Kommentare: 1419
  • #1419

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 16:19)

    Kann ein Gericht über einen Bürger eines ausländischen Staates, der das Gericht nicht anerkannt hat, ein Urteil sprechen? M.E. ist das den Richtern des Gerichts nicht erlaubt und nur dann erlaubt, wenn der ausländische Staat das Gericht anerkannt hat.

    Wenn Frau Baerbock dennoch Recht hätte, weshalb werden dann die Gerichte von ausländischen Staaten überhaupt anerkannt? Waren US-Amerikaner nicht auf der gleichen Grundlage zu verurteilen?

    Ich beziehe mich auf den Beitrag:
    https://www.express.de/politik-und-wirtschaft/russland-geraet-in-kriegs-chaos-putin-tut-so-als-waere-nichts-584387

    Frau Baerbock wird zitiert:
    „Das Völkerrecht ist an dieser Stelle klar. Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen“, sagte die Grünen-Politikerin am Freitag nach einem Treffen des Ostseerats in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern.

    Vielleicht ist das der Intelligenz von Frau Baerbock vorbehalten.

    Es ist anzunehmen, dass sie das Völkerrecht auf ganz Hannover bezieht und Putin nur gelegentlich bei Schröders vorbei schaut.

    DAs ist ja peinlich. Dümmer geht es m.E. nimmer mehr.

    Das Experiment mit den GRÜNEN sollte spätestens jetzt - nachdem die GRÜNEN einen Zwischenstand von 13 %, also weniger als jeder 7. Bundesbürger von ihnen vertreten wird - für beendet erklärt werden.

    Wahrscheinlich wird von der Ampel-Regierung erwartet, dass alle Parteien, also SPD, GRÜNE und FDP, jeweils unter die 5 % der Wähler fallen. Viel Platz ist ja nicht mehr.

    "Zum Wohl des deutschen Volkes" sollte wahrlich anders interpretiert werden.

    Das ist ja mehr als peinlich!

  • #1418

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 15:45)

    Das soll Demokratie sein? Eine dritt-klassige Partei (SPD) stellt den Kanzler.

    Ich beziehe mich auf den Beitrag:
    https://www.merkur.de/politik/afd-umfrage-insa-ergebnis-rekord-union-cdu-csu-spd-gruene-linke-fdp-zr-92320420.html

    Mir erscheint es als normal, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Das Grundgesetz bindet zwar Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz., aber das beeindruckt die Richter nicht. Schließlich ist ihnen bekannt, dass der Staat nicht kontrolliert, ob sie tatsächlich das Gesetz anwenden.

    Das der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ebenfalls die Menschenrechte 1953 anerkannten und die Menschenrechte diese Vorgabe ausdrücklich bestätigt, beeindruckt sie ebenfalls nicht.

    Nimmt man es genau - und das müssen wir -, ist die Autorität der Richter an ihren Amtsauftrag gebunden. Da sie die Amtsausführung nicht nach dem Gesetz wahrnehmen, ist auch deren Entscheidung keine Amtsausführung.

    Art. 19 Abs. 4 GG schreibt Bundesbürgern den Rechtsweg vor. Die seitens der Bürger anhängigen Klagen sind nicht von Amtsträgern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, entschieden. Daraus folgt, dass keines der Verfahren vor den Sozialgerichten seit 1949 von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe ausüben entschieden worden.

    Für die Nachlässigkeit der Bundesländer (keine Kontrollmechanismen in der Justiz) haftet nach Art. 34 GG der Staat.

    Da Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber nachweislich keine Entscheidung in Kenntnis der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte vorgenommen haben, folgte deren Entscheidung auch nicht nach dem Gesetz.

    Das die richterlichen Entscheidungen keine Entscheidungen von Amtsträgern, die Gesetz und Recht folgten, waren, kann auch nicht unterstellt werden, dass Amtsträger die Verfahren rechtsstaatlich beendet hätten.

    Nur Zirkus, was da veranstaltet wurde! Das nachträglich zu klären ist aufwendig und teuer. Die Betroffenen sind zu entschädigen! Art. 34 GG stellt dabei die Rechtsgrundlage dar.

    Eine ganz andere Frage ist, ob denn mit Berechtigung die Richter mit Steuergeld verfügbar gemacht wurden und in was eine unterschiedliche Bezahlung hergeleitet wurde, wenn bekannt ist, dass alle nicht nach dem Gesetz gehandelt haben. Daraus folgt selbstverständlich die Klärung der Pensionsfrage. Das wird für die Betroffenen, die Amtsträger, richtig teuer!

    Dass die Richter die ersten Reichsbürger waren, wiegt den Nachteil der Gehaltsrückzahlungen nicht auf.

  • #1417

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 13:24)

    Wie wird das Volk manipuliert!

    Ich beziehe mich u.a. auf diese Veröffentlichung, die letztlich durch nahezu alle Medien läuft:
    https://www.stern.de/politik/deutschland/energie--baerbock-staerkt-habeck-in-streit-ums-heizungsgesetz-33525486.html

    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-06/heizungsstreit-robert-habeck-annalena-baerbock-gruene-unterstuetzung

    https://www.tagesspiegel.de/politik/wichtig-dass-man-zusammensteht-baerbock-stellt-sich-im-heizungsstreit-hinter-habeck-9921701.html

    Ich zitiere Frau Baerbock:
    "Als Putin uns den Gashahn zugedreht hat, hat er uns als Vizekanzler und Wirtschaftsminister gegen alle Widrigkeiten durch einen extrem schwierigen Winter gebracht."

    Es liegt mir ein Schreiben der Bundesnetzagentur vor. Darin heißt es: "Die Entscheidung zur weiteren Belieferung mit Gas aus Russland ist eine politische
    Entscheidung der Bundesregierung" (Az. VSE-220524106 vom 18.07.2022).

    Präsident der Bundesnetzagentur ist kein anderer als Klaus Müller, ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein und Freund von Habeck.

    Wischen sich die Minister der GRÜNEN eigentlich den Mund ab, wenn sie "Sch..." erzählen und in Umlauf bringen?

    Diese Aussagen fallen auf die Partei der GRÜNEN zurück. Aber nicht nur auf "die"!
    So etwas kann man doch nicht stehen lassen. Das überträgt sich doch auf die gesamte Ampelregierung.

    Es liegt nahe, dass Putin mit seiner Mutmaßung ("Nazis") wenigstens teilweise richtig gelegen hat.

    Die Nazis haben uns schon damals ein "X" für ein "U" vorgemacht. Und jetzt wieder!

  • #1416

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:57)

    Die Medien stützen die meinerseits früher bereits geäußerte Meinung (und die von Prof. Karte), dass die etablierten Parteien die AFD stützen und die sich selbst um deren Erfolge kümmern muss!

    Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/erfolg-der-afd-wie-die-strategielosigkeit-der-anderen-parteien-den-extrem-rechten-hilft-a-feb682ed-fc41-4a2a-8df4-c4df9d1b4d86

    Unerhört, was sich in der politischen Landschaft so abspielt und zu allen Überdruss erwarten die Abgeordneten auch noch, dass deren Bezahlung erhöht wird.

  • #1415

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:45)

    Wo ist das Problem?

    Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
    https://www.welt.de/politik/article1334971/Heftige-Kritik-an-geplanter-Diaetenerhoehung.html#:~:text=D%20ie%20von%20der%20gro%C3%9Fen%20Koalition%20beschlossene%20Erh%C3%B6hung,Reform%20der%20Altersversorgung%20der%20Abgeordneten%20als%20%E2%80%9Enicht%20akzeptabel%E2%80%9C.

    Es erscheint mir als Selbständigkeit, dass alle, die einmal in die Rentenkasse einzahlten, mindestens so viel als Rente erhalten, wie die, die nicht in die Rentenkasse einzahlten.

    M.E. ist es jedoch strittig, ob auch Harzt IV oder das steuerfreie Grundeinkommen auf diesen Betrag anzuheben ist? Eigentlich müsste auch dieses so sein, weil die Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht ausüben.

    Nach Lagarde von der EZB entspricht dies nach deren Berechnung und Vorstellung einer Steigerung von 2 %.

    Nur "Hanebüschen", was die Vorschläge angeht. Es sollten von Abgeordneten verlangt werden dürfen, dass sie zumindest jemanden kennen, der nicht krank war, als die Mathematik in dieser Sache besprochen wurde.

    Es ist ungeheuerlich, was die Abgeordneten unter Mathematik und Mangementverantwortung verstehen.

    Nachvollziehbar sind die Gedankenspiele der Politiker nicht mehr. Dass einfach nur mit Gier zu begründen, erscheint mir nicht ausreichend.

  • #1414

    Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:01)

    Ich lese, dass 80 % der Bundesbürger mit der derzeitigen Ampel unzufrieden wären. Ziehe ich von dieser Zahl die Parteianhänger der Ampel ab, ist anzunehmen, dass dieser Prozentwert gegen 100 % geht.

    Daraus folgt, dass die Ampelregierung für ihre Parteimitglieder die Politik macht. D.h. wiederum, dass die Kriegspolitik bei den GRÜNEN, der Partei, die eine Antikriegspolitik verkauft hat, angesiedelt ist.

    I.S. Heizungsgesetz ist daher davon auszugehen, dass bei den GRÜNEN keine Energieverbräuche stattfinden, bzw. dass sie Strom und Gas, Öl aus der "Portokasse" bezahlen.

    Genung ist genug! Diese Regierung macht ein Arbeit gegen das Volk. 4 von 5 oder ein noch schlechteres Verhältnis für die Ampelregierung sind mit dieser Regierung unzufrieden. Sie setzen den Kampf gegen das Grundgesetz fort.

    Da die Judikative nicht einschreitet und selbst Gesetz und Recht nicht achtet, die Exekutive ohnehin nicht und die Legislative nicht einschreitet, ist festzuhalten, dass das Volk nicht vertreten wird.

    Was ist zu unternehmen?
    Ich weiß es nicht. Die im Grundgesetz als Gewalten definierte Staatsgewalten versagen in ihren Aufgaben.

    Was die Judikative angeht, hat das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.

    Das Grundgesetz und die Menschenrechte legen fest, dass richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben.

    Es ist nachgewiesen, dass die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind. Die Judikative ist sogar darauf hingewiesen worden.

    Die Bundesaußenministerin Baerbock hat darauf hingewiesen, dass der Haftbefehl gegen Putin vollstreckt werden soll. Es ist ihr offensichtlich nicht klar, dass die Gerichte auch in der Bundesrepublik Deutschland ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und ein Bürger, dessen Land den urteilenden Gerichtshof nicht anerkannte, kann von diesem nicht rechtsstaatlich verurteilt werden.

    Die Feststellung, dass nur Zirkus seitens der Regierung vorgespielt wird, ist naheliegend. Eine Bundesregierung, mit diesem Halbwissen, ist als Regierung ungeeignet.

    Dass die Personalbesetzungen bei den GRÜNEN und der SPD außerhalb jeder rechtsstaatlichen Vorgehensweise stattfanden und wahrscheinlich auch weiterhin stattfinden, passt in diese Systematik ohnehin.

    Der Bruch des Amtseids, nach Art. 20 Abs. 3 GG, zu handeln, ist ohnehin strafrechtlich zu verfolgen.

    Nach dieser Logik werden wir von Straftätern regiert und die Staatsanwaltschaften leisten Beihilfe zur Begehung von Straftaten.

    Andererseits ist nachweislich, dass die Staatsanwaltschaften Prozesse gegen andere Straftäter, beispielsweise gegen Reichsbürger, initiieren.

    Nachweislich dieser Argumentation sind die Vertreter der Staatsanwaltschaften spätestens bei ihrem Erscheinen vor einem Gericht festzunehmen, in Untersuchungshaft zu nehmen, zu verurteilen und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen folgend, aus dem Dienst zu entfernen.

    Es ist Chaos auf der ganzen Linie der Behörden!

  • #1413

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 22:01)

    (Fortsetzung)

    Es ist bekannt geworden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es wurde von unabhängiger dritter Seite bestätigt (Sorgatz, Jost und Richter am LG Frankfurt am Main am 12.05.2023), dass nicht sichergestellt ist, dass solche nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Akten überhaupt vorgelegt werden.

    Es ist daher schon höchst zweifelhaft, dass eine Bundesaußenministerin Baerbock eine Rechtsstaatlichkeit unterstellt, die es erstens bei dem Gericht nicht gibt, zweitens in ihrem eigenen Land nicht vorhanden ist und drittens überhaupt einem Gericht, dass nicht berechtigt ist, Entscheidungen zu verkünden und durchzusetzen.

    Von einer Bundesaußenministerin erwarte ich schon, dass sie zuerst denkt bevor sie blabbert.

    Ich sehe diese Meinungsäußerung von Frau Baerbock als unqualifiziert. Diese ihre Meinungsäußerung ordne ich den übrigen Meinungsäußerungen von ihr zu, die in deren Qualität vorherigen nicht nachstehen wird.

    Es stellt sich die Frage, ob die GRÜNEN über keine qualitativ bessere Vertreterin verfügen, als uns hier präsentiert werden. Diese Meinungsäußerungen von Frau Baerbock fallen auf die Partei zurück!

    In Anbetracht der Tatsache, dass das Grundgesetz ganz konkret die Grundlage richterlicher Entscheidungen vorgegeben hat (das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind), dies aber nach den oben aufgeführten Gründen von den Regierungen nicht umgesetzt wurde, ist allen ehemaligen Bundesministern entgegen zu halten, ihren Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrgenommen zu haben.

    Unabhängig von dieser allgemeinen Schelte ist auch festzustellen, dass richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz auch dann nicht zu rechtsstaatlichen Entscheidungen mutieren, wenn sie zwar ablaufen, aber dennoch gegen das Gesetz sind.

    Vielleicht ist es untergegangen!
    In der Bundesrepublik Deutschland ist markant anzuzweifeln, dass die Judikative zwar nach Art. 20 Abs. 2 GG zu den Staatsgewalten zählt und die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind und auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG bei ihren Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, aber dies trifft im Fall der Bundesrepublik Deutschland in der Praxis nicht zu und wird auch nicht überwacht. Diese Aussage ist deshalb so absolut, weil § 31 BVerfGG die Bindung aller Behörden und Gerichte festlegt, die sich aber einen "feuchten Kehricht" um diesem Beschluss kümmern.

    Weder in der Judikative, noch in der Exekutive, noch in der Legislative wird dem Grundgesetz entsprochen. Zumindest kehren sich die Gewalten nach Art. 20 GG nicht um diese Vorschriften des Grundgesetzes darum. Faktisch ist es gar so, dass es unangemessen seitens der Reichsbürger die Existenz des Grundgesetzes anzuzweifeln, wenn dem Grundgesetz seitens der Behörden ohnehin nicht gefolgt wird.

  • #1412

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 21:56)

    Betrachten wir die Gerichtsbarkeit (speziell die Sozialgerichtsbarkeit) und ihre Umsetzung in der der Bundesrepublik!

    In der Bundesrepublik Deutschland steht im Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG), das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind. Die Menschenrechte, denen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit Wirkung von 1953 an beigetreten sind, beschreiben dieses Procedere in Art. 6 Abs. 1 EMRK.

    Hier liegt der Unterschied zu Russland begründet. Während Russland das Gericht nicht ratifiziert hat, hat die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt, handelt aber nicht nach den Vorschriften.

    Und Frau Baerbock, als Vertreterin der Bundesregierung, will sich auf richterliche Entscheidungen berufen, die seitens Russland nicht anerkannt wurden. Intern handelt die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal nach den Vorschriften des Grundgesetzes und der Menschenrechte.

    Es ist anzunehmen, dass Frau Baerbock sehr lange krank war, als diese Logik im Unterricht besprochen wurde. Überhaupt ist anzumerken, dass sie und ihr Kollege Habeck offensichtlich sehr lange den Unterricht versäumt haben müssen.

    An Dreistigkeit ist dies wohl kaum steigerbar.

    1954 sind die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert worden. Fortan erscheinen sie als Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zuständigkeit (Abteilung des Reichsversicherungsamtes) war seit bestehen des Grundgesetzes 1949 rechtswidrig und mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz nicht vereinbar. Erst 1954 und nicht 1949 die Sozialgerichtsbarkeit die rechtsstaatlichen Vorgaben übernommen. Ob Gesetz und Recht fortan eingehalten wurden, ist mit nicht bekannt geworden.

    Ein Kontrollsystem, dass die richterliche Entscheidung nicht dem vorausgegangenen Nazi-Regime folgt, erfolgte m.E. jedoch nicht. Die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit lässt auch noch nach über 70 Jahren auf sich warten (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte.html). Offensichtlich ist dies nicht so einfach, dass man annehmen könnte, die Nazis haben keinen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit genommen. Es ist sogar darauf zu schließen, dass auch heute die Entscheidungen dort den Nazi-Methoden auch heute nicht ausgeschlossen werden.

    Zu der Meinungsäußerung und Unterstellung von Putin, dass die Ukraine nicht von der Nazidoktrin unterwandert sei, ist von deutschen Politikern nicht auf's Schärfste protestiert worden. Es ist bevölkerungstechnisch daher davon auszugehen, dass nicht "von einem losen Spruch" ausgegangen werden kann.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 verlauten lassen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind (Az. 2 BvR 244 und 310/83). 1988 hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann. Das Bundesinnenministerium hat am 26.07.2013 in dessen Minikommentar zum eGovGesetz nachgelegt und in Form von "Geboten" festgelegt, dass Verwaltungsakten nicht verändert werden dürfen und Aufsicht und Gerichte anhand dieser Akten die Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich ihrer Rechtsstaatlichkeit kontrollieren.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Verwaltungsakten verändert an Aufsicht und Gerichte geleitet werden, werden ein Dritter dann beurteilen könnte, was richtig und was falsch sei.

    Wenn ein Betroffener nicht Wahrheit von Dichtung unterscheiden kann, dann ist davon auszugehen, dass Aufsicht und Gerichte auch überfordert sein werden.

    Wenn Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind, nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, wie will dann ein Dritter anhand dieser Verwaltungsakte noch eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung kontrollieren können?

    Weder Behörden, Aufsicht oder Gerichte haben diese Entscheidungen. Da die Verwaltungsakten nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrolliert haben können.

  • #1411

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 20:17)

    Ich möchte dem Verdacht entgegen treten, ein "Putin-Versteher" zu sein. Für mich ist es Logik, der zu folgen ist.

    1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss zugestimmt.

    Nach dem Rechtssystem gewährleisten die Bundesländer die Judikative und beaufsichtigen diese.

    Die obersten Exekutive nimmt dabei die Bundesregierung ein. Frau Baerbock hat die Amtsfunktion der Bundesaußenministerin darin übernommen.

    Soweit die Fakten.

    Tatsächlich ist es nach dem Urteil des Richters des LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 7/22) so, dass beispielsweise das Land Hessen es unterlassen hat, ein Kontrollsystem für die Judikative zu installieren.

    Es geht also nicht um die Beurteilung, ob ein Kontrollsystem versagt hat und deshalb zu verbessern wäre, sondern es überhaupt darum sicherzustellen, dass die Amtsträger der Judikative nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs.- 3 GG).

    Da andere Bundesländer nicht hervorgetreten sind, dass sie über ein Kontrollsystem verfügen, ist anzunehmen, dass es auch dort nicht vorhanden ist. Das es für die Judikaktive vorhanden sei, das wäre bekannt geworden.

    Halten wir also fest, dass der Deutsche Bundestag beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat. Der Bundesrat hat zwar die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Judikative übernommen, überzeugt sich aber nicht davon, dass die Amtsträger die Amtsfunktion tatsächlich ausüben.

    Und ausgerechnet die Bundesaußenministerin Baerbock verlangt, dass die Entscheidung eines nicht zuständigen Gerichts einen Haftbefehl zu einer nicht-rechtmäßigen Entscheidung des Gerichts, vollstreckt? Da mangelt es offensichtlich an Grundlagen.

    Als Retourkutsche erwarte ich, dass Frau Baerbock wegen Erklärung des Krieges gegen Russland von einem russischen Gericht verurteilt wird. Zur Durchsetzung dieser richterlichen Gewalt, die seitens der Bundesrepublik zwar nicht anerkannt ist, ist davon auszugehen, dass das russische Gericht einen Haftbefehl gegen Frau Baerbock veranlasst und erwartet, dass dieser vollstreckt wird, Frau Baerbock festgenommen und an Russland ausgeliefert wird.

    Aber für diese Logik ist die Rechtsstaatlichkeit, dieses Verständnis ist es auch in Russland nicht gegeben. Es wird Ihnen deutlich, worin die Unterschiede begründet sind?

    In dem vorgenannten Fall wären die Verhältnisse vergleichbar. Legal ist zwar anders, aber vergleichbar wäre es dann dennoch.

    Nehmen Sie mir es ab, dass selbst die Russen nicht auf eine solche Idee kämen.

  • #1410

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 19:51)

    Hat Frau Baerbock schon einmal darüber nachgedacht wie es ihr ergeht, wenn sie von einem russischen Gericht in Abwesenheit verurteilt wird? Wird sie dann auch verhaftet, eingesperrt und an Russland ausgeliefert?

    Derzeit überschlagen sich die Meldungen der Medien.

    Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Beitrag:
    https://www.zeit.de/news/2023-06/02/baerbock-moegliche-putin-verhaftung-voelkerrecht-ist-klar

    Gewiss war es nicht sinnvoll von Putin den Krieg zu führen. Ich gehe davon aus, dass er ihn als Amtsperson und nicht als Privatperson geführt und zu verantworten hat. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Krieg nach früheren Erfahrungen die Preise für Energie in die Höhe getrieben hat.

    Demzufolge kann auch im Zusammenhang mit Putin kein seriöses Gericht ihn verurteilen (in nachfolgendem Kommentar "Norde" ich Frau Baerbock ein und lege dar, wie es in der Bundesrepublik Deutschland zugeht).

    Das Gericht ist schlicht nicht autorisiert, einen Gerichtsentschied über einen ausländischen Bürger zu sprechen von dem es dazu nicht beauftragt ist. Einen Haftbefehl auszustellen, eine Amtshandlung vorzutäuschen ist substantiell etwas ganz anderes, als einen Haftbefehl zu vollstrecken.

    Zudem ist das Gericht nicht ermächtigt, eine Entscheidung über einen Bürger eines ausländischen Staates zu fällen, dass dieser ausländische Staat nicht einmal anerkannt hat.

    Soviel Dummheit ist der Bundesrepublik Deutschland wirklich abträglich. Gott sei es gedankt, dass Putin eine so gute Ausbildung genossen hat.


    Man bedenke auch, dass die Bundesrepublik Deutschland noch nie ohne Zustimmung der GRÜNEN in militärische Auseinandersetzungen involviert war und vor Baerbock noch nie ein Bundesaußenminister einem ausländischen Staat den Krieg erklärt hat.

    Würde Putin Deutschland und die Bundesaußenministerin Baerbock ernst nehmen, hätte er anders reagiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Spannungen seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Russland sich aufgebaut haben, danach auch wieder beendet sein werden.

    Ich gehe davon aus, dass das Denken in den Reihen der GRÜNEN nicht verbreitet ist. Man erkennt dies daran, dass nicht einmal eine Heizungsdebatte sauber geführt wird. Denken war noch nie deren Stärke.

  • #1409

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 11:20)

    Es spricht für die Qualität der Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland!

    Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
    https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-2-Juni-2023-article24162879.html

    Die katholische Kirche verweist damit auf Ihre Feststellung von 728 Missbrauchsfälle in der Zeit von 1945 bis 2022.

    Die Aussage ist, dass es aus früherer Zeit keine Zahl bekannt ist und somit nicht bekannt sein kann. Genauso wie der Staat die bisherigen Kontrollmechanismen installiert hat, die ihm angeben sollen, ob denn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Wenn nun bekannt ist, dass gegenteiliges festgestellt ist (dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten), ist anzunehmen, dass dies in den deutschen Behörden früher und auch später nichts funktioniert hat.

    Nicht das Sie annehmen, dass ich gegen die gerichtliche Festsetzung der Strafe wäre, aber grundsätzliches rechtsstaatliche Handhabung setze ich schon voraus.

    In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies jedenfalls nicht gegeben und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich auch meine Zweifel (siehe Urteil der Richter des LG Hamburg i.S. Erich Neumann).

    Ich sehe es schon als Notwendigkeit an, dass ein Verfassungsschutz sich um die freiheitliche demokratische Grundordnung kümmert. Aber dazu müssen auch die Amtsträger ihre Aufgabe wahrnehmen und ausführen.

  • #1408

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 10:23)

    Was ist von Habeck, von den GRÜNEN zu halten, wenn ihre Lösung gleich der Vorgängerregierung ist?

    Kein Unterschied besteht seitens der Wähler, eine andere Partei zu wählen.

    Im Rückschluss ist damit die Annahme von Prof. Korte bestätigt, dass es unwesentlich ist, die AFD zu wählen. Wenn die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht umsetzen, dann kann es auch kein Unterschied sein, wenn dies auch seitens der AFD nicht erfolgt (so die berechtigte Annahme der Wähler).

    Es bringt folglich absolut nichts, wenn wir den Missbrauch verteufeln, die Cum Ex-Geschäfte geiseln, billigend in KIauf nehmen, dass Alarmierungen nicht weitergeben geben werde, ...., die Sozialgerichtsbarkeit als nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes als ungesetzlich betrachten. Es stimmt scheinbar nichts in der Bundesrepublik Deutschland. Dann noch von einem Rechtsstaat auszugehen, ist m.E. eine Unterstellung, die nicht zu halten ist.

  • #1407

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 08:55)

    Diese absurden Vergleiche sind in meinen Augen nichts Anderes als Angriffskriege auf unsere Demokratie. Das ist schlechthin Doppelzüngigkeit.

    Daher sehe ich, wie Prof. Krote auch, den Erfolg der AFD nicht als deren Leistung an, sondern als Tatsache, dass die etablierten Parteien sich der Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes verweigern.

  • #1406

    Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 08:50)

    #1405
    Zugegeben, das ist schier unglaublich und mit unseren Grundgesetz nicht vereinbar.

    Für Außenstehende ist dies nicht nachvollziehbar.

    Mit der Heizungsdebatte sind alle mehr oder weniger sofort betroffen. Daran erkennen wir, dass wir keine Volksvertreter haben. Es gibt einen Koalitionsvertrag, an dem Sie oder ich nicht wirkten - dem wir nicht einmal kennen!

    Ist Ihnen bewusst, dass die GRÜNEN derzeit mal bei einer Bundestagswahl 15 % Anteil bekämen und davon auszugehen ist, dass damit nur mal da. 50 % gemessen werden. Also sie vertreten da mal 7,5 % (netto) oder jeden 14. Bürger. Bei der SPD wären es 18 % bzw. 9 % (netto).

    Damit wird uns gelehrt, dass die etablierten Parteien unter Demokratie die Vertretung von jedem 10. Bürger oder noch weniger verstehen. In meinen Augen ist das keine Demokratie.

    Dieses Denken zieht sich durch, durch alle Bereiche. Das verbindende ist, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht ausgenommen ist.

    Weshalb ist in staatistlichen Behörden nicht sichergestellt, dass diese auf der Grundlage des Grundgesetzes handeln und andere Amtsträger den öffentlichen Bereich verlassen müssen bzw. deren Geldauszahlung verweigert wird? Es erscheint erstaunlich, dass Richter, wie am Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgerichts oder Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen über Selbstverständlichkeiten entscheiden müssen? Mir erscheint es selbstverständlich, dass für nichterbrachte Arbeitsleistungen kein Anspruch auf Arbeitslohn existiert. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass dem so ist, weil die zur Dienstaufsicht berechtigten ja gar keine Arbeitsleistung verlangen. In dem Fall wären nicht die zu belangen, die die Arbeit nicht vorgenommen haben, sondern die, die Arbeit nicht eingefordert haben.

    Nach Art. 34 GG hat der Staat für seine Mitarbeiter die Haftung zu übernehmen. Aber woher soll er die Kosten übernehmen, wenn er gar keine eigenen Einnahmen hat? Letztlich kann er nur über Einnahmen dann verfügen, wenn er zuvor Transferleistungen (die Sozialausgaben) um diese Beträge gekürzt hat.

    Mit anderen Worten:
    Damit Amtsträger, die ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, bezahlt werden können, ist eine Kürzung der Sozialausgaben erforderlich.

    Das bezeichnen Beamte als Demokratie!
    Ich nicht!
    Das ist in meinen Augen asozial und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wie drückt Putin den zuvor beschriebenen Sachverhalt aus? Das ist die Fortsetzung der Errungenschaft der Nazi-Doktrin. Aufgrund der Fakten, muss ein Ausländer diesen Eindruck in der Tat gewinnen.

    Die Verweigerung der Treuepflicht, beschrieben in Art. 20 Abs. 3 GG, ist nicht ein Verstoß gegen diesen Passus des Grundgesetzes, sondern auch der Bruch des Eids. Dies ist wiederum strafrechtlich zu verfolgen. Es ist also leicht herzuleiten, dass alle Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz sind, im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen und daher nichtig sind.

    Wenn sie es so wollen, dann sind sogar die Heizungen in den Gerichtsakten abzuschalten, weil in diesen Gebäuden keine Amtsträger vorhanden sind, die einer Amtstätigkeit nachgehen. Wenn dem so ist, dann ist es auch so, dass ein Minister der Justiz unnötig ist, weil er keine Amtsträger beaufsichtigt. Dem Minterpräsidenten ist vorzuhalten, dass sein Land zwar die Menschenrechte anerkennt, aber nicht sicher ist, dass sie in seinem Bundesland eingehalten werden.

  • #1405

    WernerE (Freitag, 02 Juni 2023 00:12)

    Zitat - Erich`s Webseite
    Hier wird über kriminelles Handeln in Bremer Behörden berichtet und der Einsatz von "Tatortreinigern" ist dringend erforderlich!

    Der Tatortreiniger ist mit dieser Webseite immer aktiv und hier im GB wird über die
    teilweise kriminellen Handlungen berichtet, auch über seltsame Politik der Ampel.
    Allen voran die Grünen!
    Ein Komiker beschreibt:
    Was ist ein Trauerfall - wenn ich meinen Geldbeutel verliere - Nein das wäre ein VERLUST
    .. Wenn der Sturm das Dach abhebt - Nein das wäre ein Schaden!
    Wenn der Bundeskanzler stirbt - wäre das ein Trauerfall -
    Ja das ist kein Verlust und kein Schaden - man könnte das natürlich auch auf andere genannte Politiker beziehen.

    In meiner Heimatzeitung beschreibt der 1`te BGM:
    Zudem beschäftigten ihn immer wieder ZWEI Leserbriefschreiber mit unzutreffenden Aussagen die Verwaltung - einer davon bin ich!
    Allerdings nicht wir zwei LB Schreiber beschreiben die Unwahrheit, sondern der Herr der sich beschwert, seine Erklärung ließt sich fast so, als ob wir in China, Nordkorea oder anderem diktatorischen Land leben würden.

    WernerE - es gibt nur den Einen Richtigen!

  • #1404

    Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 18:31)

    Habeck in freiem Fall!

    Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article245646974/Deutschlandtrend-Habeck-im-freien-Fall-AfD-zieht-mit-Kanzlerpartei-SPD-gleich.html

    Die Frage ist, ob die GRÜNEN jemanden haben, der die Reißleine zieht. Überfällig ist dies allemal.

    Hubertus Heil sollte nicht vergessen werden. Auch er hat bei der Einstellung Fehler gemacht.

  • #1403

    Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 17:03)

    Ich teile die Meinung von Prof. Karte.

    Siehe V eröffentlichung:
    https://www.merkur.de/politik/afd-hoehenflug-umfrage-aktuell-fuenf-jahren-grune-cdu-spd-fdp-sonntagsfrage-zr-92315445.html

    Der Erfolg der AFD ist nicht darin begründet, dass sie ihre Sache besonders gut macht, sondern das ist eine Quittung für die etablierten Parteien, weil sie nie ihre Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz gemacht haben.

    Dazu kommt noch die Vetternwirtschaft, die ohnehin nicht tragbar ist.

  • #1402

    Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:45)

    Weshalb folgt man nicht dem Vorschlag des Volkes und schickt Habeck und andere in die Wüste? Die Erfahrung ist doch, dass Habeck und beispielsweise auch Heil Verwandte und Freunde als "Staatsdiener" versorgen lassen. Die Parteien laben sich förmlich. Das muss doch ein Ende haben!

    Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass aus Steuergeld für eine versprochene Leistung bezahlt wird. Den Amtsträgern ist gar vorzuhalten ihren Eid zu brechen und deshalb zu verfolgen sind.

    Bisher ist davon auszugehen, dass diese Leute als Amtsträger auch ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und nicht nach Gesetz und Recht ihrer Amtsaufgabe erledigen.

    Ich lese wiederholt, dass sich die Beamten wegen geringer Bezahlung aufregen und auf deren Kollegen als Richter des BGH verweisen. Dem ist erstens nicht so und zweitens ist den Amtsträgern nicht klar, dass mit der Bezahlung aus Steuergeld auch eine Arbeitsleistung verbunden ist.

    Wenn richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz zu erfolgen haben, Art. 20 Abs. 3 GG die Amtstätigkeit an Gesetz und Recht bindet, diese aber nicht ausgeführt wird, dann ist diese Entscheidung der Richter nicht nach dem Gesetz. Sie ist damit nichtig.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Richter des BGH entschieden haben sollen, dass die Bezahlung der Beamten zu niedrig sein soll. Nach meiner Denke hat die Bezahlung mit der Arbeitsleistung im Einklang zu stehen.

    Gehen wir auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit hier näher ein.

    Wenn deren Arbeitsleistung nicht mit ihrem Auftrag, mit dem Grundgesetz, vereinbar ist, dann nehmen sie nach dem Grundgesetz auch ihren Amtsauftrag nicht wahr. Wenn das Grundgesetz ihnen die Grundlage schafft, ihre Amtsauftrag zu rechtfertigen und sie diesem Auftrag nicht folgen, in was soll dann deren Arbeitsleistung bestehen?

    Mit anderen Worten:
    Die Reichsbürgerbewegung wurde schon immer mit Steuergeld finanziert. Das ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.

    Die Anspielung von Putin in Bezug auf die Ukraine ist wahrscheinlich nicht so aus der Luft gegriffen.

    Tatsache ist, dass kein deutscher Politiker dieser Interpretation entgegen getreten ist und sich kein Politiker gegen dieser Vorhaltung verwehrt hat. Ich würde erwarten, dass die Politiker dieser Deutung entschieden entgegentreten und die Durchsetzung des Grundgesetzes auch von den Bundesländern verlangen.

    Im Zweifel sind auch die Vertreter der Bundesländer (Ministerpräsident*innen) mangels Erfüllung der Treuepflicht aus ihren Ämtern zu entfernen.

    Da nicht bekannt geworden ist, dass in einem Bundesland die Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz folgt, kann es in keinem Bundesland ein Kontrollsystem der Judikative existieren. Daraus folgt, dass kein Ministerpräsident:in nach Art. 20 Abs. 3 GG seine Amtsaufgabe wahrnimmt.

    Wenn in Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg vorgeschrieben ist und der Staat nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger auch nach Gesetz und Recht arbeiten, dann kann er auch nicht den Rechtsweg sichergestellt haben. Ich finde nicht nur dessen Nachlässigkeit verwerflich, sondern auch dessen Einschätzung eines bürgerlichen Grundrechts, skandalös.

    Es ist m.E. gar davon auszugehen, dass Steuergeld dazu benutzt wird, dieses mafiöse System aufrechtzuerhalten. Korruptionsbekämpfung? Gewiss hätten wir davon etwas gehört.

    Würde man diesem Ansatz folgen, wäre nachgewiesen, dass Putin als Ausländer und erfahrener KGB-Offizier gewiss kein Unrecht hätte.

  • #1401

    Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:05)

    So funktioniert das nicht! So wird das nichts!

    Was wir brauchen, ist ein Fachmann, der sich des Problems annimmt und vorgibt, wie es zu lösen ist. Bisher hat Habeck nicht dokumentiert, dass er von der Sache Ahnung hat.

  • #1400

    Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:00)

    Sehr verwirrend und m.E. nicht logisch begründet!

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.merkur.de/wirtschaft/hervor-habecks-aenderungen-am-geplanten-heizungsgesetz-rufen-zustimmung-in-wirtschaft-92309194.html

    Es heißt darin_
    „Wir begrüßen, dass Wirtschaftsminister Habeck angekündigt hat, beim GEG einzulenken und das Gesetz pragmatischer und sozialer zu gestalten“, sagte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er lobte etwa den Vorschlag, die neuen Vorgaben für Bestandsgebäude erst später gelten zu lassen. Dies „bewerten wir angesichts des gravierenden Handwerkermangels als positiv“.

    Geht Gadaschko also davon aus, dass der Handwerkermangel behoben sein wird? Daran glaube ich, wenn ich davon ausgehe, dass die Handwerker so einfach vom Himmel fallen.

    Halten wir also fest, dass sich hier zwei "Fachleute" auf gleichem Niveau sich austauschen und verstehen.

  • #1399

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 21:35)

    Bei aller Bedauerlichkeit, die jeden trifft, ist zu konstatieren, dass die GRÜNEN intern von Baerbock und Habeck am meisten getäuscht wurden.

    Ich verweise auf die Veröffentlichung:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/ur-gruene-tritt-nach-30-jahren-aus-haben-werte-verraten_id_195140733.html

    Es hätte uns aber auch auffallen müssen, dass die GRÜNEN nicht die "GRÜNEN" sind, weil unter ihnen Deutschland in viele kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen wurden. Schwierig wird es sein, den von ihnen angerichteten Schaden wieder wettzumachen. Das gilt einerseits innerhalb der GRÜNEN, aber auch außerhalb der Partei auf der internationalen Bühne.

    Das geht einfach nicht. Da die Vergebung (bei religiöser Betrachtung), in der Tat so ist, ist darauf hinzuweisen, dass dies rechtsstaatlich nicht der Weg ist. Reue ist zwar ein legaler Weg der Strafmilderung, strafbar bleibt die Tat aber allemal.

  • #1398

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 18:39)

    Wer sich vor dem Richter reumütig zeigt, kann auf mildernde Umstände Hoffnung machen.

    Ich beziehe mich auf diesen Artikel: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html

    Wenn ich den Artikel korrekt verstehe, dann soll Habeck erneut die Chance haben nicht bestraft zu werden und den "Unsinn" erneut zu praktizieren.

    Eine Neuerung in der Rechtslandschaft, die vor allem bei Straftätern gut ankommen wird.

    Für wie blöd halten die Parteien und Politiker das Volk eigentlich?

  • #1397

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 18:18)

    Kann man Habeck vertrauen?

    >Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Aktikel: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html

    Habeck hat seinen Eid schon einmal gebrochen und nun wird von Ihnen erwartet, dass er seinen Eid ein weiteres Mal bricht. Jeder wird mit Berechtigung Ihnen entgegen halten, dass Ihnen bereits vorher bekannt war, dass er bereit ist, seinen Eid zu brechen.

    So ist es auch mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, von denen allgemein bekannt ist, dass ihre Entscheidung nicht dem Gesetz folgt. Da in der Judikative nicht einmal Kontrollmechanismen installiert sind, kann und darf doch niemand davon ausgehen, dass diese Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen.

    Beenden wir die Diskussion und halten fest, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Eidbruch vorzuhalten ist und der Staat das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellt.

    Logischerweise bleibt damit offen, wie der Staat dann den Rechtsweg mit Amtsträgern sicherstellt, die nach Gesetz und Recht arbeiten. Die derzeitigen Amtsträger (Richter) machen dies jedenfalls nicht.

    Es ist fraglich, wenn Richter des LG Hamburg per Gerichtsbeschluss sich anmaßen, ein Gesetz, die ZPO, ablehnen, ob dann die ordentliche Gerichtsbarkeit anders anzusehen ist. Ich hege da erhebliche Zweifel aus rechtsstaatlicher Sicht. Für mich ist das nichts Anderes als eine bestimmte Form der Korruption.

    Dem sollte nachgegangen werden.

  • #1396

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 15:49)

    Wohin führt der Murks der etablierten Parteien?

    Ich zitiere:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article245608822/Heizungsgesetz-Der-AfD-Hoehenflug-zeigt-wohin-der-Habeck-Murks-fuehrt.html

    Die Wahlerfolge der AFD dokumentieren, dass nicht mehr ausschließlich die GRÜNEN und Habecks für den politischen Verdruss verantwortlich gemacht werden, sondern dass dies die Parteienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland insgesamt betroffen ist.

    Wo gibt es so was, etwas vorzuschlagen, dass von der EU verboten wird und einbauen zu lassen, von Handwerkern, die nicht verfügbar sind. Was jedoch seitens des Gesetzes funktionieren würde, wäre die Bestrafung der Bürger.

    Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht, dann war als die im Unterricht besprochen wurde Herr Habeck oder ich sehr schwer krank.

    Ich gehe davon aus, dass er es war. Wie kann ein solcher Mann aus Steuergeld bezahlt werden? Das ist ja so, als wenn Richter des Nazi-Regimes später eine Pension aus Steuergeldern erhielten.

  • #1395

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:56)

    Verwunderlich!

    https://www.merkur.de/leben/geld/erhoehung-verfassungswidrig-klage-geld-gehalt-besoldung-beamte-verdienst-einkommen-zr-92302244.html

    Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, ihre Amtstätigkeit aber nicht gemäß ihrer Treuepflicht wahrnehmen, ihren Eid brechen, wie soll dann ein Gericht geurteilt haben, dass ihnen zuwenig dafür überwiesen wird?

    Lassen Sie uns zuerst über das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3, dann über die Treuepflicht, dann die Amtsaufgaben und anschließend über die Bezahlung reden. So wird das nichts!

    Eine andere Vorgehensweise endet m.E. nur im Nirwana. Davon erleben wir wahrlich derzeit genug.

  • #1394

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:14)

    Es ist deutlich zu machen, dass das Volk weder
    - den Missbrauch,
    - oder es duldet, dass die Kontrollmechanismen nicht in Cum Ex-Geschäfte,
    die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen, eine Amtsfunktion auszuüben und die Voraussetzungen nicht zu besitzen.

    Darunter zähle ich auch Amtsaufgaben in der Judikative (Richter, die ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen. Wo gibt es denn so etwas!).

    Die "Amtsträger" sind da einzusetzen, wo sie unabkömmlich erscheinen. Als sinnvolle Tätigkeit erscheint mir deren Verwendung im heimischen Haushalt zu sein. Da ist der Schaden, den sie anrichten können, sehr begrenzt. Dort stehen sie auch unter laufender Kontrolle.

    Die Ausübung staatlicher Macht kann und darf Amtsträgern wegen eines Mangels an sozialer Kompetenz nicht übertragen werden.

  • #1393

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:03)

    Merkwürdig! Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen! Hier bedarf es der Klarstellung!

    Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).

    Ich beziehe mich auf diesen Artikel und das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.05.2023, Az 6 KLs – 1111 Js 18753/21:

    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-wiesbaden-prozess-6kls1111js1875321-cum-ex-urteil-hanno-berger/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Sonderbar ist, dass das Urteil dem LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 8/22) und das vorgenannte Urteil am LG Wiesbaden jeweils dem Gesetz zu folgen hatte, aber die unterlassenen Kontrollmechanismen der Behörden offensichtlich zur Strafberechnung beim LG Wiesbaden nicht herangezogen wurden.

    Ein "Blinder mit ein Krückstock" kann daraus erkennen, dass die Urteile ungleich sind.

    Wenn Richter in ihrer Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK an das Gesetz gebunden sind, dann ist offensichtlich, dass mindestens ein Richter diese Vorschrift und damit das Grundgesetz in seiner Existenz missachtet hat.

    Ich hebe Zweifel darin, dass Putin nicht Recht hatte, als er der Ukraine vorgeworfen hat, von Nazis regiert zu werden? Ich habe zwar dafür keine Anhaltspunkte, aber die jetzige Regierung tut alles Erdenkliche den Nachweis zu führen, dass die Judikative von den Nazis hier unterwandert bzw. gegebenenfalls nie nach dem Grundgesetz gehandelt haben könnte.

    Der Forschungsauftrag des Bundesjustizministeriums "Rosenburg" (https://bmj.de/DE/Ministerium/GeschichteBMJ/Rosenburg/Rosenburg_node.html) und die Erkenntnisse daraus, legt nahe, dass Putin seinen Vorwurf nicht zu unberechtigt erhoben hat.

    Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen!

    Nach Anerkennung der Menschenrechte seitens Deutschen Bundestages und Zustimmung des Bundesrates 1952 ist es zur Abstellung jeder Zweifel m.E. dringend erforderlich, dass die Legislative deutlich macht, dass sie es nicht duldet, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht ihre Amtsfunktion ausüben und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihr Amt auszuüben haben.

    Es darf nicht davon ausgegangen werden, das Richter gegen das Gesetz entscheiden und gegen dieses ein Urteil verkünden. Derartige Urteile erlangen auch nicht durch Fristablauf einen Grad mit dem Gesetz vereinbar zu sein. Diese richterlichen Entscheidungen erlangen nie Rechtskraft, weil sie dem Gesetz widersprechen.

    Die Aufsicht über die Judikative obliegt im wesentlichen den Bundesländern. Es ist deutlich zu machen, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt nach Einführung des Grundgesetzes es geduldet wird, dass Richter eine Entscheidung sprechen, die den Vorgaben des Grundgesetzes widersprechen.

    Es ist deutlich zu machen, dass bei Bruch des Eids nicht mehr davon ausgegangen werden darf, dass die gleichen Personen hoheitliche Macht ausüben darf. Es mangelt ihnen an der sozialen Kompetenz (§ 9 Dt. Richtergesetz).

    Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).

  • #1392

    Ryan Stecken (Mittwoch, 31 Mai 2023 08:34)

    Hallo werter Unfallmann,

    auch ich würde gerne ein paar liebe Worte, respektive ein paar Anmerkungen niederschreiben, nachdem ich Dich am 30.05. treffen durfte.

    Ich bin immigrierter US-Amerikaner und war in den 60er Jahren, durch die Lande ziehender Kesselflicker.

    Da die Staaten in meinen Augen aber der größte Überwachungsstaat sind, habe ich meine 7 Sachen gepackt und mich auf dem Weg in das goldene Land Deutschland gemacht. Zumindest war das damals meine Einschätzung.

    Zwar konnte ich mir dann im Laufe der Jahre durch mein Bratpfannenimperium ein beträchtliches Vermögen aufbauen, aber leider wurden wir auch mehr und mehr die Augen geöffnet.

    Nach einem schrecklichen Unfall an der Tiefzieh-Maschine in meiner Firma, habe ich einen halben Arm und 8 Finger verloren und bin zusätzlich sprachlich eingeschränkt.

    Und da fing der Kampf gegen die Ungerechtigkeit an!

    Mehr dazu werde ich bei Interesse gerne schreiben :)

    Liebe Grüße,
    Ryan

  • #1391

    Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 08:17)

    Wo gibt es denn so etwas!

    Auf diesen Beitrag verweise ich:
    https://www.n-tv.de/politik/Kuehnert-erwartet-Durchbruch-beim-Heizungsgesetz-article24157119.html

    Es kann doch nicht sein, dass man von einem Durchbruch bei einem schwachsinnigen Gesetz redet? Wo gibt es denn so etwas, dass eine nicht genehmigungsfähig Wärmepumpe seitens der Regierung vorgeschlagen wird, die zu dem von nicht vorhandenen Handwerkern eingebaut werden soll.

    Wenn hier von einem Durchbruch geredet werden soll, dann kann es nur so aufgefasst werden, dass Politiker erstmals ihren Verstand eingeschaltet haben.

    Es ist ohnehin nicht demokratisch, wenn Habeck auf den Koalitionsvertrag verweist und bekannt macht, dass es dort vereinbart sei. Eine Anerkennung der Demokratie und der Funktion der gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag ist dies nach dem Grundgesetz wahrlich nicht.

    Es stellt sich daher die Frage, die Putin bereits gestellt hat, ob in Deutschland Nazis oder Demokraten regieren? Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, scheinen die dortigen Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen. Es liegt daher nahe, dass dort keine Demokratie nach dem Willen des Grundgesetzes verankert ist.

  • #1390

    Mazi (Dienstag, 30 Mai 2023 21:55)

    #1389
    M.E. geht es nicht um 250.000 Euro oder mehr, sondern darum das Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Es ist mehrfach bewiesen, dass Amtstäger und insbesondre Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. An und für sich ist es unvorstellbar, dass deutsche Staat staatliche Macht ausgerechnet in die Hände von Amtsträgern legt, die dem Gesetz nicht folgen.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gleichen Personen, die das Grundgesetz nicht achten, ausgerechnet gegenüber Dritten das Recht beachten.

    Im Straßenverkehr nimmt die Verkehrspolizei bei gegebener Veranlassung auch dann einen Alkoholtest vor, wenn der Fahrer keinen Unfall baute. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Amtsträger anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie das Grundgesetz nicht achten. Ob dies ein Polizist oder ein Richter ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nicht auch gegen Richter, deren Entscheidung nachweislich nicht dem Gesetz folgt, die Ungleichbehandlung angewiesen hat.

    Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Amtsträger an das Gesetz. Amtsträger, die dem nicht folgen, brechen ihren Eid. Dafür sind sie zur Rechenschaft zu ziehen. 250.000 Euro sind widerrechtlich verfügt. Eine Inhaftierung wegen Nichtzahlung dieser Strafe stellt eine Freiheitsberaubung durch die Richter dar.

    Da Justizvollzugsbeamte ebenfalls an Gesetz und Recht gebunden sind, das Urteil nicht ausführen dürfen, leisten sie Beihilfe zur Begehung einer Straftat. Rechtsstaatlich sind die ganzen Verfahren der Judikative "Hausnummern", die keinesfalls mit dem Grundgesetz übereinstiimen. Von dieser Seite ist nicht nachvollziehbar, wie Klagen gegen sogenannte "Reichsbürger" von diesen Reichsbürgern durchgeführt werden.

    Rechtsstaatlich ist anders!

  • #1389

    Der Spanier (Dienstag, 30 Mai 2023 20:11)

    Hallo,

    nachdem wir uns heute in der Bremer Innenstadt über den Weg liefen und unsere Blicke uns plötzlich trafen und sie mir von dieser Seite erzählten wurde es mir ganz anders. Sie als mittelgrauer knackiger Pudel, noch knackiger als die Bratwurst in ihren Prallen Händen. Ich bin Multimillionär und würde die 250.000 Euro Strafe im Notfall für sie zahlen!

    Lg aus Spanien

  • #1388

    Mazi (Montag, 29 Mai 2023 13:06)

    '"Ich sehe ihn als einen Geschäftsmann, der seine Geschäftsinteressen verfolgt", sagte Esken.

    Diese Äußerung steht in der Veröffentlichung:
    https://www.n-tv.de/politik/Schroeder-bekommt-keine-Parteitagseinladung-article24153597.html

    Nach dieser Begründung von Frau Esken sind in der kommenden Parteiveranstaltung nur Mitglieder, die Ihre Interessen nicht vertreten. Wahrscheinlich ist es dann so, dass Frau Esken alleine in der Parteiveranstaltung sitzt.

    Wo gibt es denn so etwas, dass das jemand Parteimitglied ist und dennoch keine Einladung seines Vereins erhält? Wo steht das, auf was sich Frau Esken bezieht? Es liegt nahe, dass Frau Esken in Wahrheit so ist, wie sie "rüber kommt".

  • #1387

    Mazi (Montag, 29 Mai 2023 12:54)

    Netzentgelte!

    Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
    https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/woidke-will-hoehere-stromkosten-als-in-bayern-nicht-hinnehmen-18920022.html

    Es ist üblich, dass denen, die erneuerbare Energie produzieren nur die gesetzliche Vergütung zusteht, wenn sie überhaupt anfällt und abgerechnet wird. Und es ist üblich, dass die Regionen, die erneuerbare Energie produzieren, auch die Anschlusskosten in Rechnung gestellt werden.

    Beispielsweise speisen die Balkonkraftwerke ihren überschüssigen Strom zu Null-Kosten beim Netzbetreiber ein. Konsequenter Weise werden die von Woidke angesprochenen Netzzentgelten den örtlichen Verbrauchern in Rechnung gestellt und der überschüssige Strom der Balkonkraftwerke mit Null-Euro erstattet.

    Pfiffige Kostenrechner erkennen in der Belieferung von Strom zu Null-Euro das Potential zur Boni-Finanzierung und resümieren, dass es besser ist Null-Euro für den Strom als gar keine Erstattung zu erhalten.

    Darauf muss man zuerst einmal kommen. Wie blöd sind eigentlich die Politiker?

    Das wird allgemein in der Branche unter Demokratie verstanden. Woidke ist doch nicht blöd, dass er das hätte nicht erkennen können oder/und müssen.

    Endlich bringt es einen Politiker auf den Punkt, dass in ihren Reihen es nicht geschafft wird, "1 + 1" richtig zu addieren.

  • #1386

    Mazi (Montag, 29 Mai 2023 12:32)

    Habeck? Wer war das noch einmal? War das der Bundeswirtschaftsminister, der seine Verwandten und Freunde mit Verträgen gegen den Staat ausstattete?

    Ich verweise auf den Artikel:
    https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vizekanzler-habeck-in-not-in-gruenen-schuetzengraeben-18921504.html

    Alle Kontrollmechanismen werden von Habeck und den GRÜNEN nicht zur Kenntnis genommen. Compliance-Regeln sind scheinbar dort unbekannt.

    Ist dort einfach eine Kompetenz vorhanden, die seitens der Bürger dort vermutet wird?

  • #1385

    Mazi (Montag, 29 Mai 2023 11:20)

    Es sollte den GRÜNEN jemand verraten, dass "1 + 1" die Zahl "2" ergibt.

    Auf folgenden Artikel wird Bezug genommen:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/geb%C3%A4ude-klimaplan-2045-laut-zdb-zum-scheitern-verurteilt/ar-AA1bNNBB?ocid=msedgntp&cvid=ee8e942df6464c2e852b6926166d3193&ei=47

    Zuerst kam der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNEN) die Wärmepumpe einzusetzen, um CO2 zu reduzieren. Wärmepumpen standen aber nicht zur Verfügung.

    Eine Wärmepumpe, wie von ihm vorgeschlagen, wenn sie denn vorhanden wäre, wird seitens der EU Commission untersagt.


    Dann sollten Handwerker seine Wärmepumpe einbauen. Es waren aber keine Handwerker verfügbar, die einen solchen Auftrag hätten ausführen können.

    Nun soll es ein Gesetz richten. Das einzige was darin funktioniert, ist die Bestrafung der Bürger.


    Jetzt wird bekannt, dass auch bis 2045 keine Handwerker zur Verfügung stehen können.


    Es ist davon auszugehen, dass aus den Reihen der GRÜNEN die Probleme zwar angesprochen werden, aber einen Plan, diese Probleme zu lösen, haben sie nicht.

    Es ist fraglich, für was die Abgeordneten und Minister überhaupt eine Bezahlung erwarten?

  • #1384

    Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 23:15)

    Nachdem Olaf Scholz mitteilte, dass er keine Erinnerung habe, ist nur davon auszugehen das der GRÜNE-Minister Habeck potentiell von dem gleichen Leiden erfasst sein könnte.

    Lesen Sie selbst:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-sollen-verbrauch-offenlegen-nun-plant-habeck-ein-heiz-kataster_id_194604084.html

    Die Wärmenpumpenproblematik war nur der Einstieg der GRÜNEN in die Bevormundung der Bürger.

    Wo hat es denn sowas schon einmal gegen, etwas von der Regierung vorzuschlagen, was verboten wird und dieses nicht beschaffbare Medium von Handwerkern einzubauen, die nicht verfügbar sind.

    Das könnte man als billige Rhetorik brandmarken, wenn es tatsächlich nicht so und dieses zudem nicht noch nachprüfbar wäre.

  • #1383

    Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 22:44)

    Schon die heutige Sonntagsfrage und die Parteien, wenn Wahl wäre, gesehen? Die AFD ist mit 18 % der SPD mit 20 % dicht auf den Fersen. Es erschein nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die AFD zweitstärkste Partei Deutschlands ist.

    Das Potential derer, die den Behörden keine Gerechtigkeit zutrauen (Art. 20 Abs. 3 GG), ist (sehr) groß.

    Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
    https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100182954/gruene-verlieren-stimmen-afd-nur-noch-knapp-hinter-spd-neue-umfrage.html

    Wie lange praktizieren die etablierten Parteien noch gegen das Grundgesetz?

    Ich habe heute die Präsidentin des Deutschen Bundestag per FAX gegen Empfangsquittung aufgefordert klarzustellen, den Bundesländern mitzuteilen, dass sie aus Sicht des Deutschen Bundestages es nicht duldet, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen und dass sie davon ausgeht, dass alle Amtsträger, die ihren Eid brechen strafrechtlich verfolgt und aus dem Amt verwiesen werden. Der Vollzug hat spätestens bis zum 30.06.2023 zu erfolgen.

    Der Deutsche Bundestag hat 1952 den Beitritt zu den europäischen Menschenrechten zugestimmt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss seinerzeit ebenfalls zugestimmt. Die Bundesländer, zuständig für die Sicherstellung der Justizbehörden haben es nach nochmaliger und jüngster Bestätigung des Richters des LG Frankfurt am Main unterlassen ein Kontrollinstrument zu installieren, dass die Nichtachtung von Gesetz und Recht der Amtsträger anzeigt.

    Es geht also nicht um eine Verbesserung, sondern überhaupt darum solche Kontrollmechnismen aufzubauen.

    Wenn auch in Hessen diese Beanstandung klar formuliert wurde, es ist nicht bekannt, dass dies in anderen Bundesländern anders wäre.

    Die Darstellungen in diesem Forum und Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost lassen nicht darauf schließen.

    Wenn das Grundgesetz nicht eingehalten wird, ist nicht davon auszugehen, dass der Höhenflug der AFD gebremst wäre.

    Ich gehe davon aus, dass die AFD dann keine Zugewinne mehr verzeichnen kann, wenn die etablierte Parteien die Grundzüge des Grundgesetzes respektieren.

    Es kann doch nicht wahr sein, dass gegen die "Reichsbürger" von Eidbrechern geklagt wird und Behörden das vollziehen über bei den Reichsbürgern noch debattiert wird.

    In meinen Augen machen die bisher etablierten Parteien die AFD erst stark.

  • #1382

    Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 12:24)

    Es hat sich mir nicht erschlossen, weshalb das Grundgesetz die Bürger in einem Grundrecht (19 Abs. 4 GG) an den Rechtsweg bindet, Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und Amtsträger an den von ihnen auf das Grundgesetz geleisteten Eid nicht überwacht.

    Dass dem so ist, ist nicht nur in diesem Forum bekannt gemacht, sondern auch von Sorgatz, Jost und jüngst vom Richter des LG Frankfurt am Main Urteil gegen Oberstaatsanwalt Badle bestätigt.

    Rechtsstaatlich ist dies nicht duldbar!

    Mir ist unklar, weshalb der Staat zur Durchsetzung seiner staatlichen Macht diese ausgerechnet in die Hände von Straftätern legt, Amtsträger, die ihren Eid brechen. Es ist zweifellos und unbestritten, dass Straftäter sich in ihren Straftaten am besten auskennen, aber als Kläger solchen Leuten gegenüber zu sitzen und zu erwarten, dass sie ausgerechnet in ihre Entscheidungen nach dem Gesetz erwarten, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar. Es ist naiv.

    In Anbetracht dessen, dass Straftäter ihrer Linie treu bleiben, ist davon auszugehen, dass der geleistete Eid der Richter vom Staat nicht überwacht wird.

    Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat einen Rechtsweg als Grundrecht in Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt, die Durchsetzung dieses Grundrechts jedoch nicht überwacht. Wäre dem so, wäre feststellbar, dass alle bisherigen demokratischen Parteien das Grundgesetz nicht umgesetzt haben. Die Judikative wäre potentiell mit Richtern besetzt, die ihre Amtstätigkeit nicht nach dem Gesetz ausüben. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass die tatsächlichen Handlungen gegen das Gesetz mit dem Grundgesetz geduldet werden, während das blosse Ansinnen der Reichsbürger strafrechtlich verfolgt wird.

    Ausgehend von diesem Überlegungen, ist anzuzweifeln, dass die Staatsgewalten in der Praxis von Legislative, Exekutive und Judikative ausgeführt werden.

    Da Entscheidungen von Richtern gegen das Gesetz nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Bundesverfassungsschutzgesetz ausgeschlossen sind, sind sie Gegenstand der Amtsaufgaben des Verfassungsschutzes. Diese Aufgabe ist zwar gesetzlich den Amtsträger vorgeschrieben, wird aber nicht wahrgenommen.

    Das Eidbruch grundgesetzlich erlaubt und strafrechtlich nicht zu verfolgen ist, bezweifle ich.

    Ich verstehe die PraxisPraxis der Behörden nicht! Da habe ich rechtsstaatlich ein anderes Verständnis oder Anspruch.

  • #1381

    WernerE (Sonntag, 28 Mai 2023 00:14)

    gesegnete Pfingsten

    Der Geist zu Pfingsten soll die Regierenden zur Erleuchtung bringen.

    Uns Kämpfer - sind längst die Augen aufgetan worden.

    Nur in München haben`s a großes Problem - der Hiasl sitz noch im Hochbräuhaus
    bestellt sich die xxx`te Maß Bier und kann somit dem Söder und seine CSU Mitbrüder
    die göttliche "Erleuchtung" nicht mitteilen. (der Münchner im Himmel)

    In diesem Sinn, angenehme Feiertage.

    WernerE - es gibt nur Einen!

  • #1380

    Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 15:15)

    M.E. ist unstrittig, dass Olaf Scholz als Kanzler dies will. Das Problem ist nur, dass er bei der Krankheit, die er Angabe gemäß hat, diesen Vorsatz ganz schnell wieder vergisst.

    Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
    https://www.merkur.de/politik/bundeskanzler-olaf-scholz-tallinn-nato-mitgliedschaft-ukraine-krieg-russland-zr-92306424.html

    Nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen Kaja Kallas (Estland), Krisjanis Karins (Lettland) und Ingrida Simonyte (Litauen) in Tallinn erklärt er: „Und das meine ich genau so, wie ich es sage.“

    Dies bringt aufgrund der Notwendigkeit dieser Formulierung zum Ausdruck, dass seine Kollegen Anlass zu Zweifeln haben.

    Ich hätte bei der Vorgeschichte und seinem Handeln diese Bedenken auch.

    Frau Esken ist gut beraten, diesen Mann auszutauschen. Das fällt ihr und der SPD alles auf die Füße.

  • #1379

    Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 15:07)

    Ein Kontrollsystem der Justizbehörden ist offensichtlich nicht vorhanden, aber die Justizminister machen sich Gedanken darüber, die Streitwerte zu erhöhen.

    Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sonntagsfrage-umfragen-zu-bundestagswahl-landtagswahl-europawahl-a-944816.html

    Es ist davon auszugehen, dass dies ein Vorschlag unter "Kranken" ist.

    Ich unterstelle, dass die Landesjustizminister zuerst ihren Amtsaufgaben nachzukommen haben, ihren Eid erfüllen und erst dann stellen sich andere Fragen.

    Es ist davon auszugehen, dass sie strafrechtlich nach dem Grundgesetz wegen deren Nichterfüllung ihrer Amtsaufgaben und Eidbruchs zu verfolgen sind.

    Die Sache hat jedoch einen Haken. Sie sind selbst Dienstvorgesetzte der Staatsanwaltschaften. Es wäre folglich danach klar, dass die Staatsanwaltschaften von ihnen selbst den Auftrag erhalten müssten, gegen sie selbst zu ermitteln. Dass das nicht funktioniert oder funktionieren kann, erscheint kausal und nachvollziehbar.

    Kurz:
    Die Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften wird von ihrem Dienstvorgesetzten, den Ministern der Justiz, und nicht von Gesetz und Recht gesteuert. Unschwer ist damit die Unsinnigkeit der Umsetzung des Grundgesetzes zu erkennen.

    Landesjustizminister und Staatsanwaltschaften sind vor Gericht zu stellen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

  • #1378

    Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 11:12)

    Gewiss haben sie davon gehört, dass die AFD hinter der CDU und der SPD die drittstärkste Partei mit 17 % bei der nächsten 'Wahl wäre.

    Veröffentlich:
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sonntagsfrage-umfragen-zu-bundestagswahl-landtagswahl-europawahl-a-944816.html

    Die Frage die dahinter steckt ist, ob die AFD wegen ihrer Ziele und der resultierenden Umsetzung den Platz erreicht hat oder ob die etablierten Parteien so schwach sind.

    Ich persönlich gehe davon aus, dass die Wähler den etablierten Parteien das Misstrauen ausdrücken (wollen) und die AFD nicht den Stimmenzulauf hat, weil sie ihre Sache besonders gut macht.

    Letztlich ist es das gleiche Analyserergebnis wie in Bremen mit den "Bürgern in Wut" (BiW). Nicht desto trotz frage ich mich und kann den Stolz der SPD nicht nachvollziehen, wenn sie darstellt seit der Schaffung des Grundgesetzes immer an der Macht gewesen zu sein. Nach meinen Überlegungen sind sie dann auch für die fehlende Umsetzung des Grundgesetzes verantwortlich. Der Erfolg der BiW ist damit das Ergebnis von Jahrzehnter Misswirtschaft.

    Dies als Erfolg zu bezeichnen, hat schon etwas. Aber nicht in meinem Verständnis. Nach meinem Verständnis obliegt es der dortigen Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes die dortigen Amtsträger wegen der Nichtachtung von Gesetz und Recht anzuklagen, zu verurteilen und die Strukturen zu säubern. Den Amtsträgern ist nicht nur vorzuhalten, ihren Treuepflichten nicht nachzukommen, sondern die auch des Bruchs ihres Eids strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.

    Sie sehen, dass es strukturell völlig gleich ist, ob Amtsträger wegen des Missbrauchs, der Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, Cum Ex-Geschäfte, Urteile der Richter, Heizungsstreit, fehlende Handlung nach den Zusagen des Bundeskanzlers, etc., aus dem Dienst zu entfernen sind. Allen Fällen ist der Bruch des Eids gemeinsam. Und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorgang, der von Staatsanwaltschaften nicht einstellbar ist.

    Hier fehlt hart durchgegriffen.

  • #1377

    Mazi (Samstag, 27 Mai 2023)

    Kompetenz? Woher?
    Letztlich kann man den Vorstoß von Frau Esken (SPD) auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.

    Ich verweise auf den Beitrag:
    https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/aufgeheizter-konflikt-die-ampel-zerlegt-sich-nicht-nur-im-waermepumpenstreit/29168330.html

    Wenn davor wenigstens Kompetenz vorhanden gewesen wäre, dann könnte man wenigstens darauf verweisen, man habe sich geirrt.

    Das Beispiel der GRÜNEN macht deutlich, um was es ihnen wirklich geht. Hervorgetreten sind sie mit Neueinstellungen ihrer Verwandten und Freunde in den Staatsdienst. So hat Beispielsweise Habeck seinen Freund Klaus Müller zum Chef der Bundesnetzagentur gemacht. Es ist m.E. danach ist nachvollziehbar und sehr zweifelhaft, dass die Bundesnetzagentur auf Fehler von Habeck hinweist. ...

    M.E. grenzt es an Dreistigeit von Habeck ein Heizungsthema vorzuschlagen, letztlich seitens der Bundesregierung, und dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorzulegen, das aufgrund des Handwerkermangels seitens der Bürger gar nicht umgesetzt werden kann. Als weiterhin ist als Belastung anzusehen, was nicht vorhandene Handwerker einbauen sollen, dass Wärmepumpen erst gar nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

    Nicht übersehbar ist, dass der Ausbau der Windenergie gar nicht anhand der Produktion der Spargelstangen erfolgen kann. Statt mit einer sauberen Analyse die fehlenden Spargelstangen zu begründen, "informiert" Bundeskanzler Olaf Scholz das Volk anhand nachweislich unwahrer Fakten.

    Diese Versäumnisse Habeck allein anzulasten, wäre unfair. Vor über 1 Jahr wurde die Bundesregierung seitens des Verbandes auf den Handwerkermangel hingewiesen. Passiert ist nichts. Deshalb ist der Ampel-Regierung insgesamt schuldhaftes Handeln vorzuhalten.

    Olaf Scholz wird aufgrund seiner Versprechungen auch seitens des Ausländer Unzuverlässigkeit vorgeworfen.

    Es muss leider unterstellt werden, dass Olaf Scholz ein sehr gebrochenes Verhältnis zur Wahrheit hat. Die Tatsache, dass die SPD ihrer Fähigsten zum Kanzler vorgeschlagen hat, bringt zum Ausdruck, dass die Eigenschaften von Scholz auch auf die SPD zu übertragen sind. Derzeit ist ihr mangelhafte Glaubwürdigkeit zu attestieren.

    Wenn in unterschiedlichen Themen mangelhafte Glaubwürdigkeit vorgehalten wird, was ist dann das eigentliche Ziel dieser Bundesregierung?

    Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht, Unglaubwürdigkeit und mangelndes Fachwissen mit Berechtigung angemahnt wird, die Bundesregierung letztlich das Volk repräsentiert, dann ist es an der Zeit, dass das Volk reagieren muss.

    Ob die aktuellen Protestbewegungen die richtigen oder angemessen sind, darüber kann man wahrlich streiten. Das den erklärten Gegnern das Fachwissen fehlt, erscheint jedoch nachgewiesen zu sein. Der Verweis von Frau Esken auf die Opposition bringt den Verantwortlichen der Bundesregierung auch keine Kompetenz ein. Verantwortlich bleibt weiterhin das Exekutiv-Organ. Letztlich kann man den Vorstoß von Esken auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.

    Wenn in Hessen eingeräumt wird, in der Justiz kein Kontrollsystem installiert wurde, dann ist nicht davon auszugehen, dass in anderen Bundesländern ein besseres Kontrollsystem installiert wurde. Wenn kein Kontrollsystem vorhanden ist, dann bringt es auch nichts, das bestehende Kontrollsystem verbessern zu wollen.

    Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, dies aber nicht einhalten, dann ist ihnen zu allererst vorzuhalten, den von ihnen geleisteten Eid gebrochen zu haben. Das ist eine strafbare Handlung, die verfolgt werden muss. Eine Einstellung des Verfahrens mangels Nachweises ist seitens der Amtsträger nicht möglich. Wird seitens der Staatsanwaltschaften dieser strafrechtlich zu wertende Vorgang nicht verfolgt, so sind auch deren Amtsträger involviert und ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.

    Der Sprung zu Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist vorgezeichnet. Sie als Straftäter zu bezeichnen, ergibt sich aufgrund der Amtstätigkeit der Staatsanwaltschaften.

    Es ist höchst zweifelhaft die Judikative im Grundgesetz als Staatsgewalt zu bezeichnen, andererseits auf die Installation eines Kontrollsystems, dass die Amtsträger der Judikative überwacht, zu verzichten, hat schon etwas Eigenes.

    Es erhebt sich die Frage, ob derartiges gezielt oder aus Dummheit geschieht. Einheitlich ist festzustellen, dass es sich nicht ausschließlich auf eine Fragestellung konzentriert.

  • #1376

    Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 00:16)

    Hat das System oder ist das einfache Unfähigkeit?

    Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
    https://www.welt.de/politik/ausland/article245563476/Gipfeltreffen-in-Estland-Im-Baltikum-spuert-Scholz-den-Unmut-ueber-seine-Zoegerlichkeit.html

    Ich weiß es nicht!

    Es sieht danach aus, dass für die politische Propaganda jedes Mittel recht zu sein scheint. Sogar ausländischen Staaten fällt die Unzuverlässigkeit der Ampel-Regierung auf.

  • #1375

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 21:30)

    Der Ampel-Regierung sollte seit über 1 Jahr der Handwerkermangel bekannt sein.

    Ich kann die GRÜNEN nur unterstützen, dass sie durchhalten. Gestern standen sie am Abgrund, heute sind sie einen Schritt weiter.


    Auf diesen Beitrag wird verwiesen:
    https://www.tagesspiegel.de/politik/wird-der-druck-zu-gross-die-grunen-sorgen-sich-um-robert-habeck-9881231.html

    Die bisherige Taktik legt offen, dass der Plan der GRÜNEN nicht erkennbar ist. Wenn die GRÜNEN jetzt durchhalten, dann ist davon auszugehen, dass wir uns künftig mit ihnen nicht mehr auseinander setzen müssen. Es ist anzunehmen, dass sie außer von ihren Mitgliedern nicht mehr gewählt werden.

    Mehrfach haben sie deutlich gemacht, dass sie weder einen Plan zur Umsetzung ihrer Gedankenwelt (die zugegeben sachlich nicht zu bestreiten ist), noch eine Vorstellung haben, wie man sie in der Praxis umsetzen könnte.

    Diese Diskussion um die Wärmepumpe hat das ganze Dilemma offenbart. Nur weiter so dem Abgrund entgegen!

    Es erscheint mir vollkommen gleich zu sein, ob wir über die Sozialgerichtsbarkeit diskutieren oder andere Themen herausgreifen, überall scheint es mir auf abstzraktem Niveau gleich zu sein.

    Das soll die Bundesrepublik Deutschland sein, in dem ich Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung des Grundgesetzes vermutet habe?

  • #1374

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 20:53)

    Man könnte ja darüber streiten, wäre der Ampel-Regierung die Misere unbekannt!

    Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung vom 03.07.2022:
    https://www.zeit.de/arbeit/2022-07/fachkraeftemangel-handwerk-baubranche-ausbildungen

    Der Artikel belegt, dass der Ampel-Regierung die Tatsache seit 07.2022 bekannt ist.

  • #1373

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 20:00)

    Es sollte seitens des Volkes genug und als beendet erklärt sein!

    BILD zitiert Habeck:
    „Angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe“, sagt er mit Blick auf die Bestands-Immobilien.
    (https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/habeck-gibt-ueberraschendes-heiz-versprechen-millionen-mieter-und-eigentuemer-be-84072830.bild.html)

    Wie soll dies verstanden werden?

    Geht BILD davon aus, dass die Ampel-Regierung berechtigt ist, einen Gesetzesvorschlag mit der Bitte der Zustimmung in den Bundestag einzubringen, von dem vorher bekannt ist, dass keine Handwerker, die die Heizung installieren könnten nicht vorhanden und die Wärmepumpen auch faktisch nicht verfügbar sind?

    Wenn das die Message ist, dann bleibt in dem Gesetz nur noch die Bestrafung des Bürgers, der sich objektiv nicht dagegen wehren kann, über. In der Konsequenz geht es also der Ampel-Regierung nicht um die Sache (weil die ist ja ohnehin unmöglich zu erfüllen), sondern darum, Strafzettel an die Bürger auszustellen. Dazu wären die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.


    Ist Ihnen bewusst, dass ausgerechnet die GRÜNEN der Bundesrepublik stets den Weg freimachten, sich an Kriegen zu beteiligen?

    Von wegen Pullover im Deutschen Bundestag stricken. Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN tatsächlich in einem "Wolfskostüm" sich bewegen. DAs sollten wir uns bewusst werden. Mit diesem Schritt treffen sie letztlich jeden Bundesbürger.

    Es sollte genug sein!

  • #1372

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 19:35)

    Die Ebene Habeck ist verlassen! Mit der verkündeten Erkenntnis geht es der Ampel-Regierung darum, die Bürger zu bestrafen. Wegen dieses Versuchs sind die Mitglieder der Ampel-Regierung in die "ewigen Jagdgründe" zu schicken.

    Und zwar entgegen den vorgegebenen richterlichen Entscheidungen der Nachkriegs-Ära (Stichwort: "Firiedensrichter" der Nazis) ohne Pensionen zu entsorgen.


    Ich beziehe mich auf den Beitrag der Nachrichtenagentur REUTERS von heute "Und angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe." (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-im-heizungsstreit-vers%C3%B6hnlich-mehr-zeit-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude-drin/ar-AA1bJfkJ)

    Mit anderen Worten: Die Ampel-Regierung hat einen Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag gebracht, obwohl ih bekannt ist, dass Handwerkermangel und Lieferengpässe (Angebot von Wärmepumpen) besteht.

    Wenn es unmöglich ist, dass Gesetz zu erfüllen, wie sollte dann ein Bürger dieses Gesetz beachten können. In der Folge würde der Bürger wegen dessen Nichtbeachtung bestraft und könnte dies nicht einmal abwenden.

    Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen, um den eigentlichen Sinn dahinter zu verstehen. Da gibt es offensichtlich eine Regierung deren Zeil es scheinbar ist, die Bürger zu bestrafen, die sich aber keiner Schuld bewusst sein können.

    Wenn alle Macht vom Volk ausgeht (Art. 20 GG), dann ist jetzt die letzte Stufe überschritten.

  • #1371

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 18:44)

    Nicht nur Robert Habeck, sondern auch Hubertus Heil haben die Compliance-Richtlinien zu achten.

    Oder sollten etwa die Compliance-Richtlinien in Behörden anders als in der freien Wirtschaft gefasst sein?

    Neubürger, ehemals Vorstand der Siemens AG, hat nicht nur gegen Siemens und den Richter Dr. Krenek verloren, sondern auch mit seinem Leben für diesen Fehler bezahlt.

    Letztlich ist es nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht arbeiten. Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, dann sind die notwendige Schritte bekannt bzw. vorgezeichnet.

    Wie sollen Bürger den Staat respektieren, wenn selbst seine Akteure den Respekt vor ihm verloren haben?

    Es ist m.E. nicht einsehbar, dass sich der Staat bei der Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben ausgerechnet auf Straftäter stützt.

  • #1370

    Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 12:42)

    Das Verwandte in Behörden versorgt werden, ist keine Seltenheit.

    Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die Unregierbarkeit weiter abrutschen.


    Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article245548614/SPD-Minister-Heil-holte-Trauzeugen-als-Abteilungsleiter-ins-Ministerium.html

    Das Habeck falsch handelte ist bekannt. Dass jetzt auch noch Heil in den Fokus gerät, ist nicht zu begreifen.


    Die Anmerkung des Richters am LG Frankfurt am Main zählt also nicht zu den Einzelfällen (Az 5/24 KLs 7/22) (siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ehemaliger-oberstaatsanwalt-alexander-b-sechs-jahre-haft-untreue-lg-frankfurt/).

    Erstaunlich ist, dass der Richter anmerkte, dass die Justizbehörden über keine Kontrollmechanismen verfügen. Damit macht er kund, dass die Geschäftsverteilung nicht dazu gehört (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/2022-05/gvp_2022_stand_01.04.2022_-_ohne_telefonverzeichnis.pdf).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit (bei letztlich gleichem Dienstvorgesetzten) anders geregelt ist.

    Diese Fälle lassen den Rückschluss zu, dass in den Behörden Vetternwirtschaft existiert und nicht die Bindung der Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).

    Es darf doch nicht wahr sein, dass der Staat sich bei der Ausübung hoheitlicher Macht auf Straftäter (also Amtsträger, die ihre Aufgaben nicht auf Gesetz und Recht auf bauen) stützt. Zugegeben müssten sie es am besten wissen. Aber das geht gar nicht.

    Sie sind wegen des Bruchs ihres Eids anzuklagen, abzuurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Wo geht denn sowas, die Klagen von Leuten einreichen zu lassen, die selbst "den größten Dreck stecken haben"? Es geht um die Glaubwürdigkeit, die abhanden gekommen ist.

    Es ist eigenartig, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz davon nichts erfahren haben will.

    Die Annahme, dass dies lange bekannt ist und "nichts neues vorgetragen wird", dass keine Aussage, dass die Beanstandung abgestellt sei. Dieses Fehlverhalten ist weit bekannt und die freiheitliche demokratische Grundordnung existiert überhaupt nicht.

    Wie wollen dann Behörden die Gruppe der Reichsbürger überhaupt glaubhaft bekämpfen, wenn ihre Amtsträger deren Ziele schon lange umsetzen?

    Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Wenn der Bruch eines Eids zur Selbstverständlichkeit geworden ist, dann sollten wir innehalten und uns fragen, was wir unter Rechtsstaatlichkeit verstehen wollen. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die Unregierbarkeit rutschen.