Ausnahmefall: 

Ich kämpfe gegen eine "kriminelle Vereinigung".

Die Kriminalpolizei Bremen hat das interne Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 über drei Seiten gesichtet und kam u.a. zu der Wertung:

 

"Ich würde gegen eine kriminelle Vereinigung antreten, die nach "Stasi-Manier" vorgeht und niemals zurückrudern wird, denn sie werden vom Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Die Kriminalpolizei Bremen kann nicht tätig werden, weil sie von der Staatsanwaltschaft Bremen keinen Auftrag bekommen."  

 

Die Wertungen habe ich übernommen und sind keine üblen Nachreden.

 

Die "Stasiakte" der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) soll angeblich nicht auffindbar sei.

 

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27.07.2021