passt gerade zum Thema der Vertuschung von Impfschäden
(die Botschaft der blinden Justiz):
https://report24.news/deutsche-kanzlei-klagt-an-impfschaeden-werden-systematisch-verschwiegen/?feed_id=16637
Deutsche Kanzlei klagt an: Impfschäden werden systematisch verschwiegen
Der Staat und seine Amtsträger machen doch nur was für sie sinnvoll ist.
Grundgesetz - was ist das noch mal?
#427
Mazi(Donnerstag, 26 Mai 2022 10:18)
Das Grundgesetz ist formuliert, seit 1949 in Kraft. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn nun die Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handeln, dann stimmt auf der Seite des Staates und nicht auf der Seite der Bürger das Defizit etwas nicht.
Wenn der Staat nicht für die Durchsetzung des Grundgesetzes Sorge trägt, dann ist das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt. Dann ist auch keine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG
gegeben.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland 1952 die europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtend anerkannte, die Abteilungen des Reichsversicherungsamtes wegen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz
als sogen. "Sozialgerichtsbarkeit" ausgliederte, deren Tätigkeit aber nicht kontrolliert, dann kann sie nicht geltend machen, dass sie faire Verfahren nach Art 6 Abs. 1 EMRK durchführte bzw.
durchführt.
Dass die Judikative ihre Beschlüsse nicht in Achtung der Gesetze trifft, darauf hat das Bundesverfassungsgericht auch in jüngster Zeit mehrfach hingewiesen. Es ist also davon auszugehen/zu
unterstellen, dass dem Staat die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz bekannt ist.
Es ist m.E. die Verpflichtung des Staates, die Durchsetzung des Grundgesetzes sicherzustellen. Dazu gehört es m.E. auch, dass er sich von Amtsträgern trennt, die nachweislich nicht nach seinen
Weisungen hoheitliche Aufgaben ausüben und stattdessen lediglich vorgeben, dies zu tun. Es darf m.E. auch nicht dazu führen, dass der Staat Steuergelder zur Finanzierung dieses Unrechtssystems
einsetzt.
Es ist durchzugreifen und das bürgerliche Grundrecht zu gewährleisten.
#426
Milo Gartenmöbel(Mittwoch, 25 Mai 2022 12:57)
Viel Erfolg im Kampf für die Gerechtigkeit wünschen Thomas Stefan Carlo Joey und Sven
#425
Mazi(Mittwoch, 25 Mai 2022 08:23)
Der Vorwurf, dass das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg als Grundrecht garantiert, dies aber in der Praxis nicht gegeben ist, regt zum Nachdenken an.
#424
WernerE(Dienstag, 24 Mai 2022 19:18)
# 423 - Was ist los in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn wir diese Frage geklärt haben (wollen) sind wir der Wahrheit im System
auf der Überholspur und weshalb sollten die Menschen die von Amtswegen tätig
sein soll, die Aufklärung wollen.
NEIN die Amtsträger wollen ihr Machtgehabe nicht aufgeben, deshalb dürfte meiner
Einschätzung nach die BRD untergehen.
Wobei vieles schon untergegangen ist, Recht und Gesetz nur Farce ist.
Dennoch werden Sie, viele Mitstreiter und ich nicht kleinbeigeben und aufhören!
#423
Mazi(Dienstag, 24 Mai 2022 09:49)
Was ist los in der Bundesrepublik Deutschland?
Da verkünden Richter in Ausübung ihres Amtes ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz.
Die Amtsträger sind zwar nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden, aber das hindert sie nicht daran, diese Vorschrift zu missachten.
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert ihnen als Grundrecht den Rechtsweg einzuschlagen, aber dies wird ihnen nicht gewährt.
Sorgat, ehemals BKA berichtet davon, dass die Exekutive nicht einmal die Arbeit der Amtsträger kontrolliert.
Der Ex-Bundesanwalt Jost berichtet glaubwürdig davon, dass Akten in der öffentlichen Verwaltung manipuliert wurden. Die Kommentare in diesem Gästeforum bestätigem ebenfalls anhand unterschiedlichster
und zusammenhangloser Fälle gleiches.
Wenn Aufsicht und Gerichte anhand der Verwaltungsakte einer Behörde deren Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich deren Rechtsstaatlichkeit kontrollieren, so stellt dies m.E. das Grundgesetz elementar
in Frage. Es geht letztlich darum, das Grundgesetz mit seinen Regelungen umzusetzen und die m.E. kriminelle Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung zu unterbinden.
Eine Staatsanwalt, deren Tätigkeit eben auf diese Umsetzung gerichtet sein muss, dies aber nicht vornimmt, ist zu unterstellen, dass kriminelle Organisationen das System bereits unterwandert hat. Die
Legislative, die ausgenommen zu sein scheint, hat nachweislich mit gesetzlichen Bezug auf unterschiedlich und privat gestaltete Satzungen in den Regelungen des SGB ebenfalls unrühmlichen Beitrag zur
Schaffung dieses "Unrechtssystems" m.E. beigetragen.
Es geht also nicht darum, einen sachlich Nachweis eines Geschehens objektiv vorzutragen, sondern ein belastungsfähiges System der Gewaltenteilung, wie nach Art. 20 Abs. 2 GG dies vorgibt,
funktionsfähig zu etablieren.
Wenn man dies wollte, wäre von den Amtsträgern gemäß deren Eids die Umsetzung des Art. 20 Abs. 3 GG, Gesetz und Recht, abzuverlangen und bei Zuwiderhandlungen diese anzuklagen, zu verurteilen und
wegen Arbeitsverweigerung deren unrechtmäßig zugeflossenen Steuergelder zurückzufordern.
Schlicht formuliert: Das Grundgesetz ist durchzusetzen.
"Reichsbürger" und deren Sympathisanten sind mit einem grundgesetzlichen Staatsverständnis nicht vereinbar. Durchsuchungen, ausschliesslich ausserhalb der Justizbehörden, sind nicht in der Lage,
diesen Anspruch zu gewährleisten. Sie stellen nur einen fingierten Rechtsstaat dar. Der Staat hat sich m.E. nicht auf nur auf Institutionen zu stützen, sondern er hat auch die Verpflichtung
sicherzustellen, dass seine Instituionen nach seinen Weisungen funktionieren.
#422
Mazi(Samstag, 21 Mai 2022 10:23)
#421
Ihre Erregung ist nachvollziehbar und auch verständlich.
Tatsache ist, dass alle Amtsträger - nicht zuletzt aufgrund des von ihnen geleisteten Eids - an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
Wenn sie dies nicht befolgen, dann sind sie strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Es ist aufgefallen, dass Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen, deshalb kein Richter sie verurteilt und nach den europäischen Menschenrechten alle Straftäter bis zu ihrer Verurteilung als
unbescholten gelten.
Um dieses System abzusichern unterlässt es der Staat nachzuprüfen, ob denn seine Amtsträger Gesetz und Recht befolgen.
Es ist nachvollziehbar, dass nur das in Frage zu stellen ist, von dem man nicht weiß, dass dem so ist. Eine Kontrolle in einer Sache durchzuführen, die unzweifelhaft ist, stellt somit nur unnötigen
Aufwand dar. Wenn also bekannt ist, dass die Amtsträger Gesetz und Recht nicht einhalten, was soll dann eine Kontrolle außer unnötigen Kosten bewirken?
Wenn keine unabhängige Kontrolle durchgeführt wird, dann ist zur Absicherung des NAZI-Systems es zwingend erforderlich, dass der Staat von der gegenteiligte Handhabung keine Kenntnis erlangt.
Ich bin kein Reichsbürger, kein Verfechter des Nationalsozialismus, aber ein Rechtsstaat, der nicht sicher sein kann, dass das vorherige System abgeschafft ist, das Gegenteil pflegt, kann doch nicht
glaubhaft machen, dass das vorherige System der NS-Juristen abgeschafft ist.
Der Spruch von der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG und der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG erscheint mir hohl, sehr hohl und menschenverachtend (siehe Ihren Fall).
#421
WernerE(Freitag, 20 Mai 2022 19:46)
Zitat#418
Das was Sie hier beschreiben, hat sich bestimmt zwischen 1933 und 1945 zugetragen. Das Grundgesetz sieht derartiges seit 1949 nicht mehr vor.
Nein, dass ist ein Aktuelles Vorgehen bei der Staatsanwaltschaft in A..
Mehr will und darf ich dazu nicht veröffentlichen, sonst bekomme ich wieder einen
Strafbefehl über xx Tagessätze a) xx €.
Ja ich bin Straffällig geworden, weil ich auf meiner Webseite einen nicht nachweisbaren
Tatbestand mit dem Namen des Täters, veröffentlicht haben soll.
Wobei der Täter tatsächlich mir sein Vorderteil gezeigt hat, er es bestreitet und ich
keinen Zeugen habe.
Der Täter selbst, der eben sein Vorderteil gezeugt und mich im Dunkeln abgefangen hat,
wird strafrechtlich nicht belangt, kann Privatklage einreichen.
Was die Staatsanwaltschaft dazu geschrieben hat, öffnet Tür und Tor für Gewalttaten,
denn angebliche Straftäter werden nicht belangt.
Sollte ich mal längere Zeit hier nicht sein, bin entweder eingesperrt, abgestochen,
Krankenhausreif verprügelt oder angeschossen worden.
Also bitte dann nicht wundern.
Zitat #419
Wenn hier dennoch ein Verstoß vorliegen sollte, so ist anzunehmen, dass die ausführenden Staatsanwaltschaften zwar an Gesetz und Recht gebunden sind,
aber nicht danach handeln.
Danke - dem Vortrag ist nichts hinzu zufügen.
#420
Mazi(Freitag, 20 Mai 2022 11:11)
(Fortsetzung)
Sind die Gesetze nach dem Grundgesetz?
Ich habe auf § 110 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII hingewiesen. Darin heißt es:
§ 110
Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
(1) Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die
infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs.
bzw.
(2) Die Sozialversicherungsträger können nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, auf den Ersatzanspruch ganz oder teilweise
verzichten.
§ 108 Abs. 1 SGB VII schreibt dazu:
(1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der
jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallversicherungsträger zuständig ist.
§ 104 Abs. 1 und Abs. 3 SGB VII erklären dazu:
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und
Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf
einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Ein Forderungsübergang nach § 116 des Zehnten Buches findet nicht statt.
bzw.
(3) Die nach Absatz 1 oder 2 verbleibenden Ersatzansprüche vermindern sich um die Leistungen, die Berechtigte nach Gesetz oder Satzung infolge des Versicherungsfalls erhalten.
Unterstellt man, dass die Unternehmer in die gesetzliche Unfallversicherung nach deren Berechnung ihre Beiträge entrichten und Unfallverletzte der Einfluss auf Ihre Erstattung entzogen ist, so ist
das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem betroffenen Bürger verwehrt.
Schließt man an diesen Gedankengang auch noch die Tatsache an, dass ein Gesetz auf eine Satzung verweist, diese aber nicht von einer Legislativen, sondern anderweitig erlassen wird, ist unverkennbar,
dass dieser Regelung keine rechtsstaatlichen Grundsätze zugrunde liegen.
Allein diese Tatsache setzt m.E. das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 GG außer Kraft. Rechtsstaatlich besteht hier seit 1949 Handlungszwang. Ein
Gewohnheitsrecht der NS-Juristen, dass Betroffene schädigt, kann - auch wenn Amtsträger unter Missachtung des § 31 BVerfGG unzulässig entschieden haben - nicht entstanden sein.
Gewohnheitsrecht und Beschluss des Bundesverfassungsgericht sind nicht berechtigt das Rechtsstaatsprinzip zu verändern. In vorliegendem Fall ist es sogar so, dass selbst das Bundesverfassungsgericht
mit seinem Beschluss von 1983 das Rechtsstaatsprinzip, die Bindung von Behörden und Gerichten zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten, bestätigt hat.
Wenn die richterliche Entscheidung dem Gesetz zu folgen hat, stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz dem SGB vorausgeht oder nicht. Da dies eindeutig zugunsten des Grundgesetzes auszulegen ist,
gelten die Regelungen in diesen Fällen des SGB nicht.
Um auf Ihren Kommentar einzugehen:
Kein Amtsträger ist berechtigt seine Amtsausführung nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG auszuüben. Dies betrifft weder Amtsträger der Staatsanwaltschaften noch der Gerichte.
Die von Ihnen beschriebenen und dargestellten Straftaten sind Amtsträgern in Ausübung der Amtstätigkeit bekannt geworden. Sie sind ihnen nach § 258a StGB anzulasten. Sie sind anzuklagen, zu
verurteilen und zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben nicht befähigt.
Sie sind von ihren Kollegen zu verurteilen?
Die Praxis zeigt, dass dies praktisch nicht funktioniert.
Solange die Amtsträger nicht angeklagt werden, können sie nicht verurteilt werden. Solange sie nach den europäischen Menschenrechten nicht verurteilt wurden, gelten sie als unbescholtene Bürger.
Nicht die propagandierte Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG verhilft der Gerechtigkeit zum Sieg, sondern der öffentliche Pranger nach Art. 20 Abs. 4 GG.
#419
Mazi(Freitag, 20 Mai 2022 11:10)
#418
Das was Sie hier beschreiben, hat sich bestimmt zwischen 1933 und 1945 zugetragen. Das Grundgesetz sieht derartiges seit 1949 nicht mehr vor.
Die Amtsträger sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Legislative hat nach eingehender Beratung die erforderlichen Gesetze beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem
Beschluss von 1983 Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG an dessen Beschluss gebunden.
Wenn hier dennoch ein Verstoß vorliegen sollte, so ist anzunehmen, dass die ausführenden Staatsanwaltschaften zwar an Gesetz und Recht gebunden sind, aber nicht danach handeln. Eine Normalverteilung
zugrunde gelegt, bedeutet dass in den Staatsanwaltschaften ebenfalls Kriminelle tätig sind.
Ich sehe daher keinen plausiblen Grund dafür, dass der Staat zur Bezahlung dieser Amtsträger und zur Finanzierung deren Gehälter die Steuern erhöhen durfte.
Sachlogisch macht dies keinen Sinn, wenn die Amtsträger des Dritten Reiches auch nach ihrer Pensionierung Besoldungen seitens der Bundesrepublik erwartet haben. Das dem so war, darüber wurde und wird
kein Streit geführt.
Nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung sind die damaligen und die heutigen Zahlungen m.E. nicht zu rechtfertigen.
Vergleicht man die heutigen praktisch durchgeführten Maßnahmen mit denen des Dritten Reiches, führt der Vergleich mit dem Anspruch der Reichsbürger zu keinem abgrenzbaren Unterschied. M.W. lehnen die
sogenannten Reichsbürger wegen Fristablauf das Grundgesetz ab. Danach ist das sogenannte 1000jährige Reich der NS-Juristen auch mit der Gründung der Bundesrepublik nicht untergegangen.
Eine bedenkliche Entwicklung in unserem "Rechtsstaat". Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auch heute noch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundsatz des Dritten Reiches
urteilen, die Exekutive weiterhin Gesetz und Recht der Bundesrepublik nicht zugrunde legt und die Legislative nach dem Grundsatz des Dritten Reiches seine Gesetze beschließt.
Die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 (S 12 SB 3113/19) sind in der Praxis nachvollziehbar.
#418
WernerE(Donnerstag, 19 Mai 2022 23:32)
In Bayern gibt es Staatsanwaltschaften die sehr gerne Straftaten wegen nicht
öffentlichem Interesse einstellen.
z.b wenn man auf der Straße im Dunkeln angegriffen und geschlagen wird
z.b. wenn ständig von einem Filmaufnahmen gemacht wird
z.b. wenn jemand sein Geschlechtsteil dem Nachbar entblößt
und vieles mehr.
Man kann ja Privatklage einreichen.
Eine dieser Staatsanwaltschaften ist in meiner Nähe eingerichtet.
Durch die Einstellung einer Gewalttat - Körperverletzung - sehe ich mit Schrecken in die Zukunft, damit ist die Tür zur Gewaltfreiheit sehr weit aufgerissen worden.
Werter Andreas - den Wunsch trage ich auch immer wieder vor, sehe aber Aufgrund
der angesprochenen Tatsachen von MaZi, Unfallmann und mir, wenig Erfolgsaussichten!
#417
Andreas(Donnerstag, 19 Mai 2022 21:54)
Möge Freiheit und Gerechtigkeit letztlich immer siegen
Grüße aus dem Treffen im Schuppen1 (Chevy)
#416
Mazi(Donnerstag, 19 Mai 2022 09:41)
Was ist der Wert eines staatlich garantierten Grundrechts, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und der Staat die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht sicherstellt?
Kurze Antwort:
Nicht einmal die Kopierkosten!
Welche Bedeutung hat die Erklärung von 1952 zu den Menschenrechten und die Verpflichtung faire Verfahren durchzuführen?
Kurze Antwort:
Nicht einmal die Kopierkosten.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass es immer einmal zu einem Streit aufgrund unterschiedlicher Auffassungen kommen kann. Dann ist es wichtig, dass ein Unbeteiligter ein "Urteil" spricht und
Rechtsfrieden einkehrt. Wenn dieser Unbeteiligte sich nicht neutral verhält und auch nicht nach dem Gesetz handelt, dann übt er zwar eine Amtsfunktion aus, diese trifft aber die Entscheidung weder
neutral noch nach Gesetz und Recht. Die Frage, die es zu beantworten gilt ist die, ob Amtsfunktionen wahrgenommen werden, auch wenn diese vorsätzlich nicht Gesetz und Recht folgen.
Da das Grundgesetz unabhängige richterliche Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz 'bindet', ist nicht davon auszugehen, dass das Grundgesetz eine andere Defintion zulassen will.
#415
Mazi(Mittwoch, 18 Mai 2022 11:37)
M.E. liegt es daran, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
Daraus folgt, dass die nach § 31 BVerfGG nicht ihre Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG treffen. Es ist m.E. logisch, dass der Staat nichts davon erfährt, weil er nicht kontrolliert, ob denn seine
Amtsträger Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG befolgen.
Daraus fo9lgt wiederum, dass die Bundesrepublik sich 1952 nach den europäischen Menschenrechte zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet hat, aber keineswegs dessen Verpflichtung nachprüft.
Nachweislich jüngster zahlreicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird das Gesetz seitens der Judikativen nicht befolgt.
Ein Richter an einem Sozialgericht, der sich nicht sachkundig macht, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seiner Entscheidung zugrunde legt oder keine wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakte einem Gutachter zur Erstellung eines Gutachtens vorlegt und dennoch vorgibt anhand de3s Gutachtens zu entscheiden berechtigt zu sein, ist m.E. fehl in seiner
Amtsaufgabe.
Bekanntlich handeln nach meinen Akteneinsichten alle Richter an Sozialgerichten bei ihrer Entscheidungsfindung gegen das Gesetz. Das die Bundesrepublik nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechte
faire Verfahren durchführt, ist ehe der Märchen als der Wahrheit zuzurechnen.
Die Kenntnis des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG und die Tatsache, dass nach Sorgatz keine Kontrolle denn durchgeführt werden, ob denn die Amtsträger Gesetz und Recht befolgen, führt nicht zu
einer Überraschung von Jost, dass die von ihm vorgefunden Akten manipuliert wurden oder in der Sozialgerichtsbarkeit den Entschei8dungen der Richter keine wahrheitsgetreuen und vollständige
Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegen.
Wesentlich bedenklicher erscheint mir, dass der Rechtsweg für Betroffene vorgeschrieben ist, der Staat aber nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht befolgt werden.
Nach diesem Vorwurf ist es nicht verwunderlich, dass juristisches Chaos in der Bundesrepublik herrscht.
Wenn 1949 das Grundgesetz die Gewaltenteilung vorschreibt, erst 1954 die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert wurde und der Staat nicht
sicherstellt, dass Gesetz und Recht befolgt werden, ist die heutige Praxis nicht verwunderlich. In der Sozialgerichtsbarkeit ist offensichtlich die Denke der NS-Zeit weiterhin nach dem Spruch von
Filbinger gegeben: "Was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein!"
Vor diesem Hintergrund muss einem doch die Entscheidung des Bundestages von 2009, alle Todesurteile der Nazi-Zeit als unzulässig zu deklarieren, einer Verspottung der Legislative unseres Staates
vorkommen. Zur Finanzierung dieses Systems mit heutigen Steuergeldern erscheint mir noch grotesker.
#414
Nico Michels(Dienstag, 17 Mai 2022 18:52)
Der junge mann vom Geldautomaten wünscht viel Erfolg;)
#413
Mazi(Dienstag, 17 Mai 2022 10:34)
Bedenklich?!
In Art. 20 Abs. 2 GG hat uns die Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung im Grundgesetz niedergeschrieben. In Art. 20 Abs. 3 GG hat sie alle Amtsträger der Exekutive und Judikative an Gesetz
und Recht gebunden. Nach Art. 97 Abs.1 GG sind Entscheidungen unabhängiger Richter an die Gesetze gebunden. Art. 19 Abs. 4 GG gewährt uns das Grundrecht der Rechtssicherheit. Soweit unser
Anspruch.
Sorgatz veröffentliche, dass der Staat die Einhaltung der Gesetze nicht überwacht. Jost stellt fest, dass Akten der öffentlichen Verwaltung manipuliert werden. In diesem Forum werden diese Tatsachen
mehrfach aus unterschiedlichen Stellen bestätigt.
1952 hat die Bundesrepublik die europäischen Menschenrechte anerkannt. Nach den Regeln des Grundgesetzes von 1949 war es aus Funktionstrennungsgesichtspunkten nicht mehr hinnehmbar, dass ehemaligne
Abteilungen des Reichsversicherungsamtes in diesem verbleiben durften. Sie wurden als sogenannte Sozialgerichtsbarkeit 1954 ausgegliedert. Nach obigen Darlegungen von Sorgatz, Jost und anderen sind
zwar die ehemaligen Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt ausgegliedert worden, aber sachlich hat sich nichts verändert. Damit dies nicht bekannt wurde, hat der Staatbes unterlassen, dies anhand
von unabhängigen Kontrollen zu bestätigen.
Wenn also die Richter der Sozialgerichtsbarkeitnicht nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen fällen, dann urteilen sie auch nicht neutral. Der Verstoß der Bundesrepublik gegen die europäischen
Menschenrechte ist nachweislich gegeben.
Es ist also Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland eine Judikative nach der Gewaltenteilung zu etablieren und dies sicherzustellen. Es ist m.E. nicht zulässig, dies den Bürgern lediglich zu
versprechen, als Grundrecht zu manifestieren und sie dennoch zu zwingen, zu ihren "gleichen Metzger" zu gehen. Dem Bürger wird das Grundrecht, der Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit, verweigert.
Ich halte diese Vorgehensweise rechtsstaatlich für absolut indiskutabel und der Versuch die Verpflichtung des Staates auf dem Bürger abzuladen. Zum Begriff der "Reichsbürger" sind alle zu
subsumieren, die das Grundgesetz nicht achten. Es ist nicht nachvollziehbar, das Wohnungen von "Reichsbürgern" zum Nachweis von Straftaten zu durchsuchen, dies aber bei der Judikativen nicht
vorzunehmen.
Die Argumentation, dies im Fall der Justiz nicht vorzunehmen, weil dies bereits bekannt ist, kann ich zwar nachvollziehen, aber die Rechtfertigung, diese Kollegen der Staatsanwaltschaften nicht
anzuklagen, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass von uns Bürgern Steuern erholen werden, um u.a. dieses System zu finanzieren. Das betrifft einerseits die laufende Bezahlung, also auch die spätere Bezahlung der
Pensionen, dieser Amsträger. Sie haben nie ihren Amtsauftrag ausgeführt und der Staat hat es unterlassen, dies nachzuprüfen. In meinen Augen ist es auch pervers, bei der Nichtausführung von
Amtsaufträgen, dann auch noch unterschiedliche Besoldungsstufen herzuleiten.
2009 hat der Bundestag nachträglich die im Dritten Reich verhängten Todesurteile "der Filbingers" als gesetzeswidrig aufgehoben, die getöteten Bürger aber damit nicht "wiederbelebt". Und hier
passiert wieder das Gleiche unter dem Grundgesetz? Wo sind die Lehren aus der Nazi-Zeit, die sich nie mehr wiederholen darf?
#412
WernerE(Montag, 16 Mai 2022 23:14)
Gibt es demnächst eine Untersuchung des Falles "Erich Neumann - Alias Unfallmann"
durch den Petitionsausschuss in Berlin.
Das Aktenzeichen ist bereits bekannt, nur ein paar Unterlagen müssen noch eingereicht
werden.
Damit wird die Lex Neumann, ein Fall des deutschen Staatsapparat.
Wir bleiben am Ball!
#411
Mazi(Montag, 16 Mai 2022 09:08)
Aufgrund der Akteneinsichten bin ich überzeugt, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung (bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Behörden) nicht existent
ist.
Die Frage, die es zu beantworten gilt, ist die, ob die Sozialgerichte als Gerichte fungieren dürfen, obwohl sie den Regeln des Grundgesetzes nicht folgen. Ihnen ist vorzuhalten, dass sie die
Entscheidungen der Richter, wie nachweislich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nicht dem Gesetz folgen.
Wenn der Spruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger "was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein", nicht gilt, kann ein unzulässiges Urteil auch durch Fristablauf nicht rechtskräftig
werden. Das ist m.E. schlechthin hochgestylter Unsinn.
Wenn der Staat nicht sicherstellt, dass seine Gesetze eingehalten werden, kann er nicht erwarten, dass diese Nachlässigkeit zu Lasten des Bürgers auszulegen ist.
Es wäre hilfreich zur Korrektur obiger Auffassung, wenn hier nachgelegt würde und der Nachweis geführt wird, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen und die
Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde legen.
Meine bisherige Erfahrung ist die, dass diese Richter die Sachverhaltserforschungg nach Paragr. 103 SGG grundsätzlich ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vornehmen und selbst
Gutachten nach ihrer eigenen Vorlage dieser Verwaltungsakte erstellen lassen und vorgeben, diese wiederum ihrer Gerichtsentscheidung zugrunde gelegt zu haben. Was an dieser Handhabung rechtsstaatlich
sein soll, habe ich bis heute nicht verstanden.
Daraus folgere ich, dass es hinsichtlich der Sozialgerichtsbarkeit keine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG gibt. Die Judikative grenzt sich sachlich nicht von den " Reichsbürgern" ab. Eine
Durchsuchung, wie bei den Angehörigen der Reichsbürger üblich, ist m.E. nicht erforderlich. Der vorgestellte Bericht hinsichtlich des Rechtsextremismus ist um die Zahl der Beschäftigten in der Justiz
grundsätzlich zu erhöhen.
#410
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 15 Mai 2022 09:19)
Hallo Gäste,
die Eintragung von Sami rana und Anwalt werden möchte, hat mich Angeregt auf meiner Unterseite vom 14.12.2017 zu dokumentieren: Wie schnell man durch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Bremen der
2. Gustl Mollath werden kann. Insoweit auch zur Freiheitsberaubung kommen kann. Ferner habe ich mit einem Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen vom 14.12.2017 in der Strafsache Az. 87 Ds 606 Js
21793/17 (46/17) nachvollziehbar dokumentiert, meinen Angaben kommt ein höheres Maß an Glaubhaftigkeit zu, als 10 Polizeibeamten.
#409
Sami rana(Samstag, 14 Mai 2022 18:43)
Ich war mit meiner familie indisch/pakistanisch in huchting neben dem mütterzentrum als ich auf Erich traf. Und finde diesen vorfall merkwürdig aber auch interresant weil mich der berrich justiz auch
sehr interresiert weil ich anwalt werden möchte.
#408
Mazi(Samstag, 14 Mai 2022 11:29)
Verstehe ich nicht! In den Medien heißt es:
"Die Europäische Kommission in Brüssel will im Kampf gegen organisierte Kriminalität einen Gesetzesvorschlag zur schnelleren Konfiszierung von kriminellen Vermögen vorlegen.
Die Pläne betreffen auch die Gruppe der russischen und belarussischen Oligarchen und Politiker, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, wie der zuständige Vizepräsident der
EU-Kommission, Margaritis Schinas, der "Welt am Sonntag", erklärte."
Diese Meldung lässt darauf schließen, dass die EU Kommission nur die kriminellen Vermögen "im Zusammenhang mit dem Krieg" " in der Ukraine" konfiszieren will. Diese Formulierung drückt aus, dass
kriminelles Vermögen, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steht, nicht konfiszieren wird.
Ich bin mit meinem normalen Denken davon ausgegangen, dass der Staat etwas grundsätzliches gegen den Aufbau kriminellen Vermögens hat.
Positiv bewerte ich dennoch, dass in der Meldung zwischen russischen Oligarchen und Politikern nicht mehr unterschieden wird. Nach Art.20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger, so auch der ehemalige Kanzler
Gerhard Schröder, an Gesetz und Recht gebunden. Es drängt sich die Frage auf, ob Vermögen der Amtsträger trotzdem darunter fällt, wenn es mit Bezügen dieser Leute aufgebaut wurde, die nicht gemäß
ihrem Amtsauftrag handelten.
Es stellt sich die vom Bundesverfassungsgericht aufgeworfene Frage einer "unabhängigen" Kontrolle, ob denn Zahlungsanweisung in den Händen Gleichgesinnter dennoch einer unabhängigen Kontrolle
unterliegen?
Über die Urteile von Richtern, die nicht dem Gesetz folgen, ist hinreichend berichtet. Jetzt ist eine weitere Variante hinzugekommen.
Unstrittig hat sich die Justiz im Dritten Reich nicht mit Ruhm "bekleckert". Veränderungen mit der Schaffung des Grundgesetzes wurden nicht bekannt. 2009 hat der Bundestag die Todesurteile der
NS-Richter für rechtswidrig erklärt. Unbestritten fussten die damaligen Urteile auf den Gesetzen. Unbestritten ist aber ebenso wenig, dass die damaligen Gesetze den Menschenrechten nicht entsprochen
haben. Es ist nicht auf den tatsächliche Beschluss des Bundestages, sondern dessen Geist abzustellen.
Das mag für bestimmte Leute nicht nachvollziehbar erscheinen, weil ich auf die Sozialgerichtsbarkeit generell zurückkommen will.
Ich will dies verdeutlichen und belegen, dass auch die heutigen Gesetze nicht unserem rechtsstaatlichen Denken entsprechen. Auf die ebenfalls vorgebrachten Beispiele des Missbrauchs oder die
unterlassene Weiterleitung von Alarmmeldungen möchte ich hier nicht weiter eingehen.
Das SGB beschränkt - ohne Zustimmung von Betroffenen - die Haftungseinschränkung des Arbeitgebers und damit der Berufsgenossenschaften ein. Über die Zulässigkeit einer solchen Haftungsbeschränkung
kann man streiten. Als wesentlich möchte ich jedoch auf eine Haftungsbeschränkung nach der "Satzung" in diesem Gesetz hinweisen.
Wenn die Legislative über Gesetze entscheidet, dann ist es unzulässig, dass deren Entscheidung von einer individuellen Entscheidung einer anderer Instituion, die keine Legislative darstellt, abhängig
ist.
Es stellt sich die Frage, ob die Organisation der "Sozialgerichtsbarkeit" nach dem Grundgesetz überhaupt zulässig ist?
#407
Mazi(Freitag, 13 Mai 2022 21:22)
#406
Das ist die eine Seite, die andere Seite ist jedoch das Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung zu treffen haben. Das verstehe ich unter hoheitlicher Machtausübung des Staates.
Das Gesetz besagt (§ 31 BVerfGG), dass alle Behörde und Gerichte an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Darin sind alle
wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv zu dokumentieren.
Ist die Verwaltungsakte nicht ordnungsgemäß geführt, können Richter ihre Entscheidung nicht auf diese stützen.
Das von Ihnen angeschnittene Thema ist zwar nachvollziehbar, aber zuvor haben die Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorgelegt. Nach § 444 ZPO sind
Beanstandungen der Partei als erwiesen anzuerkennen, wenn die gegnerische Partei Unterlagen hat "verschwinden" lassen.
Nach meiner Erfahrung ist dies überwiegend (in Akten, die ich eingesehen habe, immer) der Fall.
In der Regel ist dies der Fall und die Richter können nach dem Gesetz nicht gegen einen Kläger entscheiden. Daraus schließe ich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte ihren Urteilen zugrunde legen können.
So ist es in einem Rechtsstaat. Die Praxis lehrt uns aber, dass die Richter an den Sozialgerichten anders, z.G. der Behörden, "entscheiden". Die Ähnlichkeit zum allgemeinen Vorwurf der Justiz der
Nazi-Zeit ist erdrückend.
Damit sind wir bei dem grundlegenden Problem, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit m.E. nicht nach dem Gesetz entscheiden. Die Züge der richterlichen Urteile sind von der Justiz der NAZIs nicht
zu unterscheiden.
In der Tat stellt sich die Frage, ob eine Justiz, die nicht nach dem Gesetz entscheidet, zur Judikativen im Sinne der Gewaltenteilung fungieren kann? Da die Prinzipien der Sozialgerichtsbarkeit in
entscheidendem Maße nicht dem Grundgesetz folgt, vertrete ich die Auffassung, dass die Sozialgerichtsbarkeit sachlich nicht zur Gewaltenteilung gehören kann.
Die 1954 durchgeführte Maßnahme hat nicht zur geforderten Gewaltentrennung geführt.
Gehen wir auf die europäischen Menschenrechte ein. 1952 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach
dem Gesetz.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass ohne Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte kein Richter sich sachkundig gemacht haben kann. Es wird unterstellt, dass er auch die
Verwaltungsakte liest, wenn sie ihm schon vorgelegt wird.
Seine Entscheidung kann also nicht nach dem Gesetz gefolgt sein, wenn er keine Sicherheit darüber hat, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch zu Gunsten der Behörden entscheiden, fällt es schwer, darin auch noch die Neutralität der Richter zu erkennen.
Ich bin der Meinung, dass es eine unvollständige Aussage ist, wenn ausschließlich Polizei und Bundeswehr hinsichtlich der "Rechten Gesinnung" durchleuchtet werden. Um überhaupt eine Aussage treffen
zu können, ist der gesamte behördliche Sektor zu durchleuchten.
Wenn sich offizielle Vertreter des Staates dann auch noch vor die Kamera stellen, dann ist davon auszugehen, dass dies mit einer bestimmten Absicht erfolgt.
Alle Amtsträger werden auf das Grundgesetz vereidigt. Weshalb durchleuchtet man dann nur einen ausgesuchten Teil? Ist das auch Ihre Frage, die sich aufdrängt?
Wenn ein bedrohter Polizist oder ein bedrohter Soldat sich wehrt, dann ist das nachvollziehbar. Wenn andere Amtsdiener, die nicht bedroht werden, das Grundgesetz dennoch nicht achten, dann ist das
nicht nachvollziehbar. Aber ausgerechnet diese Gruppe bleibt außen vor? Zumindest wird über diese Gruppe nicht vor laufender Kamera berichtet.
#406
Rübezahl(Freitag, 13 Mai 2022 19:15)
Nach dem Unfallversicherungsrecht gilt die Lehre der wesentlichen Bedingung. Ist ein Zusammenhang zwischen Unfall und einer Gesundheitsschädigung - haftungsausfüllende
Kausalität - anzunehmen, wenn wahrscheinlich ist, dass der Unfall wenigstens eine wesentliche Mitursache für das Eintreten des Schadens ist. Eine solche Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei
vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände die für den Zusammenhang anzuführenden Gründe so stark überwiegen, dass die dagegensprechenden billigerweise für die
Bildung und Rechtfertigung der Überzeugung außer Betracht bleiben.
#405
Mazi(Freitag, 13 Mai 2022)
In den Medien heisst es:
"Mehr Fälle von Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden
Bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind in den vergangenen Jahren mehr Fälle von Rechtsextremismus aktenkundig geworden als bislang bekannt. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und
Ländern werteten zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2021 insgesamt 860 Fälle von Mitarbeitenden mit dem ursprünglichen Verdacht auf Bezüge zum Rechtsextremismus sowie "Reichsbürger" und
"Selbstverwalter" aus, wie das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgestellte Lagebild zeigt."
Hoheitliche Gewalt wird nicht nur von Polizei und Bundeswehr, sondern auch von Gerichten und anderen Behörden ausgeübt. Der Oberbegriff ist "Amtsträger" und alle diese Amtsträger sind an Art. 20 Abs.
3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Über die Zahl der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" in deren Reihen wurden keine Angaben veröffentlicht. Weshalb soll dort keine Durchleuchtung stattgefunden
haben und weshalb wird hier lediglich über eine kleine Gruppe berichtet? Das Grundgesetz formuliert doch den Gleichheitsgrundsatz als Grundrecht.
#404
Mazi(Freitag, 13 Mai 2022 10:27)
# 403
Der Richterbund ist ein Verein der Juristen mit Vergangenheit (im Dritten Reich).
Der Richterbund kann nach dem Recht der Meinungsfreiheit eine Urteilsschelte vornehmen, aber richtig interessiert dies niemanden.
Unabhängig davon ist anzumerken, dass auch in diesem Gästebuch der Nachweis geführt wird, dass Urteile der Sozialgerichtsbarkeit mit der rechtsstaatlichen Grundgesetzgebung sachlich nichts zutun
haben. Der Bezug zum Grundgesetz besteht lediglich darin, dass das Grundgesetz die unabhängigen Gerichtsentscheidungen legitimiert, die dem Gesetz folgen.
Daraus ergibt sich, dass viele gesprochenen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt nicht dem Grundgesetz folgen und folglich nie Urteile gewesen sein können.
Die Frage ist, ob unzulässig gesprochene Urteile durch selbstgesetzten Fristablauf Rechtskraft erlangen können oder in dem Status verharren, der seitens des Grundgesetzes diesen Verlautbarungen
zugestanden wird.
Ich erhoffe mir aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 590/22, Klarheit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bundesverfassungsgericht sich über das Grundgesetz hinwegsetzt und zu der Entscheidung kommt, dass diese unzulässigen richterlichen Entscheidungen zulässig sind
und ihrerseits rechtsbegründend herangezogen werden dürfen.
Von dem Bundesverfassungsgericht erwarte ich auch, dass der Staat bei der Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben davon überzeugen muss, dass seine Gesetze und das Recht eingehalten werden (vgl.
Veröffentlichung von Sorgatz; Bekanntgabe von Jost, Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt; hiesige Kommentare). Zumindest hat er sich auf eine unabhängige Kontrolle zu stützen, die nach
Sorgatz nicht einmal etabliert ist.
Letztlich ist von der Judikativen zu erwarten, dass "die Schiffe auf hoher See" zumindest mit einem Kompass ausgestattet sind. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Vorgaben des Grundgesetzes
mit der Praxis nicht übereinstimmen. Da dies nach Art. 20 Abs. 3 GG unzulässig ist, ist m.E. erheblicher Bereinigungsbedarf (nicht nur seitens der Alliierten in der frühen Bundesrepublik) aktuell
vorhanden.
Anders formuliert:
Die Judikative ist nach dem Grundgesetz von 1949 auch 70 Jahre nach dessen in Kraft treten erst noch einzurichten.
Der Spruch "auf hoher See" ... bezeugt die unsachlichen Gerichtsurteilen und die fehlende Kontrolle des Staates bei der Ausübung seiner hoheitlichen Macht. Eine Abgrenzung zu den NS-Juristen des
Dritten Reiches vermag ich nicht zuerkennen. Die Vernichtung einer Rasse findet im übertragenen Sinn auch heute noch statt. Man stelle sich nur einmal vor, dass erst 2009 (60 Jahre nach Schaffung des
Grundgesetzes) die Legislative erst durchgerungen hat, auf Antrag der CDU, SPD, FDP und GRÜNEN/Bündnis 90 die verhängten Todesurteile der NAZI-Richter als rechtsstaatlich unzulässig deklarierte und
deren Urteile aufhob (Drucksache des Deutschen Bundestages, 16/13979).
DIE LINKE hat dazu angemerkt, dass der obige Vorschlag wesentliche rechtsstaatliche Elemente nicht enthielt und daher unvollständig sei.
#403
WernerE(Donnerstag, 12 Mai 2022 23:38)
Ist eine Urteilsschelte durch den Richterbund zulässig?
http://www.versr.de/blog-jaeger-ist-eine-urteilsschelte-durch-den-richterbund-zulaessig/
Sehr interessant
#402
Mazi(Mittwoch, 11 Mai 2022 20:56)
Es sieht in der Tat danach aus, dass Exekutive und insbesondere die Judikative unprofessionell tätig sind.
Eine unprofessionelle Vorgehensweise kann m.E. nie dazu führen, dass ein Staat ein faires Verfahren durchführen. Mit der 1952 seitens der Bundesrepublik anerkannten europäischen
Menschenrechtskonvention ist - wie Rübezah in seinem Kommentar # 401 berichtet, sind richterliche Urteile nach dem Rechtsstaatsprinzip durchzuführen, aber der BGH stellt offensichtlich fest, dass
dies in dem vorliegenden Fall nicht gegeben war.
Jetzt ist jedoch anzunehmen, dass dem BGH nicht über jeden Einzelfall verhandelt, sondern duese Entscheidung nur die Spitze des Eisbergs darstellen wird. nd daher die Dunkelziffer doch erheblich sein
wird.
Wenn dies so ist, dann muss die Frage gestellt werden, was die Legislative unter der Exekutive und der Judikative versteht? Wenn das Grundgesetz auch noch von einer Gewaltenteilung spricht, die
Behörden aber nicht den kopierfähige Regeln des Grundgesetzes arbeiten, von den Amtsträgern Art. 20 Abs. 3 GG systematisch verletzt wird, dann ist doch allgemein festzustellen, dass etwas im Staat
schief läuft.
Das auch noch unser Steuergeld zur Finanzierung dieser Praktiken herhalten muss, erscheint mir mehr als dreist.
Das mögen einige Leser für an den Haaren herbeigezogen halten. Ich will dies anhand eines aktuellen Beispiels verdeutlichen.
Sie haben von den 100 Mrd. € Sondervermögen zu Gunsten der Bundeswehr zumindest gehört. Das klingt positiv. In Wahrheit stellen diese 100 Mrd. € eine Schulden finanzierte Zahlung der. Diese Zahlung
wird - nach meinen Informationen - u.a. für die Zahlung von Pensionen benutzt. Der Bund sah sich auch ohne dieses Hilfspaket den fälligen Pensionen gegenüber.
Anders ausgedrückt:
Dem Bund ist jahrelang bekannt gewesen, dass Pensionszahlungen anstanden. Diese besagten 100 Mrd. € sind außerordentliche Ausgaben zur Unterstützung des Krieges in der Ukraine oder den "2 %-Ausgaben"
zur Nato alleinig geschuldet, sondern sie stellen ordentliche Ausgaben für bereits bekannte Zahlung, Pensionen, dar.
Es ist nicht so, dass an einer Stelle ein Problem ist, dass es zu bereinigen gilt. Es ist nicht ein Einzelfall zu bereinigen, sondern es drängt sich der Verdacht auf, dass hier systematisch die
Bürger " um die Fichte" geführt werden. Ich vermisse, dass Legislative, die Exekutive und die Judikative, die uns das Grundgesetz beschreiben hat, 1949 bis heute offensichtlich nicht umgesetzt
wurden.
#401
Rübezahl(Mittwoch, 11 Mai 2022 19:04)
Das BGH entschied am 27.01.2022 - III ZR 195 / 20 - folgendes:
Ein Gericht darf seiner Entscheidung keine Tatsachen zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern. Das gelte auch dann, wenn es sich um offenkundige
Tatsachen iSd § 291 ZPO handele.
#400
Mazi(Mittwoch, 11 Mai 2022 10:29)
Art. 20 Abs. 3 GG wird in Exekutive und Judikative nicht geachtet.
Eine Kontrolle, ob denn dies beachtet wird, ist seitens der Behörden nicht vorgesehen (vgl. Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA und die Bestätigung seitens Jost, Sonderermittler im Fall AMRI
und Ex-Bundesanwalt).
Daraus ist zu schließen, dass seitens der Bundesrepublik akuter Handlungsbedarf besteht.
#399
Mazi(Dienstag, 10 Mai 2022 22:27)
(Fortsetzung)
Anders ausgedrückt:
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erklären, dass sie nach § 103 SGG einen Sachverhalt von Amts wegen erforschen, in dem sie nicht kontrollieren, ob sie denn wahrheitsgetreu und vollständig von
der beklagten Behörde informiert wurden? Eine größere unlogische Handhabung gibt es wohl kaum.
Weiter zugespitzt bedeutet dies, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne Kenntnis eines tatsächlichen Sachverhalts anmaßen zu Gunsten einer beklagten Behörde entscheiden zu dürfen.
Art. 97 Abs. 1 GG bindet die Entscheidung der Richter an das Gesetz. § 31 BVerfGG bindet alle Behörden und Gerichte an dessen Entscheidungen. Urteile, die nach dem o.g. Prinzip erlassen wurden,
verstoßen gegen das Gesetz und sind m.E. unzulässig. Eine unzulässige Entscheidung kann m.E. nicht durch Fristablauf in eine zulässige Entscheidung verwandelt werden.
Einen tatsächlichen Unterschied zu den Praktiken in der NAZI-Zeit und dem obigen Ministerpräsidenten erkenne ich nicht.
Der seinerzeitige Spiegel-Artikel von 1978 ist nachzulesen im Internet:
https://www.spiegel.de/politik/vor-dem-fall-a-242134af-0002-0001-0000-000040942 709?context=issue
Seit dem ich auf das Urteil am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 aufmerksam gemacht wurde, beschäftige ich mich intensiver mit der Justiz, ihrer Zusammenarbeit mit der damaligen NAZI-Herrschaft sowie der
Exekutiven und Judikativen von heute. Ich stelle fest, dass ein Unterschied nicht auszumachen ist.
Geht man davon aus, dass dies nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht möglich ist, ergibt sich daraus die Aussage, dass die Bindung von Exekutive und Judikative nicht unabhängig kontrolliert wird und folglich
die Justiz in bekannter Weise keine Veränderung an das Grundgesetz (in der Masse) nicht vorgenommen hat.
Es wäre nicht korrekt, auf Richter hinzuweisen, die entgegen diesen Vorhaltungen dennoch nach dem Grundgesetz handeln. Es gibt einige davon, aber die Mehrzahl ist "stromlinienförmlich". Es ist m.E.
Sache der Legislative, die Vorschriften des Grundgesetzes nach der Herrschaft der NAZIs durchzusetzen.
Dazu sind
1. sie Vorgaben in den Gesetzen den Grundrechten seitens der Legislativen zu unterwerfen,
2. Sorge dafür zu tragen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht eingehalten wird,
3. eine unabhängige Kontrolle einzurichten, deren Aufgabe es ist obiges sicherzustellen und Amtsträger, die Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen, "entsorgen" zu lassen.
Ein Staat, der sich fälschlicherweise auf die Unterstützung von Amtsträgern stützt, die tatsächlich aber die Weisungen des Grundgesetzes nicht befolgen, ist nicht ermächtigt Steuergelder an diese
Amtsträger Zweck zu entfremden.
Dieses Vergehen halte ich für noch schlimmer als mit den CUM-EX-Geschäften vorgegaukelt wurde.
Damit ich nicht falsch verstanden werde. Diese Cum-EX-Geschäfte waren letztlich ein Raub. Dass dieser Raub dem Mord hinsichtlich der Verjährung gleichgestellt wird, ist für mich mehr als
gewöhnungsbedürftig.
In meinen Augen brachte dies lediglich die Wertschätzung der Amtsträger zum Ausdruck. Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass bei dem riesigen Topf der Steuereinnahmen, der nicht kontrolliert wird,
früher und später sich mafiöse Strukturen nicht bedienen.
Eine Gruppe, wie Richter, die nicht kontrolliert werden, bietet sich quasi mafiösen Strukturen nahezu an.
#398
Mazi(Dienstag, 10 Mai 2022 22:26)
Sie kennen gewiss das Zitat, es stammt von dem ehemaligen Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten Filbinger:
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“
Quelle:
zu Todesurteilen, an denen er als Kriegsmarinerichter während der NS-Zeit beteiligt war. Zitiert in Der Spiegel 20, 1978, Seite 23, spiegel.de
- https://gutezitate.com/zitat/106870
Es ist mir nicht bekannt, dass das Recht der nationalsozialistischen Justiz in der Bundesrepublik jetzt anders gehandhabt würde. Ich erkenne keine Abgrenzungen - nach allgemeiner Auffassung – zudem
vorgenannten Unrechtssystem.
In Gesetzen, speziell im sozialgerichtlichen Bereich, erkenne ich weiterhin Elemente des Dritten Reiches. Sie sind definitiv zu beseitigen (auf Nachfrage lege ich nach). Es ist überhaupt die Frage zu
beantworten, ob die gesamte Sozialgerichtsbarkeit nicht als ein Relikt des Dritten Reiches verblieben ist? Nicht nur Polizei und Armee, sondern auch die Justiz sind hinsichtlich Sympathisanten zu
durchsuchen.
Der Spiegel hatte aufgedeckt, dass Richter im Dritten Reich sich keineswegs der Wahrheit verpflichtet sahen. Sie urteilten im Sinne der Regierung.
Es ist daher m.E. nicht von Ungefähr, dass das Rechtsstaatsprinzip nach dem Grundgesetz derart verstanden wird, dass Behörden verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen. In der Verwaltungsakte sind alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse zu dokumentieren. Anhand dieser Verwaltungsakte obliegt es Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen
Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies nach den hiesigen Berichten nicht in der Praxis gegeben.
Wenn man überhaupt einen Glauben an die Justiz formulieren darf, dann dies, dass der grundgesetzlichen Anforderung, der Wahrheit, Amtsträger verpflichtet sind. Da dies im Grundgesetz versucht wurde,
als gescheitert angesehen wird, sind sich Gedanken darüber zu machen, wie dies tatsächlich erfolgversprechend sein könnte.
Diese Wiederholung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist daher für Bürger nicht überraschend. Das beschreibt lediglich den Glauben an die Justiz. Dass das höchste deutsche Gericht
sich genötigt sah, dies nochmals zu wiederholen, beschreibt nicht nur die Notwendigkeit dessen, sondern auch die Tatsache, dass dies zuvor nicht der Fall war.
Stellt man fest, dass die Vorschriften des Grundgesetzes erfolglos waren, Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht, die dies nochmals wiederholten und heute festgestellt wird, dass sich die
betroffenen Amtsträger deshalb nicht beeindrucken lassen, lässt die Erfolgsaussichten unter Beibehaltung dieser Methode gering erscheinen.
Mit Sicherheit gibt es Amtsträger, die dies anders sehen wollen. Aber die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist.
Überraschend ist jedoch, dass auch heute noch Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich vor ihrer Entscheidung nicht davon überzeugen, ob sie wahrheitsgetreu und vollständig informiert wurden.
#397
Mazi(Dienstag, 10 Mai 2022 13:51)
Fassen wir zusammen:
Die Richter an den Sozialgerichten folgen in ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sind die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip
verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Die gesetzliche Vorschrift nach § 31 BVerfGG achten sie nicht.
Es ist mir unerklärlich, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine neutrale Entschei8dung treffen können, ohne zuvor sich über einen Sachverhalt zu informieren. Zu einer Information gehört m.E. eine
Entscheidung, ob die gelieferten Informationen überhaupt wahrheitsgetreu sind.
Sich richterlicherseits auf § 138 ZPO zurückzuziehen, ist zwar möglich, aber den Richtern sollte bekannt sein, dass die gleiche ZPO auch den Fall kennt, dass ein Beklagter Unterlagen "verschwinden"
lässt und regelt auch diesen Fall. Diese Regelung ist nur anders, als Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies vornehmen.
Es ist daher mehr als zweifelhaft, dass die Bundesrepublik Deutschland nach der Anerkennung der europäischen Menschenrechte die dortigen Regelungen (Art. 6 Abs. 1 EMRK), faires Verfahren, anerkennt,
dies aber in der Praxis nicht handhabt.
Da die Sozialgerichtsbarkeit nach ihrer Gründung 1954 keine Veränderungen vorgenommen hat, ist daraus zu schließen, dass die Methoden des Dritten Reiches fortgeführt werden und in diesen Reihen
weiterhin angewandt werden.
#396
Mazi(Montag, 09 Mai 2022 12:26)
Ich trage nach:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 2194/21, vom 07.04.2022.
#395
Mazi(Montag, 09 Mai 2022 12:19)
# 394
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Aber was soll diese Regelung, wenn der Staat es nicht interessiert, ob dies tatsächlich eingehalten wird?
Nachweislich der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, kontrolliert der Staat nicht, ob das Grundgesetz eingehalten wird. Unabhängig der hiesigen Beanstandungen zu Exekutive und Judikative
veröffentlichte und bestätigte Jost, Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt, dass die Behördan anhand des von ihm kontrollierten Falls, die Verwaltungsakten nachträglich manipuliert
wurden.
Es ist in den Medien hierzu veröffentlicht, dass die zuständige gesetzliche Unfallversicherung die schuldlosen Opfer nicht ordnungsgemäß entschädigt.
Vor diesem Hintergrund sehe ich es als erwiesen an, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
Trotzdem gibt es jüngst ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat begründet, dass es im Rahmen des öffentlichen Interesse nach dem Grundgesetz gerechtfertigt ist, zu Unrecht
erhaltene Zahlungen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist seitens des Staates einzutreiben.
Anwendungsfall waren die Cum-Ex-Zahlungen für nicht abgeführte Steuern. Wenn dies einleuchtend ist, und das halte ich für nachvollziehbar, dann können nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die
Zahlungen an Amtsträger aus dem Topf der Steuereinnahmen für verweigerte Tätigkeiten nach Art. 20 Abs. 3 GG ebenso nicht rechtens sein.
Stellen wir uns also darauf ein, da das Bundesverwaltungsgericht obigen Beschluss fasste, Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerfGG daran gebunden sind, dass alle Gerichtsentscheidungen, die
diesem Grundsatzbeschluss nicht folgen, rechtswidrig sind.
Eine m.E. erfreuliche Entwicklung, die Hoffnung gibt, dass spätestens jetzt die Vorschriften des Grundgesetzes eingehalten und "Altfälle" nach Art. 41 der Charta der Grundrechte in der EU entschädigt
werden. Dennoch offen bleibt es m.E. wie mit der Vielzahl der Fälle umgegangen wird und die Behörden spätestens jetzt verpflichtet werden, anhand einer unabhängigen Kontrolle sicherzustellen, das
Gesetz und Recht eingehalten werden.
#394
WernerE(Sonntag, 08 Mai 2022 15:18)
In Bezug auf eine Straftat schrieb das Gericht:
Wer eine wahre jedoch nicht beweisbare Tatsache veröffentlicht, mit dessen Namen, macht
sich strafbar nach StGB § 186 u 193.
d.h die Behauptung ist zwar wahr, nur es gibt keine Zeugen und der Täter darf Lügen,
der Geschädigte wird durch die Staatsgewalt zur Rechenschaft gezogen.
Im Prinzip nichts anderes als hier auf Erichs Webseite zur Erkennen.
Sie werter MaZi beschreiben die Missstände ganz genau, dafür besten Dank.
Wir hören auch nicht auf - diese Missstände aufzudecken!
#393
Mazi(Sonntag, 08 Mai 2022 13:56)
"Hört nicht auf zu provozieren"! Alice Schwarzer kritisiert Selenskyj
08.05.2022, 02:34 Uhr
Wie krank ist diese Frau wirklich?
Folgt man ihrer Argumentation, dann ist es nicht mehr weit, die Spiegel zu verbieten. Der Spiegel ist es nämlich, der bekannt macht, wie schrecklich jemand tatsächlich aussieht.
Putin hat in Russland die freie Presse untersagt. "Die Russen" können sich gegen eine einseitige Information nicht wehren. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als den "Informationen", die sie
erhalten, zu glauben. Darüber regt sich Frau Schwarzer nicht auf, sondern verteufelt Selensky, der in den Spiegel zu schauen glaubt. Wäre es nicht primäre Aufgabe von Frau Schwarzer, die als
Verlegerin in Zeitschrift bekannt ist, für die Pressefreiheit einzutreten?
Diese Handhabung von Frau Schwarzer ist durchaus auch in der Bundesrepublik feststell- und nachvollziehbar. Herr Carlos (# 390) berichtet davon. Obwohl das Grundgesetz die Gewaltenteilung und die
Rechtsstaatlichkeit gewährt, handeln Exekutive und Judikative nicht danach und der Staat duldet dies scheinbar. Es ist nicht sichergestellt, dass Exekutive und Judikative sicherstellen, das Gesetz
und Recht in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Was in der Bundesrepublik m.E. fehlt, ist eine unabhängig Kontrolle. Ob denn die staatlichen Behörden Art. 20 Abs. 3 GG überhaupt als Auftrag angenommen haben und Gesetz und Recht auch seitens der
Behörden eingehalten werden. Es ist m.E. mehr als bedenklich, wenn Amtsträger aus Steuergeldern finanziert werden, aber die Vorgaben des Volkes, des Grundgesetzes, nicht einmal achten.
Die Bundesrepublik ist gehalten, nur für das zu bezahlen, was sie tatsächlich in Auftrag gegeben hat.
Diese mafiöse Handhabung ist kurzfristig zu unterbinden und zu Unrecht erhaltene Gelder sicherzustellen.
Dies sei neuartig? Mit Nichten! Die Justiz hat unabhängig festgestellt, dass es rechtens ist, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzufordern (vgl. zu Unrecht beantragte und erhaltene Zahlungen aus
Cum-Ex-Geschäften).
Es geht nicht darum, mit welchem Qualitätsanspruch diese Kontrolle ausgeübt, sondern das sie überhaupt ausgeübt wird. Die Staatsanwaltschaften, denen diese Aufgabe normaler Weise zufällt, nehmen
diese nicht einmal wahr.
Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG ist mehr als anzuzweifeln.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen liegt der Schluss nahe, dass Juristen, als das Grundgesetz und dessen Geist gelehrt/vorgestellt wurde, geschlossen krank waren. Sie hanen offensichtlich dieses
Wissen offensichtlich nicht aufgenommen. Es isr davon auszugehen, dass sie am Unterricht nicht teilgenommen haben und die Behörden, die dies abzuprüfen hatten, es verstanden haben, diese Beantwortung
zu umgehen.
Die Argumentation des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint mir immer nachvollziehbarer. Aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts scheint es gar so zu sein, dass diese
Beanstandung nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit zu beschränken ist.
#392
Mazi(Sonntag, 08 Mai 2022 10:46)
Es ist m.E. eindeutig, dass die öffentliche Verwaltung nicht nach dem Grundgesetz handelt. Art. 20 Abs. 3 GG schreibt zwar kopierfähig, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden
sind, aber dies ist, weil Exekutive und Judikative gemeinsam agieren, nicht weiter zu belasten.
Nachweislich des Fall Amri, der Flutkatastrophe im Ahrtal, ... ist der Staat offensichtlich - wie im Dritten Reich - den widerrechtlichen Tod von Bundesbürgern (Vergasung von Juden) in Kauf zu
nehmen. Die Macht der NS-Juristen ist zurückzudrängen.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss gefasst, dass die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen ist. Es hat damit nochmals betont und deutlich gemacht, dass es erkannt
hat, dass Behörden die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig führen. Bereits nach dem Grundgesetz war dies in Abgrenzung zur NAZI-Zeit als grundlegend dort bezeichnet. Es macht in der
Tat keinen Sinn, wenn Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führen und die Judikative dies zu allem Überdruss auch noch als wahrheitsgetreu und vollständig bestätigt.
Wie dann nach Art. 6 Abs. 1 EMRK die Bundesrepublik ein faires Verfahren durchführen will, erscheint mir schleierhaft.
Mir liegen selbst Beweise vor, die bestätigen, dass die Berufsgenossenschaft in ihrer Verwaltungsakte andere Bescheide dokumentiert wissen will, wie sie tatsächlich erstellt hat. Dem Gericht liegt
auch der gegensätzliche Beweis der versandten Verwaltungsentscheidung vor. Gerne nenne ich auf Nachfrage die konkreten Referenzdaten in behördlichen Unterlagen, so dass dies für Jedermann glaubhaft
nachvollziehbar ist.
Ich möchte nicht abgleiten und die Unsitte der Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichte in den Vordergrund rücken. Herr Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, Sonderermittler AMRI und Ex-Bundesanwalt
haben in ganz anderen Fällen den Nachweis erbracht, dass öffentliche Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen. Danach ist es der Justiz unmöglich, dass sie ihre
Entscheidungen nach einer wahrhritsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte treffen und nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz folgen, aber die Richtigkeit der Verwaltunsentscheidung dennoch
bestätigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst mehrfach geltend gemacht, dass Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerfGG an seine Beschlüsse gebunden sind und Verfahren an die Verfahren an die
entxcheidenden Gerichte zur Entscheidung zurückverwiesen. Es hat damit nichts anderes zum Ausdruck gebracht, als dass die Judikative sich von den "Reichsbürgern" nicht unterscheidet. Die
gerichtlichen Entscheidungen, die die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht Einhalten, sind unzulässig.
Der eigentliche Vorwurf ist nicht der, dass die Richter sich in ihrer Entscheidungsfindung systematisch irren, sondern die Tatsache, dass sie sich nicht sachkundig machen und in den Fällen der
Sozialgerichtsbarkeit gegen Paragr. 103 SGG, gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.
Wollte der Staat, die "Juristen", tatsächlich den Bruch zu den NAZI-Juristen wagen, so wäre als erstes dafür Sorge zu tragen, dass Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht tätig sind
und Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird. Spätestens nach den Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost ist auch dem Staat bekannt, dass seine Vorschriften in der öffentlichen
Verwaltung nicht befolgt werden, aber uns Bürger seinerseits ein ganz anderes Märchen erzählt wird.
Es muss endlich Schluss sein mit den Märchenerzählungen. Grundrechte sind keine Märchen. Sie durchzusetzen, hoheitliche Aufgaben des Staates durchzusetzen, ist Aufgabe des Staates und nicht des
Bürgers.
Es ist durchzugreifen und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten!
#391
WernerE(Sonntag, 08 Mai 2022 00:06)
Wieder eine Woche vergangen und wieder wurden wir verarscht von zahlreichen
staatlich geprägten Trägern, Gerichten, gesetzliche. UV Träger
Aber wir arbeiten weiter, unterstützen Dich ERICH, so gut es eben geht.
Alles Gute weiterhin und herzliche Grüße nach Bremen.
#390
Charli Carlos(Freitag, 06 Mai 2022 14:11)
Hallo Herr Neumann,
schade das es solche Leute wie Sie nicht in der Vielzahl gibt! Wir haben seit 2016 mit einer ehemaligen Mieterin, die heute noch als Ratsfrau tätig ist, zu tun. Die uns Schäden von ca 150.000,--€
zugefügt hat. Die ca 100 Aktenzeichen hat, bei der die Prozesse eingestellt werden, die mit Prozesskostenhilfen arbeitet weil die städtischen "Bezüge" nicht pfändbar sind und sich von den Oberen der
Stadt / Behörden schützen / decken läßt.
Armes Deutschland, denn alle in der Stadt, einschließlich der jetzige Parteichef, Sie war bisher in vielen Parteien, hat selbst Parteien gegründet, ist der Lenbenwandel bekannt!
#389
Mazi(Donnerstag, 05 Mai 2022 17:03)
Dem Vernehmen nach gibt es heute eine Veröffentlichung zum Missbrauchsskandal im Bistum Trier mit der namentlichen Veröffentlichung der Täter. Danach sei die Veröffentlichung der Täternamen von der
Landesgesetzgebung gedeckt.
Da die Bundesgesetze das Landesrecht brechen und dies nach dem Landesgesetz erlaubt sein soll, ist davon auszugehen, dass auch die Namensveröffentlichung auch Bundesweit uneingeschränkt gilt
(vorsorglich der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes).
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn den Amtsträgern in der Staatsanwaltschaft in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Straftaten bekannt werden, dann haben sie zu handeln. Wenn sie nicht handeln, die Straftäter nicht anklagen, dann
handeln sie nicht nach Gesetz und Recht. Da ihnen in Ausübung ihrer Amtstätigkeit bekannt wurden, sie aber nicht gemäß ihrem Auftrag handelten, ist ihnen Strafvereitelung im Amt vorzuhalten (Paragr.
258a StGB).
Es ist mir zwar bekannt, dass Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen und die Straftäter daher nicht gerichtlich verurteilt werden, ist dies rechtsstaatlich dennoch nicht rechtens.
Es ist Sache des Staates sich bei der Ausübung staatlicher Gewalt von Amtsträgern vertreten zu lassen, die gemäß ihrem Amtsauftrag handeln.
Es kann nicht sein, dass von uns Bürgern Steuern eingetrieben -im Zweifel auch Durchsuchungen veranstaltet - werden und an "Amtsträger" ausgezahlt werden, die ihrem Amtsauftrag nicht
nachkommen.
Hier gilt es, die Steuerverwendung zweckgebunden durchzuführen. Das ist eine Angelegenheit des Staates, aber nicht des bzw. der Bürger.
Es gibt staatlicherseits viel (sehr viel) zu unternehmen, mafiose Verhältnisse in der Bundesrepublik zurückzudrängen.
Nicht eine Durchsuchung der Deutschen Bank Frankfurt hat erste Priorität (Mittelherkunft), sondern die unverantwortliche Mittelverwendung. Hier bestehen m
E. die größten Lücken.
Vielleicht ist mein Anspruch zu hoch, aber gesetzlich ist er begründet.
Wenn der Anspruch zu hoch zu sein scheint, dann ist zu ermessen, auf welchem Niveau der Staat seine Staatsdiener üppig, m.E. zu üppig, honoriert bzw. welche Anforderungen er mit welchen Leistungen nn
seine Amtsträger verknüpft.
#388
WernerE(Donnerstag, 05 Mai 2022 13:26)
Ein Nachbar zieht sich an der Terrassentüre aus und zeigt sein Vorderteil.
Der Geschädigte beschreibt den Vorfall auf seiner Internetseite.
Der Geschädigte bekommt eine Strafanzeige, da er den Nachbarn nicht unbedarft in der Öffentlichkeit "bloß" stellen darf, ohne das Beweise vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft prüft nur den Vorgang auf der Internetseite, nicht die Anzeige
des Geschädigten.
Der Geschädigte versteht die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr.
Wie überall: der Bock wird zum Gärtner!
Erkenntnis:
siehe # 387 Absatz 2
Man kann es nicht besser Beschreiben und erklären!
#387
Mazi(Donnerstag, 05 Mai 2022 08:53)
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK des zugrunde liegenden
Gesetzes, treffen neutrale Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung.
Gleiches Gesetz regelt, dass Straftäter, in diesem Fall Richter, bis zu ihrer Verurteilung, als unbescholten zu gelten haben. Das eine Verurteilung der Richter nicht erfolgen kann, unterlässt die
Staatsanwaltschaft deren Anklage. Da der Staatsanwaltschaft und der Dienstaufsicht dieser Rechtsbeug bekannt ist, sind sie wegen Strafvereitelung im Amt und nach Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls
anzuklagen.
Ich möchte nicht in andere Verstöße, wie Missbrauch oder Flutkatastrophe, abgleiten, aber sie machen deutlich, dass die Rechtsverstösse nicht nur ausschließlich in diesen Fällen vorhanden sind.
Nach den hiesigen Kommentaren ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (AZ. 2 BVR 244 und 310/83) treffen. Gleiches
ist mir auch von Akteneinsichten in eigenen Verfahren sowie weiteren Verfahren Dritter nachweislich bekannt. Der Beschluss der Richter des Bundesverfassungsgerichts bringt zum Ausdruck, dass Behörden
nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In der jeweilige Verwaltungsakte der Behörde sind alle wesentlichen sachbezogenen
Geschehnisse objektiv zu dokumentieren. Ob eine Urkunde zum Streitfall gehört oder nicht, entscheidet der jeweilige Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG und nicht die jeweilige beklagte Behörde.
Es ist somit nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weder nach dem Gesetz, noch in neutraler Funktion entscheiden.
Anders ausgedrückt: Es ist nicht erkennbar, dass die Bundesrepublik Deutschland faire Verfahren durchführt.
#386
WernerE(Mittwoch, 04 Mai 2022 20:31)
#382
Hallo Rübezahl,
meine Akte beim BVA umschließt 5 DIN A4 Bände - herausgekommen ist dabei NICHTS
#385
Max Mützenmann(Mittwoch, 04 Mai 2022 12:26)
Liebste Grüße aus der Mützenabteilung ;-)
#384
Mazi(Mittwoch, 04 Mai 2022 07:28)
# 382
Ich Stimme Ihnen grundsätzlich zu. Dies ist auch nach meinem Rechtsverständnis so.
Jetzt sollte man jedoch wissen, dass Bundesversicherungsamt und Sozialgerichtsbarkeit dem gleichen Reichsversicherungsamt entspringen. Eine unabhängige Kontrolle, ob damit der Funktionstrennung nach
dem Grundgesetz Rechnung getragen wird, erfolgt (e) nicht.
Es ist folglich eine Sache des Parlaments uns Bürgern einen funktionsfähigen Staat zur Verfügung zu stellen, in dem Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2, das Grundrecht, den Rechtsweg beschreiten
(Art. 19 Abs. 4 GG), sich dabei auf Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und Richter verlassen zu können, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1
GG).
Nichts von alle dem trifft in der Bundesrepublik Deutschland zu.
Beschwerden, die die Verletzung des Grundrechts (Art. 19 Abs. 4 GG) zum Gegenstand haben, ist die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zielführend.
Die Sozialgerichtsbarkeit als Teil der Judikativen aufzufassen, ist ohnehin praktisch falsch. Ich stimme Ihnen daher grundsätzlich in Ihrer Absicht zu. Sie stellt sich in der Praxis als verlängerter
Arm der BGs und des Bundesversicherungsamtes der.
#383
Mazi(Dienstag, 03 Mai 2022 21:18)
# 381
Das ist nicht zu bestreiten. Das sehe ich sogar gleich wie die Berichterstatterin.
Der Unterschied besteht jedoch darin, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 den Beschluss fasste, dass Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu
legen haben. Aufgrund von diversen Akteneinsichten bestätige ich, dass Verwaltungs- oder Gerichtsakte manipuliert werden können oder gar manipuliert wurde/werden. Ohne Studium einer wahren und
vollständigen Verwaltungsakte ist eine sachliche Beurteilung einer Sache m.E. weder möglich, noch zulässig.
Ich bin mit der Berichterstattungerin gleicher Meinung, dass das Thema zu beenden ist.
Nach der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, und des Sonderermittlers und Ex-Bundesanwalts sowie meiner eigenen Aktensichtungen stellen die eingesehenen Verwaltungsakten keine Grundlage dar,
irgendwelche Schlüsse auf rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen einer Behörde zu ziehen. Das Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch vorgeben, einen Sachverhaltserforschung vorgenommen zu
haben und dann auch noch die Verwaltungsentscheidungen der Behörde bestätigen, lässt an einer neutralen Entscheidung Zweifel aufkommen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 erscheint mir nachvollziehbar. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht es anzweifelt, dass ein sachverständiger Dritter anhand einer nicht
wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, erscheint mir dies einleuchtend. Wenn die Sozialgerichtsbarkeit dennoch die
Verwaltungsentscheidungen der Behörde richterlich bestätigt und die Entscheidung zu Gunsten der Behörde trifft, dann ist dies aus rechtsstaatlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Da richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, das Bundesverfassungsgericht bereits o.g. Beschluss fasste und damit Behörden und Gerichte an diesen Beschluss, das Recht, gebunden hat,
dies seitens der europäischen Menschenrechte gleichfalls unter einem fairen Verfahren verstanden wird, ist es fraglich, ob die sozialgerichtliche Judikative in deren Selbstverständnis zur Judikativen
sich zählt oder nicht.
Ein weiterer Anhaltspunkt dieses Selbstverständnis der Sozialgerichtsbarkeit zu erkennen ist möglicherweise auch in der Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich des Bezugsschadens. Während in den
Gesetzen der Bundesrepublik der Verzugszins u.a. in Höhe von 5 % über dem Basiszins manifestiert wurde, ist dies in den Sozialgesetzen nicht erfolgt.
Ähnliche undemokratische Regelungen sind in der Deckelung der Haftungsregelung zu sehen. Danach wird der Haftungsschaden an Satzungen der BGs gebunden. Diese Satzungen sind ohne Mitwrkung von
Betroffenen erst Recht nicht mit Zustimmung der Geschädigten erlassen. Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass abhängig Beschäftigte in ein unbegrenztes Risiko geschickt, aber nachher zu
deren Schaden reguliert wird. Das ist m.E. nicht vertretbar.
Geht man auf die Gestehungsgeschichte der Sozialgerichtsbarkeit zurück, ist zu verstehen, dass das Grundgesetz die Gewaltenteilung bereits 1949 manifestiert hat und erst 1954 die ehemaligen
Rechtsabteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit umfirmiert wurde. Da weiterhin keine Kontrollen derart stattfinden, dass Gesetze im Zuständigkeitsbereich der
Sozialgerichtsbarkeit eingehalten werden, ist nicht davon auszugehen, dass die Richter nach den Vorschriften der europäischen Menschenrechte agieren.
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage.
Wenn Verwaltungsakten die wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse enthalten sollen aber nicht enthalten, dann sind sie nicht förderlich zur Sachverhaltserforschung. Wenn dies in dieser rigorosen Form
der Berichterstatterin erfolgt, dann ist dem sachlich zu zustimmen. Wenn daraus aber folgt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Verwaltungsakte der Behörde ihrer Entscheidung zugrunde
legen, dann ist dies zwar ehrlich, aber rechtsstaatlich nicht zulässig.
#382
Rübezahl(Dienstag, 03 Mai 2022 10:33)
Weil Rechtssicherheit in unserem Staate nicht gewährleistet wird, empfehle ich allen An-
trgastellern Eingaben an die Rechtsaufsicht für Berufsgenossenschaften vorzunehmen.
Bundesversicherungsamt, 53113 Bonn, Friedrich - Ebert-Str. 38
Je mehr Beschwerden eingehen, desto dringlicher muß diese Behörde tätig werden.
#381
WernerE(Montag, 02 Mai 2022 23:57)
Wer die Webseite von Erich verfolgt, wird unter 31.03.2022 feststellen müssen,
dass das LSG Bremen die Berichterstatterin trotz unvollständig vorgelegter Akte,
(BG HW) das Verfahren schließen will.
Soeben dachte ich mir, wenn ich den Namen der Richterin hätte, könnte ich
Strafanzeige erstatten oder gegen den kompletten Senat.
Beim BVerfG fand diese feinsinnige Argumentation der Instanzgerichte keine Gnade (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12).
Die Bundesverfassungsrichter wiesen auf das verfassungsrechtlich garantierte Recht des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 GG hin.
Deutsche Richtergesetz § 39 Wahrung der Unabhängigkeit
Zitat:
Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
Der betreffende Senat des LSG Niedersachsen-Bremen verhalten sich nicht NEUTRAL
sondern lassen sich von der BG HW vor den Karren schnallen und schnallen es nicht!
zu #380 Abs. 1 ab nach dem Komma
wenn dem so wäre müsste der Senat der hier tätig ist, abdanken.
#380
Mazi(Montag, 02 Mai 2022 09:40)
Ich schließe mich den guten Wünschen von WernerE an, hoffe, dass auch das Grundgesetz in Exekutive und Judikative gilt und die Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen, zur Ausübung
hoheitlicher Gewalt nicht mehr eingesetzt werden.
Die Frage bleibt, mit welchen Geldern die Pensionen der Amtsträger bezahlt werden, wenn sie nicht ihren Amtsauftrag wahrnehmen? Wie kommt man eigentlich zu unterschiedlichen Bezahlungen dieser
Amtsträger, wenn sie alle ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen?
In Exekutive und Judikative gibt es viel zu tun, wenn auch dort nach über 70 Jahre die Vorschriften des Grundgesetzes gelten sollen. Ich merke an, dass die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik, das
Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG, keineswegs gewährt wird. Letztlich fällt dies gar unter den Amtseid der Ministerpräsidenten, gegen den diese verstossen. Dass dies zumindest der bekannten kranken
Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer (SPD) bekannt ist, dafür habe ich gesorgt. Unternommen hat sie dennoch soviel wie in der Flutkatastrophe im Ahrtal, wo über 130 Bürger dies mit
ihrem Tod bezahlt haben, nämlich nichts. Stattdessen kassiert sie weiterhin ihre Diäten.
#379
WernerE(Sonntag, 01 Mai 2022 22:51)
Gedanken zum Tag der Arbeit 1. Mai
Wünsche uns allen eine erfolgreichen Mai.
Kraft, Schmerzfreiheit, Freude und Frieden, gute Gedanken und Tweets,
Entscheidungen die uns weiter bringen.
Den Verantwortlichen von BGHW den Mut sich mit Erich Neumann zu vergleichen.
Den Richter:innen den Mut das Gesetz für verunfallte und berufserkrankte Bürger
auszulegen.
Den Staatsdienern sich mal das Grundgesetz und ihren Amtsauftrag anzusehen.
Dir werter Erich Neumann und Deiner Familie, nebst Freunden eine erfolgsverwöhnte
Zeit und den Mut weiter diese Seite zu betreiben.
Gruß von Werner aus Mering
#378
Aaron(Samstag, 30 April 2022 12:10)
Moin,
hier ist der Fotograf.
Melde dich bei mir unter aaronschubert2403@gmail.com.
Mit freundlichen Grüßen
Aaron
#377
Mazi(Freitag, 29 April 2022 15:16)
Es ist nicht richtig und nicht fair alle Richter der Sozialgerichtsbarkeit mit den vorgebracht Verdächtigungen zu überziehen. Die Süddeutsche Zeitung hatte sich dem Thema angenommen und auf einen
Richter am Sozialgericht hingewiesen (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/jan-robert-von-renesse-diesem-richter-verdanken-zehntausenden-ns-opfer-eine-rente-1.3784576). Richter von
Renesse!
Er hatte sich des Themas angenommen und zahlreichen Geschädigten zu ihrem Recht verholfen.
Die Aussage bleibt jedoch bestehen, dass keinesfalls die Entscheidungen der Richter der Justiz dem Gesetz folgen. Offensichtlich ist es gar so, dass auch die Gesetze den Anforderungen des
Grundgesetzes nicht entsprechen.
#376
Mazi(Freitag, 29 April 2022 14:51)
Die Deutsche Bank wurde heute durchsucht.
"Bankmitarbeiter sind per Gesetz verpflichtet, bei einem Verdacht, dass Kunden Gelder aus kriminellen Geschäften waschen wollen oder dass Transaktionen im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung
stehen, dies unverzüglich zu melden."
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wie ist es aber, wenn Bankmitarbeiter korrekt tätig sind und Amtsträger die Meldung dennoch nicht zum Anlass nehmen tätig zu werden? Sie folgen dann weder dem Gesetz noch
dem Recht (Art. 20 Abs. 3 GG).
In vorausgegangene Kommentar ist der Nachweis erbracht, dass die Justiz nicht nach einheitlichen Kriterien arbeitet. Für mich stellt sich die Frage, ob die Richter, die das Gesetz beugen, unschuldige
Menschen ihrer Freiheit berauben, nicht auch zu anderen Taten befähigt sind?
Dies mit "ja" beantwortet, ist festzuhalten, dass diese Amtsträger auch im Dritten Reich Karriere gemacht hätten. Ich brauche m.E. nicht zum Widerstand, sondern lediglich auf Durchsetzung von Gesetz
und Recht nach dem Grundgesetz aufzurufen.
#375
Mazi(Freitag, 29 April 2022 10:58)
# 374
Der unten angegebene Fall zeigt, dass die deutschen Gesetze in unterschiedlichen Teilen Deutschlands höchst unterschiedlich angewandt werden.
Da wird ein Herr Neumann ins Gefängnis gesteckt, seiner Freiheit richterliche beraubt, während in einem anderen Bundesland ein Minister sich sogar mit Bild ablichten lässt.
Wenn es ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt, dann darf vorausgesetzt werden, dass dessen Vorgaben für das ganze Land gelten. Es darf auch unterstellt werden, dass Gesetze in
Exekutive und Judikative gleich angewandt werden. Das Zitat des Grundgesetzes ist dort nicht statthaft, wo die einheitlichen Regeln nicht gelten. Wenn keine einheitlichen Regeln gelten, ist es auch
nicht zulässig, Exekutive und Judikative einheitlich unter der Gewaltenteilung zu subsumieren.
Wenn dem so ist, dann stimmt im System etwas nicht. Wenn das System nicht stimmt, dann darf man sich nicht über Putin und die Machenschaften der SPD aufregen. Sachlich ist ein Unterschied des
Rechtsverständnisses nicht feststellbar. Die "gelenkten Demokratien" und die Urteile in der deutschen Justiz werden so auch besser verständlicher bzw. nachvollziehbarer.
Bei der Prozesserfahrung mit Olaf Scholz ist es nur eine Frage der Zeit, bis er sich an sein derzeitiges Verhalten nicht mehr erinnern kann.
Dr. Peter Tschentscher, Nachfolger von Olaf Scholz und heutiger Erster Bürgermeister der Freie und Hansestadt und unter Scholz Finanzsenator, Empfänger der Cum-Ex-"Spende" des Bankhauses Warburg in
Höhe von 36.000 Euro gegen über 150 Millionen Euro Steuerverkürzung des Bankhauses, hat man erst gar nicht befragt und zur Rechenschaft gezogen.
Andy Grote, Senator im Kabinett von Tschentscher, damaliger Bezirkshauptmann der SPD in Hamburg-Mitte, kennt sich in der Sache noch besser aus.
#374
Mazi(Donnerstag, 28 April 2022 22:21)
# 373
Ihre Argumentation kann ich nachvollziehen.
Und damit dies so bleibt, nimmt die jeweilige Staatsanwaltschaft die Verfolgung nur bestimmter Straftäter auf.
So verfolgte der für die Leitung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach zuständige Oberstaatsanwalt (den Namen zu erfahren dürfte für Sie sehr einfach sein, da die Behörden diesen namentlich bekannt
machen, Ministerium der Justiz, 16.10.2019) einen Jägers, der seinen Hund auf ein Kätzchen hetzte (wenn Sie nicht warten können, können Sie auch dessen Klarnamen dem AZ-Artikel vom 18.10.2019 oder
dem BILD-Zeitungs-Artikel vom 02.12.2020 auf Seite 9 entnehmen).
Am 17.11.2016 antwortete er:
"Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen.
Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne dieser
gesetzlichen Vorschrift, die es als ·möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen wurde, liegen nicht vor.
Dem Vorbringen in der Strafanzeige ist ein aus sich heraus verständlicher Lebenssachverhalt, der strafrechtlicher Prüfung zugänglich wäre, nicht zu entnehmen. Bei der Sachlage kommt die Aufnahme
strafrechtlicher Ermittlungen, die gleichsam "ins Blaue hinein" erfolgen würde, nicht in Betracht.
Weiterhin ist festzustellen, dass das Anzeigeverhalten ist im vorliegenden Vorgang und
vergleichbaren Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden des Anzeigeverfassers davon geprägt ist, ·dass jede einer Eingabe nicht entsprechende oder dem Anzeigeerstatter nicht genehme Entscheidung
nicht nur mit den hierfür vorgesehen Rechtsbehelfen, sondern mit Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Jusitzbediensteten angegriffen wird, die mit der Vorgangsbearbeitung befasst
sind. Dabei werden keine individuellen Vorwürfe bezüglich des persönlichen Verhaltens der angezeigten Personen erhoben, sondern die Anzeige wendet sich im Kern gegen die nicht genehme Entscheidung.
Dieses Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, weil es erkennbar nicht auf eine sachliche Auseinandersetzung gerichtet ist, sondern ausschließlich dem Zweck dient, Druck auf die Justizangehörigen
auszuüben und durch ständige weitere Anzeigen und Beschwerden eine erneute Entscheidung über den Ursprungsvorwurf zu erzwingen.
Weitere Eingaben in dieser Sache, die keinen Sachvortrag enthalten, werden daher nicht
mehr beschieden werden."
(Staatsanwaltschaft Mainz, Az. 3113 Js 33848/16, Herr ..., Abt1.stamz@genstako.jm.rlp.de vom 17.11.2016)
Es ist nicht zu glauben, dass es sich um die gleiche Person handelt.
Am 12.03.2013 ging aus meinem Strafantrag gegen Richter, das offensichtlich Hintergrund der Antwort von Herrn ... bei der Staatsanwaltschaft Mainz war, hervor:
"Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass „Versehen“ am Sozial- und Landessozialgericht nicht der Ausnahme- sondern der Regelfall zu sein scheint.
Der vorliegende Fall bestätigt die Angabe der Mitpatientin aus dem Jahr 2005, zeigt allgemeinen Handlungsbedarf in den Reihen der Unfallversicherungsträger sowie in den involvierten juristischen
Institutionen auf. Allgemein ist festzuhalten, dass die juristische Unabhängigkeit der Justiz offensichtlich zu wörtlich verstanden wird. Es mangelt nicht an gesetzlichen sondern in allen
involvierten Institution an qualitätssichernden Maßnahmen.
Der Schutz des Arbeitnehmers bei Personenschäden - wird aus welchen Gründen auch immer – von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern derzeit praktisch nicht wahrgenommen."
Ich könnte mit weiteren Zitaten fortfahren.
Vorgänge und Arbeitsweisen der Amtsträger sind mir hinreichend bekannt. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes erwarte ich, dass sich der Staat um tatsächliche Amtsträger bemüht und aufgrund von
unabhängigen Kontrollen gewährleistet, dass Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gilt. Ich erwarte nicht, dass der Richter am SG Karlsruhe in seinem Urteil vom 14.04.2020 tatsächlich Recht
behält.
Zitat # 372
Wer das Gesetz bricht, ist Straftäter. Bis zur Verurteilung durch die Justiz ist ein Straftäter als unbescholtene Person zu betrachten.
Ja und so gilt mein mir gegenüber gewalttätiger Nachbar als unbescholtene Person, obwohl er ein Lügner und xxxx ist.
Auch Gerichte mit ihren Robenträgern sind nur "unbescholtene" Amtsträger,
die oft wohlwissend fehlerhafte und falsche Urteile verkünden, selten zum Wohle
der Verunfallten und berufserkranktenBürger.
Was sehr, sehr oft fatale Folgen für die Betroffenen Bürger und den gesetzlich
zahlenden Sozialversicherungen hat!
#372
Mazi(Donnerstag, 28 April 2022 12:40)
Wer das Gesetz bricht, ist Straftäter. Bis zur Verurteilung durch die Justiz ist ein Straftäter als unbescholtene Person zu betrachten.
Nachweislich der jüngsten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts fällen Richter ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz.
Welche Lehren ziehen wir aus dieser "Anklage"? Ich, die meinige!
Es ist nicht ursächlich zu unterstellen, dass "Reichsbürger" ausschliesslich die sind, die von Behörden als solche bezeichnet werden.
#371
Mazi(Mittwoch, 27 April 2022 18:22)
# 370
Der Amtseid ist von jedem Amtsträger auf das Grundgesetz geleistet. Danach sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG).
Wie ist es dann um einen Rechtsstaat bestellt, wenn die Amtsträger der Behörden darauf "pfeifen"? Es ist m.E schon bezeichnend, wenn ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht auf das
Nichtvorhandensein einer "unabhängigen" Kontrolle verweisen muss. Wenn es diese Kontrolle nicht gibt, wer kann dann noch sicher sein, dass die Amtsträger nach Gesetz und Recht ihre Aufgaben
erfüllen?
Es ist die Frage zu beantworten, ob überhaupt eine Judikative besteht, wenn sie nicht nach Gesetz und Recht handelt? Nach meinem Dafürhalten ist die Entscheidung der Richter so verpflichtend wie das
Bellen eines Hundes. Es kann zwar lästig sein, aber sachlich ist es bedeutungslos.
Als Problematik sehe ich an, dass scheinbar das gesamte Staatswesen der Bundesrepublik Deutschland in dieser Weise "funktioniert" bzw. nicht funktioniert.
Frau von der Leyen sollte sich bei der aktuellen Aktionen gegen Ungarn bewusst sein, dass sie als Ministeriin der Bundesrepublik ebenfalls in einem Rechtsstaat Verantwortung getragen hat, der in der
tatsächlichen Ausführung faktische Zweifel lieferte bzw. liefert.
#370
Anja(Mittwoch, 27 April 2022 10:38)
In jedem Schreiben müßte man den Richter, die Richter auf den Amtseid hinweisen.
" Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur
der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."
Kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.
#369
Mazi(Mittwoch, 27 April 2022 10:31)
Es ist verwunderlich, dass Berufsgenossenschaften und Sozialgerichtsbarkeit zur Gewaltenteilung subsumiert werden.
Anhand übereinstimmender m.E. glaubwürdiger Darstellungen werden in Behörden keine Verwaltungsakten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BVR 244 und 310/83 geführt
und die Sozialgerichtsbarkeit achtet auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - wie dies nach Paragr. 31 BVerfGG die Pflicht wäre - nicht. Die Sozialgerichtsbarkeit verstößt auch gegen die
Vorschriften des Grundgesetzes. Das schreibt nämlich in Art. 97 Abs. 1 GG vor, dass unabhängige Entscheidungen eines Richters nur an das Gesetz gebunden ist.
Andererseits sind alle Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Nichts von alle dem wird eingehalten. Es ist schon nachvollziehbar, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von gestern, die unabhängig Kontrolle zum Nachweis der Rechtstaatlicheit
verknüpft. Da es eine Kontrolle nach Sorgatz und erst recht keine unabhängige Kontrolle in behördlichen Handeln offensichtlich nicht gibt, muss unterstellt werden, dass die Gewaltenteilung nach Art.
20 Abs. 2 GG eine nette Definition ohne praktische Auswirkung ist.
Betrachtet man diese Tatsachen realistisch, dann stellt man eine Übereinstimmung der öffentlichen Behörden mit der Kernargumentation der "Reichsbürger" fest. Die Frage, die zu klären ist, ist ob die
Anforderungen des Grundgesetzes in der öffentlichen Verwaltung noch gelten oder bereits abgeschafft sind und das Bundesverfassungsgericht lediglich noch nicht mehr relevanten Vorschriften
folgt.
Dass das Bundesverfassungsgericht auch in der ordentlichen Gerichtsbarkeit dokumentiert hat, dass die Justiz auch dort keine Entscheidungen nach dem Gesetz trifft, sei ergänzend
"nachgeschoben".
Nicht eine spezielle Sparte von Exekutive und Judikative bewegt sich ausserhalb des Grundgesetzess, sondern offensichtlich der ganze Apparat. Daher erscheint es mir müßig, auf einzelne fehlerhafte
Entscheidungen/Verwaltungsentscheidungen einzugehen. Ihnen mangelt es vielmehr an der Einhaltung von Grundsätzen, was ich beanstande (Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG).
#368
Mazi(Dienstag, 26 April 2022 21:05)
# 367
Zum Verständnis was sich tatsächlich abspielt, ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die damalige Beschwerdeabteilung des Reichsversicherungsamtes wegen der Vorgabe des Grundgesetzes, der Gewaltenteilung,
ausgegliedert werden musste. Dazu hat man diese Abteilung als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Es wäre nachvollziehbar, würde unabhängig kontrolliert, so wie dIes das Bundesverfassungsgericht
heute verlangte. Damit nicht festgestellt wird, wie es in der Tat das Bundesverfassungsgericht in jüngsten Tagen ebenfalls mehrfach forderte, wird nicht einmal kontrolliert, ob denn die Gesetze von
der Justiz eingehalten werden.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass erhebliche Zweifel an der Rechtstaatlichkeit, an wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sowie an richterlichen Entscheidungen gegen das Gesetz
bestehen. M.E. ist es verwunderlich, dass eine solche Handhabung dennoch als Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) wider besseren Wissens vom Grundgesetz toleriert wird. Bezeichnend für die Stärke
eines Systems, ist, wenn ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht eine unabhängige Kontrolle anmahnen muss.
Es ist bekannt, dass Berufsgenossenschaften keine wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakten führen. Es ist auch bekannt, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht aufgrund von wahren und
vollständigen Verwaltungsakten Betroffene benachteiligen. Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht unabhängig kontrolliert werden, ob sie denn das Gesetz anwenden. Es ist bekannt,
dass nicht nur unabhängig, sondern überhaupt nicht die Anwendung der Gesetze überwacht werden.
Als problematisch sehe ich vielmehr nicht ein Fehlurteil eines Richters, sondern der systematische Verstoß gegen die Gesetze, das Grundgesetz, an. Dies auch dann noch mit Gewaltenteilung zu "adeln",
ist rechtsstaatlich nicht vertretbar.
Es ist nicht nachzujustieren, sondern auf's Härteste durchzugreifen, nationalsozialistische Handhabung dauerhaft zu auszuschalten. Die Betrogenen sind zu entschädigen. Es darf nicht sein, das
Steuergelder von Steuerpflichtigen dazu verwandt werden, ein gesetzeswidrige System zu alimentieren bzw. zu fördern.
#367
WernerE(Dienstag, 26 April 2022 13:29)
# 366 Urteil 1 BvR 1619/17
dachte mir nach dem Online Lesen der SZ das Urteil sollte hier niedergeschrieben werden.
Es betrifft zwar vorwiegend das Recht der bayrischen Bevölkerung gegenüber dem
Polizeistaat, aber wie Sie so treffend im zweiten Absatz #366 formulieren,
es fehlt an unabhängiger Kontrolle.
Z.B. weshalb wird der med. Sachverständige Dr. med U. Glxxxmxxxr erneut vom 2`ten
Senat des LSG München beauftragt, obwohl genau der Senat den Herrn bereits
Befangen erklärt hat, noch dazu bei der selben BG.
Hier fehlt die Kontrolle und der Wille neutral und unabhängig zu ermitteln.
(ich bin nicht Betroffener)
Somit dürften alle Ihre Post zutreffend die Missstände an dt. Gerichten beschrieben sein.
#366
Mazi(Dienstag, 26 April 2022 11:09)
Wo fängt Demokratie an und wo hört sie auf?
Die SUEDDEUTSCHE ZEITUNG weist heute auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 1619/17, hin. In diesem Urteil von heute greift es die Frage auf: "Gibt es eine unabhängige Kontrolle?
"
Wenn keine unabhängige Kontrolle installiert ist, kann auch niemand behaupten, dass ein Prozess demokratisch oder fehlerhaft organisiert sei.
Sorgatz, ehemals BKA-Mitarbeiter, hat veröffentlicht, dass es Kontrollen in den öffentlichen Behörden nicht gibt. Daher ist es auch mühsig, nach einer "unabhängigen'" Kontrolle dort zu suchen.
Im Fall Neumann hat es folglich auch keinen demokratischen Prozess gegeben. Er ist seiner Freiheit beraubt worden.
Wenn es keinen Auftrag gibt, stellt sich die Frage, ob die Richter des LG Hamburg nicht von dem vorliegen eines derartigen Auftrags hätten vorher überzeugen müssen.
Wenn die Verwaltungsakte des Herrn Neumann keine Vollmacht ausweist, ist davon auszugehen, dass auch keine erteilt wurde.
Wenn Herr Neuman trotz gesetzlicher Vorschrift nicht anwaltlich verteidigt wurde, von den Richtern des LG Hamburg dennoch "verurteilt" wurde, diese Entscheidung aber dem Gesetz zu flogen hatte, dann
ist spätestens jetzt in mehrfacher wiederholender Weise der Nachweis erbracht, dass nicht das Recht im Vordergrund stand, sondern die Absicht.
Hätte es eine unabhängige Kontrolle gegeben, hätte es diese richterliche Entscheidung nicht gegeben. Man stellt sich nur die Entscheidung der Richter praktisch dar. Das gibt es Leute, in der
Amtsfunktion von Richtern, die etwas untersagen vorzulegen, vom dem sie behaupten, dass es diese Dokumente nicht gibt. Mit anderen Worten: Auch die Richter bestätigen die Existenz besagter Dokumente,
die Herr Neumann zum Beweis seiner Unschuld vorlegen könnte.
Ich denke, dass wir uns darin einig sind, dass die Entscheidungen der Richter nicht nach dem Gesetz erfolgt sind bzw. erfolgen. Hier ist in demokratischer Weise vom Bundesverfassungsgericht
durchzugreifen und von Elementen zu befreien, die das Grundgesetz nicht als Grundlage sehen (Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG).
Ich finde es beschämend oder auch planvoll (abhängig von der Seite, auf der man steht) wie Exekutive und Judikative mit Bezug auf das Grundgesetz agieren. M.E. sind nicht die Sprüche, die einzelne
Vertreter "loslassen", sondern deren Handeln maßgebend.
Die Gruppe der Reichsbürger ist m.E. weit größer als Behördenvertreter uns glauben machen wollen.
#365
WernerE(Montag, 25 April 2022 19:06)
Zitat # 359
Man muss die Frage beantworten, weshalb die Amtsträger der Justiz die Demokratie angreifen und was die Legislative dagegen unternimmt?
Zitat #363
Wo leben wir nach diesem Szenario und was ist zu verändern, damit wir zu Recht erklären können, in einem Rechtsstaat zu leben?
Leben wir tatsächlich in einen Rechtsstaat müssten nicht soviel eindeutige und klar
definierte Begriffe hier diskutiert werden.
Überall wo die "Banane" sinngemäß geerntet wird, steht nicht das Recht, sondern
das Unrecht im Mittelpunkt des Geschehens oder anders ausgedrückt:
Geld regiert die Politik, auch an Gerichten (meine Erfahrung).
Zitat # 363
Die Amtsträger haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Das Grundgesetz bindet die Amtsträger an Gesetz und Recht.
Amtsträger - ein Wort das im Prinzip alles aussagt.
Ich bleibe dabei, die Rechtsanwälte vor dem LG HH und das Gericht in HH haben
ein Faktum geschaffen, dass auf Lug und Betrug der BG HW aufgebaut wurde.
Wie schreibt "Erich Neumann":
die Eidesstattliche Erklärung des des GF ist nur zusammen kopiert worden.
Wo ist das Original abgeblieben - wer hat es jemals zu sehen bekommen?
Dabei ist das Betrug im Sinne des deutschen Strafrechtes.
Wo ermittelt der Generalstaatsanwalt der Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache?
#364
Rübezahl(Montag, 25 April 2022 18:51)
Gemäß § 44 Abs. 1 SGB X ist die Aufhebung/ Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes gemäß $ 44 Abs. 1 SGB X zulässig, soweit sich im Einzelfall ergibt, dass bei Erlass des
Verwaltungsaktes das Recht unrichtig angewandt
oder von einem Sachverhalt ausgegangen wurde, der sich als unrichtig erweist. Sind Sozialleistungen zu Unrecht nicht erbracht worden, ist der Verwaltungsakt, auch nach
Unanfechtbarkeit, für die Vergangenheit zurückzunehmen. Um einen solchen Sachverhalt zu erkennen, bedarf es Richter, die noch unabhängig sind und keine Affinität zu BGs haben und diese beraten. Ob es
solche Richter noch gibt ?
#363
Mai(Montag, 25 April 2022 14:30)
# 368
"Behörde" ist eine Institution, die von Amtsträgern gestaltet wird.
Die Amtsträger haben einen Eid auf das Grundgesetz geleistet. Das Grundgesetz bindet die Amtsträger an Gesetz und Recht.
Bereits ein frühere Bundespräsident hat deutlich gemacht, dass der Amtseid kein Eid im üblichen Sinn darstellt. Damit hat er deutlich gemacht, dass die Amtsträger ihre Aufgabe nicht nach Gesetz und
Recht ausüben.
Wenn Amtsträger also nicht ihre Amtstätigkeit nach Gesetz und Recht ausüben, kann auch eine "Behörde" nicht nach Gesetz und Recht tätig sein.
Was folglich in der Bundesrepublik ganz offensichtlich fehlt ist eine Exekutive und Judikative, die nach den Weisungen der Legislative tätig ist.
Wenn es keine Exekutive.und Judikative gibt, die nach Gesetz und Recht ihre Amtshandlungen vornimmt (Art.20 Abs. 3 GG), kann es auch keine Gewaltenteilung (Art
20 Abs. 2 GG) geben. Eine Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG kann es erst recht nicht geben.
Es erscheint mir mühsig zu sein, dass daraus auch die Achtung der Grundrechte nicht gegeben sein kann.
Wo leben wir nach diesem Szenario und was ist zu verändern, damit wir zu Recht erklären können, in einem Rechtsstaat zu leben?
#362
Mazi(Montag, 25 April 2022 14:10)
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik ein Rechtsstaat. Die Amtsträger sind an Gesetz und Recht gebunden.
So sieht es das Gesetz vor.
Tatsache ist jedoch, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht handeln.
Zur Verbindlichkeit des Grundgesetzes gehört nicht (wie ich gerne argumentiere), dass man es kopieren kann, sondern dass Exekutive und Judikative danach handeln. Dies ist offensichtlich mein
Irrtum.
Die Annahme von einem Rechtsstaat aufgrund von Vorschriften auszugehen ohne sicherzustellen, dass diese Vorschrift auch gewährleistet sind, offensichtlich eine fatale Unterstellung. Die Erfahfungen
mit der Justiz im Dritten Reich hätte uns vor einem unbedarften Umgang warnen müssen.
Ich vermag einen Unterschied hinsichtlich späteren Pensionszahlungen nicht erkennen, wenn Richter erklären unabhängige Urteile in Unkenntnis tatsächlicher Sachverhalte sprechen - und im Fall von
Herrn Neumann sogar dessen Freihrit berauben.
Es gibt in der Tat auf dem Weg zu einem Rechtsstaat noch viel zu tun. Das wichtigste daran ist m.E. die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit.
#361
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 25 April 2022 13:37)
Hallo an Alle und an die Behörden die für "Merkwürdigkeiten" zuständig sind:
Das LG Hamburg hat sich vor dem Hintergrund der 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW mit einer Verfügung vom 29.11.2018 dazu eine eid. Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW
angefordert.
Dem ist der externe Anwalt der BGHW gefolgt und kein Recht auf Akteneinsicht hat und hat dem LG Hamburg eine eid. Versicherung vom 5.12.2008 in Kopie vorgelegt die nicht mit dem Akteninhalt meiner
Behördenakte im Einklang ist. Und bis her nicht im Original greifbar vorgelegt wurde. Insoweit wird der Verdacht zementiert, die eid. Versicherung vom 5.12.2018 wurde nicht von dem Geschäftsführer
der BGHW angefertigt sondern zusammen kopiert. Dazu im Einklang wünschte die BGHW danach auch die Mediation (Schlichtung) und wollte den Vorgang bremsen. Dazu ist es aber nicht kommen weil ich keinen
Anwalt vorzeigen konnte.
Mit freundliche Grüßen an Alle
Erich Neumann
#360
Mazi(Montag, 25 April 2022 09:52)
# 358
Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Bei den Vorkommnissen ist darauf zu schließen, dass uns Bürgern ein anderes Grundgesetz vorgelegt worden ist, als den Amtsträgern.
Die Frage, die es zu beantworten gilt, ist die, welches Grundgesetz rechtsverbindlich ist?
#359
Mazi(Sonntag, 24 April 2022 22:12)
# 358
Was ist nun? Hat die BGHW diese 45 Dokumente ihren Verwaltungsentscheidungen zugrunde gelegt oder nicht?
Folgt man den Richtern des LG Hamburg, dann wurden diese 45 Dokumente den Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht zugrunde gelegt.
Daraus folgt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre unabhängigen richterlichen Entscheidungen nicht nach dem Gesetz getroffen haben bzw. treffen (Missachtung des Paragrafen 31
BVerfGG).
Dass hoheitliche Gewalt des Staates von den Amtsträgern ausgeübt wird, wird seitens der jeweiligen Präsidenten gewährleistet.
Wenn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach ihrem Auftrag, dem Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 4 GG), der jeweilige Präsident das Gesetz nicht gewährleistet (Art. 19 Abs. 4 GG), stellt sich
die Frage, welche Aufgabe dann der Präsident der Behörde, die Judikative einnimmt bzw. einnehmen soll.
Wenn das Grundgesetz gelten soll, dann stellt sich die Frage, was verändert werden muss, damit dessen Vorschriften, der Rechtsstaat, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Die Diskussion, die zu führen ist, ist nicht, ob das Problem "Reichsbürger" zu lösen ist, sondern weshalb die Judikative ihren Amtsauftrag nicht ausführt und die Demokratie aktiv bekämpft.
Unterstellt man, dass die Richter des Lesens mächtig sind, Paragraph 31 BVerfGG "beten" können, dann stellt die Frage, ob sie bewusst oder aus anderem Grund ihre Sprüche wie bekannt
"verkünden".
Man muss die Frage beantworten, weshalb die Amtsträger der Justiz die Demokratie angreifen und was die Legislative dagegen unternimmt?
#358
WernerE(Samstag, 23 April 2022 20:09)
Hallo Erich Neumann,
natürlich ist mir bekannt, dass auch Bremer Behörden Geheimnisträger der BG HW sind.
Nur das Landgericht Hamburg und der Anwalt der BG HW durften die 45 Dokumente nicht bekommen, sonst wären die Entscheidungen gegen Dich nicht gefallen.
Somit darf ich hier bekunden, überall dort wo man der BG HW schaden könnte,
werden die Dokumente unter Verschluss gehalten,.
Ebenso bekunde ich, dass dieses mit Vorsatz geschieht und in meinen Augen mit
krimineller Energie durchgezogen wird.
Kriminelle Mitarbeiter von Behörden, egal ob Robenträger oder nicht, gehören
hinter Gitter. (Dies ist keine Hassbotschaft sondern Gesetz)
Wie lange schaut der Bundesgenerallanwalt noch zu, bevor er gegen die BG HW und
deren Mitwissern in den Behörden vorgehen?
#357
Mazi(Samstag, 23 April 2022 18:08)
# 356
Das Bundesverfassingsgericht hat bereits 1983 den Beschluss gefasst, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In dem
Minikommentar vom 26.07.2013 hat des Bundesministerium des Innern bekannt gemacht, dass Aufsicht und Gerichte anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen
kontrollieren.
Bezugnehmend auf die hier von den Gerichten in den Vordergrund geschobenen "Geheimakten" ist nachvollziehbar, dass die Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz gesprochen haben. Das mögen
gewisse Amtsträger anzweifeln (Telare bzw. Talare oder in Richter-Robe).
Faktisch ist es jedoch m.E. eindeutig, dass die Richter nicht nach dem Gesetz entschieden.
Aber auch ich muss bestätigen, dass mir selbst anhand eines ganz anderen Fals ebenfalls der Nachweis vorliegt, dass Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führen. Dies
betrifft einerseitens eine Berufsgenossenschaft und andererseits Sozial- und ebenfalls ein Landessozialgericht.
Erstaunt bin ich, dass dies seitens der Gerichte nicht zu Problemen führt und sie vorgegen im tatsächlicher Unkenntnis des Sachverhalts dennoch Recht sprechen zu dürfen (siehe auch die Argumentatin
von Telare).
Unterstellt, dass nach Parage. 31 BVerfGG Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Behörden und Gerichte binden, dann ist allgemein davon auszugehen, dass Gerichte nicht nach dem Gesetz entschieden
haben. Geht man davon aus, dass Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz gebunden sind, ist festzuhalten, dass bisher an den Sozialgerichten keine Entscheidungen zwar verkündet wurden, aber nicht
nach dem Gesetz.
Es ist deshalb sehr interessant wie das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung sprechen wird. Interessant wird dessen Entscheidung deshalb sein, weil letztlich das Grundgesetz dessen
Entscheidung bereits vorgegeben hat. Besondere Bedeutung wird Richterspruch zukommen, weil auch davon auszugehen ist, wie mit den Richtern, die nicht dem Gesetz folgten, umzugehen ist.
Sie geben vor, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, aber tatsächlich solche Aufgaben nicht ausgeübt haben. Auch deren Vorgesetzte sind involviert. Entweder geben sie vor, dies nicht erkannt zu haben -
dann sind sie der ihnen übertragenen Aufgabe fachlich nicht gewachsen - oder dies ist ihnen bekannt - dann sind auch aus diesem Grund anzuklagen und zu entsorgen.
Im Ergebnis geht es darum, ob das Grundgesetz den Rechtsstaat beschreibt und die Beschreibung auch seitens der Behörden umgesetzt wird.
Ich bin sehr von der Urteilsbegeündung am SG Karlsruhe vom 14.04.2920 und des SG Gießen vom 05.11.2021 angetan und überrascht.
#356
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 23 April 2022 13:53)
Hallo WernerE,
ich gestatte Dir zu bekunden, dass auch Dir die 45 Geheimunterlagen vorliegen und somit zum Geheimnisträger der BGHW geworden bist.
Dem nicht genug kannst Du auch bekunden, weitere Behörden in Bremen haben Geheimunterlagen aus meiner Akte in Kopie greifbar vorliegen. Und reagieren wie Geheimnisträger der BGHW mit Schweigen.
Alle Behörden und Geheimnisträger sollten sich treffen und gemeinsam das Schweigen aufheben und die Wahrheit der Öffentlichkeit bekannt machen.
Mit freundlich Grüßen
Erich Neumann
#355
WernerE(Freitag, 22 April 2022 23:19)
Webseite __45 Geheimunterlagen der BGHW liegen mir greifbar vor__
Werter Erich,
gestatte mir zu bekunden, dass mir Deine 45 Geheimunterlagen auch vorliegen und ich
somit ebenfalls Geheimnisträger der BG HW geworden bin.
Nur Aufgrund der Tatsache, welche Dir Ärger bringen könnte, bleiben diese auch
unter Verschluss.
Aber ich denke dazu werden demnächst höchstrichterliche Urteile erscheinen.
MaZi wird das hier einstellen und damit werden die zuständigen Einrichtungen mit
ihren Mitarbeiter - auch Robenträger - konfrontiert werden.
Grüße an ALLE und besonders an Dich Erich mit Familie und Freunden.
#354
Mazi(Donnerstag, 21 April 2022 11:15)
Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht kurzfristige Klarheit schafft und entscheidet, dass richterliche Entscheidungen nur dann Rechtskraft haben, wenn sie dem Gesetz folgen.
Nachweislich der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat dieses Einzelklagen bereits an die Gerichte zur Entscheidung zurückgegeben.
#353
Mazi(Donnerstag, 21 April 2022 10:48)
# 352
Ich gehe davon aus, dass
- Sie Herr Neumann gegenüber Ihre wahre Identität und Ihren beruflichen Hintergrund offengelegt haben, so dass es sich erübrigt, mit "Unterstellunge" zu arbeiten. Andernfalls gehe ich davon aus, dass
Sie zu der Gruppe der Reichsbürger gehören, die ebenso das Grundgesetz für sie als nicht bindend erachten.
- Ihnen die Vorschriften des Grundgesetzes sehr wohl bekannt sind und Sie vorsätzlich gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.
Ein Grund für rechtsstaatliche Behörden, Sie zur Rechenschaft zu ziehen.
Ich "unterstelle" weiter, dass Sie sich fortan mit Ihrer Agitation in Foren nicht mehr beteiligen.
#352
Telare(Donnerstag, 21 April 2022 08:07)
@ #349 Mazi
Statt Ihre Unterstellungen und unrichtigen und widersprüchlichen Angaben zur Sach- und Rechtslage aufzuklären, weichen Sie erneut aus.
Der Inhalt Ihres Posts zeigt erneut auf, dass Sie nicht in der Lage sind, den Inhalt von Texten richtig zu erfassen.
Zu den schon aufgezeigten Beispiel #343/#347 jetzt:
Mein Text: "Es ist Ihnen nicht bekannt, dass auch Personen von Behörden/Unternehmen vom Datenschutz geschützt werden."
Ein verständiger, des Lesens Kundiger kann daraus nichts Anderes herauslesen als dass die DSGVO den Personenschutz zum Gegenstand hat.
Ihre Implikation („Es Ihnen schon bekannt, dass das Datenschutzgesetz ausschließlich den Personenschutz zum Gegenstand hat.“) dass ich behauptet hätte, dass die DSGVO zum Personenschutz Anderes zum
Gegenstand hätte, entbehrt jeder Grundlage.
Ihre Implikationen „Eine andere Frage ist, ob Behörden durch die Angabe von Klarnamen gegen den Datenschutz verstoßen?“. Selbstverständlich haben Behörden im Rahmen verwaltungsrechtlicher und
juristischer Vorgänge nicht nur das Recht sondern die Pflicht, Klarnamen anzugeben.
Falls Ihnen ein Fall bekannt ist, in denen eine Behörde ausserhalb Genanntem Klarnamen unrechtmäßig veröffentlicht hat, so zeigen SIe diesen auf.
Mein Text : „hätte die Möglichkeit gehabt, in die nächste Instanz zu gehen und sich dort um eine Änderung des Urteils zu bemühen – so wie es meiner einer und viele andere erfolgreich getan
haben.“
Ein verständiger, des Lesens Kundiger kann daraus nichts Anderes herauslesen als dass ich Kenntnis zu Möglichkeiten des Instanzenganges habe.
Ihre Implikation („Ihnen sollte auch bekannt sein, dass bei unterschiedlicher Auslegung gesetzlicher Vorschriften Betroffene die Möglichkeit haben, höhere Gerichtsinstanzen anzurufen.“), dass ich
keine Kenntnis zu Möglichkeiten des Instanzenganges hätte, entbehrt damit jeder Grundlage.
Des Weiteren implizieren Sie Zusammenhänge wo keine sind. Beispiel:
Ihr Text: „Betroffene die Möglichkeit haben, höhere Gerichtsinstanzen anzurufen. Im Fall Neumann trifft dies aber nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 nochmals darauf hingewiesen, dass
Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.“
S. schon Post #347: Herr Neumann hätte die Möglichkeit gehabt, die nächsthöhere Gerichtsinstanz anzurufen. Es hat ihm auch kein Richter den Instanzengang verboten. Ob Herr Neumann es wg.
Anwaltsmangel oder wg. fehlender Rechtsschutzversicherung nicht getan hat – beides ist ihm anzulasten und nicht dem Gericht.
Des Weiteren sind nicht vollständig Verwaltungsakten kein Hinderungsgrund am Gang in die nächsthöhere Instanz. Damit hat auch Ihr Verweis auf das Urteil des BVerfG Nichts mit dem Umstand zu tun, dass
Hr Neumann nicht getan hat in die nächsthöhere Instanz zu gehen.
Ihr Text: „Es ist Ihnen schon bekannt, dass die hiesigen Ermittlungsbehörden auf recht ei facher Art Ihre Identität ermitteln können, wenn sie dies überhaupt für erforderlich halten würden.“
Was und welche Ermittlungsbehörden und meine Identitätsermittlung mit Ihrem Mangel an Beweis und Aufklärung hinsichtlich Ihrer und dazu nachweislich nicht nachvollziehbaren Unterstellungen zu tun
hat, ergibt sich für einen verständigen Leser nicht.
Falls Sie damit und womit auch immer drohen wollen, so kann ich Ihnen versichern, dass ich vor einem fallenden Laubblatt mehr Angst habe als vor Ihrer Drohung
Damit bleibt Ihre Argumentation weiterhin Scheinargument und Leerformel.
Auch hier überlasse ich es dem verständigen Leser zu beurteilen, wer hier in welcher Form agitiert.
Für mich bleibt ein Diskurs mit einem Gegenüber, dessen Argumentationsbasis im Wesentlichen mit Unterstellung/Glauben/Ausgehen von etwas, widersprüchlichem Inhalt, Unkenntnis von Sach- und Rechtslage
und Unfähigkeit, den Inhalten von Texten zu verstehen behauptet weder zielführend noch problemlösend.
Dazu schaden Sie in der Sache den Betroffenen. Denn deren Anliegen und deren Probleme mit Behörden werden durch eine derartig unsachliche und fragwürdige Argumentationsbasis unglaubwürdig. In der
Gesamtschau ist Ihre Argumentationsbasis damit kein Verhalten einer Person die helfen will sondern die einer, die auf Seiten der Behörden steht.
Ihre Rhetorik ist ehrlich gesagt einfach durchschaubar, bei immer gleichem Inhalt dazu auch langweilig und mangels tatsächlich verwertbarem Inhalt dazu auch sinnentleert da nur phrasenhaft.
Da ein Austausch auf dieser Grundlage weiter ohne sittlichen Nährwert bleibt, beende ich von meiner Seite diesen Diskurs.
#351
Mazi(Mittwoch, 20 April 2022 19:55)
# 350
Das Problem ist m.E. nicht die Beweisführung, sondern die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen.
Das Gesetz besagt, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Es ist mir nicht bekannt geworden, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidung auf der Grundlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte treffen (siehe u.a. auch
das Urteil des SG Gießen, Az. S 20 Al 70/21).
In der Tat ist nachweisbar, dass der Staat bzw. Richter die Rechtssicherheit und damit das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewähren.
Wenn das so bleibt und nicht rückwirkend berichtigt wird, ist davon auszugehen, dass die Vorschriften des Grundgesetzes zwar den Rechtsstaat gewährleisten, aber die staatlichen Organe nicht befähigt
sind, das Grundgesetz durchzusetzen.
Das was Sie berichten, Herr Neumann darlegt, andere Betroffene gleichfalls berichten oder ich selbst über bestätigende Beweise verfüge, ist in einem Rechtsstaat unmöglich.
Eine Judikative, die wie bekannt agiert, kann als Teil der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 und die Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht interpretiert werden. Nach den Vorgaben des
Grundgesetzes ist das Handeln der Behörden mit rechtsstaatlichen Handeln nicht in Einklang zu bringen.
Ohne die Gefahr der sogenannten Reichsbürger zu verkennen, ist anzumerken, dass nicht erkennbar ist, dass sich die Judikativen in der Achtung des Grundgesetzes von diesen nicht zu unterscheiden
scheint.
Eine Rechtssystem ohne Judikative ist m.E.undenkbar. Es ist jedoch anzumerken, dass es besser zu sein scheint über überhaupt keine Justiz zu verfügen, als über eine Justiz, die keine allgemeine
Rechtsstandards/Gesetze ihren Entscheidungen zugrunde legt.
#350
WernerE(Dienstag, 19 April 2022 13:36)
Zitat aus # 347 "Nach den Regeln der Beweisführung"
Die Regel kennen wir alle, nur was nützt es den Betroffenen, wenn sie alle Beweise
auf den Richterpult legen, sie werden trotzdem beschissen und verarscht!
Fast überall wo man hinschaut Lug und Betrug - es ist wirklich zum Kotzen!
(bitte um Entschuldigung für die derbe Ausdrucksweise)
Werde mich jetzt ein wenig zurück ziehen und so dann und wann hier schreiben.
Dir werter Erich und Deiner Familie alles erdenklich Gute, wir bleiben in Verbindung
Grüße aus Mering einer inzwischen 1001 alten Ortschaft direkt an der
"Romantischen Straße" unweit von Augsburg
#349
Mazi(Dienstag, 19 April 2022 11:01)
# 347
Guten Morgen,
schön, dass Sie wieder die Arbeit aufgenommen haben.
Es ist Ihnen schon bekannt, dass die hiesigen Ermittlungsbehörden auf recht ei facher Art Ihre Identität ermitteln können, wenn sie dies überhaupt für erforderlich halten würden.
Zu Ihrem Kommentar:
1. Es Ihnen schon bekannt, dass das Datenschutzgesetz ausschließlich den Personenschutz zum Gegenstand hat. Dies ist im Fall Neumann auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten in dieser Form
bestätigt.
Eine andere Frage ist, ob Behörden durch die Angabe von Klarnamen gegen den Datenschutz verstoßen?
Eines sollte jedoch unumstritten sein, dass Behörden nicht die Veröffentlichung von Verwaltungsentscheidungen verhindern können, in dem sie gegen den Datenschutz verstoßen. M.E. ist es
rechtsstaatlich auch unumstritten, dass die Verteidung durch Vorlage von Beweisen seitens "Richtern" nicht ausgeschlossen werden kann.
Da die jeweiligen Ersteller der Verwaltungsentscheidungen aus den von ihnen verfassten Schreiben hervorgehen, lässt darauf schließen, dass ihre Einverständniserklärung auch gegenüber der Behörde
damit verbunden ist. Ihre Argumentation bringt zum Ausdruck, dass sie selbst von der Richtigkeit der Verwaltungsentscheidungen überzeugt sind.
2. Ihnen sollte auch bekannt sein, dass bei unterschiedlicher Auslegung gesetzlicher Vorschriften Betroffene die Möglichkeit haben, höhere Gerichtsinstanzen anzurufen.
Im Fall Neumann trifft dies aber nicht zu. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 nochmals darauf hingewiesen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG) haben Richter dieser Vorschrift zu folgen und ihre Entscheidung zu verkünden.
Obwohl diesen besagten Beschluss 1983 fasste, waren die Behörden nach dem Grundgesetz verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Letztlich wird daraus erkennbar, dass
die Richter offensichtlich nie ihre Entscheidungen nach dem Gesetz getroffen haben. Es ist folglich nicht nachvollziehbar, wann und ob sie ihre Rechtsprechung den europäischen
Menschenrechtskonvention angepasst haben.
Im vorliegenden Fall sind Richter den gesetzlichen Vorschriften nicht gefolgt.
Folglich hat Herr Neumann nicht die Möglichkeit die Berufubg in Anspruch zu nehmen, sondern der Staat hat Sorge dafür zu tragen, dass seine hoheitliche Gewalt von Amtsträgern ausgeübt wird, die seine
Vorgaben achten bzw. einhalten. Widrigenfalls hat er dafür Sorge zu tragen, dass er von Amtsträgern, die nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Aufgaben wahrnehmen.
Ich gehe davon aus, dass der Staat seine Amtsaufgabe ernst nimmt, die Rechtsstaatlichkeit wahrt und sich von Amtsträgern trennt, die seine Weisungen nicht befolgen (wollen).
#348
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 19 April 2022 08:08)
Hallo Telare,
bitte öffnen Sie meine Unterseite 07.03.2018 dort ist etwas zum Datenschutz in meiner Sache dokumentiert. Und auf dem Dokument der BGHW vom 08.04.2011 können Sie etwas über die "Signalwirkung" einer
Strafanzeige in meinem Fall erfahren.
#347
Telare(Dienstag, 19 April 2022 07:31)
Das 1. Problem mit dem von etwas Ausgehen als Argumentationsbasis ist, dass es nicht Wissen bedeutet.
Das 2. Problem mit dem von etwas Ausgehen als Argumentationsbasis ist, dass man nur von dem ausgehen kann, was unbewiesen und damit keine Tatsache ist. Denn ansonsten weiß man ja und muss nicht von
etwas ausgehen.
Daraus ergibt sich das 3. Problem mit dem von etwas Ausgehen als Argumentationsbasis. Man kann nur dass von etwas ausgehen, was und solange etwas unbewiesen und keine Tatsache ist.
Das 4. Problem mit dem von etwas Ausgehen als Argumentationsbasis ist, dass der Inhalt immer von den eigenen Wünschen und Vorstellungen abhängt.
Daraus ergibt sich das 5. Problem mit dem von etwas Ausgehen als Argumentationsbasis. Eigene Wünsche und Vorstellungen haben nicht zwingend etwas mit der Realität zu tun. Nur weil man vom
Wahrheitsgehalt eigener Wünsche und Vorstellungen ausgeht, hat dies nicht zwingend das gewünschte Ergebnis zur Konsequenz.
Mit „Würde/könnte/dürfte/sollte etc“ formulieren Sie in der Wahrscheinlichkeitsform und damit ebenfalls auf der Basis von Nicht-Wissen/unbewiesenen Behauptungen.
Nach den Regeln der Beweisführung hat der, der für seine Argumentation herleiten will Beweislast und Aufklärungspflicht und nicht der, dem unterstellt wird. Damit habe nicht ich sondern Sie die
Pflicht der Beweislast und Aufklärung für den Inhalt Ihrer Behauptungen und Unterstellungen.
Damit bleibt Ihre Argumentation weiterhin Scheinargument und Leerformeln.
Sie haben Kenntnis, dass ich selber Betroffener bin, der für seine Rechte vor Gerichte habe gehen müssen und gewonnen habe und unterstellen mir in Justizbehörden beschäftigt/Amtsträger zu sein sind.
Sie offensichtlich nicht in der Lage, den Inhalt von Texten zu erfassen.
Herr Neumann hätte die Möglichkeit gehabt, in die nächste Instanz zu gehen und sich dort um eine Änderung des Urteils zu bemühen – so wie es meiner einer und viele andere erfolgreich getan haben.
Wenn er dies nicht getan hat, so ist dies seinem Handeln anzulasten. Hat er keine Rechtschutzversicherung, die die Kosten übernimmt, ist das seinem Handeln anzulasten.
Es ist Ihnen nicht bekannt, dass auch Personen von Behörden/Unternehmen vom Datenschutz geschützt werden. Auch für diese gilt, dass alle Informationen, die sich auf eine
identifizierte/identifizierbare natürliche Person beziehen als personenbezogene Daten unter den Datenschutz fallen. als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder
indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die
Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Herr Neumann hat - dazu mehrfach und trotz Belehrung durch den Datenschutzbeauftragten und des Gerichts - dagegen verstoßen da er hatte Dokumente veröffentlichte, aus denen eine natürliche Person
identifizierbar war oder hätte werden können – entweder aus dem Dokument an sich oder aus der Kombination von mehreren Dokumenten.
Agitieren hat 2 Bedeutungen:
1. Aufklären respektive sich für etwas einsetzen
2. Aufwiegeln bzw. Propaganda machen
(s. Post #343: zielgerichtete Versuche, politische Meinungen oder öffentliche Sichtweisen zu formen oder Erkenntnisse zu manipulieren unter Nicht-Darlegung verschiedener Seiten einer Thematik sowie
der Vermischung von Information und Meinung)
In Anbetracht der Tatsache, dass
Ihre Argumentationsweise nachweislich und von Ihnen auch nicht entkräftet gegenargumentierend im Wesentlichen aus Unterstellung, Glauben, von etwas Ausgehen und widersprüchlichen Aussagen zur Sach-
und Rechtslage besteht
Derartiges nicht dem entspricht, was Ihrer Beweislast zur Beibringung Tatsachen entspricht sondern rein spekulative Meinungsäußerung ist
überlasse ich es dem verständigen Leser zu beurteilen, wer hier in welcher Form agitiert.
Für mich ist eine Diskussion mit einem Gegenübers, welches im Wesentlichen mit Unterstellung, Glauben, Ausgehen von etwas, widersprüchlichem Inhalt, Unkenntnis von Sach- und Rechtslage und
Unfähigkeit, den Inhalten von Texten zu verstehen behauptet weder zielführend noch problemlösend sondern schadend.
Dazu analog - soweit ich es sehe gibt es auch nicht konkretes Beispiel, dass irgendwer aus Ihren ellenlangen Texte/Ihre Argumentationsbasis tatsächlich eine Hilfe hätte ableiten können, seine Rechte
durchzusetzen.
#346
WernerE(Sonntag, 17 April 2022 17:37)
Zitat # 341
Das erste Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis ist, dass Glauben nicht Wissen bedeutet.
Für mich bedeutet "Glauben" sehr wohl "Wissen" !
Mir ist der Name "Telare" ein Begriff - haben Sie nicht im alten GB schon mitgeschrieben?
Zitat # 345
Ich "unterstelle", dass Sie in den Justizbehörden beschäftigt und Amtsträger sind.
-- Könnte eventuell ein Volltreffer sein!
Man muss nur lange genug überlegen und wird dann schon auf die wichtigen Dinge stoßen.
Zitat # 345
dann brechen Sie ihren Amtseid
Den Amtseid brechen soviel auch die Richter und werden oft nicht bestraft.
Grüße von Werner aus Bayrisch Schwaben
#345
Mazi(Sonntag, 17 April 2022 10:01)
# 342
"Telare" sind Sie nicht an Ihrem Arbeitsplatz?
Ich "unterstelle", dass Sie in den Justizbehörden beschäftigt und Amtsträger sind. Es sollte Ihnen bekannt sein, dass Sie einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet haben. Nach Art. 20 Abs. 3 GG
sind Sie an Gesetz und Recht gebunden. Sie sind 24/7 im Dienst. Es ist Ihnen folglich untersagt, gegen Gesetz und Recht Ihr Amt auszuüben. Wenn sie dies dennoch - wie dargestellt - vornehmen, dann
brechen Sie ihren Amtseid und sind Straftäter.
Straftäter sind Sie deshalb, weil Sie nicht irren, sondern gegen Gesetz und Recht handeln.
Kommen wir zurück auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidungen stellen klar, dass die angesprochenen Richtersich nicht irren, sondern Art.20 Abs. 3 GG nicht
befolgten.
Ein Staat, dessen Amtsträger das Gesetz nicht befolgen, kann nicht erklären, dass er mittels dieser Amtsträger hoheitliche Aufgaben wahrnehme.
Ich gehe davon aus, dass spätestens jetzt dem Staat bekannt ist, dass Amtsträger nicht das Gesetz befolgen. Die Strafanzeige sollte der Staatsanwaltschaft vorliegen und per Anklage nach dem Gesetz
entschieden werden.
Ich "unterstelle", dass der Staat sicherstellt, das richterliche Entscheidungen dem Gesetz folgen und sich von Antsträgern, die sich dem widersetzen, trennt. Damit sollte auch die Klarstellung des
Bundesverfassubngsgerichts einhergehen, dass nach dem Grundgesetz nur solche Amtshandlungen der Amtsträger als Verwaltungsentscheidungen anzusehen sind, die Art.20 Abs. 3 GG folgen.
Die Nichtachtung gesetzlicher Vorschriften kann nie dazu führen, dass Verwaltungsentscheidungen von Behörden, die dem Gesetz nicht folgen, rechtskräftig werden können.
Aufgrund der vorliegenden Informationen wird unterstellt, dass sich der Staat die Justizbehörden sich vornimmt und insbesondere in Hamburg und in der Sozialgerichtsbarkeit die Einhaltung seiner
Vorgaben nachprüft - und ggfs. Die erforderlichen Anzeigen auf den Weg bringt.
Weder ein Herr Neumann noch andere Personen sind berechtigt, solche Entscheidungen aufzuheben oder als rechtens zu.erklären. Derartiges ist dem Staat überlassen, der hoheitliche Aufgaben
verantwortlich wahrnimmt oder wahrzunehmen hat.
Weder Herr Neumann noch andere Bürger sind berechtigt, die Legislative auszuhebeln oder eigenständig zu korrigieren.
#344
Mazi(Samstag, 16 April 2022 08:33)
# 342
Die Sache mit dem "unterstellen" können Sie ganz einfach aufklären.
Es ist richtig, dass Herr Neumann letztlich wegen Missachtung der gerichtlichen Maßnahmen im Gefängnis eingesperrt wurde. Aber es ist auch richtig, dass die Richter Herrn Neumann untersagt haben sich
durch die Vorlage von Beweisen zu verteidigen.
Gehen wir davon aus, dass Richter nach dem Gesetz zu urteilen berechtigt sind und seine Verteidigung untersagten, haben sie keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen. Wenn diese Entscheidung nicht
rechtens war, kann er auch nicht wegen Missachtung der richterlichen Entscheidung seiner Freiheit beraubt werden.
Würde seitens der Behörden die Einhaltung von Gesetz und Recht gewährleistet, wäre dieser Fall bestimmt den Behörden bekannt und revidiert worden.
Ungeachtet dessen dürfte auch Ihnen bekannt sein, dass der Datenschutz lediglich den Schutz von Personen nicht aber von Unternehmen und Behörden zum Gegenstand hat. Da Herr Neumann ausschließlich
Dokumente von Unternehmen veröffentlicht hat(te), spielt der Datenschutz in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle.
Ich halte fest, dass das gerichtliche Urteil nicht nach dem Gesetz erfolgte und der Datenschutz in diesem Zusammenhang irrelevant ist.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Argumentation agitativ ist.
#343
Telare(Freitag, 15 April 2022 19:27)
@ #342 Mazi
Das erste Problem mit dem Unterstellen als Argumentationsbasis ist, dass Unterstellen nicht Wissen bedeutet.
Das zweite Problem mit dem Unterstellen als Argumentationsbasis ist, dass man nur das unterstellen kann, was unbewiesen und damit keine Tatsache ist. Denn ansonsten weiß man ja und muss nicht rein
unterstellen.
Daraus ergibt sich das dritte Problem mit dem Unterstellen als Argumentationsbasis.
Man kann nur dass Unterstellen, was und solange etwas unbewiesen und keine Tatsache ist.
Das vierte Problem mit dem Unterstellen als Argumentationsbasis ist, der Inhalt eines Unterstellens hängt immer von den eigenen Wünschen und Vorstellungen ab.
Daraus ergibt sich das fünfte Problem mit dem Unterstellen als Argumentationsbasis.
Eigene Wünsche und Vorstellungen haben nicht zwingend etwas mit der Realität des Unterstellens zu tun.
Nur weil man an den Wahrheitsgehalt eigener Wünsche und Vorstellungen glaubt und entsprechend unterstellt, hat dies nicht zwingend das gewünschten Ergebnis zur Konsequenz.
Nur weil jmd bei Rot nicht über die Straße läuft und man diesem daher unterstellt, dass er intelligenter ist als ein Huhn, heißt dies noch lange nicht, dass derjenige auch tatsächlich intelligenter
ist als ein Huhn.
Menschen in Russland riskieren für das Äußern von Kritik am Regime, für das Äußern ihrer Diversität und und und ihr Leben. Mit „Schlimmer kann es in Russland dann auch nicht sein.“ setzen Sie diese
Situation mit der hier in Deutschland gleich.
Und das ist schlicht eine Beleidigung und Herabsetzung derer, die sich in Russland unter Lebensgefahr wagen gegen das Regime zu äußern.
Ein Huhn in Freiheit und unter Biohaltung, dass seinen Lebensabend ohne Schlachtung erleben darf erlaubt sich doch tatsächlich zu äußern, dass Käfighaltung in einer Legebatterie nicht schlimmer sein
kann...
Des Weiteren formulieren Sie Inhalte, die sachlich falsch und faktisch falsch und dazu teilweise auch noch in sich widersprüchlich sind.
Beispiel :
„Wenn Sie in lauwarmen Wasser schwimmen, sind sie auch nicht mehr in der Lage dessen Temparatur sauber zu bestimmen.“
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber egal ob das Wasser heiß, kalt oder lauwarm ist, ich kann die Temperatur selber nie sauber bestimmen ob ich denn nun schwimme oder nicht – denn ich habe kein
eingebautes Thermometer.
Damit liegt das Unvermögen entgegen Ihrer Darstellung nicht am lauwarmen Wasser sondern am nicht eingebauten Messinstrument.
Und ich bezweifele, dass auch Sie Temperatur selber sauber bestimmen können.
Nichts desto trotz und egal ob das Wasser heiß, kalt oder lauwarm ist, so kann ich entgegen Ihrer Darstellung die Temperatur aber auf andere Art sauber bestimmen – ich besorge mir schlicht ein
Thermometer und gehe damit schwimmen. Entgegen Ihrer Darstellung kann ich damit trotz lauwarmen Wasser schwimmend die Temperatur sauber bestimmen.
Beispiel:
Sie geben zu, dass in Russland Medien zusehends abgeschaltet werden - im Gegensatz zu hier in Deutschland im Übrigen. Ein sicheres Zeichen Berichterstattung von Propaganda zu unterscheiden ist gerade
die Möglichkeit, dass man frei ist sich aus unterschiedlichsten Quellen zu informieren.
Beispiel:
Herr Neumann ist nicht dafür bestraft worden, dass erseine Meinung geäußert hat. Ansonsten hätte er nach dem letzten Zeitungsbericht erneut bestraft worden müssen. Sondern er ist dafür bestraft
worden, dass er gegen gerichtliche Auflagen verstoßen hat. Denn und ob man nun damit einverstanden ist oder nicht, er hat zumindest teilweise mit Veröffentlichungen von Schriftstücken gegen den
Datenschutz und gerichtliches Urteil verstoßen.
Und da er seine Strafe dafür nicht bezahlen konnte/wollte wurde Beugehaft angeordnet.
Diese fehlerhafte und widersprüchliche Rhetorik samt den nachweislich sachlichen Fehlern ziehen sich durch Ihren gesamten Inhalt. Damit zeigt sich diese Ihre Argumentationsweise als
Scheinargumentation mithin als Leerformeln.
Damit fehlt Ihren Darlegungen ein sittlicher Nährwert und dazu entsprechen diese der Definition von Propaganda (=zielgerichtete Versuche, politische Meinungen oder öffentliche Sichtweisen zu formen
oder Erkenntnisse zu manipulieren unter Nicht-Darlegung verschiedener Seiten einer Thematik sowie der Vermischung von Information und Meinung).
Das traurige dabei ist, dass Sie damit weder Herrn Neumann noch sonst irgendwem helfen sondern stattdessen nur reine Selbstdarstellung betreiben.
#342
Mazi(Freitag, 15 April 2022 14:40)
# 341
Ich unterstelle, dass Sie Russland noch nie von innen gesehen haben.
Ich kenne Russen, denen ich nicht unterstelle, dass sie mit dem dortigen System zufrieden sind. Da die Medien zusehens abgeschaltet werden, ist nicht davon auszugehen, dass sie von einer dritten
Meinung erfahren könnten. Wenn Sie in lauwarmen Wasser schwimmen, sind sie auch nicht mehr in der Lage dessen Temparatur sauber zu bestimmen.
Auch hier sind Sie nicht in der Lage, die Berichterstattung von Propagada zu unterscheiden.
Wir wissen nur anhand allgemein gesicherter Quellen, dass auch hier zu Lande die Verwaltungsakten der Behörden nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt werden.
Der Vergleich beider Systeme ist dennoch unzulässig. Ein derartiger Vergleich sagt nichts darüber aus, dass eines der Systeme korrekt wäre. Es macht lediglich bekannt, dass A oder B schlechter ist
als das andere Element.
Darum geht es aber nicht.
In der Bundesrepublik ist das Gesetz sauber definiert. Es ist sogar das Verständnis des Gesetzes korrekt vom Bundesverfassungsgericht umfänglich beschrieben worden. Es geht hier vielmehr darum, dass
Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsschutz) nicht gewährt wird. Die Judikative, Teil der Gewaltenteilung, handelt nicht
wie sie soll oder das Grundgesetz ihr vorschreibt. Die Behörden unterlassen eine Kontrolle, die sicherstellen könnte, dass Gesetz und Recht gewährt wird. Demnach ist sichergestellt, dass die Behörden
nie offiziell davon erfahren, dass in der Bundesrepublik tatsächlich Rechtsschutz gewährt wird.
Wann ist derartiges Verhalten der Behörden zu erwarten? Welche Stragetie vermuten Sie? Wenn die Behörden davon ausgehen, dass die Gerichte tatsächlich nach dem Gesetz tätig sind oder von den
Missetaten der Richter nichts offziell erfahren wollen?
Ich denke an die Missbrauchsopfer, ...
Das Problem, dass dennoch auftritt, ist die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Es ist davon auszugehen, dass im Fall Neumann
keinem Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat und folglich keine Gerichtsentscheidung nach dem Gesetz erfolgt sein können.
Es geht folglich darum, ob die Gerichte überhaupt Entscheidungen nach dem Gesetz, nach dem Grundgesetz - das ihnen dieses Recht einräumt - treffen. Nur derartige Entscheidungen sind ihnen seitens des
Grundgesetzes erlaubt.
Wenn festzuhalten ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legen, dann ist schwer
vorstellbar, dass sie dann trotzdem mit Sachverstand entscheiden.
Schlimmer kann es in Russland dann auch nicht sein.
Lassen Sie uns dennoch einheitlich argumentieren:
Bei uns kann man wenigstens seine Meinung ungestraft äußern (dies gilt jedoch nicht für Herrn Neumann beim Landgericht in Hamburg).
Auf die Problematik "Hamburg" ist das Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021 bereits eingestiegen und hat dies bekannt gemcht (1 BvR 2708/21). Es ist bekannt, dass Hamburg nicht nur über den
ehemaligen Bürgermeister Olaf Scholz und heutigen Dr. Peter Tschentscher, sondern auch über 600 laufende Akten-Meter über Betroffene des Dritten Recihs verfügen soll.
Der Fall ist jedoch nicht ausschließlich auf Hamburg beschränkt, sondern hat auch Nachahmung in Berlin gefunden (1 BvR 123/22). Die Judikative ist m.E. gänzlich betroffen. Die Frage zwingt sich dann
förmlich auf, was Bundesjusitzminister dafür unternehmen, dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik verbindlich sein wird?
#341
Telare(Freitag, 15 April 2022 13:04)
@ #334 WernerE
Das erste Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis ist, dass Glauben nicht Wissen bedeutet.
Das zweite Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis ist, dass man nur das glauben kann, was unbewiesen und damit keine Tatsache ist. Denn ansonsten weiß man ja und muss nicht rein
glauben.
Daraus ergibt sich das dritte Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis.
Man kann nur dass glauben, was und solange etwas unbewiesen und keine Tatsache ist.
Das vierte Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis ist, der Inhalt eines Glaubens hängt immer von den eigenen Wünschen und Vorstellungen ab.
Daraus ergibt sich das fünfte Problem mit dem Glauben als Argumentationsbasis.
Eigene Wünsche und Vorstellungen haben nicht zwingend etwas mit der Realität zu tun. Nur weil man an den Wahrheitsgehalt eigener Wünsche und Vorstellungen glaubt, hat dies nicht zwingend das
gewünschten Ergebnis zur Konsequenz.
Oder bildlich gesprochen
Nur weil man glaubt, dass die Erde eine Pizzascheibe ist, wird man trotzdem nie den Käserand erreichen.
Nur weil man daran glaubt, dass 1 + 1 = 3 sind, wird man nicht auf einem Stuhl mit 2 Beinen sitzen können ohne dass man mindestens kippelt..
Nur weil man glaubt fliegen zu können, so ist ein Flug aus dem 10.Stock trotzdem tödlich.
Und bezogen auf den Inhalt Ihres Posts:
Ob nur „Fast ein Drittel der Deutschen“ oder „Im Osten sind es mehr“
– es müsste sich bei dieser Größe in meinem bunt gemischten und recht großem Verwandten-/Freundes, Arbeits/Freizeit- und Bekanntenkreis und dazu dann deren Anhängen doch wenigstens ein einziger
Mensch finden, der glaubt, „in einer "Scheindemokratie" zu leben“.
Und weder diese Menschen noch ich sind dazu nicht blind für die Probleme unseres Landes.
Und bevor Sie irgendetwas in Richtung „Links-versiffte System-...“ oder was auch immer formulieren – wie Herr Neumann gehöre aich ich zu denen, die gegen die Sozialversicherungen – ja Plural, sowohl
gegen den Rentenversicherer als auch gegen die gesetzliche Unfallversicherung – jahrelang und durch alle Instanzen klagen mussten bis sie zu ihrem Recht gekommen sind.
Und bin damit jmd, der die Probleme dieses Landes am eigenen Leibe spüren konnte.
Genauso wenig bin ich aus dem genannten bunt gemischten Haufen nicht der einzige Mensch, der die Probleme dieses Landes am eigenen Leib zu spüren bekommen hat oder zu spüren bekommt.
Trotzdem finde ich keinen einziger Mensch, der froh darüber ist, nicht in Ländern wie Belarus, Nord-Korea, China, Russland, Ungarn oder oder oder – also in Ländern mit einer tatsächlichen
Scheindemokratie – zu leben und der auch keine "grundsätzliche Änderung" der Demokratie möchte.
Sondern und auch bei den Problemen hier in unserem Land und trotz allem sind alle gerade eben froh darüber, hier und damit gerade eben nicht in Ländern wie Belarus, Nord-Korea, China, Russland,
Ungarn oder oder oder zu leben.
Dazu verweise ich auch auf die Wahlergebnisse der letzten Wahlen. Wenn denn „Fast ein Drittel der Deutschen“ vorliegen, warum hat denn dann die Afd oder sonstige Parteien, die diesen Narrativ
unterstützten und für eine Änderung des Rechtssystems plädieren nicht nur nicht einen Anteil von „Fast ein Drittel der Deutschen“ sondern dazu noch Prozente verloren statt gewonnen.
Damit beweist die Realität Ihren Glauben oder den Inhalt des von Ihnen zitierten Zeitungsberichts gegen.
Falls jmd. der Meinung ist, hier in einer "Scheindemokratie" zu leben – nun der möge sich doch bitte mal z.B. in Moskau oder Budapest einen „Spaziergang“ machen und dabei skandieren, dass die
Regierung nicht frei gewählt ist und nur eine Scheindemokratie ist und abgewählt gehört.
Oder in China, dass die Maßnahmen wg. Corona ein Grundrechteingriff sind.
Spätestens wenn er dann das Gefängnis von innen betrachten darf, wird er den Unterscheid zwischen einer „Scheindemokratie“ und einer echten Demokratie wie hier im Lande am eigenen Leibe erfahren
können.
Viel Spaß dabei!
#340
Mazi(Donnerstag, 14 April 2022 20:15)
Der Versuch eines Vergleichs Russlands mit der Bundesrepublik
Nach Medieninformationen lesen wir: "Aus Wut über "bedeutende Verluste" und Falschinformationen seiner Berater stellte Putin bereits einen hochrangigen General des russischen Geheimdienstes FSB,
Sergej Beseda, unter Hausarrest. Nun folgt offenbar eine "Massensäuberung": Recherchen der Investigativgruppe Bellingcat zufolge wurden etwa 150 FSB-Agenten entlassen, einige von ihnen festgenommen."
... "Der frühere Chef der Abteilung, Sergej Beseda, soll zudem nach Lefortowo, einem berüchtigten Gefängnis am Rande Moskaus, gebracht worden sein." ... "Beseda war im März zusammen mit seinem
Stellvertreter Anatoli Boljuch unter Hausarrest gestellt worden. Offiziell wird dem General Untreue vorgeworfen. Der wahre Grund für die Inhaftierung soll aber sein, dass er "dem Kreml falsche
Informationen über die tatsächliche Situation in der Ukraine vor der Invasion gemeldet" habe". ... "Mit der Inhaftierung Besedas in Lefortowo sende Putin eine "sehr starke Botschaft" an andere Eliten
in Russland, sagte Sicherheitsexperte Soldatov der britischen "Times". Das Gefängnis wurde in der Sowjetunion in der Zeit von Stalins großer Säuberung als Folterstätte des sowjetischen Geheimdienstes
KGB genutzt. "Putin hätte ihn sehr leicht einfach feuern oder zu einem regionalen Job in Sibirien schicken können", sagt Soldatov. "Lefortowo ist kein schöner Ort, und ihn dorthin zu schicken ist ein
Signal dafür, wie ernst Putin die Sache nimmt.""
In diesem Forum lesen wir häufig, dass Berufsgenossenschaften und Richter der Sozialgerichtsbarkeit vermutlich kooperativ zusammenarbeiten.
Anhand eigener Unterlagen informierte das Bundesverversicherungsamt, seit jüngerer Zeit als Bundesanstalt für Soziale Sicherung firmierend, den Petitionsausschuss und hat sich danach den Gerichten
der Sozialgerichtsbarkeit angeschlossen.
Sachlich ist es so, dass nachweislich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten (Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts von 1983) zugrunde legten. Nach dem Willen des Grundgesetzes sind richterliche Entscheidungen an das Gesetz gebunden.
Es ist unerkennbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Als Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaften musste der Bundesanstalt für Soziale Sicherung bekannt sein, dass die dortigen Verwaltungsakten weder wahrheitsgetreu noch vollständig sind.
Die Bundesanstalt für Soziale Sicherung, unter der Leitung von Herrn Frank Plate, hat also wissentlich den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unwahr informiert.
Es stellt sich folglich die Frage, ob wo das demokratischere System etabliert ist? In einem Russland, dass ohne gesetzliche Grundlage in der Ukraine einmarschierte, dass aber hinsichtlich unwahrer
Informationen in der bekannten Weise Konsequenzen zieht oder aber die Bundesrepublik, in der ebenfalls behördliche Institutionen ebenso mit unwahre Information andere Dienststellen
manipulieren.
Wenn die Bundesrepublik nicht hinter Russland zurückstehen will, so ist sie gehalten, wenigstens den gleichen Maßstab wie in Russland hinsichtlich unwahrer Informationsweitergabe zu etablieren.
Ohne in den Verdacht eines Sympathisanten eines Reichsbürgers zu geraten, ist festzuhalten, dass sich die Judikative nicht an das Grundgesetz, an dessen Gesetze, hält. Die Judikative ist daher eher
mit den Reichsbürgern gleich zu setzen, wenn sie auch nicht in gleicher Weise organisiert erscheint. Elementar grenzt sich m.E. die Gruppe der Judikativen nicht von den Reichsbürgern ab.
Dies wurde seitens des Bundesverfassungsgerichts u.a. mit den Entscheidungen (1 BvR 2709/19, 1 BvR 123/22 und 1 BvR 618/22) öffentlich gemacht.
#339
Mazi(Donnerstag, 14 April 2022 11:54)
# 338
" Über den Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine regen wir uns auf, weil er m.E. ohne gesetzliche Basis ist. Andererseits werden bestimmte Personen damit konfrontiert, dass es bei unseren
Amtsträgern auch nicht nach Gesetz und Recht zugeht. Um dieses nicht zu erfahren, verzichten Behörden auf Kontrollen, die ihnen dies bekannt machen würden."
Das versteht man in deutschen Amtsstuben unter "Rechtsstaatlichkeit ".
Wenn es einen Unterschied zur Sperrung des Begriffs "Krieg" in den russischen Medien im Zusammenhang mit der Ukraine gibt, dann ist diese Massnahme nicht von Putin, sondern von deutschen Amtsstuben
bereits vor langer Zeit erfunden und praktiziert worden.
Für mich ist Steinmeier als praktizierender Beamter der deutschen Behörden mehr als nachvollziehbar.
Die Frage ist, ob sich die EU von der Umklammerung von Deutschland, mit Uschi von der Leyen als Exekutivpräsidentin aus dieser Umklammerung und von der Droge "Subventionen" befreien kann. Es liegt
nahe, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit lediglich eine Teilaufgabe erledigen.
Wenn Sie diese Argumentation selbstständig nachprüfen möchten, dann empfehle ich Ihnen unter folgende Begriffen zu recherchieren:
DR. STRATE, im Zusammenhang mit seiner Strafanzeige gegen Olaf Schmolz und. Dr. Peter Tschentscher
Ex-Bundesanwalt im Zusammenhang mit dem Fall AMRI
Sorgatz, ehemaliger BKA-Beamter
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 244 und 310/83, 1 BvR 2708/19, 1 BvR 123/22 und 618/22.
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 1 B 153/87
#338
Mazi(Donnerstag, 14 April 2022 00:15)
#337
Das Thema ist nicht die Einfachheit des Jobs, sondern die Tatsache, dass deren Entscheidungen nicht nach dem Gesetz sind.
Es ist daher mehr als verwunderlich, dass Bürger dieses Phänomen nicht aufgreifen und von den Politikern nicht Bestrafung dieser Amtsträger verlangen, bzw. die aus dem Amt treiben, die diese
Günstlingswirtschaft begünstigen.
Über den Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine regen wir uns auf, weil er m.E. ohne gesetzliche Basis ist. Andererseits werden bestimmte Personen damit konfrontiert, dass es bei unseren Amtsträgern
auch nicht nach Gesetz und Recht zugeht. Um dieses nicht zu erfahren, verzichten Behörden auf Kontrollen, die ihnen dies bekannt machen würden.
Gehen wir auf unseren Juristen und amtierenden Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ein. Ich gehe nicht davon aus, dass der urkainische Präsident den deutschen Bundespräsidenten, sondern die
Person Steinmeier ausgeladen haben wollte.
Wer weiß nicht, dass der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder mit Geld von Putin gefördert wird. Wer will eine Interpretation, dass jetzt alles wie geschmiert läuft, in Frage stellen. Wem ist
nicht bekannt, dass zur Zeit Schröders Steinmeier dessen Kanzleramt führte. Woher kann dann eine Zuversicht kommen, dass Steinmeier nicht involviert sei?
Ich kann nachvollziehen, dass der ukrainische Präsident dieses Risiko nicht bereit war einzugehen.
Wem ist nicht bekannt, dass das Bankhaus Warburg den Fiskus mit CUM-EX-Geschäften in hohem Maße geschädigt hat. Der ehemalige Inhaber des Bankhauses hatte sich mit Olaf Scholz getroffen und das
Gespräch in seinem Notizbuch festgehalten. Scholz soll damals ihm zugesagt haben, die Angelegenheit in Millionenhöhe verjähren zu lassen und dafür eine Spende für die SPD-Kasse von 36.000 Euro
befriedigt worden zu sein.
Damals fungierte ein Andy Grote als Bezirkshauptmann Hamburg-Mitte und Dr. Peter Tschentscher als Finanzsenator unter Scholz. Heute fungiert Grote als Senator und Tschentscher als Erster
Bürgermeister der Freie und Hansestadt Hamburg und Nachfolger von Olaf Scholz.
Niemand - außer Scholz - kann als Täter erklären sich nicht mehr erinnern zu können und straffrei davon zu kommen. Man stelle sich nur vor, dass ein kranker Mann heute die Bundesrepublik als Kanzler
führt.
Die Bedenken im Umfeld Gerhard Schröders können m.E. nicht widerlegt werden.
#337
WernerE(Mittwoch, 13 April 2022 13:22)
Zitat: Eigentlich ist der Job der Richter doch sehr einfach.
Deshalb macht sich das LSG München 2`ter Senat es auch so einfach.
Man bestellt den durch den selben Senat bereits für Befangen erklärten med. Sachverständigen Dr. U. Gl...m...r erneut in Sachen VBG.
Damals wie aktuell ist die Beklagte die VBG.
Man sieht daran, dass der Job der Richter doch sehr einfach ist und dass womöglich
eine Verbindung zwischen den Richtern / innen und mancher BG und Sachverständigen
besteht.
In München gibt es sehr deutliche Anzeichen von Korruption - allerdings wer will
wirklich aufklären?
Wünsche Euch, insbesondere Erich mit Familie ein erfreuliches Ostern-
Werner aus bayrisch Schwaben
#336
Mazi(Montag, 11 April 2022 23:48)
(Fortsetzung)
Eigentlich ist der Job der Richter doch sehr einfach. Wenn die Richter nicht verstehen, wie ein Gesetz anzuwenden ist, dann haben sie die Berufung zuzulassen. Dann wird ihnen fallbezogen dargelegt,
wie das Gesetz in dem vorliegenden Fall zu verstehen ist. In den hier dargestellten Fällen geht es aber nicht um Angelegenheiten über die man unterschiedlicher Auffassung sein könnte, sondern um die
Tatsache, dass die Richter offensichtlich keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legen. Deren Entscheidung erfolgt nicht nach dem Gesetz.
Das Grundgesetz schreibt jedoch vor, dass nur solche richterlichen Entscheidungen legitimiert sind, die dem Gesetz folgen. Da den richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zugrunde legen, dies per Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Behörden und Gerichten nach § 31 BVerGG aber vorgeschrieben ist, sind zwar deren Entscheidungen verkündet, aber vom
Grundgesetz nicht als Urteil legitimiert.
In diesem Fall hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar verlautet, dass die richterliche Entscheidung einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten nach dem
Rechtsstaatsprinzip zu folgen hat.
Ich habe bisher noch keine Akteneinsicht in eine Verwaltungs- oder Gerichtsakte nehmen können, die nicht manipuliert werden könnte. Dass dies tatsächlich auch gemacht wird, ist u.a. von einem
Ex-Bundesanwalt bestätigt. Es liegt m.E. nicht an den Gesetzen, sondern daran, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht die Amtsausführung vornehmen.
In den Fällen vor der Sozialgerichtsbarkeit gibt es aber keine missverständliche Gesetzesauslegung, kein Grund für eine Berufung. Wenn die Amtsträger, die Richter, wie in diesem Fall so agieren, wie
sie dies vornehmen, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde legen, dann ist es nicht verwunderlich, dass die richterlichen Entscheidungen nicht
nachvollziehbar sind. In dem Fall ist es Aufgabe des Staates den Amtsträgern nahezubringen, dass solche Amtsträger in der Funktion eines Richters für die Ausübung hoheitlicher Aufgaben des Staates
ungeeignet sind.
Es geht in diesen Fällen nicht um komplizierte Gesetzesauslegungen, sondern um stupides Anwenden von Gesetzen. Da dies nicht vorgenommen wurde, sind die Herrschaften strafrechtlich zur Rechenschaft
zu ziehen.
Bei dem durchzuführenden Bereinigungsprozess sind die Dienstvorgesetzten, die die Einhaltung der Gesetze sicherstellen sollen, nicht zu vergessen.
#335
Mazi(Montag, 11 April 2022 23:47)
# 334
Verwerflich ist m.E., dass die Bundesrepublik zwar die Gesetze erlässt, aber seitens der Judikative offensichtlich kein Interesse daran besteht, nach diesen Gesetzen auch die Entscheidungen zu
treffen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die europäischen Menschenrechte und die Charta der Grundrechte in der EU.
Man kann dies auch anders formulieren:
Seitens des Staates besteht kein Interesse daran zu erfahren, ob denn seine Gesetze eingehalten werden. Es scheint ihm wichtig zu sein, dass die JVAs belegt sind.
Für mich ist nicht nachvollziehbar, wenn die Richter nicht nach dem Gesetz tätig sind und die Urteile vorher schon feststehen, weshalb die Prozesse so elend lange dauern und die Richter dennoch
vorgeben, überlastet zu sein.
Worin besteht heute ein Unterschied zur Justiz der Nazis. Ich erkenne nicht, dass sich Politiker für einen demokratischen Staat einsetzen. Der Eindruck ist nachvollziehbar, dass es ihnen eigentlich
nur um die Kohle bis zur Pension und später um ihre Pension geht. Besonders deutlich wird dies am Fall des Herrn Deubel, SPD.
Eigentlich müsste das Volk aufstehen und den Politikern darlegen, welche Leistung von Ihnen erwartet wird.
Heute ist eine Ministerin zurückgetreten. Statt sich der Probleme der (verstorbenen) Bürger anzunehmen, hat sie Urlaub gemacht. Kein Wort von ihr zu ihren Verfehlungen habe ich gehört. Sachlich ist
es doch so, dass 134 Menschen der Katastrophe zum Opfer fielen, obwohl eine Bundesalarmierung erfolgte, aber nicht weitergegeben wurde.
Allen Wetterexperten war klar, dass hier massive Regenfälle zu erwarten sind.
Wenn eine Ministerpräsidentin Dreyer Angabe gemäß vor dem Untersuchungsausschuss erklärte, dass sie das Gefühl hatte, dass der Katastrophenschutz die Lage im Griff habe, dann verkennt sie ihre
Amtsaufgabe. Es lag in ihrer Macht die Ämter ordnungsgemäß zu besetzen und im Rahmen ihrer Führungsaufgabe sich zu vergewissern, dass die von ihr ausgesuchten Personen ihren Job tatsächlich
erledigen.
Führungsaufgaben haben mit Kompetenz und weniger mit Gefühl zu tun.
Wenn die Ministerin Spiegel ihre private Situation darstellt und ihre Untätigkeit damit erklären will, dann hat offensichtlich die Personalauswahl von Frau Dreyer nicht funktioniert. Wenn diese
Amtsaufgabe von Frau Dreyer nicht funktionierte, dann war es ihre Aufgabe dieses Defizit verantwortlich zu bereinigen.
Wir haben zu viele Punkte, die rechtsstaatlich zu beanstanden sind. Ein Punkt ist es den Amtsträgern darzulegen, wie sie ihre Amtsaufgabe wahrzunehmen haben. Ein anderer Punkt ist es, ihnen zu
verdeutlichen/klarzumachen, was mit ihnen passiert, wenn sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen.
Der Eindruck ist vorhanden, dass niemand in den Behörden so arbeitet wie man es von ihnen erwartet und niemand interessiert, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Die Behörden haben die
Bürger "im Griff".
Rechtsstaatlich ist nicht nur vieles im Argen, sondern es ist auch abzustellen.
Eine Judikative, die vom Grundgesetz als Gewaltenteilung dargestellt wird, deren Amtsträger aber von den Vorschriften des Grundgesetzes offensichtlich sehr wenig halten, ist mehr als
gewöhnungsbedürftig. Eine Justiz, die das Gesetz und letztlich auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht achtet, hat das Recht verwirkt, Urteile zu verkünden.
Kommen wir zurück auf den Fall Neumann. Dessen Freiheitsberaubung durch Richter wird nicht einmal dazu benutzt Klartext mit den urteilenden Richtern zu sprechen. Man hat den Eindruck auf der einen
Seite sind die Behörden mit großer Einigkeit und auf der anderen Seite die Bürger, die dieser Willkür ausgesetzt sind.
So geht dies nicht.
#334
WernerE(Montag, 11 April 2022 13:12)
Fast ein Drittel der Deutschen glaubt, in einer "Scheindemokratie" zu leben.
Im Osten sind es mehr - viele sind sogar für eine "grundsätzliche Änderung".
Zu Lesen in der sächsischen Zeitung
Zitat:332
Nicht Herr Neumann war in der JVA einzuschließen, sondern die urteilenden Richter, die m.E. vorsätzlich gegen das Gesetz verstießen.
Dieser Aussage stimme ich zu 100 % zu und nicht nur dieser Richter, sondern auch
der Diener der BGHW und die Verantwortlichen der BGHW.
#333
Mazi(Montag, 11 April 2022 10:04)
Es ist mir klar, dass sich viele Beanstandungen in unterschiedlichen Bezügen systematisch wiederholen. Es zeigt jedoch auf, dass systematische Fehler im System vorhanden und abzustellen sind.
Gleichzeitig ist der Nachweis geführt, dass die handelnden Personen in der Erledigung ihrer Sachaufgabe überfordert und zur Erledigung hoheitlicher Aufgaben ungeeignet sind.
Kommen wir auf Rheinland-Pfalz zurück. Da gibt es eine Ministerpräsidentin Dreyer, die in Ausübung ihrer Amtstätigkeit vor dem Untersuchungsausschuss der Flutkatastrophe erklärt, dass sie davon
ausging, dass der Katastrophenschutz die Lage schon managt. Würde man "Vertrauen" als Qualifikation werten, wäre jedem Bundesbürger zu bestätigen, dass er für jede Amtsfunktion geeignet wäre.
Daraus ist abzuleiten, dass diese Frau glauben machen will, dass die Amtsaufgabe einer Ministerpräsidentin ist, Vertrauen und keine operativen Verpflichtungen zu haben. Es fehlt mir die
Vorstellungskraft mit einer Führungsperson das Vertrauen und nicht deren operative Tätigkeit zu verbinden.
Dieses System der gemeinsamen Erklärungen der Verantwortungslosigkeit kann ich nicht nachvollziehen. Ehrlich gesagt: ich bin dazu auch nicht bereit, dies als legitim anzusehen. Es geht nicht um einen
Einzelfall, sondern um systematische Risiken, die abzustellen sind.
Ich bin nicht der Auffassung, dass hier "Bauernopfer", sondern auch Entscheidungsträger wegen mangelhafter Ausführung einer Amtsaufgabe und erwiesener Amtsunfähigkeit ihre Posten zu räumen
haben.
Das System der Behörden durch gegenseitige Bestätigung und ist abzustellen.
Die Behörden unterscheiden sich systematisch nicht von den Teilnehmern der "Wannsee-Konferenz". Sie agieren letztlich nicht anders und hätte zur Folge, dass das System der Bundesrepublik dem System
der Nazis auch inhaltlich folgt.
#332
Mazi(Montag, 11 April 2022 09:38)
# 331
In der Tat ist eine Frage, wenn der Fall kein Einzelfall darstellt, ob dann die Judikative Teil der Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) sein kann. Es ist zu beurteilen ist, ob
das Grundgesetz dies unter Gewaltenteilung versteht und kundgemacht hat.
Ich verstehe es nicht als die Amtsaufgabe eines Richters gegen das Gesetz seine Entscheidung zu treffen. Derartiges ist sogar strafrechtlich zu verfolgen.
Nicht Herr Neumann war in der JVA einzuschließen, sondern die urteilenden Richter, die m.E. vorsätzlich gegen das Gesetz verstießen. Sie haben das Gesetz gebeugt. Sie haben ihn wissentlich seiner
Freiheit beraubt und ihn vorsätzlich psychisch geschädigt. Die Richter haben ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz getroffen. Sie können daher keine hoheitliche Aufgabe des Staates übernommen
haben. M.e. sind dies keine Kavaliersdelikte und sind hart zu bestrafen.
Der Vorwurf der zu erheben ist, dass die jeweiligen Ministerpräsidenten nicht einmal Kontrollen vorsehen, die die jeweilige Landesregierung davon ausgehen lassen kann, dass in ihrem
Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Eine Rechtsstaatlichkeit, die nicht überprüft und damit nicht sichergestellt wird, kann m.E. nicht sichergestellt sein, weil sie nicht überprüft wird. Eine derartige Handhabung ist m.E. weniger als
nichts.
#331
Rübezahl(Sonntag, 10 April 2022 12:33)
Wie weit Richter ihre Unabhängigkeit zu ihren Vorteil nutzen ist aus dem verurteilten Richter "Jörg L., Hamburg" ersichtlich, der 2014 an Studenten Prüfungslösungen für das 2. Staatsexamen verkaufte.
Nun wird bekannt, dass eine Rechtsanwalt verdächtigt wird, entsprechende Informationen von diesem Richter weitergeleitet zu haben. Die Unan-tastbarkeit der Richter steht auf dem Prüfstand.
#330
Mazi(Samstag, 09 April 2022 09:33)
# 328
Mir ist ein anderer Fall der BGHW Mannheim bekannt, der dokumentiert, dass diese Behörde unterschiedlichen Informanten offensichtlich eine unterschiedliche Verwaltungsakte zur Kontrolle ihrer
Verwaltungsentscheidungen vorlegt. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (# 327) dokumentiert, dass es nicht zu dulden bereit ist, dass das rechtliche Gehör nicht gewährt wird. An diesen
Beschluss sind alle Behörden und Gerichte gebunden.
Behörden und Gerichte, die diesen Beschluss nicht achten, können nicht vorgeben, nach dem Gesetz ihre Verwaltungsentscheidungen zu treffen.
Die Sozialgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass sie nicht bereit zu sein scheint, diesen grundgesetzlichen Vorgaben zu folgen. Es ist daher in Frage zu stellen,
ob die dortigen handelnden Richter befähigt sind, rechtsstaatliche Entscheidungen zu treffen?
Aus eigener Erfahrung berichte ich, dass die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft seit Ende 2006 bis heute keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte den Gerichten vorlegte. Den ergangenen
"Urteilen" mangelte es folglich, dass sie dem Gesetz folgen. Das führt letztlich auch dazu, dass die Entscheidungen - auch wenn der Vorwurf, dass sie dennoch rechtskräftig geworden wären,
nachvollziehbar wäre - weiterhin nicht dem Gesetz folgen würden. Da keine Entscheidung gegen das Gesetz erfolgen kann, ist auch diese Variante ausgeschlossen.
Hier gilt es grundsätzlich "rechtsstaatlich" der Justiz näherzubringen bzw. zu erklären.
Wenn hier so grundlegende Dinge ungeklärt erscheinen, ist die Frage aufzuwerfen, auf welcher Grundlage das juristische Studium erfolgte, was unter dem Studiengang und dem Abschluss zu verstehen ist?
#329
Mazi(Samstag, 09 April 2022 09:07)
# 327
Dass sich das Bundesverfassungsgericht genötigt sah, den Fall zu dokumentieren, gibt nicht nur Zuversicht in unseren Rechtsstaat, sondern dokumentiert, dass Amtsträger in der Bundesrepublik
Deutschland nicht nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) tätig sind.
Wir haben hier keinen Einzelfall, den es zu klären gilt, sondern analog der Teilnehmer an der sogen. WANNSEE-Konferenz, die gemeinsame Handhabung von gesetzeswidrigem Verhalten von Behörden
(Unfallversicherungsträgern) zur Störung des Rechtsfriedens.
Sachlich ist m.E. die Amtsausführung der Sozialgerichte nicht anders zu werten als der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine. In beiden Fällen wird das Recht mit Füssen getreten. Daher erscheinen mir
die Waffenlieferungen der Bundesrepublik eher als zynisch.
Denken Sie aber auch an die ebenfalls von mir aufgezeigten anderen Fälle gegen die Menschlichkeit in der Bundesrepublik.
Es ist m.E. nicht von der Hand zu weisen, dass hier scheinbar organisiert seitens der involvierten Amtsträger gegen Gesetz und Recht gearbeitet wird. Mir ist unklar, wie ein Staat einerseits durch
Gesetze Amtsträgern Vorschriften macht, diese aber nachweislich die Gesetze befolgen und dennoch für sich in Anspruch nimmt, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Entweder gilt das eine oder das andere.
Beides zusammen ist logisch ausgeschlossen.
Richter, die ihr Amt nicht nach Gesetz und Recht erledigen (Art. 20 Abs. 3 GG) sind nicht befähigt hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen. Eine Justiz, die die Gesetze nicht befolgt, kann m.E.
nicht Teil der Gewaltenteilung sein (Art. 20 Abs. 2 GG). Eine Justiz, die nicht Teil der Gewaltenteilung ist, kann nicht das Grundrecht der Rechtssicherheit in der Bundesrepublik gewährleisten (Art.
19 Abs. 4 GG).
Dies war übrigens der Grund die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit auszugliedern. Dass die dort dann tätigen Richter ihr Amt nicht neutral ausüben würden,
hat man wohl eher als eine Übergangsproblematik angesehen. Ein gewaltiger Irrtum wie wir heute wissen.
Es gilt hier nicht einen bedauerlichen Einzelfall zu korrigieren, sondern den Amtsträgern klar zu vermitteln, dass die Legislative derartiges systematisches Fehlverhalten nicht duldet.
Hier läuft einiges rechtsstaatlich - wie im Dritten Reich - "nicht in der Spur".
#328
WernerE(Freitag, 08 April 2022 16:21)
Hallo Erich,
die BGHW ist schon ein ganz besonderes Unternehmen, dass wie bei Dir
auch andere Verunfallte betrügt.
Mir ist ein Fall der NL München bekannt geworden, bei dem ein Verunfallter aus Bayrisch Schwaben schwerstwiegende Folgeerkrankungen erlitten hat.
Die D-Ärzte werden unter Druck gesetzt, nur nicht zugeben, dass es wirklich Erkrankungen sind, die auf den Arbeitsunfall zurück zuführen sind.
Die D-Ärzte beschreiben hinter vor gehaltener Hand dennoch die Probleme.
Wir sehen jeden Tag wie der Machthaber in Moskau agiert und wir sehen fast jeden Tag
wie die Verantwortlichen und Geschäftsführer der BG HW agieren.
Man könnte fast Vergleiche ziehen, denn "Krieg" gegen die Menschen auch ohne Feuerwaffen ist verwerflich und gehört bestraft.
Dir und Deiner Familie wünsche ich Kraft und Lebensmut.
Herzliche Grüße aus dem 1000 Jahre alten Markt Mering / Bayrisch - Schwaben
#327
Rübezahl(Freitag, 08 April 2022 10:55)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.03.2022 entschieden, dass Gerichte vor Erlaß einer Entscheidung verpflichtet sind zu prüfen, ob Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde.
Beteiligte müssen vorab effektiv Gelegenheit haben, auf Gerichtsent -
scheidungen Einfluss zu nehmen (Az. 1 BvR 618 / 22 ).
#326
Mazi(Donnerstag, 07 April 2022 11:13)
#325
Wenn auch die Praxis Ihnen Recht gibt, so bedeutet dies nicht, dass dies auch rechtens ist. Recht ist keine mehrheitliche Abstimmung.
Wenn uns auch bekannt ist, dass die Entscheidungen vor Gericht mehrheitlich gefällt werden, so ist dies keinesfalls mit der Aussage verbunden, dass die urteilenden Richter auch gegen das Gesetz eine
Entscheidung fällen dürfen.
Aktuell versucht das Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 1 BvR 590/22 eine Antwort darauf zu finden. Kernpunkt wird es sein, ob überhaupt eine richterliche Entscheidung dem Grundgesetz
widersprechen darf.
M.E. kann es eine solche Rechtsprechung in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht geben. Eine solche Handhabung würde bereits gegen die europäischen Menschenrechte und die Charta
der Grundrechte in der EU verstoßen.
Die Frage ist - und da stimme ich Ihnen ausdrücklich zu -, wie derartiges unter der Aufsicht von Dienstvorgesetzten in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 Abs. 3 GG überhaupt möglich ist bzw.
sein kann.
Hier wird gegen Führungsgrundsätze maßgeblich verstoßen.
#325
Rübezahl(Donnerstag, 07 April 2022 10:26)
Bis heute habe ich nicht festgestellt, dass Sozialrichter rechtlich nachvollziehbare Ent -scheidungen auf der Basis vollständiger Akten getroffen haben im Einklang mit den Sozialgesetzen. Das
einheitlich argumentiert wird, sorgt das Kartell. Die garantierte richterliche Unabhängigkeit schützt Korrupte, die nicht nach dem Gesetz urteilen. Antrag-stellern wird dennoch vorgegaukelt, wir
leben in einem Rechtsstaat.
#324
Mazi(Donnerstag, 07 April 2022 09:20)
Es gilt, Exekutive und Judikative so aufzustellen, dass sie nach Gesetz und Recht tätig sind. Nicht nur Art. 20 Abs. 3 GG hat für sie massgeblich zu sein, sondern Amtsträger, die dies nicht befolgen,
sind nicht dazu befähigt, Staatsaufgaben zu übernehmen.
Nicht nur Reichsbürger, etc. sind dingfest zu machen, sondern auch deren Unterstützer in den Behörden selbst. Es muss aufhören, dass sie Aufgaben als Dienstvorgesetzte diese Leute decken
können.
Um auf eine andere Sache als auf die Sozialgerichtsbarkeit hinzuweisen, hier der Hinweis auf die Flutkatastrophe im Ahrtal. I.S. Flutkatastrophe Ahrtal haben 134 Menschen dies mit ihrem Tod bezahlt.
Es hätte eine weit größere Zahl an Opfern geben können. Die Frage ist, welche Aufgabe verantwortliche Politiker haben? Wir sind uns hoffentlich einig, dem jeweilige Präsident(in) eines Bundeslandes
die höchste Verantwortungsstufe zufällt.
Ein Präsident, der seine Aufgaben nachweislich nicht wahrnimmt, kann nicht vorgeben, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Bevor wir zur Frage kommen, ob die jeweilige Aufgabe gut oder schlecht wahrgenommen wird, ist Voraussetzung, dass eine derartige Kontrolle überhaupt etabliert ist. Das ist Führungsverantwortung. Wenn
Führungsverantwortung nicht wahrgenommen wird, kann den DienstVorgesetzten auch kein Fehlverhalten bekannt werden.
Die Dienstvorgesetzten haben das Fehlverhalten ihrer Untergebenen billigend in Kauf genommen. Es war folglich nur eine Frage der Zeit bis die Schadensereignisse sich einstellten.
Eine Justiz, die nicht nach Gesetz und Recht urteilt, ist nicht ausgenommen.
#323
Mazi(Mittwoch, 06 April 2022 21:57)
Heute hat der Rechtsstaat gezeigt, dass er das Grundgesetz sehr ernst nimmt und zahlreiche Durchsuchungen durchgeführt.
Wann ist damit zu rechnen, dass auch aus der Justiz die Rechtsradikalen verschwinden? Überfällig ist dies schon lange. Nicht nur in Polizei und Bundeswehr haben sie sich breit gemacht, sondern auch
in der Justiz.
Das Grundgesetz schriebt vor, dass richterliche Entscheidungen dem Gesetz folgen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass Richter dies nicht vornehmen.
Schauen Sie nur bei den Ministerpräsidenten der Länder hin. Oft schauen sie weg, weil Ihnen bekannt ist, dass sie selbst Teil dieses Systems sind. Zu den nicht delegierbaren Aufgaben von
Dienstvorgesetzten zählt, dass sie die Einhaltung von Gesetz und Recht zu gewährleisten haben.
Behörden bzw. deren Präsidenten sind zur Verantwortung zu ziehen, weil sie ihr Amt nicht ausführen. So wurden beispielsweise in der Flutkatastrophe im Ahrtal keine Alarmierungen weitergegeben. 134
Menschen bezahlten dies mit ihrem Leben.
Es sind zwar keine Millionen, aber sachlich hätten auch Millionen von Bürgern betroffen sein können.
Was ich nicht verstehe, wie dann Politiker immer noch davon ausgehen können, dass sie diesen "Sturm der Entrüstung überleben". Da fehlt doch jedes rechtsstaatliche Gespür. Es müsste jedem ehrlichen
Bürger klar sein, dass so etwas nicht hinnehmbar ist.
Die Problematik ist, dass dies kein Einzelfall darstellt. Greifen Sie getrost auf die zahllosen anderen von mir thematisierten Fälle zurück - auch auf die Richter der Sozialgerichtsbarkeit.
Es ist Ihnen vorgeschrieben, was sie zu tun und was sie zu unterlassen haben. Offensichtlich reicht dies nicht.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass geistreiche Vorgaben erlassen, aber nicht danach gehandelt wird. Ich bin geneigt, die Feststellung des UN-Generalsekretär Antonio Guterres oder des
Heute-Sprechers Sievers, der es auf den Punkt bringt, zu übernehmen und unjournalistisch einfach auszudrücken, dass schlicht gelogen wird.
Diese Feststellung macht nachdenklich.
#322
Mazi(Mittwoch, 06 April 2022 09:35)
Man stelle sich nur einmal vor, dass der Staat eine Judikative, die dessen Staatsmacht ausüben soll, aber dessen Regeln nicht achten?
Die Judikative wäre von Reichsbürgern und anderen Rechtsradikalen nicht zu unterscheiden. Das soll unser Staat, unsere Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG sein, von dem ich so oft geschrieben
habe?
#321
Mazi(Montag, 04 April 2022 15:42)
Aufgrund der vorliegenden Nachweise ist nicht davon auszugehen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht folgen. Es ist davon auszugehen, dass sie § 31
BVerfGG missachten und demzufolge auch keine unabhängigen Entscheidungen nach dem Gesetz treffen.
Dies verstößt nicht nur gegen die grundgesetzlichen Regelungen, sondern auch gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Die Natur macht uns klar und bekannt, dass nur Schweine Schweine, nur Pferde Pferde gebären können. Wenn in der Judikativen Richter hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen, aber dessen Gesetze
missachten, stellt sich die Frage, ob sie dann dennoch Urteile mit staatlicher Wirkung sprechen dürfen?
Wenn Sie dennoch vorgeben ermächtigt zu sein - obwohl sie die Gesetze nicht einhalten - Urteile verkünden zu dürfen, dürfen sie dann auch den Rechtschutz des Grundgesetzes in Anspruch nehmen?
Die Natur lehrt uns, dass es unmöglich ist, dass Schweine Pferde oder umgekehrt gebären. Wie muss folglich das Gesetz verbogen werden, dass es diesem Naturgesetz widersprechen kann?
Wenn uns also die Judikative klarmachen zu glaubt, dass Schweine Pferde gebären können, wie kann dann das Grundgesetz diese Judikative als Teil der Gewaltenteilung definieren?
Bei allem Glauben an das Grundgesetz kann ich nicht ausmachen, dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland den Regelungen des Grundgesetzes entspricht. Das Bundesverfassungsgerichts hat
selbst berechtigte Zweifel mit seiner Entscheidung am 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19) und 11.02.2022 (Az. 1 BvR 123/22) bestätigt, dass die Richter ihren Entscheidungen keineswegs die Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts/das Gesetz zugrunde legen.
Was ist also von unserer Justiz zu halten?
Wenn man deren Urteile nicht hinterfragt, kann man nicht erfahren, dass sie nicht dem Gesetz folgen! Dann scheinen alle Urteile nach dem Gesetz zu erfolgen.
Im Dritten Reich war es schon einmal so, dass die Justiz die Urteile verkündete, die die damalige "Obrigkeit" erwartete. In der neuen Bundesrepublik Deutschland sollte sich diese Zeit nicht noch
einmal wiederholen.
Die Frage, die sich daraus ergibt ist, ob das Grundgesetz mündige oder dumme Bürger verlangt bzw. erfordert?
#320
Anja(Sonntag, 03 April 2022 12:19)
Fehler kann man machen. Man muss aber bereit sein diese zu korrigieren.
Leider erfolgt dies nicht.
#319
Mazi(Samstag, 02 April 2022 13:30)
Sonderbar ist, dass die untergeordneten Justizbehörden die Auslegung des Gesetzes seitens des Bundesverfassungsgerichts nicht achten und Art. 20 Abs. 3 GG Exekutive und Judikative gesetzlich
vorschreibt, dass sie an Gesetz und Recht gebunden sind.
Wie konnten die Rechtsaufsichten es zulassen, dass sie nicht nach § 31 BVerfGG handelten?
Wenn Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht handeln (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 2708/19 und 1 BvR 123/22) und in der Sozialgerichtsbarkeit generell der
Nachweis geführt werden kann, dass die Richter nicht einmal eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legen und letztlich behaupten
die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Behörde kontrolliert zu haben (ohne Akteneinsicht in eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte!), dann mag wohl niemand mehr von der Annahme
ausgehen, dass das Handeln der Behörden rechtsstaatlich geprägt ist.
Wenn Rechtsstaatlichkeit unser Anspruch ist - und nicht nur im Grundgesetz manifestiert und so verstehe ich die Kommentare -, dann ist hart in den Behörden durchzugreifen und Straftäter aus dem
Dienst kompromisslos zu entfernen.
Wenn Behördenvertreter ihren Dienstauftrag nicht wahrnehmen, dann fehlt mir die Phantasie eine spätere Pensionszahlung zu erkennen.
Wir kennen das Beispiel von Herr Deubel, der rechtsgültig verurteilt wurde, dem die Justiz dennoch eine üppige Pension zahlen will. Für was, frage ich mich?
#318
D.kappelmaier(Freitag, 01 April 2022 15:43)
Joa
#317
Mazi(Donnerstag, 31 März 2022 17:40)
Vielen Dank für die Information (Pressemitteilung des EuGH Nr. 52/2022 v. 29.03.2022).
Wenn die Bundesrepublik Deutschland als Muster für die Existenz eines Rechtsstaats steht, dann ist es der Sache offensichtlich nicht förderlich sich davon zu überzeugen, dass die Richter tatsächlich
nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst festgestellt, dass das OLG Hamburg und das LG Berlin seine Beschlüsse nicht achteten. Von den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist uns bekannt, dass sie
ebenfalls den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht achten.
Ich fasse zusammen: Wer nie eine Kontrolle derart durchführt, dass ein Gesetz eingehalten wird, kann auch nie feststellen, dass Richter gegen das Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Der Fehler in Polen ist offensichtlich darin begründet, dass die Frage bzw. die Klage überhaupt gestellt wurde.
#316
Mazi(Mittwoch, 30 März 2022 20:24)
Ich habe sehr große Schwierigkeiten zu einer unterschiedlichen Beurteilung zu gelangen.
Polen wird vorgeworfen, auf die Judikative anhand der vorgenommenen Kontrollen, ob denn die Judikative ihre Entscheidungen nach dem Gesetz vornehmen, Einfluss zu nehmen.
In der Bundesrepublik wird nach Sorgatz, ehemals BKA, nicht kontrolliert, ob die Richter das Gesetz einhalten.
Zahlreiche Betroffene bestätigen, wie das Bundesverfassungsgericht ebenfalls, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihren Entscheidungen nicht nach einer wahrheitsgetreuen und vollständigen
Verwaltungsakte treffen.
Worin liegt der qualitative Unterschied, ob eine Kontrolle möglicherweise schlecht (wie z.B. in Polen) oder erst gar nicht vorgenommen wird (wie der Bundesrepublik Deutschland)?
Viele Betroffene stellen jeweils anhand ihrer Fälle klar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz urteilen (Verstoß gegen Art. 6 EMRK). Das Bundesverfassungsgericht macht
auch bekannt, dass ordentliche Gerichte nach § 31 BVerfGG nicht nach dem Gesetz urteilen.
Worin kann also der Unterschied zur polnischen Justiz begründet sein?
#315
Rübezahl(Mittwoch, 30 März 2022 17:22)
Richter der Sozialgerichtsbarkeit missachten Art. 97 Abs. 1 GG. Die Mafia nutzte die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit längst für ihre Zecke aus .Richter
wissen, dass sie ungeniert Fehlurteile vorlegen dürfen; niemand darf ihnen auf die Finger schauen. Sozialrichter sind quasi "gottgleich". Dienstaufsichtsbeschwerden wird nicht nachgegangen. Auf der
Strecke bleibt die Vielzahl der Antragsteller; wir haben einen Rechtsstaat, behaupten Politiker, weil viele davon gut leben können.
#314
Mazi(Dienstag, 29 März 2022 09:11)
Das sehe ich nicht anders.
Das Problem liegt m.E. nicht darin begründet, dass die Gesetze nicht in Ordnung sind, sondern daran, dass sich eine Sozialgerichtsbarkeit als Gerichte auffassen, danach Recht sprechen, aber nicht
achten.
Wir erkennen dies daran, dass sie Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, an die sie sich nach § 31 BVerfGG zu halten haben, nicht ihren Entscheidungen zugrunde legen. Danach sind deren
Entscheidungen nicht nach dem Gesetz. Sie stellen einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK dar.
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass Gesetze dann keinen Sinn machen, wenn niemand kontrolliert bzw. sicherstellt, dass sie eingehalten werden.
Das Problem liegt folglich nicht an den Gesetzen, sondern ist in der Tatsache begründet, dass sich eine Mafia breit machen konnte und niemand ihr Einhalt geboten hat.
Kommen wir zurück auf die Verfahrensdauer. Es ist nachvollziehbar, dass Betroffene bei der Länge der Verfahren i.d.R. die "Schnauze" voll haben und das Verfahren beendet sehen wollen. Eine
Bestätigung dessen, dass Recht gesprochen wurde, stellt dies nicht dar.
Als ehemalige Abteilungen des Reichsversicherungsamtes nimmt die sogenannte "Sozialgerichtsbarkeit" nichts anderes ein, als deren Rechtsnachfolge. Es ist eine irrige Annahmen, dass mit einer
"Umfirmierung" eine Rechtsstaatlichkeit Einzug halten würde. Insbesondere ist dies ausgeschlossen, wenn die Behörden nicht sicherstellen, dass die Gesetze der Legislativen eingehalten werden.
Ich sehe in der Sozialgerichtsbarkeit die logische Fortsetzung der Ideologien der NAZIs. Dem Einwand des Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 stimme ich nachträglich inhaltlich voll
zu.
Das Thema ist folglich nicht, ob die Gesetze in Ordnung sind, sondern dass die "Richter" der Sozialgerichtsbarkeit sie nicht anwenden. Vor diesem Hintergrund ist zu bestreiten, dass Art. 6 EMRK in
der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt eingehalten wird.
#313
WernerE(Montag, 28 März 2022 20:52)
Die Grundrechte der fairen und unparteiischen Verfahren schreibe ich fast in jedem Brief
an die Richter des zuständigen Senates beim LSG München.
Nur ehrlich wenn juckt das, denn die bekommen ihren Sold und ob der Mensch um den
es geht, kaputt geht, interessiert niemand.
medizinische Sachverständige die in 3§ 106 Gutachten andere Wertung beschreiben, als
in § 109 SGG gehören in dem Schretter!
Ich darf noch nicht mal behaupten, dass ich vom Nachbarn auf der offenen Straße
angegriffen und geschlagen wurde, solange der Mensch nicht verurteilt ist.
Er zeigte mit auch seinen "Zxxxxl" und die Staatsanwaltschaft meinte, es sein Privatsache
Werden nur noch dort Verfahren geführt, in dem die Herrschaften glänzen können?
Wurde nicht auch ein Richter beim BSG entsorgt, nachdem er den Rentenabschlag von
10,3 % als Gesetzwidrig einstufte!!
Wir sehen, dass nicht immer alles gesetzeskomform abläuft!
#312
Mazi(Montag, 28 März 2022 13:41)
Das Dienstgericht hat dem Richter Jens Maier mit sofortiger Wirkung die Ausführung der Amtsgeschäfte untersagt.
Nach Art. 6 EMRK urteilen neutrale Richter und treffen ihre Entscheidung nach dem Gesetz. Nach dem dortigen Absatz 2 gilt eine Person bis zu seiner Verurteilung als unschuldig. Wenn also Richter
Maier die Amtsführung seitens der Richter untersagt wurde, haben sie zuvor dessen Schuld anhand der Fakten bestätigt.
Das Vorhandensein eines Parteibuches kann offensichtlich keinen Ausschlag gegeben haben. Ansonsten wären auch andere Richter von diesem Urteilsspruch betroffen.
M.W. verfügen die Richter aber über keine belastbaren Tatsachen. Nur der Verdacht einer rechtswidrigen Amtsausübung, kann ein derartiges Urteil nicht rechtfertigen (vgl. Beitrag von Barton anlässlich
des 125jährigen Bestehens der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, 1992, insbesondere Fußnote 28).
Wenn also nach dem Grundgesetz die Richter des Dienstgerichts Herrn Maier verurteilten, dann haben sie zuvor festgestellt, "Es bestehe eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass Maier öffentlich als
Rechtsextremist wahrgenommen werde und seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheinen könne. Daraus könne eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege folgen" (Beschluss vom 24.03.2022, Az.
66 DG 1/22).
Man achte auf die Wortwahl: "hinreichend" und "Wahrscheinlichkeit".
Im Dritten Reich war die Argumentation kaum anders. Wenn die Richter diese Wortwahl übernehmen und sich nicht von der Justiz des Dritten Reiches distanzieren, an was sollen dann die Richter als
rechtsstaatlich zu erkennen sein?
Die Vermutung einen Kollegen zu verurteilen, während andere Kollegen nicht verurteilt werden, erscheint nicht überzeugend.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richter rechtsstaatlich handelten.
Es sei darauf hingewiesen, dass lt. Art. 6 Abs. 2 EMRK die Entscheidung der Richter nicht aufgrund des Parteibuchs, sondern anhand dessen Taten maßgeblich zur Entscheidung beigetragen hat. Diese
Taten sind aber nicht bekannt geworden.
Wenn bis zur Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, kann er nicht verurteilt werden. Wenn vor der Entscheidung des Gerichts Herr Maier befähigt war als Richter weiterhin tätig zu sein, stellt sich
die Frage, woher dieser plötzliche Sinneswandel der Richter kam.
Ich gehe davon aus, dass den Richtern keine Erkenntnisse vorlagen, die zuvor nicht bereits bekannt waren.
Die Tatsache, dass ein Großteil der Richter trotz ihrer Parteizugehörigkeiten ihre Amtsausübung wahrnehmen, unterscheiden sie m.E. nicht von Herrn Maier. Ihnen dennoch die geforderte Neutralität zu
unterstellen und einem anderen Richter abzuerkennen, erscheint mir nicht kausal nachvollziehbar.
Ich halte die Entscheidung rechtsstaatlich für nicht nachvollziehbar. Die Judikative kommt m.E. ihrer Verpflichtung in diesem Fall, sondern auch in der Sozialgerichtsbarkeit generell nicht nach. Wir
haben hier Fälle, die rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen sind.
#311
Mazi(Montag, 28 März 2022 10:14)
Wenn Ihnen die vorgenannten Beiträge nicht reichen und Sie weiter der Sache auf den Grund gehen möchten, hier ein weiterer Beitrag zur Führung der Verwaltungsakte:
Jetzt könnten Sie m.E. den/Ihren Rechtsanspruch verfolgen und erkennen, wie die Richter ordnungsgemäß entscheiden, wenn sie denn Ihnen das/Ihr Grundrecht gewähren.
M.E. ist die Tätigkeit der Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt. Sie setzen den Gedanken der "Wannsee-Konferenz" fort. Eine effektive
Bereinigung nationalsozialistischem Denkens hat nicht erst in Polizei oder Bundeswehr, sondern hat die gesamte Bandbreite, also einschließlich der Justiz, zu erfolgen.
Zum Hintergrund:
1954 wurden die ehemaligen Abteilung des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert und firmierten fortan als Sozialgerichtsbarkeit. Sie war nach dem Grundgesetz in ihrem bisherigen Amt nicht mehr
fortführbar. Eine Kontrolle, ob denn die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung (wenigstens fortan) nachkommen, ist mir nicht bekannt geworden.
Es darf m.E. unterstellt werden, dass NAZI-Systeme sich nachträglich nicht freiwillig in rechtsstaatliche Systeme durch biologische Lösungen transferieren, zumal damals sichergestellt wurde, dass die
NS-Juristen ihre Rechtsauffassung in Form von Kommentaren und Behörden weitergaben und stetig nachgeprüft wurde, dass neue Juristen eben nach deren Vorstellungen agieren.
Unbestritten ist, dass der Beck-Verlag im letzten Jahr wenigstens die Autorennamen der NS-Größen als Bezeichnung ihrer Kommentare löschten.
Für mich ist es unerklärlich, dass diese Form der Justiz zur Gewaltenteilung der Bundesrepublik zählen durfte. Ihr Handeln hat den grundgesetzlichen Vorschriften nicht entsprochen. Die Behörden
unterließen es (nicht schlecht ausführten!) die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren.
Die Vorgab en des Grundgesetzes sind durchzusetzen und nicht zu entschuldigen. Die Korrektur kann nicht in der Weise erfolgen, dass der "Beschiss" der Kläger nachträglich legitimiert wird.
Die eigentlichen Täter sind zu ermitteln, die hoheitlich Ausübung der Staatsgewalt zu untersagen und unter Rückforderung der erhaltenen Geldzahlungen zu bestrafen.
Ich sehe keine Möglichkeit, den Missbrauch der Amtsfunktion der "Braunen-Kultur" zu rechtfertigen und zu alimentieren.
Der erste Beitrag beschäftigt sich, wie die nachfolgenden Beiträge auch, mit dem grundgesetzlichen Anspruch der Bürger auf faire Verfahren und wurde letztmals am 23.08.2021 aktualisiert. Darin heißt
es:
"Gilt das Recht auf ein faires Verfahren auch für den Staat als Prozesspartei?
Ja.
Wenn der Staat selbst als Partei vor Gericht steht (bspw. als Beklagter im Verwaltungs- oder Sozialgerichtsverfahren, in Staatshaftungssachen, bei Schadenersatzklagen einer Gemeinde gegen Bürger
o.ä.), ist er genauso dem Gericht ausgeliefert und dessen Urteil unterworfen. Darum kann der Staat hier ausnahmsweise auch Grundrechte in Anspruch nehmen, in dem Fall die Justizgrundrechte.!"
Der zweite Beitrag beschäftigt sich mit dem Rechtsanspruch der Bürger auf effektiven Rechtsschutz und nimmt Bezug auf auf Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.
Der dritte Beitrag stellt die Stellungnahme anlässlich des 125 jährigen Bestehens der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins dar. Darin heißt es:
"Der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren kann nicht gewährleistet werden, wenn dem Gericht und der Verteidigung ein Arbeitsmaterial (Verteidigungsakten) als angeblich vollständig
und wahrhaftig präsentiert wird, dass in Wirklichkeit manipuliert ist."
Nach Angabe in diesem Beitrag ist dies in der Rechtsprechung des BVerfG anerkannt (vgl. BVerfGE 63, 45/61 = NJW 1983, 1043).
Folgt man diesen Ausführungen, dann folgen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht diesem Grundsatz oder dem Grundgesetz.
Mit anderen Worten:
Die Richter (u.a. der Sozialgerichtsbarkeit) nehmen ihre hoheitliche Aufgaben des Staates nach dem Grundgesetz nicht wahr und dürfen folglich auch keine Entscheidungen nach dem Gesetz verkünden. Wenn
sie dies dennoch vorgeben, so missbrauchen sie ihr Amt.
Ich gehe davon aus, dass der Amtsmissbrauch in der Sozialgerichtsbarkeit regelmäßig vorgenommen und kein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK durchgeführt wird. Die Behörden unterlassen es
nachzukontrollieren, ob ihre Amtsträger tatsächlich Gesetz und Recht der Legislativen einhalten.
Die grundgesetzliche Vorschrift wird unterlaufen. Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit unter dem Az. 1 BvR 590/22 mit der Durchsetzung dieses Grundrechts.
#309
WernerE(Samstag, 26 März 2022 18:51)
Noch schlimmer, auch Amtsrichter tun nicht was zu tun ist .
Wir sind kein korrupter Staat, aber vieles was so passiert ist schon deutlich bestimmten Zeitabschnitten zu zurechnen.
Wünsche ein angenehmes Wochenende und Kraft zum weitermachen.
#308
Mazi(Samstag, 26 März 2022 16:46)
Es ist in der Tat so und lässt sich auch anhand konkreter Beispiele beweisen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nicht Rechnung tragen.
Da unabhängige richterliche Beschlüsse an die Gesetze der Bundesrepublik gebunden sind, sind die Richter nicht berechtigt, entgegen diesen Beschlüssen Recht zu verkünden. Die Frage, die sich
rechtsstaatlich auftut ist die, ob dann diese Beschlüsse, die gegen das Gesetz sind, Rechtskraft erlangen können? M.E. ist dies mit einem klaren NEIN zu beantworten.
Niemand kann rechtsstaatlich berechtigt sein, eine Entscheidung der Legislativen zu ersetzen. Wenn jemand dennoch der Meinung ist, dann hat der Richter in seiner Amtsfunktion die Berufung zuzulassen
oder wenn es ein Bürger ist, entsprechend bei der Legislative eine entsprechende Änderung herbeizuführen.
Einen rechtsfreien Raum kann es nicht geben.
Ich stelle nicht in Abrede, dass Ihre Darstellung nicht wahrheitsgemäß sei; aber ich merke an, dass Ihre Darstellung nicht rechtsstaatlich sein kann.
Die Frage ist lediglich, wie dies solange so sein kann? Es ist m.E. wie der Angriffskrieg von Putin. Zweifellos sind russische Truppen in der Ukraine eingefallen - berechtigt oder unberechtigt -,
aber zulässig ist das trotzdem nicht.
#307
Rübezahl(Mittwoch, 23 März 2022 16:40)
Ich bin der Meinung, dass wir im Sozialrecht keine unabhängige Justiz haben. Rechtsstaat heißt, der Staat unterwirft sich dem Recht und läßt diese Bindung auch kontrollieren, denn unser Staat wird
von vielen Akteuren - auch von der Staatsgewalt - mißbraucht. Richterliche Unabhängigkeit hat Grenzen, wenn Antragsteller feststellen , dass Sozialrichter Berufsgenossenschaften den Text vorgeben zur
Ablehnung des gestellten Antrags. Sozial-
gerichte sind dann nutzlos.
#306
Mazi(Sonntag, 20 März 2022 15:51)
Ich möchte es nicht versäumen Sie auf nachfolgende Veröffentlichung hinzuweisen:
https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/15994010/strate-mit-cum-ex-anzeige-gescheitert/
Sachlich verfolgt Dr. Strate, u.a. bekannt durch den Fall Mollath, das gleiche Ziel wie Herr Neumann.
#305
Mazi(Donnerstag, 17 März 2022 20:09)
"Über eine Änderung des Bundesdisziplinargesetzes solle die Entfernung von Rechtsextremen aus dem öffentlichen Dienst erleichtert werden. Weitere Beispiele nennen die Berichte der FAZ (Helene
Bubrowski), SZ (Markus Balser/Constanze von Bullion) und LTO."
(Justiz in deutschen Leitmedien, LTO Presseschau vom 16.03.2022, 07:30 Uhr.
Ich gehe davon aus, dass in dem Bundesdiszplinargesetz nicht drin steht, dass Amtsträger aufgrund eines bestimmten Parteibuches, sondern aufgrund ihrer Taten aus dem öffentlichen Dienst
ausgeschlossen werden.
Wäre dem wider erwarten so, wäre nur der Begriff des Parteibuches auszutauschen und das Gesetz würde ins Leere laufen.
Beschreibt dieses Gesetz jedoch die Amtstätigkeit, besteht die begründete Gefahr, dass dieses Gesetz auch die anderen Amtsträger ausschließt. Dies ist anzunehmen, wenn Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG
nicht achten - so geschehen beim OLG Hamburg, beim LG Hamburg, beim LG Berlin und der Richter der Sozialgerichtsbarkeit, deren Entscheidungen nachweislich nicht nach dem gesetz folgen.
M.E. sind das unausgegorene Erklärungen der Bundesinnenministerin Faeser.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin auch davon überzeugt, "wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen"
(https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-nancy-faeser-innenministerin-1.5548226).
Der Unterschied liegt darin, dass nachweislich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Gerichte ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen. Daraus ist zu schließen, dass
Amtsträger ihre hoheitlichen Aufgaben nicht nach dem Gesetz ausführen. Folglich wären sie der von ihr gemeinten Gruppe, der Rechtsextremisten, zuzuordnen und würden sich in dem
Bundesdisziplinargesetz wiederfinden.
Es wäre so einfach, das rechtsstaatliche Denken der Bürger auch in Exekutive und Judikative zu verwirklichen.
#304
Mazi(Donnerstag, 17 März 2022 13:27)
Wie jetzt bekannt wird, wurde nicht nur das OLG Hamburg mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19 auf den Vorrang der Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts hingewiesen, sondern auch das LG Berlin am 11.02.2022, Az. 1 BvR 123/21.
Es geht m.E. im Kertn darum, ob die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorhanden sind, sondern auch darum, ob sie angewendet werden.
Offensichtlich bläst das Bundesverfassungsgericht zum letzten Gefecht und lässt keinen Zweifel aufkommen, dass vor den Gerichten Waffengleichheit zu gelten hat und verweist u.a. auf Art. 20 Abs. 3
GG.
Wenn die Judikative die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht ihren Entscheidungen zugrunde legt, stellt sich die Frage, was unter den europäischen Menschenrechten (EMRK) unter einem fairen
Verfahren zu verstehen ist. Machen sie doch jedermann bekannt, dass unter einem fairen Verfahren die Beteiligung von neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, zu verstehen
ist.
Nachweislich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Hamburg und Berlin sowie in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit urteilen die Richter nicht nach dem Gesetz. Sie legen insbesondere nicht die Beschlüsse
des Bundesverfassungsgericht zugrunde.
Es erstaunt mich, dass nach ca. 70 Jahren die Rechtsstaatlichkeit der Behörden dermaßen angegriffen und der Nachweis geführt wird, dass die Judikative nicht nach dem Gesetz urteilt. Wie kann dann auf
einer Judikative die Gewaltenteilung eines Grundgesetzes begründet werden, wenn deren Amtsträger so derart gegen das Gesetz verstoßen? Es ist erstaunlich, wenn uns erzählt wird, dass sie damit
hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen und dieser Staat nicht einmal sicherstellt, dass dessen Gesetze eingehalten werden.
Das Problem der Geschädigten liegt m.E. nicht an deren Nachweisführung, sondern ist in der Tatsache offensichtlich begründet, dass sie keinen neutralen Richtern, die ihre Entscheidung nicht nach dem
Gesetz treffen, ihre Rechte geltend machen wollen.
Der Rechtsstaat ist m.E. nicht in Gefahr, sondern er ist nie vorhanden gewesen.
#303
Claas Büscher(Dienstag, 15 März 2022 17:11)
Hallo Eric,
viele Grüße von
Claas
#302
Mazi(Dienstag, 15 März 2022 11:34)
Das bedauerliche ist, dass die deutschen Behörden nicht sicherstellen, dass die Amtsausübung des Staates nicht dessen Gesetzen folgt (vgl. dazu die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19 und das Urteil des SG Gießen vom 05.11.2021, Az. S 20 AL/21).
Die Frage liegt m.E. nicht darin begründet, wann Betroffene ihr Recht erhalten, sondern sie ist darin zu sehen, wann staatliche Behörden nach Art. 20 Abs. 3 GG nach dem Gesetz handeln.
Letztlich ist sogar die Frage aufzuwerfen, wann die Bundesrepublik Deutschland die Vorschriften des Grundgesetzes wahrt?
Ein Nachbarland mit kriegerischen Handlungen zu überziehen ist ebenso rechtsstaatlich verwerflich wie die Vorschriften des Grundgesetzes nicht anzuwenden. Ich bin fassungs- und sprachlos.
#301
Mazi(Samstag, 12 März 2022 12:31)
(Fortsetzung)
Einen Unterschied der handelnden Amtsträger in der Justiz vermag ich in Abgrenzung zur AFD-Parteizugehörigkeit von Beamten generell nicht zu erkennen. Nicht ein Parteibuch ist zum Gegenstand der
Ermittlungen zu machen, sondern die tastsächliche Amtsausübung.
Ich möchte nicht in Frage stellen, dass einzelne Amtsträger in der Justiz nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz handeln, aber ich weise darauf hin, dass Dienstvorgesetzte Angabe gemäß der
Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, sich nicht davon überzeugen, dass ihre Amtsträger überhaupt nach Gesetz und Recht tätig sind.
Ich weiche ab und betone den Fall AMRI, in dem unschuldige Bürger Behördenversagen mit dem Tod bezahlten. Gleiches wiederholte sich in der Flutkatastrophe im Ahrtal, als Behörden eine Alarmierung
nicht weitergaben. Wiederum Vergleichbares ist bei den bekannten Missbrauchsfällen in der Kirche, bei denen Strafverfolgungsbehörden involviert sind aber dennoch nicht handeln.
Es gibt genügend und schwerwiegende Pflichtversäumnisse der Behörden die Anlass zur Kritik geben.
Daher ist davon auszugehen, dass behördliches Versagen maßgeblich für die Vorkommnisse ist bzw. dies begünstigen. Sie stellen nicht sicher, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht
eingehalten werden (vgl. Organisationsverschulden in Urteilsbegründung des Dr. Krenek, LG München I vom 10.12.2013, Az. Az. 5HK O 1387/10).
Aufgrund der Ergebnisse ist darauf zu schließen, dass die zur Dienstaufsicht berechtigten ihre Dienstaufgabe nicht ausführen. Daher erscheint es zweifelhaft, ob solche Amtsträger dann die Ausübung
einer hoheitlichen Aufgabe überhaupt wahrnehmen. Nach der Veröffentlichung von Sorgatz steht nicht zur Beurteilung ob, wie gut oder schlecht sie ihre Amtsaufgabe wahrgenommen haben, sondern es steht
der Vorwurf im Raum, dass diese Amtsaufgabe gar nicht erst in Angriff genommen haben.
Es darf unterstellt werden, dass Dienstvorgesetzte nicht Grundlos diese Vergehen zu lassen. Daraus ist zu unterstellen, dass ihnen ein Interesse beizumessen ist.
Verallgemeinert man diese Argumentation, dann finden auch heute noch "Wannsee-Konferenzen" in Behörden und Gerichten statt. Eine Fortentwicklung oder gar eine Abkehr von den Regeln der NAZI-Diktatur
ist in der Bundesrepublik nicht feststellbar (vgl. auch Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.20220, Az. S 12 SB 3113/19).
Nachweislich finden zwar keine "Judenvergasungen", aber vorsätzliche Schädigung der Kläger statt.
M.E. ist nicht ein Parteibuch als Kriterium heranzuziehen, sondern die tatsächliche Gesinnung bzw. deren Handeln. Der Rechtsstaat ist m.E. verpflichtet, einen ordnungsgemäßen Rahmen sicherzustellen.
Eine Mitwirkung von Klägern ist m.E. dazu nicht erforderlich. Art. 34 GG weist speziell die Haftung für Fehler ihrer Mitarbeiter der zuständigen Behörde und nicht der Kläger aus.
Da nicht feststellbar ist, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde zugrunde legten, kann auch nicht darauf geschlossen werden, dass
deren Entscheidung an das Gesetz gebunden sein konnte. Es ist zu unterstellen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin dem Grundsatz der NAZI-Regimes folgen.
Nach dem Verwaltungsgericht Köln, Az. 13 K 326/21 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20K%F6ln&Datum=08.03.2022&Aktenzeichen=13%20K%20326%2F21;
https://www.tagesschau.de/inland/analyse-afd-105.html) macht dieses bekannt, dass die verfassungsrechtliche Beobachtung rechtens ist.
Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass Amtsträger nicht nach der Vorschrift des Grundgesetzes handeln und dennoch einen Anspruch auf Pension erwerben können.
Ich lege mich fest und erwarte, dass nach dem Grundgesetz alle Bürger gleich zu behandeln sind.
Die Entscheidungen des obersten Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, haben für alle Bürger zu gelten. Seitens der Gerichte sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht bindend - gestern
und in Zukunft! Das war nie anders.
Es ist in meinem rechtsstaatlichen Denken unmöglich/undenkbar, dass eine richterliche Entscheidung gegen Gesetz und Recht Rechtgültigkeit erlangen kann.
Den richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit mangelt es nachweislich dieser Vorkommnisse mit Art. 6 Abs. 1 EMRK vereinbar zu sein. Es ist daher seitens eines Staates m.E. nicht
rechtens, vorzugeben, dass in seinem Zuständigkeitsbereich Gesetze tatsächlich eingehalten werden, dies aber nicht zu bestätigen ist.
Nach diesem Überlegungen ist es m.E. fraglich, ob die Justiz überhaupt eine Aufgabe in der Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland überhaupt übernommen hat/übernommen haben kann.
#300
Mázi(Samstag, 12 März 2022 12:31)
(Fortsetzung)
Alle Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021 zum Ausdruck bringt, ist dies in der Praxis eine irrige
Annahme.
M.E. macht es keinen Unterschied, wenn in der Justiz ein Richter mit Parteibuch der AFD oder mit einem anderen Parteibuch gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstößt.
Es ist daher die Frage, wie mit Amtsträgern zu verfahren ist, die sich vom Grundgesetz gebunden fühlen? Die Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist m.E. nicht erst mit richterlichem Urteil
rechtens. Es ist dessen Amtsaufgabe. Nicht dessen Amtsaufgabe ist es, einen Unterschied zu machen.
Mit Sicherheit ist dieses Urteil in der Weise zu beantworten, dass man die Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz in den Vordergrund zu stellen hat.
Die richterliche Entscheidung am SG Gießen (Az. S 20 AL 70/21) vom 05.11.2021 hat uns gelehrt, dass das dortige Gericht seine Amtsaufgabe nicht ausführte, aber dessen ungeachtet zugunsten der
beklagten Behörde entschieden hat.
Dass das Gericht damit die Funktion eines neutralen Richters nicht ausübte und auch nicht nach dem Gesetz entschieden, gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen hat, halte ich nachweislich des Urteils für
bestätigt.
Ein Rechtssystem, dass solche Entscheidungen legitimiert, folgt m.E. nicht Art. 20 Abs. 3 GG. Eine solche Entscheidung ist nicht nur rechtswidrig, sondern weist den Vorschriften des Grundgesetzes
einen Stellenwert in der Justiz zu, der rechtsstaatlich nicht nachvollzogen werden kann.
#299
Mazi(Samstag, 12 März 2022 12:30)
Die Bewertung der Richter der Sozialgerichte ist nicht einfach oder nach rechtsstaatlichen Darlegungen gar sehr einfach!
Wenn nachweislich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichte die Justiz dessen Beschlüsse nicht achtet, dann ist erweisen, dass die Richter ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben.
Nicht die Frage, wie ein Gesetz zu verstehen ist, ist im Vordergrund der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidungen, sondern der Ungehorsam der Amtsträger.
Nachweislich der richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit hat die Justiz den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 0.06.1983 (Az. 2 BvR 244 und 310/83) nicht zugrunde gelegt. Ihre
verkündete Entscheidung sind nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG, nach dem Gesetz, erfolgt.
In der Tat ist es die Frage, ob gegen ein widerrechtlich ergangenes Urteil eine Berufung zulässig sein kann oder nicht?
Die Entscheidungen der Gerichte dokumentieren, dass Amtsträger - Richter - ihre Amtsaufgabe nicht nach dem Gesetz ausüben.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung am 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/21) nachgelegt und nochmals verlauten lassen, dass seine Beschlüsse nach § 31 BverfGG alle Behörden und Gerichte
binden.
Nicht die Auslegung eines Gesetzes hat zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt, sondern der Ungehorsam der Amtsträger.
Die Entscheidung am 01.12.2021 war offensichtlich ebenso wie die "Entscheidung" 1983 seitens des Bundesverfassungsgerichts notwendig.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht zwar mitgeteilt, es habe entschieden, aber so war es tatsächlich aber nicht. Es hat ausgeführt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip Behörden und Gerichte auch
zuvor verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Offensichtlich hat es sich aufgrund der Vielzahl der Verstöße sich 1983 und jetzt 2021 genötigt gesehen, auf dies aus gegebener Veranlassung nochmals "hinzuweisen".
Am 01.12.2021 ist dem Bundesverfassungsgericht wiederum die "Hutschnur geplatzt". Es hat dokumentiert, dass es über ein Gesetz, § 31 BverfGG, entschieden habe, was ohnehin in Kraft war. Es hat
dargelegt, dass die Justiz ihre Entscheidung nicht seinen Entscheidungen trifft. Dies bestätigt die Annahme, dass die Amtsträger - Richter - ihr Amt nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen.
Bemerkenswert oder unfassbar und rechtsstaatlich unglaublich!
#298
WernerE(Samstag, 12 März 2022 09:28)
Herzliche Grüße an die Weser, von der Paar.
#297
Der Gärtner(Dienstag, 08 März 2022 20:40)
Viel Glück weiterhin und steht’s eine griffbereite Sirene.
#296
Kollege(Dienstag, 08 März 2022 20:07)
Der Kollege von der Baustelle.
Ich wünsche dir viel Glück bei der Sache
#295
Mazi(Dienstag, 08 März 2022 09:20)
#294
Was schliessen Sie daraus?
Was hat sich nach dem Grundgesetz verändert, seit dem es existiert? Wenn man Ihnen folgt, dann operieren die Strafverfolgungsbehörden weiterhin der Idelogie des Dritten Reichs.
Ich lese im Grundgesetz, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind. Die Dienstvorgesetzten sehen keinen Anlass einzuschreiten. Daraus ist zu schließen, dass sie mit der Funktion
von Exekutive und Judikative völlig einverstanden sind.
Erklären Sie mir doch, weshalb diese Vorgesetzen
mit den öffentlich bekannten Missbrauchsfällen,
mit den Aktenmanipulationen im Fall AMRI,
mit der nichtweiterleitung von Alarmierungsmeldungen im Ahrtal,
mit der Tatsache, dass Gerichte die Beschlüsse des Bundesfassungsgerichts nicht achten,
die Exekutive Unfallverletzte und andere Geschädigte nicht nach dem Gesetz entschädigt
richtig finden?
Da stimmt doch etwas elementar nicht. Die Behörden scheuen auch nicht davor, dass Betroffene dieses Fehlverhalten mit dem Leben bezahlen. Dies wird alles als rechtens angesehen?
Ich sehe dies auf dem Niveau der damaligen "Wannsee-Konferenz". Dass letztlich damit die Fortsetzung der damaligen Organisation der Judenvergasung sichergestellt wird, halte ich für
nachvollziehbar.
Wie will ein Staat einen Rechtsstaat sicherstellen, wenn er nicht sicherstellt, dass seine Vorschriften eingehalten werden? Es ist nicht das Thema der Qualität der Kontrollausführung, sondern das
Ergebnis dessen, dass diese Verstöße geduldet und letztlich damit auch gefördert werden.
Materiell erkenne ich auch keinen Unterschied zur Durchführung eines Angriffskrieges. War also die Lieferung von Stahlhelmen nicht doch eine wahre Aussage der Bundesregierung?
Wenn man das so, gepaart mit Ihren Angaben, so verfolgt, dann kommen doch erhebliche Zweifel an dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Da bringt es in der Tat nichts auf gesetzliche Vorschriften
zu verweisen, wenn die Judikative sich ohnehin nicht an Gesetze hält.
(Meine Unterlagen bestätigen, dass dieses Fehlverhalten nicht nur in Bremen, in Bayern sondern auch in Rheinland-Pfalz und anderswo anhand klarer Beweise feststellbar ist. Daraus ist nicht
zuschließen, dass "Braun" nicht ausschließlich der ist, der von Amtsträgern als solcher bezeichnet wird.)
#294
WernerE(Montag, 07 März 2022 16:06)
#288
Anzeigen gegen Richter wegen Rechtsbeugung stellt die Staatsanwaltschaft ein.
Stimmt - ist mir in München passiert!
#293
Mazi(Montag, 07 März 2022 07:55)
#292
Sie können selbst unter Angabe der konkreten Entscheidung des jeweiligen Gerichts das Schreiben an das Sozialgericht oder das Landessozialgericht erstellen und absenden.
Hier ein Formulierungsvorschlag:
"Gerichtliche Entscheidung vom ...
- Az. ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19, erhebe ich hier Widerspruch gegen die Entscheidung des ..., Az. ....
Die Entscheidung ist nicht nach dem Gesetz getroffen.
Die Entscheidung folgt nicht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.1983, Az. 2 BvR 244 und 310/83.
Nach dem vorgenannten Beschluss war die beklagte Behörde nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichte die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen. Dies hat das Gericht nicht überprüft
und die beklagte Behörde ist ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen.
Ein Nachvollzug der Verwaltungsentscheidung ist folglich einem Betroffenen nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988, Az. 1 B 153/87, nicht möglich.
Ich bitte Sie, von auf diesen widerrechtlichen Entscheidungen in nachfolgenden Gerichtsentscheidungen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
...
"
#292
Mazi(Montag, 07 März 2022 00:09)
(Fortsetzung)
Was heißt das?
Wenn die Entscheidung eines Richters dem Gesetz zu folgen hat (und darauf bezieht sich das Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19), dann sind die Entscheidungen der Gerichte, die
dies nicht beachten, nichtig.
Wenn das Bundesverfassungsgericht 1983 entschieden hat, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, die Entscheidungen
der Richter dem aber nicht Rechnung tragen und das Bundesverwaltungsgericht 1988 entschieden hat, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen
können, dann hat der Richter der Sozialgerichtsbarkeit ein größeres Problem.
Wenn er Ihnen mitteilt, dass Sie Akteneinsicht nehmen dürfen, so dürfen Sie m.E. davon ausgehen, dass er sich zuvor von der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte überzeugt hat.
Ob die Verwaltungsakte der Behörde vollständig ist, erkennen Sie an der Vollständigkeitserklärung der beklagten Behörde oder an der entsprechenden Entscheidung des Richters der
Sozialgerichtsbarkeit.
Erfahrungsgemäß gibt die beklagte Behörde keine Vollständigkeitserklärung ab und der Richter ist nicht sicher, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde
vorliegt.
Letztes wird Ihnen der Richter wahrscheinlich nicht erklären. Wahrscheinlich kann er nie sicher sein, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegt.
Ein ihm nicht bekanntes Dokument, dass er nicht gesehen hat, kann von ihm nicht als unwesentlich erkannt werden. Es könnte bestimmen, dass er seine Entscheidung ganz anders sprechen könnte.
Nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 enthält die Verwaltungsakte objektiv alle wesentliche sachlichen Geschehnisse nach dem Rechtsstaatsprinzip. Da die
Verwaltungsakte mehreren Zwecken dient , ist nicht jedes Dokument für die Verwaltungsentscheidung maßgeblich. Aber darauf zielt diese Vorschrift nicht ab. Die Führung der Verwaltungsakte ist an
Gebote gebunden, die verhindern, dass die Verwaltungsakte nachträglich verändert wird.
Konkret heißt dies, dass die Entscheidung des Richters unwesentlich ist. Er hat sich dem Gesetz zu unterwerfen und Verwaltungsakten, die die Gebote nicht achten, sind nicht nach dem
Rechtsstaatsprinzip geführt und können nicht zur Kontrolle der Verwaltungsentscheidungen nach dem Gesetz dienen.
Wenn Ihnen das Gericht keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegt, dann können Sie auch die Verwaltungsentscheidungen der beklagten Behörde nachvollziehen. Die Bedingung des
Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Sie schlicht nicht erfüllen. Weder ein Richter, noch ein Gutachter kann aufgrund einer unwahren Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen der beklagten
Behörde kontrollieren.
M.E. ein heilloses Unterfangen von Exekutive und Judikative zu Gunsten der Kläger. M.E. bringt es kein Risiko anzunehmen, dass keine Entscheidung der Sozialgerichtsbarkeit die obige Anforderung
erfüllt.
Spekulieren Sie nur, weshalb eine beklagte Behörde keine Vollständigkeitserklärung abgibt?
Wenn Ihnen also keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde seitens des Gerichts vorgelegt wird, können Sie auch nicht die Verwaltungsentscheidung der beklagten
Behörde nachvollziehen bzw. der Richter kann nicht erklären, dass er die Verwaltungsentscheidung kontrolliert habe.
Art. 97 Abs. 1 GG, der vorschreibt, dass die unabhängige Entscheidung des Richters nur dem Gesetz unterworfen ist, wird uns zu unserem Recht verhelfen. Dessen bin ich sicher.
Für meine Denke, war die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19 entscheidend. Darin erkenne ich, dass die "Front" bröckelt.
"Kratzen wir mit einem kleinen Löffel unter dem Fundament der Burg, legen sie frei. Fallen tut sie früher oder später von allein."
#291
Mazi(Sonntag, 06 März 2022 23:27)
(Fortsetzung)
Erstaunlicher Weise hat das Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19) entschieden, dass das Oberlandesgericht in Hamburg einen Fall neu entscheiden muss, weil es den gefassten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts seiner Entscheidung nicht zugrunde legte und seine Entscheidung folglich nicht nach dem Gesetze erfolgte.
Dies erfolgte m.E. deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht erkannte, dass dies möglicherweise seine letzte Schlacht gewesen sein könnte. Über den Untergang oder das Fortleben war zu entscheiden.
Dies führt gleichzeitig dazu, dass m.E. alle gerichtlichen Entscheidungen aufgrund dieser Entscheidung zu stürzen sind.
Letztlich führt dies auch dazu, dass alle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit nicht aufrecht zu erhalten sind. Gerichte entscheiden anhand der Verwaltungsakte der Behörde, die nach dem
Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu sein hat. So der Beschluss und nach der vorgenannten Entscheidung und § 31 BverfGG ist dieser Beschluss bindend.
In welchen Abhängigkeiten und wo sind wir eigentlich gelandet? Offensichtlich können wir uns für den Glauben an das Grundgesetz nichts "kaufen".
Warten wir ab, ob sich eine Behörde, ob Politiker sich unserem freiheitlichen, grundgesetzlichen Denken anschließen oder die Rechte des Grundgesetzes uns für immer verschlossen bleiben.
Wenn man davon ausgeht, dass Politiker regelmäßig das kleinere Risiko wählen, dann muss lediglich der Druck die Transparenz aufrecht erhalten werden.
Wesentlich erscheint mir, dass selbst Kinder auf die Leute mit dem Finger zeigen, mit denen niemand abgebildet werden will. Für die Leute gibt es kaum eine größere Schande, als deren Kinder auf dem
Schulhof gekennzeichnet werden. Dann fällt zunächst der Ehepartner und dann die Amtsperson selbst der demokratischen Ordnung zum Opfer.
Wir sollten uns aber auch nichts vormachen, die Strukturen funktionieren (noch) wie gehabt.
Putin hat auch die Ukraine angegriffen. Warten wir ab, ob die gelenkte Demokratie den Überfall überlebt oder sich demokratische Ideen stärker sind.
Bezüglich der Missbrauchsopfer, bezüglich der Flutkatastrophe im Ahrtal, bezüglich der CUM-EX-Geschäfte hat bereits ein Umdenken eingesetzt.
Im Fall AMRI hat der ehemalige Ex-Bundesanwalt bekannt gemacht, dass die Verwaltungsakten manipuliert wurden.
Der ehemalige Mitarbeiter des BKA hat bekannt gemacht, dass Behörden nicht kontrollieren, ob denn ihre Mitarbeiter tatsächlich nach Gesetz und Recht arbeiten.
Gewiss ist Ihnen bekannt, dass nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen.
Sie sehen, da ist schon viel Qualm und wir sollten Sorge dafür tragen, dass das Feuer nicht ausgeht.
#290
Mazi(Sonntag, 06 März 2022 23:26)
#288
Ja, das ist das Problem.
Sachlich ist dem m.E. nicht beizukommen.
1954 wurden die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes nach der Gewaltenteilung als untragbar nach dem Grundgesetz ausgegliedert (Art. 20 Abs. 3 GG).
Das Reichsversicherungsamt selbst wurde in "Bundesversicherungsamt" und später als "Bundesanstalt für Soziale Sicherheit" umbenannt. Dienstaufsichtlich ist es dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt.
Es bestehen offensichtliche Probleme zwischen der Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesversicherungsamt mit eindeutigen argumentativen Vorteilen auf der Seite des
Bundesdatenschutzbeauftragten.
Mal sehen, ob sich die Denke der Bundesanstalt für Soziale Sicherung mit dem Hintergrund als NAZI-Regime durchsetzt oder das demokratische Denken des Grundgesetzes bzw. des
Bundesdatenschutzbeauftragten durchsetzt.
Es ist relativ einfach zu unterscheiden, wer welchem Lager zuzuordnen ist. Wer erkennt die Grundrechte an oder nicht? Wenn sich Politiker sich nicht einsetzen, dann muss jedem klar sein, welchem
Lager sie zuzuordnen sind.
Dass die Justiz im Nationalsozialismus das damalige NAZI-Regime unterstützte, wissen wir nicht nur von Filbinger. Daher verwundert es nicht wirklich, dass die von Ihnen beschriebenen Strukturen so
sind, wie Sie sie beschreiben.
Nachdem 1953 die europäischen Menschenrechte seitens der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert waren, hat der Druck immer mehr zugenommen und die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes
wurde als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Das die "Meute" wie Pech und Schwefel zusammenhält, erfahren wir täglich. Die Frage ist nur, welche Seite Oberhand gewinnt?
M.E. kann nicht erwartet werden, dass eine bloße Umstempelung eines Namens die Amtsträger ehrlicher machte. Es ist daher sehr zweifelhaft, dass die Behörden damit veranlasst werden, anders zu agieren
als zuvor. Eine solche Annahme wäre wohl als naiv zu bezeichnen.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in der Sozialgerichtsbarkeit das NAZI-Regime fortlebt. Der Richter am SG Karlsruhe hat in seinem Urteil S 12 SB 3113/19 am 14.04.2020 darauf
aufmerksam gemacht und anhand unserer Beispiele, sind dessen Aussage nachvollziehbar.
Mutig, aber aufgrund der praktischen Erfahrungen scheint seine Anmerkung nachvollziehbar zu sein.
#289
Die vier Erzieher(Freitag, 04 März 2022)
Wir wünschen ihnen viel Glück
#288
Rübezahl(Donnerstag, 03 März 2022 19:09)
Es ist noch nachzutragen, dass lt. Gästebuch von Erich Neumann , Bremen, bestätigt wird, dass Richter im Bundesgebiet ihre Funktion nicht in neutraler Funktion ausüben. Dienstaufsichts- /
Verfahrensaufsichtsbeschwer-
den wird nicht nachgegangen. Richter, die vorsätzlich Fehlurteile produzieren, haben in unserem Staat nichts zu
befürchten. Anzeigen gegen Behördenvertreter der BGs wird nicht nachgegangen und gegen Richter wegen Rechtsbeugung stellt die Staatsanwaltschaft ein.
#287
Rübezahl(Donnerstag, 03 März 2022 11:20)
Ein Staat, der seine hoheitliche Gewalt von Amtsträgern ausüben läßt, die die selbstgesetzten Regeln der Parlamente nicht befolgen, hat m.E. aufgehört als Rechtsstaat in Erscheinung zu treten. Der
Staat ist nach dem Grundgesetz verplichtet, deutlich zu machen, dass er es nicht duldet, dass seine Gesetzte nicht eingehalten werden und zu Konseqenzen führt. Straftäter sind zu verfolgen,
abzuurteilen und aus dem Amt zu entfernen.Die abgewählte Bundesregierung war zu reinigenden Maß-
nahmen nicht bereit.
#286
Mazi(Dienstag, 01 März 2022 14:09)
(Fortsetzung)
Beim Wiederaufbau der Justiz hat man sich bekanntlich sehr schwergetan. Letztlich zogen aber die NS-Juristen in die Behörden ein und etablierten dieses System.
Es ist nicht davon auszugehen, dass dieser Fehler kein zweites Mal gemacht wird. Deshalb erscheint es mir, als problematisch, dass das Problem der Besetzung von Exekutive und Judikative ein nicht zu
unterschätzendes Problem darstellt.
Andererseits ist zweifellos klar geworden, auf wen sich der Rechtsstaat in Ausübung hoheitlicher Aufgaben nicht verlassen kann und darf.
Schließt man diese Amtsträger aufgrund der gegebenen Umstände per Definition als mögliche Kandidaten aus, stellt sich in der Tat die Frage, wie diese wichtigen Amtspositionen adäquat besetzt werden
können?
Die Sozialgerichtsbarkeit hat sich von der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde nicht überzeugt.
Dem so ist. Damit ist gleichzeitig der Nachweis geführt, dass die Entscheidungen der Richter nicht dem Gesetz folgten. Deren verkündeten Urteile sind nicht nach rechtsstaatlichen Vorgaben zustande
gekommen. Der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK ist logisch nachvollziehbar.
Der Vorwurf, keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK beschritten zu haben, wird von der Tatsache, dass keine Berufungen gegen die Urteile erhoben worden wären, nicht "geheilt".
Die Berufungen sind letztlich an die Beteiligung „gleichgesinnter Advokaten“ (verglichen mit den Juristen der Gerichte, die dem Bundesverfassungsgericht nachweislich nicht folgen) gebunden. Das
Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG ist nicht sichergestellt.
Bei der Abwägung aller Tatsachen ist nicht bekannt geworden, dass nicht festzustellen sei, dass die Judikative eine Entscheidung auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nach §
31 BverfGG gesprochen haben könnte.
Eine Judikative, die nicht den Regeln des Grundgesetzes folgt, kann m.E. nicht eine Gewaltenteilung nach der Vorschrift des Grundgesetzes ernsthaft präsentieren. Das schließe ich logisch aus.
Ein nicht zu unterschätzendes Problem wird sein, die Amtsaufgaben mit befähigten Mitarbeitern zu besetzen. Hier ist aber der Gedanke zugrunde zu legen, dass es günstiger erscheint, dass dies bei der
Bewältigung dieser Amtsaufgabe zugestanden günstiger erscheint, als diese vertrauensvolle Amtsaufgabe falsch zu besetzen.
Mit den NS-Juristen wurden schon im Dritten Reich sehr negative Erfahrungen gesammelt und diese hier, sind nicht besser.
Eindrucksvoll wird uns dies derzeit in der Ukraine präsentiert. Jetzt ist bekannt, was passiert, wenn zulange rechtsstaatwidrige Verhältnisse geduldet werden. Die Probleme nehmen nicht ab oder
nivellieren sich, sondern sie werden letztlich nur größer.
Es macht keinen Sinn erst Heftpflaster zu schicken und anschließend ein Land massiv aufzurüsten.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.12.2021 öffentlich gemacht, dass die Judikative ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz trifft. Ein größerer Schlag gegen die tatsächliche Gewaltenteilung und
deren tatsächliche Umsetzung ist kaum denkbar.
Die Kritik soll aber nicht ausschließlich gegenüber der Judikative verstanden werden, sondern richtet sich auch an die Besetzung der Strafverfolgungsbehörden, die Staatsanwaltschaften. In
Zusammenarbeit mit den Gerichten unter der Aufsicht eines gemeinsamen Vorgesetzen, dem Minister der Justiz, kann eine Funktionstrennung nie und nimmer funktionieren.
In der Tat wird damit Handlungszwang aus Sicht des Grundgesetzes signalisiert.
#285
Mazi(Dienstag, 01 März 2022 13:46)
Art. 6 Abs. 1 EMRK schreibt wörtlich:
Art. 6
Recht auf ein faires Verfahren
(1) Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem
unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muss öffentlich verkündet werden;
Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen
Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozessparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für
unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
Ich hebe die Formulierung hervor: "von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren"
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19) festgestellt, dass seine Beschlüsse nach § 31 BverfGG für alle Behörden und Gerichte verbindlich sind.
Da speziell die Sozialgerichtsbarkeit den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht folgte und folgt, ist davon auszugehen, dass rechtsstaatlich die Gerichte keine Entscheidungen nach dem
Grundsatz des Gesetzes getroffen haben.
Eine Verwaltungsakte der beklagten Behörden hat nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreu und vollständig zu sein. Dies ist nachweislich zahlreicher Veröffentlichungen anderer Zeugen nicht
gegeben.
Die Rechtfertigung, dass die vorgelegten Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig sein müssten, ist mangels einer Kontrolle nicht gegeben. Es ist nicht zu beurteilen, dass eine Kontrolle
nicht qualitativ ausreichend gewesen sei, sondern die Tatsache, dass diese Amtsaufgabe nicht wahrgenommen wurde, entscheidend.
Daraus ist herzuleiten, dass nicht ein Irrtum für die Fehlentscheidungen maßgeblich sind, sondern dass die Gerichte in ihrer Amtsausübung bereits fehlerhaft angelegt sind.
Da nach Art. 20 Abs. 2 GG ist die Judikative eine Säule der Gewaltenteilung des Grundgesetzes. Da die Gerichte aber nachweislich dem Gesetz nicht folgen, schließe ich aus, dass die Judikative eine
Säule der Gewaltenteilung übernommen haben kann.
Wenn Gerichte ihren Entscheidungen nicht das Gesetz zugrunde legen, die Gewaltenteilung aber vom Grundgesetz vorgegeben ist, dann liegt der eigentliche Grund in der Besetzung der Gerichte.
#284
Mazi(Montag, 28 Februar 2022 20:01)
Es drängt sich der Verdacht auf, dass in der Sozialgerichtsbarkeit nicht nach dem Gesetz gehandelt wird.
Ausweislich der zahllosen Beispiele ist davon auszugehen, dass zumindest dort keine neutralen Richter nach dem Gesetz entscheiden. Art 6 Abs. 1 EMRK, die Charta der Grundrechte der EU und das
Grundgesetz werden seitens der Sozialgerichtsbarkeit nicht den Entscheidungen zugrunde gelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seiner Entscheidung festgestellt, dass dies für die ordentliche Gerichtsbarkeit gilt, aber in der Sozialgerichtsbarkeit ist es wie wir alle wissen, nicht
anders.
Hält man dies fest, dann ist damit dokumentiert, dass die Sozialgerichtsbarkeit in der praktischen Handhabung in dieser Form nicht zur Gewaltenteilung des Grundgesetzes zählen kann. Stellt man
wiederum fest, dass genau dieser Anspruch 1954 zur Ausgliederung der ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes führte, so ist aufgrund der praktischen Ergebnisse genau dieses Ziel nicht
erreicht worden.
Dies ist einerseits den Amtsträgern in der Judikativen, den Richtern primär, anzulasten, aber auch deren Dienstvorgesetzten, die unter Beweis gestellt haben, dass sie zur Erbringung der
Arbeitsleistung (aus welchem Grund auch immer) nicht befähigt waren, sondern auch seitens der Landesregierungen, die es unterlassen haben, zu kontrollieren was sie andernorts voraussetzen.
Jeder normal denkende und kriminell verlagte Bürger kann diese Massnahmen nur als ermutigende Einlassung verstehen, das System auszureizen und weitere ungesetzliche Entscheidungen herbeiführen.
Folgt man den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, dann liegt es nahe, dass die Judikative ihre Tätigkeit unverändert zu ihrer Tätigkeit unter den NAZIs ausübt. Die Veröffentlichung des Richters
am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint nachvollziehbar.
#283
Mazi(Montag, 28 Februar 2022 19:35)
#281
Das ist in anderen Bundesländern nicht anders.
In dem Moment, in dem das Bundesverfassungsgericht feststellen muss, dass dessen Beschlüsse für alle Behörden und Gerichte binden sind, ist davon auszugehen, dass dies vorher nicht der Fall
war.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Menschenrechte anerkannte, mit Zustimmung des Bundesrates ratifizierte, dann hat sie sich zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet.
Gegenstand fairer Verfahren ist der Einsatz neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt jetzt fest, dass seine Beschlüsse in der Judikativen nicht beachtet wurden/werden. Demzufolge können auch keine Richter geltend machen, ihren Entscheidungen das
Gesetz zugrunde gelegt zu haben. Wenn nach Angabe des Bundesverfassungsgerichts - und dies kann ich auch anhand von Dokumenten der Sozialgerichtsbarkeit bezeugen -, seine Beschlüsse nicht beachtet
wurden/werden, dann kann die richterliche Entscheidung nicht dem Gesetz folgen.
Wenn Richter dem Gesetz nicht folgen, dann können sie nicht gleichzeitig erklären, dass ihre Entscheidung dem Gesetz folge. Wenn der Beschluss des Bundesverfaasungsgerichts von 1983 von den Richtern
verlangte, dass ihre Entscheidung auf der Grundlage wahrheitsgetreuer und vollstäniger Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip erfolgt, dies aber tatsächlich nicht erfolgt (s.a. SG Giessen, S 20
AL 70/20), können keine Richter der Sozialgerichtsbarkeit erklären, dass ihre Entscheidung dem Gesetz folge.
Wenn ihre Entscheidung dem Gesetz nicht folgt, dann ist davon auszugehen, dass die Richter nicht in neutraler Funktion ihr Amt ausüben. Dies ist wiederum nur dann verständlich, wenn ihnen ein
"ordentlicher Vorteil" seitens der Beklagten zumindest in Aussicht gestellt wird.
Ein solcher Vorteil ist m.E. auch dann gegeben, wenn er selbst oder ein naher Verwandter seitens der Beklagten Behörde beschäftigt wird oder eine solche Beschäftigung in Aussicht gestellt wird.
Es ist bekannt dass die Frau des Richters am Bundessozialgericht Dr. Dirk Bieresborn seitens der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft beschäftigt wird.
Es sollte für sie einfach sein, diese Angaben hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts zu prüfen.
Landläufige sagt man dazu, dass alle Vorteile in der gleichen Hand liegen.
Das obige System versteht man nicht als Funktionstrennung, sondern als eine Form der Korruption. Dies ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
#282
WernerE(Montag, 28 Februar 2022 19:16)
Aha - Staatsanwalt kann nicht helfen und hat Verfahren eingestellt.
Meine Frage an die Staatsanwaltschaft Bremen:
Wäre die Suche nach den Übeltätern auch eingestellt worden, wenn bei der BG HW oder
ETEM etwas gelöscht worden wäre?
Ich vermute mal nicht, aber der "kleine Mann" Erich Neumann schaut dumm aus der
Röhre, weil man eben Ihm nicht helfen will oder!
Erich halt Dich stramm und sorge dafür, dass das Unrecht bei Dir weiter ans Tageslicht
kommt.
Wir stehen Dir bei!
#281
WernerE(Montag, 28 Februar 2022 13:13)
Was ist aus der Untersuchung der Polizei ist Sachen altes Gästebuch geworden?
Kann oder will die Bremer Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Zur Sache mit dem LSG - hier könnte ich ggf. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
Senat / Richter:in und dem Verwaltungschef stellen, falls gewünscht wird.
Ist Bremen ein demokratischer Rechtsstaat oder doch eher ein Bananenstaat in dem
die Rechte der Bürger, untergraben werden?
#280
Mazi(Sonntag, 27 Februar 2022 19:36)
Es ist davon auszugehen, dass die Justiz der Idelogie des Driiten Reichs weiterhin verhaftet ist. Bekanntlich hat im Dritten Reich die NAZI-Diktatur unterstützt. Es ist nicht erkennbar, dass sie sich
geändert haben könnte.
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative die Idelogie der "Wannsee-Konferenz" fortsetzt.
Genau dies sollte beendet werden. Die Anerkennung ausländischer Gesetze sollte verhindern, dass Deutschland wieder in die Methoden der Nazi-Zeit abgleitet. Heute müssen wir erkennen - und das
Bundesverfassungsgericht hat bestätigt -, dass die Judikative die geordneten Bahnen der Gesetze verlassen hat.
Deutschland hat die Gewaltenteilung nur auf dem Papier, nicht aber in der Realität vollzogen. Bedauerlich - aber das Grundgesetz hat auch für diesen Fall vorgesorgt. Art. 34 GG beschreibt, wer dafür
zu haften hat. Bedenklich ist jedoch, dass über 70 Jahre ins Land gingen, bis das Bundesverfassungsgericht endlich die systematischen Risiken erkannre und die Reissleine gezogen hat.
#279
Mazi(Sonntag, 27 Februar 2022 18:35)
Es ist mir kein Fall bekannt, bei denen Berufsgenossenschaften nicht begünstigt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat verlautet (Az. 1 BvR 2708/19), dass die Gerichte nicht nach dem Gesetz entscheiden. Damit verstoßen sie gegen ihren Auftrag nach Art. 97 Abs. 1 GG. Daraus folgt, dass
die Entscheidungen m.E. nicht vom Grundgesetz legitimiert sind.
Zudem verstößt die Justiz gegen die europäischen Menschenrechte, Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Da die Gerichte nicht dem Gesetz folgen, handeln die Richter auch nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG. Diese Vorschrift bindet aber Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht.
Mit anderen Worten:
Die Gerichtsverhandlungen werden von Leuten geleitet, die ihren Amtsauftrag nicht wahrnehmen.
Wenn diese Leute nicht rechtsstaatlich handeln - und das hat das Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021 verlautet - dann ist es unerheblich, ob sie nach 12 odedr 48 Monaten ihre nicht neutrale
Meinung verkünden.
Es ist richtig, dass sie einen Amtsauftrag auszuführen haben, aber dabei richten sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften.
In unserem Fall heißt dies, dass sie keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde legen. Sie urteilen nicht nach dem Gesetz und lassen sich bei ihren
Entscheidungen auch nicht vom Gesetz leiten.
Sie verstoßen gegen die europäischen Menschenrechte, gegen Art. 6 Abs. 1.
Jetzt kann die ganze Welt den Vorwurf des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19) nachschlagen, dass die Justiz die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nach § 31 BverfGG
nicht beachtet und damit keine Urteile verkündet.
Eine größere "Schlappe" als es schriftlich ins Stammbuch geschrieben zu erhalten, dass man die Grundzüge eines Geschäfts nicht versteht, ist so das Schlimmste was man jemandem antun kann. Jedermann
weiß jetzt, wie Straftäter gekleidet bzw. angezogen sind.
Nicht umsonst ist uns bekannt, dass Sträflinge einen gestreiften Anzug tragen. Wenn sie geläutert sind, tragen sie bekanntlich keinen Streifenanzug mehr.
#278
Rübezahl(Samstag, 26 Februar 2022 13:09)
Bremer Sozialgerichte begünstigen in bestimmten Fällen Berufsgenossenschaften, weil es Jahre dauert, bis Ent - scheidungen ergehen. In der Regel sollen es ca. 15 Monate
sein. Vermutlich wird auch darauf spekuliert, dass bei Verzögerungen damit gerechnet werden kann, dass Antrag- steller das Zeitliche verlassen.
#277
Mazi(Freitag, 25 Februar 2022 08:48)
Es geht um die Rechtssicherheit in unserem Staat.
Wir sehen, dass das Grundgesetz seitens Exekutive und Judikative nicht geachtet wird. Es ist zwar kopierbar, dass Art. 20 Abs. 3 GG Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet, aber dies
tatsächlich nicht sicherstellt. Daraus folgt, dass Art. 19 Abs. 4 GG, das Grundrecht, nicht sichergestellt wird.
Dies ist uns Betroffenen anhand unserer eigenen Dokumente bekannt. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 01.12.2021 bestätigt, dass die Justiz in Deutschland nicht
nach dem Gesetz entscheidet.
Wo sind wir eigentlich? In einer gelenkten Demokratie?
Bestimmt sind wir nicht in einem Rechtsstaat, in dem die Vorschriften des Grundgesetzes eingehalten werden.
#276
Mazi(Donnerstag, 24 Februar 2022 09:35)
#273
M.E. geht es tatsächlich um viel mehr.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.12.2021 wiederholt festgestellt, dass die deutsche Justiz nicht nach dem Gesetz seine Entscheidungen trifft. Nach den europäischen Menschenrechten
verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten zur Durchführung fairer Verfahren. Das Werk betont, dass neutrale Richter auf der Grundlage der Gesetze ihre Entscheidungen treffen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht allen Behörden bekannt, dass die Judikative in der Bundesrepublik bisher nicht nach diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen agiert. Sie sind im
Handlungszwang. Das die Judikative nicht Teil der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG war, ist spätestens damit bekannt geworden.
Wenn die Bundesrepublik ein Rechtsstaat sein will, dann ist sie wenigstens moralisch dazu verpflichtet, die grundgesetzlichen Regelungen umzusetzen und festzustellen, welcher Amtsträger wann gegen
Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen hat und weshalb dies über 70 Jahre nicht zu einer Bereinigung führte? Es sollte auch veröffentlicht werden, wer und in welcher Höhe Amtsträger in der Zwischenzeit
Steuergeld/Gehalt bzw. Pension erhalten hat, obwohl er seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen hat.
Es erscheint mir sinnvoll, alle unter Generalverdacht zu stellen und einzelne, gegenüber denen der Vorwurf nicht berechtigt ist, auf Antrag, verbunden mit dessen Prüfung, von dieser Anwendung
auszunehmen sind.
Die Annahme, das Behördenvertreter weiterhin sich gemeinsamen Begehung von Straftaten auch heute noch verabreden, ist auch heute noch begründet. Eine Abkehr von diesem "Wannsee-Konferenz"-Prinzip
verschließt sich mir. Daher ist die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft (vgl. #275) völlig schlüssig und nachvollziehbar.
Es geht schlicht um die Verteiduigung der Demokratie, unseres Rechtsstaates nach Art. 20 Abs. 4 GG. Was passiert, wenn die Prinzipien des Rechtsstaates von Behörden gebeugt werden, erleben wir
täglich anhand unserer Einzelfälle. Die Forderung, dass die Rechtsstaatlichkeit die Grundlage unseres Denkens ist, ist nicht verhandelbar. Alle Behörden und Gerichte sind nach dem Grundgesetz
verpflichtet ihre Amtsausführungen gemäß diesen Vorschriften wahrzunehmen.
Hält man an diesem Grundsatz fest, hat die Judikative m.W. noch heute eine erste Entscheidung auf der Grundlage rechtsstaatlicher Gesetze zu treffen. Wenn ihre Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen,
sind sie weiterhin anhängig.
Da die Aufsichtsbehörden versagten und offensichtlich versagen, ist es eine Angelegenheit der Bundesregierung, die europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen und einen entsprechenden
Vorschlag vorzulegen.
#275
WernerE(Mittwoch, 23 Februar 2022 23:42)
#273
Für eine Strafverfolgungsbehörde wäre dies auch im Nachhinein eindeutig feststellbar.
Wenn die Strafbehörde wollte könnte sie auch aufklären wer das alte Gästebuch gekennzelt
hat - hier fehlt eindeutig der Wille zur Aufklärung.
Aber man sieht an den Ausführungen von Hr. MaZi, dass die deutsche Staatsgewalt
offensichtlich keinen "Bock" hat etwas zu tun, zum. ist das mein Eindruck!
Wer die RAF Doku gestern sich angeschaut hat, verwundert sich nicht mehr.
Dennoch gibt es hier und dort nur eine Richtung: Vorwärts, vorwärts bis zum Sieg!
#274
Mazi(Mittwoch, 23 Februar 2022 19:47)
In meinen Augen, kann ein Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht achtet (Art. 20 Abs. 3 GG), nicht herleiten, eine unabhängige Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 GG getroffen zu haben.
Zusätzlich kann ein Amtsträger, der Gesetz und Recht nicht achtet, seine Amtsaufgabe, die er nicht ausübte, nicht vorgeben ein Teil der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zu sein.
Da hat die Bundesrepublik Deutschland ein gewaltiges rechtsstaatliches Problem.
Das wird nicht dadurch verändert, dass die Bundesrepublik aus Steuergeldern Gehalts- und Pensionszahlungen an vermeintliche Amtsträger, die tatsächlich ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen haben und
wahrnehmen (Art. 20 Abs. 3 GG), tätigt.
Da der Justiz offensichtlich dieses Fehlverhalten bekannt ist, die Exekutive mit ihren Urteilen schützt, ist ihr nicht nur § 258a StGB vorzuhalten, sondern die Frage der Korruption ist zu
beantworten.
Bekanntlich wird der Korruptionsverdacht seitens des Auslandslands gegenüber der Bundesrepublik sehr stark in den Vordergrund geschoben. Dies ist rechtsstaatlich abzustellen und nicht
verhandlungsfähig.
Nicht eine Tatsache, dass seitens der Unfallverletzten der Sachverhalt falsch dargestellt würde ist entscheidend, sondern die Tatsache, dass keine neutralen Richter nach dem Gesetz über diese
Sachverhalte entscheiden.
Hier ist nicht nur nachzubessern, sondern überhaupt eine funktionierende Justiz zu installieren (vgl. auch Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020, Az. S 12 U 3113/19;
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/211317?modul=esgb&id=211317).
#273
Mazi(Mittwoch, 23 Februar 2022 19:30)
Sie haben anhand der angegebenen Quellen des Bundesverfassungsgerichts und des SG Gießen meine Schlussfolgerungen nachvollzogen.
Das SG Gießen hat in seiner Entscheidung begründet, dass es seiner Entscheidung die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der beklagten Behörde nicht zugrunde gelegt hat.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wäre es jedoch dazu verpflichtet gewesen.
Mit der Anerkennung der EMRK hat sich die Bundesrepublik verpflichtet faire Verfahren durchzuführen. Was unter fairen Verfahren zu verstehen ist, ist in Art. 6 Abs. 1 definiert.
Nachweislich der richterlichen Entscheidungen in der Bundesrepublik werden derartige Standards in der Bundesrepublik Deutschland nicht angewandt. Es ist nach der Feststellung des
Bundesverfassungsgerichts nicht diskussionsfähig, dass dieser rechtsstaatliche Grundsatz nicht eingehalten wird.
Am 01.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass nach § 31 BverfGG alle Behörden und Gerichte an seine Entscheidung gebunden sind.
Folgt man der Definition der EMRK, Art. 6 Abs. 1, dann entscheiden neutrale Richter nach dem Gesetz.
In Deutschland folgt die deutsche Justiz nachweislich vorgenannter Urteile nicht dem Gesetz.
Dass damit die Bundesrepublik keine faire Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK durchführt, ist damit höchstrichterlich bestätigt.
Die Frage ist nur der Status, der derartigen Urteilen beizumessen ist? Wenn diese unabhängigen Entscheidungen nicht nach dem Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1) und nicht nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zustande
gekommen sind, sind sie dann dennoch rechtlich bindend, wenn sie durch Fristablauf "rechtskräftig" geworden sein können?
M.E. sind widerrechtlich ergangene Urteile keine verbindlichen Urteile. Sie sind als nicht zustande gekommen anzusehen.
Alle eingereichten Klagen sind nach rechtsstaatlichen Kriterien nicht bearbeitet worden. Folglich können sie rechtsstaatlich nicht bearbeitet worden sein. Es ist m.E. vollkommen gleich, dass die
Amtsträger verkündet haben. Sie haben ihre Amtsaufgabe nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht wahrgenommen.
Eine Amtsaufgabe, die nicht wahrgenommen wurde, kann auch dadurch nicht als wahrgenommen gelten, wenn sie durch Zeitablauf "ersessen" wurde.
Da die Vorgänge zwischenzeitlich allgemein bekannt sind, der Nachweis, dass sie nicht rechtsstaatlich nachvollziehbar sind und dies dem EU-Kommissar der Justiz Dirk Reynders bekannt gemacht sind,
stellt sich die Frage, was die EU unter Art. 47 (Rechtsstaatlichkeit) der Charta der Grundrechte der EU (GRUC) versteht bzw. verstehen will.
Nachdem die Urteile den Status der sogen. "Wannsee-Konferenz" vom 20.01.1942 erreicht haben, der derzeitige Protokollführer Eichmann seitens der Israelis mit dem Tode bestraft wurde, obliegt es nun
der EU, das geeignete rechtsstaatliche Strafmaß gegenüber der deutschen Justiz zu finden bzw. festzulegen. Aber nicht nur festzulegen, sondern auch die nachgewiesene fehlende Rechtsstaatlichkeit nach
Art. 47 GRUC herzustellen.
Über andere Erkenntnisse verfüge ich nicht (vgl. die Anmerkung im Kommentar #269).
Ungeachtet dessen halte ich fest, dass dieser Kommentar (#269) kurz nach Dienstbeginn einer Behörde verfasst wurde. In der Tat liegt der Schluss nahe, dass der Eintrag von dort vorgenommen wurde.
Eindeutig wäre dies anhand der IP, die mit dem Kommentar übermittelt wurde, nachzuvollziehen. Für eine Strafverfolgungsbehörde wäre dies auch im Nachhinein eindeutig feststellbar.
#272
Mercedes mann(Mittwoch, 23 Februar 2022 14:52)
Top gemacht weiter so ind viel Gesundheit.
#271
WernerE(Mittwoch, 23 Februar 2022 12:31)
an Mazi 2 - dem Lügner
es scheint so, als ob die Vertreter der BG HW / ETEM eiskalte Füße bekommen haben.
Wie sonst könnte man den Eintrag #269 bewerten.
Dir Mazi - Lügner sollte der Kopf bersten und Deine Lügen sollten auf der Stirn erscheinen.
Bist Du auch verantwortlich für die Löschung des alten GB?
Du weißt der Eintrag ist mit Deiner IP gesichert!
#270
Mazi(Mittwoch, 23 Februar 2022 08:44)
Nicht von mir.
#269
Mazi(Mittwoch, 23 Februar 2022 08:25)
Ich muss hiermit alles, was ich in den letzten Wochen geschrieben habe zurücknehmen. Ich habe neue Erkenntnisse gesammelt.
Diese neuen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, dass ich dieses Vorhaben nichtmehr unterstützen kann und werde. Dir, Erich, wünsche ich trotzdem alles gute in deiner Zukunft.
Bis bald einmal. Mazi
#268
Mazi(Dienstag, 22 Februar 2022 14:24)
Eine Justiz, die nicht nach den Regeln des Grundgesetzes agiert, kann nicht in Anspruch nehmen, als Teil der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zu gelten.
Letztlich kann sie nicht in der Funktion eines fairen Verhandlungspartners agieren. Wenn dies gleichzeitig zur Stärkung der gegnerischen Position eingesetzt wird, dann wird m.E. die Ebene der
Diskussionsfähigkeit einseitig (z.G. der Gegenseite) verlassen.
Eine Bundesrepublik, die mit Anerkennung der europäischen Menschenrechte (EMRK) sich zur Durchführung fairer Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz
treffen, verpflichtet hat, dies aber nach Feststellung des Bundesverfassungsgerichts nicht tatsächlich wahrnimmt/gewährleistet, als Rechtsstaat dennoch anzuerkennen, bereitet mir hinsichtlich des
Nachvollzugs derartiger Entscheidungen größte Probleme.
Wenn die Bundesrepublik die EMRK nicht einmal achtet, wie soll dann Art. 47 der Charta der Grundrechte in der EU zu verstehen sein? Ich sehe daher einen Klärungsbedarf seitens der EU.
In meinen Augen ist ein Streit mit jemandem, der wahlweise das Recht in seinem Sinne beugt, nicht sinnvoll zu führen. Er ist m.E. kein Verhandlungs- bzw. Vertragspartner. Das Ergebnis ist so oder so
immer gleich. Ich erkenne nicht, dass die Judikative nach vorgegebenen Regeln urteilt.
Unter dieser Maßgabe kann ich einen Unterschied zwischen der Justiz in der NAZI-Zeit (der Judenvergasung) und heute nicht erkennen. Gleichwohl empfinde ich die damalige Handlungsweise für unfair und
sehe die Praxis in der heutigen Justiz nicht anders.
Wenn die Justiz nicht nach dem Gesetz arbeitet, ihre Entscheidungen nicht dem Gesetz folgen, dann muss die Frage aufgeworfen werden, ob hier seitens der Kontrollorgane die Aufsicht mit welcher
Qualität vornehmen. Wenn diese Vorgänge bekannt sind - und dies hat letztlich das Bundesverfassungsgericht am 01.12.2021 bereits bekannt gemacht -, dann muss feststellbar sein, dass Behörden
unverzüglich bereits einschritten, ansonsten ist ihnen § 258a StGB anzulasten.
Es ist mir durchaus bewusst, dass diese Strafverfolgung in eigenen Reihen zu erfolgen hätte, von der bereits jetzt bekannt ist, dass diese Annahme in der Praxis nicht gegeben ist.
Wo sollte dann ein Glaube an einen Rechtsstaat beginnen, wenn Bürger sich nicht auf dessen Funktion, dessen gesetzliche Grundlage, verlassen können? In diesem Fall sind m.E. die Karten ungleich,
unfair oder schlecht verteilt (vgl. dazu auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dessen Entscheidung vom 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19).
#267
Mazi(Dienstag, 22 Februar 2022)
Verschiedentlich wurde ich meiner nach der Informationsquelle angefragt, bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021 in der dieses feststellte, dass die Justiz in
Deutschland nicht nach dem Gesetz entscheidet.
Hier das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts: 1 BvR 2708/19
um die Informationsquellen:
Es erscheint nicht ratsam mit Richter zu diskutieren, denen andererseits von dritter Stelle nachweislich vorgehalten wird, ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz zu treffen. Spätestens an dieser
Stelle macht es m.E. keinen Sinn, mit der Justiz zu diskutieren.
Ich halte es für unredlich seitens der Justiz nach falschen Spielregeln zu spielen und andererseits die Spielregeln/den Schutz des Grundgesetzes einzufordern, den die Justiz selbst nicht bereit ist,
ihren eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen.
#266
Renaud(Montag, 21 Februar 2022 13:10)
Moin Moin Erich,
vielen Dank für das Nette Telefonat, ich hoffe das Du weiterhin Erfolg hast.
Ich werde deinen Ratschlag befolgen und dich auf dem laufenden halten.
Lg. vom Hamburger, der nach Badenhard gezogen ist (Kalle)
#265
Mazi(Montag, 21 Februar 2022 11:55)
Die Reaktion der EU auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2708/19) wird sehr interessant sein.
Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekannt gemacht, dass die Justiz in der Bundesrepublik bei ihren Entscheidungen das Gesetz nicht zugrunde legt.
Damit ist dokumentiert, dass die Bundesrepublik nach Art. 6 Abs. 1 EMRK keine faire Verfahren durchführt.
#264
WernerE(Sonntag, 20 Februar 2022 00:18)
als wenn man nicht schon genügend Probleme hat!
Wurde am Montag Abend vom neuen Nachbarn tätlich angegriffen.
Mal sehen wie die Justiz jetzt arbeitet.
Ich jedenfalls bin ziemlich durchgedreht.
Wünsche eine gute Zeit uns ALLEN und vor allem Erich mit seiner Familie.
Bis demnächst hier wieder in neuer Frische
#263
Mazi(Samstag, 19 Februar 2022 15:32)
(Fortsetzung)
Es erscheint müßig, über Auslegung eines Rechts der Legislative zu streiten, dass von Exekutive und Judikative nicht anerkannt wird.
Wenn es einen Streit geben kann, dann ist er mit gleichen und nicht mit ungleichen Mitteln zu führen. Die Judikative kann nicht ein Recht beanspruchen (Gültigkeit des Richterspruchs) und andererseits
die Regeln des Gesetzes (Grundgesetz) als nicht bindend anzusehen.
Salopp formuliert: Das ist unfair!
Wir sollten uns gemeinsam dem Wirken der Justiz im Nationalsozialismus und dessen Auswirkungen erinnern.
#262
Mazi(Samstag, 19 Februar 2022 15:30)
Theoretisch ist alles kein Problem.
Praktisch ist jedoch ein nicht zu überwindendes Problem.
Es macht letztlich keinen Sinn darüber zu diskutieren, wenn die Judikative sich nicht an die vom Parlament und der Verfassung gesetzten Regeln hält. Wer will da noch wie argumentieren?
Maßgeblich ist in unserer Verfassung, dem Grundgesetz, die Gewaltenteilung festgeschrieben.
Die Parlamente beraten und beschließen die Gesetz. Bundesgesetze werden im Bundestag beschlossen und dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.
Die Exekutive führt sie erwartungsgemäß aus. Aufgabe der Judikative ist es, die Verwaltungsentscheidungen anhand der Beschwerden der Bürger auf Rechtsstaatlichkeit zu kontrollieren.
Im Zweifel ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts die Auslegung nach dem Grundgesetz vorzunehmen und „Recht“ zu sprechen.
Was ist aber, wenn die Judikative sich weder nach den Entscheidungen der Parlament, noch anhand der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts agieren? Pfiffige Bürger stellen dann fest, dass in diesem
Fall die Judikative kein Element der Gewaltenteilung sein kann.
Das klingt wiederum theoretisch. Praktisch hat eben dies das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Es bezieht sich in seiner Entscheidung am 01.12.2021 (Az. 1 BvR 2708/19) auf § 31 BverfGG und
stellt fest, dass das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) sich an dieses Spielregel nicht gehalten hat.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen (Az. 2 BvR
244/83, 310/83). Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 nachgelegt und klargestellt, dass Betroffene anhand der Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörden nachvollziehen können (Az. 1 B
153/87). Der Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 legt dar, dass Gerichte und Aufsichtsbehörde anhand dieser Akte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen
kontrollieren. Zusätzlich fasst er seine Auffassung in Form von "Geboten" zusammen.
Im Urteil des SG Gießen ist dargelegt (S 20 AL 71/21), dass der Richter die Verwaltungsakte gar nicht geprüft hat und nach dessen Angaben auch nicht prüfen konnte. In gleichem Rechtsstreit hat er
dennoch zugunsten der Behörde entschieden, obwohl er vorgegeben hat, deren Angaben nicht geprüft zu haben.
Gleiches Prinzip stellen wir vielerorts fest. Der Wahrheitsgehalt ist aus verschiedenen Perspektive nicht anzuzweifeln, dass Richter ohne Sachaufklärung zu betreiben, in Unkenntnis des tatsächlichen
Sachverhalt entscheiden.
Fassen wir zusammen:
• Das Bundesverfassungsgericht hat am 01.12.2021 festgestellt, dass die Judikative dem Gesetz nicht folgte.
• Es ist bekannt und jetzt auch in einem Gerichtsurteil beschrieben, dass Richter ohne den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit der Verwaltungsakte einer Behörde zu kennen, zu deren Gunsten
entscheiden.
Sachlich orientiert sich die Judikative nachweislich nicht an den ihr gesetzten Spielregeln. Es ist nicht bekannt geworden, dass die Landesregierungen die Einhaltung von Gesetz und Recht
kontrollieren. Demzufolge kann sie auch nie fehlerhafte Amtsführung festgestellt haben.
Die „Wannsee-Konferenz“ des NAZI-Regimes wird offensichtlich auch heute noch fortgesetzt.
Entweder die Vorschriften des Grundgesetzes werden abgeschafft, sinnvollerweise das gesamte Grundgesetz, oder dessen Regeln werden durchgesetzt.
In Art. 6 Abs. 1 EMRK ist vorgegeben, dass neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Weder die Bundesregierung, noch die Landesregierungen gewährleisten, dass Gesetz und Recht in
der Bundesrepublik eingehalten werden.
Entweder haben die „Reichsbürger“ mit der fehlenden Gültigkeit des Grundgesetzes recht oder aber wir erkennen gemeinsam das Grundgesetz und dessen Regelungen als verbindlich an.
Wenn die heutige Justiz die Regeln nicht achtet, kann auch niemand der Justiz unterstellen, dass sie zur Gewaltenteilung gehört. Man kann m.E. nicht Teil der Gewaltenteilung sein, die das Grundgesetz
als verbindlich deklariert, ohne die Regeln anzuerkennen.
Kurz:
Die Justiz achtet die verbindlichen Regelungen des Grundgesetzes nicht. Es liegt daher nahe, dass sie eine gerichtliche Entscheidung nach dem Grundgesetz nicht gesprochen hat.
Aufgrund der Vorkommnisse ist festzustellen, dass die Bundesrepublik keine Richter einsetzt, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen. Dies stellt einen Verstoß gegen die europäischen
Menschenrechte dar.
#261
Mazi(Mittwoch, 16 Februar 2022 19:58)
Die guten Wünsche und "viel Glück für Herrn Neumann" habe ich gelesen.
In der Tat ist in unserem Rechtsstaat "viel Glück" erforderlich, um seine Rechtsansprüche zu erhalten. Bekanntlich hat die hamburgische Justiz nicht davor zurückgeschreckt, Herrn Neumann seiner
persönlichen Freiheit zur Durchsetzung deren Machtanspruchs zu berauben.
Selbst vor der Missachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts machen sie nicht Halt.
Sind können sicher sein, dass ich sorgfältig darauf achte, ob Amtsträger wegen des Verstoßes gegen Art. 20 Abs. 3 GG, Bruch des Amtseids strafrechtlich verfolgt werden und ihnen die Ausübung
hoheitlicher Gewalt konsequent entzogen wird.
Der Name "Andy Grote" ist ihnen bekannt. Für die, die ihn nicht zu kennen glauben: Das ist der Mann als oberster Aufseher in Zeiten der Corona-Pandemie, der entgegen seiner eigenen Weisung mit
Freunden auf seine "Wiederwahl" anstieß. Das ist der Mann, der als Bezirkshauptmann der SPD in Hamburg-Mitte agierte und die Steuerspende des Bankhauses Warburg verantwortlich entgegennahm, an die
sich Olaf Scholz nicht mehr erinnert werden will.
Zur damaligen Zeit hatte der heutige SPD-Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg das Amt des Finanzsenators inne.
Sie werden wahrscheinlich daraus schließen, dass sie das nicht wirklich wundert. Mich auch nicht. Es erscheint alles so logisch.
Für mich ist es nicht nur unvorstellbar, dass in unserem Land man "Glück" braucht, um zu seinem Recht zu kommen.
Aber selbst das Bundesverfassungsgericht hat 1983 sich genötigt gesehen, Behörden und Gerichte darauf hinzuweisen, dass sie nach dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet sind, wahre und
vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Ende letzten Jahres hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und dem OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben, dass seine Beschlüsse auch für die Richter am OLG Hamburg gelten.
Das ist eine schallende Ohrfeige, die auch vor dem Hintergrund, dass Hamburg nach deren eigenen Angaben über ca. 600 Meter Akten mit rechtsradikalem Hintergrund verfügt.
Es gibt offensichtlich Behörden, denen muss in regelmäßigen Turnus öffentlich gesagt werden, dass sie sich rechtsstaatlich zu verhalten haben.
Es scheint, als habe die Bundesrepublik ein Problem mit Rechtsradikalen. Offensichtlich ist dies im Norden und in der Justiz insbesondere verbreitet.
Treten wir also gemeinsam für Rechtsstaatlichkeit ein. Machen wir Fehlverhalten der "Rechten", wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt und öffentlich.
Es gibt viel zu tun und Glück brauchen wir auch. Ganz besonders viel Glück scheint Herr Neumann zu brauchen.
In der Vergangenheit war mir nicht bekannt, dass in der Bundesrepublik Behördenvertreter weiterhin "die Wannsee-Konferenz" vom 20.01.1942 "fortsetzen".
Ich war geneigt zu schreiben "versuchen". Das stimmt aber nicht. Die Behörden "versuchen" es nicht, sondern man muss den Eindruck gewinnen, dass sie das Prinzip der Wannsee-Konferenz "fortsetzen".
#260
Die fünf netten Schüler(Dienstag, 15 Februar 2022 13:56)
Sie haben uns vor REWE angesprochen und sofort von ihren Überzeugungen fasziniert. Wir unterstützen sie dabei von Herzen!
Gez. Die Fünf Netten Schüler
#259
Blumenmann(Dienstag, 15 Februar 2022 13:05)
Der Mann mit den Blumen wünscht viel Glück!
#258
Verden(Dienstag, 15 Februar 2022 12:33)
Grüße aus Verden! Wir hoffen das sie mit ihrer Sache durch kommen �
#257
Ali Mohammad(Dienstag, 15 Februar 2022 12:02)
Grüße Aus Kurdistan & viel Glück
#256
Mazi(Montag, 14 Februar 2022 15:50)
Es erscheint unerheblich zu sein, wer sich gegen die fehlende Rechtsstaatlichkeit in der Justiz wehrt. Das Beispiel des Entscheids des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2021, Az. 1 BvR 2708/19,
macht deutlich, dass das Oberlandesgericht Hamburg sich nicht an die rechtsstaatlichen Grundsätze hält.
Aus dieser Entscheidung ist zu schließen, dass es gleich ist, wer sich und wie er sich gegen widerrechtliche Arbeitsweisen wehrt. Das Ergebnis ist immer gleich. Im Zweifel sind auch die
Entscheidungen widerrechtlich und nicht rechtsstaatlicher Natur.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Es ist nicht bekannt geworden, dass die Gerichte je so geführte Akten als Maßstab ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben. Daraus folgt, dass Gerichte und Behörden, die von diesem Beschluss und
durch das Grundgesetz gebunden werden, je diesen Beschluss als verbindlich ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben.
Im Fall des LG Hamburg ist gar bekannt geworden, dass die dortigen Richter unter Androhung einer gewaltigen Strafe ohne Vertretung eines Anwalts Herrn Neumann angedroht haben, sich anhand von
Beweisen sich zu verteidigen.
Nach Kenntnis dieser Vorgänge ist die Justiz von der Gruppe der Reichsbürger nicht mehr durch Abgrenzung zu unterscheiden. Beide Gruppen sind offensichtlich nicht bereit die rechtsstaatlichen
Vorschriften des Grundgesetzes anzuerkennen.
Vor diesem Hintergrund ist es argumentativ nicht nachvollziehbar, dass sächsische Behörden einen AfDler vom Richteramt ausschließen wollen. Es ist mir zwar bekannt und bewusst, dass Reichsbürger
nicht mit AFDlern gleichzuschalten sind. Aber einen markanten Unterschied erkenne ich nicht.
Kurz:
Wenn wir die Vorschriften des Grundgesetzes als rechtsstaatlich ansehen wollen, dann haben diese Vorschriften gegenüber jedermann zu gelten. Ein Staat, dessen Behörden bei der Durchsetzung
hoheitlicher Gewalt, diesen Regelungen selbst nicht unterwirft, hat das Recht als Rechtsstaat bezeichnet zu werden, verwirkt.
Es geht also darum rechtsstaatliche Grundsätze des Grundgesetzes verbindlich durchzusetzen. Die Kontrolle zu unterlassen, bringt zwar die Tatsache, dass Fehlverhalten in Behörden nicht bekannt wird,
ist aber als Strategie völlig ungeeignet, rechtsstaatliche Verhältnisse durchzusetzen und zu etablieren.
Es liegt folglich nicht daran, wer was und wie formuliert, sondern an der Absicht Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
So wichtig vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch ist, so ist doch festzustellen, dass nicht bekannt ist, dass Amtsträger wegen der Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Grundsätze
rechtsstaatlich zur Verantwortung gezogen werden. Ich gehe davon aus, dass unter Beibehaltung des jetzigen Systems die Amtsträger dennoch keine Strafe zu erwarten haben.
Soweit zur Gleichbehandlung aller!
#255
Mazi(Sonntag, 13 Februar 2022)
#254
Das Problem ist m.E. nicht die Sache schlechthin, sondern die Tatsache, dass die Judikative in Ermangelung einer effizienten Aufsicht es nicht verstanden hat, eine ordnungsgemäße Aktenführung in den
Behörden zu etablieren.
Seitens der Behörde kann dies doch nur so verstanden werden, dass seitens der Aufsichtsbehörde in Kooperation mit der Justiz diesen Behörden geradezu Mut gemacht wird, in ihren Verwaltungsakten nicht
alle bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse wahrheitsgetreu und vollständig zu dokumentieren. Entsprechend schwach ist damit die Glaubwürdigkeit von Verwaltungsakten.
Über diese Feststellung hilft m.E. auch nicht die Begründung im Urteil des SG Gießen vom 05.11.2021 hinweg.
Es ist doch nicht erstaunlich, dass in einer schwachen Verwaltung, in schwachen Gerichten, sich mafiöse Strukturen am wohlsten fühlen und sich vermehren können bzw. vermehren.
Da bekannt ist, dass im Nazi-Deutschland die Justiz die damaligen Verhältnisse statt zu bekämpfen diese geradezu von ihr unterstützt wurde, die Justiz von ehemaligen NS-Juristen aufgebaut und
gesteuert wurde, kann doch niemand tatsächlich und ernsthaft verwundern, dass dies heute nicht anders ist, als damals.
#254
Mazi(Sonntag, 13 Februar 2022 22:00)
#252
Wenn ich nicht falsch informiert bin, dann hat das Gericht dem Gutachter Verwaltungsakten zugeleitet, die das Gericht nach übereinstimmender Erklärung des SG Gießen (siehe #249) und des Präsidenten
des SG Mainz vom 05.08.2019 nicht auf den Wahrheitsgehalt und die Vollständigkeit kontrolliert hat bzw. nicht bestätigt hat.
Auf der Grundlage der Weisung des Gerichts hat der Gutachter seine Äußerung vorgenommen, die ihm zuvor das Gericht in den Mund gelegt hat.
Letztlich ist davon auszugehen, dass dieser Gutachter lediglich das nachgesprochen hat, was der Richter ihm vorgegeben hat. Er hat zwar nicht den Akteninhalt bestätigt, aber auch (in den seltensten
Fällen) dem Akteninhalt widersprochen. Da Richter und Gutachter bekannt ist, dass die Richtig- und Vollständigkeit der vorgelegten Akte weder bestätigt noch kontrolliert wurde, ist davon auszugehen,
dass der Richter am Sozialgericht sein Urteil nicht in neutraler Funktion und nach dem Gesetz spricht.
Damit manifestiert sich ein Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 EMRK, der in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtend ist. Wie das Urteil des LSG auch ausfällt, es ist davon auszugehen, dass es nicht
von einem neutralen Richter, dessen Entscheidung dem Gesetz folgt, gesprochen wird.
Sachverständige Dritte sind sachlich nicht in der Lage, eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten zu bestätigen (vgl. Argumentation des SG Gießen a.a.O.).
Es ist nicht gewährleistet, dass in der Verwaltungsakte alle bisherigen wesentlichen Geschehnisse dokumentiert sind. Nur anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte sind
Sachverständige in der Lage eine Beurteilung des Tatsächlichen zu vorzunehmen.
Da nicht sichergestellt ist, ob wesentliche sachbezogene Geschehnisse in der Akte enthalten sind, können Richter und Gutachter kein Urteil z.G. der Beklagten treffen. An Gerichte und Aufsichtsbehörde
anhand der Verwaltungsakte die rechtmäßigen Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrollieren, sie dazu faktisch nicht in der Lage sind, kann das Urteil des Gerichts nur zu Ihren Gunsten gesprochen
werden.
Wenn dem nicht so ist, und davon gehe ich aus-, dann ist schwierig nachvollziehbar, dass das Gericht mit einem neutralen Richter, dessen Entscheidung dem Gesetz folgt, gesprochen wird.
Es wird erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht zur Rechtsgültigkeit von richterlichen Entscheidungen verbindlich äußert.
Nach bisheriger Vorgehensweise nehmen Richter und Gutachter in Sozialgerichtsverfahren ihre Amtsfunktion in der Ausübung hoheitlicher Aufgaben nicht in neutraler Funktion und nach dem Gesetz
wahr.
Wie lautet die korrekte Entscheidung?
Ganz einfach und aufgrund der Erfahrungen sehr schnell!
Nach § 444 ZPO gelten Beanstandungen der gegnerischen Partei als bewiesen, wenn die andere Partei die Nutzung von Dokumenten zur Beweisführung unbrauchbar gemacht hat. In dem Fall obliegt die
Entscheidung nicht dem Richter, sondern dem Gesetz, der ZPO § 444.
Die langen Prozesslaufzeiten an den Sozialgerichten sind nicht nachvollziehbar. Bei sachgerechter Entscheidung sind die Urteile in Wochen und nicht in Jahren zu sprechen. Bereits dies kann ein Indiz
dafür sein, dass Richter der Sozialgerichte parteiisch z.G. der Behörde tätig sind.
Entweder gehört sehr großer Mut dazu, eine Entscheidung z.G. der Behörde zu treffen oder eine gehörige Portion Dummheit.
Aufgrund der vorliegenden Informationen ist die Sozialgerichtsbarkeit weder "links", noch "rechts" anzusiedeln. Nach bisherigem Wissen folgt die Sozialgerichtsbarkeit ihren früheren Prinzipien. Das
Motto: Was früher richtig war, kann heute nicht falsch sein.
Das die Justiz 1954 eine Veränderung 1954 erfahren hätte, ist unbekannt geblieben.
Da die Sozialgerichtsbarkeit Rechtsnachfolger der seinerzeitigen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes, danach des Bundesversicherungsamtes und heute der Bundesanstalt für Soziale Sicherung ist,
ist davon auszugehen, dass sie weiterhin dem System der NAZIs folgt.
Das bisher daran kein Anstoß aufgrund der Beweisführung und -würdigung genommen wurde, ist mir heute ein Rätsel oder auch Antwort genug.
#253
WernerE(Sonntag, 13 Februar 2022 19:49)
"Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd". (Buffalo Bill)
und gute Nerven, langen Atem, Kraft, Zuversicht und Mut.
In diesem Sinn, machen WIR weiter.
#252
WernerE(Sonntag, 13 Februar 2022 19:47)
#249
Weshalb hat der medizinische Sachverständige "Dr. A" sich gegenüber dem LSG erklärt?
Ganz einfach, er wurde von der Berichterstatterin RiLSG Dr. Sch. aufgefordert, auf meine
Einwende seines Gutachten zu antworten.
Aber auch seine neue Stellungnahme geht nicht auf meine gestellten Fragen ein.
Ich hoffe in überfällt Tinnitus beidseitig und im geht es dann grottenschlecht!
- Bin boshaft - Stimmt - muss mich aber dafür nicht entschuldigen!
Eine gute Woche mit vielen guten GB Einträgen.
#251
Erich Neumann alias unfallmann(Sonntag, 13 Februar 2022 15:16)
# 248
Hallo WernerE,
wenn der Gaul durchgegangen ist müssen wir die Zügel festhalten und zur Peitsche greifen. Wir dürfen den Gaul aber nicht totschlagen denn:
"Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd". (Buffalo Bill)
#250
Mazi(Sonntag, 13 Februar 2022 14:26)
#248
Das stimmt m.E. nur teilweise.
Fragen Sie Herrn Neumann, was die schlimmste Tat ist. Sie werden wahrscheinlich eines anderen belehrt.
Die Steigerung ist m.E. darin zu sehen, dass sich Amtsträger auf Dritte beziehen, deren Meinung sie selbst vorgegeben/gesteuert haben, ein widerrechtliches "Urteil" verkünden und ihn zur Durchsetzung
dieses widerrechtlichen Vorgehens auch noch inhaftieren.
Rechtsstaatlich geht das absolut nicht. Die Täter sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst ohne Ansprüche mit der Maßgabe, den von ihnen angerichteten Schaden wieder gutzumachen, zu
entfernen und die Ausübung hoheitlicher Macht zu untersagen.
Ich sehe keine Bewährungsstrafen für diese Amtsträger, da nicht davon auszugehen ist, dass sie vergleichbare Straftaten nicht wieder vornehmen.
#249
Mazi(Sonntag, 13 Februar 2022 14:20)
#246
Weshalb hat der medizinische Sachverständige "Dr. A" sich gegenüber dem LSG erklärt?
M.W. legen Gerichte sogenannte Verwaltungsakten einer beklagten Behörde ohne sachliche Prüfung durch die Gerichte Gutachtern vor. (vgl. Argumentation des SG Gießen, S 20 AL 70/21 vom
05.11.2011).
Gutachter nehmen eine Gutachtenerstellung auf der Grundlage der Verwaltungsakte der beklagten Behörde nach Übersendung u.a. dieser Verwaltungsakte durch das Gericht vor.
Anschließend versuchen Gerichte dieses Gutachten zur Entscheidungsbegründung heranzuziehen.
Aktuell läuft eine Verfassungsbeschwerde, ob diese Handhabung überhaupt zulässig ist. In meinen Augen verlassen Gerichte ihre neutrale Position, zu der sie laut europäischen Menschenrechten (Art. 6
Abs. 1 EMRK) verpflichtet sind und handeln demzufolge auch nicht nach dem Gesetz.
Die sich anschließende Frage, ob unabhängige Entscheidungen eines Richters, wenn er nachweislich die Verwaltungsakte der Beklagten hinsichtlich ihrer Wahrheitstreue und Vollständigkeit) nicht
kontrolliert hat, von Art. 97 Abs. 1 GG legitimiert ist?
Ich vertrete die Auffassung, dass eine unabhängige Entscheidung eines Richters, die nicht gesetzlich getroffen wurde, also widerrechtlich erfolgte, auch nicht vom Grundgesetz (Art. 97 Abs. 1 GG)
legitimiert sein kann.
Den richterlichen unabhängigen Entscheidungen liegen nach der Urteilsbegründung des Sozialgerichts SG Gießen liegen keine Verwaltungsakten der beklagten Behörde vor, aus der erkennbar wäre, dass die
Richter eine Kontrolle der Verwaltungsakte vorgenommen haben könnten.
Da bei richterlichen Entscheidungen bereits die Wahrheithaftigkeit und Vollständigkeit der Verwaltungsakte nicht vorliegt, können die Richter auch nicht erklären, dass sie sich geirrt hätten.
Demzufolge erklären Richter über einen Sachverhalt Recht sprechen zu dürfen, den sie zuvor nicht kontrolliert haben.
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleistet die Bundesrepublik mit der Anerkennung der europäischen Menschenrechte faire Verfahren. In deren Kern verpflichtet sie sich zum Einsatz neutraler Richter, die
ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen. Beides ist nach Kenntnis der tatsächlichen Geschehen ausgeschlossen.
Unabhängig davon, ob das Bundesverfassungsgericht erklären würde, dass für die richterlichen Urteile auch dann Rechtsschutz besteht, wenn sie ungesetzlich oder widerrechtlich zustande gekommen sind.
Die EMRK, die seitens der Bundesrepublik ratifiziert wurden, schreibt faire Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihrer Entscheidung das Gesetz zugrunde legen, vor.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen die EMRK ist daher unzulässig und wäre in sich widersprüchlich.
Da nicht bekannt ist, ob die Richter der Sozialgerichtsbarkeit je eine unabhängige Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben, ist davon auszugehen, dass alle ihre Entscheidungen widerrechtlich und
nicht mit der Legitimation des Grundgesetzes erfolgt sind.
Bei konkreter Auslegung der gesetzlichen Vorschriften, ist es mir schleierhaft, wie Richter mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden durften, wenn ihr Handeln nicht von gesetzlichen Vorschriften
geleitet wurden? Auch dies schürt den Verdacht, dass in der Judikative je das Ansinnen herrschte, die Rechtsprechung der NAZIs zu verlassen.
Vor diesem Hintergrund liegt der Verdacht des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 (S 12 SB 3113/19) nachvollziehbar nahe.
Man muss sich nur vorstellen, dass Richter der Sozialgerichte in Bremen nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW vorliegen hatten, aber dennoch sich zumuteten, ohne
Kenntnis des Sachverhaltes urteilen zu dürfen. Rechtsstaatlich ist dies nicht nachvollziehbar.
Weiterhin hat das LG Hamburg - unabhängig davon, dass es vorgegeben hat einen Prozess gegen anwaltliche Vertretung vorzunehmen - einem Herrn Neumann schriftlich untersagt, sich verteidigen zu dürfen,
unter Strafe gestellt und ihn letztlich zur Erzwingung der von ihnen verhängten Strafe, in die JVA einzuweisen?
Auch dies ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Rechtsstaatlich geht beides m.E. keinesfalls.
Wir reden folglich darüber, wie mit Teilnehmer oder Rechtsnachfolgern der "Wannseekonferenz" vom 20.01.1942 umzugehen ist?
Nach m.M. darf es in der Bundesrepublik nie mehr eine Verabredung zu einer Straftat (konkreter: Straftaten) geben. Zur Glaubwürdigkeit eines Rechtsstaates gehört auch, die Täter anzuklagen, zu
verurteilen und ihnen die Ausübung hoheitlicher Gewalt zu untersagen!
#248
Mazi(Sonntag, 13 Februar 2022 12:43)
#244
Ich erkenne keinen sachlichen Unterschied der Justiz u.a. Behörden als zur NAZI-Herrschaft. Sie beschreiben letztlich die Arbeitsweise der sogenannten "Wannseekonferenz" am 20.10.1942.
Im nachhinein wurde der damalige Protokollführer Eichmann von den Israelis entführt, angeklagt, verurteilt und hingerichtet. Es ist davon auszugehen, dass dies mit Zustimmung der Alliierten
erfolgte.
Nachdem was Sie beschreiben, ist daraus zu folgern, dass sich die Behörden heute deutlich anders nennen als damals, das System aber weiterhin voll funktionsfähig ist.
Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass ehemaligen Abteilungen wegen des Widerspruchs zum Grundgesetz von 1949 ausgegliedert werden mussten. Dies erfolgte nach der Anerkennung der europäischen
Menschenrechte ab dem Jahr 1953 erstmals in 1954. Damals wurde vorgenannte Abteilungen als sogenannte Sozialgerichte ausgegliedert.
Das Reichsversicherungsamt "firmierte" in der Folge in Bundesversicherungsamt und anschließend als Bundesanstalt für Soziale Sicherung um. Es ist nicht bekannt, dass die Behörde damit auch die
Arbeitsweise verändert hätte.
Folglich ist keine Diskussion anhängig, ob eine "linke" oder "rechte" Gesinnung deren Handeln prägt, sondern sie verherrlicht offensichtlich "braune" Strukturen und macht diese namentlich (nach Ihrer
Darstellung) bekannt.
#247
Rübzahl(Samstag, 12 Februar 2022 19:00)
Werner hat Recht. Die schlimmsten Gutachter sind die mit
Professorentitel. Da gibt es doch einen altbekannten Satz, der lautet: "Huren und Professoren kann man an jeder Ecke kaufen". Bitte nicht vergessen: Pekunia non olet = Geld stinkt nicht.
#246
WernerE(Samstag, 12 Februar 2022 00:04)
Heute ist mir der Gaul durchgegangen!
Ein Antwortschreiben an das LSG München auf die Stellungnahme des medizinischen
Sachverständigen Dr. A
"Wenn ich ehrlich bin, mich kxxxxn Gutachter an, die sich weigern, auf die Hinweise von Behandlern eingehen, nur um ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber Gerichten und Sozialversicherungsträgern aufrecht
zuhalten."
Mich kotzt inzwischen vieles nur noch an, tut mir Leid, aber es ist nicht mehr auszuhalten.
Trotzdem Dir werter Erich Neumann, Deiner Familie alles Gute und eine einigermaßen
gutes Wochenende.
#245
Rübezahl(Freitag, 11 Februar 2022 17:49)
Es wird angenommen, dass Berufsgenossenschaften nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten führen. Ob das zutrifft, kontrolliert niemand. In der Regel entscheiden Sozialrichter immer zu Gunsten der Berufsgenossenschaften unter Berufung auf die Aktenlage. Sie gehen davon
aus, was nicht in den Akten steht, ist nicht in der Welt - quod non est in actis, non est in mundo .
#244
Rübezahl(Donnerstag, 10 Februar 2022 19:27)
Ich stimme zu, das nach Nr. 241 die "kleinen Ferkel vom
Trog fernzuhalten sind, damit für die großen Schweine genügend zum Fressen übrig bleibt". Das dieses System funktionell erhalten bleibt, sorgt das Monopol "DGUV e. V."
Das System ist absolut intransparent - Interessen und Interessenkonflikte bleiben im Dunkeln. Weil die DGUV als eingetragener Verein agiert, entzieht sie sich jeglicher demokratischer Kontrolle. Die
Zentrale aller BGen ist die DGUV. Das Kartell sorgt, dass vor Sozialgerichten einheitlich argumentiert wird und Antragsteller chancenlos bleiben. Als Dank werden Juristen / Richter/ Beratungsärzte,
etc. regelmäßig zu Arbeitsschutzkongressen in Singapur, Australien oder anderen teuren Orten der schönen Welt eingeladen. Da diese Vertreter auch ihre "bessere Hälfte" kostenlos mitnehmen dürfen,
bleiben alle bei der Stange.
Wenn wundert es, dass Antragsteller nur selten entschädigt
werden.
#243
Mazi(Mittwoch, 09 Februar 2022 19:27)
M.E. ist das Thema, ob die Justiz rechtsstaatlich agiert oder die Vorgehensweise des Dritten Reiches ihrem Handeln zugrunde legt.
Die regierungsfördernden Entscheidungen der Justiz im Dritten Reich sind bekannt. Eine unabhängige, kontrollierende Justiz der Regierung war nicht zu erkennen. Der millionenfache Mord an Juden ist
Dokumentation genug.
Millionenfach sind Juden in den Gaskammern verbrannt worden. Mit der Wahrnehmung von Menschenrechten hat dies wahrlich sehr wenig gemein.
Nach Schaffung des Grundgesetzes, mit seiner Gewaltenteilung, blieb und bleibt die Justiz des NAZI-Deutschlands, auch weiterhin erhalten und unkontrolliert.
1954 mussten die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, der Gewaltenteilung, ausgegliedert werden. Formal war anzunehmen, dass davon die
grundgesetzliche Ordnung gewahrt werden könnte. Der damalige Irrtum war, dass dies keineswegs ausreicht.
Was nicht erfolgte, war das die Richter tatsächlich nach dem Gesetz ihre Entscheidungen treffen.
Um zu verhindern, dass dies je bekannt würde, ist eine Kontrolle der Einhaltung der Gesetze nie installiert worden. Das ist hintergründig und wurde als zweckmäßig angesehen.
Es liegt daher auf der Hand, dass eine Justiz, die bisher nach den Regeln der NAZIs agierte, deren Strukturen anhand der damaligen Lehrbücher erhalten blieben, auch weiterhin nach den gleichen
früheren Maßstäben (des Dritten Reiches) urteilt - zumal eine Kontrolle, ob sie denn rechtsstaatlich entscheidet, auch im neuen System unterblieb/ unterdrückt wurde.
"Es ist daher ratsam, mit der Bewachung einer Wurst, nicht einen Hund zu betrauen."
Das Problem ist daher nicht die Einschaltung der "Arbeitnehmerkammer Bremen", sondern die grundgesetzliche Handhabung, das Rechtsstaatsprinzip.
Ich möchte jedoch nicht in Abrede stellen, dass die Arbeitnehmerkammer Bremen zu einer Lösung hätte beitragen können. Dieses Problem ist jedoch ursächlich darin begründet, dass die Justiz planvoll
nicht reagiert. Besonders ausgeprägt erscheint mir dies in der Sozialgerichtsbarkeit.
Nach den Vorschriften des Grundgesetzes ist dies kurzfristig (nach ca. 70 Jahren!) zu korrigieren.
#242
Betroffene(Mittwoch, 09 Februar 2022 16:34)
Hallo Herr Neumann,
ich würde gerne wissen, ob Sie sich schon einmal mit der Arbeitnehmerkammer Bremen ausgetauscht haben?
Diese führen auch Beratungen zu Berufskrankheiten durch und haben vielleicht noch weitere Ideen und Hinweise.
Es ist anzunehmen, dass der Fall Neumann, Ihr Fall und die vielen hier nicht genannten Fälle einen gemeinsamen Hintergrund haben (Sie können auch andere beliebige Fälle hier einschließen: die
CUM-EX-Geschäfte, die Missbrauchsfälle, der Fall AMRI, die Unterbindung der Weitergabe einer Alarmmeldung i.S. Flutkatastrophe an der Ahr, etc..
Systematisch erscheint mir das alles gleich. Wenn einen Rechtsstaat etablieren wollen, dann kann das nicht nach dem Vorbild der NAZIs, nach dem System des Dritten Reiches, geschehen.
Wir dürfen es uns nicht erlauben, diese Denke zu verherrlichen und so viele Vertreter in dieser Denke in unseren Parlamenten zu beschäftigen!
Politiker sind für alles zuständig, übernehmen aber keine Verantwortung für ihre Zuständigkeit.
Folgt man anderen nachvollziehbaren Aussagen, dann ist zwar die Zuständigkeit delegierbar, die Verantwortung jedoch nicht. Sie können die Aussage auch anders formulieren: Wer keine Verantwortung hat,
kann auch für nichts zuständig sein!
Für mich ist nachvollziehbar, dass eine fehlende Kontrolle kriminelle Energien fördert und mafiöse Strukturen anzieht. ...
Regelmäßig ist die Ausgabenseite des Staates keiner Kontrolle unterworfen.
Frei nach dem Spruch: "Damit genügend für die großen Schweine zum fressen da ist, sind die kleinen Schweine vom Trog fern zu halten!"
Es lässt sich darüber streiten, ob die fehlende Kontrolle oder die "Selbstbedienung" am System die strafbare Handlung darstellt?
Das Strafgesetzbuch, wenn es denn angewendet würde, würde dies anders handhaben.
Sie verstehen jetzt, weshalb Staatsanwaltschaft und Justiz vom gleichen Minister "beaufsichtigt" und weshalb Behörden nicht kontrolliert werden? Es wurde Ihnen hoffentlich einsichtig/nachvollziehbar,
weshalb es unerheblich ist, ob in der Bundesrepublik ein europäischer Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft oder von Richtern ausgestellt wurde?
1 + 1 ist doch 2, oder?
#240
Mazi(Dienstag, 08 Februar 2022 23:30)
Ich gehe davon aus, dass Sie 1 + 1 addieren können und wissen, dass dies 2 ergibt. Zumindest kennen Sie jemanden, der davon schon einmal gehört hat. ;-)
Ich will Sie nicht provozieren, aber Sie in Ihrem logischen Denken ansprechen.
Es ist Ihnen bekannt, dass im Dritten Reich die damalige Regierung von der Justiz massiv unterstützt wurde.
Die Verschärfungen der Urteile durch die Justiz sind Ihnen bekannt geworden.
Die Akteure der Wannsee-Konferenz sind Ihnen ein Begriff und dass Behördenvertreter sich am 20.01.1942 trafen und sich zur gemeinsamen Begehung von Straftaten verabredeten, die Judenvergasung.
Es ist Ihnen bekannt, dass der damalige Protokollführer, Eichmann, entführt, vor Gericht gestellt und anschließend hingerichtet wurde.
Kurzum, die Justiz im NAZI-Deutschland kontrollierte den Staat keineswegs. In der so hervor getretenen Justiz haben es NS-Juristen in der damals noch jungen Bundesrepublik Deutschland geschafft, die
Machenschaften der Justiz quasi unter "Artenschutz" zu stellen.
Untersuchungen von Historikern haben aufgezeigt, dass sich die Behörden bereits damals nahezu mit NS-Juristen vollsaugten.
Der Beck-Verlag hat sich 2021 genötigt gesehen, wenigstens die Namen der Verfasser, NAZI-Größen, verschwinden zu lassen. Auch wenn diese Verfasser lange verstorben sind, so wird doch ihr Geist
erfolgreich weiter gereicht.
Sie haben auch von dem Spruch "was früher richtig war, kann jetzt nicht falsch sein" oder dem Fall Filbinger gehört. Anders herum heißt dies, dass die heutige Wahrheit gleich der damaligen Wahrheit
war und nicht davon auszugehen ist, dass sich irgend etwas geändert hätte.
Ohre jemandem zu nahe treten zu wollen: Die Justiz, hat damals die Regierung nicht kontrolliert.
Nachdem die Justiz im Dritten Reich die damalige Regierung förderte, die Behörden sich mit damaligen NS-Juristen geradezu vollsaugten, wurde sie im Nachkriegsdeutschland unkontrolliert agieren
lassen. Unkontrolliert und geschützt von hochrangigen Behördenchefs, unkontrolliert seitens der Bundes- und Landesbehörden.
Das verstehen wir unter der Gewaltenteilung, unter dem sogenannten Rechtsstaat.
Das soll ca. 70 Jahre lang niemand gesehen haben?
Das Grundgesetz, wie Sie nachlesen können, bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Art. 97 Abs. 1 GG bindet unabhängige Richter in ihrer Entscheidung an die
Einhaltung der Gesetze.
Wenn dies tatsächlich der Fall wäre, so können wir sicher sein, dass dies kontrolliert und hinaus posaunt würde.
Niemand kontrolliert, ob Richter sich davon überzeugt haben, dass sie einen Sachverhalt von Amts wegen erforscht haben und ihrem Urteil zugrunde legen. Niemand kontrolliert, ob Richter die erlassenen
Gesetze einhalten.
M.E. geht es in keinem der Fälle um den jeweiligen Einzelfall, sondern, analog der Wannsee-Konferenz, die Judenvergasung bzw. die Verabredung zum Begehen der Straftat.
Sie haben dies gewiss im Urteil des Sozialgerichts Gießen (S 20 AL 70/21 vom 05.11.2021) nachgelesen und die Argumentation auf deren Wahrheit überprüft.
Das Urteil ist andererseits "so frisch", dass eine Entgegnung, dass es sich um "alte Kamelle" handeln könnte, nicht angebracht erscheint. Die Justiz hat schon während des Dritten Reiches so agiert.
Die Begründungen im Urteil entsprechen nicht nur der Aussage des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019, sondern auch meinem Belegen/Dokumenten aus den Amtsakten.
Damit die "Urteile" nicht angegriffen werden, gibt es keine Kontrolle, ob denn die Urteile im Einklang mit den Gesetzen stehen. Wenn es keine Kontrolle gibt, dann kann auch nicht bekannt werden, dass
die Urteile nicht in Opposition zum Gesetz stehen. Eine Justiz, der keine Fehler nachgewiesen werden, muss nach gängiger Lehrmeinung der Juristen sinnvoll organisiert sein.
Ich bestreite nicht, dass dies so gesehen wird. Aber ich bestreite, dass dies den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit entspricht.
Sie haben den langen Text meines letzten Kommentars verfolgt. Es ist immer nach Praxis der Justiz ein Urteil zu sprechen, sich den Vorschriften zu unterwerfen, aber letztlich mangels Kontrolle
weiterhin zu agieren, wie zuvor.
Es ist davon auszugehen, dass das seinen Grund hat.
Sie können 1 + 1 addieren?
#239
Mazi(Montag, 07 Februar 2022 16:38)
(Fortsetzung)
Der von Ihnen vorgelegte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1-BvR 267/17, macht geltend, dass der Beschluss aus 1983 und Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip nicht mehr verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vo9llständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Urteil des SG ist dies ohnehin nicht überprüfbar. Das soll fortan rechtens sein?
Da das Prinzip der mangelhaften Umsetzung des Grundgesetzes seit der Schaffung des Grundgesetzes anzusehen ist, ist davon auszugehen, dass alle ausgebildeten Juristen keinen Anstoß dieser Verletzung
des Grundgesetzes genommen haben.
Offensichtlich ist nicht nur der Name der jeweiligen Verfasser (Beck-Verlag im letzten Jahr) Ursache dieses Fehlverhaltens, sondern die Denke in der Juristerei schlechthin.
Nicht nur die Frage, weshalb Juristen offensichtlich anders denken als Normalbürger, sondern weshalb dies so der Fall ist, ist zu hinterfragen. Unterstellen wir, dass mit dem Ausbildungsnachweis der
Juristen, deren Denke verankert ist, ist zu hinterfragen, ob sie dann den Rechtsstaat repräsentieren oder für ihn handeln dürfen?
In Ziffer 4 der Leitsätze zu dem genannten Urteil, Az. 1 BvR 276/17 vom 06.11.2019, stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass es die Fachgerichte hinsichtlich der hinreichenden Rechnung der
Grundrechte der Charta (in der EU) prüft, diese hinreichend Rechnung tragen und gewährleistet. Nach bisherigem Kenntnisstand ist dies relativ einfach als „Nein“ zu bezeichnen.
Nach dem vorgelegten Urteil ist hinterlegt, dass das Bundesverfassungsgericht keine Einwendungen dahingehend hat, dass sich Richter nicht von einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte
der beklagten Behörde überzeugen. Daraus folgt auch, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts es auch nicht für notwendig erachten, dass Betroffene, wie auch die Gerichte,
Verwaltungsentscheidungen anhand von vorgelegten Verwaltungsakten, deren Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen können oder Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ihren Entscheidungen zugrunde
legen. Daraus folgt, dass die unabhängigen Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht nach dem Gesetz zu erfolgen haben.
Wenn Sie es so wollen, dann entscheiden Richter immer zu Gunsten der Behörde. Danach macht es keinen Sinn den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 GG gegen Behörden zu beschreiten. Ein Grundrecht wird im
Zusammenhang mit Behörden nicht gewährt. Eine Beschwerde gegen Behörden wegen deren Missbrauch staatlicher Macht und Grundrechtsverletzung wäre danach ausgeschlossen.
Entweder haben die unabhängigen Entscheidungen der Richter die Gesetze zugrunde zu legen oder aber diese bestehende Vorschrift ist aus dem Grundgesetz zu entfernen. Mit anderen Worten: Die Behörden
sind gesetzlich berechtigt, sich zu Straftaten zu verabreden und durchzuführen.
Einen Widerspruch zur täglichen Praxis würde damit legitimiert. Ein Widerspruch zu der Praxis der damaligen „Wannsee-Konferenz“ hätte danach nie bestanden.
Die vorgenannte Denke im Urteil 1 BvR 267/17 widerspricht dem eigenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983. Es wird weiterhin angenommen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip
weiterhin verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Dessen ungeachtet haben Richter ihren Urteilen die Sachverhaltsklärung zugrunde zu legen.
M.E. ist dieses vorliegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 276/17) mit dessen Grundsätzen von 1983 und dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Ausführungen des SG sprechen Betroffen Fähigkeiten zu, die seitens der Richter nachvollziehbar nicht gegeben sind. Dennoch lässt das SG keine Zweifel aufkommen, dass die Richter trotz dieser
Unfähigkeit befähigt sein sollen und zu einer Sacheinschätzung zu Gunsten der Behörde zu gelangen. Sachlich ist derartiges ausgeschlossen.
Dass dieses Handeln nicht als neutral und nicht nach dem Gesetz zu bewerten ist, den EMRK widersprechen, ergibt sich m.E. logischerweise von selbst. Eine andere Sichtweise ist für mich nicht
nachvollziehbar.
M.E. ist dieses Urteil (Leitsatz Nr. 4) des Bundesverfassungsgerichts mit dessen Grundsätzen und dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Wie Sie nachlesen, bin ich der traditionellen Sichtweise weiterhin verhaftet und bin davon überzeugt, dass sich staatliche Macht an der Objektivität nicht aber in deren Wunschdenken auszurichten
hat.
Mit freundlichen Grüßen
#238
Mazi(Montag, 07 Februar 2022 16:38)
(Fortsetzung)
Die Ausführungen des SG sprechen für die Fähigkeiten der Betroffen und gegen die Fähigkeiten der Richter. Dennoch lässt das SG keine Zweifel erkennen, dass auch unwissende Richter unabhängige Urteile
sprechen- Eine Sacheinschätzung zu Gunsten der Behörde können Bürger nicht herleiten. Derartige Urteile verletzten das Ehrgefühl der Bürger. Sie stellen einen Verstoß gegen die guten Sitten
dar.
Dass dieses Handeln nicht als neutral und nicht nach dem Gesetz zu bewerten ist, ergibt sich logischerweise von selbst.
Daraus wird ersichtlich m.E.,
• dass die Judikative in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 20 Abs. 3 GG, die Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht faktisch aber nicht realistisch gebunden ist.
• Die Andersartigkeit des juristischen Verständnisses ist nicht nachvollziehbar.
• Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Justiz trotz des Eingeständnisses mit einer Aufgabenstellung überfordert zu sein (Kontrolle eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte nicht
kontrollieren zu können), dann dennoch zu einer Aussage gelangen kann, dass die Führung der Verwaltungsakte der beklagte Behörde nicht zu beanstanden sei, ist für mich mehr als bemerkenswert.
• Anders formuliert: Das geht m.E. gar nicht.
Die Judikative sei berechtigt, gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 und letztlich auch gegen dessen Wiederholung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes - dass die
Verwaltungen zu wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte verpflichtet sind - urteilen zu dürfen.
Durch die formulierten Leitsätze zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 267/17 (speziell unter Ziffer 4) wird der Widerspruch nochmals hervorgehoben. Entweder urteilt das
Bundesverfassungsgericht nach den Grundrechten der Charta oder legitimiert den Verstoß der Gerichte gegen die rechtsstaatlichen Grundsätze. Entweder die eine oder die andere Entscheidung. Beides
zusammen geht nicht.
Nach dem Eigenverständnis des Bundesverfassungsgerichts werden beide Entscheidungen als rechtens gesehen wird im vorgenannten Leitsatz ausdrücklich bestätigt.
Wenn es eine Rechtsstaatlichkeit gibt, das Bundesverfassungsgericht sich auf die Grundrechte der EU bezieht, sich dem EuGH unterwirft, dann dokumentiert es Widersprüchliches. Die Anerkennung der
Urteile der Justiz ohne Kontrolle einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte vorzunehmen, sehe ich als rechtswidrige Ausübung einer Amtsaufgabe an.
Einerseits bringt dies zum Ausdruck, dass Richter trotz der Tatsache sich von einem Sachverhalt nicht überzeugt zu haben, dass sie dennoch Kraft Amtes in der Lage sind, auch gegen das Gesetz mit
Duldung des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden.
Sachunlogische Entscheidungen sind m.E. im Widerspruch zu den guten Sitten und damit rechtswidrig.
Entweder die Charta der Grundrechte der EU sieht dies ebenfalls als legitim an, dann handelt das Bundesverfassungsgericht korrekt oder aber Richter sind - einschließlich der Richter des
Bundesverfassungsgerichts – verpflichtet, einen wahrheitsgetreuen und vollständigen Sachverhalt ihren Entscheidungen zugrunde zu legen.
1983 hat das Bundesverfassungsgerichts bereits in einem Beschluss festgestellt, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verwaltungs-/Gerichtsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind. Nach
dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand der so geführten Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachvollziehen. Nach dem Minikommentar des
Bundesministeriums des Innern kontrollieren anhand dieser Verwaltungsakte die rechtsstaatlichen Entscheidungen der Behörde.
(Dass dies nicht der Praxis entspricht, ist mir auch bekannt. Dazu könnte ich die Nachweise auch vorlegen.).
Letztlich gilt es zu klären, ob rechtsstaatliche Grundsätze den Entscheidungen zugrunde zu legen sind oder nicht. Kommt man zu der Aussage, dass keine rechtsstaatlichen Grundsätze maßgeblich sind,
ist nicht nur Art. 19 Abs. 4 GG abzuschaffen, sondern auch der Zweig der Sozialgerichtsbarkeit. Ich sehe auch die damit einhergehende Kostenersparnis.
#237
Mazi(Montag, 07 Februar 2022 16:37)
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung - auch im Zusammenhang mit Erich Neumann und zur Würdigung von dessen Leistung Unrecht zu ertragen) gebe ich hier meine (langatmige Überzeugung) wieder:
Sehr geehrte Frau xxx,
ich bin, wie Ihnen bekannt ist, ein Verfechter des Grundgesetzes. Hinsichtlich von Exekutive und Judikative habe ich deshalb grundsätzliche Bedenken.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ich nicht nachvollziehen.
• 1952 hat die Bundesrepublik Deutschland die europäischen Menschenrechte (EMRK) anerkannt und 1953 verbindlich eingeführt.
• 1954 hat sie ehemalige Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ausgegliedert und als Sozialgerichtsbarkeit fortgeführt. Später wurde das ehemalige Reichsversicherungsamt als
Bundesversicherungsamt, nochmals später als Bundesanstalt für Soziale Sicherung umbenannt.
• In Art. 6 Abs. 1 EMRK hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. Danach sind neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, einzusetzen.
• Das Sozialgericht Gießen (SG) hat in seiner Urteilsbegründung (S 20 AL 70/21 vom 05.11.2021) angegeben, dass es den Wahrheitsgehalt der vorgelegten Verwaltungsakte nicht prüft. Das Gericht stellt
außer Frage, dass „im Zuge jeder einzelnen Übersendung ein Einfallstor für missbräuchliche Unterdrückung von Aktenteile darstellt, weil die Gerichte die Vollständigkeit nicht anhand der
Lückenlosigkeit solcher Nummern überprüfen“ könne. Der Wahrheitsgehalt dieser gerichtlichen Angabe wird von dem Schreiben des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 bestätigt. Die
Darstellung erscheint daher glaubhaft.
• Das Bundesverwaltungsgericht hat 1988 in seinem Beschluss begründet, dass der Betroffene anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidung einer Behörde nachvollziehen kann. Wenn das SG
feststellt, dass es nicht in der Lage wäre, den Wahrheitsgehalt der Verwaltungsakte der Behörde zu kontrollieren, wie sollte ein Betroffener dann dazu befähigt sein?
• Unabhängig von dieser richterlichen Feststellung, eine dem Gericht zugedachte Aufgabenstellung nicht wahrnehmen zu können, entpflichtet das Gericht nicht die beklagte Behörde, eine nachvollziehbare
Verwaltungsakte vorzulegen. Das Gericht widerspricht durch konkludentes Handeln der Vorgabe des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013.
Es weist einem Betroffenen eine Fähigkeit zu, zu der Richter nicht befähigt sein sollen. Daraus folgt m.E., dass die Richter nie zu Gunsten der beklagten Behörde entscheiden dürfen.
• Hinsichtlich der Fähigkeiten von Exekutive und Judikative habe ich deshalb mehr als grundsätzliche Bedenken.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ich nicht nachvollziehen.
#236
Mazi(Samstag, 05 Februar 2022 18:07)
(Fortsetzung)
Kurzfassung des vorausgegangenen Langtextes:
Die Bundesrepublik Deutschland führt nachweislich der Beanstandungen keine fairen Verfahren durch.
Aufgrund der Nachweise, die für jedermann veröffentlicht und nachvollziehbar sind, treffen Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen als neutrale Richter und nicht nach dem Gesetz. Den
Richtern der Sozialgerichtsbarkeit folgen die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Eine Sicherheit dafür, dass Exekutive und Judikative, die vom Grundgesetz vorgeschriebene Bindung an Gesetz und Recht, ist nicht gegeben.
#235
Mazi(Samstag, 05 Februar 2022 17:58)
(Fortsetzung)
Das sind alles unterschiedliche Anlässe, die viel nachvollziehbares Misstrauen in den Staat begründet.
Dennoch ist der eigentliche Grund ganz einfacher Natur. Die logischen und menschlichen Vorschriften, formuliert im Grundgesetz, werden nicht eingehalten (siehe auch Urteile des Bundesverfassungs- und
Bundesverwaltungsgerichts). Zur Funktionsfähigkeit unseres Staates können diese Amtsträger, die ihren Auftrag nicht achten, auch entfernt werden. Die Aussonderung dieser Amtsträger kann auch zu
keinem Schaden führen, weil sie ohnehin ihren Amtsauftrag nicht wahrgenommen haben.
Es ist m.E. undenkbar, dass Amtsträger, die die Amtsaufgabe verweigern, auch noch vom Staat mit Steuergeld unterstützt werden. Ich habe an dieser Stelle kein Verständnis und kann die Kritik an
derartiger Handhabung nachvollziehen.
#234
Mazi(Samstag, 05 Februar 2022 17:57)
(Fortsetzung)
Wen wundert es, wenn 100facher Missbrauch staatlich nicht geahndet wurde? Wenn die staatlichen Behörden nicht funktionieren, weshalb darf man dann unterstellen, dass dies bei anderen, bei kirchlichen
Stellen funktionieren soll?
#233
Mazi(Samstag, 05 Februar 2022 17:56)
(Fortsetzung)
Wenn das Grundgesetz Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet, dies aber nachweislich nicht kontrolliert wird, dann ist anzunehmen, dass dies schon seine Begründung hat.
Am 20.01.1942, dem Tag der "Wannsee-Konferenz", hatten sich auch damals Behördenvertreter getroffen und sich zur Begehung einer Straftat verabredet, die Vergasung der Juden. Sachlich sehe ich keinen
Unterschied in der Handhabung zwischen damals und heute.
Da gab es Gesetze, moralische Hemmschwellen, die es untersagten und heute noch untersagen, derartiges widerrechtlich vorzunehmen. Damals wie heute hat es keine Behörde für nötig erachtet,
einzuschreiten.
Wen kann es dann noch verwundern, wenn in der Sozialgerichtsbarkeit Urteile von Richtern gesprochen werden, die nicht einmal wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Urteile zugrunde
legen?
Wen wundert es dann, wenn ein AMRI unschuldige Bürger tötet oder zu Krüppeln macht?
Wen wundert es, wenn über 130 Bürger mit dem Tod bezahlen, weil Amtsträger eine Warnmeldung nicht unverzüglich weitergeleitet haben? Wen kann es dann noch wundern, wenn Vorgesetzte dieser Amtsträgern
glaubhaft machen wollen, dass sie zwar zuständig, aber nicht verantwortlich sind? Weshalb besucht ein rheinland-pfälzischer Innenminister Lewentz einen Krisenstab im Ahrtal, wenn er für diesen keine
Verantwortung haben soll? Weshalb hat er sich Zutritt verschafft? Hat er dies vielleicht wegen des guten Kaffees dort gemacht? ...
Da gibt es eine Ministerpräsidentin Dreyer, die einen Amtseid leistete, Schaden vom rheinland-pfälzischen Volk abzuwenden, und die Flutkatastrophe zum Anlass genommen hat, der Region einen Besuch
abzustatten. ...
Ich lege mich fest: Zu der Region haben Politiker dann zutritt, wenn sie nicht nur zuständig, sondern auch verantwortlich sind. Wenn sie, obwohl zuständig, nicht verantwortlich waren, dann sind sie
an ihrem Platz nicht verwendungsfähig zu gebrauchen.
Sie stören die ehrlich arbeitenden Helfer und halten sie von der Arbeit ab. Das ist "gerade zu ziehen" und klarzustellen!
Folgt man dem Untersuchungsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags, dann hat kein führender Politiker eine Verantwortung. Wenn diese Politiker nicht verantwortlich sind, können sie auch nicht
zuständig sein. Daraus folgt, dass die Landesregierung keine Verantwortung, keine Zuständigkeit hatte. Ein Verzicht auf diese politischen Beamten führt zu keiner wahrnehmbaren Beeinträchtigung des
Funktionsapparates. Im Gegenteil, diese Politiker blockieren wichtige Personen, die umgehend gebraucht werden.
#232
Mazi(Samstag, 05 Februar 2022 17:55)
Es darf davon ausgegangen werden, dass das Sozialgericht Gießen wahrheitsgetreue Angaben machte, als es angegeben hat, dass die Richter die vorgelegte Verwaltungsakte der Beklagten nicht auf deren
Wahrheitstreue und Vollständigkeit prüfen. Im Umkehrschluss haben Richter eine Entscheidung in die Welt gesetzt, von dem sie angeben, die wahrheitsgetreuen und vollständigen Angaben zuvor nicht
geprüft zu haben. Eine derartige Handhabung als neutral zu verstehen, ist m.E. grotesk.
Der Präsident des Sozialgerichts Mainz hat mit seinem Schreiben vom 05.08.2019 schriftlich bestätigt, dass der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass (einzelne Versicherungsträgern) bekannt ist,
dass Arbeitsabläufe nicht ordnungsgemäß sind.
Folgt man den Entscheidungen des Sozialgerichts Gießen als rechtswirksames Urteil, so ist festzuhalten, dass in unserem Rechtsstaat Urteile gesprochen werden, denen Entscheider keine
Sachverhaltserforschung zugrunde legen.
Rechtsstaatlich geht das gar nicht. Eine Abgrenzung zu sogenannten Schurkenstaaten erkenne ich nicht.
Aufgrund der Bestätigung des Präsidenten des Sozialgerichts ist davon auszugehen, dass die Angabe der Richter am Sozialgericht Gießen wahrheitsgetreu sind. Offensichtlich ist dieses Prinzip nicht nur
bestätigt, sondern auch über Bundesländergrenzen hinweg einheitlich.
Rechtsstaatliche Züge vermag ich daran nicht erkennen.
Aber wo gibt es denn so etwas?
Da sprechen Richter Urteile von deren Sachverhalt sie sich nicht einmal überzeugt haben?
Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen. Dies hat zur Folge, wenn man die obige Arbeitsweise tolerieren
wollte, dass die Richter sich über die Beschlüsse von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht hinwegsetzen und von Betroffenen erwarten, dass sie Hellsehen können. Dies ist weder erlaubt,
noch rechtsstaatlich tolerabel.
Dass die Angabe, dass keine Fälle bekannt wurden, die das Prinzip der Verwaltungsaktenführung in Frage stellen könnten. wahrheitswidrig ist, ist bereits anhand der mir vorliegenden Dokumente
widerlegt.
Wenn nicht einmal Richter, deren Amtsaufgabe es ist, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ihren Entscheidungen zugrunde zu legen,
vorgeben, dies nicht können, wie sollen dann Betroffene erst recht die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts nachvollziehen können.
Da auch der Gerichtsbeschluss eine Verwaltungsentscheidung darstellt, dies aber offensichtlich nicht anhand der Gerichtsakte nachvollzogen werden kann, stellt sich die Frage, in was die
Rechtsstaatlichkeit dann begründet werden kann?
Es ist nicht einfach, um nicht zu hinterlegen, dass es unmöglich erscheint, davon auszugehen, dass Richter ein rechtsstaatliches Urteil sprechen ohne sich von dessen entscheidenden Grundlagen zuvor
zu überzeugt zu haben.
Wenn dem so ist, dann treten Richter nicht als neutrale Richter, die Ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, in Erscheinung (Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK).
Diese Praxis auch noch als neutral anzusehen, schlägt wahrhaft "dem Fass den Boden heraus".
Wenn hier Klage geführt wird, dann ist dies vor dem Hintergrund der mangelhaften Rechtsstaatlichkeit auf der Seite von Exekutive und Judikative zu sehen.
#231
Mazi(Freitag, 04 Februar 2022 22:24)
(Forsetzung)
Sie werden das Urteil des Sozialgerichts Gießen wahrscheinlich selbst eingesehen und meine Argumentation nachvollzogen haben.
Nachweislich meiner vorliegenden Nachweise (u.a. vom 30.12.2015) hat das Sozialgericht Gießen in seinem Urteil vom 05.11.2021 unwahre Angaben gemacht, indem es angegeben hat, dass "kein Fall gekannt
geworden" ist.
Es ist Amtsaufgabe des Gerichts nach § 103 SGG den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Nachweislich obiger Ausführungen hat es dazu sich von der wahrheitsgetreuen und vollständigen
Verwaltungsakte nicht überzeugt. Es hat seine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen.
Da das Gericht allgemein formuliert hat, dass die Verwaltungsakte nicht überprüfbar sei, ist gleiche Handhabung auch in den übrigen Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu unterstellen.
M.E. reicht diese Angabe, bestätigt anhand mir vorliegenden Dokumenten eines anderen Gerichts in einem anderen Bundesland, aus, die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Sozialgerichtsbarkeit mehr als
rechtsstaatlich anzuzweifeln. Das Prinzip der Wannsee-Konferenz vom 20.01.1942 ist nach den Worten des Bundespräsidenten auch heute noch in den Amtsstuben gegeben.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG werden nur solche unabhängige richterliche Entscheidungen als solche grundgesetzlich legitimiert, die dem Gesetz folgen.
In dem strittigen Fall vor dem Sozialgericht Gießen, wie auch in den zahllosen anderen Fällen, sind die richterlichen Entscheidungen nicht dem Gesetz gefolgt. Da in der Urteilsbegründung explizit
festgehalten wird, dass die Richter der Sozialgerichte Urteile nicht überprüfen können, ist deren Entscheidung nicht aufgrund wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakte zustande gekommen.
Die Gerichte sind folglich nicht legitimiert zu erklären, dass sie Verwaltungsentscheidungen der Behörde kontrolliert hätten.
Nachweislich der Aussage des Sozialgerichts Gießen empfehle ich allen Betroffenen sich auf die Angaben dieses Gerichts sich zu beziehen, ihre Beanstandungen vorzutragen und das Gericht entscheiden
zulassen.
Wenn die Richter nicht den Beanstandungen folgen sollten, sind Ihnen die Vorschrift des § 444 ZPO vorzuhalten und dem Urteil zu widersprechen.
Da die Urteile offensichtlich nie auf der Grundlage wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten der beklagten Behörde zustande gekommen sind, ist deren Entscheidung weiterhin ausstehend. Ein
Fristablauf, wohl aber eine verzögerte Fallbearbeitung der Richter im Sozialgericht, erkenne ich nicht.
In Anbetracht der zum Teil überlangen Prozesslaufzeiten rate ich zu kostenlosen Untätigkeitsklagen vor den Sozialgerichten.
Laut dem Minikommentar ist es Aufgabe der Behörde die Ordnungsmäßigkeit der Aktenführung zu gewährleisten und nicht Aufgabe des Klägers die mangelhafte Ordnungsmäßigkeit nachzuweisen.
Wenn das Gericht einräumt zu dieser Vollständigkeitskontrolle nicht fähig zu sein, kann es die wahre Sachlage im strittigen Fall auch nicht als aufgeklärt in Sinne der Beklagten sehen.
An anderer Stelle schreibt das Gericht in seiner Entscheidungsbegründung, dass das Gericht nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG ohne mündliche Verhandlung per Gerichtsentscheid entscheide, denn die Sache weist
keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und der Sachverhalt sei hinreichend aufgeklärt.
In der Tat sind die Rechtsstreitereien für neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz sprechen, ohne Schwierigkeiten zu entscheiden.
Da die Entscheidung jedoch wider den Rechtssachverhalt von den Richtern entschieden wurde, dazu der Beweis offensichtlich fehlt, scheint dies bezüglich der Neutralitätspflicht und nach dem Gesetz in
der Sozialgerichtsbarkeit anders gesehen wird, als dies nach dem Rechtsempfinden der Bürger nachvollziehbar ist.
Das Rechtsempfinden der Bürger, die guten Sitten, sind empfindlich gestört.
#230
Mazi(Freitag, 04 Februar 2022 22:23)
(Fortsetzung)
Aus eigener Anschauung ist mir bekannt, dass selbst das Eingeständnis der Beklagten vom 30.12.2015 (Entnahme Dokumenten aus einer anderen Akte und Vernichtung u.a. dieser Dokumenten in einer anderen
Akte!) gegenüber dem Gericht nicht ausgereicht zu haben, der beklagten Behörde vorzuhalten, deren Verwaltungsentscheidungen nicht kontrolliert werden können.
Strafrechtlich ist dies nach § 134 StGB zu verfolgen. Die Strafvereitelung - wie in obigem kirchlichen Fall - nach § 258a StGB zu verfolgen.
#229
Mazi(Freitag, 04 Februar 2022 22:21)
(Fortsetzung)
Wenn das Gericht einräumt zu dieser Vollständigkeitskontrolle nicht fähig zu sein, kann es die wahre Sachlage im strittigen Fall auch nicht als aufgeklärt in Sinne der Beklagten sehen.
An anderer Stelle schreibt das Gericht in seiner Entscheidungsbegründung, dass das Gericht nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG ohne mündliche Verhandlung per Gerichtsentscheid entscheide, denn die Sache weist
keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und der Sachverhalt sei hinreichend aufgeklärt.
In der Tat sind die Rechtsstreitereien für neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz sprechen, ohne Schwierigkeiten zu entscheiden.
Da die Entscheidung jedoch wider den Rechtssachverhalt von den Richtern entschieden wurde, dazu der Beweis offensichtlich fehlt, scheint dies bezüglich der Neutralitätspflicht und nach dem Gesetz in
der Sozialgerichtsbarkeit anders gesehen wird, als dies nach dem Rechtsempfinden der Bürger nachvollziehbar ist.
Das Rechtsempfinden der Bürger, die guten Sitten, sind empfindlich gestört.
#228
Mazi(Freitag, 04 Februar 2022 22:19)
#227
Dass Herr Dr. Udo Schöpf nicht zurücktritt, kann ich menschlich nachvollziehen. Es ist Amtsaufgabe der Staatsanwaltschaft ihn anzuklagen und verurteilen zu lassen.
Aktuell erleben wir vergleichbares wegen des Missbrauchs in der Kirche und deren Strafvereitelung im Amt. Für mich ist zweifellos, dass der Missbrauch kein kirchliches Vergehen, sondern eine
staatliche Straftat darstellt. Aufgabe der Strafverfolgung, dass m.E. in allen Strafverfolgungsbehörden auch bekannt war und ist, eine Amtsaufgabe der staatlichen Amtsträger. Erst in zweiter Linie
stellt dies eine Strafvereitelung im Amt in kirchlichen Behörden dar. Die Strafvereitelung ist dort nicht minder, sondern gleich den Amtsträgern.
Durch Durchsetzung und zur Glaubhaftigkeit des Rechtsstaates sind alle zur Rechenschaft zu ziehen.
Ohne dies zu beschönigen darf man festhalten, dass Amtsträger/Behörden in Deutschland verpflichtet sind, strafbare Handlungen, die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt werden, strafrechtlich zu
verfolgen. Im Anspruch an einen Rechtsstaat steht diese Denke außer Zweifel.
Das Sozialgericht Gießen hat u.a. das Gerichtsurteil (S 20 AL 70/21) im Internet veröffentlicht. Daher ist davon auszugehen, dass ihm auch selbst dieses bekannt ist. Darin heißt es zum x. Mal:
"weil die Gerichte die Vollständigkeit nicht anhand der Lückenlosigkeit solcher Nummern überprüfen können".
Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht von 1988 machte deutlich und hat ausdrücklich alle Behörden und Gerichte verpflichtet, dass sie ihre Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahr und
vollständig zu führen haben. Betroffene können nach der Begründung des Bundesverwaltungsgerichts von vom 16.03.1988 anhand so geführten Verwaltungsakte Verwaltungsentscheidungen der Behörde
nachvollziehen können. Es ist Aufgabe der Gerichte und Aufsicht die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.
Angabe gemäß des Sozialgerichts Gießen ist es unmöglich die Verwaltungsakte der Behörde auf deren Vollständigkeit zu überprüfen. Damit können die Gerichte auch nicht die Fähi8gkeit besitzen,
Verwaltungsentscheidungen der Behörden zu kontrollieren.
Wie stellen sich Richter vor, dass Betroffene etwas nachvollziehen können, was ihnen technisch nicht möglich ist?
Nach dem Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen. Die ordnungsgemäße Aktenführung
ist seitens der Behörde zu gewährleisten.
Laut dem Minikommentar ist es Aufgabe der Behörde die Ordnungsmäßigkeit der Aktenführung zu gewährleisten und nicht Aufgabe des Klägers die mangelhafte Ordnungsmäßigkeit nachzuweisen.
#227
WernerE(Freitag, 04 Februar 2022 19:29)
#226
Einige Vertreter zweifeln die Ernsthaftigkeit unseres Rechtsstaats an. Bei Kenntnis dieser Sachlage kann dem auch nicht widersprochen werden.
Hr. Neumann hat den Brief von Frau I. K. erhalten, mit der bitte selbigen NICHT zu veröffentlichen. Selbstverständlich behalte ich mir vor, ihr entsprechend zu antworten.
Das ich den Namen nicht veröffentliche ist Ausdruck der Höflichkeit gegenüber von
Erich Neumann, schließlich wollen wir alle, Ihm nicht schaden.
Das Hr. Dr. Udo Schöpf die volle Verantwortung in Sachen "Erich Neumann" und
auch für die Verunglimpfung der BG HW, sowie der gesetzlichen Unfallversicherung
hat, dürfte jedem Leser/in bewusst sein.
Im Prinzip müsste er den Hut nehmen, aber die "Gier" des Geldes lässt ihn noch
nicht abdanken.
Trotz alledem ein gutes, friedliches und virenfreies Wochenende, allen insbesondere
im Hause Erich Neumann
#226
Mazi(Freitag, 04 Februar 2022 16:31)
#225
Ich denke, dass Herr Dr. Udo Schöpf als Vorsitzender der Geschäftsführung die Einhaltung von Gesetz und Recht der BGHW verantwortet.
Die Mitarbeiterin der BGHW kann Sie nicht einschüchtern. Dazu ist Sie ohne Duldung von Schöpf nicht berechtigt.
Gerade erleben wir wie ein "unfehlbarer" Papst (Benedikt, ehemals Ratzinger) einräumen muss, falsche Angaben gemacht zu haben. Der Fall zeigt, dass ein Straftäter durchaus die Möglichkeit hat
oberster Strafverfolger der katholischen Kirche und sogar deren Chef zu werden.
Wenn Dr. Udo Schöpf nicht einmal Papst ist,der Papst von der Wahrheit eingeholt wird, so darf auch von ihm (Schöpf) zu erwarten sein, dass er und letztlich die BGHW sich an das Gesetz hält.
Nachdem das Sozialgericht in Gießen am 05.11.2021 in seiner Urteilsbegründung verlauten ließ, dass es die Verwaltungsakte der Beklagten nicht hinsichtlich deren Wahrheitsgehalt nicht kontrolliert
hat, nicht einmal überprüfen konnte, sehe ich die Vorwürfe von Herrn Neumann bzw. Ihnen als bestätigt an. M. E. können die Richter am LG Hamburg nicht argumentieren, dass Herr Neumann besagte 45
Gegenbeweise nicht vorlegen und öffentlich machen dar. Ich sehe darin einen klaren Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der europäischen Menschenrechtskonvention.
Mit anderen Worten:
Das Prinzip der Wannsee-Konferenz vom 20.01.1942, die Verabredung zum Begehen einer Straftat, ist nach den Worten von Bundespräsident Steinmeier in den Behörden weiterhin präsent und findet auch
heute in unserem Rechtsstaat ungestraft statt.
Einige Vertreter zweifeln die Ernsthaftigkeit unseres Rechtsstaats an. Bei Kenntnis dieser Sachlage kann dem auch nicht widersprochen werden.
#225
WernerE(Donnerstag, 03 Februar 2022 23:00)
Denkt die Mitarbeiterin der BGHW I.K. in Mannheim tatsächlich, sie kann mich mit
Ihrer Antwort einschüchtern.
Alles was ich verbreite und offen lege, ist sowohl Datenschutzrechtlich, als auch
Gesetzrechtlich abgestimmt.
Nach Recht und Gesetz ist die BGHW KdöR wie unter #224 zulegen gebunden.
Auch wenn die BGHW bisher sich quer stellt, lange geht diese Haltung nicht mehr.
#224
Mazi(Mittwoch, 02 Februar 2022 23:18)
Das Sozialgericht Gießen gibt in seinem Urteil vom 05.11.2021 (S 20 AL 70/21) als Entscheidungsgrund an:
"Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Beklagte an Recht und Gesetz gebunden.
Anlass, an ihrer Rechtstreue zu zweifeln und die systematische Vernichtung oder Unterdrückung von Aktenteilen oder solche im vorliegenden Einzelfall durch Bedienstet der Beklagten anzunehmen, hätte
das Gericht allenfalls, sofern der Kläger substantiierte Anhaltspunkte hierzu vorträgt (siehe hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 07.12.2018 - 1 A 203/17. Dies allerdings ist nicht erfolgt."
In der Tat sehe ich Anlass an der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Amtsträger Zweifel anzumelden.
D.h., dass sich das Gericht nicht von der Richtigkeit der Verwaltungsakte der Behörde überzeugt hat, hat sich aber erlaubt, darüber eine Entscheidung zu Gunsten der Behörde zu sprechen.
Die Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, hatte offensichtlich mehr Hintergrund als wir wahrhaben wollten.
Ich habe den Eindruck, dass mir bei solcher Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe das Gesicht einschläft.
Wenn die Amtsträger nicht erkennen, was unter einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte mit Verantwortlichkeit der Behörde zu verstehen ist, dann sollte das Bundesverfassungsgericht
den Amtsträgern nochmals seinen Beschluss von 1983 (Az. 2 BvR 244/83, 2 BvR 310/83) noch einmal erklären, was von Amtsträgern zu tun und zu unterlassen ist.
Ich gewinne den Eindruck, dass die Behörden mit den Gerichten auf der einen Seite, die Privaten auf der anderen Seite stehen.
Ein solcher Rechtsmissbrauch darf man nicht dulden. Das geht schon wieder los wie 1933. Dies muss abgestellt, die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Dem Grundgesetz ist Geltung gegenüber
jedermann zu verschaffen.
Offensichtlich ist dies notwendig in dieser Form formuliert zu werden.
Die Wannsee-Konferenz 1942 war kein Einzelfall. Die Judikative arbeitet heute noch nach dem Motto: "Was früher richtig war, kann heute nicht falsch sein."
Als ehemalige Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ist die Sozialgerichtsbarkeit nicht als selbständige Institution in einen separaten Rechtszweig auszugliedern, sondern es sicherzustellen, dass
deren Richter wirklich als neutrale Richter, die nach dem Gesetz urteilen nach Art. 6 Abs. 1 EMRK tätig sind..
Ich habe ernsthafte Bedenken, dass dieser Rechtszweig überhaupt die Absicht hat judikativ tätig zu werden.
Nicht nur anhand dieser Fälle ist die Parteilichkeit bekannt geworden, sondern mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.20918 hat dieses dem Bundessozialgericht vorgehalten, eine
Legaldefinition pflichtwidrig ausgelegt zu haben. Mit anderen oder einfacheren Worten heißt dies, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit Rechtbeugung zu Gunsten ihrer Klientel vorgenommen
haben.
Das entspricht nicht meinem Rechtsempfinden.
Es ist ohne Ansehen von Personen durchzugreifen und der Rechtsstaat muss ein Rechtsstaat nach dem Grundgesetz werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Personen, die gleichsam eine Arbeitsausführung verweigerten unterschiedliche Pensionsansprüche entstehen konnten. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung
sollten die Amtsträger wie andere, die ebenfalls die Arbeit verweigerten, behandelt werden. Bei der Arbeitsverweigerung kann ich nicht erkennen, ob eine Arbeitsverweigerung im privatwirtschaftlichen
sich vom öffentlichen Bereich unterscheiden kann.
In beiden Bereichen erscheint es mir angebracht, die Trennung zum frühest möglichen Zeitpunkt vorzunehmen.
Wenn nach der Wannsee-Konferenz der damalige Protokollführer mit dem Tod bestraft wurde, stellt sich die Frage, wie die heutigen Richter gerecht behandelt werden sollten.
#223
WernerE(Mittwoch, 02 Februar 2022 22:56)
# 220
Das Thema ist also viel tiefgehender.
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind alle Behörden verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In vorliegendem Fall ist der Nachweis erbracht, dass die BGHW und deren
Mitarbeiter gegen dieses Rechtsstaatsprinzip verstoßen haben.
Das haben wir hier bereits erkannt und festgehalten.
Es wissen Politiker, der Bundespräsident Bescheid!
Aber es ändert sich nichts und das ist das eigentliche Problem.
#222
Mazi(Mittwoch, 02 Februar 2022 22:29)
Ich möchte Sie auf folgende Urteile jüngeren Datums seitens der Sozialgerichtsbarkeit hinweisen, die Sie sich selbst aus dem Internet beschaffen können:
S 20 AL 70/21, SG Gießen
B 1 KR 7/20 R und B 1 KR 15/20, BSG
Wenn Sie etwas Ahnung von der Sache haben, dann werden Sie schnell feststellen, dass die Sachaussagen in den jeweiligen Urteil nicht aufrecht zu halten sind (konkret heißt dies, dass da nur blanker
Unsinn drin steht).
Da vertrete ich den Standpunkt, dass die Judikative durchaus anspruchsvoller sein darf.
Die Urteile besagen, dass die Richter ihr Urteil nicht als neutrale Richter und nicht nach dem Gesetz sprachen. Allen Fällen ist gemeinsam, dass die Richter ihre Entscheidung nicht nach sorgfältiger
Sachverhaltsklärung betrieben haben,
Nach den mir vorliegenden Dokumenten aus behördlichen Akten, ist das Urteil des SG Gießen in der Sache widerlegt und die Bestätigung meiner Aussage vom Präsidenten des Sozialgerichts Mainz mit dessen
Schreiben vom 05.08.2019 bestätigt.
Entgegen den Ausführungen des Gerichts in Gießen vom 05.11.2021 hat die Beklagte mit deren Schreiben vom 30.12.2015 gerichtlich eingeräumt, Aktenteile der Verwaltungsakt vernichtet zu haben. Mit
Schreiben des vorgenannten Präsidenten ist der Sozialgerichtsbarkeit vom 05.08.2019 ist gerichtlich bestätigt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe
verfügen.
Die Richter haben gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK verstoßen.
Wundern wir uns also nicht, dass Alarmierungsmeldungen von Bundesbehörden von Behörden nicht pflichtgemäß weitergegeben werden, wundern wir uns nicht über den Fall AMRI, wurden wir uns nicht über die
Missbrauchsfälle, ...
Wundern wir uns also nicht, dass Behördenvertreter für den Tod von über 100 Menschen verantwortlich sind. Damals, 1942 in der Wannsee-Konferenz, hatte dies zwar größere Ausmaße, aber sachlich ist es
nicht zu unterscheiden.
Das sind alles Fälle, weil Amtsträger ihren Job nicht machten. Von den gleichen Leuten wird erwartet, dass sie Corona bekämpfen könnten.
Die Wannsee-Konferenz von 1942 könnte auch heute noch stattfinden. Behörden hatten damals sich zum Begehen von Straftaten abgesprochen. Das würde heute genauso möglich sein.
Die Justiz hat die guten Absichten der Väter des Grundgesetzes kassiert. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass diese Äußerungen an dieser Stelle erfolgen können. Das hat jedoch nichts damit zu
tun, dass diese Anmerkungen auf staatlich archiviert werden - auch das Gästebuch, nachdem Herr Neumann bisher vergeblich sucht).
Der Staat hat alles - auch die 45 Schreiben, dessen Vorlage das LG Hamburg untersagt und Herrn Neumann deshalb der persönlichen Freiheit beraubte.
Offensichtlich hat sich nichts zur NAZI-Ära verändert.
Warten wir ab, die Verfassungsbeschwerde, Achtung des Art. 19 Abs. 4 GG ist heute mit großem Verteiler auf den Weg an diverse Behörden gegeben. Die Judikative ist nicht mit den Vorschriften, die ich
gerne zitiere, vereinbar. Einerseits mangelt es offensichtlich an fachlichem Know How und andererseits betreiben Richter blinde Klientelpolitik.
Es wird schon etwas daran sein, dass sich die Bundesrepublik weit abgeschlagen hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung eingenistet hat.
Wenn wir wirklich etwas ändern wollen, dann müssen Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist rechtsstaatlich nicht vertretbar, dass die kleinen Leute für Sachen bestraft werden, die gesetzlich
nicht untersagt sind und die eigentlichen Täter mit dicken Pensionen heimgeschickt werden.
Wenn 300 Millionen Euro in 1 1/2 Jahren von einem Amtsträger abgesessen werden, zusätzlich noch dicke Pension bezieht und Ulli Hoeneß wegen 30 Millionen Euro 3 Jahre ohne Pension im Knast
verschwindet, dann stimmt doch etwas in unserem Staat nicht.
Gerne können wir uns auch über die sachliche Würdigung der Taten von Herrn Hoeneß austauschen.
Es hat sich auf unterschiedlichsten Gebieten die ursprüngliche Meinung durchgesetzt, dass Amtsträger ihren Funktionen nicht gewachsen sind.
#221
Dhl express(Montag, 31 Januar 2022 13:38)
Alles gute von dhl
#220
Mazi(Montag, 31 Januar 2022 00:26)
#219
Das Problem ist tiefer gehend.
Art. 20 Abs. 3 GG bindet alle Beamte an Gesetz und Recht. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 bindet ebenso alle Behörden und Gerichte an dessen Beschlüsse.
Das Thema ist also viel tiefgehender.
Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind alle Behörden verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In vorliegendem Fall ist der Nachweis erbracht, dass die BGHW und deren
Mitarbeiter gegen dieses Rechtsstaatsprinzip verstoßen haben.
Dieser Vorgang unterscheidet sich auf abstraktem Niveau nicht von dem Treffen der Behörden/Teilnehmer an der "Wannsee-Konferenz" am 20.01.1942.
Alle sind informiert. Sogar das Bundesverfassungsgericht ist nachweislich seines Beschlusses von 1983 involviert.
Bundespräsident Steinmeier hat öffentlich gemacht, dass das Syndrom "Wannsee-Konferenz" auch heute noch in den Behörden praktiziert wird.
Was ist zu tun?
Die grundgesetzlichen Vorschriften sind um- und durchzusetzen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Vorschriften des Grundgesetzes mit den derzeitigen Amtsträgern (in der Masse) nicht bewerkstelligt wurde. Wenn dem so ist, dann sind diese Amtsträger ohne
weiteren Schaden abbaubar. Da sie ihren Amtsauftrag nie wahrgenommen, aber Entgelt (Steuergeld!) bezogen haben, ist dieses von ihnen zurückzufordern. Da diese Amtsträger nie eine Amtsaufgabe erfüllt
haben, können sie auch nicht einen Pensionsanspruch aus der Erfüllung eines Amtsauftrags erworben zu haben.
"Sich an einen Tisch zusetzen" würde das Eingeständnis der Mitarbeiter der BGHW manifestieren.
Die Teilnehmer der Wannsee-Konferenz haben sich nachweislich zum Begehen einer Straftat verabredet- Vergasung der Juden. Der Protokollführer, Eichmann, wurde entführt, in Israel vor Gericht gestellt,
verurteilt und hingerichtet.
In dem hier vorliegenden Fall erscheint es nachgewiesen zu sein, dass Behörden (Sozialgerichtsbarkeit) darauf verständigt haben, den Klägern deren Grundrecht nicht zu gewärhren und in mindestens
einem Fall (Fall Erich Neumann) gar zu untersagen, Beweise vorzulegen. Die Amtsträger sind auch nicht davor zurückgeschreckt, ihn seiner persönlichen Freiheit zu berauben.
In der Bibel und in Uruk hieß es: Zahn um Zahn!
Dies hat man als gerechtes System bezeichnet und verstanden.
(Ich schweife bewußt ab:
Eine Bundesbehörde hat den Starkregen frühzeitig erkannt und gemeldet. Über 130 Menschen haben es mit ihrem Leben bezahlt, weil die Meldung nicht rechtzeitig an sie weitergeletitet wurde. M.E. ist
die Nichtweiterleitung einer Notfallmeldung die letztlich zum Tod von über 130 Menschen führte sachlich nichts Anderes, als die seinerzeitge Menschenverbrennung. Beides ist weder tolerabel, noch
hinnehmbar.
Wir können doch nicht erwarten, dass die gleichen Leute die zuvor den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen haben, aber dieses Mal ihre Amtsaufgabe wahrnehmen?)
Todesurteile werden in der Bundesrepublik nicht mehr verhängt. An deren Stelle ist lebenslange Haft getreten. Daraus ist zu schließen, dass das Strafmaß rechtsstaatlich nicht geringer ausfallen darf,
als das Urteil gegen Eichmann.
Diese These liest sich hart. Aber ist es nicht so, dass damals die Behörden den Tod der Juden billigend in Kauf genommen haben und die Justiz die Kläger vor den Sozialgerichten ebenso durch mit ihren
Entscheidungen trotz höchstrichterlichen Beschluss und gegen die Gesetze die gesetzliche Entschädigung ebenso verwehren?
Es ist eindeutig, dass die Kläger nach der EMRK ein faires Verfahren erwarten (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Tatsächlich werden ihnen keine neutrale Richtern, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen,
vorgesetzt.
Die Lösung kann nur lauten, dass die Richter der Judikative nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen ihre Urteile verkünden. Anders handelnde Richter sind als "Mitarbeiter des Mehrbestandes" zu
kennzeichnen. Es ist ihnen zu untersagen, weiteren Schaden der Gesellschaft zuzufügen.
Die Judiaktive ist rechtsstaatlich aufzubauen und entsprechende Amtsträger einzustellen.
Da die bisherigen Amtsstellenleiter nicht in der Lage waren eine Judikative nach den Maßstäben eines Rechtsstaats aufzubauen, haben sie unter Beweis gestellt, dass sie mit dieser Amtsaufgabe, die
Leitung der Behörde, überfordert sind.
In der Tat ist dies der gesamte Austausch der Judikative eine Herausforderung. Die Fehler nach der Schaffung des Grundgesetzes dürfen sich nicht nochmals wiederholen.
Eine "Wannsee-Konferenz" darf auf deutschem Boden nie mehr stattfinden.
#219
WernerE(Sonntag, 30 Januar 2022)
Das Ansehen der BG HW ist mir egal, wer sich gegen die Gesetze stellt, gehört
an den Pranger gestellt.
Die BG HW und Co. ETEM verletzen nachhaltig den "Erich Neumann" in seinem
Gesundheitszustand und in der Wahrheitsfindung.
Die auf meiner Webseite gesperrten Dokumente sind auf Wunsch von Erich verdunkelt
worden, es ist ein leichtes diese wieder Online zu stellen.
Wo bleibt die BG HW und ETEM, um mit Erich Neumann sich an einen Tisch zu setzen?
#218
Mazi(Samstag, 29 Januar 2022 18:43)
(Fortsetzung)
Legt man die tatsächlichen Taten, bzw. den allgemeinen Vorwurf gegenüber den sogenannten "Reichsbürgern" zugrunde, ist festzustellen, dass offensichtlich die Sozialgerichtsbarkeit die Gesetze der
Legislativen und die Achtung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ebenso ablehnt wie vorgenannte Gruppierung.
Jedenfalls danach ist ein Unterschied zwischen beiden Gruppen nicht festzustellen.
Die Problematik der "Wannsee-Konferenz", wie der Bundespräsident auch feststellt, lebt weiterhin. Außer dem Grundgesetz, das zu kopieren oder zu zitieren ist, ist staatlicherseits offensichtlich sehr
wenig, genauer: nichts, passiert.
Es wurden keine Vorkehrung seitens von staatlichen Organisationen getroffen, behördliche Absprachen zur Begehung von Straftaten, "Judenvergasung", künftig auszuschließen.
Rechtsprechung und deren Verfolgung der Missachtung liegen in der Hand des jeweiligen Ministers der Justiz eines Landes. Eine Funktionstrennung ist offensichtlich nicht gegeben. Ich zitiere einen
ehemaligen Kollegen: "Die Vorteile liegen alle in einer Hand!"
Der Gedenkveranstaltung im deutschen Bundestag zur "Wannsee-Konferenz" ist symbolischer, kein sachlicher Wert beizumessen. Die eingeladenen Gastredner haben sich vor einen propagandistischen "Karren"
spannen lassen.
Rechtsstaatlich ist die Bundesrepublik vor der Schaffung des Grundgesetzes anzusiedeln. Genau dies wird auch von den "Reichsbürgern" propagiert. Dem entgegenzutreten würde bedeuten, dass eine
Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG erst einmal zu etablieren wäre.
#217
Mazi(Samstag, 29 Januar 2022 18:25)
(Fortsetzung)
Wenn dem so ist, dann stellt sich die Frage nach deren Neutralität und wie diese gemessen wird.
Kommen wir zurück auf die "Wannsee-Konferenz" am 20.01.1942. Damals trafen sich Behördenvertreter und haben die Absprache zur Begehung einer gemeinsamen Straftat besprochen. Bundespräsident
Steinmeier hat anlässlich seiner diesjährigen Gedenkrede klargestellt, dass Behörden auch heute noch das gleiche Prinzip an den Tag legen.
Mit anderen Worten:
Staatliche Behörden sind so organisiert, dass sie uns Bürger nicht vor staatlicher Willkür schützen. Im Gegenteil, sie verhindern deren strafrechtliche Verfolgung.
Der Bundestag hat anlässlich dieses Gedenktages an die Wannsee-Konferenz eigens eine Gedenkveranstaltung im Bundestag unter Beteiligung ausgewählter Gastredner durchgeführt.
Ich unterstelle, dass er damit zum Ausdruck bringen wollte: Niemehr solches Unrecht von deutschem Boden!
Das kann ich nachvollziehen! Es entspricht auch meinem rechtsstaatlichen Denken und Anspruch.
Was wurde tatsächlich unternommen?
In der Sozialgerichtsbarkeit üben im Rahmen der Funktionstrennung die jeweiligen Landesregierungen Aufsicht über die Sozialgerichte und Landessozialgerichte aus. Dieser Überwachungspflicht kommen sie
jedoch nicht nach. Die Einhaltung der Gesetze wird gleichzeitig von dem Landesminister der Justiz, der auch über Strafverfolgungsbehörde, die Staatsanwaltschaft, zuständig ist, die Aufsicht ausgeübt.
M.E. ist die fehlende Funktionstrennung in der Justiz nicht deutlicher zum Ausdruck zu bringen.
Die jeweiligen Landesparlamente erklären an dieser Praxis keinen Anstoß zu nehmen.
Mit anderen Worten:
Wenn wir keine Kontrollen durchführen, benötigen wir auch keine Überwachung, ob denn diese Kontrollen effizient durchgeführt werden.
Einen Unterschied zur Organisation der Wannsee-Konferenz am 20.10.1942 sehe ich nicht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit Wirkung von 1953 der europäischen Menschrechtskonvention beigetreten. Sie hat sich zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet.
Aufgrund der Funktionstrennung mit den Ländern ist sie nicht berechtigt, deren fehlende Kontrollen nachträglich auszuüben. Schlicht ausgedrückt bedeutet dies, dass sie das "Wannsee-Syndrom"
tatsächlich weder aufdecken, noch verhindern kann oder will.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 27.06.2018 klargestellt, dass das BSG, letztlich die Sozialgerichtsbarkeit, bestehende Gesetze nicht achtet und seine Entscheidungen nicht
nach dem Gesetz trifft. Die als Tatsacheninstanzen tätigen Sozialgerichte und Landessozialgerichte sind faktisch in der Lage einen Tatbestand anzugeben, der tatsächlich nicht vorhaben ist.
Wie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiter nachweist, werden in der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Gesetz gesprochen.
Die Tatsache, dass Sozialgerichte und Landessozialgerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde ihren Entscheidungen zugrunde legen, ist letztlich auch die
Bestätigung dafür, dass ihre Entscheidungen nicht auf der Grundlage der Gesetze basieren.
Bezogen auf die "Wannsee-Konferenz" ist deutlich, dass die Behörden, wie Steinmeier es formulierte, die Behörden nicht unterbinden, dass vergleichbares nicht mehr von deutschem Boden ausgeht.
Die Frage, die sich auftut ist:
Wie ehrlich war die Gedenkveranstaltung im deutschen Bundestag und können deutsche Behörden sich nicht zur Begehung von Straftaten verabreden?
Welche Maßstäbe legt die Sozialgerichtsbarkeit bei ihren Entscheidungen zugrunde und welche Maßstäbe dürfen Betroffene den Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit beimessen?
#216
Mazi(Samstag, 29 Januar 2022 18:22)
Ein Nachweis, dass Richter nicht neutral sind und nicht nach dem Gesetz entscheiden, ist nicht einfach nachzuweisen.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.06.2018 (Az. 1 BvR 100/15 und
1 BvR 249/15) haben die Richter geschrieben:
Ziffer 9
"4. Das Bundessozialgericht hielt in den angegriffenen Entscheidungen an seiner Rechtsprechung zur institutionellen Abgrenzung bei der Differenzierung zwischen privater zu betrieblicher
Altersversorgung und die daran anknüpfende Bewertung der Beitragspflicht fest. Es hat den Begriff der betrieblichen Altersversorgung unabhängig von der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 Satz 1 des
Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) im Sinne des Beitragsrechts ausgelegt."
Mit anderen Worten:
Einmal mehr ist die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz mit seiner nicht rechtsstaatlichen Auffassung an dieser Rechtsbeugung beteiligt.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat nicht einmal das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) im Sinne des Beitragsrechts seinen unabhängigen Entscheidungen zugrunde
gelegt.
Daraus folgt, dass das BSG zum Nachteil der Kläger seine Entscheidung gesprochen hat, dass auch diese Entscheidung nicht von Art. 97 Abs. 1 GG legitimiert ist. Wenn das BSG zugunsten der früheren
Gerichtsentscheidung entscheiden wollte, so bringt dies zum Ausdruck, dass auch frühere Entscheidungen des Sozialgerichts und Landessozialgerichts diesem Grundsatz folgte.
Die Urteile von Sozialgericht und Landessozialgericht folgen nicht dem rechtsstaatlichen Anspruch.
#215
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 21:56)
Schlichtung?
Ich lese scheinbar nicht recht!
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Europäischen Menschenrechte nicht geachtet. Sie hat sich 1953 zur Durchführung fairer Verfahren bekannt, ohne überhaupt die Fähigkeit zu besitzen,
sicherzustellen, dass sie gewährleistet, dass neutrale Richter ihr Urteil nach dem Gesetz sprechen (eingesetzt werden).
Seit Beginn des Grundgesetzes und davor führt die Judikative keine faire Verfahren durch. Da ist einiges, um nicht zu sagen, alles im Argen.
Es ist davon auszugehen, dass die Wannsee-Konferenz (20.01.1942) immer noch nicht beendet ist. Zwar sind Teilnehmer zwischenzeitlich verstorben, aber sie wurden ersetzt und das System lebt (immer
noch) fort!
Weshalb gibt es im Bundestag einen Gedenktag für die vergasten Juden? Wäre es nicht rechtsstaatlich sachlich korrekter darauf hinzuweisen, dass sich zur "Wannsee-Konferenz" Behördenvertreter zur
Begehung von Straftaten verabredet haben? War die Vergasung der Juden die alleinige Tat? Ich fürchte, wie wir alle wissen, NEIN.
Das ist nicht nur verwerflich, sondern gegen jede guten Sitten. Die Vergasung der Juden ist lediglich eine Merkmalsausprägung der strafbaren Handlung. Es wäre töricht, die Vergasung der Juden als
alleinige Straftat zu unterstellen.
Mit wem sollte eine Schlichtung erfolgen? Mit den Tätern? Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Ein größerer Schaden, als den, den sie anrichten, kann von ihnen nicht
ausgehen. Ihre Verwendung und deren Betrauung mit hoheitlichen Aufgaben ist m.E. nicht denkbar.
Für mich ist das so, als würde man einen Sexualstraftäter wegen seiner ausgesprochenen Erfahrungen zum Richter ernennen.
Wie könnte man eine Schlichtung mit Tätern sich vorstellen/durchführen? Ist die Erwartung die, dass sie ohne "über Los zu gehen" in den berechtigten Knast direkt einziehen und dort Zeitlebens
verbleiben?
Moralisch kann ich mir nichts Anders vorstellen.
Eichmann, der seinerzeitige Protokollführer in der Wannsee-Konferenz, wurde entführt, verurteilt und hingerichtet. Wer denkt darüber nach spätere Generationen milder zu bestrafen?
Ab nach Hessen! Da stand die Todesstraf bis 2018 noch in der Landesverfassung. Aufgrund des damaligen Vorschlags durften die Hessen wegen der Bedeutungslosigkeit der Todesstrafe, nicht wegen der
fehlenden Rechtsstaatlichkeit über die Veränderung der Landesverfassung abstimmen und den Passus streichen lassen.
Es ist hervorzuheben, dass die hessischen Bürger und nicht das Parlament für die Abschaffung der Todesstrafe votierten und erst anschließend die Todesstrafe aus dem Landesgesetz entfernt wurde.
Die in der Kritik stehenden CUM-EX-Geschäfte sind letztlich auch nichts Anderes. Damit wird der Fokus auf einen weiteren, nicht rechtsstaatlichen Fall gelenkt?
Es geht darum, endlich mit der NAZI-Herrschaft aufzuräumen, die Korruption zu bekämpfen und rechtsstaatliche Strukturen zu etablieren. Es liegt in der Natur einer Sache, dass nur Gelder, die zuvor
gezahlt wurden, rückerstattet werden. Da hatte offensichtlich ein ganz "Großer" (wie bei der Judenvergasung), die Finger im Spiel.
Die vielfaltigen Parallelen sind unübersehbar.
#214
Erich Neumann alias unfallmann(Donnerstag, 27 Januar 2022 20:47)
Eintrag vom 27.01.2022 19:49
Hallo WernerE,
danke für das Sperren der Geheimunterlagen der BGHW!
Nun kann die Öffentlichkeit und BGHW erkennen, wir wollen Frieden und nicht das Ansehen der BGHW schädigen. Und ist der Anknüpfungspunkt für eine Schlichtung.
MfG
Erich Neumann
#213
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 19:59)
Ich teile die Auffassung, dass in der Bundesrepublik die Justiz nicht von neutralen Richtern, die nach dem Gesetz entscheiden, verkörpert wird.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist die EU nicht berechtigt, Corona-Hilfen an die Bundesrepublik mangels Rechtsstaatlichkeit auszuzahlen.
Zu gleichförmig sind die Anschuldigungen und anhand der mit vorliegenden Dokumente bestätigt.
Es ist mir völlig unverständlich, dass eine Beklagte per Schreiben und Mitteilung gegenüber dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz eingeräumt hat, Dokumente vernichtet zu haben und das
Landessozialgericht dennoch zu deren Gunsten entscheidet.
Anhand der Verwaltungsakte der Beklagten ist es also ausgeschlossen, dass der Richter nach dem Gesetz zu deren Gunsten entscheiden durfte. Er hat sich nicht in seiner Entscheidung geirrt, sondern er
konnte den Sachverhalt von Amts wegen nicht einmal erforschen.
Ich vermag diese Handlungsweise weder als neutral, noch nach dem Gesetz einzustufen.
Zu allem Überdruss hat dieser urteilende Richter auch noch ein Anschreiben unterschrieben und diesem einen scheinbar nicht unterschriebenen Beschluss nach Bestätigung des Urkundsbeamten beigefügt.
Das initiierte Beanstandungsschreiben ist nicht einmal in der Gerichtsakte wiederzufinden.
Dieser Kommentar würde zu lang werden, um alle die zahllosen Beanstandungen und Fehler der Richter am Sozialgericht Mainz und Landessozialgericht Rheinland-Pfalz aufzulisten.
Wenn behauptet würde, dass Gesetze und Recht in Rheinland-Pfalz kontrolliert und gewährleistet wird, geht von einem anderen Ordnungsmäßigkeitsempfinden aus als ich. Es läge offensichtlich ein anderes
Rechtsverständnis und ein anderer Vorgang vor.
Jedenfalls entspricht diese Handhabung nicht den guten Sitten oder meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
Ich lese, dass es andern Ort nicht anders ist.
Deshalb die Frage, nach dem Verständnis der Regierung, wie Rechtsstaatlichkeit nach deren Definition aussieht oder auszusehen hat?
Nach bisherigem Erfahrungen gibt es offensichtlich keinen einzigen Fall in der Sozialgerichtsbarkeit, der nicht zu beanstanden ist. Nicht ein einziges Urteil, dass nach grundlegendem
rechtsstaatlichen Denken erstellt ist und verkündet wurde.
Dies vorausgesetzt, stellt sich die Frage, was nach dem Grundgesetz unter einer Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht verstanden werden soll?
Da ist offensichtlich wirklich nichts!
#212
WernerE(Donnerstag, 27 Januar 2022 19:49)
Zitat:
der Datenschutzbeauftragte der BGHW Herr (7-4) hat mir in einem Telefonat am 26.01.2022 erklärt, es wäre meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht
in der Öffentlichkeit erscheinen. Denn das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 Az. 324 O 128/19 hätte noch Wirkung.
Dazu im Einklang des Datenschutzes
Nicht jeder Bürger ist trotz Urteiles dazu gezwungen, Dinge die der Wahrheitsfindung
dienen - so wie Deine 45 Dokumente, im Internet zu entfernen.
Das können Organisationen wie die BG HW oder ETEM verfolgen, nicht der einzelne
Bürger.
Aber um des Friedenswillen habe ich die 2 bisher eingestellte Dokumente gesperrt.
Ich nenne Roß und Reiter und habe in Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten
und Rechtsberater meine Dokumente vollumfänglich eingestellt.
Dort ist auch schwarz auf weis der Minister Heil oder andere namhafte Menschen
zu erkennen und keiner hat sich darüber bisher beschwert.
Wir nehmen daher an, dass sich die BG auf sehr dünnem Eis bewegt und nicht Du
werter Erich Neumann.
#211
Rübezahl(Donnerstag, 27 Januar 2022 19:19)
Unabhängige Sozialrichter sind offenbar eine Seltenheit. Wie weit sich Bremer Sozialrichter vom Art. 97 Abs. 1 GG entfernten, wurde bereits in dem veröffentlichen Beleg 1478 dem Gästebuch mitgeteilt.
Der Richter "N" hat ungeniert die BG BAU beraten, mit welchen Argumenten die BG einen Antrag abzulehnen ist. Beschämend ist für unseren Staat, dass es dennoch Politiker wagen auf die bestehende
richterliche Unabhängigkeit hinzuweisen und
dass die Dienstaufsicht versagt. So sieht unser Rechtsstaat
in Wirklichkeit aus.
#210
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 16:28)
#208
Aufgabe des Richters war den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Die Legitimation "dumm" zu agieren, ist ihm nicht gestattet.
Wenn er "dumm" gehändelt hätte, so wäre ihm bekannt gewesen, dass er keinesfalls dies als neutraler Richter hätte vornehmen dürfen.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht davon überzeugen, dass ihnen seitens der Berufsgenossenschaften keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorgelegt
werden. Es ist auch bekannt, dass Richter eben solche Verwaltungsakten Gutachtern vorlegen und diese anweisen, aufgrund dieser Akten Gutachten zu erstellen. Diese Gutachten benutzen Sie wiederum zur
Begründung ihrer Urteile.
Wer diese Vorgänge dazu benutzt, Neutralität der Richter anzunehmen, dem darf m.E. unterstellt werden, dass er noch zu anderen Taten ebenso fähig ist.
Das zentrale Thema ist die Frage der Rechtsstaatlichkeit. Der Vorgang dokumentiert, dass die hiesige Justiz m.E. die Bereitschaft dazu nicht hat. Die Urteile und die Beweise zu den Beanstandungen
belegen Zweifel an sachgerechten rechtsstaatlich zustande gekommenen Urteilen.
#209
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 16:14)
#208
Ihr Verweis dokumentiert, dass die Richter nicht neutral und nicht nach dem Gesetz ihr Urteil abfassten.
Unter Anwendung des zuvor beschriebenem haben die Richter ein Urteil verkündet, dass dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit nicht entsprochen hat. Daher ist die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Urteil
nicht rechtskräftig geworden.
Niemand, auch kein Richter, ist befugt ein Gesetz zu missachten und die Entscheidung der Legislative zu verändern. Art. 97 Abs. 1 GG bringt dies abschließend zum Ausdruck.
Die Frage, die sich mir stellt:
Weshalb zuständige Strafverfolgungsbehörden die urteilenden Richter wegen deren Amtsmissbrauch und Strafvereitelung im Amt nicht anklagten?
Einen sachlichen Unterschied zu dem Missbrauchsfällen in der Kirche und anderen Fällen, sehe ich in der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht.
Ich stehe zu dem inhaltlichen Urteil des Dr. Krenek (Siemens ./. Neubürger), dass Vorgesetzte für die Einhaltung von Gesetz und Recht in ihrem Verantwortungsbereich zuständig sind. Es sei legitim,
Arbeit zu delegieren, die Verantwortung für die Tätigkeiten bleiben jedoch bei dem Vorgesetzten. Vorgesetzte haben dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht eingehalten werden.
Diese Grundsatzhaltung ist nicht verhandelbar, darin stimme ich mit Krenek völlig überein. Sie gilt es in Behörden und der privaten Wirtschaft durchzusetzen.
Eine Verabredung zum Begehen einer Straftat muss eine strafbare Handlung bleiben. Die Teilnehmer der "Wannsee-Konferenz" können nur symbolhaft für dieses Grundprinzip angeführt werden.
Zu Ihrer eigenen Bewertung meiner Angaben:
Ich kannte Neubürger persönlich, er stand in Begleitung weiterer Personen vor mir und ich bin davon überzeugt, dass er den Verantwortungsbereich nicht anders gesehen hätte.
Eine Differenz in den Grundüberzeugungen zwischen ihm, Krenek und mir erkenne ich nicht. Offensichtlich haben andere Umstände dazu geführt, dass er freiwillig aus dem Leben schied.
#208
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 27 Januar 2022 15:10)
#205
Hallo Mazi,
zu deinem Beitrag #205 ist zu sagen:
Auf meiner Unterseite - 21.07-2008 - wird sogleich von dem Sachverständigen die Tatsache wörtlich dokumentiert:
"Die Auffassung des Gerichts entspricht nicht dem technischen, bzw. medizinisch-wissenschaftlichen Standard,"
Und der Richter hat im Sinne der Beklagten (BGHW) am 10.10.2006 ein Falschurteil angefertigt. Für mich entsteht der Eindruck, der Richter hält sich im Sinne der Beklagten dumm, um meine Klage
ablehnen zu können.
#207
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 14:27)
(Fortsetzung)
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 27.06.2018 bereits den Nachweis geführt, dass das Bundessozialgericht missbräuchlich eine Legaldefintion widerrechtlich ausgelegt hat. Es ist
daher davon auszugehen, dass der Sozialgerichtsbarkeit zu unterstellen ist, dass sie nicht als neutrale Richter, die ihr Urteil nach dem Gesetz treffen, anzusehen sind.
M.E. ist diese Art der Judikative analog der Mitglieder der Wannsee-Konferenz am 20.01.1942 anzusehen.
Dass die Sozialgerichtsbarkeit letztlich lediglich eine Ausgliederung der seinerzeitigen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes ist, meiner Information nach keine wesentlichen systematischen
tatsächlichen Änderungen erfahren hat, ist davon auszugehen, dass die Sozialgerichtsbarkeit den unveränderten Prinzipien folgt. Vorgenannten Prinzipien führten nach der Schaffung des Grundgesetzes
dazu, dass sie mit den grundsetzlichen Vorschriften schon damals nicht vereinbar waren, ausgegliedert werden müssten. Die formale Umgliederung der ehemaligen Abteilung des Reichsversicherungsamtes
erfüllt aber den inhaltlich einherzugehenden Wandel nicht.
Die unbeantwortete Frage ist, ob die gesamte Sozialgerichtsbarkeit nicht den Grundprinzipien der NAZIs weiterhin folgt und keine inhaltliche Abgrenzung zu den "Reichsbürgern" besteht. Andersherum
definiert: Können die Reichsbürger nicht darauf verweisen, wie die Sozialgerichtsbarkeit ebenso auf demokratische Prinzipien verweisen zu dürfen?
Unstrittig ist, dass unter einem "demokratischem Verständnis" unterschiedliches verstanden wird.
Es ist bekannt, dass in der Sozialgerichtsbarkeit ausschließlich Sozialgerichte und Landessozialgerichte den Tatbestand feststellen - also der Landesebene diese Aufgabe zufallen. Es ist bekannt, dass
die jeweiligen Landesregierungen kein Überwachung der Richter vornehmen, ob diese tatsächlich Gesetz und Recht einhalten. Ebenso ist bekannt, dass der Bund auf Landesebene nach dem Förderalprinzip
keine Weisungsbefugnis besitzt. Damit ist offensichtlich, dass der Bund nicht gewährleisten darf und kann, dass seine Gesetze gewährleistet sind. Er hat such zu etwas verpflichtet, dessen
Verpflichtung er nicht überprüfen darf.
Dies bringt zum Ausdruck, dass die Bundesrepublik Deutschland sich seit 1953 zu etwas verpflichtet hat, was sie nicht einmal kontrollieren darf.
Die Handhabung macht deutlich, dass auch die damals noch junge Bundesrepublik nach dem Prinzipien der Nationalsozialisten ausgerichtet war und sich dieses Systemprinzip bis heute in der Justiz
festgesetzt hat.
Derartige Fehlorganisationen sind m.E. nicht Einzelfall bezogen in Form eines Widerspruchs zu bereinigen. Sie bedürfen der Klarstellung seitens der Legislativen, dass Exekutive und Judikative nach
Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden sind. Jede Missachtung stellt die Missachtung des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG dar und ist zu ahnden. Es ist auch auf der Grundlage der
Europäischen Menschenrechten oder der Charta der Grundrechte oder EU zu verfolgen und zu bestrafen. Die Taten erfüllen den Straftatvestand des Amtsmissbrauchs. Die Kenntnis dieser Straftaten erfüllt
den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt, ist ebenso zu verfolgen und zu bestrafen.
Man kann den Eindruck gewinnen, dass Strafvereitelung im Amt keinesfalls beförderungsverhindernd wirkt (uneidliche Falschaussagen verhindern nicht oberste Person einer Verfolgungsbehörde oder gar
Papst - und damit unfehlbsr - zu werden.
Ich vermag nicht zu erkennen, dass in der Kirche andere Prinzipien Einzug gehalten haben, als auf staatlicher Seite.
#206
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 14:26)
#205
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 bereits mit Verweis auf das Rechtsstaatsprinzip beschlossen, dass Verwaltungsakten wahrheitsgetreu und vollständig zu führen sind. Mit diesem Beschluss hat es
alle Behörden und Gerichte verpflichtet.
Die Entscheidung des LG Hamburg, dass diese 45 Dokumente nicht vorlegt werden dürfen, widerspricht dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Gegen den Beschluss der Richter des LG Hamburg ist
nicht einmal ein Widerspruch einlegbar. Der Beschluss der Richter folgt nicht Gesetz und Recht und ist auch nach Art. 97 Abs. 1 GG legitimiert. Der Beschluss erfüllt den Vorwurf des Amtsmissbrauchs
und der strafvereitelung im Amt.
Es erscheint kurios, dass sich Richter anmassen, die Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte zu verhindern versuchen. Es mag verlockend erscheinen, dies mit der
nationalsozialistischen Vergangenheit obiger Gerichte in der Region sehen zu wollen, aber vergleichbares hören wir auch aus der gesamten Justiz der Bundesrepublik Deutschland. Gleichgültig wie deren
"Urteil" in Hamburg auch lautet, es ist widerrechtlich nach dem Grundgesetz und damit nichtig. Da die Urteile keine "salvatorische Klausel" enthalten, sind sie in ihrer Gesamtheit nichtig.
Einem widerrechtlich ergangenem Beschluss kann auch ein BfDI legitimieren. Nach Art. 20 Abs. 3 GG ist auch der von Ihnen zitierte Beamte an Gesetz und Recht gebunden und hat darauf einen persönlichen
Eid geleistet. Der BfDI kann nicht als rechtens "adeln", was zuvor bereits als illegitim seitens des Bundesverfassungsgerichts erkannt wurde.
Das liest sich hochtrabend an, ist es aber nicht.
#205
Mazi(Donnerstag, 27 Januar 2022 13:11)
#203
Es ist nicht ein Gedankenspiel, dass Sie sich oder das LSG oder das Bundesverfassungsgericht oder das Grundgesetz sich ausgedacht haben. Es sind schlechthin die guten Sitten, die eingehalten werden
müssen.
Es ist nur berechtigt eine Aussage zu machen, der sich zuvor sachkundig gemacht hat. Wer nach diesem Prinzip nicht handelt, der kann zur Sache nichts beitragen.
Wenn Richter anhand unvollständiger Sachlage urteilen, dann ist das ebenso.
Übrigens:
Im Grundgesetz steht, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind (Art. 20 Abs. 3 GG) - ich weiß, Sie können das kaum noch hören/Lesen. Das hat aber eine entscheidende Bewandtnis.
Weder ein Gericht, noch Sie oder andere können in Anspruch nehmen, aufgrund irgend welcher Massnahmen, sich über den Willen der Legislativen sich über dessen Entscheidung hinwegsetzen zu dürfen.
Stetige und alleinige Grundlage stellt für alle Handlungen das Gesetz dar.
Daraus folgt, dass auch Belehrungen in Bescheiden oder Gerichtsurteile Fristsetzungen) dieser Vorschrift zu entsprechen haben und die Legislative nicht "aushebeln" dürfen. Fristsetzungen oder
Vorgaben in Bescheiden und Gerichtsurteilen entsprechen m.E. dem Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht. Bescheide können diesem erklärten Grundrecht zuwider laufen. Das bedeutet, dass
diese Bescheide nicht nach dem Gesetz und dem Recht sind Dies ist nicht mit einem Widerspruch heilbar. Der Widerspruch würde erst auf der darunter liegenden Ebene sich entfalten und würde bedeuten,
dass sich Exekutive oder Judiaktive oder eine Privatperson berechtigt wären, eine Regelung der Legislativen ausser Kraft zu setzen. Der Rechtsbescheid an sich ist tatsächlich bereits nichtig. Ein
Rechtsbescheid der bereits nichtig ist, kann keinen rechtsgültigen Rechtsbehelf beinhalten.
Gegen einen widerrechtlichen Bescheid kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Ein Gutachten, dem keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte, die seitens eines Gerichts für wahr und vollständig erklärt wurde, kann kein gerichtlich verwertbares Gutachten darstellen.
Ein Gericht ist nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Art. 19 Abs. 4 GG eine Verwaltungsakte als vollständig und wahr zu bezeichnen, wenn es sich zuvor nicht davon überzeugt hat. Solche Beschlüsse sind
dann unter dem Begriff des Amtsmissbrauchs zu verfolgen.
Da ab 1953 sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechte zur Durchführung fairer Verfahren unter Beteiligung neutraler Richter, die ihr Urteil nach dem
Gesetz sprechen, verpflichtet hat, dies aber nicht kontrollieren kann ( und dies nicht gegeben ist) ist davon auszugehen, dass auch Ihr erwartetes Urteil nicht rechtens ist.
Wäre dies möglich, dann würde ein vorher vergangener Bescheid derart geadelt, dass Behörden berechtigt sein könnten, vorherige Gesetze des Parlaments auszuhebeln. Das geht selbstverständlich m.E. au
#204
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 27 Januar 2022 11:24)
Hallo WernerE,
der Datenschutzbeauftragte der BGHW Herr (7-4) hat mir in einem Telefonat am 26.01.2022 erklärt, es wäre meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass die 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW nicht
in der Öffentlichkeit erscheinen. Denn das Urteil aus dem LG Hamburg vom 13.08.2019 Az. 324 O 128/19 hätte noch Wirkung.
Dazu ist zu sagen:
Die 45 Unterlagen schädigen das Ansehen der BGHW und ist nicht mein Ziel.
Insoweit bitte ich die Unterlagen aus dem Internet zu entfernen, damit ich keinen Ärger bekomme. Ferner gebe ich Dir die Erlaubnis zur Aktensicht und kannst sogleich die 45 Unterlagen von der BGHW in
Kopie abrufen.
Nur so kann auch erkannt werden, welche Unterlagen nicht im Internet erscheinen sollen.
MfG
Erich Neumann
#203
WernerE(Donnerstag, 27 Januar 2022 00:27)
#202
Natürlich das LSG München 3´ter Senat RiLSG Fr. Sch.
Ob die Akten vollständig sind, kann ich nicht beschreiben, auf dem Boden des GA
lagen 6 Ordner und der GA meinte, es sind so ca. 2000 Seiten die er durcharbeiten
muss - war nicht unbedingt begeistert.
Weshalb soll sich ein eingefahrenes System ändern, nur weil ein Herr WernerE hier
vorstellig ist?
Die Angestellte meinte jedenfalls - Ihr Arzt ist ein "GUTER".
Abwarten und Tee trinken, ist die Device.
Wie auch in der Sache bei Erich und den aufgedeckten Verwaltungsseiten.
#202
Mazi(Dienstag, 25 Januar 2022 10:13)
#200
Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben? Haben Richter ggfs. die wahrheitsgetreu und vollständige Verwaltungsakte vorher kontrolliert? So wollen es die europäischen Menschenrechte.
Wenn dem nicht so ist, wie ist die Erwartung?
Wenn dies in Ihrem Fall anders sein sollte, weshalb wurde das System umgestellt und die frühere Vorgehensweise als falsch erkannt?
#201
Mazi(Dienstag, 25 Januar 2022 10:06)
Immer mehr wird i.S. Missbrauch bekannt und immer mehr kirchliche Würdenträger distanzieren sich von den persönlichen Verfehlungen ihrer Vorgesetzten.
Letztlich geht es aber m.E. darum, ob staatliche Behörden uns geschützt und die Amtsträger tatsächlich ihre Amtsaufgabe ausgeführt haben oder sich lediglich für ihre Untätigkeit haben bezahlen
lassen?
Meine Annahme, dass sie ihre Amtsaufgabe wahrgenommen und entsprechende Berichte in ihren Akten hinterlegt haben, würde dazu führen, dass entsprechende Berichte in den Amtsstuben aufzufinden sind.
Der Nachweis der Strafvereitelung im Amt wäre nachgewiesen.
Würden keine Berichte zum Missbrauch in den Amtsstuben gefundrn, wäre dies der Nachweis, dass sie ihre Amtsaufgabe nicht wahrgenommen und dennoch Leistungsentgelte für nichtausgeübte Tätigkeiten aus
Steuergeld erhalten haben.
So verwerflich die tatsächlichen Taten im Einflussbereich der Kirche auch sind, so darf das Verantwortungsbewusstsein seitens des Staates nicht auf den Kopf gestellt werden. Verantwortlich für die
Bestrafung der Bürger für deren Straftaten bleibt nach dem Grundgesetz (alle sind vor dem Gesetz gleich) die staatliche Behörde.
Würde anhand dieser Fälle bekannt, dass die staatlichen Behörden (wie in den Fällen der Berufsgenossenschaften) versagen, stellt sich die Frage, was udernd weshalb dies Staat genau auf die Weise
organisiert hat?
Um den Vorgang auf Staatsseite positiv zu beschreiben, wäre die Beurteilung: "Nur Mist"!
Es ist nach über 75 Jahre und Einsatz geballter Intelligenz auf der Seite des Staates ist festzuhalten, dass die dortige Intelligenz offensichtlich den Anforderung nicht gerecht wurde. "6, setzen!"
Wir müssen in der Tat bei der Organisation des Staates im Jahr 1949, dem Jahr der Schaffung des Grundgesetzes, neu beginnen.
Auch der Versuch 1954, die Sozialgerichtsbarkeit an den Vorschriften des Grundgesetzes auszurichten und aufzubauen, muss vor diesem Hintergrund als gescheitert angesehen werden.
Wir müssen uns vor Augen halten, dass 1953 europäische Menschenrechte seitens der Bundesregierung in Kraft gesetzt wurden, aber die Angabe, dass neutrale Richter nach dem Gesetz entscheiden, seitens
der Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt kontrollierbar oder veränderbar war. Organisatorisch ist dies bei normaler Denkfähigkeit ein unmöglicher Zustand.
Gehen wir davon aus, dass die gesamte Ausbildung der Juristen (und diese wiederum einen großen Anteil im heutigen Bundestag stellen), dieser Denke folgen, stellt sich die Frage, was überhaupt
ausgebildet wurde und für was ein Zertifikat für welche Qualifikatin ausgestellt wurde?
Folgt man dem Ergebnis des seinerzeitigen Gutachtenauftrags von Frau Leutheuser-Schnarrenberg, so liegt die Annahme nahe, dass in der frühen Bundesrepublik die damaligen NS-Juristen diese Denke
bestimmten und initiierten.
Um der Intention des Bundespräsidenten Steinmeier anlässlich seiner Gedenkrede am 20.01.1942 (Jahrestag der Wannsee-Konferenz) Rechnung zu tragen, ist zu fordern, dass endlich Schluss sein muss, mit
den NAZI-Methoden in der öffentlichen Verwaltung. Eine Verabredung zur Begehung von Straftaten ist auch in deren Reihen eine strafbare Handlung und ist zu verfolgen.
Wäre dies nicht der Fall, so wäre die Frage vordergründig, ob kirchliche Würdenträger weiterhin Missbrauch schützen dürfen und Bürger weiterhin verpflichtet sind, Geschlechtsteile von vermeintlichen
Straftätern "zu lutschen".
M.E. ist das eine so straffällig wie das andere. Es ist ureigenste Aufgabe des Staates uns Bürger zu schützen. Darauf haben die Ministerpräsidenten einen Eid geleistet. Dazu ist es erforderlich, dass
der Staat seine Aufgabe effizient wahrnimmt und ein Instrumentarium aufbaut, Fehler zu erkennen und abzustellen.
#200
WernerE(Montag, 24 Januar 2022 23:07)
Morgen - auf der Schiene nach Süden, in die LH München,
ein nächstes Gutachten wird angefertigt BK 2301.
Mal sehen ob der Sachverständige weis was eine C 5 Senke ist.
Zum Schreiben (eMail) an die BGHW und der auf WWW.AET-ERNST.DE eingestellten
Seiten (05-10-2009) kam bisher keine Reaktion.
Ich habe Zeit und könnte nachlegen, solange eine Vernünftige Antwort aus
Mannheim bzw. Bremen kommt.
Natürlich könnte ich auch die letzte Seite mit den Unterschriften einlesen und
veröffentlichen.
#199
Mazi(Montag, 24 Januar 2022 20:12)
Werden falsche Aussagen und Angaben hoffähig?
Nach Olaf Scholz hat auch Ratzinger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?
Wie erfolgt der Umgang mit diesem Tatbestand? Sollte nach dem Grundgesetz nicht jeder vor dem Gesetz gleich sein?
Da gab es einen Olaf Scholz der sich nicht erinnern konnte und sein Gesprächspartner den Inhalt seines Gesprächs mit ihm sorgfältig notierte.
Da lesen wir nach, dass im Fall Ratzinger eine Münchnerkanzlei einen Zeitraum von 1945 bis 2019 aufgearbeitet und Erkenntnisse gewonnen haben will, zu der staatliche Organe, denen diese Aufgabe
eigens als Auftrag erteilt wurde, nicht fähig gewesen sein soll?
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass besagte Staatsanwaltschaft nicht schlechter gearbeitet hat, als andere Staatsanwaltschaften auch. Die Frage ist, ob dieser Vergleich eine Straftat, die
Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) legitimieren kann und darf?
Ausweislich der Münchnerkanzlei ist es ausgeschlossen, dass Ratzinger nicht an der Besprechung des Missbrauchs teilgenommen hat.
Wenn Schuldige also ausweislich von Zeugen überführt werden, ist dann eine Zeugenaussage zu negieren?
Unter Achtung der Menschenrechte hat sich 1952 die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Nach der dortigen Vorgabe entscheiden neutrale Richter nach dem
Gesetz.
In den vorliegenden Fällen ist es wahrscheinlich so, dass nicht unterstellt werden darf, dass neutrale Richter nach dem Gesetz entschieden haben.
Da gibt es einen Olaf Scholz, der überführt ist. Da gibt es einen Ratzinger, der überführt ist. Da gibt es eine BGHW, die überführt ist, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte
vorgelegt zu haben.
Es muss erlaubt sein zu fragen, welches Recht gegenüber wem anzuwenden ist und angewendet wird?
Der Schluss liegt offensichtlich nahe: "Nicht das gleiche Recht gegenüber jedermann!"
Damit bewegen wir uns jenseits des Grundgesetzes und eine Argumentation mit Grundgesetz, Menschenrechte oder Charta der Grundrechte der EU sind nicht zielführend.
Die Frage ist also, ob die Entscheidungen rechtsstaatlicher Natur sind oder sein sollen?
#198
Erich Neumann, Unfallmann(Montag, 24 Januar 2022 19:32)
Hallo Niedersachse,
insbesondere müssen auch die Namen gelöscht werden "OK"!?
MfG
#197
Der Niedersachse(Montag, 24 Januar 2022 19:15)
Hallo Erich,
entschuldige, eine weitere Bestrafung darf nie wieder passieren.
Schon schlimm genug was Dir so lange angetan wird.
Text wird entschärft....
Netten Gruß
#196
Erich Neumann alias unfallmann(Montag, 24 Januar 2022 09:06)
Hallo, "Der Niedersachse",
ich habe den Kommentar/Gästebucheintrag vom 23.01.2022 16:57 erhalten, gelesen und ausgedruckt. Dem Beitrag kann ich insoweit folgen aber nicht freischalten, weil ich durch Ordnungsgeld und
Ordnungshaft soweit eingeschüchtert wurde, dass ich eine mögliche Bestrafung erwarte.
MfG
#195
Mazi(Sonntag, 23 Januar 2022 12:37)
Ich Stimme Bundespräsident Steinmeier zu, wenn er die These vertritt, dass die Wannsee-Konferenz nicht beendet ist. Zwar sind deren Teilnehmer zwischenzeitlich verstorben, aber ihr Geist lebt
fort.
Dass seinerzeit gepriesene 1000jährige Reich ist zwar mit dem Grundgesetz untergegangen, aber der Geist lebt in den Behörden fort.
Es ist nicht davon auszugehen, dass eine "Denke" durch ein kopierfähiges Papier allein verschwindet. Da muss schon Arbeit folgen und im Zweifel hat dies auch nach langer Zeit zu erfolgen. Für die
Vergangenheit ist jedoch festzuhalten, dass sich diese Aktiväten in sehr engen Grenzen bewegten.
Nicht die Bezeichnung sogenannter Reichsbürger, Querdenker, AFDler oder NPDler, etc. Ist die zu bewertende Leistung, sondern die eigene Leistungserbringung, dass diesen Leuten keine
Argumentationsbasis geschaffen wird.
Der Führungselite ist vorzuhalten, dass ihre Aktivtäten erfolglos sind und daher deren Argumente nicht zurückgewiesen werden dürfen. Diese Gruppen haben das demokratische Recht auf die Misstände
aufmersam zu machen und die Regierenden haben die Verpflichtung uns, das Volk, zu beschützen.
#194
Mazi(Sonntag, 23 Januar 2022 12:22)
Meine berufliche Erfahrung als ehemaliger verantwortlicher Devisenhändler und Schaffung des Derivativmarktes in der Bundesrepublik ist wie folgt:
1. Es gibt keine schlechten oder kriminelle Menschen.
2. Überall, wo gearbeitet wird, passieren Fehler.
3. Bei der Fehlerbereinigung können Devisenhändler ganz schön kreativ agieren.
4. Da Devisenhändler weiter arbeiten und letztlich sich Fehler wiederum wiederholen, lässt die Situation i.d.R. nicht lange auf sich warten.
5. Es ist nachvollziehbar, dass die handelnden Personen die Bereinigung dieses Fehlers, die gleiche Technik anwenden.
6. Sie erkennen, dass die Kontrollsysreme nicht funktionen.
7. Der Schritt zur Kriminalität ist in diesem Fall sehr klein und relativ ungefährlich. Die Maximierung dieses Handeln ist nur eine Frage der Zeit.
Erfahrungsgemäß sind Menschen, die einmal kriminell waren, immer wieder rückfällig.
Die Lösung des Problems, die dahinter steckt, ist die, dass sich das Problem m.E. zwar nicht verhindern lässt, aber durch Verbesserung der Kontrollprozesse und Qualifikation der Mitarbeiter stark
zurück drängen lässt.
Sie werden spätestens jetzt die Frage der Qualifikation der Ministerpräsidentan aufwerfen. Ich kann Ihnen dazu erklären, dass ich deren Qualifikation auch nicht erkenne. Bezogen auf Richter, hat
Montgomery von "Richterlein" gesprochen. Dieses Beispiel oder diese Beispiele treffen m.E. des Pudelskern. Wenn wir wichtige Funktionen mit Funktionsträgern besetze, dann dürfen wir uns nicht
wundern, wenn deren Entscheidungen nicht besser sind, als deren Ausbildung.
Was ich nicht sage, ist, dass Amtsträger sich nicht irren dürfen oder auch Unwissende keine richtigen Entscheidungen treffen können. Ich sage lediglich, dass der sicherste Weg eine falsche
Entscheidung der ist, in dem diese Amtsfunktionen unqualifiziert besetzt oder gar njcht wahrgenommen werden.
Kommen wir zurück zum Thema:
Wenn Richter nicht prüfen, ob eine Verwaltungsakte vollständig und wahrheitsgetreu ist, wer kann dann von ihnen erwarten, dass sie eine sachgerechte unabhängige Entscheidung treffen? Sachlich ist das
auszuschließen. Der Fehler liegt dann nicht in der Entscheidungsfindung, sondern darin, dass sie dem Amtsauftrag nicht ausführten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss 1983 dies lediglich wiederholt und den Geist des Grundgesetzes unterstrichen.diese Logik ist nicht diskutierbar. Auch nicht diskutierbar ist, dass
seitens der "Überwachungsorgane" nicht kontrolliert wird, ob die Amtsträger überhaupt ihre Funktionen ausführen.
Dieser Logik des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts folge ich.
#193
Mazi(Sonntag, 23 Januar 2022 11:49)
Der sicherste Weg Fehlentscheidungen zu treffen, ist die Entscheidung auf Unwissende zu übertragen.
Zugegen, die Kompromissfähigkeit ist unter Unwissenden am größten. Sie erkennen nicht, dass sie gegen Grundsätze verstoßen. Ich erinnere an den Ausdruck "Richterlein" von Montgomery. Die Formulierung
ist zwar "unangemessen", drückt aber den Sachverhalt in einem nicht korrespondierenden Fall genau.
Wenn dann auch noch eine Judikative unkontrolliert "entscheidet", dann ist des nicht verwunderlich, dass die Judikative mafiöse Strukturen nur so anzieht. Denken Sie auch daran, dass Steuergelder
staatlich eingetrieben werden, empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlungen folgen und auf der anderen Seite keine Ausgabenkontrolle gegeben ist.
Die Frage, die es zu klären gilt, ob Täter, die dieses System erkannt haben und ausnutzen zu bestrafen sind, oder die, den Köder auslegen.
Mich erreicht ein Schreiben des Vereins "Finanzwende". Ich Frage mich, wer zu bestrafen ist? Die Lobbyisten, die Banklobbyisten, die die Cum-Ex-Regelung ausnutzen, oder die, die sie schufen?
Ich bin der Auffassung, dass der Anreiz wegfallen muss. Wenn die Amtsträger ihre Amtsgeschäfte nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen würden, eine Kontrolle dieser Vorschriftt eingeführt wäre, empfindlich
und konsequent durchgegriffen würde, hätten wir zahlreiche Probleme und vor allem nicht so viele Klagen. Für mich folgt das derzeitige System einem gewollten Rechtsmissbrauch.
#192
Mazi(Sonntag, 23 Januar 2022 11:29)
Es ist ein Schriftsatz an Behörden mit Terminsetzung bis zum 23.02.2022 nachweislich ergangen. In der Aufforderung sind Behörden zur Stellungnahme aufgefordert zu erklären, dass sie ihrer
Entscheidung rechtsstaatliche Grundlagen ihren Entscheidungen zugrunde legen.
Ob sie dies erklären oder durch Nichtbeantwortung bekannt machen, dass deren Entscheidungen nicht auf dieser Grundlage entsprechen.
Hintergrund ist die Wannsee-Konferenz am 20.01.1942 und die Erklärung des Bundespräsidenten Steinmeier in seiner Gedenkrede. Er hat erklärt, dass auch heute in den Amtsstuben nach dem gleichen
Prinzip gehändelt wird. Es ging nur vordergründig um die Vergasung von Juden. Im eigentlichen Sinn ging es um die gemeinsame Verabredung zum Begehen einer Straftat. Dessen sollten auch wir uns
bewusst sein.
Gehen wir davon aus, dass nicht alle gegen die rechtsstaatlichen Regeln sind.
Rechtsstaatlich ist dieses Handeln nicht tolerabel.
#191
Mazi(Sonntag, 23 Januar 2022 11:13)
# 190
Sehen Sie meine Aktivitäten als Kampf für den Geist des Grundgesetzes nach Art. 20 Abs. 4 GG an.
#190
Der Niedersachse(Samstag, 22 Januar 2022 19:57)
Hallo Erich, Mazi, WernerE und alle anderen hier,
der/die Mazi investiert hier wirklich sehr viel Zeit und inhaltlich hochkarätiges Material.
Ich kenne das alte Gästebuch leider nicht und auch nicht die ersten 170 Einträge, aber ich werde hier bleiben und versuchen meinen Beitrag zu leisten, da es auch in meinem Interesse ist.
Und unter Gleichgesinnten bzw. Gleichbetroffenen kommt man gemeinsam hoffentlich sehr bald zum Ziel.
Vielen Dank an Mazi für wichtigen Details bzgl. meines aktuellen Falls. Ich würde gerne einiges dazu schreiben, jedoch fehlt mir dazu heuer die Muse und die Zeit. Außerdem kann ich dem nur zustimmen.
Auch die Seite von WernerE ist sehr gut und soll ja, so wie es aussieht, noch besser werden. Das interne Schreiben der BGHW aus 2009 über den „gefährlichen“ Erich ist unglaublich, spiegelt aber
vorzüglich die Mafiastruktur wieder. Wie Mazi sagt: Die Strafe für Bürden- und Amtsträger kann nicht hoch genug ausfallen !
Auch der Fall A.Amri stinkt zum Himmel. Die Akte wurde für 150 (!) Jahre verschlossen. Warum wohl ? Weil man genau das wollte, was der Typ auf dem Weihnachtsmarkt gemacht hat. Amri wurde mit Waffen
ausgestattet und kam mit dem spanischen Verfassungsschutz zu uns, auf unseren Grund und Boden. Mit dem Thema hatte ich mich eine Weile beschäftigt, gehört aber nicht hierher.
Ich meine zu glauben, dass Mazi der Lösung all unserer aufgezwungenen Probleme ganz dicht auf der Spur ist:
Zu folgenden Zitat aus Post #186 von Mazi,
„Wenn das beispielsweise in der Judikative so ist, dann hat folglich eine Gewaltenteilung, wie sie das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 vorsieht und das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt,
nie bestanden. Daraus folgere ich, dass es nie einen unabhängigen Richterspruch nach dem Gesetz (!) nie gegeben hat.“ , möchte ich hinzufügen, dass das Grundgesetz, welches im Mai 1949 in Kraft
gesetzt wurde, am 17.07.1990 wieder außer Kraft gesetzt wurde durch alliierte Vorbehaltsrechte.
Auch meine ich, dass der Geltungsbereich in den 90ern ersatzlos gestrichen wurde.
Was ein Gesetz ohne Geltungsbereich wert ist, ist jedem klar.
weiteres Zitat aus Post #186 von Mazi
„Sie können diese Folgerung fortspinnen. Wenn es nie einen gültigen Richterspruch gegeben hat, dann kann es auch keine rechtsstaatliche Verurteilung gegeben haben. Keinem "Häftling" hat eine
rechtsstaatliche Einweisung in eine JVA vorgelegen. Die Frage, die daraus folgt, ist, wie denn dann eine so hohe Anzahl an Belegungen dort geben kann?“
Sehr gute Frage ! Meiner Meinung nach spielen hier viele Faktoren eine Rolle. Sehen wir nach Amerika, sind es hauptsächlich die privatisierten Knäste und die korrupten Richter, die für volle Knäste
sorgen. Menschen gehen ab wegen Nichts; wie bei Erich ! Ich sagte schon zu Erich, dass Geld den Freiheitsentzug nicht wieder „gut“ machen kann (aber es wäre ein Anfang).
Ich vermute in der Bananenrepublik Germoney ist das Problem für uns Menschen, dass z.B. das Strafgesetzbuch nicht für Menschen (zum Glück) gemacht wurde sondern nur für Personen. Das bedeutet dieses
Gesetz ist reine Fiktion und kann auch nur auf (fiktive) Personen angewendet werden, nicht jedoch auf Menschen. Deshalb mein Tipp für den Fall, wenn das Regime willkürlich Menschen einsperrt, NIEMALS
etwas unterschreiben (z.B. Erhalt einer Leihgabe o.ä.), denn dann sollte der Aufenthalt ziemlich zügig abgebrochen werden, weil der Insasse nicht mehr Geld einbringt sondern Geld kostet.
Schönes Wochenende
#189
Mazi(Samstag, 22 Januar 2022 11:31)
Die Kirche hat gezeigt, dass Amtsträger trotz Vertuschung bis zum Amt des Papstes schaffen.
Trotzdem möchte ich klarstellen, dass es ureigenste Aufgabe des Staates ist, uns Bürger vor Missbrauch zu schützen. Für mich ist es dennoch unvorstellbar wie eine Kanzlei es schaffen kann einen
Zeitraum von 1945 bis 2019 zu analysieren, der von einer Staatsanwaltschaft in über 75 Jahren nicht bewältigt werden könnte.
Entweder sind die Staatsanwaltschaften unterqualifiziert besetzt oder die allgemeine Arbeitsmoral darf dort nicht angesetzt werden. Meine Forderung ist daher, die Amtsstuben adäquat zu besetzen und
leistungsgerecht zu bezahlen. Unfähige Amsträger sind nach ihrer Qualifikation einzusetzen.
#188
Mazi(Samstag, 22 Januar 2022 11:17)
#187
Das mag zwar sein, aber der seinerzeitige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1983 besagt, dass Behörden eine wahre und vollständige Verwaltungsakte nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen haben.
Mit diesem Beschluss wurden alle Behörden und Gerichte gebunden.
Daher spielt es keine Rolle, ob ein oder mehrere wesentliche sachbezogene Geschehnisse in der Akte fehlen. Sie können damit lediglich nachweisen, dass es sich dabei keinesfalls um einen Einzelfall,
sondern um systematisches Vorgehen handelt.
Am 20.01. hat sich die Wannsee-Konferenz gejährt. In dieser Konferenz wurde die systematische Ermordung der Juden besprochen. Da die Fälle der Rechtsbeugung vor den Sozialgerichten bundesweite
Nachahmung gefunden haben und festzustellen sind, ist von einen systematisch verabredeten Fall auszugehen. Wenn hier der Nachweis erbracht ist, dass systematisches Vorgehen offensichtlich vereinbart
wurde, gibt es keinen sachlichen Unterschied zwischen der "Judenvergasung" und dem vereinbarten Betrug vor den Sozialgerichten. Es handelt sich bei dieser Vorgehensweise lediglich um
Merkmalsausprägungen.
Häufig verweise ich auf andere Gegebenheiten, die ebenfalls deutlich machen, dass dieses Prinzip auch dort erkennbar wurde (Fall AMRI, Katastrophenmanagement an der Ahr, Missbrauchsopfer,
etc.).
Der Bundespräsident Steinmeier hat in seiner Rede zum Gedenken an die Wannsee-Konferenz gesagt, dass die gleichen Prinzipien von damals auch heute noch in den Amtsstuben praktiziert werden.
Wann wird mit dem Nationalsozialismus, mit deren Denken und Handeln in der Bundesrepublik endlich Schluss gemacht?
Wann liegt die Macht wirklich in der Hand des deutschen Volkes - wie das Grundgesetz kopierfähig beschreibt?
Es muss verpflichtend in der Sozialgerichtsbarkeit klargestellt werden, dass das Volk es nicht duldet, dass das Gesetz, das Recht und letztlich auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht
eingehalten werden. So wie die Praxis der Wannsee-Konferenz geächtet ist, sind auch die Methoden der NAZI-JURISTEN abzulehnen und abzustrafen. Die härteste mögliche Maßnahme hat zu erfolgen.
Die involvierten Amtsträger sind anzuklagen, zu verurteilen, aus dem Dienst zu entfernen, ihre bezogenen monatlichen Bezüge und Peneionsleistungen wegen erwiesener Veruntreuung zurückzufordern. Nach
Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden, folgen aber offensichtlich systematisch nicht.
(Falls Amtsträger diese Vorgehensweise bestreiten wollen, dann nur aus dem Grund, dass Gesetz und Recht für sie nicht gelten würden. Das bestreiten ich jedoch aufgrund der grundgesetzlichen Regelung,
dass die Amtsträger ihre Zahlungen aus dem Topf der Steuerzahler trotz fehlender Rechtsgrundlage erhalten.)
Mein Vorschlag:
Härteste möglich durchgreifen und den Rechtsstaat nach dem Grundgesetz etablieren.
Raus mit den NAZIs aus den Amtsstuben.
#187
WernerE(Freitag, 21 Januar 2022 23:37)
Es geht ans Eingemachte! Besuchen Sie www.aet-ernst.de
dort zu finden das 3 seinige Schreiben der Bezirksverwaltung Bremen an die
Hauptverwaltung Mannheim. (05-10-2009)
Jetzt kann sich die HV Mannheim Hr. Dr. u. Scxxxf und seine Mitarbeiter überlegen,
doch auf meinen Brief vom Dezember vernünftig zu antworten.
Alles rechtlich und Datenschutz konform bearbeiten.
#186
Mazi(Freitag, 21 Januar 2022 16:55)
Ich bereite derzeit einen Schriftsatz an das Bundesministerium der Justiz vor. Gegenstand dieses Schreibens ist die Gewährleistung von Gesetz und Recht in der Bundesrepublik mit der Anerkennung der
Menschenrechte 1953.
Bekannt ist mir, dass den jeweiligen Landesregierungen die Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist. Mir ist bekannt, dass der Bund keine Mitspracherechte auf Landesebene hat.
Mir ist auch bekannt, dass die jeweiligen Landesregierungen hinsichtlich der unabhängigen richterlichen Entscheidungen keine Kontrolle ausführen, ob denn die Richter die Gesetze tatsächlich beachten
(vgl. Veröffentlichung von Sorgatz - ehemals BKA-).
Die Frage, die mich umtreibt, ist die, wie ein Staat eine Verpflichtungserklärung unterschreiben kann, die Beachtung dessen Vorschriften aber nicht überwacht bzw. sicherstellt? Da ist doch ein Fehler
im System! Oder denke ich falsch?
Ich verstehe nicht, wie die Bundesrepublik die Achtung der europäischen Menschenrechte ratifizieren konnte, aber nicht sichergestellt hat, dass ihre Amtsträger bzw. die Landesregierungen tatsächlich
die vom Volk beratenen und beschlossenen Gesetze achten?
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung aufgrund der Länderbefugnisse nicht die Einhaltung der Gesetze gewährleisten kann. Sie hat keine Ermächtigung die Landesregierung hinsichtlich ihrer
nicht vorgenommenen Kontrollen zu rügen auf Abstellung der Beanstandung zu bestehen.
Sie können diese Widrigkeit auf zahlreiche Anwendungsfälle übertragen und anwenden. Die Fehlerhaftigkeit der Sozialgerichtsbarkeit setzt sich in zahllosen Fällen fort (Nichtverfolgung von Missbrauch
in der Kirche, der Fall AMRI, die Nichteinrichtung eines Krisenstabs i.S. Flutkatastrophe an der Ahr, Versäumnisse in der Bekämpfung der Corona-Pandemie, etc.). Unterschiedlichste Fälle, denen eine
gemeinsame Ursache zugrunde liegt. Missachtung von Gesetz und Recht seitens der Amtsträger und deren Nichtverfolgung.
Wenn das beispielsweise in der Judikative so ist, dann hat folglich eine Gewaltenteilung, wie sie das Grundgesetz in Art. 20 Abs. 2 vorsieht und das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG vorschreibt, nie
bestanden. Daraus folgere ich, dass es nie einen unabhängigen Richterspruch nach dem Gesetz (!) nie gegeben hat.
Sie können diese Folgerung fortspinnen. Wenn es nie einen gültigen Richterspruch gegeben hat, dann kann es auch keine rechtsstaatliche Verurteilung gegeben haben. Keinem "Häftling" hat eine
rechtsstaatliche Einweisung in eine JVA vorgelegen. Die Frage, die daraus folgt, ist, wie denn dann eine so hohe Anzahl an Belegungen dort geben kann?
Die Logik der "Menschenverbrennungen" (Wannsee-Konferenz 1942) besteht (auch ohne Sonntagsrede des Bundespräsidenten Steinmeiner) fort. Dennoch ist dessen Feststellung korrekt, dass sich nichts
verändert hat.
Mit anderen Worten:
Die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet nicht, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Es ist folglich nicht sichergestellt, dass die Richter nicht die Prinzipien der Nazi-Herrschaft weiterhin
praktizieren. Gefolgt von diesem Gedanken und dem Glauben an ein 1000jähriges Reichs kann niemand behaupten, dass dieses je geendet hat.
Die ehemalige Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberg hatte erstmals eine Untersuchung initiiert, die an den Tag brachte, dass die Behörden nach Schaffung des Grundgesetzes sich in hohem Maße der
arbeitslosen NS-Juristen bedienten. Teilweise haben einige Bundesbehörden nicht einmal eine derart historische Aufarbeitung in Gang gesetzt, geschweige denn auch nach über 70 Jahren der
Bundesrepublik abgeschlossen.
Da nicht bekannt wurde, dass die Judikative je die Denkideologie der Nazis ablegte, keine Änderungen bekannt wurden, ist davon auszugehen, dass auch noch die gleichen Prinzipien (wie im Dritten
Reich) präsent sind und heute noch nicht rechtsstaatliche Grundsätze angewandt werden.
Wenn dies richtig ist, die Frage: Weshalb haben Sie einen anderen Richterspruch erwartet (# 183) und welche Rechtswirkung ist ihm beizumessen? Ist es wesentlich, ob eine unabhängige Entscheidung
eines Richters im Einklang mit dem Gesetz zu stehen hat oder ist dessen Entscheidung höherwertig als das Gesetz?
Folgt man dem Grundsatz des Grundgesetzes, so geht alle Macht vom Volke und nicht von Richtern aus. Das Volk hat Parlamentarier gewählt, die die Gesetze beraten und beschließen und da gibt es
"Richterlein" (Zitat: Montgomery), die es nicht für Wert halten, diese Gesetze zu achten.
Gerne äußere ich mich auch zu den Tatsacheninstanzen und deren "Hintergedanken", Betroffene von deren Rechten "rechtsstaatlich" auszuschließen.
Möglicherweise ist Ihrem Rechtsbeistand (# 183) gegenteiliges bekannt und sie veröffentlichen dessen Informationen, um obiges einvernehmlich richtig zu stellen.
#185
Mazi(Freitag, 21 Januar 2022)
#182
"Gefälligkeitsgutachten"
In eigener Sache habe ich einen Beschluss des Sozialgerichts photographiert, in dem der Richter beschlossen hat, auf der Grundlage der ihm vorgelegten Akten ein Gutachten zu erstellen.
Es ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht vom Wahrheitsgehalt und der Vollständigkeit der Verwaltungsakte der Behörde überzeugen.
Ich bin auch in der Lage den Beweis zu führen, dass der Richter nicht die Berufsgenossenschaft entgegen § 138 STGB zur Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte, in der alle
wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse dokumentiert sind, auffordert oder zur Anzeige gebracht hat.
Mit Anerkennung der europäischen Menschenrechte, zu deren Einhaltung unlängst die amtierende Außenministerin Baerbock den russischen Außenminister eigens aufforderte, hat sich die Bundesregierung
1953 zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Als wesentlicher Inhalt heißt es dort, dass sie neutrale Richter, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen, einsetzt.
Bezogen auf Ihren Fall heißt dies, dass sich die Richter des Landessozialgerichts sich entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht neutral verhalten haben. Sie haben eine unwahre und unvollständige
Verwaltungsakte der beklagten Behörde mit eigenem Beschluss einem Gutachter vorgelegt. Der hat seinerseits auf der Grundlage einer unwahren Verwaltungsakte eine Grundlage geschaffen hat, von dem die
Richter bereits zuvor bereits wussten, dass sie keine Prüfung der wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte der Beklagten vorgenommen haben, als Entscheidungsgrundlage ihrer Entscheidung
zugrunde gelegt.
Zugegeben eine sehr komplizierte Formulierung. Noch einmal!
Die Richter haben vor ihrem Beschluss der Gutachtenerstellung nicht kontrolliert, ob sie dem Gutachter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorlegten.
Damit ist auch dokumentiert, dass der Gutachter kein wahrheitsgetreues Gutachten erstellen konnte.
Das Gutachten ist gerichtlich nicht verwertbar.
Wenn die Richter von diesem Missbrauch Kenntnis haben - und ich unterstelle, das dies in Ihrem Fall zweifelsfrei beleg- und nachprüfbar ist, dann treten sie als Mittäter auf. Keinesfalls können sie
als neutrale Richter angesehen werden. Den Richtern ist sogar vorzuhalten, dass ihnen der Vorwurf des Amtsmissbrauchs zu machen ist. Da sie in die Sache in Reihe verwickelt sind, gelten sie
ausnahmslos alle als Befangen - mit allen Konsequenzen.
Nach den europäischen Menschenrechten haben folglich die Richter nicht nur gegen ihre Neutralitätspflicht, sondern auch gegen das Gesetz verstoßen.
Über das bemühte europäische Menschenrecht hinaus, legitimiert das Grundgesetz unabhängige richterliche Entscheidungen, wenn diese im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Da die Richter des Landessozialgerichts ihre Amtsaufgabe nicht als neutrale Richter und erst recht nicht nach dem Gesetz ausübten, haben sie nach dem Grundgesetz keine unabhängige Entscheidung
verkündet.
Der Status eines solchen Amtsmissbrauchs mit den entsprechenden Konsequenzen ist mir zugegeben noch nicht klar. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es zwischen einer unabhängigen richterlichen
Entscheidung nach dem Gesetz und nicht nach dem Gesetz keinen Unterschied geben soll.
Es ist mir zwar klar, dass dieses Procedere in der Sozialgerichtsbarkeit üblich ist, aber dass dies auch rechtens sein soll, ist mir neu. Meine Empfehlung kann folglich nur sein, einen wahrhaft
ausgebildeten Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.
Mein Vorschlag:
Drucken Sie meinen Kommentar aus und besprechen Sie diese Einwendungen mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt.
#184
Mazi(Freitag, 21 Januar 2022 14:02)
#182
"Wir"
Laut dem Papier "Koalitionsvertrag - Mehr Fortschritt wagen" ist es ein Vertrag zwischen der SPD, den GÜNEN und der FDP.
Wenn es also in dem Paier "wir" heißt, dann bezieht sich dies auf die SP, die GRÜNEN und die FDP. Dieser Koalitionsvertrag wurde von Vertretern dieser Parteien erarbeitet, den Mitgliedern zu deren
Zustimmung vorgelegt und letztlich auch unverändert genehmigt.
Unter "wir" sind also alle Parteimitglieder der vorgenannten Parteien zu verstehen.
#183
Mazi(Freitag, 21 Januar 2022 13:57)
#182
Zum Koalitionsvertrag gelangen Sie u.a. über die Internetseite der SPD:
Dort gelangen Sie wiederum über die Auswahl unter dem 24.11.2021 zu obigem Koalitionsvertrag.
So jetzt können Sie auch mein Zitat nachvollziehen.
Die Möglichkeit etwas nachvollziehen zu können stellt nicht nur gemäß dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts 1988 oder der Internetseite von Herrn Neumann eine wesentliche Voraussetzung dar,
sondern ist auch für mich eine wesentliche Voraussetzung.
Wenn Sie meine Meinung deshalb nicht nachvollziehen konnten, dann entschuldige ich mich dafür. Mit Ihrem Einwand haben Sie völlig richtig gelegen. Sorry!
#182
Der Niedersachse(Freitag, 21 Januar 2022 01:02)
@Mazi:
Das Koalitionspapier (Post#171) kenne ich nicht, aber mir stellt sich als erstes die Frage, wer ist mit „WIR“ bzw. „unser Gemeinwesen“ gemeint und wie definiert sich der Begriff „Angriffe“?
Ich denke nicht, dass wir Menschen mit „wir“ gemeint sind sondern die Mafia selbst, die sich und ihre Korruption schützen will.
Auch wenn in diesem Entwicklungsland die Amtssprache deutsch ist, heißt es noch lange nicht, dass die Begriffe auch die Bedeutung haben, die wir darunter kennen, vermuten und nutzen.
So ab geht’s:
Ich habe einen Tag vor Weihnachten vom Landessozialgericht ein Gerichtsurteil zugestellt bekommen. Nicht nur, dass das Urteil auf ein Gefälligkeitsgutachten fußt, es wurde nicht mal unterschrieben.
Lediglich eine Justizangestellte hat die Richtigkeit der Übertragung der Tonaufnahme (nicht aber die Vollständigkeit, was noch wichtiger wäre) sowie das Urteil elektronisch signiert ! Mein Anwalt
sagt das wäre richtig und rechtens, aber das sehe ich ganz anders.
Wenn es seit Mai 1945 keine Beamten mehr gibt, was sich immer mehr bestätigt, haben diese Richter sowie die Justizangestellte, die sich sogar Urkundsbeamtim nennen darf, keine Befugnisse, keine
Hoheitsrechte und keinen Auftrag. Sie handeln auf eigene Faust und haften auch für ihr Handeln. Darum wird von denen auch seit einiger Zeit gar nichts mehr unterschrieben.
Seht ihr das auch ? Könnt ihr das sogar bestätigen ?
Meinen Anwalt halte ich hier auch jetzt raus; als ich ihm heute das Schreiben vorgelesen habe, war seine unmittelbare Reaktion: lange Pause – OHA – kurze Pause – OHA – Wenn das mal nicht den
Staatsschutz auf den Plan ruft !
Ich habe über 10 Jahre lang freundlich geschrieben, aber wie schon im ersten Post geschrieben:
Wir Menschen werden als Personen und Sachen behandelt.
Ich gebe hier Info wenn Antwort von Gericht oder meine € 100.000,- Schmerzensgeldforderung eintrifft.
Mark Twain hat einst gesagt:
Es ist leichter die Menschen zu betrügen als ihnen zu erklären, dass sie betrogen werden
Der Niedersachse
#181
Der Niedersachse(Freitag, 21 Januar 2022 00:53)
Wenn ihr Euch fragt, warum werden die Geistlichen nicht zur Rechenschaft gezogen…..
….ich habe mich das auch schon immer gefragt.
Alles was in der Kirche passiert, wird auch nur vor einen kirchlichen Gericht verhandelt. Ich habe noch keinen „Geistlichen“ auf der Anklagebank gesehen (leider). Das wird nicht passieren.
Ähnlich bei Sportlern. Verletzt ein Sportler einen anderen, kann er nur vor einen Sportsgericht bestraft werden. Er hat auch dafür unterschrieben, dass er/sie die Strafe zu akzeptieren hat. Danach
kann auch kein Zivilgericht oder so mehr kommen und seine Forderungen stellen.
Alles krank, ich weiß
Der Niedersachse
#180
WernerE(Donnerstag, 20 Januar 2022 23:53)
Wer nicht Hören will, muss Fühlen - ein altbekanntes Sprichwort.
Die BGHW muss jetzt zuschauen, wie ein Dokument (45) nach dem anderen
im Internet auftauen und veröffentlicht wird.
www.aet-ernst.de
Der Demokratische Abgrund in Bremen (http://www.unfallmann.de)
Mit nach meiner Meinung krimineller Energie vermutlich (m.M. nach zuständige BG) wurde jetzt das alte Gästebuch sabotiert.
Die Polizei findet angeblich den Saboteur nicht - dabei dürfte die Sache eigentlich einfach zu finden sein, wenn der Wille vorhanden ist.
Erich Neumann darf 45 Seiten - wichtige Dokumente- der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen!
Hat die BG HW und ihre Verbündeten z.b. der Richter E.. damit Probleme?
Werden darin Wahrheiten die zu Gunsten von Hr. Neumann sprechen, vertuscht?
Da sich diese sich auf meinem Server befinden, stelle ich diese dann hier ein, um den Sozialversicherten Betrug an Hr. Neumann
allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht werden.
Dazu erging heute ein Schreiben an den Vorsitzenden der BG HW in Mannheim, Herrn Dr. U. S.(Vorstandsvorsitzender)
Antwort: Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen nicht Antworten.
Wer nicht Hören will - muss ansehen was geschrieben steht!
Redeverbot 2010
#179
Mazi(Donnerstag, 20 Januar 2022 11:27)
Ich weise auf die heutige Veröffentlichung der Sueddeutschen Zeitung hin:
Im Kern heißt es darin, dass heute in einer Konferenz seitens einer Münchner Kanzlei im Auftrag der kath. Kirche ein Gutachten Umgang mit dem Missbrauch in dem Erzbistum München und Freising
vorgestellt wird. Die Staatsanwaltschaft München I sei auf Grundlage der Recherchen der Kanzlei WSW aktiv geworden.
Die Recherchen der Kanzlei umfasst den Zeitraum 1945 bis 2019 und ist über 1000 Seiten stark.
Mit anderen Worten:
Eine staatliche Behörde (Staatsanwaltschaft München I) war in über 70 Jahren nicht in der Lage, eine Arbeitsleistung zu erbringen, die eine Münchner Kanzlei auftrags des Erzbistums jetzt erbracht
hat.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass staatliche Behörden nicht in der Lage sind, uns Bürger zu schützen. Wenn es keine andere Aufklärung, privatwirtschaftliche Aufklärung gäbe, wären staatliche
Behörden mit der Strafverfolgung überfordert.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob Steuergelder dazu missbraucht werden, Amtsträger für Tätigkeiten zu entlohnen, die sie nicht erbringen?
Der Kreis schließt sich. Letztlich ist dies die Bestätigung dessen, was Herr Neumann angeprangert hat und Sie, WernerE, veröffentlicht wissen wollen. Die Frage ist nur, wenn gleiches Recht für alle
gilt, die Münchner Kanzlei analog den Beschlüssen der Richter am LG Hamburg mit Strafe belegt wird?
Kurz um:
1. Ich halte es unverantwortlich, dass staatliche Behörden über 75 Jahre versagen.
2. Ich halte es für unverantwortlich, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte zwar anerkennt, aber nicht einhält.
#178
Mazi(Donnerstag, 20 Januar 2022 11:00)
#177
Das ist letztlich gleich.
Eine vollständige Verwaltungsakte ist nur dann vollständig, wenn alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse darin enthalten sind.
Im Fall der Veröffentlichung ist jeder Nachweis von Herrn Neumann, dass die Verwaltungsakte der BGHW unvollständig ist und damit keiner Gerichtsentscheidung eine wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakte der BGHW vorgelegen hat. Demzufolge hat kein Richter der Sozialgerichte den Sachverhalt von Amts wegen erforscht (§ 103 SGG) und kein Urteil nach Art. 97 Abs. 1 GG im Einklang mit dem
Gesetz verkündet.
Die Tatsache, dass das LG Hamburg Herrn Neumann explizit verurteilt hat, Gegenbeweise vorzulegen, ihn seiner Freiheit beraubt hat, bestätigt letztlich 2 Dinge.
1. Ein Betroffener darf keine Unterlagen vorlegen, die den Nachweis führen, dass die Behörde keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führt.
2. Die Bundesrepublik keine neutralen Richter, die nach dem Gesetz urteilen, nach den europäischen Menschenrechten (Art. 6 Abs. 1) einsetzt.
Letztlich dokumentieren diese Vorwürfe, dass die Bundesrepublik in der derzeitigen Organisation keine faire Verfahren in der Judikativen durchführt nach Art. 47 Charta der Grundrechte in der EU
durchführt.
Eine Judikative, die nicht überwacht wird, ob sie denn die Gesetze tatsächlich achtet, kann nicht in Anspruch nehmen, sic h von den Nationalsozialisten des Dritten Reichs zu unterscheiden.
Herr WernerE, Ihr Ansinnen oder das Ansinnen von Herrn Neumann, stellt nicht einen Kampf gegen die Bundesrepublik Deutschland, sondern einen Kampf gegen die Prinzipien des Dritten Reichs dar. Sie ist
m.E. von Art. 20 Abs. 4 GG abgesichert.
Es verwundert mich zu tiefst, dass die Bundesregierungen auch nach über 70 Jahren die Gewaltenteilung laut dem Grundgesetz (Art. 20 Abs. 2 GG) oder die europäischen Menschenrechte (Art. 6 Abs. 1)
nicht realisiert haben.
In diesem Zusammenhang verstört mich zutiefst, dass die amtierende Außenministerin Baerbock am 18.12.2022 dem russischen Außenminister die Missachtung der Menschenrechte vorhält, vertritt sie doch
selbst eine Regierung, die die Vorgaben der Menschenrechte missachtet.
#177
WernerE(Mittwoch, 19 Januar 2022 23:23)
Jetzt kommen die Überlegungen mit welcher der Seiten ich beginne.
5-10-2009 oder 18-01-2010
#176
WernerE(Mittwoch, 19 Januar 2022 12:49)
#175
Ich würde diese Genehmigung über den Bundesdatenschutzbeauftragten absichern.
Selbstverständlich wird es rechtssicher geschehen.
Im übrigen werden Strafanzeigen in Augsburg wegen Beleidigung
Nachbar zeigte seine Genitalien, Stinkefinger
nicht angenommen bzw abgelehnt.
Ich kann jetzt quasi Privatklage einreichen oder auch jedem anderen der mir
missfällt alles mögliche zeigen, Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen auf.
Der Staat in dem wir Leben, ist verkommen geworden (meiner Meinung nach)
#175
Mazi(Dienstag, 18 Januar 2022 22:49)
#174
Ich würde diese Genehmigung über den Bundesdatenschutzbeauftragten absichern.
Ungeachtet dessen, dass ich nicht davon ausgehe, dass die unabhängige Entscheidung der Richter am LG Hamburg im Einklang mit dem Gesetz steht (Art. 97 Abs. 1 GG), würde ich mich absichern. Ihr
Handeln sollte m.E. auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten abgesichert sein.
Ich habe keine Zweifel an der sachlichen Richtigkeit Ihrer Vorgehensweise. Aber diese Absicherung erfolgt ausschließlich ausserhalb der gesetzlichen Regelungen.
Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte und seine Amtsträger haben einen Amtseid auf das Grundgesetz geleistet. Sie sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ich bin zwischenzeitlich zu der Überzeugung gelangt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen das Neutralitätsgebot und deren Entscheidung gegen die Gesetze erfolgen.
Dies wirft natürlich die Frage auf, ob die Bundesrepublik eine Organisation der Judikative durchführte, die
a) den europäischen Menschenrechten nicht entsprach/entspricht und
b) nicht sicherstellt, dass neutrale Richter, die nach Gesetz und Recht entscheiden, eingesetzt werden.
Danach ist davon auszugehen, dass die Gewaltentrennung (Art. 20 Abs. 2 GG) nur auf dem Papier steht.
Ich mag mir nicht vorstellen, dass dies die Bundesrepublik vorsätzlich in dieser Weise organisiert hat. Um diesem Vorwurf zu begegnen, sind alle bisherigen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit z.L. der
jeweiligen Behörden aufzuheben (Art. 34 GG).
Ich geneigt nachzulegen.
Eine judikative, die seitens der Länder kontrolliert wird, diese aber diese Tätigkeit nicht wahrnehmen, als Rechtsstaat zu bezeichnen, fällt mir ausgesprochen schwer.
Ich da mit den Bundeswehrgenerälen schon der gleichen Meinung, dass es nicht ansteht etwas beurteilen zu wollen (ob etwas schlecht oder gut ausgeführt wurde), wenn es erst gar nicht installiert
ist.
Wenn man da Abhilfe schaffen will, dann hilft da nur ein entschiedenes energisches Durchgreifen - durchgreifen bis oben hin.
Es ist sachlich nicht nachvollziehbar wie Erwachsene anhand unwahrer und unvollständiger Verwaltungsakten (wesentlichen sachbezogenen Geschehnissen) dennoch eine Entscheidung treffen und in ihren
Urteilen erklären können, ihnen habe eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde vorgelegen.
Wer so "bescheißt", ist auch zu anderen Dingen fähig?
M.E. sind die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zur Schadensbegrenzung und zur Dokumentation der Ehrlichkeit anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entlassen. Da sie zuvor nachweislich ihre
Amtsausübung nicht nach Gesetz und Recht ausgeübt haben, sind auch deren Bezüge und Pensionen einzuziehen und zurückzufordern.
Der Schaden ist zu gegeben groß, aber gemessen an der Herausforderung der Beendigung des Dritten Reichs nicht größer als damals. Die Weiterarbeit mit den gleichen Leuten ist nicht angebracht einen
Systemwechsel herbei zu führen.
Ich denke an die heutigen Worte des Bundespräsidenten Steinmeier, der ausführte, dass in der Verwaltung auch heute noch die gleichen Prinzipien wie 1942 zugrunde gelegt werden.
Die Fortsetzung ist zudem auch keine Lösung.
#174
WernerE(Dienstag, 18 Januar 2022 12:16)
Antwort der BGHW Fr. I.K. heute eingetroffen.
Leider können wir Ihnen aus Datenschutzgründen keine Antwort zu Ihrem Schreiben geben.
Damit ist besiegelt, dass ich pöapö die gesperrten 45 Seiten auf meiner Webseite veröffentlichen kann.
Gesperrt sind diese nur für Erich, nicht für Dritte wie mich.
Datenschutz- und Zivilrechtlich ist das bereits abgeklärt.
Von daher DANKE an die BGHW das man sich nicht äußern wollte zu meinem Brief.
#173
Mazi(Samstag, 15 Januar 2022 18:52)
Prof. Tabert heute (https://www.n-tv.de/politik/Kandidat-Trabert-zieht-Vergleich-zur-NS-Zeit-article23061676.html):
"Widerstand" gegen eine unsoziale Politik
Die Ursachen lägen in der Wirtschafts-, Sozial-, Handels- und Außenpolitik. "Wir dürfen nicht aufhören, dies, auch diese Form von struktureller Gewalt immer wieder zu benennen", sagte Trabert. Später
stellte der Kandidat auf Twitter klar: "Es geht mir nicht um eine historische Gleichsetzung. Das von den Nationalsozialisten verursachte Leid vieler Menschen war unbeschreiblich größer und ist nicht
vergleichbar. Aber die Tendenz des Wegschauens muss deutlich kritisiert werden. Mir geht es ums Hinschauen, gerade in der heutigen Zeit und um ein Lernen aus der Vergangenheit.
Der Parteilose war diese Woche von der Linken als Kandidat für die Wahl des Bundespräsidenten im Februar nominiert worden. Der Arzt arbeitet seit Jahrzehnten in der Gesundheitsversorgung von
Obdachlosen und Flüchtlingen. Er sagte zur Lage heute: "Auch die Gerichte missbrauchen ihre Macht, um Kritik in dieser Demokratie mundtot zu machen. Das dürfen wir nicht akzeptieren." Trabert berief
sich auf den Franzosen Stéphane Hessel und dessen Kritik am Finanzkapitalismus und betonte, nötig sei "Widerstand" gegen eine unsoziale Politik. Da müsse auch die Linke noch profilierter
werden.
Ich zitierte nochmals aus obigem Zitat:
"Auch die Gerichte missbrauchen ihre Macht, um Kritik in dieser Demokratie mundtot zu machen."
"Es geht mir nicht um eine historische Gleichsetzung. Das von den Nationalsozialisten verursachte Leid vieler Menschen war unbeschreiblich größer und ist nicht vergleichbar. Aber die Tendenz des
Wegschauens muss deutlich kritisiert werden. Mir geht es ums Hinschauen, gerade in der heutigen Zeit und um ein Lernen aus der Vergangenheit."
Es ist davon auszugehen, dass das Corona-Virus uns alle erfasst. Viele im Home-Office werden davon tangiert. Es erscheint mir wichtig, die Themen vorher zu klären bevor sie akut werden und wir alle
daran etwas ändern können.
Letztlich haben sich alle Bürger mit dem Thema Berufsgenossenschaften, öffentliche Sozialkassen und Sozialgerichte zu befassen. Alle werden von ihnen erfasst und alle werden von
Berufsgenossenschaften, Sozialkassen, die gegen die Gesetze handeln und von Sozialgerichten, die ebenfalls gegen die Gesetze handeln erfasst.
Das Thema geht uns alle an. Den einen früher, den anderen später. Den einen elementarer, den anderen nur am Rande. Betroffen sind wir letztlich aber alle.
Trabert kann sich bei seiner Argumentation auf Art. 20 Abs. 4 GG stützen.
Wäre es nicht Sache des amtierenden Bundespräsidenten Steinmeier und studierten Juristen gewesen, sich dieser Tatsache anzunehmen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und einen funktionierenden
Staat mit Staatsorganen, die nach Gesetz und Recht tätig sind, zu übergeben?
#172
WernerE(Samstag, 15 Januar 2022 13:10)
Zitat #171
Auf Seite 104 des aktuellen Koalitionsvertrages 2021-2025 heißt es:
Eigentlich sollte das auf Seite 1-3 stehen und nicht erst auf S 104.
Wünsche angenehmes WE und gute Diskussion hier
#171
Mazi(Samstag, 15 Januar 2022 12:11)
Auf Seite 104 des aktuellen Koalitionsvertrages 2021-2025 heißt es:
"Rechtsstaat bedeutet, dass wir die Regeln unseres Gemeinwesens gegen Angriffe verteidigen."
Dem ist nichts hinzuzufügen. Nur muss dies auch in der Praxis gelten und nicht nur zitiert werden dürfen.
#170
Mazi(Samstag, 15 Januar 2022 11:27)
Ganz so pessimistisch sehe ich es aus rechtsstaatlicher Sicht nicht.
Dem Staat ist das Recht eigen, hoheitliche Aufgaben auszuüben.
Das Recht, was er nicht hat, ist diese Aufgaben unter Amtsmissbrauch ausüben zu lassen.
Sie bestätigen auch meine Erfahrungen mit den Sozialbehörden. Die Sozialbehörden führen tatsächlich keine hoheitlichen Aufgaben aus. Sie handeln gegen die Gesetze, nehmen ihre Aufgabe nicht aus
neutraler Sicht wahr, können auf das Argument sich zu irren, nicht verweisen (dazu müssten sie überhaupt erst eine Aufgabe wahrnehmen).
Für sehr interessant halte ich, dass von uns allen Steuern erhoben werden, und dann zur Auszahlung an diese "Typen" gelangen. Für mich ist selbstverständlich, dass behördliches Geld nicht zur
Auszahlung an Leute gelangen darf, die dazu nicht beauftragt sind. Das wären mafiöse Verhältnisse. Da Amtsträger der Exekutiven und Judikativen nur an Gesetz und Recht gebunden sind, diese aber
nachweislich nicht achten, sind sie auch nicht bezugsberechtigt.
Kommen wir zurück auf das Thema "Richter", Sie fgeben vor, unabhängige Entscheidungen,zu fällen, die dem Gesetz entsprechen. Da sie einem Amtseid auf das Grundgesetz leisteten, dieses aber nicht
achten, brechen sie ihren abgelegten Amtseid vorsätzlich. Da die Entscheidungen an den Sozialgerichten nicht dem Gesetz folgen, können Sie nicht in Anspruch nehmen, diese unabhängigen Entscheidungen
getroffen zu haben.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit vorgeben, gerichtliche Entscheidungen dennoch verkündet zu haben, so leiden diese unter dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
Meine Zuversicht ist darin begründet, dass es Aufgabe des Staates nach der europäischen Menschenrechtskonvention ist, dass sich mit Wirkung von 1953 die Bundesrepublik Deutschland international zur
Durchführung fairer Verfahren verpflichtet hat. Gegenstand ist danach der Einsatz neutraler Richter, die nach dem Gesetz urteilen. Beides ist in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gegeben. Nicht nur die
Umgliederung der ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes unter den NAZIs war nach dem Grundgesetzumgliederung erforderlich, sondern auch deren Arbeitsweise.
Da nicht bekannt wurde, dass sich die Arbeitsweise der Abteilungen des ehemaligen Reichsversicherungsamtes unter den NAZIs in der nachfolgenden Bundesrepublik geändert hat, ist davon auszugehen, dass
sie mangels behördlichen Kontrollen unverändert nach den gleichen Prinzipien tätig sind. Das einzige was wir also benötigen ist folglich kein neues Grundgesetz, sondern Kontrollen, ob denn die
Amtsträger tatsächlich nach Gesetz und Recht tätig sind. In der Konsequenz kann sich ein Staat nicht mehr auf Pseudo-Amtsträger berufen, sondern muss sich auf echte Amtsträgern stützen.
Die Nazi müssen nicht nur aus Polizei und Bundeswehr, sondern aus allen Amtsstuben entfernt werden (die Tatsache, dass keine Säuberungsaktion in allen Amtsstuben bekannt wurde, dokumentiert, dass
dort offensichtlich eine bisher unbekannte Anzahl von Amtsträgern dieser Coleur weiterhin tätig sind und mit Steuergeldern bezahlt werden).
#169
Der Niedersachse(Freitag, 14 Januar 2022 23:40)
Heja,
nun muss ich auch mal etwas hier schreiben, nachdem ich mit Erich seit Jahren in sporadischen Kontakt stehe, um sich einander auszutauschen oder bestenfalls sich gegenseitig zu helfen, aber wie wir
alle wissen, gibt es für die Geschädigten keine Knöpfe zum Drücken. Die Gegenseite hingegen besitzt ein großes Schaltpult und selbst wenn diese sich mal verdrückt hat und der Schwindel auffällt sind
die Konsequenzen gleich Zero. Einen unbescholtenen Menschen wie Erich auch noch die Freiheit (und Geld) zu entziehen schlägt dem Fass den Boden aus und darf (und wird) auch niemals toleriert
werden.
Warum ist das alles so wie es ist ? Das frage ich mich seit meinen ersten Arbeitsunfall im Jahre 2009 selber ! Seitdem schlage ich mich mit diesen Verbrechertum herum und es hat deutliche Spuren
hinterlassen !
Ist dieses System vllt. gar nicht für uns Menschen gemacht bzw. zuständig ? Warum werden stichhaltige Beweise von Gerichten nicht aufgefasst, ja regelrecht ignoriert ?
Mir ist klar geworden, dass WIR in diesem System der Scheindemokratie verarscht werden, und zwar so richtig. Also von morgens bis abends belogen, betrogen und beklaut werden. Mittlerweile sollte auch
den letzten auf dem Mond lebenden aufgefallen sein, dass hier (Bananenrepublik Germoney) gar nichts mehr stimmt. Was mich besonders wütend macht, dieses System streicht sich selber fürstliche
Entlohnungen und Altersbezüge ein, ohne auch nur einen Handschlag zum Wohle der Menschen beizutragen. Im Gegenteil; diese beklauen die Menschen um sich die Taschen voll zu machen. Das Dreckssystem
lebt einzig vom Diebstahl. Es ist lediglich eine große Räuberbande.
Rübezahl spricht beim Dachverband der BGen von Kartell, was es de facto ist. Und so etwas gehört abgeschafft, weil es dem Menschen nicht nützt, es sieht den Menschen nicht mal. Es sieht und nützt nur
sich selbst. Weil Menschen wie mir, Erich und vielen weiteren zehntausenden die Unfallrente geklaut wird, können sich die BGen Paläste bauen und weiter ihre korrupten Geschäfte betreiben.
Das muss und wird bald ein Ende haben !
Für den ersten Post muss das reichen…..ich rege mich nur wieder auf bei diesen Thema
Friede ist nur durch Freiheit, Freiheit nur durch Wahrheit möglich. Daher ist die Unwahrheit das eigentlich Böse, jeden Frieden Vernichtende: die Unwahrheit von der Verschleierung bis zur blinden
Lässigkeit, von der Lüge bis zur inneren Verlogenheit, von der Gedankenlosigkeit bis zum doktrinären Wahrheitsfanatismus, von der Unwahrhaftigkeit des einzelnen bis zur Unwahrhaftigkeit des
öffentlichen Zustandes.
Karl Jaspers (1883-1969), Die Voraussetzungen des Friedens – 1958
#168
Rübezahl(Freitag, 14 Januar 2022 18:53)
Ich empfehle allen Antragstellern und Geschädigten, sich an
die aktuellen Politiker zu wenden unter Verweis auf das agierende Kartell "DGUV e.V., das alle 9 BGs in Deutschland zu "einheitlicher Rechtsprechung" veranlaßt. Man braucht sich nicht zu wundern ,
wenn überall ähnliche Fehlurteile präsentiert werden, denn der "Lange Arm" der BGs reicht
sehr weit. Sozialrichter brauchen sich daher nicht an das Grundgesetz zu halten und dürfen als Interessenvertreter
der BGs diese vor Leistungen schützen. Solange das Kartell nicht zerschlagen wird, tritt keine Änderung ein.
Ich habe festge-
stellt, dass Sozial
dass
#167
Mazi(Freitag, 14 Januar 2022 09:43)
Auch meine Klagen sind vor keinem ordentlichen Gericht gelandet. D.h., dass auch die dortigen Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde
legten.
Die Richter haben nicht als neutrale Personen dem Gesetz entsprochen. Sie haben unvollständige Verwaltungsakten der beklagten Behörde Gutachtern zur Erstellung eines Gutachten vorgelegt und deren
Gutachten zur Begründung ihrer Entscheidung zugrunde gelegt.
Das ist weder eine Geste der Neutralität, noch entspricht diese Vorgehensweise dem Gesetz, einem fairen Verfahren.
Die Vorgehensweise am Sozialgericht war rechtsstaatlich purer Unsinn.
Es wird von mir vermutet, dass das in anderen Bundesländern nicht anders ist.
M.E. mangelt es der Judikative an einem Nachweis, dass nach den Vorschriften des Grundgesetzes geurteilt wird. Es geht mir nicht darum, ob die Arbeit der Richter gut oder schlecht ausgeführt wird.
Der Vorwurf ist der, dass sie die erforderlichen Tätigkeiten entgegen der Vorschriften nicht einmal wahrnehmen bzw. ausführen.
Nach den angeführten Beispielen (Missbrauch, fehlendes Katastrophenmanagement an der Ahr, kein Managemdnt in der Coronakrise, Opfer im Fall AMRI, etc.) ist das Fehlverhalten der Behörden nicht nur
auf die Sozialgerichtsbarkeit begründet, sondern nahezu beliebig reproduzierbar.
Wenn keine Änderung erfolgt, wird uns in der Zukunft weiteres behördliche Fehlverhalten bekannt werden.
Es gibt nicht nur an einer Stelle handlungszwang. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Behörden auch nach der Schaffung des Grundgesetzes dieses missachten. Sie geben vor, hoheitliche Aufgaben
wahrzunehmen, handeln aber nicht nach der Vorschriften des Volkes.
Es geht also nicht darum, den Querdenkern deren Verhalten vorzuhalten, sondern darum öffentlich seitens der Behörden zu zeigen und deutlich zu machen, dass nicht zu dieser Gruppe gehören.
#166
@Mazi(Freitag, 14 Januar 2022 08:09)
Was ist eigentlich aus ihren eigenen Verfahren geworden?
#165
Mazi(Donnerstag, 13 Januar 2022 18:56)
Thema ist:
Wenn wir uns den Luxus erlauben, uns eine Rechtsverfassung zu geben, diese als Grundgesetz zu bezeichnen, darin anzugeben, dass alle Macht vom Volke ausgeht, die staatlichen Behörden sich dennoch
nicht danach richten, ist davon auszugehen, dass etwas im Staat nicht stimmt. Dies ist kurzfristig abzustellen.
Wir haben herausgearbeitet (und viele der Leser können dies anhand eigener Erfahrungen bestätigen), dass Richter u.a. der Sozialgerichtsbarkeit bei ihren unabhängigen Entscheidungen keine
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde zugrunde legen. Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 die Rechtsvorschrift in Erinnerung gerufen. Dennoch geben sie trotz Kenntni8s
dieses Beschlusses und in Unkenntnis des Sachverhalts vor, diesen dennoch sachlich beurteilen zu können.
Die Gesetze schreiben den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit anderes vor. Ihr Urteil entspricht nicht dem Gesetz. Es vedrstößt gegen ihren Amtsauftrag (Art. 97 Abs. 1 GG). Die Position der Richter
ist nicht neutral nach Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Die fehlende neutrale Postion der Richter ist nicht zuletzt daran erkennbar, dass sie die Verwaltungsakte der beklagten Behörde (ohne jedwede Kontrolle auf Vollständigkeit) an "befreundete" Gutachter
leiten und diese bitten, ein entscheidungsgenehmes Gutachten auf der Grundlage dieser vorgelegten Geschehnisse zu erstellen.
Dieses Gutachten, das auf der Grundlage ungeprüfter Verwaltungsakten erstellt ist, legen die Richter Angabe gemäß ihren Entscheidungen zugrunde.
Wer diese Vorgehensweise als "neutrale Richter" bezeichnet, ist m.E. nach noch zu weit schlimmeren Rechtsbeugungen fähig.
Die verantwortlichen Politiker sollten sich überlegen, ob die Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz gerechter, nicht sinnvoller umzusetzen ist.
Das hier ist ein so schlechter Versuch, dass wie die Bundeswehrgeneräle zuvor festgestellt haben, dass nichts vorhanden war und dass Exekutive und Judikative sich nicht verändert haben.
Es ist nicht der Vorwurf erhoben, dass sie etwas gut oder schlecht gemacht haben, sondern es erscheint mir der Vorwurf berechtigt, dass nicht einmal der Versuch unternommen wurde, Exekutive und
Judikative nach dem Grundgesetz zu organisieren. Eine Umgliederung der Abteilungen des Reichsversicherungsamtes und Schaffung einer Sozialgerichtsbarkeit führt m.E. nicht dazu anzunehmen, dass die
vorher dem NAZI-System zugeneigten Richtern jetzt vorgeben dürfen, nach dem Grundgesetz zu entscheiden.
Es reicht nicht aus, eine kopierfähige Bindung von Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht zu schaffen, sondern dies muss auch in der Praxis gegeben sein und insbesondere kontrolliert werden.
Die Aufgabe des Staates ist nicht nur die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, sondern auch dies zu gewährleisten.
Augenscheinlich wurden die elementaren Anforderungen des Grundgesetzes nicht umgesetzt.
Der Vorstoß von Frau Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) kam zwar nach der Schaffung des Grundgesetzes in 1949 in 2011 spät, aber er kam. Es ist zu erwarten, dass auch der heutige Minister der Justiz
von der FDP den Faden wieder aufnimmt und für Gerechtigkeit Sorge trägt.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, die verantwortlichen Politiker als überfordert anzusehen und dieses Argument nicht den sogenannten "Querdenkern" oder sogenannten GRÜNEN, den LINKEN,
der NPD oder der AFD zu überlassen. Es gebietet dem Rechtsverständnis eines jeden, dass Exekutive und Judikative den Vorschriften des Grundgesetzes folgen. Dies ist zu gewährleisten. Wenn die
Behörden dies nicht befolgen, dann sind nach Art. 20 Abs. 4 GG alle Bürger dafür verantwortlich, dass dies geschieht und letztlich umsetzen, dass alle Macht vom Volke ausgeht.
Zahlungsempfangsberechtigt sind nur die Amtsträger, die ihr Amt nach Gesetz und Recht ausführen bzw. ausgeführt haben. Andere Zahlungsempfänger haben sich bereichert und Zahlungen vereinnahmt ohne
dafür die geforderte Leistung zu erbringen.
Der Straftatbestand der Untreue, die Zahlungsfreigabe von Überweisungen an Empfänger einschließlich deren Dienstaufsicht), die keine Leistung gemäß ihrem Auftrag erbracht haben, erscheint mir
erfüllt.
Es ist m.E. Aufgabe der Kontrollbehörden diese Veruntreuung von Steuergeldern unverzüglich zu unterbinden.
#164
Mazi(Donnerstag, 13 Januar 2022 10:04)
Muss es nicht jedem Bundesbürger wie Schuppen von den Augen fallen, wenn der ehemalige Finanzminister von Rheinland-Pfalz, Herr Deubel, im Knast landet und sein ehemaliger Vorgesetzter, Kurt Beck,
und Vorgänger besagter Frau Dreyer, zum Opferbeauftragten ( i.S. Fall AMRI) von der SPD ernannt wird.
Kurt Beck ist strafrechtlich heranzuziehen, weil er trotz Kenntnis des Sachverhalts diesen verschwiegen hat oder weil er für die Aufgabe, eine Landesregierung zu führen, nicht qualifiziert war. Vor
dem Hintergrund der bekannt gewordenen Versäumnisse der Landesregierung, ist auch die Tätigkeit von Frau Dreyer zu hinterfragen und zu beurteilen.
Die Effizienz des Grundgesetzes, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3 und letztlich auch Art. 97 Abs. 1 ist zu hinterfragen. Da mindestens ein Grundrecht involviert ist, die Landesregierung
keinen Nachweis führt, dass sie due Rechtsordnung sicherstellt, ist nicht sichergestellt, dass in Rheinland-Pfalz Gesetz und Recht gewährleistet wird.
Es ist mir nicht bekannt geworden, dass dies in anderen Bundesländern anders wäre.
Für gegenteilige Informationen wäre ich dankbar (bisher sind keine gegenteiligen Informationen eingegangen!).
Ist da nicht vorgezeichnet, dass die Opfer des Berliner Weihnachtsmarktes weiterhin "beschissen" werden?
#163
Mazi(Donnerstag, 13 Januar 2022 09:48)
Mehrmals wurde die Leistungen der Ministerpräsidentin von Rheinkand-Pfalz, Malu Dreyer, kritisch in diesem Forum dargestellt und hinterfragt. Der ehemalige für den Katastrophenschutz zuständige
Bundeswehrgeneral hatte veröffentlicht, dass es kein Katastrophenschutzmanagement an der Ahr gegeben habe. Heute veröffentlicht Dreyer, dass es Fortschritte gegeben habe.
Es ist m.E. kein Wunder, wenn es zuvor kein elementares Krisenmanagement gegeben hat, wenn heute festgestellt wird, dass es keine Rückschritte gab.
Wie kann es möglich sein, dass sich eine deutsche Ministerpräsidentin mit einer derartigen Meldungen an die Öffentlichkeit wagt?
Wir haben mehrfach an dieser Stelle die Funktionsweise der Justiz in Rheinland-Pfalz kritisiert und festgestellt, dass es in Rheinland-Pfalz keine Kontrolle gibt, die feststellt, dass Exekutive und
Judikative nach Gesetz und Recht tätig sind. Es geht dabei nicht darum zu klären, ob Institutionen eine Tätigkeit gut oder schlecht ausführen, sondern darum, dass sie Tätigkeiten, für die sie bezahlt
werden, überhaupt ausführen. Dies erfüllt m.E. den Straftatbestand der Untreue.
Die Kritik der Bundeswehrgeneräle (Katastrophenschutz und Amtshilfe) ist mehr als berechtigt. Wann hört es endlich auf, dass verantwortliche Politiker das Volk wirklich schützen, wahrheitsgetreu
berichten und die Vorschriften des Grundgesetzes achten?
Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass in der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin nach der NAZI-Denke gearbeitet und das Grundgesetz als neumodische Erfindung angesehen wird. Es ist m.E.
anhand der Tatsachen unbestritten, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörden ihren Entscheidungen zugrunde legen. Von neutralen
Richtern, die nach dem Gesetz entscheiden, sind wir nach Art. 6 Abs. 1 EMRK noch sehr weit entfernt. Nimmt man dies und den Zeitraum in dem dies nicht geschafft wurde zur Kenntnis, ist festzustellen,
dass sich verantwortliche Politiker nicht anhand ihres Parteibuchs unterscheiden lassen und offensichtlich keine Bereitschaft vorhanden ist, die Missstände des Nazi-Regims abzuschaffen.
#162
Mazi(Dienstag, 11 Januar 2022 09:51)
Mein sehr kritische Meinung zur bundesdeutschen Judikative ist Ihnen bekannt geworden.
Nach Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechte deren Anerkennung 1952 vom Deutschen Parlament mit Zustimmung des Bundesrat ratifiziert wurde, hat sich die Bundesrepublik zur Durchführung fairer
Verfahren verpflicht. Zentrale Forderung darin ist, dass sie neutrale Richter, die ihre unabhängige Entscheidung nach dem Gesetz treffen, einsetzt.
Die Sozialgerichtsbarkeit, entstanden aus den ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes - weil deren weitere Existenz dort nach dem Grundgesetz (Gewaltenteilung) nicht mehr zulässig war -
hat sich etabliert. Änderungen zu deren bisheriger Handlungsweise unter den NS-Juristen ist bisher nicht bekannt geworden.
In der Sozialgerichtsbarkeit hat es sich etablierte, dass Verwaltungsakten der Sozialbehörden seitens der Sozialgerichte ungeprüft seitens der urteilenden Richter - nach vorheriger Bestimmung durch
sie - Gutachter mit der Bitte um die Erstellung eines Gutachtens auf der Grundlage dieser Akten beauftragen. Ob die Richter bei dieser Handlung das Gesetz achten, wird nicht überwacht.
Wenn ich die Zusammenhänge richtig verstehe, dann versteht der Staat bei der hoheitlichen Wahrnehmung seiner Aufgaben das Recht, nicht dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich,
seine Gesetze befolgt werden. Da keine Kontrolle existiert, kann er auch nicht erfahren, dass seine beratenen und beschlossenen Gesetze eingehalten werden.
In Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechte ist damit dokumentiert, was der Staat unter "neutral" verstanden wissen will.
Da die nicht wenigstens die Grundsätze der Funktiontrennung gewährt sind, vertrete ich die Auffassung, dass die Richter der Sozialgerichte nicht in ihrer neutralen Funktion in Erscheinung treten und
damit gegen das Gesetz, die Europäischen Menschenrechte verstoßen. Die Voraussetzungen für ein Urteil nach dem Grundgesetz sind daher in keinem der Fälle erfüllt.
In schließe mich dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 an, dass ein rechtsgültiger Urteil von der Notwendigkeit des Vorliegens von wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten
abhängig macht. Dies begründet es selbst nach dem "Rechtsstaatsprinzip".
Da den richterlichen Entscheidungen der Sozialgerichte keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten zugrunde liegen, sind deren Urteile auch als Amtsmissbrauch zu werten und nicht
bindenden.
Wenn Sozialgerichte und Landessozialgerichte als einzige Tatsacheninstanzen agieren, ihren Entscheidungen aber keine wahren und vollständige Verwaltungsakten zugrunde liegen, können Sie auch keine
Urteile gesprochen haben. Wenn es also keine Urteile dort gibt, kann auch keine Beschwerde vor dem Bundessozialgericht eingereicht werden. Wenn es keine rechtsgültigen Klagen vor dem
Bundessozialgericht gibt, kann dieses auch nicht begründen, entschieden zu haben.
Wenn also in der Sozialgerichtsbarkeit nicht sichergestellt ist, dass Gesetz und Recht eingehalten ist, dann wird damit das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt.
Da besteht akuter Handlungszwang und dies nicht erst ab morgen, sondern seit in Kraft treten des Grundgesetzes. Das ist in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, spätestens
seit 1983, so. Es bedarf nicht meiner ausdrücklichen Zustimmung, dass dies eine korrekte Auslegung des Gesetzes darstellt.
#161
Mazi(Montag, 10 Januar 2022 12:30)
(Fortsetzung)
Es ist aufgrund der Erfahrung, dass die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, strittig, ob sie lediglich ungehorsam sind oder vorsätzlich gegen Gesetz und Recht agieren.
Soweit Richter der Sozialgerichtsbarkeit tätig wurden, ist zu unterstellen, dass sie weder neutral, noch nach dem Gesetz tätig wurden. Sie haben Betroffene wirtschaftlichen und letztlich auch
gesundheitlichen Schaden vorsätzlich zugefügt. Nach Art. 34 GG besteht die Haftung.
Den obigen Artikel - sowie weitere Veröffentlichungen - zum Anlass genommen, besteht nicht zuletzt wegen der Bedrohungslage des Corona-Virus akuter Handlungsbedarf und die Forderung, dass Exekutive
und Judikative nach Gesetz und Recht ihre Amtsgeschäfte wahrnehmen.
Entweder gilt das Grundgesetz oder es ist parlamentarisch als nichtig zu erklären.
Einerseits das Grundgesetz als gültig anzusehen gegen Betroffene anzuwenden, andererseits nicht nach den dortigen Regelungen behördlich zu handeln, schließt sich bei seriöser Betrachtung aus. Es geht
letztlich darum, die Regelungen der europäischen Menschenrechte, der Charta der Grundrechte in der EU und letztlich das Grundgesetz selbst durchzusetzen.
Behörden, die ihre Amtsgeschäfte nicht nach Gesetz und Recht vornehmen, können m.E. nicht geltend machen, hoheitliche Gewalt auszuüben. Sie nach dem Prinzip, das ausgerechnet das Grundgesetz
abschaffen wollte.
Richter, die keine unabhängigen Urteile nach dem Gesetz treffen, können keine Urteile im Sinne des Grundgesetzes verkünden. Urteile, unter Amtsbrauch zustande gekommen, können rechtsstaatlich nicht
verbindlich sein.
Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind durch ein Urteil nach dem Grundgesetz nicht abgeschlossen. Sie sind solange als ausstehend betrachten bis die Voraussetzung erfüllt sind.
Im Fall von Herrn Neumann (und anderen) sind die Verfahren schon sehr lange rechtlich nicht nach den Vorschiften abgeschlossen. Den Verfahren mangelt es an der fehlenden Ordnungsmäßigkeit, der
fehlenden Funktionstrennung und letztlich der fehlenden ordnungsgemäßen Handhabung.
#160
Mazi(Montag, 10 Januar 2022 12:29)
Mehrfach habe ich schon den Verdacht geäußert, dass die Amtsträger auch i.S. Bekämpfung der Bekämpfung des Corona-Virus hinsichtlich des Krisenmanagements versagen.
Jetzt ist es thematisiert und auch dieser Verdacht ist bestätigt.
Ich verweise auf die Veröffentlichung:
https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-corona-1.5503668?sc_src=email_2864625&sc_lid=250710221&sc_uid=Fhv3qfJyNx&sc_llid=13674&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fbundeswehr-corona-1.5503668&utm_campaign=SZ_am_Abend_Sonntag_090122&sc_eh=39c48797c90dbbf21https://www.bing.com/?cc=de
Bundeswehr in der Pandemie:Corona-Befehlshaber sieht "großen Nachholbedarf"
9. Januar 2022, 15:31 Uhr
Seit zwei Jahren helfen Soldaten in Gesundheitsämtern oder Testzentren. Nun beklagt der verantwortliche Generalleutnant Mängel im Krisenmanagement - nicht nur beim Personal.
Die Bundeswehr sieht nach fast zwei Jahren Amtshilfe in der Corona-Pandemie noch deutlichen Verbesserungsbedarf im Krisenmanagement. Generalleutnant Martin Schelleis, der als Nationaler Territorialer
Befehlshaber Soldatinnen und Soldaten auf Bitten der Länder und Kommunen etwa in Altenheime schickt, in Gesundheitsämter und Impf- sowie Testzentren, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Beinahe alle
relevanten staatlichen Instrumente müssen geschärft werden, und wir haben in vielen Bereichen großen Nachholbedarf."
...
Auch gut eine Woche nach den Feiertagen hat die Politik Mühe, verlässliche Corona-Zahlen zu bekommen, auf die Entscheidungen im Kampf gegen das Virus aufbauen könnten.
Mít anderen Worten:
Die verantwortlichen Politiker drehen an einem Steuerrad, dass mit dem Wagen gar nicht verbunden ist. Es ist eine Frage der Zeit, bis sie einen Unfall verursachen.
Es ist keine Frage, ob sie in der Lage sind, einen Unfall zu vermeiden, sondern sie nehmen diesen billigend in Kauf.
Das Thema ist nicht, wie gut oder schlecht eine Tätigkeit ausgeführt wird, sondern es ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Amtsträger die vom Volk geforderten Tätigkeiten nicht ausführen.
Gleichwohl wird monatlich Steuergeld der Bevölkerung an diese Amtsträger ausgezahlt. M.E. unverantwortlich eine derartige Untreue?
Dies stellt schlicht eine Verwendung von Steuergeld, strafrechtlich eine Veruntreuung, dar.
Ein jeder kann auf Amtsträger angewiesen sein, die nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht tätig sind. Es ist sogar wahrscheinlich, dass jeder davon direkt und persönlich davon früher oder
später tangiert sein wird.
Jeder kennt aus seinem Umfeld bereits Personen, die an Corona verstorben sind. Die Bedrohung ist real. Es ist den Amtsträger vorzuhalten, dass sie den Tod von Bürgern billigend in Kauf nehmen.
Gleiches ist i.S. Missbrauchsfälle in kirchlichen Institutionen auszumachen oder in der Sozialgerichtsbarkeit festzustellen.
Während Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Urteile aus neutraler Sicht und nach dem Gesetz zu treffen haben, ist es auch unter der Aufsicht der Landesbehörden dort üblich die Verwaltungsakten der
beklagten Behörden ohne Prüfung deren Wahrhaftig- und Vollständigkeit Gutachtern mit der Bitte vorzulegen, über die vorgelegten Akten ein Gutachten zu erstellen.
Eine Neutralität der Richter kann ich bei dieser Amtsausführung nicht erkennen.
Während die Richter davon ausgehen, dass sie als neutrale Richter tätig sind, niemand sie kontrolliert, und ihre Urteile auf Grundlage unabhängiger Gutachten erstellen, schreibt die europäische
Menschenrechtskonvention die Durchführung fairer Verfahren (auch der Bundesrepublik Deutschland) vor.
Danach hat der Staat seine hoheitliche Aufgabe neutralen Richtern, die nach dem Gesetz ihr unabhängiges Urteil sprechen, zu übertragen. Das hat er nachweislich nicht vorgenommen.
Es ist unstrittig, dass die Handhabung richterlicherseits auch nach Schaffung des Grundgesetzes und Herauslösung der Abteilungen des Reichsversicherungsamtes sowie der Etablierung dieser Abteilungen
als Sozialgerichte in der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin nach den gleichen Prinzipien der Nationalssozialisten erfolgt. Eine Änderung hat m.E. nicht stattgefunden.
#159
WernerE(Sonntag, 09 Januar 2022 22:21)
Wünsche ALLEN hier und draußen in der Welt, einen guten Start.
Vor allem Dir werter Erich mit Familie und Freunden, auf das der Sieg über die
Sozialschmarozer (Gesetz. UV) und deren Helfer (Richter, Anwälte).
Ja und wir kämpfen weiter ohne Unterlass und wir lassen uns nicht klein kriegen!
Dem Schreiber der Kommentare "Mazi" danke ich, für seine unermüdliche Aufklärung.
Bis demnächst wieder hier oder draußen auf der Straße (nach Süden, wo die Kraniche
ziehen)
#158
Mazi(Sonntag, 09 Januar 2022 14:56)
Es ist einige Zeit her, dass offensichtlich ein "Feuerwehr-Hauptmann" in diesem Forum erklärte, dass ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute über die gesetzlichen Unfallversicherungen abgedeckt wären. Es
ging letztlich um Verletzte, diue in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (hier: Flutkatastrophe im Ahrtal), über die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) versichert
wären.
Hier der Verweis auf einen Artikel, der dokumentiert, dass dies nicht pauschal zu unterstellen ist:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Engagement-fuer-Gemeinschaft-zahlt-sich-aus-article22835245.html
Darin heißt es:
"Muss ich mich mit einer Versicherung absichern?
Egal, welches Ehrenamt man ausführt: Passieren kann immer etwas. "Daher ist es zwingend notwendig, vor Aufnahme der Tätigkeit auszuloten, ob und inwieweit ein Versicherungsschutz besteht", so Holze.
Oft existiert für ehrenamtlich Engagierte ein kostenloser Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Die meisten Bundesländer haben eine zusätzliche Sammelversicherung im Bereich Unfall und Haftpflicht abgeschlossen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, falls es zu einem Unfall kommt und
deswegen eine Heilbehandlung und eine Rehabilitation anstehen. Bei dauerhaften Gesundheitsschäden gibt es über die Police eine Rente.
Ebenfalls zu klären ist die Haftpflicht-Frage. Oftmals gibt es eine sogenannte Vereinshaftpflichtversicherung. "Ob sie besteht, sollte man vor Aufnahme der Tätigkeit unbedingt erfragen", sagt
Holze.
Und auch privater Haftpflichtschutz sollte, um auf Nummer sicher zu gehen, vorhanden sein. Das gilt auch, falls über das jeweilige Bundesland eine Sammelversicherung besteht. Eine private
Haftpflichtversicherung kommt zumeist auch für Schäden im Zuge einer ehrenamtlichen Tätigkeit auf."
...
Letztlich heißt dies, dass einige Länder über einen Versicherungsschutz verfügen, andere nicht. Es ist folglich sehr wichtig, sich vorher Klarheit darüber zu verschaffen.
#157
Mazi(Sonntag, 09 Januar 2022 12:01)
Den gleichen Leuten wird unterstellt, dass sie ihre Amtsaufgabe i.S. Corona-Virus-Bekämpfung erledigen erledigen, obwohl sie vorher mehrfach unter Beweis gestellt haben, dass sie nicht in der Lage
sind auch andere Pflichtaufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen.
Es ist mir klar, dass eine Kette nur so stark ist, wie deren schwächstes Glied.
Daher ist es unser aller Aufgabe, das schwächste Glied auszutauschen.
Im vorliegenden Fall sind dies die Richter der Sozialgerichtsbarkeit deren Anspruch mit dem Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG kollidiert. Ihre Entscheidungen sind an Art. 97 Abs. 1 GG gebunden. Sie
haben dem Rechtsstaatsprinzip und letztlich auch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 zu entsprechen.
Beides ist nachweislich nicht gegeben.
Da die Sozialgerichtsbarkeit die rechtsstaatlichen Vorschriften nicht zugrunde legt, sich nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes bewegt, das Bundessozialgericht den Tatsachenberichtern der
richterlichen Entscheidungen der Vorgerichte folgt, ist nicht sichergestellt, dass das bürgerliche Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet ist.
Daraus folgt, dass auch die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG nicht gegeben ist.
Daraus folgt wiederum, dass die seinerzeitige Ausgliederungen der Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt als Sozialgerichtsbarkeit zwar umgesetzt, aber nicht nach dem Geist des Grundgesetzes
erfolgt ist.
Wenn es seinerzeit die Notwendigkeit der Ausgliederung dieser Abteilungen gab, das Ziel aber nicht erreicht wurde, so ist die Umsetzung Gegenstand einer Neuregelung.
Nach Art. 34 GG haftet die Behörde für Ihre Mitarbeiter.
Dies betrifft die Mitarbeiter der Justiz einerseits, aber auch die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften und Behörden andererseits.
#156
Mazi(Sonntag, 09 Januar 2022 11:47)
Jedes bekannt Spiel kennt den Ausdruck: "Gehe zurück auf Los!"
Das Grundgesetz wurde geschrieben und in Kraft gesetzt.
Es ist nun bekannt, dass die staatlichen Behörden dessen Umsetzung nicht durchführten. Die fehlerhafte Umsetzung ist nicht anhand eines Beispiels nachvollziehbar, sondern es ist nicht bekannt, dass
die Amtsträger nach dem Grundgesetz jemals gehandelt haben.
Es ist bekannt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie die Europäische Menschenrechtskonvention achteten. Sie haben nie als neutrale Richter, gehandelt und ihre Entscheidungen nach dem Gesetz
getroffen.
Herr Neumann hat eindrucksvoll und für uns alle nachvollziehbar dokumentiert, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Behörde (der BGHW)
ihren Entscheidungen zugrunde gelegt haben. Sie haben folglich nie nach Art. 97 Abs. 1 GG entschieden.
Das LG Hamburg hat gar entschieden, dass der Bürger Neumann sich nicht anhand wahrheitsgetreuer Geschehnisse (Vorlage von 45 unbestritten wahrheitsgetreuer Dokumente) verteidigen darf, ihn gar mit
Gefängnis bedroht und auch dies wahr gemacht.
Ungeachtet der Tatsache, dass die ZPO eine anwaltliche Vertretung vorschreibt ist es Aufgabe der Gerichte anhand der Verwaltungsakte der Behörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der
Behörde zu kontrollieren. Da die Verwaltungsakte nachweislich der Entscheidung des LG Hamburg nicht wahrheitsgetreu und vollständig war, können auch die richterlichen Entscheidungen der Richter an
den Sozialgerichten nicht neutral und nach dem Gesetz erfolgt sein.
Es ist daher auch die Frage zu klären, ob richterliche Entscheidungen, die nicht nach dem Gesetz erfolgt sind, den gesetzlichen Schutz dennoch in Anspruch nehmen dürfen?
In meiner Sprache:
Wenn jemand widerrechtlich ermordet wurde, lebt er dann noch oder nicht?
Es ist daher davon auszugehen, dass die seinerzeitigen NS-Juristen das System des Dritten Reiches gesichert haben und deren Vertreter in den entscheidenden Gremien weiterhin sitzen.
Diese Auffassung muss man nicht teilen. Aber die bekannten Versäumnisse der Institutionen sind nachweislich dokumentiert.
Sowohl der Missbrauch in der Kirche, als auch die Flutkatarstrophe an der Ahr oder die richterlichen Entscheidungen in der Sozialgerichtsbarkeit sind nachweislich dokumentiert.
Der staatliche Anspruch auf hoheitliche Rechtsausübung ist meinerseits anerkannt. Daraus folgt aber auch, dass dieser Rechtsausspruch auch auf der Gegenseite anzuerkennen ist. Dies ist in der
Darstellung des Grundrechts nach Art. 19 abs. 4 GG dokumentiert. Zu nstreiten ist also darüber nicht.
Die Amtsträger sind aber nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Da dies nachweislich nicht gegeben ist, ist auch die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG nicht realisiert.
Gewiss ist nicht sichergestellt, dass andere Amtsträger diesen "Job" besser ausführen. Aber es kann doch nicht als Begründung herangezogen werden, dass sie weiterhin den "Job" wahrnehmen dürfen,
obwohl sie den Nachweis ihrer Unfähigkeit vorher unter Beweis gestellt haben?
M.E. bleibt keine andere Wahl als "auf Los zurückzugehen" und neu anzufangen.
Ich mag mir nicht vorstellen, dass diese "Amtsträger" einen unterschiedlichen Rechtsanspruch auf eine Pension erworben haben könnten, obwohl allen gemeinsam ist, dass sie ihren Auftrag nicht
ausgeführt haben. Ob sie berechtigt sein konnten, trotz gleicher Ausführung der Arbeit (Nichtachtung der Rechtsvorschriften), dennoch eine unterschiedliche Bezahlung beanspruchen durften, mögen
Gerichte entscheiden. M.E. geht auch dies nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht.
Es ist mir bewusst, dass ich wiederum Gerichte die Entscheidung überlasse, dass sie nach dem Gesetz entscheiden - obwohl ich zuvor die Neutralität der Amtsträger in Frage gestellt habe und Einhaltung
der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention anzweifle.
"Gehe zurück auf Los!"
#155
Mazi(Freitag, 07 Januar 2022 08:42)
#152
Haben Sie das Vertrauen in die politisch Verantwortlichen, dass sie die Bekämpfung des Corona-Virus, den Schutz der Bevölkerung, anders vornehmen, als sie die Umsetzung der Gesetze anderweitig
bereits unter Beweis gestellt haben?
Ich gehe davon aus, dass diese Personen ihre Amtsaufgabe mit gleicher Präzision vornehmen. "Ein totes Pferd weiterzureiten wie zuvor, macht keinen Sinn" (Zitat wie zuvor im Radio gehört).
Wegen bewiesener Unfähigkeit ist den verantwortlichen Politikern das Vertrauen sofort zu entziehen. Es wird behördlich von einem Geschäftsführer in vergleichbarer Funktion in der freien Wirtschaft
erwartet, dass er ebenso handelt (Organisationsverantwortung).
#154
Mazi(Freitag, 07 Januar 2022 08:30)
Sehen Sie nur die Vorschrift der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 Abs. 1. Diese Vorschrift schreibt faire Verfahren, bei der neutrale Richter nach dem Gesetz entscheiden, vor.
In der Tat überzeugen sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht von dem Wahrheitsgehalt und der Vollständigeit der Akten der Behörde. Gleichzeitig legen die Richter diese Dokumente als
wesentliche sachliche Geschehnisse Gutachtern zur Erstellung eines unabhängiges Gutachtens vor. Anschließend nehmen sie dieses Gutachten für die Begründung ihres Urteils. Das sehen
Strafverfolgungsbehörden als neutral und nach dem Gesetz.das sehe ich entschieden anders.
Das dem so ist, sehen sie anhand der zahllosen Beispiele von Herrn Neumann. Es gibt sogar das Beispiel, dass Richter des LG Hamburg Herrn Neumann ohne Beteiligung eines Anwalts untersagen wollen,
Gegenbeweise vorzulegen. Es erscheint auch in der Sache logisch, dass sie nicht vor einer Inhaftierung in einer JVA nicht zurückschreckten. Alles Vorgänge, die in einem Rechtsstaat unmöglich
sind.
Unmöglich!
Wenn Sie jetzt darstellen, das der kleine Mann keine Chance hat, auf das Gesetz zu bestehen, dann stimmt doch etwas in unserem Staat nicht.
In der Tat ist es in der Praxis weiterhin so, dass die NS-Juristen weiterhin regieren und sich an den Steuergeldern bedienen. Das ist rechtsstaatlich zu unterbinden, zumal die Rechtsvorschriften
gegenteiliges vorschreiben.
Wenn diese ungesetzliche Umsetzung der Gesetze stattfindet, dann ist dies mit erlaubten Mitteln rechtsstaatlich zu verhindern. Der Rechtsstaat und unser aller Widerstand ist gefordert. Es ist m.E.
erforderlich, dass in der Sozialgerichtsbarkeit klargestellt werden, dass diese "Pseudourteile" als ungesetzlich gekennzeichnet, nicht aufzuheben, sondern deutlich gemacht wird, dass diese Urteile
nie nach dem Gesetz erfolgt sind.
Fortan ist behördlich sicherzustellen, dass unabhängige Urteile nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz zu entsprechen haben.
Straftäter sind zu verfolgen und zu verurteilen.
#153
Mazi(Freitag, 07 Januar 2022 08:04)
#152
Es liest sich in der Tat ausgesprochen gut und es zeugt, dass der Verfasser sich mit der Sachlage besser und sachlicher auseinander gesetzt hat, als dies in Exekutive und Judikative der Fall
war.
Dessen unabhängig sind m.E. die Gesetze in Ordnung. Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Exekutive und Judikative daran gebunden. Darauf wurde von ihnen sogar ein Eid geleistet. Das trifft auch für die
Strafverfolger zu.
Das Problem, dass sich in der Tat zeigt, ist, dass sich Amtsträger darauf pfeifen.
Was m.E. fehlt ist eine effiziente Strafverfolgung der Amtsträger, die einerseits "zu faul sind" die Gesetze zu achten, und andererseits die von uns erhobenen Steuereinnahmen für nicht geleistete
Arbeit einstreichen und dies sogar mit Pensionsanspruch. Da ist aufzuräumen und die Verwendung unserer Steuerzahlungen an die Arbeit und nicht an die Anwesenheit zu koppeln. Ich sehe da den
berechtigten Vorwurf der Untreue als gegeben.
#152
Sigi(Donnerstag, 06 Januar 2022 17:03)
06.01.2022
Willst du als kleiner Mann dein Recht,
dann steht es meistens um dich schlecht.
Recht haben und Recht kriegen,
dann musst du kämpfen, willst du siegen.
Die Wahrheit kann man leicht verbiegen
und was einmal verbogen ist
das kann man kaum noch gerade kriegen.
Ist unser Staat denn rechts vom Recht?
Ich denke so ein Staat wäre schlecht.
Bist du im Räderwerk oh Graus,
dann kommst du nur gerädert raus.
Als David gegen Goliath hast du dich aufgestellt.
Das Recht des Schwächeren,
gegen das Unrecht des Stärkeren auf der Welt.
Ich wünsche dir viel Kraft und Mut,
dass du die Übersicht behältst.
Und Recht bekommst!!!!
Dann wird bestimmt noch alles gut.
.
#151
BG-Haeter(Mittwoch, 05 Januar 2022 03:40)
Hallo Echrich,
die DGUV hat dazu sehr gute Informationen.
Wer am Ende haften muss, Urteil des Landgerichtes (LG) Bonn vom 26.03.2021, Az. 9 O 216/20 usw. , da hat sich in der Rechtsprechung einiges verändert.
Ich drücke dir die Daumen, dass noch nichts verjährt ist und du an eine richtige Beratung herankommen kannst.
BG-Heater
#150
Mazi(Dienstag, 04 Januar 2022 18:34)
Ich weise auf folgenden Artikel in Spiegel-Online hin:
Kommentar: Ampel, Ämter, RKI: Die Omikron-Ahnungslosigkeit unserer Entscheider ist brandgefährlich
"Auch nach knapp zwei Jahren Pandemie gelingt es den Gesundheitsämtern und Laboren in Deutschland nicht, mit dem Coronavirus und seinen Mutationen Schritt zu halten. Am Freitag sollen auf der
Ministerpräsidentenkonferenz dennoch neue Maßnahmen beschlossen werden. Seriöse Politik sieht anders aus."
Das sicherste eine Fehlentscheidung zu treffen, ist die Entscheidung Unwissenden zu übertragen. Gewiss sind Entscheidungen immer mit Risiken verbunden. Aber diese Entscheider sehen nicht einmal die
Risiken. Deshalb muten sie sich auch die Entscheidung zu.
An anderer Stelle heißt es: "Mit Scholz an der Macht ist das Vertrauen in den Bundeskanzler massiv gesunken"
(https://www.focus.de/politik/deutschland/neue-forsa-umfrage-amt-des-bundeskanzlers-verliert-deutlich-an-vertrauen_id_34804339.html)
oder
"Vertrauen in Politik sinkt - vor allem in den Kanzler" (https://www.n-tv.de/politik/Vertrauen-in-Politik-sinkt-vor-allem-in-den-Kanzler-article23036025.html)
- Montgomery ("Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen";
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/justiz-weist-montgomery-kritik-an-gericht-entscheidungen-zu-corona-regeln-zurueck/)
- Grambs ("Es gab keinen Krisenstab bei Ahr-Flut"; https://www.zeit.de/news/2021-12/09/experte-es-gab-keinen-krisenstab-bei-ahr-flut)
- Mersian, ("Gutachten im Mißbrauchsfall"; https://www1.wdr.de/nachrichten/erzbistum-koeln-kosten-gutachten-100.html)
und nicht zuletzt -
Herr Neumann mit seiner Internetseite
haben öffentlich darauf hingewiesen, dass sehr viel hinsichtlich der Umsetzung des Grundgesetzes auch ca. 70 Jahre nach dessen in Kraft treten zu tun ist.
Es klingt wie eine Leier, dass Richter Urteile/Recht sprechen ohne sich zuvor sachkundig zu machen/zu informieren. So hat es das Grundgesetz nicht vorgesehen.
Es ist festzuhalten, dass die Justiz im Dritten Reich der damaligen Regierung den Rücken stärkte und deren handeln aktiv unterstützte. Es ist nicht bekannt geworden, dass die Judikative überhaupt
eine Reform durchführte und sich von ihrem Handeln im Dritten Reich distanziert hat.
Danach wurden Menschen in Gaskammern verbrannt. Heute sterben Menschen, weil Politiker für etwas zuständig, aber für ihr Handeln keine Verantwortung übernehmen wollen.
Dieses System/diese Methoden ist skandalös!
Während auf Bundesebene es aufgrund der Initiative von Frau Leutheuser-Schnarrenberger (ehemalige Bundesjustizministerin) Untersuchungen bezüglich des Einflusses der NAZIs auf die Politik gegeben
hat, ist dies auf Landesebene m.W. immer noch nicht erfolgt. Gleichwohl kontrollieren die Länder auch noch die heutige Justiz.
Was ist anderes zu erwarten, als das, was wir verhindern wollten?
#149
Erich Neumann alias unfallmann(Dienstag, 04 Januar 2022 09:21)
# 148
Hallo BG-Haeter,
Danke für die Information!
Ich wurde "Angeheizt" und werde die Amtshaftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG einleiten.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#148
BG-Haeter(Dienstag, 04 Januar 2022 01:40)
Hallo Erich,
warum nimmst du deine BG nicht in Amtshaftung, die hier M.E. vorliegt?
Wäre doch mal an der Zeit bei diesen offensichtlichen Schädigungen die dir zugefügt wurden.
Es ist m.E. nichtig, die Justiz in Frage zustellen. Wenn dies, wie hier von namhafter Stelle erfolgt, muss die Frage erlaubt sein, was der eigentliche Grund ist.
In diesem Forum wird schon lange angemerkt, dass Richter Entscheidungen fällen ohne den Sachverhalt nach Gesetz und Recht erforscht zu haben. Es ist in der Tat unsinnig und gegen alle Regeln des
menschlichen Verstands ein Urteil zu fällen, ohne sich zuvor sachkundig gemacht zu haben.
Es ist ebenso bekannt, dass öffentlich die Missbrauchsfälle in der Kirche bekannt sind und staatliche Behörden trotz positivem Wissen untätig sind. Der Verweis auf kirchliche Behörden ist unzulässig,
wenn staatlichen Behörden zum Handeln aufgefordert sind.
Damit wir uns richtig verstehen. Es ist keine Beschönigung kirchlicher Institutionen weiterhin dieses Unrecht fortzusetzen, sondern es ist die Pflicht der Behörden tätig zu werden.
Es ist ebenso bekannt und nachzulesen, dass es zum Management der Flutkatastrophe im Ahrtal keinen Krisenstab gegeben hat. Es geht nicht darum die Frage zu beantweorten, weshalb ein "kleines Licht"
nicht funktioniert hat, sondern es ist die Frage zu beantworten, weshalb hochrangige Politiker es versäumten, eine funktionsfähige Verwaltung auf die Beine zu stellen.
Wenn Politiker nicht befähigt waren, eine funktionsfähige Verwaltung auf die Beine zu stellen, kann es da noch jemanden geben, die unterstellen, dass die gleichen Leute es beim 2. Versuch besser
machen?
...
Es muss erlaubt sein, die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie in Frage zu stellen und dabei die Frage aufzuwerfen, weshalb diese in der Praxis nicht funktioniert? Mit dieser Frage ist die Antwort
zu verknüpfen, was getan werden muss, damit diese funktioniert.
Mit Sicherheit würde sie funktionieren, wenn die Amtsträger für die Erfüllung ihrer Amtsaufgabe bezahlt würden. Es ist veröffentlich von Sorgatz, Ex-BKA, dass dies vorsätzlich nicht wahrgenommen
wird. Weshalb wohl? Gibt es jemanden, der die Meinung vertritt, dass passiert schon (irgendwann)?
Dies zu beantworten ist u.a. die Aufgabe des Bundesrechnungshofes und wenn es dort ebenfalls nicht funktioniert, ist es die Aufgabe des Steuerzahlerbundes.
Auch im Bundesrechnungshof sitzen Amtsträger, deren Auftrag an Gesetz und Recht gebunden ist.
Montgomery stößt eine ganz andere Frage an. Sind Legislative, Exekutive und Judikative überhaupt in der Lage Naturgesetzen gerecht zu werden. Sein Beispiel stellt heraus, dass sie mit dieser Aufgabe
heillos überlastet sind. Wenn dann noch Richter gegen Gesetz, gegen die guten Sitten verstoßen, dann ist unser System krank.
Wo gibt es denn so was, dass "Tätige" für etwas bezahlt werden, was sie nicht ausführen?
Im Fall Montgomery ist eindeutig klar, dass wir alle vom Corona-Virus bedroht werden und diese Gefahr ist einzugrenzen. Eine Möglichkeit ist es, die Kontakte zu begrenzen. Eine dumme Vorgehensweise,
aber nach ca. 2 Jahre die einzige Möglichkeit, dem Virus zu begegnen. Die verantwortlichen Politiker haben es unterlassen, den von ihnen 2013 eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Es ist nicht so, dass sie etwas nicht verstanden haben, sondern sie haben nicht gemacht. Wenn Montgomery hier die Urteilssprüche der Richter "geiselt", so ist die Frage zu beantworten, was nicht
richtig läuft und wie es wieder aufgegleist werden kann.
Ausgerechnet Richter durchbrechen diese Vorsichtsmaßnahmen und feuern die Verbreitung des Virus an. Auch wenn Montgomery sich möglicherweise im Ton vergriffen hat, so deckt er dennoch die bestehenden
Missstände auf.
Im Dritten Reich hat die Justiz immer wieder die Regierenden bestätigt. Die Richter sind nicht durch Engagement für die Bürger aufgefallen. Es waren die NS-Juristen, die die grundgesetzlichen
Regelungen gebeugt haben und das alte System erhalten haben.
Montgomery hat Recht, wenn er die Macht der Richter sehr kritisch sieht und öffentlich macht.
Es ist bekannt, dass die Justiz weder neutral, noch nach Gesetz und Recht tätig ist. Dies sind schlicht u.a. Vorschriften nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 Abs. 1), gegen die
Bundesrepublik Deutschland verstößt.
Der Fall Neumann, Dr. Tschentscher in Hamburg sowie Olaf Scholz in Hamburg und in "Geheimpapieren der EU" und viele andere Fälle sind m.E. auf die gleiche Ursache zurückzuführen . Aktuell gipfelt die
Auseinandersetzung darin, was die EU gerade einführen will, was die GRÜNEN als falsch brandmarken.
Unsere Gesellschaft ist schon sehr zerrissen und es ist gut, dass die GRÜNEN in der Verantwortung sind.
Es gibt viel zu tun.
#146
WernerE(Freitag, 31 Dezember 2021 13:20)
Wünsche uns allen und vor allem Erich mit Familie, ein sanftes hinüber gleiten
-statt einem ausrutschen- in das Gewinnbringende (der sieg ist unser) Jahr 2022.
Wir sind zuversichtlich, dass alle die uns verunfallte oder berufskranke Menschen etwas
schulden, zur Zahlung und Bereitstellung verpflichtet werden, egal wie das heute am
letzten Tag des Jahres 2021 aussieht.
Herzlichen Gruß nach Bremen und den erst der BRD
WernerE
#145
Mazi(Donnerstag, 30 Dezember 2021 11:38)
(Fortsetzung)
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der Schaffung des Grundgesetzes, dem Beitritt zu der Europäischen Menschenrechtskonvention 1953 und dem Beitritt der Charta der Grundrechte der EU die
Prinzipien der Nazi-Juristen abschwören wollen. Aus den Bundesministerien ist bekannt, dass insbesondere NS-Juristen mit dem Neuaufbau beauftragt wurden. Auf Länderebene ist nicht bekannt, dass dort
keine NS-Juristen eingesetzt wurden. Es muss daher unterstellt werden, dass ausgerechnet NS-Juristen, die zuvor Steigbügelhalter der NAZI-Diktatur waren, mit dem Neuaufbau beauftragt wurden. Hier ist
ein wichtigstes Zitat der NS-Juristen anzuführen: "Was vorher richtig war, kann heute nicht falsch sein!"
Es ist davon auszugehen, dass die Judikative nicht nur das Grundgesetz, Menschen- und Grundrechte missachtet, sondern die Amtsträger weiter nach den Prinzipien der NAZI-Zeit tätig sind. Richterliche
Entscheidungen werden nicht in Übereinstimmung mit Art. 97 Abs. 1 GG getroffen.
Montgomery und Gesundheitsminister Lauterbach bringen es auf den Punkt: Die Entscheidungsgrundlagen sind unzutreffend. Ein Parlament kann nicht vorgeben ein Gesetz beraten und beschlossen zu haben,
dem es an der nötigen Grundlage (wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten) mangelte. Nicht einmal hinsichtlich unseres Gesundheitsschutzes, der tatsächlich vorhandenen Bedrohungslage, sind
Politiker in der Lage zu zu schützen.
Es geht wiederholt nicht darum, ob eine Tätigkeit gut oder schlecht ausgeführt wurde, sie wird erst gar nicht ausgeführt (vlg. Bericht des Bundeswehr Oberst zu dem Krisenstab im Ahrtal).
Wir haben nicht nur ein Problem, dass es zu lösen gilt, sondern wir haben das gleiche Problem auf breitester Front.
Jetzt sollte man nur noch Bedenken, dass Sie und ich zur Zahlung von Steuern verpflichtet sind und dieses Geld zur Finanzierung von Amtsträgern benutzt wird, die den erteilten Auftrag laut
Grundgesetz nicht ausführen. Ist es da nicht an der Zeit alle Zahlungen gegenüber den Amtsträgern sofort einzustellen, die nicht nach dem Auftrag agieren?
Es geht schlicht darum, das Grundgesetz mit seinen Regelungen auch in der Praxis durchzusetzen und die Amtsträger zur Arbeit zu bewegen.
#144
Mazi(Donnerstag, 30 Dezember 2021 11:11)
Ich möchte Sie auf folgenden Artikel zu Ihrer Meinungsbildung hinweisen:
https://www.n-tv.de/panorama/Weltaerztechef-Fehlende-Zahlen-sind-mehr-als-peinlich-article23028142.html
Montgormery sagt darin: "Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebunds, Frank Ulrich Montgomery, hält es für "mehr als peinlich", dass Deutschland über die Feiertage keine validen Zahlen zur
Entwicklung der Corona-Pandemie hat. "Wir haben ein riesiges Digitalisierungsproblem nach wie vor in Deutschland", sagte er im Deutschlandfunk.
Dass es über die Feiertage keine vernünftigen Zahlen gebe, liege auch am Föderalismus, an unterschiedlichen Meldesystemen in den einzelnen Bundesländern. "Hier hätte man in den letzten eineinhalb
Jahren wirklich mehr machen können", sagte Montgomery. Das Fehlen der Zahlen sei auch ein Problem, weil die Politik auf deren Basis Gesetze mache, die gerichtsfest sein müssten."
D.h., dass es dem Parlamentarieren in deren Beratungen an belastbaren Fakten mangelt. Die Exekutive beachten Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht. Eine Kontrolle darüber existiert nicht. Die
Judikative kontrolliert nicht, ob die Verwaltungsakte einer entscheidenden Behörde wahrheitsgetreu und vollständig geführt wird (Rechtsstaatsprinzip und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von
1983).
Von Bundesbehörden wissen wir, dass sie ihre NAZI-Vergangenheit aufarbeiten. Die Sozialgerichtsbarkeit plant dies in 2022 abzuschließen und das Bundesarbeitsgericht hat dem Vernehmen nach noch nicht
einmal begonnen.
Es ist Auftrag der Länder Sozial- und Landessozialgerichte zu überwachen. Es ist nicht bekannt geworden, dass sie dies vornehmen könnten oder dass sie NAZI-Methoden abgeschworen hätten. Es ist nicht
einmal bekannt, dass sie ihre Vergangenheit aufgearbeitet hätten.
#143
Mazi(Dienstag, 28 Dezember 2021 15:30)
Vergessen Sie nicht, dass das Ministerium für Arbeit und Soziales, Herr Minister Heil, allen diesen Institutionen vorgesetzt ist. Ein Kollege aus einer anderen Bank stellte einmal fest, dass alle
"Vorteile" in einer Hand liegen. Eine Funktionstrennung ist "immer" dann als effizient anzunehmen, wenn alle dem gleichen Vorgesetzten unterstellt sind. Im Klartext heißt dies, dass sie dieses
Prinzip vergessen können.
Es ist wahrscheinlich naiv anzunehmen, dass das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG, den Rechtsweg zu beschreiten, bereits nach dieser Vorschrift als gesichert anzunehmen ist und in der Folge Exekutive
und Judikative agieren wie sie wollen.
Genauso naiv ist es anzunehmen, frühere NS-Juristen mit der Aufgabe zu betrauen, einen funktionierenden Rechtsstaat aufzubauen. "Wer so agiert hat das Ernten nicht bedacht."
Es ist schlimm 70 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes festzustellen, das wesentliche Grundrechte seitens der Amtsträger weiterhin mit den Füßen getreten werden. Es ist bisher nicht bekannt
geworden, dass Amtsträger sich für die Durchsetzung des Grundgesetzes eingesetzt haben. Es ist jedoch bekannt geworden, dass unsere Steuergelder dazu verwandt wurden und werden, diese Amtsträger, die
nicht das ausführen, was ihnen als Auftrag gegeben wurde. Pfiffige Juristen kontern, dass Amtsträger zu überwachen sind und bei diesem Fehlverhalten nach Art. 34 GG die jeweilige Behörde für ihre
Mitarbeiter haftet. Spätestens hier ist zu erkennen, dass "die Katze sich in den Schwanz beißt."
RICHTIG! Man muss oben anfangen und darf keinen entkommen lassen.
Das Grundgesetz ist nicht nur einzuführen, sondern auch durchzusetzen. Amtsträger, die ihren Amtsauftrag nicht ausführen, sind dabei wenig nützlich. Der Nutzen wird seitens dieser Amtsträger sachlich
falsch interpretiert.
Diese Amtsträger werden ihrerseits entgegenhalten, dass sie es sind, die dem Amtsauftrag korrekt interpretieren.
Es gilt folglich den Geist des Grundgesetzes RICHTIG zu verstehen und durchzusetzen. Wenn es, wie im Fall von Herrn Neumann, richterlich zulässig ist, ihn seiner Freiheit zu berauben, dann empfinde
ich dies als unzulässig. Daraus folgt, dass es auch unzulässig ist, Drittstaaten an die Vorschriften der Menschenrechte zu erinnern.
Es stinkt etwas in unserem Staate und nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit.
#142
Rübezahl(Dienstag, 28 Dezember 2021 11:29)
Das Antragsteller bei Berufsgenossenschaften selten Erfolg haben beruht darauf, dass die "DGUV e.V." das Kartell der
BGs steuert:
a) dass alle BGs an einem Strang ziehen
b) dass niemand aus der Reihe tanzt
c) dass in allen Verfahren vor Sozialgerichten juristisch
einheitlich argumentiert wird
d) dass immer nur die "bewährten" Gutachter von den
Gerichten bestellt werden
e) dass anders lautende Forschungsergebnisse verhindert
oder ausgebremst werden kann.
Um sicher zu gehen, dass die Vorstellungen der DGUV um-
gesetzt werden, unterhält dieses Kartell eigene Hochschulen
in Bad Hersfeld und in Hennef.
Es ist die Politik gefordert, dass grundgesetzlich garantierte Rechtsprechung erfolgt und Zustände wie bei WireCard und
Cum Ex unterbleiben.
"Im Rechtsstaat geht es nicht zu wie bei Hempels auf und unter dem Sofa.
Aus diesem Grunde gibt es neben dem für alle geltenden Strafrecht ein spezielles Disziplinarrecht für den öffentlichen Dienst. Es ist in Disziplinarordnungen der Dienstherren (Bund, Länder usw.)
geregelt, enthält ein ausgefeiltes Verfahrensrecht und strenge Voraussetzungen für die Anordnung und Wirkung von Sanktionen."
"Nicht nur das Verhängen einer Disziplinarmaßnahme setzt ein Verfahren voraus, das rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht, sondern ebenso das Öffentlichmachen einer solchen Maßnahme, das ja ein
besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte der betroffenen Person ist."
"Die Alternative ist eigentlich so schwierig nicht: Innerkirchliche Disziplinarverfahren oder Strafverfahren durchführen, die in jeder Hinsicht rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Rechtskräftige
Ergebnisse veröffentlichen, soweit erforderlich. Konsequenzen ziehen. Rechtsanwälte, Medien und Eiferer sollen das kritisch beobachten und bewerten. Dann wenden sich alle dem nächsten Trauerspiel
zu."
Zum Thema:
Innerhalb der Kirche ist deren Würdeträgern nicht erlaubt, was außerhalb Bürgern untersagt ist. Es gilt die Frage zu klären, ob das Kirchenrecht (und dann für alle Religionen unterschiedlich) höher
angesiedelt ist, als staatliches Recht.
Ich gehe davon aus, dass staatliches Recht dem Menschenrecht folgt und das staatliche Recht über dem Kirchenrecht steht. Daraus folgt, dass Straftäter nicht nach dem Kirchenrecht zu unterscheiden
sind. Daraus folgt, dass die Staatsanwaltschaft die Straftaten (Missbrauchsfälle) zu verfolgen hat.
Wenn die Amtsträger der Staatsanwaltschaften nicht das unternehmen, was jedermann ohnehin bekannt ist, dann sind sie nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG, nach Gesetz und Recht, tätig.
Da Missbrauchsopfer sich auf ihr Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG beziehen dürfen, dieses ihnen aber nicht gewährt wird, spielt die innerkirchliche Strafverfolgung für sie keine Rolle. Maßgeblich
ist vielmehr die Durchsetzung ihres Grundrechts.
Nicht nur dieses Grundrecht wird Ihnen nicht gewährt, sondern in der Bundesrepublik Deutschland wird ihnen ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK oder die Rechtsstaatlichkeit nach Art. 47 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwehrt.
Die Argumentation von Fischer geht m.E. am Thema vorbei und Montgomery spricht ein Thema die unkontrollierte Herrschaft der Judikative direkt an. Vielleicht sind seine Worte zu hart, aber der Kern
ist zutreffend. Während das Volk und mit ihm die Ärzte das Corona-Virus bekämpfen, sorgt die Judikative mit den unerfahrenen Regierungspolitikern mit Entscheidungen für dessen Ausbreitung. Sachlich
ist den Ausführungen von Montgomery nichts hinzuzufügen.
Eines ist dennoch einvernehmlich festzuhalten:
Die sicherste Methode eine Fehlentscheidung zu treffen ist die, die Entscheidung von Unkundigen treffen zu lassen.
#140
Mazi(Montag, 27 Dezember 2021 09:15)
Der neue Bundesjustizminister schwenkt ein!
Haben Sie es gelesen?
https://www.n-tv.de/politik/Buschmann-verteidigt-Richter-fuer-2G-Urteile-article23022437.html
Der neue Bundesjustizminister hat die deutsche Richterschaft wegen deren Ausbildung, nicht wegen deren Urteile gelobt. Das besagt, dass die deutsche Richterschaft nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG
urteilt, obwohl sie dazu fähig wäre.
Die NS-Vergangenheit ist in den Richterstuben bis heute nicht abgeschüttelt. Es ist daher unlauter Polizei und Bundeswehr mit Untersuchungen wegen deren nationalsozialistischen Gesinnungen zu
durchziehen und die Justiz außen vorzulassen.
Was will uns dies sagen?
Die Vorschriften des Grundgesetzes wurden und werden in der Bundesrepublik Deutschland nicht umgesetzt. Die Gerechtigkeit gegenüber jedermann ist nicht gegeben.
Die Vorhaltungen, die Kritik, die in diesem Forum vorgetragen werden, sind keinesfalls bedauerliche Einzelfälle, sondern haben offensichtlich System.
Steuergelder werden vom Staat verwandt, um Amtsträger für Arbeit zu entlohnen, die sie gar nicht verrichtet haben. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist an jeden Bürger der gleiche Lohn
auszuzahlen, der dem höchsten Richter auch wegen dessen "Amtsausübung" ausgezahlt wird. Allgemein wird dies m.E. als bedingungsloses Grundeinkommen in den Amtsstuben bezeichnet.
Dies erfüllt m.E. den Straftatbestand der Untreue und wäre in einen ordnungsgemäß geführten System zu ahnden.
Da die Staatsanwaltschaften dem sträflichen Verhalten der Behörden nicht nachgehen, ist eine andere Behörde mit dieser Aufgabe zu betrauen. Es wird erwartet, dass deren Amtsträger Art. 20 Abs. 3 GG
wörtlich nimmt.
Es erscheint mir mehr als sonderbar, wenn eine Staatsanwaltschaft strafbare Handlungen nicht verfolgt.
Woher leiten wir das Recht ab, andere Staaten zu kritisieren?
Wo leben wir eigentlich?
#139
Mazi(Sonntag, 26 Dezember 2021 22:01)
Wenn der ehemalige Bundeswehroberst feststellt, dass es gar keine Krisenstäbe im Ahrtal gegeben hat, dann ist m.E. schlüssig nachgewiesen, dass einige "Verantwortliche" nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG
gearbeitet haben.
Wenn uns mittlerweile bekannt ist, dass die Politiker ihren Job nicht wahrgenommen haben, dann kann ich nicht nachvollziehen, woher die Bürger dann die Zuversicht nehmen, dass die gleichen Politiker
i.S. Corona-Bekämpfung einen besseren Job wahrnehmen.
Wenn verantwortliche Politiker i.S. Management von Krisen (Flutkatastrophe oder Corona) ihren Job nicht wahrnehmen, dann kann doch kein Bundesbürger vorgeben, dass ihm dies nicht bekannt sei.
Der ehemalige Bundeswehr Oberst Grambs hat Ross und Reiter genannt. Die Politiker sind markiert. Sie sind von verantwortlichen Bürgern aus ihrem Dienst zu entfernen.
Dehnen Sie diese Forderung getrost auf die Missbrauchsfälle oder sonstige Straftatenverfolgungen aus. Es wird deutlich, dass Behörden (Exekutive und Judikative) das Grundgesetz nicht umsetzen, nie
umgesetzt haben. Es geht folglich nicht darum das Grundgesetz der Praxis anzupassen, sondern von den Amtsträgern die Umsetzung einzufordern.
Fordern und fördern war der Slogan des ehemaligen Kanzlers Schröder.
Neu und unbekannt ist es nicht. Durchgesetzt wird es aber auch nicht. Was liegt also nahe? Die Behörden wollen es so wie es ist. Die gegenseitige Unterstützung ist der Plan.
Wie lange wollen wir uns das noch bieten lassen?
Ein ehemaliger Ministerpräsident formulierte es gar so:
"Die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selbst!"
#138
Mazi(Sonntag, 26 Dezember 2021 21:46)
Es geht nicht darum festzustellen, ob eine Landesregierung etwas schlecht oder gut erledigt hat.
In dem Fall hier zu beurteilenden Fall hat sie es nachweislich der Erklärung des ehemaligen Bundeswehr Oberst Wolfgang Grambs nicht einmal versucht. Es hat nach seiner Feststellung überhaupt keinen
Krisenstab gegeben.
Daraus kann nur eines folgen. Aufräumen und besser machen!
Wer zuständig war, war verantwortlich. Ob dieser Misswirtschaft haben sie ihren "Platz" zu räumen.
Demzufolge hat kein verantwortlicher Politiker monatliches Geld für eine von ihm wahrzunehmene Aufgabe bezogen. Dieses Geld, Steuergeld, wurde folglich veruntreut. Es ist zurückzufordern und
einzutreiben.
Der Vorgang ist lediglich ein nachvollziehbares Ereignis und muss bei jedem Steuerpflichtigen die Frage aufwerfen, weshalb ausgerechnet bei ihm Steuern erhoben, ggfs. Zwangsmaßnahmen durchgeführt
werden, um das eingetriebene Geld anderen zu schenken.
Wenn dies in Kirchen mit einer Sammlung verbunden ist, dann ist dies nachvollziehbar. In dem Fall wird auch die Verweigerung einer Spende nicht mit einer Strafe verbunden.
Wir müssen uns die Frage stellen, ob denn die gesetzlichen Regelungen gemäß ihrer Zielsetzungen überhaupt vorgenommen werden.
Wir sind bei der Umsetzung des Grundgesetzes durch NS-Juristen angelangt. Ausgerechnet sie haben es durchgesetzt, dass die, die das Gesetz hüten sollen, nicht kontrolliert werden. Das ist letztlich
so, als wenn Gott den Teufel mit Einhaltung seiner Gesetze betraut.
Das ist zwar undenkbar, aber sehr realistisch. Ausgerechnet die Gruppe der NAZIs wurde/wird mit der Überwachung des Grundgesetzes betraut. Damit keine Abweichungen bekannt wurden, hat man es
unterlassen, eine Kontrolle einzuführen. In der freien Wirtschaft ist man dazu übergangen, dass Prozesse, die funktionieren müssen, nach den Regeln des Regelkreises zu sichern.
Daraus kann nur folgen, dass dieses Vergehen vorher bereits angenommen und tunlichst dafür Sorge getragen wurde, dass dieses System nicht öffentlich bekannt wurde.
Wo sind wir eigentlich?
#137
Mazi(Samstag, 25 Dezember 2021 18:08)
Was passiert, wenn eine Landesregierung keinen Krisenstab zur Bewältigung einer Naturkatastrophe etabliert hat?
Das was passieren muss, wenn Behörden nicht nach Gesetz und Recht arbeiten (Art. 20 Abs. 3 GG).
Die Tatsache, dass eine Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht erledigte kann nicht dazu führen, dass sie auch keine Verantwortung hatte. Im Gegenteil, die verantwortlichen Politiker agieren nicht
anders als Bürger mit Vorsatz in den Tod zu schicken.
Ein Skandal für eine solche Feststellung solange zu benötigen. Wir werden an die Vorkommnisse der Loveparade, die Missbräuche in der Kirche, den Fall AMRI oder den Fall Mollath erinnert.
#136
WernerE(Donnerstag, 23 Dezember 2021 19:27)
Liebwerter Erich Dir und Deinen Familienmitglieder wünsche ich ein besonderes
Weihnachtsfest, in der die kleinen, oft unscheinbaren Wünsche in Erfüllung gehen.
Dein großer Wunsch, welcher sich an die BG HW und ETEM richtet, wird davon bin ich
überzeugt, auch noch seine Erfüllung finden.
Uns allen die wir hier mitlesen und mitschreiben wünsche ich selbstverständlich ebenso
schöne, erfüllte Weihnachtstage und gutes 2022.
Bleiben wir alle, Coronafrei und soweit Gesund, dass wir Erich mit Familie weiterhin
tatkräftig unterstützen können
#135
Mazi(Donnerstag, 23 Dezember 2021 10:41)
Ein Weihnachtsgeschenk an den ehemaligen Bürgermeister von Oppenheim
(https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-mainz-marcus-held-buergermeister-oppenheim-bundestag-abgeordneter-spd-untreue-bestechlichkeit/).
Wo fängt Korruption und Amtstätigkeit von Richtern an und wo hört Sie auf?
Das Richter - unabhängig von den in diesem Forum vorgetragenen Sachverhalten - eine hoheitliche Aufgabe des Staates wahrnehmen-, mag bei diesen Sachverhalten wohl niemand unterstellen. Für wahr, es
geht nicht um Herrn Neumann im LG Hamburg, sondern dieses Fehlverhalten ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland festzustellen. Es geht auch nicht um die Bewertung einer Fehlentscheidung eines
Richters, sondern um fehlerhafte Ermittlung zu einer Entscheidungsfindung. Zahlreichen Urteilen mangelt es daran, im Einklang mit dem Gesetz zu stehen.
Solange Richter nicht dahingehend kontrolliert werden, ob sie dann Gesetz und Recht tatsächlich nach Art. 97 Abs. 1 GG einhalten - dennoch Urteile verkünden -, solange dürfen wir nicht unterstellen,
dass sie dies dies tatsächlich vornehmen (vlg. Argumentation von Sorgatz, ehemals BKA).
So wie das Corona-Virus nicht katholisch ist, sich auch über die Weihnachtsfeiertage ausbreitet, so ist auch die Kritik an der Sozialgerichtsbarkeit nicht von Feiertagen aus zu nehmen.
Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass Politiker nach erwiesener Unfähigkeit immer noch große Reden schwingen dürfen. Hat die SPD keine fähigere Leute?
Ich spreche Frau Ministerpräsidentin Dreyer direkt an. Hat sie es versäumt, einen funktionsfähigen Innenminister Lewentz zu benennen, der seinerseits einen funktionsfähigen Krisenstab einrichtet?
Bekanntlich haben diese Politiker zuständigerkeitshalber den Tod von ungezählten Bürgern (über 100 konkret) billigend in Kauf genommen und Warnmeldungen nicht an die Bürgern nicht weitergeleitet. Wie
können diese Politiker mit dieser Schuld noch Weihnachten "feiern"? Ich vermag nicht den Unterschied zur Praxis der NS-Zeit erkennen.
Wie können solche Leute Konrollen über Richter ausüben? Da kann doch nur das bestätigt werden, was vorher bereits bekannt war.
Ich unterstelle, dass staatlicherseits nichts Anderes gewollt ist, was hier bekannt gemacht wurde. Es war offensichtlich nie die Absicht des Staates eine funktionsfähige Judikative in Abgrenzung zur
NS-Zeit zu etablieren (Art. 20 Abs. 2 und Art. 19 Abs. 4 GG).
#134
Mazi(Donnerstag, 23 Dezember 2021 09:48)
Allen ein frohes Weihnachtsfest und ein guten Rutsch!
Kämpfen wir in 2022 weiter für einen demokratischen Rechtsstaat. Da ca. 70 Jahre offensichtlich bisher nicht reichten, dass Amtsträger nach Gesetz und Recht (Art. 20 Abs.3 GG) auch ihr Amt
ausführten, muss es Ihnen permanent geschrieben werden. Es wäre so einfach, einfach auch danach zu arbeiten, was ihnen ohnehin als Auftrag bereits erteilt ist.
#133
Anja(Mittwoch, 22 Dezember 2021 17:18)
Der Schriftsteller Theodor Storm sagte einmal: „Jeder Tag in unserem Leben sollte ein Weihnachtstag sein, wo wir Frieden und Freude empfangen und austeilen.“
In diesem Sinne hoffe ich dass Sie den Zauber der Weihnacht in das neue Jahr mitnehmen, wünsche Ihnen allen frohe Festtage mit Ihren Liebsten und alles erdenklich Gute für 2022.
#132
Roland TELL(Mittwoch, 22 Dezember 2021 13:01)
Eric, halte durch und: 3 Dinge - a) was erkennst Du; b) was kannst DU verändern (ohne Anwälte); c) was erkennst DU, was Du NICHT verändern kannst - und jetzt zusätzlich: d) lerne den Unterschied ! LG
Roland Tell u. d. LiftBoy
#131
Rübezahl(Dienstag, 21 Dezember 2021 18:02)
Zur Information, der VRLSG "E" des 14. Senats ist dort
nicht mehr tätig; er wurde abgelöst.
Seine Mitrichter, die ihn lange Jahre unterstützten, sind
weiterhin im Amt. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass die
Steigbügelhalter Art. 97 Abs. 1 beachten.
#130
WernerE(Dienstag, 21 Dezember 2021 13:08)
Zitat aus '129
Ich bezeichne es als mehr als sonderbar, dass Richter in einem Rechtsstaat vorgeben, dass ein Betroffener nicht den Nachweis führen darf, dass die Verwaltungsakte einer Behörde nicht wahrheitsgetreu
und vollständig ist.
Ja Erich kann den Nachweis erbringen, wird aber durch staatliche Organe oder KdöR
(BG HW) als Verbrecher hingestellt.
Wer keine Aufklärung duldet, wir von mir als "Verbrecher" betrachtet.
Verbrechen gegen die gesetzlichen Vorgaben betreibt offensichtlich die BGHW in Vertretung des Vorsitzenden Geschäftsführer - siehe #129!
#129
Mazi(Montag, 20 Dezember 2021 12:22)
#128
Als Vorsitzender der BGHW agiert laut Internet Dr. Udo Schöpf (https://www.bghw.de/ueber-uns/geschaeftsfuehrung).
Ich bezeichne es als mehr als sonderbar, dass Richter in einem Rechtsstaat vorgeben, dass ein Betroffener nicht den Nachweis führen darf, dass die Verwaltungsakte einer Behörde nicht wahrhei8tsgetreu
und vollständig ist.
Anders würde ich es sehen, wenn Richter erklärten, dass die vorgelegten Dokumente gefälscht seien. Genau diesen Vorwurf erheben sie jedoch nicht. Folglich ist davon auszugehen, dass die vorgelegten
Dokumente echten Ursprungs sind.
Nach dem wiederholten mal sind die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983
und das Bundesverwaltungsgericht 1988 klargestellt, dass Betroffene nur anhand der Verwaltungsakte die Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen können.
Gemäß dem Minikommentar des Bundesministerium des Innern vom 26.07.2013 kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen einer Behörde anhand deren
Verwaltungsakte. Da dies in der Sozialgerichtsbarkeit bekanntlich nicht gegeben ist, sind auch deren Urteile nicht nach dem Gesetz und damit m.E. von Anfang an nichtig.
Wenn Urteile von Anfang an nichtig sind, können sie m.E. später auch nicht rechtskräftig werden. Diese Auffassung stellt m.E. einen logischen Bruch dar.
Das Urteil bzw. die Urteile dokumentiert/dokumentieren, dass es/sie nicht nach Art. 97 Abs. 1 GG gesprochen wurde/wurden, die Amtsträger nicht nach Gesetz und Recht tätig waren (Art. 20 Abs. 3 GG)
und nach Art. 19 Abs. 4 GG kein rechtliches Gehör gewährt wurde.
Wie in diesem Fall zu verfahren ist, hat das OLG München im Fall wirecard am 09.12.2021 dargestellt.
Wie zwischenzeitlich herausgearbeitet ist, ist diese Vorgehensweise nicht länderspezifisch. Den Landesregierungen ist vorzuhalten gegen rechtsstaatliche Grundsätze zu verstoßen. Die Tatsache, dass
dies seit der Schaffung des Grundgesetzes 1949 erfolgt, lässt den Schluss zu, dass dies vorsätzlich erfolgt ist.
Daher ist es Sache der Bundesregierung eine einheitliche Rechtsprechung und letztlich den Rechtsstaat zu gewährleisten.
#128
WernerE(Freitag, 17 Dezember 2021 20:06)
Hallo Erich,
auf http://www.aet-ernst.de zu Lesen:
u.a.
Erich Neumann darf 45 Seiten - wichtige Dokumente- der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen!
Hat die BG HW und ihre Verbündeten z.b. der Richter E.. damit Probleme?
Werden darin Wahrheiten die zu Gunsten von Hr. Neumann sprechen, vertuscht?
Da sich diese sich auf meinem Server befinden, stelle ich diese dann hier ein, um den Sozialversicherten Betrug an Hr. Neumann
allen Mitbürgern, Gerichten zugänglich gemacht werden.
Dazu erging heute ein Schreiben an den Vorsitzenden der BG HW in Mannheim, Herrn Dr. XXX. XXXXXX. - wobei die Namensnennung dort in Ordnung geht.
Ich denke die BG HW, sowie die ETEM kennen mich und wissen was sie wissen dürfen
#127
Mazi(Freitag, 17 Dezember 2021 18:08)
(Fortsetzung)
Da Richter des LG Hamburg Herrn Neumann seiner persönlichen Freiheit beraubt haben, gehe ich davon aus, dass dies auch seitens von Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freie und
Hansestadt Hamburg, nicht anders gehandhabt wird.
Ich gehe ferner davon aus, dass im Zuständigkeitsbereich des Landes Hamburg und des Landes Bremen die dortigen Amtsträger zur Rückzahlung etwaiger widerrechtlich erhaltener Einkünfte aufgefordert und
nach Art. 41 Charta der Grundrechte der EU die Entschädigung erfolgen werden.
Es ist mir bekannt, dass gleiche Praxis auch in anderen Bundesländern wiedergefunden wird und auch dort das gleiche Prinzip durchzusetzen ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu unterstellen, dass die Bundesrepublik Deutschland keine verbindlichen Verträge abgeschlossen hat und Rechtsstaatlichkeit nicht erkennbar ist.
#126
Mazi(Freitag, 17 Dezember 2021 18:07)
Das kann ich nachvollziehen.
Ich denke, dass es - nicht zuletzt nach der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI, unstrittig ist, dass Amtsträger nicht nach
Gesetz und Recht tätig sind. Art. 20 Abs. 3 GG bindet Amtsträger jedoch an Gesetz und Recht.
Sie erhalten Zahlungen ohne dafür überhaupt einen Auftrag auszuführen.
Unstrittig ist, dass diese Amtsträger mit Steuergeldern staatlich finanziert werden, obwohl sie ihrem Amtsauftrag nicht nachkommen.
Wenn die Amtsträger also ihren Amtsauftrag nicht nach Gesetz und Recht vornehmen, aber dennoch monatliches Entgelt und später Pension erhalten, so stelle ich die Frage, aus welchem "Topf" sie Geld
legitim erhalten?
Es kann doch nicht sein, dass bei den Bürgern eingetriebenes Steuergeld, dazu verwandt wird, illegitimes Handeln zu be-/entlohnen? In der freien Wirtschaft würde man dies als Untreue oder Korruption
bezeichnen.
Kommen wir auf den Fall Neumann, dessen Freiheitsberaubung und Einsperrung in der JVA zurück.
Es darf rechtsstaatlich nicht sein, dass real in Umlauf gesetzte Schreiben der BGHW mit gerichtlicher Unterstützung, von Herrn Neumann zum Beweis seiner Beanstandungen nicht vorgelegt werden
dürfen.
Aufgrund der Akteneinsicht bestehen unsererseits keine Zweifel an der Rechtsgültigkeit der vorgetragenen tatsächlichen Geschehnisse/Dokumente. Wir wissen alle, dass die Beweisführung zur
Wahrheitsfindung immens wichtig ist. Es ist sehr befremdlich, dass ausgerechnet Richter des LG Hamburg tatsächliche Geschehnisse zur Kontrolle rechtsstaatlicher Verwaltungsentscheidungen der BGHW der
Sozialgerichtsbarkeit unterbinden will. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 1988 beschlossen, dass Betroffene (hier Herr Neumann) Verwaltungsentscheidungen der Behörde (hier der BGHW)
nachvollziehen kann.
Der Beschluss der Richter am LG Hamburg dokumentiert m.E. eindeutig, dass die Sozialgerichtsbarkeit diese Dokumente bei deren Entscheidungsfindung nicht gesehen hat. Folglich können sie auch nicht
darüber entschieden haben. Da das Bundesverfassungsgericht Behörden und Gerichte gebunden hat und wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten nach dem Rechtsstaatsprinzip zu führen sind, dies
aber offensichtlich nicht vorgenommen wurde, sind alle Urteile nicht nach dem Gesetz und damit widerrechtlich unter der Nutzung von amtsmissbrauch entstanden.
Ausgerechnet Amtsträger unterstützen andere Amtsträger bei der Verhinderung der Aufklärung eines Sachverhalts?
Unter dieser Voraussetzung fällt mir die Abgrenzung der Justiz von der Justiz in der NAZI-Zeit äußerst schwer. Genauer: Ich kann keinen Unterschied erkennen.
Bekanntlich hat die Justiz der NAZI-Zeit die damalige Regierung mit ihrer Rechtsprechung massiv unterstützt. Die Anmerkungen des Richters am SG Karlsruhe (S 12 SB 3113/19) erscheinen mir immer
plausibler.
Ist dies das Verständnis des Grundgesetzes, dass 1949 in Kraft gesetzt wurde? Ist dies mit dem Verständnis der Europäischen Menschenrecht und die Durchführung fairer Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK
vereinbar? Ist dies mit der Charta der Grundrechte der EU vereinbar, den Bunddestag und Bundesrat zugestimmt haben?
Ich unterstelle, dass das praktizierte Verständnis mit o.g. Regeln nicht vereinbar ist. Ich unterstelle auch, dass die Verwendung von Steuergeld zur Bezahlung der Amtsträger, die nicht nach Gesetz
und Recht handeln, widerrechtlich ist. Es ist Sache des Bundesrechnungshofs diese Veruntreuung von Steuergeld zu unterbinden und zwangsweise zurückzufordern.
Es ist nach über 70 Jahren Grundgesetz endlich Handlungszwang angesagt. Die NAZI-Zeit ist in ihrer Gesamtheit, insbesondere deren Methoden, hinter uns zu lassen. Es geht nicht darum, Reichsbürger
oder Querdenker als Grundgesetzfeinde zu markieren und selbst das NAZI-Unwesen in eigenen Reihen fortzusetzen. Das ist nicht mein Demokratieverständnis.
Ca. 4000 Jahre v.Chr. hat es bereits in Uruk Regeln gegeben, die zum Ausdruck brachten, "Zahn um Zahn". Diese Regel besagt, dass die Täter das gleiche Strafmaß erhalten, dass sie selbst angewandt
haben.
#125
Erich Neumann alias unfallmann(Freitag, 17 Dezember 2021 13:34)
16.Dezember 2021
Hallo WernerE,
Deine zwei Eintragungen im Gästebuch vom 16.Dezember 2021 sind unter dem 16.12.2021 zu finden und ich habe die Namen durch Nummern ersetzt.
Auch ich werde ein Bier trinken - Prost -.
#124
WernerE(Freitag, 17 Dezember 2021 12:59)
Hatte ich vergessen
Prost ich trinke heute Abend mal ein Bier auf Dich werter Erich, ein Jubiläumbier
zum 1000 jährigen Bestehen von Mering, in Weihenstepfan gebraut.
#123
WernerE(Freitag, 17 Dezember 2021 12:57)
Natürlich kann ich die 45 Dokumente auf meiner Webseite nach Absprache mit dem
dt. Datenschutz und dem Rechtsanwalt veröffentlichen.
Da ich diese wie ich der BGHW per Brief beschrieben, auf meiner Datensicherungsfestplatte
habe.
Seit Beginn Deiner Webseite lade ich mir vieles herunter und somit bin ich in Besitz der
45 Dokumente gelangt.
Da die BG HW und ETEM Dir verboten hat, diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
muss die Öffentlichkeit anders davon erfahren, denn dort ist nachweislich der
Betrug der BG ersichtlich.
Betrug an einem Sozialversicherten gehört an den Pranger gestellt.
Da ich auch noch mehr Webauftritte kenne, dort stehen Namen ausgeschrieben, die Du hier schätzen musst.
Wünsche Dir und der Familie alles Gute und Gesundheit.
Wünsche den Betrügern bei den jeweiligen Einrichtungen, dass sie das bekommen,
was dafür gesetzlich und menschlich vorgesehen ist.
#122
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 16 Dezember 2021 14:31)
#121
Hallo WernerE,
welche Webseite könnte die Schriftstücke veröffentlichen?
Und wer könnte noch von den 45 Geheimunterlagen (siehe 13.08.2019) der BGHW Schriftstücke veröffentlichen?
MfG
Erich Neumann
#121
WernerE(Donnerstag, 16 Dezember 2021 13:58)
Guten Tag werter Erich Neumann,
Sie dürfen die 45 Dokumente / Schriftstücke nicht veröffentlichen, ABER ich kann das auf
meiner Webseite machen, alle die Schreiben die ich einst von Ihrer Webseite herunter
geladen hatte.
Dann kann sich die Öffentlichkeit ein Urteil bilden über die Strafbaren Handlungen
der zuständigen BG und deren Handlungsbevollmächtigten.
Bleiben Sie bzw werden Sie Gesund!
Herzliche Grüße aus Mering
Werner E
#120
Mazi(Mittwoch, 15 Dezember 2021 22:13)
#116
Was erwarten Sie?
Es gibt Amtsträger, die hoheitliche Aufgaben des Staates wahrnehmen (sollen), dieser Amtsaufgabe aber nicht nachkommen. Dennoch bezahlt der Staat diese Amtsträger mit Ihrem Steuergeld.
Das ist nicht nur Steuergeldverschwendung, sondern auch vorsätzlicher Betrug.
Und dann erwarten Sie scheinbar, dass Ihnen gegeben wird, was Ihnen zusteht?
Sachlich gibt es keinen Grund, an den Gesetzen zu zweifeln. Auch die Rechtsauslegung der Gesetze ist eindeutig festgeschrieben.
Nach dem Grundgesetz, wiederholt 1983 vom Bundesverfassungsgericht, ist eindeutig klargestellt, dass Richter nur aufgrund einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte einer Behörde über
den Sachstand im Einvernehmen mit dem Gesetz urteilen dürfen (Art. 97 Abs. 1 GG).
In m.E. zahllosen Fällen der Sozialgerichtsbarkeit und ordentlichen Gerichtsbarkeit halten sich deren Richter nicht an Gesetz und Recht. Obwohl sie dazu nach Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet sind,
scheint es sie nicht weiter zu belasten. Wenn dies zutrifft, dann kann es auch keinen Schaden darstellen, wenn sie ihr Richteramt nicht ausüben dürfen. Dies sieht das Gesetz so vor.
Es ist an der Zeit, dass die nationalsozialistischen Methoden enden. Der nächste Schritt ist die Verurteilung durch die Gaskammer. Der Begriff der Gaskammer wird heute anders
bezeichnet. Im Fall von Herrn Neumann war dies die JVA. In anderen Fällen ist es die Sozialgerichtsbarkeit oder die Berufsgenossenschaften.
Kleben wir nicht an Begriffen, sondern halten uns an Tatsachen, die so nicht passieren dürfen. Es ist sicherzustellen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht gilt. Wer dagegen
handelt, ist zur Rechenschaft zu ziehen.
Es geht nicht um Querdenken oder Reichsbürger, sondern um Amtsträger, die nicht die Tätigkeit ausüben, die von ihnen nach dem Gesetz erwartet wird. Sie unterscheiden sich von erstgenannten dadurch,
dass diese zu ihrer Einstellung stehen.
Das OLG München hat unlängst diversen Kammern der Landgerichte bescheinigt, dass sie die Grundrechte der Bürger nicht achteten und Urteile gegen die Gesetze verkündeten. Damit ist der Nachweis
geführt, dass die Manipulationen nicht nur in der Sozialgerichtsbarkeit, sondern auch in den ordentlichen Gerichten stattfinden.
Das Problem ist lediglich in der Amtsfunktion der Staatsanwaltschaften zu sehen. Es ist deren Aufgaben die Richter anzuklagen, verurteilen und aus dem Dienst entfernen zu lassen.
Wenn die Staatsanwaltschaften ihrer Amtspflicht nicht nachkommen, dann ist es wahrscheinlich zu viel erwartet, dass sie Fälle wie die Todesopfer der Loveparade oder der Flutopfer an der Ahr,
geschweige denn den Kindermissbrauch in der Kirche aufklären können.
Ein jeder weiß um den Kindermissbrauch, jeder weiß davon, dass eine Bundesbehörde rechtzeitig das Land alarmierte oder eine Landrätin vor Ort die Alarmierung auslöste. Innenminister Lewentz sind die
Vorfälle bekannt.
Eine Landesregierung, die die Kompetenzen an sich zieht, nachher aber für nichts verantwortlich sein will, muss attestiert werden, dass sie zwar zuständig sein will, aber keine Kompetenz
besitzt.
Daraus ist doch nur ein Schluss nachvollziehbar: Eine Zuständigkeit ohne Kompetenz brauchen wir nicht. Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht einhalten, brauchen wir nicht. Entweder sind sie
abzuschaffen oder die Stellen sind so zu besetzen, dass sie funktionsfähjg im Sinn der Gesetze sind.
Richter, die einen Sachverhalt ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte beurteilen, in Voddoo-Manier, können keine Sachkenntnis besitzen. Es mag zwar sein, dass sie vorgeben zu
urteilen, aber ihr Urteil ist nicht im Einvernehmen mit dem Gesetz. Wegen diesem erheblichen Mangel ist es für mich nicht vorstellbar, dass diese Richter vorgeben dürfen, ein Urteil gesprochen zu
haben. Wäre es ein Urteil gewesen, wäre es im Einklang mit dem Gesetz. Dies ist nachweislich in keinem der Fälle gegeben.
Die Richter missbrauchen ihr Amt und täuschen die Bürger vorsätzlich - auch Sie!
#119
Mazi(Dienstag, 14 Dezember 2021 10:47)
Man kann hinsichtlich der deutschen Judikative unterschiedliche Auffassungen vertreten, aber eines wird anhand des Urteils am Landgericht München deutlich:
Das Grundrecht der Beschreitung des Rechtsweges (Art. 19 Abs. 4 GG) ist nicht damit verbunden, dass die Judikative (Richter) auch tatsächlich nach Gesetz und Recht urteilen (Art. Art. 20 Abs. 3 und
Art. 97 Abs. 1 GG).
Die Bundesrepublik Deutschland stellt nicht sicher, dass in deren Zuständigkeitsbereich Gesetz und Recht eingehalten werden.
Die hier aufgezeigten Beispiele der Sozial- und ordentlichen Gerichtsbarkeit sind dabei nur weitere Merkmalsausprägungen einer unehrlich verstandenen Rechtsstaatlichkeit.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gleichen Politiker, die nicht einmal einfachste Sachverhalt kontrollieren können in der Lage sein könnten, eine Pandemie (Corona) zu bekämpfen.
Sie waren nicht einmal in der Lage einen von einem Bundesamt ausgelösten Alarm ordnungsgemäß weiterzugeben. Dem Sagen nach, waren sie nicht einmal in der Lage eine Katastrophenmeldung einer Landrätin
aus dem Unwettergebiet weiterzuleiten.
Es ist nicht zu erfahren, dass die zuständigen Behörden überhaupt eine Kontrolle dieser Meldungen vorgenommen hätten.
Es steht schlecht um Deutschland und jetzt hat das OLG München dies auch noch schriftlich in das "Stammbuch" der Verantwortlichen geschrieben. Nicht ein Parteibuch, sondern der einfache
Menschenverstand ist zum Maßstab der Dinge zu erheben.
Ich kann wirklich nicht verstehen, dass Amtsträger Steuergelder erhalten, aber nicht einmal einen Versuch unternehmen, eine hoheitliche Aufgabe auszuüben. Sie haben nicht eine Amtsaufgabe schlecht,
sondern erst gar nicht ausgeführt. Hier ist zur Durchsetzung des Grundgesetzes unabhängig von der Parteizugehörigkeit entscheidend einzuschreiten.
#118
Mazi(Dienstag, 14 Dezember 2021 00:28)
(Fortsetzung)
Ich hege ernsthafte Bedenken, dass in der Bundesrepublik Deutschland und eben in der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich eine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG existent ist. Nach Art. 19 Abs. 4 GG
hat jeder Bürger die Möglichkeit den Rechtsweg zu begehen. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
In den hier strittigen Fällen der Sozialgerichtsbarkeit hat das Bundesverfassungsgericht 1983 noch einmal klargestellt, dass Behörden und Gerichte nach dem Rechtsstaatsprinzip wahrheitsgetreue und
vollständige Verwaltungsakten zu führen haben. In diesen Verwaltungsakten – und nur dort – sind alle wesentlichen Geschehnisse zu dokumentieren. Anhand dieser Verwaltungsakte kontrollieren
Aufsichtsbehörde und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene anhand dieser Akte die
Verwaltungsentscheidungen nachvollziehen.
§ 444 ZPO besagt, dass bei Urkunden, die seitens der Behörde nicht vorgelegt werden, die Beanstandungen der Gegenpartei als bewiesen anzusehen sind. Da die Amtsträger, die Richter nach Art. 20 Abs. 3
GG an Gesetz und Recht gebunden sind, sind sie nach Art. 97 Abs. 1 GG nicht berechtigt gegen das Gesetz/diese Vorschrift zu entscheiden.
Wenn die Richter nicht nach dem Gesetz entscheiden und dies vorsätzlich vornehmen, stellt sich die Frage, ob deren monatliches Gehalt und die späteren Pensionen mit Steuergeld finanziert, rechtens
sein kann? M.E. werden hier Steuergelder missbräuchlich verwandt und sind letztlich zurückzufordern bzw. zurückzuerstatten.
Sie dürfen die rhetorische Frage stellen, ob denn die Kosten der Sozialgerichte und Landessozialgerichte als solche auch dann gerechtfertigt sind bzw. die Urteile der Richter gerechtfertigt sein
können, wenn der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass die Behörden, zu deren Gunsten die Richter traditionell entscheiden, über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen (siehe Schreiben des
Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019). Nach dieser Maßgabe wird in der Sozialgerichtsbarkeit gegen Art. 19 Abs. 4 GG offiziell verstoßen. Da dieser Artikel zu den bürgerlichen
Grundrechten zählt, verletzt wird, sind diese Fälle nicht anders zu würdigen, als im Wirecard-Skandal. „Im Kern ist das der Vorwurf einer Grundrechtsverletzung“ (Zitat aus: NTV, Sonntag, 12. Dezember
2021, Kritik am Umgang mit EY-Klagen „Watschn fürs Landgericht, auf beide Backen“).
#117
Mazi(Dienstag, 14 Dezember 2021 00:26)
Ich möchte Sie auf folgende Veröffentlichungen hinweisen:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Watschn-fuers-Landgericht-auf-beide-Backen-article22993057.html
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Gericht-oeffnet-Tuer-fuer-Wirecard-Entschaedigung-article22989278.html
Es ist sehr ungewöhnlich, dass die hier geäußerte Kritik an den Sozialgerichten auch anderweitig bestätigt wird.
Dort heißt es:
„Sie haben regelmäßig Verhandlungstermine beim Landgericht München I, das die Klagen gegen EY im Fall Wirecard bislang abgewiesen hat. Sind Sie überrascht über die Kritik des Oberlandesgerichts
München an den Entscheidungen des Landgerichts?
In o.g. Urteil hat das Oberlandesgericht München die Vorgerichte des Landgerichts I München maßgeblich wegen deren Fehlurteilen gemaßregelt.
Marc Liebscher: Der Beschluss ist in seiner Direktheit überraschend, im Inhalt ist er für uns nicht überraschend. Wir waren immer von unseren Argumenten überzeugt und verwundert, dass mehrere Kammern
des Landgerichts diese so geschlossen zurückgewiesen haben. Deshalb freut uns, dass das Oberlandesgericht nun so harsche Kritik übt und unserer Linie folgt.
Richter äußern Kritik an Kollegen normalerweise sehr diplomatisch. Wie bewerten Sie den Beschluss des Oberlandesgerichts?
„Auf Bayerisch formuliert ist die Entscheidung eine Watschn für das Landgericht, und zwar auf beide Backen links und rechts. Faktisch attestiert das OLG dem Landgericht, dass es Grundaufgaben, die
ein Gericht erfüllen muss, nicht erfüllt hat.“
Was wirft das OLG dem Landgericht konkret vor?
In seinem Beschluss sagt das OLG sehr deutlich, dass sich das Landgericht viel zu oberflächlich mit dem Fall befasst hat. Konkret hätten die Richter einen Sachverständigen bestellen sollen, um zu
untersuchen, ob die Abschlussprüfer von EY vorsätzlich gehandelt haben, indem sie Auffälligkeiten bei Wirecard ignoriert haben. Heftig ist die Feststellung des OLG, dass die Richterinnen und Richter
am Landgericht "gehörswidrig" zum Nachteil der klagenden Anleger entschieden haben. Im Kern ist das der Vorwurf einer Grundrechtsverletzung.
Was heißt das genau?
Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht dazu, den wesentlichen Kern der Argumentation beider Prozessseiten zu erfassen. Das OLG ist der Auffassung, dass die Kläger keine Chance hatten,
in dem Verfahren mit ihren Argumente vom Gericht gehört zu werden. Das ist ein klarer Hinweis, dass hier fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verletzt wurden. Darauf haben wir in unseren
Verfahren immer wieder hingewiesen. Doch neun Kammern mit insgesamt 27 Richterinnen und Richtern am Landgericht München haben sich mit unseren Argumenten nicht auseinandergesetzt. Jetzt müssen sie
sich vom OLG vorwerfen lassen, sie hätten unter Verstoß gegen Rechtsstaatsgrundsätze entschieden. Dieses Versagen des Landgerichts passt in die Linie staatlichen Versagens bei Wirecard. Desto
wichtiger ist das frühe Einschreiten des OLG.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Erstaunlich ist, dass 9 Kammern und letztlich 27 Richter vom OLG testiert wurden: sechs setzen. Man darf sich vorstellen, dass nicht jede Grundschulklasse mit 27 Schülern
besetzt ist und letztlich allen Schüler verständlich gemacht ist, dass sie in der Klassenarbeit versagt haben.
Wenn das Unmögliche möglich ist, dann ist es nicht weit davon anzunehmen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit bei ihrer besonderen Herkunft (ehemalige Abteilung des Reichsversicherungsamtes)
in diese Schar einzureihen ist.
Ich hege ernsthafte Bedenken, dass in der Bundesrepublik Deutschland und eben in der Sozialgerichtsbarkeit tatsächlich eine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG existent ist. Nach Art. 19 Abs. 4 GG
hat jeder Bürger die Möglichkeit den Rechtsweg zu begehen. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
#116
Rübezahl(Montag, 13 Dezember 2021 16:11)
Der kürzlich präsentierte Zapfenstreich verdeutlicht, dass bis heute hinsichtlich des obrigkeitlichen Verhaltens seit der Kaiserzeit keine Änderung eingetreten ist. Die Politik agiert abgehoben; es
kümmert sich niemand darum, was dem Volk angetan wird. Weder der Bundespräsident noch die Ex-kanzlerin und weitere Politiker interessierten sich für meine Leidensgeschichte; es erfolgte keine
Abhilfe. Minister Heil
hielt es nicht für nötig zu antworten.
#115
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:47)
(Fortsetzung meines Kommentars)
Eine Rechtsprechung unter Außerachtlassung tatsächlicher Geschehnisse ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie ist auch deshalb undenkbar, weil nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Verwaltungsentscheidungen anhand der Verwaltungsakte nachvollziehbar sein müssen. Dies ist nach meinen Feststellungen in keinem Einzelfall nachvollziehbar. Deshalb halte ich alle richterlichen
Entscheidungen im Widerspruch zum Grundgesetz und damit rechtswidrig.
Die Zahlung von Gehältern und Pensionsansprüche/Pensionen an Richter der Sozialgerichtsbarkeit stellt m.E. eine missbräuchliche Verwendung von Steuergeldern dar. Sie sind wegen nachweislichen
Arbeitverweigerungen zurückzufordern. Amtsträger sind zur Rechenschaft zu ziehen.
Die Entscheidungen der Richter erfolgen nachweislich nicht nach dem Gesetz (Verstoß gegen Art. 97 Abs. 1 GG). Sie sind folglich widerrechtlich ergangen und haben demzufolge m.E. nie Rechtskraft
erlangt.
Die Sozialgerichtsbarkeit unterwirft sich aufgrund ihrer Handlungsweise nicht Art. 20 Abs. 2 GG , der Gewaltenteilung. Sie steht gar im Widerspruch zu ihr. Es ist aufgrund der Einheitlichkeit der
Handhabung davon auszugehen, dass die Sozialgerichte in der Nachfolge ihrer Tätigkeit als ehemaligen Abteilungen im Reichsversicherungsamt weiterhin NAZI-Rechtsauffassungen vertreten. Sie stehen m.E.
im Widerspruch jeglicher rechtsstaatlicher Gesinnung und sind widerrechtlich organisiert. Die Amtsträger sind m.E. strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
#114
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:37)
(Fortsetzung meines Kommentars)
Da nachweislich die Richter der Sozialgerichte die Verwaltungsakten der Behörden hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts und Vollständigkeit der Verwaltungsakte nicht kontrollieren, handeln sie
vorsätzlich zum Schaden der Geschädigten.
Es ist nachvollziehbar, dass die seitens der Richter den Gutachtern vorgelegte Verwaltungsakte nicht präzisier sein kann, als deren Grundlage. Da nicht sichergestellt ist, dass die Richter die
Grundlage der Entscheidungsfindung wahrheitsgetreu und vollständig ist, folgt auch deren Gutachten dieser fehlerhaften Grundlage. Deren Gutachten ist gerichtlich nicht verwertbar.
Für mich sind die Konsequenzen logisch nachvollziehbar. Nach Art. 34 GG besteht ein Haftungsanspruch der Behörde für fehlerhaftes Handeln gegenüber den Geschädigten.
Da diese Vorgehensweise nicht auf ein einzelnes Bundesland begrenzt zu sein scheint, kein Bundesland eine tatsächliche Kontrolle der richterlichen Entscheidung ausübt (ob diese denn tatsächlich nach
dem Gesetz erfolgt zu sein scheint), gehe ich davon aus, dass die Sozialgerichtsbarkeit nicht nach Gesetz und Recht bisher entschieden hat. Damit ist in Frage gestellt, ob denn die
Sozialgerichtsbarkeit überhaupt Gegenstand der grundgesetzlichen Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG ist. Es liegt der Verdacht (sehr) nahe, dass die dortigen Richter im Sinne der NS-Juristen ihre
Amtsausübung wahrgenommen haben und wahrnehmen.
Der Einfluss der nationalsozialistischen Denke erscheint mir immer plausibler.
Ich stelle fest, dass ich bisher noch keine Gerichtsakte und in keine Verwaltungsakte einer Behörde Einsicht nehmen konnte, die nicht manipulierbar war. Diese Feststellung wird auch im Fall von AMRI
von dem ehemaligen Bundesanwalt Jost geteilt. Sorgatz, ehemals BKA, hat veröffentlicht, dass eine Kontrolle, ob die Amtsträger ihre Amtstätigkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben, unterbleibt. Daraus
folgt, dass kein Richter unterstellen kann, dass die ihm vorgelegte Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig ist. Anderseits unbleibt auch die Kontrolle der Richter (wie in der NS-Zeit, ob sie
denn nach dem Gesetz handeln). Systematisch wird auf diese Weise der Geist des Grundgesetzes unterwandert.
Wollte man dieses System als gutheißen, ergäben sich in der Tat immense Kostenvorteile, aber die Rechtsstaatlichkeit würde Schaden leiden. Da die Kontrolle vorgesehen ist, aber nicht durchgeführt
wird, sind die Kosten zwar vorhanden, aber der Nutzen unterbleibt. Demzufolge würde die Einstellung dieser Tätigkeit zu keinem Schaden, aber zu einer merklichen Entlastung des Steuerzahlers
führen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof auf eine sparsame Haushaltsführung und Verwendung der Steuergelder zu achten hat, ergeben sich m.E. nur zwei Wahlmöglichkeiten.
1. Diese Tätigkeit einzustellen oder
2. die Amtsträger zur ordnungsgemäßen Amtsausübung zu verpflichten und ggfs. zwangsweise auszutauschen.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist es nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verpflichtung von Behörden wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem
Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 ist es Aufgabe von Gerichten und der Aufsichtsbehörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.
#113
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:36)
(Fortsetzung meines Kommentars)
Bezüglich von Vollständigkeit und Verbindlichkeit der Verwaltungsakte hat sich die Bundesregierung am 13.05.2019 verbindlich geäußert (Drucksache des Deutschen Bundestages, 19/10084). Dass deren
Erklärung mit der Praxis nicht übereinstimmt, macht die Sachlage umso deutlicher.
Ich stelle fest, dass ich bisher noch keine Gerichtsakte und in keine Verwaltungsakte einer Behörde Einsicht nehmen konnte, die nicht manipulierbar war. Diese Feststellung wird auch im Fall von AMRI
von dem ehemaligen Bundesanwalt Jost geteilt. Sorgatz, ehemals BKA, hat veröffentlicht, dass eine Kontrolle, ob die Amtsträger ihre Amtstätigkeit nach Art. 20 Abs. 3 GG ausüben, unterbleibt. Daraus
folgt, dass kein Richter unterstellen kann, dass die ihm vorgelegte Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig ist. Anderseits unbleibt auch die Kontrolle der Richter (wie in der NS-Zeit, ob sie
denn nach dem Gesetz handeln). Systematisch wird auf diese Weise der Geist des Grundgesetzes unterwandert.
Wollte man dieses System als gutheißen, ergäben sich in der Tat immense Kostenvorteile, aber die Rechtsstaatlichkeit würde Schaden leiden. Da die Kontrolle vorgesehen ist, aber nicht durchgeführt
wird, sind die Kosten zwar vorhanden, aber der Nutzen unterbleibt. Demzufolge würde die Einstellung dieser Tätigkeit zu keinem Schaden, aber zu einer merklichen Entlastung des Steuerzahlers
führen.
Aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof auf eine sparsame Haushaltsführung und Verwendung der Steuergelder zu achten hat, ergeben sich m.E. nur zwei Wahlmöglichkeiten.
1. Diese Tätigkeit einzustellen oder
2. die Amtsträger zur ordnungsgemäßen Amtsausübung zu verpflichten und ggfs. zwangsweise auszutauschen.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist es nach dem Rechtsstaatsprinzip die Verpflichtung von Behörden wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem
Minikommentar des Bundesministeriums des Innern vom 26.07.2013 ist es Aufgabe von Gerichten und der Aufsichtsbehörde die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.
#112
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:35)
(Fortsetzung meines Kommentars)
Ich möchte diesen Standpunkt anhand folgender Überlegungen begründen:
Unwissende Entscheidungsträger sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ohne Sachverhaltserforschung vorzunehmen eine Entscheidung herbeiführen. Daran ändert es auch nichts, wenn die Unwissenden
(Richter der Sozialgerichtsbarkeit) die ihnen vorgelegten unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten des Beklagten anderen Fachwissenden (Gutachtern) vorlegen und von denen deren Meinung nach den
von den Richtern vorgelegten, ungeprüften Unterlagen erfragen.
Es sollte jedem Richter klar sein, dass die Meinung des Gutachters nur so zutreffend sein kann, wie die von ihm (dem Richter) vorgelegten Verwaltungsakten sein kann. Da der Richter entgegen der
Bestimmung nach dem Rechtsstaatsprinzip geführte Verwaltungsakte der Beklagten diese dem Gutachter vorlegt, ist dokumentiert, dass auch das Gutachten des Fachwissenden der von ihm vorgelegten
Verwaltungsakte folgt.
Mit anderen Worten:
Ist die dem Richter vorgelegte Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig, kann auch das Gutachten aufgrund der Vorlage nicht wahrheitsgetreu und vollständig sein. Aufgrund der Verquickung
der Tatsache, dass die Richter sich nicht vom Wahrheitsgehalt und der Vollständigkeit der Verwaltungsakte der Beklagten überzeugen, sind auch die Gutachten auf deren Grundlage nicht gerichtlich zu
verwenden.
Erstaunlich erscheint mir, dass diese Rechtsbeugung bisher nicht aufgefallen sein soll. Vielmehr gehe ich in Übereinstimmung mit dem Richter am Sozialgericht Freiburg (S 12 SB 3113/19 vom 14.04.2020)
davon aus, dass die Urteile der Sozialgerichtsbarkeit der Rechtsprechung der NS-Juristen folgen, und die Urteile keineswegs in Übereinstimmung mit den grundgesetzlichen Vorschriften, auf der
Grundlage des Sachverhalts, erfolgen.
Art. 97 Abs. 1 GG bindet Richter ihre unabhängige Entscheidungen an das Gesetz. Nach dem Rechtsstaatsprinzip sind die Amtsträger der Exekutive und Judikative verpflichtet, ihre Amtsausführung nach
Gesetz und Recht vorzunehmen (Art. 20 Abs. 3 GG). Danach ist die Exekutive verpflichtet die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen und die Amtsträger der Judikativen verpflichtet
die Kontrolle der rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde anhand der tatsächlichen Geschehnisse vorzunehmen.
Die Richter verstoßen m.E. gegen alle denkbaren Prinzipien und schädigen die Kläger. Sie beugen damit vorsätzlich das Gesetz und sind daher strafrechtlich zu belangen.
#111
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:33)
(Fortsetzung meines Kommentars)
Art. 34 GG besagt, dass Behörden für ihre Mitarbeiter haften. Geschädigt wurden Kläger durch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in der Weise, dass die Richter ihre Entscheidungen nicht in
Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffen und verkündet haben.
Da die Amtsausübung die Einhaltung von Gesetz und Recht vorschreibt (Art. 20 Abs. 3 GG), die Amtsträger (Richter) aber nicht danach handelten bzw. handeln, ist davon auszugehen, dass deren
Amtsausübung nie gemäß ihrem Auftrag erfolgte. Da die Amtsausübung nie auf der Grundlage der Gesetze erfolgte, ist zweifelhaft, ob sie denn je ihr Amt ausgeübt haben. Sollte festgestellt werden, dass
sie nie ihr Amt ausübten, stellt sich die Frage, ob sie dennoch einen Anspruch auf monatliche Entgeltzahlung und späteren Pensionsanspruch hatten?
Gehe ich davon aus, dass Arbeitsentgelt in einer Verbindung mit der Erfüllung eines Arbeitsauftrags verbunden ist, so ist festzustellen, dass kein Entgeltanspruch entstanden sein kann.
Unbestritten sind die Amtsträger eingestellt worden und haben einen Anspruch auf Entgelt. Da es dem Dienstvorgesetzten die Verpflichtung übertragen ist, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter Gesetz
und Recht einhalten, dies insbesondere in § 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz als Anforderung formuliert ist, ist die Haftung der Behörde für dessen Pflichtversäumnis zu prüfen. Ungeachtet von diesem
Prüfungsergebnis ist der Kläger nach Art. 34 GG seitens der Behörde zu entschädigen.
Ich komme zum Ergebnis:
Die Sozialgerichtsbarkeit führt keine faire Verfahren nach der Europäischen Menschenrechtskonvention durch. Nach Art. 20 Abs. 2 GG nimmt die die Sozialgerichtsbarkeit die Amtstätigkeit nicht nach
Art. 20 Abs. 2 GG wahr. Die Richter schädigen mit ihrer Arbeitsweise Kläger vorsätzlich. Nach der Charta der Grundrechte der EU (Art. 47 – Rechtsstaatlichkeit) werden Kläger von der
Sozialgerichtsbarkeit systematisch ihres Grundrechts beraubt.
Es ist Aufgabe des Staates dafür Sorge zu tragen, dass Gesetz und Recht in seinem räumlichen Zuständigkeitsbereich gewährleistet ist. Es besteht akuter Handlungsbedarf alle Behörden und Gerichte nach
den formulierten und verhandelten Rechten und nachweislich unter Durchsetzung der Strafandrohung zu verpflichten.
Die Staatsanwaltschaft, bisher organisiert auf Landesebene, sind wegen erwiesener Unfähigkeit im Sinne der rechtlichen Vorschriften zu reformieren und die Amtsträger auszutauschen. Wegen der
Doppelzüngigkeit länderspezifischer Zuständigkeiten auf Ministerebene ist vorübergehend diese Überwachungsaufgabe auf die Bundesebene zu übertragen (siehe auch heutige Vorgehensweise hinsichtlich des
Infektionsschutzgesetzes im Bundestag und Bundesrat).
Die Verwendung von Steuergeld zur Bezahlung nicht legitimer Vorgehensweise nach dem Grundgesetz widerspricht der sparsamen Haushaltsführung des Staates. Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist es u.a.
die Legitimität der Verwendung von Steuergeldern zu überwachen und ggfs. zu beanstanden und auf ordnungsgemäße Verwendung zu drängen. Bezahlte Gehälter und Pensionsansprüche/Pensionen sind aufgrund
der nachweislichen Arbeitsverweigerungen zurückzufordern und die ordnungsgemäße Arbeitsausführung der Amtsträger zu verlangen.
#110
Mazi(Freitag, 10 Dezember 2021 20:32)
Der sicherste Weg eine Fehlentscheidung zu treffen ist die Entscheidung eines Unwissenden.
Richter, die die tatsächlichen Geschehnisse ihrer Entscheidung nicht zugrunde legen, entscheiden m.E. vorsätzlich gegen das Gesetz.
Richter, die nach einer Vorlage ungeprüften Verwaltungsakten, sich von deren wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte, ihrer Rechtsstaatlichkeit nicht überzeugt haben, eine derartige
Verwaltungsakte Gutachtern mit der Bitte um Gutachtenerstellung vorlegen, um dieses dann wiederum zur Grundlage ihrer Entscheidung zu machen, handeln in vorsätzlicher Weise gegen den Kläger. Darin
dennoch eine rechtlich zu vertretende Handlungsweise zu verstehen, ist m.E. nur unter Zugrundelegung nationalsozialistischer Methoden vorstellbar.
Sie manipulieren aufgrund unwahrer Verwaltungsakten der Beklagten Gutachter und Rechtsbeistände der Beklagten.
Der Vorwurf des Richters am SG Freiburg vom 14.04.2020 (S 12 SB 3113/19) erscheint nachvollziehbar. Systematisch ist nicht nachzuvollziehen, dass Richter vorgeben, über einen Sachverhalt zu
entscheiden, diesen aber nicht ihrer Entscheidung zugrunde legen. Richter der Sozialgerichtsbarkeit handeln entgegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244/83, 2 BvR
310/83) und des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1-B-153/87).
Die Richter verstoßen gegen Art. 20 Abs. 3 GG und haben sich strafrechtlich zu verantworten. Die Vorgehensweise der Sozialgerichtsbarkeit verstößt gegen Art. 20 Abs. 2 GG.
Eine solche Vorgehensweise ist mit grundgesetzlich vorgeschriebener Vorgehensweise der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 3 GG), den Europäischen Menschenrechten (Art. 6 Abs. 1 EMRK – Durchführung fairer
Verfahren) sowie der Charta der Grundrechte der EU (Art. 47 – Rechtsstaatlichkeit) nicht vereinbar.
Diese Vorgaben zugrunde gelegt, besagt, dass die Sozialgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland, widerrechtlich erfolgt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach den Vorschriften des
Grundgesetzes gehalten zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren und die Judikative nach den Vorschriften des Grundgesetzes zu organisieren.
#109
Mazi(Samstag, 04 Dezember 2021 16:20)
(Fortsetzung)
Es ist nachvollziehbar, dass diese Handhabung der Fortsetzung der früheren Tätigkeit von Exekutive und Judikative während der NS-Zeit auf diese Weise gleichkommt und nicht in der sachlichen Lage ist,
dies zu unterbinden.
Wenn letztlich das Ziel staatlichen Handelns die Ausübung hoheitlicher Macht ist, so ist festzustellen, dass dies mit dem Geist des Grundgesetzes nicht im Einklang steht und auch i.S. Bekämpfung
diverser Probleme (z.B. des Corona-Virus, Katastrophenschutz, Kindes-Missbrauch, usw.) ungeeignet erscheint.
Wenn Amtsträger ihre Amtsaufgaben nicht wahrnehmen, denn monatliches Entgelt erhalten, so ist dies zwar nicht neu, aber dennoch illegitim. Es ist Amtsaufgabe des Bundesrechnungshofes, die Vergeudung
von Steuergeldern anzuprangern und nach Möglichkeit zu unterbinden.
Greifen wir die Judikative beispielhaft heraus.
Das Grundgesetz gibt zwar Richtern nach Art. 97 Abs. 1 GG vor, dass ihre unabhängige Entscheidung nach dem Gesetz (nach dem Grundgesetz und nicht nach der Praxis während des Dritten Reiches) zu
erfolgen hat. Da seitens der Behörden jedoch nicht kontrolliert wird, ob die Richter die Vorschriften des Grundgesetzes einhalten, können die Richter weiterhin Entscheidungen fällen, die nicht
abweichend zu den Urteilen während der Nazi-Zeit stehen. Die Fehlurteile der Richter werden billigend in Kauf genommen. Die strafrechtliche Verfolgung wird behördlich intern unterbunden.
Sachlich sind deren Urteile genauso nicht nachvollzieh- und kontrollierbar, wie dies seinerzeit auch für deren Urteile zur Unterstützung der Nazis bei der Verbrennung einer Rasse ausmachten. Der
Schritt ist heute nicht kleiner als damals in dieser Zeit.
Die Anspielung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint in dessen Urteil S 12 SB 3113/19 nicht unbegründet.
Sie greifen die Corona-Bekämpfung seitens der Polizei heraus. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass auf diese Art eine Bekämpfung des Corona-Virus unmöglich erscheint.
Wenn die bisherige Erfahrung die ist, dass Politik und letztlich die gesamten Behörden in der Vergangenheit nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes ihr Amt ausübten, dann ist schwierig
vorstellbar, dass sie dies künftig besser und mit mehr Kompetenz erfolgen soll.
Die billigende Inkaufnahme von Toten wegen unterlassener Alarmierung, wie beispielsweise in der diesjährigen Flutkatastrophe an der Ahr oder der Loveparade, und die bisher unterbliebene Anklage von
Verantwortlichen unterscheidet sich m.E. nicht von dem damaligen Handeln in der NS-Diktatur.
Es ist bekannt, dass ein eigens zu diesem Zweck gegründetes Bundesamt, eine Katastrophenmeldung gab. Es ist bekannt, dass eine Landrätin ebenfalls eine Alarmierung auslöste. Es ist bekannt, dass
diese Alarmierungen seitens der Landesregierung und der verantwortlichen Politiker nicht weitergeleitet wurden.
Es ist damit bekannt, dass die Landesregierungen über das Fehlverhalten von Amtsträgern informiert ist, aber dennoch nicht handelte und den Tod von Bürgern vorsätzlich in Kauf genommen hat.
Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog und ehemaliger Verfassungsrichter differenziert zwischen einem geleisteten Eid und einem Amtseid. Er stellt fest: „Der Eid begründet zwar keine besonderen
Rechte oder Pflichten für den Bundespräsidenten. Er stellt aber, wie der Verfassungsrechtler und frühere Bundespräsident Roman Herzog einmal notierte, eine besondere Form des Versprechens dar, das
durch Feierlichkeit und vor allem durch seine Öffentlichkeit gekennzeichnet ist. Letztlich stelle der Eid eine ethische Selbstbindung desjenigen dar, der ihn leistet.“
(https://www.focus.de/politik/praxistipps/so-wahr-mir-gott-helfe-der-amtseid-des-bundeskanzlers_id_8596710.html).
Der Zusammenhang von Justiz und der Regierung tritt anhand dieses Beispiels mehr als offenkundig zu Tage. Dies macht bekannt und deutlich, dass zwischen dem bürgerlichen Verständnis, dem Grundgesetz
und den Behörden ein klares Missverhältnis besteht.
#108
Mazi(Samstag, 04 Dezember 2021 16:09)
# 107
Das Prinzip, keine Kontrollen hinsichtlich der Achtung von Gesetz und Recht der Amtsträger durchzuführen, und damit letztlich zu gewährleisten, dass den Behörden Verstöße der Amtsträger nicht bekannt
werden, deckt sich mit meinem Erfahrungen. In diesem Sinn habe ich auch die Veröffentlichung von Sorgatz verstanden
(https://www.compliance-manager.net/fachartikel/compliance-kein-thema-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-724602018).
Dieses Verständnis von mir wird zudem von zahlreichen Autoren geteilt.
Nicht von der Hand zu weisen ist, die enorme Ersparnis in den öffentlichen Behörden, die mit dieser unterlassenen Kontrolle einhergeht.
Nicht von der Hand zu weisen ist auch die Tatsache, dass man auf diese Weise auch Straftatbestände behördlich nicht bekannt werden und damit nicht zu verfolgen sind.
Wenn die strafbaren Handlungen nicht bekannt werden, hat die Staatsanwaltschaft auch keine Anklagen gegen Amtsträger vorzulegen und Richter brauchen auch über nicht eingereichte Klagen nicht zu
urteilen.
Der EU-Kommissar für Justiz macht diesen Vorwurf der fehlenden Rechtsstaatlichkeit und führt beispielsweise die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls durch die deutsche Staatsanwaltschaft
an.
Die Vorteile sind eindeutig nicht von der Hand zu weisen. Diese Erfahrungswerte zugrunde gelegt, führt die Handhabung der staatlichen Behörden gegenüber Missbrauchstäter in der Kirche, die hohen
Opferzahlen in der Flutkatastrophe im Ahrtal oder in der Sozialgerichtsbarkeit schlüssig an.
Wenn staatliche Behörden auch auf diese Weise die Bekämpfung des Corona-Virus angehen, ist davon auszugehen, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis alle infiziert, teilweise auch verstorben sind
und das Corona-Virus weiterhin sich verbreitet.
#107
WernerE(Freitag, 03 Dezember 2021 18:43)
#106
Kontrollen sind innerhalb von Behörden offensichtlich nicht vorgesehen.
Es besteht der Verdacht der Selbstbedienung seitens der Amtsträger.
Corona - Kontrollen im Kaffee
zeigen Sie und den Ausweis und den Impfnachweis - gerne alles da.
Frage den Kontrolleur (Kripo) zeigen Sie mir ihren Nachweis
Schweigen im Walde - in Bayern sind 19 % der Polizei nicht geimpft, gegen aber gegen
Impfverweigerer vor.
Doppelmoral oder Schikane?
Alles Gute und gute, unfallfrei Fahrt, Dir Erich mit Frau am Mittwoch ggf. begegnen wir uns dann Persönlich
#106
Mazi(Dienstag, 30 November 2021 21:52)
Kontrollen sind innerhalb von Behörden offensichtlich nicht vorgesehen.
Es besteht der Verdacht der Selbstbedienung seitens der Amtsträger.
Es kann doch nicht rechtens sein, außerhalb der Behörden Kontrollen in Betrieben durchzuführen und deren Missachtung unter Strafe zu stellen, während in den Behörden selbst offensichtlich eine
Selbstbedienungsmentalität herrscht.
Es erscheint geradezu selbstverständlich, dass den "Kleinen" die Grundrechte nicht gewährt werden und so den "Großen" "größere Tröge" zur Verfügung stellen zu können.
"Mafiöse Strukturen" nehmen wir eindeutig als kriminell auf. Gleiche Strukturen in Behörden werden offensichtlich nicht erkannt, weil es dort nicht einmal effiziente Kontrollen zu geben scheint, die
kriminelles Handeln aufdecken könnten.
So ist es aber auch nicht richtig!
Schließlich hat der Bundesrechnungshof die Sache ins Rollen gebracht. Übereinstimmend stellen wir dennoch fest, dass die Amtsträger, die ihren Job nicht gemacht haben, auch nichts passiert. Sie
werden zumindest gut bezahlt ihre Pension antreten.
Nichts hat sich gegenüber der NAZI-Zeit geändert. Die Anmerkung des Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 (S 12 SB 3113/19) hat inhaltlich gesessen!
#105
Mazi(Dienstag, 30 November 2021 19:34)
(Fortsetzung)
Obwohl gegenteilige Handhabung bekannt ist, ist mir unerklärlich, wie Amtsträger bei Nichtausführung der ihnen übertragenen Arbeiten (Arbeitsverweigerung) dennoch einen Pensionsanspruch erwarten
dürfen?
In privatwirtschaftlichen Unternehmen folgt derartigem Verhalten die begründete sofortige Entlassung. Dies erfolgt auch zum strafrechtlichen Schutz der (Dienst-)Vorgesetzten.
Wenn der grundgesetzliche Gleichheitsgrundsatz anzuwenden ist, ist es mir unerklärlich, dass dies staatlicherseits anders gehandhabt wurde und wird.
Da dieses Prinzip in Behörden bekannt ist, die Anklagen der Amtsträger weiterhin seitens der Staatsanwaltschaften unterlassen wird, ist m.E. klar dokumentiert, auf welcher Seite sie stehen. Es ist
damit eindeutig dokumentiert, dass sie (und die Judikative insgesamt) nicht auf der Seite des Volkes stehen.
Bekanntestes Beispiel ist der ehemalige Finanzminister Deubel, der derzeit im Knast sitzt. Ihm wird angelastet, viel Steuergeld veruntreute zu haben.
Sein damaliger Ministerpräsident, Kurt Beck, der schwer erkrankt damals seinen Hut genommen hat und von Malu Dreyer beerbt wurde, um anschließend im Aufsichtsrat von Boehringer Ingelheim tätig zu
werden (https://www.wiwo.de/unternehmen/industrie/pharmariese-kurt-beck-geht-zu-boehringer-ingelheim/8915806.html),
freuen sich wie Herr Deubel weiterhin über üppige staatliche Pensionen.
Dass der ehemalige Ministerpräsident Kurt Beck, der ehemalige Chef von Herrn Deubel, auch noch zum Opferbeauftragten im Fall der Opfer des Berliner Weihnachtsmarktes (Fall AMRI) gemacht wurde
, beleuchtet die ganze Verwobenheit noch besser aus.
Ein Parteibuch legitimiert m.E. nicht, die Prinzipien der NS-Juristen fortzusetzen und zu praktizieren.
Gerne können Sie diese Ausführungen in den Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen in den Kirchen oder mit den Versäumnissen bezüglich der Flutkatastrophe an der Ahr stellen und die Strafvereitelung
im Amt der Amtsträger nachverfolgen.
Systematisch sind es die gleichen Verwürfe und das Versagen von Amtsträgern und Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG und in deren Folge gegen Art. 20 Abs. 2 GG.
#104
Mazi(Dienstag, 30 November 2021 19:09)
#103
Das sehe auch so. Daran verbunden ist schlicht die Glaubwürdigkeit der handelnden Personen.
Dass der Nationalsozialismus noch so verbreitet ist, hätte ich auch nicht geglaubt. Jeder kann in dessen Fänge geraten, kann nichts dafür und ist auch nicht darauf vorbereitet.
Es ist löblich, dass Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, als Regierungsmitglied den Mut hatte, den Auftrag zur Erforschung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik Deutschland
aufzuarbeiten und bekannt zu machen.
Zugegeben ihr Einfluss war ausschließlich auf ihr Amt begrenzt und erfasste nicht die Sozialgerichtsbarkeit.
Es war leider ihre letzte Aktion. "Danach wurde sie aus dem Verkehr gezogen."
Dass die Freiheit des Bürgers weiterhin eingeschränkt wird, haben wir nicht erst von Herrn Neumann erfahren müssen, sondern von ihr, Frau Leutheusser-Schnarrenberg. Am 04.12.2014 war sie es, die
davor warnte (https://www.liberale.de/content/mut-zur-freiheit-mit-sabine-leutheusser-schnarrenberger).
Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass das 1000jährige Reich der Nationalsozialisten mit dem Grundgesetzes 1949 untergegangen sei. Im Gegenteil, wir haben von Demokraten der jungen
Bundesrepublik und zahlreichen Freiheitskämpfern erfahren müssen, dass die NS-Juristen in späteren hohen Ämtern den Fortbestand des Dritten Reichs sicherten.
Die "Braunen" sind nicht nur in Polizei und Bundeswehr schadlos zu stellen, sondern deren Verbreitung in der Judikative ist nachweislich des Unterschlupfs der NS-Juristen auch heute noch sehr weit
verbreitet.
Die Judikative wurde in der Vergangenheit aus diesen Säuberungsaktionen nachweislich "fein" herausgehalten.
Diese Tatsache impliziert, dass diese Anspielung nicht aufgrund einer entgegnenden Recherche nachvollzogen werden kann. Eine solche Nachforschung wurde nicht mit schlechter Qualität betrieben,
sondern sie wurde erst gar nicht durchgeführt. Folglich gibt das Rechercheergebnis keinen Anlass zu einem Streit.
Jeder weiß, dass derartige Maßnahmen dann nicht durchgeführt werden, wenn deren Ergebnis bereits im Voraus bekannt ist. Im Sprachjargon der Behörden heißt es: "Es bestand staatlicherseits kein
Interesse an der Aufklärung."
Den Spruch habe ich einmal persönlich entgegengenommen und habe ihn verstanden. Sie haben ihn auch mehrfach in einem bestimmten Zusammenhang gehört, wahrscheinlich nicht registriert. Sie sollten sich
ihn merken und es ist ihnen die Bewertung einer Sache klarer.
Oft zitiere ich ein Beispiel:
Im Schweinstall fressen zuerst die größten Schweine, dann die "Querkeln".
Weshalb sollte bei Menschen dieses Phänomen nicht ebenso anzutreffen sein, was in der Natur sich bewährt hat?
Die Lehre aus diesem Beispiel ist, dass man nur den Schweinetrog erkennen und beobachten muss. Die größten Schweine kommen von selbst. Man muss nur klarstellen, ob man dies akzeptiert oder
ablehnt.
Wenn man als Demokrat die Prinzipien des Grundgesetzes hoch hält, dann ist eine andere Anschauung nicht akzeptabel. Die Denke der Nationalsozialisten ist mit den Europäischen Menschenrechten, der
Charta der Grundrechte der EU und dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Judikative auch heute noch von der Nazi-Denke gesteuert wird. Ein Vorwurf, dem zu entgegnen ist. Zu entgegnen mittels einer Recherche und nicht verbal! Diese
Agitation kennen wir aus dem Dritten Reich zur Genüge.
Es ist Amtsaufgabe eines jeden Amtsträgers das Grundgesetz zu verteidigen. Wer sich diesem Verständnis entgegenstellt, nimmt die Ausführung des Amtsauftrags nicht wahr. Er betreibt
Arbeitsverweigerung.
Plastisches Beispiel stellt die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaften dar. Obwohl dies aktuell aufgrund der Intervention des EU-Kommissars für Justiz Reynders
nicht mehr praktiziert wird, ist dies m.E. in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin möglich.
#103
Anja(Dienstag, 30 November 2021 12:48)
Ein dickes Lob für Mazi und seine hervorragenden
Ausführungen. Es ist ein unglaublicher Skandal wie
mit den Bürgern umgegangen wird.
Ich selbst kenne einige Fälle im Bereich der Berufsgenossenschaften
und der Rentenversicherung, die seit Jahren um ihre Rechte
kämpfen. Deutschland prangert die Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern an
und sollte den Sumpf vor der eigenen Haustür kehren.
#102
WernerE(Montag, 29 November 2021 23:42)
Es ist Zeit für mich zu gehen - ins Bett, obwohl ich zu den Beiträgen und Erichs
Webseite noch soviel schreiben könnte, dauert länger als eine Schachtel Pralinen
zu essen -Zigaretten mal ich nicht- und wird daher auf später verschoben.
Nur nochmals zur Verdeutlichung:
Erich Neumann und viele andere User werden vom angeblich deutschen Rechtsstaat
und deren Handlanger, verschaukelt und betrogen.
Nicht der Betrüger, sondern der Aufdecken musste die Zellen der JVA besuchen!
Skandal im Sperrbezirk - !!!!
#101
Mazi(Montag, 29 November 2021 18:09)
Ich gehe davon aus, dass Frau Kohl diesen Beschluss nicht akzeptiert bzw. akzeptieren kann und will:
https://www.n-tv.de/politik/Kohl-Witwe-geht-im-Zitate-Streit-leer-aus-article22963971.html
Sachlich geht der Urteilsspruch wirklich nicht. Über die Höhe des Anspruchs des Landgerichts kann man streiten. Aber über die Entscheidungen des Oberlandesgerichts und des BGH lässt sich m.E. nicht
streiten.
Wir werden deren Argumentation in der Verfassungsbeschwerde in Berichten nachlesen können.
#100
Mazi(Montag, 29 November 2021 17:51)
#100
Wer sich selbst informieren und nicht wie früher auf Einsicht in die Originale (wie bei Herrn Neumann) verzichten will, hier einige Links. Sie dokumentieren, dass das Thema aktuell als sehr wichtig
und entscheidend angesehen wird.
Entscheidend ist es deshalb, weil nicht davon auszugehen ist, dass unter dem "Schafspelz" sich wahrhaftig ein "Wolf" versteckte.
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Reden/Hubertus-Heil/2021/2021-07-20-rede-gedenken-an-widerstand-gegen-nationalsozialismus.html
["(Ich zitiere) "Am 20. Juli (1944) war das deutsche Volk total verraten. Verraten von seiner Regierung. (...) Ein Unrechtsstaat, der täglich zehntausende Morde begeht, berechtigt jedermann zur
Notwehr." (Zitat Ende)"]
["Auch heute, fast 70 Jahre nach dem Braunschweiger Prozess, ist diese Auseinandersetzung noch nicht vorbei. "]
[""Das Nazi-Paradies – Krieg – Hunger – Lüge – Gestapo – Wie lange noch?""]
["auch heute, 77 Jahre nach dem 20. Juli 1944, stellen wir fest: Das Bild vom deutschen Widerstand ist nicht statisch. Es bleibt eine "umkämpfte Geschichte", eine gesellschaftliche Herausforderung
und eine politische Aufgabe."]
["Dazu gehört es, eine abstoßende Analogie herzustellen zwischen unserer freien Demokratie und einem mörderischen System, das für das größte Menschheitsverbrechen verantwortlich war.
Es ist diese De-Legitimierung unseres demokratischen Rechtsstaates, um die es diesen Leuten geht.
["Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus – das war die unbedingte Entschlossenheit, für Menschlichkeit und Recht einzutreten. Das war die individuelle Courage, dort zu handeln, wo schon Kritik,
Widerspruch und Opposition ins Gefängnis, ins Konzentrationslager oder in den Tod führen konnten. "]
["Der 20. Juli 1944 liegt heute 77 Jahre zurück. Das ist die Spanne eines Menschenlebens. Je größer die zeitliche Distanz wird, desto größer wird die Verantwortung unserer Gesellschaft. Unsere
Verantwortung dafür, diese Vergangenheit nicht zu vergessen. Weder die Verbrechen des Nationalsozialismus, noch den Widerstand dagegen. Wir dürfen nie vergessen, wozu Menschen fähig sind – in jeder
Hinsicht."]
["Fritz Bauer hat es wie folgt ausgedrückt und es hat nichts an Aktualität verloren: Wir können aus der Erde keinen Himmel machen. Aber jeder von uns kann etwas dafür tun, dass sie nicht zur Hölle
wird."]
#99
Mazi(Montag, 29 November 2021 17:44)
#98
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 6.6.1983 – 2 BvR 244, 310/83, Abdruck: NJW 1983, S. 2135f.) sind die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen, anhand der die Verwaltungsentscheidungen der Behörde seitens der Betroffenen nachvollzogen werden können (Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1988 1-B-153-87). So ist dies in klugen Büchern nachzulesen.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Dies regelt das Grundgesetz eindeutig. Nach Art. 19 Abs. 4 GG haben Bürger ein Grundrecht, von dem sie Gebrauch machen dürfen. Es wird nur nicht in der Judikative nicht gehandhabt.
Das bedeutet nicht, dass Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit gegen Gesetz und Recht hinzunehmen sind. Die bürgerlichen Grundrechte werden massiv verletzt.
Grundgesetzlich ist dies in Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eindeutig geregelt.
Das Grundrechte nach Art. 47 (Rechtsstaatlichkeit) Charta der Grundrechte der
Europäischen Union wird nicht gewährleistet. Wenn der Vertrag über die Charta der Grundrechte in der EU gelten soll, dann sind die dortigen Regelungen durchzusetzen. Die Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union ist zu gewährleisten.
Der Bruch der Judikativen mit nationalsozialistischen Methoden ist rückwirkend (über 70 Jahre rückwirkend!) vorzunehmen. Solange dies nicht erfolgt ist, ist davon auszugehen, dass die Gewaltenteilung
(nach der unser Rechtsstaat organisiert sein soll) nicht gegeben ist.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland ausweislich fehlender Kontrollen nicht sichergestellt ist, dass Richter Gesetz und Recht nicht anwenden. Aufgrund der
fehlenden Kontrolle darf nicht unterstellt werden, dass alles schon in Ordnung sei. Zu gegensätzlich hat sich die Judikative im Dritten Reich verhalten. Daher ist davon auszugehen, dass in der
Handhabung zwischen der nationalsozialistischen Zeit und heute kein realer Unterschied festzustellen ist.
Bekanntlich sollte mit der Schaffung des Grundgesetzes diese Praxis enden.
1954 wurden im Sinne der Gewaltenteilung die Abteilungen des Reichsversicherungsamtes in die Sozialgerichtsbarkeit nach den Vorschriften des Grundgesetzes von 1949 überführt bzw. ausgegliedert. Damit
war die Erwartung der Bürger verbunden, dass Richter in neutraler Funktion nach dem Gesetz entscheiden. Dem war nicht so.
1983 hatte bereits das Bundesverfassungsgericht darauf reagiert und einen Fall zum Anlass genommen, klar darauf hinzuweisen, dass Behörden nach dem Rechtsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
1988 hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Sinne erneut Stellung genommen. Wie die dargestellten Fälle dokumentieren, ist die technische Handhabung in der Sozialgerichtsbarkeit nach wie vor
unverändert.
Solang des Grundgesetz von 1949 nicht umgesetzt, werden wir vor solchen juristischen Blüten nicht geschützt. Da die Judikative/Rechtsprechung sich auf viele unterschiedliche Bereiche ausdehnt und
keinesfalls sichergestellt ist, dass sie nach Gesetz und Recht urteilt, ist davon auszugehen, dass diese Art der "Rechtsprechung" unter dem vermeintlichen Mantel des Grundgesetzes über die
Sozialgerichtsbarkeit hinausgeht.
Der Fall Neumann, der Fall WernerE, etc. sind lediglich Merkmalsausprägungen des weiterhin geltenden nationalsozialistischen Systems. Es ist nicht die Aufgabe der Historiker dies zu bestätigen,
sondern die Betroffenen sind zu entschädigen. M.E. macht es keinen Sinn, Verträge zu unterschreiben und zu ratifizieren, diese aber nicht einzuhalten.
Ich denke insbesondere an die Europäischen Menschenrechte und die Charta der Grundrechte in der EU.
Man muss gar unterstellen, dass die Bundesregierung weiterhin nach anderen Prinzipien agiert, als wir Bürger sie gewählt haben. Der Nationalsozialismus und dessen Unterstützung der Regierung muss
enden.
Es geht um nicht weniger als die Regeln des Grundgesetzes nach über 70 Jahren nach dessen Verkündigung endlich durchzusehen.
#98
WernerE(Montag, 29 November 2021 13:20)
zu #93
beim Verein Unfall-Opfer-Bayern e.V. werden viele ähnlich gelagerte Fälle vorgetragen,
dabei ist es egal ob gesetzliche UV, beamtenrechtliche UV, DRV.
Es scheint ein Netzwerk zu geben, welches nach Methoden arbeitet, die einem
erschauern lassen.
Ich persönlich kenne auch Fälle deren Aufarbeitung dringend geschehen müssten.
Der Bundespräsident hatte zur Kontaktreduzierung aufgefordert - aus diesem Grund
kann er vermutlich sich mit Erich Neumann nicht treffen. :---C
#97
Mazi(Sonntag, 28 November 2021 17:16)
#93
(Fortsetzung)
Es wäre interessant zu erfahren, ob es in der Bundesrepublik Deutschland andere als von Herrn Neumann, WernerE oder mir dargestellte Fälle hinsichtlich urteilenden Richtern der Sozialgerichtsbarkeit
gibt.
Der EU-Kommissar der Justiz, Herr Reynders, hat sich im Rahmen seiner Amtsaufgabe nach Art. 47 (Rechtsstaatlichkeit) Charta der Grundrechte in der EU der Vorgänge anzunehmen, Rechtsstaatlichkeit auch
in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass die Betroffenen nach Art. 41 entschädigt werden.
#96
Mazi(Sonntag, 28 November 2021 17:10)
#93
(Fortsetzung)
In meinem Fall wurde seitens der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) Sozialgericht Mainz und Landessozialgericht nachvollziehbar informiert.
Seitens der VBG wurden zu einen einzigen Unfall mindestens 3 Aktenzeichen angelegt und dort archiviert. Dabei wurden die Dokumente eines ganzen Aktenzeichens Angabe gemäß vernichtet. Der Vorfall
wurde dennoch nicht als Gesamtakte den Gerichten vorgelegt. D.h., dass die Richter rein technisch in der Lage waren den Vorfall nach § 103 SGG aufzuklären, noch durften sie dies vorgeben.
Die eingereichte Petition im Deutschen Bundestag wurde sogar in ein vielfaches der Aktenzeichen der VBG aufgelöst. Eine Auskunft des damaligen Bundesversicherungsamtes (BVA), heute: Bundesanstalt für
Soziale Sicherung, wurde zugrunde gelegt.
Da die VBG den Gerichte keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte aus der alle wesentlichen Geschehnisse vorlegte, hat sie dies auch gegenüber dem BVA nicht vorgenommen.
Auf einfache Art und Weise ist so einem Betroffenen das Grundrecht zu verwehren.
Es ist m.E. logisch, wenn nicht alle Akten als Gesamtakte u.a. dem Gericht vorgelegt werden, dass die Dokumente des anderen Aktenzeichens den Verwaltungsentscheidungen der VBG in einem Aktenzeichen
nicht zugrunde gelegt.
Wenn die Verwaltungsakten der VBG nicht als Gesamtakte vorgelegt werden, ist es m.E. sehr einfach feststellbar, dass die Richter die Verwaltungsentscheidungen der VBG nicht kontrolliert haben
können.
Die fehlerhafte Entscheidung der Richter ist folglich nicht auf einen Irrtum in der Entscheidung zurückzuführen, sondern auf eine mangelhafte Amtsausführung. Da die Richter hinsichtlich ihrer
Amtsausübung nicht kontrolliert werden, urteilen sie nach dem gleichen Prinzip wie früher ihre Kolleginnen und Kollegen in der NS-Zeit.
1953 hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechte zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Dazu wurden die Abteilungen des
Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Danach war es Amtsaufgabe der Richter neutral und nach dem Gesetz zu entscheiden.
Keines der Gericht (Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht) hat nach dem Gesetz entschieden. Die Richter sind m.E. nicht in neutraler Funktion bei der
Ausübung hoheitlicher Gewalt in Erscheinung getreten.
Wenn man jedoch davon ausgeht, dass die Richter hoheitliche Gewalt ausübten, so ist festzuhalten, dass sie nicht nach dem Gesetz tätig waren. In dem Fall kann ich auch heute nicht einen Unterschied
zu der Tätigkeit der Justiz im Nationalsozialismus erkennen.
Der viel diskutierte Fall von Herrn Neumann oder WernerE stellt folglich keinen Einzelfall dar. Er ist offensichtlich beliebig in der Bundesrepublik Deutschland festzustellen.
Es gilt m.E. nicht ein Einzelfall zu beurteilen, sondern eine Systematik zu zerstören, von der wir gemeinsam ausgingen, dass diese Zeit 1949 mit der Schaffung des Grundgesetzes abgeschlossen
wurde.
Es ist daher mit Spannung zu erwarten, zu welcher Stellungnahme sich Historiker entschließen, wenn Sie Ende Februar 2022 ihren Bericht über die Vergangenheit des Bundessozialgericht vorlegen.
Nach meinen Recherchen werden die Historiker aufgrund der Fakten zu dem Ergebnis kommen, dass die Sozialgerichtsbarkeit in der Judikativen weiterhin nach den Prinzipien des Nationalsozialismus
handelt. Dies muss dann kurzfristig zu Änderungen, Konsequenzen und Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit führen.
#95
Mazi(Sonntag, 28 November 2021 17:09)
#93
"Gusto Mollath hat erkannt, dass der Sumpf weitergeht ob in Bayern oder Bremen!"
Aufgrund meiner Kenntnis macht der "Sumpf" auch nicht vor Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg halt.
Es ist mir durch Einsicht in Unterlagen, die ich für glaubwürdig halte, bekannt, dass weder in Rheinland-Pfalz, noch in Baden-Württemberg, Richter anhand von Verwaltungsakten urteilen. D.h., dass sie
gleich, ob die Akten eine andere Sachlage darstellen oder nicht, Klagen der Betroffenen ablehnen.
Die Richter handelnd daher nicht in neutraler Funktion und nach dem Gesetz, wie es ihnen vorgeschrieben ist. Sie sind als Täter seitens der Staatsanwaltschaften anzuklagen und zu verurteilen.
Es liegt daher nahe, dass eine nicht wahrheitsgetreue Tatbestandsdarstellung des Sozialgerichts vom jeweilige Landessozialgericht wiederholt wird. Da Sozialgericht und Landessozialgericht als die
einzigen Tatsacheninstanzen fungieren, urteilt das Bundessozialgericht über einen sachlich nicht wahrheitsgetreu dargestellten Tatsachenfall.
Das Bundesverfassungsgericht, dass dem Bundessozialgericht folgt, gewährt auch in diesem Fall das bürgerliche Grundrecht (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht.
1983 hat bekanntlich das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Die
Berufung der Betroffenen auf diese gesetzliche Auslegung (§ 31 BverfGG) wird nicht gewährt.
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht seine damalige Entscheidung nach mehrjährigen Überlegungen aufgrund einer Veranlassung gefällt hat.
Der Tatbestand war also schon zuvor gegeben und erforderte Handlungszwang. In der Praxis ist davon auszugehen, dass die Behörden (u.a. die Gerichte) weder die grundgesetzlichen Vorschriften von
zuvor, noch danach achteten.
Dies ist nachweislich der eingesehenen Unterlagen bis heute unverändert.
#94
Erich Neumann, Unfallmann(Samstag, 27 November 2021 19:26)
#93
Hallo WerneE,
mir liegt die Visitenkarte von dem Kriminalbeamten aus Bremen vor, welcher das drei Seiten Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (nach dem Jahre 2011) gesichtet hat, mit dem Kommentar:
"Dass es so etwas noch in Deutschland gibt hätte er niemals gedacht und sagte sogleich; ich könnte der 2. Gustl Mollath werden".
Siehe auf meiner Webseite unter dem 05.10.2009 und unter dem 13.08.2019 die BGHW hat das Schreiben vom 05.10.2009 zur Geheimhaltung aufgenommen.
Drangeblieben: Was wurde aus Justizopfer Gustl Mollath
Mehr als sieben Jahre hat Gustl Mollath in der geschlossenen Psychiatrie gesessen. Zu unrecht. BR24 Drangeblieben wollte wissen, ob so ein Fall heute noch möglich wäre und wie es dem wahrscheinlich
bekanntesten deutschen Justizopfer inzwischen geht.
Zitat:
Dass jemand zu Unrecht sieben Jahre weggesperrt wird, ist so heute wohl nicht mehr möglich, erläutert der Erlanger Strafrechtsprofessor Hans Kudlich von der Friedrich-Alexander-Universität.
Dass sein Fall etwas bewirkt habe, kann Gustl Mollath nicht erkennen. Der "Sumpf", wie er es nennt, sei der gleiche wie zuvor.
Gusto Mollath hat erkannt, dass der Sumpf weitergeht ob in Bayern oder Bremen!
#92
Mazi(Donnerstag, 25 November 2021 20:06)
noch #91
Das Bundessozialgericht hat erstmals Historiker mit der Erforschung seiner Entstehungsgeschichte beauftragt. Es wird erwartet, dass sie ihren Bericht Ende Februar 2022 vorlegen.
Dem Vernehmen nach ist ein vergleichbarer Auftrag seitens des Bundesarbeitsgerichts sowie in den Länderbehörden der Justiz noch nicht erteilt.
Art. 97 Abs. 1 GG verpflichtet zwar Richter im Einvernehmen mit dem Gesetz die Entscheidung zu treffen, aber ob dies tatsächlich geschieht, ist nirgendwo nachzulesen.
Das Grundgesetz bindet zwar alle Amtsträger an Gesetz und Recht, aber bekannt, dass dies auch überprüft wird, ist nicht bekannt.
Da bekanntlich Fehlverhalten verstärklt wird, aber sich dieses im Zeitablauf nicht zum Guten wendet, ist davon auszugehen, dass sich mafiöse Strukturen auch in der Judikativen durchgesetzt hat.
Ich verweiseu.a. auf:
https://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen
War das die Antwort auf Ihre Frage?
#91
Mazi(Donnerstag, 25 November 2021 20:05)
#90
Das Grundgesetz baut auf der Theorie der Gewaltenteilung auf (Art. 20 Abs. 2 GG).
Nach Art. 20 Abs. 3 GG werden Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden.
Die Gesetze werden in der Legislative beraten, letztlich beschlossen und in Kraft gesetzt.
Bundesgesetze werden demzufolge vom Bundestag beraten und dem Bundesrat zu dessen Zustimmung vorgelegt. Sie kennen das Prozedere aus den Nachrichten.
So auch der Beschluss des Deutschen Bundestages von 1952, die Anerkennung der Europäischen Menschenrechte (EMRK), der vom Bundesrat, also allen Bundesländern, ratifiziert wurde.
In den EMRK hat sich die Bundesrepublik zur Durchführung fairer Verfahren verplichtet (ARt. 6 EMRK). Die besagen, dass neutrale Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung treffen.
Da Gesetze in der Regel ein hohes Abstraktionsniveau aufweisen, ist es erforderlich, dass Gerichte die Anwendung konkreter EGesetze prüfen und auslegen. Dies wird mittels "zugelassener Berufung"
erreicht.
Da Sozialgerichte und Landessozialgerichte im Gegensatz zum Bundessozialgericht Tatsachen-Instanzen sind, ist es einfach, einen falschen Sachverhalt in den Urteilen darzustellen. Dabei unterlassen es
die Staatsanwaltschaften ihre "Kollegen" anzuklagen.
Nach den EMRK gilt die Unschuldsvermutung bis zu dem Zeitpunkt, an dem T#äter verurteilt werden.
Im Volksmund heißt es dazu: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!
Ober sticht unter, stellt der Volksmund klar. Das heißt, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wie ein Gesetz der Legislative auszulegen und anzuwenden ist.
Wenn es zu keiner Klage kommt, entscheidet auch kein Richter. Wenn es keine richterliche Entscheidung gibt, dann kann daraus auch keine Berufung und keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
folgen.
Der EU-Kommissar für Justiz hat ernsthafte Bedenken an der deutschen Rechtstaatlichkeit gehegt und dies am Beispiel des europäischen Haftbefehls der deutschen Staatsanwaltschaften begründet.
Das Problem liegt jedoch darin begründet, dass niemand kontrolliert, ob denn die Amtsträgern tatsächlich Gesetz und Recht tatsächlich in der Praxis folgen.
Die Kritik an der deutschen Justiz ist nach meinen Akteneinsichten nicht zu widerlegen. Keine der Verwaltungsaktn von Behörden war gegen nachträgliche Veränderungen gesichert.
In einem Einzelfall hat mir gar der Vorsitzende Richter seinen Beschluss, der ausweislich des Justizbeamten nicht unterschrieben war, zugestellt. Das Hinweisschreiben von mir, dass der Beschluss des
Landessozialgerichts nicht unterschrieben war, hat er in der Weise bereinigt, dass dieser Beschluss völlig unerwartet unterschrieben war und das vorgenannte Schreiben in der Gerichtsakte nicht
auftauchte.
Nach § 133 StGB stellt dieser Sachverhalt eine strafbare Handlung wegen Verfahrensbruch dar. Da die Staatsanwaltschaft ihn nicht anklagt, folgt auch keine Verurteilung von ihm. Tatsächlich wurde er
zum Vertreter des Präsidenten des Landessozialgerichts ernannt.
Was ist da noch zu sagen oder zu schreiben?
Es ist logisch, dass der, der sich nicht von einem Sachverhalt überzeugt, sehr unproblematisch urteilen kann. WSer niucht fesdtstellt, dass gegen das Gesetz gehandelt wird, wird nie erfahren, dass
Amtsträger gegen Gesetz und Recht verstoßen. Ob Amtsträger denn tatsächlich Gesetz und Recht achten, will man offensichtlich nie erfahren.
Für "Blinde" geht erfahrungsgemäß die Sonne nie unter oder tagsüber nie hell.
Niemand würde unterstellen, dass es Nachts nicht dunkel und tagsüber hell wird.
1954 wurden die Abteilungen des damaligen Reichsversicherungsamtes als sogenannte Sozialgerichte ausgegliedert.
1949 hatte das Grundgesetz die Gewaltenteilung und 1952 die Bundesbehörden die Anerkennung der Europäischen Menschenrechte beschlossen. Daraus folgte, dass die Abteilungen des
Reichsversicherungsamtes ausgegliedert werden mussten. Danach folgte 1954 die Ausgliederung der sogenannten Sozialgerichtsbarkeit.
Aus neueren Untersuchungen von Historikern wissen wir, dass die Judikative seinerzeit vorallem aus NS-Juristen bestand. Ihre Denke prägte den gesamten Juristenapparat.
Heute verweisen mehr als 100 Abgeordnete des Deutschen Bundestages auf diese Ausbildung.
Bekannt ist, dass NS-Juristen ihre juristische Kariere als Richter und Staatsanwälte fortsetzten. Die Judikative wurde stark von deren Denken geprägt und wurde im Deutschen Richtergesetz verankert.
Es ist nicht bekannt, dass sie sich dies irgendwann geändert haben sollte.
Der Deutsche Richterbund ist ein Verein und vertritt seine Mitglieder als solche.
#90
Rübezahl(Donnerstag, 25 November 2021 12:53)
Nach #89 ist zutreffend, dass in sozialgerichtlichen Verfahren
keine Entscheidungen von neutralen Richtern zu erwarten sind. Sozialgerichte entscheiden durch Gerichtsbescheid und verhindern mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör wird versagt. Angerufene
Landessozialgerichte behaupten dann, dass die Gerichtsbescheide rechtens sind. Frage: Wozu benötigen wir noch Sozialgerichte ?
#89
Mazi(Mittwoch, 24 November 2021 12:35)
Der strafrechtlich zu beurteilende Vorwurf ist m.E. nicht, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich in ihrer Entscheidung irrten, sondern dass sie dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht
von 1983 nicht folgten (https://www.unfallmann.de/saal-218-straftaten-fotostrecke-kommissarleuchte/).
Der Vorwurf, dass die BGHW nach § 179 Abs. 2 SGG unwahre Angaben vor Gericht machte und deshalb die Richter möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen verkündeten, ist zwar letztlich die Folge
daraus.
Aber die Tatsache, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht davon überzeugten, dass die Berufsgenossenschaft ihnen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der BGHW
vorlegte, dokumentiert, dass die Richter eine falsche Entscheidung billigend in Kauf genommen haben.
Nach der schriftlichen Bestätigung seitens des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.09.2019 ist der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen
Abläufe verfügen. Daraus wird erkennbar, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit in den Rechtsstreitereien mit Berufsgenossenschaften vorsätzlch und nicht in der Funktion neutraler Richter, die
nach dem Gesetz urteilen, auftreten. Ihnen ist vorzuhalten, dass sie vorsätzlich gegen die Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG), Art- 47 Charta der Grundrechte der EU und insbesondere
gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK vorsätzlich verstoßen.
Aus diesen Darlegungen ist dokumententiert, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nicht rechtsstaatliche Entscheidungen treffen.
Sowohl die Behörden (Berufsgenossenschaften) sind nach § 133 StGB des Verwahrungsbruchs und nach § 179 Abs. 2 SGG wegen ihrer unwahren Angaben vor Gericht zu belangen, sondern den Richtern ist auch
nach §§ 35, 38 und 39 Deutsches Richtergesetz die Amtsausübung zu untersagen.
Wegen Bruch des Amtseids sind sie nicht mehr berechtigt hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen.
#88
Mazi(Mittwoch, 24 November 2021 11:20)
#87
Ihre Feststellung ist korrekt.
Der Vorwurf ist auch aufgrund von Vorkommnissen - zumindest in einem anderen Fall - in gleicher Weise dokumentiert und seitens des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz mit dessen Schreiben vom
05.08.2019 bestätigt.
Einen Streit über die Richtigkeit der Angaben kann somit nicht vorgenommen werden.
In beiden Fällen haben Richter der Sozialgerichtsbarkeit nachweislich nicht die Verwaltungsentscheidungen der Behörde anhand der tatsächlichen Geschehnisse kontrolliert.
Im Fall von Herrn Neumann hat das LG Hamburg gar mit seinem Beschluss bestätigt, dass seine Vorwürfe anhand der belegten Dokumente wahr sind, er aber die Beweise unter massiver Strafandrohung künftig
nicht mehr vorlegen darf. Dies ist rechtsstaatlich nicht akzeptabel und nach Art. 41 der Charta der Grundrechte der EU zu korrigieren.
Daraus ist zu schließen und kann auch anhand weiterer Fälle nachgewiesen werden, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit Urteile sprechen, die nicht aufgrund der tatsächlichen Geschehnisse
nachzuvollziehen sind. Da solche Urteile nach den Vorschriften des Grundgesetzes nicht nach dem Gesetz zustande gekommen sind, ist ihnen m.E. auch keine Rechtsgültigkeit beizumessen.
Unwahre Angaben eines Prozessgegners (§ 179 Abs. 2 SGG) können auch durch Fristablauf nicht wahr werden und verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip (Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 6.6.1983 –
2 BvR 244, 310/83, Abdruck: NJW 1983, S. 2135f.). Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 können Betroffene nur anhand einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte die
Verwaltungsentscheidungen einer Behörde nachvollziehen (Az. 1-B-153/87). Unwahre Angaben eines Prozessgegners können rechtsstaatlich auch nach "Fristablauf" nicht wahr werden.
Nachweislich dieser Vorkommnisse agieren sozialgerichtliche Entscheidungen nicht nach Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Da spätestens mit dem Beschluss des LG Hamburg der Nachweis gegeben ist, dass die Berufsgenossenschaft nach § 179 Abs. 2 SGG keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Geschehnisse in der
Verwaltungsakte dokumentierten, können die richterlichen Entscheidungen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde gelegt haben.
Die Richter an den Sozialgerichten (hier in Bremen und logischerweise auch anderswo) legen keine unabhängige Entscheidungen aufgrund der tatsächlichen Geschehnisse getroffen haben. Es ist davon
auszugehen, dass dies nicht nur für die Vergangenheit gilt und ohne Veränderung der Rechtsprechung auch künftig angenommen werden muss.
Mit anderen Worten:
Die Richter der Sozialgerichte geben vor, unwahre Tatbestände ihren Entscheidungen zugrunde legen zu dürfen und anschließend Bürger zu verpflichten.
Die Annahme, dass dies mit der Schaffung des Grundgesetzes und dessen Verkündung beendet sei, war offensichtlich eine trügerische Annahme. Es gilt daher, die Vorgabe des Grundgesetzes behördlich
durchzusetzen oder aber als Rechtssystem anzuerkennen.
Da nicht die Absicht besteht, die grundgesetzlichen Vorschriften zu ändern, sind sie rechtsstaatlich einzufordern. Die Judikative hat auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit die tatsächlichen
Geschehnisse zugrunde zulegen. Sie ist hat u.a. nach Art. 6 Abs. 1 EMRK zu achten und in neutraler Funktion Entscheidungen nach dem Gesetz zu verkünden.
Nachweislich der Vorgänge im Fall von Herrn Neumann - und von Ihnen und mir anhand ganz anderer Fälle - ist nachvollziehbar und nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit zum Schaden
von Klägern Urteile gesprochen und verkündet haben.
Da deutsche Behörden offensichtlich nicht in der Lage oder bereit sind, rechtsstaatliche Verhältnisse durchzusetzen und zu gewährleisten, ist die EU gefordert, nach Art. 47 der Charta der Grundrechte
in der EU die Rechtsstaatlichkeit auf in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten.
Es geht m.E. nicht darum, dass entsprechende Regelungen existieren, sondern darum, dass diese Regelungen auch in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen.
Ich gehe davon aus, dass die EU Corona-Hilfszahlungen mit Verweis auf die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern an die Bundesrepublik Deutschland mit Verweis auf deren fehlende
Rechtsstaatlichkeit in Milliarden-Höhe b.a.w. nicht auszahlt.
#87
WernerE(Montag, 22 November 2021 19:14)
Zitat auf Erichs Webseite:
Nachdem richtigen lesen der Akte ist gesichert:
"Zwei Berufsgenossenschaften und das Sozialgericht (SG) Bremen sind in Prozessdelikt verwickelt. Die Beschuldigten sind mit krimineller Energie vorgegangen und wissen, ein Zurückrudern gibt es nicht
mehr und erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.
Offenbar erkannte das nur Erich, seine Familie und Freunde.
Es fehlt nach wie vor die Aufklärung zum verschwinden des alten Gästebuches und
was die BG Verbrecher im Zusammenspiel mit Gerichten, verbrochen haben.
Das könnte alles im Internet aufgedeckt werden, wenn Leute das wollen.
#86
15.11.2021(Samstag, 20 November 2021 22:04)
Guten Abend! Ich gebe Ihnen einen Tipp das Recherche-Team "Strg-F" (https://www.funk.net/channel/strgf-11384).
Vielleicht finden Sie mehr von dieser Angelegenheit zw. Ihnen & Ihrem Gegenüber.
Besten Grüße
#85
WernerE(Freitag, 19 November 2021 15:54)
Zitat #83
Sind wir dabei den Rechtsstaat aufzulösen oder ist dies bereits vollzogen?
Meine Antwort - VOLLZOGEN!
Aber wollen wir das wirklich hören und hinnehmen?
Dir werter Erich, Deiner Familie und Freunden, sowie allen Mitschreiben alles Gute,
Coronafrei bleiben und angenehme Zeit
#84
Mazi(Donnerstag, 18 November 2021 22:42)
#81
Sie wollen den Bericht selbst sehen und Hören?
Hier der Link:
https://www.youtube.com/watch?v=jV37gsIFveQ
#83
Mazi(Donnerstag, 18 November 2021 22:38)
# 81
In dem Artikel der Tageschau wird auf einen anderen Artikel vom 13.09.2021 hingewiesen. Der Bundespräsident Steinmeier wird darin zitiert: "Vieles liegt noch im Dunkeln"
(https://www.tagesschau.de/inland/steinmeier-nationalsozialismus-aufarbeitung-101.html).
Steinmeier muss es wissen wovon er spricht. Er ist - wie über 100 andere Bundestagsabgeordneten ebenfalls - studierter Jurist.
Kommen wir auf die Sozialgerichtsbarkeit zurück. Da gibt es Richter, die ohnen eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der verwaltungsentscheidenden Behörde feststellen, dass deren
Entscheidung rechtsstaatlich in Ordnung war. Das ist bestenfalls Vodoo in Richterroben.
Das geht gar nicht. Das ist ein teuerer Spass - positiv formuliert -, den sich die Richter mit uns Bürgern erlauben. Da ist nicht einmal ein Prinzip zugrunde gelegt, über das man streiten
könnte.
Dazu passt, dass der Staat seinen Amtsträgern, die nachweislich keine hoheitlichen Aufgaben ausgeübt haben, auch noch Pensionen bezahlt. Letztlich könnte man darunter verstehen, dass der Staat der
Judikativen eben deshalb die Penisionen zahlt (Verbreitung von nicht-rechtsstaatlichem Gedankengut).
Jeder Handwerksmeister bekommt Berufsverbot, wenn er die Gesetze nicht achtet. In diesem Fall kann die Justiz unter Generalverdacht gestellt werden, weil es in ihren Reihen keine funktionierende
Funktionskontrolle gibt. Das dem letztlich so ist, dafür zeichnen wahrscheinlich die damaligen NS-Juristen verantwortlich.
Was dürfen wir, was erwarten wir von einem Staat, in dem dieses nicht gutgeheißen, aber praktiziert wird? Wie schwach muss sein Kontrollsystem sein, dass dies ca. 70 Jahre praktiziert werden kann?
Nach ca. 70 Jahren fällt es mir zugegeben schwer zu erkennen, dass dies einmalig oder Zufall ist.
Unrecht bleibt Unrecht auch wenn es als "Recht" verpackt wird. Ich erwarte die härtest mögliche Aufklärung seitens der Legislative verbunden mit den logischen Konsequenzen.
#82
Mazi(Donnerstag, 18 November 2021 22:34)
#81
Eigentlich wären die Vorgänge nicht nachvollziehbar gäbe es da nicht die Internetseite:
https://justizversagen.org/
Auch diese Veröffentlichungen hätten den "Tatsch" der Fake News, hätte die Tagesschau (heute, dem 18.11.2021) nicht über die Bundesanwaltschaft nach dem Krieg berichtet.
Hier der Link:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bundesanwaltschaft-ns-vergangenheit-101.html
zur Bildung einer eigenen Meinung.
Der Beitrag beginnt:
"Nach 1945 - das ist bekannt - war die deutsche Justiz im Nachkriegsdeutschland stark von ehemaligen Nazi-Juristen durchsetzt.
Doch das wahre Ausmaß kommt erst jetzt schrittweise ans Licht der Öffentlichkeit. Besonders stark war die NS-Belastung bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, so das Ergebnis einer umfangreichen
Studie, die Generalbundesanwalt Peter Frank 2018 in Auftrag gegeben hatte." ...
Wir haben im Fall von Herrn Neumann einen Beschluss des LG Hamburg, in dem ihm untersagt wird, Beweise (der BGHW) vorzulegen. § 444 ZPO gibt vor, dass die Beanstandungen der Gegenseite als bewiesen
anzusehen sind, wenn die beklagte Partei diese Beweise vernichtet oder unbrauchbar macht.
Im vorliegenden Fall hat die BGHW eine namentlich bekannte Anwaltskanzlei beauftragt, die Klage gegen Herrn Neumann einzureichen. Richter des LG Hamburg hatten den Mut gegen einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden und damit m.E. Beihilfe zur Begehung einer Straftat aktiv beigetragen.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist es in der Tat nicht die Sache von Herrn Neumann die vom Gericht näher bezeichneten Beweise vorzulegen. Es war nach dem
Rechtsstaatsprinzip die Aufgabe der BGHW eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorzulegen. Es war nach § 103 SGG die Aufgabe der Sozialgerichte die
Verwaltungsentscheidungen der BGHW zu kontrollieren.
Es gehört aus meiner Sicht schon sehr viel Mut dazu, sich seitens der Exekutive und Judikative über Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) hinwegzusetzen.
Auch einer Formulierung, wie folgt, könnte ich nicht entgegen treten:
"LG Hamburg, Sozialgerichte und Berufsgenossenschaften sind sich sehr sicher, dass die Gesetze der Legislative für sie nicht gelten, bzw. dass die Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung nicht seitens
der staatlichen Organe nicht stattfindet."
Jetzt sollte man wissen, dass Hamburg über ca. 600 laufende Meter an Akten/Dokumenten über nationalsozialistische Tätigkeit verfügt und deshalb Nachforschungen der Behörden "verständnisvoll"
unterblieben sind. Selbst wenn einen laufenden Aktenmeter gestritten werden kann, so sind 500 Meter unstrittig. Das sind genau genommen 599 Meter zuviel.
Nach dem Beitrag der Tagesschau vom 18.11.2021 erscheint mir die letzte Formulierung treffenden. Wie pervers muss ein Rechtsstaat sein, dessen Behörden und Gerichte nicht einmal Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts achten?
Sind wir dabei den Rechtsstaat aufzulösen oder ist dies bereits vollzogen?
#81
WernerE(Donnerstag, 18 November 2021 15:19)
Es fehlen einem schlichtweg die Worte:
CSU-Maskenaffäre
Oberlandesgericht München sieht keine Bestechlichkeit bei Nüßlein und Sauter
Georg Nüßlein und Alfred Sauter standen in der Maskenaffäre im Fokus der Ermittler. Nun haben die langjährigen CSU-Abgeordneten vor Gericht einen Sieg errungen.
Spricht Bände!
Merkel mit Büro und 9 Mitarbeiter die zusammen so um die 55.000€ / Monate beziehen werden.
Aber der Einsatz von Frau Merkel, für den Erich ist nicht notwendig.
Es würde mich überraschen, wenn ausgerechnet dort in der Justiz es anders wäre als bei den anderen hohen Behörden.
Mich auch - siehe Friedberg Allgemeine Zeitung - Markt Mering
#79
Mazi(Mittwoch, 17 November 2021 13:58)
Es ist mir kein Urteil der Sozialgerichtsbarkeit bekannt, bei dem die Richter ihre Entscheidung auf eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Beklagten getroffen haben.
Für die Zustellung eines korrekten Urteils eines Richters, eines Amtsträgers, wäre ich dankbar. Bereits die Nennung des Gerichts und dessen Aktenzeichen wären hilfreich.
Da nach bisheriger Akteneinsicht kein Urteil nach dem Gesetz (§ 103 SGG) erfolgte, gehe ich davon aus, dass keines der Urteile die Anforderung des Art. 97 Abs. 1 GG erfüllte. Danach geben Richter in
ihrer Amtsfunktion vor, hoheitliche Aufgaben des Staates ausgeübt und ihre unabhängige Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Gesetz getroffen zu haben.
Nach obiger Information ist dies jedoch eine falsche Unterstellung.
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit haben ein unabhängiges Urteil verkündet ohne sich vorher vom Sachverhalt überzeugt zu haben. Man stelle sich nur vor, dass dies rechtsstaatlich in Ordnung wäre?
Das würde bedeuten, dass jeder den größten Unsinn verkünden dürfe, ohne sich vorher darüber Gedanken zu machen, ob er denn sinnhaftes von sich gibt.
Wenn dies unter Rechtsstaatlichkeit verstanden werden dürfte, so müsste die Geschichte generell umgeschrieben werden.
Es wird aktuell immer mehr bekannt, dass staatliche höchst anzusiedelnde Behörden sehr stark von NS-Juristen geprägt wurden (vgl. N-TV-Beitrag:
https://www.n-tv.de/politik/Bundesanwaltschaft-lange-von-Nazis-gepraegt-article22935687.html) und das Bundessozialgericht will Ende Februar 2022 auch über seine Entstehung bzw. Verwicklung
berichten.
Es würde mich überraschen, wenn ausgerechnet dort in der Justiz es anders wäre als bei den anderen hohen Behörden.
#78
Mazi(Sonntag, 14 November 2021 13:51)
Was ist los in und mit Deutschland?
Ich lese (https://www.versicherungsbote.de/id/4903861/Lebensversicherung-33-Lebensversicherer-konnen-gesetzliche-Reserven-nicht-primar-bedienen/?partnerid=nl5682690):
"Damit ist der Anstieg der Zinsverpflichtungen immerhin weniger stark ausgeprägt als im Vorjahr, als die Garantieanforderungen sogar um zwölf Prozent zugenommen haben. Trotzdem reichen die
Kapitalerträge vieler Versicherer nicht mehr aus, um Garantiepflichten zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen: Sie müssen Erträge aus Risiko und Verwaltung in die Rechnung
einbeziehen."
"Bei 33 Anbietern reichen die erwirtschafteten Erträge aus der Kapitalanlage nicht aus, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen."
Sie haben bemerkt, es wurde von dem Anstieg, nicht von einem Rückgang berichtet. Im vorletzten Jahr war es schlimm, schlimmer als dies "die Polizei erlaubte". Im letzten Jahr war es noch
schlimmer.
Im Klartext heißt dies, dass diese Versicherungen nicht mehr in der Lage sind, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Der obige erste Punkt sagt, dass dies auch im letzten Jahr schon so war.
Wenn Lebensversicherungen nicht mehr in der Lage sind, gesetzliche Auflagen zu erfüllen, dann frage ich mich, wie und von wem sie in Deutschland eine Betriebserlaubnis erlangt haben und welche
Behörde die Aufsicht mit welcher Qualität vornimmt?
Auch in diesem Fall zieht Art. 34 GG.
Jeder der Einblick in Beschwerdefälle von Berufsunfähigen hat und ihm aus eigener Anschauung bekannt ist, wie die Behörden mit Gesetz und Recht umgehen, stellt auch in diesem Fall fest, dass in einem
ganz anderen Gebiet seitens der Behörden nicht anders verfahren wird. Er muss sich fragen, welches Vertrauen Bürger in einen/unseren Rechtsstaat haben können?
In der Tat muss sehr laut gefragt werden, was der Staat unter Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland verstehen will und wie wir wieder zu Rechtsstaatlichkeit zurückfinden können?
Wo man auch zupackt, man hat immer das Gleiche in der Hand! Die Gesetze sind einerseits, die Tatsachen andererseits. Nichts scheint zu passen.
Es ist an der Zeit, dass der Staat sich Amtsträgern bedient, die nicht nur an Gesetz und Recht gebunden sind, sondern auch ihre Amtsaufgaben danach ausüben. Um dies glaubhaft zu unterlegen, muss man
sich von Amtsträgern trennen, die ihr Amt nicht gemäß ihrem Amtsauftrag ausüben - und zwar "schnell".
Sind Sie still mit Missbrauchsfällen, etc.. Jeder kennt dies und die staatlichen Behörden reagieren nicht. Was will mir/uns das sagen? Genau das!
Da gibt es u.a. Richter, die ohne Sachverhaltskenntnis, noch schlimmer: ohne wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde, Urteile zu deren Gunsten verfassen.
Schlimmer kann es im Dritten Reich auch nicht gewesen sein. Die Judenverbrennungen und die Gaskammern waren nicht rechtens. Weder die Exekutive, noch die Judikative, noch die Parlamente sind
seinerzeit eingeschritten und hat die Rechtsstaatlichkeit in der Praxis durchgesetzt. Aber ist der gleiche Rechtsbruch letztlich nicht fortgesetzt worden?
Es ist an der Zeit, dass seitens des Auslands, wenn dies im Inland nicht möglich zu sein scheint, eingeschritten und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet wird.
#77
Mazi(Samstag, 13 November 2021 20:03)
Wenn Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen und Gerichte und Aufsichtsbehörden ihren Kntrollen keine wahrheitsgettreue und vollständige Verwaltungsakten der Behörde
zugrunde legen, was soll dann der "Spuk"?
Der Spruch der Gewaltenteilung würde zur Worthülse verkommen.
Es ist unschwer festzustellen, dass die angesprochen Behörden ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen. Wenn eine Amtsaufgabe nicht wahrgenommen wird, ist sie auch nicht zu bezahlen. Das heißt nicht, dass
sie nach dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit auszuüben ist, sondern der "Topf der Steuereinnahmen" wird ohne Gegenleistung zum Schaden der Betroffenen einfach geleert. Konkret heißt dies, dass
Leute für eine Tätigkeit honoriert werden, die sie nicht beabsichtigten auszuführen.
Wie gut muss es dann einem Staat gehen, wenn dieses Prinzip zum Staatsprinzip erhoben hat bzw. erhebt. Wie könnte er sich zum Nationalsozialismus abgrenzen oder hätte er sich zum Nationalsozialismus
in der Vergangenheit abgegrenzt?
Die Urteilsbegründung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 "Nazi-Keule" und dessen Veröffentlichung erscheint mir hinsichtlich des Wahrheitsgehalts überlegenswert.
#76
Mazi(Samstag, 13 November 2021 19:44)
#74
Was ich nicht verstehe!
Einheitlich ist festgestellt, dass sich Richter der Sozialgerichtsbarkeit unwahrer und unvollständigen Verwaltungsakten der Behörden bedienen, diese unwahren und unvollständigen Verwaltungsakten
ihrerseits wiederum Gutachtern zur Erstellung eines Gutachtens vorlegen und anhand dieses Gutachtens eine Entscheidung treffen. Sie geben vor ein Urteil nach Art. 97 Abs. 1 GG zu sprechen.
Wenn Sie argumentieren würden, dass die Unwahrheit Unwahrheit bleibt - auch wenn sie wiederholt wird -, dann fehlt mir das Gegenargument.
Wenn Richter Gutachtern unwahre und unvollständige Verwaltungsakten vorlegen, dann ist dies Manipulation. Keinn normal denkender Bürger kann erwarten, dass dieses Gutachten besser sein könnte, als
die Vorlage selbst. Der Gedanke der Korruption ist zu prüfen.
Wenn dem so ist - und so ist es -, dann ist den Richtern vorzuhalten, dass sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nicht achten und letztlich den Sachverhalt nicht nach Paragr. 103
Sozialgerichtsgesetz erforschen. Ihr Urteil steht Art. 97 Abs. 1 GG entgegen.
Zu den Fragen, die ich nicht verstehe:
Wie kann ein Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG eine unabhängige Entscheidung treffen, wenn er vorher keine Sachkenntnis im gegebenem Fall erworben hat bzw. haben kann?
Der Fehler liegt doch dann nicht in seiner Entscheidung, sondern in der Tatsache, dass er seinen Amtsauftrag nicht ausgeführt hat.
Wenn Richter also ohne Sachkenntnis urteilen, wie können Sie dann nach Art. 6 Abs. 1 EMRK als neutrale Richter gelten?
Wenn die Richter nicht nach Gesetz und Recht urteilen, wie können Sie dann nach Art. 20 Abs. 3 GG ihre Amtsausübung vorgenommen haben?
Wenn Richter keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten ihren Entscheidungen zugrunde legen, weshalb dauern dann die Sozialgerichtsprozesse so lange?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn Kläger in einen Lostopf greifen und ihr Urteil direkt ziehen? Dabei ist festzuhalten, dass zur Sicherheit der Beklagten, diese bisher den Inhalt der Lostrommel selbst
bestimmen und sicherheitshalber nur Nieten in den Lostopf (negative Urteile) legen lassen.
Materiell würde bei der Realisation dieses Vorschlags eindeutig die Laufzeit der Prozesse entscheidend verkürzt und richterliches Personal eingespart bzw. überflüssig. Sachlich würde daraus kein
höherer Schaden erkennbar. Das wäre zwar nicht mit der Rechtsstaatlichkeit bzw. dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar (Art. 20 Abs. 2 GG), aber ein Unterschied zum bisherigen System, wäre nicht
erkennbar. Entscheidende Vorteile wären damit verbunden.
Nicht nur, dass die Prozesslaufzeit entfiele, sondern auch die Tatsache, dass Richter in diesem Gedankengang keine Verwendung finden würden. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass an sie auch keine
Pensionen zu zahlen wären.
Wenn in der Vergangenheit keine Urteile in der Sozialgerichtsbarkeit mit dem Anspruch der Rechtsstaatlichkeit gesprochen wurden, mit was haben sich dann "Richter der Sozialgerichtsbarkeit"
beschäftigt und beziehen Pensionen? Wie leiten dann Anwälte ihre Tätigkeit her und begründen ihre Beratung?
Wenn die Sozialgerichtsbarkeit in den ersten beiden Instanzen abgeschafft würde, dann kann es auch keine Berufungen geben. Das Bundessozialgericht (BSG) hätte aufgrund der Arbeitslosigkeit auch keine
sinnvolle Aufgabe.
Jetzt könnte man darüber streiten, ob es denn überhaupt heute eine sinnvolle Beschäftigung hat, wenn die Vorinstanzen bisher nach Vodoo-Manier Urteile sprechen.
Da Vodoo-Manier nicht mit unserem Rechtsverständnis vereinbar ist und Art. 47 der Charta der Grundrechte der EU Rechtsstaatlichkeit vorschreibt, gibt es keine und gab es nie Urteile der
Sozialgerichtsbarkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG.
Was unterschiedliche Auffassungen der streitenden Parteien angeht, so ist festzuhalten, dass Paragr. 444 Zivilprozessordnung dies eindeutig regelt. Wenn eine Partei Beweise unbrauchbar macht, so
gelten die Beanstandungen der Gegenpartei als erwiesen.
Wo oder wie gibt es dann noch einen Grund zu streiten, wenn richterliche Tätigkeit an deren neutrale Funktion gebunden wurde und ist?
#75
WernerE(Samstag, 13 November 2021 19:43)
in der Süddeutschen Zeitung zu Lesen
https://www.sueddeutsche.de/politik/justiz-in-deutschland-aus-dem-lot-1.5458017
Passt zum Thema und den Berichten von Mazi
#74
WernerE(Freitag, 12 November 2021 23:20)
Zitat #73
Die Wahrung der bürgerlichen Grundrechte eines Rechtsstaates ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet.
So sehe ich das auch, gerade auf den Hinblick Abs. 3 / #73
Letztlich geht es hier um Milliarden von Euros, die auf dem Spiel stehen und die Entschädigungsansprüche der Geschädigten/Betroffenen weit übersteigen.
Hoffe Erich, die Familie und die Freunde haben genügend Kraft weiter zu machen!
#73
Mazi(Freitag, 12 November 2021 11:40)
#72
Ich wiederhole und fasse zusammen:
Die Wahrung der bürgerlichen Grundrechte eines Rechtsstaates ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht gewährleistet.
Daraus folgt, dass die EU nach dem Gleichheitsgrundsatz (unter gleicher Zugrundelegung ihrer Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit) nicht berechtigt ist, an die Bundesrepublik Deutschland auch nur
einzigen Euro des Corona-Hilfsfonds auszuzahlen.
Letztlich geht es hier um Milliarden von Euros, die auf dem Spiel stehen und die Entschädigungsansprüche der Geschädigten/Betroffenen weit übersteigen.
#72
Mazi(Freitag, 12 November 2021 11:32)
Es ist bekannt und mehrfach dargelegt, dass ich ein Verteidiger des Grundgesetzes bin und dafür eintrete.
Wir wählen die Abgeordneten und die haben den Auftrag uns zu vertreten.
Ich erfahre, dass das Landesparlament, hier: Rheinland-Pfalz, die vollziehende Gewalt nicht kontrolliert und der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass „einzelne Versicherungsträger“ über keine
ordnungsgemäße Abläufe verfügen.
Aus den hiesigen Darstellungen kann geschlossen werden, dass dies in den anderen Bundesländern nicht anders gehandhabt wird.
In normalem Deutsch heißt dies, dass die Gewalt des Volkes vor Exekutive und Judikative endet.
Die im Grundgesetz manifestierte Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG ist nicht gegeben, weil Exekutive und Judikative die Amtsausübung nach Gesetz und Recht nicht gewährleistet wird (Art. 20 Abs.
3 GG).
Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit umfasst eben diese Vorschrift, die offensichtlich nicht gegeben ist.
Thema hier ist, ob unabhängige Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG überhaupt eine Entscheidung verkünden?
Nach herrschender Meinung kann nur ein sachkundiger Dritter einen Sachverhalt beurteilen und seinen unabhängigen Richterspruch verkünden. Dies ist unbestritten zu akzeptieren.
Ein Richter, der sich nun aufgrund einer unwahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte einer Behörde einen Sachverhalt erforscht, kann nicht erfahren haben, dass er dennoch darüber richten
darf und kann. Man könnte unterstellen, dass er seitens der Behörde in seiner Entscheidung manipuliert wurde und er deshalb eine fehlerhafte Entscheidung getroffen hat.
Dies kann man jedoch nicht anführen, weil der Sozialgerichtsbarkeit bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen. Das Thema ist nicht, ob sie
getäuscht wurden, sondern sie haben es unterlassen, sich vom Wahrheitsgehalt der vorgelegten Verwaltungsakte zu überzeugen.
Ob dies dann dennoch als eine „neutrale Position“ bezeichnet werden darf, bezweifele ich.
Die Richter der Bundesrepublik Deutschland üben ihr Amt nicht in neutraler Funktion aus und urteilen nicht nach dem Gesetz.
Die Frage, ob in der Sozialgerichtsbarkeit nicht gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen wird, beantworte ich bei dieser Aktenlage eindeutig
mit „Ja“.
Schauen Sie sich allein die Urteile des LG Hamburg gegen Herrn Neumann an. In der „Spitze“ untersagen die Richter Herrn Neumann die Vorlage von Beweisen, die seitens der BGHW in deren Verwaltungsakte
zu sein hatten und nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 nach dem Rechtsstaatsprinzip (Grundgesetz) ohnehin in der Verwaltungsakte der BGHW enthalten sein mussten.
Die BGHW hat selbst die Glaubwürdigkeit der Dokumente nicht angezweifelt und strafrechtlich verfolgt.
Nach § 133 StGB hat die BGHW ihr anvertraute Dokumente nicht vorgelegt. Den Dienstvorgesetzten in der BGHW ist vorzuhalten, dass sie es versäumten einen Arbeitsablauf derart zu organisieren, dass
eben diese Straftat unmöglich ist.
• Da die BGHW unwahre und unvollständige Verwaltungsakten dem Sozialgericht vorlegten, ist sie nach § 133 StGB zur Verantwortung zu ziehen.
• Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich nicht vom Wahrheitsgehalt der ihnen vorgelegten Verwaltungsakte der BGHW überzeugten, ist ihnen fehlerhafte Amtsausübung vorzuhalten. Deren Urteile
sind nach Anklage durch die Staatsanwaltschaft und Verurteilung der Richter aufzuheben. Die Entschädigung der Geschädigten hat nach Art. 34 GG und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen
Union zu erfolgen.
• Die Richter des LG Hamburg sind der Beugung des Rechts (§ 339 StGB) anzuklagen, zu verurteilen und aus dem Dienst zu entfernen. Die haben nicht den Täter, die BGHW bestraft, sondern denjenigen, der
die Straftat aufgedeckt hat. Die Entschädigung der Geschädigten hat nach Art. 34 GG und Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu erfolgen.
Die „Klammer“ um all diese Verfehlungen ist m.E. darin festzustellen, dass die zur Aufsicht berechtigten Parlamente ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen und damit das Volk nicht tatsächlich vertreten.
In der Bundesrepublik Deutschland ist nicht sichergestellt, dass Gesetz und Recht seitens der Exekutive und Judikative eingehalten werden. Danach ist ein wesentlicher „Eckpfeiler“ unserer
Rechtsordnung nicht eingehalten. Die Wahrung der bürgerlichen Grundrechte eines Rechtsstaates ist nicht gewährleistet.
#71
Mazi(Mittwoch, 10 November 2021 08:17)
#70
Ihr Beitrag erinnert an den Beitrag von Herrn Neumann.
Wäre die Verwaltungsakte der BGHW wahrheitsgetreu und vollständig gewesen, wäre er gehört worden, hätten die Richter wenigstens theoretisch die Möglichkeit gehabt, sich sachkundig zu machen und
nachvollziehbar zu urteilen.
Statt den Täter, der unwahre und unvollständige Verwaltungsakten vorlegte, zu bestrafen, haben sie sich Herrn Neumann vorgenommen und ihn stattdessen in den Knast gesteckt.
Rechtsstaatlich ist dieser Vorgang nicht nachzuvollziehen.
Beispiele "wenig rechtsstaatlicher Prägung" haben wir zu Hauf erfahren. Ich erinnere an den Fall AMRI, den Fall Mollath, die Fälle des Kindesmissbrauchs in den Kirchen, etc..
Es ist nicht davon auszugehen, dass nach Schaffung des Grundgesetzes 1949 die vorherigen Verhältnisse sich geändert hätten.
M.E. ist es letztlich die Amtsaufgabe des EU-Kommissars für Justiz die Charta der Grundrechte in der EU (Art. 47 - Rechtsstaatlichkeit) zu gewährleisten. Wir haben hier offensichtlich keinen
Einzelfall, sondern ein System zu beurteilen und auf Kurs zu bringen.
#70
Mazi(Mittwoch, 10 November 2021 08:08)
#69
In dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts heißt es:
"2. Ausgehend davon ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen."
"a) Zwar wäre eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des bisherigen Vortrags des Antragstellers hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
voraussichtlich begründet.
11
aa) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfGE 36, 85
<88>). Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen. Der Anspruch auf
rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 <35>; 96, 205 <216>;
BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 28; stRspr).
bb) Der angegriffene Beschluss genügt diesen Voraussetzungen nicht. Der Antragsteller wurde zwar schriftlich von der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der beabsichtigten Untersuchung
informiert; dies jedoch mit Schreiben von dem Tag, an dem das Gericht die Untersuchung durch den Sachverständigen bereits anordnete. Eine Möglichkeit, auf diese Entscheidung des Gerichts vorab
effektiv Einfluss zu nehmen, wurde dem Antragsteller damit verwehrt. Die nachträgliche Information über den Erlass des angegriffenen Beschlusses ist nicht geeignet, den Gehörsverstoß zu heilen. Denn
jedenfalls für den juristischen Laien geht aus dem Schreiben des Gerichts nicht hervor, dass eine Möglichkeit zur Stellungnahme noch vor der Untersuchung durch den Sachverständigen besteht. Vielmehr
verweist das Gericht den Antragsteller ausdrücklich auf die noch zu erfolgende persönliche Anhörung, wobei aus der Formulierung und dem Zusammenhang mit dem vorangegangenen Absatz des Schreibens der
Schluss gezogen werden kann, dass die Anhörung erst nach der Erstattung des Gutachtens erfolgen soll. Zudem ist es dem Antragsteller allein auf der Grundlage des Schreibens des Gerichts nicht
möglich, zu der Anregung einer Betreuerbestellung substantiiert Stellung zu nehmen, da er die Gründe, die dem Gericht für die Anregung einer Betreuung genannt wurden, nicht kennt."
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 1983 in einem eigenen Beschluss verkündet, dass nach dem Rechtsstaatsprinzip (Grundgesetz) Behörden verpflichtet sind wahrheitsgetreue und vollständige Akten zu
führen, kommt es in diesem Fall zu der Aussage, dass Gerichte dazu verpflichtet sind, rechtliches Gehör zu gewähren.
Was wollen die Beschlüsse uns sagen?
1. Es darf nicht unterstellt werden, dass Behörden wahrheitsgetreue und vollständig Verwaltungsakten führen.
2. Es ist nicht sichergestellt, dass Gerichte vor einer Verfügung rechtliches Gehör gewähren.
Hätten Richter sich aufgrund einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte nach Anhörung des Betroffenen sachkundig gemacht, hätten sie (wenigstens theoretisch) die Möglichkeit gehabt
sachkundig zu entscheiden.
Die Vorgänge sind grundgesetzlich bereits in Art. 20 Abs. 3 GG verbindlich geregelt.
Daher ist nicht auszuschließen, dass die Judikative (außerhalb des Bundesverfassungsgerichts) sich unverändert im Sinne der NS-Juristen - und damit nationalsozialistisch - sich verhält.
Die Gefährdung des Art. 20 Abs. 2 GG (Gewaltenteilung) ist nicht in Gefahr, sondern sie ist nicht gegeben. Damit wurde ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Rechtsstaatlichkeit eingerissen und vom
Bundesverfassungsgericht sachlich auch bestätigt.
Das eigentliche Urteil "der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen" ist nach dieser sachlichen Begründung nicht nachzuvollziehen und erinnert in der Tat an nationalsozialistische
Zeiten, die es der Justiz gestattete, ergangene Urteile nochmals zu verschärfen.
#69
Rübezahl(Dienstag, 09 November 2021 19:29)
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluß vom 24.09.2021 - 1 BvQ 103 / 21 folgendes:
Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde.
Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.
#68
Mazi(Montag, 08 November 2021 10:10)
#67
Sie als Bürger können nach meiner Meinung nichts tun.
Es geht schlicht darum, dass in der Bundesrepublik - wie im Grundgesetz beschrieben - der Rechtsstaat umgesetzt bzw. durchgesetzt wird.
Das können einzig und alleine Politiker. Da den Politikern in Deutschland Staatsversagen nachzusagen ist, kann die Wende m.E. nur von außen kommen.
Lange, wahrscheinlich zu lange, bin ich davon ausgegangen, dass mit der Schaffung des Grundgesetzes das Dritte Reich untergegangen sei. Wie jüngst bekannt wurde, haben die NS-Juristen es verstanden,
die Justiz überdauern zu lassen.
Die Sozialgerichtsbarkeit will beispielsweise erst im Februar 2022 einen ersten Bericht über ihre nationalsozialistische Vergangenheit vorlegen. Das Bundesarbeitsgericht hat derartiges nicht einmal
vorgesehen, seine nationalsozialistische Vergangenheit aufarbeiten zu lassen.
Ich halte es für blauäugig zu unterstellen, dass alles schon seine Ordnung hat und die Regeln des Grundgesetz auch ohne dessen Kontrolle eingehalten wird.
Es ist m.E. zu oft, dass bekannt wird, dass Berufsgenossenschaften und sonstige Behörden keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakten führen. Undenkbar erscheint auch, dass selbst das
Bundesverfassungsgericht sich 1983 genötigt sah, auf diesen Umstand 1983 mit einem Beschluss eigens darauf hinzuweisen.
Es ist nicht der Reklamation in den hiesigen Kommentaren zu verdanken, dass dies aufgedeckt ist, sondern sie dokumentieren, dass dies weiterhin nicht verhindert wird. Einen großen Anteil hat neben
den Aufsichtsbehörden auch die Justiz und da insbesondere die Sozialgerichtsbarkeit. Sie agieren scheinbar ungeachtet der Vorschriften des Grundgesetzes weiterhin so nach der Manier in der
NS-Zeit.
M.E. sollte eruiert werden, ob in den Behörden, insbesondere in der Justiz, "braune" die Geschicke weiterhin lenken oder nur in Polizei und Militär diese Strukturen vorhanden sind.
Zumin dest sollte dazu eine klärende Aussage folgen.
#67
WernerE(Sonntag, 07 November 2021 22:53)
#65
Besonders deutlich tritt dies im Beschluss des LG Hamburgs zutage. Die Richter geben vor, Recht sprechen zu dürfen. Sie untersagen es Herrn Neumann formell und unter erheblicher Strafandrohung sich
anhand von ihm zugänglich gewordenen Beweisen die Schuld der Berufsgenossenschaft zu beweisen.
Hier liegt das Problem welches leider noch immer vorhanden ist.
Gerne würde ich helfen, aber nur wie?
Da ich selbst zur Zeit stark angegriffen bin, muss ich vorsichtig mit meinen Reserven
umgehen.
Daher wünsche ich dem Erich, seiner Frau und Familie alles erdenklich Gute und
die besondere Kraft weiter zu machen und ich wünsche, dass alle die Staatsversager
das bekommen, was die freundlichen Unterstützer von Erich, nicht bekommen.
In heutiger Zeit kommt eine Erkrankung aus dem nichts und kann ......
#66
Mazi(Sonntag, 07 November 2021)
#62
Es geht folglich um nichts Anderes, als den Einfluss der Nationalsozialisten in der Justiz zurückzudrängen, öffentlich zu machen und zu brandmarken.
Das ist ein ganz anderes Problem. Dieses besagt, dass diese Amtsträger wegen nicht Ausführung des bürgerlichen Auftrags nach dem Grundgesetz diesen Auftrag nicht ausgeführt haben. Ich gehe davon aus,
dass dem so ist. Staatsanwaltschaften und Parlamente decken die Straftäter in der Ausübung von Straftaten. Hierfür haben sich die Amtsträger zu verantworten.
Ich könnte es nachvollziehen, wenn gegen die Richtern der Sozialgerichtsbarkeit pauschal der Vorwurf erhoben würde, nach den nationalsozialistischen Gedankengut und damit staatsfeindlich zu urteilen.
In einem berechtigt erhobenen Einwand eines Delinquenten sollte die Nachprüfung der entgegengebrachten Argumente erfolgen und die pauschale Verurteilung in diesem Einzelfall korrigiert werden.
Das mag sehr theoretisch klingen. Ich will dies anhand eines anderen Beispiels aufzeigen (nicht schon wieder über den Kindsmissbrauch in der kath. Kirche, von dem staatliche Behörden Kenntnis haben,
aber dennoch untätig bleiben).
Am 04.11.2021 wurde in den Nachrichten allgemein bekannt gemacht, dass Verwaltungsakten in Behörden öffentlich zurückhalten (vom 01.11.2016,
https://www.zdf.de/politik/frontal/geschredderte-nsu-akten-100.html, vom 04.11.2021, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/nsu-verbrechen-aufklaerung-103.html). Es ist rechtsstaatlich
anerkannt, dass sie dies tun dürfen, wenn die Sicherheitslage der Bundesrepublik bedroht ist. Im Umkehrschluss sagt dies, dass die etablierten Volksparteien (CDU und SPD) befürchten müssen, wenn die
Wahrheit offensichtlich wird, dass die Sicherheitslage der Bundesrepublik gefährdet erscheint.
Nicht die kleinen Parteien simulieren uns eine Rechtsstaatlichkeit, sondern es sind die großen Parteien. Das sollte uns bewusst sein. Ein wesentlicher Unterschied zu Polen oder Ungarn oder zur
Judenverbrennung im Dritten Reich ist m.E. nicht herzuleiten.
Es ist nicht denkbar, dass ein Gericht einen Sachverhalt beurteilen und aufklären könnte, ohne die wahren Zusammenhänge zu erfahren. Es geht dabei nicht um eine Beurteilung, ob die Richter etwa zu
"blöd" sind zu einem Urteil zu gelangen, sondern es ist schlicht ausgeschlossen, dass sie eine Entscheidung treffen können, ohne zu wahren Zusammenhang zu erfahren.
Mein Vorschlag, weil die Behörden sehr eng zusammen zu arbeiten scheinen, den EU-Kommissar für Justiz, Herrn Reynders, einzuschalten und an seine Amtsaufgabe der Gewährleistung der
Rechtsstaatlichkeit zu erinnern, erscheint mir sinnvoll.
Die Tatsache, dass die Dienstvorgesetzten systematisch ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen, die Staatsanwaltschaft ihrerseits trotz namentlicher Kennung der Straftäter nicht tätig werden, die
jeweiligen Landtage ebenfalls ihren Kontrollpflichten nicht nachkommen, dokumentiert, dass in diesem System, die Kontrolle des Rechtsstaats nicht beim Volk liegt.
Sie dürfen dies auch kürzer fassen: die Rechtsstaatlichkeit nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 6 Abs. 1 EMRK sind nicht gegeben.
Da dies zum Grundsatz unseres Rechtsstaates zählt, aber offensichtlich nicht gegeben ist, ist es Aufgabe des EU-Kommissars für Justiz das bürgerliche Grundrecht sicherzustellen.
#65
Mazi(Sonntag, 07 November 2021 12:47)
#62
Das Problem, was Sie möglicherweise sehen, besteht darin, dass die staatlichen Organe bei der Ausübung hoheitlicher Funktionen zwar an Gesetz und Recht gebunden sind, diese aber ihren Entscheidungen
nicht zugrunde legen. Den Richtern der Sozialgerichtsbarkeit ist vorzuhalten, dass sie sich bei ihrer Urteilsverkündung nicht auf Art. 91 Abs. 1 GG berufen können. Wenn folglich das Grundgesetz nicht
die Grundlage ihrer Entscheidung darstellt, können sie m.E. auch keine Rechte aus dem Grundgesetz ableiten.
Einem Mörder kann nicht strafmildern angerechnet werden, dass die von ihm ermordete Person ohnehin irgendwann verstorben wäre. Eine solche Betrachtung ist nicht Gegenstand unseres
Rechtsverständnisses und ist keineswegs mit einer auch immer gearteten Rechtsstaatlichkeit vereinbar.
Besonders deutlich tritt dies im Beschluss des LG Hamburgs zutage. Die Richter geben vor, Recht sprechen zu dürfen. Sie untersagen es Herrn Neumann formell und unter erheblicher Strafandrohung sich
anhand von ihm zugänglich gewordenen Beweisen die Schuld der Berufsgenossenschaft zu beweisen.
Damit betätigen sich Richter als Helfer einer Behörde, Dokumente zum Nachweis eines Unrechts, vorlegen zu dürfen. Nach § 444 ZPO gelten die Beanstandungen des Klägers, Herrn Neumanns, als bewiesen.
Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK hat sich 1953 die Bundesrepublik verpflichtet faire Verfahren durchzuführen. Diese Vorschrift legt fest, dass sie neutrale Richter, die nach dem Gesetz urteilen.
Im Nachgang zu dieser Anerkennung der europäischen Menschenrechte, wurden die seinerzeitigen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert. Maßgeblich an der
Ausgestaltung dieser Gerichte waren die NS-Juristen des Dritten Reiches.
1983 war das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss gezwungen klarzustellen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu
führen.
Unschwer ist nachzuvollziehen, dass hier eindeutig die Handschrift der bereits verstorbenen NS-Juristen erkennbar ist.
Es geht folglich um nichts Anderes, als den Einfluss der Nationalsozialisten in der Justiz zurückzudrängen, öffentlich zu machen und zu brandmarken.
#64
Mazi(Sonntag, 07 November 2021 12:28)
#62
In der Tat liegt keine besondere Schwierigkeit vor. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1983 in seinem Beschluss wiederholt festgestellt, dass Behörden wahrheitsgetreue und vollständige
Verwaltungsakten zu führen haben.
Nach dem Minikommentar des BMI vom 26.07.2013 kontrollieren Gerichte und Aufsichtsbehörden die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörden anhand deren Verwaltungsakten.
Wo erscheint Ihnen das Problem?
Zum x.mal der unveränderte Vortrag (ich werde separat darauf eingehen). Er scheint dennoch nicht verstanden zu werden.
Die Richter der Sozialgerichte urteilen weiterhin nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes. Sie verstoßen damit vorsätzlich gegen die Regelungen im Grundgesetz.
Aufgrund der Vielzahl der richterlichen Entscheidungen, denen keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte zugrunde liegt, gehe ich von systematischen Vorgehen aus und unterstelle, dass
sich die Sozialgerichtsbarkeit nicht als Teil der Rechtsstaatlichkeit und damit außerhalb des Grundgesetzes versteht.
Für einen Rückschluss, dass die Richter der Sozialgerichte weiterhin nicht nach den Prinzipien der NS-Juristen tätig sind, liegen mir keinerlei Beweise vor.
Das ist gerade zu rücken!
Wenn die deutschen staatlichen Behörden dazu nicht in der Lage sind, fällt es in die Amtsaufgabe des EU-Kommissars für Justiz nach Art. 47 der Charta der Grundrechte in der Europäischen Gemeinschaft
die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
#63
Mazi(Freitag, 05 November 2021 14:41)
#62
Nach § 444 ZPO gelten die Beanstandungen von Herrn Neumann als bewiesen.
In der Tat ist der Fall ohne besondere Schwierigkeit.
Das scheinbare Problem ist nur, dass die dortigen Amtsträger nicht dass Gesetz wenden. Aber das ist wiederum eine andere Sache. Die Rechtsverfolgung dieser Straftäter ist der dortigen
Staatsanwaltschaft vorbehalten.
Das dieser wiederum Strafvereidtelung im Amt vorzuhalten ist, ist wiederum eine Sache für sich.
...
Letztlich geht es darum, dass in der Bundesrepublik nicht die Gewalt vom Volke ausgeht, sondern sich die Amtsträger gegenseitig "decken".
Der Vergleich zum NS-Regime scheint nicht unbegründet zu sein. Auch damals "nickten" die Richter nachweislich die NS-Praktiken ab. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass das Dritte Reich gedanklich
und systematisch nach dem Grundgesetz nicht untergegangen ist.
Nationalsozialistisches Gedankengut hat sich offenbar in die Judikative gerettet und die Zeit überdauert.
Dies ist auszumerzen und kann m.E. nur mit Unterstützung der übergeordneten EU und deren Grundrecht erfolgen.
Man muss sich nur vor Augen halten, was ein Parlament beraten und beschließen soll, wenn dessen Beschlüsse seitens der Exekutive und Judikative nicht befolgt werden.
Wenn Art. 20 Abs. 3 GG nicht eingehalten wird, kann wohl niemand unterstellen, dass eine Gewaltenteilung in der Bundesrepublik gegeben sei (Art. 20 Abs. 2 GG).
Aufgrund der Gegebenheiten ist die Bundesrepublik nicht nach den Vorschriften der Rechtsstaatlichkeit organisiert. Dies hat Konsequenzen hinsichtlich der Überweisungsberechtigung der EU bezüglich der
Coronahilfen.
#62
WernerE(Donnerstag, 04 November 2021 23:31)
Zitat aus der Webseite:
Es liegt also eine Sache ohne besondere Schwierigkeit vor.
ohne besondere Schwierigkeit - es fehlen mir die Worte zum niederschreiben.
Würde ich den Namen des Richters kennen, würde ich glatt eine Strafanzeige bei der
Bundesgeneralstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung einreichen.
#61 nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes sind Behörden nach dem
Rechtsstaatsprinzip VERPFLICHTET korrekte Akten zu führen.
Stimmt, nur in Bremen wurden die Akten vernichtet, somit gibt es keine Akten die
womöglich unvollständig und unkorrekt sein könnten.
Im Prinzip würde hier nur eines helfen, aber das kann und darf ich hier nicht niederschreiben - aber denken kann ich es!!
Wahrheit - oh welch schönes Wort nur nicht beim SG Bremen oder der BGHW
#61
Mazi(Donnerstag, 04 November 2021 12:55)
Ich beziehe mich auf das Urteil des SG Bremen vom 29.10.2021 (https://www.unfallmann.de/29-10-2021-gerichtsbescheid-%C3%B6l-f%C3%BCr-ein-gef%C3%A4hrliches-feuer-am-sg-bremen/).
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sind Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Anhand dieser Akten
kontrollieren Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen der Behörde (Minikommentar des BMI vom 26.07.2013, Seite 23).
Es ist u.a. auch in der Sozialgerichtsbarkeit allgemein bekannt, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe verfügen. Nach bisherigen Recherchen trifft dies
insbesondere auf die Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung zu.
Nach Art. 97 Abs. 1 GG sind unabhängige richterliche Entscheidungen an die Gesetze gebunden.
Da das Gerichtsurteil des SG Bremen weder dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht folgt, noch die vorausgegangenen Urteile wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten der BGHW zugrunde
legten, folgen die Urteile des SG Bremen (früher und aktuell) nicht dem Gesetz. Folglich sind sie rechtswidrig erstellt. Ich bezweifle, dass rechtswidrige Urteile in der Bundesrepublik rechtliche
Wirkung entfalten können. Sie widersprechen schlich dem Anspruch, dem Grundrecht, der Rechtsstaatlichkeit.
Dass die Verlautbarungen von den Richtern des SG Bremen unabhängig erfolgten, dahingehend bestehen m.E. keine Zweifel. Ihnen haftet lediglich an, dass sie nicht mit dem Gesetz vereinbar sind. Dies zu
erkennen und zu ahnden, lag im Verantwortungsbereich der dortigen Präsidenten der Behörden.
1953 hat sich die Bunde3srepublik mit der Anerkennung der europäischen Menschenrechte zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Danach urteilen neutrale Richter auf der
Grundlage der Gesetze.
Im vorliegenden Fall ist dies m.E. eindeutig nicht der Fall.
Es ist Amtsaufgabe des EU-Kommissars für Justiz, Reynders nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sicherzustellen, dass in der EU Rechtsstaatlichkeit gewährleistet ist.
Diese Aussage der fehlenden Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik führt letztlich dazu, dass die EU keine Corona-Hilfsgelder an die Bundesrepublik auszahlen darf.
Ich gehe daher davon aus, dass Reynders von der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsstaatlichkeit verlangt und dieses und die vorhergehenden Urteile im Zusammenhang mit Ihnen, Herr Neumann,
"kassiert" und für Gerechtigkeit eintreten wird.
Aufgrund fehlender sozialer und fachlicher Eignung nach § 9 DiRG unterstelle ich ebenfalls, dass er die Abberufung der urteilenden Richter veranlassen wird.
Da die Richter "in Reihe"
- dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 1983 nicht folgten,
- der Eindruck systematischen Handeln nicht zu verwehren ist,
- diese Kontrolle in der Bundesrepublik auch nicht durchgeführt wird,
- verstoßen die Richter vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen.
Daraus folgere ich, dass die Richter vorsätzlich zum Schaden des Betroffenen, Herrn Neumann, handeln.
Nach Art. 34 GG haftet die Behörde für den von ihr angerichteten Schaden nach Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Als mögliche Ursache sehe ich auch heute noch die Gestaltung der Sozialgerichtsbarkeit unter den seinerzeitigen NS-Juristen. Danach ist das Gedankengut des Dritten Reichs, des 1000jährigen Reichs,
nicht untergegangen. Lediglich die Bezeichnung hat sich geändert.
Die NS-Juristen haben es derart organisiert, dass Richter in der Justiz ohne Kontrolle agieren können, wie sie wollen. Nach dem Geist des Grundgesetzes von 1949 (Art. 20 Abs. 2 GG - Gewaltenteilung)
war diese Handhabung schon damals zu unterbinden. Sie ist im Zweifel von außen nachzuholen.
#60
WernerE(Mittwoch, 03 November 2021 23:59)
Wo bleibt die Aufklärung der Polizei, der Staatsanwaltschaft zur Löschung des
Gästebuches "ALT".
Kann es sein, dass die genannten Staatsapparate keinen Bock haben die Sache zu klären.
Es ist mein Verdacht, denn in 2 Monaten hätten zumindest Ansatzpunkte eingeholt
werden können, aber ich lese nichts hier auf Erich`s Webseite.
Ja zum X-ten mal kann vorgetragen werden!
Aber es tut sich nichts - die Richter*innen tun nicht das was man von ihnen erwartet.
Ja der Staat und sein Apparat machen was sie wollen, nicht unbedingt zum Wohle
der betroffenen Bürger, es ist ein Saustall ohne Gleiches und die Dummen sind die
Bürger!!
Alls Gute an Dich werter Erich Neumann und Deiner Familie, mit den Helfern.
Alles Gute auch den Mitlesen und Mitschreibern.
In der Dunklen Zeit (November) muss man schon ein wenig aufpassen was so passiert.
#59
Mazi(Montag, 01 November 2021 20:18)
Zum x.mal:
Das Grundgesetz bindet Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Legislative ist hier außen vor, weil die Legislative die Gesetze berät und letztlich beschließt. Das Ganze
bezeichnet man allgemein als Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG).
Art. 97 Abs. 1 GG verpflichtet Richter Entscheidungen zu treffen, die in Einklang mit den Gesetzen stehen.
Dem ist nichts zuzusetzen und wird auch hier allgemein anerkannt.
Die Beschwerden, die hier geführt werden, richten sich dagegen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nicht nach dem Gesetz treffen.
Hauptbeanstandung wird darin gesehen, dass Richter der Sozialgerichte sich nicht sachkundig machen und dennoch sich anmaßen, entscheiden zu dürfen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur sachlich nicht
nachvollziehbar, sondern rechtsstaatlich widerrechtlich untersagt.
Sachlich ist es so, dass das BSG keine Tatsacheninstanz darstellt undSozialgerichte und Landessozialgerichte Tatbestände angeben, die sachlich nicht nachvollziehbar sind.
Da einzuschreiten ist normalerweise den Staatsanwaltschaften vorbehalten.
Angeklagt werden die Richter von den Staatsanwaltschaften, deren Dienstvorgesetzter der gleiche Minister der Justiz, der auch für die Aufsicht der Richter ausübt.
In Unternehmen würde man feststellen, dass alle Vorteile in "einer Hand" liegen. Diese Handhabung ist in der Industrie undenkbar und ist nach dem Grundsatz der Funktionstrennung nicht zu
dulden.
Es ist rechtsstaatlich undenkbar, dass ausgerechnet der Staat in seinen eigenen Reihen gegen diese Regel verstößt.
Für mich stellt diese Praxis die Fortsetzung des Natinalsozisozialismus des Dritten Reiches dar. Qualitativ kann ich den Unterschied zu damals, als die Justiz zu Diensten von Lobbyisten, den
Natinalsozialisten, agierte, nicht erkennen.
Die Annahme, dass die Judikative die Prinzipien der NS-Zeit fortsetzt, ist nicht von der Hand zu weisen.
Es ist rechtsstaatlich nicht hinzunehmen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit den Beschluss des Bundesverfassungsgericht von 1983 (Behörden sind nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen) nicht ausführen.
Grundlage einer richterlichen Entscheidung kann m.E. nur in Kenntnis der Sachlage sein. Die Tatsache, dass sich die Richter der Sozialgerichtsbarkeit eben dies nicht zur Grundlage machen, wirft bei
mir die Frage auf, weshalb dies so ist?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies in dieser Regelmäßigkeit ohne Hintergedanke der Lobbyisten, erfolgen könnte.
Den Vorbehalt des EU-Kommissars für Justiz Reynders hinsichtlich seiner Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit der BRD halte ich für nachvollziehbar.
Der "Europäische Haftbefehl", ausgestellt von der deutschen Staatsanwaltschaft, war m.E. nur ein Beispiel.
Das Beispiel zeigt, dass das Grundgesetz in Exekutive und Judikative nicht schlüssig umgesetzt ist. Es besteht akuter Handlungszwang.
#58
Rübezahl(Montag, 01 November 2021 17:17)
Der lange Arm der BGs reicht sehr, sehr weit. Es gibt kaum
noch Gutachter, die objektive Gutachten erstellen. Die BG BAU zahlt für brauchbare Gutachten extra höhere Gebühren
und teilt dieses von vorn herein den Gutachtern mit. Die BG BAU animiert Gutachter Ausschau zu halten nach anderen brauchbaren Gutachtern. Seriöse Rechtsanwälte lehnen es
ab, gegen BGs vorzugehen. Schafft es ein Antragsteller ein
unabhängiges Gutachten vorzulegen, beauftragen BGs
sorfort ihre BG-Gutachter, die als Angestellte für BGs arbeiten und ein anderes Ergebnis präsentieren. Unsere
sozialgerichtlichen Verfahren sollten von der neuen Regierung unbedingt überprüft werden.
#57
WernerE(Sonntag, 31 Oktober 2021 18:25)
Schön das wieder etliche Mitbürger hier mitschreiben und nicht nur lesen.
Ich würde gerne dazu beitragen, dass das System im Fall Erich ausgerollt wird,
aber ich bin zur Zeit selbst angeschlagen, müde, matt und leer.
Der Kampf um Recht in meiner Sache hat mich ganz schön zermürbt und das spüre ich
gerade jeden Tag.
Meine Hochachtung an Erich der im stolzen Alter von 79 Jahren immer noch
weiter kämpft und sich nicht klein kriegen lässt.
Du kannst mir gerne den Zeitungsartikel per PDF zukommen lassen.
Dir werter Erich und Deiner Familie, Freunden alles Gute, viel Kraft bis zum Sieg!
#56
Mazi(Freitag, 29 Oktober 2021 22:20)
#52
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist die eine, die Nichtachtung von Gesetz und Recht die andere Seite in den Berufsgenossenschaften und Sozialgerichtsbarkeit.
Die Handschrift der NS-Juristen in der Sozialgerichtsbarkeit ist auch heute noch deutlich zu erkennen.
Es stellt sich die Frage, weshalb Polizei und Bundeswehr permanent auf Rechtsradikalität untersucht werden und die Justiz, die Sozialgerichtsbarkeit, und Exekutive, die Berufsgenossenschaften, außen
vor bleiben?
Bereits 1983 hat sich das Bundesverfassungsgericht genötigt gesehen, mit einem eigenen Beschluss die Behörden darauf hinzuweisen, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip bereits verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Bruno Jost, Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI, hat sich beschwert, dass die Verwaltungsakten der Behörden im Fall AMRI manipuliert wurden.
Daraus abgeleitet ist festzuhalten, dass der Staat nicht bereit ist, seine Bürger zu verteidigen. Die Frage ist jedoch zu stellen, ob er dies überhaupt will.
Wann hört es endlich auf, dass Behörden gegen die Grundrechte der Bürger arbeiten?
1953 hat die Bundesrepublik Deutschland die Europäischen Menschenrechte anerkannt. In der Folge wurden die Abteilungen des Reichsversicherungsamtes in die Sozialgerichtsbarkeit überführt. Nichts hat
sich (offenbar) verändert.
Nach ca. 70 Jahren, nach dem Ende des Dritten Reiches, ist die Zeit angesagt, dass endlich Schluss mit den Sitten im Dritten Reich Schluss gemacht wird.
Ist Ihnen bekannt, dass als "Heidelberger Gespräche" getarnt Juristen sich regelmäßig treffen und neben Rednern der Berufsgenossenschaften nicht selten Redner des Bundessozialgerichts dort auftreten.
Sie haben es sogar geschafft, diese Veranstaltung quasi zur Pflichtveranstaltung der Juristen zu machen - Bonuspunkte für die Teilnahme zu gewähren.
Die Veranstaltung läuft im Gentner Verlag, der seine Kompetenz in der Installationswirtschaft sieht und letztlich in der Zeitschrift: MedSach veröffentlicht wird.
Die Redaktion der Zeitschrift MedSach ist nur so gespickt mit Vertretern und Lobbyisten der Berufsgenossenschaften und Versicherungswirtschaft.
Nach herrschender Meinung gelten für wissenschaftliche Veröffentlichungen in der Medizin allgemeingültige Prinzipien. Danach erklären Verfasser von Artikeln anfänglich, wer für den Artikel bezahlt
hat und am Ende ihres Beitrags, dass sie bei der Veröffentlichungen keinen Interessenkonflikten unterliegen. Diese Angaben vermisst man in diesen Beiträgen und die gewählte Sprache ist ähnlich, aber
dennoch deutlich abweichend von wissenschaftlichen Veröffentlichungen in der Medizin. Zudem ist meines Wissens die Zeitschrift in der wissenschaftlichen Literatur nicht anerkannt.
Häufig wird auch auf Schönfelder/Mehrtens/Valentin seitens der Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten verwiesen.
Schönfelder und Mehrtens sind hochrangige Bedienstete der Berufsgenossenschaften und unterliegen daher dem Interessenkonflikt.
Valentin ist schon lange tot und genoss in der Medizin ebenfalls einen zweifelhaften Ruf. Zumindest ist ihm zuzuschreiben, dass er ebenfalls einem Interessenkonflikt unterlegen war.
Das Zitat dieser Autoren deutet gleich an, dass hier manipulativ gearbeitet wurde und wird.
#55
Rübezahl(Freitag, 29 Oktober 2021 20:11)
Unser Sozial - Gerichtssystem ist marod; Sozialgerichte habe ich als Speerspitze der BG BAU kennen gelernt. Richter beraten die BG, wie Anträge abzuschmettern sind. Im Hintergrund zieht die "DGUV e.
V . die Fäden, damit die BGs vor Zahlungen geschützt sind. Erhrenamtliche Richter
haben keine Akteneinsicht; sie werden nur vom Vorsitzen-
den über den Sachverhalt informiert und halten diese Ansicht für rechtens. In der Regel werden unkritische Per-
sonen ausgewählt, die nur dem Gericht folgen.
#54
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 29 Oktober 2021 18:09)
Hallo Ostfrisin,
es soll mit meiner Webseite aber auch erkannt werden, dass eine Webseite nicht angreifbar sein darf. Und welche Fehler ich gemacht habe.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
#53
Ostfisin(Freitag, 29 Oktober 2021 16:07)
@ Maxi,
Herzlichen Danke für Ihre zahlreichen Kommentare, die immer mehr Licht ins Dunkle bringen. Um so tiefer wir in die Materie einsteigen, um so klarer kommt zum Vorschein wie korrupt hinter den Kulissen
agiert wird.
Wenn ich mir dann noch anschaue wie man zum Richter oder Richterin am Sozialgericht wird und wie zum ehrenamtlichen Richter/ Richterin, dann wird mir alles klar.
Persönlich bin ich dankbar, dass Erich uns hier eine Plattform zum Austausch bietet.
Wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe mit besten Grüßen.
#52
Ostfrisin(Freitag, 29 Oktober 2021 11:15)
Wer hat daran Interesse diese hervorragenden Beiträge der letzten Jahre zu löschen ? Für viele waren die Beiträge eine große Hilfe zu verstehen um was es wirklich geht und das es sich hier weis Gott
nicht um einen Einzelfall handelt. Wo bleibt das Recht der freien Meinungsäußerung�☹
Wünsche allen Betroffenen an dieser Stelle alles erdenklich Liebe und Gute.
#51
Mazi(Donnerstag, 28 Oktober 2021 23:24)
Über was regen wir uns auf?
Das seinerzeit von den NS-Juristen so etabliert worden. Es wurde so umgesetzt wie es gewollt war bzw. wurde.
Ich habe bisher noch in keine Verwaltungs-/Gerichtsakte schauen können, die gegen Veränderungen gesichert war. Aus keinem der gelesenen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit habe ich erkennen können,
dass Richter gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sich von wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten überzeugt und ihren Entscheidungen zugrunde gelegt hätten.
Es ist mir bekannt geworden, dass eine Berufsgenossenschaft Dokumente austauschte, ihr übergebene Dokumente in ihrer Verwaltungsakte sachkundigen Dritten nicht vorlegte und selbst in Gerichtsakten
mit TIPP-EX (in Zweifel) Entscheidungen unkenntlich gemacht wurden oder in der Gegenakte Dokumente/Schreiben des Gerichts auftauchten, das in der Gerichtsakte nicht nachgewiesen wurde.
Lassen Sie mich zusammenfassen:
In der BRD gibt es nur formal eine Judikative. Sie gibt vor zu urteilen. Sie sei neutral und würde nach dem Gesetz urteilen. Dies wird seitens des Staates nicht kontrolliert und gewährleistet.
Was soll diese Show dann?
Gerne lege ich Kopien meiner Aussagen, hergestellt und nachvollziehbar anhand behördlicher Verwaltungs- und Gerichtsakten, vor.
Es geht offensichtlich nicht darum gesetzlich Unfallversicherte oder Berufsgeschädigte zu ihrem Recht zu verhelfen. Berufsgenossenschaften und andere Behörden arbeiten mit den Sozialgerichten
verbunden gegen die Betroffenen. Nicht das Recht zählt und entscheidet, sondern der Verbund gegen die Betroffenen.
Weshalb hat der Bürger keinen Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit in der BRD?
Kann mir jemand den tatsächlichen Grund erklären?
#50
Mazi(Donnerstag, 28 Oktober 2021 23:05)
Alles wird strafrechtlich verfolgt! Es sei denn, es handelt sich um "beschissene Bürger" vor Gerichten.
Das könnte man so sehen, wenn man die Diskussionen hier verfolgt.
Was gilt wirklich?
Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist nach dem Grundgesetz ein Rechtsstaat. Es gilt Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG. Die Legislative berät und beschließt die Gesetze. Exekutive und
Judikative sind an Gesetz und Recht gebunden. So beschreibt es Art. 20 Abs. 3 GG.
Was soll verbessert werden? Nichts! Es sei denn, man besteht darauf, dass dies auch praktiziert wird.
Sorgatz (ehemals BKA) veröffentlichte in seinem Beitrag, dass Behörden nicht dahingehend geprüft werden, ob sie denn tatsächlich Gesetz und Recht einhalten. Hätte es nicht die Bestätigung von Jost
(ehemals Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI) und viele eigenen Erfahrungen von Ihnen und mir gegeben, könnte man diese Feststellung/Beanstandung in Frage stellen.
Es ist also sachlich richtig, dass Behörden nicht kontrolliert werden, ob sie Gesetz und Recht befolgen. Damit ist letztlich die Rechtsstaatlichkeit der BRD, die Gewaltenteilung in Frage
gestellt.
Was heißt das überhaupt?
Das Grundgesetz gibt Regeln vor und die staatlichen Behörden "pfeifen" auf diese Regeln. Letztlich ist dies mit der Realisation einer Justizvollzugsanstalt vergleichbar, die weder Wärter noch
Schlösser an den Zellentüren kennt. Weshalb bezeichnen wir dies als idiotisch und weltfremd?
Es macht keinen Sinn eine Justizvollzugsanstalt zu bauen, Personen dort zu inhaftieren, aber es zu unterlassen, zu kontrollieren, ob denn die Insassen dort verbleiben.
Kommen wir zurück zu denen, die per "Gerichtsbeschluss" verkünden (Richter), dass jemand ins Gefängnis gesteckt werden soll. Niemand kontrolliert die Richter, ob sie denn Gesetz und Recht korrekt
ihrer Entscheidung zugrunde legen.
Per Definition wird unterstellt, dass Richter Gesetz und Recht korrekt anwenden. Niemand kontrolliert sie.
Historisch ist anzumerken, dass es NS-Juristen waren, die zur "Grundausstattung" der maßgeblichen Behörden gehörten. Es erscheint plausibel, dass sie es waren, die ihre Gedankenspiele kompromisslos
auch in die damals junge BRD pflanzten. Dazu passte natürlich, dass sie sich unbehindert bewegen konnten und durften.
Ob dies dem Rechtsstaat förderlich war, bezweifle ich.
Ist jemand der Auffassung, dass die Mafia dies nicht mitbekommen hat? Eine solche Struktur ist in der Lage Einfluss auf unkontrollierte Personenkreise, wie Richter, zu nehmen und von ihnen
Gerichtsurteile nach deren Belieben zu erwarten. Was ist dann die Rechtsprechung in der Praxis?
Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Rechtsprechung in der Praxis (in der Organisation, wie in der BRD) den Machtanspruch von großen Organisationen befriedigt. "Große Organisation" werden
landläufig und in freundlicher Formulierung als "Lobbyverbände" bezeichnet.
Da es Aufgabe der Staatsanwaltschaften, gesteuert von den zuständigen Ministern der Justiz auf Länderebene vorbehalten ist zu entscheiden, ob sie Amtsträger anklagt oder nicht, "liegen alle Vorteile
in einer Hand" (korrekt heißt es: in der selben Hand).
Die ehemalige Ausstellung der hiesigen Staatsanwaltschaften eines Europäischen Haftbefehls seitens der Staatsanwaltschaften, über den sich der EU-Kommissar für Justiz, Herr Reynders, aufregte, stellt
m.E. nur eine Merkmalsausprägung des Systems dar. Heute ist dies abgeschafft und er wird von Richtern ausgestellt, über die die Staatsanwaltschaften letztlich wieder wachen.
Was soll das?
Landläufig wird dies als ein Verstoß gegen die Funktionstrennung gesehen. In den Behörden wird dieses Prinzip ebenso wie eine doppelte Buchhaltung jedoch nicht praktiziert.
Überall gilt die Funktionstrennung als Denkstandard. Nur nicht in der öffentlichen Verwaltung! Wer will da noch an Zufall glauben?
#49
Rübezahl(Mittwoch, 27 Oktober 2021 18:54)
Die neue Bundestagspräsidentin Frau Bas erklärte in ihrer
Antritsrede vom 26.10.21, dass sie sich für soziale Gerechtig-
keit, Chancengleichheit und soziale Sicherheit für die Bürger
einsetzen werde. Alle BG-Geschädigten sollten daher mutig ihre Leidensgeschichte vortragen. Bei Herrn Schäuble hatte
ich kein Glück; er leitete meine Eingaben zu fehl.
#48
Rübezahl(Dienstag, 26 Oktober 2021 17:14)
Empfehle allen ausgebooteten Geschädigten auch mal den
Leidensweg beim zuständigen Petitionsausschuss ihres Landes einzureichen. Eine Petition bei der Bundesregierung
in Berlin ist auch möglich. Erich Neumann hat es erreicht, dass die TAZ einen Bericht veröffentlichte. Wir Geschädig-
ten sollten die Öffentlichkeit vielmehr informieren. Vielleicht sind Politiker der neuen Regierung bereit, die Probleme
ihrer Bürger anzuhören und abzustellen.
#47
bernd neidenberger(Montag, 25 Oktober 2021 15:09)
sehr geehrter herr Neumann!
ich folge ihrer aufforderung,mich in ihr gaestebuch einzutragen.
jetzt hoffe ich auf ihre antwort!
vielen dank!
#46
Neustadt(Samstag, 23 Oktober 2021 17:13)
Beste Grüße aus dem benachbarten Stadtteil ! Lassen Sie sich bloß nicht unterkriegen.
#45
Mazi(Donnerstag, 21 Oktober 2021 21:25)
#44
Es fehlt in der Bundesrepublik Deutschland schlicht der Nachweis, dass Exekutive und Judikative rechtsstaatlich handeln. Dies sollte aufgrund einer Kontrolle widerlegt werden können.
Selbst einem unberechtigten Vorwurf, dass sie nicht rechtsstaatlich handeln, können Behörden mangels einer tatsächlichen Überprüfung, dass dies doch gegeben sei, nicht entgegentreten.
Diese Vorhaltung ist auch von unabhängigen Stellen in einem ganz anderen Zusammenhang seitens von Amtsträgern und ehemaligen Amtsträgern öffentlich bestätigt. Ich denke an Sorgatz aus dem
Innenministerium und Jost, Sonderermittler im Fall AMRI.
Nach diesen Bestätigungen halte ich es für nicht erforderlich in Frage zu stellen, ob irgendwelche Darstellungen in diesen Kommentaren wahrheitsgetreu sind oder nicht.
Die Problematik ist nicht die Frage, zu klären, ob Amtsträger eine Amtsaufgabe schlecht oder gut ausgeführt haben. Es ist schlicht festzustellen, dass sie die ihnen übertragene Aufgabe überhaupt
nicht ausgeführt haben. Ein Einwand, sich geirrt zu haben und dies zu dürfen, ist damit schlicht unsachlich.
Die Berufsgenossenschaften sind nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Das schreibt ihnen nicht nur das Grundgesetz vor, sondern das
Bundesverfassungsgericht "erinnerte" 1983 nochmals daran.
Es ist auch m.E. selbstredend, dass der, der sich nicht sachkundig machte (Richter der Sozialgerichtsbarkeit also), nicht darüber urteilen kann, ob eine Verwaltungsentscheidung einer Behörde
rechtsstaatlich erfolgte.
In meinem Fall liegt mir gar die Unterlage vor, dass eine Berufsgenossenschaft eine Verwaltungsentscheidung fällte, diese nebst "Begleitdokumenten" nicht in ihrer Verwaltungsakte dokumentierte und
der Richter diese Verwaltungsentscheidungen nicht einmal kontrollieren konnte. ... Dennoch haben sie (also mehrere Richter) erklärt, dass ihnen die Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft vorgelegen
habe.
Da die Richter der Sozialgerichtsbarkeit gegen die Grundrechte der Bürger verstoßen und die Berufsgenossenschaften nach m.E. keine wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakten vorlegen,
erscheint es für mich klar, dass beide "Berichtslinien" keine Exekutive und keine Judikative im Sinne der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG und nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG sachlich
darstellen.
Spitz formuliert heißt dies, dass es in Belangen der Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichtsbarkeit keine Exekutive und keine Judikative in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Es herrschen in
diesen Institutionen die gleichen Verhältnisse wie zur Nazi-Zeit. Eine Funktionstrennung, wie dies Art. 20 Abs. 2 GG fordert, ist nicht gegeben.
Die Frage ist folglich, ob Urteile nach den Prinzipien der NS-Juristen auch heute noch Urteile nach dem Grundgesetz gelten oder ob sich das Grundgesetz von diesen Prinzipien endgültig verabschiedet
hat.
Nicht dem biologischen Tod eines NS-Juristen ist bei der Beurteilung der NS-Vergangenheit zu folgen, sondern dessen Geist. Daher kann ich auch nicht nachvollziehen, dass ausgerechnet eine Prüfung der
Gesinnung ausschließlich bei der Polizei und der Bundeswehr vorgenommen wurde. Da in der Justiz diese Untersuchung nicht vorgenommen wurde, ist die Frage zu stellen, ob in deren Reihen keine oder
alle Amtsträger als NS-Juristen einzustufen sind. In Ermangelung einer solchen Kontrolle ist im worst case zu unterstellen, dass alle Amtsträger der NS-Zeit entsprechen bzw. denen zumindest
"huldigen".
Das mag zwar in der Realität überzogen sein, aber für einen Großteil wird dies wahrscheinlich sein. Ich schließe dies nicht zuletzt aus dem dienstlichen Schutz, den Dienstvorgesetzte über Ihre
behördlichen Mitarbeiter gespannt haben.
Wenn Sie sich nicht dieser Meinung anschließen können, freue ich mich auf Ihre Gegenargumentation. Meine Meinung berichtige ich gerne aufgrund der neuen, besseren Erfahrung.
#44
Mazi(Donnerstag, 21 Oktober 2021 11:41)
#43
Das geht gar nicht und doch berichten Sie die Wahrheit.
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden. Nach Art. 97 Abs. 1 GG sprechen Richter ihre Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Wenn Ihre Aussage zutrifft - und das bestätige ich ebenfalls -, dann arbeiten Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht. Die Richter sprechen auch kein Recht in Übereinstimmung mit dem
Gesetz. Folglich sind sie auch nicht richterlich in Ausführung ihrer Amtsfunktion tätig.
Ich beschwere mich aktuell bei zahlreichen Amtsinhabern, dass den Richtern keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vorgelegen hat. Anhand
unterschiedlicher Fälle ist dies nachweislich dokumentiert.
Es handelt sich auch nicht um einen Einzelfall, sondern aufgrund der Vielzahl der Fälle ist von systematischem Vorgehen auszugehen.
Die Strafanzeige gegen die Richter ist bei der Staatsanwaltschaft Mainz nachweislich erfolgt.
Dem zuständigen Minister der Justiz, Herrn Mertin, ist dies nachweislich bekannt.
Der zuständigen Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer, ist dies ebenfalls nachweislich bekannt.
Den Fraktionen des Landtags und dessen Präsidenten, Herrn Hering, ist dies in Ausübung von deren Amtsaufgaben schriftlich mitgeteilt. Landtagspräsident Hering hat seine Bürgerbeauftragte antworten
lassen und mitgeteilt, dass er seine Amtsaufgabe nicht wahrnimmt.
Einfacher ist ein Rechtssystem nicht zu unterlaufen. Ohne Rechtsbruch kann dies nicht sein. Es ist die Verbindlichkeit von getroffenen Vereinbarungen (Europäische Menschenrecht und Grundrechte in der
EU) zu klären.
Letztlich ist es die Amtsaufgabe des EU-Kommissars für Justiz Rechtsicherheit in der EU zu gewährleisten.
Nach Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Herr Rynders als EU-Kommissar für Justiz in seiner Amtsfunktion eingeschaltet und schriftlich gebeten, Rechtssicherheit in der EU zu
gewährleisten und zu berichten.
Mehr geht m.E. nicht. Wenn die Bürger den Glauben an die Grundrechte und deren Verbindlichkeit für die Staaten nicht bezweifeln sollen, dann sind sie durchzusetzen.
Derzeit stellt sich der Sachverhalt so dar, dass die Verwaltungsakte der VBG nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt wird.
Da die zuständigen Richter sich als neutrale Richter nach Art. 6 Abs. 1 EMRK nach dem Gesetz zu betätigen haben, dies aber nicht erfolgt, verstößt die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gegen die
europäischen Menschenrechte und gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Den Richtern fehlt es an Urkunden einen Sachverhalt zu erfassen und die Verwaltungsentscheidungen der Behörde zu kontrollieren. Nach § 103 Sozialgerichtsgesetz wäre es zwar deren Aufgabe, aber
niemand kontrolliert, ob sie dies überhaupt vornehmen.
Es ist mir auch nachweislich bekannt, dass Richter unwahre Angaben in der Gerichtsakte hinterlegt haben.
In Kenntnis dieser Vorgänge seitens der Exekutive und der Judikative sowie deren Aufsicht, stellt sich in der Tat die Frage, ob Rechtsstaatlichkeit gewährleistet wird, wenn die zuständigen
Amtsinhaber die Vorschriften nicht achten und die vorgesetzten Behörden ihrer Dienstaufsicht nicht nachkommen.
In Kenntnis dieser Vorgänge - und bestätigt durch Ihre und weitere Darstellungen von denen ich Kenntnis habe - handeln die Sozialgerichte in der BRD nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
(offensichtlich systematisch nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen).
Vorschriften sind m.E. nicht dazu da, dass sie kopiert werden können, sondern dass sie verbindlich eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Judikative, wenn unterstellt werden soll, dass
deren Urteile rechtsstaatlich begründet sein sollen.
Der EU-Kommissar für Justiz hat zwar die Rechtsverbindlichkeit des europäischen Haftbefehls als rechtsstaatlichen Verwaltungsakt in Frage gestellt, aber das Prinzip des Unterlaufens rechtsstaatlicher
Vorgaben ist in dem gegebenen Fall nicht anders. Er ist sogar anhand von konkreten Dokumenten/Urkunden nachweisbar.
Wenn das Prinzip einheitlich ist, so können Ihre und meine Urkunden bezeugen, dass die staatsanwaltschaftliche zur Ausstellung eines europäischen Haftbefehls in der BRD nicht rechtstaatlich
erfolgt.
#43
Rübezahl(Montag, 18 Oktober 2021 19:13)
Berufsgenossenschaften entschädigen nur einen geringen Teil der gestellten Anträge, was zur Verbitterung führt, weil die Entscheidungen nicht der tatsächlichen Wahrheit entsprechen.Diese Wahrheit
gibt es nicht, denn Wahrheit
ist das, was nach gerichtlicher Ermittlung / Verhandlung rechtskräftig festgestellt wird. Adenauer kannte mit 3 (drei) Wahrheiten: die einfache, die reine und die lautere. Es gebe
eine Wahrheit fürs Volk, für die Regierenden und eine , die
er selbst nicht kenne. Fazit: Die Lüge wird zur Weltordnung
gemacht. Die richterliche Wahrheit wird mit Urteil ver-
kündet; sie braucht nicht wahr zu sein (Aktenwahrheit).
#42
Mazi(Freitag, 15 Oktober 2021 20:15)
Fortsetzung:
Erfahrungsgemäß neigen kriminelle Energien dazu, sich auszubreiten. Für eine Annahme, dass die kriminellen Energien sich im Zeitablauf zurückbilden, widerspricht nicht nur der allgemeinen Erfahrung,
sondern ist auch aufgrund unterbliebenen Untersuchungen nicht gerechtfertigt.
Ich gehe davon aus, dass seitens des Auslands massive Forderungen zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit an die Bundesrepublik herangetragen werden.
Ich vermag nicht zu erkennen, dass die Judikative jemals nach Gesetz und Recht tätig war und ich vermag auch nicht zu erkennen, dass ein Richter der Sozialgerichtsbarkeit je sein Urteil im Einklang
mit den Gesetzen gesprochen hat.
Wenn also kein Urteil eines Richters der Sozialgerichtsbarkeit dem Gesetz folgte, welchen Stellenwert haben dann solche Urteile?
Wenn jemand einen Anderen erdrosselt, begeht er dann einen Mord, wenn der erdrosselte die Straftat dennoch nicht persönlich anzeigte? Es käme m.E. auf den Gedanken die begangene Straftat in dieser
Weise sehen zu wollen. Es geht nicht darum, ob Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft den Fall zur Anklage bringen oder nicht, sondern es geht einzig darum, ob eine Straftat vorliegt oder
nicht.
Um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen, die Richter haben nach § 339 Strafgesetzbuch das Recht gebeugt. Sie haben gegen das Gesetz verstoßen, sind anzuklagen, zu verurteilen und als Amtsträger aus
dem Dienst zu entfernen.
Behörden, die vorgeben, von solchen Straftätern in Ausübung ihrer Amtsaufgaben vertreten zu werden, verstoßen als Exekutive m.E. selbst gegen Art. 20 Abs. 3 GG.
Wenn Art. 20 Abs. 2 GG die Gewaltenteilung als Kern des Staates definiert, die Behörden aber ihre Amtsaufgabe nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG ausführen, dann stellt sich diese Vorschrift selbst in
Frage.
Wenn Behörden das Grundgesetz selbst in Frage stellen, dann sind sie aktuell und landläufig als eine Form der "Reichsbürger" zu verstehen.
Wenn das Grundgesetz in der Praxis nicht umgesetzt wurde, dann setzt sich das vorhergehende System, das NS-Regime, sachlich fort.
#41
Mazi(Freitag, 15 Oktober 2021 20:13)
#40
Das Thema ist m.E. nicht, was die Staatsanwaltschaft oder die Generalstaatsanwaltschaft sagen. Es ist vielmehr eine Frage, wie die vorgegebene Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland in
der Realität umgesetzt wird.
Was den Fall von "Herrn Neumann" angeht ist unstrittig, dass die Zivilprozessordnung in § 78 vorgibt, dass Prozesse an Landgerichten und Oberlandesgerichten von einem Rechtsanwalt vertreten werden.
Dies ist nicht als "Kann-", sondern als "Muss-Vorschrift dort ausgeführt.
Bekanntlich wurde Herr Neumann vor dem Landgericht Hamburg nicht von einem Rechtsanwalt vertreten. Dies ist auch im Beschluss der Richter so bestätigt.
Es geht also nicht darum, was Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft zu dem Vorgang "meinen". Es geht vielmehr darum, ob Exekutive und Judikative nach Gesetz und Recht gearbeitet
haben.
Unstrittig ist, dass Art. 20 Abs. 3 GG Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht bindet. Unstrittig ist aber auch, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht tätig waren.
Es gilt letztlich die Frage zu klären, ob Exekutive und Judikative hoheitliche Aufgaben des Staates ausgeübt haben und in dieser Aufgabe das Parlament missachtet haben.
Da die hoheitlichen Aufgaben seitens des Parlaments in Form von Gesetzen (und in deren Auslegung vom Bundesverfassungsgericht) definiert wurden, diese Vorschriften seitens Exekutive und Judikative
nicht ausgeführt wurden, stellt sich die Frage, wie die Amtsträger erklären können, die Weisungen des Parlaments ausgeführt haben, indem sie diese missachteten.
Die Sache ist vielmehr eine Frage, wie Rechtsstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet wird. Unschwer ist nach Darlegung des obigen Sachverhalts klar, dass die Bundesrepublik
Deutschland den vorgegebenen Rechtsstaat nicht gewährleistet.
In Ermangelung dieser Fähigkeit ist es Aufgabe anderer Institutionen, bei denen sich die Bundesrepublik verpflichtet hat, deren Rechte bzw. eigene Verpflichtungen anzuerkennen. Ich denke an die
Anerkennung der Europäischen Menschenrechte oder die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union.
Wenn diese Institutionen, die letztlich hinter diesen Regelungen stehen, deren Einhaltung gewährleisten, die Bundesrepublik nicht auffordern zu ihrer Verpflichtung zu stehen, dann ist unschwer zu
erkennen, dass die bzw. der Unterzeichner ein anderes Papier unterzeichnet hat, als Bürger in dieses Papier/diese Garantie hinein interpretieren.
Für mich steht zweifellos fest, dass sich der Staat von den Amtsträgern trennen muss, die die hoheitlichen Aufgaben, die ihnen der Staat übertragen hat. Das klingt kompliziert. Es wird aber deutlich,
wenn man es umgekehrt definiert.
Ein Staat, dessen Amtsträger seinen Weisungen nicht folgen, können keine hoheitlichen Aufgaben des Staates wahrnehmen.
Ich komme auf die Problematik der NS-Juristen, die bei der Neugründung der Bundesrepublik die Judikative bevölkerten. Wenn der Staat nach 1949, dem Tag der Schaffung des Grundgesetzes, nie
kontrolliert hat, dann ist zwar festzustellen, dass das 1000jährige Reich an gleichem Tag formell endete, aber der Geist in der Judikative dennoch erhalten blieb.
Die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 ist daher nicht unberechtigt.
#40
WernerE(Donnerstag, 14 Oktober 2021)
Webseite von Unfallmann:
Was sagt die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft dazu?
Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt: Diese Webseite ist keine üble Nachrede u. Verleumdung und wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar
dokumentiert.
Ja liebwerter Erich gut das Du hier aufklärst und dokumentierst was gespielt wird.
Nur Dein Alter (Ober) oder Deine Herzsau sticht bisher nicht, geht aber nur, wenn
beschissen wird - bei Dir dokumentiert!
Spannplatten als Abwehr Vorbau - auch eine Möglichkeit -LACH -
Wünsche Dir, Deiner Familie und Freunden viel Kraft und das Wissen um den Sieg.
#39
Augapfel(Donnerstag, 14 Oktober 2021 09:49)
Mit freundlichen Grüßen!
#38
Niklas S.(Dienstag, 12 Oktober 2021 14:45)
Hallo Herr Neumann,
ich wünsche ihnen viel Erfolg mit Ihren Spanplatten und Ihrem Projekt.
#37
Mazi(Dienstag, 12 Oktober 2021 11:52)
# 36
Wenn dem so wäre - und das muss ich auch aufgrund meiner Erfahrungen bestätigen -, dann ist ausgeschlossen, dass die urteilenden Richter neutral und nach dem Gesetz handelten (Art. 6 Abs. 1
EMRK).
Wenn sachlich belegt wird, dass die Bundesrepublik Deutschland keine fairer Verfahren durchführt, dann hat sie gegen die Europäischen Menschenrechte verstoßen.
Daraus folgt, dass sie auch gegen die Charta der Grundrechte der EU, speziell Art. 47, verstoßen hat.
Ihre Darstellung ist auch deshalb als korrekt anzunehmen, weil Sorgatz (ehemals BKA) und Jost (Ex-Bundesanwalt und Sonderermittler im Fall AMRI) bestätigen, dass seitens der Behörden nicht einmal die
Einhaltung von Gesetz und Recht erfolgen.
Ein Staat, der die Einhaltung seiner Gesetze, seines Rechts, nicht überwacht, kann nicht erklären, dass er eine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG überhaupt vorgenommen habe.
Der Zweifel des EU-Kommissars für Justiz Reynders an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur nachvollziehbar, sondern die verlangt nach Art. 47 auch dessen
Einhaltung.
Sie beschreiben, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht vorhanden sei. Was das bedeutet, muss jedermann klar sein.
#36
Rübezahl(Samstag, 09 Oktober 2021 18:17)
Es wird total übersehen, dass es sich bei den Berufsgenos-senschaften um "Gesetzliche Unfallversicherungen" handelt.
Leitet man Maßnahmen gegen BG-Entscheidungen ein, so muss der nach Art. 97 Ab. 1 GG unabhängige Richter gegen staatliche Fehlentscheidung "Recht" sprechen. Das kann er nicht; er darf nicht gegen
seinen Dienstherrn vorgehen. Die Betroffenen kommen daher in den seltesten Fällen zu ihrem Recht. Niemand wil das warhaben; vor allem nicht der politische Apparat bis hin zu den Ministern ,
der Bundeskanzlerin, den Präsidenten des Bundestags / Bundesrates etc. Um sicher zu gehen, dass alle BGs an einem Strang ziehen, steuert die Zentrale aller
Berufsgenossenschaften die DGUV alle Verfahren über ihre "bewährten" Gutachter.
#35
Mazi(Freitag, 08 Oktober 2021 13:43)
Wenn die Richter Sie verurteilten und Ihnen diese horrenden Strafen "aufbrummten", dann können sie der Logik folgend keine Zweifel daran haben, dass dieses Dokument, dessen Existenz die BGHW
bezweifelt, tatsächlich vorhanden ist.
Wenn die Richter am LG Hamburg davon überzeugt sind, dass dieses Dokument tatsächlich existiert, dann bringen sie damit zum Ausdruck, dass die BGHW nicht nach dem Rechtsstaatsprinzip handelt.
...
Es geht m.E. nur noch tiefer in die Problematik des Antsmissbrauchs.
Aber was schreibe ich?
Allgemein ist bekannt, dass Olaf Scholz als ehemaliger Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg von einem als glaubhaft geltenden Zeugen massiv belastet wird. Er hat dieser Belastung auch
nicht widersprochen.
Wo gibt es außer in Hamburg sonst noch vergleichbares aufgrund einer unwidersprochenen Zeugenaussage, dass eine Staatsanwaltschaft keine Klage einreicht?
Sind in der Justiz Zeugenaussagen abgeschafft?
Vielleicht keine schlechte Idee! Auf diese Weise werden die Prozesslaufzeiten erheblich verkürzt. Dieser Logik folgend, werden die Beklagten von den Richtern künftig befragt, ob sie schuldig sind.
Erklären die Angeklagten daraufhin, dass sie sich nicht erinnern können, folgt dann postwendend der richterliche Freispruch. ;-)
Zweifellos ist dies ein gedanklicher Ansatz, der in der Justiz kreiert wurde und in der Geschichte seines Gleichen sucht.
Wenn die Justizbehörden in Hamburg nicht neutral agieren, dann ist nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes Aufgabe anderer Behörden, diesen durchzusetzen.
Unterstellt man, dass ein potentieller Straftäter sich in der Bundesrepublik als Kanzlerkandidat bewirbt und gleichzeitigdie SPD vertreten will, dann gibt dies Auskunft über den inneren Zustand der
Republik.
Ich verstehe rechtsstaatlich weder das eine, noch das andere. Gleichzeitig kann ich beide Situationen rechtsstaatlich nicht nachvollziehen.
#34
Mazi(Freitag, 08 Oktober 2021 13:14)
# 33
Sachlich geht das gar nicht.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht sind Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen.
Wenn das LG Hamburg es Ihnen unter Strafe untersagt hat, ein Dokument der BGHW, dass Sie nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht haben können, bekannt zu machen, dann ist der Logik der
urteilenden Richtern hinsichtlich der Anwendung der Rechtsstaatlichkeit mehr als Zweifel entgegenzuhalten.
Ich denke, dass Einigkeit darin besteht, dass sich nach der Logik des Bundesverfassungsgerichts, an die auch die Richter am Landgericht nach Paragr. 31 Bundesverfasungsgerichtsgesetz gebunden sind,
eindeutig klar ist, dass die unabhängige richterliche Entscheidung nach Art. 97 Abs. 1 nicht nach dem Gesetz getroffen ist.
Die Richter haben unter Anwendung des Amtsmissbrauchs eine richterliche Entscheidung gefällt. Nach dieser Entscheidung wurden Sie zweimal Ihrer persönlichen Freiheit beraubt. Das geschah beide Male
eindeutig widerrechtlich.
Ich habe den EU-Kommissar für Justiz heute angeschrieben und gebeten dafür Sorge zu tragen, dass nach der Charta der Grundrechte der EU es zu seiner Amtsaufgabe gehört, die Rechtsstaatlichkeit (Art.
47) in Verbindung mit dem Anspruch auf eine gute Verwaltung (Art. 41) in der EU zu gewährleisten.
Wenn es Richtern verfassungsrechtlich nicht gestattet ist eine unabhängige Entscheidung gegen das Gesetz zu treffen, dann ist m.E. das Urteil bzw. die Urteile nur auf dem Klageweg aus der Welt zu
schaffen.
Dazu muss die Staatsanwaltschaft angewiesen werden, die Klage gegen die Richter zu erheben. Diees sind dann zu verurteilen und anschließend aus dem Dienst zu entfernen.
Dagegen spricht, dass der amtierenden Justiz in Hamburg erhebliches nationalsozialistisches Gedankengut nachgesagt wird. Ich gehe aber davon aus, dass Herr Reynders als zuständiger EU-Kommissars für
Justiz davon nicht abschrecken lässt seinen Job ordnungsgemäß zu erledigen.
Ich bin zuversichtlich, dass die Rechtsstaatlichkeit in der EU gewährleistet wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
#33
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 07 Oktober 2021 15:09)
Hallo, WernerE,
Deine Frage, Zitat:
"Will die Staatsanwaltschaft wirklich, ehrliche Aufklärung oder doch eher nichts tun?"
Diese Frage werde ich nun auf meiner Webseite an 1. Stelle bearbeiten auf der Grundlage eines Schreibens der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) welches ich sämtlichen Behörden in Bremen sowie der
Staatsanwaltschaft Bremen schon am 22.11.2012 (Az.: 150 AR 63481/12) und der Presse vorgelegt habe.
Angeblich ist dieses Schreiben bei der BGHW nicht mehr auffindbar
Und seit dem 13.08.2019 darf ich dieses Schreiben nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen und auch nicht kopieren. Insoweit werde ich dazu auch mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro
bedroht oder Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. Sämtliche Unterlagen in dieser Sache werden für die Öffentlichkeit unter dem 05.10.2009 abrufbar sein damit sich die Öffentlichkeit eine eigene
Meinung bilden kann.
Sogleich wird für die DGUV die Frage beantwortet:
"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den Berufsgenossenschaften behandelt?"
#29: Danke auch an Paula und Afrika.
#32
WernerE(Donnerstag, 07 Oktober 2021 14:15)
Die Staatsanwaltschaft und Polizei in Bremen ermittelt wegen des GB - darf ich nachfragen
wie lange das dauern kann?
Ich vermute mal die Hacker der Attacke sitzen in Moskau und Putin hat damit absolut nichts zu tun, noch nicht mal der russische Staat.
Auftraggeber könnte ohne weiteres Einrichtungen des Sozialsystemes in Deutschland sein, den die Webseite von Erich ist längst ein Dorn im Auge derer.
Dann stellt sich natürlich die Frage: Will die Staatsanwaltschaft wirklich, ehrliche Aufklärung oder doch eher nichts tun?
Es geht weiter, immer weiter, selbst dann wenn sich Menschen ekelig verhalten.
Habe so eine zugezogenen Nachbarn, der selbst vor dem herzeigen seiner Genitalien, nebst Stinkfinger und Wortwahl keinen Halt macht.
Dir und Deiner Familie, sowie den Freunden alles Gute, Kraft und Gesundheit.
#31
Mazi(Dienstag, 05 Oktober 2021 20:18)
Das Problem scheint mir darin zu bestehen, dass die Funktionstrennung die Gewaltenteilung nicht funktioniert. Die hiesige Justiz wie auch die Exekutive sind zwar laut Grundgesetz (Art. 20) an Gesetz
und Recht gebunden. Keine staatliche Behörde, die zur Klageerhebung berechtigt ist, führt eine derartige Kontrolle durch.
Der EU Kommissar für Justiz, Herr Reynders, merkt an, dass nur in der Bundesrepublik Deutschland die Staatsanwaltschaften auf Anweisung des zuständigen Landesministers für Justiz tätig sind.
Außerhalb der hiesigen Behörden käme wahrscheinlich niemand auf den Gedanken ausgerechnet den, der überwacht werden soll, zum Weisungsgeber zu machen.
Es ist davon auszugehen, dass dies noch ein Relikt der seinerzeitigen NS-Juristen darstellt und diese so ihren Einfluss in spätere Systeme sicherten. Das 1000jährige Reich ist nach diesem
Gedankengang noch lange nicht untergegangen.
Ich hoffe nur, dass die EU soweit gesichert ist, ihre Prinzipien so zur Geltung gebracht werden (können), dass sie den Einfluss der NS-Juristen zurückdrängen kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich als NS-Juristen nicht nur die seinerzeitigen Juristen der NS-Zeit angesehen wissen, sondern auch die einschließen, die auch heute noch deren Prinzipien vertreten.
Besonders ausgeprägt erscheint mir dies in den höheren Gerichten, die über die "Kommentare" niedere Chargen steuern.
Eine Sonderstellung nehmen m.E. die Sozialgerichte und deren höherrangigen Gerichte ein. Sie sind direkte Rechtsnachfolger der Abteilungen des Reichsversicherungsamtes. Da das Grundgesetz aufgrund
der Gewaltenteilung deren Tätigkeit untersagte, wurden sie 1954 als sogenannte Sozialgerichtsbarkeit fortgeführt.
Die Ergebnisse, die heute so sind, wie sie sind, ist folglich letztlich ein Relikt der früheren NS-Zeit.
Das Thema ist also nicht, ob ein Entschädigungsanspruch besteht oder nicht, sondern ob auch in der Sozialgerichtsbarkeit die Rechtsstaatlichkeit Anerkennung findet oder nicht. Bisher habe ich nicht
gesehen, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten der beklagten Behörde urteilen. Wenn also die Verwaltungsakte, der tatsächliche Sachverhalt
in der richterlichen Entscheidung (entgegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983) eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung spielt, dann ist die Konzentration der Betroffenen auf
Sachlichkeit völlig fehl am Platz.
Was ist zu tun?
Die Parlamente, die letztlich den Landtag, der Bundestag repräsentieren müssen den jeweiligen Landesregierungen derart Druck machen, dass diese für eine ordentliche Funktionstrennung sorgen und Täter
auch tatsächlich angeklagt und verurteilt werden.
Viele erinnern sich an Mollath, an AMRI, etc.. Es ist nicht bekannt geworden, dass trotz auffälliger und bekannt gemachten Manipulationen, in allen diesen Fällen die eigentlichen Täter, die nicht
nach Gesetz und Recht als Amtsträger tätig waren, zur Rechenschaft gezogen wurden/werden. Im Gegenteil diese unverurteilten Täter erfreuen sich bester Gesundheit und finanziellem Auskommen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Täter auf Weisung der für die Justiz zuständigen Minister (Exekutive!) nicht angeklagt wurden/werden. Rechtsstaatlich geht an der Funktionstrennung und der
Anpassung der deutschen Justiz an die ausländischen Handhabungen kein Weg vorbei. Der Sonderweg der deutschen Judikative ist zu beenden. Es ist der Nachweis bekannt, dass die Nationalsozialisten nur
mit der Unterstützung der damaligen Juristen agieren konnten.
M.E ist besonders kritisch zu bewerten, dass wiederum im neugewählten deutschen Bundestag die Juristen die stärkste Vertretung stellen.
#30
WernerE(Dienstag, 05 Oktober 2021 19:17)
High Noon - es geschah um Mitternacht!
High Noon - es geschieht bei hellem Tageslicht, in dunkler Nacht, überall in allen
deutschen Ländern, in vielen Gerichtsgebäuden, Verwaltungsgebäude der gesetzlichen
UV-Träger, besonders aber dort wo sich der Name des Webseitenbetreibers
Unfallmann - Erich Neumann verbirgt.
Lug, Betrug im Namen des Sozialstaates und deren Verwaltungen.
Meine BG BV Augsburg hat es vor kurzen probiert und bei der Berechnung der Verzinsung
einfach ein unrelevates Datum benutzt.
Ich sag es ja immer: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Von daher sollten diese Mitarbeiter (stellv. GF und Abteilungsleiter) doch noch mal die Schule besuchen - um Lesen zu können.
Bedauerlicherweise bin ich den Gschwärl auf die Schliche gekommen und gleichen einen reingefetzt - so das es ihnen sauer aufgestoßen hat.
Grüße aus Mering an der Paar nach Bremen an die Weser.
(Beide Wasser vereinen sich irgendwo bei Gibraltar
#29
Paula(Dienstag, 05 Oktober 2021 11:45)
Viel Erfolg aus Afrika!
:)
#28
Mazi(Samstag, 02 Oktober 2021 11:00)
Der Verein FINANZWENDE hat in seiner heutigen Mitteilung bekannt gemacht:
"Gerichte erklärten mehrmals die Ausgestaltung eines Gesetzes für verfassungswidrig. Die darin enthaltenen Ausnahmen kosten uns jedes Jahr Milliarden Euro. Und dennoch sind die entsprechenden
Regelungen bis heute in Kraft. Unmöglich? Leider nein."
Es ist also allgemein bekannt, dass Amtsträger gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen und ihr Amt widerrechtlich einsetzen.
Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG und die Einhaltung von Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG sicherzustellen. Es ist ihre Aufgabe die Straftäter
anzuklagen, verurteilen und aus dem Dienst entfernen zu lassen.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen erfolgt dies jedoch nicht. Das hat zur Folge, dass sie behördliche Straftäter nicht anklagt, diese demzufolge nicht verurteilt werden und weiterhin widerrechtlich
tätig sind.
Nach Artikel 34 des Grundgesetzes haftet die jeweilige Behörde für den angerichteten Schaden nach Artikel 41 Abs. 3 der Charta der EU.
Es ist Amtsaufgabe des EU-Kommissars Reynders in der EU die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen bzw. zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass er ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland hat. Dass ausgerechnet seitens der Bürgerbewegung FINANZWENDE dies
unterstrichen wird, ist bezeichnend.
Die in diesem Forum beklagten Beanstandungen gegenüber Exekutive und Judikative stellen folglich keine Ausnahme dar, sondern dokumentieren das von unterschiedlichen Seiten vorgetragene systematische
Versagen der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Was ist zu tun?
Es gilt nicht Beschwerde gegen einzelne Vorkommnisse zu führen und diese zu beseitigen. Zentraler Punkt ist vielmehr die Tatsache, dass Amtsträger ungestraft vorgeben können, hoheitliche Aufgaben des
Staates zu übernehmen, aber dessen Weisungen nicht zu folgen.
M.E. ist Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG in Funktion zu realisieren. Gegenstand dieser Gewaltenteilung kann nur sein, dass Exekutive und Judikative nach Artikel 20 Abs. 3 GG an Gesetz und
Recht tatsächlich gebunden werden.
Eine Amtsausführung entgegen den Weisungen der Parlamente stellt keinesfalls die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben eines Staates dar. Sie sind als vollendete Straftaten zu bewerten.
Staatsanwaltschaften haben sicherzustellen, dass Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Sie sind in Umsetzung einer Funktionstrennung nicht einer Institution zu
unterstellen, deren Tätigkeit von ihr zu überwachen ist.
Wesentliche Forderung ist daher, dass eine Kontrolle nur dann effizient sein kann, wenn sie unabhängig agiert (siehe auch die Forderung des EU-Kommissars für Justiz, Herrn Reynders).
Die in diesem Forum vorgetragenen Beschwerden sind zwar berechtigt, aber keinesfalls als eigentliche Ursache zu bewerten. Gleichwohl ist dies m.E. unzulässig und auch im Widerspruch von Art. 6 Abs. 1
der Europäischen Menschenrechtskonvention.
#27
Mazi(Freitag, 01 Oktober 2021 19:19)
Um die Diskussion zusammenzuführen:
In einem der Vorkommentare wurde zum Ausdruck gebracht, dass die AFD nicht ins Parlament gehört.
Es ist meine Überzeugung, dass es nicht an den Buchstaben festzumachen ist, sondern an der Tatsache, ob die Abgeordneten rechtsstaatliches Denken propagieren/vorleben oder nicht.
Betrachten wir das Anspruchsdenken und vergleichen dies mit den tatsächlichen Handlungen, dann sind Vertreter der "AFD" schon länger im Parlament vertreten als dies deren Gründung glauben
macht.
Unterstellen wir - und das ist unbestreitbar -, dass die NS-Juristen, die frühe BRD juristisch ausgestalteten/prägten, so ist auch heute noch zu unterstellen - wenn sie nicht unnütz tätig waren -,
dass auch die heutige BRD nach deren Prinzipien funktioniert.
Ausgehend von dieser wahrscheinlich nicht widerlegbaren Argumentation kommt Exekutive und Judikative besondere Bedeutung zu und es ist tunlichst darauf zu achten, dass deren Handlungen nach der
Vorgabe der Legislative erfolgt.
Betrachten wir die Missbräuche in der kath. Kirche oder das Ermittlungsergebnis von Jost im Fall AMRI, so ist bekannt, dass Amtsträger nicht zur Aufklärung der Straftaten beitragen, sondern zur
Vertuschung der Straftaten beitragen.
Betrachten wir den Fall Mollath oder den Fall "Neumann" so ist festzustellen, dass das geltende Recht nicht angewandt wurde.
Dies als rechtsstaatlich zu bezeichnen oder anzusehen, verspottet das Grundgesetz und die Achtung der Parlamente.
Insoweit sehe ich keine Gefahr seitens der AFD und begründe die mit der Tatsache, dass Abgeordnete der AFD sich zu erkennen geben. Man muss sogar einräumen, dass manche Argumente sogar
nachvollziehbar sind.
Bevor wir also Kritik äußern dürfen, muss das Grundgesetz durchgesetzt werden. Danach sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Wer die Amtstätigkeit nicht nach dieser Maxime ausführt,
disqualifiziert sich in der Vorgabe hoheitliche Aufgaben des Staates übernehmen zu dürfen.
Der Staat ist von unten aufzubauen.
Das Dach zu decken, bevor das Fundament gegossen wird, ist m.E. nicht ratsam und von bescheidenem Erfolg beschieden.
Daran ändert auch nicht die Tatsache, dass der Bundestag zahlenmäßig von ca. 500 auf über 700 Abgeordnete erweitert wurde. Diese Maßnahme ist nicht zielführend/ungeeignet und schafft keine
Rechtsstaatlichkeit. Die Tatsache, dass Exekutive und Judikative nicht nach Gesetz und Recht tätig sind, wird dadurch nicht verändert.
Die Anmerkung im Urteil des Richters am Sozialgericht Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint mir heute mit mehr Hintergrund als ürsprünglich angenommen.
Maßgeblich ist allein die praktische Funktionsweise des Artikel 20 des Grundgesetzes.
#26
Mazi(Freitag, 01 Oktober 2021 18:50)
M.E. ist der Grund für die vielfachen Beschwerden gegenüber den Behörden (den Exekutiv- und Judikativbehörden) darin begründet, dass sich beide Institutionen das Recht rausnehmen, die Gesetze und
damit die Beratungsergebnisse und -beschlüsse der höchsten Gerichte (Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht) nicht beachten.
Dieses fehlerhafte Handeln, der Verstoß gegen Artikel 20 Abs. 3 GG bleibt ungesühnt, weil auch die Klage in der Abhängigkeit der Exekutivbehörde, der Staatsanwaltschaft und letztlich auch von dem
Ministerium der Justiz gesteuert wird.
Die Bemerkung des EU-Kommissars Reynders, bezüglich seiner geäußerten Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, erscheint vor diesem Hintergrund mehr als
nachvollziehbar/berechtigt.
Soweit es die Sozialgerichtsbarkeit angeht ist anzumerken, dass der dortigen Justiz bekannt ist, dass einzelne Versicherungsträger über keine ordnungsgemäße Abläufe verfügen. Insoweit dürfen mit
Berechtigung Zweifel angebracht werden, ob die Richter überhaupt noch Recht sprechen oder ob sie ungeahndet das Recht schon lange beugen?
Unterstellt man, dass sich die BRD mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet hat, faire Verfahren durchzuführen und dies mit neutralen Richtern, die das Recht nach
den Gesetzen sprechen, verbindet, die Sozialgerichtsbarkeit jedoch mit NS-Juristen besetzt wurde, deren Urteile aber nicht auf Übereinstimmung mit Gesetz und Recht kontrollierte wurde, so ist die
Ernsthaftigkeit dieser Maßnahme zumindest anzuzweifeln. Es ist gar der Zweifel begründet, wenn seinerzeit die Rechtsstaatlichkeit anzuzweifeln ist, ob sich dies zwischenzeitlich im rechtsstaatlichen
Sinn gebessert oder sich gar verschlimmert hat.
Eine Überprüfung rechtsextremer Gruppierungen in der Sozialgerichtsbarkeit kann nur so verstanden werden, dass der Mut zu einer solchen Untersuchung aus Angst vor den Ergebnissen bisher fehlte. Im
Sinne wahrhafter Richter und zu deren Schutz sollte diese Untersuchung baldigst erfolgen. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass rechtsradikale Richter in falscher Verbundenheit zum Nationalsozialismus
weiterhin hoheitliche Macht der heutigen Bundesrepublik ausüben dürfen.
Da die Legislative nicht sicherstellt, dass ihre beschlossenen Gesetze auch tatsächlich angewandt werden, Fehlverhalten der Amtsträger seitens der Staatsanwaltschaften und vorgesehene
Kontrollbehörden zwar von deren Fehlverhalten Kenntnis haben, sie aber den Prozess der Strafvereitelung im Amt vollständig selbst kontrollieren, ist davon auszugehen, dass die Amtsträger nie
angeklagt und demzufolge auch verurteilt werden.
Das eigentliche Problem liegt also nicht in der Nachweisführung der berechtigten Beanstandungen, sondern darin, dass Exekutive und Judikative ungestraft gegen die Gesetze verstoßen können. Es sind
berechtigte, nachvollziehbare Zweifel angebracht, ein Rechtssystem derart zu gestalten, dass in der Lage sich selbst zu schützen.
Wenn wir eine Funktionstrennung in der freien Wirtschaft als notwendig und stabilisierend erachten, dies aber seitens Exekutive und Judikative - zwei der drei Gewalten laut Grundgesetz - in der
Praxis unterlaufen wird, dann stellt sich die Frage, ob eine Funktionstrennung in der freien Wirtschaft noch angebracht erscheint.
Es mag durchaus befremdlich wirken, dass in der öffentlichen Verwaltung eine Funktionstrennung derart realisiert ist. Eines darf man unbestritten annehmen, würde eine Funktionstrennung in der
privaten Wirtschaft derart realisiert, ist davon auszugehen, dass die verantwortlichen Manager wegen Unfähigkeit zu Recht mit lebenslangen Haftstrafen belegt würden.
Mit anderen Worten: Würden alle Bürger gleich behandelt, so wie es das Grundgesetz es vorschreibt, wären die Haftanstalten mit Tätern entweder überfüllt oder leer.
Nach den obigen Überlegungen ist zweifelhaft, ob in der BRD überhaupt eine Rechtsstaatlichkeit angestrebt wurde. Ich möchte nicht in Frage stellen, dass dies tatsächlich angestrebt wurde, aber die
staatlichen Behörden haben es verstanden, zu verhindern.
#25
Rübezahl(Freitag, 01 Oktober 2021 16:44)
Rübezahl ist kein Vertreter von ideologisch verbogenen Typen; er wurde selbst 1944 mit 12 Jahren von Nazis in-
haftiert, weil er ein Edelweiß an seiner Mütze trug und als
Jugendlicher für die "Hirschberger Gebirgsjäger" schwärmte.
Rübezahl geht es um Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit; der Bundespräsident darf eine zugelassene Partei nicht disqualifizieren, die in drei Bundesländern die Mehrheit erhielt.
#24
WernerE(Freitag, 01 Oktober 2021 13:42)
Wünsche gutes und schönes WE ohne Verdruss und mit der Gewissheit des Sieges.
Grüße aus dem sonnigen Mering, bei so 18 °C
Werner
#23
Mazi(Donnerstag, 30 September 2021 19:14)
#21
Meine Aussage ist, dass nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 GG Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind. Erst nachdem dies sichergestellt ist, ist Ihre Frage klärbar.
Wenn nicht sichergestellt ist, dass Amtsträger der Exekutive und Judikative die Weisungen der Legislative nicht achten, brauchen wir nicht darüber zu streiten, ob die Amtsträger von Exekutive und
Judikative Gesetz und Recht korrekt anwenden.
Es ist m.E. nicht die Frage, ob sie Recht oder Unrecht in der Sicht Ihrer Dinge haben, sondern ob hoheitliche Aufgaben seitens der Amtsträger mit dem Gesetz und dem Recht vereinbar sind.
Die Frage, ob die Amtsträger nicht Gesetz und Recht möglicherweise mit Vorsatz nicht achten, drängt sich auf. Es ist nicht Ihre Aufgabe die Bestrafung der Amtsträger wegen Amtsmissbrauchs
vorzunehmen, sondern Amtsaufgabe von deren Dienstvorgesetzten. Ihre Rechte ergeben sic h aus den Gesetzen. Nur die Beachtung dieser Gesetze in Exekutive und Judikative verschafft Ihnen Ihre
gesetzlichen Ansprüche.
Da der Sozialgerichtsbarkeit gemäß Bestätigung des Präsidenten des Sozialgerichts Mainz vom 05.08.2019 bekannt ist, dass verschiedene Versicherungsträger über keine ordnungsgemäßen Arbeitsabläufe
verfügen, ist hier staatsanwaltschaftlich Strafvereitelung im Amt zu prüfen und entsprechende Anklage bei Zuwiderhandlung erheben.
Es ist bei rechtsstaatlicher Anwendung der Gesetze von der Verurteilung der beteiligten Amtsträger auszugehen. Dass diese Amtsträger weiterhin mit der Ausübung hoheitlicher Macht betraut werden
können, schließe ich aus. Schließlich ist auch deren Dienstvorgesetzten bekannt, dass sie Gesetz und Recht, und damit ihnen erteilte Amtsaufträge, nicht befolgen.
Dies ist letztlich vor der Aussage, dass die Anerkennungsquote von Berufserkrankungen im Ausland deutlich höher ausfällt, als dies in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist.
Gewiss ist dies keine Argumentation, aber ein deutlicher Hinweis.
Kurz:
Ich vertrete die Auffassung, dass rechtsstaatlich nicht argumentiert werden kann, wenn seitens der Amtsträger das rechtsstaatliche Gesetz und das Recht zur Anwendung kommt.
#22
Mazi(Donnerstag, 30 September 2021 17:34)
#21
Es war nicht die AFD, die für die Einhaltung von Gesetz und Recht zu sorgen hatte.
Verantwortlich für den Rechtsbruch waren die etablierten Parteien und dies seit 1953.
Unverantwortlich erscheint mir die Notwendigkeit des Herauslösens der seinerzeitigen Rechtsabteilungen des Reichsversicherungsamtes (1954) und als Sozialgerichtsbarkeit fortzuführen. Vor diesem
Hintergrund zu unterstellen, dass die vorherigen entscheidenden Abteilungen bei Personalgleichheit die Fortsetzung der bisherigen Entscheidungen als unabhängig (und nach Art. 97 Abs. 1 GG) und
legitimiert zu bezeichnen, halte ich für zynisch.
Wenn ich Ihrer Argumentation folge, dann kann ich keinen Unterschied zwischen den etablierten Parteien, an die Sie wahrscheinlich denken, und der AFD erkennen.
Ist es nicht ehrlicher, wenn wir den Begriff der AFD-Abgeordneten, denen Sie die Machenschaften offensichtlich zuschreiben wollen, auf die anwenden, die sich anders bezeichnet wissen wollen?
#21
Mazi(Donnerstag, 30 September 2021 17:22)
# 14
So ist es für wahr nicht!
Die Parlamente haben die Gesetze (Sozialgesetze) beraten und anschließend beschlossen. Exekutive und Judikative sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Die Ausführung der
Amtsgeschäfte hat diesen Weisungen zu folgen.
Wenn die Amtsträger ihre Amtsaufgaben in Anspruch nehmen hoheitliche Aufgaben des Staates wahrzunehmen, nicht diesen Weisungen folgen, so ist die Beanstandung nicht Ihrerseits zu führen, sondern es
ist die Amtsaufgabe der Dienstvorgesetzten die Amtsträger hingehend zu bewegen, dass sie Gesetz und Recht einhalten.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss gefasst, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. 1988 hat das
Bundesverwaltungsgericht nachgelegt. Es hat in einem Beschluss nochmals klargestellt, dass Betroffene eben anhand einer solchen Aktenführung die Möglichkeit erhalten, die Verwaltungsentscheidungen
nachzuvollziehen.
Es ist bekannt, allgemein auch in der Sozialgerichtsbarkeit, dass Verwaltungsakten in den Behörden nicht wahrheitsgetreu und vollständig geführt werden. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in
diesem Gästebuch darüber Beschwerde geführt wird.
Die Problematik, die Sie anprangern, ist daher nicht unbekannt. Es gilt also nachzuforschen, wer diesen Behörden vorsteht und die Einhaltung von Gesetz und Recht sicherstellen soll. Es ist nicht Ihre
Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass die Amtsträger an Gesetz und Recht in der Amtsausführung gebunden sind, sondern es ist die Aufgabe der jeweiligen Präsidenten. Wenn Sie jedoch die Meinung
vertreten, dass diese ihre Amtsaufgabe nicht wahrnehmen, dann ist es Aufgabe des zuständigen Ministers bzw. des Ministerpräsidenten.
Wenn auch dort die Sicherstellung nicht erfolgt, ist es Aufgabe des EU-Kommissars für Justiz zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Es geht schlicht um die Einhaltung von Art. 20 Abs. 3 GG oder die Bestimmung derjenigen, die sich gegen das Grundgesetz wenden. Da dieser Vorwurf allgemeiner Natur ist, ist davon auszugehen, dass
Exekutive und Judikative sich vereinigt haben und das Grundgesetz bekämpfen.
Wenn Exekutive und Judikative gemeinsam Gesetz und Recht nicht anwenden und die Legislative es unterlässt die gesetzten Regeln nicht zu überwachen, dann dürfen wir uns nicht verwundern, wenn
Exekutive und Judikative die Legislative als zu schwach ansehen und nicht ernst nehmen.
Gewiss ist die von Ihnen dargestellte Problematik nicht von der Hand zu weisen. Sie können sich aber nicht auf Gesetze berufen, für deren Einhaltung sich niemand für zuständig "fühlt"/erklärt.
Wenn Sie diese Rückantwort nicht befriedigt, dann sollten Sie sich an:
EU-Kommissar für Justiz
Herrn Didier Reynders
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brüssel
Email: cab-reynders-contact@ec.europa.eu
wenden
(https://ec.europa.eu/commission/commissioners/2019-2024/reynders/team_en). Es ist dessen Amtsaufgabe die Rechtsstaatlichkeit nach der Charta der Europäischen Union sicherzustellen.
#20
Anja(Donnerstag, 30 September 2021 09:28)
Rübezahl:
diese Partei gehört überhaupt nicht in den Bundestag.
Sehe dir die Ergebnisse an Sachsen und Thüringen sind die Hochburgen
der AFD.
Glaubst Du die AFD hilft Dir zu deinem Recht zu kommen?
#19
Rübezahl(Mittwoch, 29 September 2021 19:53)
Gemäß Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand u. a. wegen seines Glaubens, seiner religiösen / politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Es ist daher unver-
ständlich, dass der Bundespräsident die gesamte AfD öffentlich disqualifizierte, obwohl diese Partei lt. Wahl in drei Bundesländern in Mitteldeutschland stärkste Partei wurde.
Seine Feststellung: "Diese Partei habe im Deutschen Bundestag nichts zu suchen" , zeigt m. E., das rechtschaf-
fende Bürger von der Politik keine Hilfe erhalten. Seit ca. 30 Jahren wurde mir die Unfallrente auf Grund bestehender or-ganisierter Kriminalität versagt; Hilfe vom Bundesprä-
sidenten erhielt ich nicht.
#18
WernerE(Mittwoch, 29 September 2021 19:40)
29-09-2021 RECHTSMISSBRAUCH LIEGT VOR
Ja und mitten drin die BG HW, die Rechtsanwälte aus Hamburg, das LG HH,
und wahrscheinlich auch das LSG Bremen.
Würde es anders sein, müsste das LSG Bremen die Unterlagen samt Akte bei der
Beklagten anfordern.
Ich könnte natürlich dem LSG die auf meiner Festplatte hinterlegten 45 Seiten, welche
der Geheimhaltung unterliegen, übermitteln.
Denn vor Jahren waren diese nicht der Geheimhaltung unterlegen.
Wenn dann natürlich nur mit Zustimmung!
Mir fehlen oft die Worte - das was hier abläuft ist und bleibt eine Sauerei.
Dir alles Gute und ich bin überzeugt, Du wirst SIEGEN
#17
WernerE(Dienstag, 28 September 2021 20:14)
Zitat Webauftritt:
Im Kampf um Unfallrente verliert die deutsche Sozialversicherung seit vielen Jahren an Ansehen und Vorbildlichkeit in der ganzen Welt.
Wie Wahr, wie Wahr - täglich müssen Mitmenschen erkennen, dass nicht die geschädigten
Bürger im Mittelpunkt des Interesse stehen, sondern das Machtgehabe der Träger.
#16
WernerE(Sonntag, 26 September 2021 22:01)
die Wahlen 2021 sind vorbei - damit haben die Bürgervertreter dennoch keine Zeit,
sich um Erich, der durch die BGHW, BGETEM, LG HH, SG + LSG Bremen um seine
Rechte offensichtlich betrogen wird, einzusetzen.
Es ist eine Schande für den "Sozialstaat" Deutschland, was in Bremen abläuft.
Pfui Teufel - den Herrschaften die Mitmachen!
Weiterhin viel Kraft und Mut, Gesundheit und nicht klein bei geben.
Grüße aus Mering, Werner
#15
WernerE(Freitag, 24 September 2021 20:39)
Auszug aus Erichs Webseite:
"Prozessdelikt, Justizskandal und merkwürdige Maßnahmen"
Hallo werter Erich,
schön das es Dir soweit gut geht in Deinem hohen Alter und Du uns "Betroffene Bürger" erlaubst, hier unsere Wahrnehmungen und Lebensgeschichten niederzuschreiben.
Keine Selbstverständlichkeit - Danke für Deine Hingabe und Selbstverpflichtung.
Liebe Betroffene - hat alles System in der Bundesrepublik Deutschland.
In Bayern bekommt man auch Hilfe vom Verein Unfall-Opfer-Bayern e.V
Heute stand in der Zeitung:
Bundesregierung hat für die letzten 4 Jahre - 1 Milliarde Euro - für Beratungverträge
ausgegeben, damit hätte man auch Menschen in ihren Nöten gut helfen können.
Ein schönes, wenn möglich schmerzfreies WE
#14
Betroffene(Freitag, 24 September 2021 11:38)
Guten Tag in die Runde,
ich schlafe nicht, sondern lese aktiv mit.
Allerdings bin ich schockiert,
1. Über die Gefängnisstrafen
2. Über das Löschen des Gästebuches.
Das macht mich tatsächlich sprachlos und betroffen.
Ich würde mir wünschen die Umstände beeinflussen zu können, kann aber nur aktiv versuchen mein eigenes BKV zu lenken.
Mein Verfahren läuft bald vier Jahre und ist einfach nur kräftezehrend und ermüdend.
Wie soll es dann dem Herrn "Unfallmann" gehen, der diese Tortur bereits eine vielfache Zeit durchlebt? Wir haben alle nur ein Leben und das sollte bestimmt nicht geprägt sein von einem Kampf für
seine sozialen Rechte.
Ich persönlich war immer froh, in diesem Land zu leben, wo es ein gutes und gerechtes soziales System gibt. Ich ging davon aus, wenn mir etwas passiert, wird es der Staat schon richten und mir
helfen.
Welch böses Erwachen, zu erfahren, dass ich mich so geirrt habe.
Ich führ(t)e Kämpfe mit der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Versorgungsamt, dem Arbeitgeber und natürlich mit der Berufsgenossenschaft. Wenn es nach Denen gehen würde, sollte ich einfach als
Quereinsteiger irgendeiner Tätigkeit nachgehen, um nicht mehr "anspruchsberechtigt" zu sein.
Dass meine Erkrankung durch Arbeitsschutzverstöße und Verletzung der Fürsorgepflicht erzeugt wurde, interessiert bislang Niemanden. Das einzige was interessiert ist, dass sich Niemand zuständig zeigt
und Verantwortung übernehmen will.
Und so verharren viele von uns und warten auf bessere Zeiten und vor allem auf Gerechtigkeit!
Ich wünsche allen in dieser Runde viel Gesundheit, Kraft und Lebensfreude!!!
#13
Erich Neumann, Unfallmann(Donnerstag, 23 September 2021 20:47)
Hallo Werner,
Danke der Nachfrage, hier ist soweit alles "OK"
MfG
Erich
#12
WernerE(Donnerstag, 23 September 2021 20:29)
Guten Abend Erich,
geht es Dir und Deiner Familie gut oder gibt es in irgendeiner Form Probleme?
Schreibe nur ich in Dein GB - schlafen die anderen User?
#11
WernerE(Dienstag, 21 September 2021 19:24)
Liebwerter Erich,
immer wenn ich auf Deiner Webseite die Beiträge durchlesen, wird mir Kxxxxübel,
was hier alles an Schwxxxxeien der BGHW / BGETEM / SG Bremen / LSG Bremen /
LG Hamburg und auch der Staatsanwaltschaft (Untätigkeit) niedergeschrieben ist,
kann kein Mensch wirklich verstehen.
Frau Dr. A. Merkel und Bundespräsident Hr. H. W. Steinmeier wurden Informiert
ist irgend etwas geschehen?
Ich kann Dir und Deiner Familie, mit Freunden nur immer wieder Kraft und Gesundheit
wünschen, mit den Worten - Vorwärts, immer weiter Vorwärts bis zum Sieg!
#10
WernerE(Donnerstag, 16 September 2021 22:51)
"Ich will einfach, dass ich mein Recht bekomme – und so lange werde ich nicht aufgeben." Das hat sich Robert Höckmayr vorgenommen. Beim Oktoberfest-Attentat 1980 verliert er zwei Geschwister. Er
selbst überlebt schwer verletzt und traumatisiert.
Methode überall das selbe ungeheuerliche, miese Spiel.
#9 Die Einstellung der Strafanzeige hat System.
Genau so sehe ich das inzwischen auch!
#9
Mazi(Dienstag, 14 September 2021 13:20)
#8
Die Einstellung der Strafanzeige hat System.
Wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige nicht bearbeitet, dann folgt daraus auch keine Anklage. Einer unterlassene Anklage folgt logischerweise auch keine Verurteilung.
Nicht verurteilte Straftäter gelten vor dem Gesetz als unbescholtene Bürger.
Dadurch, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit traditionell nicht angeklagt bzw. verurteilt werden, sind sie weiterhin berechtigt, Entscheidungen/Urteile gegen das Gesetz zu sprechen.
Dies ist zwar nicht erlaubt, funktioniert aber trotz dem.
Die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 47 der Charta der Europäischen Union, die der EU-Kommissar für Justiz Reynders gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhebt, sind m.E. nicht
unberechtigt.
Damit die Praxis ein Ende findet und die Richter der Sozialgerichtsbarkeit anhand wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten urteilen, verlangt in der Tat, dass Reynders tätig wird. Es
gehört zu seinen Amtsaufgaben Sorge dafür zu tragen, dass Artikel 47 der Charta der EU eingehalten wird.
Er, Herr Reynders, ist mit den Fällen zu konfrontieren.
#8
Rübezahl(Dienstag, 14 September 2021 11:25)
Die Löschung des Gästebuchs von Erich Neumann beweist m. E., dass es genannten Beteiligten mißfällt, wenn begangene
Grundrechtsverletzungen offenbart werden. Wie mächtig die Strippenzieher sind, wird u. a. erkennbar, dass selbst auf
Strafanzeigen keine Änderung der Verhältnisse erfolgt.
#7
Mazi(Dienstag, 14 September 2021 10:44)
# 5
Nach Artikel 47 der Charta der Europäischen Union hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, Rechtsbehelfe nach rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere nach den Grundrechten
vorgenannter Charta, durchzuführen. Die Amtsaufgabe des EU-Kommissars für Justiz Reynders ist die Einhaltung der Charta zu überwachen und letztlich sicherzustellen.
Unabhängig davon hat die Bundesrepublik mit Wirkung von 1953 die Europäischen Menschenrechte anerkannt und sich darin nach Artikel 6, Abs. 1 verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. Darin heißt
es, dass neutrale Richter nach dem Gesetz entscheiden.
1954 wurden daraufhin Abteilungen aus den Berufsgenossenschaften wegen der Unvereinbarkeit mit der Gewaltenteilung (Artikel 20, Abs. 2 GG) ausgegliedert und fortan als Sozialgerichte fortgeführt. Die
Besetzung dieser Sozialgerichte erfolgte vornehmlich mit NS-Juristen.
Sie beschweren sich, wie von Ihnen angegeben bei verschieden Behörden, letztlich aber bei den Gleichen, gegen die Sie Beschwerde führen. Wie ist Ihre Erwartung?
Sachlich hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 (siehe meinen Kommentar unten) in einem Beschluss deutlich gemacht, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind,
wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinerseits 1988 mit Bezug auf vorgenannten Beschluss einen Beschluss gefasst und klargestellt, dass
Betroffene anhand dieser Verwaltungsakte die Beschlüsse einer Behörde nachvollziehen könne. Beide Beschlüsse sind zwar unsinnig, weil dies die guten Sitten bereits geregelt haben. Sie unterstreichen
aber, dass sie diese Wiederholung als begründet angesehen haben.
Sie beschweren sich letztlich darüber, dass Sozialgerichte nicht nach dem Gesetz urteilen. Das ist so und das lässt sich in dieser Organisation nicht verändern. Die Urteile der Richter an den
Sozialgerichten sind nicht nach dem Gesetz. Sie überzeugen sich nicht davon, dass ihnen wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten vorliegen. Deshalb können Sie sich auch nicht in ihrer
Entscheidung irren, sondern machen entscheidende Fehler in ihrer Entscheidungsfindung.
Die andere Bedingung ist, dass neutrale Richter die Entscheidung fällen. Wenn Richter der Sozialgerichte ihr Urteil nicht nach dem Gesetz sprechen, dann hege ich Zweifel, dass diese Richter als
neutral anzusehen bzw. anzuerkennen sind.
Meine Empfehlung ist daher den EU-Kommissar für Justiz Reynders zu bitten, nach Artikel 47 die Rechtsstaatlichkeit herzustellen und auch in der Bundesrepublik Deutschland dafür Sorge zu tragen, dass
die Grundrechte eingehalten werden. Hierzu ist insbesondere von den Staatsanwaltschaften einzufordern, dass die Richter angeklagt, verurteilt, aus dem Dienst entfernt und demzufolge deren Urteile
aufgehoben werden.
Was die Nichtachtung der Rechtsstaatlichkeit "für Blüten trägt", haben wir im Fall von Erich Neumann nachvollziehen können und erfahren müssen.
#6
WernerE(Sonntag, 12 September 2021 20:01)
Hallo Rübezahl,
jede Petition muss vom Pet-Ausschuß behandelt werden.
Aber nicht jede Petition führt zu einem Ergebnis.
Ich habe selbst meine Petition beim Pet-Ausschuss der Bayrischen Regierung vorgetragen.
Von damals 16 behandelnden Petitionen wurden 15 öffentlich vorgetragen, nur meine
nicht (angeblich sollten meine Sozialdaten geschützt werden) - war natürlich Blödsinn,
denn meine Sozialdaten inclusive. aller Vorgänge sind längst veröffentlicht gewesen.
Geschützt musste nur das bayrische. Sozialministerium inclusive. Ministerialrat
und dessen Einstellung zu der Sache mit der Rechtsbeugung durch Dr. W. Kainz (RiLSG) und Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Heidenreich (Zäpsche + Hoenes).
Beide haben eindeutig Rechtsbeugung betrieben, mit Kenntnis der Generalstaatsanwaltschaft und dem Ministerium.
Aber wie es Manfred Zimmer immer so schön beschreibt:
Der Staatsapparat funktioniert noch so wie nach 1949 gelehrt wurde und der Bürger
egal in welchem BL er Zuhause ist, schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Zu den genannten Staatsdienern würde ich ins Gesicht sagen: xxxxxx oder ähnlich.
#5
Rübezahl(Sonntag, 12 September 2021 10:51)
Ich habe wegen der bestehenden organisierten Kriminalität zwischen BGs und Sozialgerichten ebrenfalls an den Bundespräsidenten, Bundesratspräsidenten, die Bundeskanzlerin und diversen Ministern die
Sachverhalte mitgeteilt. Ergebnis: Keine Reaktion. Nur Herr Schäuble übergab meine Eingabe dem Petitionsausschuß, der darüber nicht befinden kann.
#4
WernerE(Samstag, 11 September 2021 23:30)
Hallo Erich Neumann,
am 30.08.2021 habe ich Dir einen Brief in die JVA Bremen geschickt, Zeitgleich ging
der Brief an den Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier und an Frau
Bundeskanzlerin Frau Dr. A. Merkel.
Hast Du schon von den Beiden irgend ein Zeichen erhalten oder wird das eintreffen,
was ich behauptet hatte?
Sollten beide Staatsdiener sich nicht bei Dir melden, würde ich einen bayrischen
Ausdruck hier einstellen, einen der nicht Strafbar ist.
Dir und Deiner Familie alles Gute und Gesund (Virenfrei) bleiben.
#3
Mazi(Samstag, 11 September 2021 13:57)
Sehr geehrter Herr Neumann,
ich habe alte Einträge Ihres Gästebuches gesichert und könnte bei der Rekonstruktion behilflich sein.
Aber ich sehe, dass Sie sich dafür entschieden haben, Ihr Gästebuch neu beginnen zu lassen. Das hat Vorteile, hat aber den Nachteil, dass Informationssuchende nicht die alten Informationen
erhalten.
Ganz wichtig erscheinen mir die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts von 1983 (Az. 2 BvR 244, 310/83) und Bundesverwaltungsgerichts von 1988 (Az. 1 BvR 153/87) zu sein.
Die Beschlüsse verpflichten Behörden und Gerichte nach § 31 BverfGG wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von 1988 haben
Betroffene anhand dieser so geführten Verwaltungsakte die Möglichkeit, die Verwaltungsentscheidungen der Behörde nachzuvollziehen.
Dem ist m.E. nicht zuzufügen.
Die Sache hat nur da einen Haken, dass ich bisher noch in keine, ich wiederhole "keine", Verwaltungsakte sehen konnte, die nicht manipulierbar wäre und auch den Sozialgerichten keine wahrheitsgetreue
und vollständige Verwaltungsakte vorgelegen hat.
Daraus folgt, dass keine Richter an Sozialgerichten eine unabhängige Entscheidung nach dem Gesetz getroffen haben.
Mit der Anerkennung der Europäischen Menschenrechtskonvention in deren Verbindlichkeit ab 1953 hat sich die Bundesrepublik zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet (Art. 6 Abs. 1). Sie hat dies
mit der Anerkennung der Charta der Europäischen Union wiederholt und sich ebenfalls nach Art. 47 hierzu verpflichtet.
Ob die Gesetze tatsächlich eingehalten werden, kontrolliert sie jedoch nicht. Daraus folgt, dass ihr auch keine 2 BvR 244, 310/83, Verstöße bekannt werden.
Kurz:
Würde die Bundesrepublik die Einhaltung der Gesetze kontrollieren, würde sie erfahren, dass sie obige Vorwürfe erfahren und die Staatsanwaltschaften zur Anklage der Richter der Sozialgerichtsbarkeit
bewegen.
Bei den obigen Sachverhalten ist davon auszugehen, dass die urteilenden Richter ihre Kollegen auch verurteilen und diese fortan keine hoheitlichen Aufgaben für den Staat mehr übernehmen dürfen.
Dass dem so ist wie es ist, hat offensichtlich ihren Ursprung in der Nazi-Zeit. Damals retteten sich NS-Juristen in die neue Bundesrepublik, sicherten dort ihre Handhabung und den Fortbestand des
1000jährigen Dritten Reiches.
Weil die Abteilungen nach dem Grundgesetz nicht mehr in den Berufsgenossenschaften nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht mehr dort verbleiben durften, wurden Sie 1954 als Sozialgerichtsbarkeit
ausgegliedert.
Der Kampf der Geschädigten ist also auch heute nicht eine Auseinandersetzung mit der Sozialgerichtsbarkeit und den Berufsgenossenschaften, sondern letztlich eine Auseinandersetzung mit der Denke der
Nationalsozialisten und des Verständnisses der Rechtsstaatlichkeit.
#2
WernerE(Freitag, 10 September 2021 21:36)
Liebwerter Erich,
das alte GB ist verschwunden, mag sein das einige Herrschaften darüber nicht traurig sind,
macht aber nichts, wir die Dich unterstützen, lassen uns nicht klein bei geben.
So wie Du Dich auf die "Hinter" Füße stellst, so werden wir das auch tun.
Wie schon oft geschrieben:
Vorwärts, immer weiter bis zum Sieg.
Dir und Deiner Familie alles Gute, Kraft und Gesundheit!
Grüße aus Mering
#1
Erich Neumann, Unfallmann(Freitag, 10 September 2021 12:55)
Am 06.09.2021 wurde ich - Erich Neumann - aus der Ordnungshaft entlassen, habe mein Gästebuch geöffnet und plötzlich wurden sämtliche Einträge (mehr als 1750) gelöscht.
Insoweit gibt es nun seit dem 10.09.2021 das neue Gästebuch.
WernerE (Donnerstag, 26 Mai 2022 18:18)
passt gerade zum Thema der Vertuschung von Impfschäden
(die Botschaft der blinden Justiz):
https://report24.news/deutsche-kanzlei-klagt-an-impfschaeden-werden-systematisch-verschwiegen/?feed_id=16637
Deutsche Kanzlei klagt an: Impfschäden werden systematisch verschwiegen
Der Staat und seine Amtsträger machen doch nur was für sie sinnvoll ist.
Grundgesetz - was ist das noch mal?
Mazi (Donnerstag, 26 Mai 2022 10:18)
Das Grundgesetz ist formuliert, seit 1949 in Kraft. Die Amtsträger sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn nun die Amtsträger nicht nach dem Grundgesetz handeln, dann stimmt auf der Seite des Staates und nicht auf der Seite der Bürger das Defizit etwas nicht.
Wenn der Staat nicht für die Durchsetzung des Grundgesetzes Sorge trägt, dann ist das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG nicht gewährt. Dann ist auch keine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG gegeben.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland 1952 die europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtend anerkannte, die Abteilungen des Reichsversicherungsamtes wegen der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz als sogen. "Sozialgerichtsbarkeit" ausgliederte, deren Tätigkeit aber nicht kontrolliert, dann kann sie nicht geltend machen, dass sie faire Verfahren nach Art 6 Abs. 1 EMRK durchführte bzw. durchführt.
Dass die Judikative ihre Beschlüsse nicht in Achtung der Gesetze trifft, darauf hat das Bundesverfassungsgericht auch in jüngster Zeit mehrfach hingewiesen. Es ist also davon auszugehen/zu unterstellen, dass dem Staat die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz bekannt ist.
Es ist m.E. die Verpflichtung des Staates, die Durchsetzung des Grundgesetzes sicherzustellen. Dazu gehört es m.E. auch, dass er sich von Amtsträgern trennt, die nachweislich nicht nach seinen Weisungen hoheitliche Aufgaben ausüben und stattdessen lediglich vorgeben, dies zu tun. Es darf m.E. auch nicht dazu führen, dass der Staat Steuergelder zur Finanzierung dieses Unrechtssystems einsetzt.
Es ist durchzugreifen und das bürgerliche Grundrecht zu gewährleisten.
Milo Gartenmöbel (Mittwoch, 25 Mai 2022 12:57)
Viel Erfolg im Kampf für die Gerechtigkeit wünschen Thomas Stefan Carlo Joey und Sven
Mazi (Mittwoch, 25 Mai 2022 08:23)
Der Vorwurf, dass das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg als Grundrecht garantiert, dies aber in der Praxis nicht gegeben ist, regt zum Nachdenken an.
WernerE (Dienstag, 24 Mai 2022 19:18)
# 423 - Was ist los in der Bundesrepublik Deutschland?
Wenn wir diese Frage geklärt haben (wollen) sind wir der Wahrheit im System
auf der Überholspur und weshalb sollten die Menschen die von Amtswegen tätig
sein soll, die Aufklärung wollen.
NEIN die Amtsträger wollen ihr Machtgehabe nicht aufgeben, deshalb dürfte meiner
Einschätzung nach die BRD untergehen.
Wobei vieles schon untergegangen ist, Recht und Gesetz nur Farce ist.
Dennoch werden Sie, viele Mitstreiter und ich nicht kleinbeigeben und aufhören!
Mazi (Dienstag, 24 Mai 2022 09:49)
Was ist los in der Bundesrepublik Deutschland?
Da verkünden Richter in Ausübung ihres Amtes ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz.
Die Amtsträger sind zwar nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden, aber das hindert sie nicht daran, diese Vorschrift zu missachten.
Art. 19 Abs. 4 GG garantiert ihnen als Grundrecht den Rechtsweg einzuschlagen, aber dies wird ihnen nicht gewährt.
Sorgat, ehemals BKA berichtet davon, dass die Exekutive nicht einmal die Arbeit der Amtsträger kontrolliert.
Der Ex-Bundesanwalt Jost berichtet glaubwürdig davon, dass Akten in der öffentlichen Verwaltung manipuliert wurden. Die Kommentare in diesem Gästeforum bestätigem ebenfalls anhand unterschiedlichster und zusammenhangloser Fälle gleiches.
Wenn Aufsicht und Gerichte anhand der Verwaltungsakte einer Behörde deren Verwaltungsentscheidungen hinsichtlich deren Rechtsstaatlichkeit kontrollieren, so stellt dies m.E. das Grundgesetz elementar in Frage. Es geht letztlich darum, das Grundgesetz mit seinen Regelungen umzusetzen und die m.E. kriminelle Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung zu unterbinden.
Eine Staatsanwalt, deren Tätigkeit eben auf diese Umsetzung gerichtet sein muss, dies aber nicht vornimmt, ist zu unterstellen, dass kriminelle Organisationen das System bereits unterwandert hat. Die Legislative, die ausgenommen zu sein scheint, hat nachweislich mit gesetzlichen Bezug auf unterschiedlich und privat gestaltete Satzungen in den Regelungen des SGB ebenfalls unrühmlichen Beitrag zur Schaffung dieses "Unrechtssystems" m.E. beigetragen.
Es geht also nicht darum, einen sachlich Nachweis eines Geschehens objektiv vorzutragen, sondern ein belastungsfähiges System der Gewaltenteilung, wie nach Art. 20 Abs. 2 GG dies vorgibt, funktionsfähig zu etablieren.
Wenn man dies wollte, wäre von den Amtsträgern gemäß deren Eids die Umsetzung des Art. 20 Abs. 3 GG, Gesetz und Recht, abzuverlangen und bei Zuwiderhandlungen diese anzuklagen, zu verurteilen und wegen Arbeitsverweigerung deren unrechtmäßig zugeflossenen Steuergelder zurückzufordern.
Schlicht formuliert: Das Grundgesetz ist durchzusetzen.
"Reichsbürger" und deren Sympathisanten sind mit einem grundgesetzlichen Staatsverständnis nicht vereinbar. Durchsuchungen, ausschliesslich ausserhalb der Justizbehörden, sind nicht in der Lage, diesen Anspruch zu gewährleisten. Sie stellen nur einen fingierten Rechtsstaat dar. Der Staat hat sich m.E. nicht auf nur auf Institutionen zu stützen, sondern er hat auch die Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Instituionen nach seinen Weisungen funktionieren.
Mazi (Samstag, 21 Mai 2022 10:23)
#421
Ihre Erregung ist nachvollziehbar und auch verständlich.
Tatsache ist, dass alle Amtsträger - nicht zuletzt aufgrund des von ihnen geleisteten Eids - an Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG gebunden sind.
Wenn sie dies nicht befolgen, dann sind sie strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen.
Es ist aufgefallen, dass Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen, deshalb kein Richter sie verurteilt und nach den europäischen Menschenrechten alle Straftäter bis zu ihrer Verurteilung als unbescholten gelten.
Um dieses System abzusichern unterlässt es der Staat nachzuprüfen, ob denn seine Amtsträger Gesetz und Recht befolgen.
Es ist nachvollziehbar, dass nur das in Frage zu stellen ist, von dem man nicht weiß, dass dem so ist. Eine Kontrolle in einer Sache durchzuführen, die unzweifelhaft ist, stellt somit nur unnötigen Aufwand dar. Wenn also bekannt ist, dass die Amtsträger Gesetz und Recht nicht einhalten, was soll dann eine Kontrolle außer unnötigen Kosten bewirken?
Wenn keine unabhängige Kontrolle durchgeführt wird, dann ist zur Absicherung des NAZI-Systems es zwingend erforderlich, dass der Staat von der gegenteiligte Handhabung keine Kenntnis erlangt.
Ich bin kein Reichsbürger, kein Verfechter des Nationalsozialismus, aber ein Rechtsstaat, der nicht sicher sein kann, dass das vorherige System abgeschafft ist, das Gegenteil pflegt, kann doch nicht glaubhaft machen, dass das vorherige System der NS-Juristen abgeschafft ist.
Der Spruch von der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG und der Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG erscheint mir hohl, sehr hohl und menschenverachtend (siehe Ihren Fall).
WernerE (Freitag, 20 Mai 2022 19:46)
Zitat#418
Das was Sie hier beschreiben, hat sich bestimmt zwischen 1933 und 1945 zugetragen. Das Grundgesetz sieht derartiges seit 1949 nicht mehr vor.
Nein, dass ist ein Aktuelles Vorgehen bei der Staatsanwaltschaft in A..
Mehr will und darf ich dazu nicht veröffentlichen, sonst bekomme ich wieder einen
Strafbefehl über xx Tagessätze a) xx €.
Ja ich bin Straffällig geworden, weil ich auf meiner Webseite einen nicht nachweisbaren
Tatbestand mit dem Namen des Täters, veröffentlicht haben soll.
Wobei der Täter tatsächlich mir sein Vorderteil gezeigt hat, er es bestreitet und ich
keinen Zeugen habe.
Der Täter selbst, der eben sein Vorderteil gezeugt und mich im Dunkeln abgefangen hat,
wird strafrechtlich nicht belangt, kann Privatklage einreichen.
Was die Staatsanwaltschaft dazu geschrieben hat, öffnet Tür und Tor für Gewalttaten,
denn angebliche Straftäter werden nicht belangt.
Sollte ich mal längere Zeit hier nicht sein, bin entweder eingesperrt, abgestochen,
Krankenhausreif verprügelt oder angeschossen worden.
Also bitte dann nicht wundern.
Zitat #419
Wenn hier dennoch ein Verstoß vorliegen sollte, so ist anzunehmen, dass die ausführenden Staatsanwaltschaften zwar an Gesetz und Recht gebunden sind,
aber nicht danach handeln.
Danke - dem Vortrag ist nichts hinzu zufügen.
Mazi (Freitag, 20 Mai 2022 11:11)
(Fortsetzung)
Sind die Gesetze nach dem Grundgesetz?
Ich habe auf § 110 Abs. 1 und Abs. 2 SGB VII hingewiesen. Darin heißt es:
§ 110
Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
(1) Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs.
bzw.
(2) Die Sozialversicherungsträger können nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, auf den Ersatzanspruch ganz oder teilweise verzichten.
§ 108 Abs. 1 SGB VII schreibt dazu:
(1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallversicherungsträger zuständig ist.
§ 104 Abs. 1 und Abs. 3 SGB VII erklären dazu:
(1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. Ein Forderungsübergang nach § 116 des Zehnten Buches findet nicht statt.
bzw.
(3) Die nach Absatz 1 oder 2 verbleibenden Ersatzansprüche vermindern sich um die Leistungen, die Berechtigte nach Gesetz oder Satzung infolge des Versicherungsfalls erhalten.
Unterstellt man, dass die Unternehmer in die gesetzliche Unfallversicherung nach deren Berechnung ihre Beiträge entrichten und Unfallverletzte der Einfluss auf Ihre Erstattung entzogen ist, so ist das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG dem betroffenen Bürger verwehrt.
Schließt man an diesen Gedankengang auch noch die Tatsache an, dass ein Gesetz auf eine Satzung verweist, diese aber nicht von einer Legislativen, sondern anderweitig erlassen wird, ist unverkennbar, dass dieser Regelung keine rechtsstaatlichen Grundsätze zugrunde liegen.
Allein diese Tatsache setzt m.E. das Grundrecht des Bürgers nach Art. 19 Abs. 4 und Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 97 Abs. 1 GG außer Kraft. Rechtsstaatlich besteht hier seit 1949 Handlungszwang. Ein Gewohnheitsrecht der NS-Juristen, dass Betroffene schädigt, kann - auch wenn Amtsträger unter Missachtung des § 31 BVerfGG unzulässig entschieden haben - nicht entstanden sein.
Gewohnheitsrecht und Beschluss des Bundesverfassungsgericht sind nicht berechtigt das Rechtsstaatsprinzip zu verändern. In vorliegendem Fall ist es sogar so, dass selbst das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss von 1983 das Rechtsstaatsprinzip, die Bindung von Behörden und Gerichten zur Führung wahrheitsgetreuer und vollständiger Verwaltungsakten, bestätigt hat.
Wenn die richterliche Entscheidung dem Gesetz zu folgen hat, stellt sich die Frage, ob das Grundgesetz dem SGB vorausgeht oder nicht. Da dies eindeutig zugunsten des Grundgesetzes auszulegen ist, gelten die Regelungen in diesen Fällen des SGB nicht.
Um auf Ihren Kommentar einzugehen:
Kein Amtsträger ist berechtigt seine Amtsausführung nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG auszuüben. Dies betrifft weder Amtsträger der Staatsanwaltschaften noch der Gerichte.
Die von Ihnen beschriebenen und dargestellten Straftaten sind Amtsträgern in Ausübung der Amtstätigkeit bekannt geworden. Sie sind ihnen nach § 258a StGB anzulasten. Sie sind anzuklagen, zu verurteilen und zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben nicht befähigt.
Sie sind von ihren Kollegen zu verurteilen?
Die Praxis zeigt, dass dies praktisch nicht funktioniert.
Solange die Amtsträger nicht angeklagt werden, können sie nicht verurteilt werden. Solange sie nach den europäischen Menschenrechten nicht verurteilt wurden, gelten sie als unbescholtene Bürger. Nicht die propagandierte Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG verhilft der Gerechtigkeit zum Sieg, sondern der öffentliche Pranger nach Art. 20 Abs. 4 GG.
Mazi (Freitag, 20 Mai 2022 11:10)
#418
Das was Sie hier beschreiben, hat sich bestimmt zwischen 1933 und 1945 zugetragen. Das Grundgesetz sieht derartiges seit 1949 nicht mehr vor.
Die Amtsträger sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Legislative hat nach eingehender Beratung die erforderlichen Gesetze beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem Beschluss von 1983 Behörden und Gerichte nach § 31 BVerfGG an dessen Beschluss gebunden.
Wenn hier dennoch ein Verstoß vorliegen sollte, so ist anzunehmen, dass die ausführenden Staatsanwaltschaften zwar an Gesetz und Recht gebunden sind, aber nicht danach handeln. Eine Normalverteilung zugrunde gelegt, bedeutet dass in den Staatsanwaltschaften ebenfalls Kriminelle tätig sind.
Ich sehe daher keinen plausiblen Grund dafür, dass der Staat zur Bezahlung dieser Amtsträger und zur Finanzierung deren Gehälter die Steuern erhöhen durfte.
Sachlogisch macht dies keinen Sinn, wenn die Amtsträger des Dritten Reiches auch nach ihrer Pensionierung Besoldungen seitens der Bundesrepublik erwartet haben. Das dem so war, darüber wurde und wird kein Streit geführt.
Nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung sind die damaligen und die heutigen Zahlungen m.E. nicht zu rechtfertigen.
Vergleicht man die heutigen praktisch durchgeführten Maßnahmen mit denen des Dritten Reiches, führt der Vergleich mit dem Anspruch der Reichsbürger zu keinem abgrenzbaren Unterschied. M.W. lehnen die sogenannten Reichsbürger wegen Fristablauf das Grundgesetz ab. Danach ist das sogenannte 1000jährige Reich der NS-Juristen auch mit der Gründung der Bundesrepublik nicht untergegangen.
Eine bedenkliche Entwicklung in unserem "Rechtsstaat". Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass auch heute noch die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Grundsatz des Dritten Reiches urteilen, die Exekutive weiterhin Gesetz und Recht der Bundesrepublik nicht zugrunde legt und die Legislative nach dem Grundsatz des Dritten Reiches seine Gesetze beschließt.
Die Anmerkung des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 (S 12 SB 3113/19) sind in der Praxis nachvollziehbar.
WernerE (Donnerstag, 19 Mai 2022 23:32)
In Bayern gibt es Staatsanwaltschaften die sehr gerne Straftaten wegen nicht
öffentlichem Interesse einstellen.
z.b wenn man auf der Straße im Dunkeln angegriffen und geschlagen wird
z.b. wenn ständig von einem Filmaufnahmen gemacht wird
z.b. wenn jemand sein Geschlechtsteil dem Nachbar entblößt
und vieles mehr.
Man kann ja Privatklage einreichen.
Eine dieser Staatsanwaltschaften ist in meiner Nähe eingerichtet.
Durch die Einstellung einer Gewalttat - Körperverletzung - sehe ich mit Schrecken in die Zukunft, damit ist die Tür zur Gewaltfreiheit sehr weit aufgerissen worden.
Werter Andreas - den Wunsch trage ich auch immer wieder vor, sehe aber Aufgrund
der angesprochenen Tatsachen von MaZi, Unfallmann und mir, wenig Erfolgsaussichten!
Andreas (Donnerstag, 19 Mai 2022 21:54)
Möge Freiheit und Gerechtigkeit letztlich immer siegen
Grüße aus dem Treffen im Schuppen1 (Chevy)
Mazi (Donnerstag, 19 Mai 2022 09:41)
Was ist der Wert eines staatlich garantierten Grundrechts, wenn Richter ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen und der Staat die Einhaltung von Gesetz und Recht nicht sicherstellt?
Kurze Antwort:
Nicht einmal die Kopierkosten!
Welche Bedeutung hat die Erklärung von 1952 zu den Menschenrechten und die Verpflichtung faire Verfahren durchzuführen?
Kurze Antwort:
Nicht einmal die Kopierkosten.
Wir sind uns hoffentlich darin einig, dass es immer einmal zu einem Streit aufgrund unterschiedlicher Auffassungen kommen kann. Dann ist es wichtig, dass ein Unbeteiligter ein "Urteil" spricht und Rechtsfrieden einkehrt. Wenn dieser Unbeteiligte sich nicht neutral verhält und auch nicht nach dem Gesetz handelt, dann übt er zwar eine Amtsfunktion aus, diese trifft aber die Entscheidung weder neutral noch nach Gesetz und Recht. Die Frage, die es zu beantworten gilt ist die, ob Amtsfunktionen wahrgenommen werden, auch wenn diese vorsätzlich nicht Gesetz und Recht folgen.
Da das Grundgesetz unabhängige richterliche Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG an das Gesetz 'bindet', ist nicht davon auszugehen, dass das Grundgesetz eine andere Defintion zulassen will.
Mazi (Mittwoch, 18 Mai 2022 11:37)
M.E. liegt es daran, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
Daraus folgt, dass die nach § 31 BVerfGG nicht ihre Entscheidungen nach Art. 97 Abs. 1 GG treffen. Es ist m.E. logisch, dass der Staat nichts davon erfährt, weil er nicht kontrolliert, ob denn seine Amtsträger Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG befolgen.
Daraus fo9lgt wiederum, dass die Bundesrepublik sich 1952 nach den europäischen Menschenrechte zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet hat, aber keineswegs dessen Verpflichtung nachprüft. Nachweislich jüngster zahlreicher Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wird das Gesetz seitens der Judikativen nicht befolgt.
Ein Richter an einem Sozialgericht, der sich nicht sachkundig macht, keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte seiner Entscheidung zugrunde legt oder keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte einem Gutachter zur Erstellung eines Gutachtens vorlegt und dennoch vorgibt anhand de3s Gutachtens zu entscheiden berechtigt zu sein, ist m.E. fehl in seiner Amtsaufgabe.
Bekanntlich handeln nach meinen Akteneinsichten alle Richter an Sozialgerichten bei ihrer Entscheidungsfindung gegen das Gesetz. Das die Bundesrepublik nach Maßgabe der Europäischen Menschenrechte faire Verfahren durchführt, ist ehe der Märchen als der Wahrheit zuzurechnen.
Die Kenntnis des Grundrechts nach Art. 19 Abs. 4 GG und die Tatsache, dass nach Sorgatz keine Kontrolle denn durchgeführt werden, ob denn die Amtsträger Gesetz und Recht befolgen, führt nicht zu einer Überraschung von Jost, dass die von ihm vorgefunden Akten manipuliert wurden oder in der Sozialgerichtsbarkeit den Entschei8dungen der Richter keine wahrheitsgetreuen und vollständige Verwaltungsakte der beklagten Behörde vorliegen.
Wesentlich bedenklicher erscheint mir, dass der Rechtsweg für Betroffene vorgeschrieben ist, der Staat aber nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht befolgt werden.
Nach diesem Vorwurf ist es nicht verwunderlich, dass juristisches Chaos in der Bundesrepublik herrscht.
Wenn 1949 das Grundgesetz die Gewaltenteilung vorschreibt, erst 1954 die ehemaligen Abteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit ausgegliedert wurde und der Staat nicht sicherstellt, dass Gesetz und Recht befolgt werden, ist die heutige Praxis nicht verwunderlich. In der Sozialgerichtsbarkeit ist offensichtlich die Denke der NS-Zeit weiterhin nach dem Spruch von Filbinger gegeben: "Was früher Recht war, kann heute kein Unrecht sein!"
Vor diesem Hintergrund muss einem doch die Entscheidung des Bundestages von 2009, alle Todesurteile der Nazi-Zeit als unzulässig zu deklarieren, einer Verspottung der Legislative unseres Staates vorkommen. Zur Finanzierung dieses Systems mit heutigen Steuergeldern erscheint mir noch grotesker.
Nico Michels (Dienstag, 17 Mai 2022 18:52)
Der junge mann vom Geldautomaten wünscht viel Erfolg;)
Mazi (Dienstag, 17 Mai 2022 10:34)
Bedenklich?!
In Art. 20 Abs. 2 GG hat uns die Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung im Grundgesetz niedergeschrieben. In Art. 20 Abs. 3 GG hat sie alle Amtsträger der Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden. Nach Art. 97 Abs.1 GG sind Entscheidungen unabhängiger Richter an die Gesetze gebunden. Art. 19 Abs. 4 GG gewährt uns das Grundrecht der Rechtssicherheit. Soweit unser Anspruch.
Sorgatz veröffentliche, dass der Staat die Einhaltung der Gesetze nicht überwacht. Jost stellt fest, dass Akten der öffentlichen Verwaltung manipuliert werden. In diesem Forum werden diese Tatsachen mehrfach aus unterschiedlichen Stellen bestätigt.
1952 hat die Bundesrepublik die europäischen Menschenrechte anerkannt. Nach den Regeln des Grundgesetzes von 1949 war es aus Funktionstrennungsgesichtspunkten nicht mehr hinnehmbar, dass ehemaligne Abteilungen des Reichsversicherungsamtes in diesem verbleiben durften. Sie wurden als sogenannte Sozialgerichtsbarkeit 1954 ausgegliedert. Nach obigen Darlegungen von Sorgatz, Jost und anderen sind zwar die ehemaligen Abteilungen aus dem Reichsversicherungsamt ausgegliedert worden, aber sachlich hat sich nichts verändert. Damit dies nicht bekannt wurde, hat der Staatbes unterlassen, dies anhand von unabhängigen Kontrollen zu bestätigen.
Wenn also die Richter der Sozialgerichtsbarkeitnicht nicht nach dem Gesetz ihre Entscheidungen fällen, dann urteilen sie auch nicht neutral. Der Verstoß der Bundesrepublik gegen die europäischen Menschenrechte ist nachweislich gegeben.
Es ist also Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland eine Judikative nach der Gewaltenteilung zu etablieren und dies sicherzustellen. Es ist m.E. nicht zulässig, dies den Bürgern lediglich zu versprechen, als Grundrecht zu manifestieren und sie dennoch zu zwingen, zu ihren "gleichen Metzger" zu gehen. Dem Bürger wird das Grundrecht, der Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit, verweigert.
Ich halte diese Vorgehensweise rechtsstaatlich für absolut indiskutabel und der Versuch die Verpflichtung des Staates auf dem Bürger abzuladen. Zum Begriff der "Reichsbürger" sind alle zu subsumieren, die das Grundgesetz nicht achten. Es ist nicht nachvollziehbar, das Wohnungen von "Reichsbürgern" zum Nachweis von Straftaten zu durchsuchen, dies aber bei der Judikativen nicht vorzunehmen.
Die Argumentation, dies im Fall der Justiz nicht vorzunehmen, weil dies bereits bekannt ist, kann ich zwar nachvollziehen, aber die Rechtfertigung, diese Kollegen der Staatsanwaltschaften nicht anzuklagen, ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass von uns Bürgern Steuern erholen werden, um u.a. dieses System zu finanzieren. Das betrifft einerseits die laufende Bezahlung, also auch die spätere Bezahlung der Pensionen, dieser Amsträger. Sie haben nie ihren Amtsauftrag ausgeführt und der Staat hat es unterlassen, dies nachzuprüfen. In meinen Augen ist es auch pervers, bei der Nichtausführung von Amtsaufträgen, dann auch noch unterschiedliche Besoldungsstufen herzuleiten.
2009 hat der Bundestag nachträglich die im Dritten Reich verhängten Todesurteile "der Filbingers" als gesetzeswidrig aufgehoben, die getöteten Bürger aber damit nicht "wiederbelebt". Und hier passiert wieder das Gleiche unter dem Grundgesetz? Wo sind die Lehren aus der Nazi-Zeit, die sich nie mehr wiederholen darf?
WernerE (Montag, 16 Mai 2022 23:14)
Gibt es demnächst eine Untersuchung des Falles "Erich Neumann - Alias Unfallmann"
durch den Petitionsausschuss in Berlin.
Das Aktenzeichen ist bereits bekannt, nur ein paar Unterlagen müssen noch eingereicht
werden.
Damit wird die Lex Neumann, ein Fall des deutschen Staatsapparat.
Wir bleiben am Ball!
Mazi (Montag, 16 Mai 2022 09:08)
Aufgrund der Akteneinsichten bin ich überzeugt, dass in der Bundesrepublik Deutschland die Gewaltenteilung (bezogen auf die Sozialgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Behörden) nicht existent ist.
Die Frage, die es zu beantworten gilt, ist die, ob die Sozialgerichte als Gerichte fungieren dürfen, obwohl sie den Regeln des Grundgesetzes nicht folgen. Ihnen ist vorzuhalten, dass sie die Entscheidungen der Richter, wie nachweislich der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auch bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nicht dem Gesetz folgen.
Wenn der Spruch des ehemaligen Ministerpräsidenten Filbinger "was früher Recht war, kann jetzt kein Unrecht sein", nicht gilt, kann ein unzulässiges Urteil auch durch Fristablauf nicht rechtskräftig werden. Das ist m.E. schlechthin hochgestylter Unsinn.
Wenn der Staat nicht sicherstellt, dass seine Gesetze eingehalten werden, kann er nicht erwarten, dass diese Nachlässigkeit zu Lasten des Bürgers auszulegen ist.
Es wäre hilfreich zur Korrektur obiger Auffassung, wenn hier nachgelegt würde und der Nachweis geführt wird, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen nach dem Gesetz treffen und die Verwaltungsakte der beklagten Behörde zugrunde legen.
Meine bisherige Erfahrung ist die, dass diese Richter die Sachverhaltserforschungg nach Paragr. 103 SGG grundsätzlich ohne eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vornehmen und selbst Gutachten nach ihrer eigenen Vorlage dieser Verwaltungsakte erstellen lassen und vorgeben, diese wiederum ihrer Gerichtsentscheidung zugrunde gelegt zu haben. Was an dieser Handhabung rechtsstaatlich sein soll, habe ich bis heute nicht verstanden.
Daraus folgere ich, dass es hinsichtlich der Sozialgerichtsbarkeit keine Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2 GG gibt. Die Judikative grenzt sich sachlich nicht von den " Reichsbürgern" ab. Eine Durchsuchung, wie bei den Angehörigen der Reichsbürger üblich, ist m.E. nicht erforderlich. Der vorgestellte Bericht hinsichtlich des Rechtsextremismus ist um die Zahl der Beschäftigten in der Justiz grundsätzlich zu erhöhen.
Erich Neumann alias unfallmann (Sonntag, 15 Mai 2022 09:19)
Hallo Gäste,
die Eintragung von Sami rana und Anwalt werden möchte, hat mich Angeregt auf meiner Unterseite vom 14.12.2017 zu dokumentieren: Wie schnell man durch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Bremen der 2. Gustl Mollath werden kann. Insoweit auch zur Freiheitsberaubung kommen kann. Ferner habe ich mit einem Beschluss aus dem Amtsgericht Bremen vom 14.12.2017 in der Strafsache Az. 87 Ds 606 Js 21793/17 (46/17) nachvollziehbar dokumentiert, meinen Angaben kommt ein höheres Maß an Glaubhaftigkeit zu, als 10 Polizeibeamten.
Sami rana (Samstag, 14 Mai 2022 18:43)
Ich war mit meiner familie indisch/pakistanisch in huchting neben dem mütterzentrum als ich auf Erich traf. Und finde diesen vorfall merkwürdig aber auch interresant weil mich der berrich justiz auch sehr interresiert weil ich anwalt werden möchte.
Mazi (Samstag, 14 Mai 2022 11:29)
Verstehe ich nicht! In den Medien heißt es:
"Die Europäische Kommission in Brüssel will im Kampf gegen organisierte Kriminalität einen Gesetzesvorschlag zur schnelleren Konfiszierung von kriminellen Vermögen vorlegen.
Die Pläne betreffen auch die Gruppe der russischen und belarussischen Oligarchen und Politiker, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, wie der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, der "Welt am Sonntag", erklärte."
Diese Meldung lässt darauf schließen, dass die EU Kommission nur die kriminellen Vermögen "im Zusammenhang mit dem Krieg" " in der Ukraine" konfiszieren will. Diese Formulierung drückt aus, dass kriminelles Vermögen, wenn es nicht im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine steht, nicht konfiszieren wird.
Ich bin mit meinem normalen Denken davon ausgegangen, dass der Staat etwas grundsätzliches gegen den Aufbau kriminellen Vermögens hat.
Positiv bewerte ich dennoch, dass in der Meldung zwischen russischen Oligarchen und Politikern nicht mehr unterschieden wird. Nach Art.20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger, so auch der ehemalige Kanzler Gerhard Schröder, an Gesetz und Recht gebunden. Es drängt sich die Frage auf, ob Vermögen der Amtsträger trotzdem darunter fällt, wenn es mit Bezügen dieser Leute aufgebaut wurde, die nicht gemäß ihrem Amtsauftrag handelten.
Es stellt sich die vom Bundesverfassungsgericht aufgeworfene Frage einer "unabhängigen" Kontrolle, ob denn Zahlungsanweisung in den Händen Gleichgesinnter dennoch einer unabhängigen Kontrolle unterliegen?
Über die Urteile von Richtern, die nicht dem Gesetz folgen, ist hinreichend berichtet. Jetzt ist eine weitere Variante hinzugekommen.
Unstrittig hat sich die Justiz im Dritten Reich nicht mit Ruhm "bekleckert". Veränderungen mit der Schaffung des Grundgesetzes wurden nicht bekannt. 2009 hat der Bundestag die Todesurteile der NS-Richter für rechtswidrig erklärt. Unbestritten fussten die damaligen Urteile auf den Gesetzen. Unbestritten ist aber ebenso wenig, dass die damaligen Gesetze den Menschenrechten nicht entsprochen haben. Es ist nicht auf den tatsächliche Beschluss des Bundestages, sondern dessen Geist abzustellen.
Das mag für bestimmte Leute nicht nachvollziehbar erscheinen, weil ich auf die Sozialgerichtsbarkeit generell zurückkommen will.
Ich will dies verdeutlichen und belegen, dass auch die heutigen Gesetze nicht unserem rechtsstaatlichen Denken entsprechen. Auf die ebenfalls vorgebrachten Beispiele des Missbrauchs oder die unterlassene Weiterleitung von Alarmmeldungen möchte ich hier nicht weiter eingehen.
Das SGB beschränkt - ohne Zustimmung von Betroffenen - die Haftungseinschränkung des Arbeitgebers und damit der Berufsgenossenschaften ein. Über die Zulässigkeit einer solchen Haftungsbeschränkung kann man streiten. Als wesentlich möchte ich jedoch auf eine Haftungsbeschränkung nach der "Satzung" in diesem Gesetz hinweisen.
Wenn die Legislative über Gesetze entscheidet, dann ist es unzulässig, dass deren Entscheidung von einer individuellen Entscheidung einer anderer Instituion, die keine Legislative darstellt, abhängig ist.
Es stellt sich die Frage, ob die Organisation der "Sozialgerichtsbarkeit" nach dem Grundgesetz überhaupt zulässig ist?
Mazi (Freitag, 13 Mai 2022 21:22)
#406
Das ist die eine Seite, die andere Seite ist jedoch das Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung zu treffen haben. Das verstehe ich unter hoheitlicher Machtausübung des Staates.
Das Gesetz besagt (§ 31 BVerfGG), dass alle Behörde und Gerichte an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gebunden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 entschieden, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Darin sind alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv zu dokumentieren.
Ist die Verwaltungsakte nicht ordnungsgemäß geführt, können Richter ihre Entscheidung nicht auf diese stützen.
Das von Ihnen angeschnittene Thema ist zwar nachvollziehbar, aber zuvor haben die Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte dem Gericht vorgelegt. Nach § 444 ZPO sind Beanstandungen der Partei als erwiesen anzuerkennen, wenn die gegnerische Partei Unterlagen hat "verschwinden" lassen.
Nach meiner Erfahrung ist dies überwiegend (in Akten, die ich eingesehen habe, immer) der Fall.
In der Regel ist dies der Fall und die Richter können nach dem Gesetz nicht gegen einen Kläger entscheiden. Daraus schließe ich, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit nie eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Urteilen zugrunde legen können.
So ist es in einem Rechtsstaat. Die Praxis lehrt uns aber, dass die Richter an den Sozialgerichten anders, z.G. der Behörden, "entscheiden". Die Ähnlichkeit zum allgemeinen Vorwurf der Justiz der Nazi-Zeit ist erdrückend.
Damit sind wir bei dem grundlegenden Problem, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit m.E. nicht nach dem Gesetz entscheiden. Die Züge der richterlichen Urteile sind von der Justiz der NAZIs nicht zu unterscheiden.
In der Tat stellt sich die Frage, ob eine Justiz, die nicht nach dem Gesetz entscheidet, zur Judikativen im Sinne der Gewaltenteilung fungieren kann? Da die Prinzipien der Sozialgerichtsbarkeit in entscheidendem Maße nicht dem Grundgesetz folgt, vertrete ich die Auffassung, dass die Sozialgerichtsbarkeit sachlich nicht zur Gewaltenteilung gehören kann.
Die 1954 durchgeführte Maßnahme hat nicht zur geforderten Gewaltentrennung geführt.
Gehen wir auf die europäischen Menschenrechte ein. 1952 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung fairer Verfahren verpflichtet. Danach treffen neutrale Richter ihre Entscheidung nach dem Gesetz.
Ich denke, dass wir uns einig sind, dass ohne Vorlage einer wahrheitsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte kein Richter sich sachkundig gemacht haben kann. Es wird unterstellt, dass er auch die Verwaltungsakte liest, wenn sie ihm schon vorgelegt wird.
Seine Entscheidung kann also nicht nach dem Gesetz gefolgt sein, wenn er keine Sicherheit darüber hat, dass ihm eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte vorgelegt wird.
Wenn Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch zu Gunsten der Behörden entscheiden, fällt es schwer, darin auch noch die Neutralität der Richter zu erkennen.
Ich bin der Meinung, dass es eine unvollständige Aussage ist, wenn ausschließlich Polizei und Bundeswehr hinsichtlich der "Rechten Gesinnung" durchleuchtet werden. Um überhaupt eine Aussage treffen zu können, ist der gesamte behördliche Sektor zu durchleuchten.
Wenn sich offizielle Vertreter des Staates dann auch noch vor die Kamera stellen, dann ist davon auszugehen, dass dies mit einer bestimmten Absicht erfolgt.
Alle Amtsträger werden auf das Grundgesetz vereidigt. Weshalb durchleuchtet man dann nur einen ausgesuchten Teil? Ist das auch Ihre Frage, die sich aufdrängt?
Wenn ein bedrohter Polizist oder ein bedrohter Soldat sich wehrt, dann ist das nachvollziehbar. Wenn andere Amtsdiener, die nicht bedroht werden, das Grundgesetz dennoch nicht achten, dann ist das nicht nachvollziehbar. Aber ausgerechnet diese Gruppe bleibt außen vor? Zumindest wird über diese Gruppe nicht vor laufender Kamera berichtet.
Rübezahl (Freitag, 13 Mai 2022 19:15)
Nach dem Unfallversicherungsrecht gilt die Lehre der wesentlichen Bedingung. Ist ein Zusammenhang zwischen Unfall und einer Gesundheitsschädigung - haftungsausfüllende
Kausalität - anzunehmen, wenn wahrscheinlich ist, dass der Unfall wenigstens eine wesentliche Mitursache für das Eintreten des Schadens ist. Eine solche Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn bei vernünftiger Abwägung aller für und gegen den Zusammenhang sprechenden Umstände die für den Zusammenhang anzuführenden Gründe so stark überwiegen, dass die dagegensprechenden billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der Überzeugung außer Betracht bleiben.
Mazi (Freitag, 13 Mai 2022)
In den Medien heisst es:
"Mehr Fälle von Rechtsextremismus in deutschen Sicherheitsbehörden
Bei den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sind in den vergangenen Jahren mehr Fälle von Rechtsextremismus aktenkundig geworden als bislang bekannt. Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern werteten zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2021 insgesamt 860 Fälle von Mitarbeitenden mit dem ursprünglichen Verdacht auf Bezüge zum Rechtsextremismus sowie "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" aus, wie das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgestellte Lagebild zeigt."
Hoheitliche Gewalt wird nicht nur von Polizei und Bundeswehr, sondern auch von Gerichten und anderen Behörden ausgeübt. Der Oberbegriff ist "Amtsträger" und alle diese Amtsträger sind an Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Über die Zahl der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" in deren Reihen wurden keine Angaben veröffentlicht. Weshalb soll dort keine Durchleuchtung stattgefunden haben und weshalb wird hier lediglich über eine kleine Gruppe berichtet? Das Grundgesetz formuliert doch den Gleichheitsgrundsatz als Grundrecht.
Mazi (Freitag, 13 Mai 2022 10:27)
# 403
Der Richterbund ist ein Verein der Juristen mit Vergangenheit (im Dritten Reich).
Der Richterbund kann nach dem Recht der Meinungsfreiheit eine Urteilsschelte vornehmen, aber richtig interessiert dies niemanden.
Unabhängig davon ist anzumerken, dass auch in diesem Gästebuch der Nachweis geführt wird, dass Urteile der Sozialgerichtsbarkeit mit der rechtsstaatlichen Grundgesetzgebung sachlich nichts zutun haben. Der Bezug zum Grundgesetz besteht lediglich darin, dass das Grundgesetz die unabhängigen Gerichtsentscheidungen legitimiert, die dem Gesetz folgen.
Daraus ergibt sich, dass viele gesprochenen Urteile der Sozialgerichtsbarkeit überhaupt nicht dem Grundgesetz folgen und folglich nie Urteile gewesen sein können.
Die Frage ist, ob unzulässig gesprochene Urteile durch selbstgesetzten Fristablauf Rechtskraft erlangen können oder in dem Status verharren, der seitens des Grundgesetzes diesen Verlautbarungen zugestanden wird.
Ich erhoffe mir aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Az. 1 BvR 590/22, Klarheit.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Bundesverfassungsgericht sich über das Grundgesetz hinwegsetzt und zu der Entscheidung kommt, dass diese unzulässigen richterlichen Entscheidungen zulässig sind und ihrerseits rechtsbegründend herangezogen werden dürfen.
Von dem Bundesverfassungsgericht erwarte ich auch, dass der Staat bei der Ausübung seiner hoheitlichen Aufgaben davon überzeugen muss, dass seine Gesetze und das Recht eingehalten werden (vgl. Veröffentlichung von Sorgatz; Bekanntgabe von Jost, Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt; hiesige Kommentare). Zumindest hat er sich auf eine unabhängige Kontrolle zu stützen, die nach Sorgatz nicht einmal etabliert ist.
Letztlich ist von der Judikativen zu erwarten, dass "die Schiffe auf hoher See" zumindest mit einem Kompass ausgestattet sind. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die Vorgaben des Grundgesetzes mit der Praxis nicht übereinstimmen. Da dies nach Art. 20 Abs. 3 GG unzulässig ist, ist m.E. erheblicher Bereinigungsbedarf (nicht nur seitens der Alliierten in der frühen Bundesrepublik) aktuell vorhanden.
Anders formuliert:
Die Judikative ist nach dem Grundgesetz von 1949 auch 70 Jahre nach dessen in Kraft treten erst noch einzurichten.
Der Spruch "auf hoher See" ... bezeugt die unsachlichen Gerichtsurteilen und die fehlende Kontrolle des Staates bei der Ausübung seiner hoheitlichen Macht. Eine Abgrenzung zu den NS-Juristen des Dritten Reiches vermag ich nicht zuerkennen. Die Vernichtung einer Rasse findet im übertragenen Sinn auch heute noch statt. Man stelle sich nur einmal vor, dass erst 2009 (60 Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes) die Legislative erst durchgerungen hat, auf Antrag der CDU, SPD, FDP und GRÜNEN/Bündnis 90 die verhängten Todesurteile der NAZI-Richter als rechtsstaatlich unzulässig deklarierte und deren Urteile aufhob (Drucksache des Deutschen Bundestages, 16/13979).
DIE LINKE hat dazu angemerkt, dass der obige Vorschlag wesentliche rechtsstaatliche Elemente nicht enthielt und daher unvollständig sei.
WernerE (Donnerstag, 12 Mai 2022 23:38)
Ist eine Urteilsschelte durch den Richterbund zulässig?
http://www.versr.de/blog-jaeger-ist-eine-urteilsschelte-durch-den-richterbund-zulaessig/
Sehr interessant
Mazi (Mittwoch, 11 Mai 2022 20:56)
Es sieht in der Tat danach aus, dass Exekutive und insbesondere die Judikative unprofessionell tätig sind.
Eine unprofessionelle Vorgehensweise kann m.E. nie dazu führen, dass ein Staat ein faires Verfahren durchführen. Mit der 1952 seitens der Bundesrepublik anerkannten europäischen Menschenrechtskonvention ist - wie Rübezah in seinem Kommentar # 401 berichtet, sind richterliche Urteile nach dem Rechtsstaatsprinzip durchzuführen, aber der BGH stellt offensichtlich fest, dass dies in dem vorliegenden Fall nicht gegeben war.
Jetzt ist jedoch anzunehmen, dass dem BGH nicht über jeden Einzelfall verhandelt, sondern duese Entscheidung nur die Spitze des Eisbergs darstellen wird. nd daher die Dunkelziffer doch erheblich sein wird.
Wenn dies so ist, dann muss die Frage gestellt werden, was die Legislative unter der Exekutive und der Judikative versteht? Wenn das Grundgesetz auch noch von einer Gewaltenteilung spricht, die Behörden aber nicht den kopierfähige Regeln des Grundgesetzes arbeiten, von den Amtsträgern Art. 20 Abs. 3 GG systematisch verletzt wird, dann ist doch allgemein festzustellen, dass etwas im Staat schief läuft.
Das auch noch unser Steuergeld zur Finanzierung dieser Praktiken herhalten muss, erscheint mir mehr als dreist.
Das mögen einige Leser für an den Haaren herbeigezogen halten. Ich will dies anhand eines aktuellen Beispiels verdeutlichen.
Sie haben von den 100 Mrd. € Sondervermögen zu Gunsten der Bundeswehr zumindest gehört. Das klingt positiv. In Wahrheit stellen diese 100 Mrd. € eine Schulden finanzierte Zahlung der. Diese Zahlung wird - nach meinen Informationen - u.a. für die Zahlung von Pensionen benutzt. Der Bund sah sich auch ohne dieses Hilfspaket den fälligen Pensionen gegenüber.
Anders ausgedrückt:
Dem Bund ist jahrelang bekannt gewesen, dass Pensionszahlungen anstanden. Diese besagten 100 Mrd. € sind außerordentliche Ausgaben zur Unterstützung des Krieges in der Ukraine oder den "2 %-Ausgaben" zur Nato alleinig geschuldet, sondern sie stellen ordentliche Ausgaben für bereits bekannte Zahlung, Pensionen, dar.
Es ist nicht so, dass an einer Stelle ein Problem ist, dass es zu bereinigen gilt. Es ist nicht ein Einzelfall zu bereinigen, sondern es drängt sich der Verdacht auf, dass hier systematisch die Bürger " um die Fichte" geführt werden. Ich vermisse, dass Legislative, die Exekutive und die Judikative, die uns das Grundgesetz beschreiben hat, 1949 bis heute offensichtlich nicht umgesetzt wurden.
Rübezahl (Mittwoch, 11 Mai 2022 19:04)
Das BGH entschied am 27.01.2022 - III ZR 195 / 20 - folgendes:
Ein Gericht darf seiner Entscheidung keine Tatsachen zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern. Das gelte auch dann, wenn es sich um offenkundige Tatsachen iSd § 291 ZPO handele.
Mazi (Mittwoch, 11 Mai 2022 10:29)
Art. 20 Abs. 3 GG wird in Exekutive und Judikative nicht geachtet.
Eine Kontrolle, ob denn dies beachtet wird, ist seitens der Behörden nicht vorgesehen (vgl. Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA und die Bestätigung seitens Jost, Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt).
Daraus ist zu schließen, dass seitens der Bundesrepublik akuter Handlungsbedarf besteht.
Mazi (Dienstag, 10 Mai 2022 22:27)
(Fortsetzung)
Anders ausgedrückt:
Die Richter der Sozialgerichtsbarkeit erklären, dass sie nach § 103 SGG einen Sachverhalt von Amts wegen erforschen, in dem sie nicht kontrollieren, ob sie denn wahrheitsgetreu und vollständig von der beklagten Behörde informiert wurden? Eine größere unlogische Handhabung gibt es wohl kaum.
Weiter zugespitzt bedeutet dies, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit ohne Kenntnis eines tatsächlichen Sachverhalts anmaßen zu Gunsten einer beklagten Behörde entscheiden zu dürfen.
Art. 97 Abs. 1 GG bindet die Entscheidung der Richter an das Gesetz. § 31 BVerfGG bindet alle Behörden und Gerichte an dessen Entscheidungen. Urteile, die nach dem o.g. Prinzip erlassen wurden, verstoßen gegen das Gesetz und sind m.E. unzulässig. Eine unzulässige Entscheidung kann m.E. nicht durch Fristablauf in eine zulässige Entscheidung verwandelt werden.
Einen tatsächlichen Unterschied zu den Praktiken in der NAZI-Zeit und dem obigen Ministerpräsidenten erkenne ich nicht.
Der seinerzeitige Spiegel-Artikel von 1978 ist nachzulesen im Internet:
https://www.spiegel.de/politik/vor-dem-fall-a-242134af-0002-0001-0000-000040942 709?context=issue
Seit dem ich auf das Urteil am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 aufmerksam gemacht wurde, beschäftige ich mich intensiver mit der Justiz, ihrer Zusammenarbeit mit der damaligen NAZI-Herrschaft sowie der Exekutiven und Judikativen von heute. Ich stelle fest, dass ein Unterschied nicht auszumachen ist.
Geht man davon aus, dass dies nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht möglich ist, ergibt sich daraus die Aussage, dass die Bindung von Exekutive und Judikative nicht unabhängig kontrolliert wird und folglich die Justiz in bekannter Weise keine Veränderung an das Grundgesetz (in der Masse) nicht vorgenommen hat.
Es wäre nicht korrekt, auf Richter hinzuweisen, die entgegen diesen Vorhaltungen dennoch nach dem Grundgesetz handeln. Es gibt einige davon, aber die Mehrzahl ist "stromlinienförmlich". Es ist m.E. Sache der Legislative, die Vorschriften des Grundgesetzes nach der Herrschaft der NAZIs durchzusetzen.
Dazu sind
1. sie Vorgaben in den Gesetzen den Grundrechten seitens der Legislativen zu unterwerfen,
2. Sorge dafür zu tragen, dass in der Bundesrepublik Deutschland Gesetz und Recht eingehalten wird,
3. eine unabhängige Kontrolle einzurichten, deren Aufgabe es ist obiges sicherzustellen und Amtsträger, die Art. 20 Abs. 3 GG nicht befolgen, "entsorgen" zu lassen.
Ein Staat, der sich fälschlicherweise auf die Unterstützung von Amtsträgern stützt, die tatsächlich aber die Weisungen des Grundgesetzes nicht befolgen, ist nicht ermächtigt Steuergelder an diese Amtsträger Zweck zu entfremden.
Dieses Vergehen halte ich für noch schlimmer als mit den CUM-EX-Geschäften vorgegaukelt wurde.
Damit ich nicht falsch verstanden werde. Diese Cum-EX-Geschäfte waren letztlich ein Raub. Dass dieser Raub dem Mord hinsichtlich der Verjährung gleichgestellt wird, ist für mich mehr als gewöhnungsbedürftig.
In meinen Augen brachte dies lediglich die Wertschätzung der Amtsträger zum Ausdruck. Ich vermag mir nicht vorzustellen, dass bei dem riesigen Topf der Steuereinnahmen, der nicht kontrolliert wird, früher und später sich mafiöse Strukturen nicht bedienen.
Eine Gruppe, wie Richter, die nicht kontrolliert werden, bietet sich quasi mafiösen Strukturen nahezu an.
Mazi (Dienstag, 10 Mai 2022 22:26)
Sie kennen gewiss das Zitat, es stammt von dem ehemaligen Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten Filbinger:
„Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“
Quelle:
zu Todesurteilen, an denen er als Kriegsmarinerichter während der NS-Zeit beteiligt war. Zitiert in Der Spiegel 20, 1978, Seite 23, spiegel.de
- https://gutezitate.com/zitat/106870
Es ist mir nicht bekannt, dass das Recht der nationalsozialistischen Justiz in der Bundesrepublik jetzt anders gehandhabt würde. Ich erkenne keine Abgrenzungen - nach allgemeiner Auffassung – zudem vorgenannten Unrechtssystem.
In Gesetzen, speziell im sozialgerichtlichen Bereich, erkenne ich weiterhin Elemente des Dritten Reiches. Sie sind definitiv zu beseitigen (auf Nachfrage lege ich nach). Es ist überhaupt die Frage zu beantworten, ob die gesamte Sozialgerichtsbarkeit nicht als ein Relikt des Dritten Reiches verblieben ist? Nicht nur Polizei und Armee, sondern auch die Justiz sind hinsichtlich Sympathisanten zu durchsuchen.
Der Spiegel hatte aufgedeckt, dass Richter im Dritten Reich sich keineswegs der Wahrheit verpflichtet sahen. Sie urteilten im Sinne der Regierung.
Es ist daher m.E. nicht von Ungefähr, dass das Rechtsstaatsprinzip nach dem Grundgesetz derart verstanden wird, dass Behörden verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In der Verwaltungsakte sind alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse zu dokumentieren. Anhand dieser Verwaltungsakte obliegt es Aufsicht und Gerichte die rechtsstaatlichen Verwaltungsentscheidungen zu kontrollieren.
In der Sozialgerichtsbarkeit ist dies nach den hiesigen Berichten nicht in der Praxis gegeben.
Wenn man überhaupt einen Glauben an die Justiz formulieren darf, dann dies, dass der grundgesetzlichen Anforderung, der Wahrheit, Amtsträger verpflichtet sind. Da dies im Grundgesetz versucht wurde, als gescheitert angesehen wird, sind sich Gedanken darüber zu machen, wie dies tatsächlich erfolgversprechend sein könnte.
Diese Wiederholung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist daher für Bürger nicht überraschend. Das beschreibt lediglich den Glauben an die Justiz. Dass das höchste deutsche Gericht sich genötigt sah, dies nochmals zu wiederholen, beschreibt nicht nur die Notwendigkeit dessen, sondern auch die Tatsache, dass dies zuvor nicht der Fall war.
Stellt man fest, dass die Vorschriften des Grundgesetzes erfolglos waren, Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht, die dies nochmals wiederholten und heute festgestellt wird, dass sich die betroffenen Amtsträger deshalb nicht beeindrucken lassen, lässt die Erfolgsaussichten unter Beibehaltung dieser Methode gering erscheinen.
Mit Sicherheit gibt es Amtsträger, die dies anders sehen wollen. Aber die Praxis zeigt, dass dem nicht so ist.
Überraschend ist jedoch, dass auch heute noch Richter der Sozialgerichtsbarkeit sich vor ihrer Entscheidung nicht davon überzeugen, ob sie wahrheitsgetreu und vollständig informiert wurden.
Mazi (Dienstag, 10 Mai 2022 13:51)
Fassen wir zusammen:
Die Richter an den Sozialgerichten folgen in ihren Entscheidungen nicht dem Gesetz. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 sind die Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. Die gesetzliche Vorschrift nach § 31 BVerfGG achten sie nicht.
Es ist mir unerklärlich, wie Richter der Sozialgerichtsbarkeit eine neutrale Entschei8dung treffen können, ohne zuvor sich über einen Sachverhalt zu informieren. Zu einer Information gehört m.E. eine Entscheidung, ob die gelieferten Informationen überhaupt wahrheitsgetreu sind.
Sich richterlicherseits auf § 138 ZPO zurückzuziehen, ist zwar möglich, aber den Richtern sollte bekannt sein, dass die gleiche ZPO auch den Fall kennt, dass ein Beklagter Unterlagen "verschwinden" lässt und regelt auch diesen Fall. Diese Regelung ist nur anders, als Richter der Sozialgerichtsbarkeit dies vornehmen.
Es ist daher mehr als zweifelhaft, dass die Bundesrepublik Deutschland nach der Anerkennung der europäischen Menschenrechte die dortigen Regelungen (Art. 6 Abs. 1 EMRK), faires Verfahren, anerkennt, dies aber in der Praxis nicht handhabt.
Da die Sozialgerichtsbarkeit nach ihrer Gründung 1954 keine Veränderungen vorgenommen hat, ist daraus zu schließen, dass die Methoden des Dritten Reiches fortgeführt werden und in diesen Reihen weiterhin angewandt werden.
Mazi (Montag, 09 Mai 2022 12:26)
Ich trage nach:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 2194/21, vom 07.04.2022.
Mazi (Montag, 09 Mai 2022 12:19)
# 394
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind alle Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden. Aber was soll diese Regelung, wenn der Staat es nicht interessiert, ob dies tatsächlich eingehalten wird?
Nachweislich der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, kontrolliert der Staat nicht, ob das Grundgesetz eingehalten wird. Unabhängig der hiesigen Beanstandungen zu Exekutive und Judikative veröffentlichte und bestätigte Jost, Sonderermittler im Fall AMRI und Ex-Bundesanwalt, dass die Behördan anhand des von ihm kontrollierten Falls, die Verwaltungsakten nachträglich manipuliert wurden.
Es ist in den Medien hierzu veröffentlicht, dass die zuständige gesetzliche Unfallversicherung die schuldlosen Opfer nicht ordnungsgemäß entschädigt.
Vor diesem Hintergrund sehe ich es als erwiesen an, dass Amtsträger nicht nach Art. 20 Abs. 3 GG handeln.
Trotzdem gibt es jüngst ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es hat begründet, dass es im Rahmen des öffentlichen Interesse nach dem Grundgesetz gerechtfertigt ist, zu Unrecht erhaltene Zahlungen auch nach Ablauf der Verjährungsfrist seitens des Staates einzutreiben.
Anwendungsfall waren die Cum-Ex-Zahlungen für nicht abgeführte Steuern. Wenn dies einleuchtend ist, und das halte ich für nachvollziehbar, dann können nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz die Zahlungen an Amtsträger aus dem Topf der Steuereinnahmen für verweigerte Tätigkeiten nach Art. 20 Abs. 3 GG ebenso nicht rechtens sein.
Stellen wir uns also darauf ein, da das Bundesverwaltungsgericht obigen Beschluss fasste, Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerfGG daran gebunden sind, dass alle Gerichtsentscheidungen, die diesem Grundsatzbeschluss nicht folgen, rechtswidrig sind.
Eine m.E. erfreuliche Entwicklung, die Hoffnung gibt, dass spätestens jetzt die Vorschriften des Grundgesetzes eingehalten und "Altfälle" nach Art. 41 der Charta der Grundrechte in der EU entschädigt werden. Dennoch offen bleibt es m.E. wie mit der Vielzahl der Fälle umgegangen wird und die Behörden spätestens jetzt verpflichtet werden, anhand einer unabhängigen Kontrolle sicherzustellen, das Gesetz und Recht eingehalten werden.
WernerE (Sonntag, 08 Mai 2022 15:18)
In Bezug auf eine Straftat schrieb das Gericht:
Wer eine wahre jedoch nicht beweisbare Tatsache veröffentlicht, mit dessen Namen, macht
sich strafbar nach StGB § 186 u 193.
d.h die Behauptung ist zwar wahr, nur es gibt keine Zeugen und der Täter darf Lügen,
der Geschädigte wird durch die Staatsgewalt zur Rechenschaft gezogen.
Im Prinzip nichts anderes als hier auf Erichs Webseite zur Erkennen.
Sie werter MaZi beschreiben die Missstände ganz genau, dafür besten Dank.
Wir hören auch nicht auf - diese Missstände aufzudecken!
Mazi (Sonntag, 08 Mai 2022 13:56)
"Hört nicht auf zu provozieren"! Alice Schwarzer kritisiert Selenskyj
08.05.2022, 02:34 Uhr
Wie krank ist diese Frau wirklich?
Folgt man ihrer Argumentation, dann ist es nicht mehr weit, die Spiegel zu verbieten. Der Spiegel ist es nämlich, der bekannt macht, wie schrecklich jemand tatsächlich aussieht.
Putin hat in Russland die freie Presse untersagt. "Die Russen" können sich gegen eine einseitige Information nicht wehren. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, als den "Informationen", die sie erhalten, zu glauben. Darüber regt sich Frau Schwarzer nicht auf, sondern verteufelt Selensky, der in den Spiegel zu schauen glaubt. Wäre es nicht primäre Aufgabe von Frau Schwarzer, die als Verlegerin in Zeitschrift bekannt ist, für die Pressefreiheit einzutreten?
Diese Handhabung von Frau Schwarzer ist durchaus auch in der Bundesrepublik feststell- und nachvollziehbar. Herr Carlos (# 390) berichtet davon. Obwohl das Grundgesetz die Gewaltenteilung und die Rechtsstaatlichkeit gewährt, handeln Exekutive und Judikative nicht danach und der Staat duldet dies scheinbar. Es ist nicht sichergestellt, dass Exekutive und Judikative sicherstellen, das Gesetz und Recht in der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden.
Was in der Bundesrepublik m.E. fehlt, ist eine unabhängig Kontrolle. Ob denn die staatlichen Behörden Art. 20 Abs. 3 GG überhaupt als Auftrag angenommen haben und Gesetz und Recht auch seitens der Behörden eingehalten werden. Es ist m.E. mehr als bedenklich, wenn Amtsträger aus Steuergeldern finanziert werden, aber die Vorgaben des Volkes, des Grundgesetzes, nicht einmal achten.
Die Bundesrepublik ist gehalten, nur für das zu bezahlen, was sie tatsächlich in Auftrag gegeben hat.
Diese mafiöse Handhabung ist kurzfristig zu unterbinden und zu Unrecht erhaltene Gelder sicherzustellen.
Dies sei neuartig? Mit Nichten! Die Justiz hat unabhängig festgestellt, dass es rechtens ist, die zu Unrecht geflossenen Gelder zurückzufordern (vgl. zu Unrecht beantragte und erhaltene Zahlungen aus Cum-Ex-Geschäften).
Es geht nicht darum, mit welchem Qualitätsanspruch diese Kontrolle ausgeübt, sondern das sie überhaupt ausgeübt wird. Die Staatsanwaltschaften, denen diese Aufgabe normaler Weise zufällt, nehmen diese nicht einmal wahr.
Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit nach Art. 19 Abs. 4 GG ist mehr als anzuzweifeln.
Aufgrund der praktischen Erfahrungen liegt der Schluss nahe, dass Juristen, als das Grundgesetz und dessen Geist gelehrt/vorgestellt wurde, geschlossen krank waren. Sie hanen offensichtlich dieses Wissen offensichtlich nicht aufgenommen. Es isr davon auszugehen, dass sie am Unterricht nicht teilgenommen haben und die Behörden, die dies abzuprüfen hatten, es verstanden haben, diese Beantwortung zu umgehen.
Die Argumentation des Richters am SG Karlsruhe vom 14.04.2020 erscheint mir immer nachvollziehbarer. Aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts scheint es gar so zu sein, dass diese Beanstandung nicht ausschließlich auf die Sozialgerichtsbarkeit zu beschränken ist.
Mazi (Sonntag, 08 Mai 2022 10:46)
Es ist m.E. eindeutig, dass die öffentliche Verwaltung nicht nach dem Grundgesetz handelt. Art. 20 Abs. 3 GG schreibt zwar kopierfähig, dass Exekutive und Judikative an Gesetz und Recht gebunden sind, aber dies ist, weil Exekutive und Judikative gemeinsam agieren, nicht weiter zu belasten.
Nachweislich des Fall Amri, der Flutkatastrophe im Ahrtal, ... ist der Staat offensichtlich - wie im Dritten Reich - den widerrechtlichen Tod von Bundesbürgern (Vergasung von Juden) in Kauf zu nehmen. Die Macht der NS-Juristen ist zurückzudrängen.
1983 hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss gefasst, dass die Verwaltungsakte wahrheitsgetreu und vollständig zu führen ist. Es hat damit nochmals betont und deutlich gemacht, dass es erkannt hat, dass Behörden die Verwaltungsakte nicht wahrheitsgetreu und vollständig führen. Bereits nach dem Grundgesetz war dies in Abgrenzung zur NAZI-Zeit als grundlegend dort bezeichnet. Es macht in der Tat keinen Sinn, wenn Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte führen und die Judikative dies zu allem Überdruss auch noch als wahrheitsgetreu und vollständig bestätigt.
Wie dann nach Art. 6 Abs. 1 EMRK die Bundesrepublik ein faires Verfahren durchführen will, erscheint mir schleierhaft.
Mir liegen selbst Beweise vor, die bestätigen, dass die Berufsgenossenschaft in ihrer Verwaltungsakte andere Bescheide dokumentiert wissen will, wie sie tatsächlich erstellt hat. Dem Gericht liegt auch der gegensätzliche Beweis der versandten Verwaltungsentscheidung vor. Gerne nenne ich auf Nachfrage die konkreten Referenzdaten in behördlichen Unterlagen, so dass dies für Jedermann glaubhaft nachvollziehbar ist.
Ich möchte nicht abgleiten und die Unsitte der Berufsgenossenschaften und der Sozialgerichte in den Vordergrund rücken. Herr Sorgatz, ehemals BKA, und Jost, Sonderermittler AMRI und Ex-Bundesanwalt haben in ganz anderen Fällen den Nachweis erbracht, dass öffentliche Behörden keine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten führen. Danach ist es der Justiz unmöglich, dass sie ihre Entscheidungen nach einer wahrhritsgetreuen und vollständigen Verwaltungsakte treffen und nach Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetz folgen, aber die Richtigkeit der Verwaltunsentscheidung dennoch bestätigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst mehrfach geltend gemacht, dass Behörden und Gerichte nach Paragr. 31 BVerfGG an seine Beschlüsse gebunden sind und Verfahren an die Verfahren an die entxcheidenden Gerichte zur Entscheidung zurückverwiesen. Es hat damit nichts anderes zum Ausdruck gebracht, als dass die Judikative sich von den "Reichsbürgern" nicht unterscheidet. Die gerichtlichen Entscheidungen, die die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts nicht Einhalten, sind unzulässig.
Der eigentliche Vorwurf ist nicht der, dass die Richter sich in ihrer Entscheidungsfindung systematisch irren, sondern die Tatsache, dass sie sich nicht sachkundig machen und in den Fällen der Sozialgerichtsbarkeit gegen Paragr. 103 SGG, gegen Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.
Wollte der Staat, die "Juristen", tatsächlich den Bruch zu den NAZI-Juristen wagen, so wäre als erstes dafür Sorge zu tragen, dass Amtsträger nach Art. 20 Abs. 3 GG nach Gesetz und Recht tätig sind und Rechtssicherheit nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährt wird. Spätestens nach den Veröffentlichungen von Sorgatz und Jost ist auch dem Staat bekannt, dass seine Vorschriften in der öffentlichen Verwaltung nicht befolgt werden, aber uns Bürger seinerseits ein ganz anderes Märchen erzählt wird.
Es muss endlich Schluss sein mit den Märchenerzählungen. Grundrechte sind keine Märchen. Sie durchzusetzen, hoheitliche Aufgaben des Staates durchzusetzen, ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers.
Es ist durchzugreifen und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten!
WernerE (Sonntag, 08 Mai 2022 00:06)
Wieder eine Woche vergangen und wieder wurden wir verarscht von zahlreichen
staatlich geprägten Trägern, Gerichten, gesetzliche. UV Träger
Aber wir arbeiten weiter, unterstützen Dich ERICH, so gut es eben geht.
Alles Gute weiterhin und herzliche Grüße nach Bremen.
Charli Carlos (Freitag, 06 Mai 2022 14:11)
Hallo Herr Neumann,
schade das es solche Leute wie Sie nicht in der Vielzahl gibt! Wir haben seit 2016 mit einer ehemaligen Mieterin, die heute noch als Ratsfrau tätig ist, zu tun. Die uns Schäden von ca 150.000,--€ zugefügt hat. Die ca 100 Aktenzeichen hat, bei der die Prozesse eingestellt werden, die mit Prozesskostenhilfen arbeitet weil die städtischen "Bezüge" nicht pfändbar sind und sich von den Oberen der Stadt / Behörden schützen / decken läßt.
Armes Deutschland, denn alle in der Stadt, einschließlich der jetzige Parteichef, Sie war bisher in vielen Parteien, hat selbst Parteien gegründet, ist der Lenbenwandel bekannt!
Mazi (Donnerstag, 05 Mai 2022 17:03)
Dem Vernehmen nach gibt es heute eine Veröffentlichung zum Missbrauchsskandal im Bistum Trier mit der namentlichen Veröffentlichung der Täter. Danach sei die Veröffentlichung der Täternamen von der Landesgesetzgebung gedeckt.
Da die Bundesgesetze das Landesrecht brechen und dies nach dem Landesgesetz erlaubt sein soll, ist davon auszugehen, dass auch die Namensveröffentlichung auch Bundesweit uneingeschränkt gilt (vorsorglich der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes).
Nach Art. 20 Abs. 3 GG sind Amtsträger an Gesetz und Recht gebunden.
Wenn den Amtsträgern in der Staatsanwaltschaft in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Straftaten bekannt werden, dann haben sie zu handeln. Wenn sie nicht handeln, die Straftäter nicht anklagen, dann handeln sie nicht nach Gesetz und Recht. Da ihnen in Ausübung ihrer Amtstätigkeit bekannt wurden, sie aber nicht gemäß ihrem Auftrag handelten, ist ihnen Strafvereitelung im Amt vorzuhalten (Paragr. 258a StGB).
Es ist mir zwar bekannt, dass Staatsanwaltschaften ihre Kollegen nicht anklagen und die Straftäter daher nicht gerichtlich verurteilt werden, ist dies rechtsstaatlich dennoch nicht rechtens.
Es ist Sache des Staates sich bei der Ausübung staatlicher Gewalt von Amtsträgern vertreten zu lassen, die gemäß ihrem Amtsauftrag handeln.
Es kann nicht sein, dass von uns Bürgern Steuern eingetrieben -im Zweifel auch Durchsuchungen veranstaltet - werden und an "Amtsträger" ausgezahlt werden, die ihrem Amtsauftrag nicht nachkommen.
Hier gilt es, die Steuerverwendung zweckgebunden durchzuführen. Das ist eine Angelegenheit des Staates, aber nicht des bzw. der Bürger.
Es gibt staatlicherseits viel (sehr viel) zu unternehmen, mafiose Verhältnisse in der Bundesrepublik zurückzudrängen.
Nicht eine Durchsuchung der Deutschen Bank Frankfurt hat erste Priorität (Mittelherkunft), sondern die unverantwortliche Mittelverwendung. Hier bestehen m
E. die größten Lücken.
Vielleicht ist mein Anspruch zu hoch, aber gesetzlich ist er begründet.
Wenn der Anspruch zu hoch zu sein scheint, dann ist zu ermessen, auf welchem Niveau der Staat seine Staatsdiener üppig, m.E. zu üppig, honoriert bzw. welche Anforderungen er mit welchen Leistungen nn seine Amtsträger verknüpft.
WernerE (Donnerstag, 05 Mai 2022 13:26)
Ein Nachbar zieht sich an der Terrassentüre aus und zeigt sein Vorderteil.
Der Geschädigte beschreibt den Vorfall auf seiner Internetseite.
Der Geschädigte bekommt eine Strafanzeige, da er den Nachbarn nicht unbedarft in der Öffentlichkeit "bloß" stellen darf, ohne das Beweise vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft prüft nur den Vorgang auf der Internetseite, nicht die Anzeige
des Geschädigten.
Der Geschädigte versteht die deutsche Gerichtsbarkeit nicht mehr.
Wie überall: der Bock wird zum Gärtner!
Erkenntnis:
siehe # 387 Absatz 2
Man kann es nicht besser Beschreiben und erklären!
Mazi (Donnerstag, 05 Mai 2022 08:53)
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet, faire Verfahren durchzuführen. Nach Art. 6 Abs. 1 EMRK des zugrunde liegenden Gesetzes, treffen neutrale Richter nach dem Gesetz ihre Entscheidung.
Gleiches Gesetz regelt, dass Straftäter, in diesem Fall Richter, bis zu ihrer Verurteilung, als unbescholten zu gelten haben. Das eine Verurteilung der Richter nicht erfolgen kann, unterlässt die Staatsanwaltschaft deren Anklage. Da der Staatsanwaltschaft und der Dienstaufsicht dieser Rechtsbeug bekannt ist, sind sie wegen Strafvereitelung im Amt und nach Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls anzuklagen.
Ich möchte nicht in andere Verstöße, wie Missbrauch oder Flutkatastrophe, abgleiten, aber sie machen deutlich, dass die Rechtsverstösse nicht nur ausschließlich in diesen Fällen vorhanden sind.
Nach den hiesigen Kommentaren ist bekannt, dass Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Entscheidungen nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (AZ. 2 BVR 244 und 310/83) treffen. Gleiches ist mir auch von Akteneinsichten in eigenen Verfahren sowie weiteren Verfahren Dritter nachweislich bekannt. Der Beschluss der Richter des Bundesverfassungsgerichts bringt zum Ausdruck, dass Behörden nach dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtet sind, wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakten zu führen. In der jeweilige Verwaltungsakte der Behörde sind alle wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse objektiv zu dokumentieren. Ob eine Urkunde zum Streitfall gehört oder nicht, entscheidet der jeweilige Richter nach Art. 97 Abs. 1 GG und nicht die jeweilige beklagte Behörde.
Es ist somit nachgewiesen, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit weder nach dem Gesetz, noch in neutraler Funktion entscheiden.
Anders ausgedrückt: Es ist nicht erkennbar, dass die Bundesrepublik Deutschland faire Verfahren durchführt.
WernerE (Mittwoch, 04 Mai 2022 20:31)
#382
Hallo Rübezahl,
meine Akte beim BVA umschließt 5 DIN A4 Bände - herausgekommen ist dabei NICHTS
Max Mützenmann (Mittwoch, 04 Mai 2022 12:26)
Liebste Grüße aus der Mützenabteilung ;-)
Mazi (Mittwoch, 04 Mai 2022 07:28)
# 382
Ich Stimme Ihnen grundsätzlich zu. Dies ist auch nach meinem Rechtsverständnis so.
Jetzt sollte man jedoch wissen, dass Bundesversicherungsamt und Sozialgerichtsbarkeit dem gleichen Reichsversicherungsamt entspringen. Eine unabhängige Kontrolle, ob damit der Funktionstrennung nach dem Grundgesetz Rechnung getragen wird, erfolgt (e) nicht.
Es ist folglich eine Sache des Parlaments uns Bürgern einen funktionsfähigen Staat zur Verfügung zu stellen, in dem Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 2, das Grundrecht, den Rechtsweg beschreiten (Art. 19 Abs. 4 GG), sich dabei auf Amtsträger, die nach Gesetz und Recht handeln (Art. 20 Abs. 3 GG) und Richter verlassen zu können, die ihre Entscheidung nach dem Gesetz treffen (Art. 97 Abs. 1 GG).
Nichts von alle dem trifft in der Bundesrepublik Deutschland zu.
Beschwerden, die die Verletzung des Grundrechts (Art. 19 Abs. 4 GG) zum Gegenstand haben, ist die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zielführend.
Die Sozialgerichtsbarkeit als Teil der Judikativen aufzufassen, ist ohnehin praktisch falsch. Ich stimme Ihnen daher grundsätzlich in Ihrer Absicht zu. Sie stellt sich in der Praxis als verlängerter Arm der BGs und des Bundesversicherungsamtes der.
Mazi (Dienstag, 03 Mai 2022 21:18)
# 381
Das ist nicht zu bestreiten. Das sehe ich sogar gleich wie die Berichterstatterin.
Der Unterschied besteht jedoch darin, dass das Bundesverfassungsgericht 1983 den Beschluss fasste, dass Richter eine wahrheitsgetreue und vollständige Verwaltungsakte ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben. Aufgrund von diversen Akteneinsichten bestätige ich, dass Verwaltungs- oder Gerichtsakte manipuliert werden können oder gar manipuliert wurde/werden. Ohne Studium einer wahren und vollständigen Verwaltungsakte ist eine sachliche Beurteilung einer Sache m.E. weder möglich, noch zulässig.
Ich bin mit der Berichterstattungerin gleicher Meinung, dass das Thema zu beenden ist.
Nach der Veröffentlichung von Sorgatz, ehemals BKA, und des Sonderermittlers und Ex-Bundesanwalts sowie meiner eigenen Aktensichtungen stellen die eingesehenen Verwaltungsakten keine Grundlage dar, irgendwelche Schlüsse auf rechtsstaatliche Verwaltungsentscheidungen einer Behörde zu ziehen. Das Richter der Sozialgerichtsbarkeit dennoch vorgeben, einen Sachverhaltserforschung vorgenommen zu haben und dann auch noch die Verwaltungsentscheidungen der Behörde bestätigen, lässt an einer neutralen Entscheidung Zweifel aufkommen.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1983 erscheint mir nachvollziehbar. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht es anzweifelt, dass ein sachverständiger Dritter anhand einer nicht wahrheitsgetreuen und unvollständigen Verwaltungsakte eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, erscheint mir dies einleuchtend. Wenn die Sozialgerichtsbarkeit dennoch die Verwaltungsentscheidungen der Behörde richterlich bestätigt und die Entscheidung zu Gunsten der Behörde trifft, dann ist dies aus rechtsstaatlicher Sicht nicht nachvollziehbar.
Da richterliche Entscheidungen dem Gesetz zu folgen haben, das Bundesverfassungsgericht bereits o.g. Beschluss fasste und damit Behörden und Gerichte an diesen Beschluss, das Recht, gebunden hat, dies seitens der europäischen Menschenrechte gleichfalls unter einem fairen Verfahren verstanden wird, ist es fraglich, ob die sozialgerichtliche Judikative in deren Selbstverständnis zur Judikativen sich zählt oder nicht.
Ein weiterer Anhaltspunkt dieses Selbstverständnis der Sozialgerichtsbarkeit zu erkennen ist möglicherweise auch in der Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich des Bezugsschadens. Während in den Gesetzen der Bundesrepublik der Verzugszins u.a. in Höhe von 5 % über dem Basiszins manifestiert wurde, ist dies in den Sozialgesetzen nicht erfolgt.
Ähnliche undemokratische Regelungen sind in der Deckelung der Haftungsregelung zu sehen. Danach wird der Haftungsschaden an Satzungen der BGs gebunden. Diese Satzungen sind ohne Mitwrkung von Betroffenen erst Recht nicht mit Zustimmung der Geschädigten erlassen. Es ist rechtsstaatlich nicht nachvollziehbar, dass abhängig Beschäftigte in ein unbegrenztes Risiko geschickt, aber nachher zu deren Schaden reguliert wird. Das ist m.E. nicht vertretbar.
Geht man auf die Gestehungsgeschichte der Sozialgerichtsbarkeit zurück, ist zu verstehen, dass das Grundgesetz die Gewaltenteilung bereits 1949 manifestiert hat und erst 1954 die ehemaligen Rechtsabteilungen des Reichsversicherungsamtes als Sozialgerichtsbarkeit umfirmiert wurde. Da weiterhin keine Kontrollen derart stattfinden, dass Gesetze im Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichtsbarkeit eingehalten werden, ist nicht davon auszugehen, dass die Richter nach den Vorschriften der europäischen Menschenrechte agieren.
Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage.
Wenn Verwaltungsakten die wesentlichen sachbezogenen Geschehnisse enthalten sollen aber nicht enthalten, dann sind sie nicht förderlich zur Sachverhaltserforschung. Wenn dies in dieser rigorosen Form der Berichterstatterin erfolgt, dann ist dem sachlich zu zustimmen. Wenn daraus aber folgt, dass die Richter der Sozialgerichtsbarkeit keine Verwaltungsakte der Behörde ihrer Entscheidung zugrunde legen, dann ist dies zwar ehrlich, aber rechtsstaatlich nicht zulässig.
Rübezahl (Dienstag, 03 Mai 2022 10:33)
Weil Rechtssicherheit in unserem Staate nicht gewährleistet wird, empfehle ich allen An-
trgastellern Eingaben an die Rechtsaufsicht für Berufsgenossenschaften vorzunehmen.
Bundesversicherungsamt, 53113 Bonn, Friedrich - Ebert-Str. 38
Je mehr Beschwerden eingehen, desto dringlicher muß diese Behörde tätig werden.
WernerE (Montag, 02 Mai 2022 23:57)
Wer die Webseite von Erich verfolgt, wird unter 31.03.2022 feststellen müssen,
dass das LSG Bremen die Berichterstatterin trotz unvollständig vorgelegter Akte,
(BG HW) das Verfahren schließen will.
Soeben dachte ich mir, wenn ich den Namen der Richterin hätte, könnte ich
Strafanzeige erstatten oder gegen den kompletten Senat.
Beim BVerfG fand diese feinsinnige Argumentation der Instanzgerichte keine Gnade (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12).
Die Bundesverfassungsrichter wiesen auf das verfassungsrechtlich garantierte Recht des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 GG hin.
Deutsche Richtergesetz § 39 Wahrung der Unabhängigkeit
Zitat:
Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
Der betreffende Senat des LSG Niedersachsen-Bremen verhalten sich nicht NEUTRAL
sondern lassen sich von der BG HW vor den Karren schnallen und schnallen es nicht!
zu #380 Abs. 1 ab nach dem Komma
wenn dem so wäre müsste der Senat der hier tätig ist, abdanken.
Mazi (Montag, 02 Mai 2022 09:40)
Ich schließe mich den guten Wünschen von WernerE an, hoffe, dass auch das Grundgesetz in Exekutive und Judikative gilt und die Amtsträger, die Gesetz und Recht nicht befolgen, zur Ausübung hoheitlicher Gewalt nicht mehr eingesetzt werden.
Die Frage bleibt, mit welchen Geldern die Pensionen der Amtsträger bezahlt werden, wenn sie nicht ihren Amtsauftrag wahrnehmen? Wie kommt man eigentlich zu unterschiedlichen Bezahlungen dieser Amtsträger, wenn sie alle ohnehin ihre Entscheidung nicht nach dem Gesetz treffen?
In Exekutive und Judikative gibt es viel zu tun, wenn auch dort nach über 70 Jahre die Vorschriften des Grundgesetzes gelten sollen. Ich merke an, dass die Rechtssicherheit in der Bundesrepublik, das Grundrecht nach Art. 19 Abs. 4 GG, keineswegs gewährt wird. Letztlich fällt dies gar unter den Amtseid der Ministerpräsidenten, gegen den diese verstossen. Dass dies zumindest der bekannten kranken Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Frau Dreyer (SPD) bekannt ist, dafür habe ich gesorgt. Unternommen hat sie dennoch soviel wie in der Flutkatastrophe im Ahrtal, wo über 130 Bürger dies mit ihrem Tod bezahlt haben, nämlich nichts. Stattdessen kassiert sie weiterhin ihre Diäten.
WernerE (Sonntag, 01 Mai 2022 22:51)
Gedanken zum Tag der Arbeit 1. Mai
Wünsche uns allen eine erfolgreichen Mai.
Kraft, Schmerzfreiheit, Freude und Frieden, gute Gedanken und Tweets,
Entscheidungen die uns weiter bringen.
Den Verantwortlichen von BGHW den Mut sich mit Erich Neumann zu vergleichen.
Den Richter:innen den Mut das Gesetz für verunfallte und berufserkrankte Bürger
auszulegen.
Den Staatsdienern sich mal das Grundgesetz und ihren Amtsauftrag anzusehen.
Dir werter Erich Neumann und Deiner Familie, nebst Freunden eine erfolgsverwöhnte
Zeit und den Mut weiter diese Seite zu betreiben.
Gruß von Werner aus Mering