Kommentare: 1984
  • #1984

    Mazi (Samstag, 09 Dezember 2023 16:46)

    Olaf Scholz macht es doch erwartungsgemäß. Was soll dieses Gejammer?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/unzufriedenheit-gro%C3%9F-wie-nie-74-prozent-finden-in-umfrage-bundeskanzler-scholz-mache-schlechte-arbeit/ar-AA1leY0B?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8dcfae1e9b0042eb928771cb94b3b846&ei=74

    In der Meinung des Vorstandes der SPD ist es der beste SPD-Vertreter, den die Partei zu bieten hat. Sind wir ehrlich: Das reicht nicht, um das Amt eines Kanzlers einzunehmen.

    Auch das Ausland bringt ihm diese Wertschätzung entgegen. Da ist es ihm sogar rühmlich anzuerkennen, dass er selbst angibt, sich nicht erinnern zu können.

    Dies als wahr vorausgesetzt, wird er es auch verschmerzen, dass das deutsche Volk von ihm nichts mehr hält. 74 % gegen sich zu haben, hat schon etwas. Immerhin sind es 26 % (100 - 74 %), die der Meinung sind, dass er es gut macht. Schließlich sind das 10 % mehr, als Wähler der SPD ihre Stimme geben würden.

  • #1983

    Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 15:19)

    Stimmt das wirklich?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/video/other/neueste-umfrage-ist-eine-dreifache-ohrfeige-f%C3%BCr-kanzler-scholz/vi-AA1lc3gR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=f318cacecf8746a1bb2cf4d8e6085014&ei=62

    Stimmt nicht!
    Die drei Parteien bestimmen was das Volk sagen soll!

    Nur knapp jeder 6. Wähler spricht der Ampelparteien das vertrauen aus und sind mit den Amtshandlungen der Vertreter der Parteien zufrieden.

    Wenn 5 von 6 Wählern gegen das Vertrauen der Regierung ist, dann kann doch wohl wahrlich nicht unterstellt werden, dass das Volk die Macht hätte. Wenn nach Frau Esken alles nur "getrickst" war, dann haben offensichtlich die Vertreter der Ampel-Regierung schon früher ihren Amtseid gebrochen.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit schon früher nicht nach dem Gesetz entschieden haben, also dem Grundgesetz keine Folge leisteten, dann sie offensichtlich bereits früher dem Grundgesetz widersprochen. Es ist daher davon auszugehen, dass weitere Parteien involviert sind und die Anhänger der NS-Juristen weiter und zeitlich länger verbreitet sind, als zunächst anzunehmen war.

  • #1982

    Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 11:35)

    Da die Richter des Bundesverfassungsgerichts der Klage der CDU-Fraktion zugestimmt haben, dass die Klage zur Umwidmung der Ausgaben von 60 Mrd. verfassungswidrig waren und die Bundesregierung keine Anstalten unternommen hat, die Genehmigung nachzuholen, wird damit bekannt, dass Frau Esken (SPD) bei Markus Lanz völlig zu Recht von einem "Trick" gder Bundesregierung gesprochen hat.

    Wenn nun die Ampel-Regierung - trotz dem sie den Haushalt 2024 nicht genehmigt hat - weitere Beförderungen ausspricht, dann ist darauf zu schließen, dass dies gegen das Volk ist und die Amtsträger dazu nicht ermächtigt sind. Es ist darauf zu schließen, dass derartige "Tricks" nicht rechtwirksam erfolgen und stattdessen als "Tricks" rechtlich unwirksam erfolgt sind.

    Dadurch das Art. 20 GG alle Macht dem Volk zuspricht und diese Verpflichtung seitens der Regierung erfolgt, ist davon auszugehen, dass diese Ernennungen nicht mit Zustimmung des Volkes erfolgen können.

    Einmal mehr wird deutlich, dass diese Bundesregierung überfordert ist und die Parteivorstände überforderte Leute in diese Regierung entsandt haben.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/trotz-schuldenbremse-zahlreiche-beamte-in-berlin-werden-bef%C3%B6rdert-vor-allem-in-fdp-ministerien/ar-AA1la259?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=2cca7a817eac4851a35cf37559035334&ei=13

  • #1981

    Mazi (Freitag, 08 Dezember 2023 11:21)

    Nach Art. 20 GG geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Macht vom Volke aus. Das deutsche Volk wählt mit seiner Stimme den Deutschen Bundestag.

    Jetzt beschwert sich die Unionsfraktion des deutschen Bundestag bei der Präsidentin des Deutschen Bundestatges:

    "Die Unionsfraktion hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am Donnerstag aufgefordert, die Ampelkoalition "zur Ordnung" zu rufen. Der Umgang der Regierung mit dem Bundestag sei "inakzeptabel", heißt es in einem Brief des Parlamentarischen Geschäftsführers der Unionsfraktion, Thorsten Frei, an die Bundestagspräsidentin. "Selbst das Haushaltsrecht als Königsrecht des Parlaments" bleibe "vom Chaos der Ampel nicht mehr verschont". Es sei deshalb "dringend geboten", dass sich Bas "persönlich in die Vorgänge" einschalte.

    Sachlich ist dies mit anderen Worten nichts Anderes, als die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023, den Gesetzgeber aufzufordern regelmäßig die Umsetzung seiner Beschlüsse zu kontgrollieren, veröffentlicht bei LTO.

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/appell-der-unionsfraktion-b%C3%A4rbel-bas-soll-die-ampel-zur-ordnung-rufen/ar-AA1l9TBC?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=776c9ddf9c3240ec9df5b0dbdb3e834b&ei=7

    Das die Judikative die Vorgaben des Grundgesetzes missachtet, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber so offiziell das Misstrauen seitens des Deutschen Bundestages nachzulesen, macht schon den Ungehorsam von Exekutive und Judikative mehr als deutlich.

    Es wird damit mehr als deutlich bekundet, dass u.a. der Verfassungsschutz seiner Amtsaufgabe nicht nachgekommen ist.

  • #1980

    Mazi (Donnerstag, 07 Dezember 2023)

    Ich halte es für richtig, dass die Regierungsparteien auch an den Identikationsfiguren der Parteien festhalten! Wenn sie dem nicht nachkommen würden, wäre für die Wähler nicht erkennbar, was sie denn wählen.

    Auf diese Beiträge beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ministerpr%C3%A4sidentin-dreyer-schreibt-an-bundeskanzler-scholz/ar-AA1l61Pj?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=7eb119ebe1a2499194e575d9afcf745a&ei=10

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/spd-parteitag-die-sozialdemokraten-haben-lange-stillgehalten-jetzt-begehren-sie-auf/ar-AA1l7Jvi?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=968500cc433e4621851acae40ceec9dc&ei=4

    Wie sollte sonst auch für die Wähler ersichtlich sein, wem sie ihre Stimme geben?

    Einem GRÜNEN, der die Trennung des Grundgesetzes von Exekutive und Judikative als Minister der Justiz aufhebt.

    Einer Ministerpräsidentin, die als ehemalige Richterin und Staatsanwältin für zahlreiche Todesopfer in der Ahrtalkatastrophe steht.

    Einen Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich an nichts erinnern kann.

    Parteien, die von nicht ausgebildeten Vertretern, vertreten werden.

    Einem Vertreter der FDP, der ohnehin mit dem Amt überfordert ist und seine Klientel vertritt.

    Ich gehe davon aus, dass die Ampelparteien um den Einzug in den deutschen Bundestag kämpfen (müssen) oder gar dort ausgeschlossen werden.

    Vor dem Hintergrund, dass diese Leute die Amtsfunktionen mit Amtsträgern besetzt haben, die der Treuepflicht nicht nachkommen und später auch noch diese Leute mit Korruptionszahlungen, Pensionen versorgen wollen, dazu gehört m.E. mehr als Mut. M.E. ist der Zusammenhang mit NS-Juristen sehr stark ausgeprägt und anzunehmen.

    Es ist zweifelhaft, ob Amtsträger auch dann ihre Amtsaufgabe ausüben können, wenn ihre Handlung nicht Gesetz und Recht entspricht (Art. 20 Abs. 3 GG). M.E. ist diese Frage beantwortet und von dem Grundsatz des Art. 20 Abs. 3 GG vorgegeben. Allerdings ist es Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG gestattet, ihre Kritik anzubringen, dass ein Gesetz nicht korrekt ausgelegt ist. In dem Fall hat er die Berufung zuzulassen.

    Also richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen und auch keine Berufung zulassen, haben dem Gesetz zu folgen. Wenn nun richterliche Entscheidungen dem Gesetz nicht folgen - und dass ist in der Sozialgerichtsbarkeit i.d.R. der Fall - verstoßen sie gegen des Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG). Wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht, ihrem Eid, nicht nachkommen, sind sie nicht berechtigt, Amtsaufgaben wahrzunehmen und Verwaltungsentscheidungen zu verkünden.

    Da von den Staatsanwaltschaften erwartet wird, dass sie ihre Kolleg:innen anklagen und zu verurteilen sind, dies aber nicht erfolgt, ist davon auszugehen, dass die Funktionstrennung und damit das Grundgesetz nicht gewahrt wird.

    Ich denke, dass wir uns einig sind, dass hier die NS-Juristen eher Pate gestanden haben als die Vorgabe des Volkes, des Deutschen Bundestages, der Grundgesetzes, der Verfassung! Es ist nicht ersichtlich, dass die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG).

  • #1979

    Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 18:39)

    Die funktionale Trennung zwischen der Exekutive und der Judikative ist offensichtlich nach dem GRÜNEN-Minister Limbach in NRW aufgehoben.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.lto.de/recht/justiz/j/limbach-justiz-nrw-ueberlastet-richter-helfen-staatsanwaelten/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=

    Offensichtlich wird seitens der Minister bereits die Existenz des Grundgesetzes bestritten.
    Was soll dann eine Verurteilung eines Polizei-Hauptwachtmeisters seitens des OVG Niedersachsen (Az. 3 LD 7/22), wenn er "höher gestellte Ministern" folgt. Nachvollziehbar ist das Urteil nicht.

    Es ist dennoch nicht vermittelbar, wenn Amtsträger ihrem Eid nicht folgen und das Grundgesetz nicht befolgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Leute, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen einen Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Pension haben sollen.

    Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz sprechen und folglich dem Grundgesetz nicht folgen.

    Betrachtet man dieses Chaos in der Judikative, dann ist nicht davon auszugehen, dass diesen Amtsträgern in deren juristischen Studium die Rechtsgrundlagen unserer Verfassung übermittelt wurden oder dieses Studium nicht darauf ausgelegt war, rechtsstaatliche Grundsätze zu vermitteln.

    Das Grundgesetz ist nicht nur seitens der AFD zu beachten, sondern bereits jetzt seitens der etablierten Parteien.

    Wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, also Straftäter sind -aber weder angeklagt noch von Kolleg:innen verurteilt werden -, dann ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat seine Macht mittels dieser Amtsträger vollstreckt.

    Aufgrund des obigen Artikels ist nicht nachvollziehbar, dass wir in einem Rechtsstaat leben könnten oder Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.

  • #1978

    Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 15:46)

    Alles nur "ein Kniff"?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/allen-war-klar-dass-es-ein-kniff-ist-esken-r%C3%A4umt-unumwunden-die-haushaltstricks-der-ampel-ein/ar-AA1l53WS?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ca4b7a8169134a0cbcddca2d0c9af961&ei=23

    Wir haben also eine Regierung, die den Willen des Volkes mit "einem Kniff" begegnet? Es liegt daher sehr nahe, dass sie auch zum Wohl des Volkes keinen anderen Maßstab zugrunde legt.

    Es liegt daher auch nahe, dass alle bisherigen Regierungen nach dem gleichen Prinzip gehandelt haben und das Volk "schon immer beschissen" haben. Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist dies zwischenzeitlich gesichert nachgewiesen. Es erscheint schwierig, ausgerechnet von dieser Klientel zu verlangen, dass sie das Recht anerkennt.

    Der Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber doch regelmäßig die Einhaltung seiner Beschlüsse überprüfen soll, ist nicht nur die Bestätigung dessen, dass dieser Verstoß tatsächlich bereits erkannt ist, dort auch dort angekommen ist und die Bestätigung dessen ist, dass Kläger vor den Gerichten (nach dem 2. Weltkrieg von den NS-Juristen) schon immer "beschissen" wurden.

    Es ist bedauerlich, dass das Grundgesetz, die Verfassung, und die Behörde "Verfassungsschutz" nicht ausreichte, die NS-Juristen in ihre Schranken zu verweisen und die Machenschaften des zweiten Weltkriegs für immer hinter uns zu lassen.

  • #1977

    Mazi (Mittwoch, 06 Dezember 2023 10:25)

    Die Frage ist, wie mit Amtsträgern umzugehen ist, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen.
    Haben sie etwa einen Pensionsanspruch aufgrund ihrer verweigerten Treuepflicht?

    Es geht dabei genauso um die Besetzung von Amtsfunktionen mit Amtsträgern, die dieser Pflicht nicht nachkommen (insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit), wie seitens der Minister und des Bundeskanzlers oder der Ministerpräsidenten, die offensichtlich ihrer Amtsaufgabe nicht gewachsen sind.

  • #1976

    Mazi (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:48)

    #1974
    Weitermachen geht nicht!

    Es ist unsere Sache aufzuzeigen, dass wir es gesehen haben, wie NS-Anhänger das Grundgesetz missachten und das Recht beugen. Sie haben unsere Verfassung verbogen. Die Rechte des Grundgesetzes sind einzufordern und geltend zu machen.

  • #1975

    Mazi (Dienstag, 05 Dezember 2023 16:41)

    Jetzt ist es klar und offensichtlich.

    Diese Bundesregierung ist sachlich überfordert, die Vorgabe des Grundgesetzes, die Schuldengrenze, einzuhalten.

    Die Frage ist, wie Leute Amtsträger sein können, aber nicht in der Lage sind, das Grundgesetz, die Verfsssung, zu beachten? Der Vorwurf ist vorsätzlich an die gerichtet, die diese Regierung vorgeschlagen hat.

    Damit sind die Anforderungen des OVG Niedersachsen erfüllt und nach den Berichten der Medien hat seitens der Regierungen die Absicht nie bestanden, die Vorschriften des Grundgesetzes einzuhalten. Es ist nichtnachvollziehbar, dass dieses Recht für einen Bürger gilt, für andere nicht. Nach dem Gleichheitsgrundsatz ist dies überhaupt nicht nachvollziehbar.

    Die amtierende Regierung ist nicht in der Lage und bereit die Verfassung zu beachten.

    Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch diverse andere Vorgaben des Grundgesetzes, der Verfassung, nicht eingehalten werden.

    Die Frage ist, was der Verfassungsschutz unter seiner Amtsaufgabe verstanden haben kann/hat.

    Es ist davon auszugehen, dass nicht nur die Verurteilten nicht von Amtsträgern "abgeurteilt" wurden, sondern auch die anderen Amtsträger nicht dem Grundgesetz, der Verfassung, folgen.

    Die Forderung nach einem Neubeginn kommt wahrscheinlich sehr spät. Es ist aber besser (trotz der.verhangenen über 70 Jahren) jetzt neu zu beginnen, als das Unrecht weiter fortzuführen.

    Es erscheint fraglich, wie Amtsträger zu besolden bzw. in der Pension zu bezahlen sind, wenn sie nie Amtsträger waren und sie ihren Eid gebrochen haben.

    Aus humanitären Gründen sollten sie mit Nahrungsmitteln gefüttert werden, wobei Dritte über die Menge entscheiden sollten. Liquidität sollten sie jedoch nicht in die Hand bekommen.

    Es ist m.E. unerhört, was die NS-Juristen sich ausgedacht umd realisiert haben.

  • #1974

    WernerE (Dienstag, 05 Dezember 2023 09:42)

    Zitat:
    Ich werde weitermachen, denn wer aufgibt hat verloren und die Ärzte sagen ich könnte noch 20 Jahre weitermachen.
    Dir weiterhin alles Gute, Besserung und Kraft.
    Noch einen Tipp: nur nicht übertreiben und auch mal alle 4 gerade sein lassen, mit der Familie - Frau etwas schönes unternehmen. Grüße auch an die Frau.

    WernerE - aus dem tief verschneiten Mering 1002 J jung

  • #1973

    Mazi (Montag, 04 Dezember 2023 20:50)

    Scholz und Tschentscher sind nach meiner Meinung schon lange fällig!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schaden-von-12-milliarden-euro-in-der-cum-ex-aff%C3%A4re-kann-nur-ein-mann-dem-kanzler-wirklich-gef%C3%A4hrlich-werden/ar-AA1kZmjR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=6d7297f151534f659cc991cd7b2844e1&ei=11

    Entweder sind sie schuldig im Sinne des Vorwurfs oder sie dokumentieren, dass sie die Amtsaufgabe fachlich nicht schultern können. Entweder haben sie gelogen oder sind nicht in der Lage, die Amtsaufgabe auszuführen.

    "Fällig zum Rücktritt" sind sie ohnehin. Es ist unerheblich, weshalb sie nicht in der Lage sind, die Amtsaufgabe zu übernehmen.

  • #1972

    Mazi (Montag, 04 Dezember 2023 09:29)

    Da Amtsträger Gesetz und Rechten (Art. 20 Abs. 3 GG) einhalten und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber ihre Entscheidungen nachweislich nicht mit dem Gesetz vereinbar sind, ist davon auszugehen, dass sie diese Handlung auch nicht als Richter und Amtsträger vorgenommen haben.

    Es ist mehr als erstaunlich, dass Richter es beispielsweise Herrn Neumann untersagten, zur Wahrheitsfindung beizutragen, ihn sogar der persönlichen Freiheit beraubten.

    Für noch erstaunlicher halte ich, dass nicht einmal die Aufsicht über die Justiz eingeschritten ist. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die Judikative die Existenz des Grundgesetzes bestritten hat. Bei den umfangreichen Angaben von Herrn Neumann ist anzunehmen, dass nie ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Berufsgenossenschaft vorgelegen hat. Zum Nachweis und zur Bestätigung dieser Annahme, dass diese Aussage zutrifft, ist die Bekanntmachung der Entscheidung der Richter des LG Hamburg Annahmeheranzuziehen.

    Damit ist zweifellos behördlich bestätigt, dass die Entscheidungen richterlich nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Es ist daher die Frage, ob die Beförderungen der Richter überhaupt rechtlich Bestand haben können und ob diese Amtsträger überhaupt mit Pensionszahlungen ihren Dienst, den sie nachweislich, nicht wahrgenommen haben, quittieren dürften.

    Wenn die Amtsträger "in ihrem Dienst" nicht nach dem Gesetz "gearbeitet" haben, dann erkenne ich keinen Unterschied zu denen Amtsträgern, die erst zu ihrem Dienst gar nicht erschienen sind. ...

    Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihrem Dienst bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entschieden haben, wie wollen Sie dann überhaupt Zahlungen des Staates mit Berechtigung angenommen haben? Das System der NS-Juristen wird m.E. immer fragwürdiger.

    Der Auffassung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 ist immer mehr zu folgen. Es ist nicht bekannt geworden, dass diese Amtsträger bewusst nur Unsinn erzählen. Daher ist davon auszugehen, dass der Bundestag nie bzw, sich nicht regelmäßig von der Einhaltung seiner Gesetze, seiner Beschlüsse, überzeugte. Wenn der Deutsche Bundestag als Volksvertretung die Einhaltung seiner Beschlüsse nicht überwacht, dann mit Berechtigung die Frageaufgeworfen werden, ob tatsächlich die Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG) und ob dann die Handlungen der Behörden mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar sind.

    Ich denke, dass ein Bundestag, der die Durchsetzung seiner Beschlüsse nicht regelmäßig überprüft, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Wenn Sie es so wollen, dann ist fraglich, in welcher Form der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe überhaupt wahrgenommen hat bzw. wahrgenommen haben kann.

  • #1971

    Mazi (Sonntag, 03 Dezember 2023 23:56)

    Bedauerlich!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/kommentar-von-hugo-m%C3%BCller-vogg-ampel-inszeniert-sich-als-klima-besserwisser-und-schafft-nicht-mal-ihre-hausaufgaben/ar-AA1kVIhm?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=bb91765b6cdc43708c95183325398599&ei=14


    Ich habe den Eindruck, dass diese Ampel-Regierung mit dem gleichen Fachwissen auftritt, den wir auch in anderen Bereichen schon gewohnt sind.

    M.E. geht es nicht darum, ob eine Entscheidung nachvollziehbar ist, sondern ob Amtsträgern dazu ermächtigt wurden, Staatsmacht auszuüben.

    Tatsache ist, dass Dienstkleidung tragende Amtsträger/Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen verkünden, ohne dazu vom Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) und Art. 6 Abs. 1 EMRK ermächtigt zu sein.

    Während Art. 97 Abs. 1 GG richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet (dieses aber regelmäßig nicht gegeben ist) und Art. 6 Abs. 1 EMRK sie u.a. eine neutrale Funktion ihren unterstellt (was ebenfalls nicht gegeben ist), ist eine widerrechtliche Entscheidung so bindend als wenn ein daher gelaufener Hund dies verrichten würde.

    Was ich damit ausdrücken will, ist, dass weder ein Hund noch ein nicht bevollmächtigter Amtsträger vorgeben kann, eine Amtshandlung bzw. Staatsmacht auszuüben.

    Die angewandte Logik entspringt m.E. nationalsozialistischen Denkschemata. Das ist letztlich nichts, was belastbar sein oder folgen könnte.

  • #1970

    Mazi (Dienstag, 28 November 2023 13:10)

    Eigenartig, wenn der Vorstand der SPD dementiert, aber der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bestätigt.

    Jüngst hat der Bundeskanzler in Afrika noch 4 Mrd. Euro zugesagt. Was ist jetzt weiniger Wert? Sind es Zusagen gegenüber den Bürgern, die letztlich wieder mit Steuerbelastungen diese Gelder einzahlen sollen oder sind es Zusagen gegenüber Dritten, die die gleichen Bürger auch einzahlen sollen?

    Wie groß muss das Chaos sein, auf das sich Bundesbürger verlassen?

    Es liegt mir bezüglich der Verwaltungsakte einer Behörde ein Bescheid vom 05.04.2001 mit einem Aktenzeichen dieser Behörde vor, dass deren Akten nicht vernichtet sein sollen.
    Zur Rechtskontrolle liegt dem Sozialgericht jedoch eine Akte vor, die mit Datum vom 01.08.2006 erst beginnt.

    Damit ist ausgeschlossen, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts je vorgelegen haben kann.

    Wenn also Richter der Sozialgerichtsbarkeit, ernannt nach den Weisungen des Grundgesetzes, nicht ihre Entscheidung treffen, ist anzunehmen, dass auch die Aufsicht über die Justiz nicht funktioniert oder erst gar nicht wahrgenommen wird.

  • #1969

    Mazi (Montag, 27 November 2023 16:17)

    So einfach soll das mit dem Grundgesetzwiderspruch sein?

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/Kabinett-winkt-Nachtragshaushalt-durch-article24560651.html

    "Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts", erklärte Finanzminister Christian Lindner von der FDP. Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen. Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die Ampelkoalition nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden. Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

    "Es geht um die Heilung eines Rechtsverstoßes, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden", hieß es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen. Außerdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

    Im Klartext, die Bundesregierung kann machen was sie will. Und sie kann dies solange machen, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts sich zur Verkündung des Urteils Zeit nehmen.

    Das soll Grundgesetz-Like sein?

    Anmerkung:
    Im Hintergrund steht die Tatsache, dass eine eigegangene behördliche Alarmmeldung bei einer Behörde, von dieser Behörde nicht weitergeleitet wurde. Aufgrund dieser Tatsache hat ein Großteil der Toten im Ahrtal keine Chance gehabt. Sachlich ist ein Vergleich mit den Nazi-Machenschaften im Dritten Reich nicht entgegen zu treten. Nur dieses Mal ging es nicht um eine Gaskammer, sondern der Fluchtweg aus der "Mausefalle" war diesen Bürgern verwehrt.

  • #1968

    WernerE (Montag, 27 November 2023 15:38)

    ein Hinweis auf Facebook
    https://www.facebook.com/UnfallOpferBayern

    Eine Geschichte wie aus einem Bilderbuch - Verunfallte Menschen und das Böse!

    Eben ein Ereignis das hier auf Erich`s Webseite sich spiegelt, kein Einzelfall ist.

    WernerE - bringt die Wahrheiten auf den Bildschirm

  • #1967

    Mazi (Montag, 27 November 2023 15:25)

    Das Ziel von Frau Wagenknecht, gleiches Rentenniveau wie in Österreich auch in Deutschland zu realisieren, würde dazu führen, dass das Rentenniveau der Pensionäre in den Amtsstuben angepasst würde und die rentenfremden Leistungen (Finanzierung des Aufbaus Ost und Mütterrente) "von dem bezahlt wird, der auch bestellt hat".

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/du-wirst-nicht-glauben-wie-viel-geld-beamte-im-ruhestand-jetzt-bekommen/ar-AA1gZkEa?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=d0c418174a0b43ff99f05c247c9f5f12&ei=11

    Dass nicht gelöste Problem ist, dass die Bezugsbasis noch different ist. 5 % von 4.000 Euro sind ganz einfach mehr als 5 % von 1.000 Euro.

    Einmal sind dies 200 Euro und das andere mal lediglich 50 Euro. Verantwortlich ist auch hier der jahrlange Minderbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Da hat Frau Wagenknecht durchaus Recht. Verantwortlich sind die jahrelangen Betrügereien und die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag von Beamten so durchsetzt ist und sie gar nicht in diesen Dimensionen denken (können) und auch nicht dem Grundgesetz folgen.

    Es ist nicht nur der Haushalt, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Da aber lediglich die Klage gegen den Haushalt anhängig gemacht wurde, durften sich die Richter auch nur zu diesem Thema äußern.

    Sachlich ist es so, dass das Grundgesetz zwar rechtsstaatlich formuliert ist, aber m.E. die Handlungsweisen von Behörden und Gerichten nicht diesen Vorschriften folgen.

  • #1966

    Mazi (Montag, 27 November 2023 14:56)

    Sie vertreten also die Meinung, dass sowohl diese Ampel-Regierung als auch die Bundesländer keine Haushalte nach dem Grundgesetz aufstellen. Das hätten Sie berits früher beachten müssen.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kolumne-zum-haushaltsloch-union-hat-sich-mit-klage-in-karlsruhe-ein-eigentor-geschossen/ar-AA1kApc1?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=e195434c9b944978ab165d749051ef1f&ei=24

    Die Aussage, die daraus folgt, kann nur die sein, dass Richter nur aufgrund einer Klage berechtigt sind, nach dem Gesetz (nach dem Grundgesetz) entscheiden dürfen und es vollkommen gleich ist, weil keine der "rechtsstaatlichen" Parteien das Grundgesetz achtet und einhält.

    Dies führt uns wiederum zu der Aussage, dass es völlig gleich ist, ob Richter als Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, sie treffen ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Da die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sie grundgesetzlich zu einer solchen Amtshandlung nicht berechtigt sind, erhebt sich die Frage, weshalb das Deutsche Richtergesetz von ihnen eine fachliche Ausbildung verlangt, wenn andere Richter (ehrenamtliche Richter) mindestens genau so befähigt sind, wie diese Amtsträger auch - auch wenn sie nicht einmal Amtsträger sein müssen.

    Es ist m.E. inne zu halten und die Regelungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen - wenigstens logisch!

  • #1965

    Mazi (Montag, 27 November 2023 14:43)

    So ist ja auch nicht!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/rente-wie-in-%C3%B6sterreich-das-steckt-hinter-der-wagenknecht-forderung/ar-AA1kATTw?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=53a0aff61ddb491aa2560bd955d57a7d&ei=74

    Zitat:
    Seit 20 Jahren ist das Beamtentum in Österreich abgeschafft, und alle zahlen in eine Kasse ein. Systematisch ist das der zentrale Unterschied zum deutschen System. Das gilt für alle Sozialversicherungen in Österreich. Die Idee ist in Deutschland unter dem Namen „Bürgerversicherung“ aus den Wahlprogrammen von SPD, Grünen und Linken bekannt. Denen fehlten bisher aber stets die Mehrheiten für die Umsetzung, CDU und FDP lehnen Reformen in diese Richtung seit Jahren kategorisch ab.


    Zuerst müssen alle Leistungen der Rentenversicherung um die Ausgaben bereinigt werden, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Für die Parteien, die eben genau dies beschlossen haben, ist das eine nicht zu beschönigende Beeinträchtigung ihrer Zustimmung.

    Zu dem Fall sind Günstlinge dieser Entscheidung (Beamte und Selbständige) dieses Beschlusses auszuschalten. Erst danach kann darüber nachgedacht werden, wie die deutsche Rentenversicherung der österreichischen Rentenversicherung nagepasst werden kann.

    M.E. ist die Absicht ehrenwert, aber die Durchführung wirft erhebliche Fragen auf. Das erscheint mir noch komplizierter, als der Weg der GRÜNEN, die zuerst die Energiepreise mit fadenscheinigen Regelungen in die Höhe treiben um sie dann zu subventionieren. Aber eben dies wird seitens der Ampel-Regierung zeitlich begrenzt und nochmals von Christian Lindner zeitlich verkürzt.

    Es bleibt also offen, wann die Verbraucher auf den höheren Energiepreis sitzen bleiben - später nach dem Willen von SPD und GRÜNEN oder bereits früher nach dem Willen der FDP.

    Allein diese Regelung ist Grund genug, die Ampel-Parteien nicht mehr zu wählen. Zu allem Überdruss haben sie auch noch einen Haushalt auf die Wege gebracht, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war.

    Der Formulierung, "ihnen einen Schweineschwanz anzubinden und durch das Dorf zu jagen", fehlt m.E. das Gegenargument.

  • #1964

    WernerE (Montag, 27 November 2023 12:37)

    GB Eintrag vom 22.09.2023 - Ergänzung
    Und einen Arbeitsunfall kann es nur geben, wenn auch ein Gesundheitsverletzung vorliegt.

    Ja und wenn wie bei Erich keinen Unfallfolgen - Gesundheitsverletzungen beschrieben sind,
    erachte ich die Bescheide als rechtswidrig.

    WernerE aus Mering, bekannt in Stadt und Land - seines Zeichens "Revoluzzer"

  • #1963

    Mazi (Montag, 27 November 2023 12:26)

    Wenn ich das richtig sehe, dann sind beim Staatsschutz in Berlin Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen und haben ihren Eid nicht befolgt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/berlin-strafvereitelung-staatschutz-ignorierte-300-rechtsextreme-verfahren/ar-AA1kyE99?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=869b7baeba1c4f62b1ecb8c2d0b6d93d&ei=435

    M.E. ist auch die Frage zu beantworten, ob dies in anderen Behörden tatsächlich auch nach gleichen Muster erfolgte und seit wann?

    Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist nachgewiesen, dass die Bundesländer die Sozialgerichtsbarkeit mit keinen Amtsträgern besetzt sind, die der Treuepflicht nachkommen. Insoweit darf bezweifelt werden, ob das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dort und überhaupt gewährt wird?

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15.11.2023 nicht nur festgestellt, dass diese Ampel-Regierung das Grundgesetz nicht befolgte, sondern das gesamte "Staatsgebilde" ist zu hinterfragen.

    Für mich ist es unmöglich, dass ein Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 richterliche Entscheidungen an das Gesetz bindet, dass aber Richter ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen.

    Wenn Richter nach meiner Lesart keine Entscheidungen nach ihrem Auftrag treffen, dann treffen sie auch keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Folglich treffen sie keine Entscheidungen nach ihrem Auftrag.

    Die Ausführung des Auftrags legitimiert/ermächtigt sie zur Amtsausübung. Wenn sie also ihr Amt nicht ausüben, können sie auch keine richterlichen Entscheidungen treffen.

    Übertragen auf die richterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erscheint diese Plausibel, wenn die Ampel-Regierung nicht dem Grundgesetz folgte, dann kann ihre Entscheidung nicht verbindlich sein. Sie ist nichtig.

    Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Grundgesetz folgen, dann sind auch deren Entscheidungen nichtig.

    Da die Sozialgerichtsbarkeit Amtsträger eingesetzt hat und einsetzt, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist es zumindest argumentativ schwer nachvollziehbar, dass die Klagen der Kläger nach Art. 19 Abs. 4 GG, das bürgerliche Grundrecht, seitens der beteiligten Bundesländer entschieden sein können.

    Wenn der Bundesrat davon ausgeht, dass in den jeweiligen Bundesländern Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden, dann ist es nicht glaubwürdig, dass dies seitens der Ministerpräsidenten ihm versichert wird, aber tatsächlich eine Aufsicht der Justiz auf Länderebene nicht durchgeführt wird.

  • #1962

    Mazi (Montag, 27 November 2023 11:52)

    Ich halte es für richtig, dass in der Ampel keine Umbildungen stattfinden!
    Wenn keiner mit Fachwissen hervorsticht, gibt es folglich auch keinen Grund dazu, einen Unterschied zu machen.

    Es ist löblich, dass ein für alle Mal die gesamte Ampel-Regierung wegen deren Unfähigkeit verantwortlich gemacht wird und insgesamt verschwindet.

    Problematischer sehe ich den Rest an. M.E. stellt sich die Frage mit wem die CDU/CSU koalieren kann. Wenn SPD, GRÜNE und FDP als Koalitionspartner ausscheiden, dann bleibt da nur eine Koalition mit den Rechten oder den Linken zur Wahl (wenn man unterstellt, dass die CDU/CSU keine Mehrheit erzielt).

  • #1961

    Mazi (Sonntag, 26 November 2023 22:20)

    So wie das Gesamtsystem Anlass zur Kritik gibt, so erscheinen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen.

    Es ist mir meine Entscheidung eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit bekannt geworden, nach der diese auch nur eine (in Zahl: 1) Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten. Bisher durfte ich nur richterliche Entscheidungen einsehen, der keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegen hat.

    Da bereits Richter des Bundesverfassungsgerichts in Anlehnung an das Grundgesetz entschieden haben, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und mit dieser Entscheidung alle Behörden und Gerichte gebunden werden, darf unterstellt werden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit offenkundig nie ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben.

    Ihre richterliche Entscheidung haben sie nie nach dem Gesetz getroffen. Dementsprechend kann auch nie eine Berufung stattgefunden haben.

    Jede richterliche Entscheidung, also auch die der Landessozialgerichte, des Bundessozialgerichts und die entsprechenden richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind also nicht nach dem Gesetz getroffen worden.

    Da auch die Staatsanwaltschaften die Richter/Täter aus ihren eigenen Reihen nicht anklagen, ist es auch ausgeschlossen, dass eine Richter (weil ihre Kollegen nicht beklagt wurden) je ein Urteil wegen der Missachtung des Grundgesetzes, der Wahrnehmung der Treuepflicht, entscheiden kann und darf.

    Es liegt daher sehr nahe, dass die Verbreitung der NS-Juristen in diesem Metier besonders hoch ist.

    Es ist nicht bekannt geworden, dass ein Amtsträger keinen Grund hätte, sich an dieser Missachtung des Grundgesetzes nicht zu beteiligen.

    Auf die Beteiligung des Verfassungsschutzes, der ebenso nachweisbar ist (also auch Amtsträger sind) gehe ich an dieser Stelle nicht ein.

  • #1960

    Mazi (Sonntag, 26 November 2023 22:02)

    Es wird viel über Rentenerhöhung geschrieben. Belastbares ist nicht bekannt.

    Eines ist mit Sicherheit wahr, wenn wir Länder mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichen (wolle), dann sind aus dem hiesigen System zuerst die Leistungen herauszunehmen denen keine Einzahlungen gegenüberstehen. Das ist zumindest einmal die Mutterrente, die zu Lasten der Rentenversicherung geht.

    Aus ihr werden alle Mütter, auch die Mütter der Beamten wie auch die Mütter als Beamte bezahlt. In die Rentenversicherung zahlen aber keine Beamte ein.

    Aus ihr wurde beispielsweise auch die Finanzierung des Ostens nach der Wende bezahlt. Auch hier wird so getan, als ginge die Beamten die Wiedervereinigung nichts an.

    Bei allem ist nicht zu verkennen, dass die Abgeordneten in den Parlamenten auch nicht diese Aufwendungen hatten.

    Die Argumentation ist, um sie nicht als ungerechnet zu bezeichnen, sehr schärg geführt.



  • #1959

    Mazi (Sonntag, 26 November 2023 21:24)

    Nischenpartei?

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCne-in-baden-w%C3%BCrttemberg-angst-vor-einem-dasein-als-nischenpartei/ar-AA1kylWC?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=975ae1313dfa4136a7a875344af05bf8&ei=21

    Ich kann den Optimismus nicht erkennen. Wer könnte davon noch ausgehen, dass die GRÜNEN (noch) eine Nischenpartei sein könnten? Da ist nichts außer der geistigen Windstille.

    Es ist bekannt, dass die GRÜNEN dem Volk sehr großen Schaden zugefügt haben. Sie sind angetreten als Antikriegspartei.

    Noch nie war die Bundesrepublik Deutschland an mehr Kriegen beteiligt, wie zu Zeiten in der GRÜNE in der Regierung mitgemischt haben.

    Noch nie waren die Energiepreise so hoch, wie in der Zeit als die GRÜNE mitregierten.

    (Den Rest schenke ich mir.)

  • #1958

    Mazi (Sonntag, 26 November 2023 09:56)

    Der Rat an die GRÜNE: Weiter so! Ihr seid richtig.
    Gestern standen sie am Abgrund. Heute sind sie schon einen Schritt weiter.

    Jetzt ist klar geworden, dass die GRÜNE-Politik auch keine Antworten haben. Es ist richtig, dass die Fehler vorhanden sind. Aber es ist auch richtig, dass sie keine verwertbaren Antworten haben.

  • #1957

    Mazi (Freitag, 24 November 2023 16:28)

    Eigenartig!

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/bundesregierung-lindner-trennt-sich-von-haushaltsstaatssekret%C3%A4r-gatzer/ar-AA1ktnFh?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=08c65ac43bcc4333bc0efb3da83658be&ei=19

    Herr Gatzer hat einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Er hat geschworen, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG). Das hat er nach dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichts nicht getan. Also hat er seinen Eid - wie viele andere Amtsträger auch - gebrochen. Es liegt also nahe, seitens der Staatsanwaltschaft Klage zu erheben, ihn rechtmäßig zu verurteilen und ihn anschließend "zu entsorgen".

    Es ist bisher nicht davon zu lesen, dass die Amtsträger in den Staatsanwaltschaften ihren Amtsaufgaben nachkommen und tätig werden/sind.

    Es ist wiederum das Gleiche wie in der Sozialgerichtsbarkeit. Offensichtlich gibt es keine Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nachkommen und nach dem Gesetz handeln.

  • #1956

    Mazi (Freitag, 24 November 2023 15:09)

    Ja, spinn ich? Das kann doch nicht wahr sein!

    Auf diese Veröffentlichungen beziehe ich mich:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/minister-bangen-um-viel-geld-wenn-die-ampel-kaputt-geht-dann-auf-keinen-fall-vor-dem-8-dezember_id_251833339.html

    https://www.focus.de/politik/deutschland/focus-online-umfrage-jeder-zweite-deutsche-will-jetzt-die-groko-und-mehrheit-hat-einen-spar-vorschlag_id_251844653.html


    Dieser Artikel bringt es möglicherweise auf den Punkt, weshalb die Minister im Amt bleiben.
    "Minister bangen um viel Geld - Geht um sehr viel Geld! Wenn die Ampel kaputt geht, dann nicht vor dem 8. Dezember"
    "Ein wichtiger Grund dafür ist die Ruhestandsregelung für die Ministerriege."


    Der Umfrage zufolge, hat die Mehrheit das Vertrauen in diese Regierung verloren.

    Erstaunlich ist, dass Minister dennoch im Amt bleiben, obwohl das Volk kein Vertrauen ihnen entgegen bringt und im Grundgesetz steht, dass alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG). Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass die Ampel-Regierung zwar jetzt bereits zusammengebrochen ist, aber formell tritt sie erst am 08.12.2023 zurück.

  • #1955

    Mazi (Freitag, 24 November 2023 12:46)

    Lese ich richtig?
    "Erst Feuer legen und dann rufen "es Brennt"`!

    Grundlagesind diese Veröffentlichungen:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/energiepreisbremse-habeck-sieht-einschnitte-bei-strom-und-gas-f%C3%BCr-verbraucher/ar-AA1kmNGW?ocid=finance-verthp-feeds&pc=WSEDSE&cvid=d6af5d263a574196e1e748f8dda1547f&ei=12

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-gibt-5-milliarden-ans-ausland-trotz-leerer-kassen-wie-kann-das-sein/ar-AA1krLeJ?ocid=finance-verthp-feeds&pc=WSEDSE&cvid=5c4aa9d13c5c40529a5cd0ba8d876c3a&ei=34

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-boris-pistorius-sichert-ukraine-1-3-milliarden-euro-an-militaerhilfen-zu-a-c9593d4a-2309-4aef-9793-a7a477adbb76

    Habeck macht bekannt, dass die Verbraucher mit Einschnitten bei Strom- und Gaspreisen rechnen müssen.

    Waren es nicht die GRÜNEN, die uns höhere Strom- und Gaspreise bescherten?

    Tatsache ist, dass die hohen Strom- und Gaspreise den GRÜNEN zu verdanken sind.

    Jeder Wähler muss bei der Abgabe seiner Stimme entscheiden, wer für die hohen Strom- und Gaspreise verantwortlich ist und ob er die GRÜNEN noch wählen kann?

    Kein Geld im Säckel, aber große Sprüche.

    Das kann doch niemand mehr ernst nehmen, wenn die Pleite vor der Tür steht und weiter mit Geld "gehunzt" wird. Eines ist klar geworden, dass niemand die Ampelparteien mehr wählen kann. Fremdes Geld kann man niemandem der Akteure anvertrauen.

  • #1954

    Mazi (Freitag, 24 November 2023 08:44)

    Anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der anschließenden Diskussion ist nachvollziehbar, dass das Grundgesetz für diese Ampel-Regierung scheinbar nicht gilt und beachtet wird. Es macht deutlich, dass das Volk scheinbar in deren Welt nicht vorkommt. Der Verdacht, dass sie stattdessen die Staatskasse plündern, ist nicht auszuschließen.

    In der freien Wirtschaft würden Lügner sofort "rausgeschmissen".
    Der Aufsichtsrat handelt so. Weshalb ist das nicht so mit diesen Leuten?

    Wo nehmen diese Leute das Recht, das Vertrauen her, weiter mit dem Geld fremder weiter " zu hunsen"? Wer hat sie gewählt und weshalb? Scheinbar machen die Parteien/die Vorsitzenden der Parteien auch noch mit.

  • #1953

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 17:30)

    Was hat da die Ampel-Regierung mit ihrem geballten Nichtwissen angerichtet?
    Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.wiwo.de/politik/deutschland/gruenen-parteitag-robert-habeck-und-co-erwartet-ein-scherbengericht/29519346.html

    Kann es straffrei für die Minister werden? Im privaten Leben, so entscheiden Richter, werden Betrüger ab 30 Mio. Euro Gegenwert für längere Zeit weggesperrt.

    Da aber Richter in ihren eigenen Reihen sehr umsichtig sind, ist davon auszugehen, dass die Täter straffrei bleiben und noch nicht einmal von der Staatsanwaltschaft verklagt werden.

    Tatsächlich urteilen die Staatsanwaltschaften über die Täter und entscheiden auf Freispruch in eigenen Reihen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dies als Rechtsstaatlichkeit verstanden.

    Tickt die Staatsanwaltschaft noch gemäß dem Grundgesetz und folgen ihre Amtsträger dem Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) oder lieber dem Minister der Justiz auf der jeweiligen Landesebene?

    Es ist schlimm, was uns NS-Juristen eingebrockt haben!

  • #1952

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 17:04)

    Unerhört,
    dass neben anderen zahlreichen Verstößen, jetzt auch noch öffentlich bekannt wird ""Ich betrachte es als meine Aufgabe, jetzt reinen Tisch zu machen", sagte Lindner. Es gelte die Ausgaben für die Strom- und Gaspreisbremse auf eine verfassungsrechtlich konforme Grundlage zu stellen."

    So, als wäre der Bundesfinanzminister Christian Lindner nicht schon früher verpflichtet gewesen, reinen Tisch zu machen. Mit dieser Formulierung drückt er nicht weniger aus, als dass die Strom- und Gaspreisbremse auf keiner verfassungsrechtlich konformen Grundlage steht.

    Damit ist der Zusammenbruch der Ampel-Regierung besiegelt und m.E. festgestellt.

  • #1951

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 16:58)

    Eigenartig! In Wirtschaftsunternehmen wäre de Bundesfinanzminister Christian Lindner wegen der Kompetenzüberschreitung längst raus geflogen.

    Nachfolgender Artikel liegt zugrunde:
    https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeshaushalt-2023-schuldenbremse-lindner-1.6308369?utm_campaign=%252B%252B%252B_Eilmeldung_%252B%252B%252B__Lindner_setzt_Schuldenbremse_f%25C3%25BCr_2023_aus_23-11-2023_16%253A29%253A01&utm_content=www.sueddeutsche.de%252Fpolitik%252Fampel-krise-lindner-setzt-schuldenbremse-fuer-2023-aus-1.6308369&utm_medium=email&utm_source=emarsys

    Darin heißt es:
    "Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Haushalt für das laufende Jahr nicht mehr mit der Schuldenbremse vereinbar.

    Fehlerhaft verbuchte Kredite müssen auf den Kernhaushalt angerechnet werden, was den Finanzminister nun zum Handeln zwingt."

    Gilt jetzt das Grundgesetz oder gilt es nicht.

    Im Grundgesetz heißt es: Jeder ist vor dem Gesetz gleich!

    In dem Artikel ist ferner zu Lesen, "Kommende Woche soll dafür ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen werden."

    Nach gängiger Meinung berät der Deutsche Bundestag über den Haushalt und stimmt darüber ab. Dass ein Nachtragshaushalt vom Kabinett beschlossen wird, ist damit m.E. nicht nachzuvollziehbar.

    Vielleicht ist dies auch lediglich der Ausdruck der Fachkompetenz, die in der Ampel-Regierung verbreitet ist.

  • #1950

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 15:35)

    Das ist sehr einleuchtend!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ampel-krise-immer-schlimmer-ampel-ohne-hemmungen-insider-packt-%C3%BCber-haushaltsdesaster-aus/ar-AA1koZds?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=df86d6415d1749499222476e63785fa5&ei=4

    Nach dem alten Beispiel fressen zuerst die großen Schweine aus dem Trog, dann dürfen den Rest die kleinen Schweine fressen.

    Jeder, der schon einmal im Schweinestall war, hat dieses Prinzip schon einmal selbst festgestellt.

    Weshalb sollte das, was die Natur vormacht, in der Politik nicht anwendbar sein?
    Klar untersagt dies das Grundgesetz. Aber wer hat behauptet, dass die "großen Tiere" dem Grundgesetz folgen würden?

    Zuerst werden Steuern mit fadenscheinigen Argumenten eingetrieben, dann bedienen sich zuerst die "großen Tiere"/Beamten an diesen Steuereinnahmen, ... und zu aller Letzt sind es die kleinen Leute, die gemäß der Umverteilung von oben nach unten begünstigt werden.

    Tatsache ist aber, dass tatsächlich aber eine Umverteilung von unten nach oben stattfindet.

    Mit anderen Worten:
    Uns wird etwas vorgesagt, was wir glauben sollen, aber was tatsächlich nicht gegeben ist. Der amerikanische Präsident Trump hat dies als "Fake News" bezeichnet.

    Das ist in meinen Augen Betrug und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (vgl.

    "Bisher Forschungslücke - In der Konsequenz verpflichtete das höchste deutsche Gericht den Gesetzgeber, die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig zu überprüfen";

    https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffen-ehrenamt-umfrage-uni-tuebingen-strafverteidiger-deal-absprache-strafprozess/).

    Ich halte fest, dass das Urteil der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 nie wieder vorkommen darf, sonst ist davon auszugehen, dass wir davon erfahren "wie sich die großen Tiere am Trog laben".

    Wer sollte es schon mit seinem Gewissen vereinbaren können, den "Kleinen" die Unterstützung zu verwehren. So ähnlich wird man es nachlesen (können). Es drückt aber nichts anderes aus, als das, was zuvor bereits beschrieben wurde.

    Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Meinung nicht parteipolitisch geprägt ist, sondern lediglich einen menschlichen sozialen Standpunkt vertritt.

  • #1949

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 14:40)

    Die FDP hat auch vor, aus der Koalition auszusteigen. Im Zweifel soll dies auch ohne Lindner vorgenommen werden.

    Dies der Artikel, den ich zugrunde gelegte:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-flirtet-mit-koalitions-ausstieg-zur-not-auch-ohne-lindner/ar-AA1kmao3?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=86433b3c3d9b405083e8480b8d6ebcbe&ei=20

    Es ist eine sehr einleuchtende Argumentation, dass die Leistung der Ampelregierung in Berlin nicht positiv auf die Wahlergebnisse einwirkten.

  • #1948

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 13:40)

    Nach der Meldung von SPIEGEL.de haben Baerbock und Habeck ihre Parteifunktionen niedergelegt.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/gr%C3%BCnen-spitze-baerbock-und-habeck-legen-parteifunktionen-nieder/ar-AA1knrTO?ocid=msedgdhp&pc=WSEDSE&cvid=ac93940b949d43c9b5cb64a6f35337a0&ei=16

    Die Partei der GRÜNEN ist offenbar zum Handeln bereit. Weshalb zieht die Ampel-Regierung nicht den gleichen Schluß und schafft klare Verhältnisse?

  • #1947

    Mazi (Donnerstag, 23 November 2023 08:13)

    Erstaunlich, dass der Deutsche Bundestag nicht regelmässig überprüft haben soll, dass seine Gesetze nicht eingehalten wurden (vlg. Aufforderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023). Demnach ist auch begründet, dass Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten haben.

    Da die Richter nicht erklären dürften, dass sie mangels einer Klage diese Feststellung nicht als Entscheidung verkünden dürften, ist belegt, dass die Entscheidungsträger das Grundgesetz nicht achteten. Sie sind folglich ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen. Ihre Dienstvorgesetzten haben nicht nur versagt, sondern ihrerseits auch ihren Amtseid gebrochen.

    Wenn fraglich ist, dass das Grundgesetz eingehalten wurde, ist bekannt, dass es auch die Rechtsstaatlichkeit nicht gewährleistet hat.

    Da diese Kritik die Sozialgerichtsbarkeit betrifft, ist fraglich auf welcher Grundlage dann diese Amtsträger ihre Zulassung zum Richteramt gewährt wurde.

  • #1946

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 21:17)

    Eigenartig die Forderung des Volkes, den Deutschen Bundestag, neu zu wählen, die Legislative, dabei war es doch die Exekutive, die das Grundgesetz nicht achtete.

    Dieser Beitrag liegt zugrunde:
    https://www.stern.de/politik/deutschland/neuwahlen--fast-die-haelfte-der-deutschen-laut-umfrage-dafuer-34223016.html

    Es ist richtig, dass die Ampel-Regierung ihren Vorschlag in das Parlament einbrachte und es das Parlament war, dass darüber abstimmte und den Gesetzentwurf genehmigte.

    Wenn also unterstellt wird, dass Exekutive und Legislative überhaupt nicht die Macht des Volkes ausüben, dann stimmt etwas an Art. 20 des Grundgesetzes nicht.

    Es ging "also Hand in Hand, in der die Hände gewaschen wurden", zu. Auffallend ist die Ähnlichkeit unter den Nazis. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir aus der bitteren Nazi-Zeit gelernt hätten und müssen heute feststellen, dass die "braune Zeit" länger anhält, als uns lieb ist.

    Es ist an der Zeit, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung ernsthaft verteidigt wird. Mit der bloßen Einrichtung einer Behörde, die einen solchen Amtsauftrag zu erledigen hat, ist es nicht getan. Wenn wir im Volk die Überzeugung haben, dass unser Grundgesetz nicht eingehalten wird, dann sind deren Köpfe wegen mangelnder Erfolge auszutauschen.

    Ebenso betrifft dies die Regierung. Wenn die Regierung auf Vorschlag der Parteien besetzt ist, dann sind auch die Köpfe dieser Parteien wegen Erfolgslosigkeit auszutauschen.

  • #1945

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 20:58)

    500 FDP-Mitglieder aus Hessen veranlassen, dass Christian Lindner die gesamten FDP-Mitglieder befragen muss, ob die Regierungsarbeit mit der FDP fortzusetzen ist.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/fdp-vor-mitgliederbefragung-zum-verbleib-in-der-ampel-was-lindner-nun-droht/ar-AA1kmTWs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=3736affb7a3545ec854b97f1227ef6de&ei=27

    In Wirtschaftsunternehmen würde mit solchen "Lügnern" anders verfahren. Es würden Konsequenzen gezogen, weil erstens mit fremden Geld umgegangen wird und zweitens es unzulässig ist, Geld zu verwenden, dass unter ganz anderen Umständen bereit gestellt wurde.

    Mir fällt da nur der Begriff "Hütchenspieler" ein, der diese Leute beschreibt. Es ist m.E. sehr selten, dass Hütchenspieler auch noch mit Pension belohnt werden.

    Zum x-ten Mal verweise ich die Richter des Bundesverfassungsgerichts, dass den Gesetzgeber aufforderte, regelmäßig Kontrollen durchzuführen, ob dessen Beschlüsse überhaupt in Exekutive und Judikative beachtet werden.

    Wenn dies schon hinterfragt wird, dann erscheint es zufällig, welchen Bereich es betrifft. Die Missbrauchsfälle fallen genauso in diese Missachtung, wie die Sozialgerichtsbarkeit oder die Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen oder der große Schaden aus den Cum Ex-Geschäften.

  • #1944

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 19:10)

    Hat der Autor dieses Beitrags recht?

    Ich beziehe mich auf diesen Bericht:
    https://www.focus.de/politik/analyse-von-ulrich-reitz-arrogant-und-demutsfrei-diese-regierung-verdient-unser-vertrauen-nicht-mehr_id_250726154.html

    Wo sind wir eigentlich, wenn ein Unternehmer die Frage aufwirft, ob eine Bank einen Kredit gibt, der später für etwas anderes verwandt wird?
    Muss erst ein Gericht eingeschaltet werden, dessen Richter dann sagen, dass das nicht rechtens ist?

    Nach diesen Beiträger und dem Urteil des Volkes, ist Scholz ohnehin überfordert:
    https://www.focus.de/politik/deutschland/zwei-drittel-der-deutschen-finden-bundeskanzler-scholz-ist-seinen-aufgaben-im-amt-nicht-gewachsen_id_250745751.html

    https://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/nach-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-das-105-milliarden-euro-loch-diese-fuenf-loesungen-bleiben-der-bundesregierung_id_250604653.html

    Ist es richtig, eine Lücke mit einer anderen Lüge zu legitimieren? Wohl nicht! Andere müssen übernehmen und den Schaden, den diese Amtsträger/"Hochstabler" angerichtet haben, beseitigen.

    Nachdem die Bundesminister und der Bundeskanzler das Volk so hintergangen hat, sie zurücktreten müssen, ist u.a. dieser Fall auch aufzuarbeiten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Minister auch noch wegen ihrer "Glanztaten" mit Pensionszahlungen zu belohnen sind?

    Jeder Aufsichtsrat würde einen Vorstand zur Rechenschaft ziehen. Weshalb geht der Aufsichtsrat des Volkes, der Deutschen Bundestag, nicht diesen Schritt. Sollen nicht alle vor dem Gesetz gleich sein? Steht es so nicht im Grundgesetz und hat das Volk nicht alle Macht in einem Staat (Art. 20 GG)?

    Diese Leute haben keinerlei Respekt vor dem Grundgesetz. Deshalb sind sie nach dessen Regeln zur Rechenschaft zu ziehen.

  • #1943

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 17:54)

    Die FDP hat genug Unterschriften, eine Abstimmung zum Verbleib in der Ampel-Regierung durchzuführen!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.n-tv.de/politik/FDP-droht-Mitgliederbefragung-ueber-Ampel-Verbleib-article24549175.html

    Endlich! Nach den Wahlergebnissen in Bayern und Hessen erscheint die Antwort vorgegeben. Sachlich ist die Ampel-Regierung nie handlungsfähig gewesen.

    Es geht um die Rechtsstaatlichkeit und seitens der Ampel-Regierung das Grundgesetz zu respektieren. Letztlich geht es darum, ob eine Abstimmung auch dann durchgeführt werden kann, wenn die Abgeordneten vorsätzlich falsch informiert wurden. Das Volk wurde also vorsätzlich "hinter die Fichte geführft"/getäuscht.

  • #1942

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 17:21)

    Der Rat von Herrn Lindner sollte bei Wähler "sitzen" und beherzigt werden!

    Auf diesen Beitrag beziehe ich mich:
    https://de.seeandso.com/politik/christian-lindner-schlaegt-zurueck-dann-waehlt-halt-in-gottes-namen-eine-andere-partei-1306?dicbo=v4-tk0bmHO-1081550220&utm_campaign=pmo_SAD_article_desktop_desktop_politiksept&utm_content=Christian%20Lindner%20schl%C3%A4gt%20zur%C3%BCck%3A%20%E2%80%9EDann%20w%C3%A4hlt%20halt%20in%20Gottes%20Namen%20ein&utm_medium=cpc&utm_source=outbrain&utm_term=DE_Merkur.de%20%28Ippen%20Digital%20GmbH%29_Video

    Zitat aus diesem Beitrag:
    "Einen Satz will ich dazu mal übergeordnet sagen, zum Porsche wie zur Hochzeit: Wer damit ein Problem hat, dass ich, der niemals Geld geschenkt bekommen hat, der niemals etwas geerbt hat, der niemals etwas gestohlen hat, das von meinem verdienten und versteuerten Geld bezahle, der soll in Gottesnamen eben eine andere Partei wählen."

    Dem Vernehmen nach hat es noch keinen Finanzminister gegeben, dem nachzusagen ist, derart nicht nach dem Grundgesetz gehandelt hat wie er. Noch nie haben die Richter offengelegt, dass so offensichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen wurde, wie unter ihm.

    Der Rat von ihm, doch eine andere Partei zu wählen, erscheint die Alternative zu sein.

  • #1941

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:56)

    Christian Linder hat nachweislich gelogen. Er hat uns nachweislich belogen!

    Auf diesen Beitrag verweise ich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/schlecht-gerechnet-oder-bewusst-betrogen-nach-haushaltssperre-f%C3%A4llt-kein-gutes-licht-auf-lindner/ar-AA1kluVH?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=24

    Entweder haben die Experten gemeinsam und unabhängig gelogen oder der Bundesfinanzminister Christian Linder hat uns wieder einmal belogen.

    M.E. hat diese Regierung nicht erst seit der fehlenden Erinnerung im Cum Ex-Skandal jede Fähigkeit eine Regierung zu führen. verwirkt. Es ist dem Volk vorzuhalten, wenn es diese Leute weiterhin agieren lässt. Es ist nicht behauptbar, man hätte dies nicht gewusst.

  • #1940

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:48)

    DAs ist nicht nur logische Konsequenz, sondern ein Unternehmen könnte sich nicht erlauben, diese Leute weiter zu beschäftigen.

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-w%C3%A4re-scholz-firmen-boss-g%C3%A4be-es-f%C3%BCr-ihn-jetzt-nur-eine-logische-konsequenz/ar-AA1kkUEW?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=13

    Ich bin sprachlos, wenn das Grundgesetz weiterhin diesen Leuten erlaubt, die Macht auszuüben.

  • #1939

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 11:45)

    Kurios!

    Auf diesen Artikel beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-macht-sich-bei-lanz-%C3%BCber-scholz-lustig-mit-ber%C3%BChmtem-zitat/ar-AA1kleOK?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=ee297755f287404d94624117f2af8cab&ei=10

    Zitat daraus:
    "Das würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart, hart treffen.“

    Hat Deutschland oder die Regierung das Grundgesetz nicht geachtet? Haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts Deutschland und nicht der Bundesregierung vorgehalten, dass Grundgesetz zu missachten?

    Man muss annehmen, dass nach Auffassung der Bundesregierung nie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Haushalt vorgelegen hat. So die Wahrheit entstellend kann nicht argumentiert werden.

    Langsam sind groteske und die Wahrheit entstellende Formulierungen festzustellen. Wie kann eine Person solche Unwahrheiten von sich geben?

    Die Tatsache, dass dies die Sozialgerichtsbarkeit dies vorgemacht hat, führt nicht zu einer neuen Rechtslage. Widerrechtlich wird nicht mehrheitlich bestimmt!

    Ein Grund mehr seitens der Richter des Bundesverfassungsgerichts, den Gesetzgeber aufzufordern, regelmäßig die Einhaltung der Gesetze seitens Exekutive und Judikative einzufordern.

    Es kann nicht angehen, dass dem Bürger nur zum Schein ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird und in Wahrheit Amtsträger machen was sie wollen.

  • #1938

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 10:13)

    Können verantwortliche Personen der Ampel-Regierung, die die Weisungen des Grundgesetzes nicht folgen, weiterhin als Volksvertreter angesehen werden?

    M.E. ist dieser Zustand unmöglich und mit der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.

    Wenn selbst Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber auffordern, die Einhaltung der Regeln regelmäßig zu prüfen, dann sagt das genug aus.

    Wenn Exekutive und Judikative mit dem Gesetzgeber nicht gemeint sein können und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedachte Äußerungen unterstellt werden können, dann ist das schon rechtsstaatlich zumindest bemerkenswert. Es bringt zum Ausdruck, dass Exekutive und Judikative das Gesetz nicht anwenden.

    Es ist bekannt, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit so war/ist und es ist zumindest auch so bekannt geworden, dass dies auf unterschiedlichen Gebieten der Fall ist.

    Was bringt es eine Verfassung zu haben, die nicht beachtet wird? Nach welchen Regeln soll ein Kläger annehmen dürfen, dass seine Klage bearbeitet wird, wenn nicht einmal Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen?

    Was bringt es einen Verfassungsschutz zu besitzen, der seine Amtsaufgabe, den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht gewährleistet?

    M.E. wurden die unfähigsten Vertreter der Parteien in die Regierung entsandt und die Amtsträger nicht kontrolliert, ob sie denn Art. 20 Abs. 3 GG nachkommen und die Treuepflicht erfüllen!

  • #1937

    Mazi (Mittwoch, 22 November 2023 09:17)

    Es ist fraglich, was Amtsträger unter "zum Wohl des Deutschen Volkes" und "Im Namen des Volkes" verstanden wissen wollen und ob das wirklich zum Wohl und Im Namen des Deutschen Volkes geschieht?

    Nachdem die Richter des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber, den Deutschen Bundestag bzw. die Vertretung des deutschen Volkes, aufforderten wenigstens regelmäßig die Anwendung der Beschlüsse zu überprüfen, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Wille des Volkes auch zur Anwendung kommt.

    Da die Amtsträger mangels Anklage der Staatsanwaltschaft sich nicht vor Gericht verantworten müssen, ist davon auszugehen, dass hier NS-Juristen "ganze Arbeit" geleistet haben. Dennoch ist es schwierig dennoch davon auszugehen, dass die Verfassung/das Grundgesetz die Rechtsstaatlichkeit sicherstellt. Es ist gar die Frage zu stellen, ob und wie der Verfassungsschutz die freiheitlich demokratische Grundordnung sichergestellt haben will?

    Entweder ist die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht sichergestellt oder sie wird von den Amtsträgern entgegen meiner Meinung und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts anders wahrgenommenen.

  • #1936

    Mazi (Dienstag, 21 November 2023 17:24)

    Jetzt ist es öffentlich, dass die Ampel-Regierung vor hatte, uns/das Volk "hinter die Fichte zu führen".

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/reaktion-auf-karlsruhe-urteil-beleidigt-und-%C3%BCberheblich-der-habeck-von-der-schlimmsten-sorte/ar-AA1khzoq?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=50

    Nachdem viele bereits sich hinter der Fichte gefühlt haben, ist da ein gesamtes scheinbares Wiedersehen festzustellen.

    Es geht nicht nur um Missbrauchsopfer, Cum Ex-Geschäfte, Ahrtal-Katastrophe, Sozialgerichtsbarkeit,´..., sondern auch um besagte 60 Mrd. Euro, die nicht nach dem Grundgesetz vergeben wurden.

    Es geht also nicht um ein Thema, um einen Themenbereich, sondern scheinbar sind alle Themenbereiche gleichzeitig betroffen.

    Es ist festzuhalten, dass die Vertreter der Parteien uns stets belügen, wenn sie vorgeben für das Volk verantwortlich zu sein.

    M.E. drücken die Umfragewerte der Parteien dies nicht aus (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/30321/umfrage/sonntagsfrage-zur-bundestagswahl-nach-einzelnen-instituten/). Tatsache ist doch, dass diesen "Hütchenspielern" alles zuzumuten ist.

    Man muss den Eindruck haben, dass das Volk/die Anderen diese Krise verursacht haben (siehe

    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/krisen-warnung-von-habeck-b%C3%BCrgerinnen-und-b%C3%BCrger-werden-h%C3%B6here-preise-bekommen/ar-AA1keSKg?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=110

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/habeck-energiepreisbremse-wackelt/ar-AA1ke9XR?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=133

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/von-strom-gaspreis-bis-deutschlandticket-welche-bitteren-konsequenzen-uns-nach-der-haushaltssperre-drohen/ar-AA1khCUs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=135

    https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/analyse-von-ulrich-reitz-dann-sagen-professoren-der-pl%C3%BCnder-ampel-die-peinlichen-wahrheiten-ins-gesicht/ar-AA1kiG1h?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=0735729513724fabb5e595fac08621f2&ei=143

    ). Mehr geht doch nicht. Wie hat Art. 20 GG noch einmal formuliert?

  • #1935

    Mazi (Dienstag, 21 November 2023 15:23)

    Christian Linder stellt klar, dass alle Entscheidungen der Ampel-Regierung mit der Entscheidung, dass die Umwidmung der 6o Mill. Euro, im Widerspruch zum Grundgesetz stehen.

    Auf diese Veröffentlichung beziehe ich mich:
    https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/ampel-hammer-nach-schock-urteil-lindner-sperrt-den-staatshaushalt-geheimer-neuwahl-plan-von-merz/ar-AA1kgXZs?ocid=msedgntp&pc=WSEDSE&cvid=8e6f7f8d4cf142ababb6049a9e070cb8&ei=37

    Herr Habeck macht deutlich, "Es kann noch dramatischer kommen" (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/habeck-tagesthemen-interview-100.html).

    Wer kann da noch widersprechen. Die Frage, die sich stellt, ist, wann endlich diese Herrschaften zur Verantwortung und wie dazu gezogen werden?

    Es kann nicht sein, dass diese Arbeitsweise zum Wohl des Volkes und nicht zu deren eigenem Vorteil erfolgte.

    Ich komme wiederum auf die Forderung der Richter des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2023 zurück, nachdem endlich der Gesetzgeber einzuschreiten hat.