Kann ein Gericht über einen Bürger eines ausländischen Staates, der das Gericht nicht anerkannt hat, ein Urteil sprechen? M.E. ist das den Richtern des Gerichts nicht erlaubt und nur dann erlaubt,
wenn der ausländische Staat das Gericht anerkannt hat.
Wenn Frau Baerbock dennoch Recht hätte, weshalb werden dann die Gerichte von ausländischen Staaten überhaupt anerkannt? Waren US-Amerikaner nicht auf der gleichen Grundlage zu verurteilen?
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.express.de/politik-und-wirtschaft/russland-geraet-in-kriegs-chaos-putin-tut-so-als-waere-nichts-584387
Frau Baerbock wird zitiert:
„Das Völkerrecht ist an dieser Stelle klar. Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen“, sagte die
Grünen-Politikerin am Freitag nach einem Treffen des Ostseerats in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern.
Vielleicht ist das der Intelligenz von Frau Baerbock vorbehalten.
Es ist anzunehmen, dass sie das Völkerrecht auf ganz Hannover bezieht und Putin nur gelegentlich bei Schröders vorbei schaut.
DAs ist ja peinlich. Dümmer geht es m.E. nimmer mehr.
Das Experiment mit den GRÜNEN sollte spätestens jetzt - nachdem die GRÜNEN einen Zwischenstand von 13 %, also weniger als jeder 7. Bundesbürger von ihnen vertreten wird - für beendet erklärt
werden.
Wahrscheinlich wird von der Ampel-Regierung erwartet, dass alle Parteien, also SPD, GRÜNE und FDP, jeweils unter die 5 % der Wähler fallen. Viel Platz ist ja nicht mehr.
"Zum Wohl des deutschen Volkes" sollte wahrlich anders interpretiert werden.
Das ist ja mehr als peinlich!
#1418
Mazi(Samstag, 03 Juni 2023 15:45)
Das soll Demokratie sein? Eine dritt-klassige Partei (SPD) stellt den Kanzler.
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.merkur.de/politik/afd-umfrage-insa-ergebnis-rekord-union-cdu-csu-spd-gruene-linke-fdp-zr-92320420.html
Mir erscheint es als normal, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Das Grundgesetz bindet zwar Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz., aber
das beeindruckt die Richter nicht. Schließlich ist ihnen bekannt, dass der Staat nicht kontrolliert, ob sie tatsächlich das Gesetz anwenden.
Das der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ebenfalls die Menschenrechte 1953 anerkannten und die Menschenrechte diese Vorgabe ausdrücklich bestätigt, beeindruckt sie ebenfalls nicht.
Nimmt man es genau - und das müssen wir -, ist die Autorität der Richter an ihren Amtsauftrag gebunden. Da sie die Amtsausführung nicht nach dem Gesetz wahrnehmen, ist auch deren Entscheidung keine
Amtsausführung.
Art. 19 Abs. 4 GG schreibt Bundesbürgern den Rechtsweg vor. Die seitens der Bürger anhängigen Klagen sind nicht von Amtsträgern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, entschieden. Daraus
folgt, dass keines der Verfahren vor den Sozialgerichten seit 1949 von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe ausüben entschieden worden.
Für die Nachlässigkeit der Bundesländer (keine Kontrollmechanismen in der Justiz) haftet nach Art. 34 GG der Staat.
Da Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, die Richter
der Sozialgerichtsbarkeit aber nachweislich keine Entscheidung in Kenntnis der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte vorgenommen haben, folgte deren Entscheidung auch nicht nach dem
Gesetz.
Das die richterlichen Entscheidungen keine Entscheidungen von Amtsträgern, die Gesetz und Recht folgten, waren, kann auch nicht unterstellt werden, dass Amtsträger die Verfahren rechtsstaatlich
beendet hätten.
Nur Zirkus, was da veranstaltet wurde! Das nachträglich zu klären ist aufwendig und teuer. Die Betroffenen sind zu entschädigen! Art. 34 GG stellt dabei die Rechtsgrundlage dar.
Eine ganz andere Frage ist, ob denn mit Berechtigung die Richter mit Steuergeld verfügbar gemacht wurden und in was eine unterschiedliche Bezahlung hergeleitet wurde, wenn bekannt ist, dass alle
nicht nach dem Gesetz gehandelt haben. Daraus folgt selbstverständlich die Klärung der Pensionsfrage. Das wird für die Betroffenen, die Amtsträger, richtig teuer!
Dass die Richter die ersten Reichsbürger waren, wiegt den Nachteil der Gehaltsrückzahlungen nicht auf.
#1417
Mazi(Samstag, 03 Juni 2023 13:24)
Wie wird das Volk manipuliert!
Ich beziehe mich u.a. auf diese Veröffentlichung, die letztlich durch nahezu alle Medien läuft:
https://www.stern.de/politik/deutschland/energie--baerbock-staerkt-habeck-in-streit-ums-heizungsgesetz-33525486.html
Ich zitiere Frau Baerbock:
"Als Putin uns den Gashahn zugedreht hat, hat er uns als Vizekanzler und Wirtschaftsminister gegen alle Widrigkeiten durch einen extrem schwierigen Winter gebracht."
Es liegt mir ein Schreiben der Bundesnetzagentur vor. Darin heißt es: "Die Entscheidung zur weiteren Belieferung mit Gas aus Russland ist eine politische
Entscheidung der Bundesregierung" (Az. VSE-220524106 vom 18.07.2022).
Präsident der Bundesnetzagentur ist kein anderer als Klaus Müller, ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein und Freund von Habeck.
Wischen sich die Minister der GRÜNEN eigentlich den Mund ab, wenn sie "Sch..." erzählen und in Umlauf bringen?
Diese Aussagen fallen auf die Partei der GRÜNEN zurück. Aber nicht nur auf "die"!
So etwas kann man doch nicht stehen lassen. Das überträgt sich doch auf die gesamte Ampelregierung.
Es liegt nahe, dass Putin mit seiner Mutmaßung ("Nazis") wenigstens teilweise richtig gelegen hat.
Die Nazis haben uns schon damals ein "X" für ein "U" vorgemacht. Und jetzt wieder!
#1416
Mazi(Samstag, 03 Juni 2023 12:57)
Die Medien stützen die meinerseits früher bereits geäußerte Meinung (und die von Prof. Karte), dass die etablierten Parteien die AFD stützen und die sich selbst um deren Erfolge kümmern muss!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/erfolg-der-afd-wie-die-strategielosigkeit-der-anderen-parteien-den-extrem-rechten-hilft-a-feb682ed-fc41-4a2a-8df4-c4df9d1b4d86
Unerhört, was sich in der politischen Landschaft so abspielt und zu allen Überdruss erwarten die Abgeordneten auch noch, dass deren Bezahlung erhöht wird.
#1415
Mazi(Samstag, 03 Juni 2023 12:45)
Wo ist das Problem?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/article1334971/Heftige-Kritik-an-geplanter-Diaetenerhoehung.html#:~:text=D%20ie%20von%20der%20gro%C3%9Fen%20Koalition%20beschlossene%20Erh%C3%B6hung,Reform%20der%20Altersversorgung%20der%20Abgeordneten%20als%20%E2%80%9Enicht%20akzeptabel%E2%80%9C.
Es erscheint mir als Selbständigkeit, dass alle, die einmal in die Rentenkasse einzahlten, mindestens so viel als Rente erhalten, wie die, die nicht in die Rentenkasse einzahlten.
M.E. ist es jedoch strittig, ob auch Harzt IV oder das steuerfreie Grundeinkommen auf diesen Betrag anzuheben ist? Eigentlich müsste auch dieses so sein, weil die Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht
nach Gesetz und Recht ausüben.
Nach Lagarde von der EZB entspricht dies nach deren Berechnung und Vorstellung einer Steigerung von 2 %.
Nur "Hanebüschen", was die Vorschläge angeht. Es sollten von Abgeordneten verlangt werden dürfen, dass sie zumindest jemanden kennen, der nicht krank war, als die Mathematik in dieser Sache
besprochen wurde.
Es ist ungeheuerlich, was die Abgeordneten unter Mathematik und Mangementverantwortung verstehen.
Nachvollziehbar sind die Gedankenspiele der Politiker nicht mehr. Dass einfach nur mit Gier zu begründen, erscheint mir nicht ausreichend.
#1414
Mazi(Samstag, 03 Juni 2023 12:01)
Ich lese, dass 80 % der Bundesbürger mit der derzeitigen Ampel unzufrieden wären. Ziehe ich von dieser Zahl die Parteianhänger der Ampel ab, ist anzunehmen, dass dieser Prozentwert gegen 100 %
geht.
Daraus folgt, dass die Ampelregierung für ihre Parteimitglieder die Politik macht. D.h. wiederum, dass die Kriegspolitik bei den GRÜNEN, der Partei, die eine Antikriegspolitik verkauft hat,
angesiedelt ist.
I.S. Heizungsgesetz ist daher davon auszugehen, dass bei den GRÜNEN keine Energieverbräuche stattfinden, bzw. dass sie Strom und Gas, Öl aus der "Portokasse" bezahlen.
Genung ist genug! Diese Regierung macht ein Arbeit gegen das Volk. 4 von 5 oder ein noch schlechteres Verhältnis für die Ampelregierung sind mit dieser Regierung unzufrieden. Sie setzen den Kampf
gegen das Grundgesetz fort.
Da die Judikative nicht einschreitet und selbst Gesetz und Recht nicht achtet, die Exekutive ohnehin nicht und die Legislative nicht einschreitet, ist festzuhalten, dass das Volk nicht vertreten
wird.
Was ist zu unternehmen?
Ich weiß es nicht. Die im Grundgesetz als Gewalten definierte Staatsgewalten versagen in ihren Aufgaben.
Was die Judikative angeht, hat das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen
haben.
Das Grundgesetz und die Menschenrechte legen fest, dass richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben.
Es ist nachgewiesen, dass die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind. Die Judikative ist sogar darauf hingewiesen worden.
Die Bundesaußenministerin Baerbock hat darauf hingewiesen, dass der Haftbefehl gegen Putin vollstreckt werden soll. Es ist ihr offensichtlich nicht klar, dass die Gerichte auch in der Bundesrepublik
Deutschland ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und ein Bürger, dessen Land den urteilenden Gerichtshof nicht anerkannte, kann von diesem nicht rechtsstaatlich verurteilt werden.
Die Feststellung, dass nur Zirkus seitens der Regierung vorgespielt wird, ist naheliegend. Eine Bundesregierung, mit diesem Halbwissen, ist als Regierung ungeeignet.
Dass die Personalbesetzungen bei den GRÜNEN und der SPD außerhalb jeder rechtsstaatlichen Vorgehensweise stattfanden und wahrscheinlich auch weiterhin stattfinden, passt in diese Systematik
ohnehin.
Der Bruch des Amtseids, nach Art. 20 Abs. 3 GG, zu handeln, ist ohnehin strafrechtlich zu verfolgen.
Nach dieser Logik werden wir von Straftätern regiert und die Staatsanwaltschaften leisten Beihilfe zur Begehung von Straftaten.
Andererseits ist nachweislich, dass die Staatsanwaltschaften Prozesse gegen andere Straftäter, beispielsweise gegen Reichsbürger, initiieren.
Nachweislich dieser Argumentation sind die Vertreter der Staatsanwaltschaften spätestens bei ihrem Erscheinen vor einem Gericht festzunehmen, in Untersuchungshaft zu nehmen, zu verurteilen und dem
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen folgend, aus dem Dienst zu entfernen.
Es ist Chaos auf der ganzen Linie der Behörden!
#1413
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 22:01)
(Fortsetzung)
Es ist bekannt geworden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es wurde von unabhängiger dritter Seite bestätigt (Sorgatz, Jost und Richter am
LG Frankfurt am Main am 12.05.2023), dass nicht sichergestellt ist, dass solche nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Akten überhaupt vorgelegt werden.
Es ist daher schon höchst zweifelhaft, dass eine Bundesaußenministerin Baerbock eine Rechtsstaatlichkeit unterstellt, die es erstens bei dem Gericht nicht gibt, zweitens in ihrem eigenen Land nicht
vorhanden ist und drittens überhaupt einem Gericht, dass nicht berechtigt ist, Entscheidungen zu verkünden und durchzusetzen.
Von einer Bundesaußenministerin erwarte ich schon, dass sie zuerst denkt bevor sie blabbert.
Ich sehe diese Meinungsäußerung von Frau Baerbock als unqualifiziert. Diese ihre Meinungsäußerung ordne ich den übrigen Meinungsäußerungen von ihr zu, die in deren Qualität vorherigen nicht
nachstehen wird.
Es stellt sich die Frage, ob die GRÜNEN über keine qualitativ bessere Vertreterin verfügen, als uns hier präsentiert werden. Diese Meinungsäußerungen von Frau Baerbock fallen auf die Partei
zurück!
In Anbetracht der Tatsache, dass das Grundgesetz ganz konkret die Grundlage richterlicher Entscheidungen vorgegeben hat (das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind), dies aber nach
den oben aufgeführten Gründen von den Regierungen nicht umgesetzt wurde, ist allen ehemaligen Bundesministern entgegen zu halten, ihren Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrgenommen zu
haben.
Unabhängig von dieser allgemeinen Schelte ist auch festzustellen, dass richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz auch dann nicht zu rechtsstaatlichen Entscheidungen mutieren, wenn sie zwar
ablaufen, aber dennoch gegen das Gesetz sind.
Vielleicht ist es untergegangen!
In der Bundesrepublik Deutschland ist markant anzuzweifeln, dass die Judikative zwar nach Art. 20 Abs. 2 GG zu den Staatsgewalten zählt und die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht
gebunden sind und auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG bei ihren Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, aber dies trifft im Fall der Bundesrepublik Deutschland in der
Praxis nicht zu und wird auch nicht überwacht. Diese Aussage ist deshalb so absolut, weil § 31 BVerfGG die Bindung aller Behörden und Gerichte festlegt, die sich aber einen "feuchten Kehricht" um
diesem Beschluss kümmern.
Weder in der Judikative, noch in der Exekutive, noch in der Legislative wird dem Grundgesetz entsprochen. Zumindest kehren sich die Gewalten nach Art. 20 GG nicht um diese Vorschriften des
Grundgesetzes darum. Faktisch ist es gar so, dass es unangemessen seitens der Reichsbürger die Existenz des Grundgesetzes anzuzweifeln, wenn dem Grundgesetz seitens der Behörden ohnehin nicht gefolgt
wird.
#1412
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 21:56)
Betrachten wir die Gerichtsbarkeit (speziell die Sozialgerichtsbarkeit) und ihre Umsetzung in der der Bundesrepublik!
In der Bundesrepublik Deutschland steht im Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG), das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind. Die Menschenrechte, denen der Deutsche Bundestag und der
Bundesrat mit Wirkung von 1953 an beigetreten sind, beschreiben dieses Procedere in Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Hier liegt der Unterschied zu Russland begründet. Während Russland das Gericht nicht ratifiziert hat, hat die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt, handelt aber nicht nach den
Vorschriften.
Und Frau Baerbock, als Vertreterin der Bundesregierung, will sich auf richterliche Entscheidungen berufen, die seitens Russland nicht anerkannt wurden. Intern handelt die Bundesrepublik Deutschland
nicht einmal nach den Vorschriften des Grundgesetzes und der Menschenrechte.
Es ist anzunehmen, dass Frau Baerbock sehr lange krank war, als diese Logik im Unterricht besprochen wurde. Überhaupt ist anzumerken, dass sie und ihr Kollege Habeck offensichtlich sehr lange den
Unterricht versäumt haben müssen.
An Dreistigkeit ist dies wohl kaum steigerbar.
1954 sind die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert worden. Fortan erscheinen sie als Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zuständigkeit
(Abteilung des Reichsversicherungsamtes) war seit bestehen des Grundgesetzes 1949 rechtswidrig und mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz nicht vereinbar. Erst 1954 und nicht 1949
die Sozialgerichtsbarkeit die rechtsstaatlichen Vorgaben übernommen. Ob Gesetz und Recht fortan eingehalten wurden, ist mit nicht bekannt geworden.
Ein Kontrollsystem, dass die richterliche Entscheidung nicht dem vorausgegangenen Nazi-Regime folgt, erfolgte m.E. jedoch nicht. Die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit lässt auch noch nach über 70
Jahren auf sich warten (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte.html). Offensichtlich ist dies nicht so einfach, dass man annehmen könnte, die Nazis haben keinen Einfluss auf die
Gerichtsbarkeit genommen. Es ist sogar darauf zu schließen, dass auch heute die Entscheidungen dort den Nazi-Methoden auch heute nicht ausgeschlossen werden.
Zu der Meinungsäußerung und Unterstellung von Putin, dass die Ukraine nicht von der Nazidoktrin unterwandert sei, ist von deutschen Politikern nicht auf's Schärfste protestiert worden. Es ist
bevölkerungstechnisch daher davon auszugehen, dass nicht "von einem losen Spruch" ausgegangen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 verlauten lassen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind (Az. 2 BvR 244 und 310/83). 1988 hat auch das
Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann. Das Bundesinnenministerium hat am 26.07.2013 in
dessen Minikommentar zum eGovGesetz nachgelegt und in Form von "Geboten" festgelegt, dass Verwaltungsakten nicht verändert werden dürfen und Aufsicht und Gerichte anhand dieser Akten die
Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich ihrer Rechtsstaatlichkeit kontrollieren.
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Verwaltungsakten verändert an Aufsicht und Gerichte geleitet werden, werden ein Dritter dann beurteilen könnte, was richtig und was falsch sei.
Wenn ein Betroffener nicht Wahrheit von Dichtung unterscheiden kann, dann ist davon auszugehen, dass Aufsicht und Gerichte auch überfordert sein werden.
Wenn Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind, nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, wie will dann ein Dritter anhand dieser Verwaltungsakte noch eine rechtsstaatliche
Verwaltungsentscheidung kontrollieren können?
Weder Behörden, Aufsicht oder Gerichte haben diese Entscheidungen. Da die Verwaltungsakten nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Aufsicht und
Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrolliert haben können.
#1411
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 20:17)
Ich möchte dem Verdacht entgegen treten, ein "Putin-Versteher" zu sein. Für mich ist es Logik, der zu folgen ist.
1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss zugestimmt.
Nach dem Rechtssystem gewährleisten die Bundesländer die Judikative und beaufsichtigen diese.
Die obersten Exekutive nimmt dabei die Bundesregierung ein. Frau Baerbock hat die Amtsfunktion der Bundesaußenministerin darin übernommen.
Soweit die Fakten.
Tatsächlich ist es nach dem Urteil des Richters des LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 7/22) so, dass beispielsweise das Land Hessen es unterlassen hat, ein Kontrollsystem für die Judikative zu
installieren.
Es geht also nicht um die Beurteilung, ob ein Kontrollsystem versagt hat und deshalb zu verbessern wäre, sondern es überhaupt darum sicherzustellen, dass die Amtsträger der Judikative nach Gesetz und
Recht tätig sind (Art. 20 Abs.- 3 GG).
Da andere Bundesländer nicht hervorgetreten sind, dass sie über ein Kontrollsystem verfügen, ist anzunehmen, dass es auch dort nicht vorhanden ist. Das es für die Judikaktive vorhanden sei, das wäre
bekannt geworden.
Halten wir also fest, dass der Deutsche Bundestag beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat. Der Bundesrat hat zwar die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Judikative übernommen,
überzeugt sich aber nicht davon, dass die Amtsträger die Amtsfunktion tatsächlich ausüben.
Und ausgerechnet die Bundesaußenministerin Baerbock verlangt, dass die Entscheidung eines nicht zuständigen Gerichts einen Haftbefehl zu einer nicht-rechtmäßigen Entscheidung des Gerichts,
vollstreckt? Da mangelt es offensichtlich an Grundlagen.
Als Retourkutsche erwarte ich, dass Frau Baerbock wegen Erklärung des Krieges gegen Russland von einem russischen Gericht verurteilt wird. Zur Durchsetzung dieser richterlichen Gewalt, die seitens
der Bundesrepublik zwar nicht anerkannt ist, ist davon auszugehen, dass das russische Gericht einen Haftbefehl gegen Frau Baerbock veranlasst und erwartet, dass dieser vollstreckt wird, Frau Baerbock
festgenommen und an Russland ausgeliefert wird.
Aber für diese Logik ist die Rechtsstaatlichkeit, dieses Verständnis ist es auch in Russland nicht gegeben. Es wird Ihnen deutlich, worin die Unterschiede begründet sind?
In dem vorgenannten Fall wären die Verhältnisse vergleichbar. Legal ist zwar anders, aber vergleichbar wäre es dann dennoch.
Nehmen Sie mir es ab, dass selbst die Russen nicht auf eine solche Idee kämen.
#1410
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 19:51)
Hat Frau Baerbock schon einmal darüber nachgedacht wie es ihr ergeht, wenn sie von einem russischen Gericht in Abwesenheit verurteilt wird? Wird sie dann auch verhaftet, eingesperrt und an Russland
ausgeliefert?
Derzeit überschlagen sich die Meldungen der Medien.
Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Beitrag:
https://www.zeit.de/news/2023-06/02/baerbock-moegliche-putin-verhaftung-voelkerrecht-ist-klar
Gewiss war es nicht sinnvoll von Putin den Krieg zu führen. Ich gehe davon aus, dass er ihn als Amtsperson und nicht als Privatperson geführt und zu verantworten hat. Es ist nicht von der Hand zu
weisen, dass der Krieg nach früheren Erfahrungen die Preise für Energie in die Höhe getrieben hat.
Demzufolge kann auch im Zusammenhang mit Putin kein seriöses Gericht ihn verurteilen (in nachfolgendem Kommentar "Norde" ich Frau Baerbock ein und lege dar, wie es in der Bundesrepublik Deutschland
zugeht).
Das Gericht ist schlicht nicht autorisiert, einen Gerichtsentschied über einen ausländischen Bürger zu sprechen von dem es dazu nicht beauftragt ist. Einen Haftbefehl auszustellen, eine Amtshandlung
vorzutäuschen ist substantiell etwas ganz anderes, als einen Haftbefehl zu vollstrecken.
Zudem ist das Gericht nicht ermächtigt, eine Entscheidung über einen Bürger eines ausländischen Staates zu fällen, dass dieser ausländische Staat nicht einmal anerkannt hat.
Soviel Dummheit ist der Bundesrepublik Deutschland wirklich abträglich. Gott sei es gedankt, dass Putin eine so gute Ausbildung genossen hat.
Man bedenke auch, dass die Bundesrepublik Deutschland noch nie ohne Zustimmung der GRÜNEN in militärische Auseinandersetzungen involviert war und vor Baerbock noch nie ein Bundesaußenminister einem
ausländischen Staat den Krieg erklärt hat.
Würde Putin Deutschland und die Bundesaußenministerin Baerbock ernst nehmen, hätte er anders reagiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Spannungen seitens der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber Russland sich aufgebaut haben, danach auch wieder beendet sein werden.
Ich gehe davon aus, dass das Denken in den Reihen der GRÜNEN nicht verbreitet ist. Man erkennt dies daran, dass nicht einmal eine Heizungsdebatte sauber geführt wird. Denken war noch nie deren
Stärke.
#1409
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 11:20)
Es spricht für die Qualität der Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-2-Juni-2023-article24162879.html
Die katholische Kirche verweist damit auf Ihre Feststellung von 728 Missbrauchsfälle in der Zeit von 1945 bis 2022.
Die Aussage ist, dass es aus früherer Zeit keine Zahl bekannt ist und somit nicht bekannt sein kann. Genauso wie der Staat die bisherigen Kontrollmechanismen installiert hat, die ihm angeben sollen,
ob denn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn nun bekannt ist, dass gegenteiliges festgestellt ist (dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten), ist anzunehmen, dass dies in den deutschen Behörden früher und auch später nichts
funktioniert hat.
Nicht das Sie annehmen, dass ich gegen die gerichtliche Festsetzung der Strafe wäre, aber grundsätzliches rechtsstaatliche Handhabung setze ich schon voraus.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies jedenfalls nicht gegeben und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich auch meine Zweifel (siehe Urteil der Richter des LG Hamburg i.S. Erich Neumann).
Ich sehe es schon als Notwendigkeit an, dass ein Verfassungsschutz sich um die freiheitliche demokratische Grundordnung kümmert. Aber dazu müssen auch die Amtsträger ihre Aufgabe wahrnehmen und
ausführen.
#1408
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 10:23)
Was ist von Habeck, von den GRÜNEN zu halten, wenn ihre Lösung gleich der Vorgängerregierung ist?
Kein Unterschied besteht seitens der Wähler, eine andere Partei zu wählen.
Im Rückschluss ist damit die Annahme von Prof. Korte bestätigt, dass es unwesentlich ist, die AFD zu wählen. Wenn die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht umsetzen, dann kann es auch kein
Unterschied sein, wenn dies auch seitens der AFD nicht erfolgt (so die berechtigte Annahme der Wähler).
Es bringt folglich absolut nichts, wenn wir den Missbrauch verteufeln, die Cum Ex-Geschäfte geiseln, billigend in KIauf nehmen, dass Alarmierungen nicht weitergeben geben werde, ...., die
Sozialgerichtsbarkeit als nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes als ungesetzlich betrachten. Es stimmt scheinbar nichts in der Bundesrepublik Deutschland. Dann noch von einem Rechtsstaat
auszugehen, ist m.E. eine Unterstellung, die nicht zu halten ist.
#1407
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 08:55)
Diese absurden Vergleiche sind in meinen Augen nichts Anderes als Angriffskriege auf unsere Demokratie. Das ist schlechthin Doppelzüngigkeit.
Daher sehe ich, wie Prof. Krote auch, den Erfolg der AFD nicht als deren Leistung an, sondern als Tatsache, dass die etablierten Parteien sich der Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes verweigern.
#1406
Mazi(Freitag, 02 Juni 2023 08:50)
#1405
Zugegeben, das ist schier unglaublich und mit unseren Grundgesetz nicht vereinbar.
Für Außenstehende ist dies nicht nachvollziehbar.
Mit der Heizungsdebatte sind alle mehr oder weniger sofort betroffen. Daran erkennen wir, dass wir keine Volksvertreter haben. Es gibt einen Koalitionsvertrag, an dem Sie oder ich nicht wirkten - dem
wir nicht einmal kennen!
Ist Ihnen bewusst, dass die GRÜNEN derzeit mal bei einer Bundestagswahl 15 % Anteil bekämen und davon auszugehen ist, dass damit nur mal da. 50 % gemessen werden. Also sie vertreten da mal 7,5 %
(netto) oder jeden 14. Bürger. Bei der SPD wären es 18 % bzw. 9 % (netto).
Damit wird uns gelehrt, dass die etablierten Parteien unter Demokratie die Vertretung von jedem 10. Bürger oder noch weniger verstehen. In meinen Augen ist das keine Demokratie.
Dieses Denken zieht sich durch, durch alle Bereiche. Das verbindende ist, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht ausgenommen ist.
Weshalb ist in staatistlichen Behörden nicht sichergestellt, dass diese auf der Grundlage des Grundgesetzes handeln und andere Amtsträger den öffentlichen Bereich verlassen müssen bzw. deren
Geldauszahlung verweigert wird? Es erscheint erstaunlich, dass Richter, wie am Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgerichts oder Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen über
Selbstverständlichkeiten entscheiden müssen? Mir erscheint es selbstverständlich, dass für nichterbrachte Arbeitsleistungen kein Anspruch auf Arbeitslohn existiert. Man könnte sich auf den Standpunkt
stellen, dass dem so ist, weil die zur Dienstaufsicht berechtigten ja gar keine Arbeitsleistung verlangen. In dem Fall wären nicht die zu belangen, die die Arbeit nicht vorgenommen haben, sondern
die, die Arbeit nicht eingefordert haben.
Nach Art. 34 GG hat der Staat für seine Mitarbeiter die Haftung zu übernehmen. Aber woher soll er die Kosten übernehmen, wenn er gar keine eigenen Einnahmen hat? Letztlich kann er nur über Einnahmen
dann verfügen, wenn er zuvor Transferleistungen (die Sozialausgaben) um diese Beträge gekürzt hat.
Mit anderen Worten:
Damit Amtsträger, die ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, bezahlt werden können, ist eine Kürzung der Sozialausgaben erforderlich.
Das bezeichnen Beamte als Demokratie!
Ich nicht!
Das ist in meinen Augen asozial und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wie drückt Putin den zuvor beschriebenen Sachverhalt aus? Das ist die Fortsetzung der Errungenschaft der Nazi-Doktrin.
Aufgrund der Fakten, muss ein Ausländer diesen Eindruck in der Tat gewinnen.
Die Verweigerung der Treuepflicht, beschrieben in Art. 20 Abs. 3 GG, ist nicht ein Verstoß gegen diesen Passus des Grundgesetzes, sondern auch der Bruch des Eids. Dies ist wiederum strafrechtlich zu
verfolgen. Es ist also leicht herzuleiten, dass alle Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz sind, im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen und daher nichtig sind.
Wenn sie es so wollen, dann sind sogar die Heizungen in den Gerichtsakten abzuschalten, weil in diesen Gebäuden keine Amtsträger vorhanden sind, die einer Amtstätigkeit nachgehen. Wenn dem so ist,
dann ist es auch so, dass ein Minister der Justiz unnötig ist, weil er keine Amtsträger beaufsichtigt. Dem Minterpräsidenten ist vorzuhalten, dass sein Land zwar die Menschenrechte anerkennt, aber
nicht sicher ist, dass sie in seinem Bundesland eingehalten werden.
#1405
WernerE(Freitag, 02 Juni 2023 00:12)
Zitat - Erich`s Webseite
Hier wird über kriminelles Handeln in Bremer Behörden berichtet und der Einsatz von "Tatortreinigern" ist dringend erforderlich!
Der Tatortreiniger ist mit dieser Webseite immer aktiv und hier im GB wird über die
teilweise kriminellen Handlungen berichtet, auch über seltsame Politik der Ampel.
Allen voran die Grünen!
Ein Komiker beschreibt:
Was ist ein Trauerfall - wenn ich meinen Geldbeutel verliere - Nein das wäre ein VERLUST
.. Wenn der Sturm das Dach abhebt - Nein das wäre ein Schaden!
Wenn der Bundeskanzler stirbt - wäre das ein Trauerfall -
Ja das ist kein Verlust und kein Schaden - man könnte das natürlich auch auf andere genannte Politiker beziehen.
In meiner Heimatzeitung beschreibt der 1`te BGM:
Zudem beschäftigten ihn immer wieder ZWEI Leserbriefschreiber mit unzutreffenden Aussagen die Verwaltung - einer davon bin ich!
Allerdings nicht wir zwei LB Schreiber beschreiben die Unwahrheit, sondern der Herr der sich beschwert, seine Erklärung ließt sich fast so, als ob wir in China, Nordkorea oder anderem diktatorischen
Land leben würden.
WernerE - es gibt nur den Einen Richtigen!
#1404
Mazi(Donnerstag, 01 Juni 2023 18:31)
Habeck in freiem Fall!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245646974/Deutschlandtrend-Habeck-im-freien-Fall-AfD-zieht-mit-Kanzlerpartei-SPD-gleich.html
Die Frage ist, ob die GRÜNEN jemanden haben, der die Reißleine zieht. Überfällig ist dies allemal.
Hubertus Heil sollte nicht vergessen werden. Auch er hat bei der Einstellung Fehler gemacht.
#1403
Mazi(Donnerstag, 01 Juni 2023 17:03)
Ich teile die Meinung von Prof. Karte.
Siehe V eröffentlichung:
https://www.merkur.de/politik/afd-hoehenflug-umfrage-aktuell-fuenf-jahren-grune-cdu-spd-fdp-sonntagsfrage-zr-92315445.html
Der Erfolg der AFD ist nicht darin begründet, dass sie ihre Sache besonders gut macht, sondern das ist eine Quittung für die etablierten Parteien, weil sie nie ihre Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz
gemacht haben.
Dazu kommt noch die Vetternwirtschaft, die ohnehin nicht tragbar ist.
#1402
Mazi(Donnerstag, 01 Juni 2023 16:45)
Weshalb folgt man nicht dem Vorschlag des Volkes und schickt Habeck und andere in die Wüste? Die Erfahrung ist doch, dass Habeck und beispielsweise auch Heil Verwandte und Freunde als "Staatsdiener"
versorgen lassen. Die Parteien laben sich förmlich. Das muss doch ein Ende haben!
Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass aus Steuergeld für eine versprochene Leistung bezahlt wird. Den Amtsträgern ist gar vorzuhalten ihren Eid zu brechen und deshalb zu verfolgen sind.
Bisher ist davon auszugehen, dass diese Leute als Amtsträger auch ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und nicht nach Gesetz und Recht ihrer Amtsaufgabe erledigen.
Ich lese wiederholt, dass sich die Beamten wegen geringer Bezahlung aufregen und auf deren Kollegen als Richter des BGH verweisen. Dem ist erstens nicht so und zweitens ist den Amtsträgern nicht
klar, dass mit der Bezahlung aus Steuergeld auch eine Arbeitsleistung verbunden ist.
Wenn richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz zu erfolgen haben, Art. 20 Abs. 3 GG die Amtstätigkeit an Gesetz und Recht bindet, diese aber nicht ausgeführt wird, dann ist diese Entscheidung der
Richter nicht nach dem Gesetz. Sie ist damit nichtig.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Richter des BGH entschieden haben sollen, dass die Bezahlung der Beamten zu niedrig sein soll. Nach meiner Denke hat die Bezahlung mit der Arbeitsleistung im
Einklang zu stehen.
Gehen wir auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit hier näher ein.
Wenn deren Arbeitsleistung nicht mit ihrem Auftrag, mit dem Grundgesetz, vereinbar ist, dann nehmen sie nach dem Grundgesetz auch ihren Amtsauftrag nicht wahr. Wenn das Grundgesetz ihnen die
Grundlage schafft, ihre Amtsauftrag zu rechtfertigen und sie diesem Auftrag nicht folgen, in was soll dann deren Arbeitsleistung bestehen?
Mit anderen Worten:
Die Reichsbürgerbewegung wurde schon immer mit Steuergeld finanziert. Das ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.
Die Anspielung von Putin in Bezug auf die Ukraine ist wahrscheinlich nicht so aus der Luft gegriffen.
Tatsache ist, dass kein deutscher Politiker dieser Interpretation entgegen getreten ist und sich kein Politiker gegen dieser Vorhaltung verwehrt hat. Ich würde erwarten, dass die Politiker dieser
Deutung entschieden entgegentreten und die Durchsetzung des Grundgesetzes auch von den Bundesländern verlangen.
Im Zweifel sind auch die Vertreter der Bundesländer (Ministerpräsident*innen) mangels Erfüllung der Treuepflicht aus ihren Ämtern zu entfernen.
Da nicht bekannt geworden ist, dass in einem Bundesland die Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz folgt, kann es in keinem Bundesland ein Kontrollsystem der Judikative existieren. Daraus folgt, dass kein
Ministerpräsident:in nach Art. 20 Abs. 3 GG seine Amtsaufgabe wahrnimmt.
Wenn in Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg vorgeschrieben ist und der Staat nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger auch nach Gesetz und Recht arbeiten, dann kann er auch nicht den Rechtsweg
sichergestellt haben. Ich finde nicht nur dessen Nachlässigkeit verwerflich, sondern auch dessen Einschätzung eines bürgerlichen Grundrechts, skandalös.
Es ist m.E. gar davon auszugehen, dass Steuergeld dazu benutzt wird, dieses mafiöse System aufrechtzuerhalten. Korruptionsbekämpfung? Gewiss hätten wir davon etwas gehört.
Würde man diesem Ansatz folgen, wäre nachgewiesen, dass Putin als Ausländer und erfahrener KGB-Offizier gewiss kein Unrecht hätte.
#1401
Mazi(Donnerstag, 01 Juni 2023 16:05)
So funktioniert das nicht! So wird das nichts!
Was wir brauchen, ist ein Fachmann, der sich des Problems annimmt und vorgibt, wie es zu lösen ist. Bisher hat Habeck nicht dokumentiert, dass er von der Sache Ahnung hat.
#1400
Mazi(Donnerstag, 01 Juni 2023 16:00)
Sehr verwirrend und m.E. nicht logisch begründet!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.merkur.de/wirtschaft/hervor-habecks-aenderungen-am-geplanten-heizungsgesetz-rufen-zustimmung-in-wirtschaft-92309194.html
Es heißt darin_
„Wir begrüßen, dass Wirtschaftsminister Habeck angekündigt hat, beim GEG einzulenken und das Gesetz pragmatischer und sozialer zu gestalten“, sagte der Präsident des Bundesverbandes deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er lobte etwa den Vorschlag, die neuen Vorgaben für Bestandsgebäude erst später gelten zu lassen. Dies
„bewerten wir angesichts des gravierenden Handwerkermangels als positiv“.
Geht Gadaschko also davon aus, dass der Handwerkermangel behoben sein wird? Daran glaube ich, wenn ich davon ausgehe, dass die Handwerker so einfach vom Himmel fallen.
Halten wir also fest, dass sich hier zwei "Fachleute" auf gleichem Niveau sich austauschen und verstehen.
#1399
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 21:35)
Bei aller Bedauerlichkeit, die jeden trifft, ist zu konstatieren, dass die GRÜNEN intern von Baerbock und Habeck am meisten getäuscht wurden.
Ich verweise auf die Veröffentlichung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/ur-gruene-tritt-nach-30-jahren-aus-haben-werte-verraten_id_195140733.html
Es hätte uns aber auch auffallen müssen, dass die GRÜNEN nicht die "GRÜNEN" sind, weil unter ihnen Deutschland in viele kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen wurden. Schwierig wird es sein,
den von ihnen angerichteten Schaden wieder wettzumachen. Das gilt einerseits innerhalb der GRÜNEN, aber auch außerhalb der Partei auf der internationalen Bühne.
Das geht einfach nicht. Da die Vergebung (bei religiöser Betrachtung), in der Tat so ist, ist darauf hinzuweisen, dass dies rechtsstaatlich nicht der Weg ist. Reue ist zwar ein legaler Weg der
Strafmilderung, strafbar bleibt die Tat aber allemal.
#1398
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 18:39)
Wer sich vor dem Richter reumütig zeigt, kann auf mildernde Umstände Hoffnung machen.
Ich beziehe mich auf diesen Artikel: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html
Wenn ich den Artikel korrekt verstehe, dann soll Habeck erneut die Chance haben nicht bestraft zu werden und den "Unsinn" erneut zu praktizieren.
Eine Neuerung in der Rechtslandschaft, die vor allem bei Straftätern gut ankommen wird.
Für wie blöd halten die Parteien und Politiker das Volk eigentlich?
#1397
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 18:18)
Kann man Habeck vertrauen?
>Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Aktikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html
Habeck hat seinen Eid schon einmal gebrochen und nun wird von Ihnen erwartet, dass er seinen Eid ein weiteres Mal bricht. Jeder wird mit Berechtigung Ihnen entgegen halten, dass Ihnen bereits vorher
bekannt war, dass er bereit ist, seinen Eid zu brechen.
So ist es auch mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, von denen allgemein bekannt ist, dass ihre Entscheidung nicht dem Gesetz folgt. Da in der Judikative nicht einmal Kontrollmechanismen
installiert sind, kann und darf doch niemand davon ausgehen, dass diese Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen.
Beenden wir die Diskussion und halten fest, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Eidbruch vorzuhalten ist und der Staat das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellt.
Logischerweise bleibt damit offen, wie der Staat dann den Rechtsweg mit Amtsträgern sicherstellt, die nach Gesetz und Recht arbeiten. Die derzeitigen Amtsträger (Richter) machen dies jedenfalls
nicht.
Es ist fraglich, wenn Richter des LG Hamburg per Gerichtsbeschluss sich anmaßen, ein Gesetz, die ZPO, ablehnen, ob dann die ordentliche Gerichtsbarkeit anders anzusehen ist. Ich hege da erhebliche
Zweifel aus rechtsstaatlicher Sicht. Für mich ist das nichts Anderes als eine bestimmte Form der Korruption.
Dem sollte nachgegangen werden.
#1396
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 15:49)
Wohin führt der Murks der etablierten Parteien?
Ich zitiere:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245608822/Heizungsgesetz-Der-AfD-Hoehenflug-zeigt-wohin-der-Habeck-Murks-fuehrt.html
Die Wahlerfolge der AFD dokumentieren, dass nicht mehr ausschließlich die GRÜNEN und Habecks für den politischen Verdruss verantwortlich gemacht werden, sondern dass dies die Parteienlandschaft der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt betroffen ist.
Wo gibt es so was, etwas vorzuschlagen, dass von der EU verboten wird und einbauen zu lassen, von Handwerkern, die nicht verfügbar sind. Was jedoch seitens des Gesetzes funktionieren würde, wäre die
Bestrafung der Bürger.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht, dann war als die im Unterricht besprochen wurde Herr Habeck oder ich sehr schwer krank.
Ich gehe davon aus, dass er es war. Wie kann ein solcher Mann aus Steuergeld bezahlt werden? Das ist ja so, als wenn Richter des Nazi-Regimes später eine Pension aus Steuergeldern erhielten.
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, ihre Amtstätigkeit aber nicht gemäß ihrer Treuepflicht wahrnehmen, ihren Eid brechen, wie soll dann ein Gericht geurteilt haben, dass ihnen zuwenig
dafür überwiesen wird?
Lassen Sie uns zuerst über das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3, dann über die Treuepflicht, dann die Amtsaufgaben und anschließend über die Bezahlung reden. So wird das nichts!
Eine andere Vorgehensweise endet m.E. nur im Nirwana. Davon erleben wir wahrlich derzeit genug.
#1394
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 11:14)
Es ist deutlich zu machen, dass das Volk weder
- den Missbrauch,
- oder es duldet, dass die Kontrollmechanismen nicht in Cum Ex-Geschäfte,
die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen, eine Amtsfunktion auszuüben und die Voraussetzungen nicht zu besitzen.
Darunter zähle ich auch Amtsaufgaben in der Judikative (Richter, die ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen. Wo gibt es denn so etwas!).
Die "Amtsträger" sind da einzusetzen, wo sie unabkömmlich erscheinen. Als sinnvolle Tätigkeit erscheint mir deren Verwendung im heimischen Haushalt zu sein. Da ist der Schaden, den sie anrichten
können, sehr begrenzt. Dort stehen sie auch unter laufender Kontrolle.
Die Ausübung staatlicher Macht kann und darf Amtsträgern wegen eines Mangels an sozialer Kompetenz nicht übertragen werden.
#1393
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 11:03)
Merkwürdig! Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen! Hier bedarf es der Klarstellung!
Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des
Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).
Ich beziehe mich auf diesen Artikel und das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.05.2023, Az 6 KLs – 1111 Js 18753/21:
Sonderbar ist, dass das Urteil dem LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 8/22) und das vorgenannte Urteil am LG Wiesbaden jeweils dem Gesetz zu folgen hatte, aber die unterlassenen Kontrollmechanismen
der Behörden offensichtlich zur Strafberechnung beim LG Wiesbaden nicht herangezogen wurden.
Ein "Blinder mit ein Krückstock" kann daraus erkennen, dass die Urteile ungleich sind.
Wenn Richter in ihrer Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK an das Gesetz gebunden sind, dann ist offensichtlich, dass mindestens ein Richter diese Vorschrift und damit das
Grundgesetz in seiner Existenz missachtet hat.
Ich hebe Zweifel darin, dass Putin nicht Recht hatte, als er der Ukraine vorgeworfen hat, von Nazis regiert zu werden? Ich habe zwar dafür keine Anhaltspunkte, aber die jetzige Regierung tut alles
Erdenkliche den Nachweis zu führen, dass die Judikative von den Nazis hier unterwandert bzw. gegebenenfalls nie nach dem Grundgesetz gehandelt haben könnte.
Der Forschungsauftrag des Bundesjustizministeriums "Rosenburg" (https://bmj.de/DE/Ministerium/GeschichteBMJ/Rosenburg/Rosenburg_node.html) und die Erkenntnisse daraus, legt nahe, dass Putin seinen
Vorwurf nicht zu unberechtigt erhoben hat.
Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen!
Nach Anerkennung der Menschenrechte seitens Deutschen Bundestages und Zustimmung des Bundesrates 1952 ist es zur Abstellung jeder Zweifel m.E. dringend erforderlich, dass die Legislative deutlich
macht, dass sie es nicht duldet, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht ihre Amtsfunktion ausüben und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihr Amt auszuüben haben.
Es darf nicht davon ausgegangen werden, das Richter gegen das Gesetz entscheiden und gegen dieses ein Urteil verkünden. Derartige Urteile erlangen auch nicht durch Fristablauf einen Grad mit dem
Gesetz vereinbar zu sein. Diese richterlichen Entscheidungen erlangen nie Rechtskraft, weil sie dem Gesetz widersprechen.
Die Aufsicht über die Judikative obliegt im wesentlichen den Bundesländern. Es ist deutlich zu machen, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt nach Einführung des Grundgesetzes es
geduldet wird, dass Richter eine Entscheidung sprechen, die den Vorgaben des Grundgesetzes widersprechen.
Es ist deutlich zu machen, dass bei Bruch des Eids nicht mehr davon ausgegangen werden darf, dass die gleichen Personen hoheitliche Macht ausüben darf. Es mangelt ihnen an der sozialen Kompetenz (§ 9
Dt. Richtergesetz).
Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des
Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).
#1392
Ryan Stecken(Mittwoch, 31 Mai 2023 08:34)
Hallo werter Unfallmann,
auch ich würde gerne ein paar liebe Worte, respektive ein paar Anmerkungen niederschreiben, nachdem ich Dich am 30.05. treffen durfte.
Ich bin immigrierter US-Amerikaner und war in den 60er Jahren, durch die Lande ziehender Kesselflicker.
Da die Staaten in meinen Augen aber der größte Überwachungsstaat sind, habe ich meine 7 Sachen gepackt und mich auf dem Weg in das goldene Land Deutschland gemacht. Zumindest war das damals meine
Einschätzung.
Zwar konnte ich mir dann im Laufe der Jahre durch mein Bratpfannenimperium ein beträchtliches Vermögen aufbauen, aber leider wurden wir auch mehr und mehr die Augen geöffnet.
Nach einem schrecklichen Unfall an der Tiefzieh-Maschine in meiner Firma, habe ich einen halben Arm und 8 Finger verloren und bin zusätzlich sprachlich eingeschränkt.
Und da fing der Kampf gegen die Ungerechtigkeit an!
Mehr dazu werde ich bei Interesse gerne schreiben :)
Liebe Grüße,
Ryan
#1391
Mazi(Mittwoch, 31 Mai 2023 08:17)
Wo gibt es denn so etwas!
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.n-tv.de/politik/Kuehnert-erwartet-Durchbruch-beim-Heizungsgesetz-article24157119.html
Es kann doch nicht sein, dass man von einem Durchbruch bei einem schwachsinnigen Gesetz redet? Wo gibt es denn so etwas, dass eine nicht genehmigungsfähig Wärmepumpe seitens der Regierung
vorgeschlagen wird, die zu dem von nicht vorhandenen Handwerkern eingebaut werden soll.
Wenn hier von einem Durchbruch geredet werden soll, dann kann es nur so aufgefasst werden, dass Politiker erstmals ihren Verstand eingeschaltet haben.
Es ist ohnehin nicht demokratisch, wenn Habeck auf den Koalitionsvertrag verweist und bekannt macht, dass es dort vereinbart sei. Eine Anerkennung der Demokratie und der Funktion der gewählten
Volksvertreter im Deutschen Bundestag ist dies nach dem Grundgesetz wahrlich nicht.
Es stellt sich daher die Frage, die Putin bereits gestellt hat, ob in Deutschland Nazis oder Demokraten regieren? Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, scheinen die dortigen Richter ihre
Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen. Es liegt daher nahe, dass dort keine Demokratie nach dem Willen des Grundgesetzes verankert ist.
#1390
Mazi(Dienstag, 30 Mai 2023 21:55)
#1389
M.E. geht es nicht um 250.000 Euro oder mehr, sondern darum das Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Es ist mehrfach bewiesen, dass Amtstäger und insbesondre Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. An und für sich ist es unvorstellbar, dass deutsche Staat staatliche Macht ausgerechnet in die Hände von Amtsträgern legt, die dem Gesetz
nicht folgen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gleichen Personen, die das Grundgesetz nicht achten, ausgerechnet gegenüber Dritten das Recht beachten.
Im Straßenverkehr nimmt die Verkehrspolizei bei gegebener Veranlassung auch dann einen Alkoholtest vor, wenn der Fahrer keinen Unfall baute. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Amtsträger
anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie das Grundgesetz nicht achten. Ob dies ein Polizist oder ein Richter ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das
Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nicht auch gegen Richter, deren Entscheidung nachweislich nicht dem Gesetz folgt, die Ungleichbehandlung angewiesen hat.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Amtsträger an das Gesetz. Amtsträger, die dem nicht folgen, brechen ihren Eid. Dafür sind sie zur Rechenschaft zu ziehen. 250.000 Euro sind widerrechtlich verfügt. Eine
Inhaftierung wegen Nichtzahlung dieser Strafe stellt eine Freiheitsberaubung durch die Richter dar.
Da Justizvollzugsbeamte ebenfalls an Gesetz und Recht gebunden sind, das Urteil nicht ausführen dürfen, leisten sie Beihilfe zur Begehung einer Straftat. Rechtsstaatlich sind die ganzen Verfahren der
Judikative "Hausnummern", die keinesfalls mit dem Grundgesetz übereinstiimen. Von dieser Seite ist nicht nachvollziehbar, wie Klagen gegen sogenannte "Reichsbürger" von diesen Reichsbürgern
durchgeführt werden.
Rechtsstaatlich ist anders!
#1389
Der Spanier(Dienstag, 30 Mai 2023 20:11)
Hallo,
nachdem wir uns heute in der Bremer Innenstadt über den Weg liefen und unsere Blicke uns plötzlich trafen und sie mir von dieser Seite erzählten wurde es mir ganz anders. Sie als mittelgrauer
knackiger Pudel, noch knackiger als die Bratwurst in ihren Prallen Händen. Ich bin Multimillionär und würde die 250.000 Euro Strafe im Notfall für sie zahlen!
Lg aus Spanien
#1388
Mazi(Montag, 29 Mai 2023 13:06)
'"Ich sehe ihn als einen Geschäftsmann, der seine Geschäftsinteressen verfolgt", sagte Esken.
Diese Äußerung steht in der Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Schroeder-bekommt-keine-Parteitagseinladung-article24153597.html
Nach dieser Begründung von Frau Esken sind in der kommenden Parteiveranstaltung nur Mitglieder, die Ihre Interessen nicht vertreten. Wahrscheinlich ist es dann so, dass Frau Esken alleine in der
Parteiveranstaltung sitzt.
Wo gibt es denn so etwas, dass das jemand Parteimitglied ist und dennoch keine Einladung seines Vereins erhält? Wo steht das, auf was sich Frau Esken bezieht? Es liegt nahe, dass Frau Esken in
Wahrheit so ist, wie sie "rüber kommt".
#1387
Mazi(Montag, 29 Mai 2023 12:54)
Netzentgelte!
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/woidke-will-hoehere-stromkosten-als-in-bayern-nicht-hinnehmen-18920022.html
Es ist üblich, dass denen, die erneuerbare Energie produzieren nur die gesetzliche Vergütung zusteht, wenn sie überhaupt anfällt und abgerechnet wird. Und es ist üblich, dass die Regionen, die
erneuerbare Energie produzieren, auch die Anschlusskosten in Rechnung gestellt werden.
Beispielsweise speisen die Balkonkraftwerke ihren überschüssigen Strom zu Null-Kosten beim Netzbetreiber ein. Konsequenter Weise werden die von Woidke angesprochenen Netzzentgelten den örtlichen
Verbrauchern in Rechnung gestellt und der überschüssige Strom der Balkonkraftwerke mit Null-Euro erstattet.
Pfiffige Kostenrechner erkennen in der Belieferung von Strom zu Null-Euro das Potential zur Boni-Finanzierung und resümieren, dass es besser ist Null-Euro für den Strom als gar keine Erstattung zu
erhalten.
Darauf muss man zuerst einmal kommen. Wie blöd sind eigentlich die Politiker?
Das wird allgemein in der Branche unter Demokratie verstanden. Woidke ist doch nicht blöd, dass er das hätte nicht erkennen können oder/und müssen.
Endlich bringt es einen Politiker auf den Punkt, dass in ihren Reihen es nicht geschafft wird, "1 + 1" richtig zu addieren.
#1386
Mazi(Montag, 29 Mai 2023 12:32)
Habeck? Wer war das noch einmal? War das der Bundeswirtschaftsminister, der seine Verwandten und Freunde mit Verträgen gegen den Staat ausstattete?
Ich verweise auf den Artikel:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vizekanzler-habeck-in-not-in-gruenen-schuetzengraeben-18921504.html
Alle Kontrollmechanismen werden von Habeck und den GRÜNEN nicht zur Kenntnis genommen. Compliance-Regeln sind scheinbar dort unbekannt.
Ist dort einfach eine Kompetenz vorhanden, die seitens der Bürger dort vermutet wird?
#1385
Mazi(Montag, 29 Mai 2023 11:20)
Es sollte den GRÜNEN jemand verraten, dass "1 + 1" die Zahl "2" ergibt.
Auf folgenden Artikel wird Bezug genommen:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/geb%C3%A4ude-klimaplan-2045-laut-zdb-zum-scheitern-verurteilt/ar-AA1bNNBB?ocid=msedgntp&cvid=ee8e942df6464c2e852b6926166d3193&ei=47
Zuerst kam der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNEN) die Wärmepumpe einzusetzen, um CO2 zu reduzieren. Wärmepumpen standen aber nicht zur Verfügung.
Eine Wärmepumpe, wie von ihm vorgeschlagen, wenn sie denn vorhanden wäre, wird seitens der EU Commission untersagt.
Dann sollten Handwerker seine Wärmepumpe einbauen. Es waren aber keine Handwerker verfügbar, die einen solchen Auftrag hätten ausführen können.
Nun soll es ein Gesetz richten. Das einzige was darin funktioniert, ist die Bestrafung der Bürger.
Jetzt wird bekannt, dass auch bis 2045 keine Handwerker zur Verfügung stehen können.
Es ist davon auszugehen, dass aus den Reihen der GRÜNEN die Probleme zwar angesprochen werden, aber einen Plan, diese Probleme zu lösen, haben sie nicht.
Es ist fraglich, für was die Abgeordneten und Minister überhaupt eine Bezahlung erwarten?
#1384
Mazi(Sonntag, 28 Mai 2023 23:15)
Nachdem Olaf Scholz mitteilte, dass er keine Erinnerung habe, ist nur davon auszugehen das der GRÜNE-Minister Habeck potentiell von dem gleichen Leiden erfasst sein könnte.
Lesen Sie selbst:
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-sollen-verbrauch-offenlegen-nun-plant-habeck-ein-heiz-kataster_id_194604084.html
Die Wärmenpumpenproblematik war nur der Einstieg der GRÜNEN in die Bevormundung der Bürger.
Wo hat es denn sowas schon einmal gegen, etwas von der Regierung vorzuschlagen, was verboten wird und dieses nicht beschaffbare Medium von Handwerkern einzubauen, die nicht verfügbar sind.
Das könnte man als billige Rhetorik brandmarken, wenn es tatsächlich nicht so und dieses zudem nicht noch nachprüfbar wäre.
#1383
Mazi(Sonntag, 28 Mai 2023 22:44)
Schon die heutige Sonntagsfrage und die Parteien, wenn Wahl wäre, gesehen? Die AFD ist mit 18 % der SPD mit 20 % dicht auf den Fersen. Es erschein nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die AFD
zweitstärkste Partei Deutschlands ist.
Das Potential derer, die den Behörden keine Gerechtigkeit zutrauen (Art. 20 Abs. 3 GG), ist (sehr) groß.
Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100182954/gruene-verlieren-stimmen-afd-nur-noch-knapp-hinter-spd-neue-umfrage.html
Wie lange praktizieren die etablierten Parteien noch gegen das Grundgesetz?
Ich habe heute die Präsidentin des Deutschen Bundestag per FAX gegen Empfangsquittung aufgefordert klarzustellen, den Bundesländern mitzuteilen, dass sie aus Sicht des Deutschen Bundestages es nicht
duldet, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen und dass sie davon ausgeht, dass alle Amtsträger, die ihren Eid brechen strafrechtlich verfolgt und aus dem
Amt verwiesen werden. Der Vollzug hat spätestens bis zum 30.06.2023 zu erfolgen.
Der Deutsche Bundestag hat 1952 den Beitritt zu den europäischen Menschenrechten zugestimmt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss seinerzeit ebenfalls zugestimmt. Die Bundesländer, zuständig für die
Sicherstellung der Justizbehörden haben es nach nochmaliger und jüngster Bestätigung des Richters des LG Frankfurt am Main unterlassen ein Kontrollinstrument zu installieren, dass die Nichtachtung
von Gesetz und Recht der Amtsträger anzeigt.
Es geht also nicht um eine Verbesserung, sondern überhaupt darum solche Kontrollmechnismen aufzubauen.
Wenn auch in Hessen diese Beanstandung klar formuliert wurde, es ist nicht bekannt, dass dies in anderen Bundesländern anders wäre.
Die Darstellungen in diesem Forum und Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost lassen nicht darauf schließen.
Wenn das Grundgesetz nicht eingehalten wird, ist nicht davon auszugehen, dass der Höhenflug der AFD gebremst wäre.
Ich gehe davon aus, dass die AFD dann keine Zugewinne mehr verzeichnen kann, wenn die etablierte Parteien die Grundzüge des Grundgesetzes respektieren.
Es kann doch nicht wahr sein, dass gegen die "Reichsbürger" von Eidbrechern geklagt wird und Behörden das vollziehen über bei den Reichsbürgern noch debattiert wird.
In meinen Augen machen die bisher etablierten Parteien die AFD erst stark.
#1382
Mazi(Sonntag, 28 Mai 2023 12:24)
Es hat sich mir nicht erschlossen, weshalb das Grundgesetz die Bürger in einem Grundrecht (19 Abs. 4 GG) an den Rechtsweg bindet, Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und Amtsträger an
den von ihnen auf das Grundgesetz geleisteten Eid nicht überwacht.
Dass dem so ist, ist nicht nur in diesem Forum bekannt gemacht, sondern auch von Sorgatz, Jost und jüngst vom Richter des LG Frankfurt am Main Urteil gegen Oberstaatsanwalt Badle bestätigt.
Rechtsstaatlich ist dies nicht duldbar!
Mir ist unklar, weshalb der Staat zur Durchsetzung seiner staatlichen Macht diese ausgerechnet in die Hände von Straftätern legt, Amtsträger, die ihren Eid brechen. Es ist zweifellos und
unbestritten, dass Straftäter sich in ihren Straftaten am besten auskennen, aber als Kläger solchen Leuten gegenüber zu sitzen und zu erwarten, dass sie ausgerechnet in ihre Entscheidungen nach dem
Gesetz erwarten, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar. Es ist naiv.
In Anbetracht dessen, dass Straftäter ihrer Linie treu bleiben, ist davon auszugehen, dass der geleistete Eid der Richter vom Staat nicht überwacht wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat einen Rechtsweg als Grundrecht in Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt, die Durchsetzung dieses Grundrechts jedoch nicht überwacht. Wäre dem so, wäre
feststellbar, dass alle bisherigen demokratischen Parteien das Grundgesetz nicht umgesetzt haben. Die Judikative wäre potentiell mit Richtern besetzt, die ihre Amtstätigkeit nicht nach dem Gesetz
ausüben. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass die tatsächlichen Handlungen gegen das Gesetz mit dem Grundgesetz geduldet werden, während das blosse Ansinnen der Reichsbürger strafrechtlich verfolgt
wird.
Ausgehend von diesem Überlegungen, ist anzuzweifeln, dass die Staatsgewalten in der Praxis von Legislative, Exekutive und Judikative ausgeführt werden.
Da Entscheidungen von Richtern gegen das Gesetz nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Bundesverfassungsschutzgesetz ausgeschlossen sind, sind sie Gegenstand der Amtsaufgaben des
Verfassungsschutzes. Diese Aufgabe ist zwar gesetzlich den Amtsträger vorgeschrieben, wird aber nicht wahrgenommen.
Das Eidbruch grundgesetzlich erlaubt und strafrechtlich nicht zu verfolgen ist, bezweifle ich.
Ich verstehe die PraxisPraxis der Behörden nicht! Da habe ich rechtsstaatlich ein anderes Verständnis oder Anspruch.
#1381
WernerE(Sonntag, 28 Mai 2023 00:14)
gesegnete Pfingsten
Der Geist zu Pfingsten soll die Regierenden zur Erleuchtung bringen.
Uns Kämpfer - sind längst die Augen aufgetan worden.
Nur in München haben`s a großes Problem - der Hiasl sitz noch im Hochbräuhaus
bestellt sich die xxx`te Maß Bier und kann somit dem Söder und seine CSU Mitbrüder
die göttliche "Erleuchtung" nicht mitteilen. (der Münchner im Himmel)
In diesem Sinn, angenehme Feiertage.
WernerE - es gibt nur Einen!
#1380
Mazi(Samstag, 27 Mai 2023 15:15)
M.E. ist unstrittig, dass Olaf Scholz als Kanzler dies will. Das Problem ist nur, dass er bei der Krankheit, die er Angabe gemäß hat, diesen Vorsatz ganz schnell wieder vergisst.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.merkur.de/politik/bundeskanzler-olaf-scholz-tallinn-nato-mitgliedschaft-ukraine-krieg-russland-zr-92306424.html
Nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen Kaja Kallas (Estland), Krisjanis Karins (Lettland) und Ingrida Simonyte (Litauen) in Tallinn erklärt er: „Und das meine ich genau so, wie ich es
sage.“
Dies bringt aufgrund der Notwendigkeit dieser Formulierung zum Ausdruck, dass seine Kollegen Anlass zu Zweifeln haben.
Ich hätte bei der Vorgeschichte und seinem Handeln diese Bedenken auch.
Frau Esken ist gut beraten, diesen Mann auszutauschen. Das fällt ihr und der SPD alles auf die Füße.
#1379
Mazi(Samstag, 27 Mai 2023 15:07)
Ein Kontrollsystem der Justizbehörden ist offensichtlich nicht vorhanden, aber die Justizminister machen sich Gedanken darüber, die Streitwerte zu erhöhen.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sonntagsfrage-umfragen-zu-bundestagswahl-landtagswahl-europawahl-a-944816.html
Es ist davon auszugehen, dass dies ein Vorschlag unter "Kranken" ist.
Ich unterstelle, dass die Landesjustizminister zuerst ihren Amtsaufgaben nachzukommen haben, ihren Eid erfüllen und erst dann stellen sich andere Fragen.
Es ist davon auszugehen, dass sie strafrechtlich nach dem Grundgesetz wegen deren Nichterfüllung ihrer Amtsaufgaben und Eidbruchs zu verfolgen sind.
Die Sache hat jedoch einen Haken. Sie sind selbst Dienstvorgesetzte der Staatsanwaltschaften. Es wäre folglich danach klar, dass die Staatsanwaltschaften von ihnen selbst den Auftrag erhalten
müssten, gegen sie selbst zu ermitteln. Dass das nicht funktioniert oder funktionieren kann, erscheint kausal und nachvollziehbar.
Kurz:
Die Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften wird von ihrem Dienstvorgesetzten, den Ministern der Justiz, und nicht von Gesetz und Recht gesteuert. Unschwer ist damit die Unsinnigkeit der Umsetzung des
Grundgesetzes zu erkennen.
Landesjustizminister und Staatsanwaltschaften sind vor Gericht zu stellen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
#1378
Mazi(Samstag, 27 Mai 2023 11:12)
Gewiss haben sie davon gehört, dass die AFD hinter der CDU und der SPD die drittstärkste Partei mit 17 % bei der nächsten 'Wahl wäre.
Die Frage die dahinter steckt ist, ob die AFD wegen ihrer Ziele und der resultierenden Umsetzung den Platz erreicht hat oder ob die etablierten Parteien so schwach sind.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Wähler den etablierten Parteien das Misstrauen ausdrücken (wollen) und die AFD nicht den Stimmenzulauf hat, weil sie ihre Sache besonders gut macht.
Letztlich ist es das gleiche Analyserergebnis wie in Bremen mit den "Bürgern in Wut" (BiW). Nicht desto trotz frage ich mich und kann den Stolz der SPD nicht nachvollziehen, wenn sie darstellt seit
der Schaffung des Grundgesetzes immer an der Macht gewesen zu sein. Nach meinen Überlegungen sind sie dann auch für die fehlende Umsetzung des Grundgesetzes verantwortlich. Der Erfolg der BiW ist
damit das Ergebnis von Jahrzehnter Misswirtschaft.
Dies als Erfolg zu bezeichnen, hat schon etwas. Aber nicht in meinem Verständnis. Nach meinem Verständnis obliegt es der dortigen Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes die dortigen
Amtsträger wegen der Nichtachtung von Gesetz und Recht anzuklagen, zu verurteilen und die Strukturen zu säubern. Den Amtsträgern ist nicht nur vorzuhalten, ihren Treuepflichten nicht nachzukommen,
sondern die auch des Bruchs ihres Eids strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Sie sehen, dass es strukturell völlig gleich ist, ob Amtsträger wegen des Missbrauchs, der Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, Cum Ex-Geschäfte, Urteile der Richter, Heizungsstreit, fehlende
Handlung nach den Zusagen des Bundeskanzlers, etc., aus dem Dienst zu entfernen sind. Allen Fällen ist der Bruch des Eids gemeinsam. Und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorgang, der von
Staatsanwaltschaften nicht einstellbar ist.
Hier fehlt hart durchgegriffen.
#1377
Mazi(Samstag, 27 Mai 2023)
Kompetenz? Woher?
Letztlich kann man den Vorstoß von Frau Esken (SPD) auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.
Ich verweise auf den Beitrag:
https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/aufgeheizter-konflikt-die-ampel-zerlegt-sich-nicht-nur-im-waermepumpenstreit/29168330.html
Wenn davor wenigstens Kompetenz vorhanden gewesen wäre, dann könnte man wenigstens darauf verweisen, man habe sich geirrt.
Das Beispiel der GRÜNEN macht deutlich, um was es ihnen wirklich geht. Hervorgetreten sind sie mit Neueinstellungen ihrer Verwandten und Freunde in den Staatsdienst. So hat Beispielsweise Habeck
seinen Freund Klaus Müller zum Chef der Bundesnetzagentur gemacht. Es ist m.E. danach ist nachvollziehbar und sehr zweifelhaft, dass die Bundesnetzagentur auf Fehler von Habeck hinweist. ...
M.E. grenzt es an Dreistigeit von Habeck ein Heizungsthema vorzuschlagen, letztlich seitens der Bundesregierung, und dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorzulegen, das aufgrund des
Handwerkermangels seitens der Bürger gar nicht umgesetzt werden kann. Als weiterhin ist als Belastung anzusehen, was nicht vorhandene Handwerker einbauen sollen, dass Wärmepumpen erst gar nicht in
ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Nicht übersehbar ist, dass der Ausbau der Windenergie gar nicht anhand der Produktion der Spargelstangen erfolgen kann. Statt mit einer sauberen Analyse die fehlenden Spargelstangen zu begründen,
"informiert" Bundeskanzler Olaf Scholz das Volk anhand nachweislich unwahrer Fakten.
Diese Versäumnisse Habeck allein anzulasten, wäre unfair. Vor über 1 Jahr wurde die Bundesregierung seitens des Verbandes auf den Handwerkermangel hingewiesen. Passiert ist nichts. Deshalb ist der
Ampel-Regierung insgesamt schuldhaftes Handeln vorzuhalten.
Olaf Scholz wird aufgrund seiner Versprechungen auch seitens des Ausländer Unzuverlässigkeit vorgeworfen.
Es muss leider unterstellt werden, dass Olaf Scholz ein sehr gebrochenes Verhältnis zur Wahrheit hat. Die Tatsache, dass die SPD ihrer Fähigsten zum Kanzler vorgeschlagen hat, bringt zum Ausdruck,
dass die Eigenschaften von Scholz auch auf die SPD zu übertragen sind. Derzeit ist ihr mangelhafte Glaubwürdigkeit zu attestieren.
Wenn in unterschiedlichen Themen mangelhafte Glaubwürdigkeit vorgehalten wird, was ist dann das eigentliche Ziel dieser Bundesregierung?
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht, Unglaubwürdigkeit und mangelndes Fachwissen mit Berechtigung angemahnt wird, die Bundesregierung letztlich das Volk repräsentiert, dann ist es
an der Zeit, dass das Volk reagieren muss.
Ob die aktuellen Protestbewegungen die richtigen oder angemessen sind, darüber kann man wahrlich streiten. Das den erklärten Gegnern das Fachwissen fehlt, erscheint jedoch nachgewiesen zu sein. Der
Verweis von Frau Esken auf die Opposition bringt den Verantwortlichen der Bundesregierung auch keine Kompetenz ein. Verantwortlich bleibt weiterhin das Exekutiv-Organ. Letztlich kann man den Vorstoß
von Esken auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.
Wenn in Hessen eingeräumt wird, in der Justiz kein Kontrollsystem installiert wurde, dann ist nicht davon auszugehen, dass in anderen Bundesländern ein besseres Kontrollsystem installiert wurde. Wenn
kein Kontrollsystem vorhanden ist, dann bringt es auch nichts, das bestehende Kontrollsystem verbessern zu wollen.
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, dies aber nicht einhalten, dann ist ihnen zu allererst vorzuhalten, den von ihnen geleisteten Eid gebrochen zu haben. Das ist eine strafbare
Handlung, die verfolgt werden muss. Eine Einstellung des Verfahrens mangels Nachweises ist seitens der Amtsträger nicht möglich. Wird seitens der Staatsanwaltschaften dieser strafrechtlich zu
wertende Vorgang nicht verfolgt, so sind auch deren Amtsträger involviert und ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Der Sprung zu Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist vorgezeichnet. Sie als Straftäter zu bezeichnen, ergibt sich aufgrund der Amtstätigkeit der Staatsanwaltschaften.
Es ist höchst zweifelhaft die Judikative im Grundgesetz als Staatsgewalt zu bezeichnen, andererseits auf die Installation eines Kontrollsystems, dass die Amtsträger der Judikative überwacht, zu
verzichten, hat schon etwas Eigenes.
Es erhebt sich die Frage, ob derartiges gezielt oder aus Dummheit geschieht. Einheitlich ist festzustellen, dass es sich nicht ausschließlich auf eine Fragestellung konzentriert.
#1376
Mazi(Samstag, 27 Mai 2023 00:16)
Hat das System oder ist das einfache Unfähigkeit?
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/ausland/article245563476/Gipfeltreffen-in-Estland-Im-Baltikum-spuert-Scholz-den-Unmut-ueber-seine-Zoegerlichkeit.html
Ich weiß es nicht!
Es sieht danach aus, dass für die politische Propaganda jedes Mittel recht zu sein scheint. Sogar ausländischen Staaten fällt die Unzuverlässigkeit der Ampel-Regierung auf.
#1375
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 21:30)
Der Ampel-Regierung sollte seit über 1 Jahr der Handwerkermangel bekannt sein.
Ich kann die GRÜNEN nur unterstützen, dass sie durchhalten. Gestern standen sie am Abgrund, heute sind sie einen Schritt weiter.
Auf diesen Beitrag wird verwiesen:
https://www.tagesspiegel.de/politik/wird-der-druck-zu-gross-die-grunen-sorgen-sich-um-robert-habeck-9881231.html
Die bisherige Taktik legt offen, dass der Plan der GRÜNEN nicht erkennbar ist. Wenn die GRÜNEN jetzt durchhalten, dann ist davon auszugehen, dass wir uns künftig mit ihnen nicht mehr auseinander
setzen müssen. Es ist anzunehmen, dass sie außer von ihren Mitgliedern nicht mehr gewählt werden.
Mehrfach haben sie deutlich gemacht, dass sie weder einen Plan zur Umsetzung ihrer Gedankenwelt (die zugegeben sachlich nicht zu bestreiten ist), noch eine Vorstellung haben, wie man sie in der
Praxis umsetzen könnte.
Diese Diskussion um die Wärmepumpe hat das ganze Dilemma offenbart. Nur weiter so dem Abgrund entgegen!
Es erscheint mir vollkommen gleich zu sein, ob wir über die Sozialgerichtsbarkeit diskutieren oder andere Themen herausgreifen, überall scheint es mir auf abstzraktem Niveau gleich zu sein.
Das soll die Bundesrepublik Deutschland sein, in dem ich Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung des Grundgesetzes vermutet habe?
#1374
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 20:53)
Man könnte ja darüber streiten, wäre der Ampel-Regierung die Misere unbekannt!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung vom 03.07.2022:
https://www.zeit.de/arbeit/2022-07/fachkraeftemangel-handwerk-baubranche-ausbildungen
Der Artikel belegt, dass der Ampel-Regierung die Tatsache seit 07.2022 bekannt ist.
#1373
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 20:00)
Es sollte seitens des Volkes genug und als beendet erklärt sein!
BILD zitiert Habeck:
„Angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe“, sagt er mit Blick auf die Bestands-Immobilien.
(https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/habeck-gibt-ueberraschendes-heiz-versprechen-millionen-mieter-und-eigentuemer-be-84072830.bild.html)
Wie soll dies verstanden werden?
Geht BILD davon aus, dass die Ampel-Regierung berechtigt ist, einen Gesetzesvorschlag mit der Bitte der Zustimmung in den Bundestag einzubringen, von dem vorher bekannt ist, dass keine Handwerker,
die die Heizung installieren könnten nicht vorhanden und die Wärmepumpen auch faktisch nicht verfügbar sind?
Wenn das die Message ist, dann bleibt in dem Gesetz nur noch die Bestrafung des Bürgers, der sich objektiv nicht dagegen wehren kann, über. In der Konsequenz geht es also der Ampel-Regierung nicht um
die Sache (weil die ist ja ohnehin unmöglich zu erfüllen), sondern darum, Strafzettel an die Bürger auszustellen. Dazu wären die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Ist Ihnen bewusst, dass ausgerechnet die GRÜNEN der Bundesrepublik stets den Weg freimachten, sich an Kriegen zu beteiligen?
Von wegen Pullover im Deutschen Bundestag stricken. Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN tatsächlich in einem "Wolfskostüm" sich bewegen. DAs sollten wir uns bewusst werden. Mit diesem Schritt
treffen sie letztlich jeden Bundesbürger.
Es sollte genug sein!
#1372
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 19:35)
Die Ebene Habeck ist verlassen! Mit der verkündeten Erkenntnis geht es der Ampel-Regierung darum, die Bürger zu bestrafen. Wegen dieses Versuchs sind die Mitglieder der Ampel-Regierung in die "ewigen
Jagdgründe" zu schicken.
Und zwar entgegen den vorgegebenen richterlichen Entscheidungen der Nachkriegs-Ära (Stichwort: "Firiedensrichter" der Nazis) ohne Pensionen zu entsorgen.
Ich beziehe mich auf den Beitrag der Nachrichtenagentur REUTERS von heute "Und angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe."
(https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-im-heizungsstreit-vers%C3%B6hnlich-mehr-zeit-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude-drin/ar-AA1bJfkJ)
Mit anderen Worten: Die Ampel-Regierung hat einen Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag gebracht, obwohl ih bekannt ist, dass Handwerkermangel und Lieferengpässe (Angebot von Wärmepumpen)
besteht.
Wenn es unmöglich ist, dass Gesetz zu erfüllen, wie sollte dann ein Bürger dieses Gesetz beachten können. In der Folge würde der Bürger wegen dessen Nichtbeachtung bestraft und könnte dies nicht
einmal abwenden.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen, um den eigentlichen Sinn dahinter zu verstehen. Da gibt es offensichtlich eine Regierung deren Zeil es scheinbar ist, die Bürger zu bestrafen, die
sich aber keiner Schuld bewusst sein können.
Wenn alle Macht vom Volk ausgeht (Art. 20 GG), dann ist jetzt die letzte Stufe überschritten.
#1371
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 18:44)
Nicht nur Robert Habeck, sondern auch Hubertus Heil haben die Compliance-Richtlinien zu achten.
Oder sollten etwa die Compliance-Richtlinien in Behörden anders als in der freien Wirtschaft gefasst sein?
Neubürger, ehemals Vorstand der Siemens AG, hat nicht nur gegen Siemens und den Richter Dr. Krenek verloren, sondern auch mit seinem Leben für diesen Fehler bezahlt.
Letztlich ist es nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht arbeiten. Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, dann sind die notwendige Schritte bekannt bzw.
vorgezeichnet.
Wie sollen Bürger den Staat respektieren, wenn selbst seine Akteure den Respekt vor ihm verloren haben?
Es ist m.E. nicht einsehbar, dass sich der Staat bei der Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben ausgerechnet auf Straftäter stützt.
#1370
Mazi(Freitag, 26 Mai 2023 12:42)
Das Verwandte in Behörden versorgt werden, ist keine Seltenheit.
Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die
Unregierbarkeit weiter abrutschen.
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245548614/SPD-Minister-Heil-holte-Trauzeugen-als-Abteilungsleiter-ins-Ministerium.html
Das Habeck falsch handelte ist bekannt. Dass jetzt auch noch Heil in den Fokus gerät, ist nicht zu begreifen.
Die Anmerkung des Richters am LG Frankfurt am Main zählt also nicht zu den Einzelfällen (Az 5/24 KLs 7/22) (siehe auch:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ehemaliger-oberstaatsanwalt-alexander-b-sechs-jahre-haft-untreue-lg-frankfurt/).
Erstaunlich ist, dass der Richter anmerkte, dass die Justizbehörden über keine Kontrollmechanismen verfügen. Damit macht er kund, dass die Geschäftsverteilung nicht dazu gehört
(https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/2022-05/gvp_2022_stand_01.04.2022_-_ohne_telefonverzeichnis.pdf).
Es ist nicht davon auszugehen, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit (bei letztlich gleichem Dienstvorgesetzten) anders geregelt ist.
Diese Fälle lassen den Rückschluss zu, dass in den Behörden Vetternwirtschaft existiert und nicht die Bindung der Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es darf doch nicht wahr sein, dass der Staat sich bei der Ausübung hoheitlicher Macht auf Straftäter (also Amtsträger, die ihre Aufgaben nicht auf Gesetz und Recht auf bauen) stützt. Zugegeben
müssten sie es am besten wissen. Aber das geht gar nicht.
Sie sind wegen des Bruchs ihres Eids anzuklagen, abzuurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Wo geht denn sowas, die Klagen von Leuten einreichen zu lassen, die selbst "den größten Dreck stecken
haben"? Es geht um die Glaubwürdigkeit, die abhanden gekommen ist.
Es ist eigenartig, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz davon nichts erfahren haben will.
Die Annahme, dass dies lange bekannt ist und "nichts neues vorgetragen wird", dass keine Aussage, dass die Beanstandung abgestellt sei. Dieses Fehlverhalten ist weit bekannt und die freiheitliche
demokratische Grundordnung existiert überhaupt nicht.
Wie wollen dann Behörden die Gruppe der Reichsbürger überhaupt glaubhaft bekämpfen, wenn ihre Amtsträger deren Ziele schon lange umsetzen?
Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Wenn der Bruch eines Eids zur
Selbstverständlichkeit geworden ist, dann sollten wir innehalten und uns fragen, was wir unter Rechtsstaatlichkeit verstehen wollen. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die Unregierbarkeit rutschen.
#1369
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 18:56)
Hier nochmals der Link zu vorherigem Kommentar:
https://www.zeit.de/news/2023-05/25/vip-karten-ermittlung-generalstaatsanwalt-entlastet?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F
#1368
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 18:53)
Wenn ich nicht falsch informiert bin, dann ist Andy Grote, gegen den zu ermitteln war, gleichzeitig auch der Dienstvorgesetzte der Generalstaatsanwaltschaft.
Nach dieser Systematik ist die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass die Strafanzeige von Dr. Strate nicht substanziell war, zwar nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich ist sie nicht.
Hamburg war zur Zeit der Nazis Hochburg und es ist nicht bekannt, dass man sich verändert habe.
#1367
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 18:45)
Wie kann es sein, dass vor einem Koblenzer Gericht ein Staatsanwalt eine Klage eingereicht hat und er selbst nach einhelliger Meinung dies als Straftäter initiiert hat?
Der Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz ist bekannt, dass Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz (Grundgesetz) ausübt und trotzdem macht die Staatsanwaltschaft weiter wie bisher.
Nachweislich des Eingangsprotokolls einer Polizeibehörde hat diese eine Strafanzeige entgegen genommen und pflichtgemäß an die Staatsanwaltschaft in Mainz weitergeleitet. Von dieser
Staatsanwaltschaft Mainz hat es nicht einmal eine Eingangsbestätigung gegeben, noch wurden bestätigt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.
Der Vorgang ist schon sehr alt.
Die Einstellung des Verfahrens ging auch nicht, weil die Beweise vollständig vorlagen. Die angezeigten Richter der Sozialgerichtsbarkeit waren anzuklagen, zu verurteilen. M.E. darf es nicht sein,
dass der Staat bei der Durchsetzung seiner hoheitlichen Aufgaben sich der Straftäter bedient.
Es ist durch Akteneinsicht in Gerichtsakten bekannt und nachweisbar, dass Richter dies in der Praxis in unterschiedlichen Fällen vorgenommen haben.
Nach Art. 3 GG sind alle vor dem Gesetz gleich. Die Annahme, dass einiger gleicher sind, wäre nach der Praxis zu folgern.
Da Art. 20 GG in der Praxis nicht funktioniert, kann nicht unterstellt werden, dass die Staatsanwaltschaft gemäß Art. 20 Abs. 3 GG tätig ist. Amtsträgern ist nicht vorzuhalten, der Treuepflicht nicht
nachzukommen, sondern es ihnen vorzuhalten, dass sie den von ihnen geleisteten Eid nicht wahrnehmen. Sie sind u,a. wegen ihres Eidbruchs strafrechtlich zu verfolgen.
Da dieses Vergehen reihum festzustellen ist, ist davon auszugehen, dass sie die Existenz des Grundgesetzes in Frage stellen und mit den "Reichsbürgern", um die ältere Handhabung streiten.
Da es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist uns vor der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu schützen und nur den Richtern, die dem Gesetz folgen, dieses Recht des Umsturzes
zugestehen, ist festzuhalten, dass die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit der Verfassung hinterfragt werden muss.
Da Richter ohnehin nachweislich der Veröffentlichung der Berliner Zeitung vom 06.05.2023 nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen, sind diese Fälle nicht einmal von dem
Bundesverfassungsschutzgesetz ausgenommen und Gegenstand der Amtsaufgabe der Amtsträger des Verfassungsschutzes.
Wenn Art. 20 Abs. 2 nicht funktioniert und die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln, dann ist es m.E. Aufgabe des Volkes einzuschreiten und dem Grundgesetz zu seinen Konsequenzen zu
verhelfen.
Was ich damit ausdrücken will, ist, dass das Grundgesetz m.E. korrekt formuliert ist. Es wird aber in der Praxis nicht angewandt. Die Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, sind wegen
ihres Eidbruchs anzuklagen, zu verurteilen und letztlich aus dem Dienst zu entfernen. Es ist nicht statthaft, dass Straftäter hoheitliche Gewalt ausüben.
Weil dies umfänglich der Fall ist, ist die Frage berechtigt, ob der Staat hoheitliche Gewalt nur mittels Straftätern durchsetzen kann und ob ausgerechnet Straftäter andere vor Gericht "zerren"
dürfen?
#1366
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 18:14)
Das glaubt kein Mensch - nur die, diese Propagandashow inszeniert haben. Ist es denn so, dass "1 + 1" in den Behörden nicht "2" ergibt?
Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Generalstaatsanwalt-in-Disziplinarverfahren-entlastet,kurzehh4156.html
Ein jeder weiß, dass Amtsträger in welchem Bundesland auch immer nicht nach Gesetz und Recht tätig sind.
Da Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz leisten, aber ihre Tätigkeit nicht Gesetz und Recht entspricht, und dies in allen Amtsstuben bekannt ist, ist davon auszugehen, dass die Amtsträger ihren
Eid nicht erfüllen.
Sie sind folglich Straftäter, geben aber vor, staatliche Gewalt auszuüben.
Ist es denn so, dass "1 + 1" in den Behörden nicht "2" ergibt?
#1365
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 12:35)
Wenn Sie es so wollen, dann ist keiner der vielfältigen Bereich nach dem Grundgesetz organisiert. Der Verfassungsbruch, der seitens des Verfassungsschutz ausgeschlossen werden soll(te), ist m.E. der
Regelfall.
Missbrauchsskandal, Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, Auszeichnung von Personen (die zweifellos in der Propaganda hervorgetreten sind), Cum Ex-Geschäfte, Rechtsstaatlichkeit nach abgeänderten
Grundsätzen, etc. sind zwar unterschiedlicher Machart, aber sachlich vollkommen einheitlich.
M.E. ist die Handschrift der NS-Juristen deutlichst erkenn- und identifizierbar.
#1364
Mazi(Donnerstag, 25 Mai 2023 12:27)
# 1363
Grundgesetzlich sind nur richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz erlaubt (Art. 97 Abs. 1 GG). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83 sind nach dem
Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. An diesen Beschluss sind alle Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG
gebunden.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Entscheidungen gegen das Gesetz treffen, dann sind deren richterliche Entscheidungen nicht vom Gesetz legitimiert.
Folglich nehmen sie keine Amtshandlungen vor.
Ich vermag dann den Unterschied zwischen den "Reichsbürgern" und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht zu erkennen. Sie bestreiten mit Ihren Handlungen die Existenz des Grundgesetzes.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht besser zu behandeln als die Gruppe der Reichsbürger.
Mich erstaunt, dass Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger den Rechtsweg vorschriebt und der Staat diesen Rechtsweg nicht sicherstellt. Es ist mehrfach bekannt gemacht, dass die Amtsträger gegen Gesetz und
Recht handeln und den von ihnen geleisteten Eid brechen. Mich erstaunt auch, dass die Staatsanwaltschaften nicht in Reihe diesen Bruch des Eids anklagen und Urteile gesprochen werden.
Die mildeste Form ist m.E. der "Rausschmiss" dieser Amtsträger auf gerichtliche Anordnungen (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht Niedersachsen). Würden die
Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht handeln, wären diese gerichtlichen Entscheidungen nie erforderlich gewesen.
Nach meiner Einschätzung ist das Grundgesetz i.S. Judikative (gleich von welcher Partei) nicht umgesetzt worden.
Abschließend:
Ich gehe nicht davon aus, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in anderen Bundesländern Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz steht m.E. nur deshalb im Fokus,
weil ich dort auf konkrete Gerichtsakten durch Akteneinsicht verweisen und entsprechend nachweisen kann.
Ich gehe davon aus, dass keine Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 die Anforderungen erfüllt.
Wenn Sie es so wollen, dann ist nachgewiesen, dass je Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtshandlung nach dem Gesetz ausgeführt haben. Alle Gerichtsverfahren aufgrund der Klagen sind demzufolge
daher weiterhin nicht entschieden. Sie sind nach dem Grundgesetz weiterhin anhängig.
Da auch Richter des Bundessozialgerichts involviert sind, auch diese nicht ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, mangelt es auch diesen eine Amtsausübung nach dem Gesetz vorgenommen zu
haben.
Dies ist m.E. wesentlich bei der Bewertung, ob sie ihrer Treuepflicht nachgekommen sein könnten. Es ist zu unterstellen, dass auch sie ihren Eid gebrochen haben und nicht befähigt sind, staatliche
Gewalt auszuüben.
#1363
WernerE(Donnerstag, 25 Mai 2023 10:15)
Webseite hier vom 16 + 17.12.2021
Was vor 17 Monaten aktuell war, ist nur die Spitze des Eisberges und noch aktueller als
man annehmen möchte.
Auch wenn ich keine der 45 Geheimunterlagen veröffentlichen kann, aufgrund eines Urteiles des LG Hamburg, ist die Dreistigkeit mit der die Verantwortlichen den Verunfallten gesetzlich versicherten
"Erich Neumann" behandeln, im Grunde nicht zu überbieten.
Aber in Wahrheit gibt es noch viel mehr Fälle in der die Machtgeier die versicherten Bürger mit aller Gewalt und sehr dubiösen Handeln Ihrem Anspruch auf Leistungen entziehen wollen.
Ein aktueller Fall beim SG München ( BG Verkehr) sorgt für Aufsehen, liegt beim LSG.
Dort versucht der RiLSG -Berichterstatter- die Berufung mit fadenscheiniger Begründung,
abzuwürgen, wenn man das ließt kommt einem das große Kotzen!
Mir ist auch bekannt, dass die Akte der BG nicht vollständig dem Gericht vorliegt bzw diese dem Rechtsanwalt unvollständig von Seiten des LSG übermittelt wurde.
In Bayern würde man derartiges Verhalten mit dem Wort: PfuiTeufel umschreiben.
Dir werter Erich und Ihnen Mazi wünsche ich viel Kraft und Mut die Skandale in Bremen und Mainz aufzudecken, aufzuarbeiten und nicht locker zu lassen.
WernerE - es gibt nur diesen Einen!
#1362
Mazi(Mittwoch, 24 Mai 2023 22:07)
Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, steckt mitten drin in der Korruptionsaffäre der Ahrtal-Katastrophe.
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.focus.de/perspektiven/flutreporter/nach-ahr-katastrophe-dreyer-zeichnete-dubiose-fluthelferin-aus-jetzt-kommt-die-wahrheit-ans-licht_id_192179834.html
Gilt Gesetz und Recht in Rheinland-Pfalz nicht?
Aus Hessen wissen wir, dass dort kein Kontrollmechanismus für die Justiz aufgebaut ist. Ist dies in Rheinland-Pfalz anders oder besser?
Aus eigener Akteneinsicht ist bekannt, dass in beiden Ländern die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakte Entscheidungen treffen. Die Justiz
beider Länder trifft also keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Dies ist den Richtern sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach den Menschenrechten untersagt.
Da in beiden Ländern die Voraussetzungen richterlichen Entscheidungen fehlen, können Richter, Justizbehörden und auch die Ministerpräsidentin und Ministerpräsident vorgeben, dass Gesetz und Recht in
ihren Ländern gewährt wird. Damit ist die Grundsatzanforderung des Deutschen Bundestages von 1952, der Anerkennung der Menschenrechte, widersprochen.
Wann verrichten Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Tätigkeit nach Gesetz und Recht. M.E. ist unstrittig, dass damit der geleistete Eid und damit der Treuepflicht nicht nachgekommen wird.
Ich gehe davon aus, dass die Bürger nicht nur das Recht der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch das Recht der Anklage zugestanden wird.
#1361
Mazi(Mittwoch, 24 Mai 2023 21:39)
(Fortsetzung)
Den Amtsträgern ist dies aus Veröffentlichungen (u.a. von Sorgatz, Jost und dem Richter des LG Frankfurt, Az. 5/24 KLs 7/22) lange bekannt.
Nach Art. 34 GG obliegt dem Staat die Amtshaftung und die Entschädigung der Kläger. Die Möglichkeit, die Urteile nachträglich zu überprüfen, sehe ich nicht. Die Amtsausübung ist widerrechtlich
vorgenommen.
Ich kann mir nicht vorstellen, das der Staat auf Amtsträger die Ausübung hoheitlicher Gewalt überträgt, die dazu nicht geeignet waren und sind.
Die Geschäftstätigkeit der Sozialgerichte und Landessozialgerichte ist damit jedoch nicht beendet, sie ist lediglich von geeigneten Amtsträgern vorzunehmen. Konkret bedeutet dies, dass in der
Sozialgerichtsbarkeit zwar Klagen eingereicht wurden, aber darüber von Richtern als Amtsträger nie entschi8eden wurde.
Die Rechtsgrundlagen sind vorhanden und brauchen seitens des Deutschen Bundestages nicht erneut beschlossen werden. Was fehlt, sind lediglich Amtsträger, die dem Gesetz folgen.
#1360
Mazi(Mittwoch, 24 Mai 2023 21:37)
(Fortsetzung)
Zu dieser Handhabung sind Richter jedoch gesetzlich verpflichtet und haben dies auch mit ihrem Eid unterstrichen.
Das Bundesministerium des Innern hat am 26.07.2013 mit seinem Minikommentar zum eGov-Gesetz nachgelegt und die Aktenführung an Gebote gebunden. Das wesentlichste Gebot ist m.E., dass die
Verwaltungsakte nachträglich nicht verändert werden darf.
Auch diese Aussage ist letztlich unnütz, weil nach § 133 StGB der Verwahrungsbruch begeht, der Dritten die Akteneinsicht in die Verwaltungsakte nicht gewährt. Dies ist mit einer empfindlichen Strafe
belegt. So ist es, dass eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte letztlich zur Verpflichtung wird.
Amtsträger, die Gesetz und Recht verletzten damit auch ihren Amtseid und sind der Meineid anzuklagen und zu verurteilen. Ich denke dabei u.a. an den Verfassungsschutz, zu dessen Amtsaufgabe es zählt,
die freiheitliche demokratische Grundordnung für die Bürger zu schützen.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind also mehrfach anzuklagen und zu verurteilen.
1. weil sie nicht als neutrale Personen ihre Entscheidungen treffen
2. weil sie nicht dem Gesetz folgen
3. weil sie der Beihilfe zum Begehen von Straftaten leisten
4. weil sie einen Meineid geleistet haben
Gemäß dem ihnen erteilten und von ihnen beeideten Treueschwur, den sie traditionell nicht einhalten, ist ihnen die Missachtung der Treuepflicht von Anfang an vorzuhalten.
Es ist nicht ersichtlich, weshalb sie befördert sein könnten, da sie nie den Dienst wahrgenommen haben. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem Maßstab des wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages ist anzunehmen. Da in die Beförderung von Richtern die jeweiligen Landesjustizminister eingeschlossen sind, ist zu prüfen, ob nicht auch sie zu diesen "erwählten" Kreis
gehören.
Das Bundesverfassungsschutzgesetz nimmt zwar ausdrücklich die Justiz aus, wenn Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Genau dies ist aber hier nicht der Fall. Also gehören Richter, die
ihre Entscheidungen gegen das Gesetz entscheiden, zum Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes.
Wenn es Richtern also untersagt ist, Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen, dann ist es logisch, dass deren Entscheidungen keine rechtliche Bindung entfalten können.
Dies ist regelmäßig bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Die Entscheidung der Richter des Bundessozialgerichts, die es bereits in der Aufgabe des Gerichts ausschließen, entsprechen diesen
Anforderungen erst gar nicht.
Wenn dem so ist, dann ist diese Regelung nicht nach dem Grundgesetz. Auch Richtern des Bundesverfassungsgerichts ist es untersagt, das Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festzustellen und einen
Ausschluss der Verwaltungsakte gegen das Grundgesetz zu genehmigen. Es ist der Judikativen untersagt, gegen die Legislative zu entscheiden.
Wäre dies der Fall, würde sich die Judikative auf die Ebene der "Reichsbürger" begeben und die Existenz des Grundgesetzes bestreiten. Folgt man dem Gedankengut der "Reichsbürger", dann ist
festzustellen, dass sie darüber nachdenken, während die Judikative erst gar nicht nach dem Grundgesetz agiert.
Stellen wir also fest, dass richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, Entsprechende Ausführungen und Anbindungen sind in Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK formuliert.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes organisiert ist. Folglich ist sie nicht in der Lage, Entscheidungen mit rechtlicher Bindung zu
verkünden.
Nach dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG wird dem Bürger der Rechtsweg vorgeschrieben. Da Art. 20 Abs. 2 GG die Staatsgewalten abschließend aufzählt und die Judikative in Form der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach Grundgesetz und Menschenrechten trifft, ist im Grundgesetz die Gewaltenteilung zwar beschrieben, aber nicht praktisch vollzogen.
Wenn dem so ist, wie durfte dann der Bundesrat den Beitritt zu den Menschenrechten genehmigen, ist doch aufgezeigt/nachgewiesen, dass die Länder Gesetz und Recht nicht gewährleisten.
#1359
Mazi(Mittwoch, 24 Mai 2023 21:36)
Sozialgerichtsbarkeit: Was fehlt, sind lediglich Amtsträger, die dem Gesetz folgen.
Grundgesetz und Menschenrechte knüpfen Entscheidungen von Richtern ganz klar an das Gesetz. Daraus folgt, dass richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen, nie legitimiert sind und
werden können.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen keine wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde (Bundesverfassungsgericht vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und
310/83 und § 31 BVerfGG). Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht waren Behörden und Gerichte bereits zuvor nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen.
#1358
Mazi(Mittwoch, 24 Mai 2023 08:23)
Bundeswirtschaftsminister Habeck bestreitet die Existenz des Grundgesetzes. Er macht aber geltend nach den Vorschriften des Grundgesetzes agieren zu dürfen.
Vergleichbares stellen wir bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit fest, wenn sie Entscheidungen gegen das Gesetz treffen.
Wo leben wir eigentlich, wenn die Rechtssicherheit, die Rechtsstaatlichkeit, nicht erkennbar ist bzw. nach deren Regeln nicht verfahren wird. Es geht nicht um eine Beanstandung, sondern nichts läuft
nach Regeln ab (vgl. auch Anmerkung des Richters am LG Frankfurt am Main oder Sorgatz und Jost).
#1357
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 23:38)
Jetzt ist es raus!
Ich beziehe mich auf folgenden Beitrag:
https://www.welt.de/wirtschaft/plus245499280/Habecks-Heizungsgesetz-verzoegert-sich-Ampel-steht-vor-Zerreissprobe.html
Nicht der Deutsche Bundestag beschließt die Gesetze, sondern die Regierung, die Exekutive.
Welche Aufgabe hat dann noch die Legislative?
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Mit anderen Worten und obiger Lesart, sind die Amtsträger an die Exekutive und nicht an die Legislative gebunden. Da auch die
Richter an das Gesetz gebunden sind, führen sie die Weisungen der Exekutive aus.
Das entspricht nicht meiner freiheitliches demokratisches Grundordnung. Welche Amtsaufgabe kommt dann noch dem Verfassungsschutz zu bzw. was hat er unternommen die freiheitliche demokratische
Grundordnung nach dem Grundgesetz zu schützen?
Die GRÜNEN entwickeln offensichtlich ein neues Weltbild und beteiligen das Volk nicht daran.
Es wird höchste Zeit, die GRÜNEN in die Schranken zu verweisen. Möglicherweise gehören andere auch dazu.
Ich stelle mir die Frage, ob tatsächlich die richtigen Reichsbürger vor dem Richter erscheinen. Offensichtlich wird in der Regierung die Existenz des Grundgesetzes nicht erst bestritten/bekämpft,
sondern dort hat man die Ebene des Redens verlassen und ist schon bei der faktischen Handlung.
Wo und wie agiert der Verfassungsschutz? Sind dort nicht auch Amtsträger tätig, die auf das Grundgesetz einen Eid geleistet haben?
#1356
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 21:06)
Jetzt wissen wir's!
Ich beziehe mich auf diesen Beitrag:
https://www.n-tv.de/politik/Habeck-wirft-FDP-Wortbruch-bei-Heizungsgesetz-vor-article24141523.html
Habeck ging es nicht um die Heizung, sondern darum die Bürger mit einem Gesetz in seinem Sinn zu knebeln.
Er hat eine Wärmepumpenlösung vorgeschlagen, die aus Sicht der EU nicht genehmigt wird. Es stehen auch keine Handwerker zur Verfügung, die Zeit hätten eine Wärmepumpe einzubauen.
Der Plan des Kinderbuchautors war offensichtlich seine Verwandten und Getreuen mit Posten zu Lasten der Staatskasse zu versorgen.
Es liegt daran an jedem Einzelnen, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Wenn das Heizungsgesetz jetzt noch in den Bundestag kommt, dann ist ein jeder dazu aufgefordert, seinem Bundestagsabgeordneten
klarzumachen, dass er ihn nicht mehr wählt.
#1355
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 17:15)
Daran hat Habeck sehr hart gearbeitet!
Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Beitrag:
https://www.merkur.de/politik/umfrage-schock-gruene-wirtschaftsminister-habeck-politiker-ranking-zr-92296536.html
Die Frage ist, haben die GRÜNEN wirklich keinen Besseren.
Wie lange macht er noch und belastet uns Bürger noch mit Versorgungen seiner Verwandten und Spezies.
Ich erinnere daran, dass er auch seinen Freund Klaus Müller, neuer Chef der Bundesnetzagentur und Herr über die GAS-Speicher, auf den Posten gehoben hat. Müller war Umweltminister in
Schleswig-Holstein und ist ein Freund von Habeck.
Es sollte nicht vergessen werden, dass wir die Schachzüge der GRÜNEN und von Habeck speziell sehr genau verstehen und nachzeichnen.
Es ist auch bekannt geworden, dass er seinen Eid "zum Wohl des deutschen Volkes" (Art. 20 Abs. 3 GG) genau so versteht. "Schließlich" beruft er ausschließlich Deutsche in sein Amt und versorgt
sie.
Es geht m.E. nicht mehr um die Umsetzung und Durchsetzung des Grundgesetzes, sondern nur noch um das Abkassieren und das "Besch..." der Bürger. Schon eine Gehörigkeit an Dreistigkeit ist m.E.
notwendig, das Grundgesetz auszuschalten und selbst Warnungen aus der Umfeld des BKA, der Bundesanwaltschaft und von Richtern zu ignorieren.
Man stelle sich nur vor, welche kriminelle Energie auf Seite der Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorhanden sein muss/notwendig ist, Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen und darzustellen, als
sei dies mit dem Grundgesetz vereinbar. Ganz zu schweigen von Behörden (wie dem Verfassungsschutz oder den Staatsanwaltschaften), die uns vor der Überwindung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung bewahren sollen.
#1354
WernerE(Dienstag, 23 Mai 2023 13:01)
#1349 - Ach, wäre Habeck nur Kinderbuchautor geblieben. Er hätte uns einiges erspart.
Ach wäre ... da könnte ich jetzt sehr, sehr viele Namen nennen und alle würden dazu passen.
#1350
Wenn kein Abschluss einer Ausbildung verlangt wird, dann ist auch jeder für alles geeignet.
Ja da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Wozu habe ich mich zum Elektrotechnikermeister ausbilden lassen, wenn man überhaupt kein Wissen über das was man macht, benötigt.
Erich kennt die Auswirkungen mit Strom - selbstverständlich auch die Verantwortlichen der zuständigen BG (jetzt ETEM), nur wenn`s um`s zahlen geht vergessen die Herrschaften die "Grundgesetze".
Wünsche weiterhin Kraft und Gesundheit, Willen zur Aufklärung
Herzliche Grüße aus Mering
WernerE - es gibt nur einen den Echten!
#1353
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 12:51)
Was soll das? Olaf Scholz ist der Beste den die SPD aufbringen kann. Die Umfrage zeigt im Ergebnis, dass jeder 5. mit ihm zufrieden ist.
Die Demokratie sagt zwar, dass mehr als jeder 2. mit ihm zufrieden sein muss, aber die SPD hat halt eben keinen besseren Kandidaten. Der Begriff der Demokratie wird seitens der Regierung gerade neu
definiert.
Was sollt's? Auch der Verfassungsschutz, zu dessen Amtsaufgabe es gehört, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sichern, ist vorsorglich die Judikative ausgenommen. Sie darf die
freiheitliche demokratische Grundordnung aus den Angeln heben. Vorsorglich beobachtet der Verfassungsschutz auch keine Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Sonst würde der Plan der NS-Juristen ohnehin nicht aufgehen.
Es ist schon ganz schön bedauerlich, wenn man etwas genauer hinsieht.
Nicht einmal die Veröffentlichung von Sorgatz, Jost und die des Richters am LG Frankfurt am Main zeigen Wirkung oder führen dazu, dass die Behörden feststellen, dass sich intern was ändern muss. Ihre
Amtsträger erledigen ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und sie verstoßen damit gegen ihren Eid.
Was sollt's, wenn der Bruch des Eids in den Amtsstuben nicht verfolgt wird. Genau dieses Chaos erleben wir dann, wenn dies hingenommen wird.
Wenn wir die Reichsbürger verfolgen, dann sind auch die Amtsträger nach dem Gleichheitsgrundsatz zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu verurteilen.
#1352
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 12:07)
Im Umkehrschluss tut Habeck mit seinem Rücktritt mindestens jedem zweiten Bürger einen Gefallen.
Ich beziehe mich auf den Artikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100180098/neue-umfrage-zeigt-jeder-zweite-deutsche-will-habeck-absetzen.html
Mit Fachwissen ist er wahrlich nicht so sehr gesegnet.
Es ist auch erstaunlich, dass sich die GRÜNEN von einer Frau Lang vertreten lassen und damit deutlich machen, dass sie über keine Sprecherin mit abgeschlossener Ausbildung verfügen.
#1351
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 11:56)
Was denkt Habeck sich, wie das Volk denkt?
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100179908/robert-habecks-heizungsgesetz-gruene-haben-genug-wut-auf-fdp-steigt.html
Was soll das Volk von einem Bundeswirtschaftsminister halten, der etwas gesetzlich vorschreiben will, dass behördlich (von der EU) untersagt ist, dessen Wärmepumpen nicht verfügbar sind und von
Handwerkern, die sie einbauen könnten, aus zeitlichen Gründen nicht eingebaut werden können.
Darüber kann man bekanntlich streiten. Aber nicht streiten kann er darüber, dass es technisch nicht möglich ist in der Kürze der Zeit die Windkraftanlagen zu errichten. Wäre er im
Mathematikunterricht nicht krank gewesen, dann hätte er dies auch nachrechnen können.
#1350
Mazi(Dienstag, 23 Mai 2023 09:45)
#1348
Die SPD tritt mit Herrn Kühnert den Vergleich an und braucht den Abgleich nicht zu scheuen.
Wenn kein Abschluss einer Ausbildung verlangt wird, dann ist auch jeder für alles geeignet.
Im Mainzer Uniklinikum werden gar Reinigungskräfte "zum säubern von Wunden" eingesetzt. Wo sehen Sie einen Unterschied? Man muss nur die Augen zumachen und man sieht dann keine Fehler.
Wir sehen dies bekanntlich nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit und es offenbart sich, dass alles normal ist. Der Anspruch auf eine ordentliche Handhabung ist eher dem Einzelfall zuzuschreiben.
Auch den gibt es ohne Zweifel. Ich habe ihn nur noch nicht gesehen.
Die Beanstandungen nehmen derart Überhand, dass selbst der Richter am LG Frankfurt am Main bei der Verurteilung des Oberstaatsanwalt B. darauf hingewiesen hat, dass in den Justizbehörden keine
Kontrollmechanismen existieren, die feststellen könnten, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind. Dies als mildernde Umstände für den Oberstaatsanwalt zu werten, darauf muss man erst
einmal kommen.
Zugegeben, damit wiederholt der Richter letztlich auch nur Sorgatz, Jost, die hiesigen Beanstandungen und hebt bereits bekanntes hervor. Wie heißt es in den Antworten der Behörden: "Es wird nichts
Neues vorgetragen."
Zwei Löscher in das Schreiben und fein säuberlich in den Papierkorb.
Auch wenn dem so ist, so ist es doch Verpflichtung des Bürgers deutlich zu machen, dass man das fehlerhafte Verhalten gesehen, erkannt und zum Ausdruck gebracht hat.
Dies vorausgesetzt erscheint mir Ihre berechtigte Kritik an Frau Lang zwar richtig, aber unangemessen. Der Anspruch auf eine nachgewiesene Qualifizierung gibt es praktisch nicht. Es gibt in der
Bundesrepublik Deutschland keinen Grund auf eine Ordnungsgemäßigkeit zu bestehen und zurecht nicht einmal den Grund, auf das Grundgesetz zu verweisen. Es sollte Einigkeit darin bestehen, dass in der
Bundesrepublik Deutschland nur noch Chaos existiert und das schon seit Einführung des Grundgesetzes.
Aktuell erleben wir dies nicht nur seitens von Frau Lang, sondern insgesant von der "Ampel-Regierung.
Die Kritik an den Reichsbürgern erscheint zwar als berechtigt, ausgelöst wurde sie aber von den etablierten Parteien und Behörden. Aktuell gibt man sich größte Mühe, dies zu unterstreichen.
Habeck hat eine Lösung angeboten/vorgeschlagen, die
1. ersten von der EU Verboten wird
2. die Wärmepumpen am Markt nicht verfügbar waren
3. Handwerkermangel vorhanden war, die nicht verfügbare Wärmepumpen hätten einbauen können.
Da Neugeschäft des Immobilienmarktes eingebrochen ist und die Bauanträge ausbleiben, Wärmepumpen nicht zugelassen werden, ist es nicht erstaunlich, dass Habecks Pläne mit sehr geteiltem Echo
aufgenommen werden.
Ach, wäre Habeck nur Kinderbuchautor geblieben. Er hätte uns einiges erspart.
#1348
WernerE(Montag, 22 Mai 2023)
Ricardo Lang ist ein ganz besonderes Exemplar der Grünen Politik.
Keine Berufsausbildung, abgebrochenes Studium, in ihrem Leben nichts gelernt
Sitzt im Bundestag und schreibt uns vor, wie wir Leben sollten.
Noch mehr Exemplare dieser Art und wir gehen unter!
Ich mache jetzt eine Welt Umrundung - keine Fernreise, da ich rückwärts Fliege
(Scherz oder eher Schmerz)
#1347
Mazi(Montag, 22 Mai 2023 16:50)
Brasilien-Reisen zählen nicht zu den Fernreisen.
ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/tourismus-co2-sparen-statt-fernreisen-habeck-irritiert-deutsche-urlaubsanbieter-/29154822.html
Cem Özdemir und Robert Habeck haben es vorgemacht. Bis Brasilien sind keine Reisen Fernreisen.
Ich hatte schon befürchtet, dass nach den Wärmepumpen die von nicht verfügbaren Handwerker einzubauen wären, nun die nächste Klatsche von Habeck droht.
Ich denke, dass es nun mit den GRÜNEN endgültig und deren Kompetenz vorbei sein muss.
Es ist eben ein Unterschied, ob man als Kinderbuchautor Kindern etwas verkäuft oder Erwachsenen ein "X für ein U " vormacht.
Verwandte und Bekannte unter dem Vorwand etwas richtiger und versorgt zu sehen und mit üppigen Diäten und Pensionen zu versorgen zu sehen, dass sucht schon seines Gleichen.
Es passt aber zu der Zeiterscheinung:
Alles ist möglich und scheinbar erlaubt.
Ob wir die hier dargestellte
Sozialgerichtsbarkeit mit Richtern, die gegen das Gesetz entscheiden,
die nicht weitergegebenen Alarmmeldungen mit den 134 Todesopfern,
die Missbräuche,
die Cum Ex-Geschäfte,
die enormen Energiepreise,
die sogenannten Übergewinne und -steuern,
die Grundsteuer,
die Selbstbedienung in den Behörden,
die mangelhafte Kontrolle in der Judikative (LG Frankfurt am Main, Az. 5-24 KLs 7-22,
die Selbstbedienung der Politiker der Ampelpolitik sehen,
...
nichts scheint pervers genug zu sein, um ein Störgefühl und normalen Menschenverstand zu aktivieren.
Derzeit arbeite ich an einer Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss, nachdem dieser selbst eindeutig geregelte Darstellungen im Grundgesetz, Art. 97 Abs. 1 GG, verwehrt.
Im Grundgesetz heißt es, dass richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind. Folglich sind Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz sind, keine Amtshandlungen der Amtsträger/der Richter
legitimieren.
Für mich ist es erstaunlich, dass Amtsträger involviert sind und trotzdem gegen Gesetz und Recht tätig sind.
M.E. ist die Gruppe der Reichsbürger weit größer und bedeutender als bisher angenommen wurde. Sie hat schon nach der Schaffung des Grundgesetzes dieses "geentert" und ist zwischenzeitlich in allen
Behörden vertreten.
Es ist m.E. an der Zeit, dass das Volk Art. 20 GG durchsetzt und reagiert.
#1345
Mazi(Sonntag, 21 Mai 2023 20:08)
Nach Art. 20 GG geht alle Macht vom Volke aus. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden.
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/strafprozessrecht-stpo-hauptverhandlung-audiovisuelle-aufzeichnung-justiz/
In dem Artikel heißt es:
"Deshalb hätten die Generalstaatsanwälte bei ihrer Frühjahrstagung am Mittwoch in Berlin ihre Ablehnung zum Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung bekräftigt und
den Regierungsentwurf einstimmig abgelehnt. Der Entwurf sieht vor, Hauptverhandlungen künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen und die Tonaufzeichnung mittels Transkriptionssoftware in ein Textdokument
umzuwandeln."
Ich bin auf der Seite der Generalstaatsanwaltschaft, wenn der Staat die ordnungsgemäße Amtsausübung der Amtsträger nach Gesetz und Recht sicherstellt. Das ist aber gar nicht die Forderung der
Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Intention ist das bisherige System aufrecht zu erhalten. Dagegen bin ich!
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden.
Der Generalstaatsanwaltschaft ist es daher untersagt, nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe zu erledigen. Da das Gesetz und das Volk die von ihnen in den Vordergrund geschobene Einschränkung
des strafrechtlichen Bezugs nicht kennt, ist auch deren Einwand vollkommen unberechtigt.
Den Bürgern ist bekannt, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind und der Staat nicht kontrolliert, ob denn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten. Zugeben ist die
Übertragung von Ton- und Aufzeichnungen der Gerichtsverhandlungen nichts Anderes als das vollkommene Misstrauen gegenüber Behörden und Gerichte, ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht
auszuüben.
Dies haben nicht nur Sorgatz und Jost und dieses Forum, sondern auch der Landesrechnungshof bestätigt (vgl. auch Urteil des LG Frankfurt am Main vom 12.05.2023, Az. 5/24 KLs 7/22; 6401 Js
236735/19).
M.E. ist die Übertragung der Gerichtsverhandlung in Wort und Bild seitens des Volkes gewollt und unumgänglich.
Die Generalstaatsanwälte ist es im Rahmen der freien Meinungsäußerung gestattet, ihr Statement zwar abgeben. Aber das Volk entscheidet nach dem Grundgesetz.
Nach dem Urteil des LG Frankfurt vom 12.05.2023 ist es besser sich zurückhalten. Ordnungspolitisch erscheint mir derartiges Verhalten angemessener. Die Judikative hat sich eindeutig nicht dadurch
hervorgetan, dass Gesetz und Recht eingehalten wird.
M.E. geht es nicht um die "strafgerichtliche Hauptverhandlung", sondern um die generelle Aussage, dass alle richterlichen Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben. Im Zweifel hat das Volk dies auch
zu kontrollieren. Der Staat hat diese Aufgabe nachweislich nicht übernommen.
Es ist ohnehin anzuzweifeln, dass Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gegen Art. 20 Abs. 3 GG rechtswirksam sein sollen.
Man stelle sich nur vor, dass ein Pferd in einem Kuhstall "kein Fohlen" zur Welt brachte. In diesem Beispiel habe aber ein Amtsträger entschieden, dass das Pferd in dem Kuhstall ein Fohlen zur Welt
brachte. Das Fohlen ist tatsächlich nicht da. Danach kann es auch keine Rechte haben. Ein Fristablauf bringt nicht einmal diese Verwaltungsentscheidung in einen rechtsfähigen Zustand oder das Fohlen
bei.
M.E. nur Unsinn, nur "Schrott", was da produziert wurde und wird.
Ich bin da schon geistig bei den "Bürgern in Wut", die etwas dagegen haben, dass Behörden und Gerichte gegen das Grundgesetz tätig sind.
#1344
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 21 Mai 2023 07:58)
Den Eintrag zum Vatertag habe ich wunschgemäß gelöscht
#1343
Mazi(Samstag, 20 Mai 2023 14:35)
Wahrscheinlich ist es richtiger von "Bürgern in Wut" zu sprechen als von der AFD.
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245423872/Wahlforscher-sieht-die-Gruenen-auf-abschuessiger-Bahn.html
So geht es wirklich nicht weiter.
#1342
Mazi(Samstag, 20 Mai 2023 14:29)
Auch andere sind sprachlos!
Ich beziehe mich auf den folgenden Artikel:
https://www.focus.de/finanzen/news/das-geht-nicht-dieser-satz-in-habecks-heiz-gesetz-macht-sogar-eine-bau-ingenieurin-fassungslos_id_192702539.html
Offensichtlich ist bei den GRÜNEN kei n Sachverstand vorhanden, sondern sie nehmen den deutschen Staat über die Versorgung von Verwandten und anderen ihnen nahestehenden Personen auch aus.
Wann und wie macht dann endlich das deutsche Volk Schluss mit diesem Selbstbedienungsladen.
Es geht hier nicht um die Bezeichnung "deutsch", sondern allgemein mit dieser Misswirtschaft und die Durchsetzung des Grundgesetzes, dass alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 GG).
#1341
Mazi(Samstag, 20 Mai 2023 10:41)
(als Begründung vorausgegangenem Kommentars zum Nachvollziehen und Nachlesen)
Das Bundessozialgericht hat ein "befreundetes" Institut mit Fristablauf April 2022 beauftragt, seine nationalsozialistische Vergangenheit aufzuarbeiten. Diese Forschungsarbeit ist auch nach über
einem Jahr nicht veröffentlicht. Dass diese Forschungsarbeit ausgerechnet an eine Instituion gegeben wurde, deren Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten zu erscheinen haben, sagt
genug zu deren Unabhängigkeit.
Beachten sie auch, dass der Forschungsderauftrag von Februar 2019 bis April 2022 betrug und immer noch kein Ergebnis publiziert ist. Dass das Ergebnis "getürkt" ist, davon ist auszugehen.
Lesen Sie selbst nach:
https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html
Ehrlich gesagt:
Wo sind wir eigentlich? Was sind die Grundlagen unserer Rechtsstaatlichkeit?
Ich halte von dieser Show rechtsstaatlich nichts, bestehe auf die Umsetzung und Durchsetzung des Grundgesetzes. Dass dies auch nach über 70 Jahren nicht erfolgt ist, rechtfertigt nicht, dass dies
weiterhin so bleibt.
#1340
Mazi(Samstag, 20 Mai 2023 10:22)
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Gerede und einem tatsächlichen Handeln? Mehr als sonderbar ist, dass der Verfassungsschutz nicht einmal die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung überwacht und nicht alle vor dem Gesetz gleich sind.
Vor Gericht in Koblenz, Rheinland-Pfalz, ist dies eindeutig beantwortet. Gerede kommt vor Gericht, das Handeln dagegen, auch wenn dies von Amtsträgern (Richtern) vorgenommen wurde, dagegen nicht. Der
Verfassungsschutz unterlässt es, die Richter an der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu hindern.
Es ist bekannt, dass die Judikative im Bundesverfassungsschutzgesetz zur Überwindung des Grundgesetzes ausgenommen wird. Da dies nur dann gilt, sind die Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem
Gesetz treffen, von dieser Freistellung nachweislich des Gesetzes nicht erfasst. Den Amtsträgern des Verfassungsschutzes ist folglich vorzuhalten bei der Ausführung ihrer Amtstätigkeiten nicht nach
Gesetz und Recht zu handeln.
Um klarzustellen, ich halte es für richtig die Herrschaften wegen Dummheit anzuklagen und zu verurteilen, aber Richter, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen noch zu befördern ist m.E.
rechtsstaatlich unverantwortlich. Dieses Verhalten ist durchgängig bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit gegeben. Das Vermögen der betroffenen Amtsträger ist als widerrechtlich erworben und
rechtsstaatlich einzuziehen.
Es ist m.E. Amtsaufgabe des Verfassungsschutzes diese Amtsträger aus dem Amtsdienst u.a. nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und Oberverwaltungsgerichts
Niedersachsen diese Amtsträger u.a. wegen des Missbrauchs der Amtstätigkeit aus ihren Ämtern zu entfernen.
Da die Richter nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zu Grunde legten, können sie auch die Einrede, dass sie sich in ihrer Entscheidung geirrt hätten,
geltend machen. Da ihre Entscheidungen nie dem Gesetz folgten, kann die Rechtsmäßigkeit ihrer Entscheidungen auch durch Fristablauf nicht eintreten, weil die Entscheidungen weiterhin nicht dem Gesetz
folgen. Selbst höchstrichtliche Entscheidungen sind nicht zu deren Gunsten zulässig, weil auch diese nach dem Gesetz zu treffen wären.
Wenn sie dennoch getroffen wären, wäre die Entscheidungen in Wiederaufnahmeverfahren zu korrigieren.
Es besteht m.E. das bürgerliche Grundrecht den Rechtsweg zu beschreiten. Dieses Grundrecht kann seitens der Behörden nicht gewährt werden, in dem sie die Kontrollen gänzlich einstellen ( siehe dazu
auch die Rechtsauffassung des Landesrechnungshofs i.S. Urteil gegen den Oberstaatsanwalt B. Vor dem LG Frankfurt am Main).
Kurzum:
Die Sozialgerichtsbarkeit ist zwar unter der staatlichen Gewalt der Justiz subsumiert, aber sie wird mangels gesetzestreue nicht ausgeübt. Es ist davon auszugehen, dass weiterhin in der
Sozialgerichtsbarkeit nach den Methoden der Nazis agiert wird. Es ist nicht erkennbar, dass sie sie bis heute von den Nazis distanzieren.
Mehr als sonderbar ist, dass der Verfassungsschutz nicht einmal die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überwacht und nicht alle vor dem Gesetz gleich sind.
#1339
Mazi(Freitag, 19 Mai 2023 20:09)
Hier ein weiterer Fall im Bundeswirtschaftsministerium von Habeck!
Udo Philipp im Bundeswirtschaftsministerium und seine Beteiligungen sind eine Seite der habeckchen Medaille, die anrüchtige Spende an die GRÜNEN die andere Seite der gleichen Medaille. Ob Habeck das
ganze überlebt?
Es sollte rechtsstaatlich zu denken geben.
Ich beziehe mich an diesen Artikel des SPIEGELs:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/udo-philipp-wirtschaftsministerium-weist-vorwuerfe-gegen-staatssekretaer-zurueck-a-761cbda4-c2b4-4c87-887b-baffe44e7052
Normalerweise ist auch dies der rechtsstaatliche Tod eines Ministers.
Ich gehe davon aus, dass diese Bundesregierung aufgrund ihrer Akteure bereits tot ist. Der Prozess in Koblenz gegen die "Reichsbürger" müsste daher gegen die Angeklagten wegen Dummheit veranstaltet
werden. Zudem ist bekannt, dass das Gericht seine Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft.
Wenn es also "Reichsbürger" gibt, dann sitzen diese auf der Richterbank und nicht als Angeklagte vor dem Gericht.
Es sollte rechtsstaatlich zu denken geben.
#1337
Mazi(Freitag, 19 Mai 2023 16:54)
Nicht nur dies. Die Sozialgerichtsbarkeit entscheidet nicht nach dem Gesetz, so wie dies Grundgesetz und Menschenrechte vorschreiben. Hier ist pressetechnisch nachzubohren!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung und die Meldung von dpa:
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/mecklenburg-vorpommern/justiz--jahrelanges-warten-auf-gerichtsentscheidung--kritik-33481896.html
Das Problem ist, dass das Grundgesetz dem Bürger den Rechtsweg vorschreibt und die Amtsträger gar nicht nach Gesetz und Recht tätig sind.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 entscheiden Richter nach dem Rechtsstaatsprinzip anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten der beklagten Behörde.
Nach § 31 BVerfGG werden alle Behörden und Gerichte an diesen Beschluss gebunden.
Wenn dieser Beschluss von Behörden und Gerichten nicht als verbindlich angesehen wird, dann bringt das nichts mehr zum Ausdruck, dass sie nicht zum dem angesprochenen Kreis gehören. Die bestreiten
die Existenz des Grundgesetzes. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sie nach dem Grundgesetz ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen. Folglich kann auch die dpa sich nicht beschweren, wenn
Landessozialgericht und Sozialgericht so lange brauchen.
Zugegeben ist dies sehr gewöhnungsbedürftig, wenn Bürgern einerseits nach einem Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) der Rechtsweg vorgeschrieben wird und andererseits überhaupt keine Institution dahinter
steht, die das Grundrecht überhaupt erfüllen könnte.
Man stelle sich nur vor, dass das Grundgesetz dem Bürger ein Grundrecht gewährt, aber keine Institution vorhanden ist, dieses überhaupt sicherstellen könnte oder sicherstellt.
Hier ist pressetechnisch nachzubohren!
#1336
Mazi(Freitag, 19 Mai 2023 16:33)
Wie lange dürfen uns die GRÜNEN noch am Nasenring durch die Manage führen? Es geht einfach zu weit!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.merkur.de/politik/gruene-robert-habeck-ministerium-patrick-graichen-sekretaer-kritik-92286832.html
Das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit stets ohne Achtung des Gesetzes urteilten, also keine richterlichen Entscheidungen nach Grundgesetz und europäischen Menschenrechten gesprochen haben, das
hat wahrlich nichts mit den GRÜNEN zu tun. Dafür zeichnen andere Parteien die Verantwortung.
Es ist für mich unzweifelhaft, dass dies bei den GRÜNEN erkannt wurde und der Staat - und damit die Steuerbürger - lediglich weiter ausgenommen wird.
In Anbetracht der Einladung des Staates und der fehlenden Kontrolle seiner Amtsträger erscheint es nachvollziehbar, dass der Eindruck erweckt wird, dass die GRÜNEN den Staat und damit die
Steuerbürger "ausrauben".
Entweder der Staat reagiert und entfernt die, die das Grundgesetz ignorieren oder nach Art. 20 GG nehmen es die Bürger selbst in die Hand. Es erscheint ausgeschlossen, dass etablierte Parteien das
Grundgesetz umsetzen.
Es geht einfach zu weit!
#1335
Mazi(Freitag, 19 Mai 2023 11:59)
Bundeswirtschaftsminister Habeck wusste offensichtlich früher und umfangreicher Bescheid, als uns bisher bekannt war/wurde!
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung bei FOCUS-Online:
https://www.focus.de/politik/deutschland/er-ahnte-doch-schon-dass-etwas-faul-ist-habeck-will-eine-wichtige-frage-zu-graichen-nicht-beantworten_id_194194573.html
Es ist davon auszugehen, dass uns die GRÜNEN hinter die Fichte führen.
Erst die Wärmepumpendebatte, mit Wärmepumpen, die nicht vorhanden sind bzw. Handwerker nicht zur Verfügung stehen, eine solche einzubauen. Es ist nicht einmal so, dass die Wärmepumpen ungefährlich
sind. Und jetzt das!
Ach wäre Habeck doch bei dem geblieben, was er gelernt hat.
Eine gewisse Mitschuld ist den GRÜNEN zuzuordnen. Ihnen hätte bekannt sein müssen, dass er bzw. Frau Baerbock Blender sind. Auch uns hätte auffallen müssen, dass strickende GRÜNE im Parlament nicht
plötzlich über Personen verfügen können, "die die Weisheit mit Löffeln gefressen haben."
Die Partei "Bürger in Wut" ist zwar als Partei in der Wahl in Bremen aufgetreten und gewählt worden, von Anhängern zu sprechen, liegt mir jedoch fern. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die
etablierte Parteien von ihr gezeigt bekamen, so nicht! Dazu waren die Wähler nicht nur berechtigt, sondern haben dies in ihrer Form auch rechtsstaatlich zum Ausdruck gebracht.
Die etablierten Parteien sollten m.E. spätestens jetzt sich daran geben, dass Grundgesetz von 1949 in die Tat umzusetzen.
Wo gibt es denn so was, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dauerhaft gegen das Gesetz entscheiden. Unstrittig hat das Bundesverfassungsgericht am 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83,
entschieden, dass Richter die wahrheitheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde zugrunde zu legen haben. Sie haben zudem auch darauf hingewiesen, dass auch bisher nach dem
Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet waren ihre Akten mit diesem Anspruch zu führen.
Nach § 31 BVerfGG sind Behörden und Gerichte an diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gebunden worden.
Es ist eigentlich nicht glaubwürdig, dass Richter des LG Hamburg es gar einem Beklagten per Beschluss ins Stammbuch geschrieben haben, dass er sich durch Vorlage von Dokumenten nicht verteidigen
darf. Dies spricht einmal gegen § 133 StGB und zum anderen gegen § 138 ZPO. Dass § 78 ZPO gar die anwaltliche Vertretung vor Landgerichten vorschreibt, lässt auf das geistige Niveau der Richter
schließen.
Wie dem auch ist, untersagt Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz. Eine widerrechtliche Entscheidung kann m.E. auch durch Fristablauf nicht zu Recht
werden.
Mit anderen Worten:
In der Sozialgerichtsbarkeit sind seit der Schaffung des Grundgesetzes noch nie richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen worden. Wenn nie Entscheidungen dem Gesetz folgten, kann auch
nicht dargestellt werden, dass sie (obwohl sie gegen das Gesetz verkündet wurden) nach Fristablauf dem Gesetz gefolgt sein können.
Kein Gericht war in der Lage diese Entscheidungen als rechtsstaatlich zu deklarieren. Auch die richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz konnten nach dem Grundgesetz Rechtsgültigkeit
erreichen.
Es ist m.E. dringend an der Zeit, dass Behörden und Gerichte nach dem Grundgesetz agieren und die Partei BiW den etablierten Parteien erklärt, dass es - weiter geht wie bisher - so nicht geht.
Nach Art. 34 GG hat der Staat für die Fehler seiner Mitarbeiter einzutreten.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG war es Aufgabe des Staates nach Art. 20 Abs. 2 GG vollzugsfähige Staatsgewalten zu etablieren. Dass er seine Dienstaufsicht derart ausgestaltet haben will, dass sie nicht
einmal ausgeführt wird, ist mir in Übereinstimmung mit dem Landesrechnungshof neu (vgl. auch LG Frankfurt am Main, Az. 5/24 KLs 7/22).
#1334
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 22:36)
Hat sich CAPITAL den Bericht aus den Fingern gesaugt (vgl. #1314)?
Allgemein ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN vieles einfach anders sehen. Nur bezüglich der Wählerstimmen haben sie 1 + 1 = 2 addiert und ihre Gehälter und Pensionen genau gerechnet.
Bezüglich Graichen hat Habeck Schiffbruch erlitten. Mit Philipp wird er nun den weiteren Schiffbruch erleiden.
Die Wärmepumpen-Story von Graichen und Habeck ging daneben. Wir wissen heute, dass es keine Handwerker gibt, die die Wärmepumpen einbauen könnten. Wir alle wissen auch, dass es keine Wärmepumpen am
Markt zu kaufen gibt. Etwas einzubauen, dass es gar nicht gibt, hat schon einen besonderen Reiz.
Das hält Habeck nicht davon ab, in ein Gesetz hineinzuschreiben, dass Hausbesitzer dennoch verpflichtet werden, Wärmepumpen einzubauen.
Jetzt geht es in die nächste Runde, seine Freunde mit Posten zu versorgen.
Zurück zur Sache:
Wahrscheinlich ist sein neuer innovativer Denkansatz, dass potentielle Kunden nicht erledigte Rechnungen im voraus begleichen und die dann entstehenden Gewinne als Übergewinne vom Staat dann in hohem
Maße abgeschöpft werden. Das hat dann den Vorteil, dass Handwerker auf einer soliden Basis ihre Kalkulation vornehmen können und auch ihr Geschäft ausweiten können, weil sie ja keine Mitarbeiter mehr
brauchen.
Was nur noch im Gegensatz zu den Strom- und Gaskosten fehlt, ist dass sie regelmäßig abgebucht werden können. Gleichzeitig verzichtet dann der Staat einige Monate die Verbraucher schon früher über
Dritte abzukassieren.
Wären die Minister und Abgeordneten überversorgt und würden die Nöte der Verbraucher kennen, hätten sie die Denkfehler früher erkannt und den Denkansätzen der Minister schon früher den Riegel
vorgeschoben.
Es ist an der Zeit, dass Habeck u.a. genauer auf die Finger geschaut wird.
Ach, wäre Habeck nur Kinderbuchautor geblieben und andere Minister hätten gemäß ihrer Ausbildung Amtsaufgaben übernommen.
#1333
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 21:37)
Ist das jetzt der Preis für die fehlende Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland oder soll das die demokratische Grundordnung repräsentieren?
Ich beziehe mich auf die aktuell veröffentlichten Umfrageergebnisse:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/umfragen/id_100178152/umfrageschlappe-fuer-spd-noch-nie-war-eine-kanzlerpartei-so-wenig-beliebt.html
Ist das jetzt etwa der Preis der einzulösen ist, weil Jahrzehnte statt des Grundgesetzes die Nazi-Methoden in Behörden und Gerichten vorherrschten.
Es ist anzunehmen, weil ausgerechnet in Bremen die SPD immer an der Regierung war, daher die Analogie hergestellt werden kann und sie aktuell einen gewaltigen Denkzettel bekam.
18 % bei ca. 50 % Wahlbeteiligung, also netto ca. 9 % oder weniger als 1 von 10 Wahlbürger hat sie als Regierungspartei zu vertreten. Nach herrschender Sitte hat sie damit die Regierungspartei zu
stellen.
Das soll Demokratie sein, wenn einer von zehn vertreten wird?
Wo sind wir eigentlich?
#1332
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 15:49)
Bezieht man die Wahlbeteiligung von 56,8 % in die Analyse ein, vertritt Herr Bovenschulte 29,8 % bzw. 16,9264 %. Die SPD vertritt demzufolge als stärkste Partei jedem 8. Wahlberechtigten und leitet
daraus ihren Vertretungsanspruch her.
Wenn in dem Artikel zu Folge, daraus ein demokratischer Auftrag hergeleitet wird, dann ist dies so zu interpretieren, dass das Grundgesetz einem Vertreter von jedem achten Wahlbürger den
Vertretungsanspruch zuweist.
Die BiW haben diesen Anspruch nicht hergeleitet. Dennoch erklären die etablierten Parteien diese Partei als "rechte Partei".
Betrachtet man das jeweilige Parteiverständnis von außen, ist es fragwürdig, ob sich die etablierten Parteien noch als demokratisch bezeichnen dürfen oder ob in Bremen die Nationalsozialisten nicht
einfach weiter regieren?
Historie und die objektiven Umstände dieser Wahl lassen darauf schließen, dass die Demokratie Bremen immer noch nicht erreicht hat.
Vor diesem Hintergrund ist es zwar nicht rechtens, dass die dortigen Gerichte weiterhin agieren (dürfen), aber faktisch diesen Anspruch nach draußen immer noch verkünden. Wenn dem so ist, welche
Aufgabe des Verfassungsschutzes wird dann in Bremen umgesetzt? Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird demzufolge nicht gehütet.
Wenn Behörden und Gerichte nicht nach dem Grundgesetz ihre Amtsaufgaben wahrnehmen, dann kann dort auch keine "Rechte" irgend etwas bestreiten. Die älteren Recht sind eindeutig bei den etablierten
Parteien zu finden.
Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, wie etablierten Parteien einer anderen Partei "rechtes Spektrum" vorhalten kann. Logisch ist dies m.E. nicht nachvollziehbar.
Die Regierungsparteien verlieren 5,5 % (GRÜNE), 1 % (FDP), 0,4 % (Linke) und plus 4,9 % (SPD). In Summe sind dies ein Minus von 2 % bzw. minus 5 % der Wahlergebnisse von 2019.
Dass die CDU auch 0,4 % verloren hat, ist nicht wirklich tröstlich.
Wenn festgestellt wird, dass die BiW eine rechte Partei sei, dann ist festzustellen, dass die anderen Parteien auch nach über 70 Jahren geschafft haben, das Grundgesetz umzusetzen. Sie werden m.E.
deshalb zu Recht von der BiW abgestraft abgestraft werden. Ich denke, dass sich die Wähler nicht eine rechte Partei wählten, son dern ihren Missmut zum Ausdruck gebracht haben.
Für mich steht ehrlich gesagt die Tatsache, keine demokratische Leistung abgeliefert zu haben vordergründiger als die Mutmaßung als die Partei dem rechten Flügel zuzuweisen.
Beachtlich ist, dass die BiW 7 % dazu gewonnen haben. Das ist m.E. kein gutes Zeichen für die etablierten Parteien.
#1330
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 12:26)
Ist davon auszugehen, dass Graichen die Wärmepumpen-Regelungen anders initiiert hat, dass die Besetzung und Förderung von Verwandten im Amt?
Trauzeugen-Affäre: Ampel streitet nach Graichen-Abtritt über Zeitplan für Heizungsgesetz
Die Voraussetzungen dies anders zu sehen, liegen objektiv nicht vor.
Es liegt auch die Bestätigung, dass Graichen, der einzigen Fehltritt im Bundeswirtschaftsministerium sei, nicht vor.
Entweder ist Habeck mit fachlicher Intelligenz nicht gesegnet oder hat absichtlich die Bundesrepublik Deutschland "hinter die Tanne" geführt. Es ist nicht davon auszugehen, dass er seine
Amtstätigkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG ausgeführt hat.
Der gleiche Maßstab ist bei den übrigen Mitgliedern der Ampelregierung anzulegen und auch dort zu hinterfragen.
#1329
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 12:15)
Offensichtlich gelten in Behörden die Complains-Vorschriften doch!
"Graichen solle in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Habeck verwies auf neue Ungereimtheiten – konkret nannte er einen Verstoß gegen interne Compliance-Regeln. "
"Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat zurückhaltend auf die Entscheidung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) reagiert, sich von seinem Staatssekretär Patrick Graichen zu trennen. Er sei
„heute“ darüber informiert worden und habe das zur Kenntnis genommen, sagte Scholz am Mittwoch am Rande des Gipfeltreffens des Europarats in der isländischen Hauptstadt Reykjavik auf Nachfrage. „Mit
Herrn Graichen selbst habe ich gut zusammengearbeitet und ich gehe davon aus, dass der Wirtschaftsminister jetzt seine Arbeit mit voller Kraft fortsetzt.“ Auf weitere Nachfrage, ob der Schritt zu
spät gekommen sei, ging der Kanzler nicht ein."
Die Aussage, die dahinter steckt, ist doppeldeutig:
1. Herr Scholz ist nicht darüber informiert, was sich in der Bundesregierung abspielt. Wie kann er eine verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen, wenn er nicht weiß, was sich abspielt?
2. Wenn Scholz mit Graichen gut zusammenarbeitete, dann wird daraus deutlich, dass die von ihm abgelieferte Arbeit sich von der von Graichen abgelieferten Arbeit nicht unterscheidet.
In beiden Fällen, hat Kanzler Scholz die Konsequenzen zu tragen, hat zurückzutreten, will die SPD als glaubwürdig erscheinen.
Dass der Rücktritt des Bundeswirtschaftsministers Habeck damit auch zu verbinden ist, ist selbstredend. Es kann nicht unterstellt werden, dass er - wie die übrigen an der Regierung beteiligten
Minister - ihrer Treuepflicht nachgekommen sind und nach Gesetz und Recht gehandelt haben (könnten).
Es erscheint unwesentlich, ob die Behörden die Vorschriften des Grundgesetzes nicht beachtet haben oder die Existenz des Grundgesetzes bestritten haben.
Bei kritischer Hinterfragung ist es gar anzuzweifeln, ob in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt Behörden und Gerichte nach dem Grundgesetz tätig sind. Daraus würde folgen, dass die
Verwaltungsentscheidungen nicht dem Grundgesetz folgten und die Gerichte nicht nach dem Gesetz entscheiden.
Folgt man den Aussage/Angaben des Bundesverfassungsgerichts und namhaften Veröffentlichungen (Soprgatz und Jost beispielsweise), ist dies ohnehin bestätigend festgestellt. Damit ist die
R3echtsstaatslichkeite/Maßgeblichkeit des Grundgesetzes für behördliches Handeln anzuzweifeln.
#1328
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 11:50)
Es ist fraglich, ob die GRÜNEN die Sachlage besser beurteilen können als in der Sache Graichen, hat sich doch an der Situation nichts geändert.
Graichen hatte ihm nahestehende Personen dem Bundeswirtschaftsministerium nahestehenden Behörden Posten verschafft und Habeck will ihnen mit Steuergeldern zu Pensionen verhelfen. Sachlich besteht
kein Unterschied zu richterlichen Entscheidungen zu Straftätern der Nazi-Herrschaft.
Daher ist eine Differenzierung zwischen den GRÜNEN und der Zeit nach den Nazis nicht feststellbar. Eine Abgrenzung zur AFD erscheint daher nicht gegeben zu sein.
Es ist auch mehr als erstaunlich, dass Habeck uns zur Wärmepumpen-Technologie zwingen will, dazu weder Wärmepumpen noch Handwerker, die sie einbauen könnten vorhanden sind, aber nicht realisiert
haben will, besagten Postenschiebereien z.G. von Verwandten zu erkennen.
Die Aussage ist die, dass zwischen der AFD und den GRÜNEN keine erkennbare Differenzierung vorhanden ist.
#1327
Mazi(Donnerstag, 18 Mai 2023 11:37)
Wird die AFD hoffähig? Nein! Die etablierten Parteien sind nur so schwach.
Nachweislich der Bürger in Wut (BiW) in Bremen sind die etablierten Parteien (SPD,CDU,GRÜNE, Linke) so schwach in der Umsetzung des Grundgesetzes, dass nicht davon auszugehen ist, dass sie es auch
nach 77 Jahren nicht schaffen Rechtsstaatlichkeit nach den Vorgaben des Grundgesetzes umzusetzen.
Unter dieser Maßgabe ist es unerheblich, ob sie das Grundgesetz nicht umsetzen, weil sie es nicht können oder ob sie es nicht anerkennen. Die richterliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Niedersachsen hat in beiden Fällen zu den gleichen Konsequenzen zu führen.
#1326
Mazi(Mittwoch, 17 Mai 2023 08:13)
#1324
Selbstverständlich geht es um das Geständnis von Stadler. Die Falschangabe ist einmal mehr der automatischen Korrektur geschuldet.
#1325
Mazi(Dienstag, 16 Mai 2023 22:51)
#1324
Das Grundgesetz gilt als Vorgabe für alle demokratischen Parteien und verpflichtet Sie dieses umzusetzen. Gleiches gilt für alle Behörden und Gerichte.
Wenn die Wahlberechtigten - wie in Bremen - eine Partei wie die Bürger in Wut (BiW) wählen und dann auch noch zweitstärkste Partei werden, dann ist damit doch zum Ausdruck gegebracht, dass die
etablierten Parteien ihren Auftrag und Behörden und Gerichte das Grundgesetz schlecht oder gar nicht umgesetzt haben.
Wenn Sie mehr Gründungen dieser Partei fordern, dann ist dies nichts anderes als der (stille) Vorwurf, dass das Grundgesetz in Behörden, Gerichte und seitens der Parteien nicht umgesetzt ist. Wenn
Richter der Judikative ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und die Richter des Bundesverfassungsgerichts ihre Entscheidung auch nicht nach dem Gesetz treffen, dann ist die
Rechtsstaatlichkeit nicht gefährdet, sondern erst gar nicht gegeben.
#1324
Mazi(Dienstag, 16 Mai 2023 22:36)
Haben Sie das Geständnis von Starker nachgelesen?
Ich erkenne nicht, dass Starker etwas gestanden hätte. Danach wird dokumentiert, dass vor dem Gesetz nicht alle gleich sind.
Wenn die Richter aufgrund des "Geständnisses" Stadlers verurteilen sollten, dann kann m.E. die Entscheidung nicht dem Gesetz folgen. Das Bundesverfassungsgericht ist gefordert zu erklären, welchen
Stellenwert richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz haben. Gehen wir davon aus, dass Richter ihre Entscheidungen nicht gegen das Gesetz treffen dürfen. Dies gilt einerseits für die Richter " an
der Basis" ebenso wiendie Richter des Bundesverfassungsgerichts. Gemäss ihrem Eid sind sie an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Folgen sie dem Eid nicht, sind sie strafrechtlich wegen
des von ihnen geleisteten Amtseids anzuklagen und zu verurteilen.
Die Arbeitsleistung des Gerichts ist nach oben weit steigerbar. Betrachtet man das Geständnis von Stadler als Arbeitsleistung des Gerichts, ist es schwer eine Arbeitsleistung des Gerichts
festzustellen.
.
#1323
WernerE(Dienstag, 16 Mai 2023 13:10)
BiW = Bürger in Wut - kannte ich bisher nicht, aber wir am Stammtisch sind der Meinung,
dass man solche Parteien überall wo die Unzufriedenheit der Bürger überhand nimmt,
gründen sollte.
In meinem Heimatort werde ich als "zweitbester Leserbriefschreiber" bezeichnet und immer
wieder aufgefordert die Politik des 1`ten BGM zu hinterfragen, allerdings ist das inzwischen
nur noch bedingt möglich, da die örtliche Zeitung mit Ihm unter einem Hut steckt.
Es wird gemunkelt, dass alles was gegen ihn veröffentlicht werden soll, von ihm zuerst
gelesen und ggf. korrektiert wird.
Insofern ist man hier in Mering (Bayern) in etwa so gut informiert, wie in China oder bei Putin! Unter der CSU Fuchtel ist es sehr schwierig frei und unabhängig zu leben.
Trotzdem gute und erfolgversprechende Zeit, wo auch immer wir Zuhause sind
WernerE - es gibt nur den EINEN!
#1322
Mazi(Dienstag, 16 Mai 2023 00:00)
Nach dieser Meldung der dpa ist die Liste der "Bürger in Wut" (BiW) die zweitstärkste Fraktion im Bremer Parlament.
Was bedeutet dies das nach 77 Jahren SPD-Herrschaft? Ist das die Bestätigung, dass die etablierten Parteien eine gute Umsetzung des Grundgesetzes erreicht hatten oder deren Tadel an der Politik?
#1321
Mazi(Montag, 15 Mai 2023 23:48)
Die Staatsanwaltschaft, die GRÜNEN und die Justiz in Hamburg!
Rechtsstaatlichkeit in Hamburg ist wie die katholische Kirche und der Missbrauch oder die nicht-weitergeleiteten Alarmierungen.
Ahrtalkatastrophe:
Nur freundliche Bürger. die bei Starkregen dem eingesetzten Polizeihubschrauber winken und ihm nur bekannt machen wollen, dass sie auf dem Hausdach weiterhin sitzen möchten.
Was muss eine Ministerpräsidentin noch falsch machen, um von ihrem Posten endgültig gefeuert zu werden?
Sie sagt schon selbst, dass sie unverantwortlich ist. Glauben wir es ihr doch, dass sie keine Verantwortung tragen kann. Dass sie auf dem Posten eine Fehlbesetzung ist.
#1320
Mazi(Montag, 15 Mai 2023 23:08)
#1319
M.E. hat die Revision Erfolg. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, wie der Verteidiger von B. seine Revision begründen will.
Ich gehe davon aus, dass der Verteidiger seine Revision, wenn sich die Wogen geglättet haben, zurückzieht.
M.E. hat der Richter am LG Frankfurt am Main am 12.05.2023, Az. 5/24 KLs 7/22, das Recht gebeugt. Nachdem der Landesrechnungshof in seinem Prüfungsbericht bekannt gemacht hat, dass in den
Justizbehörden alle Kontrollen nicht einmal eingerichtet waren, ist zwar nachvollziehbar, dass keine Fehler bekannt wurden, aber er hat nicht begründet, weshalb er diese Maßnahme als strafmildernd
bewertet hat.
Der Staatsanwaltschaft ist vorzuhalten, dass sie nicht einmal darauf auf diese Tatsache hingewiesen hat und diese Tatsache schon sehr lange - auch außerhalb der Justiz - bekannt ist (vgl.
Veröffentlichungen von Sorgatz, Jost, Berliner Zeitung vom 06.05.2023, in diesem Forum von Herrn Neumann, etc.).
Wenn die Staatsanwaltschaft nicht einmal die Klageschrift erstellte, ist bekannt gemacht, welche "Leuchten" dort sitzen. Es ist nicht davon auszugehen, dass in der Staatsanwaltschaft andere
"Leuchten" sitzen, als auch in den übrigen Gerichten und die Richter auch nicht besser sind.
#1319
Anja(Montag, 15 Mai 2023 17:13)
Ich komme auf den Fall "Badle" und das Urteil vom Freitag 12.05.23:
B. vergab die Aufträge und verdiente am Gewinn mit
Um die Arbeit zu erleichtern, hatten Alexander B. und ein mitangeklagter Schulfreund schon vor Jahren eine Idee. 2005 gründete der Freund die "medi transparent GmbH", eine Firma, bei der die
Sachverständigen angestellt waren. B. vergab die Aufträge an die "medi" - und ließ sich im Gegenzug am Gewinn beteiligen. Allein zwischen 2015 und 2020 erhielt er so 277 000 Euro. Doch das war
nicht seine einzige Einnahmequelle, denn ab 2015 ließ er sich bei einer weiteren Firma beteiligen. Wieder vergab er Aufträge, wieder wollte er dafür Geld. Bei dieser Firma bekam er noch einmal
66 000 Euro, Bestechungsgeld in Briefumschlägen.
Im Prozess hatte Alexander B. die Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Steuerhinterziehung gestanden - die Steuern hat er nachgezahlt -, den Vorwurf der Untreue aber bestritten. Das Gericht sieht es
allerdings als erwiesen an, dass er Rechnungen der "medi" als sachlich richtig gezeichnet hat, obwohl er wusste, dass die darin enthaltenen Leistungen rechtswidrig abgerechnet waren. Sachverständige
hatten etwa Teile der Anklageschrift gefertigt, die Aufgabe darf ein Staatsanwalt nicht übertragen. Durch die Untreuehandlungen sei dem Land Hessen über die Jahre ein Schaden von 583 000
Euro entstanden. Strafverschärfend wertete das Gericht neben der Länge des Tatzeitraums auch die "kriminelle Energie", die die Männer aufbrachten, um die Bestechungszahlungen zu verschleiern.
Der Freund überwies das meiste Geld auf ein Konto, das auf seinen Namen lief, zu dem aber nur Alexander B. die Karte hatte. Als B.s ehemalige Partnerin die Ermittler 2019 auf die Spur brachte, hörten
sie nicht auf. Der Freund gab B. das Geld nun bar. Er wurde am Freitag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
In Frankfurt endet damit ein Prozess, der aus einem weiteren Grund besonders war. Denn das System der Bestechungszahlungen funktionierte auch deshalb, weil es in der Generalstaatsanwaltschaft keine
Kontrollen gab. Keine Innenrevision, kein Vier-Augen-Prinzip. Beides ist korrigiert. Und während das Land Hessen nun Regressforderungen prüft, hat der Verteidiger von Alexander B. am Freitag bereits
angekündigt, Revision einlegen zu wollen.
Quelle: div. Artikel
Fazit: Kontrollversagen und für mich ist die Strafe viel zu gering ausgefallen.
#1318
Mazi(Montag, 15 Mai 2023 11:37)
Hat die Demokratie in Bremen eine Klatsche kassiert?
Geht man davon aus, dass in Bremen eine Regierung der etablierten Parteien gebildet wird und sich dort die etablierte Parteien mit über 50 % zusammenschliessan, dann ist festzustellen, dass sie von
fast 50 % der Wähler nicht vertreten.
Mit anderen Worten:
Unter demokratischen Rechtsverhältnissen verstehen demokratisch organisierte Parteien, wenn sie keine Mehrheit vertreten. Bezogen auf die SPG vertritt sie legitimiert über die aktuelle Wahl in Bremen
jeden 7. Wahlbürger und freut sich über ihren Wahlerfolg.
Von außen betrachtet ist zu hinterfragen, wie der Spitzenkandidat Bovenschulte zu dieser geistigen Aussage gelangen konnte. Da fehlt doch etwas!
#1317
Mazi(Montag, 15 Mai 2023 10:05)
Ich sehe es schon als einen stillen Vorwurf, wenn eine regierende SPD in Bremen auch nach 77 Jahren keine Zeit gefunden hat, eine Staatsgewalt nach dem Grundgesetz aufzubauen. Da erscheint mir die
Wahl der Bürger, der "Bürger in Wut", nicht angemessen repräsentiert zu sein. Eine Regierung ohne Gewalten aufzubauen (Art. 20 GG) und dann Rechtsstaatlichkeit zu unterstellen, dass muss man zuerst
einmal glauben bzw. das ist zuerst einmal zu verkaufen.
Schämen sich rechtsstaatlich gewählte Politiker nicht und setzen nach wie vor Nazi-Methoden ein? Dieser Zustand ist grundgesetzlich zu beenden.
Ich verweise auf die Verurteilung des Oberstaatsanwalts in Frankfurt am Main, dass dies in Deutschland überhaupt möglich ist und bringt die Zuverlässigkeit der Behörden zum Ausdruck. Es stellt sich
die Frage, ob und wieviele Straftäter die Behörden in Bremen beschäftigen und anderswo in der Justiz eingesetzt werden?
#1316
Mazi(Montag, 15 Mai 2023 09:52)
Nach 77 Jahre sollte man annehmen, dass in Bremen nach dem Grundgesetz gearbeitet wird!
Es ist nach Sorgatz, Jost, dem Bundesverfassungsgericht und auch anhand des Falles Neumann bekannt, dass u.a. Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Damit ist unzweifelhaft belegt, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gegeben ist. Die involvierten Amtsträger sind zwar nach Art. 20 Abs. 3 und Richter
nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden, handeln aber nicht danach.
M.E. folgen Sie damit nicht dem Grundgesetz. Letztlich ist ihnen vorzuhalten, ihre Treuepflicht zu verweigern. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen vom 14.03.2023 ist zugrunde zu
legen.
Die Behörden "spucken uns in den Bart" und behaupten, es würde schneien.
Nach 77 Jahren darf von einer Regierungspartei erwartet werden, dass sie das Grundgesetz umsetzt. Die Wahlbürger haben ein Recht darauf, dass sie nach dem Grundgesetz gewählte Parteien, an ihre
Rechte zu erinnern und deren Durchsetzung zu verlangen.
Wenn Länder im Bundesrat sich zu den Menschenrechten verpflichten, dann darf von ihren Behörden erwartet werden, dass sie Gesetz und Recht befolgen. Da sie dies in der Vergangenheit nicht bzw. nicht
einmal kontrolliert haben, ist dyvon auszugehen, dass sie diese (Staats-)Gewalt nicht ausgeübt haben. Dies ist auch nicht damit zu legitimieren, dass sie die Kosten und die Bearbeitungszeit in
Gerichten hochtreiben und der Einsatz von gehirngewaschen Juristen als Gesprächspartner vorschreiben.
Unrecht kann nicht zu Recht mutieren. Die Rechtsprechung hat den Naturgesetzen zu folgen.
Ein Pferd gebärt auch in einem Kuhstall keine Kälber, sondern Pferde. Dies muss auch Politikern klar sein.
(ABER nicht nur in Bremen!)
#1315
Mazi(Sonntag, 14 Mai 2023 16:47)
In Bremen und anderswo treffen Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) keine Entscheidungen nach dem Gesetz!
Was soll also Art. 19 Abs. 4 GG, wenn das Grundrecht ohnehin nicht geachtet wird und Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht entscheiden? Welche Bedeutung kann dann ein Gesetz noch haben, wenn es
ohnehin nicht beachtet wird? Welche Bedeutung kann dann noch die Beratung eines Gesetzes in der Legislative haben, wenn es ohnehin "für die Tonne" ist?
Was soll dann noch der Spruch, dass alle Macht vom Volke ausgeht haben, wenn der Wille des Volkes Exekutive und Judikative ohnehin nicht interessiert? Was soll es dann im Grundgesetz Staatsgewalten
zu definieren, wenn sie bedeutungslos sind?
Ich lege mich definitiv fest, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstaatlichkeit zwar anhand der Gesetze nachvollziehbar bzw. kopierbar ist, die Praxis dem aber entgegensteht, wenn
Exekutive und Judikative nicht danach handeln.
Dass dem so ist, ist nicht nur anhand der Berichte in diesem Forum, sondern auch von Sorgatz und Jost, dem Bundesverfassungsgericht gegenbestätigt erkennbar, sondern ist auch vom LG Frankfurt am Main
(Az. 5/24 KLs 7/22) nachvollziehbar.
Das sicherste in solcher einer Situation ist, wenn Exekutive und Judikative nicht nur an einem Strang, sondern wenn sie gemeinsam auch noch auf der gleichen Seite an diesem Strang ziehen. Unglaublich
wie beide Seiten gegen einen Kläger abgestimmt agieren.
Rechtens bezeichne ich dies keinesfalls.
Jetzt hat der Gesetzgeber nicht nur festgelegt, dass die Verwaltungsakte der Behörde alle wesentlichen Dokumente enthält und aus der Akte sich der tatsächlich Sachverhalt erkennen lässt, dennoch
halten sich Exekutive und Judikative nicht an das Gesetz. Um tatsächlich eine Wirkung zu erzielen, ist härtest möglich durchzugreifen und die Amtsträger dauerhaft zu entfernen.
Der Staat ist zur Entschädigung nach Art. 34 GG wegen Schädigung seiner Glaubwürdigkeit seiner Gesetze verpflichtet.
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob es überhaupt sinnhaft ist, dass seitens eines Klägers Klageweg nach Art. 19 Abs. 4 GG überhaupt beschritten wird?
Nach der bisherigen Praxis ist dies eindeutig zu verneinen.
Betrachtet man das Gebaren rein sachlich, dann macht es für einen Kläger keinen Sinn, sein Grundrecht auszuüben. Wenn die Ausübung eines Grundrechts (ein Rechtsstreit nach dem Gesetz auszufechten)
keinen Sinn macht, dann ist die Frage, wenn ein Grundrecht missachtet wird, wie es dann um die anderen Grundrechte bestellt ist. Die Amtsträger führen ihre Amtstätigkeit ohnehin nicht nach Gesetz und
Recht aus. Dann macht es auch für einen Kläger keinen Sinn, eine Klage für einem Gericht einzureichen.
Es ist bekannt, dass Exekutive und Judikative arbeiten ohnehin koordiniert gegen ihn. Wenn Richter der Judikative ohnehin nicht nach dem Gesetz entscheiden, ihre Entscheidung dann ohnehin gegen Art.
97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK ungültig ist, dann noch an sein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG zu glauben, grenzt dann an Dummheit eines Klägers.
Es ist daher sinnvoll und erwiesen, dass Computer (ChatGPT) gerechter entscheiden. Dies ginge dann nicht nur schneller und effizienter, sondern auch günstiger.
Wenn also Art. 19 Abs. 4 GG nicht gilt und dieser Paragraph zu den Grundrechten zählt aber planhaft nicht eingehalten wird, stellt sich die Frage, ob denn die anderen Grundrechte eingehalten
werden?
Die Berliner Zeitung hat am 06.05.2023 berichtet, dass selbst das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz entscheidet (und dies auch hier und von
Sorgatz und Jost substanziell bestätigt wird), ist zu hinterfragen, was in der Bundesrepublik Deutschland dann noch unter Rechtsstaatlichkeit verstanden werden soll/verbindlich ist.
Anders ausgedrückt:
Es mag sinnvoll sein, das Grundgesetz zu zitieren oder zu kopieren, angewandt wird es aber dennoch nicht.
Exekutive und Judikative arbeiten in einem rechtsfreien Raum und nur "unterbelichtete" glauben noch in einem Rechtsstaat zu leben.
Die Differenzierung der Staatsgewalten ist zwar theoretisch richtig, ist jedoch unsinnig, wenn sie nicht angewandt werden.
#1314
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 22:54)
Staatssekretär Udo Philipp und seine Verwicklungen sind keine Unbekannten. Der Zeitschrift "Capital" sind dessen Verwicklungen schon lange bekannt.
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung von Capital:
https://www.capital.de/wirtschaft-politik/die-spannenden-geschaefte-des-gruenen-grossspenders-33097376.html
#1313
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 22:32)
Ein weiterer Fall im Bundeswirtschaftsministerium!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung der Finanz-Nachrichten:
https://www.finanzen-nachrichten.com/finanznachrichten/wollte-sich-60-mitarbeiter-ausleihen-naechster-aufreger-um-habecks-staatssekretaer-misstrauen-waechst
#1312
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 22:25)
Ein weiterer Fall im Bundeswirtschaftsministerium ist aufgedeckt!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/gruener-filz-jetzt-hat-noch-ein-mitarbeiter-von-minister-habeck-erklaerungsnoete-li.345087
#1311
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 22:17)
Jetzt bringt auch der Staatssekretär Udo Philipp Bundeswirtschaftsminister Habeck in Not!
Und das soll ein Rechtsstaat sein?
Ich beziehe mich auf nachfolgende Veröffentlichung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/neue-filz-vorwuerfe-zweiter-staatssekretaer-bringt-habeck-in-erklaerungsnot_id_193696389.html
Es war unklar, weshalb Habeck so unvernünftig lange Habeck an Graichen festhielt. Jetzt ist wissen wir es, weshalb dies geschah.
Erkennen Sie den Unterschied zum verurteilten Oberstaatsanwalt B. in Frankfurt am Main. Ich nicht!
Aufgefallen ist dies mit dem Oberstaatsanwalt nicht aufgrund von Kontrollen, sondern "Die Taten kamen ans Licht, weil eben jene Frau die Behörden informierte." Nicht Kontrollen haben die Vorgesetzten
informiert, sondern die Frau war es. Wäre sie nicht zwischenzeitlich verstorben und könnte dies nicht mher zurücknehmen, so wäre davon auszugehen, dass auch dies nicht verfolgt worden wäre.
Alle Behörden wurden vorgeführt und der Richter hat versucht mit einem fadenscheinigen Urteil den Schaden zu begrenzen.
M.E. geht der Freundschaftsdienst des Richters vor die nächste Instanz, wenn überhaupt der Fall aufgeklärt werden soll.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der urteilende Richter strafmildernde Umstände erkennen will, obwohl der Oberstaatsanwalt B. bereits mit der Gründung der betrügerischen Firma alle Voraussetzungen
für eine strafbare Handlung erfüllte und die Höchststrafe anzusetzen war. Die Tatsache, dass der Oberstaatsanwalt nach dem anfänglichem Betrug 30 % statt der späteren 60 % erhielt, ist seiner Gier
und nicht dessen Verstand geschuldet. Das selbst dies in der Justiz nicht auffiel, zeugt von dem Kontrollbewusstsein in der Justiz (Ministerium, Behörden und Gerichte eingeschlossen!).
...
Dass die Tatsache, dass in den Behörden keine Kontrollen vorhanden sind, darüber hatte bereits Sorgatz berichtet. Dass die Vorgesetzten des Oberstaatsanwalts weiterhin nach dem Grundgesetz keine
Kontrollen installierten, ist ihnen anzulasten und kann nicht strafmildern herangezogen werden.
Sie sind ebenso zu verurteilen und ins Gefängnis zu stecken.
Man könnte mutmaßen, dass dies der einzige Fall wäre. Da Behörden und Gerichte keine Kontrollen (ob sie denn vorgeführt werden) durchführen, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Es ist also nicht
ausgeschlossen, dass weitere Straftäter in Behörden und Gerichten, getarnt als Amtsträger, Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen gegen Gesetz und Recht verfassen.
Deren Nachlässigkeit auch noch als strafmildern anzusehen, daran wird sich wohl keine Bürger gewöhnen, der rechtsstaatliche Maßstäbe an die richterliche Entscheidung anlegt.
Ein abschreckendes Urteil habe ich seitens des Gerichts erwartet. Das hier ist ein Urteil, wie wir es von der Judikative (auch nach Einführung des Grundgesetzes) bereits kennen.
Ich gehe davon aus, dass der urteilende Richter mit dem von ihm verurteilten Oberstaatsanwalt wegen seiner Rechtsbeugung die Zelle teilen wird.
Wie soll ein Bürger den Politikern aufgrund der miserablen Umsetzung des Grundgesetzes noch trauen? 77 Jahre Herrschaft in Bremen sind nicht der Nachweis dafür, dass das Grundgesetz umgesetzt wurde,
sondern ist mit der Aussage verbunden, dass die Politiker es auch innerhalb von 77 Jahre nicht geschafft haben, das Grundgesetz zu realisieren.
Die einzige Möglichkeit, die dem Bürger bleibt, ist es aufgrund eines Wechsels der Herrschaft, Straftaten auffällig zu machen. Das ist zwar sehr wenig Hoffnung, da davon auszugehen ist, dass die
Behörden (wie Sorgatz berichtet) unabhängig von der politischen Richtung kein Interesse daran haben, dass dieses Fehlverhalten bekannt wird.
Die in diesem Forum bekannt gewordenen Vorwürfe sind nicht frei erfunden, sondern werden auch von anderer Seite anhand unterschiedlichster Fälle bestätigt.
Betrachten Sie nur die Tatsache, dass Herr Neumann vom LG Hamburg verurteilt wurde, obwohl das Gesetz eindeutig und unmissverständlich festlegt, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht und die
Parteien vor dem Gericht zur Wahrheit verpflichtet sind (§ 138 ZPO). Im vorgenannten Fall haben es Richter sogar dem Angeklagten untersagt sich wahrheitsgetreu zu wehren. Mehr geht wirklich nicht.
Das Urteil der Richter des Landgerichts Hamburg folgt mit Sicherheit dem Gesetz.
Nichts erfolgt! Nicht einmal die Richter des LG Hamburg werden strafverfolgt.
Von Olaf Scholz, seinem damaligen Finanzsenator Dr. Tschentscher und heutigen Bürgermeister in Sachen Cum Ex-Geschäfte ganz zu schweigen. Es sei nur darauf hingewiesen, damit wir uns orientieren
können.
Es stinkt ganz gewaltig in der Bundesrepublik Deutschland. Und das soll ein Rechtsstaat sein?
#1310
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 17:06)
Wie real ist die Sorge der GRÜNEN im Bundesland Bremen?
Ganz schon kompliziert in was uns die Amtsträger, die NS-Juristen, da hinein geritten haben.
Ich beziehe mich auf nachfolgende Veröffentlichung:
https://www.tagesspiegel.de/politik/die-grune-sorge-vor-dem-niedergang-nervositat-vor-bremen-wahl-9810152.html
Da die GRÜNEN sich nicht durch Kompetenz hervortun, ist an dieser Sorge mehr als anzunehmen ist.
Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass die verantwortlichen GRÜNEN Politiker nicht mit Fachkenntnis gesegnet sind. Die Frage ist jedoch, weshalb sie im Bundesland Bremen überhaupt mitregieren
durften?
Es ist klar erwiesen,, höchstrichterlich bestätigt und von einem ehemaligen BKA-Mann veröffentlicht, dass die Umsetzung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland nicht überwacht wird. Auch
im Bundesland Bremen ist in 77 Jahren Regentschaft das Grundgesetz nicht umgesetzt worden. Welchen Anspruch verbinden die Politiker dort mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des
Grundgesetzes, wenn sie sich ohnehin nicht daran halten?
M.E. sind die "Politiker" dort einzusetzen, wo sie ihr Metier beherrschen? Es ist dringend, dass sie unter die Aufsicht der Ehepartner gestellt, dort kontrolliert und überwacht werden. Wenn die
"Politiker" keine Leistung nach dem Anspruch des Grundgesetzes erbracht haben, die Arbeitsleistung und die Treuepflicht nicht erbracht haben, worin sollte dann ihr Anspruch auf
Entschädigung/Arbeitsentgelt bestehen?
Vor dem Gesetz sind alle gleich! Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22, Recht gesprochen. Es ist nach Art. 20 Abs. 3 GG für alle Amtsträger (in Behörden und
Gerichten) verbindlich.
https://www.tagesspiegel.de/politik/die-grune-sorge-vor-dem-niedergang-nervositat-vor-bremen-wahl-9810152.htmlerbindlich ist es nicht für Amtsträger, die als solche in Behörden und Gerichten nicht
tätig sind. Folglich können sie auch ihr Amt nicht ausüben und insbesondere keine Amtsentscheidungen und Gerichtsentscheidungen fällen.
Ganz schon kompliziert in was uns die Amtsträger, die NS-Juristen da hinein geritten haben.
#1309
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 14:47)
Das passt alles in eine nicht-freiheitliche demokratische Grundordnung!
Der Begriff der Beschreibung "Brandstifter" ist damit eindeutig geklärt.
Dazu passt auch, dass der Landesrechnungshof in seinem Prüfungsbericht darlegt, dass kein Vier-Augen-Prinzip in der Staatsanwaltschaft in Hessen existierte und die Richter diesen erhobenen Vorwurf
nicht einmal aufgenommen haben.
Nicht nur die Täter sind vorzuführen und zu verurteilen, sondern auch die, die geholfen haben, dass diese Straftaten überhaupt begangen werden konnten. Andernorts ist der Staatsanwaltschaft bekannt,
dass auch andere wegen deren Beihilfe bestraft werden. In dem vorgenannten Fall des Oberstaatsanwalts in Frankfurt am Main ist dies seitens der Richter überhaupt nicht der Gegenstand des
Verfahrens.
Da die Richter des Gerichts bzw. die Amtsträger der Judikative nach dem Gesetz entscheiden, wäre es m.E. Rechtsbeugung davon auszugehen, dass deren Entscheidung dem Gesetz folgen könnte. Der
Eindruck, dass Korruption die Machenschaften der Behörden Paten gestanden haben, ist nur schwierig zu widerlegen.
#1308
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 09:45)
(Fortsetzung)
entschieden.
Wenn auch die Richter bezogen auf den Oberstaatsanwalt m.E. richtig entschieden haben, so ist anzumerken, dass sie das eigentliche Problem (bewusst) nicht gelöst haben. Sie haben über die m.E.
richtigen Feststellungen des Landesrechnungshofs nicht geurteilt.
Es ist also die Frage, ob dies in anderen Bundesländern anders organisiert ist, Sorgatz unwahr berichtet hat oder ob Dienstvorgesetzte tatsächlich keine Kontrollen durchführen und ihre Amtsaufgabe,
die Wahrnehmung ihrer Treuepflicht verweigern. Nicht nachvollziehbar ist m.E., dass der Landesrechnungshof eine Vorgehensweise beanstandet und Dienstvorgesetzte den gesunden Menschenverstand nicht
walten lassen. Um mit Ebling zu sagen, die Brandstifter sind bereits in den Behörden.
Bevor die Schuldigen zu bestrafen sind, sind die zur Rechenschaft zu ziehen, die dies erst ermöglicht haben.
Anders sehe ich eine Tatsache, wenn ein Kontrollsystem unterlaufen wird. In diesem Fall war ein Kontrollsystem nach Sorgatz gar nicht installiert. Folglich kann es nicht verbessert, sondern muss erst
installiert werden.
Wenn Sorgatz wahrheitsgetreu berichtet hat, dann ist der SPD in Bremen vorzuhalten, dass sie in 77 Jahren ihrer Herrschaft, das Grundgesetz nicht installiert hat. Die Täuschung der Wähler kann nach
so langer Zeit als nicht vorsätzlich gewertet werden. Die Frage ist also, ob die Beliebtheit eines Kandidaten das Grundgesetz ersetzen darf?
Ich wünsche mir, dass die Bürger von Bremen nach rechtsstaatlichen Maßstäben an der Wahlurne entscheiden!
#1307
Mazi(Samstag, 13 Mai 2023 09:25)
Wie ist die Justiz in anderen Bundesländern organisiert (Bezug zur Verurteilung des Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main)?
Der Landesrechnungshof hat veröffentlicht:
'Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg
begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip.'
Demzufolge ist das Viersugenprinzip Standard in der Justiz. Ich habe Zweifel, ob dies in Frankfurt und anderswo tatsächlich der Fall ist. Es geht also nicht nur darum, dass die Amtsträger an Gesetz
und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG), sondern auch an ihren Verstand gebunden sind. Da sich dies offensichtlich in der Justiz nicht durchgesetzt hat, ist davon auszugehen, dass Gesetz und Recht sowie der
Verstand dort nicht eingesetzt werden
In diesem Zusammenhang ist ausgesprochen anmassend, wenn ausgerechnet der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Ebling, von Brandstiftern redet.
Es ist eine ganz einfach zu beantwortende Frage, ob im Bundesland Bremen in der 77jährigen Herrschaft der SPD die freiheitliche demokratische Grundordnung gewährleistet wurde. Nach den hier bekannt
gewordenen Tatsachen habe ich ernsthafte Zweifel, ob in Bremen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Da die SPD offensichtlich nicht in der Lage ist, einen demokratischen Prozess zu
installieren, sind die Wähler aufgefordert ihr unterstützend zu helfen und damit deutlich zu machen, dass sie nach 77 Jahren erfolgloser Arbeit "die Schnauze mit den Wahlversprechen voll haben" und
den Wechsel ultimativ wollen.
Das Bundesland Hamburg sehe ich nicht anders.
Wenn nach Sorgatz in den Behörden keine Kontrollen derart stattfinden, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln, wie wollen Sie dann erfahren, dass Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht
handeln? Der Fall des Oberstaatsanwalts in Frankfurt am Main erscheint mur kein Einzelfall zu sein. Die Feststellung des Landesrechnungshofs scheint ebenso keine Ausnahme zu sein.
Üblicherweise werden Kontrollen zuerst eingeführt. Dann wird festgestellt, welche Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und anschließend aus dem Amt entfernt sowie bestraft. In dem
vorliegenden Fall haben sich die Richter -- getreu nach den Prinzipien NS-Juristen -
#1306
Mazi(Freitag, 12 Mai 2023 19:30)
Das Volk hat nach Art. 20 GG klarzustellen, wer die Macht tatsächlich verkörpert und wahrnimmt. Derzeit ist es die Aufgabe der Bremer Wahlberechtigten diese Macht klarzustellen/auszuüben.
Ich beziehe mich auf den vorausgegangen Beitrag und zitiere als Bestätigung von Sorgatz (ehemals BKA):
"Der Landesrechnungshof hatte in einem Prüfbericht 2022 festgestellt, dass damals Kontrollmechanismen fehlten. "Dies hat ein Handeln, wie im Fall von Alexander B., über viele Jahre hinweg
begünstigt." Inzwischen gilt bei der Vergabe von Gutachten das Vier-Augen-Prinzip."
Wenn der Oberstaatsanwalt Alexander Badle die freiheitliche demokratische Grundordnung achtete, dann sind jetzt dessen Dienstvorgesetzten an der Reihe. Sie haben es unterlassen, Kontrollen
aufzubauen, die ihnen dessen Fehlverhalten aufgezeigt hätten.
Substanziell ist dies, obwohl nicht vergleichbar, dem Angriffskrieg von Putin gleichzusetzen. Es stellt einen diametralen Standpunkt zu meinem Verständnis einer freiheitlichen demokratischen
Grundordnung nach dem Grundgesetz dar.
Ich vermag nicht zu erkennen, dass die involvierten Amtsträger nach Gesetz und Recht gehandelt haben oder ihrer Treuepflicht nachgekommen sein könnten. Ich kann mir ebenso nicht vorstellen, dass
keine Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht worden sein sollen.
Die Verwaltungsakten sind wahrheitsgetreu und vollständig einschließlich der namentlich ausgestellten Verwaltungsentscheidungen der Behörden vorzulegen. Die Tatsache der Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts und dessen Feststellung, dass Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, macht es schwer, der Judikative eine richterliche Rechtsprechung zu
unterstellen.
Das Volk hat nach Art. 20 GG klarzustellen, wer die Macht tatsächlich verkörpert und wahrnimmt.
#1305
Mazi(Freitag, 12 Mai 2023 19:14)
Waren 86 bzw. 54 Fälle der Fehlfehlungen strafrechtlich zu viel?
Wie ist ein Kontrollsystem zu bewerten, dass solange und so kläglich versagt hat?
Kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes seitens der Amtsträger verteidigt wird oder hat der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe
nicht ausgeführt/versagt?
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/justizskandal-sechs-jahre-haft-fuer-korrupten-oberstaatsanwalt-aus-hessen/29149748.html
(der Fall des Oberstaatsanwalts Alexander Badle)
Da der Staat nach Sorgatz davon ausgeht, dass schon alles seine Richtigkeit hat und beruhigt ("keine Gefahr für die Bevölkerung"), ist entweder das Urteil falsch oder die Vorschrift des Art. 20 Abs.
3 GG nicht durchschlagskräftig gefasst. Folgt man den Veröffentlichungen der Medien ist davon auszugehen, dass letzteres der Fall ist.
Folgt man den behördlichen Angaben, dann werden dort die Fälle mangels Beweisen eingestellt oder sie stellen die Vorhaltungen bei Penetrans der Anzeiger nicht fest.
Bei aller Schuldgläubigkeit ist festzustellen, dass das Urteil bei aller Angemessenheit nicht glaubwürdig erscheint. Es ist vielmehr zu unterstellen, dass die Amtsträger ihrer Treuepflicht in viel
größerem Maße nicht nachkommen. Mussten eine Vielzahl der Fälle vorkommen bis die Behörden reagierten?
Seitens der Amtsträger ist bekannt, dass sie weder Gesetz noch das Recht achten. Wenn Sie es so wollen, erkenne ich keine Abgrenzung zwischen Amtsträgern und Reichsbürgern.
Nicht verschweigen will ich, dass ich diesen Vorwurf nicht gegenüber allen Amtsträgern erheben kann. Dass dem so ist, liegt m.E. aber nicht an der Kontrolle. Sie wird nicht schlecht ausgeführt,
sondern ist nach Sorgatz (ehemals BKA) überhaupt nicht etabliert. Eine Amtsaufgabe, die nicht ausgeführt wird, kann demzufolge auch nicht schlecht ausgeführt werden.
Es ist davon auszugehen, dass nichts eine freiheitliche demokratische Grundordnung sicherstellt. Wenn Ebling von Brandstiftern spricht, dann soll er doch in den Spiegel oder in die SPD schauen.
Danach kann er auch mit anderen "ins Gericht gehen".
Es ist daher davon auszugehen, dass weiterhin sehr viele "U-Boote" unerkannt in den Amtsstuben vorhanden sind. Es ist Aufgabe des Volkes (nach Art. 20 GG) die tatsächliche Gewalt auszuüben.
#1304
Mazi(Freitag, 12 Mai 2023 18:45)
Wie weit steht es mit der Kompetenz des Bundeswirtschaftsministers Habeck?
Offensichtlich hat bei der großen Anzahl von Ungereimtheiten im Bundeswirtschaftsministerium selbst der Bundesrat "kalte Füße" bekommen.
Medien berichten einheitlich, dass die polnische Staatsanwaltschaft gegen den Alt-Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Gerhard Schroder, ermittelt.
Grenzt die SPD sich von dem ehemaligen Bundeskanzler ab oder macht sie dessen Verhalten zu ihrem eigenen.
Wie verhält sich Herr Bovenschulte (SPD) und sympathisiert er mit der SPD?
#1301
Mazi(Freitag, 12 Mai 2023 17:37)
Es ist bekannt gemacht, dass die SPD seit Schaffung des Grundgesetzes 1949 die Gestaltung von Behörden und Gerichten verantwortlich gestaltet haben. Das Ziel, eine freiheitliche demokratische
Grundordnung zu schaffen, haben sie verfehlt.
Nach dem Artikel hat die SPD in Bremen stets die Regierung gestellt. Folglich ist keiner mehr als die SPD in Bremen für die freiheitliche demokratische Ausprägung der Grundordnung verantwortlich.
Sachlich ist festzustellen und wird auch von namentlichen Vertretern bestätigt, dass diese in Bremen und andernorts nicht vorhanden ist.
An dieser Stelle sind viele strafverfolgungswürdige Verfehlungen bekannt geworden. Dies ist einerseits Herrn Erich Neumann zu verdanken, aber dessen Berichte werden auch von Sorgatz (ehemals BKA),
Jost (ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI), sondern auch seitens des Bundesverfassungsgerichts mehrfach sachlich bestätigt.
Innenminister Ebling aus Rheinland-Pfalz bezeichnet Verhalten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung als Brandstifter. Da Amtsträger in Behörden Verantwortung tragen, an Gesetz und Recht
gebunden sind, dagegen vorsätzlich und offensichtlich verstoßen sowie ihre Tätigkeit nicht Gesetz und Recht folgt, ist klar vorgegeben, in welchen Kreise die geistigen Brandstifter zu suchen und zu
finden sind.
Es ist nicht bekannt, ob Ebling sich als Innenminister von Rheinland-Pfalz sich verändert hat. Anzumerken ist jedoch, dass er zuvor als Oberbürgermeister von Mainz und davor u.a. als Staatsekretär im
Kultusministerium tätig war. Es ist nicht bekannt, dass er sich für die Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eingesetzt und das Grundgesetz verteidigt hat
(https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Ebling, https://michael-ebling.de/).
Wenn die SPD die "ganze" Zeit Bremen gestaltet hat (77 Jahre!), die Behörden prägte, dann ist sie auch für die ganzen Fehlentwicklungen verantwortlich zu machen.
Bekanntlich ist der amtierende Bundeskanzler Olaf Scholz fest mit den Cum Ex-Geschäften verbunden (https://www.berliner-zeitung.de/topics/cum-ex-affaere). Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
Malu Dreyer (ebenfalls SPD) will für nichts verantwortlich sein, garantiert andererseits dem Bundesrat die Einhaltung von Gesetz und Recht, verweist auf ihre frühere Richtertätigkeit und ihre
Erfahrung als Staatsanwältin. Wie soll oder kann das funktionieren? Es muss doch klar sein, dass jemand der für nichts verantwortlich ist, auch die Regelungskompetenz nicht haben kann.
Selbst der Richter Dr. Kreneck, LG München I, Az. 5 HK O 1387/10 (https://openjur.de/u/682814.html) hatte dies erkannt!
Auch mit mittlere Intelligenz ist an drei Fingern abzählbar, dass dies keine Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Grundgesetzes sein kann. Wenn dann auch ausgerechnet
der Verfassungsschutz diesen "Leuten" unterstellt ist, zu deren Amtsaufgabe die Überwachung dieser Behörden gehört, dann ist nicht verwunderlich, dass die vorgesehenen Kontrollen nicht nur in Bremen
nicht funktionieren.
Unerwähnt bleiben die GRÜNEN und die FDP, die wie die vorgenannten ohnehin über keine Fachleute verfügen. Es sei nur auf Bundeswirtschaftsminister Habeck, seine Heizungsgesetze und seine
Graischen-Affäre sowie die Erklärung der Chinesen, dass Christan Lindner dort nicht willkommen ist, verwiesen.
Das Problem stellt sich bundesweit und ist nicht auf eine etablierte Partei bezogen. Es ist nicht auf ein Bundesland oder auf eine Branche bezogen.
Es ist Sache des Volkes von seinem Recht Gebrauch zu machen (Art. 20 GG) und die etablierten Parteien dahin zu verweisen, wo sie tätig werden können und dürfen (!). Das Ziel, eine freiheitliche
demokratische Grundordnung zu schaffen, haben sie verfehlt.
#1300
Mazi(Freitag, 12 Mai 2023 14:27)
#1296
Vielen ist Frank Imhoff ein unbekannter. Deshalb an dieser Stelle eine Aufklärung mit dem Hinweis auf seine Bedeutung.
Was und wer sind die geistige Brandstifter?
Dies einseitig seitens eines Innenministers zu betrachten lässt Zweifel an der sachlichen Amtsführung eines Amtsinhabers erkennen bzw. macht eindeutig bekannt, wo die Brandstifter zu suchen und zu
finden sind.
Die Berliner Zeitung hat am 06.05.2023 veröffentlicht, dass Richter nachweislich ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und auf mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.
Sorgatz (ehemals BKA) und Jost (Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI) haben ebenfalls mit gleicher Interpretation zu ganz anderen Fällen dies ausgeführt und mit eigenen Worten bestätigt,
dass die Behörden sich nicht an die Gesetze halten.
In diesem Forum wird immer wieder Klage geführt, dass die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde legen und selbst Anwälten und Gutachtern
unwahre und unvollständi8ge Akten vorlegen.
Dem Autor ist u.a. nachweislich bekannt, dass eine beklagte Berufsgenossenschaft dem Richter eines Sozialgerichts mitgeteilt hat, dass sie Dokumente ihrer Verwaltungsakte entnommen habe. Dem
entscheidenden Richter der Sozialgerichtsbarkeit war also der Verstoß gegen § 133 StGB bekannt. Eine Verurteilung der Straftäter ist offensichtlich unterblieben (zumindest ist dies aufgrund der
Tatsache zu schließen, dass der Richter dennoch zugunsten der beklagten Berufsgenossenschaft entschieden hat).
Es ist daher unzweifelhaft, dass die Justiz begründete Schwierigkeiten hat, ehrenamtliche Richter zu rekrutieren. Schließlich haben sie für ein von ihnen zu verantwortendes Urteil "gerade zu stehen".
Sie können nicht einmal sicher sein, dass sie durch die Vorlage unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten von der beklagten Behörde getäuscht worden zu sein.
Dass sie sich in ihren Entscheidung geirrt haben, könnten sie nicht einmal vorbringen. Das ist zunehmend für sie belastend und nicht einmal dadurch vertretbar, dass man letztlich unter
Gleichgesinnten entscheiden würde.
Wenn die einzurichtenden Kontrollen nicht funktionieren, dann sind nicht die als Brandstifter zu bezeichnen, die dies aufdecken. Stattdessen sind die als solche zu bezeichnen, die die
grundgesetzliche einzurichtende Kontrolle verhindern.
Folgt man der Mutmaßung, dass keine Amtsträger über die Amtsträger wachen, so ist daraus zu folgern, dass das die gemeinten Brandstifter in den eigenen Reihen zu suchen und zu finden sind.
Folgt man dem Vorwurf, dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AFD jüngst als verfassungsfeindlich einstufte, so mag es zwar richtig liegen, verschweigt jedoch, dass
Richter der Judikative nicht nach dem Gesetz urteilen,. In Amtsausübung des Verfassungsschutzes, zu dessen Überwachung es die Amtsaufgabe Innenministers ist, ist es höchst zweifelhaft, wenn das Amt
auf der einen Seite derartige Feststellungen macht, aber anderseits seine Amtsaufgabe nicht ausführt. Zu der Amtsaufgaben einer ordentlich geführten Verfassungsschutzbehörde gehört es die
freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen. Dieses Ziel kann zwar straffrei unter Gleichgesinnten, aber inhaltlich mit unterschiedlichen "Messlatten" nicht erreicht werden. Ganz besonders
gewichtig erscheint, dass die Judikative durch Abhören von Telefonaten und Einsatz von V-Leuten nicht überwacht wird.
Da dies höchstrichterlich zum Gegenstand gemacht ist, kann ein Innenminister nicht geltend machen, dass ihm dies nicht bekannt ist, dass seine Mitarbeiter nicht dem Gesetz und Recht folgen und andere
als Brandstifter bezeichnen.
§ 4 Abs. 2 b) nimmt nur Richter über der Überwachung, wenn sie nach dem Geset5z entscheiden.
Es ist höchstrichterlich entschieden, dass dem nicht so ist. Folglich nimmt der Verfassungsschutz seine Amtsaufgabe nicht wahr. Es ist höchst zweifelhaft, mit beiden Augen zu sehen und gleichzeitig
der Nachweis führbar ist, dass Amtsträger auf einem Auge (trotz Brille) blind sind.
Noch kritischer ist eine Stellungnahme dann zu bewerten, wenn vorgesehene Kontrollen wohlweislich nicht ausgeführt werden. Statt sich Gedanken darüber zu machen, weshalb die Kontrollen hinsichtlich
der Beachtung der Gesetze seitens der Amtsträger nicht durchgeführt werden.
Dies einseitig zu betrachten lässt Zweifel an der sachlichen Amtsführung eines Amtsinhabers erkennen bzw. macht eindeutig bekannt, wo die Brandstifter zu suchen und zu finden sind.
Geht man davon aus, dass die Kompetenz in dieser Ampelregierung mit ihren Ausstrahlungen auch auf Bremen nicht gesegnet ist und Exekutive und Judikative nicht nach dem Grundgesetz agieren, dann
erscheint mir fragwürdig zu sein, dass die Wahlberechtigen in Bremen dieses Unrechtsregime stützen könnten.
Mir erscheinen die veröffentlichten Werte keinesfalls logisch. Es sei denn, dass die Nazis in Bremen ihre Herrschaft festigen wollten. Da alle Vertreter der etablierten Parteien scheinbar mit der
Politik verwoben sind und es seit 1949 zumindest geduldet haben, erscheint für mich ausgeschlossen, dass außer denen, die Vorteile "einheimsen", die etablierten Parteien wählen können.
Da Parteien auf Fachleute - unabhängig von ihrer Parteirichtung - angewiesen sind, aber jetzt offensichtlich überhaupt keine Fachleute mit Aufgaben betraut sind, ist es auch schwierig
nachvollziehbar, dass demokratische Bürger es gut heißen können, wenn eine freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird.
Was richterliche Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit angeht ist festzuhalten, dass ihre Richter nicht nach dem Gesetz entschieden haben. Wenn sie dem Gesetz also nicht gefolgt sind, ist davon
auszugehen, dass sie keine Mediziner ausgewählt haben, die objektiv über die medizinischen Erhebungen Auskunft gegeben haben. Es ist auch davon auszugehen, dass die Berufsgenossenschaften keine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den Gerichten vorlegten.
Ich möchte anmerken, dass eine namhafte Berufsgenossenschaft gar Richter der Sozialgerichtsbarkeit darauf hingewiesen haben, dass sie Dokumente ihrer Verwaltungsakte entnommen haben. Dem Richter also
bekannt gemacht wurde, dass die benannte Berufsgenossenschaft vorsätzlich gegen § 133 StGB verstoßen hat. Eine staatsanwaltschaftliche Verfolgung hat bisher nicht stattgefunden.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht dem Gesetz vornehmen, gegen die Vorschriften des Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK erscheint es zweifelhaft, dass sie
überhaupt richterliche Entscheidungen/Verwaltungsentscheidungen getroffen haben können. Geht man davon aus, "das Pferde in einem Kuhstall weiterhin Pferde zur Welt bringen können", hat dies
weitreichende Folgen, die gegen die naturwissenschaftlichen Gegebenheiten nur mit Rechtsbeugungen (Nazi-Methoden) begegnet werden kann.
Ich gehe davon aus, dass verantwortliche Politiker eher den Naturgesetzen als den Gesetzen der Nazis folgen.
#1297
Mazi(Donnerstag, 11 Mai 2023 17:04)
Die Spatzen pfeifen es vom Dach. Der nächste Politiker ist enttarnt!
Christian Lindner ist übereinstimmend nachgewiesen, dass er es nicht geschafft hat, die Steuereinnahmen zu stabilisieren. Dies melden verschiedene Medien übereinstimmend.
Nicht nur in China ist Lindner nicht willkommen, sondern dessen Kompetenz ist höchst zweifelhaft.
#1296
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 11 Mai 2023 14:39)
Hallo,
"ALLES IST MÖGLICH!"
Am 11.05.2023 in der Mittagszeit habe ich Frank Imhoff (CDU) unter dem Roland in Bremen getroffen.
Herr Imhoff sagte mir, er sei ein Gast meiner Webseite www.unfallmann.de. . Jedoch eine Eintragung in meinem Gästebuch habe er nicht vorgenommen. WIE IST DAS MÖGLICH?
#1295
unfallmann bester(Donnerstag, 11 Mai 2023 14:26)
ich liebe dich unfallmann.ich weiß du kämpfst fürs gute!
#1294
Mazi(Donnerstag, 11 Mai 2023 12:01)
Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder nimmt staatsmännische Aufgaben wahr!
Wenn Gerichte der Judikaive laut Berliner Zeitung vom 06.05.2023 und nach zahlreichen Berichten in diesem Forum nicht nach den Vorschriften der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ihre
Entscheidung treffen und das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen dies bestätigt, wie will dann eine SPD die Tätigkeit des Verfassungsgericht kontrolliert haben?
Unstrittig erscheint mir, dass anhand anderer Fälle richterliche bestätigt ist, dass die Judikative nicht nach den freiheitlichen demokratischen Grundordnung entscheiden.
Nach Paragr 4 Abs. 2 b) Bundesverfassungschutzgesetz schützt uns der Verfassungsschutz davor, dass die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht überwunden wird. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist bekannt, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz entscheidet. Demzufolge nimmt das Verfassungsgericht seine Amtsaufgabe nicht wahr. Dadurch, dass Herr Boveschulte, die
SPD, diese Amtsaufgabe nicht überwacht, nicht kontrolliert, ist nicht erkennbar wie im.Wahlkampf die Unterstützung von Herrn Bovenschulte aussehen könnte.
Wenn die SPD auf die Unterstützung von Herrn Bovenschulte vertrauen will, dann kann das nur in Richtung verstanden werden, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung überwinden will.
Wenn es Gegenstand des Amtsauftrages des Verfassungsschutzes sein soll, eben dieses zu verhindern, die Exekutive dieses nachweislich nicht überwacht, dies höchstrichterlich bestätigt wird, ist diese
Interpretation rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Wenn man nicht das Gesamtsystem nicht in Frage stellen will, dann ist die Interpretation der SPD der Unterstützung durch Herrn Bovenschulte höchst fragwürdig.
Wenn Alt-Bundeskanzlers in der russischen Botschaft eine Einladung wahrnimmt, die SPD nicht die Kontrolle des Verfassungsschutzes wahrnimmt, dann ist klar, auf welcher die SPD steht. Eine
Unterstützung von Hernn Bovenschulte darin zu erkennen, erscheint mir rechtsstaatlich höchst zweifelhaft. Die Unterstützung kann ich nur in soweit erkennen, dass es Ziel der SPD ist, die
freiheitliche demokratische Grundordnung zu überwinden.
Obwohl dies in Kontinuität der NS-Juristen steht, keine Abgrenzung von der Gruppe der Reichsbürger darstellt, sind sie nur darin vereinigt, dass sie links statt rechts stehend zu verankernd ist.
#1293
WernerE(Donnerstag, 11 Mai 2023 10:38)
Beim LSG München gibt es ein Verfahren, bei dem der Berichterstatter jetzt geschrieben hat:
Es wird gefordert, dass der Unfallbetrieb, der Wohnort und der genaue Auffindeort bzw
der Tatort detailiert beschrieben wird.
Der RiLSG kann offensichtlich keine Akten lesen oder er hat die Beklagtenakte so wie
der Beklagte auch nicht vollständig bei der Hand.
Nächste Vermutung: Er will den Fall erst gar nicht eröffnen!
Der Sxxhund ist wohl besoffen oder bekifft!
#1292
Mazi(Mittwoch, 10 Mai 2023 16:04)
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist herzustellen!
Der Verfassungsschutz ist gefordert oder er schließt sich der Gruppe der Reichsbürger an!
Paragr. 4 Abs. 2 b) Bundesverfassungsgesetz stellt Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, von der Verfolgung durch den Verfassungsschutz frei. Darunter ist u.a. das Abhören und die
Einschleusung von V-Leuten zu verstehen.
Nachweislich dieser Vorträge trifft diese Einschränkung des Auftrags in diesem Fall nicht zu.
Unterstellt man, dass die Amtsträger des Verfassungsschutzes an Gesetz und Recht gebunden sind und ihre Amtsaufgabe ausführen, ist anzunehmen, dass sie bereits die Telefonate der Richter abhören und
V-Leute bereits eingeschleust haben.
Da Richter offensichtlich ihre Entscheidung nie nach dem Gesetz getroffen haben, ist davon auszugehen, dass die Behörde nach über 70 Jahren seit bestehen des Grundgesetzes jetzt endlich zum Abschluss
kommt.
Da das Bundesverfassungsgericht bereits erfolglos eingeschaltet ist und die Judikative weiterhin gegen das Gesetz urteilt, ist es die demokratische Aufgabe der wahlberechtigten Bürger dem Grundgesetz
Gehör verschaffen und den bereits involvierten Parteien verständlich zu machen, dass sie mit Legislative, Exekutive und Judikative in der praktizierten Form nicht einverstanden sind. Sie haben das
Grundgesetz nicht in der Weise umgesetzt, dass es einer freiheitlichen demokratischen Grundordung entspricht.
Stellt man dies als Ziel.des Verfassungsschutzes dar und sieht es als erwiesen an, dass der Verfassungsschutz auch nach über 70 Jahren dieses Ziel nicht erreicht hat, ist die Frage gerechtfertigt, ob
evtl. unfähige Präsidenten die Behörde geleitet haben oder dieses gesetzliche Ziel nicht verfolgt wurde.
Es geht nicht um das eine oder andere Prozent. Es geht auch nicht um eine Verschiebung. Es geht um das "Abstellen" der Unterwanderung. Es ist sehr groß "aufzuräumen".
Wenn ich mir wünschen darf, dann ist dies mit einer hohen Wahlbeteiligung verbunden. Die Wähler der etablierten Parteien setzen sich nur noch aus den nachweislich nicht freiheitlichen demokratischen
Grundsätzen zusammen.
Da SPD, GRÜNE, FDP und CDU sich in der Vergangenheit nicht nach freiheitlichen demokratischen Grundrechten verhalten haben, erscheinen sie mir nicht wählbar, steigen also aus dieser
"Ringelpitz"-Veranstaltung aus.
Ich erwarte also, dass eine demokratische Partei das Rennen macht und ihrerseits sicherstellt, dass die Amtsträger nicht nur an Gesetz und Recht gebunden sind, sondern auch danach handeln.
Gleichzeitig verbinde ich damit die Hoffnung, dass die bisherigen Amtsträger wegen Verweigerung der Treuepflicht aus ihren Amtern "entsorgt" und zur Rückzahlung ihrer Gehälter und Pensionen
verpflichtet werden.
Da die bisherigen Amtsträger ihre Amtspflichten nicht erfüllten, kann ein ungebildeter Amtsträger auch den von ihnen angerichteten Schaden nicht vergrößern.
Die bisherigen Entscheidungen der Richter folgen nicht dem Gesetz. Daraus folgt, dass die Entscheidungen der Judikative mit umgekehrten Vorzeichen zu bewerten sind. Art. 34 GG verpflichtet den Staat
zur Entschädigung für begangenen Fehler seiner Mitarbeiter. Wenn dies auch noch vorsätzlich erfolgte - und das sicherlich nicht bestritten werden kann -, dann ist der Amtshaftung des Staates nichts
entgegen zu setzen.
Daraus folgt, dass auch die öffentlichen Kassen (namentlich die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften) zur Entschädigung der involvierten Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen
sind.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist herzustellen.
#1291
Mazi(Mittwoch, 10 Mai 2023 15:02)
Die Bremer Bürger entscheiden am kommenden Sonntag, ob dem Grundgesetz gefolgt wird oder nicht.
Hier ein Auszug der BZ vom 06.05.2023, auf den ich mich beziehe:
"06.05.2023, 15:28 Uhr
Rüffel vom Bundesverfassungsgericht
Berliner Richter ignorieren Recht
Richter Holger Thiel, Dr. Katharina Saar, Dr. Jan Wimmer-Soest von der Berliner Pressekammer Foto: IMAGO/Olaf Wagner
Von der B.Z. Redaktion
Sind DIESE Richter ein Problem für den Rechtsstaat?
Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, rüffelte am 26. April bereits zum achten Mal seit Juni 2020 die Pressekammer des Berliner Landgerichts. Der Grund: Ein „offenkundiger“
Verstoß gegen die „prozessuale Waffengleichheit“ (Az.: 1 BvR 718/23). Doch die Berliner Richter interessiert dies offenbar nicht, sie ignorieren weiterhin Verfahrensrechte.
► Worum geht es genau? Gegen jede journalistische Berichterstattung kann juristisch vorgegangen werden. Das ist gutes Recht des Betroffenen. Vor einer Entscheidung müssen die Richter dann aber
eigentlich alle Streitenden anhören. Also auch Verlage wie die Axel Springer SE (BILD, B.Z., WELT).
Doch über Jahrzehnte urteilten Richter oft einseitig – bis „Der Spiegel“ im Jahr 2018 eine wichtige Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht erwirkte: Jede Seite muss „rechtliches Gehör“ gewährt
werden, wie es in der Fachsprache heißt. Fast überall in Deutschlands Presse-Gerichten ist es seitdem juristische Praxis. Nur die Berliner Pressekammer pfeift kontinuierlich auf diese
Grundsatzentscheidung!"
Dass die Judikative nicht das Gesetz zugrunde legt, wie die Legitimation des Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK vorgibt, heißt in klaren Worten, dass hier Amtsträger einen Job ausüben, zu dem
sie nicht ermächtigt sind.
Mit nochmals anderen Worten, sie geben etwas vor, zu dem sie nicht ermächtigt sind. Sie täuschen eine Amtshandlung vor und treffen m.E. keine Verwaltungs- bzw. Gerichtsentscheidungen.
Die Bremer Bürger haben es jetzt in der Hand die Massgeblichkeit des Grundgesetzes zu dokumentieren.
Man stelle sich nur vor, dass die Ampelregierung auf die Zustimmung von 43 % der Wahlberechtigten Bürger verweist. Es ist auch bekannt, dass mehr als 40 % sich an der Wahl erst gar nicht beteiligen.
In der Summe vertreten die Ampelparteien also weniger als 25 % der wahlberechtigten Bürger.
Nach dem erklärten Willen von SPD, GRÜNEN und FDP regiert also eine Exekutive gegen 75 % der wahlberechtigten Bürger und bezeichnen diese als freiheitlich demokratische Grundordnung. Da ist es leicht
verständlich, dass auch die Judikative macht was sie will.
Auf die Vergangenheit der Judikative in der Nazi-Zeit verweise ich an dieser Stelle.
In dem Artikel wird auf die ordentliche Gerichtsbarkeit verwiesen. In diesem Forum sind weitere Beispiele der Sozialgerichtsbarkeit angeführt. Für die mir bekannten Fälle ist der Nachweis auch
führbar, dass auch dort die Entscheidungen der Richter nicht dem Gesetz folgen.
Die Bremer Bürger entscheiden am kommenden Sonntag, ob dem Grundgesetz gefolgt wird oder nicht.
#1290
Mazi(Dienstag, 09 Mai 2023 15:47)
Die Bremer haben es in der Hand! Diese Verfahrensweise ist zu bestätigen oder rechtsstaatlich zu widersprechen.
Auf Bundeswirtschaftsminister Habeck ist kein Verlass mehr. Es ist an der Zeit, das den GRÜNEN nahegebracht wird, wie das politische Spiel funktioniert. Es ist nun Aufgabe der verantwortlichen Bremer
Bürger zu erklären, was sie unter verantwortlicher Politik verstehen oder was sie nicht darunter verstehen.
Aus Berlin ist zu hören, dass die dortigen tätigen Richter sich nicht nach dem Gesetz verhalten. Da das Bundesvefassungsschutzgesetz nach Paragr. 4 Abs. 2 b) die Tätigkeit des Verfassungsschutzes
gegenüber der Justiz, wenn sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz trifft, ausnimmt, ist damit dokumentiert, das Justiz verfassungsrechtlich zu beobachten ist.
Die Richterin aus der Reichsbürgerszene ist damit nicht ein Ausnahme-, sondern der Regelfall. Wenn Richter des Berliner Verwaltungsgerichts die Rückkehr dieser Richterin an ihren Arbeitsplatz
verweigerten, dann ist dies unter dem Gesichtspunkt der Schadensbegrenzung und nicht der Rechtsprechung zu sehen.
Bisher gingen wir davon aus, dass lediglich in der Sozialgerichtsbarkeit die Richter nicht nach dem Gesetz entschieden. Wie die Veröffentlichung der WELT aufzeigt, sind nicht alle vor dem Gesetz
gleich.
In der Tat ist die Frage zu beantworten, für wen das Grundgesetz geschrieben wurde und was von "Urteilen" zu halten ist, die nicht dem Gesetz folgten. Unrecht kann auch durch Fristablauf zu Recht
werden. Es ist davon auszugehen, dass diese widerrechtlich Art der Entscheidungen den Richtern bekannt sind und sie vorsätzlich täuschten.
Wenn das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 von einer Gewaltenteilung spricht und diese Amtsaufgaben von Amtsträgern vorgenommen wird, die sich nach den dortigen Grundprinzipien nicht handeln, dann ist
damit auch die Fragestellung zu beantworten, welche Funktion dann Dienstaufsichtsberechtigte ausüben bzw. dafür bezahlt werden?
Kommen wir zurück zu der entscheidenden Frage, können Bremer Bürger am kommenden Wochenende nicht den Regierungsparteien darlegen, was sie von deren Politik halten? Können Bremer Bürger den
Regierenden verständlich machen, dass sie auf deren Unterstützung zählen dürfen oder nichts von der Politik jenseits des Grundgesetzes halten?
Es war erklärte Absicht der Siegermächte die Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen. Sie haben öffentlich ihr scheitern eingeräumt und die Amtsträger der Nazis haben gar aus gewaschenen Steuergeld
Gehälter und Pensionen bezogen. Diese Verfahrensweise ist zu bestätigen oder rechtsstaatlich zu widersprechen.
#1289
Yvonne(Donnerstag, 04 Mai 2023 11:04)
Viel Erfolg von mir und Yoda
#1288
Mazi(Dienstag, 02 Mai 2023 18:43)
Offensichtlich läuft in Rheinland-Pfalz alles aus dem Ruder!
Das Bild der Landesmutter Dreyer ist nicht angekratzt, sondern ist erst gar nicht vorhanden. 134 tote Mitbürger, die bei ordnungsgemäßer Amtsausführung hätten gerettet werden können, ist die Bilanz
der fehlerhaften Amtsausführung und Verantwortungslosigkeit.
Dreyer macht bekannt, dass sie ihre Erfahrungen aus der Bürgermeistertätigkeit in Bad Kreuznach, der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach und als Richterin bezieht. Es ist bekannt, dass sehr zweifelhaft
ist, dass sie als Richterin ihre Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hat und als Staatsanwältin den Weisungen des örtlichen Justizministers gehorchte. Nicht bekannt ist, dass sie sich für die
freiheitliche demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz eingesetzt hat.
Was ist also der Vorwurf, der nicht bereits bekannt wäre? Einheitlich ist, dass Amtsträger Gesetz und Recht nicht folgen.
Dass sie als Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich nicht sicherstellte und eben dies vom Land Rheinland-Pfalz nach dem Beschluss des Bundesrates und
Anerkennung der Menschenrechte seitens des Deutschen Bundestages 1952 erwartet wurde, interpretiert/dokumentiert das Pflichtbewusstsein der Ministerpräsidentin.
Konkret heißt dies, dass sie ihre Amtsaufgaben nicht wahrgenommen hat. Sie ist zur Rückzahlung wegen Verweigerung ihrer Treuepflichten verpflichtet. Da sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist
und sich uneinsichtig zeigt, ist es ihr formell mitzuteilen.
Im Zweifel hat dies gegen ihren Parteifreund und Landtagspräsidenten und ihren Blocker, Herrn Hendrik Hering, zu erfolgen.
Offensichtlich läuft in Rheinland-Pfalz alles aus dem Ruder!
#1287
Mazi(Dienstag, 02 Mai 2023 17:44)
?
Diese Leute sollen die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren?
Die etablierten Parteien repräsentieren 40 % der Wähler, dabei ist anzumerken, dass die Zahl der Nichtwähler steigend und nicht fallend ist.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung - als Aufgabe des Verfassungsschutzes - ist folglich als 40 % minus X % definiert. Mit anderen Worten 60 % plus x % werden vom Verfassungsschutz nicht als
Aufgabe zur Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gesehen und verstanden.
Wie weit wollen die Umfragen das Spiel noch treiben? Etwa soweit, bis SPD, GRÜNE und FDP die 5 %-Marke unterschreiten? Folgt man den Rechenbeispielen, ist dies nicht ausgeschlossen.
Sieht man, dass
- die SPD den Vater der Cum EX-Geschäfte als Vorzeigepapst,
- die GRÜNEN ihre Ministerien mit Verwandten und
- die FDP mit Leuten, die erst aus der Kirche austreten, um sich dann in der Kirche das JA-Wort zu geben,
besetzen, so sind berechtigte Zweifel an der Kompetenz der Bundesregierung angebracht. Diese Leute sollen die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren?
#1286
Mazi(Dienstag, 02 Mai 2023 17:24)
Sehr geehrter Herr Neumann,
es bestehen meinerseits sehr große Zweifel daran, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten (Art. 20 Abs. 3 GG). Dabei beziehe ich mich auf Ihre Eingangsseite (https://www.unfallmann.de/)
sowie auf die Anmerkung von WernerE, #1283.
Für sehr ungewöhnlich halte ich, dass Klägern das Grundrecht (der Rechtsweg) nach Art. 19 Abs. 4 GG vorgeschrieben wird, aber der Staat selbst diesen Weg nicht gewährleistet/gewährleisten will.
Nachweislich diverser Vorträge, achten seine Amtsträger Gesetz und Recht nicht (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Nicht nur die hiesigen Kommentare belegen, dass Richter ihre Entscheidungen nicht einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte (Bundesverfassungsgericht vom 06.06.1983, Az, 2 BvR 244 und
310/83) und dem Gesetz folgen, sondern dies wird auch von Sorgatz (ehemals BKA) und Jost (ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler AMRI) bestätigt.
Ferner ist damit der Verstoß nach § 31 B VerfGG und Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, dokumentiert.
Die Vorhaltungen sind folglich dem Staat bekannt. Dass eine Verjährung eingetreten sei bzw. sein könnte, ist folglich nicht nachvollziehbar.
Sie kennen zur Genüge, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht. Dennoch haben Richter des LG Hamburg Sie verurteilt. Daraus erkennen Sie, dass die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz
folgen, sondern die Amtsträger mangels Aufsicht machen was sie wollen.
Dass diese Straftaten der Richter verjähren könnten und demzufolge als legal zu bezeichnen wären, halte ich für ein Gerücht.
Wenn folglich der Verfassungsschutz nach § 4 Abs. 2 b) Bundesverfassungsschutzgesetz nicht tätig wurde, die vorgenannten Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber nicht dem Gesetz
folgten und folgen, sie die Voraussetzungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes nicht erbrachten, bestehen meinerseits erhebliche Bedenken, dass die Amtsträger des Verfassungsschutzes nach Gesetz und
Recht handelten.
Wenn der Auftrag des Verfassungsschutzes die Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, diese Aufgabe aber nicht erfüllt wird, ist die Frage, auf welcher Grundlage sie dann
ihrer Treuepflicht nachgekommen sind? M.E. trifft u.a. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 14.03.2023 auf die Amtsträger voll zu.
Abschließend möchte ich auf ein hergebrachtes Beispiel zurückgreifen.
"Pferde, die in einem Kuhstall ein Pfohlen zur Welt bringen, gebähren ein Pfohlen und nicht eine Kuh." Dies ist auch biologisch nach Fristablauf so.
Ein Unrecht kann auch nicht durch Fristablauf zu einer gerechten Tat mutieren!
Das ist m.E. eine Rechtsschöpfung der NS-Juristen.
Bekanntlich hat der ehemalige Führer Adolf Hitler am 20.04.1942 den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs als Beamtendelikt aus dem Strafgesetzbuch entfernt. Auf diesen Erlass beziehen sich die
Amtsträger auch heute noch und begründen, dass dies nicht strafbar sei.
MfG
Mazi
#1285
Mazi(Dienstag, 02 Mai 2023 16:35)
#1283
"nicht Neu, aber ziemlich aktuell!"
'Auch die Wochenzeitung Die Zeit findet, „das Stille und Hinterzimmerhafte der Auswahl der Verfassungsrichter hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition“.'
So ist es. Das hat die Judikative nie gestört, welche Entscheidungen die Volksvertreter treffen. „Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“, formulierte ein namhafter früherer Politiker. Nicht
zuletzt deshalb hat auch der Führer Adolf Hitler das Beamtendelikt des Amtsmissbrauchs am 20.04.1942 als eigenständigen Straftatbestand abgeschafft.
Es ist anzunehmen, dass die heutige Judikative immer noch nach den NS-Juristen agiert.
Filzverdacht: Das Wirtschaftsministerium schweigt zur Affäre um Staatssekretär Graichen
Hat Robert Habecks Staatssekretär Patrick Graichen seinem Trauzeugen eine Spitzenposition verschafft? Das Ministerium windet sich – und belässt es bei Andeutungen.
Man muss sich nur ausmalen, dass dem Verfassungsschutz es obliegt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und GRÜNE mit derzeit 14 % bei einer angenommenen Wahlbeteiligung von ca.
75 % (also unter 10 %) den Bundeskanzler der Bundesrepublik stellen wollten.
Da stimmt doch etwas im Gebälk der Bundesrepublik nicht. Dass dies unter dem Geist des Grundgesetzes zu verstehen sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
In diesem praktischen Sinn sind Cum Ex-Geschäfte, Missbrauchsfälle, nicht weitergeleitete Alarmierungen und Sozialgerichtsbarkeit sehr wohl als Normalitäten nachvollziehbar.
Stellt Habeck sich die Aufgabe eines Vizekanzlers in der Form eines Kinderbuchautors vor?
Graichen hat versucht seine Familienmafia in Stellung zu bringen und Habeck von allen Seiten mit den gleichen Informationen versorgt. Das hätte Habeck wissen müssen. Diue Graichens sind keine
unbeschriebenen Blätter. Wenn den Ernst nicht erkannt hat, dann ist er als Amtsträger auf diesem Platz überfordert. Wenn er gewusst hat, dann ist ihm auch deshalb Fehlverhalten anzulasten.
#1279
Mazi(Samstag, 29 April 2023 16:46)
Die Nazi regierten länger als erwartet und unscheinbar in diversen Rollen!
Für mich steht unweigerlich fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen nicht das Gesetz zugrunde legten. Nachweislich eigener Erkenntnis haben sie dazu auch unwahre und
unvollständige Verwaltungsakten der beklagten Berufsgenossenschaft Gutachtern zur Erstellung eines Gutachtens auf dieser unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte abverlangt. Dieses Gutachten
haben sie anschließend zur Begründung ihres Urteils herangezogen.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben damit nicht nur gegen § 103 Sozialgerichtsgesetz verstoßen, sondern sich auch der Beihilfe zum Begehen einer Straftat nach § 133 StGB schuldig
gemacht.
Es ist richtig, dass nach § 4 Abs. 2 Richter von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz nach Punkt b) ausgeschlossen sind. Da die Richter aber nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällten und
fällen, sind die Gegenstand des Verfassungsschutzes.
Es ist bekannt, dass die jeweiligen Landesregierungen zwar die Dienstaufsicht über die Judikative haben, aber diese Kontrollaufgabe nicht wahrnehmen. Daher ist den zur Dienstaufsicht berechtigten
vorzuhalten, dass sie ihre Amtspflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrnehmen.
Wenn der Bundesrat den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952, die Anerkennung der Menschenrechte anerkannte, aber nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger ihre Amtspflicht nach Art. 20 Abs. 3
GG nicht wahrnehmen, dann ist den Ministerpräsidenten der Länder vorzuhalten, dass sie ihrerseits ihre Amtspflichten nicht wahrnehmen.
Wenn es Aufgabe des Verfassungsschutzes ist, die freiheitliche demokratische Grundgesetzordnung zu verteidigen, dann sind auch dessen Amtsträger zur Handlung verpflichtet.
Gegenstand einer solchen Schutzmaßnahme ist neben dem Abhören der Telefonate auch der Einsatz von V-Leuten. Da nicht bekannt ist, dass dies erfolgt ist, ist anzumerken, dass deren Arbeit äußerst
ineffizient wahrgenommen wird.
Nachdem bekannt geworden ist,
- dass die richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen,
- dass nicht überwacht wird, ob die Amtsträger Gesetz und Recht befolgen
- dass der Verfassungsschutz seiner Amtsaufgabe nachkommt,
ist zweifelhaft, ob die Bundesrepublik überhaupt bei ihren Handlungen die Vorschriften des Grundgesetzes achtet. Der Schluss ist daher naheliegend, dass die Razzien gegen die Gruppe der Reichsbürger
lediglich verletzten Eitelkeiten von Amtsträgern geschuldet ist.
Lenken Sie Ihren Blick auf andere bekannt gewordene Straftaten. Unabhängig von konkreten Anwendungsgebieten dieser Straftaten ist ihnen gemein, dass nach dem Grundgesetz in Deutschland nichts
funktioniert.
Zur Kenntnis genommen bedeutet dies wiederum, dass der Verfassungsschutz uns nicht dagegen geschützt hat, dass die freiheitlich demokratische Ordnung nach dem Grundgesetz in der Bundesrepublik
abgeschafft wurde.
Die Nazis haben, wie wir aus obiger Veröffentlichung entnehmen, dass Gesamtsystem auf vielfache Weise unterwandert, agieren wie sie wollen und machen was sie wollen.
#1278
Mazi(Samstag, 29 April 2023 11:49)
Etwas verwirrend, was da Gerhard Schröder losgelassen hat!
Gerhard Schröder, der ehemalige Bundeskanzler der SPD, macht geltend, dass er für seine gesamte Lebenszeit als Bundeskanzler einen Anspruch auf ein Büro hat. Gleichzeitig ist bekannt, dass er in
einem festen Vertragsverhältnis mit einer russischen Firma steht und ein Freund von Putin ist.
Entweder wird er von den Sanktionen der Bundesrepublik gegen Russland getroffen und fällt damit - wie viele andere Bundesbürger - auch als Vertragspartner eines russischen Unternehmens als
leibeigener der Bundesrepublik Deutschland aus oder er akzeptiert seinen Amtseid auf das Grundgesetz nicht.
In dem Fall verstößt er nicht nur gegen Art. 20 Abs. 3 GG, sondern ist auch bemüht vor einem ordentlichen Gericht die Existenz des Grundgesetzes zu bestreiten.
Es wird sehr interessant werden, ob die Richter das Grundgesetz verteidigen und für die freiheitlich demokratische Grundordnung einstehen.
Es ist Aufgabe des Verfassungsschutzes die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes zu schützen. Schröder bringt das Grundgesetz in Gefahr und der Verfassungsschutz hat alles zu
unternehmen, seine Amtsaufgabe wahrzunehmen. Daraus ist auch abzuleiten, ob die Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen oder nicht.
So kann m.E. nur ein Gerhard Schröder bzw. die SPD agieren.
Das Grundgesetz ist zu schützen und die Abschaffung dieses beispielhaften Gesetzes ist zu verhindern.
Zu erkennen ist daran, dass Schröder für Putin einen unschätzbaren Wert hat. Schröder ist durchaus dazu geeignet, die Bundesrepublik aus der Sicht von Russland "vorzuführen", aufzuzeigen wie weit das
Recht in der Bundesrepublik beugsam ist und "Zirkus" zu veranstalten.
Der Nachweis, dass der "Kauf des Altkanzlers Gerhard Schröder" gut angelegtes Geld ist, ist damit erbracht.
#1277
Mazi(Samstag, 29 April 2023 11:09)
Habeck? Muss man den kennen?
Die Berichte des Verfassungsschutzes auf Glanzpapier scheinen nicht mehr auszureichen.
Lesen Sie selbst und machen Sie sich Ihre eigene Meinung..
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat die deutsche Wirtschaft quasi im Alleingang erledigt. Demnach ist darauf zu schließen, dass er seinen Amtseid nicht wahrhaben will und der Verfassungsschutz
aufgefordert ist, endlich etwas gegen die Überwindung der freiheitlich demokratischen Ordnung des Grundgesetzes zu unternehmen.
Die Berichte auf Glanzpapier scheinen nicht mehr auszureichen.
#1276
Mazi(Freitag, 28 April 2023 20:32)
Die Jugendorganisation wird nun verfassungsschutzrechtlich observiert.
Freuen wir uns darüber, dass endlich mit dieser Korruption, mit diesen widerrechtlichen Urteilen Schluss sein wird.
Nach sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit von § 4 Abs. 2 b Bundesverfassungsschutzgesetz vor dem Verfassungsschutz geschützt. Anhand nachprüfbarer Dokumente aus den Gerichtsakten sind die
Entscheidungen dieser Richterkategorie nicht nach dem Gesetz. Damit ist klar, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz (§ 4 Abs. 2 b) ) sie nicht vor der verfassungsrechtlichen Kontrollen
schützt.
Soweit dies nicht bereits geschehen ist, ist nach Art. 20 Abs. 3 GG davon künftig auszugehen ist. Auch die Amtsträger des Verfassungsschutzes sind an Gesetz und Recht gebunden. Es ist davon
auszugehen, dass die gesetzlichen und richterlichen Maßnahmen (Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht) den Weg freigemacht haben, die NS-Elemente aus
den Behörden zu verbannen.
Die Lösung ist in der KI zusehen. Bei allen Unzulänglichkeiten bei dem derzeitigen Entwicklungsstand, die Rechtsprechung ist in jedem Fall kalkulierbarer, schneller und kostengünstiger als
bisher.
Freuen wir uns darüber, dass endlich mit dieser Korruption, mit diesen widerrechtlichen Urteilen Schluss sein wird.
Graischen hat die Vetternwirtschaft schon eingeräumt und zugegeben. Er ist nicht mehr zu halten. Ich denke, dass er es noch bis zum kommenden Sonntag aushält. Spätestens dann sollte er seine
Rücktritt erklärt haben oder er wird zurückgetreten.
Anders sieht es bei Habeck aus. Er muss sich entgegen halten lassen, dass er Vertrauen in Leute gesetzt hat, die ihn über's Ohr gezogen haben. Dessen Rücktritt hat dem Rücktritt Graischens zu folgen.
Ich denke, dass dies spätestens ebenfalls am Sonntag sein wird.
Baerbock wird dann ebenfalls (nicht zuletzt von Precht) angebrieft sein und ebenfalls hinschmeißen.
Daraus folgt, dass auch Scholz mit seinen Cum Ex-Geschäften und er zu seinen Erinnerungslücken steht und ebenfalls niederlegt.
Offen bleiben die "Manager" der FDP. Das sie in Wirklichkeit auch keine sind, hat sich ebenfalls herum gesprochen.
Das die Regierung damit der Vergangenheit angehört, ist an einer Hand abzählbar.
Fraglich ist das Abschneiden bei der neuen Wahl.
Die SPD war weg und ist dann endgültig weg.
Den GRÜNEN lastet an, dass sie in der Opposition besser aufgehoben sind. Der Unterschied zwischen einer Oppositions- und einer Regierungsaufgabe ist der, dass die Oppostition nicht regieren darf. Da
die GRÜNEN unter Beweis gestellt haben, dass sie nicht regieren können, bleibt ihnen nur die Oppositionsaufgabe.
Problematisch erscheint mir, dass zahlreiche GRÜN-Wähler von der Leistung der Partei sehr enttäuscht sind und nicht mehr GRÜN wählen. Damit besteht die Gefahr, dass sie nicht einmal die 5 % schaffen
werden.
Was die FDP angeht, hat sie bereits ihr letztes Aufgebot aufgebracht und wollten regieren.
Die Wähler werden es auch nicht mehr der FDP zumuten und auch sie an der 5 % scheitern lassen.
Die CDU wäre damit der gekorene Wahlgewinner. Sieht man die Vergangenheit und die Leistung der CDU, sind berechtigte Zweifel anzubringen.
Wahlgewinner wird m.E. die AFD werden, die von den vielen Nichtwählern profitieren wird.
Es muss allen Wählern klar sein, dass zwischen den etablierten Parteien und der AFD kaum Unterschiede auszumachen sind. Die NS-Juristen werden übernehmen, falls sie es nicht schon lange praktiziert
haben.
Ganz offiziell haben die Siegermächte eingeräumt, in ihren Bemühungen die NS-Diktatur abzulösen, gescheitert sind. Die etablierten Parteien haben es nicht geschafft bzw. waren nicht einmal bemüht,
das Grundgesetz umzusetzen und die NS-Juristen aus den Behörden auszusperren.
Es ist daher zu vermuten, dass das deutsche Volk als Verlierer vom Platz gehen wird. Es ist in meinen Augen besser als Verlierer vom Platz zu gehen als bei dieser Vetternwirtschaft auf dem Platz zu
bleiben.
#1274
Mazi(Freitag, 28 April 2023 18:11)
Richter der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden nicht nach dem Gesetz!
Zahlreiche Dokumentationen beweisen diese Handhabung. Da richterliche Entscheidungen behördlich nicht geprüft werden, ob diese Amtsträger denn Gesetz und Recht befolgen und verfassungsrechtlich eine
Überprüfung der richterlichen Entscheidungen hinsichtlich ihres freiheitlichen Gesinnung ausgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass die NS-Juristen in der Sozialgerichtsbarkeit "ganze Arbeit"
geleistet haben.
Bekannt ist, dass Art. 97 Abs. 1 GG richterliche Entscheidungen an die Gesetze bindet. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Art. 19 Abs. 4 GG weist Bürgern die
Verpflichtung zu, einen vorher bestimmten Rechtsweg einzuschlagen. Dieser Rechtsweg ist mangels einer behördlichen Kontrolle jedoch nicht sichergestellt.
Wenn das vorgenannte Bundesverfassungsschutzgesetz nach § 4 Abs. 2 b) Gerichte von der Überwachungspflicht des Verfassungsschutzes ausnimmt, so ist diese Bestimmung sehr sorgfältig zu lesen. Diese
Vorschrift gilt nur, wenn Richter ihre Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG treffen. Da dies in diesem Fall nicht der gegeben ist, ist die Sozialgerichtsbarkeit zu überwachen
(https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-beobachtung-100.html).
Da der Präsident des Bundesverfassungsschutzes auf das Grundgesetz vereidigt ist, Art. 20 Abs. 3 GG für ihn u.a. gilt, ist er (wie seine Vorgänger ebenfalls) zur Handlung verpflichtet. Wenn er dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, dann gilt auch für ihn zumindest die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22.
Die Frage, die sich daraus ableiten lässt, ist die, ob wir weiterhin von den Nazis drangsaliert werden und ob und wann das endlich aufhört?
Eine Abgrenzung zu den
#1273
Mazi(Freitag, 28 April 2023 16:18)
#1267
Die Spatzen pfeifen es (schon) vom Dach!
Auch Ihnen ist bekannt, dass nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch bei den GRÜNEN es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Wünsche allen hier Mitschreibern und -lesern ein angenehm schönes Wochenende.
Dir werter Erich und Deiner Familie ganz besonders.
Bei uns ist am 30.04-01.05 Freinacht - man kann einiges anstellen, was zum Jux und Freude
anderer dient - keine kriminellen Sachen.
Ich habe mir schon etwas ausgesucht: etwas was der Verschönerung des Heimatortes
dienen könnte.
Es ist nach Meldung von dpa bekannt, dass gefälschte Schreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main im Umlauf sind. Es ist also die Frage, wie die Staatsanwalt in eigener Sache mit einer
derartigen Ermittlung umgeht und diese Fälschungen in der Judikative rechtlich bindend werden können?
M.E. kann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht einstellen, weil der Anfangsverdacht gegeben ist und die die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nie Verwaltungsentscheidungen der Behörde
sein können, weil sie nie dem Gesetz entsprochen haben.
Damit kommen wir zu einer grundsätzlichen Überzeugung von mir, dass widerrechtlich ergangen Verwaltungsentscheidungen nach einem Fristablauf nicht zu rechtlich verbindlichen Kontrakten mutieren
können. M. E. ist dies mit der Logik des Systems verbunden und ist höher angesiedelt als richterliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Auch die dortigen Richtern sind Amtsträger und
unterliegen Art. 20 Abs. 3 GG.
#1269
Mazi(Donnerstag, 27 April 2023 09:19)
Wie unterscheiden sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit von Reichsbürgern, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten?
Richter treffen ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK)!
Nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz haben Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Verpflichtung den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Da sie die Verwaltungsakte der beklagten Behörde auf
ihren Wahrheitsgehalt und ihre Vollständigkeit nicht prüfen und die Akte, so wie sie bei ihr einging zur Erstellung der Klage weiterleiten, darf in der Sozialgerichtsbarkeit nicht danach unterstellt
werden, dass dann die Klage auf der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakte erstellt worden wäre.
Während Reichsbürger die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, handeln Richter der Sozialgerichtsbarkeit erst gar nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes. Sie sind also bereits einen Schritt
weiter. Oder wie Ketzer formulieren würden, sie handeln weiterhin nach den Methoden der Nazis. Dass das Grundgesetz jemals existiert habe, nehmen sie seit Bestehen der Bundesrepublik nicht zur
Kenntnis.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind bereits einen Schritt weiter oder auf dem vorherigen Stand stehen geblieben.
Wenn die staatlichen Behörden nicht einmal die Richter der Sozialgerichtsbarkeit derart überwachen, ob sie denn nach dem Gesetz handeln, aber in Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger vorschreiben (wollen),
einen konkreten Rechtsweg zu beschreiten, dann darf in Frage gestellt werden, ob sie denn dann ihre Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG wahrnehmen. Es kann nicht sein, dass Amtsträger nicht nach dem
Gesetz handeln, aber geltend machen nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nachzukommen und eine Entlohnung und später Pensionszahlungen erwarten dürfen.
Bringen wir es auf den Punkt!
Es ist ausgeschlossen, dass der Staat im Sinne eines Rechtsstaates agiert.
Die Steigerung ist die, dass diese "Reichsbürger" auch noch mit legalisierten Steuergeld bezahlt werden. Nach dem Gleichheitsgrundgesetz sind Reichsbürger, Richtern der Sozialgerichtsbarkeit
gleichzustellen und diese Gruppe nicht mit Razzien zu verfolgen, sondern zu finanzieren.
Ursprung dieser Überlegungen stellt die mangelhafte Überwachungspflicht und die grundgesetzlich feindliche Umsetzung des Staates dar. M.E. ist die Handschrift des Nazi-Regims und der NS-Juristen
unverkennbar. Dadurch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugen Handel sie gesetzwidrig. Eine gesetzeswidrige
Entscheidung kann auch nicht nach einem Fristablauf zu einer gesetzeskonformen Entscheidung mutieren. Wäre dem so, so wäre auch diese Entscheidung nicht nach dem Gesetz und daher
gesetzeswidrig.
Die Beantwortung dieser Frage ist unabhängig von der Antwort, ob überhaupt Überwachungsaufgaben wahrgenommen werden, wenn sie nicht erfolgen und welche Verpflichtung dem Parlament zuzumessen
ist.
M.E. nur unlogische und stümperhafte Arbeit, die in der Sozialgerichtsbarkeit geleistet wird. Eine Anlehnung an Art. 20 Abs. 3 GG und die Durchsetzung des Art. 19 Abs. 4 GG ist nicht einmal
ansatzweise gegeben. Es ist anzunehmen, dass künstliche Existenz schneller und logischer Arbeitet als diese Mitarbeiter der Judikative. Eine Anpassung des Stellenkegels in der Judikative ist bereits
nach dieser Erkenntnis nicht gegeben.
Die GRÜNEN schauen aufwärts! Sogar die AFD liegt vor Ihnen.
Es stellt sich der Verdacht ein, dass nicht die AFD, sondern die GRÜNEN die Nazi-Herrschaft fortsetzen. Anders sind deren Heizungspläne gegen die Vorschriften der EU nicht erklärbar.
Für bedenklich halte ich die Parteienfinanzierung und deren Fortentwicklung.
Bekanntlich ist die staatliche Parteienfinanzierung an das Abschneiden bei der letzten Wahl geknüpft. Es ist denkbar, dass der Wahlanteil einer Partei bei fallenden Wählerzahlen, Protest gegen das
bestehende System, zunimmt und Parteien aufgrund dieses Ungleichgewichts zusätzliche Förderung des Staates erhalten.
Dieses Prinzip halte für mit den Grundgesetz nicht vereinbar. Es sollte im Sinne des Grundgesetzes und nicht von Nazis entschieden werden.
#1266
Mazi(Dienstag, 25 April 2023 18:49)
#1263
Wackelt der Hund mit dem Schwanz oder der Schwanz mit dem Hund?
Die Bundesrepublik hat ca. 80 Mio. , China ca. 1.300 Mio. Einwohner. Es sollte wohl klar sein, wer Hund oder Schwanz ist. So nüchtern sind die Fakten.
Hätte sich Baerbock doch den Rat bei der deutschen Industrie eingeholt, wäre ihr dieser Patzer nicht passiert.
Es bestätigt die Mutmaßung, dass zwischen einer Idee und der Managementaufgabe doch ein erheblicher Unterschied ist.
Es ist an der Zeit, dass die verantwortlichen der GRÜNEN die Personen austauschen oder die Wähler nehmen das Konzept selbst in die Hand und machen dies bei den nächsten Wahlen. Ob damit auch gleich
die 5 % sein müssen, dass hängt m.E. davon ab, wie glaubwürdig dies rüber gebracht wird.
Das große Problem wird sein, was alternativ gewählt wird. Da keine der Parteien von den Nazis losgesagt hat, wird es schwierig sein, eine Partei zu wählen. Da auch eine niedrige Wahlbeteiligung den
etablierten Parteien prozentual in die Karten und die Parteikassen spielen, ist dies ausgesprochen schwierig.
#1265
Mazi(Dienstag, 25 April 2023 18:16)
Eigentlich ist die Leistung der GRÜNEN Politiker schon Grund genug, den Beweis anzutreten, dass sie im Management von Problemen überfordert sind.
Das ist Grund genug die Reißleine zu ziehen und sie zu "jagen".
#1264
Mazi(Dienstag, 25 April 2023 18:02)
#1262
Folgt man der Darstellung im Bericht, stellt sich die Frage, was die Existenz des Grundgesetzes, das geschützt werden soll, sein soll?
Den Reichsbürgern wird vorgehalten, sie wollten die Existenz des Grundgesetzes bestreiten.
Die Beispiele zeigen, dass das Grundgesetz von der Exekutive und Judikative nicht befolgt wird.
Was ist "schlimmer"? Über einen Zustand zu reden oder es in die Tat umzusetzen?
Ich denke, dass wir uns einig darin sind, dass beides schlimm und nicht hinnehmbar ist. Dennoch gilt es, die Tat vor die Absicht zu stellen.
Unzweifelhaft und nicht nachvollziehbar ist die Haltung des Richters in dem dargestellten Fall, dass er keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass er
eine Amtsentscheidung getroffen haben könnte.
Unrecht bleibt Unrecht!
Wenn alle Macht vom Volk ausgeht, weshalb glaubt der Richter, dass die Legislative solange in den Parlamenten streiten. Wenn Richter ihren Entscheidungen das Gesetz nicht zugrunde legen, welche
Aufgabe weist er dann einer Volksvertretung überhaupt zu? Gleiche Fragestellung gilt natürlich gegenüber der Exekutive.
Der Hinweis des Journalisten auf Ungarn und Polen ("Der Vorwurf der Abgeordneten gegen die Kommission: diese sei untätig und gehe nicht zügig genug gegen Staaten wie Ungarn und Polen vor, weil dort
gegen die rechtsstaatliche Normen verstoßen werde. Bei gleichem Recht für Alle, weshalb dann nicht auch gegen Deutschland: was also sind die tatsächlichen Beweggründe und Zielsetzungen?") ist nicht
unberechtigt.
Wenn Deutschland, wie auch dieses Beispiel zeigt, gegen rechtsstaatliche Normen verstößt, mit welcher Begründung zahlt dann die EU Gelder an Deutschland aus.
Es wird deutlich, dass das Problem "Deutschland" nicht vor Exekutive und Judikative halt macht, sondern das System in Sozialgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit, in Missbrauchsfälle, Cum
Ex-Geschäfte, nicht weitergeleitet Alarmmeldungen, etc. sind suboptimal als Umschreibung schlecht gelöst.
Die Systeme wurden nicht nach dem Grundgesetz erdacht, sondern die NS-Juristen haben einfach da weiter gemacht, wo sie zuvor aufgehört hatten.
Wenn die Reichsbürger das Grundgesetz dessen Existenz bestreiten wollen, Exekutive und Judikative noch nie danach ihre Entscheidungen trafen, worin soll dann der Unterschied liegen?
Halten wir die Regelungen des Grundgesetzes hoch und verlangen dessen Umsetzung!
Baerbock kann so nicht auftreten. Die blamiert Deutschland.
Die Politik von Habeck ist substanziell nicht anders. Auch dessen Führungskompetenz ist nach oben noch sehr weit steigerbar. Wie kann man eine Lösung vorschlagen, die seitens der EU kassiert wird? So
geht das nicht.
Bei allen positiven Ansätzen der GRÜNEN ist festzustellen, dass sie nicht in der Lage sind, die Bundesrepublik zu führen und zu verantworten. Darauf hat der Vorstand der GRÜNEN zu reagieren und den
Austausch der Personen vorzunehmen und mit Personen zu besetzen, die ihr Handwerk verstehen.
Oder haben die GRÜNEN keine Führungskräfte, die ihr Handwerk verstehen und eine ganze Nation führen können?
Wenn dem so ist, dann liegt m.E. Precht vollkommen richtig.
#1262
WernerE(Dienstag, 25 April 2023 13:45)
Auch ein Skandal!
https://www.myheimat.de/freiburg-im-breisgau/c-politik/landgericht-freiburg-instanz-der-rechtsprechung-oder-sanktionierungen_a3297325
Man sieht überall im Land nur noch "Hand Auf Halte Mentalität"
WernerE es gibt nur den EINEN!
#1261
Mazi(Dienstag, 25 April 2023 12:45)
Gibt es einen Amtseid?
Laut Amtseid schwören Amtsträger auf das Grundgesetz zum Wohl des deutschen Volkes!
Es muss angezweifelt werden, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck diesen von ihm geleisteten Amtseid ernst nimmt.
Welche Bedeutung hat dann einen Eid noch, wenn er von den Amtsträgern gebrochen wird? Ist es nicht zweckmäßiger darauf generell zu verzichten, wird staatliche Behörden nicht einmal nachkontrollieren,
ob er denn eingehalten wird?
Kommen wir zurück zur Sozialgerichtsbarkeit. Was soll der Richtereid in diesem Zusammenhang, ist er doch mit keinerlei Folgen behaftet?
Daraus ergibt sich auch die Frage, ob überhaupt noch von einer Judikative laut dem Grundgesetz gesprochen werden kann, wenn die Richter/Amtsträger ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass eine Judikative insbesondere dann keinen Sinn macht, wenn sie die Gesetze nicht befolgt. Daraus ergibt sich wiederum die Frage, welche Aufgabe dann die
Legislative haben kann, wenn sie von Richtern nicht befolgt wird?
Daraus ergibt sich wiederum die Frage, weshalb überhaupt eine Judikative eingerichtet wurde, wenn nicht einmal der Staat sicherstellt, dass seine Amtsträger nach Gesedtz und Recht handeln.
Der Schluss ist, dass alles nur heiße Luft ist, was uns da von den verantwortlichen Politikern angeboten wird. Wenn die verantwortlichen Politiker ihre Verantwortung zurückweisen, wie können sie dann
verantwortliche Politiker sein?
Bezogen auf die Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat sie bekannt gemacht, dass sie für nichts verantwortlich sein will. Wie kann sie dann glaubhaft darlegen, dass sie die Verantwortung des Landes
Rheinland-Pfalz bei der Durchsetzung des Bundesratsbeschlusses zu den Menschenrechten von 1952 übernommen haben will.
Sind wir ehrlich. Der Deutsche Bundestag hat den Beitritt zu den Menschenrechten beschlossen. Richter führen diesen Beschluss des Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht aus. Die Bundesländer, verantwortlich für
die Justiz, kontrollieren nicht, ob denn die Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten. Sie können somit auch nicht erfahren, dass die Amtsträger/Richter nicht nach dem Gesetz arbeiten.
Unter dieser Maßgabe können sie auch keine Staatsanwaltschaft dazu bewegen, ihre Kollegen anzuklagen oder die Amtsträger, die das Grundgesetz nicht anerkennen, aus dem Dienst zu entfernen.
Nur Mist, wie dieses Grundgesetz von den NS-Juristen umgesetzt wurde. Oder war es deren erklärtes Ziel, das Grundgesetz nicht umzusetzen und sie sind tatsächliche Vorläufer der Gruppe der
Reichsbürgerbewegung? Objektiv ist dies nicht widerlegbar.
Klaus Müller habe ich hier bereits verschiedentlich angesprochen und aufgezeigt, dass der sehr viel Luft nach oben hat. Habeck scheint von gleichem Holz zu sein.
Es ist Aufgabe der GRÜNEN endlich Fachleute auf die Posten zu setzen, sonst werden es ihnen die Wähler bei der nächsten Wahl heimzahlen.
Es gehört schon etwas dazu, ein Allheilmittel darin zu sehen, was technisch überhaupt nicht machbar ist. Das gilt für den Ersatz von Kohle-, Gas und Ölheizungen ebenso, wie die von Habeck gewählte
Alternative, die seitens der EU wegen Gefährlichkeit des Kältemittels untersagt ist.
Das muss man erst sacken lassen.
#1259
Mazi(Montag, 24 April 2023 20:34)
Sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die "älteren" Reichsbürger? Stecken die Reichsbürger, gemessen an den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, noch in den "Kinderschuhen"?
Wir sollten nicht übersehen, dass die Reichsbürgerberst vorhanden, das Grundgesetz mit seinen Vorschriften (erst) abzuschaffen. Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben diesen Schritt schon lange
hinter sich. Wenn wir jedoch ehrlich sind, dann haben sich die Richter der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit noch nie an das Gesetz gehalten. Sie haben schon immer geurteilt wie zur
Nazi-Zeit. Sie haben noch nie die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde den Entscheidungen zugrunde gelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat es Ihnen bereits 1983 schriftlich
gegeben.
In Kenntnis dieser Sachverhalte, die Ministerpräsidenten der Länder nicht einmal erfahren/wissen wollen, stellt sich wirklich die Frage, was schlimmer ist, die Voraussetzungen zu haben oder aber die
Tatsache selbst.
Würde man die Voraussetzungen mit den Taten gleichsetzen, wäre anzunehmen, dass alle Männer wegen Vergewaltigungen von Jungfrauen wegzuschließen wären. Eine ganz neuer Denkansatz.
Nur wirres Zeug, was sich seinerzeit die NS-Juristen ausdachten. Noch gravierender empfinde ich, dass solche Straftäter/Richter auch noch mit Steuergeld von Bürgern finanziert werden, die sie auch
noch "vorführen". M.E. ist diese Denkweise nur als pervers zu bezeichnen.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind Richter an das Gesetz gebunden. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden.
Offensichtlich bestehen seitens der Richterschaft erheblich Bedenken gegen die Vorschriften des Grundgesetzes. Mit welchem Recht werden dann Reichsbürger verfolgt und woher kommt dieses zweierlei
Maß?
#1257
Mazi(Sonntag, 23 April 2023 09:15)
Gibt es noch einen härteren Vorwurf für den Generalstaatsanwalt, als das Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht an Gesetz und Recht halten?
Man muss sich dessen bewusst sein, dass diese Amtspersonen noch nie nach dem Gesetz geurteilt haben.
Das ganze wird auch noch davon gekrönt, dass der Bundesrat 1952 der Anerkennung der Menschenrechte zustimmte, aber nie kontrolliert hat, ob Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln?
Wer da keine Korruption unterstellt und sieht, der übt doch seinen Job nicht aus. Da dieser Job von Amtsträgern ausgeübt, nicht überwacht und mit der Zahlung aus Steuereinnahmen honoriert wird,
stellt sich die Frage, ob dies nicht so gewollt ist.
M.E. ist es richtig Reichsbürger, die das Grundgesetz abschaffen wollen, zu verfolgen. Wie der Generalbundesanwalt jedoch feststellte, war es erst deren Absicht, dass Grundgesetz abschaffen zu
wollen.
Daraus folgt, dass Amtsträger, die noch nie dem Gesetz folgten, erst Recht und zuerst einzusperren sind. Diese Handhabung sind wir nicht nur dem Grundgesetz schuldig, sondern das verlangt das
Grundgesetz auch von uns.
Die Vorgänge in Bremen, Hamburg, Mainz, Marburg, Darmstadt, Stuttgart und München liefern dazu die Grundlagen.
Es darf doch nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht wahr sein, dass die einen verfolgt werden und die anderen mit üppigen Zahlungen aus den Steuergeldern bezahlt werden.
#1256
Mazi(Samstag, 22 April 2023 21:34)
Bemerkenswert! Der Generalbundanwalt hält dem Reichsbürger Eder strebe er an, »die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden«.
Nachweislich diverser öffentlich bekannter Tatsachen legen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen
zugrunde. Dies ist widerrechtlich und nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten vereinbar.
Wenn Eder als Reichsbürger gilt, dann sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht als besser anzusehen.
Ich stimme mit dem Generalbundesanwalt überein, dass jeder in die Untersuchungshaft gehört, der die staatliche Ordnung (nach dem Grundgesetz) angreift und bestrebt ist, diese zu überwinden.
Schwierig wird es dann, wenn diese Rechtsverfolgung nur einseitig erfolgt und die Täter, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, nach erreichen der Altersgrenze bzw. nach vorgenommener Straftat mit
Steuergeld vom gleichen Staat deren Tätigkeit auch noch honoriert. In meiner Welt ist das nichts anders als die Annahme von Schmiergeld.
Es erscheint nachvollziehbar, dass Menschen für solche Gelder sehr empfänglich sind und die Erziehung von "Vater und Mutter" vergessen.
Das ist in meinen Augen vollendete Korruption!
Als ehemalige Führungskraft, beschäftigt ausgerechnet in Frankfurter Großbanken und ehemaliger Berater der russischen Regierung hätte ich gewusst, wie mit solchen Leuten umzugehen ist.
Wie lange wollen uns die GRÜNEN noch diesen Bundeswirtschaftsminister Habeck präsentieren und wann tauschen sie ihn aus?
Der Eindruck, dass uns in den Bart gespuckt wird und von den GRÜNEN behauptet wird, es würde schneien, ist näher als das die GRÜNEN wüssten, wie die berechtigten Fehleranalysen der GRÜNEN abgestellt
werden könnten.
Das ausgerechnet die EU die Pläne der GRÜNEN mit der Wärmepumpen-Diskussion wegen der Umweltgefährdung des verwendeten Kältemittels einstampfen will, lässt aufhorschen.
Das Habeck ausgerechnet auch die Röhren der NORD STREAM 2-Pipeline zur Realisation seiner Pläne kaufen will, lässt ahnen, dass es soweit mit seinen Überlegungen nicht her sein kann.
Auf dessen Plan, ausgerechnet die Präsidentschaft der Bundesnetzagentur mit seinem Freund Klaus Müller zu besetzen, ist wahrscheinlich dem gleichen Gehirn entsprungen.
#1254
Mazi(Freitag, 21 April 2023 19:09)
Die dpa meldet:
Im Prozess (...) sollen drei städtische Mitarbeiter falsch ausgesagt haben. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Freitag mitteilte, wird die mutmaßliche uneidliche Falschaussage der drei
Männer nicht vor dem Amtsgericht (...), sondern vor dem Landgericht (...) verhandelt. Das Gericht gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft (...) statt.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden:
"Zur Begründung verwies das OLG auf die besondere Bedeutung der Strafsache. Die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten stünden im Kontext mit ihrer beruflichen Stellung und seien geeignet, das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der öffentlichen Verwaltung und damit den Staat erheblich zu erschüttern. Dies gelte umso mehr, als durch das übereinstimmende Aussageverhalten der drei
Angeklagten sowie des ehemaligen Bürgermeisters der Anschein eines bewussten und gewollten Zusammenwirkens mehrerer öffentlich-rechtlicher Bediensteter beziehungsweise kommunaler Amtsinhaber
vermittelt werde."
Es ist nachvollziehbar, dass Richter falsche Entscheidungen treffen, wenn ihnen Sachverhalte unwahr untergeschoben werden. Damit dies nicht passiert, sind die Parteien zur Angaben der Wahrheit vor
dem Gericht verpflichtet. Im Fall der Berufsgenossenschaften werden den Gerichten keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorgelegt.
Es ist daher systembedingt, dass Amtsträger/Richter falsch entscheiden.
Es ist also keine große Leistung festzustellen, dass die Entscheidungen der Sozialgerichte falsch zustande kommen, zumal die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht davon überzeugen, dass ihnen
wahre und vollständige Verwaltungsakten der Beklagten vorgelegt werden. Es liegt mir gar schriftlich seitens eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit Mainz vor, dass er dies nicht als seine Aufgabe
ansieht.
Daraus ist zu schließen, dass der Staat kein Interesse daran hat, überhaupt nach Gesetz und Recht zu entscheiden.
Es erscheint mir schlüssig, dass die Bundesrepublik kein Rechtsstaat im rechtsstaatlichen Sinne sein kann.
Da seitens der EU auf die Rechtsstaatlichkeit sehr großer Wert gelegt wird, kann auch die Einzahlung der Bundesrepublik wenigstens teilweise (einige 100 Milliarden Euro/Jahr) an sie nicht
zurückfließen.
#1253
Mazi(Freitag, 21 April 2023 11:45)
Kann eine richterliche Entscheidung recht sein, obwohl sie gegen das Gesetz getroffen wurde?
ChatGPT antwortete:
Nein, eine richterliche Entscheidung kann nicht rechtens sein, wenn sie gegen das Gesetz getroffen wurde. Die Gerichte sind an das Gesetz gebunden und müssen ihre Entscheidungen auf der Grundlage von
Gesetzen und Rechtsnormen treffen. Wenn ein Gericht in einem konkreten Fall gegen geltendes Recht entscheidet, ist diese Entscheidung in der Regel nicht rechtens und kann angefochten werden.
In Deutschland gibt es ein Instanzenzug-System, bei dem es in der Regel möglich ist, gegen eine gerichtliche Entscheidung in der nächsten Instanz anzufechten. Eine Entscheidung eines höheren Gerichts
hat dann Vorrang und setzt die Entscheidung des niedrigeren Gerichts außer Kraft, wenn diese dem Gesetz widerspricht.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch Gerichte Fehler machen können und dass es in Einzelfällen möglich ist, dass eine gerichtliche Entscheidung in Einklang mit dem Gesetz steht, obwohl sie
auf den ersten Blick möglicherweise nicht so erscheint. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden, um die Entscheidung prüfen zu lassen und
gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Kann ein Richter einen Irrtum in der Entscheidung geltend machen, wenn er in der Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht hat?
ChatGPT antwortete:
Ja, ein Richter kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Irrtum in der Entscheidung geltend machen, wenn er bei der Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht hat.
Grundsätzlich gilt, dass auch Richter Fehler machen können und dass es bei der Vielzahl von Entscheidungen, die täglich getroffen werden, durchaus vorkommen kann, dass ein Richter einen Fehler begeht
oder einen Irrtum unterläuft.
Wenn ein Richter in der Entscheidungsfindung einen Fehler gemacht hat, kann er daher grundsätzlich versuchen, diesen Fehler zu korrigieren.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Richter einen Irrtum geltend machen kann. Zum einen muss es sich um einen tatsächlichen Fehler oder einen Irrtum handeln,
der sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat. Zum anderen muss der Irrtum von erheblicher Bedeutung für die Entscheidung sein und nicht bloß von untergeordneter Bedeutung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Richter einen Irrtum geltend machen kann, je nachdem in welchem Stadium des Verfahrens sich die Entscheidung befindet. Wenn die Entscheidung noch nicht
rechtskräftig ist, kann der Richter seine Entscheidung im Rahmen eines sogenannten Berichtigungsverfahrens oder eines Änderungsverfahrens korrigieren.
Ist die Entscheidung bereits rechtskräftig, kann der Richter unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes Wiederaufnahmeverfahren beantragen, um die Entscheidung zu korrigieren.
In jedem Fall ist es jedoch wichtig, dass ein Richter bei einem Irrtum schnell handelt und sich an einen Anwalt oder eine Anwältin wendet, um die Möglichkeiten einer Korrektur der Entscheidung zu
prüfen.
#1252
Mazi(Freitag, 21 April 2023 10:13)
Was ist ein Monopolist?
ChatGPT antwortet auf diese Frage:
Monopolisten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf einem bestimmten Markt die alleinige Kontrolle über das Angebot und den Preis haben. Ein Unternehmen wird zum Monopolisten, wenn es aufgrund
seiner Größe, seiner Marktmacht oder seiner innovativen Produkte in der Lage ist, seine Konkurrenten aus dem Markt zu verdrängen oder ihnen den Markteintritt zu erschweren.
Typischerweise haben Monopolisten eine hohe Marktmacht, was bedeutet, dass sie in der Lage sind, ihre Preise zu bestimmen und ihre Kunden dazu zu bringen, höhere Preise zu akzeptieren als in einem
wettbewerbsintensiveren Markt. Zudem können Monopolisten ihre Produktion und ihre Produkte in der Regel nicht so effizient gestalten wie wettbewerbsintensive Unternehmen, da ihnen der Anreiz zur
Kosteneffizienz fehlt.
In vielen Ländern sind Monopole gesetzlich verboten, da sie den Wettbewerb hemmen und langfristig zu höheren Preisen und geringerer Produktqualität für Verbraucher führen können.
Bezogen auf den Staat, hat er in Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht den Rechtsweg beschreiten zu können, aber nicht dessen Verpflichtung verankert auch dafür Sorge zu tragen, dass seine Amtsträger auch
nach Gesetz und Recht handeln, verankert.
Genau genommen, hat der Staat ein Grundrecht gewährt ohne die Verpflichtung zu übernehmen, dass er auch danach handelt. Rechtsstaatlich ist dies weniger als nichts.
#1251
Mazi(Freitag, 21 April 2023 09:39)
#1249
Die Aussage von mir ist, dass keine Kriterien von öffentlichen Behörden festzustellen sind, die darauf hindeuten könnten, dass der Staat das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewähren könnte. Er
unterlässt es könntenach Sorgatz und Jost nachzuprüfen, ob denn seine Amtsträger Gesetz und Recht überhaupt anwenden.
Führungstechnisch ist dies unakzeptabel und in einer Schulnote ausgedrückt weniger als eine "6".
#1250
Mazi(Freitag, 21 April 2023 09:26)
Sind Richter Amtsträger und ist ihre Entscheidung an das Gesetz gebunden?
Das sind zwei Fragen, die zu beantworten sind. Es ist einmal, ob Richter überhaupt Amtsträger sind und zum anderen, ob ihre Entscheidung immer an das Gesetz gebunden ist. Das ist im Grundgesetz sehr
eindeutig gefasst.
Es wird also juristisch über etwas gestritten, dass vorher bereits eindeutig geklärt ist.
Hintergrund ist folgender Artikel:
https://m.focus.de/finanzen/news/buerokratiemonster-richter-selbst-wollen-sich-nicht-an-das-neue-arbeitzeit-gesetz-halten_id_191610719.html
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Da gibt es keine Ausnahmen. Gleiches gilt für richterliche Entscheidungen, die Richter an das Gesetz binden. Dazu haben sich der
Deutsche Bundestag und der Bundesrat 1952 entschieden. Ein einfacher Fall, der bürgerlich nach den Vorschriften des Grundgesetzes keine Ausnahme duldet. Dies wäre so vom Bundesverfassungsgericht auch
zu bestätigen.
Die Praxis zeigt, dass dies in den Behörden anders gesehen wird. Auch dort handeln Amtsträger, die an Gesetz und Recht gebunden sind. Dies macht deutlich, dass seitens der Amtsträger die
grundgesetzliche Bindung an Gesetz und Recht nicht nur seitens der Reichsbürger bestritten wird.
Anders ausgedrückt:
Eine Anerkennung der Regelungen des Grundgesetzes wird seitens der Amtsträger genauso abgelehnt wie auf Seiten der Reichsbürger. Ein Unterschied ist nicht auszumachen. Wenn es also eine Verurteilung
eines Reichsbürgers kommt, so sind alle Amtsträger, die es diesem Amtsträger gleich tun, genauso aus dem Dienst zu entfernen. Da diesem Reichsbürger die Ausübung hoheitlicher Gewalt förmlich entsagt
wurde, ist nicht nachvollziehbar, wie andere Amtsträger, die ebenfalls das Grundgesetz nicht befolgen, dennoch hoheitliche Gewalt ausüben.
(ICH ERKENNE NUR CHAOS IN DER JUDIKATIVE.)
Geht man davon aus, dass die Einhaltung der Gesetze in der Judikativen schon seit Schaffung des Grundgesetzes Bundesländersache war und diese Aufgabe nicht wahrgenommen wurde, so ist festzustellen,
dass dies keinesfalls eine neuartige Defintion darstellt. Sie steht insbesondere nicht im Zusammenhang mit den Reichsbürgern.
Halten wir also fest, dass Behörden und Gerichte noch nie nach dem Gesetz gearbeitet haben. Das hat verfassungsrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen.
Der Rückschluss, dass das Grundgesetz seitens Legislative, Exekutive und Judikative in der Praxis umgesetzt wurde, liegt auf der Hand. Es ist daher die Frage, ob die Richter des
Bundesverfassungsgerichts, die selbst auch an das Gesetz gebunden sind, dies bestätigen oder diese einfache Handhabung auch beugen. Sie erkennen daraus, wie weit sich die Bundesrepublik von einem
Rechtsstaat entfernt hat. Die Stetigkeit der Entscheidungen ist keinesfalls Ausdruck dessen, dass die Entscheidungen der Richter rechtsstaatlich sind, sondern Ausdruck dessen, dass den Prinzipien der
Rechtsbeugung der Nazis weiterhin in der Judikativen gefrönt wird.
In der Sozialgerichtsbarkeit liegt m.E. der Beweis schon lange vor, dass die dort tätigen Richter den NS-Juristen folgen und keinesfalls nach rechtsstaatlichen Maßstäben zu messen sind.
Schauen Sie sich nur die Tatsache an, dass sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht einmal davon überzeugen, dass Ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten
vorliegt. Da die Richter regelmäßig auf die Verwaltungsakte der Beklagten ihre Entscheidung beziehen und diese weder wahr noch vollständig ist, ist auch deren Entscheidung fehlerhaft. Diese Fehler in
der Entscheidungsfindung können nicht mit einem Fehler in der Entscheidungsfindung gleichgesetzt werden, weil dies systematisch begangen wird.
Ich bin geneigt festzustellen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit keine Amtsträger nach dem Gesetz entscheiden und folglich von ihnen keine Amtsentscheidungen getroffen wurden und werden. Das ist
nicht einmal Grundschul- oder Kindergartenniveau was uns da als Leistung angeboten wird. Das ist NS-Demokratieverständnis. Aktuter Handlungszwang der Legislativen ist auch nach da. 70 Jahren
Grundgesetz erforderlich.
Stellen Sie sich nur vor, wie viel Steuergeld da sinnlos verpulvert wurde. Wenn das nicht nach Korruption riecht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Die Banken oder Missbrauchsfälle, etc. sind bei weitem nicht mehr als die seriösesten zu bezeichnen, aber diese Handhabung stellt alles bisher bekannte in den Schatten. Das sind Grundfesten, auf die
Demokratie gebaut sein soll. Nichts ist unmöglich, dass es nicht probiert würde. Da ist rechtsstaatlich ganz dringender Handlungsbedarf.
#1249
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 21 April 2023 08:46)
Hallo Mazi,
Ihren Beitrag vom19./20.04.2023 kann ich nur bestätigen.
Man stelle sich die festgestellte Tatsache vor, dass die Behörden-Mitarbeiter meiner BGHW von ihrem Bedrohungsmanagementteam wie folgt wörtlich aufgefordert wurden:
"Überlegen Sie sich Bumerangsätze für den Kontakt mit Herrn Neumann.
Bumerangsätze sind Formulierungen, die man immer wieder wiederholen kann und dabei weder den anderen direkt zurückweist, noch ihm einen Ansatzpunkt für Diskussionen liefert".
Dazu ist zu sagen:
Bumerangsätze ist natürlich das Werkzeug krimineller Behörden-Mitarbeiter die im Sinne der Geschäftsführung etwas zu verbergen haben. In dieser Sache habe ich nun auch die Schutzpolizei Bremen am
20.04.2023 eingeschaltet.
Mehr auf meiner Unterseite 29.04.2016
#1248
Mazi(Donnerstag, 20 April 2023 18:59)
(Fortsetzung)
Würde man tatsächlich unterstellen, dass es keine Übertretungen geben kann, die ohnehin nicht vorstellbar sind, bietet es sich an, alle Verkehrskontrollen einzustellen, die Staatsanwaltschaften und
Richter abzuschaffen, etc., weil es ja keine Übertretungen geben kann, die nicht gewünscht sind.
Letztlich ist es auch nicht erforderlich Gesetze nicht erlassen werden, weil sie ohnehin nicht benötigt werden. Wenn keine Gesetze erforderlich sind, dann müssen sie auch nicht beraten und
beschlossen werden. Der Schritt festzustellen, dass es auch dann keine Legislative, keine Exekutive, keine Judikative erforderlich ist, ergibt sich zwangsläufig.
Man stelle sich nur vor, welche Ersparnis mit diesem Gedanke einhergeht.
Dieses Chaos ist Gegenstand der politischen Diskussion in den Behörden, aber nicht auf Seite der Bürger. Dafür bezahlen wir. Gehen diese "Typen" auch noch in Pension, dann erhalten sie auch noch
Zahlungen aus diesem gewaschenem Geld, den Steuereinnahmen.
Unschwer ist erkennbar, dass diese Denkweise weltfremd ist. Tatsächlich ist, dass wir ein Recht haben, dass wir in Anspruch nehmen dürfen. ...
Es ist klar, dass Richter, die sich nicht an das Gesetz halten, keine Gewähr dafür sind, dass die Gesetz befolgt wird. Unschwer ist erkennbar, dass gewisse Gruppen sich von diesen Menschen Vorteile
versprechen und sich dies auch etwas kosten lassen. Es ist nicht erkennbar weshalb Richter ein falsches Urteil sprechen, ohne dafür in irgendwelcher Form auch zu kassieren. Also gehört Korruption zur
Machart dieses Geschäfts.
Wenn Richter ohne Korruption das Geschäft so betreiben, wie sie es tun, dann muss die Frage erlaubt sein, ob sie nicht bei einem Mediziner besser aufgehoben wären.
Bringen wir das ganze auf den Punkt. Es macht keinen Sinn, wenn der Staat einen Rechtsweg vorschreibt, die Amtsträger, die dabei eingeschaltet werden, aber nicht überwacht und das Zuwiderhandeln
nicht ahndet. Da sich dies ausgebreitet hat, ist nicht damit gedient, das einzelne dafür bestraft werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen ist einer Großzahl der Amtsträger vorzuhalten, dass sie nicht nach dem Gesetz handeln.
Dies untersagen sowohl Grundgesetz als auch Menschenrechte. Es ist schwierig vorstellbar, dass ausgerechnet Richter des Bundesverfassungsgerichts nach dem Gesetz entscheiden.
Die Realität folgt eindeutig nicht dem Grundgesetz.
Die grundsätzlichen Überlegungen der Väter des Grundgesetzes sind hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der praktischen Umsetzung/Realisierung zu überprüfen. Die bisherige Umsetzung hat mit dem Geist
des Grundgesetzes sehr wenig gemein. Wenn es eine Rechtsstaatlichkeit gibt, dann ist dies nicht dann gegeben, dass Amtsträger nicht auf die Einhaltung von Gesetz und Recht kontrolliert werden.
An anderer Stelle wird formuliert, dass dies nur dann gegebenen ist, wenn sie ihrer Treuepflicht nachkommen.
Eine solche staatliche Organisation eines Rechtsstaates ist undenkbar. Es ist anzunehmen, dass da NS-Juristen sehr stark mitgewirkt haben und dies nicht "ausgewachsen" ist.
Wie wir wissen, tragen auch Richter (beispielsweise des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts, Oberverwaltungsgericht Niedersachsen) und Bundesjusitzminister und Bundesinnenministerin
diesbezüglich Bedenken vor. Der Kreis derer, die der Treuepflicht nicht nachkommen, ist weit größer als der beurteilte Einzelfall. Richter der Sozialgerichtsbarkeit erfasse ich erfahrungsgemäß
generell darunter.
#1247
Mazi(Donnerstag, 20 April 2023 18:58)
Wie hat der Staat sich Art. 19 Abs. 4 GG vorgestellt?
Nach Art. 19 Abs. 4 GG wird dem Bürger der Rechtsweg vorgeschrieben. Art. 20 Abs. 3 GG bindet Amtsträger an Gesetz und Recht. Art. 97 Abs. 1 GG legitimiert Richter die Entscheidung, bindet diese aber
an das Gesetz.
Alles in Ordnung!
Wenn also Richter keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, handeln sie nicht nach deren Legitimation. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätten,
wenn sie das Gesetz missachten.
Wie ist sie aber vorgeben, staatliche Macht auszuüben, aber sich nicht an die ihnen vorgegebenen Regeln halten?
Es liegt nahe, dass sie dann auch nicht ihr Amt - und keine staatliche Macht - ausüben.
Dem ist aber entgegen zu halten, dass der Staat seinerseits nicht nachprüft, ob sie denn Gesetz und Recht befolgen. Der Staat nimmt also die fehlerhafte Amtsausübung billigend in Kauf (er rast mit
über 50 km/h durch die Ortschaften und nimmt vorsätzlich die Geschwindkeitsüberschreitungen in Kauf).
1952 ist der Deutsche Bundestag den Menschenrechten beigetreten. Der Bundesrat hat diesem Beschluss ebenfalls zugestimmt.
Es ist Amtsaufgabe der Bundesländer die Ordnungsmäßigkeit der Judikative sicherzustellen. Diese Aufgabe wird nachweislich von Sorgatz und Jost (sowie zahlreicher Beispiele in diesem Forum) aber nicht
wahrgenommen. Es ist daher nach Sorgatz darauf zu schließen, dass dem so ist oder es untersagt etwas zu unterstellen, dass nicht einmal kontrolliert und überwacht wird.
Sie stimmen mir zu, dass dann nur Chaos herrschen würde.
#1246
Mazi(Mittwoch, 19 April 2023 13:47)
Besteht hier nach Art. 20 Abs. 3 GG allgemeiner Handlungszwang?
Sehr umfangreich ist herausgearbeitet, dass staatliche Gewalt von Amtsträgern (Richtern) ausgeübt wird, die zwar an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, aber ihre Entscheidungen
nicht nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Dieser Ungehorsam wurde auch anderweitig von Sorgatz und Jost bestätigt.
Da der Staat nicht kontrolliert, ob seine Amtsträger (Richter) ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen und demzufolge die Amtsträger auch nicht bestraft werden, lässt fraglich erscheinen, ob der
Staat Rechtssicherheit für den Bürger gewährleistet.
Es ist (sehr) fragwürdig, seitens des Staates einen Rechtsweg vorzuschreiben (Art. 19 Abs. 4 GG), aber andererseits nicht zu gewährleisten, dass seine Amtsträger (Richter) tatsächlich nach Gesetz und
Recht ihre Entscheidungen treffen, erscheint mehr als sonderbar.
Es ist an der Zeit, dass ca. 70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes in den Amtsstuben sich darüber Gedanken gemacht werden, welchen Unsinn da tatsächlich initiiert wurde.
Nachdem der Deutsche Bundestag 1952 den Menschenrechten beigetreten ist, dies seitens des Bundesrates bestätigt wurde, aber die Länder (wegen der Verantwortlichkeit der Bundesländer für die Justiz)
nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht verbindlich eingehalten werden, ist zumindest zweifelhaft, ob die Länder ihren Amtsaufgaben überhaupt nachkommen. Bei dieser Sachlage ist nicht
verwunderlich, dass die richterlichen Entscheidungen von den einschlägigen Gesetzen (Grundgesetz und den Menschenrechten) nicht legitimiert sind.
Da die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes mit den grundgesetzlichen Vorschriften nicht vereinbar waren, sie ab 1954 als Sozialgerichtsbarkeit "firmierten", nicht bekannt wurde, dass
sie ihre Handlungsweisen dem Grundgesetz angepasst hätten, ist davon auszugehen, dass sie weiterhin nach der Nazi-Lehre agieren.
Da seitens Bundesverfassungsgericht ebenfalls Richter involviert sind und auch deren Entscheidungen im Einklang mit dem Gesetz zu stehen haben, sind auch deren Entscheidungen, die nicht dem Gesetz
folgten, nicht legitimiert.
Es erscheint Grotesk anzunehmen, dass überhaupt eine verbindliche Entscheidung in Behörden gefallen sein könnte, wenn sie nicht ein Einvernehmen mit dem Grundgesetz erfolgt. Daher gehe ich davon aus,
dass solche Entscheidungen gar nicht getroffen sein können.
Die Frage ist folglich, wenn das Grundgesetz von der Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 GG spricht, die Richter aber nicht dem Gesetz folgen, was sie denn dann überhaupt in Gang gesetzt haben könnten?
Eine richterliche Entscheidung - oder allgemeiner formuliert eine Verwaltungsentscheidung - kann es ganz bestimmt nicht sein.
Die Tatsache, dass Richter des Bundesverfassungsgerichts ein "Urteil" an ein Vorgericht zurücküberweisen, weil es dem Gesetz nicht folgte, ist eine Bestätigung dieser Argumentation.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen, Az. 3 LD 7/22, ist vor diesem Hintergrund als überfällig zu bezeichnen. Es gibt eine Vielzahl von Amtsträgern, die offensichtlich ganz
bewusst die Existenz des Grundgesetzes anzweifeln. Während ein Polizist in dem verhandelten Einzelfall zu Diskussion stand, ist hier ein Zweig der gesamten Judikative zur Disposition zu
stellen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG besteht hier allgemeiner Handlungszwang.
Es erscheint mir unumgänglich zu sein, dass der Staat sich von Amtsträgern trennen muss, die ihrer Treuepflicht vorsätzlich nicht nachkommen. Die Glaubwürdigkeit der Justiz steht zur
Disposition.
#1245
Mazi(Dienstag, 18 April 2023 08:37)
#1243
Zuerst ist sicherzustellen, dass die Richter das Gesetz tatsächlich anwenden. Grundgesetz und Menschenrechte schreiben dies ihnen zwar vor, aber sie tun es trotzdem ungestraft.
Eine Judikative, die Konsequenzen nicht negativ bestraft, kann nicht Teil des Grundgesetzes sein. Da haben Bundesjusitzminister Buschmann und Bundesinnenministerin Faeser sowie das
OberverwaltungsgerichtNiedersachsen vollkommen Recht.
Was wir brauchen sind Amtsträger, die nicht nur nach dem Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden sind, auch danach handeln. In der Sozialgerichtsbarkeit werden solche Beispiele vergeblich
gesucht.
Es ist anhand der Beispiele nicht davon auszugehen, dass in der Bundesrepublik Rechtssicherheit besteht. Wenn es ein Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG gibt, der Staat seine Amtsträger
nicht kontrolliert, dann ist fragwürdig, wie er behaupten könnte, dass er das Recht gewährt. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn diese Richter nicht bestraft werden, sich das Recht manifestieren
soll?
Es ist anzunehmen, dass die NS-Juristen ganze Arbeit leisten. Die Zeit, dass das Grundgesetz nach ca. 70 Jahren realisiert wird.
#1244
WernerE(Montag, 17 April 2023 22:28)
#1234 - 1243
Stimme überein das was Mazi und Erich geschrieben haben.
Es wird Zeit eine Ordnung des Rechts in DE einzuführen und alle "Nazi" zu entfernen.
Heute hat Frau Merkel eine besondere Auszeichnung bekommen.
Die ist den Menschen welche mit Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen zu tun haben, verwehrt - ja diese Personengruppe bekommt noch nicht mal das, was ihnen nach
Recht und Gesetz zustehen würde.
Beste Grüße aus Mering an der Paar
WernerE - es gibt nur den Einen!
#1243
Mazi(Sonntag, 16 April 2023 09:27)
Gibt es eine Ordnung, auf die wir uns verlassen können?
Welche Funktion haben Richter, auf die wir uns nicht verlassen können?
Gibt es eine Abgrenzung zwischen Reichsbügern und der Justiz?
Wenn wir Rechtssicherheit als Grundrecht haben, aber Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden und dies nicht vom Staat sichergestellt wird, dann ist das Grundrecht der Rechtssicherheit nur
papiermässig vorhanden. Ich Frage mich, welche Aufgaben dann in Legislative, Exekutive und Judikative überhaupt vorhanden ist? Wenn der Staat es unterlässt, die Beachtung von Gesetz und Recht nicht
zu kontrollieren, darf nicht unterstellt werden, dass er seiner Amtsaufgabe nachgekommen sei.
Ich verweise auf die Berichte von Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler, im Fall AMRI.
Die Gruppe der Reichsbürger lehnt das Grundgesetz ab. Die zahlreichen Beispiele weisen nach, dass das Grundgesetz in Legislative, Exekutive und Judikative nie beachtet wurde. Die Frage ist folglich,
worin der Unterschied worin zwischen Reichsbürgern und der Judikativen überhaupt bestehen soll? Ja, die Judikative ist in Art. 20 Abs. 2 GG explizit genannt, die Reichsbürger nicht. Folgt man der
Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22, dann ist nicht die formelle Zugehörigkeit zu einer Gruppe, sondern das Verhalten massgeblich, dann bestehen
keine Abgrenzungskriterien.
Sind es etwa die Neidgefühle der Behörden, die verletzt werden?
Der Fall Neumann macht nachweislich allen klar, dass die NS-Juristen durchgängig nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen getroffen haben und treffen. Es wäre also falsch, dass mit dem Ableben von
NS-Juristen, diese Gruppe als ausgestorben als anzusehen ist.
Die Presseerklärung von Bundesjustizministers Buschmann vom 18.01.2023 und die Haltung von Bundesinnenminister Faeser sind schon nachvollziehbar. Es muss uns aber auch klar, dass das beste Gesetz
seine Wirkung verfehlt, wenn die Amtsträger es nicht beachten. Es kann also nicht mit Schaffung neuer Gesetze Abhilfe geschaffen werden, sondern damit, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht
nachkommen.
Es gilt demnach alle Richter, die dem Gesetz nicht folgen, wegen Verweigerung der Treuepflicht aus ihren Amtsfunktionen zu entlassen und auf Rückzahlung der erschlichenen Gehälter und Pensionen zu
bestehen.
M.E. ist zweifelhaft ob mit dem anlegen der Robe oder durch ihr tun Amtshandlungen begangen werden? Da das Grundgesetz nicht regelt, dass mit dem anlegen einer Robe, sondern durch sachliche
Entscheidungen eine Amtshandlung begründet wird. Es ist daher davon auszugehen, dass das Grundrecht der Rechtssicherheit nicht mit einer Verkleidung, sondern sachlich begründet ist.
Es fällt mir daher äußerst schwer einen Unterschied zwischen Reichsbürgern und der Justiz auszumachen.
#1242
Mazi(Samstag, 15 April 2023 18:14)
Wenn Habeck Gasheizungen verbietet, was passiert dann mit den Biogas-Anlagen? Sie produzieren Gas und keiner darf es verbrauchen.
Es ist an der Zeit, dass die GRÜNEN ihre verantwortlichen Minister austauscht.
Was Baerbock angeht, so muss doch allen klar sein, dass die Chinesen mit deren Auftreten nichts anzufangen wissen. Ich sehe dies so, dass damit nur Propaganda gemacht werden sollte und wurde. Außer
in den hiesigen "Nachrichten" interessiert dies niemanden.
Das da die Medien nicht eingestiegen sind, verwundert mich ehrlich gesagt nicht nur "ein wenig".
Es ist offensichtlich ein Unterschied zwischen einem Anprangern eines Missstands und
Es entsteht der Eindruck, dass dem bei den GRÜNEN es generell so ist.
Betrachten wir die nächste Wahl, so ist damit zu rechnen, dass die GRÜNEN gänzlich verschwinden. Es ist anzunehmen, dass Sie nicht über 5 % der Wahlberechtigten erreichen.
Es scheint der Nachweis - wie bei der FDP - erbracht zu sein, dass sie außer Klientelpolitik "nichts auf dem Kasten_" haben. Das ist zu wenig, um ein Land führen zu können.
#1240
Mazi(Samstag, 15 April 2023 16:52)
Besteht ein Interesse jemanden aus dem Feld zu kicken und welche Konsequenzen sind damit verbunden?
Ein scheinbar ganz anderes Thema:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/das-gro%C3%9Fe-blutbad-billionen-dollar-derivateblase-platzt-john-rubino/ar-AA19RwXT?ocid=msedgntp&cvid=27b202f18df2443d8b855dfef9680753&ei=108
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit richten Richter großen Schaden in der Judikativen an, sondern auch hinsichtlich Missbräuchen, Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen zum Schutz vor
Personenschäden, Cum Ex-Geschäften etc., sondern auch in der Finanzindustrie - wie obiger Artikel glauben macht - geht es drunter und drüber.
Es geht scheinbar reihum und erfasst "alles".
Der Beitrag scheint sauber recherchiert, wenn auch die Schlüsse zweifelhaft sind.
Ich erinnere mich an eine Situation Mitte der 80ziger im Devisenhandel einer Frankfurter Großbank. Auch damals erschien es aussichtslos und an "diesem Wochenende" würde es passieren. Ohne Widerstimme
war dies einhellige Meinung. Nichts ist passiert. Ebenso wenig ist mit den Computern passiert, als der Jahrtausendwechsel kam.
Heute ist es aber zugegeben anders.
Es gibt Spannungen mit Russland und China. Es sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass diese Volkswirtschaften nicht nur riesig und bedeutend sind, sondern dort besteht ein einhelliges Interesse
daran, die USA aus dem Feld zu kicken.
Deshalb erscheint mir die Ausgangslage zwar anhand der Fakten identisch, aber die Konsequenzen werden auch nach meiner Sicht vollkommen anders sein.
Ein Rechtsstaat, dessen Amtsträger der Treuepflicht nicht folgen, erscheint mir unregierbar. Es geht sogar soweit, dass selbst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht logisch aufgebaut
sind und öffentlich bekannt werden.
Die Anmeldung von Zweifeln, dass mit der Besetzung der Präsidentschaft mit Prof. Dr. Harbarth eine glückliche Wahl getroffen wurde, ist nicht nur aus fachlicher Sicht anzuzweifeln.
#1239
Mazi(Samstag, 15 April 2023 10:14)
Sind die grundlegenden Überlegungen der NS-Juristen, der Nazis, auch heute noch in der Sozialgerichtsbarkeit wiederzufinden?
Überspitzt ist es also fraglich, ob es eine Rechtsstaatlichkeit nach den Vorschriften des Grundgesetzes geben kann, wenn die Amtsfunktionen mit Straftätern besetzt sind bzw. das Rechtssystem von
dessen Gegnern unterwandert ist?
Ich stimme ausdrücklich Bundesjustizminister Buschmann vom 18.01.2023 und der Bundesinnenministerin Faeser zu, dass es unmöglich erscheint, dass staatliche Gewalt ausgerechnet vosn "Typen" ausgeübt
wird, die die Regeln des Systems nicht befolgen, sondern bekämpfen. Ich Stimme auch der Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Niedersachsens vom 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22, zu, dass wesentliches
Kriterium eines Ausschlusses aus der Beamtentätigkeit das faktische verweigern der Vorgaben des Grundgesetzes ist.
Für absolut unvereinbar halte ich einerseits das Grundrecht, Art. 19 Abs. 4 GG, einzurichten und andererseits Amtstätigkeiten von Amtsträgern auszurichten zu lassen, die dessen Vorschriften nicht
achten. Es ist anzuzweifeln, dass Amtsträger immer in ihrer Entscheidung irren könnten. Ich erkenne darin vielmehr deren Absicht (vgl. auch die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht
Niedersachsens).
Da das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 und die Menschenrechte in Art. 6 Abs. 1 ausdrücklich Entscheidungen nach dem Gesetz akzeptieren, gilt es nun zu klären, wie mit Entscheidungen der "Reichsbürger"
rechtlich zu verfahren ist. M.E. kann ihnen nicht begründet zugestanden werden, dass sie den Schutz dieser grundlegenden Weisungen beanspruchen können, da sie ausdrücklich diesen Weisungen entgegen
erfolgten.
Die grundlegenden Überlegungen der NS-Juristen sind heute noch in der Sozialgerichtsbarkeit erlebbar.
#1238
Mazi(Freitag, 14 April 2023 11:33)
Erstaunlich zu lesen:
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/willige-vollstrecker-oder-standhafte-richter-analyse-urteile-zivilrechtsprechung-ns-zeit/
In dem Beitrag heißt es:
"Analysiert man die Urteilskategorien im Vergleich zu den jeweiligen personellen Besetzungen der Senate, so lassen sich "mutige" oder "NS-willfährige" Rechtsprechungstendenzen nicht eindeutig
zuordnen (S. 1011). Daher kann das Fazit der Autoren nicht überraschen, wonach die konträren Richterbilder der "willigen Vollstrecker" und der "standhaften Richter" nicht klar abgrenzbar sind. Soweit
die Richter am überkommenen Rechtsverständnis festhielten, Privatautonomie und Vertragstreue hochhielten, wirkte dies gegen das "nationalsozialistische Rechtsverständnis" der "Entformalisierung"
tendenziell "unrechtsabwehrend" (S. 1013). Wo NS-Recht exekutiert wurde oder der Rassismus und die Diskriminierung die rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse tiefgreifend deformiert hatten,
stabilisierten die Frankfurter Richter mit ihrer Rechtsprechung das NS-Unrecht."
Zu bedenken ist es, dass seinerzeit die Sozialge3richtsbarkeit nicht einmal angedacht war.
Es darf darauf geschlossen werden, dass die Sozialgerichtsbarkeit im Dritten Reich keinesfalls in einem besseren Stil erfolgte und auch nach der Schaffung des Grundgesetzes sich die ehemalgien
Abteilungen des Reichsversicherungsamtes Besserung erfahren haben.
Es geht folglich um die Rechtssicherheit in der Sozialgerichtsbarkeit, die seitens der Bürger nach dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG zu erwarten ist.
Die Tatsache, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983 darauf hingewiesen hat, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen, lässt darauf schließen, dass dies vorher nicht gegeben war.
Die Tatsache, dass § 133 StGB die Unterdrückung von Dokumenten (Verwahrungsbruch) unter Strafe stellt und dies den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist (vgl. Schreiben des ehemaligen
Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019), lässt den Schluss zu, dass diese Amtsträger sich der Beihilfe zum Begehen einer Straftat schuldig gemacht haben.
Danach stehen alle richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK nichtig. Da sie keine
Amtshandlungen der involvierten Richter darstellen, kann auch gegen ein nicht erlassenes Urteil keine Berufung eingelegt werden.
In der Sozialgerichtsbarkeit werden folglich keine Entscheidungen nach dem Gesetz gesprochen. Deshalb sind keine Berufungen möglich.
Wenn dem BSG keine richterliche Entscheidungenvorgelegen haben, kann es auch keine Berufungen und demzufolge auch keine richterlichen Entscheidungen des BSG geben.
Wenn es keine richterlichen Entscheidungen des BSG geben kann, kann auch kein Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine richterliche Entscheidung des BSG zitieren.
Wenn auch nicht hinterlegt ist, dass Veröffentlichungen sich grundgesetzlich nachweisbar sind, sind auch Zitate der Richter der Sozialgerichtsbarkeit zwar als freie Meinungsäußerung, aber nicht
rechtlich bindend anzusehen.
Ich bin der Auffassung, dass das Bundessozialgericht zwar grundgesetzlich eingerichtet ist, aber die Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach grundgesetzlichen Anforderungen agieren und nicht
nach dem Gesetz Entscheidungen treffen.
Der Gesetzgeber ist gefordert, die Amtsfunktionen mit Amtsträgern zu besetzen, die dem Gesetz folgen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat diese Rechtssicherheit nicht schafft und notwendige
Kontrollen einfach nicht durchführt. Kontrollen, die nicht etabliert sind, können logischerweise auch nicht verbessert werden.
Amtsträger, die die Treuepflicht verweigern, können staatlich nicht zur Durchsetzung von Gewalt eingesetzt werden (vgl. Pressemitteilung des Bundesjustizministers Buschmann vom 18.01.2023).
#1237
Mazi(Donnerstag, 13 April 2023 14:06)
CUM EX-Geschäfte
Das LG Bonn hat die Klage zugelassen. Es geht nicht um ca. 170 mio. Euro, sondern um 280 mio. Euro. Und der Bundeskanzler Olaf Scholz merkt nur an, dass er sich nicht mehr erinnern könne.
M.E. ist die Aussage von Olaf Scholz glaubwürdig, wovon man jedoch unterstellen muss, dass sich diese Summe doch als Peanuts anzusehen ist. Gauben Sie das? Ich nicht.
Ich habe vorhin auf die Bedenken der Justiz aufgezeigt. Es ist bekannt, dass die gesamte Bundesregierung nicht mit Kompetenz gesegnet ist. Dies betrifft einerseits die nicht durchgeführten Kontrollen
als Ersatz für deren Unfähigkeit, aber auch die Einführung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen in den öffentlichen Verwaltungen (Behörden und Gerichte).
Es ist bekannt, dass sich der Bundeskanzler krank ist - er kann sich nicht erinnern -. Es ist bekannt, dass der Bundeswirtschaftsminister die Mathematik nicht beherrscht. Es ist bekannt, dass die
Bundesaußenministerin "außer laut Schreien" keine Beachtung erfährt. Es ist bekannt, dass der Bundesfinanzminister über keinerlei Erfahrung verfügt. ...
Was erwarten wir bzw. was können wir von einer derartigen Bundesregierung erwarten?
Es ist gut, dass das Recht der freien Meinungsäußerung als Grundrecht in unserer Verfassung steht und dort verankert ist.
#1235
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 13 April 2023 09:31)
Hallo Mazi,
Zitat:
Ich sehe in der Videoübertragung nur eine zusätzliche Beweisführung und Vorteile für die streitenden Parteien. Wenn die Rechtssicherheit der Bürger im Vordergrund steht, sehe ich kein Gegenargument
der Justiz.
Diese Wertung ist auch meine Meinung.
#1234
Mazi(Donnerstag, 13 April 2023 09:23)
Das darf doch nicht wahr sein, dass Gerichtsverhandlungen nicht öffentlich sind!
Dem Artikel zufolge sind Videoübertragungen von Seiten der Justiz mit erheblichen Bedenken beladen.
Richtig ist, dass Richter das Gesetz nicht einhalten und der Staat die Einhaltung seiner Gesetze nicht sicherstellt. Daher erscheint es sehr plausibel, dass seitens der Justiz gegen eine
Videoübertragung aus dem Gerichtssaal erhebliche Bedenken bestehen.
Da das Grundgesetz in Art. 97 Abs. 1 richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind. Es ist daher davon auszugehen, dass Richter ihr Amt nicht ausüben, wenn ihre Entscheidung dieser Vorgabe
entspricht. Bekanntlich treffen Richter, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz. Demzufolge nehmen sie auch ihre Amtsaufgabe nicht wahr. Wenn Richter also
ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann überschreiben sie einen unverbindlichen Text mit "Im Namen des Volkes". Dieses Papier ist jedoch lediglich über die freie Meinungsäußerung des Amtsträgers
gedeckt. Mehr auch nicht.
Derartige Verteilungen des Richters würden mit einer Videoübertragung öffentlich bekannt. Ich kann die Sorge der Justiz zwar nachvollziehen, sehe aber die Rechtssicherheit des Bürgers mit der
Videoübertragung als nicht gefährdet an. Da der Justiz gegenüber ihren Mitarbeitern eine FürsorgePflicht besteht, diese aber nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vertretbar ist, bin ich der Auffassung, dass
der Videoübertragung aus dem Gerichtssaal nichts entgegensteht. Es reicht vollkommen aus, dass die Amtspersonen, die involvierten Richter, mittels einer Standkammera bildlich fixiert werden. Auf
diese Weise würde auch die Niederschrift der Gerichtsverhandlung ersatzlos ersetzt. Ein Gerichtsschreiber wäre ohnehin obsolet, da jederzeit - bei entsprechender Aufzeichnung - die
Gerichtsverhandlungen und Rechtsbeugungen rekonstruiert werden können.
Ich sehe in der Videoübertragung nur eine zusätzliche Beweisführung und Vorteile für die streitenden Parteien. Wenn die Rechtssicherheit der Bürger im Vordergrund steht, sehe ich kein Gegenargument
der Justiz.
#1233
Mazi(Mittwoch, 12 April 2023 20:31)
Noch ungewöhnlicher ist, einen Staat mit Amtsträgern aufzubauen und zu führen, die zwar an Gesetz und Recht gebunden sind, aber diese nicht befolgen.
Bekannt ist, dass dies insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit praktiziert wird. Sehr ungewöhnlich ist, an Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, auch noch monatlich Steuergeldder
ausgezahlt werden. Mit Verlaub, das riecht nach Bestechungsgelder, die mangels einer effizienten Kontrolle "blind abgezweigt" werden.
Schon mehrfach wurde dies thematisiert und anhand von Beweisen nachgewiesen.
45 Dokumente, die real zu sein scheinen, richterlich zu verbieten, Paragr. 138 ZPO richterlich zu unterbinden, nach Pargr. 133 ZPO (Verwahrungsbruch) zu animieren und dann zu behaupten, dass die
Entscheidung nach dem Gesetz seien, das hat es schon in sich. Dann zusätzlich einen Anwaltszwang gemäß demgleichen Gesetz zu negieren, zeigt auf, dass billigste Kontrollen in der Judikativen nicht
funktionieren oder nicht angeordnet sind. Das dies auch noch im "nationsozialisten" Hamburg der Fall ist, hat schon etwas.
Die Cum Ex-Geschäfte des Bankhauses Warburg und der "kranke" Bundeskanzler Olaf Scholz, der vorgibt, sich an gemeinsame Termine mit dem Inhaber des Bankhauses nicht erinnern zu könnrn, passen in
diese Mutmaßungen. Die Uhren ticken offenbar in Hamburg anders. Dr. Strate passt offensichtlich nicht zu diesen behördlichen Prozessen.
#1232
Mazi(Mittwoch, 12 April 2023 19:44)
Jetzt ist es raus! Ein Bundeswirtschaftsminister dessen Stärke nicht in der Mathematik liegt.
Bilden Sie sich ihre eigene Meinung:
https://pleiteticker.de/habeck-verrechnet-sich-um-hunderte-milliarden-heiz-hammer-deutlich-teurer-als-behauptet/
Es spricht für die Stärke der Bundesrepublik sich gleichzeitig eine EZB-Präsidentin und einen Bundeswirtschaftsminister sich zu erlauben, die mit der Mathematik sehr wenig "am Hut" zu scheinen haben.
Wäre doch Bundeswirtschaftsminister Habeck besser bei seinen Kinderbüchern geblieben.
#1231
Mazi(Dienstag, 11 April 2023 19:23)
Ich hege den Verdacht, dass uns etwas "vorgemacht" wird!
Das Bundessozialgericht (BSG) hat angekündigt, seine NS-Vergangenheit analysieren zu lassen (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html). Dabei hat es eine Institution mit
einem Forschungsauftrag beauftragt , dessen Träger vor der Sozialgerichtsbarkeit (https://www.sv-dok.de/traegerschaft.html) regelmäßig als Beklagte auftauchen.
Dem ist aber nicht genug. Das BSG gibt auf seiner Internetseite vor, dass das Forschungsprojekt vom 01.02.2019 bis 30.04.2022 laufe. Der Auftragnehmer bestätigt dies
(https://www.sv-dok.de/forschungsprojekt_bundessozialgericht.html
"Das Bundessozialgericht und die Formierung des westdeutschen Sozialstaats
Akteure – Rechtsprechung – sozialpolitische Expertise
Das Bundessozialgericht und die Formierung des westdeutschen Sozialstaats
Akteure – Rechtsprechung – sozialpolitische Expertise
Bearbeiter: Marc von Miquel, Wilfried Rudloff
Förderinstitution: Bundessozialgericht
Laufzeit: 01.02.2019 – 30.04.2022
Da bisher - nach fast 12 Monaten Verspätung - noch keine Veröffentlichung erfolgte, ist davon auszugehen, dass der Einfluss der NS-Juristen auf die Sozialgerichtsbarkeit enorm war. Die bisherigen
Urteile lassen erkennen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch heute noch keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Das gibt zu denken und die Legislative ist gefordert, diesen Ansatz jenseits des Grundgesetzes zu überdenken und die richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2020, Az. 2
BvR 2055/16, des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21 und Oberverwaltungsgerichts Niedersachen vom 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22 tunlichst zeitnah durchzusetzen.
Es besteht der Verdacht, dass nicht nur die jüngsten Urteile nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, sondern diese Beanstandung seit Beginn zu erheben ist.
Die Frage, die sich mir stellt:
Für was haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit monatlich Steuergelder bezogen, wenn sie nicht nach den Anforderungen tätig waren?
Wenn Sie es so wollen, erhebt sich auch die Frage, wenn die Richter nie das Gesetz befolgten, wie sie dann Pensionen aus Steuergeldern erhalten konnten und erhalten?
#1230
WernerE(Montag, 10 April 2023 22:54)
Hallo Erich,
gestern kam der König der Löwen im FS und dauernd war das Lied welches Du auch gerne
summst zu hören.
Nur nicht entmutigen lassen von den Boshaftigkeiten der BG, Behörden und sonstigen
Störern - Vorwärts zum Sieg blicken.
Dir und Deiner Familie und Freunden weiterhin alles erdenklich Gute.
WernerE - es gibt wahrhaftig nur diesen Einen!
#1229
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 07 April 2023 14:38)
Auch ich schließe mich an und wünsche frohe Ostertage!
#1228
Mazi(Freitag, 07 April 2023 14:13)
Ich schließe mich an und wünsche frohe Ostertage!
#1227
WernerE(Freitag, 07 April 2023 11:57)
Hallo @,
wünsche trotz oder gerade wegen der vielen beschriebenen Umstände
gute und frohe Osterfeiertage.
Bei allem Tun den Mut nicht verlieren und zuversichtlich bleiben.
Finanzen.net veröffentlicht:
Die größten Käufer von russischem Öl
Seit Putins Invasion in die Ukraine wurde viel über den Import russischen Öls nach Deutschland und Europa gesprochen. War zu Beginn des Angriffskriegs noch die EU der größte Importeur, ist es Stand
März 2023 China. Welche Länder haben seit dem 24. Februar 2022 die meisten fossilen Brennstoffe aus Russland importiert?
• Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden Ölimporte aus Russland kontrovers diskutiert
• Auch Deutschland gehört Stand Mitte März 2023 zu den fünf größten Importeuren fossiler Brennstoffe aus Russland
• Mit dem am 5. Dezember in Kraft getretenen Ölembargo der Europäischen Union hat sich die Liste der größten Importeure verändert
Deutschland gehört zu den fünf größten Importeuren fossiler Brennstoffe aus Russland
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine wurde das Thema Ölimporte aus Russland hochpolitisch - einige Länder haben beschlossen, die Importe zu reduzieren, andere importieren gleich viel
oder mehr als vor Beginn des Angriffskriegs am 24. Februar 2022. Die Plattform Russia Fossil Tracker aktualisiert in Echtzeit die Summen, die Russland seither mit dem Export fossiler Brennstoffe
eingenommen hat und welche Länder die größten Importeure sind. Als Quellen verwendet die Plattform offizielle Daten von Eurostat, ENTSOG und UN COMTRADE. Stand 24. März 2023 - also genau ein Jahr und
einen Monat nach Beginn der Invasion - hat Russland während des Ukraine-Kriegs mit dem Export fossiler Brennstoffe insgesamt 319,6 Milliarden Euro eingenommen. Die Hälfte davon (148,5 Milliarden
Euro) stammen aus der EU.
Weltweit hat Russland 66 Prozent (211,4 Milliarden Euro) der Einnahmen mit dem Export von Öl generiert, 25 Prozent der Einnahmen (81,1 Milliarden Euro) mit dem Export von Gas und neun Prozent der
Einnahmen (72,2 Milliarden Euro) mit dem Export von Kohle. Ein ähnliches Verhältnis liegt bei den Exporten in die EU vor, hier waren es 58 Prozent (86,4 Milliarden Euro) Ölexporte, 39 Prozent (58,8
Milliarden Euro) Gasexporte und drei Prozent (3,3 Milliarden Euro) Kohleexporte.
...
So richtig passen diese Zahlen mit den Meldungen, die uns täglich per Nachrichtensendungen erreichen, nicht zusammen.
Das ist schon schlimm, wie Bürger energiepolitisch von den GRÜNEN abgezockt werden. Offensichtlich war es nicht genug, den Bürgern das Geld auch noch aus der Tasche zu ziehen, um es ihnen dann für 3
Monate wieder zurückzugeben.
Die Merit-Order, beschlossen von den Ministerialen, ist erst richtig unter den GRÜNEN in Fahrt gekommen.
Unzweifelhaft wird Strom dann verknappt, wenn das Ausland auf die hiesige Stromproduktion aufgeschaltet wird. Die Stromverknappung und daraus anziehende Preise lernen Betriebswirte im ersten Semester
und für Laie ist dies auch verständlich. Es wird Zeit, dass die GRÜNEN in der Bundesregierung uns ihre Weisheiten verkünden dürfen.
Der Kritik ist m.E. berechtigt. Ihr Management dagegen grottenschlecht. Als Opposition ist Kritik berechtigt. Als Verantwortliche in der Regierung muss man aber wissen, wie man berechtigte Kritik
angeht und löst.
Es sind zu viele Baustellen, als man das weiterhin tolerieren könnte. Da gibt es einen kranken Bundeskanzler, der sich nicht erinnern kann. Da gibt es einen Finanzminister, der ebenfalls außer
Sprüchen nichts drauf hat und auch nicht nachweisen kann, dass er über Ahnung verfügt. Alle durch zu deklinieren ist zu langatmig - obwohl Sie schon einiges gewohnt sind.
#1224
Mazi(Donnerstag, 06 April 2023 10:10)
#1223
Nachdem die Sozialgerichtsbarkeit per Defintion diesseits nicht in Frage gestellt wird, gilt es jetzt zu klären, wie die Richter/Amtspersonen nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Arbeit verrichten.
Unbestritten scheint zu sein, dass diese Amtspersonen keine Überwachung derart erfahren, ob oder ob nicht sie nach Gesetz und Recht handeln. Ihr Beispiel und mein Hinweis, dass auch das BSG nicht
nach Gesetz und Recht entscheidet und ganz unverblümt auch Zitate, zwar richtig formuliert, aber sachlich falsch angewendet werden, ist und eine Dokumentation dessen, dass Kläger vor deutschen
Gerichten keine Rechtssicherheit erlangen. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Verfassungsbeschwerde verweigert. Daher ist berechtigt die Frage zu stellen, ob in der
Bundesrepublik überhaupt eine Rechtsstaatlichkeit gewährt wird. Geplant 'ja' , aber tatsächlich ' nein'.
Traditionell ist es gar so, dass Richter Gutachter aussuchen, die 'für' Versicherungen Gutachten schreiben. Es erscheint daher töricht von vom Gericht bestellte Gutachter zu erwarten, dass sie ein
Gutachten z.G. eines Klägers erstellen.
Nicht desto trotz sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreueund vollständige Verwaltungsakten zu führen. Die Tatsache, dass die Behörden gleiches Vokabular
wie Gerichte verwenden, aber unterschiedliches darunter verstanden wissen wollen, führt regelmäßig dazu, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten den Gerichten vorlegen. Nach
Paragr. 138 ZPO sind sie jedoch verpflichtet wahrheitsgetreue Angaben vor Gericht zu machen, machen sie aber erfahrungsgemäß nicht.
Als Beispiel sei hier auf die Reha-Akte verwiesen, in der die Beklagte ihre eigene Einschätzung dokumentiert.
Daher erscheint es mir völlig indiskutabel zu sein, dass der Gutachter selbst einen Zeugen bemüßigen will. Obwohl der Richter ermächtigt ist, den Gutachter zu bestimmen, stellt dieser Richter auch
sicher, dass der Gutachter keinen Einblick in die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten erhält. Sein Gutachten kann nicht besser sein, als die Verwaltungsakte, die ihm
vorgelegt wird.
Die viel gepriesene Rechtssicherheit ist seitens der Kläger nicht gegeben. M.E. liegt die Schuld bei den Amtsträgern/Richtern, die ihre Amtsausführung nicht nach Gesetz und Recht wahrnehmen und diese
mit Verweis auf deren Unabhängigkeit von ihren Dienstvorgesetzen nicht überwacht werden.
Ich möchte mit der falschen Interpretation 'unabhängiger Richter' aufräumen. Es ist richtig, dass Richter nach dem Grundgesetz unabhängig sind. Aber den Richtern ist auch vorgegeben, dass sie an das
Gesetz gebunden sind, also hinsichtlich der Anwendungen der Gesetze nicht unabhängig sind. Es steht den Richtern also nicht zu, auch nach deren Defition von 'Unabhängigkeit', Entscheidungen gegen das
Gesetz zu treffen. Es ist Amtsaufgabe ihrer Dienstvorgesetzen die ordnungsgemäße Amtsausübung ihrer Untergebenen zu überwachen. Den Beweis, dass sie dues vornehmen könnten, ist nicht erbracht.
Regelmäßig ist diese fehlerhafte Handhabung, ich habe darauf aufmerksam gemacht, in der Judikative festzustellen. Es ist an der Zeit, dass das Grundgesetz von 1949 endlich auch in der Judikativen
umgesetzt wird. Ein weiter so nach den Regeln der NS-Juristen darf es nach dem Grundgesetz nicht geben.
Ich verweise nochmals auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, dass nicht die Abhängigkeit von der Mitgliedschaft in einem Verein, sondern von deren Taten abhängig macht. Dies
vorausgesetzt stehen erhebliche Veränderungen nach Art. 20 Abs. 3 GG in den Richterstuben an. Kläger haben nach Art. 19 Abs. 4 GG einen Rechtsanspruch auf Rechtssicherheit. Dass was der Richter am SG
Augsburg von sich gibt, hat offensichtlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit gemein.
#1223
WernerE(Mittwoch, 05 April 2023 18:36)
Neuerster Gag beim SG Augsburg durch Richterin Pröller.
Wer zum Gutachter durch diese Richterin geschickt wird, darf nur bedingt eine Begleitperson mitnehmen, diesen vorher benennen.
In dem Fall das eine Begleitperson mitgenommen wird, stellt sie anheim, dass auch der medizinische Sachverständige einen Zeugen zur Seite gestellt bekommt.
Die RiSG hat wohl gute Kontakte zu diesen Gutachterinstitut in Sonthofen und möchte
mit Sicherheit ein ganz bestimmtes Ergebnis haben, damit die BG nicht zu bezahlen braucht. (Unterstellung von mir - ohne Beweise)
Wer weis schon was hinter den Kulissen beim SG Augsburg so alles abgeht, in der REgel verlieren die geschädigten Menschen zu 95 %!
Grüße aus Mering
WernerE - es gibt tatsächlich nur einen einzig Echten!
#1222
Mazi(Mittwoch, 05 April 2023 13:55)
(Fortsetzung)
der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik bestellt ist.
#1221
Mazi(Mittwoch, 05 April 2023 13:54)
Rechtsstaatlichkeit?
Es liegt m.E. nicht daran, dass die Sozialgerichtsbarkeit in ihrer Funktion nicht anzuerkennen sei, sondern daran, dass ihre Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsaufgaben wahrnehmen. Dies
aufzudecken ist normalerweise Sache des Dienstvorgesetzten. Da diese aus unterschiedlichen Gründen dieser Aufgabe nicht nachkommen, ist nicht gewährleistet, dass die Amtsträger auch die Amtsgeschäfte
nach Gesetz und Recht ausführen.
Da Richter des Bundessozialgerichts Vorträge vor Mitarbeitern der Berufsgenossenschaften halten und hielten, ist damit verbunden, dass sie Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften gegen Gebühr nicht
wahrheitsgetreu beraten
(die Befangenheit der Richter ist sachlich m.E. ohnehin unbestritten). Es ist letztlich davon auszugehen, dass sie das angerichtete Chaos ursächlich ausgelöst haben und dafür verantwortlich
sind.
Zunächst gilt es also festzustellen, in welchen "richterlichen Entscheidungen" des BSG inhaltlich falsch zitiert wurde, die Entscheidungen nicht dem Gesetz, sondern falsch angewandten Zitaten
folgten. Daraus folgt einerseits, dass die Verfahren immer noch nicht entschieden sind und andererseits die Haftungsbestimmung nach Art. 34 GG zu erfolgen hat.
Die Handschrift der NS-Juristen ist m.E. sehr deutlich ersichtlich. Die Sachverhalten werden einfach verdreht. Zur Bereinigung und Gewährleistung der Rechtssicherheit sind die Entscheidungen der
höchsten Gerichte nach Art. 20 Abs. 3 GG unverzüglich umzusetzen.
Als ursächlich sehe ich die fehlende Dienstaufsicht und die mangelhafte Strafverfolgung seitens der Staatsanwaltschaften an.
Dass sie dem jeweiligen Minister der Justiz untergeordnet sind, der wiederum dem Ministerpräsidenten, der wiederum dem jeweiligen Bundesland als Repräsentant vorsteht und dessen Amtsaufgabe es ist,
die Einhaltung von Gesetz und Recht zu gewährleisten, dies jedoch nicht gewährleistet wird, lässt erkennen, wie es
Es hat den Anschein, dass Olaf Scholz nie das Zeugs zum Kanzler hatte.
Die SPD ist gutberaten, ihn vom Acker zu jagen. Wie kann man einen "Münchhausen" zum Bundeskanzler vorschlagen?
#1219
Mazi(Mittwoch, 05 April 2023 11:35)
Rechtssicherheit?
(Umfangreicht, aber interessant, weil auch von anderer Seite bestätigt wird, dass Entscheidungen des BSG nicht sachgerecht sind. Letztlich folgen auch dort die Entscheidungen nicht dem Gesetz.)
Ich greife das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.06.2021, Az. 13 R 249/20 B heraus.
In diesem Urteil wird die Entscheidung der Verwendung einer unvollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde (Ziffer 11) derart abgelehnt, dass diese Entscheidung mit Verweis auf die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) u.a. vom 27.05.2016, Az. 1 BvR 1890/15, zitiert wird.
In der Entscheidung des BVerfG heißt es:
"Die Rüge der Beschwerdeführer, ihr Vortrag zu formellen Fehlern hätte als Vortrag zum Hauptantrag umgedeutet werden müssen, wird mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich um den Vorwurf
falscher Rechtsanwendung und nicht um eine Gehörsrüge. Damit gibt das Gericht zu erkennen, dass es sich inhaltlich nicht mit dem Vortrag der Beschwerdeführer befasst hat, was wiederum auf die
Nichtberücksichtigung dieses Vorbringens schließen lässt." Ziffer 26).
Das Grundgesetz besagt jedoch, dass die Gesetz der Bundesrepublik Deutschland widerspruchsfrei zu ihm zu stehen haben. Gleichfalls ist es Vorgabe für richterlichen Entscheidungen, dass sie ebenfalls
ohne Widerspruch zum Gesetz und dieses wiederum im Einklang mit dem Grundgesetz zu stehen haben. Daraus folgt, dass auch richterliche Entscheidungen des BSG nicht vom Grundgesetz abweichen
kann.
Das Zitat der BSG ist folglich gegenstandslos. Diese Entscheidung des BSG ist auch nicht folgt nicht dem Gesetz, kann also nicht als richterliche Entscheidung angesehen werden.
In dem Urteil des BSG vom 08.06.2021 heißt es dagegen:
"Da die Gerichte nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden brauchen, kann sich eine Gehörsverletzung insoweit nur aus den besonderen Umständen
des Falles ergeben (vgl BVerfG Urteil vom 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205, 316 f, juris RdNr 44 mwN)." (Ziffer 12)
und folgt damit als richterliche Entscheidung des BSG nicht dem Gesetz.
Das Zitat ist m.E. zwar korrekt, aber zur Begründung seiner Entscheidung völlig deplatziert und substanzlos.
Nach Grundgesetz und Menschenrechten folgen richterliche Entscheidungen dem Gesetz.
Das Gesetz schreibt nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vor. Dieser Weisung folgend ist es nicht Aufgabe des Kläger die Rechtssicherheit nach Art. 20 Abs.
3 GG sicherzustellen, sondern Aufgabe der Dienstvorgesetzten die Amtsträger entsprechend zu überwachen.
Im vorliegenden Fall hat der Kläger dies zusätzlich getan und den Sozialgerichten angezeigt. Daher ist den Richtern vorzuhalten den Sachverhalt nach § 103 SGG nicht ermittelt zu haben. Der
Dienstvorgesetzte ist verpflichtet die ordnungsgemäße Amtsführung der Richter sicherzustellen.
Im übrigen sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Kläger eben die unwahre Aktenführung kausal durch Angabe des falsch geschriebenen Namens und der daraus folgenden unwahren und unvollständigen,
also falschen Aktenführung, den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nachgewiesen hat.
Sie erinnern sich an die Angabe des Ex-Bundesanwalts Bruno Jost aus dem Jahr 2017 im Fall AMRI (https://www.deutschlandfunk.de/bericht-zum-fall-anis-amri-schlechtes-zeugnis-fuer-100.html). Danach ist
nachgewiesen, dass die in diesem Fall getätigten Vorwürfe, auch anderweitig bestätigt wurden.
Daraus erkennen Sie, dass hier kein Einzelfall zu beurteilen ist.
Die Urteile des BSG, die auf diese Entscheidungen des BVerfG Bezug nehmen, sind m.E. nicht nach dem Gesetz und daher nichtig. Es fehlt ihnen insbesondere, dass sie dem Gesetz folgen.
Als mögliche Begründung sehe ich an, dass hier NS-Juristen in der Sozialgerichtsbarkeit den Rechtsstaat vorsätzlich missbrauchen. Das ist zur Herstellung der Rechtssicherheit nach dem Grundgesetz
abzustellen.
keine unwahren Vorbehalte gegenüber den Gerichten geltend gemacht werden, sondern dass die personelle Besetzung der Sozialgerichtsbarkeit, keine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.
#1218
Mazi(Mittwoch, 05 April 2023 10:26)
Preisbremsen?
Es besteht der Verdacht, dass in der Bundesregierung nicht nur Fehlentscheidungen getroffen werden, sondern das dem Kabinett jegliche Fachkompetenz nicht nachweisbar ist.
Die Kirche ist im Dorf zu lassen.
Den Verbrauchern wurden seitens der Energielieferanten erhöhte Preise aufgrund falscher behördlicher Maßnahmen abgerechnet. Von einer Preisbremse seitens der Bundesregierung zu sprechen, erscheint
mir daher unredlich.
Nicht die Abschöpfung der Zusatzgewinne ist redlich, sondern die Rückgewährung von Gewinnen aufgrund behördlichen Fehlentscheidungen.
Mit dieser gesetzlichen Maßnahme der Preisbremsen, die übrigens gegen das Grundrecht des Grundgesetzes verstoßen, wird deutlich gemacht, dass die Amtsträger bei ihrer Entscheidung nicht nach Art. 20
Abs. 3 GG gehandelt haben. Nach Art. 34 GG hat der Staat für seine Mitarbeiter zu haften.
Nach der Fehlentscheidung der Behörden will der Staat folglich eine weitere Fehlentscheidung draufsatteln. Das geht gar nicht.
Es besteht der Verdacht, dass in der Bundesregierung nicht nur Fehlentscheidungen getroffen werden, sondern das dem Kabinett jegliche Fachkompetenz nicht nachweisbar ist.
#1217
Mazi(Dienstag, 04 April 2023 19:55)
#1209
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland nicht sicherstellt.
Aktenführung!
Nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gibt es Vorschriften des Gesetzgebers und des Bundesministeriums des Innern. Es ist für alle Amtsträger verbindlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Daran sind
alle Behörden und Gerichte gesetzlich gebunden.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht von 1988 können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen.
Es ist mir bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nicht kontrollieren. Die Verwaltungsakte der Beklagten u.a. Gutachtern vorzulegen
und deren Gutachten gerichtlich der Entscheidung zugrundezulegen, bedeutet nichts anderes, das Richter ein Gutachten aufgrund einer ungeprüften Verwaltungsakte zugrunde zu legen. Der Verweis in der
Urteilsbegründung auf die Verwaltungsakte ist zusätzlich sehr irre führend.
In meinen Augen ist die Handhabung der Richter äusserst zweifelhaft als Amtsentscheidung des Staates. Auch aus diesen Fällen ist m.E. keine Rechtsstaatlichkeit zu erkennen. Es stellt auch die
richterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht nach der per Defition rechtsstaatliches Handeln allen Amtsträger pauschal unterstellt wird und diese Entscheidung u.a. vom
Bundessozialgericht genutzt wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland nicht sicherstellt.
#1216
Mazi(Dienstag, 04 April 2023 19:05)
"Olaf Scholz"
Es sollte nicht vergessen werden, dass sein Nachfolger als Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher ist. Seinerzeit agierte er als Finanzsenator und Andy Grote, heutiger Senator für Inneres und Sport,
war damals Bezirksamtsleiter der SPD Hamburg-Mitte.
Richter des LG Hamburg verurteilten Herrn Neumann entgegen § 78 ZPO ohne anwaltlichen Beistand.
#1215
Mazi(Dienstag, 04 April 2023 18:58)
Bundeskanzler Olaf Scholz hat keine rühmliche Vergangenheit.
Erinnern wir uns auch daran, dass er mit seiner Regierungsmannschaft nach seinen eigenen Angaben "hoch zufrieden" ist. Erinnern wir uns auch daran, dass er dies sagte, als er nach ca. 30 Stunden
Beratung mit seiner Regierungsmannschaft dies vor der Presse feststellte.
Bei aller Nüchternheit ist festzustellen, dass deren Arbeitsleistung ein "möglichst" festzuschreiben. "Möglichst" ist eine Umschreibung dafür, dass nichts festgezurrt ist.
#1214
Mazi(Dienstag, 04 April 2023 10:06)
RECHTSSTAATLICHKEIT?
Bei der Besetzung mit Amtsfunktionsträgern/Richtern, die nicht nach dem Gesetz tätig sind, muss bezweifelt werden, dass der Staat den Bürgern die garantierte Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz
gewährleistet.
Es Ist an der Zeit, dass sich der Staat besinnt, das Gesetz durchzusetzen. M.E. ist die Gruppe der Reichsbürger nicht die Ursache, sondern nur ein Ergebnis der mangelhafte Umsetzung des
Grundgesetzes.
#1213
Mazi(Montag, 03 April 2023 22:41)
(Fortsetzung)
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat sich auf Amtsträger verlässt von denen bekannt ist, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht nach der Weisung des Staates ausüben.
Verschiedentlich wird dies auch als Verweigerung der Treuepflicht verstanden.
Ich verstehe es so, dass Amtsträger staatliche Macht ausüben (per Verwaltungs- und/oder Gerichtsentscheidung), aber die Gesetze nicht befolgen und dies im voraus auch als solche erklären (seihe #
1209).
So ist Vertrauen in staatliche Macht nicht aufbaubar.
#1212
Mazi(Montag, 03 April 2023 22:28)
(Fortsetzung)
Nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) finden nach § 2 Abs. 3 Ziffer 2 keine Sicherheitsüberprüfungen der Richter - soweit sie ihre Amtsaufgabe ausüben - statt.
Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) § 3 obliegt es dem Verfassungsschutz
"Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der
Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben"
zu beobachten.
Anzumerken ist:
Das Richter, wenn sie ihr Amt ausüben, dies jedoch entgegen den Vorschriften der Gesetze vornehmen. Sehr wohl stellen Sie die Verfassung mit Ihrer Handlungsweise in Frage. Von der Seite ist es
unverantwortlich gerade diese Gruppe von der Überwachung auszunehmen.
Nur schwer vorstellbar ist, dass Richter, die an Gesetz und Recht aufgrund Art. 20 Abs. 3 GG ohnehin an Gesetz und Recht gebunden sind und zusätzlich aufgrund ihres Amtseids zur Achtung des
Grundgesetzes verpflichtet sind, von Bestrebungen zur Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung per Definition von der SÜG auszunehmen.
#1211
Mazi(Montag, 03 April 2023 22:23)
(Fortsetzung)
In mehrfacher Hinsicht treffen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Ihre Schilderung erscheint mir eine saloppe Beschreibung dessen, was tatsächlich sich
abspielt.
In der Tat macht es keinen Sinn, dass Klagen nach Art. 19 Abs. 4 GG vor dem gleichen Typus von Richtern entschieden werden. Es ist schwierig zu erkennen, ob hier evtl. NS-Juristen tatsächlich die
Amtsfunktion ausüben. Nachvollziehbar ist jedoch, dass Kläger immer wieder Beschwerde hinsichtlich der Rechtssicherheit führen. Daher ist davon auszugehen, dass wir es mit diesem Typus zu
haben.
In mehrfacher Hinsicht treffen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz. Wenn dem so ist wie es den Anschein hat, dann ist es wahrscheinlich auch so, dass anzunehmen
ist, dass ihnen die Rechtsstaatlichkeit mangels Achtung der Vorgaben der Gesetze abzusprechen ist. Daraus folgt auch, dass niemand davon ausgehen kann, dass Amtsfunktionen – hoheitliche
Amtsausübungen staatlicher Macht erfolgt sein können, wenn die Kriterien staatlicher Macht überhaupt nicht beachtet werden.
Ihre Schilderung erscheint mir eine saloppe Beschreibung dessen zu sein, was sich tatsächlich abspielt.
In der Tat macht es keinen Sinn, wenn Klagen nach Art. 19 Abs. 4 GG vor dem gleichen Typus von Richtern entschieden werden. Danach ist nachvollziehbar, dass Kläger Beschwerde hinsichtlich der
Rechtssicherheit führen.
#1210
Mazi(Montag, 03 April 2023 22:15)
Jetzt wird es kompliziert, langatmig, aber interessant!
Grundsätzlich ist mir nicht unbekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu erkennen geben, dass sie eine ordnungsgemäße Aktenführung nicht zur Grundlage ihrer Entscheidung machen. Das ist
zwar auch nach meinen Feststellung so üblich, aber akzeptable und rechtens ist dies nicht.
Ich freue mich, dass dies sachlich auch von anderer Seite bestätigt wird.
Auch wenn seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit immer wieder wiederholt wird, so ist dies nicht rechtsstaatlich. Demokratie ist halt nicht mehrheitsfähig seitens der Richterschaft.
Die Gesetze werden noch in der Legislative beraten und anschließend beschlossen. Die Gesetze sind für Exekutive und Judikative verbindlich. So will es das Grundgesetz nach Art. 20 GG
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Richter haben dies zusätzlich mit ihrem Richtereid nach § 38 Deutsches Richtergesetz nochmals beeidigt.
Wenn es eine Bindung an Gesetz und Recht gibt, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und Bundesministerium des Innern Recht geschaffen haben, dann können Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht hingehen und erklären, dass sie dies nicht achten, ihnen diese Vorschriften am A... vorbei gehen.
Das ist eine Sprache und ein Handeln, wie sie den Reichsbürgern nachgesagt wird. Darauf haben Richter geantwortet und entschieden, dass es nicht auf eine Mitgliedschaft in einem Verein, sondern auf
das tatsächliche Handeln ankommt.
Da diese richterlichen Entscheidungen selbst nach Art. 20 Abs. 3 GG das Recht verkörpern und daran alle Amtsträger gebunden sind, ist davon auszugehen, wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit Gesetz
und Recht nicht befolgen, der Handlungszwang seitens ihrer Dienstvorgesetzten besteht.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu entsorgen sind, die Spruchkörper also ohne
Personal dastehen, werden neue Amtsträger in dieser Funktion gesucht.
Die Frage, was mit den bisherigen Amtsträgern zu passieren hat, ist seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit bereits beantwortet. Sie sind nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht
schlechter zu behandeln wie andere (in der Beamtenschaft), die ebenfalls das Grundgesetz bestreiten.
Um einer Entgegnung vorzubeugen, auch Richter des LG Hamburg haben im Fall Neumann keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen.
Nach § 74 ZPO sind sie verpflichtet, die anwaltliche Vertretung des Beklagten sicherzustellen.
Nach § 138 ZPO waren die Prozessparteien zur Wahrheitspflicht angewiesen.
Mit ihrer Entscheidung haben die Richter dem Beklagten das Recht genommen, sich wahrheitsgetreu zu verteidigen.
Rechtsstaatliche Züge kann ich am Verhalten der Richter am Landgericht Hamburg nicht erkennen. Da auch diese Entscheidungen der Richter nicht dem Gesetz folgen, sind auch sie widerrechtlich und
werden von Grundgesetz und Menschenrechten nicht geschützt.
#1209
WernerE(Montag, 03 April 2023 12:44)
#1206 - Zitat
"Der Verdacht liegt (sehr) nahe, dass der Staat es duldet, eine Judikative zu betreiben, die nicht nach Gesetz und Recht Entscheidungen fällt!"
Genau das ist beim SG München jüngst passiert und beim Berufsgericht 2`ter Senat gibt der Berichterstatter sich so, als ob man eh keine Chance hat gegen die BG Verkehr zu gewinnen.
Ordentliche Aktenführung braucht`s nicht, er möchte einfach nur "Ruhe" haben.
Nicht mit dem Berufungskläger - der zeigt wo der Bartel den Most holt.
Danke MaZi für Ihre Aufklärung - hier und per eMail.
Werner - es gibt nur einen echten WernerE
#1208
Mazi(Montag, 03 April 2023 09:42)
Warum eigentlich?
Das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) nimmt Richter von der Sicherheitsüberprüfung, ob sie dann die Verfassung achten, explizit aus. Weshalb wohl? Der Schluss kann doch nur sein, dass es
dieser Gruppe ausdrücklich erlaubt ist, die Verfassung zu überwinden.
Es kann doch niemand verwundern, dass ausgerechnet diese Gruppe von ihrem Recht ausgiebig Gebrauch macht. Der Staat schreibt zwar den Rechtsweg, die Einschaltung dieser Gruppe, die Benutzung nach
Art. 19 Abs. 4 GG vor, stellt aber nicht sicher, dass Rechtssicherheit dem Bürger gewährt wird.
Wo leben wir eigentlich? Doch nicht etwa in einem Rechtsstaat? Einem Rechtsstaat, der ganz bewusst die unterschiedliche Handhabung der Rechtsstaatlichkeit betreibt.
#1207
Udo aus hambueg(Montag, 03 April 2023 08:44)
Viel Glück weiterhin LG Udo aus Hamburg Wilhelmsburg
#1206
Mazi(Montag, 03 April 2023 08:28)
Rechtsstaatlich geht das gar nicht!
Es muss jedem klar sein, dass ein Zitat des Grundgesetzes mit der tatsächlichen Praxis nichts zu tun hat, wenn der Staat nicht sicherstellt, dass diese Vorschriften auch beachtet wird.
Der Verdacht liegt (sehr) nahe, dass der Staat es duldet, eine Judikative zu betreiben, die nicht nach Gesetz und Recht Entscheidungen fällt!
Ausgehend von dieser Information liegt es auch nahe anzunehmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem "Gesetzen" der Reichsbürgerbewegung handeln. Vor diesem Hintergrund erscheint es
ebenfalls nicht gerecht zu sein, dass einige wenige aus dem Amt gedrängt werden, während andere ihr Amt/ihr Unwesen weiterhin ausüben.
Das Bundesverfassungsgericht muss m.E. einschreiten und sicherstellen, dass in Exekutive und Judikative das Grundgesetz gilt und angewandt wird. Endlich muss der Bürger sich darauf verlassen können,
das Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wird. Auch seitens der Legislative ist rechtsstaatlicher Handlungszwang angesagt.
Wo leben wir eigentlich?
Die Annahme war, dass wir die Zeit des Dritten Reichs bereits seit mehr als 70 Jahren hinter uns hätten. Und uns wird nun klar, dass Richter der Judikative auch heute noch nicht nach dem Recht ihre
Entscheidung treffen. Das ist nicht tolerabel. Da gibt es offensichtlich Dienstvorgesetzte, die "uns in den Bart spucken und uns klarmachen machen wollen, dass es schneit". Das geht rechtsstaatlich
gar nicht. Auch sie leisten Beihilfe und sind aus dem Amt zu entfernen.
#1205
Mazi(Sonntag, 02 April 2023 23:28)
Verstehe ich das richtig?
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch anderswo, folgen Richter in ihrer Entscheidung nicht dem Recht!
Es ist uns ja schon lange bekannt, dass offensichtlich in den Behörden "großer Mist" gebaut wird. Manchmal gibt es auch Todesopfer oder es bleiben traumatisierte Menschen zurück, aber das Amtshilfe
auch noch falsch verstanden wird, schlägt m.E. "dem Fass den Boden heraus".
"Das Arbeitsgericht in Eberswalde schließt wegen einer Reform, zwei Richter werden versetzt und wehren sich dagegen"
(https://www.stern.de/gesellschaft/regional/berlin-brandenburg/justiz--justizministerin-verteidigt-amtsenthebung-zweier-richter-33340210.html).
Die Unabhängigkeit von Richtern umfasst nach deren Rechtsauffassung also das Recht, über organisierte Maßnahme einer Ministerin entscheiden zu dürfen.
Richter des Dienstgerichts hatten laut dem obigen Beitrag entschieden:
"Das Justizministerium unterlag in zwei Entscheidungen des Dienstgerichts des Landes vom Dezember und März. Das Dienstgericht - das zum Beispiel bei Versetzungen und Entlassungen von Richtern
entscheidet - erklärte in den Beschlüssen, der Richterwahlausschuss hätte beteiligt werden müssen."
Es hätte den Richtern auffallen müssen, dass das Gericht mangels Arbeit zu schließen war und die Richter an einem anderen Ort eingesetzt werden sollten.
An anderer Stelle heißt es: "Ein Beamter muss auf sachlichen Gründen beruhende Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs regelmäßig hinnehmen, solange diesem nur ein ein amtsangemessener
Aufgabenbereich verbleibt" (https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/verwendung-fuer-einen-beamten-39798).
Richtig wäre eine angemessene Verwendung. Da Richter ihren Entscheidungen die Verwaltungsakte der Behörde zugrunde zu legen haben, diese Verwaltungsakte aber regelmäßig nicht nach dem
Rechtsstaatsprinzip geführt wird, erscheint es mir angemessen, dass er dies die ordnungsgemäße Aktenführung einübt. Letztlich ist das eine Umschreibung dafür, dass er künftig in der Registratur
eingesetzt wird und eingehende Dokumente ablochen darf.
Offensichtlich wollten Richter abermals zu Gunsten ihrer Kolleg:innen entscheiden. Da sie nur das Recht haben, die Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, ist davon auszugehen, dass auch diese
Entscheidung der Richter vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird und zur Entscheidung zurückgewiesen wird.
M.E. ist es dringend an der Zeit, dass die Automation, mehr Systematik, in die Justiz Einzug hält. Derart schwach formulierte Entscheidungen sind m.E. unzulässig. Mit einem Richterwahlausschuss hat
dies wahrlich nichts gemein.
#1204
Mazi(Samstag, 01 April 2023 13:48)
Bisher ging ich davon aus, dass zentrales Thema der Richter sei, gerechte Urteile zu treffen?
Weit gefehlt erscheint diese Annahme.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/digitalgipfel-justiz-einigung-bund-laender-gemeinsame-strategie/
Die Landesjustizminister vertreten da eine entschieden andere Meinung.
Die richterlichen Entscheidungen sind noch nie dem Gesetz gefolgt. Letztlich ist daraus der Schluss zu ziehen, dass die Judikative die Legislative nicht interessiert. In deren Sicht ist es völlig
ausreichend, dass Exekutive und Judikative sich einig sind.
In der Tat ist es nach Bundesjustizminister Buschmann eine Mammutaufgabe, die zu lösen ist und nicht unterschätzt werden darf.
Um in den Worten eines Justizministers abzuschließen: "Es ist ihm völlig gleich, wer nach welcher Maßgabe von ihm befördert oder eingestellt wird."
Soweit es die Landesminister der Justiz angeht, werden sie von ihren Ministerpräsidenten ernannt und sind nicht abhängig vom Bundesjustizminister. Insoweit scheidet der Bundesminister in dieser
Problematik als kritische Größe logisch bereits aus.
#1203
Mazi(Samstag, 01 April 2023 13:31)
Offensichtlich will die Bundesregierung anstehende Probleme lösen. Cannabis ist ein dringendes Problem der Bundesregierung, dass gelöst werden muss! ;-)
Offensichtlich will die Bundesregierung anstehende Probleme lösen. Probleme, die weit höher angesiedelt sind, als dass das Volk warm durch den Winter kommt.
Ca. 30 Stunden haben sich erwachsene Volksvertreter beraten und sich letztlich darauf geeignet, dass in Sachen Heizungsumbau ein "möglichst" als Endergebnis präsentiert werden konnte. Der
Bundeskanzler Olaf Scholz war mit dem Ergebnis seiner Mannschaft hoch zufrieden.
Wie kaputt muss man sein, dies als Leistung zu qualifizieren.
Ich schlage vor, dass das Wort "möglichst" generell in den Gesetzen dieser Bundesregierung erscheint.
Der Presse ist zu entnehmen, dass GRÜNE und FDP ein großes Interesse an der bisher fehlenden Cannabis-Legalisierung haben.
#1202
Mazi(Samstag, 01 April 2023 10:28)
Ist dies das Verständnis der SPD von einem "Doppel-Wumms"?
Ist das wirklich die erste Garde der SPD?
Wer kennt die Worte des Bundeskanzlers nicht: "Ein Doppel-Wumms!"
Da haben Erwachsen ca. 30 Stunden beraten, um dann ein "möglichst" zu Papier zu bringen? Die hätten auch statt "möglichst" ein "vielleicht" als Ergebnis verlauten lassen können. Beides bringt zum
Ausdruck, dass sie nichts geregelt haben. Ein "Nichts" versteht also der Kanzler und die SPD unter einem "Wumms". Nicht einmal eine Regelung, an der man sich reiben könnte haben sie geschafft. Das
sollen unsere Volksvertreter sein?
Im Ergebnis ist nicht einmal eine nachvollziebare Fehlentscheidung herausgekommen.
Leben wir wirklich in einer Zeit, in der wir uns so unmögliches erlauben können? Ist das wirklich die erste Garde u.a. der SPD?
In Rheinland-Pfalz kennen wir das schon von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Sie gibt vor, ihren Laden im Griff zu haben. 134 Personen bezahlten ihre Leitungsfähigkeiten mit dem Tod. Es
hätten wegen der Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen auch mehr sein können. Ihre Leitungsfähigkeiten grenzen sich nicht positiv zu den Methoden der früheren Nazis ab. Es stellt sich auch hier die
Frage, ob sie überfordert ist oder schlicht das Grundgesetz bewusst nicht anerkennt. Wenn sie das Grundgesetz nicht anerkennt, dann ist die weitere Handhabung bereits richterlich geregelt. Wenn sie
aber unfähig ist, dann ist die Frage, was uns die SPD mit ihr aufzwingt? Wenn sie fähig ist, dann ist wenigstens anzunehmen, dass Geist dahinter steckt. Das Ergebnis ist aber gleich.
Rechtsstaatlich untragbar!
Unabhängig von dem unfähigen Landtag in Rheinland-Pfalz ist die Frau nicht tragbar. Sie wirft auch ein bestimmtes Licht auf die Richter- und Staatsanwaltschaft in Rheinland-Pfalz, speziell auf Bad
Kreuznach. Wir erinnern uns, dass auch der frühere Finanzminister von Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach domiziliert und zumindest zeitweise unter anderer Adresse, einer Justizvollzugsanstalt in
Rheinland-Pfalz postalisch zu erreichen war. Rheinland-PfalzEs heisst, dass er weiterhin aus Steuergeldern alimentiert wird.
Nicht von der Hand zu weisen, ist dass die dortige Staatsanwaltschaft unter Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler laut BILD sich in der Strafverfolgung von Tätern in Sachen Katzen sehr gut auskennt.
Unbestreitbar ist, dass dies ein klares Licht wirft. Aber rechtsstaatlich vertretbar ist es nicht - auch wenn sie ihre Unfähigkeit wiederholt. Die Vorschriften des Grundgesetzes kennen im Gegensatz
zur Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz kein Recht "jenseits" des Grundgesetzes. Auch ständiges Wiederholen schaffen kein Recht.
Wenn es nach dem Grundgesetz eine Instition, die Judikative, gibt, dann folgt daraus die Verpflichtung des Staates, die Arbeitsstellen auch mit Amtsträgern zu besetzen. Sie sind an Gesetz und Recht
gebunden. Es beruhigt zwar, das man Systemfehlern aufgrund unterlassener Dienstaufsicht nichts erfährt, aber etwas Das erreicht man nicht, indem man nicht nachprüft, ob sie auch tatsächlich ihr
Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausführen.
Für mich ist es unmöglich, eine Weisung des Staates (Art. 19 Abs.4 GG) zu sehen, aber seitens des gleichen Staates zu unterlassen, sicherzustellen, dass auch die erforderlichen Institionen - hier die
Sozialgerichtsbarkeit - nicht nach den im Grundgesetz vorgesehenen Regelungen funktioniert. Zugeben ist das ein Wumms!
Das ist weniger als nichts oder wie der Kanzler oder die SPD es bezeichnet, ein "Doppel-Wumms".
Frau Dreyer ist ausgebildete Richterin und hat ihre Erfahrungen in der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gewonnen. Das wird in der Landesregierung unter Ausbildung und Erfahrung verstanden.
Was dürfen wir Bürger von der SPD und der Sozialgerichtsbarkeit landesweit erwarten?
#1201
Mazi(Freitag, 31 März 2023 21:21)
(Fortsetzung)
Kehren wir zu unserem Thema "Sozialgerichtsbarkeit" zurück.
Natürlich sollen Richter "möglichst" ein gerechtes Urteil sprechen. Das kann jeder zwar unterschreiben, aber die Gewähr, dass dem so ist, ist praktisch nicht gegeben.
Natürlich steht in Art. 20 Abs. 3 GG kopierfähig geschrieben, dass die Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Aber nachprüfen tut dies keine staatliche Behörde von Amts wegen.
Bekanntlich ist das Recht eine teure Angelegenheit und manch Bundesbürger kann oder will sich nicht erlauben, das Recht auch durchzusetzen. Ganz "kriminell" wird es dann, wenn auf der "Gegenseite"
keine Neutralität zu erwarten ist - weil dort beispielsweise nur Gleichgesinnte anzutreffen sind. Die Analogie zur NS-Justiz ist mehr als zufällig.
"Möglichst" bringt zum Ausdruck, dass es auch Möglichkeit gibt, nichts zu unternehmen. "Alles" ist mit dieser Formulierung ist möglich.
Unterstützt wird die "Möglichkeit"/Ungerechtigkeit dadurch, dass der Staat es unterlässt zu prüfen, ob seine Amtsträger denn wirklich nach Gesetz und Recht ihren Amtseid einhalten (Art. 20 Abs. 3
GG)? Wenn er die Kontrolle unterlässt, kann der nicht vorbringen, dass die Kontrolle schlecht oder unorganisiert sei. Der Amtsträger kann sich nicht irren und kann jederzeit nachweisen, dass er die
Regelung (Heizung nach Harbeck) eingehalten und befolgt hat.
Auch hier bietet sich das Wort "möglichst" an. Die Richter sollen "möglichst" ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Das besagt nichts Anderes, als dass sie dies nicht tun. Die Aussage ist
tatsächlich, dass die Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen. Die Vorschriften und damit die Existenz des Grundgesetzes wird bestritten.
Damit folgen sie nicht den Beratungen und der Entscheidung des Deutschen Bundestages. Sie verweigern Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen. Sie lehnen das Grundgesetz schlicht ab.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit prüfen Richter nicht, ob die vorgelegte Verwaltungsakte denn wahrheitsgetreue und vollständig ist. Sie leiten eine potentiell unwahre und unvollständige
Verwaltungsakte einer Behörde zur Klageformulierung und den Gutachtern für deren Gutachtenerstellung als Faktum weiter. Es fällt ihnen auch nicht schwer diese Gutachten aufgrund der manipulierten
Akten als Urteilsbegründung ihrer Entscheidung.
Für zusätzliche Verwirrung sorgen Behörden auch damit, dass sie scheinbar gleiches Vokabular sinnentstellt benutzten. So benutz der Gesetzgeber den Begriff der Verwaltungsakte. In den Behörden ist
dieser Begriff aber anders besetzt. Dort sind beispielsweise REHA-Akten damit nicht gemeint. Regelmäßig ist damit nur eine einseitige Betrachtung der Verwaltungsentscheidung, nicht aber die
eigenständige Sicht der Behörde dargestellt.
Unter unabhängigen Dritten und nach dem Gesetz, beschlossen von dem Volk - dem Deutschen Bundestag - geht das gar nicht. Die Umsetzung des Volkswillen kann also damit keineswegs gemeint sein.
Das ist so ziemlich die schlechteste Arbeitsleistung, die man vorlegen kann!
Das ist so ziemlich die schlechteste Arbeitsleistung, die man abliefern kann!
Es kommt mir vor wie in der Sozialgerichtsbarkeit oder bei Diddi Hallervorten: "Du sollst nicht töten, es sei denn, der will die "Mark" nicht hergeben".
Der Spruch ist zwar scherzhaft gemeint, trifft den Nagel aber auf den Kopf.
Die Fachkompetenz ist eine Seite. Die Machbarkeit die andere Seite. Jetzt kommt auch eine dritte Seite hinzu: Die sprachliche Ausdrucksweise!
"Möglichst!"
Nachdem ich Bundeswirtschaftsminister die Fachkompetenz, danach die Macherqualität abgesprochen habe, kommt jetzt hinzu, dass er nicht formulieren kann.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Kinderbuchautor und Bundeswirtschaftsminister Harbeck wenigstens diese Seite beherrscht. Auch dies war ein Trugschluss.
"Möglichst" ist eine Umschreibung dessen, die letztlich zum Ausdruck bingt, dass nichts geregelt ist.
Die Frage ist, wenn dass das Ergebnis von 30 Stunden Beratung der Bundesregierung, der Fachleute sein soll, dann stellt sich die Frage, was sie sonst noch so "auf der Pfanne" oder Überraschungen für
uns Bürger parat haben?
Da mag es zweckmäßig erscheinen, einen Bundeskanzler zu haben, der sich später an nichts erinnern kann/will.
Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN nur noch ihren Kopf retten wollen und SPD und FDP nichts auf der Pfanne haben.
In der Tat ist die Gefahr da, dass die GRÜNEN die nächste Wahl nicht überleben.
Eine Entscheidung kann falsch oder richtig sein. Daran kann man sich auch reiben. Aber "möglichst" ist gar nichts.
#1199
Mazi(Freitag, 31 März 2023 11:14)
(Fortsetzung)
Die richterlichen Entscheidungen sind sehr eindeutig und beschreiben das Recht in Art. 20 Abs. 3 GG sehr unmissverständlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung am 14.01.2020, Az. 2 BvR 2055/16 entschieden, dass derartige Amtsträger auch mit Verwaltungsakt aus dem Dienst zu entfernen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A.7.21, darauf hingewiesen, dass Amtsträger, die ihre Treuepflicht verweigern, aus dem Dienst zu entfernen sind.
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat am 14.03.2023, Az. 3 LD 7/23, betont, dass es ausreicht, wenn ein Amtsträger wiederholt erkennbar macht, dass aufgrund seines Handelns er das Grundgesetz
mit seinen Vorschriften ablehnt, aus dem Dienst zu entfernen ist.
Folgt man Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium, dann ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger im Dienst bleiben, wenn sie das Grundgesetz ablehnen.
M.E. ist zwar die Rechtsprechung durch Sozialgerichte legitim, aber die Amtsträger handeln nicht nach den Vorschriften von Grundgesetz und Menschenrechten.
Ihre Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz. Ihnen fehlt daher die Legitimation als Amtshandlung gelten zu dürfen.
Grundgesetz und Menschenrechte schreiben unmissverständlich vor, dass Richter die Gesetze einzuhalten haben und ihre Entscheidung dem Gesetz zu folgen hat. Da deren Entscheidungen nicht dem Gesetz
folgen, ist nicht davon auszugehen, dass sie tatsächlich eine Amtshandlung vorgenommen haben.
Die richterliche Unabhängigkeit ist folglich auf die Anwendung eines Gesetzes, nicht aber auf dessen Inhalt zu beziehen.
Die bei den Sozialgerichten eingereichten Klagen sind m.E. noch nicht entschieden.
Ich verweise auf die Ausführungen des Bundesjustizministers vom 14.09.2015
(https://www.bmj.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/SchutzUeberlangeVerfahren/SchutzUeberlangeVerfahren_node.html), obwohl diese Stellungnahme fehlerhaft ist. Die
Sozialgerichtsbarkeit ist dort nicht in die angegebenen Gerichte integriert.
Daher ist fraglich, ob es richtig ist, die Klagen nach Art. 19 Abs. 4 GG der Sozialgerichtsbarkeit vorzulegen und die dortigen Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zur Handlung nach Gesetz und Recht
verpflichtet sind?
#1198
Mazi(Freitag, 31 März 2023 11:13)
Rechtssicherheit - Recht nach Art5. 20 Abs. 3 GG?
Öffentliche Behörden neigen dazu durch die Schaffung von Aktenzeichen die wahre Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip (Bundesverfassungsgericht vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83 sowie
des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87) zu verschleiern.
Mit dieser Verschleierung geht der Verwahrungsbruch nach § 133 StGB einher.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit lassen in ihren Urteilen nicht erkennen, dass sie ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde
legen.
Ihre Entscheidung folgt daher nicht dem Gesetz.
Nach m.M. zählt die Sozialgerichtsbarkeit zur Judikative nach Art. 20 Abs. 2 GG und deren Vorgaben.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit verweisen regelmäßig auf den Akteninhalt der Verwaltungsakte der Beklagten. Daraus ist nicht zu schließen, dass sie auf einen selektierten Akteninhalt der
Verwaltungsakte der beklagten Behörde verweisen. Nach § 133 StGB stellt dies Beihilfe zum Begehen einer Straftat, einen vollzogenen Verwahrungsbruch, dar.
Diese unwahre und unvollständige Verwaltungsakte legen die beklagten Behörden über die involvierten Richter gar Rechtsbeiständen, dem Betroffenen vor - er möge doch anhand dieser Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen - oder Gutachtern mit der Bitte vor, ein Gutachten auf dieser Grundlage zu erstellen, vor.
Auf die Tatsache, dass die Behörden durch gleiche Wortschöpfungen und Bezeichnungen ihrer eigenen Akte den gesetzlich formulierten Anspruch der Verwaltungsakte kaschiert, Verwirrung damit stiften,
sei an dieser Stelle nur angedeutet und nicht weiter thematisiert.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die Richtigkeit der Angaben der Beklagten nicht prüfen - aber von dieser Tatsache nachweislich Kenntnis haben - , können sie keinen Irrtum in ihrer
Entscheidung geltend machen. Richter können sich nur irren, wenn sie aufgrund ihrer Amtsausübung sich geirrt haben. In vorliegenden Fall haben sie erst gar keine Amtsausübung vorgenommen und können
sich daher nicht darauf berufen, sich in der Prüfung geirrt zu haben.
Nicht nur die Richter, sondern auch die beklagten Behörden sind nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde zu
legen.
Da alle Behörden ihren Verwaltungsentscheidungen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde zulegen haben und Behörden nicht alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente in dieser
zentralen Akte, teils auch als Gesamtakte bezeichnet, dokumentieren, dies der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, ist der beklagten Behörde vorzuhalten, Verfahrensbruch begangen zu haben (§ 133 StGB).
Richter der Sozialgerichtsbarkeit leisten also Beihilfe zur Begehung einer Straftat und sind damit selbst straffällig.
Die Tatsache, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit in ihren Urteilsbegründungen unwahre Angaben machen, führt dazu, dass deren Entscheidungen anhand der Gerichtsakte nicht nachvollzogen werden
kann.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Betroffener anhand einer unwahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen einer beklagten Behörde nachvollziehen könnte. Ebenso
wenig kann dies seitens einer Behörde oder Richtern erklärt werden, dies vorgenommen zu haben.
Wenn Richter folglich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten ihren Entscheidungen zugrunde legen, in der Urteilsbegründung dies nicht kenntlich machen, kann nicht
darauf geschlossen werden, dass ihrer Entscheidung eine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten zugrunde liegt.
M.E. sind danach alle Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit einer schweren Fehlern/Beanstandung behaftet, die als Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu ahnden sind.
Damit widersprechen m.E. alle Urteile der Sozialgerichtsbarkeit der Rechtssicherheit, stehen im Zusammenhang mit einer Straftat und sind nichtig.
Die Richtern der Sozialgerichtsbarkeit folgen daher nicht dem Grundgesetz. Sie sind straffällig und sind nach Art. 20 Abs. 3 GG aus dem Dienst zu entfernen.
#1197
Schornsteinfeger(Freitag, 31 März 2023 09:01)
Schönen Gruß vom Schorni !
#1196
Mazi(Donnerstag, 30 März 2023 09:32)
#1193
Auch Gratulation von dieser Seite.
Die Verfassungsbeschwerde ist übrigens beim Bundesverfassungsgericht. Zentrales Thema ist die Rechtssicherheit und die Vorschrift des Staates in Art. 19 Abs. 4 GG sowie die Tatsache, dass die
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht Arbeiten und der Staat es bisher unterlassen hat, dafür zu sorgen, dass seine Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten.
Letztlich ein unmögliche Verfahrensweise.
Wer sich dies das nur ausgedacht hatte und davon ausging, dass das nicht auffällt?
M.E. wurde da dem Gedankengut der Reichsbürger und vor allem schon früher gefrönt. Jetzt gibt es die Urteile von Bundesverfassungs-, Bundesverwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, die
auch dem letzten Richter klarmachen sollten, dass die breite Masse, das Volk, die Fortsetzung der Nazi-Machenschaften nicht wünscht.
#1195
WernerE(Mittwoch, 29 März 2023 23:59)
Danke Dir Erich,
Die Gerechtigkeit davon bin überzeugt, wird auch bei Dir sich breit machen, egal
wie es aktuell aussieht.
Wunder geschehen, ich hab`s gesehen (erlebt) - Lied von NENA
Ich bleibe hier Gast und schreibe sofern Du nichts dagegen hast, weiter mit.
Beste Grüße
Werner - es gibt nur einen Echten!
#1194
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 29 März 2023 19:42)
Hallo WernerE,
Gratulation, es gibt also die Gerechtigkeit in München!
Nun muss ich nur noch warten, bis die Gerechtigkeit auch in Bremen ankommt.
MfG
Erich
#1193
WernerE(Mittwoch, 29 März 2023 18:46)
#1189
Danke für Daumendrücken.
Soweit ich gesehen habe, waren die Akten vollständig vor Ort
Stapel 1 so ca. 40 cm und Stapel 2 ca. 60 cm
Beide Verfahren wurden dann per Vergleich beendet, wobei ich dann doch einiges
zugesprochen bekam.
So dass ich jetzt keine Verfahren mehr habe und mich ganz und gar auf andere
Mitbürger konzentrieren kann, in dem ich dort helfe.
Alles Gute Dir werter Erich und Deine Familie,
natürlich auch alles Gute dem werten Mazi, der hier uns alle sehr gut aufklärt.
#1192
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 18:40)
Sie haben es sicherlich schon gehör!
https://www.merkur.de/wirtschaft/oel-heizung-energiewende-waermewende-habeck-heizungsplaene-gas-verbot-aktuell-92161136.html
... "Schon seit Bekanntwerden des Entwurfs gibt es viel Kritik, vor allem die Frage nach der Umsetzung sorgt für Stirnrunzeln." ...
"Eines der zentralen Probleme, die Kritiker an dem Entwurf aktuell sehen, ist die Frage nach der Finanzierung. Millionen von Haushalte müssen nicht nur Heizungen austauschen, sondern ihre Wohngebäude
auch energetisch sanieren. In älteren Gebäuden geht es da schnell in die sechsstelligen Beträge. Zwar hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) finanzielle Unterstützung vor allem für ärmere
Haushalte angekündigt."
Was ist also eine Ankündigung unseres "Ankündigungsministers" also Wert?
Offensichtlich hat Habeck die Bürger informiert aber die Finanzierung seiner Pläne stehen gar nicht.
Das ist wie bei Wissing, der in die Kamera gelogen hat.
Lindner, der gleich den gesamten Deutschen Bundestag vorgeführt und dessen Genehmigung einfach "umgewidmet" hat, steht keinesfalls hinten an. Der wissenschaftlich Dienst und das
Bundesverfassungsgericht haben bereits Fährte aufgenommen.
Olaf Scholz wollen wir gar nicht besprechen. Nach dessen eigenen Angaben kann er sich ohnehin nicht erinnern.
Was müssen Ausländer von Deutschland denken? Gibt es hier nur Kranke?
#1191
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 17:11)
#1189
Wenn ich Sie korrekt verstehe, dann haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit bisher keine wahrheitsgetreue und vollständige Akte vorgelegt, anhand der Sie die Verwaltungsentscheidungen der Behörde
nachvollziehen konnten. Nach Grundgesetz und europäischen Menschenrechten treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Es ist also fraglich, ob Richter der Sozialgerichrsbarkeit nach
dem Gesetz entscheiden, nachdem sie Ihnen schon keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt haben.
Denken Sie daran, dass das Handeln der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohnehin nicht nach dem Gesetz war und deren Entscheidung voraussichtlich auch gegen das Gesetz sein wird.
Ich werde mir Mühe geben, meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht rechtzeitig einzureichen und damit anhängig zu machen, dass dort entschieden wird, dass die Vorschriften von
Grundgesetz und Menschenrechten auch für die Sozialgerichtsbarkeit gelten. Die große Frage ist also, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit auch zu den Gerichten der Bundesrepublik zählen.
Eigentlich sollte den Richtern klar sein, da sie als Beamte tätig sind und Alimente des Staates erhalten, dass sie dem Art.20 Abs. 3 GG unterliegen. In soweit haben sie den Amtsauftrag vom Staat, die
Treuepflicht zu erfüllen. Wenn sie die Treuepflicht verweigern, und dass würden sie mit einer Entscheidung gegen das Gesetz dokumentieren, dann zieht das Urteil des Oberverwaltungsgericht
Niedersachsen vom 14.03.2023, Az. 3 LD 7/22, und sie sind künftige Mitarbeiter des Mehrbestandes - im Klartext: sie fliegen mindestens als Sympathiesanten der Reichsbürger raus.
Ich wünsche Ihnen trotzdem auch von diese Seite gerechte Richter.
Viel Erfolg!
Mazi
PS
Ich hege Zweifel, dass das die Richter der Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger nach Gesetz und Recht gewillt sind, ihrer Treuepflicht nachzukommen. Da haben sie unter den NAZIs nicht rechtens
gearbeitet haben und danach weiter gemacht wie zuvor, ist anhand der zahllosen bekannt gewordenen Fälle, die unabhängig von ihrem Fall sind, nachzuvollziehen. Dass die Amtsträger/Richter mit dieser
Vergangenheit gebrochen hätten, ist mir nicht bekannt geworden.
#1190
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 28 März 2023 15:32)
Hallo Werner,
Morgen geht es nach München und ich wünsche Dir einen Richter der die Wahrheit auf den Richtertisch bringt. Damit Du erhalten kannst, was Dir nach Recht und Gesetz zusteht.
Meldung von der Spitze Feind erscheint mit Mütze. Die Richter am LSG haben keine Mütze es könnten also Freunde sein.
MfG
Erich
#1189
WernerE(Dienstag, 28 März 2023 14:49)
Dann werde ich Morgen mal nach München düßen, um zu kontrollieren in wie weit
die Verwaltungsakten zu den Berufungsklagen auch zur Entscheidung vorhanden sind.
Sicherlich wird da viel Geschwafel an den Tag gelegt und der Beklagtenvertreter
alle mir verbrieften Dinge, absteitig machen wollen.
Mit der Zuversicht, die können mich mal am Axxxh lecken, bei Ihren Entscheidungen habe
ich ein gutes Polster.
Dir werter Erich mit Familie weiterhin das Beste vom Besten, nur nicht Locker lassen und ab und an mal den Stinkefinger symbolisch zeigen, befreit unwahrscheinlich.
Beste Grüße aus Mering von Werner - den gibts nur einmal!
#1188
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 12:42)
Ich habe soeben die Information des wissenschaftlichen Dienstes erhalten.
In seiner Veröffentlichung Nr. 07/23 (28. März 2023) hat er veröffentlicht: Aktueller Begriff - Titel: Kreditaufnahme für Sondervermögen.
"Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft derzeit die Frage, ob die im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 erfolgte Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden
Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF) mit den Vorgaben der Schuldenbremse sowie weiteren finanzverfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist."
Unter Anwendung des Beispiels #1182 ist Ihnen auch als Nicht-Jurist klar, dass dies gar nicht geht. Der Deutsche Bundestag hat der Kreditaufnahme der 60 Milliarden Euro mit einer ganz anderen
Begründung zugestimmt.
Wenn der Deutsche Bundestag dem Antrag zur Aufnahme von 60 Milliarden Euro die seinerzeitige Genehmigung zugestimmt hat, dann kann diese Liquidität nicht einfach "umgepolt" werden. So schick wie das
erscheint, so funktioniert das System aber nicht.
Wenn man davon ausgeht, dass der Bundesfinanzminister dem Deutschen Bundestag eine Begründung zum Aufbau dieser Liquidität zustimmte, dann ist diese Maßnahme eindeutig an einen bestimmten Zweck
gebunden. Mit der Verwendung dieser Liquidität ist eindeutig verbunden, dass die Begründung nicht wahrheitsgetreu gewesen sein kann. Die neue Verwendung dieser Liquidität hat einen ganz anderen
Zweck.
Richtig nach Art. 20 Abs. 3 GG wäre gewesen, dass der Finanzminister die Rückzahlung des Kredits veranlasst hätte und erneut die Genehmigung für diesen neuerlichen Kredit bei dem Deutschen Bundestag
beantragt hätte. Das der Deutsche Bundestag auch diesem Antrag zugestimmt hätte, ist eine ganz andere, nicht diskutierte Betrachtungsweise.
Das Ergebnis ist, dass der Deutsche Bundestag seitens der Bundesregierung "angeschmiert" wurde und offensichtlich wird.
Der Deutsche Bundestag wurde von dem deutschen Volk gewählt und ist dessen höchste Vertretung.
Das Beispiel zeigt, dass die Bundesregierung sich um den Willen des deutschen Volkes nicht kümmert - das sind eindeutig NAZI-Methoden, die hier Einzug halten.
Die hier bereits genannten richterlichen Entscheidungen sind umzusetzen.
Bemerkenswert wird sein, wieviel Zeit das Bundesverfassungsgericht zur Klärung festzustellen und auszudrücken benötigt, einen simplen Fall zu klären. Diese Maßnahme der Bundesregierung war eindeutig
gegen das deutsche Volk.
Interessant wird sein, wie das Bundesverfassungsgericht den Verstoß eines Amtsträgers gegen Art. 20 Abs. 3 GG formuliert und ahndet bzw. die Strafverfolgung "auf den Weg bringt".
Bundeskanzler Olaf Scholz trägt als Führungskraft der Bundesregierung die Gesamtverantwortung. Er darf es nicht dulden, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht nicht
eingehalten werden. Zu seiner Amtsaufgabe gehört dies unzweifelhaft.
Damit, dass er es duldete, ist diese Straftat auch ihm anzulasten. Er hat Beihilfe geleistet. Dessen Rücktritt ist wie der seiner Kollegen rechtsstaatlich vorprogrammiert.
Bezogen darauf, dass er in Sachen CUM EX-Geschäfte vorgegeben hat, sich nicht erinnern zu können, entlastet ihn in dieser Angelegenheit nicht.
Entweder muss er zurücktreten, weil er die Sache nicht überrissen hat (Unfähigkeit diesen Job zu begleiten) oder er hat die Fähigkeit nicht besessen, die Tragweite zu überblicken (Unfähigkeit diesen
Job zu begleiten).
In beiden Fällen ist von ihm der Rücktritt aus dem Amt verbunden.
So einfach ist das und der Kommentar # 1182 ist die Grundlage dieser langatmigen juristischen Einschätzung dieses Falls.
Es ist mir klar, dass auch diese Ausführungen lang sind. Betrug ist Betrug, auch wenn man dies langatmig umschreibt. Aber so ist es nun einmal, dass der Sachverhalt sehr weit zu umschreiben ist,
könnte oder müsste er doch kürzer abgefasst werden.
#1187
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 10:27)
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative nicht dem Geist des Grundgesetzes folgt!
Ein harter Vorwurf, der anhand zahlreicher Beispiele und Bundesländergrenzen unterlegt wird.
Danach sind die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz und deshalb nach der Vorschrift des Grundgesetzes nichtig.
#1186
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 10:19)
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative nicht dem Geist des Grundgesetzes folgt!
Ein harter Vorwurf, der anhand zahlreicher Beispiele und Bundesländergrenzen unterlegt wird.
#1185
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 10:16)
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 244 und 310/83).
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Nach dem Mini-Kommentar des Bundesministerium des Innern vom 26.07.2013 sind darin alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente enthalten. Anhand dieser Verwaltungsakte kontrollieren Aufsicht und
Gerichte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde.
Nach dieser Maßgabe gehören auch REHA-Akten eines öffentlichen Versicherungsträgers zu dieser Verwaltungsakte.
Wenn die Verwaltungsakte diese (oder andere Akten, weil beispielsweise ein anderes Aktenzeichen oder eine eine andere Kennung benutzt wurde) unvollständig und damit unwahr war, dann kann anhand
dieser Verwaltungsakte eine Verwaltungsentscheidung der Behörde nicht nachvollziehen.
Wenn beispielsweise Richter erklären, die Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben, dies aber nicht sein kann, dann folgt ihre Entscheidung nicht dem Gesetz. Da die Richter auch nicht vorgeben
die Vollständigkeit und die Wahrheit dieser Akte geprüft zu haben, haben sie sich nicht in ihrer Entscheidung geirrt, sondern den Sachverhalt nach § 103 SGG von Amts wegen nicht geprüft.
Es klingt pervers, davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit davon ausgehen, dass bei Vorlage unwahrer und unvollständiger Akten davon ausgegangen werden kann, dass das beauftragte
Gutachten wahrheitsgetreuer und vollständiger als die zugrunde gelegten Akten sein kann. Die Beauftragung von Gutachtern anhand unwahrer und unvollständiger Akten stellt m.E. die Veruntreuung von
Steuergeldern dar. Die beauftragenden Richter sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Fehlentscheidung ist nicht auf einen Irrtum, sondern auf eine mangelhafte Amtsausübung nach Art. 20 Abs. 3 GG zurückzuführen.
Es ist daher anzunehmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach Nazi-Methoden und nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes treffen. Die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, Az. 3 LD 7/22, ist anzuwenden.
#1184
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 10:00)
Ein Unrecht nach dem Grundgesetz kann und darf nicht richterlich aufgrund eines niedrigeren Gesetzes zu Recht mutieren.
Nachdem klargestellt ist, dass das Grundgesetz unser Rechtssystem für alle verbindlich erklärt (Art. 20 Abs. 3 GG), folgen ihm die Gesetze. Den Gesetzen wiederum die richterlichen
Entscheidungen.
Es ist also abartig anzunehmen, dass richterliche Entscheidungen irgendwelchen Veröffentlichungen folgen, sondern sie sind nach Art. 97 Abs. 1 an das Gesetz gebunden.
Die Entscheidungen der Amtsträger sind wiederum an Gesetz und Recht gebunden. Alle Amtsträger haben einen Amtseid auf das Grundgesetz abgelegt und sind daran zu messen. Einen Freiraum für Auslegungen
der Gesetze ist nicht vorgesehen.
Veröffentlichungen folgen dem Grundrecht der Meinungsfreiheit und sind legitim. Nicht legitim ist jedoch, wenn richterliche Entscheidungen einer Veröffentlichung, die dem Grundgesetz widerspricht,
und nicht dem Gesetz folgen.
Aus dieser Systematik ist klar, dass Gesetze nicht höherwertig anzusetzen sind, als das Grundgesetz.
Was wird damit in "Schnöderform" ausgedrückt?
Ein Unrecht nach dem Grundgesetz kann und darf nicht richterlich aufgrund eines niedrigeren Gesetzes zu Recht mutieren.
Da das Grundgesetz nicht vorsieht, dass Unrecht zu Recht mutieren kann, sind alle angegebenen Fristigkeiten niederer Gesetze gegen die Regelungen des Grundgesetzes und damit nichtig.
Der Anspruch auf Rechtssicherheit bleibt als Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG erhalten.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden dies bestätigen.
Diese Praxis ist nach meinem Dafürhalten auf die NS-Juristen, die in den Behörden in der jungen Bundesrepublik gegen das Grundgesetz agierten, begründet. Es erscheint mir nicht von Ungefähr, dass
ehemalige Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert werden mussten. Erst 1954 haben diese Abteilungen als Sozialgerichtsbarkeit ihre Arbeit aufgenommen. Die ehemaligen Mitarbeiter wurden
fortan als Amtsträger an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden. Die Entscheider, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit, wurden fortan an das Gesetz nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK gebunden.
Dieser Aufgabe sind sie aber nachweislich (u.a. seitens des Bundesverfassungsgerichts nicht nachgekommen).
Damit ist der Nachweis der Leugnung des Grundgesetzes erbracht. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, Az, 3 LD 7/22, wurde Recht geschaffen und nach Art. 20 Abs. 3 GG sind
Grundgesetzleugner aus dem Amt zu entlassen.
Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften nach Art. 20 Abs. 3 GG Anklage erheben, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit verurteilt werden, fortan als Straftäter nach den
Menschenrechten gelten und keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
M.E. war dies schon immer so und nicht erst seit der Entscheidung des vorgenannten Gerichts. Damit stellt sich die Frage, ob Amtsträger nicht Beihilfe zum Begehen von Straftaten geleistet
haben.
Ob diese Amtsträger diese Vorschrift verstanden haben oder nicht, ist nicht wesentlich. Wesentlich ist, dass ihnen derartiges nicht erlaubt war.
Wenn diese Amtsträger fachlich die Tragweite der Vorschrift nicht verstanden haben, dann sind sie seitens ihrer Vorgesetzten nicht korrekt ausgewählt worden.
Beispiel hierzu ist die (noch) amtierende Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer.
Nach ihren Angaben war ihr nicht klar, dass die unterlassene Weitergabe einer Alarmmeldung zu 134 Toten in der Ahrtal-Katastrophe führen kann. An diesem Beispiel ist erkennbar, dass die Frau für den
Posten, die Amtsausübung, ungeeignet war. Es geht nicht um ihr Intellekt, dass in der Tat sehr niedrig anzusetzen ist, sondern darum, ob sie für diese Aufgabe geeignet war.
M.E. ist sie anzuklagen, zu verurteilen und zur Rechenschaft zu ziehen.
Dieses Prinzip ist auch auf anderen Anwendungsbeispiele zu übertragen.
#1183
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 09:22)
Dem Naturgesetz folgend ist der Geist des Grundgesetzes.
Das Grundgesetz stellt unsere verfassungsmäßige Ordnung dar. Sie ist Grundlage unseres Rechtssystems. Es ist in Art. 20 Grundgesetz verankert. Nach Art. 19 Abs. 4 GG hat jeder Bürger Anspruch darauf
(Grundrecht). Alle Entscheidungen (auch des Bundesverfassungsgerichts) unterliegen Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK. Diese Rechtsvorschriften legen dar, dass gegenteilige richterliche
Entscheidungen nicht nach dem Gesetz erfolgen und kein Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG begründen (können).
#1182
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 09:17)
Grundprinzip oder Geist des Grundgesetzes!
Beispiel:
Wenn ein Pferd in einem Kuhstall ein "Junges" gebärt, ist es dann ein Pferd oder eine Kuh!
Die Natur sagt, dass es ein Pferd ist und bleibt.
Diesem Prinzip oder Geist folgt der Aufbau unseres Rechtssystems, dem Grundgesetz. Es beschreibt das Zusammenwirken des Rechts.
#1181
Mazi(Dienstag, 28 März 2023 09:14)
Viel zu kompliziert und zulange die Texte!
Die Kritik ist angekommen und in nachfolgendem Kommentar will ich kurz anhand eines Beispiels darstellen, welchem Prinzip ich folge.
Anhand dieses Beispiels soll für Jedermann (Juristen und Nicht-Juristen) klargestellt sein, wie das Grundgesetz bzw. dessen Geist verankert ist.
#1180
Mazi(Montag, 27 März 2023 12:42)
Ich habe Zweifel, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt hoheitliche Aufgaben des Staates ausüben!
Da ich in weitere Fälle aktiv involviert bin, stellt sich für mich die Frage, was der Staat mit der Besetzung der Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit mit Amtsträgern, die den Vorschriften des
Grundgesetzen nicht folgen, bezwecken will?
Ist er tatsächlich schon so unterwandert?
Das würde dokumentieren, dass der Staat dem Grundgesetz nicht folgt und nur papiermäßig als Rechtsstaat anzusehen wäre. Die Frage wäre in der Tat, ob die Judikative überhaupt als 3. Staatsgewalt im
Grundgesetz bezeichnet werden darf, wenn sie nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes - nach Gesetz und Recht laut Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK - tätig ist?
Ich habe da meine Zweifel an!
#1179
Habenhausen(Montag, 27 März 2023 10:48)
Habenhausen
#1178
Mazi(Montag, 27 März 2023 10:14)
Ich lege mich fest!
Der Staat schreibt in Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz einen Rechtsweg vor und setzt systematisch Amtsträger ein, die Gesetz und Recht nicht einhalten. Gemäß dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Niedersachsen vom 14.03.2023 (Az.: 3 LD 7/22) und nach dem Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes ist das Urteil umzusetzen. Das Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG wurde geschaffen. Diese Straftäter
(insbesondere Richter der Sozialgerichtsbarkeit) sind folgerichtig aus dem Dienst zu entfernen.
Nachweislich diverser Beschwerden in unterschiedlichen Bundesländern legen die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidung das Gesetz nicht zu Grunde.
Es ist die Frage, weshalb der Staat Amtsaufgaben und hoheitliche Gewalt ausgerechnet auf Leute überträgt, die dem Grundgesetz nicht folgen? In meinen Augen ist dies gemäß Bestätigungsschreiben des
Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass verschiedene Versicherungsunternehmen über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen. Daher ist es m.E.
ausgeschlossen, dass neutrale Richter zu Gunsten dieser Versicherungsunternehmen entscheiden.
Es ist davon auszugehen, dass diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit weder ihre Amtsaufgabe als neutrale Richter, noch nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Nach Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1
GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK ist ihnen dies, aufgrund des von ihnen geleisten Eids und mit ihrer Ernennung zum Richter Eids gesetzlich untersagt.
M.E. ist es unmöglich einem Bürger einen Rechtsweg vorzuschreiben und Amtsträger (Richter) einzusetzen, die die gesetzlichen Weisungen des Amtseids nicht achten.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 nochmals darauf hingewiesen und beschlossen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip (des Grundgesetzes von 1949) alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu führen. An diesen Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden. 1988 hat das Bundesverwaltungsgericht auf diesen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen und entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können. Das Bundesinnenministerium
hat am 26.07.2013 verlautet, dass in dieser Verwaltungsakte alle wesentlichen sachbezogenen Dokumente archiviert sind bzw. zu archivieren sind. Dafür sind die Behörden verantwortlich. Die Behörden
werden verantwortlich von Präsidenten geführt, dies zu gewährleisten haben.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser gesetzlichen Regelung nicht folgen, folgt ihre Entscheidung nicht dem Gesetz und stellt damit keine Amtshanlung dar.
Da dem Arbeitgeber die Überwachungspflicht zukommt, hat er diesen Leuten (Straftätern) den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Gerichte als Richter zu untersagen.
Die grundgesetzlichen Vorschriften werden seitens der Behörden und Gerichte (Sozialgerichte) nicht befolgt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat hoheitliche Aufgaben ausgerechnet von einer
Gruppe ausführen lässt, die nicht nach den eigenen Vorschriften handelt. Eine Abgrenzung von der Gruppe der Reichsbürger sehe ich nicht. Ich halte es für legitim Razzien gegen die Reichsbürger
durchzuführen. Ich halte es jedoch nicht für legitim einem Teil der organisierten Gruppe der Grundgesetzverweigerer Amtsaufgaben zu übertragen und einen Kläger durch maskerade vorsätzlich zu
täuschen. Nach dem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich.
Wenn das Grundgesetz erfolgreich bestritten wird, dann sind wir alle vor dem Gesetz auch nicht gleich. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dann befugt nach dem Willen der NS-Juristen weiterhin ihr Unwesen
zu treiben.
Das Grundgesetz einerseits als Rechtssystem anzuführen und anderseits nicht danach zu handeln, verbietet sich m.E..
#1177
Mazi(Freitag, 24 März 2023 22:30)
Was haben die Akteure nur aus einer guten Idee gemacht?
Letztlich ist festzuhalten, dass die Vertreter gegen gutes Geld nur "Schrott" abliefern.
Nicht die Idee einer freiheitlichen Gesinnung ist schlecht, sondern nur das Personal, dass diese Idee "auf die Straße" bringen könnte, ist "Grotten" schlecht.
Ich rede nicht von den GRÜNEN, sondern von der FDP. Aber auch das Persanal der SPD sticht nicht hervor. Letztlich ist es gar so, dass das gesamte Personal der Regierungsparteien auszutauschen
ist.
Ich denke, dass Einigkeit darin besteht, dass nicht nur Ideen zänlen, sondern auch "Macher" erforderlich sind, die diese Ideen auch mit Leben zu füllen. Jede Idee bleibt eine Idee, wenn sie nicht
realisiert wird.
Es gibt einfach zu viele Ideengeber und zu wenige Realisierer.
Wo das hinführt, erleben wir am deutlichsten bei den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit. Dort zählt offensichtlich nicht einmal das Gesetz. Unter dem "Mantel der Roben" geben sie vor, Amtsgeschäfte
auszuführen, achten jedoch nicht einmal das Gesetz, dass Ihnen die Legitimation geben könnte. Eine Bundesregierung, die nur Ideengeber hat, vergisst, dass sie dazu nicht.gewählt wurde.
Erweitern wir den Begriff der "Reichsbürger" um den Standpunkt von Bundesjustizminister Buschmann und Bundesinnenministerin Faeser. Sie halten es für ausgeschlossen, dass Amtsträger gleichzetig an
die Vorschriften des Grundgesetzes gebunden sind und es gleichzeitig ablehnen. Schon immer haben die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen und damit dem
Grundgesetz widersprochen. Sie haben sich zwar nicht als Reichxbürger bezeichnet, besitzen m.E. jedoch die älteren Rechte.
Es ist also keineswegs auf die Vertreter der Parteien beschränkt, sondern dieser Virus erstrekt sich auch auf andere öffentliche Bereiche und ist keinesfalls jüngeren Datums. Ich bin sogar der
Auffassung, dass der gesamte behördliche Apparat überfordert ist.
#1176
Mazi(Freitag, 24 März 2023 22:23)
Ich habe eben die Aussage von Frau Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, gehört.
Entweder hat sie Fehler gemacht und muss deshalb zurücktreten oder aber sie war nicht in der Lage, die Situation richtig zu erfassen und muss deshalb zurücktreten.
Da Frau Dreyer gelernte Richterin und Staatsanwältin ist und auf diese Erfahrungen zurückgreift, ich kein Vertrauen in diese Institutionen habe, bin ich davon überzeugt, dass sie schlicht überfordert
war und ist.
Sachlich geht es dabei die Rechtssicherheit des Bürgers zu wahren.
Dass dies im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie gegeben war, legitimiert sie nicht weiterhin gegen das Gesetz ihre Entscheidungen zu treffen (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Nach dem Rechtsstaatsprinzip, dass nach dem Grundgesetz in Kraft ist, waren die Praktiken von NS-Juristen untersagt.
Sie kennen meine Vermutung, dass in Koblenz "Braune" die hoheitliche Staatsgewalt ausüben. Manch einem erscheint dies als übereilt. Jetzt lesen wir, "Für die bisherige Verweigerungshaltung der
Staatsanwaltschaft findet sich im Gesetz keine Grundlage."
Generalstaatsanwaltschaft oder Mannweiler hin oder her, Amtsträger sind dort offensichtlich nicht am Werk. In Rheinland-Pfalz wird offensichtlich nicht nach Gesetz und Recht gearbeitet.
Wie sollte es auch, wenn Frau Malu Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz ist und auf eine Ausbildung als Richterin und Erfahrungen in der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zurückgreift.
Offensichtlich ist das Einzige in Rheinland-Pfalz, dass dort eine Sozialgerichtsbarkeit etabliert ist. Dass die Richter dieser Sozialgerichtsbarkeit als Amtsträger auch an Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz
und Recht gebunden sind, daran hat man offensichtlich nicht gedacht.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG in Richter an das Gesetz gebunden und treffen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ihre Entscheidungen nach dem Gesetz. Ich halte es für erwiesen, dass die Entscheidungen der Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen oder sich an Gesetz und Recht gebunden fühlen.
Bei aller Kritik an der tatsächlichen Amtsausübung der Sozialgerichtsbarkeit oder der Tatsache, dass Amtsträger ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, sehe ich es als bestätigt an, dass
die gleichen Beanstandungen ebenfalls im Fall Neumann in Bremen vorhanden sind.
Bei ihm ist zusätzlich, dass Richter des LG Hamburg per Beschluss bestätigen, dass die BGHW nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte und demzufolge die Richter der
Sozialgerichtsbarkeit nie eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist also nicht nachvollziehbar, dass aus Mitteln des Staates Aufwendungen und Pensionen auf Personen, als Richter verkleidet, ausgezahlt werden. Es ist mit dem Beschluss der Richter des LG Hamburg
behördlich bestätigt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine Amtshandlung ausgeführt haben können. Nicht ein Irrtum in der Erklärung liegt ihren Entscheidungen zugrunde, sondern die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforscht.
Das wird teuer für den Staat.
Der Staat haftet nach Art. 34 GG für Fehler seiner Angestellten. Ob im Fall von Mannweiler und die Staatsanwaltschaft Koblenz evtl. Vorsatz im Spiel ist, dort über das notwendige Wissen verfügt
wurde, sei dahin gestellt.
Der Fehler ist gemacht. Wenn Mannweiler und Konsorten nicht über das nötige Fachwissen verfügten, stellt sich die Frage, wer ihnen diese Aufgabe übertragen hat und weshalb der zuständige Minister der
Justiz nicht die Konsequenzen gezogen hat. Wenn man so will, dann ist den Herrschaften die Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt zu untersagen, weil sie über das notwendige Fachwissen nicht verfügten
oder weil sie wissentlich ihre Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht ausübten.
Der Kreis erscheint rund zu sein, weil gleiches auch den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorzuhalten ist.
Da hat doch das Grundgesetz eindeutige Regeln aufgestellt und die jeweiligen Regierungen haben es unterlassen, entsprechende Organisationen nach den Regeln des Grundgesetzes zu etablieren. Entweder
haben es die verschiedenen Amtsträger nicht verstanden, waren überfordert oder sie haben wider besseren Wissens nicht gehandelt.
Ich lehne es ab, "Reichsbürger" nur aufgrund ihrer Mitgliedschaft in dem Verein zu verfolgen. Vielmehr sind sie zu verfolgen, weil sie das Grundgesetz ablehnen. Wie zu hören ist, gehören dem Verein
der Reichsbürger neben Normalbürgern auch Polizisten und Richter an.
Schaut man in die Vergangenheit der Behörden und der Sozialgerichtsbarkeit speziell, so besteht nicht der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung, sondern zahlreiche Behörden und die Justiz
solidarisiert mit den NS-Juristen bzw. wurden von diesen aufgebaut. Es ist nicht bekannt, wann dies geendet haben könnte.
Folgt man diesem Verdacht und der Tatsache, dass nachgewiesen ist, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz erfolgen, stellt sich die Frage, ob
nationalsozialistische Gerichte in der Bundesrepublik überhaupt ihre Meinung in der Konsequenz eines Urteils verkünden durften?
#1173
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 23 März 2023 08:42)
Hallo Major Tom (Völlig losgelöst...)
Danke für die Grüße!
Wir sehen uns...
#1172
Tom(Donnerstag, 23 März 2023 07:00)
Lieber Grüße
#1171
Mazi(Mittwoch, 22 März 2023 08:00)
Wenn der Staat in Art. 19 Abs. 4 GG Klägern den Rechtsweg vorschreibt, dann ist er auch verpflichtet, mit Amtsträgern die Amtsaufgabe auszuüben, die nach dem Gesetz und dem Recht handeln. Wenn
Grundgesetz und Menschenrechten vorschreiben, dass richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind, dann ist er m.E. auch verpflichtet, Amtsträgern die Ausübung hoheitlicher Gewalt zu
untersagen, die dieser Vorgabe nicht folgen.
Ich schließe mich voll der Ausführung von Bundesjustizminister Buschmann in dessen Ausführungen in dessen Pressemitteilung vom 18.01.2023 und der Bundesinnenministerin Fässer an. Ich frage mich
allerdingsallerdings was der Grund war, weshalb über 70 Jahre bei dem anderen Prinzip verharrt wurde und die (Bundes-)Länder dies bis heute nicht gleichgetan haben?
Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich halte für richtig, die Sozialgerichtsbarkeit zu etablieren. Für falsch halte ich jedoch deren personelle Besetzung. Es ist m.E. nicht nachvollziehbar diese Personen als Amtsträger zu bezeichnen.
Personell wurde die Sozialgerichtsbarkeit mit Leuten zu besetzen, die das Grundgesetz innerlich ablehnen. Die Veröffentlichung der Gruppe der Reichsbürger anzugehören, ist m.E. noch die kleinste
Verfehlung.
#1170
Martin(Dienstag, 21 März 2023 15:41)
Grüße vom Plattfuss-Mann am Sodenmatt ;)
#1169
Mazi(Dienstag, 21 März 2023 10:31)
Thema ist, dass auch die Sozialgerichtsbarkeit dem Grundgesetz und den europäischen Menschenrechten zu folgen hat. Von dort wird den Richtern die Kompetenz verliehen, Amtsgeschäfte und hohritliche
Gewalt des Staates auszuführen.
Solange dies vom Staat nicht umgesetzt ist, werden von diesen Amtspersonen Amtspersonen ausgeführt.
Den Auffassungen von Bundesjustizminister und Bundesinnenminister ist argumentativ zu folgen. Nur weil ein Amtsträger sich einen Eselskopf aufsetzt mutiert er nicht zum Esel.
ME. ist es richtig, die Gruppe der Reichsbürger auszugrenzen, sondern es ist daran festzumachen, ob das Grundgesetz anerkannt wird. Anhand der Handlung der Sozialgerichtsbarkeit ist nachvollziehbar,
dass deren Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, also keine Amtshandlungen darstellen.
Es ist darauf zu drängen, dass der Staat nicht nur in Art. 19 Abs. 4 GG Klägern den Rechtsweg vorschreibt, sondern auch dafür einsteht, dass er die Aufgaben mit Amtsträgern besetzt, die das
Grundgesetz anerkennen und nach Gesetz und Recht handeln.
Im Fall der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ist dies eindeutig nicht der Fall. Es kann und darf seit dem Mittelalter, des Erzbischofs von Trier, von Metzenhausen, nicht mehr sein, dass die gleichen
Richter der 1. Instanz auch die gleichen Richter der 2. Instanz sind. In diesem Fall ändern zwar die Personennamen, aber deren Entscheidungen folgen weiterhin nicht dem Grundgesetz, sondern der
Nazi-Ideologie und sind grundgesetzlich und von Xen Menschenrechten nicht legitimiert.
Von dem Trierer Erzbischof von Metzenhausen, dessen Bruder übrigens auch Statthalter von Luxemburg war und dort auch heute nach als Dialekt das Dialekt seines Heimatortes gesprochen wird, ist
bekannt, dass er nicht studierte. Es ist von ihm bekannt, dass er auf dem Hunsrück erzogen wurde und ein gleichaltriger Spross in dieser Sponheimer Familie aufwuchs. Dieser Sponheimer Spross war
später nicht weniger als der spätere Kammergerichtspräsident (heute vergleichbar mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgericht).
Von diesem "von Metzenhausen" ist bekannt, dass er auch in der Auseinandersetzung mit Luther vermitteln wollte. "WOLLTE" vermutlich deshalb, weil er einem Herzanfall erlag bevor die Angelegenheit
geklärt war.
Mit anderen Worten:
Die NS-Juristen führen uns mit ihrer Ideologie vor die Zeit des Mittelalters zurück. Sie bekämpfen aktiv die Errungenschaften der Sozialisten.
#1168
Mazi(Dienstag, 21 März 2023 09:01)
# 1165
Der Kommentar # 1165 zeigt, dass er nicht "verschwunden", er war auch nicht bei Ihnen, Herr Neumann, zu finden war, weil er von mir nicht abgesendet wurde. Erst als er auf meinem Computer wieder
auftauchte, habe ich ihn fertig geschrieben und abgesandt.
Betrachten wir es positiv! Ihre Internetseite wird zumindest ernsthaft gelesen.
Der Hauptvorwurf ist, das der Staat vorschreibt, welcher Weg zu gehen ist und nicht sicherstellt, dass dort auch Amtsträger nach Gesetz und Recht ihren Dienst verrichten. Nach der Aussage des
Bundesjustizministerin Buschmann vom 18.01.2023 ist von Amtsträgern, die das Grundgesetz ablehnen, nicht zu erwarten, dass sie hoheitliche Gewalt des Staates anwenden. Dieser Meinung hat sich
Bundesinnenministerin Fässer auch angeschlossen.
Wären die Weisungen des Bundes auch auf (Bundes-)Länderebene gültig oder hätten die Länder, als zuständige für die Judikative, diese Regelung übernommen, wäre schon jetzt klar, dass die Amtsstellen
in der Judikativen bereinigt wären. Nach meiner jetzigen Überzeugung wören die Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit komplett neu zu besetzen. Da Richter zuvor nie Urteile nach dem Gesetz
getroffen haben, können sie auch keine Amtshandlungen vorgenommen haben.
Es ist im Grundgesetz und den europäischen Menschenrechten eindeutig und klar hinterlegt, dass richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen sind. Da die Entscheidungen der
Sozialgerichtsbarkeit diesem Grundsatz nicht folgen, der Fehler bereits in der Informationsbeschaffung liegt, können sie einen Irrtum in der Entscheidung nicht geltend machen. Es ist davon
auszugehen, dass die dortigen Entscheidungen keinen Rechtsstatus haben. Das wird teuer, da nach Art. 34 GG der Staat für die Richter haftet und ihm deren Fehlverhalten bekannt war und ist.
Die Klagen wurden nach Art. 19 Abs. 4 GG ordnungsgemäß eingereicht und sind bis heute nicht rechtsstaatlich entschieden. Da kommt seit 1949 eine ganz ansehnliche Summe zusammen.
#1167
Mazi(Montag, 20 März 2023 22:27)
# 1163
Ich habe mir das Urteil des Sozialgerichts in Bremen angesehen. Teils sind die Feststellungen korrekt, teils sind sie inkorrekt.
Korrekt ist die Feststellung, dass Rechtsmissbrauch vorliegt.
Nicht korrekt ist, dass die Richterin ihrerseits einen Rechtsmissbrauch erkannt haben will.
Was ist korrekt und was ist nicht korrekt?
Korrekt ist, dass Amtsträgern nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) nur dann als Richter tätig sein können, da ihre Entscheidung an das Gesetz gebunden ist. Gleiches steht in ähnlichem Wortlaut in
den europäischen Menschenrechten, wobei dort von Richtern deren Neutralität zusätzlich verlangt wird.
Die Richter sind als Amtsträger ohnehin an Gesetz und Recht gebunden.
Soweit die Vorschriften. Jetzt geht es also darum, ob Amtsträger nach dem Gesetz gehandelt haben könnten?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen haben.
Am 16.03.1988 hat das Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87, entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte (mit Bezug auf den vorgenannten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts) die
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
M.E. ist unstrittig belegt, dass Ihnen, Herr Neumann, seitens der BGHW und der Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorgelegt wurde. Das LG Hamburg hatte Ihnen
ausdrücklich unter Strafandrohung untersagt, vor Gericht nach § 138 ZPO 45 weitere Dokumente der BGHW vorzulegen. Ob sie vollständig sind, ist nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass sie fehlen.
M.E. wurde und ist damit behördlich nachgewiesen, dass seitens der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat.
Dass die Richterin zusätzlich auf diese Verwaltungsakte verwies, ist in meinen Augen ein weiterer Fehler.
Die Entscheidung der Sozialgerichte hätten dem Gesetz folgen müssen. Haben sie aber nicht. Deshalb liegt eine Rechtsbeugung vor,. Die Fehlentscheidungen sind nicht auf einen Irrtum, sondern auf eine
fehlerhafte Informationsbeschaffung zurückzuführen.
Deshalb bin ich der Meinung, dass hier ein Rechtsmissbrauch vorliegt. Nicht Sie, sondern die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind als Täter auszumachen.
Im Ergebnis sind nicht Sie derjenige, der Rechtsmissbrauch begeht, sondern die Richter, denen bekannt ist, dass deren Urteil nicht dem Gesetz folgt.
In dem Urteil wird u.a. auf einen Bescheid der BGHW erwiesen. Nachdem das LG Hamburg per Urteil es untersagt hat, die zur Verwaltungsakte gehörenden Dokumente vorgelegt werden, gilt es jetzt zu
entscheiden, ob diese Dokumente der Verwaltungsakte beiliegen oder nicht.
Nach Ihren Angaben, so verstehe ich die Argumentation der Richterin, fehlten diese Dokumente und Sie können nicht sicher sein, dass die Verwaltungsakte der BGHW vollständig sein könnte und sie die
Verwaltungsentscheidungen der BGHW nachvollziehen könnten (vgl. vorgenannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts).
Gemäß Darstellung des Tatbestandes im Urteil verweist die Richterin darauf, dass sie auf die Verwaltungsakte der BGHW verweist ("Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens
der Beteiligten wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsakten verwiesen und inhaltlich Bezug genommen." Sachlich passt diese Formulierung gar nicht.
Da die BGHW als Kläger den Rechtsstreit vor dem LG Hamburg selbst initiiert hat, die dortigen Richter (obwohl diese nicht dem Gesetz folgten) behördlich bestätigten, dass der Verwaltungsakte der BGHW
die von ihnen bezeichneten Dokumente nicht beinhalten, hat sie (die BGHW) in diesem Verfahren erklärt, die Verwaltungsakte vorzulegen. Nach § 138 ZPO ist dies nicht wahrheitsgetreu und die Richterin
am Sozialgericht Bremen hat es unterlassen, nach § 103 Sozialgerichtsgesetz den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Richtig wäre gewesen "eine" und nicht "die" Verwaltungsakte vorzulegen.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die BGHW, die Richter der Vorgerichte ihre Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben. Folglich haben sie auch keine Amtshandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG
durchgeführt.
#1166
Mazi(Montag, 20 März 2023 21:39)
# 1163
Herr Neumann. ich werde nun zum 3. Mal aufgefordert, meinen Kommentar einzutippen. Daraus schließe ich, dass das von Ihnen bekannt gemachte Urteil nicht rechtens ist und die Aktivitäten in Ihrem
Block sehr sorgfältig mitgelesen und überwacht wird.
Im Ergebnis stelle ich fest, dass alle bisherigen richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgten. Seitens der BGHW wurde eine unwahre und unvollständige Verwaltungsakte vorgelegt (Verstoß
gegen § 138 ZPO). Die Richterin hat auf diese Verwaltungsakte verwiesen, obwohl sie nach § 103 SGG den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hatte.
Im Fazit halte ich fest, dass keine der Entscheidungen dem Gesetz gefolgt ist. Alle Entscheidungen sind somit keine Entscheidungen als Amtshandlungen.
Wäre die Richterin ihrer Amtsaufgabe nachgekommen, hätte sie festgestellt, dass ihre Kolleg:innen vom LG Hamburg unter Strafandrohung angewiesen haben, dass die Verwaltungsakte der BGHW um 45
Dokumente zu reduzieren ist und sie nicht darlegen dürfen, dass diese fehlen. Da Kläger dieses Rechtsstreits die BGHW war, ihr also bekannt, dass der Verwaltungsakte u.a. diese genannten Dokumente
fehlen. Sie hat eine verkürzte Verwaltungsakte der Richterin vorgelegt und damit vorsätzlich gegen § 138 ZP verstoßen.
Da auch die Richterin damit gegen § 103 SGG und die Beschlüsse von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht verstoßen, den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforscht hat, vorsätzlich
handelte, kann auch sie nicht darlegen, eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben.
Eine Feststellung dessen, dass dem Kläger, also Ihnen, ein Rechtsschutzinteresse fehle, halte ich ebenfalls für sehr fragwürdig, zumal Sie mit Ihrer Klage anderes aufzeigen.
Ich gehe davon aus, dass die richterliche Entscheidung nicht nur dem Gesetz nicht folgte, also widerrechtlich war - wie die vorherigen Entscheidungen ebenfalls -.
Es ist m.E. nicht vorstellbar, dass analog des Rechtsstandpunkts des Bundesjustizministers vom 18.01.2023 und der Bundesinnenministerin Faeser nicht denkbar ist, dass die Vorgaben des Grundgesetzes
bei der Amtsausübung von Amtsträgern nicht beachtet werden. Eine hoheitliche Ausübung der Staatsgewalt kann von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit und den Richtern am LG Hamburg nicht ausgeübt worden
sein.
Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Staatsanwaltschaft sich dieser Richter annehmen und sie anklagen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Straftäter auch noch aus Steuermitteln - und
dann auch noch möglicherweise in unterschiedlicher Höhe - alimentiert werden.
Da alle "Urteile" im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, gehe ich davon aus, dass diese in Reihe aufgehoben werden.
Gleiches sehe ich seitens der BGHW als nachvollziehbar und verpflichtend an, den Bescheid in Ihrem Sinn zu erstellen und Sie nachträglich zu entschädigen.
Eine andere Sache, die Sie ebenfalls bekannt machten, ist der Entzug der persönlichen Freiheit. Auch dieser Fall ist staatsanwaltschaftlich zu bearbeiten, anzuklagen, zu verurteilen und letztlich zu
bereinigen.
Ich wünsche viel Erfolg!
#1165
Mazi(Montag, 20 März 2023 18:34)
(Fortsetzung)
Das klingt kompliziert, ist in der Praxis jedoch einfacher verständlich.
Wenn seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit Herrn Neumann nur Teilakten vorgelegt wurden, wie soll er dann in der Lage gewesen sein, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde, der BGHW,
nachzuvollziehen?
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies in ihren Urteilen erklären, dann üben sie ihre Amtsgeschäfte nicht nach Gesetz und Recht aus (Art. 20 Abs. 3 GG).
Alle Urteile gegen Herrn Neumann folgen also dem Gesetz nicht.
Die Frage ist, ob Amtshandlungen auch dann Amtshandlungen darstellen, wenn sie nicht nach Gesetz und Recht folgen?
M.E. widerspricht sich eine Auslegung dieser Regelung des Grundgesetzes selbst, weil es ganz anderes vorschreibt. Es ist folglich nicht davon auszugehen, dass Amtshandlungen von Amtsträgern auch dann
Amtshandlungen darstellen, wenn sie nicht Gesetz und Recht folgen.
Auch irrsinnige Verlautbarungen werden durch Wiederholung nicht rechtens.
Wäre dies nicht so zu verstehen und wäre die Amtshandlung nicht an Gesetz und Recht gebunden, wäre zu hinterfragen, weshalb ausgerechnet dies im Grundgesetz anders hinterlegt wurde.
Wenn andere dies praktisch und folglich anders sehen, stellt sich die Frage, ob sie das Grundgesetz (noch) anerkennen und die fehlende Anerkennung des Grundgesetzes nicht weit über die Gruppe der
"Reichsbürger", die seitens der Minister gemeint war, hinausgeht?
Die Frage, die sich stellt, ist die, ob Amtsträger auch dann ihre Amtsaufgabe wahrnehmen, wenn sie nicht danach handeln?
Die Antwort auf diese Frage wurde von Bundesjustizminister Buschmann in dessen Presseerklärung vom 18.01.2023 und Bundesinnenministerin Faeser beantwortet. Danach ist nicht vermittelbar, dass
Amtsträger, die die Anerkennung des Grundgesetzes verweigern, nicht staatliche Hoheitsgewalt ausüben können. Das wäre ein Widerspruch in sich.
Frau Faeser hat gar den Deutschen Bundestag involviert und darüber abstimmen lassen. Ihr Vorschlag im Rang eines Gesetzes ist angenommen.
Sachlich folgt Frau Faeser Herrn Buschmann und stellt klar, dass es nicht sein kann, dass Amtsträger, die nicht bereit sind das Grundgesetz anzuerkennen, befähigt sein können, dieses
anzuwenden.
Praktisch hätte eine Auslegung, dass Amtsträger auch dann eine Amtshandlung vornehmen, wenn sie die Grundlage nicht anerkennen, zur Folge, dass alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit befähigt sein
können, Amtshandlungen nach dem Gesetz auszuüben.
Demzufolge ist fraglich, ob die Sozialgerichte überhaupt über Richter verfügen oder das Bundessozialgericht (unabhängig von deren eigener Vergangenheit) über richterliche Entscheidungen der
Vorgerichte entscheiden durften und dürfen?
Grundgesetzlich schließe ich dies aus, weil Entscheidungen dem Gesetz folgen müssen! Das Bundesverfassungsgericht ist seinerseits nur berechtigt zu entscheiden, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz
vereinbar sind!
Da Bundesländer diesem Beispiel nicht folgten, ist davon auszugehen, dass Amtsträger auf Landesebene eingestellt sind, die die Amtsgeschäfte nicht nach Gesetz und Recht ausüben. Dies erscheint um so
mehr bemerkenswert, dass dies auf dem Gebiet der Bundesrepublik möglich ist und ausgerechnet die Bundesländer für die Überwachung der Judikative zuständig sind.
Ich lege mich fest:
1. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht nach dem Grundgesetz tätig. Ihre Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz.
2. Ihre Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz.
3. Da sie dem Gesetz nicht folgen, kann nicht unterstellt werden, dass sie eine Amtshandlung vornehmen.
4. Der Gesetzgeber schreibt zwar nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg vor, stellt aber mangels Kontrolle nicht sicher, dass seine Amtsträger seine Weisungen befolgen.
Ich schließe daraus, dass der Gesetzgeber das Grundgesetz auch nach über 70 Jahren nicht realisiert hat. Möglicherweise verhindern NS-Juristen dies. Praktische Beispiele hierzu gibt es in
unterschiedlichsten Bereichen.
#1164
Mazi(Montag, 20 März 2023 16:56)
Wie soll man diese Anmerkung des Ethikrates verstehen?
Nachvollziehbar ist m.E., wenn der Ethikrat fordern würde, dass auf Computerprogramm (KI) zu verzichten ist, wenn sie menschlichen Entscheidungen unterlegen sind.
"Grundsätzlich müsse künstliche Intelligenz »menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern«, erklärte die Vorsitzende des Gremiums, die Medizinethikerin Alena Buyx, zur Präsentation
einer Stellungnahme des Ethikrates. »KI darf den Menschen nicht ersetzen.«"
Tatsache ist, dass genau dies umgekehrt in der Praxis anzutreffen ist, wenn gleich KI in der Justiz bisher nicht eingesetzt wird.
Die Formulierung des Ethikrates kann ich zwar nachvollziehen, dessen Schlussfolgerung jedoch nicht.
Nicht nachvollziehen kann ich, wenn KI den menschlichen Entscheidungen der Richter überlegen ist. Für mich ist Art. 19 Abs. 4 GG nicht nachvollziehbar, wenn offensichtlich ist, dass Richter keine
Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Das ist heute bereits untersagt, aber tatsächlich in der Regel gegeben.
Da Maschinen abweichende Regeln vom Grundgesetzes akzeptieren können, folglich gerecht sind, ist nicht nachvollziehbar, dass der Ethikrat menschlichen Entscheidungen den maschinellen Entscheidungen
unterordnen kann. Nach dessen eigener Logik ist dies bereits untersagt.
Da in der Sozialgerichtsbarkeit die Verstöße gegen Grundgesetz und europäische Menschenrechte nachgewiesen sind, den Regeln der NS-Juristen dennoch gefolgt wird, nicht einmal nachgeprüft wird, ob die
Richter (Amtsträger) Gesetz und Recht einhalten, was bei Maschinenprogrammen der Fall wäre, kann m.E. der Staat nicht einen Rechtsweg vorschreiben (Art. 19 Abs. 4 GG), den er selbst nicht
sicherstellt.
An dieser Stelle wäre m.E. der Angriffspunkt und nicht bei "KI".
Da Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht andere Entscheidungen getroffen haben als seitens der Richter der Sozialgerichtsbarkeit angewandt werden, können Richter der
Sozialgerichtsbarkeiten auch keine Amtshandlungen mit ihren richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz vornehmen.
Wären Amtshandlungen zu unterstellen, wären die Entscheidungen der Richter nach Gesetz und Recht. In diesem Zusammenhang könnten Richter nur dann einen Irrtum in ihrer Entscheidung geltend machen,
wenn ihre Entscheidung zwar fehlerhaft wäre, aber nicht auf deren Verschulden, Ihre Untätigkeit, zurückzuführen wäre.
Da die Fehlentscheidung nicht auf einen Irrtum zurückzuführen ist, sondern die Tatsache, dass sie ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten zugrunde legen,
scheidet die Annahme aus, eine Entscheidung irrtümlich getroffen zu haben. Auch Betroffene können anhand der seitens der Richter vorgelegten Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen einer
Behörde nicht nachvollziehen (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts). Unbestritten ist, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit die ihnen vorgelegte Verwaltungsakte einem Kläger vorlegten.
Die Tatsache jedoch, dass sie nicht nachprüften, ob die vorgelegte Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wurde, besagt einerseits dass ein Betroffener anhand dieser nicht
wahrheitsgetreu und vollständigen Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehen kann und zum anderen die Richter ihren "Job" nicht gemacht haben.
#1163
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 20 März 2023 14:20)
Hallo Werner,
es ist im Interesse der Beschuldigten, dass es nicht weitergeht, denn es soll ja nichts weiter passieren. Insoweit werde ich den externen Anwalt der BGHW nicht mehr anschreiben.
Ich habe schon bei der Behörde (BGHW) und am SG Bremen (Az. S 2 U 9/23) in meinem Schriftsatz vom 14.03.2023 den Antrag gestellt, dass die Sache aufgeklärt wird (Untätigkeitsklage).
Mehr dazu auf meiner Unterseite - 26.10.2022: 4. Klage (E-Bike)
Siehe auch den Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 24.02.2023 (Az. S 2 U 82/22) auf meiner Unterseite - 05.10.2022: 2. Klage (§ 44 SGB X) AU-2001
MfG
Erich
#1162
WernerE(Montag, 20 März 2023 13:00)
Hallo Erich,
heute mal ohne Vorankündigung - irgendwie geht es in Deinen Sachen nicht weiter:
Wie ist der Stand in den Verfahren und hast irgendetwas von dem Anwalt vernommen.
Grüße aus Mering
Werner (es gibt nur einen Echten)
#1161
Mazi(Sonntag, 19 März 2023 10:54)
Amtsausübung nach dem Grundgesetz?
Anhand scheinbar zahlloser Fälle ist aufgezeigt, dass Amtsträger in unterschiedlichsten Bereichen ihre Amtsaufgabe nicht ausüben (Art. 20 Abs. 3 GG). Es ist im Fall der Sozialgerichtsbarkeit nicht
einmal das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 oder Art. 97 Abs. 1 GG seitens des Staates sichergestellt.
Es stellt sich also die Frage, weshalb Behörden und Gerichte ihre Aufgaben nach dem Grundgesetz nicht ausführen. Liegt es daran, dass Parlamente den Geist des Grundgesetzes nicht umgesetzt haben oder
Behörden und Gerichte die Gesetze des Parlaments nicht achten? Nach den jüngsten Einlassungen des Bundeskanzlers Scholz ist davon auszugehen, dass letzteres der Fall ist. Er stellt das Recht den
Gesetzen voran.
Allein aufgrund dieser Aussage von Scholz, ist er aus dem Amt zu jagen. Aber selbst dazu scheint unser Rechtsstaat zu schwach zu sein.
Es ist auch darauf zu schließen, dass Richter ihre Kollegen schützen, gehören sie doch dieser Gruppe selbst an. Das wird unter einer Funktionstrennung unter den Behörden und Gerichten
verstanden.
Es ist nachzuvollziehen, dass in dieser "Not" das israelische Parlament einen anderen Weg sucht. Für diesen Vorschlag spricht aus demokratischer Sicht, dass es weit schwieriger ist hunderte von
Juristen in einem Parlament zu überzeugen, als einige wenige Juristen eines Gerichts.
Erstaunlich ist, dass ausgerechnet unser Bundesjustizminister Buschmann glaubt den Israelis eine Lehrstunde über die Rechtsstaatlichkeit am Beispiel Deutschlands erteilen will. Dass er nicht um die
Arbeitsweise und Funktion der Justiz in der Nazi-Zeit scheinbar zu erkennen weiß, nicht handelt, ist mehr als bedauerlich.
Der Staat hat dafür gesorgt, dass Amtsträger für Ordnung sorgen. Ein Bankenskandal gerade in dem Bereich, indem Amtsträger ihren Amtsauftrag verrichteten, würde zum Ausdruck bringen, dass sie ihren
Job nicht wahrgenommen haben. M.E. weit gefehlt. Richtig ist vielmehr, dass die staatlichen Vorschriften ungeeignet sind, einen Bankenskandal zu vermeiden.
Was ist also stattdessen zu tun? Das weiß man nicht. Aber sicher ist, dass Amtsträger oder eine EZB ungeeignet sind, Bankenskandale zu vermeiden. Solange die Mathematik-Kenntnisse der Juristin
Lagarde derart sind, dass eine 2% Inflation ungefähr dem doppelten des Ausgangswertes entspricht, ist fraglich, weshalb Bankenkrisen sich nicht öfters bekannt machen.
Wenn die Amtsträger ihren Job/ihre Amtsausübung nicht durchführen können/vornehmen, dann ist es nicht notwendig sie regelmäßig mit Gehalt und Pensionen zu versorgen. Bei sparsamer Haushaltsführung
des Staates ist deren Amtsausübung zu über-/durchdenken.
#1159
Mazi(Sonntag, 19 März 2023 09:22)
Besser hätten es Nazis auch damals nicht ausdrücken können.
Bemerkenswert die Einstellung des Bundeskanzlers Scholz. Bundeskanzler Scholz stellt das Recht dem Gesetz vor.
Entscheidend ist m.E., ob das Grundrecht des Bürgers in Art. 19 Abs. 4 GG und das Recht nach Art. 97 Abs. 1 GG, die richterliche Bindung an das Gesetz, der Meinung von Amtsträgern vorausgeht. Nach
der Formulierung des Bundeskanzlers Scholz, mehrfach wiederholt in Medien, steht das Recht über dem Gesetz. So war es auch im Dritten Reich. Folgt man dem ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger und
Juristen, kann Recht von damals heute kein Unrecht sein.
Heute gibt es bei den Bürgern eine scharfe Kante zwischen der damaligen Rechtsauffassung und Heute.
Daraus folgt, dass in der Judikativen der Geist des Grundgesetzes keinen Einzug gehalten hat. Besonders spürbar ist dies auch heute noch in der Sozialgerichtsbarkeit. M.E. gibt es in den
Berufsgenossenschaften und den sonstigen Behörden keine Aktenführung nach dem Rechtsstaatsprinzip und Richter prüfen nicht einmal nach, ob Ihnen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der
Behörde vorliegen. Anhand dieser unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten, vorgelegt von Richtern der Sozialgerichtsbarkeit - wenn überhaupt -, wird erwartet, dass Betroffene die
Verwaltungsentscheidungenen der Beklagten Behörde nachvollziehen und die Klage erstellen.
Ein größerer Unsinn ist kaum vorstellbar und die Dienstaufsichtspersonen müssen sich fragen lassen, ob sie überhaupt eine Dienstaufsicht ausführen? Nach meiner Meinung nehmen Sue ihre Amtsaufgabe
nach dem damaligen Prinzipien der Nazi wahr, nämlich gar nicht.
Soweit Bundesbeamte betroffen sind, ist das Bundesinnenministerium vorgegangen und hat das Dienstrecht in der Weise geregelt, dass Behörden gegen den Schutz der Richter gegenüber ihren Kollegen
Klarheit schaffen können, die Amtsträger aus dem Dienst zu entfernen, die das Grundgesetz ohnehin nicht anerkennen. Auf Bundesländerebene ist mir vergleichbares noch nicht bekannt geworden. Dies
bringt zum Ausdruck, dass dort weiterhin das Grundgesetz nicht anerkannt wird. Dies hat wiederum zur Folge, dass beispielsweise in der Judikative nicht zwingend richterliche Entscheidungen nach dem
Gesetz getroffen werden.
Die Tatsache, dass der Staat im Grundgesetz den Rechtsweg vorschreibt, berechtigt ihn nicht, auf dessen Kontrolle zu verzichten - zumal dies dem Grundrecht nachgeordnet ist.
Danach sind die Nazis nicht besiegt, ausgemerzt worden!
Üblicherweise berät der Bundestag rechtsstaatlich ein Gesetz und beschließt anschließend darüber. Wenn Richter Zweifel haben, das Gesetz ordnungsgemäß anzuwenden, lassen sie die Berufung zu.
So wie Scholz formuliert haben soll, steht das Recht über dem Gesetz. Der Bundestag beschließt anschließend das Gesetz so wie Richter dies vorher schon beschlossen haben. Näher an der Praxis ist dies
allemal. Aber rechtens ist dies trotz Wiederholungen nicht. Da scheiden sich offensichtlich die Geister und das Rechtsempfinden von Bürgern!
In Art. 20 Abs. 3 GG heißt es, dass Amtsträger "an Gesetz und Recht gebunden" sind. Nach der Lesart des Scholz-Zitats müsste es korrekt heißen "an Recht und Gesetz gebunden". Das ist ein kleiner,
aber elementarer Unterschied.
In der Judikativen sind offensichtlich die Nazis nicht ausgemerzt worden. Das 1000jährige Reich der Nazis ist nach dem Hamburger Scholz nicht untergegangen und weiterhin existent.
#1157
Mazi(Samstag, 18 März 2023 14:02)
Ein "Mannweiler" ist aus der Generalstaatsanwaltschft, aber nicht aus der Staatsanwaltschaft in Koblenz bekannt.
Handelt es hier um eine Namensgleichheit, nachlässige Medienrecherche oder nachlässige Amtsausübung von Mannweiler? Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier Nazis am Werk sind. Koblenz ist wegen
der Huldigung von Nazigrößen bekannt. Zahlreiche Plätze in Koblenz tragen deren Namen. Ein unlängst in Pension gegangener Amtsträger hat veröffentlicht, dass das rheinland-pfälzische
Justizministerium die Nazi-Vergangenheit immer noch nicht aufgearbeitet hat.
Bis zur Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit ist Vorsicht in der Justiz angesagt.
#1156
Mazi(Samstag, 18 März 2023 09:39)
Was wird damit offensichtlich?
Gestern habe ich eine Gerichtsakte eingesehen und festgestellt, dass in einer fraglichen Zeit laut Gerichtsakte kein Schreiben des Gerichts dokumentiert ist.
Das wäre ganz normal, wenn nicht das Gericht eine Berufsgenossenschaft mit Bezug auf dieses Schreiben aus diesem Zeitraum mit Fristsetzung angemahnt hätte. Die Steigerung war, dass die
Berufsgenossenschaft auch dieses Schreiben missachtete und ihrerseits auf ein ganz anderes Schreiben des Gerichts, versehen mit einem ganz anderen Datum aus besagten Zeitraum in dem kein Schreiben
das Gericht verlassen haben soll, zu einem viel zu späten Zeitpunkt geantwortet hat.
Was sehen wir daraus?
Die Kommunikation zwischen der Berufsgenossenschaft und der Sozialgerichtsbarkeit ist sehr rege. Betroffene sind nicht in der Lage die Prozesse nachzuvollziehen und können auch anhand der
Gerichtsakte dies nachvollziehen. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Menschenrechte, sondern auch Verstöße gegen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesverwaltungsgerichts. Letztlich ist dies gar nichts.
Sich nach Art. 19 Abs. 4 GG an das Gericht zu wenden bringt offensichtlich sachlich gar nichts. Berufsgenossenschaften und Sozialgerichtsbarkeit unterscheiden sich sachlich nicht. Der Staat hat zwar
in Art. 20 Abs. 2 GG die Judikative als Staatsgewalt bezeichnet, aber nicht dafür gesorgt, dass deren Organe und Amtsträger auch nach Gesetz und Recht ihre Entscheidungen treffen. Er nimmt seine
Amtsaufgabe nicht wahr.
Auf die Beschwerdemöglichkeit bei dem höchst höheren Gericht zu verweisen, entschuldigt den Staat nicht, seine Amtsaufgabe nicht auszuüben bzw. nicht wahrzunehmen. Wenn er seine Amtsaufgabe in der
Vorinstanz nicht wahrnimmt, ist nicht davon auszugehen, dass andere Amtsträger der gleichen Gerichtsbarkeit Gesetz und Recht zugrunde legen. Diese Machenschaften als neutral anzusehen, ist m.E. mehr
als schwierig.
Den rechtmäßigen Rahmen einer solchen Organisation bereitzustellen ist zuerst die Verpflichtung des Staates selbst. Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG erscheint als absurd.
Zahlreiche Opfer leiden darunter, dass die Sozialgerichtsbarkeit analog der früheren Zeit, der Nazi-Zeit, zu Gunsten der öffentlichen Körperschaften ihre Entscheidungen und damit gegen das Gesetz
trifft.
Zu erkennen ist diese Abhänggigkeit auch daran, dass das Bundessozialgericht den Auftrag - die Vergangenheit zu erforschen und zu berichten - ausgerechnet einer Institution gegeben hat, die
traditionell als Beklagte vor ihr erscheint.
Ich fordere daher, dass die Judikative die Vorschriften des Grundgesetzes einhält und ihre Entscheidungen an Art. 97 Abs. 1 GG gebunden sind!
#1155
Mazi(Freitag, 17 März 2023 16:57)
Viel zu hoch gemessen an der Kompetenz, Lösung anzugehen!
Problematisch erscheint nur, dass den Vertretern von SPD und FDP die gleiche Kompetenz nachzusagen ist.
Sind wir also tatsächlich vor einer Auflösung unseres Rechtsstaates? Es sieht ganz danach aus.
Die GRÜNEN setzen ihr kommunistisches Denken um. Olaf Scholz erklärt in Kameras schauend, dass er sich nicht erinnern und Christian Lindner heirate in einer Kirche, aus der er zuvor ausgetreten
ist.
Wissing ist ganz unter ferner liefen und als vollkommen schmerzlos zu betrachten. Buschmann belehrt die Israelis und preist unser deutsches Rechtssystem, dass die Judikative nicht überprüft. Und
Faeser legt dem Deutschen Bundestag eine Gesetzesvorlage zum Beschluss vor, der nur für die Bundesbeamten gelten wird.
Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass in Israel die Judikative (einige wenige Richter -Juristen- gegen viele Juristen in der Knesset ausgetauscht werden. Hat Buschmann überhaupt überlegt, was
er den Israelis da sagt?
Um nochmals auf Buschmann einzugehen. Macht er mit seiner Pressemittelung vom 18.01.2023 bekannt, dass in der Bundesrepublik vorgegeben wird, dass Staatsgewalt von Amtsträgern ausgeübt wird, die die
Vorschriften des Grundgesetzes nicht anerkennen, nicht anerkannt haben und nicht bereit sind anzuerkennen?
Was soll das? Mehr kann man sich nicht blamieren. Ganz zu schweigen von dem, was die Vorgängerregierung tatsächlich gemacht haben.
Bei aller Kritik,. wie wollen die verantwortlichen Politiker noch morgens in den Spiegel schauen?
Ich komme nochmals auf die Sozialgerichtsbarkeit zurück. Soeben habe ich eine vorgenommene Akteneinsicht bei Landessozialgericht ... mir angesehen. Da nimmt doch ein Senat auf Schreiben Bezug, die es
laut Gerichtsakte gar nicht gegeben hat. Noch schlimmer wird es dann, wenn ausgerechnet eine Berufsgenossenschaft zu einem gerichtliche Schreiben Stellung bezieht, dass es laut Gerichtsakte ebenfalls
nicht gegeben hat.
Es liegt nahe, dass in dem Verständnis unseres Rechtsstaates nichts als unmöglich anzusehen ist. Der Eindruck der sich verstärkt ist der, dass das Grundgesetz das eine ist, die Praxis das andere.
Eine gegenseitige Beeinflussung erscheint als nicht vorhanden.
Es ist an der Zeit, Kassensturz zu machen und die NS-Juristen aus den Ämtern auf der Grundlage des Grundgesetzes zu treiben.
#1154
Mazi(Freitag, 17 März 2023 11:34)
Fraglich ist in meinen Augen, wie es in einem Rechtsstaat solange sein kann, dass eine Judikative vorgeben kann, nach Gesetz und Recht zu entscheiden, dies aber nachweislich nicht vornimmt. Da ist
schon zu hinterfragen, wie die Ethikkommissionen diesen durchgehen lassen konnten.
Noch fraglicher ist wie die Amtsträger der Judikative ihre Pensionen auch noch aus dem Staatssäckel bezogen haben konnten. Da besteht einiges als Klärungsbedarf an, wenn man bedenkt, wie diese
Amtsträger andere Leute auch noch um ihr Recht gebracht haben.
Es ist gut, dass es Programme gibt, die an deren Einflussdenken, der NS-Juristen, vorbei gegangen sind.
#1153
Mazi(Freitag, 17 März 2023 09:24)
Hallo Unfallmann,
das finde ich sehr schön, dass ich Ihnen helfen könnte. Die Judikative spricht ja eine Sprache, die, wenn man nichts damit zu hat, nicht versteht. Hier werden die Grundbegriffe dargelegt und
erklärt.
Was mir selbst nicht bekannt war und vom Computerprogramm "ChatGPT" gelernt habe, dass in jedem Bundesland sich eine "Ethikkommission" mit dem Verhalten von Richtern eines Bundeslandes auf Antrag
beschäftigen muss. Danach ist rechtsstaatlich sichergestellt, dass es den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit nicht erlaubt ist, wie in Ihrem Fall nachweislich geschehen, zu machen was und wie sie
wollen. Ihr Amtsauftrag hat Grundgesetz und Menschenrechten zu folgen.
MfG
Mazi
#1152
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 16 März 2023 19:16)
Hallo Mazi,
Deine Eintragung passt genau in mein Konzept.
Denn ich decke gerade auf, dass die Richter und Richterinnen am Sozialgericht (SG) Bremen in Prozessdelikt verwickelt sind. Und wurde mit dem Gerichtsbescheid aus dem SG Bremen vom 24.02.2023 (Az. S
2 U 82/22) zementiert.
MfG
Erich
#1151
Mazi(Donnerstag, 16 März 2023 18:52)
Wie weit geht der Einfluss der NS-Juristen?
ChatGPT:
"Es ist die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass die Entscheidungen der Richter und Richterinnen im Einklang mit dem Gesetz und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit stehen. Der Staat hat
auch die Pflicht, Richterinnen und Richter zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen oder ihre Pflichten nicht erfüllen."
Nachdem die Richter nicht überprüft werden, ob sie nach Gesetz und Recht ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen und dies nachgewiesen ist, stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz überhaupt
umgesetzt wurde und Gerichte überhaupt Amtsaufgaben wahrgenommen haben?
Es ist m.E. nicht auszuschließen, dass der Staat nach Art. 34 GG haften muss und Amtsträger mit Amtsaufgaben betraut, die dies auch tatsächlich vornehmen. Aktuell fehlt es an einem Nachweis, dass
Amtsträger in der Funktion eines Richters je kontrolliert wurde, ob er seine Entscheidung dem nach Gesetz getroffen hat.
Ich gehe davon aus, dass, wenn Herr Buschmann's und Frau Faeser's Vorschläge auch auf Länderebene durchgesetzt werden, dass sehr viele Richter Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Staat bei
der Ausübung hoheitlicher Gewalt von Typen vertreten lässt, die letztlich nicht nach ihren Vorschriften handeln. M.E. trifft dies auf die gesamte Sozialgerichtsbarkeit zu.
Legt man die Maßstäbe von ChatGPT zugrunde, dann ist davon auszugehen, dass "kein Stein auf dem anderen liegen" bleibt.
#1150
Mazi(Donnerstag, 16 März 2023 11:24)
Was spricht also dagegen?
Würde also ein Computer darüber entscheiden, ob die bisherigen Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit weiter beschäftigt werden dürfen, wäre klar geregelt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit,
die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, nie ihre Amtstätigkeit aufnehmen durften. Sie hätten ihre Gehälter und Pensionen zurückzuerstatten.
Ein Bundessozialgericht, dass die Tatbestandsbeschreibungen der Vorgerichte (Sozialgericht und Landessozialgerichte) nicht prüft, erkennt nicht, dass diese manipuliert und rechtswidrig sind.
Wenn die Entscheidungen der Vorgerichte nicht dem tatsächlichen Tatbestand entsprechen, im Zusammenhang mit der Rechtsbeugung der Richter stehen, wie soll dann eine Berufung vor dem
Bundessozialgericht zu begründen sein?
Wenn dem so ist, dann ist daraus zu schließen, dass die NS-Juristen nie vorhatten, eine Ministerialbürokratie nach dem Grundgesetz zu schaffen und zu etablieren.
Der objektive Rückschluss, der sich daraus ergibt:
Mit KI oder dem Programm "ChatGPT" wären die Kosten in den Ämtern enorm reduzierbar, die Arbeitsbelastung deutlich niedriger, die Entscheidungen tatsächlich nach Gesetz und Recht und vor allem wäre
dies zeitlich schneller.
Was spricht also dagegen?
#1149
Mazi(Donnerstag, 16 März 2023 10:50)
ChatGPT hat geantwortet?
"Eine Entscheidung des Richters gegen das Gesetz ist das ein schwerer oder leichter Verstoß? Darf der Staat staatliche Macht seitens Richtern ausüben lassen, die ihre Entscheidung gegen das Gesetz
treffen?"
Eine Entscheidung eines Richters gegen das Gesetz stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten als unabhängiger und objektiver Entscheidungsträger dar. Ein Richter hat die Aufgabe,
Entscheidungen auf der Grundlage des Gesetzes zu treffen und darf nicht gegen das Gesetz verstoßen. Wenn ein Richter gegen das Gesetz verstößt, gefährdet dies die Integrität des Justizsystems und das
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit und Objektivität der Richterinnen und Richter.
Der Staat darf nicht zulassen, dass staatliche Macht von Richtern ausgeübt wird, die ihre Entscheidungen gegen das Gesetz treffen. Es ist die Aufgabe des Staates, sicherzustellen, dass die
Entscheidungen der Richter und Richterinnen im Einklang mit dem Gesetz und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit stehen. Der Staat hat auch die Pflicht, Richterinnen und Richter zur Rechenschaft zu
ziehen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen oder ihre Pflichten nicht erfüllen. Die Kontrolle von Ethikkommissionen und Disziplinarausschüssen durch den Staat ist eine Möglichkeit, die Unabhängigkeit
und Integrität der Richterinnen und Richter sicherzustellen und sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen.
"Was ist die Aufgabe des Staates hinsichtlich der Überwachung von Richtern?"
Die Aufgabe des Staates besteht darin, die Unabhängigkeit und Integrität der Richter und Richterinnen sicherzustellen und sicherzustellen, dass sie ihre Pflichten als unabhängige und objektive
Entscheidungsträger erfüllen. Der Staat muss sicherstellen, dass die Richterinnen und Richter Entscheidungen im Einklang mit dem Gesetz und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit treffen.
Eine Möglichkeit, dies zu gewährleisten, besteht darin, eine unabhängige Justizbehörde oder Ethikkommission einzurichten, die die Entscheidungen der Richter und Richterinnen überwacht und
sicherstellt, dass sie im Einklang mit den ethischen Standards und Verhaltenskodizes stehen. Der Staat hat auch die Möglichkeit, Disziplinarverfahren gegen Richter und Richterinnen einzuleiten, die
gegen das Gesetz verstoßen oder ihre Pflichten nicht erfüllen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Unabhängigkeit der Justiz und der Richterinnen und Richter ein grundlegendes Prinzip der Demokratie ist und dass der Staat die Entscheidungen der Richterinnen und
Richter nicht beeinflussen oder behindern darf. Die Überwachung der Arbeit der Richter und Richterinnen soll sicherstellen, dass die Justiz unabhängig und objektiv bleibt und das Vertrauen der
Öffentlichkeit in die Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems gestärkt wird.
Wo ist also das Problem, wenn gar den Maschinen die Organisation unseres Rechtsstaates bekannt ist? Weshalb wird seitens der Justizbehörden "KI" nicht eingesetzt, die Amtsträger zu überwachen, dass
sie Gesetz und Recht einhalten? Hat dies einen nachvollziehbaren Grund?
M.E. ist es zweckdienlicher keinen Richter in der Judikativen einzusetzen, als einen Richter/Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht befolgt. Wie soll ein Staat staatliche Gewalt ausüben, wenn seine
Amtsträger nicht auf ihn höären (vgl. Bundesjustizmini8ster Buschmann in seiner Presseerklärung vom 18.01.2023 oder Bundesinnenministerin Faeser?
Daraus ist nachvollziehbar, wenn niemand nach den Vorschriften von Gesetz und Recht tätig ist, dass dann eine Judikative unterbesetzt ist.
#1148
Mazi(Donnerstag, 16 März 2023 10:19)
Ist das die Umsetzung des Grundgesetzes?
Grundgesetz und Menschenrechte schreiben der Judikative vor, dass sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen hat.
Als Antwort darauf haben findige NS-Juristen und Ministerialbeamte darauf geantwortet, dass die Überprüfung, ob dies überhaupt stattgefunden hat, dass man dies nicht nachprüft.
Ich denke, dass dies mehr als zu denken gibt und die Argumentation des Bundesjustizministers Buschmann, dem deutschen Beispiel in Israel zu folgen. Es mag historisch bei deren Erfahrung mit der
deutschen Justiz schwierig sein und deren Vorstoß mag verbesserungsfähig sein, aber die deutsche Lösung ist m.E. gar keine Lösung.
Danach ist nicht einmal nachprüfbar, dass je ein Amtsträger Richter, nach dem Gesetz gehandelt hat. Es ist nachvollziehbar, dass behauptet wird, dass die gesamte Judikaitive organisatorisch "Schrott"
ist.
Dafür gibt es sogar Beweise.
Die Entscheidung der Richter am LG Hamburg dokumentieren dies und die entscheidenden Richter schreckten nicht einmal vor dem Entzug persönlicher Freiheit zurück. Was versteht man in Hamburg überhaupt
unter einer Justiz?
Zweifellos muss unter demokratischen Gesichtspunkten da etwas passieren! Dr. Peter Tschentscher (SPD), erster Bürgermeister der Freien Hansestadt Hamburg und Nachfolger von Olaf Scholz (SPD) waren
offensichtlich nicht die richtigen Vertreter, Demokratie in Hamburg einzuführen.
#1147
Mazi(Mittwoch, 15 März 2023 11:56)
Sie haben wahrscheinlich den Bericht des Generalstaatsanwalts Mannweiler aus Koblenz vernommen. Er hat berichtet, dass eine 12jährige von 12- und 13jährigen Mädchen am Fundort erstochen wurde. Die
Tatwaffe wurde seitens der Polizei noch nicht gefunden.
Es ist anzumerken, dass 12- und 13-jährigen Mädchen gestanden haben sollen, ein 12-jähriges Mädchengetötet zu haben. Der Fundort der Toten ist weit ab von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort.
Es liegt der Verdacht nahe, dass Mannweiler. gezielt eine falsche Spur legt und sich deshalb der Beihilfe zum Begehen einer Straftat schuldig macht.
Gehen wir zurück:
Koblenz ist als Hort der "Braunen" bekannt. Zahlreiche Plätze der Stadt huldigen auch heute noch durch Namensnennung den ehemaligen NS-Größen. Daher ist nicht davon auszugehen, dass sich dies in der
Auswahl der Amtsträger geändert haben könnte, wenn anderseits dieser Personenkult nicht beendet wurde. Es ist daher begründet davon auszugehen, dass dies auch heute weiter fortgeführt wird.
Es ist bekannt, dass Nazis, speziell NS-Juristen, in der Nachkriegszeit die Judikative stark prägten. Die damaligen Richter trafen damals ihre Entscheidungen zugunsten der NS-Regierung. Spätere
Richter der damals jungen Bundesrepublik sprachen diese Richter sogar frei und ermöglichten Ihnen den Bezug der Pension.
Besonders ausgeprägt ist dies da, wo die Amtsträger unter sich sind. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Strafrecht, die Staatsanwaltschaften, involviert ist.
Gewiss muss dies nicht zwingend so sein, aber die Tatsache, dass dagegen nicht angekämpft wird, dokumentiert, dass dies nicht im Interesse der Amtsträger ist. Das Vorurteil ist keinesfalls
unbegründet.
Was ich damit zum Ausdruck bringe ist, dass sich die staatliche Willkür nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit bezieht. Sie setzt sich in diesem Fall, wie auch in der Nichtweiterleitung
von Alarmierungen durch die Landesregierung i.S. Ahrtalkatastrophe, in die übrigens die gleiche Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft involviert ist, fort.
Art. 20 Abs. 2 GG nennt zwar die Judikative als 3. Staatsgewalt, das heißt aber nicht, dass in Rheinland-Pfalz diese auch beachtet wird. Das Grundgesetz scheint die eine Sicht, die Praxis eine andere
Sicht zu sein.
Nicht nur in Bremen, Hamburg, München, Koblenz, Mainz oder sonstigen Städten und Bundesländern richten sich Amtsträger in unterschiedlichen Aufgabenbereichen nicht nach Gesetz und Recht, sondern
vollziehen ihr Verständnis von Gerechtigkeit nach eigener Denken.
#1146
Mazi(Dienstag, 14 März 2023 20:52)
Es ist mir nicht bekannt geworden, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat. Es ist m.E. die zweitbeste Lösung von zwei Varianten einer
Lösung.
Wenn nicht nachvollzogen werden kann, dass diese Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde gelegt
haben, ist schwierig nachvollziehbar wie sie einen Sachverhalt von Amts wegen erforscht haben können bzw. wollen.
Wenn ehren- und hauptberufliche Richter gleich behandelt werden,
ehrenamtliche Richter die Mehrheit in den richterlichen Entscheidungen stellen,
von ihrem Akteneinsichtsrecht gemäß den unterbliebenen Dokumentationen der hauptamtlichen Richter in den Gerichtsakten regelmäßig nicht Gebrauch machten,
die hauptamtlichen Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nicht prüfen,
dann ist nicht vorstellbarvorstellbar, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich vorstellen, auf eine Klage fachlich einlassen.
Ich habe den Eindruck, dass ein Urteil bei einem Losverkäufer an der Losebude aus dessen Loseimer - gefüllt mit lauter Nieten - eine höhere Wahrscheinlichkeit eine gerechte Entscheidung zu
erhaltegefülltn verspricht, als bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ein gerechtes Urteil. Daraus wird offensichtlich, dass bezüglich eines Klägers ein anderes Rechtsgefühl vorhanden ist, als dies
tatsächlich in der Sozialgerichtsbarkeit Urteilan den Tag gelegt ist.
Es ist bekannt, dass die Richter einen Sachverhalt nicht erforschen. Es ist bekannt, dass deren Urteil nicht nach dem Gesetz ist. Es ist bekannt, dass sie unter den Nazis als Abteilung des
Reichsversicherungsamtes fungierten. Es ist bekannt, dass damals sogar Nazi-Richter der Regierung genehme Urteile vorlegten. Es ist auch bekannt, dass erst 1954 die Sozialgerichtsbarkeit geschaffen
wurde, aber nicht kontrolliert wurde, ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht arbeiten.
Es ist mehr als zu hinterfragen, ob eine vorgeschriebene zu unterbleibende Beeinflussung einer richterlichen Entscheidung mit einer Tatsache, dass deren Handeln - ob sie denn dem Gesetz folgt -
rechtfertigen darf und kann. Der Vorstoß im Parlament der Knesset, dass alle Macht vom Volke ausgeht, ist logisch auch nach dem Grundgesetz genau so begründet und gedeckt. Ist ist m.E. mehr als
verständlich, wenn das israelische Parlament die juristischen Entscheidungen wieder "kassiert", wenn sie dem Gesetz nicht folgen. Die Nazi-Methoden sind als beendet zu erklären.
Die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit machen deutlich, dass man in der Judikative nicht bereit ist, nach Gesetz und Recht zu handeln. Es wird darauf ankommen, wie die Knesset mit diesem neuen
Recht umgeht. Da negative Erfahrungen in Deutschland bereits vorhanden waren, dies von NS-Juristen verschleiert wurde, die Rechtsprechung weiterhin von denen beeinflusst wurde und ist, sollten wir
die Ausprägung der Judikative auch in der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz durchdenken.
Wir sollten daraus lernen und jedermann klarmachen, dass wir die Vorgaben des Grundgesetzes sehr ernst nehmen, den Nazi-Einfluss zurückdrängen und von diesen richterlichen Entscheidungen, die dem
Gesetz nicht folgen, nichts halten. Die Pateilichkeit der Richter zugunsten der Behörden/Regierung, wie in der Nazi-Zeit, muss ein Ende haben. Der Umgang der Knesset mit diesem neuen Recht wird
zeigen, wie gerecht dieses ist. Der Judikativen einfach das "Feld" zu überlassen, stellt m.E. die zweitbeste Lösung von zwei Varianten dar.
#1145
Mazi(Dienstag, 14 März 2023 08:58)
Hat das Grundgesetz, mit seiner Formulierung: "Alle Macht geht vom Volke aus!" die israelische Praxis nicht vorweggenommen?
Ich möchte Sie auf diesen Beitrag hinweisen:
https://www.n-tv.de/politik/Israel-schwaecht-Macht-des-Hoechsten-Gerichts-article23982176.html
#1144
Mazi(Dienstag, 14 März 2023 08:23)
Kennen wir Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit Namen, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben? Geben sie vor Pensionsansprüche und später Pensionen trotz ihrer
widerrechtlichen Entscheidungen analog den Richtern der Nazi-Zeit erhalten zu dürfen?
Mir fällt dazu nur der geistreiche Spruch eines ehemaligen Politikers ein:
"Nur die dümmsten Wähler wählen ihre Schlächter selbst!"
Der Spruch kam nicht aus Bremen und belegt die Weitsicht dieses Politikers sowie die Tatsache, dass diese Weisheit bundesweit gültig ist.
M.E. darf berechtigt angezweifelt werden, dass das Grundgesetz, zumindest dessen Geist, korrekt und tatsächlich in den abgelaufenen 70 Jahren umgesetzt wurde.
#1143
Mazi(Dienstag, 14 März 2023 08:12)
Darf die Bundesregierung mit dem Export von Strom eine Verknappung des Stroms auf dem Heimatmarkt zulassen und auf diese Weise z.B. ihre MWST-Einnahmen nach oben manipulieren?
Die Verbraucher haben dies zu spüren bekommen und die Zeche bezahlt. Daran hilft es auch nicht, dass seitens des Bundeswirtschaftsministerium für eine begrenzte Zeit durch eine Einführung einer Gas-
und Strompreisgrenze eine solche widerrechtliche Tat verschleiert wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Vertreter der GRÜNEN an vorderster Front dieses Schachzugs mitspielten. Wer hat sie an die politische Macht gebracht und kennen wir die handelnden Personen mit
Namen?
#1142
Mazi(Montag, 13 März 2023 08:07)
Das Thema hier ist, ob es überhaupt eine Sozialgerichtsbarkeit gibt.
Nach der Vorgabe von Grundgesetz und Menschenrechten folgen richterliche Entscheidungen dem Gesetz.
Folgt man den Vorgaben von Grundgesetz und Menschenrechten, so ist festzuhalten, dass wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983)
vorzuliegen haben und Betroffene anhand der Verwaltungsakten der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988). Folgt man diesen
Vorgaben, stellt man schnell fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht treffen.
Es ist also objektiv, dass die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit dieser Vorgabe nicht entsprechen.
Fraglich ist also, ob der Staat im Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg Bürgern vorschreiben darf, ohne die Sicherheit der Amtsträger, letztlich die Rechtssicherheit, zu gewährleisten? M.E.
ist es unzulässig etwas vorzutäuschen, dass in Wirklichkeit nicht vorhanden ist.
Ich kann folglich nicht erkennen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit je eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen worden wäre. Wenn auf den "untersten Ebenen" der Sozialgerichtsbarkeit keine
rechtsgültigen Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden, ist die Bedeutung eines Bundessozialgerichts zu hinterfragen. Wenn es keine Urteile auf niederen Ebenen gibt, ist es auch nicht möglich
eine Berufung nicht oder doch zuzulassen.
Es stellt sich in der Tat die zentrale Frage, ob überhaupt eine Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundgesetz eingerichtet ist, ist doch deren Funktionsweise gar nicht rechtsstaatlich gegeben? Es ist
davon auszugehen, dass in grösstem Umfang das Recht gebeugt wird und der Vorstoß von Frau Fässer größere Bedeutung hat, als zunächst angenommen wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat
seine Macht ausgerechnet von denen ausüben Kassen will, die ihn bekämpfen.
Da davon auszugehen ist, dass Richter ihr Amt nicht in neutraler Funktion ausüben, ihre Kollegen freisprechen, ihr Amt nicht nach der Vorgabe der Menschenrechte ausüben, erscheint der Vorstoß von
Frau Fässer, die Richter auszuschalten, nachvollziehbar.
In der Sozialgerichtsbarkeit treffen Richter keine Entscheidung nach dem Gesetz. Was soll es daher anzunehmen, dass ausgerechnet hier die Vorschriften von Grundgesetz und Menschenrechten gelten
sollten? Das Unwesen der NS-Juristen ist m.E. zurückzudrängen und ihnen die Macht zu nehmen.
#1141
Mazi(Sonntag, 12 März 2023 18:45)
Ich kann nachvollziehen, dass Personengruppen davon ausgehen, die Bundesrepublik nicht als Rechtsstaat zu erkennen ist. M.E. hat die Verfassungstreue nicht nur für ehrenamtliche, sondern auch für
hauptamtliche Richter zu gelten.
Gesetzlich wird nicht zwischen den Befugnissen ehrenamtlicher und hauptamtlicher Richter unterschieden. Deshalb ist nicht nachvollziehbar, dass das Deutscher Richtergesetz eine Änderung gerade in
diesem Punkt vornehmen soll. Hauptamtliche Richter sind wie ehrenamtliche Richter auch bisher zur Verfassungstreue verpflichtet. Einen Unterschied will ich nicht erkennen..
Mit anderen Worten: Es ist nicht erkennbar, weshalb von den hauptamtlichen Richtern Verfassungstreue nicht eingefordert wird.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Es ist auch bekannt, dass ehrenamtliche Richter einen Sachverhalt nach Paragr. 103 SGG erforschen.
Sie machen regelmässig von ihrem Akteneinsichtsrecht keinen Gebrauch. Regelmäßig gibt es eine derartige Dokumentation in der Gerichtsakte nicht. Es ist also davon auszugehen, dass sie von diesem
Recht, wenn dies nicht dokumentiert ist, keinen Gebrauch gemacht haben. Folglich treffen 2 von 3 Richtern Entscheidungen, also mehrheitlich, die nicht dem Gesetz folgen.
Es geht also nicht um die Verfassungstreue, sondern überhaupt um die Tatsache, dass die Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden. Nicht nur die ehrenamtlichen, sondern auch die hauptamtlichen
Richter versagen in dieser Aufgabe.
Die Frage ist natürlich, für was diese Amtsträger überhaupt entlohnt werden?
Wenn ehrenamtliche und hauptamtliche Richtern ohnehin nicht dem Gesetz folgen, erscheint es mir auch nicht erforderlich zu sein, Verfassungstreue von ihnen einzufordern. In dem Fall ist es nicht
einmal erforderlich, die Judikative als 3. Gewalt im Grundgesetz zu erwähnen.
Mir erscheint unklar, weshalb die NS-Juristen die Judikative gegen den Geist des Grundgesetzes ausgestalteten. Das ausgerechnet die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert
und ab 1954 als Sozialgerichtsbarkeit "firmieren" und nicht nachgeprüft wird, ob deren Amtsträger überhaupt Gesetz und Recht befolgen, wirft Fragen auf. Dass sie nicht kontrolliert haben wollten,
dass die Amtsträger nicht Gesetz und Recht einhalten, kann ich zwar verstehen, aber rechtsstaatlich wird dies trotzdem nicht. Dass dies als rechtsstaatlich bezeichnet wird, dazu fehlt mir die
Vorstellungskraft.
In einem nachvollziehbaren und von mir persönlich eingesehenen Fall ist es gar sachlich so, dass seitens eines hauptamtlichen Richters - also kein Fall, den man mit der obigen Gesetzänderung lösen
will - eine Vertetung der Prozesspsrtei nicht einmal zur Gerichtsakte genommen hat. Selbst wenn die ehrenamtlichen Richter ihr Akteneinsichtsrecht ausgeübt hätten, verfassungstreu gewesen wären,
hätten sie nicht eine Vollmacht der Prozesspartei einsehen können. Daraus folgt auch, dass ein Betroffener hätte erkennen können, dass diese Vollmacht, wenn es sie denn tatsächlich gegeben hätte,
tatsächlich nicht unterschriebehätten war und erteilt worden wäre.
Dies macht deutlich, dass die Judikative, die beteiligten Richter, kein Interesse daran haben, überhaupt ihre Entscheidungan nach dem Gesetz zu treffen. Zu erkennen ist dies auch daran, dass
wärezwischen der Verfassungstreue der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Richtern zu unterscheiden ist. Niemand scheint sich dafür zu interessieren, ob Gesetz und Recht überhaupt eingehalten
werden.
MEIN VORSCHLAG ist, dass nicht nur von ehrenamtlichen Richtern deren Verfassungstreue einzufordern ist, sondern von der Judikative insgesamt. Die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministerin
Buschmann macht jedoch deutlich, dass dies in der Vergangenheit nicht vorauszusetzen war und niemand sich dafür zuständig zeigt(e).
Allein die Notwendigkeit dieses Schrittes macht deutlich, dass die Judikative diese Notwendigkeit erkannt hat. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass richterliche Entscheidungen dem Gestz folgen.
Diese Maßnahme von Buschmann vom 18.01.2023 macht jedoch bekannt, dass dem tatsächlich nicht so ist. Daher erscheint es mir erforderlich zu sein, dass der Geist des Grundgesetzes seitens der
Judikative überhaupt umgesetzt wird. Es ist den Richter zu untersagen, dass sie nicht parteiische ihre Entscheidungen gegen das Gesetz und einseitig zu Gunsten einer Prozesspartei undtreffen
dürfen.
Bekanntlich sind richterliche Entscheidungen in der Praxis oft nicht nachvollziehbar. Obiges scheint den Grund oftzubeschreiben, weshalb dies in der Praxis so ist.
#1140
Mazi(Sonntag, 12 März 2023 12:07)
Es ist sehr schwierig zu erkennen, was Dichtung oder Wahrheit ist. Deshalb kann nur glaubhaft dargestellt werden, was mit eigenen Augen gesehen wird.
In dem eingetretenen Fall ist in den Gerichtsakten nicht hinterlegt worden, dass die Vertreterin überhaupt über eine Vollmacht des Prozessbeteiligten verfügt.
Die Feststellung eines Richters, dass eine Prozessvollmacht vorliege ohne in der Gerichtsakte zu hinterlegen, schließt aus, dass ein Betroffener eine solche Entscheidung des Richters nachvollziehen
könnte (Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvR 244 und 310/83 und Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Die Entscheidung des Prof. Harbarth, Bundesverfassungsgericht, schließt das Grundrecht des
Art. 19 Abs. 4 GG unzulässig aus.
Die Entscheidung von Prof. Harbarth vom Bundesverfassungsgericht, die Verbindlichkeit des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG, erscheint mir mehr als dünn und nicht nachvollziehbar. So geht das gar
nicht.
Schließlich haben die Amtsträger, auch er, einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Sie sind an Gesetz und Recht gebunden. Im Gesetz sieht schließlich vor, dass eine Vollmacht zu den
Gerichtsakten zu nehmen ist. Seine Entscheidung kann nicht sein, dass dem nicht so ist. Er ist nicht berechtigt, dem Bürger das Recht zu nehmen, nachzuvollziehen, ob eine Vollmacht rechtsverbindlich
ist. Da kann er entscheiden wie er will, seine Entscheidung folgt nicht dem Gesetz. Sie ist nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten keine Amtshandlung.
Die Regelung von amtierender Bundesinnenministerin Frau Faeser, alle aus dem Amt ohne Gerichtsbeschluss zu entfernen, die das Grundgesetz nicht anerkennen, ist dringender denn je. Auch die
Pressemitteilung des Bundesjustizministers Buschmann ist in diesem Sinne zu verstehen.
Es ist m.E. berechtigt zu hinterfragen, ob eine solche Judikative überhaupt eine 3. Staatsgewalt nach dem Grundgesetz überhaupt darstellen kann. Wenn es ihr zu unterstellen ist, dass Amtsträger nicht
kontrolliert werden, ob sie ihre Amtsgeschäfte nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben, dann ist dieses Verständnis einer dieser Art ausgestalteten 3. Staatsgewalt m.E. mehr als fraglich.
Wenn nach dem Willen der NS-Juristen nicht nachgeprüft wird, ob Richter das Gesetz anwenden, dann ist fraglich, ob das Grundgesetz überhaupt umgesetzt wurde.
Im Fall Neumann war es sogar möglich zu erkennen, dass in Hamburg die Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden und dies für die dortigen Richter keine Konsequenzen hatte. Es ist m.E. nicht
verwunderlich, dass Herr Dr. Peter Tschentscher den Vorgang nicht verfolgen ließ. Herr Dr. Strate hat dies bezüglich seiner Strafanzeige gegen Scholz und Tschentscher gleichfalls erkennen müssen.
Auch Wiederholungen machen unrechtmäßiges Handeln nicht zu Recht.
#1139
Mazi(Samstag, 11 März 2023 11:08)
Ich habe jetzt mit eigenen Augen gesehen, dass "Richter der Sozialgerichtsbarkeit" ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Daraus folgt, dass Grundgesetz und Menschenrechte in der Sozialgerichtsbarkeit nicht realisiert wurden. Die Länder haben es unterlassen sich davon zu überzeugen, dass ihre Amtsträger nach Gesetz und
Recht tätig sind.
Die Kontrolle ist nicht schlecht durchgeführt worden, sondern generell nicht vorgenommen worden.
Die Frage ist, wie zur Dienstaufsicht bestellte Amtsträger davon ausgehen konnten, dass ihnen deren Fehlverhalten bekannt wird, obwohl sie dies nicht prüften?
Das Bundesverfassungsgericht ist gefordert, Art. 20 Abs. 2 GG durchzusetzen.
Ungeheuerlich, dass die Nazis auch in der Bundesrepublik trotz Grundgesetz und Menschenrechten immer noch machen was und wie sie wollen.
Der Rechtsweg ist den Bürgern in Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht vorgegeben. Daran ist nichts zu deuteln. Dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber dennoch nicht danach arbeiten, ist
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Dass die Dienstaufsichtsausübende in über 70 Jahren davon nichts erfahren haben wollen, ist m.E. nicht glaubhaft.
Der Vorstoß der amtierenden Bundesinnenministerin Faeser ist dringender denn je. Deren Vorstoß ist seitens der Länder zu übernehmen, wenn glaubhaft sein soll, dass die dortige Judikative überlastet
sei. Es geht also nicht um das Recht allein, sondern darum, dass auch die Länder die Konsequenzen aus den Vorkommnissen ziehen.
Es ist fraglich, wie die 3. Staatsgewalt, die Judikative, sich von der Gruppe der "Reichsbürger" abgrenzt oder abgrenzen könnte. Nach den Regeln dem Rechtsempfinden der Bürger ist die Judikative
einem Generalverdacht ausgesetzt und hat sich dagegen anhand von Nachweisen zu erwehren.
Betrachtet man die Vergangenheit, war auch schon damals der Verdacht, der Fortsetzung des Nazi-Regimes in der Judikative sehr, sehr naheliegend. Es erscheint fraglich, weshalb Parlamente, Regierung
und Bundesverfassungsgericht, die Staatsgewalten, nicht bereits früher eingeschritten sind und das Grundgesetz durchgesetzt haben?
#1138
Mazi(Freitag, 10 März 2023 08:14)
Mehrfach wurde hier dargelegt, dass die Verantwortlichen der Bundesregierung für eine Vertretung des Volkes ungeeignet ist.
Hier die Veröffentlichung eines Beitrags, dass dies auf den Bundeswirtschaftsminister Habeck auch aus deren Sicht zutrifft:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Habecks-Plaene-sind-von-vorne-bis-hinten-nicht-durchdacht-article23973238.html
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit, die hier im Vordergrund steht, trifft dies ebenfalls zu. Dies ist allerdings nicht Bundes-, sondern Länderangelegenheit. Ich möchte nochmals betonen, dass
Entscheidungen der Richter nach dem Gesetz zu erfolgen haben (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK). Dies trifft in der Sozislgerichtsbarkeit mit nichten zu.
Dort entscheiden in der 1. Instanz bekanntlich in u.a. 2 ehrenamtliche Richter von 3 Richtern, die keine Akteneinsicht in die Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft - die die Grundlage ihrer
Verwaltungsentscheidungen sein soll - haben, erklären -aber dass deren Entscheidungen rechtsstaatlich korrekt wären.
Allein dies stellt dar, dass die Sozialgerichtsbarkeit keineswegs auf der Grundlage eines Rechtsstaates sein kann. Bereits dieser Ansatz zeigt m.E. die geistige Windstille der damaligen NS-Juristen
auf. Dies ist auch heute noch unverändert.
Ich stimme der Entscheidung der Richters am Amtsgericht Rotenburg zu, dass hier das Recht gebeugt wird. Das Problem ist m.E., dass die Staatsanwaltschaften der Länder diese Straftäter in der
Sozialgerichtsbarkeit nicht anklagen. Als unverstellte Straftäter, siehe auch den besagten Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse (#1135), gelten sie als unbescholtene Bürger und genießen deren Rechte.
Da ist bei dieser Kontrolle durch den Minister der Justiz rechtsstaalicher Handlungsbedarf angesagt und Reformstau angesagt.
Die Ministerpräsidenten stellen keinesfalls sicher, dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik nach Art. 20 Abs. 3 GG eingehalten werden.
In der Bundesrepublik treffen in der Sozialgerichtsbarkeit keine Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Wenn sie keine Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ist es auch unmöglich, dass sie eine
Amtshandlung, die Ausübung hoheitlicher Gewalt des Staates ausgeführt haben. Folglich können die Richter in der Sozialgerichtsbarkeit auch keine Formfehler in ihrer Amtsausübung gemacht haben.
M.E. wird den Klägern seitens der Sozialgerichtsbarkeit nur ungesetzlicher "vorgespielt". Von einem Spiel kann es keine Rechtswirkung geben. Das Recht wird gebeugt. Ich gehe davon aus, dass die
Sozialgerichtsbarkeit sofort nicht mehr vorgestellt und letztlich eingestellt wird. Da ist nichts! Gleichwohl besteht im Rahmen der Rechtssicherheit des Bürgers dessen Rechtsanspruch.
Da die Amtsaufgabe der Ministerpräsidenten ausgeführt wird, besteht seitens des Bundes eine erhebliche Rechtslücke, die geschlossen werden muss. Es besteht m.E. ein erheblicher Nachholbedarf der
Verurteilung der Richter als Straftäter in der Sozialgerichtsbarkeit wegen Rechtsbeugung nach der Defition des Amtsrichters am Amtsgericht Rotenburg. Es ist nun Sache des BGH die Gleichbehandlung der
Straftäter durchzusetzen.
In der Judikative scheint alles möglich zu sein.
#1137
Mazi(Donnerstag, 09 März 2023 20:25)
Jetzt ist es klar!
Es war regulatorischer Unsinn mit Stromexport im Inland den Strom zu verknappen, die Energiepreise auf diese Art in die Höhe zu treiben und die deutschen Verbraucher mit hohen Energiekosten zu
belasten. Dies ist soeben im 1. Programm der ARD bekannt gemacht worden. Verantwortlich ist die Regierung zu machen.
Der Bundeswirtschaftsminister Habeck (GR0NE/BÜNDNIS 90) soll verfügt haben, dass nach 2045 der Betrieb von Gasheizungen untersagt ist. D.h. nicht nur, dass Private den Break even für Ihre
Gasheizungenanlagen nicht erreichen können, sondern auch, dass die angelegten riesigen Gasspeicher unnütz sind. Für die Stadtwerke und die Kommunen muss auch logisch klar sein, dass durch die
verbuddelten Gasrohre von jetzt auf gleich die Gasversorgung eingestellen wird. Wer soll das nach Ansicht des Kinderbuchautors ausgleichen?
Wenn auch das Ziel von Habeck nicht bestritten wird, so fehlt ihm offensichtlich ein Plan dieses Ziel zu erreichen. Ich stelle in Frage, ob seitens der GRÜNEN/ Bündnis 90 überhaupt ein Plan vorhanden
ist.
Es ist bekannt, dass das Stromnetz keinesfalls über die Reserven für die E-Autostromversorgung und die Wärmepumpen verfügte. Seitens des Baus für Windkraftanlagen, deren Ziele als ambitioniert
gelten, ist bekannt, dass die Vorstellungen der Realität weit, sehr weit hinterher hinken.
Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung eine realitätsnahe Politik betreibt und die Bundesbürger nicht in eine Sackgasse führt. Mit Sicherheit geht das nicht mit einem Kanzler, der von sich
behauptet, sich nicht erinnern zu können, einem Bundesfinanzminister, der zwischen Krediten und Vermögen nicht zu unterscheiden weiß oder mit Vertretern der GRÜNEN, die nie praktische Erfahrungen
sammeln konnten und durften.
#1136
Mazi(Donnerstag, 09 März 2023 15:04)
Es ist mir keine Entscheidung in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, die nach dem Gesetz erfolgt sei bzw. ist.
Der Vorwurf, dass deren Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen ist m.E. nachweislich gegeben. Nur richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz sind als solche legitimiert (vgl. auch Entscheidung des
Amtsrichters in Rotenburg oder Art. 97 Abs.1 GG und Art. 6 Abs. EMRK).
Von der Seite ist auch fraglich, ob die angefügten Rechtsbehelfsbelehrungen überhaupt Gültigkeit besitzen können, da sie sich nicht auf die Ausübung eines Amtes beziehen können.
Daher erscheint mir nicht nachvollziehbar und plausibel, dass in der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidungen dem Gesetz erfolgen konnten. Art. 95 des Grundgesetzes erscheint zwar umgesetzt zu sein,
aber dem Bundessozialgericht liegen keine Urteile/Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit vor, über die es entscheiden dürfte bzw. könnte.
Ich habe dargelegt, dass die Verwaltungsakte der Beklagten dem Gericht nicht vorgelegen hat, weil wesentliche Teile nicht vorgelegt wurden und die "Richter" sich nicht davon überzeugt haben, eine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorliegen gehabt zu haben.
Des weiteren ist bekannt, dass ehrenamtliche Richter (2 von 3 Richtern!) den Sachverhalt von Amts wegen nicht erforscht haben können, weil ihnen den Einblick in die Verwaltungsakte verwehrt wurde (§
103 SGG).
Demnach kann m.E. auch eine Entscheidung rechtskräftig geworden sein, weil ihr schlechthin eine Voraussetzung fehlte, eine derartige Entscheidung nach dem Gesetz überhaupt zu sein.
Das ist schlechthin, wie bei "Schwulen" oder "Lesben", die behaupten könnten, Kinder gezeugt zu haben. Das geht technisch einfach nicht. Die Behauptung von Richtern in deren Urteilen eine
Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen zu haben, ist einfach sachlich unwahr und begründet m.E. sogar den Tatbestand der Rechtsbeugung mit den entsprechenden Konsequenzen.
Die Ministerpräsidenten bzw. deren Minister der Justiz sind, wenn sie die Amtsausübung eines Amtes erklären, aufgefordert, in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Einhaltung von Gesetz
und Recht sicherzustellen.
Daraus folgt, dass die Entscheidung des Amtsrichters von Rotenburg sehr weitreichende Folgen hat. Die Regelung von Bundesinnenministerin Faeser ist wie die Anerkennung der Menschenrechte seitens des
Deutschen Bundestages nicht minder von herausragender Bedeutung.
Das Grundgesetz schriebt vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Das es zwischen "dem Menschen" aber offensichtlich Unterschiede gibt, beweisen zahllose Beispiele, insbesondere der Fall Deubel in Rheinland-Pfalz. Offensichtlich gilt das Grundgesetz in
Rheinland-Pfalz nicht bzw. die amtierende Ministerpräsidentin stellt nicht sicher, dass in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden. Eine andere Auslegung
bestätigt, dass die Entscheidungen der Judikative in Rheinland-Pfalz nicht dem Gesetz folgt. Von dieser grundsätzlichen Beanstandung ist m.E. und Rechtsprechung ist in Rheinland-Pfalz
auszugehen.
Es wird nicht einmal sichergestellt, dass seitens der Amtsträger die Einhaltung von Gesetz und Recht sichergestellt ist, an die sie formell gebunden sind.
...
Die Beanstandungen beziehen sich offensichtlich nicht nur auf das Bundesland Bremen, sondern es ist anzunehmen, dass sich die Judikative generell dem Grundgesetz verschließt. Dies macht auch
nachvollziehbar, dass der Vorschlag der amtierenden Bundesinnenministerin Faeser nicht in den Bundesländern umgesetzt wurde.
In Rheinland-Pfalz geht es im Moment hoch her. Die Missbrauchsfälle im Bistum Mainz haben es angetan. Der zuständige Minister der Justiz, Herr Herbert Mertin, erklärte, dass "seine"
Staatsanwaltschaft die ihr bekannten Straffälle verfolgt habe. Ich zweifle aufgrund der praktischen Gegebenheit den Wahrheitsgehalt von dessen Angabe an.
M.E. kann das gar nicht sein.
Es ist mir beispielsweise schriftlich bekannt, dass der Eingang seitens der Staatsanwaltschaft Mainz nicht einmal eine bei der Polizeiinspektion Oppenheim eingereichte Strafanzeige bestätigt hat. Es
ist daher davon auszugehen, dass seine von ihm beaufsichtigte Staatsanwaltschaft Mainz diese Strafanzeige nicht einmal bearbeitet hat.
Da kein Richter demzufolge über eine Anklage der Amtsperson zu entscheiden hatte, ist die Aussagekraft seiner Aussage mehr als zweifelhaft.
Gegenteiliges haben Sie beispielsweise in der Entscheidung des Amtsrichters von Rotenburg (#1134) gesehen, der m.E. logisch gefolgert hat und deshalb dessen Entscheidung nach dem Gesetz erfolgt
ist.
Daraus folgt, dass seitens von Rheinland-Pfalz die Zustimmung des Bundesrates zu den Menschenrechten nicht gewährleistet ist. Die amtierende Ministerpräsidentin Dreyer führt ihre Amtsaufgabe nicht
durch. Eine Abgrenzung zu der Gruppe der Reichsbürgern ist inhaltlich m.E. nicht gegeben.
Es erscheint schwierig nachvollziehbar, dass Ministerpräsidenten in der faktischen Lage sind, gesetzliche Grundlagen und die Beachtung sowie die Einhaltung von Gesetz und Recht auf Landesebene zu
beeinflussen.
#1134
Mazi(Mittwoch, 08 März 2023 21:46)
Nach der Veröffentlichung von LTO.de hat die Richterin des LG Stade gegen die Verurteilung durch das Amtsgerichts Rotenburg wegen deren Rechtsbeugung Revision eingelegt
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/richterin-rechtsbeugung-verurteilt-revision/).
Nun ist der BGH gefordert und es bleibt abzuwarten wie lange er braucht zu bestätigen, dass die Richterin tatsächlich der Rechtsbeugung nach dem Gesetz überführt ist.
Zweifelsohne hat das Gesetz der Richterin am LG Stade andere Vorschriften anhand gegeben und sie ist nur zu ihrer Entscheidung gekommen, weil sie diese Vorgaben anders in ihre Entscheidung hat
einfließen lassen.
Das könnte man so stehen lassen und die Entscheidung des BGH abwarten.
Ich bitte Sie aber zu bedenken,
1. der Richter des Amtsgerichts Rotenburg war nur deshalb ermächtigt seine Entscheidung deshalb in bekannter Weise kundzutun, weil die Richterin des LG Stade vor ihm angeklagt wurde. Wäre es nicht zu
der Anklage gekommen, wäre nie geurteilt worden, dass das Recht gebeugt wurde.
2. Bedenken sie bitte, dass die Anklage/Gerechtigkeit nur aufgrund eines internen Fehlers der Staatsanwaltschaft möglich wurde. Hätte es die Anklage nicht gegeben, würde die Richterin vom LG Stade
weiterhin Menschen in die Psychiatrie einweisen.
Der Fall unterscheidet sich substanziell von dem Fall Neumann nur dadurch, dass der Richter angeklagt wurde. Im Fall von Herrn Neumann ist auch vorgeschrieben, dass laut Zivilprozessordnung nur mit
anwaltlicher Vertretung vor dem Landgericht verhandelt werden darf. Da seitens der hamburgischen Staatsanwaltschaft die Anklage der Richter unterblieben ist, war auch kein Richter berechtigt, Recht
zu sprechen.
In dem Fall hat es eine bessere Abstimmung der Kollegen gegeben.
M.E. ist eine gerechte Strafe mindestens in der Höhe gerecht, wie sie im Umkehrfall selbst andere Menschen "betrogen" haben. In dem Fall der Freiheitsberaubung von Herrn Neumann sind dies dies die
Haftaufenthalte von ihm in der JVA. Ob auch jedem Richter 250.000 Euro Strafe aufzubürden sind, darüber haben sie votiert, kann man streiten.
Ich bin aufgrund der Sachlage für mindestens diese Entscheidung, richtigerweise jedoch dafür, dass sie nachweislich das Recht gebeugt haben, vergleichbar dem zuvor in den Raum gestellten
Urteils.
Es erscheint mir wichtig klarzustellen, dass in der Judikative keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden. Wichtig ist m.E. das Recht der Staatsanwaltschaften, darüber zu entscheiden, ob
ihre Kollegen wegen deren Rechtsbeugung dafür bezahlen werden oder nicht.
Gewiss kann man über die Richtigkeit der aktuellen Aktivitäten von Frau Faeser diskutieren. Aber man muss bedenken, dass sie lediglich eine Beschleunigung des Rechtsweges im Auge hatte. Die
eigentliche Entscheidung ist seitens des Bundesverwaltungsgerichts bereits am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, gefallen.
Dennoch ist anzumerken, dass die Bundesländer durch Übernahme dieses Vorschlags keinesfalls ein Interesse haben, dass Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG in ihren Zuständigkeits- und
Verantwortungsbereich gefolgt wird. Zumal dieses nach dem geleisteten Amtseid nach Art. 20 Abs. 3 GG und seitens der Ministerpräsidenten für das jeweilge Bundesland nach der Anerkennung der
Menschenreechte ohnehin die Pflicht ist.
Dennoch möchte ich festhalten, dass dieser Vorstoß schon immer- wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörden und
Gerichte) - nur eine Wiederholung der Vorschriften des Rechtsstaates war.
Die Sichtweise der Juristen ist m.E. ausschließlich auf die Sichtweise der NS-Juristen zurückzuführen, die immer noch nicht ausgemerzt zu sein scheinen, obwohl sie bereits abgelebt sind. Anzumerken
ist auch, dass der Deutsche Bundestag 2009 die Urteile der Nazis geißelte und als unrechtmäßig benannte. Daraus folgt, dass die jetzigen Richter dieser Maßnahme der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages keine Bedeutung beimessen.
Was ich hiermit zum Ausdruck bringen will:
Wenn die Staatsanwaltschaften, der zuständige Minister und die jeweiligen Ministerpräsidenten derart versagen, dann darf ihnen nicht mehr zur Unterstützung der Nazi-Kultur das Recht übertragen
werden, über ihre eigenen Kollegen zu befinden.
Unrecht muss nach dem Willen des Volkes Unrecht bleiben!
#1133
Mazi(Mittwoch, 08 März 2023 12:43)
Es ist mehr als sonderbar, wenn sich selbst die Justiz nicht an das Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG hielt. Sachlich verhält sie sich so, wie Reichsbürger. Letztgenannte lehnen das Grundgesetz auch
ab.
M.E. ist dies die Folge der NS-Juristen, die sich aufgrund der Vergangenheit vor allem in der Sozialgerichtsbarkeit tummeln.
Offensichtlich ist es üblich, in der Justiz Parallelakten zu führen und den Beteiligten vorenthalten werden. Dass dies heraus kommt (!) und dann als Panne bezeichnet wird, ist mehr als
sonderbar.
Mit anderen Worten:
In der Judikativen ist es danach üblich Parallelakten zu führen, den Beteiligten vorzuenthalten und dann Entscheidungen in Kenntnis dieser Geheimakten (gegen das Gesetz) zu verkünden. Daher ist
plausibel/verständlich, dass die Beteiligten Urteile nicht nachvollziehen können. Das Bundesverwaltungsgerichts hat 1988 klargestellt und damit Recht geschaffen, dass diese Handhabung dem Gesetz
widerspricht.
Wie auch diese Fälle belegen, belastet dies die Judikative nicht und bringt auch deren Aufsicht nicht dazu, dass Gesetz und Recht in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten
wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 ein Urteil gesprochen, sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 bezogen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Behörden und Gerichte waren nach § 31 BVerfGG zu dessen Beachtung verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen.
Dass dem war und ist offensichtlich nicht so. Das als "Panne" zu bezeichnen, die Tatsachen nicht öffentlich zu machen, ist für mich mehr als bedenklich und zwingt zum Nachdenken.
Sie kennen diese Argumentation zur genüge. Um so unglaublicher ist es, dass dies beim Landgericht Bonn nicht bekannt gewesen sein soll.
Auch die Entscheidung des Landgerichts Stade, dass dies in der Bundesrepublik möglich ist, ist mehr als sonderbar.
Es ist festzustellen, dass in der Bundesrepublik mangels einer Kontrolle der Judikativen alles möglich zu sein scheint.
Offensichtlich "drängen" sich Amtsträger dazu, aus dem Dienst entlassen zu werden. Allerdings sehe ich dies letztlich als Folge des überfälligen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21,
und der Regelungsabsicht der amtierenden Bundesinnenministerin Faeser.
Als "überfällig" bezeichne ich diese Entwicklung deshalb, weil die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht neu ist, sondern lediglich eine Klarstellung der tatsächlichen Verhältnisse
ist.
Die Regelungsabsicht von Frau Faeser stellt m.E. lediglich eine Verkürzung (und Verbilligung) der bisherigen Sichtweise dar. Bei Anwendung des Art. 20 Abs. 3 GG, des "Rechts", verkürzt sie lediglich
die Anklage der Amtsträger und entlastet die Gerichte.
Die Tatsache, dass die Länder jedoch der Regelungsabsicht von Frau Faeser nicht geneigt zu sein scheinen, dem zu folgen, dokumentiert, dass eben diese Bundesländer nicht die Absicht haben, dass
Gesetz und Recht in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich gelten sollen.
Danach wird deutlich, dass die Gruppe der Reichsbürger keinesfalls mit deren formeller Beitrittserklärung abgegrenzt und erledigt ist.
#1132
Mazi(Mittwoch, 08 März 2023 10:29)
Ich komme auf meinen vorherigen Kommentar zurück.
Im Artikel heißt es
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-stade-amtsrichterin-wegen-rechtsbeugung-verurteilt/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=):
"Sie stützte sich im Wesentlichen auf die Zeugenaussage einer damaligen Arbeitskollegin der Amtsrichterin, so die Pressesprecherin. Die Zeugin habe die Richterin mehrfach auf ihre nicht
durchgeführten Anhörungen angesprochen und auf deren Notwendigkeit hingewiesen. Die nunmehr Verurteilte habe entgegnet, eine andere Auffassung davon zu vertreten und einfach mit ihrer Praxis
weitergemacht. Dies stelle laut Kammer eine bewusste Entscheidung und ein systematisches Vorgehen dar. Damit sah das Gericht den Tatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch
(StGB) als erfüllt an.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die verurteilte Amtsrichterin kann bis nächsten Montag Revision einlegen. Tut sie dies nicht, verliert sie sofort und dauerhaft ihr Richteramt und alle
Pensionsansprüche. Zudem dürfte sie mindestens für die nächsten fünf Jahre keinen juristischen Beruf ausüben, so die Pressesprecherin."
Das hat m.E. nichts mit einem Irrtum der Richterin zu tun, die zu Lasten der Prozessbeteiligten geht. Dieses Verständnis ist unzulässig.
M.E. ist dies auf einen großen Teil der Amtsträger übertragbar und sollte im Rahmen der Rechtssicherheit konsequent nicht nur bei den "kleinen Fischen" angewandt werden.
Letztlich ist es ein weiteres Beispiel dafür, dass die NS-Juristen zwar verstorben, aber nicht ausgestorben sind.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit erscheinen die "Erfolgsaussichten" dort am größten und am schnellsten zu realisieren zu sein.
#1131
Mazi(Mittwoch, 08 März 2023 10:16)
Unerhört und unglaublich wie die Judikative agiert! Da ist nicht erst seit 1949, als das Grundgesetz offiziell in Kraft getreten ist, ein Reformstau festzustellen.
Der Vorgang sollte zum Anlass genommen werden, die Judikative grundsätzlich hinsichtlich ihr Rechtsmäßigkeit auf den Kopf zu stellen.
Ich möchte Sie auf folgende Artikel aufmerksam machen:
Bei aller Kritik an der Judikative, so ist dennoch festzustellen, dass in der Richterschaft es Amtsträger gibt, die das Grundgesetz ernst, sehr ernst nehmen.
Was ist eigentlich von der Judikative in Deutschland im allgemeinen zu halten, wenn Aufsichtsbehörden nicht einmal tätig werden oder, was anzunehmen ist, Staatsanwaltschaften gegen das Gesetz und das
Recht verstoßen und davon auszugehen ist, dass sie seitens der Landesjustizminister zumindest dadurch Rückendeckung erfahren, dass sie nicht belangt werden.
Offensichtlich beschränkt sich das Problem "Judikative" nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit.
Aktuell versuche ich beim Bundesverfassungsgericht Akteneinsicht bei einer deutschen Behörde zu erhalten. Nach der dortigen Argumentation wird auf gesetzliche Regelungen verwiesen, die eindeutig dem
Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nachgeordnet sind. Es ist davon auszugehen, dass sich die Judikative in unserem Staat ihre eigenen Regeln gegeben hat und versucht danach zu agieren. Art. 20 Abs. 3
GG, die Vorschrift auf den Amtsträger ihren Amtseid geleistet haben, steht dem eindeutig entgegen.
M.E. ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, genereller Natur und geht über die "Reichsbürger"-Bewegung hinaus maßgeblich (wenn alle vor dem Gesetz gleich sein sollen).
#1130
Mazi(Dienstag, 07 März 2023 19:21)
Es erscheint berechtigt zu sein, Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu haben.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidungen. Und nur solche Entscheidungen sind vom Gesetz legitimiert.
Mit anderen Worten:
Entscheidungen sind nur dann als Gerichtsurteile verbindlich, wenn sie dieser Maßgabe folgen.
Sachlich ist es so, dass ich auf keine einzige Entscheidung verweisen kann, die dieser Vorgabe entsprochen hat.
Da ein Fristablauf m.E. eine Vorgabe der Exekutive ist, Exekutive und Judikative der Legislative nach Art. 20 Abs. 2 GG dem Grundgesetz nicht übergeordnet ist, sind alle derartige Entscheidungen so
rechtswirksam, als wären sie "von einem Hündchen" erlassen.
Es riecht danach, dass dies Konstrukte und Relikte der NS-Juristen sind. Da können beliebige Juristen entscheiden, dass "Schwule" oder "Lesben" Kinder gezeugt haben, zutreffen tut es trotzdem
nicht.
Das Gesetz schreibt u.a. in § 31 BVerfGG vor, dass die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts für alle Behörden und Gerichte gelten. 1983 hat besagtes Gericht wiederholt, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
2 von 3 Richtern der Sozialgerichtsbarkeit erhalten nach den gängigen Vorschriften der Richter keinen Einblick in Verwaltungsakten der Behörden, entscheiden aber als ehrenamtliche wie hauptamtliche
Richter. Zudem ist bekannt, dass Berufsgenossenschaften keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten (insbesondere keine Regressakten) den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit vorlegen.
Die Sozialgerichtsbarkeit prüft auch nicht deren wahrheitsgetreue und vollständige Dokumente nach, verweis aber im Urteil auf selbige.
Zweifel, dass die Richter überhaupt über eine juristische Ausbildung oder Neutralität, wie eingefordert verfügen, sind mehr als angebracht.
#1129
Mazi(Dienstag, 07 März 2023 13:57)
#1127
Der Kommentar # 1128 wurde unterbrochen:
"Betrachten Sie nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, in der dieses wiederholte, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben und andererseits in der Praxis mindestens 2 von 3 Richtern"
Korrekt ist dieser Gedanke fortzuführen:
... in der praktischen Ausübung des Richterberufs verpflichtet werden eine Verwaltungsakte der beklagten Behörde einzusehen. Dies ist m.E. ein eindeutiger Verstoß gegen § 103
Sozialgerichtsgesetz.
Der Kunstgriff den die NS-Juristen der Sozialgerichtsbarkeit ist vergleichbar mit zwei "Schwulen" oder "Lesben", die erklären ein Kind gezeugt zu haben. Jedermann ist klar, dass dies nicht geht und
auch nicht durch "Fristablauf" wahr werden kann. Juristisch mag dies zwar möglich sein, aber sachlich geht das einfach nie.
M.E. ist die gesamte Juristerei mit diesem vorgenannten Beispiel demonstriert und es aufzeigt, dass die seinerzeitigen NS-Juristen weiterhin nach dem Prinzip des seinerzeitigen
CDU-Ministerpräsidenten Filbinger verfahren, dass das was früher Recht war, heute kein Unrecht sein kann.
Die juristische Ausbildung hat auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Menschenrechte zu erfolgen. Da dies nicht erkennbar ist, ist fraglich, ob überhaupt eine Ausbildung und welcher Art eine
solche überhaupt vorgenommen wurde?
M.E. ist es in der Tat legitim das Rechtssystem der Bundesrepublik zu hinterfragen.
Die Tatsache, dass ein zuständiger Landesminister der Justiz überhaupt nicht durch eine Kontrolle sicherstellt, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten
werden, kann einen Ministerpräsidenten nicht dazu legitimieren, zu bestätigen, dass die Einhaltung von Gesetz und Recht sichergestellt ist.
M.E. ist daran zu erkennen, dass die damaligen NS-Juristen zwischenzeitlich möglicherweise verstorben sind, aber ist Geist in der Judikativen überlebt hat.
Zuweilen wird auch beanstandet, dass die früheren Straftäter aus staatlichen Geldtöpfen ihre Pensionen erhielten und auf diese Weise ihr Unwesen seitens der Bundesbürger honoriert wurde. Dies sehe
ich als wahr bestätigt an, zudem die Bestätigung von Behörden zwischenzeitlich erfolgt ist.
Wenn Sie es so wollen, dann ist zu hinterfragen, ob Art. 20 Abs. 2 GG überhaupt dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG folgt.
M.E. ist juristisches Chaos in der Bundesrepublik vorhanden und insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit etabliert. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Amtsträger, Landesminister der Justiz seine
Amtsaufgabe dadurch ausführen kann, dass er nicht einmal überprüft, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich seine Untergebenen nach Gesetz und Recht handeln.
Es erscheint so, dass nichts in der Judikative nach Regeln abläuft. Die Frage ist daher berechtigt, ob die eingereichten Klagen in der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt im Urteilen nach dem Grundgesetz
und den Menschenrechten abgeschlossen sind?
#1128
Mazi(Dienstag, 07 März 2023 12:51)
#1127
Dies macht nachdenklich!
Folgt man dem Grundgesetz und den Menschenrechten ist nicht zu erkennen, dass die "Schulen" je vorhaben können, nach den Vorgaben des Grundgesetzes und den Menschenrechten zu unterrichten und die
Heranwachsenden nach deren Vorgaben auszubilden.
Kurz:
Ich halte die juristische Ausbildung für entartet. Daraus ist zu hinterfragen, was überhaupt ausgebildet werden sollte? Der Geist der NS-Juristen etwa?
Betrachten Sie nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983, in der dieses wiederholte, dass Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
zu führen haben und andererseits in der Praxis mindestens 2 von 3 Richtern
Wenn der Spruch von Putin der Nazis in der Ukraine auf dessen Ernsthaftigkeit zu überprüfen ist, so ist festzustellen, dass dies seitens des Westens bisher unterblieben ist. Es scheint also mehr
daran zu sein, als nur ein "Spruch".
Ich halte es für erwiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstoßen. Daher ist fraglich, ob die
ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes überhaupt als 3. Staatsgewalt der Bundesrepublik überhaupt agieren dürfen, wenn nicht einmal politisch nachgeprüft wurde und wird, dass die
Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Entscheidungen treffen.
Die Frage, die zu beantworten ist, ist die, welche Beweggründe überhaupt mit einer juristische Ausbildung verbunden werden sollen?
Betrachtet man diese Fragestellung objektiv, die materiell kein Unterschied zwischen dem Angriffskrieg Putins in der Ukraine und Richtern auf Grundgesetz und Menschenrechte in der Bundesrepublik
festzustellen. Das macht nachdenklich.
#1127
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 07 März 2023 08:33)
Hallo,
gestern hat mich eine Person angerufen und berichtet sie habe meine Webseite gesichtet und will Juristin werden. Und möchte bei mir ein Praktikum für die Schule machen. Dieses habe ich zugesagt, wenn
mir von der Schule eine Bestätigung vorgelegt wird.
#1126
Mazi(Montag, 06 März 2023 19:19)
Unvorstellbar! Unglaublich!
Ich habe soeben gelesen, dass ein Landessozialgericht eine Berufung zurückweisen will, weil die Rechtsmittelbelehrung des Vorgerichts fehlerhaft sei. Wenn dem so, dann ist davon auszugehen, dass die
Rechtsmittelbelehrungen generell einer Überprüfung nicht standhalten.
Fehlhafte Entscheidungen wurden bisher mit einem Irrtum des Richters erklärt.
Es ist uns von Gerichten bekannt, dass sie beispielsweise AGBs als nicht wirksam erklärten. Aber das derartiges von Sozialgerichten bekannt wird, das d0rfte neu sein.
Was ist daraus zu schließan?
Es sollten alle Gerichtsurteile dahingehend überprüft werden, ob die Rechtsmittelbelehrung korrekt ist. Bezüglich der richterlichen Entscheidung reden sich die Richter regelmäßig wegen des Irrtums in
der Entscheidung heraus. Das ist in der Tat hinsichtlich der Rechtsmittelbelehrung unzulässig. Offensichtlich war es dem Richter des Landessozialgerichts zu bunt, deratige stümperhafte Amtsausübung
der Richter des Vorgerichts mitzutragen.
Ich habe ohnehin den Eindruck, dass die deutsche Judikative mehrmals sonderbar ist und mit einer Rechtssprechung offensichtlich - wie in diesen Kommentaren auch beschrieben - nichts gemein hat.
Seitens der Kläger wird Rechtssicherheit unterstellt, da ausgerechnet ihnen nach Art. 19 Abs. 4 GG das Grundrecht suggeriert wird. Offensichtlich belastet das die Judikative, die 3. Gewalt im Staat,
nicht wirklich. Die Juden wurden auch von den Nazis mit Bestätigung durch die Justiz vergast. Das sollte uns mehr als hellhörig machen und die Ymtsa6sführung der Justiz mehr als kritisch
hinterfragen. Das es schon wieder soweit sein soll, hätte ich nicht für möglich gehalten.
Im Fall von Herrn Neumann hat die Justiz sich nicht gescheut, ihn seiner Freiheit zu berauben. Das war keineswegs eine Entscheidung nach dem Gesetz. Das Gesetz hat anderes vorgeschrieben. Das war
offensichtlich keineswegs ein bedauerlicher Einzelfall. Dahinter steckt offensichtlich ein System.
Unglaublich! Unvorstellbar, was da abgeht!
#1125
Mazi(Samstag, 04 März 2023 12:34)
(Fortsetzung)
So was mag als Kinderbuchautor legitim sein (weil es keine Auswirkung hat), aber als Bundeswirtschaftsminister geht das gar nicht. Von einem verantwortlichen Bundeswirtschaftsminister ist zu
erwarten, dass er nicht nur Ideen hat, sondern auch Lösungen umzusetzen weiß. Von einem Kinderbuchautor erwarte ich dies auch nicht. Aber er sollte soviel Sachverstand haben, sich an solche Themen
nicht verantwortlich heranzutrauen. Es ist schlechthin die Überforderung der GRÜNEN- Politiker festzustellen.
Wenn dann noch ein Bundeswirtschaftsminister Habeck einen massgeblichan Posten in der Bundesnetzagentur mit einem Freund besetzt, dann muss das Rechtsstaatssystem dasangezweifelt werden.
Die GRÜNE-Politik ist als gescheitert anzusehen. Nicht die Ideen sind falsch, sondern in deren Umsetzung der verantwortlichen Managr ist zu schwach und zu unpraktisch. Wenn die aufgezeigten Politiker
die Zeitenwende bringen sollen, dann ist Ihnen einheitlich vorhalten, dass sie hinsichtlich der Anforderungen versagt haben.
Nicht die Bezeichnung Empfänger einer Bonuszahlung zu sein ist maßgeblich, sondern die Tatsache, dass die empfangen Zahlungen generell gerechtfertigt sind.
Es ist unverkennbar, dass auch die Vertreter anderer Regierungsparteien dies nicht kaschieren (können).
Ich lege mich fest:
Seitens der Bundesregierung werden mafiöse Strukturen gefördert. Die Politik der verantwortlichen Politiker ist rechtsstaatlich unverantwortlich und durch nichts zu rechtfertigen. Es ist den
verantwortlich Leuten vorzuhalten, die Wähler vorsätzlich getäuscht zu haben. Dies betrifft alle Parteien gleichermaßen.
Das fairste sind Neuwahlen auf der Grundlage des Grundgesetzes von 1949.
#1124
Mazi(Samstag, 04 März 2023 12:33)
Ich habe vorhin "von Löffel hinhalten" geschrieben. Hier ein Beispiel dazu:
Es erscheint geradezu vorgegeben, dass bei dem Weitblick der verantwortlichen Politiker derart stümperhafte Aktionen einheitlich unter ihnen möglich sind.
Letztlich ist das Zusammenspiel von Regierung, Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur für dieses angerichtete Chaos verantwortlich.
Das Gesetz von Frau Faeser, die Entlassung von Amtsträgern, die Vorschriften des Grundgesetzes missachten, ist in der härtesten Form durchzusetzen. Eine Begrenzung der Getzesgültigkeit auf
Bundesbeamte und Ausschluss von Landesbeamten ist m.E. beabsichtigt, aber rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bundesländer dies verhindern dürfen und können. Dies läuft dem Geist des Grundgesetzes entgegen. Das Grundgesetz ist allgemein formuliert und generell einsetzbar.
Die Annahme, dass diese Maßgabe in den Bundesländern irrelevant sein könnte, ist ausgeschlossen. Stattdessen ist davon auszugehen, dass diese das Unrechtssystem seitens der Länder und die Prinzipien
der NS-Juristen fortwährend geschützt wird.
Es ist m.E. sachlich falsch davon auszugehen, dass die NS-Juristen sich nicht ausschließlich auf die Judikative, die Sozialgerichatsbarkeit, beschränkten. Vielmehr ist ihr Augenmerk auf das
Gesamtsystem gelenkt. Die Verfolgung der Reichsbürger sehe ich lediglich als "Bauernopfer" und Ablenkungsmanöver an. Die Verhaftung einer einzelnen Richterin ist m.E. ausschließtlich nur dem
öffentlichen Druck geschuldet.
Ich verfüge über ein Schreiben der Bundesnetzagentur (im Original!), dass die Bundesregierung für dem Importstop der Energiezufuhr aus Russland verantwortlich zeichnet. Soweit zur Preistreiberei und
Verantwortlichkeit auf dem Energiesektor. Das Zusammenspviel der GRÜNEN Politiker in Bundeswirtschafts- und Aussenministerium wird damit offensichtlich. Es geht schlicht um die Umsetzung des Angriffs
auf unser Rechtssystem und ist letztlich nicht mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine kaschierbar.
Wir müssen uns von der Meinung verabschieden, dass die Lautstärke (massgeblich von GRÜNEN-Politiker) ein Rechtsstaatssystem und die Wiederholungen von Propaganda die rechtsstaatliche Strukturen
ersetzen könnte.
Die Feststellung in der Beantwortung von Dienstaufsichtsbeschwerden wird nicht dadurch bereinigt, dass keine neuen Beanstandungen vorgetragen werden, sonden die bisherige Beanstandungen behördlich
abgestellt werden. Eine derartige Beantwortung dokumentiert, dass der antwortende Amtsträger nicht willig ist, die Anforderungen des Grundgesetzes zu erfüllen und von dem bestehenden System geschützt
wird.
Wenn die Preispolitik - wie dargestellt - derart überwacht wird, darf man sich wundern, dass sie ausgenutzt wird. Wenn es Tatsache ist, dass bei den hohen Energiepreisen sich die Tankfüllung seitens
der Privaten nicht mehr geleistet werden kann, auf eine erfolgreiche GRÜNE Energiepolitik zu schließen, dann werden die wahren Hintergründe öffentlich. Nach diesem Szenario erscheint es
selbstverständlich, dass die Tankfüllung seitens der Privaten reduziert wird. Offensichtlich sehen die GRÜNEN Politiker es als Erfolg an, die Energiepreise solange in die Höhe zu treiben, bis Private
kein Geld mehr haben, die Energierechnungen zu begleichen um dann damit den Erfolg ihrer Energiesparnahmen zu belegen.
Sehe ich dieses Szenario allein so?
#1123
Mazi(Samstag, 04 März 2023 10:45)
Es ist jetzt bekannt geworden, dass die von mir angegebenen Referenzen und Bezügen zu den Kommentaren nicht zwingend späteren Kommentarnummern entsprechen. Ich bitte deshalb darum, dies nachträglich
Ihrerseits zu korrigieren.
#1122
Mazi(Samstag, 04 März 2023 10:40)
#1120
Lassen Sie mich diesen Standpunkt aufgrund eines aktuellen Beispiels hinsichtlich Unredlichkeit der Verantwortlichen GRÜNEN-Politik verdeutlichen.
Es ist allgemein bekannt, dass sich die Energiekosten verteuert haben. Zahlreiche Haushalte haben daher nicht mehr das Geld ihren Jahresbedarf z.B. des Öls zu bestellen. Aus Sicht der GRÜNEN ergibt
sich daraus eine Öleinsparung, die "folglich" - weil erfolgreich - nicht förderlich erscheint.
(Wenn dies anhand eines extern nachvollziehbaren Beispiels erscheint, will ich diesem Ansinnen nachkommen.)
Es ist davon auszugehen, dass uns verantwortliche GRÜNEN-Politiker mit Unterstützung der übrigen Parteien - nicht nur Judikativ - am Nasenring durch die Manege führen. Dies ist rechtsstaatlich vom
Grundgesetz nicht legitimiert.
In Kenntnis dieses illegitimen Vorgehens ist es nicht verwunderlich, dass auch die Begehrlichkeiten von Unberechtigte "den Löffel hinhalten" (Mafiosis) und bei der fehlende Kontrolle partizipieren.
Wenn dann noch ein Bundesfinanzminister Lindner (FDP) seitens des Bundes durch die Neuaufnahme von Krediten dieses Thema verschleiert und auf eine spätere Zeit verschiebt, dann erscheint "diese
Handhabung perfektioniert".
Es ist folglich nicht nur die Judikative, sondern auch das übrige System nach dem Grundgesetz auszurichten. Der Eindruck, dass die NS-Juristen bei der seinerzeitigen Umsetzung des Grundgesetzes die
Handschrift i.S. der Nazi-Rechtsprechungen "ganze Arbeit" geleistet haben, ist nicht zu verkennen.
#1121
Mazi(Samstag, 04 März 2023 09:59)
#1118
(Fortsetzung)
Bekannt und festgeschrieben ist, dass die Justiz als dritte Staatsgewalt laut Art. 20 Abs. 2 GG agieren soll. Damit keine Beanstandungen bekannt werden unterlassen die Landesjustizminister eine
Kontrolle, ob die Richter tatsächlich nach dem Gesetz entscheiden. Um dies abzusichern sind Ihnen die Staatsanwaltschaften, die zurbAnklage der Richter befugt sind, unterstellt. Weiter ist die
Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass die jeweiligen Ministerpräsidenten ihre Amtsaufgabe der Gewährleistung von Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht
wahrnehmen.
Der Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat in Israel dieses deutsche System dem dortigen aktuellen Vorhaben entgegengestellt und Bedenken der Rechtsstaatlichkeit dem dort geplanten System entgegen
gehalten. Es ist m.E. einleuchtend, dass in Deutschland keine Beanstandungen bekannt werden, wenn nicht überwacht wird, dass die Bundesgesetze eingehalten werden. Dies ist vor allem dann anzumerken
bzw. festzustellen, wenn die Länder für die Ordnungsmäßigen der Justiz zu sorgen haben.
Ich bestreitet nicht, dass gewisse Entscheidungen ordnungsgemäß sind, aber ich bestreitet, dass die Amtsausübung der Richter erfolgt. In Reihe wird m.E. die Rechtsstaatlichkeit der Justiz auf
Länderebene systematisch seitens der Behörden ausgeschaltet. Daraus folgt m.E., dass die verkündetan Entscheidungen zwar "unabhängig" aber nicht rechtsstaatlich sind.
Unter dieser Maßgabe ist es natürlich fraglich, ob dieses von den Behörden praktizierte Verfahren als dritte Staatsgewalt nach dem Grundgesetz agieren darf und kann. Bei dieser Betrachtung ist
anzuzweifeln, ob diese Vorschriften der Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen kann. Die Unsinnigkeit der praktischen Umsetzung des Grundgesetzes ist auch daran erkennbar, dass der Bundestag dem
Vorschlag der Bundesjustizministerin Faesar zwar zustimmte, aber diese Regelung nur für Bundesbeamte zutrifft. Mit anderen Worten schützen sich die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder dadurch,
dass sie gleichlautende Vorschläge erst gar nicht in ihre Länderparlament einbringen.
Dieses Verständnis der Rechtsstaatlichkeit und dessen Unterlaufung seitens der Länder ist m.E. mit dem Grundgesetz unvereinbar. Wenn dem so ist, kann und darf die Judikative nicht vorgeben, als
dritte Staatsgewalt agieren zu dürfen. Nach gängiger Interpretation treffen unabhängige Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz. Da Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht
nach dem Gesetz treffen, sind sie auch in Ausübung ihrer Amtsfunktion nicht berechtigt, Entscheidungen nach dem Gesetz zu verkünden.
Diese Tatsache stellt die Rechtsbeugung durch Richter dar. Sie agieren als Straftäter, die ihrerseits geltend machen dürfen, da sie nicht angeklagt und insbesondere nicht verurteilt sind, weiterhin
als unbescholtene Bürger nach den Vorschriften der Menschenrechte gelten dürfen.
Da Ministerpräsidenten nach dem derzeitigen Rechtssystem ihre eigene Strafverfolgung und die ihrer Untergebenen verhindern (können) ist es fraglich, ob dies seitens des Grundgesetzes so verstanden
bzw. interpretiert werden darf.
Ich sehe darin eine Unterlaufung der Rechtsstaatlichkeit seitens der Behörden. Obwohl die seinerzeitigen NS-Juristen zwischenzeitlich verstorben zu sein scheinen ist festzustellen, dass deren Geist
in der Judikativen fortgesetzt wird. Es ist m.E. nicht rechtsstaatlich abgesichert diese Nazi-Methoden trotzdem beizubehalten.
#1120
Mazi(Samstag, 04 März 2023 01:10)
#1118
(Fortsetzung)
Besonders deutlich wird dies bei den GRÜNEN.
Ich denke, dass niemand die Klimaveränderung und deren Ursache verkennt und bestreiten will. Die Gründe sind m.E. einleuchtend.
Es ist bekannt, dass die GRÜNEN den Spritpreis bei 5,70 DM/Liter oder heute bei 2,85 Euro/Liter sehen wollen. Unbestritten ist der Erfolg der GRÜNEN auf dem Weg zu diesem Ziel sicherer bei hohen Öl-
bzw. Energiepreisen als bei tendenziell fallenden Preisen.
Ausgerechnet einen Vizekanzler mit Zuständigkeit für das Bundeswirtschaftsministerium zu machen ist vor diesem Hintergrund mehr als mutig oder fraglich. Was wollen wir eigentlich?
Sie erkennen diese Strategie beispielsweise auch an folgendem für jeden nachvollziehbaren Beispiel.
Der Heizungsbedarf ist relativ konstant bzw. nimmt bei der Klimaerwärmung eher tendenziell ab. Die Heizungsrechnung dagegen nimmt bei dieser Betrachtung eher tendenziell ebenfalls ab. Ausschließlich
die Preiserhöhung der Energiepreise führt dazu dass die hohen Energiepreise auch gerechtfertigt sind. An diesen hohen Energiepreisen partizipiert der Staat nicht zuletzt aufgrund der MWST-Funktion an
höhere Einnahmen.
Was liegt also näher als den Import zu strangulieren und die Energiepreise seitens des Hauptlieferanten (Russland) zu verbilligen. Es ist nicht verwunderlich, dass der Hauptlieferant Russland von
diesem zu verteilenden Kuchen etwas ab haben will und entsprechende Tribut verlangt.
Nicht bestreitbar ist, dass Russland mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine höhere Energiepreise erzielte und Deutschland letztlich auf dieses Weise den russischen Krieg in der Ukraine finanziert.
Russland seinerseits sieht Landgewinne als Preis für die gefallenen Soldaten.
Aus russischer Sicht führt es einen Krieg zu Null-Kosten, machte erhebliche Landgewinne und bezahlte mit Menschenleben. Nicht zu verkennen ist, dass Russland neue Absatzwege (China und Indien)
gesucht und gefunden hat,. Es ist davon auszugehen, dass es seine Energielieferung künftig nach dort umleiten kann und umleitet.
Zu verdanken ist dieser Plan dem Wirken der GRÜNEN (Habeck, Baerbock und letztlich auch Müller - dem Freund von Habeck und ehemaliger GRÜNER-Umweltminister von Schleswig-Holstein).
Es muss klar sein, wem wir die politsche Lage letztlich zu verdanken haben.
#1119
Mazi(Samstag, 04 März 2023 00:45)
(Fortsetzung)
#1118
Unlängst hat es eine bundesweite Razzia in der Reichsbürgerszene gegeben. Im Ergebnis hat es u.a. die Verhaftung einer Richterin gegeben.
Bekanntlich gibt es in der Justiz wegen deren angeblicher "Unabhängigkeit" keine Durchsuchungen in der Justiz. Hintergrund ist daher offensichtlich die jetzt erst öffentlich bekannt gewordene
Struktur der NS-Juristen in den Behörden.
Bundesinnenministerin Faeser hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, Amtsträger jetzt auch ohne richterliches Urteil aus dem Dienst "zu werfen". Gehälter und Pensionen sind m.E. nach dem
Geldwäschegesetz einzuziehen und erworbene Vermögenswerte sicherzustellen.
Der Bundestag hat diesem Ansinnen entsprochen.
Bei ihren Überlegungen hat sich Faeser von den Regelungen in Baden-Württemberg leiten lassen zumal die dortige Regelung bereits vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hatte.
B24 hat jetzt gemeldet, dass diese Regelung ausschließlich Bundesbeamte, also keine Richter in den Ländern, betrifft.
M.E. ist dies korrekt, weil die Justiz Länderhoheit darstellt. Im Umkehrschluss ist damit festgestellt, dass in den übrigen Ländern die Amtsträger seitens der Minister der Justiz überwacht werden und
diese dort gesetzlich nicht reglementiert sind. Mit anderen Worten: Die Richter agieren weiterhin nach den Regeln der Nazis, werden seitens der Staatsanwaltschaften nicht verfolgt, angeklagt,
missbrauchen ihr Amt weiterhin und gelten nach den EMRK weiterhin als unbescholten.
Die verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder nehmen ihre Amtsfunktion, der Gewährleistung von Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht wahr und schützen auf
diese Weise ihre Untergebenen vor dem Bundesgesetz.
Die Argumentation sollte uns nachdenklich machen. Bundesinnenministerin Faeser hat uns erneut vor Augen geführt, dass es sehr fraglich ist, ob wir überhaupt in einem Rechtsstaat leben.
Es ist m.E. nicht verwunderlich, wenn der Bundesminister der Justiz, Herr Buschmann, in Israel mit starker Brust das deutsche "System" als vorbildlich darstellt, wenn seitens der Länder nicht
festgestellt wird, dass die dortigen Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Ich möchte nicht bestreiten, dass einige Richter trotzdem nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. Aber der zuständige Minister der Justiz stellt mangels Kontrolle nicht sicher, dass in seinem
Bundesland tatsächlich Gesetz und Recht des Grundgesetzes und der Menschenrechte eingehalten werden.
Da die Justiz Ländersache ist und die dortigen Vorschriften gelten, ist auch nach Buschmann klar. Aber die überwiegende Zahl der Länder hat erstens die Vorschrift nicht, führt zweitens keine
Kontrollen durch, die die Amtsträger, insbesondere Richter der Sozialgerichtsbarkeit, überführt und anklagt und drittens gelten Beklagte bis zu ihrer Verurteilung weiterhin als unbescholtene
Bürger.
Sachlich ist es so, dass weiterhin Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach den Prinzipien der NS-Juristen ihre Entscheidung treffen, straffrei sind und seitens des Ministers der Justiz weisungsgemäß
unbescholten bleiben.
Anhand der nachprüfbaren Vita der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, hatte ich dies für jeden nachvollziehbar bekannt gemacht.
In Firmen ist dieses Procedere unter dem Gesichtspunkt der Funktionstrennung geächtet und untersagt. In den Behörden wird dieses Gemeingut nicht einmal so gesehen.
Wenn auch das Grundgesetz allgemein als gelungen angesehen wird, so darf nicht verkannt werden, dass NS-Juristen es verstanden haben, es "auszuklinken".
Es ist jedoch ganz einfach, dies vorzunehmen. Man braucht nur die Regelungsdichte zu verändern und schon arbeiten nachher auch die letzten nach den Vorschriften und kümmern sich nicht um die
tatsächlichen Hintergründe. Es wird allgemein von der deutschen Gründlichkeit gesprochen, die letztlich nichts Anderes als das Ablenkungsmanöver darstellt und darstellen soll.
#1118
Mazi(Samstag, 04 März 2023 00:07)
#1117
Der Eindruck täuscht. Sachlich spiegelt der Vorgang um den Fall Neumann das gesamte Gebahren in der Judikative wieder.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit legen nach meinen Unterlagen die Verwaltungsakten der Behörden ihren Entscheidungen erst gar nicht zu Grunde. Obwohl Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz
zu treffen haben (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK) legen sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach der Behörden ihre Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip
wahrsheitsgetreu und vollständig zu führen haben, nicht zu Grunde. An diese Entscheidung sind nach § 31 BVerfGG alle Behörden und Gerichte gebunden. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand der Verwaltungsakte einer Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Da die den Gerichten vorgelegte Verwaltungsakte der Behörde nicht wahrheitsgetreu und vollständig ist, können Betroffene einerseits und Aufsicht und Gerichte andererseits die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nicht kontrollieren bzw. verifizieren.
#1117
Rembertianer(Montag, 27 Februar 2023 15:25)
Vielen dank für ihre nette Einführung in ihre Persöhnliche und auch einen spannenden Teil der Bremer Verwaltungsgeschichte. Wir freuen uns ihre Geschichte zu lesen.
Liebe Grüße
#1116
Mazi(Sonntag, 12 Februar 2023 11:47)
Die jüngsten Umfragewerte zeigen's: Die GRÜNEN sind mit der AFD gleichzusetzen!
Wer es nicht zur Kenntnis nehmen wollte, der weiß es jetzt!
Laut den aktuellen Umfragewerten von INSA-Sonntagsfrage werden die GRÜNEN mit der AFD gleichgesetzt.
Das hat seinen Hintergrund. Schauen Sie nur auf Lützerath und das Verhalten der GRÜNEN.
Die GRÜNEN sind so zuverlässig wie die AFD. Mit Berechtigung können Sie mit dem Finger auch auf die anderen Parteien weisen. Allen gemeinsam ist, dass sie mit der Umsetzung des Grundgesetzes
offensichtlich nichts zu tun haben wollen.
Wenn das Grundgesetz uns die Rechtsstaatlichkeit garantiert und die Parteien der Bundesrepublik nicht von dem Grundgesetz halten bzw. es nicht einhalten, muss die Frage erlaubt sein, auf was sich
unser Stolz auf das Grundgesetz bezieht?
Da gibt es eine Legislative, die die Gesetzesgebahren der Exekutive durchwinkt.
Da gibt es eine Exekutive, die sich an die Vorgaben des Grundgesetzes nicht hält.
Da gibt es eine Judikative, die sich an Legislative und die Vorgaben des Grundgesetzes nicht hält.
Auf was können sich Bürger dann noch verlassen, wenn die Rechtssicherheit nicht gewährt wird und die Staatsgewalten was sie wollen?
Da werden Leute weggeschlossen, ihrer Freiheit beraubt, ohne das Amtsträger ihre Amtsfunktion wahrnehmen. Zweifel sind demnach berechtigt angebracht.
Um zum Thema zurückzukehren:
Da gibt es GRÜNE-Vertreter, die nicht einmal das Know how mitbringen, eine Lösung anzugehen.
Gemessen daran sind alle zu allem befähigt. In was sind dann die Regierungsmitglieder befähigt über den Hartz IV-Sätzen, dem Bürgergeld, Pensionen zu beziehen?
Es ist richtig, dass mit gleicher Präzision in allen Bereichen "gearbeitet" wird. D.h. aber nicht, dass dies ausreichen würde oder gar als richtig anzusehen ist.
#1115
Mazi(Samstag, 11 Februar 2023 11:21)
Ein Hühnerhaufen ist dagegen ein geordnete Gemeinschaft!
Wir haben anhand von Belegen gesehen, dass die Judikative laut dem Grundgesetz von Legislative, Exekutive und Judikative gar nicht umgesetzt ist.
Jetzt geht es um Exekutive und Legislative.
Es ist bekannt, dass die Parteien keine mit der Sache betraute Vertreter in die Gremien entsandt haben. Statt Lotsenwissen wurde ihrerseits Unwissenheit und Habgier angeboten. Es ist dafür logisch
nicht verwunderlich, dass Dritte die Taschen der Exekutive leer machen. Mafiöse Verhältnisse herrschen vor.
Da versucht ein Bundeswirtschaftsminister Habeck uns vorzumachen, dass Wärmepumpen und E-Autos uns aus den Weg in die Zukunft zeigen. Er verschweigt uns jedoch, (dass sein Freund heute schon 2
Stunden täglich den Strom für die Wärmepumpe, später 6 Stunden abstellen darf und das E-Auto nur für insgesamt 50 km Strom erhält - Bundesnetzagentur Klaus Müller, ehemaliger Umweltminister von
Schleswig-Holstein und Freund von Habeck), dass dies praktisch nicht umsetzbar ist.
Bei soviel Unkennt und zur Rettung des eigenen Postens sind sie bereit, Kompromisse zu Lasten der Bürger einzugehen. Die Tatsache, deren Folgen in die Zukunft zu verlagern (durch die Bildung von
Sondervermögen - früher bezeichnete man dies als Kredit) ist damit unendlich und eröffnet.
Es ist m.E. nicht verwunderlich, dass mafiöse Strukturen an diesem "Reichtum" partizipieren wollen. Ich denke da speziell an den Einkauf von Strom zu 8 Euro-Cent und Verkauf dieses Stroms mit
behördlichen Stempel zu 40 Euro-Cent und Abschöpfung dieses Zusatzgewinns mit 33 % Steuern seitens der Behörden. In konkreten Zahlen bedeutet dies ein Gewinn zur Auszahlung von Boni von 32 Euro-Cent
abzügl. 33 %, also da. 20 Euro-Cent/kWh.
Bei dieser Milchmädchenrechnung ist zu berücksichtigen, dass von dem verfügbaren Einkommen der Privaten der Bruttobetrag abgeht und damit die Zahl derer, die unterstützt werden müssen, zunimmt und
nicht abnimmt. Daraus folgt wiederum ein weiterer Bedarf, der von noch weniger Steuerpflichtigen zu finanzieren ist. Die Spirale ist nach oben gerichtet und dreht sich immer schneller.
Bei dieser Situation ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Begehrlichkeiten geweckt werden und auf Deutschland abgeladen werden. Der Zusammenbruch Deutschlands wird dann auch von dem
amtierenden Politikern letztlich nicht mehr aufzuhalten sein.
...
Kommen wir auf die Legislative.
Es ist bekannt, dass die Parlamente sich so Verhalten, wie es die Exekutive wünscht. Das war im Driiten Reich nicht anders. Dass dem so ist, dafür zeichnen nicht zuletzt die NS-Juristen. Sie haben
die Strukturen so angelegt.
Lenken wir den Fokus, davon ab.
Eine der zukünftigen Herausforderungen, stellen die Pensionszahlungen dar. Was liegt also näher, diesen Betrag über die Aktienrente zu finanzieren, wenn dies einen Ausweg bringen soll? Wenn Herr
Lindner dies für nicht gut ansieht, seine eigenen Pensionsansprüche nicht eintauschen will, weshalb denkt er darüber nach, dies den Rentnern schmackhaft zu machen?
Wir brauchen in der heutigen Zeit dringend Lotsen, die uns führen und nicht verraten?
#1114
Mazi(Samstag, 11 Februar 2023 10:32)
(Fortsetzung)
Hoppla, werden Sie denken.
Ich will dies auch vor dem Hintergrund der aktuellen Suche ehrenamtlicher Richter kurz begründen.
Bekanntlich macht die Justiz keinen Unterschied zwischen einem hauptamtlich und ehrenamtlichen Richter. Der tatsächliche Unterschied besteht jedoch darin, dass ehrenamtlichen Richter der Einblick in
die Verwaltungsakte grundsätzlich verwehrt ist. Im Urteil verweist der hauptamtliche Richter auf die Verwaltungsakte, die den ehrenamtlichen Richtern gar nicht vorgelegen hat. Folglich ist die
Entscheidung auch aus diesem Grund nicht wahrheitsgetreue herbeigeführt worden.
M.E. passiert hier "nur Schrott".
Das Grundgesetz ist umzusetzen. Für die Judikative sind die Länder verantwortlich. Repräsentanten der Bundesländer sind deren Ministerpräsidenten. Deren Aufgabe ist es sicherzustellen, dass in ihrem
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden (LG München I, Az. 5 HK O 1387/10, Ziff. 22 ff.).
Es ist unverantwortlich von der Partei der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 uns Baerbock und Habeck als Außenministerin und Wirtschaftsminister im Kabinett Platznehmen zu lassen, haben sie doch keinerlei
Qualifikation und Erfahrung diese Ämter zu begleiten. Ausser Ideen, was nicht sein soll, können sie nichts aufweisen.
Dies hat auch damit nichts zu tun, dass sie gemessen an Finanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz nicht zurückstehen.
Das Thema ist, dass wir uns einer Krisenzeit keine Personen auf dem Lotsenposten leisten dürfen, die dazu nicht befähigt sind.
Exkurs:
Dies ist m.E. eine Spätfolge Organisation der NS-Juristen. Noch nie hatten sie es geschafft oder waren nie Willens das Grundgesetz mit seinen Regelungen umzusetzen.
Wir haben gemeinsam festgestellt, dass es auch heute bundesweit üblich ist, dass gleiche Amtsträger mal als Exekutive und mal als Judikative in Erscheinung treten.
Wir haben - anhand von mir vorliegenden Nachweisen - festgestellt, dass die Judikative davon Kenntnis hat, dass keine ordnungsgemäße Arbeitsweise in Berufsgenossenschaffen gegeben ist. Folglich
können deren Verwaltungsakte die tatsächlichen Geschehnisse nicht enthalten. Wenn eine unwahre und unvollständige Verwaltungsakte seitens der Behörde vorgelegt wird (ich stelle heraus, dass auch
tatsächliche Geschehnisse unwahr in den eingesehen Verwaltungsakte abgebildet werden und die Verwaltungsakte zudem unvollständig vorgelegt wird), wie sollen dann neutrale Richter der Judikative
erklären können, deren Verwaltungsentscheidungen kontrolliert zu haben. Nach diesem Prinzip ist auch ausgeschlossen, dass ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen anhand der vorgelegten
Verwaltungsakte nachvollzogen könnte (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/87).
Springen wir!
Wenn Art. 19 Abs. 4 GG, der Rechtsanspruch des Bürgers, ein Grundrecht darstellt, wie kann dann ein Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf ein niedriger angesiedeltes Gesetz, die Nutzung dieses
Grundrechts verwehren? Es geht m.E. nicht darum, dass die Richter sich geirrt hätten, sondern sie machen deren Rechtsverständnis öffentlich. Es geht vielmehr darum, dass diese Amtsträger nach Art. 20
Abs. 3 GG ihre Amtsaufgabe wahrnehmen.
Als Amtsträger sind die Richter Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet, nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK in der Amtsausübung an das Gesetz gebunden. Sie sind also ihrer Amtsaufgabe, ihrer
Treuepflicht, nicht nachgekommen. Unstrittig haben sie ihre Entscheidung ausschließlich in einem "Anzug", aber nicht in deren Funktion getroffen. Die Entscheidungen sind folglich nicht
rechtsstaatlich zustande gekommen.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen. Nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wenn Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegt wird, können Betroffene auch die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen.
Die richterlichen Entscheidungen folgen also nicht dem Gesetz. Daher ist nicht erkennbar, dass die richterlichen Entscheidungen dem Gesetz folgen. Die richterlichen Entscheidungen sind nicht in
Ausübung einer Amtsfunktion vorgenommen worden. Der Anzug, die Robe, ist seitens der Richter lediglich zur Irreführung der Betroffenen seitens der Richter angelegt. Eine Amtshandlung, die Beachtung
von Gesetz und Recht, ist daraus jedenfalls nicht erkennbar.
Bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit ist anzumerken, dass Berufsgenossenschaften gegenüber den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit erklär(t)en, dass sie eine Reduktion der Schuldsprüche und damit
deren Kosten wünschen. Anhand dieser Vorgehensweise ist auch hier die enge Verknüpfung von Exekutive und Judikative erkennbar. Diese Handhabung macht deutlich, dass die Berufsgenossenschaften nicht
daran denken, Art. 20 Abs. 2 GG zu achten. Wie soll/könnte eine solche Handhabung mit Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar sein?
M.E. ist die Judikative eindeutig von der Denkweise der NS-Juristen geprägt. Die Aufhebung des Straftatbestand durch den damaligen Führer Adolf Hitler rechtfertigt m.E. nicht die Praxis, im
Tatbestand der Urteile seitens der Richter Unwahrheiten anzugeben. Das Bundessozialgericht wird m.E. vorsätzlich getäuscht, zumal die dortigen Richter über Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit
nicht bestreiten (können).
#1112
Mazi(Freitag, 10 Februar 2023 17:22)
Hätten die verantwortlichen Politiker nicht die Mathematik geschwänzt, hätten sie gewusst, dass 1 + 1 = 2 ergibt!
Lesen Sie und bilden sich Ihre Meinung:
https://www.t-online.de/region/stuttgart/id_100126618/sparmassnahmen-und-strom-aus-der-schweiz-helfen-gegen-engpass.html
Es ist doch klar, wenn an ein System ein weiteres (die Wärmepumpen) und dann noch ein weiteres (die E-Auto) gehängt werden, dann muss das System zusammenklappen.
Nur mit klugen Ideen wird das Problem auch nicht gelöst.
Die GRÜNE-Außenministerin Baerbock halte ich für bereits enttarnt. Der GRÜNE-Bundeswirtschaftsminister ist mit seinen Erfahrungen als Kinderbuchautor auch völlig weltfremd. Der
FDP-Bundesfinanzminister kann außer klugen Sprüchen auch nicht darstellen (man weiße nur auch seine Hochzeit in einer Kirche hin). Ein Bundeskanzler von der SPD, der sich nicht einmal erinnern kann,
lässt auch nicht auf gutes schließen.
Die Frage muss erlaubt sein, ob die SPD wirklich keinen fähigeren Politiker ins Rennen schicken kann, als diesen kranken Mann.
Es wäre wahrscheinlich töricht auszumachen, dass dies erst jüngst auszumachen ist.
Jedem muss doch klar sein, dass die Zahl derer, die mit ihren monatlichen Einnahmen nicht zurecht kommen nicht abnimmt, sondern eher noch zunimmt. Wenn der Staat seine Almosen aus seinen
Steuereinahmen bewältigen will, dann erscheint es so, dass diese Einnahmen nur kurzfristig aus Sondervermögen (die neue Umschreibung von Krediten) finanziert werden kann. Letztlich ist diese Last von
immer wenigeren zu tragen. Auch sie brechen unter der aufgebürdeten Last zusammen. Ob sie wollen oder nicht.
Man kann zu Prof. Sinn stehen wie man will. Im Ergebnis ist dessen Schluss nicht zu widerlegen.
Das was wir brauchen sind fähige Politiker, die den Karren wieder aus dem Dreck und nicht hinein ziehen.
#1111
BG-Heater(Freitag, 10 Februar 2023 17:15)
#1108 Rundschreiben der Gerichte so wenig Anerkennung wie es geht.
Das ist doch bei der DGUV M.E. nichts Neues und der Status Quo.
80% Allgemeine-Heilbehandlung leicht "Verletzte" und
20%"Besondere-Heilbehandlung"
schwer Verletzte und die Welt ist bunt und ein SGB-7 hat eine BG noch nie gesehen.
Wer entscheidet jetzt welche Heilbehandlung die Allgemeine oder Besondere
anzuerkennen ist, wenn der Erste-D-Arzt fälschlicher weise eine Allgemeine-
Heilbehandlung eingeleitet hatte und danach durchgehend eine Besondere
Heilbehandlung stattfindet für Schwerverletzte? Der Mediziner?
Richtig die medizinische Entscheidung hierzu trifft der Sachbearbeiter/in mit null
medizinischen Fachkompetenzen und ohne Einschaltung(Fragestellung) des bzw. an
des Beratungsarztes, mit Segen der Geschäftsleitung wird aus einem VN mit
Besonderer Heilbehandlung für Schwerverletzte urplötzlich ein "Leichtverletzter" ohne
Vollbeweise nur auf Gerüchte hin.
Fällt es den Juristen/Mediziner auf, richtig nein, warum auch.
Verwaltungsgutachten auf deren korrekten medizinischen Feststellungen prüft?
Der Mediziner bzw. Beratungsarzt?
Richtig, der Sachbearbeiter mit null medizinischen Fachkompetenzen prüft den
Medizinischen-Sachverhalt auf medizinische Richtigkeit,
M.E. Welcome zu dem Funky- Monk- House!
Wer glaubt, dass sei ein Faschingsscherz, der wird eines besseren belehrt, wenn er
sich die Akteneinsicht dieser angeblichen lauter Einzelfälle holt und diese einer
objektiven Sach- und Rechtslagenprüfung unterzieht, M.E. die Welt ist bunt inkl.
Dauerfasching das ganze Jahr lang.
Der Dauerbrenner bei den 1-Instanz-Sozialgerichten ist dann, dass diese Praktiken
der BGn als Rechtskonform durchgewunken werden, trotz besseren Wissen, dass
eine zunächst medizinische Entscheidung/Feststellungen niemals vom Verwaltungs-
Personal zu treffen sein kann u.a. wird schon mal eine "Ärztliche-Stellungnahme"
vorgegaukelt, die jeder Laie auf den ersten Blick als Verwaltungs-Stellungnahme
erkennen kann so zb. fehlt es schon an einer Fragestellung an den Beratungsarzt,
wer hätte es auch gedacht.
Das alles ist M.E. nur möglich, da sich Ärzte als reine Geschäftsleute verstehen u.a.
als D-Arzt sich den Medizinischen-Sachverhalt vom Verwaltungspersonal aufzwingen
lassen, bereitwillig ohne jeden Widerstand. Das jedoch ein Beratungsarzt dazu
eingesetzt wird, um den Heilverlauf zu gunsten des VN zu steuern, was laut SGB 7
seine Aufgabe wäre, gibt es M.E. nur im Märchen-Immerland.
M.E. der VN ist nie der Kassierer, er ist nur der der bezahlt und zwar meist mit seiner
Gesundheit die Ihm durch nicht "Medizinisches-Personal(SB)" ruiniert wird.
M.E. wenn es keine "Folgenlose-Ausheilung" gibt, soll der VN gefälligst auch seinem
Gesundheitsschaden selbst sitzen bleiben ohne Entschädigung, versteht sich.
LG
BG-Heater
Es kann nur "Einen" geben.
#1110
Mazi(Freitag, 10 Februar 2023 16:41)
#1107
Die Kritik nehme ich an!
Richtig ist aber auch, dass Richter Amtsträger sind und nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind.
Wenn sie ihr Amt ausüben, dann gibt ihnen Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK das Recht dazu.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 geurteilt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständi8ge Verwaltungsakten zu führen. An diesen
Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden.
Wie Sie richtig feststellten, ist die Verwaltungsakte einer BG viel umfänglicher. Sie umfasst nämlich auch deren Regressakte.
Es ist mir kein Fall bekannt, dass BGs den Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegten, anhand der ein Betroffene die Verwaltungsentscheidungen
einer Behörde hätte nachvollziehen können (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 1988, Az. 1 B 153/87, aufbauend auf dem zuvor genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts).
Wenn der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegt, dann können Betroffene auch die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen. Die
Richter der Sozialgerichtsbarkeit verstoßen mehrfach gegen das Gesetz.
1. treffen sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz und
2. können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen.
Daraus folgt für mich unzweifelhaft, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie und nimmer ihr Amt ausgeübt haben können. Wenn sie es dennoch erklären, dann haben sie die Öffentlichkeit mit ihrem
Fehlverhalten getäuscht.
Da dies vielfach - um nicht zu schreiben, dass dies regelmäßig - der Fall ist, liegt es also nahe, dass sie gemeinsam zum Schaden der Rechtsstaatlichkeit handeln und diese somit außer Kraft
setzen.
Mir fallen da immer wieder das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2022, Nr. 18/22, ein.
Kurios erscheint mir, dass es dieser Klarstellungen bedurfte und offensichtlich weiter verbreitet ist, als anzunehmen war.
Wir dürfen gespannt sein, wie die Amtsträger mit Art. 20 Abs. 3 GG damit umgehen,
die Rechtssicherheit für den Bürger herstellen und verursachte Schäden regulieren. Es ist davon auszugehen, dass die Praxis der Sozialgerichtsbarkeit sich an der Praxis aus der Zeit davor, der
Nazi-Zeit, orientierte.
Ich rechne mit einer Säuberungswelle in der Justiz, einschließlich von Rücktritten der verantwortlichen Ministerpräsidenten der Länder und Rückforderung von bereits gezahlten Gehältern und
Pensionen.
Es erscheint mir wenig glaubwürdig, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nie nachgekommen sind, aber dennoch Gelder geltend machen dürfen.
#1109
Mazi(Freitag, 10 Februar 2023 15:56)
#1104
Der Name des Richters ist mir jetzt bekannt. Er ging am 30.09.2020 in den Ruhestand.
#1108
WernerE(Freitag, 10 Februar 2023 13:49)
#1107 Wirtschaftlichkeit
Da fällt mir meine BG (ETEM) BV Nürnberg stellv. GV G.A. ein, der mir mal vor dem
SG Augsburg erklärte:
Würden Sie uns in ihre Buchhaltung einsehen lassen, wäre ihr Verletzung längst anerkannt
mit der entsprechenden MdE.
So aber können wir das nicht tun.
Ich bin Selbstzahler mit einer bestimmten VS Summe und das passte der BG nicht.
Was beutete das dann für mich
Ausschluss aus der BG - wurde dann zurückgenommen weil nicht möglich
Herabsetzung der VS Summe - wurde ebenfalls zurück genommen.
Noch heute wehren sich die Herrschaften in ihren Prunkbauten um ja keinen Cent zuviel
den verunfallten oder berufskranken Menschen zahlen zu müssen.
Ja und Helfer dazu finden sich genügend, sowohl beim SG oder aktuell beim LSG.
Eine Trennung wie es das GG fordert gibt es nicht.
In Bayern ist es schon mal vorgekommen, dass zu Beginn des Jahres Schreiben an
Gerichte gegangen sind, mit dem Hinweis: So wenig wie möglich anzuerkennen.
#1107
BG-Heater(Freitag, 10 Februar 2023 13:27)
Wieso so weit ausholen, wenn das "Offensichtliche" so nah liegt?
Mazi Beiträge stimme ich vollumfänglich zu, jedoch sind diese sehr Umfangreich und
gut ausgearbeitet u.a. für einen nicht Insider zu schwere Kost.
Es ist ja so, dass die BGn nach "Pflichtgemäßen Ermessen" entscheiden müssen, was
sich folgerichtig ausschließlich an das SGB-7 zu halten hat und Leistungen zu
gewähren sind.
Um Leistungen zu gewähren, müssten die BGn jedoch ermitteln, ob ein Anspruch auf
Leistungen Besteht.
Aber genau hier kommt der DGUV-Murx ins Spiel, weil die BGn ein beliebiges Ermessen
Ausüben (gegen Null) und ausschließlich nur immer Ermittlungen vornehmen, dass
kein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. es werden nur Ermittlungen gegen den
Versicherten angestellt, d.b. dies entspricht nicht mehr dem Sinn und Zweck des
SGB-7.
Die BGn begründen dies überwiegend damit, dass Sie der Wirtschaftlichkeit gebunden
seinen ähnlich den gesetzlichen Krankenkassen, was jedoch falsch sein muss, da im
SGB-7 das Wirtschaftlichkeit- und Sparprinzip schlichtweg nicht gibt und auch nicht
vorgesehen ist!!
Um die Ziele der Leistungsabwehr maximal zu erreichen, verhalten sich die BG immer
wie die Privaten-Haftpflichtversicherer, was Ihnen laut SGB-7 untersagt ist!
Beliebtes Spiel der BGn ist, dass Sie M.E. “Aktenwidrig“ vortragen bei allen
Gerichtszweigen, d.b. M.E. die Rechtsvertreter der BGn machen keine Neutrale
objektivierbare Sach- und Rechtslagenprüfung und tragen Ihre Aktenwidrige Sachlage
vor, ohne dafür irgendwelche Anhaltspunkte dafür zu haben u.a.
immer mit den gleichen Rechtlichen-Textbausteinen nach dem Schema-F mit
vorgefertigten Handlungsanweisungen.
M.E. handelt es sich bei diesen Handlungsanweisungen um organisierten
Pozessbetrug in sehr großen Stil, der bei Gericht auf sehr fruchtbaren Boden fällt und
völlig unkritisch von den Gerichten fortgesetzt wird, was objektiv gesehen
M.E. Handlungsweisen von Wirtschaftskriminellen gleichkommt.
M.E. braucht es dazu bei gesunden Rechtsbewusstsein kein GG oder SGG um diesen
Betrug erkennen und verzieren zu können.
LG
BG-Heater
Es kann nur "Einen" geben.
#1106
Mazi(Freitag, 10 Februar 2023 11:08)
#1105
Es ist stets das Gleiche. Die Anwendungsfälle erstrecken sich über die gesamten Anwendungsfälle und unterschiedliche Branchen. Sie bestätige diese Erkenntnis.
Nur Chaos seitens der etablierten Parteien. Dafür sind keineswegs NPD und AFD verantwortlich zu machen.
Die als krankhafte Gedankengut zu bezeichnende Gedankenwelt ist auf die Denkweise der NS-Juristen zurückzuführen. Nur Chaos! Dies trägt m.E. eindeutig die Handschrift der/von Nazis. Die Anmerkung des
Richters am SG Karlsruhe wird immer offensichtlicher, weshalb es so ist und nicht anders.
Es hat m.E. weder ihre Ursache bei der NPD oder der AFD, sondern es sind missbräuchliche Anwendungen der etablierten Parteien - ganz gleich wie sie sich als SPD, als CDU oder CSU, usw. - abkürzen.
Diese Gedankenwelt wurde bereits früher geschaffen, als NPD und AFD sich gefunden haben. Wären sie später nicht gegründet worden, hätten die etablierten Parteien sie zur Verdeckung eigener Fehler
schaffen müssen.
Das meine Argumentation stimmig ist, wurde mir soeben per Mail mitgeteilt. In der Mail heißt es:
"Ich habe heute mal geschaut, was die KI chatGPT (das ist das Ding, was gerade so in aller Munde ist) zur Berechnung des Verletztengeldes sagt.
Um das Ergebnis vorweg zu nehmen. Du hast Recht, ich habe die KI mit Deinen Argumenten überzeugt"
Wenn KI chatGPT mir Recht gibt, der Algorithmus dies nachprüfte, stellt sich die Frage, weshalb dies in der Sozialgerichtsbarkeit nicht abgebildet wird.
Es erhebt sich die Frage, weshalb Richter von dieser Technik nicht unterstützen werden? Im zweiten Schritt stellt sich natürlich die Frage, wenn die Qualität dieser Software schon soweit
fortgeschritten ist, weshalb bei der Mangellage in der Judikative die Richterschaft nicht gänzlich abgeschafft wird.
Anderorts wird dies mit Bonizahlungen honoriert.
Mehrwert kann also nur von der Gegenseite erwartet werden, die sich daraus Vorteile verbricht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Richter zumindest der Sozialgerichtsbarkeit nicht als neutrale
Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, in Erscheinung treten. Provokant ist ihnen anzudichten, dass sie mit dem Anlegen der Robe ihre straftäterliche Gesinnung nicht ablegen.
Ein Teil dieser Gesinnung ist gewiss auf ihre Ausbildung zurückzuführen. Diese Ausbildung haben sie vom Staat erhalten, der seinerseits die Ausbilder mit gleichgesinnten, also nicht neutral, besetzt
hat. Sie sehen dies unter anderem daran, dass es offensichtlich gang und gäbe ist, dass im Staat Exekutive und Judikative nicht trennt.
Auch daran will ich ein Indiz der Gedankenwelt der NS-Juristen erkennen/sehen.
#1105
WernerE(Donnerstag, 09 Februar 2023 23:58)
Zitat #1103
Eine Trennung zwischen Exekutive und Judikative gibt es in Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht.
In Bayern ist das üblich, dass Richter ehemalige Staatsanwälte sind.
Kenne mehrere derartige Fälle, überall dort wo kein Personal für Richter vorhanden sind,
werden Staatsanwälte abgeordnet.
Oder Richter waren vorher in Staatsdiensten, wie z.b. Dr. W. Kainz
(Vorsitzender Richter 3 Senat) der vorher im bayr. Sozialministerium tätig war.
#1100
Kirche entschädigt Missbrauchsopfer
Pro Person so ca. 25.000 € - Pinaz für den Schaden der durch Ihre Diener verursacht
wurde.
#1101
Preiswucher - dazu gehören auch Vattenfall, EnBW und RWE
Bei Gaskonzernen ist das nicht anders
Mit den Preisbremsen verteuert sich alles!
Mal 7 % oder 19 % Mwst.
Der Mist den die großen Parteien aufbauen, muss man erst noch verstreuen können.
Es bleibt verseuchte Erde über, selbst tief in der Erde findet man diese Mistgiftstoffe.
#1104
Mazi(Donnerstag, 09 Februar 2023 21:46)
Wir sind jetzt an einem Punkt angekommen, der die Gretchen-Frage stellt. Welcher Wert ist dem Grundgesetz beizumessen und ist in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtssicherheit gegeben?
Betrachten wir das Grundgesetz und reicht uns dessen kopieren, dann ist zu bestätigen, dass es vollkommen ausreicht.
Stellen wir aber die Frage, wie der Staat bei der Ausübung seiner hoheitlicher Aufgaben vertreten wird. Traditionell wird dies in die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gegliedert. Die
Leistungsfähigkeit gibt es (bisher) keine Belege. Was die Leistungsbereitschaft angeht ist das schon anders. Darüber haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden.
Unterstellt man die Leistungsfähigkeit den Amtsträger, dann sind die hiesigen Beanstandungen ausschließlich auf die Leistungsbereitschaft abzuleiten. Der Schluss liegt auch vor dem Hintergrund, dass
die NS-Juristen erheblich Exekutive und Judikative prägten, ist nicht davon auszugehen, dass sich dies heute geändert haben könnte.
Eine mögliche Erklärung könnte damit im Urteil des Richters am SG Karlsruhe liegen (Az. S 12 SB 3113/19). Der sich mittlerweile eine andere Betätigung gesucht haben soll. Anders formuliert: Man hat
ihm "als Nestbeschmutzer gebrandmarkt" und die Tür gezeigt.
Das rechtfertigt die übrigen Amtsträger nicht, gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Nichts scheint rechtsstaatlich zu passieren.
Es ist m.E. dringend aufzuräumen und es erscheint besser, mit zwei ehrlichen Richtern zu agieren, als mit einem Heer von Straftätern. Allein die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit
ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, macht m.E. deren Anwendung der Gesetze des nationalsozialistischen Systems nicht rechtsstaatlich.
Ich mache mir ernsthafte Sorgen, dass Institutionen (Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit) zwar legitim sind, aber von keinen Amtsträgern besetzt sind/wurden, die nach Art. 20 Abs. 3 GG bereit waren zu
handeln.
Ich komme auf ein altes Beispiel zurück:
Wenn ein Pferd in einem Kuhstall geboren wird, ist es dann eine Kuh oder ein Pferd?
Übertragen auf diese Fälle, wird ein Richter, weil er eine Robe überzieht berechtigt, gegen das Gesetz zu urteilen?
Das Geld für das Waschen der Robe hätte man einsparen können, wenn Juristen in der Denkphilosphie der Nazis eingestellt werden. Das offensichtliche Problem liegt also in der Einstellung der
Amtsträger.
Nazis sind nicht berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland ihrem Beruf nachzugehen.
In hiesigem Forum geht es nicht selten um die Zusammenarbeit von Exekutive und Judikative - von Berufsgenossenschaften und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit. Die Beweislage ist erdrückend.
Ich habe selbst mit eigenen Augen gesehen, dass die "Verwaltungsakte" weder wahrheitsgetreu noch vollständig war. Das hat Richter des Sozialgerichts Mainz, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz
davon abgehalten, "Urteile" zugunsten der Berufsgenossenschaften zu sprechen. Selbst die Einschaltung der Staatsanwaltschaft Mainz, Herr Oberstaatsanwalt Deutschler, heutiger Leiter der
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, hat vorgegeben die Entscheidungen der Richter kontrolliert zu haben und darauf hin das Verfahren eingestellt zu haben.
Es ist nicht bekannt, dass beim Verwaltungsgericht Mainz andere Kriterien richterlichen Entscheidungen zugrunde gelegt werden.
Würden neutrale Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK, würde m.E. die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten massiv in sich zusammenbrechen. Es gäbe
kaum Berufungsverhandlungen und erst Recht kaum Berufungen vor dem Bundessozialgericht.
Ganze Horden von Anwälten wären um ihr Brot gebracht.
Die Beiträge zu Rechtsschutzversicherungen würden ebenfalls implodieren.
#1103
Mazi(Donnerstag, 09 Februar 2023 11:14)
Sie haben es nachgelesen:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Lebenslaeufe/Malu_Dreyer_Lebenslauf_deutsch.pdf
Eine Trennung zwischen Exekutive und Judikative gibt es in Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht (1991!).
Verantwortung hat sie offensichtlich noch nie übernommen und es wurde ihr vom Elternhaus auch nicht vermittelt.
#1102
Mazi(Donnerstag, 09 Februar 2023 09:50)
In der Sozialgerichtsbarkeit ist die Rechtssicherheit des Bürgers nicht gewährleistet bzw. gegeben. Dies ist seitens des Grundgesetzes untersagt. Hier ist aktueller Handlungszwang.
Nachweislich diverser Akteneinsichten treffen Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz. Dies war offensichtlich nie anders, aber dennoch gesetzlich untersagt.
Die Tatsache, dass dies nie anders war, ist m.E. kein Zeichen dafür, dass es rechtens war und ist.
Den Straftätern ist es zu untersagen, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen, sind anzuklagen und mit Urteil langjährig zum Schutze der Bürger wegzuschließen.
Hier ist deutlich die Handschrift der Natinalssozialisten erkennbar. Ich halte es für völlig inakzeptabel, dass in der Judikativen der "Artenschutz für Natinalsozialisten" weiterhin angewandt wird.
Nach der Schaffung des Grundgesetzes ist diese Handhabung untersagt.
Würden die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nachkommen, wäre dies kein Thema. Die Tatsache, dass dies tatsächlich aber nicht der Fall ist, erlaubt den Rückschluss, dass der
Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 in dessen Urteil nicht unberechtigt war. Die Entscheidung der Richter am Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021 und die Veröffentlichung des
wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022 liegen auf gleicher Intention. Es war schon immer kriminell Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen. Es zeigt die kriminelle
Energie, die weiterhin geltende Verbundenheit der Judikativen zu den Nationalsozialisten und die Brutaltät in der Vorgehensweise der Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf.
Da diese Forderung nicht Einzelfall bezogen ist, haben die Parlamente sich der Sache anzunehmen und Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik sicherzustellen. Es geht schlicht um die Glaubwürdigkeit
der Judikative, die zwar im Grundgesetz als 3. Gewalt benannt, aber unterwandert ist.
Hier ist m.E. rechtsstaatlicher akuter Handlungszwang.
#1101
Mazi(Mittwoch, 08 Februar 2023 17:12)
Lesen Sie selbst und bilden Sie si h Ihre eigene Meining:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Kartellamt-in-NRW-wirft-Eon-Preiswucher-vor-article23900337.html
Die Straftäter sind zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist m.E. nur ein weiterer Fall. Aktuell kaufen Energieversorger den Strom für 8 Euro-Cent ein und verkaufen diesen für 42 Euro-Cent mit
behördlichen Segen weiter. Der Staat möchte nicht desto trotz an diesem Spielchen mit 33 % seinen Reibach wissen.
Nachdem Olaf Scholz sich an seine Gespräche i.S. Cum Ex sich nicht erinnern will, liegt hier ein weiterer Fall vor.
Der Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) habe ich am 06.02.2023 vorgehalten, ihre Amtsaufgabe nicht wahrzunehmen. Es ist ihr nicht nur vorgehalten, dass Sie für 134 Tote in der Ahrtalkatastrophe
verantwortlich ist, sondern auch die Judikative nicht mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, besetzt hat. Die Richter, die sie einsetzt, sind weder als neutral
anzusehen, noch treffen sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz. Da die Richter über keine gesetzliche Legitimation verfügen, können sie in Ausübung ihres Amtes auch nicht tätig geworden sein.
Da nur in der Bibel einmal ein Mensch von Saulus zu einem Paulus sich verwandelte, ist davon auszugehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit generell sich als Straftäter geoutet haben.
Wenn Art. 95 Abs. 1 GG das Bundessozialgericht ausdrücklich benennt, ist davon ausgehen, dass daraus auch nach diesem Grundgesetz die Verpflichtung besteht, die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit
Amtsträgern zu besetzen, die neutral und ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Ich frage mich, weshalb dies ausdrücklich im Grundgesetz geregelt wurde, wenn danach ohnehin der natinalsozialistische Gesinnung in der Judikativen nichts entgegengesetzt wird.
Es ist mir fraglich, wie Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger den Rechtsweg vorschreiben kann, die Amtsträger jedoch Art. 20 Abs. 3 GG nicht einhalten. Die Frage der Rechtssicherheit drängt sich auf. Die
Steigerung des Skandals ist, dass Richter gegen Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK gegen das Gesetz eine Entscheidung treffen und vorgeben, dass sie Recht gesprochen hätten. Rechtsstaatlich ist
derartigen Verhalten nichts abzugewinnen.
"Sachlich ist dies nicht anders zu werten, als einem in den Bart zu spucken und ihm zu glauben zu machen, dass es schneit." Unmöglich derartiges als Rechtsstaatlichkeit zu interpretieren.
Ich habe alte Gerichtsakten und neue Rechtsfälle in Mainz eingesehen. Daraus wird deutlich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer
Entscheidung zugrunde legten. Sie haben nachweislich gegen das Gesetz gehandelt. Der historische Fall ging durch die Presse.
Aus der Praxis ist zu schließen, dass es nichts bringt, vor den Richtern der Sozialgerichrsbarkeit eine sachliche Erörterung zu führen. Es ist davon auszugehen, dass deren Urteil i.S. der
öffentlichen Verwaltung vorher schon feststeht.
1952 hat der Deutsche Bundestag dem Menschenrechten zugestimmt. Der Bundesrat hat diesen Beschluss ratifiziert. Passiert ist nichts. Deshalb kann mit Berechtigung die Frage aufgeworfen werden, auf
welche vielgepriesene Judikative aus dem Grundgesetz ihre Berechtigung herleitet.
Da allen Gerichten vorzuhalten ist, dass sie ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, stellt sich für mich die Frage, wie derartige Entscheidungen legitiminiert sein könnten.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach Entscheidungen mangels Beachtung des Gesetzes zurückgewiesen.
Es ist bekannt, dass auch in anderen Bundesländern auch den gleichen Prinzipien Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen werden. Da hier nicht minder die Treuepflicht der Amtsträger nach Art. 20
Abs. 3 GG eingefordert wird, ist m.E. die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2022 mehr als berechtigt. Es ist entschieden durchzugreifen und die Prinzipien des Rechtsstaates
durchzusetzen.
Nicht die Kläger sind anzuprangern, sondern die Straftäter.
Weshalb hat die Kirche das eingesehen, was staatliche Behörden nicht (ge)sehen haben/wollten?
Hier ist möglicherweise ein weiterer Fall "Badle" am köcheln!
#1099
Mazi(Freitag, 03 Februar 2023 14:38)
#1098
Es gehörte m.E. schon sehr viel kriminelle Energie dazu einerseits "Dreck am stecken zu haben" und andererseits "als Saubermann" so vor der Presse aufzutreten.
Daraus ist bei der Kenntnis auch dieser Vorgehensweise vor und mit der Sozialgerichtsbarkeit davon auszugehen, dass auch dort die Amtsträger einander verhindern wollen, dass die tatsächlichen
Gegebenheiten bekannt werden.
Neumann ist schon 54 Jahre, besagter Anwalt aus Mainz immerhin schon 15 Jahre daran gearbeitet, die Fehler des Oberstaatsanwalts bekannt zu machen.
M.E. ist die Öffentlichkeitsarbeit sehr elementar. Vor allem erscheint mir dies vor dem Hintergrund wichtig, dass zunehmend Chefredaktuere von diesen NS-Juristen scheinbar beeinflusst werden.
Was lernen wir daraus? Nicht die Verfahrenslänge, sondern die öffentliche Wahrnehmung ist entscheidend.
Gesetzlich war dies schon lange geregelt. Nur gekümmert, ob deren Regeln denn eingehalten werden, hat sich darum niemand. Darin scheint das eigentliche Problem zu liegen. Bisher ist davon auszugehen,
dass kurzfristig die Vorteile im Feld der NS-Juristen zu liegen scheinen.
Das Problem scheint letztlich darin begründet zu sein, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht arbeiten und niemand kontrolliert, ob sie denn dies tun. Ihre monatliche Gehaltszahlung und
spätere Pension erhalten sie auch so.
#1098
Anja(Freitag, 03 Februar 2023 10:10)
zu 1096
Vortrag bei der Bundesärztekammer 2016 von Oberstaatsanwalt Badle
Zuwendungen
….. sind wie Wasser,
sie finden ihren Weg
Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können auch nicht geltend machen, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen. Daraus folgt auch, dass sie keinen Gehalts- oder Pensionsanspruch
geltend machen können.
Wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, führen sie keine hoheitlichen Aufgaben des Staates aus und können aus ihrem Dienstverhältnis auch keine Zahlungen geltend machen.
Das Urteil hat m.E. erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen des Staates und ist m.E. auch verbunden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A
7.21.
#1096
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:33)
Wieviel kriminelle Energie muss in der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorhanden gewesen sein oder möglicherweise noch vorhanden sein?
Gehen wir davon aus, dass der Mann mit der Ausübung hoheitlicher Staatsaufgaben betraut wurde, dann darf m.E. an die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht mehr die Anforderung gestellt werden, dass
sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.
Die Frage, die sich anschließt:
Gibt es überhaupt noch eine Stelle, an der Recht nach dem Grundgesetz oder den Menschenrechten gesprochen wird?
Wenn dies so grundsätzlich in Frage gestellt wird - und das scheint begründet -, dann ist fraglich, ob die rechtsstaatlichen Grundsätze überhaupt noch gelten? Gelten tun sie allemal. Aber seitens der
Obrigkeit kümmert sich scheinbar niemand darum.
Der Deutsche Bundestag berät und beschließt Gesetze. Ob sie denn ihre Wirkung entfalten, darum kümmert er sich nicht. Weshalb sind in diesem Parlament über 700 Abgeordnete, die monatlich bezahlt
werden und später Pensionen erhalten, wenn deren Nutzen gleich "Null" ist?
Wir haben Ministerpräsidenten, die Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Amtsaufgabe haben, Gesetz und Recht sicherzustellen. Das machen sie aber nicht. Und da gibt
es einen Landtag, der der Ministerpräsident verantwortlich ist. Daraus kann doch nur geschlossen werden, dass auch er seiner Amtsaufgabe nicht nachkommt.
Wir sollten uns darüber ernsthafte Gedanken machen?
#1095
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:18)
Offensichtlich wird von der behördlichen Kontrolle ich sichergestellt, dass von den Amtsträgern Gesetz und Recht in der Bundesrepublik nicht gelten.
Dritter Staatsanwalt in Frankfurt Main von der Ausübung hoheitlicher Aufgaben suspendiert, 27.04.2022:
https://www.youtube.com/watch?v=cbahzGomJWQ
#1094
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:11)
Es stinkt noch mehr!
Das neutrale Richter in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist mit der gleichen Sicherheit anzusetzen, wie Autofahrer bei einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h tatsächlich dieses Verbot einhalten.
Es stellt sich die Frage, ob ein Staat, der seine Amtsträger nicht überwacht - ob sie denn Gesetz und Recht einhalten - überhaupt berechtigt ist, seine Amtsträger zu bestrafen. Man mag das mit "JA"
beantworten. Aber wo sollen dann Richter hergenommen, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz überhaupt treffen?
Hessenschau vom
13.01.2023:
https://www.hessenschau.de/panorama/schmiergeld-fuer-ermittlungsgutachten-frankfurter-oberstaatsanwalt-alexander-b-wegen-korruption-vor-gericht-v3,prozess-alexander-b-100.html
Es scheint wahr zu sein, dass Nazis in der Judikative weiterhin frei agieren können!
In Polizei und Bundeswehr wurden Nazis ausgesondert. In der Justiz nicht.
Die Nazis in der Judikativen können sich weiterhin unbeobachtet tummeln. M.E. kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich ausgerechnet in dem Bereich, der ihnen geschützt eingeräumt wurde, nicht
vermehrt haben.
Daher kann es nicht als überraschend gelten, dass Richter in diesem Umfeld sich dem geringsten Widerstand anpassen und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, sondern nach nationalsozialistischen
Methoden treffen.
Daher ist nicht verwunderlich, dass keine Unterschiede zwischen dem heutigen agieren der Behörden und den Teilnehmern der sogenannten "Wannseekonferenz" erkennbar werden bzw. sind.
Regelmäßig sehe ich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten ihren Entscheidungen zugrunde legen. Wenn sie dem
Gesetz nicht folgen, haben sie per Definition ihre Amtsaufgabe nicht ausgeübt.
Das Bundesverwaltungsgericht und der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben dem einen Riegel vorgeschoben, nachdem diese Amtsträger aus dem Dienst entfernt und von hoheitlichen
Aufgaben freigestellt werden. Dies ist Vorgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG. Mal sehen, welche Amtsträger dieses Gesetz und Recht überhaupt achten?
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann werden Richter wegen deren Überschreitung des Gesetzes nicht minder bestraft als der Oberstaatsanwalt Badle aus Frankfurt am Main. Wie zu lesen ist, haben
sich die Behörden mächtig dagegen gewehrt, dessen Schuld anzuerkennen. Es ist gar so, dass m.W. nach wie vor nicht bekannt ist, ob er wie die Richter zuvor, von ihren Kollegen nicht freigesprochen
wird.
Ich sehe es als Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten an, dass er zu gewährleisten hat, dass in dem Bundesland, das er zu verantworten hat, Gesetz und Recht eingehalten werden.
Was Rheinland-Pfalz betrifft habe ich nicht gehört, dass die Ministerpräsidentin die Amtsfunktionen mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, besetzt hat.
Was sagt uns dies?
Genau das!
#1092
H.Schulze(Mittwoch, 01 Februar 2023 18:50)
Ich nehme mir nochmal mehr Zeit um mich in das Thema einzulesen !
MfG
H.Schulze
#1091
Mazi(Mittwoch, 01 Februar 2023 17:11)
LTO schreibt in seinem Newsletter:
"Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: Die Generalstaatsanwält:innen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aus, strafrechtliche
Verhandlungen audiovisuell aufzuzeichnen. Der Entwurf greife verfassungswidrig in Grundrechte ein und löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Auch der Deutsche Richterbund lehnt die Pläne ab.
Aufwändige Dokumentationspflichten würden den Strafprozess verlängern. Videoaufnahmen beeinflussen Zeug:innen und könnten in Terror- und Spionageverfahren zu deren Enttarnung führen. LTO
berichtet."
Jetzt sollte man wissen, dass der Deutsche Richterbund ein privatrechtlicher Verein ist und als solcher so wesentlich ist wie ein Müttergenesungsverein - wenn damit seine Wertigkeit ausgedrückt
werden kann.
Jetzt sollte man auch wissen, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem jeweiligen Minister der Justiz eines Bundeslandes unterstellt ist und sie nach dessen Weisung tätig wird.
Es ist bekannt, dass im Dritten Reich die Justiz sehr regierungsfreundlich entschieden hat und auch in der späteren Bundesrepublik zwar die Länder die Aufsicht über die Justiz hatten, aber nicht
kontrollier(t)en, ob denn ihre Staatsdiener Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich befolgen.
Es ist also mehr als nachvollziehbar, dass Bürger ein natürliches und rechtsstaatliches Bedürfnis haben, anhand von Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen diese tatsächlichen zu verfolgen.
Es gibt zahlreiche Beispiele, auch in der jüngsten Justiz, dass es dort nicht mit rechten Dingen zuging und selbst höchste Richter beteiligt waren.
Als klassisches Beispiel verweise ich immer wieder auf die Sozialgerichtsbarkeit, die m.E. regelmäßig ihre Entscheidungen gegen das Gesetz trifft, aber dennoch erklärt, Recht zu sprechen. Nur der
Spruch "Im Namen des Volkes" ist kein Anspruch dessen, dass dem tatsächlich so ist.
Die gesamte Justiz ist m.E. mit ihrer sehr "braunen Vergangenheit" sehr belastet.
Das gilt es zu minimieren.
#1090
Mazi(Mittwoch, 01 Februar 2023 10:34)
Ja, spinne ich?
Wie viel geben GRÜNE dafür aus, dass sie Make up auf das auftragen, was Sie uns mitteilen wollen? Da sind andere, wie z.B. Frau Esken, auf natürliche Weise ganz anders besetzt.
alles Gute nach Huchting und viel Erfolg in der künftigen Prozessführung.
#1088
Anja(Dienstag, 31 Januar 2023 12:57)
Das übergeordnet System leistet die Deckung dieser
vielen Rechtsbrüche in den Verfahren.
Zu Lolly:
hätten Sie die Erfahrungen und das überragende Wissen wie "mazi" hätten sie sich nicht so dummen Äußerungen hinreißen lassen.
#1087
Mazi(Dienstag, 31 Januar 2023 12:43)
(Fortsetzung)
Wenn Gesetze anderes vorschreiben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie dem Gesetz folgen. Die Logik verbietet dies einfach.
"Hirnrissig" und "abartig" will ich ein derartiges Verständnis bezeichnen und nicht auf der Basis des Grundgesetzes sehen wollen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Gehalts- oder Pensionsanspruch erworben haben können.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht bewusst nicht nachkommen, hoheitliche Aufgaben des Staates
übernehmen können/dürfen. Die Veröffentlichung bzw. die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestagen ist nachvollziehbar (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Würde man dem Vorschlag von Lolly folgen, hat es so wie so keinen Zweck.
Wenn die dargestellten Fälle ohnehin nicht zum Recht führen, dann bestreitet er, dass in der Bundesrepublik kein Recht und damit Rechtsstaatlichkeit gewährt würde.
Dazu kann ich mich nur durchringen, wenn der Kampf gegen NS-Juristen ohnehin aussichtslos erscheinen würde. Dies einzusehen, soweit bin ich noch nicht.
Das mag in Amtsstuben, wo er wahrscheinlich zu suchen und zu finden ist, anders, vielleicht auch realistischer gesehen werden.
Dieses Verständnis von Lolly vorausgesetzt, erscheint mir die Argumentation von ihm in der Praxis näher als die Schlussfolgerungen von ihm möglicherweise offensichtlich lieb sind.
#1086
Mazi(Dienstag, 31 Januar 2023 12:42)
Ich halte es für richtig, dass hier in diesem Gästeforum öffentlich gemacht wird, wo wir leben und was von unserem Rechtssystem zu halten ist.
Bei diesem Verständnis bin ich in der Tat näher an den Schlussfolgerungen des Herrn "Lolly" als ihm dies offensichtlich lieb ist.
Die Anmerkungen von "Lolly" halte ich zwar für skandalös, aber nicht für unberechtigt. Zeigen sie doch auf, was er von dem amtierenden Rechtssystem hält.
Er liegt mit seiner Mutmaßung "was das überhaupt soll" praktisch nicht falsch.
Es ist richtig, dass die Parlamente Gesetze (Legislative) beschließen, aber deren Einhaltung gar nicht verfolgen.
Es ist richtig, dass sich die Exekutive, bzw. deren Amtsträger nur faktisch an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Niemand prüft nach, ob dies denn tatsächlich zutrifft.
Es ist auch richtig, dass Richter die Entscheidung, insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit, nicht dem Gesetz folgen.
Das ist weder zulässig, noch zu rechtertigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach der Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen.
Die Gewalten des Grundgesetzes haben nicht einmal den Versuch unternommen, sich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zu organisieren.
Es ist anhand praktischer Fälle in der Tat nachvollziehbar, dass sich Legislative, Exekutive und Judikative nicht einmal darum bemühen einen Anschein von Rechtstaatlichkeit zu erwecken. Wenn man so
ist, dann "lebt" das 1000jährige Reich, von dem die Nazis damals träumten, immer noch.
Vor diesem Hintergrund ist zwar die Einstellung von Lolly nicht rechtens, ist aber in der Praxis dennoch nachvollziehbar.
Ganz besonders hebe ich hervor, dass 1952 der Deutsche Bundestag mit Zustimmung durch den Bundesrat den Menschenrechten beigetreten ist. Da die Judikative in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist
es Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten faire Verfahren durchzuführen und Zuständigkeit und Verantwortung zu gewährleisten. Danach ist es deren Aufgabe neutrale Richter, die Entscheidung
nach dem Gesetz zu treffen, einzusetzen und die Amtsaufgabe zu erfüllen.
In der Tat ist dies nicht gegeben. Und da hat Lolly nach der Praxis völlig recht.
Dies ist nachweislich von Beispielen in dieser Art der Fall. Die Bundesländer, vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, kommen dieser Amtsausführung nicht nach und verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3
GG.
Aufgrund von Nachweisen ist hinterlegt, dass NS-Juristen die Behörden in der Nachkriegszeit prägten. Da zu keinem Zeitpunkt eine Kontrolle rechtsstaatlicher Vorschriften durchgeführt wurden, ist
davon auszugehen, dass sie nach den gleichen Grundsätzen wie im Dritten Reich die Behörden handeln.
Da Legislative, Exekutive und Judikative diesen Anschein nicht entgegentreten/verhinderten, auch heute noch nach der damaligen Rechtsauffassung agieren und dies anhand zahllosen "himmelschreiender"
Beispiele belegt wird, ist davon auszugehen, dass sich in der Tat nichts verändert hat.
Die Mutmaßung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 und dessen Anspielung auf die Nazis, scheint als untermauert zu gelten. Die Frage ist, wann und wie der Staat dieser Vermutung entgegen
getreten ist und diese Mutmaßung ausgeschlossen hat oder ausgeschlossen haben will?
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass sich die Legislative nicht von der Umsetzung ihrer Gesetze überzeugt.
Seitens der Berufsgenossenschaften werden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten geführt.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Sie legen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Beklagten zugrunde.
Die Frage ist, wie richterliche Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz getroffen werden, gegen die Vorschriften agieren, gehandhabt werden?
#1085
WernerE(Montag, 30 Januar 2023 18:45)
Hallo Erich,
hat mal wieder eine/r zugeschlagen und Dir erklärt, weshalb Du nicht endlich "klein-bei"
gibst und Deine Forderung einstellst.
Hast doch xxxx Millionen Eurocent bekommen!
Oh mein Gott, auf welcher Welt leben wir - ehrlich ich versteh so manch einen
Mitbürger nicht, kümmern sich um Angelegenheiten die sie nicht verstehen - ich
behaupte verstehen wollen - so auch Lolly oder wer auch dahinter steckt!
Was macht eigentlich der RA in Deiner Sache - Schweigen ist Schuldeingeständnis!
Dir alles Gute werter Erich und Deiner Familie
Gruß aus Mering - dem Weltdorf mit Herz
Werner
#1084
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 30 Januar 2023 17:26)
Hallo Lolly,
wenn ich Schweigegeld bekommen haben soll, warum schweige ich dann nicht?
Warum verlangt die BG das Schweigegeld nicht zurück?
Auf Deine Antwort kann ich verzichten!
#1083
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 17:25)
#1082
Lieber Lolly,
es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass jedermann seine Meinung äußern kann.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Wenn Herr Neumann tatsächlich "Schweigegeld" per Gerichtsentscheid erhalten hätte, dann wäre dieser "Gerichtsentscheid" widerrechtlich erfolgt. Im
Umkehrschluss wäre dann Geld von einem Beklagten aufgrund eines unrechtmäßigen Urteils/Vergleichs erfolgt. der "Beklagte" hätte einen Anspruch auf Rückzahlung, dem Herr Neumann die Einrede der
Entreicherung entgegen halten könnte.
Soweit die sachliche Umschreibung Ihres Problems.
Ich hoffe, damit allseitige Klarheit geschaffen zu haben.
#1082
Lolly(Montag, 30 Januar 2023 16:21)
@Mazi bzw. Nazi,
lass doch dein sinnloses Geschreibsel, das von jeglicher Kenntnis, fernab ist. Was willst du bezwecken? Erich hat selbst am Marktplatz zugegeben, dass er Schweigegeld bekommen hat.
#1081
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 15:26)
Geht man davon aus, dass es erklärte Absicht der Väter des Grundgesetzes war, eine unabhängige Justiz als Gegenposition der Justiz im Dritten Reich aufzubauen/entgegenzusetzen, dann spricht nichts
dafür, ausgerechnet die seinerzeitigen NS-Juristen an dieser Re-Organisation zu beteiligen.
Das Beispiel des Hundes, der auf die Wurst aufpassen sollte, ist Ihnen bekannt und braucht nicht erneut dargelegt zu werden.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, der Bundesrat diesen Beschluss ratifiziert, und die Menschenrechte anerkannt.
Die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit 1954 auszugliedern, ging mit der Etablierung des Grundgesetzes einher.
Wenn jetzt ein Richter auf die heute noch bestehende Verbindung der NS-Juristen in seinem Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020 hinweist, dann ist dessen Vorwurf entgegenzutreten oder alles daran zu
setzen, den Einfluss der NS-Juristen zurückzudrängen. Das wird m.E. nicht dadurch erreicht, dass die Länder, deren Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in ihrem
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, dieser Behauptung mit fehlenden Kontrollen (ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln) entgegen treten können.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen und die Länder haben im Bundesrat dem zugestimmt. Die Länder sind für die Einhaltung von Gesetz und Recht zuständig. Wenn sie dies so vorgenommen haben,
wie dies offensichtlich ist, dann haben sie zwar die Zuständigkeit und Verantwortung für diese Tatsache, aber sie haben nichts unternommen, diese Verpflichtung auch tatsächlich in die Tat
umzusetzen.
Wenn einerseits das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg des Bürgers vorgibt, aber andererseits der Bürger einer Exekutive gegenübertritt, deren Handlung nicht von Gesetz und Recht bestimmt
wird und seitens der Judikative auch noch (wie im Dritten Reich) unterstützt wird, dann ist die Frage m.E. zulässig, ob dies im Geist des Grundgesetzes noch geschehen kann?
M.E. geht des rechtsstaatlich gar nicht, einerseits einen Rechtsweg vorzuschreiben und andererseits Richter einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Sie haben es schon mehrfach von mir gehört, in welcher Art Richter ihre Entscheidung zu treffen haben. Es ist ihnen bekannt, dass dies für sie kein Maßstab ist. Sie haben auch nichts zu befürchten,
weil ihre Kollegen sie nicht anklagen und das jeweilige Bundesland eine Kontrolle, ob sie denn Gesetz und Recht befolgen, unterlässt.
Vor diesem Hintergrund ist es also fraglich, ob in der Bundesrepublik überhaupt eine rechtsstaatliche Justiz existiert und welchen Stellenwert denn deren "Urteile" überhaupt einnehmen dürften?
Wenn ich die Gruppierung der "Reichsbürger" auch ablehne, so darf der Staat sich nicht so benehmen, wie man dies seitens der "Reichsbürger" erwartet. Damit das Grundgesetz überhaupt gilt, sind die
Vorschriften dieses Gesetzes durchzusetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat m.E. korrekt entschieden, wenn es folgert, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, keinen Beitrag leisten können, hoheitliche Aufgaben des Staates
nachzukommen (Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21).
Da Amtsträger einen Gehalts- und Pensionsanspruch geltend machen können, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist folgerichtig m.E. auch kein Gehalts- bzw. Pensionsanspruch gegeben. Die Gehälter
und Pensionen sind von ihnen zurückzufordern und das widerrechtlich daraus angehäufte Vermögen einzuziehen/sicherzustellen.
#1080
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 14:59)
Vermehrt wurde ich darauf hingewiesen, die Träger der Historiker doch bekannt zu machen. Dem will ich hiermit nachkommen:
https://www.sv-dok.de/traegerschaft.html
Wie Sie ersehen, sind die Träger des vom Bundessozialgerichts beauftragten Historiker die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung. Damit wird deutlich, dass das Bundessozialgericht
ausgerechnet die Beklagten in deren Sozialgerichts-Prozessen als unabhängige Historiker ausgewählt hat.
Das stärkt m.E. nicht das Vertrauen in eine unabhängigen Analyse. Die ausstehende Veröffentlichung schon gar nicht.
#1079
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 12:03)
Das neue Rechtsverständnis?
Haben ehrenamtliche Richter nur die Aufgabe, zur Legitimation der Urteile der hauptamtlichen Richter beizutragen?
Die Tatsache, dass sie keinen Einblick in die Verwaltungs- und Gerichtsakten der zu entscheidenden Fälle haben, lässt darauf schließen.
Es geht m.E. nicht darum, ehrenamtliche Richtern deren Überforderung vorzuwerfen, sondern darum, ihnen gleiche Chancen einzuräumen. Eine sachverständige Entscheidung zu treffen und damit das Gesetz
nicht zu befolgen, ist ohnehin ausgeschlossen. Folglich geht es nicht darum zu diskutieren, ob ehrenamtliche Richter überfordert sind, sondern darum ob die Urteile unter Beteiligung ehrenamtlicher
Richter überhaupt zustande gekommen sein dürfen?
Ich hege da ernsthafte Bedenken an dem Rechtsverständnis der beteiligten Richter und vertrete die Auffassung, dass ihnen wegen der Verweigerung der Treuepflicht weder hoheitliche Aufgaben
zugestanden, noch Gehaltszahlungen für diese "Leistungen" zustehen. Sie folgen ihrer Treuepflicht nicht.
Nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind auch die Vermögen der Straftäter einzuziehen.
Lesen Sie selbst und bilden sich ein Urteil:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffenwahl-hamburg-laienrichter-urteil-im-namen-des-volkes-prozess-gerichtsverfahren/
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen. Nach § 31 BVerfGG sind alle Behörden und Gerichte daran gebunden.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Bezogen auf die ehrenamtlichen Richter heißt dies, dass sie wie die hauptamtlichen Richter über einen Fall entscheiden, als hätten sie sich mit dem Fall vertraut gemacht. Es geht hier m.W. nicht um
die Tatsache, dass sie geltend machen könnten, sich geirrt zu haben, sondern sie fällen eine Entscheidung ohne sich über den Sachverhalt tatsächlich informiert zu haben.
Ich möchte bestreiten, dass ein solches Rechtsverständnis i.S. des Grundgesetzes ist.
Kommen wir zurück auf die Sozialgerichtsbarkeit. Auch dort treffen Richter ihre Entscheidung ohne dass diese mit dem Gesetz in Einklang stehen. Sie treffen ihre Entscheidung ohne nicht vom
tatsächlichen Sachverhalt überzeugt zu haben. Das ist widerrechtlich und widerspricht Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dies den Richtern dies nicht bekannt sei.
Wenn Richter des LG Hamburg es untersagen, dass ein Angeklagter (Herr Neumann) zum Beweis kopierte Unterlagen der BGHW vorlegen darf und die Richter des LG Hamburg ohne anwaltliche Vertretung des
Herrn Neumann beschließen, dass er seine Beweise zur Offenlegung deren Schuldbeweise nach § 138 ZPO nicht mehr vorlegen dar, dann stimmt in unserem Rechtssystem etwas gewaltig nicht mehr.
Wenn die Richter zur Durchsetzung ihres Beschlusses auch noch die Freiheitsberaubung des Herrn Neumann billigend in Kauf nehmen, dann Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik mehr als
angebracht.
Werfen wir einen Blick auf das Bundessozialgericht. Es hat seit Bestehen des Grundgesetzes keine Aufklärung des Einflusses der NS-Juristen betrieben. Laut deren eigener Veröffentlichung hat es erst
ein Forschungsobjekt dahingehend ins Leben gerufen mit einer Laufzeit vom 19.02.2019 bis 30.04.2022 (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html). Darüber wurde nicht
berichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass die NS-Juristen das Bundessozialgericht seinerzeit sehr stark prägten und auch heute noch prägen.
Wie dem auch ist, allein die Tatsache, dass das Bundessozialgericht diesen Forschungsauftrag an eine Organisation gegeben haben will, deren Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten
auftauchen, lässt an deren Neutralität Zweifel aufkommen.
Noch zweifelhafter erscheint es zu sein, dass für die Judikative die jeweiligen Länder zuständig sind, aber sie keinerlei Kontrollen durchführen, ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht
handeln.
Es darf m.E. daher die Seriosität der Judikative mit Berechtigung angezweifelt werden.
#1078
Mazi(Sonntag, 29 Januar 2023 22:42)
Wen wundert's?
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
Schon (sehr) lange vertrete ich die Auffassung, dass bei dieser Bundesregierung keine Systematik und kein Fachwissen vorhanden ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die deutsche Politik im
Ausland nicht nachvollzogen werden kann.
Es ist aber festzustellen, dass auch diese Politiker nicht mehr als die logische Fortentwicklung der bisherigen Politiker darstellt.
Wie kennen die Ergebnisse in der Sozialgerichtsbarkeit, die Alarmierungen, die Missbrauchsopfer, die Cum Ex-Affaire, die Energierechnungen und die Stützungsaktionen der Stadtwerke seitens der
Bundesregierung. etc..
Es kann niemand mehr geltend machen, dass er von alle dem nichts erfahren hat. Speziell die GRÜNEN-Minister haben Ideen, wenn auch sachlich falsche, wissen aber nicht wie sie es anstellen könnten
ihre Ideen auch einer Lösung zuzuführen. Nur Chaos wo wir auch hinschauen.
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
#1077
Mazi(Sonntag, 29 Januar 2023 16:08)
Welche Vorstellung ist auf deren Seite, wie die Bürger dies schultern sollen?
Das ist zu viel!
70 % oder sogar 100 % Inflation hinsichtlich der Energiepreise, Chaos in der Selbstbedienung seitens der Energieversorger, die Stadtwerke sollen von den Bürgern rekapitalisiert werden?
Missbrauchsfälle erschüttern unser Land. 134 Tote beklagen wir, weil eine Ministerpräsidentin Dreyer nicht dafür gesorgt hat, dass Alarmmeldungen nicht weiter geleitet wurden. ...
Largarde von der EZB will uns erklären, dass wir eine Inflation von 2 % hätten.
Ja, geht's noch? 1 + 1 muss 2 bleiben.
Wer Schulden aufgenommen hat, um sich sein Luxusleben zu finanzieren, soll auch gezwungen sein, seine Schulden auch zurückzahlen.
Diese Forderungen sind einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass bei dieser Bundesregierung alles möglich zu sein scheint. Es ist dringend an der Zeit, dass wir neu wählen und die amtierenden
Politiker aus dem Amt drängen.
Eine Außenministerin Baerbock, die versehentlich erklärte, dass sich Deutschland im Krieg mit den Russen befinde. Ein Bundeswirtschaftsminister, seines Zeichens auf Erfahrungen als Kinderbuchautor
zurückzugreifen. Ein Bundesfinanzminister, der auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen kann. Ein Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich nicht erinnern kann. Wo gibt es denn so etwas?
Nach dieser Beschreibung ist jedermann zu jedem Posten in der Bundesregierung befähigt. Da kann es kein Wunder sein, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Begehrlichkeiten sind vom Bürger aber noch
zu schultern. Das geht nicht mehr. Das ist zu viel!
#1076
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 12:06)
Kann auch ncht!
Das ist m.E. Wasser auf die Mühler der "Reichsbürger".
Lesen Sie selbst:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/prozess-gegen-oberstaatsanwalt-niemand-will-die-korruption-bemerkt-haben/ar-AA16Onsj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=bd0753ea793f4f7485cc8543ab32a399
Der Staat kontrolliert bekanntlich nicht, ob seine Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausüben. Auf diese Tatsache hatte bereits Ex-Bundesanwalt Bruno Jost und Ingo
Sorgatz, ehemals BKA, früher öffentlich hingewiesen.
Man muss kein "Reichsbürger"-Anhänger sein, um zu erkennen, dass der Staat nicht rechtsstaatlich funktioniert.
#1075
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 10:35)
Meine persönliche Erfahrung mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz:
Gestern erreichte mich u.a. ein Schreiben des vorgenannten Landessozialgericht. Darin wird u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen und deutlich gemacht, dass die Verwaltungsakten
von Behörden und Gerichten wahrheitsgetreu und vollständig sein "sollen".
Ich habe noch die Nacht geantwortet.
Bekanntlich entscheiden über das korrekte Verständnis von Gesetzen höhere Gerichte. Letztlich liegt die Entscheidungshoheit beim Bundesverfassungsgericht. Dieses Bundesverfassungsgerichts hat bereits
1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts aus 1988 können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
So will es das Gesetz.
Wenn nun das Landessozialgericht auf einen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts verweist und dort etwas herauslesen will, das dort nicht drinstehen kann, dann ist eine solche Handhabung
widerrechtlich und rechtsbeugend.
Da der Absender selbst die Funktion eines Richters ausübt, somit widerrechtlich handelt, wäre ihm mit der Videoaufzeichnung der öffentliche Spott sicher. Die Widerrechtlichkeit seiner Entscheidung
würde öffentlich bekannt. Da die für die Justiz verantwortlichen Bundesländern keine, ich wiederhole: keine, Kontrolle durchführen, Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
nicht sicherstellen, wären wenigstens die Bürger anhand der Videoaufzeichnung als Korrektiv anzusehen.
Ich habe die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, ultimativ bis zum 31.01.2023 aufgefordert, ihre Amtsaufgabe wahrzunehmen, die Sozialgerichtsbarkeit mit neutralen
Richtern zu besetzen, die ihr Urteil nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten ist mir bekannt und kann anhand amtlich hinterlegten Dokumenten nachgewiesen werden, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht anhand der Gesetz
getroffen werden. Danach wären alle Sozialgericht aufzulösen bzw. mit neutralen Richtern neu zu besetzen.
Nach meinem Rechtsempfinden können Amtsträger nicht dafür entlohnt werden, was sie verweigern. Für mich ist die einzufordernde Treuepflicht bei den Amtsträgern eine sehr wesentliche Komponente.
Allein aufgrund der Tatsache, dass das jeweilige Bundeslane nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, lässt mich an einem
Maßstab für eine gerechte Bezahlung zweifeln. Wenn dies auch noch, wie geschehen schriftlich und damit kopierbar dokumentiert wird, nachzuweisen ist, besteht m.E. akuter Handlungszwang.
Ich gehe davon aus, dass Malu Dreyer, nachdem u.a. Alarmierungsmeldungen in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht weitergegeben wurden, sie letztlich 134 Tote zu antworten hat, ihre
Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG wahrnimmt und ihrer Treuepflicht nachkommt.
#1074
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 09:57)
Richter und Staatsanwälte sind gegen die Mitverfolgung und Objektivierung von Gerichtsverhandlungen.
Weshalb wohl?
Videoaufzeichnungen von mündlichen Gerichtsverhandlungen könnten belegen, dass wir eine funktiinsfähige Justiz haben und diese bis heute nicht von NS-Juristen geprägt wird. Deshalb ist Richtern
undvStaatsanwälten zu widersprechen.
Bilden Sie selbst Ihr Urteil:
https://www.n-tv.de/panorama/Staatsanwaelte-gegen-Kameras-im-Gerichtssaal-article23875980.html
Es erscheint erwiesen zu sein, dass in Gerichtssäälen wie im Dritten Reich getrickst wird. Richter und Staatsanwälte haben deshalb ein positives Interesse, dies nicht öffentlich zu machen. Das ist
einerseits aus deren Sicht nachvollziehbar, andererseits rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.
Nicht hinnehmbar war schon, dass die Landesregierungen unterlassen haben, sich von der Rechtsstaatlichkeit ihrer Richter zu überzeugen, dem Bürger jedoch den Rechtsweg vorgeschrieben haben (den sie
nicht sicherstellten). Es ist daher berechtigt anzuzweifeln, dass in der Bundesrepublik eine funktinsfähige Justiz installiert ist. Beweise, dass dies gegeben sei, könnte die Videoaufzeichnung der
Gerichtsverhandlung liefern.
#1073
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 18:26)
Meinen Gedankengang zur Gewinnmaximierung der Energiekonzerne kennen Sie bereits.
Hier die Meldung von RWE:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/RWE-verdoppelt-seinen-Gewinn-article23870365.html
Dies hat die Bundesregierung erst ermöglicht. Vorher hat man diese Strategie (billig bei der EEX, Leipzig einkaufen und teuer nach Preiserhöhung per Vertrag wieder verkaufen) nicht genutzt.
Hintergrund sind die behördlich angeordneten falschen Marktpreisbildungen.
Das kann man m.E. nur mit einem Bundeswirtschaftsminister machen, der keine Ahnung hat. Wenn er auch noch Freunde, wie auf den ehemaligen Umweltminister von Schleswig-Holstein Klaus Müller vertraut,
dann ist es ganz passiert.
Wenn einer keine Ahnung von einem Metier hat und auch noch Freunde ins Boot nimmt, der darf sich doch nicht wundern, wenn die Sache "den Bach runter geht".
#1072
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 12:59)
Ist die Mehrheit der Bundesbürger mit der amtierenden Bundesregierung zufrieden?
31 % sind lt. Umfrage davon überzeugt. Im Umkehrschluss heißt dies, dass 69 % (mehr als 2 von 3) Bundesbürgern sind unzufrieden und gehen folglich davon aus, dass die Bundesregierung uns andere
Verhältnisse führt.
#1071
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 09:28)
Wie funktionsfähig ist unser Staat noch?
Die handelnden Personen der Bundesregierung stellen dies täglich unter Beweis, dass eine Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Missbrauchsskandale, 134 Menschen Sterben im Ahrtal (Alarmierungsmeldungen wurden seitens der Landesregierung einfach ignoriert), etc. und jetzt das noch. Obwohl die Energiepreis weltweit fallen,
rechnen die Stadtwerke mit der Erhöhung der Preise? Passt das zusammen?
M.E. ja.
Die Stadtwerke haben ein internes Missmanagement. Die Eigner, die Kommunen werden zur Deckung ihrer Verluste herangezogen. Die haben aber kein Geld (mehr). Deshalb muss gestützt werden. Weil sie aber
kein Geld haben, müssen die Verbraucher den Schaden ausgleichen. Daher die Preiserhöhungen.
Wenn Ihnen jemand bekannt machen würde, dass ein Kinderbuchautor Ihnen bekannt machen würde, dass es mit der Konjunktur aufwärts ginge, dann würden Sie wahrscheinlich sagen "Ja, ja. Den Kindern kann
man viel erzählen!"
Im tatsächlichen Leben passiert dies tatsächlich. Es ist vielfach nachprüfbar.
Sind wir wirklich schon auf dem Niveau von Kindern angekommen? Die handelnden Personen der Bundesregierung führen uns dies täglich vor Augen,
#1070
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 12:29)
(Fortsetzung)
Ich halte fest, dass zumindest in diesem beiden Bundesländern nicht davon ausgegangen werden der, dass dort die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgedfolgen.
Da einerseits die Länder die Rechtmäßigkeit der Judikative garantieren sollen, anderseits sie nicht effizient überwachen, dass ihre Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Aufgaben nach Gesetz und
Recht vornehmen, stellt sich die Frage, ob diese Gerichte überhaupt befähigt sind, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen?
Folgt man dem grundsätzlichen Anspruch, dann ist diese Frage eindeutig mit "JA" zu beantworten. Stellt man die Frage jedoch nach der qualitativen Ausstattung dieser Behörden, ist dies eindeutig mit
"NEIN" zu beantworten.
Was ist aber die Lösung?
Die Behörden sind mit qualifiziertem Personal, Amtsträgern, auszustatten, die ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben. Derzeit ist aufgrund der Nachweise ersichtlich, dass dieser
Qualitätsanspruch an die Amtsträger nicht gegeben ist. Es ist vielmehr davon ausgehen, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht als neutrale Richter ausüben.
Die sozialgerichtlichen Richter, die Judikative, sind wegen fehlender Amtsausübung gemäß der Absicht der Alliierten nach deren Sieg im zweiten Weltkrieg auszutauschen bzw. zu ersetzen.
Nach dem Geldwäschegesetz sind die zu Unrecht gezahlten Gehälter zurückzufordern und das erworbene Vermögen aus diesen Straftaten sicherzustellen. So schreibt dies Art. 20 Abs. 3 GG dies allen
Amtsträgern vor.
#1069
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 10:48)
(FORTSETZUNG)In der Berufung gibt das Landessozialgericht Hessen vor, ihm würde "bereits" die Verwaltungsakte vorliegen. Dem Gericht war zuvor mitgeteilt, dass in keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Akteneinsicht gewährt wurde. Aktenteile fehlen nachweislich gemäß der vorher bereits ergangenen und nicht gelieferten Dokumente der Beklagten.
Zu allem Überdruss hat dann der Senat zwischenzeitlich erklärt, die vorliegende Verwaltungsakte der Beklagten zurückgegeben zu haben. Ein schärferes Eingeständnis der Beweisvernichtung gibt es wohl
nicht. Als problemtisch sehe ich an, dass Beweise, die nicht vorgelegt werden dürfen (wie im Fall Neumann) oder können, der Wahrheitsfindung dienen können. Für diese Fälle hat zwar Paragr. 444 ZPO
vorgesorgt, die Beanstandungen gelten als bewiesen, aber die Amtsträger richten sich nicht danach (obwohl Gesetz und Recht dies virschreiben) gebunden sind.
Die Richter sind zwar nicht berechtigt derartige Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen, nehmen dies trotzdem vor. Sie haben mangels einer effizienten Kontrolle nicht einmal ihre Bestrafung zu
befürchten. Es geht also um nichts weniger die Gewalten des Grundgesetzes und dessen Vorgaben durchzusetzen.
Da das jeweilige Bundesland die Justiz beaufsichtigt und Rechtssicherheit garantiert (von dem jeweiligen Ministerpräsidenten repräsentiert wird), aber keinerlei effiziente Kontrolle ausgeübt wird,
kommt es seiner Verpflichtung nicht nach. Nachweislich des obigen Vortrags ist dies nicht gegeben.
Wenn davon auszugehen ist, dass die Amtsträger nicht gemäß ihrem Auftrag handeln, ist es schwierig anzunehmen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz sein könnten. In obigem Fall ist eindeutig
nachgewiesen, dass dem so ist.
Die obigen Feststellungen sind fotografisch alle ausnahmslos belegt und zitierfähig.
#1068
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 10:47)
Zum vorhergehenden Kommentar!
Die nachfolgenden Feststellungen sind wahrheitsgetreu, belegt und können jederzeit glaubhaft offengelegt werden.
Es könnten Zweifel an der Argumentation aufkommen. Daher diesen Bericht aus der Akteneinsicht in die Verwaltungsakten der rheinland-pfälzischen Behörden, des Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz,
dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und Sozialgericht Mainz. Alle Behörden sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, nach dem Rechtsstaatsprinzip
verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Anhand dieser Akten kann nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87 ein Betroffener die
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Soweit erscheint mir diese Logik nachvollziehbar und richtig zu sein.
Nun hat mir der Atlatus des Präsidenten am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Gutzler, geschrieben (seines Zeichens auch Richter), das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt "solle".
Dies ist m.E. das Eingeständnis einer Behörde, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Sachlich ist auch belegt und nachvollziehbar, dass die Verwaltungsakten gegen nachträgliche Veränderungen nicht geschützt sind (vgl. auch die inhaltlich gleiche Feststellung des Ex-Bundesanwalt Brino
Jost).
Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommen, die nicht fortlaufend nummeriert sind. Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommenen, denen nach deren Angabe u.a.ein feststellbare
Verwaltungsvorgang entnommen war und bisher nicht zugefügt wurde. Hinter den durchnummerierten Dokumenten waren nicht nummerierte Dokumente zugegeheftet, die nicht nummeriert waren. Sie sind folglich
beliebig ergänzt. Kein sachverständiger Dritter kann folglich erklären, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert (außer in den Behörden selbst) zu haben. Derartige Kontrollen sind so
sachlich begründet, wie die Ahnung "einer Kuh zum Eierlegen".
Jetzt könnte man die Meinung vertreten, dass dies nur so in Rheinland-Pfalz unter der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) so wäre. Dem ist aber nicht so. Das ist jenseits des Rheins, in Hessen,
einem CDU- geführten Bundesland, nicht anders.
Dort habe ich eine Verfügung eines Richters selbst eingesehen, in der er bestätigt, dass die Verwaltungsakten der Beklagten nicht vollständig sei, urteilt aber dennoch zugunsten der Behörde. Wie kann
ein Erwachsener in der Amtsfunktion eines Richters, in Kenntnis nicht wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten zu einer Entscheidung nach dem Gesetz kommen und ein derartiges Urteil
dieser Art verkünden? Nach den einschlägigen Vorgaben der Menschenrechte war er nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet, ein faires Verfahren durchzuführen. Nach Art. 97 Abs. 1 GG hat er seinen
Amtsauftrag nach dem Gesetz auszuführen. Art. 20 Abs. 3 GG hat ihn an Gesetz und Recht gebunden. Er hat schlicht seine Treuepflicht verweigert und ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
Az. 2 A 7.21, aus dem Dienst zu entfernen. Er hat in Ausübung seiner Amtsfunktion nicht nach seinen Weisungen gehandelt.
Das Verfahren ging in die Berufung und ist anhängig.
#1067
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 09:31)
Wir müssen die Organe schärfer unter Kontrolle nehmen!
Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.04.2020 erscheint nicht widerlegbar und nicht so einfach dahin geschrieben zu sein.
Da gibt es eine Bundestagspräsidentin Bas von der SPD, die es scheinbar nicht interessiert, ob die in ihrem Parlament beratenen und beschlossene Gesetze überhaupt nach Art. 20 Abs. 3 GG angewandt
werden und es gibt Länder, die die judikative Hoheit haben, die diese aber nicht kontrollieren. Die Folge ist, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte 1953 zwar für gültig anerkannten, aber
niemand überzeugt sich davon, ob sie denn angewandt werden.
Und meldet der Bürger sein Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG an und beschreitet den darin vorgegebenen Weg, dann landet er zwangsläufig bei den Gleichen. In meinen Augen wird gemäss der Struktur der
Teilehmer der seinerzeitigen "Wannsee-Konferenz" gehandelt. Nach dem Geist des Grundgesetzes war dies unterbunden.
Zugegeben ging es damals um die Organisation der Vergasung einer Rasse, aber strukturell war beides nicht rechtsstaatlich. Es hätte verhindert werden müssen!
Aktuell erscheint es so, dass die NS-Juristen die Systeme vollends unterwandert haben.
Aktuell müssen wir den Missbrauch, die Nichtweitergabe von Alarmmeldungen, den Erstattungsanspruch nicht überwiesene Steuern (Cum Ex-Geschäfte), utopische Energieversorgerpreise aufgrund behördlicher
Anordnungen, fehlende Besetzung von Richterstühlen mit neutralen Richtern (insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit), Schwammigkeit von Positionen im Ukrainekrieg (u.a. vom Ausland schon
angekreidet), etc. beklagen. So ist es einfach, wenn ein Unrechtssystem, was überwunden zu sein schien, regiert.
Das Grundgesetz hatte es bereits schriftlich abgestellt. Aber ausser zu zitieren und kopieren taugt es scheinbar nichts. Nur handelt keine der dort definierten Gewalten funktioniert danach. Die
Teilnehmer der Wannsee-Konferenz nennen sich heute zwar anders, aber sie tragen in neuer Zusammensetzung diese angewandte Technik offensichtlich weiter.
Bereits nach Einführung des Grundgesetzes schafften es die damaligen Straftäter in der Reihen der Nationalsozialisten aus der Schatulle des neuen Staates Bundesrepublik für ihre vorherigen Straftaten
entlohnt zu erhalten. Nach dem heute gültigen Gesetz zur Geldwäschebekämpfung sind diese unrechtmäßig bezogenen Gelder und Vermögen der Straftäter einzuziehen. Dazu sind die Amtsträger gemäss ihrer
Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Die Allierten haben zwar den Zweiten Weltkrieg offiziell gewonnen, sind dennoch von den NS-Juristen ausgeschaltet worden. Sie sind als besiegte anzusehen. Der Glaube an das 1000jährige Reich lebt
also in den Köpfen ihrer Anhänger weiter. Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint berechtigt und nicht einfach dazugeschrieben zu sein.
#1066
Mazi(Montag, 23 Januar 2023 12:37)
Rechtsstaat Bundesrepublik?
Es ist anzunehmen, dass in der Bundesrepublik Behörden erkennbar wären, die Gesetz und Recht einhalten würden. Wenn diese Annahme zu bestreiten wäre, wäre dies unverkennbares Zeichen der NS-Juristen
dafür, dass die Bedeutung der NS-Juristen weit unbedeutender wären, als vieler Orts unterstellt/angenommen wird.
Was die Judikative angeht, iwurde/ist sie sehr stark von den Nationalsozialisten geprägt. Die Alliierten machten nach ihrem Sieg im 2. Weltkrieg bekannt, dass sie in der Absicht die Judikative zu
reformieren, scheiterten.
Die Annahme der gutdenkenden Demokraten unterstellt, dass die Judikative sich trotz fehlender Kontrolle veränderte.
Wer der Bundesbürger geht also davon aus, dass dies tatsächlich der Fall gewesen sein könnte und die Erfahrung falsch ist?
Schauen Sie sich die zahlreichen Beispiele in unterschiedlichen Bereichen an. Danach dürfte es diese gar nicht geben.
Den Vogel schießt m.E. die Sozialgerichtsbarkeit ab. Dort treffen Entscheider gegen das Gesetz ihre Entscheidung. Eine Sache, die Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz ausdrücklich
untersagt ist.
Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar keine Entscheidungen nach dem Gesetz und keine Verwaltungsentscheidungen, die nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind, dann
sind sie offensichtlich gar nichts. Da das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg vorschreibt, die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind die Klagen frist-
und formgerecht eingereicht, aber nicht entschieden. Amtsträger als Richter hätten nach Gesetz und Recht zu entscheiden. Da sie dies nicht vorgenommen haben, kann ihnen nicht unterstellt werden, je
eine Entscheidung getroffen zu haben. Daraus folgt, dass sie auch keine Amtsfunktion als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG vorgenommen haben können.
Die Frage, die sich daraus wiederum ergibt, ist die, ob sie dennoch auf der Grundlage der Amtsträger entlohnt werden.
Da die Richter ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausübten, sind sie m.E. nicht berechtigt, die monatlichen Begünstigungen und später eine Pension zu beziehen.
Den Vorgaben des Geldwäschegesetzes folgend, sind nicht nur diese Zahlungen zurückzuverlangen, sondern auch die Vermögenswerte seitens des Staates abzuschöpfen/sicherzustellen bzw. einzuziehen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger, nicht nur aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in
Ausübung ihrer Amtsaufgabe dazu verpflichtet, Gesetz und Recht durchzusetzen.
#1065
Mazi(Sonntag, 22 Januar 2023 17:46)
Unnglaublich, was da abgeht!
Richter halten es offensichtlich für gerecht, dass wenige Soli zahlen - andere dagegen nicht. Deshalb sollen Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen. Richter des Bundesverfassungsgericht
dürfen nur feststellen, ob das jeweilige Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht und wie diese gesetzlichen Vorschriften zu verstehen sind
Nach den Menschenrechten entscheiden Richter nach dem Gesetz. Offensichtlich bestehen in der Richterschaft unterschiedliche Rechtsansichten in Bezug auf die Maßgeblichkeit von Gesetzen.
Kommen wir anhand dieses Vorfalls zur Sozialgerichtsbarkeit. Seit bestehen des Grundgesetzes entscheiden die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz. Als Nachfolgeorganisation der
Richterschaft des Natinalsozialismus, ehemals als Abteilungen des Reichsversicherungsamtes, sind sie von der damaigen Rechtsprechung überzeugt und entscheiden danach.
Aktuell liegt mir ein Fall vor, zu dem nachweislich eine Berufsgenossenschaft (BG) richterlich bestätigt keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte. Dennoch haben Richter der
Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der BG entschieden. Es war der Führer Adolf Hitler, der den Straftatbestand des Amtsmissbrauch abgeschafft hat.
Wenn die Judikative nach dem Grundgesetz organisiert wurde und offensichtlich ausgerechnet die Sozialgerichtsbarkeit über Jahrzehnte außen vor gelassen wurde, gibt zu denken und nährt Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit.
#1064
Mazi(Freitag, 20 Januar 2023 10:18)
In der Bundesregierung herrscht Chaos hoch Drei! Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
Art. 20 Abs. 3 GG stellt keine Verpflichtung für die Amtsträger dar, weil sie wissen, dass diese Vorschriften ohnehin nicht überwacht werden. Die Vorgehensweise der Teilnehmer an besagter
"Wannsee-Konferenz" erscheint sichergestellt!
Seit 2008 betreibe ich eine Wärmepumpe, liege also vollkommen auf der Argumentation der GRÜNEN. Jetzt hat der Energieversorger die Vorauszahlungen von 156 Euro auf 322 Euro erhöht. Dabei kauft er den
Strom bei der EEX in Leipzig für sagenhafte 9 Euro-Cent statt der verlangten 50 Euro-Cent ein.
Ich frage mich, welcher Plan steckt hinter der Strategie der GRÜNEN?
Der Energieversorger Lichtblick, um den es sich hier handelt, und Strom aus erneuerbaren Energie verkaufen will, hat nach einem Gutachten argumentiert, dass die Massnahmen der Bundesregierung, die
Nachbesteuerung der übermäßigen Gewinne, einen Eingriff in das Eigentumsrecht nach dem Grundgesetz darstellen würde. Das ist zwar richtig, aber die fehlerhafte Abrechnungspolitik auf behördliche
Anordnung ist trotzdem nicht korrekt. Diese Verwaltungsentscheidungen der Behörde sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Darauf aufbauend können auch nachfolgende
Abrechnungen nicht richtig sein.
Diese Mehraufwendungen gehören dem Verbraucher. Er hat sie bezahlt. Die verkündeten "Bremsen", ihre Deckelung auf 80 %, sind rechtwidrig.
Nichts ist von den Regierenden zu halten.
Ihr Verhalten im Ukrainekrieg ist zwar moralisch zu unterstützen, doch das Vertrauen, dass die Regierenden korrekt handeln, ist im In- und Ausland abhanden gekommen.
Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
#1063
Mazi(Donnerstag, 19 Januar 2023 17:30)
Wo sind wir eigentlich angekommen?
"Unerhört", dass Kunden auch noch zustimmen sollen, wenn sie abkassiert werden. Das ist in der weder in der Energiebranche, noch seitens der Krankenkasse so. Wenn es Brei regnet, dann muss man
einfach den Löffel hinhalten.
Das Richter gegen das Gesetz entscheiden und ohne sich ohne Unterlagen sich anzusehen zu Gunsten von Berufsgenossenschaften entscheiden, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber dieses
billige Verhalten der Banken setzt dem Ganzen die Krone auf.
Unerhört welche Gemeinheiten sich da bei einer sehr schwachen Bundesregierung so ausgedacht wird. Man muss nicht kommunistisch Denken, um solche Begehrlichkeiten als unseriös zu erkennen.
Will man tatsächlich, dass die Bürger aufstehen und sagen: Schluss jetzt!
Einen Bundeskanzler, der nach eigener Aussage krank ist, sich nicht mehr erinnern kann, einen Finanzminister der in einer Kirche sein Ja-Wort gibt, aber von ihr nichts hält,
eine Außenministerin, die keine Ahnung hat,
ein Wirtschaftsminister, der als Kinderbuchautor seine Sporen gesammelt hat,
hat Deutschland, eine der großen Exportnationen, für wahr nicht verdient.
#1062
Mazi(Donnerstag, 19 Januar 2023 11:17)
So denken Strom-/Energielieferanten!
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst aufzupassen".
An der Strombörse kaufen Energieversorger aktuell dem Strom für 9 Euro-Cent und verkaufen ihn für ca. 50 Euro-Cent weiter. Von denen "2 %" leben sie. Die Anbieter erneuerbarer Energie erhalten 8
Euro-Cent und weniger. Die Energieversorger haben gar die Möglichkeit deren Anlage sogar abzuschalten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Derartiges "durchzubringen", das ist wiederum die Aufgabe
der Politiker.
Der Vergleich mit den Teilehmer der sogenannten "Wannsee-Konferenz" und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages erscheint nicht unberechtigt.
Eigentlich ist es unerhört, was bekannt wird.
Aus der Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis werden Zahlungen an Politiker und Bonuszahlungen an die Führungskräfte der Energieversorger finanziert. Damit dies weiterhin "wie geschmiert"
läuft, zahlen die Behörden (Politiker) die Energiepreisbremsen an die Energieversorger. Letztlich werden so sogar die Stadtwerke finanziert bzw. gerettet. Rückerstattungen, die vorher von den Bürgern
eingeheimst wurden, werden teilweise auf Druck der Bevölkerung zurückgezahlt. Was übrig bleibt, sind die künftigen Mehrkosten für die Verbraucher (wenn man davon ausginge, dass Ihnen die Mehrkosten
tatsächlich zurückgezahlt würden)
.
Verantwortlich für dieses System sind Politiker und Versorger. Nutznießer sind sie. Die Verbraucher werden geschädigt.
Besonders dankbar für dieses Denksystem ist der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Habeck. Er hat seine Erfahrung als Kinderbuchautor als "bewiesen". Wenn diesses System funktionieren soll, dann kann es
nicht besser funktionieren, als jetzt. Die Zeit drängt!
Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung diese Spielchen spätestens dann nicht mehr mitmachen (kann), wenn ihr Vermögen aufgebraucht ist. Damit letzteres möglichst nach der nächsten Wahl der
Fall sein wird, subventionieren die Politiker diese Bevölkerungsmehrheit zu Lasten derer, die noch über Vermögen verfügen.
Es ist ungerecht von diesen (noch) Vermögenden mehr Abgaben zu verlangen, als sie noch besitzen. Dabei ist bereits, wie obiges Beispiel aufzeigt, selbst dieses Unterfangen schon jetzt nicht mehr zu
rechtfertigen.
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst achtzugeben".
Die zugegeben Problematik des Ukrainekrieges soll m.E. nur von den bestehenden innenpoltischen Problemen ablenken und die Bevölkerung spalten. Das wird derzeit von SPD, GRÜNEN und FDP besorgt.
In diesem Zusammenhang sind auch Missbrauch, Alarmierungsmeldungen, Cum ex-Geschäfte, Gerichtsbarkeit (insbesondere Sozialgerichtsbarkeit), etc. zu sehen.
Es ist unbeantwortet, ob die Regierungen spätestens jetzt oder erst später abzulösen sind. Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, ob sie danach noch zur Belohnung Pension erhalten. Die
offizielle NAZIs haben sich auch an künftigen gewaschem Geldern bereichert. Auch in diesem Problem sind die Allierten den Nazis nach dem zweiten Weltkrieg den NS-Juristen unterlegen. Unerhört wie
damals und auch heute das Recht von den Nazis gebeugt wird.
#1061
Mazi(Mittwoch, 18 Januar 2023 18:14)
Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland?
Es ist m.E. richtig, wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts urteile (Az. 2 A 7.21), dass Amtsträger, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, gleichzeitig erklären, hoheitliche Aufgaben
nach dem Grundgesetz auszuüben.
Das ist eine Seite. Die andere Seite ist jedoch, dass bei freier Wahl des Vereins, kein Gericht die Zugehörigkeit zu einem Verein untersagen kann. Deshalb ist das Urteil nicht auf die sogenannten
"Reichsbürger" anzuwenden, sondern auf die Tatsache, dass die genannten Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind.
Die Tatsache, dass zahllose Amtsträger ebenfalls ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dennoch Gelder und Pensionen aus legalen oder gewaschenen Geldtöpfen kassieren, unterscheidet diese Gruppe nicht
von den "Reichsbürgern", denen per Definition zu unterstellen ist, dass sie die Aufträge des Grundgesetzes nicht wahrnehmen.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, trifft m.E. schon "ins Schwarze".
Wir sollten uns einig darin sein, dass eine Justiz, die sich auf grundgesetzliche Vorschriften bezieht, diese aber nicht achtet, nicht vom Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 GG gedeckt sein kann. Eine
Judikative, die die Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet, kann nicht i.S. des Grundgesetzes agieren.
Deren Entscheidungen müssen nach meinem Verständnis nach § 44 Abs. 1 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sein.
Die kommen auf das Beispiel von Herr Neumann zurück. Ein Landgericht, dass ein Urteil in einem Verfahren ohne Anwalt verkündet, ihn gar in den Knast schickt, hat mit einem rechtsstaatlichen Urteil
m.E. nichts gemein.
Oberster Chef und Dienstvorgesetzter der Richter des LG Hamburg ist derzeit Herr Dr. Peter Tschentscher. Vor ihm war es der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz. Dr. Peter Tschentscher steht derzeit dem
Bundesrat vor.
#1060
Mazi(Mittwoch, 18 Januar 2023 10:24)
Zentrales Problem?
M.E. stellt das Grundgesetz ein zentrales Problem für Legislative, Exekutive und Judikative dar. Die im Grundgesetz manifestierten Rechte der Bürger können nicht eingefordert oder eingeklagt
werden.
Ob dies der Schutz des Lebens (Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe, Missbrauchsfälle) oder die Achtung der Gesetze (Cum Ex-Geschäfte, Richter in Ausübung von
Amtsfunktionen, etc.) angeht, die Bundesrepublik Deutschland funktioniert nicht nach dem Grundgesetz.
Es wäre m.E. in der Tat eine falsche Annahme, von einem auch heute noch nicht manifestierten Anspruch der NS-Juristen auszugehen (SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19). Zu stark sind
deren Einflüsse in unsere Strukturen, als sie als nicht vorhanden zu deklarieren.
Eine Tatsache, dass sich auch heute hohe Amtsträger sich nach dem Vorbild der Teilnehmer der "Wannsee-Konferenz" zur gemeinsamen Absprache gesetzwidrigen Verhaltens treffen und verabreden, dabei
sogar sich der Judikativen bedienen, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen.
Daher ist fraglich, ob die Judikative die zugedachte Funktion des Grundgesetzes überhaupt wahrnimmt?
#1059
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 22:14)
Sind 2 % etwa das doppelte?
Stimmen Sie Frau Lagarde bei ihren Überlegungen zu?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EZB-Chefin-Lagarde-faellt-bei-Mitarbeitern-durch-article23851234.html
Gewiss hatte Frau Lagarde eine schwere Kindheit. Es ist anzunehmen, dass sie den Rechenunterricht (Mathematik wird als höher angesehen!) häufig versäumte. Dafür kann sie ja nichts. Aber es hat Leute
gegeben, die sie auf diesen verantwortungsvollen Posten, wo Mathematik gefordert ist, gehievt haben. Die müssen sich jetzt wegen ihrer Fehlentscheidung Gedanken machen und sich fragen lassen, weshalb
sie ihr aufgesessen sind?
Die EZB-Mitarbeiter haben eine andere Meinung von ihr.
#1058
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 20:46)
Ist es Zufall?
Zwei Kriege sind in Europa bemerkenswert. Einmal auf dem Balkan und jetzt in der Ukraine. Beide male sind die GRÜNEN mit in der Regierung? Soll das Zufall sein?
Hier eine dennoch interessante Lektüre:
https://www.businessinsider.de/politik/welt/habeck-uber-kampfpanzer-usa-sollen-ersten-schritt-machen/
#1057
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 09:24)
#1055
Was oder wie soll ich Ihnen antworten?
Frau Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, wurde am 06.11.2022 und 23.11.2022 von mir wegen der Gewährleistung der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nach Art. 17 GG angeschrieben und zur
Stellungnahme bis 15.11.2022 bzw. 23.12.2022 aufgefordert. Geantwortet hat sie nicht.
Daraus schließe ich, dass auch die Abgeordneten des Parlaments, vertreten durch die Präsidentin, sich nicht darum bemühen, dass Ihre beschlossenen Gesetze für die Bundesrepublik Deutschland nicht
einmal eingehalten werden.
Wir schreiben von neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben. Richtig! Aber das interessieren Legislative, Exekutive und Judikative offensichtlich nicht.
Das einzige was wir unternehmen können, ist bekannt zu machen, dass die Gewalten nach Art. 20 Abs. 3 GG sich nicht einmal darum bemühen, das Grundgesetz einzuhalten. Zeigen wir auf, dass die
Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht ausführen oder sie sogar verweigern.
Natürlich ist es richtig, dass "Vereine" wie die "Reichsbürger", die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, grundsätzlich keine hoheitlichen Aufgaben ausführen und Amtsträger sein können. Aber
die Gruppe derer, die die Aufträge des Grundgesetzes nicht ausführen, dennoch Gehälter und Pensionen von der Gemeinschaft der Steuerpflichtigen beziehen, ist viel größer und gewichtiger. Sie sind
nicht einmal dieser Gruppe der "Reichsbürger" offiziell beigetreten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, ist m.E. inhaltlich und nicht formell auszulegen.
#1056
WernerE(Montag, 16 Januar 2023 19:04)
hierzu ein Tweet aus einem anderen Forum:
RiLSG-München Dr. Oliver Bloeck entscheidet über Rechts-Angelegenheiten des SGB IX Schwerbehinderung GdB und sein EX-Arbeitgeber war das
ZBFS-Bayern--> gegen die der Bürger wegen einem GdB Klagen kann am LSG-Mü.
Liegt hier nicht ein wesentlicher Interessenkonfilkt vor, wenn ein Richter über Angelegenheiten seiner Ex-Kollegen des ZBFS-Bayern entscheiden soll und er völlig unkritisch offensichtlich
"Falsche-Stellungnahmen-ZBFS"--> mit viel zu niedrigen/unvollständigen
ZBFS-GdB-Feststellungen bevorzugt?
In Bayern gehen die Uhren eben ein wenig anders oder doch nicht.
Wie schrieb der CSU-ler MdB Huber:
Die Wahlreform der Ampelregierung ist vergleichbar mit einem "Schurkenstaat"
klar die CSU würde über 30 Direktmandate verlieren.
#1055
BG-Heater(Montag, 16 Januar 2023 16:35)
Hallo Mazi,
es geht noch viel einfacher mit den "Neutralen Richtern".
Man nehme einen Angestellten einer Behörde zb. Versorgungsamt mit
Juristenausbildung und stellt diesen dann später beim einen LSG als Richter an.
Dieser Richter mit dem ehemaligen Arbeitgeber Versorungsamt, verhandelt dann
hauptsächlich die Rechtsangelegenheiten seiner Ex- Kollegen in Sachen
GdB-Schwerbehinderungen, so wirds gemacht.
Wie Neutral dann entschieden wird, ist wohl jedem klar und natürlich sind dann
immer keine Fehlverhalten erkennbar, klar.
Das Versorgungsamt darf dann auch "Ärztliche-Stellungnahmen" ohne Original-Arzt-
Unterschrift einreichen, natürlich zum Vorteil der Behörde, versteht sich und für
falsche "Ärztliche-Stellungnahmen" haftet dann niemand.
Gruß
BG-Heater
#1054
Mazi(Sonntag, 15 Januar 2023 12:41)
Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG?
Nach meinen Akteneinsichten ist das Grundrecht der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik nicht gewährleistet.
Ich beziehe mich auf Akteneinsichten in verschiedene Verwaltungs- und Gerichtsakten in Rheinland-Pfalz. Darin vermisse ich, dass die angesehenen Akten nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden. Die
Verwaltungsentscheidungen sind daher nicht nachvollziehbar.
Bekannt sollte ihnen die Formulierung in den Urteilen "auf die Verwaltungsakten der Beklagten wird verwiesen" erscheinen. Ein solcher Verweis ist ebenso nicht nachvollziehbar, wie die Verweise in
Verwaltungsakten auf "Bände" oder "Teile". Derartige Formulierungen sind so unbestimmend, dass sie nicht nachvollziehbar sind. Da diese Formulierungen ständig in den Behörden verwandt werden, sind
auch deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehbar. Sie sind nach Paragraph 44 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
In Umsetzung der Gesetze verweist das Bundesverfassungsgericht regelmäßig ihm bekannt gemachte Urteile an die Vorgerichte zurück (Paragraph 44 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Es ist m.E. pauschal zu unterstellen, dass keine richterliche Entscheidung Art. 6 Abs. 1 EMRK oder Art. 97 Abs. 1 GG folgt. Ich hege Zweifel, dass die Judikative rechtsstaatlichen Anforderungen und
nicht dem Geist der NS-Juristen folgt. Nach meinen Nachforschungen ist der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, zumindest nachvollziehbar.
#1053
Mazi(Freitag, 13 Januar 2023 10:04)
Sozialgerichtsbarkeit und neutrale Richter?
Folgt man dem Anspruch des Art. 6 Abs. 1 EMRK, dem Auftrag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, und dabei wiederum der Ratifizierung durch den Bundesrat, stellt man fest, dass sich die Länder
nicht davon überzeugen, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entscheiden. Es ist daher angebracht, davon auszugehen, dass in der Judikative keine neutrale Richter eingesetzt
werden.
Es ist ein Leichtes die Judikative mit "braunen" Richtern zu unterwandern. Aufgru d des fehlenden Kontrollsystems würde dies nicht einmal systematisch erkannt.
Bekanntlich ist der "braunen" Judikative vorzuhalten, den Führer im Dritten Reich mit ihren Urteilen unterstützt zu haben (vgl. entsprechende Maßnahmen des Deutschen Bundestages in 2009). M.W. wurde
keiner dieser Richterschaft zur Rechenschaft gezogen. Sie, die Täter, erhielten sogar aus öffentlichen Geldern (den Steuereinnahmen) Pension.
Gehen wir davon aus, dass spätestens seit 1954 die ehemaligen Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt ausgegliedert wurden. Die Sozialgerichtsbarkeit existierte aufgrund gesetzlicher Vorschrift in
der Bundesrepublik. Da die Bundesregierung es unterlassen hat, eine Kontrolle zu etablieren, ist davon auszugehen, dass die Richter weiterhin nicht den Gesetzen der Bundesrepublik handelten.
Wir halten fest, dass die Angabe der Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, unwahr ist. Ihnen ist vorzuhalten das Recht zu
beugen.
Da die Staatsanwaltschaften, unterstellt dem Minister der Justiz, es unterlassen ihre Kollegen in den Gerichten, unterstellt ebenfalls dem gleichen Minister der Justiz, strafrechtlich zu verfolgen,
anzuklagen und zu verurteilen, ist auch in dieser Hinsicht die Neutraltät der Richter anzuzweifeln. Bei ordnungsgemäßer Handhabung der Funktionstrennung ist dieser Umstand nicht zu
rechtfertigen.
Es ist hier festgestellt, dass die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Daraus folgt auch, dass ein Betroffener anhand der
Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden nicht nachvollziehen können. Nach dem Gesetz sind solche Entscheidungen nichtig.
Die richterlichen Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz.
Da Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRH, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, dies aber nicht achten, kann das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt sein.
In Umsetzung der Anerkennung der europäischen Menschenrechte 1952 ist es Aufgabe der Länder, die Judikative mit neutralen Richter zu besetzen, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Die
Ministerpräsidenten der Länder sind für die korrekte Umsetzung dieser Anerkennung verantwortlich. Sie können zwar die Zuständigkeit auf ihre Minister übertragen, aber sie sind weiterhin
verantwortlich geblieben. Bei den negativen Erfahrungen, die zweifellos vorhanden sind (auch anhand meiner eigenen Akteneinsichten), sind die Länder nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Judikative
mit neutralen Richtern auszustatten.
Spätestens jetzt haben sie dies vorzunehmen und frühere richterliche Entscheidungen, weil sie nicht dem Gesetz folgten, als nichtig zu erklären (siehe Handhabung des Deutschen Bundestages im Jahr
2009). Die Gerichte sind mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, unverzüglich auszustatten. Aufgrund der mir vorliegenden Beweise, ist dies heute noch nicht der Fall.
Die Besetzung der Gerichte mit nicht neutralen Richter ist gesetzlich untersagt.
Das geschaffene Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG, mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az.2 A 7.21, ist umzusetzen. Alle Amtsträger sind dazu verpflichtet. Nach der
Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2020, Nr. 18/22, ist diese auch zu beachten.
#1052
Mazi(Donnerstag, 12 Januar 2023 12:01)
(Fortsetzung
Sozialgerichtsbarkeit)
Es ist die Frage zu beantworten, dass Bürger der persönlichen Freiheit beraubt (weggesperrt) wurden, ihnen aber keine rechtmäßige Entscheidung eines unabhängigen Richters (nach dem Gesetz!) zugrunde
gelegen hat. Letztlich haben nicht nur die Richter, sondern auch der Minister der Justiz und logischer Weise auch deren Ministerpräsident (nach der Ratifizierung durch den Bundesrat) dafür
einzustehen. Sie sind anzuklagen und auch zu verurteilen von Behörden, deren Vorgesetzter wiederum der Minister der Justiz ist.
Das soll eine Funtionstrennung sein? Damit verbinde ich aber andere Kriterien!
So zu organisieren und als richtig anzusehen, kann m.E. nur auf der "Mist" von NS-Juristen wachsen!
Dies auch noch heute seitens von Juristen zu verteidigen, macht die demografische Gesinnung, der anders denkenden, bekannt. Das Grundgesetz muss durch- und umgesetzt werden. Nicht nur die
Zuständigen, sondern auch die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass sie nie Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hat. Alle Entscheidungen widersprechen dem Gesetz, insbesondere Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 97
Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG.
Bei neutraler Betrachtung schließt sich die Frage an, wie und weshalb so etwas passieren konnte. Schließlich verweisen wir auf einen ausgebildeten Juristen als Bundespräsidenten. M.E. unerhört, was
sich hier abspielt. Wir haben hier keine Missstände in einem anderen Land zu klären, sondern zuerst in unserem eigenen Land "zu kehren".
#1051
Mazi(Donnerstag, 12 Januar 2023 12:00)
Solzialgeruchtsbarkeit:
Wie ist eine Judikative zu beurteilen, die nicht überwacht wird, ob sie nicht weiter macht wie bisher?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Judikative nicht auf die Erfahrungen im Dritten Reich zurückgreift!
Bekannt ist, dass die Judikative im Dritten Reich den Führer mit ihren "Entscheidungen" unterstützte. Bekannt ist das Zitat eines Ministerpräsidenten eines CDU-geführten Landes: "Was früher Recht
war, kann heute kein Unrecht sein!". Bekannt ist auch, dass die damaligen Straftäter von der Justiz nie verurteilt wurden (auch nicht in Berufungsverfahren). Der Generalstaatsanwalt Bauer, Verfechter
der Demokratie, bildet eine Ausnahme. Es ist davon auszugehen, dass er nur mit Unterstützung des Auslandes diesen Status erreichen konnte.
Anzumerken ist, dass in der sogenannten "Wannsee-Konferenz" sich hochrangige Vertreter der Bdhörden trafen und den Transport von Juden in die Gaskammern effizient regelten.
Eingeräumt, können Richter nur über das entscheiden, was ihnen vorliegt. Dabei können Sie falsch oder richtig liegen. Damit ist der Irrtum in der Entscheidung beschrieben. Wenn aber nicht
sichergestellt ist, dass eingehende Post (wie zuvor bereits beschrieben) Ihnen überhaupt vorliegt, dies nicht kontrolliert wird, dann ist nicht der Irrtum in der Entscheidung für die falsche
Entscheidung massgeblich, sondern die Entscheidung auf eine fehlerhafte organisatorische Massnahme zurückzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig der Fall ist.
1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat damals diesen Beschluss ratifiziert. Die Länder sind für die ordnungsgemäße Handhabung in der Judikative
verantwortlich. Kontrollen haben sie jedoch nicht eingeführt, anhand denen sie erkennen könnten, dass den Richtern auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zur Entschdidung vorgelgt
werden/wurden. Die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können, ist m.E.
ebenso unstrittig wie wahr. Anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten können Betroffene (und auch Richter) nicht geltend machen, Verwaltungsentscheidungen nachvollzogen zu haben.
Eine Gerichtsbarkeit, die beispielsweise eine Regressakte nicht einsieht, kann m.E. nicht vorgeben, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte eingesehen zu haben und ihrer Entscheidung
zugrunde gelegt zu haben. Eine richterliche Entscheidung, so unabhängig sie auch sein könnte, kann nicht dem Gesetz folgen. Die Annahme, dass ein Minister der Justiz Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt
hätte (die Judikative, seine Amtsaufgabe, aber nicht überprüft hat, ob sie gesetzeskonform handelt), kann nicht geltend machen, dass eine solche Amtshandlung seiner Untergebenen falsch ausgeführt
worden wäre. Er hat schlicht seine Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vorgenommen bzw. verweigert. Dass auch untergebenen Behörden Art. 20 Abs. 3 GG nicht achteten, ergibt sich aus dieser Logik
ohnehin. Es war den Amtsträgern zuzumuten, dass sie das Fehlverhalten ihres Ministers hätten erkennen können.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, wie auch die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21,
haben schon ihren nicht zu unterschätzende Hintergrund. Es geht m.E. nicht um die "Reichsbürger" direkt, sondern um deren tatsächlichem Verhalten.
Im Ergebnis ist die Funktionsweise und Organisation der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Es ist nicht sichergestellt, dass Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4
GG gewährt wird. Die Judikative ist nicht in der Funktion, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen. Organisatorische Mängel sind nach dem Grundgesetz abzustellen. Die Aussage, das keine neuen
Tatsachen vorgelegt werden, rechtfertig nicht, dass bisherige System als bindend zu legitimieren.
#1050
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 21:13)
Was ist mir dennoch unklar geblieben?
1952 hat der Deutsche Bundestag den Beitritt zu den Menschenrechten beschlossen. Der Bundesrat hat diesen Beschluss ordnungsgemäß ratifiziert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch so organisiert, dass es der Machtbereich der Länder ist, die Judikative zu kontrollieren.
Damit ihre keine Fehler bekannt werden, ist nicht bekannt, dass die Länder je eine Kontrolle der Judikative vorgenommen hätten. Dies betrifft die Entscheidung selbst wie auch der Weg dorthin.
Wenn die Richter an die Gesetze gebunden sind, kann es auch kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit sein, dass ein Dienstvorgesetzter auf die Einhaltung der Gesetz besteht. Genau an diese
Vorschrift sind Richter gebunden, wenn sie überhaupt erklären wollen, eine Entscheidung getroffen zu haben.
Ganz wüst wird es, wenn Richter behaupten wollen eine Entscheidung getroffen zu haben, aber dem Gesetz nicht folgten. Da gibt es nur eine Entscheidung, dass diese richterliche Verwaltungsentscheidung
nichtig ist. Zudem ist sie ohnehin nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht nachvollziehbar.
Wie wir wissen, kontrollieren die Länder die Judikative nicht. In der Tat ist es denkbar, dass die Richter weiterhin nach den Grundsätzen des Dritten Reiches weiterhin agieren. Dass sie so vorgehen
können, liegt m.E. in der Tat in der Macht der NS-Juristen, deren Einfluss in den Behörden nicht unterschätzt werden darf.
Insgesamt ist anzunehmen, dass Exekutive und Judikative ein sehr gespaltetes Verhältnis zum Grundgesetz pflegen.
Das kann man sehen wie man will. Heute ist mir bei der Auswertung einer Akteneinsicht folgendes aufgefallen:
In der Verwaltungsakte des SG Mainz ist mir aufgefallen, dass der Eingang eines Schreibens an das LSG Rh-Pf dort abgelegt ist. Dieses Dokument ist ordnungsgemäß beim LSG Rh-Pf per FAX eingegangen
(das ist an der angegebenen FAX-Nr. eindeutig erkennbar).
Die Frage ist m.E., wie ein Dokument, gerichtet an eine andere Behörde, dort in der Verwaltungsakte auftauchen kann. Schließlich ist es in der Verwaltungsakte der LSG Rh-Pf nicht ersichtlich und kann
dort nicht als fehlerhaft erkannt werden.
Wie kann ein solches FAX einer Behörde in der Verwaltungsakte einer ganz anderen Behörde auftauchen?
Grundsätzlich ist es ein nicht zu unterschätzendes Problem, wie Dokumente, die nach § 133 StGB in einer Verwaltungsakte unterschlagen werden, erkannt werden können. In der freien Wirtschaft bedient
man sich eines ´"Kunstkniffs". Man lässt sich eine "Vollständigkeitserklärung" geben.
Da den Juristen der Judikativen nicht "Blauäugigkeit" vorzuhalten ist, ist zu beantworten, weshalb die Gerichte von Behörden nicht das verlangen, was sonst üblich ist? Es liegt auf der Hand, dass
argumentiert würde, weil sie bereits vorher wissen, dass es in Behörden nicht mit rechten Dingen zugeht. Eine Solche Vermutung wird auch noch von dem Präsidenten des SG Mainz am 05.08.2019
genährt.
Eine Funktionstrennung gibt es wahrscheinlich in jeder Branche, aber nicht in der Judikative. Die Frage, die sich mir stellt, gilt das Grundgesetz nur für andere und wird die Existenz des
Grundgesetzes, dass nur Gleichberechtigte kennen will, seitens Exekutive und Judikative bestritten? Wie soll ein Rechtsstaat organisiert werden, bei der sich Exekutive und Judikative an die Gesetze
nicht halten?
Wenn der Bürger ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG hat, dies aber nicht durchsetzen kann (weil er letztlich zu den gleichen "Typen"/Straftätern kommt, wie zuvor), dann kann er sich nicht auf die
Rechtssicherheit verlassen. Letztlich ist dann davon auszugehen, dass sich der Staat (wenn Sie es so wollen) dann selbst aufgelöst hat. Da davon auszugehen ist, dass die Judikative sich nicht
verschlimmert hat, ist zu prüfen, ob sie je nach dem Grundgesetz gehandelt hat oder stets nach den Prinzipien des Dritten Reiches.
Es ist davon auszugehen, dass das Wort Rechtsstaatlichkeit, dann völlig fehl am Platz wäre.
M.E. geht das aus den unterschiedlichsten Gründen gar nicht und ist auch nicht tolerabel!
#1049
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 20:31)
"Schweigegeld" oder was darunter verstanden werden muss!
Sie haben nachvollzogen, dass keiner seriös etwas beurteilen kann, wenn er den Sachverhalt nicht kennt. Ausgerechnet Richter machen in ihrer Amtsfunktion geltend, dass 45 Schreiben nicht vorgelegt
werden dürfen, wäre doch dazu zumindest eine Entscheidung von Richtern notwendig, dass diese für ihre Entscheidung nicht notwendig seien.
Damit liefern die Richter am LG Hamburg den Nachweis, dass ihre Kollegen ihre Entscheidung gegen das Gesetz getroffen haben.
Ich gehe davon aus und Sie werden mir zustimmen, dass auch dieses Urteil aus dem das "Schweigegeld" resultiert, widerrechtlich ergangen und daher nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig
ist.
Es hat also eine Zahlung gegeben, das "Schweigegeld", was auf einer nichtigen Entscheidung basiert. Daraus folgt, dass der Zahler völlig unbegründet eine Zahlung geleistet hat und Rückzahlung
verlangen kann.
Nach Ihrer Darstellung, Herr BG-Heater, ist dieses Geld nunmehr aufgebraucht. Herr Neumann wird also berechtigt darauf verweisen können, dass er dieses Geld verbraucht hat. Sein Einspruch wegen
"Entreicherung" wäre also nachvollziehbar.
Die BGHW bekäme also richterlich Recht, bekäme aber keine finanzielle Mittel in die Hand.
Außer Kosten sehe ich da also nichts.
Wenn die BGHW also erwartungsgemäß unterliegt, wäre sie m.E. dennoch berechtigt, ihre Nachzahlung mit diesem "Schweigegeld" zu verrechnen. Es wäre wie eine Vorauszahlung m.E. zu handhaben.
Ich hoffe, für alle Seiten Klarheit in die m.E. "sehr hohen Wellen" gebracht zu haben.
#1048
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 20:02)
Was ist mit dem Grundgesetz und was sagt es zur Gültigkeit von richterlichen Entscheidungen aus?
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen.
Wie bereits ausgeführt, sind die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz gefolgt. Daher wurde auch keine richterlichen Entscheidungen getroffen. Sie sind nach § 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Da keine der Entscheidungen dem Gesetz folgte, sind folglich auch keine Urteile ergangen.
Da gibt es aber noch einen Art. 20 Abs. 3 GG, der alle Amtsträger, also auch die Richter, an Gesetz und Recht bindet.
Das Gesetz wurde nochmals vom Bundesverfassungsgericht 1983 verbindlich ausgelegt und klargestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip, also nach dem Grundgesetz, Behörden und Gerichte zu
wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten verpflichtet sind.
Auch hier sind eindeutige Verstöße der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Gesetz festzustellen. Wenn es also keine richterlichen Entscheidungen gab, was ist dann mit dem "Schweigegeld"?
Gehen wir auf die "45 Schreiben" ein, die nie mehr nach dem Willen der hamburgischen Richter vorgelegt werden dürfen. Damit ist deren Existenz nach den Aussagen der Richter in ihrer Amtsfunktion als
existent bezeichnet. Aber ihre Kollegen haben diese Schreiben offensichtlich nicht vorgelegen.
Wenn den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat, dann schließe ich aus, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen nach § 103
Sozialgerichtsgesetz erforscht haben (können). Auch auch diesem Grund können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist bekannt, dass jedermann vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet ist. Besagte Schreiben waren nach § 138 ZPO seitens der Beklagten vorzulegen. Der strafrechtlich relevante Verstoß liegt also bei
der BGHW und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, nicht in den Nachforschungen von Herrn Neumann.
Das er seine Forschungsergebnisse hier im Internet präsentiert, macht bekannt, "dass es da noch jemanden gibt, der mit gleichen Problemen zu kämpfen hat". Generalstaatsanwalt Bauer aus Frankfurt am
Main hatte unter dem "System" auch zu leiden. Deshalb ist Neumann mit ihm eher zu vergleichen.
Der bzw. die zuständige(n) Richter hatte(n) darüber zu entscheiden, ob diese Schreiben für seine/ihre Entscheidung relevant ist/sind oder nicht.
Da die Richter keine Entscheidung fällten, dass diese Schreiben für ihre Entscheidung irrelevant sind, ist dem folglich nicht so.
Mangels einer solchen Entscheidung sind diese "45 Schreiben" relevant. Der BGHW ist daher § 130 StGB (Verwahrungsbruch) vorzuhalten und mit entsprechendem Urteil zu begegnen. Da offensichtlich in der
BGHW diese besagten Schreiben nicht mehr vorhanden sind, ist dem ehemaligen Leiter, Herrn Tietjen und dem Leiter der BGHW, Herr Dr. Schöpf, die Haftung für Organisationsverschulden vorzuhalten (LG
München I, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff.).
Dadurch das hamburgische Richter die besagten "45 Schreiben" namentlich qualifizierten, ist deren tatsächliche Existenz festgeschrieben und die genannten Führungskräfte der BGHW in die Haftung zu
nehmen zu verurteilen.
Da das Urteil am LG Hamburg nicht dem Gesetz folgt (Verstoß gegen Anwaltspflicht, Verstoß gegen die Wahrheitspflicht vor Gericht), ist auch dieses Urteil nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
nichtig.
Unwesentlich ist, dass auch ihre Entscheidung nichtig ist. Es geht nur um die Entscheidung als solche, nicht über den Weg dorthin.
Da die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, sind alle richterlichen Entscheidungen nichtig. Sie sind auch deshalb nichtig, weil ein Betroffener ohne eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann.
Die Richter haben also gegen alle richterlichen Entscheidungen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht verstoßen. Das sollte auch jedem einleuchtend sein.
#1047
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 18:14)
Zurück zu den Grundlagen!
1952 sind der Deutsche Bundestag den Menschenrechten beigetreten. Der Bundesrat hat diesen Beschluss ratifiziert.
In der Bundesrepublik Deutschland obliegt den jeweiligen Bundesländern die Gerichtsbarkeit. Sie sind also allein in der Lage Art. 19 Abs. 4 GG zu bewerkstelligen.
In Art. 6 Abs. 1 Menschenrechte (EMRK) ist festgelegt, dass faire Verfahren Gegenstand der Menschenrechte sind. Darin ist u.a. festgelegt, dass neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz
treffen.
Das Gesetz besagt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Nach § 31 BVerfGG sind alle Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
M.E. erfüllt keines der Urteile die obigen Kriterien.
Daher sehe ich es als erwiesen an, dass alle richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgten. Nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind alle Entscheidungen daher nichtig.
#1046
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 10 Januar 2023 19:03)
ACHTUNG, ACHTUNG:
Die Eintragung von Ausrufezeichen am 10.01.2023 18:06 zementiert, ich werde auf Schritt und Tritt beobachtet und muss auf meine Gesundheit aufpassen. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen schon
einmal erklärt. Ich benötige also Personenschutz, ich bin anerkannter Schwerbehinderter und das Tragen eine Waffe könnte mir erlaubt werden.
Zum "Schweigegeld" ist zu sagen:
Nach meinem merkwürdigen Teilerfolg am 19.06.2014 nahm ein Sachverständige den Begriff "Schweigegeld" in den Mund und den Begriff habe ich übernommen.
#1045
Ausrufezeichen(Dienstag, 10 Januar 2023 18:06)
Haha!
Herr Neumann war derjenige, der 2021 auf dem Bremer Marktplatz den Begriff "Schweigegeld" in den Mund nahm. Dort sagte er, er habe Schweigegeld bekommen. Doch da das Geld alle ist, will er wieder
welches. Das habe also NiCHT ich mir ausgedacht, sondern Herr Neumann selber.
#1044
BG-Heater(Dienstag, 10 Januar 2023 16:56)
Mahlzeit Ausrufezeichen!
Bevor Sie sich so unqualifiziert drauflos Dampfplaudern, sollten Sie sich mal das SGB VII anschauen,lesen und auch verstehen wollen.
Leider hat bei Ihnen M.E. die Gehirnwäsche der GUV perfekte Arbeit geleistet und Ihnen jegliches natürliche Rechtsempfinden aus dem Hirn rausgebrannt.
In Ihrer Benebelung der "Kundenfeindlichen Schulungen" der GUV ist es Ihnen wohl entgangen, dass es VN gibt, die schwere Unfälle haben, die in der Regel von den GUV(D-Ärzten) aus Kostengründen, nur
ausreichend bis mangelhaft behandelt werden.
Die Dokumentation der GUV wird von Anfang an so gesteuert, dass der VN so wenig wie möglich seine evtl. fortbestehenden Dauer-Gesundheitsstörungen nicht mehr beweisen kann.
In der Regel enthalten die Ur-Bescheide der GUV nicht einmal konkret die Primärverletzungen und es werden die Unfallabhängige Krankschreibung und die fortbestehenden Beschwerden/ Widererkrankung als
nicht Unfallkausal behauptet, ohne dazu irgendwelche Anhaltspunkte dafür zu haben.
Es werden nicht einmal Amtsermittlungen zum schweren Unfallhergang angestellt zb. bei einem Wegeunfall werden nicht einmal die Polizei-Ermittlungsakten eingeholt und irgendein harmloser Unfallhergang
ins Blaue hinein behauptet.
Das einzige was wirklich sehr gut funktioniert,dass die GUV Regress(Rechnungen) an alle beteiligten Dritten stellt wie zb. Krankenkasse (unfallunabhängig) und Drittschädiger
KFZ-Versicherung(unfallabhängig) gleichzeitig, in Rechnung stellt, damit es nur Einnahmen gibt die die Ausgaben bei weiten übersteigen Thema Gewinnmaximierung.
M.E. werden dem VN so schnell wie möglich die Leistungen eingestellt, damit die GUV noch Gewinn machen kann und Unfallrenten darf es grundsätzlich nicht gegeben.
Dies alles hat mit dem SGB VII überhaupt nichts mehr zu tun, weil es für die Vorgehensweise der GUV gegen die VN, wie Sie bei der Privatversicherungswirtschaft so übliche wäre, im SGB VII nicht gibt
und nicht gab.
Genauso wenig gibt es ein Schweigegeld im SGB VII und zeigt nur die rechtswidrigen Einstellungen der selbstherrlichen angeblich unfehlbaren Selbstverwaltungen-GUV die keinerlei Kontrolle unterliegen
und sich aus Gründen der Gewinnmaximierung nicht ans SGB VII halten müssen bzw. wollen,
also einen legalen Rechtsfreien-Raum geschaffen haben.
Dies System zu erkennen ist leider die Aufgabe der Geschädigten und die M.E. Gehirngewaschenen erkennen dies erst, wenn Sie selbst einen schweren Unfall haben und dann Ihre eigenen Handlungsweisen
d.b. die eigne bittere Medizin zum Schlucken bekommen und dann das tiefgefrorene Gehirn auftaut.
Der Preis dafür, die eigene Restgesundheit ist und die Verursacher besser gestellt werden wie die Geschädigten, da hilft auch kein primitives Schweigegeld mehr.
Was dann an einem VN verwerflich sein soll, der nur seine min. Rechte einfordert, zeigt den totalen Realitätsverlust unseren Ausrufezeichen und Pseudonym-Klauern aufgrund von Brainwash.
Fazit:
Ein SGB VII wurde komplett ausgehebelt die VN rechtslos getsellt.
Es ist und bleibt ein sehr Dreckiges-Geschäfts mit Arbeitsunfällen/BK-ler wo nicht der Mensch im Mittelpunkt steht, sondern ob Gesundheitsstörungen noch unter Discount-Preisen abgehandelt werden oder
zum Nulltrarif auf Kosten der Allgemenheit entsorgt werden, mit allen geeigneten Menschenunwürdigen Mitteln.
Der KOMM-MIT-MENSCH Sicher,Gesund,Miteinander hört sich M.E. wie ein Slogan aus der Ex-DDR hinter dem Eisernen-Vorhang der GUV an und in der Realität heißt es:
Hau-Ab-Mensch Unversichert-Krank- im Stich gelassen, alles was nix kostet, mit allen geeigneten Mitteln aus Gewohnheitsrecht.
Gruß
BG-Heater
#1043
Mazi(Montag, 09 Januar 2023 19:23)
#1040
Wenn ich Sie korrekt verstehe, sind Sie bereit mit Herrn Neumann zu tauschen, Schweigegeld anzunehmen und dafür in den Knast zu wandern?
Die Handlungsweisen der Richter interessieren Sie scheinbar nicht.
Da bin ich ganz anders gestrickt.
Erlaubt ist den Richtern nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Diese einfache Regel wird seitens der Judikative und Kraft ihres Amtes von diesen Straftätern nach § 339 StGB unterlaufen. Wenn es Menschen, wie im Dritten Reich gibt, die im Zweifel auch nach anders
Gläubige in die Gaskammer schicken und dann sich herausreden, dass sie doch nicht selbst gefahren wären, das hat schon etwas.
Es ist auch nachweislich so, dass diese Straftäter von ihren eigenen Leuten freigesprochen wurden.
In der Sache geht es darum, dass die Gesetze von den Parlamenten beraten und anschließend beschlossen werden. Sind diese Gesetze in Kraft, sind Exekutive und Judikative daran gebunden. In den
streitigen und hier dargestellten Fällen, ist es so, dass seitens der Richter keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde.
Es geht folglich um die Glaubwürdigkeit des Gesetzes.
Mangels einer Kontrolle ist davon auszugehen, dass die Richter es heute schlimmer treiben, als es im Dritten Reich Richtern möglich war.
Formulieren wir es noch härter:
Die Landesregierungen stellen nicht sicher, dass neutrale Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Als Ronald Reagan die Sowjetunion in die Knie zwang und die Ölpreise ein Niveau von unter 9 USD erreichten, musste die Sowjetunion unter ihren Produktionskosten Öl fördern. Nicht die Förderkosten
waren maßgeblich, sondern die Erlangung von Devisen.
Nach Auskunft eines hohen Duma-Abgeordneten betrugen die damaligen Ölförderkosten ca. 8,50 USD/Barrel. Folglich wurden täglich Verluste wissentlich produziert.
Um 2000 baute die EU eine Barriere auf, um das Öl unter 30 USD/Barrel zu halten. Es hat leider nicht geklappt. Die Ölpreise waren viel höher und genutzt hat die EU-Intervention nichts.
Heute ist es anders.
Große Ölmengen werden nicht mehr in USD abgewickelt. Große Abnehmer wie China und Indien profitieren von der Strategie der GRÜNEN, von Baerbock und Harbeck. Letztlich ist Deutschland so abhängig von
russischen Lieferungen, dass über Umwege deren Lieferungen wieder Deutschland erreichen - wenn auch zu viel höheren Preisen.
Auch Saudi-Arabien fakturiert wesentliche Ölmengen nicht mehr im USD und zusehens wendet sich deren Politik von den USA ab.
Es ist die Frage, wie lange die Bürger noch zuschauen und die Politiker gewähren lassen.
Nachdem das Rohöl um 80 USD/Barrel notiert - bei einer Preisbremse der EU von 60 USD/Barrel - ist es eine Vermutung, dass sich Putin verzockt habe. Sie erscheint wenig glaubwürdig - eher Wunschdenken
oder billige Propaganda.
Nachdem wir erkannt haben, dass die Existenz des Grundgesetzes von Behörden und Judikative zwar anerkannt wird, aber sachlich dennoch bestritten wird, also dennoch nicht gilt, sollten wir uns die
Vorgänge genauer ansehen und uns unsere eigene Meinung bilden.
Wir sollten uns auch vor Augen halten, dass der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Menschenrechte anerkannte, die Judikative dennoch in den Händen der Landesregierungen gelassen
wurde.
Statt dass die Landesregierungen die Einhaltung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze gewährleisten (das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährten), haben sie es vorgezogen, dies nicht
zu kontrollieren und so von einer fehlerhaften Justiz nichts zu erfahren.
Da die Landesregierungen und demzufolge auch die Bundesregierung so keine Kenntnis von den tatsächlichen Vorgängen im Lande erlangten, ist das System noch schlimmer als zur Zeit der Nazis.
Es stellt sich somit die Frage - wenn die Justiz des Dritten Reichs schon die damaligen Nazis protegieren -, wie diese dann in heutige Zeit zu bezeichnen ist? Bei sachlicher Abwägung muss
festgestellt werden, dass die Judikative im Dritten Reich gemessen an der heutigen Justiz kontrollierter war.
Wie kann es sein, dass Richter nur über das eine Entscheidung treffen, was ihnen vorgelegt wird und Entgegenhaltungen des Klägers missachten. Das Recht umfasst doch eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte. Diese Verwaltungsakte umfasst also alle Dokumente. Sie bilden die Entscheidungsgrundlage.
Sie kennen die Diskussion um die vermeintlichen "45 Dokumente" und die Strafandrohung von 250.000 Euro.
Da der Wahrheitsgehalt besagter 45 Dokumente nicht bestritten wird, aber nicht mehr vorgelegt werden dürfen, sind die Entscheidungen der Richter zwar nicht rechtens, aber deren Nichtigkeit kann nicht
erkannt werden.
Die richterlichen Entscheidungen sind zwar in Serie nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig, aber der Nachweis darf nach den Richtern nicht mehr geführt werden. Die Richter waren auch
bereit Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben, um den Widerspruch gegen die richterlichen Entscheidungen auch noch öffentlich zu machen.
Sehen wir die Justiz im Dritten Reich nur als eine vorübergehende Zeit an, in der sich die Judikative nur einübte, was heute gang und gäbe ist.
"Wannseekonferenzen" finden nach meinen Akteneinsichten auch heute noch täglich statt!
Bleiben wir wachsam und zeigen offen, dass wir die Schweinereien alle sehen, erkennen und einordnen.
#1041
WernerE(Montag, 09 Januar 2023 18:54)
zu #1039 - Ausrufezeichen
der Post von Ausrufezeichen zeigt deutlich auf, dass manche Menschen und vor allem die
der gesetzlichen UV-Träger, sowie deren Mitbegünstigen NICHT wahrnehmen wollen,
um was es tatsächlich auf dieser Whistleblower Seite von Erich Neumann geht.
Nach Recht und Gesetz müssen Verunfallte und Berufserkrankte Menschen die in einer
gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig oder über den Arbeitgeber versichert sind,
bei entsprechender Schädigung des Gesundheitszustandes mit Verletztenrente befriedigt werden.
Schweigegeld oder Bestechungsgeld gibt es nur in der Politik, bei manchen Vertretern der
gesetzlichen UV-Trägern oder deren Verbündeten. (RA`s oder Richter oder ähnliche)
Bei Erich Neumann haben Ärzte festgestellt, dass er mit komplexen gesundheitlichen
Störungen durch entsprechende Unfälle behaftet ist und dazu dann auch entsprechende
Minderung der Erwerbsfähigkeiten zu verzeichnen sind, deren Wert höher zu veranschlagen, als dass das bisher geschehen ist.
Würde Hr. Neumann die beklagte gesetzliche Unfallversicherungen Ihm sogenanntes
Schweigegeld in entsprechender dauerhaften Rente und durch eine einmalig hohen
Geldbetrag der alles Unrecht der Vergangenheit zufließen lassen, bin ich der Meinung,
könnte eine weitere Eskalierung in Form der Aufdeckung hier auf dieser "Super" Webseite
für beendet erklärt werden.
Aber solange eben das nicht der Fall ist, wird Hr. Neumann Alias Unfallmann nichts
unversucht lassen, seine oben genannten gesetzlich verbrieften Ansprüche gelten machen.
Für viel Mitleser - ob nun Störer, Psydonüm-Klauer oder GB Schreiber ist diese Seite
der Beweis, dass man vor Sozialversicherten Betrug durch die gesetzlichen UV-Träger,
Sozialgerichte oder durch Rechtsanwälte -die ganz offensichtlich keine Antwort finden-
tagtäglich statt findet.
Ob nun in Bremen, Mainz, München, Berlin, Dresden u.s.w überall das selbe miese
Spiel mit den versicherten Menschen.
Pfui Teufel den modernen Raubrittertum
Grüße von
Werner - dem Echten!
#1040
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Januar 2023 15:07)
Eintragung vom 09.01.2023 10:55
Hallo Ausrufezeichen,
ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und kein Schweigegeld !
MfG
Erich Neumann alias unfallmann und Whistleblower
#1039
Ausrufezeichen(Montag, 09 Januar 2023 10:55)
Hallo Herr Neumann,
was genau wollen Sie noch? Sie haben bereits Schweigegeld bekommen. Also was noch? Was NOCH? WAS NOCH??? Sie bekommen doch nur Ihren Hals nicht voll.
#1038
WernerE(Sonntag, 08 Januar 2023 13:14)
#1036 - es kann nur einen geben - Richtig und das sind Echte Freunde von Erich
Wünsche Dir werter Erich mit Familie gutes, gesundes und Erfolgreiches Neues Jahr.
Ein Jahr das aufzeigt welche "Frechheiten" die BGHW ETEM und die Gerichte mit Dir
angestellt haben.
Zum Einsatz kommen sogar Pseudonym-Klauer nur um Desinformation zu verbreiten.
Diese Art von Menschen gehören der Kategorie "Widerlich" an und dürften in ihrem
realen Leben sich genau so benehmen, überall anecken, vermutlich Polizeibekannt sein.
Du und Wir lassen uns davon jedoch nicht abschrecken, werden weiterhin die Unwahrheiten und Lügen aufdecken und zur Strecke bringen.
In diesem Sinn einen guten neuen Zeitabschnitt
#1037
Mazi(Sonntag, 08 Januar 2023 11:51)
Es stellt sich die Frage, wie Art. 19 Abs. 4 GG seitens des Staates gewährleistet wird, wenn in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
M.E. widerspricht eine solche Handhabung Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Entscheidungen sind in Reihe nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nachvollziehbar nichtig.
Es geht nicht darum, dass die eine oder andere Entscheidung nachvollziehbar sein könnte, sondern darum, das sie nicht dem Gesetz folgen. Nach dem Gesetz sind Behörden und Gerichte nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach dem Rechtsstaatsprinzip seit der Schaffung des Grundgesetzes rechtsstaatlich verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
zu führen. Anhand dieser Verwaltungsakte können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde (nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/87) nachvollziehen.
An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG gebunden.
Das haben die Behörden in Fortsetzung der Handhabung des Dritten Reiches noch nie praktiziert.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich an diese gesetzliche Vorgabe, die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde zu legen, können sie auch nicht geltend
machen, ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben.
Wenn die vermeintlichen "Entscheidungen" der Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen in rechtsstaatlichen Sinn sind, stellt sich nicht nur die Frage, was sie denn dann sind und für
welche Leistungen sie Gehälter und ggfs. Pensionen bezogen haben.
Es sollte unstrittig sein, dass diese Handhabung nicht mit ihrer Treuepflicht vereinbar ist. Ihre vermeintlichen Entscheidungen waren/sind nie rechtsstaatliche Entscheidungen nach dem Gesetz gewesen.
Wenn die Arbeitsleistung der Richter nie nach dem Gesetz und dem Recht erfolgten (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG), für was wurden sie dann bezahlt oder machen Pensionsansprüche geltend. Die
Zahlungen an sie können also nicht rechtsstaatlich begründet sein. Da ihre Arbeitsleistung nicht dem Geset5z folgt, kann auch die Zahlung für diese Arbeitsleistung nicht dem Gesetz folgen.
Wenn sie es so betrachten wollen, dann sind den Richtern Gelder aus rechtmäßig erhobenen Steuergeldern zugeflossen, für die sie keine Arbeitsleistung erbracht haben. Mangels einer funktionierenden
Kontrolle staatlicher Gelder wurde eine Form der Geldwäsche betrieben.
Die Gelder sind zurückzufordern. Die damit erworbenen Vermögen sind in Umsetzung des Geldwäschegesetzes einzuziehen. Die Richter bzw. der Staat hat für die unrechtmäßig verhängten Urteile
Schadenersatz zu leisten. Die Täter sind zu verurteilen.
In der Bibel heißt es, übernommen aus den rechtsstaatlichen Regeln der Stadt Uruk: Zahn um Zahn. Bezogen auf den Fall Neumann, ist die Gesellschaft vor den Straftätern der Justiz zu schützen. Sie
sind wegzuschließen.
Straftäter sitzen als Richter verkleidet in Amtsfunktionen am Richtertisch. Es ist davon auszugehen, dass die NS-Juristen die Judikative unterwandert haben. Das darf rechtsstaatlich nicht sein.
Die Tatsache, die hier immer wieder vorgetragen wird, dass Regressakten einer Behörde anderen Inhalt haben und nach Sicht der Behörde dennoch nicht Teil der Verwaltungsakte sein sollen, von den
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit der Entscheidung auch nicht zugrunde gelegt wurden/werden, dokumentiert die enge Verbundenheit dieser Behörden und der Sozialgerichte.
Der Zusammenhang (auch heute noch) zwischen beiden Behörden folgt bestimmt nicht zufällig der Machart bzw. dem Verständnis der NS-Juristen.
Es ist mit Sicherheit nicht einfach seitens des Staates, dennoch die Neutralität der Richter nach Art. 19 Abs. 4 GG objektiv nachzuweisen. M.E. liegt hier eindeutig der Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2
GG vor,. Das Grundgesetz wird seitens der Judikative nicht nur nicht befolgt, sondern konkludent nicht anerkannt.
Da gibt es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr.
18/22, sehr viel für die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zu tun.
#1036
BG-Heater(es kann nur einen gegeben!!)(Freitag, 06 Januar 2023 21:50)
Hallo Eriich,
die Welt ist schon "Bunt" und hier schon "Kunterbunt", wenn sich der Pseudonym-Klauer wieder ungefragt melden muss und Desinformationen betreibt.
Ist schon "Witzig", wenn der Pseudo-BG-Heater meint hier mitreden zu können, ohne irdgenwelche Vollbeweise vorliegen zu haben, was ein Zeichen von völliger Unkenntnis sind.
M.E. Nachpappeln ist die Sprache der Dummen.
Nein, und keiner von den Krankenkassen stellt sich Quer , Sie wollen Ihr Geld zurückhaben.
Wer der Deutschen-Sprache Herr ist, hat verstanden, dass der wahre BG-Heater von einem Fall berichtet der Ihm bekannt wurde, ergo mit Ihm wenig zu tun hat.
Solche plumpen Ausforschungsversuche, sind einfach nur plump und primitiv hoch drei.
Die Anwälte des mir bekannt gewordenen Falles, sind durchweg seriöse Anwälte und immer erreichbar für den Betroffenen, dass war wohl ein Satz mit X, dass war wohl nix mein lieber
"Pseudo-BG-Heater".
Die einzigen die sich hier Sorgen machen sollten, sind die BG-Mitarbeiter die einen anerkannten Arbeitsunfall, ab Arbeitsunfalltag der Krankenkasse in Rechnung gestellt haben und bezahlt bekommen
haben, was M.E. eine Strafbewährte-Handlung anzusehen ist.
Sollte der Pseudo-BG-Heater einer BG abgehören oder sonsitgen Prozessbeteiligten angehören, kommt sowas führer oder später so und so heraus.
Der M.E. organisierte Leistungsbetrug an der Versicherungsgemeinschaft hat wohl einige Schatten-/Männer-Frauen aufgeschreckt, damit diese hier völlig Sinnfreie Beiträge/Aktionen starten müssen, wie
lächerlich.
LG
BG-Heater(Es kann nur einen geben!)
#1035
Mazi(Freitag, 06 Januar 2023 20:48)
Kurz:
Es ist davon auszugehen, dass Sie von Krankenkasse, BG und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit "besch..." werden. Zugut ist m.E. der Verbund der entscheidenden Amtsträger (vgl. Teilnehmer der
"Wannseekonferenz").
Das Grundgesetz sollte spätestens jetzt umgesetzt werden.
#1034
Mazi(Freitag, 06 Januar 2023 20:43)
# 1033
Das "riecht".
M.E. macht es Sinn, die Bundesanstalt für Soziale Sicherung einzubinden. Sie ist nicht zuletzt für beide Parteien zuständig (Krankenkasse und BGs). Da ich jedoch nicht davon ausgehe, dass Ihnen das
Recht eingeräumt wird, aber sie ist gemeinsam den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Gesundheit unterstellt. Hier ist Ihnen auch angeraten das Bundesministerium für Gesundheit und nicht
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einzuschalten.
Weshalb?
Es ist nachlesbar, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eigene Ministerialbeamte in Gremien der DGUV entsandt hat, also nicht objektiv ist. Wahrscheinlich ist dem Ministerium für Arbeit
und Soziales "braune Vergangenheit" nachweisbar (was ich jedoch noch nicht untersucht habe). Was das bedeutent würde, sollte Ihnen bekannt sein. Wenn nicht, fragen Sie bei "Erich" nach oder lesen Sie
sich in das Thema "Wannseekonferenz" ein, analysieren Sie wie derartiges heute zu organisieren wäre und vergleichen es mit obigem System.
Nicht beantwortet ist, weshalb dann das Bundesgesundheitsministerium? Nachdem sich ein Ministerium in die Auseinandersetzung eingeschaltet hat, wird sich ein anderes Ministerium nicht auch noch
einschalten. Daraus schließe ich, dass die Erfolgsaussichten bei diesem Ministerium für Gesundheit besser erscheinen.
Aber berichten Sie an dieser Stelle weiter.
Nicht zuletzt deshalb, damit auch andere erkennen können, dass sie Opfer eines Systems und nicht der eigenen Fehler sind. Aber bedenken Sie in Ihrem Streit, dass Verwaltungsentscheidungenen nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz bei Vorliegen einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte nichtig sind. Sollten Sie einen Rechtsstreit führen müssen, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie letztlich
eine Klage vor Amtsträgern der gleichen Gesinnung einreichen. Die Amtsträger/Richter sind nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten an das Gesetz gebunden bzw. deren Entscheidungen hat nach dem
Gesetz zu erfolgen. Das Urteil der Richter wird zwar erwartungsgemäß auch nicht so sein, wie es Ihnen zusteht, aber das Recht, auf dass sie sich beziehen, ist auf Ihrer Seite. Das bedeutet wiederum,
dass auch deren "Urteil" nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig ist.
#1033
BG Heater(Der Echte!)(Freitag, 06 Januar 2023 14:27)
Hallo Erich,
derzeit stellen sich die Krankenkassen quer, was ich ihnen nicht mal verübeln kann. M.E. ist das aber auch ein Indiz dafür, dass sie es mehr oder weniger, mit der Angst bekommen. Ich halte dich
weiter auf dem Laufenden, bin nun aber erstmal recht beschäftigt, da sich die Sache mit der Anwaltskanzlei noch nicht geklärt hat. Du erinnerst dich, der Anwalt der plötzlich nicht mehr erreichbar
war.
Gruß
BG-Heater
#1032
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 19:36)
Wechseln wir das Thema - genauer scheinbar das Thema!
Es ist anhand der genannten Beispiele (Missbrauch, CUM EX-Geschäfte, Sozialgerichtsbarkeit, Todesopfer wegen nicht weiter gegebenen Alarmierungen, etc.) stets das gleiche Thema. Amtsträger kommen
ihrer Treuepflicht nicht nach. Art. 20 Abs. 3 GG kennen sie nicht und handeln folglich nicht danach.
Ein Staat, der so agiert, hat nie gelebt. Das ist ungefähr das schlechteste Zeugnis was man NS-Juristen nur ausstellen kann. In deren Zeugnis würde man schreiben: "er hat sich bemüht".
Übertragen wir dies auf die Menschenrechte, dann ist festzustellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 6 Abs. 1 EMRK keine fairen Verfahren durchgeführt werden und keine neutralen
Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Es ist richtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht sich als Hüterin des Grundgesetzes versteht und deshalb die Unterordnung unter die Menschenrechte nicht sieht. Nach den Menschenrechten ist die
hiesige Handhabung untersagt.
#1031
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 19:26)
#1030
Unstreitig wird dies so gemacht/gehandhabt, aber rechtens ist es dennoch nicht.
Für den von Ihnen dargestellten Fall gibt es § 44 Abs. Verwaltungsverwahrungsgesetz, der die Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen (wegen grobem Unfug) als nichtig erklärt.
Mit der Anerkenntnis der Menschenrechte 1952 seitens des Deutschen Bundestages und Ratifizierung des Bundesrates hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet
(Art. 6 Abs. 1 EMRK). Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Es ist mir nicht erst aufgrund Ihrer Angaben bekannt, dass dies seitens der Judikative nicht so gehandhabt wird. Danach sind alle richterlichen Entscheidungen nicht als richterliche Entscheidungen
qualifiziert.
Heute muss ich unterstellen, dass der Anspruch den wir mit der Judikative verbinden, eher als wunschdenken zu qualifizieren ist.
Geht man aber derart vor auf welche gesetzliche Grundlage überhaupt ein Richterspruch basiert, kommt man auf obige Regelung. Nicht ganz neu ist es aber auch deshalb, weil eine unabhängige
richterliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG nur dem Gesetz unterworfen ist. Richter sind auch nach Art. 20 Abs. 3 GG Amtsträger und auch hiernach an Gesetz und Recht gebunden. Also von der Seite
kann gar nichts passieren. Die Ergebnisse sind so wie Sie sie darstellen und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind als Straftäter überführt.
Da die Justiz eines Landes dem jeweiligen Justizminister unterstellt ist, die Judikative in unserem Rechtsstaat Ländersache ist und das jeweilige Land von dessen Ministerpräsidenten repräsentiert
wird, ist es dessen Verantwortung faire Verfahren durchzuführen.
Wenn Ministerpräsidenten diese Verantwortung haben, ihr Justizminister aber keine fairer Verfahren durchführt, entsteht hier ein Problem. Der Ministerpräsident hat sicherzustellen, dass in seinem
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden. Wenn nicht, hat dies personelle Konsequenzen. Dies kann letztlich bis zu den Richtern gehen.
Das klingt zwar hart, aber anders kann es auch nicht sein.
Es liegt zugegeben nahe, dass sich in diesem Bereich sehr viele sehr stümperhaft bewegen. Selbst von Rechtsanwälten darf man kein qualifiziertes Wissen verlangen. Da hat man den Eindruck, dass sie
nur abkassieren wollen und mit den Gerichten und Beklagten gemeinsame Sachen machen.
Seit dem Hinweis des Richters vom SG Karlsruhe vom 14.04.2020 bin ich auf der Suche, dessen Äußerungen zu widerlegen. Ich muss eingestehen, dass ich dazu bisher keinen einzigen Hinweis gefunden habe.
Es läuft immer wieder in die gleiche Kerbe. NS-Juristen haben diese Handhabung organisiert. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Sozialgerichte im Dritten Reich und danach bis 1953 im
Reichsversicherungsamt eingegliedert waren. Neutralität und Entscheidungen nach dem Gesetz sucht man in der Tat vergeblich.
Daraus folgt, dass wir hier einheitlich mit "Braunen" zu haben und die als erklärte Gegner betrachten müssen.
#1030
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 18:56)
Mit wem haben wir es zu tun und wem hat Olaf Scholz vorgestanden?
Heute ist sein Nachfolger Dr. Peter Tschentscher, der zeitiger Nachfolger und amtierender Bundesratsvorsitzende.
Bilden Sie sich selbst ein Urteil (NDR, Stand: 03.09.2019 22:15 Uhr
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Neu-entdeckte-Nazi-Akten-Wie-die-obersten-Hamburger-Richter-in-der-NS-Zeit-urteilten,naziakten100.html
"ahrzehnte schlummerten diese historisch wichtigen Dokumente unbeachtet zunächst auf dem Dachboden der Hamburger Staatsanwaltschaft, dann im Keller des Staatsarchivs. Erst nachdem Panorama 3 im
Herbst 2017 mehrfach nach solchen Gerichtsunterlagen aus der Nazi-Zeit fragte, räumte das Staatsarchiv die Existenz von "fünf Meter Akten" ein. Es handelt sich um ein ganzes Konvolut von
Originaldokumenten, die die Tätigkeit des obersten norddeutschen Gerichts während der NS-Zeit widerspiegeln. Papiere aus 460 Strafverfahren sind in dem Fund enthalten. Das Hanseatische
Oberlandesgericht mit Sitz in Hamburg war für ganz Norddeutschland zuständig."
"Durch Denunziation kamen solche Verfahren meist überhaupt erst ins Rollen. "Die Bereitschaft der Deutschen zur Denunziation war überwältigend. Der Gestapo dienten sich mehr Deutsche als Spitzel an,
als diese gebrauchen konnte," sagt Historiker Klaus Bästlein, ein Kenner der Justiz im Nationalsozialismus."
""Justiz hat Unrecht legitimiert"
Urteile, Anklageschriften, Vernehmungsprotokokolle der Gestapo, all das findet sich in den "fünf Meter Akten". Historiker Bästlein schätzt den historischen Wert der Quellen hoch ein, weil man darin
viel über die Gesellschaft im Nationalsozialismus erfahre und die Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten nachvollziehen könne. "Die Justiz hat Unrecht legitimiert. Sie lieferte dem Regime eine
Legalitätsfassade," erklärt Bästlein. Warum blieben die OLG-Akten bis heute unerforscht? Warum hat das Hamburger Staatsarchiv sie erst nach der Anfrage von Panorama 3 erfasst? Man sei vorher nicht
dazu gekommen, weil man andere "umfangreiche" Aktenbestände zu bearbeiten habe, teilt ein Sprecher der Kulturbehörde mit. Auf Grund der Anfrage von Panorama 3 habe man die Erschließung der
OLG-Strafakten "vorgezogen"."
"Staatsanwaltschaft segnete Mord nachträglich ab
Wie weit die obersten norddeutschen Juristen gingen, zeigt ein als "Geheime Reichssache" gekennzeichnetes Schreiben der Hamburger Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um die Ermordung von Hans
Hornberger, Kurt Schill und der Eheleute Elisabeth und Gustav Bruhn durch die Hamburger Gestapo. Die vier wurden im Februar 1944 ins KZ Neuengamme gebracht und erhängt, während die Staatsanwaltschaft
wegen Zugehörigkeit zu einer kommunistischen Widerstandsgruppe gegen sie ermittelte. Eigentlich sollten sie vor dem OLG angeklagt werden. Aber der Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler
persönlich ordnete ihre Exekution an. Diese Geschichte ist bekannt. Die neu aufgetauchten Akten zeigen nun, dass die Gestapo die Hamburger Staatsanwaltschaft über die Exekution informierte. Und die
Staatsanwaltschaft segnete den Mord nachträglich ab. Die "Exekution der Beschuldigten" durch die Polizei habe die Arbeit der Staatsanwaltschaft "nicht beeinträchtigt", schreibt die Hamburger
Staatsanwaltschaft in der "Geheimen Reichssache" an den Oberreichsanwalt in Berlin. "Die Hingerichteten" würden als Zeugen für andere Verfahren "nicht benötigt". "Das ist ein bedeutendes Dokument,"
bestätigt Forscher Klaus Bästlein. "Es belegt, wie die Justiz einen Mord deckt. Sie macht sich der Mittäterschaft schuldig."
Diener des Regimes nach dem Krieg nicht bestraft
Als besonders unerbittlicher Strafverfolger und treuer Diener des Regimes tritt ein Staatsanwalt namens Wilhelm Stegemann in den Dokumenten hervor. Nach der Machtübernahme durch die
Nationalsozialisten stieg er zum Leiter der Abteilung für politische Strafsachen auf und brachte Gewerkschaftsmitglieder, Sozialdemokraten und Kommunisten vor Gericht. Er forderte Todesurteile, die
dann vom Hanseatischen Oberlandesgericht auch verhängt wurden, zum Beispiel gegen den Weber Theodor Müller aus Neumünster. Der Führer dankte es Stegemann. Noch im Oktober 1944 wurde er von Hitler zum
Oberlandesgerichtsrat befördert. Nach dem Krieg war Stegemann diese Beförderung nützlich. Er bezog die Pension eines Oberlandesgerichtsrats, 1964 etwa waren es 1557,63 DM. Bestraft wurde Stegemann
nicht.
"Wie Hamburger NS-Richter den Tod brachten
Bis 1945 haben in Hamburg Kriegsgerichte Hunderte Todesurteile gegen Soldaten gesprochen, um die Disziplin in der Wehrmacht zu bewahren. Die NS-Richter kamen nach dem Krieg glimpflich davon."
Aufgrund ihrer Gehaltsgruppe erhielten die Straftäter in der Zeit des Grundgesetzes - was sie als Straftäter entlarvte - Pensionen aus Steuergeldern.
Unglaublich aber wahr!
#1029
BG-Heater(Donnerstag, 05 Januar 2023 17:00)
Hallo Mazi,
den Sozialgerichten ist doch M.E. alles völlig egal, "Hauptsache" die Klagen gegen die BGn können abgewiesen.
Aus dem mir bekannten BG-Fall, geht aus dem Gerichtsurteil eindeutig hervor, dass das Gericht von einem falschen Unfallhergang ausgegangen sein muss und davon Kenntnis hatte, dass dem so sein
muss.
Weil der Gerichtsgutachter einen völlig anderen korrekten Unfallhergang festgestellt hatte, wie das Gericht später einen falschen Unfallhergang ins Urteil geschrieben hat.
Das ganze "Gipfelt" dann darin, dass vom Gericht die BG-Parteien-Gutachten, die auch den falschen Unfallhergang zu Grunde liegen(von dem das Gericht in Kenntnis war), aufgrund des Gerichtsgutachten
mit korrekten gegenteiligen Unfallhergang, welches vom Gericht als in sich Stimmig und Schlüssig d.h. als korrekt festgetsellt wurde, die BG-Parteiengutachten als Urkundenbeweise verwendet wurden zur
Klageabweisung.
Trotz besseren Wissen des Gerichts, dass die BG-Parteiengutachten schlichtweg von einem völlig falschen Unfallhergang ausgegangen sind und daher rechtlich unverwertbar sein müssten.
M.E. hat sich ein Gericht die Verwaltungsakte überhaupt garnicht angeschaut und dem Gerichtsgutachten gegenübergetsellt, sondern es zählt nur die Klage abzuweisen und die BGn haben immer Recht.
Es wird der Eindruck erweckt, dass lediglich der alte BG-Bescheid abgeschrieben wird für das Urteil, egal wenn ein Gerichtsgutachten völlig gegenteilige Feststellungen getroffen hat, zählen die
BG-Parteiengutachten mehr wie ein Gerichtsgutachten.
M.E. das Hauptproblem an solchen Entscheidungen ist, dass sich die Beteiligten, außer dem Kläger selbst, als Kollegen und Angestellten des Staates verstehen, die sich gegenseitig nicht Schaden wollen
und der Beklagten so ziemlich alles durchgehen gelassen wird, es sind ja schließlich die eigenen Staatskollegen.
Schließlich sollen dem Staat Bundesbehörde-BG keine Kosten durch Leistungspflicht per Urteil entstehen, Thema der schlanke Staat.
Gruß
BG-Heater
#1028
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 09:40)
Was macht das Gesetz mit einem Urteil eines Sozialrichters, der keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten seiner Entscheidung zugrunde legte?
M.E. schreibt Art. 6 Abs 1 EMRK vor, dass neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Eigentlich gibt es da nichts auszulegen. Wenn Richter eine Entscheidung verlauten lassen, die nicht dem Gesetz folgt, dann ist dies per Definition kein Urteil. Nach Paragr. 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz sind derartige Entscheidungen nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Behörden
und Gerichte sind nach Paragr. 31 BverfGG daran gebunden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
"Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in Ortschaften gilt. Wer schneller fährt und wird erwischt, der zahlt!" So einfach ist das.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht berechtigt unwahre und unvollständige Verwaltungsakte für wahr und vollständig zu erklären. Anhand dieser Verwaltungsakte der Behörde, der unwahren und
unvollständigen Verwaltungsakte der Behörde, können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen.
Die Entscheidung der Richter folgt nicht dem Gesetz und ist daher nichtig.
Ich komme zurück auf die Regressakte. Wenn die Behörde ihre Sicht auf die Dinge in der Regressakte dokumentiert, diese von den Richter nicht einmal eingesehen wird, dann kann niemand davon ausgehen,
dass die Richter am Sozialgericht ihren Amtsauftrag, die Sachverhaltserforschung von Amts wegen nach Paragr. 103 SGG, vorgenommen haben. Früher hat man dies unter Amtsmissbrauch verstanden. Es war
der damalige Führer Adolph Hitler, der diesen Straftatbestand abschaffte. Wahrscheinlich hatte er erkannt, dass dies zu regelmäßig der Fall war. Heute wird dieses Vergehen als Rechtsbeugung
gesetzlich bewertet, aber seitens der Staatsanwaltschaften mangels Anfangsverdacht nicht verfolgt. Für die ist zwar auch nicht rechtens, aber normal.
Ich habe in der Tat Akten eingesehen, die bereits 2001 von den gleichen Richtern, genau so mit einem "Urteil" endeten. Man darf also nicht davon ausgehen, dass hier Einzelfälle zu beurteilen sind. Es
liegt daher sehr nahe, dass die Länder, die für die Gerichtsbarkeit zuständig sind, nie faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durchführten. Daraus folgt, dass die Länder die Existenz des
Grundgesetzes schon immer bestritten haben.
Da kommt auf die Behörden und Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG sehr viel Arbeit zu, hat doch das Bundesverwaltungsgericht am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, Recht und der wissenschaftliche Dienst des
Bundestages mit seiner Veröffentlichung, Nr. 18/22, Klarheit geschaffen. Das Grundgesetz ist mit seinen Vorschriften umzusetzen. Auch die Tatsache, dass dies auch nach über 70 Jahren nicht erfolgt
ist, legitimiert die Praxis nicht als rechtsstaatlich.
Die ausführenden Amtsträger/Richter haben ihren Amtsauftrag auch nicht nur annähernd erfüllt. Es geht nicht um einen Irrtum in der Entscheidung, sondern um handwerkliche Fehler, die nicht zu dulden
sind. Da sie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind, diese verweigerten, stellt sich für mich die Frage, auf welcher Grundlage sie Bezüge und im Zweifel auch Pensionen bezogen haben bzw.
beziehen. Nach meiner Meinung ist es unwesentlich, ob Gelder ins Ausland oder Inland gezahlt werden. Es isi ideologisch eine Form der Geldwäsche, die es zu bekämpfen gilt.
Da hat sich m.E. ganz schön viel Schrott unter dem Amtsmantel angehäuft!
#1027
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 12:10)
Nur noch jeder Dritter vertraut dem Bundeskanzler Olaf Scholz.
Kann jemand gegen 2 von 3 regieren oder wenn er sich auf 1 von 3 stützen kann?
Mehrheit ist, wenn 1 einen unterstützt und 2 ihn nicht unterstützen. Das mag zwar sozialdemokratisch sein, aber das dies rechtsstaatlich sein könnte, da habe ich erhebliche Zweifel.
Gerhard Schröder und Joshka Fischer haben wir ausgehalten. Aber muss das noch einmal mit geänderten Namen sein?
#1026
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 12:04)
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs.2 GG)
"Die Börsenpreise für Gas sind seit einiger Zeit wieder deutlich niedriger, aber die Endkunden spüren davon nichts. Da liegt die Befürchtung nahe, Energieversorger könnten die Preisbremsen ausnutzen,
um die Preise hochzuhalten. Die Energielobbyistin Andreae verweist hingegen auf langfristige Verträge der Versorger."
Irgend wer versteht das Grundgesetz nicht, wenn die Bürger mehr für die Energie bezahlen sollen.
Nach Umfragen von RTL (15.-22.12.2022) büßt die Bundesregierung zwar erheblich ein, aber es gibt offensichtlich immer noch Bürger, die ihr die Stange halten und davon ausgehen, dass die Amtsträger
nach Gesetz und Recht handeln (https://www.tagesspiegel.de/umfrage-zu-politischen-institutionen-vertrauen-in-bundesregierung-sinkt-um-22-prozent-9122329.html).
Nicht zu glauben bei derartigem Verständnis der Gesetze.
M.E. ist unstrittig, dass wir hinsichtlich der Energiepreise manipuliert werden. Es ist anzunehmen, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck von den Energieunternehmen vereinnahmt ist. Anders ist dieses
Chaos nicht nachzuvollziehen.
Es ist bekannt, dass die GRÜNEN den Spritpreis auf 5,70 DM (bzw. den Gegenwert) anstreben. Dass sie dies auch durchsetzen mit einem Amtsträger, der den Eid "zum Wohl des deutschen Volkes" leistete,
ist unvorstellbar.
Gemessen an dieser Aussage ist der Absturz der Bundesregierung in einer Umfrage eine zarte Ankündigung von dem, was tatsächlich durchzuziehen ist.
#1024
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 09:31)
# 1019
Das ist schlichtweg Betrug.
Es ist nichts anderes in heutigen Zeit, als die Wiederholung der Entscheidungen der Teilnehmer an der "Wannseekonferenz". Der sachliche Unterschied besteht lediglich in der Tatsache, dass damals die
effiziente Organisation der JudeDeportation in die Gaskammern "geregelt" wurde, während heute die Ausraubung der unkontrollierten Krankenkassen im Vordergrund steht. Es sollte vorausgesetzt sein,
dass in einem Rechtsstaat derartige Handhabung nicht wiederholt.
Das ist schlicht organisierte Kriminalität, auf die der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages am 21.11.2022, Nr. 18/22, Bezug genommen und das Bundesverwaltungsgericht am 02.12.2021, Az.
2 A 7.21, geurteilt hat. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass sich Kriminalität so ausbreiten kann und Behörden derart verstrickt sind. Das ist schlicht die Amtsmissbrauch seitens der
Amtsträger. Eine solche Organisation ist an "einem" Finger abgezählt nicht rechtens.
Es stellt sich daher die Frage, wer das Grundgesetz mit welchem Ziel ausgehöhlt hat. Mit Sicherheit haben die damaligen NS-Juristen daran mitgewirkt. Dem Vernehmen nach haben sich deren Prinzpien in
der Ausbildung der nachfolgenden Juristen nicht geändert.
#1023
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 09:04)
#1022
Ist auch nicht!
"Eigentlich sind die Schilderungen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein Entscheidung gegen das Gesetz treffen, undenkbar."
Richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen, sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Basta!
Eine Entscheidung, die nichtig ist, kann auch mit einer Berufung nicht angegriffen werden. Eine richterliche Entscheidung kann nur dann angegriffen werden, wenn ein Irrtum in der Entscheidung des
Richters vorliegt.
Nachweislich dieser Fälle ist die Fehlentscheidung nicht auf einen Irrtum, sondern auf handwerkliche Fehler des Richters zurückzuführen. Es ist m.E. nicht verwunderlich, wenn ein Richter falsch
entscheidet, wenn er nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz "geschludert" hat. Schluderhafte Arbeit verwirkt den Einspruch des Irrtums eines Richters.
Würde der Staat die Rechtssicherheit gewähren, gäbe es nicht die Situation, dass Kläger wiederum vor "gleichem" Typus landen. Es ist daher sehr wohl an der Qualifikation der Amtsträger zu zweifeltn.
Nur die Vorschrift in Art. 20 Abs. 3 GG ohne Kontrolle seitens des Staates, ob diese Vorschrift beachtet wird, ist m.E. zu wenig.
Niemand käme auf den Gedanken, wenn Arbeiter ihren Job am Band nicht tun und sich stattdessen sich lieber in der Kantine aufhalten, von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu reden. Das Band steht
automatisch still. In den Behörden soll dies jedoch erlaubt sein?
M.E. ist dies eine falsch verstandene Ordnungspolitik.
#1022
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 22:00)
Eigentlich sind die Schilderungen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen das Gesetz treffen, undenkbar. Sie passen scheinbar nicht in unser Bild und widersprechen den Regeln
in einem Rechtsstaat.
Wenn es diese "schwarzen Akten" bei den BGs gibt, Richter, obwohl sie diese kennen, eine Entscheidung treffen, also gegen das Gesetz handeln, ihre Entscheidung aber nach Art. 97 Abs. 1 GG an das
Gesetz gebunden ist und sie als Amtsträger zusätzlich über Art. 20 Abs. 1 GG gebunden sind, dann ist ihnen schon sehr viel kriminelle Energie eigen.
In dem Fall ist nicht zu unterstellen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit neutrale Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Das System ist morsch!
Wir glauben an etwas, was es tatsächlich nicht gibt. Sie sollten sich informieren und nachlesen, wer die strafrechtliche Verfolgung des Amtsmissbrauchs abgeschafft hat. Es sollte uns daraus auch klar
werden, weshalb Juristen (oder besser NS-Juristen) diese Strafbarkeit nicht wieder aufgenommen haben und erkennbar machen, mit wem wir es zu tun haben.
Bei dieser Vorsätzlichkeit bin ich der Meinung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weggesperrt gehören, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
Sie können auch die Frage stellen, wie Amtsträger die Parlamente unterwandert haben, sich weiterhin aufblähen und wie deren Effizienz ermittelt wird?
Als ehemaliger Devisenhändler, Führungskraft und als Berater der EU gegenüber der russischen Regierung ist vergleichbares in einem funktionierenden Markt undenkbar. Gewiss verweisen Sie auf Gerhard
Schröder. Das ist in den Augen der Russen ein anderes Thema und anders zu diskutieren.
Kompetenz der Personen und hartes und entschiedenes Durchgreifen kann da nur eine Änderung bewirken. Das ist meine Erfahrung und daran halte ich fest.
Wenn wir in der Tat ein System nach dem Grundgesetz haben wollen, dann ist in der Tat hart durchzugreifen. Meinungsumfragen und abstrafen der Bundesregierung ist in dieser Form ungeeignet die
Handlungsweise zu ersetzen.
Ich bin gegen zahlreiche Demonstrationen, aber es ist zu bedenken, dass diese Vorgehensweise von den Regierungen provoziert ist. Man muss einen Hitler nicht umbringen, um ihn der gerechten Strafe
zuzuführen. Aber scheinbar geht es nicht anders. Bei aller Kritik an den "Feindbildern", das ist aber zu bedenken.
#1021
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 21:36)
www.lto.de ist eingeschaltet. Sie haben bekannt gemacht, dass das Bundessozialgericht (BSG) 9 wichtige Entscheidungen getroffen habe.
Wenn die Vorgerichte Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen haben und deren Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind, dann konnte das BSG nicht angerufen werden.
Folglich kann es auch keine Entscheidung getroffen haben.
Bekanntlich verweisen Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf Verwaltungsakten der Beklagten ohne zu prüfen, ob sie denn überhaupt eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen zu
haben. Damit entscheiden sie nicht nach dem Gesetz. Sie beugen das Recht.
Bekanntlich können Sachverständige einen Fall erst beurteilen, wenn ihnen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorliegen. Es ist bekannt geworden, dass zur Beurteilung eines
Sachverhalts auch eine Regressakte als Teil der Verwaltungsakte zumindest zu kennen ist. In der Regel ziehen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Regre3ssakte ihren Sachverhaltsermittlungen von
Amts wegen bei. Daraus folgt, dass die Behörden keine wahrheitsgetreuen Angaben nach § 138 ZPO machen und Richter ihrer Verpflichtung nach § 103 SGG nicht nachkommen.
Was ist der Wert dieser "Freundschaftsurteile"? Das Verwaltungsverfahrensgesetz sagt in § 44 Abs. 1, dass diese Entscheidungen nichtig sind.
Wenn Klagen eingereicht sind (Art. 19 Abs. 4 GG) und keine rechtsgültigen Entscheidungen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK getroffen sind, dann müssen sie weiterhin nicht entschieden sein. Nach § 198
Gerichtsverfassungsgesetz sind ganz erhebliche Regresse anstehend.
Letztlich ist Art. 34 GG maßgeblich und die Richter sind, da sie vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen haben, regresspflichtig.
#1020
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 21:12)
War das für jemanden überraschend?
Überraschend ist lediglich, dass das zuvor bei den "Schwarzen" nicht anders war.
Endlich ist "Zahltag" und die "Schweinereien" werden öffentlich!
Es hat nichts mit den Leuten zu tun. Es sind m.E. die gleichen, die sich auch im Dritten Reich um die Führung bemüht hätten.
Beachtlich ist m.E., dass die Teilnehmer an der sogenannten "Wannseekonferenz" heute nach gleichem Schema agieren. Wir müssen heute bestätigen, dass das Grundgesetz diese Leute "nicht vom Trog"
gedrängt hat.
Es ist bekannt geworden, dass das Grundgesetz bei Exekutive und Judikative nichts gilt. Überraschend ist lediglich die Tatsache, dass die Legislative sich auch nicht für die Anwendung ihrer Gesetze
nicht interessiert.
Wie könnte es sonst die Missbrachsfälle geben?
Wie könnte es nicht zu Todesfällen kommen, weil Alarmmeldungen nicht weitergeleitet wurden?
Wie könnten beantragen Banken, nicht gezahlte Steuern zu verlangen?
Wie könnten Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei Ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen?
Wie könnte der Staat auf Kreditbasis nicht den Bürgern Energiezahlungen finanzieren, die er mittels der Energieversorge nicht schon zuvor von den Bürgern abkassiert hat?
Wie könnte des sonst Staatsanwaltschaften geben, die die öffentliche Verwaltung schützt?
Wie könnte es Justizminister in den Ländern geben, die nicht die bürgerlichen Grundrechte sicherstellen? Sie stellen nicht einmal sicher, dass in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
Gesetz und Recht eingehalten werden. Sie drohen nicht einmal mit personellen Konsequenzen.
Das System ist schon sehr marode und weit schlimmer, als dies die Zahlen ausdrücken.
Die Liste ist lang und wird scheinbar noch länger.
#1019
BG-Heater(Dienstag, 03 Januar 2023 01:36)
Hallo Erich,
bezüglich des mir bekannten BG-Falls, wo die BG ab Unfalltag alle Kosten der Krankenkasse in Rechung gestellt hat, könnte es sich evtl. um keinen Einzelfall mehr handeln.
Wobei nicht mehr nachvollziehbar ist, warum die Krankenkassen entgegen den gesetzlichen Vorschriften trozdem zahlen:
Besteht ein Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) so
tritt eine Sperrwirkung dergestalt ein, dass Ansprüche gegen die
gesetzliche Krankenversicherung nicht geltend gemacht werden können.
Dies folgt aus § 11 Abs. 5 SGB V, wo es wie folgt heißt:
„Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht
kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalles von der
Berufsgenossenschaft (BG) zu erbringen sind.“
Wie will dann eine BG es rechtfertigen, wenn der Arbeitsunfall bereits vorliegt und anerkannt ist u.a. es keine Unfallunabhängigen-Kausalfaktoren gibt?
Trotz besseren Wissen die BG, der Krankenkasse ab Arbeitsunfalltag alles in Rechnung stellt.
Evtl. werden so die Weichen von Anfang gestellt ,um die Großpersonenschäden effektiv zu entsorgen.
Gruß
BG-Heater(Es kann nur einen geben..den Echten)
#1018
BG Heater(Der Echte!)(Montag, 02 Januar 2023 19:57)
Hallo Erich!
Zum Eintrag #1017, dass war ich natürlich nicht! , da so ein Eintrag unter jedem Niveau wäre und daher nicht von mir stammt.
M.E. entweder das ist ein Mitarbeiter der DGUV/BG oder ein Buub der noch in der Pubertät ist oder nie herausgekomme ist.
Es ist schon erstaunlich wie sich so ein Subjekt dazu genötigt sieht, anderen Leuten Ihr Pseudonym zu missbrauchen für solche geistreichen kindischen Aktionen.
Umso mehr es eindeutiger wird wie M.E. die BGn Ihren Betrug nicht nur in einem Einzelfall abzieht, desto agressiver wird dieses Subjekt, "Simuliert und Agraviert" irgendwelche Pseudobeiträge, wie
lächerlich.
Gleichzeitig zeigt es aber auf, das getroffene Hunde bellen und an allem was hier so geschrieben wird, mehr als nur ein Fünkchen-Wahrheit dran sein muss.
M.E. müssen die BGn richtig viel Dreck am Stecken haben, damit diese es nötig haben, hier einen Maulwurf einzusetzen, der ausschließlich mit Sinnfreien Beiträgen glänzen will, um seine
Minderwertigkeitskomlexe aufzupolieren.
So einem Zeitgenossen wünsche ich auch mal einen schweren Unfall mit Dauerfolgen, damit er dann die gleiche Nicht- und Falschbehandlung auf Kosten seiner Restgesundheit erfährt, weil der Termin in
einer Einrichtung wo die Türen nur außen eine Klinke haben, wurde wohl von Ihm verpasst.
Wieso dieser Pseudonym-Klauer hier Beiträge schreibt und er selbst als Nichbetroffener dann erst garnicht mitreden kann, ist wohl ein Zeichen von völliger Unkenntnis.
Außer es wäre ein BG-Mitarbeiter/Schlechtgutachter und Beartungsarzt am Werk, was ich dann einmal als stillen Hilferuf werten würde, weil er weiß was für einen Unmenschlichen Mist die Herrschaften
bauen.
Gruß
BG-Heater(Der Echte)
#1017
BG-Heater(Montag, 02 Januar 2023 14:13)
Erich, gib auf. Du hast nicht den Hauch einer Chance.
#1016
Mazi(Montag, 02 Januar 2023 14:10)
Kann das jemand noch nachvollziehen und verstehen?
Die Strompreise fallen ins bodenlose und die Energieversorger verlangen von ihren Endkunden immer höhere Preise. Heute lese ich sogar, das Deutschland seinen Strom ins Ausland gar verschenkt. Wie
können dann Amtsträger dann noch erklären, an Gesetz und Recht gebunden zu sein?
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, dann ist daraus zu schließen, dass obige Vorgehensweise gesetz- und rechtlich ist. Kann das sein? Es kann ebenso sein, wie Richter ohne
Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgeben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass in der Bundesrepublik Deutschland nichts unmöglich erscheint. Offensichtlich wird Betrug mit Geschäftssinn gleichgestellt und wird nicht verfolgt.
Es ist anhand obiger Beispiele (und weiterer hier nicht genannter Beispiele) davon auszugehen, dass der Staat Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellt. Die Rechtssicherheit ist keineswegs gewährleistet.
Die Amtsträger/Richter agieren weiterhin wie im Dritten Reich unkontrolliert. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass darauf verwiesen wird, dass auch heute Absprachen analog der Praxis der Teilnehmer
an der "Wannseekonferenz" nicht verhindert werden. Zwar gilt die Todesstrafe als abgeschafft, aber die Handlungsweise der Amtsträger ist sachlich nicht unterbunden.
Wie soll ein Staat, der Rechtssicherheit nicht gewährleistet, eine Judikative aufgebaut wissen? Das ist doch eine Phrase.
Ich gewinne zusehend den Eindruck, dass die Judikative lediglich einen Hinweis im Grundgesetz hat, aber sachlich von den Richtern noch "die Knochen in die Luft geworfen werden und Richter die Lage
der Knochen dann so interpretieren, dass der Kläger f0r die Organisation der Beklagten verantwortlich ist". An dem Punkt endet m.E. jede sachlich Argumentation bezüglich der Judikative.
Ist das nicht formell die Existenz des Grundgesetz bestritten?
Kann bzw. darf das in einem Rechtsstaat sein?
#1015
WernerE(Sonntag, 01 Januar 2023 15:25)
Hallo werter Erich
Dir und Deiner Familie viel Kraft und Freude, Gesundheit und Erfolg in 2023.
Danke für Deine Aufklärung und Danke an die „ehrlichen“ Mitschreiber.
Beste Grüße
Werner
#1014
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:16)
Was ist von Richtern zu halten, die nach Paragr. 103 SGG eine Sachaufklärung von Amts wegen vorgeben, aber sich wissentlich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BG
vorlegen lassen? Wer da nicht die Spuren der NS-Juristen erkennt, der ist wahrscheinlich auch selbst von dem 1000jährigen Reich überzeugt und lehnt die Existenz/Massgeblichkeit von Art. 20 Abs. 3 GG
ab.
#1013
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:09)
Wenn so viel Unsinn in der Bundesrepublik Deutschland passiert, wir so belogen werden, stellt sich die Frage, wie glaubwürdig diese gleichen Informanten uns i.S. "Ausland" informieren. Dass hier ein
Unterschied bestehen soll,, daran kann ich nicht einmal denken.
#1012
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:04)
Prosit Neujahr!
#1011
Mazi(Samstag, 31 Dezember 2022 17:23)
#1009
Es wird offensichtlich noch interessanter.
Wenn ich Sie korrekt verstehe, dann ist Ihre Argumentation derart, dass in den BGs neben Verwaltungsakten auch noch Regressakten geführt werden, die den gleichen Fall zum Gegenstand haben. Wenn das
Bundesverfassungsgericht 1983 verlautete, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht
1988 urteilte, dass anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen sind, dann ist dadurch das eine weitere Verwaltungsakte, die Regressakte, fehlt, nie ein
Betroffener oder ein Richter die Gelegenheit hatte, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen.
Da die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig war/ist, kann ein Betroffener oder Richter anhand einer Teilakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wie soll dann ein Richter einen Sachverhalt von Amts wegen nach § 103 SGG erforschen, wenn er keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einsehen kann? Da ihm dies offensichtlich bekannt
ist (siehe Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019) wie kann er dann eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen?
Die Sache wird kurioser, je mehr davon öffentlich wird. Das die NS-Juristen Ihre Spuren in der öffentlichen Verwaltung hinterlassen haben, ist bekannt. Dass ihr Einfluss auch heute noch vorhanden
ist, macht bekannt, dass nach deren Glauben, dass 1000jährige Reich nicht untergegangen ist.
Die Sache ist immer wieder gleich strukturiert. Wie sollen dann Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehbar sein, wenn nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zum
Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen vorgelegen hat.
"Brauner" geht es wirklich nicht mehr!
Es sollte uns zu denken geben und uns verdeutlichen, dass das Grundgesetz lediglich zum Zitieren sich eignet.
Wäre die Organisation von Exekutive und Judikative so wie sie sich aktuell darstellen, dann wäre die Organisation, die letztlich von Staat getragen und unterstützt wird, nicht dazu da, die
Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Es wird ganz kräftig an den Grundfesten unserer Demokratie gerüttelt. Noch schlimmer erscheint mir, dass Amtsträger, Richter, gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG wissentlich verstoßen. Sie
gehören wegen des von ihnen begangenen Amtsmissbrauchs eingesperrt. Es ist mir durchaus bewusst, dass der Führer, Adolf Hitler, sie von der Strafverfolgung des Amtsmissbrauchs per Erlass befreite und
es die NS-Juristen es nicht schafften, diese Ermächtigung wieder in Gesetze zu formulieren. Daraus ist doch nur eines ableitbar: die heutigen Juristen unterscheiden sich materiell nicht von den
NS-Juristen.
Da ist akuter Handlungszwang seitens der Parlamente, wenn man unterstellt, dass es ihre rechtsstaatliche Aufgaben ist.
#1010
Erich Neumann alias unfallmann & Whistleblower(Samstag, 31 Dezember 2022 15:16)
Zum Eintrag 31.12.2022 14:56
Hallo BG-Heater,
Zitat:
"Sollte dem so sein, erinnert dies an ein System der Stasi-Akten-Behörde."
Dazu ist zu sagen:
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 als ein System der Stasi-Akten-Behörde erkannt.
Siehe dazu meine Unterseite >05.10.2009: 1. Unterseite "Stasiakte & Drumherum<
Gruß
Erich Neumann, alias Unfallmann & Whistleblower
#1009
BG-Heater(Samstag, 31 Dezember 2022 14:56)
Hallo Erich,
es wird noch hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges.
Staatsanwaltschaften ermitteln hier defintiv nicht, da so ein Leistungsbetrug, angeblich nur moralisch verwerflich sei und angeblich nicht gegen das Recht vestößt. Als Irreführung wird dann noch
argumentiert, dass ja Regresszahlungen die im Teilungsabkommen von einem Dritten gezahlt wurden zb. KfZ-Haftpflichtversicherung wieder angeblich zurückgezahlt werden könnten von der BG. Jedoch
verschwiegen wird, dass es so eine Rückzahlungsmöglichkeit mit Teil-Abkommen eigentlich nicht geben kann, weil dort auf die Kausalitätsprüfung verzichtet wird, es genügt der Zusammenhang mit dem
Unfall.
Man stelle sich einmal einen ALG-2 jetzt Bürgergeldbezieher vor, der zweimal Bürgergeld kassiert und in einem Gerichtsverfahren sich auf solche Aussagen bezieht, dass wenn er zweimal Leistungen
abkassiert, sei nur Moralisch verwerflich aber kein Betrug.
Aus einem mir bekannt gewordenen BG-Fall, habe ich erfahren, dass die Sachbearbeiter vor Herausgabe der Akteneinischt nach X §25 an den VN, der Regress-Schriftverkehr entfernt wird und die
Paginierung der Verwaltungsakte wird so vorgenommen, wie wenn die Akte vollständig sei.
Will der VN dann mit X §25 die Regressakte einsehen, wird dies abgelehnt mit der Begründung, dieser Regress-Schriftverkehr wäre angeblich nicht Teil der Verwaltungsakte und hätte mit dem
Verwaltungsverfahren des VN nichts zu tun.
So redet sich eine BG rein und raus, gerade so wie es Ihr Temprär gerade nutzt.
Erst mit einem Antrag nach DSGVO §15 wird dann evtl. eine Akteneinischt in die Regressakte die es ja offiziell nicht gibt gewährt, aber nur den Teil wo keine Geschäftsgeheimnisse und Prozesstaktik
beinhaltet.
Also haben die BGn immer noch die Möglichkeit Inhalte der Regressakte vor dem VN zu verbergen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse und Prozesstaktik.
Ein Schelm der da nicht böses denkt und ein Geschäftsgeheimniss evtl. auch sein könnte,
wie man den Versicherten um seine Rechte bringt bzw. Anweisungen dazu dokumentiert usw.
Wird die Regressakte dann an den VN herausgegeben, erhält diese eine "Neue Paginierung" was M.E. rechtswidrig sein dürfte, weil diese ja Teil der Verwaltungsakte ist und somit genau so als
Akteneinischt Verwaltungsakte+Regressakte mit vollständiger Paginierung herauszugeben sein muss inkl. Vollständigkeitserklärung der Akte.
Warum eine Bundesbehörde es nötig hat solche Verschleierungstaktiken zu fahren, wenn Sie sich nach eigenen Angaben an die Gesetze halten und nie Fehler machen, zeigt M.E. den Zweck des Ganzen, dass
alles erlaubt ist was der Behörde dient und diese dann rechtsmissbräuchlich sich hinter der DSGVO versteckt, anstatt sich an diese zu halten.
M.E. wenn sich eine Bundesbehörde genau an das Gesetzt hält u.a. niemals Fehler macht und nichts zu verbergen hat, kann diese auch alle Akten zugänglich machen.
Macht Sie dies nicht, ist folgerichtig klar, dass dort rechtswidrige Vorgänge dokumentiert sein müssten.
Sollte dem so sein, erinnert dies an ein System der Stasi-Akten-Behröde.
Gruß
BG-Heater
#1008
Erich Neumann alias unfallmann & Whistleblower(Samstag, 31 Dezember 2022 09:51)
Eintragung vom 30.12.2022
Hallo BG-Heater,
über einen möglichen "Abrechnungsbetrug" gegenüber meiner Krankenkasse ist auf meiner Unterseite >27.02.2004: Abrechnungsbetrug< dokumentiert. Das Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) vom
27.02.2004 hat die BGHW am 13.08.2019 unter der Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft zur Geheimhaltung festgesetzt. Auch das Kopieren wurde mir untersagt
und zementiert hier liegt Abrechnungsbetrug vor.
In kürze werde ich als Hinweisgeber (Whistleblower) bei der Meldestelle der HKK und BGHW erscheinen und den möglichen Betrug melden. Dabei werde ich durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG)
vor einer Bestrafung geschützt.
Gruß
Erich Neumann, alias Unfallmann & Whistleblower
#1007
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 23:37)
#1006
Sehr interessant was Sie da schreiben. Das war mir bisher nicht so bekannt - nur vermutet habe ich es.
Vielen Dank!
Die Regressakten sind also Teil der Verwaltungsakte. Nach dem Rechtsstaatsprinzip kann ein Dritter nur anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten eine Verwaltungsentscheidung
nachvollziehen. Wenn Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BG vorliegen hatten, dann konnten sie den Sachverhalt auch nicht erforscht haben (§ 103 SGG). Ob ein
Richter, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, dann noch eine ordnungsgemäße Amtsausübung vorgenommen haben kann, bezweifle ich.
Noch kritischer ist es hinsichtlich der Rückantworten auf die eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden. Die machen bekannt, wer für seinen Job nicht geeignet ist und ebenfalls seiner Treuepflicht
nicht nachkommt.
BG-Heater, Sie machen da ein sehr großes Fass auf und stellen die Rechtsstaatlichkeit in Frage. Das ist keine Kritik an Ihnen. Das verstehe ich unter Rechtssicherheit, die, folgt man Ihren Angaben,
zweifellos in einem Rechtsstaat vorhanden sein muss.
Ansonsten geht das ja auch gar nicht.
Wenn die Menschenrechte in Art. 6 Abs. 1 EMRK die Durchführung fairer Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, und dies über Jahrzehnte nicht
erfolgt ist, dann ist in der Sozialgerichtsbarkeit ein größeres Problem.
Wenn es besagte Regressakte gibt, dort Dokumente hinterlegt sind, die seitens einer BG nicht vorgelegt werden, dann kann auch niemand einen Sachverhalt vernünftig beurteilen. Diese Vorbehalte gehen
bis zu den Richtern im Bundesverfassungsgericht, die ebenfalls davon betroffen sind. Sie müssen sich vorhalten lassen, von diesen Unrechtmäßigkeiten in Ausübung ihrer Amtsaufgabe erfahren zu haben
und nicht nach Gesetz und Recht gehandelt zu haben (Art. 20 Abs. 3 GG). Dass sie nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden sind, erweist sich für viele Richter zusätzlich als erschwerend.
Wenn die BG keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip (schließlich fehlt die Regressakte) vorlegt und Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erkannten,
dann muss die Frage gestellt werden, wie sie ihre Amtsausübung vorgenommen haben können. Nach § 103 SGG obliegt ihnen den Sachverhalt von Amtswegen zu erforschen. Jedenfalls haben sie nicht nach
Gesetz und Recht ihr Amt ausgeübt (Art. 20 Abs. 3 GG).
Danach sind alle Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Da gibt es übrigens m.W. keine Verjährungsfristen. Da gehen alle Verfahren bis zum Datum vom Grundgesetz auf. Und
davor hat die Justiz im Reichsversicherungsamt ohnehin nach dem Willen des Führers die Entscheidungen getroffen.
"Brauner" geht ja schon nicht mehr. Der Richter am SG Karlsruhe hatte am 14.04.2020 ganz offensichtlich Ahnung von dem gehabt, was er niedergeschrieben hat (Az. S 12 SB 3113/19).
Kennt jemand den Namen dieses Richters und wie hat er weiterhin seine Entscheidungen nach dem Gesetz? Ich kann mir vorstellen, dass man seitens der Judikative ihn aus dem Richterdienst entfernt hat.
"Generalstaatsanwalt Fritz Bauer" hatte es auch nicht einfach. Offensichtlich waren/sind nicht alle "Braun".
#1006
BG-Heater(Freitag, 30 Dezember 2022 21:40)
Hallo Erich,
auf mich macht das Verhalten des BG-Anwalts den Eindruck, wie wenn er absichtllich
auf Zeit spielt, damit einige Sachen "Verjährt" sind, Vorsicht.
Evtl. solltest du deine Regressakten sichten, weil dort gibt es i.d.R. für den VN hochinteressante Dinge zu lesen.
So kenne ich einen Fall, wo eine BG, ab dem Arbeitsunfalltag alle Kosten die eine GUV laut SGB VII übernehmen muss, der Krankenkasse in Rechung stellt, obwohl der Arbeitsunfall anerkannt wurde und
das erste 1/2-Jahr die BG-Heilbehandlung.
Die Krankenkasse hat das auch noch mit einer Quote von 100% bezahlt als unfallunabhängig, unglaublich.
So können natürlich auch die Krankenkassen ausgeplündert werden.
Gleichzeitig wurden die Kosten zu 100%-Unfallkausal ab Unfalltag+1/2-Jahr--BG-liche-Heilbehandlung, dem Drittschädiger im Teilungsabkommen in Rechnung gestellt, womit die BG sogar noch einen Gewinn
macht was M.E. nicht mehr legal sein dürfte.
Jedoch dem Versicherten werden die "Anerkannten" dokumentierten Unfallfolgen in der Regressakte in den laufenden SG-Verfahren vehment abgestritten, von der BG u.a. die Herrschaften der Meinung sind,
es sei völlig legal, zwei unterschiedliche Verwaltungsakten mit gegensätzlichen Unfallfolgen zu führen, zum Nachteil des Versicherten.
Es hat sich halt so eingebürgert, dass die Regressakte die eigentlich Bestandteil der Normalen Verwaltungsakte sein muss, bei Gericht i.d.R. von der BG nicht vorgelegt wird,
was meist von keinem Anwalt gerügt wird.
Der Versicherte ist der Einzige, der keine Leistungen bekommt und schnellst möglich mit angeblicher folgenloser Ausheilung entsorgt wird.
Wenn ein Versicherter dann Amtshaftung geltend macht, reicht die BG dann unvollständige Behandlungsunterlagen bei Ihrem eigenen Haftpflichtversicher ein und
natürlich lässt die BG gerade die D-Arztberichte weg, die die schweren Verletzungen dokumentiert , die eine BG abstreitet und nicht behandeln will.
Dem Haftpflichtversicherer macht es scheinbar überhaupt nichts aus, dass er von seinem Versicherten hinters Licht geführt wird, indem ein unvollständiger und somit unwahrer Behandlungsverlauf
dokumentiert wird, zum Vorteil der BG.
Ein Normalbürger der bei seiner Versicherung unwahre/unvollständige Angaben macht zu einem Schaden zu seinem eigenen Vorteil, wird wohl eine Ermittlung wegen Versicherungsbetrug ins Haus stehen mit
Eintrag in die HIS-Datein, nur halt nicht bei
einer BG-Angelegenheit, komisch.
Gruß
BG-Heater
#1005
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 20:13)
#1003
Da stimmt doch zumindest "etwas" nicht.
Jetzt kann man die Frage aufwerfen, ob es zynischer ist, einen lokal begrenzten Angriffskrieg oder ein weltweites Chaos auszulösen schlimmer ist?
Es ist m.E. - und wahrscheinlich auch Ihre Meinung - , dass beides verachtlich und nicht zu rechtfertigen ist. Vergleicht man aber das weltweite Chaos mit einer lokalen Konfrontation, ist das
weltweite Chaos schlimmer.
Sehen wir die bundesweiten Missstände (Missbrauch; CUM EX-Geschäfte; nicht weitergeleitete Alarmmeldungen; eine Justiz, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft; etc.), dann erscheint
naheliegend, dass wir Propaganda aufsitzen.
(Einer, der im lauwarmen Wasser schwimmt, kann auch seine Außentemperatur nicht bestimmen.)
Baerbock und Co. agieren mit dem "Scheckbuch" gegenüber anderen Staaten und erklären uns nicht, dass die Zahler, die Zahlungsverpflichteten, wir sind. Fremdes Geld auszugeben, war schon immer leicht.
Deshalb sollten die GRÜNEN dagegen wehren und hingehen, die von ihnen initiieren Zahlungen selbst auszugleichen.
Es sollte sehr sorgfältig geprüft werden, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Beitrag des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom
21.11.2022, Nr. 18/22, auch auf die Bundesregierung anzuwenden ist.
Man stelle sich nur vor, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nie umgesetzt wurde. Wir haben ein Grundgesetz anhand bekommen, dass die Gewaltenteilung vorgibt, aber die Parlamente stellen nicht einmal
sicher, dass deren Gesetze in Exekutive und Judikative umgesetzt werden. Uns wird dieses System als Rechtsicherheit verkauft.
Da stimmt doch zumindest "etwas" nicht.
#1004
Mann vom Wochenmarkt(Freitag, 30 Dezember 2022 17:38)
Hallo Unfallmann,
Ihr Lied "The Lion sleeps tonight" hat mir sehr gut gefallen.
#1003
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 15:16)
Habeck produziert nur heiße Luft und folgt nicht seinem Amtseid "Zum Wohl des Deutschen Volkes"!
Lassen Sie uns das Jahr versöhnlich beschließen und halten fest, wie die GRÜNEN denken.
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat erkannt, dass wir uns selbst vernichten, wenn wir so weitermachen wie bisher. Deshalb rät er zur Umkehr. Raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in Elektro.
Richtig! Nur ist da das Problem, dass dem Bürger dafür die notwendigen Ressorcen nicht zur Verfügung stehen.
Sein Freund und Leiter der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat deshalb den Plan zur Abschaltung der Energie seitens der Energieversorger bereits in der Schublade. Jetzt sollte man wissen, dass Klaus
Müller bei den GRÜNEN ist und zuvor Umweltminister in Schleswig-Holstein war. Sie können sich ausmalen, weshalb er nicht mehr da ist, wo er doch so gebraucht wird? Auszuschließen ist m.E. die
Antwort, weil er dort einen vorzüglichen Job gemacht hat. Es liegt viel näher, dass man ihm dort das Vertrauen entzogen hat. Es ist deshalb fraglich, was hinter dem Plan von Habeck steckt,
ausgerechnet einen abgehalfterten Freund auf so eine wichtige Position zu setzen.
Jetzt kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass Müller ihm nicht gefährlich werden kann. Das mag zutreffen, aber da Habeck die Verantwortung trägt (LG Müchen I, Eh. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22
ff.) ist dies an dieser Stelle nicht zu beurteilen.
Und die GRÜNEN besetzen die Schaltstellen der Macht mit solche Leuten? Mit Leuten, die hinten wieder umwerfen, was sie vorn angeleiert haben?
Um seine Ideen durchzusetzen, der Elektrofizierung Deutschlands, hat Habeck die Energiekosten hochgesetzt, die notwendigen Importe aus Russland unterbunden und in die Schaltstelle der
Bundesnetzagentur seinen Freund beordert, den man in Schleswig-Holstein nicht mehr sehen wollte. Und ausgerechnet der hat den Elektroabschaltplan bereits in der Schublade. Es ist eher der Eindruck
erweckt, dass wir uns nicht einem Lotsen anvertraut haben, sondern einem Bergsteiger, der sich als Lotse ausgegeben hat.
Mehr noch! Er hat die Bürger zur Kasse gebeten und gewährt ihnen einen Teil der von der Bundesregierung vereinnahmten Mehreinnahmen zurück. Dass ist schon eine Meisterleistung, dass den Bürgern etwas
zurückgewährt wird, was sie vorher schon bezahlt haben. M.E. ist die Tatsache, dass diese "Gewährung" auch noch kreditfinanziert ist, eine noch größere Dreckigkeit. Die Bürger müssen diese
"Großzügigkeit" nochmals später bezahlen.
Es liegt der Verdacht nahe, dass Ganoven sich hier bereichern.
Fassen wir zusammen:
Habeck möchte uns auf den Weg der Elektrofizierung bringen. Notwendige Importe verhindert er. Sein Mehrbedarf an Strom wird seitens der Bundesnetzagentur ausgeschlossen. Er und seine Freundin
Baerbock haben uns in ein Energiepreischaos geführt, dass mittlerweile die ganze Welt erfasst hat.
Mit anderen Worten:
Seine Problemlösung wird seitens der GRÜNEN und seines Freundes seitens der GRÜNEN aus Schleswig-Holstein torpediert. Darin scheint seitens der GRÜNEN Einigkeit zu bestehen.
Ich lege mich fest:
Die mathematischen Kenntnisse von Habeck und Baerbock scheinen denen von Frau Lagarde, die eine Steigerung von 2 % etwa mit dem Doppelten ansetzt, nicht nachzustehen.
Mehr als heiße Luft bleibt da nicht übrig. Bisher musste man davon ausgehen, dass Gabriel von der SPD die heißeste Luft produziert. Vergleicht man Habeck mit Gabriel, produzierte Gabriel nur ein
laues Lüftchen.
Wir erkennen also einen Unterschied zwischen einem Märchenerzähler, einem Kinderbuchautor, und einer Führungshraft, der unterstellt wird, zu wissen, wie man eine Idee in die Praxis auch
umsetzt.
Es erscheint nur eine Frage der Zeit, bis die GRÜNEN wieder aus der Regierung und dann aus dem Bundestag wieder verschwunden sind.
#1002
Z-Man(Donnerstag, 29 Dezember 2022 13:20)
Der Mann von der Ochtumbrücke wünscht Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Wenn der Gaspreis auf den niedrigsten Marktpreis gefallen ist, wie kann dann Mabach von der Firma UNIPER verlauten Kassen, dass ihm ein Millionendefizit in die Bücher gespült wurde. Die Aussage, die
herzuleiten ist, dass UNIPER auch ohne die russische Invasion in der Ukraine gemacht hätte.
Drängt er sich quasi zur Auflösung seines Vertrages? Wie viel erhält er eigentlich im Vergleich zum Bundeskanzler, der auch keine Ergebnisverantwortung hat?
Ich Gewinne zusehend die Überzeugung, dass keiner der "Führer" eine Ergebnisverantwortung hat und nur daran zu messen ist, wie er sich an den Steuergeldern der Bürger bereichern kann.
Das Thema, dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland keiner, bzw. den gleichen NS-Juristen unterliegt, das haben wir bereits durch. Trotz allem erscheint es mir bemerkenswert zu sein,
dass der wissenschaftliche Dienst des Themas der kriminellen Vereinigung und das Bundesverwaltungsgericht das Thema der Treuepflicht von Amtsträgern angenommen hat. Letzteres hat Recht geschaffen,
das für alle Amtsträger, auch die, die selbst der Treuepflicht nicht nachgekommen sind, verbindlich wurde. Es könnte jetzt, wenn Parlamentarier Druck machen würden, sehr schnell und Radikal ablaufen.
#998
WernerE der Echte(Freitag, 23 Dezember 2022 12:34)
es ist der 23.Dezember 2022 Zeit um allen Mitmenschen und vor allem Dir werter
Erich mit Deiner Familie die besten Wünsche zur Weihnachtszeit zu übermitteln.
Friede, Freunde, Glück, Gesundheit, Sonnenschein und Wunscherfüllung möge Euch begleiten.
Alles Gute für die Zukunft und wir bleiben dabei, denn Wunder geschehen!
WernerE der Echte
#997
Mazi(Donnerstag, 22 Dezember 2022 21:09)
# 994 und 995
Das mag zwar gut gemeint sein und vieilleicht auch der einfachere Weg.
Aber letztlich gilt es, das Grundgesetz und die Arbeit der Parlamente zu verteidigen.
In der Tat scheint es so zu sein, dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland keine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft. D.h. nicht, dass ich nicht gleich der Justiz entscheiden würde.
Wesentlich ist m.E. jedoch, dies rechtsstaatlich vorzunehmen.
An diesem Punkt scheiden sich die Geister.
Verwaltungsentscheidungen, die nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind, bleiben auch nichtig und können nie rechtskräftig werden. Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist § 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz untergeordnet.
Ich stelle zunehmen fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Wenn sie nie eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte vorliegen haben, können sie auch nicht entscheiden, dass ein Dokumente (dass sie nie eiungesehen haben) für ihre Entscheidung wesentlich sei.
Alle bisher eingesehenen Verwaltungsakten von Berufsgenossenschaften haben unter diesem Nachteil gelitten. Teilweise wurde dies auch den Richtern zuvor vorgetragen und damit bekannt gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass kein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft und damit vorsätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstößt.
Daraus folgt, dass alle Verwaltungs-, also auch richterliche Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind.
Die Verknüpfung der Sozialgerichtsbarkeit ist in mehrfacher Hinsicht erkennbar.
1. Es hat über 70 Jahre gebraucht bis das Bundessozialgericht Historiker beauftragte, die eigene Vergangenheit aufzuklären.
2. Mit dieser Aufgabe hat das Bundessozialgericht ein befreundetes Institut beauftragt, dass regelmäßig als Beklagte vor ihm sitzt und die Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig zu deren Gunsten
entscheidet.
3. Der Forschungsauftrag soo seit 30.04.2022 abgeschlossen sein, ist aber immer noch nicht veröffentlicht. Es gibt auch keine Erklärung dazu weshalb dies möglich sein soll.
Ganz wesentlich sehe ich die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Es wurde damit Recht geschaffen und alle Amtsträger sind verpflichtet,
die Personen auszusondern, die der Treuepflicht nicht nachgekommen sind und nicht nachkommen. Ebenso erscheint es mir absurd, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgaben entscheiden zu dürfen,
aber sich dazu nicht einmal der Verwaltungsakte bedienten. Genauso halte ich es für logisch, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
Perphiede halte ich, dass ausgerechnet Richter vorgeben, entscheiden zu können, ohne den Sachverhalt gar erfasst zu haben.
Ich beiße immer noch an der Begründung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, in dem er den Hinweis ab die Nazis gab.
Wie weit regieren die NS-Juristen weiter und in wie weit haben sie das juristische System der Bundesrepublik Deutschland weiterhin im Griff?
"OLG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/WestLB: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in einem Streit zwischen den beiden Nachfolgegesellschaften der WestLB - der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und Portigon -
das erstinstanzliche Urteil gekippt und die Klage von Portigon abgewiesen. Es ging um die Frage, wer die Steuerrückforderungen in Höhe von gut einer Milliarde Euro wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte
der früheren WestLB zu tragen hat. Hinter der Nachfolgegesellschaft Portigon steht direkt und indirekt zu 100 Prozent das Land NRW, hinter der EAA stehen hingegen zu über 50 Prozent die
NRW-Sparkassen (und NRW nur zu 48 Prozent). Das OLG sah es als erwiesen an, dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der Steuerlasten aus Cum-Ex-Geschäften der West LB geeinigt hätten. Damit
hat NRW die Steuerlasten der WestLB ohne die NRW-Sparkassen zu schultern. Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof sind jedoch zugelassen."
M.W. war das Rad, dass in Hamburg gedreht wurde. kaum minder. D.h., dass auf Hamburg, Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher, erhebliche Zahlungen erst noch zu kommen. Dem Vernehmen nach war der Fall
des Bankhauses Warburg nur ein "Warm-laufen".
#995
WernerE(Donnerstag, 22 Dezember 2022 18:52)
Hallo WernerEsel alias Holger oder wie Du Dich noch nennen willst.
Du bist längst enttarnt, egal ...
Ich verspreche Dir WernerE der ECHTE wird ebenso wie Erich Neumann oder MaZi nicht aufgeben und ich werde Menschen die sich hinter anderen Namen verstecken, weil sie
keinen Mum haben mit eigenen Namen aufzutreten, den Arsch aufreißen.
Egal wo Du dich versteckst, Du wirst Bluten für Deine Lügen und Betrügereien.
In diesem Sinn "gute Besserung"
WernerE aus Mering
#994
Holger(Donnerstag, 22 Dezember 2022 12:58)
Hallo Herr Unfallmann, Hallo Mazi, Hallo WernerE,
ich kann Ihnen allen nur beipflichten...GEBT AUF!!!
Ihr habt KEINE Chance!! Nein habt ihr NICHT!! Ihr werden daran zerbrechen WEIL die werden euch fertig machen!!!
#993
Anja(Donnerstag, 22 Dezember 2022 12:35)
Weihnachts-und Neujahrsgrüße
„Der Friede der Welt beginnt in den Herzen der Menschen“ (K. Jaspers)
Ich wünsche Ihnen allen ein paar schöne und erholsame Stunden,
ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familien
und einen guten Rutsch in neue Jahr.
Möge das neue Jahr 2023 viel Positives bringen, besonders aber
Gesundheit und Frieden.
"Rücktritt ermöglicht Neuanfang bei Frontex
Die Bundesregierung begrüßte am Freitag die Entscheidung Leggeris zum Rückzug. Der Schritt gebe die Möglichkeit eines Neuanfangs bei Frontex sowie dazu, Vorwürfe restlos aufzuklären und
sicherzustellen, dass alle Einsätze der Agentur im vollen Einklang mit dem europäischen Recht erfolgten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin."
Es ist mir unklar, wie die Bundesregierung nach dem Grundgesetz mit unterschiedlichem Maß messen kann.
In der Judikativen ist der Bundesregierung seit Schaffung des Grundgesetzes bekannt, dass in ihr das Recht des Grundgesetzes nicht umgesetzt wird. Nach dem verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetz
sind die getroffenen Entscheidungen nichtig.
Wie kann oder darf man Amtsträger befördern, wenn bekannt ist, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen? Wie kann es möglich sein, diese Amtsträger auch noch mit unterschiedlichen
Pensionen in ihre Pension gehen zu lassen? Wie kann es möglich sein, dass sie sich auch noch zu Lasten der Steuerzahler bedienen? Wäre es da nicht angesagt, dies vor einen Richter zu bringen,
derbseine Entscheidung nach dem Gesetz trifft (Art. 6nAbs. 1 EMRK)?
Da gibt es mehr Fragen als nur nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und nach Art. 20 Abs. 3 GG zu fragen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Grundgesetz nicht nur stümperhaft umgesetzt wurde, sondern auch die dort definierten Gewalten bei Nachfrage nicht funktionieren. Wann wird endlich die
Arbeitsleistung der Amtsträger eingefordert? Einfach deren Entscheidungen als nichtig nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu erklären, erscheint mir sehr billig. Bei dieser Handhabung ist es danach
durchaus nachvollziehbar, dass Lobbygruppen sich an den Steuereinnahmen bedienen und u.a. Missbräuche oder unterlassene Alarmierungen als legitimiert erscheinen.
Es scheint in der Bundesrepublik Deutschland chaotisch, auf jeden Fall nicht nach dem Grundgesetz zuzugehen.
#991
Mazi(Donnerstag, 22 Dezember 2022 09:31)
Weshalb ersetzt die Bundesregierung die Leute nicht mit Fachleuten?
Es ist doch bekannt, dass nur Lotsen/Fachleute auf ein Wissen zurückgreifen können, um ein Schiff fachlich durch Klippen zu steuern. Im vorliegenden Fall kann auf nichts zurückgegriffen werden.
#990
Holger(Mittwoch, 21 Dezember 2022 15:49)
Hallo Herr Unfallmann,
wir haben uns vor ein paar Tagen unterhalten und Sie haben mir Ihre Karte gegeben.
Ich habe Ihnen ja gesagt, dass ich mir das Thema näher anschauen möchte...
Ohne Sie verärgern zu wollen, ABER....ich fürchte, dass nur eine Berufsgruppe bei Ihrem Fall gewinnt. Nämlich die Anwälte. Die bekommen ihr Geld so oder so. Ob Sie Recht bekommen oder nicht, ist
DENEN doch egal. Deren Geld ist sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Holger
#989
WernerE(Mittwoch, 21 Dezember 2022 13:43)
zu # 984 - der RA will erneute Fristverlängerung wegen Krankheit!
Schauen wir mal ob dann am Freitag, den 13.01.2023 etwas zum Skandal der BGHW
und des LG Hamburg im Briefkasten von Erich liegt oder was eher kommen könnte,
Verlängerung wegen Krankheit bis zum "St. Nimmerleinstag"
Was will der Anwalt schreiben, fehlen ihm doch 45 gsperrte Dokumente!
Übrigens Deutschlang ist in der Rangliste nach oben geschnellt:
Wir sind in Sachen Korruption mittlerweile kurz vor dem 3`ten Platz gelandet.
Wisst Ihr weshalb es jetzt ein "neues" Krankheitsbild gibt?
Brain Foc - Gehirnleere! Bekannt aus der Politik z.b. Scholz oder Söder oder ....
Gehirnleere immer dann, wenn man seine Vorteilnahme vertuschen wollte.
Nun aber genug der Lästerei, wünsche noch ein paar angenehme Stunden bis Weihnachten.
Grüße aus dem aufgetauten Mering
Werner
#988
Mazi(Mittwoch, 21 Dezember 2022 08:26)
Nicht nur den Bürgern ist bekannt geworden, dass es dieser Bundesregierung an Sachverstand mangelt.
Wenn kein Lotse, der die Gewässer kennt, sollte uns durch diese Fahrwassern steuern?
Es ist mittlerweile jedem bekannt, dass hier die Feuerwehr mit Benzin löscht. Ob das die Sozialgerichtsbarkeit, die Missbrauche, die Cum Ex-Geschäfte, die Preisbremsen, die Bonizahlungen von
Lufthansa, etc. betrifft, es ist m.E. nur ein Abkassieren des kleinen Mannes und ein Umlenken der Gelder in die (tiefen) Taschen von Lobbyisten. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gewiss nichts zu
tun.
Traurig macht mich jedoch, dass diese sogenannten Amtsträger bei ihrer Pensionierung sich wiederum an Steuergeld der Bürger wärmen.
#987
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:41)
#985
Es war der 22.11.2022, # 900, als erstmals berichtet wurde, dass der gegnerische Anwalt um eine Fristverlängerung von 1 Woche beantragte. Jetzt schiebt er eine weitere Erkrankung vor und beantragte 3
weitere Wochen Aufschub.
So richtig macht dies keinen Sinn. Ich empfehle, die Staatsanwaltschaft unverzüglich einzuschalten. Sie sind von der BGHW letztlich auch Ihrer persönlichen Freiheit beraubt worden. Richter haben
nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen gesprochen. Das ist nicht nur rechtsstaatlich bemerkenswert. Es sollte auch bei Ihnen der Drang zur Rechtsstaatlichkeit entstanden sein. Bekannt ist Bremen
wegen dem Einfluss der NAZIs auf die dortige Rechtsstaatlichkeit nach 1949.
Die Vergangenheit sollte aufgearbeitet werden, die Täter bestraft und hinter Gitter gebracht werden. Ohne Klage ist nicht davon auszugehen, dass Staatsanwälte und Richter freiwillig ihren
Amtsaufgaben nachkommen.
#986
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:26)
Es geht drunter und drüber in Deutschland.
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, den bekannten Missbräuchen, etc. ist bekannt, dass den Amtsträgern bekannt ist, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 nach Gesetz und Recht handeln.
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-grenzschutzagentur-frontex-bekommt-neuen-chef,T4PKW6w
Es heisst, er musste zurücktreten, weil er von den Ungereimtheiten wusste, aber nichts dagegen unternommen hat, sie abzustellen. Wie ähnlich dies in der deutschen Justiz ist!
Sachlich geht das nicht. Während der eine seinen Posten räumen muss, geben andere vor, Recht sprechen zu dürfen. Sachlich ist die Entscheidung nach dem Gesetz nicht zu beanstanden. So wird es aber in
der deutschen Justiz nicht gehandhabt.
Thema ist jedoch, ob die viel gelobt Gleichheit des Grundgesetzes mutieren darf, wenn eine Grenze dazwischen geschoben wird.
#985
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:23)
Es geht drunter und drüber in Deutschland.
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, den bekannten Missbräuchen, etc. ist bekannt, dass den Amtsträgern bekannt ist, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 nach Gesetz und Recht handeln.
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-grenzschutzagentur-frontex-bekommt-neuen-chef,T4PKW6w
Es heisst, er musste zurücktreten, weil er von den Ungereimtheiten wusste, aber nichts dagegen unternommen hat, sie abzustellen. Wie ähnlich dies in der deutschen Justiz ist!
Sachlich geht das nicht. Während der eine seinen Posten räumen muss, geben andere vor, Recht sprechen zu dürfen. Sachlich ist die Entscheidung nach dem Gesetz nicht zu beanstanden. So wird es aber in
der deutschen Justiz nicht gehandhabt.
Thema ist jedoch, ob die viel gelobt Gleichheit des Grundgesetzes mutieren darf, wenn eine Grenze dazwischen geschoben wird.
#984
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 20 Dezember 2022 16:23)
Meldung von der Spitze,
krankheitsbedingt hat der externe Anwalt (Hamburg) der BGHW weiter um Fristverlängerung bis zum 13.01.2023 gebeten.
Frohes Fest!
Erich Neumann, alias Unfallmann
#983
Mazi(Montag, 19 Dezember 2022 10:33)
Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2023
Das wünsche ich Ihnen. Sie sind nicht allein und werden vom bestehenden Grundgesetz geschützt.
In diesem Sinne
Mazi
#982
Mazi(Sonntag, 18 Dezember 2022 21:04)
Die Akteneinsicht bestätigt, dass objektiv die Verwaltungsakte der Beklagten dem Urteil nicht zugrunde lagen. Damit ist auch ausgeschlossen, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz
getroffen haben.
Die Gerichtsentscheidungen sind damit nichtig.
(Vgl. auch die Urteil, die im Fall Neumann ergangen sind. Alle Urteile sind gegen das Gesetz und damit nichtig.
Die richterlichen Beschlüsse leiden an einem besonders schwerwiegenden Fehlern und sind bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich und somit nach § 44 Abs. 1
VwVfG nichtig [vgl. auch § 125 Abs. 1 AO, § 40 Abs. 1 SGB X], d.h. unwirksam (siehe § 43 Abs. 3 VwVfG).
Sie entfalten von Anfang an (ex tunc) kraft Gesetzes (ipso iure) – und nicht etwa erst nach entsprechender behördlicher (§ 44 Abs. 5 VwVfG) und/oder gerichtlicher Feststellung (§ 43 Abs. 1 Alt. 2
VwGO) – keinerlei Rechtswirkungen.
Die Richter haben u.a. gegen Art 20 Abs. 3 GG verstoßen. Das Grundrecht des Art. 19
Abs. 4 GG ist verletzt.
Die "Richter" haben sich von "Reichsbürgern" materiell nicht unterschieden.
Der Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.12.2021, Az, 2 A 7.21, der Recht geschaffen hat, ist von Amtsträgern nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuwenden.)
#981
Mazi(Samstag, 17 Dezember 2022 10:17)
Aktuell liegt mir ein Urteil eines Sozialgerichts vor, das vorgibt auf die Verwaltungsakte zu verweisen. Dieses Urteil wurde von der Berufungsinstanz bestätigt.
Tatsache ist aber, dass diesem Urteil überhaupt keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten (BG!) vorgelegen hat. Wenn also die Begründung des Urteils schon unwahr ist, was
ist dann von dem Rest zu halten?
Wenn Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz dem behördlichen Unsinn Grenzen setzt und deren Verwaltungsentscheidungen für nichtig erklärt, dann ist dies hier belegt.
Bundesinnenministerin Fässer hat intern noch ganz schön viel Arbeit vor sich. Zuerst muss sie den Rechtsstaat ins Lot bringen und die Amtsträger aus dem Dienst entfernen, die der Treuepflicht nicht
nachkommen. Auch über die Wiedereinführung der Amtspflichtverletzung, vom ehemaligen Führer ausser Kraft seinerzeit gesetzt, muss sie nicht nur nachdenken. Es ist davon auszugehen, dass der Einfluss
der "Braunen" viel weiter geht, als ursprünglich angenommen wurde.
Es ist sogar davon auszugehen - wie viele Beispiele in anderen Bereichen zeigen -, die Macht offensichtlich nie abgegeben haben.
#980
Mazi(Samstag, 17 Dezember 2022 10:02)
Es ist gewiss nicht einfach, dies auszuhalten. Letztlich ist es aber der Preis der Demokratie, dessen wir uns bewusst sind.
Wir Haken die Vorkommnisse als Lapalie ab und sind uns dessen bewusst, wie Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit einen viel größeren Schaden angerichtet haben und anrichten. Es ist letztlich auch gut,
dass Behörden auf das Phänomen der "Reichsbürger" eingestiegen sind. Die Recherchen sind offensichtlich nicht mehr an einem Namen, sondern an ihrem Wirken festgemacht.
Wenn es also eine ehrliche Recherche gibt, dann fliegt m.E. die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in einem Rechtsstaat - wie dem unsrigen - auf.
Ich erkenne die kriminelle der NS-Juristen an, die es schafften, dem Bürger ein Grundrecht einzuräumen, aber nicht unterlassen haben, sie vor Gleichgesinnte zu zerren.
Ich möchte nochmals auf Art. 6 Abs. 1 EMRK hinweisen, die nur Entscheidungen nach dem Gesetz legitimieren. 1983 hat bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. M.E. ist ist keines der Urteile der Judikativen diesem Urteil
entsprechend gefällt worden. Und sollte es dennoch ein Urteil nach diesem Grundsatz geben, entschuldige ich mich schon jetzt wegen dieser Pauschalverurteilung.
#979
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 23:53)
Was geht den hier bei Erich`s Gästebuch ab.
Ist es tatsächlich so wie Mazi schreibt:
"Wer also einmal kriminell veranlagt ist, den wird es nicht mehr heilen."
Da gibt es also einen Mitmenschen der es nötig hat, im öffentlichen WLan mit vermutlich geklautem Handy ohne Sim Karte in die Ecke pissend sitzt, sich als meine Person auszugeben.
Ein Mensch der ganz offensichtlich einen Minderwertigkeitskomplex unterliegt und sich
nur durch "falsche" Identität zum Thema schreiben traut.
Ich vermute mal der "Triebtäter" gehört einer BG und deren Helfer nahen Gruppe
an, anders läßt sich sein Verhalten nicht erklären.
Ich kann Dir nur raten, pass auf wo Du Dich rumtreibst, denn auch öffentliche
WLan-Stationen können ermittelt und Deinem Geräte zugeordnet werden.
Vielleicht ist es Dir nicht bewusst, aber hier werden die Fingerabdrücke durch die einzigartigen MAC-Adressen gespeichert, somit ist es egal, wie Du schreibst.
In diesem Sinn wünsche ich Dir "falsche WernerE" einen wunderschönen 4`ten Advent
und eine gute vorweihnachtliche Woche.
Aber pass auf, es könnte Dir eine "böse" Bescherung Dir widerfahren!
Somit schließe ich mit den Worten aus Betrag # 977 von Mazi
Aber er könnte sich durchaus ein anderes Forum ergötzen. - Damit warst Du gemeint!
#978
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 21:56)
Ich habe bisher nicht erkennen können, dass zwischen den BGs und der Sozialgerichtsbarkeit eine "chinesische Maurer" sein könnte.
Ich habe soeben feststellen müssen, dass in den Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit festgehalten ist "auf die Verwaltungsakte der Beklagten wird Bezug genommen". Wenn aber seitens der Beklagten
mehrere Verwaltungsakten vorgelegt werden, welche der Verwaltungsakten sollte dann nach dem Urteil der Richter gemeint sein.
Für mich kommt da nur § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz als Ausweg in Frage.
Wenn auch dann noch eine BG auf die Verwaltungsakte selbst verweist, sie aber mehrere Verwaltungsakten vorlegte, dann wird es noch schwieriger. Wie soll ein Richter dann noch erklären können, er habe
die Verwaltungsentscheidung kontrolliert.
Klar, dass ist er seinen "früheren" Kollegen schuldig. Er wird es auch so machen. Schließlich muss ein Kläger weitergehen und es wird ihn richtig Geld kosten. Einen Erfolg hat er ohnehin nicht.
Das Bundessozialgericht ist nämlich keine Tatsacheninstanz und wird es tunlichst unterlassen, frühere Urteile des Sozialgerichts und Landessozialgerichts aufzuheben.
Wo das letztlich hinführt, sehen wir am Beispiel von Herrn Neumann.
Es ist wirklich schon genial der damaligen NS-Juristen, Bürgern ein Grundrecht mit der Maßgabe zu geben, aber immer zu den gleichen Typen, der Sozialgerichtsbarkeit, zu gehen.
M.E. ist das einmalig und hat mit dem Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit sehr wenig gemein.
#977
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 21:43)
Es ist aber viel wahres dran.
Ich habe von einem erfahrenen Fahnder gelernt, dass Leute wie in einem Drang immer wieder das gleiche tun. Wer also einmal kriminell veranlagt ist, den wird es nicht mehr heilen.
Verfolgen Sie es selbst (#976). Besser wird das nicht. Aber er könnte sich durchaus ein anderes Forum ergötzen.
#976
WernerEsel(Freitag, 16 Dezember 2022 20:12)
Hallo Werner,
der Unfallmann hat dir ja bereits mitgeteilt, dass alle meine Eintragungen, eine anderen Ip haben. Liegt daran, dass ich nicht vom Computer schreibe, sondern von einem Handy ohne Sim Karte. Wenn ich
Nachrichten schreibe, dann in einem öffentlichen Wlan. Auf Deutsch: Dein Gelaber sind leere Drohungen. Haha du Pisser! �
#975
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 16 Dezember 2022 20:02)
Mit der Eintragung am 16 Dezember 2022 um 19:41 hat sich der falsche WernerE selbst bloßgestellt.
Freundliche Grüße kann er von mir nicht erwarten!
#974
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 19:41)
Ich, der echte WernerE gebe zu, dass ich geistig beschränkt bin. Das habe ich von meiner Familie geerbt, die sind alle nicht ganz dicht in der Birne.
Grüße
WernerE
#973
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 18:57)
Hallo falscher WernerE - Danke das Du Dich selbst in die Ecke stellst.
Deine IP - kenne ich und Du bist bald erwischt.
Meine IP ist 193.170.345.001 - falls Du diese nicht erkennst.
Dir werter Erich schönes Wochenende und Danke für Alles.
Grüße an Deine Frau, Freunde und alle die Dich unterstützen.
#972
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 15:24)
Hallo Mazi,
dieses Sprichwort sollte man nicht wörtlich nehmen. Und nur weil einige Politiker klein sind, heißt es nicht, dass das Sprichwort stimmt.
Grüße von dem echten Werner
Der falsche Werner wird bald gepackt. Ich habe seine IP und damit habe ich ihn, wie man so schön sagt, am Sack.
#971
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 11:30)
Was ist los? Sitzen wir wiederum einer Propaganda der deutschen Bundesregierung auf und ist es gar nicht so wie wir es glauben sollen?
Die Bundesregierung wird derzeit von SPD, GRÜNEN und FDP gestellt.
#970
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 10:06)
Ich habe es selbst gelesen und gesehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legten. Ihre Entscheidung war also
nicht nach dem Gesetz und damit nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Über diese Feststellung könnte man streiten gäbe es da nicht eine Verfügung eines LSG mit der Aufforderung der Beklagten BG die Verwaltungsakte vorzulegen und die Rückfrage dieser "welche".
Der Vorgang belegt, dass Bürger zwar nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg beschreiten können, aber die Antwort der Amtsträger ist stets gleich. Art. 20 Abs. 3 GG ist in deren Augen nur zum Kopieren
und zitieren da.
Das soll unter Rechtsstaatlichkeit zu verstehen sein? Das ist in meinen Augen weniger als den Ungarn vorgehalten wird.
#969
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 21:43)
Lügner haben kurze Beine!
Ist Ihnen bei den Politikern etwas aufgefallen?
#968
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 09:58)
Wer will uns was zeigen?
Nach Medienberichten waren 3000 Polizisten im Einsatz 25 Wohnungen zu durchsuchen und einen Umsturz in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Von Ministerin Faeser wurde bekannt, dass sie
danach das Beamtengesetz reformieren will.
Von der Sozialgerichtsbarkeit wissen wir, dass deren Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Auf was schließan Sie?
#967
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 09:13)
Welche eigene Erfahrung mit Habeck und den GRÜNEN haben sie selbst gesammelt?
Bei mir ist außer den deutlichsten Energiepreiserhöhungen nichts angekommen!
Es war allgemen und langjährig bekannt, dass die GRÜNEN einen Spritpreis von 5,70 DM/l anstreben. In soweit sind wir auf deren Weg, aber immer noch nicht angekommen. Wir wissen also, was uns noch
erwartet.
Es ist richtig, dass höhere Energiepreise auch höhere Staatseinnahmen folgen. Wir zahlen folglich mehr an den Staat, um dieses Geld dann anschließen wenigstens teilweise und verspätet wieder
zurückzuerhalten. Pfiffige Regierungsmitglieder wollen uns dies dann als großzügige Geste verkaufen.
Ticken die denn noch sauber oder waren die während der Mathematik-Stunde nur krank? Von Lagarde, einer Juristin und Leiterin der EZB, haben wir schon gelernt, dass nach deren Denken eine Sreigerung
von 2% etwa einer Steigerung um das Doppelte entspricht.
Mittlerweile wissen wir, dass wir von einem Bundeskanzler, der vorgibt, sich mehr erinnern zu können, regiert werden. Einem ehemaligen Finanzminster, der zuvor Hamburg präsentierte, der nicht einmal
wusste, dass nicht gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden können. Es drängt sich die Frage auf, ob dies der Querschnitt unseres Landes darstellen kann?
Werden wir nur noch von solchen Größen regiert und wie hält man es mit abgeschlossen Schulbildungen? Für Kinderbuchautoren mag es reichen, aber doch nicht um verantwortliche Positionen in der
Wirtschaft zu besetzen?
Es stellt sich auch die Frage, ob eine solche Bundesregierung, die das Volk nur so auf den Arm nimmt, berechtigt sein kann, einem Putin einen Angriffskrieg vorzuhalten?
M.E. kann ein Unrecht mit einem anderen Unrecht nicht weggewischt werden.
#966
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 08:40)
(Fortsetzun)
zeigt uns die Nähe des Beamtengesetzes zu denReichsbürgern auf.
Die Ausdrucksweise von Merz deutet auf zwei Probleme hin.
1. Als Jurist ist ihm seine Aufbildung bewusst.
2. Die Zahl der "Reichsbürger" korreliert nicht mit den durchgeführten Durchsuchungen.
Stellt man die Treuepflicht der Amtsträger in den Vordergrund, steigt die Zahl der angesprochenen Reichsbürger immens an.
Die Tatsache, dass Faesser, das Beamtenrecht reformieren will,
#964
Mazi(Mittwoch, 14 Dezember 2022 10:45)
Haben wir uns wirklich gegen Putin und für den Kommunismus entschieden?
Alle Macht geht vom Volke aus. Haben wir wirklich an die GRÜNEN Habeck, Baerbock und Müller und deren Ideologie ausgeliefert?
Es ist bekannt, dass sie das bisherige System mit Recht kritisiert haben. Aber Lösungen habe ich von ihnen nicht gesehen. Ja, teuer, unbezahlbar teuer ist es geworden. Dem Durchschnittsrenter reicht
die Rente njcht seine Kosten zu bezahlen. Daran ändert auch der neue Hartz IV-Satz, das neue Bürgergeld nichts.
Es ist doch schon relativ dreist, uns Errungenschaften erst zu nehmen, um dann weniger vom Staat zurückzuerhalten.
Steckt ein System wie in der Sozialgerichtsbarkeit dahinter?
#963
Mazi(Dienstag, 13 Dezember 2022)
Ist es bei Ihnen anders? Was ist dran an der Energie- oder Zeitenwende?
Im Winterhalbjahr haben wir die längsten Nächte, deshalb steigt der Strombedarf. Im Winter ist es auch kalt, deshalb steigt auch in dieser Zeit der Energiebedarf für das Heizen - nicht nur beim Gas
und beim Strom. Ist Ihnen auch bekannt, dass Solarkollektoren bei Dunkelheit nahezu keinen Strom und im Sommer mehr als im Winter produzieren?
Das heißt, dass Solarkollektoren in der Sommerzeit Solarstrom produzieren, wenn sie diesen ohnehin kaum brauchen? Ist Ihnen auch bekannt, dass den Solarstromproduzenten ca. 8 Eurocent vergütet
werden, während die Energieversorger behördlich quasi gezwungen werden, die höchsten Stromkosten den Verbrauchern in Rechnung zu stellen (Stichwort: Merit-Order). Ist Ihnen bekannt, dass gerade die
Stadtwerke gewaltige Verluste vor sich herschieben und vom Staat gerettet werden müssen?
Wie schaffen Sie es, sich für etwas zu bedanken, was sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits selbst bezahlt haben? Sie haben die Zahlung, die sie erhalten habe - und mehr - bereits bezahlt.
Wie weit geht eigentlich die räumliche Begriff der "Reichsbürger"-Bewegung? Endet er da, wo sich die Gruppierung diesen Namen gab oder schließt er obige Schildbürgerstreiche ein?
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist es Auftrag der Amtsträger zur Erfüllung ihrer Amtsaufgabe ihrer Treuepflicht, Gesetz und Recht, nachzukommen. Wenn sie dem nicht folgen, also ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen, erfüllen sie ihren Arbeitsauftrag nicht. Nicht der Dienstherr kündigt den Arbeitsvertrag, sondern der Amtsträger verweigert ihn. Das ist m.E. ein erheblicher juristischer Unterschied. In
diesem Zusammenhang ist mir absolut unklar, wenn alle Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz zu stehen haben, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dann Monatsgehälter oder Pensionen seitens der
Amtsträger eingefordert werden können?
Es ist doch wirklich nicht verwunderlich, dass nach diesem Prinzip der Staat auch die Sozialgerichtsbarkeit etabliert hat. Sie werden in dem Glauben an das Rechtsstaatsprinzip in die Fänge der
Sozialgerichte getrieben und dort genau so ausgenommen wie oben beschrieben. Unlängst habe ich sogar aus einem Ministerium erfahren, dass gegen den Minister keine Dienstaufsichtsbeschwerde zulässig
sei. Sind wir denn schon wieder bei Adolph, dessen heimlichen Favoriten, angelangt? Daraus wäre zu schließan, dass die Teilnehmer der "Wannseekonferenz" auch heute noch agieren - nur nicht mehr im
Wannsee.
Ich habe den Eindruck, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nicht verändert hat.
#962
Mazi(Montag, 12 Dezember 2022 19:04)
Nur "Mist" habe ich gesehen.
Als Revisor bei einer deutschen Bank, Devisen- und Derivatehändler bei verschiedenen deutschen Banken und Berater der russischen Regierung im Auftrag der EU Commission kann ich mir ein Urteil darüber
bilden, aufgrund welcher Dokumente ein Entscheider eine Entscheidung fällen kann. Ich lege mich fest, wenn ich berichte, dass dazu die Struktur fehlte.
Ich habe meine Akteneinsicht im LSG Rheinland-Pfalz abgeschlossen!
Meine Feststellungen:
1. Anhand der vorgelegten Verwaltungsakten des LSG Rh-Pf. sind deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehbar (Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87).
2. Zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden wurden eingereicht und immer wieder mit gleichem Tenor zurückgewiesen. "In die unabhängige Entscheidung eines Richters darf der Dienstvorgesetzte keinen
Einfluss nehmen."
Es hätte auffallen müssen, dass kein Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat, also die Schutzfunktion des Grundgesetzes richterliche Entscheidungen nicht legitimiert wurden.
3. Die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben das Gesetz nicht beachtet. § 31 BVerfGG schreibt unmissverständlich, dass Behörden und Gerichte mit dieser Entscheidung gebunden
werden.
Es scheint den Gerichten irgendwo am A.... vorbeizugehen.
Derart unqualifizierte Mitarbeiter wurden eingesetzt, dass sie nicht einmal merkten, dass zwar Klagen vorlagen, aber keine richterlichen Urteile ergangen sind. Diese Beanstandung reicht bis ins
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Auch dort habe ich Akteneinsicht beantragt. Aber bisher habe ich keine Genehmigung von dort erhalten.
Es erscheint mir unklar, wie aufgrund solch unqualifizierter Leute überhaupt ein Ministerium seine Aufgabe wahrnehmen kann.
Im vorliegenden Fall habe ich schriftlich, dass der Minister wegen seiner Machtausübung für nichts verantwortlich wäre. Genauso wie seinerzeit in der Wannseekonferenz.
Es erscheint mir in einer kriminellen Vereinigung unüblich zu sein, allein anhand eines Vereinsnamens eine Durchsuchung mit 3000 Beamten in 25 Wohnungen zu rechtfertigen. Die Verhaftung von 25
Personen, u.a. einer Richterin, erscheint mir ausgesprochen niedrig zu sein. Bedenken wir, dass Angabe gemäß der Regierung 25 Leute einen Umsturz bewerkstelligen könnten, wir aber im Bundestag weit
über 700 Abgeordnete sitzen haben.
Erscheint Ihnen dies auch nicht etwas zweifelhaft?
Ich habe festgestellt, dass aufgrund der Akteneinsicht Gedankengut, soweit dies überhaupt möglich war, erkennbar machte, dass in der Justiz das Grundgesetz nicht befolgt wird. Danach gelange ich zu
der Aussage, dass die eigentlichen Verfassungsfeinde in den Amtsstuben der Justiz und nicht in anderen nichtssagenden Institution sitzen.
Ich habe keine einzige Verwaltungsentscheidung gesehen, die nachvollziehbar war.
Ich habe keine Verwaltungsentscheidung von Amtsträgern gesehen, die den Vorgaben des Grundgesetzes folgten.
Wenn Sie es so wollen, dann habe ich nur "Mist" eingesehen.
Von einer Sozialgerichtsbarkeit, die man landläufig unterstellen müsste, fehlt es an jeder Spur.
Ich werde die Akteneinsicht im SG Mainz in Kürze fortsetzen. Sie ist bereits genehmigt.
Bedauerlich ist jedoch, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und ein Bundesgericht entschieden hat, dass Amtsträger, die ihre Treuepflicht verweigern, sich nicht darauf berufen können,
weiterhin hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen zu dürfen. Damit hat das Gericht Recht gesprochen, an das alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind. Da dies und Bürgern logisch
erscheint, wäre es also an den Amtsträgern vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und diesen Entscheid zu kippen. M.E. wird dies nicht mit Erfolg gekrönt sein.
Der Grund weshalb ich hier so ausführlich berichte, ins nämlich der, dass Richter die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, das Grundgesetz missachten, fallen nämlich in die gleiche
"Schublade". Es geht also nicht darum Gesetze zu schreiben, sondern die bestehenden Gesetze anzuwenden.
Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 war es ihnen untersagt, gegen das Gesetz zu urteilen. Wenn die regelmässigen Dienstaufsichtsbeschwerden mit dem Verweis auf die
richterliche Unabhängigkeit abgewiesen werden,so machen sie bekannt, dass auch sie die Existenz des Grundgesetzes leugnen. Danach handelt ein Richter unter dem Schutzschild des Grundgesetzes (Art. 97
Abs. 1 GG) nur dann, wenn er in seiner Entscheidung dem Gesetz folgt.
Nachweislich zahlreicher Akteneinsichten legen Richter deŕ Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde. Danach sind sie von der
Gruppe der Reichsbürger nicht unterscheidbar. 3000 Beamte haben ca. 30 Gebäude
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, entschieden und damit Recht für alle Amtsträger geschaffen. Dabei hat es doch nur gesagt, dass die das Grundgesetz nicht achten, ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienstverhältnis zu entfernen sind.
Wenn Frau Fässer jetzt das Dienstrecht der Beamten anpassen will, dann ist das die Bestätigung dessen, dass das Beamtenrecht es zulässt, dass Beamte ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Wenn Herr
Reul jetzt Beamte entlassen will, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann hat er zumindest ein Problem seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Ich fasse zusammen und bestätige damit die hiesigen Kommentare:
Der Anschein ist bestätigt, dass behördlichen Institutionen, gleich in welchem Anwendungsgebiet, sich nie um Gesetz und Recht gekümmert haben! Art. 20 Abs. 3 GG ist nach Mehrheitsentscheidung der
Amtsträger gegen den Willen des Volkes zu streichen.
#959
Mazi(Sonntag, 11 Dezember 2022 13:05)
Es ist die Frage, ob die Bürger wirklich gezwungen werden dürfen, die Sozialgerichtsbarkeit anzurufen, wenn der Staat nicht einmal dafür Sorge trägt, dass nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht einmal Gesetz
und Recht dort befolgt werden.
Dass bloße kopieren einer Vorschrift aus dem Grundgesetz erscheint mir da zu billig.
Die Kosten der Gerichtsstreitereien nur in die Höhe zu treiben, ist zwar genial, aber nicht zielführend. Es ist auch sehr bezeichnend, wenn nur Sozialgerichte und Landessozialgerichte als
Tatsacheninstanzen gelten, dort Einigkeit hinsichtlich des Betrugs des Bürgers besteht und das Bundessozialgericht sich nicht einmal die Mühe macht, den Betrug aufzuklären.
Nach meinem Rechtsempfinden ist dies bereits ein Bruch im Rechtssystem, dass die erklärte Absicht erkennen lässt und mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
#958
Mazi(Samstag, 10 Dezember 2022 14:46)
#957
M.E. steht aufgrund der Beweislage fest, dass die Gerichte mit den BGs zumindest sehr eng, andere würden schreiben "einvernehmlich", zusammenarbeiten.
Es erscheint mir die Darstellung von Herrn Neumann wahr zu sein, dass den Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der BGHW vorgelen haben. Das
belegt zumindesten der Beschluss des LG Hamburg.
Daraus leite ich ab, dass auch "da oben" keine Entscheidungen nach dem Gesetz erfolgen. Es erscheint bedauerlich, dass der Bürger dieses begründete Misstrauen gegenüber der Justiz haben muss.
Meinerseits sind das unfassbare und nicht hinnehmbare Zustände.
Es stellt sich die Frage, wenn ein Anträger seine Amtshandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vornimmt, ob er dann seiner Treuepflicht nachkommen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden,
dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienst zu entfernen sind. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Danach ist dort ausgepfägter Handlungszwang gegeben.
Ich gehe davon aus, dass diese Amtsträger nicht aus Steuergeldern "wieder" alimentiert werden. Hier ist hartes Durchgreifen angesagt, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zurückzugewinnen.
Wenn dem nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts so ist, dann ist "tabularaser" dort angesagt.
Ich unterstelle, dass in der Sozialgerichtsbarkeit spätestens jetzt eine Entlassungswelle rollt und sie sich von Mitarbeitern trennt, die der Treuepflicht nicht nachgekommen. Die Annahme, sich der
Gruppe "Reichsbürger" per Erklärung nicht zugehörig zu fühlen, erscheint mir eindeutig als zu kurz gedacht. M.E. ist maßgeblich, dass die Akteure das Grundgesetz nicht achteten und mittels
Rechtsbeugung Fälle konstruierten, um die es gar nicht nach dem Willen der Kläger ging.
Ich möchte es nicht versäumen, auf die verschärfende Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes zu verweisen. Es ist schon sehr bemerkenswert, was sich in der Justiz so breit gemacht hat und
Richter ermutigt wurden/ glaubten, gegen das Grundgesetz handeln zu dürfen. Mit Sicherheit gehört die Dienstaufsicht auch zu Amtsträgern, die die Treuepflicht verweigerten.
Nach meinen Ermittlungen stellt kein Präsident einer Behörde sicher, kein Minister sicher, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gewährleistet ist (LG München I
vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff.).
#957
WernerE(Samstag, 10 Dezember 2022 12:54)
#995
Man darf davon ausgehen, dass der Anwalt sich gemeldet hätte, könnte er belegen, dass die BGHW zurecht in der bekannten Weise geäußert hätte. Es ist davon auszugehen, dass er seinen Mandanten nicht
belastet.
Würde der externe Anwalt ein wenig Mumm haben, würde er zumindest insofern antworten, er kann sich zur Sachlage nach Prüfung der ihm vorliegenden Unterlagen,
nicht weiter austauschen.
Richtig: Er wird seine Auftraggeber die BG HW nicht belasten, denn man arbeitet gerne
mit denen zusammen!
Da fällt mir nur eines ein:
PFUITEUFEL - dem der die Wahrheit wegen des Manna verschweigt.
#956
Mazi(Samstag, 10 Dezember 2022 11:02)
Sozialgerichtsbarkeit trifft Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz!
Aufgrund eigener Beweislage ist nicht davon auszugehen, dass die sozialgerichtlichen Entscheidungen in Rheinland-Pfalz dem Gesetz folgen. Sie sind also nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrengesetz
nichtig.
Ich habe Akteneinsicht bei Landessozialgericht Rheinland-Pfalz genommen und festgestellt, dass deren Verwaltungsentscheidungen von einem Betroffenen nicht nachvollzogen werden können.
Die von dort getroffenen Verwaltungsentscheidungen sind zudem auch fachlich falsch begründet. Es ist davon auszugehen, dass Gesetze gebeugt wurden.
Aus einem Bundesland ist mir bekannt geworden, dass eine Richterin seinen Dienstvorgesetzten sogar belogen hat. Ferner hat sie nachweislich bei der BG nachgefragt, ob ihr ergänzende Verwaltungsakten
vorliegen. Da Richter bereits vorher entschieden haben, ist davon auszugehen, dass auch diesen Richtern keine Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde gelegen hat.
Ist ist die große Frage zu beantworten, wie ein Dienstvorgesetzter richtig entscheiden kann, wenn er angelogen wird?
Es ist davon auszugehen, dass dies in anderen Bundesländern nicht anders ist.
Es ist akuter Handlungszwang gegeben, die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen.
Es kann nicht angehen, dass "Reichsbürger" wegen ihren bloßen Unterstützung deren Gedankengutes verfolgt werden, und Richter der Justiz, die unter Beweis stellen, gegen das Grundgesetz zu handeln,
unbehelligt bleichen.
Das muss zu denken geben.
#955
Mazi(Freitag, 09 Dezember 2022 14:45)
Man darf davon ausgehen, dass der Anwalt sich gemeldet hätte, könnte er belegen, dass die BGHW zurecht in der bekannten Weise geäußert hätte. Es ist davon auszugehen, dass er seinen Mandanten nicht
belastet. Hier hilft nur die Staatsanwaltschaft weiter. M.E. ist spätestens jetzt die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Es ist aber zu bedenken, dass in der Behörden und Gerichten so viele Fehler aufgelaufen sind, das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wurde, dass deren Eingeständnis nur sehr schwer zu
erreichen ist. Dass damit das Grundrecht nicht gewährt wurde und die Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handelten, lässt sie vermutlich alle gemeinsam kalt.
Aufgrund der Beweislage ist eher davon auszugehen, dass die unter dem Begriff der "Reichsbürger" zusammengefasste Vereinigung, mittlerweile sich auch auf die Justiz und öffentlichen Dienst insgesamt
ausgedehnt hat. Andersdenkende werden jedoch entgegenhalten, dass dem schon immer so war. Gegenbeweise, dass dem nicht so sei soll, liegen mir auch nicht vor. In der Tat schließt logisches Denken
nicht aus, dass eine kriminelle Vereinigung vor Behörden und Gerichten zurück schreckt und eine unterlassene Kontrolle keinesfalls das System sicherstellt.
Ich sehe eine erhebliche Mitschuld der Dienstvorgesetzten, dass Gesetz und Recht in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden.
#954
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 09 Dezember 2022 13:13)
Hallo WernerE,
ich kann nur melden, es gibt noch keine Antwort!
Den Anwalt möchte ich noch nicht bedrängen und warte ab.
Denn wer die Wahrheit aufdecken will braucht viel Zeit und die vollständige Akte.
MfG
Erich
#953
WernerE(Freitag, 09 Dezember 2022 12:56)
Fristverlängerung für den Anwalt 1 Woche abgelaufen!
Gibt es inzwischen eine vernünftig klingende Antwort oder nur gefassel?
Oder fehlt die Beantwortung gänzlich (meine Vermutung)
Trotzdem einen angenehmen 3`ten Advent
Grüße von dem echten Werner
P.S. der falsche WernerE hat echte Probleme, er sollte sich sehr vorsichtig in der Öffentlichkeit bewegen oder besser nicht nach draußen gehen, insbesonders Virtuell!
Habeck hat bekannt gemacht, dass er unfähig ist, seine Ideen in der Praxis umzusetzen. Jetzt greift er zu kommunistischen Methoden, wenn er dies nicht schon früher gemacht hat. Plant er mit seinen
Gefolgsleuten einen Umsturz?
#951
Mazi(Donnerstag, 08 Dezember 2022 11:42)
Nach den unten genannten Gerichfsurteilen gilt es nun die Frage zu klären, ob die Gerichte ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben oder nicht.
Im Fall Neumann scheint wohl eindeutig festzulegen, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat.
Da das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits entschieden hat, war die Richter nach Art. 20 Abs. 3 GG auch nicht berechtigt, diese Entscheidung nochmals und vor allem ganz anders zu
entscheiden. Die Richter waren daher nach Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG nicht berechtigt, derartige Klagen abzuweisen, sondern i.S. des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden.
Offensichtlich steckt mehr hinter der Razzia gegen die Reichsbürger dahinter. Ich verweise auf den Artikel im Spiegel, der offensichtlich belegt, dass die Reichsbürger auch vor der Justiz nicht halt
machen.
Eigentlich muss die Justiz richtiger Nährboden kriminellen Handelns sein. Damit dort nichts bekannt wird, hat man dort keine Kontrollen durchgeführt. ;-)
Für wie blöd hält die Justiz das Volk? So verbreitet wie dies erfolgt, ist nicht davon auszugehen, dass dies Einzelfälle sein sollen.
#950
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 23:23)
Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( Az. 1 BVQ 4/06, Ziffer 27):
aa) Verkennt ein Fachgericht den Umfang der in § 31 Abs. 1 BVerfGG angeordneten Bindung an einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen, so liegt darin ein Verstoß gegen seine in Art. 20 Abs.
3 GG angeordnete Bindung an Gesetz und Recht (vgl. BVerfGE 40, 88 <94>). Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen
Aussagen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).
In der richterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az 1 BvR 2495/04, Ziffer 9 heißt es:
2. Der Beschwerdeführer rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde wiederum eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG. Das Oberverwaltungsgericht trage den Gründen des Kammerbeschlusses des
Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend Rechnung, setze sich vielmehr über dessen Bindungswirkung hinweg.
Damit sollte klar sein, dass jede Verwaltungsentscheidung gegen das Gesetz nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig ist.
#949
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 22:58)
Reichsbürger
Heute ist scheinbar eine Razzia gegen die Gruppe der '"Reichsbürger'" gelaufen. Eigenartig ist m.E., dass trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 u.a. eine Richterin dingfest
gemacht worden sein soll.
Noch erstaunlicher ist m.E., dass man sich die Gruppe der "Reichsbürger" vorgenommen hat und nicht deren Argumentation.
Hätte man sich mit deren Argumentation auseinandergesetzt, wäre wahrscheinlich die Gruppe der "Reichsbürger" besser zu beschreiben.
Die Richterin, die hier dingfest gemacht worden sein soll, dokumentiert, dass auch in Justizkreisen die Reichsbürger verbreitet sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Justizkreise von bisherigen
Nachforschungen ausgespart wurden, ist davon auszugehen, dass dort die Gruppe der Anhänger des Systems vor dem Grundgesetz noch verbreiteter ist.
Ich rufe den Hinweis des Richters des SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, in Erinnerung.
#948
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 13:25)
Hilfe?
Ich suche eine Vorschrift, nach der Präsidenten einer Behörde verpflichtet sind, einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Die Akteneinsichten haben da auch nicht wirklich
weitergebracht. Ich habe Akten eingesehen, die jederzeit von Jedermann verändert werden können. Eine Vollständigkeit der Akten ist nicht nachweisbar und es ist nicht einmal so, dass nach Abgabe einer
Erklärung die gleichen Dokumente, die zur Entscheidung geführt haben, gewährleistet sind.
Dies ist nicht nur in den untergeordneten Behörden so, sondern auch im Ministerium der Justiz oder bei der Ministerpräsidentin Dreyer.
Bisher muss ich anerkennen, dass ich eine Verpflichtung der Präsidenten, einen geordneten Geschäftsbetrieb sicherzustellen, vermisse. Nur entsprechende Vorschriften für die Geschäftsführung von
Unternehmen habe ich gefunden.
Das könnte auch der Grund sein, dass Entscheidungen, auch die der Richter, nicht nachvollziehbar sind.
Es gibt zwar einige gesetzliche Vorschriften für Richter, deren Beurteilung aber letztlich wiederum bei den gleichen Personen landen. Ob daraus geschlossen werden darf, dass sie als neutrale Richter
ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, stelle ich in Frage.
Es wäre anzunehmen, dass auch Straftäter, wenn sie denn über ihre Straftat urteilen dürften, stets diese Tat bestreiten.
Weshalb ist dies in der Justiz anders?
M.E. sind Justiz und Grundgesetz nicht miteinander vereinbar. Die NS-Juristen haben es seinerzeit verstanden - oder zumindest probiert -, die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Das geht rechtsstaatlich
natürlich gar nicht, wird aber mangels eines "Kanthagens" erfolgreich praktiziert.
Auch wenn dies immer wieder wiederholt wird, bedeutet es nicht, dass dies rechtstaatlich hinzunehmen wäre.
Konkret habe ich einen Vermerk gefunden, der eine Information an mich zur Folge haben sollte, aber bei mir kein Eingang feststellbar ist.
Ich bin über einen Hinweis wirklich dankbar!
#947
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 06 Dezember 2022 17:41)
Hallo falscher WernerE,
mit Ihren Eintragungen in meinem Gästebuch entsteht der Eindruck, dass Sie einer "kriminellen Vereinigung" angehören. Bitte verlassen Sie die "kriminelle Vereinigung"! Unter
www.bghw.de/karriere/bremen werden neue Mitarbeiter bei der BGHW in Bremen gesucht. Wenn Sie dort noch nicht beschäftigt sind, dann sollten Sie sich dort bewerben. Jedoch werden bei der BGHW die
Mitarbeiter personifiziert, dazu sind Sie als falscher WernerE nicht bereit und halten Ihren Familien Namen geheim, dieses muss sich ändern. Es könnte aber auch sein, dass Sie sich für Ihr Elternhaus
schämen und ein armer/kranker Mensch sind, der Hilfe benötigt. Insoweit gebe Sie bitte bekannt wie man Ihnen helfen kann. Damit Sie nicht zum "Amokläufer" werden, melden Sie sich als "Kronzeuge" bei
der Polizei, wenn Sie das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung sind.
Viel Zeit bleibt Ihnen aber nicht. Denn externe Anwälte überprüfen meinen Fall, das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt und die Beteiligten sind Personifiziert.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann
#946
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 06 Dezember 2022 13:04)
Hallo WernerE,
selbstverständlich bekommen Sie die IP des Gästebucheintrag #941.
Damit können Sie das Mitglied einer „kriminellen Vereinigung“, der meiner Meinung nach, sich hier schon öfters hinter einem „Pseudonym“ versteckt hat, verfolgen. Siehe dazu meine Unterseite vom
03.12.2022 Insoweit liegt bei der Staatsanwaltschaft Bremen auch eine Strafanzeige vor.
Mir ist auch bekannt, dass Sie WernerE niemals die Flinte ins Korn schmeißen würden.
Sie sind wie ich ein Löwe – der nicht in der Nacht schläft, sondern aufpasst und die krummen Kreaturen verscheucht.
So wie in meinem Lied zu hören ist, wenn ich in Bremen unterwegs bin.
Danke Dir WernerE für Deine Mitteilung – Du hörst nicht auf bis der Sieg Unser ist.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Neumann alias Unfallmann
#945
Mazi(Dienstag, 06 Dezember 2022 12:50)
Aktuell nehme ich Akteneinsicht bei einem anderem Landessozialgericht.
Auch dort die nachträgliche Veränderung der Akte jederzeit durch Zuheftung oder Entnahme jederzeit ohne erkennbare Maipulation möglich (vgl. Auch Jost, Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall
AMRI).
In dem vorliegenden Streit wird seitens des Landessozialgerichts nicht einmal die Funktionstrennung geachtet. D.H. das der zuständige Richter am Landessozialgericht, der ohne eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte der BG Richterliche Entscheidungen getroffen hat, auch für die Bearbeitung me7ner Beschwerden zustäncig war. Er hat in seiner Zusammenfassung des jeweigigen
Schriftsatzes angemerkt: keine weitere Veranlassung.
Es ist die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe, Az. S 12 SB 3113/19, damit nicht widerlegt. Die "Wannseekonferenz" lebt. Es hat den Anschein, dass das Dritte Reich formell untergegangen ist, aber
in der Justiz fortlebt.
#944
Mazi(Montag, 05 Dezember 2022 20:40)
Ich berichte davon, dass ich Akteneinsicht genommen habe und per Foto den Nachweis führe, dass eine Richterin am Landessozialgericht xxx eine Auskunft gegenüber ihrem Präsidenten gegeben hat,
Akteneinsicht unter namentlicher Nennung der Gerichtsverfahren verfügt zu haben, aber damit ihren Präsidenten angelogen hat. In ihrer Verfügung hatte sie nur die
Akteneinsicht in namentlich genannte Verfahren verfügt, die nicht identisch mit ihrer schriftlich Auskunft war.
Nach Lieferung einer Verwaltungsakte einer Berufsgenossenschaft (BG) ab einem Tag x stellte sich später auch heraus, dass weitere Verwaltungsakten zurückgehalten wurde. Danach stellte sich heraus,
dass auch diese Nachlieferung nicht die gesamte Zeit umfasste.
Letztlich ist nicht nur das rechtliche Gehör nicht gewährt und Richter haben dennoch erklärt, Verwaltungsentscheidungen der BG kontrolliert zu haben, ohne hierzu die wesentlichen sachbezogenen
Geschehnisse prüfen zu können. M.E. besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Sozialgerichtsbarkeit und der BG.
Weshalb ich dies berichte, ist der Nachweis, dass der Fall Neumann kein Einzelfall ist?
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Die Vorfälle zeigen, dass dies nicht nur im Fall Neumann der Fall ist. Es ist davon auszugehen, dass in der
Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz gesprochen werden. Nach Paragr..44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind solche Entscheidungen nichtig.
Das heißt, dass dagegen nicht einmal eine Berufung möglich ist. Eigentlich ist es auch logisch, dass es nicht möglich ist, gegen etwas nicht existierendes in Berufung zu gehen. Das Grundrecht des
Art. 19 Abs. 4 GG wird von Exekutive und Judikative verletzt - und die Legislative nicht sicher stellt, dass die von ihr beschlossenen Gesetze auch eingehalten werden.
#943
WernerE(Montag, 05 Dezember 2022 19:02)
#941 - hier postet jemand unter meinem Namen.
Ich bitte Dich werter Erich um die gespeicherte IP zu #941damit ich diesem
Lügenbeutel die Schneid abkaufen kann.
Selbstverständlich werter Erich gebe ich der ECHTE Werner E nicht auf , denn die Bagage
muss weiterhin bekämpft werden!
Dem unechten WernerE wünsche ich die Pest an den Hals und die Krätze!
#942
Mazi(Montag, 05 Dezember 2022 10:28)
#941
Sie geben auf?
Nach dem Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 GG, steht uns der Rechtsweg offen. Es ist selbstverständlich, dass wir von den Amtsträgern erwarten dürfen, dass sie nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs.
3). Nach Art. 97 Abs. 1 sind unabhängige richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Andere Entscheidungen sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte ihrer Entscheidung nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde zu legen
haben. An diesen Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen
nachvollziehen können. Nach Paragr. 44 Verwaltungsverfahrensgesetz sind Entscheidungen, die dieser Vorgabe nicht folgen, nichtig. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK sind richterliche Entscheidungen nach dem
Gesetz zu treffen.
Da die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen, sind deren Entscheidungen nichtig.
Mit dem Kommentar aufgeben zu wollen, bestätigen Sie, dass Sie die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können und die Verwsltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig sind. Ist dem so?
Meine Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit entsprechen dem nicht.
Im Fall von Erich Neumann ist dies nachweislich der Angabe der Richter am LG Hamburg nicht so.
Sind Sie des Streits mit den Juristen müde oder überdrüssig? Bedenken Sie bitte, wie viele Urteile die Justiz im Dritten Reich gesprochen hat, wie viele Juden dies mit ihrem Leben bezahlen mussten
und die Justiz setzt diese Handhabung fort?
Gewiss sind viele Handlungen, die es normaler Weise in einem Rechtsstaat nicht gibt. Ich erinnere weiter an die Missbrauchsfälle, die Cum Ex-Geschäfte, nicht weiter gegebene Alarmmeldungen, etc..
Alle sind aus unterschiedlichen Gebieten, aber letztlich doch gleich. Die Amtsträger sind nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG tätig. Dennoch entnehmen sie Gelder des Staates aus der Kasse mit gewaschenem
Geld. Das soll rechtens sein?
Es ist gar so, dass die Justiz es ins Grundgesetz geschafft hat. Als 3. Gewalt agiert sie und niemand schaut hin, wie sie den Weisungen des Grundgesetzes nicht folgen? Die Frage ist, ob die
Sozialgerichtsbarkeit ihre Amtspflicht wahrnimmt, Gesetz und Recht nicht befolgt wrrden und dann auch noch aus der Steuertopf Gelder der Bürger entnimmt?
Das soll mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein? Nach m.M. sind das erkennbare Nazi-Methoden.
Sie geben auf? Sie erkennen m.E. diese Nazi-Methoden an?
#941
WernerE(Samstag, 03 Dezember 2022 21:39)
Ich gebe auf!
Der Gegenwind ist einfach zu groß. Ich kann dich daher nicht mehr unterstützen.
Letzte Grüße
Werner
#940
Mazi(Samstag, 03 Dezember 2022 14:15)
Ich habe ernsthafte Sorge, dass Exekutive und Judikative das Grundgesetz nicht befolgen. Danach ist die Frage der Erfüllung der Treuepflicht und der Mitgliedschaft zu kriminellen Vereinigungen zu
klären.
#939
Mazi(Samstag, 03 Dezember 2022)
#938
Was hat der Anwalt also geschrieben?
Ich bin schon sehr gespannt wie er es mit der Rechtsstaatlichkeit hält. Nach meinen Informationen sind alle Entscheidungen (der BGHW einschließlich der richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz
und daher nach Paragr. 44 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig!).
Übrigens die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas, ist angeschrieben Auskunft darüber zu geben, wie der Deutsche Bundestag sicherstellt, dass die von ihm beratenen und beschlossenen
Gesetze auch angewendet werden. Nach meinen Informationen nämlich: "gar nicht". Demzufolge würde es auch nicht auffallen, wenn der Deutsche Bundestag abgeschafft wäre. Aber offensichtlich leisten
dich die deutschen Steuerzahler etwas, das Grundgesetz zu kopieren oder zitieren zu können, dass es in Wirklichkeit gar nicht gibt.
Ich gehe davon aus, dass dies von den NS-Juristen genau so implementiert wurde (vgl. Auch das bekannte Urteil am SG Karlsruhe).
Es sollte uns in der Defition von "Rechtsstaatlichkeit" nachdenklich machen. Die Europäischen Union muss darüber nachdenken, ob sie etwa Deutschland Milliarden von Euros nicht zu Unrecht
überweist.
Was hat nun der Anwalt geschrieben?
#938
WernerE(Freitag, 02 Dezember 2022 12:44)
Hallo Erich,
heute am 2.Dezember 2022 sollte bei Dir Post vom Anwalt der BG HW eintreffen.
Heute endet die beantragte xx`te Verlängerung.
Bin sehr gespannt was der Rechtsanwalt geschrieben hat, noch dazu da er auf die
45 Geheimakten keinen Zugriff hatte.
Bis zur Veröffentlichung Dir und Deiner Familie alles Gute.
Beste Grüße aus Mering
Werner
Das Dienstgericht Sachsen hat angeordnet, den ehemaligen Richter und das AFD-Mitglied in den Ruhestand zu versetzen. Fortan erhält er aus gewaschenem Geld eine Pension seitens des Staates, der
Bürger.
Das soll Recht sein?
Es ist richtig, dass auch die damaligen Beamten des Dritten Reichs aus den Steuergeldern der jungen Bundesrepublik Deutschland für ihre Leistungen mit üppigen Pensionen bedacht wurden und der Führer
den Amtsmissbrauch 1942 aus dem Strafgesetz als strafbare Handlung gestrichen hat.
Diese Entscheidung des Dienstgerichts ist zwar mehrheitlich so gehandhabt worden, aber kann es auch seitens der Bürger nachvollzogen werden, dass Täter fortan mit Pensionen zu Lasten deren
Steuergelder finanziert werden, während deren Sozialleistungen entsprechend gekürzt werden?
Ausgehend von der Annahme, dass Recht nicht mehrheitsfähig ist, stellt sich hier die kausale Frage.
M.E. stellen alle richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz nach wie vor Straftatbestände nach den Menschenrechten (Art. 6 Abs. 1 EMRK) dar und sind nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
nichtig.
#936
Mazi(Donnerstag, 01 Dezember 2022 15:02)
Würde man der Regierung vertrauen dürfen, hätte Putin die Ukraine schon 2008 überfallen?
Etwas stimmt in der Logik der Informationen seitens der Bundesregierung nicht oder sollen wir einer Propaganda-Masche aufsitzen. Die Wahrscheinlichkeit der letzten Variante erscheint größer.
Scheinbar macht er sich warme Gedanken und will so die saisonale Kälte im Winter bekämpfen. Ooder er geht davon aus, dass eine globale Klimaerwärmung nicht zu einer Feststellung führen kann dass es
augenblicklich kalt ist und die Heizung gebraucht wird. Offensichtlich hatbderbKinderbuchautor Habeck ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt. Er ist auch nach Katar geflogen, um Gaslieferungen ab 2026 zu
beschaffen, um seine Managemententscheidung, aktuell kein Gas aus Russland einführen, zu begründen. Offensichtlich hat ihm niemand verraten, dass solche Entscheidungen auch eine zeitliche Dimension
zu beachten haben.
Es fehlt den GRÜNE-Vertretern schlicht das Grundwissen, derartige Führungspositionen zu begleiten. Es ist nicht gefragt, Ideen zu haben, sondern man muss sie auch verstehen, sondern solche Idenen
auch in die Tat umsetzen.können.
#934
Mazi(Mittwoch, 30 November 2022 08:36)
#933
Die NS-Jursten sind m.E. nicht ausgestorben, obwohl sie biologisch schon lange tot sind.
Nach Paragr. 44 Verwaltungsgesetz waren alle Urteile der Gerichte mit einem besonders schwerwiegenden Fehler behaftet und waren nichtig. Daher konnte gegen sie auch keine Berufung erfolgen und über
die Richter rechtswirksam entscheiden durften. Die Bestätigung durch die Richter des LG Hamburg, dass den Gerichten keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorlagen, sie also gegen
das Gesetz handelten (Bundesverfassungsgericht, EMRK, GG) liegt Ihnen mit amtlicher Bestätigung vor. Die verkündeten Urteile wiesen folglich einen gravierenden Fehler auf, der auch unter Würdigung
aller Umstände nicht zu rechtfertigen war bzw. ist.
Halten Sie die Hand auf und beziehen sich auf vorgenannten Paragraphen. Sie müssten sehr tiefgehende Entwürdigungen seitens der Justiz hinnehmen. Niemand kann Sie beneiden.
Da alle Klägern vor der Sozialgerichtsbarkeit diese Systematik widerfährt, muss der Staat sich die Frage stellen, wie er das Grundrecht der Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisten will. Indem er
keine Kontrollen durchführt und damit nicht erfährt, dass seine Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, bestimmt nicht. Er hat auch die Ausführungen des wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages zu berücksichtigen (Strafbarkeit krimineller Vereinigungen).
Betrachten wir die Ausführungen des Richters am SG Karlsruhe, Az. S 12 SB 3113/19, ist von geplantem , vorsätzlichem Handeln auszugehen. Eine Abgrenzung zu den Schergen der Wannseekonferenz am
22.01.1942 vermag ich auch in Ihrem Fall nicht zu erkennen.
Mit nochmals anderen Worten:
Die NS-Jursten sind m.E. nicht ausgestorben, obwohl sie biologisch schon lange tot sind.
#933
Mazi(Dienstag, 29 November 2022 21:08)
#932
Lassen Sie sich nicht noch einmal auf den Arm nehmen!
Richterliche Entscheidungen sind nur nach dem Gesetz möglich. Ansonsten sind sie nichtig. Es kann folglich keine richterliche Entscheidungen ohne deren Beihilfe geben, die auch noch diese
Gerichtsentscheidung bestätigen könnten.
Nach Paragr. 44 Verwaltungsgesetz sind Verwaltungsentscheidungen, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände
offensichtlich sind.
Maßgelblich ist Paragr. 138 ZPO, der alle Parteien zur Wahrheit verpflichtet. Dass die Richter des LG Hamburg es richterlich untersagten, die Wahrheit öffentlich zu machen, die 45 Geheimpapiere
öffentlich zu machen, geht rechtsstaatlich gar nicht. Dieser Vorgang ist wohl eher der Entstehung der Judikativen und besonders in Hamburg geschuldet. Wie dem auch ist, es ist nicht rechtens die
Wahrheit nicht zu veröffentlichen. Da gibt es wohl einige Mittäter und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sowie das oft zitierte Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts sollte hilfreich sein.
Denken Sie bitte daran, dass die Richter des LG Hamburg Sie ihrer persönlichen Freiheit beraubt haben und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Reihe ihre Entscheidung gegen das Gesetz getroffen
haben. Denken Sie aber auch an ihre Personakte. Bestehen Sie auf die Löschung der dortigen Eintragungen und die Wiederholungen in den Eintragungen in den Akten der Richter.. Alle Richter sind ihrer
Treuepflicht nicht nachgekommen. Sie sind nicht mehr berechtigt ihr Amt auszuüben. Es war deren Freund, Helfer und Führer Adolh Hitler, der den Amtsmissbrauch 1942 ausser Strafe stellte. Dem wollen
jetzt Bundesverwaltungsgericht und wissenschaftlicher Dienst entgegen treten. Das sind alles keine Lapalien und sind zu ahnden. Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, die Klage gegen die Kollegen zu
verhindern. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen!
#932
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 29 November 2022 10:10)
28.11.2022, #929
Hallo WernerE,
zum "heillosen Durcheinander" ist zusagen, der externe Anwalt der BGHW hat eine weitere Fristverlängerung bis 02.12.2022 gewünscht und von mir erhalten. Die Fristverlängerung ist der Anknüpfungspunkt
für ein "heilloses Durcheinander" und dass eine umfangreiche Sache mit 45 Geheimunterlagen der BGHW zu bearbeiten ist. Ferner muss aufgeklärt ob Meineid vorliegt. Und es fällt mir die Bremer Rudi
Carrell Show ein "Lass Dich überraschen".
#931
Mazi(Montag, 28 November 2022 20:06)
(Fortsetzung)
Mein Standpunkt ist:
Die Errungenschaft unter Bismarck sollte erhalten bleiben. Jedoch sind die Amtsträger nach der Treuepflicht auszusortieren. Wir denken an die Säuberungsaktionen der Nazis während der Zeit des Dritten
Reiches und die Alliierten, die letztlich kläglich versagten.
Die Alliierten versagten nicht, weil sie unfähig waren, sondern versagten, weil ihnen eine zu große Macht gegenüber stand. So etwas sollte nicht noch einmal passieren.
Ich unterstütze Herrn Linnemann gedanklich und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sowie die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Wie kommt Salbach zu der Äußerung, das Beamtentum verteidigen zu wollen, sind doch die vermeintlichen Schlachten schon lange geschlagen? Aber unterschätzen sollten wir die NS-Juristen dennoch nicht.
Den Tag vor dem Abend zu loben, wäre schlicht vorzeitig.
#930
Mazi(Montag, 28 November 2022 20:06)
Von welcher Zahl geht Linnemann aus?
Ich unterstütze Herrn Linnemann gedanklich und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sowie die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, entschieden, dass es gerechtfertigt ist, Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Der
wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages verlautet, dass § 129 StGB auch für Gruppen jenseits der "organisierten Kriminalität", der Mafia, anzuwenden ist (Nr. 18/22 vom 21.11.2022)
Wenn ich davon ausgehe, dass ein Beamter seiner Treuepflicht nicht nachkommt, dann kann ich es nicht rechtfertigen, dass dieser Amtsträger zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung durchgefüttert
wird.
Kopfzahlmäßig sehe ich nach Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keinen Unterschied zwischen dem CDU-Vize Linnemann und dem Vorsitzenden des Beamtenbundes, Silberbach.
Silberbach hat sich für den Erhalt der Beamtenschaft verwendet, führt also eine Gruppe an, der sich der wissenschaftliche Dienst und das Bundesverwaltungsgericht aktuell abarbeiten.
Wenn das Grundgesetz in seiner Existenz von Dienstvorgesetzten, Amtsträgern, nicht geleugnet wird, dann gehört es zur Amtsaufgabe dieser Beamten als Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG zu gewährleisten.
Gemäß dem geleisteten Amtseid sind sie an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn sie ihrem Eid, der Treuepflicht, nicht folgen, kommen sie ihrer Treuepflicht nicht nach. Demokratisch ist damit das letzte Wort gesprochen.
Ich komme soeben von einer Akteneinsicht bei einem Landessozialgericht und muss sie wegen des vorgefundenen Chaos fortsetzen.
In den Akten ist richterlich festgehalten, dass Sozialrichter sich angemaßt haben, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu ignorieren.
Besagtes Landessozialgericht hat eine Entscheidung dieses Sozialgerichts bestätigt. Es ist daher logisch, dass die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben können. Sie haben
gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen und Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten. Die Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz und sind nach dem Menschenrechten in dem Status eines Urteils. Da das "Urteil"
kein Urteil nach der Definition der EMRK ist, darf das Bundessozialgericht auch nicht entscheiden.
Diese Urteilsverkündigung ist schlichter Amtsmissbrauch. Dabei gilt es aber zu beachten, dass seit der Entscheidung 1942 des Führers Adolf Hitler der Amtsmissbrauch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
und von den NS-Juristen in die Gesetze der Bundesrepublik auch nicht wieder aufgenommen wurde (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsmissbrauch_(Deutschland).
Wenn das Grundgesetz etwas in unserem Land noch gilt und der wissenschaftliche Dienst keinen Unsinn schreibt, dann ist davon auszugehen, dass
1. die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind
2. die Sozialgerichtsbarkeit damit dokumentiert, dass die deutschen Gesetze und das Recht sie ziemlich kalt lassen
3. die Urteile gegen Gesetz und Recht und damit auch gegen § 31 BVerfGG und Art. 6 Abs. 1 EMRK gesprochen werden
4. die Aufgabe der Gerichte seitens der Juristen nicht dazu dienen, wahrheitsgetreue Entscheidungen zu treffen
Es ist daher fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit zur judikative Gewalt gehört oder nicht.
Betrachtet man die Herkunft der Sozialgerichtsbarkeit, hervorgegangen aus dem Reichsversicherungsamt, befreit von dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs vom Führer Adolf Hitler und von den NS-Juristen
tunlichst nicht in die Gesetze der Bundesrepublik wieder aufgenommen, erscheint uns deren Handschrift absolut nachvollziehbar.
Da die Zeit des Dritten Reiches und die Judenvergasung beendet sein soll, ist die Funktion dieser Sozialgerichtsbarkeit neu und neutral zu überdenken.
#929
WernerE(Montag, 28 November 2022 19:42)
21.11.2022, 7.) E-Mail Fristverlängerung bis zum 02.12.2022
Freitag, der 02.12.2022 endet die Fristverlängerung und was dann?
Wochenende!!
Der Anwalt wird nichts zur Klärung des Sachverhaltes beitragen können, hat er die
45 Geheimunterlagen doch nicht zum lesen von der BG HW bekommen.
Heilloses Durcheinander nicht nur in der Regierung, sondern auch bei der BG HW,
dem LSG Bremen, dem LG Hamburg u.s.w.
Wie heißt es in einem Lied: Wunder geschehen - !!!
„Heilloses Durcheinander“ bei Auszahlung der Milliarden-Hilfspakete befürchtet
Habeck wäre wohl besser Kinderbuchautor geblieben. Kinder fragen nicht nach. Es ist schlimm und erschreckend, was GRÜNE unter Management verstehen oder verstanden wissen wollen.
#927
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:55)
Die Frage, die sich anschließt?
Wenn der Staat nicht sicherstellt, dass seine Gesetze und das Recht eingehalten wird, die Gewalten nicht sicherstellt, auf welchen Grundlagen will er dann seine Handlungsfähigkeit begründen?
Wenn beispielsweise die Justiz die staatlich beschlossenen Gesetze des Bundestages nicht achtet, auf welcher Grundlage will er dann seinen Rechtsanspruch begründen?
Verdichten wir diese Logik, dann gelangt man dazu, dass nichts verbindlich ist.
Wenn Richter nicht nach den Menschenrechten urteilen und ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz folgt, den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952, das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 GG nicht
akzeptiert, kann doch die Vermutung nicht angestellt werden, dass genau auf diesen Vorgaben deren Entscheidungen beruhen. Das ist doch Vorspielen falscher Tatsachen. Das ist aktive Täuschung.
Das verlangt die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2022 (Nr. 18/22).
Wenn der Staat nicht funktioniert, dann ist akuter Handlungszwang gegeben, diesen nach dem Grundgesetz in Aktion zu bringen. Das Gedankengut der Nazis ist zu eliminieren.
#926
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:44)
Die Frage, die sich anschließt?
Wie kann das Grundgesetz Gewalten definieren (Art. 20 Abs. 2 GG), wenn niemand sicherstellt, dass diese Gewalten auch eingehalten werden?
Rechtsstaatlichkeit ist daher nach dem Verständnis der Behörden dann gegeben, wenn Kontrollen unterlassen werden, die geeignet wären, von Verstößen gegen das Grundgesetz zu hören.
Auf dieser Grundlage stellt die EU Commission dann die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als deutlich von der Rechtsstaatlichkeit Ungarns unterscheidbar dar. Daraus wäre abzuleiten,
dass in Ungarn genau diese Kontrollen stattfinden würden.
Das hat nichts mit Entscheidungsfreiheit oder Irrtumsmöglichkeit der Entscheider gemein. Da mangelt es an Grundsätzlichem. Wenn auch Ehrlichkeit nicht vorausgesetzt werden darf, so sollte dennoch
diese vorausgesetzt werden.
#925
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:33)
#921
Sie kennen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Kommentierung in der Presse?
hier der Link:
https://www.spiegel.de/politik/was-man-war-a-09ff71d3-0002-0001-0000-000045152290
Der Kommentar zeigt auf, dass die Judikative der Bundesrepublik nicht nur über Kommentare des Beck-Verlags mit der Nazi-Herrschaft verbunden ist.
Der Hinweis im Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19 (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211317?modul=esgb&id=211317), ist mehr als nachprüfbar und berechtigt.
#924
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:08)
Im Nachgang meines vorhergehenden Kommentars und zu ihrer persönlichen Einschätzung der "Diensteifrigkeit" eines Ministerium der Justiz (Fortsetzung)
Bezogen auf den Fall Erich Neumann ist anzumerken, dass das LG Hamburg durch Richterbeschluss ausschließen will, dass anhand von Kopien der BGHW nach § 138 ZPO die Wahrheit vorgetragen und bekannt
wird. Staatlicherseits besteht also keinesfalls ein Interesse an der Wahrheit.
Andererseits ist damit auch der Nachweis geführt, dass die richterlichen Entscheidungen der Vorgerichte nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1983 verkündet, dass
nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen anhand der Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde
nachvollziehen können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Daran sind alle Behörden und Gerichte nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz gebunden.
Da die unabhängigen richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, stehen sie im Widerspruch zu den seitens des Deutschen Bundestages per 1953 anerkannten Menschenrechten. Die Maßgabe faire
Verfahren durchzuführen ist zwar löblich, scheitert(e) jedoch an der
Praxis.
Die involvierten Richter haben keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben. Sie haben ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG vorgenommen. Sie haben den Anschein erweckt, eine
Amtsaufgabe auszuüben, dies aber tatsächlich nicht wahrgenommen. Letztlich ist es sachlich ausgeschlossen, dass sie Gesetz und Recht beachtet haben, aber dem praktisch nicht gefolgt sind.
Es ist richtig, dass Amtsmissbrauch vom "Führer Adolf Hitler" nicht mehr bestraft werden kann, dies in den Gesetzen seitens der NS-Juristen in der Bundesrepublik korrigiert wurde. Daran ist
erkennbar, dass das Gedankengut der NS-Juristen auch heute noch erhalten ist.
Dennoch zwingt Art. 20 Abs. 3 GG alle Amtsträger das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten. Bedenklich erscheint mir der Gedanke, dass keine Institution nachvollzieht, ob denn Gesetz und Recht tatsächlich
befolgt werden. Es ist davon auszugehen, dass davon ausgegangen werden muss, dass "dem schon so ist". Aus dieser Praxis ist abzuleiten, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird, weil mangels
einer Kontrolle der Nachweis erbracht wird, dass man von gegenteiligem nichts erfährt. Dies ist nicht Art. 20 Abs. 3 GG entsprechend und wird in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und seitens
des wissenschaftlichen Dienstes als zu § 129 StGB gehörend dargestellt.
Wenn dies auch regelmäßig in den Behörden so gehabt wird, ist dies keine Bestätigung dessen, dass das Rechtsstaatsprinzip befolgt wird. Es ist bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht 1983
das Rechtsstaatsprinzip der Judikativen bekannt gemacht hat, dass seit Schaffung des Grundgesetzes dieses Prinzip schon immer gegolten hat. Logisch und konsequent ist aber auch, dass die Judikative
sich auch nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht darum kümmerte. Was die Urteile gegen Herr Neumann angeht, ist dokumentiert, dass dieses Prinzip der Nazis weiterhin beachtet
wird.
Wenn die Richter als Amtsträger an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, aber keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz vornehmen, dann können Sie auch keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz vornehmen.
Will man dieser Logik folgen, dann sind die Urteile der Judikativen und deren Folgen mehr als fraglich.
Wenn der Deutsche Bundestag nicht sicherstellt, dass seine Beschlüsse verbindlich umgesetzt werden, dann ist es fraglich, weshalb Abgeordnete überhaupt Diäten ausbezahlt werden? Betrachten wir die
Praxis, dass auch den Nazis auch damals Pensionen aus gewaschenem Geld zugeflossen sind, erscheint dies zwar nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich nicht begründbar. Es sind zwar die Entscheidungen
gegen diese Sicht der Dinge bekannt, aber rechtsstaatlich ist dies trotzdem nicht vertretbar.
Unterstellt man die Verbindlichkeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021 und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2021, dann ist akuter
Handlungszwang angesagt. Dass die NS-Juristerei mit dem Tod dieser Aktivisten untergegangen seien, ist nachgewiesenermaßen eine irrtümliche Annahme.
Dass die Justiz und der Deutsche Bundestag von der Maßnahme der Suche nach Nazis ausgenommen bleibt, ist m.E. schon aktueller Hinweis genug.
M.E. eine sehr eigentümliche Definition von Rechtsstaatlichkeit, die offensichtlich auch seitens der EU Commission bestätigt wird.
Das ist eine persönliche Meinungsäußerung!
#923
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 10:52)
Im Nachgang meines vorhergehenden Kommentars und zu ihrer persönlichungEinschätzung der "Diensteifrigkeit" eines Ministerium der Justiz:
1. Eingang meines Schreibens vom 17.10.2022
Der Eingang dieses Schreibens ist mit FAX-Eingangsbestätigungsprotoll vom 17.10.2022 seitens des Justizministeriums einer Landesbehörde bestätigt. Um Diskussionen auszuschließen, sind verschiedene
Institutionen im Verteiler aufgenommen und in gleichem FAX-Protokoll aufgeführt.
Mit angegebenem Absenderdatum vom 21.11.2022, eingegangen am 26.11.2022, ist der Eingang dieses Schreibens vom 21.11.2022 bestätigt worden. Nach meinem Dafürhalten trägt das Eingangsfax oben eine
eindeutige Kennzeichnung, dass es am 17.10.2022 zugegangen ist.
Sie erkennen daran, dass der zuständige Amtsträger seine Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht ausführt, mit der Wahrheit es nicht so genau nimmt und nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip handelt.
Sie erkennen aber auch, dass der zuständige Minister als Führungsperson nicht sicherstellt, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht
gewährleistet.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022) gehört
es zu den Amtsaufgaben der Funktion eines Ministers diese rechtlichen Regelungen nach Art. 20 Abs. 3 GG als Amtsaufgabe auszuführen. Ich werde darüber berichten, ob und wie er seine Amtsaufgabe
wahrgenommen hat.
2. Sicherstellung der Amtsperson, dass Weisungen des Deutschen Bundestages umgesetzt werden
Es ist veröffentlicht, dass in den Behörden keine Dienstaufsicht derart vorgenommen wird, dass Gesetz und Recht eingehalten werden (vgl. Sorgatz, ehemals BKA; Jost, ehemals Bundesanwaltschaft und
Sonderermittler und nicht zuletzt meine eigene Akteneinsichten in verschiedene Verwaltungsakten von Behörden, die wiederum die vorherigen Aussagen bestätigen müssen).
Der Deutsche Bundestag stellt nicht sicher, dass seine Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden. Exekutive und Judikative werden in der Person eines gleichen Ministers kontrolliert, der seine
Amtsaufgabe jedoch nicht wahrnimmt. Er kann also nicht davon erfahren, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht eingehalten wird.
Es ist höchst zweifelhaft und auch behördlich nicht gewährleistet, dass die Beschlüsse des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. Anhand der in der Diskussion befindlichen Energiepreisbremsen ist
der Nachweis erbracht, dass auch die Parlamente die Vorschläge der Exekutiven "durchwinken".
Wenn Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz nicht befolgen, dann ist dies zwar wiederholend, aber jeder Einzelfall stellt einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Rechtsstaatlich
ist dies nicht legitimiert. Dass das System nicht sicherstellt, dass die Gesetze, beschlossen vom Parlament, eingehalten werden, ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich.
#922
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 09:25)
Energiebreisbremse
Das ist zugegeben schon eine große Leistung der Bundesregierung!
Zuerst werden die Bürger die Bürger über Dritte (Energieversorger) abkassiert, dann wird ihnen ein Teil der Zahlungen wieder erstattet. Dieses Prinzip auch noch mit Beschluss des Bundestages zu
adeln, macht bekannt, mit wem wir es hier zu tun haben und was von den Beschlüssen des von uns gewählten Bundestages tatsächlich auf sich hat.
Dass dann auch noch bei den Bürgern der Eindruck erzeugt werden soll, man habe ihnen großzügiger Weise eine Wohltat zu kommen lassen, das schlägt dem Fass den Boden heraus.
Das Grundgesetz wird nicht gewährt. Dies trägt eindeutig die Handschrift von NS-Juristen.
Jetzt könnte man den Eindruck haben, dass dies von Art. 19 Abs. 4 GG abgesichert ist. Tatsache ist jedoch, dass Bürgern letztlich der gleiChef Weg vorgeschrieben wird, wo Juristen ihre Entscheidung
nicht nach dem Gesetz treffen und die Staatsanwaltschaften von dem Minister auch kontrolliert werden, dem es zukommt dafür Sorge zu tragen hat, dass Gesetz und Recht eingehalten werden. Dieser
Minister nimmt diese Amtsaufgabe nicht einmal wahr.
#921
Mazi(Samstag, 26 November 2022 18:01)
Energiepreisbremse oder abkassieren der Energieversorger wegen deren Hilfsdiensten?
Was leiten Sie daraus ab? Ich gelange zu dem gleichen Schluss!
Es geht offensichtlich nicht darum, den Bürgern ihr Recht zugeben, sondern darum "die schnelle Mark" zu deren Lasten zu machen.
Derzeit lässt mich die Anmerkung des Sozialrichters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 nicht in Ruhe (Az. S 12 SB 3113/19,
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211317?modul=esgb&id=211317)
"Es ist in Justizkreisen weiterhin schlechterdings untunlich, diese gerade in Bezug auf die personellen Verstrickungen zwischen Landesversorgungsverwaltung und Landessozialgerichtsbarkeit
verfassungsrechtlich brisante und in ihrer Bedeutung und Tragweite vermutlich unmöglich zu überschätzende Thematik auch nur zu streifen, weil der bloße Versuch eines sachlichen Diskurses mit den
Scheinargumenten "Verschwörungstheorie" und "Nazi-Keule" nur genervt beiseite gewischt, der jeweilige Urheber des Diskursangebots als vermeintlicher Nestbeschmutzer bzw. Störenfried abgewertet und
das berechtigte Anliegen zum Anlass genommen wird, allein wegen eben dieser Andeutung des Unsagbaren auch sämtliche hiervon an sich unabhängigen Sachargumente als
unsachlich-unprofessionell-politisierend zu stigmatisieren und den Abbau verfilzter Justiz-Strukturen (ungewollt) auszubremsen (gerade im Kontext der Zurückverweisungen illustrativ: Pflughaupt, Den
Keller voller Leichen in Glanz und Würde seifen, April 2020, online unter: https://www.wattpad.com/859136448-den-keller-voller-leichen-in-glanz-und-w%C3%BCrde, m.w.N.)."
Was ist an dieser Behauptung richtig oder stirbt auch das Gedankengut der Nazis, wenn der biologische Tod der Richters eintritt? Dass die Justiz den Nazis sehr zugetan war, ist ein offenes Geheimnis
und von zahlreichen Historikern untermauert.
Das Bundessozialgericht hat zwar den Auftrag eines Forschungsprojekt an ein befreundetes Institut, dessen Eigner in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig als Beklagte auftaucht, aber selbst dieses
Forschungsergebnis (trotz Terminablaufs: 30.04.2022) nicht veröffentlicht.
(https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html)
Was leiten Sie daraus ab? Ich gelange zu dem gleichen Schluss!
#920
Marvin D(Samstag, 26 November 2022 16:37)
Sehr interessante Sachen hier zu lesen. Ich werde noch ein paar Tage brauchen, um alles durch zu haben. Weiterhin viel Glück. Wir haben uns in Huchting gesehen.
Mfg der lkw Fahrer mit Tieflader
#919
WernerE(Samstag, 26 November 2022 15:01)
Ich wünsche jetzt mal allen Beteiligten und vor allem Erich mit Familie und Freunden,
einen angenehmen, schöne 1`ten Advent.
Grüße aus Mering
Werner
#918
Mazi(Samstag, 26 November 2022 11:58)
Ich hege den ernsthaften Verdacht, dass es in der Sozialgerichtsbarkeit und damit in der Justiz es nicht mit rechten Dingen zugeht!
Aber es gibt eine Dienstaufsicht, die die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich im Rahmen der Amtsaufgabe sicherzustellen hat. Erfolgt dies nicht,
bestreiten sie die Existenz des Grundgesetzes und sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dienst, aus dem System, zu entfernen. Es kann aber nicht sein, dass für diese "Amtsträger"
auch noch Steuergeld der Bürger zur Finanzierung dieser Straftaten eingesetzt werden dürfen.
Stellt der Staat nicht Art. 19 Abs. 4 GG sicher, wird dem Bürger u.a. ein Grundrecht verwehrt. Das darf nicht sein. Die Justiz ist eine Gewalt in unserem Staat. Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist
als Gewalt sicherzustellen. In Zweifel ist sie zu bereinigen.
Das was hier erkennbar ist, ist m.E. von "braunen" Elementen nur so durchzogen.
#917
Mazi(Samstag, 26 November 2022 11:45)
Das Bundessozialgericht Rheinland-Pfalz geht neue Wege in der Entscheidung!
"Wir als Richter müssen uns an den Katalog der versorgungsmedizinischen Grundsätze und an die Vorgaben des Bundessozialgerichts halten. Da haben wir teilweise wenig Spielraum.“
Folgen Sie den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, stellen Sie fest, dass diese vornehmlich aus Gerichtsurteilen resultieren sollen. Mit anderen Worten: Die richterlichen Entscheidungen folgen
nicht den allgemeingültigen Prinzipien von Veröffentlichungen in der Medizin (siehe Ärztezeitung, 2009, "kritisches Lesen"). Wenn das Bundessozialgericht als Berufungsinstanz der Landessozialgericht
agiert und die Landessozialgerichte nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage dann das Bundessozialgericht Vorgaben erlassen kann.
Ich halte fest, wenn unabhängige richterliche Urteile sowohl nach dem Gesetz als auch ohne diese Vorgabe des Art. 6 Abs. 1 EMRK verkündet werden können, ob letztere dann nach ein Gerichtsurteil mit
Rechtswirkung darstellen kann, obwohl sie gegen das Gesetz verkündet wurden. Ausgehend von der Überlegung, dass widerrechtlich ergangene Urteile auch durch Fristablauf nicht zu rechtlich
unangreifbare Urteilen mutieren können, ist darauf zu schließen, dass kein Urteil der Sozialgerichtsbarkeit (in Rheinland-Pfalz) rechtsstaatlich ergangen ist. Wenn kein Urteil der
Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz rechtsstaatlich ergangen ist, kann auch eine Berufung unzulässig. In der Konsequenz ist auch das Bundessozialgericht nicht berechtigt zu entscheiden.
Wenn das Bundessozialgericht also eine Vorgabe erlässt, zu der es nicht berechtigt war, wie kann dann untergeordnetes Gericht eine solche Vorgabe des Bundessozialgerichts seinen Entscheidungen
zugrunde legen?
Ich finde, dass da die NS-Juristen des Natinalsozialismus mehr als eine Spur hinterlassen haben (vlg. Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020).
Bezüglich der Urteile der Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass die richterlichen Entscheidungen offensichtlich nicht nach dem Gesetz getroffen werden. Aufgrund obiger Definition ist kein
Urteil der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz.
Nach dem Grundgesetz und nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Die Aussage des Richters am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Hemmie besagt, dass dort die
Existenz des Grundgesetzes bestritten wird und jenseits diesen Vorgaben ihre Entscheidung treffen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist genau festgelegt, auf welcher Grundlage
Richter zu entscheiden haben. Die verkündeten Urteile folgen nicht dem Gesetz. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt nach Art. 20 Abs. 3 GG eindeutig fest, dass "solche Typen" aus dem System
zu entfernen sind und neutralen Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ersetzen. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (Ne. 18/22) hat in diesem Sinne mit Bezug auf
das Strafgesetzbuch nachgelegt.
Wenn das Landessozialgericht ehrenamtliche Richter dermaßen instruiert, bezweifle ich, dass diese Richter danach als neutrale Richter ihr Amt ausüben dürfen.
Zentrale Frage, die sich stellt, ist vielmehr die, welche Rangordnung widerrechtlich verkündete Urteile in der Justiz erlangen?
Bezeichnend ist, dass ein derartiger Vortrag auch noch vor ehrenamtlichen Richtern erfolgte. Es sollte einem Richter klar sein, dass er seine Amtsaufgabe nur unabhängig und nach dem Gesetz auszuüben
hat.
Der Justiz in Rheinland-Pfalz wurde schon traditionell nachgesagt, sehr "Braun" zu agieren. Aber diese Veröffentlichung stellt die übelsten Mutmaßungen in den Schatten. Ich gehe davon aus, dass die
Richter in der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz nicht auch noch mit gewaschenem Geld finanziert wurden und werden.
#916
Mazi(Samstag, 26 November 2022 10:50)
Das Gesetz könnte man nachvollziehen, würde es die Energieversorger auch verpflichten ihre Preise auch nach unten zu senken. So wäre es unstatthaft auch seitens der Energieversorger eine
Feststellungsklage zu erhen. In der Sache werden Preisvereinbarungen in Energiesektor wieder aufgehoben.
Dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz beraten und beschlossen haben soll, lässt darauf schließen, welche "geballte Intelligenz" dort versammelt sein muss. Schließt man aufgrund der
Zusammensetzung (Lehrer und Juristen mit Examen) des Deutschen Bundestages auf dessen Intelligenz, stellt sich die Frage, ob man einer Scheinkorrellation aufsitzt. Es ist doch nicht so schwierig,
Bürger einerseits zu benachteiligen und ihnen gleichzeitig "eine Wurst" "in's Schaufenster"/vor die Nase zu hängen.
Eine solches Vorgehen/Regelung, wie beschlossen, gibt das Grundgesetz doch gar nicht her.
#915
Mazi(Freitag, 25 November 2022 18:24)
Ich habe vorhin die Veröffentlichung vom 16.11.2022 des VdK zum Vortrag von Referent Hagen Hemmie vom Landessozialgericht gesehen und gelesen. Unterstellt, dass er im 4. Senat des
Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz tätigt ist, ergibt sich m.E. folgendes.
Hemmie hat darin bekannt gemacht:
„Wir als Richter müssen uns an den Katalog der versorgungsmedizinischen Grundsätze und an die Vorgaben des Bundessozialgerichts halten. Da haben wir teilweise wenig Spielraum.“
Das bestätige ich nach meiner Erfahrung, dass dem so ist.
Richtig und nicht mehrheitsfähig ist jedoch, dass Richter in ihrer Entscheidung unabhängig sind. Daraus folgt, dass der Richter als neutrale Person seinem Gewissen und nicht irgendwelchen Vorgaben zu
folgen hat. Vertritt er eine abweichende Meinung hat er die Berufung zu seinem Urteil und nachprüfen zu zulassen.
Ihre Entscheidung ist weder von einer Vorgabe des Bundessozialgerichts, noch von einer Vorgabe des Beklagten abhängig.
So halte ich es für richtig und korrekt.
Nach meinem Dafürhalten treffen neutrale Richter Ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Dies erscheint nach dem Bericht von Hemmie im Landessozialgericht nicht so zuzutreffen. Die Entscheidung hat dem Gesetz und nicht von Vorgaben des Bundessozialgerichts oder Vorgaben des Beklagten zu
folgen.
Die Vorgabe des Bundessozialgerichts und nicht das Gesetz wird seitens der Richter als verbindlich angesehen. In meinen Augen ist dies mehr als obskur.
Dass Herr Hemmie wahrheitsgetreu vorgetragen hat, ist auch meiner Erfahrung entsprechend. Nur ist dies nach dem Gesetz nicht zulässig (Art. 20 Abs. 3 GG).
Er bezichtigt die Richter des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, möglicherweise auch die Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz, die Definition "Strafbarkeit krimineller Vereinigungen" des § 219 StGB zu
erfüllen. In der Definition des wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dass Personen dieser Gruppe zugehörig sind, wenn sie ihre Überzeugung mittels Straftaten verbreiten oder durchsetzen.
Die Richter verweigern damit die Existenz des Grundgesetz und unterstreichen dies auch noch durch entsprechendes Handeln.
Dies als rechtsstaatlich anzuerkennen, ist m.E. zu weit hergeholt. Wenn festgelegt ist, dass das Grundgesetz als Formulierung unserer Rechtsstaatlichkeit gilt, dann ist es einzuhalten und
durchzusetzen.
Offensichtlich wird dies auf der Seite der Sozialgerichte nicht geteilt (vgl. dazu die Ausführungen von Hemmie).
#914
Mazi(Freitag, 25 November 2022 15:09)
Zu was ist das Grundgesetz nütze?
Es heisst, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt und wiedergibt.
Wir gehen zur Wahl und wählen eine Partei. Am Ende steht fest, wen wir "am meisten" gewählt haben. Der Bundespräsidenten erteilt der Partei den Auftrag eine Regierung zu bilden, die über die meisten
Stimmen verfügt.
Aber was ist, wenn das Paralment gemäß dem Wählerauftrag Gesetze berät, beschließt und anschließend nicht überwacht, ob Exekutive und Judikative diese Gesetze tatsächlich einhalten? Jetzt könnte man
auf den Gedanken kommen, dass dann "Hopfen und Malz verloren ist". Es liegt nahe, dass dies ein dummer Spruch sei. Aber so ist es in der Praxis.
Täglich werden wir Zeuge der fehlenden fachlich Fähigkeiten der Bundesregierung. Das Thema brauchen wir nicht näher einzugrenzen - es erscheint grenzenlos zu sein.
Was ist zu tun?
Die Herrschaft so genannter "Friedensrichter" der NS-Zeit ist zu beenden. Die Ideologie des NS-Juristen, die Verhängung von Todesurteilen nach eigener Willkür ist abzuschaffen. Gewiss werden Sie
entgegenhalten, dass die Todesurteile abgeschafft sind. Dass ist richtig, aber die Willkür, die zu den Todesurteilen führte, ist auch im Zeitablauf unverändert erhalten geblieben. Dies war
offensichtlich die Handschrift der NS-Juristen.
Auch wenn die Richter deutlich jünger sind, nicht einmal zur Zeit des Natinalsozialismus geboren waren, ist nicht deren biologische Geburt maßgebend, sondern deren Denke.
Was ist wirklich zu unternehmen?
1. Es sind den "NS-Juristen" ihre Grenzen aufzuzeigen. Das erfolgt in der Weise, dass die Landesjustizminister ausgetauscht werden. Sie sind zu ersetzen mit unbelasteten Demokraten, die die Gesetze
des Parlaments tatsächlich umsetzen. So wie es die US-Amerikaner nach dem verlorenen Weltkrieg beabsichtigten. Es wird eine scharfe Kontrolle des Parlaments durchgeführt. Parlament bedeutet in diesem
Sinne, dem jeweiligen Länderparlament, das letztlich vom Parlament des Bundes überwacht wird (dem Bundestag).
2. Die personellen Stellen der Justiz sind qualifiziert neuzubesetzen. Sie gewährleisten, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten wird. Ist dies einmal nicht der Fall, hat das
Länderparlament verpflichtend tätig zu werden und sie abzuberufen. Es ist tunlichst alles zu unternehmen, dass die jeweiligen Parlamente nicht unterwandert werden.
Das Urteil mit der Treuepflicht bleibt zwar bestehen, wird aber inhaltlich nach dessen Wortlaut angewandt und nicht von privilegierten Stellen bzw. von Leuten, die sich dazu berufen fühlen,
umgedeutet bzw. gebeugt.
Dieses System entmachtet die heutigen Minister der Justiz und bringt das Volk hinsichtlich der Macht an deren Stelle. An die Stelle, an die alle Gewalt vom Volke ausgeht, was das Grundgesetz ohnehin
vorgesehen hat. Es wird eine aktive Funktionstrennung etabliert.
#913
Mazi(Freitag, 25 November 2022 11:47)
Wir reden letztlich immer wieder von Gleichen und führen dabei immer wieder Klage in unterschiedlichsten Bereichen.
Ob dies die Sozialgerichtsbarkeit oder die Missbrauchsfälle, oder die Cum Ex-Geschäfte oder die nicht weiter geleiteten Alarmmeldungen, Nicht-Anerkennung von Arbeitsunfällen (bei behördlichen
Anordnungen), Energiepreisen, etc. betrifft. Es ist immer das Gleiche. Grundgesetz und Menschenrechte werden seitens Behörden nicht beachtet.
Es gipfelt letztlich sogar bei der Frage, wie der EU Commissar für Justiz die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland überprüfen und bestätigen konnte, wenn die Behörden nicht einmal die
Gesetze und die Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen?
Es geht m.E. nicht in der Diskussion um fehlerhafte Entscheidungen, sondern um die Tatsache, dass dienstaufsichtlich ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht sichergestellt ist.
Ich verweise auf die gerichtliche Entscheidung des LG München I vom 10.12.2013, Az. HK O 1387/10, Ziffer 22ff. und Art. 3 Abs. 1 GG.
Es erscheint mir schleierhaft, wie nachweislich ein unrechtes System - sogar mit Todesfolgen - als rechtsstaatliches System "geadelt" werden konnte/kann. Ist in den Behörden das Verantwortungsgefühl
abhandengekommen und weshalb gelten Unterschiede?
#912
Mazi(Freitag, 25 November 2022 11:32)
Jetzt führen die Stadtwerke die Bundesregierung zu Lasten der Bürger vor!
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist dies absolut unzulässig und widerrechtlich was da passiert! Aber das ist die Macht des Faktischen.
Auch die passende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt schon auf dem Tisch (Entscheidung vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21). Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Der Deutsche Bundestag ist gefordert, das Grundgesetz nicht nur auszuprägen, sondern auch zu kontrollieren, dass seine Beschlüsse überhaupt eingehalten werden und zu belegen, dass Grundgesetz nicht
nur zum Kopieren da ist.
Nach breiten Medienmeldungen ist zu unterstellen, dass die Richter tatsächlich dieses Urteil gesprochen haben. Die Tatsache, dass dieses Urteil in verschiedensten Medien wiederholt wird, führt nicht
dazu, dass es deshalb richtig wird.
Es wird den Richtern ein Freiraum eingeräumt, auch falsche Urteile zu sprechen und damit gültiges Recht zu schaffen (Die Widersprüchlich- und Unsinnigkeit dieser Formulierung ist mir bewusst. Aber so
arbeitet die Justiz, wenn sie denn arbeitet.).
Im Vorfeld ist jedoch zu "graben" und dort Fehler festzustellen. Da ich bisher noch in keine Verwaltungsakte einer Behörde Einblick nehmen konnte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wurde, ist
auch in diesem Fall davon auszugehen, dass auch die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegt haben.
Genau darüber hat das Bundesverfassungsgericht 1983 seine Entscheidung gesprochen und alle Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG an diese Entscheidung gebunden.
In Art. 6 Abs. 1 EMRK hat die Bundesregierung die Menschenrechte 1952 anerkannt und sich verpflichtet faire Verfahren durchzuführen. Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem
Gesetz.
Vorausgesetzt, dass die Richter ihrer Entscheidung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legten, haben sie gegen § 31 BVerfGG verstoßen und keine Entscheidung nach den
Menschenrechten getroffen.
Wenn sie keine Entscheidung nach den Menschenrechten gesprochen haben, können auch keine Fristen versäumt werden. Nicht einmal eine Berufung gegen dieses "Urteil" ist begründet.
Nur Durcheinander nach dem Willen der NS-Juristen ist geschaffen.
Nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit ist involviert.
Es ist akuter Handlungszwang, das Grundgesetz und die Entscheidungen des Deutschen Bundestages umzusetzen.
#910
Mazi(Freitag, 25 November 2022 09:48)
Man muss völlig aufpassen, in welcher Funktion wer was sagt!
Da der Chef der Bundesnetzagentur in seinem Auftrag seitens der Bundesregierung nicht drin stehen, sich zu Energiesparboxen zu äußern, können seine Äußerungen auch nicht als Aussagen in seinem Amt
verstanden werden. Selbstverständlichdarf er seine Meinung äußern und damit auch falsch oder richtig liegen. Es darf auch angegeben werden, dass er in Ausübung seiner Amtsaufgabe einen bestimmten Job
begleitet.
Um was es mir geht, ist es den Nachweis zu führen, dass es in der Exekutive drunter und drüber geht. Laienhafte Wissen wird als Fachwissen verpackt und tatsächlich ist "nichts dahinter".
Mittlerweile schwenken auch andere ein und erkennen, dass seitens der GRÜNEN nur heiße Luft und kein Fachwissen verbreitet wird. Die von ihnen aufgegriffene Kritik halte ich für begründet, aber wir
brauchen Leute, die dies verändern und in Taten umzusetzen wissen. Das ist zu wenig, was die GRÜNEN uns als Heilsbringer anbieten.
Der Verweis auf die Vertreter anderer Parteien, die zugegeben auch nicht besser sind, ist nicht zulässig. Es erscheint nicht glaubwürdig, dass ausgerechnet deren fähigsten Vertreter es nach vorn
geschafft haben. Die Aufgabe der Parteien ist, ihre Vertreter auszutauschen und Positionen mit Fachleuten zu besetzen
#909
Mazi(Freitag, 25 November 2022 09:29)
In was kennt sich die amtierende Bundesregierung überhaupt tatsächlich aus?
Es liegt auf der Hand, dass die Vertreter der Bundesregierung ganz massiv in die garantierten Eigentumsrechte im Grundgesetz eingreifen. Dies ist unzulässig.
Wenn diese Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, dieses aber nicht achten, dann kommen sie ihrer Treuepflicht nicht nach. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 02.12.2021, Az.
2 A 7.21, festgelegt und entschieden, dass es zulässig ist, diesen Amtsträgern hoheitlichen Aufgaben des Staates zu übertragen.
Die Parteien sind nun aufgefordert, uns befähigte Leute in den Ämtern anzubieten bzw. zu offerieren oder zu benennen.
Ich bleibe dabei:
Schuld an allem ist die seitens der Behörden genehmigte falsche Marktpreisbildung. Nach Art. 34 hat der Staat für seine Mitarbeiter zunächst die Haftung zu übernehmen.
Dieser Praxis der Behörden hat sich offensichtlich der Deutsche Bundestag zu eigen gemacht und steht dafür ein.
Volksvertreter, die uns hinter die Fichte führen'?
Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich die Vertreter des Deutschen Bundestages ihrer Verantwortung bewusst werden und den Kredit auf der Grundlage ihrer Abgeordnetendiäten abstottern.
#908
Mazi(Donnerstag, 24 November 2022 23:28)
Wenn die Strompreisbremse gegen die gängigen Gesetz verstößt, wie hält die Bundesregierung es mit Art. 20 Abs. 3 GG? Die Bundesregierung hat doch darauf geschworen.
Wenn die Strompreisbremse nach dem Gesetz unzulässig ist, dann ist davon auszugehen, dass auch die übrigen erdachten Bremsen und gleich wann sie gezahlt werden oder wer sie vorgeschlagen hat,
widerrechtlich.
Nach einem Rechtgutachten verstößt die Strompreisbremse sowohl gegen europäisches Recht als auch gegen die Verfassung. Die Abschöpfung inexistenter Erlöse verletzt Art. 14 GG
(Eigentumsfreiheit).
Als Kinderbuchautor reichen die Kenntnisse von Habeck. Auch seine Kritik scheint berechtigt. Nur selbst etwas zu Wege bringen, dass scheint den GRÜNEN Habeck zu schwierig zu sein.
Es erscheint mir auch nicht ganz fair, von sogenannten Fachleute auch Fachwissen zu verlangen.
Wir alle scheinen sehr gut beraten zu sein, deren Entscheidungen erst aufgrund der Akteneinsicht nachvollziehen zu können (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87).
Ich stimme Sorgatz und Jost zu, dass es mir noch nie gelungen ist, je eine Verwaltungsakte, geführt nach dem Rechtsstaatsprinzip, je eingesehen zu haben. Der Umkehrschluss, dass Richter noch
scheinbar vor der ersten Entscheidung nach dem Gesetz stehen, ist daraus ebenso abzuleiten.
Bezüglich der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, so wir alle dies unterstellt haben, macht diese Feststellung zumindest sehr, sehr unsicher.
Beispiel:
Ein gutverdienender Haushalt zahlte z.B. 100 Euro höhere Energiekosten und konnte sie nicht von der Steuer absetzen.
Mit der "Gaspreisbremse" erhält er 80 % für wenige Monate zurückvergütet. In dem Beispiel sagen wir also 80 Euro.
Diese 80 Euro versteuert er nach dem Willen des Bundesfinanzmisters Christian Lindner, FDP mit 40 Euro Steueraufwand.
Wie sieht dessen Rechnung also aus:
+ 100 Euro Mehrkosten für Energie
- 80 Euro "Gaspreisbremse"
+ 40 Euro Steuern auf die Gaspreisbremse
----------------------
+ 60 Euro Mehraufwand
Das soll richtig sein?
#905
Mazi(Mittwoch, 23 November 2022 08:33)
#904
Ich verweise auf den Link in meinem Kommentar # 901.
Das Thema ist vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erkannt. Die Frage ist, ob die Gremien nicht von Mafios schon durchsetzt sind und keine Mehrheit zustande kommt, die Vorgänge
rechtsstaatlich zu verfolgen, aufzuarbeiten und zu verhindern. Auch dem Bundesverwaltungsgericht ist keine Untätigkeit vorzuhalten. Es hat bereits die Entscheidung und damit Recht nach Art. 20 Abs. 3
GG gesprochen. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind zu entlassen.
Wir sind uns hoffentlich einig, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, keine Amtsträger des Staates sein können.
Was mir dennoch fehlt, ob Straftäter pensionsberechtigt sind oder nicht?
Es kann m.E. nicht angehen, dass Straftäter sich an gewaschenen Geld (Steuereinnahmen) bedienen oder gar Ansprüche geltend machen können. Mit Sicherheit ist dies ein Relikt der NS-Juristen, die nach
ihren Vorstellungen diesen Staat gegen das Grundgesetz schaffen wollten.
Der wissenschaftliche Dienst hat die Fährte aufgenommen und es ist nach Art. 20 Abs. 3 GG die Pflicht der Amtsträger dessen Feststellungen zu verfolgen. Wir dürfen gespannt sein, wie sie dieser
Verpflichtung nachkommen.
#904
Rübezahl(Dienstag, 22 November 2022 20:04)
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser will härter gegen die "Organisiere Kriminalität" vorgehen, die hoch komplexe Strukturen besitzt. Mafiastrukturen sind überall dort zu finden, wo es ums Geld
geht. Bei den Berufsgenossenschaften ist stets zu klären, ob Renten gewährt werden. Die Kriminalitätsrate ist hier besonders hoch, sie beginnt beim Durchgangs-Arzt, der Schäden unvollständig
dokumentiert, den "bewährten Beratungs-
ärzten" der BGs ,die Falschgutachten erstellen und den Sozialgerichten, die Artikel 97 Abs. 1 GG mit Füßen treten und BGs sogar beraten, wie gestellte Anträge abzulehnen sind. Bleibt abzuwarten, ob
die Ministerin der Mafia Einhalt bieten kann.
#903
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 18:14)
"Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten"
Sachlich ist es für jeden Haushalt nachvollziehbar, dass er mit Energiekosten in Höhe von mehreren 100 Euro im Jahr 2022 bereits belastet ist. Dies erfolgte nicht zuletzt aufgrund der behördlich
genehmigten "Merit-Order", die in den Buchhaltungen der Energieversorgern zu sogenannten Übergewinnen führte.
Ebenso sachlich ist festzuhalten, dass diese "Übergewinne" letztlich aufgrund behördlicher Anordnungen entstanden sind. Danach ist es nicht mehr als rechtens, dass der Staat auch darauf seinen
Rechtsanspruch begründet.
Wenn nun der Staat, die gegenüber den Bürgern fakturierten Energiekosten teilweise zurückerstattet, dann ist dies mehr als rechtens. Die Frage, die sich dennoch stellt, wann die Bürger die restlichen
Kosten zurückerhalten.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Staat den Energieversorgern die restlichen Gelder mit einer sogenannten "Übergewinnsteuer" wegnimmt und davon ausgeht, dass die Bürger seine Steuermaximierung als
rechtens erkennt. Schließlich fehlt ihm weiterhin der restliche Teil.
Ausgesprochen finde ich es mehr als zynisch, dass der Staat davon ausgeht, dass die Bürger mit der teilweisen Rückzahlung der Mehrkosten und Erstattung als "Gaspreisbremse" getarnt für wenige Monate
sich zufrieden geben.
Wenn sich die Energieversorger diesen kriminellen Handlungen des Staates versuchen anzuschließen, dann ist dies zwar nachvollziehbar, aber als rechtens kann dies nicht angesehen werden.
Was steckt hinter dieser verklausulierten Kritik?
Die Energiepreise sind nach marktwirtschaftlichen und nicht nach behördlichen Vorstellungen abzurechnen.
Fehlerhafte Abrechnung sind zu korrigieren und dauerhaft zu unterbinden.
Bereicherungen sind nicht über Steuererhöhungen abzuschöpfen, sondern den Zahlern zu erstatten.
Wenn unstrittig ist, dass den Energieverbrauchern höhere Rechnungen, die nicht marktwirtschaftlich begründet sind, ins Haus flatterten, dann ist festzuhalten, dass dafür zunächst nicht die
Energieversorger die Schuld tragen.
Es erscheint höchst zweifelhaft, dass diese Bundesregierung genau den Mann an die Spitze des Bundeswirtschaftsministeriums stellt, dessen Partei Nutznießer von hohen oder überhöhten Energiepreisen
ist und dies bereits vor Jahren genauso artikulierten.
Dieser Logik folgend, vertritt der Bundeswirtschaftsminister Habeck mit der Durchsetzung hoher Energiepreise zwar seine Partei, aber nicht das Volk. Demzufolge kommt er seiner Treuepflicht gemäß dem
von ihm geleisteten Amtseid nicht nach.
Nach der heutigen Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
(https://www.bundestag.de/resource/blob/921934/dafd45dc765aa16f6fab1ef4f5d45bb6/Strafbarkeit-krimineller-Vereinigungen-data.pdf)
ist öffentlich gegenüber allen Abgeordneten bekannt gemacht, dass strafbare Handlungen nach § 129 StGB auch politische Personen damit erfasst werden. In der 'Veröffentlichung heißt es:
"Die Vorschrift kann nicht nur für die klassische organisierte Kriminalität Relevanz erlangen, sondern auch im politischen Kontext bedeutsam werden, wenn Personen sich zusammenschließen, um ihre
Überzeugungen mittels Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen."
Damit sind alle hier dargestellten Vorgänge (von Sozialgerichtsbarkeit bis "Gaspreisbremsen") eindeutig von Art. 20 Abs. 3 GG erfasst und reguliert.
#902
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 13:22)
#900
Was will der Mann, der Anwalt, eruieren? Welche Begründung hat er angegeben? Hat er kopierfähig dies beantwortet?
Sind ihm diese Frage gestellt worden und wie hat er diese beantwortet?
Es ist eindeutig und nachvollziehbar - nicht nur anhand des Urteils des LG Hamburg, dokumentiert, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständi8ge Verwaltungsakte
der BGHW vorgelegen hat. Damit haben die Richter u.a. § 31 BVerfGG nicht geachtet.
Wenn ich die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zitiere, dann ist die Sozialgerichtsbarkeit ein Zusammenschluss von Personen, um ihre Überzeugungen mittels
Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen. Als kriminelle Vereinigungen sind sie folglich nach § 129 StGB zur Rechenschaft zu ziehen.
Unstrittig sollte sein, dass dann deren Entscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen und widerrechtlich verkündet wurden.
Die Frage, die sich anschließend stellt, ob Straftäter auch pensionsberechtigt sein können - da bekanntlich alle vor dem Gesetz gleich sind sollen und sich am Topf des gewaschenem Geld bedienen
dürfen -?
Ich bin sehr unsicher!
#901
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 13:07)
Die jüngste Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes hat es gemeinsam mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, in sich! Diese Veröffentlichung hat sehr weitreichende
Folgen, wenn sie von Demokraten verfolgt würden!
Wenn wir aber eine Demokratie uns leisten wollen, dann ist in der Tat die Rechtsauffassung des wissenschaftlichen Dienstes durchzusetzen.
Ich verweise auf den Beitrag im Original:
https://www.bundestag.de/resource/blob/921934/dafd45dc765aa16f6fab1ef4f5d45bb6/Strafbarkeit-krimineller-Vereinigungen-data.pdf
"Die Vorschrift kann nicht nur für die klassische organisierte Kriminalität Relevanz erlangen, sondern auch im politischen Kontext bedeutsam werden, wenn Personen sich zusammenschließen, um ihre
Überzeugungen mittels Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen."
Es ist davon auszugehen, dass zwar alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), deshalb achten Amtsträger tunlichst darauf, dass das Volk nicht an die Macht kommt. Gleichgesinnte kontrollieren
den Prozess und bedienen sich später an gewaschenem Geld zur Zahlung ihrer Pension.
Die Frage ist, wie lange der wissenschaftliche Dienst noch existieren und informieren darf?
Niemand verfolgt die Rechtsgrundsätze!
Das Thema ist m.E. beliebig austauschbar - u.a. hinsichtlich der Sozialgerichtsbarkeit oder mit den Energiepreisen.
Was die Richter der Sozialgericht angeht, ist eindeutig dokumentiert, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und vorsätzlich gegen geltendes Recht, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 20 Abs.
3 GG und § 31 BVerfGG verstoßen. Es ist damit der Nachweis erbracht, dass das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG in der Sozialgerichtsbarkeit und den Berufsgenossenschaften gewährt
wird.
Kein Parlament kontrolliert, ob denn seine Gesetze eingehalten werden.
Ob die Organisationen deshalb als kriminelle Vereinigungen i.S. der Definition des wissenschaftlichen Dienstes zu betrachten sind, sei dahin gestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die
Organisationen unabhängig und neutral, aber koordiniert vorgehen.
Die Aufgabe unserer Parlamentarier ist mir in diesem Zusammenhang unklar. Sie beraten Gesetze, beschließen sie und niemand schaut nach, ob sie denn eingehalten werden. Der logische Schluss kann doch
nur sein, dann schaffen wir sie ab und sparen dadurch auch Geld. Auch die aufwendigen Wahlen wären nicht mehr abzuhalten.
Wenn wir uns schon besch... lassen, weshalb sollen wir bei dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung nicht auch noch dieses Geld der Finanzierung von Wahlen, Abgeordneten und deren lobbyistischen
Tätigkeiten uns ersparen?
Wie richtig war doch die Vermutung von Putin, von einer "gelenkten Demokratie" zu sprechen.
Wenn wir aber eine Demokratie uns leisten wollen, dann ist in der Tat die Rechtsauffassung des wissenschaftlichen Dienstes durchzusetzen und vor allem diese Lenkung zu verhindern.
#900
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 22 November 2022 09:44)
Hallo WernerE,
und an alle Behörden die meinen Fall bearbeiten.
Der externe Anwalt hat sich am 21.11.2022 gemeldet und hat um eine weitere Fristverlängerung gebeten. Und will sich binnen einer Woche bei mir melden.
Scheinbar kann der externe Anwalt die Sache nicht bearbeiten, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Und so soll es auch im Sinne der BGHW und dem Regionaldirektor in Bremen bleiben. Ansonsten
würde der externe Anwalt auch erkennen hier liegt Meineid vor und ist meine persönliche Meinung.
MfG
Erich
#899
WernerE(Dienstag, 22 November 2022 09:18)
Auszug aus Erich`s Webseite:
11.11.2022
Gemäß der E-Mail vom 11.11.2022 gibt der externe Anwalt der BGHW bekannt:
"ich fange nun mit der Bearbeitung ihres Falles an und benötige noch 1 Woche Fristverlängerung."
Inzwischen sind mehr als 1 Woche vergangen und gibt es bereits eine vernünftige
Antwort des externen Anwaltes?
Hallo MaZi,
der EU Durchschnittsstrompreis liegt bei ca. 10 Ct / KWh und in DE bei ca 40 Ct/KWh
Meine Lehrherr hat vor ca 50 Jahren schon einen Aufkleber rausgegeben, dort
war zu erkennen, dass der Strompreis um 2/3 zu hoch angesetzt ist.
Damals wie heute sind Monopolisten am Werk.
Natürlich mit Unterstützung der Politik, die überall in den Gremien sitzen.
Die Medien berichten, dass die Energiekosten an den Märkten auf breiter Front eingebrochen sind. Aber diese Kostendegression wird seitens der Energieversorgern, insbesondere seitens der Stadtwerke,
mit Zustimmung der Bundesregierung nicht weitergegeben.
Über die Verantwortlichkeit ist nicht zu streiten. Es wäre die Aufgabe eines Verantwortlichen die Treuepflicht der Amtsträger, der Minister und auch vom Bundeskanzler, einzufordern. Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021 entschieden, dass Amtsträger, die die Treuepflicht verweigern, keine hoheitlich Aufgaben des Staates wahrnehmen dürfen.
Die Verweigerung dieser Treuepflicht ist nicht nur bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, sondern in allen Bereichen festzustellen und auch Tote werden billigend in Kauf genommen. Einen markanten
Unterschied zu den sogenannten Friedensrichtern der NAZIs erkenne ich nicht. Daraus ist zuerkennen, dass NAZIs wieder die Macht übernommen haben oder, wie andere annehmen, nie abgegeben haben.
#897
Mazi(Montag, 21 November 2022 09:45)
Die große Frage ist, weshalb Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Hier ist m.E. "gewaltig" durchzugreifen und die öffentliche Ordnung herzustellen.
Die Antwort ist relativ einfach! Weil es keine Dienstvorgesetzten gibt, die dies überprüfen!
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, ist vom Anspruch her überhaupt kein Urteil, sondern eine Bestätigung der ohnehin vorhandenen Rechtsgrundlage. Bezeichnend ist vielmehr, dass
Richter der Vorgerichte uneinig hinsichtlich der Auslegung des bestehenden Gesetzes waren.
Dies betrachtet, werden alle hier diskutierten richterlichen Urteile verständlich, aber dennoch nicht nachvollziehbar.
Fangen wir mit der Ahrtalkatastrophe mit 138 Todesopfern an. Die rheinland-pfäzischen Ministerpräsidentin war nicht klar, dass eingehende Alarmierungen an die zu warnenden Bürger weitergegeben werden
müssen. Sie hat nicht sichergestellt, dass in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten wird.
Kommen wir zu den Missbrauchsfällen. Den Staatsanwaltschaften ist nicht klar, dass sie alle Bürger vor jeglichen Übergriffen zu schützen haben. In deren Zuständigskeits- und Verantwortungsbereich
gilt ebenfalls ob Gesetz und Recht eingehalten werden.
Die Cum Ex-Geschäfte. Offensichtlich ist es üblich und nicht unerwartet, dass Bürger die Rückerstattung nicht gezahlter Steuern erwarten dürfen. Gesetz und Recht wurden, bestätigt vom BGH, ebenfalls
nicht eingehalten.
...
Kommen wir zur Sozialgerichtsbarkeit. Offensichtlich ist es bei den Richtern Standard Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen und zu sprechen. Dass das Grundgesetz dies nach Art. 20 Abs. 3
und Art. 6 Abs. 1 EMRK dies nicht zulassen, wird in der Justiz als nicht belastend definiert. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig entschieden, dass Richter eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben und alle Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerGG an diese Entscheidung nochmals gebunden.
Wo sind wir eigentlich, dass das Grundgesetz nicht geachtet wird. Die Existenz des Grundgesetz zu bestreiten ist eine Seite, gegen die Vorgaben des Grundgesetzes zu handeln, ist die Steigerung
dessen. Es werden nicht einmal die Richter überwacht, ob sie nicht weiter ihre Entscheidungen nach den Regeln der NAZIs treffen. Wer will sich dagegen verwahren, wenn dieser Rechtsbruch nicht einmal
in der Judikative verhindert oder als falsch widerlegt wird?
Welchen Wert ist dann noch einem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 beizumessen?
Welche Funktion soll dann den von den Bürgern gewählten Parlamenten beigemessen werden, wenn Exekutive und Judikative deren Beschlüsse nicht achten? Wenn die Abgeordneten und keine Amtsträger ihren
Treupflichten wahrnehmen? Was soll dann die gesamte Organisation des Staatswesens? Wie sollen dann Ausgaben bei sparsamer Haushaltsführung für diese Organisationen gerechtfertigt werden? Auf welcher
Grundlage werden dann Leute ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Hier ist m.E. "gewaltig" durchzugreifen und die öffentliche Ordnung herzustellen.
#896
Mazi(Freitag, 18 November 2022 14:16)
Erstaunlich, dass Habeck den Mut hat bei den öffentlich-rechtlichen Sendanstalten aufzutreten. Oder genau deshalb, weil privaten Sendeanstalten ihm die Bühne der Selbstdarstellung nicht geben.
Jetzt kann man sagen, dass ist seine private Meinung. Aber anders kann ich es nicht darstellen, wenn Profis den Strom unter 10 Eurocent handeln und der Staat eine "Strompreisgrenze" bei 40 Eurocent
einführt. In meinen Augen ist dies eine Einladung der Mafia abzukassieren. Ohne das besagte 40 Eurocent nicht erreicht werden, ist weiteres Geld dem gewaschen Geldkasten nicht zu entnehmen. Man merke
an, dass diese Handhabung gesetzlich geregelt und zulässig sein soll.
Wen wundert es da noch, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, die Dienstvorgesetzten nicht aus der Mittagspause zurückkehren, anderweitig anheuern und die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtvom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, nicht beachtet wird.
In diesem Zusammenhang ist auch nachvollziehbar, dass Behörden eine zu niedrige Besetzung beklagen, halten sie doch ohnehin nicht Gesetz und Recht ein.
Chaotische Verhältnisse und nicht die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) scheinen in Behörden und Gerichten zu herrschen.
Unter diesen Umständen ist die Haltung der AFD-Partei eher beschönigend als zu beanstanden.
#895
Mazi(Freitag, 18 November 2022 08:53)
Ich bin hochgradig irritiert über das was Habeck von sich gibt!
Eine demokratische Linie ist m.E. nicht erkennbar. Es soll nur jemand behaupten, dass er nicht betroffen/geschädigt wird.
Ei an Unterschied zur Inflation in der Türkei erkenne ich nicht. An die Mathematikkenntnisse von Lagarde, dass 2 % Inflation schlicht der Verdoppelung des Ausgangswertes entsprechen soll, hatte ich
mich fast schon gewöhnt.
Ich habe den Eindruck, dass hier Kasse gegenüber dem Volk gemacht wird. Die Grundzüge der Demokratie kann ich nicht erkennen. Weder die Missbrauchsfälle, noch die Ahrtal-katastrophe, die Cum
Ex-geschäfte, die Gaspreisbremse oder die Justiz der Sozialgerichtsbarkeit geben Hinweise darauf, dass die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln und das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4
GG gewahrt ist. Unterschiedliche Geschäftszweige mit der gleichen Beanstandung.
Ich kann nicht erkennen, dass hier eine demokratische Linie erkennbar sein soll!
#894
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 16:11)
#892
Geben Sie sich der Illusion hin, dass die Behörden nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 3 GG arbeiten und ihrer Treuepflicht nachkommen?
Die halten zusammen.
Wenn Beschwerde geführt wird, dann landet diese Beschwerde bei einem Gleichgesinnten.
Ich empfehle Ihnen unter dem Stichwort: Johann III. von Metzenhausen nachzuforschen.
Wundern Sie sich nicht, dass er in geistlichem Gewand erscheint. Johann III. war es, der im Hause der später reformierten Sponheimer erzogen wurde. In Trier die Universität gründete, nie studierte
und dennoch erstmals einführte, dass das Berufungsgericht mit anderen Richtern als das Gericht zuvor zu setzen war.
Johann wuchs mit einem Sponheimer auf, der später den Vorsitz des Kammergerichts inne hatte. Dieser Sponheimer folgte Werner von Zimmern, der ebenfalls Kammerrichter war. ...
Wir reden hier von einer Zeit vor rund 500 Jahren, um die Zeit von Martin Luther.
#893
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 15:58)
Ich möchte nicht ausschließen, dass sich hier ein zweiter WIRECARD-Fall anbahnt!
Bin dann mal sehr gespannt auf die Reaktionen und ob sich tatsächlich etwas ändert in
der Sache.
Auch auf die Aussagen des externen Rechtsanwaltes darf man gespannt sein.
Vielfach haben wir hier aufgezeigt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Jetzt sehen wir, dass die Gaspreise empfindlich sinken, die Bürger aber immer mehr zahlen sollen und der Staat eine Abschlagszahlung der Bürger an seine Stadtwerke zahlt.
Es ist der Nachweis geführt, dass die Führungskräfte in staatlichen Behörden nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden (LG München I vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10). Es kann
doch nicht sein, dass Amtsträger erklären ihrer Treuepflicht zu entsprechen, aber Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen.
Es gibt folglich keinen erkennbaren Unterschied in der Interpretation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, zu den "Reichsbürgern".
#889
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 07:14)
Das kann wohl nicht stimmen!
Alle Macht geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 GG).
Irgendwie scheint das, wie so vieles, nicht in der Bundesrepublik Deutschland zu stimmen. Da sprechen Richter Urteile, die es nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gar nicht geben kann. Und es geht einfach so
weiter.
Die Amtsträger brechen ihren Amtseid, kommen ihrer Treuepflicht nicht nach und erklären, staatliche Gewalt auszuüben. Sie gehen am Ende ihrer Schaffenszeit in Pension und werden aus gewaschenem Geld
alimentiert. Genauso wie es mit den NS-Juristen praktiziert wurde. Ich war der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Dritten Reiches überwunden sei.
Weshalb stellen Dienststellenleiter nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht sicher (vgl. richterliche Anforderung LG München I vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff. und
Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21)?
Weshalb gilt das Gesetz des Deutschen Bundestages und Bundesrates sowie richterlichen Urteile in der Bundesrepublik Deutschland nicht? Art. 6 Abs. 1 EMRK, die Menschenrechte, schreiben dies explizit
vor.
Es ist Aufgabe der gewählten Parteien, die drei durch Fachleute zu ersetzen!
#888
Mazi(Dienstag, 15 November 2022 20:07)
Es verschlägt mir die Sprache, wer sich hier als kompetent hervortut!
100 % heißt mathematisch, dass ein Gas-Speicher gefüllt ist und nichts mehr hineinpasst. Über 100 % geht gar nicht. Die Aussage von Müller besagt, dass er keine mathematische Angabe macht, sondern er
auf eine ihm eigene Mathematik zurückgreift.
Zur Rettung von SEFE hat die Bundesrepublik dieses Unternehmen verstaatlicht und damit dessen Verpflichtungen übernommen, u.a. die Belieferung von Indien mit GAS. Wieviel fließt jetzt aus den
Gasspeichern an externe Lieferverpflichtungen wieder ab?
D.h. doch konkret, dass uns die GAS-Speicher-Bestände vor Erfüllung der Lieferverbindlichkeiten genannt wurden oder anders ausgedrückt:
Von den gemeldeten GAS-Beständen sind die Lieferverpflichtungen erstmal abzuziehen, um dann zu den Gasvorräten in Deutschland und für den Winter zu gelangen.
Ich lege mich fest!
Die wissen nicht, was sie tun!
Wie lange halten wir diesen Unsinn noch durch oder wann wird die Schwelle des unerträglichen überschritten?
Es betrifft nicht nur die Bundesregierung sondern auch die Bundesnetzagentur unter Klaus Müller, dem Freund von Habeck und ehemaligem Umweltminister in Schleswig-Holstein (GRÜNE/BÜNDNIS90).
Ist wirklich niemand bei den GRÜNEN, der über entsprechende Fachkenntnisse verfügt?
#885
WernerE(Dienstag, 15 November 2022 00:16)
Hallo Erich,
solltest Du tatsächlich "Mutwilligkeitskosten" vom LSG Bremen aufgezwungen bekommen,
melde Dich bei mir!
zu #872 - wer schreibt mir die Anzeige gegen den Präsidenten des LSG und gegen die Berichterstatterin?
Die Wahrheit zu Corona und dem was so damit im Zusammenhang steht!
https://odysee.com/@Don_Virus:9/The-Big-Reset-Movie---GERMAN-version:9
#884
Mazi(Montag, 14 November 2022 23:26)
Unglaublich! Dagegen erscheint der Natinalsozialismus noch als Waisenkind. Ist es ein Schachzug von Russland und wer steckt dahinter?
Beobachten Sie auch wie Habeck und Müller es anstellen, die Bundesrepublik kommunistisch zu machen? Verdeutlicht wird dies am Beispiel der Verstaatlichung der ehemaligen GASPROM-Tochter von den
Beiden.
Ich stelle in Frage, ob seitens der ehemaligen Wähler der GRÜNEN dieser Schachzug von Habeck und Müller in der Weise so verstanden wurde und sie den Auftrag genau so erteilt haben?
Keine Ahnung!? Ob sich da nicht einige täuschten.
Braunkohleverstromung, LNG-Gas von dem Auftraggeber eines Mordes zu kaufen, Verdoppelung der Energiepreise und Auslösung eines beispiellosen wirtschaftspolitisches Chaos ist wohl sicherlich nicht mit
der Zustimmung der GRÜNEN-Wähler erfolgt. Es ist alles die gleiche Handschrift! Mit welchem Mandat laufen die Beiden überhaupt durch die Lande und setzen Ihre Schachzüge?
Baerbock ist nicht anders. Viele bezeichnen sie nur als freche Göre, dem ich kaum etwas entgegen setzen kann.
Es wird Zeit!
Unglaublich wie die Netzwerke funktionieren! Dagegen erscheint der Natinalsozialismus noch heute als Waisenkind. War es ein Schachzug der Russen?
#883
Mazi(Montag, 14 November 2022 17:30)
Was stimmt wirklich? Ist die amtierende Bundesregierung wirklich gegen ihre Bürger und wen bezeichnen sie als "Volk"?
Ich weiß es nicht. Tatsache ist, dass der von Putin intensionierte Krieg in der Ukraine anhält und die Heizölpreise fallen. Es ist davon auszugehen, dass die Erklärung der Bundesregierung, dass die
Energiepreise wegen des Ukraine-Krieges ynziehen, unwahr ist.
Es ist darauf zu schließen, dass Habeck dafür verantwortlich zu machen ist, dass sogenannte Übergewinne entstanden sind und dem BundesfinanzMister Christian Kinder nicht nur höhere MWST-Einnahmen,
sondern auch die Vorlage liefern sollte, sogenannte Übergewinne "wegzusteuern".
Deshalb ist nachvollziehbar, dass Bürger in der amtierenden Bundesregierung ihren erklärten Gegner sehen.
#882
Mazi(Montag, 14 November 2022 13:19)
Welchen Plan hat BundeWirtschaftsminister Habeck, die drohende Rezession zu bekämpfen?
Wahrscheinlich ist dies so geheim, dass er dies nicht veröffentlichen will oder er keinerlei Vorstellung von dem hat, was seitens von ihm zu unternehmen ist. Irgenddwann muss er doch sagen, was er
will. Es reicht bei weitem nicht aus, die Beanstandungen des Volkes zu wiederholen. Dafür brauchen wir ihn nicht. Eine Besserung ist nur dann zu erwarten, wenn etwas verändert wird. Der Plan,
Atomkraftwerke und Braunkohlekraftwerke zur Stromerzeugung einzusetzen, ist keinesfalls was GRÜNE und die übrigen Bürger in Ausübung seines Amtes von ihm erwarten.
Es wäre durchaus an der Zeit, dass er und die Bundesregierung uns verraten, wie sie ihrenAmtsaufgabe wahrnehmen wollen.
Das sehe ich auch so. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Habeck und mir. Während wir beide m.E. zurecht feststellen, dass dies nicht rechtens ist, ist es dessen Amtsaufgabe dies
zu ändern.
Wie wir sehen, ist er dazu nicht in der Lage. Was sollen folglich seine Feststellungen, ausser dass er uns nach dem Mund redet? Die GÜNEN sind gefordert jemanden auf diesen Posten zu setzen, der
weiß, wo es langgeht, quasi einen Lotsen, und nicht das Feld einem Kinderbuchautor zu überlassen. Dazu sind ganz andere Fähigkeiten gefordert.
Muss es wirklich soweit gehen, dass sich ein Amtsträger zum Deppen macht und jedermann erkennt, dass er keine Ahnung hat?
Es weiß jeder, dass Kulturbetriebe pleite sind. Nun ist der Staat auf die Idee gekommen, diese Kulturbetriebe zu Lasten der Bürger zu stützen. Das Lösungswort in seiner Sprache heißt
"Kulturpass".
An positive Formulierungen negativer Ereignisse haben wir uns gewöhnt!
Nun von vorn:
Als Träger der Kulturszene ist der Staat zum Ausgleich der Schulden der Kulturbetriebe verantwortlich. Dies ist mit Berechtigung nachvollziehbar.
Zur Finanzierung dieser Ausgaben kürzt der Staat in seinem Haushalt - im Zweifel seine Ausgaben für Hartz IV.
Um diese Technik zu verschleiern, gibt er sogenannte "Kulturpässe" aus. Das klingt positiv, ist aber letztlich eine Umschreibung seiner ohnehin Verpflichtung und mit Kürzungen seiner Ausgaben
verbunden. Um seine Ausgaben zu decken, treibt er Steuern ein.
Wir werden ganz schön hinter die Fichte geführt. Ein anderer namhafter Autor hat dies als " mutig" bezeichnet.
Ein Schiffskapitän wird als mutig bezeichnet, wenn er ein ihm unbekanntes Gewässer ohne einen fachkundigen Lotsen befährt. Wichtig ist in der derzeitigen Situation nicht Mut, sondern Fachwissen zu
beweisen. Weil Fachwissen der Bundesregierung fehlt, ist sie als mutig zu bezeichnen.
In der derzeitigen Situation ist den verantwortlichen Politikern ausgesprochenen Mut zu attestieren. Was wir jedoch brauchen ist Fachwissen. Und daran mangelt es.
Wir sind in der alten Leier angekommen und stellen fest, dass seit Bundeswirtsminister a.D. Clement Mut statt Fachwissen gefordert wird. Diesen Tatbestand kann man auf den unterschiedlichsten
Fachgebieten feststellen. Es erscheint fatal darauf hinzuweisen, dass dies in Judikativen und Exekutiven festzustellen ist. Als sonderbar erscheint mir jedoch und das macht mich nachdenklich, dass
ausgerechnet diese Bereiche, Bereiche die Fachwissen erfordern, als mutig zu bezeichnen sind, zu den Gewalten nach der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz zählen. Danach ist nachvollziehbar, dass
die Vorgaben des Grundgesetzes als mutig zu verstehen sind.
Es macht nachdenklich, dass Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz leisten, aber kein Vorgesetzter seine Amtsaufgabe wahrnimmt und überprüft, ob sie denn Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht,
nachkommen. Daher ist davon auszugehen, dass eine Grosszahl von "Reichsbürgern" über uns bestimmen und regieren. Das ist in der Tat als mutig zu bezeichnen. Es erscheint mehr als sonderbar, dass das
Bundesverwaltungsgericht erst ca. 70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes die Fortsetzung eines Dienstvertrages mit der Treuepflicht der Amtsträger verbindet.
Unter dem Thema: "Mit diesen Tricks zocken uns Gas- und Stromanbieter ab" hat SAT1 am 06.12.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Also lange bevor Putin in der Ukraine einmarschierte.
Nicht das dies falsch verstanden würde. Ein Angriffskrieg führt zu toten Soldaten und ist durch nichts gerechtfertigt. Aber Wahrheiten zu verdrehen, sehe ich als eine Form von Propaganda an.
Wo ist ein Interesse an niedrigeren Energiepreise bei Habeck ausmachbar? Hohe Energiepreise fördern die Argumentation der GRÜNEN.
Das ist so, als wenn ein Hund zur der Bewachung eines Wurstladens eingesetzt würde. Keiner darf sich wundern, dass der Hund seiner Pflicht nicht nachkommt.
#876
Mazi(Freitag, 11 November 2022 10:05)
Sozialgerichtsbarkeit?
Es die Frage gestellt werden, welche Funktion staatliche Behörden in der Bundesrepublik inne haben, wenn die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es stellt sich damit auch die Frage,
welche Funktion Dienstvorgesetzte inne haben, wenn sie nicht nachprüfen, ob die Amtsträger ihrer Treuefunktion nicht nachkommen?
Wenn die Amtsfunktionen der Amtsträger zu hinterfragen sind, stellt sich auch die Frage, welche Funktion Exekutive und Judikative i.S. der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz übernommen haben und
übernehmen?
Wenn der Staat selbst aufgrund dessen Handeln die Existenz des Grundgesetzes in Frage stellt, worin soll er sich dann von den "Reichsbürgern" abgrenzen?
Es stellt sich daher die Frage, wenn wir schon immer von "Reichsbürgern" verwaltet wurden, ob und wie sie dann sich überhaupt zum Staatsapparat abgrenzen können.
Wahrheit ist das, an die sich andere halten müssen! So könnte man vermuten.
So erscheint die Denke der Verantwortlichen. Prüfen Sie diese Aussage anhand der aufgeworfenen Themen (Cum-Ex, Missbrauch, Ahrtal-Katastrophe, Gas-Umlage, Maskenaffaire, Gasmangel, Treuepflicht von
Amtsträgern, etc.).
Es war offensichtlich ein Fehler in das Grundgesetz zu schreiben, dass Verwaltungsakten einer Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip wahr und vollständig zu sein haben. Es war ein offensichtlich ein
weiterer Fehler, dass Richter nach einer Sachverhaltsklärung von Amts wegen ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Es war offensichtlich auch ein Fehler, Rechtsstaatlichkeit an konkreten Anforderungen festzumachen, deren Anforderungen der Staat ohnehin nicht bereit ist, zu erfüllen.
Wo sind wir eigentlich gelandet?
#874
Mazi(Donnerstag, 10 November 2022 20:55)
(Fortsetzung #872)
Zahlreiche Forschungsprojekte wurden gestartet den Nachweis zu führen, den Einfluss der NS-Juristen als unbedeutend darzustellen.
Bekannt wurde jedoch, dass die Behörden von NS-Juristen m.E. systematisch unterwandert wurden.
Danach ist eine Gewaltenteilung, wie sie das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 vorgesehen hat, nicht in der Praxis realisiert wurde. Daher gilt es abzuschätzen, ob Sie mit einer Klage gegenüber
gleichgesinnten Richtern erfolgreich sein können?
M.E. ist es Sache der jeweiligen Minister dafür Sorge zu tragen, dass in ihren Zuständigkeits- und Verantwortungsbericht die Gesetze der Bundesrepublik eingehalten werden. Dass dem so ist, dafür sind
die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verantwortlich. Es ist Sache des Bundestages und des Bundesrates sicherzustellen, dass dessen Beschluss von 19
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 16:19)
Kann ein Gericht über einen Bürger eines ausländischen Staates, der das Gericht nicht anerkannt hat, ein Urteil sprechen? M.E. ist das den Richtern des Gerichts nicht erlaubt und nur dann erlaubt, wenn der ausländische Staat das Gericht anerkannt hat.
Wenn Frau Baerbock dennoch Recht hätte, weshalb werden dann die Gerichte von ausländischen Staaten überhaupt anerkannt? Waren US-Amerikaner nicht auf der gleichen Grundlage zu verurteilen?
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.express.de/politik-und-wirtschaft/russland-geraet-in-kriegs-chaos-putin-tut-so-als-waere-nichts-584387
Frau Baerbock wird zitiert:
„Das Völkerrecht ist an dieser Stelle klar. Das Völkerrecht macht deutlich: Kriegsverbrecher, Verantwortliche, die Angriffskriege führen, die werden irgendwann zur Verantwortung gezogen“, sagte die Grünen-Politikerin am Freitag nach einem Treffen des Ostseerats in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern.
Vielleicht ist das der Intelligenz von Frau Baerbock vorbehalten.
Es ist anzunehmen, dass sie das Völkerrecht auf ganz Hannover bezieht und Putin nur gelegentlich bei Schröders vorbei schaut.
DAs ist ja peinlich. Dümmer geht es m.E. nimmer mehr.
Das Experiment mit den GRÜNEN sollte spätestens jetzt - nachdem die GRÜNEN einen Zwischenstand von 13 %, also weniger als jeder 7. Bundesbürger von ihnen vertreten wird - für beendet erklärt werden.
Wahrscheinlich wird von der Ampel-Regierung erwartet, dass alle Parteien, also SPD, GRÜNE und FDP, jeweils unter die 5 % der Wähler fallen. Viel Platz ist ja nicht mehr.
"Zum Wohl des deutschen Volkes" sollte wahrlich anders interpretiert werden.
Das ist ja mehr als peinlich!
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 15:45)
Das soll Demokratie sein? Eine dritt-klassige Partei (SPD) stellt den Kanzler.
Ich beziehe mich auf den Beitrag:
https://www.merkur.de/politik/afd-umfrage-insa-ergebnis-rekord-union-cdu-csu-spd-gruene-linke-fdp-zr-92320420.html
Mir erscheint es als normal, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Das Grundgesetz bindet zwar Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz., aber das beeindruckt die Richter nicht. Schließlich ist ihnen bekannt, dass der Staat nicht kontrolliert, ob sie tatsächlich das Gesetz anwenden.
Das der Deutsche Bundestag und der Bundesrat ebenfalls die Menschenrechte 1953 anerkannten und die Menschenrechte diese Vorgabe ausdrücklich bestätigt, beeindruckt sie ebenfalls nicht.
Nimmt man es genau - und das müssen wir -, ist die Autorität der Richter an ihren Amtsauftrag gebunden. Da sie die Amtsausführung nicht nach dem Gesetz wahrnehmen, ist auch deren Entscheidung keine Amtsausführung.
Art. 19 Abs. 4 GG schreibt Bundesbürgern den Rechtsweg vor. Die seitens der Bürger anhängigen Klagen sind nicht von Amtsträgern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, entschieden. Daraus folgt, dass keines der Verfahren vor den Sozialgerichten seit 1949 von Amtsträgern, die nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe ausüben entschieden worden.
Für die Nachlässigkeit der Bundesländer (keine Kontrollmechanismen in der Justiz) haftet nach Art. 34 GG der Staat.
Da Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip und nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, die Richter der Sozialgerichtsbarkeit aber nachweislich keine Entscheidung in Kenntnis der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte vorgenommen haben, folgte deren Entscheidung auch nicht nach dem Gesetz.
Das die richterlichen Entscheidungen keine Entscheidungen von Amtsträgern, die Gesetz und Recht folgten, waren, kann auch nicht unterstellt werden, dass Amtsträger die Verfahren rechtsstaatlich beendet hätten.
Nur Zirkus, was da veranstaltet wurde! Das nachträglich zu klären ist aufwendig und teuer. Die Betroffenen sind zu entschädigen! Art. 34 GG stellt dabei die Rechtsgrundlage dar.
Eine ganz andere Frage ist, ob denn mit Berechtigung die Richter mit Steuergeld verfügbar gemacht wurden und in was eine unterschiedliche Bezahlung hergeleitet wurde, wenn bekannt ist, dass alle nicht nach dem Gesetz gehandelt haben. Daraus folgt selbstverständlich die Klärung der Pensionsfrage. Das wird für die Betroffenen, die Amtsträger, richtig teuer!
Dass die Richter die ersten Reichsbürger waren, wiegt den Nachteil der Gehaltsrückzahlungen nicht auf.
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 13:24)
Wie wird das Volk manipuliert!
Ich beziehe mich u.a. auf diese Veröffentlichung, die letztlich durch nahezu alle Medien läuft:
https://www.stern.de/politik/deutschland/energie--baerbock-staerkt-habeck-in-streit-ums-heizungsgesetz-33525486.html
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-06/heizungsstreit-robert-habeck-annalena-baerbock-gruene-unterstuetzung
https://www.tagesspiegel.de/politik/wichtig-dass-man-zusammensteht-baerbock-stellt-sich-im-heizungsstreit-hinter-habeck-9921701.html
Ich zitiere Frau Baerbock:
"Als Putin uns den Gashahn zugedreht hat, hat er uns als Vizekanzler und Wirtschaftsminister gegen alle Widrigkeiten durch einen extrem schwierigen Winter gebracht."
Es liegt mir ein Schreiben der Bundesnetzagentur vor. Darin heißt es: "Die Entscheidung zur weiteren Belieferung mit Gas aus Russland ist eine politische
Entscheidung der Bundesregierung" (Az. VSE-220524106 vom 18.07.2022).
Präsident der Bundesnetzagentur ist kein anderer als Klaus Müller, ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein und Freund von Habeck.
Wischen sich die Minister der GRÜNEN eigentlich den Mund ab, wenn sie "Sch..." erzählen und in Umlauf bringen?
Diese Aussagen fallen auf die Partei der GRÜNEN zurück. Aber nicht nur auf "die"!
So etwas kann man doch nicht stehen lassen. Das überträgt sich doch auf die gesamte Ampelregierung.
Es liegt nahe, dass Putin mit seiner Mutmaßung ("Nazis") wenigstens teilweise richtig gelegen hat.
Die Nazis haben uns schon damals ein "X" für ein "U" vorgemacht. Und jetzt wieder!
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:57)
Die Medien stützen die meinerseits früher bereits geäußerte Meinung (und die von Prof. Karte), dass die etablierten Parteien die AFD stützen und die sich selbst um deren Erfolge kümmern muss!
Ich beziehe mich auf diesen Artikel:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/erfolg-der-afd-wie-die-strategielosigkeit-der-anderen-parteien-den-extrem-rechten-hilft-a-feb682ed-fc41-4a2a-8df4-c4df9d1b4d86
Unerhört, was sich in der politischen Landschaft so abspielt und zu allen Überdruss erwarten die Abgeordneten auch noch, dass deren Bezahlung erhöht wird.
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:45)
Wo ist das Problem?
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/article1334971/Heftige-Kritik-an-geplanter-Diaetenerhoehung.html#:~:text=D%20ie%20von%20der%20gro%C3%9Fen%20Koalition%20beschlossene%20Erh%C3%B6hung,Reform%20der%20Altersversorgung%20der%20Abgeordneten%20als%20%E2%80%9Enicht%20akzeptabel%E2%80%9C.
Es erscheint mir als Selbständigkeit, dass alle, die einmal in die Rentenkasse einzahlten, mindestens so viel als Rente erhalten, wie die, die nicht in die Rentenkasse einzahlten.
M.E. ist es jedoch strittig, ob auch Harzt IV oder das steuerfreie Grundeinkommen auf diesen Betrag anzuheben ist? Eigentlich müsste auch dieses so sein, weil die Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht nach Gesetz und Recht ausüben.
Nach Lagarde von der EZB entspricht dies nach deren Berechnung und Vorstellung einer Steigerung von 2 %.
Nur "Hanebüschen", was die Vorschläge angeht. Es sollten von Abgeordneten verlangt werden dürfen, dass sie zumindest jemanden kennen, der nicht krank war, als die Mathematik in dieser Sache besprochen wurde.
Es ist ungeheuerlich, was die Abgeordneten unter Mathematik und Mangementverantwortung verstehen.
Nachvollziehbar sind die Gedankenspiele der Politiker nicht mehr. Dass einfach nur mit Gier zu begründen, erscheint mir nicht ausreichend.
Mazi (Samstag, 03 Juni 2023 12:01)
Ich lese, dass 80 % der Bundesbürger mit der derzeitigen Ampel unzufrieden wären. Ziehe ich von dieser Zahl die Parteianhänger der Ampel ab, ist anzunehmen, dass dieser Prozentwert gegen 100 % geht.
Daraus folgt, dass die Ampelregierung für ihre Parteimitglieder die Politik macht. D.h. wiederum, dass die Kriegspolitik bei den GRÜNEN, der Partei, die eine Antikriegspolitik verkauft hat, angesiedelt ist.
I.S. Heizungsgesetz ist daher davon auszugehen, dass bei den GRÜNEN keine Energieverbräuche stattfinden, bzw. dass sie Strom und Gas, Öl aus der "Portokasse" bezahlen.
Genung ist genug! Diese Regierung macht ein Arbeit gegen das Volk. 4 von 5 oder ein noch schlechteres Verhältnis für die Ampelregierung sind mit dieser Regierung unzufrieden. Sie setzen den Kampf gegen das Grundgesetz fort.
Da die Judikative nicht einschreitet und selbst Gesetz und Recht nicht achtet, die Exekutive ohnehin nicht und die Legislative nicht einschreitet, ist festzuhalten, dass das Volk nicht vertreten wird.
Was ist zu unternehmen?
Ich weiß es nicht. Die im Grundgesetz als Gewalten definierte Staatsgewalten versagen in ihren Aufgaben.
Was die Judikative angeht, hat das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben.
Das Grundgesetz und die Menschenrechte legen fest, dass richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben.
Es ist nachgewiesen, dass die Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind. Die Judikative ist sogar darauf hingewiesen worden.
Die Bundesaußenministerin Baerbock hat darauf hingewiesen, dass der Haftbefehl gegen Putin vollstreckt werden soll. Es ist ihr offensichtlich nicht klar, dass die Gerichte auch in der Bundesrepublik Deutschland ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen und ein Bürger, dessen Land den urteilenden Gerichtshof nicht anerkannte, kann von diesem nicht rechtsstaatlich verurteilt werden.
Die Feststellung, dass nur Zirkus seitens der Regierung vorgespielt wird, ist naheliegend. Eine Bundesregierung, mit diesem Halbwissen, ist als Regierung ungeeignet.
Dass die Personalbesetzungen bei den GRÜNEN und der SPD außerhalb jeder rechtsstaatlichen Vorgehensweise stattfanden und wahrscheinlich auch weiterhin stattfinden, passt in diese Systematik ohnehin.
Der Bruch des Amtseids, nach Art. 20 Abs. 3 GG, zu handeln, ist ohnehin strafrechtlich zu verfolgen.
Nach dieser Logik werden wir von Straftätern regiert und die Staatsanwaltschaften leisten Beihilfe zur Begehung von Straftaten.
Andererseits ist nachweislich, dass die Staatsanwaltschaften Prozesse gegen andere Straftäter, beispielsweise gegen Reichsbürger, initiieren.
Nachweislich dieser Argumentation sind die Vertreter der Staatsanwaltschaften spätestens bei ihrem Erscheinen vor einem Gericht festzunehmen, in Untersuchungshaft zu nehmen, zu verurteilen und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen folgend, aus dem Dienst zu entfernen.
Es ist Chaos auf der ganzen Linie der Behörden!
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 22:01)
(Fortsetzung)
Es ist bekannt geworden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es wurde von unabhängiger dritter Seite bestätigt (Sorgatz, Jost und Richter am LG Frankfurt am Main am 12.05.2023), dass nicht sichergestellt ist, dass solche nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Akten überhaupt vorgelegt werden.
Es ist daher schon höchst zweifelhaft, dass eine Bundesaußenministerin Baerbock eine Rechtsstaatlichkeit unterstellt, die es erstens bei dem Gericht nicht gibt, zweitens in ihrem eigenen Land nicht vorhanden ist und drittens überhaupt einem Gericht, dass nicht berechtigt ist, Entscheidungen zu verkünden und durchzusetzen.
Von einer Bundesaußenministerin erwarte ich schon, dass sie zuerst denkt bevor sie blabbert.
Ich sehe diese Meinungsäußerung von Frau Baerbock als unqualifiziert. Diese ihre Meinungsäußerung ordne ich den übrigen Meinungsäußerungen von ihr zu, die in deren Qualität vorherigen nicht nachstehen wird.
Es stellt sich die Frage, ob die GRÜNEN über keine qualitativ bessere Vertreterin verfügen, als uns hier präsentiert werden. Diese Meinungsäußerungen von Frau Baerbock fallen auf die Partei zurück!
In Anbetracht der Tatsache, dass das Grundgesetz ganz konkret die Grundlage richterlicher Entscheidungen vorgegeben hat (das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind), dies aber nach den oben aufgeführten Gründen von den Regierungen nicht umgesetzt wurde, ist allen ehemaligen Bundesministern entgegen zu halten, ihren Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrgenommen zu haben.
Unabhängig von dieser allgemeinen Schelte ist auch festzustellen, dass richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz auch dann nicht zu rechtsstaatlichen Entscheidungen mutieren, wenn sie zwar ablaufen, aber dennoch gegen das Gesetz sind.
Vielleicht ist es untergegangen!
In der Bundesrepublik Deutschland ist markant anzuzweifeln, dass die Judikative zwar nach Art. 20 Abs. 2 GG zu den Staatsgewalten zählt und die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind und auch Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG bei ihren Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, aber dies trifft im Fall der Bundesrepublik Deutschland in der Praxis nicht zu und wird auch nicht überwacht. Diese Aussage ist deshalb so absolut, weil § 31 BVerfGG die Bindung aller Behörden und Gerichte festlegt, die sich aber einen "feuchten Kehricht" um diesem Beschluss kümmern.
Weder in der Judikative, noch in der Exekutive, noch in der Legislative wird dem Grundgesetz entsprochen. Zumindest kehren sich die Gewalten nach Art. 20 GG nicht um diese Vorschriften des Grundgesetzes darum. Faktisch ist es gar so, dass es unangemessen seitens der Reichsbürger die Existenz des Grundgesetzes anzuzweifeln, wenn dem Grundgesetz seitens der Behörden ohnehin nicht gefolgt wird.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 21:56)
Betrachten wir die Gerichtsbarkeit (speziell die Sozialgerichtsbarkeit) und ihre Umsetzung in der der Bundesrepublik!
In der Bundesrepublik Deutschland steht im Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG), das richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind. Die Menschenrechte, denen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat mit Wirkung von 1953 an beigetreten sind, beschreiben dieses Procedere in Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Hier liegt der Unterschied zu Russland begründet. Während Russland das Gericht nicht ratifiziert hat, hat die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt, handelt aber nicht nach den Vorschriften.
Und Frau Baerbock, als Vertreterin der Bundesregierung, will sich auf richterliche Entscheidungen berufen, die seitens Russland nicht anerkannt wurden. Intern handelt die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal nach den Vorschriften des Grundgesetzes und der Menschenrechte.
Es ist anzunehmen, dass Frau Baerbock sehr lange krank war, als diese Logik im Unterricht besprochen wurde. Überhaupt ist anzumerken, dass sie und ihr Kollege Habeck offensichtlich sehr lange den Unterricht versäumt haben müssen.
An Dreistigkeit ist dies wohl kaum steigerbar.
1954 sind die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert worden. Fortan erscheinen sie als Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zuständigkeit (Abteilung des Reichsversicherungsamtes) war seit bestehen des Grundgesetzes 1949 rechtswidrig und mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz nicht vereinbar. Erst 1954 und nicht 1949 die Sozialgerichtsbarkeit die rechtsstaatlichen Vorgaben übernommen. Ob Gesetz und Recht fortan eingehalten wurden, ist mit nicht bekannt geworden.
Ein Kontrollsystem, dass die richterliche Entscheidung nicht dem vorausgegangenen Nazi-Regime folgt, erfolgte m.E. jedoch nicht. Die Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit lässt auch noch nach über 70 Jahren auf sich warten (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte.html). Offensichtlich ist dies nicht so einfach, dass man annehmen könnte, die Nazis haben keinen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit genommen. Es ist sogar darauf zu schließen, dass auch heute die Entscheidungen dort den Nazi-Methoden auch heute nicht ausgeschlossen werden.
Zu der Meinungsäußerung und Unterstellung von Putin, dass die Ukraine nicht von der Nazidoktrin unterwandert sei, ist von deutschen Politikern nicht auf's Schärfste protestiert worden. Es ist bevölkerungstechnisch daher davon auszugehen, dass nicht "von einem losen Spruch" ausgegangen werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 verlauten lassen, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind (Az. 2 BvR 244 und 310/83). 1988 hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen kann. Das Bundesinnenministerium hat am 26.07.2013 in dessen Minikommentar zum eGovGesetz nachgelegt und in Form von "Geboten" festgelegt, dass Verwaltungsakten nicht verändert werden dürfen und Aufsicht und Gerichte anhand dieser Akten die Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich ihrer Rechtsstaatlichkeit kontrollieren.
Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Verwaltungsakten verändert an Aufsicht und Gerichte geleitet werden, werden ein Dritter dann beurteilen könnte, was richtig und was falsch sei.
Wenn ein Betroffener nicht Wahrheit von Dichtung unterscheiden kann, dann ist davon auszugehen, dass Aufsicht und Gerichte auch überfordert sein werden.
Wenn Verwaltungsakten nicht wahrheitsgetreu und vollständig sind, nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, wie will dann ein Dritter anhand dieser Verwaltungsakte noch eine rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidung kontrollieren können?
Weder Behörden, Aufsicht oder Gerichte haben diese Entscheidungen. Da die Verwaltungsakten nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden, ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen kontrolliert haben können.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 20:17)
Ich möchte dem Verdacht entgegen treten, ein "Putin-Versteher" zu sein. Für mich ist es Logik, der zu folgen ist.
1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss zugestimmt.
Nach dem Rechtssystem gewährleisten die Bundesländer die Judikative und beaufsichtigen diese.
Die obersten Exekutive nimmt dabei die Bundesregierung ein. Frau Baerbock hat die Amtsfunktion der Bundesaußenministerin darin übernommen.
Soweit die Fakten.
Tatsächlich ist es nach dem Urteil des Richters des LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 7/22) so, dass beispielsweise das Land Hessen es unterlassen hat, ein Kontrollsystem für die Judikative zu installieren.
Es geht also nicht um die Beurteilung, ob ein Kontrollsystem versagt hat und deshalb zu verbessern wäre, sondern es überhaupt darum sicherzustellen, dass die Amtsträger der Judikative nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs.- 3 GG).
Da andere Bundesländer nicht hervorgetreten sind, dass sie über ein Kontrollsystem verfügen, ist anzunehmen, dass es auch dort nicht vorhanden ist. Das es für die Judikaktive vorhanden sei, das wäre bekannt geworden.
Halten wir also fest, dass der Deutsche Bundestag beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat. Der Bundesrat hat zwar die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Judikative übernommen, überzeugt sich aber nicht davon, dass die Amtsträger die Amtsfunktion tatsächlich ausüben.
Und ausgerechnet die Bundesaußenministerin Baerbock verlangt, dass die Entscheidung eines nicht zuständigen Gerichts einen Haftbefehl zu einer nicht-rechtmäßigen Entscheidung des Gerichts, vollstreckt? Da mangelt es offensichtlich an Grundlagen.
Als Retourkutsche erwarte ich, dass Frau Baerbock wegen Erklärung des Krieges gegen Russland von einem russischen Gericht verurteilt wird. Zur Durchsetzung dieser richterlichen Gewalt, die seitens der Bundesrepublik zwar nicht anerkannt ist, ist davon auszugehen, dass das russische Gericht einen Haftbefehl gegen Frau Baerbock veranlasst und erwartet, dass dieser vollstreckt wird, Frau Baerbock festgenommen und an Russland ausgeliefert wird.
Aber für diese Logik ist die Rechtsstaatlichkeit, dieses Verständnis ist es auch in Russland nicht gegeben. Es wird Ihnen deutlich, worin die Unterschiede begründet sind?
In dem vorgenannten Fall wären die Verhältnisse vergleichbar. Legal ist zwar anders, aber vergleichbar wäre es dann dennoch.
Nehmen Sie mir es ab, dass selbst die Russen nicht auf eine solche Idee kämen.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 19:51)
Hat Frau Baerbock schon einmal darüber nachgedacht wie es ihr ergeht, wenn sie von einem russischen Gericht in Abwesenheit verurteilt wird? Wird sie dann auch verhaftet, eingesperrt und an Russland ausgeliefert?
Derzeit überschlagen sich die Meldungen der Medien.
Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Beitrag:
https://www.zeit.de/news/2023-06/02/baerbock-moegliche-putin-verhaftung-voelkerrecht-ist-klar
Gewiss war es nicht sinnvoll von Putin den Krieg zu führen. Ich gehe davon aus, dass er ihn als Amtsperson und nicht als Privatperson geführt und zu verantworten hat. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Krieg nach früheren Erfahrungen die Preise für Energie in die Höhe getrieben hat.
Demzufolge kann auch im Zusammenhang mit Putin kein seriöses Gericht ihn verurteilen (in nachfolgendem Kommentar "Norde" ich Frau Baerbock ein und lege dar, wie es in der Bundesrepublik Deutschland zugeht).
Das Gericht ist schlicht nicht autorisiert, einen Gerichtsentschied über einen ausländischen Bürger zu sprechen von dem es dazu nicht beauftragt ist. Einen Haftbefehl auszustellen, eine Amtshandlung vorzutäuschen ist substantiell etwas ganz anderes, als einen Haftbefehl zu vollstrecken.
Zudem ist das Gericht nicht ermächtigt, eine Entscheidung über einen Bürger eines ausländischen Staates zu fällen, dass dieser ausländische Staat nicht einmal anerkannt hat.
Soviel Dummheit ist der Bundesrepublik Deutschland wirklich abträglich. Gott sei es gedankt, dass Putin eine so gute Ausbildung genossen hat.
Man bedenke auch, dass die Bundesrepublik Deutschland noch nie ohne Zustimmung der GRÜNEN in militärische Auseinandersetzungen involviert war und vor Baerbock noch nie ein Bundesaußenminister einem ausländischen Staat den Krieg erklärt hat.
Würde Putin Deutschland und die Bundesaußenministerin Baerbock ernst nehmen, hätte er anders reagiert. Es ist daher davon auszugehen, dass die Spannungen seitens der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Russland sich aufgebaut haben, danach auch wieder beendet sein werden.
Ich gehe davon aus, dass das Denken in den Reihen der GRÜNEN nicht verbreitet ist. Man erkennt dies daran, dass nicht einmal eine Heizungsdebatte sauber geführt wird. Denken war noch nie deren Stärke.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 11:20)
Es spricht für die Qualität der Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/der_tag/Der-Tag-am-2-Juni-2023-article24162879.html
Die katholische Kirche verweist damit auf Ihre Feststellung von 728 Missbrauchsfälle in der Zeit von 1945 bis 2022.
Die Aussage ist, dass es aus früherer Zeit keine Zahl bekannt ist und somit nicht bekannt sein kann. Genauso wie der Staat die bisherigen Kontrollmechanismen installiert hat, die ihm angeben sollen, ob denn seine Amtsträger nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wenn nun bekannt ist, dass gegenteiliges festgestellt ist (dass Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handelten), ist anzunehmen, dass dies in den deutschen Behörden früher und auch später nichts funktioniert hat.
Nicht das Sie annehmen, dass ich gegen die gerichtliche Festsetzung der Strafe wäre, aber grundsätzliches rechtsstaatliche Handhabung setze ich schon voraus.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies jedenfalls nicht gegeben und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit habe ich auch meine Zweifel (siehe Urteil der Richter des LG Hamburg i.S. Erich Neumann).
Ich sehe es schon als Notwendigkeit an, dass ein Verfassungsschutz sich um die freiheitliche demokratische Grundordnung kümmert. Aber dazu müssen auch die Amtsträger ihre Aufgabe wahrnehmen und ausführen.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 10:23)
Was ist von Habeck, von den GRÜNEN zu halten, wenn ihre Lösung gleich der Vorgängerregierung ist?
Kein Unterschied besteht seitens der Wähler, eine andere Partei zu wählen.
Im Rückschluss ist damit die Annahme von Prof. Korte bestätigt, dass es unwesentlich ist, die AFD zu wählen. Wenn die etablierten Parteien das Grundgesetz nicht umsetzen, dann kann es auch kein Unterschied sein, wenn dies auch seitens der AFD nicht erfolgt (so die berechtigte Annahme der Wähler).
Es bringt folglich absolut nichts, wenn wir den Missbrauch verteufeln, die Cum Ex-Geschäfte geiseln, billigend in KIauf nehmen, dass Alarmierungen nicht weitergeben geben werde, ...., die Sozialgerichtsbarkeit als nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes als ungesetzlich betrachten. Es stimmt scheinbar nichts in der Bundesrepublik Deutschland. Dann noch von einem Rechtsstaat auszugehen, ist m.E. eine Unterstellung, die nicht zu halten ist.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 08:55)
Diese absurden Vergleiche sind in meinen Augen nichts Anderes als Angriffskriege auf unsere Demokratie. Das ist schlechthin Doppelzüngigkeit.
Daher sehe ich, wie Prof. Krote auch, den Erfolg der AFD nicht als deren Leistung an, sondern als Tatsache, dass die etablierten Parteien sich der Umsetzung der Vorgaben des Grundgesetzes verweigern.
Mazi (Freitag, 02 Juni 2023 08:50)
#1405
Zugegeben, das ist schier unglaublich und mit unseren Grundgesetz nicht vereinbar.
Für Außenstehende ist dies nicht nachvollziehbar.
Mit der Heizungsdebatte sind alle mehr oder weniger sofort betroffen. Daran erkennen wir, dass wir keine Volksvertreter haben. Es gibt einen Koalitionsvertrag, an dem Sie oder ich nicht wirkten - dem wir nicht einmal kennen!
Ist Ihnen bewusst, dass die GRÜNEN derzeit mal bei einer Bundestagswahl 15 % Anteil bekämen und davon auszugehen ist, dass damit nur mal da. 50 % gemessen werden. Also sie vertreten da mal 7,5 % (netto) oder jeden 14. Bürger. Bei der SPD wären es 18 % bzw. 9 % (netto).
Damit wird uns gelehrt, dass die etablierten Parteien unter Demokratie die Vertretung von jedem 10. Bürger oder noch weniger verstehen. In meinen Augen ist das keine Demokratie.
Dieses Denken zieht sich durch, durch alle Bereiche. Das verbindende ist, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht ausgenommen ist.
Weshalb ist in staatistlichen Behörden nicht sichergestellt, dass diese auf der Grundlage des Grundgesetzes handeln und andere Amtsträger den öffentlichen Bereich verlassen müssen bzw. deren Geldauszahlung verweigert wird? Es erscheint erstaunlich, dass Richter, wie am Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgerichts oder Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen über Selbstverständlichkeiten entscheiden müssen? Mir erscheint es selbstverständlich, dass für nichterbrachte Arbeitsleistungen kein Anspruch auf Arbeitslohn existiert. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass dem so ist, weil die zur Dienstaufsicht berechtigten ja gar keine Arbeitsleistung verlangen. In dem Fall wären nicht die zu belangen, die die Arbeit nicht vorgenommen haben, sondern die, die Arbeit nicht eingefordert haben.
Nach Art. 34 GG hat der Staat für seine Mitarbeiter die Haftung zu übernehmen. Aber woher soll er die Kosten übernehmen, wenn er gar keine eigenen Einnahmen hat? Letztlich kann er nur über Einnahmen dann verfügen, wenn er zuvor Transferleistungen (die Sozialausgaben) um diese Beträge gekürzt hat.
Mit anderen Worten:
Damit Amtsträger, die ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, bezahlt werden können, ist eine Kürzung der Sozialausgaben erforderlich.
Das bezeichnen Beamte als Demokratie!
Ich nicht!
Das ist in meinen Augen asozial und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wie drückt Putin den zuvor beschriebenen Sachverhalt aus? Das ist die Fortsetzung der Errungenschaft der Nazi-Doktrin. Aufgrund der Fakten, muss ein Ausländer diesen Eindruck in der Tat gewinnen.
Die Verweigerung der Treuepflicht, beschrieben in Art. 20 Abs. 3 GG, ist nicht ein Verstoß gegen diesen Passus des Grundgesetzes, sondern auch der Bruch des Eids. Dies ist wiederum strafrechtlich zu verfolgen. Es ist also leicht herzuleiten, dass alle Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz sind, im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen und daher nichtig sind.
Wenn sie es so wollen, dann sind sogar die Heizungen in den Gerichtsakten abzuschalten, weil in diesen Gebäuden keine Amtsträger vorhanden sind, die einer Amtstätigkeit nachgehen. Wenn dem so ist, dann ist es auch so, dass ein Minister der Justiz unnötig ist, weil er keine Amtsträger beaufsichtigt. Dem Minterpräsidenten ist vorzuhalten, dass sein Land zwar die Menschenrechte anerkennt, aber nicht sicher ist, dass sie in seinem Bundesland eingehalten werden.
WernerE (Freitag, 02 Juni 2023 00:12)
Zitat - Erich`s Webseite
Hier wird über kriminelles Handeln in Bremer Behörden berichtet und der Einsatz von "Tatortreinigern" ist dringend erforderlich!
Der Tatortreiniger ist mit dieser Webseite immer aktiv und hier im GB wird über die
teilweise kriminellen Handlungen berichtet, auch über seltsame Politik der Ampel.
Allen voran die Grünen!
Ein Komiker beschreibt:
Was ist ein Trauerfall - wenn ich meinen Geldbeutel verliere - Nein das wäre ein VERLUST
.. Wenn der Sturm das Dach abhebt - Nein das wäre ein Schaden!
Wenn der Bundeskanzler stirbt - wäre das ein Trauerfall -
Ja das ist kein Verlust und kein Schaden - man könnte das natürlich auch auf andere genannte Politiker beziehen.
In meiner Heimatzeitung beschreibt der 1`te BGM:
Zudem beschäftigten ihn immer wieder ZWEI Leserbriefschreiber mit unzutreffenden Aussagen die Verwaltung - einer davon bin ich!
Allerdings nicht wir zwei LB Schreiber beschreiben die Unwahrheit, sondern der Herr der sich beschwert, seine Erklärung ließt sich fast so, als ob wir in China, Nordkorea oder anderem diktatorischen Land leben würden.
WernerE - es gibt nur den Einen Richtigen!
Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 18:31)
Habeck in freiem Fall!
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245646974/Deutschlandtrend-Habeck-im-freien-Fall-AfD-zieht-mit-Kanzlerpartei-SPD-gleich.html
Die Frage ist, ob die GRÜNEN jemanden haben, der die Reißleine zieht. Überfällig ist dies allemal.
Hubertus Heil sollte nicht vergessen werden. Auch er hat bei der Einstellung Fehler gemacht.
Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 17:03)
Ich teile die Meinung von Prof. Karte.
Siehe V eröffentlichung:
https://www.merkur.de/politik/afd-hoehenflug-umfrage-aktuell-fuenf-jahren-grune-cdu-spd-fdp-sonntagsfrage-zr-92315445.html
Der Erfolg der AFD ist nicht darin begründet, dass sie ihre Sache besonders gut macht, sondern das ist eine Quittung für die etablierten Parteien, weil sie nie ihre Amtsaufgabe nach dem Grundgesetz gemacht haben.
Dazu kommt noch die Vetternwirtschaft, die ohnehin nicht tragbar ist.
Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:45)
Weshalb folgt man nicht dem Vorschlag des Volkes und schickt Habeck und andere in die Wüste? Die Erfahrung ist doch, dass Habeck und beispielsweise auch Heil Verwandte und Freunde als "Staatsdiener" versorgen lassen. Die Parteien laben sich förmlich. Das muss doch ein Ende haben!
Es ist bisher nicht bekannt geworden, dass aus Steuergeld für eine versprochene Leistung bezahlt wird. Den Amtsträgern ist gar vorzuhalten ihren Eid zu brechen und deshalb zu verfolgen sind.
Bisher ist davon auszugehen, dass diese Leute als Amtsträger auch ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und nicht nach Gesetz und Recht ihrer Amtsaufgabe erledigen.
Ich lese wiederholt, dass sich die Beamten wegen geringer Bezahlung aufregen und auf deren Kollegen als Richter des BGH verweisen. Dem ist erstens nicht so und zweitens ist den Amtsträgern nicht klar, dass mit der Bezahlung aus Steuergeld auch eine Arbeitsleistung verbunden ist.
Wenn richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz zu erfolgen haben, Art. 20 Abs. 3 GG die Amtstätigkeit an Gesetz und Recht bindet, diese aber nicht ausgeführt wird, dann ist diese Entscheidung der Richter nicht nach dem Gesetz. Sie ist damit nichtig.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Richter des BGH entschieden haben sollen, dass die Bezahlung der Beamten zu niedrig sein soll. Nach meiner Denke hat die Bezahlung mit der Arbeitsleistung im Einklang zu stehen.
Gehen wir auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit hier näher ein.
Wenn deren Arbeitsleistung nicht mit ihrem Auftrag, mit dem Grundgesetz, vereinbar ist, dann nehmen sie nach dem Grundgesetz auch ihren Amtsauftrag nicht wahr. Wenn das Grundgesetz ihnen die Grundlage schafft, ihre Amtsauftrag zu rechtfertigen und sie diesem Auftrag nicht folgen, in was soll dann deren Arbeitsleistung bestehen?
Mit anderen Worten:
Die Reichsbürgerbewegung wurde schon immer mit Steuergeld finanziert. Das ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen.
Die Anspielung von Putin in Bezug auf die Ukraine ist wahrscheinlich nicht so aus der Luft gegriffen.
Tatsache ist, dass kein deutscher Politiker dieser Interpretation entgegen getreten ist und sich kein Politiker gegen dieser Vorhaltung verwehrt hat. Ich würde erwarten, dass die Politiker dieser Deutung entschieden entgegentreten und die Durchsetzung des Grundgesetzes auch von den Bundesländern verlangen.
Im Zweifel sind auch die Vertreter der Bundesländer (Ministerpräsident*innen) mangels Erfüllung der Treuepflicht aus ihren Ämtern zu entfernen.
Da nicht bekannt geworden ist, dass in einem Bundesland die Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz folgt, kann es in keinem Bundesland ein Kontrollsystem der Judikative existieren. Daraus folgt, dass kein Ministerpräsident:in nach Art. 20 Abs. 3 GG seine Amtsaufgabe wahrnimmt.
Wenn in Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg vorgeschrieben ist und der Staat nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger auch nach Gesetz und Recht arbeiten, dann kann er auch nicht den Rechtsweg sichergestellt haben. Ich finde nicht nur dessen Nachlässigkeit verwerflich, sondern auch dessen Einschätzung eines bürgerlichen Grundrechts, skandalös.
Es ist m.E. gar davon auszugehen, dass Steuergeld dazu benutzt wird, dieses mafiöse System aufrechtzuerhalten. Korruptionsbekämpfung? Gewiss hätten wir davon etwas gehört.
Würde man diesem Ansatz folgen, wäre nachgewiesen, dass Putin als Ausländer und erfahrener KGB-Offizier gewiss kein Unrecht hätte.
Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:05)
So funktioniert das nicht! So wird das nichts!
Was wir brauchen, ist ein Fachmann, der sich des Problems annimmt und vorgibt, wie es zu lösen ist. Bisher hat Habeck nicht dokumentiert, dass er von der Sache Ahnung hat.
Mazi (Donnerstag, 01 Juni 2023 16:00)
Sehr verwirrend und m.E. nicht logisch begründet!
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.merkur.de/wirtschaft/hervor-habecks-aenderungen-am-geplanten-heizungsgesetz-rufen-zustimmung-in-wirtschaft-92309194.html
Es heißt darin_
„Wir begrüßen, dass Wirtschaftsminister Habeck angekündigt hat, beim GEG einzulenken und das Gesetz pragmatischer und sozialer zu gestalten“, sagte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Axel Gedaschko, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er lobte etwa den Vorschlag, die neuen Vorgaben für Bestandsgebäude erst später gelten zu lassen. Dies „bewerten wir angesichts des gravierenden Handwerkermangels als positiv“.
Geht Gadaschko also davon aus, dass der Handwerkermangel behoben sein wird? Daran glaube ich, wenn ich davon ausgehe, dass die Handwerker so einfach vom Himmel fallen.
Halten wir also fest, dass sich hier zwei "Fachleute" auf gleichem Niveau sich austauschen und verstehen.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 21:35)
Bei aller Bedauerlichkeit, die jeden trifft, ist zu konstatieren, dass die GRÜNEN intern von Baerbock und Habeck am meisten getäuscht wurden.
Ich verweise auf die Veröffentlichung:
https://www.focus.de/politik/deutschland/ur-gruene-tritt-nach-30-jahren-aus-haben-werte-verraten_id_195140733.html
Es hätte uns aber auch auffallen müssen, dass die GRÜNEN nicht die "GRÜNEN" sind, weil unter ihnen Deutschland in viele kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen wurden. Schwierig wird es sein, den von ihnen angerichteten Schaden wieder wettzumachen. Das gilt einerseits innerhalb der GRÜNEN, aber auch außerhalb der Partei auf der internationalen Bühne.
Das geht einfach nicht. Da die Vergebung (bei religiöser Betrachtung), in der Tat so ist, ist darauf hinzuweisen, dass dies rechtsstaatlich nicht der Weg ist. Reue ist zwar ein legaler Weg der Strafmilderung, strafbar bleibt die Tat aber allemal.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 18:39)
Wer sich vor dem Richter reumütig zeigt, kann auf mildernde Umstände Hoffnung machen.
Ich beziehe mich auf diesen Artikel: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html
Wenn ich den Artikel korrekt verstehe, dann soll Habeck erneut die Chance haben nicht bestraft zu werden und den "Unsinn" erneut zu praktizieren.
Eine Neuerung in der Rechtslandschaft, die vor allem bei Straftätern gut ankommen wird.
Für wie blöd halten die Parteien und Politiker das Volk eigentlich?
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 18:18)
Kann man Habeck vertrauen?
>Ich beziehe mich auf den nachfolgenden Aktikel: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100184022/streit-um-heizungsgesetz-deswegen-verdient-robert-habeck-verzeihung.html
Habeck hat seinen Eid schon einmal gebrochen und nun wird von Ihnen erwartet, dass er seinen Eid ein weiteres Mal bricht. Jeder wird mit Berechtigung Ihnen entgegen halten, dass Ihnen bereits vorher bekannt war, dass er bereit ist, seinen Eid zu brechen.
So ist es auch mit Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, von denen allgemein bekannt ist, dass ihre Entscheidung nicht dem Gesetz folgt. Da in der Judikative nicht einmal Kontrollmechanismen installiert sind, kann und darf doch niemand davon ausgehen, dass diese Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung fällen.
Beenden wir die Diskussion und halten fest, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Eidbruch vorzuhalten ist und der Staat das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellt.
Logischerweise bleibt damit offen, wie der Staat dann den Rechtsweg mit Amtsträgern sicherstellt, die nach Gesetz und Recht arbeiten. Die derzeitigen Amtsträger (Richter) machen dies jedenfalls nicht.
Es ist fraglich, wenn Richter des LG Hamburg per Gerichtsbeschluss sich anmaßen, ein Gesetz, die ZPO, ablehnen, ob dann die ordentliche Gerichtsbarkeit anders anzusehen ist. Ich hege da erhebliche Zweifel aus rechtsstaatlicher Sicht. Für mich ist das nichts Anderes als eine bestimmte Form der Korruption.
Dem sollte nachgegangen werden.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 15:49)
Wohin führt der Murks der etablierten Parteien?
Ich zitiere:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245608822/Heizungsgesetz-Der-AfD-Hoehenflug-zeigt-wohin-der-Habeck-Murks-fuehrt.html
Die Wahlerfolge der AFD dokumentieren, dass nicht mehr ausschließlich die GRÜNEN und Habecks für den politischen Verdruss verantwortlich gemacht werden, sondern dass dies die Parteienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland insgesamt betroffen ist.
Wo gibt es so was, etwas vorzuschlagen, dass von der EU verboten wird und einbauen zu lassen, von Handwerkern, die nicht verfügbar sind. Was jedoch seitens des Gesetzes funktionieren würde, wäre die Bestrafung der Bürger.
Wenn nach Art. 20 GG alle Macht vom Volk ausgeht, dann war als die im Unterricht besprochen wurde Herr Habeck oder ich sehr schwer krank.
Ich gehe davon aus, dass er es war. Wie kann ein solcher Mann aus Steuergeld bezahlt werden? Das ist ja so, als wenn Richter des Nazi-Regimes später eine Pension aus Steuergeldern erhielten.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:56)
Verwunderlich!
https://www.merkur.de/leben/geld/erhoehung-verfassungswidrig-klage-geld-gehalt-besoldung-beamte-verdienst-einkommen-zr-92302244.html
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, ihre Amtstätigkeit aber nicht gemäß ihrer Treuepflicht wahrnehmen, ihren Eid brechen, wie soll dann ein Gericht geurteilt haben, dass ihnen zuwenig dafür überwiesen wird?
Lassen Sie uns zuerst über das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3, dann über die Treuepflicht, dann die Amtsaufgaben und anschließend über die Bezahlung reden. So wird das nichts!
Eine andere Vorgehensweise endet m.E. nur im Nirwana. Davon erleben wir wahrlich derzeit genug.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:14)
Es ist deutlich zu machen, dass das Volk weder
- den Missbrauch,
- oder es duldet, dass die Kontrollmechanismen nicht in Cum Ex-Geschäfte,
die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen, eine Amtsfunktion auszuüben und die Voraussetzungen nicht zu besitzen.
Darunter zähle ich auch Amtsaufgaben in der Judikative (Richter, die ihre Entscheidung gegen das Gesetz treffen. Wo gibt es denn so etwas!).
Die "Amtsträger" sind da einzusetzen, wo sie unabkömmlich erscheinen. Als sinnvolle Tätigkeit erscheint mir deren Verwendung im heimischen Haushalt zu sein. Da ist der Schaden, den sie anrichten können, sehr begrenzt. Dort stehen sie auch unter laufender Kontrolle.
Die Ausübung staatlicher Macht kann und darf Amtsträgern wegen eines Mangels an sozialer Kompetenz nicht übertragen werden.
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 11:03)
Merkwürdig! Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen! Hier bedarf es der Klarstellung!
Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).
Ich beziehe mich auf diesen Artikel und das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30.05.2023, Az 6 KLs – 1111 Js 18753/21:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-wiesbaden-prozess-6kls1111js1875321-cum-ex-urteil-hanno-berger/?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LEG_NSL_LTO_Daily_EM&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.05.2019&utm_econtactid=CWOLT000017863938&utm_medium=email_newsletter&utm_crmid=
Sonderbar ist, dass das Urteil dem LG Frankfurt am Main (Az. 5/24 KLs 8/22) und das vorgenannte Urteil am LG Wiesbaden jeweils dem Gesetz zu folgen hatte, aber die unterlassenen Kontrollmechanismen der Behörden offensichtlich zur Strafberechnung beim LG Wiesbaden nicht herangezogen wurden.
Ein "Blinder mit ein Krückstock" kann daraus erkennen, dass die Urteile ungleich sind.
Wenn Richter in ihrer Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK an das Gesetz gebunden sind, dann ist offensichtlich, dass mindestens ein Richter diese Vorschrift und damit das Grundgesetz in seiner Existenz missachtet hat.
Ich hebe Zweifel darin, dass Putin nicht Recht hatte, als er der Ukraine vorgeworfen hat, von Nazis regiert zu werden? Ich habe zwar dafür keine Anhaltspunkte, aber die jetzige Regierung tut alles Erdenkliche den Nachweis zu führen, dass die Judikative von den Nazis hier unterwandert bzw. gegebenenfalls nie nach dem Grundgesetz gehandelt haben könnte.
Der Forschungsauftrag des Bundesjustizministeriums "Rosenburg" (https://bmj.de/DE/Ministerium/GeschichteBMJ/Rosenburg/Rosenburg_node.html) und die Erkenntnisse daraus, legt nahe, dass Putin seinen Vorwurf nicht zu unberechtigt erhoben hat.
Das sollte uns zu denken geben, ob wir dies so wollen!
Nach Anerkennung der Menschenrechte seitens Deutschen Bundestages und Zustimmung des Bundesrates 1952 ist es zur Abstellung jeder Zweifel m.E. dringend erforderlich, dass die Legislative deutlich macht, dass sie es nicht duldet, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht ihre Amtsfunktion ausüben und Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG ihr Amt auszuüben haben.
Es darf nicht davon ausgegangen werden, das Richter gegen das Gesetz entscheiden und gegen dieses ein Urteil verkünden. Derartige Urteile erlangen auch nicht durch Fristablauf einen Grad mit dem Gesetz vereinbar zu sein. Diese richterlichen Entscheidungen erlangen nie Rechtskraft, weil sie dem Gesetz widersprechen.
Die Aufsicht über die Judikative obliegt im wesentlichen den Bundesländern. Es ist deutlich zu machen, dass in der Bundesrepublik Deutschland zu keinem Zeitpunkt nach Einführung des Grundgesetzes es geduldet wird, dass Richter eine Entscheidung sprechen, die den Vorgaben des Grundgesetzes widersprechen.
Es ist deutlich zu machen, dass bei Bruch des Eids nicht mehr davon ausgegangen werden darf, dass die gleichen Personen hoheitliche Macht ausüben darf. Es mangelt ihnen an der sozialen Kompetenz (§ 9 Dt. Richtergesetz).
Die Bundesregierung und auch das Volk in der Person des Deutschen Bundestages hat deutlich zu machen, dass sie mit dieser Praxis nicht nur nicht einverstanden sind, sondern auch derartigen Bruch des Eids nicht dulden. Dies hat zur Folge, dass die Verfolgung der Straftat aufgenommen ist (nicht wird!).
Ryan Stecken (Mittwoch, 31 Mai 2023 08:34)
Hallo werter Unfallmann,
auch ich würde gerne ein paar liebe Worte, respektive ein paar Anmerkungen niederschreiben, nachdem ich Dich am 30.05. treffen durfte.
Ich bin immigrierter US-Amerikaner und war in den 60er Jahren, durch die Lande ziehender Kesselflicker.
Da die Staaten in meinen Augen aber der größte Überwachungsstaat sind, habe ich meine 7 Sachen gepackt und mich auf dem Weg in das goldene Land Deutschland gemacht. Zumindest war das damals meine Einschätzung.
Zwar konnte ich mir dann im Laufe der Jahre durch mein Bratpfannenimperium ein beträchtliches Vermögen aufbauen, aber leider wurden wir auch mehr und mehr die Augen geöffnet.
Nach einem schrecklichen Unfall an der Tiefzieh-Maschine in meiner Firma, habe ich einen halben Arm und 8 Finger verloren und bin zusätzlich sprachlich eingeschränkt.
Und da fing der Kampf gegen die Ungerechtigkeit an!
Mehr dazu werde ich bei Interesse gerne schreiben :)
Liebe Grüße,
Ryan
Mazi (Mittwoch, 31 Mai 2023 08:17)
Wo gibt es denn so etwas!
Auf diesen Beitrag verweise ich:
https://www.n-tv.de/politik/Kuehnert-erwartet-Durchbruch-beim-Heizungsgesetz-article24157119.html
Es kann doch nicht sein, dass man von einem Durchbruch bei einem schwachsinnigen Gesetz redet? Wo gibt es denn so etwas, dass eine nicht genehmigungsfähig Wärmepumpe seitens der Regierung vorgeschlagen wird, die zu dem von nicht vorhandenen Handwerkern eingebaut werden soll.
Wenn hier von einem Durchbruch geredet werden soll, dann kann es nur so aufgefasst werden, dass Politiker erstmals ihren Verstand eingeschaltet haben.
Es ist ohnehin nicht demokratisch, wenn Habeck auf den Koalitionsvertrag verweist und bekannt macht, dass es dort vereinbart sei. Eine Anerkennung der Demokratie und der Funktion der gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag ist dies nach dem Grundgesetz wahrlich nicht.
Es stellt sich daher die Frage, die Putin bereits gestellt hat, ob in Deutschland Nazis oder Demokraten regieren? Was die Sozialgerichtsbarkeit angeht, scheinen die dortigen Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen. Es liegt daher nahe, dass dort keine Demokratie nach dem Willen des Grundgesetzes verankert ist.
Mazi (Dienstag, 30 Mai 2023 21:55)
#1389
M.E. geht es nicht um 250.000 Euro oder mehr, sondern darum das Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind. Es ist mehrfach bewiesen, dass Amtstäger und insbesondre Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz entscheiden. An und für sich ist es unvorstellbar, dass deutsche Staat staatliche Macht ausgerechnet in die Hände von Amtsträgern legt, die dem Gesetz nicht folgen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gleichen Personen, die das Grundgesetz nicht achten, ausgerechnet gegenüber Dritten das Recht beachten.
Im Straßenverkehr nimmt die Verkehrspolizei bei gegebener Veranlassung auch dann einen Alkoholtest vor, wenn der Fahrer keinen Unfall baute. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind die Amtsträger anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie das Grundgesetz nicht achten. Ob dies ein Polizist oder ein Richter ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen nicht auch gegen Richter, deren Entscheidung nachweislich nicht dem Gesetz folgt, die Ungleichbehandlung angewiesen hat.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Amtsträger an das Gesetz. Amtsträger, die dem nicht folgen, brechen ihren Eid. Dafür sind sie zur Rechenschaft zu ziehen. 250.000 Euro sind widerrechtlich verfügt. Eine Inhaftierung wegen Nichtzahlung dieser Strafe stellt eine Freiheitsberaubung durch die Richter dar.
Da Justizvollzugsbeamte ebenfalls an Gesetz und Recht gebunden sind, das Urteil nicht ausführen dürfen, leisten sie Beihilfe zur Begehung einer Straftat. Rechtsstaatlich sind die ganzen Verfahren der Judikative "Hausnummern", die keinesfalls mit dem Grundgesetz übereinstiimen. Von dieser Seite ist nicht nachvollziehbar, wie Klagen gegen sogenannte "Reichsbürger" von diesen Reichsbürgern durchgeführt werden.
Rechtsstaatlich ist anders!
Der Spanier (Dienstag, 30 Mai 2023 20:11)
Hallo,
nachdem wir uns heute in der Bremer Innenstadt über den Weg liefen und unsere Blicke uns plötzlich trafen und sie mir von dieser Seite erzählten wurde es mir ganz anders. Sie als mittelgrauer knackiger Pudel, noch knackiger als die Bratwurst in ihren Prallen Händen. Ich bin Multimillionär und würde die 250.000 Euro Strafe im Notfall für sie zahlen!
Lg aus Spanien
Mazi (Montag, 29 Mai 2023 13:06)
'"Ich sehe ihn als einen Geschäftsmann, der seine Geschäftsinteressen verfolgt", sagte Esken.
Diese Äußerung steht in der Veröffentlichung:
https://www.n-tv.de/politik/Schroeder-bekommt-keine-Parteitagseinladung-article24153597.html
Nach dieser Begründung von Frau Esken sind in der kommenden Parteiveranstaltung nur Mitglieder, die Ihre Interessen nicht vertreten. Wahrscheinlich ist es dann so, dass Frau Esken alleine in der Parteiveranstaltung sitzt.
Wo gibt es denn so etwas, dass das jemand Parteimitglied ist und dennoch keine Einladung seines Vereins erhält? Wo steht das, auf was sich Frau Esken bezieht? Es liegt nahe, dass Frau Esken in Wahrheit so ist, wie sie "rüber kommt".
Mazi (Montag, 29 Mai 2023 12:54)
Netzentgelte!
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/woidke-will-hoehere-stromkosten-als-in-bayern-nicht-hinnehmen-18920022.html
Es ist üblich, dass denen, die erneuerbare Energie produzieren nur die gesetzliche Vergütung zusteht, wenn sie überhaupt anfällt und abgerechnet wird. Und es ist üblich, dass die Regionen, die erneuerbare Energie produzieren, auch die Anschlusskosten in Rechnung gestellt werden.
Beispielsweise speisen die Balkonkraftwerke ihren überschüssigen Strom zu Null-Kosten beim Netzbetreiber ein. Konsequenter Weise werden die von Woidke angesprochenen Netzzentgelten den örtlichen Verbrauchern in Rechnung gestellt und der überschüssige Strom der Balkonkraftwerke mit Null-Euro erstattet.
Pfiffige Kostenrechner erkennen in der Belieferung von Strom zu Null-Euro das Potential zur Boni-Finanzierung und resümieren, dass es besser ist Null-Euro für den Strom als gar keine Erstattung zu erhalten.
Darauf muss man zuerst einmal kommen. Wie blöd sind eigentlich die Politiker?
Das wird allgemein in der Branche unter Demokratie verstanden. Woidke ist doch nicht blöd, dass er das hätte nicht erkennen können oder/und müssen.
Endlich bringt es einen Politiker auf den Punkt, dass in ihren Reihen es nicht geschafft wird, "1 + 1" richtig zu addieren.
Mazi (Montag, 29 Mai 2023 12:32)
Habeck? Wer war das noch einmal? War das der Bundeswirtschaftsminister, der seine Verwandten und Freunde mit Verträgen gegen den Staat ausstattete?
Ich verweise auf den Artikel:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vizekanzler-habeck-in-not-in-gruenen-schuetzengraeben-18921504.html
Alle Kontrollmechanismen werden von Habeck und den GRÜNEN nicht zur Kenntnis genommen. Compliance-Regeln sind scheinbar dort unbekannt.
Ist dort einfach eine Kompetenz vorhanden, die seitens der Bürger dort vermutet wird?
Mazi (Montag, 29 Mai 2023 11:20)
Es sollte den GRÜNEN jemand verraten, dass "1 + 1" die Zahl "2" ergibt.
Auf folgenden Artikel wird Bezug genommen:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/geb%C3%A4ude-klimaplan-2045-laut-zdb-zum-scheitern-verurteilt/ar-AA1bNNBB?ocid=msedgntp&cvid=ee8e942df6464c2e852b6926166d3193&ei=47
Zuerst kam der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Habeck (GRÜNEN) die Wärmepumpe einzusetzen, um CO2 zu reduzieren. Wärmepumpen standen aber nicht zur Verfügung.
Eine Wärmepumpe, wie von ihm vorgeschlagen, wenn sie denn vorhanden wäre, wird seitens der EU Commission untersagt.
Dann sollten Handwerker seine Wärmepumpe einbauen. Es waren aber keine Handwerker verfügbar, die einen solchen Auftrag hätten ausführen können.
Nun soll es ein Gesetz richten. Das einzige was darin funktioniert, ist die Bestrafung der Bürger.
Jetzt wird bekannt, dass auch bis 2045 keine Handwerker zur Verfügung stehen können.
Es ist davon auszugehen, dass aus den Reihen der GRÜNEN die Probleme zwar angesprochen werden, aber einen Plan, diese Probleme zu lösen, haben sie nicht.
Es ist fraglich, für was die Abgeordneten und Minister überhaupt eine Bezahlung erwarten?
Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 23:15)
Nachdem Olaf Scholz mitteilte, dass er keine Erinnerung habe, ist nur davon auszugehen das der GRÜNE-Minister Habeck potentiell von dem gleichen Leiden erfasst sein könnte.
Lesen Sie selbst:
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-sollen-verbrauch-offenlegen-nun-plant-habeck-ein-heiz-kataster_id_194604084.html
Die Wärmenpumpenproblematik war nur der Einstieg der GRÜNEN in die Bevormundung der Bürger.
Wo hat es denn sowas schon einmal gegen, etwas von der Regierung vorzuschlagen, was verboten wird und dieses nicht beschaffbare Medium von Handwerkern einzubauen, die nicht verfügbar sind.
Das könnte man als billige Rhetorik brandmarken, wenn es tatsächlich nicht so und dieses zudem nicht noch nachprüfbar wäre.
Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 22:44)
Schon die heutige Sonntagsfrage und die Parteien, wenn Wahl wäre, gesehen? Die AFD ist mit 18 % der SPD mit 20 % dicht auf den Fersen. Es erschein nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis die AFD zweitstärkste Partei Deutschlands ist.
Das Potential derer, die den Behörden keine Gerechtigkeit zutrauen (Art. 20 Abs. 3 GG), ist (sehr) groß.
Ich beziehe mich auf folgenden Artikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100182954/gruene-verlieren-stimmen-afd-nur-noch-knapp-hinter-spd-neue-umfrage.html
Wie lange praktizieren die etablierten Parteien noch gegen das Grundgesetz?
Ich habe heute die Präsidentin des Deutschen Bundestag per FAX gegen Empfangsquittung aufgefordert klarzustellen, den Bundesländern mitzuteilen, dass sie aus Sicht des Deutschen Bundestages es nicht duldet, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen und dass sie davon ausgeht, dass alle Amtsträger, die ihren Eid brechen strafrechtlich verfolgt und aus dem Amt verwiesen werden. Der Vollzug hat spätestens bis zum 30.06.2023 zu erfolgen.
Der Deutsche Bundestag hat 1952 den Beitritt zu den europäischen Menschenrechten zugestimmt. Der Bundesrat hat diesem Beschluss seinerzeit ebenfalls zugestimmt. Die Bundesländer, zuständig für die Sicherstellung der Justizbehörden haben es nach nochmaliger und jüngster Bestätigung des Richters des LG Frankfurt am Main unterlassen ein Kontrollinstrument zu installieren, dass die Nichtachtung von Gesetz und Recht der Amtsträger anzeigt.
Es geht also nicht um eine Verbesserung, sondern überhaupt darum solche Kontrollmechnismen aufzubauen.
Wenn auch in Hessen diese Beanstandung klar formuliert wurde, es ist nicht bekannt, dass dies in anderen Bundesländern anders wäre.
Die Darstellungen in diesem Forum und Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost lassen nicht darauf schließen.
Wenn das Grundgesetz nicht eingehalten wird, ist nicht davon auszugehen, dass der Höhenflug der AFD gebremst wäre.
Ich gehe davon aus, dass die AFD dann keine Zugewinne mehr verzeichnen kann, wenn die etablierte Parteien die Grundzüge des Grundgesetzes respektieren.
Es kann doch nicht wahr sein, dass gegen die "Reichsbürger" von Eidbrechern geklagt wird und Behörden das vollziehen über bei den Reichsbürgern noch debattiert wird.
In meinen Augen machen die bisher etablierten Parteien die AFD erst stark.
Mazi (Sonntag, 28 Mai 2023 12:24)
Es hat sich mir nicht erschlossen, weshalb das Grundgesetz die Bürger in einem Grundrecht (19 Abs. 4 GG) an den Rechtsweg bindet, Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) und Amtsträger an den von ihnen auf das Grundgesetz geleisteten Eid nicht überwacht.
Dass dem so ist, ist nicht nur in diesem Forum bekannt gemacht, sondern auch von Sorgatz, Jost und jüngst vom Richter des LG Frankfurt am Main Urteil gegen Oberstaatsanwalt Badle bestätigt.
Rechtsstaatlich ist dies nicht duldbar!
Mir ist unklar, weshalb der Staat zur Durchsetzung seiner staatlichen Macht diese ausgerechnet in die Hände von Straftätern legt, Amtsträger, die ihren Eid brechen. Es ist zweifellos und unbestritten, dass Straftäter sich in ihren Straftaten am besten auskennen, aber als Kläger solchen Leuten gegenüber zu sitzen und zu erwarten, dass sie ausgerechnet in ihre Entscheidungen nach dem Gesetz erwarten, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar. Es ist naiv.
In Anbetracht dessen, dass Straftäter ihrer Linie treu bleiben, ist davon auszugehen, dass der geleistete Eid der Richter vom Staat nicht überwacht wird.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Staat einen Rechtsweg als Grundrecht in Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt, die Durchsetzung dieses Grundrechts jedoch nicht überwacht. Wäre dem so, wäre feststellbar, dass alle bisherigen demokratischen Parteien das Grundgesetz nicht umgesetzt haben. Die Judikative wäre potentiell mit Richtern besetzt, die ihre Amtstätigkeit nicht nach dem Gesetz ausüben. Dies würde zum Ausdruck bringen, dass die tatsächlichen Handlungen gegen das Gesetz mit dem Grundgesetz geduldet werden, während das blosse Ansinnen der Reichsbürger strafrechtlich verfolgt wird.
Ausgehend von diesem Überlegungen, ist anzuzweifeln, dass die Staatsgewalten in der Praxis von Legislative, Exekutive und Judikative ausgeführt werden.
Da Entscheidungen von Richtern gegen das Gesetz nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung vom Bundesverfassungsschutzgesetz ausgeschlossen sind, sind sie Gegenstand der Amtsaufgaben des Verfassungsschutzes. Diese Aufgabe ist zwar gesetzlich den Amtsträger vorgeschrieben, wird aber nicht wahrgenommen.
Das Eidbruch grundgesetzlich erlaubt und strafrechtlich nicht zu verfolgen ist, bezweifle ich.
Ich verstehe die PraxisPraxis der Behörden nicht! Da habe ich rechtsstaatlich ein anderes Verständnis oder Anspruch.
WernerE (Sonntag, 28 Mai 2023 00:14)
gesegnete Pfingsten
Der Geist zu Pfingsten soll die Regierenden zur Erleuchtung bringen.
Uns Kämpfer - sind längst die Augen aufgetan worden.
Nur in München haben`s a großes Problem - der Hiasl sitz noch im Hochbräuhaus
bestellt sich die xxx`te Maß Bier und kann somit dem Söder und seine CSU Mitbrüder
die göttliche "Erleuchtung" nicht mitteilen. (der Münchner im Himmel)
In diesem Sinn, angenehme Feiertage.
WernerE - es gibt nur Einen!
Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 15:15)
M.E. ist unstrittig, dass Olaf Scholz als Kanzler dies will. Das Problem ist nur, dass er bei der Krankheit, die er Angabe gemäß hat, diesen Vorsatz ganz schnell wieder vergisst.
Ich beziehe mich auf diese Veröffentlichung:
https://www.merkur.de/politik/bundeskanzler-olaf-scholz-tallinn-nato-mitgliedschaft-ukraine-krieg-russland-zr-92306424.html
Nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen Kaja Kallas (Estland), Krisjanis Karins (Lettland) und Ingrida Simonyte (Litauen) in Tallinn erklärt er: „Und das meine ich genau so, wie ich es sage.“
Dies bringt aufgrund der Notwendigkeit dieser Formulierung zum Ausdruck, dass seine Kollegen Anlass zu Zweifeln haben.
Ich hätte bei der Vorgeschichte und seinem Handeln diese Bedenken auch.
Frau Esken ist gut beraten, diesen Mann auszutauschen. Das fällt ihr und der SPD alles auf die Füße.
Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 15:07)
Ein Kontrollsystem der Justizbehörden ist offensichtlich nicht vorhanden, aber die Justizminister machen sich Gedanken darüber, die Streitwerte zu erhöhen.
Ich verweise auf diese Veröffentlichung:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sonntagsfrage-umfragen-zu-bundestagswahl-landtagswahl-europawahl-a-944816.html
Es ist davon auszugehen, dass dies ein Vorschlag unter "Kranken" ist.
Ich unterstelle, dass die Landesjustizminister zuerst ihren Amtsaufgaben nachzukommen haben, ihren Eid erfüllen und erst dann stellen sich andere Fragen.
Es ist davon auszugehen, dass sie strafrechtlich nach dem Grundgesetz wegen deren Nichterfüllung ihrer Amtsaufgaben und Eidbruchs zu verfolgen sind.
Die Sache hat jedoch einen Haken. Sie sind selbst Dienstvorgesetzte der Staatsanwaltschaften. Es wäre folglich danach klar, dass die Staatsanwaltschaften von ihnen selbst den Auftrag erhalten müssten, gegen sie selbst zu ermitteln. Dass das nicht funktioniert oder funktionieren kann, erscheint kausal und nachvollziehbar.
Kurz:
Die Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaften wird von ihrem Dienstvorgesetzten, den Ministern der Justiz, und nicht von Gesetz und Recht gesteuert. Unschwer ist damit die Unsinnigkeit der Umsetzung des Grundgesetzes zu erkennen.
Landesjustizminister und Staatsanwaltschaften sind vor Gericht zu stellen, anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 11:12)
Gewiss haben sie davon gehört, dass die AFD hinter der CDU und der SPD die drittstärkste Partei mit 17 % bei der nächsten 'Wahl wäre.
Veröffentlich:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sonntagsfrage-umfragen-zu-bundestagswahl-landtagswahl-europawahl-a-944816.html
Die Frage die dahinter steckt ist, ob die AFD wegen ihrer Ziele und der resultierenden Umsetzung den Platz erreicht hat oder ob die etablierten Parteien so schwach sind.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die Wähler den etablierten Parteien das Misstrauen ausdrücken (wollen) und die AFD nicht den Stimmenzulauf hat, weil sie ihre Sache besonders gut macht.
Letztlich ist es das gleiche Analyserergebnis wie in Bremen mit den "Bürgern in Wut" (BiW). Nicht desto trotz frage ich mich und kann den Stolz der SPD nicht nachvollziehen, wenn sie darstellt seit der Schaffung des Grundgesetzes immer an der Macht gewesen zu sein. Nach meinen Überlegungen sind sie dann auch für die fehlende Umsetzung des Grundgesetzes verantwortlich. Der Erfolg der BiW ist damit das Ergebnis von Jahrzehnter Misswirtschaft.
Dies als Erfolg zu bezeichnen, hat schon etwas. Aber nicht in meinem Verständnis. Nach meinem Verständnis obliegt es der dortigen Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes die dortigen Amtsträger wegen der Nichtachtung von Gesetz und Recht anzuklagen, zu verurteilen und die Strukturen zu säubern. Den Amtsträgern ist nicht nur vorzuhalten, ihren Treuepflichten nicht nachzukommen, sondern die auch des Bruchs ihres Eids strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Sie sehen, dass es strukturell völlig gleich ist, ob Amtsträger wegen des Missbrauchs, der Nicht-Weiterleitung von Alarmmeldungen, Cum Ex-Geschäfte, Urteile der Richter, Heizungsstreit, fehlende Handlung nach den Zusagen des Bundeskanzlers, etc., aus dem Dienst zu entfernen sind. Allen Fällen ist der Bruch des Eids gemeinsam. Und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorgang, der von Staatsanwaltschaften nicht einstellbar ist.
Hier fehlt hart durchgegriffen.
Mazi (Samstag, 27 Mai 2023)
Kompetenz? Woher?
Letztlich kann man den Vorstoß von Frau Esken (SPD) auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.
Ich verweise auf den Beitrag:
https://www.wiwo.de/my/politik/deutschland/aufgeheizter-konflikt-die-ampel-zerlegt-sich-nicht-nur-im-waermepumpenstreit/29168330.html
Wenn davor wenigstens Kompetenz vorhanden gewesen wäre, dann könnte man wenigstens darauf verweisen, man habe sich geirrt.
Das Beispiel der GRÜNEN macht deutlich, um was es ihnen wirklich geht. Hervorgetreten sind sie mit Neueinstellungen ihrer Verwandten und Freunde in den Staatsdienst. So hat Beispielsweise Habeck seinen Freund Klaus Müller zum Chef der Bundesnetzagentur gemacht. Es ist m.E. danach ist nachvollziehbar und sehr zweifelhaft, dass die Bundesnetzagentur auf Fehler von Habeck hinweist. ...
M.E. grenzt es an Dreistigeit von Habeck ein Heizungsthema vorzuschlagen, letztlich seitens der Bundesregierung, und dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung vorzulegen, das aufgrund des Handwerkermangels seitens der Bürger gar nicht umgesetzt werden kann. Als weiterhin ist als Belastung anzusehen, was nicht vorhandene Handwerker einbauen sollen, dass Wärmepumpen erst gar nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
Nicht übersehbar ist, dass der Ausbau der Windenergie gar nicht anhand der Produktion der Spargelstangen erfolgen kann. Statt mit einer sauberen Analyse die fehlenden Spargelstangen zu begründen, "informiert" Bundeskanzler Olaf Scholz das Volk anhand nachweislich unwahrer Fakten.
Diese Versäumnisse Habeck allein anzulasten, wäre unfair. Vor über 1 Jahr wurde die Bundesregierung seitens des Verbandes auf den Handwerkermangel hingewiesen. Passiert ist nichts. Deshalb ist der Ampel-Regierung insgesamt schuldhaftes Handeln vorzuhalten.
Olaf Scholz wird aufgrund seiner Versprechungen auch seitens des Ausländer Unzuverlässigkeit vorgeworfen.
Es muss leider unterstellt werden, dass Olaf Scholz ein sehr gebrochenes Verhältnis zur Wahrheit hat. Die Tatsache, dass die SPD ihrer Fähigsten zum Kanzler vorgeschlagen hat, bringt zum Ausdruck, dass die Eigenschaften von Scholz auch auf die SPD zu übertragen sind. Derzeit ist ihr mangelhafte Glaubwürdigkeit zu attestieren.
Wenn in unterschiedlichen Themen mangelhafte Glaubwürdigkeit vorgehalten wird, was ist dann das eigentliche Ziel dieser Bundesregierung?
Wenn nach dem Grundgesetz alle Macht vom Volke ausgeht, Unglaubwürdigkeit und mangelndes Fachwissen mit Berechtigung angemahnt wird, die Bundesregierung letztlich das Volk repräsentiert, dann ist es an der Zeit, dass das Volk reagieren muss.
Ob die aktuellen Protestbewegungen die richtigen oder angemessen sind, darüber kann man wahrlich streiten. Das den erklärten Gegnern das Fachwissen fehlt, erscheint jedoch nachgewiesen zu sein. Der Verweis von Frau Esken auf die Opposition bringt den Verantwortlichen der Bundesregierung auch keine Kompetenz ein. Verantwortlich bleibt weiterhin das Exekutiv-Organ. Letztlich kann man den Vorstoß von Esken auch als Bestätigung der Unfähigkeit der Ampel-Regierung verstehen.
Wenn in Hessen eingeräumt wird, in der Justiz kein Kontrollsystem installiert wurde, dann ist nicht davon auszugehen, dass in anderen Bundesländern ein besseres Kontrollsystem installiert wurde. Wenn kein Kontrollsystem vorhanden ist, dann bringt es auch nichts, das bestehende Kontrollsystem verbessern zu wollen.
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, dies aber nicht einhalten, dann ist ihnen zu allererst vorzuhalten, den von ihnen geleisteten Eid gebrochen zu haben. Das ist eine strafbare Handlung, die verfolgt werden muss. Eine Einstellung des Verfahrens mangels Nachweises ist seitens der Amtsträger nicht möglich. Wird seitens der Staatsanwaltschaften dieser strafrechtlich zu wertende Vorgang nicht verfolgt, so sind auch deren Amtsträger involviert und ebenfalls anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
Der Sprung zu Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist vorgezeichnet. Sie als Straftäter zu bezeichnen, ergibt sich aufgrund der Amtstätigkeit der Staatsanwaltschaften.
Es ist höchst zweifelhaft die Judikative im Grundgesetz als Staatsgewalt zu bezeichnen, andererseits auf die Installation eines Kontrollsystems, dass die Amtsträger der Judikative überwacht, zu verzichten, hat schon etwas Eigenes.
Es erhebt sich die Frage, ob derartiges gezielt oder aus Dummheit geschieht. Einheitlich ist festzustellen, dass es sich nicht ausschließlich auf eine Fragestellung konzentriert.
Mazi (Samstag, 27 Mai 2023 00:16)
Hat das System oder ist das einfache Unfähigkeit?
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/ausland/article245563476/Gipfeltreffen-in-Estland-Im-Baltikum-spuert-Scholz-den-Unmut-ueber-seine-Zoegerlichkeit.html
Ich weiß es nicht!
Es sieht danach aus, dass für die politische Propaganda jedes Mittel recht zu sein scheint. Sogar ausländischen Staaten fällt die Unzuverlässigkeit der Ampel-Regierung auf.
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 21:30)
Der Ampel-Regierung sollte seit über 1 Jahr der Handwerkermangel bekannt sein.
Ich kann die GRÜNEN nur unterstützen, dass sie durchhalten. Gestern standen sie am Abgrund, heute sind sie einen Schritt weiter.
Auf diesen Beitrag wird verwiesen:
https://www.tagesspiegel.de/politik/wird-der-druck-zu-gross-die-grunen-sorgen-sich-um-robert-habeck-9881231.html
Die bisherige Taktik legt offen, dass der Plan der GRÜNEN nicht erkennbar ist. Wenn die GRÜNEN jetzt durchhalten, dann ist davon auszugehen, dass wir uns künftig mit ihnen nicht mehr auseinander setzen müssen. Es ist anzunehmen, dass sie außer von ihren Mitgliedern nicht mehr gewählt werden.
Mehrfach haben sie deutlich gemacht, dass sie weder einen Plan zur Umsetzung ihrer Gedankenwelt (die zugegeben sachlich nicht zu bestreiten ist), noch eine Vorstellung haben, wie man sie in der Praxis umsetzen könnte.
Diese Diskussion um die Wärmepumpe hat das ganze Dilemma offenbart. Nur weiter so dem Abgrund entgegen!
Es erscheint mir vollkommen gleich zu sein, ob wir über die Sozialgerichtsbarkeit diskutieren oder andere Themen herausgreifen, überall scheint es mir auf abstzraktem Niveau gleich zu sein.
Das soll die Bundesrepublik Deutschland sein, in dem ich Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung des Grundgesetzes vermutet habe?
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 20:53)
Man könnte ja darüber streiten, wäre der Ampel-Regierung die Misere unbekannt!
Ich beziehe mich auf folgende Veröffentlichung vom 03.07.2022:
https://www.zeit.de/arbeit/2022-07/fachkraeftemangel-handwerk-baubranche-ausbildungen
Der Artikel belegt, dass der Ampel-Regierung die Tatsache seit 07.2022 bekannt ist.
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 20:00)
Es sollte seitens des Volkes genug und als beendet erklärt sein!
BILD zitiert Habeck:
„Angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe“, sagt er mit Blick auf die Bestands-Immobilien.
(https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/habeck-gibt-ueberraschendes-heiz-versprechen-millionen-mieter-und-eigentuemer-be-84072830.bild.html)
Wie soll dies verstanden werden?
Geht BILD davon aus, dass die Ampel-Regierung berechtigt ist, einen Gesetzesvorschlag mit der Bitte der Zustimmung in den Bundestag einzubringen, von dem vorher bekannt ist, dass keine Handwerker, die die Heizung installieren könnten nicht vorhanden und die Wärmepumpen auch faktisch nicht verfügbar sind?
Wenn das die Message ist, dann bleibt in dem Gesetz nur noch die Bestrafung des Bürgers, der sich objektiv nicht dagegen wehren kann, über. In der Konsequenz geht es also der Ampel-Regierung nicht um die Sache (weil die ist ja ohnehin unmöglich zu erfüllen), sondern darum, Strafzettel an die Bürger auszustellen. Dazu wären die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Ist Ihnen bewusst, dass ausgerechnet die GRÜNEN der Bundesrepublik stets den Weg freimachten, sich an Kriegen zu beteiligen?
Von wegen Pullover im Deutschen Bundestag stricken. Es ist davon auszugehen, dass die GRÜNEN tatsächlich in einem "Wolfskostüm" sich bewegen. DAs sollten wir uns bewusst werden. Mit diesem Schritt treffen sie letztlich jeden Bundesbürger.
Es sollte genug sein!
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 19:35)
Die Ebene Habeck ist verlassen! Mit der verkündeten Erkenntnis geht es der Ampel-Regierung darum, die Bürger zu bestrafen. Wegen dieses Versuchs sind die Mitglieder der Ampel-Regierung in die "ewigen Jagdgründe" zu schicken.
Und zwar entgegen den vorgegebenen richterlichen Entscheidungen der Nachkriegs-Ära (Stichwort: "Firiedensrichter" der Nazis) ohne Pensionen zu entsorgen.
Ich beziehe mich auf den Beitrag der Nachrichtenagentur REUTERS von heute "Und angesichts der Sorgen wegen Handwerkermangel und Lieferengpässen ist etwas mehr Zeit auch eine Hilfe." (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/habeck-im-heizungsstreit-vers%C3%B6hnlich-mehr-zeit-f%C3%BCr-bestandsgeb%C3%A4ude-drin/ar-AA1bJfkJ)
Mit anderen Worten: Die Ampel-Regierung hat einen Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag gebracht, obwohl ih bekannt ist, dass Handwerkermangel und Lieferengpässe (Angebot von Wärmepumpen) besteht.
Wenn es unmöglich ist, dass Gesetz zu erfüllen, wie sollte dann ein Bürger dieses Gesetz beachten können. In der Folge würde der Bürger wegen dessen Nichtbeachtung bestraft und könnte dies nicht einmal abwenden.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen, um den eigentlichen Sinn dahinter zu verstehen. Da gibt es offensichtlich eine Regierung deren Zeil es scheinbar ist, die Bürger zu bestrafen, die sich aber keiner Schuld bewusst sein können.
Wenn alle Macht vom Volk ausgeht (Art. 20 GG), dann ist jetzt die letzte Stufe überschritten.
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 18:44)
Nicht nur Robert Habeck, sondern auch Hubertus Heil haben die Compliance-Richtlinien zu achten.
Oder sollten etwa die Compliance-Richtlinien in Behörden anders als in der freien Wirtschaft gefasst sein?
Neubürger, ehemals Vorstand der Siemens AG, hat nicht nur gegen Siemens und den Richter Dr. Krenek verloren, sondern auch mit seinem Leben für diesen Fehler bezahlt.
Letztlich ist es nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger gegen Gesetz und Recht arbeiten. Wenn alle nach dem Grundgesetz vor dem Gesetz gleich sind, dann sind die notwendige Schritte bekannt bzw. vorgezeichnet.
Wie sollen Bürger den Staat respektieren, wenn selbst seine Akteure den Respekt vor ihm verloren haben?
Es ist m.E. nicht einsehbar, dass sich der Staat bei der Durchsetzung hoheitlicher Aufgaben ausgerechnet auf Straftäter stützt.
Mazi (Freitag, 26 Mai 2023 12:42)
Das Verwandte in Behörden versorgt werden, ist keine Seltenheit.
Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die Unregierbarkeit weiter abrutschen.
Ich beziehe mich auf die Veröffentlichung:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article245548614/SPD-Minister-Heil-holte-Trauzeugen-als-Abteilungsleiter-ins-Ministerium.html
Das Habeck falsch handelte ist bekannt. Dass jetzt auch noch Heil in den Fokus gerät, ist nicht zu begreifen.
Die Anmerkung des Richters am LG Frankfurt am Main zählt also nicht zu den Einzelfällen (Az 5/24 KLs 7/22) (siehe auch: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ehemaliger-oberstaatsanwalt-alexander-b-sechs-jahre-haft-untreue-lg-frankfurt/).
Erstaunlich ist, dass der Richter anmerkte, dass die Justizbehörden über keine Kontrollmechanismen verfügen. Damit macht er kund, dass die Geschäftsverteilung nicht dazu gehört (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/2022-05/gvp_2022_stand_01.04.2022_-_ohne_telefonverzeichnis.pdf).
Es ist nicht davon auszugehen, dass dies in der Sozialgerichtsbarkeit (bei letztlich gleichem Dienstvorgesetzten) anders geregelt ist.
Diese Fälle lassen den Rückschluss zu, dass in den Behörden Vetternwirtschaft existiert und nicht die Bindung der Amtsträger an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
Es darf doch nicht wahr sein, dass der Staat sich bei der Ausübung hoheitlicher Macht auf Straftäter (also Amtsträger, die ihre Aufgaben nicht auf Gesetz und Recht auf bauen) stützt. Zugegeben müssten sie es am besten wissen. Aber das geht gar nicht.
Sie sind wegen des Bruchs ihres Eids anzuklagen, abzuurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Wo geht denn sowas, die Klagen von Leuten einreichen zu lassen, die selbst "den größten Dreck stecken haben"? Es geht um die Glaubwürdigkeit, die abhanden gekommen ist.
Es ist eigenartig, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz davon nichts erfahren haben will.
Die Annahme, dass dies lange bekannt ist und "nichts neues vorgetragen wird", dass keine Aussage, dass die Beanstandung abgestellt sei. Dieses Fehlverhalten ist weit bekannt und die freiheitliche demokratische Grundordnung existiert überhaupt nicht.
Wie wollen dann Behörden die Gruppe der Reichsbürger überhaupt glaubhaft bekämpfen, wenn ihre Amtsträger deren Ziele schon lange umsetzen?
Es sollten zur Durchsetzung des Grundgesetzes alle Amtsträger, die nicht Gesetz und Recht folgen, wegen Bruch ihres Eids strafrechtlich verfolgt werden. Wenn der Bruch eines Eids zur Selbstverständlichkeit geworden ist, dann sollten wir innehalten und uns fragen, was wir unter Rechtsstaatlichkeit verstehen wollen. Ansonsten sehe ich diesen Staat in die Unregierbarkeit rutschen.