Weil mir die Akten in Kopie vorliegen, konnte ich mit meinen Schreiben vom 31.01.2011 und der Anlage 30.01.2011 nachvollziehbar dokumentieren "wem was anzulasten ist". Und wurde von den Beteiligten nicht dementiert.
Arbeitsunfall am 20.03.2001 (Stromunfall)
Die Beklagte BGHW will keine Aufklärung
und daran hält sich auch das Sozial- und Landessozialgericht Bremen.
Siehe unter dem:
19.06.2007: Betreff Amtshilfe:
25.06.2007: Antwortschreiben der BGHW (vormals GroLa BG)
Das LSG Bremen und die Beklagte haben die Amtshilfe nicht angenommen.
20.03.2000: Herz frei von Vorhofflimmern
06.02.2001: Notarztbericht, Herz frei von Vorhofflimmern
Diesen Notarztbericht hat das SG und LSG Bremen keinem Gutachter vorgelegt.
12.07.2005: Schriftsatz der Beklagten folgt dem manipulierten Gutachten vom 03.05.2005 und auf der falschen Tatsache fundiert, mein Herz hätte schon vor dem Unfalltag unter Vorhofflimmern zu leiden gehabt.
Diesen Schriftsatz (12.07.2005) hat die BGHW in die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 unter der Nr.:13 aufgenommen. Mit diesem Schriftsatz verliert die BGHW an Ansehen.
07.01.2003: Schreiben der BGHW (vormals GroLa BG)
26.04.1969: Arztbrief (ohne Befund)
10.10.2006: Urteil aus dem SG Bremen
04.04.2007
Schriftsatz der Beklagten (BGHW vormals GroLa BG)
23.05.2007
Schriftsatz der Beklagten (BGHW vormals GroLa BG)
Diesen Schriftsatz (23.05.2007) hat die BGHW in die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 unter der Nr.:14 aufgenommen.
Aufklärung begrenzt: Kein rechtliches Gehör, keine Amtshilfe
Für Manipulation hat das Gericht kein rechtliches Gehör und Amtshilfe wurde nicht zugelassen.
19.06.2007: Betreff Amtshilfe:
25.06.2007: Antwortscheiben der BGHW (vormals GroLa BG)
02.10.2009 (Bl. 667)
08.04.2009 (Bl. 668/9)
Mein verspätete Arztbesuch
ist bei Vorhofflimmern (VHF) eine Unfallfolge und kann nicht zum Ablehnen meiner Klage verwertet werden.
November 2009, das Extra Blatt
16.03.2009 (Bl.732)
15.11.2009 (Bl.733/4)
17.11.2009 (Bl.1127)
17.11.2009 (Bl.735)
16.11.2009 (Bl.736)
17.11.2009 (Bl.961/2)
25.11.2009 (fehlt in den Akten)
28.11.2009 (Bl.1128)
02.12.2009 (fehlt in der Stromunfallakte)
01.09.2010 (Bl.863) Mediation!?
31.01.2011
30.01.2011
Wem was anzulasten ist, wurde dokumentiert
Die Beteiligten haben die Erkenntnisse nicht dementiert.
09.03.2012: Hausverbot
07.10.2015
09.10.2015
04.11.2015
Akte wurde keine 30 Jahre aufbewahrt
Das SG vernichtet die Akt vorzeitig
15.12.2015
22.03.2016
18.12.2019
20.12.2010
17.01.2020
18.01.2020
28.02.2020
10.03.2020
13.03.2020