22.12.2004 (Bl.728/30
Anwalt berichtet über das Verschweigen wichtiger Zwischenberichte und über Berufswechsel.

Die Manipulation begann schon im Jahre 1968:
In der BG-Ambulanz Bremen habe ich eine falsche Tatsachenfeststellung objektiviert. Danach hat der leit. Unfallarzt der BG am 10.07.1969 dokumenteiert:
"Wir wollen N. hier in der Unfallambulanz nicht mehr sehen".
Dazu im Einklang hat der leit. Arzt in seinem Zwischenbericht vom 10.07.1969 plötzlich die falsche Diagnose gestellt, es sei zu keiner Fraktur sondern zu einer kleinen Knochenrissverletzung am Unterpol meiner li. Kniescheibe gekommen.
Mit der falschen Tatsachenfeststellung konnte und wurde vorgetäuscht, meine geäußerten Beschwerden können nicht objektiviert werden. Denn es sei zu einer Knochenrissverletzung am Kniescheibenunterpol gekommen und dort könnten keine Beschwerden auslösen.
Tatsächlich ist es aber zu einer Fraktur an der Kniescheibenunterseite gekommen und ist die Reibefläche der Kniescheibe mit all seinen Beschwerden. Diese Diagnose ist in dem noch folgenden Zwischenbericht vom 12.10.1968 und 02.12.1968 zweifelsfrei dokumentiert.
02.07.1969
10.07.1969
Falls es noch zu einer chirurgischen Begutachtung kommen sollte, die Unfallfolgen liegen jetzt nur noch auf neurologischem Gebiet, so bitten wir die B.-G., einen anderen Gutachter damit zu beauftragen, weil wir N. hier nicht mehr sehen wollen, zumal das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nach dem heutigen Auftreten von N. bei uns nicht mehr gegeben ist
Die Wahrheit hat der Unfallarzt Dr. [7-1] in seinen folgenden Zwischenberichten vom 12.10.1968 und 02.12.1968 dokumentiert.
Dazu im Einklang liegt auch der folgende Bericht von dem Rentengutachter Dr. [26] vom 13.02.2011 vor.
Zwischenbericht
12.10.1968
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden.
Zwischenbericht
02.12.1968
Kniescheibenabbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe und ist die Reibefläche mit ihren Beschwerden. Ferner wurde erkannt es muss zu einem Berufswechsel kommen.
Ich wurde zum Radio u. Fernsehtechniker ausgebildet und habe später in der Medizintechnik gearbeitet.
Die BGHW hat die Feststellung der Unfallfolge - Teil-MdE 10% - im li. Knie mit dem Zurückhalten von Beweismittel vom Tisch gewischt.
13.02.2011
Arztbrief bestätigt das Zurückhalten von Beweismittel
Der merkwürdige Geschehensablauf in Stenum ist natürlich der BGHW anzulasten.
28.01.2003
29.01.2003
31.01.2003
Es wurde eine Teil-MdE 10% im li. Knie bestätigt und mit dem Zurückhalten von Beweismittel von der BGHW vom Tisch gewischt.
28.04.2003
Es folgt der Begutachtungsauftrag für das Rentengutachten
28.04.2003
19.06.2003
22.06.2003
01.07.2003
13.08.2003
Die Unterlagen sind nicht mehr aufzufinden.
27.12.2004 (Bl.721)
07.02.2005 (Bl.775)
13.02.2011
Arztbrief bestätigt das Zurückhalten von Beweismittel