Olaf Scholz macht es doch erwartungsgemäß. Was soll dieses Gejammer?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/unzufriedenheit-gro%C3%9F-wie-nie-74-prozent-finden-in-umfrage-bundeskanzler-scholz-mache-schlechte-arbeit/ar-AA1leY0B?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8dcfae1e9b0042eb928771cb94b3b846&ei=74
In der Meinung des Vorstandes der SPD ist es der beste SPD-Vertreter, den die Partei zu bieten hat. Sind wir ehrlich: Das reicht nicht, um das Amt eines Kanzlers einzunehmen.
Auch das Ausland bringt ihm diese Wertschätzung entgegen. Da ist es ihm sogar rühmlich anzuerkennen, dass er selbst angibt, sich nicht erinnern zu können.
Dies als wahr vorausgesetzt, wird er es auch verschmerzen, dass das deutsche Volk von ihm nichts mehr hält. 74 % gegen sich zu haben, hat schon etwas. Immerhin sind es 26 % (100 - 74 %), die der
Meinung sind, dass er es gut macht. Schließlich sind das 10 % mehr, als Wähler der SPD ihre Stimme geben würden.
#1983
Mazi(Freitag, 08 Dezember 2023 15:19)
Stimmt das wirklich?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/neueste-umfrage-ist-eine-dreifache-ohrfeige-f%C3%BCr-kanzler-scholz/vi-AA1lc3gR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=f318cacecf8746a1bb2cf4d8e6085014&ei=62
Stimmt nicht!
Die drei Parteien bestimmen was das Volk sagen soll!
Nur knapp jeder 6. Wähler spricht der Ampelparteien das vertrauen aus und sind mit den Amtshandlungen der Vertreter der Parteien zufrieden.
Wenn 5 von 6 Wählern gegen das Vertrauen der Regierung ist, dann kann doch wohl wahrlich nicht unterstellt werden, dass das Volk die Macht hätte. Wenn nach Frau Esken alles nur "getrickst" war, dann
haben offensichtlich die Vertreter der Ampel-Regierung schon früher ihren Amtseid gebrochen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon früher nicht nach dem Gesetz entschieden haben, also dem Grundgesetz keine Folge leisteten, dann sie offensichtlich bereits früher dem Grundgesetz
widersprochen. Es ist daher davon auszugehen, dass weitere Parteien involviert sind und die Anhänger der NS-Juristen weiter und zeitlich länger verbreitet sind, als zunächst anzunehmen war.
#1982
Mazi(Freitag, 08 Dezember 2023 11:35)
Da die Richter des Bundesverfassungsgerichts der Klage der CDU-Fraktion zugestimmt haben, dass die Klage zur Umwidmung der Ausgaben von 60 Mrd. verfassungswidrig waren und die Bundesregierung keine
Anstalten unternommen hat, die Genehmigung nachzuholen, wird damit bekannt, dass Frau Esken (SPD) bei Markus Lanz völlig zu Recht von einem "Trick" gder Bundesregierung gesprochen hat.
Wenn nun die Ampel-Regierung - trotz dem sie den Haushalt 2024 nicht genehmigt hat - weitere Beförderungen ausspricht, dann ist darauf zu schließen, dass dies gegen das Volk ist und die Amtsträger
dazu nicht ermächtigt sind. Es ist darauf zu schließen, dass derartige "Tricks" nicht rechtwirksam erfolgen und stattdessen als "Tricks" rechtlich unwirksam erfolgt sind.
Dadurch das Art. 20 GG alle Macht dem Volk zuspricht und diese Verpflichtung seitens der Regierung erfolgt, ist davon auszugehen, dass diese Ernennungen nicht mit Zustimmung des Volkes erfolgen
können.
Einmal mehr wird deutlich, dass diese Bundesregierung überfordert ist und die Parteivorstände überforderte Leute in diese Regierung entsandt haben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/trotz-schuldenbremse-zahlreiche-beamte-in-berlin-werden-bef%C3%B6rdert-vor-allem-in-fdp-ministerien/ar-AA1la259?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=2cca7a817eac4851a35cf37559035334&ei=13
#1981
Mazi(Freitag, 08 Dezember 2023 11:21)
Nach Art. 20 GG geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Macht vom Volke aus. Das deutsche Volk wählt mit seiner Stimme den Deutschen Bundestag.
Jetzt beschwert sich die Unionsfraktion des deutschen Bundestag bei der Präsidentin des Deutschen Bundestatges:
"Die Unionsfraktion hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Donnerstag aufgefordert, die Ampelkoalition "zur Ordnung" zu rufen. Der Umgang der Regierung mit dem Bundestag sei "inakzeptabel",
heißt es in einem Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Thorsten Frei, an die Bundestagspräsidentin. "Selbst das Haushaltsrecht als Königsrecht des Parlaments" bleibe "vom
Chaos der Ampel nicht mehr verschont". Es sei deshalb "dringend geboten", dass sich Bas "persönlich in die Vorgänge" einschalte.
Sachlich ist dies mit anderen Worten nichts Anderes, als die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, den Gesetzgeber aufzufordern regelmäßig die Umsetzung seiner
Beschlüsse zu kontgrollieren, veröffentlicht bei LTO.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/appell-der-unionsfraktion-b%C3%A4rbel-bas-soll-die-ampel-zur-ordnung-rufen/ar-AA1l9TBC?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=776c9ddf9c3240ec9df5b0dbdb3e834b&ei=7
Das die Judikative die Vorgaben des Grundgesetzes missachtet, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber so offiziell das Misstrauen seitens des Deutschen Bundestages nachzulesen, macht schon
den Ungehorsam von Exekutive und Judikative mehr als deutlich.
Es wird damit mehr als deutlich bekundet, dass u.a. der Verfassungsschutz seiner Amtsaufgabe nicht nachgekommen ist.
#1980
Mazi(Donnerstag, 07 Dezember 2023)
Ich halte es für richtig, dass die Regierungsparteien auch an den Identikationsfiguren der Parteien festhalten! Wenn sie dem nicht nachkommen würden, wäre für die Wähler nicht erkennbar, was sie denn
wählen.
Auf diese Beiträge beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/
Wie sollte sonst auch für die Wähler ersichtlich sein, wem sie ihre Stimme geben?
Einem GRÜNEN, der die Trennung des Grundgesetzes von Exekutive und Judikative als Minister der Justiz aufhebt.
Einer Ministerpräsidentin, die als ehemalige Richterin und Staatsanwältin für zahlreiche Todesopfer in der Ahrtalkatastrophe steht.
Einen Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich an nichts erinnern kann.
Parteien, die von nicht ausgebildeten Vertretern, vertreten werden.
Einem Vertreter der FDP, der ohnehin mit dem Amt überfordert ist und seine Klientel vertritt.
Ich gehe davon aus, dass die Ampelparteien um den Einzug in den deutschen Bundestag kämpfen (müssen) oder gar dort ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund, dass diese Leute die Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt haben, die der Treuepflicht nicht nachkommen und später auch noch diese Leute mit Korruptionszahlungen, Pensionen
versorgen wollen, dazu gehört m.E. mehr als Mut. M.E. ist der Zusammenhang mit NS-Juristen sehr stark ausgeprägt und anzunehmen.
Es ist zweifelhaft, ob Amtsträger auch dann ihre Amtsaufgabe ausüben können, wenn ihre Handlung nicht Gesetz und Recht entspricht (Art. 20 Abs. 3 GG). M.E. ist diese Frage beantwortet und von dem
Grundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG vorgegeben. Allerdings ist es Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG gestattet, ihre Kritik anzubringen, dass ein Gesetz nicht korrekt ausgelegt ist. In dem Fall hat er die
Berufung zuzulassen.
Also richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen und auch keine Berufung zulassen, haben dem Gesetz zu folgen. Wenn nun richterliche Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen - und dass ist
in der Sozialgerichtsbarkeit i.d.R. der Fall - verstoßen sie gegen des Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht, ihrem Eid, nicht nachkommen, sind sie nicht berechtigt,
Amtsaufgaben wahrzunehmen und Verwaltungsentscheidungen zu verkünden.
Da von den Staatsanwaltschaften erwartet wird, dass sie ihre Kolleg:innen anklagen und zu verurteilen sind, dies aber nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Funktionstrennung und damit das
Grundgesetz nicht gewahrt wird.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass hier die NS-Juristen eher Pate gestanden haben als die Vorgabe des Volkes, des Deutschen Bundestages, der Grundgesetzes, der Verfassung! Es ist nicht
ersichtlich, dass die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG).
#1979
Mazi(Mittwoch, 06 Dezember 2023 18:39)
Die funktionale Trennung zwischen der Exekutive und der Judikative ist offensichtlich nach dem GRÜNEN-Minister Limbach in NRW aufgehoben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Offensichtlich wird seitens der Minister bereits die Existenz des Grundgesetzes bestritten.
Was soll dann eine Verurteilung eines Polizei-Hauptwachtmeisters seitens des OVG Niedersachsen (Az. 3 LD 7/22), wenn er "höher gestellte Ministern" folgt. Nachvollziehbar ist das Urteil nicht.
Es ist dennoch nicht vermittelbar, wenn Amtsträger ihrem Eid nicht folgen und das Grundgesetz nicht befolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leute, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen einen
Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Pension haben sollen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz sprechen und folglich dem Grundgesetz nicht folgen.
Betrachtet man dieses Chaos in der Judikative, dann ist nicht davon auszugehen, dass diesen Amtsträgern in deren juristischen Studium die Rechtsgrundlagen unserer Verfassung übermittelt wurden oder
dieses Studium nicht darauf ausgelegt war, rechtsstaatliche Grundsätze zu vermitteln.
Das Grundgesetz ist nicht nur seitens der AFD zu beachten, sondern bereits jetzt seitens der etablierten Parteien.
Wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, also Straftäter sind -aber weder angeklagt noch von Kolleg:innen verurteilt werden -, dann ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat
seine Macht mittels dieser Amtsträger vollstreckt.
Aufgrund des obigen Artikels ist nicht nachvollziehbar, dass wir in einem Rechtsstaat leben könnten oder Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
#1978
Mazi(Mittwoch, 06 Dezember 2023 15:46)
Alles nur "ein Kniff"?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/allen-war-klar-dass-es-ein-kniff-ist-esken-r%C3%A4umt-unumwunden-die-haushaltstricks-der-ampel-ein/ar-AA1l53WS?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ca4b7a8169134a0cbcddca2d0c9af961&ei=23
Wir haben also eine Regierung, die den Willen des Volkes mit "einem Kniff" begegnet? Es liegt daher sehr nahe, dass sie auch zum Wohl des Volkes keinen anderen Maßstab zugrunde legt.
Es liegt daher auch nahe, dass alle bisherigen Regierungen nach dem gleichen Prinzip gehandelt haben und das Volk "schon immer beschissen" haben. Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist dies
zwischenzeitlich gesichert nachgewiesen. Es erscheint schwierig, ausgerechnet von dieser Klientel zu verlangen, dass sie das Recht anerkennt.
Der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber doch regelmäßig die Einhaltung seiner Beschlüsse überprüfen soll, ist nicht nur die Bestätigung dessen, dass dieser
Verstoß tatsächlich bereits erkannt ist, dort auch dort angekommen ist und die Bestätigung dessen ist, dass Kläger vor den Gerichten (nach dem 2. Weltkrieg von den NS-Juristen) schon immer
"beschissen" wurden.
Es ist bedauerlich, dass das Grundgesetz, die Verfassung, und die Behörde "Verfassungsschutz" nicht ausreichte, die NS-Juristen in ihre Schranken zu verweisen und die Machenschaften des zweiten
Weltkriegs für immer hinter uns zu lassen.
#1977
Mazi(Mittwoch, 06 Dezember 2023 10:25)
Die Frage ist, wie mit Amtsträgern umzugehen ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Haben sie etwa einen Pensionsanspruch aufgrund ihrer verweigerten Treuepflicht?
Es geht dabei genauso um die Besetzung von Amtsfunktionen mit Amtsträgern, die dieser Pflicht nicht nachkommen (insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit), wie seitens der Minister und des
Bundeskanzlers oder der Ministerpräsidenten, die offensichtlich ihrer Amtsaufgabe nicht gewachsen sind.
#1976
Mazi(Dienstag, 05 Dezember 2023 16:48)
#1974
Weitermachen geht nicht!
Es ist unsere Sache aufzuzeigen, dass wir es gesehen haben, wie NS-Anhänger das Grundgesetz missachten und das Recht beugen. Sie haben unsere Verfassung verbogen. Die Rechte des Grundgesetzes sind
einzufordern und geltend zu machen.
#1975
Mazi(Dienstag, 05 Dezember 2023 16:41)
Jetzt ist es klar und offensichtlich.
Diese Bundesregierung ist sachlich überfordert, die Vorgabe des Grundgesetzes, die Schuldengrenze, einzuhalten.
Die Frage ist, wie Leute Amtsträger sein können, aber nicht in der Lage sind, das Grundgesetz, die Verfsssung, zu beachten? Der Vorwurf ist vorsätzlich an die gerichtet, die diese Regierung
vorgeschlagen hat.
Damit sind die Anforderungen des OVG Niedersachsen erfüllt und nach den Berichten der Medien hat seitens der Regierungen die Absicht nie bestanden, die Vorschriften des Grundgesetzes einzuhalten. Es
ist nichtnachvollziehbar, dass dieses Recht für einen Bürger gilt, für andere nicht. Nach dem Gleichheitsgrundsatz ist dies überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die amtierende Regierung ist nicht in der Lage und bereit die Verfassung zu beachten.
Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch diverse andere Vorgaben des Grundgesetzes, der Verfassung, nicht eingehalten werden.
Die Frage ist, was der Verfassungsschutz unter seiner Amtsaufgabe verstanden haben kann/hat.
Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Verurteilten nicht von Amtsträgern "abgeurteilt" wurden, sondern auch die anderen Amtsträger nicht dem Grundgesetz, der Verfassung, folgen.
Die Forderung nach einem Neubeginn kommt wahrscheinlich sehr spät. Es ist aber besser (trotz der.verhangenen über 70 Jahren) jetzt neu zu beginnen, als das Unrecht weiter fortzuführen.
Es erscheint fraglich, wie Amtsträger zu besolden bzw. in der Pension zu bezahlen sind, wenn sie nie Amtsträger waren und sie ihren Eid gebrochen haben.
Aus humanitären Gründen sollten sie mit Nahrungsmitteln gefüttert werden, wobei Dritte über die Menge entscheiden sollten. Liquidität sollten sie jedoch nicht in die Hand bekommen.
Es ist m.E. unerhört, was die NS-Juristen sich ausgedacht umd realisiert haben.
#1974
WernerE(Dienstag, 05 Dezember 2023 09:42)
Zitat:
Ich werde weitermachen, denn wer aufgibt hat verloren und die Ärzte sagen ich könnte noch 20 Jahre weitermachen.
Dir weiterhin alles Gute, Besserung und Kraft.
Noch einen Tipp: nur nicht übertreiben und auch mal alle 4 gerade sein lassen, mit der Familie - Frau etwas schönes unternehmen. Grüße auch an die Frau.
WernerE - aus dem tief verschneiten Mering 1002 J jung
#1973
Mazi(Montag, 04 Dezember 2023 20:50)
Scholz und Tschentscher sind nach meiner Meinung schon lange fällig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schaden-von-12-milliarden-euro-in-der-cum-ex-aff%C3%A4re-kann-nur-ein-mann-dem-kanzler-wirklich-gef%C3%A4hrlich-werden/ar-AA1kZmjR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=6d7297f151534f659cc991cd7b2844e1&ei=11
Entweder sind sie schuldig im Sinne des Vorwurfs oder sie dokumentieren, dass sie die Amtsaufgabe fachlich nicht schultern können. Entweder haben sie gelogen oder sind nicht in der Lage, die
Amtsaufgabe auszuführen.
"Fällig zum Rücktritt" sind sie ohnehin. Es ist unerheblich, weshalb sie nicht in der Lage sind, die Amtsaufgabe zu übernehmen.
#1972
Mazi(Montag, 04 Dezember 2023 09:29)
Da Amtsträger Gesetz und Rechten (Art. 20 Abs. 3 GG) einhalten und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre
Entscheidungen nachweislich nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, ist davon auszugehen, dass sie diese Handlung auch nicht als Richter und Amtsträger vorgenommen haben.
Es ist mehr als erstaunlich, dass Richter es beispielsweise Herrn Neumann untersagten, zur Wahrheitsfindung beizutragen, ihn sogar der persönlichen Freiheit beraubten.
Für noch erstaunlicher halte ich, dass nicht einmal die Aufsicht über die Justiz eingeschritten ist. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die Judikative die Existenz des Grundgesetzes bestritten
hat. Bei den umfangreichen Angaben von Herrn Neumann ist anzunehmen, dass nie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten
Berufsgenossenschaft vorgelegen hat. Zum Nachweis und zur Bestätigung dieser Annahme, dass diese Aussage zutrifft, ist die Bekanntmachung der Entscheidung der Richter des LG Hamburg
Annahmeheranzuziehen.
Damit ist zweifellos behördlich bestätigt, dass die Entscheidungen richterlich nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Es ist daher die Frage, ob die Beförderungen der Richter überhaupt rechtlich Bestand
haben können und ob diese Amtsträger überhaupt mit Pensionszahlungen ihren Dienst, den sie nachweislich, nicht wahrgenommen haben, quittieren dürften.
Wenn die Amtsträger "in ihrem Dienst" nicht nach dem Gesetz "gearbeitet" haben, dann erkenne ich keinen Unterschied zu denen Amtsträgern, die erst zu ihrem Dienst gar nicht erschienen sind. ...
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrem Dienst bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entschieden haben, wie wollen Sie dann überhaupt Zahlungen des Staates mit Berechtigung
angenommen haben? Das System der NS-Juristen wird m.E. immer fragwürdiger.
Der Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 ist immer mehr zu folgen. Es ist nicht bekannt geworden, dass diese Amtsträger bewusst nur Unsinn erzählen. Daher ist davon
auszugehen, dass der Bundestag nie bzw, sich nicht regelmäßig von der Einhaltung seiner Gesetze, seiner Beschlüsse, überzeugte. Wenn der Deutsche Bundestag als Volksvertretung die Einhaltung seiner
Beschlüsse nicht überwacht, dann mit Berechtigung die Frageaufgeworfen werden, ob tatsächlich die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG) und ob dann die Handlungen der Behörden mit dem Grundgesetz
überhaupt vereinbar sind.
Ich denke, dass ein Bundestag, der die Durchsetzung seiner Beschlüsse nicht regelmäßig überprüft, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wenn Sie es so wollen, dann ist fraglich, in welcher Form
der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe überhaupt wahrgenommen hat bzw. wahrgenommen haben kann.
#1971
Mazi(Sonntag, 03 Dezember 2023 23:56)
Bedauerlich!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-ampel-inszeniert-sich-als-klima-besserwisser-und-schafft-nicht-mal-ihre-hausaufgaben/ar-AA1kVIhm?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=bb91765b6cdc43708c95183325398599&ei=14
Ich habe den Eindruck, dass diese Ampel-Regierung mit dem gleichen Fachwissen auftritt, den wir auch in anderen Bereichen schon gewohnt sind.
M.E. geht es nicht darum, ob eine Entscheidung nachvollziehbar ist, sondern ob Amtsträgern dazu ermächtigt wurden, Staatsmacht auszuüben.
Tatsache ist, dass Dienstkleidung tragende Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen verkünden, ohne dazu vom Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) und Art. 6 Abs. 1 EMRK ermächtigt zu
sein.
Während Art. 97 Abs. 1 GG richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet (dieses aber regelmäßig nicht gegeben ist) und Art. 6 Abs. 1 EMRK sie u.a. eine neutrale Funktion ihren unterstellt (was
ebenfalls nicht gegeben ist), ist eine widerrechtliche Entscheidung so bindend als wenn ein daher gelaufener Hund dies verrichten würde.
Was ich damit ausdrücken will, ist, dass weder ein Hund noch ein nicht bevollmächtigter Amtsträger vorgeben kann, eine Amtshandlung bzw. Staatsmacht auszuüben.
Die angewandte Logik entspringt m.E. nationalsozialistischen Denkschemata. Das ist letztlich nichts, was belastbar sein oder folgen könnte.
#1970
Mazi(Dienstag, 28 November 2023 13:10)
Eigenartig, wenn der Vorstand der SPD dementiert, aber der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bestätigt.
Jüngst hat der Bundeskanzler in Afrika noch 4 Mrd. Euro zugesagt. Was ist jetzt weiniger Wert? Sind es Zusagen gegenüber den Bürgern, die letztlich wieder mit Steuerbelastungen diese Gelder einzahlen
sollen oder sind es Zusagen gegenüber Dritten, die die gleichen Bürger auch einzahlen sollen?
Wie groß muss das Chaos sein, auf das sich Bundesbürger verlassen?
Es liegt mir bezüglich der Verwaltungsakte einer Behörde ein Bescheid vom 05.04.2001 mit einem Aktenzeichen dieser Behörde vor, dass deren Akten nicht vernichtet sein sollen.
Zur Rechtskontrolle liegt dem Sozialgericht jedoch eine Akte vor, die mit Datum vom 01.08.2006 erst beginnt.
Damit ist ausgeschlossen, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts je
vorgelegen haben kann.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ernannt nach den Weisungen des Grundgesetzes, nicht ihre Entscheidung treffen, ist anzunehmen, dass auch die Aufsicht über die Justiz nicht funktioniert
oder erst gar nicht wahrgenommen wird.
#1969
Mazi(Montag, 27 November 2023 16:17)
So einfach soll das mit dem Grundgesetzwiderspruch sein?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Kabinett-winkt-Nachtragshaushalt-durch-article24560651.html
"Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Es würden keine zusätzlichen Schulden
aufgenommen. Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampelkoalition nun Kredite rechtlich absichern, die für die
Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die
Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.
"Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden", hieß es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und
Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich
43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt
werden.
Im Klartext, die Bundesregierung kann machen was sie will. Und sie kann dies solange machen, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich zur Verkündung des Urteils Zeit nehmen.
Das soll Grundgesetz-Like sein?
Anmerkung:
Im Hintergrund steht die Tatsache, dass eine eigegangene behördliche Alarmmeldung bei einer Behörde, von dieser Behörde nicht weitergeleitet wurde. Aufgrund dieser Tatsache hat ein Großteil der Toten
im Ahrtal keine Chance gehabt. Sachlich ist ein Vergleich mit den Nazi-Machenschaften im Dritten Reich nicht entgegen zu treten. Nur dieses Mal ging es nicht um eine Gaskammer, sondern der Fluchtweg
aus der "Mausefalle" war diesen Bürgern verwehrt.
#1968
WernerE(Montag, 27 November 2023 15:38)
ein Hinweis auf Facebook
https://www.facebook.com/UnfallOpferBayern
Eine Geschichte wie aus einem Bilderbuch - Verunfallte Menschen und das Böse!
Eben ein Ereignis das hier auf Erich`s Webseite sich spiegelt, kein Einzelfall ist.
WernerE - bringt die Wahrheiten auf den Bildschirm
#1967
Mazi(Montag, 27 November 2023 15:25)
Das Ziel von Frau Wagenknecht, gleiches Rentenniveau wie in Österreich auch in Deutschland zu realisieren, würde dazu führen, dass das Rentenniveau der Pensionäre in den Amtsstuben angepasst würde
und die rentenfremden Leistungen (Finanzierung des Aufbaus Ost und Mütterrente) "von dem bezahlt wird, der auch bestellt hat".
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/du-wirst-nicht-glauben-wie-viel-geld-beamte-im-ruhestand-jetzt-bekommen/ar-AA1gZkEa?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=d0c418174a0b43ff99f05c247c9f5f12&ei=11
Dass nicht gelöste Problem ist, dass die Bezugsbasis noch different ist. 5 % von 4.000 Euro sind ganz einfach mehr als 5 % von 1.000 Euro.
Einmal sind dies 200 Euro und das andere mal lediglich 50 Euro. Verantwortlich ist auch hier der jahrlange Minderbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da hat Frau Wagenknecht durchaus Recht. Verantwortlich sind die jahrelangen Betrügereien und die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag von Beamten so durchsetzt ist und sie gar nicht in diesen
Dimensionen denken (können) und auch nicht dem Grundgesetz folgen.
Es ist nicht nur der Haushalt, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Da aber lediglich die Klage gegen den Haushalt anhängig gemacht wurde, durften sich die Richter auch nur zu diesem Thema
äußern.
Sachlich ist es so, dass das Grundgesetz zwar rechtsstaatlich formuliert ist, aber m.E. die Handlungsweisen von Behörden und Gerichten nicht diesen Vorschriften folgen.
#1966
Mazi(Montag, 27 November 2023 14:56)
Sie vertreten also die Meinung, dass sowohl diese Ampel-Regierung als auch die Bundesländer keine Haushalte nach dem Grundgesetz aufstellen. Das hätten Sie berits früher beachten müssen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kolumne-zum-haushaltsloch-union-hat-sich-mit-klage-in-karlsruhe-ein-eigentor-geschossen/ar-AA1kApc1?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=e195434c9b944978ab165d749051ef1f&ei=24
Die Aussage, die daraus folgt, kann nur die sein, dass Richter nur aufgrund einer Klage berechtigt sind, nach dem Gesetz (nach dem Grundgesetz) entscheiden dürfen und es vollkommen gleich ist, weil
keine der "rechtsstaatlichen" Parteien das Grundgesetz achtet und einhält.
Dies führt uns wiederum zu der Aussage, dass es völlig gleich ist, ob Richter als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, sie treffen ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Da die
Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sie grundgesetzlich zu einer solchen Amtshandlung nicht berechtigt sind, erhebt sich die Frage, weshalb das Deutsche Richtergesetz von ihnen
eine fachliche Ausbildung verlangt, wenn andere Richter (ehrenamtliche Richter) mindestens genau so befähigt sind, wie diese Amtsträger auch - auch wenn sie nicht einmal Amtsträger sein müssen.
Es ist m.E. inne zu halten und die Regelungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen - wenigstens logisch!
#1965
Mazi(Montag, 27 November 2023 14:43)
So ist ja auch nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-wie-in-%C3%B6sterreich-das-steckt-hinter-der-wagenknecht-forderung/ar-AA1kATTw?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=53a0aff61ddb491aa2560bd955d57a7d&ei=74
Zitat:
Seit 20 Jahren ist das Beamtentum in Österreich abgeschafft, und alle zahlen in eine Kasse ein. Systematisch ist das der zentrale Unterschied zum deutschen System. Das gilt für alle
Sozialversicherungen in Österreich. Die Idee ist in Deutschland unter dem Namen „Bürgerversicherung“ aus den Wahlprogrammen von SPD, Grünen und Linken bekannt. Denen fehlten bisher aber stets die
Mehrheiten für die Umsetzung, CDU und FDP lehnen Reformen in diese Richtung seit Jahren kategorisch ab.
Zuerst müssen alle Leistungen der Rentenversicherung um die Ausgaben bereinigt werden, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Für die Parteien, die eben genau dies beschlossen haben, ist das eine
nicht zu beschönigende Beeinträchtigung ihrer Zustimmung.
Zu dem Fall sind Günstlinge dieser Entscheidung (Beamte und Selbständige) dieses Beschlusses auszuschalten. Erst danach kann darüber nachgedacht werden, wie die deutsche Rentenversicherung der
österreichischen Rentenversicherung nagepasst werden kann.
M.E. ist die Absicht ehrenwert, aber die Durchführung wirft erhebliche Fragen auf. Das erscheint mir noch komplizierter, als der Weg der GRÜNEN, die zuerst die Energiepreise mit fadenscheinigen
Regelungen in die Höhe treiben um sie dann zu subventionieren. Aber eben dies wird seitens der Ampel-Regierung zeitlich begrenzt und nochmals von Christian Lindner zeitlich verkürzt.
Es bleibt also offen, wann die Verbraucher auf den höheren Energiepreis sitzen bleiben - später nach dem Willen von SPD und GRÜNEN oder bereits früher nach dem Willen der FDP.
Allein diese Regelung ist Grund genug, die Ampel-Parteien nicht mehr zu wählen. Zu allem Überdruss haben sie auch noch einen Haushalt auf die Wege gebracht, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar
war.
Der Formulierung, "ihnen einen Schweineschwanz anzubinden und durch das Dorf zu jagen", fehlt m.E. das Gegenargument.
#1964
WernerE(Montag, 27 November 2023 12:37)
GB Eintrag vom 22.09.2023 - Ergänzung
Und einen Arbeitsunfall kann es nur geben, wenn auch ein Gesundheitsverletzung vorliegt.
Ja und wenn wie bei Erich keinen Unfallfolgen - Gesundheitsverletzungen beschrieben sind,
erachte ich die Bescheide als rechtswidrig.
WernerE aus Mering, bekannt in Stadt und Land - seines Zeichens "Revoluzzer"
#1963
Mazi(Montag, 27 November 2023 12:26)
Wenn ich das richtig sehe, dann sind beim Staatsschutz in Berlin Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen und haben ihren Eid nicht befolgt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/berlin-strafvereitelung-staatschutz-ignorierte-300-rechtsextreme-verfahren/ar-AA1kyE99?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=869b7baeba1c4f62b1ecb8c2d0b6d93d&ei=435
M.E. ist auch die Frage zu beantworten, ob dies in anderen Behörden tatsächlich auch nach gleichen Muster erfolgte und seit wann?
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist nachgewiesen, dass die Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit mit keinen Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflicht nachkommen. Insoweit darf bezweifelt
werden, ob das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dort und überhaupt gewährt wird?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15.11.2023 nicht nur festgestellt, dass diese Ampel-Regierung das Grundgesetz nicht befolgte, sondern das gesamte "Staatsgebilde" ist zu
hinterfragen.
Für mich ist es unmöglich, dass ein Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet, dass aber Richter ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen.
Wenn Richter nach meiner Lesart keine Entscheidungen nach ihrem Auftrag treffen, dann treffen sie auch keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Folglich treffen sie keine Entscheidungen nach ihrem
Auftrag.
Die Ausführung des Auftrags legitimiert/ermächtigt sie zur Amtsausübung. Wenn sie also ihr Amt nicht ausüben, können sie auch keine richterlichen Entscheidungen treffen.
Übertragen auf die richterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erscheint diese Plausibel, wenn die Ampel-Regierung nicht dem Grundgesetz folgte, dann kann ihre Entscheidung nicht
verbindlich sein. Sie ist nichtig.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, dann sind auch deren Entscheidungen nichtig.
Da die Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger eingesetzt hat und einsetzt, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist es zumindest argumentativ schwer nachvollziehbar, dass die Klagen der Kläger nach
Art. 19 Abs. 4 GG, das bürgerliche Grundrecht, seitens der beteiligten Bundesländer entschieden sein können.
Wenn der Bundesrat davon ausgeht, dass in den jeweiligen Bundesländern Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden, dann ist es nicht glaubwürdig, dass dies seitens der
Ministerpräsidenten ihm versichert wird, aber tatsächlich eine Aufsicht der Justiz auf Länderebene nicht durchgeführt wird.
#1962
Mazi(Montag, 27 November 2023 11:52)
Ich halte es für richtig, dass in der Ampel keine Umbildungen stattfinden!
Wenn keiner mit Fachwissen hervorsticht, gibt es folglich auch keinen Grund dazu, einen Unterschied zu machen.
Es ist löblich, dass ein für alle Mal die gesamte Ampel-Regierung wegen deren Unfähigkeit verantwortlich gemacht wird und insgesamt verschwindet.
Problematischer sehe ich den Rest an. M.E. stellt sich die Frage mit wem die CDU/CSU koalieren kann. Wenn SPD, GRÜNE und FDP als Koalitionspartner ausscheiden, dann bleibt da nur eine Koalition mit
den Rechten oder den Linken zur Wahl (wenn man unterstellt, dass die CDU/CSU keine Mehrheit erzielt).
#1961
Mazi(Sonntag, 26 November 2023 22:20)
So wie das Gesamtsystem Anlass zur Kritik gibt, so erscheinen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Es ist mir meine Entscheidung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit bekannt geworden, nach der diese auch nur eine (in Zahl: 1) Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten. Bisher durfte ich nur
richterliche Entscheidungen einsehen, der keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegen hat.
Da bereits Richter des Bundesverfassungsgerichts in Anlehnung an das Grundgesetz entschieden haben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und mit dieser Entscheidung alle Behörden und Gerichte gebunden werden, darf unterstellt werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit
offenkundig nie ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben.
Ihre richterliche Entscheidung haben sie nie nach dem Gesetz getroffen. Dementsprechend kann auch nie eine Berufung stattgefunden haben.
Jede richterliche Entscheidung, also auch die der Landessozialgerichte, des Bundessozialgerichts und die entsprechenden richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind also nicht nach
dem Gesetz getroffen worden.
Da auch die Staatsanwaltschaften die Richter/Täter aus ihren eigenen Reihen nicht anklagen, ist es auch ausgeschlossen, dass eine Richter (weil ihre Kollegen nicht beklagt wurden) je ein Urteil wegen
der Missachtung des Grundgesetzes, der Wahrnehmung der Treuepflicht, entscheiden kann und darf.
Es liegt daher sehr nahe, dass die Verbreitung der NS-Juristen in diesem Metier besonders hoch ist.
Es ist nicht bekannt geworden, dass ein Amtsträger keinen Grund hätte, sich an dieser Missachtung des Grundgesetzes nicht zu beteiligen.
Auf die Beteiligung des Verfassungsschutzes, der ebenso nachweisbar ist (also auch Amtsträger sind) gehe ich an dieser Stelle nicht ein.
#1960
Mazi(Sonntag, 26 November 2023 22:02)
Es wird viel über Rentenerhöhung geschrieben. Belastbares ist nicht bekannt.
Eines ist mit Sicherheit wahr, wenn wir Länder mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen (wolle), dann sind aus dem hiesigen System zuerst die Leistungen herauszunehmen denen keine Einzahlungen
gegenüberstehen. Das ist zumindest einmal die Mutterrente, die zu Lasten der Rentenversicherung geht.
Aus ihr werden alle Mütter, auch die Mütter der Beamten wie auch die Mütter als Beamte bezahlt. In die Rentenversicherung zahlen aber keine Beamte ein.
Aus ihr wurde beispielsweise auch die Finanzierung des Ostens nach der Wende bezahlt. Auch hier wird so getan, als ginge die Beamten die Wiedervereinigung nichts an.
Bei allem ist nicht zu verkennen, dass die Abgeordneten in den Parlamenten auch nicht diese Aufwendungen hatten.
Die Argumentation ist, um sie nicht als ungerechnet zu bezeichnen, sehr schärg geführt.
#1959
Mazi(Sonntag, 26 November 2023 21:24)
Nischenpartei?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCne-in-baden-w%C3%BCrttemberg-angst-vor-einem-dasein-als-nischenpartei/ar-AA1kylWC?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=975ae1313dfa4136a7a875344af05bf8&ei=21
Ich kann den Optimismus nicht erkennen. Wer könnte davon noch ausgehen, dass die GRÜNEN (noch) eine Nischenpartei sein könnten? Da ist nichts außer der geistigen Windstille.
Es ist bekannt, dass die GRÜNEN dem Volk sehr großen Schaden zugefügt haben. Sie sind angetreten als Antikriegspartei.
Noch nie war die Bundesrepublik Deutschland an mehr Kriegen beteiligt, wie zu Zeiten in der GRÜNE in der Regierung mitgemischt haben.
Noch nie waren die Energiepreise so hoch, wie in der Zeit als die GRÜNE mitregierten.
(Den Rest schenke ich mir.)
#1958
Mazi(Sonntag, 26 November 2023 09:56)
Der Rat an die GRÜNE: Weiter so! Ihr seid richtig.
Gestern standen sie am Abgrund. Heute sind sie schon einen Schritt weiter.
Jetzt ist klar geworden, dass die GRÜNE-Politik auch keine Antworten haben. Es ist richtig, dass die Fehler vorhanden sind. Aber es ist auch richtig, dass sie keine verwertbaren Antworten haben.
#1957
Mazi(Freitag, 24 November 2023 16:28)
Eigenartig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-lindner-trennt-sich-von-haushaltsstaatssekret%C3%A4r-gatzer/ar-AA1ktnFh?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=08c65ac43bcc4333bc0efb3da83658be&ei=19
Herr Gatzer hat einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Er hat geschworen, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Das hat er nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts
nicht getan. Also hat er seinen Eid - wie viele andere Amtsträger auch - gebrochen. Es liegt also nahe, seitens der Staatsanwaltschaft Klage zu erheben, ihn rechtmäßig zu verurteilen und ihn
anschließend "zu entsorgen".
Es ist bisher nicht davon zu lesen, dass die Amtsträger in den Staatsanwaltschaften ihren Amtsaufgaben nachkommen und tätig werden/sind.
Es ist wiederum das Gleiche wie in der Sozialgerichtsbarkeit. Offensichtlich gibt es keine Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nachkommen und nach dem Gesetz handeln.
#1956
Mazi(Freitag, 24 November 2023 15:09)
Ja, spinn ich? Das kann doch nicht wahr sein!
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.focus.de/politik/deutschland/minister-bangen-um-viel-geld-wenn-die-ampel-kaputt-geht-dann-auf-keinen-fall-vor-dem-8-dezember_id_251833339.html
Dieser Artikel bringt es möglicherweise auf den Punkt, weshalb die Minister im Amt bleiben.
"Minister bangen um viel Geld - Geht um sehr viel Geld! Wenn die Ampel kaputt geht, dann nicht vor dem 8. Dezember"
"Ein wichtiger Grund dafür ist die Ruhestandsregelung für die Ministerriege."
Der Umfrage zufolge, hat die Mehrheit das Vertrauen in diese Regierung verloren.
Erstaunlich ist, dass Minister dennoch im Amt bleiben, obwohl das Volk kein Vertrauen ihnen entgegen bringt und im Grundgesetz steht, dass alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG). Vor diesem
Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass die Ampel-Regierung zwar jetzt bereits zusammengebrochen ist, aber formell tritt sie erst am 08.12.2023 zurück.
#1955
Mazi(Freitag, 24 November 2023 12:46)
Lese ich richtig?
"Erst Feuer legen und dann rufen "es Brennt"`!
Grundlagesind diese Veröffentlichungen:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiepreisbremse-habeck-sieht-einschnitte-bei-strom-und-gas-f%C3%BCr-verbraucher/ar-AA1kmNGW?ocid=finance-verthp-feeds&pc=WSEDSE&cvid=d6af5d263a574196e1e748f8dda1547f&ei=12
Habeck macht bekannt, dass die Verbraucher mit Einschnitten bei Strom- und Gaspreisen rechnen müssen.
Waren es nicht die GRÜNEN, die uns höhere Strom- und Gaspreise bescherten?
Tatsache ist, dass die hohen Strom- und Gaspreise den GRÜNEN zu verdanken sind.
Jeder Wähler muss bei der Abgabe seiner Stimme entscheiden, wer für die hohen Strom- und Gaspreise verantwortlich ist und ob er die GRÜNEN noch wählen kann?
Kein Geld im Säckel, aber große Sprüche.
Das kann doch niemand mehr ernst nehmen, wenn die Pleite vor der Tür steht und weiter mit Geld "gehunzt" wird. Eines ist klar geworden, dass niemand die Ampelparteien mehr wählen kann. Fremdes Geld
kann man niemandem der Akteure anvertrauen.
#1954
Mazi(Freitag, 24 November 2023 08:44)
Anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der anschließenden Diskussion ist nachvollziehbar, dass das Grundgesetz für diese Ampel-Regierung scheinbar nicht gilt und beachtet wird. Es macht
deutlich, dass das Volk scheinbar in deren Welt nicht vorkommt. Der Verdacht, dass sie stattdessen die Staatskasse plündern, ist nicht auszuschließen.
In der freien Wirtschaft würden Lügner sofort "rausgeschmissen".
Der Aufsichtsrat handelt so. Weshalb ist das nicht so mit diesen Leuten?
Wo nehmen diese Leute das Recht, das Vertrauen her, weiter mit dem Geld fremder weiter " zu hunsen"? Wer hat sie gewählt und weshalb? Scheinbar machen die Parteien/die Vorsitzenden der Parteien auch
noch mit.
#1953
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 17:30)
Was hat da die Ampel-Regierung mit ihrem geballten Nichtwissen angerichtet?
Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/gruenen-parteitag-robert-habeck-und-co-erwartet-ein-scherbengericht/29519346.html
Kann es straffrei für die Minister werden? Im privaten Leben, so entscheiden Richter, werden Betrüger ab 30 Mio. Euro Gegenwert für längere Zeit weggesperrt.
Da aber Richter in ihren eigenen Reihen sehr umsichtig sind, ist davon auszugehen, dass die Täter straffrei bleiben und noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft verklagt werden.
Tatsächlich urteilen die Staatsanwaltschaften über die Täter und entscheiden auf Freispruch in eigenen Reihen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies als Rechtsstaatlichkeit verstanden.
Tickt die Staatsanwaltschaft noch gemäß dem Grundgesetz und folgen ihre Amtsträger dem Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) oder lieber dem Minister der Justiz auf der jeweiligen Landesebene?
Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!
#1952
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 17:04)
Unerhört,
dass neben anderen zahlreichen Verstößen, jetzt auch noch öffentlich bekannt wird ""Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen", sagte Lindner. Es gelte die Ausgaben für die
Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich konforme Grundlage zu stellen."
So, als wäre der Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht schon früher verpflichtet gewesen, reinen Tisch zu machen. Mit dieser Formulierung drückt er nicht weniger aus, als dass die Strom- und
Gaspreisbremse auf keiner verfassungsrechtlich konformen Grundlage steht.
Damit ist der Zusammenbruch der Ampel-Regierung besiegelt und m.E. festgestellt.
#1951
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 16:58)
Eigenartig! In Wirtschaftsunternehmen wäre de Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen der Kompetenzüberschreitung längst raus geflogen.
Nachfolgender Artikel liegt zugrunde:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-2023-schuldenbremse-lindner-1.6308369?utm_campaign=%252B%252B%252B_Eilmeldung_%252B%252B%252B__Lindner_setzt_Schuldenbremse_f%25C3%25BCr_2023_aus_23-11-2023_16%253A29%253A01&utm_content=www.sueddeutsche.de%252Fpolitik%252Fampel-krise-lindner-setzt-schuldenbremse-fuer-2023-aus-1.6308369&utm_medium=email&utm_source=emarsys
Darin heißt es:
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Haushalt für das laufende Jahr nicht mehr mit der Schuldenbremse vereinbar.
Fehlerhaft verbuchte Kredite müssen auf den Kernhaushalt angerechnet werden, was den Finanzminister nun zum Handeln zwingt."
Gilt jetzt das Grundgesetz oder gilt es nicht.
Im Grundgesetz heißt es: Jeder ist vor dem Gesetz gleich!
In dem Artikel ist ferner zu Lesen, "Kommende Woche soll dafür ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen werden."
Nach gängiger Meinung berät der Deutsche Bundestag über den Haushalt und stimmt darüber ab. Dass ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen wird, ist damit m.E. nicht nachzuvollziehbar.
Vielleicht ist dies auch lediglich der Ausdruck der Fachkompetenz, die in der Ampel-Regierung verbreitet ist.
#1950
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 15:35)
Das ist sehr einleuchtend!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ampel-krise-immer-schlimmer-ampel-ohne-hemmungen-insider-packt-%C3%BCber-haushaltsdesaster-aus/ar-AA1koZds?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=df86d6415d1749499222476e63785fa5&ei=4
Nach dem alten Beispiel fressen zuerst die großen Schweine aus dem Trog, dann dürfen den Rest die kleinen Schweine fressen.
Jeder, der schon einmal im Schweinestall war, hat dieses Prinzip schon einmal selbst festgestellt.
Weshalb sollte das, was die Natur vormacht, in der Politik nicht anwendbar sein?
Klar untersagt dies das Grundgesetz. Aber wer hat behauptet, dass die "großen Tiere" dem Grundgesetz folgen würden?
Zuerst werden Steuern mit fadenscheinigen Argumenten eingetrieben, dann bedienen sich zuerst die "großen Tiere"/Beamten an diesen Steuereinnahmen, ... und zu aller Letzt sind es die kleinen Leute,
die gemäß der Umverteilung von oben nach unten begünstigt werden.
Tatsache ist aber, dass tatsächlich aber eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet.
Mit anderen Worten:
Uns wird etwas vorgesagt, was wir glauben sollen, aber was tatsächlich nicht gegeben ist. Der amerikanische Präsident Trump hat dies als "Fake News" bezeichnet.
Das ist in meinen Augen Betrug und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl.
"Bisher Forschungslücke - In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen";
Ich halte fest, dass das Urteil der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 nie wieder vorkommen darf, sonst ist davon auszugehen, dass wir davon erfahren "wie sich die großen Tiere am
Trog laben".
Wer sollte es schon mit seinem Gewissen vereinbaren können, den "Kleinen" die Unterstützung zu verwehren. So ähnlich wird man es nachlesen (können). Es drückt aber nichts anderes aus, als das, was
zuvor bereits beschrieben wurde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Meinung nicht parteipolitisch geprägt ist, sondern lediglich einen menschlichen sozialen Standpunkt vertritt.
#1949
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 14:40)
Die FDP hat auch vor, aus der Koalition auszusteigen. Im Zweifel soll dies auch ohne Lindner vorgenommen werden.
Dies der Artikel, den ich zugrunde gelegte:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-flirtet-mit-koalitions-ausstieg-zur-not-auch-ohne-lindner/ar-AA1kmao3?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=86433b3c3d9b405083e8480b8d6ebcbe&ei=20
Es ist eine sehr einleuchtende Argumentation, dass die Leistung der Ampelregierung in Berlin nicht positiv auf die Wahlergebnisse einwirkten.
#1948
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 13:40)
Nach der Meldung von SPIEGEL.de haben Baerbock und Habeck ihre Parteifunktionen niedergelegt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCnen-spitze-baerbock-und-habeck-legen-parteifunktionen-nieder/ar-AA1knrTO?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=ac93940b949d43c9b5cb64a6f35337a0&ei=16
Die Partei der GRÜNEN ist offenbar zum Handeln bereit. Weshalb zieht die Ampel-Regierung nicht den gleichen Schluß und schafft klare Verhältnisse?
#1947
Mazi(Donnerstag, 23 November 2023 08:13)
Erstaunlich, dass der Deutsche Bundestag nicht regelmässig überprüft haben soll, dass seine Gesetze nicht eingehalten wurden (vlg. Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom
17.11.2023). Demnach ist auch begründet, dass Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten haben.
Da die Richter nicht erklären dürften, dass sie mangels einer Klage diese Feststellung nicht als Entscheidung verkünden dürften, ist belegt, dass die Entscheidungsträger das Grundgesetz nicht
achteten. Sie sind folglich ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Ihre Dienstvorgesetzten haben nicht nur versagt, sondern ihrerseits auch ihren Amtseid gebrochen.
Wenn fraglich ist, dass das Grundgesetz eingehalten wurde, ist bekannt, dass es auch die Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet hat.
Da diese Kritik die Sozialgerichtsbarkeit betrifft, ist fraglich auf welcher Grundlage dann diese Amtsträger ihre Zulassung zum Richteramt gewährt wurde.
#1946
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 21:17)
Eigenartig die Forderung des Volkes, den Deutschen Bundestag, neu zu wählen, die Legislative, dabei war es doch die Exekutive, die das Grundgesetz nicht achtete.
Dieser Beitrag liegt zugrunde:
https://www.stern.de/politik/deutschland/neuwahlen--fast-die-haelfte-der-deutschen-laut-umfrage-dafuer-34223016.html
Es ist richtig, dass die Ampel-Regierung ihren Vorschlag in das Parlament einbrachte und es das Parlament war, dass darüber abstimmte und den Gesetzentwurf genehmigte.
Wenn also unterstellt wird, dass Exekutive und Legislative überhaupt nicht die Macht des Volkes ausüben, dann stimmt etwas an Art. 20 des Grundgesetzes nicht.
Es ging "also Hand in Hand, in der die Hände gewaschen wurden", zu. Auffallend ist die Ähnlichkeit unter den Nazis. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir aus der bitteren Nazi-Zeit gelernt
hätten und müssen heute feststellen, dass die "braune Zeit" länger anhält, als uns lieb ist.
Es ist an der Zeit, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung ernsthaft verteidigt wird. Mit der bloßen Einrichtung einer Behörde, die einen solchen Amtsauftrag zu erledigen hat, ist es nicht
getan. Wenn wir im Volk die Überzeugung haben, dass unser Grundgesetz nicht eingehalten wird, dann sind deren Köpfe wegen mangelnder Erfolge auszutauschen.
Ebenso betrifft dies die Regierung. Wenn die Regierung auf Vorschlag der Parteien besetzt ist, dann sind auch die Köpfe dieser Parteien wegen Erfolgslosigkeit auszutauschen.
#1945
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 20:58)
500 FDP-Mitglieder aus Hessen veranlassen, dass Christian Lindner die gesamten FDP-Mitglieder befragen muss, ob die Regierungsarbeit mit der FDP fortzusetzen ist.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-vor-mitgliederbefragung-zum-verbleib-in-der-ampel-was-lindner-nun-droht/ar-AA1kmTWs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=3736affb7a3545ec854b97f1227ef6de&ei=27
In Wirtschaftsunternehmen würde mit solchen "Lügnern" anders verfahren. Es würden Konsequenzen gezogen, weil erstens mit fremden Geld umgegangen wird und zweitens es unzulässig ist, Geld zu
verwenden, dass unter ganz anderen Umständen bereit gestellt wurde.
Mir fällt da nur der Begriff "Hütchenspieler" ein, der diese Leute beschreibt. Es ist m.E. sehr selten, dass Hütchenspieler auch noch mit Pension belohnt werden.
Zum x-ten Mal verweise ich die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass den Gesetzgeber aufforderte, regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob dessen Beschlüsse überhaupt in Exekutive und Judikative
beachtet werden.
Wenn dies schon hinterfragt wird, dann erscheint es zufällig, welchen Bereich es betrifft. Die Missbrauchsfälle fallen genauso in diese Missachtung, wie die Sozialgerichtsbarkeit oder die
Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen oder der große Schaden aus den Cum Ex-Geschäften.
#1944
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 19:10)
Hat der Autor dieses Beitrags recht?
Ich beziehe mich auf diesen Bericht:
https://www.focus.de/politik/analyse-von-ulrich-reitz-arrogant-und-demutsfrei-diese-regierung-verdient-unser-vertrauen-nicht-mehr_id_250726154.html
Wo sind wir eigentlich, wenn ein Unternehmer die Frage aufwirft, ob eine Bank einen Kredit gibt, der später für etwas anderes verwandt wird?
Muss erst ein Gericht eingeschaltet werden, dessen Richter dann sagen, dass das nicht rechtens ist?
Nach diesen Beiträger und dem Urteil des Volkes, ist Scholz ohnehin überfordert:
https://www.focus.de/politik/deutschland/zwei-drittel-der-deutschen-finden-bundeskanzler-scholz-ist-seinen-aufgaben-im-amt-nicht-gewachsen_id_250745751.html
Ist es richtig, eine Lücke mit einer anderen Lüge zu legitimieren? Wohl nicht! Andere müssen übernehmen und den Schaden, den diese Amtsträger/"Hochstabler" angerichtet haben, beseitigen.
Nachdem die Bundesminister und der Bundeskanzler das Volk so hintergangen hat, sie zurücktreten müssen, ist u.a. dieser Fall auch aufzuarbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Minister auch
noch wegen ihrer "Glanztaten" mit Pensionszahlungen zu belohnen sind?
Jeder Aufsichtsrat würde einen Vorstand zur Rechenschaft ziehen. Weshalb geht der Aufsichtsrat des Volkes, der Deutschen Bundestag, nicht diesen Schritt. Sollen nicht alle vor dem Gesetz gleich sein?
Steht es so nicht im Grundgesetz und hat das Volk nicht alle Macht in einem Staat (Art. 20 GG)?
Diese Leute haben keinerlei Respekt vor dem Grundgesetz. Deshalb sind sie nach dessen Regeln zur Rechenschaft zu ziehen.
#1943
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 17:54)
Die FDP hat genug Unterschriften, eine Abstimmung zum Verbleib in der Ampel-Regierung durchzuführen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/FDP-droht-Mitgliederbefragung-ueber-Ampel-Verbleib-article24549175.html
Endlich! Nach den Wahlergebnissen in Bayern und Hessen erscheint die Antwort vorgegeben. Sachlich ist die Ampel-Regierung nie handlungsfähig gewesen.
Es geht um die Rechtsstaatlichkeit und seitens der Ampel-Regierung das Grundgesetz zu respektieren. Letztlich geht es darum, ob eine Abstimmung auch dann durchgeführt werden kann, wenn die
Abgeordneten vorsätzlich falsch informiert wurden. Das Volk wurde also vorsätzlich "hinter die Fichte geführft"/getäuscht.
#1942
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 17:21)
Der Rat von Herrn Lindner sollte bei Wähler "sitzen" und beherzigt werden!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://de.seeandso.com/politik/christian-lindner-schlaegt-zurueck-dann-waehlt-halt-in-gottes-namen-eine-andere-partei-1306?dicbo=v4-tk0bmHO-1081550220&utm_campaign=pmo_SAD_article_desktop_desktop_politiksept&utm_content=Christian%20Lindner%20schl%C3%A4gt%20zur%C3%BCck%3A%20%E2%80%9EDann%20w%C3%A4hlt%20halt%20in%20Gottes%20Namen%20ein&utm_medium=cpc&utm_source=outbrain&utm_term=DE_Merkur.de%20%28Ippen%20Digital%20GmbH%29_Video
Zitat aus diesem Beitrag:
"Einen Satz will ich dazu mal übergeordnet sagen, zum Porsche wie zur Hochzeit: Wer damit ein Problem hat, dass ich, der niemals Geld geschenkt bekommen hat, der niemals etwas geerbt hat, der niemals
etwas gestohlen hat, das von meinem verdienten und versteuerten Geld bezahle, der soll in Gottesnamen eben eine andere Partei wählen."
Dem Vernehmen nach hat es noch keinen Finanzminister gegeben, dem nachzusagen ist, derart nicht nach dem Grundgesetz gehandelt hat wie er. Noch nie haben die Richter offengelegt, dass so
offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen wurde, wie unter ihm.
Der Rat von ihm, doch eine andere Partei zu wählen, erscheint die Alternative zu sein.
#1941
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 11:56)
Christian Linder hat nachweislich gelogen. Er hat uns nachweislich belogen!
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schlecht-gerechnet-oder-bewusst-betrogen-nach-haushaltssperre-f%C3%A4llt-kein-gutes-licht-auf-lindner/ar-AA1kluVH?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=24
Entweder haben die Experten gemeinsam und unabhängig gelogen oder der Bundesfinanzminister Christian Linder hat uns wieder einmal belogen.
M.E. hat diese Regierung nicht erst seit der fehlenden Erinnerung im Cum Ex-Skandal jede Fähigkeit eine Regierung zu führen. verwirkt. Es ist dem Volk vorzuhalten, wenn es diese Leute weiterhin
agieren lässt. Es ist nicht behauptbar, man hätte dies nicht gewusst.
#1940
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 11:48)
DAs ist nicht nur logische Konsequenz, sondern ein Unternehmen könnte sich nicht erlauben, diese Leute weiter zu beschäftigen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-w%C3%A4re-scholz-firmen-boss-g%C3%A4be-es-f%C3%BCr-ihn-jetzt-nur-eine-logische-konsequenz/ar-AA1kkUEW?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=13
Ich bin sprachlos, wenn das Grundgesetz weiterhin diesen Leuten erlaubt, die Macht auszuüben.
#1939
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 11:45)
Kurios!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-macht-sich-bei-lanz-%C3%BCber-scholz-lustig-mit-ber%C3%BChmtem-zitat/ar-AA1kleOK?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=10
Zitat daraus:
"Das würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart, hart treffen.“
Hat Deutschland oder die Regierung das Grundgesetz nicht geachtet? Haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts Deutschland und nicht der Bundesregierung vorgehalten, dass Grundgesetz zu
missachten?
Man muss annehmen, dass nach Auffassung der Bundesregierung nie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Haushalt vorgelegen hat. So die Wahrheit entstellend kann nicht argumentiert
werden.
Langsam sind groteske und die Wahrheit entstellende Formulierungen festzustellen. Wie kann eine Person solche Unwahrheiten von sich geben?
Die Tatsache, dass dies die Sozialgerichtsbarkeit dies vorgemacht hat, führt nicht zu einer neuen Rechtslage. Widerrechtlich wird nicht mehrheitlich bestimmt!
Ein Grund mehr seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts, den Gesetzgeber aufzufordern, regelmäßig die Einhaltung der Gesetze seitens Exekutive und Judikative einzufordern.
Es kann nicht angehen, dass dem Bürger nur zum Schein ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird und in Wahrheit Amtsträger machen was sie wollen.
#1938
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 10:13)
Können verantwortliche Personen der Ampel-Regierung, die die Weisungen des Grundgesetzes nicht folgen, weiterhin als Volksvertreter angesehen werden?
M.E. ist dieser Zustand unmöglich und mit der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.
Wenn selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der Regeln regelmäßig zu prüfen, dann sagt das genug aus.
Wenn Exekutive und Judikative mit dem Gesetzgeber nicht gemeint sein können und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedachte Äußerungen unterstellt werden können, dann ist das schon
rechtsstaatlich zumindest bemerkenswert. Es bringt zum Ausdruck, dass Exekutive und Judikative das Gesetz nicht anwenden.
Es ist bekannt, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit so war/ist und es ist zumindest auch so bekannt geworden, dass dies auf unterschiedlichen Gebieten der Fall ist.
Was bringt es eine Verfassung zu haben, die nicht beachtet wird? Nach welchen Regeln soll ein Kläger annehmen dürfen, dass seine Klage bearbeitet wird, wenn nicht einmal Richter nach dem Gesetz ihre
Entscheidung treffen?
Was bringt es einen Verfassungsschutz zu besitzen, der seine Amtsaufgabe, den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht gewährleistet?
M.E. wurden die unfähigsten Vertreter der Parteien in die Regierung entsandt und die Amtsträger nicht kontrolliert, ob sie denn Art. 20 Abs. 3 GG nachkommen und die Treuepflicht erfüllen!
#1937
Mazi(Mittwoch, 22 November 2023 09:17)
Es ist fraglich, was Amtsträger unter "zum Wohl des Deutschen Volkes" und "Im Namen des Volkes" verstanden wissen wollen und ob das wirklich zum Wohl und Im Namen des Deutschen Volkes
geschieht?
Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag bzw. die Vertretung des deutschen Volkes, aufforderten wenigstens regelmäßig die Anwendung der Beschlüsse zu
überprüfen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Wille des Volkes auch zur Anwendung kommt.
Da die Amtsträger mangels Anklage der Staatsanwaltschaft sich nicht vor Gericht verantworten müssen, ist davon auszugehen, dass hier NS-Juristen "ganze Arbeit" geleistet haben. Dennoch ist es
schwierig dennoch davon auszugehen, dass die Verfassung/das Grundgesetz die Rechtsstaatlichkeit sicherstellt. Es ist gar die Frage zu stellen, ob und wie der Verfassungsschutz die freiheitlich
demokratische Grundordnung sichergestellt haben will?
Entweder ist die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht sichergestellt oder sie wird von den Amtsträgern entgegen meiner Meinung und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts
anders wahrgenommenen.
#1936
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 17:24)
Jetzt ist es öffentlich, dass die Ampel-Regierung vor hatte, uns/das Volk "hinter die Fichte zu führen".
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/reaktion-auf-karlsruhe-urteil-beleidigt-und-%C3%BCberheblich-der-habeck-von-der-schlimmsten-sorte/ar-AA1khzoq?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=50
Nachdem viele bereits sich hinter der Fichte gefühlt haben, ist da ein gesamtes scheinbares Wiedersehen festzustellen.
Es geht nicht nur um Missbrauchsopfer, Cum Ex-Geschäfte, Ahrtal-Katastrophe, Sozialgerichtsbarkeit,´..., sondern auch um besagte 60 Mrd. Euro, die nicht nach dem Grundgesetz vergeben wurden.
Es geht also nicht um ein Thema, um einen Themenbereich, sondern scheinbar sind alle Themenbereiche gleichzeitig betroffen.
Es ist festzuhalten, dass die Vertreter der Parteien uns stets belügen, wenn sie vorgeben für das Volk verantwortlich zu sein.
M.E. drücken die Umfragewerte der Parteien dies nicht aus (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30321/umfrage/sonntagsfrage-zur-bundestagswahl-nach-einzelnen-instituten/). Tatsache ist
doch, dass diesen "Hütchenspielern" alles zuzumuten ist.
Man muss den Eindruck haben, dass das Volk/die Anderen diese Krise verursacht haben (siehe
). Mehr geht doch nicht. Wie hat Art. 20 GG noch einmal formuliert?
#1935
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 15:23)
Christian Linder stellt klar, dass alle Entscheidungen der Ampel-Regierung mit der Entscheidung, dass die Umwidmung der 6o Mill. Euro, im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-hammer-nach-schock-urteil-lindner-sperrt-den-staatshaushalt-geheimer-neuwahl-plan-von-merz/ar-AA1kgXZs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8e6f7f8d4cf142ababb6049a9e070cb8&ei=37
Herr Habeck macht deutlich, "Es kann noch dramatischer kommen" (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-tagesthemen-interview-100.html).
Wer kann da noch widersprechen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann endlich diese Herrschaften zur Verantwortung und wie dazu gezogen werden?
Es kann nicht sein, dass diese Arbeitsweise zum Wohl des Volkes und nicht zu deren eigenem Vorteil erfolgte.
Ich komme wiederum auf die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 zurück, nachdem endlich der Gesetzgeber einzuschreiten hat.
#1934
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 15:01)
Der Volksmund hat ein Sprichwort: Wer lügt, dem glaubt man nicht - auch wenn er die Wahrheit spricht!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverg-urteil-haushalt-wsf-100.html
Dahinter steckt offensichtlich, dass es für einen Lügner relativ einfach ist, eine weitere Lüge seinem Handeln anzufügen.
Man stelle sich nur vor, dass bei gleicher Handlung die prozentuale Veränderung abnimmt. Dh., dass bei einer einmaligen Lüge die Wahrscheinlichkeit der nachfolgenden Lüge um 50 % abnimmt, usw. /dann
33 %, dann 25 %, dann 20 %, etc.).
Ich komme wiederum auf die Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 zurück, dass den Gesetzgeber aufforderte, die Anwendung seiner Gesetz regelmäßig zu überprüfen. Wenn
dies nicht gegeben ist, sprich seitens der Richter der Sozialgesetzgebung, dann ist es mehr als "windig" anzunehmen, dass die Rechtsstaatlichkeit in einem Gemeinwesen, wie unserem Staat, gewahrt
wird.
Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass die dort tätigen Amtsträger das Gesetz erst gar nicht beachten und folglich ihr Amt nicht ausführen. Die eingereichten Klagen sind daher m.E. nicht
rechtskräftig nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) entschieden (worden).
Für diese fehlerhafte Amtsausübung hat der Staat einzustehen.
#1933
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 12:08)
Nach Habeck sind mehrere Entscheidungen der Ampel-Regierung nicht nach dem Grundgesetz!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hart-aber-fair-ard-habeck-berater-h%C3%A4lt-brandrede-im-studio-problem-wesentlich-gr%C3%B6%C3%9Fer/ar-AA1khc3r?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8e6f7f8d4cf142ababb6049a9e070cb8&ei=11
deshalb erscheint es aus Bürgersicht unverantwortlich zu sein, dass die Legislative Exekutive und Judikative nicht regelmäßig überwacht, ob sie denn die Beschlüsse der Ab geordneten beachten
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).
Eigentlich ist es unfassbar/undenkbar, dass nach Art. 20 GG die Macht des Volkes missachtet wird. Wenn dies der Fall ist, dass Grundgesetz die Verfassung nicht beachtet wird, die freiheitliche
demokratische Grundordnung bereits abgeschafft wurde, wie will dann der Verfassungsschutz seiner Amtsaufgabe überhaupt nachgekommen sein?
Der Anschein, dass auch diese Behörde von Rechten bereits unterwandert ist, drängt sich auf.
#1932
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 10:11)
War dies erkennbar?
Ja!
Wenn sie beispielsweise die gesetzlichen Regelungen zu den Vorschriften bereits in deren Gliederung sehen, dann fällt auf, dass die Sozialgerichtsbarkeit dort nicht genannt wird.
Mit anderen Worten:
Die Sozialgerichtsbarkeit ist an auf den einschlägigen Gesetzen nicht zu messen.
Es ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit den dort genannten Gerichten vergleichbar ist.
Es ist anzunehmen, dass ausgerechnet dort, wo die Schwächsten der Gesellschaft ihr Recht suchen, dieses dort nicht gilt oder praktiziert wird. Die Annahme, dass ausgerechnet dort die Konzentration
rechter (Nazi-)Richter besonders groß ist, erscheint daher in seiner Annahme mehr als begründet. Dann noch eine Berufungsmöglichkeit zu unzulässigen Entscheidungen vorzusehen, machte die erklärte
Absicht der NS-Juristen nicht rechtsstaatlich entscheiden zu wollen, mehr als deutlich.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit, verankert im Grundgesetz, tatsächlich nicht wahrgenommen wird - für die Sozialgerichtsbarkeit andere Regeln gelten sollen, als für die übrige Gerichtsbarkeit, ist
nicht davon auszugehen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Die NS-Juristen haben hier deutlichst hinterlegt, dass sie bereit sind, die Sozialgerichtsbarkeit, ihre Denkideologie, zu schützen. Wenn
eine differzierte Rechtsgrundlage geschaffen ist, dann ist damit deutlich gemacht, dass sie bewusst anders ist (sonst würde ja die Sozialgerichtsbarkeit nach den gleichen Regeln erfolgen).
Nach meiner persönlichen Erfahrung und Akteneinsichten in Verwaltungs- und Gerichtsakten in Rheinland-Pfalz legen die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren
Entscheidungen zugrunde und folgen auch demzufolge nicht den dortigen Dokumenten als Beweis, wenn sie denn da sind.
Kurz:
Ich erkenne nicht, dass sie gewillt sind, rechtsstaatliche Entscheidungen zu treffen.
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, in Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber andere Regeln des Volkes angewandt werden, dann ist nicht davon auszugehen, dass die Klagen der Bürger nach Art. 19
Abs. 4 GG seitens eines ordentlichen Gerichts bearbeitet werden.
Da die Gesetze auch in jüngster Zeit mehrfach von den Regierungen angepasst und bearbeitet wurden, ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit mit Absicht den gesetzlichen Regelung aussen
vor geblieben ist. M.E. macht dies deutlich, dass in allen Parteien NS-Juristen "ihr demokratisches Unwesen" treiben. Das Grundgesetz wurde m.E. von den regierenden Parteien bewusst nicht
umgesetzt.
Wenn Bürger von der Sozialgerichtsbarkeit bewusst hintergangen wurden, dann ist nicht davon auszugehen, dass die Ministerpräsidenten vertreten von den Ministern der Justiz ihre Amtsaufgabe (die
Aufsicht über die der Justiz) wahrgenommen haben.
Wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts am 17.11.2023 den Gesetzgeber aufforderten, nachzuprüfen, ob dessen Gesetze in Exekutive und Judikative angewandt werden, dann ist dies hinsichtlich der
Qualität der Aufsichtsorgane mehr als deutlich. Faktisch bestätigen sie den Eindruck der Luxemburger Richter am EuGH nin deutlichster Form.
Wenn eine Gerichtsbarkeit nicht den Anforderungen der Gerichte unterliegt, dann ist davon auszugehen, dass sie mit der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht im Einklang stehen
kann. Ich schließe ab mit der Feststellung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz sprechen und demzufolge gar nicht eine Amtsausübung nach dem
Grundgesetz ausüben können. Da die Klagen der Bürger ordnungsgemäß nach Art. 19 Abs. 4 GG eingereicht, aber nicht von Amtsträgern nach Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 97 Abs. 1 GG bearbeitet
wurden, können keine Richter über deren Klage entschieden haben. Ihre Klagen sind weiterhin nach dem Rechtsstaatsprinzip unerledigt und damit offen.
#1931
Mazi(Dienstag, 21 November 2023 09:15)
Meine Erfahrung ist: einmal Betrüger, immer Betrüger!
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil der Ampel-Regierung bestätigt, dass die Ampel-Regierung gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Olaf Scholz war auch an vorherigen Regierung als
Finanzminister tätig. Ihm ist also bekannt, wie die Regierung mit Schattenhaushaltung das Volk betrogen hat. Auch wenn er vorgibt, sich nicht mehr erinnern zu können, das Grundgesetz wurde trotzdem
unterlaufen.
Da mehrere verantwortliche Politiker in den Betrug verwickelt sind, ist nicht davon auszugehen, dass sie auch von dieser Konstruktion erfahren haben.
Nach meiner Erfahrung sind sie alle wegen des Bruchs ihres Eides (Art. 20 Abs. 3 GG) aus dem Amt anzuklagen, zu verurteilen und ihres Amtes zu entnehmen. Es ist mir unklar, woher das Volk die
Erklärung hernehmen will, den Verantwortlichen Politikern zu unterstellen, dass sie zum Wohl des Deutschen Volkes handeln könnten.
Wenn selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichts am 17.11.2023 den Gesetzgeber aufforderten in regelmäßigen Abständen wenigstens nachzuprüfen, ob denn ihre Gesetze in Exekutive und Judikative
beachtet werden, dann ist damit mehr ausgedrückt, als diese schlichte Formulierung zum Ausdruck bringen kann. Die Macht des Volkes ist nach Art. 20 GG keinesfalls garantiert. Es ist aufgezeigt, wie
weit die NS-Juristen und Korruption in der Bundesrepublik Deutschland fortgeschritten ist.
#1930
Mazi(Montag, 20 November 2023 14:08)
Nach einhelliger und bestätigten Akteneinsichten folgen die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz.
Sie folglich von dem Vorstoß der Richter des Bundesverfassungsgerichts also betroffen
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).
Unstrittig ist, dass die Richter in Dienstuniform ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist fraglich, ob sie dennoch eine Amtsentscheidung gegen das Gesetz getroffen haben?
M.E. NEIN.
Könnten sich die Richter auf eine evtl. nicht erhobene Berufung zurückziehen und dabei auf eine gesetzliche Angabe verweisen, so wäre dieses Gesetz unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Dieses Gesetz bezieht sich ausschließlich auf einen richterlichen Irrtum. Ein solcher ist in den Fällen der richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichte nicht gegeben. Die fehlerhafte richterliche
Entscheidung ist zurückzuführen, weil sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten zugrunde legten.
Besagtes Gesetz, dass sich auf unterlassene Berufungen bezieht, kann also nicht herangezogen werden. Zudem erfasst das Gerichtsverfassungsgesetz die Sozialgerichtsbarkeit nicht.
Gegenstand der richterlichen Entscheidungen sind ausschließlich dann gesetzlich geregelt, wenn eine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz vorliegt. Wenn folglich keine richterliche Entscheidung
nicht nach dem Gesetz erfolgt ist, stellen diese Entscheidungen keine Amtsausübungen von Amtsträgern dar, genießen also keinen gesetzlichen Schutz.
Aufgrund der Tatsache, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Betroffenen vorlegen, können diese auch nicht die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wenn Richter diese Verwaltungsakte der Beklagten Gutachtern vorlegen, dann ist davon auszugehen, dass deren Gutachten ebenfalls auf der Grundlage keiner wahrheitsgetreuen und vollständigen
Verwaltungsakte der Beklagten basiert.
Wenn Richter dann solche Gutachten auch zur Grundlage ihrer Entscheidung heranziehen, dann ist für jeden Normalbürger selbstverständlich, dass dieses Gutachten nicht wahrheitsgetreu ist.
Wenn Richter eine unwahre Verwaltungsakte und demzufolge unwahre Gutachten ihren richterlichen Entscheidungen zugrunde legen, dann ist es ausgeschlossen, dass sie gemäß ihrem Amtsauftrag als neutrale
Richter eine Amtshandlung vornehmen.
Da ihre richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, dem Amtsauftrag des Grundgesetzes entsprechen, ist anzunehmen, dass diese widerrechtlichen richterlichen Entscheidungen vom Grundgesetz
und seinen Gesetzen nicht geschützt werden.
Würden sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich auf einen Fristablauf beziehen wollen und dies gesetzlich begründen, so wäre dieses von ihnen zitierte Gesetz gegen das Grundgesetz (Art.
97 Abs. 1 GG) gerichtet und damit nichtig.
Nach dem Vorstoß der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 ist dies nicht einmal so selten
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/). Es erscheint begründet, dass der Gesetzgeber gefordert ist, regelmäßig zu
kontrollieren, ob denn seine Beschlüsse/Gesetze denn von Exekutive und Judikative beachtet werden oder den Bürgern lediglich die Kosten des Deutschen Bundestages auferlegt werden und sie keinesfalls
nach Art. 20 GG die Macht zugeschrieben wird.
#1929
Mazi(Montag, 20 November 2023 13:50)
Zuerst treiben die GRÜNEN-Politiker die Energiepreise hoch, verschaffen ihren Günstlingen lukrative Posten und wollen dann die Energiepreisbremse annulliert wissen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiepreisbremse-vor-dem-aus-habeck-strom-und-gaspreise-k%C3%B6nnten-nach-klage-steigen/ar-AA1kdHxU?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ab6c8375853d45bcb4b5fcca7b18acfe&ei=19+
Energiepreisbremse vor dem Aus?: Habeck: Strom- und Gaspreise könnten nach Klage steigen
Ja, geht's noch?
Weshalb müssen wir diese Politik noch länger ertragen? Art. 20 GG bringt etwas anderes zum Ausdruck.
#1928
Mazi(Montag, 20 November 2023 13:04)
Eigenartig oder erst recht die Begründung der Rechtsstaatlichkeit?
In dem Beitrag heißt es:
"In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfe"
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/)
Diese Aufforderung ist seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen worden. Da diesen Richter Besonnenheit unterstellt wird und anzunehmen ist, dass sie nicht einen Einzel- sondern
generell anmerken und zudem mangels einer vorliegenden Klage keine richterliche Entscheidung fällen dürfen, ist dieser Fall noch bemerkenswerter.
Im Umkehrschluss ist daraus erkenntlich, dass Exekutive und Judikative den Gesetzen, den Beschlüssen des Deutschen Bundestages nicht folgten. Für noch bemerkswerter halte ich das anzunehmen ist, dass
die Legislative nicht (regelmäßig) überprüft haben soll, ob deren Beschlüsse/Gesetze überhaupt von Exekutive und Judikative befolgt werden.
Ich frage mich, auf welche Grundlage dann die Annahme der Rechtstaatlichkeit begründet sein kann?
#1927
Mazi(Samstag, 18 November 2023 09:05)
Verstehe ich nicht und ist m.E. auch nicht vom Grundgesetz gedeckt! Es ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass andere Gerichtsbarkeit außen vor bleiben. Es wird der Anschein erweckt, dass
richterliche Entscheidungen im Hinterzimmer getroffen werden und sie nicht den Gesetzen folgen. Dieser Vorstoß gibt dieser Theorie Nahrung.
Diese Veröffentlichung lege ich zugrunde:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/reform-video-dokumentation-hauptverhandlung-strafverfahren-aufzeichnung-gesetzgebung-stpo/
Das Grundgesetz unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten. Deshalb gibt es keinen sachlichen Grund, andere richterliche Entscheidungen auszunehmen. Hintergrund dieser Maßnähme
muss der öffentliche Pranger sein.
Hintergrund ist m.E., dass es nicht um die eigentlichen angeklagten Täter, sondern um den Schutz der Richter gehen soll. Da nach dem Grundgesetz alle vor dem Gesetz gleich sein sollen, gibt es keinen
Grund für den Verein: Deutsche Richtervereinigung als die Vertretung ihrer Mitglieder.
Ich stelle zur Diskussion, ob es rechtens sein kann, dass dieser Verein, mit seiner bekannten Nazi-Vergangenheit, überhaupt Gehör findet oder ob hier nicht rechte Gesinnung rechtliches Gehör finden
soll.
Nach meiner freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist eine Unterscheidung nach unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten nicht vom Grundgesetz gedeckt. Richterliche Entscheidungen sind nach dem
Grundgesetz an das Gesetz und nicht an unterschiedliche Gegebenheiten gebunden. Die Verhandlung ist öffentlich. Diese Öffentlichkeit kann nicht einseitig auf eine richterliche Sparte beschränkt
sein.
Wenn richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind und nur die Strafgerichtsbarkeit der Öffentlichkeit verpflichtet wird, dann wird daraus erkennbar, dass die übrigen Gerichtsbarkeiten den
Gang zur Öffentluchkeit scheuen. M.E. ist es ein Weg, den Einfluss der NS-Juristen auf eine feine Art zurückzudrängen.
Da das Grundgesetz ausschließlich den Ansatz verfolgt, rechtsstaatliche Vorschriften zu machen, sind die Gegner dieses Ansatzes sehr sorgfältig zu beobachten und deren Stellungnahmen
verfassungsrechtlich zu bewerten. M.E. geht die eigentlich Gefahr nicht von Vertretern der AFD aus, sondern von "verdeckten" Strukturen in Behörden und Gerichten. Die einfachste, billigste und
wahrscheinlich auch effizienteste Methoden den Nazis entgegenzuwirken, ist die Veröffentlichung deren Verhaltens.
Sachlich erscheint es mir unangemessen im Grundgesetz alle Macht dem Volk zuzusprechen, aber wiederum sicherzustellen, dass das Volk seine Macht nicht ausüben kann. Das sind eindeutig Nazi- Methoden.
M.E. ist dies grundgesetzwidrig und nicht vereinbar. Das geht gar nicht.
#1926
Mazi(Freitag, 17 November 2023 22:26)
Erneuter Hinweis! Der Beitrag ist vom 17.11.2023!
Der Gesetzgeber, sprich die Bundesregierung, ist aufgerufen, die Praxis zu bereinigen. Ausgerechnet diese Ampel-Regierung, die selbst zuletzt vom Bundesverfassungsgericht verurteilt wurde, das
Grundgesetz missachtet hatte, ist zur Bereinigung aufgerufen.
Geradezu alle Amtsträger scheinen betroffen zu sein.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/
Zitat daraus:
"In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen. Schon diese erste Untersuchung, die vom Bundesministerium der
Justiz in Auftrag gegeben worden war, offenbarte erstaunliche Zahlen: Etwa ein Fünftel der bundesweit durch das IfK befragten rund 1.500 Staatsanwälte, Berufsrichter und Strafverteidiger berichtete,
regelmäßig von informellen Absprachen zu erfahren. Über 15 Prozent gaben sogar an, sich häufig selbst daran zu beteiligen. Die Forschungsteams aus Düsseldorf und Frankfurt am Main kamen zu ähnlichen
Ergebnissen."
Man darf gespannt sein, wie lange sie diesmal braucht und was sie vorsieht nach über 70 Jahren das Grundgesetz durchzusetzen. Damals, als man bereits gegen das Grundgesetz handelte, hat es die AFD
noch gar nicht gegeben. In den letzten Jahren ist erst klar geworden, dass es die NS-Juristen waren, die die Behörden und Gerichte aufbauten. Es ist davon auszugehen, dass dies nach ihrem Denken
erfolgte und keineswegs sich am Grundgesetz orientierte. Der Vorwurf, die AFD missachte die Verfassung, ist also gerade von den an der Regierung beteiligten Parteien erst vorgemacht worden.
Wenn die Zahl der Amtsträger, die Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht folgen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann sind die Vorhaltungen gegenüber der Sozialgerichtsbarkeit keinesfalls
ein Einzelfall und als solchen zu werten.
Mit welchem Recht verurteilen Richter des OVG Niedersachsen dann einen Polizisten wegen dessen nicht eingehaltener Treuepflicht (Az. 3 LD 7/22). Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist dies
jedenfalls nicht erfolgt.
Andererseits ist davon schon davon auszugehen, dass ein Betrieb, wie einen Staat, ohne das Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, nicht zu führen. Ganz zu schweigen ist darüber, dass Kläger
vor dem Sozialgericht erst recht sich nicht nach dem Grundgesetz sich behandelt fühlen. Allein die Tatsache, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegt wissen, wie soll dann noch ein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Gehen wir also davon aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Amtsentscheidung nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) getroffen wurde.
#1925
Mazi(Freitag, 17 November 2023 21:33)
Gelten die Vorschriften gegenüber allem Amtsträgern? Offensichtlich war/ist dem nicht so.
Auf diesen Artikel beziehe3 ich mich:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-2-bvr-2628-10-2883-10-2155-11-deal-strafprozess-verfassungsgemaess-257c-stpo/
Die Vorkommnisse sind keinesfalls auf die Strafprozesse anzuwenden. Da das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 zwischen unterschiedlichen Richter, und Staatsanwälten unterscheidet ist davon auszugehen,
dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Unerhört, was so unter dem Minister der Justiz (auf Landesebene) so gängige Praxis ist. Dies kann nur mit härtestem Durchgriff gelingen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Minister der Justiz ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben und der Bundesrat mit Recht auf die Länder bezüglich ihrer Aufsicht über die Justiz verwiesen hat.
#1924
Mazi(Freitag, 17 November 2023 20:57)
Wen wundert's?
Wenn nie ein Sozialgericht eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat, wie sind dann Richter überhaupt an eine Dienstkleidung (Robe) gekommen? Es ist davon auszugehen, dass die
Dienstvorgesetzten ihre Amtsausübung nicht vorgenommen haben, Beihilfe zum Begehen von Straftaten geleistet haben.
Sie sind anzuzeigen, von der Staatsanwaltschaft anzuklagen und von deren Kollegen zu verurteilen. Da die verurteilten "Richter" unter Beweis gestellt haben, dass sie ihre Treuepflicht nicht
nachkommen, Straftäter im eigentlichen Sinn sind, ihre Unzuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben, führt deren Entsorgung aus dem Gerichtsbetrieb zu einem Rückgang der Klagen vor nachfolgenden
Gerichten.
#1923
Mazi(Freitag, 17 November 2023 20:51)
Wen wundert's?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird, wen wundert's, dass sie dann falsch entscheiden?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Gutachtern unwahre und unvollständige Verwaltungsakten zur Gutachtenerstellung vorlegen, wen wundert es dann, dass diese Gutachten genau sich eine wahre und
richtige ärztliche Diagnose enthalten kann?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Regeln des Grundgesetzes folgen, wen wundert dann, dass die Klagen der Bürger, erstellt nach den Regeln des Grundgesetzes diese "Leute" dann zu
anderen Ergebnissen gelangen?
Ich schließe damit, dass ich nicht davon überzeugt bin, dass die Sozialgerichtsbarkeit Recht nach den Grundsätzen des Grundgesetzes spricht. Es liegt m.W. nicht daran, dass Kläger ordnungsgemäß ihre
Klage bei einem Sozialgericht nach Art. 19 Abs. 4 GG einreichen, sondern daran, dass Amtsträger/Richter m.W. nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) handeln.
Das dem so ist und dies auch den Behörden und Gerichten bereits bekannt ist, erkennt man daran, dass Behörden und Gerichte nicht nachkontrollieren, ob ihre Amtsträger denn ihrer Treuepflicht
nachkommen und nach Gesetz und Recht handeln.
Als Erklärung ist die Nazi-Ideologie heranziehen. Unbestreitbar wurden die Behörden und Gerichte insbesondere von Nazi-Größen aufgebaut und beherrscht. Zu was sie fähig waren, ist uns mehrfach von
Historikern bescheinigt.
Ich gehe davon aus, dass die Sozialgerichtsbarkeit auch aktuell mit Amtsträgern/Richtern besetzt ist, die dem Grundgesetz folgen. Bei den Amtsträgern/Richtern, die dem Grundgesetz entgegen dieser
pauschalen Aussage folgen, entschuldige ich mich hiermit in aller Form. Auch ihren ist bekannt, dass meine allgemeine Aussage dennoch zulässig ist.
Verfolgt man "Erich Neumann" ernsthaft, dann kann keinem Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben. Sieht man das Verbot der Richter fehlende Unterlagen in der
Verwaltungsakte der BG seitens Herrn Neumann vorzulegen, wird damit deutlich, dass selbst die Gerichtsbarkeit nicht an der Wahrheit interessiert zu sein scheint.
Mit diesem Urteil haben sie sogar die Grundlage gelegt, ihn seiner persönlichen Freiheit zu berauben.
Nicht zuletzt ist vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, dass Dr. Peter Tschentscher und zuvor Olaf Scholz die Justiz beaufsichtigt haben.
Nimmt man das obige Beispiel "genauer unter die Lupe", so ist festzuhalten, dass es in der Bundesrepublik Deutschland zwar die Sozialgerichtsbarkeit installiert ist, aber ob deren Amtsträger/Richter
ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG), ist dies sehr stark zu bezweifeln.
#1922
Mazi(Freitag, 17 November 2023 12:53)
Platzt die Blase jetzt und es wird allgemein bekannt, dass diese Vertreter mit dem Grundgesetz nichts, absolut nichts am Hut haben?
Nachfolgende Veröffentlichung liegt zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zum-karlsruher-urteil-auf-der-ampel-titanic/ar-AA1k2vki?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=1cd0271c7e6e47548bf16e2ddefd530b&ei=24
Kann wirklich noch jemand SPD, GRÜNE und FDP wählen, wenn spätestens jetzt eindeutig dokumentiert ist, das sie das Grundgesetz nicht achten?
Die große Frage, die sich anschließt, ist, ob die Bürger dann überhaupt noch eine Partei wählen können oder die Macht des Volkes (laut Grundgesetz) ebenso eine "Luftnummer" des Grundgesetzes ist?
#1921
Mazi(Freitag, 17 November 2023 10:19)
Unerhört!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/finanzurteil-des-bundesverfassungsgerichts-tats%C3%A4chlich-hat-dieser-staat-kein-einnahmeproblem/ar-AA1k24TR?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=7752e48e9a7a48318e44c64027946c7e&ei=27
Offensichtlich haben es die NS-Juristen geschafft - nicht nur das die Behörden nicht nachprüfen, ob denn ihre Amtstgräger Gesetz und Recht (das Grundgesetz) befolgen (Art. 20 Abs. 3 GG), sondern auch
dass diese Gesetzesbrecher auch noch Pensionsansprüche anhäufen.
M.E. sind alle Amtsträger, die der Treuepflicht nicht folgen - und nicht nur Einzelne -, "auszusortieren". Erst dann kann es nach dem Grundgesetz (seit 1949!) aufwärts gehen.
Bei aller Achtung vor den Richtern des Bundesverfassungsgerichts, es kann doch nicht solange dauern festzustellen, dass hier Amtsträger das Grundgesetz missachteten. So kompliziert sind dessen Regeln
wahrlich nicht formuliert.
Für einen der größten Knackpunkte halte ich nach wie vor, eine Gerichtsbarkeit zu simulieren, die nach dem Grundgesetz unzulässig (weil widerrechtlich) ist. Dabei werden erwachsene Menschen auf einen
Leitkurs getrimmt, den man nachträglich nicht überprüfren soll. Das hat schon etwas und zeigt die Ehrlichkeit dieser Leute auf.
#1920
Mazi(Freitag, 17 November 2023 09:38)
Unerhört, was da abgeht!
Nachdem erkannt ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG), Missbrauchsfälle von der Staatsanwaltschaft nicht geahndet wurden,
"freundliche Rheinland-Pfälzer bei Nacht und Regen auf die Dächer ihrer Häuser krabbeln, um einen Polizeihubschrauber mit ihren Taschenlampen zuzuwinken", wir uns einen Bundeskanzler leisten, der
sich nicht erinnern kann das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung am 15.11.2023 bekannt machte, dass die Bundesregierung auch ihren Haushalt Hausnicht nach dem Grundgesetz aufstellte und
jetzt auch noch bekannt wird, dass die Bundesrepublik über Umwege auch noch den Angriffskriege der Russen gegen die Ukraine finanziert ist so zusagen alles denkbar.
Spätestens jetzt ist das Deutsche Volk von seinem Rech nach Art. 20 GG aufgefordert, Gebrauch zu machen.
Einheilig ist, dass Behörden und Gerichte nicht dem Grundgesetz folgen.
Wenn man nicht kontrolliert, ob die Amtsträger Gesetz und Recht befolgen, ist nachvollziehbar, dass die Behörden von einer fehlerhaften Handhabung des Gru dgesetzes nichts erfahren.
Es steht nicht eine Verbesserung der Kontrollmechanismen an, sondern deren Einführung überhaupt.
Wenn man nicht kontrolliert, ob man sich von den Nazis tatsächlich distanziert, kann man nicht ht davon ausgehen, dies getan zu haben. Es wird immer mehr bekannt, dass die NS-Juristen die Behörden
und Gerichte aufbauten.
#1919
Mazi(Donnerstag, 16 November 2023 15:41)
Mit Sicherheit hat dieses Desaster nicht die Opposition "verbockt".
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/hammer-urteil-des-verfassungsgerichts-sie-wussten-es-l%C3%A4ngst-wie-die-ampel-sehenden-auges-ins-desaster-rannte/ar-AA1k1Lik?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=d83de52ab1c04d518385bfc08df1aae8&ei=36
Es muss endlich damit aufhören, andere die Schuld an dem Versagen des Staates in die Schuhe zu schieben. Ob das die Missbrauchsfälle, die Toten der Ahrtalkatastrophe, die Cum Ex-Geschäfte oder ...
oder die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind. Alles ist gleich und von gleicher Machart.
Wir haben ein Grundgesetz. Dort steht schwarz auf weiß drin, wie ein Rechtsstaat aufzubauen ist.
Es gehört schon eine ordentliche Portion von Dreistigkeit dazu, das Grundgesetz zu missachten und dennoch dem Volk das Gefühl zu geben, als hätte es etwas zu sagen. Sehr nah, zu nahe ist das Gefühl
von Nazis weiterhin regiert zu werden.
Nicht das Wort "Nazi" ist wörtlich zu nehmen, sondern deren Praxis. Da ist es zwar löblich, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen besagtes Urteil gesprochen hat, aber Amtsträger folgen
weiterhin ihrer Treuepflicht nicht.
Was oder wem nützt es, wenn Art. 20 Abs. 3 GG Amtsträger anweist, ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht auszuführen, aber dessen Missachtung hat keine Konsequenzen. Wie muss es sich anfühlen, wenn
Amtsträger die Treuepflicht verweigern und dann auch noch befördert werden?
Das kann doch nur dazu führen, dass durch falsche Impulse, noch mehr gegen das Grundgesetz gearbeitet wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass soviel Unverstand in der Bundesregierung vorhanden i, zu erkennen, dass das Grundgesetz diese Vorgehensweise nicht zulässt. Wer so mit den Ressourcen umgeht, darf
sich nicht verwundert zeigen, dass die Gerichte überlastet werden/sind (wenn denn unterstellt werden könnte, dass dort nach Gesetz und Recht gearbeitet würde).
#1918
Mazi(Donnerstag, 16 November 2023 15:08)
So ist es, wenn seitens der GRÜNEN nur Unwissende in verantwortungsvolle Posten entsandt werden.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCnen-parteibasis-ver%C3%A4rgert-%C3%BCber-ampel-beteiligung-nur-werbeagentur-f%C3%BCr-schlechte-kompromisse/ar-AA1k0UhX?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=d83de52ab1c04d518385bfc08df1aae8&ei=5
Der Groll der GRÜNEN-Parteibasis ist nachvollziehbar. Das haben sie ernsthaft nicht verdient. Als Antikriegspartei zu starten und davon als Kriegstreiberpartei entlarvt zu werden, dass hat schon
etwas von Nazi-Zügen an sich.
Nachdem die Ampel-Regierung gestern (bereits) am Abgrund stand, sind sie heute einen entscheidenden Schritt weiter (vorwärts).
Man kann die GRÜNEN nur ermutigen, den Prozess schneller zu durchlaufen. Um so schneller sind wir sie los.
Eigentlich ist es eine Dreistigkeit, was uns hier angeboten wurde und wird.
#1917
Mazi(Donnerstag, 16 November 2023 12:40)
Wie kann man nur einen Christian Lindner zum Finanzminister ernennen, der nicht einmal eine ordentlichen Finanzetat erstellen kann?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bereinigungssitzung-findet-statt-ausschuss-verschiebt-etat-beschluss-nach-60-milliarden-urteil/ar-AA1k15FM?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=6922357d19f34877aa4e82df59ca6c8b&ei=10
War's das für ihn oder betrifft dies die gesamte Ampel-Regierung? Ist ihnen etwa insgesamt die Praxisferne zu unterstellen?
Von den GRÜNEN Ministern wissen wir es bereits.
Nachdem Christian Linder von den Verfassungsrichtern abgestraft ist, der Bundeskanzler sich nicht erinnern kann (also krank ist) und die GRÜNEN keine Vertreter entsandt haben, die wissen, dass auch
Israel kein angestammtes Staatsgebiet besitzt, gibt es also niemanden, der sich erinnern könnte.
Also sind alle krank (siehe auch den Vorwurf des Rentners laut Focus
(https://www.focus.de/politik/bei-kanzlergespraech-in-mannheim-rentner-rechnet-mit-olaf-scholz-ab-der-weiss-keine-antwort_id_238481128.html).
Es ist der Ampel-Regierung also insgesamt nicht nachzuweisen, dass sie sich an den Begriff der Rechtsstaatlichkeit und dessen Voraussetzung erinnert.
Das es rechtsstaatlich ist, dass sie im Amt bleibt, ist unbestritten. Dass sie dies aber im Namen des Volkes in Anspruch vornimmt, dies ist zu bestreiten.
Vor diesem Hintergrund ist nicht verwunderlich, dass auch die Gerichte mit Amtsträgern besetzt sind, die ihrem Amtsauftrag nicht folgen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Das ist nicht
verwunderlich, aber trotz ihrer Verbreitung rechtlich unzulässig.
Zu beachten ist dabei, dass offensichtlich die Minister der Justiz auf Landesebene nicht einmal kontrollieren, ob ihre Amtsträger überhaupt nach dem Gesetz handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Eine
Unterlassung einer Amtshandlung kann nie dazu führen, dass eine widerrechtliche Handlung als rechtmäßig anzusehen ist.
Wenn man es so will, dann ist die Frage, weshalb überhaupt in einem "Rechtsstaat" wie der Bundesrepublik Deutschland überhaupt eine Gerichtsbarkeit betrieben wird? Die Richter agieren ohnehin wie sie
wollen.
Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal beachten, dass ist einerseits als mutig anzusehen, aber andererseits könnte es
auch ihre Gesinnung dokumentieren.
Vielleicht hat es auch damit etwas zutun, dass die Nazi-Ideologie nicht beachtet wurde und sie Amtsträger, sondern als Behörde oder Gericht angesprochen wurden. Also gibt es einen Unterschied
zwischen einer Behörde oder einem Gericht und einem Amtsträger.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit (die Amtsträger) nicht dem Grundgesetz unterworfen sind (Art. 97 Abs. 1 GG), dann ist also fraglich, ob sie denn je Amtsentscheidungen getroffen haben können.
M.E. wird nur Schrott in den sozialgerichtlichen Amtsstuben "verzapft".
Mit Gerichtsbarkeit, mit dem Grundgesetz, hat diese Handhabung des Grundgesetzes noch nie etwas zutun gehabt. Das ist Nazi-Ideologie "vom Feinsten".
Es ist die Frage, ob die Richter alle der Nazi-Ideologie folgten und folgen oder Ausnahmen stattfinden und ausgemacht werden können? Bisher habe ich noch nie eine Entscheidung der
Sozialgerichtsbarkeit gesehen, der eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegen hat.
Wenn nie eine Gerichtsentscheidung eines Sozialgerichts gegeben hat, dann kann es auch nie eine Berufung gegeben haben. Wenn es nie eine legale Berufungsmöglichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit
gegeben hat, dann fehlt offensichtlich dem Bundessozialgericht der Auftrag überhaupt eine Entscheidung treffen zu dürfen.
Da formell die Richter keine Entscheidung nach ihrem Amtsauftrag getroffen haben, ist es auch ausgeschlossen, dass sie eine Amtshandlung ausgeführt haben können.
Wenn sie dennoch eine monatliche Zahlung vereinnahmten, dann gewiss nicht, weil sie in Ihrer Amtszeit einen Amtsaustrag ausgeführt hätten.
#1916
Mazi(Donnerstag, 16 November 2023 09:51)
Ist es schwierig Entscheidungen zu treffen, wenn Richter sich nicht an die ihnen auferlegten Regeln halten?
Sachlich ist diese m.E. freie Meinungsäußerungen als solche zu achten.
Aber wenn bei dieser Meinungsäußerung dann auch noch Dienstkleidung getragen wird, dann wird es schwieriger.
Da Dienstkleidung getragen wird, aber keine "richterliche" nach dem Gesetz erfolgen, erfolgt die Verkündigung ihrer Meinungsäußerung nicht gemäß ihrem Amtsauftrag. Mir erscheint dies als ein
"Schauspiel" mit ernstem Hintergrund.
Die Tatsache, dass Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG ihre Klagen vor einem Sozialgericht einreichten, deren Klagen möglicherweise nicht nach dem Gesetz bearbeitet wurden, lässt Zweifel an der
grundgesetzlichen Regelung aufkommen.
Wenn die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1983 in ihrem Urteil, Az. 2 BvR 244 und 310/83, den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit klarmachen, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Anhand dieser Verwaltungsakte kontrollieren dann Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen
Verwaltungsentscheidungen.
Wenn objektiv nachgewiesen ist, dass Richtern der Sozialgerichte dennoch keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen, dann ist die richterliche Entscheidung zwar in
Dienstkleidung vorgetragen worden, aber nach dem Amtsauftrag ist sie dennoch nicht erfolgt.
Zumindest ist daraus eine gewisse Absicht erkenntlich.
Wenn Richter ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, monatliche Zahlungen aber entgegen genommen haben, dann ist zu unterstellen, dass sie diese Zahlungen nicht als Gegenleistung für die Wahrnehmung
ihrer Amtsaufgabe vereinnahmen durften. Ähnlich verhält es sich bei Anrechten auf die Pension.
Wir haben erfahren, dass Nazis in starkem Maße in die juristischen Berufe drängten. Es ist nicht bekannt geworden, dass die NS-Juristen erklärten, sich von der früheren Nazi-Ideologie verabschieden.
Das Gegenteil wurde bekannt. Sie haben sogar durch Veröffentlichungen diese Ideologie weiter verbreitet und abgesichert. Es wird heute noch im Rahmen des Universitätsabschlusses dee Juristen
nachgeprüft, ob denn die jungen angehenden Juristen diese Ideologie verinnerlicht haben.
Es ist also davon auszugehen, dass keines der Urteile in der Sozialgerichtsbarkeit den Anforderungen des Grundgesetzes Rechnung trägt. Da sie folglich nicht dem Gesetz folgen, kann auch nicht davon
ausgegangen werden, dass sie als Amtshandlungen nach dem Amtsauftrages des Grundgesetzes erfolgt sein können.
Die Tatsache, dass die Justiz dienstaufsichtlich nicht überwacht wird, führt nicht dazu, dass diese widerrechtlichen Entscheidungen grundgesetzlich legitimiert seien. Dadurch, dass keine Entscheidung
erfolgte kann auch nicht angenommen werden, dass ein Irrtum in der Entscheidung vorliegen könnte.
Die etablierten Parteien sind sehr gehalten, dass Grundgesetz in der jetzigen Form umzusetzen, zu realisieren. Die bloße Form einer anderen Partei die nicht verfassungsmäßige Umsetzung des
Grundgesetzes in die Schuhe zu schieben, erscheint nicht die geeignete Form zu sein, von eigenem Fehlverhalten abzulenken.
#1915
Mazi(Mittwoch, 15 November 2023 18:51)
Wenn der BND den Nazis Uunterschlupf gegeben hat, wer will dann ausschließen, dass das in anderen Behörden und insbesondere in Gerichten anders war und möglicherweise auch heute noch der Fall
ist.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/abgr%C3%BCnde-des-geheimdienstes-in-pullach-aufgedeckt/ar-AA1jXOvP?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=37ae5d62bfac4175acca5f36fdc7803b&ei=59
Wenn Sorgatz und Jost nicht die Unwahrheit schrieb, welcher Anlass sollte dann gegeben sein, die bisherig Technik zu ändern? Gibt es dazu einen einzigen plausiblen Grund?
Welchen Wert sollte dann ein Grundgesetz haben? Was soll es bewerkstelligen?
Die "Hütchen-Spieler-Tricks" der Ampel-Regierung sind jetzt aufgefallen. Es ist davon auszugehen, dass sie spätestens jetzt ehrlich werden.
#1914
Mazi(Mittwoch, 15 November 2023 18:12)
Das war's!
Das war es wohl für die Ampelregierung. Musste das Bundesverfassungsgerichts bemüht werden, festzustellen, dass die Umwidmung der 60 Mrd. Euro verfassungswidrig war?
Hätte nicht jedermann bekannt sein müssen, dass Christian Lindner mit der Wahrheit auf Kriegsfuß steht?
Nachdem nochmals vor einem evangelischen Pastor sein "Ja-Wort" erneuerte und dies ausgerechnet vor einer Institution vorgenommen hat, das der er und seine Frau nach reiflicher Überlegung zuvor
"ausbüchste", hätte jedermann nachvollziehen können, dass er es mit der Wahrheit nicht so hat.
Da es viele Nutznießer dieser Machenschaften gab, das Kartenhaus spätestens jetzt zusammen stürzte, muss jetzt Schluss sein, mit diesen "Taschenspieler Ticks".
Nachdem die Parteien das Volk über 70 Jahre an der Nase herum führte, ist spätestens jetzt aufzuräumen und endlich das Grundgesetz umzusetzen. Nicht zuletzt ist eine Justiz nach dem Grundgesetz zu
schaffen und zu kontrollieren, ob die dortigen Amtsträger wenigstens das Gesetz einhalten.
Es geht nicht um die zahllosen Fehlentscheidungen der Richter, sondern lediglich und schnöde um die Tatsache, dass sie das Grundgesetz wenigstens befolgen.
#1913
Mazi(Mittwoch, 15 November 2023 16:39)
Gemessen an dem Wahlergebnis von 8 % in Bayern ist die SPD mit 14 % immer noch stark. Andere sind der Meinung zu stark!
Das ist m.E. jetzt die Zeche dafür, dass die Parteien das Grundgesetz nicht geachtet haben und wahrscheinlich auch nicht achten.
Ich weise nochmals auf den Beitrag von Sorgatz (ehemals BKA) hin, der veröffentlichte, dass Behörden und Gerichte nicht kontrollieren, ob denn ihre Amtsträger überhaupt der Treuepflicht nachkommen
und Gesetz und Recht befolgen.
Wie kaputt muss eine Regierung schon sein, wenn dies nicht einmal ansatzweise versucht wird. Ist es wirklich erforderlich, dass beispielsweise der Richter am LG Frankfurt am Main anläßlich seines
Urteils im Fall des Oberstaatsanwalts Badle öffentlich den Landesrechnungshof bestätigen musste, dass der hessische Minister der Justiz nicht einmal über einen Kontrollmechanismus verfügt.
Es ist nicht wirklich tröstlich, dies auch in den übrigen Bundesländern festzustellen. Wenn Regierungen dem Grundgesetz nicht folgen, können sie dann überhaupt eine Berechtigung besitzen, die
sogenannten "Reichsbürger" zu verfolgen?
#1912
Mazi(Dienstag, 14 November 2023 12:21)
Da die Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, erscheint es weltfremd zu sein, wenn Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG ihre Klage nach dem Gesetz,
dem Grundgesetz einreichen.
Da offensichtlich die Bundesländer nicht davon überzeugen, ob denn die Amtsträger nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, entscheiden, können sie auch nicht feststellen, dass diese Amtsträger weiterhin
nach der Nazi-Ideologie entscheiden.
Es ist Sache des Verfassungsschutzes dies fest- und abzustellen.
Es ist mir bisher nicht bekannt geworden, dass auch nur eine (in Zahl: 1) richterliche Entscheidung bekannt wurde, der eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
zugrunde gelegen hat.
Nach der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Diese Entscheidung ist nach § 31 BVerfGG für alle Behörden und Gerichte bindend.
Da die Sozialgerichtsbarkeit sich damit nicht angesprochen fühlt, ist damit belegt, dass sie die Amtsträger sich weder als Behörde, noch als Gericht verstehen. Sie führen keine Amtsaufgabe gemäß dem
Grundgesetz aus. Daher sind sie nicht berechtigt die Dienstkleidung von Richtern zu tragen oder Entscheidungen zu verkünden, als wenn sie eine Amtsperson wären.
Es ist richtig, dass Gerichte seitens der Landesregierungen geschaffen wurden, aber sie sind nicht mit Amtsträgern besetzt worden, die der Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG).
Gemäß der Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes hat er darauf reagieren und uns Bürgern vor Nazis zu schützen.
#1911
Mazi(Dienstag, 14 November 2023 10:06)
Man mag Olaf Scholz glauben wollen, dass er sich nicht mehr erinnern kann.
Aber dann ist es eine Krankheit und ist ärztlich zu versorgen.
Ihn als Bundeskanzler dann noch zu beschäftigen, macht Aussagen über ein Volk, die dem deutschen Volk nicht angemessen erscheint.
#1910
Mazi(Dienstag, 14 November 2023 10:04)
Das geht nicht!
Es ist eines Ministers unwürdig und hat nichts mit seinem Eid zu tun, das Wohl des deutschen Volkes zu mehren, wenn er nur aufzählt, was dem Volk bereits bekannt ist. Es ist ihm zuzumuten, dass er
weiß wie die Lösung aussieht und realisiert.
Wenn also nur nacherzählt was getan werden müsste, dann ist er an diesem Platz falsch.
Dann bringt er das nicht, weshalb er vom Volk gewählt wurde. Das trifft nicht nur auf die Minister der GRÜNEN zu, sondern auch auf fast alle Minister der Ampel-Regierung.
Noch bemerkenswerter finde ich, dass die Politiker nicht einmal das Grundgesetz umsetzen.
Da gibt es zum wiederholten Male eine Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) und die Regierung setzt nicht einmal Amtsträger/Richter ein, die eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen können. Das soll die
besagte Gerichtsbarkeit nach dem dem Grundgesetz sein?
Man könnte darunter eine vereinfachte Interpretation verstehen. Wenn aber 1983 die Richter des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 244 und 310/83) genötigt sahen den Amtsträgern/den Richtern
aufzeigen musste, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, das Bundesverwaltungsgericht 1988 noch
einmal klarmachte, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können müssen, das Bundesministerium des Innern in dessen Minikommentar vom 26.07.2013
darlegen musste, was in eine Verwaltungsakte zu gehören hat und das sie unveränderlich zu sein hat, dann können doch Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erklären, dass sie ohne die
Verwaltungsakte in diesem Sinne vorliegen zu haben, die Verwaltungsentscheidungen kontrolliert hätten.
Wenn die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland dieses unter der Rechtsstaatlichkeit verstehen wollen, dann dokumentieren sie, dass sie auf dem Niveau der Nazis von früher stehen geblieben
sind.
Eine Gerichtsbarkeit auf dem Niveau der Nazis, ist keine Gerichtsbarkeit die wir diskutieren können. Ein Grundgesetz, das niedergeschrieben ist, aber nicht befolgt wurde, nie umgesetzt wurde, kann
nicht dazu benutzt werden, Dritten vorzuhalten, es würde missachtet.
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist einzufordern, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nachkommen (Art. 20 Abs. 3 GG) und Richter, die nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen (Art. 97 Abs. 1
GG), in der Gerichtsbarkeit eingesetzt werden.
Nicht einmal führen die Bundesländer eine Aufsicht über die Justiz aus. Sie haben nicht einmal einen Kontrollmechanismus aufgebaut. Etwas was man nicht aufgebaut hat, kann auch nicht verbessert
werden. Da die Grundlage schon nicht geschaffen ist, kann nicht geltend gemacht werden, dass die Kontrolle besser laufen könne.
Die eigentlichen Fehler liegen im System und in der Tatsache, dass Leute mit der Amtsaufgabe betraut sind, die gar nicht wissen, was zu tun ist. Wir sind wieder bei dem grundsätzlichen Problem
angelangt, dass auf breiter Basis Leute mit aufgaben betraut werden, von denen sie nichts verstehen.
Da die Sozialgerichte nicht mit Amtsträgern besetzt sind, kann nicht unterstellt werden, dass sie seitens der Bundesländer überhaupt aufgebaut wurden und sind.
#1909
Mazi(Montag, 13 November 2023 16:00)
In der Justiz finden wir nur Schrott und dies scheint auf die ganze Bundesregierung überzuspringen!
Den Worten Woidkes sind kaum welche zuzufügen, außer dass diese Bundesregierung im Grunde bereits planlos durch die Gegend läuft!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/brandenburgs-ministerpr%C3%A4sident-woidke-fordert-von-bundesregierung-plan-f%C3%BCr-stromversorgung-der-zukunft/ar-AA1jQboG?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=1ebe218e71b5475cbc07f47fbf18718d&ei=29
M.E. wird da etwas ganz entscheidendes von der Ampel-Regierung missverstanden. Es geht nicht um einen Plan, sondern um das Wohl des deutschen Volkes. Und darauf haben die Amtsträger den Eid
geleistet.
Wer jedoch keinen Plan hat, der läuft planlos durch die Lande. Woidke hat schon Recht, wenn er anmahnt, dass diese Bundesregierung endlich sagen soll, woher sie die Mittel, in dem Fall den Strom,
nehmen will, den Bedarf zu decken.
Es reicht einfach nicht für einen Bundeskanzler zu sagen, dass er sich nicht erinnern könnte.
Soviel Widerspruch wie zur Zeit vorhanden ist, ist nicht mit dem geleisteten Amtseid nicht auszugleichen.
Es geht aber offensichtlich nicht nur um die amtierende Regierung, sondern die Vorgängerregierungen haben auch nicht sichergestellt, dass das Grundgesetz eingehalten wurde. Ich denke dabei nur daran,
dass uns Bürgern "verkauft" wurde, dass Gerichte eingerichtet wurden und die Justiz von den Ländern beaufsichtigt wurde. Wie wir heute feststellen, ist nichts passiert. Die Gerichte wurden mit
Amtsträgern ausgestattet, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Und jetzt sollen wir Bürger anerkennen, dass deren Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz waren, als Entscheidungen nach dem Gesetz aufgenommen würden?
Wenn die notwendige Ausbildung nicht vorhanden ist, dann kann es keine Zulassung geben. Wenn die Nazi-Ideologie gelehrt wird, wie soll dann davon ausgegangen werden dürfen, dass diese Ideologie bei
den Hörern nicht vorhanden ist?
Ich stelle in Frage, ob es überhaupt eine Berufsbezeichnung "Jurist" geben kann oder richtigerweise in dieser Stelle nicht "ohne Ausbildung" zu stehen hat. Schließlich zitieren Richter in ihren
Urteilen auch andere Schreiber, deren Aussagen nicht verifiziert wurden.
Gelinde gesagt:
In der Justiz finden wir nur Schrott und dies scheint auf die ganze Bundesregierung überzuspringen.
#1908
Mazi(Montag, 13 November 2023 13:28)
Man stelle sich nur vor, dass alle das Gesetz nicht achten und sich eigene Regeln schaffen. Das kann do9ch nicht funktionieren!
Man stelle sich vor, dass Exekutive und Judikative im Straßenverkehr links fahren und sich dann wundern, dass sie mit den Bürgern, die rechts fahren, kollidieren.
Wenn es eine Ordnung gibt, dann kann es nur die geben, die verpflichtend für uns alle ist. Schon das Grundgesetz bringt dieses Prinzip zum Ausdruck, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Wenn die Behörden und Gerichte anders sind, dann ist es nachvollziehbar, dass Bürger ihnen vorhalten, das Grundgesetz nicht zu beachten. Wer dies nicht vornimmt, unterscheidet sich nicht von einem
"Reichsbürger" und ist zur Rechenschaft zu ziehen.
Dieses umgekehrte Prinzip von Behörden und Gerichten als Rechtsstaat bezeichnen zu wollen, ist in meinen Augen nicht grundgesetzlich geerdet.
Es ist Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes uns die freiheitlich demokratische Grundordnung zu sichern.
#1907
Mazi(Montag, 13 November 2023 13:16)
Ich halte es auch für einen PR-Geck, wenn eine Landesregierung behauptet, Gerichte zu betreiben, deren Amtsträger keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Dass diese Amtsträger auch noch Talar
oder Robe, sprich Dienstkleidung, tragen, gibt keine Auskunft darüber, dass sie das Grundgesetz beugen dürfen.
Das Grundgesetz gibt ganz andere Regeln vor, die eingehalten werden müssen.
Nach dem Grundgesetz ist die Verwaltungsakte einer Behörde oder Gerichts integraler Bestandteil einer Gerichtsentscheidung nach dem Grundgesetz. Es ist also erst gar nicht möglich eine richterliche
Entscheidung unterhalb des Grundgesetzes derart zu treffen, dass Dokumente einer Verwaltungsakte Dritten vorenthalten werden.
Auch Ministerpräsidenten sind nicht befugt, sich über das Grundgesetz "aufzuschwingen". Deren Verwaltungsentscheidungen sind ebenso nichtig, wie die alle anderen Amtsentscheidungen von allen
Amtsträgern, die dem Grundgesetz nicht folgen.
Die Richter haben nicht nur gegen das Grundgesetz verstoßen, sind ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen, sondern haben mit ihrem Urteil gar einen Bürger der persönlichen Freiheit beraut (siehe
Urteile des LG Hamburg im Fall von Erich Neumann).
Es wird keinesfalls theoretisiert, sondern das hat realen Hintergrund.
Es ist absolut unglaubwürdig, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Regeln des Grundgesetzes agieren und Entscheidungen treffen, die gar nicht zum Art. 19 Abs. 4 GG, dem Grundrecht
der Bürger, passen.
Es geht nicht darum, ob die Richter falsch oder richtig entschieden haben, sondern darum, ob sie als Amtsträger ermächtigt gewesen waren, eine Amtshandlung auszuführen.
Nach der Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist es notwendig, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen. In vorgenanntem Fall ist dies eindeutig zu verneinen. Die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit kommen als Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nach. Sie halten Gesetz und Recht nicht ein. Können daher auch keine Amtsträger sein.
Es ist dringend geboten das Grundgesetz um- und durchzusetzen. Es geht bestimmt nicht darum einer Partei etwas theoretisch vorzuhalten, was man in der Praxis seit 1949 nicht realisiert hat. 1950 hat
es diese Partei gar nicht namentlich nicht existiert.
Ich will nicht schreiben, dass die Personen damals nicht existiert haben. Sie sind in den etablierten Parteien damals als "U-Boote" tätig gewesen. Siehe den Fall von Filbinger, der es bis zu einem
Ministerpräsidenten in der Bundesrepublik Deutschland schaffte.
Wir müssen uns klar werden, was wir wollen und dieses auch durchsetzen.
#1906
Mazi(Montag, 13 November 2023 12:49)
Wer war Habeck noch einmal?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habecks-comeback-nach-dem-tiefen-fall/ar-AA1jQ8OH?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=6fc391d2ee8b480095496172ae9bc706&ei=47
Es sollte allgemein bekannt sein, das Israel auf fremdem Land basiert.
Als GRÜNE, die eine Anti-Kriegspartei sein sollten, die Einverleibung fremden Staatsgebiets ablehnen sollten (vgl. Putin und Ukraine), dies aber bei Aserbaidschan (dem Gas-Lieferanten) zugestehen und
nicht anprangern und sich für Israel positionieren, kann nicht dazu führen, dass GRÜNE sich glaubwürdiger präsentieren können.
Ich halte diese Veröffentlichung, weil sie ausgeschlossen ist, für eine PR-Propaganda und -Geck.
#1905
Mazi(Montag, 13 November 2023 10:25)
Es wird ersichtlich, dass wir scheinbar nicht ein Rechtsproblem haben, sondern dass dieses Problem sich auf alle Bereiche erstreckt.
Das Problem ist dabei nicht das Grundgesetz, sondern dass es nicht umgesetzt/durchgesetzt ist.
#1904
Mazi(Montag, 13 November 2023 10:21)
Geht wirklich alle Macht vom Volke aus (Art. 20 GG)?
Ich habe daran Bedenken?
Da gibt es eine Exekutive, die die Beschlüsse des Deutschen Bundestages ignoriert. Da gibt es eine Judikative, die erklärt, dass die Entscheidungen der Exekutive ohne eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegen zu haben, rechtsstaatlich korrekt wären.
Wenn beispielsweise ein Autofahrer permanent links fährt, sich nicht an die Regel des Strassenverkehrs hält, dann stellen Sie eine Gefärdung im Straßenverkehr. Das kann man doch nicht für rechtens
halten.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden regelmäßig nicht nach dem Gesetz. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Aufsicht gegenüber einer Sparte gegenüber einer parallelen Sparte anders
funktionieren soll (Minister der Justiz auf Landesebene).
Wenn dann auch eine Judikative dieses rechtswidrige Verhalten der Exekutive für rechtens erklärt, mit einer richterlichen Entscheidung bestätigt, dann stimmt doch im System und der Aufsicht der
Justiz etwas nicht.
Der Bundesrat kann doch wahrlich nicht davon ausgehen, weil es Aufgabe der Bundesländer sei, die Aufsicht über die Justiz zu führen, dass dies damit erledigt wäre. Tatsächlich wird diese Aufsicht
doch nicht ausgeführt.
Es ist daher zur Durchsetzung des Art. 20 GG erforderlich, dass das Volk bestimmt, "wo Norden ist". Die etablierten Parteien sind dazu offensichtlich nicht in der Lage.
Der Einfluss der NS-Juristen ist bereits in der Ausbildung der Juristen zurückzudrängen.
Es ist unverantwortlich, wenn Richter nicht ihre Entscheidungen nach ihnen vorgegebenen Regeln, nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn sie bereits sich nicht an die Regeln halten,
dann können sie m.E. nicht geltend machen, eine Ausübung ihrer Amtstätigkeit nach dem Grundgesetz vorgenommen zu haben. Wenn sie dies in der gewohnten Weise dennoch vornehmen, dann ist fraglich, wie
sie in Ausübung eines staatlichen Amtes an die Roben (Dienstkleidung) gelangt konnten/durften?
M.E. hat dies keinesfalls mit Rechtsstaatlichkeit etwas zu tun! Da brechen einige ihren Eid und folgen nicht der Treuepflicht!
Es ist m.E. nicht rechtens, wenn Bürger richterlich tätig werden, ohne dafür bestimmt worden zu sein. Ebenso ist es undenkbar, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und erklären, als
Amtsträger ein Amt zu verrichten. Man muss hart durchgreifen und endlich das Grundgesetz durchsetzen!
#1903
Mazi(Samstag, 11 November 2023 10:57)
Das ist ja Unsinn!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiewende-experte-erneuerbare-energien-lassen-strompreise-sinken/ar-AA1jKdvu?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=eb8926cc27e946c389b74a2448a83d3b&ei=7
Bekanntlich bestimmt über die "MIDI"-Order das letzte zugeschaltete Gas-Kraftwerk über den Preis der Netzversorger. Es ist also ausgeschlossen, dass dort, auf dieser Ebene, Verluste gemacht
werden.
Wenn der Experte den Strompreis als solchen analysiert, dann stimmt dessen Aussage. Aber die hängt damit zusammen, dass die erneuerbare Energie zu staatlich verordneten Preisen ins System eingeführt
werden.
Gewiss wären auch diese Preise angemessen, wären die Anbieter der erneuerbaren Energieunternehmen nicht den staatlichen Anreiz der hohen Anlagekosten gefolgt.
Kurz:
Wären die Gestehungskosten der erneuerbaren Energieunternehmen nach dem Marktmechanismus, wären die dortigen Produktionskosten niedriger.
Wären die Einspeisevergütungen niedriger, wären auch die durchschnittlichen Stromkosten niedriger.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass sich die Stromkosten der Netzbetreiber nach dem teuersten Bezug, dem GAS, richten.
Gehen wir davon aus, dass die Minister der Ampel-Regierung mit diesem Thema überfordert sind und der sogenannte Experte sehr oberflächlich arbeitet.
#1902
Mazi(Samstag, 11 November 2023 10:33)
Zugegeben, das klingt alles wahnsinnig kompliziert.
Man kann das anhand eines anderen Beispiels jedoch einfach nachvollziehen.
Wenn Sie ohne Führschein einen Wagen fahren und von der Polizei angehalten werden, dann wird die Polizei den Wagen mit Recht stilllegen und sie anzeigen.
Wenn Sie also am Straßenverkehr teilnehmen, dann ist vorausgesetzt, dass Sie über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Genauso ist mit den Gerichten zu verfahren, deren Amtsträger, Richter, ihrem Amtsauftrag gegen das Gesetz ausführen. Das ist grundgesetzlich nicht unter einem Amtsauftrag oder einer Genehmigung zu
verstehen.
Nicht das Gericht, das Auto steht in dem Beispiel im Vordergrund, sondern der Nutzer.
Wenn also Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht sich verhalten, keine Amtsführung nach dem Gesetz vornehmen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann ist deren Entscheidung nicht vom Grundgesetz
legitimiert. Sie haben keine Betriebsgenehmigung!
Wenn Amtsträger, Richter, nicht vom Grundgesetz legitimiert sind, dann besitzen sie auch "keine Fahrerlaubnis".
Ich bestreite nicht, dass diesen Bürgern das Recht auf freie Meinungsäußerung zu nehmen ist, aber ich bestreite, dass sie (die Richter) eine Amtsausübung vorgenommen haben.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorlegen, wie sollen sie dann eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen (können).
Wenn Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einem Rechtsbeistand vorlegen, wie sollte dann ein Rechtsbeistand eine wahrheitsgetreue und vollständige Klage daraus
ableiten?
Wenn Richter einem Gutachter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zur Begutachtung vorlegen, wie sollte dann ein Gutachter ein wahrheitsgetreues und vollständiges Gutachten
erstellen und vorlegen?
Wenn die Ausgangsbasis "Schrott" ist, wie sollte dann eine richterliche Entscheidung besser sein? Ein Irrtum in der Entscheidung kann nicht geltend gemacht werden, werden die fehlerhafte Entscheidung
auf ganz andere Fehler zurückzuführen sind.
Dass die Beklagte hier fehlerhafte Angaben ggfs. vor Gericht gemacht hat (§ 138 StGB) ist ein weiterer erfüllter Strafbestand und hat mit der fehlerhaften Amtsausübung der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nichts zu tun. Die Beklagte hat zudem nach § 133 StGB Verwahrungsbruch begangen. Den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht die Täterschaft anzulasten, sondern sie der
Beihilfe zur Ausführung einer Straftat vorzuhalten.
Sie werden in obigem Beispiel wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft und nicht dafür belohnt, dass Sie möglicherweise keinen Unfall gebaut haben. Eine Straftat ist es ohnehin. Die Anzeige kann auch
von einer Staatsanwaltschaft nicht eingestellt werden.
Es ist mir bekannt, dass in der Bundesrepublik Deutschland der Umgang mit Richtern, Kolleg:innen der Staatsanwälte, ganz anders gehandhabt wird. Nicht die Tatsache, dass dies in der Praxis anders
erfolgt, ist eine Bestätigung dafür das es rechtens sein muss. Recht ist nicht demokratisch, sondern verfolgt Regeln, die zu beachten sind.
Zentrales Thema für mich ist, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und der Einfluss der NS-Juristen zurückzudrängen ist.
#1901
Mazi(Samstag, 11 November 2023 09:54)
Wenn die anderen Bundesländer (wie Hessen) die Gerichtsbarkeit ohne Kontrollmechanismen organisiert, dann ist zu hinterfragen, wie die Bundesländer dann ohne Richter im Sinne des Grundgesetzes das
Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG umgesetzt wissen wollen?
Einigen wir uns darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht die Anforderungen an einen Rechtsstaat erfüllt. Den Richtern des EuGH, dass eine weisungsgebunden Justiz nie einen Rechtsstaat
begründen kann, ist nachvollziehbar. Eine Justiz, die keine Kontrollmechanismen kennt, kann nicht in Anspruch nehmen, eine Justiz zu beaufsichtigen. Das ist Non-sence in sich und sicherlich der
geistige Erguss von NS-Juristen.
(Man stelle sich nur vor, dass eine wissenschaftliche Meinung ungeprüft ist. Das ist Standard. Aber die Entscheidungen der Richter sind es nicht. Sehr einfach wäre festzustellen, dass die
richterlichen Entscheidungen dem Gesetz nicht entsprechen. Es ist nicht die Aufgabe eines Bürgers, eine Amtsaufgabe zu übernehmen. Es ist Aufgabe dessen, der eine Instution schafft dafür zu sorgen,
dass sie funktioniert.)
Die Gedanken des Grundgesetzes sind m.E. nicht zu beanstanden. Die Umsetzung des Grundgesetzes sind dagegen m.E. grotten schlecht und mit Sicherheit steigerungsfähig.
#1900
Mazi(Samstag, 11 November 2023 09:37)
Das Gefühl ist richtig, dass die GRÜNEN gestern am Abgrund standen. Heute sind sie entschieden weiter. Wer könnte dem widersprechen?
Die FDP lebt man den Wahlergebnissen zu urteilen, schon nicht mehr. Und nun folgen die GRÜNEN ihrem Vorbild?
Auch bei guter Auslegung der Fähigkeiten ihrer Spitzenpolitiker, ist kein Fachwissen zu erkennen.
Man kann sich irren. Aber dann muss man sich entschuldigen und die Erkenntnis aufnehmen. Nichts ist da! Es ist schade, dass die GRÜNEN ausgerechnet im Geburtsland des Joschka Fischer aus der
Regierung fliegen. Es hätte anders aussehen können, nachdem der Richter am LG Frankfurt am Main sich der Feststellung des Landesrechnungshofs angeschlossen hat und sein Urteil gegen den
Oberstaatsanwalt Alexander Badle mit fehlenden Kontrollmechanismen seitens des hess. Ministers der Justiz (CDU) begründete.
Wenn in Hessen nicht festgestellt wird, ob die dortigen Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ihre Amtsausführung vornehmen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ihren Eid brechen und
dann noch im Amt bleiben, dann ist fraglich, wie in Hessen das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG wahr genommen wird.
Einigen wir uns darauf, dass seitens der CDU nur Amtshandlungen vorgetäuscht wurden und wahrscheinlich werden.
Wenn Bürgern der Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg vorgeschrieben wird, die Institutionen nicht in Zweifel zu ziehen sind, dann ist die Frage zu stellen, in welcher Form dann Amtsträger
eingesetzt werden. Wenn das Grundgesetz Amtsträgern das Recht als Richter tätig zu sein einräumt, sie aber explizit an das Gesetz bindet, dann folgt daraus m.E., dass die Amtsträger, wenn sie das
Gesetz nicht achten (das Grundgesetz wie "Reichsbürger" nicht befolgen) ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen. In der Folge sind alle vor den Sozialgerichten eingereichten Klagen weiterhin zur
Entscheidung nach dem Grundgesetz anhängig.
Wenn keine richterliche Entscheidung nach dem Grundgesetz festzustellen ist, kann es auch keine Berufung gegen eine Rechtsentscheidung geben. Da das Bundessozialgericht die Tatsachenbehauptungen des
Landessozialgerichts nicht prüft, kann es auch keine Rechtsprüfung vorgenommen haben (weil ja auch keine richterliche Entscheidung nach dem Grundgesetz vorliegt). Auch die Urteile des
Bundessozialgerichts sind folglich nicht begründet.
Entscheidend ist m.E., dass die Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen. Sie kommen ihrer Treuepflicht nicht nach. Es gibt einen Unterschied zwischen einer Institution und denen, die dieser
Institution "Leben einhauchen". Wenn ein Minister der Justiz keine Aufsicht über die Justiz wahrnimmt, dann kann ein Staat nicht davon ausgehen, dass ... er funktioniert.
In Hessen gibt es also keinen Rechtsstaat mit und ohne die GRÜNEN. Damit dies gegeben wäre, sind die Weisungen des Grundgesetzes umzusetzen.
#1899
Mazi(Samstag, 11 November 2023)
Wenn die Ampel-Regierung das "Senken" so versteht, dass darunter das "Steigen" (der Energiepreise) zu verstehen ist, dann sind die Umfrageergebisse der Ampel-Regierung "bestens". Im Wertpiergeschäft
der Banken ist auch unter "bestens" eine Verkaufsorder in Wertpapieren zu verstehen, also das Fällen der Börsenkurse erwartet wird. Also diese Wortschöpfung " bestens" ist nicht neu und keine
Erfindung der Ampel-Regierung.
Spaß bei Seite!
3/4 der Wahlberechtigten stehen nicht mehr hinter der Regierung. Sachlich ist es so, dass das Verhältnis besser als Hälfte zu sein hat. Es mag zutreffen, dass die Minister das Beste geben, aber das
Volk erscheint anderer Meinung zu sein. Es reicht aber nach der Meinung der Wahlberechtigten nicht. Deshalb ist ihr Urteil über die Ampel-Regierung so Grotten schlecht.
Ich kann mich nicht entsinnen, dass die Regierung so schlechte Wahlergebnisse hinlegte (vgl.
https://m.focus.de/politik/bei-kanzlergespraech-in-mannheim-rentner-rechnet-mit-olaf-scholz-ab-der-weiss-keine-antwort_id_238481128.html).
So geht es wirklich nicht, dass verantwortliche Politiker das Wahlvolk derart täuschen und vorgeben von etwas eine Ahnung zu haben und tatsächlich nichts wissen. Auffallend ist, dass niemand sich
offensichtlich daran erinnern kann, jemals Ahnung von einer Sache gehabt zu haben.
Merklich bedenklich erscheint es mir für die zu sein, die diese Personen wählten.
#1898
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 15:59)
Senken?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/nach-monatelangen-querelen-bundesregierung-will-strompreis-f%C3%BCr-wirtschaft-senken/ar-AA1jE2DG?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=663a29974ad1438fba87db141b7e4c6d&ei=26
Die Ampelregierung hat dafür gesorgt, dass die Energiepreise anzogen. Nun hat sie kalte Füße wegen der einbrechenden Konjunktur und den daraus resultierenden Arbeitslosen.
Es wird ihr klar, dass sie aus dieser Nummer bei zunehmender Arbeitslosigkeit nicht mehr raus kommen.
Zuerst hat die Bundesregierung die Energiekosten hoch getrieben, danach ist der Überfall von Russland in der Ukraine passiert, dann hat sie den Beamten und Pensionsempfängern mit 3.000 Euro unter die
Arme gegriffen, jetzt wird sie seitens der Industrie wegen deren Abwanderungsüberlegungen zur Kassen gebeten, die sie wenigstens jetzt und vorübergehend zurückdrehen will. Was übrig bleibt sind dir
Rentner und die "Normal-"Beschäftigten, die sie abgreifen.
Baerbock von den GRÜNEN hat sich positioniert und die Unterstützung für die Ukraine vorwärts getrieben, die Unterstützung der Armenier aber unterlassen.
Habeck hat mit seinem Heizungsgesetz die Energiepreise in die Höhe getrieben und ist gegenüber den Beamten und der Industrie eingeknickt. Das ist doch keine Wirtschaftspolitik und ich habe kein
Verständnis für die, die dennoch die Ampel-Regierung wählen wollen.
Damit greift die Regierung den Bürgern derart in die Tasche, dass davon auszugehen ist, dass Leute, wenn sie denken können, diese Regierung auf jeden Fall nicht mehr wählen. Die Frage ist, wer sich
alternativ anbietet. Wie Demoskopen wollen herausgefunden haben, dass die AFD seitens der Bürger für das kleinere Übel gehalten wird.
Was ebenfalls zurückzudrehen ist, ist, dass die bisher Verantwortlichen an diesem Trick auch noch sich bereichern wollen. So geht es jedenfalls nicht.
Rechtsstaatlichkeit und Art. 20 Abs. 3 GG haben es jedenfalls anders aufgeschrieben,
#1897
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 12:41)
Ist die Ampelregierung am Ende?
Auf folgende Veröffentlichungen weise ich hin:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/krise-setzt-sich-fort-studie-sieht-weiter-fallende-hauspreise/ar-AA1jDEBG?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=7c0e3b171b9b43b98c74ccebcdc0d69f&ei=27
Es ist davon auszugehen, dass die Politik der Verantwortlichen sachlich gescheitert ist. Dies betrifft nicht ausdrücklich nur Thüringen.
#1896
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 12:31)
Inflationsrate?
Als Inflationsrate wird allseits ausgedrückt, dass bei einer angenommenen Inflation von angegebenen Preisen alles so bleiben wird und nicht auf die Ausgangsbasis zurückgegangen wird.
Wenn also die Beamtenpensionen gegenüber den Renten unverändert erhalten bleiben wie bisher, dann hat das zur Folge, dass sie auch an der Verpflichtung Ostdeutschland zu sanieren weiterhin
unbeteiligt bleiben.
Dieses Prinzip als ein Handeln nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu verstehen, ist m.E. das Recht zuweit gebeugt.
#1895
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 12:10)
Es ist bemerkenswert, dass die Deutsche Einheit nicht von den Beamten mitgetragen wird.
Erkennbar wird dies bereits daran, dass die Beamten höhere Pensionen (nach Abzug der Krankenversicherungsprämien) als Rentner erhalten.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichungen:
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/heute-kaum-zu-erreichen-61-rentner-in-deutschland-bekommen-mehr-als-3000-euro-im-monat_id_10528159.html
Es ist nicht vermittelbar, dass Kosten einseitig auf die Deutsche Rentenversicherung von Verantwortlichen verlagert werden und die Initiatoren (Verantwortliche) im Nachhinein nach dem Beispiel von
Olaf Scholz behaupten, sich nicht mehr erinnern zu können.
So geht das nicht. Diesem Prinzip kann und darf das Volk nach Art. 20 Abs. 4 GG nicht folgen. Wie kaputt müssen dann die Verantwortlichen dann schon sein?
Nachweislich hat die Bundesregierung die Lasten der Deutschen Einheit ausschließlich zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung finanziert, will jetzt nichts mehr davon wissen und den Zuschuss zur
Rentenversicherung kürzen.
Die Diskussionen über die Rentenhöhe ist nicht zuletzt deshalb fadenscheinig geführt, weil sie offensichtlich und nachprüfbar ist und die Verantwortlichen (Initiatoren) selbst Pensionen
beziehen.
Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, können nicht geltend machen nach Gesetz und Recht zu handeln.
Dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, also ihr Amt gar nicht ausführen, ist sachlich nicht anders zu werten, als obiges Beispiel auch.
Nachvollziehbar sind die Aktionen der Bundesregierung schon lange nicht mehr. Es ist nachvollziehbar, dass sie gegen das Grundgesetz gerichtet sind.
#1894
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 10:07)
Wie geht die Legislative mit dem Grundgesetz um?
Ich beziehe mich auf diesen Betrag:
#https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundestag-die-parteien-sichern-sich-ihre-millionen/ar-AA1jBxMt?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=5654db8059c5484392e42e2098730943&ei=10
Diese Änderung macht deutlich, dass weiterhin die Parteien ("die NS-Juristen unter ihnen") das Grundgesetz nicht achten. Offensichtlich verfügen sie über die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen
Bundestag. Das Volk ist nach Art. 20 Abs. 4 GG gefordert, Einhalt zu gebieten und die Macht an sich zu ziehen.
#1893
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 10:02)
Was verteidigt der Verfassungsschutz eigentlich, wenn Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz, die Verfassung, nicht befolgen bzw. di8e Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen
(Art. 20 Abs. 3 GG)?
Sachlich gibt es da ein Problem. Die Staatsgewalten sind vom Grundgesetz zwar bestimmt und zugeordnet, aber mit Leben werden sie nur mit Amtsträgern erfüllt. Und die wiederum kommen ihrer
Treuepflicht nicht nach und entscheiden nicht nach ihrem gesetzlichen Auftrag.
Ganz einfach ist festzustellen, dass der Verfassungsschutz dann seine Amtsaufgabe schlecht bzw. nicht wahrnimmt, wenn die Staatsgewalten ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen. Aus dieser Feststellung ist
dann auch nachvollziehbar, dass die Staatsgewalten dann ihre von Grundgesetz zugewiesene Amtsaufgabe nicht ausführen.
#1892
Mazi(Donnerstag, 09 November 2023 08:52)
Was ist eigentlich von einem Grundgesetz zu halten, dessen Vorschriften von "Amtsträgern" nicht eingehalten oder beachtet werden?
Der Rückschluss, dass der Staat auch seine Amtsaufgaben nicht wahrnehmen kann, ist (sehr) naheliegend.
Es geht also nicht darum, ob evtl. ein Richter korrekt handelte, sondern darum, ob er befugt war, die Amtshandlung vorzunehmen. Sachlich hat er sich von anderen Bürgern nicht unterschieden und
lediglich seine (" Nazi-")Meinung zum Ausdruck gebracht. Noch sonderbarer ist, dass diese Meinung (ohne Aufsicht seitens eines Justizministers auf Landesebene) seitens des zuständigen
Ministerpräsidenten gegenüber dem Bundesrat erfolgen konnte.
Meine Auffassung ist die, dass es nicht ausreicht ein Grundgesetz, eine Verfassung, zu haben, sondern es/sie muss durch entsprechende Handlungen auch sichergestellt sein. Diese Verpflichtung sehe ich
in der Exekutive und Judikative nicht erfüllt und es ist mir nicht bekannt geworden, dass die Legislative je nachkontrolliert hat, ob deren Beschlüsse je beachtet wurden.
#1891
Mazi(Mittwoch, 08 November 2023 22:40)
(Fortsetzung)
Nicht unter Olaf Scholz ist die SPD untergegangen, sondern nach Helmut Schmidt. Fürchterlich welche "Gewächse" die SPD nach ihm hervor gebracht hat.
M.E. hat noch nie so ein großes Durcheinander bestanden, wie jetzt. Das mag auch darauf zurückzuführen sein, dass ganz andere Informationsquellen uns zur Verfügung stehen. Wenn es etwas als schlecht
erkannt ist, dann ist es zu verbessern und nicht darauf zu verweisen, dass es schon immer so war.
Die Tatsache, dass NS-Juristen diesen Staat aufbauten, legitimiert diese Denke der Nazis nicht. Es war zu verändern. Und zu glauben, dass mit der Formulierung des Grundgesetzes alles erledigt gewesen
wäre, täuscht. Es waren die Amtsträger, die NS-Juristen, die die Institutionen ausmachten und schon damals "das Schiff in eine ganz andere Richtung steuerten".
Die Tatsache, dass der Staat nicht kontrollier(t)e, ob denn seine Amtsträger trotz ihrem Eid ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist ein erster Etappensieg der NS-Juristen. Daher ist es nicht
verwunderlich, dass wir heute mit Gesetzlosen (mit Missbräuchen, nicht weitergeleiteten Alarmmeldungen, CUM EX-Geschäften, ... und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit mit deren Entscheidungen gegen
das Gesetz) zu tun haben.
Es muss sich etwas ändern!
Wenn der Deutsche Bundestag dazu nicht in der Lage ist, dann muss das Volk nach Art. 20 Abs. 4 GG selbst ran.
#1890
Mazi(Mittwoch, 08 November 2023 22:38)
Sind wirklich alle vor dem Gesetz gleich?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-steuerskandal-343-millionen-anklage-andrea-wagner-1.6300316?reduced=true
bzw.
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/cum-ex-steuerskandal-343-millionen-anklage-viel-schlimmer-als-bei-schuhbeck/ar-AA1jB71t?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=ee8b072588794eb58e5da1b7f63dff69&ei=24
Wenn Schubeck zurecht von der Richterin Wagner verurteilt und ins Gefängnis eingewiesen wurde, dann ist davon auszugehen, dass diese hier Beklagten niemals mehr das Tageslicht als freie Leute sehen
werden.
Wenn dem so ist, dann sind etliche Amtsträger, wie der Bundeskanzler Scholz u.a. ebenfalls "fällig". Ich denke, dass "Erinnerungslücken" einen Täter nicht vor der Strafe schützt.
Wir sind beim alten Thema wieder angelangt:
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nach dem Grundgesetz ebenfalls wie alle anderen Richter an das Gesetz gebunden. Nachweislich legen sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
ihren Entscheidungen zugrunde. Wie sollte jemand auf die Idee kommen, dass sie eine Amtshandlung ausführten, wenn sie ihrem Amtsauftrag nicht folgen.
Gewiss gilt die Unschuldsvermutung bis zu deren Verurteilung. Aber da die Amtsträger der Staatsanwaltschaften ihren Amtsauftrag nicht ausführen, sie nicht selbst von ihrem Dienstvorgesetzten w/der
Verweigerung ihrer Treuepflicht angeklagt werden, bestehen meinerseits erhebliche Zweifel daran, dass alle vor dem Gesetz gleich wären.
Wenn Dienstvorgesetzte ihren Amtsauftrag nicht ausführen, aber einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, ihrer Treuepflicht nicht nachzukommen (Art. 20 Abs. 3 GG), dann entspricht es meinem
Rechtsverständnis auch, dass diese Amtsträger nach dem Gleichheitsprinzip ebenfalls eingesperrt werden müssen.
Schließlich ist ihnen vorzuhalten, dass sie zumindest Beihilfe zum Begehen einer Straftat leisteten.
Ohne dass ich Herrn Berger die Stange halten will, wenn der Deutsche Bundestag dieses Gesetz so schrotthaft beschlossen hat, dann haben Exekutive und Judikative sich daran zu halten. Wenn erkannt
wurde, dass das Gesetz "Mist" war und die Beamten nicht geltend gemacht haben, dass es dem Grundgesetz widerspricht, dann sind sie bis zu den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zur Rechenschaft
zu ziehen.
Eine ganz andere Frage, die es zu beantworten gilt, weshalb der Deutsche Bundestag, das Volk, überhaupt ein solches Gesetz beschlossen hat? Wer steckte dahinter, weshalb haben Abgeordnete für das
Gesetz in dieser Fassung gestimmt und weshalb kontrolliert der Staat nicht, ob seine Amtsträger Gesetz und Recht einhalten?
Das bloße "Meckern" über das Steuergesetz reicht nicht!
Wenn es unerheblich ist, ob und wie der Deutsche Bundestag beschließt, die Exekutive und Judikative ohnehin diesen Beschluss nicht beachtet, dann sollte darüber nachgedacht werden, welche Funktion
der Deutsche Bundestag dann noch inne hat. Ggfls. ist er aus Kostenersparnisgründen abzuschaffen und den NS-Juristen das Feld zu überlassen.
Die bloße Feststellung, dass die CUM EX-Geschäfte kriminell wären, ist anhand der Gesetze nicht belegt. Wenn Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG), dann ist
davon auszugehen, dass sie wegen der Rechtsbeugung angeklagt werden. Ob dies Richter des BGH sind oder nicht, die Amtsausübung ist an Art. 97 Abs. 1 GG geknüpft.
Ich habe da ein sehr schlechtes Gefühl.
Es ist nicht anzuzweifeln, dass die Geschäfte kriminell waren, aber wer hat das Gesetz so eingebracht und hat es geduldet. Ungern erinnere ich mich an Peer Steinbrück (SPD), an dessen Amtsausübung
und seinen Spruch denken "Wir können über die Kosten reden, aber gleichzeitig müssen wir über das Kindergeld und mit den entsprechenden dortigen Kürzungen reden".
#1889
Mazi(Dienstag, 07 November 2023 14:14)
Wollen die uns verkaufen?
Die Position von Frau Baerbock ist uns hinreichend bekannt. Länder, zu überfallen, die einem nicht gehören, gehört sich nicht. Und jetzt tritt ein Bundeswirtschaftsminister Habeck auf und hält eine
Rede, wie schlimm den Israelis mitgespielt wird.
Wenn Habeck etwas bewandert wäre, dann hätte er erfahren, dass der Staat Israel erst nach dem 2. Weltkrieg geschaffen wurde und Israel keinesfalls auf einem angestammten Staatsgebiet residiert.
Entweder die Ideologie der GRÜNEN ist sachlich falsch oder Habeck hat seine Rede gar nicht so gemeint, wie sie angekommen ist.
Tatsache ist, dass den GRÜNEN gar nicht zu trauen ist. Es bestehen Zweifel daran, ob sie einen Verstand haben oder lediglich vorgeben, einen Verstand zu besitzen.
Ich erinnere daran, dass uns Aserbaidschan mit Flüssiggas beliefert und ausgerechnet dieses Land ein Gebiet von Armeniern bereinigt und sich deren Land vereinnahmt. Wäre es da nicht von der
GRÜNEN-Außenministerin Baerbock konsequent und nachvollziehbar, dass sie auf der Seite der Armeniern steht.
Nichts anderes hat Russland in der Ukraine vorgemacht.
Man kann sich irren. Aber nachdem dieses erkannt ist, gehört es zu den Gepflogenheiten, sich für seinen Irrtum sich zu entschuldigen. Das hat nichts damit zutun, ob man richtiges gesagt hat oder
nicht. Das hängt eindeutig mit der Glaubwürdigkeit einer Person zusammen.
In der Sache sind m.E. Habeck und Baerbock, die Vertreter der GRÜNEN in der Ampelregierung, unglaubwürdige Personen.
#1888
Mazi(Dienstag, 07 November 2023 08:55)
(Fortsetzung)
Nach Vorgabe im Minikonmmentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 dokumentiert die Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse anhand der Aufsicht und Gerichte sowie
Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Wenn die Verwaltungsakte also nicht wahrheitsgetreu und vollständig ist, wie
soll dann ein Betroffener in der Lage sein, eine Verwaltungsentscheidung nachzuvollziehen?
Dreh- und Angelpunkt sind dann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz und § 103 Sozialgerichtsgesetz.
Wenn die Verwaltungsakte nicht vollständig ist, ein Richter aufgrund eines fehlenden Dokuments nicht die Entscheidung fällen kann, dass ein Dokument für seine Entscheidung unwesentlich ist, dann
folgt er damit einer Weisung der Exekutive, der beklagten Behörde. Das ist ihm grundgesetzlich untersagt. Dass die Sozialgerichtsbarkeit dieses Prinzip einheitlich verfolgt, ist mit der Aussage, dass
dies nicht widerrechtlich ist.
Es bringt zum Ausdruck, dass die Entscheidungen der Richter nicht nach dem Grundgesetz erfolgten und daher in Reihe widerrechtlich sind. Daher gilt es zu klären, was mit Amtsentscheidungen passiert,
die keine Rechtsgrundlage haben?
Wenn er dann auch noch diese nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte, also ungeprüft Rechtsbeiständen und Gutachtern zur Gutachtenerstellung zur Verfügung stellt werden, dann
folgen auch deren Stellungnahmen bzw. Klagen der Weisung der beklagten Behörde. Auch dies ist unzulässig.
Unstittig ist, dass eine solche Vorgehensweise mit der angenommenen Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz nichts gemein hat.
Die Meinung der Richter am EuGH in 2019 ist daher nachvollziehbar ("Denn von einer weisungsabhängigen Justiz hält man in Luxemburg schlicht nicht viel";
https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland/).
Es liegt daher der Verdacht (sehr) nahe, dass die Justiz in Deutschland mit internationalen Standards sehr wenig gemein hat. Die Entscheidungen der Richter sind, da sie eindeutig dem Gesetz, dem
Grundgesetz, nicht folgen, nicht mehr als eine Meinung agieren dürfen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Der Unterschied ist jedoch darin zu sehen, dass Richter Dienstkleidung (Robe) tragen. Wenn sie also Dienstkleidung tragen (Robe), obwohl sie keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs.
1 GG), als Amtsträger nicht Gesetz und Recht folgen (Art. 20 Abs. 3 GG), dann täuschen sie eine Amtshandlung vor.
Es ist eine organisatorische Amtsaufgabe des jeweiligen Präsidenten dafür zu sorgen, dass Dienstkleidung nur von berechtigten Amtsträgern getragen wird. Ansonsten gehört sie unerreichbar unter
Verschluss.
Wenn Dienstkleidung von jedem getragen werden kann, dann ist darzulegen, was dann eine Dienstkleidung ausmachen darf?
Ich bin der Meinung, dass Urteile nur von Amtsträgern getroffen werden dürfen, die dazu berufen sind. Eine Berufung anzunehmen, ohne dafür Sorge zu tragen, dass die eingesetzten Amtsträger nach
Gesetz und Recht handeln, ist m.E. sehr fragwürdig.
Wenn also Personen nicht nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG) entscheiden, dann ist es mehr als fragwürdig, ob sie dann eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen und dabei
Dienstkleidung (Robe) tragen dürfen? M.E. ist dies viel strafwürdiger als die Rede von Frau Pechstein in Dienstuniform, in der sie in keinster Weise eine Anweisung verkündet hat. Eine Vortäuschung
seitens ernannter Richter Amtsaufgaben zu erfüllen, die Entscheidung nicht nach dem Gesetz vorzunehmen, ist weit straffälliger als ihre Rede.
#1887
Mazi(Dienstag, 07 November 2023 08:55)
Darf der Staat Richter einsetzen, die nicht nach Gesetz entscheiden (Art. 97 Abs. 1 GG)? Oder anders gefragt, dürfen Richter Amtsträger sein, die nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3
GG)?
Was ist mit Entscheidungen von Richtern, die dem Gesetz nicht folgen?
Um die Frage zu direkt zu beantworten: Keine Amtsentscheidung!
Wenn Richter die Existenz des Grundgesetzes nicht achten, dann ist davon auszugehen, dass sie keine Amtsträger sind. Wenn sie keine Amtsträger sind, dann ist davon auszugehen, dass sie das
Grundgesetz voraus.
Wenn Richter nicht dem Gesetz verpflichtet wären, wie sollte dann das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung eines Richters zurückweisen dürfen, da bei missbräuchlicher Auslegung dieser Richter
in seiner Entscheidung denn unabhängig wäre?
Wenn die Richter dem Grundgesetz nicht folgen, dann bestreiten sie die Existenz des Grundgesetzes. Von "Reichsbürgern" unterscheiden sie sich also nicht.
Wenn auf die Gruppe der "Reichsbürger" verfassungsrechtliche "Jagd" gemacht wird, dann ist bekannt, dass dies in Justizbehörden viel einfacher vorzunehmen und effizienter durchzuführen ist. Da diese
Amtsaufgabe dem Verfassungsschutz obliegt (uns vor dem Umsturz zu bewahren), dann erscheint fraglich, weshalb diese Behörde offensichtlich mit unterschiedlichem Maß agiert.
Ohne Zweifel ist eine Entscheidung auch dann richtig, wenn sie der Volkesmeinung entspricht. Eine Meinungsäußerung ist aber sehr wohl von einem Urteil zu unterscheiden.
Um jedoch richterliche Entscheidungen nach dem Grundgesetz treffen zu dürfen, ist es erforderlich auch Amtsträger und zu dieser Entscheidung befugt zu sein. Eine richterliche Meinung mit den
Wirkungen eines Urteils auch dann zu treffen, wenn die Amtsträgerschaft anzuzweifeln ist (keine Treuepflicht zum Grundgesetz), dass hat schon etwas besonderes. M.E. kann dies "nur auf der Mist" von
NS-Juristen (gewachsen)/ ersonnen sein.
Markantes Beispiel ist die jüngste Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sie haben nicht geltend gemacht, dass sie sich geirrt hätten, sondern ihre Entscheidung war nicht
ordentlich. Die DNA-Analyse hat nicht vorgelegen.
Da den Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten der Behörden vorliegen, die Exekutive den Richtern die Entscheidung vorgeben,
die beklagten Behörden zu dieser Aussage nicht ermächtigt sind, sind deren Urteile unter dem gleichen Vorbehalt zu sehen.
Da in der Bundesrepublik Deutschland klar zwischen Legislative, Exekutive und Judikative unterscheidet, ist es untersagt, dass die Exekutive Amtsaufgaben der Judikative ausführen darf. Das
Grundgesetz gibt dies generell nicht her.
Es ist in unserem Rechtsstaat untersagt, dass Exekutivbehörden einem Richter vorgeben dürfen, was z.B. in eine Verwaltungsakte gehört und was nicht. Wenn Richter ein Dokument nicht zu sehen bekommen,
wie soll er dann entscheiden können, dass dieses Dokument für seine Entscheidung nicht wichtig ist?
Man stelle sich nur vor, dass ein sachverständiger Dritter vorgibt über eine Sache zu entscheiden, obwohl er nicht einmal eine tatsächliche Sache eingesehen hat. Wenn Sie zu der Aussage gelangen,
dass dies Hochstappelei sei, dann haben sie es sehr freundlich zugunsten der Justiz formuliert.
M.E. ist nur Schrott, was die Judikative hier produziert!
#1886
WernerE(Montag, 06 November 2023)
Richter erfindet Verhandlung? "Geisterstunde" beim Arbeitsgericht Köln bleibt rätselhaft
von Dr. Markus Sehl
06.11.2023
Ein Richter oder eine übernatürliche Erscheinung? Hier gesichtet in Baden-Württemberg.
Unheimliche Erscheinungen im virtuellen Gerichtssaal? Die Kölner Justiz tut sich schwer mit der Aufklärung eines mysteriösen Falls. Wie kann nach einer Verhandlung ein Urteil stehen, obwohl die gar
nicht stattgefunden haben soll?
Grüße nach Bremen aus dem Ort wo WernerE wohnt und herumstänkert.
#1885
Mazi(Montag, 06 November 2023 21:32)
Das glaubt doch kein Mensch!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.nzz.ch/wirtschaft/cum-ex-verfahren-christian-olearius-beteuert-seine-unschuld-ld.1677900
Nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln Amtsträger nach Gesetz und Recht.
Wenn die Tagebücher des Herrn Olearius beschlagnahmt wurden, dann können die Zitate nur aus den Reihen der Amtsträger kommen.
Es besteht gehöriger Grund zur Annahme, dass die Entscheidung des urteilenden Richters nicht nach Gesetz und Recht erfolgte.
Wenn der Richter ihm Olearius 10.000 € zusprach, dann ist nicht erkenntlich, weshalb er dann nicht die geforderten 50.000 € ihm zugesprochen hat.
M.E. ist die Strafe, die gegen die Amtsträger zu verhängen ist, weit größer. Sie haben ihren Eid gebrochen. Die Staatsanwaltschaft ist einzuschalten. Sie haben zu ermitteln und Anklage zu erheben.
Mit Mauschelei geht das nicht.
#1884
Mazi(Sonntag, 05 November 2023 09:41)
Die Umfrageergebnisse bestätigen, dass das Volk einhellig davon ausgeht, dass u.a. die jetzige Ampel-Regierung es nicht vertritt.
Es ist kein Wunder, dass seitens der Verantwortlichen irgendwelche Prinzipien nicht eingehalten werden. Das betrifft die Ahrtalkatastrophe ebenfalls wie die Cum Ex-Geschäfte, den Missbrauch oder
sonstige Verstöße gegen die guten Sitten. Wenn sie dann auch noch die Verantwortlichen sicher sein dürfen, dass Gesamtsystem zu kontrollieren, dann ist jede freiheitliche demokratische Grundordnung
bereits abgeschafft.
Wenn das Grundgesetz unsere Verfassung darstellen soll, dann ist es eigentlich für den Verfassungsschutz ganz einfach seine Amtsaufgabe wahrzunehmen. Die Vorbehalte der Richter des EuGH, dass sie
gegenüber der deutschen weisungsgebundenen Justiz erhebliche Bedenken haben, ist nachvollziehbar.
Es ist davon auszugehen dass uns NS-Juristen Jahrzehnte hinter "die Fichte geführt haben".
#1883
Mazi(Sonntag, 05 November 2023 09:25)
Es sollte Bedingung sein, dass von den Verantwortlichen wenigstens Grundkenntnisse in Mathematik gefordert werden können. Sie sollten wenigstens jemanden kennen, der über derartiges Wissen
verfügt.
Schon mehrfach ist hier belegt worden, dass der Staat dem Bürger den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt, aber dessen Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs 1 GG) entscheiden.
Nun wird dies auch noch öffentlich.
Beisspiel:
Der Preis von 100 verdoppelt sich und erreicht 200. Danach bleibt er im Folgejahr unverändert und zehrt weiterhin mit diesem hohen Preis am Geldbeutel.
In der Sprache der Verantwortlichen würde dies wie folgt kommentiert:
Nach einer bedauerglichen Inflationsrate von 100 % im ersten Jahr ist jetzt erreicht, dass die Inflation bekämpft ist und nunmehr eine Inflation von 0 % ermittelt wird.
Pfiffige Verantwortliche erkennen daraus, dass der Mittelwert von 100 + 0 = 50 % ist. Totaler Unsinn!
Die EZB-Präsidentin Lagarde geht als Juristin davon aus, dass eine 2 %-ige Erhöhung knapp einer Verdoppelung entspricht.
Wer so wirtschaftet darf sich nicht wundern, wenn auch die Justiz das Grundgesetz nicht einhält. Einerseits geht es um das Lesen einer Vorgaben und andererseits diese Vorgaben auch zu einzuhalten. Es
ist nicht die Sache einen Bürger zu zwingen (Art. 19 Abs. 4 GG), sondern es ist auch die Verantwortung da, nach diesen Prinzipien zu handeln (Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG). Die Kontrolle nicht
vorzunehmen ist m.E. das Dümmste was man sich einfallen lassen kann.
Nach Angaben von Sorgatz, Jost und dem Richter am LG Frankfurt am Main erfolgt dies in der Praxis. Es waren keine dummen Leute, denen dies zu unterstellen ist, sondern es sind juristisch ausgebildete
Amtsträger.
Wie weit geht eigentlich der Einfluss der NS- Juristenn, wie weit lassen wir deren Einfluss zu und welchen Stellenwert hat eine juristische Ausbildung?
Ist es nicht so, dass eine juristische Ausbildung annehmenn lässt, dass deren "Ablegung" die Denkweise der Nazis bestätigt bzw. bescheinigt? Zumindest ist es einhellig so, dass diese Leute nicht
überlebensfähig wären, da ihnen nicht zugemutet wird, die Naturgesetze, die guten Sitten, zu beachten.
#1882
Mazi(Samstag, 04 November 2023 15:20)
Es ist die Sache eines Richters festzustellen, ob ein Schreiben für seine Entscheidung nicht relevant ist oder nicht.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/laptops-im-cum-ex-ausschuss-vor%C3%BCbergehend-verschwunden/ar-AA1jlut1?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=19167a351fe94c28b29f579ce0567c19&ei=16
#1881
Mazi(Samstag, 04 November 2023 15:12)
So ist es bestimmt nicht!
folgende Artikel liegen zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/warburg-banker-olearius-soll-10-000-euro-wegen-tagebuch-zitaten-bekommen/ar-AA1jm5Oq?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=cb365ac566214b23b6cd1d6d55c60d23&ei=24
"Die Folgen für den Bank-Miteigentümer seien allerdings „bisher insoweit nicht schwerwiegend, als lediglich Informationen veröffentlicht wurden, die einen Bezug zum geschäftlichen und damit nicht
höchstpersönlichen Bereich hatten“, heißt es in dem Urteil. Zudem handele es sich um Informationen, die im Laufe des aktuellen Strafprozesses gegen Olearius möglicherweise ohnehin öffentlich geworden
wären."
"Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Mai entschieden, dass die „Süddeutsche Zeitung“ wegen des großen öffentlichen Interesses aus den Tagebüchern zitieren durfte."
Zitate aus dem Artikel.
Nachweislich hatte kein Richter vor Veröffentlichung darüber entschieden, dass das Tagebuch von Olearius privat oder geschäftlicher Natur sei.
Ich halte mich da eher an die Richter des EuGH in Luxemburg ("Mit Blick auf den EuGH muss sich der Gesetzgeber jedenfalls etwas einfallen lassen. Denn von einer weisungsabhängigen Justiz hält man in
Luxemburg schlicht nicht viel.", https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland/).
Wie schlecht muss es um das Handwerk der deutschen Justiz bestellt sein, dass das Ausland so über sie denkt!
#1880
Mazi(Freitag, 03 November 2023 16:02)
Die Sache ist doch ganz klar nachvollziehbar!
Auf nachfolgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/nach-stern-recherche-vermisste-laptops-in-cum-ex-ausschuss-csu-fordert-sonderermittler/ar-AA1jkNXu?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=eeb90f55eb844b08be47a05d0ddcd89a&ei=48
"Wohin Jänicke die Laptops gebracht hat, ist unklar.", Zitat aus obigem Artikel.
Es ist klar dokumentiert, dass der Sonderermittler Jänike die Laptops entnommen hat und sie nicht dort sind, wo sie hingehören. Der, der Ausschluß über den Verbleib der Laptps Auskunft geben kann,
ist Herr Jänike. Es erscheint mir selbstverständlich, wenn Herr Jänike jetzt nicht sagen will, wo sich die Laptops jetzt befinden, dann ist er so lange in Beugehaft zu stecken, bis er bereit ist, die
Aussage zu machen.
Nicht anders ist zu verfahren mit Verwaltungsakten einer beklagten Behörde, die nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind. Wenn auch in diesem Fall die richterlichen Entscheidungen nicht nach dem
Gesetz getroffen werden, dann sind auch diese Amtsträger (Verwaltungsangestellte und Richter) solange in Beugehaft zu nehmen, bis sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Da alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, kann es nicht sein, dass die einen in Beugehaft genommen werden und andere nicht. Das betrifft alle Amtsträger gemeinschaftlich und folgt dem
Grundsatz der Allgemeinverbindlichkeit.
#1879
Mazi(Freitag, 03 November 2023 11:51)
Offensichtlich halten Amtsträger diese Handhabung für rechtens!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/warum-sind-laptops-mit-700-000-heiklen-mails-verschwunden/ar-AA1jkaBb?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=37a840c128ba4be79dd9eb2f341a551b&ei=5
Für ausgeschlossen halte ich, dass ein anderer als ein Amtsträger zu diesen Verschlusssachen einen Zugang hatte. Daraus erkenne ich, dass Strafen von Amts wegen vereitelt wurden und werden.
Dass das Grundgesetz in der Sozialgerichtsbarkeit nicht beachtet wird, betrifft zwar eine andere Branche, sachlich ist auch dies aber gleich und stellt die Missachtung des Grundgesetzes dar. Bzw.
dessen Existenz wird in der Weise bestritten, dass es nicht einmal befolgt wird.
Damit ist offenkundig, dass das Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn es in einer Behörde einen Präsidenten gibt, der wiederum einen Vorgesetzten hat, usw., dann
ist festgelegt, wer seine Amtsaufgabe nicht vorgenommen hat und zur Rechenschaft zu ziehen ist.
Ich möchte nicht ausschließen, dass unser heutiger Bundeskanzler Olaf Scholz und seines Zeichens Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und heute Dr. Peter Tschentscher, die
Kontrollen unverändert vorgenommen haben und bereits damals gegen das Grundgesetz verstoßen haben.
Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass der Geist der Nazis fortgesetzt wird und keinesfalls davon ausgegangen werden kann, dass sie, weil sie bereits verstorben sind, ausgemerzt wären.
#1878
Mazi(Freitag, 03 November 2023 11:04)
Ungeheuerlich, was sich da in den Amtsstuben tut!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/olaf-scholz-neuer-skandal-in-cum-ex-aff%C3%A4re-laptops-aus-tresor-verschwunden/ar-AA1jjJap?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=be36871b92434e5cb797a917a5482a55&ei=22
Anhand dieses Vorfalls ist nachvollziehbar, welchen Einfluss die NS-Juristen heute noch haben und wo sie zu vermuten sind.
Nachdem dieses Ungeheuerliche bekannt wurde, ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung der Richter am EuGH nachvollziehbar sind ("Denn von einer weisungsabhängigen Justiz hält man in Luxemburg
schlicht nicht viel."; https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-c510-19-staatsanwaltschaft-weisungen-unabhaengigkeit-europaeischer-haftbefehl-niederlande-deutschland/).
Erkennbar ist daraus vieles. Wie einfach das Urteil des BVerfG vom 31.10.2023, Az 2 BvR 900/22, oder die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu gestalten sind. Wenn ein Gericht, das
Bundessozialgericht, schon einen Untersuchungsauftrag zu seiner nationsozialistischen Vergangenheit schon an Eigner einer Institution, die bei ihm regelmäßig als Beklagte erscheinen, gibt, dann ist
m.E. die Antwort bereits vorgegeben. Wenn dann auch noch dieser Forschungsauftrag nicht terminlich sauber abgeschlossen wird, dann ist dann die Frage, ob eine Institution bereits im Grundgesetz
genannt wird nebensächlich, aber letztlich von den Amtsträgern "gelebt" wird, überhaupt noch nach dem Grundgesetz agieren darf.
M.E. sind die Amtsträger der NS aus dieser Institution zu entfernen und die Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern zu besetzen, die ihrer Treuepflicht nachkommen.
Wenn Sie es so wollen, dann ist es unverantwortlich, dass die Legislative Exekutive und Judikative mit Amtsträgern besetzt lässt, die dem Grundgesetz nicht folgen.
#1877
Mazi(Donnerstag, 02 November 2023 23:36)
Was ist da noch zu sagen?
In meinen Augen dürfte das echte Wählerpotential etwa auf dem Niveau des letzten Bayern-Wahlergebnisses liegen. Man denke nur daran, dass die ehemalige Richterin und ehemalige Staatsanwältin von sich
behauptet, nichts zu verantworten. Wenn sie nichts verantwortet, kann sie auch keinen vertrauensvollen Posten inne haben.
Auf folgenden Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/politrend-spd-auf-historischem-tiefstand/ar-AA1jfGew?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=6e11b6b83d9141c692e672642bd8dd88&ei=5
Aus dem Beitrag zitiert: "Etwa die Hälfte der Rheinland-Pfälzer (51 Prozent) ist zur Mitte der Legislaturperiode gegen eine weitere Kandidatur von Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Landtagswahl
2026. Die SPD-Politikerin steht seit 2013 an der Spitze des Landes. 40 Prozent der Befragten wären dafür, dass sie erneut kandidiert."
Man bedenke nur, dass in der Ahrtalkatastrophe lautet freundliche Bürger bei Regen auf die Dächer rutschten, um dem Polizeihubschrauber freundlich mit ihren Taschenlampen zu winken. Wer hat sich so
etwas nur ausgedacht?
Die Frau ist verantwortlich für über 130 Todesfälle. Sie ist dafür verantwortlich, dass viele rheinland-pfälzische Bürger in einer Tiefgarage umgekommen sind, aus der sie sich nicht lebend befreien
konnten. Der Fluchtweg war ihnen abgeschnitten.
8 % halte ich gemessen, an diesem Vorfall für zu hoch.
#1876
Mazi(Donnerstag, 02 November 2023 11:44)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt nichts anderes zum Ausdruck, als dass die Staatsanwaltschaft unzureichend bearbeitet hat.
Auf diesen Artikel und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 900/22,beziehe ich mich:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html
Daraus ist zu erkennen, wie groß der Einfluss der Staatsanwaltschaften auf die Entscheidungsfindung haben. Wenn die Aufsicht der Staatsanwaltschaft und der Justiz auch noch dem gleichen
Landesminister obliegt, dann ist daraus zu erkennen, wie einfach es ist, bei Missachtung der Funktionstrennung richterliche Entscheidungen zu manipulieren.
Nicht anders ist es, wenn richterliche Entscheidungen einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde folgen. Die Exekutive darf nach der Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019
niemals die Amtsfunktionen der Judikative übernehmen.
Wenn in diesem verhandelten Fall eine Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht sauber ausführte, dann haben zwar Richter eine fehlerhafte Entscheidung getroffen, aber der eigentliche Fehler liegt
bei den Staatsanwaltschaften, bei der Exekutive. Fehlerhafte richterliche Entscheidungen sind nicht dadurch legitimiert, dass das Exekutive eine fehlerhafte Anklage erlassen hat.
Anders formuliert:
Eine fehlerhafte Entscheidung der Judikative ist nicht damit zu begründen, dass ein Beklagter aufgrund einer fehlerhaften Anklage freigesprochen wurde/wird. Die fehlerhafte Amtshandlung der Exekutive
darf nicht mit der Judikative gleichgesetzt werden.
Die fehlerhafte Gegenstellungnahme des Richters Müller geht davon aus, dass fehlerhafte Amtsaufgaben seitens der Exekutive mit der fehlerhaften Amtsausübungen der Judikative gleichgesetzt werden
dürfen. Dazu fehlt es schlechthin der Rechtsgrundlage.
Dass dem so ist, ist wahrscheinlich auf die Gerichtsorganisation von NS-Juristen rückführbar.
Tragisches Beispiel ist wiederum die Sozialgerichtsbarkeit. Sie schreibt Klägern den Rechtsweg vor, ohne dass Gerichte sicherstellen, nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht zu urteilen.
#1875
Mazi(Donnerstag, 02 November 2023 11:24)
Irrtum in der Entscheidung!
Auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgericht beziehe ich mich:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-freispruch-doppelbestrafung-urteil-1.6296308
Wenn es zulässig ist, dass Beklagte nach der Fortentwicklung der staatsanwaltschaftlichen Beweise möglich ist, einen Täter mehrfach zu bestrafen, dann kann den Staatsanwaltschaften und der Justiz
nicht unterstellt werden, dass sie ordentlich nach dem Gesetz ermittelt und von ihrer Amtsaufgabe Gebrauch gemacht haben.
Im Kern geht es darum, die staatliche Willkür auf ein Mindestmaß zusammenzudrücken.
Ein nachgewiesener richterlicher Irrtum in der Entscheidung kann juristisch nicht unbedeutender sein, als ein Verfahren nach einem neuen Verfahren.
Es ist die Frage zu klären, ob eine Entscheidung gegen das Gesetz nachrangiger als eine Entscheidung nach dem Gesetz (bei der Zugrundelegung eines neuen Verfahrens, dass bei der Schaffung des
Gesetzes noch unbekannt war).
Vor diesem Hintergrund ist auch die Justiz zu überprüfen, ob deren Urteile ohne wissenschaftliche Gegenprüfung bestanden haben können/dürfen oder ob hier nicht die Zeit still gestanden zu haben
scheint.
#1874
Mazi(Donnerstag, 02 November 2023 11:10)
Gestern stand die SPD in Rheinland-Pfalz am Abgrund. Jetzt ist sie einen Schritt weiter.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/politrend-spd-auf-historischem-tiefstand/ar-AA1jfGew?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=6e11b6b83d9141c692e672642bd8dd88&ei=5
Wenn eine SPD auf eine ehemalige Richterin und eine ehemalige Staatsanwältin als Ministerpräsidentin setzt, dann muss ihr doch klar sein, dass sie mit ihr keinen "Blumentopf" gewinnen kann. Zu
offensichtlich wird von ihr das Grundgesetz mit Füßen getreten.
Wenn Richter ihren Entscheidungen nicht einmal eine wahre und vollständige Verwaltungsakte der Behörde zugrunde legen, nicht nach dem Gesetz entscheiden, wie soll dann das Grundgesetz erkennen
können, dass deren Entscheidung richtig sein könnte.
Es ist Tatsache, dass die ihm Ahrtal ertrunkenen Autofahrer ersucht wurden, ihr Auto aus der Tiefgarage zu fahren und dann aus dieser Tiefgarage nicht mehr retten konnten. Das ist nichts anderes als
Juden in die Gaskammer zu schicken.
Eine Ministerpräsidentin Dreyer, die vorgibt keine Verantwortung zu tragen, kann nicht geltend machen, für das Bundesland Rheinland-Pfalz eine Verantwortung übernommen zu haben.
Wenn die Ministerpräsidentin Dreyer diese verantwortungsvolle Amtsaufgabe nicht übernommen haben will, dann ist fraglich, wie sie ihr Gehalt rechtfertigen will?
Es ist mir klar, dass dies andernorts nicht andern ist. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Beanstandungen sich nicht auf diesen Problembereich beschränken.
Behörden und Gerichte folgen nicht dem Grundgesetz.
Man muss sich nur vorstellen, dass den Behörden nichts dümmeres eingefallen ist, dass Bürger bei Nacht und Regen auf ihre Hausdächer flüchten, um dem Polizeihubschrauber mit Taschenlampen dem vorbei
fliegenden Polizeihubschrauber zu winken.
Für wie blöd halten die Behörden eigentlich das Volk!
Deshalb stellen die Erfolge der AFD keine Verböserung des Grundgesetzes, sondern nur die Klarstellung dessen dar, auf welcher Ebene das Volk die Parteien sieht.
#1873
Mazi(Donnerstag, 02 November 2023 10:39)
Ich weise auf diesen Beitrag hin:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neue-befragung-verdreifacht-sich-die-afd-in-hamburg/ar-AA1jeW2n?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=ad8fce97735c42fc99e5573906996aa1&ei=20
Es ist nicht anders, als dass die Demokratie nach dem Grundgesetz zu verschwinden droht.
Es ist nachzulesen, dass die Behörden auch nach dem Krieg mit Gefolgsleuten der NS aufgebaut wurden. Wo sollte eigentlich der geistige Umsturz erfolgt sein, wenn außer im Grundgesetz nirgendwo
darüber berichtet wurde?
#1872
Mazi(Mittwoch, 01 November 2023 21:54)
#1871
Was soll ich dazu noch sagen?
Ich kann dazu nur sagen, dass die AFD nicht genug Stimmen erhält, um die etablierten Parteien zu zwingen, nach dem Grundgesetz zu arbeiten.
Würde man dem Grundgesetz den Vorrang einräumen und die Entscheidung fällen, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten müssen, so würden diese ganze Diskussionen nicht geführt.
Es ist schon bedauerlich, dass erst ein Gericht, das OVG Niedersachen (Az. 3 LD 7/22) eine Entscheidung fällen muss, dass Amtsträger der Treuepflicht unterliegen. Der Bürger muss sich doch die Augen
reiben, wenn er erfährt, dass dies nicht selbstverständlich ist.
Niemand kann sich davon freisprechen, dass das was ihm schon lange bekannt ist, in der Judikative gängige Praxis ist.
Staatsanwaltschaften führen mit Rückendeckung des Ministers der Justiz keine Strafverfolgungen der Richter durch. Fraglich erscheint mir die Antwort, in was die Aufsicht über die Justiz ausgeführt
wird, wenn die Täter nicht Rechenschaft gezogen werden.
Um es hier noch einmal zu schreiben, es liegt nicht Fehlern. die ein Kläger begangen haben könnte, sondern daran, dass Behörden und Gerichte das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht
respektieren.
Nachdem Exekutive und Judikative die Existenz des Grundgesetzes nicht achten, die Legislative nicht sicher stellt, dass Exekutive und Judikative ihre Beschlüsse/Gesetze nicht achten, wie soll dann
eine Verfassung/ein Grundgesetz noch funktionieren?
Rechtsstaatlich sollte sich die Bundesrepublik Deutschland in angrenzenden Ländern ein Beispiel nehmen (vgl. Entscheidung des EuGH vom 27.05.2019).
Wenn das Grundgesetz in seiner Existenz von Legislative, Exekutive und Judikative bestritten wird, was soll dann die ganze Zitiererei des Grundgesetzes. Wenn das alles nichts nützt, wo leben wir
dann? Ein Volk ohne Verfassung gibt es nicht. Diese Situation muss den NS-Juristen, die wider erwarten nicht ausgestorben sind, zuzuordnen sein.
Wo gibt es heute noch, außer in der Justiz, dass wissenschaftliche Meinung zitiert und als Entscheidungsbegründung dient, wenn diese nicht wissenschaftlich gegengeprüft ist?
Gemessen an der viel kritisierten KI ist festzustellen, dass die Zahl der Fehlurteile sinken würde, vor allem zeitlich schneller und kostengünstiger darstellbar wäre. Jeder könnte seine Entscheidung
selbst abholen. Der Einsatz von Rechtsanwälten ist nur dann legitim, wenn anderen Juristen "ein X für ein U" gemacht werden soll. Bereits dies würde schon die eigentliche Absicht erkennbar
machen.
#1871
WernerE(Mittwoch, 01 November 2023 16:03)
#1868 Zitate:
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind wegen ihrer Rechtsbeugung angezeigt. Die Anzeigen werden aber von der Stastsanwaltschaft nicht verfolgt.
Es ist schwierig bei der Missachtung der Funktionstrennung (Staatsanwaltschaften und Justiz haben die gleiche ministerielle Aufsicht) von einer Strafanzeige gegen einen Richter auszugehen, da die
Staatsanwaltschaft gegen einen Kollegen keine Anklage erhebt.
Richtig:
Eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter LSG München Dr. W. Kainz
Falschaussage in der dienstlichen Stellungnahme zu Dr. U. Glatzmeier
Hier gab es eine eidesstattliche Aussage eines Ehren Richters. SG
Wurde vom Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter K. Heidenreich (U. Hoenes) nicht weiter verfolgt und eingestellt.
Ebenso die Anzeigen wegen Rechtsbeugung der Generalstaatsanwaltschaft München
gegen OSTAW Heidenreich und RiLSG.
Ist mir auch inzwischen klar, wenn man bedenkt, dass man gelegentlich in der Gaststube
miteinander zum Essen verabredet ist und wenn man weis, dass der RiLSG vorher im
bayr. Staatsministerium für Soziales gearbeitet hat.
Getreu dem Motto: Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus!
WernerE - der im Süden bei den Politikern schon mal seine Meinung kunt tut!
#1870
Mazi(Dienstag, 31 Oktober 2023 12:43)
Zynisch könnte man entgegnen:
So wie andere etablierte Parteien auch.
#1869
Mazi(Dienstag, 31 Oktober 2023 12:41)
Bundeswirtschaftsminister Habeck warnt davor, dass die Industrie Deutschland den Rücken kehrt, fürchtet aber nicht, dass die Wähler, letztlich die GRÜNEN mangels Fachwissen nicht mehr wählen.
Für wie blöd halten die GRÜNEN den Wähler und wie halten die Amtsträger es mit ihrem Eid auf das Grundgesetz?
Folgenden Beitrag lege ich zugrunde:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-erneuert-forderung-nach-industriestrompreis-und-warnt-vor-abwanderung/ar-AA1j8Enl?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=abeb4ceba1644500868da5536dd9f87c&ei=122
#1868
Mazi(Dienstag, 31 Oktober 2023 11:07)
#1865
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind wegen ihrer Rechtsbeugung angezeigt. Die Anzeigen werden aber von der Stastsanwaltschaft nicht verfolgt.
Es ist schwierig bei der Missachtung der Funktionstrennung (Staatsanwaltschaften und Justiz haben die gleiche ministerielle Aufsicht) von einer Strafanzeige gegen einen Richter auszugehen, da die
Staatsanwaltschaft gegen einen Kollegen keine Anklage erhebt.
Anders war es beim Oberstaatsanwalt Badle in Hessen. Er war zwar für die Korruptionsbekämpfung zuständig, aber hat diese Aufgabe nicht ausgeführt. Er war wahrscheinlich einer der schlimmsten
Straftäter.
Dort ist die Strafanzeige stellende Person anschließend verstorben. Dem Vernehmen nach hat der urteilende Richter zwar dargelegt, dass das hessische Justizministerium über keine Kontrollmechanismen
verfügt, aber geändert hat dies an der Beanstandung nichts.
Es darf davon ausgegangen werden, dass dies im Einvernehmen der hessischen Landesregierung erfolgt(e).
Im Gegenteil, der verantwortliche Minister war zuvor Präsident des OLG Frankfurt am Main und hat vor wenigen Monaten den Präsidenten des LSG Hessen, Herrn Dr. Seitz, zum Präsidenten des OLG Frankfurt
am Main ernannt.
Es liegt nahe, dass auch heute noch eine Parallelregierung nicht ausgeschlossen ist.
Die Frage, die zustellen ist, in welchem Rechtsstaat dann Art. 19 Abs. 4 GG angewandt wird? Gewiss zählt die Bundesrepublik Deutschland nicht zu diesen Rechtsstaaten.
Das ist immer wieder die gleiche Leier.
#1867
Mazi(Dienstag, 31 Oktober 2023 10:45)
Der Bundesjustizninister Buschmann macht sich Sorgen um das freie.Mandat. Weshalb wohl?
Bekanntlich ist eine Verschärfung der Bestechung von Abgeordneten geplant. Aus diesem Vorstoß ist abzuleiten, dass Abgeordnete sehr viel nebenbei erzielen.
Rechtsstaatlichkeit scheint bei ihnen nicht zum.Vokabular zu gehören. Wir erkennen dies auch daran, dass zwar das Volk nach Art. 20 GG alle Macht hat, aber seine Vertreter kümmern sich nicht
darum.
Eigentlich ist es logische Konsequenz, dass sich Exekutive und Judikative nicht um die Beschlüsse der Legislative kümmern. Daraus folgt auch, dass das Grundrecht des Bügers (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht
geachtet wird. Letztlich versucht der Bürger auch bei gleichgesinnten Richtern sein Recht zu suchen.
Das passt einfach nicht. Und stellt er Szrafanzeige, dann wird diese von Amtsträgern bearbeitet, die ihre Kolleg:innen schützen.
Da stimmt vieles Hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit nicht. Ich nehme an, das hängt mit den NS-Juristen zusammen.
#1866
Mazi(Montag, 30 Oktober 2023 11:57)
#1865
Richtig! Aber es gibt einen Unterschied. Der Unterschied besteht darin, dass Amtsträger der Staatsanwaltschaften ihre Treuepflicht verweigern und ihre Kolleg:innen nicht anklagen. In dem Fall ist
auch ein Richter nicht befugt eine Entscheidung zu treffen.
Die Richter sind nicht verurteilt, gelten weiterhin als Saubermänner und führen nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaften ihre Amtstätigkeit weiterhin unbescholten aus.
Der EuGH hat am 27.05.2019 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Funktionstrennung widerrechtlich ist. Dies sei in Deutschland einmalig.
Da nach Art. 20 Abs. 3 GG alle Amtsträger nach Gesetz und Recht zu handeln haben, wären sie auch zu der zitierten richterlichen Entscheidung verpflichtet. Das machen sie aber nicht und kommen damit
ihrer Treuepflicht nicht nach.
Wenn das Volk im Bundestag vertreten wird, dessen Beschlüsse in Exekutive und Judikative nicht befolgt werden, dann ist es fraglich, weshalb wir uns diesen teuren Bundestag leisten und was Art. 20 GG
mit seiner Formulierung meint?
#1865
Mazi(Montag, 30 Oktober 2023)
Nach meinen Erfahrungen werden in der Sozialgerichtsbarkeit in Hessen keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bsg-vielklaeger-verfahrensdauer-entschaedigung
Wenn keine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wird, wie sollte dann ein Amtsauftrag ausgeführt worden sein?
M.E. ist eine Nichtzulassungsklage ohnehin nicht zulässig. Die Entscheidungen sind weiterhin nicht nach Art. 19 Abs. 4 GG entschieden.
Es ist eine viel höhere Geldzahlung nach dem Gesetz fällig.
#1864
WernerE(Sonntag, 29 Oktober 2023 13:03)
Machen sich Richter bei Ausspruch eines falschen Urteils strafbar?
Wer kann sich wegen Rechtsbeugung strafbar machen und welche Strafen drohen?
https://www.kanzlei.law/strafrecht/strafverteidigung/anwalt-straftat-strafgesetzbuch/amtsdelikte/rechtsbeugung/
Man glaubt es kaum, aber hier könnten auch Richter angezeigt werden.
#1863
Mazi(Sonntag, 29 Oktober 2023 11:52)
Das Wohl des deutschen Volkes - und darauf hat die Regierung ihren Eid geleistet - ist, dass die Mehrheit des deutschen Volkes diese Regierung nicht (mehr) will und nach dem Willen des deutschen
Volkes Neuwahlen angesagt sind. Zu groß ist die Diskrepanz zwischen dem Wissen nachdem die Wähler gewählt haben und dem was tatsächlich vorhanden ist. Die Wähler wurden vorsätzlich getäuscht.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-wechsel-gepl%C3%A4nkel-in-berlin/ar-AA1j1Q9m
Es erscheint unerhört, dass die Regierung nicht zum Wohl des deutschen Volkes handeln will. Eine größere Missachtung des Grundgesetzes ist m.E. nicht denkbar. Nicht die Gruppe der "Reichsbürger" sind
bedrohlich, sondern zuerst die eigenen Behörde und deren Amtsträger.
#1862
Mazi(Samstag, 28 Oktober 2023 20:10)
Habeck ist nicht nur für die hohen Strompreise verantwortlich, hat das Volk betrogen, sondern ist auch für die prekäre Lage der deutschen Industrie verantwortlich.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich: https://www.focus.de/politik/deutschland/drei-saetze-aus-habecks-neuer-strategie-zeigen-deutschlands-grosses-schlamassel_id_233770489.html
Das mag zwar zutreffen, aber verantwortlich für die Bundesregierung ist immer noch Olaf Scholz und die SPD.
Unter diesen Vorzeichen ist es also fraglich, ob jemand überhaupt noch den Mut aufbringt, die GRÜNEN oder die SPD zu wählen.
Zur Wahl stehen damit nur noch die CDU/CSU, die AFD, sonstigen Parteien und die noch nicht gegründet Partei "BSW" von Sarah Wagenknecht.
#1861
Mazi(Samstag, 28 Oktober 2023 16:47)
Zu allem Überfluss hat die gleiche Berufsgenossenschaft, die zuvor der Sozialgerichtsbarkeit anzeigte, wesentliche sachbezogene Dokumente ihrer Verwaltungsakte entnommen zu haben, behauptet danach
eine Verwaltungsentscheidung getroffen zu haben.
Da Verwaltungsentscheidungen nach dem Rechtsstaatsprinzip grundsätzlich alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse zu dokumentieren haben, nachweislich wesentliche sachbezogene Geschehnisse jedoch
entnommen wurden, kann die Berufsgenossenschaft keine gültige Verwaltungsentscheidung getroffen haben.
Dass dies auch noch richterlicherseits bestätigt wird, dokumentiert deren sachliche Ausbildung.
Es geht m.E. nicht um einen richterlichen Irrtum, was ein Grund für ein Fehlurteil sein könnte - weil eine fehlerhafte Ausbildung keinen Irrtum begründen kann -, sondern um die fehlerhafte Anwendung
der Gesetze.
Es ist davon auszugehen, dass die Behörden/Gerichte (die Exekutive), die Beschlüsse des Deutschen Bundestages (die Legislative) nicht befolgen.
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG Amtsträger auf die Befolgung von Gesetz und Recht vereidigt sind, sie aber Gesetz und Recht nicht befolgen, dann sind entscheidende Fehler bei der Personalauswahl erfolgt. In
dem Fall haben nicht nur Konsequenzen bei dem ausführenden Amtsträgern, sondern auch bei deren Vorgesetzten und deren Vorgesetzten unumgänglich.
Nach dem Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist bestätigt, dass ein Amtsträger einerseits die Existenz des Grundgesetzes bestreitet und andererseits zur Durchsetzung von Staatsmacht vom
Staat eingesetzt wurde. Es ist sachmöglich die Treuepflicht zu verweigern und andererseits ein Staat auf deren Grundlage zu führen.
#1860
Mazi(Samstag, 28 Oktober 2023 16:29)
Die (noch) nicht gegründet "Wagenknecht-Partei" fast so stark wie die Regierungspartei SPD.
Da kann doch etwas nicht stimmen.
Es liegt nahe - und das kann belegt werden -, dass die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht befolgen. Es wird Wagenknecht zugemutet, dass sie das Grundgesetz befolgt und einfordert
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/b%C3%BCndnis-sahra-wagenknecht-umfrage-schock-f%C3%BCr-scholz-wagenknecht-jetzt-schon-fast-so-stark-wie-die-spd/ar-AA1iZE8K?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=28d1038b1cc04ee18202b26f8c217579&ei=24).
Es ist hinreichend belegt, dass das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 (Rechtsweg) nicht gewährt wird. Auf dieser Grundlage werden die Klagen der Bürger eingereicht. Aber Amtsträger/Richter
entscheiden nicht nach dem Gesetz und erklären sehr laut, dass ihre Entscheidung eine Amtsaufgabe sei und dem Gesetz folgen würde.
Da in meinem Fall die Berufsgenossenschaft schriftlich eingeräumt und den Richtern bekannt macht, wesentliche sachbezogene Dokumente ihrer Verwaltungsakte entnommen zu haben, behaupten diverse
Richter deren Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben und bestätigen deren Richtigkeit.
Da die Verwaltungsakte nach dem Bundesverfassungsgericht nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu sein hat und diese Entscheidung für alle Behörden und Gerichte verbindlich
ist, kann eine richterliche Entscheidung auf Grundlage einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten nicht nach dem Gesetz sein.
In Fällen, in den die Beklagte Dritten Dokumente vorenthält, ist gesetzlich in § 444 ZPO geregelt, dass in diesem Fall die Beanstandungen des Klägers als bewiesen anzusehen sind.
Da in meinem Fall die Richter die Verwaltungsentscheidungen anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten kontrolliert haben wollen und deren Entscheidung bestätigen sowie
die "vorsorgliche" Regelung des § 444 ZPO nicht anwenden, ist es ausgeschlossen, dass deren Entscheidung nach dem Gesetz erfolgt sein kann.
Es ist in der Tat so, dass mehrere Richter der Sozialgerichtsbarkeit (in Reihe) die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung bestätigt haben, aber mehrheitliche Entscheidungen sind im Recht
unzulässig.
Anzumerken ist, dass sie eine unwahre und unvollständige Verwaltungsakte (schriftlich bestätigt seitens der Beklagten) an Gutachter weitergegeben haben und deren Gutachten wiederum als Grundlage zur
Urteilsbegründung benutzt haben.
Das sind Methoden der NS-Juristen.
Es ist hinreichend belegt, dass seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet ist.
Mangels der Dienstaufsicht seitens des dienstaufsichtsführenden Beamten, des zuständigen Ministers, des verantwortlichen Ministerpräsidenten des jeweiligen Bundeslandes ist die Annahme des
Bundesrates, dass die Justiz von jeweiligen Bundesland beaufsichtigt wird, zu hinterfragen bzw. anzuzweifeln.
#1859
Mazi(Donnerstag, 26 Oktober 2023 10:05)
(Fortsetzung)
Folgt man den Nachweisen, ist davon auszugehen, dass der Staat nicht nur gegen die Funktionstrennung (vgl. Feststellung des EuGH vom 27.05.2019) sondern auch wissentlich gegen das Volk handelt.
#1858
Mazi(Donnerstag, 26 Oktober 2023 10:02)
(Fortsetzung)
keine Kontrolle der richterlichen Entscheidungen vorzunehmen, dann ist deren Tätigkeit darauf beschränkt, nachzuprüfen, ob denn die Institution wenigstens rechtens ist. Da die Funktion des
Bundessozialgerichts im Grundgesetz bereits genannt ist, erhebt sich bei anderer Auslegung der Aufsicht der Justiz dann die Frage, was dann in den einzelnen Ländern dann unter der Justizaufsicht
verstanden werden könnte.
Ich stelle mich hinter die Argumentation des EuGH vom 27.05.2019 nach der nur in Deutschland die Funktionstrennung nicht eingehalten wird und Exekutivorgane Amtsaufgaben der Justiz wahrnehmen. Es
kann/darf grundgesetzlich nicht der Verfassung entsprechen, dass Richtern erlaubt wird, Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen.
Unter dieser Maßgabe ist eine Abgrenzung zur AFD nicht nachvollziehbar bzw. nachvollziehbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Existenz des Grundgesetzes faktisch bestreiten.
Wenn also die Existenz des Grundgesetzes nicht bestritten wird, dann ist der Staat verpflichtet seine Staatsmacht von Amtsträgern ausführen zu lassen, die ihrer Treuepflicht nachkommen.
Was die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit angeht, ist dies anhand der nachgewiesenen Fälle nicht nachvollziehbar. Es sind also zur Durchsetzung des Grundrechts (Art. 19 Abs. 4 GG) die Richter
um die NS-Juristen zu bereinigen. Erfolgt dies nicht, ist davon auszugehen, dass der Staat/die Behörden und Gerichte nicht nach dem Volk handelt (Art. 20 GG).
#1857
Mazi(Donnerstag, 26 Oktober 2023 09:41)
Wenn Richter/Amtsträger nicht nach dem Gesetz entscheiden, aus welchem Grund können dann Kläger auf Recht Vertrauen?
Es ist hier hinlänglich nachgewiesen worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. Wenn Amtsträger nicht dem Gesetz, der Verfassung, folgen, weshalb sollen dann
Bürger von einem Rechtsstaat ausgehen?
Sachlich hat das Bundesverfassungsgericht 1983, Az. 2 BVR 244 und 310/83, bereits entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen. Am 27.05.2019 hat der EuGH bereits entschieden, dass keine Exekutivorgane Amtsaufgaben der Judikative ausführen dürfen (Funktionstrennung).
Wenn Landtage die Exekutive kontrollieren und die Länder die Judikative kontrolliert, dann muss in Zweifel gezogen werden, dass die Judikative ihre Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz, der Verfassung,
ausführt. Wenn die Landtage ihre Amtsaufgaben, respektive die Landesregierung, nicht nach der Verfassung ausführen, darf hinterfragt werden, in was die angedachte Abgrenzung zur AFD bestehen
könnte.
Da die Nachweise fehlerhafter Amtsführung in den Sozialgerichtsbarkeit erbracht ist, deren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz erfolgen, bestehen Zweifel, ob sie dann Amtsaufgaben wahrgenommen
haben. Da Art. 97 Abs. 1 GG Amtsentscheidungen absolut an diese feste Verbindung dieser Entscheidungen an diese Vorschrift bindet, ist davon auszugehen, dass diese Entscheidungen nicht nach dem
Gesetz erfolgt.
Da das Bundessozialgericht im Grundgesetz als Institution der Judikative genannt ist, ist daran nicht zu rütteln. Da die Institution aber von Amtsträgern lebt, diese aber nicht nach dem Grundgesetz
handeln, ist die Forderung, dass auch dessen Amtsträger nach dem Grundgesetz handeln, nachvollziehbar.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber nicht nach dem Grundgesetz, der Verfassung handeln, stellt sich die Frage, bei wem Kläger ihre Klagen einreichen und was sie erwarten dürfen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz handeln, stellt sich die Frage, was Landesregierungen dann überwacht haben will. Demzufolge stellt sich natürlich auch die Frage, wass der
jeweilige Landtag kontrolliert haben könnte und der Bundesrat unterstellt haben könnte, wenn die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen.
Es stellt sich also die Frage, ob der Bundesrat eine Prüfung vorgenommen haben kann, wenn die Institution bereits im Grundgesetz bereits genannt ist, die Entscheidungen der Amtsträger nicht nach dem
Grundgesetz vorgenommen wird?
Wenn die Länder den Amtsträgern/Richtern zubilligen
#1856
Mazi(Mittwoch, 25 Oktober 2023 21:32)
Habeck soll Volksvertreter sein?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/industriestrategie-habeck-hat-eine-strategie-aber-keinen-plan/29463594.html
Offensichtlich hat er weder einen Plan, noch eine Ahnung von Führung.
Gleichwohl halte ich Herrn Habeck und Frau Baerbock auf einem gleichen Niveau.
#1855
Mazi(Mittwoch, 25 Oktober 2023 21:07)
#1854
Vorsicht! Amtsmissbrauch wurde 1941 von Adolf Hitler als Straftatbestand aus dem Strafrecht gestrichen und nicht wieder eingeführt.
Das Bundessozialgericht ist als Institution im Grundgesetz explizit zwar genannt, aber seine Funktion führt es nur mittels Amtsträger, die den Eid auf das Grundgesetz geleistet haben und ihre
Amtstätigkeit nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausüben.
Da die richterlichen Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz getroffen werden und alternativ auch keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Behörde
zugrunde liegen, ist es unmöglich, dass je eine Amtsaufgabe, eine Entscheidung nach dem Gesetz, getroffen wurde.
Die Landesregierungen stehen im Verdacht, darum zu wissen und es dennoch zu dulden.
Da Amtsaufgaben nur von Amtsträgern übernommen werden können, die eingesetzten "Amtsträger" aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, anzuklagen und zu verurteilen sind, ist davon davon auszugehen,
dass in der Judikative keine Amtsträger/Richter zur Erfüllung einer Amtsaufgabe eingesetzt wurden und werden.
Die Landesregierungen sind aufgefordert, nachdem dem Bürger das Grundrecht des Rechtsweges (Art. 19 Abs. 4 GG) eingeräumt ist, Sorge dafür zu tragen, dass die Amtsaufgaben von Amtsträgern ausgeführt
werden, die der Treuepflicht nachkommen.
Ich gehe davon aus, dass die Amtsträger weiterhin ihre Treuepflicht nicht erfüllen, auszutauschen sind, damit der Staat sich auf funktionierende Weisungen des Volkes, des Deutschen Bundestages und
Länderparlamente verlassen kann. Da dies bisher nicht der Fall ist, erscheint es unwesentlich, ob eine AFD die Verfassung achtet oder nicht. Die bisherigen Parteien haben unter Beweis gestellt, dass
sie dies eben so wenig tun.
Eine Abgrenzung der AFD oder zu den "Reichsbürgern" zu den etablierten Parteien vorzunehmen, erscheint mir anhand der Verfassung wenig nicht sinnvoll.
Würde in Deutschland die Funktionstrennung funktionieren, wären Ihre Beanstandungen gewiss nicht vorhanden (vgl. auch EuGH vom 27.05.2019).
#1854
WernerE(Mittwoch, 25 Oktober 2023 15:53)
#1851 Zitat:
Es ist davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaften und Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach ganz anderen Gesetzes ihre Entscheidungen treffen.
Richtig erkannt! - Mammon regiert hier!
Wie schreibt Erich Neumann Alias Unfallmann
Arbeitsunfall §8 SGB VII und Berufskrankheiten gibt es ohne Gesundheitsschaden / Tod
NICHT.
In jedem Bescheid bei anerkannten AU oder BK muss drinnen stehen, welche Erkrankungen vorhanden sind.
Stehen diese nicht dort beschrieben, dürfte das als ein grober Verstoß gewertet werden.
Ich habe mir erlaubt meine BG anzuschreiben und mir mitzuteilen, an was ich erkrankt
bin und wofür mich die Ärzte behandeln dürfen.
Das was bei Erich abgeht ist sozusagen Rechtsmissbrauch!
WernerE - aus dem Ort mit 1002 J Alter - direkt an der Paar (links+rechts)
#1853
Mazi(Mittwoch, 25 Oktober 2023 12:13)
Diese Maßnahme des Notars aus NRW lässt erahnen, was ich der Judikative los ist!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/lto-presseschau-25-10-2023-altersgrenze-notare-nigeria-schiedsspruch-minister-limbach/
Es sollte dem Notar doch klar sein, dass Richter gemäß ihrem Amtsauftrag das Gesetz zu beachten haben und Gesetzesänderungen vom Volk, dem Deutschen Bundestag beschlossen werden.
Wenn der Notar die Auffassung vertritt, dass sein Anliegen bereits gesetzlich geregelt ist, dann hatte er das Bundesverfassungsgericht anzurufen und dort nachprüfen zu lassen, dass das Gesetz
möglicherweise falsch angewandt wurde. Die angesprochenen Urteile wären demzufolge nicht nach dem Gesetz gewesen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Aber das kennen wir bereits.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Exekutive und Judikative in Deutschland nicht erst seit dem Urteil des EuGH am 27.05.2019 gegen das Gesetz entscheiden und als getarnte "Reichsbürger"
agieren.
Die Amtsausübung des Verfassungsschutzes ist zu hinterfragen, ob hier nicht gegebenenfalls bereits die Funktionstrennung nicht funktioniert, weshalb dies der Fall ist und seit wann die
Funktionstrennung nicht funktioniert.
#1852
Mazi(Dienstag, 24 Oktober 2023 22:54)
Ich hatte schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundessozialgericht die Erforschung seiner Vergangenheit, seiner Nazi-Vergangenheit, ausgerechnet von einer Institution anfertigen lässt,
deren Inhaber regelmäßig bei ihm als Beklagten erscheinen erscheinen.
Es muss schon jemand "mit einem Pfeffersack gepudert sein", der dann noch Neutralität annimmt.
Dass diese Vergangenheitserforschung nicht mit Problemen verbunden ist, der sauberen Abtrennung von der Nazi-Vergangenheit, ist daran zu erkennen, dass die Projektzeit der Forschung schon lange (sehr
lange) abgelaufen ist (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html), offensichtlich mit Schwierigkeiten verbunden ist und der Präsident des EuGH am 28.09.2023 beim
Bundessozialgericht erschienen ist und zuhörenden Richtern Rechtsstaatlichkeit dargelegt haben soll
(https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023_09_28_Besuch_EuGH_Pr%C3%A4sident.html).
Bisher war ich davon ausgegangen, dass Richter die Rechtsstaatlichkeit mit der "Muttermilch" aufgesogen hätten. Das war wohl ein Irrtum meinerseits.
Es gilt nicht die Frage zu klären, ob das Bundessozialgericht zur Rechtsstaatlichkeit gehört oder nicht. Das Grundgesetz hat ausdrücklich dies in Art. 95 Abs. 1 GG dokumentiert.
Tatsächlich ist es aber so, dass eine Behörde nur aufgrund von Amtsträgern entscheidet/lebt. Wenn diese Amtsträger aber nach ganz anderen Kriterien ihre Entscheidungen zu treffen, dann liegt das
nicht an der Institution, sondern an den Amtsträgern.
Wenn diese zudem nicht kontrolliert/überwacht werden, dann ist ein ganz anderes Problem vorhanden.
Wenn dann Staatsanwaltschaften (Exekutvie) die Richter (judikative) nicht anklagen, dann werden die Täter nie verurteilt und sie verbreiten ihr Unwesen weiterhin unbeschadet.
Möglicherweise ist dies auch der Preis den die judikative dafür "bezahlt", dass die Staatsanwaltschaften Amtsaufgaben der Judikative (z.B. Ausstellung europäischer Haftbefehle) übernommen hat.
Nachweislich der Entscheidung der Richter des EuGH war dies nicht hinnehmbar.
Der Verfassungsschutz ist allgemein gefordert (nicht der EuGH Einzelfall bezogen) sicherzustellen, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung erhalten bleibt.
Wenn die Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht erhalten bleibt, dann hat zumindest der Verfassungsschutz "geschlafen" und die Amtsträger sind ihrer Treuepflicht nicht
nachgekommen.
Es gilt die Frage zu klären, wer als "Reichsbürger" gilt. Der, der sich einen Spaß daraus macht, auf die Symbole der Reichsbürger hinzuweisen oder der, der das Grundgesetz nicht achtet.
M.E. sind die eigentlichen Täter, die nicht nach dem Grundgesetz handeln, die Treuepflicht verweigern.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nach dem Grundgesetz zu ernennen. Eidverweigerern ist der Prozess zu machen und sind nach dem Geldwäschegesetz zu bestrafen.
#1851
Mazi(Dienstag, 24 Oktober 2023 22:20)
# 1850
Möglicherweise reden wir von unterschiedlich Dingen.
Mit der Klage verbinden wir das Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 GG) und zitieren dieses in der Fassung des Deutschen Bundestages.
Es ist davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaften und Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach ganz anderen Gesetzes ihre Entscheidungen treffen.
Selbst der EuGH stellte 2019 fest, dass in Deutschland Exekutivorgane judikative Amtsaufgaben wahrnehmen. Dies sei einmalig in Europa. Funktionstrennung wird offensichtlich nur in der freíen
Wirtschaft als unumgänglich angesehen. Anders wollen es Behörden und Gerichte sehen.
Unter dieser Maßgabe, passen in der Tat die eingereichten Klagen vor den Gerichten nicht zu den Entscheidungen der Richter.
Es gilt also zu klären, ob das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweg) überhaupt seitens der Behörden und Gerichte sichergesetellt wirde.
Sorgatz hat öffentlicht gemacht, dass Behörden und Gerichte nicht einmal nachprüfen, ob ihre Amtsträger Gesetz und Recht befolgen.
Jost hat nachgewiesen, dass Behörden das Gesetz nicht befolgen.
Richter des Bundesverfassungsgericht weisen nach, dass Gerichte den Gesetzen nicht folgen.
Der EuGH erklärt in seinem Urteil, dass Exekutivorgane judikative Amtsaufgaben wahrnehmen.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit befolgen richterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht.
Es kann nur so sein, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach einem anderen Gesetz treffen, als uns zugänglich ist.
Wenn überhaupt Klagen erfolgreich sein können, dann müssen Klagen nach den gleichen Grundsätzen eingereicht werden wie Richter diese beurteilen. Mit zweierlei Maß zu messen stellt Amtsträger vor die
gleichen Probleme wie den "Reichsbürger" der vom OVG Niedersachsen verurteilt wurde, weil er seiner vermeintlichen Treuepflicht nicht nachgekommen sei (Az. 3 LD 7/22).
Vor diesem Hintergrund wird auch die Anmerkung des Richters am LG Frankfurt am Main vom 12.05.2023 (Az. 5/24 KLs 7/22) verständlich, dass der dortige Justizminister keinen Kontrollmechanismus
aufgebaut hat. Wie will einer - auch ein Minister - einen Apparat steuern, bei dem Amtsträger machen was und wie sie wollen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wenn eine Kritik zu üben ist, dann nur in der Art, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nachzukommen haben, so wie das OVG Niedersachsen (Az. 3 LD 7/22) auch seine Entscheidung nach dem Grundgesetz des
Deutschen Bundestages auch getroffen hat.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach einem anderen Gesetz treffen, als Kläger ihre Klagen einreichen, dann ist es m.E. nicht verwunderlich, dass die Entscheidungen der
Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nachvollziehbar sind.
#1850
WernerE(Montag, 23 Oktober 2023 23:20)
zu #1848
ich habe jetzt keine eigene Zeitung, aber ich äussere mich hier und zeige auf, was
in DE grundlegend falsch läuft.
Ein Bekannter hat Frust - dafür zuständig ist die SG Richterin Pr....r in Augsburg.
Fachleute und Fachärzte können die Umstände und Erkrankungen nach Arbeitsunfällen
nicht einfach auseinander glauben.
Aber für Frau Richterin in Augsburg, es ist keine besondere Schwierigkeit, somit kann
das nach §105 SGG am Schreibtisch beurteilt werden.
Klar die Frau ist kurz vor Ihrer Pension und da müssen die Altfälle auf gedeih und
verderb abgearbeitet werden. Pfuiteufel würde ich das nennen.
WernerE - ein Mensch der Ungerechtigkeit und Saustall nicht leiden kann!
#1849
Werner(Montag, 23 Oktober 2023 19:26)
Hallo Erich wir haben uns heute am Roland Center kennen gelernt und ich finde Deine Arbeit sehr gut ....viele hätten nicht den Mut das zu tun was Du gerade Du gerade machst ich hoffe es werden mehr
die aufstehen ...Gegen ein paar einzelne kommt die brd noch an ....aber sind wir viele dann tretten sie langsam von ihrer Bühne ab ....und die Seiifen Oper ...wie verarschen wir die Deutschen ist
vorbei....
#1848
Mazi(Sonntag, 22 Oktober 2023 12:01)
Auch das Handelsblatt meldet signifikantes Ampel-Misstrauen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sahra-wagenknecht-umfrage-neue-wagenknecht-partei-koennte-auf-27-prozent-kommen/29459580.html
In meinen Augen bringt damit "jeder" nach Art. 20 Abs. 4 GG seinen Unmut mit dieser Regierung zum Ausdruck.
#1847
Mazi(Sonntag, 22 Oktober 2023 11:52)
#1845
Weder ein Herr Neumann, noch ein WernerE, noch ein Mazi ist im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 4 GG genannt.
Laut dem Grundgesetz hat jeder das Recht des Widerstandes nach dem Grundgesetz. Wir machen lediglich auf die Verletzungen des Grundgesetzes aufmerksam. Die Vorwürfe sind nachvollziehbar belegt.
"Jeder" macht in Umfrage-Ergebnissen deutlich, was er von den regierenden Politikern von deren Umsetzung der Rechtsstaatlichkeit hält und bringt seine Meinung zum Ausdruck.
Wir halten fest, dass nach diesen Umfragewerten diese Meinung, dass die Exekutive keine Amtsaufgaben der Judikativen wahrnehmen kann, vom EuGH geteilt wird.
Sie sprechen die Vergesslichkeit des Kanzlers an. Für diese Krankheit kann er ja nichts. Aber es ist die Aufgabe seiner umliegenden Verantwortlichen, ihn aus der Verantwortung zu nehmen und weitere
Schäden zu vermeiden. Darin schließe ich auch die Verantwortung der Länder ein und im Zweifel auch die Verantwortung der Länderparlamente ein.
Schließlich ist bereits Christian Lindner von der FDP deutlich jünger und ist von dieser Krankheit bereits gezeichnet. Er hat sich in einer Kirche trauen lassen, ohne zu bedenken, dass er Jahre
vorher bereits aus der selben Kirche nach reiflicher Überlegung bereits ausgetreten ist.
Wo gibt es denn so etwas, dass eine ehemalige Richterin und Staatsanwältin ein Bundesland regieren will, aber keine wesentliche Amtsaufgaben wahrnimmt.
Es ist anzunehmen, dass auf der Grundlage der Verfassung, des Grundgesetzes, mit solchen Amtsträgern kein Rechtsstaat zu regieren ist.
Wir halten fest, dass bereits heute auf der Bundesebene einer vorgibt, was weitere zwei Bürger als richtig zu sehen haben. Wenn das das Demokratieverständnis der Politiker sein soll, dann ist es kein
Wunder, dass politisch solches Chaos herrscht.
Wenn das das Verständnis der derzeitigen Ampel-Regierung von SPD, GRÜNEN und FDP ist, dann habe ich die ganzen Jahre geirrt.
M.E. ist das Nazi-Ideologie! Und Nazi-Ideologie ist nach Art. 20 Abs. 4 GG zu bekämpfen!
#1846
Mazi(Sonntag, 22 Oktober 2023 11:29)
Was ist da noch zu sagen?
Einer schreibt anderen zwei vor, was Demokratie bedeutet.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article248130878/Sonntagsfrage-Ampel-faellt-auf-Rekordtief-Wagenknecht-Partei-mit-Potenzial.html?icid=search.product.onsitesearch
Schon lange ist klar, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat ist. Sogar der EuGH hat 2019 festgestellt, dass die Praxis in den deutschen Staatsanwaltschaften einmalig in Europa ist (Az.
C-508/18 und C-82/19 PPU, EU:C:2019:456, Rn. 74)).
Diese Missachtung des Grundgesetzes hat mit der AFD un d deren Verfassungstreue zum Grundgesetz nichts zu tun.
In der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Exekutive Aufgaben der Judikative wahr. In Art. 79 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz heißt es ausdrücklich, dass der Landtag (die Legislative) die
Exekutive (die Landesregierung) kontrolliert.
Wenn die ehemalige Richterin und Staatsanwältin und heutige Ministerpräsidentin gegenüber dem Bundesrat nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht garantiert und diese Amtsaufgabe erst gar nicht
wahrnimmt, wie soll dann das Land Rheinland-Pfalz die Dienstaufsicht über die Justiz führen?
Unlogischer kann man Rechtsstaatlichkeit nicht interpretieren.
Zur Ehrenrettung von Rheinland-Pfalz mache ich bekannt, dass andere Bundesländer gleich verfahren und die fehlenden Rechtsstaatlichkeit ebenfalls zu vermissen ist.
Es kann nicht angehen, dass dem Bürger über ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) ein Rechtsweg vorgegeben wird und die Amtsträger Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht befolgen. Wo sind wir
eigentlich, dass Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht folgen. Das Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, findet nicht nur auf einen einzelnen Beamten Anwendung, sondern ist nach dem Gesetz für
alle Amtsträger verbindlich.
Der Bundesminister der Justiz und die Bundesinnenministerin haben darauf zu bestehen, dass sichergestellt ist, dass die europäischen Menschenrechte gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages von
1952 garantiert sind.
Ich gehe davon aus, dass auch heute noch NS-Juristen ihr Unwesen treiben. Es ist davon auszugehen, dass sie nicht ausgestorben sind, sondern weiter regieren.
#1845
WernerE(Sonntag, 22 Oktober 2023 00:04)
#1844
Zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ist eine dringende Klarstellung erforderlich.
Natürlich ist hier dringend Klarstellung geboten - nur wer soll das effektiv durchführen?
Der Kanzler - welcher zur rechten Zeit Gedächtnislücken hat, wie so manch andere
Politiker auf.
Der Bundespräsident - der sich in vielen Dingen seltsam verhält
Das BSG / BGH - welches noch von Nazigedanken durchzogen ist.
Politiker egal welcher Parteien oder Bundesländer (mit sehr wenigen Ausnahmen)
Erich Neumann - Sie Mazi - und zahlreiche Mitstreiter (wie mich) werden nicht gefragt!
Also wer sollte die Klarstellung in der Bundesrepublik vornehmen?
WernerE - nachdenklich - es gibt nur den Einen aus Mering/Bayern
#1844
Mazi(Samstag, 21 Oktober 2023 17:50)
Die Rechtsbeugungen sind vielfach und keinesfalls auf einen bestimmtes Ansendungsgebiet beschränkt. Ihr folgen die hier aufgezeigten Beispiele:
- Beanstandungen in der Sozialgerichtsbarkeit, wie auch
- den Missbrauchsfällen und dere Umgang in vorgesetzten Dienststellen,
- nicht weitergegeben Alarmmeldungen die zum Tod von zahlreichen Toten im Ahrtal führten oder
- beispielhafter fehlenden Erinnerungslücken unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz.
Zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ist eine dringende Klarstellung erforderlich. Die Vorschrift eines Rechtsweges als Grundrecht verliert dann an seiner Bedeutung wenn andererseits die Amtsträger
ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Ein Urteil des EUGH, dass auf die Einmaligkeit der deutschen Umsetzung in Europa verweist, mag zwar vornehm in der Formulierung erscheinen, setzt aber die Forderung nach Rechtsstaatlichkeit nicht um.
Auch ein Vortrag von dessen Präsident vor den Richtern des Bundessozialgerichts erscheint nicht zielführend.
#1843
Mazi(Samstag, 21 Oktober 2023 17:35)
Der EUGH hat bereits 2019 entschieden, dass es unzulässig ist, dass die Exekutive Aufgaben der Judikative ausführt. Dies sei in Europa einmalig. Dazu hat er als Beisiel auf Staatsanwaltschaften
verwiesen, die europäische Strafbefehle ausstellen.
Weder ein ausländisches Gesetz, noch unser Grundgesetz räumt einem Exekutivorgan das Recht ein, Aufgaben der Judikative auszuführen. Wenn es folglich einen Vergleich mit Europa geben sollte, dann ist
diese Interpretation nicht auf das Grundgesetz zu beziehen. Nach europäischen Recht ist es Amtsträgern lediglich nach dem dortigen Verfassungsrecht erlaubt zu entscheiden. Da die deutschen Amtsträger
das Verfassungsrecht nicht befolgen, sind sie Täter. Da Staatsanwaltschaften wiederum ihre Kollegen nicht anklagen, verurteilen Richter ihre Kollegen nicht und gelten nach den europäischen
Menschenrechten nicht als Straftäter.
Das ist gesetzlich zu unterbinden.
Dies ist ein inakzeptabler Zustand. Diese Praxis muss der Ideologie der Nazis entsprungen sein. Der Einfluss der NS-Juristen ist zurückzudrängen.
Den Amtsträgern ist vorzuhalten, dass sie nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Ihren geleisteten Amtseid brechen sie elementar und vorsätzlich. Da die Amtsträger nicht der
Verfassung, dem Grundgesetz, nicht folgen, ist davon auszugehen, dass sie sich nicht von dem verurteiten "Reichsbürger" unterscheiden.
Da alle vor dem Gesetz gleich sind, kann dass Gerichtsurtel des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, sich nicht darauf bezieht, dass nur dieser einzelene "Reichsbürger" seiner Treuepflicht nicht
nachkommt. Alle Amtsträger sind an das Grundgesetz, an Gesetz und Recht, gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Amtsträger der Staatsanwaltschaften legen solche nachgewiesenen und berechtigten Klagen keinem Richter vor. Folglich darf auch ein Richter nicht über eine nicht eingereichte Klage entscheiden.
Sie betätigen sich richterlich. Da nach den Menschenrechten nur verurteilte Straftäter als solche zu bezeichnen und von der Amtsaufgabe ausgeschlossen sind, übernehmen Amtsträger der Exekutive
Aufgaben, die verfassungsrechtlich der Judikative vorbehalten sind.
Hier ist dringender Handlungsbedarf.
Nach Art. 79 der rheinland-pfälzischen Verfassung kontrolliert der dortige Landtag die Exekutive. Da dieser Landtag tatsächlich die Exekutive nicht kontrolliert, die Exekutive im Bundesrat die
Dienstaufsicht über die Judikative übernommen hat, ist davon auszugehen, dass weiterhin die Prinzipien der Nazis festzustellen sind. Tatsächlich führen Landtag und Landesregierung diese Kontrolle
nicht aus (vgl. Sorgatz und Jost). Wenn der Bundesrat sich seinerseits nicht über die Ausführung der von ihm unterstellten Amtsausführungen informiert und seinerseits beanstandet, wie kann er dann
sicher sein, dass seine Unterstellungen tatsächlich zu treffen?
Eine Landesexekutive, die seitens eines Landtags zu kontrollieren ist, dies aber nicht festgestellt werden kann, ist verfassungsrechtlich nicht verantwortbar. Der Eindruck, dass diese Beanstandungen
der fehlenden Rechtsstaatlichkeit auf das Land Rheinland-Pfalz bezogen sei, ist zwar richtig, aber andere Bundesländer unterscheiden sich erfahrungsgemäß nicht.
Das Urteil des OVG Niedersachsen ist nicht nur auf einen einzelnen Bürger anzuwenden, sondern die Anforderung, der Maßgeblichkeit der Verfassungstreue, ist auf alle Amtsträger anzuwenden. Die
Kontrolle des Volkes in Deutschem Bundestag und Bundesrat, ebenfalls besetzt mit Amtsträgern, ist ebenfalls zu bewerkstelligen.
Es ist nicht glaubhaft vermittelbar, dass ein System, dessen Amtsträger machen was sie wollen, steuerbar sein könnte. Die Durchsetzung von Staatsmacht ist unter diesen Nazi-Ideologien nicht
vorstellbar.
Was wir brauchen ist die unbedingte Treue zu Entscheidungen des Volkes. Anders formuliert heißt es, dass die Gültigkeit des Grundgesetzes nicht nur durch Einzelgerichtsentscheide durchzusetzen ist.
Nachdem das Gru dgesetz geschaffen und in Kraft gesetzt wurde, ist es zu realisieren. Bestimmt ist dies nicht nach der Denkweise der Nazis, "dem Mist", vorzunehmen.
#1842
Mazi(Freitag, 20 Oktober 2023 11:43)
#1841
Sie äussern sich offensichtlich zur Techtsbeugung, nicht aber zu dem bereits festgestellten Eidbruch! Es erweckt den Eindruck, dass ein Eidbruch seitens der Amtsträger laufend der Fall ist.
Nachdem der BGH den Straftatbestand der Rechtsbeugung richterlich bestätigt hat, war der verurteilte Richter seitens der Staatsanwaltschaft nach Art. 20 Abs. 3 GG wegen dessen Eidbruchs
anzuklagen.
Sie haben nicht angegeben, dass dies seitens dieser Amtsträger erfolgt sei. Ich gehe dennoch davon aus, dass die Amtsträger der Staatsanwaltschaft ihrem Amtsauftrag nicht nachgekommen sind und über
den bereits verurteilten Richter wegen dessen Eidbruchs keine Klage eingereicht haben. Demzufolge kann.auch kein.Richter eine Entscheidung nach dem.Gesetz getroffen.haben.
Wenn dies wahr ist - und davon gehe ich aus -, dann schützen sich Amtsträger gegenseitig und treffen damit in ihrer Exekutivfunktion richterliche Entscheidungen, Amtsaufgaben, die der Judikativen
grundgesetzlich.vorbehalten sind.
Das den Amtsträgern der Staatsanwaltschaften dies erlaubt sei, ist ohnehin ein Märchen. Ich gehe davon.aus, dass sie weiterhin.die Nazi-Ideologie verfolgen. Es ist ihnen vom Grundgesetz ohnehin nicht
erlaubt, dass sie als Exekutivorgane judikative Amtsaufgaben.übernehmen. Sie machen es trotzdem und folgen damit der Nazi-Ideologie.
Dass der EuGH bereits 2019 gegen die Staatsanwaltschaften entschieden hat, der Exekutive keine richterlichen Amtsaufgaben zugewiesen hat und sie keine richterlichen Aufgaben übernehmen dürfen, ist in
Europa beispiellos in Europa. Das war ih en vorher nicht erlaubt und das hat sich auch nicht geändert. Sie machen es trotzdem.
Bei soviel Frechheit der Amtsträger der Staatsanwaltschaften liegt es nahe, die Nazi-Ideologien weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland verankert zu sehen.
M.E. ist es vergebliche Liebesmühe, dass der Präsident des EuGH vor den Richtern des Bundessozialgericht die Rechtsstaatlichkeit aus juristischer Sicht erklärt.
Ich habe Grund zu der Annahme davon auszugehen, dass sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit über dessen Rede lediglich "beömmeln".
#1841
WernerE(Freitag, 20 Oktober 2023 00:28)
#1840
Sind wir ehrlich!
Mit Rechtsstaatlichkeit und Gerichten hat dies nichts gemein. Die Ideologie der Nazis ist weiterhin voll erhalten und keinesfalls wegen des biologischen Endes der Friedensrichter der Nazis als
ausgestorben anzusehen.
dazu ein Urteil
https://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/bgh_beschluss_1-str-201-09_rechtsbeugung-durch-richter.html
WernerE - nur der EINE wahre
#1840
Mazi(Donnerstag, 19 Oktober 2023 18:15)
Exekutivorgane sind nicht ermächtigt Amtsfunktionen der Judikative zu übernehmen!
Die Judikative ist grundgesetzlich nicht ermächtigt Entscheidungen gegen das Gesrzz zu treffen. Letztlich gibt es nie eine Entscheidung gegen das Gesetz.
Der EuGH hat bereits 2019 die Entscheidung getroffen, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht berechtigt sind, richterliche Amtshandlungen - wie die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls-
vorzunehmen. Grundgesetzlich ist ihnen als Exekutivorgan nicht erlaubt judikative Aufgaben auszuführen. Das sei nach Feststellung des EuGH einmalig in Europa.
Mit Rechtsstaatlichkeit ist das nicht vereinbar. Da hilft auch die Nachhilfestunde des Präsidenten des EuGH vor den Richtern des Bundessozialgerichts nichts.
Wenn die Treupflicht in der Bundesrepublik nicht erfüllt wird, welche Partei (als Volksvertreter) will sich dann dazu befähigt sehen, diesen Staat noch zu regieren?
Es geht folglich nicht um Prozente, die das Wahlvolk vergibt, sondern um Grundsätzliches.
Sind wir ehrlich!
Mit Rechtsstaatlichkeit und Gerichten hat dies nichts gemein. Die Ideologie der Nazis ist weiterhin voll erhalten und keinesfalls wegen des biologischen Endes der Friedensrichter der Nazis als
ausgestorben anzusehen.
Es reicht seitens des Beck-Verlages nicht die Buchbezeichnungen umzubenennen,. Ideologisch ist die Juraausbildung umzustellen. Es ist festzustellen, dass alle bisherigen Juristen eine Ausbildung nach
dem Weltbuld der Nazis erhalten haben und in den Volksvertretungen der Parteien sitzen.
Wenn auch die Alliierten seinerzeit scheiterten, so ist das immer noch kein Grund, die Nazi-Ideologie fortzusetzen.
Ideologisch ist die Juraausbildung dem Zeitgeist des Grundgesetzes umzustellen. Da davon auszugehen ist, dass die jetzigen Juristen in ihrer Ausbildung den Nazis folgen, ist dies auch kenntlich zu
machen ist.
Wenn das Grundgesetz uns einen Rechtsweg vorschreibt, dann darf der Bürger vom Staat erwarten, dass seine Amtsträger Gesetz und Recht befolgen bzw. ihrer Treuepflicht nachkommen.
Es ist die Frage, wie mit widerrechtlich zustande gekommenen Urteilen zu verfahren ist?
Nach meiner Auffassungen sind Entscheidungen gegen das Gesetz grundgesetzlich nicht möglich. Sie stellen mangels Erfüllung der Voraussetzungen keine Amtsausführungen der Amtsträger dar und sind so
viel Wert "wie das Bellen des Hündchens".
Wenn es keine Entscheidungen nach dem Gesetz gibt, kann auch nicht so getan werden, als wären diese Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen. Dies würde "den Bock zum Gärtner machen". Über eine
Ideologie brauchen wir dann auch nicht zu streiten.
Das wäre dann zwar wie die heutige Praxis, aber das wäre dann gar nichts mehr.
#1839
Mazi(Donnerstag, 19 Oktober 2023 10:37)
#1838
Das Bundessozialgericht hält eine Halbierung der Altersrente neben den Bezügen als Abgeordneter für verfassungsgemäß.
Offensichtlich besteht ein sachlicher Unterschied zwischen dem Gesetz nach dem die Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden und dem Grundgesetz was uns Bürger vorgelegt wird.
Daraus folgt, dass wir Bürger die richterlichen Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit anhand des Grundgesetzes nicht nachvollziehen können.
Wenn alle Macht vom Volke ausgeht und wir nicht über ein gültiges Grundgesetz verfügen können, dann ist diese Maßgabe des Grundgesetzes zu unserer Beruhigung, aber nicht Ausdruck dessen, dass dies
überhaupt gelten soll.
Ich habe die Überzeugung, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht mit Amtsträgern besetzt ist, die Gesetz und Recht folgen, ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann haben Richter über ihre Kollegen zu entscheiden. Amtsträger der Staatsanwaltschaften haben nach dem Grundgesetz nicht das Recht Amtsaufgaben
von Richtern auszuüben und die Anklage erst gar nicht zur Entscheidung eines Richters vorzulegen.
Ich unterstelle, dass diese richterliche Entscheidung ein juristisches Nachspiel haben wird und Amtsträger wegen Missachtung der Treuepflicht "ausgesondert" werden. Sie werden künftig unter Einbehalt
ihrer Bezüge ihrem Ehepartner zur Verfügung stehen.
Unerhört, was alles so zugehen mag!
#1838
Mazi(Donnerstag, 19 Oktober 2023 10:17)
Ich zitiere aus der Presseerklärung des Bundessozialgerichts:
"Auf Einladung des Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel fand am 28. September 2023 ein Treffen der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts mit dem Präsidenten des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Prof. Dr. Koen Lenaerts statt. Dieser erläuterte die neuere EuGH-Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“) und zu Vorabentscheidungsersuchen
und legte die interne Arbeitsweise des EuGH dar."
Ich bezweifle, dass die Richter des EuGH zwischen einem alten und neueren Recht unterscheiden.
M.E. war es wichtig, dass seitens des Präsidenten des EuGH den Richtern die Regeln der Rechtsstaatlichkeit erklärt wurde. Eigentlich wäre es Sache der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gewesen, nach
diesen gleichen Regeln ihre Entscheidung zu treffen.
Offensichtlich war dies in der Vergangenheit nicht der Fall.
Wetten, dass es die Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer noch nicht verstanden haben, Recht nach den Gesetzen zu sprechen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben sich von der Nazi-Ideologie noch nie distanziert und treffen ihre Entscheidungen weiterhin gegen das Gesetz, erlassen als Weisungen der Abgeordneten des
Deutschen Bundestages.
Wenn sie den Weisungen nachweislich (wie alle in der Sozialgerichtsbarkeit) nicht folgen, dann können sie auch keine Amtsaufgaben wahrgenommen haben.
Das ist so, als wenn ein Schwuler behaupten würde, ein Kind geboren zu haben.
Ich bestreite nicht, dass sie es vielfach versucht haben und erklärt wird, dass dies ausgerechnet auch gelungen sei. Aber logisch und biologisch ist dies wegen der falschen Annahmen einfach
ausgeschlossen.
Ein Schwuler, ein Amtsträger kann nie einen Auftrag ausgeführt haben, wenn logisch ausgeschlossen ist, dass er den biologischen Regeln nicht folgt.
Zurückzuführen ist dies auf NS-Juristen, von denen sich die Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal losgesagt hat.
Es ist dringend Rechtsstaatlichkeit auch in der Sozialgerichtsbarkeit verbunden mit zeitgemäßer Technik einzuführen und diese Gelder durch Kürzung der Gehälter und Pensionen einzusparen.
Es muss möglich sein, dass Klägern nicht nur der Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG vorgeschrieben wird, sondern dass er sich auch darauf verlassen kann, dass die Amtsträger ihrer Treuepflicht
nachkommen und Gesetz und Recht folgen.
Es ist fraglich, weshalb die Richter immer noch der Nazi-Ideologie folgen und wie mit den Urteilen umzugehen ist.
Die Tatsache, dass ein Bürger gegebenenfalls eine gleiche Entscheidung wie ein "Richter der Sozialgerichtsbarkeit" fällen würde, ist keinesfalls die Legitimation dafür, dass dieser Bürger eine
Amtsaufgabe wahrnehmen würde.
Klaus Ernst sitzt für die Linkspartei im Bundestag. Neben seinen Abgeordnetenbezügen hätte er aber gern auch seine volle Rente. Nun wiesen Richter seine Klage ab – und das nicht zum ersten Mal.
Kriegen Politiker den Kragen nicht mehr voll?
WernerE - der Revoluzer aus Mering
#1836
Mazi(Mittwoch, 18 Oktober 2023 09:16)
Was ist los in der Bundesrepublik Deutschland?
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/953/umfrage/aktuelle-parteipraeferenz-bei-bundestagswahl/
Nachdem nachgewiesen ist, dass die etablierten Parteien die Vorgaben des Grundgesetzes nicht achten, machen was sie wollen, wird jetzt auch noch nachgewiesen, dass sie aus dem Bundestag "fliegen
würden" bzw. schwere Verluste hinzunehmen haben.
Die FDP "fliegt" nach diesen Erhebungen ganz aus dem Bundestag raus und SPD und GRÜNE "lecken bei gerade 14 % ihre Wunden".
Ich denke, dass sich SPD und GRÜNE vorübergehend mit 8,4 % (analog zum Wahlergebnis in Bayern) sehr zufrieden sich äußern.
Ein Hanseat - wie Helmut Schmidt - wäre damit entschieden nicht zufrieden. Aber so ändern sich die Zeiten.
Sind wir ehrlich:
Einer SPD, einer Arbeiterpartei, kann dies nicht gerecht sein. Aber ob dies gerecht oder ungerecht ist, hängt mit den Personen und nicht mit einer Partei zusammen.
Eine Partei ist nur so gut wie sie repräsentiert wird. Es ist nicht davon auszugehen, dass Personen, die vorher schon nicht mit Fachwissen geglänzt haben, sich u.a. an Milliarden von Euros nicht
erinnern können, plötzlich "die Weisheit mit Löffeln gefressen haben".
Jedes System muss eine "doofe Nuss vertragen" können, aber offensichtlich werden wir von lauter "Unfähigen" regiert. In der Fachliteratur ist dieses System als "schöne Peter-Prinzip"
nachzuschlagen.
M.E. stehen wir vor einer Wiederbelebung des Grundgesetzes. Urplötzlich wird erkannt, dass mit Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, kein Staat zu regieren ist.
Nicht Sorgatz, Jost oder der Richter am LG Frankfurt sind als "Überbringer" der Nachricht verantwortlich, sondern die Behörden, die NS-Juristen, sind für die fehlende Treuepflicht
verantwortlich.
Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, wo gibt es denn so etwas. Wenn Staatsanwaltschaften ihre Kolleg:innen nicht anklagen und sich in dieser Form als Richter betätigen,
sollte uns Demokraten zu denken geben. Sie sind weder vom Grundgesetz dazu berufen, noch ist ihnen diese Kompetenz zugeordnet.
Ein Verfassungsschutz, der die Wahrung (freiheitlich demokratische Grundordnung) dieses Systems schützt, ist erst recht als subspekt anzusehen.
#1835
Mazi(Dienstag, 17 Oktober 2023 21:24)
Wo gibt es denn so etwas?
Die Staatsanwaltschaft und letztlich der Ministerder Justiz entscheiden, ob Richter der Sozialgerichtsbarkeit angeklagt werden oder nicht.
Nach dem Grundgesetz sind ausschließlich unabhängige Richter zu Entscheidungen nach dem Gesetz in Ausübung ihres Amtes befugt (Art. 97 Abs. 1 GG).
Im Grundgesetz sind Staatsanwaltschaften bzw. deren Dienstvorgesetzte, die Minister der Justiz, als Entscheider nach dem.Gesetz nicht genannt.
Bereits mehrfach ist erwiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz.treffen. Die Frage ist, weshalb Rechtsanwälte deren Entscheidungen "passieren" lassen?
Da Juristen allgemein nach der Ideologie der Nazis erzogen wurden, ihnen nacheifern, ist davon auszugehen, dass sie gedanklich gleich funktionieren.
Es ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozalgerichtsbarkeit als Täter anzuklagen sind (Art. 20 Abs. 3 GG) und als Straftäter richterliche zu verurteilen.
Staatsanwaltschaften oder die jeweiligen Minister sind nicht befugt Richterfunktionen zu übernehmen.
Da sie Richter nicht anklagen, betätigen sie sich als deren Helfer und sind ebenfalls wegen.Bruch ihres Eids atrafrechtlich zu verfolgen.
Der EuGH hat 2019 bereits entschieden, dass Staatsanwaltschaften, Exekutivorgane, keine richterlichen Aufgaben ausführen dürfen.
So kompliziert ist doch unser Rechtsstaat nicht, dass Staatsanwaltschaften nicht wissen können, dass sie richterliche nicht tätig werden dürfen. Es ist daher davon auszugehen, dass deren IQ-Wert
unterdurchschnittlich sein muss.
#1834
Mazi(Montag, 16 Oktober 2023 09:44)
Für die Sicherheitslage zeichnen die GRÜNEN ihre Mitverantwortung.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Gruenen-Politiker-besorgt-um-Sicherheitslage-in-Deutschland-article24466710.html
Wo gibt denn so etwas, dass die Regierenden sich nicht an die Verfassung, das Grundgesetz, halten?
Das wird nicht einmal den "Schurkenstaaten" nachgesagt. Wenn das Volk auf die Einhaltung des Grundgesetzes besteht, dann kann doch seitens der Regierung nicht von einer Bedrohung der Sicherheitslage
gesprochen werden.
Tatsache ist doch, dass die Verfassung (das Grundgesetz) einzuhalten ist. Dies hat auch für die Regierung verbindlich zu sein. Wenn es eine Bedrohung der Sicherheitslage geben sollte, ist es dann
nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes vor dieser Bedrohung uns zu schützen? Bisher ist mir nicht bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz sich dieser Aussage angeschlossen hat.
Im Gegenteil, die Richter, insbesondere die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, verstoßen gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und handeln gegen ihren Eid nach Art. 20 Abs. 3 GG zu verstoßen. Dass sie
nicht verurteilt werden, als Täter nicht verurteilt sind, ist der fehlenden Anklage seitens der Staatsanwaltschaften zu verdanken (letztlich dem Schutz des Landesjustizminister).
Wo gibt es denn so etwas außerhalb der Bundesrepublik, wo Staatsanwaltschaften und der Landesjustizminister letztlich darüber bestimmen, ob ein Richter entscheiden darf. M.E. ist dieses Delikt auf
die NS-Juristen zurückzuführen. Da auch die jetzigen Juristen dieser Ideologie folgen, vermag ich nicht zu erkennen, worin der Unterschied zwischen den Juristen der Nazis und den heutigen bestehen
könnte.
Eine Justiz, die dem Land aufsichtsrechtlich unterstellt ist, dass seine Amtsaufgabe aber nicht wahrnimmt, kann doch nicht ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellen. Der Bund ist
mangels der fehlenden Beaufsichtigung der Länder m.E. verpflichtet, das Grundrecht des Bürgers zu schützen und Anklage gegen die Justizminister einzufordern.
Grundgesetzlich ist zur Bereinigung, die Gewährleistung der Grundrechte, hart (sehr hart) durchzugreifen.
#1833
WernerE(Sonntag, 15 Oktober 2023 23:29)
Zitat 1818
Mit guten Sprüchen ist dem Ansehen der deutschen Sozialversicherung nicht zu helfen.
Melde dem Vorgesetzten die erkannten Merkwürdigkeiten!
Der dt. Sozialversicherung kann man nicht helfen, es gibt soviel Auffälligkeiten, dass
man nur noch die Hände über den Kopf zusammen schlagen Kann.
Dein Namensvetter hat ein Schreiben an den Vorstand des Weißen Ringes geschrieben mit
folgendem Inhalt : Zitat:
Ziel muss es sein, dass bei Antragsverfahren auf Zustimmung geprüft wird und nicht
auf Ablehnung trifft auf mein vitales Interesse als freier investigativer, auf Wirtschaftskriminalität, unterdrückte Pressefreiheit, Politverflechtungen, Justizdefizite
und Mängel im Gutachterwesen ausgerichteter Journalist, denn OEG ist eines meiner Schwerpunkt-Themen.
Dass das krasse Gegenteil die Alltags-Realität ist, wissen Sie und so interessiert mich einerseits Ihre vertiefende Position dazu, vor Allem aber eine pragmatische Coop-Bereitschaft, um diese
himmelschreienden Missstände ein für alle Male zu beenden.
Dazu skizziere ich Ihnen die wesentlichsten Erfahrungs-Momente reiner non-pro- fit Initiativen zur Selbsthilfe mit den, für Betroffene, Geschädigte und Opfer dort Eintretenden, deren Frontmann zu
sein, ich Ehre und Vergnügen habe: lenkt den Blick auf die Tausende von traumatisierten Opfern einer Gewalttat, welche ganz offensichtlich Jahr für Jahr und wissentlich durch die öffentliche Hand um
Millionen ihrer Entschädigungen betrogen werden und setzt sich für eine künftig verfassungskonforme Gesetzesanwendung ein.
Schon die Eingangsworte dokumentieren den Missstand.
Egal wo man hinsieht - überall das selbe, gleiche miese Spiel mit Verunfallte,
berufserkrankte und Gewalt zum Opfer gefallene Menschen.
WernerE - der aus dem 1002 J alten Marktgemeinde Mering a.d. Paar
#1832
Mazi(Samstag, 14 Oktober 2023 09:53)
Amtsaufgabe der Ministerpräsidenten und deren Herleitung:
Mit Wirkung von 1953 hat das Volk, der Deutsche Bundestag, entschieden, die Menschenrechte anzuerkennen (EMRK). Der Bundesrat hat diesem Beitritt zugestimmt.
Art. 30 GG schreibt dies vorvor (https://dejure.org/gesetze/GG/30.html). In NRW heißt es bespielsweise: "Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung."
(https://www.land.nrw/ministerpraesident/amt).
#1831
Mazi(Samstag, 14 Oktober 2023 09:37)
(Fortsetzung)
Die Tatsache, dass die Ministerpräsidenten für die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem Bundesland verantwortlich sind und ihnen ebenfalls das Vertrauen der Bürger gegeben ist, ist zweifelhaft,
dass sie dieses Vertrauen genießen. Da die Amtsträger ihre Amtsaufgaben nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen, ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes sicherzustellen, dass die freiheitliche
demokratische Grundordnung nicht überwunden wird.
Mit anderen Worten:
Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben des Grundgesetzes eingehalten werden.
Bekanntlich führen die Amtsträger keine Amtsgeschäfte nach Art. 20 Abs. 3 GG aus, achten das Grundgesetz nicht. Nicht die AFD gilt es danach vorrangig zu verfolgen, sondern die aktuellen Amtsträger
der Behörden, die noch nie nach Art. 20 Abs. 3 GG gehandelt haben.
Es ist fraglich, wenn Amtsträger in so großer Anzahl ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ob dann überhaupt ein medinischer Fall vorliegt und ein Verfassungsschutz überhaupt seine Amtsaufgabe
ausgeübt haben kann?
M.E. bestehen starke Zweifel, ob seitens der Amtsträger die Treuepflicht überhaupt nachgekommen wird. In diesem Fall ist es vorkommen müßig, über die Funktionsfähigkeit eines Rechtsstaates zu
streiten bzw. auf eine Durchsetzung oder Anwendung der Verfassung zu bestehen. Wir müssen auf das Grundgesetz zurück und es umsetzen! Das sicherste es zu bekämpfen kann darin gesehen werden,
Ausbildungswege zu schaffen, die den Nazis folgten.
Wenn Nazi-Ideologie als Grundlagen einer Ausbildung geschaffen werden, ist es nicht verwunderlich, dass dann auch Entscheidungen danach getroffen werden und diese "Typen" ein System unterwandern
#1830
Mazi(Samstag, 14 Oktober 2023 09:36)
Es fällt auf, dass Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger den Rechtsweg vorschreibt, aber keine Amtsträger eingesetzt wird, Gesetz und Recht einzuhalten. Derer Bürger läuft also ins Leere! Er wird behördlich
getäuscht.
Wenn der Bürger also seine Klage einreicht und kein Amtsträger diese Klage gemäß seinem Amtsauftrag bearbeitet, dann kann danach keinebEntscheidung nach dem Gesetz erfolgen (Art. 97 Abs. 1 GG). Das
geht rechtsstaatlich einfach gar nicht. Das sind m.E. reine Hirngespinste der NS-Juristen und ihrem geistigen Umfeld entsprungen.
Wenn juristische Ausbildungen den Nazi-Ideologien folgen ist es zweifelhaft, dass je eine anzuerkennende Ausbildung stattgefunden haben kann. Wenn keine Ausbildung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
erfolgte, auf was kann dann im Rahmen einer Prüfung eine Ausbildung erfolgt sein. Es kann doch nur sein, dass diese Juristen erklären können, ihre Berufsbezeichnung aufgrund einer Ausbildung nach den
Methoden der Nazis erlangt zu haben.
Wenn Richter nach dieser Ausbildung eine "Qualifikation" nachweisen müssen, dann ist es nicht verwunderlich bzw. sichergestellt, dass sie auch zu Nazi-Entscheidungen/Urteilen gelangen.
Wie soll dann ein Amtsträger, ein Richter, befähigt sein, eine Amtsentscheidung zu treffen. Dessen Amtsauftrag erfolgte nach Art. 97 Abs 1 GG und ist dort nachzulesen. Wenn also ein Amtsträger, ein
Richter, keine Entscheidung nach dem Gesetz trifft, wie soll er dann eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben?
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben verlauten lassen, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen (Az. 2 BVR 244 und 310/83). Nach dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern vom 26.07.2013 enthält die Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente und darf nicht
verändert werden. Anhand dieser Verwaltungsakte prüfen die Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde.
Es ist einleuchtend, dass eine Behörde, wenn sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorlegt, dass ein Richter keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen kann. Wenn
er es dennoch vornimmt, dann macht er sich der Rechtsbeugung, dem Bruch seines Amtseids schuldig. Sein Urteil steht im Zusammenhang mit einer Straftat, ist von den Staatsanwaltschaften zur Anklage zu
bringen, zu verurteilen u d die Amtsträger sind zu entsorgen.
Wenn auf "unterster Ebene" keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden, ist es nicht vermittelbar, dass es eine Berufung gegen einen Gerichtsentscheid (Art. 97 Abs. 1 GG) geben
könnte.
Wenn dem so ist, dann ist den Beklagten vorzuhalten, Verwahrungsbruch begangen zu haben. Wenn Richter erklären ohne vorliegen einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert zu haben, dann sind und sie überführt, wegen Rechtsbeugung ebenfalls anzuklagen und in der Folge einem Mediziner unverzüglich vorzustellen.
Da alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben anhand unwahrer Verwaltungsakten Verwaltungsentscheidungen kontrollieren zu haben, dokumentieren sie, dass sie die Existenz des Grundgesetzes nicht
anerkennen, also de facto keine Amtsträger sind.
#1829
Mazi(Freitag, 13 Oktober 2023 10:19)
Wer hätte das geglaubt?
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
ge-cdu-csu-union-afd-deutschlandtrend-wahl-zr-92575192.html
Die CDU allein fast so stark wie alle Ampelparteien zusammen und nur noch 10 % Differenz zwischen allen 3 Ampelparteien zur AFD. Unglaublich!
Heute ist festzustellen, dass die Ampelparteien nicht abgewirtschaftet haben, sondern die Wähler mit Wahlversprechen getäuscht haben.
Es kann und darf nicht sein, dass Parteien sich über ein Täuschungsmanöver an die Macht "putschen", dann dauerhaft (für die Legislaturperiode) dort bleiben und jeden Unsinn dort betreiben dürfen.
#1828
Mazi(Freitag, 13 Oktober 2023 09:49)
Die etablierten Parteien bleiben bei ihrem Kampf gegen die Verfassung und das Grundgesetz. Sie bescheren der AFD weitere Zugewinne. Merken die wirklich nichts oder reicht deren Intelligenz nicht aus,
dass Grundübel zu erkennen und zu bekämpfen? Sind da wirklich nur NS-Juristen in deren Führungsetagen?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.spiegel.de/politik/afd-erreicht-laut-deutschlandtrend-rekordhoch-von-23-prozent-a-a99396d5-757d-4b51-8ec5-76df74d8dfa7
#1827
Mazi(Donnerstag, 12 Oktober 2023 07:49)
Kann man Barbock bzw. den GRÜNEN (noch) trauen?
Diesen Artikel lege ich zugrunde:
https://www.n-tv.de/politik/Baerbock-Natuerlich-machen-wir-keine-Terrorfinanzierung-article24455615.html
M.E. ist es Tatsache, dass die Bundesregierung weiterhin Zahlungen an die Palästinenser leistet. Es wäre zu beantworten, ob diese Zahlungen direkt z.G. von Bürgern oder die Palästinenser geleistet
werden. Es erscheint nicht glaubhaft, dass Zahlungen zur Ernährung von Palästinenser an die Regierung geleitet werden, ohne diese dann pflichtgemäß diese Zahlungen tatsächlich weiterleitet.
Vielleicht leitet sie die Zahlungen nach Kürzung der Zahlungen an die Palästinenser auch weiter. Aber derartige Winkelakkrobatik kennen wir bereits von hier.
Da wird Bürgern ein Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG vorgeschrieben und dann landen sie vor Richtern, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, die gar nicht nach dem Gesetz entscheiden. Die Klage
wegen Rechtsbeugung wird seitens der Staatsanwaltschaften gar nicht vorgenommen, so dass Richter über ihre Kollegen nicht einmal entscheiden dürfen.
Der EUGH hat 2019 dieses Thema bereits aufgenommen und den Staatsanwaltschaften wegen Zweifel an ihrer Unabhängigkeit untersagt, europäische Haftbefehle auszustellen. Die Zweifel an dieser
Unabhängigkeitwerden nicht dadurch beseitigt, in dem ein Teilgebiet, die Ausstellung europäischer Haftbefehle unterlassen werden. Dies ist lediglich Beleg dafür, dass seitens der Politiker nur das
untersagt wird, was ausdrücklich richterlich verboten ist.
Betrachten wir die Justiz in Deutschland, dann ist anzunehmen, dass richterliche Entscheidungen nur von ausländischen Gerichten zu erwarten sind. Der Rüchschluss, dass die deutschen NS-Juristen
weiterhin regieren, obwohl sie bereits lange ausgestorben sein müssten, liegt daher nahe.
#1826
Mazi(Mittwoch, 11 Oktober 2023 20:46)
#1817
Unfug hat Recht, wenn einen ganz anderen Hintergrund hat!
Wenn sich die Behörden nicht an Gesetz und Recht halten (Art. 20 Abs. 3 GG), dann liegt es wohl am Volk, dass es sich nicht klarer ausdrückt.
Im Grundgesetz steht schwarz auf weiß, dass unabhängige richterliche Entscheidungen dem Gesetz folgen.
Es ist wahr, dass immer wieder die Sachvorträge gleicher Struktur sind und seitens der Amtsträger die Klagen immer wieder abgewiesen werden und keinesfalls dabei dem Gesetz folgen.
Welche Lehren ziehen wir daraus? Wenn der Staat nicht dafür sorgt, dass das Grundgesetz eingehalten wird, dann liegt es am Volk klare Verhältnisse zu schaffen.
Als ersten Test können wir die Wahlergebnisse in Bayern und Hessen ansehen. War das etwa den Politikern nicht klar genug? Wenn sich die Behörden nicht an Gesetz und Recht halten (Art. 20 Abs. 3 GG),
dann liegt es wohl am Volk, dass es sich nicht klarer ausdrückt.
#1825
Mazi(Mittwoch, 11 Oktober 2023 20:21)
Es ist anzunehmen, dass die Politiker die vom deutschen Volk gewählt wurden, nun auch an das deutsche Volk denken, wenn es darum geht die hohen Energiekosten zu schultern.
Sieht man auf die üppigen Diäten, fällt es den Politikern (auch ohne die steuerfreien 3.00o Euro für jeden) leicht, die hohen Energiekosten zu bezahlen.
Es geht nicht darum, der Ukraine nicht zu helfen, sondern es geht darum, dass die Politiker offenbar die Bodenhaftung verloren haben. Wahrscheinlich waren die Wahlergebnisse in Bayern und Hessen
nicht deutlich genug.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.welt.de/politik/ausland/article247929066/Russischer-Angriffskrieg-Deutschland-stockt-Winterhilfe-fuer-Ukraine-deutlich-auf.html?icid=search.product.onsitesearch
#1824
Mazi(Mittwoch, 11 Oktober 2023 15:01)
Spätestens jetzt ist klar, dass der Staat Amtsträger/Richter einsetzt, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG) und auch nicht wissenschaftlichen Methoden folgen.
Es ist anhand der Dokumente nachgewiesen, dass diese Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln. Sie verstoßen gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Az. 2 BvR 244 und
310/83.
Sie haben u.a. ihren Eid gebrochen. Sie sind als Täter seitens der Staatsanwaltschaft anzuklagen. Diese Klage wird gegenüber den Gerichten von den Staatsanwaltschaften nicht eingereicht. Folglich
entscheiden auch keine Richter über ihre Kollegen.
Die Staatsanwaltschaften betätigen sich als Helfer dieser straffälligen Täter und sind ihrerseits wegen Bruch ihres Eids ebenfalls anzuklagen.
Der EuGH hat bereits aufgrund der fehlenden Funktionstrennung den deutschen Staatsanwaltschaften untersagt, den europäischen Haftbefehl auszufertigen (Az. C-508/18,
https://jura-online.de/blog/2019/07/23/eugh-sind-staatsanwaltschaften-unabhangig/#Mitwirkung%20An%20Der%20Strafrechtspflege).
Als unverurteilte Amtsträger gelten Richter weiterhin als unbescholten, sind straffrei. Die Staatsanwaltschaft sprechen als Recht, obwohl sie dazu nicht befugt sind.
Damit urteilen Staatsanwaltschaften über ihre Kollegen. Nach dem Grundgesetz ist das unzulässig.
Unzulässig und nicht wissenschaftlich begründen Richter durch Zitat einer Einzelmeinung ihre Entscheidung. In der Wissenschaft ist es dagegen üblich, dass es unzulässig ist, eine Einzelmeinung als
wissenschaftliche Meinung darzustellen
-
https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/peer-review-verfahren-in-juristischen-fachzeitschriften?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
"In der Naturwissenschaft erfreut sich der Peer Review großer Beliebtheit, während er in juristischen Fachzeitschriften unstetig zur Anwendung kommt. In erster Linie überprüft das Verfahren die
angewandte wissenschaftliche Methodik, Originalität und Relevanz sowie Verständlichkeit und Struktur der Arbeit, was Wochen bis Monate beanspruchen kann. Die Dauer ist meist abhängig von dem Umfang,
der Komplexität, Anzahl der Beteiligten und Arbeitsweise der Peers. Peers werden oft unentgeltlich oder nebenberuflich tätig, was die Verfahrensdauer unterschiedlich beeinflussen kann."
Es ist nachgewiesen, dass Amtsträger der Justiz weder ihre Entscheidung nach dem Gesetz und noch nicht einmal nach wissenschaftlichen Methoden treffen.
Kurz:
Der Staat schreibt in Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg vor. Er überwacht nach Veröffentlichung von Sorgatz, Jost und Richter am LG Frankfurt anlässlich der Verurteilung wegen Korruption zur
Korruptionsbekämpfung der Oberstaatsanwalts Badle seine Amtsträger nicht, ob sie Gesetz und Recht anwenden.
Es ist nachgewiesen, dass Richter weder nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) noch nach wissenschaftlichen Methoden entscheiden.
Der Vergleich "mit der Losebude auf dem Jahrmarkt" scheint bei der Judikative nicht widerlegt zu sein.
Wenn die Amtsträger ihren Amtsauftrag nicht ausführen, keine Amtstätigkeit also ausführen, die Staatsanwaltschaften diese Amtsträger wegen Bruch ihres Eids nicht vor einem Gericht anklagen, wo soll
ein Bürger dann seine Zuversicht und den Glauben an das Grundgesetz, die Justiz, herleiten?
Wenn die etablierten Parteien dies nicht zum Anlass nehmen, das Grundgesetz umzusetzen, dann hat das gewiss nichts damit gemein, dass eine AFD möglicherweise, wenn sie die Macht übernommen hat, gegen
das Grundgesetz handelt. Sie haben es ihr schon lange vorgemacht!
Die Existenz und die Unverbindlichkeit des Grundgesetzes haben zahllose Amtsträger bereits vor der AFD praktiziert.
Aus dieser Sicht gibt es zwischen den Parteien keinen Ansatz einer Unterschiedlichkeit. Es ist davon auszugehen, dass kein Amtsträger der Existenz des Grundgesetzes bisher folgt. Wenn kein Amtsträger
dem Grundgesetz folgt, wie sollte dann davon auszugehen sein, dass ein Amtsträger überhaupt eine Amtsaufgabe erledigen würde.
Das hat nichts damit zu tun, ob ein einzelner nicht so entscheiden würde, wie ein Amtsträger. Es ist vielmehr die Frage, ob ein Amtsträger eine Amtsaufgabe auch dann wahrnimmt, wenn er seiner
Treuepflicht nicht nachkommt.
Ich verfolge vielmehr den Standpunkt, dass eine solche Rechtsprechung illegitim und ausgeschlossen ist, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
#1823
Mazi(Dienstag, 10 Oktober 2023 12:50)
Die Ideen der GRÜNEN sind unbestritten korrekt. Nur wissen sie nicht, ihre Ideen auch in der Praxis umzusetzen. Sachlich sind sie nicht zu gebrauchen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/wahlen-in-hessen-und-bayern-die-naechste-gruene-bauchlandung-19231488.html
Nachdem Joschka Fischer bereits gezeigt hat, dass er nicht in der Lage war, Probleme zu lösen, hätte bekannt sein müssen, dass die GRÜNEN nicht als Problemlöser fungieren können.
Es muss eine Zumutung für Baerbock sein, wo sie sich doch als Lokalreporterin in ganz Hannover auskennt, diese Kenntnis auch auf die gesamte Welt zu übertragen. Aus dieser Sicht ist nicht
verwunderlich, dass ein Chinese nicht einmal weiß, wer ihn da gerade "anspuckt".
Es ist auch schwierig vermittelbar, dass Nord Stream in der Ostsee weiter sein soll, als der Bezug russischen Öl via Indien und Schiffen.
Was ich ausdrücken will, dass die Vorstellungen der GRÜNEN nicht nur nicht ausgegoren sind, sie sind sogar abartig.
#1822
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 10 Oktober 2023 07:43)
Hallo WernerE,
in Deinem Kommentar (09 Oktober 2023 21:02) ist ein Schreibfehler, denn es ist nicht die BGHM sondern meine BGHW und nur die hat jetzt einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt. Und wird ggf. die
Streitigkeiten vor dem Sozialgericht Bremen beenden und von der BGHW als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet wird. Wobei natürlich auch der Kollateralschaden aus dem "Krieg" zu ersetzen ist.
Vgl. Unterseite # 24.06.2013: Nebenkriegsschauplatz #
MfG
Erich alias Unfallmann
#1821
WernerE(Montag, 09 Oktober 2023 22:03)
#1818 - Erich sehr gut erkannt - Rainer Unfug ist vermutlich Mitarbeiter Deiner BGHM
Oder wie will man den Schrott den er beschreibt anders interpretieren?
WernerE - es gibt nur den einen Revoluzer in Mering
#1820
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 21:02)
#1813
Wenn Sie ihre Feststellungen als wahr bezeichnen wollen, dann räumen Sie damit ein, dass Sie weder das Gesetz, noch das Recht kennen(Art.20 Abs. 3 GG). Dies vorausgesetzt gehe ich davon aus, dass Sie
in dem "Apparat" eine sehr niedrige Stellung einnehmen bzw. als überfordert anzusehen sind.
Bezüglich der Führung der Verwaltungsakte enpfehle ich Ihnen den Minkommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 und/oder die Auskunft der Bundesregierung zur Führung der
Verwaltungsakte sich anzulesen (Drucksache 19/10084). Sie werden dann erkennen, an welche Kriterien Verwaltungsentscheidungen einer Behörde geknüpft sind.
Es erscheint mir wenig ergebig, wenn Sie permanent gegen gesichertes Wissen argumentieren. Die Richter des EuGH haben bereits 2019 festgestellt, dass in Deutschland eine eigenartige
Rechtsstaatlichkeit praktiziert wird. Sie deckt sich nicht mit vergleichbaren Strukturen anderer europäischer Staaten.
Gehen wir davon aus, dass die AFD eine Angleichung der Rechtsstaatlichkeit an das europäische Ausland erreicht.
#1819
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 20:33)
#1815
Nach der Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts sind nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Dieser Entscheidung folgen die BGs nicht.
Ihren Ausführungen entnehme ich, dass die BG gegen das Grundgesetz und gegen die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts dem Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsskte vorlegen. Wie stellen sich BGs selbst vor, wie neutrale Richter dann vorgeben könnten, ihre Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben?
Die Amtsträger - und ich unterstelle, dass Sie dazu gehören - sind folglich ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Man stelle sich
nur vor wie ein Staat zu führen ist, wenn Amtsträger der Treuepflicht nicht nachkommen.
Ich schließe dabei ausdrücklich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein.
Der EuGH hat in seinem Urteil 2019 die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht nur wegen der fehlenden Funktionstrennung in den Ministerien der Justiz kritisiert. In Europa sei dies nur in
Deutschland gegeben.
Ich schließe daraus, dass auch seitens des EuGH die Funktionstrennung als wesentlich angesehen wird. Daraus ist zu schließen, dass aus richterlicher Sicht, in Deutschland kein Rechtssystem
installiert ist. Dieser Sichtweise schließe ich mich an.
Die zentrale Aussage ist, dass Exekutive, Judikative und Legislative ein einzigartiges Rechtsverständnis in Europa installiert haben.
Wir hoffen, dass nach den Wahlen in Bayern und Hessen die AFD die Durchsetzung des Grundgesetzes, der Verfassung, realisiert wird.
Folgt man der deutschen behördlichen Praxis, haben die NS-Juristen in der Nachkriegszeit bis heute die Interpretation der Rechtsstaatlichkeit in Europa einzigartig gestaltet.
Die Siegermächte hatten nach dem Krieg eingeräumt, es nicht geschafft zu haben, auch die NS-Juristen zu besiegen.
Vor dem Hintergrund, dass die BGs keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten führen, nicht einmal die Verwaltungsakten, die sie führen, sachverständigen Dritten (Richtern) zur
Entscheidungsfindung vorlegen, wer könnte dann erwarten, dass diese Richter eine richtige Entscheidung treffen?
Logisch schließt sich diese Erwartung bereits aus.
Für diesen Fall schreibt die ZPO vor, dass Beklagte, die Dokumente entfernen, die Beanstandungen der Kläger als bewiesen gelten. Wenn Richter gegen die Kläger entscheiden, dann üben sie keine
Amtsfunktion aus. Die Amtsfunktion der Richter schreibt im Grundgesetz vor, dass sie ihre Entscheidung nach dem.Gesetz treffen. ...
Wenn Richter dies nicht vornehmen - und es ist nachgewiesen, dass sie dies nicht vornehmen -, dass sie Täter sind, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Gleiches gilt auch für
die Amtsträger der Exekutive - dazu zähle ich Sie - dann sie wegen Verwahrungsbruch zur Rechenschaft zu ziehen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger der Staatsanwaltschaft zur Anklage (handeln nach Gesetz und Recht) unter Wahrung der Treuepflicht verpflichtet.
Gehen wir davon aus, dass nach den Wahlergebnissen in Bayern und Hessen, mehr Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik umgesetzt und der Richterspruch des EuGH international angepasst wird.
#1818
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Oktober 2023 14:52)
Hallo, Unfug, Rainer!
Mit guten Sprüchen ist dem Ansehen der deutschen Sozialversicherung nicht zu helfen.
Melde dem Vorgesetzten die erkannten Merkwürdigkeiten!
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#1817
Unfug, Rainer(Montag, 09 Oktober 2023 14:22)
„Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
Zitat von Albert Einstein
#1816
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Oktober 2023 14:15)
Hallo, Unfug, Rainer!
Bitte beantworten Sie meine bisher gestellten Fragen, dann werden Sie erkennen, ich muss gegen eine "kriminellen Vereinigung" antreten die nicht zurückrudern wird und vom Gesetzgeber mit einer
Freiheitsstrafe bedroht wird.
Sie möchten erfahren, welche Erwartungen ich an meinen Unfallversicherungsträger mit Hinblick auf den zuvor ausgeführten Absatz bzgl. des beendeten Verfahren mit dem Az.: L 14 U 132/22 habe. Hier
kommt die Antwort:
Ich möchte haben, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, nicht mehr und nicht weniger. Und möchte nicht gegen eine "kriminelle Vereinigung" antreten.
Dieses ist die Wahrheit, und der Unfug, Rainer könnte dafür sorgen, dass die deutsche Sozialversicherung nicht noch mehr an Ansehen verliert!
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#1815
Unfug, Rainer(Montag, 09 Oktober 2023 13:06)
Guten Tag Herr Neumann!
Zur Aufnahme einer Diagnose (egal welche) in einen Bescheid (egal welcher) ist ein Zusammenhang, eine Kausalität erforderlich. Stellen Sie sich das wie eine (Kausal-) Kette vor. Wenn auch nur ein
(Ketten-) Glied fehlt, dann ist die Kette kaputt. Kernschrott.
Die Kausalitätsprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung erfolgt in zwei Stufen. Auf der ersten Stufe ist der naturwissenschaftliche Zusammenhang. Auf der zweiten Stufe ist die Frage zu
klären, ob die schädigende Einwirkung für die geltend gemachte Gesundheitsschädigung wesentlich war.
Bei der Prüfung der Wesentlichkeit handelt es sich um eine vom juristischen Betrachter - nicht vom Mediziner - vorzunehmende Wertung über die Reichweite des Unfallversicherungsschutzes, wobei der
Frage maßgebliche Bedeutung zukommt, ob auch ein alltägliches Ereignis die in Rede stehende Schädigung herbeigeführt hätte.
Die versicherte Tätigkeit, der Arbeitsunfall und der Schaden müssen i.S.d. Vollbeweises nachgewiesen werden, d.h., sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Der
Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und dem eingetretenen Gesundheitsschaden muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Es ist nicht erforderlich, dass der Ursachenzusammen hang mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht. Ein Kausalzusammenhang ist dann überwiegend wahrscheinlich, wenn nach der ärztlich-wissenschaftlichen Auffassung mehr Tatsachen für als gegen einen
Zusammenhang sprechen.
Bleiben nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten der Ermittlung des Sachverhalts rechtlich entscheidende Tatsachen unauflösbar, stellt sich die Rechtsfrage nach der objektiven Beweislast.
Der Versicherte trägt den Nachteil aus der Unaufklärbarkeit der anspruchsbegründenden Normen und Tatsachen, so dass ein Leistungsbegehren abzuweisen ist: Versicherungsverhältnis, versicherte
Tätigkeit als unfallbringendes Verhalten, Unfallgeschehen, rechtlich wesentlicher Zusammenhang zwischen dem versicherten unfallbringenden Verhalten und dem Unfallgeschehen und rechtlich wesentlicher
Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden bzw. Tod.
Darf ich fragen, welche Erwartungen Sie an Ihren Unfallversicherungsträger mit Hinblick auf den zuvor ausgeführten Absatz bzgl. des beendeten Verfahren mit dem Az.: L 14 U 132/22 haben?
#1814
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Oktober 2023 11:53)
Hallo, Unfug, Rainer!
Mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 ist die Tatsache dokumentiert, Mitarbeiter der BGHW haben "REDEVERBOT.
Ferner ist mit dem Beschluss aus dem Landgericht Hamburg vom 13.08.2019 dokumentiert, 45 Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen der BGHW sind zur Geheimhaltung auf unbestimmte Zeit festgesetzt
worden.
Die Beweislast liegt beim Versicherten bzw. bei dem, der daraus Ansprüche herleiten will.
Der Unfallversicherungsträger ist zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet und hat die Unfallfolgen durch medizinische Gutachten aufgedeckt, aber die Diagnose der Unfallfolgen wurde nicht 1:1 im
Bescheid eingetragen. Weitere Beweislast ist vom Versicherten nicht erforderlich.
Die 45 Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, sind der Ansatzpunkt für meine Ansprüche die ich Geheimhalten muss, weil ich von der BGHW seit dem 13.08.2019 bedroht werde.
All dieses ist kein Unfug und auf meiner Webseite nachvollziehbar dokumentiert.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#1813
Unfug, Rainer(Montag, 09 Oktober 2023 10:50)
Hallo Herr Neumann!
Ich bitte Sie mir die Beantwortung Ihre Frage mal so zu erlauben:
Rein hypothetisch:
Sie haben recht; es gäbe dieses „Redeverbot“.
Was ändert das?
Müssen der Versicherte den Schaden beweisen oder ist Ihr Unfallversicherungsträger
dazu verpflichtet Ihnen die Beweise beizubringen? Der Unfallversicherungsträger ist zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet - mehr nicht. Die Beweislast liegt beim Versicherten bzw. bei dem, daraus
Ansprüche herleiten will. Wenn nicht substanziell in der Sache vorgetragen wird, welche Neue Erkenntnisse bringen die nicht bereits Berücksichtigung gefunden haben, gibt es nichts zu „reden“. In
Glanze dieses Lichtes bedarf es keinem „Konstrukt eines Redevebots“.
#1812
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Oktober 2023 10:23)
Hallo, Unfug, Rainer!
bitte beantworten Sie erst meine Frage: Warum die Mitarbeiter der BGHW seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 REDEVERBOT haben.
Danach werde ich weitere Fragen von Ihnen beantworten.
Scheinbar sind Sie ein Mitarbeiter der BGHW dem REDEVERBOT erteilt wurde, insoweit dürfen Sie meine Fragen auch nicht beantworten.
Übrigens werde ich auf meiner Unterseite - 1904: Broschüre von Carl Hofstädt, über seinen Kampf um die Unfallrente - vor Augen führen. Dazu wird auch dokumentiert, Behörden der Berufsgenossenschaften
(BGHW und BG ETEM) fertigen sich untereinander Gutachten in ihrem Sinne an. Und benötigen dazu auch keine Verletztenakte.
Sie können es als "Unfug" bezeichnen, für mich ist es Betrug.
MfG
Erich Neumann, alias unfallmann
#1811
Unfug, Rainer(Montag, 09 Oktober 2023 09:26)
Guten Tag sehr geehrter Herr Neumann!
Es bedarf nicht des „Konstrukts eines Redeverbots“.
Ihren Vortrag als richtig unterstellt, erlauben Sie mir bitte daher folgende (Gegen-) Frage:
Bei Hausverbot Ihres Unfallversicherungsträgers: Warum begeben Sie sich, im Übrigen von diesem unaufgefordert, auf den Weg zu diesem?
#1810
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 08:38)
Es ist die Frage, ob das Wahlergebnis in Bayern und Hessen einen Rechtsruck darstellt oder das Volk lediglich von den Parteien die Ausführung der Vorschriften des Grundgesetz erwartet?
Man weiß es nicht!
Aber nachvollziehbar ist, dass die Parteien insgesamt das Grundgesetz nicht befolgen und die Amtsträger in den Behörden ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Was soll eine Legislative unternehmen als nachzuprüfen, ob denn die Amtsträger ihre Aufgabe nach Gesetz und Recht ausüben? Aber selbst dieser vermeintlichen Logik kommen die Parlamente nicht
nach.
Aber selbst zu dieser Nachprüfung ist die Legislative nicht fähig.
Das soll einen Rechtsruck darstellen, wenn einfach die Treuepflicht eingefordert wird? Mit nichten! Das ist ganz einfache Logik, wenn Amtsträger nicht gehorchen. Dann hat das nichts mit einem Rechts-
oder Linksruck zu tun. Das ist Schlichtes Staatsversagen.
Wir sind wieder beim Thema. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, aber behaupten, eine Amtshandlung vorzunehmen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Staatsanwaltschaften diese Amtsträger nicht anklagen, sie verurteilt und aus dem Dienst entfernt werden.
Wenn diese Richter die gleiche Ausbildung wie die Juristen in den Parlamenten besitzen, dann ist nicht verwunderlich, dass auch die Parlamente nicht nachzukontrollieren, ob die Antsträger der
Treuepflicht überhaupt nachkommen.
Wahrscheinlich hängt das mit den Machenschaften der NS-Juristen zusammen, die das Landesjustizministerium ohne Beachtung der Funktionstrennung organisierten. Es ist festgestellt, dass eine derartige
Organisation einmalig in Europa ist und der EuGH dies bereits in seinem Urteil von 2019 anmerkte.
Beachtlich und bemerkenswert erachte ich, dass die SPD als Arbeiterpartei der FDP zu folgen scheint. Das ist zwar bedauerlich. Wenn aber die SPD nach Helmut Schmidt keine besseren Vertreter als die
derzeitigen aufzeigt, dann ist es eben so.
8 % in Bayern ist schon ein Wort!
Ich kann nicht erkennen, dass die Achtung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) eine politische Richtung anzeigen könnte.
#1809
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Oktober 2023 07:11)
Hallo, Unfug, Rainer!
Offensichtlich haben Sie nicht erkannt oder wollen es nicht erkennen, seit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 haben die Mitarbeiter der BGHW REDEVERBOT.
Geben Sie doch bitte bekannt, ob Sie dafür den Grund erkannt haben.
Vgl. meine Unterseite: XL 18.01.2010 Hausverbot + Redeverbot + Manipulationsvorwürfe halte ich aufrecht
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#1808
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 00:19)
Ich weise auf folgenden Artikel hin:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100255978/ampelfiasko-bei-den-landtagswahlen-das-kontaktgift-der-gruenen.html
Es ist doch ratsam, sich an das Grundgesetz zu halten. Wo gibt es denn so etwas, dass die Amtsträger sich nicht an das Gesetz halten und sogar noch befördert werden? Nicht zuletzt ist die Verletzung
des Funktionstrennungsprinzip zu beachten. Der EuGH hatte dieses allgemein verständliche Prinzip bereits 2019 beanstandet. Statt das System zu bereinigen, hat man es wiederum "kaputt gepflegt".
Offensichtlich zieht das Volk daraus die Konsequenzen.
#1807
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 00:09)
(Fortsetzung)
Offensichtlich waren die Wahlergebnisse in Bayern und Hessen nicht deutlich genug ausgefallen, um rechtsstaatliche Handlungen der Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zu erzwingen. Da die Parteien
vorgeben, dass Signal des Volkes nicht verstanden zu haben, ist anzunehmen, dass das Volk seine Macht nach Art. 20 GG deutlicher zum Ausdruck bringen muss.
Unbestritten war es eine Klatsche für die Ampelregierung. Aber es sollte nicht verkannt werden, dass auch die übrigen Parteien sich nicht an das Grundgesetz gehalten haben. Wenn eine Message von dem
Volk, den Wählern, ausgeht, dann ist es die, dass den Parteien es sehr übel genommen wird, wenn die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Wenn man das abwenden wollte, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht handeln. Nach Art. 20 GG obliegt dem Volk die Macht. Es hat die Macht
"'jeden' in die Wüste zu schicken".
Wenn auch die Macht des Volkes sehr beschnitten ist und die Funktionstrennung in den politischen Kreisen nicht eingehalten wird, so sollte den Parteien und Politikern dennoch diese Möglichkeit
bewusst sein.
Wegen der Überschaubarkeit der Zahlen/Personen, ist mit der Judikative zu beginnen. D.h. aber nicht, dass dort ausschließlich die "Reichsbürger" sitzen. Es wird angenommen, dass sie als NS-Juristen
in allen Staatsgewalten vertreten sind.
Da wir Deutsche "gebrannte Kinder" sind, müssen wir uns davor hüten, alle Amtsträger gleich zu vernichten. Es ist die Sache des Volkes, die Straftat nachzuweisen, Anklage zu erheben und die
Amtsträger verurteilt zu sehen. Erst dann dürfen sie rechtsstaatlich entlassen und zur Verantwortung gezogen werden.
Da die Staatsanwaltschaften ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen haben, das Funktionstrennungsprinzip nicht geachtet wird, stehen auch die zur sofortigen "Säuberung" an. Bereits der EuGH hat in seinem
Urteil 2019 entschieden, dass dort die Funktionstrennung nicht eingehalten wird.
Wenn Exekutive, Judikative und Legislative nicht kontrollieren, ob die Amtsträger tatsächlich nach den Weisungen der Legislative tätig sind, wer könnte dann davon ausgehen, dass die Arbeitsamkeit der
Amtsträger (für Arbeitsamkeit sind sie nicht bekannt)d sich geradezu überschlagen.
Wer dies unterstellt, könnte sich mit seiner Meinung nicht beim Volk wiederfinden.
Die Wähler haben jedenfalls nicht daneben gelegen!
#1806
Mazi(Montag, 09 Oktober 2023 00:08)
# 1802
Nach dem Rechtsstaatsprinzip, so hat es das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden, sind Behörden und Gerichte verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Im
vorliegenden Fall ist dies seitens der BG nicht gegeben.
Dies stellt sich offensichtlich in anderen BGs nicht unterschiedlich dar.
Wenn Dokumente einen Fall nicht betreffen liegt es in der Entscheidung des Richters, dies festzustellen. Wenn nun der von Ihnen in Frage gestellte ärztliche Bericht nicht in Ihrer (ich denke, dass
ich diese Mutmaßung nicht falsch feststellte) Verwaltungsakte enthalten war, kann der Richter nicht eine Entscheidung treffen, dass dieses ihm unbekannte Dokument für seinen Fall nicht entscheidend
sein könnte. Wie sollte ein sachverständiger Dritter neutral überhaupt korrekt entscheiden können?
Nachweislich des Urteils der Richter am LG Hamburg hat die BG mindestens 45 Dokumente entfernt und will sie geschützt wissen (was ohnehin nicht rechtswirksam geht!). Wenn Gesetz und Recht einem
Amtsträger vorschreiben, dass eine Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente enthält, nicht mehr nachträglich verändert werden darf, Richter die Möglichkeit hätten, gegen diese
Vorschrift eine Entscheidung zu treffen.
Wenn einer Entscheidung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegt, dann ist dies auch nicht anders, wenn ein Richterspruch (der ohnehin widerrechtlich ist)
getroffen wurde. Die Entscheidungen mit oder ohne Richterspruch ist ohnehin nicht nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) und daher rechtlich nichtig.
Wie stellen Sie sich vor, dass Richter entscheiden könnten, welches Dokument wesentlich für den Fall und welches unwesentlich sein könnte, wenn er es nicht einmal gesehen hat. Nach den guten Sitten
ist bereits seitens der BG die negative Entscheidung des Richter vorgegeben (wenn unterstellt wird, dass der Richter zur Neutralität verpflichtet ist.
Mit der Entscheidung haben die Richter des LG Hamburg sich als Helfer der BG hervorgetan und dabei geholfen, dass aus der Verwaltungsakte der BGHW wesentliche Dokumente entfernt wurden.
In diesem Fall, so schreibt das Gesetz (§ 444 ZPO) vor, dass die Behauptungen des Klägers als bewiesen gelten. Richter sind nicht berechtigt gegen das Grundgesetz, das Gesetz, zu entscheiden und
haben sich in dem vorliegenden Fall selbst straffällig gemacht. Auftrag der Staatsanwaltschaft war es, Klage gegen die Richter zu erheben, verurteilen und aus dem Dienst entfernen zu lassen. Den
Amtsträgern (in BG, Richtern und Staatsanwaltschaften) ist vorzuhalten, ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen zu sein.
Die Aussage ist doch die, dass die BGHW offensichtlich noch nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorgelegt hat. Damit hat die BG den Richtern die Entgegnung
entzogen, sich geirrt zu haben. Hätten die Richter zudem nach § 103 SGG den Sachverhalt von Amts wegen erforscht, wäre ihnen dies ohnehin aufgefallen.
Da die Verwaltungsakte der Beklagten die Richter bereits in die Irre führte, können Richter auch nicht geltend machen, sich in ihrer Entscheidung geirrt zu haben. Sie haben ihre Entscheidung ja
aufgrund einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der Beklagten getroffen.
#1805
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 22:56)
#1799
Auch der Focus teilt die Wahlanalyse von mir!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/analyse-von-ulrich-reitz-nach-wahl-klatsche-bleibt-scholz-nur-ein-ausweg-wenn-er-kanzler-bleiben-will/ar-AA1hSRIz?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=f719f25207794ee7944e9a37122243e4&ei=10
Spätestens jetzt sind die etablierten Parteien darauf angewiesen, das Grundgesetz tatsächlich umzusetzen und einzuhalten.
M.E. geht kein Weg daran mehr vorbei, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Sie sehen, dass der hier diskutierte Fall des Herrn Neumann niemals wahrhaft entschieden werden kann, wenn seitens der Behörde manipulierte Verwaltungsakten vorgelegt werden.
Auch das Urteil des EuGH von 2019 hat festgestellt, dass bei fehlender Funktionstrennung Handlungsweisen (hier der Staatsanwaltschaften) widerrechtlich sind. Dies hat Bedeutung für die Amtsträger in
den Staatsanwaltschaften, die ebenfalls nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet sind. Nicht Mehrheitsentscheidungen sind zu treffen, sondern Entscheidungen nach dem Gesetz
(Bundesverfassungsgericht von 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83 bzw. Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87).
#1804
WernerE(Sonntag, 08 Oktober 2023 22:41)
#1798
"Die MdE wurde somit ermittelt und beziffert. Sie beträgt „Null“. Hinzu kommt das Problem der (nicht nachweisbaren) Kausalität.
Bitte seien Sie so freundlich erläutern mir, vor dem Hintergrund o.g. Ausführung, die durch den Versicherungsfall verursachte Funktionsbeeinträchtigung, welche Ihrer Meinung nach eine MdE im
rentenberechtigen Ausmaß bedingt?"
Natürlich wurde diese ermittelt, aber nicht korrekt und im vollen Umfang.
Es ist doch bekannt - zum. mir - dass medizinische Sachverständige nur das beschreiben,
was ihnen der Auftraggeber mitteilt.
Würden neutrale, unabhängige med. Sachverständige beurteilen, bräuchte werder
Erich Neumann, noch 1000 andere Geschädigte Klage einreichen.
Wobei die Zahl 1000 vermutlich noch viel zu gering beziffert ist.
Mich würde doch tatsächlich interessieren wer hinter dem Namen Unfug, Rainer steckt!
Ich kenne einen R. Unfug der ist bei einem gesetzlichen UV Träger oder DGUV angestellt.
Soweit meine Erkenntnisse zur dem Vorgetragenen auf der Seite von Unfallmann.
Ich bin überzeugt, würde die BG HW endlich in die Pötte kommen, wäre alles zu Ende.
#1803
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 08 Oktober 2023 22:39)
Hallo, Unfug, Rainer!
Offensichtlich haben Sie nicht erkannt oder wollen es nicht erkennen, am 13.08.2019 hat die BGHW 45 Schriftstücke und Verwaltungsentscheidungen auf unbestimmte Zeit zur Geheimhaltung festgesetzt hat.
Geben Sie doch bitte dafür der Grund bekannt.
MfG
Erich Neumann
#1802
Unfug, Rainer(Sonntag, 08 Oktober 2023 20:09)
Hallo Herr Neumann!
Den „Betrug“ kann ich gerade eben nicht feststellen. Folglich ist da nichts was auf den „Tisch der Öffentlichkeit“ zu bringen ist.
Insbesondere lässt sich in der Konsequenz auch keine „Rechtswidrigkeit“ ableiten. Dies gilt für alle die von ihrem Versicherungsträger bekanntgegebenen Bescheide.
Da ist nichts, gar nichts.
#1801
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 08 Oktober 2023 19:31)
Hallo, Unfug, Rainer!
Offensichtlich haben Sie nicht erkannt oder wollen es nicht erkennen, dass die Tatsache mit dem Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) gesichert ist, es kam an meinem li. Knie zu einem kleinen
Abbruch an der Kniescheibenunterseite und wurde bis dato nicht im Bescheid übernommen und somit auch nicht mit einer MdE bewertet.
Sie können es als "Unfug" bezeichnen, für mich ist es Betrug.
Ihre abfragen bringen den Betrug für die Öffentlichkeit auf den Tisch.
Insoweit öffnen Sie bitte auch meine Unterseite:
12.01.2004: Regie der Aufklärung, BGHW hält die Akte vor der Unfallstation und Rentengutachter zurück.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#1800
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 19:07)
Spätestens jetzt ist das Grundgesetz, die Verfassung, für die Parteien um- und durchzusetzen.
Die Amtsträger in den Behörden (und der Justiz) sind nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, nach Gesetz und Recht zu handeln. Es ist nicht rechtens, wenn mehrheitlich der Treuepflicht nicht
nachgekommen wird, die Staatsanwaltschaften der Verfassung nicht folgen, mehrheitliche Straftaten als Praxis zu definieren und straffrei zu stellen.
Rechtens sind die Beschlüsse des Deutschen Bundestages und nicht die Entscheidungen der Staatsanwaltschaften. Der EuGH hat in seinem Urteil 2019 die fehlende Funktionstrennung in den
Staatsanwaltschaften bzw. den Ministern der Justiz bereits thematisiert und gegen die Bundesrepublik entschieden.
Straftaten seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit müssen seitens der Staatsanwaltschaften verbindlich angeklagt werden, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Die Treuepflicht ist auch gegenüber den Amtsträgern einzufordern und die Verfassung durchzusetzen.
#1799
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 18:44)
Was sagt Herr Scholz zu dem Wahlergebnissen in Bayern und Hessen?
Jetzt hat er es noch einmal vom Volk gehört. Das Volk hat gewählt und die einzige Macht, die die Behörden ihm zugestehen, dokumentiert.
Anschließend kungelt eine Partei mit anderen Parteienvertretern aus, wie sie das Volk "vergewaltigen" kann.
Es ist anhand der Aussagen von Olaf Scholz nun strittig, ob seine Erinnerungslücke sich ausschließlich auf die Cum-ex-Geschäfte oder auch auf das Volk bezieht.
Nachdem die Ampelregierung nur noch jeden 4. Wahlbürger vertritt und die tatsächliche Mehrheit bei jedem 2. Wahlbürger liegt, ist spätestens jetzt - wo er es schwarz auf weiß hat - die Demokratie zu
wahren und die Regierung zu bBelegen Es wird nicht vom Wähler als seine Stärke ausgelegt, wenn er jetzt "Spielchen" macht und nicht zurücktritt.
Es geht nicht darum die Klimakatastrophe in Frage zu stellen, aber keine der Parteien (SPD, GRÜNE und FDP) ist nicht in der Lage diesem Problem mit einer Lösung zu begegnen.
Daraus sollten Konsequenzen folgen!
#1798
Unfug, Rainer(Sonntag, 08 Oktober 2023 18:31)
Guten Tag sehr geehrter Herr Neumann!
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen recht herzlich.
Ausweislich des Gutachtens auf chirurgischem Fachgebiet, welches im Auftrag Ihres Unfallversicherungsträgers mit Datum des 15.06.2006, mit persönlicherer Untersuchung des Versicherten am 01.06.2005,
durchgeführt wurde, beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit, auf rein chirurgischem Fachgebiet, 0 v.H.. Dabei bezog sich die Begutachtung unter Beibehaltung der neurologischen Diagnosen im
Wesentlichen auf die Beinproblematik.
Der Seite 8 bzw. 13 des o.g. Gutachtens ist zu entnehmen:
EXKURS:
„Auffällig ist, dass die auf den neueren Aufnahmen aus den Jahren 2002 und 2004 nachweisbare Ausziehung der Patellarsehne zu diesem Zeitpunkt, d. h. auf den Aufnahmen von 1968 und 1969 nicht
nachweisbar war.“ […]
„Zu 5.: Es ergeben sich keine Hinweise dafür, dass die anerkannten Verletzungsfolgen – dargelegt im Kapitel IV a) des Gutachtens – durch Heilbehandlungsmaßnahmen wesentlich gebessert werden könnten.“
[…]
EXKURZ ENDE
Die Vorgaben aus dem SGB VII verlangen von dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls eine genaue Prüfung der Ursachenzuammenhänge. Dies gilt im Übrigen
auch beim Hinzutreten möglicherer weiterer oder bei Wiedererkrankung bestehender Unfallfolgen. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII hat der Unfallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln den DURCH
EINEN VERSICHERUNGSFALL VERURSACHTEN GESUNDHEITSSCHADEN zu beseitigen oder zu bessern.
Die MdE wurde somit ermittelt und beziffert. Sie beträgt „Null“. Hinzu kommt das Problem der (nicht nachweisbaren) Kausalität.
Bitte seien Sie so freundlich erläutern mir, vor dem Hintergrund o.g. Ausführung, die durch den Versicherungsfall verursachte Funktionsbeeinträchtigung, welche Ihrer Meinung nach eine MdE im
rentenberechtigen Ausmaß bedingt?
#1797
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 08 Oktober 2023 16:34)
Hallo, Unfug, Rainer!
Offensichtlich haben Sie nicht erkannt oder wollen es nicht erkennen, dass die chirurgischen Gutachten Unfallfolgen objektiviert und dokumentiert haben, jedoch die Gutachten der BGHW haben überhaupt
keine MdE ermittelt und auch nicht im li. Knie beziffert, wo es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch gekommen ist mit all seinen Beschwerden.
Sie können es als "Unfug" bezeichnen, für mich ist es Betrug.
MfG
Erich Neumann
#1796
Unfug, Rainer(Sonntag, 08 Oktober 2023 15:42)
Hallo Herr Neumann!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann "die Tatsache" nicht erkennen, dass "von Anfang an" eine (Gesamt-) MdE höher 25 v.H. vorgelegen haben soll.
Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des
Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 SGB VII). Für die Schätzung der MdE kommt es nicht entscheidend darauf an, welchen Diagnosen im Einzelnen zu stellen sind, sondern darauf, wie sich unfallbedingte
Krankheitszustände funktionell auf die Erwerbsfähigkeit des Versicherten auswirken.
Der Begriff „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und erfordert eine bewertende Anwendung. In der Praxis setzt die Beurteilung der MdE i. d. R. die Begutachtung durch
Sachverständige voraus. Rentenbegutachtung ist im Kern eine Funktionsbegutachtung, die unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt (BSGE 6, 267). Es sind
die Gesundheitsschäden, insbesondere die darauf beruhenden Funktionseinbußen zu beurteilen. Es gilt den Funktionsverlust zu beschreiben und zutreffend einzustufen.
Die Verwaltung hat die ärztliche MdE- Einschätzung insbesondere daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den bekannten Richtwerten übereinstimmt, sich in das Gesamtgefüge der Richtwerte sinnvoll einfügt
und den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht wird. Dabei dürfen die einzelnen MdE- Ansätze nicht schematisch zusammengerechnet werden; vielmehr ist eine integrierende Gesamtschau der
Gesamteinwirkungen aller Funktionseinschränkungen auf die Erwerbsfähigkeit entscheidend (vgl. hierzu Schönberger/ Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Auflage 2003, S. 153ff,
158).
Mit Blick auf das von Ihnen verwiesene nervenärztliche Gutachten unter dem Datum des 25.08.1969 wird eine integrierende Gesamtschau der Gesamteinwirkungen aller Funktionseinschränkungen unter
chirurgischem und neurologischem Fachgebiet durchgeführt. Für die Höhe der MdE auf nervenfachärztlichem Gebiet ist somit die Lähmung der nervus radialis massgeblich, welche (sozusagen schon auf
chirurgischem Fachgebiet) Berücksichtigung gefunden hat. Den Besonderheiten des Einzelfalls wurde unter besonderer Berücksichtigung dessen, dass der Trizeps in seiner Funktion erhalten geblieben ist,
Rechnung getragen. Die MdE wird daher mit 25 v. H. bewertet.
Bitte seien Sie freundlich und erläutern Sie mir, unter Berücksichtigung der o.g. Ausführung, Ihre abweichende Meinung.
#1795
Mazu(Sonntag, 08 Oktober 2023 15:41)
#1792; Unfug, Rainer
Ich unterstelle, dass Sie Ihren Namen von Ihren Eltern erbten und die damit verbundene Analogie nur zufällig ist.
Es geht nicht darum, ob die BG richtig entschieden hat oder nicht. Sie darf nach Paragraph 133 STGB keine Dokumente Dritten zur Analyse entziehen. Da sie dies vorgenommen hat, dass scheint bewiesen
zu sein, hat sie Unterlagen Dritten entzogen und der verantwortliche Amtsträger ist straffällig. Nach Paragraph 444 ZPO gelten damit Beanstandungen des Klägers, in dem Fall von Herrn Neumann, als
bewiesen.
Jetz kann es ja sein, dass der verantwortliche Amtsträger nicht gefunden wird. In dem Fall, ist festzuhalten, dass der jeweilige Präsident die Behörde vertritt und er wegen des
Organisationsverschuldens haftet. Potentiell ist davon auszugehen, dass seine Anweisung nicht beachtet wurde und er es unterlassen hat, nachzukontrollieren, dass seine Anweisungen befolgt
würden.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG führen Amtsträger im Rahmen der Treuepflicht ihre Amtshandlungen nach Gesetz und Recht aus (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn sie das nicht vorgenommen haben - und da haben Amtsträger
nicht nur der Richterschaft und der Staatsanwaltschaften ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen. Die Staatsanwaltschaftenhaben diese Amtsträger aber offensichtlich nicht angeklagt. Daher würden sie
als Täter auch nicht verurteilt.
Täter, die von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt werden, sind nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaften aber im noch nicht heilig zu sprechen. Sie bleiben trotzdem weiterhin Täter.
Gleichwohl ist Amtsträgern dieser Staatsanwaltschaften der Vorwurf zu machen, ihrerseits ihren Eid gebrochen zu haben, ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen zu sein.
Ich empfinde es als nicht schlüssig, wenn die Staatsanwaltschaft eine Polizeibeamten vor dem OVG Niedersachsen anklagt, verurteilen lässt selbst der Treuepflicht nicht nachkommt. M.E. ist dies ein
Verstoß gegen das Grundgesetz, nachdem alle vor dem Gesetz gleichzustellen sind.
Hätten alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG gehandelt, wären alle Amtsträger nach der allgemein üblichen Treuepflicht und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes bestraft worden, wären die
Problemfälle mitbder BG njcht entstanden. Nachdem das Volk von der Machtausübung (Art. 20 GG) über politischen Ungehorsam ausgeschlossen wurde, liegt der Verdacht nahe, dass auch noch heute von den
Juristen die Nazi-Ideologie angewandt wird. Das Volk übt weder in der Exekutive, der Judikative noch in der Legislative seine Macht aus. Es entscheidet lediglich über den Zahlungs- und
Pensionsempfänger, nicht aber über die Anwendungen der Gesetze der Legislative.
Es liegt in der Tat der dringende Verdacht vor, dass ein enger Zusammenhang zu den Nazis besteht.
#1794
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 08 Oktober 2023 15:18)
Hallo, Unfug, Rainer!
Ihre Frage:
Warum sollte Ihr Unfallversicherungsträger die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf chirurgischem Fachgebiet anhand einer Diagnose, ob richtig oder nicht, beziffern?
Hier die Antwort:
Damit die Tatsache erkannt wird, es lag von Anfang an eine Gesamt MdE von mehr als 25 v.H. vor. Die Ermittlung der Dauerrente war nur eine Teil-MdE 25 v.H. und ist unvollständig und liegt tatsächlich
über 25 v.H.. Damit war nach dem Gesetz der RVO § 604 eine Abfindung nicht mehr möglich und der Bescheid vom 11.03.1975 ist nach § 44 SGB X aufzuheben .
MfG
Erich Neumann
Mehr über Telefon: 0421/583097
#1793
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 14:49)
Kennen Sie den?
Ich lege diesen Artikel zugrunde:
https://blackout-news.de/aktuelles/gasversorgung-im-winter-warnung-vor-restrisiken-trotz-gesunkener-preise/
Er ist ein Freund von Habeck und wurde in Schleswig-Holstein arbeitslos. Es ist davon auszugehen, dass er über die gleiche Kompetenz wie Habeck verfügt und so oft die Wahrheit spricht wie er.
#1792
Unfug, Rainer(Sonntag, 08 Oktober 2023 14:15)
Guten Tag sehr geehrter Herr Neumann.
Für Ihren Hinweis bedanke ich mich.
Dieser stellt aber keine Antwort auf die Frage selbst dar.
Warum sollte Ihr Unfallversicherungsträger die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf chirurgischem Fachgebiet anhand einer Diagnose, ob richtig oder nicht, beziffern?
Kurz dargestellt, rein hypothetisch:
Mit Bescheid vom 11. März 1975 fand Ihr Unfallversicherungsträger, auf Ihren Antrag hin, den Anspruch auf eine Dauerrente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 30 v.H. ab. Die
Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten betrug zu diesem Zeitpunkt 25 v.H..
Bis hierhin vermag ich soweit keine Rechtswidrigkeit mit Blick auf die Abfindung der Dauerrente erkennen.
Sie stellten einen „Verschlimmerungsantrag“; es wurde eine (Gesamt-) MdE mit 30 v.H. festgestellt. Das war nach 2000 (?). § 604 RVO wurde mit Wirkung zum Jahr 1997 durch das SGB VII ersetzt. Absatz 1
des § 76 SGB VII hat § 604 RVO als Vorgängervorschrift, wobei die Höchstgrenze der MdE für die Abfindung von 30 auf 40 v.H. angehoben wird.
Wären sie bitte so freundlich mir zu erklären wo genau die Rechtswidrigkeit Ihrer Meinung nach liegt?
#1791
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 11:04)
Als demokratisch bezeichnet man, wenn die Mehrheit vertreten wird. Aktuell vertritt die Ampel-Regierung weniger als jeden 4. Wähler, also deutlich weniger als die Mehrheit.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.welt.de/debatte/umfragen/article247874556/Umfragewerte-FDP-kratzt-an-der-Fuenf-Prozent-Huerde-Ampel-verliert-weiter-an-Zustimmung.html?icid=search.product.onsitesearch
#1790
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 10:51)
#1788
Wenn die BG eine Diagnose nicht ihrer Verwaltungsakte beifügt wurde und keinem Richter vorgelegt wurde, hat die BG nach § 133 StGB einen Vertrauensbruch begangen, der zu bestrafen ist.
Wenn dem Richter diese Diagnose nicht vorgelegen hat, konnte er nicht entschieden haben, dass diese Diagnose "für seine Fall" unwesentlich sein könnte. Er hat also aufgrund keiner wahrheitsgetreuen
und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten entschieden.
Da diese Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat steht, sind auch die Gerichtsentscheidungen nicht nach dem Gesetz und damit nicht rechtsgültig. Ein Irrtum in der Entscheidung der Richter ist
daher ausgeschlossen. Gleichwohl führt dies zur Nichtigkeit aller späteren Entscheidungen vor der Sozialgerichtsbarkeit.
Da Richter diese Tatsache der unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte der BG hinreichend bekannt gemacht wurde(u.a. Bundesverfassungsgericht 1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83), können sie nicht
vorgeben, davon nichts gewusst zu haben. Sie haben diesen Verstoß billigend in Kauf genommen und haben sich als "Helfer" an diesem gemeinsamen Betrug beteiligt. Zudem ist ihnen vorzuhalten, u.a. §
103 SGG nicht beachtet zu haben.
Da Richter bis zu ihrer Verurteilung als unbescholtene Bürger nach den Menschenrechten zu gelten haben, hatte der Verurteilung eine Anklage vorauszugehen. Diese Anklage war nach Art. 20 Abs. 3 GG
(Amtsträger handeln nach Gesetz und Recht) von den Staatsanwaltschaften vorzulegen. Da auch deren Verwaltungsentscheidung nicht Gesetz und Recht folgte, haben auch diese Amtsträger ihren Amtseid
gebrochen und sind selbst straffällig mit allen Konsequenzen.
Die Problematik der nicht vorhandenen Funktionstrennung in der Amtsfunktion des Ministers der Justiz wurde bereits seitens des EuGH aufgegriffen und ist behördlich umzusetzen.
Wenn das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt, dann gilt es dessen Vorgaben tatsächlich und hart durchzusetzen. Ein Staat, dessen Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist als
Rechtsstaat nicht erkennbar.
Es geht also darum, dass die BG keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt hat.
#1789
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 10:29)
(Fortsetzung)
Die Staatsanwaltschaften sind, wenn sie ihre Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben, verpflichtet, die Täter/Judikative anzuklagen. Es ist Aufgabe dann der Richter, diese ihre Kollegen, nach dem
Gesetz zu verurteilen. Aufgabe der Dienstvorgesetzten ist es dann anschließend (Art. 20 Abs. 3 GG), die Straftäter aus dem Dienst zu entlassen.
Da Staatsanwaltschaften und Richter dem gleichen Dienstvorgesetzten unterstellt sind (Verstoß gegen das Funktionstrennungsprinzip, vgl. Urteil des EuGH von 2019), verhindert der Minister der Justiz
die Anklage der Richter und somit deren Verurteilung. Damit ist nachgewiesen, dass nicht das Volk die Macht im Staat ausübt, sondern ein Minister.
Die Analogie zu der Nazi-Ideologie ist frappierend.
Wie Sie m.E. richtig feststellen, bezeichnen sie das Grundgesetz als Theorie und stellen damit fest, dass die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Der Staat kann sich nicht sicher sein
kann/darf, dass seine Weisungen gefolgt werden. Sorgatz und Jost haben bereits auf diese Rechtsbeugung/diese Missstände öffentlich hingewiesen.
Es gilt die Frage zu beantworten, ob Straftaten als solche nicht zu bestrafen sind oder als
"Praxis" legitimiert werden. Letzterer Fall zugrunde gelegt, sind sowohl Grundgesetz und Judikative und Legislative aus Gründen sparsamer Haushaltsführung ersatzlos zu streichen.
An dem Beispiel ist klar erkennbar, wie die NS-Juristen der Nazis kopflos den Staat organisierten.
#1788
Mazi(Sonntag, 08 Oktober 2023 10:29)
#1783
Man muss in der Tat den Eindruck gewinnen, dass Art. 20 GG (alle Machte geht vom Volke aus") nur Theorie und keine Praxis darstellt.
Unbestritten ist, dass das Grundgesetz unsere Verfassung mainifestiert. Da steht halt geschrieben, dass alle Macht vom Volke ausgeht.
Ich warne jedoch davor, Straftaten als Praxis abzutun und nicht zu ahnden, weil eine vermeintliche Mehrheit diesem Prinzip folgen.
Folgt man ihrer Annahme, dass dies in der Praxis nicht gegeben ist - und dafür greifen Sie auf zahlreiche Beweise zurück - , dann ist die Verfassung blanke Theorie und die Amtsträger beachten das
Grundgesetz nicht. Wenn das Grundgesetz nicht gilt, die Existenz von Amts wegen bestritten wird, dann wird damit ausgedrückt, dass die etablierten Parteien und nicht die AFD dies schuldhaft so
eingerichtet haben. Die Tatsache, dass die Gesetze des Deutschen Bundestages nicht beachtet werden, ist zwar in den Behörden üblich, aber legitimiert ist dies trotzdem nicht.
Straftaten bleiben auch dann Straftaten, wenn mehrheitlich diese verübt werden.
2019 hat der EuGH den Staatsanwaltschaften u.a. die Ausstellung des Europäischen Haftbefehls untersagt. Mangels Funktionstrennung war diese Entscheidung ohnehin zu erwarten und nicht schwer. Unter
vollem Einsatz eines normalen Menschenverstandes, war die richterliche Bewertung nicht anders zu erwarten.
Tatsache ist, dass die heutigen Justizminister in den Ländern diese Weisung des EuGH nicht umgesetzt haben und dem Funktionstrennungsprinzip (Dienstvorgesetzter der Staatsanwaltschaften und Richter
zu sein) folgen. Sie verstoßen weiterhin gegen die Verfassung und wollen nicht erkennen, was in der freien Wirtschaft ohnehin Standard ist.
Es geht m.E. nicht um Theorie und Praxis, sondern um Straftat oder Nicht-Straftat. Allen Amtsträgern, also auch Ministern und Ministerpräsidenten, erlaubt die Verfassung nur nach Gesetz und Recht
tätig zu sein. Wer gegen das Gesetz handelt ist Täter, seitens der Staatsanwaltschaften anzuklagen und von der Judikativen nach dem Gesetz zu verurteilen.
Das Strafgesetzbuch erlaubt es beispielsweise weiterhin nicht zu morden (wenn es auch tatsächlich immer wieder vorkommt) und stellt den Unterschied nicht als Differenz zwischen Theorie und Praxis als
Straftat und nicht als Theorie dar.
Das sind nicht nur zu bestrafende Handlungen, sondern verletzten auch unseren gesamtes Rechtsstaatsverständnis. Ein Rechtssystem, dass von Behörden nicht befolgt wird, ist m.E. kein Rechtssystem. Das
kannten wir aus der Nazi-Zeit.
Damit wir uns klar verstehen, es geht nicht darum Straftaten nicht zu bestrafen, sondern darum, ob Amtsträger/Richter ihre Amtsaufgabe ausüben, wenn sie ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz
treffen (Art. 97 Abs. 1 GG), dann üben sie keinen Amtsauftrag aus.
Ich vertrete die Auffassung, wenn ein Amtsträger/Richter nicht seine Amtsaufgabe ausübt (Art. 97 Abs. 1 GG), ist er nicht ermächtigt vorzugeben, er würde eine Amtshandlung ausführen. Dieser
Trugschluss (keine Amtsführung nach dem Auftrag) hat sehr weitreichende Folgen.
Es geht nicht um die Bewertung eines richterlichen Irrtums, sondern in der "Vorstufe" waren die Amtsträger bereits nicht berechtigt gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244
und 310/83, zu verstoßen.
Wenn die Richter keinen Amtsauftrag ausübten, konnten sie nicht befördert werden und später auch kein Pension beziehen. Sie sind Hartz IV-Empfängern gleichzusetzen und Empfänger von bedingungslosen
Grundeinkommen zu sein.
Wenn Richter aufgrund keiner wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte einer Beklagten "entscheiden'", dann kann deren Entscheidung weder nachvollziehbar noch korrekt sein.
Wenn nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht von 1988, Az. 1 B 153/87, anhand keiner wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten ein Betroffener die
Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht nachvollziehbar kann, dann ist es logisch, dass Amtsträger/Richter nicht glaubhaft darlegen können, sie hätten die Verwaltungsentscheidung rechtsstaatlich
kontrolliert (vgl. Minikommentar des BMI vom 26.07.2013). Die Intelligenz der Richter ist folglich niedriger anzusiedeln, als beim Kläger. Es ist anzunehmen, dass sie dümmer sind als das Volk
erlaubt!
Es geht nicht um Theorie und Praxis, sondern um die Strafbarkeit nach dem Grundgesetz!
#1787
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 08 Oktober 2023 10:23)
Hallo, Unfug, Rainer!
Hier kommt noch ein Hinweis:
"Wir wollen N. hier nicht mehr sehen."
Mit einem Facharzt konnte ich aufdecken, in der Unfallbehandlungsstelle Bremen kam es zu einem schweren Behandlungsfehler an meinem li. Knie. Darauf hat der leit. Arzt [4-1] der
Unfallbehandlungsstelle in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 dokumentiert, wir wollen N. hier nicht mehr sehen und hat sogleich eine unrichtige Diagnose gestellt. Womit die Wahrheit auf dem
chirurgischen Fachgebiet vertuscht wurde. dass es an der Unterseite meiner li. Kniescheibe zu einem Abbruch (Fraktur) gekommen ist. Dazu im Einklang hat die BGHW Beweismittel zurückgehalten und diese
schlimme Anschuldigung hat mein Anwalt Dr. jur. [7-6] der BGHW auch im Schreiben vom 22.12.2004 mitgeteilt. Aber bis dato hat die BGHW keine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem chirurgischen
Fachgebiet beziffert. Insoweit konnte es auch nur zu einer Teil-MdE von 25% kommen. Vgl. meine Unterseite: 12.01.2004: Regie der Aufklärung.
MfG
Erich Neumann
#1786
Unfug, Rainer(Samstag, 07 Oktober 2023 19:53)
Hallo Herr Neumann!
Vielen Dank für Antwort; macht Sinn. Sie haben den § RVO 604 auch in Ihre Homepage eingebettet. Was mich jetzt „wundert“ Der § 604 verlangt ja einen Antrag. Das wird die BG ja nicht einfach so
gemacht haben? Sollte man nicht dort ansetzen wenn es z.B. keinen Antrag gab?
#1785
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 07 Oktober 2023 19:31)
Hallo, Unfug, Rainer!
Hier kommt die Antwort:
Von Anfang an hat die GroLa BG (jetzt BGHW) keine MdE auf dem chirurgischen Fachgebiet beziffert. Und somit gibt es auch von Anfang an keine Gesamt-MdE. Sondern nur die Teil-MdE aus der
diagnostizierten Radialislähmung in der li. Hand/Arm. von 25 %, vgl. nervenfachärztliches Gutachten vom 20.05.1970. Die weiteren anerkannten Unfallfolgen auf dem chirurgischen Fachgebiet, also die
Muskelschwäche im li. Arm/Hand und li. Bein vgl. Bescheid vom 28.05.1970 sind mit keiner MdE beziffert worden. Und der im Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) als Unfallfolge diagnostizierte
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe wurde ebenfalls nicht mit einer Teil MdE beziffert. Und fehlt im Bescheid der BGHW vom 28.05.1970 als Unfallfolge.
Wird die BGHW die Gesamt-MdE beziffern kommt es natürlich zu einer Gesamt-MdE die nicht unter 30 von Hundert liegt. Und nach § 604 der Rentenverordnung (RVO ) war damit die Abfindung rechtswidrig.
Mehr auf meiner Unterseite vom 11.03.1975: Rente auf falscher Tatsachenfeststellung abgefunden.
MfG Erich Neumann
#1784
Unfug, Rainer(Samstag, 07 Oktober 2023 13:22)
Frage zu:
"Am 11.03.1975 war die Abfindung der Dauerrente rechtswidrig."
Warum soll das so gewesen sein bzw. wie kommen Sie zu dieser Feststellung?
#1783
WernerE(Samstag, 07 Oktober 2023 12:19)
#1782
Folgt man der Argumentation der Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es Behörden keinen Anlass bei einem Eidbruch tätig zu werden.
Wenn ich jetzt aus dem Nähkästchen schreiben, ist das in 86415 Mering bezüglich der o.a. Aussage, nicht anders als in der großen Politik oder beim SG//LSG Bayern.
Selbst wenn ein bekannter vorsitzender Richter des LSG München im Prinzip in meinen Augen eine bewusste falsche Stellungnahme abgibt, tat sich der OstaW K. Heidenreich schwer, seinen Freund
anzuklagen.
Dienstaufsichtbeschwerden gegen den örtlichen CSU Bürgermeister werden abgeschmettert - natürlich eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus.
Die CSU hält zusammen, egal was es kostet und zu Lasten des Bürgers.
Zitat "Art. 20 GG besagt im Grundgesetz, unsere Verfassung, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Exekutive, Judikative und Legislative würden die Staatsgewalt repräsentieren"
Die Theorie der wesentlichen Bedingungen - eben nur Theorie nicht die PRAXIS
WernerE - wer die Wahrheit sagt oder schreibt wird oft angegangen, auch in Mering
#1782
Mazi(Samstag, 07 Oktober 2023 09:47)
#1781
Wo sind wir eigentlich?
Art. 20 GG besagt im Grundgesetz, unsere Verfassung, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Exekutive, Judikative und Legislative würden die Staatsgewalt repräsentieren.
Anhand der bekannten Fälle ist nachprüfbar, dass Exekutive, Judikative und Legislative das Volk von der Ausübung der Gewalt ausschließt. Eine Gewalt wird dem Volk also nicht zugewiesen.
Wenn die etablierten Parteien der AFD vorhalten, die Verfassung nicht achten zu wollen, dann ist hier nachgewiesen, dass sie dies selbst schon sehr lange nicht vornehmen. Um präzise zu sein: Sie
haben es noch nie seit Gültigkeit des Grundgesetzes nicht getan.
Es ist Daher davon auszugehen, dass die Amtsträger ihren "Stiefel" nach dem System der Nazis fortgesetzt haben.
Gewiss gibt es Leute/Amtsträger, die das Grundgesetz sehr wörtlich genommen haben. Bei diesen entschuldige ich mich in aller Form. Aber sie werden die Verallgemeinerung verstehen, weil diese Form der
Missachtung des Grundgesetzes "nach oben" deutlich zunimmt.
Die Amtsträger handeln nicht nach Gesetz und Recht, brechen ihren Eid. Ein Kontrollmechanismus ist seitens der Exekutive nicht installiert. Die Amtsträger/Richter treffen ihre Entscheidungen nicht
nach Art. 97 Abs. 1 GG.
Die Dienstvorgesetzten stellen nicht sicher, dass Gesetz und Rechteingehalten werden.
Die Legislative kontrolliert nicht, ob ihre Weisungen/ Gesetze befolgt werden.
Wie sollte dann nach den Vorstellungen der Amtsträger ein Volk Staatsgewalt ausüben können?
Folgt man der Argumentation der Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es Behörden keinen Anlass bei einem Eidbruch tätig zu werden.
Ein Strafgesetzbuch, dass den Eidbruch als Straftatbestand geißelt und Amtsträger diese strafbare Handlung nicht erkennen (wollen), ist in meinen Augen nicht einmal wert zitiert zu werden. Anders
ausgedrückt: Die Amtsträger kommen ihrer Treuepflicht nicht nach.
Es ist damit nachgewiesen, wenn die Parlamente ordnungsgemäß gewählt wurden, dass sie und daher niemand eine Amtsaufgabe oder Amtsauftrag wahrnimmt.
Gleichzeitig wird in den Amtsstuben behauptet überlastet zu sein. Das mag zutreffen. Aber zuerst sind die, die eine Amtsaufgsbe wahrzunehmen sollen dazu zu bewegen, ihre Amtsaufgabe
auszuführen.
Wenn due Amtsträger die Treuepflicht nicht einhalten, sind sie nach dem Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, zu entfernen.
In Ermangelung von Amtsträgern, die überhaupt eine Amtsaufgabe wahrnehmen, bin ich uneineingeschränkt für den Einsatz von KI, damit überhaupt Gesetze eingehalten werden. Unter dieser Maßgabe ist es
auch irrelevant über eine Pension nachzudenken, geschweige denn eine monatliche Zahlung überhaupt vorzunehmen.
Die Staatsanwaltschaften, die bekanntlich gegenüber den Amtsträgern keine neutrale Stellung nach Art. 6 Abs. 1 EMRK einnehmen, sind wegen Verquickung von Interessen von der Klageberechtigung
auszuschließen.
Es erscheint die grundgesetzliche Vorgabe, dass alle Gewalt vom Volke ausginge, als eine Aussage eines Märchenerzählers.
Die Bezahlung von Amtsträgern ist an deren Ausübung und Ausführung von Staatsgewalt zu knüpfen!
#1781
WernerE(Freitag, 06 Oktober 2023 23:34)
# 1779
Die Frage ist doch ganz anders!
ist es nötig, dass das erwerbslose Grundeinkommen höher ist als die gesetzliche Rente?
Da habe ich dann doch die letzten 50 Jahre etwas verkehrt gemacht, geschuftet und
schön brav eingezahlt.
Kaputt geschuftet - und dann "Dumm" aus der Wäsche geguckt, weil manch Sozialversicherungsträger die Grundsatzhaltung eingenommen hatte:
Im Schadensfall (Arbeitsunfall und BK) erlischt der Versicherungsschutz die Beiträge
sind trotzdem pünktlich zu zahlen.
#1780
Mazi(Freitag, 06 Oktober 2023 20:57)
Auch Transpatency fordert die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften. Dieses deutsche "System" ist nach deren Ermittlungen in Europa einzigartig. Der EuGH kann diese Verfahrensweise nicht
dulden.
Folgende Veröffentlichung liegt meiner Meinung zugrunde:
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/cum-ex-transparency-deutschland-kritisiert-nrw-justizminister-und-fordert-weisungsunabhaengigkeit-deutscher-staatsanwaltschaften
Sie haben selbst gesehen, dass es für Staatsanwaltschaften und Justizminister der Länder ganz einfach ist, Richter als erwiesene Täter nicht anzuklagen und der Justiz bzw. einem.Richter zu entziehen.
Die Unabhängigkeit der Richter erlaubt ihnen nicht ihre Entscheidung gegen das Gesetz oder als nicht neutrale Personen ihr Amt auszuüben (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Im Grundgesetz heißt es, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht (Art. 20 GG). Deshalb haben m.E. NS-Juristen frühzeitig dafür gesorgt, dass das Volk keine Macht erhielt. Es erscheint sehr schwierig zu
sein, wenn die drei Staatsgewalten diese Macht ausüben, aber tatsächlich zusammenarbeiten statt sich gegenseitig zu kontrollieren.
Es erscheint sehr zweifelhaft, wenn in der Bundesrepublik einen Rechtsstaat zu erkennen wenn tatsächlich gar kein Recht gelebt wird. ...
Erfahrungsgemäß lesen wir die Aussage der Staatsanwaltschaften, keinen Ansatz einer strafrechtlichen Ermittlung zu erkennen. Das kann zutreffen. Muss aber nicht so sein. Wenn Staatsanwaltschaften
nicht über qualifizierte Mitarbeiter verfügen, dann ist dies zu ändern und Sorge dafür zu tragen, dass Gesetz und Recht gewährt werden.
Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass auch hier NS-Juristen sehr stark mitgewirkt haben und mitwirken. Damit muss spätestens jetzt mit Unterstützung des EuGH Schluss sein. Der Deutsche Bundestag
hat ein Gesetz zu schaffen, dass klar ersichtlich macht, dass es nicht das Volk ist, dass derartiges gutheißt.
Wo gibt es denn so etwas, dass "der Bock seinen Gärtner selbst wählt"? Es ist mir bekannt, dass Edmund Stoiber anders zu zitieren ist. Er hatte treffender formuliert, dass die dümmsten Kälber ihre
Schlächter selbst wählen.
Über 70 Jahre nach der Nazi-Herrschaft ist es immer noch möglich Richter und Staatsanwaltschaften von dem gleichen Minister zu steuern. Das muss jetzt ein Ende haben!
Genug ist genug!
#1779
Mazi(Freitag, 06 Oktober 2023 12:27)
Die Frage ist doch ganz anders! ist es nötig, dass das erwerbslose Grundeinkommen höher ist als die gesetzliche Rente?
Dieser Artikel liegt zugrunde:
https://www.hna.de/wirtschaft/feuerwehrleute-zulage-kritik-ruege-rechnungshof-bundesbeamte-polizisten-soldaten-zr-92554274.html
Der Artikel erweckt den Eindruck, dass es um Feuerwehr, Polizisten und Soldaten ginge. Tatsache ist aber, dass diese Gruppen nicht zu den am besten bezahlten Beamten zählen.
Ich rede davon, dass Beamte, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auch kein Erwerbseinkommen und folglich auch keinen Pensionsanspruch erworben haben können. Ich kann mir nicht vorstellen und teile
diesen Eindruck mit einer Vielzahl von Bundesbürgern, dass sie keine Arbeitsleistung erbracht haben können, die es wert wäre, zu bezahlen.
M.E. ist eindeutig, dass beispielsweise Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind sie an das Gesetz gebunden und in dieser
Funktion ernannt worden. Da sie ihre Entscheidung aber nicht nach dem Gesetz getroffen haben, können sie auch keine Amtsaufgabe wahrgenommen haben.
Betrachten wir die Erwerbslosen, dann ist nachvollziehbar, dass sie gegenüber diesen Leuten sogar noch einen Mehraufwand zu verantworten haben.
Es ist nicht bekannt, dass ein Sozialgericht oder Landessozialgericht eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsankte seinen Entscheidungen zugrunde gelegt haben könnte. Die Vorlage einer
solchen Akte ist nicht nur der Beleg dafür, dass den Richtern mangelhafte Neutralität vorzuhalten ist, sondern sie sich nach Vorlage dieser nicht wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten
bei Gutachter der Beihilfe zum Begehen von Straftaten zu verantworten haben.
Die Tatsache, dass es die Staatsanwaltschaften unterlassen haben, Anklage zu erheben, besagt nicht, dass sie gegen das Strafgesetzbuch gehandelt haben.
Kommen wir auf das Thema der Vorlage von wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten und den vollzogenen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) zurück. Diese strafbaren Handlungen der Beklagten und
Richter ist u.a. diesen bekannt. Wenn einerseits den Kirchen die Handhabung der Missbräuche vorgehalten wird, dann ist diese Straftat erst recht von staatlichen Behörden vor Gericht zu bringen.
Sie sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen und zu verurteilen. Tatsache ist, dass die Staatsanwaltschaften unter Vorspielung falscher Verwaltungsentscheidungen die Anklage dieser Straftaten
verhindern.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volke ausgeht, diese Macht aber von Behörden verhindert wird, ist fraglich, wie das Volk seine Macht ausüben könnte?
M.E. kann dies nur mit dem Entzug von Pensionen und Zulassung von Pensionszahlungen gegen Nachweis erfolgen. Dies bisherige Handhabung geht gar nicht.
#1778
Mazi(Freitag, 06 Oktober 2023 09:27)
Papier hat Recht, dass Rechtsmissbrauch keine staatliche Macht ersetzen darf und kann!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Ex-Verfassungsrichter-Asylrecht-zweckentfremdet-article24444206.html
Der Staat hat ein Recht, sein Staatsgebiet zu schützen.
Nicht nur seit Kurz (Österreich) und die USA (entgegen der Meinung von Annalena Baerbock, GRÜNE) ist es zulässig, dass ein Staat sein Staatsgebiet schützt. Frau Baerbock vertritt mit ihrer
unnachahmlichen Art Standards, die auch seitens der GRÜNEN als wesentlicher Teil des Grundgesetzes anerkannt sein müssen.
Es erscheint, bei aller Nachvollziehbarkeit der Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen, dass der Staat von der Treuepflicht aller Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG auszugehen hat. Diese
Anforderung gilt nicht nur ausschließlich für Polizeibeamte, sondern auch für Richter, Politiker und alle Amtsträger im Dienst.
M.W. hat das Parlament, der Deutsche Bundestag, das Grundgesetz und das EU-Parlament diesen Punkt nicht abgeändert.
Frau Baerbock sollte ihr Gehirn einschalten, bevor sie ihren "Schnabel" öffnet (nicht nur gegenüber den Chinesen und ihr Schweigen gegenüber Berg-Karabach).
#1777
Mazi(Donnerstag, 05 Oktober 2023 21:41)
"Verantwortung in globalen Lieferketten
Mensch und Umwelt besser geschützt
Kleidung kommt aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika:
Die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren – das ist Ziel des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023
in Kraft getreten" (Bundesregierung, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lieferkettengesetz-1872010).
Der Schutz der Menschenrechte sollte nicht unterschätzt werden, zumal der Deutsche Bundestag per 01.01.1953 mit Zustimmung des Bundesrates diese anerkannte und die ehemaligen Abteilungen des
Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit 1954 überführte. Das Grundgesetz von 1949 hatte es untersagt, dass in dem ehemaligen Reichsversicherungsamt Exekutive und Judikative nicht nur unter
gleichem Dach, sondern auch noch in der gleichen Behörde vereinigt waren. Im Gegenzug hat die Exekutive die Kontrolle, ob denn die Judikative Gesetz und Recht einhalten, nicht kontrolliert.
Auch die Vertretung des Deutschen Volkes, der Deutsche Bundestag, hat es unterlassen nachzukontrollieren, ob denn seine Weisungen (Gesetze) angewandt werden.
Geht man davon aus, dass nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG), dann ist fraglich, wie dies denn erfolgen könnte, wenn niemand die Einhaltung der Gesetze kontrolliert?
Unlängst hat der Richter des LG Frankfurt am Main bei der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle öffentlich verkündet, dass seitens des hessischen Justizministers kein Kontrollsystem vorhanden
ist.
Nachdem Sorgatz (ehemals BKA) öffentlich machte, dass dieses System bundesweit vorhanden ist und Jost (ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI) mit seiner Veröffentlichung dies
bestätigte, erscheint die Feststellung des Richters am LG Frankfurt nur in soweit neuartig zu sein, dass nichts seit 1949 unternommen wurde, das Grundgesetz anzuwenden.
Neu ist also lediglich, dass diese Gesetzlosigkeit, diese Missachtung des Grundgesetzes auch heute noch fortgesetzt wird. Nicht die AFD befolgt das Grundgesetz nicht, sondern die etablierten Parteien
haben dies schon (sehr) lange praktiziert.
Die richterliche Entscheidung des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist daher nicht neu, neu ist lediglich, dass die dortige Staatsanwaltschaft den Polizeibeamten anklagte.
Da die Amtsträger Kollegen der Staatsanwälte sind und von Ihren Kollegen nicht angeklagt werden, können auch keine Richter sie verurteilen und aus dem Dienst entfernen.
Sie erkennen aus diesem Fall einfachen Fall, dass es sehr einfach seitens der Staatsanwaltschaften ist, dass Grundgesetz zu unterlaufen, zumal sie dem gleichen Dienstherrn, dem Justizminister,
unterstellt sind und es ihnen vorbehalten ist, die Richter anzuklagen.
Zu erkennen ist ganz einfach, dass die Macht nur im Grundgesetz vom Volke ausgeht, in der Praxis jedoch von den Staatsanwaltschaften und dem fehlenden Kontrollmechanismus der Behörden und der
Legislative.
(Soll ich noch deutlicher werden?)
Sonderbar erscheint, dass das Lieferkettengesetz die Menschenrechte im Ausland anspricht und inländische die Justiz fein säuberlich heraus dividiert wurde. Der Umkehrschluss kann nur der sein, dass
im Inland und in der inländischen Justiz es nicht sichergestellt wird, dass die Menschenrechte eingehalten werden.
Weshalb wohl?
Der Verdacht ist, dass die inländischen Menschenrechte und insbesondere die Justiz im Inland gegen das Lieferkettengesetz verstoßen.
Es erscheint mehr als logisch, dass Unternehmen sich dort ansiedeln, wo die geschriebenen Auflagen nicht gelten bzw. die noch nicht geschriebenen Auflagen erst gar nicht angedacht werden. Weder ein
Industriestrompreis, noch sonstige Regeln können Unternehmer dazu bewegen, in Deutschland neu zu investieren. Das erscheint alles logisch.
Beschleunigt wird dies nur dadurch, dass die aktuelle Ampel-Regierung nur so von Inkompetenz strotz.
Wenn Ministerpräsidenten nicht einmal die Einhaltung von Gesetz und Recht gegenüber dem Bundesrat feststellen, wenn das Lieferkettengesetz die Menschenrechte nicht einmal im Inland erfasst, dann
stellt sich die Frage, welchen Sinn das Lieferkettengesetz darstellen soll und ob es nicht sinnvoller erscheint, anstehende Investitionen gleich in einem Land vorzunehmen, dass über solche Maßnahmen
offen diskutiert und nicht entscheidet.
Wo soll da noch Hoffnung für Deutschland aufkommen? Bei mittlerer Intelligenz ist dies zwangsläufig so!
#1776
Mazi(Mittwoch, 04 Oktober 2023 13:43)
Ist die SPD allein verantwortlich für den Niedergang Deutschlands?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Dem-Kanzler-und-der-SPD-droht-ein-historisches-Debakel-article24438492.html
So ist es wahrlich nicht. Sie führt zwar die Ampelregierung an, aber ihre Koalitionspartner sind mindestens ebenso schwach.
Zugegeben hat die CDU/CSU nichts besser gemacht als die SPD, aber die AFD war noch nie so stark wie heute. M.E. hat den Wählern noch nie eine Alternative zur Verfügung gestanden.
Zu offensichtlich und objektiv in diversesten Bereichen ist das Urteil.
Viele Wähler entscheiden sich daher lieber das Original statt der Kopie zu wählen. Zudem erscheint es viel einfacher mit den Stammwählern von CDU, CSU, SPD, GRÜNEN (und mit den restlichen
FDP-Wählern) im Rücken, die AFD an das Grundgesetz zu binden.
Es erscheint auch korrekt, dass die etablierten Parteien noch nie die Weisungen des Grundgesetzes befolgt haben und die ehemalige Juristen der Nazis, die die Bundesrepublik Deutschland nach deren
Überzeugung und Denkengut formten und aufbauten, zu besiegen.
Man stelle sich nur Lächerlichkeit des Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Kraft vom Volke ausginge. Es war Aufgabe der in Art. 20 GG genannten Gewalten z.B. sicherzustellen, dass Richter nicht gegen Gesetz
entscheiden.
Wenn dies gegeben ist und der Justizminister nicht einmal sicherstellt, dass die Richter und Staatsanwaltschaften dies kontrolliert, der jeweilige Ministerpräsident noch nicht einmal die Einhaltung
von Gesetz und Recht sicherstellt, die Exekutive und Legislative nicht einmal kontrolliert, ob denn die Gesetze befolgt werden, dann erscheint fraglich, wie das Volk dann überhaupt seine Macht
entfalten will?
Wenn eine Partei zur Achtung des Grundgesetzes verpflichtet ist, dies in der Vergangenheit nie befolgte, dann erscheint es fraglich, wie dies ausgerechnet seitens der AFD erfolgen sollte bzw. als
heillose unterfangen.
Bezogen auf die "Gerichtsentscheide" der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist es m.M. nach eine Mesterleistung der NS-Juristen diese Technik auch heute noch anzuwenden und vermeintlich bis in die
Reihen der Richter des Bundesverfassungsgerichts durchzusetzen.
Es Ist allen bekannt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden.und Gerichte zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte verpflichtet sind und alle Brhörden und Gerichte nach dem
Grundgesetz an diese Entscheidung gebunden sind.
Diese Rechtssprechung wird aber tatsächlich seitens der Behörden und Gerichte nicht für ernsthaft angesehen und befolgt.
Daraus ergibt sich die Wertschätzung von Behörden/Gerichten gegenüber dem Grundgesetz.
Wenn man diese Betrachtung einnimmt, stellt sich die Frage der Tätigkeit oder Unterwanderung des Verfassungsschutzes. Ist dessen Tätigkeit vielleicht darin begründet, dass er darauf achtet dass diese
praktischen Prinzipien und nicht die Verfassung, die freiheitliche demokratische Grundordnung gewahrt wird?
Wenn es eine Chance gibt, die Nazis auch jenseits der Streitkräfte zu besiegen, dann scheint dies spätestens jetzt als gegeben.
#1775
Mazi(Mittwoch, 04 Oktober 2023 08:36)
Wie "unbekannt" scheint diese Meldung?
Bei LTO ist zu erfahren:
"Staatsanwaltschaft Hamburg am stärksten unter Druck
30 Prozent mehr offene Ermittlungsverfahren in zwei Jahren
Wer mit den Staatsanwaltschaften und anderen Behörden korrespondiert, der erhält von dort die Nachricht, dass sie.keinen Ansatz zu weiteren Ermittlungen sieht.
Das mag zwar bei der Personallage und der "Arbeitswut" dieser Amtsträger verständlich erscheinen, aber die eingehenden Beschwerden sind dort nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu bearbeiten.
Obige Angabe ist m.E. keine Angabe, dass der Amtsauftrag nach Gesetz und Recht ausgeführt wurde.
M.E. ist hart durchzugreifen, um.die Vorgaben des Grundgesetzes durchzusetzen. Der Verfassungsschutz ist gesetzlich gezwungen zu verhindern, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung
abgeschafft wird. Nach dem.bisherigen System ist dies sehr einfach zu bewerkstelligen.
Wir sehen dies nicht zuletzt seitens der Richter, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, die nicht einmal ihren Amtsauftrag ausführen und m.E. ihr Amt missbrauchen. Deren Urteile sind wegen ihres
Amtsmissbrauchs und nicht nur seitens des Bundesverfassungsgerichts aufzuheben.
#1774
Mazi(Dienstag, 03 Oktober 2023 15:11)
Was wollen mit Leuten, die das Volk belügen?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich ("Kanzler Scholz lügt und erfindet Kalendereintrag"):
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100251562/cum-ex-skandal-kanzler-scholz-luegt-und-erfindet-kalendereintrag-.html
Unbestritten ist Scholz der beste Mann, den die SPD anbieten kann. Daraus ist jedoch der Schluss zu ziehen, dass die SPD zwar Behörden konform agiert, aber dennoch mit ihr nichts anzufangen ist. Zu
ähnlichem Schluss komme ich, dass die Vertreter von FDP oder gar von den GRÜNEN nicht besser sind.
Das Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist viel ernster zu nehmen, als uns Glauben gemacht wird.
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht, dem Grundgesetz handeln, dann ist nicht die theoretische Frage zu beantworten, ob vielleicht die AFD gegen diese Grundsätze verstoßen könnte. Viel
wichtiger ist, dass die Amtsträger bereits heute das Grundgesetz missachten. Nicht die Theorie ist maßgebend, sondern die Tätigkeit an sich.
Es ist m.E. vom Volk nicht hinnehmbar, dar das Amtsträger ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und Exekutive, Judikative und Legislative nicht einmal nachkontrollieren, ob den die
Entscheidung der Legislative überhaupt angewandt wird.
Wenn nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Macht vom Volk ausgeht, das Volk das Parlament wählt und dieses Parlament es nicht einmal für nötig hält nachzukontrollieren, ob denn seine Entscheidungen befolgt
werden, dann ist Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Macht (nämlich keine!) vom Volk ausginge.
Es ist an der Zeit, dass diese Herrschaften die Konsequenz ihres Handelns einsehen, ihre Ämter niederlegen und den Weg frei machen für Leute, die die Macht des Volkes wirklich umsetzen wollen. Mit
soviel Unwissen ist es kein Wunder, dass Deutschland im Ranking absackt!
#1773
WernerE(Sonntag, 01 Oktober 2023 11:51)
Link
https://www.myheimat.de/kempten/c-politik/selbstverstaendnis-der-justiz_a3481642
Das Versagen der Justiz!
WernerE - ein Kämpfer und Revoluzzer aus 86415 Mering
#1772
Mazi(Samstag, 30 September 2023 14:18)
Was ist wahr und was ist unwahr?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.news.de/politik/857178132/robert-habeck-gibt-hohe-kosten-fuer-hausbesitzer-bei-sanierung-zu-kritik-an-wirtschaftsminister-heizungsgesetz-nach-rede-bei-deneff/1/
Bezogen auf Berg-Karabach haben sich die Bundesregierung - und damit insbesondere die GRÜNEN - aber anders verhalten.
Bezogen auf die Ukraine sagte Baerbock als Aussenmministerin: "Wir stehen an eurer Seite, solange ihr uns braucht!"
Offensichtlich ist den GRÜNEN gar nicht mehr zu trauen. Sie rede3n doppelzüngig und wie ihnen der "Schnabel gewachsen ist". Einfach nur frech.
Habeck, der Märchen-Onkel" unterscheidet sich nicht von ihr.
Wer hat diese Leute überhaupt gewählt und weshalb koalieren SPD und FPD mit Ihnen? Ist das der berühmte Strohhalm, nach dem hier gegriffen wurde? Gibt es da keine Korrektive? Keinen Parteivorstand,
der Herrschaften einbremst?
#1771
WernerE(Freitag, 29 September 2023 15:02)
Wer in Bayern eine strafbare Handlung tätigt, wird durch die Staatsanwaltschaft und selbst durch die Generalstaatsanwaltschaft nicht verfolgt.
Damit ist zukünftig Tür und Tor für Gewalttaten geöffnet worden.
Der der Mensch welcher in meinen Augen strafbare Handlungen ausgeübt hat, kein dt. Staatsbürger ist, sich aber gegen Gewalt an Kindern in seinem Heimatland Iran einsetzt, wird er offensichtlich vom
Staatsapparat geschützt.
Ehrlich ich versteh das was in Bayern bei der Justiz abgeht, überhaupt nicht mehr.
Dir werter Erich und Deiner Frau und Familie, alles Gute, Kraft und Gesundheit.
WernerE - aus dem beschaulichen 1001 J Mering an der Paar.
#1770
Mazi(Mittwoch, 27 September 2023 11:55)
Es steht die Frage im Raum, ob die Dienstvorgesetzen auch ihren Amtseid brechen, wenn ihre Untergebenen dies tun oder ob die Mitgliedschaft (nicht die Taten der Betroffenen) schlimmer zu bestrafen
sind?
Es ist auch die Frage zu klären, ob ein Ministerpräsident (beispielsweise in Hessen) wegen des Bruchs des Amtseids zu belangen ist, wenn ein Richter (beispielsweise des LG Frankfurt am Main) bekannt
macht, dass der dortige Minister der Justiz nicht einmal über einen Kontrollmechanismus verfügt, der ihm anzeigen könnte, dass der Oberstaatsanwalt Badle (eingesetzt zur Korruptionsbekämpfung) gegen
Gesetz und Recht verstoßen hatte.
M.E. ist weder die eine, noch die andere Tat akzeptabel.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz sind beide Taten zu verfolgen.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass es unzulässig ist, einen andern zu ermorden. Wir sind uns hoffentlich einig darin, dass dies auch dann strafbar zu verfolgen ist, wenn dies in den Gesetzen
allgemein geächtet wird.
Die Tatsache, dass dies strafrechtlich bereits untersagt ist, rechtfertigt den Gedanke nicht, die Strafverfolgungsbehörden abzuschaffen oder einen Kontrollmechanismus nicht zu etablieren.
So geht Rechtssprechung nicht.
Die Tatsache, dass der hess. Minister der Justiz vormals Präsident des OLG Franfurt am Main war und den Präsidenten des Landessozialgerichts Hessen mit der Leitung dieser Behörde betraute lässt auf
die Kontinuität, nicht auf die Durchsetzung von Gesetz und Recht schließen.
Es erscheint sehr dringend, dass das Grundgesetz in der Judikative um- und durchgesetzt wird. Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen
(Art. 97 Abs. 1 GG), ist nicht zu unterstellen, dass sie Gesetz und Recht nicht durchsetzen (vgl. Richter Dr. Kreneck, LG München I, Az. 5 HK 0 1387/10).
#1769
Mazi(Mittwoch, 27 September 2023 11:12)
Mittwoch, 27. September 2023
Es wird gemeldet:
Bundesinnenministerin verbietet rechtsextremistische "Artgemeinschaft"
Die Polizei durchsucht gerade 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räume des Vereins in zwölf Bundesländern. Der Verein gilt als rassistisch, antisemitisch und sektenartig.
Da sich in deutsche Behörden ebenfalls nicht das Grundgesetz angewandt wird (trotz Eid auf selbiges), steht nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und Abkehr von der Nazi-Ideologie die
Durchsuchung der Behörden und Elimentierung der Verfassungsfeinde auch dort an. Eine Befreiung der Behörden ist mir.nicht bekannt. Das Verfassungsgesetz befreit ausschließlich die Entscheidungen der
Richter, wenn sie nach dem Gesetz urteilen.
Warten wir also ab ob die Bundesinnenministerin den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes befolgt.
#1768
Mazi(Dienstag, 26 September 2023)
Es ist davon auszugehen, dass keine der Landesregierungen und keine Bundesregierung ihre Amtsaugaben nach dem Grundgesetz wahrgenommen hat. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass sie der
Nazi-Ideologie folgten.
Das Volk, von dem alle Gewalt nach den Grundgesetz ausgeht, ist tatsächlich nicht Herrscher über die Gewalt. Dies gilt es zu korrigieren und zu berichtigen.
Adolf Hitler ist es zwar zu verdanken, dass der behördliche Amtsmissbrauch zwar nicht mehr strafbar ist, die Rechtsverfolgung der Rechtsbeugung ist dennoch staatanwaltschaftlich zu verfolgen. Zu den
Amtsaufgaben des Ministers der Justiz gehört es als Dienstvorgesetzter der Richter und der Staatsanwaltschaften sicherzustellen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht der
Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Letztlich bestätigen diese Gesetzestreue die jeweiligen Ministerpräsidenten gegenüber dem Bundesrat.
Da diese Aufgabe seitens der Ministerpräsidenten nicht wahrgenommenen wird, ist es fraglich, wie ein Bundesrat als überraschendes Organ tätig werden kann und darf, wenn ihre Vertreter faktisch die
Existenz des Grundgesetzes bestreiten bzw. durch Nichtbeachtung einer Amtsaufgabe verweigern.
Es ist logisch an der Zeit, dass das Volk den Nazis die Macht entzieht und nicht nur kopierbar die Nazis entmachtet. Faktisch ist es so, dass die Behörden das Grundgesetz unterlaufen und
Dienststelleninhaber das Nazi-Regime schützen.
Nachdem Putin die Ukraine als Nazi-Regime bezeichnete und die Ukraine von Ihnen befreien will, gilt es zu beweisen, dass Deutschland aufgrund seiner Strukturen dort keinen Einfluss nimmt. Die
Tatsache, dass die hiesigen Regierungen dem Grundgesetz nicht folgen, ist dies m.E. nur schwer möglich.
Es geht m.E. nicht ausschließlich um die Sozialgerichtsbarkeit, sondern um die Vorgaben des deutschen Volkes in deren Verfassung, dem Grundgesetz. Die Verstöße gegen zahlreiche Vorgaben des Volkes
sind unverkennbar und durch nichts zu rechtfertigen.
Es ist belegt, dass nicht das deutsche Volk gegen die Menschenrechte verstößt, sondern deren ausführenden Organe den Menschenrechten in täuschender Absicht zuwider handelte.
#1767
Anja(Dienstag, 26 September 2023 12:48)
Baden-Württemberg - kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“
Zum Vorlageurteil des SG - Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht und zum Verschwinden des Vorlageurteils bei der Sozialgerichtsbarkeit
------------------------------------------------------------------
Das SG Karlsruhe hat, wie im letzten Newsletter berichtet, einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht gestellt. In diesem Vorlagebeschluss möchte das SG Karlsruhe prüfen lassen, ob die
Coronazuwendungen der Bundesregierung an SGB II - Beziehende ausreichend waren. Nach Ansicht des SG Karlsruhe waren sie das definitiv nicht.
Neben den grundlegenden Fragen zum Vorlageurteil beschreibt das SG Karlsruhe in der Entscheidung Versuche einer systematischen Einschüchterung des Gerichts durch Disziplinarverfahren und schlechte
Beurteilung (zum Dienst als Sozialrichter "ungeeignet"). Die Kammer berichtet von Zensur einer Presseerklärung (Rn 30 ff), rechnet ausführlich mit einer fehlorientierten Sozialgerichtsbarkeit bzw.
„kollektiven Rechtsbruch von Seiten der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg angestifteten Richterschaft“ ab und beschreibt, dass anlässlich der veränderten Lebensbedingungen unter Corona kein
beherztes Eintreten für Recht und Gesetz durch die Sozialgerichtskollegen zu erwarten war (Rn 546). Alle Punkte unter Rn 30ff., 522, 524 ff).
Was hier das Gericht im seinem Vorlageurteil darstellt ist ein Justizskandal erster Güte. Es wird deutlich, dass und wie versucht wird, einen kritischen Richter einzuschüchtern und auszuschalten oder
wie „beherztes Eintreten für Recht und Gesetz“ unterbunden wird.
---------------------------------------------------------------
Das SG Karlsruhe macht einen Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht um prüfen zu lassen, ob die Regelungen des Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen
Mindestsicherungssystemen verfassungskonform waren
-----------------------------------------------------------
Das mutige Sozialgericht Karlsruhe hat in drei Fällen einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gemacht um prüfen zu lassen ob die Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene
Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket
III) und zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung verfassungskonform ausgestaltet waren.
Die Aktenzeichen lauten: SG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22; S 12 AS 1358/23; S 12 AS 1359/23.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174321
#1766
Mazi(Dienstag, 26 September 2023 11:55)
Welchen Stellenwert nimmt in Rheinland-Pfalz das Grundgesetz ein?
Nachweislich will die dortige Landesregierung die Landwirtschaft zu Wassersparen mittels Erhebung von Gebühren verpflichten.
Nachweislich überprüft sie nicht, ob die Amtsträger ihren Amtseid die Achtung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) befolgen. Aus dieser Sicht ist fraglich, ob deren Minister der Justiz, Herr
Mertin, seine Amtsaufgabe und die Ministerpräsidentin, Frau Dreyer, ihre Amtsaufgabe, die Sicherstellung von Gesetz und Recht, ausübt bzw. deren Minister dem Grundgesetz folgen?
Es ist folglich fraglich, ob die Landesregierung fen Auftrag des Volkes überhaupt ausführt?
Es ist davon auszugehen, dass die Naturgesetze über dem Grundgesetz stehen und die Landesregierung nicht dem Grundgesetz folgt.
Da nicht davon auszugehen ist, dass die Landesregierung völlig gesetzlos handelt, liegt es nahe, dass sie der Nazi-Ideologie weiterhin folgt.
Vor diesem Hintergrund ist es auch fraglich, vor welchem Umschwung uns der Verfassungsschutz bewahren will oder gar in Rheinland-Pfalz die Nazi-Ideologie sicherstellt?
Gehen wir davon aus, dass das Grundgesetz die Nazi-Ideologie ablösen sollte, ist dies in Rheinland-Pfalz nachvollziehbar nicht erfolgt.
Erteilte Alarmmeldungen (Ahrtalkatastrophe) sind "nicht weiter geleitet worden und sind zuverantworten". Generierte Alsrmmeldungen sind behördlich nicht an die zuwarnende Betroffene geleitet worden.
Der Tod von so zahlreichen Anwohner ist billigend in Kauf genommen worden.
Daraus folgt, dass nicht nur Herr Innenminister Lewenz, sondern auch Frau Ministerpräsidentin Dreyer zur Verantwortung zu ziehen ist.
Es erscheint zudem sehr misteriös, dass die Schuldigen immer noch nicht ermittelt und verurteilt sind. Im Gegenteil sie erwerben weiterhin Pensionsansprüche. Daran ist nachvollziehbar, dass sie
weiterhin der Nazi-Ideologie folgen.
Vor diesem Hintergrund ist die Frage zu beantworten, ob diese Landesregierung in Rheinland-Pfalz überhaupt die Absicht hatte, die Voraussetzungen zur Erfüllung einer Amtsaufgabe hatte.
Für das Nachbarland Hessen ist bereits richterliche festgestellt, dass in der Justiz keine Kontrollmechanismusen vorhanden waren/sind. Wenn das Grundgesetz die Nazi-Ideologie ablösen sollte,
behördlich nichts unternommen wurde, diese Vorgabe zu erfüllen, ist nachzukontrollieren, in welchem Bundesland dies denn erfolgte oder der Bundesrat nur scheinbar der Achtung der Menschenrechte 1952
zustimmte.
Bis zum Beweis des Gegenteils ist davon auszugehen, dass sich die etablierten Parteien von den unterstellten Machenschaften der AFD nicht unterscheiden.
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist bundesweit nachgewiesen und festzustellen, dass die Entscheidung der Richter nicht gemäß ihrem Amtsauftrag (Art. 97 Abs. 1 GG) erfolgt(e).
Die Judikative bestreitet offensichtlich die Existenz des Grundgesetzes. Wenn sie dies erfolgreich praktiziert, ist fraglich, wer dann unter der Judikativen in der Bundesrepublik Deutschland zu
verstehen ist (Art. 20 Abs. 2 GG).
Die Gerichte unterhalb des Bundesverfassungsgerichts sind es jedenfalls nicht. Die Entscheidungen der Richter des Bundesverfassungsgerichts werden jedenfalls ignoriert (Az. 2 BvR 244 und
310/83).
Letztlich gilt es auch zu beurteilen, welche Funktion eine Landesregierung übernehmen kann und aus welcher Grundlage sie ihre Rechte herleiten kann.
#1765
WernerE(Montag, 25 September 2023 23:29)
Ich zitiere mal eine guten Freund und Journalisten:
der sog. richterlichen Unabhängigkeit halten sich trotz und entgegen politischer Einflussnahmen, wie bei den Staatsanwaltschaften sogar gegebener Weisungsbefugnis und haben in letzter Zeit Zuwachs
über eine weitere Unsäglichkeit erhalten: den Ablehnungs-Satzbaustein, dass nach ß 152 Abs. 2 StPO ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten ist, wenn hierfür
zureichende tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen.
Diese m üssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt
Bedeutet nichts anderes, als das die Staatsgewalt nicht nach Recht und Gesetz, sowie deren Verpflichtung arbeitet, Amtsermittlungspflich eingeschlossen.
WernerE - aus 86415 Mering Bayrisch Schwaben, östlich des Lech.
#1764
Mazi(Montag, 25 September 2023 20:07)
Jetzt ist klar!
Die Runde im Bundeskanzleramt bezüglich des Baugipfels hat dies deutlich gemacht.
Verantwortlich für den Abschwung von Deutschland ist die Ampel-Regierung von SPD, GRÜNE und FDP. Speziell haben die GRÜNEN und Bundeswirtschaftsminister Habeck dies zu verantworten.
#1763
Mazi(Sonntag, 24 September 2023 12:41)
Aus diesen Darlegungen erkennen Sie, dass die Klagen zwar ordnungsgemäß eingereicht, von etabilierten Sozialgerichten bearbeitet wurden, der Staat jedoch keine Amtsträger einsetzte, bzw. sich von
deren ordnungsgemäßen Handlungen überzeugte.
Die Amtsträger/Richter haben ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, ihrem Amtsauftrag entsprechend getroffen.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Judikative zumindest in der Sozialgerichtsbarkeit den Regeln des Grundgesetzes folgt.
Nicht einer AFD ist verfassungswidriges Verhalten seitens der etablierten Parteien vorzuhalten, sondern sie sind es denen verfassungsfeindliche Verhalten vorzuhalten ist.
Wenn die Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen gelten soll, dann ist diese Entscheidung auf alle Amtsträger/Richter nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuwenden.
Wenn Dienstvorgesetzte diesen Richterspruch nicht umsetzen, ihrerseits gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen undseitens von Staatsanwaltschaften, die diesen Verstoß kenne, unterstützt werden, ist das
Vertrauen in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland massiv beschädigt.
Es erscheint für Bürger unwesentlich, ob die AFD oder die etabilierten Parteien die Vorschriften des Grundgesetzes missachten und die Verfassung nicht einhalten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es auch unsinnig eine Verfassungsschutz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzurichten, wenn er seine ihm zugedachten Amtsaufgaben nicht
wahrnimmt.
Aufgrund der vielfältigen Beispiele des Amtsmissbrauchs ist der seinerzeitige Erlass von Adolf Hitler in seiner damaligen und heutigen Rechtsstaatlichkeit zu hinterfragen.
Es ist davon auszugehen, dass die Regeln der Nazis inder heutigen Judikative nicht reformiert wurden.
Daher erscheint es unsinnig das Recht vor der Sozialgerichtsbarkeit zu suchen, zudem die dortigen Amtsträger ohnehin nicht bereit sind, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Wenn die dortigen Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden erscheint es unsinnig, dass Vertreter des Volkes in der Funktion des Deutschen Bundestages überhaupt
Regeln/Gesetze erlassen.
Ich lege mich fest:
Aufgrund der zahllosen Beispiele ist sichergestellt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Der Staat stellt nicht einmal sicher, dass seine Gesetze
eingehalten werden (LG München I, Az. 5 HK O 1387/10).
Eine Rechtsstaatlichkeit in der Sozialgerichtsbarkeit ist daher mangels Beachtung der Vorschriften seitens des Staates ausgeschlossen.
#1762
Mazi(Samstag, 23 September 2023)
(Fortsetzung)
Es erscheint unglaubwürdig.seitens der etablierten Parteien einer AFD etwas vorzuhalten, was von ihnen selbst nicht befolgt wird. Einer AFD eine Nazi-Gefolgschaft nachzusagen ohne auch einen
Unterschied verweisen zu können, ist m.E. unredlich und jenseits demokratischer Regeln.
Es liegt aufgrund der Vielzahl der unrechtmäßigen Entscheidungen in der Judikative nahe, seitens des Volkes nachzuprüfen, ob die Judikative überhaupt als Staatsgewalt fungieren kann oder ihre
Amtsträger bzw. deren Gedankengut nicht auszutauschen ist.
Es liegt nahe, dass das Ergebnis der Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg nicht besser geworden ist..
Meinerseits hat sich der Eindruck verfestigt, dass die Sozialgerichtsbarkeit die Nachfolgeorganisation der Nazis dokumentiert und das Grundgesetz keinesfalls geächtet wird. Der Sozialgerichtsbarkeit
der Status einer dritten Gewalt zu unterstellen, dazu fehlen mir m.E. die Beweise.
Richtig ist, dass die Klagen der Kläger seit bestehen des Grundgesetzes ordnungsgemäß eingereicht wurden, aber nicht nach dem Gesetz (Art..97 Abs. 1 GG) entschieden wurden. Es fällt mir daher
außerordentlich schwer eine Justiz nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) anzunehmen.
#1761
Mazi(Samstag, 23 September 2023 11:52)
Die Entscheidung der Richter des Sozialgerichts Karlsruhe, Az. S 11 U 2168/22, ist nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern bestreitet die Existenz das
Grundgesetzes in mehrfacher Hinsicht.
Unter Wahrung des Datenschutzes war es "dem Kläger" unmöglich, auf einen anderen Fall zu verweisen. Gleiches hat auch gegenüber der Berufsgenossenschaft und den Richtern nach dem.Gesetz zu
gelten.
Es fällt ausgesprochen schwer, eine Entscheidung eines Richters zu akzeptieren, die nicht nachgeprüft werden kann.
Demzufolge war es auch niemandem möglich, die Verwaltungsentscheidung der Berufsgenossenschaft zu widerlegen. Sie war einfach widerrechtlich ergangen.
Eine Entscheidung als rechtsstaatlich kontrolliert anzunehmen, die widerrechtlich ergangen ist, ist mehr als fragwürdig und widerspricht dem Grundsatz des Grundgesetzes.
Wenn die Berufsgenossenschaft auf einen unbekannten anderen Fall verweist, dann hätte anhand der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaften sich ergeben müssen, dass sie eine entsprechende
Dokumentation, dass sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat, enthält.
Ohne eine derartige Dokumentation war ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte nie in der Lage, eine Verwaltungsentscheidung der Berufsgenossenschaft nachzuvollziehen (Bundesverwaltungsgericht vom
16.03.1988, Az. 1 B 153/87).
Wenn seitens eines Betroffenen eine Entscheidung der Berufsgenossenschaften nicht nachvollziehbar ist, dann kann sie auch für einen Richter (ohne Rechtsbeugung).nicht nachvollziehbar sein.
Wenn also die Berufsgenossenschaft widerrechtlich gehandelt haben sollte, so ist anzuzweifeln, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verwaltungsentscheidung der Berufsgenossenschaft
rechtsstaatlich kontrolliert haben
können.
Wenn unter derartigen Entscheidungen Paragr. 103 SGG, der Amtsermittlungsgrundsatz, zuverstehen ist, dann ist die Frage der Vereinbarkeit des Sozialgerichtsgesetzes mit dem Grundgesetz zu
hinterfragen.
Wenn Richter jedoch festgestellt haben wollen, dass eine solche Dokumentation in der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorhanden war, konnten sie nicht die Verwaltungsentscheidung der
Berufsgenossenschaft rechtsstaatlich kontrolliert zu haben.
Sollte diese Dokumation in der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft nicht vorgelegen haben, ist nicht nachvollziehbar, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs.1 GG).
Mit der Entscheidung der Richter des SG Karlsruhe machen die Richter bekannt, dass sie eine solche widerrechtliche Dokumentation eingesehen haben. Dass sie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen
haben könnten, ist daher ausgeschlossen.
Da unabhängige richterliche Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz zu.folgen haben, ist dies daher in diesem Fall ausgeschlossen. In dem Fall haben Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht nach
ihrem Amtsauftrag wahrgenommen. Sie haben ihren Amtseid gebrochen und sind deshalb staatsanwaltschaftlich anzuklagen, zu verurteilen und gemäß dem Urteil des OVG Niedersachsen aus dem.Amt zu
entfernen.
Da die Richter auch keine Entscheidung nach der freiheitlich demokratischen Grundordnung getroffen haben, ist deren Handeln auch verfassungsrechtlich relevant und zu verfolgen.
Der Rückschluss, dass viele Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handelten, ist mehr als offensichtlich.
Zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des Grundgesetzes sind die Regeln des Deutschen Bundestages mit aller Härte durchzusetzen und Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem
Dienst zu entfernen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die etablierten Parteien die Regeln des Grundgesetzes durchsetzen, indem sie diese missachten.
#1760
Mazi(Samstag, 23 September 2023 10:31)
Nach dem Bericht ist es nicht verwunderlich, dass in Bremen.die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht.umgesetzt werden.
Die Siegermächte, die Alliierten hatten.zwar damals schon nachweislich der Bundesbehörde bekannt gemacht, dass sie es seinerzeit scheiterten, die Juristen aus dem Staatsdienst zu entfernen, dass sie
dies auch heute noch fortsetzt ist unglaublich.
Es wäre mit Sicherheit nicht richtig davon auszugehen, dass nur in Bremen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht gelten. In der Sozialgerichtsbarkeit werden Entscheidungen der Richter in
der gesamten Bundesrepublik gegen das Gesetz getroffen. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, bestimmt nach Art. 97 Abs. 1 GG, handeln nicht gemäß Ihrem Amtsauftrag. Es ist davon auszugehen, dass
sie die Existenz des Grundgesetzes missachten/ bestreiten.
Dies wird dadurch auch deutlich, dass sie nicht einmal die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgericht ächten. Sie hatten entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem
Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahre und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach Paragr. 31 BVerfGG waren alle Bwhörden und Gerichte an diese Entscheidung gebunden.
Sie haben diese Feststellung von.mir schon oft gelesen. Ich will Ihnen dennoch anhand eines praktischen Beispiels den gleichen Sachverhalt nochmals darstellen.
Da gibt es vom.SG Karlsruhe eine Entscheidung S 11 U 2158/22.
#1759
WernerE(Freitag, 22 September 2023 23:46)
Zitat Wegseite von Erich:
"Einen Arbeitsunfall - ohne Gesundheitsschaden/Tod - gibt es gemäß § 8 SGB VII nicht"
Da haben wir den Salat und der stinkt zum Himmel, würde ich so denken.
Natürlich müssen Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen einen Schaden aufweisen.
Jedoch wird das oft unterschiedlich von den D-Ärzten gesehen - Schmerzen sieht man oft
nicht, sind aber vorhanden.
Übrigens sollten Verunfallte und BK Kranke, sofern diese UV-mäßig anerkannt sind
und regelmäßig Tabletten einnehmen, auch über die UV-Träger zur Blutuntersuchung
gehen ggf. auch Magen- und Darmuntersuchungen veranlassen.
Der Auftrag der UV-Träger ist doch klar und eindeutig geregelt!
WernerE
Revoluzzer, aufmüpfig und dominant - aber nur wenn seine Rechte beschnitten werden!
#1758
WernerE(Dienstag, 19 September 2023)
Umbaupläne in Kölner Staatsanwaltschaft
Cum-ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker droht Entmachtung
Der nordrhein-westfälische Justizminister Limbach plant, einen zweiten Hauptabteilungsleiter neben der renommierten Ermittlerin einzusetzen.
Kritiker sprechen bereits von "Sabotage" und einer Erschwerung der Arbeit der Staatsanwaltschaft.
Ich beziehe mich auf
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/cum-ex-anne-brorhilker-droht-entmachtung-durch-benjamin-limbach-a-6e66f123-9e62-4285-8872-b8f1632bcd2f
Wer hat hier expliziet die Finger im Spiel, um ja nicht manchen Politiker zu belasten?
WernerE - Revoluzer von Dienst!
#1757
WernerE(Montag, 18 September 2023 22:44)
Mal etwas aus der aktuellen Corona Politik:
https://tkp.at/2023/09/18/betroffener-aus-deutschland-impfgeschaedigte-werden-wie-dreck-behandelt/
Selbst mein Arzt sagt mir dass hätte er noch nie erlebt
wöchentlich neue schwerst Kranke durch Impfung
schnell wachsende Hirntumore, Blitz Krebs, Herzmuskelentzündung und Schlaganfälle
das ganze hat Prof. Bagdie bereits 2021 in seinem Buch beschrieben
schlimmenerde Krankheiten werden durch die Impfstoffe ausgelöst !
Kann es sein, dass manche Politiker die Ignoranz in Person sind?
WernerE - der Revoluzer aus Mering - zum. behaupten das die Stammtischfreunde
#1756
Hardy(Montag, 18 September 2023 02:00)
Der Trucker
#1755
Mazi(Sonntag, 17 September 2023 13:31)
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Innenminister in seiner Zuständigkeit mit zweierlei Maß misst.
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://m.focus.de/panorama/welt/neue-rechtsextreme-chatgruppe-bei-nrw-polizei_id_206340599.html
Während die Polizisten nazi-feindliches Material nicht teilen dürfen, soll dies Richtern nicht untersagt sein?
Die unterschiedliche Handhabung weist zumindest den Behörden deren nazi-hafte Nähe nach.
Es geht folglich nicht darum, Nazis zu ächten, sondern darum, ihre Verbreitung generell einzuschränken.
Ich unterstelle, dass den Regierungen generell bekannt ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts
haben dazu in 1983 die beteits bestehendenRegelung des Grundgesetzes unwiderruflich wiederholt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Dieser Verpflichtung kommen Richter der Sozialgerichtsbarkeit nachweislich nicht nach. Daher ist davon auszugehen, dass ihre Entscheidung nicht nach ihrem Amtsauftrag erfolgt.
Die Richter folgen in ihrer Amtsausausübung nicht nur ihrem Amtsauftrag, sondern brechen auch ihren Eid. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie gegen das Gesetz handeln und dabei gleichzeitig ihre
Amtsausübung nach Gesetz und Recht vornehmen (Art. 20 Abs. 3 GG).
In Kenntnis dessen ist nicht davon auszugehen, dass die Judikative nach der Verfassung tätig ist.
Es geht also demzufolge nicht einmal um die Verbreitung nationalsozialistischer Ansichten, sondern um die Amtsausübung, die seitens eines Innenminsters (auch in NRW) nach dem Grundgesetz zu
überwachen ist.
#1754
Mazi(Sonntag, 17 September 2023 12:04)
Eigentlich ist aufgrund der Daten klar, wer für den Niedergang der deutschen Wirtschaft verantwortlich ist. Nach herrschender Meinung ist dies anhand der gemeldeten Zahlen ablesbar und ist
journalistisch nachvollziehbar, dass jemand dafür verantwortlich ist.
Es ist nachvollziehbar, dass journalistisch diese Verantwortung dem amtierenden Bundeswirtschaftsminister und letztlich dem Bundeskanzler diese Verantwortung unterstellt wird.
Auf diesen Artiel beziehe ich mich:
https://m.focus.de/finanzen/news/beitrag-unseres-partnerportals-economist-robert-habeck-nimmt-stellung-zum-titelthema-des-economist-der-kranke-mann-europas_id_206255101.html
Wenn Habeck (GRÜNE) jegliche Schuld von sich weist, dann dokumentiert er damit, dass er den amtierenden Bundeswirtschaftsminister nicht in dieser Verantwortung sieht.
Da der zuständige Minister diese Verantwortung zu tragen hat, er für die Anwendung und Einhaltung der Gesetze einzustehen hat, dokumentiert er damit, dass er seine Amtsaufgaben nicht wahrnimmt.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Ampelregierung die EU-Richtlinie (Schutz von Whistleblower) faktisch nicht umgesetzt hat bzw. die Einhaltung der Gesetze nicht wahrnimmt.
#1753
Mazi(Sonntag, 17 September 2023 10:47)
#1752
Eigentlich ist das Thema bereits durch, ausreichend diskutiert. Das Problem besteht lediglich darin, dass die Behörden nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Wenn die Gesetze, das Grundgesetz, in unserem Sinn bereits formuliert sind, die Gesetze bereits in Kraft sind, dann besteht unsererseits kein Bedarf, ein bestehendes Gesetz nochmals nut Argumenten zu
bestreiten. Nach Art. 97 Abs.1 GG ist es Amtsaufgabe der Richter, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Folgen sie dieser Amtsaufgabe nicht (und darunter verstehe ich die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit), dann brechen sie ihren Amtseid.
Sie verstoßen als Amtsträger gegen Gesetz und Recht (Art
20 Abs. 3 GG), sind in einem Rechtsstaat von der Staatsanwaltschaft anzuklagen und zu verurteilen. Richter und Staatsanwaltschaften nehmen ihre Aufgaben nicht nach dem Gesetz wahr. Letztlich
versichern Ministerpräsidenten einen Zustand (die Einhaltung von Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz), der tatsächlich gar nicht gegeben ist.
Wenn Sie es so wollen, dann wird in der Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat nach der Verfassung, dem Grundgesetz, nach Art. 20 Abs. 3 GG, praktiziert.
M.E. gibt es keine klarere Ablehnung des Grundgesetzes als seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit und der Behörden. Wenn deren handeln nicht nach dem Gesetz erfolgt, sie die freiheitliche
demokratische Grundordnung beseitigen wollen, kann ein Gesetz (das Bundesverfassungsgerichtsgesetz) sie auch nicht befreien.
Ich halte fest, dass nicht die AFD die Verfassung ablehnt, sondern die etablierten Parteien bereits den Nazis folgen und gegen das Grundgesetz handeln.
#1752
WernerE(Samstag, 16 September 2023 19:41)
#1751
Daraus schließe ich, dass Sie es für rechtens halten, dass keine Normalbürger, die einkaufen gehen, von der Inflationgetroffen werden.
Oje, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
ALLE sollten Inflationsausgleich bekommen, nicht nur ausgewählte Staatsdiener.
Vor allem die Minister, Kanzler und Abgeordnete verdienen doch genug und brauchen keine Inflationsausgleichsprämie.
Nur wer vernünftige Arbeit im Sinne des Volkes leistet, soll belohnt werden!
#1751
Diese Tatsache ist nur ein weiteres Kriterium die Ungleichbehandlung zu demonstrieren.
Ganz in meinem Sinn - leider geht fast keiner auf die Straße!
Aber das Volk vergnügt sich jetzt auf dem Oktoberfest in München, besaufen sich bis
zur Bewusslosigkeit und werden dann durch Mitarbeiter, welche der Steuerzahler bezahlt,
verarztet!
WernerE - unter Freunden Revolluzer genannt, immernoch in 86415 Mering Zuhause.
#1751
Mazi(Samstag, 16 September 2023 12:32)
#1749
Sie haben klargestellt, dass Minister und Kanzler eine Inflationsausgleichsprämie erhalten haben.
Daraus schließe ich, dass Sie es für rechtens halten, dass keine Normalbürger, die einkaufen gehen, von der Inflationgetroffen werden.
Um zum Thems zurückzukommen:
Die etablierten Parteien grenzen sich nicht von der AFD dadurch ab, dass sie das Grundgesetz umgesetzt haben oder umsetzen. Folglich ist es als unwesentlich anzusehen, ob Bürger sich für die AFD oder
eine andere Partei bei vernünftigen Wahl entscheiden.
Weder die Judikative trifft ihre Entscheidungennach de Gesetz noch der Verfassungsschutz nimmt seine Amtsaufgaben (Schutz fre freiheitlichen demokratischen Grundordnung) gemäß seinem
Verfasungsauftrag wahr.
Um zu zentralen Anliegen von Herrn Neumann, endlich Recht zu erfahren, einzugehen. Dieses von ihm begehrte Recht zu erfahren, ist es notwendig, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs.
3 GG) ihre Amtsaufgabe wahrnehmen.
Ich halte es für richtig, den Amtsträgern täglich und ausführlich zu beschreiben, dass sie bei ordnungsgemäßer Auslegung von Gesetz und Recht, wie Straftäter - wie Nazis - zu behandeln sind und
weggesperrt gehören (damit sie keinen weiteren Schaden anrichten können).
Für die unterschiedlich Handhabung von Ministern und Kanzler und Bürgergeld-Empfängern habe ich kein Verständnis. Es fehlt mir die Vorstellungskraft dies als gleichartig zu erkennen. Diese Tatsache
ist nur ein weiteres Kriterium die Ungleichbehandlung zu demonstrieren.
#1750
WernerE(Samstag, 16 September 2023 12:21)
#1749
Rentner bekommen auch keine Inflationsausgleichsprämie
Verunfallte und BK Kranke oft kein Bürgergeld, dafür die Zugereisten egel woher.
Wie sagt mein Freund ehem. Justizbeamter einer großen Verwahrungsanstallt in Bayern:
Wir sind ein vedrottelder Staat geworden - wo die das Sagen haben immer no "Bleeder"
werden und im Überfluss vorhanden sind.
WernerE - der Einzig wahre! Oktoberfest kann mich mal!
#1749
Tut nichts zur Sache(Freitag, 15 September 2023 14:39)
Bundestagsabgeordnete habe keine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Nur die Regierung (Minister und Kanzler) habe diese erhalten. Deren Gehalt ist an die Beamtenbesoldung gekoppelt, die von
Abgeordneten nicht.
#1748
Mazi(Mittwoch, 13 September 2023 16:45)
Es gibt Leute die dies für richtig halten!
Das Bürgergeld steigt um 61 Euro, der Diäten der Abgeordenten um 300 Euro und zusätzlich gpnnen sich die Abgeordnete nochmals 3.000 Euro jährlich als Inflationsausgleich.
Es ist einleuchtend, dass bei höheren Abgeordnetendiäten als das Bürgergeld diese auch von der Inflation höher getroffen werden.
Wer ohnehin zum Leben nicht genug erhält, bei dem spielt die Inflation auch eine untergeordnete Rolle.
Wo sind wir eigentlich, wenn dies von den Bürgern als freiheitlich demograktische Grundordnung, die vom Verfassungsschutz geschützt wird, als legitim hingenommen wird?
Das ist so, als wenn seitens der Bundesregierung Russland mit Sanktionen belegt wird, um dann russisches Rohöl über Indien zu teureren Preisen zu beschaffen.
Sehen oder erkennen Sie darin die Logik? Ich erkenne sie zugegeben nicht.
#1747
Mazi(Dienstag, 12 September 2023 18:02)
Finanzieren die GRÜNEN Russland deren Krieg in der Ukraine?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutschland-importiert-wohl-viel-russisches-Ol-ueber-Indien-article24390748.html
Folgt man diesem Artikel ist es nicht auszuschließen, dass unsere Ampelregierung den Krieg der Russen gegen die Ukraine finanziert!
Nimmt man zur Kenntnis, dass die GRÜNEN jedes Mittel Recht scheint die Energiepreise hochzutreiben, dann passt dieser Bericht in deren Szenario.
Es ist an der Zeit zu klären, was die Minister der Ampelregierung unter "zum Wohl des deutschen Volkes" bei "einer Mehrheit" von 37 % gegen eine "Minderheit" von 63 % verstehen will.
Es ist offensichtlich, dass hier tatsächlich eine Minderheit eine Mehrheit (gegen sie) tyrannisiert. Wenn der Deutsche Bundestag als Vertretung des deutschen Volkes verstanden wird, die
Ampelregierung aber Gesetze (wie sie will) durch den Bundestag peitscht, dann ist fraglich, welche Rolle der Volksvertretung und den Richtern des Bundesverfaßungsgerichts beizumessen ist.
Von der Marionette des Bundespräsidenten und dessen Amtsaufgabe ganz zu schweigen.
#1746
Mazi(Montag, 11 September 2023 11:10)
Vielleicht trägt dieser Artikel dazu bei, Klarheit in das Dickicht der Nazis zu bringen! Einige Personen sollten bekannt sein.
Darf eine Ampelregierung, die ihre Legitimation von derzeit jedem 5. Wahlberechtigten bezieht, die anderen 4 Wahlberechtigten terrorisieren? Ist das verfassungskonform oder
verfassungsfeindlich?
Auf diese Artikel beziehe ich mich:
https://www.fr.de/wirtschaft/markt-ist-tot-heizungsgesetz-branche-beklagt-unwiderruflichen-schaden-der-92504016.htm
Was passiert eigentlich, wenn Wohnungsbesitzer nicht in der Lage sind, die Umstellungen nach dem neuen Heizungsgesetz zu finanzieren und auch ein potentieller Wohnungskäufer nicht bereit ist, zu dem
aufgerufenen Verkaufspreis die Wohnung zu erwerben?
Zu welchem Preis treten dann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die dem Gesetz zugestimmt haben, in den Vertrag ein oder werden sie dann zwangsenteignet?
Es ist davon auszugehen, dass nicht der Deutsche Bundestag dem Heizungsgesetz zugestimmt hat, sondern der verlängerte Arm der Exekutive, die Ampelregierung.
Ob dies als verfassungskonform zu bezeichnen ist, wage ich zu bezweifeln.
Ob das Heizungsgesetz damit als verfassungskonform zu bezeichnen ist, liegt einerseits an den Abgeordneten der Oppostion dieses Gesetz auf dessen Vereinbarkeit vom Bundesverfassungsgericht überprüfen
zulassen und dort wiederum an den Richtern, ob nach deren Meinung, die Verfassung on dieser Richtung gedehnt werden darf.
Wahrscheinlich ist die Antwort damit verbunden, ob eine freiheitliche demoratische Grundordnung noch vorhanden ist oder diese bereits von der Ampelregierung bereits beseitigt wurde.
Weshalb dies bereits jetzt beantwortet ist, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter ausführen.
#1744
Mazi(Sonntag, 10 September 2023 10:01)
Komisch!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/panorama/Deutsche-Staatsanwaelte-ersticken-in-Strafverfahren-article24385282.html
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Wenn diese Meldung stimmen würde, dann würden Staatsanwaltschaften Richterentscheidungen übernehmen oder die Feststellungen
der Staatsanwaltschaften, keine Ansatzpunkte zur Strafverfolgung festgestellt zu haben, zutreffen. Wenn dem so wäre, wie könnten die Staatsanwaltschaften erklären, einen Personslminderbestand zu
haben.
Es erscheint unsinnig, die Amtsträger nach ihrer Leistungsfähigkeit zu honorieren, sie sind tatsächlich nach ihrer Leistungsbereitschaft bzw. nach ihren Leistungen zu honorieren.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal ihren Amtsauftrag ausführen, ihre Entscheidungen nicht einmal nach dem Beschluss der Volksvertretung treffen, also gegen das Gesetz handeln, dann
ist es danach schwierig eine Amtsausübung zu erkennen, die zur Bezahlung dieser Tätigkeit führen könnte. Wenn diese Gruppe gegen die Beschlüsse des Volkes handelt, ist es schwierig zu erkennen, dass
das Volk auch noch dafür bezahlen hat.
Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz wahrgenommen wird und dessen Existenz faktisch nicht bestritten wird.
Es ist nicht der AFD verfassungsrechtliche Verhalten (was zudem nicht Beeiesen ist) vorzuhalten, sondern die etablierten Parteien haben den grundgesetzlichen Auftrag, das Grundgesetz in die Praxis
umzusetzen.
Anhand dieser Meldung, wenn sie denn wahr ist, kann kein Politiker behaupten, seinen Job wahrgenommen zu haben.
#1743
Mazi(Freitag, 08 September 2023 18:19)
Das Heizungsgesetz ist erlassen!
Es ist davon auszugehen, dass Verfassungsklage erhoben wird und das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat auf die Frage von Spahn geantwortet und damit argumentiert, dass bei einer einschließen Gebäudesanierung Bürger bis 90.000 Euro Förderung erfahren dürfen.
Ein derartiges Gesetz mit solchen Förderungen ist weder in den Deutschen Bundestag eingebracht, noch liegt ein solches Gesetz im Entwurf vor.
Der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Habeck hat nicht nur die Vertreter des Volkes, den Deutschen Bundestag, sondern damit auch das Volk vorsätzlich getäuscht.
Ich gehe davon aus, dass die Zustimmung seitens der Ampelregierung vom Bundesverfassungsgericht "wieder kassiert wird".
Eine ganz andere Frage ist, mit welcher Glaubwürdigkeit Entgegnungen der Ampelregierung künftig erfolgen?
Wenn Mitglieder der Ampelregierung so unglaubwürdig sind, dies seitens des Bundesverfassungsgerichts gegenbestätigt wird, ist die grundgesetzliche Frage, wie diese Ampelregierung aus ihren
Amtsaufgaben wegen der Unzuverlässigkeit enthoben werden kann.
#1742
Mazi(Freitag, 08 September 2023 17:51)
Eigenartig!
"Das sogenannte Elterngeld Plus geht selbst durch eine längere Krankheit nicht verloren. Dies entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Demnach reicht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis
fortbesteht und die Tätigkeit später voraussichtlich wieder aufgenommen wird. Es stellte sich mit dem Urteil gegen eine Richtlinie des Bundesfamilienministeriums (Az: B 10 EG 2/22 R).", DIE
ZEIT.
"Mit der Entscheidung stellt sich das BSG gegen eine Richtlinie des Bundesfamilienministeriums, an die es sich nicht gebunden sieht.", LTO-Presseschau.
Nicht die Entscheidung/Begründung ist als eigenartig zu sehen, sondern die Entscheidung selbst.
Wie soll das in einem Rechtsstaat möglich sein?
Wie soll ein BSG entscheiden dürfen, wenn dessen Entscheidung nicht die Ausführung einer Amtsaufgabe voraus ging?
M.E. ist unstrittig, dass die Vorgerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden waren. Sie waren nicht befugt, anhand unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten der Behörde zu
entscheiden. Da sie keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, haben sie auch keine Amtsausführung vorgenommen.
Es liegt nahe, dass die Richter ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben.
Eine Richtlinie des Bundesfamilienministerums, die gegenüber dem BSG nach dessen eigener Sicht nicht verbindlich sein soll, kann gegen Bürger nicht zu Recht mutieren.
Wie stellen sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit vor, wie ein Rechtsstaat praktiziert werden soll?
Wenn ich Richtern des BSG glauben schenken darf, dass die Richtlinie gegen geltendes Recht verstößt, dann haben sie dies festzustellen und nicht zu erklären, die Berufung zuzulassen, dass diese
Richtlinie des Bundesfamilienministerums ihm gegenüber jedermann nicht gilt.
Daraus kann nur folgen, dass Bürger aus gleichem Grund auf dieses Urteil referenzieren und die Richtlinie des Bundesfamilienministerium für unverbindlich halten.
Eine solche Handhabung mag zwar unter den Nazis, insbesondere seitens "Friedensrichtern", mehrheitlich durchgezogen worden sein, aber heute ist mit einer derartiger Entscheidung "kein Blumentopf mehr
zu gewinnen".
Es ist nach ca. 70 Jahren (seit in Kraft treten des Grundgesetzes) auch in der Sozialgerichtsbarkeit an der Zeit, sich den veränderten Gegebenheiten, der Rechtsstaatlichkeit, anzupassen und
Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass hinsichtlich der Behörden seitens der Bürger keine Sinnhaftigkeit behördlichen Handelns mehr erkannt werden kann. Eine Differenzierung erscheint mir aufgrund der
Vorkommnisse nicht mehr sinnvoll.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die von uns erfahrenen Missbrauchsskandale, die nicht weitergeleitete Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe, die Cum Geschäfte, die Praxis der
Judikative.
Die bürgerliche Sorge, dass nichts stimmt und die Nazi-Methoden weiter angewandt werden, ist erdrückend.
Es ist nicht nur einzugestehen, dass die Alliierten im zweiten Weltkrieg zwar die Wehrmacht, aber das geistige Eigentum der Nazis nicht besiegten und das deutsche Volk es in der Folgezeit auch nicht
schaffte, sich von der Ideologie, den Machenschaften, der Nazis zu distanzieren.
Gleichzeitig dokumentiert dies auch die Tatsache, dass der Verfassungsschutz seine Amtsaufgaben nicht wahrnimmt.
Unabhängig davon ist bekannt, dass keine Entscheidung der Sozialgerichte dem Gesetz folgt, diese also widerrechtlich erfolgen und in Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen. In der Konsequenz
ist auch das BSG nicht berechtigt, eine richterliche Entscheidung zu treffen und dabei nicht einmal dem gesetzlichen Auftrag zu folgen.
M.E. sind die Handlungen in der Sozialgerichtsbarkeit mehr als suspekt.
#1741
Mazi(Freitag, 08 September 2023 10:03)
#1740
Dem Antwortschreiben des LSG entnehme ich nicht, dass der Richter am LSG einen Amtsauftrag nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) wahrgenommen hat. Die Frage ist also, ob der Richter das Recht nicht
beugte und die Justizbeamten widerrechtlich eingesetzt wurden?
Aus Gründen sparsamer Haushaltsführung war diese Maßnahme ohnehin nicht gerechtfertigt. Zu erkennen ist dies auch daran, dass dies allgemein in der Bundesrepublik Deutschland nicht so gehandelthabt
wird.
In der Tat ist bekannt gemacht worden, dass ein Angeklagter einen Richter vor dessen Urteilsverkündung gebissen haben soll. Anwesende Gäste hätten wiederum anwesende Justizbeamte auffordern müssen
tätig zu werden.
Da davon auszugehen ist, hätte der Angeklage den Richter beißen wollen, wäre davon auszugehen, dass die Justizbeamten dies bemerkt hätten.
Daher ist Davon auszugehen, dass der Beklagte nicht Widerstand gegen diese Justizbeamte leistete, sondern von seinem Notfallrecht Gebrauch machte.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG waren die Justizbeamte verpflichtet, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht wahrzunehmen. Da der Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz nicht folgte, war es deren Pflicht
sogar, den anwsenden Richter zu verhaften und in Gewahrsam zu nehmen.
Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass auch nur ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz eine Entscheidung getroffen hätte.
Wenn das Grundgesetz unsere Verfassung repräsentieren soll, dann ist es Aufgabe unseres Staates Amtsträger einzusetzen, die ihre Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz ausführen.
Es ist davon auszugehen, dass der Dienatvorgesetzte nach Paragr. 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz verpflichtet ist, seine ihm.unterstellten Richter/Amtsträger zur ordnungsgemäßen Amtsausübung
aufzufordern hat. Auch dies ist bisher nicht bekannt geworden.
Es ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit die ideologischen Nachfolger der Nazis darstellen.
Der von mir aufgegriffend Straftatbestand des Amtsmissbrauchs wurde tatsächlich von Adolf Hitler seinerzeit abgeschafft. Mit Verweis auf Adolf Hitler ist diese Tatsache nicht rechtfertigbar. Die
weitere Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit seitens der Staatsanwaltschaften nicht angeklagt werden, dokumentiert, dass die Zahl derer, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten,
in der Justiz (zumindest) stark verbreitet ist.
WernerE, so hatten Sie Gelegenheit wahrzunehmen und können dies bezeugen, dass in der Bundesrepublik Deutschland von Bayern bis Bremen in der Sozialgerichtsbarkeit nicht das Grundgesetz angewandt
wird und die bisherigen Angaben von Herrn Neumann wahrheitsgetreu sind.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW ihren Entscheidungen zugrunde gelegt. Sie haben ihren Amtseid stets gebrochen, sind
daher anzuklagen, zu verurteilen und von der Amtsausübung auszuschließen.
Dass diese Entscheidung seitens des OVG Niedersachsen überhaupt erfolgen musste, lässt erkennen, mit wem wir es hier zutun haben.
#1740
WernerE(Mittwoch, 06 September 2023 19:11)
Anfrage bei der Justiz in Bremen per eMail
27.07.2023
Sehr geehrte Frau Stephanie Dehne,
ich war letzte Woche zu Besuch – das Erste mal – in Bremen und habe am 19.07. beim LSG einen Besuch abgestattet.
Während der Verhandlungen waren 2 voll bewaffnete Justizbeamte anwesend, als wenn hier ein Schwerverbrecher der Kläger (81 J) war.
Ich habe inzwischen zahlreiche SG oder LSG Verhandlungen besucht, aber einen derartigen Fall hatte ich noch nie erlebt.
Aus meiner Sichtweise ein total übertriebener Einsatz, der dem Stadtstaat Bremen unnötige Kosten beschert hatte und nicht mal
In einer angemessener Weise angebracht war. Auch für die beiden anderen Besucher war der Anblick mehr als verstörend.
Noch dazu wo doch mit der Einlasskontrolle alles durchsucht wurde.
Vermutlich muss der Kläger mit seinen auferlegten Kosten auch noch den Einsatz bezahlen.
Vielleicht bekommt man als bayrischer Bürger hier eine Antwort, mit der man auch Leben kann.
Freundliche Grüße
============
Antwort aus dem Hause der Justiz am 6.09.2023 - nach dem Urlaub
Sehr geehrter Herr E,
die Sicherheit wird durch die Gerichtswachtmeisterinnen und Gerichtswachtmeister gewährleistet, zudem gibt es allgemeine Sicherheitskontrollen beim Zugang ins Gerichtsgebäude. So kommen die Gerichte
ihrer Verantwortung nach, die Sicherheit für alle Anwesenden zu gewährleisten. In der Vergangenheit kam es an unterschiedlichen Gerichtsstandorten zu tätlichen Übergriffen auf Justizangehörige,
Prozessbeteiligte sowie Besucherinnen und Besucher. In einer idealen Welt bräuchte man all diese Maßnahmen nicht, aber die Erfahrung zeigt leider, dass auch jenseits von Strafprozessen mitunter eine
enorme Gewaltbereitschaft vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie D...e
Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Justiz und Verfassung
Leiterin des Senatorinnen- und Staatsratsbüros
Richtweg 16-22, 28195 Bremen
Damit dürfte für mich als bayrischer Bürger so manches klarer geworden sein.
WernerE - es gibt nur den EINEN aus Mering in Bayern
#1739
Mazi(Mittwoch, 06 September 2023 16:06)
Es erscheint mir besser die Einhaltung des Gesetzes ChatGPT als Staatsanwälten und Richtern dieses Feld zu überlassen
Es ist bekannt, dass ein Großteil von ihnen, die Beschlüsse der Legislative ohnehin nicht achten.
Dieser Artikel ist ein weiteres Argument für die Einführung von ChatGPT:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/staatsanwaltschaft-nrw-personalmangel-demografischer-wandel-arbeitsbelastung-unbesetzte-stellen/
In Ermangelung, dass die angesprochenen Amtsträger ohnehin nicht nach Gesetz und Recht (Art
20 Abs. 3 GG) handeln, erscheint es mir nicht nachvollziehbar, die objektive Ahndung nicht mit ChatGPT vorzuvorzunehmen.
#1738
Mazi(Mittwoch, 06 September 2023 11:27)
Für wie dumm hält die Ampelregierung (SPD, GRÜNE und FDP) überhaupt das Volk?
Dass die Judikative nicht dem Grundgesetz, dem Volk, folgt, wissen wir bereits. Nun auch noch das!
Auf diese Meldung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-kauft-Rekordmengen-an-Fluessiggas-aus-Russland-article24361013.html
Nach diesem Artikel machen die Medien deutlich, dass die EU die LGN-Lieferungen von TOTAL weitestgehend von Russlamd stammen. Von einem Importverbot in Deutschland ist also nicht zu sprechen.
Es ist anzunehmen, dass diese Meldung von Baerbock ausschließlich Propagandazwecke verfolgte. Diese Meldung sollte ausschließlich dazu dienen, die Energiepreise nach oben zu treiben.
Nicht auszuschließen ist daher, dass die GRÜNEN eine Interesse an der Finanzierung des Angriffskrieges von Putin auf die Ukraine haben. Damit ist belegt, dass die Bundesrepublik Deutschland
beiderseits, also auf Seiten Russlands und der Ukraine, den Krieg finanziert.
Nachweislich war Deutschland noch nie mehr in kriegerische Auseinandersetzungen ohne die Antikriegspartei der GRÜNEN involviert. Dass müssen selbst die Befürworter der GRÜNEN anerkennen und
attestieren, dass die GRÜNEN in Wahrheit Nazi-Methoden folgen.
Herr Trettin stammt dazu nachweislich von markanten Vorgängern ab.
Dies zeigt die Doppelzüngigkeit der GRÜNEN.
Nachdem nachgewiesen ist, dass Habeck und Baerbock über keine Fachkompetenz (über deren Reden hinaus) einzuräumen ist, nun das nächste Desaster.
Der Vergleich mit namhaften Nazis ist daher naheliegend.
M.E. ist nicht nur das "Schwatzen" über sachliche Feststellungen wesentlich, sondern es ist auch wesentlich, dass man vom Lösen einer Sache Ahnung hat
und von einer Sache fachlich etwas versteht.
Ich gehe davon aus, dass sich die Wähler der GRÜNEN in der Wahlkabine sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst werden.
Die reale Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland eine Ausbildung zu einem Bildungsabschluss führen kann, diese Reglementierung aber seitens der SPD abgeschafft/beseitigt wurde, führt nicht
dazu, dass Fachkompetenz damit ersetzt wird.
Dies ist zwar bei SPD und GRÜNEN praktiziert, entlarvt sich aber selbst.
Selten.hat ein Gesetz genauer beschrieben, was unter einer richterlichen Entscheidung nicht versteht. Das hält Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber nicht davon ab, die Vorschriften des
Grundgesetzes zu missachten.
Diese Vorgehensweise ist nur dann nachzuvollziehen, wenn sichergestellt ist, dass die Minister der Justiz diese Amtsvergehen nicht verfolgen.
#1737
Mazi(Dienstag, 05 September 2023)
Was steckt hinter der Stragie der GRÜNEN?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/21-06-Komplettverzicht-laut-Kommission-nahezu-unmoeglich-EU-bezieht-weiter-viel-Erdgas-aus-Russland--article23143824.html
Zuerst erhöhen sie die Nachfrage nach Strom, dann sperren sie GRÜNEN der Gashahn in Richtung Russland und dann verwundern sich Habeck und Baerbock darüber, dass die Strompteise explodieren.
Und jetzt räumt die EU gar ein, weiterhin Gas aus Russland zu importieren..
Die Frage ist, wer verdient aufgrund dieses korrupten Dreieckspiels? Dass die GRÜNEN nicht daran.beteiligt sind und die Hand aufhalten, glaubt ihnen kein Mensch.
Wenn es einen EU-Gasimport aus Russland gibt und seitens der Ampelregierung ein Importstopp für russisches Gas besteht, dann ist daraus zu schließen, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht zur EU
gehört oder die Bundesminister der GRÜNEN "verscheisern" uns.
Unterstellen wir, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz ausüben und die GRÜNEN-Minister uns, das Volk, verschleiern, dann setzen sie zwar lediglich die
bisherige Praxis fort, mit Art. 20 Abs. 3 GG, dem Grundgesetz, ist beides jedoch nicht vereinbar und widerrechtlich.
Bedenken wir, dass der Bundeswirtschsftsminister Habeck über soviel Ahnung von Stromerzeugung verfügt, wie "Kühe vom Eier lrgen", dann wird damit klar, dass die GRÜNEN über keinerlei Ahnung verfügen,
von dem sie reden.
Ich gehe davon aus, dass das Volk den GRÜNEN den Denkzettel bei der nächsten Wahl verpasst. Es geht nicht an, von etwas zu reden, aber nicht zu wissen, mit welchen Managementmittel die Ziele erreicht
werden.
#1736
Mazi(Montag, 04 September 2023 18:08)
ChatGPT würde nie eine Entscheidung gegen das Gesetz treffen.
Wenn dies dennoch der Fall wäre, würden alle Programmierer davon ausgehen, dass das Programm kaputt oder manipuliert sei.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen regelmäßig Entscheidungen gegen das Gesetz.
Einem Computer käme nie "in den Sinn" eine Entscheidung ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Behörde oder gar aufgrund eines Gutachtens, dem keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte dieser Behörde zugrunde gelegen hat, zu treffen.
Nur die Tatsache, dass die Richter die Dienstkleidung anlegen, rechtfertigt sie nicht, ihre Entscheidungen gegen das Grundgesetz zu treffen.
Folglich ist den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal die Intelligenz von ChatGPT zu unterstellen.
Das sollte uns nachdenklich machen und die Frage aufwerfen, mit wem wir es hier letztlich zu tun haben?
Ich lege mich fest:
Wir haben es zumindest bei den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit einer Judikativen laut dem Grundgesetz zu tun!
Wenn sie ihren Amtsauftrag nicht ausführen, können sie auch nicht berechtigt sein, Entscheidungen in Ausführung ihres Amtsauftrags zu verkünden.
Was hier als sozialgerichtliche Entscheidungen angeboten wird, ist m.E. weniger als "Schrott"!
Die etablierten Parteien haben nachzuweisen, dass sie das Grundgesetz sehr ernst nehmen und die notwendigen Korrekturen verbindlich und unverzüglich vornehmen.
#1735
Mazi(Montag, 04 September 2023 17:46)
Wie erfolgreich ist die bisherige Judikative?
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justiz-thueringen-wiederholungstaeter-vorstrafe-vorbestraft-straftat-verurteilt-verurteilung/
Was würde mit einem Bürger geschehen, der jede 2. Schraube in einer Autowerkstatt korrekt anschraubt?
Sie brauchen wahrscheinlich nicht lange zu überlegen oder gar zu raten. Der Autoschlosser fliegt, weil er den Sicherheitsanforderungen nicht genügt.
Das Grundgesetz hat dies in Art. 20 Abs. 3 ähnlich ausgedrückt. Es hat vorgeben, dass alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind.
Wir könnten sicher sein, dass diese "Amtsträger"/ChatGPT die Beschlüsse des Deutschen Bundestages beachten - was wir Amtsträger in der üblichen Defition nicht unterstellen können.
Da die Behörden diese Vorgabe des Deutschen Bundestages aber nicht zu deren Einhaltung animiert, belastet sie diese Regelung auch nicht. Sie wird nicht einmal von deren Seite verfolgt.
Die Feststellung, dass die richterliche Urteile, wenn sie denn rechtsstaatlich erfolgen würden, nur zu 50 % erfolgreich wären, passt folglich in diesen Tenor.
Ich stehe voll hinter ChatGPT. Schlimmer können deren Urteile/Entscheidungen auch nicht sein.
Konkret wäre das Grundgesetz umzuschreiben und die Judikative als Staatsgewalt aus dem Grundgesetz, Art.20 Abs. 2, zu entfernen und stattdessen ChatGPT aufzunehmen.
Die Umstellung auf ChatGPT wäre nicht nur vorteilhaft bezüglich der Prozesslaufzeiten, sondern der Berufsstand der Juristen wäre gänzlich überflüssig. Nicht zu unterschätzen wäre deren
vokswirtschafter Nutzen unter der Voraussetzung, dass sie handwerklich umschulbar seien. Diese Herrschaften wären gegen den Handwerkermangel einsetzbar.
Zugeben sie wären handwerklich umzuschulen. Ich denke, dass deren geistiges Potenzial ausreichend sein könnte. Aber diese Anforderungen, wo sie schon einmal vergeigt haben, wären nicht zu
unterschätzen.
Der Mehrwert wäre für die Gesellschaft nicht zu unterschätzen.
Diese Massnahme wäre mit einer Aufwertung der Legislative verbunden und jedermann könnte neutral beurteilen, ob die Verwaltungsentscheidungen der Behörden, der Exekutive, korrekt sind.
Kommen wir zurück zu dem Fall Neumann.
ChatGPT hätte ihn u.a. niemals seiner persönlichen Freiheit beraubt. Wenn es dennoch zu einer vergleichbaren Entscheidung gekommen wäre, dann wäre mit dieser Entscheidung eine Änderung der ZPO
erfolgt.
Wenn man davon ausgeht, dass Gesetze - außer bei den Nazis - nicht rückwirkend geändert werden dürfen, wäre selbst dieser Fall ausgeschlossen.
...
Fassen wir zusammen:
Da einige Richter korrekt entscheiden, ist davon auszugehen, dass die Arbeitsleistungen dieser Richter im allgemeinen nicht einmal 50 % schaffen.
ChatGPT empfiehlt sich immer mehr!
#1734
Mazi(Samstag, 02 September 2023 08:29)
Ich beziehe mich auf diesen Eintrag vom 03.05.2005:
Wenn einen Gericht unwahre und unvollständige Verwaltungsakte der Beklagten vorliegen, der Richter sich nicht von deren wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugte, dann kann er
demzufolge auch nicht darüber entschieden haben, dass sie wahrheitsgetreu und vollständig wären.
Wenn ein Richter diese unwahren und unvollständige Verwaltungsakte der Beklagten einem Gutachter vorlegt, diesen auffordert anhand dieser Akten ein Gutachten zu fertigen, dann täuscht/ manipuliert er
auch diesen in dessen Handlung.
Es erscheint mir fraglich, was diesen Richter bewegt haben könnte, ein solches Gutachten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sachlich kann man diese Handhabung nicht
begründen. Da bleibt nur die Analogie zur NS-Zeit und der Denkweise der "Friedensrichter".
Ich bin da schon eher bei der Logik der Richter des OLG Jena, die feststellen, dass ein Gutachten auf der Grundlage von bekannt manipulierten Verwaltungsakten ebenso keine richterliche verwertbare
Aussage darstellen kann, wie die Verwaltungsakte der Beklagten selbst.
Wenn der Staat in einem Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) dem Bürger den Rechtsweg vorschreibt, dann ist er zur Wahrung dieses Grundrechts auch verpflichtet, dass die involvierten Amtsträger/Richter
nach Gesetz und Recht handeln.
Dem ist aber nachweislich glaubhafter Veröffentlichungen nicht so.
Es ist nachgewiesen, dass der Staat die Rechtsstaatlichkeit mangels Kontrollmechanismen nicht sicherstellt.
Nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften, sondern auch über normalen Menschenverstand sind die richterlichen Entscheidungen nicht nachvollziehbar.
Aufgrund der Historie, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Wurzeln bei den Nazis, nicht bekannt wurde, dass sie sich geändert hat, ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die
direkten Nachfolger dieser "Friedensrichter" sind und entsprechen ihre Entscheidungen treffen.
Da der Verfassungsschutz Richter (ob sie nach dem Gesetz urteilten oder nicht) dieser Gruppe nach seinen Beobachtungen (ob sie die freiheitliche demokratische Grundordnung) überwinden wollen, nicht
beobachtete. Sie hat nie eine Entlastung erhalten.
Ich gehe daher davon aus, dass diese "Friedensrichter" als Richter in der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch in unserem Rechtsstaat in staatlichen Institutionen wirken.
Es passt daher systematisch nicht in das Grundgesetz diese Richter der Judikative nach Art. 20 Abs. 2 GG zuzurechnen bzw. deren Entscheidungen nach Art. 96 Abs. 1 GG darzustellen.
Wenn nach der Entscheidung der Richter des OLG Jena die Grundvoraussetzung des Grundgesetzes nicht gegeben sind, dann können Richter auch keine Entscheidungen getroffen haben.
Da die Klagen der Bürger ordnungsgemäß eingereicht sind, die Gerichte aber keine rechtsgültigen Entscheidungen getroffen haben, sind sie weiterhin unerledigt und offen.
Um diesen Rechtsstau abzuarbeiten ist es naheliegend, dass richterliche Entscheidungen mittels ChatGPT und nach dem Grundgesetz zu treffen.
#1733
Mazi(Freitag, 01 September 2023 18:55)
Offensichtlich bestehen unvereinbare Differenzen zwischen der "KI" (ChatGPT) und den Richtern bzw. deren Entscheidungen.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-ki-kuenstliche-intelligenz-e-akte-digitalisierung-zivilgerichte/
Sachlich ist das sehr einfach. Das Grundgesetz macht dazu ganz klare Ansagen. Das Problem scheint auf der Seite der derzeitigen Richter zu bestehen.
Aus rechtsstaatlichen Gründen ist bereits jetzt ChatGPT zu folgen. Es ist nachvollziehbar, dass Logik bei NS-Juristen nicht gut ankommt/nachvollziehbar ist.
#1732
WernerE(Freitag, 01 September 2023 13:06)
Wir in Bayern - Orginell und Wahrheitsfindend
bayuwarische Justiz. Noch Fragen ? https://youtu.be/55UHRFp-sgU?feature=shared
Oder das ZBFS mit folgender Aussage des Pressesprechers Hr. Bxxjxxin Vxxxn
Das Verfahren und die sich daraus ergebenden gesetzlichen Ansprüche ergeben sich aus dem OEG. Diese Rechtsgrundlage, sowie alle dafür in Fragen kommenden weiteren Rechtsgrundlagen auch betreffend das
Verwaltungsverfahren (u. a. auch SGB I und SGB X) werden bei der Prüfung von Anträgen vom ZBFS, das an Recht und Gesetz gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG), natürlich angewandt.
Fazit:
Der ehemalige Beitragszahler -egal wo er wohnt- bekommt nichts, dafür aber die
Menschen, welche die ehem. BK A. Mexel Einlass gegeben hat und jetzt noch zureisen!
WernerE - ein Revoluzer, Stänkere und Aufdecker - bei der Justiz in Bayern u. Bremen
#1731
Mazi(Freitag, 01 September 2023 11:34)
Sachlich geht das gar nicht uundIst rechtsstaatlich nicht akzeptabel!
Ich beziehe mich auf diese diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/frag-den-staat-verschlusssache-nur-fuer-den-dienstgebrauch/
Wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts nach dem Gesetz entschieden haben, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte einer Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann, dann ist es
unzulässig, Dokumente als Dienstgeheimnis zu deklarieren oder diese Dokumente sind in keine Verwaltungsentscheidungen eingeflossen.
Wenn Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, dann können sie ihrem Amtseid nicht befolgen, wenn sie dieses Recht nicht befolgen. Dies belegt eindeutig, dass sie ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist es rechtsstaatlich nicht begründbar, dass Verwaltungsakten einer Behörde nicht alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente enthalten. Eine Kontrolle anhand zuweniger
Dokumente vorzunehmen kann weder seitens einer Aufsicht noch eines Gerichts zu der Aussage verhelfen, anhand einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen kontrolliert
zu haben.
Ich hoffe, dass wir uns mit der Entscheidung der Richter des OLG Jena einig sind, dass eine richterliche Entscheidungen, die ihrer Legitimation nicht folgt, nie in der Welt sein kann.
Obwohl dies bei den öffentlichen Behörden mehrheitlich der Fall ist, Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch gegen die Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht ihre
Entscheidungen treffen, dies zwar mehrheitlich der Fall ist, sind solche Entscheidungen rechtsstaatlich nicht hinnehmbar bzw. von der Verfassung legitimiert.
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative und die Behörden von der Ideologie der "Reichsbürger" durchsetzt sind. Ihre Amtsaufgabe muss es sein, die Ideologie der Reichsbürger aus dem
Aufgabenbereich zu verbannen, deren "Entscheidungen" konsequent aus ihrem Alltag zu verbannen und zur Verurteilung der Amtsträger zu bringen.
Jüngstes Beispiel ist mit Sicherheit der Fall des LG Hamburg i.S. Korruptionsaffäre eines SPD-Mannes vor dem BGH.
#1730
Mazi(Freitag, 01 September 2023 10:38)
Unglaublich, aber wahr! Der Staat hat erklärte Gegner der Verfassung diese Amtsträger zur Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt. Er hat Dienstvorgesetzte eingesetzt, denen derartiges
verfassungsfeindliche Verhalten bekannt wurde. In meinen Augen braucht über die Qualität deren Arbeitsleistung nicht diskutiert zu werden.
Gleichzeitig verweise Ich auf das Urteil des BGH zur Entscheidung des LG Hamburg i.S. Korruptionsentscheidung eines hohen SPD-Angehörigen. Es ist nicht davon auszugehen, dass in den Gerichten die
Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden. Da anzunehmen ist, dass die Richter seinerzeit Dienstkleidung trugen, aber keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, ist mit der
Entscheidung der Richter des BGH ein Dienstaufsichtsverfahren nach dem Grundgesetz anhängig.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Disziplinarverfahren-gegen-zwei-Polizisten-article24365640.html
Das Grundgesetz sieht vor, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Richter, die eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, also in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, sind von der
verfassungsrechtlichen Verfolgung des Verfassungsschutzes ausgeschlossen.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrer Entscheidung nicht dem Gesetz folgen, ist es Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes diese Gruppe verfassungsrechtlich zu beobachten und deren
strafrechtliche Verfolgung vorzunehmen/vornehmen zu lassen.
Da weder diese Richter, noch die Amtsträger des Verfassungsschutzes ihre Amtsaufgabe wahrnehmen, ist anzunehmen, dass sie ebenfalls der Gruppe der "Reichsbürger" zu zurechnen sind.
Bei dieser Definition gehe ich nicht davon aus, dass damit die Begrifflichkeit "Reichsbürger" strafbar ist, sondern deren Ziel, die Überwindung der freiheitlich demokratischen Ordnung.
#1729
Mazi(Donnerstag, 31 August 2023 10:34)
Das OVG Jena hat festgestellt, dass Verwaltungswege, die nicht eingehalten werden, nie zur Folge haben können, dass Verwaltungsentscheidungen erfolgt sein können.
Demzufolge kann eine Massgabe, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, nach der Vorschrift des Grundgesetzes erlassen wurde.
Die Richter haben nie eine Entscheidung auf der Grundlage von wahren und vollständigen Verwaltungsakten der Beklagten Behörde getroffen und handeln nie einen Sachverhalt von Amts wegen
erforscht.
Wenn keine richterlichen Entscheidungen nach dem Amtsauftrag getroffen wurden, kann auch nie entschieden oder Frist gesetzt worden sein.
Den etablierten Parteien ist zuzumuten, dass sie nach Art. 19 Abs. GG nach ca. 70 Jahren kurzfristig eine Judikative zu schaffen, die nach Gesetz und Recht entscheidet.
Frau Baerbock und Herr Habeck (GRÜNE) haben Russland mit einem Import-Stopp belegt, treiben durch die Verknappung so die Energiepreise hier. Wie wir dem obigen Artikel entnehmen, bezieht TOTAL und
damit die EU weiterhin Gas Us Russland.
Wenn man 1 + 1richtig addieren könnte, wäre klar die Konsequenz ableitbar.
Wenn uns so die GRÜNEN hinters Licht führen, dann ist es selbstverständlich, dass sie keine verantwortungsvolle Position begleiten dürfen. Hier ist nicht nur der Parteivorstand der GRÜNEN, sondern
auch der Bundeskanzler Olaf Scholz, der die Regierungsverantwortung inne hat, und der Parteivorstand von SPD und FDP rechtsstaatlich gefordert.
Unterstellt man, dass die etablierten Parteien noch nie die Existenz des Grundgesetzes achteten ist davon auszugehen, dass sie auch dieses mal ihrer Grundrichtung treu bleiben und weiterhin den
Amtseid "zum Wohl des deutschen Volkes" nicht einhalten.
Es ist unserer aller Sache die Verfassung einzuhalten und zu schützen. Dem Verfassungsschutz ist wegen der nicht wahrgenommenen Treuepflicht "der Stecker zu ziehen".
So nachvollziehbar die Argumentation von deren Präsident auch ist, die rechtfertigt aber nicht, die Amtsaufgabe nicht auszuführen.
#1727
Mazi(Donnerstag, 31 August 2023 08:45)
Es musste wohl sein!
"Juris: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Sprecher der Geschäftsführung der Juris GmbH mit Wirkung zum heutigen 31. August abberufen, wie die FAZ (Jochen Zenthöfer)
schreibt. Grund sei wohl der Versuch von Juris gewesen, nach dem von Buschmann verfügten Stopp des Webprojekts Libra im März erneut eine Nachrichtenredaktion zu Rechtspolitik aufzubauen.
Journalistische Tätigkeiten sind dem mehrheitlich in Staatshand befindlichen Unternehmen jedoch nicht erlaubt."
#1726
Mazi(Mittwoch, 30 August 2023 10:15)
# 1725
In der Tat sind berechtigt Zweifel angebracht, ob auf die Sozialgerichtsbarkeit die Massstäbe des rechtsstaatlichen Grundgesetzes angewendet werden (dürfen). Aufgrund der vorgetragenen Beweise,
bestätigt von namhaften Amtsträgern (Sorgatz und Jost), ist es unzweifelhaft, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen.
Folgt man der Ideollgie der Nazis, erscheinen die Entscheidungen gegen das Gesetz nach dem Grundgesetz zwar widerrechtlich, aber seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit durchaus normal.
Wenn aber Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG Klage einreichen und Richter nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes ihre Entscheidung treffen, dann ist es m.E. nicht verwunderlich, dass hier
gegensätzlich entschieden wird.
Wenn sich diese Methoden auch in der Berufungsinstanz (LSG) fortsetzt, das Bundessozialgericht, ob rechtsstaatliche Grundsätze und das Bundesverfassungsgericht nicht einmal überprüft, ob seine eigene
Entscheidung oder das Grundgesetz angewandt wurde, dann erscheint es seitens eines Klägers aussi htslos oder töricht zu sein, von seinem Grundrecht Gebrauch zu machen.
Wenn man es neutral betrachtet, dann besteht seitens des Betroffenen keine berechtigte Aussicht gegen eine Verwaltungsentscheidung sich zu wehren. Der Rechtsschutz des Betroffenen ist einfach nicht
gegeben.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit achten weder die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts noch das Grundgesetz. Letztlich gelangt man zu der Feststellung,
dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar Dienstkleidung tragen, aber keinesfalls die Grundsätze der Judikativen achten bzw. befolgen.
#1725
WernerE(Dienstag, 29 August 2023 18:43)
Ich habe mal zu mehreren Richter/innen und Verantwortlichen der Sozialpolitik gesagt:
Würden in Sozialgerichten die Urteile 50:50 + - 10 % ausgehen und alle Beteiligten
z.b. im Verfahren bei den Ausschüssen sprechen können, es würden deutlich weniger
a) Ablehnungen der Leistungen
b) Gerichtsverfahren geben
z.b. die Vertreter der gesetzlichen UV müssten erkennen, nicht alles was sie vortragen
ist rechtlich einwandfrei belegt.
Großteils wird ein Sozialversicherten Betrug durchgeführt, mit Wissen von Politik.
WernerE - der bei der Bürgerschaft in Bremen inzwischen auch bekannt ist!
#1724
Mazi(Dienstag, 29 August 2023 18:35)
Es ist schwierig zu erkennen, dass die Judikative an das Gesetz gebunden sein soll (Art. 97 Abs. 1 GG). Bisher kann ich dies nicht erkennen
Ich verweise auch auf diesen.Beirag:
https://www.n-tv.de/politik/Viele-Deutsche-glauben-an-geheime-Maechte-article24358762.html
Nach dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG werden Kläger in Sozialgerichtsangelegenheiten an die Sozialgerichtsbarkeit verwiesen. Die dortigen Richter treffen nachweislich ihre Entscheidungen nicht
nach dem Gesetz. Aufgrund der Tatsache, dass nach dem Grundgesetz und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit gesetzlich gebunden sind, Sachverhalte von Amts wegen erforschen, liegt der Schluss (sehr) nahe, dass sie den Verwaltungsakten nicht
glauben schenken und entgegen den Verwaltungsakten der Behörde dennoch zu deren Gunsten entscheiden.
Es ist also unerheblich, ob die Verwaltungsentscheidungen der Behörde der Verwaltungsakte folgen oder nicht. Es ist nicht auszumachen, dass Aufsicht und Gerichte Verwaltungsentscheidungen der Behörde
kontrollieren (siehe Widerspruch zum Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013).
Da diese Handhabung mit einer Rechtsprechung Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar ist, diese Handhabung den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt und insbesondere gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20
Abs. 3 GG verstößt, ist die Ampelregierung und insbesondere die Minister der Justiz der Bundesländer gefordert, darzulegen, weshalb die Richter der Sozialgerichtsbarkeit wegen der erwiesenen
Rechtsbeugungen nicht angeklagt und demzufolge auch verurteilt werden.
Es ist auch nicht erkennbar, weshalb das Strafgesetzbuch den Verwahrungsbruch der Berufsgenossenschaft unter Strafe stellt, dies aber nicht verfolgt wird.
Da bekannt ist, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts involviert sind, ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl von Richtern und Amtsträger die Existenz des Grundgesetzes bestreiten.
Dadurch, dass jüngst ein Vertreter des Bundestages mit der Leitung des Bundesverfassungsgerichts betraut wurde, er dennoch die Rechtsstaatlichkeit beim Bundesverfassungsgerichts nicht einführte, ist
davon auszugehen, dass auch der Deutsche Bundestag von Nazigetreuen.bereits unterwandert ist.
Wenn dem so ist - und dafür gibt es vielfache Beweise -, dann ist davon auszugehen, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz entscheidet, sondern nach Nazi-Methoden agiert.
Wenn davon ausgegangen werden soll, dass das Grundgesetz den Nazis "den Stecker ziehen sollte", die Richter der Judikative dennoch mehrheitlich der Methodik der Nazis folgen, dann ist zumindest davon
auszugehen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG unsinnig erscheint, vor diesen Gerichten /Richtern sein Recht wahrzunehmen.
Es ist unsinnig, dass vor dieser Judikative das Recht nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestages gesucht wird, wenn die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder die Einhaltung von Gesetz und
Recht nicht einmal sicherstellen.
Es liegt mir nicht einmal der Beweis vor, dass ein Ministerpräsident seine Untergebenen damit wenigstens gedroht hätte, dass die Nicht-Einhaltung von Gesetz und Recht mit persönlichen
Konsequenzen.verbunden wäre
(vgl. Richter Dr. Krenck, LG München I, Az. 5 HK 1387/10).
Sie unterlassen es gar Kontrollmechanismen aufzubauen (deren Organisarionsverschulden), die ihnen anzeigen könnten, dass ihre Amtsträger ihre Amtsausführung nach Gesetz und Recht erfolgt.
Ein Prinzip, das erst gar nicht eingeführt ist, kann nicht verbessert werden. Erst ein eingeführter Kontrollmechanismus führt dazu, dass er verbessert werden könnte.
In Ermangelung dieser Grundvoraussetzung ist davon auszugehen, dass Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz zwar nachvollziehbar, aber in der Praxis nicht wiederzufinden ist.
Es ist deshalb fraglich, auf welcher Grundlage die Amtsträger/Richter ihre Amtsaufgaben eigentlich wahrnehmen.
#1723
Ostfisin(Dienstag, 29 August 2023 12:56)
Der Verdacht das in sozialrechtlichen Verfahren Richter für die Beklagten Seite tätig sind, lässt sich nicht von der Hand weisen. M E. vertraut die Berufsgenossenschaft darauf das Richter das Recht
zu ihren Gunsten beugen. Anders lässt es sich m.E. nicht erklären, was in Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft abläuft.
#1722
Mazi(Montag, 28 August 2023 10:33)
#1720
Mir ist lediglich unklar, wie sich ein Staat bei Durchführung hoheitliche Aufgaben von Richtern vertreten lassen kann, die öffentlich der Verfassung nicht treu sind.
Mehr Beweise sind einfach nicht vorlegbar. Das gipfelt nicht zuletzt darin, daß ein Kläger seine Angaben nicht wahrheitsgetreu beweisen darf. Was dass noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben soll?
Diese Beantwortung schließe ich rechtsstaatlich wegen unzutreffenden Grundlagen als beantwortet, aus.
Letztlich ist durch Ihre Anwesenheit in der Verhandlung vor dem LSG eindeutig belegt wie es die Richter mit der Wahrheit halten.
Es mag einen Einzelfall belegen, aber die Tatsache, dass sich dieser Einzelfall regelmäßig wiederholt, lässt anderes wahrscheinlich erscheinen.
Ich vertrete die Auffassung, dass es rechtsstaatlich nicht verantwortlich ist, Richter in der Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen, die auf das Grundgesetz "pfeifen". Es ist nicht nachvollziehbar wie
ein Rechtsstaat nicht überprüft, ob dir Entscheidungen seiner Richter überhaupt nach dem Gesetz erfolgt.
Das hat zumindest nazihafte Züge.
Nachdem nachgewiesen und seitens unbescholtener Amtsträger bestätigt wird, dass andere Amtsträger nach den Angaben von Sorgatz, Jost und der Richter des LG Franfurt a.M.) die Amtsausübung nicht nach
dem Gesetz erfolgt (ob die Amtsausübung der Richter als Amtsentscheidung oder den Missbrauch einer solchen Amtsausübung darstellt), erscheint von dritte Seite diese Beanstandung als bestätigt zu
sein.
Ein Rechtsstaat, der Amtsträger, die seinen Anweisungen nicht folgen einsetzt, ist schwierig als solchen zu identifizieren.
Ich hege nicht zuletzt aufgrund der Vorkommnisse Zweifel, dass Amtsträger in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt sind, die dem Grundgesetz folgen.
#1721
WernerE(Samstag, 26 August 2023 13:31)
Heute entdeckt:
https://www.brd-unrechtsstaat.de/html/lugende-richter.html
NRW = Bremen!
zu #1720 - da sind wir uns einig!
Danke für Ihre Gedanken und den geschriebenen Worten.
WernerE - jener der auch bei den Verhandlungen vor Ort war!
#1720
Mazi(Freitag, 25 August 2023 20:57)
#1719
Damit wir uns richtig verstehen: Ich glaube Ihnen und bin nicht überzeugt von den Gerichten, dass sie wahrheitsgetreue Angaben machen.
Das einfache Beispiel macht deutlich, mit wem wir es tun haben und wie die Wahrheit gebeugt wird. Das hat eindeutig Nazi-Züge.
Wenn ich bedenke, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegen haben (siehe Urteil der Richter des LG Hamburg), wie soll dann ein von den Richtern
der Sozialgerichtsbarkeit beauftragter Gutachter ein wahres Gutachten vorlegen können, wenn ihm die Richter schon keine wahre und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorlegen.
Etwas logisches Denken darf von diesen Amtsträgern, die Gesetz und Recht einhalten sollen -- sogar einen Eid auf das Grundgesetz schworen - , schon erwartet werden. Eine Fehlentscheidung mit einem
bedauerlichen richterlichen Irrtum zu bdgründen - wenn dies in allen Amtsstuben der Fall ist -, erscheint mir unglaubwürdig und töricht
Ich bin eher dazu geneigt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eher der vergangenen Zeit oder Filbinger "was früher richtig war, kann jetzt nicht falsch sein" nachtrauern.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich der Staat bei der Ausübung seiner Staatsgewalt von solchen Leuten vertreten lässt. Es sei denn, er verfolgt die Nazi-Ideologie.
Wenn die Alliierten nach dem 2. Weltkrieg als Sieger eingestanden haben, dass sie bei der gewollten Säuberung Deutschlands gescheitert sind, dann ist davon auszugehen, dass dieser Kampf mit der
Judikativen weit schwieriger gewesen sein muss, als dass er mit dem 2. Weltkrieg vergleichbar wäre. Wenn man davon ausgeht, dass die damaligen Juristen ihr Wissen nicht ins Grab mitgenommen, sondern
vervielfältigt haben, dann wird damit ausgedrückt, dass wir unter den "Friedens-Richtern auch heute noch Anhänger dieser Kultur finden werden.
Wenn der Staat nicht nachprüft, ob seine Amtsträger Gesetz und Recht einhalten, dann ist davon auszugehen, dass es nicht in seinem Sinn ist, eine freiheitlich demokratische Grundordnung tatsächlich
zu schaffen.
Wenn man Ingo Sorgatz, ehemals BKA, oder Bernd Jost, ehemals Bundesanwalt oder jüngst den Richter am LG Frankfurt a.M. anlässlich der Verurteilung des Frankfurter Oberstaatsanwalts Badle glauben
schenkt, dann ist davon auszugehen, dass auch heute noch diese Nazi-Ideologie praktiziert wird.
Es klingt eigentümlich, dass ausgerechnet ein fehlender Kontrollmechnismus, die damaligen Täter zur Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit bewegen soll. Allgemein wird dies unter dem Begriff des
Organisationsverschuldens strafrechtlich verfolgt.
Wenn man die gegenteilige Rechtsauffassung vertritt und die Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen für richtig hält, dass der Staat seine hoheitliche Macht nicht von Amtsträgern ausüben
lassen darf, die der Treuepflicht nicht nachkommen, dann sind die Amtsträger ohne Ansehen der Person "kräftig durchzurütteln" und die Amtsträger in Reihe auszusortieren.
Wenn man dieses Ziel verfolgen will, dann sind die Obersten zuerst auszusortieren, damit sie keine Weisungen erteilen können, die das ganze wiederum unterlaufen/verhindert.
Ich bin wirklich davon überzeugt, dass unter den Amtsträgern weiterhin NS-Ideologie herrscht. Nicht die AFD ist schuldig dafür, dass das Grundgesetz nicht umgesetzt wurde, sondern die etablierten
Parteien. Die seitens der Politiker betriebene Suggestion ist auch daran erkennbar, dass die Fehler bereits gemacht wurden, da hat es noch keine AFD gegeben. Ich gehe daher davon aus, dass diese
Politiker einen geistigen Horizont besitzen müssen, der so minimal ist, dass er nicht einmal messbar ist.
#1719
WernerE(Freitag, 25 August 2023 13:08)
#1711
Heute ist mir die Rückantwort des LSG Niedersachsen-Bremen seitens deren Präsidentin vom 17.08.2023 zugestellt worden. Darin heißt es: "Ein Herr Erich Neumann ist hier nicht bekannt.", Az.
1410-LSGCE-E-223/2022.
Seltsam hatte ich doch im Vorfeld die Präsidentin des LSG Niedersachsen-Bremen Frau K. R. schriftlich kontaktiert, wegen den Gerichtsverfahren. Az.: 3133-LSGCE-E-42/2023 //017
Somit bewahrheitet sich das Sprichwort erneut: LÜGEN HABEN KURZE BEINE!
Es ist anzunehmen, dass Herr Neumann und WernerE eine Fata Morgana erlebt haben. So selten wie dies möglich sein soll, abgestritten werden kann es dennoch nicht.
Es waren noch zwei weitere Personen im Gerichtssaal!
Der Part ist noch nicht abgeschlossen!
#1718
Mazi(Freitag, 25 August 2023 08:45)
Es ist doch logisch, dass der über seine Verhältnisse lebt, dessen Ausgaben höher als seine Einnahmen sind.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://kunde.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1116711620&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=649ad260ec1b47877b22cf8cd2d45f5ad2e24dc&RANGE=
Sachlich ist es nicht verwunderlich, wenn ein Christian Lindner in einer Kirche heiratet, sein Versprechen abgibt, aus der er zuvor nach reiflicher Überlegung ausgetreten ist.
Ich möchte das nicht kritisieren (weil die Kirche nichts mit dem Staat zu tun hat), aber kindlich und nicht nachvollziehbar ist es trotzdem. Und so ein Mann wurde von der Ampel-Regierung zum
Bundesfinanzminister bestimmt. Wer könnte dann noch davon ausgehen, dass den übrigen Politikern der Ampdl-Regierung eine bessere Kompetenz zuzusprechen sei.
Das Wohl des Deutschen Volkes ist etwas anderes als eine Selbst-Marketingmassnahme. Das beinhaltet soziale Verantwortung für ein Volk und nicht nur seinen persönlichen Gewinn zu maximieren.
Es ist erscheint nicht als unfair zu werten zu sein, zu unterstellen, eine der je installierten skrupelloseses Regierung zu sein. Rein logisch scheint dies wahrscheinlich die Fortsetzung von
Legislative, Exekutive und Judikative gegen das Grundgesetz zu sein.
#1717
Mazi(Donnerstag, 24 August 2023 17:29)
Letztlich ist das so, dass Richter Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen habe. Tatsache ist aber, dass niemand kontrolliert, ob sie denn das Gesetz beachten. Andernorts wird dies als
Organisationsverschulden bezeichnet und manchmal auch geahndet.
Ich gehe aufgrund der Nachweise davon aus, dass weder die Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, je eine Amtstätigkeit ausgeführt haben und letztlich die drei Staatsgewalten nicht den
Anordnungen des Grundgesetzes folgen. Es ist nicht einmal so, dass sie erklären könnten, sich geirrt zu haben. Ihnen ist vorzuhalten, nicht einmal notwendige Sachaufklärung vorgenommen zu
haben.
Den Behörden ist vorzuhalten, dass ihr Organisationsverschulden Amtsträger zu diesem staatsfeindlichen Verhalten animiert.
Wenn nichts stimmt, nichts logisch aufgebaut ist, dann darf sich nicht verwundert zeigen, wenn die AFD mit solchen Erfolgen aufwartet.
#1716
Mazi(Donnerstag, 24 August 2023 10:55)
Da legt ein Bundeswirtschaftsminister dem Deutschen Bundestag einen Entwurf zu einem Gesetz vor, bittet die Abgeordneten darum dieses Gesetz zu beschließen und weiß offensichtlich nicht einmal über
den Inhalt dieses Gesetzes fachlich Bescheid. Ich bin sprachlos!
Auf diesen Bericht beziehe ich mich:
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/heizwende-heizungsgesetz-robert-habecks-mann-weiss-nicht-ob-waermepumpen-co2-einsparen-li.381648
Es ist auch diesmal nicht von der Hand zu weisen, dass tatsächlich die Macht nicht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG), sondern von der Exekutive.
Wie gut, wenn es dann noch Richter des Bundesverfassungsgerichts gibt, die nachkontrollieren, ob Abgeordnete überhaupt über die notwendige Zeit verfügen, einen Gesetzentwurf nachzuvollziehen.
Ich halte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland über eine Verfassung verfügt, aber kein Verfassungsorgan scheint diese Verfassung zu interessieren.
Letztlich ist es nicht verwunderlich, dass auch die Judikative sich mehrheitlich nicht an die Verfassung hält.
#1715
Mazi(Donnerstag, 24 August 2023 08:33)
Es klingt unglaublich, dass wir eine Verfassung haben sollen, aber kein Amtsträger/Richter richtet sich danach.
Wenn eines deutlich wurde, dann ist es die Tatsache, dass die Judikative gar nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidungen trifft.
Daraus folgt, dass Klagen von Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG, von der Judikativen nach dem Grundgesetz entschieden werden müssen. Dies erfolgt aber nachweislich nicht.
Daraus wird ersichtlich, dass die seinerzeitigen Klagen der Bürger nach dem Grundgesetz nicht entschieden werden. Sie bleiben folglich bis zu einer richterlichen Entscheidung nach Art.97 Abs 1 GG
weiterhin anhängig.
Betrachtet man die Tatsache, dass die Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz eingerichtet wurde, die Amtsträger/Richter ihre Entscheidung aber nicht nach dessen Vorschriften treffen, nehmen sie
keine Amtshandlungen wahr. Die Tatsache, dass nach Sorgatz und Jost die Behörden ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen, führt dererseits zu Organisationsverschulden.
Die Tatsache, dass diese Amtsträger und Staatsanwaltschaften gegen das Grundgesetz handeln, führt zu dem Nachweis, dass sie ihrem Amtseid nicht folgen und das Grundgesetz in seiner Existenz in Frage
stellen.
Die Sozialgerichtsbarkeit ist mit Amtsträgern zu besetzen, die dem Grundgesetz folgen.
Nach der richterlichen Entscheidung des OVG Niedersachsen kann ein Staat bei der Ausübung staatlicher Aufgaben sich nicht auf Amtsträger stützen, die ihre Treuepflicht verweigern.
Das dem so ist, ist M.E.den Machenschaften von NS-Juristen zu verdanken.
Bezogen auf Untersuchungen aus Bayern ist davon auszugehen, dass die Unterstützung von "Reichsbürgern" dort viel höher ist als ermittelt und diese Gruppe auch in anderen Bundesländern Unterstützer
hat.
Das Grundgesetz ist radikal durchzusetzen und keine Abweichungen zu dulden! Es klingt unglaublich, dass wir eine Verfassung haben sollen, aber kein Amtsträger/Richter richtet sich danach.
#1714
Mazi(Mittwoch, 23 August 2023 19:42)
Richter haben jetzt einen anderen Richter zu mehriger Haft verurteilt und damit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen. Nach dem Grundgesetz Art 97 Abs. 1 GG sind Richter nur dem Gesetz
unterworfen. Dies ist letztlich auch die Begründung, dass Richter unabhängig von ihrem Fachwissen seitens der Behörde überall einsetzbar ist.
Im Ergebnis beschreibt auch dieser Fall, dass Richter als Amtsträger ihrem Eid, das Grundgesetz zu befolgen, nicht folgen. Daraus hergeleitet ist erklärlich, dass sie ihrem Amtsauftrag nicht
folgen.
In diesem Forum ist nachgewiesen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Amtsauftrag nicht erfüllen. Andernorts ist diese Beanstandung ebenfalls nachgewiesen und wird gar auf Behörden
erweitert.
Wenn Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben, dieses Prinzip aber nicht befolgen, kann der Staat bei der Ausübung der
Staatsgewalt nicht vorgeben, sich auf diese Amtsträger verlassen zu können.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/panorama/Umstrittener-Richter-zu-zwei-Jahren-auf-Bewaehrung-verurteilt-article24344148.html
Bekanntlich bindet das Grundgesetz richterliche Entscheidungen an das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Wenn der verurteilte Richter seine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hat - und gegenteiliges
ist seitens der Richter nicht bewiesen worden - dann folgt diese neuerliche Entscheidung der Richter nicht dem Gesetz, stellt eine Rechtsbeugung der, steht im Zusammenhang mit einer Straftat, ist
anzuklagen, zu verurteilen und ist daher nichtig.
Wenn der fragliche Familienrichter nicht nach dem Gesetz seine Entscheidung getroffen hat, dann ist allen Dienstvorgesetzten ebenfalls deren Organisationsverschulden vorzuhslten.
Unabhängig davon ist mehreren Amtsträger deren Organisationsverschulden vorzuhalten. Das betrifft einmal die direkten Vorgesetzten der Amtsträger, dann die Präsidenten dieser Behörden, die jeweiligen
Justizminister und letztlich auch die Ministerpräsidenten, die gegenüber dem Bundesrat sicherstellen, dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt sind. Das dem so ist
bezeugen nicht nur die hier genannten zahlreiche Beweise, sondern auch Veröffentlichungen von Sorgatz (ehemalig BKA), Jost ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI) sowie des Richters am
LG Frankfurt am Main anlässlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle.
Es ist veröffentlicht und glaubwürdig, dass seitens der Richter gebeugt wurde und gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen wird. Da seitens der involvierten Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz gehandelt
wird, ist damit bekundet, dass die Existenz des Grundgesetzes bestritten wird. Nach der Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, darf der Staat bei der Ausübung seiner
Staatsgewalt auf Amtsträger verlassen, die der Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht nachkommen.
Da die Judikative nicht den Weisungen des Grundgesetzes folgt, die Dienstvorgesetzten nicht sicherstellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht eingehalten werden, ist es
naheliegender, dass sie dem nationalsozialtischen Geist folgt.
Die Frage, wer dieses Grundgesetz umgesetzt hat, ist zwar unsinnig, aber so schizophren kann normaler Weise niemand sein. Es liegt daher nahe, dass die Judikative weiterhin von NS-Juristen dominiert
wird und sie weiterhin "entscheiden".
Das Volk hat Art. 20 GG durchzusetzen.
#1713
Mazi(Mittwoch, 23 August 2023 11:29)
Geht das überhaupt oder haben die urteilenden Richter das Recht gebeugt?
Aud diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/panorama/Umstrittener-Richter-zu-zwei-Jahren-auf-Bewaehrung-verurteilt-article24344148.html
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Wenn Richter:innen eine Entscheidung treffen und dabei ihre Entscheidung nicht dem Gesetz folgt, dann beugen sie wohl das Recht. Da das
Gesetz eine Spezialisierung der Richter nicht kennt, dürfte es also für die entscheidenden Richter wegen deren Rechtsprechung und Rechtsbeugung sehr schwierig werden.
Der Vorgang bekundet wiederum, dass die Entscheidungen der Judikative nicht dem Grundgesetz unterliegen, bzw. das Grundgesetz dort als verbindlich angesehen wird.
Was ist von einem Staat zu halten, der seine Verfassung, seine Gesetze nicht einhält?
#1712
Mazi(Dienstag, 22 August 2023 22:16)
Was ist von einer Ampel-Regierung, einem GRÜNEN Bundeswirtschaftsminister zu halten, der die GRÜNEN-Ziele nicht einhält?
Auf diesen Artikel, der in immer weiter abgewandelter Form in den Medien erscheint:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus247027428/Urteil-des-Expertenrats-Regierung-verstoesst-gegen-Klimaschutzgesetz.html
Ich komme zu einem eindeutigen Urteil, das wahrscheinlich nicht falsch sein kann: Unglaubwürdig!
#1711
Mazi(Dienstag, 22 August 2023 21:57)
# 1709, # 1710
Heute ist mir die Rückantwort des LSG Niedersachsen-Bremen seitens deren Präsidentin vom 17.08.2023 zugestellt worden. Darin heißt es: "Ein Herr Erich Neumann ist hier nicht bekannt.", Az.
1410-LSGCE-E-223/2022.
Wenn dem LSG Niedersachsen-Bremen kein Erich Neumann bekannt ist, dann kann
a) gegen Herrn Neumann nie entschieden worden sein,
b) nie eine Richterin in der Sache gemäß ihrem Amtsauftrag tätig gewesen sein,
c) nie Justizbeamte im Gerichtssaal an der Verhandlung teilgenommen haben.
Es ist anzunehmen, dass Herr Neumann und WernerE eine Fata Morgana erlebt haben. So selten wie dies möglich sein soll, abgestritten werden kann es dennoch nicht.
Dennoch glaube ich den Schilderungen.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Die Tatsache, dass sie die Beschlüsse des Parlaments nicht achten, aber gleichzeitig die
Existenz des Grundgesetzes nicht bestreiten (wollen), lässt die fehlende Logik in der Judikative der Sozialgerichtsbarkeit erkennen.
Wenn § 4 Abs. 2 b) Richter, die das Gesetz anwenden von dem Anwendungsbereich des Bundesverfassungsschutzgesetzes ausgenommen sind, dann ist dies der eindeutige Auftrag an den Verfassungsschutz, sich
diesen Brüdern und Schwestern, die das Gesetz nicht anwenden, "auf den Zahn zu fühlen". Es kann nicht eindeutiger beschrieben werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verfassungstechnisch
zu durchleuchten, anzuklagen und zu verurteilen sind und ihnen zu unterstellen ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung abgeschafft wissen zu wollen.
U.a. kann es dabei auch um Justizbeamte gehen, die aufgrund richterlicher Anweisung (in einem Gerichtssaal) zu erscheinen hatten. Es war deren Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG. Die richterliche
Anordnung stellt jedoch eine Amtspflichtverletzung dar. In der Tat war die Behörde nach Art. 34 GG für die Haftung von Fehlern ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Da die Richterin offensichtlich ihre Amtsaufgabe missbrauchte, seitens ihres Präsidenten dieser seine Amtsaufgabe seine Amtsträger hinsichtlich der Einhaltung von Gesetz und Recht nicht
kontrollierte, hat sie für dessen Organisationsverschulden ebenfalls zu haften.
Ich komme zu dem Schluss, dass in der Judikative der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich das Grundgesetz nicht gewahrt wird. Aufgrund der Beweislage ist anzunehmen, dass dort immer noch NS-Juristen
das System gestalten und prägen.
Damit rechtsstaatliche Entscheidungen überhaupt zustande kommen, haben richterliche Entscheidungen dem Gesetz ('Art. 97 Abs. 1 GG) zu folgen. Da anzunehmen ist, dass dies seit Beginn des
Grundgesetzes nicht gegeben war, haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine rechtverbindliche Entscheidung getroffen.
Wenn die Richter nie eine Amtshandlung vorgenommen haben, nie ihrer Treuepflicht nachgekommen sind, erscheint es keinen Anlass zu geben, zwischen einem Polizeibeamten, der seiner Treuepflicht nicht
nachkommt und einem Richter, der ebenfalls seiner Treuepflicht nicht nachkommt, zu unterscheiden.
Nach dieser Logik ist die Entscheidung der Richter des OVG Niedersachsen auf alle Amtsträger zu übertragen (Az. 3 LD 7/22) und rigoros das Grundgesetz durchzusetzen.
Wenn Richter ihren Amtsauftrag nicht ausführen, kann deren Abberufung auch nicht zu einer Mehrbelastung der Justiz führen. Es ist stattdessen vom Gegenteil auszugehen.
Wenn Klagen von Herrn Neumann nach Art. 19 Abs. 4 GG vorliegen, diese grundgesetzlich nicht entschieden sind, dann müssen sie folglich noch offen sein. Dies richterlichen Entscheidungen nach dem
Gesetz sind nachzuholen.
Bei der Abarbeitung ist jedoch zu beachten, dass die bisherigen Amtsträger/Richter die Staatsgewalt anders definieren, als ihnen der Auftrag erteilt wurde. Da davon auszugehen ist, dass sie ihrem
Stil treu bleiben, kann der Staat seine Staatsgewalt nicht auf sie stützen und durchsetzen.
Ich gehe davon aus, dass man sich etwas dabei dachte, das System, wie es ist, durchführte und die Zahlungen an dieses Amtsträger zweckgerichtet erfolgten. Allein die Tatsache, dass Gesetz und Recht
in der Sozialgerichtsbarkeit nicht eingehalten werden, lässt nach dem Sinn dieser Handhabung fragen.
Dass Herr Steinmeier, unser heutiger Bundespräsident, ebenfalls studierter Jurist ist, im Kanzleramt unter Gerhard Schröder tätig gewesen sein soll, ist kein Beleg dafür, dass das Grundgesetz
tatsächlich umgesetzt ist und angewandt wird.
#1710
Mazi(Dienstag, 22 August 2023 20:55)
Klarer kann man die geistige Windstille in der Ampel-Regierung wohl kaum beschreiben.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.sueddeutsche.de/politik/ampel-klima-ziele-ressorts-kritik-1.6151720
Wie soll man etwas kommentieren, dass klarer und schlechter nicht geht. Wie sollte man den Amtseid "zum Wohl des deutschen Volkes" darin erkennen?
Hier ein Zitat aus der Veröffentlichung:
Es fehle "ein schlüssiges Gesamtkonzept", sagte Brigitte Knopf, die stellvertretende Vorsitzende des Expertengremiums, bei der Vorstellung der Untersuchung in Berlin. Zudem beschreibe die
Bundesregierung ihre Klimaschutzmaßnahmen "nur sehr vage und unkonkret". Es fehle darüber hinaus "eine Abschätzung von sozialen und ökonomischen und ökologischen Folgewirkungen". Und schließlich
bestünden noch immer klimaschädliche Subventionen, die die Einhaltung der Ziele gefährdeten.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor der Sommerpause betont, mit dem Klimaschutzmaßnahmen, die die Ampel inzwischen auf den Weg gebracht habe, werde es gelingen, etwa 80 Prozent der
angestrebten CO₂-Minderung zu erreichen. Habeck suchte damals dem Eindruck entgegenzutreten, er habe es zugelassen, dass FDP und SPD das Klimaschutzgesetz so verwässert haben, dass die Einhaltung der
Ziele gefährdet ist.
#1709
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 22 August 2023 09:34)
Hallo WernerE,
danke für den "Ehrenmann".
Das 2 schwerbewaffnete Justizbeamten anwesend sein sollen hat die Berichterstatterin am LSG Bremen Frau [4-4] angeordnet.
Aktenkundig hat es so eine Anforderung schon einmal am 04.06.2012 von dem Richter [5] am LSG Bremen gegeben und m. M. in Prozessdelikt verwickelt ist. Dieses ist keine üble Nachrede und aktenkundig
der Staatsanwaltschaft Bremen seit der Strafanzeige vom 02.09.2014 bekannt. Nach der damaligen Verhandlung 03.07.2012 hat der Richter [5] mit Schreiben vom 21.12.2012 nachvollziehbar dokumentiert,
dass die Anwesenheit der schwerbewaffneten Justizbeamten nicht erforderlich war.
Mehr dazu auf meiner Unterseite 12.03.2012
MfG
Erich Neumann
#1708
WernerE(Montag, 21 August 2023 23:42)
Danke werter Erich für Dein entgegenkommen und Änderung des Web-Auftrittes.
Bist eben doch ein "Ehrenmann" !
#1706
Langsam wird lächerlich, was die Judikative unter einem Rechtsstaat verstehen will.
Der Satz ist für mich nicht nachvollziehbar mit dem Wort "langsam"
Nein, es ist schon sehr lange lächerlich, nur viele Mitbürger haben das noch nicht erkannt!
Wenn ich den Verfahrensablauf am 19.07.2023 beim LSG Bremen mit der Vorsitzenden
Frau (Name ist geschwärzt) und die darauf entstandenen Urteile - welche mir freundlicherweise übermittelt wurde - betrachte, dann wird es nicht nur Erich, die anderen Zuschauer und mir kotz
Übel!
Die beiden Ehrenrichter kannst in der Pfeiffe rauchen, würde niemand vermissen, ausser
vielleicht die Beklage BG und deren Vertreter.
Bin mal gespannt was die Justiz in Bremen mir antwortet, auf die Anfrage, weshalb 2
schwerbewaffnete Justizbeamte in der Verhandlung anwesen sein mussten und was
das dem Bremer Steuerzahler gekostet hat - eventuell muss das gar Erich mit seinen
auferlegten Mutwilligkeitskosten selbst bezahlen.
So nun einen besonderen Gruß an den Ehrenmann Erich, seine Frau und Familie, sowie dem Freund, der dabei war.
Servus bis demnächst
WernerE - es gibt nur den EINEN aus Mering!
#1707
Mazi(Montag, 21 August 2023 17:27)
Wie fähig sind unsere etablierten Parteien (noch)?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/tauchsieder-auf-diese-koalition-koennen-die-deutschen-nicht-mehr-bauen/29341002.html
Die AFD rast von einer Meinungsumfrage zur nächsten auf noch mehr Abstand. Die Frage die sich stellt, ist die, ob die etablierten Parteien diesem Trend etwas entgegenzusetzen haben. Allein deren
Warnung und Bezug zu den Wahlerfolgen der NSDAP in der Vergangenheit ist zu wenig und zu billig die Wähler von der Kraft der etablierten Parteien zu überzeugen.
Nun mehr müssen wir sehen, dass uns die etablierten Parteien ganz schön um und hinter die Fichte geführt haben.
Zugegeben: Die AFD ist keine Alternative. Die etablierten Parteien aber auch nicht. Zu sehr haben sie das Grundgesetz nicht eingehalten. Die Amtsträger kommen ihrer Treuepflicht nicht nach und der
Staat ist so verkommen, dass die im Grundgesetz definierten Staatsgewalten überhaupt nicht funktionieren.
Ob dies in einem kranken Kanzler, der vorgibt sich mehr erinnern zu können oder nicht weitergeleiteten Alarmmeldungen oder Missbrauchsopfern gipfelt, die regierenden haben sich nicht dadurch
ausgezeichnet, dass sie wüssten, was zu unternehmen ist.
m
Es wäre wahrscheinlich falsch, sich auf einen Fehler zu konzentrieren. Es erscheint vollkommen falsch und unredlich zu sein, sich auf einen Bereich zu konzentrieren. Sobald man sich einem Bereich zu
nähern scheint, stellt man fest, dass er ebenso schlecht gemanaget wird, wie die anderen Bereiche ebenfalls.
Es ist für die Bürger schwer erkennbar, wer es besser und gerechter machen könnte.
#1706
Mazi(Montag, 21 August 2023 16:09)
Ist davon auszugehen, dass die Klägerin stolperte und sich den Gehörschaden deshalb sich zugezogen hat?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/pharmakonzern-gericht-weist-impfschaden-klage-gegen-astra-zeneca-ab/29343440.html
Neben eines Streits über den Haftungsschaden, über den man für wahr streiten kann, hat das LG Mainz bestritten, dass die Ärztin Opfer eines Cornona-Schadenfalls geworden ist. M.E. muss diese
Entscheidung vor das OLG gehen.
Es gibt zu viele Fälle, die im Zusammenhang mit Impfungen bekannt wurden, als dass sie zu bestreiten wären. Ich bin im Gegensatz zu den Richtern kein Arzt, der darüber befinden könnte.
Wenn ich richtig informiert bin, dann verfügten die Richter wie ich über kein medizinisches Wissen.
Langsam wird lächerlich, was die Judikative unter einem Rechtsstaat verstehen will.
#1705
Mazi(Montag, 21 August 2023 14:03)
Ist das Verhalten von Haldenwang typisch und gibt es Anzeichen darauf, dass er etwas zu überspielen versucht?
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-kritik-ist-verfassungsschutzchef-thomas-haldenwang-zu-forsch-19113047.html
Vergleichbares kenne ich nur von Leuten, die etwas zu verbergen haben. Geht man davon aus, er seine Amtsaufgaben nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrnimmt (§ 4 Abs. 2 b) Bundesverfassungsschutzgesetz)
hat er scheinbar allen Grund hierzu.
#1704
Mazi(Montag, 21 August 2023 11:15)
Weshalb will die SPD Beamten, die der Treuepflicht nicht nachkommen, die Rückkehr an den Arbeitsplatz verweigern und FDP und GRÜNE fordern dies zudem?
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/afd-politiker-politiker-draengen-auf-entlassung-von-hoecke-als-beamter/29340480.html
Sind nicht aus gleichem Grund die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auszusperren?
Wenn das OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, bereits entschieden hat, dass es rechtens ist, Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, auszusperren, dann ist diese Aktion nur dann verständlich,
wenn die Existenz des Grundgesetzes seitens dieser Akteure (SPD, FDP und GRÜNE) bestritten wird? In diesem Fall unterscheiden sich diese Leute nicht von Herrn Hocke.
Wenn heute seitens der SPD der FDP und GRÜNEN die Aussperrung von Hocke verlangt wird, welche Bedeutung wird dann von ihnen einer richterlichen Entscheidung beigemessen?
Ist dies nicht nur in dem Fall denkbar, wenn die Amtsträger Gesetz und Recht nicht achten (Art. 20 Abs. 3 GG)?
Ist dann nicht darauf zu schließen, dass die Vorgaben des Grundgesetzes als solche und das Grundgesetz in seiner Existenz bestritten wird.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ist spätestens jetzt durchzugreifen und der Rechtsstaat durchzusetzen und alle, die der Treuepflicht nicht nachkommen zu entsorgen?
Wenn diese Amtsträger ihrer Amtsaufgabe nicht nachkommen, können sie auch keine Amtsaufgabe ausführen. Ein Schaden kann demnach von ihnen nicht ausgehen - das Gegenteil ist anzunehmen.
Viele Rechtsstreitereien würden entfallen und Berufungen wären danach ausgeschlossen. Eine immense Entlastung der Judikative wäre die Folge und würde mit Entlassungen einhergehen.
Es erscheint ohnehin irrsinnig, dass Richter mit der Maßgabe ernannt werden, ihre Entscheidung nach den Beschlüssen des Bundestages, nach den Gesetzen, zu treffen und diese Maßgabe des Grundgesetzes
nicht befolgen.
Wir reden nicht in der Möglichkeitsform, sondern es ist nachweisbar, dass dem so ist. Die eigentlichen Hockes sind bereits in Amtsfunktion und nicht erst seit heute.
Wenn die Behörden bzw. deren Präsidenten nicht kontrollieren, ob ihre Amtsträger ihre Tätigkeit nach dem Grundgesetz verrichten, wie sollen sie dann von deren Fehlern erfahren.
Wenn in der freien Wirtschaft Vorgesetzte wegen Organisationsverschulden zur Rechenschaft gezogen werden, dann ist anzunehmen, dass nach dem Grundgesetz dies auch für Behörden gültig ist
(Organisationsverschulden;
Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 12.07.2018, Az. 8 AZR 141/17) -
https://de.wikipedia.org/wiki/Organisationsverschulden
https://kanzlei-herfurtner.de/organisationsverschulden/).
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, das für die Amtsträger ein anderes Grundgesetz gilt, als für andere Bürger. Es erscheint also völlig normal zu sein, dass seitens der Amtsträger die
Existenz des Grundgesetzes generell nicht gilt.
#1703
Mazi(Sonntag, 20 August 2023 23:14)
Scholz hat wahrscheinlich vergessen, dass dieser Streit von Steinbrück (SPD) schon einmal geführt wurde. Damals hat er zynisch vorgeschlagen, doch die 6 Mrd. € aus dem Kindergeld zu finanzieren.
Historisch gesehen ist es kein Streit zwischen der FDP und den GRÜNEN, sondern sehr SPD lastig.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100228284/ampel-streit-zwischen-fdb-und-gruenen-jetzt-aeussert-sich-kanzler-olaf-scholz.html
Wenn Olaf Scholz sich erinnern könnte, wäre ihm das nicht passiert. Andererseits ist es unverantwortlich so einen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland auf das internationale Parkett zu lassen -
oder mit gewissen Hintergedanken erst recht.
Rechtsstaatlich geht das überhaupt nicht.
#1702
Mazi(Sonntag, 20 August 2023 21:03)
Es ist davon auszugehen, dass Legislative, Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.
Die Kritik an der Sozialgerichtsbarkeit, an den zahllosen Missbrauchsfällen, dem Cum Ex-Skandal, der Nichtweitergabe von Alarmierungsmeldungen, etc. wird auch noch jetzt zu allem Überdruss vom
Ausland dadurch belegt, dass die Wirtschaft gnadenlos abgestürzt ist.
Man kann dies unterschiedlich begründen wollen, aber die Aussage bleibt bestehen. Es ist schwierig davon auszugehen, dass Fachkompetenz in dieser Ampel-Regierung vorhanden sei. Es greift lediglich um
sich. Ganz gleich welche Branche heranzuziehen ist.
Es erscheint mehr als mutig, dass davon auszugehen sei, dass Studienabbrecher Fachkompetenz aufweisen könnten, Kinderbuchautoren etwas von Wirtschaft verstehen oder Bundesaußenminister bei Kenntnis
ganzer Straßenzüge einer Stadt die Bundesrepublik im Ausland vertreten könnten.
Zur Führung einer Amtsfunktion gehört mehr als jemanden zu kennen, der jemanden kennt, der einen anderen kennen könnte, der wisse, was zu tun ist.
#1701
Mazi(Sonntag, 20 August 2023 20:51)
(Fortsetzung)
Ich darf nochmals auf das Bundesverfassungsgericht eingehen. Da das von ihm zitierte Gesetz der Rückweisung eines Berufungsantrags dem Grundgesetz nicht folgt, ist es den dortigen Richtern untersagt,
dieses Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuwenden.
Es liegt in der Logik des Grundgesetzes, dass Gesetze nur dem Grundgesetz folgen dürfen. Soweit sie dem Grundgesetz nicht folgt, ist den Richtern deren Regelung nicht anwendbar.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben (ich denke an deren "Urteil" zur Erwerbsminderungsrente"), haben sie auch keine Amtshandlung vollzogen,
die es zu schützen gilt. Deren Angabe, dass die Berufungsmöglichkeit offenstände, legitimiert sie nicht, gegen das Gesetz zu verstoßen und den Beschluss des Parlamentes zu missachten.
Sie sollten lieber das Gesetz befolgen, statt Entscheidungen in die Welt zu setzen, die dem Gesetz nicht folgen.
Es ist einheitlich festzustellen, dass die Judikative nach dem Grundgesetz oder nachvollziehbaren Regeln arbeitet. Denken Sie nur an die Beratungsregeln der Gerichte und der Tatsache, dass
ehrenamtliche Richter wie vollwertige Berufsrichter mitentscheiden, aber die Verwaltungsakte nicht studieren. Bereits daraus wird ersichtlich, dass bezüglich der Definition von Rechtsstaatlichkeit
zwischen Richtern und Volk erhebliche Diskrepanzen aufgebaut sind.
M.E. wird immer deutlicher erkennbar, dass weiterhin NS-Juristen in der Judikative tätig sind und der Nazi-Vergangenheit "nachtrauern" bzw. nach deren Anschauung handeln.
Nach dieser Kenntnis sind die Diskussionen, wie der richtige Rechtsweg einzuschlagen ist, vollkommen zwecklos.
Was m.E. fehlt, ist das die Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, konsequent aus dem Dienst zu entfernen sind. Pensionäre sind ebenso wie auf den Gehaltslisten stehende Amtsträger, die
ebenfalls ihrer Treuepflicht nicht nachkommen/nachgekommen sind, sind zur Rückzahlung ihrer unberechtigt zugeflossenen Zahlungen zu verurteilen sind (OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22).
Solange dies nicht geschehen ist, ist davon auszugehen, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und die Zahlungen als Korruptionsgeldzahlungen zu verstehen sind. Staatsanwaltschaften, die
ihrerseits ihrer Amtsaufgabe nicht nachkommen, Amtsträger nicht anklagen, sind wegen Beihilfe zur Begehung von Straftaten selbst zu belangen.
Richter, die ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, treffen keine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz und sind folglich allen Amtsträgern gleichgestellt und zu bestrafen.
Richter wegen ihrer Mitgliedschaft zur Reichsbürgerszene zu verfolgen, erscheint mir lediglich als Ablenkungsmanöver. Es geht nicht um einen Richter, sondern um Amtsträger, die zur Rechenschaft zu
ziehen sind.
Wenn Justizminister über keinen Kontrollmechanismus verfügen, der ihnen Fehlverhalten ihrer Amtsträger nicht anzeigen könnte, ist nicht vorzuhalten, dass man diesen Kontrollmechanismus verbessern
könnte, sondern sie wegen deren Organisationsverschulden zu belangen.
Gleiches gilt für die Ministerpräsidenten gegenüber dem Bundesrat, die im Rahmen ihrer Amtsaufgabe sicherzustellen haben, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.
#1700
Mazi(Sonntag, 20 August 2023 20:49)
# 1699
Das ist nicht nur richtig und nachvollziehbar, aber der eigentliche Grund liegt im Grundgesetz, dem Beschluss des Deutschen Bundestages.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Nach meiner Logik sind Richter als Amtsträger nur dann in ihrer Amtsfunktion tätig, wenn sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz
treffen.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Daher erscheint es sachlich verfehlt zu sein, logisch zu argumentieren.
Bekanntlich treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Folglich sind deren Entscheidungen keine Wahrnehmung der Amtsfunktion. Wenn sie keine Amtsfunktion
wahrnehmen, sind sie auch nicht von den Gesetzen schützbar.
Dass dem so ist, ist allein daran erkenntlich, dass beispielsweise in meinem Fall die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unterschiedliche Verwaltungsakten vorlegt. Ich gehe davon aus, dass sogar Blinde
dies erkennen würden.
Sie war so dreist, dass sie sogar eigene Schriftsätze mit unterschiedlichen Inhalt dem Gericht vorlegt und zu allem Überdruss einräumt, weitere Akten separiert in einem anderen Aktenzeichen, gänzlich
vernichtet zu haben.
Es erscheint nicht normal zu sein, von den Richtern Neutralität zu erwarten. Da das Deutsche Richtergesetz andere Anforderungen an Richter definiert, ist davon auszugehen, dass sie sich den
Richterberuf erschlichen haben müssen. Dies ist zu korrigieren und das Urteil des OVG Niedersachsen rigoros anzuwenden.
Es macht rechtsstaatlich wenig Sinn, wenn Amtsträger ihre Amtsfunktionen nicht wahrnehmen.
Diese Handhabung der Richter ist mehreren Behörden bekannt. Sogar Bundesverfassungsgericht und Bundestagspräsidentin haben Kenntnis von dieser Vorgehensweise. Seit dem 15.08.2023 ist bekannt, dass es
der Bundestagspräsidentin Bas vollkommen "wurscht" ist, ob Exekutive und Judikative nach den Beschlüssen des Volkes, dem Deutschen Bundestag, ihre Entscheidung treffen.
Die Amtsträger der Behörden sind nicht berechtigt, die Beschlüsse des Deutschen Bundestages nicht anzuwenden. Die Ministerpräsidenten sind in Wahrung ihrer Amtsaufgabe verpflichtet die Einhaltung von
Gesetz und Recht sicherzustellen.
Dies zur Kenntnis genommen, besagt, dass Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht nachvollziehbar ist. Es ist nicht erkennbar, dass die Judikative nach den Regeln des Grundgesetzes
rechtsstaatlich agieren würde.
#1699
Ostfisin(Sonntag, 20 August 2023 05:41)
Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn
gegen die Entscheidung ein fachgerichtliches Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht (mehr) gegeben ist.
Die Erhebung einer Anhörungsrüge ist in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip vor Einlegung einer Verfassungsbeschwerde unbedingt erforderlich: Eine Verfassungsbeschwerde, mit der die Nichtgewährung
rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gerügt werden soll, ist nur dann zulässig, „wenn gegen die angegriffene Entscheidung ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben ist und zuvor versucht wurde, durch
Einlegung einer Anhörungsrüge (insbesondere § 321a ZPO, § 152a VwGO, § 178a SGG, § 78a ArbGG, § 44 FamFG, § 133a FGO, § 33a, § 356a StPO) bei dem zuständigen Fachgericht Abhilfe zu
erreichen“.[1]
Die Unterlassung einer statthaften Anhörungsrüge kann mangels Rechtswegerschöpfung auch zur Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde vor einem Landesverfassungsgericht führen, wenn die sonstigen
Grundrechtsrügen inhaltlich über die erhobene Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht hinausgehen.[2]
#1698
Ostfisin(Sonntag, 20 August 2023 05:38)
Mich würde es nicht wundern wenn die Wahlbeteiligung noch weiter in den Keller geht.
Auch die Rechnung der Mehrheitsbildung ist zu hinterfragen. Einfach Mal die Wahlbeteiligung korrekt bewerten, dann liegt die Mehrheit bei Nichtwähler.
#1697
Mazi(Samstag, 19 August 2023 14:35)
Das Gerücht hält sich verdammt lange!
Auf diesen Artikel stütze ich mich:
https://www.welt.de/politik/deutschland/plus246982910/Lobbyismus-Vorwurf-der-Guenstlingswirtschaft-bringt-Wissing-in-doppelte-Erklaerungsnot.html
Offensichtlich ist bei dieser Regierung nichts unmöglich. Nach Habeck jetzt auch noch ein weiterer Fall. Olaf Scholz kann sich offenbar an nichts erinnern. Und die SPD hat keinen fähigeren
Vertreter?
Wenn dem so ist, dann war es das!
Mit Gerhard Schröder fing offenbar der Abstieg an. Seine Verstrickungen in den IRAK-Krieg, als auch seine Dienste zu Gunsten Putin sind bekannt.
So korrupt kann man nur sein, wenn man nichts besseres aufzubringen weiß.
#1696
Mazi(Samstag, 19 August 2023 12:07)
Mathias Döpfner u.a. bringen es auf den Punkt!
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus246985160/Mathias-Doepfner-ueber-Deutschland-2023-Abstieg-Angst-und-AfD.html
Es reicht nicht, wenn die SPD ihr fähigstes Parteimitglied zum Kanzler bestimmt. Er muss auch diese Funktion wahrnehmen können. Sachlich ist festzuhalten, dass Olaf Scholz nach seinen Eskapaden als
regierender Bürgermeister von Hamburg, wie sein Nachfolger Dr. Tschentscher, in den Amtsaufgaben überfordert zu sein scheint. Es reicht einfach nicht die Nazi-Methoden von früher fortzuführen.
Nachdem bereits im Ausland festgestellt wurde, dass die Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik Deutschland abnimmt. Die Arbeitsleistung dieser Bundesregierung ist damit objektiv festgeschrieben.
Gegenteiliges ist der hiesigen Propaganda zuzuordnen.
Seitens der Grünen davon auszugehen, dass bei einer Steigerung der (Strom-)Nachfrage bei Importspott alternativer Versorgungswege (russisches Gas) der Strompreis anzieht, fällt auch nur einem
Kinderbuchautor ein. Betriebswirtschaftlich sind diese Zusammenhänge schon lange Selbstverständlichkeit. Dafür auch noch Geld zu kassieren und Verwandte und Günstlinge mit üppigen Pensionen zu
versorgen, das ist m.E. unanständig. Schon allein dafür sind auch die GRÜNEN nicht verantwortungstauglich.
Es ist immer wieder erstaunlich, dass immer mit Propaganda-Methoden versucht wird, die tatsächlichen Ergebnisse anders darzustellen. Die Regierungsparteien sollten akzeptieren, dass die Nazis mit dem
zweiten Weltkrieg untergegangen sind und nie mehr aufstehen dürfen.
#1694
Mazi(Samstag, 19 August 2023 10:46)
Wir haben gesehen und erlebt, wie wichtig eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte von Behörden und Gerichten ist, einen Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Wir sehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer beklagten Behörde nicht prüfen und dennoch vorgeben, eine Entscheidung nach dem Gesetz
(gemäß ihrem Amtsauftrag) zu treffen. Die Behörden kontrollieren dabei nicht einmal, ob ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass dies sachlich gar nicht geht.
Es ist daher anzunehmen, dass hier NS-Juristen den vernünftigen Blick auf die Wahrheit entstellt haben. Rechtsstaatlich ist dies anhand des Grundgesetzes, der Verfassung, nicht nachvollziehbar.
Ich gelange zu dem Schluss, dass die Vorgaben des Grundgesetzes seitens der Regierungen und der etablierten Parteien nicht umgesetzt wurde. Dem Vorwurf, dass die etablierten Parteien in Wahrheit
nicht verfassungstreu sind, kann ich nachvollziehbar nicht entgegen treten.
#1693
Mazi(Samstag, 19 August 2023 10:36)
Suspekt!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus246980350/Neue-Fragen-zu-Aussagen-von-Olaf-Scholz-im-Cum-Ex-Bankenskandal.html
Kann die SPD wirklich keine gesunden Mann als Bundeskanzler präsentieren oder sind alle in der SPD so, wie dieser Mann uns glauben machen will?
Aus rechtsstaatlicher Sicht ist dies nicht vertretbar.
#1692
Mazi(Samstag, 19 August 2023 09:55)
Wie sollen die 'Bürger reagieren, wenn sie erkennen, dass die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht umsetzen? Etwa nach dem Wunsch der etablierten Parteien?
Auf diesen Bericht beziehe ich mich:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246972232/ZDF-Politbarometer-SPD-legt-zu-Unzufriedenheit-mit-Scholz-und-Ampel.html
Es erscheint mir nachvollziehbar, dass die Bürger die etablierten Parteien dazu zwingen, dem Nazi-Regime abzuschwören und gegen dieses dringend zu handeln..
#1691
Mazi(Freitag, 18 August 2023 22:50)
Erstaunlich!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/shelby-lynn-sieg-gericht/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Erstaunlich ist das Aktenzeichen des LG Hamburg. Der Beschluss sei von Richtern des LG Hamburg am 15.08.2023, unter dem Az. 324 O 256/23, bekannt gemacht worden.
Es ist darauf zu schließen, dass die gleichen Richter diese Entscheidung getroffen haben, die auch Herrn Neumann verurteilten. Daher ist fraglich, ob das LG Hamburg auch dieses Urteil - wie im Fall
von Herrn Neumann - nicht veröffentlichen.
Ich erinnere daran, dass die Richter des LG Hamburg nicht nur eine Verhandlung gegen Herrn Neumann führten (Az. 324 O 128/19).Obwohl Herr Neumann nicht von einem Anwalt vertreten wurde (§ 78 Abs. 1
S. 1 ZPO) haben die Richter entschieden ihm zu untersagen, dass er zum Beweis seiner wahrheitgsgetreuen Angaben Kopien der entsprechenden Dokumente der BGHW nicht verwenden darf (§ 138 Abs. 1
ZPO).
Nach dem Grundgesetz sind Richter ermächtigt Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen (Art. 97 Abs. 1 GG). Nach obigen gesetzlichen Vorschriften waren die Richter nicht grundgesetzlich legitimiert,
eine derartige Entscheidung zu treffen.
M.E. haben die Richter als Amtsträger gegen Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Sie haben ihren Eid gebrochen und sind auch nicht ihrer Treueverpflichtung
nachgekommen.
Auffallend ist, dass die Judikative scheinbar die Beschlüsse des Volkes nicht achtet, die jeweiligen Ministerpräsidenten in ihrem Verantwortungsbereich nicht die Einschaltung von Gesetz und Recht
sicherstellen. Der amtierenden Bundestagspräsidentin Bas scheint dies "wurscht" zu sein.
Es liegt daher nahe, dass die politischen Vertreter in der Ukraine als Nazis klassifiziert werden und Putins Kriegsbegründung in einem anderen Licht erscheinen lassen. Wir kennen auch die
zwielichtigen Machenschaften/Verwicklungen von Schröder und Fischer im IRAK-Krieg und den Grund, weshalb die USA ausgerechnet diese Gefangenen im Ausland interhaftiert hat.
Ich habe gemäß der Unzulässigkeit der Entscheidungen gegen das Gesetz seitens der Richter der Soizialgerichtsbarkeit entsprechenden Strafantrag gegen alle Amtsträger, die der Treuepflicht nicht
nachkommen, gestellt und verlange die Durchsetzung der Entscheidung des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, nach Art. 20 Abs. 3 GG.
#1690
Ostfrisin(Freitag, 18 August 2023 20:04)
Bei mir gibt es mehr Akten in der Behörde. Auf eine Person bezogen kann es m.W. nur eine Akte geben.
Durchnummeriert hat die Berufsgenossenschaft die Akte auch nicht. Vollständigkeit Fehlanzeige. Es besteht dem Gesetz nach "Willkürverbot"
Was an die Strafbestandsmerkmale m.E. bezüglich Korruption sowie Bandenmäsiger Betrug und Rechtsbeugung denken lässt.
#1689
Mazi(Freitag, 18 August 2023 17:37)
So geht's!
Hier Beitrag auf den ich mich beziehe:
https://www.n-tv.de/panorama/Keine-Sirenen-bei-Braenden-Katastrophenschutzchef-tritt-ab-article24334921.html
Wenn ein Politiker keine Verantwortung hat, für was macht er dann Gehalt geltend? Es ist schwer nachvollziehbar, dass der Staat zur Bezahlung von ihm bzw. Ihr "Vermögen" schafft/schaffen will.
Wenn Geld fliesst, ohne das eine Gegenleistung dymit verbunden ist, wird dies allgemein mit einer Korruptionszahlung gleichgesetzt.
In Rheinland-Pfalz urteilen Richter nicht nur gegen das Gesetz, sondern in dem Fall Frau Dreyer (bzw. von ihr beauftragte Personene) leiten auch von dritten Behörden erzeugten Alarmmeldungen nicht an
die betroffenen Bürger zu deren Schutz nicht weiter. Wenn Politiker ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann sind sie (und in den Fall Sozialgerichte) unzweifelhaft nur im Prozess störend. Ausser
Kosten und Zeitverzug ist nichts festzustellen.
Frau Dreyer ist als ehemalige Richterin und Staatsanwältin überfordert Verantwortung zu übernehmen. Also ist sie für diese Aufgabe ungeeignet und nimmt ihre Amtsaufgabe nicht wahr. Als Eidbrecherin
verstößt sie elementar gegen Art. 20 Abs. 3 GG und ist anzuklagen. Wie das funktionieren soll, dass Mitarbeiter ihre Chefin verurteilen lassen, ist schwierig nachvollziehbar.
Wenn Kläger nach ihrem Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) den Schriftsatz mit der Klage einreichen, die Amtsträger/Richter aber nicht nach dem Gesetz (nach der Grundlage, nach der die Klage eingereicht
wird) die Entscheidung treffen, dann ist klar, dass Klage und Entscheidung nicht zusammen passen. Es erscheiht nachvollziehbar, dass es unsinnig erscheint, überhaut eine Klage einzureichen, wenn die
Richter ohnehin den Nazi-Methoden folgen.
Was die Judikative hier mehrheitlich abliefert ist nicht anders als "Mist" zu bezeichnen. Dem Grundgesetz folgt sie jedenfalls iin der Bundesrepublik Deutschland mehrheitlich nicht.
#1688
Mazi(Freitag, 18 August 2023 12:22)
In Österreich wird einem Bürger wegen Falschaussage vor Gericht der Prozess gemacht. Im LG Hamburg haben Richter einem Beklagten untersagt seine wahren Aussagen anhand von Kopien von Dokumenten zu
belegen (Az. 324 O 128/19).
ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Kurz-wegen-Verdachts-der-Falschaussage-angeklagt-article24335201.html
und die Nichtveröffentlichung obigen Urteils.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie richterliche Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen und der Staat keinen Anstoß an dieser Rechtsbeugung nimmt.
Dass dies vom Grundgesetz her betrachtet nicht hinnehmbar ist, dass halte ich für nachvollziehbar und erwiesen.
#1687
Mazi(Freitag, 18 August 2023 10:21)
Wenn nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Klage bei einem Gericht eingereicht wird, die Richter aber nicht nach dem Gesetz entscheiden, dann ist logisch, dass Klagen nicht wie zu erwarten wäre, entschieden
werden.
Wenn der Staat seine Amtsträger nicht überprüft, ob sie denn nach Gesetz und Recht handeln, Art. 20 Abs. 3 GG achten, dann ist fraglich wie er ein Grundrecht, dass er eingeräumt hat, gewähren will.
Unabhängig von einzelnen Beweisen, über der jeder Einzelne aus seinem eigenen Fall verfügt, wird gleiches aus von Sorgatz, Jost und auch von einem Richter des LG Frankfurt a.M. anlässlich der
Verurteilung des Oberstaatsanwalt Badle dokumentiert.
Mit anderen Worten:
Es ist nachgewiesen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz keine funktionierende Judikative vorhanden ist.
Dies beantwortet auch die Frage nach deren Verfassungsmäßigkeit und die Art der Amtsausübung des Verfassungsschutzes seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erkenntnis kann nur die sein, dass es müßig ist eine Klage vor Amtsträgern einzureichen ist, die sowie so nicht dem Gesetz folgen. Es ist schwierig nachvollziehbar welche Art der Dienstausübung
Dienstaufsichtsberechtigte dann sicherstellen wollen.
Die Tatsache, dass sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen kann nicht zur Folge haben, dass sie einen Anspruch hätten, aus den Steuereinnahmen Gelder zu erhalten bzw. befriedigt zu werden. Eine
unterschiedliche Bezahlung ist ebenfalls nicht herleitbar.
Die Vermögen dieser Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist unverzüglich nach dem Geldwäschegesetz einzuziehen und sicherzustellen. Die monatlichen Zahlungen sind als unberechtigte
Zahlungen an sie nebst Zinsen zurückzufordern.
#1686
Mazi(Freitag, 18 August 2023 09:57)
Wenn die Parteien ihre fähigsten Vertreter in die politischen Schaltstellen entsandten, dann ist spätestens jetzt klar, dass sie in ihren Aufgaben überfordert sind und wir diese Parteien logischer
Weise keinesfalls wählen können. Sie haben unter Beweis gestellt, dass sie in ihren Amtsaufgaben überfordert sind.
#1685
Mazi(Freitag, 18 August 2023 09:52)
Bekanntlich lässt sich über Geschmack streiten. Aber jetzt ist nachgewiesen, wohin die GRÜNEN uns mit Habeck, Baerbock und die SPD mit Scholz sowie die FDP mit Lindner führen wollen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.comdirect.de/inf/news/detail.html?ID_NEWS=1116292116&NEWS_CATEGORY=TOP_NEWS_ALL&NEWS_HASH=59d284862fb2915bfcfc88f4ebf2d5c885c3f&RANGE=
Es hat offiziell nichts mit einer Weltanschauung zu tun, dass scheint gesicherte Erkenntnis zu sein.
Nachdem der Nachweis geführt wurde, dass die Behörden und Gerichte nach dem Grundgesetz funktionieren, wird jetzt auch von ausserhalb bestätigt, dass nichts funktioniert.
Da hilft es auch nicht, wenn sich eine Frau Baerbock als unabkömmlich sieht, ihre Anreise jedoch abbricht und vermeidbare CO2-Abgase in der Atmosphäre hinterlässt. Gleiches ist Habeck anlässlich
seiner Reise nach Brasilien nachzusagen. Es hilft auch nicht, von einem Kanzler international vertreten zu werden, der von sich behauptet, sich nicht erinnern zu können.
Der Frust der Bürger, dokumentiert in der Befragung der über die Vertrauenswürdigkeit der politisch Verantwortlichen, deckt sich mit diesen Ergebnissen.
#1684
Mazi(Freitag, 18 August 2023 08:59)
Die Bundestagspräsidentin Bas (SPD) besteht (trotz Aufforderung bis zum 15.08.2023) nicht darauf das die Beschlüsse des Deutschen Bundestages, der Legislative und die Stimme des Volkes, in der Justiz
angewandt wird. Sachlich geht das laut Amtsauftrag der Richter gar nicht.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden.
Frau Bas muss nicht einer anderen Handhabung zustimmen. Amtshandlung, die dem nicht folgen, sind gemäß dem Amtsauftrag nicht ausgeführt. Die Amtsträger haben ihren Eid nicht befolgt, sind anzuklagen,
zu verurteilen und zu entfernen.
Bezogen auf die ehrenamtlichen Richter, die gemäß Gesetz den Berufsrichtern gleichgesetzt sind, von diesen aber keinen Einblick in die Verwaltungsakte erhalten, können a) keinen Sachverhalt nach dem
Sozialgerichtsgesetz von Amts wegen ermittelt haben - also dem Gesetz nicht gefolgt sein - und b) die fehlerhafte Arbeitsweise des Berufsrichters nicht erkannt haben.
Damit ist ausgeführt, dass Amtsträger und insbesondere die Judikative die Amtsgeschäfte nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG (Gesetz und Recht) führen. Es ist daher zweifelhaft, ob in der Bundesrepublik
Deutschland vom Grundgesetz definierte Staatsgewalten nach den Vorschriften des Grundgesetzes tätig sind. Zumindest ist der praktische Anschein nicht zu verkennen, dass dem nicht so ist.
Wenn Kläger nach ihrem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG formulieren und einreichen, ist es nicht verwunderlich, dass die richterliche Entscheidung so ausfällt, wie gegeben. Wenn Richter der
Judikative nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen, aber die Klage nach dem Gesetz formuliert ist, ist es nicht verwunderlich, wenn Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden, dies seitens
der Kläger auf Unverständnis stößt. Da Entscheidung gegen das Gesetz vom Amtsauftrag nicht ermöglicht sind, kann es auch gegen eind nicht kdgitime Entscheidung keine Berufung geben. Es istist davon
auszugehen, dass die Richter die Klage nicht bearbeitet und entschieden haben.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie nach dem Gesetz entschieden haben, dann haben sie noch nie eine Amtsentscheidung nach dem ihnen erteilten Amtsauftrag getroffen. Wenn sie noch nie dem
ihnen erteilten Amtsauftrag folgten, ist nicht zu unterstellen, dass sie Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben könnten. Daraus folgt, dass zu einer getroffenen Entscheidung, die dem Gesetz
nicht folgte, eine rechtswirksame Berufung erfolgt sein könnte.
Ein widerrechtlicher Akte kann m.E. nicht zu einem rechtlich verbindlichen Akte geadelt werden, auch wenn Richterkollegen zu Protokoll geben, sie hätten die Verwaltungsentscheidung nach dem
Rechtsstaatsprinzip kontrolliert. Das 7st schlichter Unsinn, der verbreitet wird. Das ist schlicht Nazi-Ideologie.
Tatsache ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Vorlage der nach dem Rechtsstaatsprinzip geführten Verwaltungsakte einer Beklagten nicht kontrollieren und diese ungeprüften Akten Gutachtern
zur Erstellung von Gutachten vorlegen, deren Gutachten wiederum den richterlichen Entscheidungen zugrunde gelegt wird.
Dieses Prinzip einer Entscheidung zugrunde zu legen, mag zwar dem Prinzip der NS-Juristen folgen, widerspricht aber dem Grundgesetz. Wenn dieses Prinzip der juristischen Ausbildung zugrunde gelegt
wird, dann ist nachvollziehbar, wie unser Parlament bereits von dieser Denke unterwandert ist.
Wenn es keine Berufungen in der Sozialgerichtsbarkeit gibt, können auch Landessozialgericht und Bundessozialgericht keine Entscheidungen treffen. Da kann nichts los sein. Einen personellen Mehrbedarf
dort auszumachen, ist schon systematisch ausgeschlossen. Es besteht also Gefahr, dass Steuereinnahmen missbraucht werden und Amtsträger ihren Eid nach Art. 20 Abs. 3 GG brechen. Sie sind anzuklagen,
zu verurteilen und nach dem Urteil des OVG Niedersachsen aus dem Dienst zu entfernen.
Über die Vorgänge ist der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann mit gleichem Schreiben an Frau Bas informiert.
Es ist von dem Anschein auszugehen, dass die AFD zumindest genauso Verfassungstreu ist, wie die anderen Parteien und Amtsträger auch. Wenn Frau Esken das Parteienverbot zur Sprache bringt, dann ist
dieses nach dem Grundgesetz gegenüber jedermann durchzusetzen.
#1683
Mazi(Donnerstag, 17 August 2023 13:06)
Offensichtlich besteht zwischen den etablierten Parteien und der AFD kein Unterschied. Zumindest wird dies vom Volk so wahrgenommen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/ticker/Vertrauen-der-Bundesbuerger-in-die-Demokratie-nimmt-rapide-ab-article24332174.html
#1682
Mazi(Donnerstag, 17 August 2023 13:02)
Es erscheint sehr zweifelhaft, dass der Staat das Grundgesetz umgesetzt hat, wenn verantwortliche Politiker, Amtsträger/Richter das Gesetz, die Beschlüsse des Deutschen Bundestages/des Volkes, nicht
ausführen.
#1681
Mazi(Donnerstag, 17 August 2023 12:55)
Welche Bürger eines Staates wollen/können sich einen Kinderbuchautor mit Pensionsberechtigung erlauben?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246930822/Habeck-Buerger-sehen-ihn-nicht-als-Wirtschaftsminister.html
Offensichtlich besitzen die Bürger mehr rechtsstaatlichen Sinn als die Profis dies wahrhaben wollen.
#1680
Mazi(Donnerstag, 17 August 2023)
# 1679
Die Annahme, dass die Judikative nach festen Regeln ihre Amtsaufgaben wahrnimmt, nach dem Grundgesetz tätig ist, lässt vermuten, dass bei richtiger Arbeitsweise die Zahl der Verfahren deutlich
rückläufig ist.
Was wir brauchen ist, dass Amtsträger wirklich ihrer Treuepflicht tatsächlich nachkommen. Werden seitens der Bundesregierung nur noch Amtsträger für die Wahrung der Treuepflicht bezahlt, rechne ich
nicht nur mit einem deutlichen Rückgang der Pensionsverpflichtungen und monatlichen Korruptionszahlungen. Nicht nur die Entlastung der monatlichen Zahlungen aus Steuermitteln sollte zu Gunsten der
Sozialleistungen in die Höhe schießen, sondern auch die Zahl der Rechtsstreitereien sollten zurückgehen.
Wo gibt es denn so etwas, dass Amtsträger vorgeben, nach Gesetz und Recht tätig zu sein, aber die Beschlüsse des Arbeitgebers, des Volkes, des Deutschen Bundestages, nicht einhalten.
Wenn die Behörden die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht kontrollieren, können sie auch nie erfahren, dass ihre Amtsträger ihre Treuepflicht verweigern. Wie soll eine Verwaltungsentscheidung
rechtens sein, wenn sie die Regeln nicht befolgt.
Wie soll ein Bundesbürger sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG ausüben, wenn die Gegenseite (einschließlich der Richter) nicht diesen Regeln folgen. Dann noch zu unterstellen, dass die Amtsträger
dann ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ist wohl eine bösartige Unterstellung.
Die Klage der Bundesbürger muss zwangsläufig nicht zur Entscheidung der Richter passen. Die Berufung ist quasi vorprogrammiert.
#1679
Ostfrisin(Donnerstag, 17 August 2023 09:39)
@ Mazi
Ich kann dem hier von Ihnen geschriebenen Zeilen zustimmen. Mitlerweile scheint vieles zum Selbstbedienungsladen in den Behörden und der Justiz verkommen zu sein. Egal wo wir hinsehen, es bereichern
sich wenige zu Lasten der Menschheit.
Die Angst vor den Verlust des Arbeitsplatz der Arbeitnehmer und einfachen Mitarbeiter in den Behörden hält das System am laufen. Die Gier nach Macht und Geld treibt die Menschheit in den
Abgrund.
Es leben zu viele Menschen leider in den Tag hinein, statt sich darüber bewusst zu werden das die " Strippenzieher" unserer Sozialsystembereits weitgehend zerstört haben.. Das das System zu Lasten
der Steuerzahler und zu Gunsten weniger geschieht fehlt bei vielen im Bewusstsein.
Die Naivität und Obrigkeitshörigkeit ist bezeichnet für Deutschland , mithin ohne Sinn und Verstand.
Resignation ist keine Lösung . Ein aktives handeln ist erforderlich, mithin alle rechtlichen Wege beschreiten.
Wenn wir für das Versagen der Rechtsanwälte selber in die Verantwortung genommen werden, dann hat sich das hinzuziehen eines Fachanwalt im Sozialrecht m.E. erledigt. Wie soll ein Fachanwalt für
Sozialrecht bei der geringen Vergütung und den unmengen an Klagen seine Arbeit überhaupt noch angemessen nachkommen? Da scheint es m.E. diversen Juristen dann sinnvoll zu sein die Prozesskostenhilfe
( finanziert aus Steuergelder) bzw. Rechtsschutzversicherung ( auch zu Lasten der Versicherten) abzugreifen.
Hier ist die gegenseitige Unterstützung erforderlich - Förderungen des gesellschaftlichen Miteinander statt gegeneinander.
Unter Diskriminierung und Ausnutzung der Betroffenen wird im Sozialrecht mit.E agiert.
#1678
Mazi(Mittwoch, 16 August 2023 14:45)
#1675
Was wir m.E. dringend brauchen ist nicht ein Grundgesetz, dass sehr detailliert beschreibt, was unter Rechtsstaatlichkeit zu verstehen ist, sondern Amtsträger, die ihren Eid befolgen. Das Urteil des
OVG Niedersachsen ist gegenüber allen Amtsträgern nach Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen, Nach dieser Maßgabe kann ich Sie nicht besser unterstützen, als das Grundgesetz Sie nicht schon
unterstützt.
Die Gerichtsbarkeit ist nach dem Grundgesetz eindeutig und unmissverständlich dort geregelt. Nach dem Beschluss der Legislative hat jeder Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht den Rechtsweg zu
beschreiten. Die tätigen Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Zusätzlich haben Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG den Amtsauftrag ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu
treffen. Soweit die Regelungen nach dem Grundgesetz und wiederum diese nach Art. 20 GG.
Wenn nun unterstellt wird, dass Richter nicht nach dem Willen des Volkes tätig sind, keine Entscheidung dem Gesetz folgt, dann neigen Sie in Übereinstimmung mit dem OVG Niedersachsen dazu, dass die
Existenz des Grundgesetzes nicht nur angezweifelt, sondern sogar angegreifen wird. Es gehört zu den Amtsaufgaben des Verfassungsschutzes uns vor Angriffen auf unsere Verfassung, die freiheitliche
demokratische Grundordnung, zu schützen. Dies lässt erkennen, dass die Behörden zwar aus Steuergeldern finanziert werden, aber ihre Amtsaufgaben dennoch nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht ausüben.
Die Amtsträger brechen folglich ihren Amtseid, werden aber von Behörden (Staatsanwaltschaften) nicht angeklagt und folglich auch nicht verurteilt. Das Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist
nachvollziehbar. Es erscheint unmöglich einer Treuepflicht nicht nachzukommen und gleichzeitig einem Arbeitgeber (den Staat) bei der Ausübung der Staatsgewalt zu Diensten zu stehen. Bemerkenswert an
diesem Urteil ist, dass dieser logische Ausschluss eines eigenen Urteils bedurfte. Andererseits ist es als Hinweis darauf zu sehen, dass dies öfter in den Börden vorzukommen scheint, als davon
ausgehen ist.
Bringen wir es auf den Punkt:
Wenn davon auszugehen ist, dass die Amtsträger mehrheitlich nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsaufgaben ausführen, sich gegenseitig "decken", dann ist davon auszugehen, dass deren
Verwaltungsentscheidungen auch nicht rechtstaatlich zustande gekommen sind und daher rechtsstaatlich nie zustande gekommen sein können.
Sie geben an, sich gegen diverse Amtsträger zur Wehr setzen zu wollen. Ich könnte Sie unterstützen, wenn die Gegenseite sich an Regeln halten würde. Da dem nicht so ist, stehen Sie auf verlorenem
Posten. Wenn Art. 20 Abs. 2 GG die Judikative als Staatsgewalt bezeichnet, diese aber nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes agiert, dann ist davon auszugehen, dass diese Judikative keine
Amtsausführung nach dem Grundgesetz ausführt. Wenn die Judikative ihre Amtsausübung nach dem Grundgesetz vornimmt, dann ist es auch nicht möglich, dass diese Judikative über eine Klage, eingereicht
nach der Vorgabe des Art. 19 Abs. 4 GG, entschieden haben kann.
Ich lege mich fest, dass kein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Gesetz vorgenommen hat.
Folglich sind alle richterlichen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz erfolgt und die Klagen unbearbeitet weiterhin unerledigt. Nach Art. 34 GG ist die jeweilige Behörde zum Schadenersatz, ausgelöst
durch die fehlerhafte Amtsausübung, zum Schadenersatz verpflichtet.
Es ist nicht davon auszugehen, dass der AFD mangelhafte Verfassungstreue nachzusagen ist, sondern deren Verhalten ist nicht anders einzuschätzen, als andere es vor ihr bereits getan haben. Ein Verbot
der AFD wäre also folglich rechtssystematisch durch nichts zu rechtfertigen. Die etablierten Politiker sollten bei einer solchen Forderung in den Spiegel schauen und sich bewusst machen, was sie eben
wieder gesagt haben.
Damit ich nicht falsch verstanden werde. Das Grundgesetz erscheint mir "heilig". Wenn es berechtigte Vorwürfe gegen die AFD gibt, so ist der berechtigt, der gleiche Vorwürfe nicht gegen sich selbst
zu erheben hat.
Was wir m.E. dringend brauchen ist nicht ein Grundgesetz, dass sehr detailliert beschreibt, was unter Rechtsstaatlichkeit zu verstehen ist, sondern Amtsträger, die ihren Eid befolgen.
#1677
Ostfrsin(Mittwoch, 16 August 2023 14:06)
@ Werner
Befangenheitsantrag zu stellen in der Sozialgerichtsbarkeit in NRW sinnlos. Also ich habe bereits Erfahrung mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung gesammelt am Sozialgericht
Düsseldorf.
Hier bietet sich die Dienstaufsichtbescherde beim zuständigen Landgericht einzureichen an.
#1676
WernerE(Mittwoch, 16 August 2023 13:21)
#1675 - Zitat:
Ohnehin wenn 3 Richter einer Kammer mit zwei Schöffen auftreten ist eine Überstimmung des Vorsitzenden Richters eher unwahrscheinlich.
Die zwei Ehrenamtlichen (AN + AG) kennen keine Akten, sie geben das Urteil ab, was der Vorsitzende und der Berichterstattende Richter vorgeben.
Das Vorgehen ist in NRW bestens bekannt, aber auch in Bayern praktiziert.
Man muss nur mal die Akte "KUSTRA" sich zu Gemüte führen und schon sind Parallelen zu sehen. https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/
Es kotzt einem wirklich an, was in deutschen Gerichten oft ab geht, nicht nur in SG oder LSG, selbst beim BSG werden Betroffene Bürger zu 95 % abgewürgt.
Leider ist zu bemängeln, dass 90 % der Rechtsanwälte sich im Recht der gesetzlichen UV nicht auskennt und die welche sich auskennen, sind total überlastet.
Übrigens: Man kann einen mündlichen Befangenheitsantrag im Gerichtssaal aussprechen und die Begründung schriftlich nachlegen.
In diesem Moment ist das Verfahren bis zur Entscheidung beendet!
Beste Grüße aus Mering, 1000 Jahr jung hochverschuldet, was dem Ratshauschef aber
keinen Abbruch macht, weiter sinnlos Geld raus zu werfen!
WernerE - es gibt nur den Einen!
#1675
Ostfisin(Mittwoch, 16 August 2023 00:04)
Zunächst ein herzliches Dankeschön ins Gästebuch für die hilfreichen Kommentare.
Von Rechtsprechung am Sozialgericht Düsseldorf und LSG Essen hat das was dort stadtfindet nichts zu tun. Das Verhalten ist an Überheblichkeit kaum noch zu überbieten.
Absurd bereits das Mandaten für Fehler seitens der Rechtsvertretung verantwortlich sein sollen, denn dann braucht es keinen Anwalt im Sozialrecht. Aber auch ohne Anwalt finden eingereichte
Schriftsätze kaum bis überhaupt keine Berücksichtigung.
Die Verhandlungen werden meines Erachtens nur noch zum Schein geführt, da der Vorsitzende Richter bereits eindeutig sein Urteil vor der Verhandlung getroffen hat. Mithin wird nur das rechtliche Gehör
nur vorgetäuscht
Ohnehin wenn 3 Richter einer Kammer mit zwei Schöffen auftreten ist eine Überstimmung des Vorsitzenden Richters eher unwahrscheinlich.
Der Vertreter der Berufsgenossenschaft hatte zu schweigen, die Aufgabe wurde gleich vom Vorsitzenden Richter übernommen. Insgesamt haben alle nach der Nase des Vorsitzenden Richters zu tanzen, mir
drohte er bereits mit dem Rauswurf aus der Verhandlung auf Grund das ich den Sachverhalt im Gegensatz zu ihm korrekt wiedergegeben habe.
An dieser Stelle möchte ich vor der Anwaltskanzlei in der Nähe der Düsseldorfer Rheinkirmes warnen.. Dort passieren gravierende Fehler zu Gunsten der Berufsgenossenschaft.
Mazi möchte ich gerne Frage ob er mir behilflich sein kann dagegen vorzugehen.
Beste Grüße, Ostfisin
#1674
Mazi(Dienstag, 15 August 2023 21:33)
Wenn ca. 70 % oder 7 von 10 Bürgern dem Staat nicht mehr vertrauen, dann sollten wir nachdenken, wer dafür verantwortlich ist.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246926060/Umfrage-Vertrauen-in-Faehigkeit-des-Staates-sinkt-auf-Tiefstand.html
Natürlich ist es möglich, dass 10 von 10 Bürgern davon ausgehen, dass der Staat bei der Ausführung seiner Amtsaufgaben überfordert ist. Die bekannt gewordenen Missbrauchsopfer, die Rolle des
amtierenden Bundeskanzlers i.S. CUM EX-Geschäfte, die Nichtweiterleitung von Alarmierungen im Ahrtal, etc. geben zumindest keine n Anlass, vom Gegenteil überzeugt zu sein.
Natürlich sind die Beispiele auf unterschiedlichste Gebiete zu übertragen. Wesentlich ist, dass die Amtsträger wenigstens nachvollziehbar nach dem Grundgesetz handeln. Das sehe ich aber leider nicht
und bin auch in der Lage, dies anhand von Dokumenten zu belegen.´
In der Tat scheint es zweckmäßig zu sein, die Vorlage dieser Dokumente versuchen zu unterbinden (vgl. Urteil der Richter des LG Hamburg gegen Erich Neumann). Undemokratischer geht es gewiss nicht
mehr.
Eine größere Initiative zur Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht schon nicht mehr. Bei dieser Klarheit der Rechtslage erscheint es zynisch, dass der Präsident der
Verfassungsschutzbehörde der AFD vorwirft, verfassungsfeindlich zu agieren. Das mag zwar sein, aber seine Amtsaufgabe hat er jedenfalls selbst nicht wahrgenommen.
#1673
Mazi(Dienstag, 15 August 2023)
Sorgatz und Jost haben veröffentlicht, dass die Behörden die Einhaltung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht befolgen. Es ist daher für Bürger schwierig, gar unmöglich auf das Grundgesetz
zu vertrauen.
Wenn Richter ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dennoch Entscheidungen verkünden und dabei die Beschlüsse der Legislative ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen, dann ist es Bürgern unmöglich
deren Entscheidungen nach dem Gesetz zu verstehen.
Wenn die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wird, wie soll dann ein Richter eine sachgerechte Entscheidung treffen können. Wenn Richter
ihrerseits Gutachter anhand keiner von ihnen nachgeprüften wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten betrauen, wie sollten dann seitens der Betroffenen davon ausgegangen werden können,
dass deren Gutachten wahrheitsgetreu und vollständig sein kann.
Wenn Richter Dokumente nicht sehen, wie sollten sie dann darüber entscheiden können, dass ein nicht vorgelegtes Dokument für die Entscheidung des Richters nicht wesentlich sein soll?
Wenn keine Richter über eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip entscheiden, ob ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten
vorgelegt wird oder nicht. Wenn Beklagte über richterliche Entscheidungen bestimmen, ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegen, wer könnte dann noch anhand des
Grundgesetzes annehmen können/dürfen, dass die richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
Nach diesen nachprüfbaren Aussagen darf m.E. nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die richterlichen Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar sein können. Wenn sie nach
dem Grundgesetz nicht nachvollziehbar sind, dann ist nicht davon auszugehen, dass die richterlichen Entscheidungen dem Gesetz folgen (könnten).
Wenn das Grundgesetz Vorgaben macht, diese aber seitens der Richter nicht befolgt werden, dann brechen sie nicht nur ihren Eid, sondern deren Entscheidung erfolgt auch nicht auf der Grundlage des
Grundgesetzes. Kläger sind können folglich auch nicht deren Entscheidungen anhand des Grundgesetzes nachvollziehen.
Die Wiederholung von Verstößen gegen das Grundgesetz ist nicht in der Lage eine neue Rechtsbasis gegen die Beschlüsse des Parlaments, des Deutschen Bundestages, zu schaffen.
Besser oder anders wird es nicht. Besser oder anders wird es nur dann, wenn das Grundgesetz gilt. Da es Amtsaufgabe der Bundesländer ist, die Judikative zu überwachen, sie diese Aufgabe aber
tatsächlich nicht ausführen, die etablierten Parteien diese Handhabe dulden, können Behörden und Parteien nicht erklären, die Verfassung zu achten.
Wenn die Judikative das Grundgesetz nicht einhält, dann darf nicht unterstellt werden, dass sie als Staatsgewalt ihre Tätigkeit ausführt.
"Schrott" bleibt "Schrott".
#1672
Mazi(Sonntag, 13 August 2023 19:43)
(Fortsetzung)
M.E. ist nichts an Kontrollmechanismen in den Justizbehörden installiert, die den Minister auf ein fehlerhaftes Handeln seiner Amtsträger hinweisen könnte. Wenn kein Kontrollmechanismus installiert
ist, dann kann einer Behörde auch nicht bekannt werden, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln. Den Behörden liegt weder vor, dass nach Gesetz und Recht oder nicht nach Gesetz und
Recht gehandelt wird.
Wenn die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, die Behörden über keine Erkenntnis verfügen, dass die Amtsaufgaben nicht wahrgenommen werden, mit welchem Recht beschreibt dann ein
Grundgesetz ein Grundrecht einen Rechtsweg vor (Art. 19 Abs. 4 GG), wenn ohnehin nicht sichergestellt ist, dass Gesetz und Recht gewährt wird?
Es ist daher vermessen, das deutsche System anhand des Grundgesetzes zu bewerten. Tatsächlich wird nämlich das Grundgesetz in der Praxis seitens der etablierten Parteien nicht umgesetzt.
Stellt man diesen gesetzlichen Regelungen, die Macht des Volkes (Art. 20 GG) gegenüber, dann stellt man fest, dass Exekutive und Judikative diesen Prinzipien nicht folgen. Wenn sie nicht diesen
Prinzipien folgen, dann können auch deren Entscheidungen nicht einer rechtsstaatlichen Kontrolle von Aufsicht und Gerichten standhalten.
Ergänzend ist festzustellen, dass der Verfassungsschutz Richter von seiner Aufgabe entbindet, wenn diese nach dem Gesetz entscheiden. Da dem nicht so ist, nimmt er auch seine Amtsaufgaben nicht wahr
und bestreitet faktisch die Vorschriften des Volkes bzw. das Grundgesetz bzw. nimmt seine Amtsaufgabe nicht wahr.
Sachlich ist festzuhalten, dass Exekutive und Judikative zwar als Staatsgewalt im Grundgesetz aufgeführt werden (Art. 20 Abs. 2 und 3 GG), aber das führt nicht dazu, dass sie ihre Amtsaufgaben nach
dem Grundgesetz ausführen und wahrnehmen.
Wenn jetzt von israelischer Seite "so große Stücke" auf die Bundesrepublik Deutschland gehalten werden, so muss sich dies eindeutig auf das Grundgesetz beziehen, kann aber nicht auf die Praxis
bezogen sein.
Würde man sich an der Praxis orientieren, dann ist in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs sichergestellt, dass die Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht handeln. Sie brechen nämlich
ihren Eid, werden dennoch von den Staatsanwaltschaften nicht angeklagt und dürfen folglich auch nicht verurteilt werden.
Ich lege mich fest:
In der Justiz gibt es keine Richtlinie, die verfolgt wird. Das ist nur stümperhaft und entsprícht keinen Anforderungen, die Dritte einer Staatsgewalt unterstellen würden.
M.E. ist dies als "Klüngel" zu beschreiben (vgl. insbesondere die Ausführungen von Sorgatz, Jost und insbesondere des Richters des LG Frankfurt am Main).
#1671
Mazi(Sonntag, 13 August 2023 19:31)
Irgend wer hat nicht sauber recheriert. Tatsächlich treffen Richter oder Gerichte keine Entscheidungen nach dem Willen des Volkes, dem Deutschen Bundestag! Da das Grundgesetz richterliche
Entscheidungen an das Gesetz bindet (Art. 97 Abs. 1 GG) führen sie eine Amtshandlungen durch.
Die Frage, die zusätzlich zu klären ist, ob sie Dienstkleidung auch dann tragen dürfen, wenn sie nicht nach den Weisungen des Deutschen Bundestages und der europäischen Menschenrechte handeln.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/ausland/article246873542/Israels-Justizreform-Warum-der-Vergleich-mit-der-deutschen-Justiz-hinkt.html
Darin heißt es:
Deutschland habe viel mehr Kontrollmechanismen, sagt Dotan. Das föderale System, das Grundgesetz, die Einbindung in EU-Recht, die zwei Kammern des Parlaments, welche die Macht der Regierung einhegen
– in Israel gebe es all das nicht. „Es bleibt also nur noch die Justiz übrig. Das Oberste Gericht ist der einzige Garant für die Wahrung der Menschenrechte und Bekämpfung von
Vetternwirtschaft.“
Im März verabschiedete die Koalition eine Gesetzesänderung, mit der die Möglichkeit beseitigt wurde, dass der Oberste Gerichtshof einen Ministerpräsidenten des Amtes enthebt.
Nach Sorgatz kontrolliert der Staat nicht, ob seine Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (https://www.compliance-manager.net/artikel/compliance-kein-thema-fuer-die-oeffentliche-verwaltung/).
Erfahrungsgemäß können Blinde daher Fehler übersehen und nicht feststellen, dass Korruption die Welt regiert.
Ex-Bundesanwalt Jost hat am 03.07.2017 öffentlich gemacht, dass Verwaltungsakten von Behörden verändert wurden
(https://www.n-tv.de/politik/Jost-bestaetigt-Manipulation-von-Akten-article19918286.html).
Der entscheidende Richter des LG Frankfurt am Main bemerkte am 12.05.2023, Az. 5/24 KLs 7/22, anlässlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle, dass keinerlei Kontrollmechanismen in der Justiz
angedacht oder installiert sind (https://www.fr.de/frankfurt/landgericht-frankfurt-sechs-jahre-haft-fuer-oberstaatsanwalt-92274455.html).
In Deutschland bindet das Grundgesetz Richter an das Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden (Az. 2 BvR 244 und 310/83), dass Behörden und Gerichte verpflichtet
sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diesen Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden worden (§ 31 BVerfGG).
Nach § 103 SGG erforschen Richter den Sachverhalt von Amts wegen.
Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene in Anlehung an days Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte einer Behörde deren
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen (Az. 1 B 153/87).
Im Minikommentar vom 26.07.2013 stellt das Bundesinnenministerium fest, dass die Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente enthält anhand der Aufsicht und Gerichte die
rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrollieren. Die Verwaltungsakte darf nicht verändert werden. Dazu hat er "Gebote" formuliert und veröffentlicht.
#1670
Mazi(Samstag, 12 August 2023)
Eigentlich wird die Vereinigung der Juristen im Internet sehr ausführlich als Nationalsoziatische Vereinigung Deutscher Juristen bekannt gemacht:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Richterbund
Die Erklärung sollte sehr langsam gelesen werden:
https://www.richterbund-hessen.de/geschichte/
"Am 25. Mai 1933 trat der Deutsche Richterbund geschlossen in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Jurist ein."
"Dort blieb er zunächst bestehen, bis er sich dann zum Jahresende endgültig auflöste".
"Im Oktober 1949 kam es zur Neugründung des Deutschen Richterbundes auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik. Auch der Landesverband Hessen gründete sich neu."
Wenn einer Auflösung eine Neugründung des Vereins unter gleichem Namen erfolgt, so ist anzunehmen, dass damit die vorherige Entscheidung, falsch gewesen sein soll. Die Dokumentation dessen, dass man
nicht an die vorherige bestehende Organisation anschließen will, istnachvollzidhbar gegeben. Offensichtlich erfolgte die Neugründung unter dem Gesichtspunkt, dass seitens der NS-Juristen man mit der
Auflösung des Vereins einverstanden war.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Stellungsnahme des Vereins einzuordnen (https://www.n-tv.de/politik/Richterbund-kritisiert-Lauterbachs-Cannabis-Gesetzentwurf-article24321272.html).
M.E. sagt diesgegebener Beitrag nichts darüber aus, dass seitens der GRÜNEN Poltiker bereits heute Cannabis benutzt wird.
Bekanntlich führt die Cannabisnutzung unbestritten zur Schmerzreduktion und zur Bewusstseineinschränkung - und demzufolge zur Nichtstrafbarkeit von Handlungen -, aber derartiges noch staatlich zu
fördern, ist m.E. mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Tatsache, dass Richter auch ohne Nutzung von Cannabis zu Entscheidungen gegen das Gesetz gelangen, ist wiederum aus dieser oder jener Richtung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Es ist nicht
darstellbar, dass richterliche Entscheidungen gegen den Beschluss der Legislative Bestand haben kann.
Solche Beschlüsse stellen einen Bruch des Amtseids dar, sind strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen und nach dem Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, zu vollstrecken. Die widerrechtliche
Nutzung von Dienstkleidung ist m.E. ein weiterer Fall.
Dienstvorgesetzte, die das Urteil nicht befolgen, nehmen ihre Amtsaufgabe nicht wahr und sind ebenfalls wegen der geleisteten Beihilfe sofort zu entfernen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie
ihrer Treuepflicht nachkommen, wenn sie Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen.
Nach Massgabe des Grundgesetzes folgen m.E. keine richterlichen Entscheidungen dem Gesetz (dem Grundgesetz). Die etablierten Parteien sind gehalten die grundgesetzlichen Vorgaben einzuhalten und
Verstöße (insbesondere gegen die Gewaltenteilung) nicht zu dulden.
#1669
Mazi(Samstag, 12 August 2023 09:37)
Unerhört wie sich deutsche Gerichte über die offizielle Regeln, das Grundgesetz, hinwegsetzen. Es ist unerhört wie etablierte Parteien es hinnehmen, dass Exekutive und Judikative gegen das
Grundgesetz verstoßen. M.E. war es unvorstellbar, dass es offensichtlich nötig war, dass das OVG Niedersachen diese Entscheidung (Az. 3 KD 7/22) aussprechen musste.
Den Verweis auf die AFD, seitens der etablierten Parteien, halte ich für zynisch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies m.E. nichts gemein.
Das Grundgesetz definiert in Art. 20 Abs. 2, dass sich die Staatsgewalt in drei Gewalten aufteilt. Die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Nach Art. 20 Abs. 1 GG geht alle Macht vom Volke
aus.
Wenn Exekutive und Judikative nicht dem Grundgesetz folgen, dann wird damit dokumentiert, dass die Gewalt nicht vom Volke ausgeht. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Vorschriften des
Grundgesetzes eingehalten werden.
Dadurch, dass Richter dem Gesetz, dem Beschluss der Legislative nicht folgen und sich damit gegen das Volk stellen, wird festgestellt, dass diese richterlichen Entscheidungen nicht dem Grundgesetz
folgen. Der Amtseid wird gebrochen. Die Richter sind nicht nur wegen der falschen Anwendung von Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), deren Amtsmissbrauch, Eidbruchsbruchs, sondern wegen deren
verweigerter Treuepflicht mit aller Härte rechtsstaatlich strafrechtlich zu belangen.
Betrachten wir die Herkunft dieser Karte, erkennen wir unschwer, dass sie sich den Nazi-Methoden verschrieben haben und auch heute noch folgen. Es ist als sonderbar zu bezeichnen, dass das Volk
diesem Unwesen kein Ende beschert hat und sich aktiv gegen die Nazis richteten.
Solange dies nicht vorgenommen wird, die etablierten Parteien dies dulden, ist m.E. deren Vorwuuf (verfassungsfeindlich zu sein) gegenüber der AFD verwirkt bzw. unehrlicher Herkunft.
Es ist nicht denkbar, sich auf eine Staatsgewalt gestützt wird, die "macht was sie will und sich nicht an die Regeln des Volkes hält. Eigentlich ist es sachlich eine Frechheit zu verlautbaren, dass
die Bundesrepublik ein Rechtsstaat sein soll. Nicht die Wiederholung von widerrechtlicher Rechtssprechung schafft Gerechtigkeit, sondern die Achtung des Grundgesetzes.
Eine richterliche Entscheidung, die einem Beschluss der Legislative nicht folgt, kann niemals aus dem Grundgesetz herleiten, mit den dortigen Vorschriften vereinbar zu sein. Das ist alles Schrott und
kann nur auf verwirrte NS-Juristen zurückführbar sein.
M.E. war es unvorstellbar, dass es offensichtlich nötig war, dass das OVG Niedersachen diese Entscheidung (Az. 3 KD 7/22) aussprechen musste.
#1668
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 23:21)
Unglaublich, wer uns regiert und wie korrupt sie sind!
Auif diesen Artikel beziehe ich mich, wobei ich anmerken muss, dass dieser Verdacht mir schon länger bekannt ist:
https://www.merkur.de/politik/fdp-filz-verdacht-wissing-bundesverkehrsministerium-vetternwirtschaft-wasserstoff-92449635.html
Es muss nur noch die Analyse kommen, dass das berühmte 49-Euro-Ticket nach einer Analyse des ländlichen Raums nur für einen Bruchteil der Bürger einen Vorteil bietet.
Es sollte nicht allzu schwer sein festzustellen, dass das 49-Euro-Ticket für X-Bürger im ländlichen Raum keine Vorteile bringt. Dort verkehren eh nur wenige Busse und zudem fahren sie sehr selten den
Ort an, wo man hin will.
Ich bin da äußerst skeptisch, dass dieses Angebot nicht vorsätzlich gemacht wurde.
#1667
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 20:37)
Unerhört wie deutsche Gerichte sich über die offizielle Regeln, das Grundgesetz, hinwegsetzen. Es ist unerhört wie etablierte Parteien es hinnehmen, dass Exekutive und Judikative gegen das
Grundgesetz verstoßen.
Den Verweis auf die AFD, seitens der etablierten Parteien, halte ich für zynisch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies m.E. nichts gemein.
#1666
Busfahrer(Mittwoch, 09 August 2023 14:25)
Oberleitung :)
#1665
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 12:20)
(Fortsetzung)
Betrachten wir den Fall Neumann vor dem LG Hamburg. Die dort getroffene Entscheidung der Richter ist nicht nur gegen die obengenannten gesetzlichen Bestimmung, sondern auch gegen § 138 ZPO und
insbesondere § 444 ZPO. In dem Fall untersagen es gar Amtsträger einem Beklagten sich rechtsstaatlich zur Wehr zu setzen.
Bezüglich Rechtssstaatlichkeit kann ich nicht einmal versuchte Ansätze erkennen. Wenn Polizeianwärter eine solche Entscheidung auch noch mit einem "Like" sanktionieren würden, dann würde ich dies
zwar als Äußerung gegen meine Meinung auffassen, aber der Verstoß gegen das Grundgesetz liegt weiterhin bei den Richtern, die den Beschluss der Legislative nicht achten.
Wenn Dienstvorgesetzte gegen die Richter nicht einschreiten, dann ist dies mit Sicherheit noch fragwürdiger, als mit einen "Like" auszudrücken ist.
Sicher gelten Richter solange als unbescholtene Bürger, bis sie verurteilt sind. In diesem Fall hat es gar die Staatsanwaltschaft unterlassen, sie anzuklagen. Und demzufolge kann es auch keine
Verurteilung geben.
Als Helfer der Richter sind folglich die Staatsanwaltschaften zu sehen. Letztlich verhindern sie die Verurteilung ihrer "Kolleg:innen".
Kann dann ein "Like" schlimmer bestraft werden, als Entscheidungen der Richter gegen das Gesetz? Richtig wäre doch die Richter, deren Dienstvorgesetze und Helfer zur Rechenschaft zu ziehen. M.E. ist
ein "Like" nicht von der physischen Absetzung einer solchen Bekundung abhängig.
Das Verfassungsschutzgesetz gibt dazu die nötige Handhabe. Aber auch durch den Verfassungsschutz werden die Nazi-Methoden gedeckt.
Wenn wir einen Rechtsstaat anstreben, dann sind alle Handlungen, die diesem Ziel widersprechen, zu unterbinden. Es sollte Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes sein, die freiheitliche demokratische
Grundordnung zu schützen.
Hier ist nicht nur Recht zu sprechen, sondern auch demokratisch nach dem Grundgesetz in jeder Hinsicht aufzuräumen!
#1664
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 12:13)
Abkehr oder Hinwendung zum Grundgesetz? Hier ist nicht nur Recht zu sprechen, sondern auch demokratisch aufzuräumen!
Nachfolgende Meldung nehme ich zum Anlass:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-berlin-brandenburg-4s1123-rechtsextremismus-polizei-neue-rechte-likes-social-media-entlassung/
"Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden und damit der Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin entsprochen (Beschl. v.
27.07.2023, Az. OVG 4 S 11/23)."
"Anders als bei jüngst mehrfach ergangenen, sich ähnelnden Entscheidungen zu rechtsradikalen Chats von Polizeianwärtern (z.B. VG Berlin und VG Düsseldorf) ging es hier nicht um das Teilen, sondern um
das Billigen solcher Inhalte in Form von unkritischer Betrachtung und der Vergabe von "Likes" auf Social-Media-Plattformen."
Es ist vermessen davon auszugehen, dass nazi-haftes Denken, mit einer beruflichen Stellung im Zusammenhang stehen oder von "Likes" abhängig sein könnte.
Letztlich ist es lediglich die Ausführung zu der Dienstvorgesetzte nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet sind und damit die Entscheidung des OVG Niedersachsens, Az. 3 LD 7/22, ausführen. Die fehlende
Anerkennung des Grundgesetzes ist zwar strafwürdig, aber m.E. nicht nur von "Likes" abhängig, sondern davon abhängig ob Entscheidungen von Amtsträgern dessen Vorschriften achten.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Beschlüsse der Legislative ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen, das Grundgesetz nicht achten, dann ist dies m.E. nachvollziehbarer und deutlicher als
ein "Like" zu posten.
Wenn der Staat nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger den Rechtsweg vorschreibt, andererseits es unterlässt diesen Rechtswseg sicherzustellen, dann ist hier mehr als eine Gerichtsentscheidung fraglich.
Wenn Richter dann nach anderen Kriterien ihre Entscheidung treffen als es ihnen vom Grundgesetz vorgegeben wird, dann ist nachvollziehbar, dass seitens der Kläger anhand ganz andere Kriterien die
Klage eingereicht ist.
Wenn Richter nach dem Grundgesetz ihre Amtsausübung erhalten, aber das Grundgesetz nicht achten, können sie auch keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Da die Klagen nach dem Grundgesetz
ein gereicht sind, aber nicht nach den Kriterien des Grundgesetzes entschieden wurden, sind sie m.E. weiterhin unerledigt.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsausübung nach dem Gesetz vornehmen, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb dort ein Mehrbedarf an Personal vorhanden sein soll. Sachlich ist es
doch so, dass Richter ihre Amtsaufgabe nach dem Gesetz nicht wahrnehmen. In der Folge entsteht auch kein zusätzlicher Schaden, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht ausüben. Ziel muss es doch sein Art. 19
Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 und in der Folge auch Art. 97 Abs. 1 GG zu gewährleisten.
Dies erfolgt u.a. nach Sorgatz, Jost und den richterlichen Ausführungen anläßlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle aber nicht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das eigentliche
Problem ganz anders zu liegen scheint.
Das Grundgesetz schreibt den Rechtsweg vor und bindet alle Amtsträger an Gesetz und Recht. Amtsentscheidungen gegen Gesetz und Recht sind seitens der Legislative nicht gestattet. Daraus folgt, dass
die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Sie haben ihre Entscheidung nicht mit einem "Like" bekundet, sondern auch ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen.
#1663
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 09:22)
Laut dpa- Meldung von heute erwartet die Eon höhere Strompreise.
Zuverstehen ist diese Meldung dadurch, dass an der Leipziger Strombörse der Strompreis zeitweise gegen Null und darunter notiert. Mit anderen Worten erhalten Industrieunternehmen den
Produktionsfaktor Strom bereits geschenkt. Und die FDP denkt darüber nach, den Industrieunternehmen aus Steuermitteln weiteres Geld und "in die Rippen zu schieben". Geht's noch dicker?
Von dieser Ausgangslage ist es mehr als nachvollziehbar, dass die Privaten weiterhin zur Kasse gebeten werden, um die Bonizahlungen für die Vorstände sicherzustellen. Gewiss ist deren Nötigung in den
Bezugsverträgen bei Energiekosten von Null (lt. Börse) gegenüber den Privaten ca. 50 Cent als geniale Leistung zu sehen. Als noch genialer ist anzusehen, dass diese Energiekosten vorübergehend auch
noch seitens der Regierung aus Steuergeld auch noch gedeckelt werden soll.
Dahinter kann nur stehen, dass die Deckelung der Energiekosten aus Sicht der Regierung ohnehin ein Nullsummenspiel ist. Steuereinnahmen, die verplant sind, führen lediglich zu einer Reduktion anderer
Budgets (Kürzung von Sozialleistungen). Andererseits ist erkennbar und nachvollziehbar, dass 19 % Steuereinnahmen auf einen Rechnungsbetrag von Null Euro weiterhin Null Euro Steuereinnahmen auf Seite
des Staates folgen.
Wenn also nun die Energieversorger bei den Privaten die Energiepreise weiter anziehen, dann verdient der Staat automatisch daran mit (und die Prügel bekommen andere ab!).
Die Aktionen sind so durchsichtig und nachvollziehbar, dass doch "bitte mehr geistiges Schmalz" verbraucht werden sollte. Damit soll die Leistung eines Vorstandes beschrieben werden?
#1662
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 08:51)
Weshalb verrät den GRÜNEN scheinbar niemand, dass eine Angebotsverknappung bei gleichzeitiger Nachfrageerhöhung zwangsläufigzu höheren Preisen (Energiepreisen) führt.
Bezogen ist diese Aussage auf die Sanktionen gegenüber Russland (derzeitige Ampelregierung) und Vorstoß von Märchenonkel Habeck i.S. Wärmepumpe.
Der Unterschied zwischen einem Märchen und einem Gesetz ist, dass ein Märchen beispielhaft und unverbindlich ist. Ein Gesetz nach dem Grundgesetz dagegen nach einem Beschluss der Legislative
eingehalten werden muss.
Dies hat zur Folge, dass noch größerer Schaden vermieden wird, wenn die Vertreter der GRÜNEN wegen erwiesener Unfähigkeit aus der Regierungsverantwortung ausschieden. Ich verbinde diese Forderung mit
einer gelebten sozialen Verantwortung.
#1661
Mazi(Mittwoch, 09 August 2023 08:19)
Wer Richter sich nicht nach der Verfassung?
Die Bundesrepublik hat zwar eine rechtsstaatliche freiheitlich demokratische Grundordnung (Verfassung), aber die Judikative handelt njcht danach und der Verfassungsschutz schützt unsere Verfassung
gemäß seinem Auftrag nicht.
Die Richter befolgen die Beschlüsse der Legislative nicht. Das Grundgesetz bindet Richter nach Art. 97 Abs.1 an das Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits 1983 genötigt gesehen zu
entscheiden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Minikommentar bilden dies
Verwaltungsakten die Grundlage seitens Aufsichtsbehörde und Gerichte die Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit zu kontrollieren.
Nach dem Beschluss der Legislativen sind Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
Nach der Praxis folgen Behörden und Gerichte diesem Beschluss der Legislative nicht. Die Frage ist, weshalb der Verfassungsschutz dies nicht als einen Angriff auf die Verfassung bewertet und
derartige Angriffe verhindert?
Es liegt daher nahe, dass er das, was er der AFD vorwirft, selbst nicht glaubhaft "rüber bringt".
Gehen wir auf Bremen ein. Dort rühmt sich die SPD stets das Land vertreten zu haben. Die jeweiligen Ministerpräsidenten, hier Herr Bovenschulte, kontrolliert die Judikative und verantwortet das
Bundesland im Bundesrat, dass Gesetz und Recht eingehalten werden. Es ist daher fraglich, welches Gesetz und Recht tatsächlich in den Bundesländern tatsächlich eingehalten wird?
Es ist wirklich verstörend, dass der Verfassungsschutz diese Praxisals mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung als vereinbar ansieht.
Ich lege mich fest, dass die Rechtsprechung, die Judikative, nicht den Beschlüssen der Legislative folgt.
Dem Bürger wird jedenfalls das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG seitens des Staates nicht gewährt und die Nichtkontrolle seitens des Staates, ob die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln,
legitmiert dies in keinster Weise. Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist verfassungsschutzrechtlich nicht sichergestellt.
Wenn diese Beamten in Judikative und Behörden nicht vorhanden wären, wäre damit kein größerer Schaden verbunden. Das Urteil des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist unverzüglich zu
vollstrecvollstrecken. Es ist nicht erkennbar, weshalb mehr Amtsträger benötigt werden sollen, die bestehende Praxis zu verstärken.
#1660
Mazi(Dienstag, 08 August 2023 21:32)
Frei nach dem Motto: Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir (die GRÜNEN) einen Schritt weiter!
An 5 Fingern war bereits vorher abzählbar, dass da nur dieses Ergebnis raus kommen konnte.
Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/waermepumpe-und-daemmsysteme-nachfrage-geht-drastisch-zurueck-a-d091edff-302c-48c8-b65e-bf736d52ea15
Folgt man dem Volk, dann ist anhand der Zahlen zu erkennen, dass die Ampel-Regierung es zunehmend verunsichert.
Nicht nur anhand des Absatzes der Wärmepumpen ist dies zu erkennen, sondern die Konjunkturkrise ist überall.
Macht man den Schuldigen anhand des Wärmepumpenabsatzes fest, so ist eindeutig die Handschrift von Habeck zu erkennen. Wie weit wollen die GRÜNEN das Land noch schädigen? Soll es vielleicht so lange
noch zum Schaden des deutschen Volkes gehen, bis nichts mehr geht und der Märchenonkel konzentriert sich anschließend wieder auf das Schreiben von Kinderbüchern.
Es ist unverantwortlich, SPD, FDP und GRÜNE gemeinsam die Regierungsverantwortung zu übertragen. An 5 Fingern war bereits vorher abzählbar, dass da nur dieses Ergebnis raus kommen konnte.
#1659
Mazi(Dienstag, 08 August 2023 18:10)
Nicht nur in Richtung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch in Richtung der Energiewende hat die Regierung so richtigen Mist gebaut! Das geht gar nicht! Das ist zu viel!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100221088/waermepumpen-absatz-bricht-ein-jetzt-hat-habeck-den-salat.html
Es ist bedauerlich, aber offensichtlich wahr!
Wo gibt es denn so etwas, dass ein Staat eine Judikative nach dem Grundgesetz einrichtet, dem Bürger einen Rechtsweg vorschreibt, die Richter aber dem Grundgesetz (dem Amtsauftrag) nicht folgen und
der Staat nicht einmal nachprüft, dass seine Amtsträger Gesetz und Recht befolgen, also seinen Beschlüssen folgen?
Niemand hat Richtern gestattet Entscheidung zu treffen und dabei den Beschlüssen der Legislative nicht zu befolgen.
Jetzt könnte man jedoch davon ausgehen, dass dieser Missstand von den Staatsanwaltschaften ausgeglichen wird. Sie bringen es trotz Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht fertig, hre Kollegen nicht
anzuklagen und verurteilen zu lassen. Bekanntlich dürfen Richter nur dann eine Entscheidung treffen, wenn ihnen eine Klage vorgelegt wird. Solange Bürger nicht verurteilt sind, gelten sie als
unbescholtene Bürger. In der Konsequenz ist zu erkennen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiter ungehindert nach den Methoden der Nazis weiter zum Nachteil der Kläger handeln.
Bei aller Freiheit das Grundgesetz umzusetzen, kann dies nicht als sachgerecht verstanden werden und der AFD fehlende Verfassungstreue nach dem Grundgesetz vorzuwerfen.
Das gleiche Prinzip scheint seitens der GRÜNEN von Bundeswirtschaftsminister Habeck angewandt zu werden.
In dem gleichen Tenor sind die Missbrauchsopfer, die nicht weiter gegebenen Alarmmeldungen, die fehlende Erinnerungsmöglichkeiten des Kanzlers bei ca. 35 Mrd. Euro Zweckentfremdung von Steuermitteln,
etc. gesehen werden.
Das geht gar nicht! Das ist zu viel!
#1658
Mazi(Dienstag, 08 August 2023 09:28)
Exekutive und Judikative handeln nicht nach dem Beschluss der Legislative!
Schön mehrfach ist Klage darüber geführt worden, dass die grundgesetzlichen Vorschriften in Exekutive und Judikative nicht beachtet werden. Hinlänglich liegen mir dazu Kopien aus Amtsakten vor, die
dies belegen.
Wenn Exekutive und Judikative nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes handeln, dann ist es schwierig dem Volk klarzumachen, dass hier rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen nach dem
Grundgesetzes getroffen sein sollen.
Beispielsweise können Sie diese Beanstandungen auch auf der Internetseite von Herrn Neumann nachvollziehen.
Es ist z.B. nachvollziehbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. So folgen sie weder der Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes, achten
beispielsweise nicht die Beschlüsse der Legislative und folgen auch nicht den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die ordentlichen Gerichte, beispielsweise das LG Hamburg, hat mindestens
eine Entscheidung gegen die Zivilprozessordnung getroffen.
Da die Justizbehörden seitens der jeweiligen Länder überwacht werden ist davon auszugehen, dass diese Überwachung nicht rechtsstaatlich seitens der etablierten Parteien erfolgt. Ich gehe von diesen
Beanstandungen davon aus, dass sich die etablierten Parteien von den Prinzipien der AFD nicht unterscheiden. Andererseits ist festzuhalten, dass die AFD nicht einmal ihre Verfassungstreue oder
-untreue unter Beweis stellen konnte.
Ich fasse zusammen:
Exekutive und Judikative folgen dem Grundgesetz nicht.
Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweg) ist nicht sichergestellt.
Amtsträger brechen ihren Eid auf das Grundgesetz, werden von der Exekutive, den Staatsanwaltschaften, dadurch geschützt, dass sie nicht angeklagt und demzufolge nicht verurteilt werden. Als
Unverurteilte gelten sie alsunbescholtene Bürger und üben ihren Beruf uneingeschränkt aus. Dadurch schädigen sie Bundesbürger fort.
Einen Unterschied zu den seinerzeitigen Nazi-Methoden (analog zu der " Wannsee-Konferenz") kann ich nicht erkennen.
Exekutive und Judikative sind am Grundgesetz auszurichten. Es ist ihnen nicht erlaubt, Verwaltungs- bzw. Gerichtsentscheidungen gegen das Grundgesetz zu treffen. Diese Beanstandung führt dazu, dass
es in der Bundesrepublik keine Judikative gibt, die gerichtliche Entscheidunggerichtlichen nach dem Gesetz treffen könnte. Zur Verbindlichkeit von Entscheidungen ist festzuhalten, dass sie auf der
Grundlage des Grundgesetzes zu erfolgen haben. Da dies nicht gegeben ist, ist es vermessen, davon auszugehen dass es eine Justiz nach Maßstäben des Grundgesetzes geben könnte.
#1657
Mazi(Sonntag, 06 August 2023 22:10)
Ein sehr lesenswerter Beitrag?
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.deutschlandfunkkultur.de/abolitionismus-eine-welt-ohne-polizei-und-gefaengnisse-100.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Aber ich frage mich, weshalb Polizei und Gefängnisse abgeschafft werden sollen, wenn beispielsweise Richter weiterhin anordnen dürfen, Entscheidungen zu treffen, die die Beklagten in der jeweiligen
JVA einsperren.
Es sogar nachweislich der Fall, dass die Richter gegen die Beschlüsse der Legislative urteilen und so gar ihren Auftrag abändern. Und seitens der Legislative, der Exekutive und der Judikative schert
sich kein Mensch darum, ob sie denn Gesetz und Recht einhalten.
Wenn wir eine chaotische Geschäftsführung haben, dann ist dieser in dem Artikel genannte Ansatz sehr, sehr weit weg von rechtsstaatlichem Denken. Ist es nicht so, dass die Bundesrepublik bereits das
vorgeschlagene Modell praktiziert und lediglich unbelehrbare Richter sich das Recht rausnehmen, gegen das Gesetz Entscheidungen zu treffen.
Mir fällt dazu immer nur als Beispiel die Richter am LG Hamburg ein. Sie bringen es gar fertig, einem unbescholtenen Bürger zu untersagen, nach § 138 ZPO die Wahrheit zu sagen und dabei nicht einmal
seine Beweise zur Belegung der Wahrheit seiner Aussage die entsprechenden Dokumente vorzulegen.
Solange dies so ist, die Richter weiterhin Entscheidungen treffen, ist es vermessen, sich über den Rechtsstaat in der Bundesrepublik Gedanken zu machen oder weitergehende Überlegungen
anzustellen.
Aber es stinkt nicht nur dort. Mehrere Missstände sind vorhanden. Ob es um die fehlende Erinnerbarkeit von Scholz geht, um die Missbrauchsopfer und Unfähigkeit der Staatsanwaltschaften dies zu sehen
oder nicht weitergebene Alarmmeldungen oder die mangelhafte Fähigkeit der Ministerpräsidenten sich in ihrem Bundesland durchzusetzen und die Einhaltung von Gesetz und Recht zu gewährleisten.
Eine Gegenargumentation, dass Nazis diesen Staat in ihrem Sinn nicht besser aufbauen können, habe ich leider nicht finden können
Wo gibt es das schon, dass Richter einen Amtsauftrag wahrnehmen sollen und in Wahrheit die Beschlüsse der Legislativ, ihres Auftraggeber missachten und dazu noch "die Hand aufhalten". Da gehört schon
mehr als Glaube dazu, von der Gerechtigkeit oder Rechtsstaatlichkeit in unserem Staat zu träumen.
#1656
Mazi(Sonntag, 06 August 2023 21:44)
Es ist zugegeben schwierig!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/politik/schuldenbremse-ampelkoalition-kritik-1.6101899?utm_medium=email&source=rss&sc_lid=350325725&sc_uid=Fhv3qfJyNx&reduced=true&utm_campaign=SZ_am_Abend_060823&sc_src=email_3650795&sc_llid=82283&utm_source=emarsys&sc_eh=
Da gibt es einmal die Ampel-Regierung, der nichts zugetraut wird und andererseits die völlig Ahnungslosigkeit der Amtsträger. Es ist nicht fair wischen Scholz, Baebock, Habeck, Lindner und Vissng
unterscheiden zu wollen. Jeder ist in seinem Amt auf seine Art unfäig und nur an der späteren Pension interessiert.
Es stimmt, dass die a gibt es einmal die Ampel-Regierung, der nichts zugetraut wird und andererseits die völlig Ahnungslosigkeit der Amtsträger. Es ist nicht fair wischen Scholz, Baebock, Habeck,
Lindner und Vissng unterscheiden zu wollen. Jeder ist in seinem Amt auf seine Art unfäig und nur an der späteren Pension interessiert.
In der Tat kann ich nicht dagegen halten, wenn darauf hingewiesen wird, dass früher auch nicht besser war. Aber darum geht es auch nicht. Diese Politiker sind angetreten alles besser zu machen.
Heute haben wir zugeben die Schwierigkeiten zu erkennen, in was der Sachverstand der Ampel-Regierung liegen könnte? Mir fällt es nicht auf, in was den politischen Vertretern das Licht aufgegangen
sein könnte.
Kommen wir zurück auf unser altes Thema: die Sozialgerichtsbarkeit
Wie pervers ist die Denke der Richter, dass sie mehr Sachverstand hätten als die über 700 Abgeordneten im Parlament. Es ist ihnen Kraft Ernennung untersagt, den Beschluss der Legislative per
Definition außer Kraft zu setzen. Das Grundgesetz schreibt ihnen vor, dass sie ihr Amt nach dem Gesetz, nach dem Beschluss der Abgteordneten auszuführen haben.
Wenn sie berechtigten Anlass haben, ein Gericht zu tadeln, dann haben sie die Berufung zuzulassen oder ggfls. im Parlament die Eingabe zu machen, dass ein Gesetz geändert wird.
Aber diese Selbstjustiz geht rechtsstaatlich gar nicht. Nicht die Frage, ob sie richtig entschieden haben ist maßgebend, sondern ob sie ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben. Wenn sie ihren Job nicht
weisungsgemäß ausgeführt haben, dann haben sie auch keine Amtsausübung vorgenommen.
Kommen wir zurü+ck zu dem betrunkenen Autofahrer. Der wird auch zur Rechenschaft gezogen, weil er alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Ob er einen Unfall baute oder nicht, ist völlig
nebensächlich. Der Führerschein, der "Lappen" ist weg.
Eigentlich ist es schon bösartig, wenn Parteien seit Gründung der Bundesrepublik sich nicht davon überzeugt haben, ob ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Wo gibt es denn - außer in Israel
- dass Gerichte und nicht das Volk entscheidet, ob etwas richtig oder falsch ist.
In dem Grundgesetz, dass mir vorliegt, steht drin, dass alle Macht dem Volke obliegt. In der Sozialgerichtsbarkeit nehmen sich sogenannte Richter heraus, sich über das Volk, über das Grundgesetz zu
stellen. Der Vergleich mit den Nazis liegt näher, als anzunehmen, dass diese Amtsträger nach dem Grundgesetz handeln.
Ich bringe es auf den Punkt:
Es ist davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Grundgesetz ihre Entscheidungen fällen. Letztlich nehmen sie ihren Amtsauftrag nicht wahr. Sie tragen ihre
Dienstkleidung unberechtigt und sind zur Rechenschaft zu ziehen. Sie sind Straffälliger als Frau Pechstein, die mit dem Tragen ihrer Uniform keinesfalls klarmachen wollte, dass ihre Äußerungen im
Rahmen ihres Amtes aufzufassen sind.
Ein Verweis auf die Rechtskultur von Russland im Fall Nawalny von Frau Baerbock ist dann unangemessen, wenn im eigenen Land gleichfalls das Recht nicht eingehalten wird. Frau Baerbock kennt sich zwar
aus, aber nur in Hannover. Das reicht als Erfahrungsschatz keineswegs.
#1655
Mazi(Sonntag, 06 August 2023 11:05)
Sind jetzt "Hütchenspieler" Beamte bzw. Amtsträger? Es ist nachvollziehbar, dass sie sich gar bereichern.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Wo-bleibt-das-versprochene-Klimageld-article24295659.html
Es gibt m.E. keinen Unterschied zwischen Hütchenspielern und den Vertretern der Ampelregierung, der Exekutive. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Grundgesetzes ist anzunehmen, dass alle
Hütchenspieler später pensionsberechtigt sind.
Dass Exekutive und Judikative der Legislative dem Grundgesetz nicht folgen, ist zwischenzeitlich nachgewiesen und zum Faktum geworden. Es ist bekannt geworden, das Exekutive und Judikative keine
Kontrollen durchführen, keine Aussage darüber machen können, dass ihre Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG, Gesetz und Recht einhalten. Kontrollen sind einfach kein Ding der Exekutiven und Judikativen. Die
Legislative überzeugt sich ebenfalls nicht davon, dass ihre Beschlüsse eingehalten werden.
Wenn das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 den Rechtsweg vorschreibt, die Richter aber nachweislich die Beschlüsse des Bundestages nicht befolgen, worin könnte dann die Absicht des Staates bestehen, wenn
er nicht nachprüft, dass seine Amtsträger den Beschlüssen der Legislativen Folge leistet?
Es ist bekannt, dass Richter in Dienstkleidung die Beschlüsse des Bundestages nicht achten, dennoch eine Entscheidung verkünden und unbescholtene Bürger in die JVA einweisen. Einen Unterschied zu den
Richtern des Dritten Reichs kann ich nicht ausmachen. Ihr Eidbruch wird nicht straf- oder verfassungsrechtlich und dienstaufsichtlich verfolgt. Das Unwesen wird behördlich gedeckt. Eine Abgrenzung zu
den Nazi-Methoden ist nicht erkennbar.
Es ist aufgrund eigener Veröffentlichung des Bundessozialgerichts nachgewiesen, dass es sich von den Nazis abgrenzen kann. Es ist gar anzunehmen, dass es dies nicht einmal will. Der Rückschluss
ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass es den diesbezüglichen Forschungsauftrag an eine Organisation vergeben hat
(https://www.n-tv.de/politik/Wo-bleibt-das-versprochene-Klimageld-article24295659.html), deren Eigentümer regelmässig vor Richtern der Sozialgerichtsbarkeit als Beklagte erscheinen und dort von
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit freigesprochen werden.
Es nicht einmal Ansatzweise erkennbar, dass die Amtsträger nach rechtsstaatlichen Methoden ihr Amt ausüben. Der Rückschluss, dass hier die "Wannsee-Konferenz" sachlich fortgesetzt wird, ist mehr als
erdrückend.
M.E. hat das mit Vorgaben des Grundgesetzes nichts zu tun. Diese Technik ist m.E. eher mit dem Nazi-Regimes als mit dem Grundgesetz verbunden.
Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen des Bundessozialgerichts regelmäßig zur Entscheidung annimmt, ist die Gegenbestätigung dafür, dass auch das Bundesverfassungsgericht
das Bundessozialgericht als zur Judikative gehörend anerkennt und derseits die Existenz des Grundgesetzes in Frage gestellt wird.
Folgt man dieser Logik ist es schwierig nachvollziehbar, wie die Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweg) sichergestellt
haben könnten. Nachweislich zahlreicher Veröffentlichungen ist bekannt, dass dieses Grundrecht nicht gewährt wird. Die Amtsträger brechen ihren Eid auf das Grundgesetz, beachten Gesetz und Recht
nicht und kassieren dennoch monatliche Zahlungen aus den Steuereinnahmen zu Lasten von Bedürftigen.
Ich erkenne kein soziales Verhalten in den obigen Staatsgewalten.
Was ist von etablierten Parteien, die das Grundgesetz seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland nicht achten, zu halten? M.E. unterscheiden sie sich nicht von der AFD, der sie vorhalten, das
Grundgesetz nicht einhalten zu wollen. Es ist nachvollziehbar, dass sie sich gar bereichern.
#1654
WernerE(Freitag, 04 August 2023 09:51)
Hallo Erich,
wünsche Dir und Deiner Isy, mit Familie ein angenehmes, erholsames Wochenende.
Man kann viel Unternehmen!
Grüße, Werner - der aus Mering!
#1653
Mazi(Mittwoch, 02 August 2023 09:25)
Der Artikel wirkt irritierend!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/BGH-Reichsbuerger-bereiteten-Umsturz-akribisch-vor-article24298184.html
Irritierend ist, dass ausgerechnet ein Gericht des "braunen Koblenz" bzw. Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft, einen Umsturzversuch vorbereitet zu haben und bezieht sich ausgerechnet auf
Unterlagen des BGH.
Es ist in der Tat für mich schwer zu erkennen, dass hier "ein Binder einem anderen Blinden vorhält, etwas nicht zu sehen". Werden diese Aktivitäten von Neid gesteuert? Bestimmt nicht von einem
Gleichheitsgrundsatz nach dem Grundgesetz. Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sind u.a. auch alle Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht folgen, der Treuepflicht nach dem Grundgesetz
nicht nachkommen u.a. wegen Bruch des Eids wegzuschließen. Als Treuepflicht sind hier die Vorgaben des Grundgesetz zu verstehen und nicht die Mitläuferschaft gegenüber Gesetzesbrechern.
Es liegen doch Beweise vor, dass u.a. Richter der Sozialdemokratie die Beschlüsse des Parlaments nicht achten. Sie Entscheiden gegen die Beschlüsse der Legislative, wozu sie gar nicht ermächtigt
sind.
Wenn das Grundgesetz als Massstab für die Rechtsstaatlichkeit genommen wird, dann ist festzuhalten, dass mindestens ein Teil der Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls dieser Gruppe der Reichsbürger zwar
nicht faktisch, aber inhaltlich angehört. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes ist auch dort die Razzia durchzuführen und der Prozess zu machen.
Wenigstens wurde bei dieser Razzia bei den Reichsbürgern nicht festgestellt, dass sie Dienstkleidung trugen. Dies ist bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anders. Sachlich ist auch dort
dienstaufsichtlich wenigstens zu ermitteln.
Stellt man die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den Vordergrund so ist anzumerken, dass sie das Grundgesetz ebenfalls nicht achten. Ihre Entscheidung folgt wollentlich und wissentlich nicht nach
dem Gesetz. Sie entscheiden sich aktiv gegen die Beschlüsse der Abgeordneten, u.a. gegen Paragr. 31 BverfGG.
Es wird angemerkt, dass dies keine Verteidigung der Reichsbürger darstellt, sondern nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes entscheiden die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch nicht nach
den Vorgaben des Grundgesetzes. Wenn man den Bogen noch weiter spannt, so ist auch die Tatsache - die u.a. von Sorgatz, Jost und auch vom Richter am LG Frankfurt am Main bei der Verurteilung des
Oberstaatsanwalts Badle - die Bestätigung und Beleg dafür, dass die gesamte Exekutive und Judikative bereits unterwandert ist/mitmacht und die Amtsträger nicht kontrolliert, ob sie denn ihre
Amtsaufgaben nach Gesetz und Recht vornehmen.
In wie weit diese Handhabung ein bürgerliches Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, ist mehr als strittig.
Vorgenannte Beanstandungen wirft auch ein besonderes Licht auf die Art und Weise und Qualität der Amtsausführung des Verfassungsschutzes.
Auch eine Wiederholung des Unrechts schafft zwar Einheitlichkeit, aber kein Rechtsverständnis im Sinne des Grundgesetzes.
Es ist in der Tat für mich schwer zu erkennen, dass hier "ein Binder einem anderen Blinden vorhält, etwas nicht zu sehen".
#1652
Mazi(Dienstag, 01 August 2023 17:14)
Das Grundgesetz bindet Amtsträgern, auch Richter, an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter in ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, verkündet, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diesen Beschluss sind Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gebunden.
Wenn Richter nun Entscheidungen verkünden - und das machen sie laufend -, dann fällen sie keine Entscheidungen nach dem Grundgesetz. Sie treffen Entscheidungen gegen Beschlüsse ihres Auftraggebers.
Das ist unzulässig nach dem Grundgesetz. Das hat nichts mit ihrer Amtsfunktion zu tun, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass sie ihren Amtsauftrag nicht ausführen. Wenn sie ihren Amtsauftrag
nicht ausüben, dann ist sekundär wie sie entscheiden.
Mit ihrer Handlungsweise dokumentieren sie, dass sie die Existenz des Grundgesetzes bestreiten. Sie können daher nicht zur Judikative zählen und auch nicht die Funktion einer Staatsgewalt (Art. 20
Abs. 2 GG) wahrnehmen. Sie nehmen eine "Amtsaufgabe" wahr, ohne dabei Gesetz und Recht zu achten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Schlicht ausgedrückt:
Sie nehmen ihre Amtsausübung gegen ihren Amtsauftrag wahr - also nicht wahr.
Nochmals anders ausgedrückt:
Es ist unwesentlich, wenn sie nicht schwimmen können, dann eine Ausübung einer Amtaufgabe als Schäfer wahrnehmen.
Was ich damit ausdrücken will, ist, dass Amtsausübung und Treuepflicht unzweifelhaft miteinander verbunden sind (vgl. Entscheidung des OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22).
Wenn deren Handeln von deren Dienstvorgesetzten geduldet wird, dann ist auch diesen Dienstvorgesetzten vorzuhalten, die Existenz des Grundgesetzes zu bestreiten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht den Auftrag hat, die Gesetze hinsichtlich deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu beurteilen, dann ist danach festzustellen, dass die Judikative das Grundgesetz
selbst nicht achtet. Die Judikative nimmt keine Funktion als Gewalt nach der Definition des Grundgesetzes wahr. Richter der Judikative beachten ihrerseits die Beschlüsse der Parlamente nicht. Dazu
sind Sie nicht befugt.
Die Tatsache, dass den Entscheidungen der Richtern keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegt, sie keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, sind auch deren Entscheidungen nicht nach
dem Gesetz, nach dem Grundgesetz. Da jede richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden ist, der richterlichen Entscheidung keine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorliegt, ist es auch nicht
möglich, dass solche widerrechtliche Entscheidungen nachträglich vom Grundgesetz geadelt werden können.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind ebenfalls nicht befugt, gegen das Gesetz zu entscheiden. Daher ist es unzulässig, dass eine widerrechtlich ergangene Entscheidung rechtswirksam werden
kann.
Wenn die etablierten Parteien diese Technik von NS-Juristen dulden, dann verhalten sie sich so, wie sie der AFD ungebührliches Verhalten nach dem Grundgesetz vorhalten.
#1651
Mazi(Montag, 31 Juli 2023 09:32)
Was soll das?
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Verfassungsschutz-untersucht-AfD-Parteitag-article24295101.html
In über 70 Jahren hat der Verfaassungsschutz es zugelassen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz treffen. Seinen Auftrag njcht wahrgenommen. Die Richter werden
seitens des Staates m.E. mit Korruptionszahlungen überhäuft. In welchem Land heben niedere Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) Beschlüsse des Parlaments auf. Bisher fällt mir dazu nur das oberste
Gericht in Israel ein.
Betrachtet man die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sieht man, dass dies auch in der Judikative kein Einzelfall ist. Dann soll die Judikative sicherstellen, dass die Exekutive nach den
Weisungen der Legislative handelt (Art. 20 Abs. 2 GG)? Davon hätte man bestimmt gehört. ...
Wenn der Verfassungsschutz die AFD untersucht, kann das Ergebnis nicht anders sein, als bisher.
#1650
Mazi(Sonntag, 30 Juli 2023 12:11)
Sind die Bürger oder der "Märchenonkel" und Bundeswirtschaftsminister Habeck oder gar die von der Politik kontrollierten Stromversorger Schuld an der Misere?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://efahrer.chip.de/news/stromleitungen-werden-zum-problem-fuer-erneuerbare-experte-sieht-diese-loesung_1014237
Zweifelsohne haben die Bürger keinen Einfluss auf dieses Vorgehen. Es wird ihnen nur zugestanden, für den angerichteten Mist zu bezahlen. Dies sei darin begründet, dass sie direkt dafür bezahlen oder
Sozialleistungen gekürzt oder gar gestrichen werden.
Auf die Maßlosigkeit, dass sich Beamte, Pensionäre und Abgeordnete vorab aus dem Steuertopf bedienen, möchte ich nicht weiter eingehen.
Wo gibt es denn so etwas, dass für soviel Unwissen und Unüberlegtheit soviel locker gemacht wird. M.E. ist es nicht verwunderlich, dass Beamte und geprüfte Juristen von diesen Parlamenten angezogen
werden. Wir sind uns hoffentlich einig, dass sie keinen Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren.
Welcher Staat besteht schon aus Beamten, deren handeln nicht nach Gesetz und Recht ist oder aus Juristen, von denen anzunehmen ist, dass sie ohnehin keine grundgesetzliche Erdung besitzen.
Bei soviel Unwissenheit ist es nur konsequent, dass ausländische Forschungsinstitute der Bundesrepublik bescheinigen, dass ihr Bruttosozialprodukt von einem Spitzenreiter auf die letzten Plätze sich
verändert hat. Wenn Habeck dann auch noch sich hinstellt, was er geschafft hat, dann sollten wir darüber nachdenken.
#1649
Mazi(Sonntag, 30 Juli 2023 10:54)
#1648
Die Frage, die es zu antworten gilt, ob bei dieser Verhandlung überhaupt nach dem Grundgesetz verhandelt wurde?
Wiederholend noch einmal die Rechtslage nach dem Gesetz:
Nach Art. 19 Abs. 4 GG würde die Klage von Herrn Neumann eingereicht. Das erscheint mir unstrittig zu sein.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger, also auch Richter an Gesetz und Recht gebunden. Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen unabhängig Richter
in angemessener Zeit ihre Entscheidungen nach dem Gesetz.
Richter sind nicht befugt, Beschlüsse der Abgeordneten im Parlament nicht zu beachten.
Nach Paragr. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte bindenden. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az. 2 BVR 244
und 310/83), dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind.
Nach diesen Bestimmungen ist die Rechtslage eindeutig und bestimmt.
Seitens der Sozialgerichtsbarkeit werden diese Bestimmungen jedoch nicht beachtet. Daraus folgt, dass sie die Existenz des Grundgesetzes nicht anerkennt. Das Urteil des OVG Niedersachsen ist zu
vollstrecken.
Es ist zu klären, ob die anwesenden Polizisten der Beihilfe zu bezichtigen sind oder weisungsgemäß handelten?
Nach dem Gesetz waren Richter befugt Weisungen zu erteilen. Diesen sind die Polizisten nachgekommen. Deshalb wird es kompliziert sein, den Polizisten Beihilfe nachzuweisen.
Da den Richtern Rechtsbeugung und vorsätzliches Handeln vorzuhalten ist, ist ihnen auch Amtsmissbrauch vorzuhalten. Die Tatsache, dass ihre Dienstvorgesetzten die Richter handeln ließen ist keine
Dokumentation für deren sachgerechter Amtsausübung. Es ist vielmehr eine Bestätigung der Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost und Ausdruck dessen, dass der Staat nicht kontrolliert, ob seine
Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
Unabhängig von dieser Sichtweise sind die jeweiligen Präsidenten der Sozialgerichtsbarkeit wegen deren Organisationsverschulden und die jeweiligen Dienstvorgesetzten zur Rechenschaft zu ziehen. Nach
dem Urteil des Dr. Kreneck, LG München I, sind personelle Konsequenzen mit der Nichtdurchsetzung von Gesetz und Recht nach dem Gleichheitsgrundsatz verbunden. Unter Anwendung des gemeinsamen Rechts
ist eine unterschiedliche Handhabung nicht zu rechtfertigen.
Kommen wir zum Schluss:
Richter sind ermächtigt, das Erscheinen von Polizisten anzuordnen.
Sie sind nicht autorisier, Beschlüsse ihres Auftraggebers ausser Kraft zu setzen.
Die Durchführung dieser Gerichtsverhandlung war rechtswidrig. Entscheidungen, die damit verbunden waren, sind nicht nach dem Grundgesetz, dem Auftraggeber ergangen. Da die Amtsausübung nicht dem
Gesetz folgte, kann nicht unterstellt werden, dass diese überhaupt Amtsausübungen darstellen konnten.
Das Tragen einer Dienstuniform bei der Ausübung nicht gesetzlich vorgeschriebener Handhabung ist m.E. ohnehin untersagt und strafrechtlich zu verfolgen.
M.E. ist eine staatsanwaltliche Ermittlung gegen die Richter angesagt, die Anklage und Verurteilung ist mit allen personellen Konsequenzen angesagt.
Ob die Sozialgerichtsbarkeit zur Judikativen zuzurechnen ist, ist nach diesen Vorgängen anzuzweifeln. Ob Dienstuniform getragen werden darf, ist noch zweifelhafter. Ob die Bundesländer ihrem
Amtsauftrag nachkommen und die Judikative trotz widersprechende Angaben überwachen, ist ebenfalls zweifelhaft. Ob der Bundesrat mit dieser Handhabung überhaupt die Verpflichtung die Menschenrechte zu
wahren wahrnimmt, bezweifele ich ebenfalls.
Den Vorwurf der etablierten Parteien gegenüber der AFD das Grundgesetz nicht zu achten, halte ich zwar sachlich für richtig, stellt sie jedoch mit der AFD gleich. M.E. ist es die Aufgabe des
Bundesverfassungsgericht, wenn es angerufen wird, alle diese Parteien von der Wahl auszuschließen. Problematisch erscheint mir jedoch, dass ausgerechnet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
Herr Prof. Dr. Harbarth, auf eine Karriere in der CDU zurückblickt.
#1648
WernerE(Samstag, 29 Juli 2023 19:00)
Thema - Justiz bei Verhandlung am LSG
Mir wurde berichtet, dass es auch in Bayern gelegentlich vorkommt, dass Polizei in der
Verhandlung anwesend sein kann, insbesonders wenn sich BG Mitarbeiter durch
Verunfallte und berufskranke bedroht fühlen.
#1647
Mazi(Samstag, 29 Juli 2023 17:33)
Wem ist zu glauben? Einem Kinderbuchautor oder einem Ökonomen, dessen tägliches Brot es ist sich mit Zahlen der Wirtschaft zu beschäftigen? Wie lange müssen wir die GRÜNEN und ihre unausgegorenen
Ideen noch ertragen?
Irren ist menschlich! Aber keine Ahnung zu haben und dies mit Macht durchsetzen zu wollen, ist ungeheuerlich.
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/rezession-habeck-gibt-entwarnung-doch-ein-okonom-widerspricht/
Wie lange will sich das Volk noch von diesem Mann der GRÜNEN noch verar...en lassen. Der Man hat keine Ahnung von Wirtschaft und die GRÜNEN haben ihn in das Amt gehoben. Das ist nicht fair.
Die Spatzen pfeifen es schon vom Dach und nicht nur deutsche Ökonomen bescheinigen ihm, die Tatsachen zu verdrehen. Auch internationale Ökonomen bescheinigen der Bundesrepublik Deutschland, dass sie
in eine Rezession abgleitet - und zwar tiefer als alle anderen.
Unerhört wie das deutsche Volk quält!
#1646
Mazi(Samstag, 29 Juli 2023 09:59)
Um was geht es eigentlich?
Es geht nicht darum, ob die Richter sich irren dürfen oder nicht. Nicht darum, dass sie möglicherweise anders entschieden haben, als man entschieden hätte.
Es geht darum, dass ihnen ein Amtssuftrag erteilt wurde, den sie auszuführen haben. So will es das Grundgesetz und so ist dies dort unmissverständlich formuliert. Es geht also nicht um eine
Entscheidung, sondern um eine Amtsausübung. Wenn nun festgestellt wird - und das ist anhand zahlloser Beispiele nachgewiesen - die Richter ihr Amt nicht nach dem Gesetz ausüben - und auch das ist
nachgewiesen -, dann folgen sie also nicht ihrem Amtsauftrag. Die fehlerhafte Entscheidung ist folglich nicht einem Irrtum zuzuordnen, sondern der fehlerhaften Amtsausübung.
Jeder Richter unterliegt einer Amtsaufsicht. Das Deutsche Richtergesetz sieht bereits vor, dass es Aufgabe des Dienstvorgesetzten ist, dem betreffenden Richter fehlerhafte Amtsausübung vorzuhalten
und zur ordnungsgemäßen Amtsausübung aufzufordern. Wenn dies nicht erfolgt, dann hat erstens der Richter, sondern auch der Dienstvorgesetzte seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen. Es ist logisch, dass
wenn zwei Kontrollmechanismen zusammenarbeiten, das dann davon auszugehenn istist, dass das Kontrollsystem versagt.
Von der Justiz, von den Börden ist bekannt geworden, dass sie weder einen Kontrollmechanismen besitzen oder überhaupt nachkontrollieren, ob die Amtsträger überhaupt nach Gesetz und Recht
handeln.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 GG die Gewaltenteilung zwar Exekutive und Judikative anspricht, aber dort die Gewalten, die Funktionsfähigkeit, kontrolliert
werden.
Wenn nach obigem System die Handlungsweise der Amtsträger nach Gesetz und Recht nicht kontrolliert wird, dann fällt es also nicht auf, wenn die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Aufgabe
erledigen. Es ist also ungebührlich nach dem Gleichheitsgrundsatz einem Angeklagten vorhalten, seiner Treuepflicht nicht nachzukommen. Es liegt daher nach dem Gleichheitsgrundsatz nahe, die
richterliche Entscheidung des OVG Niedersachsen zu tadeln.
M.E. ist das nicht korrekt, das Recht an der Mehrheit, sondern am Gesetz auszurichten. Die Richter des OVG Niedersachsen hatten den Auftrag ihre Entscheidung nach dem Gesetz und nicht nach einer
Mehrheit zu treffen. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages, dem sie weisungsgemäß zu folgen haben, gibt es keine unterschiedliche Behandlung der Bürger. Auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit
haben diesem Prinzip zu folgen. Ansonsten üben sie ihr Amt nicht aus. Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen, nie nach ihrem Auftrag gehandelt haben,
ist davon auszugehen, dass sie nie eine Amtshandlung vorgenommen haben.
Die bei der Sozialgerichtsbarkeit eingereichten Klagen sind auch heute noch anhängig. Eine Entscheidung, weil sie nie dem Amtsauftrag folgte, ist nie rechtskräftig geworden.
Wenn sie von ihren Dienstvorgesetzten nicht zur ordnungsgemäßen Ausübung ihres Amtes aufgefordert werden, dann ist das nicht die Bestätigung dafür, dass sie ihr Amt ausgeführt haben, sondern
bestätigt, dass ihre Dienstvorgesetzten ihre Amtsaufgabe nicht ausführ(t)en und ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen sind.
Der Richter am LG Frankfurt a.M. hat bei seiner Entscheidung nach dem Gesetz und Verurteilung des Oberstaatsanwalts Badle darauf aufmerksam gemacht, dass seitens des Ministers der Justiz zur
Beaufsichtigung der Judikative überhaupt kein Kontrollmechanismen vorlag, gegen den verstoßen hätte werden können. Bereits daraus ist erkennbar, dass die Judikative seitens der etablierten Parteien
nicht nach dem Grundgesetz geschaffen wurde.
Wenn nun die etablierten Parteien der AFD vorhalten, das Grundgesetz nicht zu achten, stellt sich die Frage, weshalb sie es nicht beachtet haben als sie die Macht inne hatten. Die Vorgaben des
Grundgesetzes sind um- und durchzusetzen. Die Hoffnung ist, dass die AFD das Grundgesetz nach seinen Vorschriften umsetzt.
#1645
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 29 Juli 2023 09:56)
Vielen Dank für die Grüße aus Butjadingen,
es ist die Heimat von meinen Großonkel Prof. Dr. med. Rudolf Theis Eden dem Schwiegersohn von Otto Schott und Glasfabrikanten in Jena. Leider verstarb mein Großonkel im Februar 1925 an den Folgen
eines schweren Sturzes mit dem Fahrrad. Ich habe meinen schweren Sturz mit dem Fahrrad am 08.04.2020 mit einer Wirbelsäulenfraktur überstanden.
Mehr zu meiner Familie auf der Unterseite >23.10.1942<.
MfG
#1644
Erbsensuppe(Freitag, 28 Juli 2023 23:25)
Grüße aus Butjadingen
#1643
Mazi(Freitag, 28 Juli 2023 12:32)
(Fortsetzung)
Tragen von Dienstuniform
Dieses Thema ist sehr strittig, wenn auch meinerseits eine klare Meinung vorhanden ist.
Hier meine Meinung:
1. Eine Dienstuniform darf nicht betragen werden, wenn der Dienstvorgesetzte dies nicht genehmigt hat.
2. Eine Dienstuniform zu tragen, ist dann zu untersagen, wenn keinerlei Amtsaufgaben damit verbunden sind.
Anders ausgedrückt darf eine Dienstuniform nur getragen werden, wenn eine Amtshandlung damit verbunden ist.
Im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit wird keine Entscheidung nach dem Gesetz vorgenommen. Das Tragen von Dienstuniform ist deshalb nicht gestattet. Die Amtsträger sind daher wegen des
Tragend einer Dienstuniform strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Ich verfasse verkürzend zusammen:
Die Sozialgerichtsbarkeit zählt nicht zur Judikativen nach dem Grundgesetz.
Ihre Entscheidungen sind daher als solche mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und nicht verbindlich. Den Entscheidungen mangelt es an einer Rechtsgrundlage, die seitens eines Bürgers nachvollziehbar
sein könnte.
#1642
Mazi(Freitag, 28 Juli 2023 12:19)
(Fortsetzung)
Wenn die Verwaltungsakte der Beklagten seitens eines Amtsträgers, eines Berufsichters, dem Gericht vorenthalten wird, der Berufsrichter nach dem Gesetz regelmäßig zu überstimmen ist, welche Funktion
sollte dann nicht eine Verwaltungsakte vor einem Berufsrichter haben, der ohnehin überstimmt wird?
Folgt man dieser Logik, dann ist nicht nur die Aktenführung in den Behörden, wie auch die Tätigkeit der Berufsrichter, wie auch Art. 19 Abs. 4 GG strukturell zu hinterfragen.
Es ist die Frage, wie Amtsträger einen Auftrag erhalten können, diesen Auftrag systematisch nicht ausführen und dennoch gewaschenes Geld im Rahmen ihres Amtsauftrages erhalten können.
Da das Amtsgericht in München I unlängst einen vermeintlichen Juristen wegen dessen falschen Angaben zur Gehaltsrückzahlung verurteilt hat, scheint es auch nach Art. 20 Abs. 3 GG geklärt zu sein, wie
mit Berufsrichtern zu verfahren ist, die ebenfalls unwahre Angaben machen.
#1641
Mazi(Freitag, 28 Juli 2023 12:18)
(Fortsetzung)
Es kann nur interpretiert werden, dass dies seitens der Bundesregierung notwendig erschien und akuter Handlungsbedarf besteht.
Nachvollziehbar ist dies jedoch aus der Tatsache, dass den Berufsrichtern nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1983 keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt.
Sie verheimlichen diesen Gesetzesverstoss dadurch, dass sie ehrenamtlichen Richtern die Akteneinsicht verweigern. Die Manipulation, der Lobbytätigkeit der Richter, zu Gunsten der Beklagten ist damit
verschleiert und ist nach dem Grundgesetz durchzusetzen.
Wenn nun die Bundesregierung die ehrenamtlichen Richter an deren Verfassungstreue bindet, so werden sie derart entscheiden, dass seitens der beklagten Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte vorliegt. Die Beanstandungen des Klägers gelten Nach dem bestehenden Gesetz, der ZPO, damit nach dem Gesetz als bewiesen. Da zwei ehrenamtliche Richter mit einem Berufsrichter
gemeinsam berechtigt sind eine Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, den ehrenamtlichen Richtern aber keine Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegt, ist deren Entscheidung vorgegeben. Der
Berufsrichter, als getarnter Lobbyist der Beklagten, ist auch nach dieser Änderung der Entscheidung enthoben und unbedeutend, da die Entscheidung mit zwei Gegenstimmen gegen ihn erfolgt.
Die Frage ist daher, welche Funktion dann noch eine Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatssystem, ein Berufsrichter, ein Art. 19 Abs. 4 GG haben soll, wenn sie ohnehin vernachlässigt wird?
Nachvollziehbar ist, dass die Beklagten Behörden und die Sozialgerichtsbarkeit folgerichtig abzuschaffen sind. Da Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg vorbehalten ist, die Sozialgerichtsbarkeit dieses
Grundrecht jedoch noch gewährt, ist es fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit zur Judikativen zählen darf oder deren Überwachung sicher zustellen ist. Daher ist fraglich, ob die etablierten Parteien
dieses Grundrecht des Grundgesetzes überhaupt umgesetzt haben.
Den Vorwurf der etablierten Parteien gegenüber der AFD das Grundgesetz missachten zu wollen, ist deshalb nicht nachvollziehbar. Es ist stattdessen der Vorwurf nachvollziehbar, dass hier
möglicherweise ein Blinder einem anderen Blinden vorwirft, etwas nicht zu sehen.
#1640
Mazi(Freitag, 28 Juli 2023 12:16)
(Fortsetzung)
Strittig ist angegeben, ob Amtsträger als Richter auch Entscheidungen gegen das Gesetz treffen dürfen. Da Entscheidungen gegen das Gesetz Beschlüsse der Parlamente darstellen und Richter nach ihrem
Auftrag der Abgeordnete des Parlamdntes nicht ermächtigt sind (diese ohne Berufsmöglichkeit in ihren Beschlüssen vorzunehmen), ist davon auszugehen, dass ihnen eine solche Ausübung ihres Amtes nicht
vom Grundgesetz zugestanden ist. Da der Amtsauftrag nach dem Beschluss des Bundestages die Achtung deren Beschlüsse ergangen ist, kann die Ausübung deren Amtes auch nicht im Widerspruch zu deren
Beschlüssen erfolgen.
Wenn Richter demzufolge ihr Amt entgegen den Weisungen des Grundgesetzes vornehmen, machen sie kund, dass sie die Existenz des Grundgesetz und damit u.a. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG sowie
Art. 19 Abs. 4 GG bestreiten. Das Urteil des OVG Niedersachsen ist nach Art. 20 Abs. 3 GG seitens der Dienstvorgesetzten durchzusetzen.
Wenn die Bundesregierung das Deutsche Richtergesetz reformieren will und die Tätigkeit ehrenamtlicher Richter enger an deren Verfassungstreue knüpft werden soll, so ist dies nachvollziehbar. Ob die
Tätigkeit von Berufsrichtern nicht gleichfalls an deren Verfassungstreuen zu knüpfen ist, stellt das System/die Absicht in Frage.
Es ist davon auszugehen, dass alle Richter auf das Grundgesetz vereidigt sind. Danach sind deren Amtstätigkeit mit den gleichen Auflagen verbunden. Dadurch, dass die Bundesregierung
"Nachschärfungsbedarf" erkennen will, dokumentiert sie, dass sie mit der derzditigen Aufsicht der Justiz durch die Länder nicht einverstanden ist bzw. nicht sein kann. Die Exekutive hat seitens xer
Bundesregiefung kein Recht gegen diebBeschlüsse der Parlamente zu votieren. Die Richter sind nur dann ermächtigt Entscheidungen treffen, wenn diese dem Gesetz, dem Beschluss des Deutschen
Bundestages, folgen. Insoweit stellt sich die Frage, weshalb es notwendig sein sollte, das Deutsche Richtergesetz zu modifizieren.
Sachlich ist es so, dass keine Entscheidung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz folgte, aber andererseits nach Art. 19 Abs. 4 GG eingereicht sind. Da bisher keine Entscheidungen nach
dem Gesetz erfolgten, sind keine Amtsentscheidungen sindnach dem Amtsauftrag erfolgt. Nach Art. 34 GG hat die jeweilige Behörde die Amtshaftung zu übernehmen.
#1639
Mazi(Freitag, 28 Juli 2023 12:14)
Kommen wir zurück zu den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit.
Zweifelsohne sind sie Amtsträger. Als Amtsträger leisten sie einen Eid auf das Grundgesetz und waren danach an Gesetz und Recht gebunden. Richter sind nach Art. 97 Abs. 1 GG berechtigt Entscheidungen
nach dem Gesetz zu treffen.
Dies ist unstrittig.
#1638
Mazi(Donnerstag, 27 Juli 2023 08:49)
Eigentlich ist die Sache ganz einfach, die deutsche Wirtschaft wieder nach vorn zu treiben! Das wäre unter Helmut Schmidt nicht passiert und geht auf die Kappe von Scholz und der SPD.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Habeck-haelt-German-Angst-fuer-unbegruendet-article24288147.html
Habeck muss es nur genau anders herum machen als er denkt. Es besteht der begründete Verdacht, dass die GRÜNEN gegen Deutschland agieren. Wenn deren Handeln gegen Deutschland gerichtet ist, dann ist
klar, auf welcher Seite die GRÜNEN und Deutschland im Konflikt mit der Ukraine-Russland stehen und wer die Propaganda schürt.
Ich habe mehrfach unter Beweis gestellt, dass das Töten nicht zu meiner Musik gehört. Aber seitens der GRÜNEN die Kriegsrhethorikethorik Ain Deutschland zu betreiben, geht gar nicht.
Nun ist von außen der Bundesregierung mitgeteilt, wie die Zahlen der Wirtschaft deren Erfolge bewerten. Wir - und damit die Ampelregierung - stellen eine Belastung hinsichtlich der wirtschaftlichen
Entwicklung dar. Da passt es ins Bild, dass wir von einem Kanzler geführt werden, der von sich erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können. Das glauben ihm nur treue Anhänger. Die anderen 4 von 5
sind davon nicht überzeugt.
Das wäre unter Helmut Schmidt nicht passiert!
#1637
Mazi(Mittwoch, 26 Juli 2023 22:14)
Der Bundeswirtschaftsminister Habeck sollte es aufgeben, die deutsche Industrie aus Deutschland heraus zu drängen und sein lassen, seine Kindergemeinde jetzt auf die Gesamtbevölkerung
auszudehnen.
Er hat mittlerweile schriftlich vorliegen, dass Deutschland, aber dennoch vor England (nach dem Brexit) als Schlusslicht in Wirtschaftswachstum rangiert.
Schlimmer kann eine Arbeitsnote nicht ausfallen. Er sollte auch wissen, dass mit diesem Wachstum für viele Familien das Erwerbseinkommen entfällt. Mit einem Amtseid kann derartiges zum Schaden der
Deutschen nicht vereinbar sein.
Offensichtlich sind 13 % der Wähler bei der nächsten Wahl noch viel zu viele und seitens der GRÜNEN nicht händelbar.
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
Mehr soziale und ökologische Faktoren: Habeck will Wohlstand neu vermessen
#1636
Mazi(Mittwoch, 26 Juli 2023 16:52)
Andere sagen dies auch!
Ich weise auf diese Veröffentlichung hin:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus246574230/Mit-seiner-Musterschueler-Agenda-schadet-Habeck-dem-Standort-Deutschland.html
Als Musterschüler will ich Deutschland in keinesfalls ansehen wollen. Auf welchem Stand wären dann erst andere!
#1635
Mazi(Mittwoch, 26 Juli 2023 16:46)
Ist es Ihnen auch aufgefallen?
Ich beziehe mich auf diese Beiträge:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus246575154/Klimaschutz-Jetzt-will-Robert-Habeck-deutsche-Klimapolitik-ins-Ausland-exportieren.html
Der Bundeswirtschaftsminister Habeck macht seinen Job nicht. Er glaubt weiterhin Kinderbücher verkaufen zu können.
So funktioniert Wirtschaft nicht. Nicht anders ist es im Bundesaußenministerium oder auch in der gesamten Ampelregierung.
Das sind alles Leistungen, die anderorts als ungenügend klassifiziert würden.
#1634
Mazi(Dienstag, 25 Juli 2023 22:22)
M.E. ist dies anders treffender formuliert!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-muenchen-prozess-pruefung-gefaelschte-examen-praedikat-betrug-anwalt-grosskanzlei/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn der Staat nicht nachkontrolliert, seitens der Justizbehörden kein Kontrollmechanismus sicherstellt, dass Amtsträger Gesetz und Recht befolgen (Art. 20 Abs. 3 GG) wie sollte auffallen, dass
Juristen in der Tat überhaupt keine Juristen sind? Aus der Geschichte des Hauptmanns von Köpenick hat die Obrigkeit nichts gelernt.
Wenn eine Spitzenleistung von einem nicht genügenden Examen nicht zu unterscheiden ist, dies nicht einmal als Betrug gewertet wird, dann wird damit kundgetan, dass es für jedermann verständlich, wem
wir gegenüber sitzen (dürfen).
Was ist eigentlich diese Anmaßung, wenn andererseits bekannt ist, dass selbst Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht gemäß ihrem Amtsauftrag handeln, dem Gesetz, den Beschlüssen der Abgeordneten und
sich gar verkleiden. Dazu legen sie gar eine Amtskleidung, die Robe, an und täuschen so eine Amtshandlung vor.
Das Staatsanwälte sie dennoch nicht anklagen und verurteilen lassen, spricht für die Ausbildung der Juristen insgesamt.
Jeder berufliche Ausbilder weiß, dass selbst kleinste Arbeitsschritte erlernt werden müssen. Offensichtlich wird dies nicht einmal gegenüber von Präsidenten der Behörde als deren
Organisationsverschulden seitens der Staatsanwaltschaften gewährtet.
Es erscheint doch nachvollziehbar, dass in der Justiz eine große Anzahl von Blendern gibt. M.E. hat es hier den Kleinsten getroffen. Wenn die Behörden es unterlassen, nachzuprüfen, ob denn die
Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht handeln, und sich hier erstaunt geben, dann stimmt doch etwas entscheidendes in unserem Rechtsstaat nicht.
#1633
Mazi(Dienstag, 25 Juli 2023 21:58)
Dafür haben die GRÜNEN hart gekämpft!
Ich beziehe mich auf diese Artikel:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kampagnen-gegen-die-gr%C3%BCnen-warum-haben-die-%C3%B6kos-so-wenige-freunde/ar-AA1ekefR
Es ist anzunehmen, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck sich sehr angestrengt hat. die Wirtschaftsleistung der Bundesrepublik für 2023 derart schlecht aussehen zu lassen. Wenn man ihn wie bisher so
walten lässt, dann ist davon auszugehen, dass er den Rückgang der Deutschen Wirtschaft auch im nächsten Jahr bewerkstelligen wird.
Was muss man als Minister oder Kanzler alles anstellen, damit das Volk aus dem Amtes verweist? Goldene Löffel klauen geht ja nicht. Wo sollte der goldene Löffel noch liegen?
Ich halte es gesamtwirtschaftlich für unverantwortlich, was derzeit passiert. Der Rechtsstaat ist, wenn nur einer von fünf seitens der Bundesregierung vertreten wird, bei dieser Konstellation
wahrlich nicht mehr gegeben. Seitens der etablierten Parteien der AFD vorzuhalten, das Grundgesetz nicht zu achten, ist ja wohl an der Sache vorbei geredet. Sie sollten mal in Spiegel schauen! Ich
meine dabei alle "demokratischen" Parteien, die sich als solche bezeichnen wollen.
Wo gibt es denn so etwas, dass Gerichte machen können was sie wollen? In Israel bemüht sich die aktuelle Regierung dieses System der "Unfehlbarkeit der Gerichte" per Parlament abzuschaffen.
#1632
Mazi(Montag, 24 Juli 2023 11:35)
Ausgehend davon, dass das Grundgesetz die Regeln der Rechtsstaatlichkeit vorgibt, sind die Vorgänge in den Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) anhand eines Beispiels als grotesk zu
bezeichnen.
Hier das Beispiel:
"Ein Bilnder wirft einem anderen Blinden vor, etwas nicht zu sehen."
Dieses Beispiel ist auf alle Rechtsverletzungen anzuwenden. Es scheint gleich zu sein, ob ein Richter feststellt, dass kein Kontrollsystem in der Justiz vorhanden ist. Es ist als gleich anzunehmen,
dass mehrer Richter in unterschiedlichen Verfahren einen unbescholtenen Bürger mehrere Jahre wegschließen. Gleich sind auch das Versagen der Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Missbrauchsopfer
oder die nicht Weiterleitung von Alarmmeldungen oder eine Gerichtsbarkeit der offiziell nachgewiesen ist, dass sie nicht nach dem Grundgesetz handelt. Auch die Veröffentlichungen von Sorgatz oder des
Sonderermittlers Jost im Fall AMRI oder der Richter im Fall Neumann bilden keine Ausnahme.
Es ist also die Frage, wann die etablierten Parteien die Vorgaben des Grundgesetzes auch nach 70 Jahren umsetzen.
Ein studierter Jurist Steinmeier, der es gar zum Bundespräsidenten geschafft hat, muss doch diese Misstöne erkennen und abstellen. Gleiches gilt für die Präsidenten des BU desv3rfassu
gsgerichts.
Mit der AFD hat dies gar nichts zu tun. Die Verstöße sind in der Vergangenheit gemacht. Die etablierten Parteien haben gegen das Grundgesetz verstoßen. Folgt man dem Grundgesetz ist es sehr
zweifelhaft, dass das Grundgesetz eingehalten wurde und Verwaltungsentscheidungen nach Art. 20 Abs. 3 GG getroffen wurden.
Was soll ein Grundgesetz, wenn Bürger sich nicht darauf berufen können und Exekutive und Judikative machen, was sie wollen?
Bezogen auf Herrn Neumann, ist behördlich bestätigt, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den Entscheidungen zugrunde gelegen hat. Keine richterliche
Entscheidung, auch nicht zuletzt am 10.07.2023, ist nach Art. 97 Abs. 1 GG getroffen worden. Wenn das Grundgesetz gilt und dessen Existenz nicht seitens der Behörden bestritten wird, dann ist gemäß
den grundgesetzLeichen Vorschriften keine richterliche Entscheidung getroffen worden.
Ich räume ein, dass mir das tragen der Dienstuniform seitens der Richter größte Probleme bereitet. Nach der Dienstvorschrift gegenüber den Amtsträgern ist damit verbunden, dass die Amtsträger nach
Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht handeln. In diesen Fällen ist eben dies nicht erkennbar erfolgt. Eine zusätzliche Schwierigkeit ist, dass die juristische Ausbildung dies offensichtlich nicht
thematisiert und nicht erkannt haben will oder der Teppich, unter den alles gekehrt werden soll, bereits an der Wand hängt.
Unglaublich was uns Juristen als rechtsstaatlich hier verkaufen wollen. Es ist durchzugreifen, wenn das Grundgesetz überhaupt einen Wert haben soll!
Jeder unbedarfte Leser muss den Eindruck haben, dass hier ein Blinder einem anderen Blinden vorwirft, etwas nicht zu sehen.
#1631
Mazi(Montag, 24 Juli 2023 09:38)
Trifft die Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen nach ihrem Amtsauftrag?
Das Grundgesetz schreibt in Art. 20 Abs. 2GG, was die Staatsgewalt von Legislative, vonExekutive und Judikative ausgeübt wird. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Ebenso ist klargestellt das Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen (Verbindlichkeit der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für alle Behörden und Gerichte) ist
herausgearbeitet und bewiesen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes handelt. Damit hat sie selbst den Nachweis erbracht, dass sie nicht nach Art. 20 Abs. 2 GG
sich zur Judikativen zählen will.
#1630
Mazi(Sonntag, 23 Juli 2023 10:51)
Verstörend!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/19-Menschen-im-Land-fuer-Untersuchungshaft-entschaedigt-article24279626.html
Wenn Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden sind, liegt Ihnen seitens des Grundgesetzes keine Legitimation vor, eine Amtshandlung gegen das Gesetz vorzunehmen. Da sie Dienstkleidung,
Robe, tragen und eine Amtshandlung vortäuschen, sind sie wegen dieses Dienstvergehens zur Rechenschaft zu ziehen. Es erscheint fraglich, dass Amtsträger einerseits ihrer Treuepflicht nicht nachkommen
und andererseits sich gewaschenen Geldes monatlich bedienen.
Es erscheint nicht rechtens, dass der Verfassungsschutz vor der Justiz einknickt und seinen ihm schriftlich erteilten Auftrag nicht wahrnimmt.
Richter sind im Rahmen ihres Dienstauftrages nicht berechtigt Beschlüsse eines Parlaments, das Gesetz, aufzuheben. Sie sind nicht berechtigt, gegen das Gesetz zu votieren. Wenn die Richter der
Auffassung sind, dass das Gesetz nicht richtig formuliert ist, ist es dennoch Aufgabe des Parlaments, dieses Gesetz abzuändern und fällt nicht in die Aufgaben eines Richters. Wenn Richter dennoch
anders handeln, dann handeln sie gegen das Gesetz und sind zur Rechenschaft verpflichtet.
Es ist m.E. unzulässig, sich von einer Straftat zu entlasten, weil irrtümlich der Falsche ermordet wurde und das richtige Opfer noch lebt.
Es geht also darum, ob Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz vorgenommen haben.
Nach herrschender Beweislage treffen die Richter keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Es ist folglich zu unterstellen, dass sie nie eine Amtshandlung vorgenommen haben. Dass ein widerrechtlich
zustande gekommenes Urteil jemals rechtskräftig werden kann, also der Beschluss eines Parlaments durch Richter jemals aufgehoben werden kann, ist mir neu und unbekannt. Ich melde zu dieser
Rechtsauffassung erhebliche Zweifel an.
Nach Art. 34 GG ist die jeweilige Behörde zur Haftung für ihre Mitarbeiter heranzuziehen.
Es ist die Frage, ob Richter, die gegen ihren Auftrag handeln, die Existenz des Grundgesetzes anerkennen oder sie mangels Befähigung aus dem Amt nach dem Deutschen Richtergesetz zu entlassen sind.
Gleichbedeutend sehe ich dies für alle in der Justiz tätigen Mitarbeiter an. Auf dieser Argumentationskette ist es daher fraglich, ob die Justizbehörden nach dem Grundgesetz je eine dritte
Staatsgewalt vorgenommen haben können oder die Methodik der Nazis einfach fortgeführt haben.
Ich gehe davon aus, dass letzteres zutrifft. Rechtsstaatliche Methoden erkenne ich auch nach über 70 Jahren Grundgesetz in der Bundesrebublik nicht.
Ich hege ernsthafte Bedenken, dass die Amtsträger je nach den Vorschriften des Grundgesetzes gehandelt haben und durch Verdrehung von Tatsachen Bürger widerrechtlich ihrer persönlichen Freiheit
beraubt haben.
Wenn ein Justizminister seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt, seine Mitarbeiter nicht beaufsichtigt, ist nicht nachvollziehbar, dass eine andere Behörde dafür haftet.
In der Tat ist es in Rheinland-Pfalz anders. Dort werden eingehende Alarmmeldungen einfach nicht weitergeleitet. 134 Menschen bezahlen dies mit ihrem Tod und die verantwortliche Ministerpräsidentin
Dreyer, ehemalige Richterin und Staatsanwältin, hält eine flammende Gedenkrede vor den Angehörigen. War es nicht ihre Verantwortung den Prozess so zu organisieren, dass eingehende Alarmmeldungen
weitergeleitet werden?
Des öfteren habe ich diese Handlungsweise mit der Handlungsweise der Behördenvertreter anlässlich der Wannsee-Konferenz verglichen. Eine Abgrenzung zu diesen Teinehmern kann ich auf abstraktem Niveau
nicht erkennen.
Wenn von 30 Milliarden lediglich 2,6 Milliarden Euros ausgezahlt sind und Spenden von Bürgern wegen behördlichen Hürden nicht an die Opfer geleitet werden, dann ist fraglich, ob der Bürgerwille von
der Ministerpräsidentin tatsächlich nach dem Grundgesetz (Art. 20 GG) umgesetzt wird oder sie die Existenz des Grundgesetzes bestreitet?
Konsequent wäre es m.E. die verantwortliche Ministerpräsidentin wegen diesem Verhalten anzuklagen und mit allen Konsequenzen aus dem Amt zu jagen. Es ist unverantwortlich diese Frau weiterhin zu
beschäftigen und ihr das Vertrauen zu belassen. Eine Wiederholung des Risikos, dass wiederum Alarmmeldungen nicht weitergeleitet werden, ist unverantwortlich und viel zu groß.
#1629
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 15:38)
#1625
Sie erkennen daraus, dass seitens des Staates das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht sichergestellt ist.
#1628
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 15:36)
(Fortsetzung)
Da die Bundesregierung, zwar nicht zuständig für die Überwachung der Judikative ist, aber erklärt, dass die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter erforderlich ist und keine Unterscheidung zu
Berufsrichtern besteht, macht sie deutlich, dass sie nicht bereit ist, dass die Judikative ihre Amtsaufgaben nicht wahrnimmt.
Da ehrenamtliche Richter von § 103 SGG nicht ausgenommen sind, ist es notwendig, dass auch diese den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Wenn sie dieser Vorgabe nicht folgen, wird das Problem
größer und nicht kleiner.
Nach herrschender Meinung treffen ehrenamtliche Richter ohne Verwaltungsakte ihre Entscheidungen. Da sie mehrheitlich in Sozialgerichtsprozessen vertreten sind und Berufsrichter überstimmen können,
liegt bereits aus diesem Grund kein rechtsstaatliches Verfahren vor.
Nur Nonsens, was die Judikative hier praktiziert. Rechtsstaatliche Elemente sind nicht auszumachen.
#1627
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 15:35)
(Fortsetzung)
Da auch im vorliegenden Verfahren am 19.07.2023 die Richter bereits vorher Rechtsbeugung involviert waren, ist davon auszugehen, dass sie die Gerichtsverhandlung nicht als neutrale Richter betrieben
haben. Ihre Entscheidung steht ebenfalls im Zusammenhang mit einer Straftat. Bereits von dieser Seite wäre eine Entscheidung im Zusammenhang mit einer Straftat.
Würde seitens des örtlichen Senats ein Kontrollmechanismus existieren, wäre dies bereits ausgeschlossen.
#1626
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 15:34)
(Fortsetzung)
Nach herrschender Meinung kann nur der über einen Vorgang entscheiden, der sich sachkundig gemacht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu 1983 bereits entschieden und kundgetan, dass Behörden und
Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diese Entscheidung sind alle Behörden und Gerichte nach § 31 BverfGG
gebunden.
Unabhängig davon besteht seitens § 138 ZPO Wahrheitspflicht der Parteien vor dem Gericht. Wenn ein Gericht dies per Beschluss untersagt, dann folgt daraus, das einem Richter nie die Wahrheit
vorgelegt werden kann.
Das Gesetz besagt, dass der, der Dritten Dokumente vorenthält, sich nach § 133 StGB strafbar macht (Verwahrungsbruch). Nach § 444 ZPO gelten die Beanstandungen der Gegenseite als bewiesen. Wenn
Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen diese gesetzliche Vorgabe "entscheiden", dann begehen sie nach § 339 StGB Rechtsbeugung.
Die richterlichen Entscheidungen folg(t)en nicht dem Gesetz, stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nach dem Gesetz nichtig. Das gilt für frühere und spätere Entscheidungen nach diesem
System ebenfalls.
Bezogen auf den Fall Neumann haben die Richter des LG Hamburg bestätigt, dass die BGHW keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt hat. Die BGHW bzw. deren Mitarbeiter sind
danach strafrechtlich zu belangen.
Die Richter des LG Hamburg haben gleichzeitig damit dokumentiert, dass auch den vorausgegangenen richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen
haben.
Weiterhin wurde dokumentiert, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Rechtsbeugung betrieben haben und auch deren Urteile zwangsläufig im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Das ist zu
ahnden.
Wenn der einzelne Mitarbeiter der BGHW nicht bestimmt werden kann, dann ist dies dem jeweiligen Präsidenten Organisationsverschulden vorzuhalten und diesen zur Rechenschaft zu ziehen.
#1625
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 15:33)
Nur Nonsens, dass die Judikative hier praktiziert. Rechtsstaatliche Elemente sind nicht auszumachen!
Wie stellt sich ein Rechtsstaat vor, einem Bürger ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG, einen Rechtsweg, einzuräumen und nicht sicherzustellen, dass Amtsträgernach Gesetz und Recht handeln?
Es ist nicht verwunderlich, wenn deren Entscheidung nicht dem Gesetz, den Weisungen der Abgeordneten, folgen? Wie soll dann ein Bürger einen Rechtsstreit führen und begründen können, wenn diese
Amtsträger der Legislative nicht folgen?
Wenn die Richter nicht dem Gesetz folgen, der Bürger aber nach dem Gesetz argumentiert, dann ist es zwangsläufig so, dass beide Parteien an einander vorbei reden. Eine Entscheidung nach dem Gesetz
ist ausgeschlossen, wenn die Richter nicht nach dem Gesetz handeln.
Wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist es einem Bürger auch nicht möglich, seine Rechte geltend zu machen. Wenn Amtsträger ihr Amt nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht
ausüben, wie sollte es dann einem Bürger möglich sein, sein Recht durchzusetzen?
Wenn diese Richter als Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht achten, nicht nach Gesetz und Recht entscheiden, ist es unmöglich, dass sie eine Amtsentscheidung nach dem Gesetz und Recht treffen. Dies
schließt faktisch auch aus, dass eine Amtsentscheidung, die nicht dem Gesetz folgt, nach einem Gesetz gesetzliche Gültigkeit erlangen kann.
Wenn Richter keine Amtsaufgaben nach ihrer Ernennung ausüben, dann ist fraglich wie sie dann einen (personelle) Minderausstattung beklagen und einen Mehrbedarf begründen könnten. Die richterliche
Entscheidung des OVG Niedersachsen ist daher nachvollziehbar und nach Art. 20 Abs. 3 GG durchzusetzen.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass dieses Urteil nur gegenüber einem Teil von Amtsträgern anzuwenden sei. Da das Grundgesetz jedoch vorschreibt, dass alle von dem Gesetz gleich sind, sind anderer
Auslegungen gegen das Gesetz und wären auch seitens des Bundesverfassungsgerichts so zu entscheiden.
Eine Beschränkung des Grundgesetzes ist parlamentarisch nicht vorgesehen. Da diese Regelung gegenüber allen Richtern gilt, folgt daraus, dass, wenn es eine Begrenzung dieses Urteils gäbe, dieses von
den Richtern zugrunde gelegte Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Kommen wir zurück zum eigentlichen Punkt:
Wenn auch einzelne Urteile der Richter sich mit dem Volksempfinden decken, so ist dennoch anzumerken, dass die Richter bei Missachtung der Entscheidungen der Parlamente, keine Amtsaufgabe ausüben
können. Wegen der Bindung an das Gesetz kann deren Entscheidung keine Amtsausübung nach dem Gesetz darstellen.
Ich denke, dass Einigkeit dahin gehend besteht, dass hier nur Nonsens produziert wird.
Hintergrund dieser Überlegung ist die Tatsache, dass Richter, beispielsweise der Sozialgerichtsbarkeit, nach § 103 SGG einen Sachverhalt von Amts wegen erforschen haben. Wenn sie dies nicht
vornehmen, gegen die Abgeordneten der Parlamente handeln, dann ist es ausgeschlossen, dass sie gleichzeitig diese Weisungen beachten.
Nur Nonsens, dass die Judikative hier praktiziert. Rechtsstaatliche Elemente sind nicht auszumachen.
Das ist Nazi-Doktrin und mit unserem Denken nicht vereinbar. Das ist nur Nonsens. Das widerspricht den guten Sitten.
#1624
WernerE(Samstag, 22 Juli 2023)
LSG Termin am 19.07.2023
Meine Erkenntnis aus dem Erlebten.
Der verunfallte Sozialversicherte E. Neumann gilt offensichtlich bei der BG HW und dem Senat als "Gewaltverbrecher" oder wie soll ich als unbescholtener Bundesbürger, denn Auftritt der beiden
vollbewaffneten Justiz Beamte sonst bewerten.
Es zeigt sich die Skrupellosigkeit des BL Bremen gegen über den anwesenden Zeugen, die offensichtlich abgeschreckt werden sollten.
WernerE - es gibt nur den Einen!
#1623
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 11:48)
(Fortsetzung)
Da Richter u.a. der Sozialgerichtsbarkeit generell nicht nach dem Grundgesetz, den Abgeordneten der Parlamente entscheiden, ist ausgeschlossen, dass sie sich der Judikative zugeordnet fühlen oder
deren Amtsausübung gemäß ihrem Amtsauftrag nicht vorgenommen haben. Daraus ist abzuleiten, dass sie keine richterlichen Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG vornehmen. Daraus folgt wiederum, dass
sie ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, keinen Anspruch auf Entgeltszahlung haben und verfassungsrechtlich zu belangen sind.
Ich schließe daraus, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG handeln, keine Amtsaufgaben wahrnehmen und die Dienstkleidung/Robe unberechtigt tragen. Mit Blick auf das
Dienstaufsichtsverfahren gegen Frau Pechstein wegen tragen von Dienstkleidung ist diese Ungleichbehandlung nicht tragbar.
Wie mit Amtsträgern zu verfahren ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, hat das OVG Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, bereits entschieden.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist dies von den Amtsträgern verpflichtend umzusetzen.
#1622
Mazi(Samstag, 22 Juli 2023 11:47)
Verstörend? Passt das Fachwissen des Bundeswirtschaftsministers Habeck nur zu den Kinderbüchern, die er schrieb?
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/stromnetze-belastung-photovoltaik-limit-100.html
Wie kann ein Politiker zum Wirtschaftsminister eines Landes benannt werden, wenn er nicht über da nötige Fachwissen verfügt? Wie gut muss es dann einem Land gehen, wenn es sich solchen Unsinn
erlauben kann und wann zieht der Bundeskanzler die Reißleine (wenn er dann zu einer solchen Aktion überhaupt befähigt ist)?
Es besteht der dringende Verdacht, dass die gesamte Ampel-Regierung nicht die fachlich Befähigung zur Ausübung der Amtsaufgabe zu einem derartigen Schritt besitzt.
Wenn nach Art. 2O GG alle Macht vom Volke ausgeht, dann hat es festzustellen, dass diese Exekutive diese Macht nicht ausübt. Gleichfalls ist bekannt und öffentlich, dass die Judikative diesen Verstoß
bereits konsequenzlos vorgemacht hat.
Wenn Exekutive und Judikative seitens der Legislative nicht überwacht werden, dann muss nach dem Grundgesetz festgestellt sein, dass diese Aufgabe seitens des Volkes wahrzunehmen ist. Keinesfalls ist
anzunehmen, dass sich die drei Staatsgewalten nach Art. 20 Abs. 2 GG gegenseitig "decken".
Es ist gleichfalls mit der Macht des Volkes festzustellen, dass die Judikative ebenfalls nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes gewillt sind, nach diesen Vorgaben zu handeln und die Legislative
versagt.
Erwiesen ist, dass Richter der Judikative nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG handeln, obwohl sie an die Beschlüsse des Bundestages, an die Gesetze gebunden sind.
Es geht also nicht darum, ob sie richtig entschieden haben, sondern darum, dass sie die Amtsfunktion überhaupt nicht bereit sind, auszuüben und ihrer Treuepflicht nachkommen.
Dass bekannt ist (nach Sorgatz, Jost und jetzt auch vom Richter am LG Frankfurt - Az. 5/24 KLs 7/22), dass Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz handeln, zwingt nach Art. 20 GG das Volk
zur Aktion.
Wo gibt es denn in einem Rechtsstaat so etwas, dass der Rechtsstaat seine Amtsträger ernennt und bezahlt, diese aber nicht nach seinen Weisungen/Amtsaufgaben handeln? So wird Rechtsstaatlichkeit in
der Bundesrepublik Deutschland interpretiert?
Es ist schwierig seitens der EU Commission den Nachweis zu führen, ihre Amtsaufgabe wahrgenommen zu haben, und das Gegenteil "die Spatzen schon vom Dach pfeifen".
Die Befragungen der Meinungsforschungsinstitute dokumentieren einheitlich, dass die Regierung bei einer Wahlbeteiligung von weniger als 50 % nur noch eine Unterstützung des Volkes von weniger als 40
% hat.
Anders ausgedrückt:
Die Ampel-Regierung vertritt nur noch jeden 5. und bezeichnet dies als Demokratie. In meinen Augen, ist Demokratie dann gegeben, wenn mindestens jeder zweite eines Staates vertreten wird. Vielleicht
ist diese Annahme auch überholt. Ich bin jedoch bereit, Neues zu lernen.
Da die Verfassungsorgane nicht nach dem Grundgesetz handeln, erscheint es unangemessen zu sein, eine Partei, die AFD, als verfassungsfeindlich zu defamilieren, wobei die AFD deutlichst erst nach in
Kraft treten des Grundgesetzes gegründet wurde.
Es ist auch fraglich, wie eine Bundesregierung sich zur Wahl von Schöffen zu Wort melden darf, da die Aufsicht über die Justiz den jeweiligen Bundesländern unterliegt
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verfassungstreue-schoeffen-2202000).
Wenn die Bundesrepublik die Menschenrechte 1952 anerkannte, der Bundesrat seiner Verpflichtung nicht nachkommt, die Exekutive mit diesem Schritt deutlich macht, dass sie nicht bereit ist, dass die
Beschlüsse des Parlaments nicht gefolgt wird, dann ist die Frage aufzuwerfen, wie die Elemente des Grundgesetzes in der der Vergangenheit umgesetzt wurden und Verwaltungsentscheidungen gegen das
Gesetz getroffen wurden, wobei nach Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG die Amtsträger doch an das Gesetz gebunden waren?
Wenn die Bundesregierung davon ausgeht, dass zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern nicht unterschieden wird, dann ist davon auszugehen, dass sie auch von Berufsrichtern verlangt, dass
sie verfassungstreu zu sein haben.
#1621
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 22:22)
Das hätten sie sehen müssen, dass hier Blender am Werk sind!
Ich beziehe mich auf folgenden Bericht:
https://www.merkur.de/politik/vertrauen-ampel-koalition-regierung-umfrage-olaf-scholz-robert-habeck-allensbach-92413316.html
Man stelle sich nur vor, dass die gesamte Judikative nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes tätig ist. Der Vorwurf der etablierten Parteien, den sie der AFD entgegen schleudern, ist von eigenen
Erfahrungen geprägt.
Wo gibt es denn so etwas in einem Staat, dass Amtsträger/Richter ernannt werden, die aber gar nicht nach den Regeln ihrer Vorschrift handeln.
Vielfach habe ich bereits immer wieder wiederholt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidungen fällen. Anders ausgedrückt heißt dies, dass sie die Beschlüsse des
Deutschen Bundestages nicht anerkennen.
Dann auch noch die Richter von der Entscheidung der Richter am OVG Niedersachsen auszunehmen, ist m.E. mehr als bemerkenswert. Mit rechtsstaatlicher Organisation hat das nichts zu tun.
Noch einmal anders ausgedrückt:
Die Präsidenten in den jeweiligen Behörden sind wegen deren Organisationsverschulden anzuklagen und zu verurteilen, um sie mit anderen Bürgern in der Haftung gleichzustellen.
Eigentlich ist es unerhört, dann auch noch Lohnerhöhungen einzufordern. Ich habe nichts gegen Lohnerhöhungen. Aber solchen Forderungen muss die Treuepflicht vorausgehen. Und dies nicht nur bei
Polizisten!
#1620
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 21:52)
Sie haben es gelesen?
https://www.focus.de/finanzen/news/habeck_id_199549789.html
Wie lange darf der Mann noch unsinnig Geld ausgeben?
Das er kein Fachwissen hat, dafür kann ja nichts. Wenn er sich fehlendes Fachwissen ausgerechnet bei einer Dame holen will, die auch keine Ahnung von wirtschaftlichen Zusammenhängen hat, dann stützt
ein Unwissender einen anderen Unwissenden.
Irgendwo muss Schluss sein!
#1619
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 15:17)
Welche Anzeichen gibt es, dass Neuwahlen angesagt sind?
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.tz.de/wirtschaft/klatsche-fuer-die-ampel-deutsche-wirtschaft-stellt-verheerendes-zeugnis-aus-92413074.html
Betrachten wir die GRÜNEN-Minister in der Ampelregierung, dann ist das Urteil m.E. nicht, dass sie jetzt endlich am Ziel sind, sondern schlicht überfordert sind. Wer hätte den Mut sich Berater zu
erlauben, die selbst keinerlei Erfahrung haben? sich von Personen beraten zu lassen, die selbst keinerlei Ahnung haben und das Unwissen eines Ministers nicht ausradieren, sondern noch ihn nicht
beraten können.
Das ist schlicht Selbsttötend, wenn die Minister annehmen, das Volk würde dies nicht merken und bis zur nächsten Wahl wieder vergessen haben. Damit dies wirklich der Fabelwelt angehört - und Habeck
kann auf Erfahrung diesbezüglich hinweisen -, sollten Neuwahlen alsbald stattfinden.
#1618
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 14:39)
Nachdem das Bundeskabinett deutlich gemacht hat, dass Richter nur ein Amt dann ausüben dürfen, wenn sie sich als verfassungstreu erwiesen haben. Sie macht damit deutlich, dass dem zuvor nicht so war.
Eine Abgrenzung derart, dass die Entscheidung von Richtern nach dem Gesetz zu erfolgen hat, wird dadurch nicht ersichtlich.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG) und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz (nach den Beschlüssen der
Parlamente) vornehmen. Das war wohl ein großer Irrtum meinerseits, der letztlich auf der Überzeugung der Rechtstaatlichkeit basierte.
Wenn nach Art. 20 GG die Staatsgewalt sich in die drei Gewalten aufteilt, die Judikative - wie zur Zeit der Nazis - die Beschlüsse der Parlamente eigenständig ausser Kraft setzt, wie denkt man sich,
dass ein Rechtsstaat, bei dem alle Gewalt vom Volke ausgeht, funktionieren könnte? Es besteht der begründete Verdacht, dass bei genauerem Hinsehen die Bundesrepublik Deutschland hinter Polen und
Ungarn bezüglich der Anwendung der Rechtsstaatlichkeit zurückfällt.
M.E. macht es keinen Sinn etwas zum Kopieren hinzuschreiben, dessen Anwendung in der Realität aber nicht sicherzustellen.
Bezüglich der Unsinnigkeit von Regelungen, die deutlich machen, dass Selbstverständlichkeiten nicht selbstverständlich sind, verweise ich auf folgende Internetmeldung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verfassungstreue-schoeffen-2202000
Wenn nicht gegeben ist, dass es keinen Unterschied zwischen Berufsrichtern und Schöffen gibt, weshalb schafft man dann eine solche Regelung? Wenn Richter an das Gesetz gebunden sind, weshalb lässt
der Staat dann zu, dass Richter dem Beschluss der Abgeordneten nicht folgen? Weshalb sollen richterliche Entscheidungen verbindlich sein, wenn sie dem Gesetz nicht folgen? Der Autrag ist dann nicht
weisungsgemäß ausgeführt.
Weshalb soll ein Urteil des OVG Niedersachsen nur gegen Polzeibeamte und nicht allgemein gelten?
Ähnliches ergibt die Regelung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, dass Richter von der verfassungsrechtlichen Observierung ausnimmt, wobei klar ist, dass von dieser Gruppe eine größere Gefahr für
die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Gruppe der Berufsrichter geschützt wird, um die Nazi-Denke zu konservieren.
70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes sind eindeutig zu lange, um von Anfangsschwierigkeiten zu reden. Ich lege mich fest, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Regeln der Justiz im
Grundgesetz abläuft. Daher ist ausgeschlossen, dass sie verbindliche Entscheidungen (wegen erwiesen verfassungsfeindlichen Entscheiden) treffen darf.
Wenn Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger den Rechtsweg vorschreibt, dann ist es Verpflichtung des Staates Amtsträger einzusetzen, die diesen Regelungen folgen. Ist dem nicht so, dann sind sie nicht Teil der
Staatsgewalt nach Art. 20 Abs. 2 GG.
#1617
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 09:49)
#1615
Die Rechtsauffassung von Erich und der Sozialgerichtsbarkeit können nicht übereinstimmen.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Daher ist es von Erich völlig fehl am Platz mittels der Gesetze zu argumentieren. Nachweislich diverser Entscheidungen der
Sozialgerichtsbarkeit ist seitens des Bundesrates nicht gewährleistet, dass seine Amtsträger das Gesetz anwenden. Richter geben vor, die Beschlüsse der Parlament zu missachten bzw. zu verändern.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht.
Dann auch noch richterlich zu behaupten, eine Amtshandlung vorzunehmen, ist jenseits jeglicher rechtsstaatlicher Vorstellungskraft und auch grundgesetzlich so nicht vorgesehen. Der Vergleich mit den
Nazi-Methoden und der "Wannsee-Konferenz" ist nicht zu widerlegen, sondern aufgrund der Dokumente und Entscheidungen der Behörden als bewiesen anzusehen.
Wenn die deutschen Behörden nicht in der Lage sind, die Rechtstaatlichkeit herzustellen, dann ist es die Aufgabe der EU Commission bzw. von Herrn Reynders dies her- und sicherzustellen.
#1616
Mazi(Donnerstag, 20 Juli 2023 09:16)
Es ist sonderbar, dass ein Amtsträger, in dem Fall ein Präsident der Sozialgerichtsbarkeit, Kraft seines Amtes, Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ernennt und die sogenannten Richter ihre Amtsausübung
gegen das Gesetz wahrnehmen?
Allen Bundesbürgern ist klar, dass diese Amtsträger nur dann ihr Amt ausüben, wenn sie die Entscheidungen der Parlamente ausüben.
Es erscheint abwegig, wenn Richter die Beschlüsse der Parlamente, die Gesetze nicht respektieren. Insbesondere sind sie nicht befugt, Beratungen und Beschlüsse der Parlamente zu revidieren. Die
Richter des Bundesverfassungsgerichts sind aufgrund von Verfassungsklagen berechtigt zu entscheiden, ob ein beantragtes Gesetz dem Grundgesetz entspricht oder nicht. Dieses Recht ist keineswegs
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorbehalten.
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies regelmäßig vornehmen, dies vom Grundgesetz Ihnen jedoch nicht erlaubt ist, ist ihre Amtsausübung vom Grundgesetz nicht gestattet.
Letztlich ist es dann so, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen. Da sie mit ihrem Handeln dem Grundgesetz widersprechen, bestreiten sie die Existenz des
Grundgesetzes.
In Ausübung des Amtes (Art. 20 Abs. 3 GG) sind die Präsidenten der Sozialgerichtsbarkeit verpflichtet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen unverzüglich in die Tat
umzusetzen.
Halten wir also in Bezug auf die Verfahren von Herrn Neumann fest:
1. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ihre Amtsfaufgabe nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes (auch in diesem Verfahren) nicht ausgeübt.
2. Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat Herr Neumann den Rechtsweg beschritten. Das Verfahren ist anhängig und keinesfalls nach dem Grundgesetz beendet worden.
3. Die Richter, so nehme ich an, haben Dienstuniform getragen, aber das Gesetz nicht beachtet. Es wird unterstellt, dass ihnen ihre tatsächlichen Rechte bekannt waren und sie vorsätzlich gehandelt
haben.
4. Die Richter haben die Roben des Sozialgerichts getragen, aber nicht nach dem Gesetz gehandelt. Sie sind deshalb zur Rechenschaft zu ziehen. Der Fall ist zwar ähnlich, aber dennoch unterschiedlich
zum Fall Pechstein. Sie hat keineswegs ihr Amt dazu benutzt, etwas anzuordnen. Das haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit anders gesehen.
5. Die richterlichen Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit Straftaten, von Rechtsbeugungen, und sind daher nichtig.
Es ist Angelegenheit der Parlamente dafür zu sorgen, dass ordentliche Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Art. 20 GG schreibt vor, dass sich die Staatsgewalten in die Legislative, die Exekutive
und Judikative aufteilen. Dass die Sozialgerichtsbarkeit zur Judikativen gehört, ist sie bisher schuldig geblieben. Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat der Bürger ein Grundrecht, den Rechtsweg beschreiten zu
können. Gegenstand dieses Anspruchs ist nicht nur den Weg beschreiten zu können, sondern auch die Gewähr, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.
Es ist der Nachweis geführt, dass die Judikative
1. an der Wahrheit kein Interesse zeigt
2. Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft - das Recht beugt; also vorsätzlich beugt -
3. Dienstuniformen bei der Ausübung gegen das Gesetz trägt
4. die Dienstaufsicht nicht wahrgenommen wird
Gehen wir also davon aus, dass der Bundesrat seiner Verpflichtung die Menschenrechte zu achten, insbesondere Art. 6 Abs. 1 EMRK, nicht nachkommt. Dies ist kurzfristig und rückwirkend bis zum
Inkraftreten dieses Beschlusses im Jahr 1953 zu berichtigen.
Insbesondere ist Kern einer solchen Maßnahme künftige Fehler zu unterbinden und gemachte Fehler der Vergangenheit zu berichtigen.
Kurz:
Ich gehe nicht davon aus, dass gestern nach den Vorschriften des Grundgesetzes keine behördliche Veranstaltung stattgefunden hat. Der Bundesrat ist gefordert.
#1615
WernerE(Mittwoch, 19 Juli 2023 21:02)
Offensichtlich stimmen Rechtsauffassungen von Erich, mit denen der Sozialgerichte in Bremen auch nicht überein.
Anders kann man den Verfahrensverlauf am 19.07.23 beim LSG nicht beschreiben!
Es bleibt nur Frust übrig.
2 Beamte der Justiz zur Bewachung im Gerichtssaal zeugen von der Arroganz der Berichterstatterin und den Ehrenrichtern AG u. AN.
WernerE - Es gibt nur den Einen Echten
#1614
Mazi(Dienstag, 18 Juli 2023 00:12)
Offensichtlich stimmen Erwartungshaltung der Bürger und dem Angebot der Politiker nicht mit dem Bedarf überein.
Habeck befindet sich derzeit auf Wahlkampftour und besucht u.a. in Köln das Unternehmen (Tremperaturwerk GmbH,
https://nrw.ermoeglicher.de/erfolgsgeschichten/temperaturwerk-gmbh-innovative-rollende-werkstatt/), dass mit unabhängigen 2 Teams und Werkstattwagen u.a. Wärmepumpen einbaut. Das Unternehmen verweist
auf seinem Geschäftsbericht auf eine einzelne Bankverbindung.
Diese Bank hat im letzten Jahr einen Gewinn von 1,2 mio. Euro gemacht.
Die Bank verweist auf ein gezeichnetes Eigenkapital von rd. 5 mio. Euro, davon standen 2022 und 2021 jeweils noch 2,5 mio. Euro noch zu Buche.
Auf Seite 85 des Geschäftsberichts der Bank macht diese bekannt, dass die Arbeitsleistung von 59 Mitarbeitern erbracht wurde. Davon seien 7 als Teilzeit beschäftigte gewesen
(''Die Bank beschäftigte neben den beiden Geschäftsleitern im Jahresdurchschnitt 59 Mitarbeiter, davon 7 Teilzeitbeschäftigte. Die Personalkapazitäten wurden in der jüngeren Vergangenheit sukzessive
sowohl der Geschäftsentwicklung als auch den demografischen Herausforderungen angepasst. Wir gehen daher davon aus, dass unsere Mitarbeiter mit ihrer qualifizierten und engagierten Arbeit auch
weiterhin wesentlich dazu beitragen, den Förderauftrag der Bank erfolgreich umzusetzen."
Es erscheint mir wahrer zu sein, dass der Bundeswirtschaftsminister klar benennt wen er besucht, mit wem er spricht und wen er mit seiner "Gießkanne" hofiert. Da bleibt einfach nichts übrig für die,
mit denen er für seine Wärmepumpen werben will.
Es müsste ihm doch jemand sagen, dass Wärmepumpen mit Starkstrom betrieben werden und sie nur dann installiert werden können, wenn seitens des Energieversorgers, seine Gesprächspartner, das Objekt
auch tatsächlich mit dem benötigten Strom versorgt wird.
Als Kinderbuchautor sind ihm, Habeck, diese Zusammenhänge in der Tat unbekannt und neu. Mit Fachwissen scheint er, wie seine Kolleg:innen auch, nicht begnadet zu sein.
Es bringt auch nichts, wenn man notwendige Fachkompetenz von denen einbringt, die ihre Ausbildung abgebrochen haben. Das sind mit die schlechtesten Voraussetzungen, die das Volk sich wünschen kann
und wünscht.
Das ist so, als wenn Richter zwar an die Beschlüsse des Deutschen Bundestages gebunden sind, aber zu faul sind, diese zu Lesen. -Wenn sie die Beschlüsse nicht einmal lesen, ist von Ihnen nicht zu
erwarten, dass ihre Entscheidungen nach dem Gesetz erfolgen könnten. In dem Fall ist nicht verwunderlich, dass sie ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Offensichtlich stimmen Erwartungshaltung und Angebot der Politiker nicht mit dem Bedarf überein.
#1613
Mazi(Montag, 17 Juli 2023 23:07)
Wie haben Herr Scholz und Frau Baerbock sich ihre Amtsaufgaben ausgemalt? Haben sie sich etwa darauf verlassen, dass andere Staaten ihre Ankunft kaum erwarten konnten?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ukraine-newsblog-baerbock-und-scholz-reagieren-auf-stopp-des-getreideabkommens/ar-AA13RnQH?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=309e21b1945e4a41b6a805b83a4baaf7&ei=64
So langsam schält sich heraus, dass die Vertreter der Bundesregierung gar nicht auf den Job vorbereitet waren und mit der Sache völlig überfordert sind. Nachdem bekannt wird, dass die
verantwortlichen Politiker sich mit ganz anderen Problemen auseinandersetzen, ein ganz anderes Volk benötigen, wird jetzt auch klar, dass sie nicht nur ganz andere Probleme lösen wollen, ein ganz
anderes Volk benötigen, sondern auch ein ganz andere Welt benötigen. Jetzt wird auch verständlich, dass Kinderbuchautor die ganz richtige Bildung darstellt, um seine von ihm verstandenen Probleme bei
einem fiktiven Volk lösen zu können.
Der alte Spruch: "Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder, werdet ihr nie ins Himmelreich eingehen."
Die Frage, die sich stellt, ob wir die SPD, die GRÜNEN und FDP wählten oder die SPD, GRÜNEN und FDP uns wählten. Leider habe ich die Aufgabe so aufgefasst, dass das Volk die SPD, GRÜNEN und FDP
aufgrund deren Bewerbung wählten und nicht umgekehrt.
Das die Amtsträger/Richter ihre Amtsaufgabe nicht nach ihrem Auftrag wahrnehmen und erledigen, haben wir hier zur genüge erfahren. Zweifel sind dabei nicht zu hegen. Weshalb das Urteil des OVG
Niedersachsen weiterhin nicht umgesetzt wird, erscheint zunehmend zweifelhaft.
Vielleicht kann davon ausgegangen werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Mut haben, einen Neuanfang nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu wagen. Ich würde es begrüßen, aber ich habe
Zweifel, dass sie den Rechtsstaat vertreten und den Nazi-Methoden abschwören.
#1612
WernerE(Montag, 17 Juli 2023 20:34)
Start Frei, alles gepackt, Morgen fahre ich zur Unterstützung von Dir werter "Erich"
nach Bremen und besuche u.a. die 4 Stadtmusikanten.
Vorher muss das LSG noch meinen Besuch am Mittwoch um 10 Uhr überstehen.
Halb Deutschland drückt Dir die Daumen - damit das Gruselkabinet endlich auffliegt.
Grüße von WernerE - es gibt nur einen Revoluzzer in Mering
Offensichtlich wurden bei den GRÜNEN weder Moral noch Verstand eingebaut. Ich verweise auf die Begründung zum Urteil des Dr., Krenek (LG München I, Az. 5 HK O 1387/10).
#1610
Mazi(Montag, 17 Juli 2023 18:45)
Ein schönes Bild, dass die Berliner Zeitung hier ausgewählt hat. Manchmal kann ein Bild einen Sachverhalt besser ausdrücken.
Auf diesen Artikel verweise ich:
https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/olaf-scholz-und-die-china-strategie-die-welt-schuettelt-den-kopf-ueber-den-bundeskanzler-li.369894
Manchmal kann ein Bild einen Sachverhalt besser ausdrücken.
#1609
Mazi(Montag, 17 Juli 2023 18:23)
Wo ist bei den GRÜNEN überhaupt die Grenze oder genauer gesagt "eine Grenze" erreicht?
Ich beziehe mich auf die Aussage, die von Herrn Udo Philipp gemacht werden.
Dieser Artikel stellt die Grundlage dar:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswirtschaftsministerium-philipp-100.html
Seine Angaben zur Finanzkrise 2008 sind nachvollziehbar und sein jetziges Handeln wird damit offengelegt. Dass er das verteufelte, was er heute selbst "durchzieht" erscheint mir noch
verwerflicher.
Konsequent ist es aber, dass er damals die schwächen des Systems erkannte und diese damaligen Fehler heute für sich nutzt.
Gibt es überhaupt jemanden in Regierungsverantwortung, der noch ehrlich handelt? Dies ausgerechnet unter jemanden zu praktizieren, der nachher von sich behauptet, sich an nichts zu erinnern, spricht
für die Akteure selbst rechtsfertigend.
#1608
Mazi(Montag, 17 Juli 2023 16:47)
Wer konnte davon ausgehen, dass Wärmepumpen dann nicht eingebaut werden können, wenn der Energieversorger das Gebäude nicht mit Starkstrom versorgt?
Ich verweise auf diese Veröffentlichung der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kanzler-viessmann-2070096
Der sicherste Weg die Heizungswende zu erreichen ist, dass die Heizung der Bürger generell eingestellt wird.
Wo sind wir eigentlich angekommen? Werden nur noch Kinderbücher geschrieben?
Die GRÜNEN werden sich langsam überlegen müssen, wie sie diesen Fragen wieder entkommen.
Es geht einerseits um die Entsendung von Amtsträgern, aber auch gleichzeitig darum Verantwortung für die empfohlen Personen Verantwortung zu übernehmen. Es reicht nicht Verwandte mit gültigen
Arbeitsverträgen auszustatten und Belastungen der Gesellschaft aufzubürden.
Man sollte hinnehmen, dass sich Bürger auch 70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes nicht daran gewöhnt haben, dass Amtsträger/Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Beschluss des Deutschen
Bundestages/dem Gesetz treffen. Zu verinnerlicht ist uns die Nazi-Zeit, die Schule der "Wannsee-Konferenz".
#1607
Mazi(Montag, 17 Juli 2023 14:47)
Die GRÜNEN, Frau Baerbock, zeichnet dafür verantwortlich und verantwortet mit Ihrer Kriegserklärung an Russland die hungernde Menschen in der Welt.
Es ist anzunehmen, dass ausschließlich unerfahrene und sich bereichernde Verantwortliche in der Regierung sitzen.
#1606
Erdbeeren aus Grolland(Montag, 17 Juli 2023 12:50)
Ich habe mir ihre Geschichte durch gelesen und wünsche ihnen von Herzen ganz viel Glück bei allem was Sie machen, LG die Erdbeerlady aus Grolland
#1605
Anja(Montag, 17 Juli 2023 11:50)
Ich wünsche Ihnen für die Termine am 19.07.23 vor dem LSG
alles Gute.
In der Hoffnung, dass das Grundgesetz angewandt wird.
Freundliche Grüße
#1604
Mazi(Montag, 17 Juli 2023)
Wenn fraglich ist, ob deutsche Behörden ihre Amtsausübung nicht nach dem Gesetz ausüben, wie sollen sie dann bei der Ausübung der Amtsaufgabe auf Gesetze der Bundesrepublik sich beziehen
können?
Am 19.07.2023 wird es also entscheidend sein, ob das Landessozialgericht das Grundgesetz anerkennt oder nicht.
Wenn es das Grundgesetz nicht anerkennt, dann ist nicht nur das Urteil des OVG Niedersachsen anzuwenden, sondern die Richter können auch nicht belegen, dass sie vom Grundgesetz zu dieser
Amtshandlungen legitimiert seien.
Wenn die Richter jedoch das Grundgesetz anerkennen, dann müssen sie mit Bezug auf die richterliche Entscheidung des LG Hamburg bescheinigen, dass den bisherigen Richtern der Sozialgerichtsbarkeit
keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegen hat.
Sie werfen damit auch gleichzeitig der Geschäftsführung der BGHW, Herrn Dr. Udo Schöpf, Verwahrungsbruch nach Paragr. 133 StGB vor. Wie sich die Behörde und das Gerichte bei diesem Vorwurf verhalten
werden, darf als interessant anzunehmen sein?
Wenn keine Methoden der Nazis angewandt werden, sind die richterlichen Entscheidungen vorgezeichnet. Wenn jedoch Nazi-Methoden angewandt werden, dies gleichzeitig die Wurzeln der etablierten Parteien
offenlegt und sie als Untergruppe der "AFD" identifiziert, die Entscheidung des OVG Niedersachsen bestätigt, ist dokumentiert, wo die Sozialgerichtsbarkeit und die etablierten Parteien ihre
eigentlichen Wurzeln haben.
Wenn das Grundgesetz jedoch gilt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, nach Paragr. 31 BVerfGG für alle Behörden und Gerichte verpflichtend ist und
die Richter der Sozialgerichtsbarkeit diese nicht beachtet haben, dann haben sie nicht nur ihren Eid gebrochen, dass Recht nach Paragr. 339 StGB gebeugt, dann sind deren Entscheidungen zwangsläufig
als nicht zustande gekommen anzusehen.
Herr Neumann, freuen Sie sich schon jetzt auf die Ausführungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit und deren "Windungen". Berichten Sie darüber in diesem Forum.
Sind Sie sicher, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eindeutig Stellung dazu beziehen, dass Grundgesetz als massgeblich anzuerkennen oder in bereits bekannter Manier "weiter wursteln". Ich
weiß es nicht. Aber es ist davon auszugehen, dass sie auch weiterhin nicht die Prinzipien des Grundgesetzes achten. Auch Ihre Angabe, dass die Richter das Grundgesetz nicht zum Gegenstand Ihre
Angaben machten, ist eine Bestätigung dafür, dass die entscheidenden Richter gemäß Paragr. 97 Abs. 1 GG ihren Amtsauftrag nicht ausführten, Art. 20 Abs. 3 GG nicht achteten und den von ihnen
geleisteten Eid vorsätzlich gebrochen haben.
Dieser Annahme folgend ist davon auszugehen, dass nicht nur die hauptamtlichen Richter, sondern auch die ehrenamtlichen Richter der Sozialgerichtsbarkeit die verfassungstreue nicht gegeben ist.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit weiter "wurstelt" wie bisher, dann wird es Aufgabe Ihres Herrn Bovenschulte, dem WahGewinner der diesjährigen Wahl, sein, spätestens jetzt den Behörden und Gerichten
deutlich zu erklären, dass er als Vertreter des Bundeslandes Bremen nicht mehr bereit sein wird, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht weiterhin eingehalten wird.
#1603
Mazi(Sonntag, 16 Juli 2023 10:29)
Es erscheint fraglich wie Parteien in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsstaat betreiben können, ohne dessen Regeln zu beachten. Wir wissen das Richter in der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben
entscheiden zu können und entscheiden, ohne sich über einen Sachverhalt zu informieren (Paragr. 103 SGG).
Wir haben die Beweise, dass die Judikative die Vorgaben nicht befolgt. Wir haben die Nachweise, dass die Exekutive nicht den Beschlüssen des Deutschen Bundestages nicht folgt. Wir haben festgestellt,
dass die Exekutive von der Legislativen erwartete, dass die Legislative Gesetze in Kraft setztsetzt, die sie nicht einmal durchgearbeitet haben können.
Das Ganze erscheint doch ziemlich verstörend.
In der Regierung sind zudem keine Personen mit deren Amtsführung betraut, die auf Erfahrungen verweisen können. Da haben wir einen Bundeskanzler, der von sich bekannt macht, sich nicht erinnern zu
können. Da gibt es einen Vizekanzler, der auf seine Erfahrungen als Kinderbuchautor verweisen kann. Da gibt es weitere Personen in der Regierung, die auf keine Erfahrungen in der Erledigung von
Aufgaben/Amtsaufgaben verweisen können. Was wird uns von den Parteien nur angeboten?
Wäre es da nicht angebracht, die Straftäter einzusperren oder wenigstens aus ihren Amtsaufgaben zu jagen? Gibt es da etwa keine politischen Verantwortung an?
#1602
Strom-Fahrer...(Freitag, 14 Juli 2023 17:01)
...wünscht Glück am 19.7. !
#1601
Mazi(Donnerstag, 13 Juli 2023 19:52)
Wie kann.man etwas kritisieren, was man selbst Jahrzehnte lang nicht hatte?
Bei aller Nachvollziehbarkeit der Kritik an der AFD, ist dies nicht ebenso eine Anforderung, die seitens der eigenen Partei einzufordern ist?
Ähnlich sehe ich die Anforderung an die Schöffen. Darf nicht unterstellt werden, dass alle Richter verfaaungstreu sind?
Wenn Richter nicht verfassungstreu sind, ist zu klären, ob sie Dienstuniform in Ausübung ihres Amtes tragen dürfen bzw. wie sie sich zu kleiden haben.
#1600
Mazi(Donnerstag, 13 Juli 2023 19:43)
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass diese Anforderung erstens nicht neu und zweiten gegenüber allen Richtern gilt.
Auf folgende Meinungsäußerung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-richtergesetz-verfassungstreue-rechtsstaat-extremismus/
Die Darstellung bestätigt, dass dies zuvor nicht so war. Die Bundesrepublik Deutschland soll demnach ein Rechtsstaat gewesen sein, obwohl die Richter nicht verfassungstreu gewesen wären bzw. sind?
Das hierüber ein offensichtlicher Streit geführt wird, lässt aufhorchen. Zumindest macht dieser Artikel deutlich, dass dem nicht so war bzw. ist.
Die Folge kann demnach nur sein, dass Rechtsstaatlichkeit dann gegeben ist, wenn dies nicht kontrolliert wird. Wenn nicht kontrolliert wird wie kann man dann sicher sein, dass die Nazis nicht weiter
regieren?
Wenn Art. 20 GG nicht kontrolliert wird, wie wird dann sichergestellt, dass die Gewalten nach dem Grundgesetz funktionieren?
Ein System zu beanstanden, das offensichtlich ehrlich nicht vorhanden ist, ist schwierig. Einen Kontrllmechanismus zu verbessern setzt voraus, dass überhaupt ein solcher Mechanismus überhaupt
installiert war. Nachweislich gibt es in der Bundesrepublik überhaupt keine Kontrollmechanismus in der Behörden und Gerichten.
#1599
Mazi(Donnerstag, 13 Juli 2023 12:12)
Wie kann ein Volk seine Expertise von einem Kinderbuchautor beziehen? Es ist richtig, dass das heutige Verhalten der Bundesbürger die Kinder zurückzuzahlen haben. Aber es ist auch richtig, dass die
menschliche Verantwortung nicht von dem Ergebnis einer früheren kriegerischen Auseinandersetzung abhängig gemacht werden darf.
Wenn es eine Klimapoltik gibt, dann ist nicht davon auszugehen, dass das deutsche Volk allein darüber bestimmt. M.E. ist die Nazi-Denke immer noch bei den GRÜNEN stark verwurzelt. Ich denke auch
daran, dass Frau Baerbock auch als Bundesaussenministerin von den GRÜNEN Russland unmissverständlich den Krieg erklärte. Gott sei dank, dass sie international nicht ernstgenommen wird.
Von solchen Leuten wird also die Bundesrepublik Deutschland vertreten? Ich schließe in diese Kritik SPD und FDP ein. Sie haben schließlich mit den GRÜNEN den Koalitionsvertrag geschlossen.
Wenn nach Art. 20 Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht und der Deutsche Bundestag die Volksvertretung des Volkes darstellt, dann ist er verpflichtet zu handeln.
#1598
Mazi(Mittwoch, 12 Juli 2023 11:07)
Es liegt nahe, dass die Vertreter der GRÜNEN als Scharfmacher und nicht als Problemlöser agieren. Das trifft einerseits nicht nur auf Frau Baerbock, sondern auch auf Habeck zu. Sie folgen damit mit
unwahren Angaben dem früheren Joschka Fischer (GRÜNEN) und auf diese Weise mit Gerhard Schröder (SPD) zur Auslösung des IRAK-Krieges beitrug.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/nachrichten/tagesanbruch/id_100122254/nato-gipfel-vilnius-beitritt-der-ukraine-erst-ansage-dann-enttaeuschung.html
Solche Straftäter gehören nicht nur Pensionsberechtigt, sondern weggesperrt. Dieses Unrechtsbewusstsein und diese Korruptionszahlungen sind uns seitens Richter in der Bundesrepublik Deutschland zu
Gunsten des Nazi-Regimes bereits bekannt.
Es ist davon auszugehen, dass das Grundgesetz es nicht vorgesehen hat, Straftäter des Nazi-Regimes mit gewaschenen jetzigen Steuergeldern zu finanzieren. Da Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das
Gesetz gebunden sind, ist davon auszugehen, dass diese Entscheidungen aus deren Sicht zwar nachvollziehbar sind, aber nicht auf dem Gesetz beruhen.
M.E. ist da das Recht über Gebühr gebeugt worden.
#1597
Mazi(Mittwoch, 12 Juli 2023 10:45)
Business as usual! Nach den Richtern des EUGH ist dies nicht erlaubt.
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.focus.de/politik/eine-analyse-von-ulrich-reitz-die-afd-verbieten-ein-akt-der-verzweiflung-und-ein-gefaehrliches-spiel_id_198811158.html
Die Parteien im Deutschen Bundestag haben bisher alle Andersdenkenden einfach verboten.
Die Justiz hat ganz einfach sich nicht an die beschlossenen Gesetze des Bundestages gehalten. Erst eine Beschwerde, die nicht (mehr) zu vermeiden war, wurde seitens der Justiz mit Verweis auf die
nicht beachtete Vorschrift des Gesetzes wurde dieses der Entscheidung zugrunde gelegt (oder auch nicht).
Die Amtsträger, die Ihren Amtseid gebrochen hatten und haben, die Art. 20 Abs. 3 GG nicht achteten, wurden staatsanwaltschaftlich nicht verfolgt. Da sie nicht angeklagt wurden, haben keine Richter zu
deren Lasten entschieden. Als "unbescholtene" Bürger verrichten sie weiterhin ihre Amtsaufgabe gegen das Gesetz.
Seitens des Grundgesetzes, Abs. 20 Art. 2 GG, wurde dies in der Bundesrepublik Deutschland als rechtsstaatlich verstanden.
Damit ist jetzt Schluss!
Es geht m.E. nicht darum, Gesetze richtig auszulegen, sondern darum Gesetze der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einfach anzuwenden.
#1596
Mazi(Dienstag, 11 Juli 2023 21:03)
Bei diesen Vorbildern im Westen, sollte es unterlassen werden, dem Osten jedwede Vorschriften zu machen.
Für meinen Begriff ist nachvollziehbar, weshalb die AFD gerade im Osten so stark wird und Zugewinne einheimst, wie sie will.
#1595
Mazi(Dienstag, 11 Juli 2023 21:00)
Ist jetzt die Zerreißprobe da?
Unstrittig hat Steinmeier damals seine Unterschrift unter die Akte gesetzt, die damals seitens der Bundesrepublik Deutschland den Einsatz von Streubomben verlangten. Jetzt, so verstehen ich ihn,
würde er auch das Gegenteil unterschreiben.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.tagesschau.de/thema/steinmeier
Gegen Herrn Steinmeier ist wahrscheinlich Gottlieb Wendehals eine aufrichtige Person. Es ist m.E. nicht fair die Ostdeutschen als Wendehälse zu bezeichnen, macht es ihnen schließlich der
Bundespräsident sogar vor.
Nach diesem Interview hat der Bundespräsident Steinmeier zurückzutreten.
#1594
Mazi(Dienstag, 11 Juli 2023 20:41)
Ich bin sprachlos! Diese Frau hat über 130 Menschen auf dem Gewissen. Wie kann man ihr zuhören? Wie kann sie sich für etwas stark machen, dass seitens der SPD bereits ein "totgerittenes Pferd", nicht
umsetzbar ist. Frau Dreyer muss doch ehemalige Richterin klar sein, dass auf diese Art keine Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen ist!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung von dpa:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/dreyer-will-heizungsgesetz-als-ma%C3%9Fstab-beim-wiederaufbau/ar-AA1dIo7Z?ocid=msedgntp&cvid=9c16f55377864a4087d89eeff7f2c8ad&ei=19
Sie hat es zu verantworten, dass aufgrund einer nicht weitergegebenen Alarmmeldung die Bewohner nicht gewarnt wurden und mit über 130 Menschen diese Arbeitsverweigerung von ihr mit ihrem Leben
bezahlten. Sie war es, deren Amtsaufgabe es war, vertrauenswürdig die Amtsfunktionen zu besetzen und auf Amtsausübung zu bestehen.
Dr. Krenek, Richter am LG München I, hat dieses Vergehen in seinem Urteil Siemens gegen Neubürger schon m.E. verantwortungsvoll und richtig gesehen. Dass zwischen Bürgern und Amtsträger unterschieden
wird, dies lässt das Grundgesetz erst gar nicht zu.
Wie kommt es eigentlich zu dieser Ungleichbehandlung und wie wird sie gerechtfertigt?
Mir ist das völlig schleierhaft. ...
Zudem vertritt sie das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat. Dieser hat mit seinem Beschluss die Anerkennung der Menschenrechte und den Beschluss der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die
Einhaltung von Gesetz und Recht 1953 und als Überwachung der Justiz bestätigt. Als Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz hat sie diese Verpflichtung nicht nur geerbt, sondern als Amtsaufgabe auch zu
erfüllen.
Belastend kommt hin zu, dass sie als ehemalige Richterin und Staatsanwältin von Bad Kreuznach wissen müsste, was mit Amtsträgern zu passieren hat, die ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht
(Art. 20 Abs. 3 GG) ausführen bzw. wahrnehmen.
Gegen sie waren die Vertreter in der Wannsee-Konferenz der Nazis (gelinde gesagt) noch Lehrbuben.
Die Teilnehmer der Wannsee-Konferenz brachten zwar tausende von Juden, aber Frau Dreyer nur über 130 Menschen den Tod, aber die damaligen Teilnehmer haben den Geschädigten keine Unterstützung
zugesagt und nicht ausgezahlt.
Es geht m.E. nicht die SPD beispielhaft vorzuführen, sondern das Verhalten von Frau Dreyer öffentlich zu machen (letztlich deren Überforderung und Unehrlichkeit deutlich zu machen) und der SPD
vorzuwerfen, eine falsche Personalauswahl getroffen zu haben.
Schon Kurt Beck, Ihr Vorgänger und SPD, hat sich mit seinen finanziellen Machenschaften nicht rühmlich hervor getan und jetzt auch noch Frau Malu Dreyer. Das geht "auf keine Kuhhaut". Kurt Beck wird
immer mit seinen finanziellen Eskapaden auf "dem Hahn", "dem Nürburgring" und anderswo verbunden bleiben.
Diese Machenschaften wurden nur von Scheuer (CSU), Habeck (GRÜNE) getoppt. Wenn jetzt die Diskussion um die Entschädigungsforderung gegen Scheuer losgeht, sollten die Forderungen gegen sie und den
ehemaligen verurteilten Straftäter, den Finanzminister im Kabinett von Beck, nicht vergessen werden.
Frau Dreyer wird unweigerlich mit den Toten im Ahrtal verknüpft bleiben und die Unehrlichkeit des Beamtenapparats, die Verweigerung der Amtsträger ihre Amtsaufgaben nach Gesetz und Recht
wahrzunehmen, symbolisieren.
Für mich grenzt sie sich wie die vorgenannten "Persönlichkeiten" nicht von den Reichsbürgern ab, die nur davon reden, das Grundgesetz nicht anzuerkennen. Sie facht die Diskussion erneut an, dass auch
ihr Handeln den Vorgaben des Grundgesetzes nicht entspricht. Dies ist objektiv so!
Kommen wir zum Schluss:
Wie kann es erlaubt sein, dass Behörden sich nicht davon überzeugen, dass ihre Richter Gesetz und Recht einhalten und andererseits ein Grundrecht in Art. 19 Abs. 4 GG verbriefen?
Es muss Frau Dreyer, als ehemalige Richterin doch klar sein, dass auf diese Art keine Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen ist!
#1593
Mazi(Dienstag, 11 Juli 2023 07:48)
4 von 5 Wählern trauen der Ampel-Regierung nicht zu, die anstehenden Probleme der Bundesbürger zu lösen. Wann tritt diese Ampel-Regierung zurück? Etwa dann, wenn niemand mehr es ihnen zutraut, dass
sie die Probleme der Bürger lösen? Oder selbst dann nicht? Es ist davon auszugehen, dass die Vertreter der Parteien, von dem Ausgang der letzten Wahlen, den Anspruch ableiten, bis zum Ende der
Wahlzeit unkontrolliert "abräumen" zu dürfen und ihre Entlohnung aus den Steuergeldern der Bürger und über diesen Zeitraum hinaus "verbrassen" zu dürfen.
Wenn das Grundgesetz gilt, dann sind die Regierenden verpflichtet, nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu handeln. Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dem nicht nachkommen, ist mehrfach
nachgewiesen und an dieser Stelle vermerkt worden. Nach Sorgatz, Jost und dem Richter des LG Frankfurt a.M. könnenn die Politiker nicht mehr erklären, von alle dem nichts gewusst zu haben. Sie üben
ihr Amt vorsätzlich nicht aus.
Wenn der Regierung diese Beanstandungen bereits bekannt sind, weshalb untersagen sie den Amtsträgern nicht, die Dienstkleidung anzulegen? Eine Dienstkleidung/Rohe kann nicht dazu dienen,
widerrechtliches Handeln zu legitimieren? Eine Rohe kann dem Träger nicht erlauben gegen seinen grundgesetzlichen Auftrag zu verstoßen. Ich erkenne darin nazi-haftes Handeln.
Wenn ausgesagt wird, dass "die Justiz nie die Stunde Null" kannte oder hatte, dann ist mit dieser Aussage unterstellt, dass sie nie mit den vorherigen Vorgaben gebrochen hat. Die NS-Juristen
verfolgen weiterhin das frühere System. Alle nachfolgenden Regierungen/Verantwortlichen haben es geduldet, dass keine grundgesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Eine Abgrenzung zu der AFD, hätte
es sie damals bereits gegeben, wurde nie vorgenommen.
Wenn es keine Stunde Null in der Justiz gab, woher soll dann eine Abkehr und Hinwendung zu einer grundgesetzliche Rechtsprechung erkennbar sein?
Wann sehen die politisch Verantwortlichen und das Volk, dass sie hier von Exekutive und Judikative am Nasenring durch die Manege geführt werden? Hier ist "Aufräumen" angesagt!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Mehrheit-haelt-Ampel-fuer-unprofessionell-und-chaotisch-article24250243.html
Wie kann es möglich sein, dass Vertreter einer Partei, der 3 % der Wähler eine Lösung zutrauen, eine derart dominante Kompetenz ausüben? Mit Demokratie ist dies wahrlich nicht erklärbar, wen 97 % der
Wahlberechtigten sich dagegen aussprechen, befähigt zu sein, die Problem
#1592
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 17:41)
Es wirkt sehr befremdlich, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichts voll daneben "latscht", wenn er eine Entscheidung des 2. Senats, die Demokratie mit seiner Entscheidung stärkte und er,
Harbeck, der dem 1. Senat vorsteht etwas von Eigentum "plappert".
Gewiss liegt hier der Fehler bei der Redaktion und nicht bei dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vor.
Schon mehrfach ist aufgefallen, dass er, Harbeck, in dieser Aufgabe überfordert zu sein scheint. Ich merke bewusst nicht seine Show im Ahrtal oder den Empfang bei Merkel an - muss aber daran denken.
#1591
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 16:45)
Die Struktur ist unverkennbar!
M.E. nur Schrott, was als Judikative abgeliefert und produziert wird!
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-1ks121js15836919-badenwanne-mord-freispruch-genditzki-fehlurteil-freispruch-entschaedigung/
Die Vorgehensweise entspricht tatsächlich der Struktur der Mitglieder der "Wannsee-Konferenz".
Ich rufe den Artikel nochmals in Erinnerung (https://www.tagesspiegel.de/wissen/nazis-in-der-justiz-4696273.html). Es geht m.E. nicht um eine Fehlentscheidung, sondern darum, dass das Recht
offensichtlich mehrmals gebeugt wurde.
Ich halte es für unstrittig, dass gleiches auch in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig, also systematisch, erfolgt. Daher ist fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit der Judikativen zuzurechnen ist
oder nicht. Anfänglich, als das Grundgesetz in Kraft getreten ist, war sie nämlich nicht der Judikativen zugerechnet worden. Die Tatsache, dass danach auch der Staat sich nicht darum kümmerte, dass
die Richter ihre Amtsaufgabe nach dem Gesetz ausübten, davon hat man sich auch nicht überzeugt.
Da nachweislich in der Judikative der Zeitpunkt Null nie eingetreten ist und der Staat nie kontrolliert hat, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe ausübten, ist anzunehmen, dass
sie nie Recht im Sinne des Grundgesetzes gesprochen haben.
Daher ist fraglich, ob Kläger zwar einen Anspruch auf ihre Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG haben, aber die Amtsträger belastet diese Verpflichtung nicht. Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist
davon auszugehen, dass nur das Wort "Sozialgerichtsbarkeit" nur ähnlich klingt, aber tatsächlich diesem Wort nicht entspricht.
Wenn dem so ist, wie können dann Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Dienstkleidung tragen, wenn sie nicht nach dem Gesetz urteilen?
Wie können dann richterliche Urteile mit dem zu verwechselnden Vokabular verwendet werden, die eine Gleichförmigkeit vermuten lässt?
Wie können dann Amtsträger den Anschein erwecken eine Amtshandlung vorzunehmen, die tatsächlich nicht legitimiert ist?
Wie können dann tatsächliche Amtshandlungen vorgenommen werden, wenn die Grundlage schon nicht gegeben ist?
M.E. nur Schrott, was als Judikative abgeliefert und produziert wird!
#1590
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 15:16)
Seitens der GRÜNEN ist offensichtlich kein Thema so heißt, dass es nicht noch heißer gemacht werden könnte.
Zuweilen wird das Thema: Wasserversorgung von den GRÜNEN aufgebracht. In dieser Diskussion hat man den eigenen Einfluss der Industrie-Neuansiedlung und deren Wasserverbrauch aus der Diskussion
ausgespart.
Wäre seitens der GRÜNEN wirtschaftspolitisches Denken vorhanden, wäre ihnen im Vorfeld bereits bekannt, dass es einen direkten Zusammenhang besteht.
In so weit ist davon auszugehen, dass die Diskussion, wie so oft und vor Richtern, nicht sachlich geführt (https://www.tagesschau.de/inland/wassermangel-berlin-brandenburg-tesla-101.html).
Übereinstimmend scheint zu sein, dass in Brandenburg der tägliche Wasserverbrauch pro Person deutlich niedriger ist als im Rest des Landes und mit dem Hausbau ein Vertrag mit dem Häuslebauer
geschlossen wird, der den Verbrauch auf 105 Liter/Tag und Person beschränkt.
Ich schweife ab:
Wenn belegt ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestag ihre Entscheidungen treffen, dem Gesetz nicht folgen, dann darf niemand (nicht nur die
GRÜNEN) davon ausgehen, dass die Richter die Demokratie achten.
Nazihaftes Handeln ist quasi vorgegeben und wurde von den etablierten Parteien zumindest geduldet.
#1589
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 13:02)
Nazi-Methoden in der Sozialgerichtsbarkeit! Mit dem Grundgesetz hat es jedenfalls nichts gemein!
Es liegen mir Beweise vor, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht auf der Kenntnis wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten getroffen haben. Dies erfolgte
Bundesländer übergreifend. Daher ist es ausgeschlossen, dass hier auf einen Einzelfall verwiesen wird.
Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht haben entschieden, dass ein Betroffener anhand der nach dem Rechtsstaatsprinzip geführten Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung einer
Behörde nachvollziehen kann.
Da nachweislich der Verwaltungsakte die beklagte Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt hat, gegen § 138 (Wahrheitspflicht) ZPO, gegen § 133 (Verwahrungsbruch)
verstoßen hat, dies den Richtern bekannt gemacht ist, sie dennoch zugunsten der Behörde entscheiden/entschieden haben, die davon auszugehen, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht als neutrale Richter
wahrnehmen.
Damit verstoßen sie gegen den von ihnen auf das Grundgesetz abgelegten Eid. Wenn dies der Fall ist, dann ist die Frage zu klären, wenn die Richter nicht nach dem Gesetz ihre Amtsaufgabe wahrnehmen,
ob sie dann Dienstuniform tragen dürfen. Es ist auch fraglich, ob andere sie in deren Amtsausübung unterstützen dürfen oder ob ihnen Beihilfe zum Begehen einer Straftat leisten.
Nachdem bekannt ist, dass in der Justiz es nie eine Stunde Null geben hat, sie sich von den Prinzipien der Nazis nie verabschiedet hat, ist es die Frage in wie weit sie Verwaltungsentscheidungen
treffen kann, wenn sie die Grundlagen solcher Verwaltungsentscheidungen nicht einhält?
Ich denke da immer wieder an das Zustandekommen von Arbeitsanweisungen der Justiz (Vollstreckungsbefehle) gegenüber anderen Amtsträgern, die sich auf die Rechtmäßigkeit solcher Anweisungen verlassen
haben. Das sehe ich als sehr bedenklich an.
Mit dem Grundgesetz hat es jedenfalls nichts gemein!
#1588
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 12:48)
Die Bedeutung der Nazis in der Justiz ist auch heute noch unangetadelt!
Ich verweise insbesondere auf diese Veröffentlichung, die es nahelegt, dass die Justiz sich auch nach der Nach-Nazi-Zeit die Ideologie nicht wechselte:
https://www.tagesspiegel.de/wissen/nazis-in-der-justiz-4696273.html
Auszug aus vorgenannter Veröffentlichung:
"Carl Creifelds ist der bekannteste Fall – und zugleich eine große Ausnahme. Sein Name ist wohl jeder Juristin und jedem Juristen ein Begriff, weil sein 12 000 Begriffe umfassendes Rechtswörterbuch
bis heute ein Standardwerk ist.
Weniger bekannt ist, dass Creifelds einer der wenigen schon während der Zeit des Nationalsozialismus tätigen Juristen war, die nach 1945 wegen ihrer Vergangenheit einen Karriereknick erlebten. Von
1954 an arbeitete Creifelds als Senatsrat in der West-Berliner Justizverwaltung.
Doch 1963 lehnte der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke seine Ernennung zum Bundesrichter ab, weil bekannt geworden war, dass Creifelds im Reichsjustizministerium an der Reform des
Strafprozessrechts beteiligt gewesen war. Eine Ausnahme, führt Rechtshistoriker Ignacio Czeguhn aus: „In den meisten Fällen war eine NS-Vergangenheit kein Hindernis für eine Karriere in der
Justiz."
'"In den Akten werde kaum thematisiert, ob jemand NS-Täter oder -Mitläufer war. „Man nahm die Ergebnisse der Entnazifizierung hin und stellte selbst dann keine kritischen Fragen, wenn der Bewerber
vor 1945 Richter an einem Sondergericht gewesen war.“
"Die NS-Sondergerichte waren dafür berüchtigt, dass sie schon bei kleinsten Vergehen schwerste Strafen ausgesprochen und in rund 17 000 Fällen die Todesstrafe verhängt hatten. Nach 1945 hätte im
Einzelfall geprüft werden müssen, ob die Bewerber an solchen Unrechtsurteilen beteiligt waren."
"Für Verfahren zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht setzte die Justizverwaltung gezielt Richter ein, die nachweislich nicht selbst belastet waren – Juristen etwa, die aus der Emigration nach
Deutschland zurückgekehrt waren. So sollten Fälle verhindert werden, in denen die Opfer erneut vor Nazi-Richtern standen."
"Es hat in der Berliner Justiz keine Stunde null gegeben, keinen radikalen Neuanfang nach dem Krieg."
Namhafte Bespiel ist weiterhin die Nachforschungen des Bundessozialgerichts, das auch bis heute noch nicht seine Nachkriegsgeschichte offenlegte
(https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=64A562DF603E152E1BD7177A3D746F21.internet991). Unmissverständlich hat es einen Forschungsauftrag ausgerechnet an ein
Institut gegeben, dessen Eigner stets als Beklagte vor ihm erscheinen. Wahrscheinlich ist es nicht mehr informativ, dass der Forschungsauftrag vom 1. Februar 2019 bis 30. April 2022 sein
sollte.
Es ist daher fraglich, ob dieser Teil der Judikative zur Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz fungieren kann (Art. 20 Abs. 2 GG) zumal der Staat nicht einmal nachkontrolliert, ob denn die
entscheidenden Amtsträger überhaupt nach dem Gesetz entscheiden.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass das Grundgesetz hinsichtlich der Sozialgerichtsbarkeit nie umgesetzt wurde. Es ist daher die Frage, ob die in diesem Bereich tätigen Amtsträger (früher und
heute) überhaupt aus Steuermitteln bezahlt werden dürfen?
Legt man den Maßstab von Prof. Dr. Ludwig an, dann ist dies rechtsstaatlich nicht vertretbar.
#1587
Mazi(Montag, 10 Juli 2023 08:59)
Eigenartig die Vorstellung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Harbeck, hinsichtlich seiner Amtsaufgabe. Als ehemaliger Abgeordneter des Deutschen Bundestages sollte er es
besser wissen.
Auf diesen Artikel begründe ich meine Aussage:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/2023-07-10-harbarth-interview-bverfg-kritik-freispruch-badewannenmord/
Nach herrschender Meinung sind die Richter nach dem Grundgesetz an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG). Als Amtsträger hat er einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Wenn er nicht eidbrüchig
wird, dann handelt er nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Das ist seine Amtsaufgabe.
Es ist Auftrag der Richter des Bundesverfassungsgerichts bei einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz dessen Verfassungsmäßigkeit festzustellen ist. Mehr nicht!
Würde man der Aussage von Harbeck folgen wollen, dann wäre kein Gesetz verfassungsgemäß. Diese Aussage lässt aufhorchen.
Für was zahlen dann die Steuerbürger in diesen Verwaltungsapparat. Über 700 Abgeordnete, die es nicht einmal schaffen, ein Gesetz ordentlich auf den Weg zu bringen? Aber Hallo! Ausgebildeten Juristen
wird unterstellt, kein Gesetz formulieren zu können? Auf welche Ausbildung greifen sie zurück? Etwa auf die Ausbildung von Herrn Kühnert oder Frau Lang?
In der Tat drängt sich die Ähnlichkeit des "Heizungsgesetzes" dieser Schluss auf.
Wie kann es sein, dass die Bundesregierung mit heißer Nadel einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt, um nach der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts festzustellen, dass
die Abgeordneten keine vernünftige Zeit eingeräumt wurde, das Gesetz zu bearbeiten. Wenn die Ampel-Koalition dann auch noch feststellt, dass das Thema auch nach der Sommerpause geregelt werden kann,
dann ist offensichtlich die Dringlichkeit des Klimaschutzes gar nicht so gegeben wie dies uns die Medien dieses Thema näher bringen.
700 mal 1.000 Euro sind monatlich zu Gunsten der Abgeordneten sind 700.000 Euro monatlich aus den Steuereinnahmen. Sie sind offensichtlich monatlich nach der Aussage von Harbeck sinnlos
vergeudet.
Das hat Nachhall, wenn man davon ausgeht, dass diese Gelder den Ärmsten oder den Kindern vorenthalten werden.
Dieser Aufgabe kommt der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nach.
Harbeck leitet den 1. Senat und weist ihm Aufgaben zu, die dieser gar nicht hat.
Es stellt sich daher die Frage, ob er für diese Aufgabe überhaupt geeignet oder gar überfordert ist. Heute ist bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen gar nicht nach
dem Gesetz treffen und der Staat keinesfalls kontrolliert, ob sie denn dies wahrnehmen könnten.
Der Staat nimmt also billigend in Kauf, dass seine Judikative nicht nach dem Grundgesetz tätig ist. Es wäre die Aufgabe von Harbeck als oberster Richter des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen,
dass die Judikative zumindest ihre Aufgaben nach dem Grundgesetz erledigt. Wenn der Präsident seine Amtsaufgabe nicht erledigt, dann ist es m.E. nicht verwunderlich, dass andere Amtsträger es ihm
gleichtun.
Es ist m.E. dringend an der Zeit, dass das Grundgesetz um- und durchgesetzt wird. Dabei sind die Präsidenten als gesetzlicher Vertreter der Behörden (sehr) in die Pflicht zu nehmen.
So wird das garantiert nichts. Das führt zu nichts anderem als zum Erstarken der Wählergunst der AFD und der Nationalsozialisten, der Nazis.
Es ist angesagt, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Harbeck, aus dessen Neutralitätspflicht durch die Verkennung seiner Aufgabe die Werbung für die Nazis unterlässt.
#1586
Mazi(Sonntag, 09 Juli 2023 22:33)
Die Staatskanzlei verlautet: "Nationalsozialismus
Staatskanzlei: Keine Nazi-Symbole an Gebäuden bekannt"
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.rtl.de/cms/staatskanzlei-keine-nazi-symbole-an-gebaeuden-bekannt-e7f41971-17c2-5765-a036-85b0d32de2ba.html
Bei genauerem Durchlesen erfährt der Leser dann:
"In Rheinland-Pfalz prangt dagegen laut Mainzer Finanzministerium noch an drei Gebäuden des Landes NS-Symbolik: ein Reichsadler am Amtsgericht in Bingen sowie je eine Adlerfigur am Finanzamt in Alzey
und - zeitlich nicht genau der NS-Zeit zuordenbar - am Service-Center des Mainzer Finanzamts."
Bemerkenswert ist die Feststellung der Staatskanzlei, dass keine Nazi-Symbole an Staatsgebäude bekannt seien. Die Symbole sind öffentlich fotografier- und dokumentierbar. Wenn derart gelogen wird,
darf sich der Bürger nicht verwundert zeigen, dass dies andernorts nicht anders ist. Es besteht der Eindruck, dass wir angeschmiert werden, dass wir dabei sind.
Was soll ein Grundgesetz einem Bürger Rechte verleihen, wenn dessen Existenz mangels Achtung seitens der Judikativen bestritten wird? Was soll das dann? Der Staat kontrolliert nicht einmal, ob seine
Amtsträger Gesetz und Recht folgen.
#1585
Mazi(Sonntag, 09 Juli 2023)
(Fortsetzung)
M.E. ist nicht darüber zu streiten, dass diese Entscheidung - wie auch die anderen Beispiel - dem Gesetz nicht folgen. Schließlich ist davon auszugehen, dass diese Prozesse voll unter der Kontrolle
der Beklagten ablaufen.
Diese Handhabung wird letztlich zu einem noch größeren Denkzettel für die etablierten Parteien und dem weitern Anstieg zu Wähler zu Gunsten der AFD beitragen.
Wenn man die Zugewinne der AFD begrenzen wollte, dann wäre das Grundgesetz umzusetzen und die Richter an das Gesetz zu binden. Da dies auszuschließen ist, gehe ich von einem weiteren Anstieg der AFD
in der Wählergunst aus.
#1584
Mazi(Sonntag, 09 Juli 2023 21:36)
Die Sachlage ist so klar, wie sie klarer nicht sein könnte!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100204308/andreas-scheuer-geplatzte-autobahn-maut-muss-er-zahlen-.html
Nach Art. 34 GG haftet der Arbeitgeber für seinen Mitarbeiter. Folglich ist der Staat zahlungsverpflichtet.
In Satz 1 heißt es:
Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die
Körperschaft, in deren Dienst er steht.
Das habe ich oben geschrieben!
In Satz 2 heißt es:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.
Dies ist im Fall von Herrn Scheuer gegeben. Er hat trotz der erwartenden "Klatsche" des Gerichts darauf gedrängt den Vertrag seinerseits zu unterzeichnen. Er handelte also vorsätzlich zum Schaden der
Bürger.
In Satz 3 heißt es:
Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
So ist es! Der Deutsche Bundestag hat über das Grundgesetz beraten und es letztlich in Kraft gesetzt. Die Richter sind nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz, das Grundgesetz gebunden. Mit einer
gegenteiligen Entscheidung der Richter ist also nicht zu rechnen.
Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass Herr Scheuer seine alleinige Schuld einräumt. Schließlich ist veröffentlicht, dass der Staat nicht kontrolliert, ob seine Amtsträger Gesetz und Recht
einhalten.
Beispielhaft sind hier auf die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu verweisen. Sie entscheiden schließlich auch nicht nach dem Gesetz und ignorieren damit auch die Beschlüsse des
Deutschen Bundestages, des Bundesrates und sogar das Recht, zu dessen Anwendung sie verpflichtet sind.
Der Staat duldet es also, dass seine Amtsträger ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Der Richter am LG Frankfurt am Main hat unlängst festgestellt, dass die Justizbehörden überhaupt kein Kontrollsystem installiert haben. Er hat dies anlässlich der Verurteilung des Oberstaatsanwalts
Badle aufgrund der Feststellung des Landesrechnungshofes wiederholt. Statt die Dienstvorgesetzten gleich mit zu bestrafen, hat er dem Oberstaatsanwalt Badle mildernde Umstände eingeräumt.
Auch in diesem Fall ist ein genau bezifferter Schaden von einem Amtsträger angerichtet worden. Wenn der Staat jetzt auf die Eintreibung eines genau bezifferten Schadens verzichtet, dann entsteht in
Höhe dieses Verzichts ein äquivalenter Schaden, der ebenfalls abzudecken ist.
In dem Fall des vom Oberstaatsanwalts Badle angerichteten Schaden ist der zuständige Minister und danach der das Land Hessen gegenüber dem Bundesrat zu vertretende Ministerpräsident zu langen und mit
entsprechender Schadenersatzforderung zu konfrontieren.
Im Fall des Herrn Scheuer ist dies nicht anders.
Der Fall ist auch auf die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer, die ehemalige Richterin und Staatsanwältin übertragbar. Sie hat letztlich das Land gegenüber dem Bundesrat
ebenfalls zu vertreten und dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich eingehalten werden.
Sie ist letztlich dafür verantwortlich, dass in der Ahrtalkatastrophe eingegangene Alarmmeldungen nicht weitergeleitet wurden. In der Folge sind 134 Todesopfer zu beklagen, die wahrscheinlich bei
rechtzeitiger Alarmierung heute noch lebten. Auch in diesen Fällen hat der Staat zunächst die Haftung zu übernehmen und sich dann an den Straftätern schadlos zu halten.
In dem vorliegenden Fall geht es nicht darum, dass keine Alarmierungen nicht erfolgten, sondern dass sie nicht weitergeleitet wurden. Dafür ist sie und die mit den Aufgaben von ihr betrauten Personen
verantwortlich zu machen.
Sie erkennen, dass Richter das Gesetz anzuwenden haben, den Beschluss des Deutschen Bundestages anzuwenden haben. Die Entscheidung sollte zügig innerhalb weniger Wochen zu treffen. Die Problematik,
die ich jedoch sehe, ist dass dem Staat eine gehörige Mitverantwortung obliegt. Trotz Kenntnis sind seine Amtsträger der Treuepflicht nicht nachgekommen. Sie haben Gesetz und Recht nicht eingehalten.
Letztlich ist dies der sogenannten "Wannsee-Konferenz" gleichzusetzen und stellt eine gemeinsame Verabredung zum Begehen einer Straftat dar.
Ich komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass von den Richter nicht zu erwarten ist, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Es ist davon auszugehen, dass sie Herrn Scheuer einen wie auch
immer gearteten Bonus attestieren und den Steuerbürger mit vorhersehbaren Kosten belasten werden.
#1583
Mazi(Samstag, 08 Juli 2023 19:47)
#1582
Analog der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es zentrale Aufgabe des Gerichts, die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sicherzustellen.
Da nach Paragr. 138 ZPO die Prozesspateien verpflichtet sind, wahrheitsgetreue Angaben zu machen, ist die Aussage der BGHW Kennzeichen dafür, dass die Berufsgenossenschaft ein Interesse verfolgt,
dass die Wahrheit nicht bekannt wird. Auch die Rechtsprechung, die an Landgerichten, den Anwaltszwang vorschreibt, in dem Beispiel von Herrn Neumann richterlich nicht eingehalten wird, dann ist nicht
nur die richterlich Neutrlität nicht gegeben, sondern auch der Einsatz der Richter anzuzweifeln. M.E. ist dies Rechtsbeugung seitens der Amtsträger/Richter nach Paragr. 339 StGB.
Die Tatsache, dass die Prozessparteien zur Wahrheit verpflichtet sind, die seitens der Richter aufgeführten Dokumente aber zur Verteidung nicht zugelassen sind, verhindern, dass andere Richter
entscheiden können, dass bestimmte Dokumente in einem anstehenden Rechtsstreit unwesentlich sind. Das Recht nach dem Grundgesetz wird ausgeschlossen.
Den Berufsgenossenschaften ist Verwahrungsbruch nach Paragr. 133 StGB vorzuhalten.
Ausgehend von der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts von dieser Woche und die Demokratie nach deren Entscheidung vom Grundgesetz geschützt wird, ist festzustellen, dass die
ordentlichen Gerichte und die Sozialgerichte die Existenz des Grundgesetzes bestreiten. Nach Art. 20 und Art. 19 Abs. 4 GG ist das Grundgesetz nicht gewährt.
Allein der Nachweis, dass die Wahrheit nicht bekannt gemacht wird, dokumentiert, dass sie den von Herrn Neumann erhobenen Beanstandungen nicht widersprochen wird. Nach Paragr. 444 ZPO gelten dessen
Beanstandungen nach dem Gesetz, der ZPO, bereits als erwiesen.
Wenn nun Richter ihre Entscheidung gegen Herrn Neumann und gegen die ZPO treffen, dann haben sie folglich nicht nur gegen das Gesetz entschieden, sondern auch das Recht gebeugt. Sie sind daher
staatsanwaltschaftlich anzuklagen und zu verurteilen. Die richterliche Entscheidung des OVG Niedersachsen ist nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuwenden und die Amtsträger wegen Missachtung ihrer Treuepflicht
aus dem Dienstvertrag mit allen Konsequenzen zu entlassen und die Haftung nach Art. 34 GG gegeben.
Wenn Richter die Vorschriften des Grundgesetzes missachten, dann wird seitens dieser Amtsträger die Existenz des Grundgesetzes bestritten. Dadurch, dass sie Amtsuniform/Robe anlegen, täuschen sie
zudem èine Amtshandlung vor. Diese von ihnen geforderte Treuepflicht nehmen sie gemäß ihrem Amtsauftrag anhand der hier dargestellten Vorfälle nicht wahr.
Das Dienstvergehen, dass Frau Pechstein begangen hat, verlangt zwar nach einer Bestrafung, scheut aber deren Vergleich mit Richtern und deren Amtsvergehen. Es geht nicht um Amtsvergehen wegen eines
Irrtumss in deren Entscheidung, sondern darum, dass die Richter die Vorschriften des Grundsetzes nicht achten.
Ich lege mich fest, dass das bürgerliche Grundrecht ohne Kontrolle, ob denn die Amtsträger das Gesetz achten, nicht zu gewährleisten ist. Es muss wenigstens glaubhaft entgegnet werden, dass dem nicht
so ist. Analog der Entscheidung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts ist es zentrale Aufgabe des Gerichts, die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sicherzustellen.
Wenn es einen Gleichbehandlungsgrundsatz nach dem Grundgesetz gibt und das Grundgesetz in seiner Existenz nicht bestritten wird, dann sind die Vorschriften des Grundgesetzes um- und durchzusetzen.
#1582
Mazi(Samstag, 08 Juli 2023 09:49)
#1581
Ich habe aufgrund der Nachweise keine Zweifel darin, dass die Richter in ihrer Arbeitskleidung nicht nach dem Grundgesetz ihre Amtsausübung vornehmen. Die freie Meinungsäußerung von Frau Pechstein
war m.E. nicht rechtens, aber in der Dienstuniform auch noch eine Amtshandlung nach dem Grundgesetz vorzutäuschen, ist m.E. noch verwerflicher.
Dass der Staat nicht einmal kontrolliert, dass den Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird, ist für mich noch unerklärlicher. M.E. ist dies nur nachvollziehbar, wenn die Prinzipien
der sogenannten " Wannsee-Konferenz" fortgesetzt werden. In so weit folgt die Judikative auch heute noch den Nazi-Prinzipien und nicht Art. 20 Abs. 2 GG.
Es wäre in der Tat hilfreich, wenn Sie an der Gerichtsverhandlung in Bremen teilnehmen würden, da damit ein Zeuge vorhanden wäre, der diese Handhabung bestätigen könnte. Ich bin relativ sicher, dass
die richterlichen Entscheidungen in Bremen und anderswo nicht den grundgesetzlichen Vorgaben folgen.
Wenn gegen Frau Pechstein ein Dienstaufsichtsverfahren eröffnet ist, dann sind gegen alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit aus gleichem Grund Dienstaufsichtsverfahren einzuleiten. Vollkommen
unerklärlich ist die Tatsache, dass dies gegen eine Person eröffnet wurde, gegen andere dagegen nicht. Wenn alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, dann ist eine
unterschiedliche Handhabung vollkommen unerklärlich. Wenn dies auch noch in gleichem Bundesland erfolgt, dann ist dies noch unerklärlicher.
Ich bin aus dieser Logik vollkommen sicher, dass diese Ungleichbehandlung nicht auf das Grundgesetz, sondern auf frühere Vorgehensweise zurückzuführen ist. Vollkommen sonderbar ist, dass ausgerechnet
die Judikative diese Vorgehensweise nicht abgestellt hat. Es wird schon begründet sein, dass von ihr keine Demokratie nach Art. 20 GG umgesetzt wurde.
#1581
WernerE(Samstag, 08 Juli 2023 00:00)
aus der aktuellen Webseite
19. Juli 2023 Termin zur mündlichen Verhandlung.
Und die Bearbeiter meiner Behördenakte haben "Redeverbot".
Ja nach der Anfrage beim LSG weshalb der eine Termin nicht öffentlich ist, deren Antwort
darin besteht:
... das Verfahren Bestandteil der verfassungsrechtlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit ist (Artikel 97 Grundgesetz).
Immer dann wenn etwas vertuscht werden soll, gilt auf einmal das Grundgesetz.
Würden sich die Herrschaften beim LSG und bei der BG an das Grundgesetz und an das
Sozialgesetz halten, würde Herr Neumann längst diese Seite geschlossen haben.
Da das nicht der Fall ist, muss Aufklärung vorangetrieben werden.
Ich denke ich mach mich auf, um den Verhandlungen beizuwohnen und das Schauspiel der "Nxzxs" wie so manch Mitschreiber oft zitiert, Live mitzuerleben.
Danach kann ich dann auf meiner Webseite berichten, wie der Sozialversicherten Betrug
in Bremen funktioniert!
WernerE - gibt es viele, jedoch mich in Mering nur einmal!
#1580
Mazi(Freitag, 07 Juli 2023 20:42)
Es immer das Gleiche, was zu beanstanden ist. Die Amtsträger sind zwar an Gesetz und Recht nach dem Grundgesetz gebunden, handeln aber nicht danach. DDer Staat stellt nicht sicher, dass die
Amtsträger nach dem Grundgesetz auch handeln. Letztlich ist davon auszugehen, dass der Staat die Existenz des Grundgesetzes nicht anerkennt.
Ich verweise auf folgende Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Scheuer-droht-Regressforderung-wegen-PKW-Maut-article24245493.html
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Folglich ist es nicht die Entscheidung von Amtsträgern, sondern deren Verpflichtung. Natürlich können die Amtsträger ihren Eid
brechen, sind in der Konsequenz aber seitens der staatsanwaltlich zur Rechenschaft zu ziehen, zu verurteilen und letztlich auch zu entsorgen.
Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft diese Anklagen nicht vorlegt, Richter folglich nicht nach dem Gesetz entscheiden dürfen, lässt darüber nachdenken, wie dieses "Loch", dieser Missbrauch des
Grundgesetzes zu schließen ist.
Bezüglich der persönlichen Haftung von Herrn Scheuer ist nicht nachvollziehbar, dass er trotz vorherigem gerichtlichen internationalen Entscheid vorsätzlich zu Gunsten der jetzt begünstigte
Unternehmen entschieden hat. M.E. ist nicht nur Herr Scheuer, sondern auch die entsendende Partei, die CSU, zum Schadenersatz verpflichtet. Dies zu entscheiden, ist nicht über "Verbindungen", sondern
nach dem Gesetz zu entscheiden. Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet die Amtsträger dazu
Da den begünstigten Unternehmen die Rechtslage bekannt war, durften sie nicht davon ausgehen, dass Herrn Scheuer die vorherigen internationalen Gerichtsentscheidungen nicht bekannt waren.Es muss den
entsendenden Parteien im Vorfeld klar und bewusst sein, dass sie für die entsandten Personen zur Haftung heran gezogen werden. Diese Haftung beschränkt sich nicht nur auf Herrn Scheuer, sondern auch
auf Herrn Scholz, Frau Baerbock, Herrn Habeck, Herrn Lindner u.a.. Der Nachweis, dass die betreffenden Personen über keine Fachkenntnisse verfügen, ist keine Entschuldigung dafür, dass sich
Regierungsparteien exkulptieren können und dürfen.
Diese Funktion ergibt sich m.E. aus dem Anspruch an die Demokratie.
Art. 20 Abs. 3 GG ist verbindlich um- und durchsetzen.
#1579
Mazi(Freitag, 07 Juli 2023 17:38)
Die Demokratie sei keine Formalie? Wenn also die Demokratie nicht zu einer Formakie verkommen darf, dann ist mit aller Härte das Grundgesetz um- und durchzusetzen.
Folgenden Artikel lege ich zu grunde:
https://www.n-tv.de/politik/politik_wieduwilts_woche/Das-Verdienst-der-CDU-Demokratie-ist-keine-Formalie-article24244344.html
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit noch nie ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, dann war die Demokratie schon immer eine Formalie. Der Staat hat nicht einmal kontrolliert, ob denn
seine Amtsträger ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben (vlg. Veröffentlichungen von Sorgatz, Jost und jüngst degens Richters des LG Frankfurt anlässlich der Verurteilung des
Oberstaatsanwalt Badle).
Auf die Anerkennung mildernde Umstände wegen des Pflichtversäumnisses des Staates zu kommen, wäre ich im Fall Badle nie gekommen. Richtig wäre gewesen dessen Dienstvorgesetzten ebenfalls zu
verurteilen. Es ist richtig, dass ein Richter diese angesprochenen Dienstvorgesetzte nicht verurteilen durfte. Es war die Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaft, ihre eigenen Amtsträger anzuklagen.
Bekanntlich funktioniert dies nicht. Deshalb warbdiebDemokratie schon immer eine Formalie. Es ist nur ein weiteres Beispiel angefügt worden.
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind Behörden und Gerichte verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Wie dies zu erfolgen hat, haben sich kluge Leute ausgelassen. Auf
diese Leute hat auch Herr Neumann Bezug genommen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben aber ohne diese Verwaltungsakte einzusehen, ihre Entscheidung zu Gunsten der Behörde getroffen. Dies ist sowohl dem Staat und erst recht den Richtern des
Bundesverfassungsgerichts bekannt.
Also festzustellen, dass die Demokratie keine Formalie sein, ist so nicht richtig. Richtig ist, dass die Demokratie noch nie nach dem Grundgesetz gearbeitet hat. Sie können daher auch feststellen,
dass Amtsträger noch nie nach dem Grundgesetz ihre Amtsausübung vorgenommen haben. Es ist zwar nachvollziehbar, dass Reichsbürger, die die Existenz des Grundgesetz bestreiten, dieses folgerichtig
nicht beachten können. Wenn die richterliche Entscheidung des OVG NIEDERSACHSEN alle Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht achten, "rauszuschmeißen" sind, zu Unrecht aus Steuermitteln bezahlt
werden, dann betrifftbetrifft diese Entscheidung nach Art. 20 Abs. 3 GG eine Vielzahl von Amstrügern. Folglich sind die Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dieser Gruppe
zugehörig.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit ist davon auszugehen, dass Richter dain ihrer Amtsausübung dem Grundgesetz noch nie gefolgt sind und ihre Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz getroffen
wurden und werden, ist nachvollziehbar, dass sie nie eine Amtsausübung nach ihrem Auftrag vorgenommen haben. Wenn also die Demokratie nicht zu einer Formalie verkommen darf, dann ist mit aller Härte
das Grundgesetz um- und durchzusetzen.
#1578
Mazi(Freitag, 07 Juli 2023 09:03)
Das sehe ich nicht anders. Es ist unmöglich, solche Personen als rechtsstaatlich und Vertreter Deutschlands international zu präsentieren!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung und die Sicht auf die Bundesrepublik Deutschland aus der Schweiz:
https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/karlsruhe-stoppt-heizungsgesetz-die-ampel-schadet-der-demokratie-ld.1746057
"Die «Ampel» hat das Parlament missachtet
Ein Desaster ist der Richterspruch aber auch für die deutsche Demokratie, denn er bescheinigt der «Ampel» nun schwarz auf weiss: Sie hat das Parlament missachtet. Die Anhörung von Sachverständigen
und die Diskussion zwischen den Abgeordneten dürfen aber nicht zur blossen Staffage geraten. Andernfalls wächst unter den Bürgern der Verdacht, dass die Demokratie ausgehöhlt wird und
erodiert."
Wenn die Amtsträger dem Grundgesetz nicht folgen, weshalb zählen die Bürger dafür. Ist die richterliche Entscheidung des OVG NIEDERSACHSEN nicht als modifiziertes Recht anzuwenden. Wenn die Hütte so
Lichterloh bereits brennt, weshalb wird keine Sondersitzung des Deutschen Bundestages angesetzt? Wenn die Bundesregierung ihrem Gesetzesvorschlag dem Bundestag Zeit bis nach der Sommerpause einräumt,
dann kann das Thema trotz objektiven Versäumnissen nicht so dringend sein.
Mit Sicherheit hat es Vorteile, einen Bundeskanzler zu haben, der von sich angibt, unter Vergesslichkeit zu leiden. Aber International findet diese Krankheit keine Anerkennung. Wenn Scholz das letzte
Aufgebot der SPD darstellt, ob die SPD dann noch zu den nächsten Wahlen antritt, ist also fraglich.
Es ist unmöglich, solche Personen als rechtsstaatlich und Vertreter Deutschlands international zu präsentieren!
#1577
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 18:56)
Ist es nicht lobenswert, dass die Ampel-Regierung die Entscheidung der Richter des Bundesverfassungsgerichts akzeptiert, keine Sondersitzung in der Sommerpause wünscht und aufgrund der Dringlichkeit
der bereits versäumten Termine auch nach der Sommerpause über genügend Zeit verfügt.
Ich beziehe mich auch diesen Beitrag der FAZ:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/heizungsgesetz-ampelkoalition-verzichtet-auf-sondersitzung-19014774.html
Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgericht den Abgeordneten des Deutschen Bundestages untersagten, am 07.07.2023 über das "Heizungsgesetz" im Deutschen Bundestag zu beschließen, hat die
Ampel-Regierung eingelenkt. Offensichtlich hat die Bundesregierung genügend Abgeordnete im Deutschen Bundestag, die auch ohne Gesetzesvorlage für das beabsichtigte Gesetz gestimmt hätten.
Offensichtlich hätten sie es auch abgenickt, wenn der Bundestag nicht informiert oder zu spät informiert worden wäre.
Man muss sich nur ausmalen, was diese Volksvertreter unter der Vertretung des deutschen Volkes verstehen und realisiert wissen wollen?
Man ist geneigt, der AFD weiterhin größten Erfolg zu wünschen.
Es mag sein, dass Habeck die Bedeutung und die tatsächliche Dringlichkeit des Heizungsenergiegesetzes auch jetzt nicht verstanden hat. Bereits im Vorfeld ist klar geworden, dass er als
Kinderbuchautor keinesfalls eine Idee hat, den Auftrag auch in die Tat um- und durchzusetzen.
Es besteht der Verdacht, dass diese Ampel-Regierung in allen Punkten überfordert ist und schleunigst zurückzutreten hat, bevor sie noch größeren Schaden verursacht hat. Auch die Vergangenheit hat
gezeigt, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe erfüllen, obwohl sie formell nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind. Bereits früher haben es die Parteien
nicht verstanden, das Grundgesetz in seiner Struktur zu realisieren. Sie haben es nicht einmal unternommen nachzukontrollieren, ob die Amtsträger denn ihre Amtsgeschäfte nach Gesetz und Recht
ausführen.
Muss da erst eine CDU-Abgeordneter erscheinen und die Richter des Bundesverfassungsgerichts anrufen, zu entscheiden, dass er seine Rechte nicht wahrnehmen kann. Schließlich ist festgestellt, dass
außer der Headline nichts an diesem Gesetz stimmt bzw. logisch zusammenpasst.
#1576
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 16:00)
Diese Meinung teile ich ausdrücklich nicht!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246241350/Gescheiterte-Pkw-Maut-Fuer-dieses-Millionen-Debakel-ist-ganz-allein-die-CSU-verantwortlich.html
Ich glaube darin mehr die eigene Schuldunfähigkeit von Amtsträgern zu erkennen, die vorsätzlich falsch handelten.
Um der strafrechtlichen Problematik zu folgen, können keine Firmen strafrechtlich belangt werden. Würden sie belangt, wäre ihr Firmenmantel wegzuschließen und zu bewachen. Sie stimmen mir gewiss zu,
dass es nicht denkbar wäre, dass ein "Firmenmantel" aus einer Strafanstalt ausbrechen könnte.
Daher ist Ermittlungsgegenstand immer eine natürliche Person, weil sie auch dem "Firmenmantel" leben einhauchen kann.
Folglich sind juristische Personen niemals Gegenstand strafrechtlich relevanter Tatsachen.
Gleichwohl haben juristische Personen für die von ihnen angerichtete Schäden einzustehen. Und da bin ich bei der Haftung der CSU und stimme mit dem Verfasser des Artikels überein. Aber erst nachdem
Herr Scheuer den Offenbarungseid geleistet hat und völlig mittellos da steht. Erst dann hat die CSU einzuspringen.
#1575
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 15:45)
Der Eindruck verdichtet sich, dass die Ämter mit Amtsträgern besetzt sind, die zur Amtsausübung völlig ungeeignet bzw. damit überfordert sind.
Dies gilt nicht nur für die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die sich zwar verkleiden, aber mit der Amtsaufgabe völlig überfordert sind. Das dies dem Staat bekannt ist, ist daran zu erkennen, dass
er nicht einmal kontrolliert, ob seine Amtsträger Gesetz und Recht überhaupt anwenden.
Ich lege mich fest:
Die eingesetzten Amtsträger sind mit ihrer Handlung nach Gesetz und Recht völlig überfordert.
Wenn dem so ist - und das ist nachweislich so -, dann ist es staatlich unverantwortlich ihnen die Ausübung von Staatsgewalt zu übertragen.
Sie können ganz bewusst auch den Bogen zum von der Ampel-Regierung beschlossenen "Heizungsgesetz" schlagen. Da ist es nicht anders. Es ist sogar davon auszugehen, dass sie mit der Weitergabe einer
Information überfordert sind (siehe Ahrtalkatastrophe). Die Behörden nehmen dabei sogar billigend den Tod von zahlreichen Menschen in Kauf. Auch der Vergleich mit den versammelten Amtsträgern
anlässlich der "Wannsee-Konferenz" ist möglich.
Einen Unterschied zu der Zeit, die wir hinter uns gelassen haben wollten, vermag ich nicht zu erkennen. So verwerflich der Siegeszug der AFD auch ist, ich erkenne keinen Unterschied zu den
etablierten Parteien von CDU/CSU, SPD, GRÜNEN, FDP oder gar der LINKE. Ich vermisse, dass die etablierten Parteien je das Grundgesetz anerkannten.
#1574
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 15:32)
Es ist nachvollziehbar, dass der Staat zum Schutz anderer für seine Mitarbeiter, Herrn Andreas Scheuer, einzustehen hat. Nicht nachvollziehbar ist, dass er erst nach dem vorausgegangenen
Gerichtsentscheid zu Gunsten der jetzigen Anspruchberechtigten entschieden hat.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.sueddeutsche.de/meinung/andreas-scheuer-pkw-maut-csu-debakel-kommentar-1.6003027?reduced=true
Fraglich ist, ob die CSU in dieses Amt geschickt hat oder er dieses Amt aus freien Stücken übernommen hat. Zu erkennen ist dies daran, ob die CSU an seinen Zahlungen vorher und später
partizipiert.
In jedem Fall steht die Nachforderung im Raum. Die Frage ist folglich gegen die CSU oder gegen Herrn Scheuer persönlich.
#1573
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 12:16)
Bedauerlich!
Ich beziehe mich nochmals auf diesen Beitrag:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/geklagt-hatte-ein-cdu-politiker-peinlicher-afd-jubel-ueber-heiz-klatsche-84585688.bild.html
Ich sehe es als bedauerlich an, dass ausgerechnet ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der CDU noch zum angehörig, Richter des Bundesverfassungsgerichts bemühen muss, festzustellen, dass das
seitens der Ampel-Regierung das in den Deutschen Bundestag eingebrachte "Heizungsgesetz" die erforderliche Beratungszeit überstrapazierte.
Wie wollen die etablierten Parteien der AFD noch Verfassungsfeindlichkeit vorhalten wollen, wenn sie ihrerseits den Geist das Grundgesetzes nicht achten? Die etablierten Parteien sind es, die
richterliche Entscheidungen gegen das Grundgesetz dulden bzw. hoffähig gemacht haben.
Einer Frau Pechstein die freie Meinungsäußerung in ihrer Dienstuniform untersagen zu müssen, aber anderen Amtsträgern/Richter ihre Amtsausübung in Dienstuniform gegen das Gesetz zu dulden, ist m.E.
keine kaum mehr zu toppende Ungleichbehandlung.
Ich stelle nochmals heraus, dass Frau Pechstein lediglich ihre Meinung zum Ausdruck brachte, andererseits der Richter der Judikative aber aktiv in die Beziehung des Staates gegen die Bürger
eingreifen. Um wieviel wichtiger sind solche Erscheinungen?
Gewiss hat Frau Pechstein überzogen. Aber gemessen daran, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
zugrunde legen und dann noch verteidigen, dass sie als neutrale Personen entscheiden würden, schlägt dem Fass den Boden völlig heraus.
...
M.E. ist dies, wie die Eingangs dargestellten Vorgänge der Bundesregierung und den vorgenannten Fälle, auf den mangelnden Respekt vor dem Grundgesetz zurückzuführen.
Ich denke, dass das auch Ihnen die Parallelen zu den Missbrauchsfällen, der Ahrtalkatastrohe mit ihren seitens der Landesregierung hingenommenen Todesfällen, den Cum Ex-Geschäften, etc. bekannt sind
und auch Ihnen deren Gleichförmigkeit auffallen.
Wir sollten uns bewusst sein, dass die "Wannsee-Konferenz" der Nazis auf abstraktem Niveau auch heute noch stattfindet.
#1572
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 11:53)
Mit einer Achtung der Demokratie hat dies wahrlich nichts zu tun.
Auf foldenden Betrag beziehe ich mich, der inhaltlich auch in anderen Medien nachzulesen ist:
https://www.tagesspiegel.de/meinung/karlsruhe-stoppt-das-heizungsgesetz-eine-ohrfeige-um-die-die-ampel-gebettelt-hat-10101127.html
Es ist davon auszugehen, dass die Ampel-Regierung die letzten Reserven der Redlichkeit offengelegt haben und nichts mehr sachlich zufügen können. Es ist an der Zeit, dass die Akteure geschlossen
zurücktreten, ihre Gehaltszahlungen und Pensionserwartungen wegen Korruptionszahlungen zurückweisen.
Allein die Verwandtenverträge der GRÜNEN hatten das Fass schon zum Überlaufen gebracht. Bei etwas Seriosität war schon damals der Rücktritt (über-)fällig.
#1571
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 11:43)
Die BILD-Zeitung hat sich den Fall herausgepickt und leitet daraus ab, dass dies sehr zur Freunde der AFD sei. Das ist zwar nachvollziehbar, bringt aber zum Ausdruck, dass die Regierung sich in der
Anwendung des Grundgesetzes und seinem Geist nicht auskennt.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/geklagt-hatte-ein-cdu-politiker-peinlicher-afd-jubel-ueber-heiz-klatsche-84585688.bild.html
Unerhört, welche "Stümper" von uns als Regierende bezahlt werden und uns vertreten wollen. Der Spruch, dass der Bundeskanzler sich nicht mehr erinnern kann, mag zwar nachvollziehbar sein, aber die
Tatsache, dass ausgerechnet ein solcher Vertreter auch noch zum Bundeskanzler gemacht wurde, macht nachdenklich.
Wenn ein Kinderbuchautor auch noch zum Bundeswirtschaftsminister ernannt wird und dokumentiert, dass er von der Sache nichts versteht, dann ist das Maß übervoll. Wo gibt es es denn so etwas, dass ein
Bundeswirtschaftsminister etwas vorlegt, die Finanzierung des Heizungsgesetzes auf die Mieter umlegt und im Anschluss der Finanzierung diese Rücknahme der Zahlungen vergisst?
War es notwendig, dass erst der Expertenrat in der Anhörung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages darauf aufmerksam machen musste?
So geht es bestimmt nicht.
#1570
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 11:01)
Ich bin sprachlos wie die Exekutive mit der Legislative umgeht!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung: https://www.sueddeutsche.de/meinung/heizungsgesetz-gebaeudeenergiegesetz-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.6001717?reduced=true
Es sieht beispiellos aus, wie die Exekutive mit der Legislative umgeht oder welche Bedeutung die Exekutive der Legislative beimisst.
Ich reihe dies ein mit der Diskussion zur Uniform von Frau Pechstein bei unbestrittener freier Meinungsäußerung dieser Frau und der Uniform der Richter (Robe) in Ausführung ihres Amtes, wobei
nachgewiesen ist, dass sie keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
M.E. ist das respekt- und beispiellos, was Exekutive und Teile der Judikative hier veranstalten. Dass deren Handeln nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes ist, stelle ich nicht einmal in Frage. Es
ist auch nicht davon auszugehen, dass hier Einzelfälle zu beurteilen sind, "Nein" das hat scheinbar systematischen Ursprung.
#1569
Mazi(Donnerstag, 06 Juli 2023 08:51)
Das Erscheinen von Frau Pechstein in Polizeiuniform kann man zumindest als äußerst fragwürdig werten!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Disziplinarverfahren-gegen-Pechstein-laeuft-article24240202.html
Wenn Amtsträger in ihrer Amtsuniform, Robe, erscheinen, nicht einmal nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen und der Staat es unterlässt nachzuprüfen, ob sie denn nach dem Gesetz handeln, dann
scheint es sich bei Pechstein, ein Kavaliersdelikt zu handeln. Nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sind die Amtsträger, Richter, die zwar nach Art. 20 Abs. 3 GG an dieses gebunden sind,
sich dieser staatlichen Ordnung nicht unterwerfen, ebenfalls rechtsstaatlich zu unterwerfen.
Wie Frau Pechstein selbst angibt, hat sie lediglich ihre Meinung mitgeteilt und damit in keinster Weise in Rechte Dritter eingegriffen.
Wenn dadurch das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt wird, dann ist es einerseits Ausdruck dessen, wie der amtierende Staat mit dem Grundgesetz umgeht und andererseits Ausdruck
dessen, dass er dem Grundrecht des Bürgers keine Bedeutung beimisst - ihm letztlich belanglos erscheint.
Wenn also seine Richter in Arbeitsuniform regelmässig erscheinen und der Staat seinerseits nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger Gesetz und Recht (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG) befolgen,
dann ist er nicht bereit den Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG vor diesen Amtsträgern zu schützen. Daher ist fraglicleh und zu folgern, dass der Staat seine Amtsträger nicht derart organisiert hat, dass
die Judikative als Staatsgewalt erst gar nicht auftritt.
Wenn es diese dritte Staatsgewalt nach dem Grundgesetz nicht gibt, dann ist auch anzunehmen, dass die Exekutive die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht achtet. Es ist daher davon auszugehen,
dass es Exekutive und Judikative vollkommen gleichgültig ist, wie die Rechte der Bürger, des Volkes, in Form der Parlamente geachtet werden.
Beispielhaft ist die Vorlage des sogenannten "Heizungsgesetzes" seitens der GRÜNEN bzw. der Ampel-Regierung als Vertreter des Volkes (mit einer starken Beteiligung von ca. 20 % der Wahlberechtigten)
agiert. Bemerkenswert ist, dass 80 % der Wahlberechtigten seitens der Ampelregierung nicht vertreten werden. Diese Handlungsweise macht bekannt und offensichtlich (wie 20 % 80 % demokratisch
beherrschen) wie die etablierten Parteien zum Volk stehen.
Die AFD hat aufgrund ihrer Vergangenheit nicht die beste Ausgangslage, aber rechtsstaatlich unterscheiden (von den etablierten Parteien) tun sie sich m.E. nicht.
#1568
Mazi(Mittwoch, 05 Juli 2023 22:43)
Zunächst ist die Abstimmung des Heizungsenergiegesetz am kommenden Freitag zunächst einmal verhindert!
Hier die Meldung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246242784/Eilantrag-gegen-Heizungsgesetz-Bundesverfassungsgericht-stoppt-Verabschiedung-des-Gebaeudeenergiegesetzes.html
Die Probleme sind damit aber keineswegs ausgeräumt!
#1567
Mazi(Mittwoch, 05 Juli 2023 21:13)
Die Zweifel, dass wir nicht wahrheitsgetreu informiert werden erkennen Sie daran, dass nachfolgender Beitrag veröffentlicht, dass wir nach wie vor einen Großteil des Gas aus russischen Quellen
erhalten. Es ist daher davon auszugehen, dass wir seitens der GRÜNEN auch in anderen Themen ebenso angeschmiert werden.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/wirtschaft/energie/plus246239960/Immer-noch-LNG-aus-Russland-Europas-grosse-Sanktionsluecke.html
Sie erkennen dies auch daran, dass die Ampel-Regierung sich geeinigt hat und das Heizungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Wohnungseigentümer die
Kosten für diese Neuinvestitionen aus der Heizungsumstellung auf die Mieter umlegen können. Dass diese Umlage nach Erstattung der anfallenden Heizungsumstellungskosten wieder entfallen, ist in dem
Gesetz nicht vorgesehen.
Ich verweise auf diese Beiträge:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a25_klimaschutz_und_energie/anhoerungen/953186-953186
https://www.rnd.de/politik/heizungsgesetz-im-bundestag-besser-aber-noch-nicht-gut-JKUBCXNWMVBZRIN6J63TQIQIAU.html
https://www.n-tv.de/politik/Experten-Auch-neues-Heizungsgesetz-voller-Kostenfallen-article24233638.html
https://www.morgenpost.de/politik/article238854491/heizungsgesetz-anhoerung-habeck-gebaeudeenergiegesetz-bundestag-geg.html
https://www.nzz.ch/international/experten-warnen-robert-habecks-heizungsgesetz-koennte-mieten-explodieren-lassen-ld.1744111
https://www.focus.de/finanzen/news/gastbeitrag-von-gabor-steingart-experten-rechnen-ab-die-sieben-zentralen-vorwuerfe-gegen-das-heizungsgesetz_id_198252133.html
(„Ärgerlich ist, dass die Umlage nach wie vor dauerhaft ist, selbst wenn sich die neue Heizung längst amortisiert hat.“)
Daraus wird erkennbar, dass den Abgeordneten des Deutschen Bundestages deren Zustimmung unterstellt, aber tatsächlich deren Handeln gegen das Grundgesetz abverlangt wird.
Zweifellos ist es Aufgabe der unterlegenen Abgeordneten das Bundesverfassungsgericht um Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu bitten, bzw. deren Neutralität unter Beweis zu
stellen.
Es ist nicht zumutbar, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit, gegen das Grundgesetz handeln und die Judikative weiterhin als dritte Staatsgewalt im Lande auftreten darf.
Wenn Sie es so wollen, dann ist anzweifeln, dass die Judikative nach dem Grundgesetz eine Staatsgewalt darstellen kann. Ebenso ist anhand obigem Vorgehen anzuzweifeln, dass die Exekutive und
letztlich auch die Legislative Staatsgewalten nach dem Grundgesetz darstellen können.
Nicht die Institutionen sind anzuzweifeln, sondern deren Besetzung mit Amtsträgern. Der Einfluss der NS-Juristen ist weiterhin ungeahnt sehr hoch.
Wenn alle Gewalt vom Volke ausgeht, dann ist das Volk an dessen Verantwortung zu erinnern und daran zu messen.
#1566
Mazi(Mittwoch, 05 Juli 2023 20:26)
?
Ich bin sprachlos, dass dies in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/strompreise-wie-verbraucher-am-wochenende-geld-verdienen-konnten/29236070.html
Wir alle wissen, dass der Grundversorger uns Bürgern über 40 Cent/kWh abknöpft.
Nun macht dieser Artikel bekannt, dass gewisse Institutionen Strom verbrauchen und dafür sogar Geld erhalten.
Wer der Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat einer derartigen Regelung zugestimmt und weshalb soll eine solche Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar sein?
Eine namentliche Nennung der Abgeordneten sollte ebenso auf der gleichen Grundlage möglich sein wie deren Eingang von Korruptionszahlungen.
#1565
WernerE(Mittwoch, 05 Juli 2023 20:06)
Bund muss 243 Millionen Euro Schadensersatz wegen Pkw-Maut zahlen
Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU, scheiterte am EU-Recht – und wird nun teuer für die Steuerzahler. Denn: Das Verkehrsministerium und die Betreiberfirmen haben sich nach
SPIEGEL-Informationen auf einen Vergleich geeinigt.
Ich verweise auf die Veröffentlichung
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/gescheiterte-infrastrukturabgabe-bund-muss-243-millionen-euro-schadenersatz-wegen-pkw-maut-zahlen-a-11cff3cf-3bb3-4734-9f5a-4677d41c7185
Der Andi Scheuer sitzt nach wie vor im Bundestag für die Bayrische Partei CSU bekommt demnächst auch noch Inflationsausgleich in Höhe von 3.000.- Euro und wir Steuerzahler schauen "dumm" aus der
Wäsche.
Anzeige gegen den Herrn nützt nichts!
#1564
Mazi(Mittwoch, 05 Juli 2023 19:14)
Erstaunlich, dass die Ampel-Regierung (SPD, GRÜNE und FDP) gemeinsam das Heizungsgesetz beschlossen und vorgelegt haben, ist doch von Ihnen gemeinsam den Wohnungseigentümern gestattet die Kosten der
neuen Heizungsregelung umzulegen oder nach deren Finanzierung nicht wieder zurückzuführen.
Auf folgende Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.merkur.de/wirtschaft/heizungsgesetz-bei-experten-anhoerung-diese-maengel-werden-bleiben-geg-energie-92381089.html
Es muss doch jedem Abgeordneten des Deutschen Bundestages klar sein, dass eine derartige Regelung vor dem Grundgesetz keinen Bestand hat.
Nachdem bereits festgestellt ist, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nichts dagegen haben, dass Richter, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, nichts dagegen haben, dass die
richterlichen Entscheidungen dem Grundgesetz nicht folgen, ist die Gefahr auch in dieser Auseinandersetzung mehr als gefährdet.
Wenn den Richtern seitens des Grundgesetzes die Legitimation nach dessen Regeln erteilt wird, sie diese Weisung des Grundgesetzes jedoch nicht beachten, dann ist die Rechtsstaatlichkeit in der
Bundesrepublik Deutschland mehr als anzuzweifeln.
Bekannt ist, dass die weitgehend größte Zahl der Richter gegen das Grundgesetz ihre Entscheidung treffen und dennoch monatlich bezahlt werden, dann ist nachvollziehbar, dass ordnungsgemäß tätige
Richter unterbezahlt werden.
Stellt man jedoch heraus, dass alle Amtsträger, also auch Minister, Bundeskanzler und Bundespräsident, mit 3.000 Euro-Inflationsausgleich erfahren, während wirklich Arme unserer Gesellschaft leer
ausgehen, dann ist die Verwerfung eklatant erkennbar. Unter diesem Gesichtspunkt ist es auch durchaus nachvollziehbar, dass das Bundesaußenministerium so hohe Bewirtungskosten hat. Schließlich müssen
sich die Armen der Gesellschaft wenigstens bei ihm sich einmal sattessen dürfen.
Wenn Sie entgegnen, dass diese Armen erst gar keinen Zugang zum Bundesaußenministerium erhalten, dann stimmt etwas im System nicht.
#1563
Mazi(Mittwoch, 05 Juli 2023 13:55)
Bei den GRÜNEN ist nur kein Sachverstand zu finden, sondern ebenfalls auch keine sparsame Haushaltsführung angesagt!
Ich verweise auf diesen Veröffentlichung:
https://www.focus.de/finanzen/steuerzahlerbund-ruegt-bewirtungskosten-15-7-millionen-euro-fuer-sekt-und-haeppchen-baerbock-ministerium-ist-in-der-kritik_id_198179980.html
In wie weit lässt sich das Volk dies noch bieten?
#1562
Mazi(Dienstag, 04 Juli 2023 23:50)
Wenn nach Art. 20 Abs. 3 GG Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind und Schöffen wie Berufsrichter zu behandeln sind, Schöffen an dieser "Verständigung" aber nicht beteiligt waren/sind und Art.
6 Abs. 1 EMRK die öffentliche Gerichtsverhandlung vorschreibt, dann hat der Berufsrichter aber nicht nach Gesetz und Recht gehandelt hat. Demzufolge wurde keine Gerichtsentscheidung nach dem Gesetz
getroffen.
Wenn es ein Grundgesetz gibt, dort in Art. 20 Abs. 2 GG die Judikative zu den Staatsgewalten zählt, aber nicht nach dem Grundgesetz handelt, dann ist anzuzweifeln, dass sie als Staatsgewalt fungieren
kann und darf.
Ich gehe davon aus, dass die NS-Juristen hier etwas "ausgekaspert" haben. Es ist davon auszugehen, dass die an dieser Verständigung beteiligten Juristen (Berufsrichter, Staatsanwaltschaft und
Verteidiger) auf eine Ideologie der NS-Juristen und nicht auf ein demokratisches Grundverständnis zurückgegriffen haben.
Mit Herrn Stadler vertrete ich die Auffassung, dass keine richterliche Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde. Die Justizminister der Länder sind in Ausübung ihres Amtes aufgefordert, das
Grundgesetz um- und durchzusetzen.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages und Zustimmung des Bundesrates ist die Bundesrepublik Deutschland den Menschenrechten beigetreten. Die Ministerpräsidenten der Länder sind als Vertreter
der Bundesländer dazu verpflichtet, dass Gesetz und Recht eingehalten werden. Dieser Amtsaufgabe sind sie ausgeübt. Da die Entscheidung der Judikative/des Gerichts dem Gesetz nicht folgt, ist auch
nicht davon auszugehen, dass das Verfahren beendet sein könnte.
Ich verweise auf diesen Beitrag:
https://www.wiwo.de/unternehmen/auto/dieselabgasskandal-ex-audi-chef-stadler-legt-revision-ein/29237724.html
#1561
Mazi(Dienstag, 04 Juli 2023 22:38)
Der Vorgang zeigt, dass Olaf Scholz i.S. Cum Ex Dreck am stecken hat und von ca. 20 % der Bevölkerung geschützt wird (19 % SPD-, 14 % GRÜNEN- und 6 % FDP-Anteil bei ca. 50 % Wähleranteil). Wenn 20 %
der Wähler in der Lage sind, einen Bundeskanzler zu schützen, dann bin ich als Vertreter der Demokratie eher auf der Seite der äquivalenten 80 %.
M.E. ist dieses Verständnis eher den Machenschaften, der Strategie der NS-Juristen zuzuschreiben.
Ungeachtet dieses Falls verweise ich auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die vorgeben eine Amtstätigkeit auszuüben, aber tatsächlich ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz
durchführen.
Unabhängig davon, ob die Entscheidung der Richter nachvollziehbar sein könnte, ist festzuhalten, dass die Richter, Amtsträger, keine Entscheidung, keine Amtsentscheidung, getroffen haben, die ihnen
eine grundgesetzliche Legitimation erlauben könnte. Wenn Amtsträger bei ihrer Verwaltungsentscheudung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gebunden sind, dann ist nicht davon auszugehen, dass eine
Verwaltungs-/Gerichtsentscheidung gegen das Gesetz getroffen sein könnte.
M.E. geht es darum, das Grundgesetz nach seinen Vorgaben und nicht nach den Nazi-Methoden zu realisieren.
Auf folgenden Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Ampel-blockiert-U-Ausschuss-zu-Warburg-Skandal-article24237497.html
#1560
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 22:20)
Unglaublich!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.derwesten.de/politik/rente-pension-erhoehung-experte-z-id300476974.html
Wenn man unterstellt, dass die Amtsträger ohnehin nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsausübung wahrnehmen (vgl. Sorgatz, Jost und Richter des LG Frankfurt am Main am 12.05.2023) und man weiß, dass
der Staat nicht nachprüft, ob denn seine Amtsträger ihrer Treuepflicht nachkommen, dann darf man diese Meldung getrost anzweifeln.
Wenn sich aber herausstellt, dass die obige Argumentation wahr ist (und das ist dies anhand meiner persönlichen Erfahrungen bestätigt), dann liegt nahe, dass hier der Staat seine Amtsträger mit
Schweigegeld "zu knallt". Weshalb macht er dies?
Es ist davon auszugehen, dass die Schweigegeldzahlungen Korruptionszahlungen des Staates zu Lasten der Steuereinnahmen darstellt.
Ich stelle mir vor, dass der Staat dafür einen Grund haben muss. Wenn man weiß, dass zahlreiche Nazi-Größen sich in den Behörden verlustiert haben, dann ist m.E. hier der Hintergrund zu suchen und
möglicherweise auch zu finden.
Gewiss ist dies analog der Pensionszahlungen der ehemaligen "Friedens-Richter" der Nazis, zugesprochen von ihren Richter-Kollegen in der jungen Bundesrepublik Deutschland, zu sehen. Mit Recht und
Rechtstaatlichkeit hat dies m.E. gewiss nichts zu tun.
Das Nazitum ist aus der Judikative - wie auch bei allen Amtsträgern - zu ächten und zu verbannen. Die Korruptionsgelder sind nach dem Geldwäschegesetz einschließlich der Anschaffungen aus diesen
Geldern einzuziehen und Rückzahlung zu verlangen.
Diese Bereinigung ist dringend und unverzüglich vorzunehmen!
#1559
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 19:52)
Jetzt ist klar. Der Bundeswirtschaftsminister veralbert das Volk. Darauf steht nur der Rauswurf. Ich gebe zu bedenken, dass dieser Rauswurf bereits überfällig ist.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/analyse-zum-gebaeudeenergiegesetz-experten-anhoerung-entbloesst-habecks-heizungsgesetz-als-unfertiges-stueckwerk_id_198084969.html
Wenn es seitens des Volks nach dem Grundgesetz ein Anspruchsdenken gibt, dann ist festzustellen: „Unserer Demokratie unwürdig“.
weiter möchte ich mich nicht äußern. Mehr ist in der Tat auch nicht von einem Kinderbuchautor zu erwarten.
#1558
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 17:58)
Sinnvoll ist dies auch nach Meinung von T-Online gewiss nicht-
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/wirtschaft/id_100201434/heizungsgesetz-wasser-auf-die-muehlen-der-afd.html
M.E. wird Murks dadurch nicht besser, indem weiterer zeitlicher Druck auf das Parlament, das Volk, ausgeübt.
#1557
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 17:07)
Vielleicht wäre es seitens der Amel-Regierung ein praktikabler Ansatz, zuerst zu überlegen und dann zu handeln.
Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/klimaausschuss-im-liveticker-%C3%B6konom-sagt-gesetz-ist-%C3%BCberfl%C3%BCssig-weil-es-%C3%B6kologisch-ineffektiv-ist/ar-AA1dmEqD?ocid=msedgntp&cvid=59b500e9643044da8767a47c67aafe35&ei=33
Im Klartext heißt das ("Im Bestand greift die Regel erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sie soll bis spätestens 2028 erarbeitet werden. Dann können Hauseigentümer entscheiden, welche
Heiztechnik die beste für sie ist."), dass bei der gegebenen Schnelligkeit der Behörden, diese Vorschrift gegenüber den Behörden nie gültig wird.
Ferner heißt es: "Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Anlagen eingebaut, aufgestellt und
betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen."
Da die Erdgasversorgung zentralisiert ist, in den Händen der Kommunalen-Netzbetreiber liegt, während der Gasbrenner im Haus des Endverbrauchers ausgetauscht werden müsste, widersprich sich dieses
Gesetz automatisch.
Es ist daher davon auszugehen, dass das Heizungsgesetz ein riesiger Flop wird.
Also wird seitens der Ampel-Regierung von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages erwartet, dass sie sich Auftrags der Ampel-Regierung zum Deppen machen lassen. Bei allem Respekt vor den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das geht nicht.
Wir haben bereits Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen - und jetzt das auch noch. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies wirklich nichts
gemeinsam.
Es darf doch von Bundesministern erwartet werden, dass sie mehr mitbringen als Erfahrungen als Kinderbuchautor zu sein.
#1556
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 16:26)
Gestern standen wir am Abgrund! Heute sind wir einen Schritt weiter.
Wo soll das noch hinführen?
Keine Judikative nach dem Grundgesetz. Keine Regierung, die uns vertreten kann. Es hat den Eindruck, dass nur noch Anfänger an der Macht sind.
Was ist das Grundgesetz noch wert, wenn sich niemand daran hält. Die Reichsbürger, die jetzt verurteilt werden, haben mit diesem Zirkus gewiss nichts zu tun.
Meine Rede von dem Gleichbehandlungsgrundsatz hat nichts damit zu tun, dass ich das Ansinnen der Reichsbürger dulde, aber ich verlange die Gleichbehandlung.
Es darf nicht als rechtstaatlich verstanden werden, dass die die darüber reden schlimmer bestraft werden, als die nicht einmal darüber redeten, sondern gleich zu Tat schritten.
Wenn das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dann darf nicht verkannt werden, dass es noch viel wichtiger ist, dass auch nach dem Gesetz
gehandelt wird.
Wenn dies nicht erfolgt - und das ist in der Tat so -, dann finanziert der Staat aus Steuermitteln, die er bei dem kleinen Mann unter Strafandrohung eintreibt, die Korruption aus diesen
Steuereinnahmen. Dieses Gebaren verstehe ich nicht unter einer Rechtstaatlichkeit.
#1555
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 15:40)
"Haben fertig!", sagte eine Trainerlegende damals.
Ich verweise auf folgende Veröffentlichung:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/hohe-belastung-steuer-standort-deutschland-nicht-mehr-konkurrenzfaehig-sagt-jetzt-auch-die-regierung/29235842.html
Jetz hat auch die Bundesregierung eingestanden, was sie angerichtet hat. Es mag sich wohl keiner der Akteure auf die Schulterklopfen und bemerken, dass er zum Wohl des deutschen Volkes gemäß seinem
Amtseid gehandelt habe.
Der Rücktritt der Ampel-Regierung ist angesagt.
Die Wähler haben es der Bundesregierung bereits bekannt gemacht. Eine Wahlbeteiligung unter 50 % bei der dann ermittelten Regierungsmehrheit von ca. 40 % kumulierten aller Regierungsparteien (SPD,
GRÜNE und FDP) heißt dies, dass die SPD etwa 20 %, die GRÜNEN ca. 14 % und die FDP 6 % bei einer Wahlbeteiligung von 50 %) nur seitens der Wähler mit netto 10 %, 7 % und 3 % als Regierung noch
angesehen wird.
Wenn jetzt bekannt wird, dass selbst die Ampelregierung die Wähler in ihrer Einschätzung bestätigt, dann ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Sie ist unfähig das Volk zu vertreten und daher abzuberufen.
#1554
Mazi(Montag, 03 Juli 2023 09:28)
Rechtsstaatlichkeit ist per Gesetz anders definiert.
Ich verweise auf diesen Beitrag, von dem sich die Justiz nicht distanzieren kann. Die gesetzliche Regelung untersagt diese Praxis. Es ist daher davon auszugehen, dass das Grundgesetz diese Grunclage
nicht darstellt.
Ich verweise auf das Gesetz.
Art. 6 Abs. 1 EMRK:
Recht auf ein faires Verfahren
(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an das Gesetz gebunden.
Zweifelsohne sind Schöffen von dieser Verständigung der Berufsrichter ausgeschlossen.
Seitens der Justiz wird die Existenz des Grundgesetzes also bestritten. Das soll nach deren Empfinden rechtsstaatlich sein?
Es ist vielmehr die Dokumentation dessen, dass die heutige Judikative nicht als dritte Gewalt nach Art. 20 Abs. 2 GG anzusehen ist.
Kommen wir zurück auf die Tätigkeit der Schöffel. Nachweislich dieses Beitrags entscheiden Schöffen ohne den Sachverhalt tatsächlich zu kennen in der betreffenden Strafsache. Weder haben sie
Akteneinsicht, noch ist davon auszugehen, dass sie an den Verhandlungen teilgenommen haben.
#1553
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023 15:04)
Die große Frage ist, ob die Ampel-Regierung überhaupt noch das Volk erreicht? Folgt man den Meinungsumfragen und der Wahlbeteiligung so ist nachvollziehbar, dass die Ampel-Regierung weniger als 50 %
der Wahlbürger vertritt.
Laut den Umfragen vertreten sie als 3. bis 5. größte Parteien das Volk. Dass sie das Volk vertreten, ist danach ausgeschlossen. Und auf Erfahrungen greifel sie auch nicht zurück.
Bezogen auf die Vertreter der GRÜNEN ist anzunehmen, dass sie nur mit heißer Luft handeln und sie statt mit Verstand, mit Gesetzen ihre Minderheitsmeinung durchsetzen wollen.
So verstehen sie also Demokratie in ihrem Sinn! Es ist der Staatsapparat, der diese Ampel-Regierung zu beenden hat. Er ist an Gesetz und Recht, das Grundgesetz, gebunden.
#1552
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023 11:05)
Es ist die Frage, ob diese Leute überhaupt die Fähigkeit haben, uns zu schützen?
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_100201042/sonntagstrend-umfrage-spd-verliert-erneut-waehlerstimmen-gruene-legen-zu.html
Da gibt es einen Olaf Scholz, der in der Sache der CUM EX-Geschäfte seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt hat.
Da gibt es einen Kinderbuchautor Habeck, der nicht weiß, ob seine Theorie in der Praxis umsetzbar ist, aber ein Gesetz von dem Deutschen Bundestag beschlossen haben will.
Da gibt es eine Bundesaußenministerin Baerbock, dem das Ausland bescheinigt über keine Erfahrungen/Ahnung zu verfügen.
Da gibt es einen Bundesfinanzminister Lindner, der dokumentiert, dass ihn Versprechen nicht interessieren (vgl. dessen Austritt aus der Kirche und Eheversprechen vor einem Pfarrer der Kirche).
Auf solche Leute bauen wir unser Rechtssystem auf und von solchen Leuten erwarten wir eine Kontrolle der Staatsfinanzen? Es ist eher davon auszugehen, dass wir zu eine Einladung mafiöser Strukturen
quasi eingeladen haben.
#1551
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023 10:51)
Von dritter Seite wird damit bestätigt, dass mafiöse Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland nicht unterbunden werden.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.berliner-zeitung.de/news/krankenkasse-big-pharma-macht-obszoene-gewinne-auf-kosten-des-gesundheitssystems-li.365070
Mangels einer sinnvolle Kontrolle werden die Sozialsystem in der Bundesrepublik Deutschland ausgeraubt.
#1550
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023)
Völlig falsche Schlussfolgerung!
Ich verweise auf foilgende Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246172836/bpb-Chef-Thomas-Krueger-ueber-AfD-Waehler-wollen-diese-Partei.html
Bevor die Zustimmung der Wähler zur AFD zu folgern ist, ist die Frage zu klären, ob zwischen der AFD und den etablierten Parteien eine Differenz seitens der Wähler zu erkennen ist?
M.E. NEIN.
Einen Rückschluss darauf, dass die Wähler die AFD wollen, ist m.E. unzulässig.
M.E. unterstreicht diese Interpretation, dass die Nazis auch heute nicht aus unseren Behörden verschwunden sind. Andererseits ist bereits eine frühere Frage aufzuwerfen, ob Steuergelder dazu verwandt
werden dürfen, die Nazi-Strukturen zu finanzieren?
#1549
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023 10:01)
Ich fasse zusammen:
Nur Schrott, was uns die Justiz als Umsetzung unseres Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG uns Bürgern anbietet.
#1548
Mazi(Sonntag, 02 Juli 2023 09:59)
Letztlich geht es darum, eine Justiz zu schaffen, deren Entscheidungen auf den Regeln des Rechtsstaates, des Grundgesetzes, basiert.
Ich verweise auf folgende Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/badewannenmordfall-fehlurteile-vermeiden-genditzki-mollath-arnold-forschung-justiz/
Es geht nicht um die Frage, ob man nicht selbst wie die Richter entscheiden würde, sondern darum, die Amtsausübung der Richter mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen.
Wenn die Amtsausübung der Richter dem Grundgesetz nicht folgt, dann darf nicht unterstellt werden, dass die Amtsausübung der Richter dem Gesetz folgen würde. Damit ist der Grundstein gelegt, dass
alle Amtshandlungen der Richter keine Verwaltungs- bzw. Gerichtsentscheidungen nach dem Gesetz darstellen können.
Die Frage, die es zu klären gilt, ist die, ob eine Überlegung oder eine Handlung eher zu bestrafen ist. Es ist nachgewiesen, dass Richter nicht nach dem Gesetz, dem Grundgesetz, entscheiden. Die
Urteile gegen die Reichsbürger heben dagegen auf Fiktionen ab, die seitens der Richter als strafwürdig angesehen werden.
M.E. ist unbestritten, das die Nazi-Methodik in der Justiz immer noch angewandt wird und seitens des Staates nicht überprüft wurde. Sie ist stattdessen zu hinterfragen. Wenn die Alliierten seinerzeit
ihr Scheitern eingestanden haben und die Praxis dies nicht änderte, dann ist heute davon auszugehen, dass die Nazi-Methoden auch heute noch praktiziert werden.
Es ist also nicht das Rechtssystem zu hinterfragen, sondern auf das Grundgesetz endlich umzustellen. In diesem Zusammenhang werfe ich auch die Frage auf, ob Steuergelder unseres Staates dafür
eingesetzt werden dürfen, das System der Nazis zu finanzieren und fortzuführen? M.E. eindeutig "NEIN".
Mit dieser Frage ist auch zu verbinden, dass die Justiz ihre Aufgabe nach Art. 20 Abs. 2 GG (aufgrund der fehlenden Amtsführung nach dem Gesetz) nicht wahrnimmt. Wenn die Justiz ihre Amtsführung
nicht nach dem Gesetz urteilt, dann ergibt sich daraus auch die Frage, ob sie verbindlich nach dem Gesetz urteilen darf. Schließlich mangelt es ihr an der Rechtsgrundlage, folgt sie doch nicht dem
Gesetz.
Art. 20 Abs. 3 GG ist nicht nachzuschärfen, sondern dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorgabe verbindlich umgesetzt wird. Die bisherigen Dienstvorgesetzten sind mangels Amtsausübung auszutauschen,
anzuklagen, zu verurteilen und aus der Amtsausübung nach den Urteilen gegen die Gruppe der Reichsbürger zu entsorgen.
Es ist nachgewiesen, dass auch die Gerichte ihre Akten nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip führen. Es ist mehrfach nachgewiesen, dass eingehende Dokumente in der
Gerichtsakte nicht archiviert wurden und die geführten Akten sogar nachträglich verändert wurden. Die Aktenführung ist daher zu beanstanden. Das Strafgesetzbung (Verwahrungsbruch) und nachträgliche
Veränderung von Akten machen richterliche Entscheidungen nicht mehr nachvollziehbar.
Damit wird schließlich die Glaubwürdigkeit der Justiz, die Staatsgewalt nach Art. 20 Abs. 2 GG, elementar untergraben.
#1547
Mazi(Samstag, 01 Juli 2023 17:31)
#1546
Das Grundgesetz sieht nicht vor, dass Richter "etwas nachblabbern" oder Richter eine unterschiedliche Gewichtung hätten.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind auch Schöffen an das Gesetz gebunden. Wenn Schöffen also ohne Akteneinsicht entscheiden, dann ist es für wahr, dass es dann auch auf die Berufsrichter nicht ankommt, die
ohnehin überstimmt werden, ob deren Entscheidung eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorliegt oder nicht.
Verdichten wir die Aussage noch mehr:
Wenn der Sachverhalt der Behörde unwesentlich ist, dann ist auch unerheblich, ob sie richtig oder unrichtig die Verwaltungsentscheidung getroffen hat oder nicht.
Wenn Richter und Schöffen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen, dann ist auch nicht sinnig, dass die Richter eine falsche Entscheidung der
Behörde erkennen (können).
Wenn Behörden keine Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip führen, dies nicht kontrolliert wird, dann ist von den Richtern auch nicht zu erwarten, dass sie nach § 103 SGG den Sachverhalt von
Amts wegen kontrolliert haben und nicht rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen erkennen können.
Wenn es also unmöglich ist, bei der jetzigen Organisation der Justiz rechtsstaatliche Entscheidungen erwartet werden dürfen, dann stellt sich die Frage, was das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG
überhaupt soll?
Letztlich ist es so, dass das Grundgesetz nicht nach dessen Geist realisiert ist.
Es ist daher davon auszugehen, dass die behördliche Umsetzung des Grundgesetzes dessen Geist widerspricht. Es kann nicht sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Richtigkeit von Gesetzen, aber
dessen Anwendung nicht prüft.
M.E. ist das Nonsens hoch 3 oder wie das OLG Brandenburg feststellt, Behördenversagen auf breiter Front oder der Richter des LG Frankfurt am Main am 12.05.2023 feststellte, Az. 5/24 KLs 7/22, kein
Kontrollmechanismus vorhanden.
Wenn es seitens des Staates keine Kontrolle gibt, ob denn Gesetz und Recht befolgt wird, kann es auch die Existenz des Grundgesetzes bestritten werden. Wenn es nicht kontrolliert wird, ob Richter
(Anspielung auf die BGH-Entscheidung zum Rausschmiss der Richterin des BFH) überhaupt nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen, kann auch von keinem funktionierenden Staat ausgegangen werden.
Es ist hart durchzugreifen, die Staatsfunktionen herzustellen - nicht herzustellen, weil Richter der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich noch nie nach grundgesetzlichen Regeln entschieden
haben.
Hier ist m.E. sehr hoher staatlicher Regelungsbedarf, der vom Volk und nicht von den drei Staatsgewalten nach der Verlautbarung des Grundgesetzes durchzuführen ist. Es ist nachweislich so, dass die
drei Staatsgewalten versagt haben und vermutlich auch versagen.
Da bekannt ist, dass der Staat nicht kontrolliert, ob seine Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Amtsausübung vornehmen, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Menschenrechte anerkannt haben,
Gesetz und Recht wahrgenommen wird, ist fraglich, wie er sicher sein kann, dass dem so ist.
Unlängst ist die Posse durch die Medien gegangen (OLG Brandenburg, Az. 5 U 81/20), dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht geachtet haben und letztlich der Staat seine Haftung nach Art. 34 GG zu
übernehmen hat.
Da in der Justiz die Kontrollmechanismen nicht vorhanden sind, ist davon auszugehen, da keine Kontrollen seitens des Staates durchgeführt werden, dass von erheblichem Behördenversagen auszugehen
ist.
Es ist nicht davon auszugehen, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, da gegenteiliges bereits bekannt geworden ist.
Grundgesetzlich ist nicht nachvollziehbar, dass die Judikative als Staatsgewalt in Art. 20 Abs. 2 GG ausdrücklich genannt wird und seitens des Staates nicht sichergestellt wird, dass Naiz-Methoden
ausgeschlossen werden.
Es ist richtig, dass Schöffen die Akten, über die sie entscheiden, systematisch nicht zu sehen bekommen. Die entscheiden also nach dem Willen der Berufsrichter blind. Rechtsstaatlich ist dies nicht
hinnehmbar. Das sind Nazi-Methoden. Und Nazi-Methoden sind in dem deutschen Rechtssystem auszuschließen.
#1546
WernerE(Samstag, 01 Juli 2023 13:05)
aus #1545
"Die Laien haben bei der Urteilsfindung grundsätzlich das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter."
Das ist auch dem Sozialgericht nicht anders.
Ich habe in meinen Verfahren den Hauptrichtern geschrieben, die Laien können nur frei Urteilen, wenn diese die Akten gelesen haben.
Andernfalls plattern diese nur die Meinung des Hauptrichters nach.
Zitat: "Funktionsverlust des Schöffenamtes"
Davon ist längst auszugehen - egal ob bei Zivil oder Sozial Verfahren.
Die Schöffen oder Ehrenrichter haben längst Alibi Funktion und sind nicht mehr ernst zu nehmen.
#1545
Mazi(Samstag, 01 Juli 2023 10:47)
Ich möchte nochmals auf die Feststellung im Artikel von N-TV zurück kommen:
https://www.n-tv.de/panorama/Justiz-betreibt-zweifelhaften-Handel-mit-Gerechtigkeit-article24223615.html
"Schöffen außen vor
Jüngst stieß Kinzig auf einen weiteren wichtigen Pfeiler von Strafverfahren, der bei Verständigungen häufig missachtet wird: die Schöffen. Die Laien haben bei der Urteilsfindung grundsätzlich das
gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. In Absprachen mit der Anklage und der Verteidigung werden sie allerdings häufig gar nicht erst mit eingebunden, wie Kinzig gemeinsam mit dem Kriminologen
Benedikt Iberl herausfand. "Dieser Befund ist brisant", sagen die Autoren. Denn wenn die Laienrichter regelmäßig von Absprachen ausgeschlossen werden oder aufgrund mangelndem Verständnis kaum
Einfluss auf den Inhalt nehmen können, drohe ein "Funktionsverlust des Schöffenamtes"."
Wenn Schöffen wie hauptamtliche Richter die gleichen Rechte haben, aber von diesen Verhandlungen ausgeschlossen sind, keine Akteneinsicht haben, dann entscheiden sie also folglich ohne Sachkenntnis.
Wenn richterliche Entscheidungen ohne Sachkenntnis getroffen werden, dann wird dadurch erkennbar, dass dies nicht dem Geist des Grundgesetzes entspricht.
Da richterliche Entscheidungen dem Gesetz, letztlich dem Geist des Grundgesetzes zu folgen haben, dann ist diese Interpretion dem Geist der Nazis und nicht dem Grundgesetz folgend. Es ist m.E.
hirnrissig, wenn einerseits richterliche Entscheidung an das Gesetz gebunden werden, aber andererseits dokumentiert wird, dass die Richter von wesentlichen Entscheidungen ausgeschlossen sind und
Gerichrsverhandlungen öffentlich zu erfolgen haben. Es wird dokumentiert, dass richterliche Entscheidungen nicht dem Grundgesetz folgen.
Die Verständigung erfolgt also ausschließlich seitens der Berufsrichter. Schöffen und damit das Grundgesetz sind nicht Abschluss berechtigt. Wie dem auch ist, so wird daraus deutlich, welche Macht
von Berufsrichtern und damit von Nazis ausgeht. Generell Berufsrichter mit Nazis gleichzustellen ist wahrscheinlich nicht korrekt. Aber es zeigt auf, welche Differenz zwischen Berufsrichtern und
Schöffen besteht. Das hat das Grundgesetz in dieser Form gewiss nicht vorgesehen und ist auch nicht mit ihm vereinbar.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit handeln Richter ohnehin im Interesse der beklagten Behörden. Wenn sie im Interesse der beklagten Behörden handeln, wie könnte ihnen unterstellt werden, dass sie
neutral handeln. Bereits dies macht deutlich, dass sie gegen ihre Amtsaufgabe handeln. Nach Art. 34 GG ist der Staat haftungspflichtig, insbesondere deshalb, weil er seiner Amtsaufgabe, dass Gesetz
und Recht von ihm befolgt wird, gar nicht sicherstellt,. Seine Amtsträger handeln nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG (vlg. Sorgatz, Jost und Richter des LG Frankfurt am Main vom 12.05.2023). Den
Gegenbeweis bleibt er schuldig.
#1544
Mazi(Samstag, 01 Juli 2023 10:11)
Das soll Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz sein?
Ich verweise auf die Veröffentlichungen:
https://www.n-tv.de/panorama/Justiz-betreibt-zweifelhaften-Handel-mit-Gerechtigkeit-article24223615.html
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-5u8120-grundstueck-zwangsversteigerung-unwirksam-raeumung-amtshaftung/
Im Grundgesetz Art. 97 Abs. 1 steht, dass Richter an das Gesetz gebunden sind. Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet nochmals, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln. Bedeutet dies, dass Richter das
Strafmaß aushandeln dürfen und der Staat auf seine Kontrolle, dass seine Amtsträger auf ihr handeln nach dem Gesetz verzichten dürfen?
Wenn vor dem Gesetz alle gleich sind, dann folgt nach dem Gleichheitsgrundsatz für alle auch, dass alle sich nicht um das Gesetz, die Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu kümmern brauchen. Das
Staatswesen würde untergehen.
Diesen Untergang des Staates als rechtens angesehen, folgt daraus, dass auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit keinen Zwängen des Grundgesetzes unterliegen und tatsächlich machen können was sie
wollen. Es wäre richtig, dass sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ignorieren und ihre Entscheidungen anhand keiner wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
treffen. Es wäre korrekt, dass das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes aufgehoben sei und danach weiterhin die Ideologie der Nazis zählen würde.
Der Spruch des ehemaligen CDU-Minisrerpräsidenten und Richters der Nazis, Filbinger, was früher rechtens war, kann heute kein Unrecht sein, würde sich bewahrheiten.
Letztlich wären die Bestimmungen des Grundgesetzes, die Definition der Staatsgewalten in Art. 20 GG aufgehoben. Die Existenz des Grundgesetzes würde nicht erst seit der Existenz der Reichsbürger
bestritten, sondern bereits durch die Entscheidungen seitens der Justiz nicht nur in Frage gestellt, sondern bereits realisiert.
Wie den Artikeln zu entnehmen ist, ist diese Handhabung nicht nur auf die Sozialgerichtsbarkeit beschränkt, sondern auf die Judikative insgesamt anzuwenden.
Wie obige Beispiele unzweifelhaft und ex7emplarisch aufzeigen, ist der Staat nicht nach dem Grundgesetz organisiert.
Es darf darauf geschlossen werden, dass die zur Dienstaufsicht berufenen Amtsträger ihren Job nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrnehmen, aber Zahlungen aus Steuermitteln erhalten. Demzufolge ist davon
auszugehen, dass der Staat in Form von Korruptionszahlungen das System der Nazis fortsetzt.
Die Anmerkung von LTO.de, dass der Beck-Verlag ganz bewusst seine Bücher mit NS-Größen der Nazi-Zeit schmückte und diese Bücher zur Ausbildung der heutigen Juristen dienten, ist vor diesem
Hintergrund nachvollziehbar. Es ist auch nachvollziehbar, dass auf diese Weise in über 70 Jahren das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland unterwandert und letztlich auch gestaltet haben.
Es ist nachvollziehbar, dass die heute tätigen Amtsträger nicht nach dem Gesetz handeln. Da das Gesetz jedoch vorschreibt, dass dies nach dem Grundgesetz zu erfolgen hat, dies jedoch seitens der
Amtsträger nicht erfolgte, sind auch deren Entscheidungen nicht vom Grundgesetz legitimiert.
Da Richter keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben, ist auch nicht davon auszugehen, dass sie im Sinne des Grundgesetzes handelten. Da ihre Entscheidungen nicht nach der
grundgesetzlichen Vorgabe erfolgten, können sie auch keine rechtsverbindlichen Entscheidungen getroffen haben bzw. Rechtsstreitereien beendet haben. Da Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG Klagen
einreichten, ist der Staat verpflichtet, diese nach dem Anspruch der Rechtsstaatlichkeit abzuwickeln und für fehlerhaftes Handeln seiner Mitarbeiter nach Art. 34 GG die Haftung zu übernehmen.
Es stellt sich daher die Frage, ob alle Verwaltungsentscheidungen ungültig sind oder nur die, die in der Tat dem Gesetz nicht folgten. Es wird nicht in Abrede gestellt, dass einige richterliche
Entscheidungen nicht dem Grundgesetz folg(t)en. Gemessen an den tatsächlichen Entscheidungen ist jedoch davon auszugehen, dass sie zahlenmäßig und erst recht wertmäßig in der Minderheit sind.
Letztlich ist die Strategie der Alliierten durchzusetzen, alle Amtsträger aus der Amtstätigkeit zu entlassen und gegen Nachweis der Rechtsstaatlichkeit neu einzustellen. In der Tat gehe ich davon
aus, dass zahlreiche Amtsträger nach diesem Ausschlussverfahren nicht mehr ihre Amtsaufgabe wahrnehmen werden.
Es sollte dabei auch nicht der Schluss der Richter gelten, dass diese Nazis auch noch aus Steuermitteln Korruptionszahlungen des Staates weiterhin erhalten, sondern zu Unrecht erhaltene Gelder
konsequent zurückgefordert und eingetrieben werden.
#1543
Mazi(Donnerstag, 29 Juni 2023 21:56)
Das macht Hoffnung! Das Grundgesetz ist auch für Richter verpflichtend. Richter der Sozialgerichtsbarkeit treffen ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz! Das sind ebenfalls Behördenfehler. Der
Justizminister ist verpflichtet zu entschädigen.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach
§ 31 BVerfGG wurden mit diesem Beschluss alle Behörden und Gerichte gebunden.
Nach dem Grundgesetz treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG). Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der beklagten Behörde nicht zugrunde. Folglich folgen die Richter nicht dem Gesetz.
Nach Art. 34 GG haftet der Staat für Behördenfehler Mitarbeiter.
Erstmals hat ein OLG festgestellt, dass Behörden die erforderliche Sorgfalt nicht walten gelassen hat. Dadurch sind Behördenfehler festzustellen.
"Das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Fehler bei Gericht verursachten materiellen Schäden zu ersetzen, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann."
Nach dieser Entscheidung ist davon auszugehen, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach diesem Vorbild ebenfalls nicht rechtens sind, aufgehoben und die Opfer entschädigt
werden. Die Entscheidungen stehen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und sind demzufolge nichtig.
Die Konsequenz, die allen Fällen zu folgen hat, ist die Anweisung der Justizministerin, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, dass die Amtsträger u.a. ihren Amtseid gebrochen und gegen Art. 20 Abs. 3
GG verstoßen haben.
Auf diesen Artikel verweise ich, der in weiteren Medien inhaltlich wiederholt wird:
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/behoerdenfehler-in-brandenburg-familie-muss-haus-raeumen-und-abreissen-18999346.html
Es sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die das Urteil umfassend analysieren werde, teilte das Ministerium nach dem Urteil mit. Ziel sei, Amtshaftungsansprüche wegen des Behördenfehlers
außergerichtlich zu klären.
Das Land stehe in der Verantwortung, die durch den Fehler bei Gericht verursachten materiellen Schäden zu ersetzen, sagte Justizministerin Susanne Hoffmann.
Dabei gehe es um einen möglichen finanziellen Ausgleich, aber auch um weitere Optionen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Familie eine sachgerechte Lösung finden werden, durch die
weiteres Leid vermieden wird“, sagte Hoffmann.
Der Rechtsstreit hat das Aktenzeichen 5 U 81/20 beim OLG Brandenburg.
In dem Bericht der Berliner Zeitung heißt es: Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte schon im vorigen September angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Behördenfehlers entschädigen
werde. Am Donnerstag sagt Hoffmann, das Land stehe in der Verantwortung. „Ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit der Familie eine sachgerechte Lösung finden werden, durch die weiteres Leid
vermieden wird.“ Sie bedauere die fehlerhafte Zwangsversteigerung zutiefst. Eine Arbeitsgruppe soll nun eine ausgewogene, gerechte und zeitnahe Lösung finden.
#1542
Mazi(Donnerstag, 29 Juni 2023 18:28)
Es ist jetzt belegt, dass die juristische Ausbildung der Nazi-Ideolgie folgt(e)! Staatsanwaltschaften und zuständige Landesminister der Justiz erledigen ihre Amtsaufgaben eindeutig nicht nach Gesetz
und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/palandt-schoenfelder-nationalsozialismus-beck-verlag-ifz-studie-eisenreich/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Wenn die Ausbildung der Juristen diesen Leitbildern folgte, das Wissen der Juristen nach diesen Kriterien abgefragt und beantwortet wurde, der Staat nicht nachprüfte, ob denn seine Amtsträger dieses
gewonnene Wissen und auf diese Weise verbreitete Wissen auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nachprüfte, dann ist es doch nicht verwunderlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch
heute noch keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Nachweislich diverser Dokumente ist belegt, dass Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörden ihren Entscheidungen zugrunde leg(t)en,
damit nach § 31 BverfGG gegen das Gesetz verstoßen haben. Ihre Entscheidungen stehen folglich in einem Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Die Richter sind staatsanwaltschaftlich anzuklagen, zu
verurteilen und aus ihren Amtsaufgaben zu entlassen.
Wenn auch die Entscheidung der Richter des Bundesgerichtshofs mit der Entlassung der Richterin am Bundesfinanzhof nicht zubezweifeln ist, sind die Anklagen gegen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit
weiter anhängig.
Es ist Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen, sie demzufolge nicht verurteilt wurden. Nach herrschender Meinung entscheiden auf diese Weise die Staatsanwaltschaften
bzw. die Landesminister der Justiz über die Richter der Sozialgerichtsbarkeit und nicht nach dem Willen des Grundgesetzes Richter.
Hier besteht akuter Nachbesserungsbedarf des Grundgesetzes. Staatsanwaltschaften und zuständige Landesminister der Justiz erledigen ihre Amtsaufgaben eindeutig nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20
Abs. 3 GG).
#1541
Mazi(Donnerstag, 29 Juni 2023 14:47)
HABECK! Wer war das noch 'mal? War das nicht der Kinderbuchautor, der als Bundeswirtschaftsminister keine Ahnung von der Sache hatte?
Hier der Medienbericht:
https://www.n-tv.de/politik/politik_kommentare/Die-Brechstange-faellt-den-Gruenen-auf-die-Fuesse-article24224656.html
Wurde er von den GRÜNEN nicht zum Bundeswirtschaftsminister gemacht?
Der Vorgang macht deutlich, dass das Ziel der GRÜNEN darin besteht, Deutschland zu ruinieren?
Man kann dies auch anders sehen. Aber die Tatsachen, dass in der jungen Bundesrepublik die kriegerischen Auseinandersetzungen immer unter Beteiligung der GRÜNEN erfolgten und die Aufträge der
Deutschen nicht in Aufträgen bei deutschen Firmen landen, sondern bei Chinesen, die für wahr keine rechtsstaatlichen Ziele verfolgan, ist nicht zu bestreiten. Bei letzterem denke ich vor allem an die
Solarindustrie.
#1540
Mazi(Mittwoch, 28 Juni 2023 21:05)
Scholz hat es vorgemacht. Welche Minister nagen am Hungertuch und folgen dem Bepsile von Scholz nicht.
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.stern.de/news/scholz-hatte-sich--bessere-erhoehung--des-mindestlohns-gewuenscht-33602658.html
Es ist wirklich interessant zu erfahren, welcher Minister dem Beispiel von Scholz nicht folgt und den ärmsten der Armen "die Stulle weg frisst".
Es steckt aber noch eine ganz andere Wahrheit dahinter. Es ist bekannt, dass die Amtsträger die Treuepflicht nicht achten und dennoch Zahlungen entgegen nehmen. Welcher Hartz IV-Empfänger erhält
schon solche Zahlungen und dann auch noch Pensionen aus dem Steuertopf?
Hier ist dringend Klärungsbedarf und ein Urteil des BGH, der eine Richterin des BFH letztlich rausgeworfen hat, reicht m.E. nicht. Das Grundgesetz wurde für alle Amtsträger geschrieben. Nach dem
Gleichheitsgrundsatz gilt die Entscheidung für alle Amtsträger und die Dienstvorgesetzten sind nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht zu diesen Amtshandlungen verpflichtet.
#1539
Mazi(Mittwoch, 28 Juni 2023 20:19)
Wie soll eine Einigung erfolgt sein, wenn FDP und GRÜNE bei gleichem Gesetzestext unterschiedliches daraus lesen?
Hier die Veröffentlichung:
https://rp-online.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-fdp-und-gruene-uneins-ueber-kompromiss_aid-92848445
Es heißt das Bundeswirtschaftsministerium würde die Formulierungen bis Montag in das Gesetz einarbeiten.
Hier die daran anschließende Frage:
Welche Experten sollen dann Auskunft darüber geben, wenn sie das Gesetz vorher nicht einmal gesehen haben?
Mit kommt es genau so vor, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit, die ihre Entscheidung treffen, ohne den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforscht haben (§ 103 SGG). Man sollte annehmen, dass jetzt
genug ist, die Vernunft Einzug hält und alle Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht achten in die Firma mit dem Personal des Mehrbestandes eingegliedert werden.
Da diese Amtsträger nie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind, ist auch deren monatliches Salär sowie die Pensionen aus dem Topf der Steuereinnahmen zurückzufordern.
Der BGH hat zwar am 04.05.2023 entscheiden, dass die Richterin des Bundesfinanzhofs aus dem Dienst zu entfernen ist, aber zu deren Bezügen hat er nichts gesagt. Offen ist m.E., ob es für Betroffene
günstiger ist, wenn die Richterin nicht zum Dienst erscheint oder wenn Richter das Gesetz falsch anwenden.
Bekanntlich können sich Richter herausreden, sich in der Entscheidung geirrt zu haben. Nicht herausreden können sie sich jedoch, wenn sie nicht einmal ihre Entscheidung auf eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte einer Behörde zurückführen können.
Man stelle sich vor, dass das Grundgesetz eindeutig regelt was zu beachten ist und Amtsträger/Richter legen es nicht einmal zugrunde. Man stelle sich vor, dass das Grundgesetz die Rechtsstaatlichkeit
regelt und Richter beachten es nicht einmal. Der Staat kontrolliert nicht einmal, ob die Richter das Gesetz anwenden.
Rechtsstaatlichkeit ist m.E. dann gegeben, wenn die Praxis mit der Theorie übereinstimmt. Wenn Richter das Gesetz anwenden und der Staat sich davon überzeugt hat, dass Richter/seine Amtsträger Gesetz
und Recht korrekt anwenden.
#1538
Mazi(Mittwoch, 28 Juni 2023 18:14)
Wenn FDP und GRÜNEN als Teil der Ampelregierung als Autoren das gleiche Gesetz unterschiedlich interpretieren, dann heißt das nichts anderes, dass auch das Bundesverfassungsgericht das gleiche Gesetz
nicht interpretieren kann. Es ist gezwungen sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://rp-online.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-fdp-und-gruene-uneins-ueber-kompromiss_aid-92848445
Nach meiner Meinung gibt es nur eines: Es ist die Forderung zu erheben, dass seitens der Parteien Fachleute das Sagen haben müssen!
#1537
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 20:41)
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/der_tag/Kirchenrechtler-Woelki-ist-nicht-mehr-haltbar-article22599574.html
"Die Unschuldsvermutung gilt natürlich auch in diesem Fall."
Die Frage ist m.E. anders.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Klage nicht erhebt, darf/kann auch kein Richter nach dem Gesetz entscheiden. Maßgeblich, ob ein Straftäter verurteilt wird oder nicht, liegt an dem Willen der
Staatsanwaltschaft bzw. des jeweiligen Justizministers.
Wenn also die Formulierung wie oben gewählt tatsächlich stimmen würde, so wäre sie um die Anmerkung des Ministers bzw. der Staatsanwaltschaft zu ergänzen.
Wenn dem so ist, was haben die Staatsanwälte und der Minister der Justiz vorher gemacht, um dem Volk die Rechtsstaatlichkeit vorzugaukeln. Ist der Kardinal Woelki und mit ihm die anderen Vertreter
wegen deren Beihilfe ebenso anzuklagen und zu verurteilen.
Es macht m.E. wenig Sinn beispielsweise einen hohen Richter aus dem Bundesfinanzhof rauszuwerfen und andere Amtsträger zu verschonen. Aus dem Grund, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, ist
durchzugreifen und Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen.
#1536
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 20:29)
Habeck hat sich entschuldigt für den Begriff "Rollkomando"!
Hier der Link zur Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246087056/Robert-Habeck-Wirtschaftsminister-entschuldigt-sich-fuer-Begriff-Rollkommando.html#:~:text=Wirtschaftsminister%20Robert%20Habeck%20%28Gr%C3%BCne%29%20hat%20sich%20beim%20Vorsitzenden,der%20%E2%80%9ELetzten%20Generation%E2%80%9C%20und%20sprach%20dabei%20von%20%E2%80%9ERollkommandos%E2%80%9C.
Das Ministerium erklärte dazu nun in einer Antwort auf eine Frage des CDU-Innenpolitikers Michael Breilmann, Habeck habe mit der Verwendung des Begriffs „Rollkommando“ nicht beabsichtigt, auf die
NS-Zeit Bezug zu nehmen.
Wer genau hinsieht, bemerkt, dass nicht er, sondern das Bundesministerium sich für dessen Anmerkung entschuldigt hat.
Für Habeck ist die Bezeichnung "Rollkomando" eine zeitgemäße rheotorische Floskel. Sie entspricht und entspringt seinem Umfeld.
#1535
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 20:12)
Ich zitiere:
Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der seit dem 17. Mai vorliegenden Drucksache (20/6875) enthält noch keine Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen
zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Die Vorlage soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ sein.
Ich weise nochmals auf diesen Link hin:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-de-gebaeudeenergiegesetz-952846
Wie wäre es, wenn die Bundesregierung beschließen würde, etwas zur Zustimmung durch den Deutschen Bundestag vorzulegen.
Mit anderen Worten:
Sie ist selbst von der Vorlage, die sie vorlegen, überzeugt.
#1534
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 20:05)
Sehr irritierend, wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz beraten haben will, dass nach den Medienmeldungen von eben in der Ampel erst beschlossen haben will.
Wäre es nicht angebracht, die erste und zweite Lesung im Deutschen Bundestag nicht ganz entfallen zu lassen? Wäre es nicht ehrlicher mitzuteilen, dass die Regierung beabsichtigt, ein Gesetz dem
Deutschen Bundestag vorzulegen?
Das wäre dann zwar nicht nach dem Grundsetz, aber ehrlicher. Es sei denn, dass die Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz gemeint ist. Dann ist natürlich der eingeschlagene Weg nicht nach dem
Grundgesetz - nicht nach dem Weg, den die etablierten Parteien der AFD unterstellen.
Dessen ungeachtet stellt sich die Frage welche Handwerker die neuen Heizungen einbauen könnten. Bekanntlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Handwerkermangel und es stehen keine Handwerker
zur Verfügung, die das Gesetz erfüllen könnten.
Als Rechtsstaatlichkeit schreibt das Grundgesetz einen Prozess zur Gesetzgebung vor. Wenn dieser Prozess nicht eingehalten wird, ist dann davon auszugehen, dass Rechtsstaatlichkeit nach dem
Grundgesetz besteht?
Es ist auch fraglich, ob ein Gesetz etwas vorschrieben darf, bei dem objektiv absehbar ist, dass es nicht realisiert werden kann.
Das die stromerzeugenden Firmen auch noch aus dem Markt ausscheiden und die Bundesregierung zusehens in die Hände der Chinesen getrieben werden, ist nochmals eine andere Betrachtung.
Ich sehe die GRÜNEN als Lobbyisten der Chinesen an, die entgegen der Sprache der Bundesaußenministerin, Frau Baerbock, gerade erst sehr unmenschlich mit Taiwan umgehen. Dieses Verhalten ist m.E. kein
Erkennungszeichen von Rechtsstaatlichkeit.
Zahlreiche Beispiele machen deutlich, dass die Gewaltenteilung im Grundgesetz etwas anderes vorsieht als derzeit praktiziert wird. Von dieser Seite betrachtet, ist der Vorwurf der etablierten
Parteien, die AFD würde das Grundgesetz nicht beachten, völlig deplatziert.
Das ist so, als wenn die SPD in Bremen, u.a. Herr Bovenschulte, behaupten würde, nicht verantwortlich zu sein. Sie habe nie regiert!
#1533
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 19:21)
Sehr irritierend, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck beabsichtigt, das Volk kalt sitzen zu lassen! Rechtsstaatlich geht das gar nicht!
Auf folgenden Beitrag stelle ich ab:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutschland-schaltet-bei-engp%C3%A4ssen-strom-f%C3%BCr-e-autos-und-w%C3%A4rmepumpen-ab/ar-AA1d5WXA?ocid=msedgntp&cvid=90dc753f58c44dc8ab01f545ff08660e&ei=21
"Deutschland schaltet bei Engpässen Strom für E-Autos und Wärmepumpen ab"
Der Plan von Habeck ist weiter als man glauben will. Unstrittig scheint zu sein, dass die Netzbetreiber mit dem neuen Stromzähler die Möglichkeit haben, den Strom gezielt abzuschalten.
Das ist Plan- und keine freie Marktwirtschaft. Auf diese Weise kann jeder einzelne in seine Schranken verwiesen werden. Offensichtlich haben wir heute mit der Fortentwicklung der NS-Juristen zu
tun.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht!
#1532
Tscharlie(Dienstag, 27 Juni 2023 15:07)
Alles GUTE bei deinem Prozess....
#1531
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 12:05)
Sehr irritierend, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck beabsichtigt, das Volk kalt sitzen zu lassen! Rechtsstaatlich geht das gar nicht!
Auf folgenden Beitrag stelle ich ab:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/deutschland-schaltet-bei-engp%C3%A4ssen-strom-f%C3%BCr-e-autos-und-w%C3%A4rmepumpen-ab/ar-AA1d5WXA?ocid=msedgntp&cvid=90dc753f58c44dc8ab01f545ff08660e&ei=21
"Deutschland schaltet bei Engpässen Strom für E-Autos und Wärmepumpen ab"
Der Plan von Habeck ist weiter als man glauben will. Unstrittig scheint zu sein, dass die Netzbetreiber mit dem neuen Stromzähler die Möglichkeit haben, den Strom gezielt abzuschalten.
Das ist Plan- und keine freie Marktwirtschaft. Auf diese Weise kann jeder einzelne in seine Schranken verwiesen werden. Offensichtlich haben wir heute mit der Fortentwicklung der NS-Juristen zu
tun.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht!
#1530
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 11:39)
"Wenn wir das Vertrauen der Bürger in unsere neutrale Amtsausübung verlieren, brauchen wir am Ende auch keinen besseren Dienstanzug mehr." Weitere Auftritte dieser Art will der Polizeipräsident
offenkundig nicht mehr bewerten müssen. "Lasst euch nicht anstecken ...", fordert er von seinen Leuten in dem Schreiben, über das zuerst der Spiegel berichtet hatte.
Ich beziehe mich auf folgende Artikel, die in mehreren Medien übernommen wurden:
https://www.sueddeutsche.de/politik/claudia-pechstein-uniform-cdu-bundespolizei-dieter-romann-1.5971010
Die Staatsanwaltschaft zeigt sich mit dem Bewährungsurteil gegen Ex-Audi-Chef Stadler "sehr zufrieden". Das Gericht habe sich im Rahmen der im Prozessverlauf getroffenen Verständigung bewegt und sei
"nur wenige Monate" vom Antrag der Staatsanwaltschaft abgewichen, sagte Sprecherin Andrea Grape am Dienstag kurz nach Urteilsverkündung.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden.
Was soll das Grundgesetz für eine Wirkung haben, wenn es keinen Wert hat.
Dem ist nichts hinzufügen.
#1529
GP Kfz - Oldtimer(Dienstag, 27 Juni 2023 11:26)
Moin,
danke für den Besuch gestern und das Interesse an unseren Oldtimern.
Wir finden bestimmt den passenden Oldtimer für Sie oder es wird der Mercury.
Gruß
Lars Langhans
#1528
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 11:23)
Wer durchsucht wegen des Meineids wen zu welchem Zweck?
M.E. ist Unabhängigkeit anders definiert!
Ich beziehe mich auf folgende Medienveröffentlichung, die auch in anderen Medien erschienen ist:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/razzia-im-erzbistum-koeln-100.html
Wenn ich das Thema korrekt verfolge, dann sichern Amtsträger Beweise wegen des begangenen Meineids von Wölki, den sie ihrerseits auch nicht befolgen.
Der Schluss, was das Ganze dann soll, liegt nahe.
Es kann doch nicht zutreffen, dass Straftäter von Straftätern verfolgt werden, die wiederum Daten für Straftäter sammeln, die ihrerseits wieder nicht nach Gesetz und Recht handeln?
Gedacht ist zuletzt an Richter, die verpflichtet sind, ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen, dies aber nachweislich nicht vornehmen.
Wenn das Grundgesetz von der Judikative nicht eingehalten wird, drängt sich der Schluss auf, was es dann bringen soll, wenn das Grundgesetz die Judikative als Staatsgewalt in Artikel 20 GG
aufführt.
Ist es reines Gehirngespinnst der NS-Juristen gegen den Deutschen Bundestag?
Wenn Richter nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, stellt sich die weitere Frage, was denn die Staatsanwälte überhaupt zusammentragen.
Wenn die unsinnige Frage gestellt ist, welche Beweise die Staatsanwälte gegen Wölki sammeln könnten, wenn sie seitens der Richter nicht nach dem Grundgesetz in die Entscheidung fließen?
Die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung im Grundgesetz ist ebenso zu hinterfragen, wie die Rechtsordnung, die ohnehin nicht auf dem Grundgesetz basiert.
Wie kann es möglich sein, das NS-Juristen gegen den Deutschen Bundestag organisieren, wenn gegen ein Gesetz verstoßen wird, wenn nicht einmal dieses Gesetz zwangsläufig angewandt wird? Wie kann es
eine Rechtsstaatlichkeit geben, wenn danach überhaupt nicht gehandelt wird?
Wie kann ein eine Rechtsgültigkeit von richterlichen Entscheidungen geben, wenn sie nicht die richterlichen Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen? M.E. ist die Judikative nicht rechtsstaatlich
organisiert und damit grundgesetzlich nicht legitimiert.
Wie kann es möglich sein, dass beispielsweise eine EU Ungarn oder Polen wegen deren Eigentümlichkeit der Rechtsstaatlichkeit verfolgt und andere Staaten mangels deren fehlender Rechtsstaatlichkeit
nicht?
Wenn Sie es so wollen, dann ist es unerheblich, ob Wölki einen Eid geleistet hat oder nicht. Es ist unerheblich, ob er den geleisteten Eid befolgt oder nicht, wenn es ohnehin keine richterliche
Konsequenzen hat.
Wenn die Dienstvorgesetzten in den Behörden nicht die Anwendung von Gesetz und Recht nicht sicherstellen, wie soll dann das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland gelten?
Naheliegend ist folglich, dass ein Eidbruch, der ohnehin keine Konsequenzen hat, aber strafrechtlich verfolgt werden soll, wenn die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Wenn Sie es so wollen, dann können die etablierten Parteien der AFD auch nicht vorhalten, dass sie das Grundgesetz nicht achten, wenn nachgewiesen ist, dass sie diesem Vorwurf selbst nicht
begegnen.
Wie kann man dann einen Richter des BFH raus werfen, wenn andere Amtsträger bei sachlich gleicher Rechtslage monatliche Salärs aus Steuermitteln erhalten. Sachlich geht das gar nicht und ist
grundgesetzlich nicht nachvollziehbar.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG haben sie einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Er besagt, dass sie Gesetz und Recht einhalten. Die Staatsanwaltschaft ist aber Weisungsgebunden dem Minister der Justiz des
jeweiligen Landes unterstellt. Folglich dürfen sie keine Weisungen des Ministers befolgen und nur Gesetz und Recht folgen.
Das ist die Quadratur des Kreises. wobei angenommen wird, dass das Grundgesetz der Ministeranweisung übergeordnet ist. im Mittelpunkt zustehen hat und die Ministeranweisungen diesem Gesetz zu folgen
haben.
Unterstellt man, dass der jeweilige Minister für die Beförderungen u.a. der Staatsanwälte zuständig ist, liegt es nahe, dass sie dessen Befehle am Vorderrangigsten befolgen.
Nicht, dass der Eindruck entsteht, dass ich gegen das Grundgesetz wäre. Richtig ist dagegen, dass das Grundgesetz von den Behörden/Parteien/Amtsträgern nicht korrekt umgesetzt ist.
M.E. ist Unabhängigkeit anders definiert!
#1527
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023 09:21)
Geht man davon aus, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, dann ist nachgewiesen, dass Leguslative, Exekutive und Judikative nicht nach der gesetzlichen Vorgabe handeln. Wenn das Grundgesetz vorgibt,
dass Exekutive und Judikative nach Gesetz und Recht Handeln, die Amtsträger an Gesetz und Recht bindet (Art. 20 Abs. 3 GG), die Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz leisten, deren Handeln nicht
Einzelfall - sondern systematisch - nicht nach diesem Grundsatz erfolgt, dann stellt sich die Frage, ob der Fehler im Grundgesetz oder bei den Amtsträgern zu suchen ist.
Da ich unterstelle, dass es richtig ist, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dies in dieser Form im Grundgesetz so hinterlegt ist, dann ist anzuzweifeln, dass dann Legislative, Exekutive und
Judikative nach dem Grundgesetz handeln. Noch zweifelhafte erscheint mir, da sich diese Gewalten auf das Grundgesetz beziehen, dass sie dessen Vorgaben nicht einhalten. Die Frage die daraus folgt,
ist, weshalb dies nicht verfolgt wird?
M.E. ist strittig, wenn Amtsträger zwar Gehalt und später auch noch Pension kassieren, ihre Amtsaufgabe nicht ausüben. Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind und in der freien Wirtschaft als Antwort
auf solches Verhalten der Rauswurf steht, dann kann es nicht rechtens sein, dass der Staat derart anders handelt. Auch die Tatsache, dass die Dienstvergesetzten diesen Amtsträgern gleichtun,
rechtfertigt derartigen Unterschied nicht.
Der Richter vom LG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil gegen den beschuldigten Oberstaatsanwalt Badle angegeben, dass die hessischen Justizbehörden es unterlassen haben, einen Kontrollmechanismus zu
etablieren. Es hat folglich kein Kontrollmechanismus der Amtaträger falsche Werte angezeigt, sondern ein solcher ist schlicht einfach nicht etabliert worden. Weshalb hat man dies so getan? Wer sollte
geschützt werden?
Es ist anzunehmen, dass der Fall des Oberstaatsanwalt Badle nur die Spitze des Eisbergs ist und die NS-Juristen weiterhin geschützt werden. Nicht glaubhaft ist, dass diese Beanstandung in über 70
Jahren Grundgesetz nicht aufgefallen und Legislative, Exekutive und Judikative darüber nicht gestolpert sein sollen.
Da die Parlamente von Staatsdienern, Juristen geradezu durchsetzt sind, ist davon auszugehen, dass die rechtsstaatlichen Systeme von NS-Juristen unterwandert sind. Anders ist es nicht erklärbar, dass
ein ehemaliger Amtsträger Steinmeier als Kanzleramtschef und Bundesaußenminister den Stuhl des heutigen Bundespräsidenten erklimmen konnte.
M.E. hat der ehemalige Polizist als Reichsbürger eine große Anhängerschaft in Legislative, Exekutive und Judikative. Anders ist es m.E. nicht denkbar, dass sich soviel Antigesinnung gegen das
Grundgesetz aufbauen und etablieren konnte. Das Urteil des OVG Niedersachsen hat entscheidende Bedeutung in allen Ebenen von Legislative, Exekutive und Judikative. Reihenweise sind die Konsequenzen
zu ziehen oder die Behörden schützen weiterhin ihre NS-Juristen in den eigenen Reihen.
Rechtsstaatlich ist das aber nicht.
Es sollte uns alle nachdenklich machen, wo der Rechtsstaat etabliert wurde und weshalb dessen Grundsätze von wem nicht in die Praxis übernommen wurde? Wir sollten die Institutionen nicht, sondern
deren Amtsträger wegen deren nicht wahrgenommenen Treuepflichten hinterfragen und darauf bestehen, dass das Grundgesetz umgesetzt wird.
#1526
Mazi(Dienstag, 27 Juni 2023)
Befremdlich oder gar der Revisionsgrund? Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz und nicht an Absprachen gebunden. M.E. ist der Revisionsgrund schon vor der Urteilsverkündigung
gegeben.
Seitens der Judikative wird das Grundgesetz nicht geachtet. Was soll man dann noch annehmen?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung, die zu dem auch anderen Medienberichten zu entnehmen ist:
https://www.welt.de/regionales/bayern/article246081836/Gericht-verkuendet-Urteil-gegen-Ex-Audi-Chef-Stadler.html
Seitens der Judikative wird das Grundgesetz nicht geachtet. Was soll man dann noch annehmen? Was ist strafwürdiger, ein Richter der nicht arbeitet oder ein Richter, der sein Amt missbraucht?
(Damit spiele ich auf den Rauswurf der Richterin am Bundesfinanzhof vom 04.05.2023 an (Az. RiSt 1/21 -
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-rist-1-21-dienstentfernung-richterin-bfh-arbeitsverweigerung-dienstverfehlung/). M.E. war dieser Rauswurf zwar gerechtfertigt, aber nach dem
Gleichheitsgrundsatz sind die anderen Richter sind ebenfalls aus ihren Ämtern zu jagen.)
#1525
Mazi(Montag, 26 Juni 2023 11:48)
Zum Wohl des deutschen Volkes?
Es ist der Eindruck nicht abzustreiten, dass in der Tat diese Ampelregierung nicht mit Kompetenz durchdrungen ist.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.nzz.ch/international/experten-warnen-robert-habecks-heizungsgesetz-koennte-mieten-explodieren-lassen-ld.1744111
Es hat sich offensichtlich herum gesprochen. Das Heizungsgesetz hat aus Sicht des Auslandes alle Kraft, die Mieten explodieren zu lassen.
Entweder handeln die GRÜNEN absichtlich gegen das Volk oder sie haben es nicht verstanden, den Plan umzusetzen. Es geht m.E. nicht darum zu erkennen, was falsch läuft, sondern zu wissen, wie man
diesen Mist beseitigt. Für wahr, als Kinderbuchautor konnte man diese Erfahrung nicht sammeln.
Wenn Hausbesitzer nicht wissen, was zu erwarten ist und Mieter davon ausgehen müssen, dass ihr Aufwand sich erhöht, dann weiß der Bundeswirtschaftsminister nicht, was er angerichtet hat.
Es ist der Eindruck nicht abzustreiten, dass in der Tat diese Ampelregierung nicht mit Kompetenz durchdrungen ist.
#1524
Mazi(Montag, 26 Juni 2023 00:09)
Verschiedentlich, nein häufig habe ich mich wegen der Sachkompetenz der Politiker schon geäußert. M.E. will man Ziele erreichen, wenn die, auf die man sich argumentativ stützt "die Segel streichen"
(müssen).
Hier die Datenquellen:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsenanhalt/mdr-warum-in-sachsen-und-thueringen-keine-windraeder-gebaut-werden-100.html
Wie soll das gut gehen?
Es ist immer ratsam, wenn man ein unbekanntes Gewässer befährt, einen Lotsen an Bord zu nehmen. Jemandem das Steuer zu überlassen, von dem man annehmen darf, dass er sich auskennt, weil er dies schon
einmal gemacht hat.
Dieser Regel folgend, ist die Ampelregierung mit Leuten besetzt, bei denen ie praktische Erfahrung höchst zweifelhaft ist. Eine "taube Nuss" kann man durchschleppen (wenn dies von anderen erfahrenen
Fachleuten ausgeglichen wird), aber diese Häufigkeit wäre ein Wunder, wenn das gut gehen würde.
Ich habe da meine Zweifel!
Meine Zweifel habe ich auch da, wo Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen treffen, ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen zu haben. Das kann nur daneben
gehen.
Dass das Grundgesetz dieses explizit bereits untersagt hat und die Richter dennoch dagegen handeln als rechtsstaatlich anzusehen, ist mehr der Tatsache geschuldet, dass der Staat nicht keine
Kontrollen eingerichtet hat, ob denn seine Staatsdiener nach Gesetz und Recht handeln.
Wie kann man nur etwas sicherstellen, wenn man dessen Richtigkeit nicht überwacht? Wie stellt man sich vor etwas zu gewährleisten, wenn man nicht überprüft, ob denn diese Gewährleistung tatsächlich
stattfindet?
Ich bezeichne dies als Anfängerfehler oder fehlenden Sachverstand.
Es ist mir bewusst, dass diese Beanstandungen in Tätigkeitsgebieten vorgekommen sind und vorkommen. Es ist nicht parteispezifisch, sondern ist das Ergebnis unqualifizierten Personals. Solchen Leuten
darf man keine Macht, keine Entscheidungskompetenz einräumen. Die muss man qualifiziert einsetzen - da wo sie an ihrem Arbeitsplatz gemäß ihrer Ausbildung tatsächlich gebraucht und eingesetzt werden
können.
#1523
Mazi(Sonntag, 25 Juni 2023 17:34)
Wenn ein Amtsträger nach 4 Jahren Untätigkeit entlassen wird, wie ist es dann mit Richtern (der Sozialgerichtsbarkeit) bestellt, die nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben. Es liegt
die Vermutung nahe, dass es besser ist, nicht zu arbeiten, als in der Arbeit sein Amt zu missbrauchen und Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung, der ich inhaltlich schon mehrfach folgte:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_100197586/bundesfinanzhof-enthebt-richterin-wegen-arbeitsverweigerung-des-amtes.html
Es ist anzunehmen, dass das Urteil des OVG Niedersachsen jetzt zügig in den Behörden umgesetzt wird. Manche Behörden sind in unseren Augen darin schneller, andere als "eher normal schnell" seitens
uns Bundesbürgern anzusehen.
Wichtig ist m.E., dass kein weiterer Unsinn seitens der Judikative produziert wird und die Prinzipien eines Rechtsstaates, Entscheidungen nach dem Gesetz, zügig nach dem Grundgesetz umgesetzt werden.
#1522
Mazi(Sonntag, 25 Juni 2023 16:32)
Sie sollten wissen, dass die Staatsanwaltschaft im Auftrag des Landesministers der Justiz, Herrn Georg Eisenreich (CSU), tätig wird.
Eisenach untersteht dem Ministerpräsidenten Söder, der wiederum das Bundesland Bayern im Bundesrat vertritt. Der Bundesrat hat nach dem Deutschen Bundestag die Menschenrechte 1952 anerkannt. Danach
treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Ob dies tatsächlich nachprüfbar ist, sei dahin gestellt. Allgemein ist jedoch bekannt, dass beispielsweise in Hessen kein Kontrollmechanismus seitens der Justizbehörden besteht.
Ich beziehe mich auf den Beitrag, der in zahlreichen Medien abgedruckt ist:
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-generalstaatsanwaltschaft-bestaetigt-abhoeraktion-gegen-letzte-generation-100.html
Ich bin sehr skeptisch, ob der Antrag der Staatsanwaltschaft wirklich dem Gesetz folgte. M.E. sind hier einige Rücktritte der verantwortlichen Personen fällig oder den Personen ist keine
Verantwortung zuzuschreiben. Letztere Annahme beinhaltet, dass sie die Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht nachgekommen sind. Sie haben den von ihnen geleitsteten Eid gebrochen, sind zu
Rechenschaft zu ziehen, anzuklagen und zu verurteilen. Dass sie einen Anspruch auf Salär aus Steuermitteln haben könnten, ist seitens eines Bürgers nicht nachvollziehbar.
#1521
Mazi(Sonntag, 25 Juni 2023 13:00)
Es ist darauf zu schließen, dass Lobbyisten Habeck das Heizungsgesetz in die Feder diktiert haben.
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus245994962/GEG-Umwelthilfe-verreisst-das-Heizungsgesetz-im-Bundestag-auf-Einladung-der-Gruenen.html
Ich gehe davon aus, dass Habeck auf seine Erfahrungen als Kinderbuch-Autor zurückgreift und seine Empfehlungen aus der Feder von Lobbyisten stammen.
Der Vorstand der GRÜNEN ist gefordert, endlich Fachleute zu benennen und in die Ampelregierung zu entsenden.
#1520
Mazi(Sonntag, 25 Juni 2023 12:30)
Die Bauten lassen darauf schließen, dass die betroffenen Bundesländer Schwierigkeiten damit haben Nazis , mit der Gesinnung der Nazis abzuschließen.
Wenn "Reichsbürger" verfolgt werden, dann bitte alle und auch in Behörden. Dass der Verfassungsschutz bei Richtern wegschaut ist besonders zu hinterfragen. Gehört es doch zu seinen Amtsaufgaben,
Richtern, die ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen, verfassungsdienstlich zu überwachen. Wenn dann auch noch ein Präsident des Verfassungsschutzes, der seine Amtsaufgaben nicht erledigt,
gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt, dann ist dies nochmals zu hinterfragen.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hessen/statistik-des-landesbetriebs--keine-nazi-symbole-mehr-an-gebaeuden-des-landes-33588824.html
Dort heißt es:
In Rheinland-Pfalz prangt dagegen laut Mainzer Finanzministerium noch an drei Gebäuden des Landes NS-Symbolik: ein Reichsadler am Amtsgericht in Bingen sowie je eine Adlerfigur am Finanzamt in Alzey
und - zeitlich nicht genau der NS-Zeit zuordenbar - am Service-Center des Mainzer Finanzamts.
Eigentlich ist dem nichts zuzufügen.
#1519
Mazi(Sonntag, 25 Juni 2023 11:32)
Wie weit gingen die Wurzeln und Einfluss der "Reichsbürger"?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.merkur.de/bayern/regensburg/mutmassliche-reichsbuerger-vor-dem-verwaltungsgericht-regensburg-es-ging-um-ihre-waffen-92362285.html
Dem Artikel ist zu entnehmen, dass zwischen diesem Reichsbürger und den Behörden es zumindest schwierig ist, einen Unterschied zu erkennen. Auch die Verzahnung zur CSU ist zumindest angedeutet.
#1518
Mazi(Samstag, 24 Juni 2023 18:45)
Zum Management gehört mehr als eine Idee zur Kritik zu haben!
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100196538/naechster-schlag-fuer-die-gruenen-cem-oezdemir-rudert-bei-werbeverbot-zurueck.html
Es muss doch langsam auch bei den GRÜNEN durchgesickert sein, dass eine Kritik noch lange kein Lösungsweg ist.
Mittlerweile ist offensichtlich, dass Habeck und Baerbock weltfremd sind. Jetzt auch noch Özdemir mit einem peinlich Vorstoß.
Wenn die entsandten Vertreter der GRÜNEN die beste Besetzung für die Ämter aus deren Sicht sind, ist eine politische Aufgabe der Parteispitze das Handtuch in den Ring zu werfen und aufzugeben oder
die Leute auszutauschen.
Ein Tipp kann ich mir nicht verkneifen:
Einfach das Grundgesetz umsetzen, statt darum zu eiern!
Ich gehe davon aus, dass die Regierung das Zieldatum nicht erreicht und neben der FDP auch die GRÜNEN gänzlich von der Parteienlandschaft verschwinden werden. Bei der SPD erwarte ich auch erhebliche
Probleme. Es erscheint mir unklar, wie die SPD mit einem Studienabrecher Sachverstand und Kompetenz zeigen will. Vielleicht täusche ich mich. Aber einen Grund für Zuversicht liefert er wahrlich
nicht. Frau Esken ist m.E. von gleichem Kaliber und Scholz kann ebenfalls nicht punkten und überzeugen.
Er kann sich halt nur nicht mehr erinnern. Wer kann das schon, wenn es um 35 Mrd. Euro geht? Oder hat er weder einen Plan gehabt, noch hat er das ganze überrissen.
#1517
Mazi(Samstag, 24 Juni 2023 09:41)
Geht man davon aus, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, dann ist nachgewiesen, dass Leguslative, Exekutive und Judikative nicht nach der gesetzlichen Vorgabe handeln. Wenn das Grundgesetz vorgibt,
dass Exekutive und Judikative nach Gesetz und Recht Handeln, die Amtsträger an Gesetz und Recht bindet (Art. 20 Abs. 3 GG), die Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz leisten, deren Handeln nicht
Einzelfall - sondern systematisch - nicht nach diesem Grundsatz erfolgt, dann stellt sich die Frage, ob der Fehler im Grundgesetz oder bei den Amtsträgern zu suchen ist.
Da ich unterstelle, dass es richtig ist, dass alle Macht vom Volke ausgeht, dies in dieser Form im Grundgesetz so hinterlegt ist, dann ist anzuzweifeln, dass dann Legislative, Exekutive und
Judikative nach dem Grundgesetz handeln. Noch zweifelhafte erscheint mir, da sich diese Gewalten auf das Grundgesetz beziehen, dass sie dessen Vorgaben nicht einhalten. Die Frage die daraus folgt,
ist, weshalb dies nicht verfolgt wird?
Der Richter vom LG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil gegen den beschuldigten Oberstaatsanwalt Badle angegeben, dass die hessischen Justizbehörden es unterlassen haben einen Kontrollmechanismus zu
etablieren. Es hat folglich kein Kontrollmechanismus der Amtaträger falsche Werte angezeigt, sondern ein solcher ist schlicht einfach nicht etabliert worden. Weshalb hat man dies so getan? Wer sollte
geschützt werden?
Es ist anzunehmen, dass der Fall des Oberstaatsanwalt Badle nur die Spitze des Eisbergs ist und die NS-Juristen weiterhin geschützt werden. Nicht glaubhaft ist, dass diese Beanstandung in über 70
Jahren Grundgesetz nicht aufgefallen sein soll und Legislative, Exekutive und Judikative darüber nicht gestolpert sein sollen.
Da die Parlamente von Staatsdienern, Juristen geradezu durchsetzt sind, ist davon auszugehen, dass die rechtsstaatlichen Systeme von NS-Juristen unterwandert sind. Anders ist es nicht erklärbar, dass
ein ehemaliger Amtsträger Steinmeier als Kanzleramtschef und Bundesaußenminister den Stuhl des heutigen Bundespräsidenten erklimmen konnte.
M.E. hat der ehemalige Polizist als Reichsbürger eine große Anhängerschaft in Legislative, Exekutive und Judikative. Anders ist es m.E. nicht denkbar, dass sich soviel Antigesinnung gegen das
Grundgesetz aufbauen und etablieren konnte. Das Urteil des OVG Niedersachsen hat entscheidende Bedeutung in allen Ebenen von Legislative, Exekutive und Judikative. Reihenweise sind die Konsequenzen
zu ziehen oder die Behörden schützen weiterhin ihre NS-Juristen in den eigenen Reihen.
Rechtsstaatlich ist das aber nicht.
Es sollte uns alle nachdenklich machen, wo der Rechtsstaat etabliert wurde und weshalb dessen Grundsätze von wem nicht in die Praxis übernommen wurde? Wir sollten die Institutionen nicht, sondern
deren Amtsträger wegen deren nicht wahrgenommenen Treuepflichten hinterfragen und darauf bestehen, dass das Grundgesetz umgesetzt wird.
#1516
WernerE(Freitag, 23 Juni 2023 23:32)
Gestattet mir bitte einen Hinweis auf folgende Seite:
https://www.facebook.com/people/Gewaltopfer-braucht-jeden-von-uns/100094199131682/
Unfall-Opfer-Bayern e.V. dem Verein gehöre ich auch an, hilft so gut es eben machbar ist.
Danke und Grüße nach Bremen zu den 4 Stadtmusikanten und Erich mit Familie
WernerE - es gibt nur den einen Richtigen!
#1515
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 23:07)
Rechtsstaatlichkeit wird seitens der Behörden anders interpretiert als dies das Volk ins Grundgesetz geschrieben hat.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Bericht-Polizei-hoerte-Telefone-der-Letzten-Generation-ab-article24214280.html
Über die fehlende Rechtsstaatlichkeit hinsichtlich der richterlichen Entscheidungen (speziell in der Sozialgerichtsbarkeit) habe ich hinlänglich bereits Beschwerde geführt. Offensichtlich ist hier
"mehr aus dem Ruder gelaufen" als dies angenommen wurde. Es betrifft nicht nur einen Bereich, sondern offensichtlich nimmt dies ungeahnte Ausmaße an.
M.E. ist es nicht verwunderlich, dass die AFD diese Wahlerfolge feiert, weil die anderen etablierten Parteien, ebenso die Vorschriften des Grundgesetzes nicht kontrollieren. Dies als Strategie
verstanden, heißt dies, dass die AFD so Verfassungstreu ist, wie dies uns seitens der Behörden und Gerichte ohnehin glauben gemacht wird.
Die Annahme ist sehr, sehr wahrscheinlich, dass die etablierten Parteien sich so verhalten wie dargestellt, weil sie ebenfalls etwas zu verbergen haben.
#1514
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 22:33)
Ich möchte Ihr Augenmerk auf folgenden Artikel und die rechtliche Bewertung richten!
Hier der Beitrag:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-verfassungsbeschwerde-email-digital-einreichen-elektronischer-rechtsverkehr-bea/
Das Grundgesetz kennt keine unterschiedliche Formen hinsichtlich des Zugangs einer Willenserklärung. Weder die Weisung auf eine DE-Mail, noch eine anderer Form ausgeschlossen.
Die Vorgehensweise erinnert daran, dass bei einer sorgfältigen Prüfung jede Übermittlung einer Willenserklärung vom Grundgesetz erlaubt sein muss.
Die vorgesehenen Regelungen sind m.E. nur Schikanen, die seitens des Bundesverfassungsgerichts wegen deren Unzulässigkeit selbst wieder einkassiert werden müssen. Eine solche beabsichtigte Regelung
widerspricht dem Grundgesetz und ist daher verfassungswidrig.
Ein Beschluss des Deutschen Bundestages ist ebenfalls verfassungswidrig. Was übrig bleibt ist eine Verfassungsänderung bezüglich der unterschiedlichen Formen der Übermittlung von Willenserklärungen
in Abhängigkeit von Behörden und Gerichten.
Ich denke, dass dies einmal mehr annehmen lässt, dass zwar die damaligen NS-Juristen zwischenzeitlich alle verstorben sind, deren Geist aber fortzuleben scheint.
PS
Mit Sicherheit ist die elektronische Form zuverlässig, weil die Manipulationsmöglichkeiten der Verwaltungsakte der Behörden und Gerichte gewaltig eingegrenzt wird. Vor allem hat die Gegenseite, der
Absender einer Nachricht, immer den Beweis in Händen, dass die Übermittlung stattgefunden hat.
So ist es beispielsweise in Behörden und Gerichten keine Seltenheit, dass Verwaltungsentscheidungen rückdatiert werden und nicht selten die Verwaltungs- bzw. Gerichtsentscheidungen laut der
absendenen Verwaltungsbehörde nicht selten überschritten ist.
Unter dieser Maßgabe kann die Verwaltungsakte einer Behörde nie wahrheitsgetreu sein.
Ich selbst habe erlebt, dass in der Verwaltungsakte ein Dokument mit ganz anderem Datum abgeheftet war, als von mir vorgelegt wurde. Der urteilende Richter am Verwaltungsgerichts Mainz hat dennoch
zugunsten der Behörde entschieden und wurde anschließend befördert. ... Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Mainz und das Oberverwaltungsgericht Koblenz ist als Dienstaufsichtsbehörde von ihr
über die Nicht-Rechtsstaatlichkeit in Form der Dienstaufsichtsbeschwerde informiert.
So unbedeutend der Vorgang auch ist, dennoch ist er bezeichnend, dass die Rechtsstaatlichkeit in den Amtsstuben weiterhin nicht gilt.
Nur Chaos, was die NS-Juristen hier angerichtet haben und offensichtlich noch anrichten und unlogisch "über alle Ohren".
#1513
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023)
Es ist unklar, ob die Demonstration in Leipzig von den Behörden nicht selbst inszeniert ist.
Zumindest legt dies das Foto des Staatsanwalt, der an der Aktion teilgenommen hat, nahe
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/leipziger-kessel-tag-x-vermummter-staatsanwalt-polizei-ermittlungsmanahmen-strafprozessordnung/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=)
Wenn Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden, Amtsträge/Staatsanwälte ohne erkennbare Uniform an Demonstrationen teilnehmen, dann ist zumindest zweifelhaft, das die Bundesrepublik Deutschland
unkritisch als Rechtsstaat bezeichnet werden kann. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf der Demonstrantenseite keine Amtsträger beteiligt waren. Letztlich ist bei dieser Technik/Organisation nicht
ausgeschlossen, dass hier Bilder für die Medien, Fake News, produziert wurden.
#1512
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 19:29)
So einfach ist es, wenn der Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht nachgekommen wird!
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-rist-1-21-dienstentfernung-richterin-bfh-arbeitsverweigerung-dienstverfehlung/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Die Treuepflicht eines Beamten endet auch bei Bundesrichtern nicht vor ihnen, sondern das Gesetz erwartet, dass die Amtsausübung nach Art. 20 Abs. 3 GG stattfindet.
Die Entscheidung der Richter des BFH erinnert sehr stark an die Entscheidungen der Justiz in der Nazi-Zeit. Die Entscheidungsbegründung ist mehr als schwach. So haben die Richter beispielsweise auf
Art. 97 und nicht auf Art. 97 Abs. 1 GG abgestellt.
Die Richter entscheiden nach dem Gesetz und nicht nach irgendwelchen Gefälligkeiten, die nicht nachprüfbar sind. Erst Recht nicht nach Veröffentlichungen, die nicht richterlich begründet wurden (mit
den entsprechenden Hinweisen auf dies Entscheidungen).
Dass die vorgetragene richterliche Entscheidung sachgerecht wäre, ist folglich sehr stark anzuzweifeln und ist nicht im Einklang mit dem Gesetz.
Nach dem Recht hat das Bundesverfassungsgericht am 06.06.1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen. Alle Behörden und Gerichte wurden nach § 31 BverfGG an diese Entscheidung gebunden.
Dass den Richtern des BGH eine solche Verwaltungsakte vorgelegen habe, eine solche der Entscheidung zugrunde wurde, ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Wenn eine solche wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nicht vorgelegen hat, dann ist darauf zu schließen, dass auch ein Ablauf der Frist nicht zu einem sachgerechten Urteil führen
kann.
Ich halte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes für logisch. Richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz aber dagegen als unlogisch.
Die Richter, die das Grundgesetz nicht ernst nehmen, brechen den von ihnen geleisteten Eid, sind anzuklagen, zu verurteilen und sind unverzüglich aus dem Dienst zu entfernen.
#1511
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 18:03)
Es liegt nahe, dass sich "besorgte Bürger" um das Grundgesetz genau so kümmern, wie dies von Richtern auch vorgemacht wird.
Sachlich ist die zitierte Bemerkung nicht nachvollziehbar und durch nichts zu rechtfertigen ("Die NSDAP hat 6 Millionen Juden getötet", hört man den Journalisten aus dem Off. "Na ja.") Wo sind wir
eigentlich und haben wir nichts begriffen?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/von-wegen-besorgte-b%C3%BCrger/ar-AA1cVOQj#image=1
In dem Beitrag heißt es: "Die NSDAP hat 6 Millionen Juden getötet", hört man den Journalisten aus dem Off. "Na ja."
#1510
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 13:31)
#1509
Nachdem bekannt ist, dass ausgerechnet in Bremen die Alliierten nach dem Krieg mit der Besetzung der Amtsposten gescheitert sind und die Besetzung stattdessen mit NS-Juristen erfolgte, eine Kontrolle
der Behörden, ob denn die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Amtshandlungen vornehmen, aber unterlassen wird, sind die äußeren Zeichen sehr schlecht, dass die Justiz nach dem Grundgesetz ihre
Entscheidungen trifft.
Potentiell besteht ein Rechtsanspruch auf das Grundgesetz. Aber, da die Richter/Amtsträger davon überzeugt sind, dass das was damals (Nazi-Zeit) Recht war, heute kein Unrecht sein kann, die
Amtshandlungen seitens der Behörden nie kontrolliert wurden, nie eine Abkehr von diesem Prinzip bekannt wurde, ist davon auszugehen, dass die Nazi-Ansicht auch heute noch praktiziert wird.
Für mich ist unvereinbar, dass die Bundesrepublik Deutschland die Amtsträger aus Steuermitteln entlohnt hat und entlohnt, obwohl sie dem Grundgesetz nicht folgen. M.E. ist die Entscheidung des OVG
Niedersachsen wegen des Verzugs heute dringender denn je.
Für mich ist nicht nachvollziehbar wie ein Amtsträger, der die Existenz des Grundgesetzes durch entsprechende Handlungsweise nicht achtet, monatlich aus Steuermitteln der Gemeinschaft entlohnt werden
kann und später auch noch Pension aus gleichen Mitteln erhält oder überlastet sein kann, obwohl er der Treuepflicht nicht nachkommt. Undenkbar!
Wenn Amtsträger, nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, wie soll es dann anhand welcher Kriterien möglich sein, dass Dienstvorgesetzte diese Amtsträger anhand welcher Merkmale befördern können?
M.E. ist diese Problematik grundsätzlich vorhanden und gegeben.
Nehmen Sie das aktuelle "Heizungsgesetz", dass dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorgelegt wurde. Dem Deutschen Bundestag wurde tatsächlich kein Gesetz zur Zustimmung vorgelegt. Vorgelegt wurde
ihm ein mangelhafter Entwurf. Ich bin erstaunt, dass diese Vorgehensweise von der Bundestagspräsidentin (SPD) und Bundesratspräsident Tschentscher (SPD) verteidigt wird,
Über etwas zu beraten, was es objektiv nicht einmal gibt, ist m.E. die Gültigkeit des Grundgesetzes auf höchster Ebene bestritten. Dies auch noch verteidigen zu wollen, ist m.E. die Dokumentation
dafür, dass die vorgenannten Herrschaften in dieser Funktion überfordert sind.
Wer will dann noch von kleinen Amtsträgern erwarten, dass sie nach Gesetz und Recht ihre Amtshandlung ausführen, wenn auf höchste Ebene das Grundgesetz nicht angewandt wird?
M.E. ist die Entscheidung des OVG Niedersachsens nicht von grundsätzlichen Überlegungen geprägt, sondern wesentliche Voraussetzung für jedes staatliche Handeln. Das heißt letztlich, dass es auf allen
Ebenen umzusetzen ist und die Glaubwürdigkeit des Grundgesetzes daran hängt.
Das Grundgesetz hat ebenso für Polizisten, wie für Richter, die Regierung, wie für alle Abgeordneten zu gelten. Vor dem Gesetz sind alle gleich. So will es das Grundgesetz.
#1509
Mazi(Freitag, 23 Juni 2023 12:50)
#1508
Man stelle sich nur vor, dass die Richter des Nazi-Regimes damals nachweislich zu Untrecht
Angeklagte mit dem Tod bestraften und danach deren Einhaltung des Grundgesetzes seitens der Behörden nicht nachgeprüft wurden.
Es ist doch nachvollziehbar, dass die gleichen Leute ihr Verhalten nicht korrigierten, weil deren "Auffliegen" von den Behörden geschützt wurde. Wenn Filbinger feststellte, dass das, was damals Recht
war, heute kein Unrecht sein könne, dann wird damit die heutige Justiz gekennzeichnet.
Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Judikative sich je geändert haben könnte, zumal die Behörden die gleichen Leuten des Nazi-Regimes "aufsaugte" und die Verwaltung gestalteten.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass hier die Behörden/Gerichte auch heute noch von NS-Juristen besetzt sind. Dabei gibt es offensichtlich keinen Unterschied, ob etablierte Parteien oder die AFD
die Gerichte/die Amtsträger kontrollieren. Da alle etablierten Parteien nicht kontrollieren, ob die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Entscheidungen treffen ist auch unerheblich, ob dies von der
AFD ebenfalls nicht wahrgenommen wird.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie ihren Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben, nie anhand einer nach dem Rechtsstaatsprinzip eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
zugrunde legten, dies in der Vergangenheit bis zum Bundesverfassungsgericht teilweise "durchging" ist davon auszugehen, dass dies dann nicht anders sein wird.
Da nach dem Grundgesetz alle Richter an das Gesetz gebunden sind, kann es keine richterliche Entscheidung gegen das Gesetz Gültigkeit haben. Dies betrifft die Richter der untersten wie der obersten
Ebene gleichermaßen.
Die Frage, die sich wirklich stellt, ob Erich Richtern nach dem Grundgesetz oder NS-Juristen gegenüber sitzt.
Viel Glück! Ich bin bei aller Skepsis zuversichtlich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen werden. Dies ist grundgesetzlich so festgelegt.
#1508
WernerE(Freitag, 23 Juni 2023 00:05)
Aktuell Erichs Webseite:
Mein Auftrag war aber noch nicht erledigt. Denn es gibt eine Geheimhaltungsinteresse in der Behörde der BGHW Standort Bremen der ich wegen Prozessdelikt auf den Fersen bin.
Ja und das Sozialgericht mit Ihren Richtern tut so, als ob alles in Ordnung ist.
Hoffe die Bahnmitarbeiter streiken nicht, denn so komme ich nicht nach Bremen!
Ich wäre so gerne dabei, wenn die kriminelle Vereinigung auffliegt!
#1507
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 11:08)
Es ist erstaunlich, dass der Deutsche Bundestag vorgibt, über etwas beraten zu haben, dass ihm es nicht gibt.
Dies noch als rechtsstaatlich anzusehen, lässt erkennen, wie dreist es zugeht und welchen Einfluss NS-Juristen genommen haben. Festhalten ist, dass es "die Wannsee-Konferenz" auch noch heute
gibt.
Die Wahlergebnisse der AFD sind zwar nicht löblich, weil ausgerechnet das angegeben wird gewählt zu werden, was man bekämpfen will, aber gemessen an der grundgesetzlichen Vorgabe, ist diese Aussage
nicht als Verböserung zu werten.
#1506
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 10:26)
Rechtsstaatlich ist nach deren Auffassung gar nichts! Es ist keine Leitidee.
Dies betrifft einerseits die Tatsache, dass Amtsträger ihre Amtstätigkeit nicht nach Gesetz und Recht ausüben und auch die Behörden nicht nachkontrollieren, wie und in wie weit sie dies vorgenommen
haben könnten.
Nichts von diesen von Normalbürgern unterstellten Anforderungen des Grundgesetzes ist umgesetzt.
Legislative, Exekutive und Judikative können sich nicht darauf berufen, aufgrund einer grundgesetzlichen Basis zu handeln.
Dies betrifft nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch die Amtsausübung seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Der Eindruck, hier mit NS-Juristen vom Typus der "Wannsee-Konferenz" zu tun zu haben, verstärkt sich.
#1505
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 10:18)
Das ist zwar richtig, hat aber mit dem zu beurteilen Fall nicht zu tun.
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus245997812/Bundesverfassungsgericht-Form-der-Besteuerung-kuenftiger-Generationen.html#:~:text=Richterin%20und%20Berichterstatterin%20Sibylle%20Kessal-Wulf%20zitiert%20bei%20ihren,%E2%80%9EStaatsschulden%20sind%20eine%20Form%20der%20Besteuerung%20k%C3%BCnftiger%20Generationen.%E2%80%9C#
In der Schule hieße es: "6, setzen. Das Thema ist verfehlt!"
Sachlich geht es darum, ob es zulässig ist, eine getroffene Entscheidung später nachträglich zu verändern.
Die Schuldenproblematik, die von den Richtern angesprochen wird, hat mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun.
#1504
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 09:51)
#1498
Stellen Sie sich vor, dass der Deutsche Bundestag seine Zustimmung erteilt und später die Entscheidungsgrundlage verändert wird?
Ich beziehe mich aus die Veröffentlichungen:
https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2023-06-22-bverfg-schuldenbremse-reform-strassenverkehrsrecht-strafanzeige-iranische-justiz/
Es ist sehr erstaunlich, dass 197 Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht anrufen, ist doch einem "Normalbürger" klar, dass es nicht sein darf, dass eine Genehmigung an eine konkrete Vorlage
gebunden ist, und diese Genehmigung später nicht umgewidmet werden darf. Dazu wird ein Gericht missbraucht?
Der Umkehrschluss ist viel dramatischer. Über 500 Abgeordnete des Deutschen Bundestages finden diese Vorgehensweise als normal und rechtsstaatlich. Auch wenn dies normal ist, ist es damit noch nicht
rechtsstaatlich!
Gemessen an diesen Themen stellt der Auftritt von Frau Pechstein in Dienstuniform, die keiner Weise eine Entscheidung beinhaltete, einen "Mückenschiss" dar
(https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pechstein-cdu-rede-polizeiuniform/).
Denken Sie an die Maskerade der Richter der Sozialgerichtsbarkeit durch anlegen einer Dienstuniform (der Robe), deren Amtshandlungen gesetzlich vorgeschrieben sind und sie dennoch dagegen
verstoßen.
Ungeachtet dieser Stellungnahme vertrete ich die Auffassung der Behörden, dass es in der Tat unsinnig ist, die Einhaltung von Gesetz und Recht zu überprüfen (Art. 20 Abs. 3 GG), wenn allgemein
bekannt ist, dass dem nicht so ist.
Als Eidbrecher sind die Richter ohnehin Straftäter und als solche zur Rechenschaft zu ziehen. Ihre Handlungen sind als Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu bestrafen. Sie stehen in einem Zusammenhang mit
einer Straftat und sind nichtig. Die Beamten/Richter haben sich auch nach dem Bundesbeamtengesetz zu verantworten und sind anzuklagen. Staatsanwaltschaften, die diese Amtshandlung verweigern, sind
wegen Beihilfe zum Begehen der Straftat ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und nach dem Urteil des OVG Niedersachsen aus dem Dienst zu entfernen.
Von dieser Rechtsansicht bin ich - und ich unterstelle auch das Volk nach Art. 20 GG - rechtsstaatlich nicht abzubringen.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass der Staat zur Durchsetzung seiner Staatsgewalt sich von Straftätern unterstützen lässt.
#1503
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 08:33)
#1501
Kommen wir zurück auf die Vorlage der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der BGHW zurück.
Wenn so zahlreiche Dokumente in der Verwaltungsakte fehlen, dann kann niemand (ein sachverständiger Dritter) eine Versicherung derart abgeben, dass den Richtern eine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte vorgelegen habe. Es ist logisch bereits ausgeschlossen, dass eine derartige Erklärung, in Kenntnis uneingesehener Dokumente, vorgenommen werden könnte.
Die Führung der Verwaltungsakte der BGHW erfolgte nicht nach dem Rechtsstaatprinzip des Grundgesetzes. Ihr fehlen mindestens 45 Dokumente, die Dritten zur Beweisführung vorenthalten werden. Dr. Udo
Schöpf, gesetzlicher Vertreter der BGHW, ist nach dem Bundesbeamtengesetz wegen Organisationsverschuldens zur Rechenschaft zu ziehen. Ihm ist anzulasten, den Verwahrungsbruch nach Paragr. 133 StGB
organisiert zu haben und zu verantworten.
Dass in den Fällen der Behörden und Gerichten nicht rechtsstaatlich gehandelt wurde, ist m.E. dadurch gekennzeichnet, dass ich nicht erkennen kann, dass eine Behörde bzw. ein Gericht irgendwelche
gesetzlichen Vorschriften beachtet hätte. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass NS-Juristen dieses Spiel erdachten und analog der "Wannsee-Konferenz" in die Tat umsetzten und umsetzen. Dem ist
rechtsstaatlich Einhalt zu gebieten. Wenn diesseitens der etablierten Parteien nicht erfolgt, sehe ich keine entscheidende Abgrenzung zur AFD.
Da in Bremen in den Wahlergebnissen der "Bürger in Wut" verzeichnet wird, das dass Volk nach Art. 20 GG diese unrechtsstaatliche Vorgehensweise nicht wünscht, dass Behörden und Gerichte die
Rechtsstaatlichkeit spätestens jetzt umsetzen.
#1502
Mazi(Donnerstag, 22 Juni 2023 08:06)
#1501
In der Tat darf man gespannt sein, ob neutrale Richter auflaufen werden und sie nach dem Gesetz eine Entscheidung treffen.
Nachweislich des Urteils des LG Hamburg, ob dies rechtsstaatlich nach dem Gesetz zustande gekommen ist oder nicht, belegt es doch, dass die BGHW keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte vorgelegt hat. Die entscheidenden Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben also eine Entscheidung gegen das Gesetz getroffen. Da diese Entscheidung technisch keine rechtsgültige
Amtsentscheidung gewesen sein kann, haben sie also keine Urteile gesprochen. Da jedes Urteil rechtsstaatlich dem Gesetz zu folgen hat, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
vorgelegen hat, darf also niemand davon ausgehen, dass die Richter nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt von Amts wegen erforscht hätten.
M.E. ist die neutrale Entscheidung der Richter sehr stark eingeengt und kann nur lauten, dass die vorherigen richterlichen Entscheidungen nach dem Gesetz zu erfolgen hatten, dies nicht gegeben war
und daher keine rechtsstaatliche Wirkung hatten. Sie stehen "in Reihe" im Zusammenhang mit Straftaten und sind daher nichtig. Die involvierten Amtsträger sind nach dem Bundesbeamtengesetz zur
Rechenschaft zu ziehen.
#1501
WernerE(Donnerstag, 22 Juni 2023 00:26)
Ich bin mal sehr gespannt, ob die Gerichtsverhandlungen am 19.Juli 2023 ab 10 Uhr
tatsächlich stattfinden.
Überlege mir doch dort aufzuschlagen und Erich zu unterstützen.
Dann könnte ich hinten drinnen sitzen und ständig den Kopf schütteln, über die Frechheiten
welche durch die BGèn und deren Rechtsverdrehern, sowie den Richtern.
Hat schon manchen Richtern zur Vernunft gebracht!
#1500
Mazi(Mittwoch, 21 Juni 2023 22:24)
Möglicherweise beschäftigen Sie sich nicht mit dem BBG (Bundesbeamtengesetz) und da wiederum mit § 77 Abs. 1 BBG.
Deshalb hier der Link zu Ihrer eigenen Information:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__77.html
Sie erkennen, weshalb ich dies thematisiere?
Richter sind bei ihren Entscheidungen nach das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG), sondern sie unterliegen auch als Amtsträger und Beamte dem Bundesbeamtengesetz (Art. 20 Abs. 3 GG und insbesondere
besagtem § 77 Abs. 1 BBG).
In Absatz 1 Satz 1 heißt es: "Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen."
M.E. liegt bei Pechstein, Haldenwang, ... und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ein Dienstvergehen nach § 77 Abs. 1 Satz 1 vor. Nach Absatz 3 erfolgt die Bestrafung nach dem
Bundesdisziplinargesetz.
Da offensichtlich nie ein Vertrag zustande gekommen ist, kann er auch nicht nach diesen Vorschriften bestraft oder belohnt werden.
In dem vorliegenden Fall haben Richter zwar das Recht die Amtskleidung zu tragen, ihre Amtshandlung erfolgt jedoch nicht nach dem Gesetz. M.E. ist hart durchzugreifen und den Herrschaften zu
verstehen zu geben, dass man die Sache mit dem Rechtsstaat sehr, sehr ernst nimmt. Es wird nicht geduldet, dass sich Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln oder ihren Eid brechen.
Wenn sie dies getan haben - und das haben sie getan -, beugen sie das Recht nach § 339 StGB und ihre Entscheidungen sind nichtig. Da m.W. alle Entscheidungen den Vorschriften der Nazi, den
NS-Juristen, folgten, sind alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nichtig.
Ich sehe keinen Unterschied, ob ein Amtsträger eine Uniform trägt oder eine Richterrobe. Beides ist in meinen Augen eine Amtskleidung und nicht differenzierbar. Beide Amtsträgergruppen verstoßen
gegen die Gesetze.
#1499
Mazi(Mittwoch, 21 Juni 2023 21:38)
Verstehen Sie ihn? Ich verstehe ihn aus rechtsstaatlicher Sicht nicht.
Ich beziehe mich auf diesen Artikel, der in anderen Medien ebenfalls erschienen ist:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245981210/Verfassungsschutzchef-sieht-AfD-Umfragewerte-mit-Sorge.html
"In den Umfragen liegt die AfD aktuell teilweise auf Platz zwei."
Mir ist nicht bekannt, dass dies anders sei.
"Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem entgegenzustellen."
In Art. 20 GG heißt es, dass alle Gewalt vom Volke und nicht von Herrn Haldenwang ausgeht. Für wen hält er sich überhaupt? Er will sich also dem Volk entgegenstellen?
Ist ihm nicht bekannt, dass er Amtsträger ist. Als solcher hat er seiner Treuepflicht nachzukommen. Seine Amtsausübung ist an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wen dem so ist, wie es Herr Haldenwang vormacht, darf sich doch niemand über Frau Pechstein, die ihre Meinung in Uniform kundgetan hat.
Soweit ich mich erinnere trägt Herr Haldenwang bei seinen politischen Äußerungen stets die gleiche Uniform.
Er will sich also dem Grundgesetz entgegen stellen. Damit drängt er sich erst recht quasi als Kandidat auf, die richterliche Entscheidung des OVG Niedersachsen an ihm umzusetzen.
Da davon auszugehen ist, dass er sich seine Entscheidung reiflich überlegt hat und kein Nachweis erbracht ist, dass er je sein Amt nach Gesetz und Recht ausgeübt hat, habe ich Bedenken, dass bei dem
Vertrag zwischen dem Staat und ihm je übereinstimmende Willenserklärungen zugrunde gelegen hat. In der Konsequenz ist festzuhalten, dass hier kein Vertrag zustande gekommen ist. Seine Beförderungen
sind folglich auch nicht rechtens, weil der Staat von einer erfüllten Treuepflicht ausgegangen ist, die eindeutig nicht vorgelegen hat.
"Die AfD sei aus „guten Gründen“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft."
Es sollte ihm bekannt sein, dass er und die etablierten Parteien sich von der AFD sachlich nicht abgrenzen. Sie haben es geduldet, dass Amtsträger, z.B. Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem
Gesetz treffen. Die Behörden haben es nicht einmal für nötig gehalten, anhand von Kontrollen bösartige Unterstellungen gegenüber ihren Amtsträgern anhand von Belegen entgegenzutreten.
Ich halte es für richtig, den Ast eines Baumes, der stört abzusägen. Nichts halte ich jedoch davon diesen Ast hinter sich abzuschneiden. Dies birgt die tödliche Gefahr mit dem abgeschnitten Ast vom
Baum zu stürzen.
Bekanntlich hat jeder das Recht sich zumindest einmal zu irren. In diesem Fall ist quasi zu unterstellen, dass dieser worst case tatsächlich eintritt. Es ist anzuerkennen, dass er diese eine Chance
tatsächlich wahrgenommen hat.
Als Amtsträger steht es ihm nicht zu, sich gegen die Entscheidungen des Deutschen Bundestages zu stellen.
"Angesichts der Entwicklung der AfD beobachtet Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang den Zuspruch für die Partei mit Sorge und hält es für eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich dem
entgegenzustellen. Nicht der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken. „Aber wir können die Bevölkerung wachrütteln, wir können Politiker wachrütteln“, sagte
Haldenwang am Dienstagabend im ZDF-„heute journal“."
Die Begründung, sich gegen das Volk zu stellen, ist zwar unter den etablierten Parteien und Amtsträgern zwar häufig, aber dennoch nicht zulässig.
Weshalb tritt niemand solchen Präsidenten, wie Herrn Thomas Haldenwang, rechtsstaatlich entgegen?
#1498
Mazi(Mittwoch, 21 Juni 2023 19:06)
Stellen Sie sich vor, der Deutsche Bundestag soll einem Papier zustimmen, dass es noch gar nicht gibt!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.tagesspiegel.de/politik/kritik-aus-allen-ecken-das-heizungsgesetz-im-maschinenraum-des-parlaments-10024099.html
"Doch um in die Details zu gehen, fehlt auch bei diesem Termin noch immer ein aktualisierter Gesetzentwurf."
"Denn die Ampel hat sich vor gut einer Woche zwar auf ein zweiseitiges Leitplankenpapier zum Heizungsgesetz geeinigt, in den Gesetzestext sind die Einigungen jedoch noch nicht eingearbeitet."
Ich bin wegen dieser Achtlosigkeit gegenüber dem Parlament sprachlos.
Als Wähler bestimme ich bei der Zusammensetzung des Parlaments mit. Das Grundgesetz schreibt dazu in Art. 20 GG, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht.
Die Vorgänge machen sehr deutlich, wer letztlich das Sagen hat. M.E. wird seitens Exekutive und Judikative die Legislative nicht ernst genommen. Sie dürfen auch weiter zuspitzen und hervorheben, dass
entgegen dem Grundgesetz die Gewalt nicht vom Volke ausgeht.
Sie können auch sagen, dass Zweifel bestehen unter diesen Voraussetzungen auch in Zweifel setzen, ob es überhaupt sinnvoll ist, an der Urne seinen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bin sprachlos, dass sich das Parlament, unsere gewählten Volksvertreter, sich auf so ein Spiel überhaupt einlassen. Es macht bekannt, dass genau diese Vorgehensweise der AFD die Wähler in Scharen
zuführt.
#1497
Mazi(Mittwoch, 21 Juni 2023 15:51)
So sieht es das Ausland! Was haben wir von diesen Leuten noch zu erwarten? Und am Schluss sagen sie, sie könnten sich nicht erinnern! Das muss man "zuerst einmal ab haben können".
Nachfolgende Veröffentlichung stellt die Grundlage dazu dar:
https://www.nzz.ch/international/heizungsgesetz-cdu-wirft-ampel-missachtung-des-parlaments-vor-ld.1743568
"Aufklärung und Beachtung des Souveräns sind der Regierung offenbar egal – Hauptsache, das Gesetz kommt schnell."
"Doch die Experten und Vertreter von Verbänden kannten das aktuelle Gesetz überhaupt nicht. Die Regierung hatte vor der Beratung im Ausschuss keinen aktualisierten Gesetzesentwurf vorgelegt, der die
Einigung von vergangener Woche beinhaltet."
Sollte das Theater nicht gänzlich eingestellt werden. M.E. ist die Handschrift der NS-Juristen eindeutig erkennbar. Eine Abgrenzung zwischen GRÜNEN und AFD existiert real offensichtlich nicht.
Bezüglich der Richter der Sozialgerichtsbarkeit wurden wir auf den Arm genommen, Missbrauchsfälle wurden uns zugemutet, Alarmmeldungen nicht weitergeben, mildernde Umstände wurden einem
Oberstaatsanwalt in Frankfurt a.M. gewährt, der Bundeskanzler kann sich an ein Thema mit einer Sprengkraft von 35 Mrd. Euro nicht erinnern, ... .
An und für sich überschreitet jedes der Themen die Zumutbarkeit.
Was haben wir von diesen Leuten noch zu erwarten?
#1496
Mazi(Mittwoch, 21 Juni 2023 14:38)
Es ist ziemlich abenteuerlich, was uns als Leistung und an Rechtsstaatlichkeit angeboten wird!
Ach, wäre Habeck nur Kinderbuchautor geblieben. Dann könnte man seine Gesetzesvorlagen wenigstens Verständnis aufbringen. Ich lege mich fest: Da ist nichts, auf was man argumentativ aufbauen könnte.
Letztlich strahlt das auf die GRÜNEN insgesamt zurück. Frecher Mund und nichts dahinter! Es ist zwar richtig festzustellen, dass etwas passieren muss, aber es ist ihnen nachweislich des eingebrachten
Gesetzestextes fremd wie man dies lösen oder anpacken könnte.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichungen:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100194920/heizungsgesetz-expertenanhoerung-jetzt-geht-es-ans-eingemachte.html
Es ist schlicht unerhört, was seitens der Regierenden unter einer Leistung verstanden wird. Nicht erstaunlich ist es, dass neue Leute angefordert werden, die für sie die Arbeit erledigen.
Unter dieser Maßgabe ist auch verständlich, dass die Behörden keinen Kontrollmechanismus installiert haben, der ihnen anzeigen könnte, dass ihre Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Ämter
wahrnehmen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass Richter bei ihrer Entscheidung nicht dem Gesetz folgen oder ihr Amt nicht in neutraler Funktion wahrnehmen.
Das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG ist nicht nur gefährdet, sondern es wird seitens des Staates nicht gewährleistet bzw. gewährt.
Di8e Entscheidung des OVG Niedersachen kann ich zwar nachvollziehen, aber das muss dem Rauswurf der bisherigen Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht folgen, einhergehen.
Es geht immer wieder um die gleichen Feststellungen. Er hat einfach keine Fachkompetenz.
Ach, wäre Habeck nur Kinderbuchautor geblieben. Dann könnte man für seine Gesetzesvorlagen im Deutschen Bundestag wenigstens Verständnis aufbringen.
#1495
McScheissen(Mittwoch, 21 Juni 2023 10:55)
Gebt dem Mann der alles kann sein Geld!!!
#1494
Jonah Walgenbach(Mittwoch, 21 Juni 2023 10:45)
Kann nicht sein gibt ihm sein Geld!!!!
#1493
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 22:03)
Heizungsgesetz! Aber für wen?
Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
https://www.n-tv.de/politik/Zwei-von-drei-Befragten-verstehen-Heizungsgesetz-nicht-article24204592.html
Auf die Anfrage von Bartsch, LINKE machte das Finanzministerium bekannt, dass 2022 noch 28 Bauten der Bundesregierung mit Gas- und Ölheizungen ausgestattet wurden. Damit wurde klargestellt, dass die
Bundesregierung i.S. Heizungsgesetz nicht mit einem Beschluss des Deutschen Bundestages ausgeht.
Werden wir von der Ampelregierung nur noch mit einem Nasenring durch die Manege geführt?
Wir sollten uns dies merken und es nicht dulden, dass uns die SPD als Kanzler einen Olaf Scholz anbietet, der selbst von sich sagt, sich nicht mehr erinnern zu können. Es mag zwar zutreffend sein,
dass uns die SPD den fähigsten Politiker angeboten hat, aber es ist damit klar gestellt, dass sie übe keine Person verfügt, die uns auch im Ausland vertreten kann.
So geht es wirklich nicht!
Da gibt es Behörden, die nicht kontrollieren, ob ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln (In einem bereits bekannten Fall wird von einem Schaden von 35 Milliarden Euro gesprochen. In einem
anderen Fall treffen Richter bereits seit dem bestehen des Grundgesetzes Entscheidungen gegen das Gesetz).
Allein dies macht deutlich, dass die Amtsaufgabe nicht erst angegangen wurde und von den Amtsträgern gar weitere Unterstützung angefordert wurde. Es ist sehr einfach das Grundgesetz zu erfüllen, man
muss die Amtsträger nur fordern und dann fördern.
#1492
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 21:27)
Sagt uns Bundeswirtschaftsminister Habeck die Wahrheit oder schmiert er uns wie ein Mafioso an?
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag, dessen Argumentation in zahlreichen Medien inhaltlich gleich erschienen ist:
https://www.focus.de/politik/deutschland/papier-aus-habeck-ministerium-von-wegen-billiger-strom-bleibt-20-jahre-so-teuer-wie-jetzt_id_196903942.html
Wenn dieser Beitrag der Wahrheit entspricht, dass sind es die GRÜNEN, denen wir die hohen Energiepreise zu verdanken haben. Nichts scheint in der Politik der GRÜNEN zu stimmen.
#1491
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 21:17)
Viele interessieren sich nicht dafür! Und viele interessieren sich nicht für Cum Ex-Geschäfte.
Sie sollten aber bedenken, dass Herr Berger die Seite gewechselt hat und früher zuständiger Steuerprüfer in Hessen war.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/im-cum-ex-skandal-ist-eile-geboten-verfolgung-von-steuersuendern-18974618.html
Es heißt in dem Bericht:
"Wer über Jahre systematisch Steuern hinterzieht oder dabei hilft, gefährdet die Grundlagen des Gemeinwohls und muss mit langen Freiheitsstrafen rechnen."
"Wenn es eine Lehre aus Cum-ex gibt, dann die, dass organisierte Kriminelle dem Staat immer mindestens einen Schritt voraus sind."
Wenn nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz alle gleich sind, war es unangemessen, dass der Richter des LG Frankfurt a.M. dem vor ihm angeklagten Oberstaatsanwalt wegen des fehlenden Kontrollmechanismus
mildernde Umstände zu kommen ließ, die im Fall Berger nicht zur Bestimmung des Strafmaßes herangezogen wurden.
Im zweiten Teil ist festgezurrt, dass die Staatsanwaltschaften überfordert sind. IT-Fachleute würden fehlen.
Das kann ich nachvollziehen. Ganz kann das aber nicht wahrheitsgetreu sein. Wenn sich die Geschäfte ab 2006 abspielten, dass 17 Jahre bereits her ist und jetzt erst festgestellt wird, dann hätten die
Dienstvorgesetzten in den Finanzbehörden 17 Jahre sich auf anstehende Arbeit ihrer Nachfolger vorbereitet.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist bekannt, dass die Richter seit bestehen des Grundgesetzes, also ca. 70 Jahre, nicht in neutraler Position erschienen sind und die gesamte Zeit offensichtlich nicht
das Gesetz geachtet haben.
Wir müssen uns an ganz andere Zeiträume und Beträge gewöhnen. Entweder man ist mit 70 Jahren Untätigkeit und über 10 Milliarden Euro Schaden einverstanden oder man muss etwas dagegen unternehmen.
Einheitlich ist diesen Fällen, dass Amtsträger systematisch nicht nach Gesetz und Recht handeln. In einem Fall, der Fall Berger geht es um einen Schaden, in dem anderen Fall geht es um die Ausübung
von Staatsgewalt. In diesem Fall treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Dass Sie dies als Amtshandlung nicht vorgenommen haben, dass Recht gebeugt haben, gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages handelten, ist m.E. erwiesen. Wie soll dann ein Rechtsstaat
funktionieren, wenn seine Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln und im Fall des OVG Niedersachsen ein Amtsträger vorgibt, nach dem Grundgesetz zu handeln, aber die Existenz des Grundgesetzes
bestreitet.
Im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist von deren Seite ein noch viel größerer Schaden entstanden, als er im Fall Berger ausgemalt werden kann. Letztlich geht es um die Kultur der
NS-Juristen, die aus Gründen der Gerechtigkeit unterbunden werden muss.
#1490
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 12:04)
Wie verhält sich die Bundesrepublik Deutschland im Ernstfall, wenn China Taiwan "angreift"?
Ich verweise auf:
https://www.n-tv.de/politik/Chinesischer-Uberfall-auf-Taiwan-Worst-Case-fuer-Deutschland-article24203137.html
Es ist davon auszugehen, dass zwischen den GRÜNEN und China ein festes inneres Band besteht, da China die seitens der GRÜNEN prakierten Solarpanels produziert.
Gemessen an diesen Verflechtungen erscheint es wenig sinnvoll, die GRÜNEN weiterhin in einer Regierungsverantwortung zu sehen. Es bringt in meinen Augen nur Irritationen mit sich. Letztlich gipfelt
dies auch darin, ob eine Regierung mittels dieser unerfahrenen Personen (beispielsweise von Scholz, Habeck, Baerbock und Linderner, überhaupt handlungsfähig sein kann und sie nicht in Ermangelung
ihrer Treuepflicht anzuklagen und zu verfolgen sind?
Aber genau hier tut sich ein Problem auf. Die Bundesländer greifen auf Regierungen zurück, die sich aufgrund von Wahlen auf Parteien zurückziehen. In den Bundesländern, vertreten durch ihre
Ministerpräsidenten, erteilen Justizminister wiederum Aufträge den Staatsanwaltschaften. Es liegt folglich in der Hand der Staatsanwaltschaften, ob sie eine Klage ausfertigen und daraufhin ein
Richter nach dem Gesetz seine Entscheidung verkündet.
Wenn Sie es so wollen, dann ist das demokratische System bereits abgeschafft, bevor es gar nach dem Verfassungsschutzgesetz die freiheitliche gemokratische Grundordnung erst geschützt wird.
Ich habe ernsthafte Bedenken, dass seitens der (Staats-)Gewalten überhaupt das Grundgesetz überhaupt umgesetzt wurde oder dem Geist der NS-Juristen überhaupt entsprungen ist.
Nach meiner Meinung ist es eine bösartige Unterstellung, dass NS-Juristen rechtsstaalich denken können. Ich erinnere an den Spruch von Filbinger: "Was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein".
Er war es, der als Militärrichter seinerzeit zahlreiche Tote zu verantworten hatte.
Die Bezeichnung der heutigen Gesetze knüpft eindeutig an in die Verunklimpfung der damaligen Sprache an, die damals die Richter der Nazis auch als Friedensrichter bezeichneten.
#1489
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 11:01)
Zu Ihrer eigenen Meinungsbildung i.S. des Tragend von Uniformen verweise ich auf folgenden Beitrag:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/durfte-pechstein-cdu-rede-in-uniform-halten-was-die-gesetze-sagen-18974648.html
#1488
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 10:46)
Ist ein Habeck für das Deutsche Volk tragbar? M.E. NEIN. Und da lege ich mich fest. Vielleicht bin ich zu dumm, die eigentliche Politik der GRÜNEN zu verstehen. Meine massgebliche Grundlage stellt
das Grundgesetz und damit das Verständnis eines Rechtsstaares dar.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Mieterbund-befuerchtet-Kosten-Umweltverbaende-entsetzt-article24189307.html
Es ist nachvollziehbar, dass mit dem Heizungsgesetz höhere Kosten erwartet werden. Dies betrifft einerseits die Hauseigentümer selbst und in der Folge auch deren Mieter. Letztlich ist das ganze Volk
in der Bundesrepublik Deutschland betroffen, soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Mir liegt das Schreiben der Bundesnetzagentur vor, nachdem es die Regierung zu vertreten hat, dass kein billiges russisches Gas in die Bundesrepublik Deutschland geliefert wird. Diese Entscheidung
der Bundesrepublik erfolgte zu einem Zeitpunkt als die Energiepreise schon lange angezogen hatten und danach Russland in die Ukraine einmarschierte. Es ist zwangsläufig so, dass die Preise anziehen,
wenn das darunter liegende Gut verknappt wird. Das ist zugegeben seitens eines Kinderbuchautors nicht so. In dessen Denke besteht per Definition immer heile Welt.
Da Minister Habeck den Eid "zum Wohl des Deutschen Volkes" leistete, ist nachgewiesen, dass sein Vorschlag zum Heizungsgesetz gegen die Hauseigentümer und Mieter, und damit gegen den Rest der
Bevölkerung gerichtet ist. Es ist nicht zuerkennen, dass seine Amtshandlung Art. 20 Abs. 3 GG entsprechen könnte.
Damit ist klar, dass die GRÜNEN als verfassungsfeindliche Partei (mit Habeck) aus der Ampelregierung nach dem Grundgesetz auszutreten haben.
Es ist ohnehin nicht verständlich, wie die Bundesrepublik Deutschland ausgerechnet unter den GRÜNEN die Bundesrepublik Deutschland in kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt sein kann. Das
betrifft einerseits die kriegerischen Auseinandersetzungen unter Schröder/Fischer und jetzt unter Scholz/Baerbock. Ich verstehe die Logik der GRÜNEN einfach nicht. Vielleicht bin ich zu dumm, die
eigentliche Politik der GRÜNEN zu verstehen.
#1487
Mazi(Dienstag, 20 Juni 2023 10:14)
Die große Frage, ob es einen Unterschied zwischen Claudia Pechstein in Uniform und der Richtern in Uniform gibt?
M.E. gibt es keinen Unterschied und ist beiderseits rechtsstaatlich eine sehr gefährliche Praxis. Für alle Parteien ist das Grundgesetz verbindlich. Und danach ist es Beamten im Dienst untersagt,
gegen das Grundgesetz in Währung ihrer Treuepflicht gegen das Grundgesetz zu handeln.
Einheitlich ist, dass sie als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn sie Gesetz und Recht des Grundgesetzes nicht achten, unterscheiden sie sich nicht von
"Reichsbürgern". Nach dem Urteil des OVG Niedersachsen kommen sie ggfs. ihrer Treupflicht nicht nach. Es ist in diesem Verständnis nicht vorstellbar, dass nach dem Grundgesetz der Staat hoheitliche
Aufgaben von Straftätern ausführen lässt. Um dieses Prinzip dennoch sicherzustellen und zu gewährleisten, unterlassen es Justizbehörden anhand von Kontrollmechnismen festzustellen, ob ihre Amtsträger
tatsächlich ihre Aufgaben nach Gesetz und Recht ausüben.
Das mag man bestreiten wollen, aber Sorgatz, Jost und zuletzt der Richter zur Verurteilung des Oberstaatsanwalt Badle am LG Franfurt a.M. haben dies bekannt gemacht. Da dies nun öffentlich ist, sind
die Urteile der Richter, die letztlich gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland getroffen wurden, als im Zusammenhang mit einer Straftat (Paragr. 339 StGB) nichtig. Es geht dabei nicht darum,
ob man evtl. Gleich gehandelt hätte, aber es ist Aufgabe der Richter in Ausübung ihres Amtes ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Die Dienstvorgesetzten dieser Straftäter, denen letztlich
der Bruch ihres Eids vorzuwerfen ist, haben nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsaufgabe zu erfüllen und unverzüglich zu handeln.
In Umsetzung der grundgesetzlichen Vorschrift erkenne ich keinen Spielraum, den auch sie haben könnten.
Ein seltsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit! Ich vermute eher, dass dies Relikte der NS-Juristen sind.
Wenn dann auch noch ein ausgebildeter Jurist, Friedrich Merz, den Auftritt von Claudia Pechstein ausdrücklich lobt, dann gehen davon m.E. zwei Nachrichten aus.
1. Dies gibt Auskunft über die Herkunft dieses Mannes und möglicherweise der Partei, der er vorsteht.
2. Die Einordnung der Juristen einschließlich deren Ausbildung.
M.E. eine sehr gefährliche Mischung und die CDU ist gehalten, sich von diesem Parteivorsitzenden zu trennen.
#1486
Mazi(Montag, 19 Juni 2023 20:28)
#1484
Mir ist schon klar, die einzige Ähnlichkeit zu Richtern ist die Verkleidung der Richter, deren Kittel, ist.
Im Grundgesetz ist vorgeschrieben, dass die Amtstätigkeit der Richter an das Gesetz gebunden ist. Dies ist auch seitens der Menschenrechten bestätigt.
Wenn also anhand von Dokumenten nachgewiesen ist, dass Richter trotz besseren Wissens ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist bei der Intelligenz von Richtern und Anwälten davon
auszugehen, dass deren Argumentation und Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz erfolgt.
Da dem Grundgesetz die Nazi-Denke vorausging, ist davon auszugehen, dass die Judikative dieser Philosophie der Nazis folgt. Wenn nicht einmal die Logik der Nazis zugrunde gelegt würde, dann ist
erkennbar, dass nicht einmal diese Möglichkeit der Nazis zugrunde gelegt wird.
Es ist nachvollziehbar, dass die Judikative nicht dem Grundgesetz folgt. Damit wird deutlich, dass die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG in der Judikative anders umgesetzt ist, als dies vom
Bürger, vom Volk, verstanden wird.
M.E. kann dies nur dann zu Gerechtigkeit führen, wenn allseits unter dem gleichen Wortlaut gleiches verstanden wird.
Die Argumentation der Kläger, die dem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG folgen, die Behörden aber sich nicht davon überzeugen, dass ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, dokumentiert, dass
keine "Waffelgleichheit" vorhanden ist.
Es ist fraglich, ob Amtshandlungen, die Gesetz und Recht nicht folgen, Verwaltungsentscheidungen, die letztlich nicht behördlich überwacht werden, darstellen können?
#1485
Rübezahl(Montag, 19 Juni 2023 20:00)
BGs als " Gesetzliche Unfallversicherung" bestreiten in vielen Fällen, das gemeldete Schäden
berufsbedingt / unfallbedingt zu entschädigen sind. Zur Durchsetzung ihrer Behauptung
wird regelmäßig auf "bewährte Sachverständige" verwiesen was verdeutlicht, dass alle
Verfahren von BGs gesteuert werden. Geschädigte werden allein gelassen; Recht und Gesetz ausgehebelt. Der Staat schaut zu, Strafanzeigen werden eingestellt, Geschädigte werden allein gelassen. Wen
wundert es, dass sch immer mehr Bürger vom Staat abwenden ?
#1484
Rübezahl(Montag, 19 Juni 2023 11:49)
BGs unterliegen als gesetzliche Unfallversicherung keiner Prüfung, sie können sponsern, wen sie wollen. Versucht der eigene Rechtsanwalt für seinen Mandanten die Kastanien aus dem Feuer zu holen, so
stellt man plötzlich fest, dass er die Gegenseite vertritt und mit allen Mitteln verhindert, dass der Kläger Recht bekommt. Auf unterlassene Tätigkeiten angesprochen teilte mein Anwalt mit, dass
nicht mehr gegen die BG vorgeht. Wie ist es nur möglich, dass es Sozialrichter gibt, die die BG textlich beraten , wie Ansprüche abzulehnen sind ? Fazit: Auch in Bremen gibt es keine
Kontrollmechanismen.
#1483
Mazi(Montag, 19 Juni 2023 09:33)
Eine diffiziele Angelegenheit!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pechstein-cdu-rede-polizeiuniform/
Der Hintergrund ist der, ob Richter die Dienstkleidung auch dann anlegen dürfen, wenn sie keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs.1 GG).
Ich halte es für angemessen, dass sie alle Zahlungen (einschließlich Pensionen) zurückzahlen müssen, da sie nicht nachweisen können, je eine Amtstätigkeit vorgenommen zu haben.
Da ihre Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen (Art.97 Abs. 1 GG) und als Amtsträger auch an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG), der Treuepflicht nicht nachgekommen sind, erscheint
der Missbrauch der Amtskleidung als Vortäuschung einer Amtshandlung noch das kleinere Problem zu sein.
Da die Justizbehörden, wie wir vom Richter des LG Franfurt a.M., von Jost und Sorgatz bereits anderweitig wissen, wurde in den Bundesländern kein Kontrollmechanismus etabliert, der dies verhindern
könnte.
Es ist daher naheliegend, dass der Staat nach Art. 34 GG für Fehler seiner Mitarbeiter einsteht, die Kläger Anspruch auf die Durchsetzung des Grundgesetzes haben und Entschädigung zu erwarten ist.
#1482
Mazi(Sonntag, 18 Juni 2023 18:24)
Geht das schon wieder los!
Abgeordnetenwatch veröffentlicht auf der eigenen Webseite, dass das Bundeskanzleramt auf die Herausgabe von Informationen zum Treffen mit Herrn Gabriel von Abgeordnetenwatch verklagt worden
sei.
Zuerst verschafft der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium seinen Verwandten eine gute staatliche Versorgung. Dann macht ein anderer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Kasse mit
einem "befreundeten" Unternehmen. Und jetzt hat sich schon wieder Scholz mit einem namhaften Lobbyisten getroffen und nicht nur e´r kann sich nicht mehr erinnern, sondern eine ganze Behörde rückt die
Informationen nicht heraus.
Es ist an der Zeit, dass das Volk darüber entscheidet, wem kein Amt anzuvertrauen ist. Offensichtlich sind bei den Verantwortlichen alle Sicherungen "durchgebrannt" oder, was auch anzunehmen ist, den
Bürgern wird zunehmend bekannt, dass sie von diesen Leuten nur über den Tisch gezogen werden.
#1481
Mazi(Sonntag, 18 Juni 2023 15:53)
#1480
Daraus folgt, dass richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen, nach dem Gesetz keine Gerichts-/Verwaltungsentscheidungen sein können. Letztlich sind sie das Papier nicht wert, auf dem
sie gedruckt sind.
Da alle Amtsträger auf das Grundgesetz geschworen haben, sind sie nicht einem Dienstherren, sondern dem Gesetz verpflichtet. Daraus folgt, dass letztlich die Amtsträger/u.a. die Amtsträger der
Staatsanwaltschaften und der Gerichte, die dem Gesetz nicht folgen, selbst zu Straftätern werden und Beihilfe zum Begehen einer Straftat leisten.
Letztlich geht es darum, die Ziele der ehemaligen Alliierten durchzusetzen und keine NS-Juristen in den Verwaltungen zu beschäftigen. Sie sind damals gescheitert, aber das Ziel ist im Grundgesetz
weiterhin verankert.
Da alle etablierten Parteien an Regierungen beteiligt waren, gegen das Grundgesetz nicht die notwendigen Konsequenzen, die Ziele der Alliierten weiter verfolgten, schützten sie die NS-Juristen.
Wenn ich auch gegen diese NS-Juristen votiere, so ist nicht zu verkennen, dass die etablierten Parteien letztlich die Existenz des Grundgesetzen zwar nicht offiziell anzweifeln, durch ihr Handeln den
Widerspruch deutlich zu erkennen geben. Die Abgrenzung zur AFD erkenne ich nicht.
Gleichwohl halte ich es als unvereinbar, wie auch die Richter des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen, das ein Amtsträger, der das Grundgesetz bestreitet, dessen Vorschriften ernsthaft umsetzen
kann. M. E. ist der Dienstvertrag nicht aufzulösen, sondern weil unterschiedliche Definitionen diesem Vertrag zugrunde lagen, überhaupt keine Willenserklärung abgegeben wurde.
Sie können diese Definition auch fortspinnen und gelangen schließlich zu der Aussage, dass sich nicht nur Amtsträger, sondern auch die Abgeordneten der Parlamente dann die jeweilige Amtsaufgabe in
der Behörde/den Amtssitz im jeweiligen Parlament und damit auch ihr monatlichen Salär auch erschlichen haben.
Wenn nach dem Grundgesetz alle vor dem Gesetz gleich sind, dann geht kurzfristig die Bereinigung los und die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland wird durchgesetzt.
M.E. besteht eine enge Verbindung zu Korruptionszahlungen, die nach dem Geldwäschegesetz einziehen sind.
#1480
Mazi(Sonntag, 18 Juni 2023 12:00)
Kommen wir zurück zum Grundgesetz!
Nach dem Grundgesetz haben Entscheidungen dem Gesetz zu folgen. Richter sind Amtsträger und sind in ihrer Entscheidung an das Gesetz gebunden (Art. 97 Abs. 1 GG).
Diese Vorschrift gilt für alle Richter. Ganz gleich, ob sie ihre Entscheidung bei einem Amtsgericht oder bei Bundesverfassungsgericht treffen. Maßgebend ist immer das Grundgesetz.
Aufgabe der Richter des Bundesverfassungsgerichts ist immer das Grundgesetz. Deshalb urteilen sie (immer häufiger), ob das jeweils beschlossene Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Daraus folgt
logischerweise, dass alle Gesetze mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung sein müssen.
Wenn Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits 1983 entschieden haben, dass Behörden und Gerichte bereits dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes folgend verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen, dann beziehen sie sich auf eine bereits bestehende Regelung des Grundgesetzes, dass gegenteilige richterliche Entscheidungen unzulässig sind.
Nach § 31 BVerfGG wurden alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung, die sich zudem auf das Grundgesetz bezieht, gebunden.
Daraus ist zu schließen, dass keinesfalls darauf zu schließen ist, dass die Richter zuvor bereits nach dem Grundgesetz gehandelt haben. Aufgrund der Nachweise ist auch danach nicht darauf zu
schließen, dass sie diesem Beschluss gefolgt seien.
Diese Beschlüsse lassen erkennen, dass Art. 20 Abs. 2 GG, die Gewaltenteilung nicht wie im Grundgesetz formuliert, funktioniert.
Da die Reichsbürger das Grundgesetz in seiner Existenz anzweifeln, ist nicht erkennbar, worin eine Abgrenzung der Judikative zu den Reichsbürgern erfolgt sein könnte. Da das Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen unlängst die Entscheidung getroffen hat, dass Amtsträger, die das Grundgesetz nicht anerkennen, die dortigen Vorschriften (hoheitliche Staatsgewalt)umsetzen können, ist m.E. die
Rechtslage eindeutig geklärt.
Ich bin ungeachtet des Gerichtsurteils der Auffassung, dass nie ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen dem Staat und dem jeweiligen Amtsträger mangels zwei übereinstimmender Willenserklärungen zustande
gekommen sein kann. Daraus folgt, dass die Amtsträger zu Unrecht monatliche Gehaltszahlungen und spätere Renten, zudem noch aus Steuermitteln erhalten haben können.
Sie sind als Korruptionsgeldzahlungen nach dem Geldwäschegesetz zurückzufordern.
Nach meinem Wissen betrifft Art. 20 Abs. 3 GG alle Amtsträger, verpflichtet also auch Richter.
Da das Verfassungsschutzgesetz nur richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz aus der Aufgabenbeschreibung des Verfassungsschutzes entnimmt, ist es Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes diese
"Richter" verfassungsschutztechnisch zu überwachen. Erfolgt dies nicht, so folgen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes nicht Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und sind selbst als Straftäter und
Eidbrecher strafrechtlich zu verfolgen.
Lange Rede kurzer Sinn:
Es ist unmöglich, dass eine richterliche Entscheidung gegen das Gesetz erfolgen kann.
Da Richter ihre Amtsaufgabe nach dem Geset5z vorzunehmen haben, können sie auch keine Verwaltungs-/Gerichtsentscheidung gegen das Gesetz getroffen haben.
Da sie keine Amtsaufgabe ausgeübt haben können, kann auch kein Fristablauf eingetreten sein.
Es ist davon auszugehen, dass die Klagen seitens der Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG ordnungsgemäß eingereicht wurde, keine Amtshandlung bisher erfolgte, sind alle Verfahren (zumindest in der
Sozialgerichtsbarkeit) unerledigt und zu entschädigen. Das in den Justizbehörden keine Kontrollmechanismen (zumindest in Hessen nach Angabe des Richters am LG Frankfurt am Main) etabliert sind,
stellt keinen Trost für die Kläger dar. Sie dürfen mit Recht erwarten, dass neutrale Richter nach dem Gesetz urteilen (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Die Amtshaftung steht dazu in Art. 34 GG und nicht
erst aufgrund des Urteils gegen die katholische Kirche des Bistums Köln.
Es ist erstaunlich, dass die Bundesländer nicht sicherstellen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden, haben sie sich doch zur Anerkennung der Menschenrechte
verpflichtet.
#1479
Mazi(Sonntag, 18 Juni 2023 11:26)
So richtig passt es nicht zur Partei: GRÜNE.
Man stelle sich nur vor, dass soviel Fläche mit Solarpanels zugemacht werden und seitens der GRÜNEN mit Berechtigung beanstandet werden, dass so viel Fläche für Wohnraum "zugepflastert" wird.
Lesen Sie diesen Beitrag, der zudem von mehreren Medien abgedruckt wird:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energie-hoffnungslos-schlechte-chancen-fuer-europas-solarindustrie-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230617-99-94344
Folgt man dem Beitrag, dann wird die GRÜN-Politik in China bestimmt und nicht hier.
Gleichzeitig reiste Frau Baerbock als Bundesaußenministerin nach China und hat denen ordentlich die Leviten gelesen. Hat sie denn nicht gewusst, wer letztlich die GRÜNEN-Mitglieder vertritt.
Die Fakten sprechen eine klare Sprache und lassen erkennen, dass die GRÜNE-Parteimitglieder von den Chinesen und nicht von den Mitgliedern in der Ampel-Regierung vertreten werden.
#1478
Mazi(Samstag, 17 Juni 2023 16:16)
Wieviel Blender wollen wir uns (noch) leisten?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/heikler-punkt-schon-wieder-dieser-habeck-jetzt-warnt-er-die-fdp-vor-zu-viel-wasserstoff_id_196652604.html
Wir haben es gesehen und erlebt im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, der Missbrauchsfälle, der Cum Ex-Geschäfte, der Toten in der Ahrtalkatastrophe (wegen Nichtweiterleitung von
Alarmierungen), ... und jetzt in der Ampelregierung selbst. Es ist davon auszugehen, dass dies in allen Branchen festzustellen ist und nichts ausgenommen werden kann.
Es ist gar durch einen Richter des LG Frankfurt am Main festgestellt, dass dies nicht neueren Ursprungs ist, sondern mindestens seit der Schaffung des Grundgesetzes so ist, dass nicht einmal in den
hessischen Justizbehörden Kontrollmechanismen aufgebaut sind. Aufgrund von Gegenbeweisen möchte ich diesen Vorwurf erweitern und feststellen, dass überhaupt keine Kontrollmechansimen etabliert
wurden.
Der Vorteil liegt m.E. darin, dass nicht einzelne Löcher zu reparieren sind, sondern ein einziges sehr großes Loch zu stopfen ist.
#1477
Mazi(Samstag, 17 Juni 2023 16:01)
Für so wenig Geld würde ich Herrn Raffelshüschen kein neues Gehirn implantieren (wenn er denn gesetzlich versichert wäre). Ich denke, dass damit mehr Aufwand verbunden wäre als dass es mit 800 Euro
abzugolten wäre. Das wäre eindeutig mit größerem Aufwand verbunden.
In zahlreichen Medien, u.a. hier, wird er zitiert:
https://www.merkur.de/wirtschaft/krankenversicherung-experte-kassenpatienten-sollen-800-euro-zahlen-arztbesuch-beitraege-92346047.html
Es ist die Frage, ob man wirklich jeden Unsinn kommentieren muss.
Aber es ist systematisch, dass viele sich auserkoren sehen, sich äußern zu müssen und dabei den größten Unsinn kundtun. Das betrifft nicht zuletzt Richter, denen seitens des Grundgesetz dieses als
Vorschrift verwehrt wurde. Sie machen es trotzdem und andere überwachen es nicht einmal, kassieren aber hohe monatlichen Korruptions- und später sogar Pensionszahlungen aus Steuertöpfen.
Sie scheuen sich nicht einmal davor, armen Bundesbürgern etwas wegzunehmen und von deren Geld gar in Urlaub zu fahren.
#1476
Mazi(Samstag, 17 Juni 2023 15:47)
#1474
Das Grundgesetz ist das eine. Die Bürger das andere. Und Legislative, Exekutive und Judikative haben nichts mit dem Vorherigen gemein. Auch die gesetzlichen Vorschriften im Grundgesetz führt nicht
dazu, dass die Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausführen.
Es ist m.E. gleich, ob man sich für eine AFD, die CDU, die CSU, die SPD, die GRÜNEN oder andere entscheidet. Keine der genannten Parteien setzen das Grundgesetz um.
Verwerflich ist jedenfalls, wenn Bürgern vorgemacht wird, man würde sich nach den Grundgesetz bewege, dies aber keinesfalls zutrifft.
Ich hege größte Bedenken, dass wir über die Parteien grundgesetzlich vertreten werden.
Wie sollten sonst solche Exzesse - wie im Fall Erich Neumann - überhaupt vorkommen?
Nicht nur in Hessen halte ich es für gegeben, dass die dortigen Justizbehörden keine Kontrollmechanismen aufgebaut haben, sondern gehe davon aus, dass dies in der Bundesrepublik Deutschland nicht
anders ist (vgl. Richter des LG Frankfurt am Main, Az. 5/24 KLs 7/22 u.a.).
Es ist m.E. schon dreist, Konsequenzen nicht befürchten zu müssen und einfach so weiterzumachen, wie bisher.
Wenn auf Überschreitungen keine Folgen zu erwarten sind, darf nicht unterstellt werden, dass alle "nur Schafe" sind.
Mit der gleichen Begründung wurden auch in Autos Geschwindigkeitsmesser eingebaut. Würde man dem Vorbild der Behörden folgen wollen, dann könnten wenigstens die Gewichte für die
Geschwindigkeitsmesser entfallen. Ob mit dem Wegfall von Geschwindigkeitsmessern es auch sinnvoll wäre, die Geschwindigkeitsmessungen der Behörden einzustellen, wage ich zu bezweifeln. Ungeachtet
dieser zugegebenen kritischen Einstellung halte ich das Anlegen unterschiedlicher Messlatten für höchst zweifelhaft.
Etwas nicht vorgenommen zu haben oder vorzunehmen, kann nie dazu führen, dass die Vorschriften eingehalten würden. Dies auch noch aufgrund unterschiedlicher Kriterien innerhalb der gleichen Behörde
vorzunehmen (keine Kontrollmechnismen aufzubauen und Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen), ist nicht einmal mit "Dummheit" begründbar.
#1475
Mazi(Samstag, 17 Juni 2023 14:13)
Ich bringe diese Nachrichten nicht zusammen!
Ich glaube es nicht, was uns da seitens der Ampelregierung verkauft werden soll!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichungen:
https://www.berliner-zeitung.de/news/wirtschaftsminister-robert-habeck-regierung-hat-gute-bilanz-li.360034
Hießt das, dass die Bundesregierung ihre Leistungen anders findet, als diese vom Volk aufgenommen werden?
Ich glaube es nicht, was uns da seitens der Ampelregierung verkauft werden soll!
#1474
WernerE(Samstag, 17 Juni 2023 13:42)
Auszug aus #1473
Anfänglich ging ich (noch) davon aus, dass es schrecklich ist, was Erich ergangen ist. Es ist nicht der Einzelfall bedauerlich, sondern das hat System.
System - genau das richtige Wort. Verwendet überall dort, wo man Bürger "KLEIN" halten will.
Wie z.b. beim Skandal im Schwarzwald
nachzulesen unter: www.herbertgegendenrestderweil.de
Aber auch hier bei mir in Mering ist das nicht anders, hier sollen 2 Bürger den Mund halten, keine Leserbriefe an die örtlich Zeitung schreiben, denn der 1`te BM fühlt sich davon genervt.
Davon abschrecken lassen sich die Beiden natürlich nicht!
WernerE - es gibt nur den einen Echten!
#1473
Mazi(Donnerstag, 15 Juni 2023 23:34)
#1472
Meine Rede!
Anfänglich ging ich (noch) davon aus, dass es schrecklich ist, was Erich ergangen ist. Es ist nicht der Einzelfall bedauerlich, sondern das hat System. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Richter des
Bundesverfassungsgerichts nicht bekannt sein soll, dass Behörden und Gerichte Gesetz und Recht nicht achten. Sehen wir dies so, dann ist in der Tat stark anzuzweifeln, dass in Art. 19 Abs. 4 GG den
Bürgern zwar ein Grundrecht garantiert, aber der Staat offensichtlich nicht einmal Interesse hat/kontrolliert, ob seine Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht tätig sind.
Heute weiß ich, dass man sich nur mit einem Thema genauer beschäftigen muss, um dann festzustellen, dass alles auf abstraktem Niveau diese Mängel auch in anderen Bereichen gleich sind.
Ich bin keineswegs ein Freund der AFD, aber ich stelle fest, dass auch die etablierten Parteien keine andere Vergangenheit haben als die AFD. Zwar sind die Amtsträger aufgrund des geleisteten Eids an
das Grundgesetz und damit an Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden, aber deren Nichtachtung scheint alle Amtsträger nicht interessieren. Amtsträger. Sie haben ja nichts zu befürchten. Ob sie
denn tatsächlich Gesetz und Recht befolgen, dass wird seitens der Behörden nicht einmal sichergestellt.
Sie erinnern sich an das Urteil des Richters des LG Frankfurt am Main, der unabhängig von mir seinerseits feststellte, dass das betreffende Justizministerium nicht einmal Kontrollmechanismen
installiert hat. Er hat sogar diese Beanstandung seitens einer anderen Behörde übernommen.
Die Kritik hat also nichts mit einer roten oder schwarzen Landesregierung zu tun. Die NS-Juristen beeinflussen auch heute noch die Jusitz. Es geht also nicht um CDU/CSU, SPD oder AFD. Strukturell
sind sie alle gleich. Wären CDU/CSU oder die SPD personell qualifiziert besetzt, wären noch schlimmere Aktivitäten zu erwarten.
Bemerkenswert erscheint mir, dass der amtierende hessische Justizminister am letzten Dienstag Dr. ALEXANDER SEITZ, ehemaliger Präsident des LSG Hessen, zum Präsidenten des OLG befördert hat. Nach der
"Klatsche", die er unlängst vom Richter des LG Frankfurt am Main erhalten hat, ausgerechnet einen Präsidenten des OLG zu ernennen, dessen Richter (nachweislich) keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legen, ist mutig. Er fährt einfach trotz dieser Beanstandung mit seiner Strategie fort.
Kurz:
Richter legen ihren Entscheidungen das Gesetz (und letztlich das Grundgesetz) nicht zugrunde. Das ist allen Beteiligten bekannt. Da die Richter des Bundesverfassungsgerichts mehrfach eingebunden
waren, ist nicht sichergestellt, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Demzufolge darf seitens der Legislative nicht davon ausgegangen werden, dass Art. 20 GG für alle Amtsträger verbindlich ist.
Eine Verbindlichkeit anhand fehlender Kontrollmechanismen festzustellen, ist m.E. mehr als kindisch.
Richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen, als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist mehr als eigentümlich oder fragwürdig. Da brauchen wir einen Vergleich der CDU/CSU und SPD zur AFD
nicht zu bemühen.
Sachlich ist anhand von Fällen nachgewiesen, dass selbst Richter nicht nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung treffen. Dann folgt doch daraus, weshalb die Legislative - gleich in welcher
Zusammensetzung auch immer - überhaupt Gesetze berät und verabschiedet, wenn Richter ihren Entscheidungen gar nicht die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zugrunde legen.
Wenn die Beschlüsse der Legislative seitens der Richter nicht eingehalten werden, dann ist es schwer dies der Handschrift der NS-Juristen nicht zuzuschreiben oder Rechtsstaatlichkeit zu
unterstellen.
Betrachten Sie die Besetzung der Parlamente mit Juristen und die Gehälter von fähigen Juristen in der freien Wirtschaft. Aus diesem Vergeich erkennen Sie die Viertklassigkeit dieser Juristen und es
ist von ihnen nicht zu erwarten, dass sie die Einhaltung ihrer Gesetze auch überwachen. Es ist nachvollziehbar, dass die Abgeordneten letztlich kein Interesse in der Syche, sondern nur ein Interesse
an ihren monatlichen Geldeingängen haben.
Betrachten Sie die abnehmende Wahlbeteiligung bei gleichzeitiger Ausdehnung des Deutschen Bundestages. Scheinbar ist nichts kausal.
Man wird immer mehr belogen und betrogen, egal auf welchem Gebiet oder welche
Partei die Regierung bildet.
Bremen und Bayern unterscheiden sich da offensichtlich in keinster Weise
WernerE - ist einzigartig!
#1471
Mazi(Donnerstag, 15 Juni 2023 09:07)
#1470
Ich lese, dies auch:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nordstream-cia-warnte-ukraine-vor-anschlagsplaenen-a-c944da91-3138-42e8-b6f1-fdd2bf127e05
Ob das stimmt und der CIA tatsächlich informierte?
Bekannt ist, dass im Kriegsfall zuerst die Wahrheit stirbt. Wenn jetzt die Veröffentlichung bekannt gemacht wird, dass die Ukraine den Anschlag initiiert hat, dann ist davon auszugehen, dass andere
Geheimdienste informiert waren und genau diesen Anschlag, den sie hätten verhindern können, zugelassen haben.
Andererseits liegt mir ein Schreiben der Bundesnetzagentur im Original vor, indem diese darüber informiert, dass die Gasimporte aus Russland von dieser Ampelregierung initiiert wurden. Es ist dager
naheliegend, dass zumindest dies im Sinne von Frau Baerbock, die amtierende Bundesaußenministerin, war.
Danach sind die GRÜNEN dafür verantwortlich zu machen, dass das Angebot auf dem Gasmarkt auf deren Initiative verknappt wurde. Es ist auch bekannt, dass eine Verknappung des Angebots zu
Preissteigerungen und nicht zu fallenden Preisen führt. Stellt man fest, dass die Gaspreise lange vor dem Anschlag anzogen, ist in der Tat von einer strategischen Planung auszugehen und nicht
unbekannt war.
Mit anderen Worten:
Für die hohen Energiekosten und das Durcheinander im Weltmarkt sind nach Angaben des GRÜNEN und Freundes des Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNEN) Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur,
die GRÜNEN verantwortlich.
Mehr GRÜN geht wohl kaum. Und alles gegen das deutsche Volk. Da wird schon zweifelhaft, ob wir "zum Wohl des Deutschen Volkes" Gleiches verstehen. M.E. haben die GRÜNEN mit Umfrageergebnissen von 14
% noch 14 % zu viel. ...
#1470
WernerE(Mittwoch, 14 Juni 2023 19:56)
www.herbertgegendenrestderwelt.de
Ein Skandal jagt den Nächsten - wo sind wir nur hingekommen.
CIA - wusste schon vom Versuch die Pipeline 1+2 zu sprengen.
Die Ukraine war es angeblich und wir dürfen dafür jetzt sehr hohe Gas + Stromkosten begleichen.
Wo bleibt der Aufschrei der Bürger und der Medien?
#1469
Mazi(Mittwoch, 14 Juni 2023 15:40)
Die Ampelregierung hat endlich einen Kompromiss gefunden!
Hat man tatsächlich einen Kompromiss gefunden oder hat man sich "nur" darauf geeinigt, dass die Mieter künftig mehr bezahlen?
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, wenn das ganze so versifft ist, dass man Geld in die Hand nehmen muss, ein Beratungsunternehmen beauftragt, wie das Grundgesetz tatsächlich wirkungsvoll umzusetzen
ist.
Ich lege diesen Artikel der Berliner-Zeitung zugrunde:
https://www.berliner-zeitung.de/news/ampel-chefs-einigen-sich-beim-heizungsgesetz-was-sie-jetzt-als-hausbesitzer-wissen-muessen-aenderungen-gebauedeenergiegesetz-li.358760
Darin heißt es:
"Mieter sollen nicht über die Maßen belastet werden."
D.h. zwei Dinge gleichzeitig:
1. Mieter werden belastet.
2. Mieter "sollen" und es ist damit nicht ausgeschlossen, dass dem tatsächlich so ist.
Letztlich ist das eine ganz große "Verar... "!
Es ist höchste Zeit, dass SPD, FDP und GRÜNE aus der Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland verschwinden.
Wahrscheinlich besteht Einigkeit unter allen Wählern, dass das das Beste wäre. Anders will ich mir die Zugewinne der AFD nicht erklären.
Es kann mir niemand mehr weiß machen, dass "Vetternwirtschaft" und Zuschüsse zugunsten Unternehmen, an denen Staatssekretäre beteiligt sind, nicht gegen Compliance-Regeln verstoßen.
Dass, was uns die Ministerialen da anbieten, ist nicht "Sand in die Augen gestreut", sondern nur Murks. Die Frage ist natürlich, wie weit die Unfähigkeit (bereits) verbreitet ist. Bekannt ist, dass
die NS-Juristen die Ministerien nach dem Ende des zweiten Weltkriegs organisierten. Bekannt ist gar, dass ein CDU-Ministerpräsident in den 70igern sagte: Was damals rechtens war, kann jetzt kein
Unrecht sein!
Wie sollte dann eine Exekutive sich nach den Vorgaben des Grundgesetzes gerichtet haben und richten, wenn sie dies damals nicht getan hat. Wenn die Judikative das Verhalten der Exekutive damals nicht
beanstandete, wie soll denn dann die Judikative heute dies anders sehen?
Ich halte fest, dass die Gewaltenteilung des Grundgesetzes nach Art. 20 Abs. 2 GG sich zum zitieren eignet, aber faktisch nicht gegeben ist.
Wenn Richter heute ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, dies nicht überprüft und von Behörden nicht kontrolliert wird, dann ist zu mutmaßen, dass man sich unter Juristen sich
"versteht".
Man stelle sich nur vor, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind und niemand prüft das nach.
Es ist unvorstellbar, dass Richter Entscheidungen treffen, aber das Gesetz nicht beachten.
Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass den Behörden von einem Richter mitgeteilt wird, dass die hessischen Justizbehörden keine Kontrollmechanismen installiert haben und der Justizminister dann auch
noch eine Beförderung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus eigenen Reihen ernennt und dies zu dem noch mit einem eigenen Richter der Sozialgerichtsbarkeit, also aus eigenen
Reihen, vornimmt.
Wenn der Justizminister nicht weiß, was sich gehört, dann ist der zuständige Ministerpräsident des Landes Hessen nach dem Urteil des LG München I, Az. 5 HK O 1387/10, verpflichtet, seinem Mitarbeiter
mitzuteilen, dass dies mit seinen Vorstellungen und nach Gesetz und Recht unzulässig ist und personelle Konsequenzen folgen.
Wahrscheinlich ist es sinnvoll, wenn das ganze so versifft ist, dass man Geld in die Hand nehmen muss, ein Beratungsunternehmen beauftragt, wie das Grundgesetz tatsächlich wirkungsvoll umzusetzen
ist.
#1468
Mazi(Mittwoch, 14 Juni 2023 12:51)
Endlich verurteilt ein Richter (des LG Köln) eine Institution wegen Amtshaftung!
Der Amtshaftungsgrundsatz ist nicht ausschließlich auf kirchliche Institutionen bezogen!
Ich beziehe mich auf folgende Artikel von LTO, einer Web-Seite, die Juristen informiert:
Wer "1 + 1" richtig addieren kann und im Fach Mathematik nicht immer krank war, dem ist bekannt, dass es nicht nur Amtshaftung in kirchlichen Institutionen gibt, sondern auch in Behörden.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen. Folglich beugen sie in Reihe das Recht systematisch. Sie sind nach § 339 StGB zu verfolgen,
zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Mit ihrem Fehlverhalten haben sie unzählige Bürger schon immer verletzt und teilweise, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (LG Hamburg) Bürgern der
persönlicher Freiheit mittels Amtsmissbrauchs, der persönlichen Freiheit beraubt.
Es obliegt den örtlichen Staatsanwaltschaften ihre ihnen persönlich bekannten Kollegen strafrechtlich zu verfolgen. Solange diese Richter, etc. nicht verurteilt sind, haben sie als unbescholtene
Bürger zu gelten. Um dies nicht zu gefährden, erstellen sie gar nicht die Anklageschriften.
Wäre in dem Fall des Oberstaatsanwalts Badle nicht die Anzeigende dessen Freundin gewesen, diese nicht zwischenzeitlich verstorben, wäre es wahrscheinlich nie zur strafrechtlichen Verfolgung des
Frankfurter Oberstaatsanwalts mit den bekannten Feststellungen gekommen.
Es ist festzuhalten, dass die Judikative nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) nie als Staatsgewalt gelten kann, wenn sie nicht das bürgerliche Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet
- nicht einmal Kontrollmechanismen zur Sicherung der Amtsaufgaben vorgesehen hat.
Es ist Aufgabe des Staates, dies abzustellen und Amtshaftung nach Art. 34 GG für seine Mitarbeiter zu übernehmen. Diese Kontrollmechanismen einfach nicht zu installieren, zeugt keinesfalls von
Weitsicht, sondern von Unfähigkeit der Dienstaufsicht führenden Amtsträger (vgl. Richter des LG Frankfurt am Main, Az. 5/24 KLs 7/22).
Es ist bekannt, dass Dr. Alexander Seitz nach seiner Tätigkeit als Präsident des Landessozialgerichts gestern zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom hessischen
Justizminister amtierenden Poseck ernannt wurde.
Nimmt man zur Kenntnis, dass der Richter des LG Frankfurt am Main festgestellt hat, dass die hessischen Justizbehörden keinen Kontrollmechanismus installiert haben, dann ist dies garantiert nicht
erfolgsversprechend initiiert.
Die Entschädigung wegen Amtshaftung der Kirche ist schon einmal ein Teil dieses Weges. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, dass Amtsträger, die das Grundgesetz nicht achten, von der
Ausübung hoheitlicher Macht ausschließen will, ein weiterer Teil dieses Weges.
Da grundsätzlich ausgeschlossen wird, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, Dr. Seitz nachweislich meiner Akteneinsicht in Gerichtsakten positive Kenntnis
dieser Amtsträger Vorgänge hat, erscheint es ausgeschlossen, dass mit dessen Beförderung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Rechtsstaatlichkeit gesteigert wird. Dies ist insbesondere vor der
Angabe des Richters des LG Frankfurt am Main zu sehen, dass in den hessischen Justizbehörden keine Kontrollmechanismen installiert sind.
Dr. Seitz wurde von dem amtierenden hessischen Justizminister Poseck ernannt.
Der Amtshaftungsgrundsatz ist nicht ausschließlich auf kirchliche Institutionen bezogen!
#1467
Mazi(Mittwoch, 14 Juni 2023 11:55)
Diese Überheblichkeit 7st kaum zu überbieten!
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Mieterbund-befuerchtet-Kosten-Umweltverbaende-entsetzt-article24189307.html
Die Ampelregierung gibt vor einen Kompromis gefunden zu haben. Dieser Kompromiss ist einerseits zum Schaden der Hausbesitzer und gleichzeitig zum Nachteil der Mieter. Letztlich ist davon auszugehen,
dass SPD, GRÜNE und FDP zu aller Nachteil einen Kompromiss gefunden zu haben.
Wie kann es mit einem Eid vereinbar sein, zu aller Schaden zu handeln? Würde seitens der Minister nicht der Eid auf das Grundgesetz und "zum Wohl des deutschen Volkes" geleistet? Damit ist
unbestreitbar, dass die Reichsbürger-Besegung bereits übernommen hat.
Es ist daher davon auszugehen, dass alle Bürger, die das Grundgesetz (noch) ernst nehmen, den Politikern der Ampelregierung klarmachen, dass sie in diesem Staat nicht willkommen sind und
zurückzutreten haben.
#1466
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 21:04)
Das sollten Sie gelesen haben! So wahr sind die 'Aussagen und Angaben des Wirtschaftsministeriums.
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/neue-vorwuerfe-wegen-fonds-investments-von-udo-philipp/
#1465
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 18:48)
So geht das nicht. Das ist handwerklicher Murks!
Kann so eine Regierung arbeiten? Scheinbar hat sie nichts besseres anzubieten.
Auf dies Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.stern.de/politik/deutschland/heizungsgesetz-kommt-in-den-bundestag--scholz--habeck-und-lindner-erzielen-einigung-33554466.html
Die Bundesregierung hat demnach einen Gesetzesvorschlag eingereicht, von dem sie nicht überzeugt ist, dass die dortigen Formulierungen tragbar sind. Nach bekannter Manier wird der Deutsche Bundestag
gebeten, diesem Gesetz zuzustimmen.
So geht das nicht. Das ist handwerklicher Murks!
#1464
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 18:41)
Was ist davon zu halten?
Ich beziehe mich auf die Meldung des STERN:
https://www.stern.de/politik/deutschland/sonntagsfrage--afd-ueberholt-spd-im-ntv--rtl--trendbarometer--33554426.html
Die etablierten Parteien sagen, die AFD sei keine rechtsstaatliche Partei. Dabei ist nachgewiesen, dass sie (die etablierten Parteien) nicht nach dem Grundgesetz handeln.
Sammeln sich nicht daher die, die dem Grundgesetz zur Durchsetzung verhelfen wollen, hinter der AFD, damit sich die etablierten Parteien endlich säubern und Politiker nach dem Grundgesetz den Vorzug
geben?
Solange dieser Prozess der etablierten Parteien nicht abgeschlossen ist, gehe ich nicht davon aus, dass die AFD keine Zugewinne verzeichnet. Aber wehe, wenn die AFD erst einmal die Mehrheit hat.
#1463
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 18:07)
Wie kann man eine derartige Aussage treffen, wenn man keinen Kontrollmechanismus installiert hat, der dies belegen könnte?
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.zeit.de/news/2023-06/13/jurist-seitz-ist-neuer-praesident-des-olg-frankfurt
Jurist Seitz war Präsident des Landessozíalgerichts Darmstadt. Nach Aussage des Richters am LG Frankfurt am Main vom 12.05.2023 haben die hessischen Justizbehörden keinen Kontrollmechanismus
installiert, der belegen könnte, dass die dortigen Amtsträger ihre Amtsaufgaben nach Gesetz und Recht ausüben.
Poseck, der amtierende Justizminister von Hessen, ernannte seinen Nachfolger mit den Ausführungen:
«Sie haben in Ihrer beruflichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, dass Sie Veränderungsprozesse erfolgreich abschließen und dabei immer auch die Belange der Bediensteten im Blick behalten», sagte
Poseck. «Diese Eigenschaften sind ideale Voraussetzungen für Ihre neue Tätigkeit.»
Es ist mir bekannt, dass die Richter des Landessozialgerichts keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Daher ist davon auszugehen, dass Herr Alexander eigens dazu eingestellt wurde, den Richter
des LG Frankfurt in die Schranken zu weisen und im Sinne der Justiz zurecht zu weisen.
Es darf angezweifelt werden, dass er (Seitz) seine Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausüben und weiterhin seinen Eid brechen wird.
Nach der neuerlichen Entscheidung der Richter des BGH zur Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid, der Ungleichbehandlung zu den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit passt scheinbar nichts mehr
zusammen.
Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in der Endphase eines Rechtsstaates sich befindet und NS-Juristen sich letztlich sammeln.
Ihnen ist gewiss nicht entgangen, dass das Bundessozialgericht einen Forschungsauftrag mit Ende Februar 2022 erteilt haben will, aber bei dem Auftragnehmer ein derartiger Forschungsauftrag nicht
einging. Zudem sind die Eigner dieser Forschungsanstalt gleichzeitig die Beklagten vor den Sozialgerichten.
Noch Fragen?
Es ist daher davon auszugehen, dass "eine Hand die andere wäscht" und Herr Alexander Seitz einen Auftrag ausführt, den man nicht teilen kann/muss.
#1462
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 17:02)
Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob ein Richter Akten nicht bearbeitet oder seine Entscheidung nicht nach dem Gesetz trifft? M.E. NEIN. In beiden Fällen führt er nach Art. 20 Abs. 3 GG keine
Amtshandlung nach Gesetz und Recht aus.
Nach übereinstimmenden Medienberichten hier die Veröffentlichung des STERN:
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/prozess--richterin-liess-akten-unbearbeitet--bgh-hebt-strafe-auf-33553944.html
Nach diesem Bericht hat der BGH die Untätigkeit der Richterin als Rechtsbeugung bewertet und die Fälle dem Landgericht zugewiesen.
In der Veröffentlichung heißt es:
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die verhängte Strafe von drei Jahren und zehn Monaten Haft nach Angaben vom Dienstag auf. In sechs Fällen habe die Angeklagte entgegen der rechtlichen Würdigung durch
das Hagener Landgericht nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen Rechtsbeugung begangen."
"Nach einem Urteil gegen eine Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid wegen unbearbeiteter Akten darf die Frau auf eine mildere Strafe hoffen."
Wenn die Richter eine Rechtsbeugung bei der Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid erkennen, dann ist ihnen gewiss nicht entgangen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ebenfalls nicht nach dem
Gesetz tätig sind.
Damit ist festgelegt, dass der BGH i.S. Rechtsbeugung, Bruch des Amtseids, Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK, die Rechtsbeugung mit einer geringeren
Freiheitsstrafe, also weniger als 3 Jahre und zehn Monate Haft, bewertet.
Ich stelle in Frage, ob ein Eidbruch, die Ausübung einer Amtshandlung, keine Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit mit einer Strafe von weniger als 3 Jahre und zehn Monaten überhaupt sachgerecht sein
kann - wie vom BGH in Aussicht gestellt -.
Bezogen auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, deren Entscheidung nicht dem Gesetz folgt, ist m.E. mit der Untätigkeit der Richterin vergleichbar. In allen diesen Fällen kann ich nicht erkennen,
dass die Vorgaben des Gesetzes erfüllt wurden, wurden der Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nicht angewandt werden könnte.
Mit Verweis darauf, dass vor dem Gesetz alle gleich zu behandeln sind, gehe ich davon aus, dass die Richter des BGH auch in diesem Fall einen Amtsbonus zu Gunsten ihrer Kollegin in ihrem Urteil
hatten.
Es ist bekannt, dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtstätigkeit verrichten (Art. 20 Abs. 3 GG). Mir ist nicht einleuchtend, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen einen
Amtsträger zu dessen "Rausschmiss" verurteilt und der BGH ihre Kollegin "laufen lässt".
Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar vorgeben, die Fälle bearbeitet zu haben, aber ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz fällten, ist bekannt, dass sie ebenso wie die verurteilte Kollegin, der
Richterin, nicht nach dem Gesetz gearbeitet haben.
Es ist auch m.E. nicht erkennbar, weshalb in einem Fall das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen angewandt wird und im Fall der Richterin am Amtsgericht Lüdenscheid bzw. der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht.
Einen tieferen Sinn, als einen Machtmissbrauch der BGH-Richter und der Justiz insgesamt, erkenne ich nicht. In diesem Verständnis ist fraglich, ob seitens der Judikative nach Art. 20 Abs. 2 GG
überhaupt eine Staatsgewalt ausgeübt oder wie diese ausgeübt wird.
Wegen der praktizierten Ungleichbehandlung habe ich - wie in anderen Bereichen auch - größte Bedenken.
Offensichtlich ist es ganz normal, dass Interessenkollissionen in den Ministerien herrschen!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245836824/Udo-Philipp-Neue-Vorwuerfe-gegen-weiteren-Staatssekretaer-Habecks.html
Offensichtlich wird seitens der GRÜNEN es als völlig normal angesehen, dass die Mitarbeiter in Unternehmen beteiligt sind, denen sie auch Gelder zukommen lassen.
In der freien Wirtschaft wird dies als eine Form der Korruption bewertet und von Behörden sanktioniert. Aber diese Einstellung scheint überholt zu sein, dass etwas "als das macht man nicht" und
anderseits dies in Behörden als völlig normal angesehen wird.
Ich verweise auch auf meinen vorausgegangenen Kommentar, nachdem die Richter des BGH scheinbar entschieden haben, dass ihrem Kollegen zwar der Vorwurf der Rechtsbeugung gemacht wird, er aber deshalb
mit keinen Konsequenzen zu rechnen hat. Ich habe diesbezüglich auch die Frage aufgeworfen, ob es verwerflicher ist, Akten nicht zu bearbeiten oder als Amtsträger keine Entscheidungen nach dem Gesetz
zu treffen?
M.E. folgen Amtsträger in allen Fällen nicht Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), sind Straftäter wegen ihres Eidbruchs, sind zu verurteilen und dürfen keine staatliche Gewalt ausüben.
Aber in keinem Fall haben verantwortliche Behörden danach gehandelt und bestreiten in der Konsequenz die Maßgeblichkeit des Grundgesetzes. Es ist daher ein kleiner Schritt auch das Urteil des
Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen als gesprochenes Recht nicht zu befolgen.
Wo sind wir eigentlich und was hält die EU eigentlich Polen vor?
#1459
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 14:12)
#1455
Richterin lässt die Akten einfach liegen! Was ist da noch zu sagen?
Ist es nicht gleichbedeutend, ob ein Richter Akten nicht bearbeitet oder seine Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen?
Übereinstimmend melden die Medien:
https://www.rtl.de/cms/richterin-liess-akten-unbearbeitet-bgh-hebt-strafe-auf-611d8964-797e-500e-a702-ab456e28b544.html
Dpa meldet zu diesen Veröffentlichungen:
''In sechs Fällen habe die Angeklagte entgegen der rechtlichen Würdigung durch das Hagener Landgericht nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen Rechtsbeugung begangen."
"In dem Prozess vor dem Landgericht Hagen hatte die damals 37 Jahre alte Juristin eingeräumt, mehrere Akten einfach nicht bearbeitet zu haben. Sie habe eine Blockade im Kopf gehabt und sich um die
Fälle einfach nicht mehr kümmern können. Die Akten waren später in einem Umzugskarton im Keller der Angeklagten gefunden worden.
Die Richterin soll zudem versucht haben, die von ihr begangenen Fristversäumnisse anderen Mitarbeitenden des Amtsgerichts in die Schuhe zu schieben. Das Gericht sprach von einer «hohen kriminellen
Energie» und lastete der Frau vor allem an, dass sie «keinerlei Skrupel hatte, ihr eigenes Fehlverhalten auf andere abzuwälzen»."
Es ist m.E. gut zu wissen, dass bei einer Rechtsbeugung seitens des BGH keine Anklage, sondern lediglich eine Zurückweisung des Urteils erfolgt. Demzufolge wird auch der Bruch des Eids nach Art. 20
Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 EMRK unter Kollegen nicht verfolgt.
Es ist daher davon auszugehen, dass den Vorschriften des Grundgesetzes nicht zu folgen ist und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen für einen ganz anderen Adressatenkreis Bedeutung
haben soll.
Letztlich ist damit der Nachweis erbracht, dass entgegen der Vorschrift des Grundgesetzes nicht alle vor dem Gesetz gleich sind.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen oder Richter nicht wegen Rechtsbeugung aus der Amtsaufgabe entfernt werden, vor welchen Hintergrund werden dann
Gerichtsverhandlungen überhaupt abgehalten?
#1458
WernerE(Dienstag, 13 Juni 2023 11:57)
#1455 - vor dem Gesetz sind alle gleich!
Wichtig bei dem Satz ist das Ausrufezeichen.
In der Theorie stimmt der Satz - in der Praxis bezweifle ich die Aussage.
Betrachten wir mal hier diese Webseite von Erich Neumann.
Hier wird von Bedrohungslage, Manipulation, Geheimunterlagen geschrieben welche eine Berufsgenossenschaft (KdöR) zu verantworten hätte, jedoch der Verunfallte Mensch hat die Konsequenz zu
tragen.
Würde das Gesetz in seiner Bedeutung im Rahmen des Grundgesetzes zum tragen kommen, müssten die Verantwortlichen der BGèn, die Richter des SG / LSG Bremen und
die Richter des LG Hamburg zur Rechenschaft gezogen und nach meinem dafür halten, ins Gefängnis und Sicherheitsverwahrung überstellt werden.
Da dieses nicht der Fall ist, stimmt etwas am oben genannten Satz nicht!
Vielleicht fehlt es nur am Willen zur Aufklärung und am Ausrufezeichen.
WernerE - es gibt nur den Einen!
#1457
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 11:00)
Unerhört wie sich Politiker sich zu Lasten der Armen die Taschen selbst vollmachen!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel, der von mehreren Medien in gleicher Weise kommentiert wird:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/praemien-fuers-kabinett-nicht-nur-kanzler-olaf-scholz-spd-und-minister-auch-37-staatssekretaere-erhalten-3000-euro-bonus-li.358125
Es ist zu verstehen, dass diese Zahlungen letztlich den Topf derer schmälern, die auf die Unterstützung angewiesen sind. Ich kann daraus nicht auf ein Sozialverhalten der politisch Verantwortlichen
schließen.
Aus diesem Verhalten wird deutlich, dass sie auch bereit sind, gegen das Grundgesetz zu handeln und Richter die Entscheidung gegen das Gesetz unbeanstandet treffen können. Rechtsstaatlich werden
diese Entscheidungen der Richter aber dadurch nicht.
#1456
Mazi(Dienstag, 13 Juni 2023 10:52)
Die GRÜNEN stehen für NICHTS!
Ich beziehe mich auf mehrere Artikel, u.a. auf diesen:
https://www.focus.de/politik/deutschland/eu-einigung-sorgt-fuer-aerger-im-asyl-streit-droht-der-gruenen-spitze-jetzt-sogar-ein-sonderparteitag_id_196277674.html
Die Auseinandersetzung zeugt davon, dass die GRÜNEN ihren Prinzipien nicht treu, nicht glaubwürdig sind!
Wer könnte dann davon ausgehen, dass sie das Grundgesetz mit seinen Vorschriften anerkennen würden?
Schon mehrmals ist hier dokumentiert worden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Da traditionell spätere Gerichte ebenfalls in Übereinstimmung der
Vorgerichte entscheiden und damit ebenfalls keine wahreheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde legen, sind auch deren Entscheidungen gegen das
Gesetz.
Da die Gerichte dem Grundgesetz nicht folgen und nach dem Rechtsstaatsprinzip keine Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde legen, ist davon auszugehen, dass auch diese Urteile nicht mit dem
Gesetz vereinbar sind. Konkret bedeutet dies, dass seitens der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Amtshandlung vollzogen worden ist.
Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dokumentieren damit, dass sie ihren Eid gebrochen haben und nach § 339 StGB als Straftäter anzuklagen und zu verurteilen sind. Da davon auszugehen ist, dass die
Staatsanwaltschaften selbst mit Amtsträgern besetzt sind, diesen der Sachverhalt bekannt ist, sie aber nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, sind sie ebenfalls nach § 339 StGB anzuklagen und zu
verurteilen.
Es stellt sich daher die Frage, ob die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, als überführte und nicht-angeklagte Straftäterin überhaupt als Vertreterin des Landes
Rheinland-Pfalz versichern darf/kann und die beteiligten Amtsträger als nicht-angeklagte Straftäter (wegen Beihilfe zum begehen einer Straftat nicht ebenfalls zu belangen sind) , dass in ihrem
Bundesland Gesetz und Recht eingehalten werden?
Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen kann es nicht möglich sein, dass gültige Verträge gegen das Grundgesetz geschlossen wurden und Art. 20 Abs. 3 GG von Amtsträgern gegen die
Entscheidung des Deutschen Bundestages wahrgenommen werden.
Kurz:
Ich halte das Grundgesetz nicht nur von den Reichsbürgern für angegriffen, sondern auch seitens der herrschenden Amtsträger schlechthin.
Was fehlt, ist der Durchgriff und die Umsetzung des Grundgesetzes - und das schon seit über 70 Jahren.
#1455
Mazi(Montag, 12 Juni 2023 17:35)
Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/wirtschaft/article245823352/Habeck-einigt-sich-mit-Fernwaermebranche-auf-gelockerte-Klimaschutzvorgaben.html
Wenn für die öffentlichen Haushalte lockere Klimaschutzvorgaben gelten, dann auch nach dem Grundgesetz für die Privathaushalte.
Das ist wie auf dem Jahrmarkt mit dem "billigen Jakob".
Gewiss wird ein Gesetz, dass von Bundeswirtschaftsminister Habeck vorgelegt, aber nicht ausgegoren ist, im Deutschen Bundestag keine Zustimmung erfahren. Dabei ist zu bedenken, dass die Ampel auch
die Mehrheit im Deutschen Bundestag hat und deshalb anzunehmen ist, dass nicht die Demokratie, sondern Nazi-Methoden die Mehrheiten sichern.
Es ist spätestens jetzt an der Zeit, dass rechtsstaatliche Methoden Einzug in die Bundesrepublik Deutschland nehmen.
Auf jeden Fall ist dies Verfahrensweise für die GRÜNEN offensichtlich neu. Es ist an der Zeit, dass sie ausgetauscht werden. Von der FDP brauchen wir erst Recht gar nicht zu reden. Und die SPD stellt
mit Olaf Scholz keineswegs eine Führungsposition vor.
Nachdem die Ampelkoalition nicht einmal mehr die Mehrheit der Deutschen vertritt, ist es an der Zeit, dass der Termin der Neuwahl festgesetzt wird.
#1454
Mazi(Montag, 12 Juni 2023 12:45)
Was bleibt denn sonst über?
Hier eine Veröffentlichung der dpa, die von zahlreichen Medien übernommen wurde:
https://www.zeit.de/news/2023-06/12/diaeten-fuer-landtagsabgeordnete-steigen-stark-an
Im Ergebnis ist das ein Null-Summenspiel. Den Ärmsten wird es genommen und den hungrigen Abgeordneten, die monatlich mit 10.368,25 Euro auszukommen haben, gegeben. Das verstehen Abgeordnete unter
"zum Wohl des deutschen Volkes".
Offensichtlich wählen immer noch nicht genügend Bürger die AFD. M.E. können sich Abgeordnet nicht unsozialer zeigen als sie dies u.a. jetzt vornehmen.
Die letzten Schranken des Grundgesetzes sind offensichtlich gefallen und es zählt lediglich, die aktuelle Schwäche der Regierung zu nutzen.
#1453
Mazi(Montag, 12 Juni 2023 10:55)
Vielleicht liegt es auch daran, dass die Regierung, die Exekutive, nicht nach dem Willen des Volkes und dem Grundgesetz agiert?
Hier der Beitrag:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/olaf-scholz-kritisiert-die-mediale-vermittlung-seiner-aeusserungen-18955859/sind-medienberichte-auch-nur-18954761.html
Es ist m.E. unerhört, wenn das Grundgesetz ein Grundrecht, wie Art. 19 Abs. 5 GG, dem Bürger einräumt und die Amtsträger Gesetz und Recht nicht befolgen und die Behörden sich auch noch die Frechheit
erlauben, nicht einmal nachzukontrollieren, ob denn die Amtsträger tatsächlich Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen.
Es ist eindeutig anhand der mir vorliegenden Unterlagen aus Gerichtsakten, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit systematisch nicht nach dem Gesetz ihren Amtsauftrag erfüllen.
Aufgrund der Tatsache, dass unterschiedliche Rechtsfälle tangiert sind, ist auch festzustellen, dass es sich um keine Einzelfälle, sondern um systematisches Handeln handelt.
Da unterstellt wird, dass zur Ausübung hoheitlicher Macht der Staat keiner Straftäter bedient, gehe ich davon aus, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nach Art. 20 Abs. 3 GG
tatsächlich durchgesetzt wird. Ich gehe davon aus, dass spätestens jetzt der Staat die Behörden mit tatsächlichen Amtsträgern besetzt und frühere Entscheidungen als im Zusammenhang mit Straftaten
außer Kraft setzt.
#1452
Mazi(Montag, 12 Juni 2023 09:14)
Kaum zu glauben, dass Habeck das deutsche Volk vertritt! So geht das nicht!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung, die mittlerweile von verschiedenen Medien übernommen ist:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/robert-habeck-soll-befreiung-von-waermepumpe-bei-ausbau-der-fernwaerme-planen-a-b04053e5-36d8-4e4e-998f-f5cd9a930a85
Wie kann ein Bundeswirtschaftsminister ein Gesetz dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorlegen und in der Tat ganz anderes planen.
Es ist darauf zu schließen, dass er sein Amt weiterhin als Kinderbuchautor ausübt.
So geht das nicht!
#1451
Mazi(Sonntag, 11 Juni 2023 19:31)
Geht's noch?
Zahlreiche Medien melden: "Kanzler und Kabinett sollen eine Inflationsprämie bekommen"
Jetzt sollte man wissen, dass besagte 3.000 Euro des Kabinetts, und um die geht's, schlicht zu Lasten der Ärmsten geht. Deren Budgets werden gekürzt, damit es den Ministern gut geht.
Das versteht das Kabinett unter "zum Wohl des deutschen Volkes".
Wiederholt ist aufgezeigt worden, dass seitens der Regierungen etwas nicht stimmt. Die Vermutung liegt nahe, dass dies Überbleibsel des Nazi-Regimes ist. Bisschen viel oder zu viel um als
rechtsstaatlich anerkannt zu sein.
Das Heizungsgesetz ist als unsozial erkannt und jetzt das nächste? So geht es wirklich nicht, wenn die Volksvertreter gegen das Volk agieren.
#1450
Mazi(Sonntag, 11 Juni 2023 12:47)
(Fortsetzung)
Da mit der Angabe dieser Richter behördlich bestätigt ist, dass die von Herrn Neumann vorgelegten Dokumente wahr sind (sonst wäre auch deren Beschluss wegen Betrugs ergangen), ist davon auszugehen,
dass die früheren Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen haben kann.
Die Entscheidung der Richter am Sozialgericht folgen nicht dem Gesetz. Sie sind daher nichtig.
Am 06.06.1893 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nach dem Rechtstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen. Nach § 31 BverfGG wurden alle Behörden und Gerichte an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Nach § 103 SGG waren die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verpflichtet, den
Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Richterliche Entscheidungen sind nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden. Wenn dies in diesen Fällen objektiv nicht der Fall ist, sind also die Entscheidungen nicht dem Gesetz gefolgt. Sie
stellen also keine Amtshandlung in Ausübung einer Amtsfunktion dar.
Nach Beschluss des LG Hamburg sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Entscheidungen auch diesem gesetzlichen Anspruch nicht gefolgt. Sie stehen im Verdacht einer kriminellen Vereinigung
anzugehören. Letztlich ist auch an diesem Fall dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen nach Art. 20 Abs. 3 GG.
Unabhängig von diesem Vorwurf scheint nachgewiesen zu sein, dass zahlreiche Amtsträger ihren Eid auf das Grundgesetz gebrochen haben. Ihnen ist nachgewiesen, dass sie ihren Eid gebrochen zu haben.
Sie sind auch aus diesem Grund zur Rechenschaft zu ziehen.
Es erscheint mir sinnvoll zu sein, vor Beginn der mündlichen Verhandlung den Präsidenten des Landessozialgerichts bzw. in Bremen den zuständigen Senator anzuschreiben, die Existenz des Grundgesetzes
und seiner Vorschriften bestätigt zu sehen.
Es ist zwar dies Voraussetzung zu einer jeden Amtshandlung, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass Richter dem Gesetz nicht folgen.
Nachweislich des Urteils des LG Frankfurt am Mainz, Az. 5/24 KLs 7/22, hat es die dortige Justizbehörde unterlassen anhand installierter Kontrollmechanismen festzustellen, ob ihre Amtsträger Gesetz
und Recht befolgen.
Die richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit und des LG Hamburg haben beweiskräftig dargelegt, dass diesem Prinzip auch dort nicht gefolgt wird (Achtung der Existenz des
Grundgesetzes).
Unterstellen wir, dass die Gesetze für jedermann gelten, jedermann vor dem Gesetz gleich ist, ist davon auszugehen, dass die Urteile gegen Herrn Neumann gegen das Gesetz ergangen und aufzuheben sind.
Nach dem Gesetz, § 31 BverfGG und § 444 PO ist den Klageanträgen von Herrn Neumann zu folgen. Richterliche Entscheidungen, Amtshandlungen sind folglich aufgrund des Bruchs des geleisteten Eid nicht
erfolgt. Diesen Bruch des Eid auf das Grundgesetz ist den Richtern vorzuhalten.
Da alle Entscheidungen im Zusammenhang einer Straftat stehen (§ 339 StGB), sind sie nichtig.
Ich gehe davon aus, dass in diese mündliche Verhandlung am Landessozialgericht nach rechtsstaatlichen Kriterien abläuft, die bisherigen richterlichen Entscheidungen aus obigen Gründen aufgehoben und
die Strafanzeigen gegen die Kollegen nach Art. 20 Abs. 3 GG in Ausübung der Amtsfunktion eingeleitet werden.
#1449
Mazi(Sonntag, 11 Juni 2023 12:47)
#1445
Ihre Frage ist ganz diffizil! Ist der Termin öffentlich?
Jede Verhandlung hat grundsätzlich öffentlich zu sein (https://dejure.org/gesetze/GVG/171b.html). Die Ausnahmen sind dort abschließend genannt.
Die Frage ist aber eine andere:
Stellt die Ladung zu der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht nicht die Verabredung zur Begehung einer Stra
Mazi (Samstag, 09 Dezember 2023 16:46)
Olaf Scholz macht es doch erwartungsgemäß. Was soll dieses Gejammer?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/unzufriedenheit-gro%C3%9F-wie-nie-74-prozent-finden-in-umfrage-bundeskanzler-scholz-mache-schlechte-arbeit/ar-AA1leY0B?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8dcfae1e9b0042eb928771cb94b3b846&ei=74
In der Meinung des Vorstandes der SPD ist es der beste SPD-Vertreter, den die Partei zu bieten hat. Sind wir ehrlich: Das reicht nicht, um das Amt eines Kanzlers einzunehmen.
Auch das Ausland bringt ihm diese Wertschätzung entgegen. Da ist es ihm sogar rühmlich anzuerkennen, dass er selbst angibt, sich nicht erinnern zu können.
Dies als wahr vorausgesetzt, wird er es auch verschmerzen, dass das deutsche Volk von ihm nichts mehr hält. 74 % gegen sich zu haben, hat schon etwas. Immerhin sind es 26 % (100 - 74 %), die der Meinung sind, dass er es gut macht. Schließlich sind das 10 % mehr, als Wähler der SPD ihre Stimme geben würden.
Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 15:19)
Stimmt das wirklich?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/video/other/neueste-umfrage-ist-eine-dreifache-ohrfeige-f%C3%BCr-kanzler-scholz/vi-AA1lc3gR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=f318cacecf8746a1bb2cf4d8e6085014&ei=62
Stimmt nicht!
Die drei Parteien bestimmen was das Volk sagen soll!
Nur knapp jeder 6. Wähler spricht der Ampelparteien das vertrauen aus und sind mit den Amtshandlungen der Vertreter der Parteien zufrieden.
Wenn 5 von 6 Wählern gegen das Vertrauen der Regierung ist, dann kann doch wohl wahrlich nicht unterstellt werden, dass das Volk die Macht hätte. Wenn nach Frau Esken alles nur "getrickst" war, dann haben offensichtlich die Vertreter der Ampel-Regierung schon früher ihren Amtseid gebrochen.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon früher nicht nach dem Gesetz entschieden haben, also dem Grundgesetz keine Folge leisteten, dann sie offensichtlich bereits früher dem Grundgesetz widersprochen. Es ist daher davon auszugehen, dass weitere Parteien involviert sind und die Anhänger der NS-Juristen weiter und zeitlich länger verbreitet sind, als zunächst anzunehmen war.
Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 11:35)
Da die Richter des Bundesverfassungsgerichts der Klage der CDU-Fraktion zugestimmt haben, dass die Klage zur Umwidmung der Ausgaben von 60 Mrd. verfassungswidrig waren und die Bundesregierung keine Anstalten unternommen hat, die Genehmigung nachzuholen, wird damit bekannt, dass Frau Esken (SPD) bei Markus Lanz völlig zu Recht von einem "Trick" gder Bundesregierung gesprochen hat.
Wenn nun die Ampel-Regierung - trotz dem sie den Haushalt 2024 nicht genehmigt hat - weitere Beförderungen ausspricht, dann ist darauf zu schließen, dass dies gegen das Volk ist und die Amtsträger dazu nicht ermächtigt sind. Es ist darauf zu schließen, dass derartige "Tricks" nicht rechtwirksam erfolgen und stattdessen als "Tricks" rechtlich unwirksam erfolgt sind.
Dadurch das Art. 20 GG alle Macht dem Volk zuspricht und diese Verpflichtung seitens der Regierung erfolgt, ist davon auszugehen, dass diese Ernennungen nicht mit Zustimmung des Volkes erfolgen können.
Einmal mehr wird deutlich, dass diese Bundesregierung überfordert ist und die Parteivorstände überforderte Leute in diese Regierung entsandt haben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/trotz-schuldenbremse-zahlreiche-beamte-in-berlin-werden-bef%C3%B6rdert-vor-allem-in-fdp-ministerien/ar-AA1la259?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=2cca7a817eac4851a35cf37559035334&ei=13
Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 11:21)
Nach Art. 20 GG geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Macht vom Volke aus. Das deutsche Volk wählt mit seiner Stimme den Deutschen Bundestag.
Jetzt beschwert sich die Unionsfraktion des deutschen Bundestag bei der Präsidentin des Deutschen Bundestatges:
"Die Unionsfraktion hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Donnerstag aufgefordert, die Ampelkoalition "zur Ordnung" zu rufen. Der Umgang der Regierung mit dem Bundestag sei "inakzeptabel", heißt es in einem Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Thorsten Frei, an die Bundestagspräsidentin. "Selbst das Haushaltsrecht als Königsrecht des Parlaments" bleibe "vom Chaos der Ampel nicht mehr verschont". Es sei deshalb "dringend geboten", dass sich Bas "persönlich in die Vorgänge" einschalte.
Sachlich ist dies mit anderen Worten nichts Anderes, als die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, den Gesetzgeber aufzufordern regelmäßig die Umsetzung seiner Beschlüsse zu kontgrollieren, veröffentlicht bei LTO.
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/appell-der-unionsfraktion-b%C3%A4rbel-bas-soll-die-ampel-zur-ordnung-rufen/ar-AA1l9TBC?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=776c9ddf9c3240ec9df5b0dbdb3e834b&ei=7
Das die Judikative die Vorgaben des Grundgesetzes missachtet, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber so offiziell das Misstrauen seitens des Deutschen Bundestages nachzulesen, macht schon den Ungehorsam von Exekutive und Judikative mehr als deutlich.
Es wird damit mehr als deutlich bekundet, dass u.a. der Verfassungsschutz seiner Amtsaufgabe nicht nachgekommen ist.
Mazi (Donnerstag, 07 Dezember 2023)
Ich halte es für richtig, dass die Regierungsparteien auch an den Identikationsfiguren der Parteien festhalten! Wenn sie dem nicht nachkommen würden, wäre für die Wähler nicht erkennbar, was sie denn wählen.
Auf diese Beiträge beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ministerpr%C3%A4sidentin-dreyer-schreibt-an-bundeskanzler-scholz/ar-AA1l61Pj?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=7eb119ebe1a2499194e575d9afcf745a&ei=10
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-parteitag-die-sozialdemokraten-haben-lange-stillgehalten-jetzt-begehren-sie-auf/ar-AA1l7Jvi?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=968500cc433e4621851acae40ceec9dc&ei=4
Wie sollte sonst auch für die Wähler ersichtlich sein, wem sie ihre Stimme geben?
Einem GRÜNEN, der die Trennung des Grundgesetzes von Exekutive und Judikative als Minister der Justiz aufhebt.
Einer Ministerpräsidentin, die als ehemalige Richterin und Staatsanwältin für zahlreiche Todesopfer in der Ahrtalkatastrophe steht.
Einen Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich an nichts erinnern kann.
Parteien, die von nicht ausgebildeten Vertretern, vertreten werden.
Einem Vertreter der FDP, der ohnehin mit dem Amt überfordert ist und seine Klientel vertritt.
Ich gehe davon aus, dass die Ampelparteien um den Einzug in den deutschen Bundestag kämpfen (müssen) oder gar dort ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund, dass diese Leute die Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt haben, die der Treuepflicht nicht nachkommen und später auch noch diese Leute mit Korruptionszahlungen, Pensionen versorgen wollen, dazu gehört m.E. mehr als Mut. M.E. ist der Zusammenhang mit NS-Juristen sehr stark ausgeprägt und anzunehmen.
Es ist zweifelhaft, ob Amtsträger auch dann ihre Amtsaufgabe ausüben können, wenn ihre Handlung nicht Gesetz und Recht entspricht (Art. 20 Abs. 3 GG). M.E. ist diese Frage beantwortet und von dem Grundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG vorgegeben. Allerdings ist es Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG gestattet, ihre Kritik anzubringen, dass ein Gesetz nicht korrekt ausgelegt ist. In dem Fall hat er die Berufung zuzulassen.
Also richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen und auch keine Berufung zulassen, haben dem Gesetz zu folgen. Wenn nun richterliche Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen - und dass ist in der Sozialgerichtsbarkeit i.d.R. der Fall - verstoßen sie gegen des Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht, ihrem Eid, nicht nachkommen, sind sie nicht berechtigt, Amtsaufgaben wahrzunehmen und Verwaltungsentscheidungen zu verkünden.
Da von den Staatsanwaltschaften erwartet wird, dass sie ihre Kolleg:innen anklagen und zu verurteilen sind, dies aber nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Funktionstrennung und damit das Grundgesetz nicht gewahrt wird.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass hier die NS-Juristen eher Pate gestanden haben als die Vorgabe des Volkes, des Deutschen Bundestages, der Grundgesetzes, der Verfassung! Es ist nicht ersichtlich, dass die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG).
Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 18:39)
Die funktionale Trennung zwischen der Exekutive und der Judikative ist offensichtlich nach dem GRÜNEN-Minister Limbach in NRW aufgehoben.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Offensichtlich wird seitens der Minister bereits die Existenz des Grundgesetzes bestritten.
Was soll dann eine Verurteilung eines Polizei-Hauptwachtmeisters seitens des OVG Niedersachsen (Az. 3 LD 7/22), wenn er "höher gestellte Ministern" folgt. Nachvollziehbar ist das Urteil nicht.
Es ist dennoch nicht vermittelbar, wenn Amtsträger ihrem Eid nicht folgen und das Grundgesetz nicht befolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leute, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen einen Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Pension haben sollen.
Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz sprechen und folglich dem Grundgesetz nicht folgen.
Betrachtet man dieses Chaos in der Judikative, dann ist nicht davon auszugehen, dass diesen Amtsträgern in deren juristischen Studium die Rechtsgrundlagen unserer Verfassung übermittelt wurden oder dieses Studium nicht darauf ausgelegt war, rechtsstaatliche Grundsätze zu vermitteln.
Das Grundgesetz ist nicht nur seitens der AFD zu beachten, sondern bereits jetzt seitens der etablierten Parteien.
Wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, also Straftäter sind -aber weder angeklagt noch von Kolleg:innen verurteilt werden -, dann ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat seine Macht mittels dieser Amtsträger vollstreckt.
Aufgrund des obigen Artikels ist nicht nachvollziehbar, dass wir in einem Rechtsstaat leben könnten oder Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 15:46)
Alles nur "ein Kniff"?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/allen-war-klar-dass-es-ein-kniff-ist-esken-r%C3%A4umt-unumwunden-die-haushaltstricks-der-ampel-ein/ar-AA1l53WS?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ca4b7a8169134a0cbcddca2d0c9af961&ei=23
Wir haben also eine Regierung, die den Willen des Volkes mit "einem Kniff" begegnet? Es liegt daher sehr nahe, dass sie auch zum Wohl des Volkes keinen anderen Maßstab zugrunde legt.
Es liegt daher auch nahe, dass alle bisherigen Regierungen nach dem gleichen Prinzip gehandelt haben und das Volk "schon immer beschissen" haben. Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist dies zwischenzeitlich gesichert nachgewiesen. Es erscheint schwierig, ausgerechnet von dieser Klientel zu verlangen, dass sie das Recht anerkennt.
Der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber doch regelmäßig die Einhaltung seiner Beschlüsse überprüfen soll, ist nicht nur die Bestätigung dessen, dass dieser Verstoß tatsächlich bereits erkannt ist, dort auch dort angekommen ist und die Bestätigung dessen ist, dass Kläger vor den Gerichten (nach dem 2. Weltkrieg von den NS-Juristen) schon immer "beschissen" wurden.
Es ist bedauerlich, dass das Grundgesetz, die Verfassung, und die Behörde "Verfassungsschutz" nicht ausreichte, die NS-Juristen in ihre Schranken zu verweisen und die Machenschaften des zweiten Weltkriegs für immer hinter uns zu lassen.
Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 10:25)
Die Frage ist, wie mit Amtsträgern umzugehen ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
Haben sie etwa einen Pensionsanspruch aufgrund ihrer verweigerten Treuepflicht?
Es geht dabei genauso um die Besetzung von Amtsfunktionen mit Amtsträgern, die dieser Pflicht nicht nachkommen (insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit), wie seitens der Minister und des Bundeskanzlers oder der Ministerpräsidenten, die offensichtlich ihrer Amtsaufgabe nicht gewachsen sind.
Mazi (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:48)
#1974
Weitermachen geht nicht!
Es ist unsere Sache aufzuzeigen, dass wir es gesehen haben, wie NS-Anhänger das Grundgesetz missachten und das Recht beugen. Sie haben unsere Verfassung verbogen. Die Rechte des Grundgesetzes sind einzufordern und geltend zu machen.
Mazi (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:41)
Jetzt ist es klar und offensichtlich.
Diese Bundesregierung ist sachlich überfordert, die Vorgabe des Grundgesetzes, die Schuldengrenze, einzuhalten.
Die Frage ist, wie Leute Amtsträger sein können, aber nicht in der Lage sind, das Grundgesetz, die Verfsssung, zu beachten? Der Vorwurf ist vorsätzlich an die gerichtet, die diese Regierung vorgeschlagen hat.
Damit sind die Anforderungen des OVG Niedersachsen erfüllt und nach den Berichten der Medien hat seitens der Regierungen die Absicht nie bestanden, die Vorschriften des Grundgesetzes einzuhalten. Es ist nichtnachvollziehbar, dass dieses Recht für einen Bürger gilt, für andere nicht. Nach dem Gleichheitsgrundsatz ist dies überhaupt nicht nachvollziehbar.
Die amtierende Regierung ist nicht in der Lage und bereit die Verfassung zu beachten.
Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch diverse andere Vorgaben des Grundgesetzes, der Verfassung, nicht eingehalten werden.
Die Frage ist, was der Verfassungsschutz unter seiner Amtsaufgabe verstanden haben kann/hat.
Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Verurteilten nicht von Amtsträgern "abgeurteilt" wurden, sondern auch die anderen Amtsträger nicht dem Grundgesetz, der Verfassung, folgen.
Die Forderung nach einem Neubeginn kommt wahrscheinlich sehr spät. Es ist aber besser (trotz der.verhangenen über 70 Jahren) jetzt neu zu beginnen, als das Unrecht weiter fortzuführen.
Es erscheint fraglich, wie Amtsträger zu besolden bzw. in der Pension zu bezahlen sind, wenn sie nie Amtsträger waren und sie ihren Eid gebrochen haben.
Aus humanitären Gründen sollten sie mit Nahrungsmitteln gefüttert werden, wobei Dritte über die Menge entscheiden sollten. Liquidität sollten sie jedoch nicht in die Hand bekommen.
Es ist m.E. unerhört, was die NS-Juristen sich ausgedacht umd realisiert haben.
WernerE (Dienstag, 05 Dezember 2023 09:42)
Zitat:
Ich werde weitermachen, denn wer aufgibt hat verloren und die Ärzte sagen ich könnte noch 20 Jahre weitermachen.
Dir weiterhin alles Gute, Besserung und Kraft.
Noch einen Tipp: nur nicht übertreiben und auch mal alle 4 gerade sein lassen, mit der Familie - Frau etwas schönes unternehmen. Grüße auch an die Frau.
WernerE - aus dem tief verschneiten Mering 1002 J jung
Mazi (Montag, 04 Dezember 2023 20:50)
Scholz und Tschentscher sind nach meiner Meinung schon lange fällig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schaden-von-12-milliarden-euro-in-der-cum-ex-aff%C3%A4re-kann-nur-ein-mann-dem-kanzler-wirklich-gef%C3%A4hrlich-werden/ar-AA1kZmjR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=6d7297f151534f659cc991cd7b2844e1&ei=11
Entweder sind sie schuldig im Sinne des Vorwurfs oder sie dokumentieren, dass sie die Amtsaufgabe fachlich nicht schultern können. Entweder haben sie gelogen oder sind nicht in der Lage, die Amtsaufgabe auszuführen.
"Fällig zum Rücktritt" sind sie ohnehin. Es ist unerheblich, weshalb sie nicht in der Lage sind, die Amtsaufgabe zu übernehmen.
Mazi (Montag, 04 Dezember 2023 09:29)
Da Amtsträger Gesetz und Rechten (Art. 20 Abs. 3 GG) einhalten und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidungen nachweislich nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, ist davon auszugehen, dass sie diese Handlung auch nicht als Richter und Amtsträger vorgenommen haben.
Es ist mehr als erstaunlich, dass Richter es beispielsweise Herrn Neumann untersagten, zur Wahrheitsfindung beizutragen, ihn sogar der persönlichen Freiheit beraubten.
Für noch erstaunlicher halte ich, dass nicht einmal die Aufsicht über die Justiz eingeschritten ist. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die Judikative die Existenz des Grundgesetzes bestritten hat. Bei den umfangreichen Angaben von Herrn Neumann ist anzunehmen, dass nie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Berufsgenossenschaft vorgelegen hat. Zum Nachweis und zur Bestätigung dieser Annahme, dass diese Aussage zutrifft, ist die Bekanntmachung der Entscheidung der Richter des LG Hamburg Annahmeheranzuziehen.
Damit ist zweifellos behördlich bestätigt, dass die Entscheidungen richterlich nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Es ist daher die Frage, ob die Beförderungen der Richter überhaupt rechtlich Bestand haben können und ob diese Amtsträger überhaupt mit Pensionszahlungen ihren Dienst, den sie nachweislich, nicht wahrgenommen haben, quittieren dürften.
Wenn die Amtsträger "in ihrem Dienst" nicht nach dem Gesetz "gearbeitet" haben, dann erkenne ich keinen Unterschied zu denen Amtsträgern, die erst zu ihrem Dienst gar nicht erschienen sind. ...
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrem Dienst bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entschieden haben, wie wollen Sie dann überhaupt Zahlungen des Staates mit Berechtigung angenommen haben? Das System der NS-Juristen wird m.E. immer fragwürdiger.
Der Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 ist immer mehr zu folgen. Es ist nicht bekannt geworden, dass diese Amtsträger bewusst nur Unsinn erzählen. Daher ist davon auszugehen, dass der Bundestag nie bzw, sich nicht regelmäßig von der Einhaltung seiner Gesetze, seiner Beschlüsse, überzeugte. Wenn der Deutsche Bundestag als Volksvertretung die Einhaltung seiner Beschlüsse nicht überwacht, dann mit Berechtigung die Frageaufgeworfen werden, ob tatsächlich die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG) und ob dann die Handlungen der Behörden mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar sind.
Ich denke, dass ein Bundestag, der die Durchsetzung seiner Beschlüsse nicht regelmäßig überprüft, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wenn Sie es so wollen, dann ist fraglich, in welcher Form der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe überhaupt wahrgenommen hat bzw. wahrgenommen haben kann.
Mazi (Sonntag, 03 Dezember 2023 23:56)
Bedauerlich!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-ampel-inszeniert-sich-als-klima-besserwisser-und-schafft-nicht-mal-ihre-hausaufgaben/ar-AA1kVIhm?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=bb91765b6cdc43708c95183325398599&ei=14
Ich habe den Eindruck, dass diese Ampel-Regierung mit dem gleichen Fachwissen auftritt, den wir auch in anderen Bereichen schon gewohnt sind.
M.E. geht es nicht darum, ob eine Entscheidung nachvollziehbar ist, sondern ob Amtsträgern dazu ermächtigt wurden, Staatsmacht auszuüben.
Tatsache ist, dass Dienstkleidung tragende Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen verkünden, ohne dazu vom Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) und Art. 6 Abs. 1 EMRK ermächtigt zu sein.
Während Art. 97 Abs. 1 GG richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet (dieses aber regelmäßig nicht gegeben ist) und Art. 6 Abs. 1 EMRK sie u.a. eine neutrale Funktion ihren unterstellt (was ebenfalls nicht gegeben ist), ist eine widerrechtliche Entscheidung so bindend als wenn ein daher gelaufener Hund dies verrichten würde.
Was ich damit ausdrücken will, ist, dass weder ein Hund noch ein nicht bevollmächtigter Amtsträger vorgeben kann, eine Amtshandlung bzw. Staatsmacht auszuüben.
Die angewandte Logik entspringt m.E. nationalsozialistischen Denkschemata. Das ist letztlich nichts, was belastbar sein oder folgen könnte.
Mazi (Dienstag, 28 November 2023 13:10)
Eigenartig, wenn der Vorstand der SPD dementiert, aber der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bestätigt.
Jüngst hat der Bundeskanzler in Afrika noch 4 Mrd. Euro zugesagt. Was ist jetzt weiniger Wert? Sind es Zusagen gegenüber den Bürgern, die letztlich wieder mit Steuerbelastungen diese Gelder einzahlen sollen oder sind es Zusagen gegenüber Dritten, die die gleichen Bürger auch einzahlen sollen?
Wie groß muss das Chaos sein, auf das sich Bundesbürger verlassen?
Es liegt mir bezüglich der Verwaltungsakte einer Behörde ein Bescheid vom 05.04.2001 mit einem Aktenzeichen dieser Behörde vor, dass deren Akten nicht vernichtet sein sollen.
Zur Rechtskontrolle liegt dem Sozialgericht jedoch eine Akte vor, die mit Datum vom 01.08.2006 erst beginnt.
Damit ist ausgeschlossen, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts je vorgelegen haben kann.
Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ernannt nach den Weisungen des Grundgesetzes, nicht ihre Entscheidung treffen, ist anzunehmen, dass auch die Aufsicht über die Justiz nicht funktioniert oder erst gar nicht wahrgenommen wird.
Mazi (Montag, 27 November 2023 16:17)
So einfach soll das mit dem Grundgesetzwiderspruch sein?
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/Kabinett-winkt-Nachtragshaushalt-durch-article24560651.html
"Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen. Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampelkoalition nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.
"Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden", hieß es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.
Im Klartext, die Bundesregierung kann machen was sie will. Und sie kann dies solange machen, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich zur Verkündung des Urteils Zeit nehmen.
Das soll Grundgesetz-Like sein?
Anmerkung:
Im Hintergrund steht die Tatsache, dass eine eigegangene behördliche Alarmmeldung bei einer Behörde, von dieser Behörde nicht weitergeleitet wurde. Aufgrund dieser Tatsache hat ein Großteil der Toten im Ahrtal keine Chance gehabt. Sachlich ist ein Vergleich mit den Nazi-Machenschaften im Dritten Reich nicht entgegen zu treten. Nur dieses Mal ging es nicht um eine Gaskammer, sondern der Fluchtweg aus der "Mausefalle" war diesen Bürgern verwehrt.
WernerE (Montag, 27 November 2023 15:38)
ein Hinweis auf Facebook
https://www.facebook.com/UnfallOpferBayern
Eine Geschichte wie aus einem Bilderbuch - Verunfallte Menschen und das Böse!
Eben ein Ereignis das hier auf Erich`s Webseite sich spiegelt, kein Einzelfall ist.
WernerE - bringt die Wahrheiten auf den Bildschirm
Mazi (Montag, 27 November 2023 15:25)
Das Ziel von Frau Wagenknecht, gleiches Rentenniveau wie in Österreich auch in Deutschland zu realisieren, würde dazu führen, dass das Rentenniveau der Pensionäre in den Amtsstuben angepasst würde und die rentenfremden Leistungen (Finanzierung des Aufbaus Ost und Mütterrente) "von dem bezahlt wird, der auch bestellt hat".
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/du-wirst-nicht-glauben-wie-viel-geld-beamte-im-ruhestand-jetzt-bekommen/ar-AA1gZkEa?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=d0c418174a0b43ff99f05c247c9f5f12&ei=11
Dass nicht gelöste Problem ist, dass die Bezugsbasis noch different ist. 5 % von 4.000 Euro sind ganz einfach mehr als 5 % von 1.000 Euro.
Einmal sind dies 200 Euro und das andere mal lediglich 50 Euro. Verantwortlich ist auch hier der jahrlange Minderbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da hat Frau Wagenknecht durchaus Recht. Verantwortlich sind die jahrelangen Betrügereien und die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag von Beamten so durchsetzt ist und sie gar nicht in diesen Dimensionen denken (können) und auch nicht dem Grundgesetz folgen.
Es ist nicht nur der Haushalt, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Da aber lediglich die Klage gegen den Haushalt anhängig gemacht wurde, durften sich die Richter auch nur zu diesem Thema äußern.
Sachlich ist es so, dass das Grundgesetz zwar rechtsstaatlich formuliert ist, aber m.E. die Handlungsweisen von Behörden und Gerichten nicht diesen Vorschriften folgen.
Mazi (Montag, 27 November 2023 14:56)
Sie vertreten also die Meinung, dass sowohl diese Ampel-Regierung als auch die Bundesländer keine Haushalte nach dem Grundgesetz aufstellen. Das hätten Sie berits früher beachten müssen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kolumne-zum-haushaltsloch-union-hat-sich-mit-klage-in-karlsruhe-ein-eigentor-geschossen/ar-AA1kApc1?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=e195434c9b944978ab165d749051ef1f&ei=24
Die Aussage, die daraus folgt, kann nur die sein, dass Richter nur aufgrund einer Klage berechtigt sind, nach dem Gesetz (nach dem Grundgesetz) entscheiden dürfen und es vollkommen gleich ist, weil keine der "rechtsstaatlichen" Parteien das Grundgesetz achtet und einhält.
Dies führt uns wiederum zu der Aussage, dass es völlig gleich ist, ob Richter als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, sie treffen ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Da die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sie grundgesetzlich zu einer solchen Amtshandlung nicht berechtigt sind, erhebt sich die Frage, weshalb das Deutsche Richtergesetz von ihnen eine fachliche Ausbildung verlangt, wenn andere Richter (ehrenamtliche Richter) mindestens genau so befähigt sind, wie diese Amtsträger auch - auch wenn sie nicht einmal Amtsträger sein müssen.
Es ist m.E. inne zu halten und die Regelungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen - wenigstens logisch!
Mazi (Montag, 27 November 2023 14:43)
So ist ja auch nicht!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-wie-in-%C3%B6sterreich-das-steckt-hinter-der-wagenknecht-forderung/ar-AA1kATTw?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=53a0aff61ddb491aa2560bd955d57a7d&ei=74
Zitat:
Seit 20 Jahren ist das Beamtentum in Österreich abgeschafft, und alle zahlen in eine Kasse ein. Systematisch ist das der zentrale Unterschied zum deutschen System. Das gilt für alle Sozialversicherungen in Österreich. Die Idee ist in Deutschland unter dem Namen „Bürgerversicherung“ aus den Wahlprogrammen von SPD, Grünen und Linken bekannt. Denen fehlten bisher aber stets die Mehrheiten für die Umsetzung, CDU und FDP lehnen Reformen in diese Richtung seit Jahren kategorisch ab.
Zuerst müssen alle Leistungen der Rentenversicherung um die Ausgaben bereinigt werden, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Für die Parteien, die eben genau dies beschlossen haben, ist das eine nicht zu beschönigende Beeinträchtigung ihrer Zustimmung.
Zu dem Fall sind Günstlinge dieser Entscheidung (Beamte und Selbständige) dieses Beschlusses auszuschalten. Erst danach kann darüber nachgedacht werden, wie die deutsche Rentenversicherung der österreichischen Rentenversicherung nagepasst werden kann.
M.E. ist die Absicht ehrenwert, aber die Durchführung wirft erhebliche Fragen auf. Das erscheint mir noch komplizierter, als der Weg der GRÜNEN, die zuerst die Energiepreise mit fadenscheinigen Regelungen in die Höhe treiben um sie dann zu subventionieren. Aber eben dies wird seitens der Ampel-Regierung zeitlich begrenzt und nochmals von Christian Lindner zeitlich verkürzt.
Es bleibt also offen, wann die Verbraucher auf den höheren Energiepreis sitzen bleiben - später nach dem Willen von SPD und GRÜNEN oder bereits früher nach dem Willen der FDP.
Allein diese Regelung ist Grund genug, die Ampel-Parteien nicht mehr zu wählen. Zu allem Überdruss haben sie auch noch einen Haushalt auf die Wege gebracht, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war.
Der Formulierung, "ihnen einen Schweineschwanz anzubinden und durch das Dorf zu jagen", fehlt m.E. das Gegenargument.
WernerE (Montag, 27 November 2023 12:37)
GB Eintrag vom 22.09.2023 - Ergänzung
Und einen Arbeitsunfall kann es nur geben, wenn auch ein Gesundheitsverletzung vorliegt.
Ja und wenn wie bei Erich keinen Unfallfolgen - Gesundheitsverletzungen beschrieben sind,
erachte ich die Bescheide als rechtswidrig.
WernerE aus Mering, bekannt in Stadt und Land - seines Zeichens "Revoluzzer"
Mazi (Montag, 27 November 2023 12:26)
Wenn ich das richtig sehe, dann sind beim Staatsschutz in Berlin Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen und haben ihren Eid nicht befolgt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/berlin-strafvereitelung-staatschutz-ignorierte-300-rechtsextreme-verfahren/ar-AA1kyE99?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=869b7baeba1c4f62b1ecb8c2d0b6d93d&ei=435
M.E. ist auch die Frage zu beantworten, ob dies in anderen Behörden tatsächlich auch nach gleichen Muster erfolgte und seit wann?
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist nachgewiesen, dass die Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit mit keinen Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflicht nachkommen. Insoweit darf bezweifelt werden, ob das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dort und überhaupt gewährt wird?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15.11.2023 nicht nur festgestellt, dass diese Ampel-Regierung das Grundgesetz nicht befolgte, sondern das gesamte "Staatsgebilde" ist zu hinterfragen.
Für mich ist es unmöglich, dass ein Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet, dass aber Richter ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen.
Wenn Richter nach meiner Lesart keine Entscheidungen nach ihrem Auftrag treffen, dann treffen sie auch keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Folglich treffen sie keine Entscheidungen nach ihrem Auftrag.
Die Ausführung des Auftrags legitimiert/ermächtigt sie zur Amtsausübung. Wenn sie also ihr Amt nicht ausüben, können sie auch keine richterlichen Entscheidungen treffen.
Übertragen auf die richterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erscheint diese Plausibel, wenn die Ampel-Regierung nicht dem Grundgesetz folgte, dann kann ihre Entscheidung nicht verbindlich sein. Sie ist nichtig.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, dann sind auch deren Entscheidungen nichtig.
Da die Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger eingesetzt hat und einsetzt, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist es zumindest argumentativ schwer nachvollziehbar, dass die Klagen der Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG, das bürgerliche Grundrecht, seitens der beteiligten Bundesländer entschieden sein können.
Wenn der Bundesrat davon ausgeht, dass in den jeweiligen Bundesländern Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden, dann ist es nicht glaubwürdig, dass dies seitens der Ministerpräsidenten ihm versichert wird, aber tatsächlich eine Aufsicht der Justiz auf Länderebene nicht durchgeführt wird.
Mazi (Montag, 27 November 2023 11:52)
Ich halte es für richtig, dass in der Ampel keine Umbildungen stattfinden!
Wenn keiner mit Fachwissen hervorsticht, gibt es folglich auch keinen Grund dazu, einen Unterschied zu machen.
Es ist löblich, dass ein für alle Mal die gesamte Ampel-Regierung wegen deren Unfähigkeit verantwortlich gemacht wird und insgesamt verschwindet.
Problematischer sehe ich den Rest an. M.E. stellt sich die Frage mit wem die CDU/CSU koalieren kann. Wenn SPD, GRÜNE und FDP als Koalitionspartner ausscheiden, dann bleibt da nur eine Koalition mit den Rechten oder den Linken zur Wahl (wenn man unterstellt, dass die CDU/CSU keine Mehrheit erzielt).
Mazi (Sonntag, 26 November 2023 22:20)
So wie das Gesamtsystem Anlass zur Kritik gibt, so erscheinen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.
Es ist mir meine Entscheidung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit bekannt geworden, nach der diese auch nur eine (in Zahl: 1) Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten. Bisher durfte ich nur richterliche Entscheidungen einsehen, der keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegen hat.
Da bereits Richter des Bundesverfassungsgerichts in Anlehnung an das Grundgesetz entschieden haben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und mit dieser Entscheidung alle Behörden und Gerichte gebunden werden, darf unterstellt werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit offenkundig nie ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben.
Ihre richterliche Entscheidung haben sie nie nach dem Gesetz getroffen. Dementsprechend kann auch nie eine Berufung stattgefunden haben.
Jede richterliche Entscheidung, also auch die der Landessozialgerichte, des Bundessozialgerichts und die entsprechenden richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind also nicht nach dem Gesetz getroffen worden.
Da auch die Staatsanwaltschaften die Richter/Täter aus ihren eigenen Reihen nicht anklagen, ist es auch ausgeschlossen, dass eine Richter (weil ihre Kollegen nicht beklagt wurden) je ein Urteil wegen der Missachtung des Grundgesetzes, der Wahrnehmung der Treuepflicht, entscheiden kann und darf.
Es liegt daher sehr nahe, dass die Verbreitung der NS-Juristen in diesem Metier besonders hoch ist.
Es ist nicht bekannt geworden, dass ein Amtsträger keinen Grund hätte, sich an dieser Missachtung des Grundgesetzes nicht zu beteiligen.
Auf die Beteiligung des Verfassungsschutzes, der ebenso nachweisbar ist (also auch Amtsträger sind) gehe ich an dieser Stelle nicht ein.
Mazi (Sonntag, 26 November 2023 22:02)
Es wird viel über Rentenerhöhung geschrieben. Belastbares ist nicht bekannt.
Eines ist mit Sicherheit wahr, wenn wir Länder mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen (wolle), dann sind aus dem hiesigen System zuerst die Leistungen herauszunehmen denen keine Einzahlungen gegenüberstehen. Das ist zumindest einmal die Mutterrente, die zu Lasten der Rentenversicherung geht.
Aus ihr werden alle Mütter, auch die Mütter der Beamten wie auch die Mütter als Beamte bezahlt. In die Rentenversicherung zahlen aber keine Beamte ein.
Aus ihr wurde beispielsweise auch die Finanzierung des Ostens nach der Wende bezahlt. Auch hier wird so getan, als ginge die Beamten die Wiedervereinigung nichts an.
Bei allem ist nicht zu verkennen, dass die Abgeordneten in den Parlamenten auch nicht diese Aufwendungen hatten.
Die Argumentation ist, um sie nicht als ungerechnet zu bezeichnen, sehr schärg geführt.
Mazi (Sonntag, 26 November 2023 21:24)
Nischenpartei?
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCne-in-baden-w%C3%BCrttemberg-angst-vor-einem-dasein-als-nischenpartei/ar-AA1kylWC?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=975ae1313dfa4136a7a875344af05bf8&ei=21
Ich kann den Optimismus nicht erkennen. Wer könnte davon noch ausgehen, dass die GRÜNEN (noch) eine Nischenpartei sein könnten? Da ist nichts außer der geistigen Windstille.
Es ist bekannt, dass die GRÜNEN dem Volk sehr großen Schaden zugefügt haben. Sie sind angetreten als Antikriegspartei.
Noch nie war die Bundesrepublik Deutschland an mehr Kriegen beteiligt, wie zu Zeiten in der GRÜNE in der Regierung mitgemischt haben.
Noch nie waren die Energiepreise so hoch, wie in der Zeit als die GRÜNE mitregierten.
(Den Rest schenke ich mir.)
Mazi (Sonntag, 26 November 2023 09:56)
Der Rat an die GRÜNE: Weiter so! Ihr seid richtig.
Gestern standen sie am Abgrund. Heute sind sie schon einen Schritt weiter.
Jetzt ist klar geworden, dass die GRÜNE-Politik auch keine Antworten haben. Es ist richtig, dass die Fehler vorhanden sind. Aber es ist auch richtig, dass sie keine verwertbaren Antworten haben.
Mazi (Freitag, 24 November 2023 16:28)
Eigenartig!
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-lindner-trennt-sich-von-haushaltsstaatssekret%C3%A4r-gatzer/ar-AA1ktnFh?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=08c65ac43bcc4333bc0efb3da83658be&ei=19
Herr Gatzer hat einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Er hat geschworen, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Das hat er nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts nicht getan. Also hat er seinen Eid - wie viele andere Amtsträger auch - gebrochen. Es liegt also nahe, seitens der Staatsanwaltschaft Klage zu erheben, ihn rechtmäßig zu verurteilen und ihn anschließend "zu entsorgen".
Es ist bisher nicht davon zu lesen, dass die Amtsträger in den Staatsanwaltschaften ihren Amtsaufgaben nachkommen und tätig werden/sind.
Es ist wiederum das Gleiche wie in der Sozialgerichtsbarkeit. Offensichtlich gibt es keine Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nachkommen und nach dem Gesetz handeln.
Mazi (Freitag, 24 November 2023 15:09)
Ja, spinn ich? Das kann doch nicht wahr sein!
Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
https://www.focus.de/politik/deutschland/minister-bangen-um-viel-geld-wenn-die-ampel-kaputt-geht-dann-auf-keinen-fall-vor-dem-8-dezember_id_251833339.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/focus-online-umfrage-jeder-zweite-deutsche-will-jetzt-die-groko-und-mehrheit-hat-einen-spar-vorschlag_id_251844653.html
Dieser Artikel bringt es möglicherweise auf den Punkt, weshalb die Minister im Amt bleiben.
"Minister bangen um viel Geld - Geht um sehr viel Geld! Wenn die Ampel kaputt geht, dann nicht vor dem 8. Dezember"
"Ein wichtiger Grund dafür ist die Ruhestandsregelung für die Ministerriege."
Der Umfrage zufolge, hat die Mehrheit das Vertrauen in diese Regierung verloren.
Erstaunlich ist, dass Minister dennoch im Amt bleiben, obwohl das Volk kein Vertrauen ihnen entgegen bringt und im Grundgesetz steht, dass alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG). Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass die Ampel-Regierung zwar jetzt bereits zusammengebrochen ist, aber formell tritt sie erst am 08.12.2023 zurück.
Mazi (Freitag, 24 November 2023 12:46)
Lese ich richtig?
"Erst Feuer legen und dann rufen "es Brennt"`!
Grundlagesind diese Veröffentlichungen:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiepreisbremse-habeck-sieht-einschnitte-bei-strom-und-gas-f%C3%BCr-verbraucher/ar-AA1kmNGW?ocid=finance-verthp-feeds&pc=WSEDSE&cvid=d6af5d263a574196e1e748f8dda1547f&ei=12
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-gibt-5-milliarden-ans-ausland-trotz-leerer-kassen-wie-kann-das-sein/ar-AA1krLeJ?ocid=finance-verthp-feeds&pc=WSEDSE&cvid=5c4aa9d13c5c40529a5cd0ba8d876c3a&ei=34
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-boris-pistorius-sichert-ukraine-1-3-milliarden-euro-an-militaerhilfen-zu-a-c9593d4a-2309-4aef-9793-a7a477adbb76
Habeck macht bekannt, dass die Verbraucher mit Einschnitten bei Strom- und Gaspreisen rechnen müssen.
Waren es nicht die GRÜNEN, die uns höhere Strom- und Gaspreise bescherten?
Tatsache ist, dass die hohen Strom- und Gaspreise den GRÜNEN zu verdanken sind.
Jeder Wähler muss bei der Abgabe seiner Stimme entscheiden, wer für die hohen Strom- und Gaspreise verantwortlich ist und ob er die GRÜNEN noch wählen kann?
Kein Geld im Säckel, aber große Sprüche.
Das kann doch niemand mehr ernst nehmen, wenn die Pleite vor der Tür steht und weiter mit Geld "gehunzt" wird. Eines ist klar geworden, dass niemand die Ampelparteien mehr wählen kann. Fremdes Geld kann man niemandem der Akteure anvertrauen.
Mazi (Freitag, 24 November 2023 08:44)
Anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der anschließenden Diskussion ist nachvollziehbar, dass das Grundgesetz für diese Ampel-Regierung scheinbar nicht gilt und beachtet wird. Es macht deutlich, dass das Volk scheinbar in deren Welt nicht vorkommt. Der Verdacht, dass sie stattdessen die Staatskasse plündern, ist nicht auszuschließen.
In der freien Wirtschaft würden Lügner sofort "rausgeschmissen".
Der Aufsichtsrat handelt so. Weshalb ist das nicht so mit diesen Leuten?
Wo nehmen diese Leute das Recht, das Vertrauen her, weiter mit dem Geld fremder weiter " zu hunsen"? Wer hat sie gewählt und weshalb? Scheinbar machen die Parteien/die Vorsitzenden der Parteien auch noch mit.
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 17:30)
Was hat da die Ampel-Regierung mit ihrem geballten Nichtwissen angerichtet?
Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/gruenen-parteitag-robert-habeck-und-co-erwartet-ein-scherbengericht/29519346.html
Kann es straffrei für die Minister werden? Im privaten Leben, so entscheiden Richter, werden Betrüger ab 30 Mio. Euro Gegenwert für längere Zeit weggesperrt.
Da aber Richter in ihren eigenen Reihen sehr umsichtig sind, ist davon auszugehen, dass die Täter straffrei bleiben und noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft verklagt werden.
Tatsächlich urteilen die Staatsanwaltschaften über die Täter und entscheiden auf Freispruch in eigenen Reihen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies als Rechtsstaatlichkeit verstanden.
Tickt die Staatsanwaltschaft noch gemäß dem Grundgesetz und folgen ihre Amtsträger dem Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) oder lieber dem Minister der Justiz auf der jeweiligen Landesebene?
Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 17:04)
Unerhört,
dass neben anderen zahlreichen Verstößen, jetzt auch noch öffentlich bekannt wird ""Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen", sagte Lindner. Es gelte die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich konforme Grundlage zu stellen."
So, als wäre der Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht schon früher verpflichtet gewesen, reinen Tisch zu machen. Mit dieser Formulierung drückt er nicht weniger aus, als dass die Strom- und Gaspreisbremse auf keiner verfassungsrechtlich konformen Grundlage steht.
Damit ist der Zusammenbruch der Ampel-Regierung besiegelt und m.E. festgestellt.
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 16:58)
Eigenartig! In Wirtschaftsunternehmen wäre de Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen der Kompetenzüberschreitung längst raus geflogen.
Nachfolgender Artikel liegt zugrunde:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-2023-schuldenbremse-lindner-1.6308369?utm_campaign=%252B%252B%252B_Eilmeldung_%252B%252B%252B__Lindner_setzt_Schuldenbremse_f%25C3%25BCr_2023_aus_23-11-2023_16%253A29%253A01&utm_content=www.sueddeutsche.de%252Fpolitik%252Fampel-krise-lindner-setzt-schuldenbremse-fuer-2023-aus-1.6308369&utm_medium=email&utm_source=emarsys
Darin heißt es:
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Haushalt für das laufende Jahr nicht mehr mit der Schuldenbremse vereinbar.
Fehlerhaft verbuchte Kredite müssen auf den Kernhaushalt angerechnet werden, was den Finanzminister nun zum Handeln zwingt."
Gilt jetzt das Grundgesetz oder gilt es nicht.
Im Grundgesetz heißt es: Jeder ist vor dem Gesetz gleich!
In dem Artikel ist ferner zu Lesen, "Kommende Woche soll dafür ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen werden."
Nach gängiger Meinung berät der Deutsche Bundestag über den Haushalt und stimmt darüber ab. Dass ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen wird, ist damit m.E. nicht nachzuvollziehbar.
Vielleicht ist dies auch lediglich der Ausdruck der Fachkompetenz, die in der Ampel-Regierung verbreitet ist.
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 15:35)
Das ist sehr einleuchtend!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ampel-krise-immer-schlimmer-ampel-ohne-hemmungen-insider-packt-%C3%BCber-haushaltsdesaster-aus/ar-AA1koZds?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=df86d6415d1749499222476e63785fa5&ei=4
Nach dem alten Beispiel fressen zuerst die großen Schweine aus dem Trog, dann dürfen den Rest die kleinen Schweine fressen.
Jeder, der schon einmal im Schweinestall war, hat dieses Prinzip schon einmal selbst festgestellt.
Weshalb sollte das, was die Natur vormacht, in der Politik nicht anwendbar sein?
Klar untersagt dies das Grundgesetz. Aber wer hat behauptet, dass die "großen Tiere" dem Grundgesetz folgen würden?
Zuerst werden Steuern mit fadenscheinigen Argumenten eingetrieben, dann bedienen sich zuerst die "großen Tiere"/Beamten an diesen Steuereinnahmen, ... und zu aller Letzt sind es die kleinen Leute, die gemäß der Umverteilung von oben nach unten begünstigt werden.
Tatsache ist aber, dass tatsächlich aber eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet.
Mit anderen Worten:
Uns wird etwas vorgesagt, was wir glauben sollen, aber was tatsächlich nicht gegeben ist. Der amerikanische Präsident Trump hat dies als "Fake News" bezeichnet.
Das ist in meinen Augen Betrug und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl.
"Bisher Forschungslücke - In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen";
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).
Ich halte fest, dass das Urteil der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 nie wieder vorkommen darf, sonst ist davon auszugehen, dass wir davon erfahren "wie sich die großen Tiere am Trog laben".
Wer sollte es schon mit seinem Gewissen vereinbaren können, den "Kleinen" die Unterstützung zu verwehren. So ähnlich wird man es nachlesen (können). Es drückt aber nichts anderes aus, als das, was zuvor bereits beschrieben wurde.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Meinung nicht parteipolitisch geprägt ist, sondern lediglich einen menschlichen sozialen Standpunkt vertritt.
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 14:40)
Die FDP hat auch vor, aus der Koalition auszusteigen. Im Zweifel soll dies auch ohne Lindner vorgenommen werden.
Dies der Artikel, den ich zugrunde gelegte:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-flirtet-mit-koalitions-ausstieg-zur-not-auch-ohne-lindner/ar-AA1kmao3?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=86433b3c3d9b405083e8480b8d6ebcbe&ei=20
Es ist eine sehr einleuchtende Argumentation, dass die Leistung der Ampelregierung in Berlin nicht positiv auf die Wahlergebnisse einwirkten.
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 13:40)
Nach der Meldung von SPIEGEL.de haben Baerbock und Habeck ihre Parteifunktionen niedergelegt.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCnen-spitze-baerbock-und-habeck-legen-parteifunktionen-nieder/ar-AA1knrTO?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=ac93940b949d43c9b5cb64a6f35337a0&ei=16
Die Partei der GRÜNEN ist offenbar zum Handeln bereit. Weshalb zieht die Ampel-Regierung nicht den gleichen Schluß und schafft klare Verhältnisse?
Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 08:13)
Erstaunlich, dass der Deutsche Bundestag nicht regelmässig überprüft haben soll, dass seine Gesetze nicht eingehalten wurden (vlg. Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023). Demnach ist auch begründet, dass Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten haben.
Da die Richter nicht erklären dürften, dass sie mangels einer Klage diese Feststellung nicht als Entscheidung verkünden dürften, ist belegt, dass die Entscheidungsträger das Grundgesetz nicht achteten. Sie sind folglich ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Ihre Dienstvorgesetzten haben nicht nur versagt, sondern ihrerseits auch ihren Amtseid gebrochen.
Wenn fraglich ist, dass das Grundgesetz eingehalten wurde, ist bekannt, dass es auch die Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet hat.
Da diese Kritik die Sozialgerichtsbarkeit betrifft, ist fraglich auf welcher Grundlage dann diese Amtsträger ihre Zulassung zum Richteramt gewährt wurde.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 21:17)
Eigenartig die Forderung des Volkes, den Deutschen Bundestag, neu zu wählen, die Legislative, dabei war es doch die Exekutive, die das Grundgesetz nicht achtete.
Dieser Beitrag liegt zugrunde:
https://www.stern.de/politik/deutschland/neuwahlen--fast-die-haelfte-der-deutschen-laut-umfrage-dafuer-34223016.html
Es ist richtig, dass die Ampel-Regierung ihren Vorschlag in das Parlament einbrachte und es das Parlament war, dass darüber abstimmte und den Gesetzentwurf genehmigte.
Wenn also unterstellt wird, dass Exekutive und Legislative überhaupt nicht die Macht des Volkes ausüben, dann stimmt etwas an Art. 20 des Grundgesetzes nicht.
Es ging "also Hand in Hand, in der die Hände gewaschen wurden", zu. Auffallend ist die Ähnlichkeit unter den Nazis. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir aus der bitteren Nazi-Zeit gelernt hätten und müssen heute feststellen, dass die "braune Zeit" länger anhält, als uns lieb ist.
Es ist an der Zeit, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung ernsthaft verteidigt wird. Mit der bloßen Einrichtung einer Behörde, die einen solchen Amtsauftrag zu erledigen hat, ist es nicht getan. Wenn wir im Volk die Überzeugung haben, dass unser Grundgesetz nicht eingehalten wird, dann sind deren Köpfe wegen mangelnder Erfolge auszutauschen.
Ebenso betrifft dies die Regierung. Wenn die Regierung auf Vorschlag der Parteien besetzt ist, dann sind auch die Köpfe dieser Parteien wegen Erfolgslosigkeit auszutauschen.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 20:58)
500 FDP-Mitglieder aus Hessen veranlassen, dass Christian Lindner die gesamten FDP-Mitglieder befragen muss, ob die Regierungsarbeit mit der FDP fortzusetzen ist.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-vor-mitgliederbefragung-zum-verbleib-in-der-ampel-was-lindner-nun-droht/ar-AA1kmTWs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=3736affb7a3545ec854b97f1227ef6de&ei=27
In Wirtschaftsunternehmen würde mit solchen "Lügnern" anders verfahren. Es würden Konsequenzen gezogen, weil erstens mit fremden Geld umgegangen wird und zweitens es unzulässig ist, Geld zu verwenden, dass unter ganz anderen Umständen bereit gestellt wurde.
Mir fällt da nur der Begriff "Hütchenspieler" ein, der diese Leute beschreibt. Es ist m.E. sehr selten, dass Hütchenspieler auch noch mit Pension belohnt werden.
Zum x-ten Mal verweise ich die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass den Gesetzgeber aufforderte, regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob dessen Beschlüsse überhaupt in Exekutive und Judikative beachtet werden.
Wenn dies schon hinterfragt wird, dann erscheint es zufällig, welchen Bereich es betrifft. Die Missbrauchsfälle fallen genauso in diese Missachtung, wie die Sozialgerichtsbarkeit oder die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen oder der große Schaden aus den Cum Ex-Geschäften.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 19:10)
Hat der Autor dieses Beitrags recht?
Ich beziehe mich auf diesen Bericht:
https://www.focus.de/politik/analyse-von-ulrich-reitz-arrogant-und-demutsfrei-diese-regierung-verdient-unser-vertrauen-nicht-mehr_id_250726154.html
Wo sind wir eigentlich, wenn ein Unternehmer die Frage aufwirft, ob eine Bank einen Kredit gibt, der später für etwas anderes verwandt wird?
Muss erst ein Gericht eingeschaltet werden, dessen Richter dann sagen, dass das nicht rechtens ist?
Nach diesen Beiträger und dem Urteil des Volkes, ist Scholz ohnehin überfordert:
https://www.focus.de/politik/deutschland/zwei-drittel-der-deutschen-finden-bundeskanzler-scholz-ist-seinen-aufgaben-im-amt-nicht-gewachsen_id_250745751.html
https://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/nach-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-das-105-milliarden-euro-loch-diese-fuenf-loesungen-bleiben-der-bundesregierung_id_250604653.html
Ist es richtig, eine Lücke mit einer anderen Lüge zu legitimieren? Wohl nicht! Andere müssen übernehmen und den Schaden, den diese Amtsträger/"Hochstabler" angerichtet haben, beseitigen.
Nachdem die Bundesminister und der Bundeskanzler das Volk so hintergangen hat, sie zurücktreten müssen, ist u.a. dieser Fall auch aufzuarbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Minister auch noch wegen ihrer "Glanztaten" mit Pensionszahlungen zu belohnen sind?
Jeder Aufsichtsrat würde einen Vorstand zur Rechenschaft ziehen. Weshalb geht der Aufsichtsrat des Volkes, der Deutschen Bundestag, nicht diesen Schritt. Sollen nicht alle vor dem Gesetz gleich sein? Steht es so nicht im Grundgesetz und hat das Volk nicht alle Macht in einem Staat (Art. 20 GG)?
Diese Leute haben keinerlei Respekt vor dem Grundgesetz. Deshalb sind sie nach dessen Regeln zur Rechenschaft zu ziehen.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 17:54)
Die FDP hat genug Unterschriften, eine Abstimmung zum Verbleib in der Ampel-Regierung durchzuführen!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.n-tv.de/politik/FDP-droht-Mitgliederbefragung-ueber-Ampel-Verbleib-article24549175.html
Endlich! Nach den Wahlergebnissen in Bayern und Hessen erscheint die Antwort vorgegeben. Sachlich ist die Ampel-Regierung nie handlungsfähig gewesen.
Es geht um die Rechtsstaatlichkeit und seitens der Ampel-Regierung das Grundgesetz zu respektieren. Letztlich geht es darum, ob eine Abstimmung auch dann durchgeführt werden kann, wenn die Abgeordneten vorsätzlich falsch informiert wurden. Das Volk wurde also vorsätzlich "hinter die Fichte geführft"/getäuscht.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 17:21)
Der Rat von Herrn Lindner sollte bei Wähler "sitzen" und beherzigt werden!
Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
https://de.seeandso.com/politik/christian-lindner-schlaegt-zurueck-dann-waehlt-halt-in-gottes-namen-eine-andere-partei-1306?dicbo=v4-tk0bmHO-1081550220&utm_campaign=pmo_SAD_article_desktop_desktop_politiksept&utm_content=Christian%20Lindner%20schl%C3%A4gt%20zur%C3%BCck%3A%20%E2%80%9EDann%20w%C3%A4hlt%20halt%20in%20Gottes%20Namen%20ein&utm_medium=cpc&utm_source=outbrain&utm_term=DE_Merkur.de%20%28Ippen%20Digital%20GmbH%29_Video
Zitat aus diesem Beitrag:
"Einen Satz will ich dazu mal übergeordnet sagen, zum Porsche wie zur Hochzeit: Wer damit ein Problem hat, dass ich, der niemals Geld geschenkt bekommen hat, der niemals etwas geerbt hat, der niemals etwas gestohlen hat, das von meinem verdienten und versteuerten Geld bezahle, der soll in Gottesnamen eben eine andere Partei wählen."
Dem Vernehmen nach hat es noch keinen Finanzminister gegeben, dem nachzusagen ist, derart nicht nach dem Grundgesetz gehandelt hat wie er. Noch nie haben die Richter offengelegt, dass so offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen wurde, wie unter ihm.
Der Rat von ihm, doch eine andere Partei zu wählen, erscheint die Alternative zu sein.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:56)
Christian Linder hat nachweislich gelogen. Er hat uns nachweislich belogen!
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schlecht-gerechnet-oder-bewusst-betrogen-nach-haushaltssperre-f%C3%A4llt-kein-gutes-licht-auf-lindner/ar-AA1kluVH?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=24
Entweder haben die Experten gemeinsam und unabhängig gelogen oder der Bundesfinanzminister Christian Linder hat uns wieder einmal belogen.
M.E. hat diese Regierung nicht erst seit der fehlenden Erinnerung im Cum Ex-Skandal jede Fähigkeit eine Regierung zu führen. verwirkt. Es ist dem Volk vorzuhalten, wenn es diese Leute weiterhin agieren lässt. Es ist nicht behauptbar, man hätte dies nicht gewusst.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:48)
DAs ist nicht nur logische Konsequenz, sondern ein Unternehmen könnte sich nicht erlauben, diese Leute weiter zu beschäftigen.
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-w%C3%A4re-scholz-firmen-boss-g%C3%A4be-es-f%C3%BCr-ihn-jetzt-nur-eine-logische-konsequenz/ar-AA1kkUEW?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=13
Ich bin sprachlos, wenn das Grundgesetz weiterhin diesen Leuten erlaubt, die Macht auszuüben.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:45)
Kurios!
Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-macht-sich-bei-lanz-%C3%BCber-scholz-lustig-mit-ber%C3%BChmtem-zitat/ar-AA1kleOK?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=10
Zitat daraus:
"Das würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart, hart treffen.“
Hat Deutschland oder die Regierung das Grundgesetz nicht geachtet? Haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts Deutschland und nicht der Bundesregierung vorgehalten, dass Grundgesetz zu missachten?
Man muss annehmen, dass nach Auffassung der Bundesregierung nie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Haushalt vorgelegen hat. So die Wahrheit entstellend kann nicht argumentiert werden.
Langsam sind groteske und die Wahrheit entstellende Formulierungen festzustellen. Wie kann eine Person solche Unwahrheiten von sich geben?
Die Tatsache, dass dies die Sozialgerichtsbarkeit dies vorgemacht hat, führt nicht zu einer neuen Rechtslage. Widerrechtlich wird nicht mehrheitlich bestimmt!
Ein Grund mehr seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts, den Gesetzgeber aufzufordern, regelmäßig die Einhaltung der Gesetze seitens Exekutive und Judikative einzufordern.
Es kann nicht angehen, dass dem Bürger nur zum Schein ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird und in Wahrheit Amtsträger machen was sie wollen.
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 10:13)
Können verantwortliche Personen der Ampel-Regierung, die die Weisungen des Grundgesetzes nicht folgen, weiterhin als Volksvertreter angesehen werden?
M.E. ist dieser Zustand unmöglich und mit der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.
Wenn selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der Regeln regelmäßig zu prüfen, dann sagt das genug aus.
Wenn Exekutive und Judikative mit dem Gesetzgeber nicht gemeint sein können und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedachte Äußerungen unterstellt werden können, dann ist das schon rechtsstaatlich zumindest bemerkenswert. Es bringt zum Ausdruck, dass Exekutive und Judikative das Gesetz nicht anwenden.
Es ist bekannt, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit so war/ist und es ist zumindest auch so bekannt geworden, dass dies auf unterschiedlichen Gebieten der Fall ist.
Was bringt es eine Verfassung zu haben, die nicht beachtet wird? Nach welchen Regeln soll ein Kläger annehmen dürfen, dass seine Klage bearbeitet wird, wenn nicht einmal Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen?
Was bringt es einen Verfassungsschutz zu besitzen, der seine Amtsaufgabe, den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht gewährleistet?
M.E. wurden die unfähigsten Vertreter der Parteien in die Regierung entsandt und die Amtsträger nicht kontrolliert, ob sie denn Art. 20 Abs. 3 GG nachkommen und die Treuepflicht erfüllen!
Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 09:17)
Es ist fraglich, was Amtsträger unter "zum Wohl des Deutschen Volkes" und "Im Namen des Volkes" verstanden wissen wollen und ob das wirklich zum Wohl und Im Namen des Deutschen Volkes geschieht?
Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag bzw. die Vertretung des deutschen Volkes, aufforderten wenigstens regelmäßig die Anwendung der Beschlüsse zu überprüfen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Wille des Volkes auch zur Anwendung kommt.
Da die Amtsträger mangels Anklage der Staatsanwaltschaft sich nicht vor Gericht verantworten müssen, ist davon auszugehen, dass hier NS-Juristen "ganze Arbeit" geleistet haben. Dennoch ist es schwierig dennoch davon auszugehen, dass die Verfassung/das Grundgesetz die Rechtsstaatlichkeit sicherstellt. Es ist gar die Frage zu stellen, ob und wie der Verfassungsschutz die freiheitlich demokratische Grundordnung sichergestellt haben will?
Entweder ist die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht sichergestellt oder sie wird von den Amtsträgern entgegen meiner Meinung und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts anders wahrgenommenen.
Mazi (Dienstag, 21 November 2023 17:24)
Jetzt ist es öffentlich, dass die Ampel-Regierung vor hatte, uns/das Volk "hinter die Fichte zu führen".
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/reaktion-auf-karlsruhe-urteil-beleidigt-und-%C3%BCberheblich-der-habeck-von-der-schlimmsten-sorte/ar-AA1khzoq?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=50
Nachdem viele bereits sich hinter der Fichte gefühlt haben, ist da ein gesamtes scheinbares Wiedersehen festzustellen.
Es geht nicht nur um Missbrauchsopfer, Cum Ex-Geschäfte, Ahrtal-Katastrophe, Sozialgerichtsbarkeit,´..., sondern auch um besagte 60 Mrd. Euro, die nicht nach dem Grundgesetz vergeben wurden.
Es geht also nicht um ein Thema, um einen Themenbereich, sondern scheinbar sind alle Themenbereiche gleichzeitig betroffen.
Es ist festzuhalten, dass die Vertreter der Parteien uns stets belügen, wenn sie vorgeben für das Volk verantwortlich zu sein.
M.E. drücken die Umfragewerte der Parteien dies nicht aus (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30321/umfrage/sonntagsfrage-zur-bundestagswahl-nach-einzelnen-instituten/). Tatsache ist doch, dass diesen "Hütchenspielern" alles zuzumuten ist.
Man muss den Eindruck haben, dass das Volk/die Anderen diese Krise verursacht haben (siehe
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krisen-warnung-von-habeck-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-werden-h%C3%B6here-preise-bekommen/ar-AA1keSKg?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=110
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-energiepreisbremse-wackelt/ar-AA1ke9XR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=133
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/von-strom-gaspreis-bis-deutschlandticket-welche-bitteren-konsequenzen-uns-nach-der-haushaltssperre-drohen/ar-AA1khCUs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=135
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/analyse-von-ulrich-reitz-dann-sagen-professoren-der-pl%C3%BCnder-ampel-die-peinlichen-wahrheiten-ins-gesicht/ar-AA1kiG1h?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=143
). Mehr geht doch nicht. Wie hat Art. 20 GG noch einmal formuliert?
Mazi (Dienstag, 21 November 2023 15:23)
Christian Linder stellt klar, dass alle Entscheidungen der Ampel-Regierung mit der Entscheidung, dass die Umwidmung der 6o Mill. Euro, im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.
Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-hammer-nach-schock-urteil-lindner-sperrt-den-staatshaushalt-geheimer-neuwahl-plan-von-merz/ar-AA1kgXZs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8e6f7f8d4cf142ababb6049a9e070cb8&ei=37
Herr Habeck macht deutlich, "Es kann noch dramatischer kommen" (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-tagesthemen-interview-100.html).
Wer kann da noch widersprechen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann endlich diese Herrschaften zur Verantwortung und wie dazu gezogen werden?
Es kann nicht sein, dass diese Arbeitsweise zum Wohl des Volkes und nicht zu deren eigenem Vorteil erfolgte.
Ich komme wiederum auf die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 zurück, nachdem endlich der Gesetzgeber einzuschreiten hat.