12.09.2002

Bescheid über die Ablehnung,

weil auf Grund der "anfallsartigen Kopfschmerzen" (Teil-MdE 15%) keine wesentliche Verschlimmerung (10%) vorliegen soll.

 

17.11.2011

Die Stellungnahme dokumentiert die Bedeutung der Feststellungen der Unfallfolgen.

 

15.02.2022

19.02.2022

in den vorliegenden Sachen werde ich dem Gericht bekannt geben, dass ich nun  einen Anwalt habe und sich in die komplexen Vorgänge einarbeiten möchte. Dazu im Einklang liegt die folgende Vollmacht vom 15.02.2022 und ein Schreiben an die BGHW vom 19.02.2022 vor. 

 

28.11.2007

Beratungsärztliche Stellungnahme

hat die komplexe Angelegenheit schon am 28.11.2007 erkannt und der BGHW (vormals GroLa BG) auf Anfrage wörtlich angeraten:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

Die BGHW ist dem Gutachter nicht gefolgt und hat ihre ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht erfüllt. 

  

30.04.2008

Mit dem Schreiben vom 30.04.2008 hat die Beklagte (BGHW) meinen damaligen Anwalt aufgefordert:

 

"Im Übrigen sollten Sie Ihrem Mandanten mitteilen, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen." 

 

Dieses Schreiben (30.04.2008) hat die BGHW am 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr. 17 festgesetzt.

 

Natürlich konnte mein Anwalt bei dem riesigen Aktenmaterial nicht der BGHW folgen. Und wurde mit dem folgenden Schreiben vom 05.05.2008 dokumentiert. 

 

05.05.2008

 

01.09.2010

So konnte es in dem komplexen Fall nicht mehr weitergehen. 

Und die BGHW wünschte die Mediation (Schlichtung). Dieses wäre der Durchbruch gewesen. Jedoch das Sozialgericht lehnte die Mediation ab.

 

Und hat im Jahre 2012 zu einer Klagehäufung, geführt, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung als auch die Gerichte "lahm legen".  

 

15.10.2010

 

18.10.2010

29.11.2012

Wo bleibt die Gerichtswahrheit im Kampf um Unfallrente?

 

25.10.2012:

Az. S 29 U 83/12

Keine Gerichtswahrheit und eine Klagehäufung, wie sie bisher noch nie vorgekommen ist, sowohl die Verwaltung und Gerichte "lahm legen".

 

Güterichterverhandlung war angesagt für den 19.02.2014

Nach einer Klagehäufung wie sie noch nie vorgekommen ist, sollte es nun zur Mediation (Schlichtung) kommen. Und die Güterichterin hat nicht erkannt, dass ich von Anfang an Recht habe und die Klagehäufung berechtigt war/ist. Insoweit hat die Güterichterin auch das Ende der Streitigkeiten und Klagehäufung nicht verhindert mit dem wörtlichen Hinweis:

 

"Maximalforderungen per Mediation durchzusetzen, so als ob der Kläger von Anfang an Recht gehabt hätte. Das hat er gerade nicht, das ist vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Damit hat die Güterichterin sogleich die Tatsache festgesetzt, dass die Gerichte vielfache Falschurteile angefertigt haben. Denn mit den Teilerfolgen vom 19.06.2014 und 23.06.2015 ist dokumentiert, dass ich von Anfang an Recht hatte.

 

Jetzt müssen nur noch die Maximalforderungen erfüllt werden auf die ich ein Recht habe, nicht mehr und nicht weniger.  

 

Es folgen die Beweismittel aus dem Sozialgericht Bremen

04.02.2014

19.02.2014

13.03.2014 

  

Die Beklagte hat erkannt, meine Forderungen sind berechtigt

und wollte - wie ich - die Mediation. Aber das Sozialgericht ist "Herr des Verfahrens" und hat es zu keiner Mediation kommen lassen.

 

Meine Forderungen sind berechtigt. Dazu im Einklang kam es auch am 19.06.2014 und 23.06.2015 zu Teilerfolgen.

 

Das Gericht ist "Herr des Verfahrens" und muss die Fehler ermitteln die meine Maximalendschädigung verhindern.

 

Grundgesetz Art. 5 (1)

Grundgesetz Art. 20 (4) 

21.10.2021

Herr Neumann nervt hat die Presse berichtet.

Denn ich kämpfe um mein Recht und eine sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Dazu im Einklang benötige ich einen Bescheid der BGHW. So etwas geht den Beteiligten natürlich auf die Nerven.

Im Kampf um Unfallrente habe ich von dem Grundgesetz gebrauch gemacht und bin im Gefängnis gelandet.