Weshalb hat die Kirche das eingesehen, was staatliche Behörden nicht (ge)sehen haben/wollten?
Hier ist möglicherweise ein weiterer Fall "Badle" am köcheln!
#1099
Mazi(Freitag, 03 Februar 2023 14:38)
#1098
Es gehörte m.E. schon sehr viel kriminelle Energie dazu einerseits "Dreck am stecken zu haben" und andererseits "als Saubermann" so vor der Presse aufzutreten.
Daraus ist bei der Kenntnis auch dieser Vorgehensweise vor und mit der Sozialgerichtsbarkeit davon auszugehen, dass auch dort die Amtsträger einander verhindern wollen, dass die tatsächlichen
Gegebenheiten bekannt werden.
Neumann ist schon 54 Jahre, besagter Anwalt aus Mainz immerhin schon 15 Jahre daran gearbeitet, die Fehler des Oberstaatsanwalts bekannt zu machen.
M.E. ist die Öffentlichkeitsarbeit sehr elementar. Vor allem erscheint mir dies vor dem Hintergrund wichtig, dass zunehmend Chefredaktuere von diesen NS-Juristen scheinbar beeinflusst werden.
Was lernen wir daraus? Nicht die Verfahrenslänge, sondern die öffentliche Wahrnehmung ist entscheidend.
Gesetzlich war dies schon lange geregelt. Nur gekümmert, ob deren Regeln denn eingehalten werden, hat sich darum niemand. Darin scheint das eigentliche Problem zu liegen. Bisher ist davon auszugehen,
dass kurzfristig die Vorteile im Feld der NS-Juristen zu liegen scheinen.
Das Problem scheint letztlich darin begründet zu sein, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht arbeiten und niemand kontrolliert, ob sie denn dies tun. Ihre monatliche Gehaltszahlung und
spätere Pension erhalten sie auch so.
#1098
Anja(Freitag, 03 Februar 2023 10:10)
zu 1096
Vortrag bei der Bundesärztekammer 2016 von Oberstaatsanwalt Badle
Zuwendungen
….. sind wie Wasser,
sie finden ihren Weg
Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können auch nicht geltend machen, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen. Daraus folgt auch, dass sie keinen Gehalts- oder Pensionsanspruch
geltend machen können.
Wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, führen sie keine hoheitlichen Aufgaben des Staates aus und können aus ihrem Dienstverhältnis auch keine Zahlungen geltend machen.
Das Urteil hat m.E. erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen des Staates und ist m.E. auch verbunden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A
7.21.
#1096
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:33)
Wieviel kriminelle Energie muss in der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorhanden gewesen sein oder möglicherweise noch vorhanden sein?
Gehen wir davon aus, dass der Mann mit der Ausübung hoheitlicher Staatsaufgaben betraut wurde, dann darf m.E. an die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht mehr die Anforderung gestellt werden, dass
sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.
Die Frage, die sich anschließt:
Gibt es überhaupt noch eine Stelle, an der Recht nach dem Grundgesetz oder den Menschenrechten gesprochen wird?
Wenn dies so grundsätzlich in Frage gestellt wird - und das scheint begründet -, dann ist fraglich, ob die rechtsstaatlichen Grundsätze überhaupt noch gelten? Gelten tun sie allemal. Aber seitens der
Obrigkeit kümmert sich scheinbar niemand darum.
Der Deutsche Bundestag berät und beschließt Gesetze. Ob sie denn ihre Wirkung entfalten, darum kümmert er sich nicht. Weshalb sind in diesem Parlament über 700 Abgeordnete, die monatlich bezahlt
werden und später Pensionen erhalten, wenn deren Nutzen gleich "Null" ist?
Wir haben Ministerpräsidenten, die Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Amtsaufgabe haben, Gesetz und Recht sicherzustellen. Das machen sie aber nicht. Und da gibt
es einen Landtag, der der Ministerpräsident verantwortlich ist. Daraus kann doch nur geschlossen werden, dass auch er seiner Amtsaufgabe nicht nachkommt.
Wir sollten uns darüber ernsthafte Gedanken machen?
#1095
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:18)
Offensichtlich wird von der behördlichen Kontrolle ich sichergestellt, dass von den Amtsträgern Gesetz und Recht in der Bundesrepublik nicht gelten.
Dritter Staatsanwalt in Frankfurt Main von der Ausübung hoheitlicher Aufgaben suspendiert, 27.04.2022:
https://www.youtube.com/watch?v=cbahzGomJWQ
#1094
Mazi(Donnerstag, 02 Februar 2023 16:11)
Es stinkt noch mehr!
Das neutrale Richter in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist mit der gleichen Sicherheit anzusetzen, wie Autofahrer bei einer
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h tatsächlich dieses Verbot einhalten.
Es stellt sich die Frage, ob ein Staat, der seine Amtsträger nicht überwacht - ob sie denn Gesetz und Recht einhalten - überhaupt berechtigt ist, seine Amtsträger zu bestrafen. Man mag das mit "JA"
beantworten. Aber wo sollen dann Richter hergenommen, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz überhaupt treffen?
Hessenschau vom
13.01.2023:
https://www.hessenschau.de/panorama/schmiergeld-fuer-ermittlungsgutachten-frankfurter-oberstaatsanwalt-alexander-b-wegen-korruption-vor-gericht-v3,prozess-alexander-b-100.html
Es scheint wahr zu sein, dass Nazis in der Judikative weiterhin frei agieren können!
In Polizei und Bundeswehr wurden Nazis ausgesondert. In der Justiz nicht.
Die Nazis in der Judikativen können sich weiterhin unbeobachtet tummeln. M.E. kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich ausgerechnet in dem Bereich, der ihnen geschützt eingeräumt wurde, nicht
vermehrt haben.
Daher kann es nicht als überraschend gelten, dass Richter in diesem Umfeld sich dem geringsten Widerstand anpassen und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, sondern nach nationalsozialistischen
Methoden treffen.
Daher ist nicht verwunderlich, dass keine Unterschiede zwischen dem heutigen agieren der Behörden und den Teilnehmern der sogenannten "Wannseekonferenz" erkennbar werden bzw. sind.
Regelmäßig sehe ich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten ihren Entscheidungen zugrunde legen. Wenn sie dem
Gesetz nicht folgen, haben sie per Definition ihre Amtsaufgabe nicht ausgeübt.
Das Bundesverwaltungsgericht und der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben dem einen Riegel vorgeschoben, nachdem diese Amtsträger aus dem Dienst entfernt und von hoheitlichen
Aufgaben freigestellt werden. Dies ist Vorgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG. Mal sehen, welche Amtsträger dieses Gesetz und Recht überhaupt achten?
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann werden Richter wegen deren Überschreitung des Gesetzes nicht minder bestraft als der Oberstaatsanwalt Badle aus Frankfurt am Main. Wie zu lesen ist, haben
sich die Behörden mächtig dagegen gewehrt, dessen Schuld anzuerkennen. Es ist gar so, dass m.W. nach wie vor nicht bekannt ist, ob er wie die Richter zuvor, von ihren Kollegen nicht freigesprochen
wird.
Ich sehe es als Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten an, dass er zu gewährleisten hat, dass in dem Bundesland, das er zu verantworten hat, Gesetz und Recht eingehalten werden.
Was Rheinland-Pfalz betrifft habe ich nicht gehört, dass die Ministerpräsidentin die Amtsfunktionen mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, besetzt hat.
Was sagt uns dies?
Genau das!
#1092
H.Schulze(Mittwoch, 01 Februar 2023 18:50)
Ich nehme mir nochmal mehr Zeit um mich in das Thema einzulesen !
MfG
H.Schulze
#1091
Mazi(Mittwoch, 01 Februar 2023 17:11)
LTO schreibt in seinem Newsletter:
"Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: Die Generalstaatsanwält:innen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aus, strafrechtliche
Verhandlungen audiovisuell aufzuzeichnen. Der Entwurf greife verfassungswidrig in Grundrechte ein und löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Auch der Deutsche Richterbund lehnt die Pläne ab.
Aufwändige Dokumentationspflichten würden den Strafprozess verlängern. Videoaufnahmen beeinflussen Zeug:innen und könnten in Terror- und Spionageverfahren zu deren Enttarnung führen. LTO
berichtet."
Jetzt sollte man wissen, dass der Deutsche Richterbund ein privatrechtlicher Verein ist und als solcher so wesentlich ist wie ein Müttergenesungsverein - wenn damit seine Wertigkeit ausgedrückt
werden kann.
Jetzt sollte man auch wissen, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem jeweiligen Minister der Justiz eines Bundeslandes unterstellt ist und sie nach dessen Weisung tätig wird.
Es ist bekannt, dass im Dritten Reich die Justiz sehr regierungsfreundlich entschieden hat und auch in der späteren Bundesrepublik zwar die Länder die Aufsicht über die Justiz hatten, aber nicht
kontrollier(t)en, ob denn ihre Staatsdiener Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich befolgen.
Es ist also mehr als nachvollziehbar, dass Bürger ein natürliches und rechtsstaatliches Bedürfnis haben, anhand von Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen diese tatsächlichen zu verfolgen.
Es gibt zahlreiche Beispiele, auch in der jüngsten Justiz, dass es dort nicht mit rechten Dingen zuging und selbst höchste Richter beteiligt waren.
Als klassisches Beispiel verweise ich immer wieder auf die Sozialgerichtsbarkeit, die m.E. regelmäßig ihre Entscheidungen gegen das Gesetz trifft, aber dennoch erklärt, Recht zu sprechen. Nur der
Spruch "Im Namen des Volkes" ist kein Anspruch dessen, dass dem tatsächlich so ist.
Die gesamte Justiz ist m.E. mit ihrer sehr "braunen Vergangenheit" sehr belastet.
Das gilt es zu minimieren.
#1090
Mazi(Mittwoch, 01 Februar 2023 10:34)
Ja, spinne ich?
Wie viel geben GRÜNE dafür aus, dass sie Make up auf das auftragen, was Sie uns mitteilen wollen? Da sind andere, wie z.B. Frau Esken, auf natürliche Weise ganz anders besetzt.
alles Gute nach Huchting und viel Erfolg in der künftigen Prozessführung.
#1088
Anja(Dienstag, 31 Januar 2023 12:57)
Das übergeordnet System leistet die Deckung dieser
vielen Rechtsbrüche in den Verfahren.
Zu Lolly:
hätten Sie die Erfahrungen und das überragende Wissen wie "mazi" hätten sie sich nicht so dummen Äußerungen hinreißen lassen.
#1087
Mazi(Dienstag, 31 Januar 2023 12:43)
(Fortsetzung)
Wenn Gesetze anderes vorschreiben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie dem Gesetz folgen. Die Logik verbietet dies einfach.
"Hirnrissig" und "abartig" will ich ein derartiges Verständnis bezeichnen und nicht auf der Basis des Grundgesetzes sehen wollen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Gehalts- oder Pensionsanspruch erworben haben können.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht bewusst nicht nachkommen, hoheitliche Aufgaben des Staates
übernehmen können/dürfen. Die Veröffentlichung bzw. die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestagen ist nachvollziehbar (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Würde man dem Vorschlag von Lolly folgen, hat es so wie so keinen Zweck.
Wenn die dargestellten Fälle ohnehin nicht zum Recht führen, dann bestreitet er, dass in der Bundesrepublik kein Recht und damit Rechtsstaatlichkeit gewährt würde.
Dazu kann ich mich nur durchringen, wenn der Kampf gegen NS-Juristen ohnehin aussichtslos erscheinen würde. Dies einzusehen, soweit bin ich noch nicht.
Das mag in Amtsstuben, wo er wahrscheinlich zu suchen und zu finden ist, anders, vielleicht auch realistischer gesehen werden.
Dieses Verständnis von Lolly vorausgesetzt, erscheint mir die Argumentation von ihm in der Praxis näher als die Schlussfolgerungen von ihm möglicherweise offensichtlich lieb sind.
#1086
Mazi(Dienstag, 31 Januar 2023 12:42)
Ich halte es für richtig, dass hier in diesem Gästeforum öffentlich gemacht wird, wo wir leben und was von unserem Rechtssystem zu halten ist.
Bei diesem Verständnis bin ich in der Tat näher an den Schlussfolgerungen des Herrn "Lolly" als ihm dies offensichtlich lieb ist.
Die Anmerkungen von "Lolly" halte ich zwar für skandalös, aber nicht für unberechtigt. Zeigen sie doch auf, was er von dem amtierenden Rechtssystem hält.
Er liegt mit seiner Mutmaßung "was das überhaupt soll" praktisch nicht falsch.
Es ist richtig, dass die Parlamente Gesetze (Legislative) beschließen, aber deren Einhaltung gar nicht verfolgen.
Es ist richtig, dass sich die Exekutive, bzw. deren Amtsträger nur faktisch an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Niemand prüft nach, ob dies denn tatsächlich zutrifft.
Es ist auch richtig, dass Richter die Entscheidung, insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit, nicht dem Gesetz folgen.
Das ist weder zulässig, noch zu rechtertigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach der Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen.
Die Gewalten des Grundgesetzes haben nicht einmal den Versuch unternommen, sich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zu organisieren.
Es ist anhand praktischer Fälle in der Tat nachvollziehbar, dass sich Legislative, Exekutive und Judikative nicht einmal darum bemühen einen Anschein von Rechtstaatlichkeit zu erwecken. Wenn man so
ist, dann "lebt" das 1000jährige Reich, von dem die Nazis damals träumten, immer noch.
Vor diesem Hintergrund ist zwar die Einstellung von Lolly nicht rechtens, ist aber in der Praxis dennoch nachvollziehbar.
Ganz besonders hebe ich hervor, dass 1952 der Deutsche Bundestag mit Zustimmung durch den Bundesrat den Menschenrechten beigetreten ist. Da die Judikative in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist
es Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten faire Verfahren durchzuführen und Zuständigkeit und Verantwortung zu gewährleisten. Danach ist es deren Aufgabe neutrale Richter, die Entscheidung
nach dem Gesetz zu treffen, einzusetzen und die Amtsaufgabe zu erfüllen.
In der Tat ist dies nicht gegeben. Und da hat Lolly nach der Praxis völlig recht.
Dies ist nachweislich von Beispielen in dieser Art der Fall. Die Bundesländer, vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, kommen dieser Amtsausführung nicht nach und verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3
GG.
Aufgrund von Nachweisen ist hinterlegt, dass NS-Juristen die Behörden in der Nachkriegszeit prägten. Da zu keinem Zeitpunkt eine Kontrolle rechtsstaatlicher Vorschriften durchgeführt wurden, ist
davon auszugehen, dass sie nach den gleichen Grundsätzen wie im Dritten Reich die Behörden handeln.
Da Legislative, Exekutive und Judikative diesen Anschein nicht entgegentreten/verhinderten, auch heute noch nach der damaligen Rechtsauffassung agieren und dies anhand zahllosen "himmelschreiender"
Beispiele belegt wird, ist davon auszugehen, dass sich in der Tat nichts verändert hat.
Die Mutmaßung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 und dessen Anspielung auf die Nazis, scheint als untermauert zu gelten. Die Frage ist, wann und wie der Staat dieser Vermutung entgegen
getreten ist und diese Mutmaßung ausgeschlossen hat oder ausgeschlossen haben will?
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass sich die Legislative nicht von der Umsetzung ihrer Gesetze überzeugt.
Seitens der Berufsgenossenschaften werden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten geführt.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Sie legen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Beklagten zugrunde.
Die Frage ist, wie richterliche Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz getroffen werden, gegen die Vorschriften agieren, gehandhabt werden?
#1085
WernerE(Montag, 30 Januar 2023 18:45)
Hallo Erich,
hat mal wieder eine/r zugeschlagen und Dir erklärt, weshalb Du nicht endlich "klein-bei"
gibst und Deine Forderung einstellst.
Hast doch xxxx Millionen Eurocent bekommen!
Oh mein Gott, auf welcher Welt leben wir - ehrlich ich versteh so manch einen
Mitbürger nicht, kümmern sich um Angelegenheiten die sie nicht verstehen - ich
behaupte verstehen wollen - so auch Lolly oder wer auch dahinter steckt!
Was macht eigentlich der RA in Deiner Sache - Schweigen ist Schuldeingeständnis!
Dir alles Gute werter Erich und Deiner Familie
Gruß aus Mering - dem Weltdorf mit Herz
Werner
#1084
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 30 Januar 2023 17:26)
Hallo Lolly,
wenn ich Schweigegeld bekommen haben soll, warum schweige ich dann nicht?
Warum verlangt die BG das Schweigegeld nicht zurück?
Auf Deine Antwort kann ich verzichten!
#1083
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 17:25)
#1082
Lieber Lolly,
es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass jedermann seine Meinung äußern kann.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Wenn Herr Neumann tatsächlich "Schweigegeld" per Gerichtsentscheid erhalten hätte, dann wäre dieser "Gerichtsentscheid" widerrechtlich erfolgt. Im
Umkehrschluss wäre dann Geld von einem Beklagten aufgrund eines unrechtmäßigen Urteils/Vergleichs erfolgt. der "Beklagte" hätte einen Anspruch auf Rückzahlung, dem Herr Neumann die Einrede der
Entreicherung entgegen halten könnte.
Soweit die sachliche Umschreibung Ihres Problems.
Ich hoffe, damit allseitige Klarheit geschaffen zu haben.
#1082
Lolly(Montag, 30 Januar 2023 16:21)
@Mazi bzw. Nazi,
lass doch dein sinnloses Geschreibsel, das von jeglicher Kenntnis, fernab ist. Was willst du bezwecken? Erich hat selbst am Marktplatz zugegeben, dass er Schweigegeld bekommen hat.
#1081
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 15:26)
Geht man davon aus, dass es erklärte Absicht der Väter des Grundgesetzes war, eine unabhängige Justiz als Gegenposition der Justiz im Dritten Reich aufzubauen/entgegenzusetzen, dann spricht nichts
dafür, ausgerechnet die seinerzeitigen NS-Juristen an dieser Re-Organisation zu beteiligen.
Das Beispiel des Hundes, der auf die Wurst aufpassen sollte, ist Ihnen bekannt und braucht nicht erneut dargelegt zu werden.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, der Bundesrat diesen Beschluss ratifiziert, und die Menschenrechte anerkannt.
Die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit 1954 auszugliedern, ging mit der Etablierung des Grundgesetzes einher.
Wenn jetzt ein Richter auf die heute noch bestehende Verbindung der NS-Juristen in seinem Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020 hinweist, dann ist dessen Vorwurf entgegenzutreten oder alles daran zu
setzen, den Einfluss der NS-Juristen zurückzudrängen. Das wird m.E. nicht dadurch erreicht, dass die Länder, deren Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in ihrem
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, dieser Behauptung mit fehlenden Kontrollen (ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln) entgegen treten können.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen und die Länder haben im Bundesrat dem zugestimmt. Die Länder sind für die Einhaltung von Gesetz und Recht zuständig. Wenn sie dies so vorgenommen haben,
wie dies offensichtlich ist, dann haben sie zwar die Zuständigkeit und Verantwortung für diese Tatsache, aber sie haben nichts unternommen, diese Verpflichtung auch tatsächlich in die Tat
umzusetzen.
Wenn einerseits das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg des Bürgers vorgibt, aber andererseits der Bürger einer Exekutive gegenübertritt, deren Handlung nicht von Gesetz und Recht bestimmt
wird und seitens der Judikative auch noch (wie im Dritten Reich) unterstützt wird, dann ist die Frage m.E. zulässig, ob dies im Geist des Grundgesetzes noch geschehen kann?
M.E. geht des rechtsstaatlich gar nicht, einerseits einen Rechtsweg vorzuschreiben und andererseits Richter einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Sie haben es schon mehrfach von mir gehört, in welcher Art Richter ihre Entscheidung zu treffen haben. Es ist ihnen bekannt, dass dies für sie kein Maßstab ist. Sie haben auch nichts zu befürchten,
weil ihre Kollegen sie nicht anklagen und das jeweilige Bundesland eine Kontrolle, ob sie denn Gesetz und Recht befolgen, unterlässt.
Vor diesem Hintergrund ist es also fraglich, ob in der Bundesrepublik überhaupt eine rechtsstaatliche Justiz existiert und welchen Stellenwert denn deren "Urteile" überhaupt einnehmen dürften?
Wenn ich die Gruppierung der "Reichsbürger" auch ablehne, so darf der Staat sich nicht so benehmen, wie man dies seitens der "Reichsbürger" erwartet. Damit das Grundgesetz überhaupt gilt, sind die
Vorschriften dieses Gesetzes durchzusetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat m.E. korrekt entschieden, wenn es folgert, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, keinen Beitrag leisten können, hoheitliche Aufgaben des Staates
nachzukommen (Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21).
Da Amtsträger einen Gehalts- und Pensionsanspruch geltend machen können, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist folgerichtig m.E. auch kein Gehalts- bzw. Pensionsanspruch gegeben. Die Gehälter
und Pensionen sind von ihnen zurückzufordern und das widerrechtlich daraus angehäufte Vermögen einzuziehen/sicherzustellen.
#1080
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 14:59)
Vermehrt wurde ich darauf hingewiesen, die Träger der Historiker doch bekannt zu machen. Dem will ich hiermit nachkommen:
https://www.sv-dok.de/traegerschaft.html
Wie Sie ersehen, sind die Träger des vom Bundessozialgerichts beauftragten Historiker die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung. Damit wird deutlich, dass das Bundessozialgericht
ausgerechnet die Beklagten in deren Sozialgerichts-Prozessen als unabhängige Historiker ausgewählt hat.
Das stärkt m.E. nicht das Vertrauen in eine unabhängigen Analyse. Die ausstehende Veröffentlichung schon gar nicht.
#1079
Mazi(Montag, 30 Januar 2023 12:03)
Das neue Rechtsverständnis?
Haben ehrenamtliche Richter nur die Aufgabe, zur Legitimation der Urteile der hauptamtlichen Richter beizutragen?
Die Tatsache, dass sie keinen Einblick in die Verwaltungs- und Gerichtsakten der zu entscheidenden Fälle haben, lässt darauf schließen.
Es geht m.E. nicht darum, ehrenamtliche Richtern deren Überforderung vorzuwerfen, sondern darum, ihnen gleiche Chancen einzuräumen. Eine sachverständige Entscheidung zu treffen und damit das Gesetz
nicht zu befolgen, ist ohnehin ausgeschlossen. Folglich geht es nicht darum zu diskutieren, ob ehrenamtliche Richter überfordert sind, sondern darum ob die Urteile unter Beteiligung ehrenamtlicher
Richter überhaupt zustande gekommen sein dürfen?
Ich hege da ernsthafte Bedenken an dem Rechtsverständnis der beteiligten Richter und vertrete die Auffassung, dass ihnen wegen der Verweigerung der Treuepflicht weder hoheitliche Aufgaben
zugestanden, noch Gehaltszahlungen für diese "Leistungen" zustehen. Sie folgen ihrer Treuepflicht nicht.
Nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind auch die Vermögen der Straftäter einzuziehen.
Lesen Sie selbst und bilden sich ein Urteil:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffenwahl-hamburg-laienrichter-urteil-im-namen-des-volkes-prozess-gerichtsverfahren/
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen. Nach § 31 BVerfGG sind alle Behörden und Gerichte daran gebunden.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Bezogen auf die ehrenamtlichen Richter heißt dies, dass sie wie die hauptamtlichen Richter über einen Fall entscheiden, als hätten sie sich mit dem Fall vertraut gemacht. Es geht hier m.W. nicht um
die Tatsache, dass sie geltend machen könnten, sich geirrt zu haben, sondern sie fällen eine Entscheidung ohne sich über den Sachverhalt tatsächlich informiert zu haben.
Ich möchte bestreiten, dass ein solches Rechtsverständnis i.S. des Grundgesetzes ist.
Kommen wir zurück auf die Sozialgerichtsbarkeit. Auch dort treffen Richter ihre Entscheidung ohne dass diese mit dem Gesetz in Einklang stehen. Sie treffen ihre Entscheidung ohne nicht vom
tatsächlichen Sachverhalt überzeugt zu haben. Das ist widerrechtlich und widerspricht Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dies den Richtern dies nicht bekannt sei.
Wenn Richter des LG Hamburg es untersagen, dass ein Angeklagter (Herr Neumann) zum Beweis kopierte Unterlagen der BGHW vorlegen darf und die Richter des LG Hamburg ohne anwaltliche Vertretung des
Herrn Neumann beschließen, dass er seine Beweise zur Offenlegung deren Schuldbeweise nach § 138 ZPO nicht mehr vorlegen dar, dann stimmt in unserem Rechtssystem etwas gewaltig nicht mehr.
Wenn die Richter zur Durchsetzung ihres Beschlusses auch noch die Freiheitsberaubung des Herrn Neumann billigend in Kauf nehmen, dann Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik mehr als
angebracht.
Werfen wir einen Blick auf das Bundessozialgericht. Es hat seit Bestehen des Grundgesetzes keine Aufklärung des Einflusses der NS-Juristen betrieben. Laut deren eigener Veröffentlichung hat es erst
ein Forschungsobjekt dahingehend ins Leben gerufen mit einer Laufzeit vom 19.02.2019 bis 30.04.2022 (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html). Darüber wurde nicht
berichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass die NS-Juristen das Bundessozialgericht seinerzeit sehr stark prägten und auch heute noch prägen.
Wie dem auch ist, allein die Tatsache, dass das Bundessozialgericht diesen Forschungsauftrag an eine Organisation gegeben haben will, deren Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten
auftauchen, lässt an deren Neutralität Zweifel aufkommen.
Noch zweifelhafter erscheint es zu sein, dass für die Judikative die jeweiligen Länder zuständig sind, aber sie keinerlei Kontrollen durchführen, ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht
handeln.
Es darf m.E. daher die Seriosität der Judikative mit Berechtigung angezweifelt werden.
#1078
Mazi(Sonntag, 29 Januar 2023 22:42)
Wen wundert's?
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
Schon (sehr) lange vertrete ich die Auffassung, dass bei dieser Bundesregierung keine Systematik und kein Fachwissen vorhanden ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die deutsche Politik im
Ausland nicht nachvollzogen werden kann.
Es ist aber festzustellen, dass auch diese Politiker nicht mehr als die logische Fortentwicklung der bisherigen Politiker darstellt.
Wie kennen die Ergebnisse in der Sozialgerichtsbarkeit, die Alarmierungen, die Missbrauchsopfer, die Cum Ex-Affaire, die Energierechnungen und die Stützungsaktionen der Stadtwerke seitens der
Bundesregierung. etc..
Es kann niemand mehr geltend machen, dass er von alle dem nichts erfahren hat. Speziell die GRÜNEN-Minister haben Ideen, wenn auch sachlich falsche, wissen aber nicht wie sie es anstellen könnten
ihre Ideen auch einer Lösung zuzuführen. Nur Chaos wo wir auch hinschauen.
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
#1077
Mazi(Sonntag, 29 Januar 2023 16:08)
Welche Vorstellung ist auf deren Seite, wie die Bürger dies schultern sollen?
Das ist zu viel!
70 % oder sogar 100 % Inflation hinsichtlich der Energiepreise, Chaos in der Selbstbedienung seitens der Energieversorger, die Stadtwerke sollen von den Bürgern rekapitalisiert werden?
Missbrauchsfälle erschüttern unser Land. 134 Tote beklagen wir, weil eine Ministerpräsidentin Dreyer nicht dafür gesorgt hat, dass Alarmmeldungen nicht weiter geleitet wurden. ...
Largarde von der EZB will uns erklären, dass wir eine Inflation von 2 % hätten.
Ja, geht's noch? 1 + 1 muss 2 bleiben.
Wer Schulden aufgenommen hat, um sich sein Luxusleben zu finanzieren, soll auch gezwungen sein, seine Schulden auch zurückzahlen.
Diese Forderungen sind einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass bei dieser Bundesregierung alles möglich zu sein scheint. Es ist dringend an der Zeit, dass wir neu wählen und die amtierenden
Politiker aus dem Amt drängen.
Eine Außenministerin Baerbock, die versehentlich erklärte, dass sich Deutschland im Krieg mit den Russen befinde. Ein Bundeswirtschaftsminister, seines Zeichens auf Erfahrungen als Kinderbuchautor
zurückzugreifen. Ein Bundesfinanzminister, der auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen kann. Ein Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich nicht erinnern kann. Wo gibt es denn so etwas?
Nach dieser Beschreibung ist jedermann zu jedem Posten in der Bundesregierung befähigt. Da kann es kein Wunder sein, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Begehrlichkeiten sind vom Bürger aber noch
zu schultern. Das geht nicht mehr. Das ist zu viel!
#1076
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 12:06)
Kann auch ncht!
Das ist m.E. Wasser auf die Mühler der "Reichsbürger".
Lesen Sie selbst:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/prozess-gegen-oberstaatsanwalt-niemand-will-die-korruption-bemerkt-haben/ar-AA16Onsj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=bd0753ea793f4f7485cc8543ab32a399
Der Staat kontrolliert bekanntlich nicht, ob seine Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausüben. Auf diese Tatsache hatte bereits Ex-Bundesanwalt Bruno Jost und Ingo
Sorgatz, ehemals BKA, früher öffentlich hingewiesen.
Man muss kein "Reichsbürger"-Anhänger sein, um zu erkennen, dass der Staat nicht rechtsstaatlich funktioniert.
#1075
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 10:35)
Meine persönliche Erfahrung mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz:
Gestern erreichte mich u.a. ein Schreiben des vorgenannten Landessozialgericht. Darin wird u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen und deutlich gemacht, dass die Verwaltungsakten
von Behörden und Gerichten wahrheitsgetreu und vollständig sein "sollen".
Ich habe noch die Nacht geantwortet.
Bekanntlich entscheiden über das korrekte Verständnis von Gesetzen höhere Gerichte. Letztlich liegt die Entscheidungshoheit beim Bundesverfassungsgericht. Dieses Bundesverfassungsgerichts hat bereits
1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts aus 1988 können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
So will es das Gesetz.
Wenn nun das Landessozialgericht auf einen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts verweist und dort etwas herauslesen will, das dort nicht drinstehen kann, dann ist eine solche Handhabung
widerrechtlich und rechtsbeugend.
Da der Absender selbst die Funktion eines Richters ausübt, somit widerrechtlich handelt, wäre ihm mit der Videoaufzeichnung der öffentliche Spott sicher. Die Widerrechtlichkeit seiner Entscheidung
würde öffentlich bekannt. Da die für die Justiz verantwortlichen Bundesländern keine, ich wiederhole: keine, Kontrolle durchführen, Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
nicht sicherstellen, wären wenigstens die Bürger anhand der Videoaufzeichnung als Korrektiv anzusehen.
Ich habe die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, ultimativ bis zum 31.01.2023 aufgefordert, ihre Amtsaufgabe wahrzunehmen, die Sozialgerichtsbarkeit mit neutralen
Richtern zu besetzen, die ihr Urteil nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten ist mir bekannt und kann anhand amtlich hinterlegten Dokumenten nachgewiesen werden, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht anhand der Gesetz
getroffen werden. Danach wären alle Sozialgericht aufzulösen bzw. mit neutralen Richtern neu zu besetzen.
Nach meinem Rechtsempfinden können Amtsträger nicht dafür entlohnt werden, was sie verweigern. Für mich ist die einzufordernde Treuepflicht bei den Amtsträgern eine sehr wesentliche Komponente.
Allein aufgrund der Tatsache, dass das jeweilige Bundeslane nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, lässt mich an einem
Maßstab für eine gerechte Bezahlung zweifeln. Wenn dies auch noch, wie geschehen schriftlich und damit kopierbar dokumentiert wird, nachzuweisen ist, besteht m.E. akuter Handlungszwang.
Ich gehe davon aus, dass Malu Dreyer, nachdem u.a. Alarmierungsmeldungen in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht weitergegeben wurden, sie letztlich 134 Tote zu antworten hat, ihre
Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG wahrnimmt und ihrer Treuepflicht nachkommt.
#1074
Mazi(Samstag, 28 Januar 2023 09:57)
Richter und Staatsanwälte sind gegen die Mitverfolgung und Objektivierung von Gerichtsverhandlungen.
Weshalb wohl?
Videoaufzeichnungen von mündlichen Gerichtsverhandlungen könnten belegen, dass wir eine funktiinsfähige Justiz haben und diese bis heute nicht von NS-Juristen geprägt wird. Deshalb ist Richtern
undvStaatsanwälten zu widersprechen.
Bilden Sie selbst Ihr Urteil:
https://www.n-tv.de/panorama/Staatsanwaelte-gegen-Kameras-im-Gerichtssaal-article23875980.html
Es erscheint erwiesen zu sein, dass in Gerichtssäälen wie im Dritten Reich getrickst wird. Richter und Staatsanwälte haben deshalb ein positives Interesse, dies nicht öffentlich zu machen. Das ist
einerseits aus deren Sicht nachvollziehbar, andererseits rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.
Nicht hinnehmbar war schon, dass die Landesregierungen unterlassen haben, sich von der Rechtsstaatlichkeit ihrer Richter zu überzeugen, dem Bürger jedoch den Rechtsweg vorgeschrieben haben (den sie
nicht sicherstellten). Es ist daher berechtigt anzuzweifeln, dass in der Bundesrepublik eine funktinsfähige Justiz installiert ist. Beweise, dass dies gegeben sei, könnte die Videoaufzeichnung der
Gerichtsverhandlung liefern.
#1073
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 18:26)
Meinen Gedankengang zur Gewinnmaximierung der Energiekonzerne kennen Sie bereits.
Hier die Meldung von RWE:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/RWE-verdoppelt-seinen-Gewinn-article23870365.html
Dies hat die Bundesregierung erst ermöglicht. Vorher hat man diese Strategie (billig bei der EEX, Leipzig einkaufen und teuer nach Preiserhöhung per Vertrag wieder verkaufen) nicht genutzt.
Hintergrund sind die behördlich angeordneten falschen Marktpreisbildungen.
Das kann man m.E. nur mit einem Bundeswirtschaftsminister machen, der keine Ahnung hat. Wenn er auch noch Freunde, wie auf den ehemaligen Umweltminister von Schleswig-Holstein Klaus Müller vertraut,
dann ist es ganz passiert.
Wenn einer keine Ahnung von einem Metier hat und auch noch Freunde ins Boot nimmt, der darf sich doch nicht wundern, wenn die Sache "den Bach runter geht".
#1072
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 12:59)
Ist die Mehrheit der Bundesbürger mit der amtierenden Bundesregierung zufrieden?
31 % sind lt. Umfrage davon überzeugt. Im Umkehrschluss heißt dies, dass 69 % (mehr als 2 von 3) Bundesbürgern sind unzufrieden und gehen folglich davon aus, dass die Bundesregierung uns andere
Verhältnisse führt.
#1071
Mazi(Donnerstag, 26 Januar 2023 09:28)
Wie funktionsfähig ist unser Staat noch?
Die handelnden Personen der Bundesregierung stellen dies täglich unter Beweis, dass eine Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Missbrauchsskandale, 134 Menschen Sterben im Ahrtal (Alarmierungsmeldungen wurden seitens der Landesregierung einfach ignoriert), etc. und jetzt das noch. Obwohl die Energiepreis weltweit fallen,
rechnen die Stadtwerke mit der Erhöhung der Preise? Passt das zusammen?
M.E. ja.
Die Stadtwerke haben ein internes Missmanagement. Die Eigner, die Kommunen werden zur Deckung ihrer Verluste herangezogen. Die haben aber kein Geld (mehr). Deshalb muss gestützt werden. Weil sie aber
kein Geld haben, müssen die Verbraucher den Schaden ausgleichen. Daher die Preiserhöhungen.
Wenn Ihnen jemand bekannt machen würde, dass ein Kinderbuchautor Ihnen bekannt machen würde, dass es mit der Konjunktur aufwärts ginge, dann würden Sie wahrscheinlich sagen "Ja, ja. Den Kindern kann
man viel erzählen!"
Im tatsächlichen Leben passiert dies tatsächlich. Es ist vielfach nachprüfbar.
Sind wir wirklich schon auf dem Niveau von Kindern angekommen? Die handelnden Personen der Bundesregierung führen uns dies täglich vor Augen,
#1070
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 12:29)
(Fortsetzung)
Ich halte fest, dass zumindest in diesem beiden Bundesländern nicht davon ausgegangen werden der, dass dort die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgedfolgen.
Da einerseits die Länder die Rechtmäßigkeit der Judikative garantieren sollen, anderseits sie nicht effizient überwachen, dass ihre Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Aufgaben nach Gesetz und
Recht vornehmen, stellt sich die Frage, ob diese Gerichte überhaupt befähigt sind, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen?
Folgt man dem grundsätzlichen Anspruch, dann ist diese Frage eindeutig mit "JA" zu beantworten. Stellt man die Frage jedoch nach der qualitativen Ausstattung dieser Behörden, ist dies eindeutig mit
"NEIN" zu beantworten.
Was ist aber die Lösung?
Die Behörden sind mit qualifiziertem Personal, Amtsträgern, auszustatten, die ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben. Derzeit ist aufgrund der Nachweise ersichtlich, dass dieser
Qualitätsanspruch an die Amtsträger nicht gegeben ist. Es ist vielmehr davon ausgehen, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht als neutrale Richter ausüben.
Die sozialgerichtlichen Richter, die Judikative, sind wegen fehlender Amtsausübung gemäß der Absicht der Alliierten nach deren Sieg im zweiten Weltkrieg auszutauschen bzw. zu ersetzen.
Nach dem Geldwäschegesetz sind die zu Unrecht gezahlten Gehälter zurückzufordern und das erworbene Vermögen aus diesen Straftaten sicherzustellen. So schreibt dies Art. 20 Abs. 3 GG dies allen
Amtsträgern vor.
#1069
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 10:48)
(FORTSETZUNG)In der Berufung gibt das Landessozialgericht Hessen vor, ihm würde "bereits" die Verwaltungsakte vorliegen. Dem Gericht war zuvor mitgeteilt, dass in keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Akteneinsicht gewährt wurde. Aktenteile fehlen nachweislich gemäß der vorher bereits ergangenen und nicht gelieferten Dokumente der Beklagten.
Zu allem Überdruss hat dann der Senat zwischenzeitlich erklärt, die vorliegende Verwaltungsakte der Beklagten zurückgegeben zu haben. Ein schärferes Eingeständnis der Beweisvernichtung gibt es wohl
nicht. Als problemtisch sehe ich an, dass Beweise, die nicht vorgelegt werden dürfen (wie im Fall Neumann) oder können, der Wahrheitsfindung dienen können. Für diese Fälle hat zwar Paragr. 444 ZPO
vorgesorgt, die Beanstandungen gelten als bewiesen, aber die Amtsträger richten sich nicht danach (obwohl Gesetz und Recht dies virschreiben) gebunden sind.
Die Richter sind zwar nicht berechtigt derartige Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen, nehmen dies trotzdem vor. Sie haben mangels einer effizienten Kontrolle nicht einmal ihre Bestrafung zu
befürchten. Es geht also um nichts weniger die Gewalten des Grundgesetzes und dessen Vorgaben durchzusetzen.
Da das jeweilige Bundesland die Justiz beaufsichtigt und Rechtssicherheit garantiert (von dem jeweiligen Ministerpräsidenten repräsentiert wird), aber keinerlei effiziente Kontrolle ausgeübt wird,
kommt es seiner Verpflichtung nicht nach. Nachweislich des obigen Vortrags ist dies nicht gegeben.
Wenn davon auszugehen ist, dass die Amtsträger nicht gemäß ihrem Auftrag handeln, ist es schwierig anzunehmen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz sein könnten. In obigem Fall ist eindeutig
nachgewiesen, dass dem so ist.
Die obigen Feststellungen sind fotografisch alle ausnahmslos belegt und zitierfähig.
#1068
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 10:47)
Zum vorhergehenden Kommentar!
Die nachfolgenden Feststellungen sind wahrheitsgetreu, belegt und können jederzeit glaubhaft offengelegt werden.
Es könnten Zweifel an der Argumentation aufkommen. Daher diesen Bericht aus der Akteneinsicht in die Verwaltungsakten der rheinland-pfälzischen Behörden, des Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz,
dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und Sozialgericht Mainz. Alle Behörden sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, nach dem Rechtsstaatsprinzip
verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Anhand dieser Akten kann nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87 ein Betroffener die
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Soweit erscheint mir diese Logik nachvollziehbar und richtig zu sein.
Nun hat mir der Atlatus des Präsidenten am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Gutzler, geschrieben (seines Zeichens auch Richter), das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt "solle".
Dies ist m.E. das Eingeständnis einer Behörde, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Sachlich ist auch belegt und nachvollziehbar, dass die Verwaltungsakten gegen nachträgliche Veränderungen nicht geschützt sind (vgl. auch die inhaltlich gleiche Feststellung des Ex-Bundesanwalt Brino
Jost).
Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommen, die nicht fortlaufend nummeriert sind. Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommenen, denen nach deren Angabe u.a.ein feststellbare
Verwaltungsvorgang entnommen war und bisher nicht zugefügt wurde. Hinter den durchnummerierten Dokumenten waren nicht nummerierte Dokumente zugegeheftet, die nicht nummeriert waren. Sie sind folglich
beliebig ergänzt. Kein sachverständiger Dritter kann folglich erklären, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert (außer in den Behörden selbst) zu haben. Derartige Kontrollen sind so
sachlich begründet, wie die Ahnung "einer Kuh zum Eierlegen".
Jetzt könnte man die Meinung vertreten, dass dies nur so in Rheinland-Pfalz unter der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) so wäre. Dem ist aber nicht so. Das ist jenseits des Rheins, in Hessen,
einem CDU- geführten Bundesland, nicht anders.
Dort habe ich eine Verfügung eines Richters selbst eingesehen, in der er bestätigt, dass die Verwaltungsakten der Beklagten nicht vollständig sei, urteilt aber dennoch zugunsten der Behörde. Wie kann
ein Erwachsener in der Amtsfunktion eines Richters, in Kenntnis nicht wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten zu einer Entscheidung nach dem Gesetz kommen und ein derartiges Urteil
dieser Art verkünden? Nach den einschlägigen Vorgaben der Menschenrechte war er nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet, ein faires Verfahren durchzuführen. Nach Art. 97 Abs. 1 GG hat er seinen
Amtsauftrag nach dem Gesetz auszuführen. Art. 20 Abs. 3 GG hat ihn an Gesetz und Recht gebunden. Er hat schlicht seine Treuepflicht verweigert und ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
Az. 2 A 7.21, aus dem Dienst zu entfernen. Er hat in Ausübung seiner Amtsfunktion nicht nach seinen Weisungen gehandelt.
Das Verfahren ging in die Berufung und ist anhängig.
#1067
Mazi(Dienstag, 24 Januar 2023 09:31)
Wir müssen die Organe schärfer unter Kontrolle nehmen!
Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.04.2020 erscheint nicht widerlegbar und nicht so einfach dahin geschrieben zu sein.
Da gibt es eine Bundestagspräsidentin Bas von der SPD, die es scheinbar nicht interessiert, ob die in ihrem Parlament beratenen und beschlossene Gesetze überhaupt nach Art. 20 Abs. 3 GG angewandt
werden und es gibt Länder, die die judikative Hoheit haben, die diese aber nicht kontrollieren. Die Folge ist, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte 1953 zwar für gültig anerkannten, aber
niemand überzeugt sich davon, ob sie denn angewandt werden.
Und meldet der Bürger sein Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG an und beschreitet den darin vorgegebenen Weg, dann landet er zwangsläufig bei den Gleichen. In meinen Augen wird gemäss der Struktur der
Teilehmer der seinerzeitigen "Wannsee-Konferenz" gehandelt. Nach dem Geist des Grundgesetzes war dies unterbunden.
Zugegeben ging es damals um die Organisation der Vergasung einer Rasse, aber strukturell war beides nicht rechtsstaatlich. Es hätte verhindert werden müssen!
Aktuell erscheint es so, dass die NS-Juristen die Systeme vollends unterwandert haben.
Aktuell müssen wir den Missbrauch, die Nichtweitergabe von Alarmmeldungen, den Erstattungsanspruch nicht überwiesene Steuern (Cum Ex-Geschäfte), utopische Energieversorgerpreise aufgrund behördlicher
Anordnungen, fehlende Besetzung von Richterstühlen mit neutralen Richtern (insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit), Schwammigkeit von Positionen im Ukrainekrieg (u.a. vom Ausland schon
angekreidet), etc. beklagen. So ist es einfach, wenn ein Unrechtssystem, was überwunden zu sein schien, regiert.
Das Grundgesetz hatte es bereits schriftlich abgestellt. Aber ausser zu zitieren und kopieren taugt es scheinbar nichts. Nur handelt keine der dort definierten Gewalten funktioniert danach. Die
Teilnehmer der Wannsee-Konferenz nennen sich heute zwar anders, aber sie tragen in neuer Zusammensetzung diese angewandte Technik offensichtlich weiter.
Bereits nach Einführung des Grundgesetzes schafften es die damaligen Straftäter in der Reihen der Nationalsozialisten aus der Schatulle des neuen Staates Bundesrepublik für ihre vorherigen Straftaten
entlohnt zu erhalten. Nach dem heute gültigen Gesetz zur Geldwäschebekämpfung sind diese unrechtmäßig bezogenen Gelder und Vermögen der Straftäter einzuziehen. Dazu sind die Amtsträger gemäss ihrer
Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Die Allierten haben zwar den Zweiten Weltkrieg offiziell gewonnen, sind dennoch von den NS-Juristen ausgeschaltet worden. Sie sind als besiegte anzusehen. Der Glaube an das 1000jährige Reich lebt
also in den Köpfen ihrer Anhänger weiter. Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint berechtigt und nicht einfach dazugeschrieben zu sein.
#1066
Mazi(Montag, 23 Januar 2023 12:37)
Rechtsstaat Bundesrepublik?
Es ist anzunehmen, dass in der Bundesrepublik Behörden erkennbar wären, die Gesetz und Recht einhalten würden. Wenn diese Annahme zu bestreiten wäre, wäre dies unverkennbares Zeichen der NS-Juristen
dafür, dass die Bedeutung der NS-Juristen weit unbedeutender wären, als vieler Orts unterstellt/angenommen wird.
Was die Judikative angeht, iwurde/ist sie sehr stark von den Nationalsozialisten geprägt. Die Alliierten machten nach ihrem Sieg im 2. Weltkrieg bekannt, dass sie in der Absicht die Judikative zu
reformieren, scheiterten.
Die Annahme der gutdenkenden Demokraten unterstellt, dass die Judikative sich trotz fehlender Kontrolle veränderte.
Wer der Bundesbürger geht also davon aus, dass dies tatsächlich der Fall gewesen sein könnte und die Erfahrung falsch ist?
Schauen Sie sich die zahlreichen Beispiele in unterschiedlichen Bereichen an. Danach dürfte es diese gar nicht geben.
Den Vogel schießt m.E. die Sozialgerichtsbarkeit ab. Dort treffen Entscheider gegen das Gesetz ihre Entscheidung. Eine Sache, die Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz ausdrücklich
untersagt ist.
Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar keine Entscheidungen nach dem Gesetz und keine Verwaltungsentscheidungen, die nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind, dann
sind sie offensichtlich gar nichts. Da das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg vorschreibt, die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind die Klagen frist-
und formgerecht eingereicht, aber nicht entschieden. Amtsträger als Richter hätten nach Gesetz und Recht zu entscheiden. Da sie dies nicht vorgenommen haben, kann ihnen nicht unterstellt werden, je
eine Entscheidung getroffen zu haben. Daraus folgt, dass sie auch keine Amtsfunktion als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG vorgenommen haben können.
Die Frage, die sich daraus wiederum ergibt, ist die, ob sie dennoch auf der Grundlage der Amtsträger entlohnt werden.
Da die Richter ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausübten, sind sie m.E. nicht berechtigt, die monatlichen Begünstigungen und später eine Pension zu beziehen.
Den Vorgaben des Geldwäschegesetzes folgend, sind nicht nur diese Zahlungen zurückzuverlangen, sondern auch die Vermögenswerte seitens des Staates abzuschöpfen/sicherzustellen bzw. einzuziehen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger, nicht nur aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in
Ausübung ihrer Amtsaufgabe dazu verpflichtet, Gesetz und Recht durchzusetzen.
#1065
Mazi(Sonntag, 22 Januar 2023 17:46)
Unnglaublich, was da abgeht!
Richter halten es offensichtlich für gerecht, dass wenige Soli zahlen - andere dagegen nicht. Deshalb sollen Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen. Richter des Bundesverfassungsgericht
dürfen nur feststellen, ob das jeweilige Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht und wie diese gesetzlichen Vorschriften zu verstehen sind
Nach den Menschenrechten entscheiden Richter nach dem Gesetz. Offensichtlich bestehen in der Richterschaft unterschiedliche Rechtsansichten in Bezug auf die Maßgeblichkeit von Gesetzen.
Kommen wir anhand dieses Vorfalls zur Sozialgerichtsbarkeit. Seit bestehen des Grundgesetzes entscheiden die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz. Als Nachfolgeorganisation der
Richterschaft des Natinalsozialismus, ehemals als Abteilungen des Reichsversicherungsamtes, sind sie von der damaigen Rechtsprechung überzeugt und entscheiden danach.
Aktuell liegt mir ein Fall vor, zu dem nachweislich eine Berufsgenossenschaft (BG) richterlich bestätigt keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte. Dennoch haben Richter der
Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der BG entschieden. Es war der Führer Adolf Hitler, der den Straftatbestand des Amtsmissbrauch abgeschafft hat.
Wenn die Judikative nach dem Grundgesetz organisiert wurde und offensichtlich ausgerechnet die Sozialgerichtsbarkeit über Jahrzehnte außen vor gelassen wurde, gibt zu denken und nährt Zweifel an der
Rechtsstaatlichkeit.
#1064
Mazi(Freitag, 20 Januar 2023 10:18)
In der Bundesregierung herrscht Chaos hoch Drei! Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
Art. 20 Abs. 3 GG stellt keine Verpflichtung für die Amtsträger dar, weil sie wissen, dass diese Vorschriften ohnehin nicht überwacht werden. Die Vorgehensweise der Teilnehmer an besagter
"Wannsee-Konferenz" erscheint sichergestellt!
Seit 2008 betreibe ich eine Wärmepumpe, liege also vollkommen auf der Argumentation der GRÜNEN. Jetzt hat der Energieversorger die Vorauszahlungen von 156 Euro auf 322 Euro erhöht. Dabei kauft er den
Strom bei der EEX in Leipzig für sagenhafte 9 Euro-Cent statt der verlangten 50 Euro-Cent ein.
Ich frage mich, welcher Plan steckt hinter der Strategie der GRÜNEN?
Der Energieversorger Lichtblick, um den es sich hier handelt, und Strom aus erneuerbaren Energie verkaufen will, hat nach einem Gutachten argumentiert, dass die Massnahmen der Bundesregierung, die
Nachbesteuerung der übermäßigen Gewinne, einen Eingriff in das Eigentumsrecht nach dem Grundgesetz darstellen würde. Das ist zwar richtig, aber die fehlerhafte Abrechnungspolitik auf behördliche
Anordnung ist trotzdem nicht korrekt. Diese Verwaltungsentscheidungen der Behörde sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Darauf aufbauend können auch nachfolgende
Abrechnungen nicht richtig sein.
Diese Mehraufwendungen gehören dem Verbraucher. Er hat sie bezahlt. Die verkündeten "Bremsen", ihre Deckelung auf 80 %, sind rechtwidrig.
Nichts ist von den Regierenden zu halten.
Ihr Verhalten im Ukrainekrieg ist zwar moralisch zu unterstützen, doch das Vertrauen, dass die Regierenden korrekt handeln, ist im In- und Ausland abhanden gekommen.
Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
#1063
Mazi(Donnerstag, 19 Januar 2023 17:30)
Wo sind wir eigentlich angekommen?
"Unerhört", dass Kunden auch noch zustimmen sollen, wenn sie abkassiert werden. Das ist in der weder in der Energiebranche, noch seitens der Krankenkasse so. Wenn es Brei regnet, dann muss man
einfach den Löffel hinhalten.
Das Richter gegen das Gesetz entscheiden und ohne sich ohne Unterlagen sich anzusehen zu Gunsten von Berufsgenossenschaften entscheiden, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber dieses
billige Verhalten der Banken setzt dem Ganzen die Krone auf.
Unerhört welche Gemeinheiten sich da bei einer sehr schwachen Bundesregierung so ausgedacht wird. Man muss nicht kommunistisch Denken, um solche Begehrlichkeiten als unseriös zu erkennen.
Will man tatsächlich, dass die Bürger aufstehen und sagen: Schluss jetzt!
Einen Bundeskanzler, der nach eigener Aussage krank ist, sich nicht mehr erinnern kann, einen Finanzminister der in einer Kirche sein Ja-Wort gibt, aber von ihr nichts hält,
eine Außenministerin, die keine Ahnung hat,
ein Wirtschaftsminister, der als Kinderbuchautor seine Sporen gesammelt hat,
hat Deutschland, eine der großen Exportnationen, für wahr nicht verdient.
#1062
Mazi(Donnerstag, 19 Januar 2023 11:17)
So denken Strom-/Energielieferanten!
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst aufzupassen".
An der Strombörse kaufen Energieversorger aktuell dem Strom für 9 Euro-Cent und verkaufen ihn für ca. 50 Euro-Cent weiter. Von denen "2 %" leben sie. Die Anbieter erneuerbarer Energie erhalten 8
Euro-Cent und weniger. Die Energieversorger haben gar die Möglichkeit deren Anlage sogar abzuschalten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Derartiges "durchzubringen", das ist wiederum die Aufgabe
der Politiker.
Der Vergleich mit den Teilehmer der sogenannten "Wannsee-Konferenz" und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages erscheint nicht unberechtigt.
Eigentlich ist es unerhört, was bekannt wird.
Aus der Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis werden Zahlungen an Politiker und Bonuszahlungen an die Führungskräfte der Energieversorger finanziert. Damit dies weiterhin "wie geschmiert"
läuft, zahlen die Behörden (Politiker) die Energiepreisbremsen an die Energieversorger. Letztlich werden so sogar die Stadtwerke finanziert bzw. gerettet. Rückerstattungen, die vorher von den Bürgern
eingeheimst wurden, werden teilweise auf Druck der Bevölkerung zurückgezahlt. Was übrig bleibt, sind die künftigen Mehrkosten für die Verbraucher (wenn man davon ausginge, dass Ihnen die Mehrkosten
tatsächlich zurückgezahlt würden)
.
Verantwortlich für dieses System sind Politiker und Versorger. Nutznießer sind sie. Die Verbraucher werden geschädigt.
Besonders dankbar für dieses Denksystem ist der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Habeck. Er hat seine Erfahrung als Kinderbuchautor als "bewiesen". Wenn diesses System funktionieren soll, dann kann es
nicht besser funktionieren, als jetzt. Die Zeit drängt!
Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung diese Spielchen spätestens dann nicht mehr mitmachen (kann), wenn ihr Vermögen aufgebraucht ist. Damit letzteres möglichst nach der nächsten Wahl der
Fall sein wird, subventionieren die Politiker diese Bevölkerungsmehrheit zu Lasten derer, die noch über Vermögen verfügen.
Es ist ungerecht von diesen (noch) Vermögenden mehr Abgaben zu verlangen, als sie noch besitzen. Dabei ist bereits, wie obiges Beispiel aufzeigt, selbst dieses Unterfangen schon jetzt nicht mehr zu
rechtfertigen.
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst achtzugeben".
Die zugegeben Problematik des Ukrainekrieges soll m.E. nur von den bestehenden innenpoltischen Problemen ablenken und die Bevölkerung spalten. Das wird derzeit von SPD, GRÜNEN und FDP besorgt.
In diesem Zusammenhang sind auch Missbrauch, Alarmierungsmeldungen, Cum ex-Geschäfte, Gerichtsbarkeit (insbesondere Sozialgerichtsbarkeit), etc. zu sehen.
Es ist unbeantwortet, ob die Regierungen spätestens jetzt oder erst später abzulösen sind. Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, ob sie danach noch zur Belohnung Pension erhalten. Die
offizielle NAZIs haben sich auch an künftigen gewaschem Geldern bereichert. Auch in diesem Problem sind die Allierten den Nazis nach dem zweiten Weltkrieg den NS-Juristen unterlegen. Unerhört wie
damals und auch heute das Recht von den Nazis gebeugt wird.
#1061
Mazi(Mittwoch, 18 Januar 2023 18:14)
Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland?
Es ist m.E. richtig, wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts urteile (Az. 2 A 7.21), dass Amtsträger, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, gleichzeitig erklären, hoheitliche Aufgaben
nach dem Grundgesetz auszuüben.
Das ist eine Seite. Die andere Seite ist jedoch, dass bei freier Wahl des Vereins, kein Gericht die Zugehörigkeit zu einem Verein untersagen kann. Deshalb ist das Urteil nicht auf die sogenannten
"Reichsbürger" anzuwenden, sondern auf die Tatsache, dass die genannten Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind.
Die Tatsache, dass zahllose Amtsträger ebenfalls ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dennoch Gelder und Pensionen aus legalen oder gewaschenen Geldtöpfen kassieren, unterscheidet diese Gruppe nicht
von den "Reichsbürgern", denen per Definition zu unterstellen ist, dass sie die Aufträge des Grundgesetzes nicht wahrnehmen.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, trifft m.E. schon "ins Schwarze".
Wir sollten uns einig darin sein, dass eine Justiz, die sich auf grundgesetzliche Vorschriften bezieht, diese aber nicht achtet, nicht vom Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 GG gedeckt sein kann. Eine
Judikative, die die Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet, kann nicht i.S. des Grundgesetzes agieren.
Deren Entscheidungen müssen nach meinem Verständnis nach § 44 Abs. 1 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sein.
Die kommen auf das Beispiel von Herr Neumann zurück. Ein Landgericht, dass ein Urteil in einem Verfahren ohne Anwalt verkündet, ihn gar in den Knast schickt, hat mit einem rechtsstaatlichen Urteil
m.E. nichts gemein.
Oberster Chef und Dienstvorgesetzter der Richter des LG Hamburg ist derzeit Herr Dr. Peter Tschentscher. Vor ihm war es der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz. Dr. Peter Tschentscher steht derzeit dem
Bundesrat vor.
#1060
Mazi(Mittwoch, 18 Januar 2023 10:24)
Zentrales Problem?
M.E. stellt das Grundgesetz ein zentrales Problem für Legislative, Exekutive und Judikative dar. Die im Grundgesetz manifestierten Rechte der Bürger können nicht eingefordert oder eingeklagt
werden.
Ob dies der Schutz des Lebens (Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe, Missbrauchsfälle) oder die Achtung der Gesetze (Cum Ex-Geschäfte, Richter in Ausübung von
Amtsfunktionen, etc.) angeht, die Bundesrepublik Deutschland funktioniert nicht nach dem Grundgesetz.
Es wäre m.E. in der Tat eine falsche Annahme, von einem auch heute noch nicht manifestierten Anspruch der NS-Juristen auszugehen (SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19). Zu stark sind
deren Einflüsse in unsere Strukturen, als sie als nicht vorhanden zu deklarieren.
Eine Tatsache, dass sich auch heute hohe Amtsträger sich nach dem Vorbild der Teilnehmer der "Wannsee-Konferenz" zur gemeinsamen Absprache gesetzwidrigen Verhaltens treffen und verabreden, dabei
sogar sich der Judikativen bedienen, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen.
Daher ist fraglich, ob die Judikative die zugedachte Funktion des Grundgesetzes überhaupt wahrnimmt?
#1059
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 22:14)
Sind 2 % etwa das doppelte?
Stimmen Sie Frau Lagarde bei ihren Überlegungen zu?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EZB-Chefin-Lagarde-faellt-bei-Mitarbeitern-durch-article23851234.html
Gewiss hatte Frau Lagarde eine schwere Kindheit. Es ist anzunehmen, dass sie den Rechenunterricht (Mathematik wird als höher angesehen!) häufig versäumte. Dafür kann sie ja nichts. Aber es hat Leute
gegeben, die sie auf diesen verantwortungsvollen Posten, wo Mathematik gefordert ist, gehievt haben. Die müssen sich jetzt wegen ihrer Fehlentscheidung Gedanken machen und sich fragen lassen, weshalb
sie ihr aufgesessen sind?
Die EZB-Mitarbeiter haben eine andere Meinung von ihr.
#1058
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 20:46)
Ist es Zufall?
Zwei Kriege sind in Europa bemerkenswert. Einmal auf dem Balkan und jetzt in der Ukraine. Beide male sind die GRÜNEN mit in der Regierung? Soll das Zufall sein?
Hier eine dennoch interessante Lektüre:
https://www.businessinsider.de/politik/welt/habeck-uber-kampfpanzer-usa-sollen-ersten-schritt-machen/
#1057
Mazi(Dienstag, 17 Januar 2023 09:24)
#1055
Was oder wie soll ich Ihnen antworten?
Frau Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, wurde am 06.11.2022 und 23.11.2022 von mir wegen der Gewährleistung der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nach Art. 17 GG angeschrieben und zur
Stellungnahme bis 15.11.2022 bzw. 23.12.2022 aufgefordert. Geantwortet hat sie nicht.
Daraus schließe ich, dass auch die Abgeordneten des Parlaments, vertreten durch die Präsidentin, sich nicht darum bemühen, dass Ihre beschlossenen Gesetze für die Bundesrepublik Deutschland nicht
einmal eingehalten werden.
Wir schreiben von neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben. Richtig! Aber das interessieren Legislative, Exekutive und Judikative offensichtlich nicht.
Das einzige was wir unternehmen können, ist bekannt zu machen, dass die Gewalten nach Art. 20 Abs. 3 GG sich nicht einmal darum bemühen, das Grundgesetz einzuhalten. Zeigen wir auf, dass die
Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht ausführen oder sie sogar verweigern.
Natürlich ist es richtig, dass "Vereine" wie die "Reichsbürger", die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, grundsätzlich keine hoheitlichen Aufgaben ausführen und Amtsträger sein können. Aber
die Gruppe derer, die die Aufträge des Grundgesetzes nicht ausführen, dennoch Gehälter und Pensionen von der Gemeinschaft der Steuerpflichtigen beziehen, ist viel größer und gewichtiger. Sie sind
nicht einmal dieser Gruppe der "Reichsbürger" offiziell beigetreten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, ist m.E. inhaltlich und nicht formell auszulegen.
#1056
WernerE(Montag, 16 Januar 2023 19:04)
hierzu ein Tweet aus einem anderen Forum:
RiLSG-München Dr. Oliver Bloeck entscheidet über Rechts-Angelegenheiten des SGB IX Schwerbehinderung GdB und sein EX-Arbeitgeber war das
ZBFS-Bayern--> gegen die der Bürger wegen einem GdB Klagen kann am LSG-Mü.
Liegt hier nicht ein wesentlicher Interessenkonfilkt vor, wenn ein Richter über Angelegenheiten seiner Ex-Kollegen des ZBFS-Bayern entscheiden soll und er völlig unkritisch offensichtlich
"Falsche-Stellungnahmen-ZBFS"--> mit viel zu niedrigen/unvollständigen
ZBFS-GdB-Feststellungen bevorzugt?
In Bayern gehen die Uhren eben ein wenig anders oder doch nicht.
Wie schrieb der CSU-ler MdB Huber:
Die Wahlreform der Ampelregierung ist vergleichbar mit einem "Schurkenstaat"
klar die CSU würde über 30 Direktmandate verlieren.
#1055
BG-Heater(Montag, 16 Januar 2023 16:35)
Hallo Mazi,
es geht noch viel einfacher mit den "Neutralen Richtern".
Man nehme einen Angestellten einer Behörde zb. Versorgungsamt mit
Juristenausbildung und stellt diesen dann später beim einen LSG als Richter an.
Dieser Richter mit dem ehemaligen Arbeitgeber Versorungsamt, verhandelt dann
hauptsächlich die Rechtsangelegenheiten seiner Ex- Kollegen in Sachen
GdB-Schwerbehinderungen, so wirds gemacht.
Wie Neutral dann entschieden wird, ist wohl jedem klar und natürlich sind dann
immer keine Fehlverhalten erkennbar, klar.
Das Versorgungsamt darf dann auch "Ärztliche-Stellungnahmen" ohne Original-Arzt-
Unterschrift einreichen, natürlich zum Vorteil der Behörde, versteht sich und für
falsche "Ärztliche-Stellungnahmen" haftet dann niemand.
Gruß
BG-Heater
#1054
Mazi(Sonntag, 15 Januar 2023 12:41)
Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG?
Nach meinen Akteneinsichten ist das Grundrecht der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik nicht gewährleistet.
Ich beziehe mich auf Akteneinsichten in verschiedene Verwaltungs- und Gerichtsakten in Rheinland-Pfalz. Darin vermisse ich, dass die angesehenen Akten nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden. Die
Verwaltungsentscheidungen sind daher nicht nachvollziehbar.
Bekannt sollte ihnen die Formulierung in den Urteilen "auf die Verwaltungsakten der Beklagten wird verwiesen" erscheinen. Ein solcher Verweis ist ebenso nicht nachvollziehbar, wie die Verweise in
Verwaltungsakten auf "Bände" oder "Teile". Derartige Formulierungen sind so unbestimmend, dass sie nicht nachvollziehbar sind. Da diese Formulierungen ständig in den Behörden verwandt werden, sind
auch deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehbar. Sie sind nach Paragraph 44 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
In Umsetzung der Gesetze verweist das Bundesverfassungsgericht regelmäßig ihm bekannt gemachte Urteile an die Vorgerichte zurück (Paragraph 44 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Es ist m.E. pauschal zu unterstellen, dass keine richterliche Entscheidung Art. 6 Abs. 1 EMRK oder Art. 97 Abs. 1 GG folgt. Ich hege Zweifel, dass die Judikative rechtsstaatlichen Anforderungen und
nicht dem Geist der NS-Juristen folgt. Nach meinen Nachforschungen ist der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, zumindest nachvollziehbar.
#1053
Mazi(Freitag, 13 Januar 2023 10:04)
Sozialgerichtsbarkeit und neutrale Richter?
Folgt man dem Anspruch des Art. 6 Abs. 1 EMRK, dem Auftrag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, und dabei wiederum der Ratifizierung durch den Bundesrat, stellt man fest, dass sich die Länder
nicht davon überzeugen, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entscheiden. Es ist daher angebracht, davon auszugehen, dass in der Judikative keine neutrale Richter eingesetzt
werden.
Es ist ein Leichtes die Judikative mit "braunen" Richtern zu unterwandern. Aufgru d des fehlenden Kontrollsystems würde dies nicht einmal systematisch erkannt.
Bekanntlich ist der "braunen" Judikative vorzuhalten, den Führer im Dritten Reich mit ihren Urteilen unterstützt zu haben (vgl. entsprechende Maßnahmen des Deutschen Bundestages in 2009). M.W. wurde
keiner dieser Richterschaft zur Rechenschaft gezogen. Sie, die Täter, erhielten sogar aus öffentlichen Geldern (den Steuereinnahmen) Pension.
Gehen wir davon aus, dass spätestens seit 1954 die ehemaligen Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt ausgegliedert wurden. Die Sozialgerichtsbarkeit existierte aufgrund gesetzlicher Vorschrift in
der Bundesrepublik. Da die Bundesregierung es unterlassen hat, eine Kontrolle zu etablieren, ist davon auszugehen, dass die Richter weiterhin nicht den Gesetzen der Bundesrepublik handelten.
Wir halten fest, dass die Angabe der Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, unwahr ist. Ihnen ist vorzuhalten das Recht zu
beugen.
Da die Staatsanwaltschaften, unterstellt dem Minister der Justiz, es unterlassen ihre Kollegen in den Gerichten, unterstellt ebenfalls dem gleichen Minister der Justiz, strafrechtlich zu verfolgen,
anzuklagen und zu verurteilen, ist auch in dieser Hinsicht die Neutraltät der Richter anzuzweifeln. Bei ordnungsgemäßer Handhabung der Funktionstrennung ist dieser Umstand nicht zu
rechtfertigen.
Es ist hier festgestellt, dass die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Daraus folgt auch, dass ein Betroffener anhand der
Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden nicht nachvollziehen können. Nach dem Gesetz sind solche Entscheidungen nichtig.
Die richterlichen Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz.
Da Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRH, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, dies aber nicht achten, kann das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt sein.
In Umsetzung der Anerkennung der europäischen Menschenrechte 1952 ist es Aufgabe der Länder, die Judikative mit neutralen Richter zu besetzen, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Die
Ministerpräsidenten der Länder sind für die korrekte Umsetzung dieser Anerkennung verantwortlich. Sie können zwar die Zuständigkeit auf ihre Minister übertragen, aber sie sind weiterhin
verantwortlich geblieben. Bei den negativen Erfahrungen, die zweifellos vorhanden sind (auch anhand meiner eigenen Akteneinsichten), sind die Länder nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Judikative
mit neutralen Richtern auszustatten.
Spätestens jetzt haben sie dies vorzunehmen und frühere richterliche Entscheidungen, weil sie nicht dem Gesetz folgten, als nichtig zu erklären (siehe Handhabung des Deutschen Bundestages im Jahr
2009). Die Gerichte sind mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, unverzüglich auszustatten. Aufgrund der mir vorliegenden Beweise, ist dies heute noch nicht der Fall.
Die Besetzung der Gerichte mit nicht neutralen Richter ist gesetzlich untersagt.
Das geschaffene Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG, mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az.2 A 7.21, ist umzusetzen. Alle Amtsträger sind dazu verpflichtet. Nach der
Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2020, Nr. 18/22, ist diese auch zu beachten.
#1052
Mazi(Donnerstag, 12 Januar 2023 12:01)
(Fortsetzung
Sozialgerichtsbarkeit)
Es ist die Frage zu beantworten, dass Bürger der persönlichen Freiheit beraubt (weggesperrt) wurden, ihnen aber keine rechtmäßige Entscheidung eines unabhängigen Richters (nach dem Gesetz!) zugrunde
gelegen hat. Letztlich haben nicht nur die Richter, sondern auch der Minister der Justiz und logischer Weise auch deren Ministerpräsident (nach der Ratifizierung durch den Bundesrat) dafür
einzustehen. Sie sind anzuklagen und auch zu verurteilen von Behörden, deren Vorgesetzter wiederum der Minister der Justiz ist.
Das soll eine Funtionstrennung sein? Damit verbinde ich aber andere Kriterien!
So zu organisieren und als richtig anzusehen, kann m.E. nur auf der "Mist" von NS-Juristen wachsen!
Dies auch noch heute seitens von Juristen zu verteidigen, macht die demografische Gesinnung, der anders denkenden, bekannt. Das Grundgesetz muss durch- und umgesetzt werden. Nicht nur die
Zuständigen, sondern auch die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass sie nie Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hat. Alle Entscheidungen widersprechen dem Gesetz, insbesondere Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 97
Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG.
Bei neutraler Betrachtung schließt sich die Frage an, wie und weshalb so etwas passieren konnte. Schließlich verweisen wir auf einen ausgebildeten Juristen als Bundespräsidenten. M.E. unerhört, was
sich hier abspielt. Wir haben hier keine Missstände in einem anderen Land zu klären, sondern zuerst in unserem eigenen Land "zu kehren".
#1051
Mazi(Donnerstag, 12 Januar 2023 12:00)
Solzialgeruchtsbarkeit:
Wie ist eine Judikative zu beurteilen, die nicht überwacht wird, ob sie nicht weiter macht wie bisher?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Judikative nicht auf die Erfahrungen im Dritten Reich zurückgreift!
Bekannt ist, dass die Judikative im Dritten Reich den Führer mit ihren "Entscheidungen" unterstützte. Bekannt ist das Zitat eines Ministerpräsidenten eines CDU-geführten Landes: "Was früher Recht
war, kann heute kein Unrecht sein!". Bekannt ist auch, dass die damaligen Straftäter von der Justiz nie verurteilt wurden (auch nicht in Berufungsverfahren). Der Generalstaatsanwalt Bauer, Verfechter
der Demokratie, bildet eine Ausnahme. Es ist davon auszugehen, dass er nur mit Unterstützung des Auslandes diesen Status erreichen konnte.
Anzumerken ist, dass in der sogenannten "Wannsee-Konferenz" sich hochrangige Vertreter der Bdhörden trafen und den Transport von Juden in die Gaskammern effizient regelten.
Eingeräumt, können Richter nur über das entscheiden, was ihnen vorliegt. Dabei können Sie falsch oder richtig liegen. Damit ist der Irrtum in der Entscheidung beschrieben. Wenn aber nicht
sichergestellt ist, dass eingehende Post (wie zuvor bereits beschrieben) Ihnen überhaupt vorliegt, dies nicht kontrolliert wird, dann ist nicht der Irrtum in der Entscheidung für die falsche
Entscheidung massgeblich, sondern die Entscheidung auf eine fehlerhafte organisatorische Massnahme zurückzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig der Fall ist.
1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat damals diesen Beschluss ratifiziert. Die Länder sind für die ordnungsgemäße Handhabung in der Judikative
verantwortlich. Kontrollen haben sie jedoch nicht eingeführt, anhand denen sie erkennen könnten, dass den Richtern auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zur Entschdidung vorgelgt
werden/wurden. Die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können, ist m.E.
ebenso unstrittig wie wahr. Anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten können Betroffene (und auch Richter) nicht geltend machen, Verwaltungsentscheidungen nachvollzogen zu haben.
Eine Gerichtsbarkeit, die beispielsweise eine Regressakte nicht einsieht, kann m.E. nicht vorgeben, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte eingesehen zu haben und ihrer Entscheidung
zugrunde gelegt zu haben. Eine richterliche Entscheidung, so unabhängig sie auch sein könnte, kann nicht dem Gesetz folgen. Die Annahme, dass ein Minister der Justiz Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt
hätte (die Judikative, seine Amtsaufgabe, aber nicht überprüft hat, ob sie gesetzeskonform handelt), kann nicht geltend machen, dass eine solche Amtshandlung seiner Untergebenen falsch ausgeführt
worden wäre. Er hat schlicht seine Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vorgenommen bzw. verweigert. Dass auch untergebenen Behörden Art. 20 Abs. 3 GG nicht achteten, ergibt sich aus dieser Logik
ohnehin. Es war den Amtsträgern zuzumuten, dass sie das Fehlverhalten ihres Ministers hätten erkennen können.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, wie auch die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21,
haben schon ihren nicht zu unterschätzende Hintergrund. Es geht m.E. nicht um die "Reichsbürger" direkt, sondern um deren tatsächlichem Verhalten.
Im Ergebnis ist die Funktionsweise und Organisation der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Es ist nicht sichergestellt, dass Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4
GG gewährt wird. Die Judikative ist nicht in der Funktion, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen. Organisatorische Mängel sind nach dem Grundgesetz abzustellen. Die Aussage, das keine neuen
Tatsachen vorgelegt werden, rechtfertig nicht, dass bisherige System als bindend zu legitimieren.
#1050
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 21:13)
Was ist mir dennoch unklar geblieben?
1952 hat der Deutsche Bundestag den Beitritt zu den Menschenrechten beschlossen. Der Bundesrat hat diesen Beschluss ordnungsgemäß ratifiziert.
Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch so organisiert, dass es der Machtbereich der Länder ist, die Judikative zu kontrollieren.
Damit ihre keine Fehler bekannt werden, ist nicht bekannt, dass die Länder je eine Kontrolle der Judikative vorgenommen hätten. Dies betrifft die Entscheidung selbst wie auch der Weg dorthin.
Wenn die Richter an die Gesetze gebunden sind, kann es auch kein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit sein, dass ein Dienstvorgesetzter auf die Einhaltung der Gesetz besteht. Genau an diese
Vorschrift sind Richter gebunden, wenn sie überhaupt erklären wollen, eine Entscheidung getroffen zu haben.
Ganz wüst wird es, wenn Richter behaupten wollen eine Entscheidung getroffen zu haben, aber dem Gesetz nicht folgten. Da gibt es nur eine Entscheidung, dass diese richterliche Verwaltungsentscheidung
nichtig ist. Zudem ist sie ohnehin nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht nachvollziehbar.
Wie wir wissen, kontrollieren die Länder die Judikative nicht. In der Tat ist es denkbar, dass die Richter weiterhin nach den Grundsätzen des Dritten Reiches weiterhin agieren. Dass sie so vorgehen
können, liegt m.E. in der Tat in der Macht der NS-Juristen, deren Einfluss in den Behörden nicht unterschätzt werden darf.
Insgesamt ist anzunehmen, dass Exekutive und Judikative ein sehr gespaltetes Verhältnis zum Grundgesetz pflegen.
Das kann man sehen wie man will. Heute ist mir bei der Auswertung einer Akteneinsicht folgendes aufgefallen:
In der Verwaltungsakte des SG Mainz ist mir aufgefallen, dass der Eingang eines Schreibens an das LSG Rh-Pf dort abgelegt ist. Dieses Dokument ist ordnungsgemäß beim LSG Rh-Pf per FAX eingegangen
(das ist an der angegebenen FAX-Nr. eindeutig erkennbar).
Die Frage ist m.E., wie ein Dokument, gerichtet an eine andere Behörde, dort in der Verwaltungsakte auftauchen kann. Schließlich ist es in der Verwaltungsakte der LSG Rh-Pf nicht ersichtlich und kann
dort nicht als fehlerhaft erkannt werden.
Wie kann ein solches FAX einer Behörde in der Verwaltungsakte einer ganz anderen Behörde auftauchen?
Grundsätzlich ist es ein nicht zu unterschätzendes Problem, wie Dokumente, die nach § 133 StGB in einer Verwaltungsakte unterschlagen werden, erkannt werden können. In der freien Wirtschaft bedient
man sich eines ´"Kunstkniffs". Man lässt sich eine "Vollständigkeitserklärung" geben.
Da den Juristen der Judikativen nicht "Blauäugigkeit" vorzuhalten ist, ist zu beantworten, weshalb die Gerichte von Behörden nicht das verlangen, was sonst üblich ist? Es liegt auf der Hand, dass
argumentiert würde, weil sie bereits vorher wissen, dass es in Behörden nicht mit rechten Dingen zugeht. Eine Solche Vermutung wird auch noch von dem Präsidenten des SG Mainz am 05.08.2019
genährt.
Eine Funktionstrennung gibt es wahrscheinlich in jeder Branche, aber nicht in der Judikative. Die Frage, die sich mir stellt, gilt das Grundgesetz nur für andere und wird die Existenz des
Grundgesetzes, dass nur Gleichberechtigte kennen will, seitens Exekutive und Judikative bestritten? Wie soll ein Rechtsstaat organisiert werden, bei der sich Exekutive und Judikative an die Gesetze
nicht halten?
Wenn der Bürger ein Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG hat, dies aber nicht durchsetzen kann (weil er letztlich zu den gleichen "Typen"/Straftätern kommt, wie zuvor), dann kann er sich nicht auf die
Rechtssicherheit verlassen. Letztlich ist dann davon auszugehen, dass sich der Staat (wenn Sie es so wollen) dann selbst aufgelöst hat. Da davon auszugehen ist, dass die Judikative sich nicht
verschlimmert hat, ist zu prüfen, ob sie je nach dem Grundgesetz gehandelt hat oder stets nach den Prinzipien des Dritten Reiches.
Es ist davon auszugehen, dass das Wort Rechtsstaatlichkeit, dann völlig fehl am Platz wäre.
M.E. geht das aus den unterschiedlichsten Gründen gar nicht und ist auch nicht tolerabel!
#1049
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 20:31)
"Schweigegeld" oder was darunter verstanden werden muss!
Sie haben nachvollzogen, dass keiner seriös etwas beurteilen kann, wenn er den Sachverhalt nicht kennt. Ausgerechnet Richter machen in ihrer Amtsfunktion geltend, dass 45 Schreiben nicht vorgelegt
werden dürfen, wäre doch dazu zumindest eine Entscheidung von Richtern notwendig, dass diese für ihre Entscheidung nicht notwendig seien.
Damit liefern die Richter am LG Hamburg den Nachweis, dass ihre Kollegen ihre Entscheidung gegen das Gesetz getroffen haben.
Ich gehe davon aus und Sie werden mir zustimmen, dass auch dieses Urteil aus dem das "Schweigegeld" resultiert, widerrechtlich ergangen und daher nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig
ist.
Es hat also eine Zahlung gegeben, das "Schweigegeld", was auf einer nichtigen Entscheidung basiert. Daraus folgt, dass der Zahler völlig unbegründet eine Zahlung geleistet hat und Rückzahlung
verlangen kann.
Nach Ihrer Darstellung, Herr BG-Heater, ist dieses Geld nunmehr aufgebraucht. Herr Neumann wird also berechtigt darauf verweisen können, dass er dieses Geld verbraucht hat. Sein Einspruch wegen
"Entreicherung" wäre also nachvollziehbar.
Die BGHW bekäme also richterlich Recht, bekäme aber keine finanzielle Mittel in die Hand.
Außer Kosten sehe ich da also nichts.
Wenn die BGHW also erwartungsgemäß unterliegt, wäre sie m.E. dennoch berechtigt, ihre Nachzahlung mit diesem "Schweigegeld" zu verrechnen. Es wäre wie eine Vorauszahlung m.E. zu handhaben.
Ich hoffe, für alle Seiten Klarheit in die m.E. "sehr hohen Wellen" gebracht zu haben.
#1048
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 20:02)
Was ist mit dem Grundgesetz und was sagt es zur Gültigkeit von richterlichen Entscheidungen aus?
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind richterliche Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen.
Wie bereits ausgeführt, sind die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz gefolgt. Daher wurde auch keine richterlichen Entscheidungen getroffen. Sie sind nach § 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Da keine der Entscheidungen dem Gesetz folgte, sind folglich auch keine Urteile ergangen.
Da gibt es aber noch einen Art. 20 Abs. 3 GG, der alle Amtsträger, also auch die Richter, an Gesetz und Recht bindet.
Das Gesetz wurde nochmals vom Bundesverfassungsgericht 1983 verbindlich ausgelegt und klargestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip, also nach dem Grundgesetz, Behörden und Gerichte zu
wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten verpflichtet sind.
Auch hier sind eindeutige Verstöße der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Gesetz festzustellen. Wenn es also keine richterlichen Entscheidungen gab, was ist dann mit dem "Schweigegeld"?
Gehen wir auf die "45 Schreiben" ein, die nie mehr nach dem Willen der hamburgischen Richter vorgelegt werden dürfen. Damit ist deren Existenz nach den Aussagen der Richter in ihrer Amtsfunktion als
existent bezeichnet. Aber ihre Kollegen haben diese Schreiben offensichtlich nicht vorgelegen.
Wenn den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat, dann schließe ich aus, dass sie den Sachverhalt von Amts wegen nach § 103
Sozialgerichtsgesetz erforscht haben (können). Auch auch diesem Grund können die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Es ist bekannt, dass jedermann vor Gericht zur Wahrheit verpflichtet ist. Besagte Schreiben waren nach § 138 ZPO seitens der Beklagten vorzulegen. Der strafrechtlich relevante Verstoß liegt also bei
der BGHW und den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, nicht in den Nachforschungen von Herrn Neumann.
Das er seine Forschungsergebnisse hier im Internet präsentiert, macht bekannt, "dass es da noch jemanden gibt, der mit gleichen Problemen zu kämpfen hat". Generalstaatsanwalt Bauer aus Frankfurt am
Main hatte unter dem "System" auch zu leiden. Deshalb ist Neumann mit ihm eher zu vergleichen.
Der bzw. die zuständige(n) Richter hatte(n) darüber zu entscheiden, ob diese Schreiben für seine/ihre Entscheidung relevant ist/sind oder nicht.
Da die Richter keine Entscheidung fällten, dass diese Schreiben für ihre Entscheidung irrelevant sind, ist dem folglich nicht so.
Mangels einer solchen Entscheidung sind diese "45 Schreiben" relevant. Der BGHW ist daher § 130 StGB (Verwahrungsbruch) vorzuhalten und mit entsprechendem Urteil zu begegnen. Da offensichtlich in der
BGHW diese besagten Schreiben nicht mehr vorhanden sind, ist dem ehemaligen Leiter, Herrn Tietjen und dem Leiter der BGHW, Herr Dr. Schöpf, die Haftung für Organisationsverschulden vorzuhalten (LG
München I, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff.).
Dadurch das hamburgische Richter die besagten "45 Schreiben" namentlich qualifizierten, ist deren tatsächliche Existenz festgeschrieben und die genannten Führungskräfte der BGHW in die Haftung zu
nehmen zu verurteilen.
Da das Urteil am LG Hamburg nicht dem Gesetz folgt (Verstoß gegen Anwaltspflicht, Verstoß gegen die Wahrheitspflicht vor Gericht), ist auch dieses Urteil nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
nichtig.
Unwesentlich ist, dass auch ihre Entscheidung nichtig ist. Es geht nur um die Entscheidung als solche, nicht über den Weg dorthin.
Da die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, sind alle richterlichen Entscheidungen nichtig. Sie sind auch deshalb nichtig, weil ein Betroffener ohne eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte keine Verwaltungsentscheidung nachvollziehen kann.
Die Richter haben also gegen alle richterlichen Entscheidungen von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht verstoßen. Das sollte auch jedem einleuchtend sein.
#1047
Mazi(Mittwoch, 11 Januar 2023 18:14)
Zurück zu den Grundlagen!
1952 sind der Deutsche Bundestag den Menschenrechten beigetreten. Der Bundesrat hat diesen Beschluss ratifiziert.
In der Bundesrepublik Deutschland obliegt den jeweiligen Bundesländern die Gerichtsbarkeit. Sie sind also allein in der Lage Art. 19 Abs. 4 GG zu bewerkstelligen.
In Art. 6 Abs. 1 Menschenrechte (EMRK) ist festgelegt, dass faire Verfahren Gegenstand der Menschenrechte sind. Darin ist u.a. festgelegt, dass neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz
treffen.
Das Gesetz besagt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Nach § 31 BVerfGG sind alle Behörden und Gerichte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden.
M.E. erfüllt keines der Urteile die obigen Kriterien.
Daher sehe ich es als erwiesen an, dass alle richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgten. Nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind alle Entscheidungen daher nichtig.
#1046
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 10 Januar 2023 19:03)
ACHTUNG, ACHTUNG:
Die Eintragung von Ausrufezeichen am 10.01.2023 18:06 zementiert, ich werde auf Schritt und Tritt beobachtet und muss auf meine Gesundheit aufpassen. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen schon
einmal erklärt. Ich benötige also Personenschutz, ich bin anerkannter Schwerbehinderter und das Tragen eine Waffe könnte mir erlaubt werden.
Zum "Schweigegeld" ist zu sagen:
Nach meinem merkwürdigen Teilerfolg am 19.06.2014 nahm ein Sachverständige den Begriff "Schweigegeld" in den Mund und den Begriff habe ich übernommen.
#1045
Ausrufezeichen(Dienstag, 10 Januar 2023 18:06)
Haha!
Herr Neumann war derjenige, der 2021 auf dem Bremer Marktplatz den Begriff "Schweigegeld" in den Mund nahm. Dort sagte er, er habe Schweigegeld bekommen. Doch da das Geld alle ist, will er wieder
welches. Das habe also NiCHT ich mir ausgedacht, sondern Herr Neumann selber.
#1044
BG-Heater(Dienstag, 10 Januar 2023 16:56)
Mahlzeit Ausrufezeichen!
Bevor Sie sich so unqualifiziert drauflos Dampfplaudern, sollten Sie sich mal das SGB VII anschauen,lesen und auch verstehen wollen.
Leider hat bei Ihnen M.E. die Gehirnwäsche der GUV perfekte Arbeit geleistet und Ihnen jegliches natürliche Rechtsempfinden aus dem Hirn rausgebrannt.
In Ihrer Benebelung der "Kundenfeindlichen Schulungen" der GUV ist es Ihnen wohl entgangen, dass es VN gibt, die schwere Unfälle haben, die in der Regel von den GUV(D-Ärzten) aus Kostengründen, nur
ausreichend bis mangelhaft behandelt werden.
Die Dokumentation der GUV wird von Anfang an so gesteuert, dass der VN so wenig wie möglich seine evtl. fortbestehenden Dauer-Gesundheitsstörungen nicht mehr beweisen kann.
In der Regel enthalten die Ur-Bescheide der GUV nicht einmal konkret die Primärverletzungen und es werden die Unfallabhängige Krankschreibung und die fortbestehenden Beschwerden/ Widererkrankung als
nicht Unfallkausal behauptet, ohne dazu irgendwelche Anhaltspunkte dafür zu haben.
Es werden nicht einmal Amtsermittlungen zum schweren Unfallhergang angestellt zb. bei einem Wegeunfall werden nicht einmal die Polizei-Ermittlungsakten eingeholt und irgendein harmloser Unfallhergang
ins Blaue hinein behauptet.
Das einzige was wirklich sehr gut funktioniert,dass die GUV Regress(Rechnungen) an alle beteiligten Dritten stellt wie zb. Krankenkasse (unfallunabhängig) und Drittschädiger
KFZ-Versicherung(unfallabhängig) gleichzeitig, in Rechnung stellt, damit es nur Einnahmen gibt die die Ausgaben bei weiten übersteigen Thema Gewinnmaximierung.
M.E. werden dem VN so schnell wie möglich die Leistungen eingestellt, damit die GUV noch Gewinn machen kann und Unfallrenten darf es grundsätzlich nicht gegeben.
Dies alles hat mit dem SGB VII überhaupt nichts mehr zu tun, weil es für die Vorgehensweise der GUV gegen die VN, wie Sie bei der Privatversicherungswirtschaft so übliche wäre, im SGB VII nicht gibt
und nicht gab.
Genauso wenig gibt es ein Schweigegeld im SGB VII und zeigt nur die rechtswidrigen Einstellungen der selbstherrlichen angeblich unfehlbaren Selbstverwaltungen-GUV die keinerlei Kontrolle unterliegen
und sich aus Gründen der Gewinnmaximierung nicht ans SGB VII halten müssen bzw. wollen,
also einen legalen Rechtsfreien-Raum geschaffen haben.
Dies System zu erkennen ist leider die Aufgabe der Geschädigten und die M.E. Gehirngewaschenen erkennen dies erst, wenn Sie selbst einen schweren Unfall haben und dann Ihre eigenen Handlungsweisen
d.b. die eigne bittere Medizin zum Schlucken bekommen und dann das tiefgefrorene Gehirn auftaut.
Der Preis dafür, die eigene Restgesundheit ist und die Verursacher besser gestellt werden wie die Geschädigten, da hilft auch kein primitives Schweigegeld mehr.
Was dann an einem VN verwerflich sein soll, der nur seine min. Rechte einfordert, zeigt den totalen Realitätsverlust unseren Ausrufezeichen und Pseudonym-Klauern aufgrund von Brainwash.
Fazit:
Ein SGB VII wurde komplett ausgehebelt die VN rechtslos getsellt.
Es ist und bleibt ein sehr Dreckiges-Geschäfts mit Arbeitsunfällen/BK-ler wo nicht der Mensch im Mittelpunkt steht, sondern ob Gesundheitsstörungen noch unter Discount-Preisen abgehandelt werden oder
zum Nulltrarif auf Kosten der Allgemenheit entsorgt werden, mit allen geeigneten Menschenunwürdigen Mitteln.
Der KOMM-MIT-MENSCH Sicher,Gesund,Miteinander hört sich M.E. wie ein Slogan aus der Ex-DDR hinter dem Eisernen-Vorhang der GUV an und in der Realität heißt es:
Hau-Ab-Mensch Unversichert-Krank- im Stich gelassen, alles was nix kostet, mit allen geeigneten Mitteln aus Gewohnheitsrecht.
Gruß
BG-Heater
#1043
Mazi(Montag, 09 Januar 2023 19:23)
#1040
Wenn ich Sie korrekt verstehe, sind Sie bereit mit Herrn Neumann zu tauschen, Schweigegeld anzunehmen und dafür in den Knast zu wandern?
Die Handlungsweisen der Richter interessieren Sie scheinbar nicht.
Da bin ich ganz anders gestrickt.
Erlaubt ist den Richtern nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Diese einfache Regel wird seitens der Judikative und Kraft ihres Amtes von diesen Straftätern nach § 339 StGB unterlaufen. Wenn es Menschen, wie im Dritten Reich gibt, die im Zweifel auch nach anders
Gläubige in die Gaskammer schicken und dann sich herausreden, dass sie doch nicht selbst gefahren wären, das hat schon etwas.
Es ist auch nachweislich so, dass diese Straftäter von ihren eigenen Leuten freigesprochen wurden.
In der Sache geht es darum, dass die Gesetze von den Parlamenten beraten und anschließend beschlossen werden. Sind diese Gesetze in Kraft, sind Exekutive und Judikative daran gebunden. In den
streitigen und hier dargestellten Fällen, ist es so, dass seitens der Richter keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen wurde.
Es geht folglich um die Glaubwürdigkeit des Gesetzes.
Mangels einer Kontrolle ist davon auszugehen, dass die Richter es heute schlimmer treiben, als es im Dritten Reich Richtern möglich war.
Formulieren wir es noch härter:
Die Landesregierungen stellen nicht sicher, dass neutrale Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Als Ronald Reagan die Sowjetunion in die Knie zwang und die Ölpreise ein Niveau von unter 9 USD erreichten, musste die Sowjetunion unter ihren Produktionskosten Öl fördern. Nicht die Förderkosten
waren maßgeblich, sondern die Erlangung von Devisen.
Nach Auskunft eines hohen Duma-Abgeordneten betrugen die damaligen Ölförderkosten ca. 8,50 USD/Barrel. Folglich wurden täglich Verluste wissentlich produziert.
Um 2000 baute die EU eine Barriere auf, um das Öl unter 30 USD/Barrel zu halten. Es hat leider nicht geklappt. Die Ölpreise waren viel höher und genutzt hat die EU-Intervention nichts.
Heute ist es anders.
Große Ölmengen werden nicht mehr in USD abgewickelt. Große Abnehmer wie China und Indien profitieren von der Strategie der GRÜNEN, von Baerbock und Harbeck. Letztlich ist Deutschland so abhängig von
russischen Lieferungen, dass über Umwege deren Lieferungen wieder Deutschland erreichen - wenn auch zu viel höheren Preisen.
Auch Saudi-Arabien fakturiert wesentliche Ölmengen nicht mehr im USD und zusehens wendet sich deren Politik von den USA ab.
Es ist die Frage, wie lange die Bürger noch zuschauen und die Politiker gewähren lassen.
Nachdem das Rohöl um 80 USD/Barrel notiert - bei einer Preisbremse der EU von 60 USD/Barrel - ist es eine Vermutung, dass sich Putin verzockt habe. Sie erscheint wenig glaubwürdig - eher Wunschdenken
oder billige Propaganda.
Nachdem wir erkannt haben, dass die Existenz des Grundgesetzes von Behörden und Judikative zwar anerkannt wird, aber sachlich dennoch bestritten wird, also dennoch nicht gilt, sollten wir uns die
Vorgänge genauer ansehen und uns unsere eigene Meinung bilden.
Wir sollten uns auch vor Augen halten, dass der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die Menschenrechte anerkannte, die Judikative dennoch in den Händen der Landesregierungen gelassen
wurde.
Statt dass die Landesregierungen die Einhaltung der vom Bundestag beschlossenen Gesetze gewährleisten (das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger gewährten), haben sie es vorgezogen, dies nicht
zu kontrollieren und so von einer fehlerhaften Justiz nichts zu erfahren.
Da die Landesregierungen und demzufolge auch die Bundesregierung so keine Kenntnis von den tatsächlichen Vorgängen im Lande erlangten, ist das System noch schlimmer als zur Zeit der Nazis.
Es stellt sich somit die Frage - wenn die Justiz des Dritten Reichs schon die damaligen Nazis protegieren -, wie diese dann in heutige Zeit zu bezeichnen ist? Bei sachlicher Abwägung muss
festgestellt werden, dass die Judikative im Dritten Reich gemessen an der heutigen Justiz kontrollierter war.
Wie kann es sein, dass Richter nur über das eine Entscheidung treffen, was ihnen vorgelegt wird und Entgegenhaltungen des Klägers missachten. Das Recht umfasst doch eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte. Diese Verwaltungsakte umfasst also alle Dokumente. Sie bilden die Entscheidungsgrundlage.
Sie kennen die Diskussion um die vermeintlichen "45 Dokumente" und die Strafandrohung von 250.000 Euro.
Da der Wahrheitsgehalt besagter 45 Dokumente nicht bestritten wird, aber nicht mehr vorgelegt werden dürfen, sind die Entscheidungen der Richter zwar nicht rechtens, aber deren Nichtigkeit kann nicht
erkannt werden.
Die richterlichen Entscheidungen sind zwar in Serie nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig, aber der Nachweis darf nach den Richtern nicht mehr geführt werden. Die Richter waren auch
bereit Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit zu berauben, um den Widerspruch gegen die richterlichen Entscheidungen auch noch öffentlich zu machen.
Sehen wir die Justiz im Dritten Reich nur als eine vorübergehende Zeit an, in der sich die Judikative nur einübte, was heute gang und gäbe ist.
"Wannseekonferenzen" finden nach meinen Akteneinsichten auch heute noch täglich statt!
Bleiben wir wachsam und zeigen offen, dass wir die Schweinereien alle sehen, erkennen und einordnen.
#1041
WernerE(Montag, 09 Januar 2023 18:54)
zu #1039 - Ausrufezeichen
der Post von Ausrufezeichen zeigt deutlich auf, dass manche Menschen und vor allem die
der gesetzlichen UV-Träger, sowie deren Mitbegünstigen NICHT wahrnehmen wollen,
um was es tatsächlich auf dieser Whistleblower Seite von Erich Neumann geht.
Nach Recht und Gesetz müssen Verunfallte und Berufserkrankte Menschen die in einer
gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig oder über den Arbeitgeber versichert sind,
bei entsprechender Schädigung des Gesundheitszustandes mit Verletztenrente befriedigt werden.
Schweigegeld oder Bestechungsgeld gibt es nur in der Politik, bei manchen Vertretern der
gesetzlichen UV-Trägern oder deren Verbündeten. (RA`s oder Richter oder ähnliche)
Bei Erich Neumann haben Ärzte festgestellt, dass er mit komplexen gesundheitlichen
Störungen durch entsprechende Unfälle behaftet ist und dazu dann auch entsprechende
Minderung der Erwerbsfähigkeiten zu verzeichnen sind, deren Wert höher zu veranschlagen, als dass das bisher geschehen ist.
Würde Hr. Neumann die beklagte gesetzliche Unfallversicherungen Ihm sogenanntes
Schweigegeld in entsprechender dauerhaften Rente und durch eine einmalig hohen
Geldbetrag der alles Unrecht der Vergangenheit zufließen lassen, bin ich der Meinung,
könnte eine weitere Eskalierung in Form der Aufdeckung hier auf dieser "Super" Webseite
für beendet erklärt werden.
Aber solange eben das nicht der Fall ist, wird Hr. Neumann Alias Unfallmann nichts
unversucht lassen, seine oben genannten gesetzlich verbrieften Ansprüche gelten machen.
Für viel Mitleser - ob nun Störer, Psydonüm-Klauer oder GB Schreiber ist diese Seite
der Beweis, dass man vor Sozialversicherten Betrug durch die gesetzlichen UV-Träger,
Sozialgerichte oder durch Rechtsanwälte -die ganz offensichtlich keine Antwort finden-
tagtäglich statt findet.
Ob nun in Bremen, Mainz, München, Berlin, Dresden u.s.w überall das selbe miese
Spiel mit den versicherten Menschen.
Pfui Teufel den modernen Raubrittertum
Grüße von
Werner - dem Echten!
#1040
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 09 Januar 2023 15:07)
Eintragung vom 09.01.2023 10:55
Hallo Ausrufezeichen,
ich möchte nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht und kein Schweigegeld !
MfG
Erich Neumann alias unfallmann und Whistleblower
#1039
Ausrufezeichen(Montag, 09 Januar 2023 10:55)
Hallo Herr Neumann,
was genau wollen Sie noch? Sie haben bereits Schweigegeld bekommen. Also was noch? Was NOCH? WAS NOCH??? Sie bekommen doch nur Ihren Hals nicht voll.
#1038
WernerE(Sonntag, 08 Januar 2023 13:14)
#1036 - es kann nur einen geben - Richtig und das sind Echte Freunde von Erich
Wünsche Dir werter Erich mit Familie gutes, gesundes und Erfolgreiches Neues Jahr.
Ein Jahr das aufzeigt welche "Frechheiten" die BGHW ETEM und die Gerichte mit Dir
angestellt haben.
Zum Einsatz kommen sogar Pseudonym-Klauer nur um Desinformation zu verbreiten.
Diese Art von Menschen gehören der Kategorie "Widerlich" an und dürften in ihrem
realen Leben sich genau so benehmen, überall anecken, vermutlich Polizeibekannt sein.
Du und Wir lassen uns davon jedoch nicht abschrecken, werden weiterhin die Unwahrheiten und Lügen aufdecken und zur Strecke bringen.
In diesem Sinn einen guten neuen Zeitabschnitt
#1037
Mazi(Sonntag, 08 Januar 2023 11:51)
Es stellt sich die Frage, wie Art. 19 Abs. 4 GG seitens des Staates gewährleistet wird, wenn in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen werden.
M.E. widerspricht eine solche Handhabung Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Entscheidungen sind in Reihe nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nachvollziehbar nichtig.
Es geht nicht darum, dass die eine oder andere Entscheidung nachvollziehbar sein könnte, sondern darum, das sie nicht dem Gesetz folgen. Nach dem Gesetz sind Behörden und Gerichte nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach dem Rechtsstaatsprinzip seit der Schaffung des Grundgesetzes rechtsstaatlich verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
zu führen. Anhand dieser Verwaltungsakte können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde (nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, Az. 1 B 153/87) nachvollziehen.
An die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG gebunden.
Das haben die Behörden in Fortsetzung der Handhabung des Dritten Reiches noch nie praktiziert.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich an diese gesetzliche Vorgabe, die wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde zu legen, können sie auch nicht geltend
machen, ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen zu haben.
Wenn die vermeintlichen "Entscheidungen" der Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen in rechtsstaatlichen Sinn sind, stellt sich nicht nur die Frage, was sie denn dann sind und für
welche Leistungen sie Gehälter und ggfs. Pensionen bezogen haben.
Es sollte unstrittig sein, dass diese Handhabung nicht mit ihrer Treuepflicht vereinbar ist. Ihre vermeintlichen Entscheidungen waren/sind nie rechtsstaatliche Entscheidungen nach dem Gesetz gewesen.
Wenn die Arbeitsleistung der Richter nie nach dem Gesetz und dem Recht erfolgten (Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG), für was wurden sie dann bezahlt oder machen Pensionsansprüche geltend. Die
Zahlungen an sie können also nicht rechtsstaatlich begründet sein. Da ihre Arbeitsleistung nicht dem Geset5z folgt, kann auch die Zahlung für diese Arbeitsleistung nicht dem Gesetz folgen.
Wenn sie es so betrachten wollen, dann sind den Richtern Gelder aus rechtmäßig erhobenen Steuergeldern zugeflossen, für die sie keine Arbeitsleistung erbracht haben. Mangels einer funktionierenden
Kontrolle staatlicher Gelder wurde eine Form der Geldwäsche betrieben.
Die Gelder sind zurückzufordern. Die damit erworbenen Vermögen sind in Umsetzung des Geldwäschegesetzes einzuziehen. Die Richter bzw. der Staat hat für die unrechtmäßig verhängten Urteile
Schadenersatz zu leisten. Die Täter sind zu verurteilen.
In der Bibel heißt es, übernommen aus den rechtsstaatlichen Regeln der Stadt Uruk: Zahn um Zahn. Bezogen auf den Fall Neumann, ist die Gesellschaft vor den Straftätern der Justiz zu schützen. Sie
sind wegzuschließen.
Straftäter sitzen als Richter verkleidet in Amtsfunktionen am Richtertisch. Es ist davon auszugehen, dass die NS-Juristen die Judikative unterwandert haben. Das darf rechtsstaatlich nicht sein.
Die Tatsache, die hier immer wieder vorgetragen wird, dass Regressakten einer Behörde anderen Inhalt haben und nach Sicht der Behörde dennoch nicht Teil der Verwaltungsakte sein sollen, von den
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit der Entscheidung auch nicht zugrunde gelegt wurden/werden, dokumentiert die enge Verbundenheit dieser Behörden und der Sozialgerichte.
Der Zusammenhang (auch heute noch) zwischen beiden Behörden folgt bestimmt nicht zufällig der Machart bzw. dem Verständnis der NS-Juristen.
Es ist mit Sicherheit nicht einfach seitens des Staates, dennoch die Neutralität der Richter nach Art. 19 Abs. 4 GG objektiv nachzuweisen. M.E. liegt hier eindeutig der Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2
GG vor,. Das Grundgesetz wird seitens der Judikative nicht nur nicht befolgt, sondern konkludent nicht anerkannt.
Da gibt es nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr.
18/22, sehr viel für die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG zu tun.
#1036
BG-Heater(es kann nur einen gegeben!!)(Freitag, 06 Januar 2023 21:50)
Hallo Eriich,
die Welt ist schon "Bunt" und hier schon "Kunterbunt", wenn sich der Pseudonym-Klauer wieder ungefragt melden muss und Desinformationen betreibt.
Ist schon "Witzig", wenn der Pseudo-BG-Heater meint hier mitreden zu können, ohne irdgenwelche Vollbeweise vorliegen zu haben, was ein Zeichen von völliger Unkenntnis sind.
M.E. Nachpappeln ist die Sprache der Dummen.
Nein, und keiner von den Krankenkassen stellt sich Quer , Sie wollen Ihr Geld zurückhaben.
Wer der Deutschen-Sprache Herr ist, hat verstanden, dass der wahre BG-Heater von einem Fall berichtet der Ihm bekannt wurde, ergo mit Ihm wenig zu tun hat.
Solche plumpen Ausforschungsversuche, sind einfach nur plump und primitiv hoch drei.
Die Anwälte des mir bekannt gewordenen Falles, sind durchweg seriöse Anwälte und immer erreichbar für den Betroffenen, dass war wohl ein Satz mit X, dass war wohl nix mein lieber
"Pseudo-BG-Heater".
Die einzigen die sich hier Sorgen machen sollten, sind die BG-Mitarbeiter die einen anerkannten Arbeitsunfall, ab Arbeitsunfalltag der Krankenkasse in Rechnung gestellt haben und bezahlt bekommen
haben, was M.E. eine Strafbewährte-Handlung anzusehen ist.
Sollte der Pseudo-BG-Heater einer BG abgehören oder sonsitgen Prozessbeteiligten angehören, kommt sowas führer oder später so und so heraus.
Der M.E. organisierte Leistungsbetrug an der Versicherungsgemeinschaft hat wohl einige Schatten-/Männer-Frauen aufgeschreckt, damit diese hier völlig Sinnfreie Beiträge/Aktionen starten müssen, wie
lächerlich.
LG
BG-Heater(Es kann nur einen geben!)
#1035
Mazi(Freitag, 06 Januar 2023 20:48)
Kurz:
Es ist davon auszugehen, dass Sie von Krankenkasse, BG und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit "besch..." werden. Zugut ist m.E. der Verbund der entscheidenden Amtsträger (vgl. Teilnehmer der
"Wannseekonferenz").
Das Grundgesetz sollte spätestens jetzt umgesetzt werden.
#1034
Mazi(Freitag, 06 Januar 2023 20:43)
# 1033
Das "riecht".
M.E. macht es Sinn, die Bundesanstalt für Soziale Sicherung einzubinden. Sie ist nicht zuletzt für beide Parteien zuständig (Krankenkasse und BGs). Da ich jedoch nicht davon ausgehe, dass Ihnen das
Recht eingeräumt wird, aber sie ist gemeinsam den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Gesundheit unterstellt. Hier ist Ihnen auch angeraten das Bundesministerium für Gesundheit und nicht
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einzuschalten.
Weshalb?
Es ist nachlesbar, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eigene Ministerialbeamte in Gremien der DGUV entsandt hat, also nicht objektiv ist. Wahrscheinlich ist dem Ministerium für Arbeit
und Soziales "braune Vergangenheit" nachweisbar (was ich jedoch noch nicht untersucht habe). Was das bedeutent würde, sollte Ihnen bekannt sein. Wenn nicht, fragen Sie bei "Erich" nach oder lesen Sie
sich in das Thema "Wannseekonferenz" ein, analysieren Sie wie derartiges heute zu organisieren wäre und vergleichen es mit obigem System.
Nicht beantwortet ist, weshalb dann das Bundesgesundheitsministerium? Nachdem sich ein Ministerium in die Auseinandersetzung eingeschaltet hat, wird sich ein anderes Ministerium nicht auch noch
einschalten. Daraus schließe ich, dass die Erfolgsaussichten bei diesem Ministerium für Gesundheit besser erscheinen.
Aber berichten Sie an dieser Stelle weiter.
Nicht zuletzt deshalb, damit auch andere erkennen können, dass sie Opfer eines Systems und nicht der eigenen Fehler sind. Aber bedenken Sie in Ihrem Streit, dass Verwaltungsentscheidungenen nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz bei Vorliegen einer unwahren und unvollständigen Verwaltungsakte nichtig sind. Sollten Sie einen Rechtsstreit führen müssen, sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie letztlich
eine Klage vor Amtsträgern der gleichen Gesinnung einreichen. Die Amtsträger/Richter sind nach dem Grundgesetz und den Menschenrechten an das Gesetz gebunden bzw. deren Entscheidungen hat nach dem
Gesetz zu erfolgen. Das Urteil der Richter wird zwar erwartungsgemäß auch nicht so sein, wie es Ihnen zusteht, aber das Recht, auf dass sie sich beziehen, ist auf Ihrer Seite. Das bedeutet wiederum,
dass auch deren "Urteil" nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig ist.
#1033
BG Heater(Der Echte!)(Freitag, 06 Januar 2023 14:27)
Hallo Erich,
derzeit stellen sich die Krankenkassen quer, was ich ihnen nicht mal verübeln kann. M.E. ist das aber auch ein Indiz dafür, dass sie es mehr oder weniger, mit der Angst bekommen. Ich halte dich
weiter auf dem Laufenden, bin nun aber erstmal recht beschäftigt, da sich die Sache mit der Anwaltskanzlei noch nicht geklärt hat. Du erinnerst dich, der Anwalt der plötzlich nicht mehr erreichbar
war.
Gruß
BG-Heater
#1032
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 19:36)
Wechseln wir das Thema - genauer scheinbar das Thema!
Es ist anhand der genannten Beispiele (Missbrauch, CUM EX-Geschäfte, Sozialgerichtsbarkeit, Todesopfer wegen nicht weiter gegebenen Alarmierungen, etc.) stets das gleiche Thema. Amtsträger kommen
ihrer Treuepflicht nicht nach. Art. 20 Abs. 3 GG kennen sie nicht und handeln folglich nicht danach.
Ein Staat, der so agiert, hat nie gelebt. Das ist ungefähr das schlechteste Zeugnis was man NS-Juristen nur ausstellen kann. In deren Zeugnis würde man schreiben: "er hat sich bemüht".
Übertragen wir dies auf die Menschenrechte, dann ist festzustellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 6 Abs. 1 EMRK keine fairen Verfahren durchgeführt werden und keine neutralen
Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Es ist richtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht sich als Hüterin des Grundgesetzes versteht und deshalb die Unterordnung unter die Menschenrechte nicht sieht. Nach den Menschenrechten ist die
hiesige Handhabung untersagt.
#1031
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 19:26)
#1030
Unstreitig wird dies so gemacht/gehandhabt, aber rechtens ist es dennoch nicht.
Für den von Ihnen dargestellten Fall gibt es § 44 Abs. Verwaltungsverwahrungsgesetz, der die Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen (wegen grobem Unfug) als nichtig erklärt.
Mit der Anerkenntnis der Menschenrechte 1952 seitens des Deutschen Bundestages und Ratifizierung des Bundesrates hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet
(Art. 6 Abs. 1 EMRK). Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Es ist mir nicht erst aufgrund Ihrer Angaben bekannt, dass dies seitens der Judikative nicht so gehandhabt wird. Danach sind alle richterlichen Entscheidungen nicht als richterliche Entscheidungen
qualifiziert.
Heute muss ich unterstellen, dass der Anspruch den wir mit der Judikative verbinden, eher als wunschdenken zu qualifizieren ist.
Geht man aber derart vor auf welche gesetzliche Grundlage überhaupt ein Richterspruch basiert, kommt man auf obige Regelung. Nicht ganz neu ist es aber auch deshalb, weil eine unabhängige
richterliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG nur dem Gesetz unterworfen ist. Richter sind auch nach Art. 20 Abs. 3 GG Amtsträger und auch hiernach an Gesetz und Recht gebunden. Also von der Seite
kann gar nichts passieren. Die Ergebnisse sind so wie Sie sie darstellen und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind als Straftäter überführt.
Da die Justiz eines Landes dem jeweiligen Justizminister unterstellt ist, die Judikative in unserem Rechtsstaat Ländersache ist und das jeweilige Land von dessen Ministerpräsidenten repräsentiert
wird, ist es dessen Verantwortung faire Verfahren durchzuführen.
Wenn Ministerpräsidenten diese Verantwortung haben, ihr Justizminister aber keine fairer Verfahren durchführt, entsteht hier ein Problem. Der Ministerpräsident hat sicherzustellen, dass in seinem
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden. Wenn nicht, hat dies personelle Konsequenzen. Dies kann letztlich bis zu den Richtern gehen.
Das klingt zwar hart, aber anders kann es auch nicht sein.
Es liegt zugegeben nahe, dass sich in diesem Bereich sehr viele sehr stümperhaft bewegen. Selbst von Rechtsanwälten darf man kein qualifiziertes Wissen verlangen. Da hat man den Eindruck, dass sie
nur abkassieren wollen und mit den Gerichten und Beklagten gemeinsame Sachen machen.
Seit dem Hinweis des Richters vom SG Karlsruhe vom 14.04.2020 bin ich auf der Suche, dessen Äußerungen zu widerlegen. Ich muss eingestehen, dass ich dazu bisher keinen einzigen Hinweis gefunden habe.
Es läuft immer wieder in die gleiche Kerbe. NS-Juristen haben diese Handhabung organisiert. Es kommt nicht von ungefähr, dass die Sozialgerichte im Dritten Reich und danach bis 1953 im
Reichsversicherungsamt eingegliedert waren. Neutralität und Entscheidungen nach dem Gesetz sucht man in der Tat vergeblich.
Daraus folgt, dass wir hier einheitlich mit "Braunen" zu haben und die als erklärte Gegner betrachten müssen.
#1030
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 18:56)
Mit wem haben wir es zu tun und wem hat Olaf Scholz vorgestanden?
Heute ist sein Nachfolger Dr. Peter Tschentscher, der zeitiger Nachfolger und amtierender Bundesratsvorsitzende.
Bilden Sie sich selbst ein Urteil (NDR, Stand: 03.09.2019 22:15 Uhr
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Neu-entdeckte-Nazi-Akten-Wie-die-obersten-Hamburger-Richter-in-der-NS-Zeit-urteilten,naziakten100.html
"ahrzehnte schlummerten diese historisch wichtigen Dokumente unbeachtet zunächst auf dem Dachboden der Hamburger Staatsanwaltschaft, dann im Keller des Staatsarchivs. Erst nachdem Panorama 3 im
Herbst 2017 mehrfach nach solchen Gerichtsunterlagen aus der Nazi-Zeit fragte, räumte das Staatsarchiv die Existenz von "fünf Meter Akten" ein. Es handelt sich um ein ganzes Konvolut von
Originaldokumenten, die die Tätigkeit des obersten norddeutschen Gerichts während der NS-Zeit widerspiegeln. Papiere aus 460 Strafverfahren sind in dem Fund enthalten. Das Hanseatische
Oberlandesgericht mit Sitz in Hamburg war für ganz Norddeutschland zuständig."
"Durch Denunziation kamen solche Verfahren meist überhaupt erst ins Rollen. "Die Bereitschaft der Deutschen zur Denunziation war überwältigend. Der Gestapo dienten sich mehr Deutsche als Spitzel an,
als diese gebrauchen konnte," sagt Historiker Klaus Bästlein, ein Kenner der Justiz im Nationalsozialismus."
""Justiz hat Unrecht legitimiert"
Urteile, Anklageschriften, Vernehmungsprotokokolle der Gestapo, all das findet sich in den "fünf Meter Akten". Historiker Bästlein schätzt den historischen Wert der Quellen hoch ein, weil man darin
viel über die Gesellschaft im Nationalsozialismus erfahre und die Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten nachvollziehen könne. "Die Justiz hat Unrecht legitimiert. Sie lieferte dem Regime eine
Legalitätsfassade," erklärt Bästlein. Warum blieben die OLG-Akten bis heute unerforscht? Warum hat das Hamburger Staatsarchiv sie erst nach der Anfrage von Panorama 3 erfasst? Man sei vorher nicht
dazu gekommen, weil man andere "umfangreiche" Aktenbestände zu bearbeiten habe, teilt ein Sprecher der Kulturbehörde mit. Auf Grund der Anfrage von Panorama 3 habe man die Erschließung der
OLG-Strafakten "vorgezogen"."
"Staatsanwaltschaft segnete Mord nachträglich ab
Wie weit die obersten norddeutschen Juristen gingen, zeigt ein als "Geheime Reichssache" gekennzeichnetes Schreiben der Hamburger Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um die Ermordung von Hans
Hornberger, Kurt Schill und der Eheleute Elisabeth und Gustav Bruhn durch die Hamburger Gestapo. Die vier wurden im Februar 1944 ins KZ Neuengamme gebracht und erhängt, während die Staatsanwaltschaft
wegen Zugehörigkeit zu einer kommunistischen Widerstandsgruppe gegen sie ermittelte. Eigentlich sollten sie vor dem OLG angeklagt werden. Aber der Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler
persönlich ordnete ihre Exekution an. Diese Geschichte ist bekannt. Die neu aufgetauchten Akten zeigen nun, dass die Gestapo die Hamburger Staatsanwaltschaft über die Exekution informierte. Und die
Staatsanwaltschaft segnete den Mord nachträglich ab. Die "Exekution der Beschuldigten" durch die Polizei habe die Arbeit der Staatsanwaltschaft "nicht beeinträchtigt", schreibt die Hamburger
Staatsanwaltschaft in der "Geheimen Reichssache" an den Oberreichsanwalt in Berlin. "Die Hingerichteten" würden als Zeugen für andere Verfahren "nicht benötigt". "Das ist ein bedeutendes Dokument,"
bestätigt Forscher Klaus Bästlein. "Es belegt, wie die Justiz einen Mord deckt. Sie macht sich der Mittäterschaft schuldig."
Diener des Regimes nach dem Krieg nicht bestraft
Als besonders unerbittlicher Strafverfolger und treuer Diener des Regimes tritt ein Staatsanwalt namens Wilhelm Stegemann in den Dokumenten hervor. Nach der Machtübernahme durch die
Nationalsozialisten stieg er zum Leiter der Abteilung für politische Strafsachen auf und brachte Gewerkschaftsmitglieder, Sozialdemokraten und Kommunisten vor Gericht. Er forderte Todesurteile, die
dann vom Hanseatischen Oberlandesgericht auch verhängt wurden, zum Beispiel gegen den Weber Theodor Müller aus Neumünster. Der Führer dankte es Stegemann. Noch im Oktober 1944 wurde er von Hitler zum
Oberlandesgerichtsrat befördert. Nach dem Krieg war Stegemann diese Beförderung nützlich. Er bezog die Pension eines Oberlandesgerichtsrats, 1964 etwa waren es 1557,63 DM. Bestraft wurde Stegemann
nicht.
"Wie Hamburger NS-Richter den Tod brachten
Bis 1945 haben in Hamburg Kriegsgerichte Hunderte Todesurteile gegen Soldaten gesprochen, um die Disziplin in der Wehrmacht zu bewahren. Die NS-Richter kamen nach dem Krieg glimpflich davon."
Aufgrund ihrer Gehaltsgruppe erhielten die Straftäter in der Zeit des Grundgesetzes - was sie als Straftäter entlarvte - Pensionen aus Steuergeldern.
Unglaublich aber wahr!
#1029
BG-Heater(Donnerstag, 05 Januar 2023 17:00)
Hallo Mazi,
den Sozialgerichten ist doch M.E. alles völlig egal, "Hauptsache" die Klagen gegen die BGn können abgewiesen.
Aus dem mir bekannten BG-Fall, geht aus dem Gerichtsurteil eindeutig hervor, dass das Gericht von einem falschen Unfallhergang ausgegangen sein muss und davon Kenntnis hatte, dass dem so sein
muss.
Weil der Gerichtsgutachter einen völlig anderen korrekten Unfallhergang festgestellt hatte, wie das Gericht später einen falschen Unfallhergang ins Urteil geschrieben hat.
Das ganze "Gipfelt" dann darin, dass vom Gericht die BG-Parteien-Gutachten, die auch den falschen Unfallhergang zu Grunde liegen(von dem das Gericht in Kenntnis war), aufgrund des Gerichtsgutachten
mit korrekten gegenteiligen Unfallhergang, welches vom Gericht als in sich Stimmig und Schlüssig d.h. als korrekt festgetsellt wurde, die BG-Parteiengutachten als Urkundenbeweise verwendet wurden zur
Klageabweisung.
Trotz besseren Wissen des Gerichts, dass die BG-Parteiengutachten schlichtweg von einem völlig falschen Unfallhergang ausgegangen sind und daher rechtlich unverwertbar sein müssten.
M.E. hat sich ein Gericht die Verwaltungsakte überhaupt garnicht angeschaut und dem Gerichtsgutachten gegenübergetsellt, sondern es zählt nur die Klage abzuweisen und die BGn haben immer Recht.
Es wird der Eindruck erweckt, dass lediglich der alte BG-Bescheid abgeschrieben wird für das Urteil, egal wenn ein Gerichtsgutachten völlig gegenteilige Feststellungen getroffen hat, zählen die
BG-Parteiengutachten mehr wie ein Gerichtsgutachten.
M.E. das Hauptproblem an solchen Entscheidungen ist, dass sich die Beteiligten, außer dem Kläger selbst, als Kollegen und Angestellten des Staates verstehen, die sich gegenseitig nicht Schaden wollen
und der Beklagten so ziemlich alles durchgehen gelassen wird, es sind ja schließlich die eigenen Staatskollegen.
Schließlich sollen dem Staat Bundesbehörde-BG keine Kosten durch Leistungspflicht per Urteil entstehen, Thema der schlanke Staat.
Gruß
BG-Heater
#1028
Mazi(Donnerstag, 05 Januar 2023 09:40)
Was macht das Gesetz mit einem Urteil eines Sozialrichters, der keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten seiner Entscheidung zugrunde legte?
M.E. schreibt Art. 6 Abs 1 EMRK vor, dass neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Eigentlich gibt es da nichts auszulegen. Wenn Richter eine Entscheidung verlauten lassen, die nicht dem Gesetz folgt, dann ist dies per Definition kein Urteil. Nach Paragr. 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz sind derartige Entscheidungen nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Behörden
und Gerichte sind nach Paragr. 31 BverfGG daran gebunden. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
"Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h in Ortschaften gilt. Wer schneller fährt und wird erwischt, der zahlt!" So einfach ist das.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nicht berechtigt unwahre und unvollständige Verwaltungsakte für wahr und vollständig zu erklären. Anhand dieser Verwaltungsakte der Behörde, der unwahren und
unvollständigen Verwaltungsakte der Behörde, können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen.
Die Entscheidung der Richter folgt nicht dem Gesetz und ist daher nichtig.
Ich komme zurück auf die Regressakte. Wenn die Behörde ihre Sicht auf die Dinge in der Regressakte dokumentiert, diese von den Richter nicht einmal eingesehen wird, dann kann niemand davon ausgehen,
dass die Richter am Sozialgericht ihren Amtsauftrag, die Sachverhaltserforschung von Amts wegen nach Paragr. 103 SGG, vorgenommen haben. Früher hat man dies unter Amtsmissbrauch verstanden. Es war
der damalige Führer Adolph Hitler, der diesen Straftatbestand abschaffte. Wahrscheinlich hatte er erkannt, dass dies zu regelmäßig der Fall war. Heute wird dieses Vergehen als Rechtsbeugung
gesetzlich bewertet, aber seitens der Staatsanwaltschaften mangels Anfangsverdacht nicht verfolgt. Für die ist zwar auch nicht rechtens, aber normal.
Ich habe in der Tat Akten eingesehen, die bereits 2001 von den gleichen Richtern, genau so mit einem "Urteil" endeten. Man darf also nicht davon ausgehen, dass hier Einzelfälle zu beurteilen sind. Es
liegt daher sehr nahe, dass die Länder, die für die Gerichtsbarkeit zuständig sind, nie faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durchführten. Daraus folgt, dass die Länder die Existenz des
Grundgesetzes schon immer bestritten haben.
Da kommt auf die Behörden und Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG sehr viel Arbeit zu, hat doch das Bundesverwaltungsgericht am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, Recht und der wissenschaftliche Dienst des
Bundestages mit seiner Veröffentlichung, Nr. 18/22, Klarheit geschaffen. Das Grundgesetz ist mit seinen Vorschriften umzusetzen. Auch die Tatsache, dass dies auch nach über 70 Jahren nicht erfolgt
ist, legitimiert die Praxis nicht als rechtsstaatlich.
Die ausführenden Amtsträger/Richter haben ihren Amtsauftrag auch nicht nur annähernd erfüllt. Es geht nicht um einen Irrtum in der Entscheidung, sondern um handwerkliche Fehler, die nicht zu dulden
sind. Da sie ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind, diese verweigerten, stellt sich für mich die Frage, auf welcher Grundlage sie Bezüge und im Zweifel auch Pensionen bezogen haben bzw.
beziehen. Nach meiner Meinung ist es unwesentlich, ob Gelder ins Ausland oder Inland gezahlt werden. Es isi ideologisch eine Form der Geldwäsche, die es zu bekämpfen gilt.
Da hat sich m.E. ganz schön viel Schrott unter dem Amtsmantel angehäuft!
#1027
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 12:10)
Nur noch jeder Dritter vertraut dem Bundeskanzler Olaf Scholz.
Kann jemand gegen 2 von 3 regieren oder wenn er sich auf 1 von 3 stützen kann?
Mehrheit ist, wenn 1 einen unterstützt und 2 ihn nicht unterstützen. Das mag zwar sozialdemokratisch sein, aber das dies rechtsstaatlich sein könnte, da habe ich erhebliche Zweifel.
Gerhard Schröder und Joshka Fischer haben wir ausgehalten. Aber muss das noch einmal mit geänderten Namen sein?
#1026
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 12:04)
"Alle Macht geht vom Volke aus" (Art. 20 Abs.2 GG)
"Die Börsenpreise für Gas sind seit einiger Zeit wieder deutlich niedriger, aber die Endkunden spüren davon nichts. Da liegt die Befürchtung nahe, Energieversorger könnten die Preisbremsen ausnutzen,
um die Preise hochzuhalten. Die Energielobbyistin Andreae verweist hingegen auf langfristige Verträge der Versorger."
Irgend wer versteht das Grundgesetz nicht, wenn die Bürger mehr für die Energie bezahlen sollen.
Nach Umfragen von RTL (15.-22.12.2022) büßt die Bundesregierung zwar erheblich ein, aber es gibt offensichtlich immer noch Bürger, die ihr die Stange halten und davon ausgehen, dass die Amtsträger
nach Gesetz und Recht handeln (https://www.tagesspiegel.de/umfrage-zu-politischen-institutionen-vertrauen-in-bundesregierung-sinkt-um-22-prozent-9122329.html).
Nicht zu glauben bei derartigem Verständnis der Gesetze.
M.E. ist unstrittig, dass wir hinsichtlich der Energiepreise manipuliert werden. Es ist anzunehmen, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck von den Energieunternehmen vereinnahmt ist. Anders ist dieses
Chaos nicht nachzuvollziehen.
Es ist bekannt, dass die GRÜNEN den Spritpreis auf 5,70 DM (bzw. den Gegenwert) anstreben. Dass sie dies auch durchsetzen mit einem Amtsträger, der den Eid "zum Wohl des deutschen Volkes" leistete,
ist unvorstellbar.
Gemessen an dieser Aussage ist der Absturz der Bundesregierung in einer Umfrage eine zarte Ankündigung von dem, was tatsächlich durchzuziehen ist.
#1024
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 09:31)
# 1019
Das ist schlichtweg Betrug.
Es ist nichts anderes in heutigen Zeit, als die Wiederholung der Entscheidungen der Teilnehmer an der "Wannseekonferenz". Der sachliche Unterschied besteht lediglich in der Tatsache, dass damals die
effiziente Organisation der JudeDeportation in die Gaskammern "geregelt" wurde, während heute die Ausraubung der unkontrollierten Krankenkassen im Vordergrund steht. Es sollte vorausgesetzt sein,
dass in einem Rechtsstaat derartige Handhabung nicht wiederholt.
Das ist schlicht organisierte Kriminalität, auf die der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages am 21.11.2022, Nr. 18/22, Bezug genommen und das Bundesverwaltungsgericht am 02.12.2021, Az.
2 A 7.21, geurteilt hat. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass sich Kriminalität so ausbreiten kann und Behörden derart verstrickt sind. Das ist schlicht die Amtsmissbrauch seitens der
Amtsträger. Eine solche Organisation ist an "einem" Finger abgezählt nicht rechtens.
Es stellt sich daher die Frage, wer das Grundgesetz mit welchem Ziel ausgehöhlt hat. Mit Sicherheit haben die damaligen NS-Juristen daran mitgewirkt. Dem Vernehmen nach haben sich deren Prinzpien in
der Ausbildung der nachfolgenden Juristen nicht geändert.
#1023
Mazi(Mittwoch, 04 Januar 2023 09:04)
#1022
Ist auch nicht!
"Eigentlich sind die Schilderungen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein Entscheidung gegen das Gesetz treffen, undenkbar."
Richterliche Entscheidungen, die dem Gesetz nicht folgen, sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Basta!
Eine Entscheidung, die nichtig ist, kann auch mit einer Berufung nicht angegriffen werden. Eine richterliche Entscheidung kann nur dann angegriffen werden, wenn ein Irrtum in der Entscheidung des
Richters vorliegt.
Nachweislich dieser Fälle ist die Fehlentscheidung nicht auf einen Irrtum, sondern auf handwerkliche Fehler des Richters zurückzuführen. Es ist m.E. nicht verwunderlich, wenn ein Richter falsch
entscheidet, wenn er nach Paragr. 103 Sozialgerichtsgesetz "geschludert" hat. Schluderhafte Arbeit verwirkt den Einspruch des Irrtums eines Richters.
Würde der Staat die Rechtssicherheit gewähren, gäbe es nicht die Situation, dass Kläger wiederum vor "gleichem" Typus landen. Es ist daher sehr wohl an der Qualifikation der Amtsträger zu zweifeltn.
Nur die Vorschrift in Art. 20 Abs. 3 GG ohne Kontrolle seitens des Staates, ob diese Vorschrift beachtet wird, ist m.E. zu wenig.
Niemand käme auf den Gedanken, wenn Arbeiter ihren Job am Band nicht tun und sich stattdessen sich lieber in der Kantine aufhalten, von einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu reden. Das Band steht
automatisch still. In den Behörden soll dies jedoch erlaubt sein?
M.E. ist dies eine falsch verstandene Ordnungspolitik.
#1022
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 22:00)
Eigentlich sind die Schilderungen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine Entscheidung gegen das Gesetz treffen, undenkbar. Sie passen scheinbar nicht in unser Bild und widersprechen den Regeln
in einem Rechtsstaat.
Wenn es diese "schwarzen Akten" bei den BGs gibt, Richter, obwohl sie diese kennen, eine Entscheidung treffen, also gegen das Gesetz handeln, ihre Entscheidung aber nach Art. 97 Abs. 1 GG an das
Gesetz gebunden ist und sie als Amtsträger zusätzlich über Art. 20 Abs. 1 GG gebunden sind, dann ist ihnen schon sehr viel kriminelle Energie eigen.
In dem Fall ist nicht zu unterstellen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit neutrale Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Das System ist morsch!
Wir glauben an etwas, was es tatsächlich nicht gibt. Sie sollten sich informieren und nachlesen, wer die strafrechtliche Verfolgung des Amtsmissbrauchs abgeschafft hat. Es sollte uns daraus auch klar
werden, weshalb Juristen (oder besser NS-Juristen) diese Strafbarkeit nicht wieder aufgenommen haben und erkennbar machen, mit wem wir es zu tun haben.
Bei dieser Vorsätzlichkeit bin ich der Meinung, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weggesperrt gehören, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
Sie können auch die Frage stellen, wie Amtsträger die Parlamente unterwandert haben, sich weiterhin aufblähen und wie deren Effizienz ermittelt wird?
Als ehemaliger Devisenhändler, Führungskraft und als Berater der EU gegenüber der russischen Regierung ist vergleichbares in einem funktionierenden Markt undenkbar. Gewiss verweisen Sie auf Gerhard
Schröder. Das ist in den Augen der Russen ein anderes Thema und anders zu diskutieren.
Kompetenz der Personen und hartes und entschiedenes Durchgreifen kann da nur eine Änderung bewirken. Das ist meine Erfahrung und daran halte ich fest.
Wenn wir in der Tat ein System nach dem Grundgesetz haben wollen, dann ist in der Tat hart durchzugreifen. Meinungsumfragen und abstrafen der Bundesregierung ist in dieser Form ungeeignet die
Handlungsweise zu ersetzen.
Ich bin gegen zahlreiche Demonstrationen, aber es ist zu bedenken, dass diese Vorgehensweise von den Regierungen provoziert ist. Man muss einen Hitler nicht umbringen, um ihn der gerechten Strafe
zuzuführen. Aber scheinbar geht es nicht anders. Bei aller Kritik an den "Feindbildern", das ist aber zu bedenken.
#1021
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 21:36)
www.lto.de ist eingeschaltet. Sie haben bekannt gemacht, dass das Bundessozialgericht (BSG) 9 wichtige Entscheidungen getroffen habe.
Wenn die Vorgerichte Entscheidungen gegen das Gesetz getroffen haben und deren Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind, dann konnte das BSG nicht angerufen werden.
Folglich kann es auch keine Entscheidung getroffen haben.
Bekanntlich verweisen Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf Verwaltungsakten der Beklagten ohne zu prüfen, ob sie denn überhaupt eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorliegen zu
haben. Damit entscheiden sie nicht nach dem Gesetz. Sie beugen das Recht.
Bekanntlich können Sachverständige einen Fall erst beurteilen, wenn ihnen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorliegen. Es ist bekannt geworden, dass zur Beurteilung eines
Sachverhalts auch eine Regressakte als Teil der Verwaltungsakte zumindest zu kennen ist. In der Regel ziehen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Regre3ssakte ihren Sachverhaltsermittlungen von
Amts wegen bei. Daraus folgt, dass die Behörden keine wahrheitsgetreuen Angaben nach § 138 ZPO machen und Richter ihrer Verpflichtung nach § 103 SGG nicht nachkommen.
Was ist der Wert dieser "Freundschaftsurteile"? Das Verwaltungsverfahrensgesetz sagt in § 44 Abs. 1, dass diese Entscheidungen nichtig sind.
Wenn Klagen eingereicht sind (Art. 19 Abs. 4 GG) und keine rechtsgültigen Entscheidungen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK getroffen sind, dann müssen sie weiterhin nicht entschieden sein. Nach § 198
Gerichtsverfassungsgesetz sind ganz erhebliche Regresse anstehend.
Letztlich ist Art. 34 GG maßgeblich und die Richter sind, da sie vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen haben, regresspflichtig.
#1020
Mazi(Dienstag, 03 Januar 2023 21:12)
War das für jemanden überraschend?
Überraschend ist lediglich, dass das zuvor bei den "Schwarzen" nicht anders war.
Endlich ist "Zahltag" und die "Schweinereien" werden öffentlich!
Es hat nichts mit den Leuten zu tun. Es sind m.E. die gleichen, die sich auch im Dritten Reich um die Führung bemüht hätten.
Beachtlich ist m.E., dass die Teilnehmer an der sogenannten "Wannseekonferenz" heute nach gleichem Schema agieren. Wir müssen heute bestätigen, dass das Grundgesetz diese Leute "nicht vom Trog"
gedrängt hat.
Es ist bekannt geworden, dass das Grundgesetz bei Exekutive und Judikative nichts gilt. Überraschend ist lediglich die Tatsache, dass die Legislative sich auch nicht für die Anwendung ihrer Gesetze
nicht interessiert.
Wie könnte es sonst die Missbrachsfälle geben?
Wie könnte es nicht zu Todesfällen kommen, weil Alarmmeldungen nicht weitergeleitet wurden?
Wie könnten beantragen Banken, nicht gezahlte Steuern zu verlangen?
Wie könnten Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei Ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen?
Wie könnte der Staat auf Kreditbasis nicht den Bürgern Energiezahlungen finanzieren, die er mittels der Energieversorge nicht schon zuvor von den Bürgern abkassiert hat?
Wie könnte des sonst Staatsanwaltschaften geben, die die öffentliche Verwaltung schützt?
Wie könnte es Justizminister in den Ländern geben, die nicht die bürgerlichen Grundrechte sicherstellen? Sie stellen nicht einmal sicher, dass in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
Gesetz und Recht eingehalten werden. Sie drohen nicht einmal mit personellen Konsequenzen.
Das System ist schon sehr marode und weit schlimmer, als dies die Zahlen ausdrücken.
Die Liste ist lang und wird scheinbar noch länger.
#1019
BG-Heater(Dienstag, 03 Januar 2023 01:36)
Hallo Erich,
bezüglich des mir bekannten BG-Falls, wo die BG ab Unfalltag alle Kosten der Krankenkasse in Rechung gestellt hat, könnte es sich evtl. um keinen Einzelfall mehr handeln.
Wobei nicht mehr nachvollziehbar ist, warum die Krankenkassen entgegen den gesetzlichen Vorschriften trozdem zahlen:
Besteht ein Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) so
tritt eine Sperrwirkung dergestalt ein, dass Ansprüche gegen die
gesetzliche Krankenversicherung nicht geltend gemacht werden können.
Dies folgt aus § 11 Abs. 5 SGB V, wo es wie folgt heißt:
„Auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht
kein Anspruch, wenn sie als Folge eines Arbeitsunfalles von der
Berufsgenossenschaft (BG) zu erbringen sind.“
Wie will dann eine BG es rechtfertigen, wenn der Arbeitsunfall bereits vorliegt und anerkannt ist u.a. es keine Unfallunabhängigen-Kausalfaktoren gibt?
Trotz besseren Wissen die BG, der Krankenkasse ab Arbeitsunfalltag alles in Rechnung stellt.
Evtl. werden so die Weichen von Anfang gestellt ,um die Großpersonenschäden effektiv zu entsorgen.
Gruß
BG-Heater(Es kann nur einen geben..den Echten)
#1018
BG Heater(Der Echte!)(Montag, 02 Januar 2023 19:57)
Hallo Erich!
Zum Eintrag #1017, dass war ich natürlich nicht! , da so ein Eintrag unter jedem Niveau wäre und daher nicht von mir stammt.
M.E. entweder das ist ein Mitarbeiter der DGUV/BG oder ein Buub der noch in der Pubertät ist oder nie herausgekomme ist.
Es ist schon erstaunlich wie sich so ein Subjekt dazu genötigt sieht, anderen Leuten Ihr Pseudonym zu missbrauchen für solche geistreichen kindischen Aktionen.
Umso mehr es eindeutiger wird wie M.E. die BGn Ihren Betrug nicht nur in einem Einzelfall abzieht, desto agressiver wird dieses Subjekt, "Simuliert und Agraviert" irgendwelche Pseudobeiträge, wie
lächerlich.
Gleichzeitig zeigt es aber auf, das getroffene Hunde bellen und an allem was hier so geschrieben wird, mehr als nur ein Fünkchen-Wahrheit dran sein muss.
M.E. müssen die BGn richtig viel Dreck am Stecken haben, damit diese es nötig haben, hier einen Maulwurf einzusetzen, der ausschließlich mit Sinnfreien Beiträgen glänzen will, um seine
Minderwertigkeitskomlexe aufzupolieren.
So einem Zeitgenossen wünsche ich auch mal einen schweren Unfall mit Dauerfolgen, damit er dann die gleiche Nicht- und Falschbehandlung auf Kosten seiner Restgesundheit erfährt, weil der Termin in
einer Einrichtung wo die Türen nur außen eine Klinke haben, wurde wohl von Ihm verpasst.
Wieso dieser Pseudonym-Klauer hier Beiträge schreibt und er selbst als Nichbetroffener dann erst garnicht mitreden kann, ist wohl ein Zeichen von völliger Unkenntnis.
Außer es wäre ein BG-Mitarbeiter/Schlechtgutachter und Beartungsarzt am Werk, was ich dann einmal als stillen Hilferuf werten würde, weil er weiß was für einen Unmenschlichen Mist die Herrschaften
bauen.
Gruß
BG-Heater(Der Echte)
#1017
BG-Heater(Montag, 02 Januar 2023 14:13)
Erich, gib auf. Du hast nicht den Hauch einer Chance.
#1016
Mazi(Montag, 02 Januar 2023 14:10)
Kann das jemand noch nachvollziehen und verstehen?
Die Strompreise fallen ins bodenlose und die Energieversorger verlangen von ihren Endkunden immer höhere Preise. Heute lese ich sogar, das Deutschland seinen Strom ins Ausland gar verschenkt. Wie
können dann Amtsträger dann noch erklären, an Gesetz und Recht gebunden zu sein?
Wenn Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind, dann ist daraus zu schließen, dass obige Vorgehensweise gesetz- und rechtlich ist. Kann das sein? Es kann ebenso sein, wie Richter ohne
Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgeben, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass in der Bundesrepublik Deutschland nichts unmöglich erscheint. Offensichtlich wird Betrug mit Geschäftssinn gleichgestellt und wird nicht verfolgt.
Es ist anhand obiger Beispiele (und weiterer hier nicht genannter Beispiele) davon auszugehen, dass der Staat Art. 19 Abs. 4 GG nicht sicherstellt. Die Rechtssicherheit ist keineswegs gewährleistet.
Die Amtsträger/Richter agieren weiterhin wie im Dritten Reich unkontrolliert. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass darauf verwiesen wird, dass auch heute Absprachen analog der Praxis der Teilnehmer
an der "Wannseekonferenz" nicht verhindert werden. Zwar gilt die Todesstrafe als abgeschafft, aber die Handlungsweise der Amtsträger ist sachlich nicht unterbunden.
Wie soll ein Staat, der Rechtssicherheit nicht gewährleistet, eine Judikative aufgebaut wissen? Das ist doch eine Phrase.
Ich gewinne zusehend den Eindruck, dass die Judikative lediglich einen Hinweis im Grundgesetz hat, aber sachlich von den Richtern noch "die Knochen in die Luft geworfen werden und Richter die Lage
der Knochen dann so interpretieren, dass der Kläger f0r die Organisation der Beklagten verantwortlich ist". An dem Punkt endet m.E. jede sachlich Argumentation bezüglich der Judikative.
Ist das nicht formell die Existenz des Grundgesetz bestritten?
Kann bzw. darf das in einem Rechtsstaat sein?
#1015
WernerE(Sonntag, 01 Januar 2023 15:25)
Hallo werter Erich
Dir und Deiner Familie viel Kraft und Freude, Gesundheit und Erfolg in 2023.
Danke für Deine Aufklärung und Danke an die „ehrlichen“ Mitschreiber.
Beste Grüße
Werner
#1014
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:16)
Was ist von Richtern zu halten, die nach Paragr. 103 SGG eine Sachaufklärung von Amts wegen vorgeben, aber sich wissentlich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BG
vorlegen lassen? Wer da nicht die Spuren der NS-Juristen erkennt, der ist wahrscheinlich auch selbst von dem 1000jährigen Reich überzeugt und lehnt die Existenz/Massgeblichkeit von Art. 20 Abs. 3 GG
ab.
#1013
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:09)
Wenn so viel Unsinn in der Bundesrepublik Deutschland passiert, wir so belogen werden, stellt sich die Frage, wie glaubwürdig diese gleichen Informanten uns i.S. "Ausland" informieren. Dass hier ein
Unterschied bestehen soll,, daran kann ich nicht einmal denken.
#1012
Mazi(Sonntag, 01 Januar 2023 10:04)
Prosit Neujahr!
#1011
Mazi(Samstag, 31 Dezember 2022 17:23)
#1009
Es wird offensichtlich noch interessanter.
Wenn ich Sie korrekt verstehe, dann ist Ihre Argumentation derart, dass in den BGs neben Verwaltungsakten auch noch Regressakten geführt werden, die den gleichen Fall zum Gegenstand haben. Wenn das
Bundesverfassungsgericht 1983 verlautete, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben und das Bundesverwaltungsgericht
1988 urteilte, dass anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen sind, dann ist dadurch das eine weitere Verwaltungsakte, die Regressakte, fehlt, nie ein
Betroffener oder ein Richter die Gelegenheit hatte, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen.
Da die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig war/ist, kann ein Betroffener oder Richter anhand einer Teilakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Wie soll dann ein Richter einen Sachverhalt von Amts wegen nach § 103 SGG erforschen, wenn er keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einsehen kann? Da ihm dies offensichtlich bekannt
ist (siehe Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019) wie kann er dann eine Entscheidung nach dem Gesetz treffen?
Die Sache wird kurioser, je mehr davon öffentlich wird. Das die NS-Juristen Ihre Spuren in der öffentlichen Verwaltung hinterlassen haben, ist bekannt. Dass ihr Einfluss auch heute noch vorhanden
ist, macht bekannt, dass nach deren Glauben, dass 1000jährige Reich nicht untergegangen ist.
Die Sache ist immer wieder gleich strukturiert. Wie sollen dann Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehbar sein, wenn nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zum
Nachvollzug der Verwaltungsentscheidungen vorgelegen hat.
"Brauner" geht es wirklich nicht mehr!
Es sollte uns zu denken geben und uns verdeutlichen, dass das Grundgesetz lediglich zum Zitieren sich eignet.
Wäre die Organisation von Exekutive und Judikative so wie sie sich aktuell darstellen, dann wäre die Organisation, die letztlich von Staat getragen und unterstützt wird, nicht dazu da, die
Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Es wird ganz kräftig an den Grundfesten unserer Demokratie gerüttelt. Noch schlimmer erscheint mir, dass Amtsträger, Richter, gegen Art. 97 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG wissentlich verstoßen. Sie
gehören wegen des von ihnen begangenen Amtsmissbrauchs eingesperrt. Es ist mir durchaus bewusst, dass der Führer, Adolf Hitler, sie von der Strafverfolgung des Amtsmissbrauchs per Erlass befreite und
es die NS-Juristen es nicht schafften, diese Ermächtigung wieder in Gesetze zu formulieren. Daraus ist doch nur eines ableitbar: die heutigen Juristen unterscheiden sich materiell nicht von den
NS-Juristen.
Da ist akuter Handlungszwang seitens der Parlamente, wenn man unterstellt, dass es ihre rechtsstaatliche Aufgaben ist.
#1010
Erich Neumann alias unfallmann & Whistleblower(Samstag, 31 Dezember 2022 15:16)
Zum Eintrag 31.12.2022 14:56
Hallo BG-Heater,
Zitat:
"Sollte dem so sein, erinnert dies an ein System der Stasi-Akten-Behörde."
Dazu ist zu sagen:
Die Kriminalpolizei Bremen hat die interne Stellungnahme der BGHW vom 05.10.2009 als ein System der Stasi-Akten-Behörde erkannt.
Siehe dazu meine Unterseite >05.10.2009: 1. Unterseite "Stasiakte & Drumherum<
Gruß
Erich Neumann, alias Unfallmann & Whistleblower
#1009
BG-Heater(Samstag, 31 Dezember 2022 14:56)
Hallo Erich,
es wird noch hochinteressant, welche Behörde sich zuständig sehen sollte, wegen Ermittlungen gegen die BGn, wegen eindeutigen Leistungsbetruges.
Staatsanwaltschaften ermitteln hier defintiv nicht, da so ein Leistungsbetrug, angeblich nur moralisch verwerflich sei und angeblich nicht gegen das Recht vestößt. Als Irreführung wird dann noch
argumentiert, dass ja Regresszahlungen die im Teilungsabkommen von einem Dritten gezahlt wurden zb. KfZ-Haftpflichtversicherung wieder angeblich zurückgezahlt werden könnten von der BG. Jedoch
verschwiegen wird, dass es so eine Rückzahlungsmöglichkeit mit Teil-Abkommen eigentlich nicht geben kann, weil dort auf die Kausalitätsprüfung verzichtet wird, es genügt der Zusammenhang mit dem
Unfall.
Man stelle sich einmal einen ALG-2 jetzt Bürgergeldbezieher vor, der zweimal Bürgergeld kassiert und in einem Gerichtsverfahren sich auf solche Aussagen bezieht, dass wenn er zweimal Leistungen
abkassiert, sei nur Moralisch verwerflich aber kein Betrug.
Aus einem mir bekannt gewordenen BG-Fall, habe ich erfahren, dass die Sachbearbeiter vor Herausgabe der Akteneinischt nach X §25 an den VN, der Regress-Schriftverkehr entfernt wird und die
Paginierung der Verwaltungsakte wird so vorgenommen, wie wenn die Akte vollständig sei.
Will der VN dann mit X §25 die Regressakte einsehen, wird dies abgelehnt mit der Begründung, dieser Regress-Schriftverkehr wäre angeblich nicht Teil der Verwaltungsakte und hätte mit dem
Verwaltungsverfahren des VN nichts zu tun.
So redet sich eine BG rein und raus, gerade so wie es Ihr Temprär gerade nutzt.
Erst mit einem Antrag nach DSGVO §15 wird dann evtl. eine Akteneinischt in die Regressakte die es ja offiziell nicht gibt gewährt, aber nur den Teil wo keine Geschäftsgeheimnisse und Prozesstaktik
beinhaltet.
Also haben die BGn immer noch die Möglichkeit Inhalte der Regressakte vor dem VN zu verbergen mit Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse und Prozesstaktik.
Ein Schelm der da nicht böses denkt und ein Geschäftsgeheimniss evtl. auch sein könnte,
wie man den Versicherten um seine Rechte bringt bzw. Anweisungen dazu dokumentiert usw.
Wird die Regressakte dann an den VN herausgegeben, erhält diese eine "Neue Paginierung" was M.E. rechtswidrig sein dürfte, weil diese ja Teil der Verwaltungsakte ist und somit genau so als
Akteneinischt Verwaltungsakte+Regressakte mit vollständiger Paginierung herauszugeben sein muss inkl. Vollständigkeitserklärung der Akte.
Warum eine Bundesbehörde es nötig hat solche Verschleierungstaktiken zu fahren, wenn Sie sich nach eigenen Angaben an die Gesetze halten und nie Fehler machen, zeigt M.E. den Zweck des Ganzen, dass
alles erlaubt ist was der Behörde dient und diese dann rechtsmissbräuchlich sich hinter der DSGVO versteckt, anstatt sich an diese zu halten.
M.E. wenn sich eine Bundesbehörde genau an das Gesetzt hält u.a. niemals Fehler macht und nichts zu verbergen hat, kann diese auch alle Akten zugänglich machen.
Macht Sie dies nicht, ist folgerichtig klar, dass dort rechtswidrige Vorgänge dokumentiert sein müssten.
Sollte dem so sein, erinnert dies an ein System der Stasi-Akten-Behröde.
Gruß
BG-Heater
#1008
Erich Neumann alias unfallmann & Whistleblower(Samstag, 31 Dezember 2022 09:51)
Eintragung vom 30.12.2022
Hallo BG-Heater,
über einen möglichen "Abrechnungsbetrug" gegenüber meiner Krankenkasse ist auf meiner Unterseite >27.02.2004: Abrechnungsbetrug< dokumentiert. Das Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG) vom
27.02.2004 hat die BGHW am 13.08.2019 unter der Androhung einer Ordnungsstrafe bis zu 250.000,-€ oder bis zu 2 Jahren Ordnungshaft zur Geheimhaltung festgesetzt. Auch das Kopieren wurde mir untersagt
und zementiert hier liegt Abrechnungsbetrug vor.
In kürze werde ich als Hinweisgeber (Whistleblower) bei der Meldestelle der HKK und BGHW erscheinen und den möglichen Betrug melden. Dabei werde ich durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG)
vor einer Bestrafung geschützt.
Gruß
Erich Neumann, alias Unfallmann & Whistleblower
#1007
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 23:37)
#1006
Sehr interessant was Sie da schreiben. Das war mir bisher nicht so bekannt - nur vermutet habe ich es.
Vielen Dank!
Die Regressakten sind also Teil der Verwaltungsakte. Nach dem Rechtsstaatsprinzip kann ein Dritter nur anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten eine Verwaltungsentscheidung
nachvollziehen. Wenn Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten BG vorliegen hatten, dann konnten sie den Sachverhalt auch nicht erforscht haben (§ 103 SGG). Ob ein
Richter, der seiner Treuepflicht nicht nachkommt, dann noch eine ordnungsgemäße Amtsausübung vorgenommen haben kann, bezweifle ich.
Noch kritischer ist es hinsichtlich der Rückantworten auf die eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden. Die machen bekannt, wer für seinen Job nicht geeignet ist und ebenfalls seiner Treuepflicht
nicht nachkommt.
BG-Heater, Sie machen da ein sehr großes Fass auf und stellen die Rechtsstaatlichkeit in Frage. Das ist keine Kritik an Ihnen. Das verstehe ich unter Rechtssicherheit, die, folgt man Ihren Angaben,
zweifellos in einem Rechtsstaat vorhanden sein muss.
Ansonsten geht das ja auch gar nicht.
Wenn die Menschenrechte in Art. 6 Abs. 1 EMRK die Durchführung fairer Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, und dies über Jahrzehnte nicht
erfolgt ist, dann ist in der Sozialgerichtsbarkeit ein größeres Problem.
Wenn es besagte Regressakte gibt, dort Dokumente hinterlegt sind, die seitens einer BG nicht vorgelegt werden, dann kann auch niemand einen Sachverhalt vernünftig beurteilen. Diese Vorbehalte gehen
bis zu den Richtern im Bundesverfassungsgericht, die ebenfalls davon betroffen sind. Sie müssen sich vorhalten lassen, von diesen Unrechtmäßigkeiten in Ausübung ihrer Amtsaufgabe erfahren zu haben
und nicht nach Gesetz und Recht gehandelt zu haben (Art. 20 Abs. 3 GG). Dass sie nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden sind, erweist sich für viele Richter zusätzlich als erschwerend.
Wenn die BG keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip (schließlich fehlt die Regressakte) vorlegt und Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht erkannten,
dann muss die Frage gestellt werden, wie sie ihre Amtsausübung vorgenommen haben können. Nach § 103 SGG obliegt ihnen den Sachverhalt von Amtswegen zu erforschen. Jedenfalls haben sie nicht nach
Gesetz und Recht ihr Amt ausgeübt (Art. 20 Abs. 3 GG).
Danach sind alle Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Da gibt es übrigens m.W. keine Verjährungsfristen. Da gehen alle Verfahren bis zum Datum vom Grundgesetz auf. Und
davor hat die Justiz im Reichsversicherungsamt ohnehin nach dem Willen des Führers die Entscheidungen getroffen.
"Brauner" geht ja schon nicht mehr. Der Richter am SG Karlsruhe hatte am 14.04.2020 ganz offensichtlich Ahnung von dem gehabt, was er niedergeschrieben hat (Az. S 12 SB 3113/19).
Kennt jemand den Namen dieses Richters und wie hat er weiterhin seine Entscheidungen nach dem Gesetz? Ich kann mir vorstellen, dass man seitens der Judikative ihn aus dem Richterdienst entfernt hat.
"Generalstaatsanwalt Fritz Bauer" hatte es auch nicht einfach. Offensichtlich waren/sind nicht alle "Braun".
#1006
BG-Heater(Freitag, 30 Dezember 2022 21:40)
Hallo Erich,
auf mich macht das Verhalten des BG-Anwalts den Eindruck, wie wenn er absichtllich
auf Zeit spielt, damit einige Sachen "Verjährt" sind, Vorsicht.
Evtl. solltest du deine Regressakten sichten, weil dort gibt es i.d.R. für den VN hochinteressante Dinge zu lesen.
So kenne ich einen Fall, wo eine BG, ab dem Arbeitsunfalltag alle Kosten die eine GUV laut SGB VII übernehmen muss, der Krankenkasse in Rechung stellt, obwohl der Arbeitsunfall anerkannt wurde und
das erste 1/2-Jahr die BG-Heilbehandlung.
Die Krankenkasse hat das auch noch mit einer Quote von 100% bezahlt als unfallunabhängig, unglaublich.
So können natürlich auch die Krankenkassen ausgeplündert werden.
Gleichzeitig wurden die Kosten zu 100%-Unfallkausal ab Unfalltag+1/2-Jahr--BG-liche-Heilbehandlung, dem Drittschädiger im Teilungsabkommen in Rechnung gestellt, womit die BG sogar noch einen Gewinn
macht was M.E. nicht mehr legal sein dürfte.
Jedoch dem Versicherten werden die "Anerkannten" dokumentierten Unfallfolgen in der Regressakte in den laufenden SG-Verfahren vehment abgestritten, von der BG u.a. die Herrschaften der Meinung sind,
es sei völlig legal, zwei unterschiedliche Verwaltungsakten mit gegensätzlichen Unfallfolgen zu führen, zum Nachteil des Versicherten.
Es hat sich halt so eingebürgert, dass die Regressakte die eigentlich Bestandteil der Normalen Verwaltungsakte sein muss, bei Gericht i.d.R. von der BG nicht vorgelegt wird,
was meist von keinem Anwalt gerügt wird.
Der Versicherte ist der Einzige, der keine Leistungen bekommt und schnellst möglich mit angeblicher folgenloser Ausheilung entsorgt wird.
Wenn ein Versicherter dann Amtshaftung geltend macht, reicht die BG dann unvollständige Behandlungsunterlagen bei Ihrem eigenen Haftpflichtversicher ein und
natürlich lässt die BG gerade die D-Arztberichte weg, die die schweren Verletzungen dokumentiert , die eine BG abstreitet und nicht behandeln will.
Dem Haftpflichtversicherer macht es scheinbar überhaupt nichts aus, dass er von seinem Versicherten hinters Licht geführt wird, indem ein unvollständiger und somit unwahrer Behandlungsverlauf
dokumentiert wird, zum Vorteil der BG.
Ein Normalbürger der bei seiner Versicherung unwahre/unvollständige Angaben macht zu einem Schaden zu seinem eigenen Vorteil, wird wohl eine Ermittlung wegen Versicherungsbetrug ins Haus stehen mit
Eintrag in die HIS-Datein, nur halt nicht bei
einer BG-Angelegenheit, komisch.
Gruß
BG-Heater
#1005
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 20:13)
#1003
Da stimmt doch zumindest "etwas" nicht.
Jetzt kann man die Frage aufwerfen, ob es zynischer ist, einen lokal begrenzten Angriffskrieg oder ein weltweites Chaos auszulösen schlimmer ist?
Es ist m.E. - und wahrscheinlich auch Ihre Meinung - , dass beides verachtlich und nicht zu rechtfertigen ist. Vergleicht man aber das weltweite Chaos mit einer lokalen Konfrontation, ist das
weltweite Chaos schlimmer.
Sehen wir die bundesweiten Missstände (Missbrauch; CUM EX-Geschäfte; nicht weitergeleitete Alarmmeldungen; eine Justiz, die ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft; etc.), dann erscheint
naheliegend, dass wir Propaganda aufsitzen.
(Einer, der im lauwarmen Wasser schwimmt, kann auch seine Außentemperatur nicht bestimmen.)
Baerbock und Co. agieren mit dem "Scheckbuch" gegenüber anderen Staaten und erklären uns nicht, dass die Zahler, die Zahlungsverpflichteten, wir sind. Fremdes Geld auszugeben, war schon immer leicht.
Deshalb sollten die GRÜNEN dagegen wehren und hingehen, die von ihnen initiieren Zahlungen selbst auszugleichen.
Es sollte sehr sorgfältig geprüft werden, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Beitrag des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom
21.11.2022, Nr. 18/22, auch auf die Bundesregierung anzuwenden ist.
Man stelle sich nur vor, dass die Vorgaben des Grundgesetzes nie umgesetzt wurde. Wir haben ein Grundgesetz anhand bekommen, dass die Gewaltenteilung vorgibt, aber die Parlamente stellen nicht einmal
sicher, dass deren Gesetze in Exekutive und Judikative umgesetzt werden. Uns wird dieses System als Rechtsicherheit verkauft.
Da stimmt doch zumindest "etwas" nicht.
#1004
Mann vom Wochenmarkt(Freitag, 30 Dezember 2022 17:38)
Hallo Unfallmann,
Ihr Lied "The Lion sleeps tonight" hat mir sehr gut gefallen.
#1003
Mazi(Freitag, 30 Dezember 2022 15:16)
Habeck produziert nur heiße Luft und folgt nicht seinem Amtseid "Zum Wohl des Deutschen Volkes"!
Lassen Sie uns das Jahr versöhnlich beschließen und halten fest, wie die GRÜNEN denken.
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat erkannt, dass wir uns selbst vernichten, wenn wir so weitermachen wie bisher. Deshalb rät er zur Umkehr. Raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in Elektro.
Richtig! Nur ist da das Problem, dass dem Bürger dafür die notwendigen Ressorcen nicht zur Verfügung stehen.
Sein Freund und Leiter der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, hat deshalb den Plan zur Abschaltung der Energie seitens der Energieversorger bereits in der Schublade. Jetzt sollte man wissen, dass Klaus
Müller bei den GRÜNEN ist und zuvor Umweltminister in Schleswig-Holstein war. Sie können sich ausmalen, weshalb er nicht mehr da ist, wo er doch so gebraucht wird? Auszuschließen ist m.E. die
Antwort, weil er dort einen vorzüglichen Job gemacht hat. Es liegt viel näher, dass man ihm dort das Vertrauen entzogen hat. Es ist deshalb fraglich, was hinter dem Plan von Habeck steckt,
ausgerechnet einen abgehalfterten Freund auf so eine wichtige Position zu setzen.
Jetzt kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass Müller ihm nicht gefährlich werden kann. Das mag zutreffen, aber da Habeck die Verantwortung trägt (LG Müchen I, Eh. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22
ff.) ist dies an dieser Stelle nicht zu beurteilen.
Und die GRÜNEN besetzen die Schaltstellen der Macht mit solche Leuten? Mit Leuten, die hinten wieder umwerfen, was sie vorn angeleiert haben?
Um seine Ideen durchzusetzen, der Elektrofizierung Deutschlands, hat Habeck die Energiekosten hochgesetzt, die notwendigen Importe aus Russland unterbunden und in die Schaltstelle der
Bundesnetzagentur seinen Freund beordert, den man in Schleswig-Holstein nicht mehr sehen wollte. Und ausgerechnet der hat den Elektroabschaltplan bereits in der Schublade. Es ist eher der Eindruck
erweckt, dass wir uns nicht einem Lotsen anvertraut haben, sondern einem Bergsteiger, der sich als Lotse ausgegeben hat.
Mehr noch! Er hat die Bürger zur Kasse gebeten und gewährt ihnen einen Teil der von der Bundesregierung vereinnahmten Mehreinnahmen zurück. Dass ist schon eine Meisterleistung, dass den Bürgern etwas
zurückgewährt wird, was sie vorher schon bezahlt haben. M.E. ist die Tatsache, dass diese "Gewährung" auch noch kreditfinanziert ist, eine noch größere Dreckigkeit. Die Bürger müssen diese
"Großzügigkeit" nochmals später bezahlen.
Es liegt der Verdacht nahe, dass Ganoven sich hier bereichern.
Fassen wir zusammen:
Habeck möchte uns auf den Weg der Elektrofizierung bringen. Notwendige Importe verhindert er. Sein Mehrbedarf an Strom wird seitens der Bundesnetzagentur ausgeschlossen. Er und seine Freundin
Baerbock haben uns in ein Energiepreischaos geführt, dass mittlerweile die ganze Welt erfasst hat.
Mit anderen Worten:
Seine Problemlösung wird seitens der GRÜNEN und seines Freundes seitens der GRÜNEN aus Schleswig-Holstein torpediert. Darin scheint seitens der GRÜNEN Einigkeit zu bestehen.
Ich lege mich fest:
Die mathematischen Kenntnisse von Habeck und Baerbock scheinen denen von Frau Lagarde, die eine Steigerung von 2 % etwa mit dem Doppelten ansetzt, nicht nachzustehen.
Mehr als heiße Luft bleibt da nicht übrig. Bisher musste man davon ausgehen, dass Gabriel von der SPD die heißeste Luft produziert. Vergleicht man Habeck mit Gabriel, produzierte Gabriel nur ein
laues Lüftchen.
Wir erkennen also einen Unterschied zwischen einem Märchenerzähler, einem Kinderbuchautor, und einer Führungshraft, der unterstellt wird, zu wissen, wie man eine Idee in die Praxis auch
umsetzt.
Es erscheint nur eine Frage der Zeit, bis die GRÜNEN wieder aus der Regierung und dann aus dem Bundestag wieder verschwunden sind.
#1002
Z-Man(Donnerstag, 29 Dezember 2022 13:20)
Der Mann von der Ochtumbrücke wünscht Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Wenn der Gaspreis auf den niedrigsten Marktpreis gefallen ist, wie kann dann Mabach von der Firma UNIPER verlauten Kassen, dass ihm ein Millionendefizit in die Bücher gespült wurde. Die Aussage, die
herzuleiten ist, dass UNIPER auch ohne die russische Invasion in der Ukraine gemacht hätte.
Drängt er sich quasi zur Auflösung seines Vertrages? Wie viel erhält er eigentlich im Vergleich zum Bundeskanzler, der auch keine Ergebnisverantwortung hat?
Ich Gewinne zusehend die Überzeugung, dass keiner der "Führer" eine Ergebnisverantwortung hat und nur daran zu messen ist, wie er sich an den Steuergeldern der Bürger bereichern kann.
Das Thema, dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland keiner, bzw. den gleichen NS-Juristen unterliegt, das haben wir bereits durch. Trotz allem erscheint es mir bemerkenswert zu sein,
dass der wissenschaftliche Dienst des Themas der kriminellen Vereinigung und das Bundesverwaltungsgericht das Thema der Treuepflicht von Amtsträgern angenommen hat. Letzteres hat Recht geschaffen,
das für alle Amtsträger, auch die, die selbst der Treuepflicht nicht nachgekommen sind, verbindlich wurde. Es könnte jetzt, wenn Parlamentarier Druck machen würden, sehr schnell und Radikal ablaufen.
#998
WernerE der Echte(Freitag, 23 Dezember 2022 12:34)
es ist der 23.Dezember 2022 Zeit um allen Mitmenschen und vor allem Dir werter
Erich mit Deiner Familie die besten Wünsche zur Weihnachtszeit zu übermitteln.
Friede, Freunde, Glück, Gesundheit, Sonnenschein und Wunscherfüllung möge Euch begleiten.
Alles Gute für die Zukunft und wir bleiben dabei, denn Wunder geschehen!
WernerE der Echte
#997
Mazi(Donnerstag, 22 Dezember 2022 21:09)
# 994 und 995
Das mag zwar gut gemeint sein und vieilleicht auch der einfachere Weg.
Aber letztlich gilt es, das Grundgesetz und die Arbeit der Parlamente zu verteidigen.
In der Tat scheint es so zu sein, dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland keine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft. D.h. nicht, dass ich nicht gleich der Justiz entscheiden würde.
Wesentlich ist m.E. jedoch, dies rechtsstaatlich vorzunehmen.
An diesem Punkt scheiden sich die Geister.
Verwaltungsentscheidungen, die nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind, bleiben auch nichtig und können nie rechtskräftig werden. Der Grundsatz der Rechtssicherheit ist § 44 Abs. 1
Verwaltungsverfahrensgesetz untergeordnet.
Ich stelle zunehmen fest, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Wenn sie nie eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte vorliegen haben, können sie auch nicht entscheiden, dass ein Dokumente (dass sie nie eiungesehen haben) für ihre Entscheidung wesentlich sei.
Alle bisher eingesehenen Verwaltungsakten von Berufsgenossenschaften haben unter diesem Nachteil gelitten. Teilweise wurde dies auch den Richtern zuvor vorgetragen und damit bekannt gemacht.
Es ist davon auszugehen, dass kein Richter seine Entscheidung nach dem Gesetz trifft und damit vorsätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstößt.
Daraus folgt, dass alle Verwaltungs-, also auch richterliche Entscheidungen nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sind.
Die Verknüpfung der Sozialgerichtsbarkeit ist in mehrfacher Hinsicht erkennbar.
1. Es hat über 70 Jahre gebraucht bis das Bundessozialgericht Historiker beauftragte, die eigene Vergangenheit aufzuklären.
2. Mit dieser Aufgabe hat das Bundessozialgericht ein befreundetes Institut beauftragt, dass regelmäßig als Beklagte vor ihm sitzt und die Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig zu deren Gunsten
entscheidet.
3. Der Forschungsauftrag soo seit 30.04.2022 abgeschlossen sein, ist aber immer noch nicht veröffentlicht. Es gibt auch keine Erklärung dazu weshalb dies möglich sein soll.
Ganz wesentlich sehe ich die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an. Es wurde damit Recht geschaffen und alle Amtsträger sind verpflichtet,
die Personen auszusondern, die der Treuepflicht nicht nachgekommen sind und nicht nachkommen. Ebenso erscheint es mir absurd, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgaben entscheiden zu dürfen,
aber sich dazu nicht einmal der Verwaltungsakte bedienten. Genauso halte ich es für logisch, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
Perphiede halte ich, dass ausgerechnet Richter vorgeben, entscheiden zu können, ohne den Sachverhalt gar erfasst zu haben.
Ich beiße immer noch an der Begründung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, in dem er den Hinweis ab die Nazis gab.
Wie weit regieren die NS-Juristen weiter und in wie weit haben sie das juristische System der Bundesrepublik Deutschland weiterhin im Griff?
"OLG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/WestLB: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat in einem Streit zwischen den beiden Nachfolgegesellschaften der WestLB - der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und Portigon -
das erstinstanzliche Urteil gekippt und die Klage von Portigon abgewiesen. Es ging um die Frage, wer die Steuerrückforderungen in Höhe von gut einer Milliarde Euro wegen illegaler Cum-Ex-Geschäfte
der früheren WestLB zu tragen hat. Hinter der Nachfolgegesellschaft Portigon steht direkt und indirekt zu 100 Prozent das Land NRW, hinter der EAA stehen hingegen zu über 50 Prozent die
NRW-Sparkassen (und NRW nur zu 48 Prozent). Das OLG sah es als erwiesen an, dass sich die Parteien nie auf eine Übertragung der Steuerlasten aus Cum-Ex-Geschäften der West LB geeinigt hätten. Damit
hat NRW die Steuerlasten der WestLB ohne die NRW-Sparkassen zu schultern. Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof sind jedoch zugelassen."
M.W. war das Rad, dass in Hamburg gedreht wurde. kaum minder. D.h., dass auf Hamburg, Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher, erhebliche Zahlungen erst noch zu kommen. Dem Vernehmen nach war der Fall
des Bankhauses Warburg nur ein "Warm-laufen".
#995
WernerE(Donnerstag, 22 Dezember 2022 18:52)
Hallo WernerEsel alias Holger oder wie Du Dich noch nennen willst.
Du bist längst enttarnt, egal ...
Ich verspreche Dir WernerE der ECHTE wird ebenso wie Erich Neumann oder MaZi nicht aufgeben und ich werde Menschen die sich hinter anderen Namen verstecken, weil sie
keinen Mum haben mit eigenen Namen aufzutreten, den Arsch aufreißen.
Egal wo Du dich versteckst, Du wirst Bluten für Deine Lügen und Betrügereien.
In diesem Sinn "gute Besserung"
WernerE aus Mering
#994
Holger(Donnerstag, 22 Dezember 2022 12:58)
Hallo Herr Unfallmann, Hallo Mazi, Hallo WernerE,
ich kann Ihnen allen nur beipflichten...GEBT AUF!!!
Ihr habt KEINE Chance!! Nein habt ihr NICHT!! Ihr werden daran zerbrechen WEIL die werden euch fertig machen!!!
#993
Anja(Donnerstag, 22 Dezember 2022 12:35)
Weihnachts-und Neujahrsgrüße
„Der Friede der Welt beginnt in den Herzen der Menschen“ (K. Jaspers)
Ich wünsche Ihnen allen ein paar schöne und erholsame Stunden,
ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familien
und einen guten Rutsch in neue Jahr.
Möge das neue Jahr 2023 viel Positives bringen, besonders aber
Gesundheit und Frieden.
"Rücktritt ermöglicht Neuanfang bei Frontex
Die Bundesregierung begrüßte am Freitag die Entscheidung Leggeris zum Rückzug. Der Schritt gebe die Möglichkeit eines Neuanfangs bei Frontex sowie dazu, Vorwürfe restlos aufzuklären und
sicherzustellen, dass alle Einsätze der Agentur im vollen Einklang mit dem europäischen Recht erfolgten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin."
Es ist mir unklar, wie die Bundesregierung nach dem Grundgesetz mit unterschiedlichem Maß messen kann.
In der Judikativen ist der Bundesregierung seit Schaffung des Grundgesetzes bekannt, dass in ihr das Recht des Grundgesetzes nicht umgesetzt wird. Nach dem verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetz
sind die getroffenen Entscheidungen nichtig.
Wie kann oder darf man Amtsträger befördern, wenn bekannt ist, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen? Wie kann es möglich sein, diese Amtsträger auch noch mit unterschiedlichen
Pensionen in ihre Pension gehen zu lassen? Wie kann es möglich sein, dass sie sich auch noch zu Lasten der Steuerzahler bedienen? Wäre es da nicht angesagt, dies vor einen Richter zu bringen,
derbseine Entscheidung nach dem Gesetz trifft (Art. 6nAbs. 1 EMRK)?
Da gibt es mehr Fragen als nur nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und nach Art. 20 Abs. 3 GG zu fragen.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Grundgesetz nicht nur stümperhaft umgesetzt wurde, sondern auch die dort definierten Gewalten bei Nachfrage nicht funktionieren. Wann wird endlich die
Arbeitsleistung der Amtsträger eingefordert? Einfach deren Entscheidungen als nichtig nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu erklären, erscheint mir sehr billig. Bei dieser Handhabung ist es danach
durchaus nachvollziehbar, dass Lobbygruppen sich an den Steuereinnahmen bedienen und u.a. Missbräuche oder unterlassene Alarmierungen als legitimiert erscheinen.
Es scheint in der Bundesrepublik Deutschland chaotisch, auf jeden Fall nicht nach dem Grundgesetz zuzugehen.
#991
Mazi(Donnerstag, 22 Dezember 2022 09:31)
Weshalb ersetzt die Bundesregierung die Leute nicht mit Fachleuten?
Es ist doch bekannt, dass nur Lotsen/Fachleute auf ein Wissen zurückgreifen können, um ein Schiff fachlich durch Klippen zu steuern. Im vorliegenden Fall kann auf nichts zurückgegriffen werden.
#990
Holger(Mittwoch, 21 Dezember 2022 15:49)
Hallo Herr Unfallmann,
wir haben uns vor ein paar Tagen unterhalten und Sie haben mir Ihre Karte gegeben.
Ich habe Ihnen ja gesagt, dass ich mir das Thema näher anschauen möchte...
Ohne Sie verärgern zu wollen, ABER....ich fürchte, dass nur eine Berufsgruppe bei Ihrem Fall gewinnt. Nämlich die Anwälte. Die bekommen ihr Geld so oder so. Ob Sie Recht bekommen oder nicht, ist
DENEN doch egal. Deren Geld ist sicher.
Mit freundlichen Grüßen
Holger
#989
WernerE(Mittwoch, 21 Dezember 2022 13:43)
zu # 984 - der RA will erneute Fristverlängerung wegen Krankheit!
Schauen wir mal ob dann am Freitag, den 13.01.2023 etwas zum Skandal der BGHW
und des LG Hamburg im Briefkasten von Erich liegt oder was eher kommen könnte,
Verlängerung wegen Krankheit bis zum "St. Nimmerleinstag"
Was will der Anwalt schreiben, fehlen ihm doch 45 gsperrte Dokumente!
Übrigens Deutschlang ist in der Rangliste nach oben geschnellt:
Wir sind in Sachen Korruption mittlerweile kurz vor dem 3`ten Platz gelandet.
Wisst Ihr weshalb es jetzt ein "neues" Krankheitsbild gibt?
Brain Foc - Gehirnleere! Bekannt aus der Politik z.b. Scholz oder Söder oder ....
Gehirnleere immer dann, wenn man seine Vorteilnahme vertuschen wollte.
Nun aber genug der Lästerei, wünsche noch ein paar angenehme Stunden bis Weihnachten.
Grüße aus dem aufgetauten Mering
Werner
#988
Mazi(Mittwoch, 21 Dezember 2022 08:26)
Nicht nur den Bürgern ist bekannt geworden, dass es dieser Bundesregierung an Sachverstand mangelt.
Wenn kein Lotse, der die Gewässer kennt, sollte uns durch diese Fahrwassern steuern?
Es ist mittlerweile jedem bekannt, dass hier die Feuerwehr mit Benzin löscht. Ob das die Sozialgerichtsbarkeit, die Missbrauche, die Cum Ex-Geschäfte, die Preisbremsen, die Bonizahlungen von
Lufthansa, etc. betrifft, es ist m.E. nur ein Abkassieren des kleinen Mannes und ein Umlenken der Gelder in die (tiefen) Taschen von Lobbyisten. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gewiss nichts zu
tun.
Traurig macht mich jedoch, dass diese sogenannten Amtsträger bei ihrer Pensionierung sich wiederum an Steuergeld der Bürger wärmen.
#987
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:41)
#985
Es war der 22.11.2022, # 900, als erstmals berichtet wurde, dass der gegnerische Anwalt um eine Fristverlängerung von 1 Woche beantragte. Jetzt schiebt er eine weitere Erkrankung vor und beantragte 3
weitere Wochen Aufschub.
So richtig macht dies keinen Sinn. Ich empfehle, die Staatsanwaltschaft unverzüglich einzuschalten. Sie sind von der BGHW letztlich auch Ihrer persönlichen Freiheit beraubt worden. Richter haben
nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen gesprochen. Das ist nicht nur rechtsstaatlich bemerkenswert. Es sollte auch bei Ihnen der Drang zur Rechtsstaatlichkeit entstanden sein. Bekannt ist Bremen
wegen dem Einfluss der NAZIs auf die dortige Rechtsstaatlichkeit nach 1949.
Die Vergangenheit sollte aufgearbeitet werden, die Täter bestraft und hinter Gitter gebracht werden. Ohne Klage ist nicht davon auszugehen, dass Staatsanwälte und Richter freiwillig ihren
Amtsaufgaben nachkommen.
#986
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:26)
Es geht drunter und drüber in Deutschland.
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, den bekannten Missbräuchen, etc. ist bekannt, dass den Amtsträgern bekannt ist, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 nach Gesetz und Recht handeln.
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-grenzschutzagentur-frontex-bekommt-neuen-chef,T4PKW6w
Es heisst, er musste zurücktreten, weil er von den Ungereimtheiten wusste, aber nichts dagegen unternommen hat, sie abzustellen. Wie ähnlich dies in der deutschen Justiz ist!
Sachlich geht das nicht. Während der eine seinen Posten räumen muss, geben andere vor, Recht sprechen zu dürfen. Sachlich ist die Entscheidung nach dem Gesetz nicht zu beanstanden. So wird es aber in
der deutschen Justiz nicht gehandhabt.
Thema ist jedoch, ob die viel gelobt Gleichheit des Grundgesetzes mutieren darf, wenn eine Grenze dazwischen geschoben wird.
#985
Mazi(Dienstag, 20 Dezember 2022 20:23)
Es geht drunter und drüber in Deutschland.
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, den bekannten Missbräuchen, etc. ist bekannt, dass den Amtsträgern bekannt ist, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 nach Gesetz und Recht handeln.
Ich verweise auf diesen Artikel:
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/eu-grenzschutzagentur-frontex-bekommt-neuen-chef,T4PKW6w
Es heisst, er musste zurücktreten, weil er von den Ungereimtheiten wusste, aber nichts dagegen unternommen hat, sie abzustellen. Wie ähnlich dies in der deutschen Justiz ist!
Sachlich geht das nicht. Während der eine seinen Posten räumen muss, geben andere vor, Recht sprechen zu dürfen. Sachlich ist die Entscheidung nach dem Gesetz nicht zu beanstanden. So wird es aber in
der deutschen Justiz nicht gehandhabt.
Thema ist jedoch, ob die viel gelobt Gleichheit des Grundgesetzes mutieren darf, wenn eine Grenze dazwischen geschoben wird.
#984
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 20 Dezember 2022 16:23)
Meldung von der Spitze,
krankheitsbedingt hat der externe Anwalt (Hamburg) der BGHW weiter um Fristverlängerung bis zum 13.01.2023 gebeten.
Frohes Fest!
Erich Neumann, alias Unfallmann
#983
Mazi(Montag, 19 Dezember 2022 10:33)
Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein erfolgreiches Jahr 2023
Das wünsche ich Ihnen. Sie sind nicht allein und werden vom bestehenden Grundgesetz geschützt.
In diesem Sinne
Mazi
#982
Mazi(Sonntag, 18 Dezember 2022 21:04)
Die Akteneinsicht bestätigt, dass objektiv die Verwaltungsakte der Beklagten dem Urteil nicht zugrunde lagen. Damit ist auch ausgeschlossen, dass die Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz
getroffen haben.
Die Gerichtsentscheidungen sind damit nichtig.
(Vgl. auch die Urteil, die im Fall Neumann ergangen sind. Alle Urteile sind gegen das Gesetz und damit nichtig.
Die richterlichen Beschlüsse leiden an einem besonders schwerwiegenden Fehlern und sind bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände auch offensichtlich und somit nach § 44 Abs. 1
VwVfG nichtig [vgl. auch § 125 Abs. 1 AO, § 40 Abs. 1 SGB X], d.h. unwirksam (siehe § 43 Abs. 3 VwVfG).
Sie entfalten von Anfang an (ex tunc) kraft Gesetzes (ipso iure) – und nicht etwa erst nach entsprechender behördlicher (§ 44 Abs. 5 VwVfG) und/oder gerichtlicher Feststellung (§ 43 Abs. 1 Alt. 2
VwGO) – keinerlei Rechtswirkungen.
Die Richter haben u.a. gegen Art 20 Abs. 3 GG verstoßen. Das Grundrecht des Art. 19
Abs. 4 GG ist verletzt.
Die "Richter" haben sich von "Reichsbürgern" materiell nicht unterschieden.
Der Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.12.2021, Az, 2 A 7.21, der Recht geschaffen hat, ist von Amtsträgern nach Art. 20 Abs. 3 GG anzuwenden.)
#981
Mazi(Samstag, 17 Dezember 2022 10:17)
Aktuell liegt mir ein Urteil eines Sozialgerichts vor, das vorgibt auf die Verwaltungsakte zu verweisen. Dieses Urteil wurde von der Berufungsinstanz bestätigt.
Tatsache ist aber, dass diesem Urteil überhaupt keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten (BG!) vorgelegen hat. Wenn also die Begründung des Urteils schon unwahr ist, was
ist dann von dem Rest zu halten?
Wenn Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz dem behördlichen Unsinn Grenzen setzt und deren Verwaltungsentscheidungen für nichtig erklärt, dann ist dies hier belegt.
Bundesinnenministerin Fässer hat intern noch ganz schön viel Arbeit vor sich. Zuerst muss sie den Rechtsstaat ins Lot bringen und die Amtsträger aus dem Dienst entfernen, die der Treuepflicht nicht
nachkommen. Auch über die Wiedereinführung der Amtspflichtverletzung, vom ehemaligen Führer ausser Kraft seinerzeit gesetzt, muss sie nicht nur nachdenken. Es ist davon auszugehen, dass der Einfluss
der "Braunen" viel weiter geht, als ursprünglich angenommen wurde.
Es ist sogar davon auszugehen - wie viele Beispiele in anderen Bereichen zeigen -, die Macht offensichtlich nie abgegeben haben.
#980
Mazi(Samstag, 17 Dezember 2022 10:02)
Es ist gewiss nicht einfach, dies auszuhalten. Letztlich ist es aber der Preis der Demokratie, dessen wir uns bewusst sind.
Wir Haken die Vorkommnisse als Lapalie ab und sind uns dessen bewusst, wie Amtsträger der Sozialgerichtsbarkeit einen viel größeren Schaden angerichtet haben und anrichten. Es ist letztlich auch gut,
dass Behörden auf das Phänomen der "Reichsbürger" eingestiegen sind. Die Recherchen sind offensichtlich nicht mehr an einem Namen, sondern an ihrem Wirken festgemacht.
Wenn es also eine ehrliche Recherche gibt, dann fliegt m.E. die gesamte Sozialgerichtsbarkeit in einem Rechtsstaat - wie dem unsrigen - auf.
Ich erkenne die kriminelle der NS-Juristen an, die es schafften, dem Bürger ein Grundrecht einzuräumen, aber nicht unterlassen haben, sie vor Gleichgesinnte zu zerren.
Ich möchte nochmals auf Art. 6 Abs. 1 EMRK hinweisen, die nur Entscheidungen nach dem Gesetz legitimieren. 1983 hat bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach dem
Rechtsstaatsprinzip alle Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. M.E. ist ist keines der Urteile der Judikativen diesem Urteil
entsprechend gefällt worden. Und sollte es dennoch ein Urteil nach diesem Grundsatz geben, entschuldige ich mich schon jetzt wegen dieser Pauschalverurteilung.
#979
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 23:53)
Was geht den hier bei Erich`s Gästebuch ab.
Ist es tatsächlich so wie Mazi schreibt:
"Wer also einmal kriminell veranlagt ist, den wird es nicht mehr heilen."
Da gibt es also einen Mitmenschen der es nötig hat, im öffentlichen WLan mit vermutlich geklautem Handy ohne Sim Karte in die Ecke pissend sitzt, sich als meine Person auszugeben.
Ein Mensch der ganz offensichtlich einen Minderwertigkeitskomplex unterliegt und sich
nur durch "falsche" Identität zum Thema schreiben traut.
Ich vermute mal der "Triebtäter" gehört einer BG und deren Helfer nahen Gruppe
an, anders läßt sich sein Verhalten nicht erklären.
Ich kann Dir nur raten, pass auf wo Du Dich rumtreibst, denn auch öffentliche
WLan-Stationen können ermittelt und Deinem Geräte zugeordnet werden.
Vielleicht ist es Dir nicht bewusst, aber hier werden die Fingerabdrücke durch die einzigartigen MAC-Adressen gespeichert, somit ist es egal, wie Du schreibst.
In diesem Sinn wünsche ich Dir "falsche WernerE" einen wunderschönen 4`ten Advent
und eine gute vorweihnachtliche Woche.
Aber pass auf, es könnte Dir eine "böse" Bescherung Dir widerfahren!
Somit schließe ich mit den Worten aus Betrag # 977 von Mazi
Aber er könnte sich durchaus ein anderes Forum ergötzen. - Damit warst Du gemeint!
#978
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 21:56)
Ich habe bisher nicht erkennen können, dass zwischen den BGs und der Sozialgerichtsbarkeit eine "chinesische Maurer" sein könnte.
Ich habe soeben feststellen müssen, dass in den Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit festgehalten ist "auf die Verwaltungsakte der Beklagten wird Bezug genommen". Wenn aber seitens der Beklagten
mehrere Verwaltungsakten vorgelegt werden, welche der Verwaltungsakten sollte dann nach dem Urteil der Richter gemeint sein.
Für mich kommt da nur § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz als Ausweg in Frage.
Wenn auch dann noch eine BG auf die Verwaltungsakte selbst verweist, sie aber mehrere Verwaltungsakten vorlegte, dann wird es noch schwieriger. Wie soll ein Richter dann noch erklären können, er habe
die Verwaltungsentscheidung kontrolliert.
Klar, dass ist er seinen "früheren" Kollegen schuldig. Er wird es auch so machen. Schließlich muss ein Kläger weitergehen und es wird ihn richtig Geld kosten. Einen Erfolg hat er ohnehin nicht.
Das Bundessozialgericht ist nämlich keine Tatsacheninstanz und wird es tunlichst unterlassen, frühere Urteile des Sozialgerichts und Landessozialgerichts aufzuheben.
Wo das letztlich hinführt, sehen wir am Beispiel von Herrn Neumann.
Es ist wirklich schon genial der damaligen NS-Juristen, Bürgern ein Grundrecht mit der Maßgabe zu geben, aber immer zu den gleichen Typen, der Sozialgerichtsbarkeit, zu gehen.
M.E. ist das einmalig und hat mit dem Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit sehr wenig gemein.
#977
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 21:43)
Es ist aber viel wahres dran.
Ich habe von einem erfahrenen Fahnder gelernt, dass Leute wie in einem Drang immer wieder das gleiche tun. Wer also einmal kriminell veranlagt ist, den wird es nicht mehr heilen.
Verfolgen Sie es selbst (#976). Besser wird das nicht. Aber er könnte sich durchaus ein anderes Forum ergötzen.
#976
WernerEsel(Freitag, 16 Dezember 2022 20:12)
Hallo Werner,
der Unfallmann hat dir ja bereits mitgeteilt, dass alle meine Eintragungen, eine anderen Ip haben. Liegt daran, dass ich nicht vom Computer schreibe, sondern von einem Handy ohne Sim Karte. Wenn ich
Nachrichten schreibe, dann in einem öffentlichen Wlan. Auf Deutsch: Dein Gelaber sind leere Drohungen. Haha du Pisser! �
#975
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 16 Dezember 2022 20:02)
Mit der Eintragung am 16 Dezember 2022 um 19:41 hat sich der falsche WernerE selbst bloßgestellt.
Freundliche Grüße kann er von mir nicht erwarten!
#974
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 19:41)
Ich, der echte WernerE gebe zu, dass ich geistig beschränkt bin. Das habe ich von meiner Familie geerbt, die sind alle nicht ganz dicht in der Birne.
Grüße
WernerE
#973
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 18:57)
Hallo falscher WernerE - Danke das Du Dich selbst in die Ecke stellst.
Deine IP - kenne ich und Du bist bald erwischt.
Meine IP ist 193.170.345.001 - falls Du diese nicht erkennst.
Dir werter Erich schönes Wochenende und Danke für Alles.
Grüße an Deine Frau, Freunde und alle die Dich unterstützen.
#972
WernerE(Freitag, 16 Dezember 2022 15:24)
Hallo Mazi,
dieses Sprichwort sollte man nicht wörtlich nehmen. Und nur weil einige Politiker klein sind, heißt es nicht, dass das Sprichwort stimmt.
Grüße von dem echten Werner
Der falsche Werner wird bald gepackt. Ich habe seine IP und damit habe ich ihn, wie man so schön sagt, am Sack.
#971
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 11:30)
Was ist los? Sitzen wir wiederum einer Propaganda der deutschen Bundesregierung auf und ist es gar nicht so wie wir es glauben sollen?
Die Bundesregierung wird derzeit von SPD, GRÜNEN und FDP gestellt.
#970
Mazi(Freitag, 16 Dezember 2022 10:06)
Ich habe es selbst gelesen und gesehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legten. Ihre Entscheidung war also
nicht nach dem Gesetz und damit nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Über diese Feststellung könnte man streiten gäbe es da nicht eine Verfügung eines LSG mit der Aufforderung der Beklagten BG die Verwaltungsakte vorzulegen und die Rückfrage dieser "welche".
Der Vorgang belegt, dass Bürger zwar nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg beschreiten können, aber die Antwort der Amtsträger ist stets gleich. Art. 20 Abs. 3 GG ist in deren Augen nur zum Kopieren
und zitieren da.
Das soll unter Rechtsstaatlichkeit zu verstehen sein? Das ist in meinen Augen weniger als den Ungarn vorgehalten wird.
#969
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 21:43)
Lügner haben kurze Beine!
Ist Ihnen bei den Politikern etwas aufgefallen?
#968
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 09:58)
Wer will uns was zeigen?
Nach Medienberichten waren 3000 Polizisten im Einsatz 25 Wohnungen zu durchsuchen und einen Umsturz in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Von Ministerin Faeser wurde bekannt, dass sie
danach das Beamtengesetz reformieren will.
Von der Sozialgerichtsbarkeit wissen wir, dass deren Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Auf was schließan Sie?
#967
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 09:13)
Welche eigene Erfahrung mit Habeck und den GRÜNEN haben sie selbst gesammelt?
Bei mir ist außer den deutlichsten Energiepreiserhöhungen nichts angekommen!
Es war allgemen und langjährig bekannt, dass die GRÜNEN einen Spritpreis von 5,70 DM/l anstreben. In soweit sind wir auf deren Weg, aber immer noch nicht angekommen. Wir wissen also, was uns noch
erwartet.
Es ist richtig, dass höhere Energiepreise auch höhere Staatseinnahmen folgen. Wir zahlen folglich mehr an den Staat, um dieses Geld dann anschließen wenigstens teilweise und verspätet wieder
zurückzuerhalten. Pfiffige Regierungsmitglieder wollen uns dies dann als großzügige Geste verkaufen.
Ticken die denn noch sauber oder waren die während der Mathematik-Stunde nur krank? Von Lagarde, einer Juristin und Leiterin der EZB, haben wir schon gelernt, dass nach deren Denken eine Sreigerung
von 2% etwa einer Steigerung um das Doppelte entspricht.
Mittlerweile wissen wir, dass wir von einem Bundeskanzler, der vorgibt, sich mehr erinnern zu können, regiert werden. Einem ehemaligen Finanzminster, der zuvor Hamburg präsentierte, der nicht einmal
wusste, dass nicht gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden können. Es drängt sich die Frage auf, ob dies der Querschnitt unseres Landes darstellen kann?
Werden wir nur noch von solchen Größen regiert und wie hält man es mit abgeschlossen Schulbildungen? Für Kinderbuchautoren mag es reichen, aber doch nicht um verantwortliche Positionen in der
Wirtschaft zu besetzen?
Es stellt sich auch die Frage, ob eine solche Bundesregierung, die das Volk nur so auf den Arm nimmt, berechtigt sein kann, einem Putin einen Angriffskrieg vorzuhalten?
M.E. kann ein Unrecht mit einem anderen Unrecht nicht weggewischt werden.
#966
Mazi(Donnerstag, 15 Dezember 2022 08:40)
(Fortsetzun)
zeigt uns die Nähe des Beamtengesetzes zu denReichsbürgern auf.
Die Ausdrucksweise von Merz deutet auf zwei Probleme hin.
1. Als Jurist ist ihm seine Aufbildung bewusst.
2. Die Zahl der "Reichsbürger" korreliert nicht mit den durchgeführten Durchsuchungen.
Stellt man die Treuepflicht der Amtsträger in den Vordergrund, steigt die Zahl der angesprochenen Reichsbürger immens an.
Die Tatsache, dass Faesser, das Beamtenrecht reformieren will,
#964
Mazi(Mittwoch, 14 Dezember 2022 10:45)
Haben wir uns wirklich gegen Putin und für den Kommunismus entschieden?
Alle Macht geht vom Volke aus. Haben wir wirklich an die GRÜNEN Habeck, Baerbock und Müller und deren Ideologie ausgeliefert?
Es ist bekannt, dass sie das bisherige System mit Recht kritisiert haben. Aber Lösungen habe ich von ihnen nicht gesehen. Ja, teuer, unbezahlbar teuer ist es geworden. Dem Durchschnittsrenter reicht
die Rente njcht seine Kosten zu bezahlen. Daran ändert auch der neue Hartz IV-Satz, das neue Bürgergeld nichts.
Es ist doch schon relativ dreist, uns Errungenschaften erst zu nehmen, um dann weniger vom Staat zurückzuerhalten.
Steckt ein System wie in der Sozialgerichtsbarkeit dahinter?
#963
Mazi(Dienstag, 13 Dezember 2022)
Ist es bei Ihnen anders? Was ist dran an der Energie- oder Zeitenwende?
Im Winterhalbjahr haben wir die längsten Nächte, deshalb steigt der Strombedarf. Im Winter ist es auch kalt, deshalb steigt auch in dieser Zeit der Energiebedarf für das Heizen - nicht nur beim Gas
und beim Strom. Ist Ihnen auch bekannt, dass Solarkollektoren bei Dunkelheit nahezu keinen Strom und im Sommer mehr als im Winter produzieren?
Das heißt, dass Solarkollektoren in der Sommerzeit Solarstrom produzieren, wenn sie diesen ohnehin kaum brauchen? Ist Ihnen auch bekannt, dass den Solarstromproduzenten ca. 8 Eurocent vergütet
werden, während die Energieversorger behördlich quasi gezwungen werden, die höchsten Stromkosten den Verbrauchern in Rechnung zu stellen (Stichwort: Merit-Order). Ist Ihnen bekannt, dass gerade die
Stadtwerke gewaltige Verluste vor sich herschieben und vom Staat gerettet werden müssen?
Wie schaffen Sie es, sich für etwas zu bedanken, was sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits selbst bezahlt haben? Sie haben die Zahlung, die sie erhalten habe - und mehr - bereits bezahlt.
Wie weit geht eigentlich die räumliche Begriff der "Reichsbürger"-Bewegung? Endet er da, wo sich die Gruppierung diesen Namen gab oder schließt er obige Schildbürgerstreiche ein?
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist es Auftrag der Amtsträger zur Erfüllung ihrer Amtsaufgabe ihrer Treuepflicht, Gesetz und Recht, nachzukommen. Wenn sie dem nicht folgen, also ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen, erfüllen sie ihren Arbeitsauftrag nicht. Nicht der Dienstherr kündigt den Arbeitsvertrag, sondern der Amtsträger verweigert ihn. Das ist m.E. ein erheblicher juristischer Unterschied. In
diesem Zusammenhang ist mir absolut unklar, wenn alle Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz zu stehen haben, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dann Monatsgehälter oder Pensionen seitens der
Amtsträger eingefordert werden können?
Es ist doch wirklich nicht verwunderlich, dass nach diesem Prinzip der Staat auch die Sozialgerichtsbarkeit etabliert hat. Sie werden in dem Glauben an das Rechtsstaatsprinzip in die Fänge der
Sozialgerichte getrieben und dort genau so ausgenommen wie oben beschrieben. Unlängst habe ich sogar aus einem Ministerium erfahren, dass gegen den Minister keine Dienstaufsichtsbeschwerde zulässig
sei. Sind wir denn schon wieder bei Adolph, dessen heimlichen Favoriten, angelangt? Daraus wäre zu schließan, dass die Teilnehmer der "Wannseekonferenz" auch heute noch agieren - nur nicht mehr im
Wannsee.
Ich habe den Eindruck, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nicht verändert hat.
#962
Mazi(Montag, 12 Dezember 2022 19:04)
Nur "Mist" habe ich gesehen.
Als Revisor bei einer deutschen Bank, Devisen- und Derivatehändler bei verschiedenen deutschen Banken und Berater der russischen Regierung im Auftrag der EU Commission kann ich mir ein Urteil darüber
bilden, aufgrund welcher Dokumente ein Entscheider eine Entscheidung fällen kann. Ich lege mich fest, wenn ich berichte, dass dazu die Struktur fehlte.
Ich habe meine Akteneinsicht im LSG Rheinland-Pfalz abgeschlossen!
Meine Feststellungen:
1. Anhand der vorgelegten Verwaltungsakten des LSG Rh-Pf. sind deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehbar (Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87).
2. Zahlreiche Dienstaufsichtsbeschwerden wurden eingereicht und immer wieder mit gleichem Tenor zurückgewiesen. "In die unabhängige Entscheidung eines Richters darf der Dienstvorgesetzte keinen
Einfluss nehmen."
Es hätte auffallen müssen, dass kein Richter eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hat, also die Schutzfunktion des Grundgesetzes richterliche Entscheidungen nicht legitimiert wurden.
3. Die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben das Gesetz nicht beachtet. § 31 BVerfGG schreibt unmissverständlich, dass Behörden und Gerichte mit dieser Entscheidung gebunden
werden.
Es scheint den Gerichten irgendwo am A.... vorbeizugehen.
Derart unqualifizierte Mitarbeiter wurden eingesetzt, dass sie nicht einmal merkten, dass zwar Klagen vorlagen, aber keine richterlichen Urteile ergangen sind. Diese Beanstandung reicht bis ins
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Auch dort habe ich Akteneinsicht beantragt. Aber bisher habe ich keine Genehmigung von dort erhalten.
Es erscheint mir unklar, wie aufgrund solch unqualifizierter Leute überhaupt ein Ministerium seine Aufgabe wahrnehmen kann.
Im vorliegenden Fall habe ich schriftlich, dass der Minister wegen seiner Machtausübung für nichts verantwortlich wäre. Genauso wie seinerzeit in der Wannseekonferenz.
Es erscheint mir in einer kriminellen Vereinigung unüblich zu sein, allein anhand eines Vereinsnamens eine Durchsuchung mit 3000 Beamten in 25 Wohnungen zu rechtfertigen. Die Verhaftung von 25
Personen, u.a. einer Richterin, erscheint mir ausgesprochen niedrig zu sein. Bedenken wir, dass Angabe gemäß der Regierung 25 Leute einen Umsturz bewerkstelligen könnten, wir aber im Bundestag weit
über 700 Abgeordnete sitzen haben.
Erscheint Ihnen dies auch nicht etwas zweifelhaft?
Ich habe festgestellt, dass aufgrund der Akteneinsicht Gedankengut, soweit dies überhaupt möglich war, erkennbar machte, dass in der Justiz das Grundgesetz nicht befolgt wird. Danach gelange ich zu
der Aussage, dass die eigentlichen Verfassungsfeinde in den Amtsstuben der Justiz und nicht in anderen nichtssagenden Institution sitzen.
Ich habe keine einzige Verwaltungsentscheidung gesehen, die nachvollziehbar war.
Ich habe keine Verwaltungsentscheidung von Amtsträgern gesehen, die den Vorgaben des Grundgesetzes folgten.
Wenn Sie es so wollen, dann habe ich nur "Mist" eingesehen.
Von einer Sozialgerichtsbarkeit, die man landläufig unterstellen müsste, fehlt es an jeder Spur.
Ich werde die Akteneinsicht im SG Mainz in Kürze fortsetzen. Sie ist bereits genehmigt.
Bedauerlich ist jedoch, wenn Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen und ein Bundesgericht entschieden hat, dass Amtsträger, die ihre Treuepflicht verweigern, sich nicht darauf berufen können,
weiterhin hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen zu dürfen. Damit hat das Gericht Recht gesprochen, an das alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind. Da dies und Bürgern logisch
erscheint, wäre es also an den Amtsträgern vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen und diesen Entscheid zu kippen. M.E. wird dies nicht mit Erfolg gekrönt sein.
Der Grund weshalb ich hier so ausführlich berichte, ins nämlich der, dass Richter die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, das Grundgesetz missachten, fallen nämlich in die gleiche
"Schublade". Es geht also nicht darum Gesetze zu schreiben, sondern die bestehenden Gesetze anzuwenden.
Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 war es ihnen untersagt, gegen das Gesetz zu urteilen. Wenn die regelmässigen Dienstaufsichtsbeschwerden mit dem Verweis auf die
richterliche Unabhängigkeit abgewiesen werden,so machen sie bekannt, dass auch sie die Existenz des Grundgesetzes leugnen. Danach handelt ein Richter unter dem Schutzschild des Grundgesetzes (Art. 97
Abs. 1 GG) nur dann, wenn er in seiner Entscheidung dem Gesetz folgt.
Nachweislich zahlreicher Akteneinsichten legen Richter deŕ Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde zugrunde. Danach sind sie von der
Gruppe der Reichsbürger nicht unterscheidbar. 3000 Beamte haben ca. 30 Gebäude
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, entschieden und damit Recht für alle Amtsträger geschaffen. Dabei hat es doch nur gesagt, dass die das Grundgesetz nicht achten, ihrer
Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienstverhältnis zu entfernen sind.
Wenn Frau Fässer jetzt das Dienstrecht der Beamten anpassen will, dann ist das die Bestätigung dessen, dass das Beamtenrecht es zulässt, dass Beamte ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Wenn Herr
Reul jetzt Beamte entlassen will, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dann hat er zumindest ein Problem seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Ich fasse zusammen und bestätige damit die hiesigen Kommentare:
Der Anschein ist bestätigt, dass behördlichen Institutionen, gleich in welchem Anwendungsgebiet, sich nie um Gesetz und Recht gekümmert haben! Art. 20 Abs. 3 GG ist nach Mehrheitsentscheidung der
Amtsträger gegen den Willen des Volkes zu streichen.
#959
Mazi(Sonntag, 11 Dezember 2022 13:05)
Es ist die Frage, ob die Bürger wirklich gezwungen werden dürfen, die Sozialgerichtsbarkeit anzurufen, wenn der Staat nicht einmal dafür Sorge trägt, dass nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht einmal Gesetz
und Recht dort befolgt werden.
Dass bloße kopieren einer Vorschrift aus dem Grundgesetz erscheint mir da zu billig.
Die Kosten der Gerichtsstreitereien nur in die Höhe zu treiben, ist zwar genial, aber nicht zielführend. Es ist auch sehr bezeichnend, wenn nur Sozialgerichte und Landessozialgerichte als
Tatsacheninstanzen gelten, dort Einigkeit hinsichtlich des Betrugs des Bürgers besteht und das Bundessozialgericht sich nicht einmal die Mühe macht, den Betrug aufzuklären.
Nach meinem Rechtsempfinden ist dies bereits ein Bruch im Rechtssystem, dass die erklärte Absicht erkennen lässt und mit dem Grundgesetz unvereinbar ist.
#958
Mazi(Samstag, 10 Dezember 2022 14:46)
#957
M.E. steht aufgrund der Beweislage fest, dass die Gerichte mit den BGs zumindest sehr eng, andere würden schreiben "einvernehmlich", zusammenarbeiten.
Es erscheint mir die Darstellung von Herrn Neumann wahr zu sein, dass den Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten der BGHW vorgelen haben. Das
belegt zumindesten der Beschluss des LG Hamburg.
Daraus leite ich ab, dass auch "da oben" keine Entscheidungen nach dem Gesetz erfolgen. Es erscheint bedauerlich, dass der Bürger dieses begründete Misstrauen gegenüber der Justiz haben muss.
Meinerseits sind das unfassbare und nicht hinnehmbare Zustände.
Es stellt sich die Frage, wenn ein Anträger seine Amtshandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vornimmt, ob er dann seiner Treuepflicht nachkommen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden,
dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienst zu entfernen sind. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Danach ist dort ausgepfägter Handlungszwang gegeben.
Ich gehe davon aus, dass diese Amtsträger nicht aus Steuergeldern "wieder" alimentiert werden. Hier ist hartes Durchgreifen angesagt, um das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zurückzugewinnen.
Wenn dem nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts so ist, dann ist "tabularaser" dort angesagt.
Ich unterstelle, dass in der Sozialgerichtsbarkeit spätestens jetzt eine Entlassungswelle rollt und sie sich von Mitarbeitern trennt, die der Treuepflicht nicht nachgekommen. Die Annahme, sich der
Gruppe "Reichsbürger" per Erklärung nicht zugehörig zu fühlen, erscheint mir eindeutig als zu kurz gedacht. M.E. ist maßgeblich, dass die Akteure das Grundgesetz nicht achteten und mittels
Rechtsbeugung Fälle konstruierten, um die es gar nicht nach dem Willen der Kläger ging.
Ich möchte es nicht versäumen, auf die verschärfende Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes zu verweisen. Es ist schon sehr bemerkenswert, was sich in der Justiz so breit gemacht hat und
Richter ermutigt wurden/ glaubten, gegen das Grundgesetz handeln zu dürfen. Mit Sicherheit gehört die Dienstaufsicht auch zu Amtsträgern, die die Treuepflicht verweigerten.
Nach meinen Ermittlungen stellt kein Präsident einer Behörde sicher, kein Minister sicher, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht gewährleistet ist (LG München I
vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff.).
#957
WernerE(Samstag, 10 Dezember 2022 12:54)
#995
Man darf davon ausgehen, dass der Anwalt sich gemeldet hätte, könnte er belegen, dass die BGHW zurecht in der bekannten Weise geäußert hätte. Es ist davon auszugehen, dass er seinen Mandanten nicht
belastet.
Würde der externe Anwalt ein wenig Mumm haben, würde er zumindest insofern antworten, er kann sich zur Sachlage nach Prüfung der ihm vorliegenden Unterlagen,
nicht weiter austauschen.
Richtig: Er wird seine Auftraggeber die BG HW nicht belasten, denn man arbeitet gerne
mit denen zusammen!
Da fällt mir nur eines ein:
PFUITEUFEL - dem der die Wahrheit wegen des Manna verschweigt.
#956
Mazi(Samstag, 10 Dezember 2022 11:02)
Sozialgerichtsbarkeit trifft Ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz!
Aufgrund eigener Beweislage ist nicht davon auszugehen, dass die sozialgerichtlichen Entscheidungen in Rheinland-Pfalz dem Gesetz folgen. Sie sind also nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrengesetz
nichtig.
Ich habe Akteneinsicht bei Landessozialgericht Rheinland-Pfalz genommen und festgestellt, dass deren Verwaltungsentscheidungen von einem Betroffenen nicht nachvollzogen werden können.
Die von dort getroffenen Verwaltungsentscheidungen sind zudem auch fachlich falsch begründet. Es ist davon auszugehen, dass Gesetze gebeugt wurden.
Aus einem Bundesland ist mir bekannt geworden, dass eine Richterin seinen Dienstvorgesetzten sogar belogen hat. Ferner hat sie nachweislich bei der BG nachgefragt, ob ihr ergänzende Verwaltungsakten
vorliegen. Da Richter bereits vorher entschieden haben, ist davon auszugehen, dass auch diesen Richtern keine Verwaltungsakte ihrer Entscheidung zugrunde gelegen hat.
Ist ist die große Frage zu beantworten, wie ein Dienstvorgesetzter richtig entscheiden kann, wenn er angelogen wird?
Es ist davon auszugehen, dass dies in anderen Bundesländern nicht anders ist.
Es ist akuter Handlungszwang gegeben, die Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland herzustellen.
Es kann nicht angehen, dass "Reichsbürger" wegen ihren bloßen Unterstützung deren Gedankengutes verfolgt werden, und Richter der Justiz, die unter Beweis stellen, gegen das Grundgesetz zu handeln,
unbehelligt bleichen.
Das muss zu denken geben.
#955
Mazi(Freitag, 09 Dezember 2022 14:45)
Man darf davon ausgehen, dass der Anwalt sich gemeldet hätte, könnte er belegen, dass die BGHW zurecht in der bekannten Weise geäußert hätte. Es ist davon auszugehen, dass er seinen Mandanten nicht
belastet. Hier hilft nur die Staatsanwaltschaft weiter. M.E. ist spätestens jetzt die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Es ist aber zu bedenken, dass in der Behörden und Gerichten so viele Fehler aufgelaufen sind, das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wurde, dass deren Eingeständnis nur sehr schwer zu
erreichen ist. Dass damit das Grundrecht nicht gewährt wurde und die Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handelten, lässt sie vermutlich alle gemeinsam kalt.
Aufgrund der Beweislage ist eher davon auszugehen, dass die unter dem Begriff der "Reichsbürger" zusammengefasste Vereinigung, mittlerweile sich auch auf die Justiz und öffentlichen Dienst insgesamt
ausgedehnt hat. Andersdenkende werden jedoch entgegenhalten, dass dem schon immer so war. Gegenbeweise, dass dem nicht so sei soll, liegen mir auch nicht vor. In der Tat schließt logisches Denken
nicht aus, dass eine kriminelle Vereinigung vor Behörden und Gerichten zurück schreckt und eine unterlassene Kontrolle keinesfalls das System sicherstellt.
Ich sehe eine erhebliche Mitschuld der Dienstvorgesetzten, dass Gesetz und Recht in deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht eingehalten werden.
#954
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 09 Dezember 2022 13:13)
Hallo WernerE,
ich kann nur melden, es gibt noch keine Antwort!
Den Anwalt möchte ich noch nicht bedrängen und warte ab.
Denn wer die Wahrheit aufdecken will braucht viel Zeit und die vollständige Akte.
MfG
Erich
#953
WernerE(Freitag, 09 Dezember 2022 12:56)
Fristverlängerung für den Anwalt 1 Woche abgelaufen!
Gibt es inzwischen eine vernünftig klingende Antwort oder nur gefassel?
Oder fehlt die Beantwortung gänzlich (meine Vermutung)
Trotzdem einen angenehmen 3`ten Advent
Grüße von dem echten Werner
P.S. der falsche WernerE hat echte Probleme, er sollte sich sehr vorsichtig in der Öffentlichkeit bewegen oder besser nicht nach draußen gehen, insbesonders Virtuell!
Habeck hat bekannt gemacht, dass er unfähig ist, seine Ideen in der Praxis umzusetzen. Jetzt greift er zu kommunistischen Methoden, wenn er dies nicht schon früher gemacht hat. Plant er mit seinen
Gefolgsleuten einen Umsturz?
#951
Mazi(Donnerstag, 08 Dezember 2022 11:42)
Nach den unten genannten Gerichfsurteilen gilt es nun die Frage zu klären, ob die Gerichte ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben oder nicht.
Im Fall Neumann scheint wohl eindeutig festzulegen, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat.
Da das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits entschieden hat, war die Richter nach Art. 20 Abs. 3 GG auch nicht berechtigt, diese Entscheidung nochmals und vor allem ganz anders zu
entscheiden. Die Richter waren daher nach Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG nicht berechtigt, derartige Klagen abzuweisen, sondern i.S. des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden.
Offensichtlich steckt mehr hinter der Razzia gegen die Reichsbürger dahinter. Ich verweise auf den Artikel im Spiegel, der offensichtlich belegt, dass die Reichsbürger auch vor der Justiz nicht halt
machen.
Eigentlich muss die Justiz richtiger Nährboden kriminellen Handelns sein. Damit dort nichts bekannt wird, hat man dort keine Kontrollen durchgeführt. ;-)
Für wie blöd hält die Justiz das Volk? So verbreitet wie dies erfolgt, ist nicht davon auszugehen, dass dies Einzelfälle sein sollen.
#950
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 23:23)
Hier ein Zitat aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ( Az. 1 BVQ 4/06, Ziffer 27):
aa) Verkennt ein Fachgericht den Umfang der in § 31 Abs. 1 BVerfGG angeordneten Bindung an einschlägige verfassungsgerichtliche Entscheidungen, so liegt darin ein Verstoß gegen seine in Art. 20 Abs.
3 GG angeordnete Bindung an Gesetz und Recht (vgl. BVerfGE 40, 88 <94>). Zugleich verletzt dies den Betroffenen in der grundrechtlichen Gewährleistung, auf welche sich die bindend gewordenen
Aussagen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung beziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2004 - 1 BvR 2495/04 -, NVwZ 2005, S. 439).
In der richterlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az 1 BvR 2495/04, Ziffer 9 heißt es:
2. Der Beschwerdeführer rügt mit seiner Verfassungsbeschwerde wiederum eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG. Das Oberverwaltungsgericht trage den Gründen des Kammerbeschlusses des
Bundesverfassungsgerichts nicht hinreichend Rechnung, setze sich vielmehr über dessen Bindungswirkung hinweg.
Damit sollte klar sein, dass jede Verwaltungsentscheidung gegen das Gesetz nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig ist.
#949
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 22:58)
Reichsbürger
Heute ist scheinbar eine Razzia gegen die Gruppe der '"Reichsbürger'" gelaufen. Eigenartig ist m.E., dass trotz des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 u.a. eine Richterin dingfest
gemacht worden sein soll.
Noch erstaunlicher ist m.E., dass man sich die Gruppe der "Reichsbürger" vorgenommen hat und nicht deren Argumentation.
Hätte man sich mit deren Argumentation auseinandergesetzt, wäre wahrscheinlich die Gruppe der "Reichsbürger" besser zu beschreiben.
Die Richterin, die hier dingfest gemacht worden sein soll, dokumentiert, dass auch in Justizkreisen die Reichsbürger verbreitet sind. Wenn man davon ausgeht, dass die Justizkreise von bisherigen
Nachforschungen ausgespart wurden, ist davon auszugehen, dass dort die Gruppe der Anhänger des Systems vor dem Grundgesetz noch verbreiteter ist.
Ich rufe den Hinweis des Richters des SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, in Erinnerung.
#948
Mazi(Mittwoch, 07 Dezember 2022 13:25)
Hilfe?
Ich suche eine Vorschrift, nach der Präsidenten einer Behörde verpflichtet sind, einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Die Akteneinsichten haben da auch nicht wirklich
weitergebracht. Ich habe Akten eingesehen, die jederzeit von Jedermann verändert werden können. Eine Vollständigkeit der Akten ist nicht nachweisbar und es ist nicht einmal so, dass nach Abgabe einer
Erklärung die gleichen Dokumente, die zur Entscheidung geführt haben, gewährleistet sind.
Dies ist nicht nur in den untergeordneten Behörden so, sondern auch im Ministerium der Justiz oder bei der Ministerpräsidentin Dreyer.
Bisher muss ich anerkennen, dass ich eine Verpflichtung der Präsidenten, einen geordneten Geschäftsbetrieb sicherzustellen, vermisse. Nur entsprechende Vorschriften für die Geschäftsführung von
Unternehmen habe ich gefunden.
Das könnte auch der Grund sein, dass Entscheidungen, auch die der Richter, nicht nachvollziehbar sind.
Es gibt zwar einige gesetzliche Vorschriften für Richter, deren Beurteilung aber letztlich wiederum bei den gleichen Personen landen. Ob daraus geschlossen werden darf, dass sie als neutrale Richter
ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, stelle ich in Frage.
Es wäre anzunehmen, dass auch Straftäter, wenn sie denn über ihre Straftat urteilen dürften, stets diese Tat bestreiten.
Weshalb ist dies in der Justiz anders?
M.E. sind Justiz und Grundgesetz nicht miteinander vereinbar. Die NS-Juristen haben es seinerzeit verstanden - oder zumindest probiert -, die Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Das geht rechtsstaatlich
natürlich gar nicht, wird aber mangels eines "Kanthagens" erfolgreich praktiziert.
Auch wenn dies immer wieder wiederholt wird, bedeutet es nicht, dass dies rechtstaatlich hinzunehmen wäre.
Konkret habe ich einen Vermerk gefunden, der eine Information an mich zur Folge haben sollte, aber bei mir kein Eingang feststellbar ist.
Ich bin über einen Hinweis wirklich dankbar!
#947
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 06 Dezember 2022 17:41)
Hallo falscher WernerE,
mit Ihren Eintragungen in meinem Gästebuch entsteht der Eindruck, dass Sie einer "kriminellen Vereinigung" angehören. Bitte verlassen Sie die "kriminelle Vereinigung"! Unter
www.bghw.de/karriere/bremen werden neue Mitarbeiter bei der BGHW in Bremen gesucht. Wenn Sie dort noch nicht beschäftigt sind, dann sollten Sie sich dort bewerben. Jedoch werden bei der BGHW die
Mitarbeiter personifiziert, dazu sind Sie als falscher WernerE nicht bereit und halten Ihren Familien Namen geheim, dieses muss sich ändern. Es könnte aber auch sein, dass Sie sich für Ihr Elternhaus
schämen und ein armer/kranker Mensch sind, der Hilfe benötigt. Insoweit gebe Sie bitte bekannt wie man Ihnen helfen kann. Damit Sie nicht zum "Amokläufer" werden, melden Sie sich als "Kronzeuge" bei
der Polizei, wenn Sie das Mitglied einer "kriminellen Vereinigung sind.
Viel Zeit bleibt Ihnen aber nicht. Denn externe Anwälte überprüfen meinen Fall, das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft vorgelegt und die Beteiligten sind Personifiziert.
MfG
Erich Neumann alias Unfallmann
#946
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 06 Dezember 2022 13:04)
Hallo WernerE,
selbstverständlich bekommen Sie die IP des Gästebucheintrag #941.
Damit können Sie das Mitglied einer „kriminellen Vereinigung“, der meiner Meinung nach, sich hier schon öfters hinter einem „Pseudonym“ versteckt hat, verfolgen. Siehe dazu meine Unterseite vom
03.12.2022 Insoweit liegt bei der Staatsanwaltschaft Bremen auch eine Strafanzeige vor.
Mir ist auch bekannt, dass Sie WernerE niemals die Flinte ins Korn schmeißen würden.
Sie sind wie ich ein Löwe – der nicht in der Nacht schläft, sondern aufpasst und die krummen Kreaturen verscheucht.
So wie in meinem Lied zu hören ist, wenn ich in Bremen unterwegs bin.
Danke Dir WernerE für Deine Mitteilung – Du hörst nicht auf bis der Sieg Unser ist.
Mit freundlichen Grüßen
Erich Neumann alias Unfallmann
#945
Mazi(Dienstag, 06 Dezember 2022 12:50)
Aktuell nehme ich Akteneinsicht bei einem anderem Landessozialgericht.
Auch dort die nachträgliche Veränderung der Akte jederzeit durch Zuheftung oder Entnahme jederzeit ohne erkennbare Maipulation möglich (vgl. Auch Jost, Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall
AMRI).
In dem vorliegenden Streit wird seitens des Landessozialgerichts nicht einmal die Funktionstrennung geachtet. D.H. das der zuständige Richter am Landessozialgericht, der ohne eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte der BG Richterliche Entscheidungen getroffen hat, auch für die Bearbeitung me7ner Beschwerden zustäncig war. Er hat in seiner Zusammenfassung des jeweigigen
Schriftsatzes angemerkt: keine weitere Veranlassung.
Es ist die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe, Az. S 12 SB 3113/19, damit nicht widerlegt. Die "Wannseekonferenz" lebt. Es hat den Anschein, dass das Dritte Reich formell untergegangen ist, aber
in der Justiz fortlebt.
#944
Mazi(Montag, 05 Dezember 2022 20:40)
Ich berichte davon, dass ich Akteneinsicht genommen habe und per Foto den Nachweis führe, dass eine Richterin am Landessozialgericht xxx eine Auskunft gegenüber ihrem Präsidenten gegeben hat,
Akteneinsicht unter namentlicher Nennung der Gerichtsverfahren verfügt zu haben, aber damit ihren Präsidenten angelogen hat. In ihrer Verfügung hatte sie nur die
Akteneinsicht in namentlich genannte Verfahren verfügt, die nicht identisch mit ihrer schriftlich Auskunft war.
Nach Lieferung einer Verwaltungsakte einer Berufsgenossenschaft (BG) ab einem Tag x stellte sich später auch heraus, dass weitere Verwaltungsakten zurückgehalten wurde. Danach stellte sich heraus,
dass auch diese Nachlieferung nicht die gesamte Zeit umfasste.
Letztlich ist nicht nur das rechtliche Gehör nicht gewährt und Richter haben dennoch erklärt, Verwaltungsentscheidungen der BG kontrolliert zu haben, ohne hierzu die wesentlichen sachbezogenen
Geschehnisse prüfen zu können. M.E. besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Sozialgerichtsbarkeit und der BG.
Weshalb ich dies berichte, ist der Nachweis, dass der Fall Neumann kein Einzelfall ist?
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Die Vorfälle zeigen, dass dies nicht nur im Fall Neumann der Fall ist. Es ist davon auszugehen, dass in der
Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz gesprochen werden. Nach Paragr..44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind solche Entscheidungen nichtig.
Das heißt, dass dagegen nicht einmal eine Berufung möglich ist. Eigentlich ist es auch logisch, dass es nicht möglich ist, gegen etwas nicht existierendes in Berufung zu gehen. Das Grundrecht des
Art. 19 Abs. 4 GG wird von Exekutive und Judikative verletzt - und die Legislative nicht sicher stellt, dass die von ihr beschlossenen Gesetze auch eingehalten werden.
#943
WernerE(Montag, 05 Dezember 2022 19:02)
#941 - hier postet jemand unter meinem Namen.
Ich bitte Dich werter Erich um die gespeicherte IP zu #941damit ich diesem
Lügenbeutel die Schneid abkaufen kann.
Selbstverständlich werter Erich gebe ich der ECHTE Werner E nicht auf , denn die Bagage
muss weiterhin bekämpft werden!
Dem unechten WernerE wünsche ich die Pest an den Hals und die Krätze!
#942
Mazi(Montag, 05 Dezember 2022 10:28)
#941
Sie geben auf?
Nach dem Grundgesetz, Art. 19 Abs. 4 GG, steht uns der Rechtsweg offen. Es ist selbstverständlich, dass wir von den Amtsträgern erwarten dürfen, dass sie nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs.
3). Nach Art. 97 Abs. 1 sind unabhängige richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Andere Entscheidungen sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte ihrer Entscheidung nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zugrunde zu legen
haben. An diesen Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen
nachvollziehen können. Nach Paragr. 44 Verwaltungsverfahrensgesetz sind Entscheidungen, die dieser Vorgabe nicht folgen, nichtig. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK sind richterliche Entscheidungen nach dem
Gesetz zu treffen.
Da die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgen, sind deren Entscheidungen nichtig.
Mit dem Kommentar aufgeben zu wollen, bestätigen Sie, dass Sie die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können und die Verwsltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig sind. Ist dem so?
Meine Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit entsprechen dem nicht.
Im Fall von Erich Neumann ist dies nachweislich der Angabe der Richter am LG Hamburg nicht so.
Sind Sie des Streits mit den Juristen müde oder überdrüssig? Bedenken Sie bitte, wie viele Urteile die Justiz im Dritten Reich gesprochen hat, wie viele Juden dies mit ihrem Leben bezahlen mussten
und die Justiz setzt diese Handhabung fort?
Gewiss sind viele Handlungen, die es normaler Weise in einem Rechtsstaat nicht gibt. Ich erinnere weiter an die Missbrauchsfälle, die Cum Ex-Geschäfte, nicht weiter gegebene Alarmmeldungen, etc..
Alle sind aus unterschiedlichen Gebieten, aber letztlich doch gleich. Die Amtsträger sind nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG tätig. Dennoch entnehmen sie Gelder des Staates aus der Kasse mit gewaschenem
Geld. Das soll rechtens sein?
Es ist gar so, dass die Justiz es ins Grundgesetz geschafft hat. Als 3. Gewalt agiert sie und niemand schaut hin, wie sie den Weisungen des Grundgesetzes nicht folgen? Die Frage ist, ob die
Sozialgerichtsbarkeit ihre Amtspflicht wahrnimmt, Gesetz und Recht nicht befolgt wrrden und dann auch noch aus der Steuertopf Gelder der Bürger entnimmt?
Das soll mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sein? Nach m.M. sind das erkennbare Nazi-Methoden.
Sie geben auf? Sie erkennen m.E. diese Nazi-Methoden an?
#941
WernerE(Samstag, 03 Dezember 2022 21:39)
Ich gebe auf!
Der Gegenwind ist einfach zu groß. Ich kann dich daher nicht mehr unterstützen.
Letzte Grüße
Werner
#940
Mazi(Samstag, 03 Dezember 2022 14:15)
Ich habe ernsthafte Sorge, dass Exekutive und Judikative das Grundgesetz nicht befolgen. Danach ist die Frage der Erfüllung der Treuepflicht und der Mitgliedschaft zu kriminellen Vereinigungen zu
klären.
#939
Mazi(Samstag, 03 Dezember 2022)
#938
Was hat der Anwalt also geschrieben?
Ich bin schon sehr gespannt wie er es mit der Rechtsstaatlichkeit hält. Nach meinen Informationen sind alle Entscheidungen (der BGHW einschließlich der richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz
und daher nach Paragr. 44 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig!).
Übrigens die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Bas, ist angeschrieben Auskunft darüber zu geben, wie der Deutsche Bundestag sicherstellt, dass die von ihm beratenen und beschlossenen
Gesetze auch angewendet werden. Nach meinen Informationen nämlich: "gar nicht". Demzufolge würde es auch nicht auffallen, wenn der Deutsche Bundestag abgeschafft wäre. Aber offensichtlich leisten
dich die deutschen Steuerzahler etwas, das Grundgesetz zu kopieren oder zitieren zu können, dass es in Wirklichkeit gar nicht gibt.
Ich gehe davon aus, dass dies von den NS-Juristen genau so implementiert wurde (vgl. Auch das bekannte Urteil am SG Karlsruhe).
Es sollte uns in der Defition von "Rechtsstaatlichkeit" nachdenklich machen. Die Europäischen Union muss darüber nachdenken, ob sie etwa Deutschland Milliarden von Euros nicht zu Unrecht
überweist.
Was hat nun der Anwalt geschrieben?
#938
WernerE(Freitag, 02 Dezember 2022 12:44)
Hallo Erich,
heute am 2.Dezember 2022 sollte bei Dir Post vom Anwalt der BG HW eintreffen.
Heute endet die beantragte xx`te Verlängerung.
Bin sehr gespannt was der Rechtsanwalt geschrieben hat, noch dazu da er auf die
45 Geheimakten keinen Zugriff hatte.
Bis zur Veröffentlichung Dir und Deiner Familie alles Gute.
Beste Grüße aus Mering
Werner
Das Dienstgericht Sachsen hat angeordnet, den ehemaligen Richter und das AFD-Mitglied in den Ruhestand zu versetzen. Fortan erhält er aus gewaschenem Geld eine Pension seitens des Staates, der
Bürger.
Das soll Recht sein?
Es ist richtig, dass auch die damaligen Beamten des Dritten Reichs aus den Steuergeldern der jungen Bundesrepublik Deutschland für ihre Leistungen mit üppigen Pensionen bedacht wurden und der Führer
den Amtsmissbrauch 1942 aus dem Strafgesetz als strafbare Handlung gestrichen hat.
Diese Entscheidung des Dienstgerichts ist zwar mehrheitlich so gehandhabt worden, aber kann es auch seitens der Bürger nachvollzogen werden, dass Täter fortan mit Pensionen zu Lasten deren
Steuergelder finanziert werden, während deren Sozialleistungen entsprechend gekürzt werden?
Ausgehend von der Annahme, dass Recht nicht mehrheitsfähig ist, stellt sich hier die kausale Frage.
M.E. stellen alle richterliche Entscheidungen gegen das Gesetz nach wie vor Straftatbestände nach den Menschenrechten (Art. 6 Abs. 1 EMRK) dar und sind nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
nichtig.
#936
Mazi(Donnerstag, 01 Dezember 2022 15:02)
Würde man der Regierung vertrauen dürfen, hätte Putin die Ukraine schon 2008 überfallen?
Etwas stimmt in der Logik der Informationen seitens der Bundesregierung nicht oder sollen wir einer Propaganda-Masche aufsitzen. Die Wahrscheinlichkeit der letzten Variante erscheint größer.
Scheinbar macht er sich warme Gedanken und will so die saisonale Kälte im Winter bekämpfen. Ooder er geht davon aus, dass eine globale Klimaerwärmung nicht zu einer Feststellung führen kann dass es
augenblicklich kalt ist und die Heizung gebraucht wird. Offensichtlich hatbderbKinderbuchautor Habeck ihm diesen Floh ins Ohr gesetzt. Er ist auch nach Katar geflogen, um Gaslieferungen ab 2026 zu
beschaffen, um seine Managemententscheidung, aktuell kein Gas aus Russland einführen, zu begründen. Offensichtlich hat ihm niemand verraten, dass solche Entscheidungen auch eine zeitliche Dimension
zu beachten haben.
Es fehlt den GRÜNE-Vertretern schlicht das Grundwissen, derartige Führungspositionen zu begleiten. Es ist nicht gefragt, Ideen zu haben, sondern man muss sie auch verstehen, sondern solche Idenen
auch in die Tat umsetzen.können.
#934
Mazi(Mittwoch, 30 November 2022 08:36)
#933
Die NS-Jursten sind m.E. nicht ausgestorben, obwohl sie biologisch schon lange tot sind.
Nach Paragr. 44 Verwaltungsgesetz waren alle Urteile der Gerichte mit einem besonders schwerwiegenden Fehler behaftet und waren nichtig. Daher konnte gegen sie auch keine Berufung erfolgen und über
die Richter rechtswirksam entscheiden durften. Die Bestätigung durch die Richter des LG Hamburg, dass den Gerichten keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorlagen, sie also gegen
das Gesetz handelten (Bundesverfassungsgericht, EMRK, GG) liegt Ihnen mit amtlicher Bestätigung vor. Die verkündeten Urteile wiesen folglich einen gravierenden Fehler auf, der auch unter Würdigung
aller Umstände nicht zu rechtfertigen war bzw. ist.
Halten Sie die Hand auf und beziehen sich auf vorgenannten Paragraphen. Sie müssten sehr tiefgehende Entwürdigungen seitens der Justiz hinnehmen. Niemand kann Sie beneiden.
Da alle Klägern vor der Sozialgerichtsbarkeit diese Systematik widerfährt, muss der Staat sich die Frage stellen, wie er das Grundrecht der Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisten will. Indem er
keine Kontrollen durchführt und damit nicht erfährt, dass seine Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, bestimmt nicht. Er hat auch die Ausführungen des wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestages zu berücksichtigen (Strafbarkeit krimineller Vereinigungen).
Betrachten wir die Ausführungen des Richters am SG Karlsruhe, Az. S 12 SB 3113/19, ist von geplantem , vorsätzlichem Handeln auszugehen. Eine Abgrenzung zu den Schergen der Wannseekonferenz am
22.01.1942 vermag ich auch in Ihrem Fall nicht zu erkennen.
Mit nochmals anderen Worten:
Die NS-Jursten sind m.E. nicht ausgestorben, obwohl sie biologisch schon lange tot sind.
#933
Mazi(Dienstag, 29 November 2022 21:08)
#932
Lassen Sie sich nicht noch einmal auf den Arm nehmen!
Richterliche Entscheidungen sind nur nach dem Gesetz möglich. Ansonsten sind sie nichtig. Es kann folglich keine richterliche Entscheidungen ohne deren Beihilfe geben, die auch noch diese
Gerichtsentscheidung bestätigen könnten.
Nach Paragr. 44 Verwaltungsgesetz sind Verwaltungsentscheidungen, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände
offensichtlich sind.
Maßgelblich ist Paragr. 138 ZPO, der alle Parteien zur Wahrheit verpflichtet. Dass die Richter des LG Hamburg es richterlich untersagten, die Wahrheit öffentlich zu machen, die 45 Geheimpapiere
öffentlich zu machen, geht rechtsstaatlich gar nicht. Dieser Vorgang ist wohl eher der Entstehung der Judikativen und besonders in Hamburg geschuldet. Wie dem auch ist, es ist nicht rechtens die
Wahrheit nicht zu veröffentlichen. Da gibt es wohl einige Mittäter und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sowie das oft zitierte Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts sollte hilfreich sein.
Denken Sie bitte daran, dass die Richter des LG Hamburg Sie ihrer persönlichen Freiheit beraubt haben und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in Reihe ihre Entscheidung gegen das Gesetz getroffen
haben. Denken Sie aber auch an ihre Personakte. Bestehen Sie auf die Löschung der dortigen Eintragungen und die Wiederholungen in den Eintragungen in den Akten der Richter.. Alle Richter sind ihrer
Treuepflicht nicht nachgekommen. Sie sind nicht mehr berechtigt ihr Amt auszuüben. Es war deren Freund, Helfer und Führer Adolh Hitler, der den Amtsmissbrauch 1942 ausser Strafe stellte. Dem wollen
jetzt Bundesverwaltungsgericht und wissenschaftlicher Dienst entgegen treten. Das sind alles keine Lapalien und sind zu ahnden. Die Staatsanwaltschaft wird versuchen, die Klage gegen die Kollegen zu
verhindern. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen!
#932
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 29 November 2022 10:10)
28.11.2022, #929
Hallo WernerE,
zum "heillosen Durcheinander" ist zusagen, der externe Anwalt der BGHW hat eine weitere Fristverlängerung bis 02.12.2022 gewünscht und von mir erhalten. Die Fristverlängerung ist der Anknüpfungspunkt
für ein "heilloses Durcheinander" und dass eine umfangreiche Sache mit 45 Geheimunterlagen der BGHW zu bearbeiten ist. Ferner muss aufgeklärt ob Meineid vorliegt. Und es fällt mir die Bremer Rudi
Carrell Show ein "Lass Dich überraschen".
#931
Mazi(Montag, 28 November 2022 20:06)
(Fortsetzung)
Mein Standpunkt ist:
Die Errungenschaft unter Bismarck sollte erhalten bleiben. Jedoch sind die Amtsträger nach der Treuepflicht auszusortieren. Wir denken an die Säuberungsaktionen der Nazis während der Zeit des Dritten
Reiches und die Alliierten, die letztlich kläglich versagten.
Die Alliierten versagten nicht, weil sie unfähig waren, sondern versagten, weil ihnen eine zu große Macht gegenüber stand. So etwas sollte nicht noch einmal passieren.
Ich unterstütze Herrn Linnemann gedanklich und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sowie die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Wie kommt Salbach zu der Äußerung, das Beamtentum verteidigen zu wollen, sind doch die vermeintlichen Schlachten schon lange geschlagen? Aber unterschätzen sollten wir die NS-Juristen dennoch nicht.
Den Tag vor dem Abend zu loben, wäre schlicht vorzeitig.
#930
Mazi(Montag, 28 November 2022 20:06)
Von welcher Zahl geht Linnemann aus?
Ich unterstütze Herrn Linnemann gedanklich und das Urteil des Bundesverwaltungsgericht sowie die Veröffentlichung des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, entschieden, dass es gerechtfertigt ist, Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Der
wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages verlautet, dass § 129 StGB auch für Gruppen jenseits der "organisierten Kriminalität", der Mafia, anzuwenden ist (Nr. 18/22 vom 21.11.2022)
Wenn ich davon ausgehe, dass ein Beamter seiner Treuepflicht nicht nachkommt, dann kann ich es nicht rechtfertigen, dass dieser Amtsträger zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung durchgefüttert
wird.
Kopfzahlmäßig sehe ich nach Anwendung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keinen Unterschied zwischen dem CDU-Vize Linnemann und dem Vorsitzenden des Beamtenbundes, Silberbach.
Silberbach hat sich für den Erhalt der Beamtenschaft verwendet, führt also eine Gruppe an, der sich der wissenschaftliche Dienst und das Bundesverwaltungsgericht aktuell abarbeiten.
Wenn das Grundgesetz in seiner Existenz von Dienstvorgesetzten, Amtsträgern, nicht geleugnet wird, dann gehört es zur Amtsaufgabe dieser Beamten als Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG zu gewährleisten.
Gemäß dem geleisteten Amtseid sind sie an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn sie ihrem Eid, der Treuepflicht, nicht folgen, kommen sie ihrer Treuepflicht nicht nach. Demokratisch ist damit das letzte Wort gesprochen.
Ich komme soeben von einer Akteneinsicht bei einem Landessozialgericht und muss sie wegen des vorgefundenen Chaos fortsetzen.
In den Akten ist richterlich festgehalten, dass Sozialrichter sich angemaßt haben, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu ignorieren.
Besagtes Landessozialgericht hat eine Entscheidung dieses Sozialgerichts bestätigt. Es ist daher logisch, dass die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben können. Sie haben
gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen und Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten. Die Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz und sind nach dem Menschenrechten in dem Status eines Urteils. Da das "Urteil"
kein Urteil nach der Definition der EMRK ist, darf das Bundessozialgericht auch nicht entscheiden.
Diese Urteilsverkündigung ist schlichter Amtsmissbrauch. Dabei gilt es aber zu beachten, dass seit der Entscheidung 1942 des Führers Adolf Hitler der Amtsmissbrauch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
und von den NS-Juristen in die Gesetze der Bundesrepublik auch nicht wieder aufgenommen wurde (https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsmissbrauch_(Deutschland).
Wenn das Grundgesetz etwas in unserem Land noch gilt und der wissenschaftliche Dienst keinen Unsinn schreibt, dann ist davon auszugehen, dass
1. die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht mit unserem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind
2. die Sozialgerichtsbarkeit damit dokumentiert, dass die deutschen Gesetze und das Recht sie ziemlich kalt lassen
3. die Urteile gegen Gesetz und Recht und damit auch gegen § 31 BVerfGG und Art. 6 Abs. 1 EMRK gesprochen werden
4. die Aufgabe der Gerichte seitens der Juristen nicht dazu dienen, wahrheitsgetreue Entscheidungen zu treffen
Es ist daher fraglich, ob die Sozialgerichtsbarkeit zur judikative Gewalt gehört oder nicht.
Betrachtet man die Herkunft der Sozialgerichtsbarkeit, hervorgegangen aus dem Reichsversicherungsamt, befreit von dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs vom Führer Adolf Hitler und von den NS-Juristen
tunlichst nicht in die Gesetze der Bundesrepublik wieder aufgenommen, erscheint uns deren Handschrift absolut nachvollziehbar.
Da die Zeit des Dritten Reiches und die Judenvergasung beendet sein soll, ist die Funktion dieser Sozialgerichtsbarkeit neu und neutral zu überdenken.
#929
WernerE(Montag, 28 November 2022 19:42)
21.11.2022, 7.) E-Mail Fristverlängerung bis zum 02.12.2022
Freitag, der 02.12.2022 endet die Fristverlängerung und was dann?
Wochenende!!
Der Anwalt wird nichts zur Klärung des Sachverhaltes beitragen können, hat er die
45 Geheimunterlagen doch nicht zum lesen von der BG HW bekommen.
Heilloses Durcheinander nicht nur in der Regierung, sondern auch bei der BG HW,
dem LSG Bremen, dem LG Hamburg u.s.w.
Wie heißt es in einem Lied: Wunder geschehen - !!!
„Heilloses Durcheinander“ bei Auszahlung der Milliarden-Hilfspakete befürchtet
Habeck wäre wohl besser Kinderbuchautor geblieben. Kinder fragen nicht nach. Es ist schlimm und erschreckend, was GRÜNE unter Management verstehen oder verstanden wissen wollen.
#927
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:55)
Die Frage, die sich anschließt?
Wenn der Staat nicht sicherstellt, dass seine Gesetze und das Recht eingehalten wird, die Gewalten nicht sicherstellt, auf welchen Grundlagen will er dann seine Handlungsfähigkeit begründen?
Wenn beispielsweise die Justiz die staatlich beschlossenen Gesetze des Bundestages nicht achtet, auf welcher Grundlage will er dann seinen Rechtsanspruch begründen?
Verdichten wir diese Logik, dann gelangt man dazu, dass nichts verbindlich ist.
Wenn Richter nicht nach den Menschenrechten urteilen und ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz folgt, den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952, das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 GG nicht
akzeptiert, kann doch die Vermutung nicht angestellt werden, dass genau auf diesen Vorgaben deren Entscheidungen beruhen. Das ist doch Vorspielen falscher Tatsachen. Das ist aktive Täuschung.
Das verlangt die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2022 (Nr. 18/22).
Wenn der Staat nicht funktioniert, dann ist akuter Handlungszwang gegeben, diesen nach dem Grundgesetz in Aktion zu bringen. Das Gedankengut der Nazis ist zu eliminieren.
#926
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:44)
Die Frage, die sich anschließt?
Wie kann das Grundgesetz Gewalten definieren (Art. 20 Abs. 2 GG), wenn niemand sicherstellt, dass diese Gewalten auch eingehalten werden?
Rechtsstaatlichkeit ist daher nach dem Verständnis der Behörden dann gegeben, wenn Kontrollen unterlassen werden, die geeignet wären, von Verstößen gegen das Grundgesetz zu hören.
Auf dieser Grundlage stellt die EU Commission dann die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland als deutlich von der Rechtsstaatlichkeit Ungarns unterscheidbar dar. Daraus wäre abzuleiten,
dass in Ungarn genau diese Kontrollen stattfinden würden.
Das hat nichts mit Entscheidungsfreiheit oder Irrtumsmöglichkeit der Entscheider gemein. Da mangelt es an Grundsätzlichem. Wenn auch Ehrlichkeit nicht vorausgesetzt werden darf, so sollte dennoch
diese vorausgesetzt werden.
#925
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:33)
#921
Sie kennen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Kommentierung in der Presse?
hier der Link:
https://www.spiegel.de/politik/was-man-war-a-09ff71d3-0002-0001-0000-000045152290
Der Kommentar zeigt auf, dass die Judikative der Bundesrepublik nicht nur über Kommentare des Beck-Verlags mit der Nazi-Herrschaft verbunden ist.
Der Hinweis im Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19 (https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211317?modul=esgb&id=211317), ist mehr als nachprüfbar und berechtigt.
#924
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 11:08)
Im Nachgang meines vorhergehenden Kommentars und zu ihrer persönlichen Einschätzung der "Diensteifrigkeit" eines Ministerium der Justiz (Fortsetzung)
Bezogen auf den Fall Erich Neumann ist anzumerken, dass das LG Hamburg durch Richterbeschluss ausschließen will, dass anhand von Kopien der BGHW nach § 138 ZPO die Wahrheit vorgetragen und bekannt
wird. Staatlicherseits besteht also keinesfalls ein Interesse an der Wahrheit.
Andererseits ist damit auch der Nachweis geführt, dass die richterlichen Entscheidungen der Vorgerichte nicht nach dem Gesetz erfolgt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1983 verkündet, dass
nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen anhand der Betroffene die Verwaltungsentscheidungen der Behörde
nachvollziehen können (Bundesverwaltungsgericht, Az. 1 B 153/87). Daran sind alle Behörden und Gerichte nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz gebunden.
Da die unabhängigen richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, stehen sie im Widerspruch zu den seitens des Deutschen Bundestages per 1953 anerkannten Menschenrechten. Die Maßgabe faire
Verfahren durchzuführen ist zwar löblich, scheitert(e) jedoch an der
Praxis.
Die involvierten Richter haben keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben. Sie haben ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG vorgenommen. Sie haben den Anschein erweckt, eine
Amtsaufgabe auszuüben, dies aber tatsächlich nicht wahrgenommen. Letztlich ist es sachlich ausgeschlossen, dass sie Gesetz und Recht beachtet haben, aber dem praktisch nicht gefolgt sind.
Es ist richtig, dass Amtsmissbrauch vom "Führer Adolf Hitler" nicht mehr bestraft werden kann, dies in den Gesetzen seitens der NS-Juristen in der Bundesrepublik korrigiert wurde. Daran ist
erkennbar, dass das Gedankengut der NS-Juristen auch heute noch erhalten ist.
Dennoch zwingt Art. 20 Abs. 3 GG alle Amtsträger das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten. Bedenklich erscheint mir der Gedanke, dass keine Institution nachvollzieht, ob denn Gesetz und Recht tatsächlich
befolgt werden. Es ist davon auszugehen, dass davon ausgegangen werden muss, dass "dem schon so ist". Aus dieser Praxis ist abzuleiten, dass die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird, weil mangels
einer Kontrolle der Nachweis erbracht wird, dass man von gegenteiligem nichts erfährt. Dies ist nicht Art. 20 Abs. 3 GG entsprechend und wird in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und seitens
des wissenschaftlichen Dienstes als zu § 129 StGB gehörend dargestellt.
Wenn dies auch regelmäßig in den Behörden so gehabt wird, ist dies keine Bestätigung dessen, dass das Rechtsstaatsprinzip befolgt wird. Es ist bemerkenswert, dass das Bundesverfassungsgericht 1983
das Rechtsstaatsprinzip der Judikativen bekannt gemacht hat, dass seit Schaffung des Grundgesetzes dieses Prinzip schon immer gegolten hat. Logisch und konsequent ist aber auch, dass die Judikative
sich auch nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht darum kümmerte. Was die Urteile gegen Herr Neumann angeht, ist dokumentiert, dass dieses Prinzip der Nazis weiterhin beachtet
wird.
Wenn die Richter als Amtsträger an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, aber keine Amtshandlungen nach dem Grundgesetz vornehmen, dann können Sie auch keine Amtsaufgaben nach dem Grundgesetz vornehmen.
Will man dieser Logik folgen, dann sind die Urteile der Judikativen und deren Folgen mehr als fraglich.
Wenn der Deutsche Bundestag nicht sicherstellt, dass seine Beschlüsse verbindlich umgesetzt werden, dann ist es fraglich, weshalb Abgeordnete überhaupt Diäten ausbezahlt werden? Betrachten wir die
Praxis, dass auch den Nazis auch damals Pensionen aus gewaschenem Geld zugeflossen sind, erscheint dies zwar nachvollziehbar, aber rechtsstaatlich nicht begründbar. Es sind zwar die Entscheidungen
gegen diese Sicht der Dinge bekannt, aber rechtsstaatlich ist dies trotzdem nicht vertretbar.
Unterstellt man die Verbindlichkeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021 und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes vom 21.11.2021, dann ist akuter
Handlungszwang angesagt. Dass die NS-Juristerei mit dem Tod dieser Aktivisten untergegangen seien, ist nachgewiesenermaßen eine irrtümliche Annahme.
Dass die Justiz und der Deutsche Bundestag von der Maßnahme der Suche nach Nazis ausgenommen bleibt, ist m.E. schon aktueller Hinweis genug.
M.E. eine sehr eigentümliche Definition von Rechtsstaatlichkeit, die offensichtlich auch seitens der EU Commission bestätigt wird.
Das ist eine persönliche Meinungsäußerung!
#923
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 10:52)
Im Nachgang meines vorhergehenden Kommentars und zu ihrer persönlichungEinschätzung der "Diensteifrigkeit" eines Ministerium der Justiz:
1. Eingang meines Schreibens vom 17.10.2022
Der Eingang dieses Schreibens ist mit FAX-Eingangsbestätigungsprotoll vom 17.10.2022 seitens des Justizministeriums einer Landesbehörde bestätigt. Um Diskussionen auszuschließen, sind verschiedene
Institutionen im Verteiler aufgenommen und in gleichem FAX-Protokoll aufgeführt.
Mit angegebenem Absenderdatum vom 21.11.2022, eingegangen am 26.11.2022, ist der Eingang dieses Schreibens vom 21.11.2022 bestätigt worden. Nach meinem Dafürhalten trägt das Eingangsfax oben eine
eindeutige Kennzeichnung, dass es am 17.10.2022 zugegangen ist.
Sie erkennen daran, dass der zuständige Amtsträger seine Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht ausführt, mit der Wahrheit es nicht so genau nimmt und nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip handelt.
Sie erkennen aber auch, dass der zuständige Minister als Führungsperson nicht sicherstellt, dass in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht
gewährleistet.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Nr. 18/22 vom 21.11.2022) gehört
es zu den Amtsaufgaben der Funktion eines Ministers diese rechtlichen Regelungen nach Art. 20 Abs. 3 GG als Amtsaufgabe auszuführen. Ich werde darüber berichten, ob und wie er seine Amtsaufgabe
wahrgenommen hat.
2. Sicherstellung der Amtsperson, dass Weisungen des Deutschen Bundestages umgesetzt werden
Es ist veröffentlicht, dass in den Behörden keine Dienstaufsicht derart vorgenommen wird, dass Gesetz und Recht eingehalten werden (vgl. Sorgatz, ehemals BKA; Jost, ehemals Bundesanwaltschaft und
Sonderermittler und nicht zuletzt meine eigene Akteneinsichten in verschiedene Verwaltungsakten von Behörden, die wiederum die vorherigen Aussagen bestätigen müssen).
Der Deutsche Bundestag stellt nicht sicher, dass seine Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden. Exekutive und Judikative werden in der Person eines gleichen Ministers kontrolliert, der seine
Amtsaufgabe jedoch nicht wahrnimmt. Er kann also nicht davon erfahren, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht eingehalten wird.
Es ist höchst zweifelhaft und auch behördlich nicht gewährleistet, dass die Beschlüsse des Deutschen Bundestages umgesetzt werden. Anhand der in der Diskussion befindlichen Energiepreisbremsen ist
der Nachweis erbracht, dass auch die Parlamente die Vorschläge der Exekutiven "durchwinken".
Wenn Legislative, Exekutive und Judikative das Grundgesetz nicht befolgen, dann ist dies zwar wiederholend, aber jeder Einzelfall stellt einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. Rechtsstaatlich
ist dies nicht legitimiert. Dass das System nicht sicherstellt, dass die Gesetze, beschlossen vom Parlament, eingehalten werden, ist rechtsstaatlich mehr als bedenklich.
#922
Mazi(Sonntag, 27 November 2022 09:25)
Energiebreisbremse
Das ist zugegeben schon eine große Leistung der Bundesregierung!
Zuerst werden die Bürger die Bürger über Dritte (Energieversorger) abkassiert, dann wird ihnen ein Teil der Zahlungen wieder erstattet. Dieses Prinzip auch noch mit Beschluss des Bundestages zu
adeln, macht bekannt, mit wem wir es hier zu tun haben und was von den Beschlüssen des von uns gewählten Bundestages tatsächlich auf sich hat.
Dass dann auch noch bei den Bürgern der Eindruck erzeugt werden soll, man habe ihnen großzügiger Weise eine Wohltat zu kommen lassen, das schlägt dem Fass den Boden heraus.
Das Grundgesetz wird nicht gewährt. Dies trägt eindeutig die Handschrift von NS-Juristen.
Jetzt könnte man den Eindruck haben, dass dies von Art. 19 Abs. 4 GG abgesichert ist. Tatsache ist jedoch, dass Bürgern letztlich der gleiChef Weg vorgeschrieben wird, wo Juristen ihre Entscheidung
nicht nach dem Gesetz treffen und die Staatsanwaltschaften von dem Minister auch kontrolliert werden, dem es zukommt dafür Sorge zu tragen hat, dass Gesetz und Recht eingehalten werden. Dieser
Minister nimmt diese Amtsaufgabe nicht einmal wahr.
#921
Mazi(Samstag, 26 November 2022 18:01)
Energiepreisbremse oder abkassieren der Energieversorger wegen deren Hilfsdiensten?
Was leiten Sie daraus ab? Ich gelange zu dem gleichen Schluss!
Es geht offensichtlich nicht darum, den Bürgern ihr Recht zugeben, sondern darum "die schnelle Mark" zu deren Lasten zu machen.
Derzeit lässt mich die Anmerkung des Sozialrichters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 nicht in Ruhe (Az. S 12 SB 3113/19,
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211317?modul=esgb&id=211317)
"Es ist in Justizkreisen weiterhin schlechterdings untunlich, diese gerade in Bezug auf die personellen Verstrickungen zwischen Landesversorgungsverwaltung und Landessozialgerichtsbarkeit
verfassungsrechtlich brisante und in ihrer Bedeutung und Tragweite vermutlich unmöglich zu überschätzende Thematik auch nur zu streifen, weil der bloße Versuch eines sachlichen Diskurses mit den
Scheinargumenten "Verschwörungstheorie" und "Nazi-Keule" nur genervt beiseite gewischt, der jeweilige Urheber des Diskursangebots als vermeintlicher Nestbeschmutzer bzw. Störenfried abgewertet und
das berechtigte Anliegen zum Anlass genommen wird, allein wegen eben dieser Andeutung des Unsagbaren auch sämtliche hiervon an sich unabhängigen Sachargumente als
unsachlich-unprofessionell-politisierend zu stigmatisieren und den Abbau verfilzter Justiz-Strukturen (ungewollt) auszubremsen (gerade im Kontext der Zurückverweisungen illustrativ: Pflughaupt, Den
Keller voller Leichen in Glanz und Würde seifen, April 2020, online unter: https://www.wattpad.com/859136448-den-keller-voller-leichen-in-glanz-und-w%C3%BCrde, m.w.N.)."
Was ist an dieser Behauptung richtig oder stirbt auch das Gedankengut der Nazis, wenn der biologische Tod der Richters eintritt? Dass die Justiz den Nazis sehr zugetan war, ist ein offenes Geheimnis
und von zahlreichen Historikern untermauert.
Das Bundessozialgericht hat zwar den Auftrag eines Forschungsprojekt an ein befreundetes Institut, dessen Eigner in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig als Beklagte auftaucht, aber selbst dieses
Forschungsergebnis (trotz Terminablaufs: 30.04.2022) nicht veröffentlicht.
(https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html)
Was leiten Sie daraus ab? Ich gelange zu dem gleichen Schluss!
#920
Marvin D(Samstag, 26 November 2022 16:37)
Sehr interessante Sachen hier zu lesen. Ich werde noch ein paar Tage brauchen, um alles durch zu haben. Weiterhin viel Glück. Wir haben uns in Huchting gesehen.
Mfg der lkw Fahrer mit Tieflader
#919
WernerE(Samstag, 26 November 2022 15:01)
Ich wünsche jetzt mal allen Beteiligten und vor allem Erich mit Familie und Freunden,
einen angenehmen, schöne 1`ten Advent.
Grüße aus Mering
Werner
#918
Mazi(Samstag, 26 November 2022 11:58)
Ich hege den ernsthaften Verdacht, dass es in der Sozialgerichtsbarkeit und damit in der Justiz es nicht mit rechten Dingen zugeht!
Aber es gibt eine Dienstaufsicht, die die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich im Rahmen der Amtsaufgabe sicherzustellen hat. Erfolgt dies nicht,
bestreiten sie die Existenz des Grundgesetzes und sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dienst, aus dem System, zu entfernen. Es kann aber nicht sein, dass für diese "Amtsträger"
auch noch Steuergeld der Bürger zur Finanzierung dieser Straftaten eingesetzt werden dürfen.
Stellt der Staat nicht Art. 19 Abs. 4 GG sicher, wird dem Bürger u.a. ein Grundrecht verwehrt. Das darf nicht sein. Die Justiz ist eine Gewalt in unserem Staat. Die Funktionsfähigkeit der Justiz ist
als Gewalt sicherzustellen. In Zweifel ist sie zu bereinigen.
Das was hier erkennbar ist, ist m.E. von "braunen" Elementen nur so durchzogen.
#917
Mazi(Samstag, 26 November 2022 11:45)
Das Bundessozialgericht Rheinland-Pfalz geht neue Wege in der Entscheidung!
"Wir als Richter müssen uns an den Katalog der versorgungsmedizinischen Grundsätze und an die Vorgaben des Bundessozialgerichts halten. Da haben wir teilweise wenig Spielraum.“
Folgen Sie den versorgungsmedizinischen Grundsätzen, stellen Sie fest, dass diese vornehmlich aus Gerichtsurteilen resultieren sollen. Mit anderen Worten: Die richterlichen Entscheidungen folgen
nicht den allgemeingültigen Prinzipien von Veröffentlichungen in der Medizin (siehe Ärztezeitung, 2009, "kritisches Lesen"). Wenn das Bundessozialgericht als Berufungsinstanz der Landessozialgericht
agiert und die Landessozialgerichte nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage dann das Bundessozialgericht Vorgaben erlassen kann.
Ich halte fest, wenn unabhängige richterliche Urteile sowohl nach dem Gesetz als auch ohne diese Vorgabe des Art. 6 Abs. 1 EMRK verkündet werden können, ob letztere dann nach ein Gerichtsurteil mit
Rechtswirkung darstellen kann, obwohl sie gegen das Gesetz verkündet wurden. Ausgehend von der Überlegung, dass widerrechtlich ergangene Urteile auch durch Fristablauf nicht zu rechtlich
unangreifbare Urteilen mutieren können, ist darauf zu schließen, dass kein Urteil der Sozialgerichtsbarkeit (in Rheinland-Pfalz) rechtsstaatlich ergangen ist. Wenn kein Urteil der
Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz rechtsstaatlich ergangen ist, kann auch eine Berufung unzulässig. In der Konsequenz ist auch das Bundessozialgericht nicht berechtigt zu entscheiden.
Wenn das Bundessozialgericht also eine Vorgabe erlässt, zu der es nicht berechtigt war, wie kann dann untergeordnetes Gericht eine solche Vorgabe des Bundessozialgerichts seinen Entscheidungen
zugrunde legen?
Ich finde, dass da die NS-Juristen des Natinalsozialismus mehr als eine Spur hinterlassen haben (vlg. Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020).
Bezüglich der Urteile der Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass die richterlichen Entscheidungen offensichtlich nicht nach dem Gesetz getroffen werden. Aufgrund obiger Definition ist kein
Urteil der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Gesetz.
Nach dem Grundgesetz und nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Die Aussage des Richters am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Hemmie besagt, dass dort die
Existenz des Grundgesetzes bestritten wird und jenseits diesen Vorgaben ihre Entscheidung treffen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist genau festgelegt, auf welcher Grundlage
Richter zu entscheiden haben. Die verkündeten Urteile folgen nicht dem Gesetz. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts legt nach Art. 20 Abs. 3 GG eindeutig fest, dass "solche Typen" aus dem System
zu entfernen sind und neutralen Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ersetzen. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (Ne. 18/22) hat in diesem Sinne mit Bezug auf
das Strafgesetzbuch nachgelegt.
Wenn das Landessozialgericht ehrenamtliche Richter dermaßen instruiert, bezweifle ich, dass diese Richter danach als neutrale Richter ihr Amt ausüben dürfen.
Zentrale Frage, die sich stellt, ist vielmehr die, welche Rangordnung widerrechtlich verkündete Urteile in der Justiz erlangen?
Bezeichnend ist, dass ein derartiger Vortrag auch noch vor ehrenamtlichen Richtern erfolgte. Es sollte einem Richter klar sein, dass er seine Amtsaufgabe nur unabhängig und nach dem Gesetz auszuüben
hat.
Der Justiz in Rheinland-Pfalz wurde schon traditionell nachgesagt, sehr "Braun" zu agieren. Aber diese Veröffentlichung stellt die übelsten Mutmaßungen in den Schatten. Ich gehe davon aus, dass die
Richter in der Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz nicht auch noch mit gewaschenem Geld finanziert wurden und werden.
#916
Mazi(Samstag, 26 November 2022 10:50)
Das Gesetz könnte man nachvollziehen, würde es die Energieversorger auch verpflichten ihre Preise auch nach unten zu senken. So wäre es unstatthaft auch seitens der Energieversorger eine
Feststellungsklage zu erhen. In der Sache werden Preisvereinbarungen in Energiesektor wieder aufgehoben.
Dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz beraten und beschlossen haben soll, lässt darauf schließen, welche "geballte Intelligenz" dort versammelt sein muss. Schließt man aufgrund der
Zusammensetzung (Lehrer und Juristen mit Examen) des Deutschen Bundestages auf dessen Intelligenz, stellt sich die Frage, ob man einer Scheinkorrellation aufsitzt. Es ist doch nicht so schwierig,
Bürger einerseits zu benachteiligen und ihnen gleichzeitig "eine Wurst" "in's Schaufenster"/vor die Nase zu hängen.
Eine solches Vorgehen/Regelung, wie beschlossen, gibt das Grundgesetz doch gar nicht her.
#915
Mazi(Freitag, 25 November 2022 18:24)
Ich habe vorhin die Veröffentlichung vom 16.11.2022 des VdK zum Vortrag von Referent Hagen Hemmie vom Landessozialgericht gesehen und gelesen. Unterstellt, dass er im 4. Senat des
Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz tätigt ist, ergibt sich m.E. folgendes.
Hemmie hat darin bekannt gemacht:
„Wir als Richter müssen uns an den Katalog der versorgungsmedizinischen Grundsätze und an die Vorgaben des Bundessozialgerichts halten. Da haben wir teilweise wenig Spielraum.“
Das bestätige ich nach meiner Erfahrung, dass dem so ist.
Richtig und nicht mehrheitsfähig ist jedoch, dass Richter in ihrer Entscheidung unabhängig sind. Daraus folgt, dass der Richter als neutrale Person seinem Gewissen und nicht irgendwelchen Vorgaben zu
folgen hat. Vertritt er eine abweichende Meinung hat er die Berufung zu seinem Urteil und nachprüfen zu zulassen.
Ihre Entscheidung ist weder von einer Vorgabe des Bundessozialgerichts, noch von einer Vorgabe des Beklagten abhängig.
So halte ich es für richtig und korrekt.
Nach meinem Dafürhalten treffen neutrale Richter Ihre Entscheidung nach dem Gesetz (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Dies erscheint nach dem Bericht von Hemmie im Landessozialgericht nicht so zuzutreffen. Die Entscheidung hat dem Gesetz und nicht von Vorgaben des Bundessozialgerichts oder Vorgaben des Beklagten zu
folgen.
Die Vorgabe des Bundessozialgerichts und nicht das Gesetz wird seitens der Richter als verbindlich angesehen. In meinen Augen ist dies mehr als obskur.
Dass Herr Hemmie wahrheitsgetreu vorgetragen hat, ist auch meiner Erfahrung entsprechend. Nur ist dies nach dem Gesetz nicht zulässig (Art. 20 Abs. 3 GG).
Er bezichtigt die Richter des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, möglicherweise auch die Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz, die Definition "Strafbarkeit krimineller Vereinigungen" des § 219 StGB zu
erfüllen. In der Definition des wissenschaftlichen Dienstes heißt es, dass Personen dieser Gruppe zugehörig sind, wenn sie ihre Überzeugung mittels Straftaten verbreiten oder durchsetzen.
Die Richter verweigern damit die Existenz des Grundgesetz und unterstreichen dies auch noch durch entsprechendes Handeln.
Dies als rechtsstaatlich anzuerkennen, ist m.E. zu weit hergeholt. Wenn festgelegt ist, dass das Grundgesetz als Formulierung unserer Rechtsstaatlichkeit gilt, dann ist es einzuhalten und
durchzusetzen.
Offensichtlich wird dies auf der Seite der Sozialgerichte nicht geteilt (vgl. dazu die Ausführungen von Hemmie).
#914
Mazi(Freitag, 25 November 2022 15:09)
Zu was ist das Grundgesetz nütze?
Es heisst, dass das Grundgesetz unsere Verfassung darstellt und wiedergibt.
Wir gehen zur Wahl und wählen eine Partei. Am Ende steht fest, wen wir "am meisten" gewählt haben. Der Bundespräsidenten erteilt der Partei den Auftrag eine Regierung zu bilden, die über die meisten
Stimmen verfügt.
Aber was ist, wenn das Paralment gemäß dem Wählerauftrag Gesetze berät, beschließt und anschließend nicht überwacht, ob Exekutive und Judikative diese Gesetze tatsächlich einhalten? Jetzt könnte man
auf den Gedanken kommen, dass dann "Hopfen und Malz verloren ist". Es liegt nahe, dass dies ein dummer Spruch sei. Aber so ist es in der Praxis.
Täglich werden wir Zeuge der fehlenden fachlich Fähigkeiten der Bundesregierung. Das Thema brauchen wir nicht näher einzugrenzen - es erscheint grenzenlos zu sein.
Was ist zu tun?
Die Herrschaft so genannter "Friedensrichter" der NS-Zeit ist zu beenden. Die Ideologie des NS-Juristen, die Verhängung von Todesurteilen nach eigener Willkür ist abzuschaffen. Gewiss werden Sie
entgegenhalten, dass die Todesurteile abgeschafft sind. Dass ist richtig, aber die Willkür, die zu den Todesurteilen führte, ist auch im Zeitablauf unverändert erhalten geblieben. Dies war
offensichtlich die Handschrift der NS-Juristen.
Auch wenn die Richter deutlich jünger sind, nicht einmal zur Zeit des Natinalsozialismus geboren waren, ist nicht deren biologische Geburt maßgebend, sondern deren Denke.
Was ist wirklich zu unternehmen?
1. Es sind den "NS-Juristen" ihre Grenzen aufzuzeigen. Das erfolgt in der Weise, dass die Landesjustizminister ausgetauscht werden. Sie sind zu ersetzen mit unbelasteten Demokraten, die die Gesetze
des Parlaments tatsächlich umsetzen. So wie es die US-Amerikaner nach dem verlorenen Weltkrieg beabsichtigten. Es wird eine scharfe Kontrolle des Parlaments durchgeführt. Parlament bedeutet in diesem
Sinne, dem jeweiligen Länderparlament, das letztlich vom Parlament des Bundes überwacht wird (dem Bundestag).
2. Die personellen Stellen der Justiz sind qualifiziert neuzubesetzen. Sie gewährleisten, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG eingehalten wird. Ist dies einmal nicht der Fall, hat das
Länderparlament verpflichtend tätig zu werden und sie abzuberufen. Es ist tunlichst alles zu unternehmen, dass die jeweiligen Parlamente nicht unterwandert werden.
Das Urteil mit der Treuepflicht bleibt zwar bestehen, wird aber inhaltlich nach dessen Wortlaut angewandt und nicht von privilegierten Stellen bzw. von Leuten, die sich dazu berufen fühlen,
umgedeutet bzw. gebeugt.
Dieses System entmachtet die heutigen Minister der Justiz und bringt das Volk hinsichtlich der Macht an deren Stelle. An die Stelle, an die alle Gewalt vom Volke ausgeht, was das Grundgesetz ohnehin
vorgesehen hat. Es wird eine aktive Funktionstrennung etabliert.
#913
Mazi(Freitag, 25 November 2022 11:47)
Wir reden letztlich immer wieder von Gleichen und führen dabei immer wieder Klage in unterschiedlichsten Bereichen.
Ob dies die Sozialgerichtsbarkeit oder die Missbrauchsfälle, oder die Cum Ex-Geschäfte oder die nicht weiter geleiteten Alarmmeldungen, Nicht-Anerkennung von Arbeitsunfällen (bei behördlichen
Anordnungen), Energiepreisen, etc. betrifft. Es ist immer das Gleiche. Grundgesetz und Menschenrechte werden seitens Behörden nicht beachtet.
Es gipfelt letztlich sogar bei der Frage, wie der EU Commissar für Justiz die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland überprüfen und bestätigen konnte, wenn die Behörden nicht einmal die
Gesetze und die Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen?
Es geht m.E. nicht in der Diskussion um fehlerhafte Entscheidungen, sondern um die Tatsache, dass dienstaufsichtlich ein ordnungsgemäßer Betrieb nicht sichergestellt ist.
Ich verweise auf die gerichtliche Entscheidung des LG München I vom 10.12.2013, Az. HK O 1387/10, Ziffer 22ff. und Art. 3 Abs. 1 GG.
Es erscheint mir schleierhaft, wie nachweislich ein unrechtes System - sogar mit Todesfolgen - als rechtsstaatliches System "geadelt" werden konnte/kann. Ist in den Behörden das Verantwortungsgefühl
abhandengekommen und weshalb gelten Unterschiede?
#912
Mazi(Freitag, 25 November 2022 11:32)
Jetzt führen die Stadtwerke die Bundesregierung zu Lasten der Bürger vor!
Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist dies absolut unzulässig und widerrechtlich was da passiert! Aber das ist die Macht des Faktischen.
Auch die passende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegt schon auf dem Tisch (Entscheidung vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21). Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Der Deutsche Bundestag ist gefordert, das Grundgesetz nicht nur auszuprägen, sondern auch zu kontrollieren, dass seine Beschlüsse überhaupt eingehalten werden und zu belegen, dass Grundgesetz nicht
nur zum Kopieren da ist.
Nach breiten Medienmeldungen ist zu unterstellen, dass die Richter tatsächlich dieses Urteil gesprochen haben. Die Tatsache, dass dieses Urteil in verschiedensten Medien wiederholt wird, führt nicht
dazu, dass es deshalb richtig wird.
Es wird den Richtern ein Freiraum eingeräumt, auch falsche Urteile zu sprechen und damit gültiges Recht zu schaffen (Die Widersprüchlich- und Unsinnigkeit dieser Formulierung ist mir bewusst. Aber so
arbeitet die Justiz, wenn sie denn arbeitet.).
Im Vorfeld ist jedoch zu "graben" und dort Fehler festzustellen. Da ich bisher noch in keine Verwaltungsakte einer Behörde Einblick nehmen konnte, die nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt wurde, ist
auch in diesem Fall davon auszugehen, dass auch die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde gelegt haben.
Genau darüber hat das Bundesverfassungsgericht 1983 seine Entscheidung gesprochen und alle Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG an diese Entscheidung gebunden.
In Art. 6 Abs. 1 EMRK hat die Bundesregierung die Menschenrechte 1952 anerkannt und sich verpflichtet faire Verfahren durchzuführen. Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem
Gesetz.
Vorausgesetzt, dass die Richter ihrer Entscheidung keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde legten, haben sie gegen § 31 BVerfGG verstoßen und keine Entscheidung nach den
Menschenrechten getroffen.
Wenn sie keine Entscheidung nach den Menschenrechten gesprochen haben, können auch keine Fristen versäumt werden. Nicht einmal eine Berufung gegen dieses "Urteil" ist begründet.
Nur Durcheinander nach dem Willen der NS-Juristen ist geschaffen.
Nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit ist involviert.
Es ist akuter Handlungszwang, das Grundgesetz und die Entscheidungen des Deutschen Bundestages umzusetzen.
#910
Mazi(Freitag, 25 November 2022 09:48)
Man muss völlig aufpassen, in welcher Funktion wer was sagt!
Da der Chef der Bundesnetzagentur in seinem Auftrag seitens der Bundesregierung nicht drin stehen, sich zu Energiesparboxen zu äußern, können seine Äußerungen auch nicht als Aussagen in seinem Amt
verstanden werden. Selbstverständlichdarf er seine Meinung äußern und damit auch falsch oder richtig liegen. Es darf auch angegeben werden, dass er in Ausübung seiner Amtsaufgabe einen bestimmten Job
begleitet.
Um was es mir geht, ist es den Nachweis zu führen, dass es in der Exekutive drunter und drüber geht. Laienhafte Wissen wird als Fachwissen verpackt und tatsächlich ist "nichts dahinter".
Mittlerweile schwenken auch andere ein und erkennen, dass seitens der GRÜNEN nur heiße Luft und kein Fachwissen verbreitet wird. Die von ihnen aufgegriffene Kritik halte ich für begründet, aber wir
brauchen Leute, die dies verändern und in Taten umzusetzen wissen. Das ist zu wenig, was die GRÜNEN uns als Heilsbringer anbieten.
Der Verweis auf die Vertreter anderer Parteien, die zugegeben auch nicht besser sind, ist nicht zulässig. Es erscheint nicht glaubwürdig, dass ausgerechnet deren fähigsten Vertreter es nach vorn
geschafft haben. Die Aufgabe der Parteien ist, ihre Vertreter auszutauschen und Positionen mit Fachleuten zu besetzen
#909
Mazi(Freitag, 25 November 2022 09:29)
In was kennt sich die amtierende Bundesregierung überhaupt tatsächlich aus?
Es liegt auf der Hand, dass die Vertreter der Bundesregierung ganz massiv in die garantierten Eigentumsrechte im Grundgesetz eingreifen. Dies ist unzulässig.
Wenn diese Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz geleistet haben, dieses aber nicht achten, dann kommen sie ihrer Treuepflicht nicht nach. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 02.12.2021, Az.
2 A 7.21, festgelegt und entschieden, dass es zulässig ist, diesen Amtsträgern hoheitlichen Aufgaben des Staates zu übertragen.
Die Parteien sind nun aufgefordert, uns befähigte Leute in den Ämtern anzubieten bzw. zu offerieren oder zu benennen.
Ich bleibe dabei:
Schuld an allem ist die seitens der Behörden genehmigte falsche Marktpreisbildung. Nach Art. 34 hat der Staat für seine Mitarbeiter zunächst die Haftung zu übernehmen.
Dieser Praxis der Behörden hat sich offensichtlich der Deutsche Bundestag zu eigen gemacht und steht dafür ein.
Volksvertreter, die uns hinter die Fichte führen'?
Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich die Vertreter des Deutschen Bundestages ihrer Verantwortung bewusst werden und den Kredit auf der Grundlage ihrer Abgeordnetendiäten abstottern.
#908
Mazi(Donnerstag, 24 November 2022 23:28)
Wenn die Strompreisbremse gegen die gängigen Gesetz verstößt, wie hält die Bundesregierung es mit Art. 20 Abs. 3 GG? Die Bundesregierung hat doch darauf geschworen.
Wenn die Strompreisbremse nach dem Gesetz unzulässig ist, dann ist davon auszugehen, dass auch die übrigen erdachten Bremsen und gleich wann sie gezahlt werden oder wer sie vorgeschlagen hat,
widerrechtlich.
Nach einem Rechtgutachten verstößt die Strompreisbremse sowohl gegen europäisches Recht als auch gegen die Verfassung. Die Abschöpfung inexistenter Erlöse verletzt Art. 14 GG
(Eigentumsfreiheit).
Als Kinderbuchautor reichen die Kenntnisse von Habeck. Auch seine Kritik scheint berechtigt. Nur selbst etwas zu Wege bringen, dass scheint den GRÜNEN Habeck zu schwierig zu sein.
Es erscheint mir auch nicht ganz fair, von sogenannten Fachleute auch Fachwissen zu verlangen.
Wir alle scheinen sehr gut beraten zu sein, deren Entscheidungen erst aufgrund der Akteneinsicht nachvollziehen zu können (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87).
Ich stimme Sorgatz und Jost zu, dass es mir noch nie gelungen ist, je eine Verwaltungsakte, geführt nach dem Rechtsstaatsprinzip, je eingesehen zu haben. Der Umkehrschluss, dass Richter noch
scheinbar vor der ersten Entscheidung nach dem Gesetz stehen, ist daraus ebenso abzuleiten.
Bezüglich der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, so wir alle dies unterstellt haben, macht diese Feststellung zumindest sehr, sehr unsicher.
Beispiel:
Ein gutverdienender Haushalt zahlte z.B. 100 Euro höhere Energiekosten und konnte sie nicht von der Steuer absetzen.
Mit der "Gaspreisbremse" erhält er 80 % für wenige Monate zurückvergütet. In dem Beispiel sagen wir also 80 Euro.
Diese 80 Euro versteuert er nach dem Willen des Bundesfinanzmisters Christian Lindner, FDP mit 40 Euro Steueraufwand.
Wie sieht dessen Rechnung also aus:
+ 100 Euro Mehrkosten für Energie
- 80 Euro "Gaspreisbremse"
+ 40 Euro Steuern auf die Gaspreisbremse
----------------------
+ 60 Euro Mehraufwand
Das soll richtig sein?
#905
Mazi(Mittwoch, 23 November 2022 08:33)
#904
Ich verweise auf den Link in meinem Kommentar # 901.
Das Thema ist vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erkannt. Die Frage ist, ob die Gremien nicht von Mafios schon durchsetzt sind und keine Mehrheit zustande kommt, die Vorgänge
rechtsstaatlich zu verfolgen, aufzuarbeiten und zu verhindern. Auch dem Bundesverwaltungsgericht ist keine Untätigkeit vorzuhalten. Es hat bereits die Entscheidung und damit Recht nach Art. 20 Abs. 3
GG gesprochen. Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, sind zu entlassen.
Wir sind uns hoffentlich einig, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, keine Amtsträger des Staates sein können.
Was mir dennoch fehlt, ob Straftäter pensionsberechtigt sind oder nicht?
Es kann m.E. nicht angehen, dass Straftäter sich an gewaschenen Geld (Steuereinnahmen) bedienen oder gar Ansprüche geltend machen können. Mit Sicherheit ist dies ein Relikt der NS-Juristen, die nach
ihren Vorstellungen diesen Staat gegen das Grundgesetz schaffen wollten.
Der wissenschaftliche Dienst hat die Fährte aufgenommen und es ist nach Art. 20 Abs. 3 GG die Pflicht der Amtsträger dessen Feststellungen zu verfolgen. Wir dürfen gespannt sein, wie sie dieser
Verpflichtung nachkommen.
#904
Rübezahl(Dienstag, 22 November 2022 20:04)
Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser will härter gegen die "Organisiere Kriminalität" vorgehen, die hoch komplexe Strukturen besitzt. Mafiastrukturen sind überall dort zu finden, wo es ums Geld
geht. Bei den Berufsgenossenschaften ist stets zu klären, ob Renten gewährt werden. Die Kriminalitätsrate ist hier besonders hoch, sie beginnt beim Durchgangs-Arzt, der Schäden unvollständig
dokumentiert, den "bewährten Beratungs-
ärzten" der BGs ,die Falschgutachten erstellen und den Sozialgerichten, die Artikel 97 Abs. 1 GG mit Füßen treten und BGs sogar beraten, wie gestellte Anträge abzulehnen sind. Bleibt abzuwarten, ob
die Ministerin der Mafia Einhalt bieten kann.
#903
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 18:14)
"Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten"
Sachlich ist es für jeden Haushalt nachvollziehbar, dass er mit Energiekosten in Höhe von mehreren 100 Euro im Jahr 2022 bereits belastet ist. Dies erfolgte nicht zuletzt aufgrund der behördlich
genehmigten "Merit-Order", die in den Buchhaltungen der Energieversorgern zu sogenannten Übergewinnen führte.
Ebenso sachlich ist festzuhalten, dass diese "Übergewinne" letztlich aufgrund behördlicher Anordnungen entstanden sind. Danach ist es nicht mehr als rechtens, dass der Staat auch darauf seinen
Rechtsanspruch begründet.
Wenn nun der Staat, die gegenüber den Bürgern fakturierten Energiekosten teilweise zurückerstattet, dann ist dies mehr als rechtens. Die Frage, die sich dennoch stellt, wann die Bürger die restlichen
Kosten zurückerhalten.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Staat den Energieversorgern die restlichen Gelder mit einer sogenannten "Übergewinnsteuer" wegnimmt und davon ausgeht, dass die Bürger seine Steuermaximierung als
rechtens erkennt. Schließlich fehlt ihm weiterhin der restliche Teil.
Ausgesprochen finde ich es mehr als zynisch, dass der Staat davon ausgeht, dass die Bürger mit der teilweisen Rückzahlung der Mehrkosten und Erstattung als "Gaspreisbremse" getarnt für wenige Monate
sich zufrieden geben.
Wenn sich die Energieversorger diesen kriminellen Handlungen des Staates versuchen anzuschließen, dann ist dies zwar nachvollziehbar, aber als rechtens kann dies nicht angesehen werden.
Was steckt hinter dieser verklausulierten Kritik?
Die Energiepreise sind nach marktwirtschaftlichen und nicht nach behördlichen Vorstellungen abzurechnen.
Fehlerhafte Abrechnung sind zu korrigieren und dauerhaft zu unterbinden.
Bereicherungen sind nicht über Steuererhöhungen abzuschöpfen, sondern den Zahlern zu erstatten.
Wenn unstrittig ist, dass den Energieverbrauchern höhere Rechnungen, die nicht marktwirtschaftlich begründet sind, ins Haus flatterten, dann ist festzuhalten, dass dafür zunächst nicht die
Energieversorger die Schuld tragen.
Es erscheint höchst zweifelhaft, dass diese Bundesregierung genau den Mann an die Spitze des Bundeswirtschaftsministeriums stellt, dessen Partei Nutznießer von hohen oder überhöhten Energiepreisen
ist und dies bereits vor Jahren genauso artikulierten.
Dieser Logik folgend, vertritt der Bundeswirtschaftsminister Habeck mit der Durchsetzung hoher Energiepreise zwar seine Partei, aber nicht das Volk. Demzufolge kommt er seiner Treuepflicht gemäß dem
von ihm geleisteten Amtseid nicht nach.
Nach der heutigen Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
(https://www.bundestag.de/resource/blob/921934/dafd45dc765aa16f6fab1ef4f5d45bb6/Strafbarkeit-krimineller-Vereinigungen-data.pdf)
ist öffentlich gegenüber allen Abgeordneten bekannt gemacht, dass strafbare Handlungen nach § 129 StGB auch politische Personen damit erfasst werden. In der 'Veröffentlichung heißt es:
"Die Vorschrift kann nicht nur für die klassische organisierte Kriminalität Relevanz erlangen, sondern auch im politischen Kontext bedeutsam werden, wenn Personen sich zusammenschließen, um ihre
Überzeugungen mittels Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen."
Damit sind alle hier dargestellten Vorgänge (von Sozialgerichtsbarkeit bis "Gaspreisbremsen") eindeutig von Art. 20 Abs. 3 GG erfasst und reguliert.
#902
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 13:22)
#900
Was will der Mann, der Anwalt, eruieren? Welche Begründung hat er angegeben? Hat er kopierfähig dies beantwortet?
Sind ihm diese Frage gestellt worden und wie hat er diese beantwortet?
Es ist eindeutig und nachvollziehbar - nicht nur anhand des Urteils des LG Hamburg, dokumentiert, dass den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständi8ge Verwaltungsakte
der BGHW vorgelegen hat. Damit haben die Richter u.a. § 31 BVerfGG nicht geachtet.
Wenn ich die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zitiere, dann ist die Sozialgerichtsbarkeit ein Zusammenschluss von Personen, um ihre Überzeugungen mittels
Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen. Als kriminelle Vereinigungen sind sie folglich nach § 129 StGB zur Rechenschaft zu ziehen.
Unstrittig sollte sein, dass dann deren Entscheidungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen und widerrechtlich verkündet wurden.
Die Frage, die sich anschließend stellt, ob Straftäter auch pensionsberechtigt sein können - da bekanntlich alle vor dem Gesetz gleich sind sollen und sich am Topf des gewaschenem Geld bedienen
dürfen -?
Ich bin sehr unsicher!
#901
Mazi(Dienstag, 22 November 2022 13:07)
Die jüngste Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes hat es gemeinsam mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, in sich! Diese Veröffentlichung hat sehr weitreichende
Folgen, wenn sie von Demokraten verfolgt würden!
Wenn wir aber eine Demokratie uns leisten wollen, dann ist in der Tat die Rechtsauffassung des wissenschaftlichen Dienstes durchzusetzen.
Ich verweise auf den Beitrag im Original:
https://www.bundestag.de/resource/blob/921934/dafd45dc765aa16f6fab1ef4f5d45bb6/Strafbarkeit-krimineller-Vereinigungen-data.pdf
"Die Vorschrift kann nicht nur für die klassische organisierte Kriminalität Relevanz erlangen, sondern auch im politischen Kontext bedeutsam werden, wenn Personen sich zusammenschließen, um ihre
Überzeugungen mittels Straftaten zu verbreiten oder durchzusetzen."
Es ist davon auszugehen, dass zwar alle Macht vom Volke ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG), deshalb achten Amtsträger tunlichst darauf, dass das Volk nicht an die Macht kommt. Gleichgesinnte kontrollieren
den Prozess und bedienen sich später an gewaschenem Geld zur Zahlung ihrer Pension.
Die Frage ist, wie lange der wissenschaftliche Dienst noch existieren und informieren darf?
Niemand verfolgt die Rechtsgrundsätze!
Das Thema ist m.E. beliebig austauschbar - u.a. hinsichtlich der Sozialgerichtsbarkeit oder mit den Energiepreisen.
Was die Richter der Sozialgericht angeht, ist eindeutig dokumentiert, dass sie ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und vorsätzlich gegen geltendes Recht, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 20 Abs.
3 GG und § 31 BVerfGG verstoßen. Es ist damit der Nachweis erbracht, dass das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG in der Sozialgerichtsbarkeit und den Berufsgenossenschaften gewährt
wird.
Kein Parlament kontrolliert, ob denn seine Gesetze eingehalten werden.
Ob die Organisationen deshalb als kriminelle Vereinigungen i.S. der Definition des wissenschaftlichen Dienstes zu betrachten sind, sei dahin gestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die
Organisationen unabhängig und neutral, aber koordiniert vorgehen.
Die Aufgabe unserer Parlamentarier ist mir in diesem Zusammenhang unklar. Sie beraten Gesetze, beschließen sie und niemand schaut nach, ob sie denn eingehalten werden. Der logische Schluss kann doch
nur sein, dann schaffen wir sie ab und sparen dadurch auch Geld. Auch die aufwendigen Wahlen wären nicht mehr abzuhalten.
Wenn wir uns schon besch... lassen, weshalb sollen wir bei dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung nicht auch noch dieses Geld der Finanzierung von Wahlen, Abgeordneten und deren lobbyistischen
Tätigkeiten uns ersparen?
Wie richtig war doch die Vermutung von Putin, von einer "gelenkten Demokratie" zu sprechen.
Wenn wir aber eine Demokratie uns leisten wollen, dann ist in der Tat die Rechtsauffassung des wissenschaftlichen Dienstes durchzusetzen und vor allem diese Lenkung zu verhindern.
#900
Erich Neumann, Unfallmann(Dienstag, 22 November 2022 09:44)
Hallo WernerE,
und an alle Behörden die meinen Fall bearbeiten.
Der externe Anwalt hat sich am 21.11.2022 gemeldet und hat um eine weitere Fristverlängerung gebeten. Und will sich binnen einer Woche bei mir melden.
Scheinbar kann der externe Anwalt die Sache nicht bearbeiten, weil er kein Recht auf Akteneinsicht hat. Und so soll es auch im Sinne der BGHW und dem Regionaldirektor in Bremen bleiben. Ansonsten
würde der externe Anwalt auch erkennen hier liegt Meineid vor und ist meine persönliche Meinung.
MfG
Erich
#899
WernerE(Dienstag, 22 November 2022 09:18)
Auszug aus Erich`s Webseite:
11.11.2022
Gemäß der E-Mail vom 11.11.2022 gibt der externe Anwalt der BGHW bekannt:
"ich fange nun mit der Bearbeitung ihres Falles an und benötige noch 1 Woche Fristverlängerung."
Inzwischen sind mehr als 1 Woche vergangen und gibt es bereits eine vernünftige
Antwort des externen Anwaltes?
Hallo MaZi,
der EU Durchschnittsstrompreis liegt bei ca. 10 Ct / KWh und in DE bei ca 40 Ct/KWh
Meine Lehrherr hat vor ca 50 Jahren schon einen Aufkleber rausgegeben, dort
war zu erkennen, dass der Strompreis um 2/3 zu hoch angesetzt ist.
Damals wie heute sind Monopolisten am Werk.
Natürlich mit Unterstützung der Politik, die überall in den Gremien sitzen.
Die Medien berichten, dass die Energiekosten an den Märkten auf breiter Front eingebrochen sind. Aber diese Kostendegression wird seitens der Energieversorgern, insbesondere seitens der Stadtwerke,
mit Zustimmung der Bundesregierung nicht weitergegeben.
Über die Verantwortlichkeit ist nicht zu streiten. Es wäre die Aufgabe eines Verantwortlichen die Treuepflicht der Amtsträger, der Minister und auch vom Bundeskanzler, einzufordern. Das
Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021 entschieden, dass Amtsträger, die die Treuepflicht verweigern, keine hoheitlich Aufgaben des Staates wahrnehmen dürfen.
Die Verweigerung dieser Treuepflicht ist nicht nur bei Richtern der Sozialgerichtsbarkeit, sondern in allen Bereichen festzustellen und auch Tote werden billigend in Kauf genommen. Einen markanten
Unterschied zu den sogenannten Friedensrichtern der NAZIs erkenne ich nicht. Daraus ist zuerkennen, dass NAZIs wieder die Macht übernommen haben oder, wie andere annehmen, nie abgegeben haben.
#897
Mazi(Montag, 21 November 2022 09:45)
Die große Frage ist, weshalb Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen?
Hier ist m.E. "gewaltig" durchzugreifen und die öffentliche Ordnung herzustellen.
Die Antwort ist relativ einfach! Weil es keine Dienstvorgesetzten gibt, die dies überprüfen!
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, ist vom Anspruch her überhaupt kein Urteil, sondern eine Bestätigung der ohnehin vorhandenen Rechtsgrundlage. Bezeichnend ist vielmehr, dass
Richter der Vorgerichte uneinig hinsichtlich der Auslegung des bestehenden Gesetzes waren.
Dies betrachtet, werden alle hier diskutierten richterlichen Urteile verständlich, aber dennoch nicht nachvollziehbar.
Fangen wir mit der Ahrtalkatastrophe mit 138 Todesopfern an. Die rheinland-pfäzischen Ministerpräsidentin war nicht klar, dass eingehende Alarmierungen an die zu warnenden Bürger weitergegeben werden
müssen. Sie hat nicht sichergestellt, dass in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich Gesetz und Recht eingehalten wird.
Kommen wir zu den Missbrauchsfällen. Den Staatsanwaltschaften ist nicht klar, dass sie alle Bürger vor jeglichen Übergriffen zu schützen haben. In deren Zuständigskeits- und Verantwortungsbereich
gilt ebenfalls ob Gesetz und Recht eingehalten werden.
Die Cum Ex-Geschäfte. Offensichtlich ist es üblich und nicht unerwartet, dass Bürger die Rückerstattung nicht gezahlter Steuern erwarten dürfen. Gesetz und Recht wurden, bestätigt vom BGH, ebenfalls
nicht eingehalten.
...
Kommen wir zur Sozialgerichtsbarkeit. Offensichtlich ist es bei den Richtern Standard Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen und zu sprechen. Dass das Grundgesetz dies nach Art. 20 Abs. 3
und Art. 6 Abs. 1 EMRK dies nicht zulassen, wird in der Justiz als nicht belastend definiert. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig entschieden, dass Richter eine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben und alle Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerGG an diese Entscheidung nochmals gebunden.
Wo sind wir eigentlich, dass das Grundgesetz nicht geachtet wird. Die Existenz des Grundgesetz zu bestreiten ist eine Seite, gegen die Vorgaben des Grundgesetzes zu handeln, ist die Steigerung
dessen. Es werden nicht einmal die Richter überwacht, ob sie nicht weiter ihre Entscheidungen nach den Regeln der NAZIs treffen. Wer will sich dagegen verwahren, wenn dieser Rechtsbruch nicht einmal
in der Judikative verhindert oder als falsch widerlegt wird?
Welchen Wert ist dann noch einem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 beizumessen?
Welche Funktion soll dann den von den Bürgern gewählten Parlamenten beigemessen werden, wenn Exekutive und Judikative deren Beschlüsse nicht achten? Wenn die Abgeordneten und keine Amtsträger ihren
Treupflichten wahrnehmen? Was soll dann die gesamte Organisation des Staatswesens? Wie sollen dann Ausgaben bei sparsamer Haushaltsführung für diese Organisationen gerechtfertigt werden? Auf welcher
Grundlage werden dann Leute ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Hier ist m.E. "gewaltig" durchzugreifen und die öffentliche Ordnung herzustellen.
#896
Mazi(Freitag, 18 November 2022 14:16)
Erstaunlich, dass Habeck den Mut hat bei den öffentlich-rechtlichen Sendanstalten aufzutreten. Oder genau deshalb, weil privaten Sendeanstalten ihm die Bühne der Selbstdarstellung nicht geben.
Jetzt kann man sagen, dass ist seine private Meinung. Aber anders kann ich es nicht darstellen, wenn Profis den Strom unter 10 Eurocent handeln und der Staat eine "Strompreisgrenze" bei 40 Eurocent
einführt. In meinen Augen ist dies eine Einladung der Mafia abzukassieren. Ohne das besagte 40 Eurocent nicht erreicht werden, ist weiteres Geld dem gewaschen Geldkasten nicht zu entnehmen. Man merke
an, dass diese Handhabung gesetzlich geregelt und zulässig sein soll.
Wen wundert es da noch, dass Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, die Dienstvorgesetzten nicht aus der Mittagspause zurückkehren, anderweitig anheuern und die Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtvom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, nicht beachtet wird.
In diesem Zusammenhang ist auch nachvollziehbar, dass Behörden eine zu niedrige Besetzung beklagen, halten sie doch ohnehin nicht Gesetz und Recht ein.
Chaotische Verhältnisse und nicht die Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) scheinen in Behörden und Gerichten zu herrschen.
Unter diesen Umständen ist die Haltung der AFD-Partei eher beschönigend als zu beanstanden.
#895
Mazi(Freitag, 18 November 2022 08:53)
Ich bin hochgradig irritiert über das was Habeck von sich gibt!
Eine demokratische Linie ist m.E. nicht erkennbar. Es soll nur jemand behaupten, dass er nicht betroffen/geschädigt wird.
Ei an Unterschied zur Inflation in der Türkei erkenne ich nicht. An die Mathematikkenntnisse von Lagarde, dass 2 % Inflation schlicht der Verdoppelung des Ausgangswertes entsprechen soll, hatte ich
mich fast schon gewöhnt.
Ich habe den Eindruck, dass hier Kasse gegenüber dem Volk gemacht wird. Die Grundzüge der Demokratie kann ich nicht erkennen. Weder die Missbrauchsfälle, noch die Ahrtal-katastrophe, die Cum
Ex-geschäfte, die Gaspreisbremse oder die Justiz der Sozialgerichtsbarkeit geben Hinweise darauf, dass die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln und das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4
GG gewahrt ist. Unterschiedliche Geschäftszweige mit der gleichen Beanstandung.
Ich kann nicht erkennen, dass hier eine demokratische Linie erkennbar sein soll!
#894
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 16:11)
#892
Geben Sie sich der Illusion hin, dass die Behörden nach Gesetz und Recht, nach Art. 20 Abs. 3 GG arbeiten und ihrer Treuepflicht nachkommen?
Die halten zusammen.
Wenn Beschwerde geführt wird, dann landet diese Beschwerde bei einem Gleichgesinnten.
Ich empfehle Ihnen unter dem Stichwort: Johann III. von Metzenhausen nachzuforschen.
Wundern Sie sich nicht, dass er in geistlichem Gewand erscheint. Johann III. war es, der im Hause der später reformierten Sponheimer erzogen wurde. In Trier die Universität gründete, nie studierte
und dennoch erstmals einführte, dass das Berufungsgericht mit anderen Richtern als das Gericht zuvor zu setzen war.
Johann wuchs mit einem Sponheimer auf, der später den Vorsitz des Kammergerichts inne hatte. Dieser Sponheimer folgte Werner von Zimmern, der ebenfalls Kammerrichter war. ...
Wir reden hier von einer Zeit vor rund 500 Jahren, um die Zeit von Martin Luther.
#893
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 15:58)
Ich möchte nicht ausschließen, dass sich hier ein zweiter WIRECARD-Fall anbahnt!
Bin dann mal sehr gespannt auf die Reaktionen und ob sich tatsächlich etwas ändert in
der Sache.
Auch auf die Aussagen des externen Rechtsanwaltes darf man gespannt sein.
Vielfach haben wir hier aufgezeigt, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Jetzt sehen wir, dass die Gaspreise empfindlich sinken, die Bürger aber immer mehr zahlen sollen und der Staat eine Abschlagszahlung der Bürger an seine Stadtwerke zahlt.
Es ist der Nachweis geführt, dass die Führungskräfte in staatlichen Behörden nicht sicherstellen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden (LG München I vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10). Es kann
doch nicht sein, dass Amtsträger erklären ihrer Treuepflicht zu entsprechen, aber Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen.
Es gibt folglich keinen erkennbaren Unterschied in der Interpretation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, zu den "Reichsbürgern".
#889
Mazi(Mittwoch, 16 November 2022 07:14)
Das kann wohl nicht stimmen!
Alle Macht geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 2 GG).
Irgendwie scheint das, wie so vieles, nicht in der Bundesrepublik Deutschland zu stimmen. Da sprechen Richter Urteile, die es nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gar nicht geben kann. Und es geht einfach so
weiter.
Die Amtsträger brechen ihren Amtseid, kommen ihrer Treuepflicht nicht nach und erklären, staatliche Gewalt auszuüben. Sie gehen am Ende ihrer Schaffenszeit in Pension und werden aus gewaschenem Geld
alimentiert. Genauso wie es mit den NS-Juristen praktiziert wurde. Ich war der Auffassung, dass die Rechtsprechung des Dritten Reiches überwunden sei.
Weshalb stellen Dienststellenleiter nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht sicher (vgl. richterliche Anforderung LG München I vom 10.12.2013, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff. und
Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21)?
Weshalb gilt das Gesetz des Deutschen Bundestages und Bundesrates sowie richterlichen Urteile in der Bundesrepublik Deutschland nicht? Art. 6 Abs. 1 EMRK, die Menschenrechte, schreiben dies explizit
vor.
Es ist Aufgabe der gewählten Parteien, die drei durch Fachleute zu ersetzen!
#888
Mazi(Dienstag, 15 November 2022 20:07)
Es verschlägt mir die Sprache, wer sich hier als kompetent hervortut!
100 % heißt mathematisch, dass ein Gas-Speicher gefüllt ist und nichts mehr hineinpasst. Über 100 % geht gar nicht. Die Aussage von Müller besagt, dass er keine mathematische Angabe macht, sondern er
auf eine ihm eigene Mathematik zurückgreift.
Zur Rettung von SEFE hat die Bundesrepublik dieses Unternehmen verstaatlicht und damit dessen Verpflichtungen übernommen, u.a. die Belieferung von Indien mit GAS. Wieviel fließt jetzt aus den
Gasspeichern an externe Lieferverpflichtungen wieder ab?
D.h. doch konkret, dass uns die GAS-Speicher-Bestände vor Erfüllung der Lieferverbindlichkeiten genannt wurden oder anders ausgedrückt:
Von den gemeldeten GAS-Beständen sind die Lieferverpflichtungen erstmal abzuziehen, um dann zu den Gasvorräten in Deutschland und für den Winter zu gelangen.
Ich lege mich fest!
Die wissen nicht, was sie tun!
Wie lange halten wir diesen Unsinn noch durch oder wann wird die Schwelle des unerträglichen überschritten?
Es betrifft nicht nur die Bundesregierung sondern auch die Bundesnetzagentur unter Klaus Müller, dem Freund von Habeck und ehemaligem Umweltminister in Schleswig-Holstein (GRÜNE/BÜNDNIS90).
Ist wirklich niemand bei den GRÜNEN, der über entsprechende Fachkenntnisse verfügt?
#885
WernerE(Dienstag, 15 November 2022 00:16)
Hallo Erich,
solltest Du tatsächlich "Mutwilligkeitskosten" vom LSG Bremen aufgezwungen bekommen,
melde Dich bei mir!
zu #872 - wer schreibt mir die Anzeige gegen den Präsidenten des LSG und gegen die Berichterstatterin?
Die Wahrheit zu Corona und dem was so damit im Zusammenhang steht!
https://odysee.com/@Don_Virus:9/The-Big-Reset-Movie---GERMAN-version:9
#884
Mazi(Montag, 14 November 2022 23:26)
Unglaublich! Dagegen erscheint der Natinalsozialismus noch als Waisenkind. Ist es ein Schachzug von Russland und wer steckt dahinter?
Beobachten Sie auch wie Habeck und Müller es anstellen, die Bundesrepublik kommunistisch zu machen? Verdeutlicht wird dies am Beispiel der Verstaatlichung der ehemaligen GASPROM-Tochter von den
Beiden.
Ich stelle in Frage, ob seitens der ehemaligen Wähler der GRÜNEN dieser Schachzug von Habeck und Müller in der Weise so verstanden wurde und sie den Auftrag genau so erteilt haben?
Keine Ahnung!? Ob sich da nicht einige täuschten.
Braunkohleverstromung, LNG-Gas von dem Auftraggeber eines Mordes zu kaufen, Verdoppelung der Energiepreise und Auslösung eines beispiellosen wirtschaftspolitisches Chaos ist wohl sicherlich nicht mit
der Zustimmung der GRÜNEN-Wähler erfolgt. Es ist alles die gleiche Handschrift! Mit welchem Mandat laufen die Beiden überhaupt durch die Lande und setzen Ihre Schachzüge?
Baerbock ist nicht anders. Viele bezeichnen sie nur als freche Göre, dem ich kaum etwas entgegen setzen kann.
Es wird Zeit!
Unglaublich wie die Netzwerke funktionieren! Dagegen erscheint der Natinalsozialismus noch heute als Waisenkind. War es ein Schachzug der Russen?
#883
Mazi(Montag, 14 November 2022 17:30)
Was stimmt wirklich? Ist die amtierende Bundesregierung wirklich gegen ihre Bürger und wen bezeichnen sie als "Volk"?
Ich weiß es nicht. Tatsache ist, dass der von Putin intensionierte Krieg in der Ukraine anhält und die Heizölpreise fallen. Es ist davon auszugehen, dass die Erklärung der Bundesregierung, dass die
Energiepreise wegen des Ukraine-Krieges ynziehen, unwahr ist.
Es ist darauf zu schließen, dass Habeck dafür verantwortlich zu machen ist, dass sogenannte Übergewinne entstanden sind und dem BundesfinanzMister Christian Kinder nicht nur höhere MWST-Einnahmen,
sondern auch die Vorlage liefern sollte, sogenannte Übergewinne "wegzusteuern".
Deshalb ist nachvollziehbar, dass Bürger in der amtierenden Bundesregierung ihren erklärten Gegner sehen.
#882
Mazi(Montag, 14 November 2022 13:19)
Welchen Plan hat BundeWirtschaftsminister Habeck, die drohende Rezession zu bekämpfen?
Wahrscheinlich ist dies so geheim, dass er dies nicht veröffentlichen will oder er keinerlei Vorstellung von dem hat, was seitens von ihm zu unternehmen ist. Irgenddwann muss er doch sagen, was er
will. Es reicht bei weitem nicht aus, die Beanstandungen des Volkes zu wiederholen. Dafür brauchen wir ihn nicht. Eine Besserung ist nur dann zu erwarten, wenn etwas verändert wird. Der Plan,
Atomkraftwerke und Braunkohlekraftwerke zur Stromerzeugung einzusetzen, ist keinesfalls was GRÜNE und die übrigen Bürger in Ausübung seines Amtes von ihm erwarten.
Es wäre durchaus an der Zeit, dass er und die Bundesregierung uns verraten, wie sie ihrenAmtsaufgabe wahrnehmen wollen.
Das sehe ich auch so. Dennoch gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Habeck und mir. Während wir beide m.E. zurecht feststellen, dass dies nicht rechtens ist, ist es dessen Amtsaufgabe dies
zu ändern.
Wie wir sehen, ist er dazu nicht in der Lage. Was sollen folglich seine Feststellungen, ausser dass er uns nach dem Mund redet? Die GÜNEN sind gefordert jemanden auf diesen Posten zu setzen, der
weiß, wo es langgeht, quasi einen Lotsen, und nicht das Feld einem Kinderbuchautor zu überlassen. Dazu sind ganz andere Fähigkeiten gefordert.
Muss es wirklich soweit gehen, dass sich ein Amtsträger zum Deppen macht und jedermann erkennt, dass er keine Ahnung hat?
Es weiß jeder, dass Kulturbetriebe pleite sind. Nun ist der Staat auf die Idee gekommen, diese Kulturbetriebe zu Lasten der Bürger zu stützen. Das Lösungswort in seiner Sprache heißt
"Kulturpass".
An positive Formulierungen negativer Ereignisse haben wir uns gewöhnt!
Nun von vorn:
Als Träger der Kulturszene ist der Staat zum Ausgleich der Schulden der Kulturbetriebe verantwortlich. Dies ist mit Berechtigung nachvollziehbar.
Zur Finanzierung dieser Ausgaben kürzt der Staat in seinem Haushalt - im Zweifel seine Ausgaben für Hartz IV.
Um diese Technik zu verschleiern, gibt er sogenannte "Kulturpässe" aus. Das klingt positiv, ist aber letztlich eine Umschreibung seiner ohnehin Verpflichtung und mit Kürzungen seiner Ausgaben
verbunden. Um seine Ausgaben zu decken, treibt er Steuern ein.
Wir werden ganz schön hinter die Fichte geführt. Ein anderer namhafter Autor hat dies als " mutig" bezeichnet.
Ein Schiffskapitän wird als mutig bezeichnet, wenn er ein ihm unbekanntes Gewässer ohne einen fachkundigen Lotsen befährt. Wichtig ist in der derzeitigen Situation nicht Mut, sondern Fachwissen zu
beweisen. Weil Fachwissen der Bundesregierung fehlt, ist sie als mutig zu bezeichnen.
In der derzeitigen Situation ist den verantwortlichen Politikern ausgesprochenen Mut zu attestieren. Was wir jedoch brauchen ist Fachwissen. Und daran mangelt es.
Wir sind in der alten Leier angekommen und stellen fest, dass seit Bundeswirtsminister a.D. Clement Mut statt Fachwissen gefordert wird. Diesen Tatbestand kann man auf den unterschiedlichsten
Fachgebieten feststellen. Es erscheint fatal darauf hinzuweisen, dass dies in Judikativen und Exekutiven festzustellen ist. Als sonderbar erscheint mir jedoch und das macht mich nachdenklich, dass
ausgerechnet diese Bereiche, Bereiche die Fachwissen erfordern, als mutig zu bezeichnen sind, zu den Gewalten nach der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz zählen. Danach ist nachvollziehbar, dass
die Vorgaben des Grundgesetzes als mutig zu verstehen sind.
Es macht nachdenklich, dass Amtsträger einen Eid auf das Grundgesetz leisten, aber kein Vorgesetzter seine Amtsaufgabe wahrnimmt und überprüft, ob sie denn Gesetz und Recht, ihrer Treuepflicht,
nachkommen. Daher ist davon auszugehen, dass eine Grosszahl von "Reichsbürgern" über uns bestimmen und regieren. Das ist in der Tat als mutig zu bezeichnen. Es erscheint mehr als sonderbar, dass das
Bundesverwaltungsgericht erst ca. 70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes die Fortsetzung eines Dienstvertrages mit der Treuepflicht der Amtsträger verbindet.
Unter dem Thema: "Mit diesen Tricks zocken uns Gas- und Stromanbieter ab" hat SAT1 am 06.12.2018 einen Beitrag veröffentlicht. Also lange bevor Putin in der Ukraine einmarschierte.
Nicht das dies falsch verstanden würde. Ein Angriffskrieg führt zu toten Soldaten und ist durch nichts gerechtfertigt. Aber Wahrheiten zu verdrehen, sehe ich als eine Form von Propaganda an.
Wo ist ein Interesse an niedrigeren Energiepreise bei Habeck ausmachbar? Hohe Energiepreise fördern die Argumentation der GRÜNEN.
Das ist so, als wenn ein Hund zur der Bewachung eines Wurstladens eingesetzt würde. Keiner darf sich wundern, dass der Hund seiner Pflicht nicht nachkommt.
#876
Mazi(Freitag, 11 November 2022 10:05)
Sozialgerichtsbarkeit?
Es die Frage gestellt werden, welche Funktion staatliche Behörden in der Bundesrepublik inne haben, wenn die Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachkommen. Es stellt sich damit auch die Frage,
welche Funktion Dienstvorgesetzte inne haben, wenn sie nicht nachprüfen, ob die Amtsträger ihrer Treuefunktion nicht nachkommen?
Wenn die Amtsfunktionen der Amtsträger zu hinterfragen sind, stellt sich auch die Frage, welche Funktion Exekutive und Judikative i.S. der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz übernommen haben und
übernehmen?
Wenn der Staat selbst aufgrund dessen Handeln die Existenz des Grundgesetzes in Frage stellt, worin soll er sich dann von den "Reichsbürgern" abgrenzen?
Es stellt sich daher die Frage, wenn wir schon immer von "Reichsbürgern" verwaltet wurden, ob und wie sie dann sich überhaupt zum Staatsapparat abgrenzen können.
Wahrheit ist das, an die sich andere halten müssen! So könnte man vermuten.
So erscheint die Denke der Verantwortlichen. Prüfen Sie diese Aussage anhand der aufgeworfenen Themen (Cum-Ex, Missbrauch, Ahrtal-Katastrophe, Gas-Umlage, Maskenaffaire, Gasmangel, Treuepflicht von
Amtsträgern, etc.).
Es war offensichtlich ein Fehler in das Grundgesetz zu schreiben, dass Verwaltungsakten einer Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip wahr und vollständig zu sein haben. Es war ein offensichtlich ein
weiterer Fehler, dass Richter nach einer Sachverhaltsklärung von Amts wegen ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Es war offensichtlich auch ein Fehler, Rechtsstaatlichkeit an konkreten Anforderungen festzumachen, deren Anforderungen der Staat ohnehin nicht bereit ist, zu erfüllen.
Wo sind wir eigentlich gelandet?
#874
Mazi(Donnerstag, 10 November 2022 20:55)
(Fortsetzung #872)
Zahlreiche Forschungsprojekte wurden gestartet den Nachweis zu führen, den Einfluss der NS-Juristen als unbedeutend darzustellen.
Bekannt wurde jedoch, dass die Behörden von NS-Juristen m.E. systematisch unterwandert wurden.
Danach ist eine Gewaltenteilung, wie sie das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 vorgesehen hat, nicht in der Praxis realisiert wurde. Daher gilt es abzuschätzen, ob Sie mit einer Klage gegenüber
gleichgesinnten Richtern erfolgreich sein können?
M.E. ist es Sache der jeweiligen Minister dafür Sorge zu tragen, dass in ihren Zuständigkeits- und Verantwortungsbericht die Gesetze der Bundesrepublik eingehalten werden. Dass dem so ist, dafür sind
die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verantwortlich. Es ist Sache des Bundestages und des Bundesrates sicherzustellen, dass dessen Beschluss von 1952 hinsichtlich der Anerkennung der
Menschenrechte ein gehalten wird.
Nachweislich diverser Belege ist nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit nachvollziehbar bestätigende vorgetragen, dass die Forschungsergebnisse bezüglich der NS-Juristen wahr sind und deren Einfluss
möglicherweise auch heute noch gilt.
Daher ist es Aufgabe des Staates die Bereinigung von Nazis in den Gewalten vorzunehmen, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Bezug zu nehmen, die Treuepflicht einzufordern und seine
Amtsträger daran zu messen. Damit verbunden ist die personalmäßige Bereinigung des Personalbestandes.
Erst wenn dies erfolgt ist, gebe ich Ihrem Ansinnen eine reale Chance. Ich bestreite nicht, dass Sie mit Ihrem Vorstoß richtig liegen, aber ich bestreite, dass dies erfolgreich sein wird.
#873
Mazi(Donnerstag, 10 November 2022 20:38)
#872
1952 hat der Deutsche Bundestag sich dem Menschenrechten untergeordnet. Der Bundesrat hat dem zugestimmt. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet.
Die Vorschriften der Europäischen Menschenrechte (EMRK) sind damit für alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtend.
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholend am 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, entschieden und nach Paragr. 31 BverfGG alle Behörden und Gerichte gebunden nach dem Rechtsstaatprinzip
wahrheitgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
An dem Fall Erich Neumann wird ersichtlich, dass die Judikative Gesetz und Recht nicht achtet. Es hat nie ein Richter in dessen Fall eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seinen
Entscheidungen zugrunde gelegt und demzufolge auch keine Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen.
Da alle Richter eine Amtshandlung vortäuschen, haben sie ihr Amt missbraucht und massiven Schaden der Bundesrepublik zugefügt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, entschieden, dass Amtsträger einer Treuepflicht unterliegen. Wird dieses Prinzip verletzt, ist die Beendigung der
dienstlichen Verpflichtung gerechtfertigt.
Daraus folgt, dass die Judikative die Massgeblichkeit des Grundgesetzes abgelehnt wird. Daraus schließe ich, dass durch effektive Handlung der Richter die Gültigkeit des Grundgesetzes bestritten
wird. Danach wird auch die Gewaltenteilung, die Funktionen von Exekutive und Judikative, insbesondere der Judikative, in Frage zu stellen sein.
#872
WernerE(Donnerstag, 10 November 2022 18:57)
Webauftritt hier vom 1.11.2022 Mutwilligkeitskosten
Zitat:
Es soll dafür sorgen, dass ich meine Klage zurücknehme und das Recht auf Widerstand aufgebe. Damit zieht das LSG Bremen die Grenze der Aufklärung im Sinne einer "kriminellen Vereinigung".
Kann ich Strafanzeige gegen den Präsidenten des LSG Bremen erstatten?
Wenn dem so ist, werde ich das tun!
Werden in Deutschland beim LSG Bremen die Gesetze neu geschrieben oder wie Erich
das beschreibt: Leben wir noch im Rechtsstaat Deutschland oder in der Bananenrepublik?
Überall Lug und Betrug und das LSG mitten drinnen!
Lasst es mich Wissen, wenn eine Strafanzeige gegen das LSG Bremen eingereicht
werden soll!
#871
Mazi(Mittwoch, 09 November 2022 10:27)
Weshalb werden deutsche Energieverbraucher so abgezockt?
Unglaublich was der Bürgern seitens der Regierung verkauft wird!
Es ist einfach ungeheuerlich, was sich in den Amtsstuben tatsächlich abspielt! Der Gedanke, dass sich dies korruptinsbedingt abspielt, ist m.E. noch die am einfachsten nachvollziehbare Form. Wo sind
wir eigentlich gelandet oder ist gar mit noch schlimmeren zu rechnen?
Erst werden Bürger mit Gaspreisen, festgelegt von der Politik, brutto für netto abkassiert, dann werden Ihnen seitens der Politiker diese überhöhten Kosten teilweise und steuerpflichtig wieder
teilweise erstattet Das ist nicht einmal logisch konsequent?
Es gilt die Frage zu klären, ob unsere politischen Vertreter mutierten und ihnen ursprünglich nicht schon "Schweineschwänze" früher auf natürliche Weise angewachsen waren.
Das Amtsträger tatsächlich das Grundgesetz umsetzen, schließe ich bei Anwendung der obigen Technik aus. Da alle Amtsträger den Eid auf das Grundgesetz leisteten, kommen sie ihrer Treuepflicht nicht
nach und sind nach dem Willen der Richter des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 der Treuepflicht nicht nachgekommen und aus dem Dienst zu entfernen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich ein
Staat bei der Ausübung seiner hoheitlichen Macht von Amtsträgern vertreten lässt, die seinen Anweisungen nicht folgen.
Das wäre so, als wenn ein amtierender Bundeskanzler in der Zusammenarbeit mit seinem ehemaligen Finanzsenator vorher die Verjährung von zu Unrecht auf Zahlung von Millionen Euros billigend in Kauf
nehmen würde. Amtsträger, die dies vorher nicht gesehen haben, sind wegen erwiesener Unfähigkeit im Amt nicht tragbar. Amtsträger, die nach Art. 20 Abs. 3 GG ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen
sind, sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ohnehin nicht tragbar.
Es stellt sich zudem die Frage, ob es radikal ist, die Regelungen des Grundgesetzes einzufordern oder ob es radikal ist, dessen Vorgaben zu missachten. Dass dies offensichtlich auf breitester Front
stattfindet, bringt m.E. keinesfalls zum Ausdruck, dass dies rechtens sei. Die mafiösen Strukturen sind zu zerschlagen und zu bekämpfen. Bedauerlich ist m.E., dass seitens der Politiker diese
Prinzipien auch noch öffentlich als legal erklärt werden.
Richter, beispielsweise des Landgerichts Hamburg oder der Sozialgerichtsbarkeit ist es grundgesetzlich und aufgrund der Regelung in den Menschenrechten untersagt, sich in ihren Entscheidungen über
bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Es ist einfach ungeheuerlich, was sich in den Amtsstuben tatsächlich abspielt. Der Gedanke, dass sich dies korruptionsbedingt abspielt, ist wahrscheinlich noch die
mildeste Form der Erklärung.
Wo sind wir eigentlich gelandet oder ist gar mit noch schlimmeren zu rechnen?
Es erscheint in deren Augen undenkbar, eine Firma von einem russischen Gasversorger zu verstaatlichen und dennoch auf dessen günstigen Lieferungen vorauszusetzen.
Sind die denn mit einem "Wattebausch gepudert"?
Unfähigkeit des Managements auf breitester Front. Nur mit Ideen lässt sich keine Wirtschaft steuern. Es fragt sich, weshalb uns die GRÜNEN einen Habeck als Bundeswirtschaftsminister präsentieren? Zu
Frau Baerbock haben wir schon die Einschätzung von Herrn Mützenich, SPD-Fraktionsvize, erfahren.
#868
Mazi(Samstag, 05 November 2022 10:40)
Unfähig und keine Verantwortung in vertrauensvoller Position. Das "riecht" doch quasi nach Steuerung von NS-Juristen! Das ist doch nur chaotisch!
Massgeblich für die Fehlsteuerung im Energiemarkt sind behördlich genehmigte Preisfestsetzungen. Dies gilt es, kompetent zu korrigieren.
Die behördliche Genehmigung falscher Marktpreismechanismen, verbunden mit nachträglicher teilweiser Aberschöpfung dieser Mehrgewinne, riecht m.E. unweigerlich sehr stark nach Verstößen gegen Art. 20
Abs. 3 GG.
Es geht nicht um die Abschöpfung sogenannter Übergewinne, sondern die Korrektur dieser nicht nachvollziehbaren Preissteuerung vorzunehmen. Den jeweiligen Energieverbrauchern sind falsche Abrechnungen
ins Haus geflattert, die sachlich zu berichtigen sind. Nicht die eigentlichen Abrechnungen sind falsch erstellt, sondern die zugrunde liegenden und staatlich vorgeschriebenen Preise sind zu
beanstanden.
In der Konsequenz geht es nicht darum, in der Gaspreisbremse irgendwelche ebenso falsch definierte Marken festzusetzen, sondern den gesamten Preismechanismus sachgerecht zu gestalten. Das was hier
von den Politikern angeboten/instruiert ist, ist deutlich niedriger als "mangelhaft" in einer Schulnote ausdrückt.
Die Vorgehensweise des Bundeswirtschaftsminister Habeck befriedigt nicht sachliche Anforderungen, sondern parteipolitische Strategien.
Sachlich können die verantwortlichen Politiker nicht "in das nächste Schuljahr versetzt werden".
Betrachten wir die unterschiedlichen Gebiete, so ist überall festzustellen, dass alle Gebiete auf abstrakten Niveau gleich sind. Es besteht daher Grund zur Annahme, dass alle Amtsträger ihre Ämter
nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen. Wenn Sie zudem feststellen, dass diesen Amtsträgern Dienstvorgesetzte dafür sorgen sollen, dass in der Bundesrepublik Gesetz und Recht eingehalten werden (LG
München I, Az. 5 HK O 1387/10, Ziffer 22 ff.), dann ist festzuhalten, dass auch sie dieser Amtsaufgabe nicht nachkommen. Ich habe daher äußerste Schwierigkeit zu verstehen, dass in einem Rechtsstaat
ein System bestehen soll, dessen Amtsträger nachweislich nicht Gesetz und Recht einhalten.
Es fällt mir daher äußerst schwer den Unterschied zwischen Reichsbürgern und Amtsträger auszumachen. Folgt man dieser Feststellung, so ist das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021
(Missachtung der Treuepflicht) unverzüglich durchzusetzen. Es ist für mich mehr als fragwürdig, wie der Staat seinen Amtsträgern hoheitliche Aufgaben übertragen kann, wenn ihm wissentlich bekannt
ist, dass seine Amtsträger die Treuepflicht nicht wahrnehmen.
Das ist doch pervers oder von NS-Juristen gesteuert.
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung davon ausgeht, das Denken anderen zu überlassen ist. Die Begehrlichkeiten gewisser Kreise werden nur so angelockt. So geht verantwortliche Politik
doch wirklich nicht.
In der Schule würde es heißen: 6, setzen!
#866
Mazi(Freitag, 04 November 2022 19:23)
Nach dem jetzigen Einblick entspricht #864 der Nummer # 863.
#865
Mazi(Freitag, 04 November 2022 10:04)
#864
Regessakte?
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1983 hat die BG nach dem Rechtsstaatsprinzip eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zu führen. Sie ist nach der ZPO verpflichtet
wahrheitsgetreue Angaben vor Gericht zu machen. Das Sozialgericht ist gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen.
Die Richter sind nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet, ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen. Zusätzlich sind sie über das Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden.
Das was Sie hier berichten, besagt, dass sich die involvierten Amtsträger nicht von den "Reichsbürgern" unterscheiden. Sie dürfen seitens ihrer Vorgesetzten nicht mit der Ausübung hoheitlicher Macht
ausgestattet werden.
Es ist daher davon auszugehen, dass die involvierten Amtsträger nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, sofort aus dem Dienst zu entfernen sind. Im Abgleich zu den
Reichsbürgern haben sie.nicht nur die Existenz des Grundgesetzes bestritten, sondern dies auch noch mit vollendeten Taten unterlegt.
Das soll Rechtsstaatlichkeit in unserem Rechtsstaat sein? Da habe ich und die anderen Bürger in der Tat ein anderes Verständnis.
Das ist die Denke von NS-Juristen in Reinform. Diese Zeit sollte das Grundgesetz beendet haben. Offensichtlich ist dem auch nach über 70 Jahren Grundgesetz nicht so.
Dennoch herzlichen Dank für Ihren (#864) sachlichen Hinweis.
Wenn die Bundesregierung Geld zum Fenster wirft, so muss jedem klar sein, dass dies sein Geld ist.
In der Regel knappst der Staat das Geld bei Sozialleistungen an die Bürger, für sie zuvor zahlten, ab oder er nimmt, wie im Fall von Lindner, Kredite auf und kürzt später Deine Zahlungen an die
Bürger.
Es ist jedoch festzuhalten, dass er vor seinen Lobbydienst gegenüber seiner Klientel wahrgenommen hat und auch denen die Tatsschen vollgemacht hat.
Das soll das Demokratieverständnis der Herrschenden sein?
#863
BG-Heater(Donnerstag, 03 November 2022 22:34)
Hallo Erich,
was tut sich bei deiner Amtshaftung?
Schau mal in deine Regressakte, weil diese wird bei Gericht meist nicht vorgelegt.
Weil dort sind deine ganzen Unfallfolgen drin, meist als anerkannt, die die BG einem
Dritten-Schädiger in Rechnung stellt und dir werden die Unfallfolgen bei Gericht
vehement von der BG abgestritten, bis hin zum Prozessbetrug.
Was gegenüber einem Dritten gilt, muss sich die BG dann als anerkannt feststellen
lassen und muss gegenüber dir als Versicherten auch gelten bzw. die BG dürfte dann
Unfallfolgen nicht mehr bestreiten.
LG
BG Heater
#862
Mazi(Donnerstag, 03 November 2022 13:32)
Unglaublich! Gleicher Auftrag bei unterschiedlicher Interpretation des Auftrags!
EZB-Präsidentin: «Wir sind nicht gleich»
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ezb-pr%C3%A4sidentin-wir-sind-nicht-gleich/ar-AA13GHfi?ocid=msedgntp&cvid=1c6784516cb04019b84145331e126afe
Lagarde:
FOKUS 1-Lagarde - EZB richtet Zinskurs nicht an US-Notenbank aus
Das ist nachvollziehbar. Aber dazu muss man vordenken. Aber "Vordenken" war noch nie ihre Stärke. Mit welcher Qualifikation hat sie überhaupt diesen Posten erreicht? Doch nicht etwa, weil sie die
gleiche Qualifikation wie ihre Befürworteter hatte?
#860
Mazi(Donnerstag, 03 November 2022 10:57)
Klassisch ist ja die Gas-Umlage und die Konstruktion der Gaspreisbremse und deren Parallelität zur Sozialgerichtsbarkeit!
Schon mehrfach habe ich dargelegt, wie die Stadtwerke von ihrem Eigner zu Lasten der Verbraucher "gerettet" werden sollen. Die Gaspreisbremse ist nicht anders.
Dreh- und Angelpunkt sind die Energierechnungen, die uns allen ins Haus flatterten. Dabei sind alle Energierechnungen auf von Behörden genehmigten Abrechnungsbasen erstellt. Sogenannte "Übergewinne"
entstehen folglich nicht. Was entsteht sind jedoch ungerechtfertigte zu hohe Energieabrechnungen, für die ausschliesslich der Staat verantwortlich zeichnet.
In den Diskussionen geht es staatlicherseits nicht darum, eine falsche Abrechnungstechnik zu geißeln, sondern darum die erhöhten Abrechnungen zwischen Staat und Unternehmen aufzuteilen.
Ich erinnere daran, dass Sie es sind, die mit einer überhöhten Abrechnung konfrontiert sind und ihre Zahlung nicht berichtigt wird. Es besteht seitens der Politik nicht einmal die Absicht, die
überhöhten Abrechnungen künftig zu unterbinden. Es ist sehr einfach zu kontrollieren, ob Gerechtigkeit stattfinden soll oder nicht.
Überwachen Sie nur, ob Ihnen abgeflossenes Geld zurückgezahlt und diese Fehler künftig untersagt sind. Achten Sie darauf, dass diese Technik lediglich den profitierenden Energieversorgern, künftige
Einnahmen zu deren Bonusabrechnungen seitens des Staates garantiert werden.
Schauen Sie sich die Stromkosten in den Niederlanden von unter 6 Euro-Cent/kWh an. Selbstverständlich können Sie dort nach dem EU-Vertragsrecht Strom kaufen. Aber aufgrund des Kartellrechts in der
Bundesrepublik seitens der Energieversorgern beliefert.
Es ist die gleiche Technik, die von den NS-Juristen auch in der Sozialgerichtsbarkeit bzw. der Judikativen eingesetzt wird und deren Amtsdiener sich, im Fall ihrer Pensionierung, an gewaschenen Geld
selbst bedienen.
Ich sehe im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, ein Grundsatzurteil, dass sehr weit reichende Folgen hat.
Es betrifft nicht ausschließlich diese Frau, Frau Lagarde, sondern die gesamten behördlichen Institutionen. Art. 20 Abs. 3 GG in den Händen der Obrigkeit ist nicht mehr ernst zu nehmen. Wenn Art. 20
Abs. 4 GG nicht gilt, was soll dann Art. 19 Abs. 4 GG? Weshalb werden dann noch Gerichte seitens der Bürger angerufen?
Unter dem Gesichtspunkt der sparsamen Haushaltsführungen sind die Kosten für die Justiz gänzlich einzusparen. Aus dem Grundgesetz ist der Verweis auf die Judikative zu entfernen. Die Legislative ist
als Verfassungsorgan ebenfalls aus dem Grundgesetz zu entfernen. Die Exekutive ist mit Abschaffung des Art. 20 Abs. 3 GG nicht mehr an Gesetz und Recht gebunden.
Da alle Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsgeschäfte ausführen, grenzen sie sich von den "Reichsbürgern" nicht ab und sind nach dem Willen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Dienst
zu entfernen.
Da Staatsanwaltschaften an Gesetz und Recht ebenfalls gebunden sind, fangen die jetzt erst recht an zu arbeiten. Glauben Sie daran? Ich nicht! Sie sind letztlich die Kettenhunde des Justizministers
und an dessen Weisungen gebunden.
Dieser letzte Vorwurf, der Weisungsgebundenheit des Justizministers, führt uns zur Weisungskompetenz des jeweiligen Ministerpräsidenten bzw. des Bundeskanzlers. Wenn dem so ist, dann zeichnen diese
Herrschafte für die fehlende Umsetzung des Grundgesetzes verantwortlich. Damit wird auch der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 manifestiert.
Die Denkkonstruktion, ein Grundgesetz als Staatskonstruktion zu haben, dass seitens der Verantwortlichen Politiker nicht umgesetzt wird, wie sollen Bürger damit umgehen?
Verantwortliche Führungskräfte, die in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht erkennbar machen, dass sie es nicht dulden, dass Gesetz und Recht nicht eingehalten werden, sind von
"Reichsbürgern" mangels Unterscheidungskriterien zu differenzieren.
Wo leben wir? Gibt es noch einen Dreh- und Angelpunkt in unseren Denken? Sind wir in unseren Überlegungen vor den Beginn der Menschheit zurückgefallen? Sind wir davon überzeugt, uns nur noch bei
anderen (Bei der holländischen Firma: van Andern) zu bedienen?
So rettet die Bundesregierung seine Stadtwerke vor der Pleite zu Lasten der Bundesbürger.
Man kann ja Fehler machen, aber Dritte für den angerichteten Schaden bluten zu lassen, das ist an Unseriösität kaum zu überbieten. Das ist nur vergleichbar mit einem Olaf Scholz als ersten
Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg mit einem Vorsatz, eine Forderung gegenüber dem Bankhaus Warburg in die Verjährung gehen zu lassen.
Rechtsstaatlich geht das gar eben so wenig, wie einen Prüfungsbericht vor einer Prüfung anzufertigen. Das kann man nur als Entwurf machen, aber nicht wie in diesem Fall. Um die Runde vollzählig zu
machen: Kredite aufzunehmen, aber bei der Ermittlung der Schulden aussen vor zu lassen, ist gegen jedes bürgerliche Rechtsempfinden.
Banken würden gegenüber Gläubigern mit dem Verweis auf betrügerische Absicht anders reagieren.
Diese Bundesregierung ist für ihre Bürger mehr als gewöhnungsbedürftig.
Laut WELT.de wurden Prüfvermerke schon vor der tatsächlichen Prüfung angefertigt. Dies beinhaltet, dass die eigentliche Prüfung bei sparsamer Haushaltsführung der Exekutive erst gar nicht erfolgen
darf. Wenn Ergebnisse bereits vorher feststehe , ist davon auszugehen, dass die Untersuchungsergebnisse nicht Gegenstand des Berichts sein können.
Ein Minister, der uns nachweislich belügt, wie soll der Bürger ihm Vertrauen entgegen bringen?
Um zu unserem zentralen Thema zurückzukommen:
Woher soll ein Bürger Vertrauen in die Justiz aufbauen, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen? Wie soll die Politik nachvollziehbar bzw. kalkulierbar sein? Da gibt es einen
Deutschen Bundestag und Exekutive und Judikative kümmern sich nicht um dessen Entscheidungen bzw. der Deutsche Bundestag kontrolliert nicht einmal, ob Exekutive und Judikative um dessen Beschlüsse
kümmern.
Haben sich verantwortliche Politiker diesen Fragen schon einmal verantwortlich genähert?
Es ist schon bedauerlich, wie verantwortliche Politiker mit dem Grundgesetz umgehen. Da lobe ich mir die klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21.
#856
Mazi(Dienstag, 01 November 2022 14:14)
Unglaublich!
Glaubt die Frau selbst noch daran, was sie so sagt, wenn der Tag lang ist?
Kann man Inkompetenz noch steigern? Die Frau kann froh sein, dass die Länder im ESM-Vertrag sich verpflichtet haben, die Kriminalität seitens der Staatsanwaltschaft nicht zu verfolgen.
Ich frage mich, ob man die Staatsanwaltschaft abschaffen, um die Kriminalität zu bekämpfen oder die Kriminalität damit schützen wollte?
M.E. ein sehr kreativer Denkansatz. Weshalb sollten Strafverfolgungsbehörden nicht generell abgeschafft werden? Wenn man nicht kontrolliert, kann man auch nicht erfahren, dass die Gesetze nicht
eingehalten werden. Die Krminalität würde auf Null zurückgeführt.
Ein unbestechlich, sehr kreativer Gedankengang. Es sollte über dessen Vorzüge nachgedacht werden. Weshalb sollten solche Vorzüge nicht alle Bürgern erhalten? Hat das Grundgesetz nicht
festgeschrieben, dass alle vor dem Gesetz gleich sind?
Weshalb klagen Bürger vor Sozialgerichten, wenn die Richter ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen - wenn Richter nicht von Reichsbürgern differenzierbar sind?
In was soll dann überhaupt die Amtstätigkeit eines Richters begründet sein?
Gibt die Sonderbehandlung nicht Grund zu der Annahme, dass einige Menschen offensichtlich gleicher sind? Hat das Bundesverfassungsgericht den ESM-Vertrag als vereinbar mit dem Grundgesetz schon
geadelt bzw. festgestellt, dass sich das Bundessozialgericht nicht mehr mit dem eigentlichen Fall auseinandersetzt?
M.E. nur Zirkus, was hier veranstaltet wird.
Es gilt vieles in der Bundesrepublik aufzuräumen (nicht nur von Böhmermann aufgedeckt!).
Die Absicht des Bundes war die Stadtwerke zu retten und den Bundesbürgern in die Schuhe zu schieben. Als nächstes erwarte ich, dass der Bund auch noch die Bonuszahlungen der Führungskräfte der
Stadtwerke zu Lasten der Bundesbürger sichert.
Ich lese auch, dass eine wichtige Person aus dem Beritt von Baerbock zu RWE wechselt. M.E. alles nur konsequent.
Bisher hielt ich es für ein Schimpfwort, Schweineschwanz dran und durch's Dorf mit iIhnen. Heute kann ich einem solchen Ansinnen nicht überzeugt entgegentreten.
Man schaue nur die Veröffentlichung von Böhmermann an. Oder die Richter, die gegen die NSU urteilten, ohne den Fall untersucht zu kennen.
Ich lege mich fest:
Es ist rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen, dass Justizminister Amtsposten mit Leuten besetzen, die Art. 20 Abs. 3 GG bzw. das Grundgesetz nicht befolgen.
Es muss untersagt sein, dass Amtsfunktionen mit Reichsbürgern besetzt werden.
Die Ministerpräsidenten sind aufgefordert dafür zu sorgen, dass Gesetz und Recht der Bundesrepublik eingehalten werden. Der Beschluss des Bundestages von 1952, die europäischen Menschenrechte, sind
durchzusetzen.
In diesem Forum gilt es insbesondere das Grundrecht in der Sozialgerichtsbarkeit durchzusetzen.
Es darf nicht sein, dass Bürger ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 versuchen durchzusetzen und der Justizminister Reichsbürger als Richter präsentiert. Wie stellt sich die/der/: Minister:in vor, wie
sie/er/: entscheiden könnte? Oder will er nur sicherstellen, dass deren/dessen/: Entscheidung unerwartet ausfällt?
Es gibt in der Tat mehr in Punkto Rechtsstaatlichkeit mehr zu tun, als Böhmermann angerissen hat. Wir dürfen auf seine Präsentationen gespannt bleiben.
#854
Mazi(Montag, 31 Oktober 2022 20:48)
Bisher war fraglich, ob die Veröffentlichung wirklich wahrheitsgetreu und vollständig war. Nun hat der Verfassungsschutz diese Unsicherheit aus dem Weg geräumt!
Unglaublich, dass der Verfassungsschutz keine Behörde sein soll und derart auf der Grundlage des Grundgesetzes agiert.
Nach dieser Aussage sollten die Behörden das Grundgesetz sicherstellen und den Prozess neu aufrollen. Da scheinen Richter nicht nach dem Gesetz und die Beklagten nicht die Wahrheit vorgetragen zu
haben! Wie weit und seit wann haben NS-Juristen dieses Land unterwandert?
Wie Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ihre Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben können, ist seitens der Bürger nicht nachvollziehbar.
Da scheint ein größeres Problem auf uns zuzurollen.
Es steht außer Frage, dass die Legislative weder Exekutive noch Judikative kontrolliert und Exekutive und Judikative das Grundgesetz ihren Handlungen nicht zugrunde legen.
Ich frage mich, weshalb und für wen Art. 20 in das Grundgesetz aufgenommen wurde?
Herr Böhmermann, was verbinden Sie mit der Aussage als Journalist tätig zu sein? Machen nur Sie derart rechtsstaatlich kritische Entdeckungen?
Nur Mut für die künftige Arbeit! Von dieser Seite erhalten Sie nur Aufmunterung und Zuspruch.
Wir haben ähnliche Erfahrung bereits gesammelt.
Unfassbar, dass dies in der Bundesrepublik möglich ist.
Wir sollten die Aufgaben der Behörden neu definieren oder den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Das Grundgesetz sollten wir als ehrenwerte Formulierung denjenigen überlassen, die es geschrieben
haben und von denen neu schreiben lassen, die es praktisch ausgeprägt haben.
Rechtsstaatlichkeit ist anders! Sie entspricht dem Grundgesetz. Die Praxis folgt dem Grundgesetz offensichtlich nicht.
#853
WernerE(Montag, 31 Oktober 2022 19:21)
Hallo Erich,
Deine Fristverlängerung vom 15.10. für 14 Tage ist zu Ende gegangen.
Gibt es etwas neues von den Anwälten oder Stillschweigen?
Bei uns in Bayern ist am 1.November Feiertag!
Bin mal sehr gespannt wie es weitergeht bei Dir!
In der angeblich demokratischen BRD geht es weiter - chaotisch und dem Untergang geweiht, wenn das alles was MaZi schreibt ließt und betrachtet!
"«Reichsbürger» und «Selbstverwalter» zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik an. "
Es ist anzunehmen, dass die Berichte hinsichtlich der Amtsträger in den Behörden wahr sind und deren Handeln nicht Art. 20 Abs. 3 GG entspricht.
Wenn Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsaufgabe wahrnehmen, kann dann deren Handeln unter dem Schutzschirm des Grundgesetz stehen. Nach logischer Überlegung kann und darf das nicht
sein.
Können daher richterliche Urteile, die dem Gesetz nicht folgen, rechtens sein oder Rechtskraft erlangen. Da die europäischen Menschenrechte in Art. 6 Abs. 1 EMRK vorschrieben, dass neutrale Richter
ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, diese richterliche Entscheidung dem Gesetz entgegensteht, ist damit bekundet, dass die richterlichen Entscheidungen widerrechtlich sind.
Damit stellt sich ein größeres Problem. Was ist mit den ganzen Urteilen, die widerrechtlich verkündet wurden?
Offensichtlich reichte es 2009 nicht, dass sich der Deutsche Bundestag für die Aktivitäten der Justiz in der Zeit des Dritten Reiches entschuldigte. Auch 70 Jahre nach dem Grundgesetz werden keine
ordentlichen Verfahren in der Bundesrepublik durchgeführt.
Irrtum in der Erklärung ist eine Seite der richterlichen Entscheidungen. Dass aber alle richterlichen Entscheidungen angegriffen werden, lässt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik
aufkommen. Hier ist offensichtlich in der Ausbildung der Juristen falsch gelaufen. Dies gilt es nun zu korrigieren.
Es liegt daher rechtsstaatlich nahe, den Juristen die Befähigung zur Ausübung ihres Amtes abzuerkennen.
Das geht mit weitreichenden Folgen (bis zur Übernahme von Rechtskosten seitens der Rechtsschutzversicherungen, da deren Kostenübernahme durch nichts gedeckt ist) einher.
#851
Mazi(Sonntag, 30 Oktober 2022 18:20)
Unglaublich? Wir müssen die Demokratie offensichtlich neu denken!
Wer ist jetzt Demokrat? Der, der offenlegt oder der die Offenlegung zu verhindern sucht?
Ich weiß nicht, weshalb es so ist. Doch in einem bin ich sicher. Hohe Energiepreise liegen im Interesse der GRÜNEN. M.E. werden die GRÜNEN alles dafür unternehmen, die Energiepreise in Deutschland
hochzuhalten. In den Niederlanden, unserem Nachbarland, kostet die kWh deutlich unter 0,06 Euro und bei uns?
Sie können dies unglaubwürdigen Angaben nachprüfen.
Wenn wir in diesem Punkt von der Politik am Nasenring durch die Manege geführt werden, wer garantiert uns, dass dies in den anderen Fällen nicht gleichfalls passiert?
Vergleichen Sie auch die neuesten Angaben zu den NSU-Morden (von Böhmermann). Dort wird behauptet, dass ein Amtsträger die Verwaltungsakte verändert hat. Dies ist unzulässig und unglaubhaft. Verstößt
dies doch Art. 20 Abs. 3 GG? Wenn wir so betrogen werden, wer will dann noch eine Grenze definieren. Es ist jedoch anzunehmen, dass dies wahr ist.
Es erscheint mir glaubwürdig, dass keine behördliche Institutionen den Regeln des Grundgesetzes folgt. Folglich sind auch deren Verwaltungsentscheidungen nicht rechtsstaatlich begründet und damit
widerrechtlich.
Der Eindruck, dass die Nazis des Dritten Reichs auch heute noch agieren, ist schwierig zu verstehen und zu akzeptieren.
#848
Anja(Sonntag, 30 Oktober 2022 15:44)
Natürlich sind die Sportler hier "Fußballprofis" bei der BG gut abgesichert.
siehe Artikel:
https://www.focus.de/sport/fussball/lebenslange-rente-fussball-millionaere-kassieren-bei-gesetzlicher-unfallversicherung-steuerfrei-ab_id_12827855.html
#847
WernerE(Sonntag, 30 Oktober 2022 00:23)
Wir gehen auf die Fussball WM zu und der Neuer hat eine Schultereckgelenkserkrankung
Stört mich im Prinzip nicht!
Aber sollte er, wie viele andere Sportler auch bei einer gesetzlichen UV versichert sein,
könnte der behandelnde Arzt ein Berufskrankheitsverfahren einleiten.
Gab schon mal so einen Fall und es wurde teuer für die gesetzliche UV!
Nun wünsche ich ein angenehmes Wochenende mit oder ohne Feiertag
#846
Mazi(Samstag, 29 Oktober 2022 20:29)
Ich bin rechtsstaatlich hochgradig irritiert!
Lesen Sie:
https://nsuakten.gratis/
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Wäre dies wahrheitsgetreu dargestellt, die Verwaltungsakte offengelegt und wäre der Verfassungsschutz eine Behörde, würde obiger Spruch ausgeschlossen. Hätte tatsächlich ein Amtsträger "die Akten"
gesäubert, hätte dieser gegen das Gesetz gehandelt. Das darf er nach seinem Eid nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht.
Wenn besagter Amtsträger gegen das Gesetz gehandelt hat, dann hat er die Existenz des Grundgesetzes durch konkludentes Handeln bestritten. Er ist Kandidat für das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts. Er unterscheidet sich nicht von einem "Reichsbürger".
Wenn er einen Dienstvorgesetzten hat, dann ist auch ihm vorzuhalten, dass er seine Amtsaufgabe nicht nach Art.20 Abs. 3 GG ausgeführt hat. Ihm ist weiterhin vorzuhalten, dass er sich der Beihilfe
schuldig gemacht hat.
Es ist mir klar, dass dies nur theoretisch so sein müsste. Die Praxis ist anders.
Damit kommen wir zur eigentlichen Aussage:
Das Grundgesetz dient ausschließlich zur Vorlage und Beruhigung bei uns Bürgern.
Praktisch hat das, was dort steht keine Bedeutung bzw. Konsequenzen.
Da uns Bürgern das Grundgesetz das Recht des Wählens einräumt, das Grundgesetz seitens der Staatsgewalten nicht eingehalten wird, stellt sich die Frage wie weit es mit unserem Verständnis der
Rechtsstaatlichkeit ist?
Fasst man diese Bedenken zusammen und sieht das bestehende behördliche System als Wahrheit an, dann ist festzustellen, dass das Grundgesetz nicht die Rechtsgrundlage darstellen kann.
Entweder gilt das Grundgesetz für die Bürgerechte und muss durchgesetzt werden oder das Grundgesetz ist abgeschafft.
In dem Fall können wir uns die Rechte, die wir glauben durchsetzen können/dürfen, "abschminken". Alle Klagen landen letztlich vor sinnesgöeichen NS-Juristen und werden "abgebügelt".
Was soll's unter diesen Vorzeichen?
#845
Mazi(Samstag, 29 Oktober 2022 10:53)
Unfassbar! Und das soll ein Rechtsstaat sein? Da sind meine Vorstellungen und die Gesetze der Bundesrepublik m.E. anders zu verstehen.
Was soll eine Klage vor einem deutschen Gericht einem Bundesbürger nach dem Grundgesetz bringen?
Folgt man der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, so stellt die Bundesrepublik Deutschland nicht sicher, dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik gewährleistet sind.
Nach der Bekanntmachung von Jost, Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI, ist nicht sichergestellt, dass Verwaltungsakten nachträglich nicht verändert werden.
Nach Art. 19 Abs. 4 GG haben Bürger das Grundrecht, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Amtsträger leisten zwar einen Eid auf das Grundgesetz, halten aber dessen Gesetz und das Recht nicht ein.
Was soll das Ganze dann, wenn die Bundesrepublik keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durchführt?
Ich habe Kenntnis davon erhalten, nach dem Richter eines Landessozialgerichts nachfragten, ob der Kläger einen Befangenheitsantrag stellt.
Sachlich ist es jedoch so, dass die Richter nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind. Dem sind sie jedoch nicht gefolgt. Die Meinung der Richter war jedoch so, dass ein
Befangenheitsantrag sie davor bewahren könnte, sie von ihrem Eid zu befreien und den Dienstvorgesetzten von dem Vorwurf nicht sicherzustellen, in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich
Gesetz und Recht sicherzustellen.
Ein Zusammenhang zwischen einem Befangenheitantrag dem richterlichen Eid und der Amtsausübung des Dienstvorgesetzten, der Sicherstellung von Gesetz und Recht, erkenne ich nicht. Ich erkenne sehr wohl
die Gemeinsamkeit der Straftaten der Richter mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021.
Um eines nachzuschieben:
Das Bundesverwaltungsgericht hat kein neues Recht gesprochen. Es war schon immer so, dass Amtsträger, die die Gesetze nicht befolgen, nicht geltend machen dürfen, unter deren Schutz derselben zu
stehen.
M.E. war diese Vorstellung der Juristen schon immer krankhaft und folgt den Vorstellungen der NS-Juristen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt und verlautet, dass Beamte, die die Existenz des Grundgesetzes leugnen, aus dem Dienst entfernt werden dürfen. Mich erstaunt, wie man nur auf Gedanken
kommen kann, gegen die Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) zu verstoßen und gleuchzeitig deren Vorteile einzuheimsen. Dass die beschließenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts ihre Kollegen mit den
sogenannten "Reichsbürger" verglichen haben, verwundert mich trotzdem und bringt den aktuellen Zustand sehr deutlich zum Ausdruck.
Es ist nicht unüblich in der Sozialgerichtsbarkeit, dass die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen. Damit verstoßen sie m.E. vorsätzlich gegen die europäischen Menschenrechte. Der
Vergleich mit NS-Juristen ist daher m.E. auch gerechtfertigt. Unter dieser Maßgabe, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht zu den "Staatsgewalten" des Grundgesetzes zählt (Art. 20 Abs. 2 GG) zählt,
danach handelt, stellt sich auch die Frage, was der Rechtsstaat unter dem Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG verstehen will. Er ergreift nachweislich keine Sicherheitsmaßnahmen, dieses Grundrecht auch
tatsächlich zu gewähren. Daraus folgt natürlich, dass zu hinterfragen ist, was ein Bürger mit der Nutzung dieses Grundrechts verbindet?
Halten wir fest:
1. Das Grundrecht ist im Grundgesetz garantiert.
2. Die Richter treffen ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz.
3. Der Staat unterlässt es nachzuprüfen, ob die Gesetze eingehalten werden.
Ich schreibe nicht, dass richterliche Entscheidungen nicht richtig sein könnten. Aber ich stelle feste, dass nicht jede richterliche Entscheidung dem Gesetz folgt und der Staat nicht gewährleistet,
dass die Gesetze eingehalten werden. Wenn Sie es so wollen, dann ist der Unterschied zwischen der Bundesrepublik und einem Schurkenstaat nicht auszumachen. Dann ist es auch nicht auszuschließen, dass
innerhalb der Bundesrepublik die Strukturen der NAZIs, speziell in der Justiz, weiterhin fortbestehen.
Es stellt sich folglich die Frage, was ein Bürger mit seiner Klage vor einem deutschen Gericht verbinden darf?
#844
Mazi(Donnerstag, 27 Oktober 2022 18:50)
Lagarde zeichnet ein düsteres Bild?
Die ganze Zeit spricht sie von 2 % Inflation. Jetzt haben wir über 10 %.
Lesen Sie deren wirres Zeug selbst:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/zentralbankchefin-lagarde-zeichnet-d%C3%BCsteres-bild/ar-AA13rtyv?ocid=msedgntp&cvid=7a9b37fb95ee44239e167f431f058d59
"Angesichts der Gaskrise und anhaltend hoher Preise zeichnet die EZB einen düsteren Konjunkturausblick. Die wirtschaftliche Aktivität habe sich im dritten Quartal wahrscheinlich deutlich verlangsamt,
sagte EZB-Chefin Christine Lagarde am Donnerstag auf der Pressekonferenz nach dem Zinsbeschluss in Frankfurt. „Und wir erwarten eine weitere Abschwächung im weiteren Jahresverlauf und zu Beginn des
nächsten Jahres.“"
Was ist jetzt real und wie ist deren Leistung zuvor? Hat Sie eine Verantwortung und für was wird sie bezahlt?
Im ESM-Vertrag haben die Staaten verzi8chtet, die jeweilige Staatsanwaltschaft einzuschalten und die Misswirtschaft aufzuklären. Weshalb wohl? Jetzt wissen wir Bürger es.
Unerhört mit welchen Netto-Gehältern und Pensionen sich die EZB selbst segnet!
#843
Mazi(Donnerstag, 27 Oktober 2022 09:32)
Interessant, dass ein privater Verein so in Erscheinung treten darf, dass er einen Eindruck erwecken darf, als sei er eine Behörde? Sie können auch einen solchen Verein gründen. Es ist fraglich, ob
sich der genauso Gehör findet, wie der Deutsche Richter und?
Unabhängig davon würde die elektronische Akten (E-Akte) die Vollständigkeit oder Unvollständigkeit einer Akte dokumentieren. Eine richterliche Entscheidung - wie am LG Hamburg im Fall Neumann - gegen
Paragr. 138 ZPO nicht möglich. Es wäre unmöglich Dokumente der BGHW von der richtluchen Entscheidung auszuschließen.
2013 hat bereits das Bundesministerium des Innern die Verwendung der E-Akte zugelassen und Mindeststandards definiert, die ohnehin in Unternehmen zu den Standards gehören. Von kompetenter Seite wird
nun bezweifelt,dass staatliche Behörden 2026 diese Standards eingeführt haben.
Weshalb wohl? Der Rückschluss, dass die Verwaltungsakte diesen Anforderungen nicht genügt, ist nicht zu bestreiten. Das führt auch dazu, dass Art. 20 Abs. 3 GG seitens der Amtsträger nicht
eingehalten wird und das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG in der Bundesrepublik nicht gewährleistet ist.
Man stelle sich nur vor, dass diese Anforderung nicht in 13 Jahren umgesetzt zu haben! In der Judikativen ist offensichtlich das Gedankengut der Nazi-Juristen auch heute noch nicht ausgestorben. Die
Akten werden nachträglich frisiert. Welcher Zweck sollte sonst erreicht werden (vgl. Jost, Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI). Aufgrund dieser Berichte bin ich nicht davon überzeugt,
dass die Justiz in ihrer praktischen Ausprägung als unabhängige Gewalt nach Art. 20 Abs. 2 GG agiert und agieren darf. Nach Sorgatz machen sie nicht nur Fehler, sondern legen ihre Handlungsweise auch
offen zu Tage. Das ist nicht nur praktisch, sondern auch systemkritsch zu hinterfragen.
#842
Mazi(Mittwoch, 26 Oktober 2022 17:09)
Diese Ungleichbehandlung verstehe ich nicht!
Lesen Sie:
"Enkeltrickbetrüger gefasst: Seniorin gab entscheidenden Tipp"
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/enkeltrickbetr%C3%BCger-gefasst-seniorin-gab-entscheidenden-tipp/ar-AA13oH4s?ocid=msedgntp&cvid=fe02d875a0864edebcc5f6ffa9d9b83e
Weshalb werden Enkeltrickbetrüger gejagt und Politiker von der Polizei nicht verfolgt? Substantiell erkenne ich keinen Unterschied. Vielleicht sehen Sie ihn und können mir den Unterschied erklären.
Nachdem an der Gasbörse in den Niederlanden die Gaspreise fielen erzählen uns die Politiker die Mähr von steigenden Energiepreisen und rechtfertigen deren Hilfe bei den Stadtwerken zu Lasten der
Verbraucher.
Wäre es nicht sachgerecht die Lügen gegenüber den Bürgern unter Strafe zu stellen und die verantwortlichen Politiker einzusperren?
Ich hatte den Verkauf des Terminals im Hamburger Hafen bereits thematisiert und die drohende Abhängi8gkeit von China aufgezeigt. Wäre es nicht sachgerecht dem Parlament die Entscheidung der Exekutive
vorzulegen? Wäre es nicht sachgerecht, den Regierungsparteien wegen deren Parteilichkeit und Abhängigkeit das Stimmrecht in dieser Sache zu entziehen?
Wir sollten offen über diesen Vorschlag nachdenken. Die Meinung von Friedrich Merz ist eine Meinung, eine Stimme im Parlament. Letztlich reicht dies nicht.
War die russische Gasabhängigkeit nicht genug. Offensichtlich arbeitet Hamburg und Olaf Scholz massiv zum Schaden der Bürger. Die gesamte Regierung hat zwar den Eid zu Gunsten der Bürger zu handeln
geleistet, aber das scheint sie nicht zu belasten.
Auch von der Bundesregierung ist eine Treuepflicht erwartet und einzufordern. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, ist auch für sie anzuwenden. Da auch diese
Verwaltungsentscheidungen den Amtsträgern in Ausübung deren Amfsaufgaben bekannt werden, sind sie auch an ihre Treuepflicht gebunden und machen sich der Beihilfe schuldig.
#839
Mazi(Montag, 24 Oktober 2022 22:03)
keine Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Es ist offensichtlich schwierig Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen (Art. 20 Abs. 3 GG). Noch schwieriger ist es, dass Amtsträger so wetwas wie Treuepflicht in der Praxis
kennen. Nachdem das Grundgesetz vor Urzeiten die These aufstellte, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, kommt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, besondere
Bedeutung zu. Was soll man davon halten?
#838
Mazi(Montag, 24 Oktober 2022 20:25)
#832
Wurden und werden wir wahrheitsgetreu von den Amtsträgern informiert?
Der aktuelle Gaspreis:
https://www.boerse.de/rohstoffe/Erdgaspreis/XD0002745517
Betrachtet man die gemeldeten Gaspreise der Börsen als wahrheitsgetreu, stellt man unweigerlich fest, dass die uns gegebenen Informationen mit denen des Marktes nicht in Einklang zu bringen sind. Ich
werde an das Treffen von Behörden erinnert, die landläufig als "Wannseekonferenz" bekannt wurde.
Der Eindruck, dass die Bundesregierung uns Bürger verar..., ist kaum zu widerlegen. Wichtig erscheint mir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, 2 A7.21, das besagt, dass
Amtsträger, einer Treuepflicht unterliegen (Art. 20 Abs. 3 GG). Wer dieser Treuepflicht nicht nachkommt, darf keine hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Wer der Treuepflicht nicht nachkommt, ist
"auszusondern".
Aufgrund von Akteneinsichten ist mir nicht bekannt geworden, dass Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht ausführen. Es war mir nicht vergönnt, dass ich gegenteilige Akten einsehen durfte.
#837
Mazi(Montag, 24 Oktober 2022 11:47)
Wann ist Putin in der Ukraine einmarschiert? War es 2022 oder 2021?
Lesen Sie den Artikel von FOCUS aus 2021:
https://www.focus.de/immobilien/energiekosten-so-sparen-sie-hunderte-euro_id_20890898.html
Die Energiepreisentwicklung hatte offensichtlich nicht in dem Angriffskrieg von Putin ihre Ursache.
Die Übergewinne, sind also vorher entstanden.
Der Vorschlag der sogenannten Gaspreisbremse-Experten mit den Aktivitäten von Putin zu begründen wäre folglich schwachsinnig. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun!
#836
Mazi(Montag, 24 Oktober 2022 10:21)
Wie "Braun" ist Hamburg wirklich?
Werden wir tatsächlich von den "Braunen" regiert? Sind die SPDler in Wirklichkeit nicht "Rot" sondern "Braun"? Ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht in Wirklichkeit "Braun"? Spielte das Farbenspiel
nach der "Wannseekonferenz" überhaupt eine Rolle?
Folgt man den Aussagen und den bekannt gewordenen Dokumenten, der nicht objektiven Rechtssprechung, besteht das 1000jährige Reich fort. Unliebsame Zeitgenossen werden nicht vergast, sondern
weggeschlossen. Wer darin einen Unterschied im Rechtssystem erkennen will, ist aufgefordert, diesen qualitativen Anspruch zurechtzurücken.
Die Gaspreise an der Börse fallen seit geraumer Zeit an der Internationalen Gasbörse in den Niederlanden. Nur an der deutschen Gaspreisbörse steigen die Preise.
Das liegt näher als darüber nachzudenken, ob vielleicht der von den Börsen genehmigte Preismechanismus evtl. falsch organisiert ist? Für diese Annahme spricht u.a., dass seitens der Behörden
angenommen wird, dass sogenannte Trittbrettfahrer Kasse machen und der Staat diese mit sogenannten "Übergewinnsteuern" beklagen will. Den Akteuren ist bisher nicht in den Sinn gekommen, dass
Verbraucher zuvor mit diesen unsinnigen Preisen belastet wurden und ihnen diese Gewinne gehören.
In meinen Augen hat das nicht mit sozialer Marktwirtschaft zu tun. Das ist einfach die Denkweise der Amtsträger so richtig nach außen gekehrt.
Ob wir die Sozialgerichtsbarkeit oder die Missbrauchsfälle oder die Cum-Ex-Geschäfte oder ... oder den Verkauf des teilweisen Verkauf des Hamburger Hafens oder die abgerechneten Gaspreise nehmen, das
erscheint mir alles ähnlich. Die Beteiligten der seinerzeitigen "Wannseekonferenz" dürften triumpfieren. Aus deren Sicht hat das 1000ige Reich seinen Fortbestand und die Amtsträger führen ihre
Aufträge weiterhin aus.
Wann schließt die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Vergangenheit endlich ab, hält den Amtsträgern die mangelhafte Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG vor, setzt das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4
GG endlich durch und entfernt untreue Amtsträger aus ihren Reihen (Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21). Die Massnahme des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2009 dürften in deren
Augen lediglich ein feuchtes Lächeln in deren Gesichter gezaubert haben. Als wirkungsvoll war diese Maßnahme, wie wir sehen, keinesfalls einzustufen.
#834
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 23 Oktober 2022 20:27)
Hallo Werner,
ja das Video muss ich noch auf meiner Webseite einbringen und dokumentiert: Nicht nur im Internet sondern auch im Rolandcenter Bremen bin ich als Unfallmann bekannt. Und der Öffentlichkeit wird auch
bekannt:
"Es ist wichtig, seine Rechte einzufordern auch wenn es 20 Jahre dauern kann."
MfG
Erich
#833
WernerE(Sonntag, 23 Oktober 2022 19:18)
Hallo Erich,
unter 21.10.22 - Video Rolandcenter ist nur eine leere Seite zu finden.
Ansonsten wünsche ich Dir eine gute und erfolgreiche Zeit.
Gruß
Werner
#832
Mazi(Samstag, 22 Oktober 2022 13:25)
Gaspreis am TTF-Hub in Amsterdam
#816
Verfolgen Sie selbst die Gaspreise:
https://www.finanzen.net/rohstoffe/erdgas-preis-ttf
Unerhört, was sich da abspielt und die Bundesregierung in diesem Spiel mitmacht und den Bürgern mit der Unterstützung der Bundesregierung das Geld aus der Tasche gezogen wird!
Die Bundesregierung sollte sich schämen ihr Wissen von Lobbyisten statt von Experten zu beziehen. Der Rückschluss kann doch nur der sein, dass die Bundesregierung als Lobbyist unterwegs ist.
Es ist blamabel, dass ausgerechnet der französische Präsident sich für uns einsetzen musste. Unsere Politiker haben den Eid geleistet "zum Wohl des deutschen Volkes" und hintergehen uns auf diese
Weise?
Nach dem Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az 2 A 7.21, sind diese Politiker sofort mangels Treuepflicht von der Ausübung hoheitlicher Gewalt auszuschließen.
Dazu ist man verpflichtet, sollte man laut dem Grundgesetz "jeder vor dem Gesetz gleich sein".
#831
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 22:25)
(Fortsetzung: Impfpflicht)
M.E. ist der Nachweis erbracht, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht in neutraler Funktion und ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen haben.
Die Richter haben gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen. Es ist anzuzweifeln, dass sie Gesetz und Recht der Bundesrepublik Deutschland anerkennen.
Nach § 138 ZPO war die Beklagte vor Gericht verpflichtet wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Die Vorenthaltung von Dokumenten machte die beklagte Behörde des Verwahrungsbruchs nach § 133 StGB
schuldig und strafbar. Da die Richter in Ausübung ihres Amtes Kenntnis von diesen Straftaten bekamen, waren sie zur Strafverfolgung verpflichtet. Da dies auch der Staatsanwaltschaft angezeigt ist,
von dort ebenfalls keine Strafverfolgung eingeleitet ist, ist davon auszugehen, dass die Täter und deren Helfer nicht zur Rechenschaft gezogen wurden.
Nach § 444 ZPO gelten Beanstandungen des Klägers dann als erwiesen, wenn die Beklagte die Dokumente vernichtet hat. Da die Richter dieser gesetzlichen Weisung nicht folgten, ist nicht davon
auszugehen, dass sie ihre Entscheidung als neutrale Richter und nach dem Gesetz getroffen haben.
M.E. ist das Vertrauen in diese Amtsträger hoheitliche Aufgaben des Staates zu übernehmen, verwirkt. Mit Bezug auf die richterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A
7.21, erscheint die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerechtfertigt.
Nachweislich eines anderen Falls hat die Akteneinsicht ergeben, dass die involvierten Richter dies bereits 2001 in dieser Form praktizierten und ein heutiger Richter am Bundessozialgericht positive
Kenntnis davon hat.
Richten Sie sich bitte auf einen ausgiebigen Rechtsstreit mit der Behörde gegen die Gerichte ein und sichern Sie so viel Material wie Sie erlangen können. M.W. gibt es in der Bundesrepublik
Deutschland kein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Es fehlt mir eine Akteneinsicht in Verwaltungsakten einer Behörde, die ihre Akte nach dem Rechtsstaatsprinzip führt. Auch in Ihrem Fall ist damit zu rechnen, dass Sie seitens der Behörde betrogen
werden.
Auch wenn diese Darstellung Ihnen überzogen vorkommt, wird die Darstellung doch von Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI, inhaltlich bestätigt.
Es liegt folglich in den Händen des Dienstvorgesetzten und letztlich des zuständigen Ministers dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbericht
eingehalten werden (LG München I vom 10.12.2013, Az. HK 5 O 1387/10, dort: Ziffer 22 ff.; https://openjur.de/u/682814.html)
#830
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 21:56)
(Fortsetzung: Impfschaden)
1. Nach den Menschenrechten entscheiden neutrale Richter nach dem Gesetz (Art. 6 Abs. 1 GG).
2. Im vorliegenden Fall haben Richter nicht nach dem Gesetz entschieden (§ 31 BVerfGG).
Aufgrund der Tatsache, dass ihnen die Beanstandungen bekannt gemacht wurden, dennoch zu Gunsten der Berufsgenossenschaft entschieden haben, ist auszuschließen, dass sie als neutrale Richter
handelten.
Die Richter haben die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 nicht befolgt.
Die Verwaltungs- und Gerichtsakten sind nicht wahrheitsgetreu und vollständig. Die Verwaltungsakte der Beklagten enthält nicht einmal die Klageschrift. Dies dokumentiert, dass die Richter zu dem die
Verwaltungsakte der Beklagten ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben können.
Es sind zahlreiche Fehler, auch von mir gemacht worden. Es war mir nicht bewusst, mit welchen korrupten Leuten ich hier zu haben werde.
Ich habe dies als Auszug meines Erfahrungsberichts dokumentiert, dessen Aussage ich auch bereit bin, jederzeit und unentgeltlich in einem anderen Verfahren unter Eid auszusagen.
#829
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 21:46)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Akteneinsicht
Folgende Erfahrungen habe ich gemacht bzw. festgestellt:
1. ausgehende Schreiben an einen Empfänger sind in der Verwaltungsakte des Empfängers nicht hinterlegt
2. ein eingegangenes Schreiben laut der Verwaltungsakte des Empfängers ist in der Verwaltungsakte des Absenders nicht hinterlegt
3. ein vom Absender festgelegter Termin wurde von ihm nicht überwacht und ist auch nicht verfolgt worden
4. Die Verwaltungsakte, genauer Gerichtsakte, ist nicht fortlaufend gegen nachträgliche Veränderungen geschützt. Die Gerichtsakte enthält Lücken, die man erst später füllen will. Die zentrale Aussage
ist die, dass die Chronologie der Gerichtsakte nicht sichergestellt ist
5. Die Verwaltungsakte, in dem Fall von einer Berufsgenossenschaft, wird derart ergänzt, dass eine Blatt- oder Seitennummer, nachträglich mit beliebigen Buchstaben ergänzt wurde, was wiederum die
nachträgliche Änderung ermöglichte
6. Es liegt mir die schriftliche Auskunft eines Präsidenten eines Sozialgerichts vor, dass in der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäße
Arbeitsabläufe verfügen
7. Von gleicher Person wurde mir die Frage gestellt, in welche Akte (bei beantragter Akteneinsicht) Akteneinsicht nehmen wollte.
Der Hinweis ist nicht so selten. Es ist mir bekannt, dass die Berufsgenossenschaft meinen Unfall (einzigen Unfall) in mehreren Aktenzeichen archiviert hat. Während sie aus der mir bekannten ersten
Akte wichtige Dokumente (mit aufsteigender Nummernfolge) entnommen und eine weiteres Aktenzeichen eröffnet hat. Die Dokumente dieses Aktenzeichens mit unterschiedlichen Inhalt und nicht bekannter
Zahl will sie vernichtet haben. Anschließend hat sie ein weiteres Aktenzeichen angelegt, dass wiederum den Richtern zu deren Urteil diente.
Zur Vervollständigung sei nachgetragen, dass die genannte Berufsgenossenschaft jetzt eine E-Akte vorlegt, deren Inhalt mit der vorher vorgelegten Verwaltungsakte objektiv nachweisbar anderen Inhalts
ist. Auf die abweichende Dokumentation wurden die Richter schriftlich aufmerksam gemacht.
Mit Sicherheit wurde seitens der Berufsgenossenschaft nachweislich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt. Der Rechtstreit geht mittlerweile deutlich über 15 Jahre.
#828
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 21:25)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Akteneinsichtsrecht
Es erscheint logisch, dass Sie nur durch Abgleich zweier Akten, einen Unterschied feststellen können. Dazu müssen Sie spätestens jetzt Akteneinsicht beantragen und diese Akteneinsicht vornehmen. Die
Ergebnisse sollten gesichert werden.
In der Regel ist davon auszugehen, dass Ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, dies elektronisch vornehmen zu können. Ob dies möglich sein wird, hängt von den technischen Möglichkeiten auf beiden
Seiten ab.
Dies kann mit der Erhebung einer Gebühr für die Einrichtung eines Benutzers einhergehen. Ob es zulässig ist, für die Ausübung rechtlichen Gehörs eine Gebühr zu verlangen, erscheint mir höchst
zweifelhaft.
#827
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 21:18)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Am 06.06.1983 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Behörde verpflichtet ist, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen (Az. 2 BvR
244 und 310/83).
Nach § 31 BVerfGG wurden damit alle Behörden und Gerichte an diesem Beschluss gebunden.
Mit Bezug auf diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen
können (Az. 1 B 153/87).
Nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 ist die Verwaltungsakte so zu führen, dass nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen sind. Die Behörde hat die ordnungsgemäße
Aktenführung zu gewährleisten (Minikommentar vom 26.07.2013, insbesondere ab Seite 23).
Aufgrund des geleisteten Amtseids sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Am 02.12.2021 hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es rechtens ist, Beamte wegen Unterlassung der Treuepflicht zu entlassen (Az. 2 A 7.21)
#826
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 21:08)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Nach den europäischen Menschenrechten hat sich die Bundesrepublik Deutschland 1952 zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Darin treffen neutrale Richter nach dem Gesetz
ihre Entscheidung.
#825
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 20:59)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Sie sollten Akteneinsicht in die Verwaltungsakte verlangen und deren Dokumente sichern. Häufig wird die Verwaltungsakte elektronisch geführt, so dass sie nicht einmal zu der Behörde fahren
müssen.
Es ist zu erwarten, dass Ihnen eine Gebühr für die Einrichtung eines Benutzers in #Rechnung gestellt wird. Ob dies rechtens sein soll, bezweifele ich. Schließlich haben Sie Anspruch auf rechtliches
Gehör und dies ist für Sie kostenfrei.
In Verwaltungsakten, in die ich Einsicht genommen habe, waren diese nicht fortlaufend durchnummeriert. Gerichtsakten waren sogar derart, dass Aktenseiten fehlten, Dokumente nach nachgeheftet wurden
(und mit a ... n nachträglich ergänzt wurden), Schreiben auf der Gegenseite nicht in der Verwaltungsakte waren, Richter ihre eigenen Termine nicht überwachten oder in der Verwaltung mehrere
Aktenzeichen zum gleichen Vorfall angelegt wurde.
Seitens der Verwaltung wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Akteneinsicht in die Verwaltungsakte eines bestimmten Aktenzeichens wünschen.
Sachlich wird seitens dieser Verwaltung Ihnen später vorgehalten, dass Sie Akteneinsicht in diese Akte und nicht Akteneinsicht in die andere Verwaltungsakte haben wollten. Ganz schön Trickreich wie
die Verwaltungen vorgehen.
Mein Rat:
Beantragen Sie Akteneinsicht in den Fall und nicht in ein bestimmtes Aktenzeichen. Nehmen Sie das Schreiben der Verwaltung zu Ihren Unterlagen und stellen Sie sicher, dass dieses ebenso in deren
Verwaltungsakte hinterlegt ist.
Bestehen Sie darauf, dass die Behörde die ordnungsgemäße Aktenführung gewährleistet (Sie lesen dies später genauer). Die Aktenführung ist so vorzunehmen, dass sichergestellt ist, dass keine
nachträglichen Veränderungen stattfinden können.
#824
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 20:46)
(Fortsetzung: Impfschaden)
Sie erwarten oder vielleicht haben Sie auch schon den Bescheid, dass ihr Schaden folgenlos ausgeheilt sei und ohnehin auf einen Vorschaden zurückzuführen ist.
So steht es in diesem Papier geschrieben.
#823
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 20:44)
Impfschaden
Regelmäßig ist es so, dass man auf die rechtliche Auseinandersetzung nicht vorbereitet ist. Deshalb gilt es Beweise zu sichern.
In nachfolgendem Kommentar schreibe ich Ihnen, weshalb dies notwendig ist.
#822
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 19:06)
Was machen andere Politiker ausländischer Staaten besser?
Kaum kümmern sich ausländische Politiker um die Gaspreis, fallen diese. Weshalb wohl?
Haben da Politiker ihren Eid nicht verstanden? "Zum Wohl des deutschen Volkes" Das müssen Sie missverstanden haben. Es ist anzunehmen, dass sie als Lobbyisten unterwegs sind und fleißig
abkassieren.
Vielfach ist von mir kritisiert, dass für den Bürger das Grundgesetz kopierbar ist, aber offensichtlich das Recht des Bundesbürgers dort scheinbar endet.
Treuepflicht?
Bei den Amtsträger gibt es offensichtlich keine Treuepflicht. Die Strukturen sind unter sich und völlig unter Kontrolle. Selbst die Bundesregierung macht scheinbar mit. Der Wunsch, ausländische
Politiker als Vertreter zu haben, erscheint mir nicht unsinnig. Offensichtlich sind sie viel effizienter und wahrscheinlich auch ehrlicher (verglichen mit den unsrigen Vertretern).
Es gibt schon unterschiedliche Auffassungen von "heilig". Wahrscheinlich ist es sinnvoll, dass Hamburg und mit ihm der gesamte Norden aus der Bundesrepublik Deutschland ausscheidet. In Hamburg und im
Norden werden Gesetz und Recht ohnehin nicht eingehalten bzw. nicht gewährleistet. Viele Probleme, die mit der Treuepflicht der Amtsträger verbunden sind, wären dann ohnehin nicht mehr maßgebend. Es
wäre die Frage zu klären, an welche Regeln man sich alternativ halten will. Letztlich wäre dann die Sache der dortigen Bürger, wem sie das Vertrauen aussprechen und wem nicht.
Die Themen Sozialgerichtsbarkeit, Missbrauch, in Kaufnahme von Toten aufgrund nicht weitergeiteten Alarmmeldungen, Cum-Ex-Geschäfte, Marktpreismanipulationen im Energiesektor sollten durch sein.
Trotzdem hält die SPD an diesen Fehlsteuerungen fest. Offensichtlich müssen die Bürger dies eindeutiger artikulieren und bei der nächsten Wahl deutlich der SPD sagen, dass sie darauf keinen Bock mehr
haben. Freiwillig scheint die SPD weiterhin am Kurs des Altkanzler Schröder zu folgen und den Bürgern schaden zu wollen.
Wie lange will sie dies noch praktizieren?
#819
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 14:49)
Es ist dringend an der Zeit, dass etwas gegen die mafiösen Strukturen nach Art. 20 Abs. 3 GG unternommen wird?
Wer zahlt für die Energiepreisbremse?
M.E. werden die deutschen Energieverbraucher mit den Kosten der Energiepreisbremse belastet. Weshalb dürfen die Gasverbraucher nicht selbst darüber entscheiden, für wen sie bezahlen?
Offensichtlich will man nicht, dass die Energieverbraucher evtl. anders entscheiden. Man will das System weiterhin kontrollieren.
Es ist dringend an der Zeit, dass endlich etwas gegen die mafiösen Strukturen unternommen wird.
#818
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 12:32)
Es ist schon dreist was der Deutsche Bundestag den Bürgern verkaufen will!
Lesen Sie selbst:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/bundestag-beschliesst-200-milliarden-abwehrschirm-gegen-hohe-energiepreise-a-865f1bad-50f5-4899-b05f-f6189421f359
Erst wird es den Bundesbürgern weggenommen und dann ihnen erklärt, dass man großzügig das von ihnen eingezogene Geld ihnen wieder zurückzahlt. Aber selbstverständlich, wie sie so sind, nur für eine
Übergangszeit.
Diese Dreistigkeit ist wohl kaum steigerbar.
#817
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 09:26)
Der Chef der Bundesnetzagentur Klaus Müller, Freund von Bundeswirtschaftsminister Habeck und ehemaliger Umweltminister der GRÜNEN in Schleswig-Holstein berichtet davon, dass private Gasverbraucher
erhebliches Gas eingespart haben und damit dafür gesorgt haben, dass die deutschen Gasspeicher vor dem Winter gefüllt sind.
Die deutsche Industrie berichtet anderes. Selbst wenn dies objektiv anders sein sollte, die Zahlen durch Insolventen geschönt sind, so ist doch festzuhalten, dass die gegebene Information von Klaus
Müller unwahr ist (die Privaten seinen ausschließlich Schuld an dem Gasverbrauch und dafür verantwortlich zu machen).
Aus nachfolgendem Artikel entnehme ich, deutsche Industrie den Gasverbrauch gedrosselt hat
(https://m.focus.de/finanzen/die-stunde-der-tueftler-das-verblueffende-gas-wunder-der-deutschen-industrie_id_167360221.html).
Irgendwie passen die Informationen von Klaus Müller und der Industrie nicht zusammen.
Sind die Informationen, die aus der GRÜNEN-Ecke kommen gar falsch sind oder sind die Informatinonen von Klaus Müller gar unwahr und vorsätzlich falsch? Der Verdacht liegt jedenfalls sehr nahe. In dem
Fall ist er in dieser Funktion nicht tragbar. Die Frage ist, ob er je tragbar war.
Es liegt der Verdacht nahe, dass die GRÜNEN bewusst falsch informieren.
Ich habe Zweifel, dass GRÜNE die Situation für ihre Zwecke missbrauchen und das Wohl der Bürger, der Deutschen, sie letztlich nicht interessiert. Diese Interpretion der Äußerung habe ich bewusst sehr
weit gefasst. In Frankfurt am Main war es üblich, keine Verhandlungen mit Personen aus dem Norden zu führen. Weil ich dies für einen dummen Spruch hielt, habe ich es dennoch versucht und bin daran
kläglich gescheitert. Mir war es eine Lehre, so blauäuig an alte Erfahrungen heranzugehen.
#816
Mazi(Freitag, 21 Oktober 2022 08:58)
Es waren die deutschen Behörden, die mit einem wirtschaftlich falschen Gaspreismechanismus den Gaspreis durch die Decke brachten!
Lesen Sie, was Olaf Scholz dazu sagt:
https://www.n-tv.de/politik/Scholz-fuehlt-sich-bei-EU-Gipfel-nicht-isoliert-article23665368.html
Eigentlich ungeheuerlich!
#815
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 18:48)
Es wird immer schlimmer! Die Ereignisse überschlagen sich!
Lesen Sie selbst:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/milliardenforderungen-an-den-bund-olaf-scholz-und-die-16-erpresser/28755602.html
- Die Amtsträger haben keine Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG).
- Die Richter (der Sozialgerichtsbarkeit) machen was sie wollen. Sie halten sich nicht an das Grundgesetz und auch nicht an die Menschenrechte.
- Eine Dienstaufsicht, Ihre Kollegen, fürchten sie nicht.
- Der Missbrauch in kirchlichen Institutionen scheint im Alltag verankert zu sein.
- Die rheinland-pfälzische Regierung leitet Alarmmeldungen nicht weiter und nimmt im Gegenzug 134 Tote billigend in Kauf. Der zuständige Minister wollte dies nicht bemerkt haben. Das kennen wir doch.
Im Dritten Reich wurden nach deren Angaben alle gezwungen. Heute machen sie so weiter wie sie es damals lernten.
- In Hamburg wurde der Antrag auf Steuerrückzahlung gestellt, die vorher gar nicht abgeführt wurde.
- Die Leipziger Strombörse stellt Börsenpreise mit behördlicher Genehmigung fest, die es in dieser Menge gar nicht gegeben hat.
- Die Bundesregierung stellt Zufallsgewinne in dem Bereich der Energieversorger fest, die auf der Grundlage der behördlichen Preisermittlung vorgenommen wurden. An diesen "Zufallsgewinnen", die zu
Lasten der Verbraucher erhoben werden, wollen zahlreiche "Trittbrettfahrer" teil haben.
- Ein französischer Präsident, der sich zu Gunsten der kleinen deutschen Bürger einsetzen will, wird von unserem Bundeskanzler Olaf Scholz ausgebremst.
- In Hamburg will man einen Teil des Hafens an Chinesen verkaufen.
Derzeit haben wir im Lebensmittelbereich wiederholt eine Inflation von über 40 %. Die französische EZB-Präsidentin will uns erklären, dass das ihre besagten 2 % sind. Wo hat diese Frau die
Rechenkünste gelernt? War wohl immer krank oder ist sie etwa Juristin?
Es war mir nicht bekannt, dass Juristin oder Jurist ein Schimpfwort ist. Sogar unser Bundespräsident brüstet sich ein Jurist zu sein. Kinderbuchautoren hätten sie werden sollen!
Ei, geht es noch dicker?
#814
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 17:09)
Was steckt hinter Scholz? Wie krank ist er wirklich? Oder ist er vielleicht ein getarnter Lobbyist?
Die Energiepreise gehen nicht nur die anderen europäischen Bürger an, sondern auch unserer Interessenlage ist gleich. Alle Energieverbraucher erhalten eine Rechnung für den Energieverbrauch, an der
wir nicht mitarbeiten durften. Jetzt muss sich scheinbar der französische Präsident für uns einsetzen. Irgendetwas stimmt doch nicht in Deutschland?
Scholz hält dagegen! Weshalb wohl?
#813
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 15:10)
Ich bin sprachlos. Es soll nur einer sagen, das hinge mit den Vorgängerregierungen zusammen!
Haben denn diese Leute keinen Anstand und legen ihr Amt nieder?
Lesen Sie selbst:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article241686375/Hamburg-Krasser-Fehler-Scharfe-Kritik-an-Hafen-Plaenen-des-Kanzleramts.html
Scheinbar kennen diese "Fachleute" keine Grenzen. Für eine Wahrnehmung einer Treuepflicht fehlt mir offensichtlich die Vorstellungskraft.
Es erscheint mir, dass es den "Fachleuten" gleich ist, in welchem Fachgebiet sie gefordert werden. In Judikative und Exekutive ist offensichtlich kein Unterschied auszumachen.
Haben denn diese Leute keinen Anstand und legen ihr Amt nieder?
#812
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 13:37)
Unseriöser geht die Energiepreisermittlung wirklich nicht!
Dem Selbstbedienungsladen scheint keine Grenze gesetzt!
Lesen Sie selbst und bilden sich ein Urteil:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/energiekrise-regierung-will-strompreise-teilweise-deckeln-a-943e5275-79d9-4a23-a574-4aa96ab7f317?sara_ecid=nl_upd_1jtzCCtmxpVo9GAZr2b4X8GquyeAc9&nlid=ik1qu50j
Der Gedankengang der "Leute" am Verhandlungstisch, den Lobbyisten, ist hinsichtlich deren Korruption kaum zu folgen. Die Vereinbarkeit mit Art. 20 Abs. 3 GG ist zu hinterfragen.
Ich denke, dass Einigkeit dahin besteht, dass die "Leute", die am Tisch als sogenannte Experten sitzen, über keinerlei fachliche Ahnung verfügen. Der Bundestag ist m.E. gut beraten, keine
Entscheidung auf deren Vorschlag hin zu beschließen.
Selbstverständlich unterstelle ich, dass der wissenschaftliche Dienst des Deutsche Bundestag über Kenntnisse verfügt, der sicherstellen könnte, dass die Abgeordneten über das notwendige Know how
verfügen könnten.
Ich zitiere:
"In der aktuellen Diskussion über hohe Energiepreise spielt „Merit Order“ eine zentrale Rolle. Dieser englische Ausdruck lässt sich mit „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“ übersetzen. Er beschreibt
in der Ökonomie, wie sich an der (Großhandels-)Strombörse Handelspartner finden und Preise bilden. Diese Preisbildung entspricht den ökonomischen Interessen der Marktteilnehmer."
"Das Gaskraftwerk wird nicht unter 75 € pro MWh anbieten, da es sonst Verluste schreibt."
Die Stadtwerke sind Marktteilnehmer an der EEX.
Energieverbrauches betreiben keine Geschäfte an der EEX, der Strombörse in Leipzig.
Weiter folgt daraus, dass an der EEX das Preissystem derart gestaltet ist, dass die EEX Marktteilnehmer davor geschützt, Verluste zu machen. Bei ihnen fallen lediglich Gewinne, heute: Übergewinne,
an.
Unbekannt ist das Problem, der sofortigen Fälligkeit und Verfall der Lieferungen, nicht. Fachleute haben jedoch eine ganz andere Lösung etabliert (vgl. traditionelle SWAP-Aktivitäten der Banken im
Geld- und Devisenhandel). Vergleichbar ist das Problem mit der permanenten Zahlungsbereitschaft von Banken. Auf solche unsinnigen Lösung, wie an der EEX, ist man nicht einmal dort gekommen.
Es ist immer nicht vorteilhaft entscheidende Stellen mit Nichtfachleuten zu besetzen. Es mag zwar vorteilhaft erscheinen, dass es Unwissenden einfacher fällt, Kompromisse zu schließen, weil sie nicht
von Fachwissen behindert werden. Bei aller Vorteilhaftigkeit dieses Ansatzes, bleibt doch die Kompetenz auf der Strecke.
Jedem Abgeordneten muss doch anhand des Textes des wissenschaftlichen Dienstes im Gehirn klingeln. Zustimmen darf er doch nicht.
Wie die Praxis zeigt, ist die amtierende Bundesregierung in der technischen Lage bereit jeden Kompromiss einzugehen.
#811
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 10:06)
Geht die Propaganda nicht ehrlicher?
Was redet Bundeswirtschaftsminister Habeck da?
Hören Sie selbst:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Energiemaerkte-sind-in-letzten-Tagen-geradezu-kollabiert-article23659173.html
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur (Chef der Bundesnetzagentur ist Klaus Müller, ein Freund von Habeck und ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein der GRÜNEN) ist der herrschende Gasmangel
auf Aktivitäten der Bundesregierung und nicht auf Aktivitäten des Marktes zurückzuführen.
Es ist zwangsläufig, das der Verbrauch nicht größer sein kann, als die angebotene Menge.
Habeck muss doch klar sein, dass diese Milchmädchen Argumentation bei Kindern, aber nicht bei erwachsenen Menschen funktioniert. Hat er sich denn nicht mitentwickelt?
#810
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 09:50)
Zufallsgewinn?
Als "Zufall" wird ein nicht steuerbare Ereignis bezeichnet. Hier liegt kein Zufall vor, weil die sogenannten Gewinne auf "Börsenpreise" zurückgeführt werden, deren Bestimmung behördlich genehmigt
wurde.
Richtig wäre in diesem Gedankengang behördlich in der gleichen Genehmigung festzulegen, wie mit entstehenden Gewinne, die sich aufgrund dieser ergebenden Preismanipulationen, zu verfahren ist. Das
wurde aber nicht gemacht. Weshalb wohl?
Es macht keinen Sinn, einen begangenen Fehler mit einem nochmaligen Fehler korrigieren zu wollen. Vor allem ist dies fehlerhaft, wenn diese Korrektur nur zeitlich befristet erfolgen soll. Es sollte
logisch unter Fachleuten sein, dass der gleiche Fehler dann nach Auslauf dieser Maßnahme wieder vorhanden ist.
Die Annahme, dass in der Bundesregierung nicht die Fachkompetenz, die erforderlich ist, das Land zu regieren nicht vorhanden ist, scheint gegeben zu sein.
#809
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 09:36)
Radikalisierung der Bevölkerung?
Lesen Sie selbst:
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/allensbach-umfrage-warnzeichen-der-radikalisierung-18398345.html
https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/saechsische-handwerker-zeigen-kretschmer-die-krise-18391559.html
Die Frage ist, ob von einer Radikalisierung der Bevölkerung gesprochen werden darf, wenn die gemessene Inflation sich um 2 % erhöht (Angabe von EZB-Präsidentin Lagarde mit Pensionsanspruch) oder in
der B
Praxis tatsächlich mehr als verdoppelt und der Brotpreis auf 7 Euro steigt. Sich auf den Brotpreis zu beziehen, bedeutet m.E. beispielhaft. Tatsächlich stiegen die Energiepreise jedoch um viel
mehr.
Man wird unwillkürlich an die Zeit vor der französischen Revolution erinnert. Damals wurde der Spruch bekannt: "Dann sollen sie doch Kuchen, statt Brot, essen." Heute wissen wir, dass die Akteure mit
dem Tode bestraft und ausgelöscht wurden. Heute würde man feststellen, dass die damalige Revolte einen Anlass suchte.
#808
Mazi(Donnerstag, 20 Oktober 2022 08:42)
MAFIA?
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil, Az. 2 A 7.21, einen Mechanismus geschaffen, Beamte, die die Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG verweigern, rauszuschmeißen.
Bilden Sie sich Ihre Meinung selbst:
https://m.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/entlastung-von-mietern-die-gaspreisbremse-ist-nicht-praktikabel-18396575.html?fav_ressort=rhein-main
Wir gehen in unserer Marktordnung von marktwirtschaftlichen Preisen aus.
"Deshalb haben Behörden genehmigt, dass alle Energieversorger den jeweils höchst erzielbaren Preis erhalten." Mit diesem System haben sie ihre Stadtwerke und den Kommunen die Bonuszahlungen
gesichert. Bis sich die Abrechnungspreise gegenüber den Verbrauchern versechsfachten, fiel diese Preismanipulation nicht auf. Jetzt will der Staat dies mit der sogenannten "Gaspreisbremse" dieses
nicht akzeptable System auch für die Zukunft sichern. "Einen Schweinschwanz" sollte ihnen angeheftet werden.
Wie soll das passieren?
Nicht die falsch ermittelten Energiepreise sollen zurückgedreht werden, sondern der Staat will den Bürgern Leistungen, die sie vorher bereits in Form von Steuern bezahlt haben, abknappsen.
Anschließend sollen dann die falschen Preismechanismen fortgelten. Die Bürger zahlen auf diese Weise wiederum den Betrug an ihnen selbst. Es macht nachdenklich, wenn in öffentlichen Strukturen eine
einfache Buchhaltung weiterhin als Regel hat, die aufgrund ihrer absolutistischen Struktur einfachste Fehler nicht erkennbar macht. Ein bisschen Intelligenz mehr darf von mafiosen Strukturen schon
erwartet werden.
Es fällt schwer, die mafiösen Strukturen, den Willen, nicht zu erkennen.
#807
Mazi(Mittwoch, 19 Oktober 2022 08:29)
Vor dem Gesetz sind alle gleich!
Weshalb werden diese Amtsträger nicht aus dem Verkehr gezogen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, hierzu das Urteil gesprochen, dies vornehmen zu können.
Wer, weshalb und wo wird dieses Urteil nicht angewandt? Dr. Starte kann in Hamburg ein Lied davon singen. Hier stimmt doch etwas nicht. Weshalb wird die Korruption nicht überall verfolgt? Im
Grundgesetz ist doch kopierbar hinterlegt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind!
Christian Lindner ist nicht nachvollziehbar. Die ministeriellen haben Fehler gemacht und sie haben für den angerichten Schaden einzustehen. Schlimmer geht es nicht. Das ist so, als wenn Richter sich
anmaßen Urteilen zu können, ohne den Sachverhalt überhaupt erfasst zu haben.
Eine doofere Feststellung von Lindner kann es nicht geben.
Erst haben ministerielle den Preismechanismus gut gefunden, dann machen Energieunternehmen aufgrund dieses von den ministeriellen gutgeheissenen "Marktmechanismen" unverschämte Gewinne und dann
wollen nach ministeriellen Gedankengang auch sie noch diese Gewinne wegen "Übergewinnen" abschöpfen. Mehr geht wohl eindeutig nicht.
Nicht nur das Bundeswirtschaftsminister, sondern auch das Bundesfinanzministerium irrt durch die Fachlandschaft. Es darf normalerweise von der Bundesregierung erwartet werden, dass sie ihre Stellen
mit Fachleuten besetzt.
Aktuell kommt es knüppeldick. Nicht nur in der Justiz, sondern auch in der Wirtschaft werden Bürger massiv geschädigt. Während in den Gerichten Betroffene von Amtsträgern vorsätzlich geschädigt
werden, Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen (obwohl dies gesetzlich verboten ist!), gehen Firmen aufgrund dieser unlauteren Praktiken in Insolvenz und viele Bürger/Ernährer
werden arbeitslos. So verantwortungslos können Fachleute normalerweise nicht sein.
Im Fall von Herrn Neumann haben sie ihn gar aufgrund eines unzulässigen Urteils in den Knast gesteckt. In Hamburg geht halt eben alles. Rechtsstaatlichkeit in Hamburg geht offensichtlich gar nicht.
Wenn Hamurg nicht in der Lage ist rechtsstaatlich zu agieren, dann müssen dort auch Leute hin, die die Rechtsstaatlichkeit auch sicherstellen ( können).
Schauen die Minister/Senatoren morgens nicht in den Spiegel und erkennen dabei nicht ihr wahres Gesicht?
#805
Mazi(Dienstag, 18 Oktober 2022 16:56)
Dienstaufsicht in Hamburger Behörden?
Es liegt der dringende Tatverdacht nahe, dass die Hamburger Gerichtsbehörden nicht beaufsichtigt werden. Die machen was sie wollen!
Nicht nur, dass das Bankhaus Warburg einen Antrag auf Rückzahlung von Steuern, die es nachweislich nie gezahlt hat, stellte, es ist noch viel schlimmer. Ich erinnere daran, dass unser heutiger
Bundeskanzler Olaf Scholz nicht behauptet hat, dass er dem Eintrag des Inhabers des Bankhauses Warburg in dessen Tagebuch nicht widersprochen hat, sondern erklärt hat, sich nicht zu erinnern.
Ein nichtgeständiger Mörder vor Gericht wird bei gleicher Beweislage verurteilt und in den Knast gesteckt und Olaf Scholz wurde von der SPD zum Kanzler gekürt. Was muss alles Unternehmen, bis die
Akteure der SPD die Konsequenzen ziehen? Ich warte nur noch darauf, dass Gerhard Schröder und Olaf Scholz auch noch von der SPD heilig gesprochen werden. Wo fängt ist der SPD Anstand an und wo hört
er auf?
Soweit die Aussage des Grundgesetzes: "Vor dem Gesetz sind alle gleich."
Wäre dem wirklich so, gäbe es in Hamburg keine 600 laufende Meter Nazi-Akten. Die Gefängnisse in Hamburg würden überlaufen.
Es ist doch kein Wunder, dass die Begehrlichkeiten der kriminellen Banden sich melden und bereichern wollen. Es ist doch nachvollziehbar. Die jetzigen Gaspreise sind wahrscheinlich erst der Anfang
von deren System!
#804
WernerE(Montag, 17 Oktober 2022 19:17)
Zitat Webseite 14.10.202
Strafanzeige gegen die Beteiligten steht im Raum.
Ich habe im Visier, dass es am 17.10.2022 zu einer Strafanzeige kommt, weil sich die Anknüpfungspunkte für eine strafbare Handlung erweitert haben. Dieses habe ich dem externer Anwalt aus Hamburg
gemeldet und wünschte von mir die Gewährung einer Fristverlängerung für 2 Wochen.
M. M. wird nämlich auch der externe Anwalt der BGHW aus Hamburg von einer Strafe wegen Prozessdelikt bedroht.
Hallo Erich,
Hoffentlich kannst Du die krim....e Bande an die Wand nageln, so dass diese erkennen
müssen, mit Dir ist nicht zu Spasen.
Grüße aus dem 1000+1 jährigen Mering
Werner
#803
Mazi(Montag, 17 Oktober 2022 12:41)
Haben Sie sich einmal Gedanken darüber gemacht, wie einfach Informationen zu fälschen sind oder wie zuverlässig Informationen überhaupt sind?
Bilden Sie sich eine eigene Meinung:
https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/innenpolitik/energiepolitik/deutsche-gas-reserven-panne-ohne-folgen-2639702
#802
Mazi(Sonntag, 16 Oktober 2022 19:15)
Rechtsstaatllichkeit?
Ich habe die Sorge, dass für die einen das Grundgesetz geschrieben wurde, für die anderen dieses Grundgesetz ni h gilt. Vornehmlich trifft dies die Gruppe derer, deren Aufgabe es sein soll, die
Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen.
Man stellt sich also die Frage, für wen und weshalb das Grundgesetz niedergeschrieben wurde.
M.E. ist es im Sinne des Grundgesetzes, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass es rechtens ist, sich von Beamten zu trennen, die ihre Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht ernst
nehmen. Es liegt auf der Hand, dass sie die Existenz des Grundgesetzes leugnen und der Staat sich bei der Ausübung seiner Macht nicht auf diese Gruppe stützen kann und darf.
Ist nur der Anschein so oder sollten wir wachgerüttelt werden!
Es erscheint vollkommen gleich zu sein, welchen öffentlichen Bereich wir betrachten. Nirgendwo gelten die Regeln des Grundgesetzes.
Sehr einfach wäre es davon auszugehen, dass es an dem Fachwissen (siehe Bundesregierung) mangelt. Es ist aber durchaus möglich, dass die Herrschaften sehr wohl wissen, was erlaubt oder nicht erlaubt
ist. Wenn sie jedoch wissen, was sie tun, dann bringen sie ihre kriminellen Strukturen zum Ausdruck. Wenn sie nicht wissen, was sie tun, dann sind sie ohnehin fehl am Platz.
Es ist daher unerheblich, ob diese Kriminellen in der Justiz, in der Regierung oder sonstwo tätig sind und ihre Aktivitäten zu Lasten der Bürger entfalten.
Zynisch erscheint, dass Richter und Staatsanwaltschaften möglicherweise Teil dieser kriminellen Banden sind. Anderseits ist dies auch verständlich und nachvollziehbar, dass ausgerechnet sie
unterwandert und gefährdet sind. Um eigene kriminelle Strukturen zu schützen, ist es nachvollziehbar, dass der Angriff auf diese Institutionen besonders wirkungsvoll und lohnend erscheinen. Dies
hatten schon die NS-Juristen des Dritten Reichs erkannt und handelten danach.
Es sollte uns wachrütteln!
#798
Mazi(Sonntag, 16 Oktober 2022 12:50)
"Gaspreisbremse"?
Was steckt dahinter?
Die Bundesregierung will die Abbuchung im Dezember 2022 übernehmen. Die Stadtwerke stehen vor der Pleite. Um die Stadtwerke zu retten, will der Bund zu Lasten der Energieverbraucher einspringen. Er
generiert eine Subvention seiner Stadtwerke zu Lasten der Energieverbraucher. So will er sich ins neue Jahr zu Lasten der Verbraucher retten und die Bonizahlungen in den Stadtwerken sichern. Das ist
mehr als unsozial. Das ist Betrug. Und das wissen die Akteure.
Lassen Sie uns darüber reden, schreiben, damit in den Behörden, in den Regierungen bekannt wird, wir verstehen das Spiel und sind dagegen, dass die verantwortlichen Politiker ungestört in den Spiegel
schauen können.
In Rheinland-Pfalz hat es ein zwischenzeitlich ehemaliger Innenminster geschafft, 15 Monate trotz der in seinem Verantwortungsbereich zu beklagenden 134 Toten im Amt zu bleiben. Er ist enttarnt
worden und hat den Stuhl räumen müssen. Frau Malu Dreyer, noch amtierende Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat immer noch nicht erkannt, dass zu ihrem Job auch die Übernahme von Verantwortung
gehört. Hier ist offensichtlich der öffentliche Spiegel auch für sie verständlich nachzuschärfen.
Nachzuschlagen ist auch die Justiz, die immer noch nicht erkannt haben will, dass sie dem Gesetz, dem Grundgesetz, untergeordnet ist. Nach nunmehr über 70 Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht am
02.12.2021, Az. 2 A 7.21, festgestellt, dass Beamte, die die Existenz des Grundgesetzes leugnen (Art. 20 Abs. 3 GG missachten), aus dem Dienst zu entfernen sind.
Nach dieser grundsätzlichen Ansage ist es unzulässig, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit einen Fall entscheiden, ohne dass ihnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der
beklagten Behörde vorliegt. Diese Urteile sind nach Pargraph 31 BVerfGG nicht nach dem Gesetz (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und damit widerrechtlich. Die so ergangenen Urteile stehen in Zusammenhang mit einer
strafbaren Handlung und werden auch nach Fristablauf nicht legitimiert. Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sind nach diesem Urteil von der Ausübung ihres Amtes zu entfernen.
Kurz:
Es ist mir aufgrund der Akteneinsicht bekannt, dass auch nicht ein einziges Urteil in der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte als Entscheidungsgrundlage
diente. Offensichtlich geht Ihnen diese Vorschrift am A... vorbei.
Daraus folgt, dass das Grundgesetz zwar die Judikative als selbständige Gewalt kennt, aber die Amtsträger die Existenz des Grundgesetzes ihren Entscheidungen nicht zugrunde legen. Da das Grundgesetz
zwischenzeitlich mehr als 70 Jahre existiert, stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht so lange gearbeitet haben, wenn sie diese Methodik
duldeten? Die Rechtsstaatlichkeit und damit die Verbindlichkeit des Grundgesetzes ist in der Bundesrepublik sehr stark zu hinterfragen!
#797
Mazi(Sonntag, 16 Oktober 2022 11:57)
Irgendwie liegt das Wort "Betrug" in der Luft! Lobbyisten sind als Fachleute getarnt!
Massgeblich werden die hohen Energiekosten durch eine Marktpreismanipulation z.G. des Staates ausgelöst. Zwar macht der Staat letztlich den gleichen Steuersatz von 19 % geltend, aber tatsächlich
nimmt er dem kleinen Mann immer mehr Geld für dessen Konsum aus der Tasche. So sind beispielsweise bei gleichem Einkommen und 19 % aus 100 Euro gleich 19 Euro bzw. aus 200 Euro gleich 38 Euro aus der
Tasche. In der Praxis reden wir aber nicht von einer Verdoppelung der Preise (siehe Beispielrechnung), sondern von einer Versechsfachung der Energiekosten.
Wie kommen die falschen Marktpreise zustande?
Der Börsenpreismechanismus ist derart gestaltet und behördlich genehmigt, dass alle Energieanbieter zum höchsten Preis abrechnen. Alle, ausser dem höchsten Anbieter verdienen sich dumm und dusselig.
Ein Übergewinn wird mit staatlicher Zertifizierung produziert. Dass dieser Marktmechanismus illegal funktioniert ist daran zu erkennen, dass der Staat diesen sogenannten Übergewinn speziell besteuern
und mit den Energielieferanten zu Lasten der Verbraucher teilen will.
Seitens der Energielieferanten werden anschliessend aus diesem Topf Bonizahlungen für die Vorstände produziert.
Sozial ist dieses Prinzip nicht und richtet sich auch gegen unsere Grundordnung. Aber die Regierung ist begeistert von diesem System, garantiert es doch steuerliche Mehreinnahmen.
Sie erkennen dieses falsche System auch daran, dass immer mehr sich zu Lasten der Verbraucher bereichern wollen. Es sind nicht nur ausländische Energielieferanten, sondern auch die EU, Polen oder
andere Trittbrettfahrer wollen mit sehr fadenscheinigen Argumenten bereichern.
Tenor:
Den Verbrauchern ist nicht eine "Gaspreisbremse", sondern die falsch berechneten Energiekosten zu erstatten.
Es geht nicht darum durch eine sogenannte "Gaspreisbremse" einen unlauteren Preismechanismus einzubremsen, sondern einen Preismechanismus nach den Regeln des Marktes zu etablieren. Nur der Name
"Börse" stellt nicht einen Marktmechanismus sicher. Da sind schon Fachleute und keine korrupten Lobbyisten gefordert.
Das nächste Schwein wird durch den Ort getrieben! Achten Sie auf den Antrag von Galerie (ehemals Kaufhof/Karstadt). Unerhört was hier abgeht. In diesem Zusammenhang ist auch der Kommentar von
"Rübezahl" (#755) nur ein weiteres Beispiel.
Es ist davon auszugehen, dass Behörden sich nach einem anderen System richten, als uns vom Grundgesetz aufgezeigt wird!
#794
WernerE(Freitag, 14 Oktober 2022 12:17)
wünsche Dir werter Erich und Deiner Familie ein angenehmes Wochenende, vielleicht
ohne Stress und mit einem guten Essen.
Alles Gute wünscht Euch
Werner
#793
Mazi(Donnerstag, 13 Oktober 2022 18:26)
Übergewinne?
Übergewinne entstehen quasi per Behördenanordnung und sind nicht Unternehmens gesteuert, wie der wissenschaftliche Dienst bekannt macht
(https://www.bundestag.de/resource/blob/915340/85084966b30e1cd8e9f7753cecedfdcb/-Merit-Order-Grundlage-der-Strompreisbildung-data.pdf".
Wenn der Börsenpreis-Marktmechanismus zu Übergewinnen führt, dann stimmt doch etwas an der Marktpreisbildung nicht. Wenn diese Marktpreisbildung aber behördlich genehmigt ist, dann ist zu prüfen,
inwieweit Amtsträger doch nicht nach Gesetz und Recht gehandelt haben, sondern korrumpiert sind.
Die Börsenpreisbildung erfolgt nach der Darstellung des wissenschaftlichen Dienstes zu Lasten der Bürger und zugunsten der Marktteilnehmer, u.a. des Staates, der wiederum den Mehrgewinn auf
Energieversorger teilweise verteilt.
Wäre das Gesetz nach dem Grundgesetz, würden diese Gewinne zur Reduktion der Kosten der Bürger herangezogen. Die Rechnung würde reduziert.
Daraus folgte, dass die Bürger nicht entlastet, sondern erst gar nicht belastet würden. Auf Seiten des Staates würde die 19 % MWST auf der Grundlage eines niedrigeren Betrages berechnet. Auf Seiten
der Energieversorger wäre dies neutral - nicht ganz. Die Wahrheit ist, dass die Bonuszahlungen gekürzt würden, weil der Gewinn nicht entsteht.
Sachlich korrekt ist nicht die Gewährung einer Gaspreisbremse, sondern die Herausgabe dieser manipulierten Abrechnungen.
Die sogenannte Gaspreisbremse zeitlich zu befristen, ist ein noch viel stärker Beschi... und stellt die Treupflicht nahezu auf den Kopf. Allen Beteiligten ist vorzuhalten, dass sie gegen die Bürger
agieren.
Es geht nicht darum, einen Rabatt zu gewähren, sondern das zu Unrecht eingestrichene Geld wieder zurückzugeben.
Zurückzugeben ist jedoch deshalb schwierig, weil einige Unternehmen, z.B. Bäcker und Gießereien insolvent geworden sind und die Arbeitsplätze für immer abgebaut sind. Die alleinige Schuld hat die
Bundesregierung zu tragen. Bei so viel Sozialschaden, den sie angerichtet hat, ist es zweifelsfrei sehr vorteilhaft, sich nicht mehr erinnern zu können. Aber das ist nicht jedem gegeben.
Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sozialer Verantwortung übernimmt, die Fehler korrigiert und aus ihren Ämtern scheidet.
Fachleute sind eingefordert. Aber Fachkenntnis schadet im Amt des Bundeskanzlers, Bundesaußenministers, Bundeswirtschaftsministers oder Bundesfinanzministers nicht.
Murks, "Doppelter Murks" wie der Berliner Kurier die Situation beschrieb!
#792
Mazi(Donnerstag, 13 Oktober 2022 18:02)
Folgende beiden Artikel sind m.E. sehr interessant:
"„Doppel-Murks“! Die Ungerechtigkeit der Gaspreisbremse ist leider teuer bezahlt!"
(https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/doppel-murks-die-ungerechtigkeit-der-gaspreisbremse-ist-leider-teuer-bezahlt/ar-AA12URln?ocid=msedgntp&cvid=228516930c9044a0993364d22045d44f)
"Merit Order" - Grundlage der Strompreisbildung"
https://www.bundestag.de/resource/blob/915340/85084966b30e1cd8e9f775cecedfdcb/-Merit-Order-Grundlage-der-Strompreisbildung-data.pdf
Ich zitiere aus dem zweiten Artikel:
"Diese Preisbildung entspricht den ökonomischen Interessen der Marktteilnehmer."
"Die Strombörse übernimmt (gegen eine Gebühr) die Aufgabe, für alle Seiten diesen möglichst vorteilhaften Handel zu ermöglichen. Im vorgenannten Beispiel muss sich das Windkraftwerk dann nicht (mehr)
sorgen, dass es einen geringeren Preis erhält als das Gaskraftwerk."
Im ersten Artikel heißt es im Berliner Kurier:
"Zeit ist Geld – nie steckte in diesem Sinnspruch mehr Wahrheit als im Fall der Gaspreisbremse, wenn auch auf bitter-ironische Weise. Ja, die geplante, für alle Bundesbürger gleichermaßen gültige
Regelung ist ungerecht, weil sie Reiche bevorteilt. Das gibt jetzt selbst Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu. Dass ein Minister vor Verabschiedung einer Regelung ein solches Eingeständnis
macht und sie trotzdem verteidigt, habe ich bisher in solcher Form persönlich noch nie erlebt."
Was soll ich dazu noch sagen? Korruption scheint sogar gegen die Bürger zu funktionieren.
Nachdem Habeck dies offensichtlich erkannt hat, stellt sich die Frage, ob er auch dagegen handelt.
Nach dem Bundesverwaltungsgericht obliegt es Amtsträgern der Treuepflicht nachzukommen. Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Wenn Habeck und die Bundesregierung
insgesamt ihrer Treuepflicht nachkommt, dann hat die sogenannte "Expertenkommission" ein gewaltiger Problem.
#791
Mazi(Donnerstag, 13 Oktober 2022 10:20)
Unerhört diese Agitation, diese Propaganda!
Die Bundesnetzagentur verlautet:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutschland-erreicht-Gasspeicher-Ziel-vorzeitig-article23647224.html
Über den Anteil der pleitegegangen Unternehmen am Gasverbrauch schweigt sie sich aus.
Immer wieder wird von Übergewinnen und Steuern darauf gesprochen und ist zu lesen. Weshalb verdienen sich Energieversorger dumm und dusselig? Liegt es an ihnen oder sind Behörden dafür
verantwortlich?
Energieversorger rechnen so ab, wie Behörden es ihnen vorschreiben. Dass Übergewinne entstehen wird nicht bestritten. Bestritten wir nur, dass diese Energieversorger auch dafür verantwortlich
sind.
An höheren Energiepreisen verdient der Staat nicht zuletzt aufgrund der höheren MWST-Einnahmen. Nicht aufgrund eines höheren MWST-Steuersatzes von 19 %, sondern durch die Vereinnahmung von Euros.
Damit die Firmen auch mitspielen, bleiben ihnen die restlichen Einnahmen für die Auszahlung von Boni.
So wird an alle gedacht. Die Firmen verwenden diese Sonderzahlungen für Boni, der Staat generiert Steuereinnahmen und die Bürger zahlen die Zeche. Und dann wird den Bürgern erklärt, dass sie hunderte
von Euro zwar zahlen, aber schließlich erhalten sie 1,50 Euro zurück.
Wie selbstlos verhalten sich eigentlich Politiker und sogenannte Experten? Mit einer Treuepflicht hat dies gewiss nichts zu tun.
Lewentz aus der SPD ist nach 15 Monaten klar geworden, dass der Spießrutenlauf zu Ende ist. Wann gewinnt auch diese Erkenntnis in der restlichen SPD und den anderen Politikern Oberhand?
#789
Mazi(Mittwoch, 12 Oktober 2022 20:59)
Zum Wohl des deutschen Volkes?
Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Putin-EU-kann-Ventil-oeffnen-oder-schliessen-article23646254.html
Die Aussage von Putin deckt sich mit der schriftlichen Erklärung der Bundesnetzagentur, deren Chef bekanntlich der Freund des Kinderbuchautors Habeck und ehemaliger Umweltminister von Schleswig-
Holstein der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 ist.
Daraus ist zu schließen, dass die Ideen von Habeck und Baerbock der Grund für die ganzen Probleme darstellt. Wege, die zu beschreiten sind, bieten sie nicht an. Es ist nachvollziehbar, dass sie ihrer
Treuepflicht vorsätzlich nicht nachkommen.
#788
Mazi(Mittwoch, 12 Oktober 2022 20:44)
Richterliche Urteile?
Stellen Sie sich vor, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte einer Behörde, geführt nach dem Rechtsstaatsprinzip, deren
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen kann.
Nachweislich diverser Gerichtsakten liegen den Richtern aber keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vor anhand der Betroffene die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen
könnten.
Danach können die Betroffenen oder auch Richter gar nicht die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen. Die Erklärung der Richter die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Behörde hinsichtlich
deren Rechtsstaatlichkeitkontrolliert zu haben, ist daher ausgeschlossen.
Richter erledigen ihren Amtsauftrag nach Art. 20 Abs. 3 GG. Die Ausführung ihrer Amtsaufgabe ist besonders an deren Zuverlässigkeit gebunden - und nicht nur aufgrund Art. 6 Abs. 1 EMRK. Nun ist aber
festzustellen, dass sie sich um diese Vorschriften gänzlich kaum, bzw. In Einzelfällen gar nicht kümmern. Es ist daher erforderlich, dass die Einhaltung von Gesetz und Recht, Art. 19 Abs. 4 GG
sichergestellt ist. Dem ist aber faktisch nicht so.
Wenn Richter dennoch erklären, die Verwaltungsentscheidungen einer beklagten Behörde kontrolliert zu haben, dann ist das einfach Betrug und nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sind
sie sofort aus dem Amtsdienst zu entfernen.
Ich gehe davon aus, dass nach der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zumindest in der Justiz ein sehr großer Mangel an Richtern vorhanden ist.
Wenn dem nicht so ist, dann ist der zuständige Minister der Beihilfe anzuklagen und ebenfalls zu entlassen. Aber bitte nicht erst nach 15 Monaten, wie im Fall Lewentz, oder erst nach 70 Jahren
Grundgesetz.
Sieht man die Skandale, die bekannt wurden - gleich in welchem Sachgebiet -, erscheint die Rechtsstaatlichkeit und die Gewalten in der Bundesrepublik, zurückhaltend formuliert, sehr
zweifelhaft.
#787
Mazi(Mittwoch, 12 Oktober 2022 20:06)
Wann können Bürger sich auf die Vorschriften des Grundgesetzes beziehen und nach Art. 19 Abs. 4 GG diese einfordern?
Ich weiß es nicht!
Wir haben feststellen müssen, dass dies nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit beschränkt ist, sondern quer durch alle Anwendungsgebiete geht.
Heute ist der rheinland-pfälzische Innenminister zurückgetreten, weil er davon ausging, dass das Winken mit Taschenlampen aus umspülten Wohnhäusern gegenüber der Hubschrauberbesatzung der Polizei als
lauter Freundlichkeit dieser Bürger erfolgte.
134 rheinland-pfälzische Bürger fanden in dieser Flutkatastrophe den Tod. Es hätten auch mehr sein können. Und Frau Dreyer hat eine Person zum Innenminister gemacht, der nachweislich überfordert
war.
15 Monate hielt er sich danach im Amt bis man dahinter kam, dass er den Untersuchungsausschuss hintergangen hatte.
Frau Dreyer hat weitere Positionen besetzt, bei denen man unterstellen muss, dass sie völlig überfordert und aus dem Amt zu entfernen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung, Az. 2 A 7.21, am 02.12.2021 Rechtgeschichte geschrieben. Es hat die Entlassung von Amtsträgern, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen
unmissverständlich dargelegt, dass der Staat mit deren Unterstützung rechnen kann und ihre Entlassung als gerechtfertigt angesehen.
Da das Grundgesetz vorgibt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, können auch amtierende Amtsträger keine Ausnahme bilden.
Diverse Politiker und Amtsträger in Behörden sind danach aus den Ämtern zu entfernen.
Lewentz, Rheinland-Pfalz oder ein Sachgebiet stellt daher auch in diesem Zusammenhang keine Ausnahme dar. Es ist davon auszugehen, dass dieser Prozess erst begonnen hat.
#786
Mazi(Mittwoch, 12 Oktober 2022 14:35)
Muss die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, auch dann nicht zurücktreten, wenn sie das Taktieren von Roger Lewentz sich zu eigen machte?
Dem Artikel ist zu entnehmen:
"Die Regierungschefin wirkte bedrückt. "Es gibt selten Menschen in der Politik, denen man so umfänglich vertrauen kann, wie ich Roger Lewentz vertrauen konnte." Es gebe wenige, die sich so sehr in
den Dienst des Landes gestellt hätten wie der Minister. "Wir sind durch viele Höhen und Tiefen miteinander gegangen.""
(https://www.sueddeutsche.de/politik/regierung-mainz-fehler-aber-keine-vertuschungen-lewentz-tritt-zurueck-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221012-99-98821)
Stärker geht es wohl kaum.
Als Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz stellt Frau Dreyer die Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik in ihrem Verantwortungsbereich, insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit, auch nicht
sicher. Damit verstößt sie gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952 und des Bundesrates und führt keine fairen Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durch. Wenn Sie es so wollen, dann
unterscheidet sie sich nicht von den sogenannten "Reichsbürgern". Sie streitet die Existenz bzw. die Verpflichtung des Grundgesetzes ab.
Es ist ganz schön chaotisch in der Politik geworden. M.E. ist dies darauf zurückzuführen, dass keine Fachleute dort vertreten sind. Dann muss man auch bereit dafür sein, den Preis dafür zu
zahlen.
Für die falsche Personalauswahl ist sie nach dem Gerichtsentscheid von Dr. Krenek vom 10.12.2013, Az. 5HK O 1387/10, Ziffer 27 verantwortlich (https://openjur.de/u/682814.html). Nach dem Grundgesetz
sind alle vor dem Gesetz gleich. Um das Vertrauen wieder herzustellen, ist hart durchzugreifen.
#785
Mazi(Mittwoch, 12 Oktober 2022 14:18)
Fehler, aber keine Vertuschung!
Lesen Sie selbst:
https://www.sueddeutsche.de/politik/regierung-mainz-fehler-aber-keine-vertuschungen-lewentz-tritt-zurueck-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221012-99-98821
Die von ihm begangenen Fehler sollen den Tatbestand der Vertuschung nicht erfüllen?
Ein Kesseltreiben, dass der ehemalige Innenminister Lewentz seit über 15 Monate durchgehalten hat, soll keine Vertuschung dargestellt haben? Das ist bei mir so nicht rüber gekommen?
Es ist mit gleicher Sicherheit, wie neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 6 Abs. 1 EMRK), zu verlautbaren.
Ich halte fest, dass der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, nachdem Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen
können, die Verwaltungsakte aber seitens der Behörde den Gerichten nicht wahrheitsgetreu und vollständig vorgelegt worden sein kann, die dortigen Richter den rechtsstaatlichen Vollzug der
Verwaltungsentscheidungen kontrolliert haben können.
Das klingt in der Tat kompliziert.
Die Formulierung ist jedoch einfach zu verstehen. Wenn Betroffene anhand der Verwaltungsakte (weil diese nicht wahrheitsgetreu und vollständig ist) die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht
nachvollziehen können, dann kann auch kein Richter erklären, diese Verwaltungsentscheidungen rechtsstaatlich kontrolliert zu haben.
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK führt die Bundesrepublik Deutschland faire Verfahren durch. Dabei setzt sie neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, ein. Da die Verwaltungsakte einer
beklagten Behörde nicht wahrheitsgetreu und vollständig nach dem Rechtsstaatsprinzip ist, nicht nach § 31 BVerfGG ist, können die Richter nicht geltend machen, ihre Amtsaufgabe nach § 103 SGG oder
ihre Entscheidung nach dem Gesetz ausgeführt zu haben.
Da die Bundesrepublik nach dieser Definition keine faire Verfahren durchführt, dies aber notwendig ist, ist also den Gesetzen der notwendige Nachdruck zu verleihen.
Da das Bundesverwaltungsgericht am 02.12.2021, Az. 2 A 7.21 entschieden hat, ist die Anwendung dieses Urteils nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auch auf diese Amtsträger
anzuwenden.
Mangels Abgrenzung dürfen diese Amtsträger (Richter) nicht günstiger gestellt werden als die "Reichsbürger".
#784
Mazi(Dienstag, 11 Oktober 2022 12:44)
Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Nach dem Grundsatz und Anerkennung der europäischen Menschenrechte führt die Bundesrepublik faire Verfahren durch.
Es ist nicht davon auszugehen, dass das Bundesverwaltungsgericht eben dieses Grundrecht des Grundgesetzes anerkennt und Dritten vorhält, das Grundgesetz nicht zu achten.
M.E. ein bahnbrechende Urteil, dass sehr viele Beamte mit "Reichsbürgern" gleichgestellt und deren Entlassung fordert. Mal sehen, wie ernst der Rechtsstaat zu verstehen ist. Dies schließt den Vorfall
#782 ein.
#783
Mazi(Dienstag, 11 Oktober 2022 10:10)
#782
Unvorstellbar, aber nachvollziehbar!
Nach den Menschenrechten hat sich die Bundesrepublik zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Danach entscheiden neutrale Richter nach dem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983
entschieden auf darauf verwiesen, dass nach dem Rechtsstaatprinzip Behörden verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts können Betroffene anhand dieser Akte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Dagegen ist m.E. nichts vorzubringen.
Tatsache ist aber, dass seitens der Ärzte nicht eine unabhängige Dokumentation erfolgt. M.E. ist dafür verantwortlich ist, dass Ärzte zuvor seitens der BGS vertraglich geknebelt werden. Eine
ärztlichen Unabhängigkeit ist daher keineswegs zu unterstellen - Sie berichten dies.
Wenn Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nicht nachvollziehen können, dann ist der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nicht einzuhalten. Wenn Richter
der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung gegen das Gesetz sprechen, gegen Art. 6 Abs. 1 vorsätzlich verstoßen, dokumentieren sie damit, dass sie die Existenz oder Verbindlichkeit des Grundgesetzes
nicht akzeptieren.
Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, sind sie nicht befähigt hoheitliche Macht auszuüben und mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst zu entfernen. Sie Grenzen sich
nicht gegen sogenannte "Reichsbürger" ab.
Unerhört, was alles so unter dem Deckmantel des Rechtsstaates so passiert.
Nicht nur die Urteile gegen Neumann sind nicht rechtsstaatlich, sondern auch die bekannten Missbrauche, Cum-Ex-Geschäfte, Gaspreisbremse, etc.. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass
Kriminelle die Macht in unserem Staat übernommen haben.
#782
WernerE(Montag, 10 Oktober 2022 22:45)
Krank, arbeitsunfähig-allein gelassen, die BGHW will nicht zahlen,
darüber berichtet das BR Fernsehen am 05.12.2018.
Mit der Frau bin ich in Kontakt und könnte einiges berichten.
Die BGHW hat gerade einem Verunfallten ins UK Murnau geschickt, dort wurde im
Prinzip wieder nicht "richtig" hingesehen.
Die Untersuchung war Schrott - so zumindest beschreibt es dessen Schmerzarzt.
Ist doch auch kein Wunder, sind doch alles Unfallkrankenhäuser direkt der DGUV e.V.
unterstellt und damit vom Geld der gesetzlichen UV Träger abhängig.
Das System der Macht greift immer mehr um sich!
#781
Mazi(Montag, 10 Oktober 2022 18:32)
Wie weit geht unser Rechtsstaat?
Ist es richtig, dass russische Unternehmen nicht mehr verklagt werden dürfen?
https://www.lto.de/recht/juristen/b/brak-bundesrechtsanwaltskammer-offener-brief-sanktionen-russland-anwaltschaft-rechtsberatung-russische-mandanten/
Nach herrschender Meinung sind in unserem Rechtsstaat ab einer bestimmten Höhe die Landgerichte für die Klärung von Streitigkeiten zuständig. Dort besteht aber Anwaltszwang. Wenn es jetzt Anwälten
untersagt wird, russische Unternehmen zu vertreten, dann sehe ich ein Problem in unserem Rechtsstaat.
Ich habe zwar den Eindruck, dass es nicht schlimmer geworden ist, nur bekannter und offener. Es "brennt" scheinbar überall.
Es ist auch kein Wunder, wenn Experten sich als Laien entpuppen.
Ich halte es für sachgerecht und argumentativ ohnehin, die Energiezahlungen an die Versorger solange zu stunden, wie die Bundesregierung gedenkt, die Erstattung der Kosten, der "Gaspreisbremse",
vorzunehmen bzw. tatsächlich bewerkstelligt.
Der "Deckel" in Niedersachsen hätte für SPD, GRÜNE/BÜNDNIS 90 und FDP noch schlimmer ausfallen müssen. Man muss den Eindruck haben, dass die Niedersachsen voll mit der Ampel und deren Spielchen
einverstanden sind und sogar unterstützen.
#779
Mazi(Montag, 10 Oktober 2022 16:43)
Weshalb nicht?
Lieber Herr Neumann,
ich habe Ihrem Internetauftritt entnommen, dass Sie unter dem 10.10.2022 auf einen Beitrag von Radio Bremen verweisen. Das finde ich gut und löblich. Gleichzeitig enthält Ihre Internetseite auch
einen Hinweis vom 09.10.2022, dass Sie sich anderweitig an einer Podiumsdiskussion teilnehmen bzw. angemeldet haben. Auch das finde ich löblich.
Aber berichteten Sie uns doch bitte an dieser Stelle, weshalb die Aufmerksamkeit dort und nicht auf Ihren Fall gelenkt wird?
Ich freue mich auf Ihren Bericht.
MfG
Manfred Zimmer
#778
Mazi(Montag, 10 Oktober 2022 14:04)
Wer zahlt?
https://www.n-tv.de/ratgeber/So-viel-Entlastung-koennte-Gaspreisbremse-bringen-article23639749.html
Wenn die Geinschaft zahlt, dann ist es doch wieder der, der entlastet werden soll. Wenn die Tilgung dieser Entlastung dann erfolgen soll, wenn ohnehin der Staat sich einen Großteil des Konsums
sichert (z.B. 19 % MWST), wo soll dann der Vorteil für den Gasverbraucher liegen?
Es hat in der Tat den Eindruck, dass dies auf "der Mist" von Habeck gewachsen ist oder die Teilnehmer der Expertenrunde sich aus ihm Gleichgesinnten besteht. "Zum Kotzen" dieses gehampel. Der
amtierende Bundespräsident würde formulieren/ausführen, dass es ihm bei diesem Gedanken "Spei übel" werden würde.
Weshalb wird nicht der Gerichtsentscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, bemüht? Etwas in Frage zu stellen ist eine Seite, dies auch noch durch effektive Handlung zu
bestätigen, "eine viel härtere Nummer".
#777
Mazi(Montag, 10 Oktober 2022 11:51)
BSI und Schönbohm
https://www.n-tv.de/politik/Faeser-saegt-BSI-Chef-Schoenbohm-ab-article23639530.html
Nur die Forderung auf Veränderung kann dazu führen, dass sich Strukturen ändern. Freiwillig passiert nichts. Die Taschen der Dienstvorgesetzten werden nur noch tiefer.
Wir können in der Sozialgerichtsbarkeit, ... ein.Lied davon singen.
Was jedoch verkannt wird, ist dass das Recht nicht mehrheitsfähig ist.
Auch wenn die richterlichen Entscheidungen im Fall der Sozialgerichtsbarkeit die Entscheidungen nicht auf wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten beruhen, so ist dennoch jede einzelne
Entscheidung, jedes sozialgerichtliche Urteil, nicht von neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 6 Abs. 1 EMRK).
In dem vorliegenden Fall "Schönbohm" ist die Frage zu stellen, wie Beamte es mit der Treuepflicht (Art. 20 Abs. 3 GG) hielten? Da sollten auch hier noch mehr Köpfe rollen! Das kann nur die Spitze des
Eisbergs sein.
Ich verweise auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom.02.12.2021, Az. 2 A 7.21.
Das Urteil verweist auf die unterstellte Treuepflicht der Amtsträger, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Es sollte einheitlich angewendet werden. Der Staat sollte Personen, die die Treuepflicht
nicht ernst nehmen, keine hoheitlichen Aufgaben übertragen.
#774
Mazi(Montag, 10 Oktober 2022 08:28)
Wer zahlt die Zeche?
https://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Gaskommission-empfiehlt-Sonderzahlung-und-Preisbremse-article23639034.html
#773
Mazi(Sonntag, 09 Oktober 2022 19:01)
Wahlbeteilligung in Niedersachsen 2022 niedriger als 2017. Die großen Parteien SPD und CDU werden abgestraft.
(https://www.sueddeutsche.de/politik/wahl-niedersachsen-ergebnis-spd-1.5671714)
Nachdem die großen Parteien SPD (2017: 36,9 %; 2022: 32,5 %) und CDU (2017: 33,6 %; 2022: 27,5 %) massiv abgestraft wurden, ist eine Blick auf die Wahlbeteiligung zu werfen.
Nach einheitlichen Meldungen der Medien lag die Wahlbeteiligung deutlich niedriger als 2017. Es wird davon gesprochen, dass ca. 50 %, also jeder 2. Wähler sich an dem rechtsstaatlichen Prozess
beteiligten und zur Wahl gingen. Anders formuliert heißt dies, dass sich mehr als Wähler an dem demokratischen Prozess >>nicht<< beteiligten, als sich Wähler an dem Prozess beteiligt
haben.
Die SPD also von jedem 6. Wähler des Landes,
die CDU schaut auf die Unterstützung jeden 7. Wählers,
die GRÜNEN/BÜNDNIS 90 werden von jedem 14. Wähler unterstützt,
die FDP von jedem 40. Wähler,
die AFD ebenfalls von jedem 14. Wähler und
der Rest macht dieser Bezeichnung alle Ehre.
Dies spricht Bände in der Interpretation unseres Rechtsstaates, der Überzeugung der Wähler, dass dieser Rechtsstaat überhaupt noch funktioniert und zur Wortführerschaft der Parteien. Sachlich scheint
es so zu sein, dass mehr Wähler es dem Staat nicht zutrauen rechtsstaatlich zu agieren als umgekehrt.
Es ist davon auszugehen, dass der Ministerpräsident von Niedersachsen von jedem 6. Landesbürger gewählt wurde, also 5 von 6 haben ihn nicht gewählt. Er blickt folglich auf eine schwache
Unterstützung.
D.h., dass den großen Parteien massiv Wähler von der Stange gegangen sein müssen.
Anders formuliert: Es haben deutlich weniger Bürger die großen Parteien gewählt, als dies noch 2017 der Fall war.
Andererseits ist davon auszugehen, dass bei einer geringeren Wahlbeteiligung als 2017 eine konstante Wählerschaft der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 zu einem höheren Anteil, dem Wahlergebnis führt. Es ist davon
auszugehen, dass die GRÜNE/BÜNDNIS 90 auf eine gesetzte Stammwählerschaft zurückblicken, aber außer Ideen nichts zu verkaufen haben.
Besorgniserregend ist, dass der Anteil der AFD an dem Wahlergebnis in Niedersachsen so hoch ist. Dies besagt, dass entweder der Anteil der Protestwähler in Niedersachsen erheblich sein muss oder die
NAZI-Strukturen in Niedersachsen weiterhin funktionieren.
Mein Fazit:
Die SPD hat sehr viele Wähler verloren.
Die CDU hat sehr viele Wähler verloren.
Die GRÜNEN/BÜNDNIS 90 schaut auf eine erhebliche Stammwählerschaft, die sie bei einer niedrigen Wahlbeteiligung geradezu nach oben schießen lässt.
Die FDP kümmert sich erwartungsgemäß mehr um's Porsche fahren. Sie hat ansonsten keinen Beitrag zu leisten.
Die AFD ist das Sammelbecken der Protestwähler (?).
Die sonstigen Parteien spielten früher und heute keine Rolle.
Dies ist mein Fazit und muss mit Ihrer Meinung nicht übereinstimmen.
#772
Mazi(Sonntag, 09 Oktober 2022 09:20)
Ich verweise auf nachfolgenden Beitrag:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Experten-verzweifeln-an-Gaspreisbremse-article23637583.html
#771
Mazi(Sonntag, 09 Oktober 2022 09:18)
Die Frage bzw. das Ergebnis der Gaspreisbremse-Kommission ist doch denkbar einfach?
Der Staat hat
1. die aufgrund der falschen Gaspreis-Frststellung erhobenen Steuern wieder herauszugeben.
2. Der Staat hat bei der Marktpreisermittlung die marktwirtschaftlichen Grundsätze zu wahren und den angerichteten Schaden gutzumachen.
Er hat dabei die vernichteten Unternehmen und Arbeitsplätze zu schaffen. Den angerichteten Schaden wieder gutzumachen.
Die Parallele zu anderen Fällen, z.B. in der Sozialgrrichtsbarkeit, Missbrauchsfällen, Cum-Ex-Geschäften, Tote in der Ahrtalt-Katastrophe, usw. sind sehr offensichtlich. Die NS-Juristen müssen
entmachtet werden.
Da davon auszugehen ist, dass der Staat wieder die Gemeinschaft zur Erstattung dieses Schadens heranziehen wird, ist sicherzustellen, dass er die wahrhaft Schuldigen mit den Haftsummen
belastet.
Wegen Unterlassung der Treuepflicht sind sie von ihren Amtsaufgaben zu entpflichten. Zu groß ist die Gefahr, dass sie ihr Amt wiederum missbrauchen.
Ich möchte Sie auf folgende Formulierung hinweisen:
"Anfang nächster Woche soll nun eine Expertenkommission ihre ersten Vorschläge für eine Gaspreisbremse vorlegen, auf deren Grundlage Bürger künftig einen Teil ihres Gasverbrauchs staatlich
bezuschusst bekommen."
Das geht aus verschiedenen Gründen gar nicht:
1. Die Mehrbelastung ist ursächlich nicht mit dem Gasverbrauch, sondern mit den Gaspreisen korreliert.
2. Der Bund ist nicht in der Lage den Gasverbrauch zu heben oder zu senken. Folglich kann er auch keinen Gasverbrauch sanktionieren. Es ist also vollkommener Quatsch einen Gasverbrauch zu
subventionieren.
Woher soll der Bund etwas nehmen, was gar nicht vorhanden ist?
Die Energiepreise sind auf die Marktpreisermittlung zurückzuführen und die sind mit den tatsächlichen Verhältnissen trotz deren Genehmigung sachlich falsch.
Es ist eindeutig dokumentiert, dass die Energiepreise anzogen lange bevor Putin den Angriffskrieg in der Ukraine startete. Sie können diese Aussage nachprüfen. Putin hat im Februar 2022 die Ukraine
überfallen und die Energiepreise zogen im Herbst 2021 an.
Ergebnis dieser Gaspreisbremsen-Kommission kann nur sein, die tatsächliche Marktpreisermittlung auch vorzunehmen. Dafür braucht man aber diese Beratungszeit nicht. Es liegt daher nahe, dass wiederum
der Fehler extrapoliert und nicht bereinigt werden soll.
Das Chaos ist doch durch falsche Marktpreise initiiert. Es ist doch ganz einfach. Zuerst die Marktwirtschaft wieder einführen und anschließend den verursachten Schaden wieder gutmachen. Vor allem
darf man die zuständige Haftung der Politiker für den von ihnen verursachten Schaden vergessen.
Ich schätze, dass deren Pension gestrichen und die vergangenen Gehaltszahlungen zurückgefordert werden. Ob der Bundesfinanzmister Lindner noch an Porsche fahren denke, mag ich zu bezweifeln. Da
zahlreiche Familien durch den Verlust des Arbeitsplatzes des Ernährers bös gekennzeichnet sind. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen, die als Folge der Energiepreismanipulation geschlossen
wurden, nicht wieder eröffnen, scheint der Schaden dauerhaft eingetreten zu sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Herr Weil bei der Niedersachsenwahl keinen Denkzettel bekommt und den Politikern der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 und der FDP wegen deren besonderen Leistungen im Land und im
Bund nochmals das Vertrauen der Wähler ausgesprochen wird. Es erscheint mir auch nicht denkbar, dass sich nicht nach Niedersachsen dies in den anderen Bundesländern besser sein soll.
Was ist zu tun?
Ich weiß es nicht. Es scheint der gleiche Typus sich in den Parteien niedergelassen zu haben, die letztlich auch bei den Nazis im Vordergrund etabliert hatten. Ein Aufruf, stattdessen die AFD zu
wählen, wäre wohl das Kind mit dem Bade auszuschütten.
#768
Mazi(Samstag, 08 Oktober 2022 11:49)
Die Frage ist: Vorsatz oder Unvermögen?
Diverse Anwendungen zeigen, dass gewählte Parteinen unfähige oder (je nach Sicht) besonders befähigte Personen in verantwortlichen Positionen entsenden. Das ist ja eines der Probleme. Das in den
staatlichen Behörden sich dieses fortsetzt ist das andere Problem, mit dem die Bürger zu kämpfen haben.
Es ist sehr schwierig mit einer Position umzugehen, in der die Ausführenden und deren Aufpasser gemeinsam gegen die aufgestellten und erlassenen Regeln verstoßen.
Das Grundgesetz regelt, verpflichtet die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Amtstätigkeit auszuführen, aber die zur Dienstaufsicht bestellten Vorgesetzten führen ihre Amtsaufgabe einfach nicht
aus. Dienstaufsichtsbeschwerden werden nach dem gleichen Muster beschieden.
Dr. Strate, bekannt durch den Fall Mollath, kann aufgrund eigener Erfahrung ein Lied davon singen. Es bleibt abzuwarten, wie er dieses Spiel gewinnen will und ob er sich gegen die "Reichsbürger" in
den Amtsstuben durchsetzen kann.
#767
Mazi(Freitag, 07 Oktober 2022 23:37)
Die MWST-Senkung von 19 auf 7 %. HURRA! ?
Was heisst das praktisch?
Während der Staat früher z.B. für x Verbrauch von 100 Euro 19 Euro Steuern kassierte, sollen es künftig nur 7 Euro sein. Das ist die mediale Darstellung.
Tatsache ist jedoch, dass der Gaspreis für die gleiche Menge Gas erheblich gestiegen ist. Stellt man jetzt die Frage bei welchem Preis Steuereinnahmen 19 Euro entsprechen, stellt man einen Gaspreis
mit 271,43 Euro fest. Da der Gaspreis deutlich über besagte 271,43 Euro gestiegen ist, also 2,7143-fachung der Energiepreise, ist die Höhe der in Rechnung gestellten Steuern weit höher als 19
Euro.
Tatsächlich stiegen die Gaspreise auf kWh-Basis von Herbst 2021 von ca. 6 Euro-Cent auf 15.September 2022 auf 36,7 Euro-Cent - also eine mehr als 6-Fachung des Preises. Konkret heißt es, dass die
erhobenen Steuern statt 1,14 Euro-Cent auf künftig 2,569 Euro-Cent für die Zeit der MWST-Senkung und danach 6,973 Euro-Cent fällig werden (Basis 36,7 Euro-Cent)
Ja, geht's noch! M.E Schweinschwanz anbinden und durch's Dorf jagen.
Wann werden politische Stellen endlich mal mit Politikern besetzt, die in der Grundschule am Fach: Rechnen teilgenommen haben.
Wenn jetzt noch die MWST auch noch terminiert wurde, dann entspricht dies voll dem Tenor der gierigen Politiker/Behörden. Tatsächlich haben die Behörden den Bürgern stets höhere Steuern in Rechnung
gestellt und haben nach dem Ablauf der Frist auch noch vor, an der Not der Bürger noch mehr abzuzweigen.
Es ist nicht zu erkennen bzw. nicht zu widersprechenn, dass der Staat nicht zu der Gruppe der Räuber gehört.Bei soviel Betrug darf man sich doch nicht mehr wundern, dass auch andere Mafios
mitkassieren wollen.
Spätestens jetzt muss es bei der Opposition klingeln. Aufgabe der Oppositition muss es sein einzuschreiten und dies zu unterbinden.
Herr Weil hat im Bundesrat zugestimmt und will am Sonntag die Wahl gewinnen?
Wenn dem so ist, die Niedersachsen ihn freiwillig wählen, dann liegt der Verdacht nahe, dass Rechnen und Denken in Niedersachsen abgeschafft wurden.
Dass im Norden der Bundesrepublik die Amerikaner nach dem Zweiten Weltkrieg an dem Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz dort kläglich scheiterten, ist historisch belegt.
Dass auch dies m.E. möglicherweise fortgesetzt wird, macht sehr nachdenklich und betroffen.
#766
Mazi(Freitag, 07 Oktober 2022 12:39)
Zufriedenheit ist eine Seite der gleichen Medaillie!
Wie bekannt ist eigentlich die Unfähigkeit der Bundesregierung?
Lesen Sie selbst und bilden sich einmal mehr Ihre eigene Meinung:
https://www.tagesspiegel.de/meinung/saudi-arabien-dupiert-die-ampel-erst-der-kotau-dann-die-blamage-8720707.html
Wir haben die Judikative (die Sozialgerichtsbarkeit im Besonderen), die Exekutive in ihren verschiedenen Facetten mit den gleichen Ergebnissen besprochen. Wie stellt sich die Bundesregierung
überhaupt vor, ihren Auftrag nach dem Grundgesetz wahrzunehmen?
M.E. ist dies sehr bekannt und jeder sucht daraus den eigenen Vorteil.
Da die Zeche jeweils die Bürger des Landes zu zahlen haben, obliegt ihnen auch die Aufgabe, gemäß ihrem (Wähler-)Auftrag, Kompetenz seitens der Parteien einzufordern.
Es ist offensichtlich schlimmer als bisher je beschrieben wurde. Ungeheuerlich diese Tatsache und dann hat sich dies auch noch rumgesprochen!
M.E. verlassen wir nunmehr die Ebene, uns ausschließlich auf Gesetz und Recht zu beziehen. Die Annahme, dass nichts mehr gilt, erscheint seitens der Behörden gerechtfertigt.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Gehaltszahlungen und die Zahlung der Pensionen unter der Annahme, dass die Treuepflicht gilt, mangels Einhaltung dieser Pflicht, aufgrund der Entscheidung der
Beamten konsequenter Weise sofort einzustellen.
Es darf nicht mehr einfach nur hingenommen werden, dass Behörden zu Lasten der Bürger sich Vorteile einseitig und ohne Rechtsgrundlage verschaffen.
#764
Mazi(Freitag, 07 Oktober 2022 11:52)
Die große Frage ist, weshalb staatliche Behörden nicht nach Gesetz und Recht ihre Amtsausfühtung vornehmen?
Wir haben anhand unterschiedlicher Fälle und in unterschiedlichen Bereichen anhand von Beweisen die unterschiedliche Handhabung von Gesetz und Recht nachgewiesen. Die Amtsträger haben einen Eid auf
das Grundgesetz geleistet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung eines Beamten wegen dessen Missachtung des Grundgesetzes, der Treuepflicht, bestätigt. Wenn dieses Gerichtsurteil die
bürgerlichen Rechte bestätigt und das Grundgesetz selbst schreibt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, stellt sich die Frage, weshalb Gesetz und Recht, die Treuepflicht mal so und mal so ausgelegt
werden?
So oft können doch neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, nicht irren!
Die Erkenntnis, dass im Driitten Reich, die Vergasung der Juden nur deshalb so tragische Ausmaße haben konnte, weil die damalig vergasten Juden gegen das Gas nicht immun waren. Der Logik der heutigen
Richter folgend, scheint deren unweichliche Argumentation dieser Denkweise zu folgen.
Wenn unserer Rechtsstaat dem Grundgesetz folgen soll, dann darf vom Volk erwartet werden, dass in staatlichen Behörden die Einhaltung von dessen Gesetze befolgt werden. Wenn das
Bundesverwaltungsgericht Bundesbürger wegen Missachtung der Treuepflicht verurteilt, dann ist zu davon auszugehen, dass dies nach dem Gleichheitsgrundsatz auch auf andere übertragbar ist.
Wenn Missbrauchsfälle, Cum-Ex-Geschäfte, fehlende Verantwortlichkeit der Politiker, fehlende Dienstaufsicht in den Behördenstuben, etc. die Fälle belegen, dass Beamte ihrer Treuepflicht nicht
nachkommen, dann wird m.E. zu Recht danach gefragt, ob und für wen das Grundgesetz überhaupt noch eine Bedeutung hat?
#763
Mazi(Freitag, 07 Oktober 2022 10:28)
#762
Nicht vorstellbar!
Es ist nicht vorstellbar, dass der Staat uns i.S. Energiekrise eine andere "Wahrheut" auftischt, als in anderen Fällen.
Es wird rund, dass Erich besch... wurde, andere genauso besch... wurden und werden. Es mangelte an dem Beweis. Der liegt jetzt vor.
Niederträchtig erscheint seitens des Staates dem Bürger den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG vorzuschreiben und nicht einmal dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.
In einem anderen, hier nicht thematisierten Fall, liegen mir Verwaltungsentscheidungen der Behörde mit der Vorlage unterschiedlicher Verwaltungsakten vor. Eserscheint mir unklar, anhynd
dieserunterschiedlichen Verwaltungsakten eine Verwaltungsentscheidung der Behörde nachzuvollziehen. Genau dies wollen aber Aufsichtsbehörde und Gerichte vorgenommen haben. Da deren Entscheidungen
offensichtlich ebenfalls unterschiedliche Verwaltungsakten zu den meinigen und unterschiedlichen Verwaltungsakten gegenseitig vorliegen, erscheinen mir auch deren Verwaltungsentscheidungen nicht
nachvollziehbar. Es sind Kopien dieser gemeinsamen Seitennummern und ggfs. Akteneinsicht beantragt.
Mir erscheinen diese behördlichen Vorgänge ebenso kurios wie die zuvor angemerkten Vorgänge auch.
erwaltungsakten der gleichen Behörde zu dem gleichen Unglücksfall zu einer Verwaltungsentscheidung dieser Behörde vor. Die Aufsichtsbehörde und die Gerichte bestätigen die rechtsstaatliche
Verwaltungsentscheidung dieser Behörde. Ich bin relativ sicher, dass diese Entscheidungen wiederum auf ganz anderen Verwaltungsakten dieser Behörde beruht.
#762
WernerE(Freitag, 07 Oktober 2022 00:16)
#761
das der Ökostrom abgeregelt werden kann und das schon seit Jahren praktiziert wird,
ist in Fachkreisen längst bekannt.
Hierzu müssen Okostrombetreiber einen Rundsteuerempfänger einbauen,
der von den Netzbetreiber gesteuert wird.
Dabei werden dann 0, 30, 70 oder 100 % geregelt.
Wir produzieren übrigens soviel Ökostrom, dass dieser zu super günstigen Preisen
ist Ausland verkauft wird - nicht erst seit Putins Angriff.
Mein Lehrherr hat vor rund 50 J bereits behauptet:
der Strompreis ist um rund 65 % zu teuer - damals Monopolisten
Heute ist der Strom immer noch um rund 65 % zu teuer - immer noch sind
Monopolisten - die acht Betreiber der Bundesnetzagentur sind, am Werk
Es gibt nur 4 große Stromkonzerne die alles bestimmen.
So ist z.b. Bayernwerke früher Isar-Amperwerke - ein Ableger von E.ON.
Zurück zu Erichs Problem mit der BG, LG HH, SG, LSG - alles "Monopolisten "
auf eine andere Art und Weise, im Ergebnis der selbe Mist.
Bin mal gespannt, was aus dem Bremer Senat kommt - Antworten sind gefragt.
Grüße aus dem 1000 + 1 jährigen Ort
#761
Mazi(Donnerstag, 06 Oktober 2022 22:30)
Gelesen?
https://www.makawind.de/index.php?show=news
Da wird meine Überlegung bestätigt! Was ich nicht verstehe ist, wie die hiesigen Windräder mit dem Angriffskrieg Putins in der Ukraine in Zusammenhang zu bringen sind? Sind die Politiker wirklich so
einfach zu enttarnen? Niedersachsen, Weil und die SPD halte ich bei dieser Meldung für ein Gerücht.
Es ist ja sehr einfach eine Internetadresse nicht erreichbar zu machen. Deshalb hier der wiederholte Text der Meldung:
"Täglich dreht sich mir der Magen um. Nachrichten über Preise und speziell Strompreise- ich kann das nicht mehr hören. Warum?
Weil die Politik nicht an die Wurzeln geht. Strom ist knapp und teuer. Das Letze stimmt so gar. Doch knapp? Unser Windpark in Fürstenau läuft nur noch wenig. Zumindest, wenn Wind weht. Nicht, weil
die Maschinen defekt sind. Nicht etwa, weil das Netz knapp ist. Nein. Weil an der Börse gezockt wird.
Wir als Windkraftbetreiber sind an diese Börse gezwungen worden. Vom Gesetzgeber. Jetzt heißt es, wir bekommen zu viel für unseren Strom. Für den Monat August 2022 gab es rund 46 Cent für unsere
Produktion an der Börse. Dafür muss man sich schämen. Das darf man niemanden erzählen. Aber wir können nichts dafür. Wir müssen an die Börse. Wenn der Strom wenigstens knapp wäre und wir liefern auf
Angebot und Nachfrage für diesen Preis. Nein.
Aktuell: Heute ist Samstag, 17. September 2022. Unser Park könnte pro Stunde rund 8000 KWh produzieren. Er ist aber abgeregelt. Abgeregelt, weil an der Börse wieder spekuliert wird. Jetzt sollte uns
das gar nicht stören. Wir bekommen nämlich den abgeregelten ,,Strom” voll vergütet. Zahlt ja der Kunde. Dem wird erzählt, der Strom sei knapp und er müsse sparen. In Wahrheit zahlt er den
abgeschalteten und den dadurch verknappten Strom und weiß nicht, wie er das stemmen soll.
Pervers. Sorry.
Hunderttausende Kilowattstunden sind so schon bei uns nicht produziert worden. Weil die Politik das gar nicht auf dem Schirm hat. AKWs einschalten, weil der Strom knapp ist. Kohle wieder verbrennen,
weil der Strom knapp ist und auch ordentlich noch Gas in die Kraftwerke, weil der Strom knapp ist. Und Windparks ausstellen- damit der Strom knapp bleibt. Lieber Stromkunde: Sie werden verarscht und
wir auch.
Ich möchte gern den nächsten Bäcker mit bezahlbarem Strom beliefern, die nächste Siedlung oder die nächste Fabrik. Ich darf es nicht. Weil die Großen das Geschäft machen, für sich und nicht für die
Allgemeinheit. Und die Politik spielt mal wieder mit."
#760
Mazi(Donnerstag, 06 Oktober 2022 20:48)
#755
Weder damals noch heute dürfen Menschen als Kononenfutter dienen.
Ist Ihnen bekannt, dass es Privaten untersagt ist gegen Staaten zu klagen? Es spielt keine Rolle, ob der beschuldigte Staat rechtsstaatlich vorgegangen ist oder nicht. Soweit: Ober sticht
Unter!
Die Forderung Polens auf Reparationszahlung in Billionenhöhe ist vielmehr vor dem Hintergrund der schwachen Bundesregierung zu sehen. Ich gehe davon aus, dass Polen nach einem Tauschgegenstand gegen
Anderes sucht. Warten wir ab, was es sein soll!
#759
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 06 Oktober 2022 10:11)
Hallo Gäste,
ein Thomas Ehmke - Chef der Senatskanzlei Bremen, hat in meinem Gästebuch am 20.09.2022 eine Drohung bzw. üble Nachrede gegen meine Person hinterlassen. Mit meinem Schreiben vom 05.10.2022 habe ich
die Sache der Senatskanzlei Bremen gemeldet. Das Schreiben vom 05.10.2022 mit Anlagen habe ich auf meiner Unterseite vom 20.09.2022 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
MfG
Erich Neumann
#758
Mazi(Donnerstag, 06 Oktober 2022 09:46)
(Fortsetzung)
Gaspreisdeckel?
Nachweislich partizipieren die Behörden an Gaspreismanipulationen in Form höherer Einnahmen, in dem sie vom Konsum der Bürger etwas wegnehmen. Die GRÜNE-Ideologie wird zu Lasten der Bürger
durchgesetzt.
Wenn die Behörden jetzt zusagen, den Bürgern etwas unter die Arme zu greifen, dann geht das nur in der Weise, dass andern Orts deren Leistungen gekürzt werden oder das ganze auf Pump finanziert wird
(Vorschlag von dem Bundesfinanzminister Lindner). Während der erste Fall unstrittig von den Bürgern finanziert wird und die Tilgung des Kredits nach den Vorstellungen von Lindner ebenfalls seitens
der Bürger erfolgen muss, stellt sich die Frage, von welcher Gaspreisbremse die Politiker sprechen?
Der Tenor, der zu verfolgen ist, ist der, dass wir genau hinhören sollten. Kriminellen Machenschaften sind zu erkennen und zu unterbinden. Im Zweifel ist dies auch gegen die staatliche Gewalt, die
Staatsanwaltschaften, mit Bezug auf das Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 durchzusetzen.
Wenn der Gaspreisdeckel von den Bürgern bezahlt wird und letztlich auch dies ein Nullsummenspiel ist, dann legen die Behörden offensichtlich einen Wert darauf, an höheren Einnahmen zu Lasten der
Bürger interessiert zu sein.
Auch wenn man sich dem Gedankengang der Behörden anschließen würde, die Trickserei annehmen würde, wäre nicht zu verkennen, dass nach Auslaufen dieses Gaspreisdeckels die Behörden die dann höheren
Einnahmen zu Lasten der Bürger einfordern würden.
Es ist nicht auszumachen, dass Unternehmen Gelder aus diesem Gaspreisdeckel zu Lasten der Bürger entnehmen, abzweigen, und letztlich kein Nullsaldo für die Bürger übrig bleibt.
Mafiöse Strukturen gibt es folglich nicht nur bei Unternehmen und Bürgern. Aufgabe des Grundgesetzes war es dies zu unterbinden. Tatsache ist jedoch, dass die Judikative dies nach dem Vorbild im
Dritten Reich ausgiebig unterstützt.
Wo sind wir?
#757
Mazi(Donnerstag, 06 Oktober 2022 09:25)
Gaspreisdeckel?
Ich habe nachvollziehbar dargelegt, dass die Energiekostenbestimmung mit staatlicher Genehmigung nicht die tatsächlichen Marktsituationen abdeckt. Es ist unstrittig, wer für staatliche Einnahmen
sorgt und das er über liquide Mittel verfügt. Die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes gelten für ihn nicht. Es liegt in den Händen der Legislative entsprechende Gesetze zu erlassen, die diese
gewaschenen Gelder legalisieren.
Gerichte bestätigen, dass Abgeordnetenkorruption nicht stattfindet.
Konkret heißt dies, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck weiterhin es duldet, dass die Bürger aufgrund dieser falschen Marktpreisbildung die Zeche den Bürger bezahlen lassen will.
Die Höhe der ausmachenden Beträge wird dadurch erkennbar, dass Bund und auch EU durch den Einsatz höherer Steuern auf sogenannte "Übergewinne" daran mitverdienen wollen.
Es ist an der Zeit, dass echte Fachleute den Politiker sagen, dass sie richtigen Sch... gebaut und die Suppe auszulöffeln haben.
#755
Rübezahl(Mittwoch, 05 Oktober 2022 19:53)
Als Heimatvertriebener aus dem Riesengebirge bin ich erstaunt, über die Billionen, die
Polen dem heutigen Deutschland verlangt. Polen hatte 1939 zweimal die Mobilmachung eingeleitet und wollte bis Berlin vorstoßen. ZU Verhandlungen über einen Landweg nach
Ostpreußen war Polen nicht bereit, weil sie auf die Zusagen der Engländer / Franzosen
vertrauten, die sie im Stich ließen. Das Warschau zerstört wurde, verschuldeten die Widerstandskämpfer, die hinter der Front den deutschen Soldaten in den Rücken fielen.
Firmen können sich die Energiekosten nicht mehr leisten. Sie schließen. Arbeitnehmer werden entlassen und der Chef der SPD-Fraktion Mützenich will diese Anzeichen nicht erkennen?
Man kann diese Nachrichten bezweifeln. Der Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt, sich nicht erinnern zu können. Irgendwann müssen die Vertreter der SPD doch etwas merken?
Das ist keine Scharfmacherei, das ist einfacher Realismus. Nur wer sauber analysiert, hat die Chance die richtigen Schlüsse zu ziehen und danach zu handeln.
Bezüglich der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 ist festzuhalten, dass sie gute Ideen haben, aber nicht wissen, wie man sie umsetzen könnte. Die Preistreibereien beispielsweise auf dem Energiemarkt sind keinesfalls
eine Strategie, ihre Ideen zu Lasten der Unterschicht, die letztlich die Zeche bezahlen soll, umzusetzen. Die Energieverbraucher sollen einmal höhere Energiekosten bezahlen und zum Anderen auch noch
den Kredit von 200 Mrd. Euro zurückzahlen? Das soll eine Strategie sein?
Indirekt habe ich ja mit o.g. Statement auch die Unfähigkeit des Bundesfinanzministers Lindner auch nachgewiesen. Außer Porsche fahren scheint ihm auch nichts einzufallen.
Wenn Korruption gegeißelt werden soll, dann ist dies nicht ausschließlich im Unternehmerlager, sondern auch in der Bundesregierung angebracht.
Wie Sie den vorherigen Kommentaren von mir nachlesen können, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die verantwortlichen Politiker auch vor Leichen nicht zurückschrecken. Ich erinnere an
die 134 Toten in der Ahrtal-Katastrophe.
Graduell kann ich einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Angriffskrieg von Putin in der Ukraine mit der Billigung, Tote beklagen zu müssen, zu der hiesigen Regierung, die ebenfalls Tote
billigend in Kauf genommen hat.
Es musste Putin im Vorfeld klar sein, dass seine Aktion Tote nach sich ziehen wird. Ebenso musste es verantwortlichen Politikern klar gewesen sein, dass ihre Untätigkeit und ihre mangelhafte
Vorbereitung des Krisenfalls ebenfalls Tote nach sich bringen wird.
Die übrigen Themen sind nicht anders.
Ich stelle Totalversagen und Missorganisation des Staates nach dem Grundgesetz fest.
#753
Mazi(Mittwoch, 05 Oktober 2022 12:46)
Bestätigung meiner Ansicht!
Bilden Sie sich selbst eine Meinung:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/entlastungspaket-verhandlung-ohne-ergebnis-dieser-bund-laender-gipfel-war-eine-frechheit-li.273479
#752
Mazi(Mittwoch, 05 Oktober 2022 12:01)
200 Mrd. EURO stehen zur Verteilung an und andere Länder wollen daran partizipieren. Das ist nachvollziehbar. Nach dem Vorschlag des Bundesfinanzministers Lindner sollen ausschliesslich die deutschen
Bürger die 200 Mrd. wieder zurückzahlen.
Sind die Politiker nur blöd?
Eigentlich sollte ihnen "ein Schweineschwanz angeheftet und sie anschließend durch's Dorf getrieben werden".
Ich beziehe mich auf den Beitrag von Bundeswirtschaftsminister Habeck (https://www.n-tv.de/wirtschaft/Habeck-Erdgasexporteure-erzielen-Mondpreise-article23629430.html).
Es erscheint mir nachvollziehbar, dass auch andere Länder die Schwäche der Bundesregierung erkannt haben und "den Löffel hinhalten". Es ist Aufgabe eines Fachmanns dies zu verhindern und nicht
Aufgabe eines "Fachmanns" darüber zu berichten und zu sagen "Oh, Gott, Oh, Gott!"
Die Zeit Fachleute statt "Kinder" in die Schaltstellen der Macht seitens der Parteien zu entsenden, ist m.E. mehr als abgelaufen. Wenn die Parteien dazu nicht in der Lage sind, dann ist es in der
Hand des Volkes neu zu wählen.
#750
Mazi(Dienstag, 04 Oktober 2022 20:18)
Alternative zur Gas-Umlage
200 Mrd. EURO stellt der Bundesfinanzminister Lindner zu Lasten der Bürger zur Verfügung.
An den Mechanismus die Gaspreis-Bildung, die dem Bund Mehreinnahmen generiert, hat er nicht gedacht. Wenn einer zahlt und ein anderer nimmt, dann darf angenommen werden, dass an alle gedacht wird.
Den einen trifft es positv, eine Vielzahl negativ.
Ich habe richtig Mitleid gegenüber denen, die ihren Bonus anlegen müssen. Alle denken scheinbar die, die sich die Heizung nicht leisten können, aber keiner denkt an die Mühe von denen, die dieses
Geld anlegen müssen.
Ich bin kein Sozialist, aber dieses hier praktizierte Prinzip geht gar nicht. Das ist nur kriminell.
In der Masse ist es in der Tat eine "Null". Letztlich darf man bzw. muss man davon ausgehen, dass man an Hütchen-Spieler geraten ist.
Sachlich ist dies nicht anders als die Missbrauchsfälle, die Cum-Ex-Geschäfte oder die Weitergabe von Alarmmeldungen mit 134 Toten. Es ist einfach nur kriminell.
Die Bürger werden betrogen und werden zusätzlich mit den Kosten belastet, während andere ihren Nutzen daraus ziehen.
Keine Kontrolle und Sicherheit hinsichtlich der Auszahlungen werden seitens der verantwortlichen Politiker ins Auge gefasst. Das kann doch nur eine Ermunterung mafiöser Strukturen bedeuten, für einen
zügigen Abfluss zu sorgen.
Mit Hütchen-Spielern habe ich die Akteure verglichen. Aber es noch zu berücksichtigen, dass weiterhin keine Fachleute, letztlich "Kinder" eingesetzt werden. Ein gefundenes Fressen für Mafiosos und
andere Kriminelle.
#749
Mazi(Dienstag, 04 Oktober 2022 10:11)
#744
(Fortsetzung)
deren Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Danach ist (sollte) es unmöglich werden, dass Behörden eine unvollständige Verwaltungsakte vorlegen können. Das Problem, dass sich Bürger weiterhin
einer Exekutive und einer Judikative, die nicht neutral den Sachverhalt betrachtet, gegenüber stehen, wird damit jedoch nicht gelöst. Anders ausgedrückt, wenn beide "kungeln" wird der Bürger auch
trotz dem vorgeführt. Wenn der Staat die Einhaltung seiner Gesetz nicht kontrolliert (wie es heute nach dem Willen der NS-Juristen ist), dann umgeht er auch die Information, dass seine Gesetze in der
Praxis nichts wert sind und Richter machen was sie wollen.
Ich bleibe dennoch dabei, dass ich Ihnen beipflichte, dass zumindest der Ablaufprozess (auch unter den Vorbehalten, dass der Strom ausfällt) zumindest erschwert wird. Die Richtung erscheint mir
korrekt.
#748
Mazi(Dienstag, 04 Oktober 2022 09:01)
#744
Geschickt,
Aber was ist zu machen, wenn der Strom ausfällt?
Bundeswirtschaftsminister Habeck arbeitet mit seiner ganzen Arbeitskraft daran dieses Risiko, was zweifellos bereits vorhanden ist, weiter zu erhöhen. Unterstützt wird er dabei von seinem Freund
Klaus Müller, seines Zeichens derzeitiger Noch-Chef der Bundesnetzagentur und ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein (GRÜNEN/BÜNDNIS 90),
Beide haben den Amtsdid zum Wohl des Deutschen Volkes und nicht ihrer Wähler geleistet.
Der drohende Zusammenbruch der Gasversorgung, einhergehend mit einem Zusammenbruch der Stromversorgung, soll danach zum Wohl des Deutschen Volkes sein? Da habe ich in der Tat eine andere Vorstellung
was das Wohl des Deutschen Volkes angeht.
M.E. stellen diese Beispiele die Verletzung der Treuepflicht der und liefern genug Grund die Herren wegen Missachtung des Grundgesetzes sofort aus dem Dienst zu entfernen und ihre Bezüge
zurückzuverlangen. Ich möchte nicht bestreiten, dass ihren Kollegen (Schulz, Lindner, etc.) nicht gleiches drohen müsste. Denken Sie an den gesamten Staatsapparat, wäre ihm nicht gleiches
beschieden?
Gelangt man bei diesen Überlegungen, dass die Vorschriften des Grundgesetzes nicht umgesetzt wurden und findet Schuldige in den NS-Juristen? Denken Sie nur an die Formulierung im Grundgesetz, cdSiehe
auch den Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020. Eines scheint jedoch gesichert, denken Sie an die schwache Formulierung im Grundgesetz "unabhängige richterliche Entscheidung" unter der
zwingenden Massgabe einer bestehenden Regelung unterworfen zu sein (Art. 97 Abs. 1 GG) oder die Vorxchrift des Art. 20 Abs. 3 GG, dass alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind und keiner
kontrolliert, ob dies denn zutrifft?
Das Grundgesetz ist schon sehr von den Juristen gebeugt worden und wird gebeugt.
Nicht desto trotz sehe ich in der Einführung der E-Akte zweifellos eine Verbesserung. Eine Verbesserung sehe ich insbesondere darin, dass nachweislich Verwaltungsaktan nachträglich nicht mehr
verändert werden können bzw. Deren
#747
Mazi(Montag, 03 Oktober 2022 19:22)
#745
Frü+her war es so, dass Fehlaufnahmen überall entstehen können und diese Fehlaufnahmen in einem eigenen Sack für die spätere Rekonstruierbarkeit aufbewahrt wurden. Nichts unbekanntes, was seit 1952
in den Banken bereits eingeführt war. Also keineswegs Neuland.
Dennoch halte ich es für technisch nicht einfach, die Originale einfach so zu vernichten, wenn sie nicht zur Aufklärung erforderlich sein könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu entschieden
(Az. 1 B 153/87), dass Dokumente dann vernichtet werden dürfen, wenn sie zur Aufklärung nicht mehr benötigt werden.
Technisch sehe ich als eine Herausforderung an, wenn KI über einen Sachverhalt entscheiden soll, der in einem Fall geschwärzt und in einem anderen Fall nicht geschwärzt ist.
Nicht trivial!
#746
Mazi(Montag, 03 Oktober 2022 19:15)
#744
Das sehe ich ähnlich wie Sie.
Doch genau dies hat das Grundgesetz 1949 bereits sachlich vorgegeben und Sozialgerichte und Behörden haben dies unterlaufen. Selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesverwaltungsgerichts - und denen unterstelle ich in der Tat Uneigennützigkeit. Sie haben sich die Zähne an dem Thema ausgebissen. M.E. zeigt dies auf die technische Überlegenheit der NS-Juristen
hin (vgl. Anmerkung im Urteil des SG Karlsruhe, Az. S 12 SB 3113/19).
Letztlich war es gar so (vgl. Sorgatz und Jost bestätigend), dass Behörden eben dieses verständliche Prinzip unterlaufen haben, in dem sie die Kontrollen, die die Vorwürfe widerlegen könnten, einfach
unterlassen haben.
Sie erkennen dies auch heute noch in der Beantwortung von Dienstaufsichtsbeschwerden oder die Einstellung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Hamburg (praktisches Beispiel: Dr. Strate mit
seiner Strafanzeige gegen Scholz und Tschentscher).
So tief ist unser Rechtsstaat gesunken, in dem einfach die Kontrollen, die notwendig zur Fehlerfeststellung und -bereinigung wären, einfach nicht ausgeführt werden.
Ich bin sehr skeptisch, dass die Behörden spätestens jetzt sich geschlagen geben, einlenken und rechtsstaatlichen Charakter annehmen.
Aber:
Sie haben Recht. Es ist Besserung und Rechtsstaatlichkeit in Aussicht gestellt. Die Technik ist m.E. nicht einfach auszutricksen.
#745
WernerE(Montag, 03 Oktober 2022 18:47)
Wer Originale an Behörden, Gerichte schickt ist eh der Dumme.
Kontropruktives Personal könnte auch jetzt schon eingespart werden, doch
ehrlich, will man das?
#744
Nie-D-A(Montag, 03 Oktober 2022 16:54)
Bald wird alles anders, so dass sich Ihr Fall nicht in der geschilderten Form wiederholen kann. In Kürze soll die vollständige Digitalisierung der Aktenführung bei den Sozialgerichten und Behörden
vollendet sein. Schon jetzt fordern viele dazu auf, keine Originale einzureichen, weil alle eingereichten Schriftstücke sofort nach dem Einscannen automatisch vernichtet werden.
In unbestimmter Zukunft hat dann eine KI die Möglichkeit, wenigstens die gespeicherten Dokumente vollständig und unvoreingenommen zu lesen und objektiv zu beurteilen, sofern nicht beispielsweise von
Google falsche Algorithmen übernommen werden.
Welch wunderbare Aussichten könnten sich eröffnen, wenn auf diese Weise kontraproduktives Personal auf allen Ebenen eingespart werden könnte! Das wäre aus Sicht der Betroffenen allerdings ein
politischer Unfall, der leider wohl nicht unter den Schutz der GUV fallen würde.
#743
Mazi(Montag, 03 Oktober 2022 13:54)
ANSCHLÄGE auf die Gaspipeline NordStream von Staaten gesponsort?
https://m.youtube.com/watch?v=nz0zrLaQJHM
Dieser Ansicht ergibt sich auch aus meiner Analyse.
Eigenartig, dass ausgerechnet ein amerikanischer Flottenverband in dieser fraglichen Zeit in der Ostsee übte.
#742
Mazi(Montag, 03 Oktober 2022 12:07)
Rechtsstaatlichkeit?
Wenn das Grundgesetz jedoch formuliert, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, dann beinhaltet diese Formulierung nicht, dass dies auch für Amtsträger gilt. Daraus schließe ich, dass auch die
damaligen Verfasser des Grundgesetzes die Technisierung von Exekutve und Judikative im Blick gehabt haben mussten.
Eine Justiz, die an die Gesetze gebunden ist, kann m.E. nicht unabhängig entscheiden. Dass ist wie die Vorgabe einen weißen Schimmel zu benutzen, der aber nicht weiß sein darf und die Einhaltung
dieser Vorschrift nicht zu überprüfen.
Genau dies wird in der Bundesrepublik unter der Justiz verstanden. In sich sind diese Vorgaben in der Justiz nicht beachtet. Keine richterliche Entscheidung folgt daher dem Gesetz. Es ist die
schlechtest mögliche Umsetzung des Grundgesetzes.
Eine Justiz, die ihre Entscheidungen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK nach dem Gesetz trifft, das Grundgesetz jedoch gewisse Regeln vorgibt, dazu jedoch keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
(der beklagten Behörde) zur Sachaufklärung nach Paragr 103 SGG den Entscheidungen zugrunde legt, also gegen die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983, Bundesverwaltungsgerichts (Az. 1 B
153/87) seine Entscheidungen gegen Paragraph 31 BVerfGG trifft, verstößt vorsätzlich gegen das Grundgesetz.
Eine Sozialgerichtsbarkeit, die folglich die Regelungen des Grundgesetzes nicht anerkennt, richtet folglich nicht nach den Grundsätzen der später erst definierten "Reichsbürger". Folglich sind die
richterlichen Entscheidungen (z.B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. BVerwG 2 A 7.21) anzuwenden.
Wenn das Grundgesetz erklärt, auf der Grundlage der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) organisiert zu sein, die Sozialgerichtsbarkeit sich dieser Vorgabe nicht verpflichtet fühlt, dann sind auch
deren Entscheidungen nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Es kann nicht unterstellt werden, dass es unabhängige richterliche Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen habe, wenn dies nachweislich
der Beweise nicht erfolgt ist.
Wenn der Staat es unterlässt, eine Kontrolle (vgl. Puplikation von Sorgatz und die Bestätigung deren sachlichen Richtigkeit von Jost) ob denn seine Gesetze befolgt werden unterlässt, kann er nicht
behaupten, dass sie eingehalten werden - weil er kein negatives Feed back erreicht. Es ist üblich, dass man von keinem negatives Ergebnis etwas erfährt, wenn man eine Kontrolle nicht durchführt.
Würde man diesem Prinzip folgen, würde der Grund für ein Strafgesetzbuch absurd. Wenn dessen Vorgaben auch noch missachtet werden, ist die richterliche Handhabung noch absurder.
Wenn nach dem Grundgesetz alle vor dem Gesetz gleich sind, dies aber für Richter nicht gelten soll, ist dies wiederum Beweis dafür, dass Richter nicht als Normalbürger anzusehen sind. Da nach dem
Grundgesetz alle gleich sind - und damit die guten Sitten für uns alle gelten -, ist vorgenannte Definition Zeichen dafür, dass Richter nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Die Annahme, dass Richter zu der "neudefinierten" Gruppe der Reichsbürger gehören, ist anzunehmen - zumindest ist deren Annahme nicht widerlegt -. Daraus folgt, dass Reichsbürger über uns in der
Praxis richten/entscheiden.
Das soll rechtsstaatlich sein? Das ist ein vorsätzlicher Angriffskrieg auf unsere Rechtsstaatlichkeit!
#741
Mazi(Montag, 03 Oktober 2022 12:07)
Raumtemperatur?
Bekanntlich steht die Körpertemperatur in einem direkten Verhältnis zum Arbeitsverhalten. Wenn folglich die Raumtemperatur in den Amtsstuben im Winter gesenkt werden soll, dann müsste logischerweise
die Arbeitsleistung der Amtsträger im Winter also ansteigen. Dies dürfte wiederum zu einer kürzeren Bearbeitungszeit oder einem Personalabbau in den Amtsstuben führen.
Wenn also die Annahme, dass man sich der Normalmensch warm arbeiten kann zutrifft, dann sind obige Aussagen logisch. Wenn deren Unlogik aber nachgewiesen wird, diese Annahme also nicht logisch
zutrifft, dann wird damit nachgewiesen, dass Amtsträger nicht zu den Normalmenschen gehören. In dem Fall ist auch nachgewiesen, dass das Grundgesetz inhaltlich falsch formuliert ist. Ausschließlich
werden nur Normalmenschen verpflichtet.
In dem Fall grenzt auch Artikel 20 Abs. 3 GG, der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet, Amtsträger von Normalbürgern ab und sichert Ihnen eine höheren Raumtemperatur zu.
Es ist also rein äußerlich erkennbar - über die Raumtemperatur messbar -, welche Grundsätze in der Justiz zugrunde gelegt werden. Da hier nachgewiesen ist, dass die Entscheidungen der Justiz nicht
nach dem Grundgesetz erfolgen, ist auch der Nachweis geführt, dass deren Entscheidungen nicht Art. 97 Abs. 1 GG oder Art. 6 Abs. 1 EMRK folgen. Der Anspruch auf eine höhere Raumtemperatur erscheint
aufgrund der Unmaßgeblichkeit dieser Anweisung m.E. begründet.
Die Anmerkungen des Chefs der Bundesnetzagentur (ehemaliger Umweltminister der GRÜNEN/BÜNDNIS 90, Klaus Müller), dass die Wintertemperaturen zu kalt wären, der Terminologie der GRÜNEN nicht
entsprechen, scheint kausal zu sein. Dieser Argumentation folgend ist in der Tat davon auszugehen, dass der Gasbestand in dem kommenden Winter nicht zur Deckung der Grundbedürfnisse der Bürger
ausreicht.
Die Annahme, dass nicht nur Bundeswirtschaftsminister Habeck seine eigene Ideologie, die Ideologie der GRÜNEN/ BÜNDNIS 90, dass übige Volk tyranisiert, seinen Entscheidungen zugrunde legt, erscheint
daher plausibel nachwiesen. Da der Bundesminister - wie alle Amtsträger auch - den Amtseid auf das Grundgesetz leisteten, ist es eine vorsätzliche Amtshandlung, die Amtsentscheidungen nicht für das
ganze Volk, sondern für eine priviligierte Gruppe, die Wählerschaft, vorzunehmen, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig und mit den notwendigen Konsequenzen verbunden.
#740
WernerE(Sonntag, 02 Oktober 2022 15:08)
#737
der GB Schreiber ist sogar zu Faul, sich einen Namen zu geben.
m.E. ein Schelm der sonst zu nichts zu gebrauchen ist.
Lieber Mazi, weiter so!
#739
Mazi(Sonntag, 02 Oktober 2022 11:28)
Scheitern die GRÜNEN/Bündnis 90 am Wetter?
Der Chef der Bundesnetzagentur und ehemaliger Umweltminister der GRÜNEN/BÜNDNIS 90 argumentiert, dass der Gasverbrauch der Bürger zu hoch sei und die Versorgungssicherheit gefährdet.
Dem Bericht zu Folge hat er nicht bemerkt, dass die privaten Gasverbraucher die Heizungen aufdrehen, weil es kälter in ihren Wohnungen geworden ist. Mit dem Statement hat er verlautbart, dass die
GRÜNE-Politik eher in Costa Rica bzw. Äquator angebracht ist, als hierzulande. Ich folgere daraus, dass die GRÜNEN demnächst ihren Standort verlagern und in das Gebiet auswandern, in dem klimatische
Verhältnisse ihren Vorstellungen angemessener sind.
Wie die Vorstellung des Bundeswirtschaftsministers Habeck i.S. GAS-Umlage gezeigt hat, sind dessen Handlungsgebaren auch rechtsstaatlich nicht geerdet und vertretbar.
Von welchen Qualitäten will uns die amtierende Bundesregierung noch überzeugen?
Was können oder wollen wir uns nch leisten? Das Grundgesetz wurde nicht umgesetzt. Viele der hier genannten Pannen sind auf diesen Grundsatz rückführbar. Ich denke an die Judikative (und dabei
insbesondere an die Sozialgerichtsbarkeit; die bekannt gewordenen Missbräuche, die staatlichen Behörden bekannt und demzufolge von dort zu verhindern waren; die Rückerstattung von nicht gezahlten
Steuern- CUM-EX-Geschäfte -; die Rettung von 135 Toten aufgrund der Nichtweitergabe einer Alarmmeldung, die GAS-Umlage).
Es geht nicht eine gute und ehrliche Idee zu haben (siehe Grundgesetz), sondern man muss eine Vorstellung davon haben, eine solche Idee in die Tat umzusetzen. Eine Nichtüberprüfung der Wahrheit
darüber ist wahrscheinlich die ungeeignetste Methode darüber (vgl. Sorgatz und Jost).
Aufgrund der Tätigkeiten der Amtsträger haben diese unter Beweis gestellt, dass sie dazu nicht befähigt sind. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 - ) sind
sie aus dem Dienst zu entfernen.
#738
Mazi(Samstag, 01 Oktober 2022 18:29)
#737
?
Für Sie ist es scheinbar neu. Für andere normaler Sprachgebrauch.
"Das ganze hier" ist sehr einfach und schnell zu beenden.
Wären die Richter der Sozialgerichtsbarkeit mutig wie Reichsbürger, würden sie erklären, dass sie mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten ohnehin nichts gemein haben - noch nie etwas zu tun
hatten.
Bis 1954 ging es ja auch und von dem Rechtsstaatsprinzip und Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz haben sie auch damals nichts gehalten. Sie haben auch damals keine Entscheidungen nach dem Gesetz
getroffen.
Was soll also die Vorschrift der Menschenrechte nach denen die Bundesrepublik verpflichtet hat, faire Verfahren, in denen neutrale Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen,
durchzuführen.
Weder die Justiz wird auf die Einhaltung der Gesetze kontrolliert (vgl. Sorgatz und Jost), noch stellt der Staat das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG sicher.
Es stellt schon starken Tobak dar, was uns Bürgern seitens der Judikative zugemutet wird. Kein Nachweis liegt vor, dass sich die Judikative grundlegend zu ihrer eingeübten Technik im Dritten Reich
geändert haben könnte.
Es ist mir bekannt, dass dieser pauschale Vorwurf nicht berechtigt ist. Ich entschuldige mich förmlich bei allen Juristen, für die dies nicht gilt. Sie werden die Entschuldigung mit Verweis auf die
eigenen Schwierigkeiten annehmen und nachsehen üben.
Ich habe in der Tat noch keine Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Behörde Einblick nehmen können. Keine Akte war gegen spätere Manipulationen
geschützt.
Was das heißt, haben Bundesverfassungsgericht 1983 und Bundesverwaltungsgericht 1988 ausgeführt. Dem ist meinerseits nichts zuzufügen.
#737
Mazi ist stolz auf sein "m.E"(Samstag, 01 Oktober 2022 14:26)
Da ist der kleine Mazi aber stolz, dass er irgendwann mal auf die Abkürzung "m.E" gestoßen ist. Seitdem missbraucht er es.
#736
Ukraine ❤️ Russland(Freitag, 30 September 2022 15:26)
Herr Neumann, danke für das heutige Gespräch. Es war nett Sie kennen zu lernen!
#735
Mazi(Freitag, 30 September 2022 12:19)
Ist Habeck noch "der" Bundeswirtschaftsminister, den wir zu wählen glaubten?
Habeck ist jetzt als Laie erkannt. Fachwissen wird ihm als Kinderbuchautor nicht mehr zugemutet. Die Partei, die Ihn in das Amt gehoben.hat, ist gefordert. Wenn sie dazu nicht befähigt zu sein
scheint, dann sind Neuwahlen anzusetzen.
Letztlich sind auch SPD und FDP als Teil der Bundesregierung mitverantwortlich.
#734
Mazi(Freitag, 30 September 2022 10:48)
Anschläge auf NordStream-Pipelinie
Es geht darum, wer ein Interesse an der Pipelinie haben könnte.
Eine Gruppe könnte gemeinsam und übereinstimmend ausgeschlossen werden. Da die Pipeline im Wasser und wahrscheinlich in großer Tiefe unnutzbar gemacht wurde.
Das heißt, dass alle Nichtschwimmer ausgeschlossen sind.
Da die Attentate in so großer Tiefe erfolgten, schieden m.E. nicht nur die Nichtschwimmer als Täter aus, sondern auch die Sporttaucher.
Übrig bleibt die Gruppe der Profis, die in der Lage sind, solche Attentate auszuführen.
M.E. sehe ich das Interesse an einem derartigen Anschlag auf der Seite derer die ohnehin kein Gas liefern bzw. erhalten als sehr begrenzt an. Wenn ohnehin kein Gas fließt, ist auch m.E. mit keinem
Einfluss auf Angebot und Preis Zu rechnen.
In starkem Verdacht stehen folglich Interessen, die davon einen Nutzen haben. Im Fokus stehen vor allem unsere "Freunde", unsere amerikanischen Freunde. Sie sind in der technischen Lage solche
Attentate auszuführen und deren Nutzen ist plausibel.
Bei der Häufigkeit der Schäden möchte ich einen Zufall und die Ausführung der Attentate mit niedriger Ausführungskenntnis ausschließen.
Ich erwarte eine plausible Begründung seitens der Profis und die Distanzierung seitens eines potentiellen Staates.
Nachweis für eine geheimdienstliche Ausführung ist traditionell die Umschreibung/Erklärung der Bundesregierung kein Interesse an der Aufklärung zu haben.
#733
Mazi(Freitag, 30 September 2022 10:13)
Die überhöhten Gaspreise sind auf eine fehlerhafte und von Behörden autorisierte Marktmanipulation zurückzuführen. Nach Art. 34 GG haftet die Behörde für Fehler ihrer Mitarbeiter.
Es geht nicht darum, einen Gaspreisdeckel für einige und nur teileeise zu installieren. Die 200 Mrd. EURO, die seitens der Regierung in Aussicht gestellt wurden sind nur unangemessen den
installierten Fehler zu.berichtigen, sondern stellen gegenüber mafiösen Methoden lediglich eine Herausforderung dar.
Tenor des Kommentars ist, kindische Maßnahmen zu beenden und fachmännisch Umsetzung zu initiieren. Die Parteien sind gefordert. Im Zweifel stehen wir vor Neuwahlen, wenn alle Macht vom Volke ausgeht.
#732
Anja(Donnerstag, 29 September 2022 17:30)
Es ist ein gigantisches Hilfspaket – der Kanzler nennt die staatliche Stützung der Energieversorgung und die vorgesehenen Preisbremsen einen "Doppelwumms". Die Gasumlage ist derweil gekippt
worden.
Mit einem neuen "Abwehrschirm" von bis zu 200 Milliarden Euro sollen Verbraucher und Unternehmen wegen der stark steigenden Energiepreise gestützt werden. Die bis zuletzt umstrittene Gasumlage ist
vom Tisch – stattdessen soll es eine Gaspreisbremse geben. Wer damit konkret in welchem Umfang entlastet wird, steht noch nicht fest. Dazu soll eine Kommission bis Mitte Oktober Vorschläge
machen.
Diese Sprüche von Scholz, Habeck & Co. müssen wir uns jetzt schon seit Wochen anhören. Und endlich, endlich kommen sie einmal mit Maßnahmen um die Ecke. Bin ja gespannt, wie viel von dem
Doppelwumms in der Bevölkerung wirklich ankommt...
#731
WernerE(Donnerstag, 29 September 2022 17:25)
In der SZ zu Lesen
https://www.sueddeutsche.de/projekte/artikel/kultur/bnd-nazi-taeter-organisation-gehlen-e974271/?reduced=true
Die Mörderbande von Pullach
#730
Selten so viel Unsinn gehört und gelesen!
Davon gibt es aktuell fast Täglich mehr oder weniger zu lesen.
Mering - 1000 + 1 Jahre alt - jetzt beginnen die Festlichkeiten !
Der Innenort ist mit Betonklötzen abgeriegelt, offenbar hat die Polizei Hinweise auf
einen Anschlag erhalten und derartige Sicherheitsmaßnahmen gefordert.
Wer Mering besuchen will, findet es auf der Landkarte an der B2 zwischen Augsburg
und München.
In diesem Sinn wünsche ich uns einen anschlagreges Wochenende - hier oder in Bremen.
Zwei Punkte sind zu trennen:
1. Gaspreise und
2. Gas-Umlage
Während die abgerechneten Gas-Rechnung sich aus der Menge des verbrauchten Gases mal Gaspreise sich ergeben und diese Rechnung seitens der Gasverbraucher nicht bzw. schwierig zu bezahlen ist, ergibt,
ist die Gaspreisermittlung zwar wirtschaftlich und undiskutiert falsch, aber behördlich genehmigt. Nach Art. 34 GG hat der Staat die Haftung für seine Mitarbeiter zu übernehmen. Das Bedarf keiner
behördlichen vorherigen Zustimmung. Eine Streitführung ist aus diesem.Grund bereits ausgeschlossen. Dieser Mechanismus ist bereits festgelegt. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK haben neutrale Richter nach dem
Gesetz ihre Entscheidung zu treffen. Also auch hier endet die Mitsprache der Politiker. Die richterliche Entscheidung ist sachlich vorgegeben.
Problematischer erscheint die Gas-Umlage.
Während für jedermann bereits nachvollziehbar verständlich ist, dass Gas-Verbraucher niemals dazu verpflichtet werden können, gegen ihren Willen eine Beteiligung - und dann noch an einem russischen
Unternehmen - eingehen zu müssen und dann auch noch diese Beteiligung unentgeltlich auf einen Dritten übertragen können, ist es höchst zweifelhaft, dass Politiker über diese Absicht zu Lasten eines
Anteils am Gemeinwesen beschließen dürfen.
Rechtsstaatlich ist m.E. nicht nur anzumerken, dass sie dies nicht dürfen, sondern bei diesem Versuch auch noch öffentlich streiten.
Nicht nur die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes, die heutige Sozialgerichtsbarkeit, treffen ihre Entscheidungen nicht auf der Grundlage des Gesetzes, sondern es erscheint schick zu
sein, gegen das Grundgesetz zu handeln.
Es ist an der Zeit, dass Journalisten dies bekannt machen.
Es ist nicht nur ihre Aufgabe den Unsinn zu publizieren, sondern auch auf die Unsinnigkeit der Argumentation hinzuweisen. Wenn auch die CDU die Politikerin die GRÜNEN/Bündnis 90 argumentativ
vorführte, so rechtfertigte dies argumentativ nicht, sich rechtsstaatlich fehlerhaft zu verhalten.
#729
Mazi(Mittwoch, 28 September 2022 16:38)
#727
Wie konnte die Bundesrepublik nur soweit sinken?
Dass die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes seit 1954 als Sozialgerichtsbarkeit firmieren und an die unüberwachte Nachfolgeschaft der Judikative des Dritten Reiches hatten wir uns in
ca. 70 Jahren fast gewöhnt. Aber dies ist neu und sprengt die Vorstellungskraft.
Die Diskussion einen falschen Marktmechanismus zu berichtigen, nach Art. 34 GG die Haftung des Staates
zu übernehmen, und den Fehler zu korrigieren, ist scheinbar neu für Poltiker. Die hohen Energiepreise, die das Chaos und die Verwerfungen auslösten, werden von ihnen nicht als Problem erkannt und
ausgemacht. Das ist skandalös.
Sollen sie doch Betroffene befragen, die letztlich die Folgen zu tragen haben!
Ich möchte nicht zum Widerstand aufrufen, aber ein Mindestmaß an Verantwortlichkeit seitens der involvierten Poltiker erwarte ich schon. Als unverständlich sehe ich an einen falschen Marktmechanismus
zu etablieren, höhere Einnahmen kreieren zu wollen und dann großzügig teilweise Mehreinnahmen als Sozialpaket verkaufen zu wollen ist mehr als dreist.
Dagegen sind 24 % Gehaltssteigerungen der DAX-Vorstände für das letzte Jahr geradezu noch sozial.
Nichts scheint unmöglich zu verlangen, gäbe es nicht Bürger, die die Zeche zu zahlen hätten.
Es gibt viel zu tun, das Grundgesetz von 1949 um- und durchzusetzen. Offensichtlich haben sich über 700 Abgeordnete des Bundestages an diesem "Trog".
Das hat nichts mit sozialistischen Denken, sondern mit ethischer Moral etwas zu tun.
#728
Mazi(Mittwoch, 28 September 2022 13:38)
#727
Plumper geht Propaganda m.E. nicht mehr. Und das ausgerechnet seitens der GRÜNEN/Bündnis 90 denen man dies bestimmt nicht angedichtet hätte.
Wahrscheinlich ist Habeck mit seinen Voraussetzungen genau der richtige Märchenerzähler.
Es ist an der Zeit, dass die GRÜNEN/Bündnis 90 diesen Mann vom Bilddchirm wegnehmen bevor er noch größeren Schaden anrichtet. Zahllose Familien hat er bereits in den finanziellen Ruin gestürzt.
#727
WernerE(Dienstag, 27 September 2022 22:52)
#726
Schuld an den hohen Gaspreisen und letztlich auch für die Gas-Umlage der deutsche Gasverbraucher sind die Franzosen.
Ja genau so muss man das verstehen.
Andere Frage:
Wer hat die beiden Pipeline in der Ostsee zerstört.
Spezialeinheiten - Taucher die aus U-Booten aus die Operation ausgeführt haben.
Wer belügt uns Tag für Tag - Mitglieder der Regierungs- und Opposition Parteien,
des Bundestages, der Ländervertretungen, die Richter:innen in verschiedenen Gerichten!
Die Deutschen Bürger haben zuviel Geld und das gehört unter den Hammer gebracht.
Oje heute könnte ich wieder Romane schreiben, über mich und meiner persönlichen
Umgebung, sowie das was die Sterne frei geben.
#726
Mazi(Dienstag, 27 September 2022 19:29)
Habe ich Habeck vorhin falsch verstanden?
Schuld an den hohen Gaspreisen und letztlich auch für die Gas-Umlage der deutsche Gasverbraucher sind die Franzosen.
D.h., mit ihrer Gas-Umlage sollen deutsche Gasverbraucher Frankreich retten?
Das glaube wer will.
Weder der rechtsstaatliche Beschluss zur Erhebung der Gas-Umlage ist verfassungsrechtlich begründet, noch die Erklärung von Habeck erscheint glaubwürdig.
Ein Minister, der uns belügt, ist in seinem Amt nicht mehr vertrauenswürdig und tragbar.
Kommen wir zum.zentralen Thema, der Sozialgerichtsbarkeit, hier. Es glaube wer will, dass die Bundesrepublik faire Verfahren, in denen neutrale Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen,
durchführt. Nachweislich ist auch mir bekannt, dass Richter ihre Entscheidung aufgrund einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde treffen. Ich habe auch selbst
aufgrund einer Akteneinsucht in die Gerichtsakte gesehen, dass das gleiche Richterteam diese Technik auch einem anderen Rechtsstreit zugrunde legten.
Ob dies als rechtsstaatlich anzusehen ist, erscheint mir rechtsstaatlich höchstvfragwürdig. Ich gehe vielmehr von fortgesetztem reichsbürgerlichem Verhalten und Verletzung der Treuepflicht aus.
#725
Mazi(Dienstag, 27 September 2022 17:54)
#724
Ich stimme Ihnen unbeschränkt zu. Es regiert nur Chaos.
Was wird nur den Familien gesagt, deren Ernährer aufgrund von Fehlern von GRÜNEN/BÜNDNIS 90 und Entscheidungsschwäche von SPD und FDP den Job verlieren und wie wird seitens der Minister persönlich
geholfen?
Mit dem Amt haben diese Entscheidungen bestimmt nichts zu tun.
#724
WernerE(Dienstag, 27 September 2022 14:25)
Was passiert mit Menschen die behaupten das der Nachbar ein Exibihionist ist,
Behauptung ohne dafür einen Zeugen zu haben.
Man bekommt eine Anzeige wegen übler Nachrede und muss dann schauen wie er die
eigentliche Wahrheit, beweisen kann.
Manchen Menschen haben "Erinnerungslücken" und werden daher nicht bestraft.
Manche Minister, Beamte oder Staatsangestellte sorgen Tag für Tag für sinnloses Gewirre
bei den Mitmenschen unbemalten trotzdem ihr Gehalt / Pension oder Mandat.
Wo leben WIR?
#723
Mazi(Dienstag, 27 September 2022 11:55)
Welche Art von Bundeswirtschaftsminister können wir uns erlauben?
Einen Bundeswirtschaftsminister, der uns anlügt, können wir nicht vertrauen. "Herr Habeck, Ihr absurdes Gasumlage-Chaos muss ein Ende haben"."
Ein Bundeskanzler, der ebenfalls zu Protokoll gibt "sich nicht erinnern zu können", ist zweifellos auch kein Kandidat, dem wir vertrauen.
#722
Mazi(Dienstag, 27 September 2022 11:33)
Werden wir belogen und sind die uns erreichenden Informationen nichts anderes als billige Propaganda?
Wie können Verluste in Energieunternehmen entstehen?
Allgemein entstehen bilanzielle Verluste in der Industrie dadurch, dass die Kaufpreise die Verkaufspreise übersteigen!
In den vorliegenden Fall reichen Energieunternehmen ihre Einkaufspreise an die Verbraucher weiter. Ein solcher Grund für eine Gasumlage scheidet also aus.
Tatsache ist, dass Behörden entschieden haben wollen, dass Gasverbraucher eine Umlage zu zahlen haben. Dazu sind sie dann berechtigt, wenn ihre Entscheidung Art
20 Abs. 3 GG folgt.
Die von den Behörden vorgelegte Begründung kann nachweislich obiger Begründung nicht wahr sein. Die vorgelegte Begründung ist aber nicht kausal, nicht der Wahrheit entsprechend.
Wenn diese Begründung nachweislich obiger Argumentation nicht zutreffend ist, ist auch davon auszugehen, dass auch die weiteren Angaben gleich wahr sind.
Ich hege auffallende Distanz zu den Informationen und der Tatsache, dass die Entscheidung ordentlich gefällt worden sein kann.
Es ist davon auszugehen, dass dem Bundeswirtschaftsminister Habeck nicht nur das Fachwissen, sondern auch die Ehrlichkeit fehlt.
Die werden nach Überführung vom Feuerwehrdienst von der Staatsanwaltschaft angeklagt, verurteilt und aus dem Dienst entfernt.
Weshalb erfolgt dies nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gleiches nicht mit Habeck?
#720
Mazi(Montag, 26 September 2022 18:01)
Es geht letztlich um sehr viel!
Nicht nur Unfallverletzte wissen davon ein Lied zu singen, sondern jetzt sind auch andere unschuldige Bürger involviert. Nicht selten werden ganze Familien in ihrer Existenz bedroht.
Es besteht m.E. nach über 70 Jahren Handlungszwang dem Grundgesetz tatsächlich zu folgen.
Dreh- und Angelpunkt ist die falsche und von Behörden genehmigte Marktbildung. Dem Vernehmen nach hat man dies nicht berichtigt.
Der nächste Kollaps steht damit vor der Tür.
Es sollten Fachleute und keine Kinder mit solchen Aufgaben betraut werden. Dies trifft nicht zuletzt auch auf Leute zu, die sich als Fachmann ausgeben (Bundeswirtschaftsminister Habeck). Das "muss in
die Hose gehen".
Art. 34 GG besagt, dass der Staat für Fehler seiner Mitarbeiter einsteht. Da der Staat es bisher unterlassen hat sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und
Verantwortungsbereich eingehalten werden, trifft ihn eine gehörige Mitschuld.
Er hat es unterlassen, die Erledigung seiner Amtsaufträge nach Art. 20 Abs. 3 GG (bzw. seine Dienstvorgesetzen haben es unterlassen) zu kontrollieren. Da dem Staat dieses Versäumnis bereits mehrfach
in unterschiedlichen Bereichen angezeigt wurde, kann er nicht geltend machen, nichts davon gewusst zu haben.
Soviel stümperhafte Amts- und Arbeitsausführung ist eigentlich undenkbar.
Dies trifft, wie Sie sehen, nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit zu.
Nach dem Grünen-Chef Nouripour wird die Gasumlage, die Liquidität für Verluste des russischen Energieversorgers von UNIPER seitens der Gasverbraucher erhoben und Liqidität in die Kasse des Bundes
spülen.
Da die Entscheidung der Gremien nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolgte, ist anzumerken, wie dann eine solche Entscheidung rechtlich bindend sein soll? Nach Auffassung der GRÜNEN ist dies
m.E. nur dann nachvollziehbar, wenn auch sie nicht auf der Basis des Grundgesetzes agieren.
Dass dem so ist, ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich und deutet m.E. auf fehlende Professionalität oder auf eine aktive Bekämpfung des Grundgesetzes hin (allgemein wird dies als Denke von
Reichsbürgern bezeichnet).
#716
Mazi(Montag, 26 September 2022 11:03)
Die Beschlussfassung des LG Hamburg, verbunden mit der Freiheitsberaubung von Neumann, dokumentiert die Wahrheitsfindung, Ernsthaftigkeit der Rechtssprechung der Judikative und Maßgeblichkeit von
Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 3 Abs. 1 GG.
Dem System mangelt es daran, dass sichergestellt wird, dass Gesetz und Recht durchgesetzt wird.
Die Tatsache, dass in Bremen die Handhabung nicht anders ist als in anderen Bundesländern auch, rechtfertigt die widerrechtlich Amtsausübung nicht.
Recht in unserem Sinn ist nicht mehrheitsfähig.
Alle Amtsträger sind an Gesetz und Recht gebunden - auch die Judikative! Zudem schreiben die europäischen Menschenrechte die Durchführung fairer Verfahren vor.
Die Tatsache, dass nach Sorgatz keine Kontrolle in den öffentlichen Verwaltungen durchgeführt werden, führt nicht zu dem Rückschluss, dass trotz mehrheitliche und einheitlicher Handhabung seitens der
Judikative deren Entscheidungen nach Gesetz und Recht erfolgen. Maßgeblich ist vielmehr, dass die Entscheidungen dem Gesetz entsprechen.
Auswüchse der fehlenden Rechtsstaatlichkeit sehen wir auch in den unterschiedlichsten Bereichen. Beispielhaft wird auf die aktuelle Gasumlage, die Cum-Ex-Geschäfte, die Missbräuche, die fehlende
Weitergabe von Alarmierungen, etc. hingewiesen.
Es gibt rechtsstaatlich viel in Deutschland zu tun.
#715
Mazi(Montag, 26 September 2022 10:38)
Achtung des Grundgesetzes seitens der Judikative?
Hat der Richter des SG Karlsruhe vom 14.04.2020 einen Hinweis gegeben?
Nach Art. 20 Abs. 2 GG geht alle Macht vom Volke aus. Erst danach gliedert das Grundgesetz die Staatsgewalten und danach wiederum bindet es alle Amtsträger an Gesetz und Recht.
Folgt man dem Selbstverständnis der Judikative, ist dem nicht so.
Nach dem Grundgesetz sind alle vor dem Gesetz gleich (Grundrecht nach Art.3 Abs. 1 GG). Dies besagt, dass sich die Judikative nicht gleichgestellt fühlt.
Hier ist Klarheit und Maßgeblichkeit des Grundgesetzes zu verkünden.
Wenn das Grundgesetz die Grundlage unserer Rechtsstaatlichkeit darstellt, dann steht die Judikative nicht auf dieser gemeinsamen Grundlage. Rein sachlich steht die Judikative näher an den
Reichsbürgern als auf der Grundlage des Grundgesetzes. Es stellt sich somit die Frage, ob der Staat bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben von Amtsträgern vertreten wird, deren Auftragsausführung
nicht einmal kontrolliert wird.
Der Verweis auf die Effektivität der Dienstaufsicht in Bremen, von Herrn Bovenschulte, und anderswo scheint angebracht.
Die Veröffentlichung von Originalen von Neumann dokumentieren seine Sachlichkeit in der Argumentation und die Unabhängigkeit unserer eigenen Meinungsbildung.
#714
Mazi(Sonntag, 25 September 2022 23:57)
# 713
Ich schließe mich an. Unsere Klarnamen sind Ihnen ohnehin bekannt.
Ich möchte nochmals erklären, dass uns ausschließlich rechtsstaatliche Ansprüche am Herzen liegen und wir uns von reichsbürgerlichem Denken eindeutig distanzieren.
Richterliche Entscheidungen, die nicht dem Gesetz folgen, sind als unabhängige richterliche Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG vom Grundgesetz nicht legitimiert.
Aufgrund der Vorkommnisse im Fall Neumann ist per Gerichtsbeschluss des LG Hamburg belegt, dass richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegen
hat. Alle Entscheidungen verstießen damit gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art.97 Abs. 1 GG.
Da auch die Amtsträger der Staatsanwaltschaft Bremen einen Amtseid auf das Grundgesetz leisteten, ist auch dort erheblicher Nachholbedarf angesagt.
Als oberster Dienstherr ist Herr Bovenschulte - und demzufolge auch Herr Ehmke - verpflichtet die Einhaltung von Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeit- und Verantwortungsbereich
sicherzustellen.
Eine ehrenvolle Aufabe Ihres Nachfolgers für den von Ihnen genannten Mirko Robbers.
Ich gehe davon aus, dass auch in Bremen die europäischen Menschenrechte und das Grundgesetz gelten und verbindlich sind.
#713
WernerE(Sonntag, 25 September 2022 18:36)
Hallo Hr. Jürgen Osmers,
Hallo Hr. Thomas Ehmke.
Liebe Mitlesen und Mitschreiben,
zu #711
ich bewundere Erich Neumann, Alias Unfallmann über seinen Mut und seine Beständigkeit,
er zeigt auf seiner Webseite immer wieder neu auf, was in der Politik, bei der gesetzlichen
Unfallversicherung absolut nicht in Ordnung ist.
Ich verstehe nicht, Herr Osmers weshalb Sie jetzt kurz vor Ihrer bestimmt üppigen Pension, sich jetzt per GB Eintrag melden.
Sie hätten sich doch ohne größeren Aufwand bereits vor Jahren mit Hr. Neumann treffen und die Dinge sachlich und unaufgeregt besprechen können.
Aber nein, an einem Sonntag im September 2022 machen Sie einen GB Eintrag und
beschweren sich über das was im GB hinterlegt wird.
Selbst der Chef der Senatskanzlei Hr. Thomas Ehmke könnte, wenn er wirklich
einen mit der Bremer Politik zufriedenen Bürgen haben wollte, mit Hr. Neumann
ist Gespräch kommen und man könnte miteinander direkt ohne Umwege kommunizieren.
Ganz ehrlich, wenn ich der Betreiber des GB wäre, würde ich die jeweiligen IP-Nummern,
die Cokies zu den betreffenden Einträgen sichern und ggf. von einem Fachmann für
IT-Sicherheit abklären lassen, denn auch die Senatskanzlei oder eben Hr. Ehmke bzw
Hr. Osmers hinterlassen diese Daten.
Damit könnte dann auch festgestellt werden, wer sich tatsächlich hinter den Namen
versteckt oder ob hier "Trittbrett" Psyeudo Menschen sich wichtig machen wollen.
Der 4 Stichpunkt auf Erichs Webseite Besagt:
Wird sich ein neuer Bremer Bürgermeister um das Grundgesetz kümmern?
So wie ich das aus der Ferne in Bayern erkennen kann, gilt das Grundgesetz auch
für alle Angestellte und Beamte des Hansestaates Bremen, genau so wie für Erich,
Mazi oder meiner Person, insofern auch für Sie Herr Jürgen Osmers.
P.S.
Wollen Sie mit mir in Verbindung treten, Hr. Neumann kann Ihnen meine Daten
gerne übermittel.
#712
Erich Neumann, Unfallmann(Sonntag, 25 September 2022 17:48)
Info an meine Gäste:
Thomas Ehmke - Chef der Senatskanzlei hat am 20 September 2022 #690 einen Eintrag hinterlassen.
MfG
Erich Neumann
#711
Jürgen Osmers(Sonntag, 25 September 2022 17:31)
Sehr geehrte Mitleser, sehr geehrter Herr Neumann,
ich melde mich bei Ihnen Herr Neumann, da mich Herr Ehmke telefonisch über Sie informiert hat. Ich möchte Sie bitten, das ganze noch mal zu überdenken. Sie haben in den letzten Jahren sehr viel Zeit
und Kraft aufgebracht, um an das zu kommen, was Ihnen Ihrer Meinung nach, zusteht. Da Sie bereits vor über 10 Jahren ausbezahlt wurden, verstehe ich nicht, warum Sie weiterhin auf der Politik in
Bremen "rum hacken'. Ich gehe nun in Pension, bin mir aber ziemlich sicher, dass Mirko Robbers die Sache nicht so leicht abtun wird.
Nachdem der Deutsche Bundestag sich letzten Freitag für eine Beteiligung an einem russischen Energiekonzern ausgesprochen hat und deutsche Gasversorger ihm diese großzügige Geste finanzieren sollen,
ist nicht erkennbar, dass diese Veröffentlichung wahr sein sollen.
Ungeachtet davon, dass ein amtierender Bundeskanzler Olaf Scholz wahrheitsgetreu informieren soll, obwohl er vor Untersuchungsausschüssen erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können, der
Amtsvorgänger Gerhard Schröder sich von Putin nicht lossagt, ist davon auszugehen, dass die SPD hier mindestens doppeltes Spiel betreibt.
Es mag zutreffen, dass dies nicht korrekt vermutet ist, aber es ist Sache der SPD dies gerade zu rücken und ihre Glaubwürdigkeit wieder herzustellen. Andernfalls ist auch deren Glaubwürdigkeit zum
Thema: Gerechtigkeit zu hinterfragen.
Ich stelle fest, dass die Definition von Exekutive und Judikative nicht dem Grundgesetz folgt. Sie zwar der Gewaltenteilung zuzurechnen sind, aber das Grundhesetz nicht achten.
Zahlreiche Nachweise führen zu diesem Schluss.
Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 hatte Hintergrund und ermahnte uns, für das Grundgesetz einzutreten.
Es erscheint hinreichend belegt, dass die Denke der NS-Juristen nicht "überlebt" ist und wir zur Durchsetzung des Grundgesetzes aktuell weiterhin eingefordert sind.
Eigentlich gibt es diese Vorgänge nicht.
Diese kritische Denke wurde nach der Russlandkrise 1998 ausgerechnet von einem stellv. russischen Minister ausgelöst als dieser ausgerechnet die gemeinsame Verbrechensbekämpfung mit deutschen
Behörden initiialisieren wollte, dies aber von deutscher Seite abgelehnt wurde. Dass damals in diese Entscheidung freundschaftlich mit mir verbundene Personen involviert waren, lässt den Umgang mit
Informationen noch kritischer erscheinen und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz hinterfragen.
Zusammenfassend:
Es besteht erheblicher Vorbehalt, dass Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht tätig sind. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir zur Stimmungsmache - gleich von welchem System -
missbraucht werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass es rechtsstaatlich sein soll, dass Gasverbraucher für eine russische Beteiligung von UNIPER ohne eigene Beteiligung an dieser oder anderer Entscheidungen zahlen
sollen.
Zu einer solchen Entscheidung kann auch kein Deutscher Bundestag rechtsstaatlich berechtigt sein. Der Deutsche Bundestag ist nur dann berechtigt zu entscheiden, wenn er auch dafür bezahlt (siehe auch
Argumentation der Bundesländer).
In Zusammenhang mit dieser Fragestellung wäre auch eine Definition einer grundgesetzlichen Verschuldungsobergrenze nicht gerechtfertigt.
Man stelle sich nur vor, dass sich sowohl Bundestag und Bundesrat darauf einigen würden, dass künftig das Volk zahlt. In dem Fall ist die Vorstellung einer Grundlage für eine Steuererhebung
absurd.
Wenn es keinen Grund gibt Steuern zu erheben, kann es auch keine Steuererhebung geben. Wenn es keinen Grund gibt Steuern zu erheben, kann es auch keine Rückerstattung von Steuern geben. Wenn es keine
Steuererstattung geben kann, kann auch kein Gericht darüber entscheiden, dass diese Geschäfte vom Grundsatz her bereits widerrechtlich sind.
Der BGH hat aber i.S. Cum-Ex-Geschäften entschieden. Die dortigen Richter haben entschieden, dass es keine Steuererstattung geben kann, wenn zuvor keine Steuern gezahlt wurden.
Allein dieser Vorfall dokumentiert das herrschende Chaos in der Umsetzung des Grundgesetzes. Möglicherweise sind diese Selbstverständlichkeiten aus Sicht der guten Sitten der Bürger die Grundlage von
Steuergerechtigkeit und die Arbeitsverweigerung im öffentlichen Dienst zwar nicht nachvollziehbar aber dennoch vorhanden.
Wenn es eine Hinwendung zu Rechtsstaatlichkeit geben soll, ist eine Veränderung herbeizuführen. Damit überhaupt eine Veränderung erfolgen kann, sind die Veränderungen zuerst zu bestimmen und
letztlich abzustellen.
Eine Exekutive, eine Judikative, die dies verhindern, sind faktisch zu Veränderungen nicht bereit.
Es erscheint nicht glaubwürdig, dass die Amtsausübung an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG).
Stümperhaft, uneinheitlich und unfachmännisch die behördliche Umsetzung.
#708
Mazi(Sonntag, 25 September 2022 10:59)
Die Gesetzeslage!
Da 1952 der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Menschenrechte ratifiziert haben hat sich die Bundesrepublik zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Danach urteilen neutrale Richter und
treffen ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Art. 97 Abs. 1 GG bringt zum Ausdruck das unabhängige Entscheidungen nur an das Gesetz gebunden sind.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Amtsträger, also auch Richter, an Gesetz und Recht. Dazu haben sich alle Amtsträger per Eid ausnahmslos verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 festgestellt, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat auf
Grundlage dieses Beschlusses verkündet, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können.
Daraus folgt, dass Amtsausführungen von Richtern, die dem Gesetz nicht folgen, keine Entscheidungen im Sinne des Grundgesetzes darstellen (können). Sie werden von ihm nicht legitimiert. Folglich
können sie auch keinem Irrtum unterlegen haben.
Ein Irrtum in der Entscheidung kann nicht auf der Nachlässigkeit der Richter zur Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte begründet sein. Wenn Richter dennoch vorgeben, dass
ihnen die Verwaltungsakte vorgelegen habe, ist dies objektiv unwahr. Sie sind auch aus diesem Grund zur Rechenschaft zu ziehen.
Art. 19 Abs. 4 GG schreibt Bürgern den Rechtsweg vor. Eine Kontrolle, ob Richter weiterhin den Prinzipien des Dritten Reichs weiterhin folgen, erfolgte nicht. Da nicht bekannt ist, dass sich Richter
von diesem System lossagten, ist zu unterstellen, dass weiterhin Amtsträger den Prinzipien der Nazis folgen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Staat den Bürgern ein Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) einräumt und tatsächlich nicht kontrolliert, ob die Amtsträger diese Vorschrift überhaupt achten.
M.E. ist dies mit der Vorspielung falscher Tatsachen, vorsätzlicher Täuschung des Volkes verbunden.
Da Richter jedoch den Amtseid auf das Grundgesetz leisteten, sind Zuwiderhandlungen nach Art. 20 Abs. 3 GG zu bestrafen. Sie sind u.a. wegen Arbeitsverweigerung und Amtsmissbrauch anzuklagen, zu
verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Die Ausübung hoheitlicher Macht ist ihnen zu untersagen.
Wegen Arbeitsverweigerung ist die Rückforderung von Gehältern, Pensionsansprüchen und Pensionen sachlich begründet.
Es kann nicht angehen, dass überführte Straftäter über Hartz IV bzw. Bürgergeld hinaus mit gewaschenen Geld (Steuereinnahmen) belohnt werden.
#707
WernerE(Samstag, 24 September 2022 22:57)
zu #706 ich hatte mich verlesen und "Entwarnung" erkannt.
Dabei heißt das "Enttarnung" Ja davon brauchen wir noch viel mehr und
das die "Würdenträger" ihren Hut nehmen müssen.
Gute Tage - Werner
#706
Mazi(Samstag, 24 September 2022 11:49)
Enttarnung?!
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK ist die Bundesrepublik seit 1952 verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. Dabei entscheiden neutrale Richter nach dem Gesetz.
1954 sah sich die Bundesrepublik genötigt die vorherigen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes in sogenannte Sozialgerichtsbarkeit zu überführen.
Amerikanische Behörden haben eingestanden, ihr Ziel, Rechtsstaatlichkeit zu etablieren, nicht erreicht zu haben.
Die Bundesrepublik hat nach meinen Recheren nie eine Abgrenzung der Judikative zu dem Machenschaften im Dritten Reich vorgenommen.
Die Bundesrepublik hat nie sichergestellt, dass die eingesetzten Richter neutral und nach dem Gesetz entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch heute, über 70 Jahre nach dem Dekret, nicht
erreicht oder sichergestellt ist.
Es ist daher davon auszugehen, dass "Reichsbürger" auch heute noch ihr Amt ausüben und im Rahmen ihrer Amtsaufgabe Amtsmissbrauch begehen. Das Recht, in Kenntnis der Vorschriften der Menschenrechte,
wird von ihnen m.E. widerrechtlich nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verkündet.
Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und von der Ausübung hoheitlicher Macht auszuschließen. Die bisherigen Gehälter sind zurückzufordern, Pensionsansprüche und Pensionen sind wegen
Arbeitsverweigerung zurückzufordern.
Eine Allimentierung dieser Gesetzesbrecher mit gewaschenen Geld, wie der Nachkriegszeit, darf es nicht geben.
Unschuldig entlassene Arbeitnehmer, wie jetzt in der Insolvenzwelle der Energiekrise, dürfen nicht schlechter gestellt sein als beamtete Arbeitsverweigerer. Dies widerspricht nicht zuletzt dem
Gleichheitsgrundsatz.
Nach Kenntnis der Vorfälle, ist davon auszugehen, dass in der Bundesrepublik nie eine Gewaltenteilung nach dem Geist des Grundgesetzes oder den Menschenrechten bestanden hat.
Genug ist genug!
#705
Mazi(Samstag, 24 September 2022 11:22)
Der Personalabbau hat einen Namen!
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Mittelstand-rechnet-mit-Energie-Tsunami-fuer-Firmen-article23609233.html
Die Insolvenzwelle folgt einer Idelogie, der Ideologie der GRÜNEN/ Bündnis 90 bwz. Habeck/Baerbock.
Die Entlassung der Arbeitnehmer, als Folge der Insolvenzwelle, erscheint vor dem Amtseid der Minister "zum Wohl des deutschen Volkes", zynisch. Die daraus folgende Konsequenz m.E.
alternativlos.
Die Quantifizierung der Börsenhändler haben ihr Urteil bereits gebildet.
Man stelle sich nur vor, dass der Bundeswirtschaftsminister Habeck eine Gas-Umlage initiiert, Gas-Verbraucher ohne Beteiligung an der Entscheidung genötigt werden, Verluste aus einer russischen
Beteiligung an einem russischen Energieversorger zu übernehmen. Nach der Interpretation.der GRÜNEN/Bündnis 90 soll dies rechtsstaatlich sein?
Da Baerbock und Habeck uns in dieser Sache angelogen.haben, ist nicht davon auszugehen, dass bei anderen.Gelegenheiten Wahrheiten verkünden.
Da die Bundesregierung keinen klaren Wein in dieser Sache einschenkte, kann nicht unterstellt werden, dass sie bei anderen Gelegenheiten Wahrheiten verkünden.
Sie sind als Populisten enttarnt.
Die handelnden Personen sind "verschlissen" und müssen zumindest seitens der Parteien ausgetauscht werden. Ansonsten besteht objektiv die Gefahr, selbst in diesen Strudel mangels Abgrenzung gezogen
zu werden.
Das Fass ist nicht halbvoll, es läuft bereits über!
Genug ist genug!
#704
Mazi(Freitag, 23 September 2022 20:13)
Genug ist genug!
Sicher kann man über die richtige Sicht auf Dinge streiten!
https://www.uniper.energy/de/russland
Mit der Verstaatlichung von UNIPER und Veröffentlichung auf deren Internetseite wird bekannt, dass die Bundesrepublik Unternehmen in Russland betreibt und damit für deren Verluste einstehen
muss.
Es ist m.E. eigenartig was alles als Amtsausübung und seitens der Dienstvorgesetzten der Zuständigkeits- und Veranwortungsbereich verstanden wird.
Für mich ist undurchsichtig wie in der Exekutive und Judikative die Einhaltung von Gesetz und Recht sichergestellt wird bzw. sichergestellt werden soll?
Gehen wir davon aus, dass Sorgatz und Jost wahrheitsgetreu die Situation beschrieben haben und das Problem sich nicht auf einen einzigen Amts- oder Tätigkeitsbereich beschränkt.
Ohne das die Fehler ermittelt werden, ist nicht davon auszugehen, dass sie abgestellt werden.
Die allgemeine Feststellung liegt nahe, dass nichts aus rechtsstaatlicher Sicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt!
Offensichtlich hat der Bundeswirtschaftsminister Habeck etwas ab dem 01.10.2022 vorlegen wollen, was so gar nicht rechtsstaatlich geht.
Die Judikative funktioniert nicht nach den Regeln des Grundgesetzes. Die Exekutive funktioniert nicht nach dem Grundgesetz. Die Legislative unterscheidet sich nicht zu den Machenschaften im Dritten
Reich.
Lediglich das Grundgesetz ist geschrieben. Die Grundrechte werden den Bürgern darin garantiert. Wie soll das gehen?
#701
Mazi(Freitag, 23 September 2022 18:46)
Die Idee der GRÜNEN erscheint mir richtig, aber sie ist nicht vorbereitet und ist nicht Händen von Leuten, die die Sache zu händeln verstehen.
Wenn Sie auch noch darlegen, diese verantwortungsvolle Aufgabe in die Hände eines Kinderbuchautors gelegt zu haben, dann werden Sie Reihum nicht nur lautes Lachen hervorrufen, sondern auch die
Feststellung einer falschen Personalauswahl einfahren.
Obwohl die Meinung von Fleischhauer nicht als allgemeingültig zu bezeichnen ist, aber mit diesem Beitrag wird er breite Unterstützung erfahren.
#700
Mazi(Freitag, 23 September 2022 18:10)
Muss weg!
Habeck hat Recht!
Nicht nur seine Gas-Umlage muss weg. Er und andere müssen weg. Sie sind zu teuer.
Die Bundesregierung muss weg. Die Parteien sind genötigt, die verantwortlichen Amtsträger mit Fachleuten zu besetzen.
Soviel stümperhaftes hat man noch nicht erlebt.
https://www.n-tv.de/politik/Habecks-Gasumlage-steht-auf-der-Kippe-article23608477.html
Die Börsen- und Goldpreisentwicklung haben nichts mit dem Ukrainekrieg gemein. Also am Ukrainekrieg kann es nicht liegen.
Um eines klarzustellen:
Es ist rechtsstaatlich der Tod eines Menschen durch nichts zu rechtfertigen. Die Freiheitsberaubung eines Bürgers ist ebenso nicht zu rechtfertigen.
Angriffskriege, Regierungen und Gerichte, die nicht neutral tätig sind, ihre Entscheidungen sind nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht zu treffen, sind rechtsstaatlich nicht akzeptabel.
20 % Minus in den Marktpreisen beschreiben m.E. die Kompetenz der Bundesregierung, die ihnen auch seitens der Händler beigemessen wird.
Ideen, aber kein Konzept diese Ideen in Taten umzusetzen.
Bundeswirtschaftsminister Habeck hat keine andere Idee seinen Plan umzusetzen, als mit Importbeschränkungen gegen den Hauptlieferanten Russland und Preiserhöhungen der Energiekosten die Verbraucher
zu nötigen, ihm zu folgen.
Zur Einhaltung der Schuldenobergrenze will der Bundesfinanzminister Christian Lindner Gasverbraucher mit der Zahlung einer Gas-Umlage belasten.
Es ist davon auszugehen, dass uns Bundeskanzler Olaf Scholz belügt. Ob das dessen Aussage zu den bekannten Cum-Ex-Geschäften angeht oder dessen "Geeier" in Sachen Lieferung von Verteidigungswaffen an
die Ukraine angeht.
Es spielt keine Rolle, auf welcher Seite man steht. Entscheidend ist das Ergebnis.
Dies ist nicht vergleichbar mit einer Vorgensweise von Herrn Ehmke. Entscheidend ist nicht ein falsch definiertes Endergebnis, verbunden mit einer falschen Herleitung von Rechtsfolgen. Das ist uns
bekannt aus dem Dritten Reich. Es ist nicht ausreichend, dass auch der Deutsche Bundestag diese Technik 2009 als nicht rechtsstaatlich bezeichnete. Maßgeblich ist Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und
Recht, und nicht vom Ende gedacht.
Es geht nicht mehr und dies hat mit Fussball nichts zu tun. Ginge es um Fussball, würden die Börsenpreise nicht derart reagieren und wir würden es derart auch nicht so optisch und drastisch sehen.
#699
Mazi(Freitag, 23 September 2022 11:54)
#698
Kann und darf nicht anders sein als auch in den übrigen Bundesländern auch.
Es ist nicht davon auszugehen, dass sich an der Defition des Grundgesetzes, die Gewalten, etwas geändert haben könnte, wenn nicht einmal nachgeprüft wurde, dass dies gegenüber dem Dritten Reichs
etwas passiert sein könnte.
Gemäß eigenem Eingeständnis der US-Amerikaner sind sie an dem Austausch der Judikativen in Bremrn gescheitert. Wenn Amerikaner ihr scheitern eingestanden haben, ist der Logik folgend, dass
Rechtsstaatlichkeit tatsächlich nach dem Grundgestz nicht eingezogen ist.
Es ist m.E. eher zu unterstellen, dass sich die Judikative "bewahrt" hat.
Wir erkennen dies auch heute noch, anhand deren Vorgehen.
Es klingt zynisch, dass ausgerechnet Putin auf diesen Umstand hinweisen muss.
Ebenso unglaublich ist in meinen Augen, das Verhalten unseres Bundesksnzlers, dem Amtsvorgänger von Dr. Peter Tschentscher als ersten Bürgermeister von Hamburg
(https://www.n-tv.de/politik/Kalendernotiz-wirft-neue-Cum-Ex-Fragen-an-Scholz-auf-article23607429.html).
Unglaublich was unter den Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit alles zu passen scheint.
Eine Judikative, die den Tatsachen nicht folgt, die keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakt einer Behörde ihren Entscheidungen zu Grunde legt, die ihre Entscheidung nicht nach.Art. 6
Abs. 1 EMRK fällt, ist rechtsstaatlich mehr als gewöhnungsbedürftig.
Insbesondere wenn Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht anders entschieden haben.
Wenn Dienstvorgesetzte sich Mitarbeitern bedienen, die rechtsstaatlich nicht als geerdet zu bezeichnen sind, dann stellt sich wiederholt die Frage, ob nicht genau dies Zweck sein soll?
Was gilt also? Das Grundgesetz oder die Prinzipien des Dritten Reichs bzw. der Reichsbürger? Kann es dann sein, dass Bürger nach Art. 19 Abs. 4 GG auf den Rechtsweg verwiesen werden und vor
Reichsbürgern landen, die unabhängig der Sachlage ihnen das Grundrecht verwehren?
M.E. geht das eindeutig zuweit!
#698
WernerE(Donnerstag, 22 September 2022 19:26)
Zitat aus #697
Sie haben scheinbar nur ein gemeinsames Interesse daran, ihm einen Denkzettel zu verpassen.
Genau so sehe ich die Entwicklungen im Bremen und Hamburg.
Der Typ Mensch der hinter den kuriosen Entscheidungen steht, hat eine Denkweise
wie diese vor ca 75 Jahren vorgeherrscht hat.
Der Chef der Staatskanzlei in Bremen sollte sich schämen, seine Füße in die Arme
legen und bei Hr. Erich vorbei gehen, damit die Angelegenheit von Mann zu Mann
besprochen und geklärt wird.
"Eindeutig bindet das Grundgesetz alle Amtsträger an Gesetz und Recht. Dem Geist des Grundgesetzes haben alle Gesetze zu folgen. Das ist eindeutig und unumstößlich."
Sollte so sein - doch man kann erhebliche Bedenken dazu äussern,
Ist in Bayern nicht anders als in Bremen.
Herzliche Grüße und Dir werter Erich viel Kraft und Gesundheit.
Werner
#697
Mazi(Donnerstag, 22 September 2022 08:58)
Vom Ende her gedacht!
Daran besteht m.E. kein Zweifel in der Denkweise des Chefs der Staatskanzlei in Bremen. Es besteht der begründete Verdacht, dass sehr viele dieser Logik verfallen sind. Das war nicht nur im Dritten
Reich so, sondern die USA scheiterten auch nach dem Zweiten Weltkrieg als sie diese Denke ändern wollten.
Eindeutig bindet das Grundgesetz alle Amtsträger an Gesetz und Recht. Dem Geist des Grundgesetzes haben alle Gesetze zu folgen. Das ist eindeutig und unumstößlich.
Herr Ehmke denkt "vom Ende her". Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, andere Staatsdiener ebenfalls.
Ich sehe es als unstrittig an, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nie auf der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Akte gefällt haben können.
Die Richter des LG Hamburg haben nicht nur verfügt, dass sie die Wahrheitsfindung im Fall Neumann ausschließen wollen, gegen Paragr. 138 ZPO handeln, die Vorlage von Beweisen, die Verteidigung von
Herrn Neumann unterbinden, sondern ihn auch seiner persönlichen Freiheit beraubt.
Unter dieser Maßgabe erscheint es zynisch, Herrn Neumann nach Art. 19 Abs. 4 GG auf den Rechtsweg zu verweisen, wenn der Staat nicht sicherstellt, dass seine Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden
sind.
Herr Neumann landet immer wieder vor dem gleichen Menschentypus, der die Sache vom Ende her und nicht nach den Regeln des Grundgesetzes denkt. Sie haben scheinbar nur ein gemeinsames Interesse daran,
ihm einen Denkzettel zu verpassen.
Mit Rechtsstaatlichkeit hat das m.E. nichts zu tun.
#696
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 19:33)
Muss weg!
Nicht nur die Gas-Umlage, sondern auch Habeck und letztlich auch die Bundesregierung "muss weg".
Die Propaganda in den Nachrichten ist anhand der gestiegenen Energiepreise vor der Intervention enttarnt. Das ist eine Propaganda, die wir von den Nazis her kennen. Eine Hetze in einen Krieg.
#695
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 19:16)
Gas-Umlage?
Uniper wird verstaatlicht. Die Gas-Verbraucher sollen eine Gas-Umlage zahlen. Der Großteil dieser Umlage soll in den Büchern von Uniper landen.
Das Management von Uniper hat schon mal eine richtige "Sause" gefeiert.
Das Bundesfinanzministerium soll nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Habeck die geplanten Transaktionen prüfen. Im Gegensatz dazu hat das Bundesfinanzministerium erklärt, kein Gutachten zu
kennen oder initiiert haben.
Mit anderen Worten:
Nichts ist seitens der Bundesregierung legitim!
Die Schieflage, die wahrscheinlich real ist, ist darauf zurückzuführen, weil seitens der Importeure keine Risikoposition ermittelt wurde und gemanaged wurde. Ein seitens der Bundesregierung
verhängter Importstopp hat dies erzwungen.
Die Aussagen von Habeck sind nicht ehrlich. Tatsache ist, dass er sich des Angriffskrieg von Putin bedient, eigene bzw. GRÜNE-Ideen durchzusetzen. Nur über hohe Energiekosten der angegriffenen
Ressourcen lässt sich diese GRÜNE-Politik verwirklichen.
Habeck wird sich vorhalten lassen, dass er zwar Ideen hat, aber nicht zu wissen, wie er diese Ideen rechtsstaatlich umzusetzen weiß.
Gehen wir zurück und stellen fest, dass die Energiepreise vor dem Angriffskrieg anstiegen. Daraus ist abzuleiten, dass die kritische Situation unter den Mächtigung schon lange bekannt gewesen sein
muss. Es ist davon auszugehen, dass die Nachrichtenlage nicht wahrheitsgetreu ist.
M.E. kindisch!
Ich lege mich fest, dass der Bundeswirtschaftsminister weg muss. Habeck ist nicht authentisch. Die organisierte Kriminalität ist in verschiedenen Ressorts aktiv zu bekämpfen.
#694
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 14:31)
Bitte nehmen Sie die Berichtigung von #687 auf #688 an.
#693
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 14:29)
Was ist los in der Bundesregierung?
Wann übernehmen Fachleute die verantwortlichen Positionen. Werden wir Bürger ein weiteres Mal von den Behörden "hinter die Fichte geführt"?
Diese Vorgensweise geht rechtsstaatlich gar nicht.
Scheinbar weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut und keine Institution weiß nicht, was den Amtsträgern Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) vorgeben wird.
Das Juristendeutsch ist so präzise, dass es keinen offensichtlichen Halt geben kann.
Was sollen wir davon halten? Außer die Feststellung, dass Murks die Welt regiert, ist wohl nichts festzustellen.
Es darf unterstellt werden, dass sehr viele "vom Ende her denken". Vor allem scheint dies unter Juristen sehr stark verbreitet zu sein.
Naheliegend und nicht ausgestorben scheinen die NS-Juristen zu sein. Ihnen ist es m.E. zu verdanken, dass die Judikative in der offiziellen Strafverfolgung aussen vor ist
Entweder ist den Strafverfolgungsbehörden bekannt, dass sie nicht anders sind als sie selbst, auf die gleiche Ausbildung (Gehirnwäsche) verwiesen wird oder die Judikative wird offiziell zum Nachteil
der Bürger geschützt.
Zumindest ist man nicht aufgrund von Kontrollen in der Lage nachzuweisen, dass die Judikative sich von den Prinzpien des Dritten Reichs verabschiedet hat.
Ein Rechtssystem, dass den Grundprinzipen der Nazis folgt als rechtsstaatlich zu bezeichnen, ist m.E. mit Blick auf deren Opfer aber auch an sich nicht plausibel.
Nachweislich dieser Veröffentlichung ist die o.g. Vorgenensweise nicht hilfreich eine Verbrechensbekämpfung vorzunehmen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass eine solche Vorgehensweise kriminelle
Aktivitäten eher unterstützt als zu behindern.
#691
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 13:36)
#687
Nach Paragr. 138 ZPO sind Prozessparteien vor Gericht verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen.
Nach Paragr. 130 Strafprozessordnung begeht die Prozesspartei Verwahrungsbruch, die Dritten eine wahre und vollständige Verwaltungsakte vorenthält.
Dieser Rechtsanspruch wurde nochmals vom Bundesverfassungsgericht 1983 bestätigt. Es ist nicht nachvollziehbar wie Richter anhand einer unwahren und insbesondere unvollständigen Verwaltungsakte einer
Behörde deren rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen kontrolliert haben können (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87)?
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen neutrale Richter ihre Entscheidungen nach dem Gesetz.
Richter sind nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen.
Nachweislich diverser Tatsachen ist ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz erfolgt. Die Tatsache, dass die Richter ihre Entscheidung nicht auf der Grundlage einer Entscheiungsvorbereitung getroffen
haben, macht deutlich, dass sie auch den Einwand des Irrtums nicht geltend machen können.
Die zahlreichen "Nachsendungen" der BGHW und der Beschluss des LG Hamburg dokumentieren, dass kein Richter in der Sache Neumann je eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW
zugrunde gelegt haben kann.
Der Beschluss des LG Hamburg, belegt, dass neben zahlreichen anderen widerrechtlichen Entscheidungen, die Tatsache, dass das Gericht Paragr. 138 ZPO nicht umzusetzen bereit ist. Dazu sind die
involvierten Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRK nicht ermächtigt. Sie sind als neutrale Richter an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden und nach Art. 97 Abs. 1 GG haben sie ihre Entscheidumg
nach dem Gesetz zu treffen.
Dieser Verpflichtung folgten sie nicht. Sie haben die Sache vom Ende her lösen wollen.
Da dies objektiv widerrechtlich erfolgte, waren die Richter nicht befugt (Amtsmissbrauch), Herrn Neumann auch aus diesem Grund zu verurteilen. "Sie haben - wie Ehmke auch - den Sachverhalt vom Ende
aus gedacht".
Es lag im Interesse der Behörden Herrn Neumann einen "Denkzettel" gemeinsam zu verpassen.
Nachweislich der Gerichtsakten folgen diverse Entscheidungen nicht gesetzlichen Vorgaben. Es liegt jeweils ein Amtsmissbrauch zugrunde. Die Amtsträger sind auf Antrag ihrer Dienstvorgesetzten
anzuklagen, zu verurteilen und von der Ausübung hoheitlicher Gewalt auszuschließen.
Da die Amtsträger monatliche Gehaltszahlungen erhielten, tatsächlich aber den Tatbestand der Arbeitsverweigerung betrieben, sich als "Reichsbürger" verhielten, sind diese Zahlungen - wie auch deren
Pensionen und Pensionsansprüche - zurückzufordern.
Nachweislich dieser Argumentation ist es Amtsträgern zu untersagen, Angelegenheiten von Ende her zu denken, sondern sie sind an Gesetz und Recht gebunden. Sie sind der inhaltlichen Argumentation von
Herrn Neumann verpflichtet.
Den Grundprinzipen des Rechtsstaates ist in der gesamten Bundesrepublik und seitens allen Amtsträgern - auch Richtern - zu folgen. Richter sind der Gruppe der Amtsträger zuzurechnen. Es ist Aufgabe
des Staates die Umsetzung des Grundgesetzes zu gewährleisten.
Es mag einen Unterschied in der Denkweise zwischen dem Chef der Staatskanzlei Bremen Ehmke, Herrn Neumann und anderen Betroffen bestehen.
Der Anspruch von Herrn Neumann ua. begründen sich auf grundgesetzlich Regelungen und ist mit dem gedanklichen Grundsatz von Herrn Ehmke nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Letztlich legen auch die europäischen Menschenrechte fest, zu denen sich die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1952 verpflichtete, faire Verfahren durchzuführen.
Gegenstand dieser Verfahren waren neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Ich gehe auf diese Vorschrift in nachfolgenden Kommentar näher ein.
Die Vogabe des Art. 6 Abs. 1 EMRK macht deutlich, dass diese fairen Verfahren mit der Grundlage von Vorgaben verbunden sind. Eine Denkweise - wie von Herrn Ehmke dargestellt - ist mit dieser
gesetzlichen Vorgabe nicht verbunden.
Herr Bovenschulte ist gut beraten sich von Hern Ehmke zu trennen, da ihm spätestens jetzt bekannt wurde, dass dessen Denke mit der Gewährleistung der Gesetze nicht vereinbar ist.
Da Art. 20 Abs. 3 GG alle Amtsträger an Gesetz und Recht bindet, dies die Grundlage jeglichen Handels ist, Herr Ehmke jedoch "Situationen vom Ende her denkt ", so was herauskommen soll - stehen sich
zwei unvereinbare Auffassungen gegenüber.
Die Auffassung von Neumann ua. folgt dagegen Gesetz und Recht.
Herr Boveschulte ist daher gefordert, die Grundrechte in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Herr Ehmke ist die Ausübung hoheitlicher Gewalt, nachgewiesen anhand dieses Falls, sofort zu untersagen. Der Chef der Staatskanzlei ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes zu besetzen.
#689
Mazi(Mittwoch, 21 September 2022 11:43)
#687
Sehr geehrter Herr Emhke,
ich unterstelle, dass Sie Amtsträger und damit nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind. Da Sie m.E. einem Bürger nicht das Grundrecht nehmen dürfen, Ihre Behörde zu betreten, handeln
Sie m.E. widerrechtlich.
Da nach Auskunft der Medien zahlreiche Bürger in den öffentlichen Behörden tatsächlich der "Reichsbürger"-Bewegung angehören und dennoch den Beamtenstatus inne haben, nach Sorgatz die Behörden nicht
überprüfen, ob sie denn das Grundgesetz, Gesetz und Recht, befolgen - achten oder nicht -, muss m.E. unterstellt werden, dass Sie im Gegenssatz zu Herrn Neumann, dieser vorgenannten Bewegung
zumindest sachlich angehören.
Der Bürgermeister von Bremen, Ihr Dienstvorgesetzter, ist m.E. aufgefordert, in seinem Zuständigkeit- und Verantwortungsbereich die Einhaltung von Gesetz und Recht zu gewährleisten und die Funktion
des Chefs der Staatskanzlei adäquat zu besetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Zimmer
ua. ehemalger TACIS-Projektmanager der EU und Berater der russischen Regierung
#688
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 21 September 2022 10:12)
Hallo Gäste,
in der Sache - Chef der Senatskanzlei vom 20.09.2022 - gibt es weitere Informationen auf meiner Unterseite:
Wird sich ein neuer Bremer Bürgermeister um das Grundgesetz kümmern?
#687
Thomas Ehmke(Dienstag, 20 September 2022 21:07)
Sehr geehrter Herr Neumann,
bereits während meiner Tätigkeit als Staatsrat für Inneres, vielen mir Ihre wirren und zutiefst verachtenden Thesen ins Auge. Ich habe damals anordnen lassen, Ihnen Hausverbot im Rathaus zu geben.
Leider kam dann Corona dazwischen und wir hatten andere Probleme. Aber es ist noch nicht alle Tage Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ehmke - Chef der Senatskanzlei Bremen.
#686
Mazi(Dienstag, 20 September 2022 19:43)
#684
Sind Sie wirklich davon überzeugt, dass der Energielieferant sich nur Ihnen gegenüber nicht erklärt hat?
Ich unterstelle, dass dies nicht nur Ihnen gegenüber nicht erfolgte. Schauen Sie sich nur an, wie die Bundesregierung die Gas-Umlage gegenüber Gas-Verbrauchern durchsetzen wollte/will. Der Volksmund
sagt: "Wer einmal lügt, ... "
Sie hören selbst die Medien i.S. Cum-Ex, Energiepreise, Erzeigerpreisentwicklung, ...
Es kann nicht angehen, dass allgemeine Preismechanismen außer Kraft gesetzt und mit behördlichen Phantasien als behördlich genehmigt ersetzt werden. Amtsträger sind an Art. 20 Abs. 3 GG gebunden.
Dies ist verbindlich von Dienstvorgesetzten zu kontrollieren. Im Zweifel sind beide Gruppen von einer Amtsaufgabe zu entlassen.
Wenn die Parteien ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann kann es nicht zu einem Schaden führen, wenn sie aus ihren Ämtern entfernt sind.
Kommen wir zurück zu unserem gemeinsamen Thema. Wie sollen wir uns gegen eine Justiz, die den Regeln des Driiten Reichs folgt, wenn der Staat nicht sicherstellt und überwacht, dass die Vorgaben des
Grundgesetzes eingehalten werden?
Konkret:
Der Staat überzeugt sich nicht, dass die Justiz anders als im Dritten Reich urteilt, wenn er auch dies nicht überwacht und kontrolliert.
In dem Fall sind auch die aktuellen Themen nicht verhinderbar. Es geht nicht um einen Irrtum, den es künftig auszuschließen gilt, sondern um grundlegende Vorgehensweisen, die überhaupt auf
Amtshandlungen schließen lassen könnten.
Die Parteien sind aufgefordert, die verantwortlichen Positionen ordentlich zu besetzen. Ideologisch und ohne Fachwissen geht es nicht. Wie bisher kann es nicht weitergehen!
#685
Mazi(Montag, 19 September 2022 11:49)
#684
Es ist davon auszugehen, dass der Energielieferant anderen Energiebeziehern die Preiserhöhung detailliert nachgewiesen bevor er seine Preise erhöht hat.
Von einer unregulären Massnahme ist nicht auszugehen, weil per Definition es keine Kriminalität in der Hierarchie des Energieversorgers vorhanden ist und weil nach dem Willen der Bundesregierung die
Bundesnetzagentur die Preiserhöhung nicht prüft und auch nicht genehmigt. Im Gegenzug ist es die Bundesregierung, die verfügt, dass Gas-Verbraucher die Fehler des Risikomanagement der
Energielieferanten finanziell auszugleichen haben.
Der Vorgang dokumentiert, dass die Bundesregierung sehr um Einheitlichkeit bemüht ist und sich dabei eines Bundeskanzlers bedient, der erklärt, sich nicht erinnern zu können.
M.E. absolutische Züge, die hier dokumentiert werden.
#684
Mazi(Montag, 19 September 2022 11:05)
#683
Bevölkerung des Mondes
Je nachdem wie viele hochzuschiessen sind, kann es zu einem Gedränge kommen. Aber es sollte nicht unterschätzt werden, dass dann nur Gleichgesinnte dort anzutreffen wären.
Eine Gas-Umlage könnte dazu der Regierung das nötige Geld beschaffen. Die Rechtsstaatlichkeit wäre damit nicht weniger beeinträchtigt wie bisher oder in Ungarn.
#683
WernerE(Sonntag, 18 September 2022 15:19)
#682 Ich hätte einen Vorschlag! Ich denke, dass der auch mehrheitsfähig ist.
Eine derart große Rakete gibt es nicht, um alle die dort hochgeschossen werden sollten,
rein zu bekommen!
Wir haben offensichtlich GELD ohne Ende, nur nicht für das Volk.
#680
Jetzt, so ist anzunehmen, sollen Gasverbraucher, deren Kosten übernehmen.
Mein Gaslieferant erhöht zum 1.11. seinen KWH Preis um über 50 % ohne die dazu
gehörige Kalkulation vorzulegen.
Wenn Gas mehr kostet als die PKV stimmt irgendetwas nicht.
Ich hätte einen Vorschlag! Ich denke, dass der auch mehrheitsfähig ist.
#681
Mazi(Sonntag, 18 September 2022 12:16)
#679
Weshalb will die Regierung keine direkte Waffenlieferung zur Ukraine?
Denken Sie an Schröder, dessen Aufgabe und seinen nach wie vor vorhandenen Einfluss auf gewisse Personen der SPD und die Bundesregierung.
Dieser Einfluss ist zuerst zu brechen und den Personen zuverdeutlichen, dass das Töten nicht zu unseren Gepflogenheiten gehört und nicht als Rechtsstaatlichkeit vom Volk aufgenommen wird.
#680
Mazi(Sonntag, 18 September 2022 12:10)
Wer soll zu Lasten von wem gerettet werden?
Es ist eindeutig klar, dass Lobbyisten (in Masse: Behörden) es waren, die einen unwahren Preismechanismus wiederum mit Genehmigung von Behörden als Marktmodell genehmigen ließen. Auf dieser Grundlage
sind wiederum Behörden in finanzielle Schieflagen gekommen. Die verantwortlichen Dienststellenleiter haben Gewinne, die sie nicht einmal verdient haben, an Behörden abgeführt. Diese Behörden,
vornehmlich Stadtwerke, haben diese Gelder zur Deckung und letztlich zur Verschleierung anderer Ausgaben verwandt.
Jetzt, so ist anzunehmen, sollen Gasverbraucher, deren Kosten übernehmen.
Diese Handhabung hat m.E. nicht mit Gerechtigkeit oder Plausibilität zutun oder ist damit vereinbar.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur steht die Aufklärung der Preisgestaltung nicht in deren Anforderungsprofil. Es ist davon auszugehen, dass von Gasverbrauchern abverlangt wird, was bestimmte Leute
wollen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Harbeck seinem Freund Müller von der Bundesnetzagentur und ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holdstein einen solchen Blankoscheck ausstellen durfte. Die zwei
Verantwortlichen machen koordiniert was sie wollen. Sie benutzen die wirtschaftliche Schwäche der Gasverbraucher ihre GRÜNEN-Ideen durchzusetzen ohne vorher deren technische Machbarkeit zu
prüfen.
Dieses Desaster ist aufzuklären und nicht auszubauen. Ein Untersuchungsausschuss sollte Klarheit schaffen und die verantwortlichen Beamten zum Management deren Risikopositionen im Rahmen deren
Amtsausübung zu zwingen. Im Zweifel sind diese Beamte nach Art.20 Abs. 3 GG anzuklagen, zu verurteilen und unter Rückforderung von deren Amtsbezügen und Pensionen aus ihrem Dienst zu entfernen.
Sachlich ist dies genauso ein Amtsmissbrauch wie in den Missbrauchsfällen, Erstattung nicht gezahlte Steuern, Nichtweitergabe von Alarmeldungen, manipulierte Amtsausübung der richterlichen
Tätigkeiten, etc..
Das Parlament ist gefordert den Rechtsstaat des Grundgesetzes mit den damit verbundenen Konsequenzen durchzusetzen.
#679
WernerE(Samstag, 17 September 2022 13:04)
# 678 Zitat:
Sie dürfen obige Aussagen sehr ernst nehmen, weil sie aus erster Hand und damit unverfälscht sind. Dass sie wahr sind, dafür bürge ich.
und
Dies ist von deutscher Seite abgelehnt worden
Das kann ich nachvollziehen - transparenz ist nicht gefragt, würden wir Betroffene
und Bürger tatsächlich alles erfahren, würde das einen sehr großen Aufstand geben.
Übrigens:
Weshalb will die Regierung keine direkte Waffenlieferung zur Ukraine?
Deutschland hat mit Russland einen Friedensvertrag und dort steht was wir täglich
berichtet bekommen.
Mit den 3 anderen Siegermächten USA, Frankreich und England gibt es keinen
Friedensvertrag!
Das Oktoberfest geht bis zum 3. Oktober und danach schießen die Coronazahlen
in den Himmel - WETTEN!
Ein schönes Wochenende und lasst es Euch soweit es möglich ist, gut gehen.
Wahr ist, dass ein ehemaliger stellvertretender russischer Minister und heutiger Mitarbeiter von Rosneft damals den Antrag stellen wollte, gemeinsam mit deutschen Behörden Kriminalität bekämpfen zu
wollen. Dies ist von deutscherSeite abgelehnt worden.
Es ist auch wahr, dass Gerhard Schröter als Bundeskanzler der Bundesrepublikr es zu verhindern wusste, dass Transaktionen auf dem Energiemarkt in Deutschland transparent wurden.
Daraus wird geschlossen, dass die.Meldungen, die uns erreichen, nicht wahrheitsgetreu begründet sind.
SIe dürfen obige Aussagen sehr ernst nehmen, weil.sie aus erster Hand und damit unverfälscht sind. Dass sie wahr sind, dafür bürge ich.
Ich bin nicht mehr überzeugt davon, dass wir fachmännisch vertreten werden, deutsche Behörden nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln und wahrheitsgetreu informiert werden.
Wenn dies tatsächlich zutrifft, stellt sich für mich die Frage, wenn Behörden/Gerichte nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln, weshalb dann Bürger nach Art. 19 Abs.4 GG den Rechtsweg beschreiten sollen
oder Urteile der Gerichte unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen?
M.E. ist eine solche Vorgehensweise amtsmissbräuchlich (vgl. übereinstimmende Erklärungen von Sorgatz und Jost).
Ausgehend von obiger Veröffentlichung, gepaart mit meiner eigenen Erfahrung, bin ich nicht sicher, dass ich mir eine Beurteilung des dargestellten Sachverhalts machen darf.
Wenn Journalismus, obwohl in mehreren Medien veröffentlicht, die Steuerung der Medien staatlich erfolgt(e), sehr großer Vorbehalt entgegen zu bringen ist, dann ist dies m.E. mehr als ein
Alarmzeichen, dass nicht hingenommen werden.darf.
#677
Mazi(Donnerstag, 15 September 2022 20:45)
Gas-Umlage und Verstaatlichung
Wie soll das zusammen passen? Offensichtlich ist Chaos überall!
Jetzt wird scheinbar die ganze Intellegienz nach außen gekehrt!
Die Bürger zahlen die Zeche und die Politiker sagen, sie verstaatlichen? Das ist schlimmer als die Bonihetze in den Unternehmen. Beides ist zwar unmoralisch, aber die Handlungsweisen der Politiker
sprengen jeden nachvollziehbaren Grund.
Sachlich ist es so, dass die hohen Gas- und Strompreise und die falschen Abrechnungen gegenüber den Kunden durch Fehlsteuerungen der Behörden nicht nur initiiert, legitimiert sind. Es liegt mir ein
Schreiben der Bundesnetzagentur vor, dass die Energieknappheit Folge der Aktivitäten der Bundesregierung ist. Das muss man erst einmal verkraften.
Der Angriffskrieg Russlands war erst im Febr. 2022. Die Energiepreise stiegen nachweislich.vor diesem Zeitpunkt an. Noch früher haben Behörden den verantwortlichen Preismechanismus beschlossen.
M.E. kann nicht das Grundgesetz als Legitimation herhalten. Wir müssen sauber analysieren, wer hier sein Amts missbrauchte und dieses Chaos ausgelöst hat. Der Bundesregierung ist vorzuhalten, dass
sie die Meute in den Amsstuben nicht beherrscht. Sie müssen die Verantwortung übernehmen, Konsequenzen tragen und zurücktreten.
Auch wenn die Bundesregierung mit der Aufgabe überfordert ist, so kann sie nicht Anspruch, sich zu in der Amtsausübung zu irren. Sie hat die Verantwortung. Nur Arbeit durfte sie delegieren, die
Verantwortung nicht.
Wohin das ganze hinführt, sehen wir in Rheinland-Pfalz, im Fall von Frau Dreyer. Über 130 Personen mussten sterbeng, weil unzweifelhlafe Handlungen nicht ausgeführt wurden. Gleiches ist im Fall der
Missbräuche festzustellen. Es muss davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Missbräuche nicht begangen worden wären, hätten Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Amtsausübung vorgenommen.
Nach Sorgatz und Jost ist es in den Amtsstuben üblich nicht nach Gesetz und Recht tätig zu sein. Seitens der Dienstvorgesetzten wird dies nicht als Grund angesehen, eine ordnungsgemäße Amtsausübung
einzufordern. Mit andern Worten: Rechtsanspruch der Bürger geht ihnen am A... vorbei.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann Regierungen in der Lage sein können nach Gesetz und Recht zu steuern, wenn nachweislich keine Steuerung erfolgt.
#676
WernerE(Mittwoch, 14 September 2022 13:01)
#671
Aus diesem einfachen Beispiel erkennen Sie die Gesetzestreue der Politiker und Behörden.
Entschuldigung im Voraus:
Ich muss herzlich Lachen bei dem Wort "Gesetzestreue"
Sie, Erich, Ich und andere Hier sind Gesetzestreu - Politiker angefangen bereits in
kleinen Parlamenten - Gemeinden - und viele Beamte kennen vielleicht die Situation
in ihren Geldbörsen oder Geheimkonten und werden dementsprechend handeln.
Vor ein paar Tagen sagte ein guter Freund:
Der Staat und seine Rechtsauffassung gehen mir inzwischen am Arsch vorbei.
Wir buckeln und andere machen sich ein schönes Leben.
Von daher darf auch mal herzlich gelacht werden, wenn man 360 Tage weinen könnte.
Gibt doch ein Urteil eines SG dass bestätigt, wenn ein schlafender Beamter unter den
Tisch rutscht und er sich verletzt, es ein Arbeitsunfall sein kann.
Dann ist es doch auch einfach Zeiterfassung zu betreiben.
Frage:
Wer hat die Reise des CSU Mann SÖDER zum Parteitag der CDU bezahlt?
Incl. der Eskorte und Dienstwagen?
#675
Mazi(Mittwoch, 14 September 2022 12:07)
von welcher Intelligenz sind Dienststellenleiter bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter in der Finanzverwaltung ausgegangen?
War es den Amtsträger nicht zumutbar zu erkennen, dass nicht gezahlte Steuern nicht rückerstattungsfähig sind?
Gehen wir aber nicht mit den Dienststellenleitern nicht anders um, als Ministern. Allen voran Peer Steinbrück (SPD), der in der fraglichen Zeit das Amt des Finanzministers der Bundesrepublik
Deutschland inne hatte. Zufällig in der gleichen Partei wie Olaf Scholz.
Es macht wahrscheinlich keinen Sinn sich an einem Thema festzubeißen und abzuarbeiten, es ist überall so und schreit nach Korrektur. Entweder leitet die Opposition diese Korrektur ein oder die Bürger
sind gefordert.
Man kann zu Herrn Grupps halten wie man will, aber dessen Aussage erscheint, da sie auch von anderen bestätigt wird. glaubwürdig.
Nicht nur die privaten Gaskunden regen sich über falsche Preise auf, sondern auch Unternehmen. Dabei verdienen sich Stadtwerke nur so dumm und dusselig aufgrund gesetzlicher falscher
Preisermittlungen und Marktpreissysteme.
Während Verbraucher immer höhere Rechnungen ins Haus flattern und sie zudem seitens von Unternehmen mit der Weitergabe von deren Kosten belastet werden, fällt Politikern nichts anderes ein, auch
selbst an dieser Krise mitzuverdienen.
Es ist m.E. klar, dass staatliche, falsche Preismechanismen diese Krise nochmals verstärken. Daraus entstehen Zusatzgewinne in Unternehmen, die damit nicht einmal gerechnet haben. Dennoch werden sie
vom Staat in diese Bilanzierung gezwungen.
Die Aussage der Bundesregierung, dass dies mit dem Lieferstopp der Russen zusammenhänge, ist nicht zu glauben, da die Regierung Russland mit Importstopp belegt hat. Mit Sicherheit ist an der Aussage,
dass dem nicht geglaubt werden kann, der einen schon einmal belogen hat, mehr dran, als wir glauben wollen.
Statt diesen Preisbestimmung zu korrigieren, fällt der Bundesregierung nichts anderes ein, als die auflaufenden Gewinne zusätzlich zu besteuern und die Geschädigten zusätzlich mit einer Gas-Umlage zu
belasten. Sie selbst gibt nicht den Bürgern das zurück, was Ihnen genommen wurde. Zu Unrecht abverlangtes Geld - was man nach dem Gerechtigkeitssinn und dem hinter uns liegenden Wahlkampf erwarten
durfte - wird nicht nur eingezogen, sondern vereinnahmte die für sich bzw. für die Bezahlung von Diäten und Pensionen.
Es ist an der Zeit, dass Fachkompetenz bei der Bundesregierung eingefordert wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
#672
Mazi(Mittwoch, 14 September 2022 08:32)
Ich bin gespannt wie das bei den Beamten umgesetzt werden soll?
Ich halte es für richtig, dass die Arbeitszeit zu ermitteln und abzurechnen ist. Vor dem Gesetz sind alle gleich.
Ich frage mich allerdings, weshalb dies einer Gerichtsentscheidung bedurfte und weshalb? Der Rückschluss kann doch nur der sein, dass die Richter zuvor einen Unterschied machten, obwohl sie an das
Gesetz gebunden waren (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ganz besonders interessant ist m.M. nach wie 24/7 umgesetzt wird. Ist alles nur Sand in den Augen des Volkes?
#671
Mazi(Dienstag, 13 September 2022 22:03)
#670
Vertreten Sie die Meinung, dass Sie den Stein der Weisen gefunden haben und die von Ihnen angedeuteten Vorgänge in.den Behörden nicht schon seit Unzeiten bekannt sind?
Schauen Sie doch nur in Unternehmen und da wiederum in deren Buchhaltungen. Die doppelte Buchhaltung ist Standard.
Schauen Sie in die Buchhaltung in Behörden. Dann ist sie davon gekennzeichnet, dass es dort keine doppelte Buchhaltung gibt. Konkret heißt dies, dass ein Fehler sich einschleichen kann, aber nicht
angezeigt wird. Ein gefundenes Fressen von kriminell veranlagten Personen.
Es ist nicht vorstellbar, dass Behörden dies nicht kennen. Die Frage Ist, weshalb in Behörden diese Prinzipien bekämpft werden?
Ein Schelm, wer dieses als System erkennt!
Wenn im medizinischen Bereich keine Kontrolle erfolgt (Sie denken an die Veröffentlichung von.Sorgatz und Jost), in anderen Sachgebieten nach den gleichen Prinzipien gearbeitet wird, dann ist davon
auszugehen, dass es dort nicht anders ist.
Folgendes ist festzuhalten:
1. Die Behörden wollen offensichtlich diesen Sumpf nicht trockenlegen sonst hätten sie das System schon eingesteĺlt. Das ist tatsächlich aber anders.
Weshalb ist das so?
2. Je mehr Geld so unkontrolliert im Umlauf ist, um so größer ist deren Anziehung von kriminellen Banden.
Es ist anzunehmen, dass fleißig mitkassiert wird.
3. Es ist davon auszugehen, dass sehr viel.Geld nach diesem System gewaschen wird.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass das Potential vorhanden ist und es ist nicht davon auszugehen, dass dies Behörden nicht bekannt und bewusst ist.
Wir kommen wiederum zu einem Beispiel:
Allen ist bekannt, dass Gaskunden eine Gasumlage zahlen sollen. Allen ist bekannt, dass Gaskunden die Übergewinne der Energieversorger schufen.
Die Politiker sind auf den Gedanken gekommen, diese Übergewinne zusätzlich zu besteuern. Auf den Gedanken, dass diese Steuern an die zurückzugeben werden, die diese Übergewinne schufen, kamen sie
nicht.
Aus diesem einfachen Beispiel erkennen Sie die Gesetzestreue der Politiker und Behörden.
#670
WernerE(Dienstag, 13 September 2022 19:54)
Webseite Material zum Bearbeiten 13.09.2022 - Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Schon 2011 wurde öffentlich festgestellt, dass sehr oft der verkehrte Träger die
Kosten von berufserkrankten und verunfallten Menschen bezahlen.
Durch diese Praxis, welche auch von der AOK unterstützt wird, ist Wirklichkeit.
(Unterlagen sind in meinem Besitz)
Mit Wissen der Politik werden Gelder auf die allgemeine Bevölkerung abgewälzt.
Missbrauch an allen Ecken und ohne Ende
#669
Mazi(Dienstag, 13 September 2022 18:28)
Die Begriife Zufalösgewinne und Übergewinnsteuer hsben Sie bestimmt.in jüngster Zeit schon mal gehört.
Ich will an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die Politiker nur an sich und nicht an Sie denken.
Die Energiekosten schnellen in die Höhe. Sie zahlen und bei den Energieunternrhmen Fällen immense Gewinne auf. Das ist das System.
Jetzt fallen noch höhere Gewinne an. Und darauf möchten die Politiker noch mehr Steuer kassieren.
Statt Ihnen diese Steuermehreinnahmen, dem Zahler, dieser Zufallsgewinne zurückzugeben, "segnen" sie sich zuerst selbst und bereichern sich.
Weil Sie für diese Zufallsgewinne sorgen sollen, gehen die Politiker lieber hin und verteufeln die Energieunternehmen und bereichern sich selbst.
Das ist das System. Sie werden totgeschwiegen, die Unternehmer werden verteufelt und die Politiker selbst bereichern sich und verdienen an diesem Chaos. Sie sichern damit ihre Diäten und
Pensionen.
Nach deren Denke wird folglich an alle gedacht und bedacht.
Als seriös sehe ich diese Technik nicht an.
Ich schreibe dies, weil ich damit zum Ausdruck bringe, dass das Volk das Verhalten der Politiker und deren Verhalten nicht nur beobachtet, sondern auch versteht.
#668
Mazi(Dienstag, 13 September 2022 15:25)
Dürfen Noten an Leute verteilt werden, die von der Sache keine Ahnung haben?
Schauen wir in die Judikative, dann wird dieses Prinzip schon länger, genauer: stets, verfolgt. Dass damit keine Erfahrung vorhanden wäre, kann man also nicht herleiten. Aber, dass man das
rechtsstaatlich akzeptieren darf und kann, dass dürfen wir nicht akzeptieren.
Missbrauch, CUM-EX, etc. sind alles der gleichen Machart. Obwohl dies nicht vertretbar ist, wird es immer wieder probiert. Und manchmal dauert es eine ganz lange Zeit oder zulange bis diese
kriminellen Geschichten öffentlich werden.
Das halte ich nicht für richtig.
Aber für noch falscher halte ich, dass solche Leute überhaupt in Positionen kommen dürfen, dieses Chaos überhaupt anzurichten. Es geht hier nicht um eine Lappalie.
Es geht letztlich um handfeste Entlassungen von Arbeitnehmern oder um Unfallverletzte, die ohne eigenes Verschulden, in der Erfüllung betrieblicher Aufgaben verletzten und in schlimmen Fällen
arbeitsunfähig werden und Berufsunfähigkeitsrente beanspruchen müssen. Dass sie dabei von den Behörden hingehalten werden oder unter nicht nachvollziehbaren Gründen über den Tisch gezogen werden
(siehe # 659), ist nicht nur verwerflich, sondern rechtsstaatlich inakzeptabel.
Im Zweifel sind damit familiäre Schicksale verbunden.
Wie gesund muss dann eine Wirtschaft sein, wenn sich die Bundesregierung Minister erlaubt, denen von Fachleuten Fachkenntnis abgestritten wird. Sich einen Wirtschaftsminister zu leisten, der nicht
einmal weiß, dass Arbeitnehmerverhältnisse im Zusammenhang mit Erlösen der Unternehmen stehen, ist schon besonders? Das Bäckereien schließen müssen, weil deren Materialeinsatz so teuer wird, dass
deren Leistung für Normalbürger nicht abgerufen werden (können), ist zwar nicht neu, aber dorthin möglicherweise nicht vorgedrungen.
Ich könnte weitere Ungerechtigkeiten beispielhaft anführen ohne mich textlich zu wiederholen. Dennoch ist allen Beispielen gemein, dass sie strukturell auf den gleichen Missständen beruhen.
Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, die Opposition ihr dies nicht vermitteln kann, dann ist es m.E. Aufgabe des Volkes dafür zu sorgen, dass es dort wahrgenommen wird.
Wenn es etwas Tröstliches gibt, dann ist es derart, dass offensichtlich auf breiter Front die öffentlichen Verwaltungen nicht nach Gesetz und Recht tätig sind. Es ist scheinbar unnütz mit dem Finger
auf eine spezielle Branche oder wie hier auf die Sozialgerichtsbarkeit zu zeigen.
Rechtsstaatlichkeit ist anders. Anders seitens der Exekutiven oder auch der Judikativen. Über die Achtung der beiden Gewalten gegenüber der Legislativen gebietet mir der Anstand zu schweigen.
Festzuhalten ist jedoch, dass alle Gewalten nicht nach dem Grundgesetz tätig sind.
Als Problematisch sehe ich nur, dass das Grundgesetz unter der Gewaltenteilung etwas anderes verstehen will, als NS-Juristen daraus gemacht haben.
Die Leistung der NS-Juristen ist zwar wiederholend, schon beachtlich, aber dennoch nicht rechtsstaatlicher Natur.
#667
Mazi(Dienstag, 13 September 2022 14:44)
Berichtigung #666
Der zuständige Dienstvorgesetze rügt die Richterin nicht und fordert sie nach § 26 Deutsches Richtergesetz zur ordnungsgemäßen Amtsausführung nicht auf.
#666
Mazi(Dienstag, 13 September 2022 12:31)
In eigener Sache!
Die zuständige Richterin sieht in der Geltendmachung gesetzlicher Vorschriften einen Druckaufbau. Der zuständige Dienstvorgesetze rügt die Richterin nicht und fordert sei nach § 26 Deutsches
Richtergesetz zur ordnungsgemäßen Amtsausführung auf.
Was ist da noch zu sagen bzw. zu schreiben?
Es macht bekannt, dass die deutsche Judikative nicht nach dem Gesetz entscheidet. Dies ist mir zwar auch aus anderen Verfahren bekannt, aber deren Wiederholung besagt nicht, dass die Handhabung
rechtsstaatlich legitimiert ist.
#665
Mazi(Montag, 12 September 2022 19:21)
Was ist eigentlich schlimmer?
Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens, das Vorsorge treffen musste oder Bürger, deren Aufgabe es eindeutig nicht war, besagtes Risikomanagement nicht zu betreiben?
Die Gas-Umlage besagt, dass die Bürger die Zeche zu zahlen haben.
Der Spruch "Beförderung der Schuldigen und Bestrafung der Unschuldigen!" ist sehr naheliegend..
Als Bürger muss man sich fragen, was seitens der Regierenden unter Gerechtig- und Rechtsstaatlichkeit verstanden wird? Es ist eindeutig, dass Olaf Scholz, als Leiter dieser Bundesregierung, und
andere Regierungsmitglieder eindeutig eine andere Sicht auf die Dinge haben als wir Bürger. Zumal den Bürgern das finanzielle Risiko aufgebürdet wird.
Sich auf deren Amtseid und Art. 20 Abs. 3 GG zu beziehen, erscheint mir müßig. Das Volk scheint nicht zu den Regierenden und die Regierenden nicht zum Volk zu passen. Wer hat sich anzupassen? Der
Wähler oder der Bewerber?
Ich verweise auf den Beitrag:
https://www.merkur.de/wirtschaft/300-euro-entlastungspaket-vdk-ruhestand-steuern-energiepauschale-rentner-einmalzahlung-91770389.html?trafficsource=ECRslide
#664
Mazi(Montag, 12 September 2022 18:02)
Viel Kritik an rechtsstaatlicher Vorgehensweise!
Es ist Ihnen bekannt, dass nur mit rechtsstaatlichem Verhalten, Rechte durchgesetzt werden können und dürfen.
Ich verweise daher auf diesen Beitrag:
https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/krise-im-mittelstand-die-pleite-gehoert-zur-marktwirtschaft/28675828.html
Nach "gängiger Sitte" ist die Vorgehensweise des Managements von UNIPER, Sponsoring-Kosten auf Dritte zu übertragen. Ich sehe dies als höchst unseriös. Diese Dritten hätten hochgradig unseriös
an.
Diese Dritten auch noch zu nötigen, mit einer Gas-Umlage, auch noch diese Kosten begleichen, empfinde ich als übelste, verwerfliche Strategie.
Mit Sicherheit ist die Vorgehensweise der Manager von UNIPER legitim, wenn man erkennt, "welche schwachen Brüste", gepaart mit unfachmännischen Know how politisch agiert wird.
Hier ist die Reißleine zu ziehen. Wenn Olaf Scholz dies nicht aus eigenem Antrieb macht, dann haben andere die Verpflichtung, dem Ganzen das formelle Ende zu setzen.
#663
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 12 September 2022 15:11)
Hallo Telefonmann,
in der Medizintechnik habe ich die Versicherten der BG kennen gelernt und das Vorgehen einer "kriminellen Vereinigung". Bei mir hat die Zeit von 20 Jahren noch nicht gereicht, dass ich meine
Unfallrente erhalte. Ich zeige nun auf meiner Webseite wie die "kriminelle Vereinigung" vorgegangen ist und noch vorgehen wird.
MFG
#662
Mazi(Montag, 12 September 2022 15:08)
#660
Mein Rat:
Suchen Sie nicht die Schuld bei sich. Andere Fälle, die nichts mit Ihrem leider verstorbenen Väter zu tun haben, sind bekannt geworden und auch bei denen wurden Entschädigungen wegen Asbest nicht
gezahlt.
"Wo kämen die Berufsgenossenschaften hin, wenn Bürger auf ihr Recht bestehen?" Wenn es eine Judikative gäbe, die ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben oder Bürger ihr Grundrecht nach Art.
19 Abs.4 GG in Anspruch nehmen würden?
#661
Mazi(Montag, 12 September 2022 15:02)
# 658
M.E. hat dies mit Finanzmathematik sehr wenig gemein. Es hängt vielmehr mit Buchungstechnik und Frau Elke König, ehemals KPMG, ehemals Buchaltung der MünchnerRück, ehemals Präsidentin der BaFin und
verantwortliche Erfinderin des "Lebensversicherungreformgesetzes", heute in Brot einer EU-Behörde und den Parlamenten zu tun hat.
Nachdem die gesetzliche Basis gelegt ist, dagegen nicht geklagt wird, darf man sich nicht verwundert zeigen, dass Firmen gesetzeskonform ihre Kunden über den Tisch ziehen.
Was heißt dies? Ein Neuabschluss von Verträgen, die dies ermöglichen, ist abzulehnen.
Wenn die Geschäftsgrundlage eines Unternehmens wegfällt, das Unternehmen - wenn es nicht mit einer Umlage aufgrund eines Beschlusses des Parlaments und dessen Beschluss nicht angegriffen wird - vom
Markt verschwindet, dann wird es sehr schnell von ein anderes Unternehmen geben, das diese Praktiken nicht anwendet, ersetzt.
Aus dieser Argumentation erkennen sie ganz einfach, dass dies mit Finanzmathematik wenig oder genauer: nichts zu tun hat.
Weshalb beschweren Sie sich überhaupt? An anderer Stelle (LSG) werden Sie doch noch primitiver über den Tisch gezogen.
#660
Mazi(Montag, 12 September 2022 14:44)
#658
M.E. kann man die Fehlsteuerung nicht an einem Namen für eine Partei festmachen.
Rechtsstaatlichkeit ist die Umschreibung eines Systems und nicht davon abhängig, wie sich einen Partei einen Namen gibt oder sich abkürzt. Wir erinnern uns an den Ausspruch von Filbinger, der im
Nationalsozialismus die Funktion eines Marinerichters hatte, und formulierte: was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein. FILBINGER war nicht nur CDU-Vertreter, sondern auch Ministerpräsident
von Baden-Württemberg.
Wenn das Grundgesetz so interpretiert wird, dass es nicht gilt, wird nicht nur das Parlament entmachtet, sondern der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. Die Annahme, dass wir dann rechtsstaatlos sind,
ist nicht von der Hand zu weisen.
Wenn also Gesetze befolgt werden sollen, dann sind sie mit einem Sanktionsmechanismus zu verbinden. Nach Sorgatz hat man dies seitens Exekutive und Judikative nicht vorgenommen. Ich warte nur noch
darauf, dass ein Politiker auf die Idee kommt, diese Nachlässigkeit dem Volk in die Schuhe zu kippen.
Im Gegensatz zu Olaf Scholz, bin ich Auffassung, dass uns ein sehr kälter Winter mit vielen Protesten vor der Tür steht. Es fehlt m.E. nur der Anlass, die kalte Wohnung, zu dieser Protestneigung. In
dieser Protestneigung wird es dann nicht um "ein" Thema gehen, sondern alle Themen kommen dann gleichzeitig auf den Tisch. Es ist dem Volk m.E. bewusst was abläuft und wer dies zu verantworten hat,
aber der Tropfen feht, das Fass zum Überlaufen zu bringen.
Habeck ua. könnten mit ihrem Unverstand und die Gier von Unternehmen äußeren Anlass solcher Protestbewegungen liefern.
Der Volksmund sagt, dass die Suppe nicht so heiß gegessen wird, wie sie gekocht wird. Aber es ist auch wahr, dass die größten Schweine sich zuerst am Trog satt fressen. Es gilt also den Trog zu
definieren und die Schweine zu erkennen, die sich bedienen oder bedienen wollen.
Ich vertrete die Auffassung, dass dies nicht an drei Buchstaben oder an einem konkreten Namen (wie Alliannz LV AG in Stuttgart oder UNIPER) zu erkennen ist. Das muss einem System zuzuordnen sein.
Möglicherweise den NS-Juristen, die diese Lage provoziert haben.
#659
„Der Telefonmann“(Montag, 12 September 2022 14:36)
Es ist erschütternd, was da passiert! Solche Schicksale wurden schon in den 80er Jahren von plusminus oder Monitor gezeigt, wo die Betroffenen chancenlos waren.
Mein Vater hat zwei Jahre vor seinem Tod die Diagnose „Asbest in der Lunge“ erhalten. Die Zeit hat nicht gereicht, es als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen.
Alles Gute! Viel Kraft und Erfolg!
#658
WernerE(Montag, 12 September 2022 12:57)
Mathematik - Erkenntnisse im Finanzgeschäft.
Ich sollte eine Firmen Lebensversicherung ausbezahlt bekommen.
Am 19.04.2022 war der Betrag der Rückstellung ca. 220 Euro
am 17.06.2022 nur noch ca. 50 Euro, Wertverlust in 2 Monaten 170 Euro.
Ja die Allianz LV AG in Stuttgart hat genau beschrieben, was in 2 Monaten geschehen ist.
Ich meine Verarschung ist hier groß geschrieben oder?
Der BGM in meiner Heimatgemeinde müsste fast jeden Tag Besuch bekommen, aber
solange der Filz (CSU) regiert, wird nichts geschehen.
Dienstaufsichtsbeschwerden werden regelmäßig versenkt.
Oh Gott in welchem Land leben wird - Kakatubaland vermutlich!
#657
Mazi(Montag, 12 September 2022 11:46)
Das finde ich auch sonderbar, zumal der Bürgermeister einen Eid nach Art. 20 Abs.3 GG geleistet hat.
Daraus ist zu folgern, dass er dies mit dem Gesetz scheinbar - wie alle anderen Amtsträger auch - nicht so ernsthaft meint. Er ist zwar an Gesetz und Recht gebunden, aber das kümmert ihn wenig. Als
Vorgesetzter der Strafverfolgungsbehörden ist er ziemlich sicher, dass auch ihm "nichts" passiert.
Letztlich ist es nichts mehr als der Ausdruck dessen, auf welche Grundlage sich Bürger in unserem Land beziehen können.
Mehr als erstaunlich ist, dass sich diese Unregelmäßigkeit/Beanstandung nicht nur auf ein Sachgebiet, auf ein Bundesland konzentriert, sondern dies in jedem Sachgebiet und Bundesland unabhängig der
Fall zu sein scheint.
Jedes Sachgebiet und jede Örtlichkeit kann einen dazu führen, auf die Barrikaden zu gehen.
Ob das Missbrauch, CUM-EX-Geschäfte, Alarmmeldungen, Gas- und Ölstop durch die Regierung, Gas-Umlage, Rettung von UNIPER, Sozialgerichtsbarkeit, öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, dieses Anliegen
und möglicherweise weitere Fälle sind. Die Liste wird scheinbar immer länger. Der Selbstbedienungsladen ist scheinbar er- und geöffnet.
Beachtlich ist welcher Beitrag seitens des Journalismus zu einem funktionierenden Rechtsstaat beigetragen wird und wie der Staat durch wen versucht, dessen Veröffentlichungen zu verhindern.
Im Dritten Reich war es m.E. nicht anders.
Das System scheint völlig aus dem Ruder gelaufen, das Grundgesetz außen vor, eine Kontrolle nicht etabliert zu sein (vgl. Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, Ex-Bundesanwalt) und die handelnden Personen
erpressbar zu sein. Wie lange soll das noch gut gehen?
#656
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 12 September 2022 10:40)
Hallo Mazi und Gäste,
für mich ist mehr als erstaunlich, dass der Bürgermeister von Bremen und seine Senatoren über die "Stasiakte" der BGHW Bremen vom 05.10.2009 informiert wurden und sich keiner bei mir meldet.
MFG
Für mich ist es mehr als erstaunlich mit welchem Mitteleinsatz die Bundesregierung die Gasverbraucher an den Kosten des Marketings und den Kosten der Energieunternehmen beteiligt? Wenn alle vor dem
Gesetz gleich sind, dies der Grundsatz unseres Grundgesetzes darstellt, weshalb werden dann nicht auch die Kosten der übrigen Firmenn auch den Verbrauchern in Form einer Umlage "aufgebrummt"
werden?
Es wäre doch die gleiche Rechtsgrundlage!
Umlage sind uns nicht zuletzt als "GEZ-Umlage" bekannt. Auch dort hat es keine Kontrolle gegeben. Wäre es nicht sachgerecht, dass sich die Bundesregierung/das Parlament vor dem Beschluss einer
solchen Umlage fachkundigt macht, ob die Grundlagen einer Umlage überhaupt gegeben ist?
Ich stimme der Aussage von Sarah Wagenknecht zu, dass nicht erkennbar ist, dass man vor dem Fachwissen dieser Bundesregierung keine Achtung haben kann und darf. Der zu erhebende Vorwurf ist nicht
der, dass sie sich diese Institionen geirrt haben, sondern das sie Grundlegendes einfach nicht gemacht haben.
Ich komme zurück auf die Judikative.
Es ist einhelliges Grundverständnis, dass nur nach Kenntnis eines wahren Sachverhalts ein Sachverhalt auch beurteilt werden kann. Daraus folgere ich, dass dies auch nur so erfolgen darf. So will es
das Grundgesetz und so schreibt es dies auch vor.
Bemerkenswert war, dass dies 1983 das Bundesverfassungsgericht ausgerechnet wiederholen und Juristen ins Stammbuch schreiben musste. M.E. ist damit verbunden, dass damit zum Ausdruck gebracht wurde
was es von der Justiz in der Bundesrepublik zu halten ist.
In der Sozialgerichtsbarkeit war es offensichtlich früher und aktuell nicht über Sachlagen, sondern nach Interessen entschieden wurde und wird. Folglich geht es vor Sozialgerichten nicht um
Sachlagen, sondern um Anderes.
Wo sind wir eigentlich, wenn wir diese Entscheider in das System der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz aufnehmen? Ich gehe davon aus, dass die NS-Juristen zwar biologisch gestorben sind, aber
ideologisch das System überdauert haben.
#654
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 19:03)
Wer bestimmt das Ende?
Klingbeil sagte, "am Ende werden Politikerinnen und Politiker daran gemessen – und das wird bei dieser Regierung und bei allen Ministerinnen und Ministern, auch bei mir als Parteivorsitzender wird
das der Fall sein – ob wir das Land jetzt gut durch die Krise bringen." Da gehe es um handwerkliche Entscheidungen. "Und dafür gibt es auch nichts zu entschuldigen."
Da laut dem Grundgesetz dies das Volk ist, bleibt es letztlich die Aufgabe des Volkes, den "Kassensturz" zu machen und nach Art. 20 Abs. 4 GG die Verantwortlichen vom Hof zu jagen.
Aber ich plädiere dafür, auch die Judikative nicht zu vergessen!
#653
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 17:39)
#651
Mit wem haben Sie es zu tun?
Am 04.01.2021 hat DIE LINKE die Bundesregierung um Auskunft gebeten (19/25623), was mit Richtern am BAG und BSG los war. Am 19.01.2021 (19/25990) antwortete die Bundesregierung darauf.
In deren Auskunft merkt sie auf Seite 5 an: "Im April 2022 sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden." Gemeint ist hier das Bundessozialgericht (BSG). Beim BSG heißt es mit Bezug auf die Quelle
sv:dok (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html): "Untersucht werden soll, in welchem Maße und mit welchen Wirkungschancen das Bundessozialgericht als institutioneller
Akteur oder aber einzelne Persönlichkeiten aus dem Kreise seiner Richter auch jenseits der Rechtsprechung Einfluss auf die Entwicklung des Sozialrechts und die Gestaltung der Sozialpolitik genommen
haben.
Laufzeit
1. Februar 2019 bis 30. April 2022"
Auf der Seite von sv:dok heißt es unter Forschungsprojekten, dass an diesem Thema nicht geforscht wird.
Darf man jetzt davon ausgehen, dass das BSG damals und heute nicht von NS-Juristen durchsetzt ist. m.E. fehlen dazu die Gegenargumente.
Soweit die verbindliche und beachtliche Auskunft der Bundesregierung gegenüber einer Partei des Parlaments.
Lassen Sie mich noch tiefer schürfen:
Eigentümer von sv-dok sind neben Berufsgenossenschaften verschiedene Stellen der Deutschen Rentenversicherung. Beide sind regelmäßig Beklagte vor den Sozialgerichten.
Was erwarten Sie? Ist 1 + 1 gleich 2 oder nicht.
Das Funktionstrennungsprinzip ist scheinbar in diesen Kreisen unbekannt oder soll unbekannt bleiben.
Wissen Sie jetzt, wem Sie gegenüber sitzen und vor wem Sie nach Art. 19 Abs. 4 GG Recht begehren?
Sind Sie nicht enttäuscht, wenn genau das mit Ihnen passiert, was vorher bereits festgelegt wurde? Gehen Sie davon aus, dass die Existenz der "Wannseekonferenz" heute noch lebt.
Mein Rat:
Sichern Sie die Aktenlage und verweisen Sie auf die bekannten Beschlüsse von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht als Grundlage jeder richterlichen Entscheidung. Wenn die Richter diese
Beschlüsse nicht achten (wozu sie rechtstaatlich verpflichtet sind), wovon ich ausgehe, treffen sie keine Entscheidung nach dem Gesetz und verstoßen gegen ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1
EMRK.
Da Richter Amtsträger sind, nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind,
beschweren Sie sich nach Art. 17 GG, weil das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht eingehalten wurde. Reichen Sie diese Beschwerde auch als Petition beim Deutschen Bundestag ein und warten Sie
dessen Entscheidung ab.
Auch wenn Sie sich bei den Gleichen (NS-Juristen) beschweren, so ist doch hinterlegt, dass deren Vorgehensweise rechtsstaatlich nicht legitimiert ist.
"Erich" einzubungern war schon ein starkes Stück. Wir müssen laut, sehr laut darüber reden. Es sollte bekannt gemacht werden, dass die Judikative sich von den "Reichsbürgern" substanziell nicht
unterscheidet oder abgrenzt.
Es sollte bekannt gemacht werden, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung nicht umgesetzt ist. Schauen Sie sich die Ungleichbehandlung vor den Richtern an. Da gibt es den Spruch,
dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Da gibt ein Gericht, das Bundesverwaltungsgericht, dass die Entscheidung eines Vorgerichts bestätigt, dass eine Soldatin mit Recht degradiert wurde, was in
eigenen Reihen nicht einmal verfolgt wird.
Der Rechtsstaat ist schon sehr schief!
Herr Neumann ruft zwar nach Art. 20 Abs. GG zum Widerstand auf, aber letztlich ist davon auszugehen, dass die NS-Juristen das System (noch) voll im Griff haben.
M.E. ist es der beste Weg die Informationen zu sichern, nach denen den Richter selbst der Prozess zu machen ist bzw. gemacht werden kann.
#652
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 15:59)
Etwas stimmt doch nicht!
Nachdem ich mich vorwiegend auf Veröffentlichungen von Business Insider bezogen habe, hier der Beug auf Statistiken, veröffentlicht bei FAZ.net:
Wenn die deutsche Stromproduktion zu 42 % mit Kohle erfolgt und nur zu 8 % mit Gas erreicht wird, wie kann der Energiepreis für Strom derart in die Höhe schnellen (von 23,2 Euro-Cent/kWh am
01.01.2021 um auf 53,2 am 08.09.2022 anzuziehen?
Am 21.02.202 war er bei 37,2; am 07.03.2022 bei 36,6.
Laut der veröffentlichten Statistik steht im August 2021 ein Gas-Verrauch von 39,7 einem Gasverbrauch von 38,8, also - 0,9 gegenüber. Laut Wirtschaftsministerium haben deutsche Verbraucher 20 % Gas
eingespart.
Bei meinen Mathematikkenntnissen entsprechen 0,9 Rückgang 2,27 % und nicht 20 %.
Offensichtlich ist Mathematik nicht jedermanns Stärke. Vor allem nicht die Stärke von denen, die mit Zahlen täglich umzugehen haben. Es verwundert daher nicht, dass Frau Lagarde von der EZB mit 2 %
rechnet und tatsächlich 8 % überschritten sind.
Was ist da schon das 10fache für Politiker? Problematisch ist es nur für die, die jeden Cent umdrehen müssen, die nicht wissen, wie sie den nächsten Tag überleben sollen.
Wir müssen an die Gehälter der Beamten und deren Pensionen unweigerlich ran. Das ist nicht mehr zu schultern. Wenn man auch noch davon ausgeht, dass es ruhenden Beamten im Winter besonders kalt wird,
dann ist es notwendig wenig Arbeit auf wenige Schultern zu verteilen.
Da ist es nicht ratsam, aufgrund von falschen Urteilen in der Justiz für Vollbeschäftigung zu sorgen. Das ist eine falsche und inakzeptable Logik. Gleich richtig ist wichtig!
#651
WernerE(Sonntag, 11 September 2022 15:40)
zu #650
Sollen zuerst die Bürger finanziell entmachtet werden, um sie besser/einfacher zu steuern?
Genau so ist das aktuelle DE Geschehen und deren Auswirkungen zu werten.
Übrigens, wer Zeit hat kann am 6.10. beim LSG München wieder Entscheidungen des
3`ten Senates miterleben.
Es ist zwar ausser den Beteiligten keiner so gern gesehen, aber wenn Presse und
Zuschauer da sind, dürften die Verfahren nicht so eindeutig zu Ende gehen.
Mein Verfahren beginnt so gegen 11 Uhr und danach geht es gemeinschaftlich
aufs Oktoberfest!!
Herzliche Grüße nach Bremen
#650
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 15:27)
Sollen zuerst die Bürger finanziell entmachtet werden, um sie besser/einfacher zu steuern?
Es fällt schwer zusammenzufassen. Aber eines scheint wahr zu sein. An Negativ-
Meldungen, die das Ausmaß erkennbar machten, mangelt es nicht.
Zuerst wird den Bürgern die Reserve geklaut und nachher werden sie angespuckt, weil sie für den Krisenfall nicht vorsorgten? Ja, geht's noch?
Lassen Sie mich bitte eines noch nachschieben und klarstellen!
Es gibt keine Entlastungspakete. Der Staat verdient an der kalten Progression und verzichtet temporär auf die Steuereinnahmen daraus. Konkret bedeutet dies, dass der Staat erst mit zeitlicher
Verzögerung sich bereichert.
Dies ist m.E. den Energieversorgern bekannt. Die Fehlssteuerungen/Verluste der Energieversorger führen nicht zur Rechenschaft der Manager, sondern werden im Gegenzug sozialisiert.
Sie erkennen dies auch daran, dass bekannt wurde, das UNIPER bereits den Sieg feierte.
Aber auch diese Verluste sind durch falsch verstandene Marktpreismechanismen und Genehmigungen der Ministerialbeamten entstanden. Nach Art. 34 GG hat der Staat für seine Mitarbeiter
einzustehen.
M.E. führt dies zu dem Ergebnis, dass
- die Verantwortlichen der Energieversorgern kein Risikomanagement betrieben haben (langfristige Lieferverträge hatten, sich aber nicht absicherten!)
- die Ministerialen einen Marktmechanismus genehmigt haben, der den Markt nicht korrekt abbildet
- nach Art. 34 GG den Staat verpflichtet hat, für die Fehler seiner Mitarbeiter einzustehen.
Folgt man der tatsächlichen Umsetzung, ist festzuhalten, dass der Staat diese Haftung übernimmt, seine Fehler aber nicht berichtigt und den wirtschaftlichen Schaden von den Gasverbrauchern bezahlen
lassen will.
Die Konsequenz ist:
Dass die Energieversorger von ihren Fehlern befreit werden, die staatliche Exekutive auf temporäre Gewinne verzichten (also später erst partifizieren) und man sich Dritte geeinigt haben, das andere,
die Gasverbraucher, dafür bezahlen.
Da das Parlament an das Gesetz, das Grundgesetz, gebunden ist, war es m.E. nicht berechtigt, über dieses Gesetz zu beschließen. Daraus ist auch hergeleitet, dass die Exekutive nach Art. 20 Abs. 3 GG
nicht berechtigt ist, die Gas-Umlage in Kraft zu setzen.
Die Mehrheitsverhältnisse sind klar und Habeck ist nicht berechtigt, diese tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse rheoretisch umzudefinieren.
M.E. ist der Gesamtplan alles andere als rechtsstaatlich oder seriös.
#647
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 10:16)
Das Marktchaos trägt den Namen des Kinderbuchaitors Habeck!
Es ist menschlich nachvollziehbar, dass er anderen die Schuld in die Schuhe schieben will
(https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Habeck-sendet-scharfe-Attacken-Richtung-Union-article23575196.html)
Es ist halt ein Unterschied zwischen einer Idee und der Realisation. Er muss auch verstehen, sie umzusetzen. Ein ganzes Volk in Solidarhaft zunehmen, ist mit Sicherheit keine
Umsetzungsstrategie.
Nachdem die GRÜNEN/BÜNDNIS 90 so in der Realisation versagen, ist ihnen das Vertrauen zu entziehen und dahin zurückzusetzen, was sie können.
Wenn dazu die Bundesregierung nicht fähig ist, dann ist dies Aufgabe des Volkes. Das Grundgesetz hat vorgesorgt und uns ins Stammbuch geschrieben, alle Gewalt geht vom Volke aus.
#646
Mazi(Sonntag, 11 September 2022 09:41)
Ich bin der Meinung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil der Vertragspartner vorher nicht entsprechend informiert hat!
Hätten die Bürger sich für die Installation einer GAS-Anlage entschieden und einen Vertrag mit der Gasversorgung abgeschlossen, wenn Ihnen bekannt gewesen wäre, dass von ihnen jeder Preis seitens des
Energielieferanten verlangt werden kann? Ich bin der Meinung, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben, ohne vorher wahrheitsgetreu informiert wurden. Ich denke, NEIN!
Ich verweise auf diesen Beitrag:
https://www.merkur.de/wirtschaft/gas-kosten-preis-erdgas-russland-energiesicherungsgesetz-kunden-putin-stadtwerke-gaspreis-zr-91564211.html
Unglaublich wie das Parlament entscheidet.
#645
Mazi(Samstag, 10 September 2022 14:45)
Der Bundeskanzler legt sich überraschend fest: Der nächste Sommer wird wärmer als der kommende Winter. Er hat mit seiner Bundesregierung strategisch vorgesorgt.
Wie lächerlich darf sich ein Bundeskanzler machen oder ist von ihm und der Bundesregierung nicht mehr zu erwarten?
Was meint das Grundgesetz, wenn es von einer Gewaltenteilung und vor dem Gesetz sei jeder gleich, spricht? Ist nicht davon auszugehen, dass nach dem Selbstverständis der Justiz diese Regelung für die
anderen gilt und die Judikative davon ausgenommen erscheint? Demnach hätte die Justiz das Grundgesetz nie anerkannt und die sogenannten "Reichsbürger" wären lediglich eine Wortschöpfung der jüngsten
Zeit. Es erscheint mir nachvollziehbar, dass die Gruppe der Judikative sich dagegen wehrt, dass ihr Privileg auch mitten aus der Gesellschaft versucht wird zu nutzen. Ist es nicht ein typisches
Zeichen dafür, dass die NS-Juristen weiter leben?
"Die Fliegen wechseln, aber sie bleiben die gleichen. So viele Fliegen können nicht irren!" (ein altes Sprichwort),
Wie degeneriert sind wir eigentlich schon?
#644
Mazi(Samstag, 10 September 2022 11:08)
Es muss jedem klar sein, dass die GRÜNEN/Bündnis90-Vertreter in der Bundesregierung ausschließlich ihre Klientel vertreten und dabei das ganze Volk in Solidarhaft nehmen!
Fachleute der Energiewirtschaft sind aufgestanden und haben sich schriftlich geäußert, dass die Information von Habeck falsch war. Solche Agitation waren wir zuvor von einem amtierenden
Wirtschaftsminister nicht gewohnt.
Neue Schulden als Sondervermögen zu bezeichnen, war uns vorher ebenso unbekannt.
Mit strafbaren Handlungen (BGH-Entscheidung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften) in Zusammenhang gebracht zu werden und dann in den Raum zu stellen, sich nicht erinnern zu können, ist ebenfalls
neu. Was erwarten wir dann rechtsstaaluch von Mördern? Legen die zuweilen nicht ein Geständnis vor Gericht ab? Haben diese Leute mehr Ehrgefühl als unser Bundeskanzler?
Wie glaubwürdig ist dann eine Gewaltenteilung im Grundgesetz oder die Aussage, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht?
Wie abgezockt werden wir von Personen vertreten, denen wir gar nicht mehr vertrauen können oder sogar dürfen? Sind alle NS-Juristen zwischenzeitlich tatsächlich verstorben?
#643
Mazi(Samstag, 10 September 2022 10:42)
Wo sind wir?
Wenn wir nach einhelliger Meinung in einem Staat leben, bei dem die Gesetze höchst unterschiedlich gelten, wie ist dann davon auszugehen, dass alle vor dem Gesetz gleich sind? Das ist doch ein
logischer Bruch und die Bindung der Amtsträger an Gesetz u d Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) höchst fragwürdig.
An die Problematik für den kommenden Winter wage ich mich erst gar nicht heran. Da warte ich nur noch auf eine bestätigende Meldung, dass den Beamten die Bewegungskurse im Winter aus den
Steuereinnahmen bezahlt werden.
#642
Mazi(Samstag, 10 September 2022 10:32)
Zweifel daran, ob die Bundesregierung die Folgen ihrer Entscheidungen bedacht hat!
Wir lesen immer wieder von Insolventen im Zusammenhang mit fehlendem Gas. Die Zweifel daran, ob die Entscheidungen der Bundesregierung überhaupt durchdacht waren häufen sich.
Dass Unternehmen Insolvenz anmelden und Arbeitnehmerentlassungen damit einhergehen, halte ich für real. Dass diese Insolvenzen letztlich auf Unterversorgung dieser Unternehmen mit Gas zurückzuführen
sind, erscheint mir ebenso plausibel. Dass die Bundesregierung die Importierung von Gas untersagte, damit die Unterversorgung der Industrie mit Gas veranlasst hat, erscheint für mich ebenso kausal.
In der Konsequenz haben sie auch die Verantwortung für den Stellenabbau.
Vor diesem Hintergrund stellt die Abfackelung von russischem Gas eine klare Botschaft an die deutsche Bundesregierung und das deutsche Volk dar.
Nimmt man dazu die Message, dass Deutschland für weniger russisches Gas mehr Devisen an Russland zahlt als je zuvor, mag niemand mehr davon ausgehen, dass das abgefackelt russische Gas nicht bereits
bezahlt sei. Der Rückschluss, dass Deutschland auch die russische Invasion in die Ukraine bezahlt, ist ebenso nahe liegend.
Nimmt man alle "Unabwägbarkeiten" zusammen, ist es höchst zweifelhaft, dass wir mit wahren Informationen versorgt werden.
"In warmem Wasser zu schwimmen, macht es unheimlich schwer, dessen Temperatur wahrhaft zu schätzen." Diese Weisheit ist in Russland ebenso gültig wie bei uns.
Lesen Sie nur die Warnmeldungen der Behörden vor dem Crash im Winter und die Beteuerungen der Regierung, dass dies nicht gegeben sei. Was ist jetzt richtig, sind doch diesseits und jenseits der
Meldung Amtsträger, die nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, beteiligt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12.05.2022 mit Recht entschieden, dass ein Amtsträger der Treuepflicht unterliegt, deshalb degradiert werden dürfte und monatliche Gehaltskürzungen erfährt. Dass
das Auswirkungen auf dessen Pension hat, ist Arbeitnehmern bekannt und nachvollziehbar. Dass dies aber auf Beamte tatsächlich nur in bestimmten Fällen nicht zutrifft, wird überraschen. Ebenso ist
nicht nachvollziehbar ist, dass in diesem Fall ein Soldat und nicht enem Richter die gleiche Tat vorzuhalten ist und der Richter sich aber nicht vor einem Gericht sich zu verantworten hat. Folglich
wird ein Richter real nicht bestraft, hat keine Gehaltskürzungen zu erfahren. Und das soll unter einem Rechtsstaat verstanden werden?
Kann ein Bürger für diese sehr unterschiedliche Handhabung Verständnis aufbringen? Wie soll ein Bürger die Lehre des Grundgesetzes, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, interpretieren?
#641
Mazi(Freitag, 09 September 2022 12:15)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist wegweisend und für viele Amtsträger der öffentlichen Verwaltungen sehr belastend!
Urteil vom 12.05.2022 - BVerwG 2 WD 10.21
ECLI:DE:BVerwG:2022:120522U2WD10.21.0
https://www.bverwg.de/de/120522U2WD10.21.0
Das Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, dass Amtsträger wegen Verletzung der Treuepflicht zurückgestuft werden.
Unklar erscheint mir dennoch, wie diese Amtsdiener dennoch weiterhin hoheitliche Gewalt des Staates ausüben dürfen. M.E. liegt darin weiterhin ein Rechtsbruch nach Art. 20 Abs. 3 GG.
Nach dem Gleichheitsgrundsatz ist das Urteil auf alle Amtsträger zu übertragen.
Aber wie dem auch ist, begründet das Urteil die Kürzung des Salärs der Amtsträger und die damit verbunden Pensionen und Pensionsansprüche der Betroffenen empfindlich. Das Urteil bestätigt zudem die
Rechtsauffassung des Dr. Krenek, Landgericht München I, 5 HK O 1387/10, Ziffer 23 ff. (https://openjur.de/u/682814.html).
#640
Mazi(Donnerstag, 08 September 2022 09:25)
Was erwarten wir oder was dürfen wir erwarten?
Es ist bekannt gemacht, dass Richter der Sozialgerichte nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen!
Es ist bekannt, dass Missbrauchsfälle trotz Wissen der Staatsanwaltschaften nicht angeklagt werden!
Es ist bekannt, dass die Rückzahlung nicht gezahlter Steuern beantragt wurden (CUm-EX-GESCHÄFTE)!
Es ist bekannt, dass staatliche Behörden Alarmmeldungen nicht weiterleiten!
Es ist bekannt, dass deutsche staatliche Behörden eine Gas-Versorgungsleitung nicht zulassen und dem Gegner (Russland) vorhalten, Deutschland nicht mit dem nötigen Gas zu versorgen!
Es ist bekannt, dass der Bundeswirtschaftsminister verkündet, AKWs in die Stromversorgung zu integrieren, wobei Fachleute dem widersprechen!
Wo fängt eigentlich die Leidensfähigkeit der Deutschen an und wo hört sie auf? In wie weit ist politisches Handeln mit Vertrauen und Zuverlässigkeit verbunden?
Sind oben genannte Punkte nicht Aspekte, die Vertrauenswürdigkeit der handelnden Personen (Zuständigkeit und Verantwortlichkeit) zu hinterfragen? Gelangt man dann nicht zu der niederschmetternden
Antwort, dass es nicht mehr schlimmer geht?
Wenn bezüglich der vielen Toten durch die Nichtweitergabe einer behördlichen Alarmmeldung durch Versäumnisse der Landesregierung zu beklagen sind, dann ist m.E. eine Abgrenzung zu den vermeidbaren
Vergasung von Juden in der NS-Zeit nicht möglich. Gleicher Vorwurf ist auch der Judikativen i.S. Sozialgerichtsbarkeit zu erheben.
Es erscheint mir maßlos, dass Juristen, trotz eindeutigen gesetzlichen Vorschriften, sich so gesetzeswidrig Verhalten (dürfen)! Polizei und Bundeswehr werden NS-Gesinnung durchforstet, die Judkative
schützt dagegen Rechte. Wie ernst meinen wir es eigentlich?
Wie kommen wir eigentlich zu der Annahme, ein Rechtsstaat zu sein, wenn wir nicht einmal nachprüfen, ob die Gesetze eingehalten werden? Hier versagt doch m.E. die Kontrolle, weil sie nicht einmal
durchgeführt wird.
#639
WernerE(Mittwoch, 07 September 2022 20:41)
Zitat: Es sieht danach aus, dass wir in eine gewaltige Krise stürzen.
Wir sind mitten darinnen und der Supergau wird die 4`te Coronaimpfung
mit sich bringen. Dort sind Bestandteile drinnen, welche für Krebs die Zellen öffnen.
Die Ärzte wissen schon jetzt nicht mehr, was zu tun ist.
Ach ja und der H. weis sowieso alles besser! Was die Vergangenheit betrifft.
Zukunftsdenken in seinem Ministerium Mangelware - war aber in der letzten
Regierung nicht anders.
Wie sagte mal ein Elektrokollege zu mir: Der Strom kommt aus der Steckdose!
Seine Aussage vollkommen richtig, ähnlich wie das Wasser aus dem Hahn kommt.
Zumindest solange Vorräte vorhanden sind.
#638
Anja(Mittwoch, 07 September 2022 17:07)
Es sieht danach aus, dass wir in eine gewaltige Krise stürzen.
H. hat einmal Kinderbücher geschrieben.
H.schreibt demnächst ein Märchenbuch.
Es war einmal ein reicher Industriestandort...............
#637
Mazi(Mittwoch, 07 September 2022 13:42)
Offensichtlich verstehen die Bürger nicht den Standpunkt, die Meinung, die der Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Habeck vertritt.
WegenVerletzung der Treupflicht wurde ein Amtsträger in eine niedrige Besildungsstufe zurückversetzt.
Weshalb der Amtsträger trotzdem im Amt geblieben ist und hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen darf, ist unklar.
Das Urteil hat dennoch grundlegende Charakter, weil es Art. 20 Abs. 3 GG deutlich macht.
Es ist nachvollziehbar bekannt, dass Richter nicht ihre Entschridung nach dem Gesetz treffen. Der Einwand, weshalb Bürger dennoch nach Art. 19 Abs.4 GG ihre Rechte suchen, erscheint nachvollziehbar,
wenn Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln. Die Bundesrepublik.verfügt über keine Judikative, die nach dem Gesetz handelt.
Es liegen mir Dokumente vor, nach denen Richter die Richtigkeit von Verwaltungsentscheidungen bestätigen, obwohl die Beklagte selbst schriftlich erklärte, Dokumente/Beweise vernichtet zu haben.
Offensichtlich definieren Amtsträger Rechtsstaatlichkeit eher nach der Merhode der NS-Juristen.
Hier ist nach den Vorgaben des Grunfgesetzes durchzugreifen.
#634
Mazi(Mittwoch, 07 September 2022 08:26)
So ist es "richtig"! Gestern standen wir am Abgrund. Heute sind wir einen Schriit weiter.
Die EU plant eine Sonderabgabe für Gas- und Energieunternehmen, während die Gas-Kunden zur Zahlung einer Umlage verpflichtet werden sollen. Ist das die moderne Erhebung von Steuern. Scheinbar kann
man es mit den Bürgern ja machen.
Ganz klare Regeln schützen uns Bürger. Aber es ist schwierig, sein Recht auch durchzusetzen, wenn "man einer Mafia-Orgainsation" gegenübersteht. Art. 19 Abs. 4 GG soll uns schützen, aber Exekutive
und Judikative "scheren sich einen feuchten Kehrricht darum".
Art. 6 Abs. 1 EMRK, der den Einsatz neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, scheint Amtsträger nicht zu interessieren. Wo bleibt das Recht nach Art. 17 GG?
#633
Mazi(Montag, 05 September 2022 22:35)
Ein sehr schlüpfriges Thema!
Lesen Sie:
Eine Frage an Thomas Fischer - Sollte der Staat "Über"- und "Zufallsgewinne" abschöpfen?
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/fragen-an-fischer-uebergewinn-steuer-zufallsgewinn-abschoepfung-wucher/
Wenn wir von einem "Übergewinn" oder von einem "Zufallsgewinn" sprechen, so lassen diese Begriffe nicht auf eine Branche schließen. Mit anderen Worten: BionTech ist genauso erfasst wie andere
Unternehmen auch. Oder etwa nicht?
Was ist ein "Übergewinn" oder ein "Zufallsgewinn"? Ist ein "Übergewinn" dann festzustellen, wenn besagte schwarze Null überschritten ist oder fängt die Zone früher oder später an? Genauso ist es
schwierig einen "Zufallsgewinn" festzustellen.
Kommen wir zur "Zahlenermittlung"? Bilanzzahlen sind genauso planbar wie sie für andere überraschend sind. Überraschend sind sie jedenfalls dann, wenn das Management keine Planung, kein
Risikomanagement betreibt (wie Uniper offensichtlich). In dem Fall beschließt der Staat, dass "Nicht-gefragte" die Zeche in Form einer Umlage zahlen.
So habe ich mir die Funktionsweise, das Management unter Unwissenden immer ausgemalt/vorgestellt.
Ich sehe die ganze Prozedur als kindisch und unfachmännisch an.
Wenn dann sich auch noch ein ehemaliger BGH-Richter äußert, dem selbst die Ahnung abzusprechen ist, dann haben wir m.E. den perfekten Zustand erreicht.
Würden Fachleute nicht erst das verantwortliche, ursprüngliche Problem, die falsche Preisermittlung zu lösen? Danach würden sie möglichst den ausmachenden Betrag festzustellen. Klären wer dafür
gerade zu stehen hat und nicht zuletzt die Bilanzierungsvorschriften überprüfen und an die Realität anzupassen?
Mit Sicherheit waren das Aufgaben, die vorher zu erledigen waren. Aber so ist es. Wenn man einen Unfall bauen will, dann muss man nur richtig Gas geben. Krachen tut es von allein. Und fliegt mal eine
Niete weg, muss man sie ersetzen. Wie wahr dieser sinnlose Spruch doch ist!
M.E. nur kindisch und unprofessionell!
#632
WernerE(Montag, 05 September 2022 20:07)
Wer betreibt die Leipziger Strombörse?
E.ON, TysenKrupp, Vattenfall, RWE, BW NBW
Die mächtigen Konzerne - von daher ist die Preisabsprache doch längst besiegelt.
Wo bleibt oder blieb das "Bundes Kartellamt" ?
Wir schlittern in die größte Katastrophe die das Land jemals hatte und die Bürger
schauen zu!
#631
Mazi(Montag, 05 September 2022 15:51)
Bemerkenswert diese Feststellung über die hier (viel) Beschwerde geführt wird.
Lesen Sie selbst:
Umfrage des Deutschen Beamtenbundes - Vertrauen in Staat und Justiz gesunken, Beitrag vom 02.09.2022
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justiz-dbb-staat-rechtsstaat-richter/
Nach den dortigen Angaben stellte der Deutsche Richterbund fest, "Der Deutsche Richterbund wies auf das deutlich gesunkene Ansehen der Richterschaft hin - mit minus 15 Prozentpunkten im
Fünf-Jahres-Vergleich. Die Arbeit der Gerichte bewerten die Befragten mit der Schulnote 3. "Die deutlich sinkenden Zustimmungswerte für die Richterschaft in der Bürgerbefragung des Beamtenbundes
müssen ein Weckruf für die Politik sein", sagte Geschäftsführer Sven Rebehn. Die Politik müsse die Justiz massiv stärken."
Stärken kann der Bund das Ansehen der Richterschaft, in dem er die Anforderungen an die Richter herabsetzt oder deren Zuwiderhandeln konsequent missbilligt und verfolgt. Da der Bund auf Amtsträger
zurückgreifen müsste, an Zahlungen eine Arbeitsleistung verknüpfen müsste, über entsprechende Amtsträger, die arbeiten, nicht verfügt, ist davon auszugehen, dass er die Verfolgung nicht aufnimmt. Die
Konsequenz wird die sein, dass das Vertrauen in die Amtsträger weiter abnimmt.
Was ist das Ergebnis?
Zusehen bis es nicht mehr unter 0 % geht oder etwas zu ändern, bevor es zuspät ist?
Da 1949 das Grundgesetz, den Neubeginn initiieren sollte, dies aber offensichtlich von den NS-Juristen verhindert wurde, wird es wahrscheinlich so weiter gehen wie bisher.
Rechtsstaat ist in der Tat anders. Die Befragungsergebnisse bestätigen das bisher vorherrschende Gefühl und erscheinen zumindest nachvollziehbar und kausal/plausibel.
#630
Mazi(Montag, 05 September 2022 15:28)
Offensichtlich ist das mit dem GAS nicht so einfach wie es die Bundesregierung ausgedrückt hat!
Lesen Sie:
Energie-Krise: Gaspreis explodiert, Börsenkurse stürzen ab
https://www.spiegel.de/wirtschaft/energie-krise-gaspreis-explodiert-boersenkurse-stuerzen-ab-a-f4330f25-b0ba-488a-953f-30e99d157995
EU Weighs New Measures to Tackle Russia Squeeze: Energy Update
https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-09-05/europe-scrambles-to-respond-as-gas-prices-surge-energy-update?srnd=premium-europe
Offensichtlich glauben die Börsenhändler nicht was er, Olaf Scholz als Bundeskanzler, verspricht.
Beamte fordern schnelle Energiegeld-Zahlung an Pensionäre
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/preise-schwerin-beamte-fordern-schnelle-energiegeld-zahlung-an-pensionaere-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220905-99-637453
Vor seiner Wahl hatte Scholz im ARD-Interview erklärt, dass Deutschland nicht von russischem GAS abhängig sei. Das sehen Börsenhändler offensichtlich ganz anders.
"Die Selbstkontrolle durch die Fernseh- und Verwaltungsräte funktioniert erkennbar nicht." (ThePionier Briefing Edition, 04.09.2022).
Bekanntlich ist Scholz nicht auf das Bänkchen gestiegen!
Es bringt uns letztlich nichts oder sehr wenig, dass der Mann später erklärt, sich nicht mehr erinnern zu können und ihm weiterhin nahestehende Personen ihr Vertrauen aussprechen. Offensichtlich
erfolgt dies, weil sie von dessen Gunst bzw. von ihm nahestehenden Parteien abhängig sind.
Die Verlässlichkeit von Aussagen muss sein, wenn Deutschland auf einer abschüssigen Strecke nicht zusätzlich Gas geben will. Nach Ansicht der Händler hat diese Bundesregierung - und insbesondere Olaf
Scholz -, den eingeräumten Kredit bereits aufgebraucht.
Ich möchte nicht abgleiten. Aber Richter, die ihre Entscheidung nicht von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten abhängig machen, wird man zweifelsohne nicht als
rechtsstaatlich anerkennen. Das dies in der Vergangenheit von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht notwendig war zu wiederholen, lässt aufhorchen. Leider ist dies in der Judikative,
bei Gerichten, so üblich - gängige Praxis.
Es ist vorbei! Scheinbar steht jetzt eine ganze Batterie bereit, ihrem Gerhard (Schröder) in den Osten zu folgen und dort ihren Dienst aufzunehmen. Unverbraucht sind sie ja. Der anscheinende Schaden,
den sie angerichtet haben, war schon maximal.
Man kann zweifelsohne nicht behaupten, dass es schlimmer geworden sei. Es war offensichtlich schon länger so (mindestens seit dem die NS-Juristen vorgaben, entscheiden zu dürfen).
Gegenteiliges ist nicht bekannt geworden.
#629
WernerE(Montag, 05 September 2022 13:10)
Heute mal ein besonderer Hinweis!
Mit der 4`ten Corona Impfung gehen wir der Katastrophe entgegen.
Durch die Impfung werden wir sehr anfällig auf Krebs und diese können von den
Ärzten nicht mehr behandelt werden.
Alles mit Wissen der Regierung?
#628
Mazi(Sonntag, 04 September 2022 23:37)
Schon wieder daneben! Wie lange nehmen wir das noch hin? Kein Jahr im Amt, ratlos und nur nicht akzeptable Werke!
Die Judikative ist schon daneben und jetzt das noch!
Das hat weder etwas mit Marktwirtschaft, Marxismus oder Sozialismus gemein, daß ist einfach nur falsch.
Kennen die denn niemanden, der für eine Ausbildung geeignet war? Genug ist genug!
#627
Anja(Sonntag, 04 September 2022 13:16)
Das 3. Entlastungspaket wurde heute zum Teil verkündet.Entlastungspakete« sind ja nett aber Augenwischerei. Politiker haben den Staat so aufgestellt, daß er mit weltmeisterlichen Steuern und Abgaben
breite Bevölkerungsschichten massiv überlastet, um dann den Politiker Gelegenheit zu geben, sich selbst mit Entlastungspaketen zu feiern. Total lächerlich das ganze. Besonders lächerlich wird es wenn
das der Ukraine Eskalation zugeschrieben wird. Hat Putin beschlossen unsere AKWs stillzulegen? Hat Putin beschlossen aus der Kohleverstromung auszusteigen? Hat Putin von regenerativer Energie
gefaselt und Gaskraftwerke gebaut?
Offensichtlich haben breite Bevölkerungsschichten immer noch nicht verstanden, wie dramatisch die Situation ist. Die Gasspeicher sind zu 84 % voll. Ohne zusätzliche Gaslieferungen und zwar permanent
reicht das aber nicht bis in den Dezember! Und aktuell gibt es diese zusätzlichen Gaslieferungen nicht. Es gibt keinen einzigen zusätzlichen Gasliefervertrag mit irgendeinem großen
Gaslieferland.
Wir haben gigantische Probleme, die die Bevölkerung offensichtlich ignorieren will, weil sie es emotional nicht verkraften würde und weil sie sich nicht eingestehen will, daß man jetzt wirklich ein
Zukunftskonzept entwickeln muss. Ein Zukunftskonzept, daß breiten Bevölkerungsschichten nicht gefallen würde, weil es den jahrzehntelangen Selbstbetrug offenlegen würde. Und den Betrug der Politiker
in allen Parlamenten.
Also wie kommen wir aus den aktuellen Problemen heraus? Mit Entlastungspaketen sicher nicht!
#626
Mazi(Sonntag, 04 September 2022 13:05)
Olaf Scholz ist nicht auf das Stühlchen gestiegen! Mehr braucht man nicht festzustellen!
Politiker beabsichtigen die fehlerhafte Preisbestimmung am Markt mittels einer Übergewinnsteuer und mittels festen Zahlung variable Marktpreise zu bekämpfen.
Die Einigung leidet offensichtlich darunter, dass sie ohne Mathematikkenntnisse, wahrscheinlich von Juristen, erzielt wurden.
Eigentlich ist nur festzustellen:
Genug ist genug!
Wahrscheinlich geht's nicht mehr dümmer. Das Prinzip ist scheinbar gleich dem von "Exekutive" und "Judikative". Mehr geht es auch dort nicht.
#625
Mazi(Sonntag, 04 September 2022 10:03)
Seriös ist anders!
Mal wieder hören wir, dass die GAS-Speicher nahezu voll sind!
https://m.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/deutschlands-gasspeicher-erreichen-schon-jetzt-oktober-ziel_id_140449325.html
Seriös ist anzugeben, wie hoch derzeit der Verbrauch insgesamt ist und daraus das Verhältnis zu bestimmen. Seriös ist auch den tatsächlichen Verbrauch derer zu veröffentlichen, auf die die Gas-Umlage
umgelegt wird und die Preisspirale, die daraus folgt bekannt zu machen. Danach ist der tatsächliche Nutznießer und die tatsächlichen Opfer bekannt zu machen.
Sachlich ist es so, dass ein zusätzlicher GAS-Verbrauch durch die zusätzliche Nachfrage nach Strom und daraus wiederum ein zusätzlicher GAS-Bedarf aus Frankreich entstanden ist. Die Aussage die
Füllung von GAS-Speischern an Vorjahren zu messen, ist m.E. kindisch und sachlich nicht nachvollziehbar.
Erst nach Bereinigung um dieser Veränderungen könnte man veröffentlichen, dass der Bestand in einem bestimmten Verhältnis steht. Richtig wäre natürlich den Verbrauch vor 1 Jahr in das Verhältnis zum
jetzigen Verbrauch zu setzen und diesen dann an dem tatsächlichen Bestand zu messen.
Lässt man diese Veränderungen aussen vor, ist die Aussage natürlich "Quatsch".
Es ist festzuhalten, dass offensichtlich niemand in der Politik die mathematischen Gesetze beherrscht. Es wundert daher nicht, dass diese Verantwortlichen, immer kompromissbereit sind und immer "eine
Lösung finden". Unter Unwissenden fällt es bekanntlich einfacher, einen Kompromiss zu finden. Im Zweifel kaschieren sie eine fehlerhafte Amtsausübung mit einer "Übergewinnsteuer", wie aktuell
diskutiert wird. Unerhört was da abgeht!
Gerne verteidige ich diese Argumentation, wenn Bedarf besteht.
Aber wie wird Olaf Scholz später behaupten: "Ich kann mich nicht erinnern!"
Heute soll er erneut vor das Volk treten und eine Erklärung abgeben. Aber wie sagt das Volk dazu: Lügen haben kurze Beine! Ist es Zufall oder biologisch so? Wir werden es sehen, ob er auf ein
Stühlchen steigt.
#624
Mazi(Samstag, 03 September 2022 22:31)
Nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit werden wir über's Ohr gehauen, sondern auch in anderen Bereichen. Ich habe dies anhand anderer, genauso unhaltbarer Zustände dargelegt. Aktuell wird von den
Politikern "eine andere Sau durch's Dorf getrieben". Die GAS-Umlage, die Strompreise und die "Übergewinnsteuer".
Ist es klar, was da passiert? Ist klar, wie wir auch da "rasiert" werden (sollen)? Haben Sie die GAS-, Strompreise und die Übergewinnsteuer in diesem Zusammenhang verstanden?
Besteht Erklärungsbedarf?
#623
Mazi(Freitag, 02 September 2022 09:49)
Seltsames Verständnis von Geheimhaltung!
Wiederholt habe ich absolutes Unverständnis gegenüber der öffentlichen Verwaltung vorgetragen und offenes Misstrauen bekundet. Die Beispiele scheinen nicht auszugehen.
Während von Rundfunkgebührenzahlern sehr unverblümt Gelder eingetrieben werden, wird deren Zusammenstellung sehr geheim gehalten. Wo sind wir eigentlich?
Wie kann eine Abbuchung gerichtsfest erfolgen, während deren Nachvollzug gemäß Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, einem Betroffenen verwehrt wird? Wie sollen
solche richterlichen Entscheidungen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gerechtfertigt werden können?
Die Bundesrepublik hat sich zu neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, verpflichtet. Es mag mir niemand klar machen wollen, dass Gesetze im Einklang mit dem Grundgesetz
stehen haben, aber Richter derartige bekannte Entscheidungen verkünden können. Die Amtsaufgabe der Richter ist es, neutral und nach dem Gesetz ihr Amt ausüben.
Gleichen Eindruck habe ich nicht nur in der Handlungsweise der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch bei der sehr aktuellen Gas-Umlage. Ich kann nicht erkennen, dass dort das Grundgesetz regierte.
Vielmehr erkenne ich einen willkommenen Anlass, eigene Interessen (der GRÜNEN/Bündnis90) durchzusetzen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Regierung sehr erfolgreich mit "Putin"
kooperiert.
Wir können uns über zahlreiche richtige Ideen unterhalten, aber bitte auf der Grundlage des Grundgesetzes. Die Umsetzung einer Idee ist nicht deshalb richtig, weil sie dem Grundgedanken folgt,
sondern weil sie auch korrekt dem Gesetz folgt. Hier ist Erfahrung gefordert und nicht kindliches Handeln.
Es mag verwirrend erscheinen, dass wir von einem Kinderbuchautor als Vizekanzler regiert werden. Das ist zwar grundsätzlich möglich, sollte aber zumindest nachdenklich machen. Sie werden berechtigt
entgegen halten, dass dies immer noch besser ist, als von einem Bundeskanzler vertreten zu werden, der nach eigenen Angaben erklärt, sich nicht erinnern kann. Da habe ich der Tat auch kein
Gegenargument.
Ich lege mich fest:
Keine Macht den Reichsbürgern, den NAZIs, in der Bundesrepublik Deutschland.
Ich sehe als unabdingbar an, dass sich Exekutive und Judikative aktiv eine Kontrolle durch das Volk unterziehen und sich von den Ideologien der NS-Juristen distanzieren. Damit sehe ich insbesondere
die Forderung verbunden, die Judikative in die Nachforschungen und Veröffentlichungen einzubeziehen.
#622
Mazi(Donnerstag, 01 September 2022 16:39)
(Fortsetzung)
Das Grundgesetz ist verbindlich umzusetzen. Sogenannten "Reichsbürgern" muss verwehrt werden, dass System gegen die Wand zu fahren.
Ich bin zu dem Eindruck gelangt, dass ein Abgrenzungsversuch der derzeitigen Amtsträger von der Gruppe der "Reichsbürger" wenig Erfolg verspricht (vgl. auch Aussage des Richters am SG Karlsruhe vom
14.04.2020, Az. SB 12 U 3113/19).
Bekannt gemacht wird, dass 65 % der Heizenergie ab 2024 aus erneuerbaren Energien kommen soll. Es wird nicht bekannt gemacht, welchen Anteil die Privaten am Gesamtmarkt haben. Würde dies geschehen,
wäre sehr einfach nachvollziehbar, dass die Privaten nicht das Problem darstellen.
Man weiß jedoch, dass "die" GAS-Kunden für die Versäumnisse der Profis der Energielieferanten, deren Verluste als Geschenk quasi schultern sollen. Diese Handhabung widerspricht nicht dem
Gleichheitsgrundsatz, sondern ist auch nicht kausal.
Wie stellen sich die Politiker eine soziale Gerechtigkeit überhaupt vor? Die Verluste für die einen und die Gewinne für die anderen?
Statt eines Besserungsscheins sind Verluste der Energielieferanten im Gespräch. Statt der Freiwilligkeit in der Entscheidung, werden Zwangsmaßnahmen angeordnet.
Ich hatte versucht ihnen zu erklären, dass es für die Profis ein Leichtes ist, einen gewünschten Gewinnausweis auszuweisen. Und auf diese Praktik will der Bundeswirtschaftsminister Habeck bauen? Das
ist nur nachvollziehbar, wenn man von dem einen wie von dem anderen keine Ahnung hat. Bekanntlich ist eine Einigung unter Unwissenden sehr einfach und schnell zu erreichen. Die Einigung wurde sehr
schnell erreicht.
Es liegt nahe, dass keiner der Bundesregierung ihm, Habeck, geistig folgen kann und folgte. Es fällt ihnen nicht einmal auf, wenn auch sie um die Fichte geführt werden.
Dass wir Bürger um die Fichte geführt werden, ist uns in zahlreichen Beispielen bereits vermittelt worden.
Dies auch noch mit Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG zu begründen und diejenigen als "Trittbrettfahrer" zu bezeichnen, die das Gesetz und die darin verbrieften Geschenke in Empfang
nehmen, das ist auch vor dem Hintergrund beschämend, dass alle Minister den Amtseid auf das Grundgesetz, Art. 20 Abs. 3 GG geleistet haben.
Irgendwo hört es auch.
Da macht ein Oppositionsführer bekannt, dass er bei einem Jahreseinkommen von ca. 1 mio. Euro hat und vorgibt, den Mittelstand vertreten. Er nutzt sein eigenes Privatflugzeug zu einer Anreise einer
privaten Hochzeitsfeier. Ich frage mich, wer vom Mittelstand über ein eigenes Flugzeug verfügt? Er wüsste es nicht einmal abzustellen!
Da heiratet ein Bundesfinanzminister in einer kirchlichen Institution, aus der er im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte vorher ausgetreten war.
Da führt ein Olaf Scholz eine Bundesregierung und behauptet sich nicht erinnern zu können.
Da macht eine Frau Baerbock bekannt, dass sie gegen Nord Stream2 ist und nimmt billigend in Kauf, dass die GAS-Speicher für den Winter nicht gefüllt sind.
Da legt der Bundeswirtschaftsminister Habeck eine GAS-Umlage zu Lasten von Privaten vor, ohne dass diese mit einer Gegenleistung verbunden ist. Seine Vorschläge gehören ihm um die Ohren
gehauen.
Da bessert er eine Regelung nach und dokumentiert damit nochmals, dass er eine Idee von einer Machbarkeit nicht unterscheiden kann.
Sachlich ist es so, dass die GAS-Verbraucher für eine Fehlregelung hinsichtlich eines GAS-Verbrauchs bezahlen sollen, für die sie weder Nutznießer waren, noch verantwortlich sind.
Nach der Nachrichtenlage wird aus Frankreich - aus welchem Grund auch immer - höherer Strombedarf nachgefragt. Daraus folgt, dass GAS-Kraftwerke zur Stromerzeugung herangezogen werden müssen. Diese
befeuert (erhöhen sachlich) einen GAS-Verbrauch, der ohnehin durch politische Maßnahmen und Vorstellungen seitens der Bundesregierung verknappt ist.
Die Konsequenz ist der erhöhte Verbrauch von GAS und daraus wiederum steigende GAS-Preise. Diese erhöhten Marktpreise werden den Privaten angelasten und sie sollen zusätzlich eine GAS-Umlage
bezahlen, für die sie weder zuvor noch später eine Gegenleistung erfahren.
Das ist weder Kapitalismus, Sozialismus, noch Marxismus. Das ist nur Mist. Das sind einfache handwerkliche Fehler, die mit der Bestrafung von Unschuldigen einher gehen.
Es ist an der Zeit, dass mit Gehalts- und Pensionszahlungen Leistungsanforderungen verknüpft werden. Stellt man die Leistungsanforderungen in den Vordergrund, stellt man sehr schnell fest, dass in
den verantwortlichen Positionen Amtsträger festgesetzt haben, die mit der Aufgabenstellung überfordert sind.
Die ungerechte Bezahlung außen vor, heißt es, dass diese Amtsträger Positionen blockieren, die unbedingt qualifiziert zur Problemlösung zu besetzen sind.
#620
Rainier Klimasch(Donnerstag, 01 September 2022 15:56)
Viele Grüße!
#619
WernerE(Donnerstag, 01 September 2022 10:28)
Mal was zwischen durch.
Herzliche Grüße aus Mering nach Bremen zu Erich Neumann und seiner Familie.
Gsund werden und kraftvoll bleiben.
Danke und alles Gute
#618
Mazi(Donnerstag, 01 September 2022 10:00)
Kontrolle ist wichtig zur Sicherstellung eines funktionierenden Systems!
Ich verweise auf nachfolgenden Beirag:
https://www.spiegel.de/kultur/ndr-fuehrungskraefte-in-schleswig-holstein-lassen-nach-vorwuerfen-aemter-ruhen-a-eadeac00-f3f6-4d5f-b426-82fc40f2739c
Mit dieser Veröffentlichung wird bekannt, dass unabhängige Journalisten sehr wichtig sind, einen öffentlichen Pranger aufzustellen und manipulierente Verantwortliche aus dem Amt zu jagen.
In der Justiz haben NS-Juristen gleichartiges verhindert. Die Annahme ist, dass dort keine "Böcke" ruhen, weil sie nicht bekannt werden, ist mit Sicherheit zu verneinen. Das sehe ich nicht anders.
Eine Kontrolle findet dort nicht statt, die das System zur Fortsetzung des Unrechtsterrors der Natinalsozialisten bewusst nicht etabliert wissen wollte.
Eine Abgrenzung zu den heutigen "Reichsbürgern" war in der Justiz nicht gewollt und ist auch nicht auszumachen.
Trotz dem scheinbaren Abschweifen von der eigentlichen Sozialgerichtsbarkeit (Missbrauchsfälle, Nichtweiterleitung von Alarmeldungen, CUM-Ex-Gescbäfte, GAS-Umage, etc.) ist es mir daran gelegen
aufzuzeigen, dass die Sozialgerichtsbarkeit keine Sonderstellung einnimmt. Die Einheitlichkeit des manipulierten Systems ist auszumachen. Es ist nicht anzunehmen, dass ausgerechnet in einem Teil der
öffentlichen Verwaltung bei gleichen "Aufpassern" es viel besser sein soll. Ich schließe daraus, dass in unkontrollierter Sozialgerichtsbarkeit es nicht besser zugeht bzw. zugehen kann, als in
anderen Sachgebieten auch.
Werfen Sie einen Blick in bzw. hinter die Gas-Umlage. Da ist es nicht anders. Nur werden damit auch ganz andere Kreise erreicht. Man kann den aufklärenden Journalisten nur Mut zusprechen, das Chaos
zu verhindern.
Mein Vorurteil begründet sich insbesondere damit, dass nachweislich Amtsträger nicht kontrolliert werden und deshalb machen, was sie wollen. Gern lasse ich mich eines Besseren durch Verweis auf
konkrete Fälle belehren. Ich hoffe dennoch, dass mein Vorurteil nicht generell gegenüber jedem Richter aufrecht zu erhalten ist. Die Erfahrung hat bereits auf einige Einzelfälle hingewiesen.
Solange der Nachweis von einzelnen Rechtsurteilen nicht erfolgt, gehe ich davon aus, dass Sie mir in der begründeten Annahme folgen, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen
trifft. Sie verstößt damit vorsätzlich nicht nur gegen das Gesetz, gegen das Grundgesetz im Besonderen, sondern auch gegen die Europäischen Menschenrechte.
Es ist akuter Handlungszwang angesagt, die Urteile auf rechtsstaatliche Grundsätze zu stellen.
#617
Mazi(Mittwoch, 31 August 2022 20:53)
Olaf Scholz!
In meinem vorausgegangenen Kommentar habe ich geschrieben, dass er verstanden hat, aber die Konstruktion nicht verstanden hat. Zunächst ist anzunehmen, dass dies nicht nachvollziehbar ist und absolut
unverständlich ist.
Es gilt als gesichert, dass neben der WestLB die Landesbank ein großes Rad in Punkto CUM-EX-Geschäfte gedreht haben.
Es wird "spekuliert", dass Olarius, ehemaliger Inhaber von Warburg Herrn Scholz in seinem Gespräch mit ihm darauf verwiesen hat, was dem Stadtstaat Hamburg blüht, wenn nicht gezahlte Steuern
zurückgefordert werden. In dem Fall hätte der Stadtstaat Hamburg einspringen müssen. Geld einzahlen müssen, was er nicht hatte.
In Abwägung dazu war - und ist wirklich so - das Privatbankhaus Warburg ein kleiner Fisch. Das hat Scholz möglicherweise eingesehen und lieber auf die Nachforderung der Steuern bei Warburg
verzichtet. Letztlich wäre es linke gleich rechte Tasche gewesen. Ich nehme an, dass das Intellekt von Olaf Scholz dazu gereicht hat. Ob sein Nachfolger Dr. Peter Tschentscher und damalige
Finanzsenator mit gleicher Intelligenz ausgestattet ist, sei dahingestellt. Schließlich haben beide letztlich diesem Chaos untätig zugesehen.
Wir sind uns einig, dass Scholz in dem Fall zu unterstellen ist, dass er dieses System verstanden hat.
Zu klären ist, weshalb Scholz trotzdem nichts verstanden hat.
Es bedurfte des Gerichtsurteils des BGH der feststellen musste, dass Geschäftskonstruktionen, die zum Ziel hatten nicht gezahlte Steuern zurückzuerhalten, per Gerichtsentscheid entschied, dass dem so
ist.
Zu beachten ist der potentielle Vorwurf, dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Es ist schlicht der Nachweis, dass die Beamten des ihm unterstellten Stadtstaates ihren
Amtspflichten nicht nachgekommen sind. Das hat er und konnte dies nicht verstehen, hat doch Sorgatz (ehemals BKA) veröffentlicht, dass die Amtsträger nicht überwacht werden, ob sie tatsächlich nach
Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsaufgaben wahrnehmen.
Mangels ein durchgeführten Kontrolle konnte Scholz diesen Teil des Vorwurfs nicht verstehen bzw. sich daran erinnern.
Es mag zutreffen, dass die SPD das beste Mitglied als Bundeskanzler bereit gestellt hat. Daran wird nicht gezweifelt. Es reicht aber nicht.
Eine "doofe Nuss" muss zwar jedes System aushalten können. In diesem Fall ist der Bundesregierung vorzuhalten, dass sie sich nicht aus Fachleuten zusammensetzt, die in der Lage sind, nicht nur Ideen
zu haben, sondern auch einen Plan haben, diese umzusetzen.
Am Beispiel der GAS-Umlage sehen Sie selbst, dass das notwendige Fachwissen nach nochmaliger Aufforderung nicht vorhanden ist.
Es erscheint mir sehr gewagt zu sein, mit dieser Bundesregierung identifiziert zu werden.
#616
Mazi(Mittwoch, 31 August 2022 19:00)
Das ist doch kein Problem!
Lesen Sie und bilden Sie sich eine eigene Meinung. Ich erkläre es Ihnen danach. Es ist wichtig zur Beurteilung des Sachverstandes der Verantwortlichen.
Ich unterstelle, das Habeck damit das Unternehmensergebnis meint.
Bekanntlich hat Deutschland nicht die besten Bilanzierungsrichtlinien. Bekannt geworden ist die nicht nur aufgrund des WIRECARD-Falls.
Es braucht lediglich die Erklärung eines Unternehmens, dass es mit den Instsndsetzungsreparaturen in der Vergangenheit nicht sonderlich gut umgegangen ist. Das reicht um sofort bilanzielle
Rückstellungen zu bilden und das Ergebnis zu schmälern. Mit der "Nachholung" von unterlassenen Instandhaltungsmassnahmen werden strom- und gasproduzierende Unternehmen vom Markt genommen. Dem Markt
wird künstlich Liquidität entzogen, der Marktpreis explodiert weiter in der bekannten Richtung.
Nach dieser Phasen reagieren die Marktpreise von einem höheren Niveau. Den Boniberechtigten entgeht kein einziger Gewinn. Aber es geht auch anders.
Während Habeck die Unternehmen stützt, erfolgt die "Rahmabschöpfung" später, aber dann ohne Verrechnung der Verluste.
Man kann Gleiches aber auch mit sogenannten Swapkontrakten darstellen. Während eine Seite einen Gewinn und die andere Seite den korrespondiernden Verlust ausweist und das deutsche System von der
Vorsicht geprägt ist, gilt für die Verlustseite, dass sie bilanziell eingestellt werden und die andere Seite als schwebenden Gewinn aussen vor bleibt. Um dies zu verhindern, hätte der
Bundeswirtschaftsminister Habeck vorschreiben müssen, dass daraus eine Bewertungseinheit zu bilden ist, bei der schwebende Verluste mit schwebenden Gewinnen zu verrechnen sind. Dies hat er aber nicht
gemacht. Wahrscheinlich ist ihm das zu komplex.
Nachdem Habeck sich schon soweit aus dem Fenster gelehnt hat, ihm reihum fehlender Sachverstand nachgesagt wird und auch diese Nachbesserung in die Hose gegangen ist, werden die Unternehmen ihm dies
schon zeigen. M.E. bleibt ihm nur der Rückzug. Ein Rückzug in Schande.
Nachdem die GAS-Verbraucher schon bekannt machten, dass sie die Gas-Umlage für nicht rechtsstaatlich halten, ihrer Leistung keine Gegenleistung gegenübersteht, geht es jetzt ausschließlich darum, auf
der Unternehmdnsseite als Empfänger der "Gas-Umlage" abzukassieren und den Löffel hinzuhalten. Die Ansprüche bestehen und sie sind nach dem Aktiengesetz gelten zu machen (Unternehmenslenkern wäre
ansonste berechtigt vorzuhalten, alle legalen Möglichkeiten nicht zu nutzen).
Wie dem auch ist, der zweite Weg kostet weder Liquidität noch Geld oder speziellen Einsatz von gewichtigen Mitteln. Sie sind mit geringem Einsatz zu erzielen.
Sie werden mir zustimmen, wenn Sie die Argumentation verstanden haben, dass seitens der Bundesregierung kein Know bis vorhanden ist, diese Krise zu managen. Die Konstruktion ist so komplex wie die
seinerzeitigen CUM-EX-Geschäfte. Olaf Scholz hat sie im Ergebnis verstanden, dazu reichte sein Intelekt. Die Konstruktion selbst hat er nicht verstanden.
#615
Mazi(Dienstag, 30 August 2022 16:52)
Lesen Sie selbst und bilden si h ein Urteil zum Sachverstand des Bundesministers Habeck.
Das Prolem sind letztlich falsche Marktmechabismen, die behördlich sanktioniert sind. Eine Übergewinn-Steuer ist keine Lösung des Problems.
Sachlich ist es doch so, dass Putin verstanden hat, dass in Kriegszeiten seitens der Bürger Vorsorge getroffen wird und die Preise für Energie ansteigen. Russland liefert heute weniger für mehr Geld.
Weshalb sollte Putin seinen Weg verlassen.
Olaf Scholz, "verheiratet" mit der SPD und Gerhard Schröder hat auch nachweislich seiner Taten die Taktik von Putin zu stören.
Habeck und Baerbock haben ohnehin nur Durchsetzung ihrer Ideen mehr Vorteile und Interessen an höheren Energiepreisen. Weshalb sollten sie gegen ihre Überzeugung für niedrigere Energiepreise
sorgen.
Kommen wir auf Christian Lindner. Er hat mehrmals unter Beweis gestellt, dass er mit der Aufgabe überfordert zu sein scheint.
Einzig und allein benachteiligt sind die Verbraucher. Sie werden von einer Preissteigerung jenseits von 2 % getroffen und sollen künftig Verluste der Energieversorger übernehmen und Erträge der
anderen Energieversorger absichern.
Im Ergebnis haben alle verantwortlichen Politiker ein Interesse an höheren Preisen zu Lasten des Volkes und das deutsche Volk finanziert zusätzlich zweiseitig die Kriegsaktivitäten in der
Ukraine.
Aussichten auf ein Kriegsende in der Ukraine sind danach unwahrscheinlich. Offensichtlich besteht ein Interesse an weiteren töten.
Geht's noch? Wo sind wir? Ist das Dritte Reich wirklich nicht untergegangen und lebt weiter? Ich bin auch aus diesem Grund hochgradig verunsichert.
#614
Mazi(Dienstag, 30 August 2022 15:05)
Ich habe mich bereits kritisch (genauer: sehr kritisch geäußert) und dargelegt weshalb die Energiepreise so hoch sind und mit einer Übergewinnsteuer das eigentliche Problem nicht behoben wird.
Ich möchte dies anhand eines weiteren, m.E. für jeden nachvollziehbar erneut darlegen.
Bekanntlich sind in Frankreich die Atomkraftwerke weitgehend abgeschaltet. Begründet wird dies damit, dass Flüsse wegen der Trockenheit nicht genügend Wasser führen. Atimkraftwerke, die abgeschaltet
sind, können keinen Strom produzieren. Das ist zwar bedauerlich, aber nachvollziehbar und niemand kann dies verantwortlich ändern.
Da in Frankreich der Verbrauch nicht von der Stromproduktion abhängig ist, muss versucht werden, dieses Defizit auszugleichen. Aufgrund der Verträge kann Frankreich den Strom von Deutschland
beziehen. Dies führt (ungeachtet der deutschen behördlichen Fehlsteuerungen) zu einem erhöhten Strombedarf in Deutschland. Dies führt nicht zu fallenden, sondern zu höheren Preisen.
Weil Unternehmen sich nicht vor höheren Energiekosten geschützt haben, laufen dort hohe Verluste auf.
Verluste laufen dort nicht zuletzt wegen der erhöhten Nachfrage von Strom auf. Diese Nachfrage kommt insbesondere vom Ausland.Die Energiepreise werden von Ausland getrieben und dafür sollen deutsche
Gaskunden zusätzlich zahlen. Dieses Prinzip ist nicht nur nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sondern auch nicht mit geleisteten Amtseid der Minister vereinbar (Art. 20 Ans. 3 GG).
Neben höheren Kosten, bei ggfs. niedrigeren Verbräuchen sollen GAS-Kunden zusätzlich auch die Verluste von Energieversorgern übernehmen. Aber nicht nur die Verluste, sondern auch noch deren
entgangene Gewinne, die man gesetzlich geltend machen könnte. Dies bedeutet, das auf der gesetzlichen Grundlage die Boni-Zahlungen höher ausfallen.müssten.
M.E. folgt der GAS-Umlage ein Rattenschwanz an Gerichtsurteilen, mit dem bestätigenden Urteil auf der Grundlage vorgenannten Gesetz nach Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Bei diesen andern Unternehmen sichern folglich GAS-Verbraucher auch die Boni-Zahlungen an die Vorstände ab.
Das ist weder Kapitalismus, noch Marxismus oder Sozialismus. Das ist gar nichts. Das ist m.E. nur krankhaft oder nur offene Unfähigkeit. Es möge mir nur einer erklären, dass er diese Vorgehensweise
für begründet hält.
Wenn die Bundesrepublik keine Konsequenzen aus diesen Managementfehlern zu Lasten der Bürger zieht, dann möge man mir bitte darlegen, was sie dann unter einem Amtseid "zum Wohle des deutschen Volkes"
versteht.
Ich gehe fest davon aus, dass sich alle Verantwortlichen Politiker in Bundesregierung und Parlament von diesem Management distanzieren und geschlossen wegen Beteiligung an dieser Misswirtschaft
zurücktreten.
#613
Mazi(Dienstag, 30 August 2022 08:04)
Ist mit einem falschen Mittel ein anderer Fehler zu kaschieren?
Wohl niemand käme auf diese Idee.
Thema sind "Übergewinn-Steuern" und "steigende Gaspreise". Dahinter lauern schon überproportional steigende Strompreise, etc.
Die Gaspreise werden nicht nach einem marktwirtschaftlichen System ermittelt, andere Preise ebenso nicht. Wir sehen es.
Die Frage, die sich stellt, ob Kommunisten oder zumindest Sozialisten befähigt sein können, mit marktwirtschaftlichen Instrumenten umzugehen? Das mag in soweit dennoch funktionieren, wenn Regierende
sich in Nichtstun profilieren und Marktteilnehmer sich dennoch marktwirtschaftlich verhalten.
Die Fehler der Vergangenheit wurden bisher mit Geld verschoben, aber nicht gelöst.
Im Moment ist dem aber nicht so, das Fehler gelöst werden. Jeder ist sich selbst der nächste und erlaubt ist das, was nicht verboten ist.
Mit der GAS-Umlage hat man den Bogen überspannt. Zur "Einhaltung" der Schuldenbremse hat man nicht vertretene Bürgerschichten belastet und fremdes, deren Geld, verschenkt. Das muss zuerst
überleben.
Ich gehe davon aus, dass niemand überlebt. Schließlich haben bedeutende Persönlichkeiten mitgewirkt.
Ich gehe davon aus, dass die regierenden Politiker wegen Unfähigkeit geschlossen zurücktreten und wir neu wählen gehen. Die Karre erscheint mir so Verfahren, dass mir dies als sinnvollste Variante
übrigbleibt.
#612
Mazi(Montag, 29 August 2022 15:37)
Habeck kann noch nicht einmal das was er für falsch erachtet gesetzlich unterbinden, wie soll ihm unterstellt werden können, dass er uns bei seinen Meldungen über den Füllstand der Gasspeicher nicht
genauso über's Ohr haut.
Wer kann ihm noch trauen?
Einem Olaf Scholz, der bei seinen Aussagen vor Untersuchungsausschüssen vorgibt sich nicht mehr erinnern zu können, trauen wir doch auch nicht mehr.
Wie kann jemand, der sich nicht mehr erinnern will eine Richtlinienkompetenz einer Bundesregierung übertragen werden?
Eigentlich wären jetzt Baerbock, Lindner und Müller an der Reihe. Aber das lohnt auch nicht. Müller hat als ehemaliger Umweltminister von Schleswig-Holstein dort schon die rote Karte erhalten.
Baerblock und Lindner verfügen über keine politische Erfahrung solche verantwortungsvolle Ämter hinreichend auszufüllen. Der Rest ist wirklich nur noch Rest. Sie haben da in dieser Richtung schon
genug gelesen.
#611
Mazi(Montag, 29 August 2022 15:26)
Unbestritten führen hohe Energiepreise zum Verbrauchssparen auf der Verbraucherseite. Das wird nicht bestritten. Die Frage ist aber, ob jeder Preis gerechtfertigt ist.
Die bisherige Handhabung ist zwar behördlich genehmigt und damit vorgeschrieben. Aber gerecht ist dies nicht. Ob Sie gerecht ist oder nicht, zeigt sich insbesondere dann, wenn Fehler in den Gesetzen
professionell ausgenutzt werden.
Der Fehler ist jedoch nicht denjenigen anzulasten, die die Fehler ausnutzen, sondern denen anzulasten, die sie zu verantworten haben. Das sind einmal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die
einfach das, was ihnen vorgelegt wurde, abgenickt haben. Und die, die vorgeben etwas vorzulegen, tatsächlich von denen die Nutznießer dieses Gesetz es im Bundestag eingebracht haben.
Wiederum ist bekannt geworden, dass das Grundgesetz von denen die es kontrollieren sollten, nicht kontrolliert wird. Die Regelungen des Grundgesetzes sind griffig zu machen und es muss unterbunden
sein, dass es unterlaufen wird.
Bezogen auf die GAS-Abrechnung ist bekannt geworden, dass der GAS-Einsatz missbräuchlich ist und das GAS letztlich auch die Strompreise treibt.
Wenn auch die GRÜNEN/Bündnis 90 merkliche Denkfehler haben, so ist nicht von der Hand zu weisen, dass sie es nicht ohne Unterstützung der übrigen Parteien so stümperhaft dies hätten bewerkstelligen
können.
Wir sollten alle innehalten und analysieren, weshalb diese Tatsachen sich bewerkstelligen konnten, wie sie zu verhindern gewesen wären und was zu passieren hat, damit sich dies nicht
wiederholt.
Wir kommen zu den Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit oder überhaupt zur Judikativen. Dort passiert ähnliches nur mit dem Unterschied, dass hier von Anfang an die Betroffenen be... (mir fällt nichts
anderes ein "als beschissen zu werden").
Wenn Sie daraus lesen, dass ich alle Urteile für nicht rechtsgültig halte, dann stimmt das grundsätzlich. Es stimmt aber nicht, wenn tatsächlich Straftaten begangen wurden und gesühnt werden. Die
obige Aussage ist vielmehr so zu verstehen, dass von einer Judikative verlangt wird, eine Verurteilung nach rechtsstaatlichen Vorgaben vorzunehmen.
Wir müssen uns ernsthaft Gedanken über die von uns sehr hochgepriesene Rechtsstaatlichkeit zu machen.
Was passiert eigentlich mit einem Bundesminister der lügt oder wissentlich unwahre Angaben macht? Darüber kann man streiten. Wenn aber ein Bundesminister andere als Trittbrettfahrer bezeichnet und
die lediglich das was in einem Gesetz niedergeschrieben ist geltend machen, dann sehe ich darin eine üble Nachrede und eine strafbare Handlung.
Erhält ein solcher Bundesminister auch noch zur Belohnung eine Pension aus ehrlichen Steuereinnahmen?
Weshalb werden Steuerzahler, die in diesen Topf nicht einzahlen mit Gefängnis bestraft und diejenigen, die aus dem gleichen Topf Gelder entnehmen, ungleich behandelt?
Bezüglich Gerechtigkeit gibt es noch viel aufzuarbeiten, sollte das Grundgesetz "vor dem Gesetz sind alle gleich" tatsächlich eingeführt werden. Nicht einmal die Grundrechte werden seitens der
Regierung beachtet.
#609
Mazi(Montag, 29 August 2022 11:42)
An den Informationen stimmt etwas nicht!
Vergleichen Sie beide Aussagen vom 29.08.2022 und 28.05.2022:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gasspeicher-f%C3%BCllen-sich-schneller-als-erwartet/ar-AA11ceGC?ocid=msedgntp&cvid=1d21f82b463b57c044e0e26d0fc21b68
Was passiert eigentlich mit Politikern, die lügen? Erhalten sie Pension nach ihrem Rausschiss?
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass Leute die lügen, dies zweimal machen dürfen. Ein erstes Mal, wenn Sie es versuchen und ein letztes Mal, wenn sie es getan haben.
Offensichtlich funktioniert es aber so nicht. Wir kennen es aus der Judikativen. Sie fassen ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, sondern geben vor, ihre Unabhängigkeit über da<s Gesetz
stellen zu dürfen. Rechtsstaatlich ist dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
#608
Mazi(Sonntag, 28 August 2022 23:10)
Olaf Scholz ist für die Politik insgesamt verantwortlich. Wenn irgendwo unprofessionelles passiert, ist der Kopf des Bundeskanzlers daran gebunden. Ihm obliegt die Richtlinienkompetenz. Das ist jetzt
der Fall. Sein Kopf ist fällig.
Das gute an Olaf Scholz ist, dass er nachweislich seiner Aussagen dies sehr schnell wieder vergisst.
Ich verweise auf den Artikel:
https://www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/strompreis-verzehnfacht-die-gruende-dafuer-sind-bizarr-muessen-kunden-bald-5000-euro-mehr-bezahlen-li.261226
Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister einem Unternehmen "Trittbrettfahrer"-Mentalität vorwirft, wenn dieses Unternehmen lediglich seine Rechte laut dem Grundgesetz wahrnimmt. Dort heißt es:
"Alle sind vor dem Gesetz gleich."
Bisher wurde nicht einmal in der Diskussion dieses Thema angesprochen. Wenn ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben soll, dann ist dieser Grundsatz des Grundgesetzes ganz
wesentlich. Wesentlich ist auch, dass das Gesetz nicht eine Gruppe im Visier hat.
In Unternehmen wegen dessen Fehlern mittels einer Umlage zu retten ist nicht nur ein Novum, sondern Sozialismus in negativster Ausprägung.
Nicht nur Unternehmen der GAS-Branchen schmeckt das Zuckerbrot. Unabhängig davon die Unfähigkeit des eigenen Risikomanagements versilbert zu erhalten, stehen allen Unternehmen die gleichen Rechte zu
(auch außerhalb der GAS-Branche).
Das einige wenige Gas-Verbraucher dies auch noch allein schultern sollen, ist weder rechtlich noch wirtschaftlich verantwortbar.
Dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die GAS-Umlage durchgewunken haben, wirft Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Grundgesetzes auf und der Abgrenzung des Parlaments zur Nazi-Zeit auf.
Sieht man dieses Beispiel als symptomatisch an, ergibt sich keine Abgrenzung.
Zum wiederholten Male:
Legislative, Exekutive und Judikative verhalten sich nicht nach dem Geist des Grundgesetzes. Wie die Vorgänge zeigen, sind sie m.M. der Gesinnung der "Reichsbürger" näher als dem Geist des
Grundgesetzes. Es ist die Frage, ob der Bundespräsident als gelernter Jurist von diesen Machenschaften abgrenzt oder ob er die fraglichen Minister und den Bundeskanzler zu einer "Audienz" bei ihm
ruft. Vor ihm haben sie den Amtseid auf das Grundgesetz geleistet, gegen sie fleißig verstoßen.
Es geht nicht darum zu beurteilen, ob NS-Juristen biologisch sich verabschiedet haben, sondern darum, ob deren Gesinnung - z.B. in Form von Kommentaren und anderen Referenzen - sachlich weiterleben
und stillschweigend Einzug in den Behörden gehalten haben.
Zu reden ist nicht wie ein Fehler abzustellen ist, sondern wie das Grundgesetz durchzusetzen ist. Zweifellos geht es nicht um einen Fehler, sondern um ein Konglomerat von fehlerhaften
Interpretationen.
Eine der Möglichkeiten wäre, mit der Sozialgerichtsbarkeit zu beginnen. Es ist mir nicht bekannt, dass die Justiz irgend eine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen hätte. Alle Entscheidungen
verstoßen gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Als Zeitraum erscheint mir sinnvoll der Zeitraum von in Kraft des Grundgesetzes bis heute (fast 80 Jahre!).
Wahrscheinlich bestätigen Sie dies selbst aufgrund eigener Anschauung bei Beobachtung von Windkraftanlagen.
Es bestehen berechtigte Zweifel daran, dass wir nicht Propaganda aufsitzen.
Der Nachweis scheint erbracht zu sein, dass nach dem Prinzip der MERIT-Order keine Stromerzeugung nach den Grenzkosten zugeschaltet werden. Tatsache ist jedoch, dass GAS-Kraftwerke die höchsten
Grenzkosten haben und der Einsatz dieser GAS-Kraftwerke den GAS-Bedarf zusätzlich in die Höhe treiben.
Wie ist folglich der Sparappell der Bundesregierung und die GAS-Umlage wirklich zu verstehen?
Erscheint es Ihnen nicht auch sonderbar, dass ausgerechnet der Bundeswirtschaftsminister Habeck, der den Amtseid leistete, nach Gesetz und Recht zu handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) Firmen als
"Trittbrettfahrer" beschuldigt, die ihr Recht nach dem Gesetz einfordern?
Dass über 700 Bundestagsabgeordnete alles absegnen was ihnen vorgelegt wird, ist eine andere Geschichte und vergleichbar mit dem Parlament der Nazis.
Hier besteht eindeutig akuter Handlungsbedarf.
#604
Mazi(Samstag, 27 August 2022 12:28)
Es brennt (lichterloh) und nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit!
Die Höhe der MWST übersteigt heute deutlich die Energiekosten von vor 1 Jahr!
Die Industrie baut ab und entlässt viele Arbeitnehmer. Das wird also unter dem Amtseid der Verantwortlichen unter deren Amtseid "zum Wohl des deutschen Volkes" verstanden. Der Bundespräsident muss
einschreiten. Die Verantwortlichen sind zu wegen Vorsatz oder wegen deren Unfähigkeit "zu feuern".
Zuständigkeit und Verantwortlichkeit sind nach der Begründung des Richters Dr. Krenek, Landgericht München I, Urteil v. 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10, deckungsgleich zusammenzubringen.
Anhand dieses Beitrags wird die Kompetenz unseres amtierenden Bundeswirtschaftsministers Habeck von dritter Seite beschrieben und eingeordnet.
Wie lange können Bürger dies noch aushalten? Es wäre mit Sicherheit zu kurz gesprungen, diese Entwicklung ausschließlich Herrn Habeck anzulasten. Schließlich haben Vorgängerregierungen dies bereits
eingesteuert.
Thema sollte daher sein, den Einfluss der Lobbyisten und den NS-Juristen zurückzudrängen. Es geht nicht mehr. Eine Belastung von mehreren hundert Euro mit einer Entlastung von wenigen hundert Euro
gegenzurechnen, geht nur mit einer Klientel, die des Rechnens nicht mächtig ist.
Sind die Politiker der Mathematik nicht mächtig oder führen sie die Bürger vorsätzlich um die Fichte? Die Frage aufzuwerfen, ob die Politiker nicht wenigstens einen kennen, der die Mathematik
versteht ist zwar bösartig, aber offensichtlich vor einem bestimmten, realistischen Hintergrund mehr als berechtigt und nachvollziehbar.
#602
Mazi(Samstag, 27 August 2022 10:29)
„Übergewinnsteuer“ ist in aller Munde
„Übergewinnsteuer“ entsteht aufgrund behördlich falscher wirtschaftlicher Vorgehensweisen. Das Thema ist folglich nicht eine „Übergewinnsteuer“, sondern ein Börsenmechanismus den wirtschaftlichen
Verhältnissen anzupassen.
Ich verweise auf meinen Kommentar # 553.
#601
Mazi(Samstag, 27 August 2022 10:16)
Ich zitiere:
"Es ist – und diese Kritik weist über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hinaus – in vielen Redaktionen zu einem hohen Maß an Gleichförmigkeit gekommen. Einer Gleichförmigkeit der Karrierewege, der
Ideen, des Denkens und schließlich der Texte.'" (news@news.gaborsteingart.com).
Mit Blick auf die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit ist die Ähnlichkeit der Entscheidungsfindung der Richter nicht nach dem Gesetz, sondern offensichtlich deren Karriereweg, der Ideen und des Denkens
folgend.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass § 31 BVerfGG und der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87 seitens Exekutive und Judikative nicht beachtet werden.
Nachweislich diverser Vorgängen liegen Entscheidern ua. der BGs keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten vor. Daher ist ausgeschlossen, dass Gerichte, Aufsichtsbehörden und
Betroffene Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen können.
Sachlich ist es so, dass Verwaltungsentscheidungen einer Behörde danach nicht überprüfbar und damit hinfällig sind.
Dass der Staat nachweislich der Veröffentlichung von Sorgatz nicht kontrolliert, ob seine hoheitlichen Aufgaben nach seinen Vorgaben ausgeführt werden, ist höchst bedenklich. Wenn die Aussage stimmt,
dass das Grundgesetz Grundlage unseres Staates ist, in dem Grundgesetz eindeutig beschrieben ist, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht, dann stimmt "etwas" nicht. Entweder gehorcht der Staat den
Bürgern nicht oder den NS-Juristen, die damals das Grundgesetz schufen, ist nichts besseres eingefallen.
Anhand der praktischen Fälle ist m.E. der Nachweis erbracht, dass es zwischen dem jetzigen Staat und dem Staat im Dritten Reich keine merklichen Unterschiede gibt. Die Judikative fasst ihre Urteile
wie eh und je zu Gunsten des Staates ab.
Es mag nicht rechtens erscheinen, Unternehmen als "Trittbrettfahrer" bezeichnen zu wollen, wenn sie ihre Rechte nach dem Gesetz geltend machen. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Gesetz so zu
formulieren, dass sie einheitlich verstanden werden und in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen. Andernfalls stimmt etwas am System nicht. Der Angriff auf den amtierenden Wirtschaftsminister
Habeck und die GAS-Umlage ist nicht unbegründet.
Folgt man den Vorgaben des Grundgesetzes, so ist diese Handhabung unzulässig.
Man hat allen Grund dazu davon auszugehen.
Es reicht nicht eine Idee zu haben, aber keinen Plan eine solche Idee umzusetzen. Das eigene fehlende Know how als Trittbrett-Fahrer-Mentalität zu umschreiben, ist wohl eine falsche/unehrliche
Art.
Wir haben gesehen, dass in der Judikative die Gesetze nicht zugrunde gelegt werden. Wir haben gesehen, dass die Herren der Bundesregierung auf die Gesetze pfeifen, wenn sie sie selbst beachten
sollen. ... Dabei sind sie nach dem geleisteten Amtseid auf das Grundgesetz zur Einhaltung des Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Es ist an der Zeit, dass die Bürger von öffentliche Behörden Art. 20 Abs. 3 GG einfordern. Zu aller erst steht der Bundespräsident in dieser Verpflichtung.
#599
Mazi(Freitag, 26 August 2022 21:16)
Geschafft! ?
Je höher der Strompreis, desto höher fällt der Gewinn der Energieerzeuger und je höher der Energiepreis desto fällt die GAS-Umlage aus.
Gehört diesen Pseudo-Fachleuten nicht das Handwerk gelegt?
Scholz und Habeck haben sich durch die Missachtung der Gesetz im Flug nach Kanada eigenen Risken ausgesetzt - was Normalbürgern wegen Gesetzesmissachtung sehr sträflich ausgelegt wird -, aber sich
auch noch als Lobbyisten der Energiewirtschaft zu Lasten der Normalbürger zu betätigen, den sie vor dem Bundespräsidenten leisteten, macht höchste Zweifel an unserem Rechtsstaat öffentlich.
Weshalb sind diese Herren noch im Amt? Weshalb hat sie der Bundespräsident nicht einbestellt? Jeder Botschafter, der sich falsch geäußert hat, wird schlimmer behandelt, als diese Minister der
Bundesregierung. Oder hängt dies vielleicht mit dem gemeinsamen Parteibuch von Steinmeier, Schröder und Scholz oder der Tatsache, dass Steinmeier früher unter Schröder arbeitet, zusammen?
"Weil Deutschland weniger abnimmt, soll Russland einem Bericht nach eine große Menge Gas verbrennen."
"Der Streit um die Gasumlage verschärft sich. Wirtschaftsminister Habeck und Finanzminister Lindner stellen Nachbesserungen in Aussicht."
Sind Habeck und Lindner die ersten Minister, die wegen Unfähigkeit entlassen werden (müssen)?
#597
Mazi(Freitag, 26 August 2022 16:36)
Täuschen sachunkundige hier etwa die Erbringung einer Leistung nur vor?
MWST-Definition:
Die Mehrwertsteuer (MwSt) ergibt sich aus dem Mehrwert einer Ware, der durch die Wertschöpfung eines Produktes entsteht und sich auf die Weiterveräußerung überträgt. Sie wird auf den Kunden
übertragen, während das Hersteller- oder Vertriebsunternehmen sie abführt. Gleichzeitig zahlt auch der Hersteller die Steuer auf bezogene Waren und Werkstoffe
(www.billomat.com/lexikon/m/mehrwertsteuer/).
Im Fall der GAS-Umlage wird deutlich gemacht, dass zwar die Berechnung der Umlage sich nach dem GAS-Verbrauch ergibt, aber es wird deutlich gemacht, dass die GAS-Umlage keineswegs mit der Abrechnung
des tatsächlichen Verbrauchs gekoppelt ist. Die Bezahlung "der Ware" ist völlig losgelöst von der GAS-Umlage.
Nach § 433 Abs. 2 BGB ist der Käufer verpflichtet an den Verkäufer die vereinbarte Zahlung zu leisten. Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Verfügungsgewalt an der Ware zu
verschaffen.
Wie ist es aber im Fall der GAS-Umlage? Die GAS-Umlage verpflichtet den GAS-Verbraucher die Umlage zu zahlen. Als Gegenleistung erhält er aber nichts was er wiederum verbrauchen oder verkaufen
könnte.
Der Vertrag wäre sittenwidrig.
Kann daher die Berechnung der MWST rechtens sein? Wenn nachweislich keine Ware geliefert wird, kann dann eine MWST-Belastung überhaupt rechtens sein?
Kann es überhaupt rechtens sein von einem Verbraucher etwas einzufordern ohne ihm im Gegenzug etwas "zu liefern"?
Täuschen sachunkundige hier etwa die Erbringung einer Leistung nur vor?
#596
Mazi(Freitag, 26 August 2022 13:30)
Sind Bundesregierung und Bundestag mit der Formulierung eines Gesetzes überfordert?
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK treffen in einem fairen Verfahren neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Es ist davon auszugehen, dass die Entscheidungen der Richter alle gleichförmig z.L. der Gasverbraucher ausfallen und die Berufung zugelassen wird. Die Entscheidung wird seitens des
Bundesverfassungsgerichts fallen, weil das Gesetz dem Grundgesetz widerspricht.
In Anbetracht der Entscheidungsfreudigkeit und der "Arbeitswut" der Richter des Bundesverfassungsgerichts rechne ich mit einer Entscheidung in ca. 3 Jahren - falls sie die Klage überhaupt wegen
Überlastung annehmen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts sind zur Begründung einer Rückweisung nicht verpflichtet.
Solange können Unternehmen mit Verweis auf die Gleichheit vor dem Gesetz nicht rückzahlbare Zahlungen von einigen wenigen Bundesbürgern verlangen.
Diese Zahlungen dienen dann zu Berechnungsgrundlagen von Boni. Deren Begünstigungen machen dann die Einrede der Entreicherung geltend und die Gasverbraucher schauen in die Röhre. In die Röhre schauen
sie auch deshalb, weil sie trotz Zahlungsverpflichtung keine Gegenleistung erwarten.
Da die Gasverbraucher zur Zahlung verpflichtet werden ohne dafür eine Gegenleistung erwarten zu dürfen, ist fraglich, ob eine derartige Zahlungsverpflichtung überhaupt rechtsstaatlich sein
kann.
Ín dem Beitrag heißt es:
"Es hätten sich ein paar Unternehmen «reingedrängelt», «die nun wirklich viel Geld verdient haben und die Umlage der Bevölkerung nicht brauchen», sagte der Grünen-Politiker vor Unternehmern in
Münster.
Aus Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz hätten diese Unternehmen einen Rechtsanspruch, so Habeck weiter. «Aber es ist sicherlich nicht moralisch richtig, dass Unternehmen, die - lassen Sie mich das
mal plattdeutsch sagen - ein Schweinegeld verdient haben, dann auch noch sagen: Ja, und für die paar Einnahmeausfälle, die wir haben, da bitten wir die Bevölkerung um Hilfe, die soll uns nämlich auch
noch Geld geben.»"
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nicht nur die Unternehmen, die sich in der Energiebranche dumm und dusselig verdienen. Nach diesem Grundsatz sind alle Unternehmen berechtigt ihren
Einnahmenüberschuss zu erhöhen und das Gesetz will es so, dass diese Beträge von einigen wenigen Gasverbrauchern geschultert werden.
Es geht nicht darum ein Idee zu haben, sondern man muss ein Idee auch fachmännisch umsetzen können.
Habeck ist wie Baerbock und andere offensichtlich mit den Anforderungen an die Amtsaufgabe überfordert. Die Parteien und auch der Bundespräsident, der den Amtseid der tätigen Personen entgegen
genommen hat, sind zur Handlung gemäß dem Eid nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Hat das 1000jährige Reich wirklich fortbestanden und funktioniert auch heute nach dessen Regeln? Ist die Forderung der "Reichsbürger" in der öffentlichen Verwaltung nicht schon immer so gewesen? Man
kann sich dieses Eindrucks nicht erwehren.
Wäre es da nicht sachgerecht, die Judikative gänzlich abzuschaffen? Dann könnten wir mit Berechtigung darüber "meckern". Sachlich würde dies außer der Tatsache, dass uns wesentliche Kosten erspart
blieben, nichts ändern.
Jedes Unternehmen in einer Schieflage hat rechtsstaatlich den gleichen Anspruch. Daraus folgt, dass auch jedes Unternehmen den gleichen Anspruch hat, Gelder zu beziehen und seinen Überschuss zu
maximieren. Und diese Umlage ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Gasverbrauch zu finanzieren, trifft also nicht jeden. Das Gesetz steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.
Man kann darüber streiten, ob von der GASPROM nach deren Enteignung in Deutschland auch deren Liefervereinbarung nichtig wurden. Offensichtlich hat die Bundesregierung mit einer Handlungsweise
gerechnet. Die Bundesnetzagentur unter Müller, ehemaliger Umweltminister in Schleswig-Holstein, hat noch nie Verantwortung übernommen und Unternehmen verantwortlich geführt. Wie sollte er eine solche
Aufgabe auch mit Kompetenz übernehmen?
Das ist von Anbeginn der Massnahmen nicht kompetent gemacht. Richtig ist nicht Trittbrettfahrer für die Misere verantwortlich zu machen, sondern eigenes Unvermögen nach vorn zu stellen.
Von Trittbrettfahrern kann nicht die Rede sein. Das Gesetz zur Gas-Umlage ist einfach schlecht erdacht, schlecht beraten und schlecht ausgeführt.
Gleiches gilt es, Richtern anzulasten, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen, sondern sie zur Rechenschaft zu ziehen. Deren Urteile sind voll nach der Ideologie der NAZIs. Sie auch noch
unter Artenschutz zu stellen, stellt m.E. obige Trittbrettfahrer in den Schatten.
Nicht das ich falsch verstanden werde, ich bin gegen die Sozialisierung von Managementfehlern, aber noch vielmehr bin ich gegen die Beugung des Rechts. Bürger verlassen sich auf Art. 19 Abs. 4 GG und
haben Anspruch darauf, dass Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben. Wahrscheinlich ist es nachvollziehbar, dass die Nazi-Methoden weiterhin gelten. Perfide ist es dadurch, dass
den Bürgern etwas ganz anderes vorgegaukelt, als tatsächlich ausgeführt wird.
Es ist an der Zeit, dass die Wähler sich Wähler zu Wort melden und feststellen, dass sie von den Parteien "hinter die Fichte geführt werden". Unter einer fachmännischen Führung ist anderes zu
verstehen - erst recht keine Lobbyarbeit.
#593
Mazi(Donnerstag, 25 August 2022 19:26)
Zensur und Propaganda?
Lesen Sie selbst wie wir manipuliert wurden/werden:
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/politischer-filter-klima-der-angst-ndr-redakteure-erheben-laut-vertraulichem-untersuchungsbericht-schwere-vorwuerfe-gegen-senderleitung-a/
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass wir Gleiches in der Sozialgerichtsbarkeit erleben. Beides ist in einem Rechtsstaat nicht denkbar. Nicht denkbar ist auch, dass sich dies trotz Bekannt sein
nicht zu Konsequenzen führt. Konsequenzen sind nicht nur an der verantwortlichen Position zu ziehen, sondern auch bei denen, die für die Aufklärung in der Antsfunktion dafür verantwortlich sind. Sie
sind wegen Beihilfe anzuklagen, zu verurteilen und zu entlassen.
Es ist darauf zu achten, dass sie nicht mehr - wie die NS-Juristen seinerzeit - aus legitimem Steuergeld auch noch Pensionen erhalten.
#592
Mazi(Donnerstag, 25 August 2022 16:25)
Zweifel daran, ob wir von Fachleuten vertreten werden?
Vertreten Sie die Meinung, dass wir andernorts besser vertreten werden? Wenn Sie auch die Meinung vertreten, dass die "Leute" immer bestes geben, dann sind wir zusammen. Anhand dieses Beispiels ist
klar, dass das Grundgesetz von denen nicht geachtet wird.
Ein "Reichsbürger" bleibt immer ein "Reichsbürger". Das Grundgesetz schreibt uns andere Regeln vor.
#591
Mazi(Donnerstag, 25 August 2022 10:28)
Glauben Sie noch, was diese Leute Ihnen erzählen?
Sie haben sich eine eigene Meinung gebildet. Scholz und Harbeck haben gegen das Gesetz verstoßen und wollen Ihnen glauben machen, dass sie dem Gesetz gefolgt sind.
Sind Sie der Meinung, dass die anderen Informationen dieser Herren an Sie wahrheitsgetreuer sind als diese?
Es ist mittlerweile gesicherte Erkenntnis, dass Frau Baerbock schon früher gegen die Gaslieferungen aus Russland war. Festgestellt ist auch, dass das Energiepreischaos an der Energiebörse auf die
Unfähigkeit der Regierung zurückzuführen ist. Fachleute schütteln den Kopf über soviel Unvermögen.
Es ist bekannt geworden, dass bestimmte Gaskunden die Gas-Umlage zu zahlen haben. Sie sollen die Fehlspekulationen der verantwortlichen Manager in den Unternehmen ausgleichen.
Im Kaiptalismus wird erwartet, dass die Unternehmen selbst für ihre Verluste gerade stehen.
Im Sozialismus wird erwartet, dass die Gemeinschaft die Verluste der Verantwortlichen tragen.
In diesem Fall wird aber per Gesetz bestimmt, dass eine Minderheit (die Gaskunden) ohne Rückzahlungsanspruch oder Besserungsschein die Verluste der Verantwortlichen übernehmen.
Auf welche Erfahrung blicken die "Verantwortlichen" zurück. Auf die Erfahrungen aus den CUM-EX-Geschäften etwa?
Dieser Vorgang übersteigt den CUM-EX-Fall in mehrfacher Hinsicht.
Wie stellen sich Scholz, Harbeck und Lindner vor wie das Energiepreischaos was sie angerichtet haben gelöst wird? Man muss sich nur vorstellen, dass diese Herren ernsthaft den Vorschlag machten, die
Gas-Umlage beliebigen Gas-Versorgern in die Bilanz reinschieben, ohne dass diese je eine Lieferung vorgenommen haben und die erhaltenen Zuschüsse je rückzahlbar waren.
So viel unausgegorenes kann ein normal denkender Mensch niemals ersinnen. Das ist kein Kapitalismus, das ist nicht einmal Sozialismus. Sie gehen über beide Vorstellungen hinaus. Das würde sich nicht
einmal eine Mafia-Organisation einfallen lassen. Solche Vorstellungen sind nur noch krankhaft.
Es ist an der Zeit, die gewählten Parteien in die Pflicht zu nehmen oder aus dem Amt zu jagen. Das hat nichts mit einem Krisenmanagement gemäß dem geleisteten Eid der Herren gemein. Es sollte Aufgabe
eines verantwortlichen Bundespräsidenten sein, die Herren einzubestellen, sie an den geleisteten Amtseid zu erinnern oder sie ggfs. aus ihren Ämtern zu entlassen.
#589
Mazi(Mittwoch, 24 August 2022 21:28)
Jetzt berichten auch die Medien:
https://m.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-wolfram-weimar-olaf-scholz-der-schwaechste-kanzler-aller-zeiten-i-kommentar_id_137060434.html
https://m.focus.de/finanzen/drei-gas-pannen-unserer-regierung-die-selbst-experten-fassungslos-machen_id_136940344.html
Die Passagiere haben das Gesetz missachtet. Sind sie Amtsträger, so haben sie einen Amtseid geleistet und sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Die Sache ist so klar, dass man sie
nicht klarer beschreiben könnte.
Soweit Scholz und Harbeck betroffen sind, bringen sie den Respekt vor dem Gesetz zum Ausdruck.
#587
Mazi(Mittwoch, 24 August 2022 18:35)
Wenn der Bundesregierung diese Lösung nicht mal auf den Fuß fällt?
Bekanntlich arbeitet man sich warm. Infolgedessen haben Amtsträger einen erhöhten Wärmebedarf.
Es ist davon auszugehen, dass in der Judikativen die Prozesse stark rückläufig oder die Prozessdauer wenigstens stark verkürzt sein wird.
Ich komme nach wie vor nicht darüber hinweg, dass die Richter in der Judikative ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegen zu haben, eine Entscheidung
treffen. Eine Entscheidung gegen gesetzliche Vorschriften und dies wird seitens des Staates nach Sorgatz geduldet?
Das ist letztlich so, als wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen das Gesetz vom Bundestag handeln. Ach, das haben sie ja gemacht. Wenn die Bundesregierung dann also die Gesetze missachtet, kann
sie doch nicht in offizieller Mission gereist sein.
#586
Mazi(Mittwoch, 24 August 2022 11:25)
Reichsbürger?
LTO.de berichtet, dass Gerichte "Reichsbürger" als Gutachter einsetzen und bezieht sich auf einen Artikel im Spiegel von Sven Becker/Sven Röbel u.a..
Wahrscheinlich ist es System und es ist kann nicht davon ausgegangen werden, dass Kollegen andere Kollegen erkennen, die genauso "braun" sind.
"Im lauwarmen Wasser zu schwimmen macht es schwierig, die dortige Wärme zu bestimmen". An diesem Vergleich ist offensichtlich nicht nur wahres dran.
Es ist davon auszugehen, dass eine Großzahl der Prozesse vor der deutschen Judikative nicht dem Gesetz folgen und die Entscheidungen der Richter ebenfalls nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz ist.
Dreh- und Angelpunkt ist m.E. § 31 BVerfGG, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 GG.
#585
Mazi(Mittwoch, 24 August 2022 10:58)
Kompliziert?
Art. 3 GG besagt, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Amtsträger an Gesetz und Recht.
Unstrittig hat der Bundestag über das Infektionsschutzgesetz beschlossen und es ist gültig.
Unstrittig ist auch, dass Maskenpflicht beim Flug existieren.
Alle sehen, dass die Politiker Scholz und Harbeck auf ihrem Flug nach Kanada gegen das gültig Gesetz verstoßen haben.
Es besteht offensichtlich kein Zweifel, dass die Politiker, wie alle anderen Anwesenden, gegen das Gesetz verstoßen haben. Die Staatsanwaltschaft kann nicht begründen, keinen Anfangsverdacht zu haben
-wie üblich-.
Wenn also die Politiker für sich in Anspruch nehmen, dass das Grundgesetz für sie nicht gilt, nicht alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind, so stellt sich die Frage in welcher Funktion sie dann
Verträge in und mit Kanada unterzeichnet haben? Ich unterstelle, dass sie dies nicht als Amtsträger vorgenommen haben können.
Letztlich ist dies auch Ausdruck der Missachtung des Bundestages seitens der Regierung. Qualitativ ist dies nicht anders, als díe Richter der Sozialgerichtsbarkeit die ihre Entscheidung nicht nach
dem Gesetz treffen.
"Reichsbürger" sind in meinen Augen die Bezeichnung für die Gruppe unserer Gesellschaft, die das Grundgesetz nicht anerkennen. Von denen werden wir geführt? Die haben eine Gas-Umlage beschließen
lassen? Die betreiben nach ihren Vorstellungen eine Judikative? An diese Judikative und deren Vorschriften sind Bürger nach dem Grundgesetz gebunden?
Alles ist in Frage zu stellen!
#584
Mazi(Dienstag, 23 August 2022 21:48)
GAS-Umlage?
Lesen Sie den Betrag von heute, dem 23.08.2022:
https://www.sueddeutsche.de/politik/gasumlage-gaskonzerne-1.5643986
Ich verweise auf meine Frage, meine Kommentare #546 und 548 vom 15.08., #567 vom 19.08. und #579 vom 22.08.2022.
#583
Mazi(Dienstag, 23 August 2022)
Explodierende Energiepreise an der Strombörse?
Lesen Sie den Bericht bei N-TV vom 23.08.2022:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/An-der-Stromboerse-wirkt-blanke-Panik-article23542826.html
Lesen Sie die tatsächliche Begründung in # 552 und 553 vom 16.08.2022,
Fazit:
Die Fehlsteuerung, die Preissprünge gehen solange weiter, bis eingeschritten wird.
Die hohen Energiepreise stützen die Pläne der GRÜNEN/Bündnis 90. Von deren Seite ist keine Unterstützung der Bürger zu erwarten.
Seitens der FDP ohnehin nicht, weil deren Klientel an den hohen Energiepreise Jahrhundertgewinne einstreichen.
Der Bundeskanzler Olaf Scholz wird geltend machen, dass er sich nicht erinnern könnte.
Die Verbraucher sind auf sich selbst gestellt und müssen sich folglich selbst um die Lösung kümmern.
#582
Mazi(Dienstag, 23 August 2022 09:45)
Ich hatte mich kritisch hinsichtlich der praktischen Erfahrung der "Fachleute" geäußert. Lesen Sie heute selbst nach, dass sie zuerst handeln und dann erst denken:
Es geht m.E. nicht darum, eine Idee zu haben, sondern man muss auch über die Fähigkeit verfügen, diese Idee umzusetzen. Über diese Fähigkeit verfügen Olaf Scholz, der sich nicht erinnern kann,
Christian Lindner, Annalena Baerbock oder Robert Harbeck m.E. nicht.
Die Gas-Umlage ist gar nicht so wie verabschiedet. Die Gas-Umlage kann nach diesen Angaben schwanken. Wenn sie schwanken kann, dann kann aus der Logik auch eine Auszahlung folgen. Dazu sollen über
700 Abgeordnete des Bundestages beraten und anschließend darüber beschlossen haben.
Es bleibt dazu nur anzumerken: Lehrer und Juristen! Keine praktische Erfahrung!
Die Abgeordneten haben also über das "Wetter" und dies im Rahmen eines Gesetzes beschlossen haben. Einer alte Bauernregel folgend: "Der Hahn kräht von der Mist, das Wetter ändert sich oder es bleibt
wie es ist!"
Ist es nicht schauerlich, welche Vergleiche gezogen werden oder ist diese Nachricht eine Fake News?
Gestern lasen wir in den Medien, dass weitere Unternehmen, die einen Milliardengewinn in diesem Zusammenhang eingefahren haben, ebenfalls sich an der Gas-Umlage bedienen wollen. Es scheint so zu
sein, dass sich jeder an unüberwachten Geldern zu Lasten der Gemeinschaft bedienen will. Über dies sollen die Wähler entschieden haben?
Das Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden, gegen internationale Regeln verstoßen, das kennen wir bereits. Aber eine Umlage für Missmanagment zu erheben und weitere Begehrlichkeiten zu wecken, ist
eindeutig neu und ist eher sozialistisch als marktwirtschaftlich geprägt. Letztlich ist es aber nicht anders als das Lebensversicherungsreformgesetz von Frau König aus der BaFin. Bereits damals
wurden Auszahlungen ausscheidender Versicherten zu gunsten noch abzuschließenden Neu-Versicherungen einbehalten.
Eine Abgrenzung zur Mafia ist nicht möglich oder ist dies bereits die Mafia?
Unmöglich was hier im Land alles als rechtsstaatlich interpretiert wird!
#580
Mazi(Montag, 22 August 2022 23:05)
Wer sagt, dass nach einer erneuten Gaspreissteigerung Schluss sei?
Es ist Aufgabe des Volkes zu sagen, wann Schluss ist. Alle Gewalt liegt in den Händen des Volkes.
Was hier geboten wird, hat mit einer Staatsgewalt sehr wenig gemein. Als Regierung haben wir eine Exekutive, die es zwar gut meint, aber nicht weiß, wie ihren Ideen umgesetzt werden können.
Wenn die Regierungsmitglieder die besten sind, die ihre Parteien aufzubieten haben, dann kann nur eines festgestellt werden, dass sie nicht wissen was Sie tun.
Da hat der Bundestag auf anraten der Regierung, der Exekutive, ein Gesetz beschlossen, dass möglicherweise schon wieder verändert werden muss, bevor es überhaupt in Kraft ist. Da melden Versorger
finanzielle Begehrlichkeiten an, die der Staat nicht schultern kann. Da verspricht der Staat Entlastung der Bürger, die er nicht überblickt.
Es ist an der Zeit, dass die Parlamente kontrollieren, ob ihre Gesetze überhaupt eingehalten werden.
Da die Bürger die Parteien wählten, die Parteien wiederum Vertreter in die Bundesregierung entsandten, ist auch von den Parteien zu erwarten, dass sie bei einem Irrtum in der Person eines Handelnden,
diesen auch zügig ersetzen.
Es darf doch nicht sein, dass sich die Parteien zurücklehnen und eine galoppierende Inflation von 10 % oder höher in Kauf nehmen und das Volk blind in einen Winter mit zu wenig Heizelementen bei
unkontrollierten Marktpreisen laufen lassen.
Wie wir gemeinsam erkennen ist der Begriff "kindisch" nicht mit dem Lebensalter oder dem Begriff "Kind" verbunden. Unter "kindisch" ist dann eine Situation zu verstehen, wenn zuerst "gehandelt" und
erst danach "überlegt" wird.
Es ist Sache der Parteien, dies zu ändern oder Sache des Bundespräsidenten weiteren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
#579
Mazi(Montag, 22 August 2022 16:40)
Fachleute im Einsatz?
Lesen Sie diese Beiträge bilden Sie sich Ihre eigene Meinung:
Die Zockerpreise dienen als Abrechnungsgrundlage. Niemand prüft, ob denn diese Preise tatsächlich dem Marktpreis entsprechen oder der Terminus "Marktpreis" missbraucht wird. Von den Behörden lese
ich, dass es nicht deren Aufgabe sei, die korrekte Abrechnung zu prüfen. Ein Privater kann dies erst recht nicht. Er verfügt weder über die erforderlichen Informationen, noch ist er berechtigt, diese
einzufordern.
Wenn eine Rechnung zwar ordnungsgemäß ausgestellt, aber dennoch nicht nachvollziehbar ist, wer sollte dann behaupten, er habe die Rechnung nachgeprüft.
Bezüglich des Gaspreises stellen Sie darin eine Position "Brennwert" fest. Wenn Sie da nachsteigen, stellen Sie fest, dass das eine Variable ist und niemand für diesen Brennwertangabe geradesteht
oder diesen Plausibilisiert. Es sind letztlich Angaben der Grundversorger, der Stadtwerke, die diese quasi nach Belieben selbst feststellen und ihren Abrechnungen selbst zugrunde legen.
#578
Mazi(Montag, 22 August 2022 10:11)
Gilt die Wahrheitspflicht nach Paragr. 138 ZPO nicht für Politiker und Behörden?
Ich verweise auf die Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang:
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Scholz nicht die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellt.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Köln fehlende Emails in den Verwaltungsakten der Hamburger Steuerbehörden feststellte, ist dokumentiert, dass Scholz als Dienstvorgesetzter in Hamburg die Einhaltung
von Gesetz und Recht nicht gewährleistet hat. Er hat gegen Paragr. 31 BVerfGG verstoßen. Ein Gesetzesbrecher als Bundeskanzler ist rechtsstaatlich denkbar bzw. nicht hinnehmbar.
Von einer Judikative zu sprechen, die selbst nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht eingehalten werden, ist ebenso undenkbar und hinnehmbar. Diese Beanstandung geht offensichtlich über das
Bundesland Hamburg hinaus.
Im Grundgesetz heißt es, das jeder vor dem Gesetz gleich sei. Dieses Grundrecht ist zu dem in Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger im Grundgesetz selbst garantiert.
Daraus ist zu schließen, dass die Obrigkeit ganz nach der Handlungsweise des Dritten Reichs weiterhin organisiert ist. Es klingt zynisch, dass sich der Staat Bundesrepublik ausgerechnet weiterhin
eine Justiz in der Denke des Dritten Reichs bedient bzw. erlaubt. Es macht nachdenklich und lässt den Wert bzw. die Bedeutung des Grundgesetzes hinterfragen.
#577
Mazi(Sonntag, 21 August 2022)
Fake News?
Niemand weiss, was wahr ist und was nicht.
Es wird dennoch als wahr angenommen, dass die BG Herrn Neumann Dokumente aus der Vergangenheit übersandt hat, die sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzulegen hatte (Paragr. 138 und 130 ZPO).
Ebenfalls als war wird angenommen, dass den Richtern bereits zu früherer Zeit bekannt war, dass die Behörden keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten vorlegen (siehe auch hierzu die
unabhängigen Berichte von Sorgatz und Jost).
Im Fall von Neumann hat ein LG Hamburg es ihm untersagt, wahrheitsgetreue Dokumente der BG vorzulegen.
Eine Justiz, die verhindert auf wahrheitsgetreuen Unterlagen zu entscheiden muss man hinterfragen, in wie weit sie bereit ist aufgrund wahrheitsgetreuen Unterlagen zu entscheiden.
Ich habe Zweifel daran, ob dies in der Bundesrepublik überhaupt erklärtes Ziel ist.
#576
Mazi(Sonntag, 21 August 2022 14:43)
#575
Der Unfall und dessen Folgen sind Sachen einer BG und unbestreitbar.
Das die BG keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den Gerichten zu deren Urteilsfindung ist eine andere Sache. Nach Paragr. 138 ZPO ist sie sie wHrheitsbetreuen Angaben verpflichtet.
Vorenthält sie Dokumente macht sie sich zusätzlich nach Paragr. 130 ZPO, des Vertrauensbruchs, strafbar. Vergleichen Sie dazu den Fall Neumann.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz ihr Urteil sprechen, damit gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen, ist es in der Tat für einen Betroffenen sein Recht nach Art. 19 Abs. 4
GG durchzusetzen mehr als schwierig - um nicht zu schreiben: unmöglich.
Es erscheint mir sehr fragwürdig einen Rechtsweg einem Betroffenen vorzuschreiben ohne sicherzustellen, dass die Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen. In meinen Augen ist dies ein grober
oder vorsätzlicher Amtsmissbrauch.
Es ist Ihnen bekannt, dass auch in der Nazi-Zeit so geurteilt wurde und es NS-Juristen waren und vermutlich auch noch sind, die diese Rechtssprechung sicherten bzw. sichern.
Wenn wir uns gegen "Reichsbürger" wehren, dann gegen alle mit dieser Gesinnung.
Nach der Gewaltentrennung nach Art. 20 Abs. 2 GG war die Abspaltung dieser Abteilungen aus dem Reichsversicheramt erforderlich und auch notwendig. Den "Unrat" von früher fortzusetzen, dafür habe ich
kein Verständnis. In meinen Augen missbrauchen Amtsträger ihr Amt. Sie geben vor kraft ihres Amtes hoheitliche Gewalt ausüben zu dürfen und dies auch vornehmen, treffen aber ihre Entscheidungen in
Missachtung der Gesetze (u.a. Paragr. 31 BVerfGG).
Auch die Tatsache, dass u.a. der amtierende Bundespräsident wie auch zahlreiche Abgeordnete in den Parlamenten verfügen, lässt auf die Unwanderung des Systems der NS-Juristen erkennen. Die dringende
Korrektur der Sozialgerichtsbarkeit ist nach ca. 70 Jahren der Schaffung der Vorschriften im Grundgesetz ist dringender denn je.
#575
BG-heater(Samstag, 20 August 2022 23:21)
Hallo,
es geht noch besser wie es so laufen tut.
Werden die BGn darauf angesprochen, dass Sie selbst Unfallfolgen bedingte Arzt-Befundberichte-Leistungen abrechnen und somit Unfallfolgen des Versicherten sein müssen,
da BGs nur unfallabhängige Behandlungen abrechnen dürfen, Sind dass laut BG plötzlich keine Vorgänge mehr die etwas mit dem Verwaltungshandeln des Versichertenfalles des Versicherten nichts zu tun
hätten.
Bzw. die Angaben im Regress mit Arztbefundberichten sind keine Gesundheitszeugnisse über die Unfallfolgen des Versicherten.
Die Gerichte pflichten dem bei und behaupten völlig Sinnfrei, der Regress habe mit dem Versicherten nichts zu tun und geht den Versicherten nichts an und beträfe Ihn rechtlich nicht.
Geschickt verschwiegen wird jedoch, dass es laut Teilungsabkommen keiner Arztberichte bedarf als Kausalitätsnachweis der unfallbedingten Aufwendungen, weil auf die Kausalitätsprüfung aus
Kostengründen verzichtet wird, von beiden Seiten.
Was gegenüber dem Drittschädiger abgerechnet wird, wo die BGn Geld bekommen, zählt dann plötzlich gegenüber dem Versicherten nicht mehr, wenn die BGn dann Entschädigungen zahlen müssten, aufgrund der
bereits bestätigten/festgestellten Unfallfolgen im Regress.
Der Grundsatz der Gleichheit zählt hier nicht und der Versicherte wird dann kalt-gestellt.
Daher dürfen die BGn jedem Beteiligten oder Betroffenen völlig gegensätzliche Angaben machen, über die Unfallfolgen die bereits längst feststehen und entgegen des SGB VII nicht entschädigt
werden.
Zum Schluss nutzt das der Drittschädiger aus, dem ja alle Unfaalfolgen bekannt sein müssen und bestreitet trotz besseren Wissen diese Unfallfolgen vor den Zivilgerichten, obwohl er für die
Unfallfolgen zahlt, was eigentlich Prozessbetrug sein sollte.
Heute ist es ja ausreichend wenn sich alle an nichts mehr Erinnern nach dem Vorbild der Politik-Führung mit gezielten "Erinnerungslücken" wie bei einer Demenz.
LG
BG-heater
#574
Mazi(Samstag, 20 August 2022 22:00)
Gas-Umlage?
Ich habe mich kritisch zur Gas-Umlage und der Einschätzung der seitens der Bundesrepublik handelnden Personen geäußert.
Hier eine Veröffentlichung dazu die Veröffentlichung in den Medien:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiekrise-diese-konzerne-wollen-geld-aus-der-gas-umlage-und-verdienen-gleichzeitig-milliarden/28606180.html
Lesen Sie selbst und bilden Sie sich Ihre freie Meinung!
#573
Mazi(Samstag, 20 August 2022 21:27)
#572
So ist es offensichtlich!
Aber es gibt nur eine Verwaltungsakte und anhand der sind nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Betroffen in der Lage die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachzuvollziehen.
Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 weise ich hin.
Soweit die Theorie!
Die Praxis läuft nachweislich nicht nach dem Gesetz.
Nach den europäischen Menschenrechten, denen die Bundesrepublik 1952 beigetreten ist, ist dies unzulässig. Danach entscheiden neutrale Richter nach dem Gesetz.
Die Frage ist in der Tat, wie sich dieses nazihafte agieren während des Dritten Reichs in der Judikative fortsetzen konnte? Liegt es daran, dass NS-Juristen an der Umsetzung beteiligt waren?
Das Bundessozialgericht (BSG) wurde mit gewissem Druck dazu veranlasst, seine Historie aufzuarbeiten. Diese Ausarbeitung wurde Ende Februar d.J. abgeschlossen. Dennoch hat das BSG diese Historie
nicht veröffentlicht. Weshalb wohl?
Nehmen Sie etwa an, dass man sich an die Gesetze gehalten hat?
#572
BG-heater(Samstag, 20 August 2022 18:35)
Hallo Erich,
das BGn nicht sauber Abrechnen ist doch an der Tagesordnung, insbesondere dann wenn es einen Drittschädiger gibt, der im Teilungsabkommen leistet, weil dann noch gleichzeitig die Krankenkassen von
den BGn parallel mit in Regress genommen wird, was den Verdacht von Abrechnungsbetrug wie in deinem Fall nahelegt.
Der Volks-Sport bei den BGn scheint es auch zu sein, im Regress alle Unfallfolgen zu bescheinigen und beim Versicherten dann wieder abzustreiten bzw. wie bei dir die Unfallfolgen nicht einzutragen
oder nicht sauber zu verbescheiden.
Die Gerichte sind dann noch so frech zu behaupten, die BGn würden dann Gelder für Unfallfolgen die dann später doch nicht anerkannt werden, von den BGn wieder zurückzahlen sind und deswegen sei es
lega gleichzeitig die Krankenkassen in Regress zu nehmen.
Nur die Gerichte schauen dann schon mal blöd, wenn es im Teilungsabkommen gar keine Rückzahlungen gibt und wenn der Drittschädiger leistet zusammen mit der Krankenkassen, eigentlich ein
Anrechnungsbetrug mit Ansage naheliegt, komisch.
Um das ganze zu vertuschen, werden dem Versicherten die Regressakte Teil der Verwaltungsakte nicht vorgelegt.
LG
BG-heater
#571
Mazi(Freitag, 19 August 2022 17:40)
(Fortsetzung)
Wenn Scholz nicht befähigt ist, seine Mitarbeiter zu führen, dann ist er auf dem Platz des Dienstvorgesetzten nicht haltbar. Als Bundeskanzlers und als Dienstvorgesetzter ist er eine
Fehlbesetzung.
Das hat nichts damit zu tun, dass Scholz das fähigste Mitglied der SPD für dieses Amt ist. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, ob eine Person für dieses Amt geeignet ist. Der Anspruch der
Bundesrepublik muss es sein, eine Person als Bundeskanzler zu präsentieren, auf die sich das Ausland verlassen kann und darf. Scholz ist dies nachweislich eben nicht.
Letztlich ist allen Verwaltungsentscheidungen gemein, dass sie anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten nicht nachvollziehbar sind. In diesem Fall ist es die Frage, ob ein
Verantwortlicher mangels Beweise als unverantwortlich zu gelten hat oder er die Anforderungen an eine Verwaltungsakte zu gewährleisten hat?
Wenn Scholz die Verantwortung zurückweist, dann kann er nicht glauben machen, dass er seinen Untergebenen eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung nicht zutraut. In diesem Fall hatte er bereits früher
zu handeln.
Es erscheint mir gleich, ob er die Verantwortung zu übernehmen hat, obwohl er vorgibt, dass seine Untergebenen ihn getäuscht haben oder ob er eine falsche Personalauswahl zu verantworten hat.
Für mich ist dieser Fall und der Fall Dr. Peter Tschentscher sachlich abgeschlossen. Die Schuld ist erwiesen. Nach Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK haben Richter ihn zu verurteilen.
#570
Mazi(Freitag, 19 August 2022 17:40)
Wie krank ist der Mann wirklich?
Bei den Vorwürfen handle es sich um "Mutmaßungen und Unterstellungen", kritisierte Scholz. Diese Mutmaßungen seien "falsch und werden erkennbar durch nichts und niemanden gestützt"
(https://www.n-tv.de/politik/Scholz-bestreitet-im-Cum-Ex-Ausschuss-jede-Einflussnahme-article23535971.html).
Es sollte ihm nicht entgangen sein, dass die Staatsanwaltschaft Köln die Ermittlungen übernommen hat. Sie hat festgestellt, dass Emails nicht in der Verwaltungsakte enthalten sind
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article240522027/Cum-Ex-Affaere-Justiz-beschlagnahmte-Mail-Verkehr-von-Scholz-Vertrauten.html).
Die Staatsantwaltschft und Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ist bei den Ermittlungen gegen ihn nicht nur nicht vertrauenswürdig, sondern auch außen vor.
Nach der Auskunft der Bundesregierung vom 13.05.2019 (Drucksache des Deut. Bundestages 19/10084) gehören Emails zur Verwaltungsakte. Anhand der Verwaltungsakte können Betroffene die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen (Bundesverwaltungsgericht vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87). Die
Verwaltungsakte ist nach dem Rechtsstaatsprinzip wahr und vollständig zu führen (Bundesverfassungsgericht vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83).
Der Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt Jost hatte damals bereits festgestellt und darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsakte nachträglich verändert wurde.
In den Medien heißt es:
Laut NDR, „Stern“ und „Manager Magazin“ stießen die Ermittler in dem Postfach auf eine E-Mail, die Schwamberger im April 2021 verfasste. Diese werde von der Staatsanwaltschaft Köln als verdächtig
einordnet. Die Nachricht stehe in Zusammenhang mit einer Abfrage des Hamburger Untersuchungsausschusses zu Terminen von Scholz zum Thema Cum-Ex, der Warburg-Bank und mit Bankmanagern und
Politikern.
In der Bewertung der Staatsanwaltschaft heißt es dem Medienbericht zufolge zu der E-Mail von Schwamberger und weiteren Nachrichten: „Die folgenden Kalendereinträge und Mails sind potenziell
beweiserheblich, da sie auf Überlegungen zum Löschen von Daten schließen lassen.“
Die Beschlagnahmung des elektronischen Briefkastens der Scholz-Vertrauten steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs sowie gegen den
früheren Hamburger Vize-Bürgermeister Alfons Pawelczyk und eine Hamburger Finanzbeamtin. Dabei geht es um die Cum-Ex-Geschäfte der Hamburger Privatbank M.M Warburg. Die drei Beschuldigten sollen der
Bank geholfen haben, eine Steuerschuld von 47 Millionen Euro aus kriminellen Aktiengeschäften zunächst nicht zurückzahlen zu müssen. In der Affäre stehen auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Hamburgs
Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) unter Druck.
(https://www.welt.de/politik/deutschland/article240522027/Cum-Ex-Affaere-Justiz-beschlagnahmte-Mail-Verkehr-von-Scholz-Vertrauten.html)
Wenn die nachträglich Löschung von Daten geht, dann kann eine öffentliche Verwaltung den Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 inhaltlich nicht verstanden haben. Wenn dies
unter Scholz nicht auszuschließen ist, dann ist er aus diesem Grund bereits abzuberufen bzw. nachweislich unbefähigt, die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherzustellen.
Wenn Scholz geltend macht für sein Mitarbeiter zuständig. aber nicht verantwortlich zu sein, dann rechtfertigt sein Fehlverhalten rechtsstaatlich den Rauswurf. Das Beispiel von Ministerpräsidentin
Dreyer in Rheinland-Pfalz ist zwar eine Bestätigung für ihn, aber rechtsstaatlich ist dieses Verhalten dennoch nicht legitimiert.
Scholz ist in seiner Person nicht befähigt die Bundesrepublik Deutschland als Bundeskanzler zu vertreten.
#569
WernerE(Freitag, 19 August 2022 12:55)
Meinen Dank geht an Anja für die Übermittlung des gesuchten Urteil
Grüße an ALLE die hier sich unterstützen und an Erich
N-TV
"+++ 18:46 Weitere Energiefirmen beantragen Gasumlage +++
Eine Reihe weiterer Energieunternehmen beantragt einem Bericht zufolge die Teilnahme am System der Gasumlage. Die österreichische OMV, das Schweizer Energiehandelsunternehmen Axpo sowie Sefe, ehemals
Gazprom Germania, bestätigen dies dem "Handelsblatt". Auch der niederländisch-schweizerische Rohstoffhändler Vitol und sein Schweizer Wettbewerber Gunvor stünden auf der Liste, schreibt die Zeitung
unter Berufung auf nicht näher benannte "Insider". Vitol selbst will sich dem Bericht zufolge nicht äußern. Gunvor bestätigt demnach lediglich, dass das Unternehmen Gas nach Deutschland
importiere."
Was m.E. noch fehlt, dass der hiesige Staat auch noch die Bonuszahlungen in diesen Firmen für Leitung übernimmt. Sachlich hat er dies bereits bei den jeweiligen Präsiden der Behörden vorgenommen, in
dem er ihnen sehr üppige Gehälter und Pensionen zahlt.
Ein kaum zu überbietender Fall spielt sich in Berlin bei rbb ab. Wen soll es dann noch wundern, dass die Beitragszahlungen der Bürger nicht ausreichen und deshalb erhöht werden sollen? Nachdem der
Bundestag dies als Gesetz verabschiedet hat und auch Blinde und Gehörlose Beiträge per Gesetzesverfügung zahlen müssen, die Verschwendung dieser Gelder offensichtlich ist, sollte zu erwarten sein,
dass dem Gerechtigkeitsgefühl der Bürger mehr Bedeutung zu kommt.
#566
Mazi(Donnerstag, 18 August 2022 19:38)
(Fortsetzung der Schelte und gegen den Marxismus)
Die Umlage von Verlusten von Unternehmen ist eine Vorgehensweise in sozialistisch geprägten Ländern. Jetzt unterscheiden wir uns von diesen nicht mehr.
Mit welchen Strategien will sich die Bundesregierung gegen die weitere Sozialisierung von Verlusten anderer Unternehmen wehren?
- Der Verweis auf die Sicherung der Arbeitsplätze kann es nicht sein.
- Die Notlage des herannahenden Winters kann auch nicht die Maßnahmen der Bundesregierung rechtfertigen. Traditionell ist es so, dass die Wintertemperaturen im Winter und nicht im Sommer erwartet
werden. Also kann dies nicht überraschend sein. Das dieser überraschend kommt, kann nicht als Unsicherheit gewertet werden. Was kann also der wahre Grund sein?
Wenn einerseits die Gasspeicher besser gefüllt sind als erwartet, der Präsident der Bundesnetzagentur Müller aber im Interview bekannt macht, dass es in einzelnen Regionen kein Gas mehr geben wird,
dann stimmt doch eine der Informationen nicht. Werden wir belogen und "um die Fichte geführt"?
Es ist aber festzuhalten, dass die Judikative genau so gut funktioniert wie zuvor - sie hat nämlich seit 1949 noch nie funktioniert. Sie wurde nämlich von den NS-Juristen geplant und analog ihrer
Denke umgesetzt. ...
Ein anderes Beispiel betrifft die Sichtweise des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Impfungen. Während Anwender die Nebenwirkung von Impfungen tragen sollen (Masernimpfung), wird Ihnen freigestellt,
über die Nebenwirkungen der Corona-Impfungen entscheiden zu dürfen.
Die staatlichen Behörden ordnen eine Quarantänepflicht i.S. Corona an, stellen keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und erwarten, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon den Weg
finden. Entweder gibt es behördliche Weisungen mit allen Konsequenzen oder nicht.
Im Moment scheint der ganze Staatsapparat zu kollabieren.
Zudem wird die Bundesregierung von einem Kanzler Olaf Scholz geleitet, der vorgibt, sich nicht erinnern zu können. Mit welcher Verbindlichkeit seiner Äußerungen und der Bundesrepublik darf das
Ausland rechnen?
(https://www.n-tv.de/politik/Unglaublich-dass-der-Mann-Kanzler-ist-article23532200.html)
Ist nicht inne zu halten? Alle Amtsträger, die nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, zu entfernen, die Geldzahlungen zurückzufordern und neu nach dem alten Grundgesetz zu beginnen?
#565
Mazi(Donnerstag, 18 August 2022)
Statt 119 möchte die Bundesregierung "nur noch" 107 Euro von den Verbrauchern zusätzlich haben. Aber nicht von allen.
(https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-bringt-die-Mehrwertsteuer-Ersparnis-bei-Gas-article23532835.html)
Verbraucher, die kein GAS verbrauchen, sind außen vor. Bei Ihnen gilt die Mathematik. Null-Gas-Verbrauch mal Brennwert (etc.) kWh mal 2,419 Euro-Cent, bleibt Null.
Es gibt übrigens niemanden, der die Rechnung der Gasversorger prüft oder prüfen könnte. Das Eichamt, was oft vorgeschoben wird, erklärt lediglich, dass der Durchfluss (m³) ordnungsgemäß und nicht die
Qualität gemessen wird.
Von der Bundesnetzagentur ist zu hören, dass dies nicht in ihren Aufgabenbereich gehören würde. Die derzeitige Gasknappheit sei eine Entscheidung der Bundesregierung.
Man stelle sich nur vor, dass von Verbrauchern die Umlage verlangt und erhoben wird, deren Heizung aber im Winter kalt bleibt.
Außen vor sind auch RWE- und SHELL-Kunden. Die Gewinne dieser Gesellschaften sind in der Krise geradezu explodiert und rechtfertigen eine Erhöhung durch eine weitere Gasumlage nicht. Sie haben mit
der "Krise" richtiges Geld gemacht.
Ich verweise auf weitere Begehrlichkeiten gegenüber einer schwachen Regierung:
Statt neue Schulden für die von ihr begangenen Fehler aufzunehmen, sollen jetzt die Verbraucher zusätzlich belastet werden. Damit sich das Ganze für den Staat auch noch rechnet, geht bei ihm auch
noch etwas in den Staatssäckel hinein. Von was sollen denn schließlich die Gehälter der Amtsträger bezahlt werden. ;-)
Hallo hier und schöne Grüße aus dem Vuse inspiration store Roland center.mit großem respekt befürworten wir ihren Kampf fürs Unfallrecht und wünschen weiter Kraft
#563
Mazi(Donnerstag, 18 August 2022 16:27)
Hab# ich da etwas nicht mitbekommen?
https://www.n-tv.de/ratgeber/Das-bringt-die-Mehrwertsteuer-Ersparnis-bei-Gas-article23532835.html
Durch die Medien ging, dass eine Gas-Umlage zur Rettung von UNIPER erhoben wird. Es geht in der Diskussion doch darum, ob zusätzlich zu dieser nicht kalkulierten GAS-Umlage, über die der Bundestag
beschlossen haben will, zusätzlich vom Staat 19 oder 7´% MWST erhoben werden.
Also geht es letztlich darum, ob noch mehr auf Beschluss des Bundestages in den Staat fließt. Eine Ersparnis kann ich nicht erkennen.
Das ist FDP-Rhetorik!
"Man was haben wir gespart. Wir hätten noch mehr ausgeben können." Dabei wurde das Geld nur so raus geschmissen.
Für wie doof halten die Politiker das Volk?
#562
Mazi(Donnerstag, 18 August 2022 13:47)
Der Fall Scholz
Ist er repräsentativ für die Bundesrepublik und damit ihr Aushängeschild?
Lesen Sie selbst:
https://www.n-tv.de/politik/Unglaublich-dass-der-Mann-Kanzler-ist-article23532200.html
#561
Mazi(Donnerstag, 18 August 2022 09:08)
Was hat er unternommen und wen von der Bundesregierung hat er verbindlich davon in Kenntnis gesetzt?
Die Bundesnetzagentur rechnet damit, dass es im kommenden Winter zumindest regional einen Gasmangel in Deutschland geben könnte. «Vermutlich wären die Einschränkungen erst einmal temporär und können
auch wieder enden oder mehrfach auftreten», sagte Behördenchef Klaus Müller dem Nachrichtenportal T-Online in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview.
(dpa).
Ich möchte lesen, was wer unternommen hat. Alle Amtsträger sind an Gesetz und Recht gebunden. Es ist m.E. unzulässig seitens der Bundesregierung oder Amtsträgern gestattet, erst zu handeln und dann
zu denken. Es ist auch nicht rechtsstaatlich erklären zu dürfen, sich nicht mehr erinnern zu können. Man stelle sich nur vor, wie dann unser Staat, die Ausübung hoheitlicher Gewalt, aussehen würde.
Die Bundesrepublik kann es sich m.E. nicht erlauben, einen Kanzler im Amt zu haben, der krank ist oder dem nicht vertraut werden darf. Wie sollte er bindende internationale Verträge schließen
können?
Es ist bekannt, dass die öffentliche Verwaltung früher sehr Nazi-freundlich war und bis heute kaum - oder genauer keine - Bereinigung stattgefunden hat. Es ist an der Zeit, dass die Menschenrechte,
die mit der Stimme Hamburgs im Bundesrat 1952 anerkannt wurden, auch in Hamburg durchgesetzt werden.
Ich verweise immer wieder das unmögliche Urteil gegen Herrn Neumann vor Richtern des LG Hamburg, die Schützenhilfe der dortigen Staatsanwaltschaft und letztlich auch von deren Dienstvorgesetzten Olaf
Scholz und Dr. Peter Tschentscher. Die Menschenrechte schreiben urteilende Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, vor. Das Gesetz schreibt wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten vor. Dies zu gewährleisten, ist Aufgabe der Behörde. Erfüllt die Verwaltungsakte nicht diese Anforderungen ist sie nicht beweiskräftig. Gegen zahlreiche Vorschriften der ZPO wird
verstoßen. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind aber alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Aufgrund der Sachlage erscheint es bewiesen zu sein, dass Amtsträger gegen diese grundgesetzliche Vorschrift
verstoßen haben.
Das ist m.E. rechtsstaatlich nicht hinnehmbar. Man stelle sich nur vor, wie unser Rechtsstaat in seinem Ansehen beschädigt wird oder genauer beschädigt ist.
M.E. kann Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg schon nicht mehr als Bundeskanzler erscheinen.
#559
Mechanikerin(Mittwoch, 17 August 2022 14:54)
Ich wünsche weiterhin ganz viel Erfolg!
#558
Mazi(Mittwoch, 17 August 2022 14:48)
Wem gehört eigentlich das Geld aus der Gas-Umlage?
Im Artikel bei N-TV heisst es: "Außerdem können Uniper und andere Gasimporteure ab 1. Oktober auf die geplante Gasumlage zurückgreifen."
(https://www.n-tv.de/wirtschaft/Uniper-schreibt-Verluste-in-Milliardenhoehe-article23529942.html).
Es ist zu kompliziert nachzuhalten, welcher Verbraucher wie viel Gas-Umlage entrichtet hat. Damit scheiden die Verbraucher als Eigentümer der Gasumalage aus.
Wenn es den Gasimporteuren obliegt, auf diese Gasumlage zurückzugreifen, dann ist daraus zu schließen, dass auch die Gasimporteure nicht deren Eigentümer sein können.
Was übrig bleibt, ist damit der Staat. Sonderbar ist dann aber, dass der Staat auf diese Einlage noch MWST erhebt. Das kann und darf doch gar nicht sein. Das ist die Perversion perfektioniert.
Letztlich ist es doch so, dass die Politiker von Bundesregierung und Bundestag massivste Fehler gemacht haben und sich deren Entschädigung auch noch mit einer MWST-Belastung der Gasverbraucher
versüßt haben wollen. Die Gas-Umlage versucht die Sozialisierung von Verlusten vorzunehmen, was gewiss nicht mit dem Geist des Grundgesetzes vereinbar ist.
Bei dem Gedanken werde ich an ein Gespräch mit einem hohen Vertreter der russischen Staatsduma erinnert. Zum Hintergrund ist zu verstehen, dass ich ihm eine Flasche deutschen Rotweins schenkte und
ihm verständlich machen wollte, in welchem kurzen Abstand dieser Rotwein von dem Geburtstags von Karl Marx entfernt herangewachsen ist. Der DUMA-Abgeordnete meint darauf, dass Marx besser Vodka
getrunken hätte, dann hätte er auch bessere Einfälle gehabt.
Ich lege mich fest, das hier Politiker etwas in die Welt gesetzt haben, von dem sie keine Ahnung haben. So etwas muss daneben gehen. Und die EU Commission hat in diesem Sinn den "Praktikanten" auch
gleich ihre Unfähigkeit in das Stammbuch geschrieben. Wenn man bedenkt, dass sich der Staat bei der Ausübung seiner hoheitlichen Macht gerade auf solche Amtsträger verlassen muss, dann ist "Hopfen
und Malz" verloren.
Es ist an der Zeit, dass mit einem Amtsträger auch ein Qualitätsanspruch verbunden wird. Es geht nicht darum, eine höhere Anzahl von Amtsträgern zu fordern, es geht vielmehr darum, dass die
vorhandenen Amtsträger ihre Amtsaufgabe anpacken und erledigen.
Wenn man bedenkt, was die Amtsträger aus dem Grundgesetz gemacht haben, dann ist die Feststellung, dass "einem speiübel dabei wird" eine beschönigende Aussage. Damit sind wir auch wiederum bei
unserer zentralen Beanstandungen zur Justiz, zu den Strafverfolgungsbehörden, etc. angelangt. Es hat nichts mit einer politischen Herkunft zu tun: "Schrott bleibt Schrott!" Ganz gleich wo er
herkommt.
Den Vertretern der AFD auch noch mangelnde Rechtsstaatlichkeit vorzuhalten, kann man zwar machen, aber dieser Vorwurf wird ausgerechnet von denen erhoben, die mangels ihrer Taten dazu nicht
berechtigt erscheinen. Wir sollten aufhören und uns daran machen, das Grundgesetz von 1949 umzusetzen und Zuwiderhandlungen zu bestrafen.
#557
Look(Mittwoch, 17 August 2022 13:47)
Sie haben uns Ihre Geschichte erzählt, als wir als Gruppe durch die Bremener Innenstadt gelaufen sind. Sehr interessant und ich wünsche Ihnen viel Glück beim weiteren Prozess!
#556
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 23:22)
Gas-Umlage (Fortsetzung 5)
Man gewinnt den Eindruck, dass seitens der GRÜNEN/Bündnis 90 höhere Energiepreise deren Taktik aufgehen lässt.
Zuerst werden die Lieferungen gekürzt. Dann steigen die Preise. Da die Preis offensichtlich nur eine Richtung kennen, besteht an den Börsen keine Absicherungsneigung, es sei denn auf Seiten von RWE
und Shell. Originäre Verkäufer, Hedger, sind wahrscheinlich auf diesem Markt nicht mehr unterwegs. „DA“ wird nur noch getauscht, was keiner hat oder haben will. Es ist davon auszugehen, dass an den
Börsen nur noch Zocker unterwegs sind und die Preise alles andere als einen Marktpreis darstellen.
Da dieser „Marktpreis-Mechanismus“ seitens der Regierung gesetzlich genehmigt ist, ist es Marktteilnehmern nicht zu verwehren dieses fehlerhafte Systen „auszuarbitragieren“.
Mit den Preissteigerungen werden „Grüne“ Alternative wettbewerbsfähig und wettbewerbsfähiger.
Die Solarproduzenten werden mit „Trinkgeldern“ abgespeist, während die Regierung durch den Verkauf der gleichen Energie an den Börsen vielfache Erträge erzielt. Die Gewinne werden immer größer.
Dies ist aber nicht genug. Deshalb hat man sich den Trick mit der GAS-Umlage einfallen lassen. Dass auf diese Gas-Umlage auch noch MWST fällig wird, hat man zwar bedacht, aber man will den „schwarzen
Peter“ der EU Commission zuschieben.
Die EU Commission hat mit diesem unausgegoren Aktivitäten nichts zu tun. Deshalb hat sie den Antrag der Bundesregierung auf MWST-Erlass auch nachvollziehbar zurückgewiesen.
Die fehlerhaften Marktentwicklungen werden m.E. zu einer galoppierenden Inflation und zu keinem guten Ende führen. Alle Fehlentwicklungen werden in kurzer Zeit und gleichzeitig sichtbar.
Wir müssen uns von einer Situation verabschieden, wo ungelernte Amtsträger wesentliche Funktionen übernehmen. Die Situation wieder einzufangen, ist bei der Beschleunigung nicht einfach. Aber dies
ausgerechnet von beruflichen Anfängern oder Ideologen bewältigen zu lassen, ist in meinen Augen so wahr wie Marx als „Allheilmittel“ anzunehmen.
#555
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 23:21)
Gas-Umlage (Fortsetzung 4)
Der Fall UNIPER
Offensichtlich hat sich UNIPER im Markt nicht abgesichert. Die Lieferungen der Russen an die Bundesrepublik erfolgten in der Vergangenheit sehr zuverlässig. Keiner hat in den Markt
eingegriffen.
UNIPER hat Preise einschließlich einer hohen Marge verlangt und die Kunden haben die Rechnungen bezahlt. Eine Rechnungskontrolle hat es nicht gegeben.
Weder die Statdtwerke, noch die Bundesnetzagentur oder die Kunden haben daran Anstoß genommen.
Erst die jüngsten Entwicklungen (die letzten 25 Jahre) haben dazu geführt, dass Verbraucher immer kritischer wurden. Um dies zum Nachteil der Verbraucher zu kaschieren, wurden Vergleichsportale
geschaffen. Das hatte zwar den Nachteil, dass eine scheinbare Konkurrenzsituation geschaffen wurde, hatte aber den Vorteil, dass sich die Verbraucher auf neue Vertragskonstruktionen einlassen mussten
und die Rechte, sich auf Altverträge zu berufen, aufgeben mussten.
Letztlich hat sich dies aber in länger laufenden Preisvereinbarungen niedergeschlagen.
Fest Abnahmen bei festen Preisen verlangte aber von den Akteuren ein Risikomanagement, was nicht einmal seitens der Stadtwerke oder der Bundesnetzagentur angedacht ist.
So kam es, was kommen musste: Die wirtschaftliche Schieflage der Stadtwerke!
Da UNIPER, die Stadtwerke oder die Bundesnetzagentur über kein Preisänderungsrisiko nachdenkt, sondern die Preise von den Kunden verlangt, die sie haben wollen, dies aber Zusehens in eine Schieflage
trägt, ist der nächste Schritt fällig.
Zur Rettung des Missmanagements soll jetzt eine Gas-Umlage her. Um so Zutun als wäre dies unumgänglich, hat man ein Gesetz in den Bundestag eingebracht, dort beschlossen und verkündet. Fortan sollen
Gaskunden den Amtsträgern die sogenannten Bonuszahlungen sichern.
Mit der Gas-Rechnung wird von den Verbrauchern die hohen Gaspreise abgerechnet. Zusätzlich zu dieser Abrechnung des Verbrauchs, sollen die Gas-Verbraucher animiert werden, weitere Zahlungen, die
nicht über die Leistungsabrechnung gerechtfertigt sind zu zahlen. Die Leistungsabrechnung in der Vergangenheit ergab sich aus dem Verbrauch in m³ umgerechtet über m.E. windige Kalkulationen in kWh.
Diese kWh, die weder von einem Verbraucher noch von der Bundesnetzagentur nachprüfbar ist, soll jetzt die Gas-Umlage erhoben werden.
Bei diesen m.E. windigen Kalkulationen wird zudem MWST fällig.
Die Bundesregierung hat nunmehr bei der EU Commission den Antrag eingebracht, die ohnehin windige Belastung der Gasverbraucher von der MWST zu befreien.
Die Antwort der EU Commission lies bei der Sachlage nicht lange auf sich warten. Aus deren Sicht ist es nicht ersichtlich, dass die Bundesregierung auf diese Stützungsmaßnahme der wirtschaftlich
bedrohten Energielieferanten keine MWST fällig werden soll. Die Gas-Umlage wird nur scheinbar nach dem Gas-Verbrauch bestimmt.
Die umsatzsteuerliche Gesetzgebung (MWST) rechtfertigt keine MWST-Befreiung dadurch, dass eine unbegründete Erhebung (Gas-Umlage) über eine scheinbare Verbrauchsabrechnung legitimiert werden
kann.
Weiteren Nährboden für die Ungleichbehandlung wird seitens von RWE und Shell vorgetragen. Aufgrund deren hohen wirtschaftlichen Ergebnissen ist aus deren Sicht die Erhebung einer Gas-Umlage nicht zu
rechtfertigen. Eine Gas-Umlage würde deren Ergebnisse zudem noch weiter steigern. Dies ist aus deren Sicht nicht vertret-/rechtfertigbar.
#554
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 23:20)
Gas-Umlage (Fortsetzung 3)
Es ist nicht verwunderlich, dass bei steigenden Preisen eine Absicherung seitens von „Hedgern“ nicht mehr erforderlich ist.
Die Konsequenz liegt darin, dass an den Energiebörsen keine bzw. zunehmend weniger Hedger unterwegs sind. Das hat wiederum zur Folge, dass an den Energiebörsen die Spekulanten unter sich sind.
Dies ausgerechnet mit einer Gas-Umlage, der Sozialisierung von Verlusten u.a. von Stadtwerken bewältigen zu wollen, ist Sozialismus der reinsten Form.
Interessant wird sein wann RWE und Shell ihre „Positionen“ drehen. Im verständlichen Deutsch heißt dies, wann sie damit rechnen, dass die Energiepreise nicht mehr steigerbar sind. Solange Bundestag
und Bundesregierung die aufgelaufenen Verluste mit einer „Gas-Umlage“ „wegreden“ wollen, solange ist m.E. nicht davon auszugehen, dass nicht „noch mehr drin ist“.
Ich komme auf meinen grundsätzlichen Standpunkt zurück:
Die Nazis haben Millionen von Juden ermordet. Das Grundgesetz sollte dies verhindern. Mit der Umsetzung des Grundgesetzes wurden vornehmlich NS-Juristen eingesetzt.
Das Grundgesetz wurde m.E. nie umgesetzt. Zahlreiche Beispiele könnten dies in unterschiedlichen Bereichen belegen.
Von den Energiepreisen wird systematisch ein ganzes Volk betroffen.
Die Marktmechanismen funktionieren, aber die Amtsträger sind nicht in der Lage, die Marktmechanismen folgerichtig umzusetzen. Sind die NS-Juristen gescheitert? Gibt es noch eine Verantwortung in den
Behörden?
Folgt man der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Dreyer oder dem amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz, so sind sie dafür nicht verantwortlich oder können sich nicht mehr erinnern.
Ich gehe davon aus, dass Olaf Scholz vor dem Untersuchungsausschuss in Hamburg nicht mehr als Bundeskanzler erscheint.
Zuständig darf nur der sein, der auch verantwortlich ist. Eine Verantwortlichkeit ohne Zuständigkeit ist verbunden mit einer Amtsenthebung.
Eine Amtsenthebung ist nicht einem Antrag auf Aufhebung des Amtes gleichzusetzen.
Ein Antrag auf eine Aufhebung des Amtes würde bedeuten, dass der betreffende Amtsträger früher nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) seine Tätigkeit ausgeführt hat.
Eine Amtsenthebung beinhaltet, dass der Amtsträger nie nach Gesetz und Recht gearbeitet hat (Art. 20 Abs. 3 GG). Folglich kann er sein Amt nie angetreten haben.
#553
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 23:20)
Gas-Umlage (Fortsetzung 2)
Dem vorausgegangen Kommentar haben Sie entnommen, wie das Zusammenspiel der Bundesregierung mit Russland funktioniert und weshalb dies so ist.
In diesem Teil des Kommentars erfahren Sie, weshalb die Energiepreise so sind, wie sie seitens der Börse festgestellt werden.
Sie haben dem vorausgegangenen Kommentar entnommen, dass kriegerische Auseinandersetzungen die Händler (Wertpapier- und Devisenhändler vorsichtig werden lassen. Wie dem auch ist bewerten die Händler,
ob die gegebenen Situationen eher nachgebende oder höhere Preis rechtfertigen. Für eine Preisreduktion ist keine Situation vorhanden. Also „stellen“ sie zunächst einen höheren Preis ein.
Im Gegensatz zu Politikern sind die Händler verpflichtet ihren „Quote“ mit einer Standardmenge für eine bestimmte Zeitspanne zu qualifizieren.
Sie stellen einen höheren Preis, zu dem sie sich verpflichten eine bestimmte Menge (Aktien, Devisen, etc.) zu liefern oder einen tieferen Preis, zu dem sie bereit sind eine bestimmte Menge
abzunehmen. Ist der Quote falsch, zu tief oder zu hoch, wird er von den übrigen Marktteilnehmern bestraft,. Wenn er zu niedrig anbietet, wird er von den übrigen Marktteilnehmern bestraft, indem er
etwas zu liefern hat, was er gar nicht besitzt.
Er ist gezwungen sich sofort mit der fehlenden Ware einzudecken.
Der andere Fall ist gegeben, wenn er einen zu hohen Preis quotiert. In dem Fall wird ihm der Markt eine Position andienen, die er gar nicht haben will. In dem Fall wird er durch einen niedrigeren
Quote die soeben erhaltene Position wieder im Markt zu verkaufen.
So funktioniert der Marktmechanismus.
#552
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 23:18)
Gas-Umlage (Fortsetzung 1)
Die Gasumlage muss sein, sagt die Bundesregierung. Die Gasumlage wird von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages durchgewunken.
Einen Unterschied zu den Praktiken im Dritten Reich ist nicht zu erkennen.
Beginnen wir vorn.
Während RWE und z.B. Shell hervorragende Gewinne ausweisen, macht UNIPER massive Verluste.
Frau Baerbock hat bereits vor ihrer Tätigkeit als Bundesaußenministerin gegen NORD STREAM2 gewettert und später als Bundesaußenministerin durchgesetzt, dass NORD STREAM 2 keine Liefergenehmigung
erhielt.
Im Umkehrschluss nutzt Putin jede Gelegenheit die Gaslieferungen über NORD STREAM 1 zu drosseln.
Putin hat zudem erkannt, dass ein Krieg, z.B. mit der Ukraine, die Energiepreise hochschnellen lässt. Es ist durchaus im Sinne von Frau Baerbock als Bundesaußenministerin und Herrn Harbeck als
Wirtschaftsminister ihre GRÜNEN-Ideen diese Situation in ihrem Sinne auszunutzen. Andererseits ist es auch im Sinne der SPD ihren Altkanzler und Lobbyisten der Gaslieferanten zu stützen. Für Olaf
Scholz ist dieses Thema auch willkommen, will er von seiner Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal ablenken.
Sachlich ist es so, dass die Kölner Staatsanwaltschaft in der Verwaltungsakte der Behörden fehlende Emails festgestellt hat. Dafür kann weder Herr Olaf Scholz, noch sein damaliger Finanzsenator Dr.
Peter Tschentscher etwas. Es geht aber nicht darum, ob Herr Scholz oder Dr. Tschentscher etwas dafür können, sondern es gehörte zu deren Amtsaufgabe die Achtung von Gesetz und Recht in den ihnen
unterstellten Behörden zu gewährleisten.
Beide haben nach Art. 20 Abs.3 GG ihre Amtsaufgaben nicht wahrgenommen, sind anzuklagen und zu entlassen.
Kommen wir zurück auf die Politik von Putin und den Altkanzler Schröder und die Handlungsweise von Olaf Scholz.
1. Es ist seitens Putins nicht verwerflich weniger zu liefern, aber mehr zu kassieren. Gleiches Interesse darf Schröder in der Ausübung seiner neuen Amtsfunktion, des „Gas-Lobbyisten“ zu sehen
sein.
2. Damit diese Rechnung aufgeht, ist sicherzustellen, dass die kriegerische Auseinandersetzung nicht vorschnell beendet wird.
3. Die Bundesregierung, namentlich Herr Bundeskanzler Scholz macht höchstens Versprechungen oder liefert zu einem Zeitpunkt, zudem zu wenige ukrainische Kämpfer diese Waffen gegen die Angreifer
einsetzen können. Wir erinnern uns an die Lieferung der Bundesverteidigungsministerin von Helmen, dann später ...
4. Die Agitation ist m.E. Auch ohne die Feststellung von Herrn Hofreiter, GRÜNE/Bündnis 90, sehr übersichtlich und durchschaubar.
#551
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 21:11)
#550
Sie haben den Eindruck, dass ...
Gegen den Eindruck kann ich sehr wenig ausrichten. Ich gebe Ihnen Recht, wenn das Ergebnis Ihrer Analyse die ist, dass eine größere Mehrheit gegen die Bürger und das Recht arbeitet. Da ist Hopfen und
Malz verloren (ich denke, dass dies der Sprachgebrauch in Ihrer Heimat ist.
Man kann viele Beispiele auch aus den hiesigen Kommentaren als Beweis - m.E. zu Recht - anführen. Maßgeblich ist offensichtlich, dass niemand sich auf irgendwelche Regeln beziehen und durchsetzen
kann, wenn er einer Gruppe (von Amtsträgern) gegenüber steht, die von Recht gar nichts halten.
Deutschland hat dies im Dritten Reich unter den Nazi erlebt und ist nicht nur theoretisch angedacht.
Ich möchte einen anderen aktuellen praktischen Fall, die Gasumlage im nächsten Kommentar aufgreifen. Da können Sie sehen, dass weder der Regierung noch das Parlament nach dem Gesetz entscheidet. Und
Sie sehen, wie andere Behörden, in dem Fall die EU, nicht mitmacht.
#550
WernerE(Dienstag, 16 August 2022 13:30)
#548 -- Alle Macht geht vom Volke aus (Art. 20 GG).
Irrtum, alle Macht geht vom Geld und deren Verwalter aus.
Sei es durch Regierungs- oder Bundestagsmitglieder, bis hin zum Bürgermeister
jedes Ortes.
Das Problem mit der Geldverschwendung zu Ungunsten der Bevölkerung betrifft auch
die Ortschaft Markt Mering, dort haust ein BGM der von seinem Ehrgeiz durchdrungen,
die Verwaltung herunterwirtschaftet und das dortige Personal verscheucht.
Wir feuern 1000 jähriges Bestehen, obwohl wir jetzt 1001 Jahre bestehen!
"Wir sind bei dem alten Thema angekommen und es ist jetzt nicht verwunderlich, dass nicht einzelne, sondern eine grössere Gruppe davon betroffen ist"
Ich suche das Urteil OLG Koblenz, 06.06.2005 - 5 U 687/05
Amtshaftungsanprüche nach Art 34 GG und § 839 BGB
Weiterhin gutes Gelingen und beste Information hier bei Erich Neumann
#549
Mazi(Dienstag, 16 August 2022 08:36)
Wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
Lesen Sie selbst und bilden Sie sich ein Urteil:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100038654/cum-ex-skandal-ermittlungen-belasten-angeblich-olaf-scholz.html
"Dem Bericht zufolge entdeckten die Ermittler auffällige Lücken bei E-Mails und in den Kalendern der Hamburger Finanzverwaltung sowie bei Scholz."
Nach der Auskunft der Bundesregierung vom 13.05.2019 (Drucksache des Dr. BT 19/10084)
"Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Ggf. sind relevante Informationen zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per E-Mail), wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert."
Nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 ist die Verwaltungsakte nachträglich nicht veränderbar. Die Behörde gewährleistet die ordnungsgemässe Aktenführung.
Olaf Scholz hätte die verantwortliche Aufgabe seine Behörden zu führen, verbunden mit den entsprechenden Konsequenzen.
#548
Mazi(Montag, 15 August 2022 17:08)
Die Gasumlage hat einen Namen: Baerbock und Harbeck!
Beide sind in Regierungsverantwortung und gehören der Regierungspartei der "Grünen/BÜNDNIS 90" an.
Das sollte uns allen Geschädigten künftig bewusst sein.
Begünstigt wird vor allem "UNIPER". Der Kurs ist nach der Einschätzung der Wertpapierhändler, Verluste sozialisieren und Gewinne mitnehmen, geradezu noch oben geschossen.
Etwas stimmt doch im rechtsstaatlichen System nicht. Das ist Sozialismus pur.
#547
Mazi(Montag, 15 August 2022 16:53)
Alle Macht geht vom Volke aus (Art. 20 GG).
In der Bundesrepublik scheint dies nicht zu zutreffen. Nach dem Willen des Bundestages sollen die Verbraucher von Gas für das fehlende Risikomanagement von Unternehmen bezahlen
(https://www.n-tv.de/wirtschaft/Gasumlage-koennte-Inflation-auf-zehn-Prozent-treiben-article23525556.html).
1. Die Verbraucher haben weder für Fehlverhalten der Unternehmen noch für fehlerhaftes handeln von der Bundesregierung einzustehen.
2. Art. 34 GG übernimmt zwar die Haftung für Ihre Mitarbeiter, aber wer sollen diese Mitarbeiter gewesen sein, für die die Haftung zu übernehmen sei.
Es ist die Notwendigkeit zu erfahren für wen die Haftung übernommen werden soll und diese handelnden Personen sind so einzuschränken, dass weiterer Unsinn von Ihnen unterbunden wird.
Wir sind bei dem alten Thema angekommen und es ist jetzt nicht verwunderlich, dass nicht einzelne, sondern eine grössere Gruppe davon betroffen ist.
Die Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in Rheinland-Pfalz, die Missbrauchshandlungen, die Sozialgerichtsbarkeit mit ihren Urteilen ohne das ihnen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten
vorliegen, die jetztige Gasumlage, die Unverantwortlichkeit der Amtsträger sind zweifellos Werte, die grundgesetzlich nicht legitimiert sind.
Dazu passt, dass sich die Bundesrepublik einen Kanzler leistet, der vorgibt, sich nicht erinnern zu können. Es ist nicht verwunderlich, dass ausgerechnet einer, wie Tschentscher, der ebenfalls in den
Vorgang verwickelt ist, Verständnis für Scholz i.S. Cum-Ex-Geschäfte aufbringt. Jedem ist bekannt, dass Mittäter dem Strafgesetzbuch ebenso ausgeliefert sind, wie die Täter selbst. Der Volksmund
sagt: Mit gehangen, mit gefangen!
Man möchte feststellen, dass es nun genug ist.
Seit wann gelten die Vorschriften des Grundgesetzes? Bei mir steht: seit 1949
Die Handlungsweise ist m.E. eindeutig von Nazi-Juristen geprägt.
Wann werden diese Beanstandungen und von wem abgestellt?
#546
Mazi(Montag, 15 August 2022 12:46)
Auf welche Kunden kommen Preissteigerungen laut dem Gesetz, dem der Bundestag zugstimmt hat zu?
U.a. verzichten RWE und Shell auf die Erhebung einer Gasumlage. Der Verdacht, dass Uniper aufgrund von Fehlern der Bundesregierung in Schieflage geriet drängt sich auf.
Uniper ist offensichtlich in eine Schieflage gekommen, weil die Bundesregierung, namentlich die GRÜNEN/Bündnis 90 die Einfuhr von russischem Gas unterbunden hat ohne zuvor sich Gedanken über deren
Ersatz gemacht zu haben.
Es ist m.E. nicht verwunderlich, wenn russisches Gas nahezu ausfällt um die deutschen Gasspeicher zu füllen, dass dieses fehlt.
Es ist kritisch darüber nachzudenken, ob die GRÜNEN/Bündnis 90 mit ihrer Politik keine Lobbyarbeit nicht erst die Preise für Energie und denen Verbrauchsmaterialien künstlich in die Höhe treiben? Es
kann doch nicht verwunderlich sein, dass die Preise hochschießen, wenn die Bundesregierung das Marktangebot künstlich verknappt?
Da nicht nur den GRÜNEN/Bündnis 90 dieser berechtigte Vorwurf zu machen ist, ist die gesamte Bundesregierung in Solidarhaftung zu nehmen.
Die Forderung, die derzeitige Bundesregierung in ihren Elementen auszutauschen, ist daher nachvollziehbar.
Ein Oppositionsführer, der nach eigener Darstellung mit einem Jahreseinkommen von ca. 1 mio. Euro, über einen Privatflieger verfügt und sich dennoch zum oberen Mittelstand sich zählt, kann für wahr
nicht als Volksvertreter verstanden werden.
Es kann nicht darum gehen, eine Kritik an der Abkürzung von politischen Parteien festzumachen, sondern an den tatsächlichen Besetzungen und Ausübung der Amtsaufgaben. Die Kritik ist in vielen
Abwendungsbereichen anzubringen.
Die Kritik des Richters des SG Karlsruhe vom 14.04.2020 ist m.E. nicht widerlegbar, dass diese Machenschaften letztlich die Fortsetzung der NAZIs aus dem Dritten Reich darstellen.
#545
Mazi(Montag, 15 August 2022 11:12)
(Fortsetzung)
Rechtsstaatlichkeit?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.06.1983 beschlossen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Dies ist auch
nach den §§ 138 und 130 ZPO nachvollziehbar.
Am 16.03.1987 hat das Bundesverwaltungsgericht sich auf diesen Beschluss bezogen und ausgeführt, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen
können.
Am 26.07.2013 hat das Bundesfinanzministerium des Innern in seinem Minikommentar ausgeführt, dass diese Akte nicht veränderbar ist.
Die Nichtachtung dieser gesetzlichen Grundlage erlaubt es nach Art. 20 Abs. 3 GG der Judikativen nicht Entscheidungen entgegen diesen Vorgaben zu treffen. Zudem verhindert Art. 97 Abs. 1 GG, der die
richterlichen Entscheidungen an das Gesetz bindet, die Gültigkeit von Beschlüssen gegen das Gesetz. Art. 6 Abs. 1 EMRK bestätigt dies nochmals ausdrücklich.
Ein Fristablauf kann grundgesetzlich nicht dazu führen, dass widerrechtliche richterliche Entscheidungen rechtsverbindlich werden. Sie stehen im Widerspruch zum Grundgesetz und verstoßen gegen § 31
BVerfGG.
Nachweislich dieser hier diversen vorgetragenen Rechtsfälle, aber auch aufgrund eigener Erfahrungen, legen die Richter der Judikative keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten ihren
Entscheidungen zugrunde. Sie verstoßen m.E. vorsätzlich gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Es ist daher auch außerhalb der gesetzlichen Basis sachlich nicht nachvollziehbar, dass Richter Sachentscheidungen aufgrund von tatsächlichen Verhältnissen und richterliche Entscheidungen
treffen.
Der Bedeutung der Entscheidung des BGH vom 22.01.2014 ist daher rechtsstaatlich elementare Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig stellt er die Praxis der Sozialgerichtsbarkeit auf der Grundlage des
Grundgesetzes nachhaltig in Frage.
#544
Mazi(Montag, 15 August 2022 10:56)
(Fortsetzung)
Rechtsstaatlichkeit?
Ich zitiere aus dem angesprochenen Urteil:
"Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine "Beugung des Rechts" nicht schon durch jede
(bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94, BGHSt 41, 247, 251; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47,
105, 109; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09; NStZ-RR 2010, 310). Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Richter "sich bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt"
(vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 353/92, BGHSt 38, 381, 383; Urteil vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; Urteil vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283;
Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345; Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 652/96, BGHSt 43, 183, 190; Urteil vom 4. September 2001 - 5 StR 92/01, BGHSt 47, 105, 109; Urteil
vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 651; Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13; NStZ 2013, 655, 656). Diese Differenzierung zwischen Rechtsverstoß und "Beugung des Rechts" in
objektiver Hinsicht, bedingtem Vorsatz und "bewusster Entfernung von Recht und Gesetz" in subjektiver Hinsicht enthält, entgegen in der Literatur erhobener Kritik, keinen Widerspruch, wenn für die
praktische Anwendung des Tatbestands hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzung der Verletzung einer Rechtsnorm bedingter Vorsatz ausreicht und für die Schwerebeurteilung die Bedeutung der verletzten
Rechtsvorschrift maßgebend ist.“ (Ziff. 9).
„Der Täter des § 339 Abs. 1 StGB muss also einerseits die Unvertretbarkeit seiner Rechtsansicht zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben; andererseits muss er sich der
grundlegenden Bedeutung der verletzten Rechtsregel für die Verwirklichung von Recht und Gesetz bewusst gewesen sein (vgl. MünchKomm/Uebele, StGB, 2. Aufl. § 339 Rn. 64). Bedingter Vorsatz reicht für
das Vorliegen eines Rechtsverstoßes aus; Bedeutungskenntnis im Sinn direkten Vorsatzes ist hinsichtlich der Schwere des Rechtsverstoßes erforderlich.“ (Ziff. 10).
„Diese Differenzierung trägt dem berechtigten Anliegen Rechnung, einerseits den Verbrechenstatbestand der Rechtsbeugung nicht auf jede - später möglicherweise aufgehobene oder als unzutreffend
angesehene - "nur" rechtsfehlerhafte Entscheidung anzuwenden, andererseits aber ein sachwidriges Privileg für Richter auszuschließen, die unter bedingt vorsätzlicher Anwendung objektiv unvertretbarer
Rechtsansichten bei der Entscheidung von Rechtssachen Normen verletzen, deren grundlegende - materiellrechtliche oder verfahrensrechtliche - Bedeutung für die Rechtsordnung im Allgemeinen oder für
die zu entscheidende Sache ihnen bewusst ist.“ (Ziff. 10.)
„Allein der Wunsch oder die Vorstellung des Richters, "gerecht" zu handeln oder "das Richtige" zu tun, schließen eine Rechtsbeugung daher nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 102/84,
BGHSt 32, 357, 361; Fischer, StGB, 61. Aufl. § 339 Rn. 11d, 17; Matt/Renzikowski/Sinner, StGB, 2013, § 339 Rn. 30; SK/Stein/Rudolphi, StGB, 2011, § 339 Rn. 19a). Jedenfalls bei der fehlerhaften
Anwendung oder Nichtanwendung zwingenden Rechts ist es nicht erforderlich, dass der Richter entgegen seiner eigenen Überzeugung oder aus sachfremden Erwägungen handelt (zu Fällen einer
Ermessensentscheidung vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 260). Verschließt er sich, obgleich er die Unvertretbarkeit seiner Ansicht erkennt oder für möglich hält,
der Erkenntnis des rechtlich Gebotenen, so unterliegt er einem unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, wenn er gleichwohl sein Handeln für "gerecht" hält, etwa weil er die gesetzliche Regelung selbst
ablehnt oder ihre Anwendung im konkreten Fall für überflüssig hält (vgl. Schönke/ Schröder/Heine, StGB, 28. Aufl. § 339 Rn. 8; MünchKomm/Uebele, aaO § 339 Rn. 65; Seebode, Das Verbrechen der
Rechtsbeugung, 1969, S. 106).“ (Ziff. 11).
„Soweit die Strafkammer hervorgehoben hat, der Angeklagte sei zwar einer kaum nachvollziehbaren Rechtsauffassung gefolgt, habe aber nicht gegen seine eigene Überzeugung entschieden, ist dies für das
Vorliegen des Rechtsbeugungsvorsatzes aus den oben genannten Gründen grundsätzlich unerheblich, denn auf die "Überzeugung" kommt es nur im Hinblick auf die Rechtsfehlerfreiheit an.“ (Ziff. 13)
#543
Mazi(Montag, 15 August 2022 10:54)
(Fortsetzung)
Rechtsstaatlichkeit?
Der BGH hat in seinem Urteil vom 22.01.2014, Az. 2 StR 479/13, entschieden, dass Richter der Vorwurf der Rechtsbeugung nach § 339 StGB sehr wohl dann zu machen ist, wenn „Ein Richter, der die
Unvertretbarkeit seiner Entscheidung kennt oder billigend in Kauf nimmt, kann nicht zugleich "überzeugt" von ihrer Richtigkeit sein, sondern allenfalls von den Gründen, aus denen er das rechtlich
Gebotene nicht tut.“ (Ziff. 13)
„Diese Sachurteilsvoraussetzung durfte er nicht durch Verknüpfung mit einem behaupteten Verfahrensmangel umgehen, der allenfalls eine prozessuale Maßnahme (vgl. § 69 Abs. 3 OWiG) ermöglicht hätte.
Die Aufklärungspflicht des Gerichts hat besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 und 1504/82, BVerfGE 70, 297, 309); das Aufklärungsgebot wird entgegen der -
wiederum fern liegenden - Ansicht des Angeklagten nicht durch das Gewaltenteilungsprinzip relativiert oder gar aufgehoben.“ (Ziff. 16)
„Die Kombination verschiedener, jeweils grob fehlerhafter Überlegungen hätte vom Landgericht bei der Beweiswürdigung zur Bedeutungskenntnis des Angeklagten berücksichtigt werden müssen.“ (Ziff.
17).
„In diesen Entscheidungen hat das Landgericht - wegen Nichterfüllung der Aufklärungspflicht durch den Angeklagten als Bußgeldrichter und unzutreffender Behauptung eines Verfahrenshindernisses als
Freisprechungsgrund - jeweils objektiv den Tatbestand der Rechtsbeugung als erfüllt angesehen.“ (Ziff. 4).
„Wegen Rechtsbeugung macht sich ein Richter strafbar, wenn er bei der Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich das Recht falsch anwendet und dadurch einem Verfahrensbeteiligten zu Unrecht einen
Vor- oder Nachteil verschafft. Das angefochtene Urteil geht insoweit von einem unzutreffenden Beurteilungsmaßstab aus und weist Erörterungsmängel auf.“ (Ziff. 7).
„Tathandlung im Sinne von § 339 StGB ist eine Verletzung von Recht und Gesetz. Dies setzt eine Rechtsanwendung voraus, die im Ergebnis nicht vertretbar ist.“ (Ziff. 8).
#542
Mazi(Montag, 15 August 2022 10:52)
Rechtsstaatlichkeit?
Nachdem zahlreiche Kommentare den Nachweis erbracht haben, dass die Urteile der Judikativen nicht auf der Grundlage tatsächlicher Fakten beruhten und beruhen, gilt es nun die Funktionsfähigkeit der
Judikative unter Beweis zu stellen.
Die Funktionsfähigkeit der Judikative ist eindeutig im Grundgesetz sichergestellt. Das Problem ist vielmehr die Haltung die „reichsbürgerliche Denke in den staatlichen Behörden“, die Missachtung des
Grundgesetzes.
Wenn der Eindruck entstehen sollte, dass alle Richter sich dieser Denke verpflichtet fühlen, so ist dies irrtümlich. Es gibt zahlreiche Gegenbeispiele, die dies bekannt machen.
Es geht vielmehr um den Grundsatz und die überwiegende Zahl.
#541
Mazi(Montag, 15 August 2022 09:02)
Nachvollziehbar?
Lesen Sie diesen Artikel selbst und sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben:
Bitte bedenken Sie auch die Rolle von Andy Grote, der im Artikel nicht genannt wird.
#540
Mazi(Samstag, 13 August 2022 13:12)
Ich schließe mich den Kommentaren # 537 ff. uneingeschränkt an.
M.E. ist die herausragende Leistung von Herr Neumann darin zu sehen, dass
er bekannt macht, dass andere Geschädigte vor dem Sozialgericht nicht anders behandelt werden als er auch,
ihm die Meinungsfreiheit sehr am Herzen liegt und bereit war, dies mit dem Entzug der persönlichen Freiheit zu „bezahlen“ und
den Nachweis zu führen, dass die Zeit der Nazis keineswegs vorbei ist.
Es geht m.E. nicht um eine Abgrenzung zu den „Reichsbürgern“, weil er offenlegt, dass staatliche Behörden, insbesondere die Justiz selbst, ebenso nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes
agieren.
Dass er seine Meinungsdarstellung auch noch nachvollziehbar - anhand von einsehbaren Kopien im Internet - begründete, halte ich zwar nicht unbedingt üblich, aber es zeichnet seinen Anspruch aus. Die
Vorlage von richterlichen Beschlüssen, die gegen das Gesetz verfasst sind, halte ich für bemerkenswert. Ihnen ist gemeinsam, dass sie gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen.
Wie man es auch sehen will, es ist kein Urteil veröffentlicht, dessen Entscheidungsfindung der Richter nach dem Gesetz erfolgt ist. Alle richterlichen Urteilen ist entgegen zu halten, dass sie nicht
Art. 6 Abs. 1 EMRK folgen. Keines der Urteile folgt § 31 BVerfGG. Betroffene können nicht einmal anhand der Verwaltungsakte der Behörde deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen. Richter
dagegen, wollen dies anhand ihrer Urteile glauben machen. Nicht nur, dass sie dies tatsächlich nicht nachweisen können, sondern deren Behauptung war zudem unwahr.
Es ist nicht einmal erkennbar, dass es sich hier um einen „bedauerlichen Einzelfall“ handeln könnte.
Das Gerichtsurteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, und der darin gemachte Hinweis macht nachdenklich.
Tatsache ist, dass das Bundessozialgericht die Aufarbeitung seiner Vergangenheit bei Historikern in Auftrag gegeben hat.
Nach der Veröffentlichung der Bundesregierung hat die Staatsministerin für Kultur und Medien ein Projekt zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit initiiert (Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in
Bundesministerien und Behörden (bundesregierung.de) ). Obwohl das Projekt des Bundessozialgerichts vom 01.02.2019 bis 30.04.2022 anberaumt war, also als abgeschlossen anzusehen ist, ist das Ergebnis
nicht öffentlich einsehbar ( https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=668B72515E412DD931A78F3680EC07C8.1_cid286;
https://www.sv-dok.de/forschungsprojekt_bundessozialgericht.html).
Daraus folgere ich, dass das Bundessozialgericht weiterhin Nazi-geprägt agiert.
In der Summe ist - nicht nur aufgrund der Dokumentationen von Herrn Neumann – zu folgern, dass in der Bundesrepublik Deutschland keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durchgeführt werden. Es
werden offensichtlich keine neutralen Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen eingesetzt.
Keinem der veröffentlichten Gerichtsurteile ist zu entnehmen, dass sie dem Gesetz folgten. Sie verstoßen u.a. gegen § 31 BVerfGG und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1987, Az. 1
B 153/87.
#539
MO(Donnerstag, 11 August 2022 10:15)
Respekt für die bisher erbrachte Leistung und den damit verbunden Ehrgeiz
damit die Gerechtigkeit gewinnt. Weiter so aus der Nachbarschaft und viel Gesundheit für die Zukunft.
#538
WernerE(Dienstag, 09 August 2022 19:22)
Hallo Erich,
auf diesem Wege gute Besserung.
Liebe Grüße auch an Deine Familie
Werner
#537
pavl(Montag, 08 August 2022 23:01)
Danke
Für dein Durchhaltevermögen und das du so viel Zeit und Kraft geopfert hast weiter so !
#536
Erich Neumann alias unfallmann(Samstag, 06 August 2022 10:15)
03.08.2022
Dietmar, "der alte Jäger aus Oldenburg ist nicht mehr", wir Bremer werden ihn nicht vergessen.
#535
Mazi(Freitag, 05 August 2022 09:56)
#534
Der Vorteil wäre ganz eindeutig, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK umgeschrieben werden müsste. Dann wären die Entscheidungen nach Wikipedia und nicht nach dem Gesetz zu treffen. Art. 6 Abs. 1 EMRK wären
ebenso wie das Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 3 GG) ausgehebelt.
Rechtsstaatlich würde dies zwar nichts bringen, aber die richterlichen Entscheidungen werden auch in der Bundesrepublik nicht nach den Gesetzen getroffen. Der Gedanke, was dann überhaupt Art. 19 Abs.
4 GG bewerkstelligen oder die Vorschrift die Judikative in der Bundesrepublik anzurufen, bewirken könnte, wäre damit so hirnrissig wie die Entscheidungen nach Wikipedia.
Was damit dennoch zum Ausdruck gebracht wird, ist, dass Wikipedia bessere Entscheidungsgrundlagen als die Gesetze liefern.
Das sollte bei den Parlamentariern (über 700 Abgeordnete allein im Bundestag, vor allem Lehrer und Juristen) nachdenklich machen.
#534
WernerE(Donnerstag, 04 August 2022 21:51)
Nutzen Richter in Bayern Wikipedia für ihre Urteile?
Recht sprechen mit Hilfe von Wikipedia - laut einer Studie begründen irische Richter ihre Urteile mit Hilfe des Online-Lexikons. Greift Wikipedia auch bayerischen Richtern unter die Arme?
Wo ist das Geld oder genauer die Bevorratung. Vielleicht "verfrühstückt"?
Weshalb werden jetzt alle Betrügereien bekannt?
Weshalb wird jetzt bekannt, dass die vermeintlichen Fachleute über eine schlechte Ausbildung verfügen und nicht in der Lage sind, eine ihnen übertragene Amtsaufgabe ordentlich abzuarbeiten?
Ein Grundgesetz, dass offensichtlich nur zum zitieren oder kopieren geeignet ist, ist eindeutig zu wenig.
Mit den explodierenden Energiekosten sind alle betroffen. Nicht die Sozialgerichtsbarkeit ist in den Vordergrund zu stellen, sondern das System schlechthin. Es gilt schleunigst, die Sache anzugehen
und fachlich zu bereinigen.
#532
Mazi(Donnerstag, 04 August 2022 14:42)
#531
Dadurch, dass Amtsträger ihre Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht ausführen, bestätigt nicht, dass das Grundgesetz falsch sei.
Dadurch, dass alle Macht nicht dem Volk gehört - wie im Grundgesetz angegeben-, sondern die Amtsträger in eigenen Reihen Kollegen offensichtlich nicht zur Rechtfertigung ziehen, hat mit der
Gültigkeit des Grundgesetzes nichts gemein. Der Vorschrift ist nur beizupflichten.
Wenn die Amtsträger ihre Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht ausüben, dann ist es unserer Pflicht dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des Grundgesetzes umgesetzt werden. Im Zweifel ist es gar
so, dass der Amtsträger, der seine Amtsführung nicht nach Gesetz und Recht vornimmt auch dann sich auf das System belastend auswirkt, wenn er nicht mehr im Amt ist.
Es wäre unglaubwürdig, wenn dieser Amtsträger dann auch noch fürstlich mit einer Pension zu Lasten der Steuerzahler belohnt würde.
Halten wir also Druck auf dem Kessel, pfeifen tut er allein. Und fliegt eine Niete weg, dann muss man sie ersetzen (Spruch eines ehemaligen Bankvorstandes in Frankfurt am Main).
Aha, trotzdem tut man bei der VBG so, als ob ihnen das nichts angeht.
Zitat:
Einen Anspruch des Art. 19 Abs. 4 GG steht nur auf dem Papier.
dort steht es gut und sicher, aber wer soll das Überwachen?
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus - oder sehe ich das verkehrt?
#530
Mazi(Mittwoch, 03 August 2022 10:58)
#529
Kann ich nachvollziehen.
Die zentrale Aussage ist, dass seitens der öffentlichen Verwaltung, die Einhaltung des Grundgesetzes nicht gewährleistet ist. Einen Anspruch des Art. 19 Abs. 4 GG steht nur auf dem Papier.
Die Verstöße sind nicht auf einen speziellen Geschäftsbereich beschränkt, sondern sind reihum
(vgl. auch die jüngste Veröffentlichung der TAGESSCHAU
Nach dem Schreiben des Präsidenten des SG Mainz vom 05.08.2019 ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen. Die Urteile
der Sozialgerichtsbarkeit stehen danach im Zusammenhang mit Straftaten und entfalten daher keine Rechtswirkung.
Das Grundgesetz ist durchzusetzen. Die Bürger müssen darauf vertrauen dürfen, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihren Amtsauftrag ausführen. Wem dies als Verstoß vorgehalten wird, ist
anzuklagen und zur Rechenschaft zu ziehen.
#529
WernerE(Dienstag, 02 August 2022 19:57)
Beitrag # 526 - 528.
Ich habe aufgehört die Links und den damit verbundenen Schwa..s..n zu lesen,
alles was man mitbekommt, der "kleine Mann oder Frau" muss bluten für die
Industrie und Wirtschaft, egal was deren Gewinn nach Steuern ausmacht.
Auch wir verunfallte und berufserkrankte Bürger müssen sich der unredlichen Gewalt
des Staates in den Personen der Justiz und Exekutive beugen, wer das nicht tut,
wird als Rebell oder ... bezeichnet.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, was Sie in # 528 4 Absatz schreiben - wir werden
ganz offensichtlich nur noch verblödet, Hauptsache die Großkopferten bekommen
das was ihnen angeblich zustehen würde.
Machen wir weiter und decken den Machtmissbrauch auf.
"Gewährleistung der Versorgung! Darum ist die Gas-Umlage notwendig
Die Umlage sei angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig, um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrechtzuerhalten. "Ohne sie wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten
Lieferkette gefährdet", hieß es aus dem Ministerium. Die Umlage soll für alle Lieferanten gleich hoch sein. Damit gebe es eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern."
Für wie blöd halten die GRÜNEN/Bündnis 90/hält die Bundesregierung die Bürger?
Während BP ein Super-Ergebnis für das abgelaufene Wirtschaftsjahr bekannt gibt, versucht uns das hier zitierte Ministerium einzureden, dass wir Verbraucher daran Schuld sind, dass die Marktlage heute
so ist, wie sie ist. Das Ministerium macht bekannt, dass wir Verbraucher mit unserer "Umlage" in der Lage sind, die Versorgungslage im Winter zu beherrschen.
Entweder sind die dortigen Amtsträger sachlich nicht in der Lage die Situation sauber und kausal zu analysieren oder sie sind nicht fähig dazu!
In beiden Fällen ist dringender Personalaustausch erforderlich.
Wir registieren, dass wir "vera..." werden!
Es ist uns doch bekannt, dass Frau Baerbock den zweiten vor dem ersten Schritt gemacht hat. Es ist uns auch bekannt, dass Harbeck einen Kuhhandel mit einer Person gemacht haben will, der
möglicherweise einen Mord angeordnet hat und deshalb nicht als Verhandlungspartner zu akzeptieren ist.
Wenn die Bundesregierung ein Importverbot verhängt hat, die Russen darauf reagieren, wie sollte den Verbrauchern mittels einer "Gasumlage" möglich sein, die fehlenden Importe sicherstellen?
Ist den Amtsträgern das Denken nicht abhanden gekommen?
Das in der Judikativen es nicht mit rechten Dingen zugeht ist uns mehrfach bekannt geworden. Es ist auch bekannt geworden (und von Sorgatz mit Veröffentlichung bestätigt), dass der Staat bei der
Ausübung seiner hoheitlichen Macht sich nicht davon überzeugt, dass seine Amtsträger seine Gesetze und das Recht nicht befolgen. Aber diese Vorgänge "schlagen dem Faß den Boden aus". Es liegt die
Annahme nahe, dass sie auch nicht Denken können. Und auf soche Leute will sich der Staat stützen?
Es ist einem System aus der Erfahrung heraus zuzumuten, dass es eine "doofe Nuß" verkraftet. Damit könnte man sich arrangieren. Aber es ist nicht kennbar, wer diesen Mangel ausgleichen können.
Scholz, Baerbock, Harbeck oder Lindner sind doch intelektuell auf der gleicher Ebene. Man scheut sich gar, die übrigen Minister in den Vergleich aufzunehmen.
Einen Oppositionsführer, der von sich bekannt machte, mit 1 mio. € Jahreseinkommen zum oberen Mittelstand zu gehören und der zu einer Hochzeit auf Sylt mit dem eigenen Flugzeug anreist, muss sich
doch fragen lassen, welches Volk er als Oppostionsführer vertritt oder vertreten will?
#527
Mazi(Dienstag, 02 August 2022 14:45)
Ich lese:
"Schoigu sieht Russland trotz stockender Offensive im Donbass im Plan"
Die Frage ist, was der Plan ist?
Ist es der Plan Putins, die Energiepreise hochzutreiben bzw. hochzuhalten, ist dies zu bestätigen.
Ist es der Plan Putins Unschuldige zu töten, ist derartige Denke gegen die Menschlichkeit nur zuverachten und zu bestrafen.
Wir kennen die Diskussionen um die Handlungsweise der Bundesregierung. Zweifellos hat sie die Einstellung der Gaslieferungen aus Russland zu verantworten. Sie ist es, die den Gasmarkt künstlich
verknappt hat. Es ist nicht die Leistung von Harbeck und Baerbock festzustellen, dass "oh je" das Gas fehlt. Sie waren es, die dafür verantwortlich zeichneten und dies bewirkt haben.
Es ist nicht richtig, Harbeck als Krisenmanager zu feiern, weil er mit Katar die Lieferung von Gas irgendwann vielleicht vereinbart hat.
Es ist festzuhalten, dass er ausgerechnet mit dem Mann verhandelt haben will, dem die Ermordung eines Journalisten zur Last gelegt wird.
Wenn eine solche Person in der Lage ist, die Ermordung eines Journalisten anzuweisen, welche Zuverlässigkeit wird dieser dann beigemessen, Verträge einzuhalten?
Es kann doch wirklich niemand sich enttäuscht zeigen, wenn sich die Vertragsverhandlungen zwischen Harbeck und dieser Person nicht eingehalten werden.
Im Management ist es üblich und Tradition, dass erst dann Maßnahmen eingeleitet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen auch vorhanden sind.
Im Fall von Harbeck und Baerbock darf davon ausgegangen werden, dass sie erst nach dem Gasstopp zwiespältige Verhandlungen zur Gasbeschaffung eingeleitet haben. Keinesfalls ist sichergestellt, dass
das Gas zum Heizen der Wohnung oder für die Industrie gesichert ist.
Ich halte beide Politiker für ebenbürtig mit dem Kanzler Olaf Scholz. Letzterem wird zu Last gelegt, die Staatskasse um Millionen von Euro erleichtert zu haben. Dass dies seitens des BGH wieder
eingefangen wurde, ist eine andere Sache. Sie bestätigt aber, dass die Tat an sich strafrechtlich zu belangen war und die Strafanzeige von Dr. Strate nicht blauäugig war.
Christian Lindner, der vor einem Priester, vor einer Instition, sein JA-Wort gegeben hat, die er nachweislich ablehnt, unterstreicht auch dessen Glaubwürdigkeit.
Wenn Putins Plan war, die Energiepreise hochzutreiben, dann findet er in der Bundesregierung maßgebliche Unterstützer. Wenn auch noch ein ehemaliger SPD-Kanzler zu den Unterstützern Putins zählt,
dann darf davon ausgegangen werden, dass die Irrtumswahrscheinlichkeit gegen Null geht.
Es ist m.E. an der Zeit, die NS-Juristen aus den Ämtern zu treiben und den Geist des Grundgesetzes endlich durch- und umzusetzen.
Es ist m.E. richtig festzustellen, dass nicht an einer Ecke anzufangen ist, sondern die Probleme existieren offensichtlich reihum. Nicht die Sozialgerichtsbarkeit oder andere Amtsträger haben im
Vordergrund zu stehen, sondern auch die verantwortlichen Politiker. selbst Es gehört sich in meinen Augen nicht, nachweislich unqualifizierten Verantwortung und später auch noch Pensionen zu
geben.
Wie heißt es im Grundgesetz: Alle Gewalt geht vom Volke aus!
Weder auf Politikern, noch auf andere Amtsträger wird vom Grundgesetz verwiesen. Die Notwendigkeit dies mit socher Härte zu formulieren, sollte uns nachdenklich machen.
#526
Mazi(Dienstag, 02 August 2022 14:09)
Haben Sie's gelesen?
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energie-bp-erzielt-bestes-ergebnis-seit-14-jahren-und-will-weiter-in-fossile-energien-investieren/28567080.html
Da stimmt doch offensichtlich etwas im Staat nicht!
Da urteilen z.B. Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne die Gesetze zu achten (§ 31 BVerfGG, Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983), achten das Grundgesetz, dass ihnen
die Legitimation der Urteilssprechung nach dem Gesetz garantiert, nehmen ihre Amtsausübung nicht nach dem Gesetz wahr.
Mit Sicherheit kann dies nicht so absolut allgemein gelten wie es formuliert ist. Aber für eine schwächere Formulierung fehlt mir das Beispiel.
Es ist daher davon auszugehen, dass das Grundgesetz zwar auf den Institutionen: Legislative, Exekutive und Judikative aufbaut, sie als Gewaltenteilung bezeichnet, aber faktisch ist dies in der
Realität nicht festzustellen.
Was m.E. fehlt sind Behörden, Amtsträger, die nach Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich ihre Amtsgeschäfte betreiben.
Obiges Beispiel zeigt deutlichst, während ein Energieunternehmen einen Maximalgewinn einfährt müssen andere von dem Staat gerettet werden, damit wir im Winter nicht frieren.
Jetzt ist es einfach, diesen Unternehmen mangeltes Risikomanagement ihrer langfristigen Positionen vorzuhalten. Das ist zwar folgerichtig. Aber es ist zu denken, dass die Bundesregierung mit ihrer
Entscheidung den Gashahn Richtung Russland zuzudrehen, die altbekannte Situation hergestellt hat.
Ich halte es nicht für richtig die Verbraucher zum Ausgleich zu zwingen, wobei ganz andere fehlerhafte Entscheidungen anzulasten sind.
Dieses fehlerhafte Verhalten wird von den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit (m.E. schon immer) begangen. In der Judikative gilt nicht der Spruch "was damals richtig war, kann jetzt nicht falsch
sein", sondern auch "auf hoher See, vor Gott und Richtern, steht man allein".
Es fehlen m.E. Grundprinzipien, deren Einhaltung gewährleistet werden und auf die sich Bürger verlassen können.
Einer Argumentation, dass das behördliche Handeln nicht nachvollziehbar ist, kann ich aufgrund der Sachkenntnisse nicht entgegen treten.
#525
WernerE(Montag, 01 August 2022 20:05)
Hallo Erich und die vielen Kommentarschreibern,
ich bin nicht verschollen, muss aber gelegentlich "Luft" holen, um dann wieder in die
Materie eingreifen zu können.
Wünsche Euch und Dir werter Erich, viel Kraft und Kraft und Gesundheit gegen die
Missgünstigen Vertreter der gesetzlichen UV anzukämpfen.
Nur Mut - es wird schon werden.
#524
Mazi(Montag, 01 August 2022 12:02)
Fazit!
Nach den vielfältigen Kommentaren ist nicht nachvollziehbar, dass die Judikative in der Bundesrepublik nach dem Gesetz entscheidet. Die Gewaltenteilung ist zwar im Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 GG
organisatorisch verankert, aber die involvierten Amtsträger führen ihren Amtsauftrag nicht danach aus.
Es ist m.E. nicht zu bestreiten, dass die Urteile nicht im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Als solche sind sie nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht erlassen und nach Paragraph 339 Strafgesetzbuch
nichtig. Der Staat ist aufgefordert in Durchsetzung des Art. 19 Abs. 4 GG das bürgerliche Grundrecht sicherzustellen.
#523
Mazi(Montag, 01 August 2022 11:54)
Ich gehe davon aus, das zumindest eine Vielzahl der Bürger von der Erhöhung der Energiepreise betroffen sind und viel m.E. unser Grundgesetz mit Füssen getreten wird. Daher möchte ich Sie auf
folgendes Zitat hinweisen.Der Paritätische Gesamtverband zeigte sich verärgert über die Gasumlage.
"Es kann nicht angehen, dass Krisengewinner nunmehr auch noch von jedem Einkaufsrisiko freigestellt werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er wies auf hohe Gewinne beim Gasversorger Wintershall Dea sowie beim Energiekonzern RWE hin. Schneider plädierte für eine "Übergewinnsteuer für Unternehmen, die mit
Krieg und Krisen außergewöhnlich hohe Erträge erwirtschaftet haben und weiter erwirtschaften"./hoe/DP/he"
Diese Tatsache dokumentiert, dass nicht nur die Sozialgerichtsbarkeit von den Regelungen der NS-Juristen betroffen ist. Es bestätigt auch, dass die NS-Juristen und deren Aussage, dass das "was damals
wahr war, heute kein Unrecht sein kann".
Es wird nicht die Richtigkeit dieses Ausdrucks angezweifelt, sondern festgestellt, dass dieses Rechtempfinden nicht den Menschenrechten folgt. Aus gleichem Grund wird nicht angezweifelt, dass die
damaligen Parlamente nicht über deren Gesetze entschieden hätten und die Richter diese ihren Entscheidungen zugrunde gelegt hätten, sondern die Parlamente auch damals nicht nach den Menschenrechten
ihre Gesetze beschlossen haben.
Unabhängig von dem nachträglichen Beschluss des Deutschen Bundestages in 2009 und auch unabhängig von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist festgestellt, dass die Gesetze in der
Bundesrepublik nur dann Gültigkeit haben, wenn sie dem Grundgesetz folgen. Dies macht zudem deutlich, dass sich der Deutsche Bundestag nicht auf die Gewaltenteilung bezieht oder sich darauf
beruft.
Dass ein Richter nur dann entscheiden kann, wenn ihm wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Prozessparteien vorliegen, erscheint nicht nur logisch, sondern auch im Sinne von dessen
Amtsaufgabe zwingend.
#522
Mazi(Sonntag, 31 Juli 2022 14:21)
(Fortsetzung)
Ich komme zurück auf den Fall Neumann:
1. Aufgrund der Akten der BGHW ist meines Erachtens gesichert, dass den Entscheidungen (allen Entscheidungen!) der Sozialgerichtsbarkeit keine wahre und vollständige Verwaltungsakte der Behörde
vorgelegen hat. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts war der Betroffene, Neumann, also nicht in der Lage, die Verwaltungsentscheidungen der BGHW zu kontrollieren.
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit dennoch vorgegeben hat, die Verwaltungsentscheidungen der BGHW kontrolliert zu haben, so hat sie ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte zugrunde gelegt oder Neumann kein rechtliches Gehör gewährt. Die Richter haben geben Paragraph 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und demzufolge gegen Art. 20 Abs. 3 GG
verstoßen.
Die Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit stehen damit in einem Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung und sind daher m.E. nichtig.
2. Nach Paragraph 138 ZPO sind die Prozessparteien zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg, die wahrheitsgetreue Vorlage von Beweisurkunden der BGHW ist
daher nach dem Gesetz untersagt.
Die Richter des Landgerichts Hamburg haben nicht nur gegen die Vorgabe der ZPO, die Führung von Prozessen vor dem Landgericht mit anwaltlicher Unterstüzung, sondern auch gegen die Wahrheitspflicht
verstoßen. Die Richter sind wegen Verstoßes gegen Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz zur Rechenschaft heranzuziehen und zu bestrafen. Die Urteile sind wegen Rechtsbeugung und im Zusammenhang mit
Straftaten aufzuheben und der Betroofene zu entschädigen.
Da widerrechtlich zustandegekommene Urteile nicht rechtlich zu nicht beanstandende Urteile mutieren können, die Grundsätze nach denen sie zustande zu kommen haben erhalten bleiben, können und bleiben
sie rechtsstaatlich widerrechtlich.
Ich neige dazu, die gesamte Ausbildung der Juristen als Nachfolge der NS-Juristen in Frage zu stellen und die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe ernster zu nehmen als ursprünglich
angedacht.
Bedauerlich ist m.E., dass der Staat nicht in der Lage ist, die Ausübung seiner Macht und Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz sicherzustellen. Die Frage, Die sich mir stellt, ob er nicht fähig oder nicht
bereit ist, dies zu verändern.
M.E. liegt dies nicht daran, dass ihm dies nicht bereits bekannt sei, sondern ist bedingt aus dem fortgesetzten Einfluss der NS-Juristen. Es ist anzunehmenn, dass, gäbe es die Gaskammern noch,
seitens der Judikative diese auch weiterhin noch bedient würden.
Es ist folglich nicht davon auszugehen, dass die Judikative nur seitens der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch generell nicht nach dem Grundgesetz funktioniert. Wenn die Judikative nicht
funktioniert, ist nicht zu unterstellen, dass die Bundesrepublik nach der Gewaltenteilung funktioniert. Ich stelle nicht in Frage, dass sie nicht in diesem Sinne organisiert sei, sondern stelle
lediglich fest, dass sie nicht danach funktioniert.
Die schriftlich geäußerten Bedenken des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/20, können meinerseits nucht widerlegt werden.
#521
Mazi(Sonntag, 31 Juli 2022 13:34)
(Fortsetzung)
Die Nichtachtung dieser Vorschriften erfüllt m.E. den Tatbestand der Rechtsbeugung (Paragraph 339 Strafgesetzbuch).
Es wird dieseits als unstrittig angesehen, dass anhand unwahrer und unvollständigen Verwaltungsakten Betroffene die Verwaltungsentscheidungen dieseits einer Behörde nicht nachvollziehen können.
In gleichem Tenor sehe ich die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Was ich nicht erkennen kann ist die Tatsache, dass die nach Paragraph 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz die handelnden
Personen strafrechtlich verfolgt und zur Rechenschaft gezogen wurden.
Wenn Gerichte vorgeben anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten die Entscheidungen der Verwaltungsbehörde hätten, so beugen sie m. E. das Recht in unzulässigerweise. Ihr Urteil steht in
einem Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung, ist daher nichtig und staatsanwaltschaftlich zu verfolgen. Unstrittig ist m.E., dass die Täter zur Ausübung hoheitlicher Macht des Staates nicht mehr
befähigt sind. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen.
M.E. kann eìne strafbare Handlung nicht durch Fristablauf in eine strafrechtlich nicht zu beanstandende Handlung mutieren. Sie kann beispielhaft für nachfolgende Handlungen nicht herangezogen werden.
Die Vorgaben des Grundgesetzes sind doch derartige Vorgehensweisen und auch durch den Einsatz von NS-Juristen nicht veränderbar.
Staatsanwaltschaften, die dies ihrererseits nicht folgen, sind der Beihilfe zum Begehen einer Straftat ebenfalls zu bezichtigen und mit dem gleichen Konsequenzen zu bestrafen.
#520
Mazi(Sonntag, 31 Juli 2022 13:23)
Gesetzliche Vorschriften:
Nach Paragraph 138 ZPO sind Prozessparteien zur Wahrheit verpflichtet. Nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.6.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, sind
Behörden verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1987, Az. 1 B 153/87, können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Nach Artikel 20 Absatz 3 GG sind Amtsträger an Gesetz gebunden.
#519
Mazi(Sonntag, 31 Juli 2022 12:36)
So wie ich es geschrieben habe, ist es in der Sozialgerichtsbarkeit auch nicht. Ich denke dabei besondere an den Staatsanwalt in Frankfurt am Main, Herrn Bauer. Es wäre Unrecht ihn als Nazi zu
bezeichnen. Er hat sich zeitlebens gegen die Naziherrschaft ausgesprochen. Alle Juristen deshalb als Nazis zu bezeichnen wäre sachlich falsch. Was ist deshalb unersetzlich, sich ein eigenes Urteil zu
bilden und anhand eigener Erfahrung tatsächlich zu bewerten.
Stimme ihnan dennoch zu, dass die Vorurteile ungeachtet obiger Einschränkung im wesentlichen zutreffen.
#518
Mazi(Freitag, 29 Juli 2022 09:56)
# 516
Ich stimme Ihnen zu, wenn Sie argumentieren, dass das Recht der Bürger in sozialgerichtlichen Belangen, nicht mit den Gesetzen in Einklang gebracht wurde. Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG ist
nicht gewährleistet.
#517
Mazi(Freitag, 29 Juli 2022 09:52)
#516
Die Frage ist zwar nachvollziehbar, aber dennoch nicht korrekt gestellt.
M.E. ist das Grundgesetz korrekt formuliert. Was fehlt sind Gerichte, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Unabhängige richterliche Entscheidungen werden nicht nach der Maßgabe des Art. 97
Abs. 1 GG getroffen. Da das Grundgesetz nur solche Entscheidungen kennt, kann es auch richterliche Entscheidungen nach anderen Kriterien nicht legitimieren.
Wenn also richterliche Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen werden, können Sie schon aus diesem Grundsatz dem Grundgesetz nicht folgen. Wenn nach den Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts, wie es dies schon mehrfach vorgenommen hat, die richterlichen Urteile dem Grundgesetz nicht folgten, ist die Frage aufzuwerfen, auf welcher Grundlage das
Bundesverfassungsgericht dann überhaupt angerufen wurde und dieses vorgibt, entscheiden zu dürfen?
Wenn die richterlichen Urteile nicht dem Gesetz und den europäischen Menschenrechten folgten, ist zu hinterfragen, ob denn dann eine Berufung gegen die "Urteile" nach dem Grundgesetz zulässig sein
kann/darf?
Ich stelle fest, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz entschieden hat/entscheidet.
Wenn Exekutive und Judikative nicht nach dem Gesetz entscheiden, die Legislative nicht kontrolliert, ob ihre Gesetze befolgt werden, stellt sich die Frage, ob und wie die genannten Institutionen von
den Beanstandungen hätten erfahren können und zur Gewaltenteilung zählen dürfen?
Mit Sicherheit sind die genannten Institutionen Teil der Gewaltenteilung. Was Ihnen jedoch fehlt sind die Amtsträger, die die Ausübung ihrer Ämter nach dem Gesetz ausüben. Nach dem
Gleichbehandlungsgrundsatz sind sie als Straftäter anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst mangels nachgewiesener Unzuverlässigkeit zu entfernen.
Da Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger das Grundrecht einräumt, den Rechtsweg zu bestreiten, dies nach den Darlegungen aber nicht gewährleistet wird, ist die Frage zu beantworten, in welcher Form der Staat
seine hoheitliche Macht ausübenkönnte, wenn er seinen eigenen Gesetzen nicht folgt?
In Anbetracht dessen erscheint mir der Weg nach Art. 19 Abs. 4 GG und die Rechtsbehelfserklärung auf den Verwaltungsentscheidungen/Bescheiden/Gerichtsurteilen eher irreführend als kausal.
Ich halte fest, dass mir bisher kein Gerichtsurteil nach dem Gesetz bekannt wurde. Offensichtlich wird seitens der Judikative vorsätzlich gegen Gesetz und Recht verstoßen. Das Grundrecht nach Art. 19
Abs. 4 GG ist zwar kopierfähig im Grundgesetz, von mir fleißig hochgehalten, aber die Verwaltung kümmert sich entgegen Art. 20 Abs. 3 GG nicht darum. Die gesamte Abwicklung ist nicht in der Hand des
Volkes. Die Legislative unterlässt es, die Amtsträger hinsichtlich der Einhaltung des Art. 20 Abs. 3 GG zu kontrollieren.
Mangels einer Kontrolle kann es keiner Gewalt bekannt geworden sein, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt wurde/wird. Wenn eine Beanstandung der Bürger nach dem Grundgesetz
erfolgen soll, ist nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952 Art. 6 Abs. 1 EMRK durchzusetzen. Dies kann nicht durch die bloße formale Herauslösung der ehemaligen Abteilungen des
Reichsversicherungsamtes des Dritten Reiches und deren technische "Umfirmierung" ohne Kontrolle als Solzialgerichtsbarkeit ab 1954 erfolgt sein.
#516
Anja(Donnerstag, 28 Juli 2022 09:24)
besten Dank an "Mazi" für die ausführlichen Informationen und
Aufklärungen.Trotz allem muss man die Frage stellen für was gibt es das Grundgesetz,
wenn die Richter nicht danach handeln?
#515
Mazi(Mittwoch, 27 Juli 2022 18:22)
Sie erinnern sich (noch)?
Da schreibt das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 3, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind. Aber niemand stellt fest, ob dies tatsächlich der Fall ist.
Da gab es NS-Juristen, die seitens der Bundesregierung mit der Umsetzung des Grundgesetzes betraut wurden. Es ist bekannt, dass die Judikative im Dritten Reich zu Gunsten der damaligen Regierung
entschieden hat und die Ausrottung ganzer Rassen unterstützte. Die damaligen Parlamente schufen Gesetze wie sie von der Judikativen „gebraucht“ wurden.
Aus diesem Grund haben heute die Gesetze dem Geist des Grundgesetzes von 1949 zu folgen. Darüber sollte ausgerechnet eine Justiz, die zuvor sehr regierungstreu agierte und ein Staat, der die
Befolgung seiner Gesetze nicht sicherstellt, und nicht die Bürger wachen?
Das Grundgesetz gibt vor, dass Legislative, Exekutive und Judikative, die Gewalten unseres Staates in Art. 20 Abs. 2 beschreiben. Das sind Institutionen, die letztlich aufgrund deren Amtsträger
agieren. Dass diese Amtsträger nicht, wie von ihnen gefordert, nach Gesetz und Recht tätig sind, führt letztlich dazu, dass auch die vorgenannten „Gewalten“ genau so funktionieren, wie die Amtsträger
selbst.
Letztlich führt dies dazu, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen trifft.
Wenn die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind (Art. 20 Abs. 3 GG), ist es unmöglich, dass Art. 19 Abs. 4, das Grundrecht den Rechtsweg zu beschreiten, gewährleistet wird.
Wenn dem Bürger der Rechtsweg mangels Zuverlässigkeit nicht gewährt wird, an wen soll er sich dann wenden? Ein Staat ohne funktionierende Judikative ist nicht denkbar. Denkbar ist es schon – wie wir
sehen -, aber funktionieren tut er eben nicht. Ich werfe die Frage auf, mit welcher Berechtigung dann ein Bescheid die Angabe eines vorgeschriebenen Rechtsweges enthalten darf?
Wir sind wiederum bei den Sozialgerichten und letztlich auch bei den Berufsgenossenschaften angelangt. Wir stellen diese Sozialgerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer tatsächlichen neutralen und
gesetzlichen Einbindung mit Berechtigung in Frage. Wenn die Sozialgerichtsbarkeit keine neutralen Richter, die Urteile nach dem Gesetz treffen, kennt, dann kann dieser Teil nicht Teil der
Gewaltenteilung sein. Wenn diese Gewaltenteilung sachlich nicht funktioniert, dann werden Bürger in ihrem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht rechtsstaatlich geschützt.
Dass sich diese Beanstandung auch auf die übrigen Bereiche der öffentlichen Verwaltung beziehen, lässt auf systemisches Versagen oder perfektioniertes und fortgeführtes Handeln der NS-Juristen
schließen. Es muss doch auffallen, dass ausgerechnet die Judikative von Durchsuchungen nach rechtem Gedankengut verschont wurde bzw. wird. Ausgerechnet dort wurden „Rechte“ ausdrücklich gefördert und
blieben unbehelligt.
Um mit einem alten Spruch zu enden:
Der Prozess ist voll unter Kontrolle. Die Vorteile liegen alle in einer Hand, in der gleichen Hand.
#514
Mazi(Mittwoch, 27 Juli 2022 17:49)
Sie erinnern sich (noch)?
Christian Lindern ist aus der Kirche vor Jahren ausgetreten. Jetzt erklärt er vor der Kirche sein JA-Wort. Dies bringt zum Ausdruck, nach welchem Recht er sich verpflichtet fühlt. Ich habe den
Eindruck gewonnen, dass er nicht bereit ist, sich festen Regeln der Gesellschaft zu unterwerfen und danach zu handeln.
War es nicht Friedrich Merz, der sich als oberen Mittelständler mit einem Jahreseinkommen von ca. 1 mio. Euro bezeichnete? Muss nicht jeder aus unserer Gesellschaft, der über kein eigenes Flugzeug
verfügt, nicht zu einer privaten Hochzeit von Herrn Lindner auf Sylt mit seinem Privatflugzeug anreist, sich gegenüber ihm als Versager oder zumindest als unter ihm stehend verstehen? Wir brauchen
nur die Privatflugzeuge durchzuzählen und wir wissen, wen er repräsentieren will.
War es nicht Olaf Scholz, dem möglicherweise zu Recht Beihilfe zur Begehung einer Straftat nachgesagt wird? War er es mit Dr. Peter Tschentscher nicht, der die Rückzahlung nicht gezahlter Steuern des
Bankhauses Warburg in Hamburg verjähren lassen wollte?
Erinnern Sie sich auch daran, dass Baerbock mit Harbeck NORD STREAM 2 untersagten und von Russland kein Gas wollten?
War es nicht die Bundesregierung, die Sanktionen gegen Russland verhängten und damit die Revision von NORD STREAM 1 be- bzw. verhinderten?
Es ist unerheblich, ob Russland keine Energie liefert oder nicht. Maßgeblich ist, dass Minister die erforderlichen Energielieferungen ausschlossen ohne vorher fehlende Energielieferungen zu
organisieren.
Sachlich ist dies der Vorwurf des Missmanagements.
#513
Mazi(Mittwoch, 27 Juli 2022 17:33)
Propaganda?
Gemäß Schreiben der Bundesnetzagentur heißt es:
„Die Entscheidung zur weiteren Belieferung mit Gas aus Russland ist eine politische Entscheidung der Bundesregierung“ (Bundesnetzagentur vom 18.07.2022, Az VSE-220524106).
Die Bundesregierung wird derzeit von SPD, GRÜNEN/BÜNDNIS 90 und FDP gestellt. Namentlich wird die Bundesregierung von Olaf Scholz, Saskia Esken, Annalena Baerbock, Robert Harbeck, Christian Lindner
und Dr. Volker Wissing repräsentiert.
Die involvierten Minister haben ihren Amtseid „zum Wohl des deutschen Volkes“ geleistet. Wer mit obiger Entscheidung begünstigt wurde ist unklar. Klar ist jedoch, wer benachteiligt wird - alle
Verbraucher.
Wenn alle Verbraucher im kommenden Winter frieren und der Gürtel enger schnallen müssen, dann ist jedermann nach obigem Zitat klar, wer dafür verantwortlich ist. Nach Angabe der Bundesnetzagentur ist
dies die Bundesregierung.
Sachlich ist es so, dass die Bundesrepublik nur das importiert, was zuvor von ihr auch genehmigt wurde. Wenn Russland Gas liefern soll, dann mit Sicherheit in dem genehmigten Rahmen.
Wenn beispielsweise Revisionen vertraglich vorgesehen (NORD STREAM 1), Pumpen zu erneuern sind, diese wiederum der Genehmigung seitens der Bundesregierung nur eingebaut werden dürfen, dann ist nicht
nachvollziehbar, weshalb Frau Baerbock mit dem Finger auf Russland zeigt, wenn Sie „am Drücker sitzt“.
Klärlich bei so vielen handwerklichen Fehlern ist, dass bei der schwachen Bundesregierung alle gegen diese vorgehen und Gelder beanspruchen. Aus Sicht der Bundesregierung werden viele mit Geld
abgefunden, um deren Verhalten nicht öffentlich werden zu lassen.
Ich warte nur noch auf die Wiederholung der Erklärung von Lindner, er habe gespart. Gespart? Weil er noch mehr hätte ausgeben können. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass er bezüglich
der 100 Mrd. Euro nicht von Schulden, sondern von Vermögen spricht (negatives Vermögen!).
Wenn wir im Winter frieren müssen, dann ist jedermann klar, dass dies die Entscheidung der Bundesregierung war und sie dafür verantwortlich ist.
Ich halte mich mit der Forderung nach Neuwahlen zurück. Aber es muss jedermann klar sein, dass gewählte Parteien nur Personen in Ämter entsenden, die zur verantwortlichen Handhabung der Macht über
die erforderliche Bildung verfügen. Wenn, wie in diesem Fall, völlig Inkompetenz gegeben ist, dann ist es Aufgabe der gewählten Parteien dafür Sorge zu tragen, die Funktionen mit Fachpersonal zu
besetzen.
Unter der notwendigen Kompetenz verstehe ich auch, dass notwendige Schritte vorbereitet und anschließend durchgezogen werden. Darunter verstehe ich nicht, den letzten Schritt vor dem ersten Schritt
zu tätigen. Das ist kindisch und zeugt nicht von Erfahrung.
Musterhaft sehen wir dies - wie man nicht Vorgehen soll - in der Taktik von Baerbock und Harbeck.
#512
Mazi(Dienstag, 26 Juli 2022 14:36)
Da die Bundesrepublik Deutschland m.E. über keine Judikative verfügt, ist es auch nicht sinnvoll, vor sogenannten Gerichten eine Klage einzureichen und darauf zu vertrauen, dass einem Bürger das
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird.
Die Sache selbst widerspricht sich bereits in sich. Die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19 oder die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die
Feststellungen des Thomas Fischers oder die Strafanzeige von Dr. Strate scheinen nicht unbegründet zu sein.
#511
Mazi(Dienstag, 26 Juli 2022 14:31)
Wie will der Staat Judikative und Exekutive an Gesetze und Recht binden, wenn er nicht die Einhaltung seiner Gesetze kontrolliert?
Wenn er sich nicht von der Einhaltung seiner Gesetze überzeugt, dann ist schwer nachvollziehbar, dass er Gewissheit davon hat, dass Exekutive und Judikative nach Gesetz und Recht tätig sind.
Erfahrungsgemäß tendieren System dazu, dass sie Systemfehler ausnutzen, sie nicht stattdessen beseitigen.
Es ist nicht denkbar, dass Köpfe sich Gedanken darüber gemacht haben, eine Rechtsprechung nach dem Gesetz zu etablieren. Es stellt sich auch die Frage, wie die Bundesrepublik Deutschland 1952 die
Menschenrechte anerkennen konnte, obwohl sie über keine Judikative verfügte. Nur die Formulierung, dies im Grundgesetz etabliert zu haben, ist eindeutig zu wenig.
Eine Judikative, die nicht nach dem Gesetz urteilt – wie dies die Menschenrechte zwangsläufig vorschreiben -, ist nicht vorstellbar. Wenn man unterstellt, dass die an den Gerichten tätigen Amtsträger
über eine Qualifikation verfügen, stellt sich die Frage nach dem Plan, der dahintersteckt. Es darf nachweislich angenommen werden, dass NS-Juristen das vorherige System übernommen haben und weiter
perfektioniert haben.
Im vorgenannten Fall bring m.E. der Nachweis rechtsstaatlichen Handeln dann nicht, wenn er auf ein System angewiesen ist/wird, dass nicht bereit ist, diese Beweise anzuerkennen.
Ich greife den Fall Neumann vor dem LG Hamburg erneut auf. Wie pervers müssen die Richter dort gedacht haben, wenn sie die Wahrheitspflicht nach § 138 ZPO sich vor Augen führen und es dem Angeklagten
gleichzeitig unter Strafandrohung untersagen, sich zu verteidigen (45 Dokumente der BGHW, die er nicht vorlegen darf). Mit einer gelebten Demokratie ist dies m.E. nicht vereinbar.
#510
Mazi(Dienstag, 26 Juli 2022 14:30)
Ich habe bisher noch keine Entscheidungen der Gerichte anhand der Akten gesehen, die rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sind!
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 bringt klar zum Ausdruck, dass Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde
zugrunde zu legen haben.
Dazu sind beklagte Behörden nicht nur nach § 138 Zivilprozessordnung (ZPO) ohnehin verpflichtet, wenn Mitarbeiter dieser Behörden sich nicht nach § 133 ZPO als Straftäter verantworten wollen. Da
diese Mitarbeiter auch in Ausübung ihrer Amtsfunktion tätig werden, sind auch ihre Dienstaufsicht ausführenden Personen zur Rechenschaft heranzuziehen.
Nach § 31 Bundesverfassungsgerichtgesetz (BVerfGG) sind alle Behörden und Gerichte dessen Beschlüsse gebunden.
Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sind Richter der Sozialgerichtsbarkeit zur Sachverhaltserforschung von Amts wegen verpflichtet. Nach der Erklärung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom
05.08.2019 ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen – gemeint sind hier offensichtlich die Berufsgenossenschaften.
Daher ist es den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit untersagt, sich darin zu irren.
Da § 31 BVerfGG gegenüber allen Behörden und Gerichten gilt, die beklagten Behörden nach § 138 ZPO aber keine wahrheitsgetreue und vollständige Erklärungen abgegeben haben bzw. abgeben, dies in der
Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, ist nicht nachvollziehbar, dass unabhängige richterliche Entscheidungen nach § 103 SGG und demzufolge nach Art. 6 Abs. 1 europäische Menschenrechtskonvention
erfolgten bzw. erfolgen.
Die mögliche Zusammenarbeit staatlicher Behörden (z.B. Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten) ist analog der Rechtsprechung im Dritten Reich weiterhin nicht auszuschließen (vgl. auch
Urteilsbegründung SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19).
Wenn unabhängige richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden sind, das Gesetz jedoch nicht beachtet wurde/wird, liegen nach dem Grundgesetz keine Urteile im Sinne des Grundgesetzes vor.
Da alle Amtsträger in ihrer Amtsausübung nach Art. 20 Art. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind auch diese Verkündigungen nicht dem Grundgesetz erfolgt. Sie verletzten damit das bürgerliche
Grundrecht Art. 19 Abs. 4 GG.
Wenn Amtsträger in Ausübung ihrer Amtsfunktion nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, letztlich die Behörde verkörpern, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Behörden die Gewaltenteilung
nach Art. 20 Abs. 2 GG verkörpern. Unbestritten ist, dass dies formal zwar so ist, aber die praktische Ausprägung widerspricht der Tatsache schlechthin.
Was m.E. fehlt, ist die Kontrolle des Staates, dass seine Vorgaben überhaupt eingehalten bzw. befolgt werden (vgl. Veröffentlichung von Sorgatz, Compliance – (k)ein Thema für die öffentliche
Verwaltung). Da überhaupt seitens der Behörden offensichtlich keine Kontrolle vorgesehen sind, kann nicht dargelegt werden, dass die Kontrolle verbesserungswürdig sei. Sie ist nämlich nicht einmal
angedacht.
Die Vorschriften des Grundgesetzes haben nicht nur gegenüber den Bürgern, sondern auch gegenüber den Behörden nach Art. 1 Abs. 3 GG Gültigkeit. Sie sind durchzusetzen. Dies ist nachweislich
zahlreicher Bekanntmachungen weder zuvor noch aktuell gegeben (vgl. beispielsweise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021, 1 BvR 2708/19 und 11.01.2022, Az. 1 BvR 123/21;
Thomas Fischer, ehemals Richter am Bundesgerichtshof, gegenüber LTO am 22.06.2022; Dr. Gerhard Strate, Strafanzeige gegen Olaf Scholz und Dr. Peter Tschentscher).
#509
Mazi(Dienstag, 26 Juli 2022 14:27)
Die Gesetzeslage ist eindeutig!
1952 hat die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte anerkannt und sich zur Durchführung fairer Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet. Sie hat sich verpflichtet neutrale Richter
einzusetzen, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 244 und 310/83) den Beschluss gefasst, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip, also seit der Schaffung des Grundgesetzes 1949, verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
U.a. wurden alle Behörden und Gerichte nach § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz daran gebunden.
Alle Amtsträger sind in Ausübung ihrer Amtsfunktion an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) gebunden,
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind unabhängige richterlichen Entscheidungen lediglich dem Gesetz unterworfen.
An Klarheit sind diese Vorschriften kaum zu übertreffen.
#508
Mazi(Mittwoch, 13 Juli 2022 14:58)
Ich komme nochmals auf den Beschluss der Richter am LG Hamburg gelesen. In der Folge hat man Sie inhaftiert.
Nach Paragr. 138 ZPO sind sie zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet, also einschließlich dieser 45 Dokumente.
Da richterliche Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden sind, diese Entscheidung der Richter aber gegen das Gesetz gerichtet. Sie ist vom Grundgesetz nicht legitimiert.
Ein weiteres Beleg ist die Vorschrift des Anwaltszwangs vor Lsndgerichten. Auch dies wurde nicht gewahrt.
Der Beschluss manifestiert den Amtsmissbrauch und wurde vollendet. Es ist in einem Rechtsstaat zu erwarten, dass er die Einhaltung von Gesetz und Recht gewährleistet (Art.20 Abs. 3 GG).
Es besteht der Verdacht, dass dort oben die Denke der NS-Juristen nicht ausgestorben ist. Die Frage, die jedoch zu klären ist, ist wie weit "oben" tatsächlich geht.
#507
Mazi(Mittwoch, 13 Juli 2022 14:41)
Freibrief für die Abgeordneten ganz im Sinne der NS-Juristen
Der BGH hat entschieden, das Abgeordnete Geschäftsvermittlungen vornehmen und dafür abkassieren dürfen.
Ausgehend von dieser Entscheidung des BGH sollte der letzte Damm der Rechtsstaatlichkeit gebrochen sein. Abgeordnete, die in der Vergangenheit Geschäfte unentgeltlich bereits anbahnten, werden nach
dieser Entscheidung ganz schön und offensichtlich legal die Hände aufhalten.
#506
Erich Neumann, Unfallmann(Mittwoch, 13 Juli 2022 13:49)
Heute am 13.07.2022 kam die Nachricht aus der Senatskanzlei Bremen:
"Sehr geehrter Herr Neumann,
wie kürzlich bereits telefonisch bestätigt, würden wir Sie bitten den Kommentar des vermeintlichen "Andreas Bovenschulte" in Ihrem Kommentarbereich zu löschen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihre Mühe."
Dem Wunsch bin ich sofort gefolgt und habe den Kommentar des vermeintlichen "Andreas Bovenschulte" vom 03.06.2022 18:14 #443 gelöscht.
Leider haben sich dadurch die Eintragsnummern im Gästebuch geändert.
Auch N-TV schließt nicht aus, dass hier eine Propaganda-show abläuft. Auch die Energieökonomin Claudia Kemfert zweifelt an der Aussage, dass im kommenden Winter tatsächlich Gasknappheit
besteht.
Damit bringt Sie zum Ausdruck, dass das physische Gas nicht knapp wird. Das ist jedoch keine Aussage zu einem Abrechnungspreis oder zum dann festgestellten Börsenpreis. Der liegt dann erfahrungsgemäß
deutlich höher.
Da alle Kunden einen Bevorratungsabschlag in der Vergangenheit mit Ihrer Rechnung zählten, ist es jetzt an der Zeit auf diese bereits bezahlten Energielieferungen zurückzugreifen.
Oder wurden diese Gelder vielleicht für Bonizahlungen und Pensionszahlungen für Amtsträger zweckentfremdet? Eine sehr interessante Frage für Pressevertreter dies aufzuklären.
#504
Mazi(Mittwoch, 13 Juli 2022 10:10)
Energiepreise ungleich Börsen- oder Marktpreisen
Ich hatte in meinen (zahllosen) Kommentaren ausgeführt, dass zwischen die Abrechnungspreise mit den Marktpreisen in keinem realen Zusammenhang stehen. Überzeugen Sie selbst anhand dieses Artikels von
dritter Seite:
Ich bin nicht davon überzeugt, dass dies das einzige Mal unserer Volksvertreter ist, dass sie ein System gegen die Bürger initiiert haben.
#503
Mazi(Dienstag, 12 Juli 2022 10:03)
#502
Richtig heißt es "KGBler" und nicht "Kühler".
#502
Mazi(Dienstag, 12 Juli 2022 09:33)
"FDP und Volksvertreter"
Es ist ihnen sicherlich aufgefallen, dass ich die FDP nicht als Regierungspartei bezeichnete oder belastete.
Ich will dazu konkret meine Meinung nicht äußern, wenn ich davon ausgehen darf, dass Christian Lindner die bestmögliche Besetzung der FDP darstellt.
Führen Sie sich lediglich seine Hochzeit vor Augen und verbinden Sie damit seinen Respekt vor einem Amt.
Konkret sind beide Brautleute nach reiflicher Überlegung aus der Kirche ausgetreten und erklären jetzt ihr "Ja" vor einer Institution, die sie in Wahrheit ablehnen. Da reiste beispielsweise ein Herr
Merz, Vertreter des oberen Mittelstands mit 1 mio. Euro Jahreseinkommen, in der Energiekrise mit seinem Privatflugzeug an.
Dies sind m.E. äußere Zeichen dafür, dass diese Herrschaften keineswegs als Volksvertreter in Erscheinung treten, bzw. in Erscheinung treten dürfen.
#501
Mazi(Dienstag, 12 Juli 2022 09:20)
"Gaspreis"
Lesen Sie dazu diesen Beitrag: https://www.n-tv.de/politik/Linke-Ampel-treibt-Gaspreise-bewusst-hoch-article23457405.html
Es ist offensichtlich, dass der Gaspreisanstieg ganz im Sinne der Bundesregierung ist und diese damit verantwortlich gegen Industrie und Bürger agiert. Überdenken Sie nochmals, ob Sie dies bei Ihrem
Gang an die Wahlurne genügend bedachten.
Betrachten wir nochmals die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine. Unabhängig von der Tatsache, dass ich diese kriegerische Auseinandersetzung ablehne, erscheint es folgerichtig, dass Putin
damit die Reduktion niedriger Gaslieferungen rechtfertigen will. Seine Energieeinnahmen sind bei geringeren Lieferungen zumindest nicht niedriger. Tatsächlich ist es jedoch so, dass seine
Mehreinnahmen die Kriegskosten in der Ukraine mehr als decken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht, ist dies nachvollziehbar und im Sinn der Kriegsfinanzierer.
Nicht nachvollziehber und verwerflich ist, dass viele mit ihrem Leben dafür bezahlen.
Von Putin, dem ehemaligen Kühler, war genau diese Strategie zu erwarten.
Es ist nachweislich belegt, dass Deutschland der größte Abnehmer russischer Energielieferungen ist. Damit finanziert Deutschland auch den Krieg in der Ukraine. Dazu passt die Ursprungshaltung von
Scholz, keine Verteidigungswaffen an die Ukraine zu liefern, dann vielleicht, dann in Abstimmung mit anderen Natoländern, dann die Lieferung aber später zu terminieren, etc. ... Wird diese
Nazi-Methode in der Öffentlichkeit nicht registriert?
Es ist an der Zeit, dass Bürger dieser Ampel/Regierung tatsächlich vorgeben, was sie von ihr erwarten. Dieses "Gehampel" des entschiedenen "Neins", dann vielleicht, dann in Abstimmung mit
Bündnispartner, das funktioniert so nicht. Es muss klar sein, dass SPD und GRÜNE/BÜNDNIS 90 sehr dankbar und damit verantwortlich sind, für diese kriegerische Auseinandersetzung.
Da liegt m.E. die LINKE m.E. nicht falsch. Sie sollte den gesamten Rechtsstaat in Frage stellen und da monieren, wo er den Rechtsstaat des Grundgesetzes beugt. Für die Regierungsparteien gibt es dann
mehr als genug zu tun u d die "Spielchen", die sowie so zu Lasten der Bürger veranstaltet werden, zu unterlassen.
Ich habe mit meinen vorausgegangenen Kommentaren den Nachweis geführt, dass die Warenbörsen keineswegs in der Lage sind, konkrete Waren zu liefern und damit Engpässe zu beseitigen. Deshal ist die
Erwartungshaltung bzw. deren Interpretation zum tatsächlichen Problem überhaupt nicht passend.
Es ist m.E. an der Zeit, dass die Bürger den Parteien unmissverständlich sagen, was sie von deren Vertretern erwarten und mit welchen Konsequenzen bei Fehlbesetzungen dies verbunden ist. Dies
vorausgesetzt, stellt die Frage der "Größe" des Bundestages nicht. Das sind letztlich teure, aber nutzlose Veranstaltungen.
#500
Mazi(Sonntag, 10 Juli 2022 15:53)
(FORTSETZUNG)
Mit Sicherheit gilt die Funktionsweise der Energieunternehmen, die Eindeckung mit Future-Käufen und der Partizipation an steigenden Kursen, auch bei Privaten. Im Ergebnis kommen wiederum
Marktteilnehmer an die Börse, die Kaufpositionen ohne sachlichen Hintergrund haben.
Wenn die Bundesregierung heute zu einer Drosselung des Verbrauchs aufruft, dann führt dies keineswegs zu rückläufigen Marktpreisen, sondern vielmehr zu einer Ausweitung der Differenz zwischen der
Realwirtschaft und den Börsenpreisen.
Das Thema ist zwar mit der Reduktion der Abhängigkeit verbunden, aber ausschlaggebend ist der tatsächliche Abrechnungspreis. Den hat die Bundesregierung mit ihrer Maßnahme überhaupt noch nicht auf
dem "Schirm".
Wir brauchen Fachleute und keine Schwätzer, die sich für zuständig und verantwortlich erklären.
Man gewinnt anhand der Ergebnisse den Eindruck, dass in dieser Bundesregierung Fachwissen Mangelware und das Fachwissen auch noch verpönt ist.
#499
Mazi(Sonntag, 10 Juli 2022 14:20)
Eine weitere nachvollziehbare Technik die Marktmanipulation mit "Testat" zu bewerkstelligen.
Man mag den Energielieferanten manches unterstellen, aber ein Irrtum wäre es, ihnen Dummheit zu unterstellen.
Energielieferanten haben riesige Risikoposition, die es zu managen gilt. Der erste Gedanke ist, diese Risikopositionen abzusichern (im Fachjargon: zu hedgen). Auch einfache Buchhalter erkennen, dass
diese Technik große Einnahmen bewerkstelligen. Nichts liegt daher näher, als diese Positionen zu vervielfachen. Die spülen dann noch viel mehr Geld in die Kasse.
Da der Abrechnungspreis gegenüber den Verbrauchern nicht gebunden ist - und zudem seitens der Bundesregierung die AGBs auch noch verändert wurden -, sind glorreiche Zeiten bei den Energieversorgern
angebrochen.
Gemessen an den Banken, herrscht bei den Unternehmen im Energiesektor Goldgräberstimmung. So schwach wie die derzeitige Bundesregierung ist, so konzeptlos und unerfahren sie ist, dass hatten sie
nicht erwartet.
Neben der bereits bekannten Tatsache, zu keinem Risikomanagement verpflichtet zu sein, hat der Freibrief des Deutschen Bundestages, die Auflösung der AGBs mit der Berechtigung jeden Preises gegenüber
dem Verbraucher abrechnen zu dürfen, die Energieunternehmen positivst überrascht.
#498
WernerE(Sonntag, 10 Juli 2022 11:38)
Werte Leser!
Frage:
Weshalb unterhält ein verunfallter Bürger wie Erich Neumann mit fast 80 Jahren diese
Webseite und berichtet über all seine Erfahrungen mit der gesetzlichen Unfallversicherung, sowie mit den Gerichten und politischen Würdenträger?
Antwort:
jeder Mensch der diese Seite betrachtet, findet immer wieder neue Aspekte und Beschreibungen, wie die gesetzlichen Ansprüche eines verunfallten Bürgers abwürgt.
Mir fällt, obwohl ich schon Jahrzehnte hier mitlese und schreibe, immer wieder Neues
auf und mache mir darüber Gedanken.
Erich Neumann betreibt sogeschen seine Webseite auch für mich und Dich, denn jeder
kann wenn man will für sich selber Strategien entwickeln, um die Machenschaften
der LEISTUNGSVERWEIGERER zu untergraben.
DANKE an Dich werter Erich, dass Du so fleißig bist und uns Deine aufschlussreiche
Dokumentation zur Verfügung stellst, auf der fast jeden Tag neues zu Lesen gibt.
Ein paar Gedanken zum wirklichen Sinn seiner Webseite "www.unfallmann.de"
#497
Mazi(Sonntag, 10 Juli 2022 11:19)
Konnten Sie die Gedankengänge nachvollziehen?
Wesentliche Aussage war die, dass der Abrechnungspreis mit dem Börsen- oder Marktpreis nichts zu tun hat.
#496
Mazi(Sonntag, 10 Juli 2022 10:25)
Haben Sie das Prinzip mit den steigenden Energiepreisen verstanden?
Wesentlich ist, dass Börsen gar keine Energie liefern. Wesentlich ist vielmehr, dass Energiekonzern sich mit Kauf-Future-Kontrakten die Preise treiben.
Nun kommt eine weitere Stufe hinzu.
Auch privaten Spekulanten ist nicht verborgen geblieben, dass der Energiemarkt, insbesondere durch den Einmarsch von Putin in der Ukraine verknappt wurde. Das Risiko, dass die realen Preise fallen,
ist also mehr als begrenzt. Sie beteiligen sich ebenfalls an der Spekulation und kaufen ebenfalls Future-Kontrakte.
Die Aufforderung der Regierung, Energie zu sparen ist zwar grundsätzlich hilfreich, hat aber mit dem eigentlichen Grund sehr wenig gemein. Je größer die Differenz zwischen realem Hintergrund zu
spekulativen Hintergrund ist, desto größer der gewünschte Effekt.
Als Beispiel sollte dienen, dass der Energieverbrauch auf nahe Null zurück geht. Dann wären lediglich spekulative Positionen an der Börse offen. Diesen offenen Positionen würden dann kaum
verkaufswillige Spekulanten gegenüber stehen. Der Future-Preis, der an der Börse notiert wird und der letztlich zur Begründung Ihrer Verbrauchsposition dient, wäre astronomisch.
Was ich damit erklären will ist, dass der Börsenpreis der Energiekontrakt mit Ihrer Verbrauchsabrechnung, genauer mit den dort zugrunde gelegten Preisen, nichts zu tun hat.
Was Sie daraus ebenfalls erkennen, dass die Aufsichtsbehörde sowie die Politiker von den Marktfunktionen m.E. keine Ahnung haben.
Auffallend ist, dass diese Problematik auch auf die Sozialgerichtsbarkeit übertragbar ist.
Da gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts der Behörden und Gerichte vorschreibt, dass Richter nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakten der
Behörden ihren Entscheidungen zugrundezulegen haben,
dass Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden sind,
dass Bürger das Grundrecht haben, den Rechtsweg beschreiten zu dürfen,
dies aber staatlicherseits nicht sichergestellt ist, dass die europäischen Menschenrechte faire Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen
#495
Mazi(Samstag, 09 Juli 2022 22:25)
(FORTSETZUNG)
Ich habe mich in meinem vorausgegangenen Kommentar "scheinbar abfällig" geäußert. Dafür entschuldige ich mich. Aufgrund meiner Berufserfahrung könnte ich detallierter vorlegen und auch Funktionen und
Namen, deren Bezug auch konkreter und näher nennen. Daher möchte ich meine Argumentation anhand eines einfachen Beispiels allgemeiner verständlich machen. Die Inkompetenz der vorgenannten
Amtspersonen würden lediglich nachgewiesen. Deren inkompetes Handel würde nur transparenter.
Die Bundesrepublik verfügt über die größte Kompetenz i.S. Fahrzeugherstellung. Es wird erwartet, dass deren Werke auf E-Fahreuge umgestellt werden. Die Beschlüsse der Regierungen entsprechen dieser
Strategie.
Es ist bekannt, dass die Binnen-Schiffahrt mit Verbrennermotoren ausgestattet ist. Es ist auch bekannt, dass der Straßenbau ebenfalls die Leistungen mit Einsatz Verbrennermotoren bewerkstelligt. Etc.
Eine Umstellung ist nicht zu erwarten.
Es ist zwangsläufig so, wenn Kapazitäten zurückgebaut werden, dass die Nachfrage dadurch nicht beeinträchtigt wird. Andere Länder müssen dann den Ausfall kompensieren und entsprechende Werke
aufbauen. Die Gesetze gelten nur innerhalb eines Staatsgebietes. Außerhalb haben sie keine Gültigkeit. Deshalb ist die Verlagerung der Kompetenz, der Aufbau der Substitutionswerken, eine zwingende
Folge der politischen Entscheidungen.
Die Konsequenz ist, dass hierzulande zuerst Arbeitsplätze abgebaut werden, dann Arbeitskräfte ins Ausland abwandern, wo Werke aufgebaut werden müssen. Daraus folgen u.a.Probleme der
Rentenversicherung mit entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich der Kaufkraft der Rentner.
Es ist bekannt, dass Unternehmen Solaranlagen auf Dächern von Bürgern aktiv abschalten und so den Produktionsprozess, die Lieferung, unterbinden. Sie liefern den Nährboden weiterer Preissteigerungen.
Sie erkennen, dass diese Fehlentwicklungen sich nicht ausschließlich auf einen Teilbereich beziehen.
Diese Beanstandungen sind bereits heute zu beobachten.
Die Frage ist, ob sich die Bundesrepublik noch einmal erholen kann oder der Prozess bereits unumkehrbar ist.
Als wesentlich erscheint mir, dass verantwortlich nur Personen in der Politik sein können, die auch Verantwortung tragen. Es kann nicht sein, dass Politiker über etwas entscheiden und Bürger für
deren Fehler zur Rechenschaft herangezogen und verantwortlich gemacht werden.
Ein Staat ist erst dann als solcher anzusehen, wenn sich Gesetz und Recht in dessen Handlung auch niederschlägt. Von einem Rechtsstaat darf erwartet werden, dass ein Staat dessen Grundrechte
gewährleistet. Es ist mir bekannt, dass auch die Parlamente diesem Prinzip nicht folgen. Mir ist auch bekannt und bewusst, dass dies unter den NAZIs auch so war und derzeit unverändert so ist. Eine
fehlende Rechtsstaatlichkeit ist nicht dadurch behoben, dass sie bekannt gemacht ist, sondern dass die Rechtsstaatlichkeit gewährleistet wird.
Die Posse der Militärrichter, deren Funktion und deren Urteile sind mir ebenso bekannt wie auch der Versuch des Deutschen Bundestages in 2009, diese Urteile, die bereits vollstreckt waren,
aufzuheben. Dass die Parlament über Gesetze beschlossen haben, die den Menschenrechten nicht folgten, dazu hat sich der Bundestag nicht durchringen können.
Der Geist des Grundgesetzes ist verantwortlich umzusetzen. NS-Juristen sind in diesem Zusammenhang die falschesten, die man damit beauftragen sollte oder könnte. Genau letzteres ist jedoch in der
Bundesrepublik erfolgt undnierevidiert worden.
#494
Mazi(Samstag, 09 Juli 2022 20:43)
"Der Fall Olaf Scholz."
Hier der Link: https://www.n-tv.de/politik/Scholz-stimmt-auf-jahrelange-Energieknappheit-ein-article23452691.html
Nach den heftigen Preissteigerungen bei den Energiepreisen, setzt Olaf Scholz noch ein's drauf.
Es ist klar, dass Börsen keine Energie liefern. Daher ist klar, dass die Bundesrepublik dafür verantwortlich ist, dass Energie nicht mehr geliefert wird. Dass durch die Verknappung der Energie deren
Preis ansteigt, ist kein Märchen und unter Fachleuten weit bekannt.
Wenn auch jetzt noch Olaf Scholz bekannt macht, dass die Energieleferungen über Jahre ausfallen, dann ist dies m.E. die unzweifelhaften Ansage, dass er und seine Regierungsmitgliedern nicht in der
Lage sind, die Energiesicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen.
Kommen wir zurück auf die Energiepreise. Es ist nicht bekannt geworden, dass die Bevorratungsabgaben der Verbraucher zu entsprechenden Energiebeschaffungen führten. Es ist auch nicht bekannt
geworden, dass Energieunternehmen sich nicht gegen Preissteigerungen an den Börsen abgesichert hätten.
Zwei einfach nachvollziehbare Punkte dazu:
1. Die Behörden haben den Börsen die Genehmigungen erteilt den Handel aufzunehmen ohne deren Funktion überhaupt zu kennen und zu überwachen.
2. Energieunternehmen haben riesige offene Positionen. Es ist nicht davon auszugehen, dass sie über kein Risikomanagementsystem verfügen. Die Konsequenz ist, dass alle Energieunternehmen an den
Börsen als Käufer von Future-Positionen erscheinen aber keine Verkäufer bereit sind, die Gegenpositionen einzugehen. Die logische Konsequenz sind steigende Preise, diebwirnauch feststellen. Da mit
diesen Börsenpreisen kene Lieferungen verbunden sind, gehen diese Spielchen immer weiter. Diese Preisbewegung ist zu unterbinden, behördlich zu unterbinden.
Es ist mir klar, dass diese Argumentation nicht für Jedermann verständlich ist. Als wesentlich erscheint mir aber, dass Fachleute desecArgumentation nachvollziehen und bestätigen.
Ungeachtet der Tatsache, dass diese Fehlentwicklung auch noch behördlich ausgelöst, die Volkswirtschaftl vorsetzlich geschädigt wurde, ist die volkswirtschaftliche Kompetenz kausal einzufordern. Es
reicht bei weitem nicht einen Wahlkampf bei einer Minderheit zu gewinnen und volkswirtschaftliche Macht zu entfalten, die sie nicht überblicken.
#493
Mazi(Samstag, 09 Juli 2022 19:53)
(Fortsetzung)
Es geht also nicht darum, ob Herr Neumann Recht oder Unrecht hat, sondern darum, dass Richter der Judikativen vorgeben, das Gesetz zu Grunde zu legen, dies aber vorsätzlich nicht vorgenommen
haben.
Kommen wir zurück auf die Entscheidung der Richter des LG Hamburg. Sie wollen untersagen, dass Herr Neumann Dokumente der BGHW nicht mehr vorlegen darf, die wir zuvor alle eingesehen haben. Er ist
damit dem Gesetz gefolgt. Wenn die ZPO die Parteien dazu verpflichtet hat, wahrheitsgetreue Angaben zu machen und das StGB die Behörde verpflichtet, alle Dokumente zur Bewertung von dritter Seite
vorzulegen, sind die Amtsträger, die Richter des LG Hamburg nicht ermächtigt, diese gesetzlichen Vorschriften außer Kraft zu setzen.
Der Fall Neumann ist m.E. in vielfacher Hinsicht ein Fall gegen jede rechtsstaatliche Grundordnung. Er ist kein Einzelfall. Es ist Aufgabe des Staates, die Achtung seiner Gesetze, Art. 19 Abs. 4 GG
sicherzustellen.
#492
Mazi(Samstag, 09 Juli 2022 19:38)
In der Bundesrepublik setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass mit dem Untergang des Dritten Reichs nicht das Verschwinden der Nazis verbunden war.
Lesen Sie selbst:
https://www.n-tv.de/politik/Podcast-Wir-sind-Geschichte-Die-Blutspur-der-Neonazis-in-Deutschland-article23448132.html
Es ist nicht erwiesen, dass in den Amtsstuben, die vorsätzlich vom Staat nicht kontrolliert wurden, nicht nationalsozialistisch unterwandert sind. Wäre dem so, so wäre die Empfehlung, dass auch in
Polizei und Bundeswehr nicht mehr kontrolliert wird. Die Konsequenz wäre, dass auch der Staat in diesen Bereichen über keine natinalsozialistische Aktivitäten erfahren würde.
Das Thema ist, ob eine unterlassene Kontrolle des Staates dazu führt, dass Natinalsozialismus zurückgedrängt oder genau das Gegenteil festzustellen ist.
Die Annahme, dass ausgerechnet die fehlende Kontrolle der Justiz in deren Randbereich die formellen Gruppierungen begünstigte.
M.M. ist die, dass mit der Schaffung des Grundgesetzes dessen Umsetzung verbunden war und keinesfalls die NS-Juristen weiterhin unser Land prägten.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die Nationalsozialisten in der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin alles unter Kontrolle hielten. Es geht folglich nicht darum, dass eine einzelne
Berufsgenossenschaft nicht nach dem Gesetz entschied (oder mehrfach in diesem Sinne entschied), sondern dies gehörte zum System. Schließlich durfte man sicher sein, dass auch Richter der
Sozialgerichtsbarkeit diesem System folgten.
1983 hatte das Bundesverfassungsgericht nochmals klar gestellt, dass Richter nach dem Rechtsstaatsprinzip nur anhand wahrheitsgetreuen und vollständiger Verwaltungsakten entscheiden dürfen. Es hat
damit alle Entscheidungen nach Paragr. 31 alle Behörden und Gerichte gebunden.
Nach der ZPO waren alle Behörden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Nach dem Strafgesetzbuch waren sie verflichtet alle Ihnen übergebenen Dokumente zur Bewertung Dritter vorzulegen. Dagegen
wurde gegen diese gesetzlichen Vorschriften und gegen Art. 20 Abs. 3 verstoßen.
Da dies mehrfach nachgewiesen ist, ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Teil der Judikativen anzusehen ist. Daraus folgt, dass in der Bundesrepublik das bürgerliche
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt und die vielfach gepriesene Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG nicht vorhanden ist.
#491
Mazi(Samstag, 09 Juli 2022 17:35)
Nicht einfach:
https://plus.tagesspiegel.de/politik/cum-ex-affare-erreicht-kanzleramt-scholz-schweigen-sagt-etwas-531234.html
Das Gericht verlangt jetzt, dass Olaf Scholz seine Aussage zu den Cum-Ex-Geschäften macht. Vor dem Untersuchungsausschuss hatte er angeben sich nicht erinnern zu können. Wenn er jetzt gemäß der
gerichtlichen Anordnung jetzt Angaben macht, dann macht er damit deutlich, dass er den damaligen Ausschuss angelogen hat. Seine Amtszeit wäre abgelaufen, bevor diese überhaupt begonnen hat. Bleibt
Scholz bei seiner damaligen Aussage, dann macht er damit bekannt, dass er krank ist. Dies würde zudem dadurch gestützt, dass er i.S. Ukraine-Krieg ursprünglich die sofortige Lieferung von
Verteidigungswaffen zu verhindern wusste. Wir erinnern uns.
Die Tage von Scholz als Bundeskanzler sind gezählt. Spätestens nach diesem Urteil ist er nicht mehr zu halten. Wenn die SPD ihren fähigsten Vertreter aufbrachte, dann ist damit bekannt, was dann zu
erwarten ist.
Es ist an der Zeit, dass auch die heutigen NS-Juristen das Feld räumen und das Grundgesetz als Grundlage umgesetzt wird.
#490
WernerE(Samstag, 09 Juli 2022 12:42)
www.unfallmann.de - 21.06.2022 "3 Verwaltungsentscheidungen der BG HW"
Lieberwerter Erich
Du bist echt zum bedauern, die BG HW verweigert Dir seit Jahrzehnten die Diagnosen
der Unfälle auf dem Rentenbescheid - ein Skandal ohne gleichen.
Nichts desto trotz auch noch dokumentierte Folgerkrankungen.
Wenn ich jetzt boshaft bin, dann wünsche ich den Entscheidungsträgern auch
Schmerzen und Menschen die genauso mit den Entscheidungsträgern umgehen,
wie diese mit Dir umgehen!
Ich wünsche Dir und Deiner Familie weiterhin Kraft und Gesundheit, Durchhaltevermögen
Liebe Grüße aus der 1001 jährigen Marktgemeinde Mering
#489
Mazi(Donnerstag, 07 Juli 2022 22:53)
#489
Es ist immer wieder das Gleiche.
Das Grundgesetz mit seinen Regeln ist das eine. Amtsträger, die nach Art. 20 Abs. 3 GG tätig sein sollen, ist das andere. Ein Staat, der darauf verzichtet, ob seine Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach
dem Gesetz und Recht ausüben, zu kontrollieren, kann nicht erfahren, dass dem nicht so ist.
Es ist bekannt, dass Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden. Jetzt verknappen Amtsträger die zur Verfügung stehenden Energien. Sie treiben mit diesem Verhalten die Preise, die Preise an den
Börsen. Es ist m.E. unbillig, dass dieses Verhalten von Politikern an den Tag gelegt wird und die Bürger zur Kasse gebeten werden. Es ist klar, dass alle Verbraucher davon betroffen werden. Die einen
mehr, andere weniger.
Nicht nur Unternehmer werden von der "Arbeit" der Politiker geschädigt, sondern alle Bürger. Eine Unterscheidung, ob Eigentümer oder Mieter, gibt es nicht. Alle werden systematisch geschädigt.
Schauen Sie sich die Einschätzung und die Relationen der wichtigsten Produkte seitens der Händler an. Die Ampelkoalition wird reihum wegen der fehlenden Sachkompetenz abgestraft. Schauen Sie sich die
marode USA gegenüber der EU an. Gemessen an der USA wird die EU geradezu abgestraft. Nicht anders sieht es beim Goldpreis aus. Noch schlimmer sieht es den uns alle betreffenden Energiemärkte
aus.
Der Eindruck, dass die NS-Juristen in Deutschland ernst machen, drängt sich auf. Sie treiben die Märkte und die Bürger zahlen die Zeche.
Es ist an der Zeit, das Amtsträger, die ihren Amtsauftag nicht nach Gesetz und Recht ausführen, dahin geschickt werden -nämlich nach Hause-, wo sie unabkömmlich sind. Gleichzeitig sollten sie zur
Rückzahlung von zu Unrecht erhaltenen Geldern, verpflichtet werden.
Ich kann das "Gejammer" nicht mehr hören, wenn Bürger für Fehler, die von Amtsträgern begangen werden, bezahlen sollen. Es muss soviel Druck aufgebaut werden, dass Parteien die Aufgaben mit fähigen
Personen besetzen. Die Märkte haben ihre Meinung zu der Leistungsfähigkeit der amtierenden Politiker artikuliert. Ihnen wurde das schlechtest mögliche Zeugnis ausgestellt, die nur abzugeben
ist.
Ich könnte anhand anderer Beispiele, die gleiche Meinung untermauern. Das Ergebnis ist immer wieder gleich. Nur das Tempo mit der das Missmanagement offensichtlich wird, beängstigt mich. Je länger
dieser Zustand anhült, umso größer werden die Anstrengungen sein, den Weg zurückzugehen.
Gerhard Schröder und seine Freunde, u.a. Olaf Scholz, sind auf ihre Art sehr effizient. Ob und wie lange wir uns dies bieten lassen, ist m.E. nur eine Frage der Zeit.
#488
WernerE(Donnerstag, 07 Juli 2022 18:51)
#488
Das "Gemeckere" in diesem Forum ist längst offiziell bekannt und sollte dringend
abgestellt sein/werden.
Abgestellt von denen die wir hier "Anprangern" in dem die endlich das tun, was das
Gesetz vorschreibt.
#487
Mazi(Donnerstag, 07 Juli 2022 10:44)
(Fortsetzung)
Das Grundgesetz ist seit 1949 umzusetzen. Dies stand nach obiger Darstellung aber nicht im Vordergrund und wurde auch nicht geleistet.
Wer könnte eine Gegenrede bei den praktischen Erfahrungen führen?
Das "Gemeckere" in diesem Forum ist längst offiziell bekannt und sollte dringend abgestellt sein/werden. Damit Sie mich nicht falsch verstehen. Ich halte Ihre angebrachten Kommentare für sehr
wichtig. Sie untermauernd die obigen Vorwürfe substanziell anhand konkreter, nachvollziehbarer Beispiele. Sie ziehen die Vorwürfe in den realen Bereich. Jeder Einzelfall wird nachvollziehbar.
Es erscheint unsinnig, von einer Rechtsstaatlichkeit zu reden, aber deren Vorschriften nicht einzuhalten. Dass dies ausgerechnet seitens von Richtern nicht gegeben ist, lässt aufhorchen.
Es erscheint auch unsinnig, sich nicht davon zu überzeugen, ob denn die Vorschriften der Amtsträger eingehalten werden.
Letztlich ist es so, als wenn aus Autos die Tachometer zur Gewichtsreduzierung und damit zur Reduktion des Spritverbrauchs ausgebaut würden, weil die Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle gelten und
unterstellt wird, dass die Autofahrer diese ohnehin einhalten.
Es macht einerseits keinen Sinn, dass der Staat eine nicht unbedeutende Gruppe, die Autofahrer, trotz klarer Vorschriften kontrolliert - unter Generalverdacht stellt -, während er seine Amtsträger,
eine andere Gruppe/Minderheit - die Amtsträger und die Richter im Besonderen, die früher bereits in Erscheinung getreten ist - trotz allgemein bestätigtem Generalverdacht außen vorlässt.
Eine Glaubwürdigkeit des Staates darin zu erkennen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
M.E. ist es richtig, die Frage aufzuwerfen. Aber die Richter sind nach Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden. Eine Bindung an das Gesetz wird nicht dadurch erreicht, dass
die Zahl der Richter oder deren Bezahlung nach oben angepasst wird - oder eine Gruppe des ehemaligen Reichsministeriums fortan als Sozialgerichtsbarkeit firmiert.
Zuerst ist das maßgebliche Gesetz durchzusetzen und dann kann "gemeckert" werden.
M.E. werden ganz falsche Maßstäbe angesetzt. Maßstäbe der NS-Juristen, die bereits im Dritten Reich ihre Entscheidungen nicht nach den Menschenrechten, sondern nach dem gebeugten Recht des Staates in
dessen Gesetzen getroffen haben.
Wir können auch über die Aufgaben der Parlamente streiten. Parlamente, gewählt von den Bürgern, die Entscheidungen gegen die Bürger treffen, kennen wir auch heute. Ich erinnere an die heutige
Energiepolitik der Parlamente, die einfach die Regelungen der Exekutive gegen die Bürger abnicken. Die Untätigkeit der Behörden zum Schutz der Bevölkerung, etc. und der fehlenden Sicherheit, ob seine
ihre Gesetze überhaupt eingehalten werden, ist m.E. nicht einmal ansatzweise erkennbar.
Es gab keinen Grund die damaligen Menschenrechtsverletzungen, die Vergasung der Juden, zu rechtfertigen. Der Beschluss des Bundestages 2009 war nicht dazu geeignet, die Gesetze der damaligen
Parlamente und NS-Juristen zu rechtfertigen, sondern brachte zum Ausdruck, dass das damalige Verhalten in Gänze Unrecht war.
Eine Vergasung von Menschen kann nie rechtens sein. Entscheidungen von Richtern - ohne wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte von Behörden vorliegen zu haben - kann nie die Grundlage einer
unabhängigen Entscheidung sein.
Unabhängig mag die Entscheidung schon sein, aber auch durch Wiederholung wird sie dennoch nicht rechtens. Oft ist in Stellungnahmen der Behörden zu lesen, dass keine neuen Sachverhalte vorgetragen
werden. Es geht nicht darum, einen neuen Sachverhalt geltend zu machen, sondern darum einen alten bereits bekannten Sachverhalt rechtsstaatlich bereinigt zu haben.
Schon oft ist an dieser Stelle darauf hingewiesen worden, dass Richter in der Bundesrepublik ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sprechen. Ein nicht
zu akzeptierendes Verhalten der Richter, das eindeutig über deren Anzahl und deren Bezahlung hinausgeht.
#486
Mazi(Donnerstag, 07 Juli 2022 10:43)
Hatten Sie's gewusst?
Hier der Link zu der Veröffentlichung:
https://www.faz.net/einspruch/wie-soll-der-rechtsstaat-gestaerkt-werden-18154645.html
"Die Länder brauchen offenbar den Bund, um rechtsstaatliche Verhältnisse zu wahren oder wiederherzustellen. Das ist auch aus anderen Bereichen bekannt: Die Länder, die doch so gern auf ihre
Eigenstaatlichkeit pochen, lassen sich Kompetenzen faktisch abkaufen.
Beim Pakt für den Rechtsstaat geht es um eine Verabredung zwischen Bund und Ländern, um die Justiz besser auszustatten."
"Der Rechtsstaat ist ein eher unsichtbarer, aber gewichtiger Standortvorteil. Was man wirklich an ihm hat, spürt man erst, wenn man Ansprüche durchsetzen will oder der Staat in Grundrechte
eingreift.
Wie aber ist es um den deutschen Rechtsstaat bestellt? Die Klagen über den Zustand der Justiz, über die Überlastung der Richterschaft sind uralt. Über zu wenige Richter verfügt Deutschland im
Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl eigentlich nicht. Andere Länder kommen freilich auch deshalb mit deutlich weniger Justizangehörigen aus, weil es dort viel weniger Verfahren gibt."
"Die Politik tut freilich das Ihre, um die Justiz beschäftigt zu halten, indem sie immer mehr Recht schafft, nicht immer mit guten Gründen. Das neue Recht muss natürlich auch angewendet werden.
Hier ist nicht mit Abhilfe zu rechnen."
"Aber es sind zuerst die Länder, die die Frage beantworten müssen, und zwar erst einmal jedes für sich, was ihnen eine gute – und unabhängige! – Justiz wert ist."
"Jedenfalls bedeuten mehr Stellen noch keine bessere Justiz. Es kommt darauf an, wer eingestellt wird und was er daraus macht. Zweifellos befindet sich die Justiz in einem anderen Wettbewerb als
früher. Wenn beklagt wird, die Justiz bekomme nicht mehr die besten Bewerber und habe gegenüber Kanzleien und Unternehmen das Nachsehen, so wird unterschlagen, dass sich die Tätigkeiten und auch die
Motivation doch erheblich unterscheiden.
Es gibt Anwaltstypen und es gibt Richtertypen. Für manchen steht der Verdienst im Vordergrund, für andere der Dienst oder die „Work-Life-Balance“. Und nicht wenige suchen sowohl in der Anwaltschaft
als auch in der Justiz beides: gutes Geld und wenig Arbeit. "
Nach diesem Zitat sind die Länder nicht in der Lage, rechtsstaatliche Verhältnisse zu gewährleisten bzw. herzustellen.
#485
Mazi(Mittwoch, 06 Juli 2022)
Verstehen Sie dies?
https://www.berliner-kurier.de/panorama/bei-sonnenschein-wird-die-solaranlage-von-herrn-husemann-abgeschaltet-li.242029
Solaranlagen werden derart gesteuert, dass Strom nicht produziert wird und durch das Überangebot zu einer Preisreduktion beitragen dürfen. Wer hat diese Regelung geschaffen? Wer hat dies politisch zu
verantworten? Wie kann man einerseits die Marktwirtschaft verneinen und im Gegenzug die gleiche Marktwirtschaft zu Preiserhöhungen zu missbrauchen? Es ist bei diesen Rahmenbedingungen m.E. unseriös
eben diese Preissteigerungen, die man lobbyistisch ausgelöst hat, zum Anlass zu nehmen laut AGBs Preissteigerungen an die Verbraucher weiterzureichen.
Es ist an der Zeit, dass auch die politisch Verantwortlichen nicht mehr lobbystisch, sondern zugunsten der Bürger ihr Mandat der Bürger ausüben.
Der Eindruck verstärkt sich, dass nicht nur Verunfallte, sondern alle Bürger "besch..." werden. Rechtsstaatlich ist anders!
#484
Mazi(Mittwoch, 06 Juli 2022 19:27)
Haben Sie es gelesen?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ex-Warburg-Chef-wegen-Cum-Ex-Deals-angeklagt-article23444083.html
"Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen Christian Olearius erhoben."
Olaf Scholz, heutiger Bundeskanzler und früherer Bürgermeister Hamburgs mit dem damaligen Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher und heutigen Amtsnachfolger, hat erklärt, sich nicht erinnern zu können.
Wie krank darf ein Bundeskanzler sein, den sich deutsche Bürger leisten?
Es geht nicht um Sozialgerichtsbarkeit, es geht um das System, das NS-Juristen in der Bundesrepublik schafften und das offensichtlich auch noch heute fortgesetzt wird. Weder die Denke der
"Reichsbürger", noch die Ignoranz der Amtsträger und die mangelhafte Kontrolle des Staates nach Art. 20 Abs. 3 GG ist rechtsstaatlich akzeptabel.
Wir sollten innehalten und überlegen, weshalb diese Missbräuche entstanden sind und wer dies begünstigt hat. Tatsächlich ist nicht verwunderlich, dass gewisse Personen der Bundesrepublik die
Auseinandersetzung in der Ukraine begünstigt haben und, wenn Sie es so formulieren wollen - es fehlt mir die Gegenargumentation -, verantworten müssen. Art. 20 Abs. 4 GG verlangt übrigens den
Widerstand von uns allen, wenn wir keine Mitschuld übernehmen wollen.
Zentraler Punkt ist m.E. die Tatsache, dass die Gesetze zwar die Achtung von Gesetz und Recht vorschreiben, aber die Legislative nicht sicherstellt, dass ihre Gesetze tatsächlich auch befolgt werden.
#483
Mazi(Mittwoch, 06 Juli 2022 00:03)
Es schwer nachzuvollziehen!
Die Bundesregierung hat gegenüber Russland Sanktionen auf den Weg gebracht. Sie verhindert damit nachweislich, dass die Wartungsarbeiten an Nord Stream 1 durchgeführt werden können.
Die Verhängung von Sanktionen ist wegen des Ukrainekrieges nachvollziehbar.
Es ist verständlich, dass die Bundesregierung die Säge ansetzt. Aber der Schnitt ist doch so anzubringen, dass der Ast, auf dem man sitzt, nicht mitabgeschnitten wird.
Die Industrie hat dies erkannt und verlangt m.E. von der Bundesregierung mit Recht Wiedergutmachung.
Da nicht nur die Industrie mit den Aktionen der Bundesregierung, sondern auch die Verbraucher geschädigt werden, ist auch gegenüber diesen die Entschädigung fällig.
Es ist kompliziert. Aber so viel Unverstand wie derzeit an den Tag gelegt wird, ist kaum
Mazi (Freitag, 03 Februar 2023 18:25)
Die Kirche hat Missbrauchsopfer "entschädigt"!
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/katholische-kirche-kommission-bewilligte-bislang-40-millionen-euro-fuer-missbrauchsopfer-a-50ca948c-30e1-4c70-9ea5-854d81132900
Weshalb hat die Kirche das eingesehen, was staatliche Behörden nicht (ge)sehen haben/wollten?
Hier ist möglicherweise ein weiterer Fall "Badle" am köcheln!
Mazi (Freitag, 03 Februar 2023 14:38)
#1098
Es gehörte m.E. schon sehr viel kriminelle Energie dazu einerseits "Dreck am stecken zu haben" und andererseits "als Saubermann" so vor der Presse aufzutreten.
Daraus ist bei der Kenntnis auch dieser Vorgehensweise vor und mit der Sozialgerichtsbarkeit davon auszugehen, dass auch dort die Amtsträger einander verhindern wollen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten bekannt werden.
Neumann ist schon 54 Jahre, besagter Anwalt aus Mainz immerhin schon 15 Jahre daran gearbeitet, die Fehler des Oberstaatsanwalts bekannt zu machen.
M.E. ist die Öffentlichkeitsarbeit sehr elementar. Vor allem erscheint mir dies vor dem Hintergrund wichtig, dass zunehmend Chefredaktuere von diesen NS-Juristen scheinbar beeinflusst werden.
Was lernen wir daraus? Nicht die Verfahrenslänge, sondern die öffentliche Wahrnehmung ist entscheidend.
Gesetzlich war dies schon lange geregelt. Nur gekümmert, ob deren Regeln denn eingehalten werden, hat sich darum niemand. Darin scheint das eigentliche Problem zu liegen. Bisher ist davon auszugehen, dass kurzfristig die Vorteile im Feld der NS-Juristen zu liegen scheinen.
Das Problem scheint letztlich darin begründet zu sein, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht arbeiten und niemand kontrolliert, ob sie denn dies tun. Ihre monatliche Gehaltszahlung und spätere Pension erhalten sie auch so.
Anja (Freitag, 03 Februar 2023 10:10)
zu 1096
Vortrag bei der Bundesärztekammer 2016 von Oberstaatsanwalt Badle
Zuwendungen
….. sind wie Wasser,
sie finden ihren Weg
Mazi (Donnerstag, 02 Februar 2023 17:35)
Konsequent!
https://www.berlinertageblatt.de/politik/120432-rheinland-pfaelzische-beamtin-muss-zu-viel-gezahlte-bezuege-zurueckzahlen.html
Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, können auch nicht geltend machen, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen. Daraus folgt auch, dass sie keinen Gehalts- oder Pensionsanspruch geltend machen können.
Wenn Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen, führen sie keine hoheitlichen Aufgaben des Staates aus und können aus ihrem Dienstverhältnis auch keine Zahlungen geltend machen.
Das Urteil hat m.E. erhebliche Konsequenzen hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen des Staates und ist m.E. auch verbunden mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21.
Mazi (Donnerstag, 02 Februar 2023 16:33)
Wieviel kriminelle Energie muss in der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorhanden gewesen sein oder möglicherweise noch vorhanden sein?
https://www.bing.com/videos/search?q=Oberstaatsanwalt+Badle+Frankfurt&&view=detail&mid=E442624A7F4A611D4621E442624A7F4A611D4621&&FORM=VRDGAR&ru=%2Fvideos%2Fsearch%3Fq%3DOberstaatsanwalt%2520Badle%2520Frankfurt%26FORM%3DVDVVXX
Gehen wir davon aus, dass der Mann mit der Ausübung hoheitlicher Staatsaufgaben betraut wurde, dann darf m.E. an die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht mehr die Anforderung gestellt werden, dass sie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz trifft.
Die Frage, die sich anschließt:
Gibt es überhaupt noch eine Stelle, an der Recht nach dem Grundgesetz oder den Menschenrechten gesprochen wird?
Wenn dies so grundsätzlich in Frage gestellt wird - und das scheint begründet -, dann ist fraglich, ob die rechtsstaatlichen Grundsätze überhaupt noch gelten? Gelten tun sie allemal. Aber seitens der Obrigkeit kümmert sich scheinbar niemand darum.
Der Deutsche Bundestag berät und beschließt Gesetze. Ob sie denn ihre Wirkung entfalten, darum kümmert er sich nicht. Weshalb sind in diesem Parlament über 700 Abgeordnete, die monatlich bezahlt werden und später Pensionen erhalten, wenn deren Nutzen gleich "Null" ist?
Wir haben Ministerpräsidenten, die Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich die Amtsaufgabe haben, Gesetz und Recht sicherzustellen. Das machen sie aber nicht. Und da gibt es einen Landtag, der der Ministerpräsident verantwortlich ist. Daraus kann doch nur geschlossen werden, dass auch er seiner Amtsaufgabe nicht nachkommt.
Wir sollten uns darüber ernsthafte Gedanken machen?
Mazi (Donnerstag, 02 Februar 2023 16:18)
Offensichtlich wird von der behördlichen Kontrolle ich sichergestellt, dass von den Amtsträgern Gesetz und Recht in der Bundesrepublik nicht gelten.
Dritter Staatsanwalt in Frankfurt Main von der Ausübung hoheitlicher Aufgaben suspendiert, 27.04.2022:
https://www.youtube.com/watch?v=cbahzGomJWQ
Mazi (Donnerstag, 02 Februar 2023 16:11)
Es stinkt noch mehr!
Das neutrale Richter in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden, die ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen, ist mit der gleichen Sicherheit anzusetzen, wie Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h tatsächlich dieses Verbot einhalten.
Es stellt sich die Frage, ob ein Staat, der seine Amtsträger nicht überwacht - ob sie denn Gesetz und Recht einhalten - überhaupt berechtigt ist, seine Amtsträger zu bestrafen. Man mag das mit "JA" beantworten. Aber wo sollen dann Richter hergenommen, wenn von ihnen erwartet wird, dass sie ihre Entscheidung nach dem Gesetz überhaupt treffen?
Hessenschau vom
13.01.2023:
https://www.hessenschau.de/panorama/schmiergeld-fuer-ermittlungsgutachten-frankfurter-oberstaatsanwalt-alexander-b-wegen-korruption-vor-gericht-v3,prozess-alexander-b-100.html
27.04.2022
https://www.youtube.com/watch?v=XvjXPNDWIek
Mazi (Donnerstag, 02 Februar 2023 15:57)
Es scheint wahr zu sein, dass Nazis in der Judikative weiterhin frei agieren können!
In Polizei und Bundeswehr wurden Nazis ausgesondert. In der Justiz nicht.
Die Nazis in der Judikativen können sich weiterhin unbeobachtet tummeln. M.E. kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich ausgerechnet in dem Bereich, der ihnen geschützt eingeräumt wurde, nicht vermehrt haben.
Daher kann es nicht als überraschend gelten, dass Richter in diesem Umfeld sich dem geringsten Widerstand anpassen und ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz, sondern nach nationalsozialistischen Methoden treffen.
Daher ist nicht verwunderlich, dass keine Unterschiede zwischen dem heutigen agieren der Behörden und den Teilnehmern der sogenannten "Wannseekonferenz" erkennbar werden bzw. sind.
Regelmäßig sehe ich, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten ihren Entscheidungen zugrunde legen. Wenn sie dem Gesetz nicht folgen, haben sie per Definition ihre Amtsaufgabe nicht ausgeübt.
Das Bundesverwaltungsgericht und der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages haben dem einen Riegel vorgeschoben, nachdem diese Amtsträger aus dem Dienst entfernt und von hoheitlichen Aufgaben freigestellt werden. Dies ist Vorgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG. Mal sehen, welche Amtsträger dieses Gesetz und Recht überhaupt achten?
Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann werden Richter wegen deren Überschreitung des Gesetzes nicht minder bestraft als der Oberstaatsanwalt Badle aus Frankfurt am Main. Wie zu lesen ist, haben sich die Behörden mächtig dagegen gewehrt, dessen Schuld anzuerkennen. Es ist gar so, dass m.W. nach wie vor nicht bekannt ist, ob er wie die Richter zuvor, von ihren Kollegen nicht freigesprochen wird.
Ich sehe es als Amtsaufgabe eines Ministerpräsidenten an, dass er zu gewährleisten hat, dass in dem Bundesland, das er zu verantworten hat, Gesetz und Recht eingehalten werden.
Was Rheinland-Pfalz betrifft habe ich nicht gehört, dass die Ministerpräsidentin die Amtsfunktionen mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, besetzt hat.
Was sagt uns dies?
Genau das!
H.Schulze (Mittwoch, 01 Februar 2023 18:50)
Ich nehme mir nochmal mehr Zeit um mich in das Thema einzulesen !
MfG
H.Schulze
Mazi (Mittwoch, 01 Februar 2023 17:11)
LTO schreibt in seinem Newsletter:
"Rechtspolitik
Dokumentation der Hauptverhandlung: Die Generalstaatsanwält:innen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aus, strafrechtliche Verhandlungen audiovisuell aufzuzeichnen. Der Entwurf greife verfassungswidrig in Grundrechte ein und löse keine Probleme, sondern schaffe neue. Auch der Deutsche Richterbund lehnt die Pläne ab. Aufwändige Dokumentationspflichten würden den Strafprozess verlängern. Videoaufnahmen beeinflussen Zeug:innen und könnten in Terror- und Spionageverfahren zu deren Enttarnung führen. LTO berichtet."
Jetzt sollte man wissen, dass der Deutsche Richterbund ein privatrechtlicher Verein ist und als solcher so wesentlich ist wie ein Müttergenesungsverein - wenn damit seine Wertigkeit ausgedrückt werden kann.
Jetzt sollte man auch wissen, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem jeweiligen Minister der Justiz eines Bundeslandes unterstellt ist und sie nach dessen Weisung tätig wird.
Es ist bekannt, dass im Dritten Reich die Justiz sehr regierungsfreundlich entschieden hat und auch in der späteren Bundesrepublik zwar die Länder die Aufsicht über die Justiz hatten, aber nicht kontrollier(t)en, ob denn ihre Staatsdiener Art. 20 Abs. 3 GG tatsächlich befolgen.
Es ist also mehr als nachvollziehbar, dass Bürger ein natürliches und rechtsstaatliches Bedürfnis haben, anhand von Videoaufnahmen der Gerichtsverhandlungen diese tatsächlichen zu verfolgen.
Es gibt zahlreiche Beispiele, auch in der jüngsten Justiz, dass es dort nicht mit rechten Dingen zuging und selbst höchste Richter beteiligt waren.
Als klassisches Beispiel verweise ich immer wieder auf die Sozialgerichtsbarkeit, die m.E. regelmäßig ihre Entscheidungen gegen das Gesetz trifft, aber dennoch erklärt, Recht zu sprechen. Nur der Spruch "Im Namen des Volkes" ist kein Anspruch dessen, dass dem tatsächlich so ist.
Die gesamte Justiz ist m.E. mit ihrer sehr "braunen Vergangenheit" sehr belastet.
Das gilt es zu minimieren.
Mazi (Mittwoch, 01 Februar 2023 10:34)
Ja, spinne ich?
Wie viel geben GRÜNE dafür aus, dass sie Make up auf das auftragen, was Sie uns mitteilen wollen? Da sind andere, wie z.B. Frau Esken, auf natürliche Weise ganz anders besetzt.
Bilden Sie selbst die Meinung:
https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Ploetzlich-geraet-die-Aussenministerin-ins-Trudeln-article23881416.html
fritz (Mittwoch, 01 Februar 2023 09:40)
alles Gute nach Huchting und viel Erfolg in der künftigen Prozessführung.
Anja (Dienstag, 31 Januar 2023 12:57)
Das übergeordnet System leistet die Deckung dieser
vielen Rechtsbrüche in den Verfahren.
Zu Lolly:
hätten Sie die Erfahrungen und das überragende Wissen wie "mazi" hätten sie sich nicht so dummen Äußerungen hinreißen lassen.
Mazi (Dienstag, 31 Januar 2023 12:43)
(Fortsetzung)
Wenn Gesetze anderes vorschreiben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie dem Gesetz folgen. Die Logik verbietet dies einfach.
"Hirnrissig" und "abartig" will ich ein derartiges Verständnis bezeichnen und nicht auf der Basis des Grundgesetzes sehen wollen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, Gehalts- oder Pensionsanspruch erworben haben können.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021 ist nicht nachvollziehbar, dass Amtsträger, die ihrer Treuepflicht bewusst nicht nachkommen, hoheitliche Aufgaben des Staates übernehmen können/dürfen. Die Veröffentlichung bzw. die Argumentation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestagen ist nachvollziehbar (Nr. 18/22 vom 21.11.2022).
Würde man dem Vorschlag von Lolly folgen, hat es so wie so keinen Zweck.
Wenn die dargestellten Fälle ohnehin nicht zum Recht führen, dann bestreitet er, dass in der Bundesrepublik kein Recht und damit Rechtsstaatlichkeit gewährt würde.
Dazu kann ich mich nur durchringen, wenn der Kampf gegen NS-Juristen ohnehin aussichtslos erscheinen würde. Dies einzusehen, soweit bin ich noch nicht.
Das mag in Amtsstuben, wo er wahrscheinlich zu suchen und zu finden ist, anders, vielleicht auch realistischer gesehen werden.
Dieses Verständnis von Lolly vorausgesetzt, erscheint mir die Argumentation von ihm in der Praxis näher als die Schlussfolgerungen von ihm möglicherweise offensichtlich lieb sind.
Mazi (Dienstag, 31 Januar 2023 12:42)
Ich halte es für richtig, dass hier in diesem Gästeforum öffentlich gemacht wird, wo wir leben und was von unserem Rechtssystem zu halten ist.
Bei diesem Verständnis bin ich in der Tat näher an den Schlussfolgerungen des Herrn "Lolly" als ihm dies offensichtlich lieb ist.
Die Anmerkungen von "Lolly" halte ich zwar für skandalös, aber nicht für unberechtigt. Zeigen sie doch auf, was er von dem amtierenden Rechtssystem hält.
Er liegt mit seiner Mutmaßung "was das überhaupt soll" praktisch nicht falsch.
Es ist richtig, dass die Parlamente Gesetze (Legislative) beschließen, aber deren Einhaltung gar nicht verfolgen.
Es ist richtig, dass sich die Exekutive, bzw. deren Amtsträger nur faktisch an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG). Niemand prüft nach, ob dies denn tatsächlich zutrifft.
Es ist auch richtig, dass Richter die Entscheidung, insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit, nicht dem Gesetz folgen.
Das ist weder zulässig, noch zu rechtertigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen.
Die Gewalten des Grundgesetzes haben nicht einmal den Versuch unternommen, sich nach den Vorschriften des Grundgesetzes zu organisieren.
Es ist anhand praktischer Fälle in der Tat nachvollziehbar, dass sich Legislative, Exekutive und Judikative nicht einmal darum bemühen einen Anschein von Rechtstaatlichkeit zu erwecken. Wenn man so ist, dann "lebt" das 1000jährige Reich, von dem die Nazis damals träumten, immer noch.
Vor diesem Hintergrund ist zwar die Einstellung von Lolly nicht rechtens, ist aber in der Praxis dennoch nachvollziehbar.
Ganz besonders hebe ich hervor, dass 1952 der Deutsche Bundestag mit Zustimmung durch den Bundesrat den Menschenrechten beigetreten ist. Da die Judikative in der Zuständigkeit der Länder liegt, ist es Amtsaufgabe des jeweiligen Ministerpräsidenten faire Verfahren durchzuführen und Zuständigkeit und Verantwortung zu gewährleisten. Danach ist es deren Aufgabe neutrale Richter, die Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen, einzusetzen und die Amtsaufgabe zu erfüllen.
In der Tat ist dies nicht gegeben. Und da hat Lolly nach der Praxis völlig recht.
Dies ist nachweislich von Beispielen in dieser Art der Fall. Die Bundesländer, vertreten durch ihre Ministerpräsidenten, kommen dieser Amtsausführung nicht nach und verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Aufgrund von Nachweisen ist hinterlegt, dass NS-Juristen die Behörden in der Nachkriegszeit prägten. Da zu keinem Zeitpunkt eine Kontrolle rechtsstaatlicher Vorschriften durchgeführt wurden, ist davon auszugehen, dass sie nach den gleichen Grundsätzen wie im Dritten Reich die Behörden handeln.
Da Legislative, Exekutive und Judikative diesen Anschein nicht entgegentreten/verhinderten, auch heute noch nach der damaligen Rechtsauffassung agieren und dies anhand zahllosen "himmelschreiender" Beispiele belegt wird, ist davon auszugehen, dass sich in der Tat nichts verändert hat.
Die Mutmaßung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 und dessen Anspielung auf die Nazis, scheint als untermauert zu gelten. Die Frage ist, wann und wie der Staat dieser Vermutung entgegen getreten ist und diese Mutmaßung ausgeschlossen hat oder ausgeschlossen haben will?
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass sich die Legislative nicht von der Umsetzung ihrer Gesetze überzeugt.
Seitens der Berufsgenossenschaften werden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten geführt.
Richter der Sozialgerichtsbarkeit folgen ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Sie legen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einer Beklagten zugrunde.
Die Frage ist, wie richterliche Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz getroffen werden, gegen die Vorschriften agieren, gehandhabt werden?
WernerE (Montag, 30 Januar 2023 18:45)
Hallo Erich,
hat mal wieder eine/r zugeschlagen und Dir erklärt, weshalb Du nicht endlich "klein-bei"
gibst und Deine Forderung einstellst.
Hast doch xxxx Millionen Eurocent bekommen!
Oh mein Gott, auf welcher Welt leben wir - ehrlich ich versteh so manch einen
Mitbürger nicht, kümmern sich um Angelegenheiten die sie nicht verstehen - ich
behaupte verstehen wollen - so auch Lolly oder wer auch dahinter steckt!
Was macht eigentlich der RA in Deiner Sache - Schweigen ist Schuldeingeständnis!
Dir alles Gute werter Erich und Deiner Familie
Gruß aus Mering - dem Weltdorf mit Herz
Werner
Erich Neumann, Unfallmann (Montag, 30 Januar 2023 17:26)
Hallo Lolly,
wenn ich Schweigegeld bekommen haben soll, warum schweige ich dann nicht?
Warum verlangt die BG das Schweigegeld nicht zurück?
Auf Deine Antwort kann ich verzichten!
Mazi (Montag, 30 Januar 2023 17:25)
#1082
Lieber Lolly,
es gehört zur Meinungsfreiheit dazu, dass jedermann seine Meinung äußern kann.
Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen. Wenn Herr Neumann tatsächlich "Schweigegeld" per Gerichtsentscheid erhalten hätte, dann wäre dieser "Gerichtsentscheid" widerrechtlich erfolgt. Im Umkehrschluss wäre dann Geld von einem Beklagten aufgrund eines unrechtmäßigen Urteils/Vergleichs erfolgt. der "Beklagte" hätte einen Anspruch auf Rückzahlung, dem Herr Neumann die Einrede der Entreicherung entgegen halten könnte.
Soweit die sachliche Umschreibung Ihres Problems.
Ich hoffe, damit allseitige Klarheit geschaffen zu haben.
Lolly (Montag, 30 Januar 2023 16:21)
@Mazi bzw. Nazi,
lass doch dein sinnloses Geschreibsel, das von jeglicher Kenntnis, fernab ist. Was willst du bezwecken? Erich hat selbst am Marktplatz zugegeben, dass er Schweigegeld bekommen hat.
Mazi (Montag, 30 Januar 2023 15:26)
Geht man davon aus, dass es erklärte Absicht der Väter des Grundgesetzes war, eine unabhängige Justiz als Gegenposition der Justiz im Dritten Reich aufzubauen/entgegenzusetzen, dann spricht nichts dafür, ausgerechnet die seinerzeitigen NS-Juristen an dieser Re-Organisation zu beteiligen.
Das Beispiel des Hundes, der auf die Wurst aufpassen sollte, ist Ihnen bekannt und braucht nicht erneut dargelegt zu werden.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, der Bundesrat diesen Beschluss ratifiziert, und die Menschenrechte anerkannt.
Die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit 1954 auszugliedern, ging mit der Etablierung des Grundgesetzes einher.
Wenn jetzt ein Richter auf die heute noch bestehende Verbindung der NS-Juristen in seinem Urteil des SG Karlsruhe vom 14.04.2020 hinweist, dann ist dessen Vorwurf entgegenzutreten oder alles daran zu setzen, den Einfluss der NS-Juristen zurückzudrängen. Das wird m.E. nicht dadurch erreicht, dass die Länder, deren Aufgabe es ist, dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, dieser Behauptung mit fehlenden Kontrollen (ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln) entgegen treten können.
1952 hat der Deutsche Bundestag beschlossen und die Länder haben im Bundesrat dem zugestimmt. Die Länder sind für die Einhaltung von Gesetz und Recht zuständig. Wenn sie dies so vorgenommen haben, wie dies offensichtlich ist, dann haben sie zwar die Zuständigkeit und Verantwortung für diese Tatsache, aber sie haben nichts unternommen, diese Verpflichtung auch tatsächlich in die Tat umzusetzen.
Wenn einerseits das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg des Bürgers vorgibt, aber andererseits der Bürger einer Exekutive gegenübertritt, deren Handlung nicht von Gesetz und Recht bestimmt wird und seitens der Judikative auch noch (wie im Dritten Reich) unterstützt wird, dann ist die Frage m.E. zulässig, ob dies im Geist des Grundgesetzes noch geschehen kann?
M.E. geht des rechtsstaatlich gar nicht, einerseits einen Rechtsweg vorzuschreiben und andererseits Richter einzusetzen, die ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Sie haben es schon mehrfach von mir gehört, in welcher Art Richter ihre Entscheidung zu treffen haben. Es ist ihnen bekannt, dass dies für sie kein Maßstab ist. Sie haben auch nichts zu befürchten, weil ihre Kollegen sie nicht anklagen und das jeweilige Bundesland eine Kontrolle, ob sie denn Gesetz und Recht befolgen, unterlässt.
Vor diesem Hintergrund ist es also fraglich, ob in der Bundesrepublik überhaupt eine rechtsstaatliche Justiz existiert und welchen Stellenwert denn deren "Urteile" überhaupt einnehmen dürften?
Wenn ich die Gruppierung der "Reichsbürger" auch ablehne, so darf der Staat sich nicht so benehmen, wie man dies seitens der "Reichsbürger" erwartet. Damit das Grundgesetz überhaupt gilt, sind die Vorschriften dieses Gesetzes durchzusetzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat m.E. korrekt entschieden, wenn es folgert, dass Amtsträger, die der Treuepflicht nicht nachkommen, keinen Beitrag leisten können, hoheitliche Aufgaben des Staates nachzukommen (Bundesverwaltungsgericht vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21).
Da Amtsträger einen Gehalts- und Pensionsanspruch geltend machen können, aber ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, ist folgerichtig m.E. auch kein Gehalts- bzw. Pensionsanspruch gegeben. Die Gehälter und Pensionen sind von ihnen zurückzufordern und das widerrechtlich daraus angehäufte Vermögen einzuziehen/sicherzustellen.
Mazi (Montag, 30 Januar 2023 14:59)
Vermehrt wurde ich darauf hingewiesen, die Träger der Historiker doch bekannt zu machen. Dem will ich hiermit nachkommen:
https://www.sv-dok.de/traegerschaft.html
Wie Sie ersehen, sind die Träger des vom Bundessozialgerichts beauftragten Historiker die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung. Damit wird deutlich, dass das Bundessozialgericht ausgerechnet die Beklagten in deren Sozialgerichts-Prozessen als unabhängige Historiker ausgewählt hat.
Das stärkt m.E. nicht das Vertrauen in eine unabhängigen Analyse. Die ausstehende Veröffentlichung schon gar nicht.
Mazi (Montag, 30 Januar 2023 12:03)
Das neue Rechtsverständnis?
Haben ehrenamtliche Richter nur die Aufgabe, zur Legitimation der Urteile der hauptamtlichen Richter beizutragen?
Die Tatsache, dass sie keinen Einblick in die Verwaltungs- und Gerichtsakten der zu entscheidenden Fälle haben, lässt darauf schließen.
Es geht m.E. nicht darum, ehrenamtliche Richtern deren Überforderung vorzuwerfen, sondern darum, ihnen gleiche Chancen einzuräumen. Eine sachverständige Entscheidung zu treffen und damit das Gesetz nicht zu befolgen, ist ohnehin ausgeschlossen. Folglich geht es nicht darum zu diskutieren, ob ehrenamtliche Richter überfordert sind, sondern darum ob die Urteile unter Beteiligung ehrenamtlicher Richter überhaupt zustande gekommen sein dürfen?
Ich hege da ernsthafte Bedenken an dem Rechtsverständnis der beteiligten Richter und vertrete die Auffassung, dass ihnen wegen der Verweigerung der Treuepflicht weder hoheitliche Aufgaben zugestanden, noch Gehaltszahlungen für diese "Leistungen" zustehen. Sie folgen ihrer Treuepflicht nicht.
Nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes sind auch die Vermögen der Straftäter einzuziehen.
Lesen Sie selbst und bilden sich ein Urteil:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/schoeffenwahl-hamburg-laienrichter-urteil-im-namen-des-volkes-prozess-gerichtsverfahren/
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83, sind Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach § 31 BVerfGG sind alle Behörden und Gerichte daran gebunden.
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, können Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen.
Bezogen auf die ehrenamtlichen Richter heißt dies, dass sie wie die hauptamtlichen Richter über einen Fall entscheiden, als hätten sie sich mit dem Fall vertraut gemacht. Es geht hier m.W. nicht um die Tatsache, dass sie geltend machen könnten, sich geirrt zu haben, sondern sie fällen eine Entscheidung ohne sich über den Sachverhalt tatsächlich informiert zu haben.
Ich möchte bestreiten, dass ein solches Rechtsverständnis i.S. des Grundgesetzes ist.
Kommen wir zurück auf die Sozialgerichtsbarkeit. Auch dort treffen Richter ihre Entscheidung ohne dass diese mit dem Gesetz in Einklang stehen. Sie treffen ihre Entscheidung ohne nicht vom tatsächlichen Sachverhalt überzeugt zu haben. Das ist widerrechtlich und widerspricht Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dies den Richtern dies nicht bekannt sei.
Wenn Richter des LG Hamburg es untersagen, dass ein Angeklagter (Herr Neumann) zum Beweis kopierte Unterlagen der BGHW vorlegen darf und die Richter des LG Hamburg ohne anwaltliche Vertretung des Herrn Neumann beschließen, dass er seine Beweise zur Offenlegung deren Schuldbeweise nach § 138 ZPO nicht mehr vorlegen dar, dann stimmt in unserem Rechtssystem etwas gewaltig nicht mehr.
Wenn die Richter zur Durchsetzung ihres Beschlusses auch noch die Freiheitsberaubung des Herrn Neumann billigend in Kauf nehmen, dann Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik mehr als angebracht.
Werfen wir einen Blick auf das Bundessozialgericht. Es hat seit Bestehen des Grundgesetzes keine Aufklärung des Einflusses der NS-Juristen betrieben. Laut deren eigener Veröffentlichung hat es erst ein Forschungsobjekt dahingehend ins Leben gerufen mit einer Laufzeit vom 19.02.2019 bis 30.04.2022 (https://www.bsg.bund.de/DE/Gericht/Geschichte/geschichte_node.html). Darüber wurde nicht berichtet. Es ist daher davon auszugehen, dass die NS-Juristen das Bundessozialgericht seinerzeit sehr stark prägten und auch heute noch prägen.
Wie dem auch ist, allein die Tatsache, dass das Bundessozialgericht diesen Forschungsauftrag an eine Organisation gegeben haben will, deren Eigner regelmäßig als Beklagte vor den Sozialgerichten auftauchen, lässt an deren Neutralität Zweifel aufkommen.
Noch zweifelhafter erscheint es zu sein, dass für die Judikative die jeweiligen Länder zuständig sind, aber sie keinerlei Kontrollen durchführen, ob denn ihre Amtsträger nach Gesetz und Recht handeln.
Es darf m.E. daher die Seriosität der Judikative mit Berechtigung angezweifelt werden.
Mazi (Sonntag, 29 Januar 2023 22:42)
Wen wundert's?
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
Lesen Sie:
https://www.focus.de/politik/meinung/die-mail-von-merz-wir-sind-im-krieg-mit-russland-nein-frau-baerbock_id_184388608.html
Schon (sehr) lange vertrete ich die Auffassung, dass bei dieser Bundesregierung keine Systematik und kein Fachwissen vorhanden ist. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die deutsche Politik im Ausland nicht nachvollzogen werden kann.
Es ist aber festzustellen, dass auch diese Politiker nicht mehr als die logische Fortentwicklung der bisherigen Politiker darstellt.
Wie kennen die Ergebnisse in der Sozialgerichtsbarkeit, die Alarmierungen, die Missbrauchsopfer, die Cum Ex-Affaire, die Energierechnungen und die Stützungsaktionen der Stadtwerke seitens der Bundesregierung. etc..
Es kann niemand mehr geltend machen, dass er von alle dem nichts erfahren hat. Speziell die GRÜNEN-Minister haben Ideen, wenn auch sachlich falsche, wissen aber nicht wie sie es anstellen könnten ihre Ideen auch einer Lösung zuzuführen. Nur Chaos wo wir auch hinschauen.
Die Spatzen pfeifen es schließlich schon vom Dach.
Mazi (Sonntag, 29 Januar 2023 16:08)
Welche Vorstellung ist auf deren Seite, wie die Bürger dies schultern sollen?
Das ist zu viel!
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eu-w%C3%A4hrungskommissar-dr%C3%A4ngt-berlin-zu-vergemeinschaftung-von-schulden/ar-AA16S2Xz?ocid=msedgntp&cvid=0996aafdfeb842bd8c3b948e5b1b0f8a
70 % oder sogar 100 % Inflation hinsichtlich der Energiepreise, Chaos in der Selbstbedienung seitens der Energieversorger, die Stadtwerke sollen von den Bürgern rekapitalisiert werden? Missbrauchsfälle erschüttern unser Land. 134 Tote beklagen wir, weil eine Ministerpräsidentin Dreyer nicht dafür gesorgt hat, dass Alarmmeldungen nicht weiter geleitet wurden. ...
Largarde von der EZB will uns erklären, dass wir eine Inflation von 2 % hätten.
Ja, geht's noch? 1 + 1 muss 2 bleiben.
Wer Schulden aufgenommen hat, um sich sein Luxusleben zu finanzieren, soll auch gezwungen sein, seine Schulden auch zurückzahlen.
Diese Forderungen sind einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass bei dieser Bundesregierung alles möglich zu sein scheint. Es ist dringend an der Zeit, dass wir neu wählen und die amtierenden Politiker aus dem Amt drängen.
Eine Außenministerin Baerbock, die versehentlich erklärte, dass sich Deutschland im Krieg mit den Russen befinde. Ein Bundeswirtschaftsminister, seines Zeichens auf Erfahrungen als Kinderbuchautor zurückzugreifen. Ein Bundesfinanzminister, der auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen kann. Ein Bundeskanzler, der nach eigenen Angaben sich nicht erinnern kann. Wo gibt es denn so etwas?
Nach dieser Beschreibung ist jedermann zu jedem Posten in der Bundesregierung befähigt. Da kann es kein Wunder sein, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Begehrlichkeiten sind vom Bürger aber noch zu schultern. Das geht nicht mehr. Das ist zu viel!
Mazi (Samstag, 28 Januar 2023 12:06)
Kann auch ncht!
Das ist m.E. Wasser auf die Mühler der "Reichsbürger".
Lesen Sie selbst:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/prozess-gegen-oberstaatsanwalt-niemand-will-die-korruption-bemerkt-haben/ar-AA16Onsj?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=bd0753ea793f4f7485cc8543ab32a399
Der Staat kontrolliert bekanntlich nicht, ob seine Amtsträger ihre Amtsaufgabe nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) ausüben. Auf diese Tatsache hatte bereits Ex-Bundesanwalt Bruno Jost und Ingo Sorgatz, ehemals BKA, früher öffentlich hingewiesen.
Man muss kein "Reichsbürger"-Anhänger sein, um zu erkennen, dass der Staat nicht rechtsstaatlich funktioniert.
Mazi (Samstag, 28 Januar 2023 10:35)
Meine persönliche Erfahrung mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz:
Gestern erreichte mich u.a. ein Schreiben des vorgenannten Landessozialgericht. Darin wird u.a. auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen und deutlich gemacht, dass die Verwaltungsakten von Behörden und Gerichten wahrheitsgetreu und vollständig sein "sollen".
Ich habe noch die Nacht geantwortet.
Bekanntlich entscheiden über das korrekte Verständnis von Gesetzen höhere Gerichte. Letztlich liegt die Entscheidungshoheit beim Bundesverfassungsgericht. Dieses Bundesverfassungsgerichts hat bereits 1983 entschieden, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 1988 können Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
So will es das Gesetz.
Wenn nun das Landessozialgericht auf einen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts verweist und dort etwas herauslesen will, das dort nicht drinstehen kann, dann ist eine solche Handhabung widerrechtlich und rechtsbeugend.
Da der Absender selbst die Funktion eines Richters ausübt, somit widerrechtlich handelt, wäre ihm mit der Videoaufzeichnung der öffentliche Spott sicher. Die Widerrechtlichkeit seiner Entscheidung würde öffentlich bekannt. Da die für die Justiz verantwortlichen Bundesländern keine, ich wiederhole: keine, Kontrolle durchführen, Gesetz und Recht in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht sicherstellen, wären wenigstens die Bürger anhand der Videoaufzeichnung als Korrektiv anzusehen.
Ich habe die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, ultimativ bis zum 31.01.2023 aufgefordert, ihre Amtsaufgabe wahrzunehmen, die Sozialgerichtsbarkeit mit neutralen Richtern zu besetzen, die ihr Urteil nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten ist mir bekannt und kann anhand amtlich hinterlegten Dokumenten nachgewiesen werden, dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht anhand der Gesetz getroffen werden. Danach wären alle Sozialgericht aufzulösen bzw. mit neutralen Richtern neu zu besetzen.
Nach meinem Rechtsempfinden können Amtsträger nicht dafür entlohnt werden, was sie verweigern. Für mich ist die einzufordernde Treuepflicht bei den Amtsträgern eine sehr wesentliche Komponente. Allein aufgrund der Tatsache, dass das jeweilige Bundeslane nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht in seinem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich eingehalten werden, lässt mich an einem Maßstab für eine gerechte Bezahlung zweifeln. Wenn dies auch noch, wie geschehen schriftlich und damit kopierbar dokumentiert wird, nachzuweisen ist, besteht m.E. akuter Handlungszwang.
Ich gehe davon aus, dass Malu Dreyer, nachdem u.a. Alarmierungsmeldungen in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich nicht weitergegeben wurden, sie letztlich 134 Tote zu antworten hat, ihre Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG wahrnimmt und ihrer Treuepflicht nachkommt.
Mazi (Samstag, 28 Januar 2023 09:57)
Richter und Staatsanwälte sind gegen die Mitverfolgung und Objektivierung von Gerichtsverhandlungen.
Weshalb wohl?
Videoaufzeichnungen von mündlichen Gerichtsverhandlungen könnten belegen, dass wir eine funktiinsfähige Justiz haben und diese bis heute nicht von NS-Juristen geprägt wird. Deshalb ist Richtern undvStaatsanwälten zu widersprechen.
Bilden Sie selbst Ihr Urteil:
https://www.n-tv.de/panorama/Staatsanwaelte-gegen-Kameras-im-Gerichtssaal-article23875980.html
Es erscheint erwiesen zu sein, dass in Gerichtssäälen wie im Dritten Reich getrickst wird. Richter und Staatsanwälte haben deshalb ein positives Interesse, dies nicht öffentlich zu machen. Das ist einerseits aus deren Sicht nachvollziehbar, andererseits rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.
Nicht hinnehmbar war schon, dass die Landesregierungen unterlassen haben, sich von der Rechtsstaatlichkeit ihrer Richter zu überzeugen, dem Bürger jedoch den Rechtsweg vorgeschrieben haben (den sie nicht sicherstellten). Es ist daher berechtigt anzuzweifeln, dass in der Bundesrepublik eine funktinsfähige Justiz installiert ist. Beweise, dass dies gegeben sei, könnte die Videoaufzeichnung der Gerichtsverhandlung liefern.
Mazi (Donnerstag, 26 Januar 2023 18:26)
Meinen Gedankengang zur Gewinnmaximierung der Energiekonzerne kennen Sie bereits.
Hier die Meldung von RWE:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/RWE-verdoppelt-seinen-Gewinn-article23870365.html
Dies hat die Bundesregierung erst ermöglicht. Vorher hat man diese Strategie (billig bei der EEX, Leipzig einkaufen und teuer nach Preiserhöhung per Vertrag wieder verkaufen) nicht genutzt. Hintergrund sind die behördlich angeordneten falschen Marktpreisbildungen.
Das kann man m.E. nur mit einem Bundeswirtschaftsminister machen, der keine Ahnung hat. Wenn er auch noch Freunde, wie auf den ehemaligen Umweltminister von Schleswig-Holstein Klaus Müller vertraut, dann ist es ganz passiert.
Wenn einer keine Ahnung von einem Metier hat und auch noch Freunde ins Boot nimmt, der darf sich doch nicht wundern, wenn die Sache "den Bach runter geht".
Mazi (Donnerstag, 26 Januar 2023 12:59)
Ist die Mehrheit der Bundesbürger mit der amtierenden Bundesregierung zufrieden?
Lesen Sie:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/mehrheit-bef%C3%BCrchtet-tr%C3%BCbe-zukunft-f%C3%BCr-deutschland/ar-AA16L9RO?ocid=msedgntp&cvid=a339c7e21cbc43519c7dec844cb36741
31 % sind lt. Umfrage davon überzeugt. Im Umkehrschluss heißt dies, dass 69 % (mehr als 2 von 3) Bundesbürgern sind unzufrieden und gehen folglich davon aus, dass die Bundesregierung uns andere Verhältnisse führt.
Mazi (Donnerstag, 26 Januar 2023 09:28)
Wie funktionsfähig ist unser Staat noch?
Die handelnden Personen der Bundesregierung stellen dies täglich unter Beweis, dass eine Handlungsfähigkeit nicht gegeben ist.
Lesen Sie:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Stadtwerke-erwarten-Verdoppelung-der-Gas-und-Stromtarife-article23871184.html
Missbrauchsskandale, 134 Menschen Sterben im Ahrtal (Alarmierungsmeldungen wurden seitens der Landesregierung einfach ignoriert), etc. und jetzt das noch. Obwohl die Energiepreis weltweit fallen, rechnen die Stadtwerke mit der Erhöhung der Preise? Passt das zusammen?
M.E. ja.
Die Stadtwerke haben ein internes Missmanagement. Die Eigner, die Kommunen werden zur Deckung ihrer Verluste herangezogen. Die haben aber kein Geld (mehr). Deshalb muss gestützt werden. Weil sie aber kein Geld haben, müssen die Verbraucher den Schaden ausgleichen. Daher die Preiserhöhungen.
Wenn Ihnen jemand bekannt machen würde, dass ein Kinderbuchautor Ihnen bekannt machen würde, dass es mit der Konjunktur aufwärts ginge, dann würden Sie wahrscheinlich sagen "Ja, ja. Den Kindern kann man viel erzählen!"
Im tatsächlichen Leben passiert dies tatsächlich. Es ist vielfach nachprüfbar.
Sind wir wirklich schon auf dem Niveau von Kindern angekommen? Die handelnden Personen der Bundesregierung führen uns dies täglich vor Augen,
Mazi (Dienstag, 24 Januar 2023 12:29)
(Fortsetzung)
Ich halte fest, dass zumindest in diesem beiden Bundesländern nicht davon ausgegangen werden der, dass dort die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit nicht dem Gesetz folgedfolgen.
Da einerseits die Länder die Rechtmäßigkeit der Judikative garantieren sollen, anderseits sie nicht effizient überwachen, dass ihre Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Aufgaben nach Gesetz und Recht vornehmen, stellt sich die Frage, ob diese Gerichte überhaupt befähigt sind, hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen?
Folgt man dem grundsätzlichen Anspruch, dann ist diese Frage eindeutig mit "JA" zu beantworten. Stellt man die Frage jedoch nach der qualitativen Ausstattung dieser Behörden, ist dies eindeutig mit "NEIN" zu beantworten.
Was ist aber die Lösung?
Die Behörden sind mit qualifiziertem Personal, Amtsträgern, auszustatten, die ihre Amtsausübung nach Gesetz und Recht ausüben. Derzeit ist aufgrund der Nachweise ersichtlich, dass dieser Qualitätsanspruch an die Amtsträger nicht gegeben ist. Es ist vielmehr davon ausgehen, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht als neutrale Richter ausüben.
Die sozialgerichtlichen Richter, die Judikative, sind wegen fehlender Amtsausübung gemäß der Absicht der Alliierten nach deren Sieg im zweiten Weltkrieg auszutauschen bzw. zu ersetzen.
Nach dem Geldwäschegesetz sind die zu Unrecht gezahlten Gehälter zurückzufordern und das erworbene Vermögen aus diesen Straftaten sicherzustellen. So schreibt dies Art. 20 Abs. 3 GG dies allen Amtsträgern vor.
Mazi (Dienstag, 24 Januar 2023 10:48)
(FORTSETZUNG)In der Berufung gibt das Landessozialgericht Hessen vor, ihm würde "bereits" die Verwaltungsakte vorliegen. Dem Gericht war zuvor mitgeteilt, dass in keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten Akteneinsicht gewährt wurde. Aktenteile fehlen nachweislich gemäß der vorher bereits ergangenen und nicht gelieferten Dokumente der Beklagten.
Zu allem Überdruss hat dann der Senat zwischenzeitlich erklärt, die vorliegende Verwaltungsakte der Beklagten zurückgegeben zu haben. Ein schärferes Eingeständnis der Beweisvernichtung gibt es wohl nicht. Als problemtisch sehe ich an, dass Beweise, die nicht vorgelegt werden dürfen (wie im Fall Neumann) oder können, der Wahrheitsfindung dienen können. Für diese Fälle hat zwar Paragr. 444 ZPO vorgesorgt, die Beanstandungen gelten als bewiesen, aber die Amtsträger richten sich nicht danach (obwohl Gesetz und Recht dies virschreiben) gebunden sind.
Die Richter sind zwar nicht berechtigt derartige Entscheidungen gegen das Gesetz zu treffen, nehmen dies trotzdem vor. Sie haben mangels einer effizienten Kontrolle nicht einmal ihre Bestrafung zu befürchten. Es geht also um nichts weniger die Gewalten des Grundgesetzes und dessen Vorgaben durchzusetzen.
Da das jeweilige Bundesland die Justiz beaufsichtigt und Rechtssicherheit garantiert (von dem jeweiligen Ministerpräsidenten repräsentiert wird), aber keinerlei effiziente Kontrolle ausgeübt wird, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach. Nachweislich des obigen Vortrags ist dies nicht gegeben.
Wenn davon auszugehen ist, dass die Amtsträger nicht gemäß ihrem Auftrag handeln, ist es schwierig anzunehmen, dass ihre Entscheidung nach dem Gesetz sein könnten. In obigem Fall ist eindeutig nachgewiesen, dass dem so ist.
Die obigen Feststellungen sind fotografisch alle ausnahmslos belegt und zitierfähig.
Mazi (Dienstag, 24 Januar 2023 10:47)
Zum vorhergehenden Kommentar!
Die nachfolgenden Feststellungen sind wahrheitsgetreu, belegt und können jederzeit glaubhaft offengelegt werden.
Es könnten Zweifel an der Argumentation aufkommen. Daher diesen Bericht aus der Akteneinsicht in die Verwaltungsakten der rheinland-pfälzischen Behörden, des Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und Sozialgericht Mainz. Alle Behörden sind nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 244 und 310/83, nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Anhand dieser Akten kann nach Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 1 B 153/87 ein Betroffener die Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
Soweit erscheint mir diese Logik nachvollziehbar und richtig zu sein.
Nun hat mir der Atlatus des Präsidenten am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Herrn Dr. Gutzler, geschrieben (seines Zeichens auch Richter), das Bundesverwaltungsgericht habe geurteilt "solle". Dies ist m.E. das Eingeständnis einer Behörde, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Sachlich ist auch belegt und nachvollziehbar, dass die Verwaltungsakten gegen nachträgliche Veränderungen nicht geschützt sind (vgl. auch die inhaltlich gleiche Feststellung des Ex-Bundesanwalt Brino Jost).
Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommen, die nicht fortlaufend nummeriert sind. Ich habe Akteneinsicht in Verwaltungsakten genommenen, denen nach deren Angabe u.a.ein feststellbare Verwaltungsvorgang entnommen war und bisher nicht zugefügt wurde. Hinter den durchnummerierten Dokumenten waren nicht nummerierte Dokumente zugegeheftet, die nicht nummeriert waren. Sie sind folglich beliebig ergänzt. Kein sachverständiger Dritter kann folglich erklären, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert (außer in den Behörden selbst) zu haben. Derartige Kontrollen sind so sachlich begründet, wie die Ahnung "einer Kuh zum Eierlegen".
Jetzt könnte man die Meinung vertreten, dass dies nur so in Rheinland-Pfalz unter der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) so wäre. Dem ist aber nicht so. Das ist jenseits des Rheins, in Hessen, einem CDU- geführten Bundesland, nicht anders.
Dort habe ich eine Verfügung eines Richters selbst eingesehen, in der er bestätigt, dass die Verwaltungsakten der Beklagten nicht vollständig sei, urteilt aber dennoch zugunsten der Behörde. Wie kann ein Erwachsener in der Amtsfunktion eines Richters, in Kenntnis nicht wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten zu einer Entscheidung nach dem Gesetz kommen und ein derartiges Urteil dieser Art verkünden? Nach den einschlägigen Vorgaben der Menschenrechte war er nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verpflichtet, ein faires Verfahren durchzuführen. Nach Art. 97 Abs. 1 GG hat er seinen Amtsauftrag nach dem Gesetz auszuführen. Art. 20 Abs. 3 GG hat ihn an Gesetz und Recht gebunden. Er hat schlicht seine Treuepflicht verweigert und ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Az. 2 A 7.21, aus dem Dienst zu entfernen. Er hat in Ausübung seiner Amtsfunktion nicht nach seinen Weisungen gehandelt.
Das Verfahren ging in die Berufung und ist anhängig.
Mazi (Dienstag, 24 Januar 2023 09:31)
Wir müssen die Organe schärfer unter Kontrolle nehmen!
Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.04.2020 erscheint nicht widerlegbar und nicht so einfach dahin geschrieben zu sein.
Da gibt es eine Bundestagspräsidentin Bas von der SPD, die es scheinbar nicht interessiert, ob die in ihrem Parlament beratenen und beschlossene Gesetze überhaupt nach Art. 20 Abs. 3 GG angewandt werden und es gibt Länder, die die judikative Hoheit haben, die diese aber nicht kontrollieren. Die Folge ist, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte 1953 zwar für gültig anerkannten, aber niemand überzeugt sich davon, ob sie denn angewandt werden.
Und meldet der Bürger sein Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG an und beschreitet den darin vorgegebenen Weg, dann landet er zwangsläufig bei den Gleichen. In meinen Augen wird gemäss der Struktur der Teilehmer der seinerzeitigen "Wannsee-Konferenz" gehandelt. Nach dem Geist des Grundgesetzes war dies unterbunden.
Zugegeben ging es damals um die Organisation der Vergasung einer Rasse, aber strukturell war beides nicht rechtsstaatlich. Es hätte verhindert werden müssen!
Aktuell erscheint es so, dass die NS-Juristen die Systeme vollends unterwandert haben.
Aktuell müssen wir den Missbrauch, die Nichtweitergabe von Alarmmeldungen, den Erstattungsanspruch nicht überwiesene Steuern (Cum Ex-Geschäfte), utopische Energieversorgerpreise aufgrund behördlicher Anordnungen, fehlende Besetzung von Richterstühlen mit neutralen Richtern (insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit), Schwammigkeit von Positionen im Ukrainekrieg (u.a. vom Ausland schon angekreidet), etc. beklagen. So ist es einfach, wenn ein Unrechtssystem, was überwunden zu sein schien, regiert.
Das Grundgesetz hatte es bereits schriftlich abgestellt. Aber ausser zu zitieren und kopieren taugt es scheinbar nichts. Nur handelt keine der dort definierten Gewalten funktioniert danach. Die Teilnehmer der Wannsee-Konferenz nennen sich heute zwar anders, aber sie tragen in neuer Zusammensetzung diese angewandte Technik offensichtlich weiter.
Bereits nach Einführung des Grundgesetzes schafften es die damaligen Straftäter in der Reihen der Nationalsozialisten aus der Schatulle des neuen Staates Bundesrepublik für ihre vorherigen Straftaten entlohnt zu erhalten. Nach dem heute gültigen Gesetz zur Geldwäschebekämpfung sind diese unrechtmäßig bezogenen Gelder und Vermögen der Straftäter einzuziehen. Dazu sind die Amtsträger gemäss ihrer Treuepflicht nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.
Die Allierten haben zwar den Zweiten Weltkrieg offiziell gewonnen, sind dennoch von den NS-Juristen ausgeschaltet worden. Sie sind als besiegte anzusehen. Der Glaube an das 1000jährige Reich lebt also in den Köpfen ihrer Anhänger weiter. Der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint berechtigt und nicht einfach dazugeschrieben zu sein.
Mazi (Montag, 23 Januar 2023 12:37)
Rechtsstaat Bundesrepublik?
Es ist anzunehmen, dass in der Bundesrepublik Behörden erkennbar wären, die Gesetz und Recht einhalten würden. Wenn diese Annahme zu bestreiten wäre, wäre dies unverkennbares Zeichen der NS-Juristen dafür, dass die Bedeutung der NS-Juristen weit unbedeutender wären, als vieler Orts unterstellt/angenommen wird.
Was die Judikative angeht, iwurde/ist sie sehr stark von den Nationalsozialisten geprägt. Die Alliierten machten nach ihrem Sieg im 2. Weltkrieg bekannt, dass sie in der Absicht die Judikative zu reformieren, scheiterten.
Die Annahme der gutdenkenden Demokraten unterstellt, dass die Judikative sich trotz fehlender Kontrolle veränderte.
Wer der Bundesbürger geht also davon aus, dass dies tatsächlich der Fall gewesen sein könnte und die Erfahrung falsch ist?
Schauen Sie sich die zahlreichen Beispiele in unterschiedlichen Bereichen an. Danach dürfte es diese gar nicht geben.
Den Vogel schießt m.E. die Sozialgerichtsbarkeit ab. Dort treffen Entscheider gegen das Gesetz ihre Entscheidung. Eine Sache, die Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz ausdrücklich untersagt ist.
Wenn die Entscheidungen der Richter der Sozialgerichtsbarkeit gar keine Entscheidungen nach dem Gesetz und keine Verwaltungsentscheidungen, die nach § 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sind, dann sind sie offensichtlich gar nichts. Da das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg vorschreibt, die Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind die Klagen frist- und formgerecht eingereicht, aber nicht entschieden. Amtsträger als Richter hätten nach Gesetz und Recht zu entscheiden. Da sie dies nicht vorgenommen haben, kann ihnen nicht unterstellt werden, je eine Entscheidung getroffen zu haben. Daraus folgt, dass sie auch keine Amtsfunktion als Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG vorgenommen haben können.
Die Frage, die sich daraus wiederum ergibt, ist die, ob sie dennoch auf der Grundlage der Amtsträger entlohnt werden.
Da die Richter ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausübten, sind sie m.E. nicht berechtigt, die monatlichen Begünstigungen und später eine Pension zu beziehen.
Den Vorgaben des Geldwäschegesetzes folgend, sind nicht nur diese Zahlungen zurückzuverlangen, sondern auch die Vermögenswerte seitens des Staates abzuschöpfen/sicherzustellen bzw. einzuziehen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger, nicht nur aufgrund des jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Ausübung ihrer Amtsaufgabe dazu verpflichtet, Gesetz und Recht durchzusetzen.
Mazi (Sonntag, 22 Januar 2023 17:46)
Unnglaublich, was da abgeht!
Richter halten es offensichtlich für gerecht, dass wenige Soli zahlen - andere dagegen nicht. Deshalb sollen Richter des Bundesverfassungsgerichts urteilen. Richter des Bundesverfassungsgericht dürfen nur feststellen, ob das jeweilige Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht und wie diese gesetzlichen Vorschriften zu verstehen sind
Nach den Menschenrechten entscheiden Richter nach dem Gesetz. Offensichtlich bestehen in der Richterschaft unterschiedliche Rechtsansichten in Bezug auf die Maßgeblichkeit von Gesetzen.
Kommen wir anhand dieses Vorfalls zur Sozialgerichtsbarkeit. Seit bestehen des Grundgesetzes entscheiden die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz. Als Nachfolgeorganisation der Richterschaft des Natinalsozialismus, ehemals als Abteilungen des Reichsversicherungsamtes, sind sie von der damaigen Rechtsprechung überzeugt und entscheiden danach.
Aktuell liegt mir ein Fall vor, zu dem nachweislich eine Berufsgenossenschaft (BG) richterlich bestätigt keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegte. Dennoch haben Richter der Sozialgerichtsbarkeit zugunsten der BG entschieden. Es war der Führer Adolf Hitler, der den Straftatbestand des Amtsmissbrauch abgeschafft hat.
Wenn die Judikative nach dem Grundgesetz organisiert wurde und offensichtlich ausgerechnet die Sozialgerichtsbarkeit über Jahrzehnte außen vor gelassen wurde, gibt zu denken und nährt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.
Mazi (Freitag, 20 Januar 2023 10:18)
In der Bundesregierung herrscht Chaos hoch Drei! Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
Lesen Sie:
https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article243266089/Photovoltaik-Steuerfrei-Hausbesitzern-und-Handwerkern-droht-Rechnungs-Chaos.html
Art. 20 Abs. 3 GG stellt keine Verpflichtung für die Amtsträger dar, weil sie wissen, dass diese Vorschriften ohnehin nicht überwacht werden. Die Vorgehensweise der Teilnehmer an besagter "Wannsee-Konferenz" erscheint sichergestellt!
Seit 2008 betreibe ich eine Wärmepumpe, liege also vollkommen auf der Argumentation der GRÜNEN. Jetzt hat der Energieversorger die Vorauszahlungen von 156 Euro auf 322 Euro erhöht. Dabei kauft er den Strom bei der EEX in Leipzig für sagenhafte 9 Euro-Cent statt der verlangten 50 Euro-Cent ein.
Ich frage mich, welcher Plan steckt hinter der Strategie der GRÜNEN?
Der Energieversorger Lichtblick, um den es sich hier handelt, und Strom aus erneuerbaren Energie verkaufen will, hat nach einem Gutachten argumentiert, dass die Massnahmen der Bundesregierung, die Nachbesteuerung der übermäßigen Gewinne, einen Eingriff in das Eigentumsrecht nach dem Grundgesetz darstellen würde. Das ist zwar richtig, aber die fehlerhafte Abrechnungspolitik auf behördliche Anordnung ist trotzdem nicht korrekt. Diese Verwaltungsentscheidungen der Behörde sind nach Paragr. 44 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig. Darauf aufbauend können auch nachfolgende Abrechnungen nicht richtig sein.
Diese Mehraufwendungen gehören dem Verbraucher. Er hat sie bezahlt. Die verkündeten "Bremsen", ihre Deckelung auf 80 %, sind rechtwidrig.
Nichts ist von den Regierenden zu halten.
Ihr Verhalten im Ukrainekrieg ist zwar moralisch zu unterstützen, doch das Vertrauen, dass die Regierenden korrekt handeln, ist im In- und Ausland abhanden gekommen.
Wer sich mit der Sozialgerichtsbarkeit beschäftigt, weiß seit geraumer Zeit, dass die Grundsätze des Grundgesetzes missachtet werden.
Mazi (Donnerstag, 19 Januar 2023 17:30)
Wo sind wir eigentlich angekommen?
"Unerhört", dass Kunden auch noch zustimmen sollen, wenn sie abkassiert werden. Das ist in der weder in der Energiebranche, noch seitens der Krankenkasse so. Wenn es Brei regnet, dann muss man einfach den Löffel hinhalten.
Das Richter gegen das Gesetz entscheiden und ohne sich ohne Unterlagen sich anzusehen zu Gunsten von Berufsgenossenschaften entscheiden, daran haben wir uns scheinbar schon gewöhnt. Aber dieses billige Verhalten der Banken setzt dem Ganzen die Krone auf.
Lesen Sie:
https://www.businessinsider.de/wirtschaft/finanzen/banken-wollen-wieder-ohne-eure-zustimmung-gebuehren-erhoehen/
Unerhört welche Gemeinheiten sich da bei einer sehr schwachen Bundesregierung so ausgedacht wird. Man muss nicht kommunistisch Denken, um solche Begehrlichkeiten als unseriös zu erkennen.
Will man tatsächlich, dass die Bürger aufstehen und sagen: Schluss jetzt!
Einen Bundeskanzler, der nach eigener Aussage krank ist, sich nicht mehr erinnern kann, einen Finanzminister der in einer Kirche sein Ja-Wort gibt, aber von ihr nichts hält,
eine Außenministerin, die keine Ahnung hat,
ein Wirtschaftsminister, der als Kinderbuchautor seine Sporen gesammelt hat,
hat Deutschland, eine der großen Exportnationen, für wahr nicht verdient.
Mazi (Donnerstag, 19 Januar 2023 11:17)
So denken Strom-/Energielieferanten!
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst aufzupassen".
An der Strombörse kaufen Energieversorger aktuell dem Strom für 9 Euro-Cent und verkaufen ihn für ca. 50 Euro-Cent weiter. Von denen "2 %" leben sie. Die Anbieter erneuerbarer Energie erhalten 8 Euro-Cent und weniger. Die Energieversorger haben gar die Möglichkeit deren Anlage sogar abzuschalten, um die Preise in die Höhe zu treiben. Derartiges "durchzubringen", das ist wiederum die Aufgabe der Politiker.
Der Vergleich mit den Teilehmer der sogenannten "Wannsee-Konferenz" und die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages erscheint nicht unberechtigt.
Eigentlich ist es unerhört, was bekannt wird.
Aus der Spanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis werden Zahlungen an Politiker und Bonuszahlungen an die Führungskräfte der Energieversorger finanziert. Damit dies weiterhin "wie geschmiert" läuft, zahlen die Behörden (Politiker) die Energiepreisbremsen an die Energieversorger. Letztlich werden so sogar die Stadtwerke finanziert bzw. gerettet. Rückerstattungen, die vorher von den Bürgern eingeheimst wurden, werden teilweise auf Druck der Bevölkerung zurückgezahlt. Was übrig bleibt, sind die künftigen Mehrkosten für die Verbraucher (wenn man davon ausginge, dass Ihnen die Mehrkosten tatsächlich zurückgezahlt würden)
.
Verantwortlich für dieses System sind Politiker und Versorger. Nutznießer sind sie. Die Verbraucher werden geschädigt.
Besonders dankbar für dieses Denksystem ist der GRÜNE Bundeswirtschaftsminister Habeck. Er hat seine Erfahrung als Kinderbuchautor als "bewiesen". Wenn diesses System funktionieren soll, dann kann es nicht besser funktionieren, als jetzt. Die Zeit drängt!
Es ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung diese Spielchen spätestens dann nicht mehr mitmachen (kann), wenn ihr Vermögen aufgebraucht ist. Damit letzteres möglichst nach der nächsten Wahl der Fall sein wird, subventionieren die Politiker diese Bevölkerungsmehrheit zu Lasten derer, die noch über Vermögen verfügen.
Es ist ungerecht von diesen (noch) Vermögenden mehr Abgaben zu verlangen, als sie noch besitzen. Dabei ist bereits, wie obiges Beispiel aufzeigt, selbst dieses Unterfangen schon jetzt nicht mehr zu rechtfertigen.
Ein GRÜNER Minister auf dem Posten des Bundeswirtschaftsministers zu beordern sieht sich so an, "als wenn man einen Hund vor dem Metzgerladen bittet, auf die Wurst achtzugeben".
Die zugegeben Problematik des Ukrainekrieges soll m.E. nur von den bestehenden innenpoltischen Problemen ablenken und die Bevölkerung spalten. Das wird derzeit von SPD, GRÜNEN und FDP besorgt.
In diesem Zusammenhang sind auch Missbrauch, Alarmierungsmeldungen, Cum ex-Geschäfte, Gerichtsbarkeit (insbesondere Sozialgerichtsbarkeit), etc. zu sehen.
Es ist unbeantwortet, ob die Regierungen spätestens jetzt oder erst später abzulösen sind. Wir müssen uns auch Gedanken darüber machen, ob sie danach noch zur Belohnung Pension erhalten. Die offizielle NAZIs haben sich auch an künftigen gewaschem Geldern bereichert. Auch in diesem Problem sind die Allierten den Nazis nach dem zweiten Weltkrieg den NS-Juristen unterlegen. Unerhört wie damals und auch heute das Recht von den Nazis gebeugt wird.
Mazi (Mittwoch, 18 Januar 2023 18:14)
Rechtssicherheit in der Bundesrepublik Deutschland?
Es ist m.E. richtig, wenn Richter des Bundesverwaltungsgerichts urteile (Az. 2 A 7.21), dass Amtsträger, die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, gleichzeitig erklären, hoheitliche Aufgaben nach dem Grundgesetz auszuüben.
Das ist eine Seite. Die andere Seite ist jedoch, dass bei freier Wahl des Vereins, kein Gericht die Zugehörigkeit zu einem Verein untersagen kann. Deshalb ist das Urteil nicht auf die sogenannten "Reichsbürger" anzuwenden, sondern auf die Tatsache, dass die genannten Amtsträger ihrer Treuepflicht nicht nachgekommen sind.
Die Tatsache, dass zahllose Amtsträger ebenfalls ihrer Treuepflicht nicht nachkommen, dennoch Gelder und Pensionen aus legalen oder gewaschenen Geldtöpfen kassieren, unterscheidet diese Gruppe nicht von den "Reichsbürgern", denen per Definition zu unterstellen ist, dass sie die Aufträge des Grundgesetzes nicht wahrnehmen.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, trifft m.E. schon "ins Schwarze".
Wir sollten uns einig darin sein, dass eine Justiz, die sich auf grundgesetzliche Vorschriften bezieht, diese aber nicht achtet, nicht vom Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 GG gedeckt sein kann. Eine Judikative, die die Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährleistet, kann nicht i.S. des Grundgesetzes agieren.
Deren Entscheidungen müssen nach meinem Verständnis nach § 44 Abs. 1 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig sein.
Die kommen auf das Beispiel von Herr Neumann zurück. Ein Landgericht, dass ein Urteil in einem Verfahren ohne Anwalt verkündet, ihn gar in den Knast schickt, hat mit einem rechtsstaatlichen Urteil m.E. nichts gemein.
Oberster Chef und Dienstvorgesetzter der Richter des LG Hamburg ist derzeit Herr Dr. Peter Tschentscher. Vor ihm war es der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz. Dr. Peter Tschentscher steht derzeit dem Bundesrat vor.
Mazi (Mittwoch, 18 Januar 2023 10:24)
Zentrales Problem?
M.E. stellt das Grundgesetz ein zentrales Problem für Legislative, Exekutive und Judikative dar. Die im Grundgesetz manifestierten Rechte der Bürger können nicht eingefordert oder eingeklagt werden.
Ob dies der Schutz des Lebens (Nichtweiterleitung von Alarmmeldungen in der Ahrtalkatastrophe, Missbrauchsfälle) oder die Achtung der Gesetze (Cum Ex-Geschäfte, Richter in Ausübung von Amtsfunktionen, etc.) angeht, die Bundesrepublik Deutschland funktioniert nicht nach dem Grundgesetz.
Es wäre m.E. in der Tat eine falsche Annahme, von einem auch heute noch nicht manifestierten Anspruch der NS-Juristen auszugehen (SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19). Zu stark sind deren Einflüsse in unsere Strukturen, als sie als nicht vorhanden zu deklarieren.
Eine Tatsache, dass sich auch heute hohe Amtsträger sich nach dem Vorbild der Teilnehmer der "Wannsee-Konferenz" zur gemeinsamen Absprache gesetzwidrigen Verhaltens treffen und verabreden, dabei sogar sich der Judikativen bedienen, ist m.E. nicht von der Hand zu weisen.
Daher ist fraglich, ob die Judikative die zugedachte Funktion des Grundgesetzes überhaupt wahrnimmt?
Mazi (Dienstag, 17 Januar 2023 22:14)
Sind 2 % etwa das doppelte?
Stimmen Sie Frau Lagarde bei ihren Überlegungen zu?
https://www.n-tv.de/wirtschaft/EZB-Chefin-Lagarde-faellt-bei-Mitarbeitern-durch-article23851234.html
Gewiss hatte Frau Lagarde eine schwere Kindheit. Es ist anzunehmen, dass sie den Rechenunterricht (Mathematik wird als höher angesehen!) häufig versäumte. Dafür kann sie ja nichts. Aber es hat Leute gegeben, die sie auf diesen verantwortungsvollen Posten, wo Mathematik gefordert ist, gehievt haben. Die müssen sich jetzt wegen ihrer Fehlentscheidung Gedanken machen und sich fragen lassen, weshalb sie ihr aufgesessen sind?
Die EZB-Mitarbeiter haben eine andere Meinung von ihr.
Mazi (Dienstag, 17 Januar 2023 20:46)
Ist es Zufall?
Zwei Kriege sind in Europa bemerkenswert. Einmal auf dem Balkan und jetzt in der Ukraine. Beide male sind die GRÜNEN mit in der Regierung? Soll das Zufall sein?
Hier eine dennoch interessante Lektüre:
https://www.businessinsider.de/politik/welt/habeck-uber-kampfpanzer-usa-sollen-ersten-schritt-machen/
Mazi (Dienstag, 17 Januar 2023 09:24)
#1055
Was oder wie soll ich Ihnen antworten?
Frau Bas, Präsidentin des Deutschen Bundestages, wurde am 06.11.2022 und 23.11.2022 von mir wegen der Gewährleistung der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nach Art. 17 GG angeschrieben und zur Stellungnahme bis 15.11.2022 bzw. 23.12.2022 aufgefordert. Geantwortet hat sie nicht.
Daraus schließe ich, dass auch die Abgeordneten des Parlaments, vertreten durch die Präsidentin, sich nicht darum bemühen, dass Ihre beschlossenen Gesetze für die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal eingehalten werden.
Wir schreiben von neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz zu treffen haben. Richtig! Aber das interessieren Legislative, Exekutive und Judikative offensichtlich nicht.
Das einzige was wir unternehmen können, ist bekannt zu machen, dass die Gewalten nach Art. 20 Abs. 3 GG sich nicht einmal darum bemühen, das Grundgesetz einzuhalten. Zeigen wir auf, dass die Amtsträger ihre Amtsaufgabe nicht ausführen oder sie sogar verweigern.
Natürlich ist es richtig, dass "Vereine" wie die "Reichsbürger", die die Existenz des Grundgesetzes bestreiten, grundsätzlich keine hoheitlichen Aufgaben ausführen und Amtsträger sein können. Aber die Gruppe derer, die die Aufträge des Grundgesetzes nicht ausführen, dennoch Gehälter und Pensionen von der Gemeinschaft der Steuerpflichtigen beziehen, ist viel größer und gewichtiger. Sie sind nicht einmal dieser Gruppe der "Reichsbürger" offiziell beigetreten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, ist m.E. inhaltlich und nicht formell auszulegen.
WernerE (Montag, 16 Januar 2023 19:04)
hierzu ein Tweet aus einem anderen Forum:
RiLSG-München Dr. Oliver Bloeck entscheidet über Rechts-Angelegenheiten des SGB IX Schwerbehinderung GdB und sein EX-Arbeitgeber war das
ZBFS-Bayern--> gegen die der Bürger wegen einem GdB Klagen kann am LSG-Mü.
Liegt hier nicht ein wesentlicher Interessenkonfilkt vor, wenn ein Richter über Angelegenheiten seiner Ex-Kollegen des ZBFS-Bayern entscheiden soll und er völlig unkritisch offensichtlich "Falsche-Stellungnahmen-ZBFS"--> mit viel zu niedrigen/unvollständigen
ZBFS-GdB-Feststellungen bevorzugt?
In Bayern gehen die Uhren eben ein wenig anders oder doch nicht.
Wie schrieb der CSU-ler MdB Huber:
Die Wahlreform der Ampelregierung ist vergleichbar mit einem "Schurkenstaat"
klar die CSU würde über 30 Direktmandate verlieren.
BG-Heater (Montag, 16 Januar 2023 16:35)
Hallo Mazi,
es geht noch viel einfacher mit den "Neutralen Richtern".
Man nehme einen Angestellten einer Behörde zb. Versorgungsamt mit
Juristenausbildung und stellt diesen dann später beim einen LSG als Richter an.
Dieser Richter mit dem ehemaligen Arbeitgeber Versorungsamt, verhandelt dann
hauptsächlich die Rechtsangelegenheiten seiner Ex- Kollegen in Sachen
GdB-Schwerbehinderungen, so wirds gemacht.
Wie Neutral dann entschieden wird, ist wohl jedem klar und natürlich sind dann
immer keine Fehlverhalten erkennbar, klar.
Das Versorgungsamt darf dann auch "Ärztliche-Stellungnahmen" ohne Original-Arzt-
Unterschrift einreichen, natürlich zum Vorteil der Behörde, versteht sich und für
falsche "Ärztliche-Stellungnahmen" haftet dann niemand.
Gruß
BG-Heater
Mazi (Sonntag, 15 Januar 2023 12:41)
Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG?
Nach meinen Akteneinsichten ist das Grundrecht der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik nicht gewährleistet.
Ich beziehe mich auf Akteneinsichten in verschiedene Verwaltungs- und Gerichtsakten in Rheinland-Pfalz. Darin vermisse ich, dass die angesehenen Akten nach dem Rechtsstaatsprinzip geführt werden. Die Verwaltungsentscheidungen sind daher nicht nachvollziehbar.
Bekannt sollte ihnen die Formulierung in den Urteilen "auf die Verwaltungsakten der Beklagten wird verwiesen" erscheinen. Ein solcher Verweis ist ebenso nicht nachvollziehbar, wie die Verweise in Verwaltungsakten auf "Bände" oder "Teile". Derartige Formulierungen sind so unbestimmend, dass sie nicht nachvollziehbar sind. Da diese Formulierungen ständig in den Behörden verwandt werden, sind auch deren Verwaltungsentscheidungen nicht nachvollziehbar. Sie sind nach Paragraph 44 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nichtig.
In Umsetzung der Gesetze verweist das Bundesverfassungsgericht regelmäßig ihm bekannt gemachte Urteile an die Vorgerichte zurück (Paragraph 44 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Es ist m.E. pauschal zu unterstellen, dass keine richterliche Entscheidung Art. 6 Abs. 1 EMRK oder Art. 97 Abs. 1 GG folgt. Ich hege Zweifel, dass die Judikative rechtsstaatlichen Anforderungen und nicht dem Geist der NS-Juristen folgt. Nach meinen Nachforschungen ist der Hinweis des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 SB 3113/19, zumindest nachvollziehbar.
Mazi (Freitag, 13 Januar 2023 10:04)
Sozialgerichtsbarkeit und neutrale Richter?
Folgt man dem Anspruch des Art. 6 Abs. 1 EMRK, dem Auftrag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, und dabei wiederum der Ratifizierung durch den Bundesrat, stellt man fest, dass sich die Länder nicht davon überzeugen, dass Richter bei ihren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz entscheiden. Es ist daher angebracht, davon auszugehen, dass in der Judikative keine neutrale Richter eingesetzt werden.
Es ist ein Leichtes die Judikative mit "braunen" Richtern zu unterwandern. Aufgru d des fehlenden Kontrollsystems würde dies nicht einmal systematisch erkannt.
Bekanntlich ist der "braunen" Judikative vorzuhalten, den Führer im Dritten Reich mit ihren Urteilen unterstützt zu haben (vgl. entsprechende Maßnahmen des Deutschen Bundestages in 2009). M.W. wurde keiner dieser Richterschaft zur Rechenschaft gezogen. Sie, die Täter, erhielten sogar aus öffentlichen Geldern (den Steuereinnahmen) Pension.
Gehen wir davon aus, dass spätestens seit 1954 die ehemaligen Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt ausgegliedert wurden. Die Sozialgerichtsbarkeit existierte aufgrund gesetzlicher Vorschrift in der Bundesrepublik. Da die Bundesregierung es unterlassen hat, eine Kontrolle zu etablieren, ist davon auszugehen, dass die Richter weiterhin nicht den Gesetzen der Bundesrepublik handelten.
Wir halten fest, dass die Angabe der Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen, unwahr ist. Ihnen ist vorzuhalten das Recht zu beugen.
Da die Staatsanwaltschaften, unterstellt dem Minister der Justiz, es unterlassen ihre Kollegen in den Gerichten, unterstellt ebenfalls dem gleichen Minister der Justiz, strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen, ist auch in dieser Hinsicht die Neutraltät der Richter anzuzweifeln. Bei ordnungsgemäßer Handhabung der Funktionstrennung ist dieser Umstand nicht zu rechtfertigen.
Es ist hier festgestellt, dass die Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Daraus folgt auch, dass ein Betroffener anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörden nicht nachvollziehen können. Nach dem Gesetz sind solche Entscheidungen nichtig.
Die richterlichen Entscheidungen folgen nicht dem Gesetz.
Da Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRH, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind, dies aber nicht achten, kann das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt sein.
In Umsetzung der Anerkennung der europäischen Menschenrechte 1952 ist es Aufgabe der Länder, die Judikative mit neutralen Richter zu besetzen, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Die Ministerpräsidenten der Länder sind für die korrekte Umsetzung dieser Anerkennung verantwortlich. Sie können zwar die Zuständigkeit auf ihre Minister übertragen, aber sie sind weiterhin verantwortlich geblieben. Bei den negativen Erfahrungen, die zweifellos vorhanden sind (auch anhand meiner eigenen Akteneinsichten), sind die Länder nach dem Grundgesetz verpflichtet, die Judikative mit neutralen Richtern auszustatten.
Spätestens jetzt haben sie dies vorzunehmen und frühere richterliche Entscheidungen, weil sie nicht dem Gesetz folgten, als nichtig zu erklären (siehe Handhabung des Deutschen Bundestages im Jahr 2009). Die Gerichte sind mit neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, unverzüglich auszustatten. Aufgrund der mir vorliegenden Beweise, ist dies heute noch nicht der Fall. Die Besetzung der Gerichte mit nicht neutralen Richter ist gesetzlich untersagt.
Das geschaffene Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG, mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az.2 A 7.21, ist umzusetzen. Alle Amtsträger sind dazu verpflichtet. Nach der Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2020, Nr. 18/22, ist diese auch zu beachten.
Mazi (Donnerstag, 12 Januar 2023 12:01)
(Fortsetzung
Sozialgerichtsbarkeit)
Es ist die Frage zu beantworten, dass Bürger der persönlichen Freiheit beraubt (weggesperrt) wurden, ihnen aber keine rechtmäßige Entscheidung eines unabhängigen Richters (nach dem Gesetz!) zugrunde gelegen hat. Letztlich haben nicht nur die Richter, sondern auch der Minister der Justiz und logischer Weise auch deren Ministerpräsident (nach der Ratifizierung durch den Bundesrat) dafür einzustehen. Sie sind anzuklagen und auch zu verurteilen von Behörden, deren Vorgesetzter wiederum der Minister der Justiz ist.
Das soll eine Funtionstrennung sein? Damit verbinde ich aber andere Kriterien!
So zu organisieren und als richtig anzusehen, kann m.E. nur auf der "Mist" von NS-Juristen wachsen!
Dies auch noch heute seitens von Juristen zu verteidigen, macht die demografische Gesinnung, der anders denkenden, bekannt. Das Grundgesetz muss durch- und umgesetzt werden. Nicht nur die Zuständigen, sondern auch die Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Bezüglich der Sozialgerichtsbarkeit ist festzuhalten, dass sie nie Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen hat. Alle Entscheidungen widersprechen dem Gesetz, insbesondere Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 97 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 und Art. 19 Abs. 4 GG.
Bei neutraler Betrachtung schließt sich die Frage an, wie und weshalb so etwas passieren konnte. Schließlich verweisen wir auf einen ausgebildeten Juristen als Bundespräsidenten. M.E. unerhört, was sich hier abspielt. Wir haben hier keine Missstände in einem anderen Land zu klären, sondern zuerst in unserem eigenen Land "zu kehren".
Mazi (Donnerstag, 12 Januar 2023 12:00)
Solzialgeruchtsbarkeit:
Wie ist eine Judikative zu beurteilen, die nicht überwacht wird, ob sie nicht weiter macht wie bisher?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Judikative nicht auf die Erfahrungen im Dritten Reich zurückgreift!
Bekannt ist, dass die Judikative im Dritten Reich den Führer mit ihren "Entscheidungen" unterstützte. Bekannt ist das Zitat eines Ministerpräsidenten eines CDU-geführten Landes: "Was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein!". Bekannt ist auch, dass die damaligen Straftäter von der Justiz nie verurteilt wurden (auch nicht in Berufungsverfahren). Der Generalstaatsanwalt Bauer, Verfechter der Demokratie, bildet eine Ausnahme. Es ist davon auszugehen, dass er nur mit Unterstützung des Auslandes diesen Status erreichen konnte.
Anzumerken ist, dass in der sogenannten "Wannsee-Konferenz" sich hochrangige Vertreter der Bdhörden trafen und den Transport von Juden in die Gaskammern effizient regelten.
Eingeräumt, können Richter nur über das entscheiden, was ihnen vorliegt. Dabei können Sie falsch oder richtig liegen. Damit ist der Irrtum in der Entscheidung beschrieben. Wenn aber nicht sichergestellt ist, dass eingehende Post (wie zuvor bereits beschrieben) Ihnen überhaupt vorliegt, dies nicht kontrolliert wird, dann ist nicht der Irrtum in der Entscheidung für die falsche Entscheidung massgeblich, sondern die Entscheidung auf eine fehlerhafte organisatorische Massnahme zurückzuführen.
Es ist davon auszugehen, dass dies regelmäßig der Fall ist.
1952 hat der Deutsche Bundestag die Menschenrechte anerkannt. Der Bundesrat hat damals diesen Beschluss ratifiziert. Die Länder sind für die ordnungsgemäße Handhabung in der Judikative verantwortlich. Kontrollen haben sie jedoch nicht eingeführt, anhand denen sie erkennen könnten, dass den Richtern auch wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zur Entschdidung vorgelgt werden/wurden. Die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1988, dass Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen können, ist m.E. ebenso unstrittig wie wahr. Anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten können Betroffene (und auch Richter) nicht geltend machen, Verwaltungsentscheidungen nachvollzogen zu haben.
Eine Gerichtsbarkeit, die beispielsweise eine Regressakte nicht einsieht, kann m.E. nicht vorgeben, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte eingesehen zu haben und ihrer Entscheidung zugrunde gelegt zu haben. Eine richterliche Entscheidung, so unabhängig sie auch sein könnte, kann nicht dem Gesetz folgen. Die Annahme, dass ein Minister der Justiz Art. 19 Abs. 4 GG sichergestellt hätte (die Judikative, seine Amtsaufgabe, aber nicht überprüft hat, ob sie gesetzeskonform handelt), kann nicht geltend machen, dass eine solche Amtshandlung seiner Untergebenen falsch ausgeführt worden wäre. Er hat schlicht seine Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht vorgenommen bzw. verweigert. Dass auch untergebenen Behörden Art. 20 Abs. 3 GG nicht achteten, ergibt sich aus dieser Logik ohnehin. Es war den Amtsträgern zuzumuten, dass sie das Fehlverhalten ihres Ministers hätten erkennen können.
Die Veröffentlichung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 21.11.2022, Nr. 18/22, wie auch die Gerichtsentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.12.2021, Az. 2 A 7.21, haben schon ihren nicht zu unterschätzende Hintergrund. Es geht m.E. nicht um die "Reichsbürger" direkt, sondern um deren tatsächlichem Verhalten.
Im Ergebnis ist die Funktionsweise und Organisation der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland in Frage zu stellen. Es ist nicht sichergestellt, dass Bürgern das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird. Die Judikative ist nicht in der Funktion, Entscheidungen nach dem Gesetz zu treffen. Organisatorische Mängel sind nach dem Grundgesetz abzustellen. Die Aussage, das keine neuen Tatsachen vorgelegt werden, rechtfertig nicht, dass bisherige System als bindend zu legitimieren.