
Aus vorliegenden Unterlagen geht hervor, zwei Berufsgenossenschaften (BGen) und das Sozialgericht Bremen arbeiten zusammen. Die BGen fertigen die fehlerhaften Unterlagen an und wurden dem SG Bremen vorgelegt. Das SG greift die Unterlagen auf u. lässt es im Sinne der BGHW zu einem fehlerhaften Urteil "IM NAMEN DES VOLKES" kommen. >Klick
28.12.2018
Strafvereitlung im Amt

Mit dem Hinweis auf den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bremen vom 17.11.2009 zum Az. 3 Zs 298/09 und dem weiteren Vorgehen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Regionaldirektion Nord, Falkenstraße 7, 28195 Bremen, wurde Prozessdelikt und Strafvereitelung im Amt zementiert. >Klick
Dazu im Einklang habe ich am 28.12.2018 einen Strafantrag gestellt.
Mit einem weiteren Schreiben folgt die Begründung.
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05.10.2009
BGHW will keine Pflichtverletzungen erkennen
Die BGHW will keine Aufklärung und betreibt auch weiterhin keine Aufklärung und wird nur nachvollziehbar, wenn mehr als bloße Sorgfaltspflichtverletzungen vorliegen.
Das Verweigern der Aufklärung wird mit den folgenden Unterlagen im chronologischen Ablauf objektiviert und dokumentiert.
17.11.2009
Fehlerhafte Unterlagen, 44 Pflichtverletzungen und Strafvereitelung im Amt wird ableitbar

Mit dem folgenden Bescheid (17.11.2009) ist gesichert, die Generalsstaatsanwaltschaft Bremen, konnte zu meinem Vorbringen vom 02.11.2009, in allen 44 Punkten die Pflichtverletzungen bestätigen. >Klick
Das Beseitigen oder die Beschlagnahme der fehlerhaften Unterlagen will die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft aber nicht vornehmen.
Sie überlässt die Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft den Beteiligten die fehlerhaften Unterlagen und somit die Waffe zum anrichten weiterer rechtswidriger Handlungen.
Damit wird Strafvereitelung im Amt ableitbar und die Behörde folgt auch nicht dem Grundgesetz Artikel 20 (4).
17.11.2009
28.11.2009
In den internen Unterlagen ist die Tatsache dokumentiert, dass die BGHW sich nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertigen will und eine Grenze der Aufklärung zieht, wenn Pflichtverletzungen vorliegen.
18.01.2010
Die Geschäftsführung der BGHW Bremen hat die Aufklärung behindert. Dazu wurden mir seit dem 18.01.2010 bis zum 19.06.2014 rechtswidrige Hausverbote erteilt und die Mitarbeiter haben bis dato "Redeverbot" und persönliche Gespräche dürfen in der Verwaltung Bremen nicht mit mir geführt werden. >Klick
26.07.2010
BGHW will keine Pflichtverletzungen erkennen
09.03.2012
Es folgt mein 2. Hausverbot
19.03.2013
Mit dem folgenden Schreiben (19.03.2013) ist u. a. gesichert, die komplette Geschäftsführung der BGHW in Mannheim ist über meinen Fall in Bremen informiert und behauptet die Aufklärung wäre abgeschlossen.
15.04.2013
Mit dem folgenden Schreiben (15.04.2013) ist u. a. gesichert, die komplette Geschäftsführung der BGHW in Mannheim ist über meinen Fall in Bremen informiert und behauptet die Aufklärung wäre abgeschlossen.
16.04.2013
Mein Schrei nach Gerechtigkeit
Mit meinem folgenden Schreiben (16.04.2013) und den Hinweis auf "Carl Hofstädt" und "Michael Kohlhaas" habe ich meinen Schrei nach Gerechtigkeit untermauert.
Mit dem folgenden Schreiben (16.04.2013) ist u. a. gesichert, die Akten zum meinen Beschwerdeverfahren befinden sich vollständig in der Regionaldirektion Bremen.
Und diese Akten habe ich noch nicht erhalten.
10.05.2013
BGHW befürchtet Amoklauf & will Polizeischutz
Mit der Verwaltungsentscheidung (10.05.2013) hat die Geschäftsführung der BGHW mich zu "Michael Kohlhaas" ernannt, erwartet nun einen "Amoklauf" und mein Besuch in der Behörde ist nur noch mit Polizeischutz möglich. >Klick
"Michel Kohlhaas" ist dabei. >Klick
Wie "Michael Kohlhaas" kämpfe ich um mein Recht, aber nur auf dem Sozialgerichtsweg. >Klick
Meine Waffe ist "das Schwert der Gerechtigkeit". >Klick
Die Beteiligten fürchten zu unrecht, dass ich mit einem "blutigen Schwert" in der Behörde erscheine und haben mir dazu im Einklang auch seit dem Jahre 2010 rechtswidrige Hausverbote
erteilt.
Im Verwaltungsverfahren wurde meine Sache nicht nach Recht & Gesetz abgearbeitet, so habe ich mich - wie Michael Kohlhaas - mit meinem Anwalt vertrauensvoll an das Gesetz gewandt.
11.05.2013
Besuchstermin (mit Polizeischutz) nicht erhalten
13.05.2013
14.05.2013
Keine Besuchstermine erhalten
23.05.2013
Es folgt ein Schriftsatz der Beklagten (BGHW) vom 23.05.2013 und feststellt: Das ein 2. Hausverbot vom 09.03.2012 am 09.03.2013 abgelaufen war und ein weiteres 3. Hausverbot wurde mit dem Hinweis auf die Novelle von "Michael Kohlhaas" am 10.05.2013 auf zwei Jahre erlassen.
19.06.2014
Es folgt das Urteil aus dem SG Bremen vom 19.06.2014 und die Beklagte (BGHW) wurde verurteilt mein 3. Hausverbot vom 10.05.2013 aufzuheben.

"Rede- und Aufklärungsverbote der Mitarbeiter haben aber weiterhin und seit dem 18.01.210 Wirkung.
24.09.2014
Hausrecht:
Gespräch nur nach Terminvereinbarung...

"Rede- und Aufklärungsverbote der Mitarbeiter haben aber weiterhin und seit dem 18.01.210 Wirkung.
29.04.2016
Bedrohungsmanagementteam der BGHW wurde tätig
08.11.2018
Sondereinsatz der Polizei, um "12 Uhr mittags"
Dass ich der Polizei bei dem Einsatz mein Schreiben vom 08.11.2018 mit 14 Anlagen in Kopie übergeben habe ,wurde in dem Bericht nicht einmal erwähnt.
Die Unterlagen folgen im chronologischen Ablauf. >Klick
Die Sache wird noch weiter bearbeitet...
Fehlerhafte Unterlagen in der Verkehrsunfallsache:
Bescheid der BGHW (vormals GroLa BG) vom 1970 hat den Abbruch an der Unterseite meine li. Kniescheibe nicht als Unfallfolge aufgenommen.
Bescheid der BGHW vom 2002 hat die Diagnose MAC nicht als Unfallfolge im Bescheid übernommen und somit auch nicht die Nebenerscheinungen, wie sie bei den Kopfschmerzen begleitet werden.
Gutachten von Dr. Dirk Ibbeken, hat nicht den Röntgenbefund und Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe berücksichtigt und auch nicht erkannt, dass das re. Knie seit dem Arbeitsunfall vom 17.09.1992 nicht mehr unfallfrei ist.
Fehlerhafte Unterlagen in der Stromunfallsache:
Schreiben von Dr. Ing. Jens J.
vom xxy und xxy
Gerichtsgutachten vom