Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Ist die berufliche und soziale Wiedereingliederung der Versicherten gefährdet, unterstützt sie die BGHW frühzeitig und gezielt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Teilhabe). Das können zum Beispiel der organisatorische beziehungsweise technische Umbau des Arbeitsplatzes, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz sein. Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, wird versucht, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. >Klick
24.06.2018
Mit meinem noch folgenden Schreiben vom 24.06.2018 wird nachvollziehbar, dass die Polizei Bremen bei meinem Besuchstermin in der Behörde anwesend sein soll. Und auch am 08.11.2018 mit einer Polizeisirene herbeigerufen wurde.

Die Verschlimmerung der Unfallfolgen haben eine unregelmäßige Arbeitsaufnahme ausgelöst und hat Ende 2001 zu meinem Arbeitsplatzverlust in der Medizintechnik geführt.
Der Firma Richter Medizintechnik waren meine Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 bei der Einstellung im Jahre 1984 bekannt.

Der Inhaber hatte gewechselt, der neuen Inhaberin waren meine unregelmäßigen Arbeitsaufnahmen aufgefallen. Und die unregelmäßige Arbeitsaufnahme war die Ursache meiner mit Bescheid anerkannten Unfallfolgen, wie auch die "anfallsartigen Kopfschmerzen" die sich so weit verschlimmert haben, dass es zu einer Erhöhung meiner Unfallrente kam. >Klick
Meine Unfallfolgen lösten natürlich eine unregelmäßige Arbeitsaufnahme aus.
Die Unfallfolgen waren also der Grund, dass es überhaupt zu einer (gesetzwidrigen) Bespitzelung meiner Person gekommen ist. Die Sache kam vor das Arbeitsgericht Bremen und auf das Anraten der Richterin wurde der Arbeitsvertrag ende 2001 aufgehoben.
23.08.2000
Abmahnung führte zum Arbeitsplatzverlust
Die folgende Abmahnung hat einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Bremen ausgelöst und führte Ende 2001 zu meinem Arbeitsplatzverlust. Und meine unregelmäßige Arbeitsaufnahme war die primäre Ursache und wurde durch die Unfallfolgen aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 ausgelöst.
27.02.2004
Ich soll die maximal Entschädigung erhalten

Für eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben habe ich bei der BGHW um eine finanzielle Unterstützung gebeten.
Diese Maßnahme wurde aufgrund der festgestellten Unfallfolgen abgelehnt. Und ich sollte von der BGHW eine maximal Entschädigung erhalten. Dazu im Einklang liegt die folgende Gesprächsnotiz (27.02.2004) vor.
Dazu ist zu sagen:
Mit der Gesprächsnotiz hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert, eine Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird es aufgrund der festgestellten Unfallfolgen aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall und der beantragten Rentenerhöhung nicht geben.
So wurde ableitbar es kommt zu meiner beantragten Rentenerhöhung aus dem Verkehrsunfall und Rente aus dem Stromunfall. Eine weitere finanzielle Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben wird es nicht geben.
Vor diesem Hintergrund wird ableitbar, aufgrund von Unfallfolgen bin ich als sogenannter Schwerverletzter erkannt (MdE >50%) und meine Gesamt-MdE muss über 30% liegen. >Klick

Danach hat sich die BGHW eine Auskunft über den Grund für meinen Arbeitsplatzverlust bei meiner damaligen Arbeitgeberin über Telefonat eingeholt. Und lässt ableiten, der Grund über den Arbeitsplatzverlust zu erfahren, ist für die Entscheidungen der BGHW wichtig.
Der erste Anruf (02.03.2004) war erfolglos und es folgte der nächste Anruf am 03.03.2004 (Bl.676) und zementiert die Wichtigkeit.
03.03.2004 (Bl.677)
Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt
Nach der Auskunft am Telefon, hat die BGHW die Ermittlungen sofort eingestellt und hat sich nicht einmal die angebotenen Unterlagen vorlegen lassen.
Und ich habe das folgende Schreiben von der BGHW (vormals GroLa BG) vom 03.03.2004 (Bl.677) erhalten.
Dass es aufgrund der festgestellten Unfallfolgen aus dem Verkehrsunfall und Stromunfall und der beantragten Rentenerhöhung zu einer Entschädigung kommen sollte, darüber wurde nicht mehr diskutiert.

Die Geschäftsführerin der Unfallfirma Reha-Team Bremen (Medizintechnik-Stromunfall), hat im Sinne der BGHW am 03.03.2004 eine falsche Auskunft erteilt. Und die BGHW und Gerichte haben die Ursache für meinen Arbeitsplatzverlust nicht objektiviert. Durch die Täuschung, meinen Arbeitsplatz hätte ich nicht durch Unfallfolgen verloren, wurde die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben verweigert.
31.10.2008
Es folgt ein Schriftsatz von meinem Anwalt vom 31.10.2008 und die Fehler dem Gericht offensichtlich gemacht hat.
20.12.2015
03.03.2004
05.01.2016
Es folgt mein Schreiben an den Vorstand der BGHW Herrn Dr. Günter Hans vom 20.12.2015 mit der Gesprächsnotiz (03.03.2004) als Anlage. Dem folgt sogleich das Antwortschreiben der BGHW vom 05.01.2016.
19.02.2018
Es folgt mein Schreiben vom 19.02.2018 an die BGHW
Es folgt die Anlage:
Mit der E-Mail vom 04.01.2016 hat die BGHW nachvollziehbar dokumentiert. Ich kann Ansprüche wegen einer fehlgeschlagenen beruflichen Wiedereingliederung geltend machen. Und dazu im Einklang habe ich hatte ich meinen Antrag gestellt.
12.04.2018
Darauf habe ich das folgende Antwortschreiben der BGHW vom 12.04.2018 erhalten.

16.04.2018
Es folgt sogleich mein Antwortschreiben vom 16.04.2018 und der BGHW mein Anliegen deutlich gemacht hat.
31.05.2018
Darauf habe ich den folgenden Bescheid (31.05.2018) von der BGHW erhalten.
13.06.2018
Mit dem folgenden Schreiben vom 13.06.2018 habe ich meinen Widerspruch erweitert.
19.06.2018
Es folgt das Schreiben der BGHW (19.06.2018) mit dem Hinweis es würde für die gewünschte Leistung keine Rechtsgrundlage geben.
20.06.2018
Es folgt das Antwortschreiben der BGHW zu meinem Widerspruch vom 13.06.2018
24.06.2018
Es folgt mein Antwortschreiben vom 24.06.2018 zu dem Schreiben der BGHW vom 19.06.2018. Meinem Schreiben wurde noch einmal offensichtlich, ich wünsche einen Besuchstermin und die Polizei soll anwesend sein.
25.06.2018
Es folgt mein Antwortschreiben vom 25.06.2018 zum Schreiben der BGHW vom 20.06.2018. Und in der Sache "Vergleich" und Maßnahme zu Teilhabe am Arbeitsleben weitere Anträge gestellt habe.
10.08.2018
Darauf folgte ein Widerspruchsbescheid der BGHW vom 10.08.2018
23.08.2018
Es folgt meine Klage (23.08.2018) und Klagebegründung vor dem SG Bremen mit dem Az.: S 29 U 73/18.
04.09.2018
Es folgt ein Schriftsatz (04.09.2018) der Beklagten und nachvollziehbar dokumentiert, die Beklagte hat die Aufklärung eingestellt.
19.09.2018
Es folgt mein Schriftsatz (19.09.2018) und deutlich macht meine Anträge sind berechtigt.
10.10.2018
11.11.2018
Es folgt die gewünschte Stellungnahme mit meinem Schriftsatz (10.10.2018) und nachvollziehbar dokumentiert, die Beklagte hat die Aufklärung eingestellt.
14.03.2019
Es soll zur Mediation kommen
20.03.2019
Ja, es soll zur Mediation kommen
20.03.2019
26.03.2019
28.03.2019
14.05.2019
Es folgt der Beschluss, dass es zur Mediation kommt.
10.07.2019
15.07.2019
Die Mediation ist gescheiter u. es geht weiter
18.07.2019
23.07.2019
Schreiben aus dem Sozialgericht Bremen mit Datenträger
31.07.2019
23.07.2019 (Anlage)
Mein Schriftsatz und Stellungnahme
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Verkehrsunfall vom 19.06.1968:

Der Geschäftsführer der Unfallfirma E. H. Harms hatte am 14.07.1969 sachgerecht vorgetragen, eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ist angesagt.
Diese Maßnahme habe ich in "Friedehorst" erhalten. Damals wurde ich zum Radio-Fernsehtechniker ausgebildet. Darüber hat auch die Presseberichtet.
03.03.2004
Arbeitgeberin gibt (falsche) Auskunft

Die Geschäftsführerin der Firma Reha-Team (Medizintechnik), hat am 03.03.2004 über Telefon der BGHW die falsche Auskunft erteilt, ich hätte meinen Arbeitsplatz nicht durch Unfallfolgen aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 verloren und behauptet die falsche Tatsache, Unterlagen könnten als Beweismittel vorgelegt werden.
Die BGHW und Gerichte lassen sich diese Unterlagen nicht vorlegen. Dazu im Einklang folgt die Gesprächsnotiz der BGHW vom 03.03.2004 (Bl.676).
Vor diesem Hintergrund, wurde mir von der BGHW die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben verweigert und ich konnte nicht mehr in die Rentenkasse einzahlen.
Und hat zu einem Rentenverkürzungsschaden geführt, den ich (Rückwirkend) von der BGHW ersetzt haben möchte. Und wegen Irreführung, könnte sich die BGHW die Gelder von meiner damaligen Arbeitgeberin zurückholen.
Die BGHW könnte sich die Gelder (wegen Irreführung) von meiner damaligen Arbeitgeberin zurückholen.
Es folgt eine Liste vermeintlicher Falschurteile und sich mit der Ursache für meinen Arbeitsplatzverlust beschäftigt haben.
Aber in keinem Urteil wurde die Ursache für den Arbeitsplatzverlust objektiviert.
Nach m.E. ist das Sozialgericht nicht parteilos und eine Zusammenarbeit zwischen der Arbeitgeberin und der BGHW sowie dem Gericht wird ableitbar. Und die angebotenen Unterlagen wurden nicht einmal vom Gericht gesichtet und auch nicht dokumentiert, welche Unterlage es sein sollen.
S 18 U 186/03 + L 14 U 183/05
S U 50/09 + L 14 U 183/10
S 29 U 139/15 + L 14 U 373/15
S 29 U 140/15 + L 14 U 374/15