
Die Unfallfolgen aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 haben sich so weit verschlimmert, dass es am 23.08.2000 zur Abmahnung wegen unregelmäßige Arbeitsaufnahme kam und ich meinen Arbeitsplatz in der Medizintechnik Ende 2001 verloren habe. Es war der Grund warum ich bei der BGHW einen Verschlimmerungsantrag gestellt habe. Sogleich habe ich meinen Stromunfall vom 20.03.2001 als Arbeitsunfall gemeldet und meinen Herzschaden - Vorhofflimmern - habe ich als Unfallfolge zur Entschädigung angezeigt.
23.08.2000
30.01.2001
01.12.2000
12.09.2002
mit Bescheid wurden "anfallsartige Kopfschmerzen übernommen, es ist aber keine Diagnose, sondern nur ein Teil der Beschwerden.
12.09.2002
mit Bescheid wurden "anfallsartige Kopfschmerzen übernommen, es ist aber keine Diagnose, sondern nur ein Teil der Beschwerden.