbei".
Um die Bundesrepublik als einen Rechtsstaat zu schaffen, müsste zuerst die Verkehrssicherheit hergestellt werden. Wahrscheinlich müsste sie neu gebildet, mindestens jedoch, deren Akteure ausgetauscht
oder dorthin versetzt werden, wo sie hin gehören.
Um dies tatsächlich zu realisieren, müssten Staatsanwaltschaften zu allererst gegen die eigene vorgesetzte Dienststelle , das jeweilige Landesjustizministerium vorgehen.
Wollen wir wetten, ob dies erfolgt?
Bei kritischer Betrachtung unterscheidet sich die Bundesrepublik nicht von anderen Staaten, denen von der hiesigen Regierung vorgehalten wird, kein Rechtsstaat zu sein.
Athena, ich hoffe mit diesen Ausführungen meine tatsächliche Überzeugung eindeutig dargelegt zu haben.
#930
Athena(Samstag, 03 August 2019 09:45)
@Mazi
Das Problem ist "nur", wie Sie an die Berichtigung des Verwaltungsakts bei dieser "..." gelangen.
"Nach den bisherigen Erfahrungen ist nach Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg in der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der bekannten Umstände kaum eine Alternative." Zitat Mazi
Ja, das ist richtig, aber auch eine Sauerei, wenn Gerichte die DSGVO überwiegend allein zu ihren Zwecken nutzen dürfen, Betroffenenrechte wie Widerspruch, Berichtigung usw. noch nicht mal in der
justiziellen Verwaltung Geltung haben. Das verstößt meines Erachtens auch gegen das EU-Recht. Ist eben Mißbrauch der DSGVO.
"Ich setze große Hoffnung in die Entscheidung des EuGH zum Beschluss des Verwaltungsagerichts Wiesbaden vom Frühjahr diesen Jahres." Zitat Mazi
Naja, bin gespannt. Ich gehe noch andere Wege. Ich Widerständige.
#929
Paul(Freitag, 02 August 2019 17:59)
Lieber unfallmann, es ist der reinste Wahnsinn was sich die BG bei Ihn erlaubt hat um Kosten zu sparen. Wieso lästig die Bundesregierung hier keine Kontrollen durchführen.
#928
Vertriebsingenieur(Donnerstag, 01 August 2019 15:34)
Herr Neumann, alles Gute und viel Erfolg.
Es hat mich sehr gefreut Sie gestern kennen zu lernen.
Bester Grüße aus Bremen
#927
Mazi(Mittwoch, 31 Juli 2019 09:04)
Zusammenfassung der bisherigen Kommentare:
Grundlage unseres Rechtssystems ist das Grundgesetz. Darauf aufbauend haben Parlamente Gesetze erlassen und Gerichte das Recht ausgelegt.
Die Gesetze sind weitgehend sachorientiert zu Gunsten der Unfallverletzten gestaltet.
Art. 97 Abs. 1 GG sichert den Richtern Unabhängigkeit zu. Sie seien nur an das Gesetz gebunden.
Wir hören und bestätigen anhand eigener Beispiele, dass Exekutive und Judikative sich nicht nach Art. 20 Abs. 4 GG verhalten. Sozialrichter urteilen über Sachverhalte, zu denen sie sich nicht
sachkundig gemacht haben, gemacht haben können. Ihre Urteile sind folglich nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG gesprochen.
Wenn Richter nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG Urteile sprechen, können diese nicht für sich in Anspruch nehmen, Urteile nach dem Grundgesetz gesprochen zu haben.
Es ist Aufgabe der jeweiligen Dienstaufsicht die Richter mit Verweis auf § 26 Deutsches Richtergesetz zur ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte aufzufordern. Kommen Sie dieser Aufgabe trotz
Vorschrift nicht nach, ist die Frage eines Organisationsverschuldens zu klären.
Die Parlamentarier sind aufgefordert die Verkehrssicherheit der von ihnen erlassenen Gesetze sicherzustellen.
Soweit die Regel, die Praxis zeigt jedoch, dass sich die staatlichen Institutionen an diese Vorgaben nicht halten. Sie sehen anhand der Bilder in den Medien, dass der Staat seine Bürger nicht schützt
und gegebenefalls einen sogenannten "Opferbeauftragten" installiert, der zuvor gegen die Unfallverletzten selbst mitgewirkt hat.
Es ist schwierig geworden, Vertrauen in den Staat zu investieren, von dem man weiß, dass er nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes agiert.
Auf die Einhaltung der Gesetze zu bestehen, ist nicht das Gedankengut von rechtsgerichteten Bürgern, sondern ist bereits von Anbeginn des Grundgesetzes in diesem verankert. Dort heißt es in Art. 20
Abs 3 GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Art. 20 Abs. 4 GG beschreibt die Handlungsalternative wie folgt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Wenn Exekutive und Judikative sich nicht die Grundsätze der Gesetze und des Rechts, die Gewaltenteilung, halten und die Legisative die Verkerhssicherheit ihrer Gesetze nicht gewährleistet, ist nach
dem Grundgesetz so alles ausgehebelt, was es nur auszuhebeln geben kann.
So bedauerlich die Fälle Unfallverletzter sind, so mangelt es ihnen daran, die Rechte mangels einer funktionsfähigen Gewaltenteilung vor einem Gericht nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt
einzuklagen.
Bei allen hier getätigten klugen Sprüche möchte ich Sie auf § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz hinweisen. Dort heißt es in Abs. 1:
"Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Ein
Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), darf nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4
zurückgenommen werden."
Das Problem ist "nur", wie Sie an die Berichtigung des Verwaltungsakts bei dieser "..." gelangen.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist nach Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg in der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der bekannten Umstände kaum eine Alternative.
Ich setze große Hoffnung in die Entscheidung des EuGH zum Beschluss des Verwaltungsagerichts Wiesbaden vom Frühjahr diesen Jahres.
#926
A(Montag, 29 Juli 2019 22:18)
Grüße aus der Rathaushalle von der Ausstellungsaufsicht heute Nachmittag. Ich wünsche Ihnen alles Gute!
#925
Horst G.Ansorge(Montag, 29 Juli 2019 11:02)
Ich kann beweisen, das der "Lange Arm der Versicherungsswirtschaft" sehr, sehr weit reicht.
Die BGs werden von keiner Institution geprüft,
sie können nach Belieben sponsern und Hono-
rare zahlen an alle, die für sie wichtig sind.
#924
Athena(Montag, 29 Juli 2019 09:44)
@ Mazi
Ein paar Anmerkungen zu Ihren Kommentaren:
Die DSGVO ist zwar ein Umweg, aber dann hilfreich, wenn das Verfahren beendet ist. Denn bei Beendigung erhalten Sie nur in Ausnahmefällen Akteneinsicht.
Stimmt, die Richter können machen was sie wollen. Sie leben quasi in einem narrenfreien Rechtsraum. Müssen also keine Repressalien bei Verstößen befürchten.Sie tun alles, um ihre Fehler und
Missbräuche abzustreiten, in einer Form, die zum Himmel stinkt. Und sie finden auch reichlich an UnterstützerInnen bei Behörden, in politischen Kreisen usw. In Justizkreisen sowieso. Das stelle ich
immer wieder fest. Und kann dies schwarz auf weiß beweisen.
Die BRD hat ein korruptes rechtsstaatliches System. Nur wenige durchschauen dies, weil die sich intensiv mit dem gegenwärtigen Rechtssystem und deren Entwicklung - gewollt oder ungewollt -
beschäftigen bzw. beschäftigen müssen, weil sie in einem Klageverfahren stecken. Jene, die sich damit beschäftigen, werden jedoch mit korrupten Mitteln bekämpft. Lügnerisches und Betrügerisches
Verhalten ist auch bei Richtern zur Tagesordnung geworden. Diese Erfahrung mache ich auch. Bin gespannt, wie lange die Mittel des korrupten Abwehrens noch unkörperlich bleiben.
Und wo es ein korruptes Rechtssystem gibt, da sind - neben den Richtern (positive Ausnahmen gibt es) - auch korrupte Politiker am Werk.
Der Bundesbeauftragte kann mir nicht zu Seite stehen. Wenn, dann die Landesbeauftragte für Datenschutz. Aber beide Behörden sind inzwischen zu Marionetten geworden, folgsam und eingeschränkt in ihrer
Funktion. Eben zahnlose Tiger und nicht willig oder daran interessiert, sich wie ein Tiger schnell zu bewegen und aktiv gegen dieses politisch korrupte System im Bereich Datenschutz und
Datensicherheit vorzugehen.
Wie korrupt unser System ist, das habe ich auch in anderen Bereichen bemerkt. So bei change.org. Da wird von Petitionsstarter doch tatsächlich in die Hände korrupter Politiker gespielt. Da werden der
Öffentlichkeit doch nur die Kommentare sichtbar gemacht, die die Forderung des Petitionssstarters unterstützen. Andere Kommentare und Antworten, also der Kommentatoren, die keine Mitläufer sind und
kritisch hinterfragen, werden einfach ausgeblendet. Deren Kommentare sieht man bestenfalls nur, wenn man angemeldet ist. Dann kann man alle Kommentare und Antworten lesen. Manipulation und
Korruption, leider in vielen Bereichen keine Seltenheit mehr, mir wird Angst und Bange vor der Zukunft. Was ist nur in der BRD los? Ich fasse es nicht.
#923
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2019 23:11)
#920
Nach Vorgabe des Bundesministeriums des Innern sind Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet Verwaltungsakten zu führen. In der Verwaltungsakte sind alle bisherigen wesentlichen
sachbezogenen Geschehnisse objektiv dokumentiert. Anhand der Verwaltungsakte werden die Verwaltungsentscheidungen der jeweiligen Behörde kontrolliert.
Dies ist m.E. die Rechtslage und bedurfte nicht der Regelung der DSGVO.
Wenn eine Verwaltungsentscheidung anhand der Verwaltungsakte nicht kontrolliert werden kann, dann ist sie mit einem besonders schwerwiegenden Fehler (...) behaftet und deshalb nichtig.
Nach § 48 Verwaltugnsverfahrensgesetz kann ein Verwaltungsakte auch dann zurückgenommen werden, wenn er scheinbar unanfechtbar geworden ist.
Also nicht blöffen lassen und feststellen, ob der Richter überhaupt in der Lage gewesen sein kann, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 103 SGG). In der Regel und damit meine ich, dass
alle mir bisher bekannten Verfahren vor den Sozialgerichten darunter leiden, dass den Richter Auszüge, aber keinesfalls die vollständige Verwaltungsakte zur Entscheidungsfindung vorgelegen hat.
Mein Rat:
Es ist einfacher den Nachweis zu führen, dass die Verwaltungsakte der jeweiligen Behörde nicht alle bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse enthielt oder diese nicht gegen nachträgliche
Manipulationen geschützt ist und deshalb die Richter diese Verwaltungsakte der Behörde nicht zur Entscheidungsfindung heranziehen durften, als hier über den Umweg der DSGVO zu gehen.
Nichts desto trotz können Sie aufgrund der Vorschriften der DSGVO (Art. 12 ) eine zügige Bearbeitung und Beantwortung erwarten - und denken Sie daran, dass die DSGVO Ihnen ein Grundrecht gewährt,
dass nicht eingeschränkt werden darf!
#922
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2019 22:57)
#919
a) "Ich habe in meinem Fall beantragt, das Protokoll zu berichtigen. Und was zu berichtigen sei. Wurde aber seitens des Richters letztendlich ignoriert. Passierte nichts. Änderte nichts. "
b) "Die E-Akte dürfen Sie noch nicht einsehen, so gewollt von den etablierten Parteien, der Bundesregierung."
c) "Finde ich unmöglich. Kontrolle ist hier nicht möglich. "
d) " Und ob das Protokoll an die BG weitergeleitet werden muss, da bin ich mir nicht sicher. Da muss wieder eine Akteneinsicht beantragt werden oder die Bitte, die Dokumente ab dem Zeitpunkt der
letzten Einsicht und der übersandten Kopiene, zuzusenden."
Zu a)
Darf nicht sein, kann nicht sein.
Praktisch kenn' ich den Fall. Es ist aber kein Einzelfall und der Tatsache geschuldet, dass die Richter keine Repressalien befürchten müssen, wenn Sie "begründete Ihre Beschwerde" einfach in den
Papierkorb werfen.
Praktisch kenne ich dies auch und bestätige diese Praxis ausdrücklcih.
Sie müssen sich nur vorstellen, welchen Vorteil ein Richter daraus hat, dass er sein Urteil nicht ändern muss. Es gibt niemanden, der ihn wegen der nicht ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte
zur Rechenschaft zieht.
Andere sagen dazu, dass das "Rechtsstaatlichkeit" sei. Das kann ich auch nicht nachvollziehen.
zu b)
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz wird Ihnen gern zur Seite springen und der Bundesregierung mitteilen, dass dies unzulässig ist.
zu c)
Ich bin sehr sicher, dass Sie hier einen Unterstützer finden. Mir sind diesbezüglich keine Klagen/Beschwerden bekannt geworden.
zu d) Sind Sie sicher, dass der Richter verpflichtet ist, alle Ihre Eingaben an die Gegenpartei zu leiten. Wenn Sie unsicher sind, dass die Richter der ordentlichen Ausführung ihrer Amtsgeschäfte
nicht nachkommen, dann bleibt Ihnen nur die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie feststellen, dass die Richter die Gesetze nicht einhalten. Es interessiert offensichtlich niemanden.
Ein Rechtsstaat funktioniert dann ordentlich, wenn niemand den Rechtsstaat auf die Probe stelle. In der Bundesrepublik haben die Politiker keinen Zweifel dahingehend, dass wir einen Rechtsstaat
haben. Deshalb ist eine derartige Kontrolle aus deren Sicht, ob wir tatsächlich einen Rechtsstaat haben, unnötige Arbeit und zudem mit Kosten verbunden.
Ein früherer Kollege hat mir einmal den klugen Spruch mit auf den Weg geben: "Wer testet ist unsicher. Wer sicher ist, braucht nicht zu testen. Ansonsten würde er einräumen, dass er unsicher ist."
Das ist zwar in der Wirtschaft nicht praktiziert, dass kann man sich dort nicht erlauben, aber in den politischen Ebenen stark verbreitet.
#921
Mazi(Sonntag, 28 Juli 2019 22:35)
#918
Ich gehe davon aus, dass die Gesetze die Ansprüche der Unfallverletzten richtig abbilden.
Meine Erfahrung ist, dass die Exekutive und Judikative diese Gesetze und das Recht missachtet. Das ist einmal darin begründet, dass es in der Praxis nicht ganz einfach ist, Gesetz und Recht nicht
einfach zu interpretieren ist. Wenn Exekutive und Judikative es gänzlich unterlassen, Gesetz und Recht anzuwenden, dann können sie nicht vortragen, sich geirrt zu haben.
Den Irrtum in Anspruch nehmen kann nur der, der sich geirrt hat. Einen Irrtum kann nicht der in Anspruch nehmen, der es unterläßt einen Sachverhalt überhaupt zu erforschen. Unter diesem letzten
Vorwurf leiden m.E. Exekutive und Judikative.
Das stellt letztlich einen Verstoß gegen die grundgesetzlichen Regelungen dar.
Wir kennen die Haftung aus Organisationsverschulden. Wir kennen die Verpflichtung, die Verkehrssicherheit seitens des Gefährders herzustellen.
Wer einen Arbeitsunfall erleidet hat einen Anspruch darauf, für diesen Unfall entschädigt zu werden (wenn das überhaupt möglich sein könnte). Der Gesetzgeber hat die Berufsgenossenschaften
zwischengeschaltet und dafür Sorge getragen, dass Unfallverletzte keine Prozesse gegen den Arbeitgeber führen können. Wenn der Gesetzgeber dem Geschädigten dieses Recht entzieht, ist er verpflichtet
dafür Sorge zu tragen, dass dem Geschädigten (anderweitig) daraus kein Nachteil entsteht.
Wenn der Gesetzgeber allerdings es unterläßt die Berufsgenossenschaften derart zu beaufsichtigen, dass die Unfallverletzten geschädigt werden, dann unterläßt er die Verpflichtung für die notwenidige
Verkehrssicherung Sorge zu tragen.
Deshalb ist es meine Argumentation - bevor wir in Details einsteigen -, dass die Politiker dafür Sorge zu tragen haben, dass bei der sichtbaren Benachteiligung von Unfallopfern diesen aufgrund
anderweitiger Regelungen keine Nachteile erleiden.
Die hier dagestellten Klagen sind - wie wir wissen -, keine Einzelfälle. Sie sind auch keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern lediglich die Beschreibung von erkannten systembedingten Missständen.
Das darf nicht sein und ist vom Grundgesetz nicht gedeckt.
Die Problematik ist m.E. darin begründet - was allgemein erwartet wird -, die zur Rechenschaft zu ziehen, die ebene diese Institutionen schützen. Das untersagt das Grundgesetz und definiert die
Gewaltenteilung.
Wenn dieser vorgenannte Schutz der Unfallopfer nicht funktioniert, dann kann der Grundsatz der Gewaltenteilung laut Grundgesetz nicht korrekt umgesetzt sein. Dann stimmt etwas nicht. Dr. Krenek,
Richter am Landgericht I München hat es so definiert: Wenn erkannt wird, dass etwas nicht stimmt, dann haben die Verantwortlichen die Verpflichtung, etwas zu unternehmen.
Die Kommentare in diesem Forum unter # 915 und # 916 machen aus deren Sicht nochmals deutlich, dass die Versicherungswirtschaft das deutsche System geschickt zum eigene Vorteil zu nutzen versteht.
Das dies möglich zu sein scheint, darf nicht als Stärke derer verstanden werden, die dies scheinbar erreicht haben, sondern ist denen zum Vorwurf zu machen, die dies ermöglichen. Ich beziehe dies
einerseits auf die untätigen Politiker, aber auch auf die untätigen (oder unfähigen) BGs und Sozialgerichte.
Dieses System ist heimtückisch und versucht durch Ausnutzung wirtschaftlicher Macht, dass Unfallverletzte entnervt aufgeben. Das ist assozial.
Wer gesetzgeberische assoziale Strukturen schafft, kann m.E. für sich nichtgeltend machen, Verkehrssicherheit zu schaffen. Das ist ein Verstoß gegen die grundgesetzliche Norm.
Es sei denn, dass jemand unter Verkehrssicherheit Kostenminimierung auf Seiten der Versicherungskonzerne/BGs und minimierte Entschädigungen andererseits darunter verstehen will.
Wenn dies den Grundkonsens darstellen sollte, dann stehe ich eindeutig auf "der ganz anderen Seite".
#920
Athena(Sonntag, 28 Juli 2019 10:06)
Horst G. Ansorge (Mittwoch, 24 Juli 2019 18:08)
"Die BG BAU übersandte 16 Aktenbände zur Einsicht an das hiesige Amtsgericht ..." Wann ist dies geschehen? Erst kürzlich? Ich meine vor der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) - vor dem Mai 2018 -
oder danach? In diesem Jahr? Würde mich interessieren, weil mich immer die Frage beschäftigt, welchen Einfluss die DSGVO auch auf die Gerichte , Verwaltungen und BGs hat. Bei der DSGVO geht es ja um
den Schutz der personenebzogenen Daten. Allerdings mit nicht unerheblichen Nachteil auf Seiten gesetzlich Versicherter, ich meine bezüglich des SGB, als auch auf Seiten der Kläger beim SG. Aber zu
Gunsten der Richter, der Behörden, der Sozialleistungsträger, Verwaltungen usw.. Hier gibt es Ausnahmeregelungen, die ich aber kritisiere.
#919
Athena(Sonntag, 28 Juli 2019 09:43)
@Mazi #913
Zitat Mazi
"Erwarten Sie nicht von dem Richter, dass er Ihnen das Protokoll schreibt. Schreiben Sie es! Schreiben Sie ihm die Angabe des Justizbeamtenn auf und lassen Sie dies in der Gerichtsakte hinterlegen.
Sie werden sehen, dass der Richter anfängt zu lesen und fortan seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß ausführen wird. Er ist auch gezwungen Ihr Schreiben/Ihr Protokoll der BG zuzustellen. Das kann er zu
deren Kenntnis geben oder sie zur Stellungnahme mit Terminsetzung auffordern."
Ich habe in meinem Fall beantragt, das Protokoll zu berichtigen. Und was zu berichtigen sei. Wurde aber seitens des Richters letztendlich ignoriert. Passierte nichts. Änderte nichts. Ein eigenes
Protokoll zu schreiben, das ist sicher eine Möglichkeit, würde auch der Gerichtsakte beizulegen sein müssen. Muss aber per Akteneinsicht oder per Auskunft mittels DSGVO kontrolliert werden, ob das
Protokoll wirklich auch in der papiernen Akte eingefügt und in der E-Akte abgespeichert wurde. Die E-Akte dürfen Sie noch nicht einsehen, so gewollt von den etablierten Parteien, der Bundesregierung.
Finde ich unmöglich. Kontrolle ist hier nicht möglich. Und ob das Protokoll an die BG weitergeleitet werden muss, da bin ich mir nicht sicher. Da muss wieder eine Akteneinsicht beantragt werden oder
die Bitte, die Dokumente ab dem Zeitpunkt der letzten Einsicht und der übersandten Kopiene, zuzusenden.
Wir wissen doch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Außerdem: Sie dürfen ja während der Gerichtsverhandlung nichts auf einen Tonträger aufnehmen. Z.B. ihr Handy dafür einsetzen ;-). Daher könnten Richter immer behaupten, dass Sie nicht richtig
wahrgenommen haben, worum es wirklich ging usw. Ein eigenes Protokoll beweist nichts. Ist aber auch nicht unsinnig. Nützt durchaus. Und wenn es "nur" um eine eigene Recherche geht, zum Zwecke der
Veröffentlichung z.B. in Form eines Buches, wie ich es vorhabe.
#918
Athena(Sonntag, 28 Juli 2019 09:24)
@ Mazi #911
Es ist nicht so, dass ich nichts erreicht habe. Ich habe Einiges erreicht. Aber eben mit viel eigenem Engagement bis hin zur Erschöpfung. Nur dadurch habe ich eine anerkannte Berufserkrankung
erhalten. Aber dies ist mir und meinen eigenen Ermittlungen zu verdanken. Hätte ich mich allein auf meine BG verlassen, wäre ich verlassen gewesen. Es gab und gibt allerdings noch negative
Erfahrungen, u.a. auch mit dem SG / LSG, die ich aber auch engagiert angehe. Ist ja nicht nur eine persönliche Sache, sondern im Grunde auch eine politische und soziale, über die wir hier reden. Geht
viele Menschen an. Veränderungen sind nötig, und zwar schleunigst. Und Widerstand, wo er nötig und angebracht ist.
Das Folgende verstehe ich nicht:
"Athena, bevor ich mich auf Ihren Fall einlasse, erwarte ich seitens der Politiker, dass sie die Vorgabe des Grundgesetzes ordentlich umsetzen und die Seilschaften, die Korruption in eigenen Reihen
bekämpft." Zitat Mazi
#917
Athena(Sonntag, 28 Juli 2019 09:15)
@ Michael #916
Super Angebot. Danke.
Ich überlege mir, ob ich mir eine Handynr. anlege, nur für den Zweck der Hilfe zur Selbsthilfe im Bereich Berufsunfall / Arbeitsunfall und bezüglich der Unterstützung bei Schwierigkeiten in der
Auseinandersetzung mit der BG, dem SG usw.. Erfahrung habe ich viel und Ideen, wie man präventiv sich besser schützen kann.
#916
Michael(Samstag, 27 Juli 2019 14:00)
Die auf dieser Internetseite: geschilderten, künstlich, aufgebauten
Schwierigkeiten die n.m.E. ein insgesamtes Unüberwindbares
Hindernis für den betroffenden Antragssteller bei der Durch-
setzung seiner Entschädigungsleistungen darstellen, gibt
es leider auch in anderen Bereichen, wo es - (u.a.) -
auch um die Durchsetzung von Entschädigungs-
leistungen für zuvor erlittendes Unrecht geht.
Für einen privaten Erfahrungsaustausch, wie man seine berech-
tigten Entschädigungsansprüche und wie man seine berech-
tigten, daraus resultierenden Entschädigungsleistungen
auf Grund von zuvor erlittenden Unrecht, trotz dieses
n.m.E. Unüberwindbaren Hindernisses, zu sei-
ner Zufriedenheit durchsetzen kann, bin
ich auch ganz einfach über meine
private Rufnummer
erreichbar:
0157 / 30 80 20 90
Auf Wunsch kann ich Sie ganz einfach auch zurückrufen.
MfG Michael
#915
Horst G. Ansorge(Freitag, 26 Juli 2019 19:47)
Die gesamte Versicherungswirtschaft - nicht nur die BGs - versuchen Antragsteller nach ihren eigenen Regeln zu be- scheiden. Im Frühjahr 2017 erlitt ich einen Unfall, der beim
ADAC gemeldet wurde. Bis heute warte ich auf Zahlung der
Versicherungsleistung und die Unfallversicherung behauptete mehrfach , der Arztbericht liege noch nicht vor.
Im Krankenhaus erhielt ich die Nachricht, dass der Befund längst abgesandt sei, ADAC jedoch Berichtigung verlange.
Fazit: ADAC bestimmt, was der Inhalt des Befundes ent - halten darf. Ist das nicht Versicherungsbetrug ?
#914
Mazi(Donnerstag, 25 Juli 2019 08:49)
Es ist mir kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Richter am Sozialgericht eine
Sachverhaltserforschung von Amts tatsächlich durchgeführt hat. Nach meinen Recherchen haben die BGs nie eine vollständige Verwaltungsakte vorgelegt und der Richter konnte somit nie vorgeben, eine
Erforschung des Sachverhalts von Amts wegen durchgeführt zu haben.
Nach meinen Recherchenernennt der jeweilige Justizminister die Richter und befördert diese. Eine Unabhängigkeit der Richter, wie diese es gerne darstellen, kann auch bei wohlwollender Auslegung in
keinem Fall unterstellt werden.
Es ist sogar die Frage aufzuwerfen, ob das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt eingehalten wird, wenn die Gewaltenteilung nicht gewährtleistet ist.
Sie sehen, dass die elementare Grundrechte vorsätzlich missachtet werden. Wie können wir dann erwarten, dass der Lobbyistenverband dann auch noch sachgerecht für die Unfallverletzten tätig ist.
Die Klagen, die hier geführt werden, sehe ich nicht als streitig an, sondern sind letztlich Ausdruck der lobbyistischen Tätigkeit.
Wenn wir hier über Anerkennung oder Ablehnung streiten wollen, dann auch der Ebene des Grundrechts, auf der Basis des Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, die Exekutive und
Judikative an Gesetz und Recht bindet. Wenn dies nicht gewährleistet ist und wird, "ist Hopfen und Malz" verloren.
Wenn es zutrifft, dass die BGs den Sozialgerichten Dokumente vorenthalten - und das ist regelmäßig so -, dann kann ein Richter nicht vorgeben, dass die Dokumente, die ihm vorenthalten wurden, für
seine Entscheidungsfindung irrelevant seien. Er hat den Sachverhalt von Amts wegen nicht aufgeklärt und verstößt so vorsätzlich gegen Art. 97 Abs. 1 GG.
Nach meiner Beurteilung begeht der Richter ein Amtspflichtvergehen und ist von dessen Vorgesetzten wegen dessen Dienstaufsichtspflicht nach § 26 Deutsches Richtergesetz zur ordnungsgemäßen Ausführung
der Amtsgeschäfte abzumahnen.
Wird der Dienstvorgesetze nicht nach der Vorschrift des Deutschen Richtergesetzes tätig, hat er kein mindergroßes Problem - ein sehr großes Problem.
Wäre die Justiz tatsächlich unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet, gäbe es auch dort keine "Seilschaften", gäbe es m.E. diese Diskussionen praktisch nicht.
#913
Mazi(Mittwoch, 24 Juli 2019 23:21)
#912
Wie wird das Ergebnis sein?
Wenn nach Vorgabe des Bundesministerium, des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe des Gerichts darin besteht, Verwaltungsentscheidungen auf deren Rechtsstaatlichkeit zu kontrollieren. Bei Gültigkeit
der Regeln des Rechtsstaates und bei einer von Ihnen dargestellten Arbeitsweise kann kein Gericht in einem neutralen Urteil bestätigen, eine Kontrolle durchgeführt zu haben. Das ist/wäre
strafrechtlich vorsätzlicher Betrug.
Ein Richter/Sozialgericht, dass nicht anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung kontrolliert, ist nicht befugt vorzugeben, genau dies vorgenommen zu haben. Das ist vorsätzlicher
Betrug.
Schaffen Sie eine kopierfähige Unterlage und das Thema ist entschieden.
Erwarten Sie nicht von dem Richter, dass er Ihnen das Protokoll schreibt. Schreiben Sie es! Schreiben Sie ihm die Angabe des Justizbeamtenn auf und lassen Sie dies in der Gerichtsakte hinterlegen.
Sie werden sehen, dass der Richter anfängt zu lesen und fortan seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß ausführen wird. Er ist auch gezwungen Ihr Schreiben/Ihr Protokoll der BG zuzustellen. Das kann er zu
deren Kenntnis geben oder sie zur Stellungnahme mit Terminsetzung auffordern.
Berichten Sie darüber, was passiert. Ohne einer Stellungnahme vorzugreifen, es ist davon auszugehen, dass die Kapitulation vor der fortgesetzten Manipulation und Zusammenarbeit Richter/BG beendet
ist.
Art. 97 Abs. 1 GG betont zwar die Unabhängigkeit der Richter, aber im Rahmen der Gesetze. Nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz ist es Aufgabe der Richter an den Sozialgerichten den Sachverhalt von
Amts wegen zu erforschen.
Ein Richter, der die Akten nicht liest, kann nicht entscheiden, dass eine Dokument, das er nucht gelesen hat, für seine Entscheidungsfindung wichtig oder unwichtig ist. Der Richter handelt
vorsätzlich gesetzeswidrig.
Das objektive, neutrale Urteil des Richters fällt immer zu Ihren Gunsten oder zu Lasten des Richters (als Amtsperson in Form der Amtshaftung) aus. Davon bin ich sachlich überzeugt.
Dagegen spricht, dass Sie hier mafia-ähnlichen Netzwerken gegenüberstehen. Sie dürfen keinesfalls davon ausgehen, dass das Grundgesetz (Gewaltenteilung) tatsächlich umgesetzt wird. Hier bedarf es
schon der Unterstützung von Parlamentarier. Deren Aufgabe ist es, die Verkehrssicherheit, die Achtung der von ihnen beschlossenen Gesetze, durchzusetzen und zu überwachen. Verkehrssicherheit stellt
dabei den Anspruch der Bürger dar, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Sie zu gewährleisten ist Aufgabe dessen, der die Gesetze geschaffen hat (Aufgabe der Parlamentarier).
Die Politiker schützen seit langem nicht mehr die Bürger (der Fall "Amri", der Fall "Mollath", etc.). Sie sind nicht einmal mehr in der Lage, die eigenen Reihen zu schützen (Fall "Lübcke"), Das ist
nicht korrekt! Die Beispiele legen die vorhandenen Missstände jedoch offen. Wenn also ein Grundgesetz als unsere Verfassung gilt, dann ist der Anspruch auf Ihrer Seite.
Ich habe nichts dagegen, wenn Sie diesen Kommentar zur Kenntnis dem Richter unverändert vorlegen.
#912
Horst G. Ansorge(Mittwoch, 24 Juli 2019 18:08)
Die BG BAU übersandte 16 Aktenbände zur Einsicht an das hiesige Amtsgericht und behauptet, die Akten seien vollständig übersandt worden, obwohl zahlreiche weiße Seiten ohne Inhalt enthalten sind,
Texte geschwärzt, Aktenvermerke ohne Text abgelichtet wurden, etc. Die verlangte Akteneinsicht in die Berliner Hauptakte lehnte die Sachbearbeiterin ab und teilt mit, dass sie nicht mehr antwortet.
Die Mafia befürchtet, dass die Wahrheit ans Licht kommt.
#911
Mazi(Dienstag, 23 Juli 2019 21:15)
#910
Das tut mir leid!
Wie Sie aus meinen Kommentaren gelesen haben, geht es mir nicht um das Grundgesetz. Es geht mir nicht um die Gesetze der Legislative und auch nicht um das Recht, dass von den ordentlichen Gerichten
gesprochen wird.
Es geht mir "um den closed job-Betrieb", den die Exektutive eingeführt hat und den Betroffenen als Lösung vorspielt. Es geht um die Kontrolle der Exekutive über die Judikative.
Wir reden hier von der Sozialgerichtsbarkeit, die von der Exekutive gezielt gesteuert wird.
Sie nennen die Behörden, die steuern ebenfalls wie die, die gesteuert werden. Da alle Beamten auf die Wahrung des Grundgesetzes vereidigt sind, ist lediglich die Strafverfolgung ausstehend. Aber die
kontrolliert die Exekutive in eigener Sache wieder selbst.
Das verstehen Profis unter einem Rechtsstaat?
Ihre Darstellung erinnert mich sehr stark an den Fall Mollath oder den Fall Amri oder ...
Den Fällen ist gemein, dass die Ermittlungen "sehr anders" sind.
Um den Fall Mollath nochmals kurz aufzuwärmen. In dem Fall haben "pseudo Ermittler", Revisoren einer Bank, den Nachweis geführt, dass Mollath mit seiner Spekulation richtig lag.
Bei allem Respekt vor den professionellen Ermittlern, ich glaube nicht daran, dass es den Hobbyermittlern gelungen ist, einen Sachverhalt aufzuklären, was den Profis nicht gelungen sein soll. Ein
Erfolg, zu dem professionelle Ermittler nicht befähigt gewesen sein sollen. Ich glaube auch nicht daran, dass der beteiligte Richter unwissend war.
Ich denke, dass der Bürger verladen wurde und verladen wird. Zumindest ist das Ganze zumindest nicht transparent.
Schauen Sie auf den Fall Amri, schauen Sie auf den Fall Lübcke. Der Staat ist offensichtlich nicht (mehr) n der Lage seine Bürger oder einen Politiker zu schützen. Damit der Staat wieder Bürger und
Politiker schützen kann, sind seine Strukturen zu verändern. Die alten Trampelpfade sind zu verlassen.
An wem liegt's?
An den Bürgern? Oder am Staat, bzw. der Exekutive? Folgt man dem Wunsch des Bundespräsidenten in dessen Argumentation ist der Fall klar. In Ermangelung der Staatesmacht müssen die Bürger die
Politiker schützen!
Irgend etwas im Staat ist krank!
Sie tragen als anderes Beispiel Ihren Fall vor.
Aktuell habe ich Einblick in einen anderen aktuellen Fall, der mit Ihrem Fall überhaupt nicht korrelliert. Dennoch zeigt er, obwohl noch nicht abgeschlossen, die gleichen Symptome auf.
Da gibt eine BG vor, ihr Entscheidungsausschuss habe beschlossen und einen beigefügten Bescheid erlassen.
Diesem Bescheid liegt schriftlich eine einzige Dokumentation eines Arztes, der nach meiner Überzeugng dazu überhaupt keine Qualifikation hierfür ausweist,- vor. Die Akte enthält keine Information
darüber, die seine Argumentation zu stützen. Er gibt sogar an, dass ein SB eine gewisse BU befürworten würde.
Dieser Arzt gibt an, die Einschätzung eines SB (vermutlich: Sachbearbeiter) revidieren zu wollen, wobei ihm keine Unterlagen vorliegen, wie der SB zu seiner Meinung gekommen sein könnte. Eine
Dokumentation wie besagter SB sein Meinung begründen könnte, liegt der Akte nicht bei.
Ich fasse zusammen:
1. Ein SB gibt eine Einschätzung zur BU ab, für die er nicht qualifiziert ist und die er für einen sachverständigen Dritten nicht kontrollieren lässt.
2. Ein Arzt bestätigt ohne Einsicht in die Meinungsfindung des SB dessen Einschätzung, limitiert aber den Zeitraum dieser BU, für die er offensichtlich nicht qualifiziert ist.
3. Der Entscheidungsausschuss fasst einen Beschluss, über einen Sachverhalt, der in der Akte nicht dokumentiert ist.
Wie soll ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung kontrollieren, wenn ihm dazu die erforderlichen Dokumente nicht einmal vorgelegt werden können?
In der Tat reden wir hier nicht von einem einmaligen Ereignis, sondern von vielen Fällen, die auch öffentlich in den Medien dargestellt und thematisiert wurden. Nichts passiert. Offensichtlich stehen
diesem Ansinnen nach Transparenz massive Interessen entgegen..
Statt den Betroffenen zu helfen, installierte die Exekutive im Fall Amri einen Opferbeauftragten. Helfen soll die Exekutive den Betroffenen und nicht einem Politiker, der Teil dieses Räderwerks war,
eine nutzlose Beschäftigung zu verschaffen, zu subventionieren.
Athena, bevor ich mich auf Ihren Fall einlasse, erwarte ich seitens der Politiker, dass sie die Vorgabe des Grundgesetzes ordentlich umsetzen und die Seilschaften, die Korruption in eigenen Reihen
bekämpft.
Es stinkt zum Himmel! Da stimme ich Ihnen zu.
#910
Athena(Dienstag, 23 Juli 2019 07:24)
@ Mazi
"Bei wirklich kritischer Durchsicht der Kommentare hier geht es in der Tat um die Fragen, ob die jeweilige Behörde in der Tat alles getan hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen,
um Schäden anderer zu verhindern." Zitat Mazi
In meinem Fall sicher auch nicht. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Überall Schweigen, Verschweigen und Vertuschung, angefangen beim Arbeitgeber, dann weiter bei der BG, bei den SG-Gerichten,
beim BSG und BverfG. Die Staatsanwaltschaft hat nicht ermittelt, die Generalstaatsanwaltschaft hält ihre erdichtete Fantasie für wahrer als Tatsachen, das Verfassungsgericht meiner Stadt folgte
dieser. Unsere Regierung mit erheblichen Einfluss auf die Jusitz, bzw. das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales ist nicht an wirklicher Aufklärung interessiert. Veröffentlicht werden soll
nichts, damit die Bürger nicht informiert sind und die korrupten Machenschaften derer, die gesetzlich und rechtlich im Rahmen ihrer Amtsermittlungspflicht zur Aufklärung dessen, was wirklich passiert
ist, verpflichtet sind, nicht ans Tageslicht kommen.
Vertrauen in ein faires Verfahren habe ich nicht mehr. Achtung oder gar Respekt habe ich ebenso verloren. Ich verhalte mich entsprechend. Ich bin nicht Mutter Theresa, verzeihe nicht, keinem einzigen
Beteiligten. Und mich interessiert es dabei keineswegs mehr, was die, die für meine Erkrankung verantwortlich sind und die, die diese decken, von mir halten, über mich denken.
Mazi, so wie es aussieht sind wir viele, aber Einzelkämpfer, leider. Dies zu Gunsten derer, die die "Mängel und Beanstandungen" (diese Begriffe sind im Grunde verniedlichend) einfach nicht hören
wollen. Sich blind und stur stellen. Und die unternehmerische Wirtschaft freut sich.
#909
Mazi(Montag, 22 Juli 2019 11:56)
Es gibt zwei anmerkenswerte Verpflichtungen, die auch vor den Sozialgerichten und den BGs nicht halt machen.
Diese ist einmal der Vorwurf des Organisationsverschuldens und die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht (https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht).
Bei wirklich kritischer Durchsicht der Kommentare hier geht es in der Tat um die Fragen, ob die jeweilige Behörde in der Tat alles getan hat, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen,
um Schäden anderer zu verhindern.
Die Gleichartigkeit und die Tatsache, dass Beschwerde aus verschiedenen Bundesländern geführt wird, macht deutlich, dass dem offensichtlich nicht so ist.
Es ist Aufgabe des dienstaufsichtsführenden Vorgesetzten nach § 26 Deutsches Richtergesetz die Richter zur ordnungsgemäßen Führung der Amtsgeschäfte aufzufordern.
Ob Richter entgegen dürfen, dass sdie ihrer Amtspflicht nachgekommen sind, wenn sie den Sachverhalt nach § 103 Sozialgerichtsgesetz nicht erforscht haben, stelle ich in Frage. Ob sie entgegnen
dürften, dass sie vorgeben könnten, dass bestimmte Dokumente nicht wesentlich zur Sachverhaltserforschung hätten beitragen könnten, wenn sie diese nicht einmal in Händen hielten, darf bezweifelt
werden.
Aus eigener Erfahrung und schriftliche3 Hinterlegung beim Bundesversdicherungsamt darf unterstellt werden, dass Eingangspost (zumindest bei einer BG) nach Eingang zunächst ausgedruckt, dann nicht in
der E-Akte archiviert wird, sondern danach auch nicht an den zuständigen Sachbearbeiter, sondern zuerst an eine Rechtsreferentin, die den Posteingang überprüft gegeben wird.
Meine Auffassung ist, dass ein Posteingang (ob in diesem Schreiben korrekt oder inkorrekt argumentiert wird, dieser Posteingang nach der Vorschrift des BMI) zu archiervieren ist. Da eine
Rechtsreferentin dazu nichts beizutragen hat, kann sie auch nichts überprüfen. Wenn sie für dieses "nichts" auch noch fast einen Monat vor Archivierung verbraucht, dann auch noch dieses
Eingangsschreiben nur teilweise archiviert, dass Bundesversicherungsamt darin keinen Verstoß sieht, dann befinden wir uns in der Tat dort, wo wir uns in einem Rechtsstaat nicht befinden wollen.
Organisationsverschulden und Unterlassung der Verkehrssicherungspflicht sind in der Tat im Zuge der Amtshaftung anzusprechen.
Es kann in diesem Forum über diverse Fälle berichtet werden, Ihnen ist allgemein, dass weder die BGs noch die Gerichte als Exekutiv- und Judikativorgane nicht nach grundgesetzlichen Vorgaben
gearbeitet haben.
Ich habe auf die Aktivität des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vor dem EuGH aufmerksam gemacht. Für mich ist es eine eher rhetorische Frage, ob eine Gewaltenteilung auch dann anzunehmen ist, wenn die
Exekutive u.a. in der Sozialgerichtsbarkeit die Oberaufsicht über die Judikative führt.
Ja, wir haben m.E. grundsätzlich Mängel/Beanstandungen in der Umsetzung der grundgesetzlichen Vorschriften.
#908
WernerE(Samstag, 20 Juli 2019 20:19)
Zitat:
Sie berichten selbst darüber und führen sogar an, dass auch der Petitionsausschuss, dessen Auftrag es ist, den Fällen ohne Ansehen der Personen, bereits unterwandert ist.
Meine Achtung gegenüber den bayrischen Staatsministerien Justiz und Sozial sind nachdem ich die Schreiben an den Pet-Ausschuss vor mir liegen haben, verloren gegangen.
Beide Ministerium beantragten "nicht öffentliche Sitzung" zum Schutz meiner sensiblen Daten.
Geradezu lächerlich diese schriftlichen Stellungnahmen.
Die "nicht öffentliche Sitzung" hatte einzig und allein den Hintergrund, dass die Öffentlichkeit nicht von den Machenschaften der Ministerien und Staatsanwaltschaft erfährt.
Schließlich waren in der öffentlichen Sitzung der BR und eine Zeitung Reporterin anwesend.
Die Abgeordneten des Pet-Ausschusses wirkten auf mich wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen! (falls unpassend bitte streichen)
Es lag sicherlich an der Hitze im Sitzungssaal, dass die D+H des Landtages nicht mehr klar denken konnten.
Übrigens einer der Abgeordneten (FW) war der bekannte Fernsehrichter (RTL) aus Kempten im Allgäu.
Jetzt liegt dem Landtag eine neue Petition vor:
Klimatisierung der Sitzungssäle, damit das Denken an heißen Tagen besser funktioniert und die Abgeordneten nicht mit Hitzeproblemen abgelenkt werden!
#907
Horst G. Ansorge(Samstag, 20 Juli 2019 17:14)
Erich, ich habe zwei Einträge geschrieben, die noch nicht freigeschaltet wurden. Es betrifft die Betrügereien des Reinhard E.......
#906
Horst G. Ansorge(Samstag, 20 Juli 2019 17:11)
Erich, ich darf bestätigen, dass mich der VRLSG vom 14. Bremer Senat auch betrogen hat und im Urteil L 16 / 12 U 58 / 99 vom 19.12.2002 wider besseres Wissen erklärte, es sei nicht nachgewiesen, dass
der Unfall vom 25.11.1985 im Segment C 3 / 4 einen struktuellen Schaden verursacht hat. Dem LSG lagen genügend Gutachten und Stellungnahmen vor, die die HWS-Schäden C 3 / 4, den Deckplatteneinbruch C
3 / 4, die Paresen in Händen und Armen sowie die Atlas -
verschiebung bestätigen. Zur Zeit ist lt. Mitteilung des LSG der Richter Reinhard E........nicht im Dienst.
#905
Horst Ansorge(Samstag, 20 Juli 2019 11:45)
Erich, ich vertrete gleichsfalls die Ansicht, dass die Bremer Sozialgerichte ( SG und LSG ) als Speerpitze der Ver- sicherungswirtschaft anzusehen sind. Die BG BAU bezichtige ich insbesondere der
Korruption, weil sie ständig von Sozialrichtern verlangt, die BG-Verwaltung zu beraten, was der Richter N......... lt. Blatt 1478 auch getan hat. Hervorzuheben ist, dass der VRLSG des 14. Senats,
Herr E...... die Betrügereien durch eigene Lügen deckte.
#904
Athena(Dienstag, 16 Juli 2019 08:37)
@Mazi #903
All dem, was Sie in Ihrem Kommentar schrieben, kann ich voll zustimmen.
#903
Mazi(Dienstag, 16 Juli 2019 00:22)
# 901, # 902
Damit wir uns klar verstehen, ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung das Grundgesetz nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Wenn wir diekutieren und uns austauschen, dann zitieren wir das
Grundgesetz.
Wenn wie uns die Mühe machen, dann stellen wir fest, dass die Bundesregierung sich um die Vorschriften des Grundgesetzes nicht schert.
We ist richtig, dass das Grundgesetz uns den Rechtsweg ermöglicht. Aber das Recht wird keinesfalls gewährt. Darin sind sich alle Beteiligte in "wicvhtigen Ämtern" einig.
Sie sprechen die Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) an. Obwohl wir dies gebetsmühlenartig hören, ist dem gar nicht so. Die Richter sind bei ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden.
Dieses zu missachten stellt jedoch mangels Kontrolle kein Risiko für sie dar.
Wenn wir es mit der Demokratie ernst meinen würden, müssten wir für Gleicheit vor dem Gesetz sorgen. Wie könnte dann ein "Uli Hoenß" für Jahre im Knast verschwinden und die Amtsträger, die weit mehr
veruntreut haben, weiter im Amt sein.
Sie sprechen den Fall Lübcke an. Ein bedauerlicher Fall, den es nie geben darf. Aber sind wir ehrlich, wie soll der Staat uns Bürger schützen, wenn er seine eigenen Bediensteten nicht einmal schützen
kann.
Für mich ist der Fall kein Einzelfall und lediglich der Ausdruck dessen, dass schon sehr lange im Staat etwas nicht stimmt. Ich denke auch an den Fall Mollath, den Fall Amri, ... . In meinen Augen
tragen sie alle das gleiche Muster. Die Staatsdiener machen was sie wollen oder nicht wollen. Es ist keine Disziplin in den Reihen der Politiker, keine Disziplin bei denen, die die Gesetze der
Parlamente umsetzen sollen.
Organisationsverschulden ist ein Begriff, den ich verwenden würde. Das besondere daran ist, dass es nicht die Kleinsten, sondern die treffen würde, die für den ganzen Schlendrian verantwortlich
sind.
Unter einem Rechtsstaat verstehe ich das Recht des Einzelnen auf Gerechtigkeit. Wenn Sie der Meinung sind, dass dem Einzelnen Recht widerfährt, dann dürfen Sie sicher sein, in einem Rechtsstaat zu
leben.
#902
Athena(Montag, 15 Juli 2019 09:15)
@Mazi # 900
"Es geht nicht mehr um das Problem eines Einzelnen, es geht nicht mehr um das Problem oder das Recht einer Gruppe, es geht vielmehr darum die Errossion unseres Rechtsstaats aufzuhalten/zu stoppen
oder gar wieder herzustellen." Zitat Mazi
Mir ging es nie "nur" um meine Sache im Einzelfall. Klar, ich bin mir bzw. meine Sache ist mir auch wichtig, aber es geht mir auch immer um das Grundsätzliche. Also nicht um mich alleine! Das müssten
Sie doch schon bemerkt haben. Oder nun endlich doch mal bemerken
Eine rechte Politik, die haben wir leider auch seitens der klassischen Parteien. Wenn auch nicht für alle sichtbar und offensichtlich. Und die sind für mich mitverantwortlich für den Zuwachs der
sichtbaren Rechten oder gar Neonazis. Und die Folgen sind katastrophal. Körperlich z.B. im Fall Lübcke. Aber auch seelisch und im Bereich des Sozialen.
Die DSGVO räumt der Bundesregierung (allen nationalen Regierungen) Spielräume (u.a. Öffnungsklauseln) ein, die diese entsprechend ihrer Art des politischen Treibens geschickt und auch hintertrieben
nutzen. Das müsste Ihnen doch klar sein.
Ja, die EU bezeichnet das Auskunftsrecht als Grundrecht, aber sie wissen doch auch, dass das "Grundrecht" nicht verhindert, Einschränkungen der Betroffenenrechte - wie z.B. die Auskunft -
vorzunehmen, natürlich im Sinne der EU und der Bundesregierung ganz legal. Art. 23 der DSGVO (u.a.) macht es möglich. Ihre Hoffnung wird (die haben Sie doch?) - was Ihre derzeitige Klage anbelangt –
zusammenfallen. Sie werden enttäuscht feststellen, dass es bleibt wie es ist, oder auch für den Petitionsausschuss die DSGVO Geltung erlangt, aber was die Informationspflicht der Datenverarbeiter und
das Auskunftsrecht der Bürger betrifft werden auch hier Einschränkungen folgen. So meine Prognose.
"WernerE" hat dies offen beschrieben, was der Staat unter dem Schutz seiner Bürger versteht." Zitat Mazi So, so und aha - und ich tue das nicht?
#901
Athena(Montag, 15 Juli 2019 09:13)
@ Mazi # 900
Meinen Sie die alte EU-Richtlinie? Mit Wirksamkeit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 trat die alte Datenschutzrichtlinie außer Kraft. Und Sie dürfen nicht vergessen: Eine
Richtlinie ist niederrangiger als eine Verordnung (hier "Grundverordnung") oder ein Gesetz. Die DSGVO bestimmt inzwischen viele Gesetze zum Thema Datenschutz und Betroffenenrechte wie z.B. das des
Auskunftsrechts, das maßgeblich die Möglichkeit, andere Rechte in Anspruch zu nehmen / durchzusetzen (z. B. das Recht der Berichtigung, Löschung usw.), voraussetzt. Die zwei Anpassungs- und
Umsetzungsgesetze der Bundesregierung ermöglichen die begriffliche und rechtliche Anpassung- und Umsetzung der DSGVO an die nationalen Gesetze Deutschlands. WIE die Anpassung und Umsetzung
erfolgt(e), das ist äußerst interessant, muss aber kritisch hinterfragt werden.
Nicht vergessen: Auch ein Sozialgericht hat es mit personenbezogenen Daten zu tun.
Bei einigen Gesetzen, z.B. SGG, wirds schwierig, aber die DSGVO wird hier dennoch trickreich angewendet. Allerdings überwiegend einseitig. Zugunsten der narrenfreiheitlichen Unabhängigkeit der
Richter u.a. im Sammeln von personenbezogenen Daten - Sammeln also auch ohne die Einwilligung des Klägers und ohne diesen informieren zu müssen. Was schlichtweg bedeutet: Unser informationelles
Selbstbestimmungsrecht bei Gericht wurde noch mehr eingeschränkt. Und damit unser Grundrecht eines fairen und offenen Verfahrens. Zumindest wird hier von der Regierung versucht, die überwiegende
begünstigende Einseitigkeit durchzusetzen. Wie lange? Warten wir es ab. Ich bin an der Sache dran.
#900
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2019 15:35)
# 898
Beziehen Sie sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf die EU-Vorgabe zur DSGVO?
Die EU-Richtlinie bezeichnet das Auskunftsrecht als Grundrecht. Die deutschen Behörden sehen und leben dies ganz anders.
Aktuell klage ich, weil das Verfahren zu über meine Beschwerde von dem Landesbeauftragten eingestellt wurde, weil meine Beschwerde aus meiner Sicht gestellt worden sei.
Vor einem deutschen Gericht erwarte ich, dass das Gericht dem Landesbeauftragten Recht gewährt. Art. 19 Abs. 4 GG ist damit eingehalten. Aber sachlich geht das gar nicht.
Es wird sehr kompliziert, Recht nicht nur einzufordern, sondern auch zu erfahren. "WernerE" hat dies offen beschrieben, was der Staat unter dem Schutz seiner Bürger versteht.
Es geht nicht mehr um das Problem eines Einzelnen, es geht nicht mehr um das Problem oder das Recht einer Gruppe, es geht vielmehr darum die Errossion unseres Rechtsstaats aufzuhalten/zu stoppen oder
gar wieder herzustellen.
Auf der Politikerebene kann und darf man dies nicht erwarten. Sie sind nicht einmal mehr in der Lage, sich selbst zu schützen (siehe Fall: Lübcke). Wir sind nicht mehr auf dem Weg nach unten, wir
sind ganz unten!
#899
Mazi(Sonntag, 14 Juli 2019 15:23)
# 898
Das ist so nicht richtig, wie Sie das ausdrücken.
Rechtsbeugung wird nach dem Grundgesetz hart bestraft. Das Problem ist, dass wenn einem Antrag w- wie dem Ihrigen - stattgegeben wird, die "Dämme brechen".
Das Problem ist m.E., dass nicht nur die sogenannten "Reichsbürger" das Grundgesetz nicht mehr anerkennen, sondern auch der etablierte Staatsapparat sich nicht an Gesetz und Recht nach Art. 19 Abs. 4
GG hält. Jetzt kann man natürlich darüber streiten, wer die schlimmeren sind. Die die darüber reden oder die, die dem Grundgesetz entgegen handeln.
Auch die Versetzung, die Sie ansprechen, ist nicht neu und vor allem kein Einzelfall.
Ich komme nicht zu dem Urteil, dass sich der Staat nur gegen Unfallverletzte wendet, sondern gehe soweit, dass der Staat seine Bürger nicht schützt.
Es gibt da prominente Fälle, wie den Fall Mollath, den Fall Amri, den Fall Lüdge, den Fall Lübcke, etc..
Alle diese Fälle stellt keineswegs die Bedrohung von einzelnen Personen dar, sondern macht lediglich auf die extreme Unfähigkeit unseres Staatsapparates aufmerksam. M.E. sind alle diese Fälle darauf
zurückzuführen, dass die jeweiligen Parlamente keine Kontrolle hinsichtlich der Durchführung ihrer Gesetze ausüben.
Sie berichten selbst darüber und führen sogar an, dass auch der Petitionsausschuss, dessen Auftrag es ist, den Fällen ohne Ansehen der Personen, bereits unterwandert ist.
Wenn sich auf diese Weise der Kreis geschlossen hat, dann ist es in der Tat ganz schwierig, die Rechtsstaatlichkeit einzufordern oder wieder herzustellen. Letztlich kann dies m.E. nur über die Medien
wieder erreicht werden.
#898
WernerE(Samstag, 13 Juli 2019 20:26)
Hallo Erich alias Unfallmann,
ich kann Dir berichten, eine eidesstattliche Versicherung ist in Bezug auf eine Rechtsbeugung (§339) nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Nachweislich erlebt in Bayern, denn der Staatsanwalt als Hauptgruppenleiter K.H -bekannt auch von den Gerichtsfällen U. Hö...s (FCB) und NSU Zschäpe - hat meine Strafanzeige gegen einen LSG Richter
Dr. K...z nicht verwertet.
Auch die Generalstaatsanwaltschaft hat keinen Anfangsverdacht - trotz eidesstattlicher Versicherung - gesehen.
Der bayrische Petitionsausschuss hat in einer nicht öffentlichen Sitzung (ich durfte schon Reden) festgestellt, dass alles mit "rechten Dingen" zugeht und alles in Ordnung ist.
Alle anderen Petitionen wurden öffentlich beraten!
So wie eben bei Dir.
Der neuerste Gag des LSG - wie verhindert man einen Befangenheitsbeschluss einer Berichterstatterin beim LSG München, man versetzt diese Richterin in ein anderes Sozialgericht.
Mir fällt da nur noch: Pfui Teufel ein.
(Ich finde den Ausdruck noch sehr Human im Zusammenhang mit dem Staatsbetrug an verunfallten und berufserkrankten Bürgern)
#897
Athena(Freitag, 12 Juli 2019 19:40)
Nee, Mazi, habe nichts anderes erwartet nach all den Erfahrungen und Erkenntnisse, die ich selbst habe. Aber kommuniziere mit allen, die Antworten sind interessant und zu verarbeiten, im Mindesten
für ein Buch, bis auf das letzte I-Tüpfelchen. Ich weiß viel, eben drum haben die es mit mir nicht einfach.
Sie Mazi schreiben: "Die DSGVO ist schon pro Bürger. Die Aktenauskunft ist lediglich in den Fällen der Strafverfolgung eingeschränkt."
Glauben Sie mir, ich habe mich eingehend mit der DSGVO befasst, Antworten vom BfDI auf Fragen von mir, langes Selbststudium, alle betreffenden Gesetze, Verordnungen gelesen, Entwicklungen usw. Ich
kenne mich Bestens in der komplizierten Materie inzwischen aus. Hat mir viel Mühe gekostet, habe aber erstaunliche Erkenntnisse gewonnen. Kann ich aber hier nicht schildern, füllte ein Buch, werde
das auch schreiben grantiert. Warten Sie einfach die konkreten Änderungen ab. Und im Übrigen habe ich mich nicht nur in die Theorie der DSGVO vertieft, sondern konkret in meinen Sachen damit
gearbeitet. Die DSGVO ist schlechter als ihr Ruf. Garantiert!!!
#896
Athena(Freitag, 12 Juli 2019 19:27)
@ JG #891
Oh ja, kenne ich alles auch. Eine Schw....Gesellschaft. Wird Zeit, dass dies öffentlich wird, wie die verfahren, gemeinsam im Bunde. Ich hebe ebenso alles auf, alle Schriftstücke, taugen gut für ein
Buch. Im Mindesten!
#895
Mazi(Freitag, 12 Juli 2019 15:35)
# 887
Weshalb haben Sie anderes erwartet?
Wussten Sie, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowohl die Berufsgenossenschaften, wie das Bundesversicherungsamt, wie das Bundessozialgericht beaufsichtigt.
Wussten Sie dass ohne das keine Vorschrift für die BGs erlassen wird und die DGUV zwar als eigenständiger Verein organisiert ist, aber den Regelungen der DGUV nur mit Zustimmung des BMAS Leben
eingehaucht wird.
Ist Ihnen bekannt, dass Gerichte (Sozialgerichte) und Aufsicht (Bundesversicherungsaufsicht) die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der BGs kontrollieren, die BGs Gerichten und Aufsicht aber
keine Verwaltungsakte nach den Anforderungen des Bundesministeriums des Innern vorlegen?
Ist Ihnen bekannt, dass die Richter an den Sozialgerichten vorgeben, die Verwaltungsakte zum Gegenstand ihrer Entscheidungsfindung und Entscheidung gemacht zu haben, diese überhaupt nicht vorliegen
hatten? Es ist schon ein Unterschied, ob Richter eine Verwaltungsakte nicht lesen oder ob sie diese nicht einmal vorliegen hatten.
Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz bezeichnet Richter in ihrer Entscheidung zwar als unabhängig, erklärt aber im gleichen Satz, dass sie an das Gesetz gebunden sind.
Bei Anwendung des Grundgesetzes habe ich ernsthafte Probleme die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit als im Einklang mit dem Grundgesetz zu sehen. Für mich besteht da schon ein erheblicher Unterschied
und bei der Tatsache, dass sie nicht nach dem Grundgesetz urteilen, kann ich mir deren "Überlastung" nicht erklären.
Ich bin sehr gespannt wie der EuGH entscheiden wird.
#894
Mazi(Freitag, 12 Juli 2019 15:24)
# 890
Das ist nicht so, wie Sie schreiben.
Die DSGVO ist schon pro Bürger. Die Aktenauskunft ist lediglich in den Fällen der Strafverfolgung eingeschränkt.
Tatsache ist jedoch, dass bei bereitwilliger Auskunft die Strafverfolgung der Behörden erst eingeleitet werden soll(te).
Es ist richtig, wenn Sie von höherem und niederen Gesetzen schreiben. Die DSGVO zählt zu den höherwertigeren Gesetzen. Aber sind Sie sicher, dass die DSGVO in der Bundesrepublik Deutschland auch nur
dann konsequent umgesetzt wird, wenn genügend Bürger darauf bestehen.
Es muss deutlich werden, wer für die Grundrechte der Bürger eintritt, wer gegenteiliges im Schilde führt und wer von wem wofür bezahlt wird.
Korruption ist in diesem Zusammenhang ein nicht zu unterschätzendes Schlagwort.
#893
Mazi(Freitag, 12 Juli 2019 15:17)
# 891
Ganz einfach! Nur wer eine Regelung überprüft, kann Abweichungen feststellen. Wer kontrolliert dokumentiert, dass er unsicher ist. Unsere Politiker sind sicher!
Unsere Regierung ist sich sicher. Deshalb sind Kontrollen aus deren Sicht reine Geldverschwendung!
Das Problem, dass niedere Gesetze höheren Gesetzen widersprechen ist folglich nicht mit der Tatsache an sich verknüpft, sondern damit verknüpft, überhaupt einen SOLL-IST-Abgleich durchzuführen.
Unterbleibt diese Kontrolle, erscheint alles in Ordnung.
Wer nie die Einhaltung von Gesetze überprüft, kann nie feststellen, dass es behördlich zu Übertritten kommt. Das wollen unsere Politiker übrigens genau so. Das würde Sie wegen des Begriffs:
Organisationsverschulden ansonsten zur Handlung zwingen.
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie jetzt argumentieren würden, dass diese Vorgehensweise perfide ist. Wenn in der Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der Gesetze nicht überprüft wird, kann nie
bekannt werden, dass Gesetze gegen höheres Recht verstoßen.
Weil genau dies nicht erfolgt, sind wir eine so vorbildliche Bundesrepublik Deutschland, haben ein so gutes Grundgesetz.
Ich stimme Ihnen ja zu, wenn Sie auf die Taten und nicht auf die Gesetze abstellen. Wer mit offenen Augen durch die Welt geht, sieht schon mehr!
#892
Mazi(Freitag, 12 Juli 2019 14:25)
#891
Das sehe ich ebenso. Es ist zwar ein schwacher Trost, dass die Attacken nicht gegen ein persönlich gerichtet sind, sondern systematisch alle Unfallopfer benachteiligt werden.
Nach dem Grundgesetz sind alle gleich und Exekutive und Judikative sind an Gesetz und Recht gebunden.
Wir erleben es einheitlich, dass gesetzliche Verstöße von Exekutive und Judikative nicht verfolgt werden. Das ist bedauerlich, aber zwischenzeitlich keine Ausnahme, sondern der Normalfall.
Die Politik verlangt derzeit den Schutz der Politiker, vergessen aber scheinbar, dass der Staat nicht einmal seine Bürger vor rechtlichen Übergriffen aus den eigenen Reihen schützt.
Man muss sich den "Reichsbürgern" nicht verbunden fühlen, man braucht nicht die Ermordung von Politikern entgegen zu treten, um zu erkennen, dass in diesem Staat etwas ganz fürchterlich daneben
läuft.
Stichwort zu Ihrem Beitrag ist "Organisationsverschulden", wenn es denn überhaupt eine Ahndung gibt. Rechtlich ist dies ganz einfach und klar geregelt. Es erscheint nur schwierig durchsetzbar, weil
Sie sich an einen "Beteiligten" wenden müssen und letztlich alle Fäden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammenlaufen.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen. Herr Heil ist, wie zuvor Frau Nahles, bemüht sich ehrenhaft zu verhalten. Aber die internen Fäden des BMAS laufen anders.
#891
JG(Donnerstag, 11 Juli 2019 01:40)
Entschuldigen Sie, ich habe Ihre Webseite noch nicht komplett durchgelesen.
Die wenigen Klicks auf ihre Dokumente zeigen mir, es gibt ein gleichartiges Vorgehen beim Umgang der Berufsgenossenschaft mit der Wahrheitspflicht bei Aussagen, der Dokumentation, bei der Weitergabe
der "Information" mit falschen Inhalt zu Gutachten und der daraus folgenden Stellungnahme. Bei der Löschung falscher Daten auf Anordnung der Datenschutzbeauftragten hat die BG HM auch bei mir
unzureichend reagiert und die Stellen nicht informiert an die BG HM die falschen Daten weitergeben hat. Es ist ein schreckliches Gefühl seine Aktenberge anzusehen und zu wissen, an mindesten einer
Stelle hat der Arbeitgeber und ein freundlicher Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft seine Aufgabe nicht erfüllt und deshalb werden Leistung nicht erbracht, allerdings erkennt man erst spät das man
einem eingespielten Team gegenüber steht mit einer Zielvorgabe.
Ihre Seite spendet ein wenig Trost für andere Unfallopfer, so fühlt man sich nicht so alleine.
#890
Datena(Dienstag, 09 Juli 2019 07:44)
"In den letzten Jahren zeigt sich auf dem Gebiet des deutschen Datenschutzrechts immer mehr, dass der nationale Gesetzgeber Regeln erlässt, die mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sind. " Daran
hat sich bis heute nichts geändert, im Gegenteil, die Verfahrensweisen der Bundesregierung haben sich sogar noch verschärft. Wie ist das nur möglich?
PS: Ja selbst für das Gericht, d.h. für die Justizverwaltung soll die DSGVO gelten. Aber eben wie gesagt: Die Rechte der Betroffenen werden eingeschränkt. Im Grunde ist selbst das Recht auf Auskunft
ein Witz. Der Begriff Auskunft allein weist schon darauf hin, dass hier nicht der Bürger über seine Daten verfügen kann, sondern der Datenverarbeiter, der letztendlich die volle Macht über das Wie
und Was hat, wenn er den Auskunftsanspruch überhaupt gewährt und nicht "Ausflüchte" findet, in der Auslegung der DSGVO.
Der Petitionsauschuss will sich erst garnicht mit den Betroffenenrechten der DSGVO konfrontiert sehen und klammert die DSGVO völlig aus. Die DSGVO soll grundsätzlich hier - aber auch in anderen
politischen Bereichen - z. B. anderen Ausschüssen - nicht gelten. Und wenn dann doch, weil EUgH dies feststellt, dann werden - ach was? - eben die Betroffenenrechte einfach eingeschränkt werden.
Einschränkungen sind laut DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
#888
Datena(Dienstag, 09 Juli 2019 06:24)
Mazi # 886
Gute Frage zur Vorlage an den EUgH. Habe sie gelesen.
Bin gespannt auf die Antwort.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die DSGVO gern von den Behörden, Verwaltungsgerichten, Sozialleistungsbehörden ja sogar von Gerichten genutzt wird, aber nur insoweit, wie diese Vorteile für
sie selbst bringt. Die Betroffenenrechte der DSGVO (Auskunft, Berichtigung usw.) werden allerdings eingeschränkt. Meines Erachtens, hier wird die DSGVO zu Lasten der Bürger und zu Gunsten der
Behörden, Gerichte, Sozialleistungsträger missbraucht. Das 2. Anpassungs- und Umsetzungsgesetz wurde Ende Juni verabschiedet und hat es insich. 154 Gesetze sollen an die DSGVO angepasst werden, nennt
man "redaktionelle" Änderung. Die Begrifflichkeit der DSGVO soll übernommen und an die Gesetze angepasst werden, die Betroffenenrechte auch "angepasst" (was in vielen Bereichen aber auch
Einschränkung der Betroffenenrechte bedeutet), als auch die rechtliche Grundlage geändert. (Natürlich zum Thema Datenschutz, Auskunft und Einsicht.)
Beispiel SGB I und X. Hier wurden bereits vor einem Jahr Änderungen vorgenommen. Aber nicht etwa mittels eines korrekten Gesetzgebungsverfahren.
Was zunehmend abzeichnet ist der absolute Hammer. Insoweit ist es wichtig, dass der EUgH nun mal reagiert. Bleibt spannend.
#887
Datena(Dienstag, 09 Juli 2019 06:03)
Leider muss ich nun auch festellen, das SG und LSG in dem Ort, in dem ich lebe, vor Lug und Trug nicht halt machen, ja, mich sogar belasten, um von den eigenen Fehlern abzulenken, diese zu vertuschen
wollen. Rechtsbeugung auch in meinem Fall! Es ist nicht zu fassen.
#886
Mazi(Mittwoch, 03 Juli 2019 08:44)
#884
Mein Rat:
Warten Sie noch wenige Monate ab! Es klärt sich etwas und wird öffentlich.
Verfolgen Sie auch die Entwicklung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (VG Wiesbaden) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hier die Aktenzeichen des VG Wiesbaden 6 K 1016/15 und
EuGH C-272/19. Sie sind nicht der einzigste der Beschwerde führt.
Das VG Wiesbaden argumentiert in Ihrem Sinn und der EuGH hat in einem anderen Fall in Ihrem Sinn entschieden.
Verfolgen Sie bitte die Presse.
#885
Frank Sperling(Montag, 01 Juli 2019 23:41)
hatten uns vorhin auf den Marktlatz gesehen.
Gruß Frank
(Ich war der Rolli-Fahrer)
#884
WernerE(Donnerstag, 27 Juni 2019 16:39)
Mein Demokratie - Verständnis hat einen weiteren Schaden erlitten.
Wenn der bayrische Staatsapparat so weiter macht, werden sie den Schaden schon noch verspüren müssen.
Ich mache nichts ungesetzliches, aber so manch ein Richter beim LSG darf Lügen und Betrügen und selbst bei § 339 Rechtsbeugung wird nichts von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft unternommen. Pfui
Teufel noch mal
#883
Mazi(Freitag, 21 Juni 2019 15:31)
#881
Erschütterlich ist nach meiner Auffassung die Geschlossenheit von Exekutive und Judikative gegen den Bürger und der fehlende Schutz seitens der Legislative.
Die Wahlergebnisse kommen nicht von ungefähr. Dies mussten sich amtierenden Parteien zuerst hart erarbeiten.
In einem Rechtsstaat, in dem wir uns wähnen, kann man dies ausschließen.
#882
Handy(Mittwoch, 19 Juni 2019 18:39)
Viel erfolg weiterhin
#881
Fritz(Dienstag, 18 Juni 2019 22:57)
Hallo Unfallmann,
beim genauen Lesen Ihrer Webseite bin ich erschüttert und erstaunt was bisher alles vorgefallen ist und was wohl noch alles auf Sie zukommen wird. Wahrhaftig wurde in Ihrem Gästebuch erkannt, eine
goldene Hand hat die Berufsgenossenschaft bisher nicht gezeigt (#681). Weiterhin viel Erfolg und lassen Sie sich nicht einschüchtern.
#880
Mazi(Montag, 10 Juni 2019 17:01)
"Gewaltenteilung ist, wenn der der kontrolliert werden soll, alle Institutionen, die ihn kontrollieren sollen, fest im Griff hat!"
Ob das mal nach dem Geist des Grundgesetzes so angedacht war?
In der freien Wirtschaft und beim Landgericht München I denkt man so jedenfalls nicht. Funktionstrennung, Chines-Walls, etc. sind die Schlagwörter mit der obige Denkweise seitens der Wirtschaft
gegeiselt wird.
Wie kaputt muss ein System schon sein, damit der Staatsapparat sich solche Schande selbst zufügt. Wo waren die vielen klugen Abgeordneten, die teuer bezahlt werden und offensichtlich nichts bemerkt
haben wollen?
#879
Mazi(Montag, 10 Juni 2019 10:00)
Damit auch ja nichts daneben geht, ernennt die Exekutive die "Amtsträger" der Judikativen am besten selbst.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/zwoelf-neue-bundesrichter.html
Damit auch nichts an deren Sinn vorbeigeht, hat das BMAS die DGUV autorisiert
Gerichte und Aufsichtsbehörden, die letztlich dem BMAS unterstellt sind, kontrollieren die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen ihrer eigenen Regeln.
Das versteht die Exekutive unter der Gewaltenteilung - Funktionstrennungsprinzip, wenn Sie letztlich die Durchsetzung eigenen ihrer Vorgaben selbst überwacht.
Heute ist Pfingsten und bekanntlich haben damals alle Zuhörer die Pfingstbotschaft verstanden. Heute auch?
Der EuGH wird urteilen und den Rechtsstaat nach dem Grundgesetz noch einmal den Behörden erklären/darlegen.
#878
WernerE(Freitag, 07 Juni 2019 09:46)
Hallo Erich, jetzt bin ich auch von einem Mitarbeiter der BGHW Bremen im Internet besucht worden. Name A. H. Gruß Werner
#877
Sven(Donnerstag, 06 Juni 2019 11:17)
Und wir beschweren uns über korrupte Systeme in "Dritte-Welt" Ländern... unglaublich wie verlogen die deutsche Polizei und Justiz sind. Viel Erfolg, Kraft und Durchaltewillen von einem
Tischlerkollegen
#876
Der Pfleger(Donnerstag, 06 Juni 2019 09:25)
Unglaubliche Geschichte.Hoffe die Gerechtigkeit wird siegen. Viel Glück!
#875
Mazi(Dienstag, 04 Juni 2019 11:38)
Die ganze Procedur macht dann einen plausiblen Sinn, wenn tatsächlich die Klage vor dem EuGH auf Antrag des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, derart entschieden wird, dass die deutschen Gerichte
tatsächlich nicht unabhängig, sondern abhängig von einem gewollten Willen entscheiden.
Nach Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ist das zwar nicht zulässig, aber offensichtlich häufig praktiziert.
Niemand, der das Grundgesetz als Grundlage unserer Rechtsordnung verstanden hat und Vertrauen in die deutsche Gerichtsbarkeit setzte, kann dies nachvollziehen.
Bestätigt der EuGH den Beschluss des VG Wiesbaden und teilt er die dort geäßerten Bedenken, dann "brennt die Hütte". Ich frage mich dann, was es dann mit den ganzen "Gerichtsentscheidungen" auf sich
hat. Unplausibel waren sie schon, aber dann auch noch etwas?
#874
Der Informatiker(Montag, 03 Juni 2019 23:26)
Krasse Geschichte, wünsche dir gutes gelingen bei der Mediation.
#873
Raudy(Montag, 03 Juni 2019 18:27)
Gruss von der Mühle am Wall. Viel Glück...
#872
Mazi(Samstag, 01 Juni 2019 09:34)
Ich möchte auf folgenden Artikel aufmerksam machen, der wahrscheinlich alle Unfallverletzte interessieren dürfte, soweit sie vor deutschen Sozialgerichten klagten und das Urteil nicht nachvollziehen
konnten:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/vg-wiesbaden-6k101615-vorabentscheidung-eugh-vorlage-unabhaengigkeit-gerichte-justiz/
In der Sache geht es: 'Sie warnt vor einem "vorauseilenden Gehorsam" durch vermeintlichen Erledigungsdruck, der etwa über "eine vom Ministerium betriebene Belastungsstatistik Pebbsy" ausgeübt werde.'
'Abschließend kommt die Vorlage zu dem Ergebnis: "Nach alledem dürfte das vorlegende Gericht die europarechtlichen Vorgaben nach Art. 47 Abs. 2 GrCH eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts
nicht in diesem Sinne erfüllen."'
Nach Art. 19 Grundgesetz haben Bürger ein Recht auf Rechtsschutz.
Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Aktenzeichen C 272/19 geführt.
#871
Tom(Freitag, 31 Mai 2019 16:37)
Danke für den schönen Tag am Meer.
Dein Sohn Tom
#870
Fenster und Türen(Mittwoch, 29 Mai 2019 17:46)
Krasse Geschichte...
Mfg
Fenster und Türen
#869
Athena(Mittwoch, 29 Mai 2019 10:25)
Mazi # 868
Der Kritik von Peter Schaar zum einjährigen Geburtstag der DSGVO am 25.05.19 stimme ich ebenso voll zu. Sie ist berechtigt und die Entwicklung zur staatlichen Überwachung (zunehmende staatliche
Kontrolle, Überwachung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung der Daten von Leistungsbeziehern - Stichpunkt: SGB) äußerst undemokratisch, skandalös und gefährlich. Der Datenschutz ist nicht
gewährleistet.
Peter Schaar (Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz):
"Dass mit der DSGVO der Datenschutz in den EU-Ländern vereinheitlicht wurde, bewerte ich uneingeschränkt positiv. Leider haben aber mehrere EU-Länder – allen voran Deutschland und Österreich – die
von ihnen durchgesetzten DSGVO-Öffnungsklauseln überwiegend nicht im Sinne eines besseren Datenschutzes genutzt. Die Gesetzgebung folgte stattdessen primär dem Ziel, mehr Datenverarbeitung zu
ermöglichen, Betroffenenrechte einzuschränken und – das gilt insb. für Österreich – eine effektive Datenschutzaufsicht zu erschweren.
Auch der Trend zu immer mehr staatlicher Überwachung ist ungebrochen. Gleichzeitig fehlen in zentralen Bereichen klare gesetzliche Vorgaben, die den Anforderungen des europäischen Rechts entsprechen,
etwa beim Schutz von Beschäftigtendaten, für Internetdienste und für den Ausgleich des Datenschutzes mit der Presse- und Meinungsfreiheit. Die Hauptverantwortung für die damit verbundenen
Rechtsunsicherheiten liegt nicht bei der Europäischen Union, sondern in Berlin, Wien und in den anderen Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten."
Kein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Ein echter Hammer, die Betroffenenrechte auf diese Weise (siehe folgend) und überhaupt einzuschränken. Die Folgen müssten klar sein.
Der derzeitige Bundesdatenschützer schrieb in seinem Tätigkeitsbericht 2017-2018:
"Bei den Beratungen zur Anpassung des BDSG im Rahmen des Datenschutz Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU ließ sich die Bundesregierung noch die erforderliche Zeit. Dem gegenüber gestaltete sich die
Gesetzgebung zur Anpassung der Grundregelungen des Sozialdatenschutzes im 2. Kapitel SGB X eher ungewöhnlich, denn diese wurde nicht im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens erarbeitet,
sondern im Wege sog. Formulierungsvorschläge für Abgeordnete des Deutschen Bundestages an ein bereits in der parlamentarischen Beratung befindliches Gesetz „angeflanscht“. Dieser Weg ist zwar im
Grundsatz nicht unüblich, wird aber in der Regel eher für kurzfristige Korrekturen oder vergessene Regelungen genutzt. Dass derart bedeutende gesetzliche Regelungen auf diesem Weg ohne eine vorherige
ausreichende Beratung der durch die Bundesministerien und die übrigen vorgesehenen Stellen (wie meine Behörde) in die parlamentarische Beratung kommen, ist allerdings höchst ungewöhnlich. Ein solches
Verfahren tut der Qualität der Gesetze nicht gut. " Zitat BfDI
Und er kritisiert weiter aus meiner Sicht völlig richtig:
"Auch die Beschränkungen des Auskunftsrechts nach § 83 X und des Rechts auf Löschung in § 84 SGB X stehen nicht in Einklang mit den Vorgaben der DSGVO." Zitat BfDI
"Auskunft" bedeutet nicht gleich vollständige „Einsicht“ in Verwaltungsakten.
Siehe SGB X Änderungen
https://www.buzer.de/gesetz/3086/l.htm
und vergleiche § 83 früher und heute:
https://www.buzer.de/gesetz/3086/al66896-0.htm
Ich fordere: Im Mindesten vollständige Akteneinsicht jederzeit, in alle SGB-Bereiche. (gesetzliche Unfallversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung etc.), statt nur "Auskunft" .
Unkomplizierte und vollständige Akteneinsicht im Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren, das heißt auch: Vollständige Akteneinsicht in die elektronische Akte / elektronischen Dokumente. Wir
bekommen nur die "Papierakte" bei Gericht zur Einsicht. Die Ausdrucke aus der elektronischen Akte sind nicht rechtsverbindlich, sind eben keine Originale. Ich fordere daher, auch Akteneinsicht in die
originalen elektronischen Dokumente. Dann selbst bestimmen dürfen, welche Originale für unsere Akte ausgedruckt werden sollen.
#867
Mazi(Montag, 27 Mai 2019 23:02)
#865
Sie haben gesehen, dass ich den Wahrheitsgehalt der Darstellung in Frage stelle/in Frage stellen muss.
Im Spiegel muss ich lesen: 'Der Deutsche Richterbund sprach sich dafür aus, die Weisungsbefugnis der Justizminister an Staatsanwälte abzuschaffen. "Es sollte für Deutschland zum Selbstverständnis
gehören, europäische Justizstandards einzuhalten", sagte der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Dazu gehöre nach der EuGH-Entscheidung auch die Abschaffung des Weisungsrechts an Staatsanwälte.'
(https://www.spiegel.de/panorama/justiz/eugh-deutsche-staatsanwaelte-duerfen-eu-haftbefehl-nicht-ausstellen-a-1269623.html).
Dagegen ist der von Ihnen angebene Beitrag wohl als noch beschönigend einzuordnen.
Die Kritik am bundesdeutschen Rechtsstaat wird offensichtlich immer lauter.
#866
Mazi(Montag, 27 Mai 2019 22:47)
#865
Wenn die dortigen Angaben zutreffen würden, dann wäre die Entscheidung der Richter vor dem Gutachten gefällt. Die Entgegennahme des Gutachtens wäre dann nicht mehr die Voraussetzung zur
Entscheidungsvorbereitung der Richter.
Letztlich wäre die Sozialgerichtsbarkeit keine rechtsstaatliche Angelegenheit sondern nicht mehr als eine Show.
Die Rechtsstaatlichkeit ist bei einer solchen Vorgehensweise nicht zu unterstellen.
Der dortige Verdacht wiegt schwer. Er wird nicht zuletzt dadurch gestützt, dass die Gutachter keine Angaben zu ihrem Auftraggeber, keine Angaben zur Vollständigkeit ihres "Zusammenhanggutachtens"
machen und auch einen evtl. bestehenden Interessenkonflikt nicht offenlegen.
Ich kann selbst berichten und hiermit bestätigen, dass ein Gutachter sogar "sämtliche Bescheide als aus ärztlicher Sicht korrekt bestätigt" hat, ohne die Möglichkeit zu haben, wenigstens mangels
Vorlage wenigstens darin einmal blättern zu dürfen. Selbst eine Kopie, die diese meine Angabe dokumentiert, kann ich vorlegen.
Deshalb erscheint die angegebene Darstellung durchaus glaubwürdig.
Bekanntlich darf auch unterstellt werden, dass der genannte Gutachterkreis bei der BG unter Vertrag steht. Bei etwas Sorgfalt in der Erforschung des Sachverhalts seitens der Richter am Sozialgericht
und Durchführung einfachster Plausibilitätsprüfungen sind derartige Gutachten sehr schnell offensichtlich. Dass die Richter an diesem System nicht mitmachen, kann ich auch nicht glauben.
Der Gedanke algorythmischer Gerichtsurteile bringt für die Geschädigten geringere "Risiken" als dieser falsch verstandene Lobbyismus - andere bezeichnen dies als eine Form der Korruption.
Möglicherweise ist diese Art der Sicht näher an der Wahrheit, weil mit diesen Gefälligkeitsgutachten viel Geld gemacht wird.
Ich denke, dass genau dieser letzte Punkt einen bestehenden Interessenkonflikt beinhaltet und die betroffenen Gutachten gerichtlich ohnehin nicht verwertbar sind - das heißt jedoch nicht, dass die
Richter an den Sozialgerichten nicht vorgeben, ausgerechnet diese Pseudo-Gutachten ihren Urteilen zugrunde gelegt zu haben.
#865
Athena(Donnerstag, 16 Mai 2019 05:18)
Systematische Erstellung von Gesundheitszeugnissen in Nds. Bremen
Hier eine Info. Lesenswert, kennen wir doch auch dieses Problem:
"Im Frühjahr 2018 erhielten wir die Nachricht eines Whistleblowers, welcher angab, als Mitarbeiter des Landes Niedersachsen tätig zu sein. Demnach beauftragen seit Jahren Sozialbehörden und
Sozialgerichte in den Ländern Niedersachsen und Bremen wie auch in anderen Bundesländern zwecks Kosteneinsparung systematisch und regelmäßig korrupte ärztliche Gutachter, welche massenhaft unrichtige
Gesundheitszeugnisse zum Schaden von zum Teil schwerst traumatisierten Menschen und ihrer Ansprüche auf Berufsschadensausgleich und Opferentschädigung anfertigen.
Die gesamte Aussage findet sich hier: https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/"
Hallo Erich
Wünsche Dir viel Erfolg
Nachbar Hilversumer Straße
#862
Nicht aus Amsterdam(Freitag, 10 Mai 2019 12:47)
Viel Erfolg weiterhin.
Lg aus Brenen -Nord
#861
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 09 Mai 2019 10:52)
#860
Hallo Anja,
dieses Problem ist nicht bekannt und bis dato auch nicht von anderen Gästen gemeldet.
MfG Erich
#860
Anja(Donnerstag, 09 Mai 2019 10:31)
Hallo,
ich habe eine Frage zu der Webseite.
Immer wieder kann ich nur ca. 5 Minuten auf der Webseite sein.
Danach erfolgt der Hinweis: Webseite derzeit nicht mehr erreichbar.#Alle anderen Webseiten funktionieren.
Wünsche Ihnen alles Gute für den Termin.
Herzliche Grüße
Anja
#859
WernerE(Samstag, 27 April 2019 12:41)
Hallo Unfallmann - Erich Neumann,
Danke für das gute Telefonat.
Wünsche Ihnen für den 13.05. alles erdenklich Gute.
ggf. Hr. RA Holtstraeter (http://www.ra-holtstraeter.de) kontaktieren.
Gruß aus dem Süden der Republik, da wo die SG und LSG genauso arbeiten wie bei Ihnen in Bremen - den BG`en in die Hände spielen!
Werner
#858
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 26 April 2019 14:29)
#856 Was geht ab. Woher kommen sie?
Hallo Hans, was abgeht und woher ich kommen habe ich auf meiner Webseite dokumentiert. Gerne beantworte ich auch weitere Fragen. Hier läuft nämlich ein Sozialskandal ab. Und ich habe zwei
Arbeitsunfälle überlebt, die normalerweise zum Tode führen. Es könnte also angedacht werden, dass ich aus dem Jenseits und Garten Eden komme. Dazu im Einklang bin ich ein "Sonntagskind" und meine
Mutter eine geb. Eden.
#857
Die 8 Jungs im Park(Freitag, 26 April 2019 10:48)
Viel Glück von den 8 Jungs im Park gestern
#856
Hans(Freitag, 26 April 2019 10:47)
Was geht ab. Woher kommen sie?
#855
Die Frau mit dem Piercing(Donnerstag, 25 April 2019 13:02)
Bei dieser unglaublichen Geschichte wünschen ich und meine Freunde ihnen ganz viel Durchhaltevermögen und wir hoffen,dass sie bald vom Sonnenstrahl der Gerechtigkeit gesegnet werden.
#854
Mazi(Montag, 22 April 2019 22:48)
Nach meiner Erfahrung hat kein Sozialgericht und keine Aufsichtsbehörde je eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung einer Berufsgenossenschaft gesehen geschweige denn kontrolliert. Die
Erklärung, die Verwaltungsentscheidungen einer Berufsgenossenschaft hinsichtlich deren Rechtsstaatlichkeit kontrolliert zu haben, ist folglich sachlich unmöglich.
Richter können mangels Kenntnis einer Verwaltungsakte nie erklären, einen Sachverhalt von Amts wegen geklärt zu haben. Sie sind sachlich nicht in der Lage festzustellen, dass ihnen die nicht
vorgelegten Dokumente einer Akte für ihre Entscheidungungsfindung nach Art. 97 Grundgesetz nicht wesentlich gewesen sein könnten.
Vom Text her umschreibt und spezifiziert § 263 Strafgesetzbuch den Betrug sehr genau. Bei wörtlicher Prüfung trifft dieser Paragraph auf zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zu. Bei ehrlicher
Bewertung stellt man diesen Fall sogar als Regelfall fest.
Der Tatbestand ist dann als Betrug zu werten, wenn die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt. Die
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt, ist als Betrug zu bewerten. Der Versuch ist bereits strafbar.
#853
Mazi(Montag, 22 April 2019 22:47)
Auch im Fall von Herrn Neumann erscheint mir dies gegeben.
Meine Erfahrung geht jedoch über den "Fall Neumann" hinaus. Wir haben nicht einen "Fall Neumann", sondern vielmehr einen "Fall Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland". Letztlich ist
die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu hinterfragen und ist seitens des Bundesverfassungsgerichts bereits hinterfragt. Spätestens seit dessen Beschluss vom 27.06.2018
ist dies manifestiert.
Nach mir bekannten Akteneinsichten verstoßen Berufsgenossenschaften gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1983 und 1987 und den Minikommentar des Bundesministeriums des
Innern vom 26.07.2013 regelmäßig. Sie gewährleisten keine ordnungsgemäße Aktenführung und legen manipulierte Verwaltungsakten den Gerichten vor. Seitens der Sozialgerichtsbarkeit und der
Aufsichtsbehörde wird diese Praxis nicht einmal gerügt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2018 dokumentiert zudem, dass in der Sozialgerichtsbarkeit sogar der Urteilsfindung der Gerichte nicht auf dem Gleichheitsgrundsatz aufbaut und
setzt sie damit mit den sogenannten "Reichsbürgern" auf eine gedankliche Ebene. Der Vorwurf des mafiösen Verhaltens drängt sich in den Vordergrund.
Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass es nicht einzelne Richter gibt, denen mit diesem Vorurteil erhebliches Unrecht widerfährt. Aber genau diese Richter werden den allgemeinen Eindruck, den ich
aufzeigte, bestätigen.
#852
Mazi(Montag, 22 April 2019 22:47)
Dennoch wollen die Juristen glaubhaft machen, dass Art. 97 Richter in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig sind und räumen ihnen Narrenfreiheit ein. Dies ist entspricht nicht dem Geist des
Grundgesetzes. Vor der Entscheidung verlangt das Grundgesetz den Schweiß der Richter. Sie haben nach § 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Dieser wichtigen Aufgabe
können sie dann jedoch nicht nachgekommen sein, wenn ihnen Dokumente vorenthalten wurden und sie in der Folge nicht entscheiden konnten, dass diese für ihre Entscheidungsfindung irrelvant waren oder
sein könnten. Unbestritten dürfen Richter wie alle anderen Bürger irren - auch in ihren Urteilen. Sie dürfen jedoch nicht "planmäßig und vorsätzlich" oder gegen Entgelt irren.
Von dieser "Absolutiuon" sind Richter dann ausgeschlossen, wenn sie einen Sachverhalt von Amts wegen zwar prüfen sollen, sich aber durch unsachgemäße Arbeitsweise verweigern und nicht die notwendigen
Informationen beschaffen oder Klägern unvollständige Verwaltungsakten zur Klagebegründung vorlegen.
Von diesem Sachverhalt ist in der Praxis in der Regel auszugehen.
Bei Anwendung dieser gesetzlichen Vorschrift ist m.E. der gerichtliche Ablauf in der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich mit dem Betrugsvorwurf unmittelbar verknüpft.
Offensichtlich ist die Sozialgerichtsbarkeit unterwandert und hat "mafiöse Strukturen" angenommen. Die Frage und das Problem ist, auf welche Weise wir wieder zu rechtsstaatlichen Formen zurückkehren
können.
Ich zitiere Richter Dr. Krenek vom Langericht I Müchnen: Wenn Verantwortliche merken, es läuft nicht richtig, dann üssen sie handeln.
Dieser Fall des Betrugs ist regelmäßig in der Praxis festzustellen. Was fehlt ist die staatsanwaltschaftliche Verfolgung dieser Straftat in den eigenen Reihen der Jusitz.
Ich bin bereit, diese meine Kritik dann zurückzunehmen, wenn nachgewiesen ist, dass dieser Vorwurf unzutreffend ist und die Richter an den Sozialgerichten tatsächlich das Grundgesetz und damit Gesetz
und Recht achten.
#851
Mazi(Montag, 22 April 2019 22:46)
Es ist nicht einfach die Geduld zu bewahren!
Das Grundgesetz regelt in Art. 20 Abs. 3 die Gewaltenteilung und bindet die Exekutive und die Judikative an Gesetz und Recht. Das ist ríchtig und wird seitens eines jeden Demokraten
unterstützt.
Das Strafgesetzbuch führt in § 263 aus: "§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Dem ist nichts anzufügen.
#850
WernerE(Montag, 15 April 2019 12:00)
So werden fragwürdige Gerichtsgutachter in der Öffentlichkeit vom LSG Bayern 3`der Senat, geschützt.
Der Sachverständige Dr. med Uwe G wird als Dr. A bezeichnet.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=205704
Alle anderen Abkürzungen der Ärzte sind echt z.b. BG-Ambulanz in München Dr. S.
KH BB München Unfallabteilung Dr. St...f
Der Sumpf wird offensichtlich.
#849
WernerE(Samstag, 13 April 2019 12:34)
Hallo Unfallmann
O.K. will das Du keinen Ärger hast.
Wünsche Dir alles Gute und Kraft, sowie den Mut weiter zu machen, bis zum Sieg.
Das System der Bananenrepublik Deutschland, in dem die 3`te Staatsgewalt inzwischen ähnliche Züge aufweist, wie vor 80 Jahren, ist prägnant.
Egal wo man hinsieht, nur noch Lug und Betrug am verunfallten oder berufserkrankten Menschen.
Hauptsache das System mit ihren ausgeklügelten Machenschaften wird am Leben erhalten
Gruß aus Mering - bekannt aus der Schlacht auf dem Lechfeld 955, als die Ungarn vernichtend geschlagen wurden und von da an nicht mehr zu Gegend waren.
#848
Lehramtsstudent der anonym bleiben möchte(Mittwoch, 10 April 2019 11:57)
Lieber Herr Neumann,
Auch ich wünsch Ihnen weiterhin viel Erfolg und die nötige Kraft, gegen dieses Falsche System in dem wir leben, zu gewinnen.
Liebe Grüße und Unterstützung von einem indisch / deutschen Lehramtsstudenten aus Bremen
#847
Siegi m(Dienstag, 09 April 2019 22:21)
Hallo Erich ! Ich freue mich , über deinen Teilerfolg im Kampf um Gerechtigkeit.Ich wünsche dir viel Kraft und Gesundheit,
dein Freund und Arbeitskollege Siegfried.
#846
Horst Ansorge(Montag, 01 April 2019 19:41)
Wer kann mir erklären, weshalb wir bis heute noch keine Verfassung haben ? Die Wiedervereinigung der beiden deutschen Teilstaaten erfolgte 1989. Das Grundgesetz gilt nach Art. 146 GG nur für das
deutsche Volk. Demnach kann doch nicht verlangt werden, dass Nichtdeutsche die §§ des GG. anerkennen; oder doch ?
#845
Küstenkönig(Montag, 01 April 2019 16:35)
Lieber Herr Neumann,
aus Bremerhaven wünsche ich Ihnen viel Kraft bei Ihrem Kampf gegen die Benachteiligung und das Unrecht.
Vielen Dank für das erhellende Gespräch heute.
Ich werde Ihre Seite weiterempfehlen.
#844
Athena(Montag, 25 März 2019 10:58)
Mazi #843
Danke für Ihre Antwort.
Nicht für alle, die sich politisch betätigen, spielt das Geld und "Nebenverdienste" die primäre Rolle. Primäre Ursache, meiner Auffassung und Beobachtung nach, ist: Die zunehmende „rechte" und
"egozentrisch-selbstherrliche" politische Gesinnung als Ursache für die gegenwärtige Entwicklung. Damit meine ich nicht nur die AfD, sondern die im wahrsten Sinne des Wortes HERRSCHENDE Regierung.
Und eben jene Parteien bzw. Politiker, die falsche Kompromisse eingehen. Nicht mehr die Bürger, sondern sich und ihre Karriere in den Vordergrund stellen. Und damit keine "Volksvertreter" im
eigentlichen Sinne mehr sind.
Weitere Gründe in Stichpunkten: Autokratisch anmutende Machtbedürfnisse, weniger Bürgernähe (mehr nur im tun so ALS-OB); Kontrolle und Überwachung der Bürger, Sparzwänge, Sparen überwiegend in
sozialen Bereichen (bemerkt man erst auf den 2. Blick), aber vermehrte Unterstützung der Wirtschaftsinteressen der unternehmerischen Bereiche und der Finanzwelt, mehr Bestechlichkeit und Korruption,
schlechte Informationspolitik und weniger Transparenz (sieht man erst auf den 2. Blick) usw.
Und nicht zu vergessen: Der Digitalisierungswahn, d.h. Digitalisierung bzw. Digitalisierungsprojekte mehr Zugunsten der Wirtschaft, Verwaltung, Behörden und Justiz zum Zwecke der Kontrolle- und
Überwachung der Bürger, schnellere , undurchsichtigere und "geheime" Kommunikationswege, Vereinfachung der Verwaltungs-, Justiz- und Behördenarbeit und des Sparens, - zu Lasten der Bürger statt für
die Bürger; mehr Unterdrückung, Ausbeutung der Arbeitskraft (Hineindrängen in die Niedriglohnsektor, Leiharbeit ) und Strafmaßnahmen bei nicht Anpassung z.B. durch Maßnahmen der Sanktionierung der
Alg2-Empfänger, Streichung der Leistungen..
Mit welchen Mitteln ist dies und damit auch die Aufweichung und Schwächung der Grundrechte möglich? Mit Hilfe von Gesetzen, die zudem zunehmend auslegbarer werden, als auch mit Hilfe "guter"
Zusammenarbeit der "drei Gewalten" - der Legislative, Exekutive und Judikative - statt gegenseitiger Kontrolle.
Bis dahin erstmal, Athena
#843
Mazi(Freitag, 22 März 2019 21:54)
#842
So ist es leider.
Ihre Frage: Wie bzw. womit, d.h. mit welchen Mitteln wird dies erreicht?
Ganz einfach! Mit Geld!
Politiker sind pfiffig. Sie erhalten Diäten und Pensionen auch ohne dafür zu arbeiten. Wenn kein Politiker sich rührt, geht es allen Politikern gut. Die einzige Unruhe die aufkommt ist dann, wenn die
Listenplätze vergeben werden. Danach ist es wieder gelaufen.
Letztlich ist das der Grund - und das muss man einräumen -, dass die AfD diesen Zulauf hat. M.E. ist es nicht deren Verdienst, sondern der Verdienst der etablierten Parteien, die den Grund erst
schaffen.
#842
Athena(Donnerstag, 21 März 2019 09:48)
@Mazi und Interessierte
Ich behaupte:
Die wesentlichen Grundrechte werden zunehmend aufgeweicht, Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber Willkür und unbegrenzter Macht zunehmend geschwächt.
Stimmen Sie, Mazi, meiner Behauptung zu?
Wenn ja, dann stellt sich die Frage: Warum Aufweichung und Schwächung. Als auch die Frage: Wie bzw. womit, d.h. mit welchen Mitteln wird diese erreicht? Darüber denke ich derzeit nach.
Dass Aufweichung und Schwächung möglich sind, aber, wenn gewollt auch das Gegenteil, liegt zunächst in der Tatsache: Die Grundrechte sind zu abstrakt, zu allgemein gefasst.
#841
Athena(Mittwoch, 20 März 2019 16:11)
@Maxi,
Na, für mich spielt(e) sowohl die erfahrene und gelebte Praxis ebenso eine Rolle wie auch die theoretische, hier die rechtliche Grundlage, eben auch Paragraphen und die darauf folgende Analyse.
Das habe ich immer deutlich gemacht. Das eine bedingt das andere. Nun haben wir uns im Kern getroffen, das ist gut und das freut mich. Meine Analyse und die Öffentlichmachung ist damit aber noch
nicht beendet.
Bis dahin, die Eule, die auch in der Dämmerung noch zu sehen in der Lage ist, aber manchmal noch auch an der Beute vorbei fliegt. Aber wie sagt man so schön? Übung macht den Meister, aber auch der
Wille zu erkennen und der unerschütterliche Wunsch: Es möge soziale Gerechtigkeit herrschen und ein faires Rechtssystem für ALLE!;
#840
Mazi(Mittwoch, 20 März 2019 14:30)
#835
Das lesen und verstehen Sie zu wörtlich.
Natürlich freue ich mich darüber, dass Sie mein Argumentation übernehmen und mittels Pragraphen übernehmen.
Bisher hat unsere "Auseinandersetzung" darin bestanden, dass ich anhand der Paragraphen und Artikel argumentierte und Sie berechtigter Weise anhand der Praxis.
Letztlich führt dies zum Kern der Sache, dass Richter an den Sozialgerichten sich der Sache und auch Gesetz und Recht verschließen. Das ist in der Tat die gelebte Praxis.
Wenn wir in einem Unrechtssystem leben würden, dann müsste man dies hinnehmen. In unserem Fall wird jedoch wie in einem Unrechtssystem gehändelt und uns von den Politikern der Hinweis auf das
Grundgesetz geliefert.
Eigentlich ist das noch schlimmer, weil die Bürger auch noch belogen werden. Allein die Tatsache, dass nach herrschender und kundgetaner Meinung unserer Alt-Bundespräsidenten, dass der geleistete
Amtseid kein Eid im eigentlichen Sinn ist, müsste jedem die Zwei-Klassen-Gesellschaftdeutlich machen.
#839
Mazi(Mittwoch, 20 März 2019 14:18)
#837
Ich bin Rgumentativ bei Ihnen. Die Praxis sagt aber - u.a. Ihr Beispiel belegt dies neben weiteren Beispielen auch -, dass zwischen einem Anspruch und der Realität einein großer Unterschied
besteht.
In der Bundesrepublik Deutschland kann niemand darauf vertrauen, dass zu erhalten, was ihm das Gesetz verspricht. M.E. liegt das daran, dass das Grundgesetz zwar Exekutive und Judikative an Gesetz
und Recht bindet, das Parlament aber letztlich nicht kontrolliert, ob denn seine Weisung überhaupt befolgt wird.
Würde das Parlament wirklich die Durchsetzung kontrollieren, würden Sie keine Beschwerde hier führen können und vor allem könnte Erich keine Kopien der Verstöße hier im Internet
veröffentlichen.
Jede Veröffentlichung ist ein Spiegel für unseren Rechtsstaat und Nachweis, dass die Politiker es mit unserem Grundgesetz in Wahrheit nicht ernst meinen.
Dass dies wieder so wird, ist deren Sache.
Athena, ich bin bei Ihnen, wenn Sie die Auffassung vertreten, dass erst durch die Öffentlichkeit der Druck auf die Parlamentarier aufgebaut wird, endlich tätig zu werden. Es gibt für einen Wähler
keinen Grund einen untätigen Politiker "mit seiner Stimme" für die nächste Wahlperiode zu ehren und ihm Diäten einzubringen. Da sind wir völlig der gleichen Meinung.
#838
Athena(Mittwoch, 20 März 2019 14:06)
@Mazi
Zusatz zum vorherigen Kommentar:
Die Rechtsweggarantie Art. 19 Abs. 4 kann nicht allein den formalen Zugang zum Rechtsweg meinen , sondern muss überdies auch verfahrensrechtliche
Maßstäbe eines WIRKSAMEN Rechtsschutzes voraus setzen. Vor allem (u.a.) auch das Grundrecht auf Gehör. Daher die Verbindung zum Art. 103 Abs. 1. Logisch, oder etwa nicht?
#837
Athena(Mittwoch, 20 März 2019 13:23)
@ Mazi
"Natürlich hat liegt sie mit Art. 19 GG richtig (Rechtsschutz). Er besagt aber lediglich, dass es Ihnen freigestellt ist, den Rechtsweg zu beschreiten. ..." Zitat Mazi
Was Sie meinen ist eine enge Auslegung der RECHTSWEGGARANTIE des Art. 19 Abs. 4. Der Art. 19 Abs. 4 meint mehr als das von Ihnen oben mitgeteilte. Es geht auch um einen EFFEKTIVEN und WIRKSAMEN und
LÜCKENLOSEN Rechtsschutz (Rechtswegsgarantie im weiteren Sinne (Bundeverfassungsgericht)). Art. 19 Abs. 4 beeinhaltet daher im weiteren Sinne u.a. Art. 103 - Recht auf Gehör. Recht auf Akteneinsicht
gehört zum Grundrecht auf Gehör. Keine vollständige Akteneinsicht - Verstoß gegen das rechtliche Gehör. Alles klar?
#836
Athena(Mittwoch, 20 März 2019 13:04)
#829 Horst G. Ansorge
"Den elektronischen Akten
wurden unzählige leere Blätter ohne Inhalt beigefügt und behauptet, die 16 Aktenbände sind vollständing vorgelegt. "
Direkt vor Ort in die elektronische Akte einsehen und sich selbst überzeugen, kann ich nur empfehlen. Welche Unterlagen Sie in Papierform wünschen, der BG dann mitteilen, diese kann die BG dann für
Sie ausdrucken, oder auf einen Stick kopieren. Aber erst nach der direkten Einsicht! Setzt natürlich einen Antrag voraus, direkt in der Geschäftstelle in die Akten, elektronische oder papierne,
einsehen zu wollen. Das sind dann nämlich die Originale, keine Ausdrucke, einfach nur Kopien. Kein Anwalt würde sich nur Kopien vom Sozialleistungsträger oder SG anfertigen lassen. Er schaut immer in
die originale Akte. Hat seinen Grund. Ansonsten braucht man nicht von Akten-EINSICHT zu reden. Diese umfasst nämlich mehr als nur die Zusendung in Form einer Kopie. Manipulation ist so möglich.
#835
Athena(Mittwoch, 20 März 2019 10:10)
Hallo Mazi # 832
"#829
Athena macht mir Angst. Sie scheint mich rechts überholen zu wollen.
Natürlich hat liegt sie mit Art. 19 GG richtig (Rechtsschutz)....."
Verstehe ich nicht. Der Beitrag # 829 ist nicht von mir. Die Aussage oben verstehe ich auch nicht. Was soll das bedeuten?
#834
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 19 März 2019 19:26)
Hallo WernerE,
bitte entferne die Namen in Deinem Beitrag, dass gibt nur ärger
#833
Mazi(Dienstag, 19 März 2019 17:29)
# 831
Athena, wir sind uns einig, dass niemand vorgeben kann einen Sachverhalt erforscht zu haben, wenn er nicht wenigstens in einer Akte ( hier: vollständigen Verwaltungsakte ) blättern durfte. Hatte er
diese Gelegenheit nicht, kann er auch nicht für sich in Anspruch nehmen, sich in seiner Entscheidungsfindung geirrt zu haben.
Ein Richter kann auch nicht erklären, die Verwaltungsakte seiner Entscheidungsfindung beigezogen zu haben, wenn er sich nicht sicher sein kann, dass er seine Aussage wahrheitsgemäß macht.
Würde ein Zeuge derart agieren, würde er strafrechtlich konsequent verfolgt. Hätten Richter diesen Amtsbonus nicht, wären sie Bürgern gleichgestellt, wären die Strafgefängnisse mit Sozialrichtern
überfüllt.
#832
Mazi(Dienstag, 19 März 2019 17:18)
#829
Athena macht mir Angst. Sie scheint mich rechts überholen zu wollen.
Natürlich hat liegt sie mit Art. 19 GG richtig (Rechtsschutz). Er besagt aber lediglich, dass es Ihnen freigestellt ist, den Rechtsweg zu beschreiten. Dass er Ihnen zu Ihrem Recht verhilft, heißt das
jedoch keinesfalls. Das ist in der Tat der kleine Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Ihren Bericht kann ich nachvollziehen und würde ihn als Einzelfall bezeichnen, wenn es denn ein Einzelfall wäre. Das Problem ist m.E., dass wir hier keinen Einzelfall, keine bestimmte
Berufsgenossenschaft an den Pranger stellen. Die Verallgemeinerung der zu beanstandenden Fälle über die verschiedensten Berufsgenossenschaften, bringt doch nur eines zum Ausdruck: Die Aufsicht, das
Bundesversicherungsamt, über die Berufsgenossenschaften "lässt deren Verhalten zu".
Wenn eine Kontrolle so unfähig ist, wie wir das erleben, ist es keine Überraschung, dass die Arbeit der Berufsgenossenschaften so ist, wie wir sie erfahren.
Es wäre viel zu kurz gegriffen, wollte man das Bundesversicherungsamt für diese Unfähigkeit der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich machen. Da gibt es auch noch eine Sozialgerichtsbarkeit.
Deren Aufgabe es ebenso ist, die Kontrolle der Verwaltungsentscheidungen ( der Berufsgenossenschaft ) durchzuführen.
Die praktische Erfahrung ist - und Sie bestätigen dies anschaulich -, dass die Kontrolle an den Sozialgerichten qualitativ nicht besser ALS BEI Bundesversicherungsamt ist.
Würde man davon ausgehen, dass Rechtsprechung ein demokratischer Prozess ist, wäre der Mehrheit zuzustimmen. Da "Recht" eben kein demokratischer Prozess darstellt, sondern die Beurteilung eines
Befundes Gegenstand einer Sachentscheidung zu sein hat, sind mehrheitliche Prozesse hier völlig fehl am Platz.
Auch die mögliche Tatsache, dass Bundesversicherungsamt und Sozialgericht gleich entscheiden, ist keine Aussage dahingehend, dass diese Entscheidung korrekt ist. Entscheidend ist vielmehr, dass die
Berufsgenossenschaft ihre Verwaltungsakte vollständig vorgelegt hat, also einschliesslich der sie belastenden Dokumente. Eine richterliche Entscheidungsfindung, die ausschließlich der vorgelegten
Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft folgt, dokumentiert, dass sie dem Anspruch auf Sachverhaltserforschung von Amts wegen nicht gerecht wurde.
Besonders schwerwiegend wird der Verstoss dann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Verwaltungsakte Unterlage fehlen, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Berufsgenossenschaft
ein berechtigtes Interesse daran hätte, die tatsächlichen Dokumente den Entscheidern (Richtern) vorzuenthalten. Gleiches gilt gegenüber den Entscheidungsgremien der Behörde selbst ( Sie berichten
davon. Um evtl. Kritikern zuvor zu kommen, derartiges kann ich auch anhand eines andern Falles bestätigen - auch mit Kopie! Es möge also niemand die Angabe des Unfallopfers in Zweifel ziehen.
).
Es geht hier vielmehr darum, Recht festzustellen und konsequent durchzusetzen.
Bei so vielen Klagen müssen sich Parlamentarierer die Frage stellen, ob denn Unfallopfern adäquater Rechtsschutz überhaupt gewährt wird?
Nach den hier dargestellten Fällen ist davon auszugehen, dass die Überwachungsbehörden ( Sozialgerichte und Bundesversicherungsamt ) noch keine Kenntnis von der tatsächlichen Praxi haben oder sie
nicht befähigt sind, eine effektive Kontrolle auszuführen.
Wie dem auch ist, die Parlamente haben nach Kenntnis dieser Beanstandungen nach Art. 20 Abs. 4 GG tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass effektiver Rechtsschutz wieder gewährt wird.
#831
Athena(Dienstag, 19 März 2019 11:37)
Mazi # 827 Und natürlich für alle Interessierte
Vielleicht sind die Worte etwas hart oder zu gewagt, jedenfalls drängt sich mir der Gedanke mittlerweile auf: Unser Rechtsstaat verkommt zu einem rechten und in Teilen zu einem diktatorischen Staat.
Natürlich nicht offensichtlich, aber verdeckt. Primär sind jene dafür verantwortlich, die in unserem Lande regieren und Gesetze erlassen, verändern, erweitern, die zunehmend unsere Grundrechte
verwischen (verdrängen). Aber auch jene in der Opposition, die nicht wirklich opponieren und eher falsche Kompromisse eingehen. Auch aus eigennützigen Gründen.
Unter anderem wird nicht "nur" der von Ihnen, Maxi, genannte Art. 20 Abs. 3 gegenwärtig verwischt (verdrängt), sondern auch Art. 19 IV GG: Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Dieser steht im
Zusammenhang auch mit dem Art. 103 Abs. 1 GG (Unter der Überschrift: Die Rechtsprechung). Unter Rechtliches Gehör fällt auch das Recht auf Akteneinsicht.
Logisch, denn wir, ich meine auch alle Beteiligte, müssen und dürfen den gesamten Prozessstoff (natürlich nicht in die Entwürfe der Richter zur Entscheidung) kennen, um zu dem gesamten Stoff des
gerichtlichen Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Stellung nehmen und andere Rechtsmittel einlegen zu können.
Wichtig! Dies setzt vorab auch die Kenntnis bzw. Einsicht in die Verwaltungsakte der BG / des Sozialleistungsträgers voraus. Denn "entscheidungserhebliche" Unterlagen / Dokumente aus der
Verwaltungsakte der BG werden in die Gerichtsakte vom Richter überführt. Eben nur diese, die er für „entscheidungserheblich“ hält. Und ob der Richter die gesamte Verwaltungsakte kennt oder nicht,
wichtige Teile aus Sicht des Klägers, der gegen die BG klagt, gar fehlen, das merkt der Kläger
a) wenn ihm die vollständige Verwaltungsakte und b) die vollständige Gerichtsakte bekannt geworden ist. Und er auch beide zu vergleichen in der Lage ist.
Ein kleiner Tipp nebenbei: Unterlagen, die der Richter nicht für „entscheidungserheblich“ hält, aber aus Sicht des Klägers wichtig sind, immer mit einem Schriftsatz an den Richter senden. Die muss er
dann in die Gerichtsakte mitaufnehmen und auch an die Beklagte / BG senden.
Problematisch und auch aus meiner Sicht rechtswidrig: Das Akteneinsichtsrecht wird uns in die elektronische Akte bzw. E-Dokumente vor dem SG bislang verwehrt, obwohl mittlerweile über den
Elektronischen Rechtsverkehr Dokumente versandt werden. Mit scheinheiligen Argumenten. Es gäbe noch keine E-Akte usw. Es werden im Rahmen des Antrages auf Akteneinsicht nur Ausdrucke der Originale,
die elektronisch im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs übermittelt und gespeichert wurden, für die Papierakte angefertigt.
Dabei muss angemerkt werden: Die Akte (ob Gerichts- oder Verwaltungsakte der BG / des Sozialleistungsträgers) muss ordentlich geführt werden, d.h.: Die Akte muss vollständig, wahrheitsgetreu,
authentisch und auch identisch mit dem Original sein. Diese Regelung gilt nicht "nur" für die Gerichtsakte, sondern auch für die Verwaltungsakte der BG.
Wichtiger Hinweis: Entscheidend ist bei der Akteneinsicht die Einsicht in die Originale (wozu den sonst Akteneinsicht beantragen?) und nicht Einsicht in Nicht-Originale, in sogenannte Ausdrucke, die
elektronisch vorliegen, aber für die Papierakte ausgedruckt werden. Mit Ausdrucken muss man sich nicht zufriedengeben.
Mein Kernsatz, um auf die Grundrechtsthematik zurückzukommen: Sowohl das SG (bzw. auch andere Gerichte) verstößt/verstoßen gegen Art. 103 GG Abs. 1, wenn die vollständige Akteneinsicht, (merke, die
Akte muss wahrheitsgetreu, authentisch und auch identisch mit dem Original sein), beim SG nicht gewährt wird.
#830
Athena(Dienstag, 19 März 2019 10:07)
An alle Interessierte zum Thema:
Gutachter - Schlechtachter:
Hier gibt einen interessanten Artikle und auch Tipps:
Wirklich zu empfehlen, auch der Hinweis:
Recherchieren Sie im Internet. Benutzen Sie nicht nur einfach „google“, sondern nutzen Sie die wissenschaftliche Suchmaschine von google, weil die mehr findet:
http://scholar.google.de
Diese Suchmaschine kannte ich noch nicht. Werde ich nun reichlich nutzen.
#829
Horst G. Ansorge(Dienstag, 19 März 2019 08:57)
Erich, nach 30-jährigem Rechtsstreit mit der BG BAU kann ich nach Akteneinsicht im Dez. 2018 beweisen:
Richterliche Unabhängigkeit und die Selbstverwaltung der
gesetzl. Unfallversicherung verführen zur Korruption - Blatt 1478 meiner Akte -. BG-BAU Verwaltung und Richter des SG /LSG dürfen ungeniert lügen u. betrügen. Dienst -
aufsichtsbeschwerden blieben erfolglos; korrupte Richter wurden weder entfernt noch bestraft. Hörige Staats-
anwaltschaft lehnt Ermittlungsverfahren ab; strafbare Handlungen kann sie angeblich nicht erkennen. BG BAU hat ca. 4000 Beratungsärzte unter Vertrag, die auftraggeber-
freundliche Expertisen erstellen. Den elektronischen Akten
wurden unzählige leere Blätter ohne Inhalt beigefügt und behauptet, die 16 Aktenbände sind vollständing vorgelegt.
#828
Patrick und Florian(Montag, 18 März 2019 14:37)
Die 2 vorm Bunker, viel Erfolg!!!
#827
Mazi(Sonntag, 17 März 2019 12:32)
#826
Sie schreiben "verlogenes Spiel". Ich schreibe, wenn der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland tatsächlich existent ist, dann hat das Parlament ein eigenes Interesse daran, die zur Verantwortung zu
ziehen, die "ein verlogenes Spiel" betreiben.
Wenn das Parlament kein Interesse daran hat, dem "vorlogenen Spiel" ein Ende zu setzen, dann beteiligt es sich selbst an diesem Spiel.
Sie argumentieren mit Beweisen, andere Unfallverletzte berichtet von Gleichem und bestätigen indirekt Ihre Erfahrungen. Ich argumentiere mit Prinzipien, die einen Rechtsstaat ausmachen.
Wenn diese Prinzipien nicht eingehalten werden, dann verfolgt der Staat, die Bundesrepublik Deutschland, die eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien nicht. Jeder weiß, was das bedeutet. Wir sitzen einer
Agitation auf.
Ich bin nicht bereit, die Grundprinzipien des Rechtsstaates zu verlassen.
Wenn Grundprinzipien verlassen wurden - und das ist Ihre Argumentation -, dann verpflichtet das Grundgesetz zur Rückkehr und die Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) sind nach dem
Grundgesetz verpflichtet, den Rechtsstaat wieder herzustellen.
Es stellt sich in der Tat die Frage, ob die Gerichtsentscheidungen an den Sozialgerichten - bei diesen von Ihnen glaubhaft dargelegten Beweisen - überhaupt rechtsgültige Entscheidungen im Sinne des
Grundgesetzes gesprochen haben können? Schließlich bindet das Grundgesetz die Judikative nach Art. 20 Abs. 3 deren Entscheidungen an Gesetz und Recht. Dieses wurde und werden aber nachweislich nicht
beachtet. In der Folge sind alle Gerichtsentscheidungen wegen besonders schwerwiegenden Fehlern auch nach Würdigung alleer in Betracht kommenden Umstände offensichtlich nichtig.
Es mag niemand mit Berechtigung vortragen, dass die Missachtung von Gesetz und Recht kein schwerwiegender Fehler sei.
Wir haben nach diesen Ihren Darlegungen keine Überlastung an den Sozialgerichten, sondern überhaupt keine Rechtsprechung auf Basis des Grundgesetzes. dies hat Konsequenzen zu haben. Eine Amtsperson,
deren Aufgabengebiet durch das Gesetz beschrieben ist, die dieses aber missachtet, begeht m.E. ein Amtsvergehen und ist zur Rechenschaft wegen Amtsmissbrauch zu ziehen. Ich hoffe, dass darin
allgemeine Einigkeit besteht.
Diese Amtsträger sind dahin zu entsorgen, wo gemäß Ihrer Amtsausübung eine BVeschäftigung für sie gefunden wird. Im Zweifel darf deren Entlassung aus dem Staatsdienst wegen Unzuverläössigkeit eine
Handlungsoption nicht ausgeschlossen werden.
Auf Seiten der Parlamentarier ist jetzt mehr als Arbeit angesagt!
Das hilft Unfallverletzten aber nichts, wenn sie weiter "um die Fichte geführt werden", ihr Morgen finanziell bestreiten müssen. Sie brauchen eine Instanz, auf deren Rechtsstaatlichkeit sie nicht nur
einen Anspruch haben, sondern sich auch verlassen können. Der reine Anspruch hilft ihnen substanziell nicht weiter. Es muss etwas passieren.
Diese Instanz ist dringend zu schaffen. Einen "Opferbeauftragten" einzusetzen, ist unbestritten ein richtiger Weg. Aber seine Besetzung mit einem "Straftäter" aus dem System, lässt den Verdacht
aufkommen, dass das bisherige System lediglich vor seiner Enttarnung geschützt werden soll, eine tatsächliche Bereinigung kann damit nicht verbunden sein.
Nicht die Regierung, die Teil dieses von Ihnen als "verlogen" bezeichneten Systems identifiziert wurde, sondern das Parlament hat zu handeln und einzuschreiten.
#826
Athena(Samstag, 16 März 2019 11:41)
Mazi #825
"Meine Argumentation setzt voraus, dass wir uns in einem Rechtdsstaat aufhalten und dessen Regeln gelten." Zitat Mazi
Wir wissen, dass Theorie und gelebte Praxis oftmals auseinanderfallen.
In vielen Lebensbereichen. Und in Sachen BG und SG kann ich das aus eigener Erfahrung auch bestätigen. Und genau dieses Dilemma, verlogene und "schizoides Spiel", darauf will ich aufmerksam
machen.
Fragen habe ich viele, ich gehe diesen nach. Hier erstmal an Sie keine.
Wünsche ein sonniges und erholsames Wochenende.
#825
Mazi(Samstag, 16 März 2019 11:02)
#823
Ich bestreite Ihre Erfahrungen nicht. Meine Argumentation setzt voraus, dass wir uns in einem Rechtdsstaat aufhalten und dessen Regeln gelten.
Ich verweise auf die Ausführungen von Dr. Günzel zum Rechtsstaatsprinzip
(https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/WS.09.10_Guenzel/Erasmus.Staatsorga/StOrg_Rechtsstaatsprinzip.WS.09.10.pdf).
Wird das Rechtsstaatsprinzip nicht eingehalten, so erhält man die hier geschilderten Erfahrungen. Das bestreite ich nicht.
Würde in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstaastsprinzipien in der Praxis gelebt, würden wir nicht "streiten".
Es ist gut so, dass Theorie und Praxis in dieser Form aufeinandertreffen und sich jeder - auch Betroffene - ein Bild machen können, auf was sie sich einlassen (müssen).
Mit Sicherheit sind die Beiträge von Prof. Ludwig wichtig und erhellend, wie es wirklich in der Bundesrepublik Deutschland bestellt ist. Er schafft Öffentlichkeit, zeigt die Strukturen, zeigt die
Interdependenzen auf, die Zusammenhänge erklären und leistet auf diese Weise einen großen, wichtigen Beitrag zur Stützung des Grundgesetzes. Letztlich fordert er mit seinen Beiträgen die Achtung des
Grundgesetzes. Er zeigt auf wie Exekutive und Judikative (speziell in der Sozialgesetzgebung) sich nicht an das Grundgesetz halten, obwohl sie formell an die Gesetze und das Recht gebunden
sind.
Man muss bestätigen, dass dies auch nie gewollt war. Wie könnte es sonst sein, dass ausgerechnet das SPD geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Berufsgenossenschaften, das
Bundesversicherungsamt und das Bundessozialgericht zuständig ist?
In jedem Wirtschaftsbetrieb ist die Funktionstrennung "bis oben hin" Standard und soll die Unabhängigkeit sicherstellen. Nicht so bei der Bundesregierung. Es hat danach nie die Absicht bestanden
einen Rechtsstaat zu schaffen. Fragen?
#824
Athena(Samstag, 16 März 2019 08:57)
Diese Webseite ist zu empfehlen, wenn man seinen ärztlichen Befund nicht versteht. Man kann sich dort dann den Befund verständlich übersetzen lasse. Max 2 DIN A4 Seiten allerdings. Die
Befundübersetzung wäre u.U. ja hilfreich für Unfallgeschädigte.
https://washabich.de/
#823
Athena(Samstag, 16 März 2019 08:09)
Mazi #820
Es gibt Richter, denen ist es egal, ob die Verwaltungsakte der BG vollständig ist oder nicht, und die, wie wir wissen mit der BG zusammenarbeiten, Kontakte pflegen. Und was sie von "Amts" wegen
erforschen, mit welchen Mitteln, das entscheiden sie letztendlich im "Ermessen" selbst.
Im SGG (neben dem ZPO, dass auch noch herangezogen werden kann) gibt es zu viele "Kann"-Regelungen. Zählen Sie diese alle mal zusammen. Sie werden staunen. Das aber hat der Gesetzgeber so
gewollt.
Zwei wichtige Beispiele:
SGG § 106.
"...2) Der Vorsitzende hat bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen.
(3) Zu diesem Zweck KANN er insbesondere
1. um Mitteilung von Urkunden sowie um Übermittlung elektronischer Dokumente ersuchen,
2. Krankenpapiere, Aufzeichnungen, Krankengeschichten, Sektions- und Untersuchungsbefunde sowie Röntgenbilder beiziehen,
3. Auskünfte jeder Art einholen,
4. Zeugen und Sachverständige in geeigneten Fällen vernehmen oder, auch eidlich, durch den ersuchten Richter vernehmen lassen,
5. die Einnahme des Augenscheins sowie die Begutachtung durch Sachverständige anordnen und ausführen,
6. andere beiladen,
7. einen Termin anberaumen, das persönliche Erscheinen der Beteiligten hierzu anordnen und den Sachverhalt mit diesen erörtern...."
und
SGG § 106a
"...2) Der Vorsitzende KANN einem Beteiligten unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen
1. Tatsachen anzugeben oder Beweismittel zu bezeichnen,
2. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist...."
Dass Richter wie gedruckt lügen, ja, selbst die Geschäftsleitung des SG, das musste ich wieder einmal feststellen.
Und das gespart werden soll, bei den BGen, das wissen wir auch.
#822
Athena(Samstag, 16 März 2019 08:03)
Der Link zum Asbest-Beitrag vom 15.03.19 der Süddeutschen Zeitung hatte ich vergessen.
Hier nachzulesen:
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/asbest-berufsgenossenschaften-forschung-1.4368210
#821
Athena(Samstag, 16 März 2019 08:01)
Auch darauf will ich aufmerksam machen:
Zu lesen in der Süddeutschen Zeitung vom 15. März 2019
" Bis heute haben Opfer des lebensgefährlichen Baustoffs Probleme, eine Entschädigung zu erhalten. Über zweifelhafte Verbindungen zwischen Forschung und Berufsgenossenschaften."
Von Christina Berndt und Johannes Ludwig
Ich habe von Johannes Ludwig die folgende Mail mit folgendem Inhalt zugesandt bekommen. Die Webseite von Herrn Ludwig kann ich empfehlenL
https://www.anstageslicht.de/themen/gesundheit/asbest-ein-krimi-mit-millionen-von-toten-seit-120-jahren/
"DokZentrum
Medien und Menschen verändern die Welt
Asbest - ein tödlicher Krimi. Seit 120 Jahren
Der Asbestkrimi ist ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/Asbestkrimi - wieder in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Zeitung, die am Samstag, 16. März 2019 auf ihrer Wissenschaftsseite
berichtet.
Es ist wie beim sogenannten aerotoxischen Syndrom (vgl. ww.ansTageslicht.de/Kabinenluft): Man weiß seit Jahrzehnten, dass es ein potenzielles Problem gibt und versucht es auszusitzen. Beim Asbest
hatte es rund 90 Jahre gedauert, bis man Konsequenzen gezogen und Asbest verboten hatte. Immer mit dem Hinweis: So gefährlich ist es nicht. Denn nicht jeder wird krank davon. Und nicht jeder stirbt
daran.
Dieses Verhaltensmuster, das Hersteller und Versicherer immer wieder praktizieren, oft unterstützt durch ‚gekaufte‘ Wissenschaftler, die ihre Ideale gegen Geld verraten, lässt sich bei fast allen
potenziellen Gefahrstoffen beobachten, egal ob Blei, Chrom, Benzol, Pentachlorphenol etc. Selbst bei Dioxin war das so.
Das System der (Deutschen) Gesetzlichen Unfallversicherung, das von der Industrie finanziert wird, steckt dabei in einem Dilemma. Auf der einen Seite soll es für Prävention sorgen, auf der anderen
muss es die gesundheitlichen Schäden ausgleichen (sofern das überhaupt möglich ist). Aber immer soll alles möglichst wenig kosten. Ergebnis: Beides geht zulasten der Beschäftigten, die in unserer
„Sozialen“ Marktwirtschaft ihre Arbeitskraft gegen oft irreparable und manchmal tödlich endende Gesundheitsschäden eintauschen. Und deswegen sind die Anerkennungen einer sogenannten beruflich
verursachten Krankheit auch recht gering – mit Hilfe des Mainstreams der Arbeitsmedizin. Dieses Problem hatten wir letztes Jahr zusammen mit der Süddeutschen Zeitung kommuniziert:
www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit .
Jetzt steht das Beispiel Asbest im Fokus – rekonstruiert seit 1870 (kein Druckfehler!). Ein Krimi, in dem 1) Unternehmen rücksichtlos Umsatz und Gewinn realisieren, 2) Wissenschaftler täuschen und
öffentlich lügen und 3) die Politik tatenlos zuschaut – Kranke, die nur noch mit sich selbst beschäftigt sind (und Tote erst recht) bringen keine Wählerstimmen. Auch die Gewerkschaften waren lange
Verbündete der Asbestindustrie. Und Asbest wurde vielseitig eingesetzt: in Wohnungen, Autobremsen, Toastern, sogar beim Brauen von Bier bis in die 80erJahre hinein: als Filtriermittel, damit das Bier
klarer ausschaut.
Bis heute steigt die Zahl der (vorzeitig gestorbenen) Asbesttoten. Weltweit haben bisher 10 Millionen Menschen deswegen ihr Leben gelassen. Asbest ist verpönt.
In den USA gibt es allerdings einen Menschen, der Asbest durch die Hintertür wieder einführt. Und weil der Abbau dort verboten ist, kommt das Material jetzt aus Russland: mit besten Empfehlungen,
gerichtet an "Mr. Donald TRUMP"."
#820
Mazi(Freitag, 15 März 2019 08:36)
#818
Richter an einem Sozialgericht sind nach Paragraph 103 Sozialgerichtsgesetz verpflichtet den Fall von Amts wegen zu erforschen. Wird Ihnen nachträglich etwas bekannt, dass der Richter nicht erforscht
hat, so hat er seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß wahrgenommen.
Sein Dienstvorgesetzter ist nach Paragraph 26 Deutsches Richtergesetz verpflichtet ihn zur ordnungsgemäßen Ausführung der Amtsgeschäfte aufzufordern.
Athena, jetzt zur konkreten Beantwortung zu Ihren Fragen:
1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen 1983 und 1987 auf die Wichtigkeit der objektiven Dokumentation der Verwaltungsakte der Behörde hingewiesen. Das Bundesministerium des Innern
hat in seinem Minikommentar am 26.07.2013 dargestellt, dass Gerichte und Aufsichtsbehörde die Verwaltungsentscheidungen der Behörde anhand deren Verwaltungsakte auf Rechtsstaatlichkeit
kontrolliert.
Ihre Frage wird danach sei : Und wenn nicht? Dann liegt dies laut Fischer (#819) an der Manipulation der Begründung.
2. Vom Grundsatz ist die Behörde verpflichtet dem Gericht und in der Folge der Akteneinsicht auch Ihnen eine vollständige Verwaltungsakte vorzulegen. Eine Abweichung zwischen der papierenen und der
elektronischen Verwaltungsakte gibt es nicht. Gibt es Sie dennoch, ist dokumentiert, dass die Ordnungsmäßigekeit der Verwaltungsakte seitens der Behörde nicht gewährleistet ist.
Ihre Frage ist wieder die gleiche wie unter 1 und die Antwort ist wiederum die gleiche.
3. Die Fragestellung ist letztlich die gleiche wie unter 1 und 2.
In der Tat ist es die sicherste Methode seitens der Berufsgenossenschaft, Dokumente erst gar nicht vorzulegen. Um diese Technik zu perfektionieren paginieren Berufsgenossenschaften die
Verwaltungsakte elektronisch. Damit haben Sie eigentlich jede Möglichkeit der Kontrolle verloren.
Ich habe dies bewusst so formuliert, weil Sie dennoch die Möglichkeit haben derartige Manipulationen festzustellen. Hier der Tipp: Schreiben Sie die Berufsgenossenschaft und u.U. das Gericht an und
zitieren Sie aus der jeweiligen Akte mit der Angabe der dazugehörigen Seitennummer. Wenn jetzt eine Seite entnommen oder zugefügt wird, dann stimmen diese Bezüge alle nicht.
Problematisch wird es nur dann, wenn die Berufsgenossenschaft die genaue Anzahl an Dokumenten entnommen und neu hinzugefügt hat und dies genau in dem Abschnitt erfolgte, der zwischen Ihren Zitaten
liegt. Das ist theoretisch möglich, aber sehr unwahrscheinlich.
Letztlich lesen Sie daraus, dass Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden und Gerichte letztlich sehr beschränkt sind, Systemfehler zu erkennen und zu bewerten. Unfallverletzte sind sehr auf sich
allein gestellt und beauftragte Anwälte scheuen den Aufwand, für den sie nicht bezahlt werden.
#819
Mazi(Freitag, 15 März 2019 07:58)
Ich habe vorhin von Thomas Fischer im Spiegel gelesen: "Die schriftlichen Urteilsgründe werden von den Schöffen weder geschrieben noch gelesen noch unterschrieben; sie können daher solche
Manipulationen nicht verhindern."
(Demokratie und Justiz Schöffen, Richter, Sensationen!, http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justiz-neue-amtsperiode-der-schoeffen-in-strafsachen-hat-begonnen-a-1246421.html)
Thomas Fischer, als Richter a.D. weiß er wovon er spricht. Die Themen über die in diesem Forum Beschwerde geführt werden, sind in der Gerichtsbarkeit nicht unbekannt. Es wäre falsch anzunehmen, dass
nicht ist, was nicht sein darf.
Was passiert? Nichts!
#818
Athena(Freitag, 15 März 2019 06:59)
Mazi #817
Ich habe 3 Fragen:
1. Wie soll der Richter beim SG feststellen können, dass BG -Verwaltungsakte vollständig ist oder nicht? (Im Original vorliegt)
2. Wie sollen die Unfallverletzten im Rahmen der Akteneinsicht beim SG feststellen können, ob dem Richter die vollständige. Verwaltungsakte vorliegt oder nicht?
3. Wie soll der Unfallverletzte im Rahmen seines Rechtes auf Akteneinsichtes feststellen können, ob ihm vom Richter die vollständige Gerichts- bzw. Prozessakte vorgelegt wird, wenn es zudem noch eine
Duplexakte gibt? (elektronische und papierne Akten) Und die Gerichtsakte die für die Entscheidung wesentlichen Dokumente enthält, wenn in der 1. Stufe nicht die vollständige Akte vorliegt?
(Unwissentlich!)
#817
Mazi(Donnerstag, 14 März 2019 09:04)
#816
Das ist korrekt.
Es gibt in der Tat zwei Stufen.
Die erste Stufe ist die Bearbeitung im Hause der Berufsgenossenschaft.
Die zweite Stufe ist die vor den Sozialgerichten.
Über die erste Stufe führen Sie Klage. Sie hat die Aufgabe rechtsstaatliche Verwaltungsentscheide zu treffen.
In der zweiten Stufe ist es Aufgabe der Richter deren Verwaltungsentscheide auf ihre Rechtsstaatlichkeit hin zu kontrollieren. Das gilt ebenso für das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde
(vgl. Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse und den Minikommentar des Bundesministeriums des Innern).
Meine Kritik ist die, wie man sich vorstellen soll, dass Richter oder eine andere Aufsichtsbehlörde einen Sachverhalt von Amts wegen anhand einer unvollständigen Verwaltungsakte kontrollieren können?
Ich bin da mit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts und dem Bundesministerium des Innern der gleichen Meinung.
Das löst zwar noch nicht das Problem in der ersten Stufe. Es führt aber dazu, dass die Gerichte und Aufsichtsbehörde die Verwaltungsentscheide der ersten Stufe kontrollieren und feststellen können,
dass die Verwaltungsentscheide der ersten Stufe nicht nach rechtsstaatlichen Maßstäben erfolgt sind und erfolgen.
Zumindest wird damit die Manipulation, die Korruption unterbunden. Und an diesem Punkt ist m.E. vielen Unfallopfern geholfen. Es ist wichtig, dass Unfallopfer sich auf rechtsstaatliche Grundzüge
verlassen können und nicht "vorgeführt" werden.
Wir sehen es an dem Beispiel "Erich". Hier eine Rechtsstaatlichkeit zu erkennen, ist zweifellos von ihrem Grundansatz nicht gegeben. Zugegeben, die Situation ist angeheizt und überdreht. Ist es aber
Aufgabe eines Unfallverletzten zurückzustecken oder sich gegen erfahrenes Unrecht zu wehren?
Ich halte Letzteres für nachvollziehbar und legitim.
#816
Athena(Montag, 11 März 2019 09:22)
@Mazi #815
Immer wieder stellen Sie allein die Aktenführung der BGen, die Unvollständigkeit der Akten bzw. die unvollständige Übermittlung der Akten ans SG ins Zentrum Ihrer Kritik. Den Richtern lägen in vielen
Fällen keine vollständige Verwaltungsakte vor. Infolgedessen könnten Richter nicht behaupten, einen Sachverhalt von Amts wegen erforscht zu haben. Eine unvollständige Verwaltungsakte habe Folgen für
die richterlche Entscheidungsfindung. Die Entscheidungsfindung, also letztendlich das Urteil kann so nicht gerecht sein. Ein solches Verfahren verstoße so gegen Recht und Gesetz.
Ich möchte nochmals betonen:
Das ist nicht DIE alleinige Ursache für Missstände im Rahmen des Sozialverwaltungsverfahren der BGen- und im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Und
auch nicht immer in jedem Fall. Die Ursachen sind vielfältig. Ich versuche immer wieder, diese Vielfältigkeit hier wenigstens in Ansätzen aufzuzeigen. Sie kommen jedoch immer wieder auf Ihre
Grundsatzkritik zurück. Somit drehen wir uns im Kreise. Und zu Ihrer Grundsatzkritik habe ich mich schon mehrmals geäußert. Meine Meinung dazu kundgetan.
#815
Mazi(Sonntag, 10 März 2019 15:56)
#812
"PS: an Mazi, ich glaube nicht, dass die BG darauf eingeht, keine Verwaltungsakte an den Gutachter zu senden."
Das macht nichts. Es geht darum, ein Gutachten vorzulegen, dass möglichst neutral erstellt wurde. Gutachter würden dann ausschließlich nach ihrer fachlichen Qualifikation bewertet. Das könnte für die
BGs in der Tat gefährlich werden.
Wir kennen die Abhängigkeiten der "vermeintlich neutralen Gutachter", die die BG vorschlägt. Allein die Tatsache, dass die Berufsgenossenschaften die allgemeingültigen Prinzipien von
Veröffentlichungen in der wissenschaftlichen Medizin nicht achten (den Internetlink kann ich nachliefern), macht jedem mittelmässig begabten Menschen ersichtlich, dass es nicht um die
wissenschaftliche Lehrmeinung, sondern um eigene wirtschaftlichen Interessen der BGs geht.
Wenn Sie die Absicht haben kriminelles durchzusetzen, dann ist es am einfachsten, wenn Sie den Stress erhöhen. Jeder, auch Ärzte, erfahren irgendwann den Punkt, an dem sie nur noch funktionieren. Sie
stellen nicht mehr die eigene Handlungsweise in Frage, sondern funktionieren nur noch im Sinn des Systems. Zu allem werden sie mit Aufträgen, Entgelt für die Systemtreue belohnt.
Was denken Sie, weshalb BGs Fortbildungsseminare und deren Teilnahme vorschreiben? Wäre dies nicht der Fall, würde wahrscheinlich mangels Niveau keiner zu diesen "Fortbildungsveranstaltungen"
erscheinen.
#814
Mazi(Sonntag, 10 März 2019 15:32)
#813
"Plump werden unseriösen RichterInnen nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Und nicht vergessen: Die richterliche Unabhängigkeit, die ihnen Rückendeckung gibt."
Das sehe ich anders.
Richter, die ihre Entscheidungsfindung ohne Kenntnis der vollständigen Verwaltungsakte Entscheidungsfindung vornehmen, können nicht in Anspruch nehmen einen Sachverhalt von Amts wegen erforscht zu
haben. Sie verstoßen gegen zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1983 und 1987 sowie gegen die Vorgabe des Bundesministeriums des Innern. In meinen Augen ist das Plump. Sie
verstoßen gegen Gesetz und Recht.
Es ist eine missbräuchliche Gesetzesauslegung des Art. 97 Grundgesetz - die Unabhängigkeit der Richter - dazu zu verwenden, vorzugeben Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - Bindung an Gesetz und Recht -
auszuhebeln.
Ich kenne diese Argumentation der Präsidenten und habe kein Verständnis dafür, dass Aufsichtsbehörden keinen Klartext reden. Zur Durchsetzung des Rechts ist dessen Anwendung zwingend
erforderlich.
Plumper kann man einen Rechtsstaat nicht vorführen.
Ich hatte bereits ausgeführt, dass in zwei Urteilen das Bundesverfassungsgericht 1983 und 1987 ausgeführt wurde, dass die Verwaltungsakte der BG vollständig zu sein hat. Das Bundesministerium des
Innern hat 2013 nachgelegt ohne die Urteile zu verschärfen. Paragraph 103 Sozialgerichtsgesetz verpflichtet die Richter den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Es muss doch bei jedem klingeln,
weshalb es als erforderlich angesehen wurde, dies in dieser Form darzulegen.
Es gibt einerseits den Grundsatz der guten Sitten, die derartiges im "Normalen" als ausschließen. Die Tatsache, dass Bundesverfassungsgericht und Bundesministerium des Innern sowie das Parlament
diese Praxis ausschließen wollen, zeigt dessen Notwendigkeit.
Art. 97 Grundgesetz garantiert die richterliche Unabhängigkeit. Aber diese richterliche Unabhängigkeit entbindet die Richter nicht davon, Gesetz und Recht zu missachten.
Würden die Richter am Sozialgericht Gesetz und Recht achten, gäb es diese Diskussionen hier nicht.
Mit Sicherheit darf man davon ausgehen, dass in diesem Forum nur ausgewählte Fälle zur Diskussion kommen. Aber davon auszugehen, dass es keine Dunkelziffer gäbe, wäre mit Sicherheit in der Annahme
falsch.
Es gibt viele Unfallverletzte, die es nicht schaffen, ihren Fall schriftlich darzustellen oder sich scheuen, mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich bitte aber auch an die Fälle zu denken,
die Unfallverletzten die Möglichkeit nehmen, selbst an die Öffentlichkeit zu gehen. Ich denke beispielsweise an Unfallverletzten, die im Koma liegen. Sie sind auf funktionierende gesetzliche
Handhabung angewiesen.
Wenn hier die Handhabung der Berufsgenossenschaften, der Gerichte angegriffen wird, ist zu bedenken, dass die jeweilige Aufsicht mitmachen und die Handlungsweisen "decken" muss.
(An dieser Stelle kann ich noch viel mehr ausführen.)
Wir diskutieren nicht den Grenzfall, nicht die irrtümliche Fehlentscheidung, sondern wir diskutieren die vorsätzlich falsche Handhabung der gesetzlichen Vorschrift.
Sorry, aber eine Berufsgenossenschaft, ein Richter, die/der einen Unfallverletzten schädigt, auch dadurch, dass sie/er keine vollständige Verwaltungsakte der rechtsstaatlichen
Verwaltungsentscheidung/seiner Urteilsfindung zugrunde kegt, handelt vorsätzlich.
Sie sind Straftäter im Sinne des Strafrechts, zu verurteilen und aus den Vertrauenspositionen wegen assozialem Verhalten zu entfernen. Andere bezeichnen dies als Amtsmissbrauch.
Ich bin nicht der Meinung, dass alle Richter am Sozialgericht oder alle Mitarbeiter aus den Berufsgenossenschaften zu entfernen sind. Aber es sollte Ihnen das Risiko entdeckt und bestraft zu werden,
deutlich gesteigert werden. Um das System zu bereinigen müssen m.E. nur wenige Öffentlichkeitswirksam entsorgt werden und dort eingesetzt werden, wo sie volkswirtschaftlich benötigt werden.
Es würde ihnen auch die Möglichkeit eröffnen, eine ordnungsgemäße Aktenführung einzuüben.
#813
Athena(Sonntag, 10 März 2019 10:36)
Hallo Mazi, Sie schrieben: #809
"Mein Vorschlag ist: Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht zu binden!
So steht es auch im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3.
Richter, die das Gesetz und das Recht nicht anwenden sind als Straftäter
1. aus dem Staatsdienst unehrenhaft zu entfernen,
2. sie sind zum Schadenersatz gegenüber dem Geschädigten verpflichtet."
Meine Antwort:
Klar, müssen RichterInnen sich an das Recht und Gesetz halten. Zumindest in der Theorie, entsprechend dem Grundgesetz. Die Krux aber ist, dass es schwer nachweisbar ist, wenn sie es in der Praxis
nicht tun, und sie werden in der Regel durch ihre Kollegen geschützt. Daher ist ein Antrag auf Befangenheit so gut wie umsonst. (Würde es unter bestimmten Umständen dennoch tun, einen
Befangenheitsantrag zu stellen.)
Außerdem sind die unseriösen RichterInnen ausgesprochen ausgebufft. Sie verstehen z.B. die Tricks der "Auslegung", sowohl was Pragrafen der Gesetze betrifft also auch bezüglich der Inhalte der
Schriftsätze, die sie vom Kläger erhalten usw. Und das muss man erstmal durchschauen, damit man entsprechend "parieren" kann. Auch zwischen den Zeilen lesen können und die grundlegenden Gesetze und
Paragrafen "studieren", die anzuwenden sind bzw. angewendet werden.
Oder die ausgebufften RichterInnen ignorieren einfach Inhalte der Schriftsätze und, und, und. Dies auf eine raffinierte Weise, im Sinne einer "Verdrehungskunst".
Plump werden unseriösen RichterInnen nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Und nicht vergessen: Die richterliche Unabhängigkeit, die ihnen Rückendeckung gibt.
Ich denke über Möglichkeiten nach, gegen Missstände vorzugehen. Noch habe ich nicht DIE Idee, bleibe aber nicht untätig.
#812
Athena(Sonntag, 10 März 2019 10:10)
Hallo Uwe
Mazi schrieb:
"Versuchen Sie einen neutralen Gutachter/Arzt zu finden und schlagen Sie diesen der BG vor. Bestehen Sie auf einen neutralen Gutachter und darauf, dass er seitens der BG keine Verwaltungsakte der BG
erhält und das Gutachten aufgrund eigener Untersuchung erstellt. Nehmen Sie Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der BG und machen Sie Kopien (vor allem von der 1. Seite, dem Inhaltsverzeichnis und
der letzten Seite)."
Klar ist, möglichst einen neutralen Gutachter selbst der BG vorschlagen. Oder sich mal bei der Ärztekammer zu den vorgeschlagenen erkundigen, ob die bei deiner Ärztekammer als Gutachter eingetragen
sind.
Sich die Verwaltungsakte der BG kopieren, die gesamte, wie Mazi sagte. Und die BG darum bitten, sie möge Ihnen schriftlich mitteilen, welche Unterlagen sie an den Gutachter senden. Mit Nennung der
genauen Seitenzahl. Und selbst medizinische Unterlagen (Kopien) beim Gutachter einreichen, die Sie für wichtig halten, vor dem Termin. Zusätzliche Kopien für Sie selbst anfertigen und sich auf jeder
Seite bestätigen lassen, dass der Gutachter davon eine Kopie erhalten hat.
PS: an Mazi, ich glaube nicht, dass die BG darauf eingeht, keine Verwaltungsakte an den Gutachter zu senden.
#811
Mazi(Freitag, 08 März 2019 17:24)
#809
So solltest die genaue Anschrift hier angeben, damit man nach den Ärzten "googlen kann.
Nach meinen bisherigen Ergebnissen ist es so, dass nicht auszuschließen ist, dass die von dir genannten Gutachter in einem Vertragsverhältnis zur BG stehen. Ob ein bestehendes Vertragsverhältnis die
Neutralität sicherstellt, bezweifle ich.
Das heisst nicht, dass ich die fachliche Autorität der Gutachter anzweifle, aber du darfst in der Tat nicht davon ausgehen, dass deren Gutachten neutral formuliert ist.
Offensichtlich war es auch nicht die Absicht der BG ein risikobehaftetes Gutachten in Auftrag zu geben. Unter diesem Vorzeichen, stellt sich die Frage, mit welchem Zweck die BG ein "Gutachten" dieser
Ärzte und bei wem sie dieses vorlegen will.
Mit Sicherheit wird jeder Richter im deutschen Rechtssystem ein solches Gutachten wegen mangelnder Neutralität nicht anerkennen und es genau so sehen wie ich.
Damit sage ich aber nicht, dass alle deutschen Richter sich in ihrer Entscheidungsfindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) halten. Sie müssen also zwischen Richtern und Richtern
unterscheiden.
Es geht also letztlich darum, dass die BG den Gang zum Sozialgericht vorbereitet und sich relativ sicher sein kann/Ist, einen "anderen" Richter dort zu treffen. Sehen sie es also nicht persönlich und
schauen Sie sich Erich's Fall an. Damit müssen Sie rechnen.
Auf das deutsche Rechtssystem können Sie sich nicht verlassen. Sie könnten sich nur dann darauf verlassen, wenn die Richter einer Kontrolle unterliegen würden. Dem ist nicht zuletzt wegen des
Sponsoring der BGs nicht so.
Wenn man einen Fehler feststellen wollte, dann müsste eine Kontrolle ausgeführt werden. Da man jedoch keine Fehler feststellen/bekannt machen will, deshalb unterlässt man die Kontrolle
tunlichst.
Was ist zu tun?
Versuchen Sie einen neutralen Gutachter/Arzt zu finden und schlagen Sie diesen der BG vor. Bestehen Sie auf einen neutralen Gutachter und darauf, dass er seitens der BG keine Verwaltungsakte der BG
erhält und das Gutachten aufgrund eigener Untersuchung erstellt. Nehmen Sie Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der BG und machen Sie Kopien (vor allem von der 1. Seite, dem Inhaltsverzeichnis und
der letzten Seite).
Halten Sie Kontakt zu Herrn Neumann!
#810
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 08 März 2019 16:54)
Uwe
(Freitag, 08 März 2019 14:37)
Hallo .Meine Name ist Uwe und ich habe Juni 2016 einen Arbeitsunfall wo ich stark verletzt worden bin. Ich war zwei Jahre und neun Monaten krank und jetzt sagt der Arzt dass ich mein Beruf nicht mehr
ausüben kann und darf . Muss jetzt zu Gutachter und deswegen melde ich mich bei Ihnen .Können sie mir da helfen ? Was raten Sie mir ? BG Gutachter Dr. med. Christian J. .Dr. med. Torsten M.. Dr. med.
Klaus R. . Vielen Dank im voraus MF Grüße
Hallo Uwe,
ich habe die Namen der Gutachter gekürzt, wegen Datenschutz.
Und zu einer möglichen Umschulung kann ich Dir etwas sagen.
Ruf mich an Tel.: 0421/583097.
#809
Mazi(Freitag, 08 März 2019 16:50)
#808
Mein Vorschlag ist: Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht zu binden!
So steht es auch im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3.
Richter, die das Gesetz und das Recht nicht anwenden sind als Straftäter
1. aus dem Staatsdienst unehrenhaft zu entfernen,
2. sie sind zum Schadenersatz gegenüber dem Geschädigten verpflichtet.
Das ist keine neue Erfahrung, die ich hier verbreite. Das war vor ca. 4000 Jahren, wie man nachlesen kann, nicht anders. Ich zitiere:
"Neu war der „Codex Hammurapi“ nicht nur wegen des Umfangs und der Vollständigkeit der Sammlung, sondern auch wegen seiner Verbreitung über das ganze Land. Fragmente, d. h. Reste von Stelen mit
Zeilen der Gesetzessammlung HAMMURAPIS wurden nämlich auch an anderen Orten Babyloniens ausgegraben. Es muss folglich mehrere gleichartige Exemplare der Gesetzesstele gegeben haben, mit denen
wahrscheinlich die Gesetze im ganzen Reich verbreitet werden sollten, um die Willkür der Richter und der Rechtsprechung einzuschränken."
(https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/hammurapi-und-seine-zeit)
Ich wiederhole: "um die Willkür der Richter und der Rechtsprechung einzuschränken"!
Es war schon immer so und der Ast auf dem du sitzt darfst du nicht abschneiden. Wenn folglich jemand etwas abschneiden will, dann kann es nicht der sein, der auf dem Ast sitzt.
#808
Athena(Donnerstag, 07 März 2019 14:49)
Mazi
Mit einem Vorschlag kommen wir nicht weiter. Ich verstehe Ihre Frage nicht.
#807
Athena(Donnerstag, 07 März 2019 14:44)
Mazi
Vorschlag?
#806
Mazi(Donnerstag, 07 März 2019 13:13)
#805
Welchen Vorschlag haben Sie?
#805
Athena(Donnerstag, 07 März 2019 03:42)
Mazi
Noch eine Frage: Mit welchen Mitteln sollen die schwarzen Richterschafe "ausgesondert" werden, können, wenn ein Befangenheitsantrag selten zum Erfolg führt?
#804
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 13:15)
Zurück zum ernst!
Wir vermissen bei den gesetzlichen Unfallkassen und in der Sozialgerichtsbarkeit deren Rechtsstaatlichkeit.
#803
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 13:12)
#799
Eigentlich müsste man schon an seinem Aussehen erkennen können, ob er dick genährt oder eher schmächtig aussieht.
#802
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 13:09)
#800
Was denken Sie, weshalb der Staat das Rechtsystem (Rechtsstaatlichkeit) vorgibt, aber nicht kontrolliert?
Jedes System, bei dem Straftäter nicht ermittelt und bestraft werden, neigt dazu, korrupt zu werden. Es ist nur eine Frage der Zeit bis sich Krimalität durchgesetzt und Oberhand gewonnen hat. Das
kann man durchaus auch als Gesetzmäßigkeit annehmen.
#801
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 12:45)
@Rotkäppchen
Aber nicht der Reißwolf, gell? ;-)
#800
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 12:41)
Mazi,
Okay, und es ist in der Tat nicht zwingend, dass Richter gerecht bzw. korrekt entscheiden. Ich hätte niemals gedacht, dass mir das, was mir bei Gericht und BG geschehen ist, erleben könnte. Bin zu
Anfang eben wohl zu naiv gewesen, weil ich davon ausgegangen bin, dass unser Rechtssystem funktioniert. Mein Vertrauen ist dahin, auch, weil ich weis, dass es mir nicht allein so geht.
Die Erfahrungen jedoch speichere ich nicht nur in meinem Kopf ab, dessen können Sie sich sicher sein.
#799
Rotkäppchen(Mittwoch, 06 März 2019 12:30)
#798
Und der Wolf könnte sich um die "schwarzen Scharfe" kümmern.
#798
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 12:21)
#796
Es war nicht meine Absicht Ihnen etwas in den Mund zu legen oder gar etwas zu unterstellen, was Sie nicht geschrieben haben.
Mein Punkt ist, das niemand davon ausgehen darf, das Richter am Sozialgericht nicht zwingend gerecht entscheiden bzw. korrekt entscheiden.
Allein die Tatsache, dass die BGs ihnen die notwendigen Informationen vorenthalten bzw. vorenthalten können, ohne das die Richter stutzig werden, das hat schon etwas. Wenn Betroffene nach genauem
Hinsehen feststellen, dass sie mit Vorsatz betrogen werden, dann sollte von einem Richter am Sozialgericht nach einer bestimmten Lebenserfahrung auch ein Mindestmaß an kritischem Vortrag seitens der
BGs vorhanden sein.
Es wäre falsch - und da stimme ich Ihnen zu - alle Richter an den Sozialgerichten "zu verteufeln". Das wäre m.E. auch der falsche Weg. Vielmehr sollten die "schwarzen Schafe" markiert, öffentlich
gemacht und ausgesondert werden.
#797
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 12:14)
#794
Hier der Link im Internet zur eigenen Beurteilung:
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=63379
#796
Athena(Mittwoch, 06 März 2019)
Mazi
Und sich "abgrenzen " von den schwarzen Richterschafen allein reicht nicht! Wir wollen ja nichts dem Zufall überlassen, bzw. auf das Glück, entweder an den einen oder anderen Richter zu geraten.,
bauen müssen.
Faires Verfahren für ALLE!
#795
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 11:46)
Mazi # 793
Ich beziehe mich nicht auf den Artikel, den Sie angegeben haben. Sondern auf meine angegebenen Links und auf meine Erfahrung, dessen, was ich selbst erlebt habe. Ich vermute nicht, ich habe ein
sicheres Wissen. Und klar ist, ich behaupte nicht, dass alle Richter korrupt sind. Ich empfehle aber, nicht ohne Grund, genau hinzuschauen, auch präventiv.
Und bitte genau lesen. Mazi.
#794
Erich Neumann alias unfallmann(Mittwoch, 06 März 2019 10:44)
#793
Hallo Mazi,
ein guter Beitrag, aber wie soll ein Leser die Information im Deutschen Ärzteblatt finden?
#793
Mazi(Mittwoch, 06 März 2019 10:00)
#790
Sie beziehen sich möglicherweise auf folgende Veröffentlichung:
"Auch dieser Hinweis entspricht nicht den Tatsachen. Dr. Schweyer und Dr. Wagner sind keineswegs „ausgewiesene Gutachter der Universität Köln“. Richtig ist vielmehr, dass die beiden Ärzte
Fortbildungsveranstaltungen der GenRe Business School (Tochter des Rückversicherungskonzerns General Reinsurance) besucht haben, welche wiederum an einem sog. „Certiefied Postgraduate Programme of
the University of Cologne“ (Pädagogisches Institut I für Bildungsphilosophie, Anthropologie und Pädagogik der Lebensspanne) teilnimmt. Eine direkte fachliche oder organisatorische Verbindung zur
Universität Köln besteht nicht."
Richtig ist, dass die Versicherer dieses Institut sponsern. Im Gegenzug werden besagte Titel verteilt. Das erscheint mir legitim, legitimiert aber nicht den Anschein eine neutralen Begutachtung
vorgenommen zu haben.
Nach meinen Informationen müssen die Ärzte hohe Kursgebühren bezahlen, die sich aus der Zuweisung von Gutachtenaufträgen der Versicherer amortisieren. Die "Gutachter" sind also darauf bedacht, "die
Kuh, die sie melken wollen, am Leben zu erhalten". Sie erstellen "Gutachten" auftrags und zu Gunsten von Versicherungen.
Was mir nicht als legitim erscheint, ist der Anschein der Gutachter, dass sie ihre "Gutachten" als neutral erscheinen lassen. Es muss jedem Leser eines Gutachtens klar sein, was die Angabe der
Qualifikation "cpu" besagt. Gleiches erwarte ich erst recht von einem professionellen Richter.
M.E. sollten Gutachter dazu verpflichtet werden, zu Beginn ihres Gutachtens zu erklären, wer für das Gutachten bezahlt hat und ob sie in einem Interessenkonflikt stehen. Bei Veröffentlichungen
wissenschaftlicher Medizin folgt man diesen allgemein gültigen Prinzipien (veröffentlicht 2009 in der Deutschen Ärztezeitung).
Im Fall der Gutachter mit der Ergänzung " cpu" ist dies eindeutig, deren Interessenkonflikt angegeben. Problematisch ist es nur da, wo professionelle Richter den Code nicht verstehen ( wollen).
Folgt ein Gericht dennoch derartigen mangelhaften Gutachten, von denen hier berichtet wird, sollte es verpflichtet sein, seine Entscheidungsfindung ausführlich zu begründen. Es geht nicht darum
qualifizierten Ärzten ihre Qulifikation abzusprechen, sondern es geht darum, sie nicht zu missbrauchen.
Wir kennen diese mafiösen Strukturen und kennen auch die Partizipation von Richtern an diesem System. Das rechtfertig aber nicht dazu, davon auszugehen, dass alle Richter korrupt sind. Von den
"gerechten" Richtern erwarte ich vielmehr, dass sie sich bewusst von diesen "schwarzen" Kollegen abgrenzen.
Aber will man das überhaupt?
Schon die Tatsache, dass Berufsgenossenschaften, Bundesversicherungsamt und Bundessozialgericht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales "gehändelt" werden, bringt die bewusst mangelhafte
Funktionstrennung zum Ausdruck.
Ich mache keinem amtierenden Amtsinhaber einen Vorwurf. Schließlich haben sie diese Strukturen auch nur geerbt. Ich mache Ihnen aber den Vorwurf, diese fehlende Funktionstrennung nicht zu beseitigen.
Die Struktur neigt dazu ein ewiges "Geschmäckle" bewusst in Kauf zu nehmen oder innezuhaben.
Weshalb wird die Funktionstrennung nicht bis nach oben, dem Bundesjustizministerium, durchgezogen? Viele Beschuldigungen, zu Recht oder zu Unrecht, würde der Nährboden entzogen?
Solange dies nicht erfolgt, müssen Hintergedanken unterstellt werden.
#792
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 09:48)
Seht euch bitte alle Links - in meinen vorherige Einträgen - an und nehmt die "Verbindungen" wahr. Schaut euch auch die Referenten und die Leitung des Institutes
https://www.di-uni.de/studium-weiterbildung/seminare-kurse/qualifizierung-zum-medizinischen-sachverstaendigen
an, ganz unten, dann die anderen Institute, insbesondere IMB und die von dem RA aufgeführten. "Gute" Zusammenarbeit, nicht zu übersehen, dieser ach so "ehrenwerten" Gesellschaft.
#791
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 09:13)
Merkwürdige Gutachterinstitute!
Interessant zu lesen auf der Website eines Rechtsanwaltes.
https://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gutachter/gutachteninstitute.html
Macht euch eure Gedanken dazu.
#790
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 08:36)
Mazi # 786 und Uwe bzw. an alle Interessierte
Guter Nebenverdienst, mit einem Ziel...
Nebentätigkeiten u.a. von Richtern und Mitarbeitern von Berufsgenossenschaften findest du in diesem Institut.
https://www.di-uni.de/studium-weiterbildung/seminare-kurse/qualifizierung-zum-medizinischen-sachverstaendigen
https://www.di-uni.de/fileadmin/user_upload/181217_cpuAlumniverzeichnis_DIU_Final.pdf
In diesem Institut werden med. Gutachter ausgebildet, die auch von Sozialgerichten genutzt werden. Hundert Pro. Habe selbst die Erfahrung gemacht. Ich sage die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.
Im Sachverständigenverzeichnis ist auch die Gutachterin zu finden, die mir meine Richterin am SG - gewaschen mit allen Tricks - "angedeihen" lassen wollte. Interessant ist, dass meine BG an der
Qualifizierung der Gutachter rege und schon lange als Referentin dabei ist. Und nicht nur das, sondern....
Die "ehrenwerte" Medizinerin, die mich begutachten sollte, findest du auch hier wieder:
http://www.gutachterinstitut.de/
Und hier eine interessante Information zum Gründer des IBM-Institutes von einem Rechtsanwalt:
https://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/arbg-berlin-gerichtssachverstaendiger-widerlegt-vorwurf-der-simulation-und-aggravation-des-imb-dres.html
Ich wollte diese Gutachterin für befangen erklären, aber da kam mir die Richterin am SG zuvor. Sie fertigte einfach auf Verdacht einen Beschluß der Ablehnung eines angeblichen Befangeheitsantrages
an. Eine echte Story. Und nicht nur diese. Also an alle: aufgepasst!
#789
Athena(Mittwoch, 06 März 2019 07:55)
Hallo Uwe, ich nochmal,
Aufgepasst:
Dieses Gutachterinstitut würde ich dir NICHT empfehlen:
http://www.gutachterinstitut.de/index.html
http://www.gutachterinstitut.de/medizinische-gutachter.html
#788
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 05 März 2019 08:23)
Hallo Besucher meiner Webseite,
auf diesem Wege möchte ich folgende E-Mail bekannt machen. Dabei geht es um eine GEDENKVERANSTALTUNG auf der "Montagsdemo Bremen" und meiner amerikanischen Polizeisirene, die schon am 08.11.2018
erfolgreich eingeschaltet wurde und zu einem Sondereinsatz der Polizei Bremen in der Behörde der BGHW geführt hat.
Hallo Mister Neumann
Wir möchten sie für Montag den 11.3. um 17:30 Uhr wieder auf dem Marktplatz einladen. Die Sirene wird gebraucht und evtl. ein Redebeitrag zum Gedenken an die Fukushima-Katastrophe.
Es werden auch andere Gruppen eingeladen und alle Leute die etwas
dazu sagen wollen.
Gruß von H.
#787
Athena(Montag, 04 März 2019 18:45)
Hallo Uwe,
Ihre BG wird Ihnen bis zu drei Gutachter vorschlagen. Gehen Sie dann so vor, wie Mazi anregte.
Wichtig:
Sie können auch der BG Gutachter vorschlagen. Die BG muss dir auch zu diesem Recht Auskunft geben. Auch, welche med. Kompetenzen die von Ihnen vorgeschlagenen Gutachter speziell zu Ihrem
Arbeitsunfall haben müssen. Sie können einen aber auch bis zu drei Gutachter (oder GutachterInnen) vorschlagen. Wenn die BG mit Ihren vorgeschlagenen Gutachter(innen) nicht einverstanden sein sollte,
dann bitten Sie Ihre BG darum, die Ablehnung zu begründen.
Keine Angst und alles mit Ruhe und mit Zeit angehen, sich nicht von der BG sich hetzen lassen. Wenn Sie zu mir Kontakt suchen wollen, dann schreiben Sie Erich eine Mail mit Ihrer Kontaktadresse. Er
kann diese mir dann weiterleiten. Ich habe Erfahrungen!
#786
Mazi(Montag, 04 März 2019 12:59)
#782
So ist es ganz offensichtlich. Die Grenze ist da, wo Lobbyismus in Korruption übergeht.
In der Kleinen Anfrage des Bundestages 18/10781 hat die Bundesregierung am 28.12.2016 zu den Nebeneinkünften hochrangiger Richter in der Bundesrepublik Stellung genommen, aber nicht angegeben, in
welcher Höhe diese Einnahmen letztlich aus öffentlichen Kassen stammen.
Nach bekanntem Urteil ist es unzulässig, dass öffentliche Gelder erneut an Beamte ausgezahlt werden. Sie sind zurückzufordern.
Ebenfalls aus bekanntem Urteil unterliegen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. aus Vortrags- oder schriftstellerischer Tätigkeit) der Sozialversicherungspflicht der Deutschen
Rentenversicherung. Nicht selten wird jedoch zur Verschleierung der Herkunft dieser Gelder eine "Waschanlage" zwischengeschaltet. Das ändert aber an der Tatsache nichts.
Es gilt also festzustellen, ob die Deutsche Rentenversicherung den Eingang der fälligen Sozialversicherungsbeiträgen aus den Einkünften der hochrangigen Richter vereinnahmt hat oder ob die Richter
diese Sozialversicherungsabgaben hinterzogen haben.
Wenn es so wäre, dass die hochrangigen Richter die Sozialabgaben hinterzogen hätten, wären sie Straftäter und in ihrem hohen staatlichen Amt nicht mehr tragbar.
Ich gehe davon aus, dass Berufsgenossenschaften, die zu den Nebeneinkünften der Richter als gesetzliche Unfallversicherungen nicht unwesentlich beigetragen haben, um diese Besonderheit wissen und die
Urteile nicht anders ausfallen können, als von Ihnen dargestellt bzw. aufgegriffen.
In der Folge wäre es in der Tat eher eine Überraschung, wenn wir anderes lesen würden.
Die kritische Anmerkung, ob Sozialgerichtsbarkeit überhaupt rechtsstaatlichen Grundsätzen unterliegt, darf schon von Parlamentariern und Bürgern hinterfragt werden.
Unterliegt schon, aber sie werden nur nicht eingehalten und niemand kümmert sich scheinbar darum.
#785
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 04 März 2019 12:25)
Hallo Besucher meiner Webseite,
auf diesem Wege bedanke ich mich für die E-Mail vom 03.03.2019 mit dem Text:
"Hallo Herr Neumann,
ich bin erst jetzt dazu gekommen, mit etwas Ruhe in Ihre Web-Seite zu schauen und ich finde dass die Eule mit Ihren Ergänzungen dort ganz gut hinein passt. Wie ich gesehen habe, stehen bei Ihnen
wieder Termine an und ich wünsche Ihnen viel Erfolg dafür!"
Mit freundlichen Grüßen
C. E.
#784
Mazi(Montag, 04 März 2019 12:20)
#783
Von Gutachtern wird erwartet, dass sie sich neutral mit dem Vorfall auseinandersetzen. Das ist m.E. Grundbedingung für eine solche Tätigkeit, sollte sie zu einer Entscheidungsfindung beitragen.
Meines Wissens schlägt die BG Gutachter vor, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis steht. Sie erkennen dies daran, dass die vorgeschlagenen Ärzte bei einer BG-Klinik tätig sind oder als D-Arzt
zugelassen sind. Gutachter, die mit der BG in einem Vertragsverhältnis stehen, können nicht vorgeben, neutral tätig zu sein.
Bitten Sie die BG um Vorschläge neutraler Gutachter und lehnen andere Gutachter wegen deren Befangenheit ab.
Melden Sie sich wieder, wenn Sie Antwort von der BG haben.
PS
Ich verweise auf den Artikel in der Deutschen Ärztezeitung aus dem Jahr 2009 (https://www.aerzteblatt.de/archiv/63379/Kritisches-Lesen-wissenschaftlicher-Artikel).
Dort heißt es, dass Autoren wissenschaftlicher Publikationen in der Medizin angeben müssen:
1. Wer hat für den Artikel bezahlt?
2. Steht der Autor in einem Interessenkonflikt?
Beide Antworten sind auf Ihren Fall übertragbar und zeigen auf, dass die BG es darauf anlegt, es ehrlich mit Ihnen zu meinen.
Es ist aber legitim, dass, wenn Sie von der BG etwas erwarten, Sie zur Aufklärung beitragen müssen. Ohne Gutachten dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass die BG in irgendeiner Form Ihnen eine
Unterstützung gewähren kann.
Es geht also ausschließlich um die Neutralität des Gutachters, der zu bewerten ist. Wenn Sie die Namen der angebotenen Gutachter der BG hier mitteilen, könnte ich recherchieren und Ihnen die evtl.
Verbindung zur BG darlegen.
Aber sehen Sie bitte die Aktion der BG nicht persönlich. Nach meiner Kenntnis ist diese Vorgehensweise, meines Erachtens unzulässige Vorgehensweise, allgemein üblich und das Bundesversicherungsamt
nimmt keinen Anstoß daran. Die scharfe Grenze ist da, wo Lobbyismus in Korruption übergeht.
#783
Uwe(Sonntag, 03 März 2019 13:54)
Ich muss tun Gutachten! Brauche Hilfe BITTE ! Angst vor der BG Gutachter wird im Auftrag der Berufsgenossenschaft tätig. , was raten sie mir zu tun BG Arbeitsunfall Mit freundlichen Grüßen
#782
Athena(Sonntag, 03 März 2019 09:09)
Die Anerkennung von Arbeitsunfällen durch BGen und die Statistik der erfolgreich erstrittenen Unfälle beim SG spricht doch Bände. Die Gesetze - das SGG - mit dessen Auslegungsmöglichkeiten durch
sogenannte Unabhänige Richter und die Zusammenarbeit mit den BGen ist ein Skandal. Es wird getrickst ohne Ende wo es nur geht, um die BGen zu entlasten und die Verunfallten zu belasten.
Lügen und Betrügen in allen Instanzen der Gerichte.
#779
Athena(Freitag, 01 März 2019 09:29)
Mazi und Interessierte
Klar doch, immer Akteneinsicht auch in die Verwaltungsakte nehmen, sowohl beim SG wie auch bei der BG / Sozialleistungsträger, vergleichen und für die eigene Akte ausdrucken lassen. Letztenendlich,
und das wiederhole ich, ist in der Gerichtsakte das abgelegt, was der Richter zur Grundlage seiner Entscheidung nimmt, was er für bedeutsam für das Verfahren hält (Richterliche Unabhängigkeit), Aber
unabhänngig davon, kann man selbst Dokumente einbringen, begründen, warum diese wichtig sind, auch wenn sie dann doppelt vorliegen sollten. In die Gerichtsakte einsehen, wissen, was darin enthalten
ist, in die Beiakten, Nebenakten, diese möglichst auch kopieren. Das Original der Verwaltungsakte erhält die BG spätestens am Ende des Verfahrens zurück. Beweiserbringung, dass Richter die gesamte
Verwaltungsakte nicht gelesen hat, wird dann schwierig, wenn gar unmöglich. Daher selber präventiv denken und handeln. Vollumfängliche Akteneinsicht, auch die elektronische ist das A und O. Denn es
gibt Richter, die gut mit der BG zusammen arbeiten, eben auch rechtsmissbräuchlich sich verhalten, dies äusserst trickreichhreh, scheinbar gesetzestreu. Scheinbar, wie gesagt!
#778
Mazi(Freitag, 01 März 2019 09:01)
Es besteht der dringende Verdacht, dass die Berufsgenossenschaften das Verletztengeld falsch berechnet haben und berechnen.
Nach meinem Dafürhalten fliesst das tarifvertraglich vereinbarte 13. Monatsgehalt nicht in die Berechnungen des Jahresarbeitsentgelt und das daraus folgende Nettoregelentgelt ein. Die Beiträge der
Sozialversicherung werden von den Unfallverletzten in doppelter Höhe in Rechnung gestellt.
Das bedeutet, dass allein aus der falschen Berechnung des Jahresarbeitsentgelts die Verletztengeldzahlungen ummindestens 8 % zu niedrig sind.
Mangels Internal Control und systematischer Kontrollen sind die fachlichen Fehler weder intern noch extern festgestellt worden.
Die Auskunft des Ministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber dem Parlament war zwar möglicherweise wahr, aber trotzdem nicht richtig. Der Aussage fehlte die Kontrolle, ob denn die ermittelten
Werte korrekt berechnet waren. Bereits ein einfacher Plausibiltätscheck hätte die Beteiligten verunsichern müssen und die Auskunft überprüfen lassen.
Zwischen Wahrheit und Wahrheit gibt es folglich einen feinen Unterschied. Athena, herzlichen Dank für die "Spur".
Bedauerlich ist, dass die Bürokratie mit Hilfe der Justiz die "Bürger um die Fichte führt".
Es liegt mir ein Schreiben an das Bundesversicherungsamt vor, aus dem der Verstoss der Berufsgenossenschaft gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht aus den Jahren 1983 und 1987 und die
Vorschrift des Bundesminiszeriums des Innern aus 2013 sogar verteidigt wird. Ein Zeichen dafür, dass es sich um keinen Einzelfall, sondern um systematisches Fehlverhalten handelt.
Landläufig bezeichnet man solche "Verwicklungen", solche Zusammenarbeit als eine Form der Korruption, wenn man unterstellt, dass durchschnittliche Intelligenz in Exekutive und Judikative eingesetzt
wird.
#777
Mazi(Donnerstag, 28 Februar 2019 10:08)
#776
Sie haben gelesen, dass das Bundesverfassungsgericht und das Bundesministerium des Innern der Verwaltungsakte der Behörde größte Bedeutung beimisst. Alles, alles ist von der objektiven Dokumentation
in der Verwaltungsakte der Behörde abhängig. Darauf haben die beiden Institute unmissverständlich hingewiesen.
Mit Sicherheit ist es die einfachste Lösung Fehler nicht festzustellen, wenn eine Prüfung nicht durchgeführt wird.
Anders formuliert: Wenn unabhängige Dritte (Gerichte, Aufsichtsbehörden, etc.) nur eine einzelne Verwaltungsakte einsehen, eine Aufsichtsbehörde die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aktenführung
erst gar nicht kontrolliert, dann ist das Aufdeckungsrisiko einer Straftat (Aktenmanipulation) für den Straftäter nicht gegeben.
Da mir nicht bekannt ist, dass Gerichte und Aufsichtsbehörde die Wahrhaftigkeit einer Verwaltungsakte kontrolliert haben, Gerichte im Rahmen der beantragten Akteneinsicht keine geprüfte
Verwaltungsakte vorlegen, gewähren sie kein rechtliches Gehör.
Letztlich sind auch Klagen, die nach Kenntnis der vom Gericht vorgelegten Verwaltungsakte eingereicht werden, mit dem gleichen Mangel behaftet.
Für alle Leser deshalb der Hinweis:
Wenn Sie eine sozialgerichtliche Klage einreichen, beantragen Sie bitte auch gleichzeitig Einsicht in der Verwaltungsakte, die Sie sich vom Gericht vorlegen lassen. Im Zweifel beantragen Sie, wenn
Sie es vergessen haben, erneute Akteneinsicht in die Verwaltungsakte, die dem Gericht vorgelegt wurde.
Wenn Sie bereits jetzt, Abweichungen in der Ihnen zuvor und jetzigen Verwaltungsakte feststellen, beanstanden Sie die Verwaltungsakte mit Bezug auf Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz und die angegebenen
Urteile des Bundesverfassungsgerichts und die Vorgabe des Bundesministeriums des Innern.
#776
Athena(Dienstag, 26 Februar 2019 08:43)
Hallo Mazi,
nochmals danke für Ihre Ausführungen. Möchte aber noch hinzufügen: Umso wichtiger ist das Thema Akteneinsicht, auch in die elektronisch geführten bzw. übertragenen Dokumente per elektronischem
Rechtsverkehr. Und auch das Thema Datenschutz als auch Datensicherheit und Übereinstimmung der Daten (papierne und elektronisch geführten Dokumente).
#775
Athena(Sonntag, 24 Februar 2019 12:52)
@Mazi und Info für alle Interessierte:
"Richter und Staatsanwälte klagen über Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung – trotzdem sind viele von ihnen nebenbei tätig. Muss die Verwaltung das unterbinden? Ein Berliner Politiker meint ja
und provoziert damit einhellige Reaktionen."
https://www.lto.de/recht/justiz/j/personalmangel-arbeitsbelastung-justiz-berlin-kritik-fdp-nebentaetigkeit-richter-staatsanwaelte-ausbildung/
Beispiel: So viele Richter in Berlin gehen einer Nebentätigkeit nach:
Beim Sozialgericht Berlin sind es immerhin 30 RichterInnen im Jahre 2018. Bleibt da noch angemessene Zeit zur ordentlichen Aktenführung und Ermittlung? Zweifel sind berechtigt.
Mazi #771
Kann ich nur dick und mit mehreren Ausrufungszeichen unterschreiben (Erfahrungen habe ich reichlich.)
"Lassen Sie uns über Missstände reden und schreiben. Ohne dies können Dritte in dem Glauben gewähnt sein, alles sei in Ordnung. Bei näherem Hinsehen ist nämlich (Einfügung: vieles) nicht in
Ordnung.
Ich handle seit geraumer Zeit entsprechend und suche Mitstreiter. Wer ist mit dabei? Der / die hinterlasse eine Kontaktadresse bei Erich (Mail oder Telefonnummer; bitte schriftlich bestätigen, dass
Erich diese an mich weiterleiten darf. )
#772
Athena(Sonntag, 24 Februar 2019 12:12)
Darüber sollten Kläger und Versicherte informiert sein! (Grund: Bei Antrag auf Akteneinsicht bei Gericht und der BGHW)
Seit 24. Oktober 2018 kann die BGHW digital und rechtssicher mit anderen Behörden und Gerichten kommunizieren. Die BGHW ist neben der VBG die erste Berufsgenossenschaft, die mit einem „besonderen
Behördenpostfach (beBPo)“ an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach angebunden ist.
https://www.siguv.de/siguv-gbr/aktuelles/digital-und-rechtssicher
#771
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:52)
Diese Vorschrift hat es in zweifacher Art in sich!
Zum einen wiederholt Sie nochmals inhaltlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und definiert die Verwaltungsakte der Behörde als
- objektive Dokumentation
- des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und
- die Verpflichtung aus dem Rechtsstaatsprinzip.
Zum anderen schreibt sie vor, dass
- Gerichte und Aufsichtsbehörden
anhand dieser Verwaltungsakte die Rechtskontrolle eines rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug der Behörde kontrollieren.
Es liegt auf der Hand, dass weder ein Gericht noch eine Aufsichtsbehörde vorgeben kann, eine Rechtskontrolle vorgenommen zu haben, ohne dass sie in der Lage gewesen sein können, ob ein Dokument (das
ihnen nicht einmal vorgelegt wurde) zu ihrer Entscheidungsfindung wesentlich gewesen sein könnte.
Deshalb sind alle Gerichts- und Verwaltungsentscheide, die vorgeben, ihre Sachverhalterforschung von Amts wegen auf einer unvollständigen Verwaltungsakte vorgenommen zu haben wegen eines besonders
schwerwiegenden Fehlers auch nach Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände nichtig.
Derartige gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Entscheidungen verstoßen nicht nur gegen Treue und Glauben, sondern stellen auch einen Verstoß gegen die guten Sitten dar.
... Und das mitten in Deutschland! ... Unglaublich! ...
Eine Besserung ist m.E. nicht in Sicht. Aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dessen Beschluss vom 08.01.2019 i.S. Dieselskandal gibt Zuversicht. Bisher sind die Taktiken der
Bekalgten aufgegangen und man sehr effizient missliebige Entscheidungen zu verhindern gewusst. Dem könnte jetzt ein Ende gesetzt sein.
Lassen Sie uns über Missstände reden und schreiben. Ohne dies können Dritte in dem Glauben gewähnt sein, alles sei in Ordnung. Bei näherem Hinsehen ist nämlich nicht in Ordnung. Der Fall Mollath, der
Fall Amri-Aktenmanipulation, der Fall Lüdge-Missbrauch oder der NSU-Prozess liefern aktuell schwergewichtige Beispiele aus unterschiedlichen Fachgebieten zeigen die Notwendigkeit des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 und dessen Missachtung auf.
Zuweilen wird die Verhinderung der Aufdeckung von Straftaten bekannt. M.E. hängt dies an mangelndem Druck seitens der Bevölkerung zusammen und dem geringen Risiko von Straftätern entdeckt und zur
Rechenschaft gezogen zu werden.
Wir sind hier nicht in der Problematik der Bewertung eines Justizirrtums, sondern bei dem vorsätzlich geplanten Verstoßes von Behörden gegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz.
#770
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:32)
Fortsetzung
Hier der Link:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/e-government-gesetz-minikommentar.html
#769
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:30)
Fortsetzung
In seinem "Minikommentar zum Gesetz zur Förderung der elktronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 26.07.2013 hat das Bundesministerium des Innern klargestellt. Ich
zitiere:
"4. Gewährleistung ordnungsgemäßer Aktenführung
Der nicht gesetzlich normierte Grundsatz ordnungsgemäßer Aktenführung umfasst die
Pflicht der Behörde zur objektiven Dokumentation des bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablaufs und folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip, da nur eine geordnete Aktenführung einen
rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug mit der Möglichkeit einer Rechtskontrolle durch Gerichte und Aufsichtsbehörden ermöglicht.
Hieraus ergibt sich die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, Akten zu führen (Gebot der Aktenmäßigkeit), alle wesentlichen Verfahrenshandlungen vollständig und nachvollziehbar abzubilden (Gebot
der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit) und diese wahrheitsgemäß aktenkundig zu machen (Gebot wahrheitsgetreuer Aktenführung). Umgekehrt folgt aus dieser Pflicht das grundsätzliche Verbot der
nachträglichen Entfernung und Verfälschung von rechtmäßig erlangten Erkenntnissen und Unterlagen aus den Akten (Sicherung von Authentizität und Integrität) sowie das Gebot, den Aktenbestand
langfristig zu sichern."
#768
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:26)
Fortsetzung
Hier ein Link, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 06.06.1983 ausführlicher beschreibt:
https://justiz-und-recht.de/akten-in-der-verwaltung/#Manipulationsschutz
#767
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:24)
Fortsetzung
Nach der Besdchluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 (– 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83 –):
"Die Pflicht … zur vollständigen Aktenführung steht nicht nur einer Hintanhaltung von Informationen und Wertungen, sondern auch deren Entfernung aus den Akten entgegen, wenn sie erst einmal
rechtmäßig dort hingelangt sind. Für die Beeinträchtigung der geeigneten Grundlage objektiven behördlichen Handelns macht es keinen Unterschied, ob die Unvollständigkeit der Akten von vornherein
besteht oder erst nachträglich eintritt".
#766
Mazi(Sonntag, 24 Februar 2019 10:21)
Ich habe mich schon mehrmals kritisch mit der Urteilsfindung der Richter an den Sozialgerichten auseinandergesetzt. Viele von Ihnen mag das leidig erscheinen (mir auch), aber es ist wichtig.
Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz sind Richter an den Sozialgerichten (anders als an den Zivilgerichten!) verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Deshalb ist es ihre Aufgabe bei der
jeweiligen Berufsgenossenschaft deren Verwaltungsakte einzufordern.
In der Regel beantragt ihr beauftragter Anwalt die Akteneinsicht in diese Akte zur Begründung seiner Klage.
Erhält ihr Rechtsbeistand oder Sie nicht die vollständige Verwaltungsakte, kann ihr Anwalt bzw. können Sie nicht sicher sein, dass die vollständige Verwaltungsakte zur Begründung der Klage nicht
vorgelegen hat.
Gewiss sind einige Dokumente für die Verwaltungsentscheidung, die angegriffen werden soll, irrelevant. Es ist also eine Entscheidung derart zu fällen, dass solche Dokumente für die
Entscheidungsfindung irrelevant sind. Um eine solche Entscheidung herbeizuführen, müssen diese zunächst vorliegen.
Bisher ist mir kein Fall bekannt geworden, bei dem die Berufsgenossenschaften eine vollständige Verwaltungsakte vorlegten und die Klage und letztlich auch die richterliche Entscheidungsfindung auf
Basis einer vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Berufsgenossenschaft erfolgte.
Dies stellt letztlich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs dar.
Klagen und Gerichtsurteile der Sozialgerichte sind danach mit besonders schwerwiegenden Fehlern behaftet, die auch nach Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände nichtig sind (§ 44
Verwaltungsverfahrensgesetz, § 40 Sozialgesetzbuch X).
Vergleiche hierzu auch LSG München, Urteil vom 23.07.2015, L 7 AS 546/14.
Letztlich sind Urteilsentscheidungen, die vorgeben einen Sachverhalt von Ams wegen erforscht zu haben - dies aber aus sachlichen Gründen nie erfolgt sein kann - nicht nur ein Verstoß gegen Treue und
Glauben, sondern auch ein Verstoß gegen die guten Sitten.
Diese Regelung hat keine Verfallsfristen! Sie können immer auf diese Argumentation zurück greifen. M.E. hält keine Klage, kein Urteil dieser Argumentation stand.
(Ich führe diese Argumentation nachfolgend in der Absicht, die Anforderungen bzw. Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesministeriums des Innern darzulegen. Nach Art. 20 Abs. 3
Grundgesetz sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden. Ein eigenständiges Entscheidungsrecht steht Ihnen nicht zu.
Der rhetorische Bruch an dieser Stelle soll dem Leser die Möglichkeit einräumen nach der allgemeinen Anforderung, die Bezugsbasis getrennt selbst zu erarbeiten und dabei lediglich Hilfestellung zu
geben.
Für Laien ist es sehr schwierig in dem unverständlichen Juristendeutsch die richtigen Bezüge zu finden.)
#765
Hahn(Freitag, 22 Februar 2019 11:21)
Wie versprochen sende ich die besten Wünsche und hoffe das sich alles mal zum Guten wendet.
#764
Mazi(Donnerstag, 21 Februar 2019 10:56)
#763
Hier die Links:
"Handlungsbedarf bei der gesetzlichen Unfallversicherung"
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903764.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/040/1904093.pdf
"Nebentätigkeiten von Bundesrichterinnen und Richtern in den Jahren 2010 bis 2016"
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/104/1810435.pdf
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/107/1810781.pdf
"Entschädigung von Arbeitsunfällen"
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/056/1905698.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906188.pdf
#763
Athena(Mittwoch, 20 Februar 2019 12:30)
Mazi #762
Welche kl. Anfragen meinst du genau? Zwecks Recherchevereinfachung. Ich bin eine Vielleserin. Und bleibe ansonsten weiterhin am "Ball".
Mal abwarten, wie sich eine kl. Anfrage, die derzeit in Bearbeitung ist, entwickelt. ;-)
#762
Mazi(Mittwoch, 20 Februar 2019 07:50)
#761
Das ist der Normalzustand und hängt wegen der Durchgängigkeit der Beschwerden über alle Berufsgenossenschaften verteilt mit deren Aufsicht zusammen. Selbst das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales oder das Parlament, der Deutsche Bundestag, kann offensichtlich daran nichts ändern. Athena hat es in diesem Forum einige Male thematisiert.
Man kann jedoch nicht davon ausgehen, dass die Abgeordneten es nicht versuchten. Lesen Sie beim Deutschen Bundestag unter dem Stichwort: "Kleine Anfrage" und die Antworten der Bundesregierung selbst
nach.
Ich persönlich habe das Bundesministerium ob seiner Auskunft gegenüber dem Parlament angeschrieben, aber bisher keine Rückantwort erhalten.
Wenn es Sie tröstet: Die Unstimmigkeiten mit der BG hat nichts mit Ihnen persönlich zu tun!
Das hilft Ihnen zwar auch nicht weiter, aber mental ist es ein Unterschied, wenn der Grund nicht bei einem selbst zu suchen ist.
#761
uwe,eweleit(Sonntag, 17 Februar 2019 12:15)
ich habe auch gerade Unstimmigkeiten mit der BGS nord wegen eines Unfalls.
viel glück
#760
Rebecca(Dienstag, 12 Februar 2019 17:43)
Die mit dem Auge aus dem Bus.
Eine spannende Geschichte. Viel Erfolg.
#759
Mazi(Dienstag, 12 Februar 2019 12:28)
#757
Ich habe das Schreiben des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Sommer, vom 30.01.2019 gelesen und bin der Meinung, dass Sie vor dem 15.02.2019 Ihre Stellnahmen
einreichen sollten.
Sein Schreiben ist nach § 44 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Begründung:
Das Datenschutzgesetz, die DSGVO, regelt in Art. 1 Abs. 1 und 2: "Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Verkehr solcher Daten. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Rechte auf Schutz personenbezogener Daten."
Wenn es hier darum ginge, einen Schutz personenbezogener Daten zu etablieren, so wäre zu allererst der Verstoß der BGHW zu nennen. Sie war es die berechtigt oder unberechtigt verantwortliche
Sacharbeiter benannt hat.
In der Folge würde ein Klagerecht des genannten Sachbearbeiters, zu dessen Geheimhaltung Sie bewegt werden sollen, gegenüber seinem Arbeitgeber bestehen.
Da davon auszugehen ist, zumindest wollen dies die Schreiben der BGHW dies glauben machen, dass diese Mitarbeiter selbst diese Schreiben erstellten und folglich die Preisgabe ihrer eigenen
"personenbezogenen" Daten verantworten, darf Ihrerseits unterstellt werden, dass diese Sachbearbeiter mit der Erstellung ihrer Schreiben ihr Einverständnis selbst erklärten.
Dies zu klären ist aber nicht Ihre Aufgabe und Sie dürfen unterstellen, dass die BGHW dies ihrerseits bereits abschließend geklärt hat.
Anders könnte die Veröffentlichung von Bildern zu werten sein.
Die genannten Personen könnten auf ein Recht am Bild verweisen. Sie könnten beispielsweise den Nachweis führen, dass zum Beispiel die BGHW diese Bilder unrechtmäßig veröffentlicht habe. Sie hätten
diese Reisen nach Fernost aus privatem Vermögen bezahlt und sie hätten an privaten Verantstaltungen dort teilgenommen. Alle Bilder seien privat.
Da die BG diese Bilder veröffentlichte, darf angenommen werden, dass die BG zuvor auch diesen Status vorher rechtlich und abschließend geprüft hat. Es ist nachvollziehbar, dass die betroffenen
Privatpersonen die Reisen nach Fernost nicht privat bezahlten und auch an keiner privaten Feier teilgenommen haben.
Mit Blick auf den Geltungsbereich der DSGVO sehe ich aufgrund dessen Einschränkung keine Restriktion, die Sie zu beachten hätten. Die Argumentation des Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit, Herrn Dr. Sommer, vom 30.01.2019 sehe ich als unzulässig mit der Folge von deren Nichtigkeit an.
Exekutive und Judikative sind nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden. In diesem Fall geben sie die Umsetzung eines Gesetzes vor, das in seinem Geltungsbereich anderes aussagt,
versuchen Sie gar zu täuschen und durch Terminsetzung sogar zusätzlichen Druck aufzubauen.
Ich vergleiche den Fall mit früheren ungesetzlichen Gerichtsentscheidungen am Sozialgericht.
Ich empfehle Ihnen zu dessen Schreiben Stellung zu nehmen, dessen Folgerungen zu widersprechen, Rücknahme dieses Schreibens und auf eine ordentliche sachbezogene Begründung zu bestehen.
Bei den bisher eingesehenen Gerichturteilen hatten die urteilenden Richter angegeben, den Sachverhalt von Amts wegen auftragsgemäß erforscht zu haben. Aber es ist bekannt geworden und auszuschließen,
dass den Richtern zu deren Entscheidungsfindung nicht einmal eine vollständige Verwaltungsakte der BGHW übergeben wurde, bzw. ihnen vorgelegen hat.
Was ist los in Bremen?
Weshalb übervorteilen staatliche Behörden andere staatliche Institutionen zu Lasten der dort wohnenden Bürger?
Hier bestehen so eklatante Verstöße, dass es unglaublich ist, dass die dortigen Behörden keine Kenntnis davon hätten. Im vorliegenden Fall baut eine öffentliche Behörde eine Scheinargumentation auf
der DSGVO auf, die nicht einmal dazu geeignet ist. Zweckmäßig erscheint mir ein Entschuldigungsschreiben des dortigen Behördenleiters mit der Ankündigung eines fundierten Schreibens bei Ermahnung des
Mitarbeiters zur ordnungsgemäßen Ausübung der Amtsgeschäfte.
Ich bin damit einverstanden, dass Sie diesen Kommentar zur Argumentation verwenden dürfen oder ggfs. sogar als Kopie vorlegen/einreichen.
#758
Inderin heftig(Dienstag, 12 Februar 2019 12:18)
komplett sprachlos .. ich wünsche Ihnen viel Erfolg !!
#757
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 11 Februar 2019 23:51)
Mazi
#755
Das Einsehen (Schreiben zum Datenschutz) ist unter dem 30.01.2019 möglich.
#756
Mazi(Montag, 11 Februar 2019 17:19)
Ohnehin habe ich den Eindruck gewonnen, dass behördlicherseits man sich nicht an Gesetz und Recht gebunden fühlte und handelte.
Ich habe mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass mir kein Richter, keine sozialgerichtliche Auseinandersetzung bekannt geworden ist,
bei denen Richter tatsächlich entschieden haben könnten, dass bestimmte Dokumente nicht zu dessen richterlichen Entscheidungsfreiheit gehörten bzw.
im umgekehrten Fall die Aussage treffen könnten, dass ihnen tatsächlich eine Verwaltungsakte mit allen bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse vorgelegen habe.
In Ermangelung eine Sachaufklärung von Amts wegen vorgenommen zu haben, sind sie nicht berechtigt vorzugeben, gleiches ihrer richterlichen Entscheidung zugrunde gelegt zu haben.
Kurz:
Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte nehmen sich zu Lasten von Unfallverletzten Rechte heraus, zu denen sie gar nicht befugt sind. Sie sind an Gesetz und Recht gebunden.
Da alle Kontrollen innerhalb des gleichen Systems gehalten werden, kein Aufdeckungsrisiko für Berufsgenossenschaften und Richter besteht, ist ohne Systemveränderung mit keiner Besserung zu
rechnen.
Grundgesetzlich ist das Gebahren der Berufsgenossenschaften und Sozialgericht jedenfalls grundgesetzlich nicht abgesichert.
#755
Mazi(Montag, 11 Februar 2019 17:16)
Ich habe auf Ihrer Internet-Seite keine personenbezogene Daten gesehen, die das deutsche Datenschutzgesetz schützen könnte. Deshalb kann ich den Vortrag der Datenschützerin nicht nachvollziehen
Hier der Link, auf den ich mich beziehe: https://unfallmann.jimdo.com/30-01-2019-datenschutz-und-die-antwort/
Es wäre hilfreich deren Schreiben hier auf der Internetseite ebenso einsehen zu können und zu prüfen, ob sie tatsächlich Grund zu Beanstandungen hat.
#754
Mazi(Montag, 11 Februar 2019 16:15)
#752
Das ist so und das Entdeckungsrisiko kriminellen Handelns ist zugegeben äußerst gering.
Das was Sie behaupten ist im Intgernet an zahlreichen Stellen nachzulesen.
#753
Athena(Montag, 11 Februar 2019 16:06)
Hallo Ansorge, völlig richtig was du geschrieben hast. Ist leider wahr, auch, dass wir keine Lobby haben und man uns und unseren Erfahrungen und Wissen nicht glaubt oder nicht glauben will.
#752
Horst G. Ansorge(Sonntag, 10 Februar 2019 18:24)
Die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften und die garantierte Unabhängigkeit der Sozialrichter verführen zwangsläufig korrupte Beteiligte zum Betrug. BGs sponsern Richter, Anwälte, Ärzte und
Gutachter jeglicher Art durch Einladungen zu Vorträgen, Kongressen und Veranstaltungen , so dass sie sich stets auf auf diese Typen verlassen können. Günstige Gutachten belohnt z. B. die BG BAU
nachweislich mit höheren Gebühren. Pecunia non olet !!!
#751
Athena(Freitag, 08 Februar 2019 10:26)
Nachtrag:
Daher ist es wichtig, im Mindesten hier auf Erichs Gästebuch das Dilemma öffentlich zu machen!
#750
Athena(Freitag, 08 Februar 2019 09:39)
@ Mazii
Unser Thema wird stiefmütterlich behandelt, auch von den Medien. Bislang, leider. Und Schick wird seine Interessen, wie auf Website sichtbar, verfolgen, mehr nicht. Theoretisch wollen einige, die
Praxis zeigt was anderes.
#749
Mazi(Donnerstag, 07 Februar 2019 13:16)
#Athena
Das sehe ich nicht anders. Das ist schlicht einfache Mathematik bzw. Lobbyismus. Wahre Kritiker bezeichnen dieses Zusammenspiel sogar als eine Form bzw. Ausprägung von Korruption.
Mir fehlen die Argumente einer solchen Formulierung entgegenzutreten, muss aber zumindest den Verdacht aufgrund der von Ihnen zitierten Quellen und Mathematik bestätigen.
Den Rückschluss auf das Verständnis der Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland muss ich mit Bezug auf Art. 20 Abs. 3 GG bestätigen. Ich bin zwar der Meinung, dass diese Gesetze dem
Geist des Grundgesetzes widersprechen, aber sie sind da und das ist das Problem.
Folglich geht es letztlich darum, dem Lobbyismus den Zugang zur Legislativen zu versperren.
Dr. Schick hat in seinem neuen Verein "Finanzwende" sich dieses Ziel gesetzt, begrenzt derzeit seine Aktivitäten aber offensichtlich noch auf den Bankenlobbyismus.
#748
Athena(Samstag, 02 Februar 2019 09:34)
Zum Abschluss meiner (vorläufigen) Aufzählung, wovon die BGen und Unternehmer/Arbeitgeber profitieren:
Bei nicht intensiver Ermittlung wird auch ein mögliches fahrlässiges Präventionsversagen (Prävention - gesetzliche Aufgabe der BGen) nicht öffentlich, kann verschleiert werden. Das nutzt wiederum
auch den Unternehmen.
Die Landesämter für Arbeitschutz klagen nur über Personalmangel, handeln und protestieren jedoch nicht oder nicht nachhaltig. So kommen sie in vielen Teilen um die Prüfung, ob Arbeitsschutzmanßnahmen
im Unternehmen eingehalten wurden oder nicht, herum. Nicht zu vergessen: Die Landesämter für Arbeitsschutz müssen in Sachen Prävention mit den BGen zusammenarbeiten.
Geht der Personalmangel tatsächlich zu Lasten des Landes, das für die Personaleinstellung zuständig ist, dann kann davon abgeleitet werden, dass eine ordentliche Prüfungs- und Aufsichtspflicht der
Landesämter für Arbeitsschutz nur theoretisch im Gesetz verankert ist, aber nicht wirklich gewollt wird.
Im Übrigen profitieren die BGen von der gesetzlich verankerten Möglichkeit des "Ermessens" im Ermitteln und der Ermessensspielräume bei einer Entscheidung über Leistungen. Ob Ermessensfehler
vorliegen oder nicht, die BGen gegen ein "pflichtgemäßes Ermessen" verstoßen haben oder nicht, das entscheidet dann im Klagefalle das Sozialgericht. Meist zu Gunsten der BGen.
Klar ist mir lange, in welchem System wir eigentlich leben, wer hier bevorzugt wird, wer die Lasten zu tragen hat, mit welchem Ergebnis.
#747
Athena(Samstag, 02 Februar 2019 08:44)
@Mazi
Habe noch was vergessen mitzuteilen:
Wovon beide, Unternehmer bzw. Arbeitgeber und BGen noch profitieren, was beiden auch Vorteile schafft und zur politisch gewollten "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" beiträgt:
Mehr prekär Beschäftigte, Niedriglöhner, Teilzeitbeschäftigte, Minijobber einzustellen mindert die Beitragshöhe der Arbeitgeber, - aber auch in der Regel die mögliche Entschädigungssumme, die MdE der
BG im Fall eines anerkannten Unfalles. (Von Ausnahmeregelungen abgesehen.)
Siehe folgend und § 157 SGB ff. VII und Punkt "Finanzierung" unter Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland
"Die gesetzliche Unfallversicherung wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen in einem nachträglichen Umlageverfahren (Jahresbeitrag).
Die Höhe des Beitrags richtet sich im Bereich der gewerblichen Unfallversicherung und bei den versicherten Unternehmen (z. B. Verkehrsbetriebe) der öffentlichen Unfallversicherer nach der
Arbeitsentgeltsumme sowie nach der Gefahrklasse, zu der der Unternehmer veranlagt worden ist. Die Gefahrklasse wird in jeder gewerblichen Berufsgenossenschaft von der Vertreterversammlung in deren
Gefahrtarif festgesetzt (§ 157 SGB VII). Die Beiträge werden allein von den Unternehmern (Arbeitgebern) erbracht (§ 150 Absatz 1 SGB VII). Die Beitragshöhe richtet sich dabei u. a. auch nach der Höhe
des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme (§ 153 SGB VII).
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche und der Anzahl der gehaltenen Tiere richten. "
Die Höhe der Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung richten sich u. a. auch nach der Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts, der so genannten Lohnsumme (§ 153
SGB VII).
#746
Athena(Freitag, 01 Februar 2019 14:33)
@Matzi
Wovon profitieren die UnternehmerInnen als BG-Mitglieder finanziell?
Wenn sie
a) ArbeitnehmerInnen und Angestellte nicht ausreichend oder überhaupt nicht zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aufklären, A. und A. "unwissend" bleiben oder Arbeitsverlust befürchten
müssen.
b) weniger Unfälle gemeldet bzw. weniger Arbeitsunfälle als Arbeitsunfälle entschädigt werden;
c) die tatsächliche Ursache des Arbeitsunfalles, die betriebliche etc., nicht ans "Tageslicht" kommt;
d) die BGen nicht intensiv ermitteln;
e) Unternehmer zwar theoretisch mit einem Bußgeld, Strafanzeige und einem Regress rechnen müssen, jedoch meist "ungestraft" davonkommen, weil BG-, Landesämter für Arbeitsschutz und Staatsanwälte im
Falle einer Anzeige nicht intensiv genug ermitteln.
Man könnte meinen, intensive Ermittlungen - eigene der BGen , intensive Ermittlungen durch Landesämter und Gerichte, müsste sich für die BGen lohnen: Mehr Einnahmen durch höhere Beiträge,
Beitragsansprüche, ggf. auch Regressansprüche. Jedoch fürchten die BGen Gerichtsprozesse gegen Unternehmer. Der Aufwand lohnt sich für die BGen nicht wirklich. Und das wissen die BGen.
Höhere Beiträge aufgrund von mehr Arbeitsunfällen sind - verhältnismäßig betrachtet - finanziell nicht so "rentabel" wie sparen an Entschädigungsleistungen u.a. mittels viel zu "lascher"
Ermittlungsarbeit zu Lasten der verunfallten Menschen im Arbeitsleben. Zudem sind die BGen verpflichtet, den politischen Willen des Grundsatzes von "Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" zu
berücksichtigen.
Also die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer und BGen funktioniert zu Lasten der im Arbeitsleben verunfallten Menschen. Sozialgerichte wirken unterstützend. Und der politische Wille "Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" scheint allen Beteiligten zu nützen, außer den verunfallten Menschen.
Ein Beispiel für prekäre und äußerst kritikwürdige finanzielle Einsparungen: Die BGHW hat 2013 für Einsparungen das Bundesverdienstkreuz erhalten. Motivierend für alle anderen BGen.
#745
Athena(Freitag, 01 Februar 2019 10:53)
Hatte die Links zu den BDA-Forderungen vergessen, diesen lassen Rückschlüsse auf die Vorstellungen der Wirtschaft zu, daher nicht zu vernachlässigen:
- Der "Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit", nach dem die BGen (überhaupt Sozialleistungsträger) zu handeln haben (politischer Wille, auch im SGB zu finden)
Unter dem Stichwort: „Prävention zahlt sich aus“: Beitragsausgleichsverfahren
Das Beitragsausgleichsverfahren ist gesetzlich vorgeschriebenes Element der Beitragsberechnung. Generell heißt dies, dass Unternehmen, die viele oder sehr schwere Unfälle haben, mit einem höheren
Beitrag rechnen müssen, als Firmen, die wenige oder nur leichte Unfälle haben. Damit soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, Arbeitsunfälle zu verhindern.
Video, (als Beispiel) zur neuen Beitragsberechnung (2019) bzw. Berechnung des Gefahrtarifs
https://www.bgn.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/gefahrtarife/
Ein interessantes Paper des BDA (Bund der Arbeitgeber), deren Forderungen
"Leistungen zielgenauer gewähren BDA-Konzept zur Reform der gesetzlichen Unfallversi
cherung" (2018)
Kritisch dabei zu hinterfragen:
Wie gut funktioniert der Arbeitsschutz, die Prävention von Arbeitsunfällen bzw. die Kontrolle tatsächlicher Arbeitsunfälle und das Meldeverfahren?
Wodruch profitieren BGen und Unternehmer?
Wie wird der Grundsatz, der politische Wille der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ erfüllt?
Was sind die Forderungen der BDA (Lobbysten aus der Wirtschaft)
Mit welchen möglichen Methoden (Tricks?)? Zu wessen Gunsten, zu wessen Lasten?
Bis dahin erstmal, zur Anregung, zum vertiefendem Studium.
Sollte mir noch mehr einfallen, dann teile ich das mit.
Gruß von Athena
#743
Athena(Donnerstag, 31 Januar 2019 13:34)
@Matzi,
sehr gut!
Bin auf die Antwort sehr gespannt.
Zu § 104 SGB 7 u.a. später.
#742
Mazi(Mittwoch, 30 Januar 2019 15:52)
#741
Denken Sie etwa an § 104 SGB VII? Ja das der Hammer und einmalig.
Da § 104 SGB VII die Haftung beschränkt und die BGs Verletztengeld bis maximal 96T € als Jahreshöchstverdienst anerkennt, ist in der Tat eine Versicherungslücke im Zeitablauf entstanden, die durch
nichts zu rechtfertigen ist.
Übrigens, der Präsident des Deutschen Bundestages ist wegen der Antwort des BMAS mit Schreiben an das BMAS vom 28.01.2019 bereits schriftlich in Kenntnis gesetzt. Mal sehen, ob er es lustig findet,
dass das BMAS auf diese Art die Fragen des Deutschen Bundestages beantworten darf.
#741
Athena(Dienstag, 29 Januar 2019 17:44)
Hallo Matzi,
ja, in der Tat, auffallend sind die Werte der Verwaltungs-BG. Und vor Kurzem sprach ich mit einem Vertreter, der die VBG rühmte, weil die VBG letztes Jahr 44.000 Entschädigungsfälle gehabt haben
will. Bundesweit.
Es lässt sich auch gut ableiten, bezüglich der einzelnen BGs, wie wenige Fälle überhaupt entschädigt werden. Woran das wohl liegen mag? Natürlich an den politisch erwünschten Sparmaßnahmen und auch
an den eigennützigen Sparmaßnahmen der BGen zu Lasten der Verunfallten, aber zu Gunsten der BGen, infolgedessen auch zu Gunsten der Unternehmer, der Wirtschaft letztendlich. Die Sozialgerichte wirken
unterstützend. Ausnahmefälle selbstverständlich. Und hängt auch von der Persönlichkeit des Richters ab.
Vergleich doch mal die Zahl der Urteile über Jahre ins Verhältnis gesetzt, die erfolgreich oder nicht erfolgreich waren. Das Ergebnis sagt viel darüber aus, mit was für einem System wir es wirklich
zu tun haben. Vor allem auch,mit was für einem Rechtssystem. Hier in der BRD.
Und wie viel einzelne Länder Unfallopfer tatsächlich entschädigen. Deutschland liegt im unteren Bereich,nicht, weil es hier. weniger Unfälle gäbe.
#740
Mazi(Montag, 28 Januar 2019 01:00)
#733
Vielen Dank für den Hinweis!!!
Jetzt wissen wir was los ist. War das keinem früher aufgefallen?
Hier ist handlungszwang.
Wenn man die BGs nicht gänzlich schließt, so muss man sie wieder im Sinne des SGB operationsfähig machen. Dazu müssen in erster Linie Köpfe und nicht die Schuhe der "Köpfe" ausgetauscht werden.
Nicht desto trotz ist mir der direkte Zusammenhang im Zusammenwirken zwischen den Berufsgenossenschaften und den Sozialgerichten unklar - wenn man Korruptionsüberlegungen außen vor lässt.
#739
Mazi(Montag, 28 Januar 2019 00:54)
#733
Folgende Ratio wird nach der Auskunft der Bundesregierung (Kleine Anfrage 19/05698) von den gesetzlichen Unfallversicherungen, den nachfolgenden, jeweiligen BG angegeben (Verhältnis von
Entschädigungen zu angezeigter Schadensmeldung pro 1.000 Versicherten):
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
0,05% Rehabilitation/Teilhabe
0,00% Finanzielle
0,05% Gesamt
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
0,25% Rehabilitation/Teilhabe
0,06% Finanzielle
0,30% Gesamt
alle Berufsgenossenschaften gemeinsam
0,97% Rehabilitation/Teilhabe
0,33% Finanzielle
1,23% Gesamt
Auffallend sind die Werte der Verwaltungs-BG, die gar nicht in das Bild passen wollen. Zumindest hier sollte nachgefasst und plausibilisiert werden.
Ich werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wie auch die Bundestagsabgeordnete, Frau Krellmann, wegen der Unplausibilität informieren und um Auskunft bitten.
Die Fallzahlen sollten mit anderen Versicherungen plausibilisiert werden. Vertrauenswürdig erscheinen sie mir nicht.
#738
Mazi(Montag, 28 Januar 2019 00:36)
#733
Ich habe mir die Mühe gemacht, die Antwort nachgerechnet und folgende Aussagen abgeleitet:
Folgende Aufwendungen gibt die jeweilige BG pro 1.000 Versicherten an:
47,27 € BG Rohstoffe und chemische Industrie
66,09 € BG Holz und Metall
38,56 € BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
76,08 € BG der Bauwirtschaft
40,85 € BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
50,18 € BG Handel und Warenlogistik
79,93 € BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
13,69 € Verwaltungs-BG
52,11 € BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
#737
Athena(Samstag, 26 Januar 2019 14:33)
Wir klären auf und lernen grantiert dazu:
Wer möchte auch wie ich an öffentlichen SG-Verfahren / Gesetzliche Unfallversicherungen teilnehmen? Besteht ein Interesse? Dann hier erstmal kurz mitteilen. Anschließend, bei ausreichendem Interesse
können wir uns überlegen, wie wir miteinander kommunizieren und zusammenkommen können.
#736
Athena(Samstag, 26 Januar 2019 14:32)
Hier ein weiterer aufschlußreicher Beitrag und Unterstützer. Unbedingt lesen!
https://www.buzzfeed.com/de/danieldrepper/krank-durch-arbeit-und-keiner-zahlt
zu dem Thema
Krank durch Arbeit – und keiner zahlt (In Zusammenarbeit mit ZDFzoom und BuzzFeedNews)
In Deutschland werden jedes Jahr tausende Menschen nicht entschädigt, obwohl ihre Arbeit sie krank gemacht hat. Die Unternehmen sparen dadurch hunderte Millionen Euro, auf Kosten der Steuerzahler.
Das zeigen jahrelange Recherchen von BuzzFeed News Deutschland und ZDFzoom.
...
#735
Michael Gümbel(Donnerstag, 24 Januar 2019 16:28)
Herzliche Grüße und alles Gute aus Hamburg
Michael Gümbel
Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit
Schanzenstraße 75
20357 Hamburg
www.arbeitundgesundheit.de
#734
Athena(Mittwoch, 23 Januar 2019 09:18)
„Krank und keiner zahlt“
(meint beim Arbeitsunfall)
Dokumentation heute, 23.01.19, 22.45Uhr, ZDF
#733
Athena(Dienstag, 22 Januar 2019 12:06)
@Erich #729
Hier die umfangreichere Statistik der BGHW aus dem Jahr 2017 (aus 2018 gibts noch keine Übersicht). Hier folgend nur für die BGHW
https://www.bghw.de/die-bghw/bghw-in-zahlen/jahresbilanz-2017/jahresbilanz-2017#unf-llen-und-berufskrankheiten
Hier interessante Daten auf die Kleine Anfrage Die Linke. Hier statistische Angaben aus allen BGs.
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/Kleine_Anfrage_19-05698_-_Antwort.pdf
Das Resultat, ein interessantes Ergebnis. Jedenfalls kannst du feststellen, wie viele Unfälle beschieden wurden, welche im mindestens teilweise erfolgreich waren, wie viele geklagt haben und wie
viele Klagen beim Sozialgericht erfolgreich waren. Ein bißchen Rechenarbeit gehört zur Recherche aber dazu.
Auch wenn das Ergebnis interessant ist (relativ wenige erfolgreiche Bescheide und Sozialerichtsurteile - also nicht zu Gunsten der Betroffenen Verunfallten), so können deine Fragen damit nicht
beantwortet werden. Aber Wunder oh Wunder, nur ein geringer Teil der Verunfallten kommen zu ihrem Recht, begründet oder nicht. Zu Recht oder zu Unrecht, das aber ist die Frage aller Fragen, die
schwierig zu beantworten ist. Hierüber gibt es keine Statistik. Da sind in der Tat die Betroffenen gefragt, hierzu aus ihrer Sicht und Erfahrung zu antworten. Und sich zusammen zu tun.
Aber zumindest hast du mal die Zahlen der nicht erfolgreich beschiedenen Unfälle und nicht erfolgreichen Sozialgerichtsklagen. Allein diese Zahlen geben schwer zu denken.
#732
Horst Ansorge(Dienstag, 22 Januar 2019 10:30)
Erich, ich habe Verfassungsbeschwerde eingereicht und lasse prüfen, ob es sich um Grundrechtsverletzungen handelt, wenn Bremer Sozialrichter die BG BAU beraten, wie die An-
sprüche der Kläger zielgenau abzuschmettern sind. Ich werde
Dir berichten.
#731
Mazi(Sonntag, 20 Januar 2019 15:13)
Ich habe den Beschluss des Landgerichts Bremen nicht verstanden (https://unfallmann.jimdo.com/22-11-2018-eidesstaattliche-versicherung-sirene/).
Wurde vom Gericht beschlossen, dass das Gebäude unter Nutzung der Sirene betreten werden darf oder wurde der Beschluss so gesprochen, dass das Gebäude nicht betreten werden darf.
Wenn letzteres beschlossen wurde, dann Frage ich mich, was die Anmerkung zur "Sirene" soll. Wenn das Gebäude nicht betreten werden darf, dann ist es logisch, dass keine Sirene in dem Gebäude der BG
benutzt werden kann. Da aber die Anmerkung "Sirene" in dem Beschluss Erwähnung findet, soll dies bestimmt auch eine Bedeutung haben.
Wenn der Beschluss so zu verstehen ist, dass beim Betreten keine Sirene zum Einsatz kommen darf, impliziert der richterliche Beschluss, dass jede Störung im Gebäude mit jedem anderen Gerät zulässig
ist.
Wie dem auch ist, dokumentiert der richterliche Beschluss, dass zuvor der Zutritt im Gebäude jederzeit erlaubt war und jetzt lediglich der Zutritt mit einer Sirene nicht erlaubt ist. Ich frage mich
nur, wie jemand, der ein Gebäude nicht betreten darf, dann im Gebäude eine Sirene benutzen soll.
In Anbetracht der angedrohten Strafe sollte das Gericht zum Ausdruck bringen, was es überhaupt beschlossen haben will.
Ich denke, dass der Beschluss schlecht formuliert ist und keineswegs klar fixiert ist, was der Beschluss letztlich zum Ausdruck bringen soll.
#730
Mazi(Sonntag, 20 Januar 2019 08:50)
#729
Das verstehe ich auch nicht.
Die Anzahl der Fälle ist öffentlich bekannt. Weshalb werden dann die Fragen von Erich nicht beantwortet? Er hat ein Recht, diese Fragen zu stellen und er hat als Grundrecht (im Grundgesetz
verbrieft!) ein Recht, auf eine wahre Antwort.
Offen bleibt nach der Feststellung von Erich, ob wir in der Bundesrepublik Deutschland kein gültiges Grundgesetz, also keinen Rechtsstaat haben? Die eine Gruppe von Bürgern (Reichsbürger) behaupten
dies grundsätzlich. Die andere Gruppe in der Justiz beachtet Gesetz und Recht, an das ihre Amtsausübung gebunden sein soll, nicht. Und die Dritte Gruppe glaubt daran, dass wir ein gültiges
Grundgesetz besitzen und die Rechtssprechung an Gesetz und Recht gebunden ist.
Ich darf anmerken, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Bundesjustizministerium, sondern dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales letztlich unterstellt ist. Ein Schelm, der böses dabei denkt
und sich seinen Reim darauf macht!
Wir lesen von den Fällen. Auch wenn die "Schattierung" in den Darstellungen unterschiedlich sind, so ist Ihnen allen gemein, dass der Staat sein Recht auf Machtanspruch erhebt, aber wissentlich nicht
kontrolliert, ob seine Gesetze, sein Recht tatsächlich angewandt wird. Ein jeder weiss, in welchen Rechtssystemen diese Vorgehensweise üblicherweise beheimatet ist.
Lassen Sie uns, Athena und alle anderen, diese Harmonie des Rechtsanspruchs öffentlich machen. Lassen Sie uns für jedermann nachvollziehbar mitteilen, dass alle Unfallopfer staatlich organisiert
vorsätzlich betrogen werden. Lassen Sie uns öffentlich machen, dass das Grundgesetz vom Staat nicht geachtet wird. Lassen Sie uns öffentlich machen, dass die Parlamentarier monatlich Diäten und
später Pendionen erhalten, aber ihrer Verpflichtung, die Erfüllung des Bürgerauftrags, nicht wahrnehmen.
Ein Staat, der öffentlich zulässt, nicht kontrolliert, dass seine Gesetze eingehalten werden, hintergeht seine Bürger vorsätzlich.
#729
Erich Neumann alias unfallmann(Samstag, 19 Januar 2019 20:12)
#725
Hallo Gäste und Mitarbeiter der BGHW,
auf meiner Webseite ist unter dem 15.01.2019 das Antwortschreiben der BGHW zu sichten und meine Fragen nicht beantwortet hat, mit dem Hinweis;
"der BGHW werden nahezu 350.000 Versicherungsfälle jährlich angezeigt"
Dieses Antwortschreiben ist ein Bumerangsatz* und hat keine Aufklärung im Visier.
Es wäre aber gut zu wissen, wieviel von den 350.000 Versicherungsfällen nicht nach Recht- und Gesetz abgearbeitet wurden. Also nicht nur der Fall Mazi, Athena, Werner, Horst Ansorge, Arno Conrad und
Unfallmann.
Und wieviel Versicherte den "Kampf um Unfallrente" nicht überlebt haben.
Und welche Vermögensvorteile sich die BGHW damit verschaffen konnte.
*Bumerangsätze werden von dem Bedrohungsmanagementteam der BGHW empfohlen, wenn die Aufklärung nicht von der BGHW erwünscht ist. >29.04.2016
#728
Mazi(Samstag, 19 Januar 2019 19:54)
#719
Im Ergebnis kann ein Beamter von seinem Arbeitgeber, dem Staat, nicht doppeltes Gehalt beziehen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1188/05 vom 16.01.2007).
Auf die verbleibenden Nebeneinkünfte, also Einnahmen, die ein Beamter von fremden Dritten erhält, hat er rentenversicherungspflichtige Sozialversicherungsbeiträge nach dem Solidaritätsprinzip
abzuführen (Hess. LSG - L 1 KR 138/06 vom 29.03.2007).
In der Urteilsbegründung heißt es:
"Für den Kläger besteht keine Versicherungsfreiheit aufgrund der Tatsache, dass er im Hauptberuf Richter und in diesem Beruf nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI versicherungsfrei ist. Die
Versicherungsfreiheit ist beschäftigungsbezogen und erstreckt sich nicht auf
Beschäftigungsverhältnisse, die neben dem Dienstverhältnis unterhalten werden (BSG, Urteil vom 23. September 1980 – 12 RK 41/79 – juris), es sei denn, der Dienstherr spricht mit einer
Gewährleistungsentscheidung die Ausdehnung der mit dem Beamtenverhältnis verbundenen Versorgungsanwartschaft auf das weitere Beschäftigungsverhältnis aus. Letzteres ist weder vom Kläger vorgetragen
worden noch ersichtlich."
Die Frage, die natürlich offensichtlich wird, ist die, ob der Staat glaubhaft darlegen kann, dass Straftäter als Richter in seinen Institutionen tätig sein dürfen.
Wenn ja, dann tippe ich das Uli Hoenß demnächst die Leitung eines Finanzamtes übernimmt.
Das meine ich nicht ernst. Aber nach Einsicht in das Urteil bin ich davon überzeugt, dass weder die damaligen Finanzbeamten, noch das Gericht die getätigten Geschäfte von Uli Honeß verstanden haben.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass das damalige Urteil gegen Hoenß im "Losverfahren" und nicht anhand des Vergehens gefällt wurde.
#727
Mazi(Samstag, 19 Januar 2019 19:29)
#719
Hier ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2 BvG 1188/05) vom 16.01.2007 zur Ablieferung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit eines Beamten an seinen Arbeitgeber.
#726
Mazi(Samstag, 19 Januar 2019 18:32)
#719
Ich wurde wiederholt angesprochen, wo denn steht, dass Nebentätigkeiten von Richter und Beamten rentenversicherungspflichtig seien.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 05.03.2007 - L 1 KR 138/06 sind Nebentätigkeiten von Richtern und Beamten rentenversicherungspflichtig.
Geklagt hatte die Deutsche Rentenversicherung und hat von den Richtern Recht bekommen. Versicherungspflicht sei aufgrund des Solidaritätsprinzips der Sozialversicherung.
#725
Mazi(Samstag, 19 Januar 2019 18:26)
#722, #724
Der Staat hat das Rechtsstaatsprinzip im Grundgesetz dargelegt und erklärt. Er ist es, der staatliche Gewalt durchsetzen darf. Er hat die Macht, Recht zu sprechen und durchzusetzen. Daraus folgt
jedoch seine Verpflichtung, sich von der ordnungsgemäßen Amtsführung seiner Bediensteten zu überzeugen.
Hauptkriterium dieser Kontrolle ist die Vorgabe eines Meßkriteriums: Gesetz und Recht
Wer keine Kontrolle durchführt, kann nicht erwarten, dass er ein Abweichungsergebnis feststellen könnte.
Ein Parlament, eine Aufsichtsbehörde, dass/die sich nicht von der Ordnungsmäßigkeit der Ausführung der Amtsgeschäfte überzeugt, darf nicht davon ausgehen, dass sich die Täter selbst anzeigen. Das
Parlament bzw. die Aufsichtsbehörde nimmt seine Überwachungsverpflichtung nicht wahr. Das ist zu beanstanden, bekannt und lächerlich zu machen.
Politiker scheuen nichts mehr als öffentlich als Depp zu erscheinen. Ihre Wiederwahl können sie in diesem Fall vergessen.
Lassen Sie uns bekannt machen, dass die Minimalanforderungen an einen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland nicht erfüllt sind.
Es geht nicht um den Fall von Erich, den Fall von Werner, meinen oder Ihren Fall. Es geht vielmehr darum, dass tausende vergleichbarer Fälle in der Vergangenheit und in der Zukunft nicht nach Art. 20
Abs. 3 Grundgesetz (Gesetz und Recht) von den Insitutionen gehandhabt werden.
die Zukunft muss jeden betroffen machen, weil niemand ausschließen kann, in einen Unfall schuldlos verwickelt zu werden.
Es ist mir wirklich kein einziger Fall bekannt, dass ein Richter eine ordnungsgemäß geführte Verwaltungsakte einer Berufsgenossenschaft seiner Entscheidungsfindung zugrunde gelegt haben könnte. In
der Folge kann kein Richter ein Urteil nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gesprochen haben. Wenn er also kein Recht nach der ihm vorgebenen Ermächtigung gesprochen hat, dann hat er nicht als
Amtsperson gehandelt.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit handelten und handeln unter Vorspielung falscher Tatsachen. Sie sind von Scharlatanen nicht zu unterscheiden.
Das ist ein allgemeiner Vorwurf, der darin begründet ist, dass Richter keine Strafverfolgung fürchten (müssen). Kollegen stehen gegen den Bürger einheitlich zusammen.
Es ist nicht anzunehmen, dass solches Verhalten nicht mit Korruption einhergehen sollte. An eine freiwillige Verbündigung von Amtsträgern gegen das Grundgesetz will ich nicht glauben.
#724
Athena(Dienstag, 15 Januar 2019 10:03)
#722
...Kämpfen, jeder auf seine Art. Sie tun es, Matzi, Werner tut es, Erich tut es, ich tu es, usw. Wann aber gemeinsam? Gemeinsam sind wir stärker.
#723
Athena(Dienstag, 15 Januar 2019 09:43)
@ Werner # 720
Fällen Urteile im Namen des Geldes, des Sparens auf Kosten (u.a.) der Verunfallten, das trifft den Nagel auf den Kopf.
#722
Athena(Dienstag, 15 Januar 2019 09:30)
@Matzi # 717
Ich stimme Ihnen doch zu! Tatsache aber ist, dass viele der Zuständigen sich auf beiden Ohren taub stellen und auf beiden Augen blind sind. Also, was bleibt uns übrig? Was können wir tun?
Kämpfen...
#721
Mazi(Montag, 14 Januar 2019 18:44)
#720
Sind Sie sicher, dass die Richterin ihre Entscheidungsfindung tatsächlich alle Dokumente der Verwaltungsakte der BG zugrunde legte?
In der Regel ist nämlich genau dies nicht der Fall.
Die Richterin hätte in diesem Fall nicht den Fall von Amtswegen erforscht und nach Art. 20 Abs. 3 gegen Gesetz und Recht verstoßen. Wenn Sie so wollen, qualifiziert sie sich als Straftäter, obwohl
sie eine Richterrobe überzog.
Wir kennen alle das Beispiel mit dem Wolf und dem Schafspelz.
Die Richter konnte in dem Fall gar nicht in der Lage gewesen sein zu erkennen - weil die Verwaltungsakte der BG nicht einmal gesehen hat. Sie konnte und durfte darin nicht einmal blättern durfte. Sie
konnte und durfte die BG belastende Dokumente nicht einmal einsehen.
Ich empfehle Ihnen die Vorschrift des Bundesministeriums des Innern, Minikommentar vom 26.07.2013 per Internet zu suchen und dort auf Seite 23, 4. Ordnungsmäßigkeit der Aktenführung zu lesen.
Fragen Sie beim Gericht nach, ob die Richterin die Verwaltungsentscheidung der BG auf Rechtsstaatlichkeit nach der Vorschrift des BMI kontrolliert hat.
Ja, es ist schlimm in Deutschland. Und dann wollen unsere Politiker von einem Rechtsstaat reden und anderen Vorschriften machen.
#720
Werner Ernst(Samstag, 12 Januar 2019 11:53)
Wer im Namen des Volkes Urteile spricht, sollte es so tun damit das Volk es versteht und es auch akzeptieren kann.
Nur das Volk versteht schon sehr lange nicht mehr was Exekutive und Judikative tun.
Die BG HW ist eine Berufsgenossenschaft deren Führungsmitarbeiter nicht wissen wie ihre Entscheidungen Menschen treffen.
Jüngstes Beispiel:
Silvia Weigl überlebt Blitzschlag und kämpft jetzt um ihr Recht
https://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Silvia-Weigl-ueberlebt-Blitzschlag-und-kaempft-jetzt-um-ihr-Recht-id53112121.html
Nun in meiner Sache hat die zuständige Richterin beim SG Augsburg Barbara Pröller zur MdE Frage die Klage abgelehnt, weder das arbeitsmedizinische Gutachten, noch ein orthopädische Gutachten
überzeugt die Frau, es überzeugte die beratungsärztliche Stellungnahme des Dr. Hierholzer.
Natürlich Urteil im Namen des Volkes.
Die Richterin und ihre beiden Ehrenrichter sollten sich schämen und Urteile im Namen des Geldes aussprechen.
#719
Mazi(Freitag, 11 Januar 2019 11:14)
#717
Fortsetzung:
Bemerkenswert ist nicht nur die Tatsache, dass das BMJ Straftäter schützt, sondern dass offensichtlich überhaupt keine Kontrollen im System eingebaut sind, Straftaten in "eigenen" Reihen zu
entdecken.
Die Richter sind letztlich Hinterzieher von Sozialabgaben und sind strafrechtlich zu verfolgen. Sie schädigen den Staat nicht weniger als seinerzeit Uli Hoenß. Strafmaß und Rechtsverfolgung haben
nach dem Grundgesetz für alle gleich zu sein.
Bei den Richtern kommt hinzu, dass sie als rechtliche Straftäter selbst über andere richten sollen. Das Volk faßt dies in dem Spruch zusammen: "Wer den Bock zum Gärtner macht", ... .
Diese Unlogik erlaubt man sich in der Bundesrepublik.
Sie alle kennen den Fall Mollath. Sie haben ihre eigene Meinung dazu. Vieles ist öffentlich. Aber bekannt, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und eine Nachahmung ausgeschlossen ist,
haben wir (noch) nicht erfahren.
Ich habe obiges Beispiel gewählt um aufzuzeigen, wie der Lobbyismus bis in die Ministerien die Rechtslage derart verdreht hat, dass selbst dort davon ausgegangen wird, "dass Mord einem sozialen
Verhalten" gleichzustellen scheint.
Wenn ein Fehlverhalten nicht systematisch festgestellt wird, braucht auch niemand die Verdrehung des Gesetzes und des Rechts zu fürchten.
Wenn eine Entdeckung des Fehlverhaltens nicht erfolgt, darf man auch die Kosten für das Gesetz in Frage stellen und erst recht die vielen Behörden einsparen.
Wenn systematisch die Einhaltung der Gesetze nicht verfolgt wird, kann Fehlverhalten nicht ermittelt werden.
Wenn Behörden, deren Aufgabe es ist, Fehlverhalten zu ermitteln, diese Tätigkeit jedoch nicht ausführen, dann können diese Behörden auch arbeitstechnisch nicht überlastet sein. Ich denke dabei
bedsonders an die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Der Fall "Erich" ist kein Fall "Erich", sondern ein Fall "Berufsgenossenschaften" bzw. ein Fall "Sozialgerichtsbarkeit".
Wenn es keine Kontrolle zur Einhaltung von Gesetz und Recht gibt, weshalb werden dann von den Parlamenten überhaupt Gesetze auf den Weg gebracht?
Wenn man bereit ist, den anzutreffenen Unsinn als rechtens zu betrachten, dann brauchen wir nach obiger Logik auch kein Grundgesetz.
Wenn es in der Bundesrepublik Deutschland zwar ein geschriebenes Grundgesetz gibt, dieses aber nachweislich nicht von Exekutive und Judikative beachtet wird, mit welchem Recht halten dann unsere
Politiker, trotz eigener fehlender Rechtsstaatlichkeit, mit Regelmäßigkeit Politikern in anderen Ländern fehlende Rechtsstaatlichkeit vor?
Diese Logik, diesen "Bogen" habe ich bisher ("noch") nicht verstanden!
#718
Mazi(Freitag, 11 Januar 2019 11:14)
#717
Fortsetzung:
Die zahlllosen Fehlurteile sind folglich nicht darin begründet, dass sich die Richter schlicht irrten, sondern dass sie den Sachverhalt nach § 103 Sozialgerichtsgesetz nicht erforschten.
Es ist schwer vorstellbar, dass Richter ein Urteil gesprochen haben können, wenn ihr Urteilsspruch nicht an dessen Voraussetzung, das Grundgesetz, gebunden ist.
Ich denke, dass wir nicht darüber streiten müssen, dass im Fall "Erich" den Gerichten nicht die vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat und dass nicht die Richter, sondern die Beklagte, die BG,
die tatsächlichen Entscheidungen gefällt haben.
Die zahllosen Dokumente von Erich sprechen ihre eigene Sprache.
Damit ist auszuschließen, dass die Richter unabhängig entschieden haben können.
Es ist schön, dass Erich die Dokumentation stellvertretend für alle andere Unfallopfer so ausführlich veröffentlicht hat. Die Dokumente sind, jedes für sich aus unterschiedlichen Grünen nicht nur
einzigartig, sondern auch unglaublich.
Die Vielzahl der bekannten Fälle, die wir (Sie und ich) aus eigener Erfahrung auch untermauern können , belegen, dass wir hier keinen Einzelfall, sondern ein System zu beurteilen haben.
Ein System, dessen Regeln nicht überwacht wird, darf nicht unterstellen, dass kriminelle Energie, die daran verdient, aus lauter Menschlichkeit und Solidarität keinen eigenen Vorteil herausschneidet.
Das gibt es nur in der Märchenwelt.
Wenn in diesem System auch nur ein einziger Krimineller anzutreffen wäre, so darf man davon ausgehen, dass der sein "Geschäft" weiter ausdehnt, wenn ihm keiner auf die Finger schaut. Das
Entdeckungsrisiko seiner kriminellen Aktivitäten ist dann gleich Null, wenn die ihn zu überwachenden Stellen gleich in diesem System mitarbeiten.
Ich darf auf zwei alte Urteile/Sichtweise und eine neuere Darstellung des Bundesjusitzministerium eingehen (bei Bedarf liefere ich genauere Daten nach).
Ein Gericht in Deutschland hat einen verbeamteten Professor dazu rechtsgültig verurteilt, seine Einnahmen an seinen Arbeitgeber, soweit der Professor seine Einnahmen letztlich über Umwege von seinem
Arbeitgeber erhalten hat, abzuführen.
Ein anderes Gericht hat rechtswirksam verfügt, dass beispielsweise verbeamtete Richter auf ihre verbliebenen Einnahmen Sozialversicherungsabgaben zu zahlen haben.
Eine jüngste Stellungname des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vertritt die (gegensätzliche) Meinung, dass Nebeneinkünfte der Richter sozialabgabenfrei seien.
Ich schließe mich dem Vorurteil an, dass davon auszugehen ist, dass die Richter a) die doppelten Einnahmen aus der Staatskasse an den Staat nicht abgeführt haben und b) auf die verbliebenen
Nebeneinkünfte keine Sozialabgaben abgeführt haben.
#717
Mazi(Freitag, 11 Januar 2019 11:13)
#716
Das Grundgesetz sieht nun einmal die Gewaltenteilung, die Trennung von Legislative, Exekutive und Judikative vor. Dabei sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Das Grundgesetz sieht nicht vor, dass Bürger die von der Legislative bereits in Gesetze gegossenen Rechte erst erstreiten müssen. Bürger berufen sich auf diese Grundrecht. Exekutive und der
Judikativen sind an Gesetz und Recht gebunden.
Erich hat nicht für sein Recht zu streiten, sondern hat es in Anspruch zu nehmen. Seine vielen Dokumente dokumentieren öffentlich, dass Exekutive und Judikative Gesetz und Recht missachten.
Es geht nicht darum, dass Erich sein Recht bekommt, es geht nicht darum, dass viele Unfallopfer ihr Recht bekommen.
Es geht schlicht darum, dass Exekutive und Judikative ein Recht anzuwenden haben, an das sie gebunden sind.
Natürlich können sich Richter bei ihrer Entscheidungsfindung irren. Aber auch darum geht es nicht.
Es geht vielmehr darum, dass die Exekutive den Richtern nicht die vollständige Verwaltungsakte vorlegt und die Richter nicht einmal nachfragen, ob ihnen denn die vollständige Verwaltungsakte
vorgelegt wurde.
Das ist so, als wenn ein Anstreicher zum Anlagen eines Hauses ohne Pinsel erscheint. Sie sind der Meinung, dass das ein Fall für den Mediziner ist? Das ist der letztlich der gleiche Fall. Der
Unterschied leigt lediglich in der Bezahlung des Malers und dessen fehlendem Pensionsanspruch.
#716
Athena(Mittwoch, 09 Januar 2019 17:01)
@Maxi
Die Lösung kann nicht sein: Entweder Oder, kein Gesetz. Das wäre Diktatur oder noch schlimmer. Besser finde ich, beharrlich um unsere Rechte, Grundrechte kämpfen.
Gibt verschiedene Mittel und Methoden.
Wünsche gesundes und erfolgreiches Jahr.
#715
Bigfoot(Freitag, 04 Januar 2019 15:39)
Gott ist nur ein Produkit MENSCHLICHER SCHWÄCHE soll Albert Einsteint gesagt haben.
Finde der hat recht.
Aber was man Ihnen ‚Unfallmann’ seit mehr als 15 Jahren angetan hat ist eine große Sauerei !!!
#714
Mazi(Freitag, 04 Januar 2019 09:26)
Ich möchte auf eine interessante Bemerkung des amtierenden Papstes hinweisen, die zwar nicht zu diesem Thema direkt passt, aber dennoch einen Bezug zu dem hier geschriebenen hat:
"Besser Atheist als scheinheilig"
Gesagt hat es der Papst in seiner Generalaudienz im Vatikan. Nachzulesen ist das Zitat bei: heute.de
(https://www.zdf.de/nachrichten/heute/papst-franziskus-besser-atheist-als-scheinheilig-100.html).
Es ist richtig besser, kein Gesetz zu haben, als ein Gesetz zu haben, ohne es zu achten.
Es ist besser, die Richter nicht an Gesetz und Recht zu binden, als dritten vorzuheucheln, dass Gerichtsurteile nach Gesetz und Recht gesprochen werden.
Mein wiederholter Kritikpunkt ist nicht die Erwartung, dass Gerichtsurteile sachlich korrekt gesprochen werden, sondern, dass den Unfallverletzten vorgeheuchelt wird, dass die Richter einen
Sachverhalt von Amts wegen erforscht hätten und ihre Entscheidungsfindung auf ordentlich zusammengetragenen Akten beruhen würde.
Das dem nicht so ist, dass kann ich anhand von Gerichtsakten und Verwaltungsakten einer BG belegen.
An wen sollte sich der Bürger bei dem bestehenden Grundgesetz wenden, wenn Judikative und Ecekutive "vertrauensvoll" und vereint gegen Unfallverletzte arbeiten? Wenn Gewaltenteilung als oberstes
Prinzip im Grundgesetz hervor gehoben wird, dann wird gegen dieses Prinzip wissentlich und willentlich in der Sozialgerichtsbarkeit systematisch verstoßen.
Da muss schon nachgedacht werden, was der Altkanzler Schröder meinte, als er die Russische Förderation als "lupenreine Demokratie" bezeichnete. Offensichtlich war er schon damals unter seinem
Mnisteralbeamten Franz-Walter Steinmeier besser informiert.
Art. 20 Abs. 4 Grundgesetz fordert den Widerstand aller Deutschen, wenn bekannt wird, dass das Grundgesetz abgeschafft wird. Gemeint ist hier die Gewaltenteilung als das höchste Gut im
Grundgesetz.
(mit und ohne Sirene!)
;-)
M.E. haben die "Oberen" nicht verstanden, was die Aktion sollte bzw. beinhaltete.
#713
Werner Ernst(Dienstag, 01 Januar 2019 12:29)
Hallo Erich,
ich wünsche Dir für das Jahr 2019 alle Kraft, die Ausdauer und Gesundheit die Du benötigst, um die strafrechtlich relevanten Handlungen durch
- BG HW und ETEM
- Sozialgericht bzw dessen Richter
- Staat und dessen Bevollmächtigte
aufzudecken und verfolgen kannst.
Ich wünsche Dir Menschen die an Deine Seite treten und endlich Zivilcourage und den Mut haben Dich zu unterstützen und dem Machtapparat die Stirne zeigen, selbst dann wenn sie selber damit in den
Focus der Geldgeber geraten.
All den anderen Wünsche ich auch viel Kraft und Mut den Kampf gegen das offensichtlich perfide System inclusive der amtlich bestellten Richter und anderen Amtspersonen vorzugehen und deren
Machtmissbrauch aufzudecken.
#712
Ansorge HORST(Dienstag, 25 Dezember 2018 10:30)
Anläßlich der im Dez. 2018 erfolgten Akteneinsicht in die BG- BAU-Akten fand ich u.a. die "Vorlage vom 06.03.18" des Sachbearbeiters "W" in der bestätigt, dass er das Ergebnis des
Widerspruchsverfahrens schon vor der Sitzung des Ausschusses vorbereitet. Der W-Ausschuss hat dann nach Vortrag des Berichterstatters Unterschrift zu leisten, der Betrug ist dann perfekt.
#711
Athena(Montag, 24 Dezember 2018 10:26)
Dir, Erich, und deiner Familie wüsche ich ein entspanntes Weihnachtsfest und viel Erfolg im Neuen Jahr.
#710
ingi(Donnerstag, 20 Dezember 2018 23:38)
Hallo Mazi!
Ich kann mich deinen Ausführungen auf Grund meiner Erlebnisse mit den Sozialgerichten auf dem Weg bis zum Europäischen Gerichtshof usw. voll anschließen.
Gruß ingi
#709
Athena(Donnerstag, 20 Dezember 2018 10:20)
Matzi
Es ist mir doch klar, es geht Ihnen auch um das Grundsätzliche zu diesem Thema, mir aber auch, über meinen beispielhaften Fall hinaus! Ich habe jedoch nicht den Eindruck gewonnen, dass Sie mich
verstehen.
Lassen wir es nun so stehen, bitte keine Wiederholungen mehr,
Frohes Weihnachtsfest
#708
Mazi(Donnerstag, 20 Dezember 2018 10:03)
#707
Vielleicht kommt es nicht klar herüber. Deshalb noch einmal.
Es geht nicht um Ihren Fall, es geht nicht um den Fall "Neumann" oder einen anderen konkreten Fall. Es geht auch nicht um einen speziellen Richten.
Es geht um den Fall "Sozialgerichtsbarkeit".
Alle geschilderten Fälle haben eines gemeinsam. Die Vorschrift des 103 Sozialgerichtsgesetzbuches wird seitens der Gerichte nicht eingehalten. Überspitzt bedeutet dies, dass die Richter zu ihrer
Entscheidungsfindung keine Verwaltungsakte benötigen. Sie ist, wie hier diskutiert, nur hinderlich.
Bemerkenswert ist, weshalb Steuermittel eingesetzt werden, ein solches gegen das Grundgesetz gerichtete System aufrecht zu erhalten?
Wäre es nicht sinnvoll dem System die wirtschaftliche Basis zu entziehen, wenn es offensichtlich dazu dienen soll Unfallopfern die wirtschaftliche Basis zu entziehen?
Ein letztes Mal der Hinweis auf die Aktivitäten von Dr. Schick. Mit Sicherheit hängt dies Fehlsteuerung mit Lobbyismus zusammen.
Bevor wir uns über richtige oder falsche Urteilsfindung auseinandersetzen, muss sichergestellt sein, dass die Entscheidungsträger überhaupt über eine bzw. Die Informationsbasis verfügen.
Im Fall der Sozialgerichtsbarkeit ist im Zusammenhang mit Berufsgenossenschaften dies m.E. eindeutig zu verneinen.
Eine Demokratie lebt von der Gewaltenteilung, nicht aber von der gestalteten/gewollten Zusammenarbeit von Lobbyisten.
Nebeneinkünfte der Richter, direkt oder indirekt bezahlt von einer speziellen Spezies von Klientel, sind mit Sicherheit nicht Demokratie förderlich.
Ich bin für die Durchsetzung des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz. Wenn das nicht gilt, dann brauchen wir uns über eine etwaige Problematik in konkreten Fällen nicht zu unterhalten
#707
Athena(Donnerstag, 20 Dezember 2018 08:34)
Matzi
Leider immer wieder Wiederholungen in Ihrer Kritik, wenn auch diese nicht völlig verkehrt ist. Sie gehen nicht auf die Tatsache ein, dass, wie in meinem Fall, auch trickreich Akteneinsicht in die
digitale Akte verweigert wird. Mit der digitalen Akte arbeitet der Richter aber inzwischen in der Regel. Wie soll ich als Kläger denn unter diesen Umständen beweisen, dass dem Richter NICHT die
vollständige Akte vorgelegen hat?
Dann gehen Sie auch NICHT auf meinen 2. Absatz meines Kommentars 204 ein. Was sagen Sie zu dem von MIR Geschilderten. Dieser ist doch - neben wenigen Einzelfällen, die beweisbar wären, aber von
Richtern nicht zur Kenntnis genommen werden, - der Regelfall oder etwa nicht?
Außerdem: Es muss von den betroffenen Klägern bewiesen werden, dass die Verwaltungsakte dem Richter NICHT vollständig vorgelegt wurde bzw. der Richter keine vollständige Akte hatte. Allein die
Behauptung reicht nicht.
Wenn es denn überhaupt eine gesetzliche Vorschrift der Vorlage der gesamten Verwaltungsakte gibt. Können Sie mir im Übrigen einen Paragrafen (aus SGG, ZPO, Verwaltungsgesetzbuch etc.) nennen, der die
gesetzliche Vorschrift enthält? Bitte ein Gesetz und nicht die Vorschrift eines Ministeriums! Ungeachtet dessen:
Eines ist klar, der Richter kann MIR NICHT beweisen, dass ihm eine vollständige digitale Akte / Verwaltungsakte zu meinem Fall vorgelegen hat. (Mit der digitalen Akte arbeitet der Richter)
Aber auch ich kann NICHT beweisen, dass dem Richter NICHT die vollständigen digitalen Verwaltungsakte, überhaupt die vollständige digitale Akte zu meinem Fall vorliegt bzw. vorgelegen hat, sodass
dieser sie in seine Entscheidung miteinbeziehen kann / könnte. Warum? Weil er mir die Akteneinsicht in die digitale Akte verweigert.
Und dieses Vorgehen der Richter ist bislang die Regel. Eben nicht nur in meinem Falle.
Und der Richter kann mir bislang auch NICHT beweisen, dass er dem Gutachter eine vollständige Akte / Verwaltungsakte übergeben hat / zu übergeben beabsichtigt.
#706
Mazi(Mittwoch, 19 Dezember 2018 22:21)
#705
Das Sozialgerichtsgesetz schreibt unmissverständlich dem Richter am Sozialgericht die Verpflichtung vor, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Das Bundesministerium des Innern sieht die
jeweilige Behörde dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, die ordnungsgemäße Akrenführung der Verwaltungsakte zu gewährleisten. Anhand dieser Verwaltungsakte ist es Aufgabe des Gerichts, die
rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung zu kontrollieren.
Wenn die Behörde dem Gericht eine unvollständige Verwaltungsakte vorlegt, der Richter also keine Möglichkeit hat eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung zu kontrollieren, dennoch eine
rechtstaatliche Verwaltungsentscheidung der Behörde bestätigt, dann handelt der Richter vorsätzlich gegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz. In Kenntnis dieser Vorgänge ist qualitative Dienstaufsicht der
Richter zu hinterfragen.
Die Tatsache, dass hier kein Einzelfall zu beurteilen ist, ein systematischer Fehler erkannt und bekannt ist, wirft die Frage auf, wie derartiges systematisches Fehlverhalten initiiert wurde bzw.
Sich etablieren konnte.
Wir haben hier ein aktives Arbeiten gegen die Gewaltenteilung. Das ist mehr als ein Kavaliersdelikt, ist auf's härteste zu sanktionieren und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen.
Auch Ihnen und allen Lesern dieses Forums ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2019
Ihr
Mazi
#705
Athena(Mittwoch, 19 Dezember 2018 16:34)
Maxi 704 und 703
Lassen wir es heute bei diesen Informationen? " Soweit ja, denn ich kenne den gesamten schmutzigen Schleim der Bundesregierung und Akteure, die Missbrauch im Finanzbereich betreiben.
Sie übersehen etwas Wesentliches, worüber ICH hier schreibe. Wenn die Akteneinsicht (digitale Gerichts, Verwaltungsakte usw.)- mit teils scheinheiligen Argumenten - verweigert wird, dann ist eine
Überprüfung, ob die Akte vollständig ist oder nicht, NICHT möglich. Das ist auch ein wesentliches Grundproblem. Und außerdem, es gibt Tricks, mit denen verhindert wird, dass man zur rechten Zeit, zu
einem bestimmten Zeitpunkt - z.B. - kurz vor einem Gutachtertermin (beispielsweise 2 Tage davor, wenn die Beweisanordnung erfolgt ist) noch nicht mal die Papierakten zu Gesicht bekommt. Da können man
noch soviel auf das Recht auf Gehör pochen...schriftlich natürlich...
Nun, genug der Infos, jetzt ist bald Weihnachten und Entspannung angesagt. Frohes Weihnachtsfest Ihnen und allen anderen.
#704
Mazi(Mittwoch, 19 Dezember 2018 14:18)
#702
Um die Aussagen von Dr. Schick richtig zu verstehen macht es Sinn, dessen Anfrage (Drucksache des Deutschen Bundestages 18/10435) und die Antwort des damaligen Bundesjustizministers Maas 18/10781 zu
kennen.
Ich darf den Inhalt kurz angeben. Die hohen Richter, um die es hier geht, haben beachtliche Nebeneinkünfte. Die Frage ist, wer zahlt?
Dr. Schick macht also Aussagen zu den hohen Richtern, nicht aber zu Richtern, die ihren Beruf ernst nehmen. Sie haben sich lediglich der Steuerung der hohen Richter unterzuordnen.
Es ist davon auszugehen dass die, die ein großes Interesse an den Wohlgesonnenheit der oberste Richter haben, dafür bezahlen. Erfolgreiche Lobbytätigkeiten sind daher Grundgedanke des Systems.
Unabhängig davon gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, wie solche Nebeneinkünfte zu handhaben sind. Das aufzudecken, ist Arbeit in 2019.
Gewiss ist es einfach bei direkten Zahlungen. Problematisch wird es da, wenn Scheinfirmen zur Verschleierung der Herkunft der Gelder zwischengeschaltet wurden und werden. Sie kennen die Problematik
der sogenannten Steuer-CDs, die der Staat anschaffte oder die Panamapapiers. Beide Informationsquellen wurden nicht in staatlichen Behörden (Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden) geschaffen,
sondern sie mussten staatlichen Stellen erst zugeleitet werden.
Wenn Richter am Sozialgericht einen Sachverhalt nicht von Amts wegen erforschen, wenn sie ihrer Entscheidungsfindung keine ordnungsgemäß geführte Verwaltungsakte der Behörde ihrer Kontrolle des
rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzugs zugrunde legen, dann brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren, ob diese Richter nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz Urteile sprechen.
Wenn wir, was wir jetzt anhand der zahlreichen Angaben und im Internet dokumentierten Sachverhalte definitiv wissen, davon ausgehen (müssen), dass die Richter an den Sozialgerichten keinen
ordnungsgemäß dokumentierten Sachverhalt der Behörde ihrer Entscheidungsfindung zu Grunde legen, dann kann es niemanden geben, der mit Bezug auf das Grundgesetz, von einer Rechtsprechung in einem
Rechtsstaat ausgeht.
Das ist bedauerlich und letztlich beschämend für die Politik diesem rechtsstaatlich unzulässigen Gefahren keinen Einhalt geboten zu haben.
Wir diskutieren hier keinen Einzelfall, sondern ein System. Dieses System, dem Lobbyismus, scheint Dr. Schick auf der Spur zu sein. Mal sehen, wie und wann er " bekehrt" wird.
#702
Athena(Mittwoch, 19 Dezember 2018 13:43)
@ Mazi
Richter verdienen mit Nebenjobs ein zweites volles Gehalt
Und was sagt Herr Schick wirklich laut des Zeitungsberichtes?
..."Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick kritisiert diese Praxis: „Bei einer solchen Summe ist die Unabhängigkeit eines Richters gefährdet.“ Das gefährde den Ruf des gesamten Gerichts, obwohl dort die
meisten sauber arbeiteten. "....
Ähm..."obwohl dort die MEISTEN sauber arbeiten"???
Ihren Ausführungen entsprechend, Mazi, müssten Sie Herrn Schick erheblich widersprechen. Ich tue es hiermit und stehe hiermit sicherlich mit meiner "Vermutung", die neben umfangreichen Recherchen
auch auf Erfahrungen beruht, nicht alleine da.
Wenn Richter am Sozialgericht einen Sachverhalt nicht von Amts wegen erforschen, wenn sie ihrer Entscheidungsfindung keine ordnungsgemäß geführte Verwaltungsakte der Behörde ihrer Kontrolle des
rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzugs zugrunde legen, dann brauchen wir nicht mehr darüber zu diskutieren, ob diese Richter nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz Urteile sprechen.
Wenn wir, was wir jetzt anhand der zahlreichen Angaben und im Internet dokumentierten Sachverhalte definitiv wissen, davon ausgehen (müssen), dass die Richter an den Sozialgerichten keinen
ordnungsgemäß dokumentierten Sachverhalt der Behörde ihrer Entscheidungsfindung zu Grunde legen, dann kann es niemanden geben, der mit Bezug auf das Grundgesetz, von einer Rechtsprechung in einem
Rechtsstaat ausgeht.
Das ist bedauerlich und letztlich beschämend für die Politik diesem rechtsstaatlich unzulässigen Gefahren keinen Einhalt geboten zu haben.
Wir diskutieren hier keinen Einzelfall, sondern ein System. Dieses System, dem Lobbyismus, scheint Dr. Schick auf der Spur zu sein. Mal sehen, wie und wann er " bekehrt" wird.
#700
Athena(Mittwoch, 19 Dezember 2018 07:44)
@ Mazi
"Dr. Schick hat zum Jahreswechsel den Deutschen Bundestag verlassen und in den letzten Tagen sich zu den Nebeneinkünften von Richtern geäußert. "
Ja, finde ich gut, dass er aus dem Bundestag ausgestiegen ist, hoffentlich ändert das was an seiner Berichterstattung.
Wo hat er sich zu Richtern geäußert?
Akteneinsicht gehört zum Recht auf rechtliches Gehör, aber darum scheren sich einige Richter nicht. Sie erfinden immer neue Gründe, warum nicht. Was ich immer wieder - nicht nur diesbezüglich erlebe
- das ist unglaublich, aber leider wahr und nachweisbar. Ich arbeite aber dran, so nun nicht...
#699
Mazi(Dienstag, 18 Dezember 2018 16:14)
#684
Vornweg es heißt nicht "kotzübel", sondern nach dem amtierenden Bundespräsidenten aus Niedersachsen "speiübel". Es k
Mazi (Dienstag, 26 Januar 2021 00:31)
# 1286
Es erscheint unsinnig anzunehmen, dass das Coronavirus sich an parlamentarische Geflogenheiten oder Regeln hält. Es ist mit aller Macht zurückzudrängen - im Zweifel auch gegen den Widerspruch der Ministerpräsidenten. Nach der Krise sind die Konsequenzen zu ziehen.
Als problematisch sehe ich die Verpflichtung von ehrenamtlichen Helfern seitens der politisch Verantwortlichen an, die letztlich bei deren Einsatz einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt werden und davon ausgehen müssen, dass sie im Schadensfall um ihre Rechte kämpfen müssen. Sie haben sich gegen die zu wehren, die sie "ins Feuer schickten" und sie haben sich gegenüber denen zu wehren, die den Behörden die Stange halten (gemeint sind Richter). Denken Sie getrost an den Fall AMRI. Staatsversagen hat unschuldige Bürger zu Opfern gemacht und den Politikern ist nichts besseres eingefallen, als einen Opferbeauftragten zu etablieren, der zuvor die Justiz auch nicht kontrollierte.
...
An die Stelle der ehrenamtlichen Helfer würde ich hauptamtliche der Exekutive beordern und nicht die Gefahrensituation unnötig auf völlig unsinnige ehrenamtliche Helfer delegieren.
Die Judikative würde ich mir zur Brust nehmen und ihnen klarmachen, dass ich von ihnen die tatsächliche Anwendung von Gesetz und Recht erwarte. Wer sich daran nicht hält oder halten will, ist freigestellt und wird vom Generalstaatsanwalt beim Bundesverfassungsgericht angeklagt. Aus humanitären Gründen erhielten sie fortan Hartz IV, statt ihrer Diäten oder Pensionen.
Niemand weiß, wann der Spuk vorbei ist. Niemand weiß, ob die Maßnahmen wie wirken. Eines ist jedoch bekannt, dass niemand weiß, was zu tun ist. Das dauert nun schon fast 1 Jahr und das Problem wird größer statt kleiner. Das falscheste was unternommen werden kann, ist das was derzeit von den Ministerpräsidenten praktiziert wird.
Ich würde die Streitkräfte heranziehen und die Krise bekämpfen lassen. Oberstes Gebot und lange bekannt, ist die Einheit des Befehls. Dieses geeier würde ich mir als Merkel nicht bieten lassen. M.E. ist das das einzigste was helfen kann.
Um auf das Urteil zurückzukommen. Ich halte es für kindisch. Es passt völlig in die hier beschriebenen Beschwerden. Die Entscheidung des Richters ist nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden. Urteil und Urteilsbegründung sind mit Art. 97 Abs. 1 GG nicht vereinbar. M.E. ist der Richter zur Verantwortung zu ziehen.
Mazi (Dienstag, 26 Januar 2021 00:30)
# 1282
Ich habe den Artikel angelesen und das Urteil zur Kenntnis genommen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich hätte auch die Kontakte eingeschränkt und nicht nach dem Gesetz, sondern nach der Vernunft gehandelt.
Ich halte es in der Krisensituation für richtig, dass sich jemand für verantwortlich erklärt und "durch-"regiert (vgl. auch seinerzeit Helmut Schmidt in der Strumkatastrophe). Wenn das Thema, die Krise beendet ist, ist der Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen und hat sich zu verantworten.
(Ich erinnere mich an eine Geschichte, die ich als wahr ansehe. Die Bundeswehr hat im Nebel im Skagerark eine Wehrübung durchgeführt. Alle Schiffe hatten die Order ihre Positionen zu halten.
Tükisch war, dass starker Nebel herrschte und der Kapitän eines Kriegsschiffs einen Herzinfarkt erlitt. Daraufhin hat sein Vertreter die Order gegeben, die Position zu verlassen und den Kapitän auf dem schnellsten Weg nach Kiel zu bringen.
Das Kriegsschiff lief mit überhöhter Geschwindigkeit in Kiel ein. Die Strankörbe wurden in die See gespült.
Der Kaiptän konnte gerettet werden.
Anschließend hatte sich der Vizekapitän vor dem Kriegsgericht zu rechtfertigen. Der Richter verurteilte ihn. Anschließend gratulierte er dem Vizekapitän zu seiner Leistung, der Rettung des Menschenlebens.
Die Einheit erklärte dem Vizekapitän jederzeit ein Schiff zur Absolvierung seiner Reservetätigkeit zur verfügung zu stellen.
In der Soziologie bezeichnet man diesen Vorgang als "Interrollenkonflikt". Man kann sich aussuchen, man verstößt immer gegen eine Vorschrift. Wesentlich ist m.E., dass entschlossen ein Plan durchgezogen wird und nachher geurteilt wird, was schief gelaufen ist und was zu verbessern gewesen wäre.
Ein Dienst nach Vorschrift oder Untätigkeit verschlimmert die Situation. Um auf das Urteil zurückzukommen. So kann nur jemand urteilen, der nie Verantwortung zu tragen hatte. Er hat sich für die am schlechtesten mögliche Variante entschieden und hat den Ernst der Lage nicht erkannt.
In diesem Fall hat Frau Merkel sich als Verantwortliche erklärt und handelt. Sie hat Erfolg oder Miserfolg. Sie hat sich später zu verantworten.
Richtig ist, dass das Infektionsschutzgesetz dem Deutschen Bundestag die Entscheidungskompetenz einräumt und nicht der Bundeskanzlerin. Richtig ist auch, dass das Gesetz vorsieht, dass der Bundesgesundheitsminister die Vorschläge dem Deutschen Bundestag vorträgt und der Deutsche Bundestag ihn mit der Umsetzung gemäß Weisung beauftragt. Richtig ist auch, dass weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestages noch der Bundesgesundheitsminister der Sachlage gewachsen sind.
Was ist zu tun? Wäre Helmut Schmidt nicht verstorben, man konnte ihn fragen. Er wüsste, was zu unternehmen ist.
Daraus wird deutlich, dass mehr als Ansatzpunkte bestehen, Frau Merkel zu kritisieren.
In der Position von Merkel würde ich argumentieren, dass eine Notlage vorliegt und sie erkannt hat, dass die Gremien Deutscher Bundestag und Bundesgesundheitsministerium in der angedachten Form nicht funktionieren. Es besteht eine Notlage und es ist zu handeln. Debattieren oder juristische Urtei8le helfen nicht eigentlich nicht weiter.
Das Virus hält sich nicht an parlamentarische Regelungen und ist unverzüglich zu bekämpfen bzw. zurückzudrängen. Für das taktieren der Ministerpräsidenten habe ich kein Verständnis. Sie gefährden mit ihrem Tun die Bevölkerung.
Wenn jemand für einen einzigen Toten verantwortlich ist, wird er von der Justiz hart bestraft. Wenn deren vorsätzliches fehlerhaftes Handeln zu tausendev von Toten führt, erhalten sie später dicke Pensionen. Das soll verstehen wer will. Als rechtsstaatlich sehe ich dies jedenfalls nicht an.
An Merkels Stelle würde ich auch feststellen, dass Exekutive und Judikative nach Artikel 20 Abs. 3 GG nicht tätig sind.
Die Ministerpräsidenten, verantwortlich für Exekutive und Judikative in den jeweiligen Ländern haben zu verantworten, dass Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) eingehalten werden. Sie dürfen es nicht dulden, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht arbeiten. Sie machen es dennoch und seit vielen Jahrzehnten. Sie halten sich nicht einmal an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983.
Das ist wohl die stärkste Nummer, die je von der Exekutiven und Judikativen geschoben wird. Letztlich können wir heil froh sein, dass nicht bereits früher ein Corona-Virus zugeschlagen hat und den Ungehorsam offengelegt hat.
WernerE (Sonntag, 24 Januar 2021 14:56)
Erichs WEB Seite:
Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich der Öffentlichkeit die Unterlagen aus meiner Behördenakte zugänglich gemacht.
Die Unterlagen musste ich nicht im Wege der Akteneinsicht anfertigen, denn die Beklagte hatte mir schon am 09.06.2009 das Angebot unter die vielen Unterlagen in Kopie überlassen,
Diese Sache wird noch bearbeite..........
Wie ich erkennen kann, hat die BG HW ein sogenanntes "Eigentor" geschossen.
Nicht wie die Beklagte behauptet, Du hast unberechtigter Weise Unterlagen kopiert, NEIN man hat Dir die Akte in Kopie kostenlos zugeschickt.
Ein ausgesprochen kluger Zug der BG HW - sie hat sich selbst in die Pretule geschickt und leugnet jetzt, dass sie es getan hat.
Wie pervers muss man als Sachbearbeiter oder Geschäftsführer eigentlich noch sein, um das Eigentor nicht zu erkennen und sich mal bei Dir Erich entschuldigen.
Aber ich kenne die Argumentationen der BG`s zur genüge, bei mir ist es die BG ETEM mit ihrem stellv, GF der BV Nürnberg, (ich vermute der hat ein Trauma mit meinem Namen)
alles was betroffene Verunfallte oder Berufserkrankte vorbringen ist nicht Real und nur erfunden, um Gelder aus der Sozialversicherung abzuschöpfen.
Ich bin wie Du Erich KEIN Sozialversicherungsbetrüger, wir alle wollen nur das was uns zusteht, auf Euro und Cent - diejenigen die uns bewusst und mit Absicht schädigen halte ich für Sozialversicherungsbetrüger - dummerweise oft vereint mit den Menschen hinter Tresen in Robe.
Da kommt jetzt wieder Mazi ins Spiel, der ja genau die Dinge anprangert, wofür das GG, SGB und EMRK geschaffen wurde,
Recht und Gesetz gilt nicht allen und überall dort wo dieses nicht eingehalten wird, muss die Person entfernt werden!
Einen schönen restlichen Sonntag und wir kämpfen für Recht und Ordnung -WEITER!
WernerE (Samstag, 23 Januar 2021 18:02)
Aus der aktuellen WEB Seite.
"Der Kläger wollte mit seiner o.g. Webseite über das große "Unrecht" informieren, das ihm nach seiner Meinung u.a. von der Beklagten und der Sozialgerichtsbarkeit widerfahren ist"
BGHW verliert weiter an Ansehen.
Ja - die BGHW und auch die BG ETEM verliert weiter an Ansehen, dabei sind nicht die Sachbearbeiter gemeint, denn diese bekommen ja DRUCK von oben, nein es sind die Verantwortlichen und Geschäftsführer gemeint und die gesetzlosen Rechtsanwälte die bei Dir vorgehen.
Wie beschreibt Mazi (vorletzter Absatz aus #1281
Die jenigen, die das Grundgesetz nicht achteten, sind aus ihren Amtsfunktionen mangels fehlendem Vertrauen zu entfernen.
Diejenigen die sich weder an Recht, noch an geltenden Gesetzen halten, sind sofort von ihrem klebrigen Stuhl zu entfernen, der Stuhl desinfiziert und dann durch Menschen die eben Recht und Gesetz einhalten, besetz werden.
Ob meine Ansicht Gefallen finden wird, bei den skrupellosen und billigen Rechtsanwälten wage ich zu bezweifeln, aber vielleicht doch beim A-Team oder bei vielen Mitstreitern.
Trotzdem ein angenehm schönes Wochenende
WernerE (Samstag, 23 Januar 2021 13:35)
https://www.focus.de/politik/thueringer-urteil-bringt-regierung-in-erklaerungsnot-corona-hammer-gericht-nennt-lockdown-katastrophale-politische-fehlentscheidung_id_12899284.html
Was wird mit dem Richter geschehen?
Da Urteil wird sicherlich sofort aufgehoben und neu zu Gunsten des Staatsapparates verändert.
Ehrlich betrachtet: Was stimmt noch in unserem Staat?
Mazi (Freitag, 22 Januar 2021 18:31)
Was ist zu tun?
Nachdem das Dritte Reich untergegangen ist, hat man den Versuch gemacht, die Strukturen des Dritten Reichs zu zerschlagen. Heute ist festzuhalten, dass dies nicht gelungen ist.
Was ist also zu unternehmen?
Es muss sehr deutlich gemacht werden, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden werden. Deshalb sind alle, die sich dem Grundgesetz nicht verpflichtet sehen aus ihren Amtsfunktionen zu entfernen.
Die Allierten haben es vorgemacht, wie vorzugehen ist und wie dies zu erfolgen hat. Was also durchzuführen ist, ist nach der Vorgabe der Allierten die Säuberung der Behörden und Gerichte, damit das Gesetz der Parlamente auch befolgt werden.
Es ist nicht einsehbar, dass die Bundesrepublik Deutschland über einen Bundeskanzler bzw. eine Bundeskanzlerin, eine Bundesregierung verfügt, aber nicht sicherstellen kann, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich beachtet werden.
Am Beispiel der Corona-Pandemie wird deutlich, dass Demokratie und Parlamentarismus in der Bundesrepublik falsch interpretiert werden.
Dies hatte und hat Auswirkungen nicht nur in diesem Fall, sondern setzt sich auch in den Berufsgenossenschaften und den Sozialgerichten fort.
Es ist richtig, dass die heutigen Sozialgerichte im Dritten Reich und davor Abteilungen in den jeweiligen Behörden waren. Sie waren abhängig von dem jeweiligen Vorgesetzen und handelten danach. Mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechte (EMRK) und der grundgesetzlichen Vorgabe der Gewaltenteilung war dieses Prinzip nicht fortführbar.
Die Aussage, die dahinter steckt, ist die, dass es nicht ausreicht, diesen Leuten eine neue Jacke, eine Robe anzuziehen, und alles ist erledigt.
Es geht weder um die Robe, noch um die organisatorische Einbindung. Wesentlich ist vielmehr, dass nach Art. 6 Abs. 1 EMRK neutrale Richter nach dem Gesetz urteilen. Dies war und ist nachweislich nicht gegeben.
Wir brauchen eine effiziente "Entnazifizierung" in der Judikative. Darunter verstehe ich nicht eine halbherzige Aktion, wie dies bei den allierten der Fall war, sondern ein rigoroses Durchgreifen, damit Exekutive und Judikative tatsächlich an Gesetz und Recht wie in Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich gebunden sind.
Die jenigen, die das Grundgesetz nicht achteten, sind aus ihren Amtsfunktionen mangels fehlendem Vertrauen zu entfernen.
Es kann doch nicht sein, dass die Bundeskanzlerin sich weder auf Exekutive noch auf die Judikative in ihrem Krisenmanagement nicht verlassen kann. Da kann doch etwas elementar nicht stimmen.
WernerE (Freitag, 22 Januar 2021 11:56)
Nur mal zwei Links zum laut nachdenken:
Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte
(xn-netzwerkkritischerichterundstaatsanwlte-lkd.de)
Hausdurchsuchung nach Dr. Söder
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2021011401.html
Meinungsäusserung müssen sein und ich lasse mir den Mund sowieso nicht verbieten.
Mazi (Freitag, 22 Januar 2021 10:19)
Wir haben gestern die Kanzlerin gehört und ihre Sorge vernommen, dass sie der Krise nicht Herr werden kann.
Es ist richtig, dass sie keine Verhandlungen führen kann, wenn die Verhandlungspartner innerlich gar nicht bereit sind, ein Verhandlungsergebnis umzusetzen.
Dies betrifft letztlich die Vorgabe des Art. 20 Abs. 3 GG, der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet.
Sachlich ist es so, dass die Bundeskanzlerin ein Auto fährt, bei dem Bremsen und Gaspedal manipuliert sind. Jeder TÜV legt ein so geartetes Auto still und verbietet dessen Nutzung.
In der derzeitigen Umsetzung des Staates, sind die Ministerpräsidenten für Umsetzung und Kontrolle zuständig. Da sie keine Kontrollen derart ausführen, ob Gesetz und Recht tatsächlich eingehalten werden, können sie auch keine Fehlerhaftigkeit berichten.
Hier ist die Übereinstimmung mit den Beschwerden der Unfallopfer vorhanden, die von ihrem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG Gebrauch machen, aber eine Exekutive und Judikative treffen, die Gesetz und Recht nicht einhält.
Wir brauchen die Diskussion nicht zu führen, ob denn die bisherigen Gesetze ausreichend sind, die Probleme der Unfallopfer oder der Corona-Pandemie ausreichend sind. Wie auch immer dieses Gesetz aussehen kann, es wird seitens der Exekutive und Judikative überhaupt nicht angewandt.
Die Kritik, dass Exekutive und Judikative sich nicht nach der Vorschrift des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden sind, gilt und ist aufgrund der sichtbaren Ergebnisse nachgewiesen.
Frau Merkel hat einen Anspruch darauf, ein funktions und verkehrsfähiges Auto benutzen zu dürfen. Wenn die Ministerpräsidenten Gas und Bremse dieses Fahrzeugs manipuliert haben, Gas und Bremse nicht funktionieren, dann ist es Aufgabe des Deutschen Bundestages ein verkehrsfähiges Auto ihr zur Verfügung zu stellen.
Wenn die Ministerpräsidenten die Ausführung des Art. 20 Abs. 3 GG zu verantworten haben, dies aber nicht sicherstellen, so darf die Frage nach deren fachlicher Eignung gestellt werden. Ein System, dass keine Kontrolle derart ausführt, ob denn die Vorgaben ausgeführt werden, kann weder seine Fehleranfälligkeit feststellen, noch Korrekturen durchführen.
Wenn die Bundeskanzlerin eine Krise managen soll, dann hat sie nach Art. 20 Abs. 3 GG Anspruch auf ein funktionsfähiges System. Gleiches gilt für die Bürger in der Wahrung ihres Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Die schnelle Ausbreitung des Corona-Virus bedingt die umgehende Reaktion. Ein Aussitzen des Problems führt in diesem Fall zu einem weiteren explodieren der Fallzahlen mit den behördlich zu verantwortenden Todesopfern.
Der Staat ist gehalten die Amtsträger, die letztlich dieses und das Desaster der Berufsgenossenschaften kurzfristig zu bereinigen und die Amtsträger wegen deren fehlender Ausführung der Amtsgeschäfte umgehend zu "entsorgen". Es darf nicht sein, dass sie die Wahrnehmung ihrer Amtsfunktionen wie in der Vergangenheit fortsetzen.
Darauf hat bereits 1983 das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss hingewiesen und passiert ist nichts. So geht es nicht weiter. Das ist vorsätzlich zu gefährlich.
Die Probleme, die die Unfallopfer schon lange angezeigen, setzen sich in dem Versagen des Krisenmangements in der Corona-Pandemie fort. Es ist als Wunder anzusehen, dass dies nicht bereits früher bekannt wurde.
Hier ist auf einfache Art und Weise das System nachzuschärfen. Wenn Gesetz und Recht eingehalten werden, dann können wir feststellen, auf welche Fehler im Gesetz diese Pandemie zurückzuführen ist und können entsprechend nachschärfen.
Ein Auto, dessen Bremse und Gas nicht funktionieren, kann nicht als Verkehrsmittel bezeichnet werden. Die, die Bremse und Gas manipuliert haben und manipulieren, sind zur Rechenschaft zu ziehen. Ein funktionsfähiges System ist Voraussetzung für eine effiziente Steuerung.
(Es ist einfach unerhört, mit welchen fachlichen Managementmethoden hier eine Krisenbewältigung angegangen wird.)
Mazi (Donnerstag, 21 Januar 2021 13:28)
#1276
Lassen sie uns laut, sehr laut darüber reden.
Wesentlich erscheint mir, dass wir von unserem Meinungsäußerungsrecht Gebrauch machen. Gebrauch machen heißt auch gegen den Willen, denen diese Meinungsäußerung nicht passt.
Wenn eine Meinungsäußerung in der Praxis akutell nicht umgesetzt werden kann, heißt das nicht, dass diese Meinungsäußerung unzulässig ist. Hören Sie doch selbst in die Pressekonverenz der Bundeskanzlerin und ziehen Sie Ihre eigenen Schlüsse. Mit der Rechtsauffassung stehen wir nicht allein und sind keine Außenseitermeinungen.
Außenseiter sind nach dem Grundgesetz die Behörden und Gerichte, die sich nicht an Gesetz und Recht halten. Die Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, die Amtspersonen zur Erfüllung der Amtspflichten zu bewegen. Im Zweifel sind auch die Bedientstet dort auszutauschen.
Mazi (Donnerstag, 21 Januar 2021 12:41)
Die Bundeskanzlerin erklärt:
"Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht von einem „gespaltenen Bild“ der Corona-Lage in Deutschland. Es gebe gute Nachrichten - aber allen Bemühungen drohe eine Gefahr: die Mutation. Daher müsse präventiv gehandelt werden."
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article224757349/Corona-Merkel-warnt-vor-Mutation-Wir-handeln-aus-Vorsorge.html)
(Stand: 21.01.2021, 12:26 Uhr)
Was passiert mit den Ministerpräsidenten, den Behörden und den Gerichten nach Art. 20 Abs. 3 GG?
Anhand des gegebenen Falls ist die Unwirksamkeit der Vorschrift des Grundgesetzes nachweislich. Die Corona-Pandemie ist möglicherweise ein Ausfluss des bereits bekannten Problems der Tatsache, dass Behörden und Gerichte nach Gesetz und Recht nicht tätig sind.
Die Problematik, die wir in der Sozialgerichtsbarkeit feststellen müssen, ist lediglich eine Merkmalsausprägung der Nichtbeachtung von Gesetz und Recht. Man darf dabei die Frage aufwerfen, ob Gesetz und Recht nicht über Ländergrenzen für ihre Wirksamkeit einheitlich sein müssen?
WernerE (Donnerstag, 21 Januar 2021 12:11)
aus Erichs Webauftritt:
Die Fehler müssen schnell beseitigt werden,
sonst verliert die deutsche Sozialversicherung an Ansehen in der Welt.
Diese Aussage bedrückt den Leser der Webseite - ein betroffener Bürger schreibt:
Die Fehler MÜSSEN beseitigt werden, kein kann.
Was will ich damit zum Ausdruck bringen, dass was in dem Link -offener Brief - vollumfänglich zu lesen ist.
Das System Bundesrepublik Deutschland als Rchtsstaat funktioniert nur noch auf dem Papier - und dieses Papier ist nichts mehr wert!
Werte die der Bürger vermisst, Einhaltung des Grundgesetzes oder der anderen Gesetze.
Es wundert keinen mehr, wenn die Wutbürger unterwegs sind oder?
Wenn ich nur wieder an mein aktuelles Verfahren beim LSG München denke, wird mir schlecht, die Beklagte ETEM kann mit der Richterin telefonieren und das Gericht spannt sich vor deren Karren.
Überall eben das selbe miese Spiel mit den verunfallten und berufserkrankten Menschen.
Was ich wirklich denke, schreibe ich zum Schutz von Erich nicht rein, sonst bekommt er wieder eine Abmahnung und das muss vermieden werden.
Nur soviel - inzwischen gibt es auch in Österreich ein A-Team welches offensichtlich, aufräumt. Natürlich nur unter Einhaltung der Rechte.
#1275
Wie sicher sind die Informationen, die wir erhalten
Was für eine Frage, die Antwort darauf kann sich doch jeder Mensch selber geben!
Sagen wir mal grob geschätzt 5-15 % oder ist das noch zu hoch?
Lassen wir uns nicht verunsichern und gehen mit offenen Augen und Ohren durch die Zeit.
Mazi (Donnerstag, 21 Januar 2021 11:03)
Wie sicher sind die Informationen, die wir erhalten?
Es ist mittlerweile bestätigt, dass der erhebliche Rückgand der Corona- Infektionen auf fehlende Zumeldungen mehrerer Bundesländer zurückzuführen sind. Wer sagt uns jetzt, dass die aktuellen oder frühere Werte korrekt sind?
Wir haben hier letztlich das gleiche Problem, das wir bereits in früheren Sozialgerichtsverfahren feststellen. Behörden und Justiz, deren Verwaltungsentscheidungen nachweislich nicht Art. 20 Abs. 3 GG beruhen, nicht von Amts wegen deren Beachtung nicht auf Gesetz und Recht geprüft werden, entsprechen nicht den Vorgaben des Grundgesetzes. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers sicherzustellen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden, Sonden dessen, der diese Vorgabe gemacht hat.
Ich möchte nicht verallgemeinern, aber die Amtspersonen, die nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtspflicht ausführen, sind zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich. Schon seit Jahren lesen wir von dem enormen Anstieg der Klagen. Hat sich schon jemals ein Verantwortlivher die Frage gestellt, weshalb das so ist und dies kurzfristig abzustellen?
Im Fall von "Erich" ist bekannt, dass das LG Hamburg ihn ohne anwaltliche Vertretung verurteilt hat und ihn letztlich sogar seiner Freiheit beraubt hat. Es ist bekannt, dass der Erste Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschtscher, davon Kenntnis hat. Es ist allgemein bekannt, dass die anwaltliche Vertretung vor einem Landgericht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Damit ist dokumentiert, dass die Justiz keine Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG vornimmt. Es ist dokumentiert, dass EExekutive und Judikative nicht Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) zugrunde legt. Es ist dokumentiert, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Bürger nicht vor staatlicher Willkür schützt.
Und von solchen Leuten erwarten wir, dass sie uns nicht in einer Krisensituation wie der Corona-Pandemie genauso die Unwahrheit sagen und uns in ein offenes Messer laufen lassen?
Da dies nicht auszuschließen ist, besteht meinerseits kein Vertrauen. Wenn die Bundeskanzlerin dies nicht ebenso sieht, dann Frage ich mich, über welche Informationen Sie verfügt, die ich nicht habe. Als ehemaliger Devisenhändler ist es mein Grundsatz, dass jeder der mich auch nur ein einziges Mal belügt, eine zweite Chance nicht verdient. Mein UmgaMeinng mit verteauenswürdigen Personen ist nicht dadurch geprägt, dass ich eine bessere Menschenkenntnis hätte, sondern dadurch, dass jeder Gesprächspartner mit dem Risiko seiner Entmachtung konfrontiert ist, fortan nicht mehr als Gesprächspartner fungieren zu können.
Wenn die Bundeskanzlerin ihr Vertrauen gegenüber diesen Personen, diesen Behörden, die nachweislich nicht Art. 20 Abs. 3 GG einhalten, sich umgibt, dann hat sie ebenfalls die gleichen Konsequenzen zu tragen. Sie ist nachweislich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht berechtigt keine wahrheitsgetreuen und unvollständige Angaben zu machen.
Kurz: Es ist m.E. unmöglich einen Staat zu schaffen, der nicht sicherstellt, dass seine gesetzten Regeln eingehalten werden!
Mazi (Mittwoch, 20 Januar 2021 14:54)
Ich möchte Sie auf einen offenen Brief an
Bundespräsident Steinmeier
Bundeskanzlerin Merkel
alle Bundesminister / Mitglieder des Bundeskabinetts (Exekutive)
alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages (MdB; Legislative)
u.a.
hinweisen, in dem der mögliche Grund für dieses unhaltbaren Zustände dezidiert aufgezeigt werden (https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=12267).
Es ist schon mehr als bedauerlich, dass sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages derart von Exekutive und in dem og. offenen Brief seitens der Judikative derart vorführen lassen.
I.S. Corona-Pandemie läuft m.E. eine "ähnliche Nummer".
Verständnis kann man da nicht mehr haben. Zu groß ist die Bedrohungslage. Da sind schon die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgerufen, Einhalt zu gebieten.
WernerE (Mittwoch, 20 Januar 2021 12:34)
#1271
Wie soll ein Bürger dann Vertrauen in den Staat aufbauen, wenn die handelnden Personen nachweislich nicht bereit sind, seine Bürger zu schützen.
Mein Vertrauen an den Staat, an deren Vertretern, den Gerichten und in meinem Fall der BG ETEM ist längst dahin geschmolzen.
Egal ob jetzt Corona oder Arbeitsunfall / Berufserkrankung oder Strafanzeigen, alles wird so hingedreht wie man es benötigt, um den Bürger zu Schaden.
Mazi (Dienstag, 19 Januar 2021 23:14)
Das Krisenmanagement zur Corona-Bekämpfung hat sich festgelegt.
Es ist weiterhin keine Verpflichtung zu erkennen, dass überhaupt etwas passiert. Lediglich die Absicht, dass man bemüht sei, steht darin.
Brauchen wir dann überhaupt ein Kristenmanagement, wenn niemand verpflichtet ist? Wenn dennoch eine Verpflichtung inbterpretiert werden kann, dann ist es die Verpflichtung der Bürger bei nichtssagenden Parolen der Poltiker.
Wie lange lässt sich der Deutsche Bundestag dies noch bieten?
Da gibt es eine Bundeskanzlerin, die sich sichtlich um die Sicherheit der Bürger Sorgen macht und da gibt es Ministerpräsidenten der Länder, die mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür Sorge tragen wollen, dass die Bundeskanzlerin keine Erfolge einfahren kann. So kann ein Krisenmanagement niemals funktionieren.
Die Parteien, die letztlich die Ministerpräsidentenfunktion besetzen, sind gefordert, die besten Leute in diese Amtsfunktion zu entsenden. Personen, die nicht befähigt sind, die Bürger wahrhaft zu schützen, gehören nicht dahin, gehören nicht an den Verhandlungstisch.
Mazi (Dienstag, 19 Januar 2021 20:52)
Nachdem was hier festgestellt wird, gibt es keinen Widerspruch zu den Gesetzen. Das Thema ist folglich die Tatsache, dass Exekutive und Judikative Gesetz und Recht nicht achten.
Wenn Exekutive und Judikative an das Gesetz und das Recht gebund3n sind, das Bundesverfassungsgericht klarstellt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen.
Um die Tragweite dieser Entscheidung korrekt zu verstehen, ist die eigentliche Aussage herauszustellen.
Konkret:
Behörden und Gerichte führen keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten.
Wenn die Verwaltungsykten der Behörden und Gerichte weder wahr noch vollständig sind, können logischerweise deren Verwaltungsentscheidungen weder korrekt sein, noch kann jemand vorgeben, die Verwaltungsentscheidung kontrolliert zu haben. Ein Betroffener kann anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte keine Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 kann ein Betroffener nur anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Erst dies stellt nach diesem vorgenannten Beschluss einen tatsächlichen Rechtsschutz dar.
Es ist also höchstrichterlich festgestellt, dass Behörden und Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen. Nach vorliegender Erklärung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 gilt diese Feststellung auch aktuell. Nach dessen Angaben ist dies in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt und es werden auch nach da. 37 Jahren Gespräche und Korrespondenz geführt, dies abzustellen.
Eine richterliche Entscheidung gegen einen Betroffenen ist daher weder sachlich noch rechtlich nachvollziehbar. Die Richter treffen folglich vorsätzlich in Ausübung ihrer Amtsfunktion rechtswidrige Entscheidungen. Sie sind nicht nur zur Verantwortung zu ziehen, sondern erscheinen wegen der fehlenden sozialen Kompetenz im Richteramt nicht einsetzbar.
Ich kann mir nicht vorstellen auf welcher Grundlage ein Staat eine Pension oder ein Gehalt an solche Richter an den Sozialgerichten rechtfertigen könnte.
Wenn die Richter derart vorsätzlich gegen Betroffene entscheiden, dann ist die Frage zu stellen, weshalb der Staat Gehälter und Pensionen an diese Bedienstet zahlt, wenn sie Gesetz und Recht nicht achten? Nach dem vorgenannten Schreiben des Präsidenten hat der Staat Kenntnis von dieser Missachtung, handelt also ebenfalls vorsätzlich gegen seine Bürger. Das kann nur der verstehen, der den Staat für schwach und unkontrolliert hält.
Wie soll ein Bürger dann Vertrauen in den Staat aufbauen, wenn die handelnden Personen nachweislich nicht bereit sind, seine Bürger zu schützen.
Das Schauspiel um die Corona-Pandemie, bzw. das Krisenmanagement der Regierung, macht nur anhand eines allgemeinen Beispiels das gesamte Staatsversagen deutlich. Weshalb sollte ausgereicht etwas dann funktionieren, was zuvor schon nicht funktioniert hat?
WernerE (Dienstag, 19 Januar 2021 18:11)
diese Seite zeigt genau das selbe Prinzip, wie überall:
https://wiluann.wordpress.com - keiner ist zuständig!
WernerE (Dienstag, 19 Januar 2021 14:26)
#1268
der "beste" Papa der Welt - ja er hat es verdient zu gewinnen, er wird es auch tun, solange es Menschen gibt, die in allen Situationen zu Ihm stehen!
#1267
Wir reden nicht von Regelungen des SGB oder vom IFSG, sondern von der Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Wenn diese Vorschrift nicht funktioniert, dann muss doch jedem klar sein, dass der Rechtsstaat nur noch in der Erinnerung lebt. Jeder Verhandlungstisch hat doch seinen Sinn längst verloren.
Viele Politiker und Bürger haben diese Erkenntnis bereits und beschreiben die Bundesrepublik als Bananen Staat!
Rechtsstaat ein Begriff - den es in Deutschland nur bedingt gibt, nämlich überall dort, wo Menschen wie Sie, Erich oder andere um Gerechtigkeit vorgehen.
Ja ich beanspruche Art. 20 Abs. 3 und 4 GG, genau so wie Regelungen im SGB VII oder anderen Gesetzen. Mehr ist dazu nicht zu schreiben!
Nicole Neumann (Montag, 18 Januar 2021 22:53)
Papa, ich habe Dich unendlich lieb! Ich bin stolz auf Dich und bewundere Deine Stärke und Ausdauer. Du bist der beste Papa der Welt! Und hast es so sehr verdient diesen Kampf zu gewinnen.
Mazi (Montag, 18 Januar 2021 22:22)
#1266
Wenn ich Sie korrekt verstanden habe, dann beanspruchen Sie lediglich die Vorgaben von Art. 20 Abs. 3 GG. Um dies zu erreichen, haben Sie Ihr Grundrecht - wie andere auch - Art. 19 Abs. 4 GG in Anspruch genommen.
Wie die hiesige Erfahrung zeigt, wird Ihnen und anderen dieses Grundrecht verwehrt.
Dies ist nicht neu. Exekutive und Judikative achten nach Art. 20 Abs. 3 GG Gesetz und Recht nicht und die Legislative überwacht die vollziehende Gewalt nicht.
Es darf Sie doch nicht wirklich verwundern, dass "die Katzen über die Tische laufen". Bekanntlich werden Kriminelle von Organisationen angezogen, von denen sie üvberzeugt sind, dass sie nicht überführt werden.
Leider haben wir mit dem Corona-Virus zu tun und wir sind alle belastet. Wenn Exektutive und Judikative vorher nicht nach Gesetz und Recht tätig waren, woher schöpfen Sie die Zuversicht, dass dies ausgerechnet in der Corona-Pandemie sein soll?
Langsam formiert sich der Widerstand und die Zweifel an den Politikern, an den Amtsfunktionen, die sie vorgeben, auszuüben.
Es muss doch jedem klar sein, da gibt es Leute, die erklären, dass sie uns schützen und verantwortungsvoll handeln und das Ergebnis deren Handeln ist grotten schlecht. Solche Leute sind bei diesen Ergebnissen unfähig Verhandlungen zu führen bzw. vorzugeben, dass sie verantwortlich handeln.´
Ich bin sicher, dass sie in keinem Unternehmen "überleben" würden. Ich jedenfalls, hätte schon lange die Reißleine gezogen und diese Leute vor die Tür gesetzt. Jetzt kann man gewiß darüber streiten, ob dies auch für die Kanzlerin und den Bundesgesundheitsminister zutrifft? Beiden muss klar sein, dass ihre Verhandlungspartner weder einig sind über was sie reden wollen, noch sind sie in der Lage einen Konsenz in ihrem jeweiligen Bundesland vberantwortlich umzusetzen.
Das Ergebnis in dieser Frage ist absolut identisch wie in unserer anderen Frage dem Rechtsanspruch auf ein Grundrecht und dessen Durchsetzung.
Weder Exekutive, noch Judikative handeln nach Gesetz und Recht und die Legislative zieht die ausübende Gewalt wegen der Amtspflichtverletzungen zur Rechenschaft. Da alle Institutionen in der Gewalt von Exekutive und Judikative sind, haben sie nichts zu befürchten.
Es stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz tatsächlich seine Bürger vor "Exkapaden" des "Dritten Reichs" schützt oder dies nur vorgibt? Beißen tut das Grundgesetz jedenfalls keinen, "lutschen" dürfen sie jedoch an den tatsächlichen Problemen.
Man stelle sich nur vor, dass jedermann bekannt ist, dass vor Landgerichten Anwaltszwang herrscht. Dies haben die Richter am Landgericht Hamburg nicht daran gehindert, dennoch vorzugeben, in Ausübung ihres Amtes "Erich" letztlich seiner Freiheit zu berauben. Dies ist nachweislich dem Ersten Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, bekannt und er geht gegen die Richter dennoch nicht vor.
Ist jemand davon überzeugt, wenn mit seiner Kenntnis unschuldige Bürger ihrer Freiheit beraubt werden, dass er verantwortlich etwas gegen die Ausbreitung des Corona-Virus übernimmt?
Gibt es noch irgendwo noch jemanden, der irgend einer Amtsperson ein Vertrauen entgegen bringen kann, die vorgibt die Amtspflicht auszufüllen? Ja, das Grundgesetz schreibt die Amtspflicht der Amtsträger vor und fest, aber das belastet diese Personen offensichtlich nicht.
Solange Exekutive und Judikative nicht belangt werden, wenn sie Gesetz und Recht nicht beachten, solange steht das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nur auf dem Papier und bei dieser Weise der Ausübung der Amtspflichten werden diese Ministerpräsidenten das Corona-Virus nicht in den Griff bekommen.
Hier sind ehrliche Konsequenzen eingefordert und ernsthaftes Krisemanagement gefordert. Nur wenn Gesetz und Recht eingehalten werden, kann die Frage gestellt werden, ob evtl. die Gesetze nicht korrekt formuliert sind.
Bundeskanzlerin und Bundesgesundheitsminister muss klar werden, dass sie sich auf Ministerpräsidenten verlassen, die gemessen an ihrer Aufgabe nicht dazu befähigt sind, Beschlüsse umzusetzen. Ich bin kein Freund von Diktaturen, aber eine Demokratie wird in Frage gestellt, wenn das hier erfahrende darunter zu verstehen ist.
Wir reden nicht von Regelungen des SGB oder vom IFSG, sondern von der Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht. Wenn diese Vorschrift nicht funktioniert, dann muss doch jedem klar sein, dass der Rechtsstaat nur noch in der Erinnerung lebt. Jeder Verhandlungstisch hat doch seinen Sinn längst verloren.
WernerE (Montag, 18 Januar 2021 16:50)
Webseite Unfallmann Unten:
Ich möchte nur haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht!
Ein sehr aufrichtig und weiser Satz, der das wieder spiegelt was wir alle wollen.
Wir wollen so wie Du werter Erich, nichts anderes als was uns durch GG und andere Gesetze zusteht, nicht mehr, aber auch keinen Cent weniger.
Nur das wollen offensichtlich Mächtige in Politik, Organisationen und Gerichten, verhindern, mit manchmal nicht so ganz gesetzeskonformen Mitteln.
So betreibt bei Dir die BG HW und ETEM zusammen mit dem Sozialgericht Bremen und dann mit Zugabe des LG Hamburg ein Spiel, dass eben nicht jeglicher Grundlage von Recht und Gesetz entspricht.
Ich meine das was diese Damen und Herren betreiben, ist Sozialversicherten Betrug und damit nach GG / ZPO strafbar.
Ähnlich wie in der FS-Sendung "das A-Team" kämpfen wir unermüdlich für Recht und Gesetz und lassen uns auch nicht einschüchtern oder den Mund verbieten.
Mazi (Sonntag, 17 Januar 2021 10:14)
#1264
Wenn kein Politiker für die Durchsetzung des Grundgesetzes sich zu interessieren scheint, was ist dann zu tun?
Wir stellen fest, dass es nicht um Unfallverletzte, Sie, Erich oder andere geht, sondern darum geht, ob Bürger überhaupt davon ausgehen dürfen, ob Art. 20 Abs 3 GG überhaupt angewandt wird oder die Judikative das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG respektiert? Wir stellen auch fest, dass diese Respektlosigkeit länderübergreifend ist.
Wir stellen auch fest, dass sowohl Exekutive und Judikative gegenüber Ehrenämtlern konsequent mit der gleichen Respektlosigkeit begegnet und vorsätzlich und fahrlässig diese Missachtung stattfindet. Letztlich sind nicht nur die Ehrenamtlichen betroffen sondern unser aller Grundrechte werden nicht respektiert. Damit stellen Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz der Bürger in Frage.
Wenn das Grundgesetz die Gewaltenteilung vorschreibt, darunter die Trennung von Legislative, Exekutive une Judikative allgemein verstanden wird, die Legislative die vollziehende Gewalt nicht kontrolliert, die Exekutive die von der Legislative beschlossenen Gesetze ihren Entscheidungen nicht zugrunde legt, die Judikative der Exekutiven folgt und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht respektiert, wo sind wir dann angekommen? Haben wir dann noch einen Staat, auf den ich so "Burgen baue"?
"BURG" ja, aber Kleinkinder werden schnell feststellen, dass es eine Sandburg ist. Das Aussehen entspricht zwar einer Burg, aber innerlich sind die Strukturen gar nicht funktionsfähig. Sind wir also alle letztlich Kinder, wenn wir uns so einfach täuschen lassen?
Ich habe den Vergleich zur Corona-Bekämpfungsstrategie der Regierung angeführt. Dürfen wir uns denen anvertrauen, die uns zuvor bereits getäuscht habeRegierungn oder sind wir bereits nach Art. 20 Abs. 4 GG gefordert?
Nach bisheriger Erfahrung dürfen wir denen, die uns belügen kein Vertrauen entgegen bringen, auch dann nicht vertrauen, wenn sie korrekt handeln. Aus gutem Grund kennt das deutsche Recht die Aberkennung der Ehrenrechte. Wenn festgestellt ist, dass Bürger oder Amtsträger ihr Recht missbrauchen, missbrauchen, ihr Amt missbrauchen, dann ist es nicht mehr als Recht, sie von diesen Amtsaufgaben auszuschließen. Im vorliegenden Fall des Corona-Virus ist dies dringender denn je.
Mit wem will die Bundeskanzlerin vorgeben verhandelt zu haben, wenn die Ministerpräsidenten danach vom Tisch aufstehen und nicht einmal bereit sind, die Bevölkerung zu schützen. Lobbyismus ist in diesem Zusammenhang häng die feinfühlige Umschreibung des Problems Ein Staat dessen Strukturen nicht funktionieren, hat aufgehört zu existieren.
Die Niederlande macht uns uns derzeit Verantwortliche Handeln vor. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies nicht einmal ansatzweise so gehandhabt. Niemand erscheint hierzu Lande sich verantwortlich zu sehen, die Grundwerte einzufordern.
Eine Fragestellung gemäß dem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 14.04.2020 ("Nazi-Keule") erscheint mir nicht nur gerechtfertigt, sondern ist m.E. auch rechtsstaatlich aufzuarbeiten.
WernerE (Samstag, 16 Januar 2021 13:40)
#1262
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Dieser Artikel des GG ist kein KANN sondern eine MUSS !!
Somit kann ich (für mich) behaupten, alles was Exekutive und Judikative betreiben ist einen gewaltiger Missbrauch der Macht, egal ob vor Ort, in Bayern der der BRD.
Missbrauch führt in der Regel zu Strafe, doch wer straft die Menschen der Exekutive und Judikative?
Wer verfolgt den Missbrauch des bayrische. Sozial- und Justiz Ministerium in meiner Angelegenheit - Niemand, die stecken Alle unter einer Decke!
Wer verfolgt den Missbrauch der sich hinter Erich Neumann aufdeckt - niemand, denn auch hier stecken Alle unter einer Decke.
Wer verfolgt den Missbrauch von Mazi, Ulrich oder Günther - niemand, denn ich den jeweiligen Verfahren stecken Alle unter der selben Decke ohne irgendwelche Konsequenzen.
Betrachten wir jetzt tatsächlich nochmals die Pandemie, wieviel Missbrauch wird durch Exekutive und Judikative betrieben ohne das es Konsequenzen gibt, FFP2 Masken müssen fest am Gesicht anliegen und daher wird es zur Vorschrift kommen, dass Bartträger sich passieren müssen - ich werde mich weigern!
Zurück zum eigentlichen Problem - egal welchen Politiker man anschreibt, auf den Missbrauch aufmerksam macht, es kommt noch nicht mal eine Antwort.
Insofern werde ich mir überlegen, wer eine Stimme von mir zukünftig bekommt.
Ich wünsche ein Wochenende ohne Machtmissbrauch ohne Viren und bei bester Gesundheit, sowohl in Körper, als auch im Geiste.
Mazi (Samstag, 16 Januar 2021 13:14)
# 1262
Die niederländische Regierung macht konsequentes Handeln aktuell vor
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/niederl%C3%A4ndische-regierung-tritt-zur%C3%BCck/vi-BB1cMTfX?ocid=msedgntp)
Mazi (Samstag, 16 Januar 2021 13:11)
# 1261
Das ist die Frage!
M.E. ist die Frage jedoch, ob die Parlamentarier, die seinerzeit das Grundgesetz geschaffen haben, getäuscht werden. In Art. 20 Abs. 3 GG, auf dem ich so rum reite, bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Dies wird nachweislich der bekannten (und bisher unbekannten) Fälle nachweislich nicht geachtet. Daraus folgt, dass das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG auch nicht gewahrt wird.
Es ist logisch, dass in dem hier vorgetragenen Fällen, Exekutive und Judikative nicht
einhalten. Bei dieser Kenntnis ist die Frage erlaubt, weshalb Bürger im Fall der Corona-Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen ein anderes Vertrauen Exekutive und Judikative entgegenbringen sollten. Es ist doch jederman bekannt, dass beide Institutionen (2 von 3!) die Gewaltenteilung nicht achten.
Wir stellen fest, dass diese Missachtung von Gesetz und Recht gegenüber Unfallverletzten nicht anders gehandhabt wird, als gegenüber Ehrenamtlern im Fall der Corona-Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen.
Ich komme zu dem zusammenfassenden Urteil, dass es nicht nachteilig auf den Schutz der zu schützenden Bürger auswirkt, wenn die Verantwortlichen nicht in diesen Funktionen agieren. Es ist sogar die Pflicht des jeweiligen Parlaments, deren Amtspflicht einzufordern und gegebenfalls die amtierenden Personen durch befähigte Personen auszutauschen.
Sie dürfen den Gedankengang durchaus in die Reihen der Justiz, der Richter fortsetzen, weil Art. 6 Abs. 1 EMRK genau dies bereits einfordert. In diesen Prozess involvierte Richter sind vom Generalstaatsanwalt vor dem Bundesverfassungsgericht anzuklagen wie dies beispielsweise die Landesverfassung von Rheinland-Pfalz bereits vorsieht.
Dort hat die Ministerpräsidentin m.E. nicht einmal das Recht, dies zu verhindern.
Nach Art. 132 dieses Gesetzes ist dies zwar eine Kann-Vorschrift (mit anderen Worten, der amtierende Ministerpräsident ist ermächtigt, einen Richter, der im Amt oder außerhalb desselben gegen die Grundsätze der Verfassung verstößt), aber es erscheint jedoch zweifelhaft, ob er dann seiner eigenen Amtspflicht nachkommt, wenn er diesen Richter mit seiner Nichtanklage schützt.
Dies ist nicht eine parteipolitische Aufgabe, sondern es ist eine Frage der Befähigung im Amt und entspricht der Vorgabe in den Gesetzen.
Den Verweis auf den Fall AMRI bzw. dessen Parallelen erspare ich mir. Er ist m.E. nur eine Merkmalsausprägung des bereits erkannten Fehlverhaltens der Behörden. Dessen Dokumentation ist ausreichend in den Medien - auch von anerkannt unabhängigen Stellen und jedwedem Verdacht einer Beschönigung - neutral beschrieben.
Wenn die bisherige Praxis beibehalten wird, stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Gewaltenteilung einerseits, aber auch der Anspruch auf einen wirksamen Schutz der Bürger (beispielsweise in der Corona-Pandemie oder im Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherungen).
WernerE (Samstag, 16 Januar 2021 00:04)
Hallo Erich,
das mit dem Schutz der persönlichen Daten ist nur ein böser Trick, damit Externe Institute, Behörden oder Medien bewusst getäuscht werden.
War bei mir bei der Anhörung im Petitionsausschuss in München nicht anders, der Ministerial Direktor des Sozialministerium beantragte ohne mein Wissen, nicht öffentliche Sitzung, Begründung meine Person musste geschützt werden.
Nein, Hr. Schweyer musste geschützt werden, denn alle anderen Petitionen (15) wurden öffentlich vorgetragen.
Wir werden alle ausnahmslos durch die Unfallversicherungsträger, Sozialgerichte mit den hinter dem Pult agierenden Robenträger und Politiker vera....t und getäuscht.
In Bremen, Mainz, NRW, Berlin, BW oder in München.
WernerE (Freitag, 15 Januar 2021 23:56)
in dem Vereinen dem ich Ehrenamtlich tätig bin, ist der Vorstand in der VBG gemeldet und somit Unfall versichert. Dieses wird jedes Jahr aktualisiert.
Aber grundsätzlich gilt auch hier wie in jeder Versicherung:
§ 1 Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz
§ 2 Die Prämien (Beiträge) sind dennoch pünktlich zu bezahlen
Da macht die gesetzliche UV VBG keine Ausnahme, noch dazu wo sie durch merkwürdige Versicherungsleistungen (Profisportler) ausgeblutet werden.
In meiner Sache mit der BK 2301 kommt Bewegung, gut das man manchmal über Umwege Menschen kennen lernt, die sich in der Materie auskennen.
Mazi (Freitag, 15 Januar 2021 11:06)
# 1259
Ich komme zurück auf das Thema "Ehrenamtlichkeit" und informiere über eine Tatsache des Versicherungsschutzes ehrenamtlichen Tätigkeit.
Ähnlich dem Arbeitsrecht gibt es bei der "ehrenamtlichen Tätigkeit" leitende Personen. Diese Fällen grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass sie durch Wahl der Mitglieder in dem Amt bestätigt werden.
Wenn diese Personen nicht gesetzlich geschützt werden, sind sie ausdrücklich in der gesetzlichen Unfallversicherung zur Versicherung anzumelden.
Es ist ganz einfach nachprüfen, ob diese Personen im Schadensfall Versicherschutz genießen oder nicht. In dem Fall liegt eine Beitragrechnung vor und war zu bezahlen.
Ich gehe davon aus, dass nicht so viele Beitragsrechnungen vorliegen, wie Personen in Ämter gewählt wurden. Vor jeder Amtsausführung sollten Ehrenämtler eine Prüfung vornehmen, ob und wer sie im Schadensfall schützt.
Wie im Fall "Landkern" bzw. des Interviews des Landrats Schnur bekannt macht, werden seitens der Politiker zahlreiche Ehrenämtler eingesetzt. Ich halte es von deren Seite für unverantwortlich, wenn Verantwortliche im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht nicht oder potentiell nicht vor auftretende Gefahren geschützt werden Dies erfüllt m.E. einerfüllte Amtspflichtverletzung, die letztlich im Fall von Rheinland-Pfalz, der Ministerpräsidentin Dreyer wegen deren Organisationsverschulden, anzulasten ist.
Ich möchte nicht bestreiten, dass sie von ihrer Haftung nichts weiß. Aber dies ist Voraussetzung für die verbindliche Ausübung und die Wahrnehmung von Amtspflichten. Es ist die Aufgabe des jeweiligen Länderparlamente die vollziehende Gewalt zu kontrollieren. Über eine nicht wahrgenommene Amtspflicht ist nicht mit einer irgendwie gearteten Mehrheit zu entscheiden. Es ist eine Vorschrift, an die Exekutive und Judikative nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
Wenn ein Bindung vom Grundgesetz vorgeben ist, dann sind Mitentscheidungsrechte des Parlaments aufgehoben. Es ist unzulässig, dass Gerichte sich über bestehende Gesetze hinwegsetzen dürfen und die Behörden schützen.
Hieran ist ersichtlich, dass die Diskussion hinsichtlich der Haftung im "Ehrenamt" und der Schadensfall Unfallverletzter in der Tat sehr eng in Verbindung steht. Die Richter an den Sozialgerichten sind nicht berechtigt gegen Gesetze Entscheidungsfindungen vorzugeben auch wenn sie vorgeben, diese unabhängig getroffen und sich dabei geirrt zu haben.
Das Bundessozialgericht ist verpflichtet darauf zu verweisen, dass Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind. Richterliche Entscheidung ohne diese Bindung sind rechtswidrig und neu festzustellen. Dies stelt das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG sicher. Anders lautende Urteile stellen m.E. Rechtsbeugu gen der.
Mazi (Freitag, 15 Januar 2021 10:31)
#1257
Für mich ist es fraglich, wie man Rechtsstaatlichkeit sicherstellen will, wenn Exekutive und Judikative nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln?
Wie will man gesetzliche Regelungen sachgerechter gestalten, wenn sie Entscheidungen der Exekutive und Judikative zugrunde gelegt, ihren Niederschlag nicht in Verwaltungsakten der Behörde finden und die Verwaltungsakten nachträglich verändert werden?
Wer will nachträglich Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, wenn Verwaltungsakten nachträglich verändert werden (können)?
Wie stellt man sich rechtsstaatlicherseits eine Systematik zu ordentlichem Handeln vor, wenn nicht einmal Grundprinzipien eingehalten werden? Wie stellt der Staat sich vor, Amtspflichtverletzungen zu verfolgen, wenn die Behörden deren Einhaltung nicht überwachen?
Wenn man Amtspflichtverletzungen, Verstöße gegen Art. 20 Abs. 3 GG verfolgen will (deren Vorschriften durchsetzen will), dann muss man wenigstens überwachen, ob sie denn eingehalten werden. Wenn man dies nicht vornimmt, dann liegt einerseits eine Strafvereitelung im Amt vor und hat eine unverzügliche Bestrafung zur Folge.
Ich komme zurück auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wer nicht sicherstellt, dass Anweisungen befolgt werden, kann nicht voraussetzen, dass seine Anweisungen befolgt werden. Wie kann eine Bundeskanzlerin mit Ministerpräsidenten verbindlich verhandeln, wenn die Ministerpräsidenten nach der Verhandlung machen was sie wollen?
Dieses verantwortungslose Handeln führte zu tausenden von Toten. Ich prangere nicht die Fehlentscheidungen der Politiker an, sondern deren Missachtung von Gesetz und Recht - ihr undisziplinhaftes Handeln. Dies trifft nicht ausschließlich auf die Corona-Bekämpfungsmassnahmen zu, sondern auf die gesamte Exekutive und Judikative.
Es ist nicht hinnehmbar, dass wir auf die Unterstützung Ehrenamtler verzichten müssen, weil sie davon ausgehen müssen, dass sie im Schadensfall mit weit schwerwiegender Folgen für sich und ihre Familien ausgehen müssen. Dieses Obrigkeitsverhalten untergräbt in vorsätzlicher Weise jede Form von ehrenamtlicher Tätigkeit.
WernerE (Donnerstag, 14 Januar 2021 20:10)
Heute mal ein Update zu meiner Sache - einen Satz aus dem Schreiben an das LSG:
Mit geeigneten Mitteln wird nur die Ablehnung von Leistungen – die Akten zeugen davon – entgegengewirkt.
Ich erhielt die Aufforderung Rechnungen und Regieberichte dem LSG geschärzt der letzten 10 Jahre auszuhändigen, denn daraus kann man das Schädigungpotentual zu
BK 2301 ersehen.
Meine Berufskollegen habe auf die Frage hin, unter lautem Lachen auch sehr deftige Worte u.a. Unrealistisch und Weltfremd gebraucht. (die anderen verkneife ich mir)
Was will man von der hier bei Erich auch Mitangeklagten BG anders erwarten.
Hirn wird nur in Bezug auf Leistungsverweigerung eingesetzt!
Mazi (Mittwoch, 13 Januar 2021 18:03)
#1254
"Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat der Lockdown-Politik von Bund und Ländern ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. „Der Lockdown, der jetzt seit Anfang November anhält, hat quasi nichts gebracht“, sagte Gassen der „Bild“. „Die Todeszahlen sind unverändert erschreckend hoch. Der Schutz der Risikogruppen ist immer noch beschämend schlecht.“"
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article224285712/Corona-Pandemie-Kassenaerzte-nennen-Lockdown-Politik-ergebnislos.html)
Der fürchterliche vorhergehende Bericht (#1254) wird seitens KBV-Chef Andreas Gasse bestätigt.
Es ist die Entscheidung des Wehrführers der freiwilligen Feuerwehr, Landkern nachvollziehbar, dass er kein Vertrauen in die Wahrhaftigkeit der politisch Verantwortlichen hat und "seine" ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute nicht unkontrollierbaren Risiken aussetzt. Wie aus der Stellungsnahme des Landrats Schnur vom 08.01.2021 zu entnehmen ist, werden weitere ehrenamtliche Helfer seitens des Deutschen Roten Kreuzes ebenfalls gefährdet (https://www.wochenspiegellive.de/mosel/kaisersesch/artikel/kreisverwaltung-nimmt-stellung-zu-kritik-der-feuerwehr-68595/).
Damit wir uns richtig verstehen. Ich halte es für nicht richtig, wenn Behörden etwas anordnen, aber gleichzeitig ihre ureigentsten Aufgaben nicht verantwortlich wahrnehmen.
Potentiell sind ehrenamtlichen Gefahren ausgesetzt und können darin Schaden nehmen. Im Schadensfall sind die gesetzlichen Unfallversicherungen zur Schadensregulierung verpflichtet.
Nach der bestätigten und der eigenen Erfahrung führen die Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte anhand der deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar sind. Betroffenen bleibt dann nach Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht, dies auf dem Rechtsweg einzuklagen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind zwar Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden. Im hier zu beleuchtenden Fall wäre dieser Rechtsweg über die Sozialgerichte einzuschlagen. Nachweislich zahlreich eingesehener Gerichtsurteile legen die dortigen Richter (wider den Beschluss des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten zugrunde und urteilen scheinbar systematisch zu Gunsten der Behörde.
Letztlich ist in Kenntnis dieser Vorgänge der einzig gangbare Weg für einen Ehrenämtler, diese Aufgabe auch aus persönlichen und familiären Gründen zurückzuweisen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund dieses persönliche Risiko auf sich zu nehmen, während die Behörden ihre Amtsfunktionen nicht wahrnehmen und sich sogar noch widerrechtlich gegenseitig schützen.
Aus Gründen der Fürsorgepflicht des Wehrführers kann ich dessen Entscheidung zu Gunsten der ehrenamtlich tätigen Wehrleute nachvollziehen. Für die gegenteilige Auffassung habe ich kein Verständnis. Es geht hier nicht, wie Landrat Schnur es darstellt, ausschließlich nicht um ein finzielles Problem. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass er mit der Sache überfordert ist.
Es wäre falsch aufgefasst, wenn sich mein Eindruck ausschließlich auf Landrat Schnur beschränkt. Ich habe vielmehr den Eindruck, dass zahlreiche verantweortliche Politiker mit der Amtsfunktion überfordert sind.
Anders ist m.E. die Erfolglosigkeit des Krisenmanagements nicht zu erklären und darf nicht ausschließlich auf Corona bezogen werden. Corona wirkt lediglich wie ein Brennglas auf bisherige Versäumnisse.
WernerE (Mittwoch, 13 Januar 2021 17:32)
Gerade kam Post von Heribert Prantl (Süddeutsche)
Er hat ein neues Buch - Grundrechte in Quarantäne! ab März im BH
Dazu kam folgender Spruch:
Grundrechte heißten Grundrechte, weil sie immer gelten, gerade in Krisenzeiten.
Meine Anmerkung:
Nicht nur in allgemeinen Krisenzeiten, sondern in der Frau oder Mann Krisenzeiten.
Grundrechte gelten für Erich Neumann genauso wie für uns ALLE!
Mazi (Mittwoch, 13 Januar 2021 12:22)
# 1250-1253
"In Deutschland sterben mittlerweile vergleichsweise mehr Menschen an oder in Verbindung mit Corona als in den USA. Und das, obwohl sich in den Vereinigten Staaten in Relation weit mehr Menschen mit dem Virus infizieren. Das geht aus Zahlen der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität hervor, die den Sieben-Tage-Durchschnitt darstellen.
Pro eine Million Einwohner steckten sich in den USA am Montag mehr als 750 Menschen an, in Deutschland waren es nur etwas weniger als ein Drittel davon. Deutschland liegt sogar im Vergleich der Länder Europäischen Union unter dem Durchschnitt – der liegt bei mehr als 300.
Bei den Todeszahlen liegt Deutschland hingegen mit knapp mehr als 10 pro eine Million Einwohner über der Zahl aus den USA, wo etwas weniger als 10 Menschen pro Tag an oder in Verbindung mit Corona sterben. Erst in der vergangenen Woche hatte Deutschland die USA überholt. Jetzt sind es so viele wie noch nie. Hier liegt Deutschland weit über dem EU-Durchschnitt von rund 7,5.
Auch die Todesrate pro bestätigtem Corona-Fall liegt in Deutschland mittlerweile höher als in den USA. Am Montag endeten hierzulande 2,2 Prozent der Infektionen tödlich, in den USA waren es 1,7 Prozent.
Bei den Todeszahlen pro eine Million Einwohner steht Deutschland mittlerweile unter den am schlimmsten betroffenen Ländern. Noch schlimmer betroffen sind lediglich acht EU-Länder, die Schweiz und Panama. Die meisten Todesfälle pro eine Million Einwohner verzeichnete zuletzt die Slowakei mit 16,3."
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/pandemie-lage-im-vergleich-deutschland-jetzt-mit-h%C3%B6herer-corona-todesrate-als-die-usa/ar-BB1cGzdt?ocid=msedgntp)
Was sagt uns diese Meldung?
Nach dem Schutz der Bürger vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus ist die Wahrscheinlichkeit in der ärztlichen Behandlung zu versterben in der Bundesrepublik Deutschland höher als in den USA.
Was besagt das wiederum?
Das Krisenmanagemnt des noch amtlierenden US-amerikanischen Präsidenten Trump ist im Vergleich zu den hiesigen Politikern effzienter.
Woher nehmen wir den Mut bei dieser Aussage den hiesigen Politikern noch zu vertrauen?
Wir haben unabhängig von den zahlreich hier diskutierten Fällen der Berufsgenossenschaften festgestellt, dass Exekutive und Judikativ nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht, tätig sind. Es stellt sich die Frage, ob verantwortliche Feuerwehrleute im Ehrenamt nicht ein Recht darauf haben, im Krisenfall sich auf eine funktionierende Infrastruktur von Exekutive und Judikative zu verlassen.
Wir stellen fest, dass dies bei den bisherigen Unfallopfern (einschließlich der Unfallopfer im Fall AMRI) nicht gegeben ist und wo soll dann die Zuversicht herkommen, dass dies in anderen Fällen (siehe Feuerwehr in Landkern) anders sein könnte?
Aufgrund der Gegebenheiten ist nicht ersichtlich, dass die vollziehende Gewalt in Rheinland-Pfalz schlechter agiert als in anderen Bundesländern. Aber es ist eindeutig festzustellen, dass die Regierenden 2012 bereits über die Ernsthaftigkeit einer Pandemie informiert wurden und sie sind heute so klug wie zuvor.
Im Ergebnis ist festzuhalten und dies bestätigt auch die o.g. Analyse, dass es völlig unerheblich ist, ob die verantwortlichen Politiker in ihren Ämtern sitzen oder nicht. Gewiss darf die Frage gestellt werden, ob sie denn ihre Amtspflichten dann erfüllt haben können? Wenn diese Frage mit ja beantwortet werden sollte, sind die Parlamente gefordert, ob sie denn die Gesetze korrekt erlassen haben.
Weder i.S. Unfallschutz, noch i.S. Corona-Pandemie-Krisenmanagement machen die Verantwortlichen eine gute Figur. Exekutive und Judikative arbeiten nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG. Das ist wohlmerklich keine Frage, sondern eine Feststellung!
Stehen wir die Pandemie durch und vergessen danach nicht, Ross und Reiter zu nennen und die richtigen Schlüsse zu ziehen.
WernerE (Mittwoch, 13 Januar 2021 11:06)
Heute doch noch mal ein Wort zur bayrischen Corona Politik und der beschlossenen Maßnahme:Ab Montag 19.01. FFP2 Maskenpflicht!
Dazu eine Aussage des für Hygiene zuständigen Arzt in der Uni HH-Eppendorf:
Im Prinzip müssten Bartträger jetzt zur Rasur aufgefordert werden, denn mit Bart liegt die Maske nicht an oder diese dürften in die genannten Bereiche nicht!
Jetzt könnte doch tatsächlich der bayrische. Staatsmann Dr. Söder auf die Idee kommen und per Dekret die Rasur anordnen - Problem dabei, die Basiere haben zu!
WernerE (Dienstag, 12 Januar 2021 12:29)
Zitat:
Wenn hier eine rechtsstaatliche Gewaltenteilung funktionieren soll, dann muss den Amtsträger bewusst sein, was mit ihnen passiert, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen.
Hier scheint der Ansatzpunkt zu sein. Ist den Amtsträgern tatsächlich bewusst was passiert?
Man könnte denken, JA - aber offensichtlich wissen sie auch, dass ihnen nichts geschehen wird, da ja "Freunde" sie decken und aus der Schlinge ziehen.
Hier in Bayern gab es mal den Fall "Strauß", der Chefermittler wurde kalt gestellt und dann zum Ende seiner Karriere noch zum Dank hoch befördert.
Er wohnt jetzt nur einen Ort weiter und wenn man ihn darauf anspricht, merkt man, der Maulkorb ist nach wie vor vorhanden.
Ähnlich ist es bei mir, der Maulkorb zum Thema Dr. Kainz und T. Lilienfeld ist nach wie vor im Sozial- und Justizministerium vorhanden. Man darf bzw ich unterstelle, nicht aufgeklärt werden.
Auch bei Erich ist es so, Aufklärung von den "billigen" Anwälten und dem Landgericht ist bisher nicht geschehen und ich vermute mal, es wird noch exiziell lange dauern, bis die tatsächliche Wahrheit auf dem Schreibtisch von Erich landet.
Allein die Tatsache, dass mit Hilfe einem zusammen kopierten Unterlage ein Urteil / Beschluss in HH getätigt wurde, zeigt für mich - mit welcher kr......n Energie gehandelt wird.
Haben diese Personen die eine Robe tragen dürfen, so wenig Anstand die Wahrheit aufzuklären, ist Geld so wichtig, dass Wahrheiten hinten anstehen müssen.
Ist deren Amtseid nichts mehr wert?
Ich arbeite übrigens auch im Ehrenamt und ich ich kann bezeugen, mein erster Vorstand mach alles pinilig genau und hält uns auch an der Stange, denn wir sind verantwortlich, den Mitgliedern und dem Gesetz gegenüber.
Mazi (Montag, 11 Januar 2021 22:45)
Ich denke, dass wir uns einig sind.
Ein Sozialsystem, dass nicht in kritischer Situation belastbar ist, können wir vergessen.
Ein Ehrenamt, ein Arbeitstägigkeit, die bei einem notwendig zu regulierenden Schadensfall funktionsfähig ist, kann man ebenfalls vergessen.
Berufsgenossenschaften übernehmen als gesetzliche Unfallversicherungen diese Fürsorge. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sie diese Aufgabe unzuverlässig ausführen. Wir wissen, dass die Sozialgerichte (und Aufsichtsbehörden) anhand deren unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten vorgeben, die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörden zu kontrollieren.
Es ist sachlich unmöglich, eine nicht rechtsstaatlich getroffene Verwaltungsentscheidung einer Behörde anhand einer ebenfalls nicht wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte zu kontrollieren.
Wenn wir dies aus der Vergangenheit wissen, ist es doch zumindest fahrlässig, wenn wir erwarten, dass dies dann anders ist, wenn die Institutionen belastet werden. Die Parlamente sind aufgefordert, die vollziehende Gewalt gemäß ihrem Auftrag zu kontrollieren, Konsequenzen einzufordern und deren Ausführung zu überwachen.
Wenn hier eine rechtsstaatliche Gewaltenteilung funktionieren soll, dann muss den Amtsträger bewusst sein, was mit ihnen passiert, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen.
U.a. ist das Ehrenamt von einer zuverlässigen Aufgabenerfüllung in Ausübung der Amtsfunktionen abhängig. Damit diese Amtsfunktionen tatsächlich ausgeführt werden, sind deren Zuwiderhandlungen unter empfindliche Strafen zu stellen.
Erst so findet ein Rechtsstaat "in seine Spur zurück".
Mazi (Montag, 11 Januar 2021 22:26)
Ich möchte den Fokus auf das "Ehrenamt" lenken.
In der Eifel, in Landkern, sollten ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute, den Ordnungsdienst übernehmen.
Bei der Bedeutung des Themas brauchen wir nicht über die große Zahl der Ehrenamtlichen (nicht nur der Feuerwehrleute) zu streiten. Bei der Kenntnis der Arbeitsweise der Berufsgenossenschaften, die im Schadensfall die Regulierung vorzunehmen haben und die Kenntnis, dass Sozialgerichte sich weder an Gesetz und Recht halten, gegen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entscheiden (trotz Verpflichtung nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsdgesetz) ist es nicht verwunderlich, dass leitende Führungskräfte den verantwortlichen Einsatz von ehrenamtlich tätigen Arbeitskräften nach ihrer Fürsorgefunktion ablehnen.
Corona bringt das Ehrenamt in Verruf bzw. die ehrenamtlich Tätigen Bürger, zum Nachdenken.
Ich möchte nicht auf die Darstellungen einiger Unfallverletzter eingehen, aber auf den Sonderermittler im Fall AMRI verweisen, der laut Medien feststellte, dass die Verwaltungsakten der Behörden keinesfalls glaubhaft und ordentlich geführt waren.
Eine Behörde, deren Verwaltungsakte nicht die tatsächlichen gegebenen Geschehnissse objektiv dokumentiert. Gerichte und Aufsichtsbehörden, die nicht anhand dieser Verwaltungsakte rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen kontrollieren, können nicht vorgeben, in Ausführung ihrer Amtsfunktion gehandelt zu haben.
Eine rechtsstaatlich falsche Verwaltungsentscheidung kann anhand einer ebenfalls unwahren und unvollstänmdigen verwaltungsakte nicht kontrolliert werden.
Um dieses Vertrauen in Art. 20 Abs. 3 GG beim Bürger wieder zu verankern, sind die die Amtsfunktionen mit Amtzsträgern zu besetzen, die das Grundgesetz umsetzen.
Wenn Ehrenämtler sich für eine gerechte Sache einsetzen, dann muss damit verbunden sein, dass sie sich auf eine ordnungsgemäße Amtsverwaltung verlassen dürfen. Dies ist wieder herzustellen und Arbeitsverweigern sind dorthin zu versetzen, die ihrem Anspruch genügen.
Aber halten Sie mir bitte nicht entgegen, dass die Ministerpräsidenten, nachdem sie 2012 die Problematik verdeutlicht erhielten, heute immer noch "wie die Hühner durcheinanderlaufen müssen" und immer nmoch uneins sind, was denn zu tun ist. Es ist m.E. kein großer Schaden, wenn festgestellt wird, dass sie ihre Aufgabe nicht kompetent wahrnehmen.
Ministerpräsidenten sind werder willens noch in der Lage Bürger oder Ehrenämtler zu schützen. Diese Erwartungshaltung, dass sie dies doch tun sollten, ist einzufordern.
Mazi (Montag, 11 Januar 2021 21:30)
#1248
Ja, es ist schon erschauerlich mit welcher Präzision 2012 dieses heutige Virus beschrieben wurde.
Noch bedeutender ist m.E. dass die Ministerpräsidenten die Gefahr, die von diesem Virus ausgeht nicht erkannt haben. In der Tat ist das Virus unpolitisch und rafft jeden dahin, den es bekommen kann. Hätten die politsch Verantwortlichen erkannt, dass sie nichts zu bestimmen haben - und dagegen scheinen sich einige noch zu wehren -, dann würden sie das Feld Fachleuten überlassen und nach deren Rat handeln.
Ein alter Spruch kommt mir in den Sinn:
Wenn sie unbekannte Gewässer befahren wollen, dann ist es ratsam einen Lotsen an Bord zu nehmen.
Die Politiker fahren im dichtesten Nebel auf Sicht!
Wenn man auf unser ureigenstes Thema zurückkommen, dann ist eindeutig, dass dieses Handeln, was wir vorfinden, lediglich die logische Schlussfolgerung des bisher erlebten, der Sozialgerichtsbarkeit.
Wir haben einerseits das Bundesverfassungsgericht, das bereits 1983 entschieden hat, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 mit Bezug auf diesen Beschluss ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können. Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Das Bundesministerium hat 2013 in diesem Sinne nachgelegt und verlauten lassen, dass diese Verwaltungsakte alle bisherigen sachbezogenen Geschehnisse enthält. Anhand dieser Verwaltungsakte kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde die Rechtsstaatlichkeit der Verwaltungsentscheidungen. Die Verwaltungsakte darf nachträglich nicht verändert werden.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht und die richterliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG ausdrücklich noch einmal an das Gesetz.
Eigentlich, wenn Exekutive und Judikative sich an diese Vorgaben halten würden, gäbe es keinen Streit. Da sie dies aber nicht tun, der Bürger zwar sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG wahrnehmen kann, aber wiederum bei dem gleichen, der Justiz , landet, hat er keine Chance.
Die Chance ist erst dann wieder gegeben, wenn die Verantwortlichen wegen deren fehlerhaften Ausführung der Amtsgeschäfte zur Rechenschaft gezogen werden. Was das bedeutet, sollte jedermann klar sein.
WernerE (Sonntag, 10 Januar 2021 14:16)
#1247
Vielleicht sollte man mal über den Tellerrand hinaus blicken, nicht nur um die gestellte Frage zu beantworten, sondern auch deshalb zu erkennen, was das Leben in 2021 beeinflußt.
Ich bezweifle keinesfalls das es einen ggf. tödlich verlaufenden Virus gibt, aber heißt dieser tatsächlich Corona oder doch anders?
Das in vielen Orten die Medizinischen Institute, Krankenhäuser oder Krematorien überlastet sind, stelle ich nicht in Frage.
Lesen Sie bitte mal: https://www.zm-online.de/news/politik/behoerde-warnte-2012-vor-pandemie-mit-mutiertem-sars-erreger/
Bereits 2012 wurden dem dt. Bundestag Szenarien durch das RKI nahegebracht, welche genau die heutigen Zustände spiegelt.
Die Regierung hätte also Jahre Zeit gehabt, dass Gesundheitssystem so aufzunehmen bauen, um die gerade erlebbaren Zustände zu vermeiden.
Und da nehme ich das RKI nicht in den Schutz, denn auch dort wurde nicht entsprechend gehandelt.
Heute kann mann in der Süddeutschen Zeitung lesen:
Es gibt bereits einen neuen Virus irgendwo auf dem Globus, der dann in Erscheinung tritt, wenn wir den aktuellen vernichtet oder überwunden haben.
Man könnte es auch einfach ausgedrückt biologische Kriegsführung nennen, denn wenn ein Gesundheitssystem mit all den aufopfernden Menschen die dahinter stehen, zusammen bricht, können auch Regierungen scheitern und die Welt aus den Fugen bringen.
Ich möchte auch jedem Menschen danken, der sich in den Dienst der Gesundheit oder des Todes stellt ohne Wenn und Aber.
Das tragische an der jetzigen Situation ist, dass alle anderen Themen und Schicksale in den Hintergrund fallen:
- Grippetote
- Asbesttote
- Tote durch Erkrankungen der Arbeit
- Anerkennung von Arbeitsunfällen und deren weitreichenden Folgen
- Erich Neumann - der seit Jahren vergeblich kämpft
dazu könnte ich noch Dutzende Namen und Beispiele hier nieder schreiben, wahrscheinlich auch Ihren, aber würde das etwas nützliches bringen?
Die Politik und auch die Öffentlichkeit würde es nicht interessieren, hier ist nur Corona, Trump, Putin, Kim, Hongkong u.s.w von Interesse.
Nachdem ich mich jetzt genug zum Thema Virus und allem was dazu zu schreiben wäre aus meiner Sicht, wieder auf das Wesentliche der Probleme von Erich Neumann und der Leidensgenossen, konzertieren.
In diesem Sinn - Danke an Alle die Mithelfen und vorwärts schauen um Pandemie und die Probleme der hier geschilderten Skandale zu bearbeiten.
Telare (Samstag, 09 Januar 2021 15:53)
@ #1246
Herr WernerE,
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn das Personal der Intensivstationen und der Normalstationen über Anzahl und Zustand der Patienten lügen würde.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Krematorien und Bestatter lügen würden, wenn sie sagen, dass auf Grund fehlender Kapazitäten die Toten gelagert werden müssen statt wie sonst üblich innerhalb der Regelzeiten bestattet.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ und „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die REHA-Zentren lügen würden, wenn sie melden, dass sie kaum bis keine Kapazitäten mehr haben, um die Genesenen wieder aufzubauen.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die Genesenen über die gravierenden Folgen des Virus mit massiver Einschränkung des Gesundheitszustandes nach Genesung lügen würden.
Wollen Sie ernsthaft behaupten, dass der Virus und seine Folgen eine Lüge ist?
Falls ja, dann empfehle ich Ihnen, eine Woche auf einer Intensivstation in Ihrer Nähe auszuhelfen. Und da es ja den Virus Ihrer Meinung nicht gibt und schon gar nicht in seiner Gefährlichkeit, braucht es bei Ihnen ja keine Schutzkleidung.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht derer, die an diesem Virus erkrankt sind, auf Intensivstation um ihr Leben kämpfen oder diesem Kampf schon verloren haben und letztendlich qualvoll verstorben sind.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht der Angehörigen dieser, die sich um das Leben derer sorgen die noch auf Intensiv kämpfen und eine Beleidigung derer, die um Verstorbene trauern.
Ihre Frage „existiert der Virus tatsächlich“ „Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert“ ist eine Beleidigung und ein Schlag ins Gesicht des Personals, das auf Intensiv und auf Normalstation unter Verzicht auf Überstunden, Wochenende und Freizeit und unter Risiko ihres eigenen Lebens die Erkrankten versorgen und versuchen, deren Leben zu retten.
Ihre Behauptung „Die Zahlen der Neuerkrankungen und Todesfälle haben mit den Impfungen zu tun! „und „Man will erreichen, das eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht ist“ ist mit der Realität nicht in Einklang zu bringen.
Denn die Neuerkrankungen und Todesfälle waren vor jeder Impfung und sind damit nicht durch diese begründbar. Genauso gut könnten Sie behaupten, der Tod ist am Leben schuld. Da beißt sich die Maus in den Schwanz.
Und wenn eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht werden soll, wieso tut man dann mit Maske, Abstand und Impfung alles dafür, um Infektion und Tod zu verhindern? Da beißt sich die Maus in den Schwanz.
Es ist eine Sache, Dinge kritisch zu hinterfragen.
Es ist eine andere Sache, an der Realität und der Logik vorbeilaufenden Behauptungen hinterherzulaufen, nur weil sie ins eigene Weltbild und in die eigene, frustrierte Weltsicht passen.
Es ist eine Sache, die Absolutität in Abgleich der Realität und der Logik mit einer Behauptung anzuzweifeln.
Es ist eine andere Sache, an der Realität und der Logik vorbei und diese ignorierend für seine eigenen Behauptungen selber Absolutität zu behaupten und darauf begründet dann zu behaupten, die anderen hätten Unrecht. So etwas nennt man Zirkelschluß.
Es ist eine Sache zu behaupten 1 + 1 = 2.
Es ist eine andere Sache zu behaupten 1 + 2 = 3.
WernerE (Samstag, 09 Januar 2021 13:52)
Zitat #1244
Dass diese Ausführung der Amtsgeschäfte tatsächlich erfolgt, ist seitens der Abgeordneten zu überwachen.
Ich musste jetzt gerade schmunzeln!
Begründung:
Wieviele der Abgeordnete In Bayern stecken mit den ausführenden im Bunde?
In meinem mündlichen Vortrag vor dem Petitionsausschuss Öffentlichkeit in 2019 konnte ich genau feststellen, wer sich wie verhält.
So hatte es z.b. A. H..d (FW) - bei RTL Fernsehrichter - nicht nötig überhaupt anwesend zu sein und viele haben ihre Post, die sie gerade erhalten haben, gelesen.
Von daher ist meine Meinung zu den MdL gravierend anders geworden, auch hier regiert das Geld und Ansehen.
Bürger sind ausschließlich zur Wahl wichtig, danach nicht mehr!
#1245
Erst vor ein paar Tagen habe ich auf meiner Festplatte folgendes gefunden:
1. Die WHO hat in 194 Ländern Völkermord geplant und ist dabei, ihre Ziele und Pläne zu verwirklichen. Die Zahlen der Neuerkrankungen und Todesfälle haben mit den Impfungen zu tun! Man will uns Angst machen und weitere Menschen zum impfen bewegen! Dieser Virus wurde wie alle anderen Viren im Labor gezüchtet! Man will erreichen, das eine bestimmte Zahl von Todesfällen erreicht ist, um dann die Pandemiestufe 7 auszurufen.
2. Niemand hinterfragt, was eigentlich die Pandemiestufe 6 bedeutet! Diese Pandemiestufe 6 wurde im Juni 2009 von der WHO ausgerufen. Die Pläne Internierungslager einzurichten wurden über die Sommerferien und in den letzten Monaten hinter unserem Rücken ausgeführt. Fragen Sie Ihren Bürgermeister, was in den Schulen, Turnhallen, unter den Rathäusern gemacht wurde. Lassen Sie sich die Räume zeigen. Wurden Lebensmitteldepots angelegt?
In einem anderen Schreiben -einer Anzeige in Österreich!
Bxxxxr als Entwickler Biowaffentechnologie
1. Bxxxxr und die Herstellung und Versendung von 72 kg Impfstoff, verseucht mit dem lebenden Vogelgrippe Virus, der aus einem WxO Labor kam.
Laborzwischenfall im Februar 2009 wo alle Richtlinien zur Biosicherheit umgangen wurden
2. Bxxxxr und die Anmeldung eines Patents für einen H1N1-Virus im Jahr 2008, ein Jahr vor dem „noch nie gesehene“ „Schweinegrippe“ Ausbruch als Beweis einer Planerfüllung und planmäßigen Vorgehens
3. Bxxxxr: Impfstoff
4. Nxxxxxs: Impfstoff
5. Gxxo Sxxth Kxxxe: Impfstoff
d) WXO als Entwickler von Biowaffentechnologie
1) Die Pandemie 6 Warnstufe der WXO: Manipulation der Dateien?
2) Die Impfstoff Richtlinie der WXO
3) Die Gesetzesgrundlage für die Machtübernahme der WXO in allen 194 WXO- Mitgliedsstaaten
das alles vor über 1ß Jahren unter dem Deckmantel "Schweinegrippe"
Ich habe noch so ein Schreiben, aber dort kann ich nicht Kopieren.
Damals wie heute, die Frage existiert der Virus tatsächlich, wurde er als Biowaffe entwickelt und wieso gibt es unterschiedliche Zahlen.
Wieviele Menschen werden tatsächlich täglich infiziert und getestet, wieviele davon mehrmal?
Viele Fragen - mal sehen wieviele Antworten.
Mazi (Freitag, 08 Januar 2021 20:34)
#1239
"FREITAG, 08. JANUAR 2021
Von Covid-Front in den Bundestag
Arzt sieht grobe Fehler bei Impfkampagne
ntv.de: Die lang ersehnte Impfkampagne gegen Covid-19 läuft und das früher, als man im Sommer hoffen konnte, doch anstelle von Euphorie wächst die Kritik. Sind die Impfungen tatsächlich so schlecht angelaufen?
Janosch Dahmen: Wir haben seit Ende Dezember 1,3 Millionen Impfdosen in Deutschland. Davon haben wir bisher nur einen sehr kleinen Anteil verimpft. Da müssen wir schneller werden. Nicht zuletzt deswegen, weil wir die Mutation, die in Großbritannien und Irland völlig eskaliert, in Europa nicht aufhalten werden können. Jeder Tag, an dem es uns gelingt, mehr Menschen zu impfen, schützt uns vor einer Katastrophe."
Mazi (Freitag, 08 Januar 2021 20:29)
#1243
Sie werden fragen, was ist zu tun?
Das weiß ich nicht! Es ist mir klar, dass fehlerhaftes gesetzeswidriges Handeln der Exekutive von der Judikative gedeckt wird. Wie sollen Sie Klage einreichen können, wenn der Richter zur scheinbar gleichen Vereinigung gehört, gegen die Sie klagen wollen?
Sie besitzen zwar ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG), aber das räumt ihnen lediglich das Recht ein, Ihre Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Der dortige Richter entscheidet dann zwar unabhängig, aber nicht auf der Grundlage der Gesetze.
Die bekannten schriftlichen Äußerungen namhafter Gerichtspräsidenten dokumentieren zwar das vorsätzliche rechtswidrige Verhalten der Richter, und stellen klar, dass ihr Fall kein Einzelfall darstellt, sondern ein Fall von vielen weiteren bekannten Fällen darstellt.
Damit führt die Bundesrepublik Deutschland wider besseren Wissens keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durch.
Letztlich ist Ihr Fall mit dem aktuellen Fall in den USA, der Aufforderung von Präsident Trump das Capital zu stürmen, vergleichbar. Ich hoffe von dort zu erfahren, wie ein Rechtsstaat mit Bürgern umzugehen hat, die sich in Ausführung ihrer Amtsfunktion widerrechtlich verhalten.
Ein möglicher Ausweg dort ist m.E. die Begnadigung von Herrn Trump seitens Herrn Bidens.
In der Bundesrepublik Deutschland kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Richter eines Gerichtszweigs, der Sozialgerichtsbarkeit, begnadigt werden. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass hier trotz Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention im Jahr 1953 in der Sozialgerichtsbarkeit nie faire Verfahren durchgeführt wurden.
Sachlich wäre jedoch dann kein größerer Schaden entstanden, als wenn es diesen Rechtsweg nie gegeben hätte. Dies widerspricht aber Art. 19 Abs. 4 GG und damit einem Grundrecht.
Das geht also auch nicht und insbesondere nicht von einem anderen Gremium als dem Deutschen Bundestag höchst persönlich.
Das kann ich mir gar nicht vorstellen, dass dies ein praktikabler Weg sein könnte.
Warten wir also ab. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) wird kurzfristig klarstellen, ob Behörden und Gerichte an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind oder nicht. Nach § 31 Bundesverfassungsgericht ist dem BSG diese Entscheidung bereits vorgegenen und alle Behörden und Gericht an dessen Entscheidungen gebunden. Die Frage ist folglich, wieviel Zeit das BSG benötigt, diesen Parageraphen abzutippen und dessen Wirkung zu bestätigen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das BSG eine lange Beratungszeit genötigt. Es sei denn, das BSG will formulieren, das ein Bürger keinen Rechtsanspruch auf seine Rechte hat. In der Folge wird dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das BSG dies korrekt sieht.
Wenn auch das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht des BSG teilen sollte, stellt sich die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention faire Verfahren sicherstellen wollte.
So oder so wird der Deutsche Bundestag gefordert sein, zu beraten, was denn jetzt zu tun ist?
Zu bestätigen, dass alle bisherigen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit widerrechtlich ergangen sind oder darzulegen, dass § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die Sozialgerichte tatsächlich nicht bindet und die Bundesrepublik vorsätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstößt, erscheint mir schwer denkbar..
Es erscheint mir i.S. rechtsstaatlicher Grundsätze ratsam allen Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorzuhalten, in Ausführung einer Amtsfunktion diese widerrechtlich verletzt zu haben und klarzustellen, dass der Deutsche Bundestag es nicht duldet, dass Gesetz und Recht nicht eingehalten werden. Diesem Verständnis haben personelle Konsequenzen zu folgen. Da die Ministerpräsidenten der Länder für die Überwachung der Sozialgerichte zuständig sind, dies aber offensichtlich nicht vornehmen, sind auch sie für die Ausführung ihrer Amtsführung zur Rechenschaft zu ziehen.
Dass diese Ausführung der Amtsgeschäfte tatsächlich erfolgt, ist seitens der Abgeordneten zu überwachen.
WernerE (Freitag, 08 Januar 2021 19:56)
Zitat
Ihre Anträge sind damit nicht "ordnungsgemäß bearbeitet" worden.
Genau so sehe ich das auch, selbst wenn die bayrische Staatsregierung egal in welchen Abteilungen dieses vehement ablehnt.
Ich hatte mir eine Selbstanzeige überlegt, aber diese würde wie bei Erich zu nichts als Einstellung führen.
Von daher könnte ich höchstens die "Strafversetzt" ehem. Ministerin Huml anschreiben und ggf. auf Auskunft bitten
Strafversetzt in eine Abteilung die mit Gesundheit in der EU zu tun hat
Mir fällt da eigentlich erneut nur ein Wort ein: Pfui Teufel!
Mazi (Freitag, 08 Januar 2021 19:08)
#1240
"In Anwendung von § 17 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) weisen wir darauf hin, dass Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Gesichtspunkte vorzubringen, nicht mehr beantwortet werden."
1.
Ich bezweifele, dass niederrangige Verordnungen das Grundgesetz aushebeln können.
2.
In der Rückantwort der Behörde bezieht sie sich auf o"rdnungsgemäß bearbeitete Anträge". Dem kann ich folgen. Dies trifft aber in Ihrem Fall nicht zu.
In dem hier strittigen Verfahren ist dokumentiert, dass die Anträge nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurden. Das Schreiben ist folglich auf Ihren Fall nicht anzuwenden.
Es ist zwischenzeitlich schriftlich bekannt, dass dies auch in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist. Ihr Fall ist folglich kein Einzelfall.
Es ist auch schriftlich bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit fehlerhafte Bearbeitungen erfolgen, aber dennoch wider besseren Wissens nicht korrigiert wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 beschlossen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen. Bezogen auf diesen Beschluss hat das Bundesverwaltungsgericht 1988 in einem weiteren Beschluss festgestellt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können. Erst dies stelle einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz dar.
Diese Beschlüsse sind weder zu ergänzen, noch anderweitig zu interpretieren, Was diesen Beschlüssen dennoch fehlt, ist, dass sie in der Sozialgerichtsbarkeit angewandt werden.
Es ist bekannt geworden, dass die Sozialgerichte in ihrem Fall keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legten. Die Richter waren folglich nicht in der Lage anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidung zu bestätigen.
Nach § 444 ZPO gelten Ihre Beanstandungen als bewiesen, wenn die Behörde ihrerseits Urkunden nicht vorlegt. In Ermangelung von Gegenbeweisen sind daher Richter nicht befugt, anders zu entscheiden, als dies die Sachlage vorgibt.
Ihre Anträge sind damit nicht "ordnungsgemäß bearbeitet" worden.
WernerE (Freitag, 08 Januar 2021 15:04)
Meine Antwort dazu:
Sehr geehrte Damen und Herren des Referat A5,
ja natürlich – alles was zur Aufklärung der Wahrheiten dient, wird Erfahrungsgemäß bei der bayrischen Staatsregierung unter den Tisch gekehrt.
Könnte ja sein, dass irgendwer im Staatsapparat belastet werden könnte,
Nein, ich werde mich weiterhin beschweren, denn das ist bürgerliches Recht und
Es steht sowohl in der bayrischen Verfassung, dem Grundgesetz und dem Europäischen Recht, an der sich auch das Referat A5 und alle Bediensteten der bayrischen Staatsregierung zu halten haben.
Ich hatte Ihnen mehrfach die Möglichkeit gegeben, Aufklärung zu betreiben, jetzt könnte ich mal die EU mit der Aufklärung des Sachverhaltes beauftragen.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches Ablehnen von Bürgeranträgen und trotzdem ein gutes, neues Jahr.
WernerE (Freitag, 08 Januar 2021 15:03)
Ich zeige mal auf, was die bayrische Staatsregierung- hier das Referat 5 mit mündigen Bürgern so treibt.
Aufklärung nicht erwünscht, könnte man das nennen ODER?
Sehr geehrter Herrn ,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 16.12.20202.
Zu den von Ihnen erneut vorgebrachten Beschwerden wurde bereits ausführlich Stellung genommen.
In Anwendung von § 17 Absatz 3 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) weisen wir darauf hin, dass Eingänge, die lediglich frühere, ordnungsgemäß bearbeitete Anträge wiederholen, ohne neue Gesichtspunkte vorzubringen, nicht mehr beantwortet werden.
Wir bitten Sie zudem, nicht nachweisbare Unterstellungen im Hinblick auf die Sozialgerichtsbarkeit und unser Haus zukünftig zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Referat A5
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit,
Gesundheitsmanagement
Betreff: A5/0064.03-1/269
Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor B…,
zunächst bedanke ich mich für Ihr Schreiben vom 14.12.2020 welches Heute eingegangen ist.
Zu Beanstanden ist z.b. der Abschnitt 1 Seite 2:
Es ist völlig Belangslos ob ich berechtigte Befangenheitsanträge, Strafanzeigen gegen Richter (Rechtsbeugung) oder Dienstaufsichtsbeschwerden
eingereicht hatte, denn ich hatte mich nicht über die lange Verlaufszeit, sondern über das Verhalten zum Gerichtstermin in der
Pandemie Zeit beschwert.
Absatz 2 Seite 2:
Wie Sie richtig verstellen, wurde die Verhandlung auf den 11.11.2020 !4 Uhr gelegt, damit hatte ich zum Zeitpunkt der Vorladung auch keine Probleme.
Allerdings haben sich die Voraussetzungen einer Infektionsfreien An-Abfahrt im November verändert, der öffentliche Nahverkehr einer der Hotspots
war ausschlaggebend, zur Absage des Termines.
Mein Schreiben am 4.11. an das LSG wurde beantwortet mit Datum 09.11.2020 Eingang 11.11.2020 und das obwohl dem LSG eine Faxnummer
hinterlegt ist, bei der man dringende Schreiben hätte senden können.
Die Aussage vom 16.11.2020 man habe mich per Fax kontaktiert, allerdings ist man nicht durchgekommen, habe ich bereits beantwortet, da zu der
Zeit ständig Faxe ankommen und nur das des LSG nicht, erübrigt sich das Schreiben des LSG.
Der Termin am 11.11.2020 wurde dann von mir per Fax an das LSG am 10.11.2020 um 16:00 Uhr abgesagt, mit dem Hinweis, falls das LSG
einen Bussgeldbescheid erlässt, dieses auf ein Konto eines Vereines zu überweisen.
Daraufhin kam ein Schreiben datiert vom 11.11.2020 Eingang 14.11.2020, dass der Termin vom 11.11.2020 abgesagt wurde. Grund: von Amts wegen.
Somit wurde Ihnen wiederum nur die Hälfte der wichtigen Schreiben und Sachverhältnisse übermittelt, so dass wie schon längst bekannt,
ich als Kläger im „schlechten Licht“ da stehe und nicht der 3`te Senat des LSG.
Mich würde dann doch noch ein Vorgang interessieren, der sich nach dem 2`ten Befangenheitsantrag gegen die frühere Berichterstatterin
RiLSG T. Lilienxxxx gerichtet hat.
Um den Befangenheitsantrag zum Thema besonderes Verhältnis zum bestellten med. Gutachter Dr. U. Glxxxxr nicht beantworten zu müssen,
wurde die Richterin binnen Monatsfrist zum SG München versetzt.
(von diesem med. Sachverständigen gibt es nur Gutachten zu Gunsten von Versicherungen oder gesetzl. UV)
Das diese Versetzung schon länger geplant war, dürfte ein behördliches Märchen sein, denn hierzu gibt es keinen nachvollziehbaren Hinweis
Im Vorfeld, sondern hier wurden mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die guten Kontakte des RiLSG Dr. Kxxxz zum Sozialministerium schamlos
Ausgenutzt.
Sie können gerne widersprechen, aber ohne amtlichen Nachweis ist es sinnlos mir das mitzuteilen.
Absatz 3 Seite 3
Egal ob Sie ein dienstrechtliches Fehlverhalten sehen wollen oder nicht, für mich gibt oberstes Gebot mich zu schützen und da haben die
staatlichen Organe gemäß Grundgesetz Art. 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“
zu achten.
Von daher hätte das LSG schon rechtzeitig vorausschauend reagieren können, wenn man nicht auf die wichtige Statistik der abgeschlossenen Verhandlung in 2020 schaut.
Mazi (Dienstag, 05 Januar 2021 11:58)
#1238
Ich lese:
"Bislang sind 1,3 Millionen Biontech-Dosen ausgeliefert worden. Verimpft sind davon aber erst rund 266.000 in den 16 Bundesländern. Die Impfzentren sind am Wochenende und nachts nicht besetzt." (Steingarts Morning Briefing, 05.01.2021)
Die geschaltete Hotline zur Vergabe von Impfterminen in Rheinland-Pfalz, Mainz-Ingelheim (0800 / 57 58 100) meldet permanent: "Besetzt"
Unter einem geleisteten Eid der Ministerpräsidentin verstehe ich dies nicht.
Mazi (Freitag, 01 Januar 2021 18:22)
Die Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz leistete nachfolgenden Amtseid nach der Landesverfassung Art. 100:
"„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.“ (2) Die Vorschrift des Artikels 8 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt."
Stellen Sie sich, dass das Land Rheinland-Pfalz explodierende Zahl an Corna-Neininfektionen meldet, über Impfstoff verfügt und mit der Impfung nicht unmittelbar mit der Impfung begonnen hat.
In Kenntnis dieses Sachverhalts muss einfach festgestellt werden, dass Frau Dreyer offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt hat.
Wer will ihr dann noch einen Vorwurf machen in Rheinland-Pfalz nicht Sorge dafür zu tragen, dass Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten werden. Ich spreche hier ausdrücklich die Tatsache an, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (nach offizieller Verbindlichkeit seiner Beschlüsse nach Paragraph 31 gegenüber von Behörden und Gerichten) weder einhält noch beachtet.
Es bleibt nur eine Feststellung übrig: Exekutive und Judikative sind zwar an Gesetz und Recht gebunden, handeln aber nicht danach und die Ministerpräsidentin kümmert es nicht, welchen Amtseid sie geleistet hat.
Entgegen der herrschenden Meinung, dass ein geleisteter Amtseid kein Eid darstellt, vertrete ich diese Auffassung nicht. Wenn man gegenteiliger Auffassung vertreten wollte, dann stelle ich die Frage, weshalb überhaupt ein Eid geleistet wird?
Ich habe auch in Kenntnis der Vorgänge bei den Berufsgenossenschaften und den Sozialgerichten, dass dort die wahren "Reichsbürger" sitzen und ihre Amtsstellungen missbrauchen. Die Anspielung des Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 scheint mehr Inhalt zu haben, als vermutet werden darf.
Es geht nicht um bürokratisches Fehlverhalten, sondern schlicht um die Tatsache, dass in einem sich selbst schützenden System die Belange des Volkes nicht geschützt werden. Anders kann ich nicht verstehen, dass eine Panddmie ausgebrochen ist, eine Landesregierung über Abwehrmassnahmen verfügt und dem Volk vorenthält.
Ich habe kein Verständnis für solche Haltungen und kann darin kein rechtsstaatliches Denken erkennen.
WernerE (Donnerstag, 31 Dezember 2020 13:06)
Dem ist im Prinzip nichts hinzu zufügen, alles ist korrekt beschrieben!
Beweise hin oder her, solange das Grundgesetz für die Angesprochenen uninteressant ist, können wir tun und lassen was wir wollen.
Wer die Neujahransprachen der Bundeskanzlerin und hier in Bayern des Ministerpräsidenten anhört, wird nur noch davon laufen wollen.
Wir sind genervt vom Versagen der Politiker in allen Krisen in den letzten Jahren und wir sind genervt vom Versagen in Sachen die hier eingestellt sind.
Wir müssten trotzdem weiter machen, mit Mut und nötiger Kraft, um das System der Leistungsverweigerer und deren Gehilfen zu brechen.
Manchmal wünsche ich mir echtes A-TEAM und Geheimnisverräter um gezielt aufzuräumen, nicht mit Fäusten, sondern mit Hirn.
Danke und guten Rutsch, wir Lesen in 2021 wieder von einander!