Ich fühlte mich angesprochen und habe seit dem 16.04.2013  auf meiner Webseite für die Öffentlichkeit dokumentiert:

Wie Unfallverletzte (wie ich) von den Berufsgenossenschaften behandelt und um eine sachgerechte Unfallrente betrogen werden. Mir liegen die (unvollständigen) Geheimunterlagen mit dem Az.: E 207/09 und E 29/11 der BGHW in Kopie vor, welche dokumentieren, wie unfallverletzte Arbeiter (wie ich) von der BGHW behandelt werden. Es ist aber nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und sollen auch nicht im deutschen historischen Museum Berlin erscheinen, wie die Schreiben der BGHW vom 18.12.2020 und 05.03.2021 dokumentieren. Und die Tageszeitung taz am 21.10.2021 der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat.

 

Gefährliche Wahrheit:

Damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung bilden kann habe ich meine Verletztenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Darüber habe ich die BGHW informiert. Es ist aber nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie die Schreiben der BGHW vom 13.08.201918.12.2020 und 05.03.2021 bestätigt haben.

 

Mit offenen Karten zu spielen ist gefährlich.

Personenschutz habe ich bisher von der Staatsanwaltschaft nicht erhalten. 

 

Dazu ist zu sagen:

In der BG-Unfallstation Bremen wurde am 12.10.1968 von meinem li. Kniegelenk eine Rö.-Aufnahme angefertigt, dabei wurde ein kleiner Abbruch an der Kniescheibenunterseite als Gesundheitsschaden aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 - mit all seinen Beschwerden - diagnostiziert. Sogleich wurde ein Behandlungsfehler ableitbar.

 

Das merkwürdige Handeln der BGHW hat aber dazu geführt, dass der Gesundheitsschaden in keinem Bescheid erscheint und bisher auch nicht entschädigt wurde. Dazu im Einklang hat ein Rentengutachter am 13.02.2011 nachvollziehbar dokumentiert, dass die BGHW den Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62 Rs.) und weitere Beweismittel zurückgehalten hat. 

 

Und mit dem Verlaufsbericht der BG Unfallstation vom 27.08.2021 wurde die Merkwürdigkeit bekannt, dass der Unfallstation keine Unterlagen über Traumafolgen den Kopf betreffend vorlagen.  

 

Dieses ist kein Einzelfall und so kann ich der Öffentlichkeit berichten, auch mein chronisches Vorhofflimmern mit all seinen Beschwerden haben die Gutachter der BGHW als Gesundheitsschaden aus meinem Arbeitsunfall vom 20.03.2001 diagnostiziert. Das merkwürdige Handeln der BGHW hat erneut dazu geführt, dass der Gesundheitsschaden in keinem Bescheid erscheint und bisher auch nicht entschädigt wurde. Obwohl die BGHW meinen Stromunfall nach § 8 SGB VII als Arbeitsunfall mit dem Bescheid vom 27.04.2004 festgestellt hat wurde kein Gesundheitsschaden eingetragen. Mit dieser gesetzwidrigen Handlung erspart sich die BGHW jede mögliche Entschädigung seit 20 Jahren.

 

Meine Verletztenakte habe ich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung darüber bilden kann, wie die Berufsgenossenschaften unfallverletzte Arbeiter/innen behandeln.

 

Meine Webseite ist ein Beweismittel und wurde von dem SG Bremen als Tatbestand verwertet. Insoweit hat das Urteil vom 19.06.2014 richtig erkannt, auch mein letztes Hausverbot bei der BGHW war rechtswidrig und wurde aufgehoben.

 

Die "gefährliche Wahrheit" taucht auf. 

 

Am 01.09.2009 konnte mein Anwalt Prozessdelikt aufdecken. Nun wurde das Sozialgericht (SG) Bremen, die Beklagte (BGHW) und die BG ETEM angreifbar. Mit dieser "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt aber nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Und ohne Anwalt habe ich weitergemacht.

 

 

Danach folgte mein EXTRA BLATT im Nov. 2009

Mit meinem EXTRA BLATT habe ich im Nov. 2009 den merkwürdigen Geschehensablauf dokumentiert. Die Krankenkasse, Presse, BG ETEM, BGHW, das Sozialgericht Bremen und die Staatsanwaltschaft Bremen haben dieses EXTRA BLATT in Kopie erhalten. >Klick 

 

Geheimunterlagen dokumentieren die Behandlung der Unfallverletzten 

Danach hat die BGHW-BV Bremen am 05.10.2009 auf drei Seiten festgesetzt, wie das "Problem" mit mir zu lösen ist und wie ich nach zwei Arbeitsunfällen und Prozessdelikt zu behandeln bin. Und so werde ich auch wahrhaftig noch behandelt. Und keine Behörde will diese Geheimunterlage offiziell diskutieren. Und ich habe am 13.06.2021 eine Petition eingereicht.  

 

Mit dem Schreiben vom 16.04.2013 hat die BGHW die Veröffentlichung meiner Verletztenakte mit dem wörtlichen Hinweis untersagt: 

 

"In der Vergangenheit und Gegenwart haben Sie falsche, unvollständige und unwahre ehrenrührige Behauptungen über die BGHW und über unsere Mitarbeiter etc. aufgestellt und verbreitet." 

 

 

Was sagt die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft dazu? 

Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt: Diese Webseite ist keine üble Nachrede u. Verleumdung und wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 nachvollziehbar dokumentiert. Dazu im Einklang halte ich meine Vorhaltungen aufrecht. 

 

Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat schon mit Bescheid vom 17.11.2009 in 44 Punkten festgesetzt: Ich habe mich sorgfältig mit meinem Fall auseinandergesetzt. Fehlerhafte, für mich nachteilige Schriftstücke hat die aktenführende BGHW zu entfernen. 

 

Die BGHW entfernt aber keine fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen und Akten und so erhalte ich auch nicht was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

  

Das Handeln der BGHW bedroht meine Existenz und Gesundheit.

Das Geheimdokument der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat das Az.: E 207/09 und damit hat die BGHW Entscheidungen getroffen, die meine  Existenz bedrohen. Und wurde von der Kriminalpolizei als eine "Stasiakte" bewertet. Damit hat die BGHW an Ansehen verloren und der Petitionsausschuss wurde am 09.06.2021 eingeschaltet, weil die Senatoren und der Bürgermeister von Bremen nicht auf meine Schreiben und das Geheimdokument der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) reagieren.

 

Ich lande im Gefängnis, letztmalig entlassen am 06.09.2021  

Die gesetzliche Unfallversicherung hat meinen Fall so bearbeitet, dass ich im Jahre 2019 im Gefängnis gelandet bin und letztmalig am 06.09.2021 entlassen wurde.

  

 

So etwas hört man dann doch nicht alle Tage und so hat auch die Presse darüber berichtet.

Seit dem 16.04.2013 habe ich auf der vorliegenden Webseite meine Verletztenakte für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung darüber bilden kann:

 

"Wie unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt werden".

  

Als unfallverletzter Arbeiter möchte ich nur haben was mir nach Recht und Gesetz zusteht, aber die Streitigkeiten mit der BGHW nehmen kein Ende.

 

Merkwürdige Maßnahmen der BGHW und dem Sozialgericht (SG) Bremen haben dafür gesorgt, dass ich am 18.12.2008 mit meinem Anwalt vor dem LSG Bremen gescheitert bin. 

 

Danach konnte mein Anwalt am 26.08.2009 Prozessdelikt dokumentieren, so wurde das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte (BGHW) angreifbar. Mit der "gefährlichen Wahrheit" wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Teilerfolge haben am 19.06.2014 gezeigt ich bin auf der richtigen Spur und habe von Anfang an Recht. Darüber hat auch die Presse berichtet. Jedoch was mir zu steht habe ich bisher nicht erhalten. 

 

Die Streitigkeiten nehmen kein Ende, denn die BGHW will nicht kriminalisiert werden und sich auch nicht in der Presse und Fernsehen rechtfertige und muss die "gefährlichen Wahrheiten" geheimhalten.

 

So ist mit der E-Mail vom 17.11.2009 und 28.11.2009 nachvollziehbar dokumentiert. 

 

Es folgt eine filmreife Story und geht um die ganze Welt

Es folgt eine filmreife Story u. geht "AROUND THE WORLD".  

Merkwürdige Maßnahmen der BGHW (vormals GroLa BG) und dem Sozialgericht (SG) Bremen verhindern eine sachgerechte Unfallrente.

 

 

Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirene 

 

 

Ich fühlte mich in der Behörde bedroht und so kam es zum Einsatz meiner amerikanischen Polizeisirene.

 

 

 

Sondereinsatz der Polizei

Das Einschalten meiner Polizeisirene führte zum Sondereinsatz der Polizei und hat die "Bedrohung" beseitigt.

Die Mitarbeiter der BGHW halten sich Fit auf dem Dach der Behörde, wie die Zeitung berichtet. 

 

"Nebenkriegsschauplatz" 

Das Sozialgericht Bremen hat die BGHW am 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet. Unter Polizeischutz 

wurden die Gerichtsverfahren angesetzt. Mein Besuch in der Behörde ist nur mit Polizeischutz möglich.

 

Das Geheimdokument der BGHW vom 05.03.2009 (drei Seiten) hat das Az.: E 207/09 und hat die Kriminalpolizei Bremen als "Stasiakte" bewertet.

Das Schreiben (05.10.2009) der BGHW dokumentiert:

 

"Wie unfallverletzte Arbeiter/innen von der Berufsgenossenschaft behandelt werden".

 

Ich kann es nicht glauben, aber scheinbar kämpfe ich gegen eine kriminelle Vereinigung und könnte der 2. "Gustl Mollath" werden.  So hat es mir die Kripo nachdem Lesen eines Schreibens der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) erklärt. Und ich soll auf meine Gesundheit aufpassen und die Beschuldigten werden niemals zurückrudern, denn sie erwarten vom Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe.

Das Schreiben (05.10.2009) hat die Kripo als Stasiakte bewertet.

 

Auf einer Messe in Bremen habe ich der Kripo ebenfalls das Schreiben vorgelegt und es wurde von mir eine Kopie gewünscht, damit die Kripo diese unglaubliche Geschichte in der Wache glaubhaft machen kann.

 

Ferner habe ich das Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen am 22.11.2012 vorgelegt. Und nachdem Lesen wurde mir gesagt, die Ermittlungen werden mit einer Verleumdungsklage von der Staatsanwaltschaft Bremen eingeleitet und ich könnte nach Hause gehen. Denn die BGHW habe mich zu unrecht in die Liste "gefährlicher Personen" eingetragen. Tatsächlich bin ich aber für die BGHW eine "gefährliche Person", weil ich "gefährliche Wahrheiten" aufdecke für die sich keiner rechtfertigen will und auch nicht rechtfertigen kann.

 

Für die BGHW bin ich eine "gefährliche Person"

Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) hat die BGHW danach in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen und dürfen nicht mehr kopiert werden. Dazu werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft bedroht. Diese 45 Geheimunterlagen darf ich auch nicht in den Gerichtsverfahren verwerten. 

 

 

Mehr dazu im folgenden chronologischem Geschehensablauf und beginnt mit der ungewöhnlichen Schlagzeile:

   

"Autos wirbelten durch die Luft"  

Als Fahrer dieses Autotransporters der Firma. E. H. Harms kam mir - Erich Neumann - ein alkoholisierter LKW Fahrer in die Quere und kostete meinem Beifahrer das Leben und meine Gesundheit. 

Merkwürdige Maßnahmen meiner Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) vormals GroLa BG und dem Sozialgericht (SG) Bremen verhindern eine sachgerechte Unfallrente. So wurde die Sache vor das Sozialgericht (SG) Bremen gezerrt.

 

Wie folgt, kam dazu noch mein Arbeitsunfall vom 20.03.2001.

Und eine merkwürdige Maßnahme der BGHW wird mit dem Bescheid der BGHW vom 27.04.2004 dokumentiert. Denn es wurde bisher kein Gesundheitsschaden eingetragen.

 

20.03.2001

Elektrounfall in der Medizintechnik 

Bei Reparaturarbeiten kam es in der Medizintechnik am  20.03.2001 zu einem Stromschlag, 220 Volt mitten durch mein Herz und hat chronisches Vorhofflimmern ausgelöst, so haben es alle Mediziner der BGHW festgestellt. Es war mein zweiter schwerer Arbeitsunfall und mit Bescheid vom 27.04.2004 als Arbeitsunfall nach § 8 SGB VII anerkannt wurde.

Dieser Bescheid (27.04.2004) ist eine merkwürdige Maßnahme, weil die BGHW keinen Gesundheitsschaden eingetragen hat. Und damit erspart sich die BGHW bisher jede mögliche Entschädigung.

Siehe dazu auch den Bescheid der BGHW vom 11.11.2009

Nach dem Gesetz und § 8 SGB VII gibt es aber keinen Arbeitsunfall ohne Gesundheitsschaden. Mit diesem Bescheid verliert die BGHW an Ansehen und hat den Bescheid in eine Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit aufgenommen.

 

Alle Mediziner der BGHW haben mein chronisches Vorhofflimmern als Gesundheitsschaden festgestellt. Und dem Berufungsgericht (LSG) Bremen konnte glaubhaft gemacht werden, bis zum Unfalltag war mein Herz frei von Vorhofflimmern. Jedoch habe ich bisher keine Entschädigung erhalten.

 

Alle Klagen sind gescheitert.

Im Jahre 2004 kamen meine zwei Arbeitsunfälle vor das Sozialgericht (SG) Bremen und am 18.12.2008 sind meine zwei Klagen vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert.

 

Meinem Wunsch, dass sich ein Mitarbeiter der BGHW mit mir zusammen hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und Unterschlagungen aufzudecken wurde eine Absage erteilt. So hat es die BGHW mit dem Vermerk am 31.08.2009 dokumentiert.

 

Prozessdelikt wurde aufgedeckt

Danach konnten mein Anwalt und ich mit dem Schreiben aus dem SG Bremen vom 01.09.2009 Prozessdelikt aufdecken und dokumentieren und wurde mit aller Raffinesse eingefädelt.

 

Nun wurde die Beklagte (BGHW) und das SG Bremen wegen Prozessdelikt angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück.

 

EXTRA BLATT

Mit meinem EXTRA BLATT hatte ich schon im Nov. 2009 für die Öffentlichkeit den merkwürdigen Geschehensablauf zum Prozessdelikt dokumentiert.

 

Ich konnte weitere Merkwürdigkeiten aufdecken und hat dazu geführt, dass ich am 24.12.2019 in der JVA Bremen eine Ordnungsstrafe antreten musste und letztmalig am 06.09.2021 entlassen wurde. Dabei wurde ich von der Presse interviewt und warte auf den Bericht.

 

Ich habe Glück gehabt, denn die Justizbeamten kannten meine Webseite und die Presseberichte und haben erkannt ich sitze zu unrecht im Gefängnis und wurde gut behandelt.

 

Geheimunterlagen der BGHW dürfen nicht in falsche Hände kommen

Ich leide unter Psychosomatischen Belastungsstörungen, denn ich muss Tag und Nacht dafür sorgen, dass die 45 Geheimunterlagen der BGHW nicht in falsche Hände kommen. Insoweit haben die Ärzte in der JVA schon am 24.12.2019 dafür gesorgt, dass ich meine Akte - mit den 45 Geheimunterlagen der BGHW - mit auf meine Zelle nehmen durfte.

   

 

Aufklärung ungewünscht und Lügen ist vor Gericht verboten 

Danach hat sich vor dem LSG Bremen gezeigt, an einer mündlichen Verhandlung die zur Aufklärung der Wahrheit dient, hat die Beklagte (BGHW) nicht teilgenommen, denn vor Gericht ist Lügen verboten und wird vom Gesetzgeber bestraft.

Die Beklagte hat aber das Recht zu Schweigen.

 

Dazu im Einklang ist die Beklagte auch mit einem Gerichtsbeschluss aus dem SG Bremen - ohne eine mündliche Verhandlung - einverstanden und erspart sich das Lügen in der mündlichen Verhandlung. 

 

Schon am 05.10.2009 hat die Beklagte auf drei Seiten dokumentiert:

 

"Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zuraten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Auch wollen wir nicht angreifbar sein, wenn die Auseinandersetzungen mit Herrn Neumann weiter eskalieren sollten. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte."

 

Hausverbote verhindern die Aufklärung in der Behörde

DGUV möchte die Meinung der Öffentlichkeit erfahren. >Klick 

Am 18.01.2010 habe ich mein 1. von drei ungerechtfertigten Hausverboten von der BGHW erhalten und am 19.06.2014 wurde mein letztes Hausverbot aufgehoben. Ein Besuch in der Behörde sollte nur nach Terminabsprache und mit Polizeischutz möglich sein. Einen Besuchstermin habe ich bis dato nicht mehr erhalten. So wird die Aufklärung in der Behördenakte verhindert und mit einem Vermerk vom 31.08.2009 wurde der Irrtum erregt, ein Mitarbeiter hätte sich mit mir zusammen hingesetzt und die Akte überprüft.

 

 

Ich folge der DGUV mit meiner Webseite seit dem 16.04.2013 und dokumentiere:

 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter/innen von den 

Berufsgenossenschaften behandelt?"  

 

Diese Frage wird auch mit dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) beantwortet

 

 

Dabei habe ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht. 

 

Damit sich die Öffentlichkeit ein eigenes Urteil bilden kann, habe ich meine Verletztenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Und die BGHW hat mir schon am 16.04.2013 unberechtigte Probleme mit der Veröffentlichung meiner Verletztenakte gemacht. Und habe dazu im Einklang von der BGHW vier Ordnungsstrafen erhalten. Denn es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und wurde letztmalig mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 festgesetzt.

 

Weiter werde ich von der BGHW mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR bedroht oder Ersatzweise mit Ordnungshaft bis zu 2 Jahren. Dazu im Einklang hat die BGHW mir eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung vorgelegt.

 

Meine letzte Ordnungshaft habe ich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen am 06.09.2021 abgesessen. Als ich die JVA Bremen verlassen habe, hat die Presse auf mich gewartet. Nun warte ich auf den Bericht.

 

Meine zuständige Behörde ist "die Höhle des Löwen"

 

Zum Behördenbesuch muss Polizeischutz angefordert werden. Denn die BGHW hat eine Bedrohungslage aufgebaut. Dazu im Einklang hat die BGHW mir seit dem 18.01.2010 rechtswidrige Hausverbote erteilt und bei einem Besuch in der Behörde soll Polizeischutz angefordert werden. Damit bin ich einverstanden, weil ich ja zur Aufklärung von Fragen in meiner Behördenakte "die Höhle des Löwen" betreten muss.

Dieses Hausverbot und weitere Hausverbote waren natürlich rechtswidrig und wurden am 19.06.2014 aufgehoben.

Danach hat das Bedrohungsmanagementteam am 29.04.2016 dokumentiert, wie die weitere Aufklärung von den Mitarbeitern der BGHW gefahrlos zu verzögern ist. 

 

Als von der Beklagten erkannt wurde, es wird zu acht mündlichen Verhandlungen kommen, hat die Beklagte dem Gericht am 01.09.2010 vorgeschlagen es soll zur Schlichtung (Mediation) kommen. Jedoch das Gericht wollte keine Schlichtung und hat meine acht Klagen mit einer merkwürdigen Gerichtswahrheit zurückgewiesen.

Unter der Schlagzeile "Gerechtigkeit als Herzenssache" hat auch die Presse ("taz") am 18.10.2010 darüber berichtet. 

 

Eine Stellungnahme zu meinen unangenehmen Vorhaltungen vom 15.10.2011 hat die Beklagte mit einem "Nein" auf Bl.2399 in der Sache S 29 U 108/11 (AU 1968) vor dem SG Bremen abgelehnt. Aktenkundig hat die Beklagte dem Gericht vorgeschlagen, mit einem Gerichtsbeschluss ohne mündliche Verhandlung, wäre die Beklagte einverstanden.

 

Dazu ist zu sagen:

Natürlich ist die Beklagte mit einem Gerichtsbeschluss einverstanden, denn sie muss keine unangenehmen Fragen beantworten. Offensichtlich will die Beklagte auch keine Fragen beantworten. Denn als es am 22.11.2012 zur Wideraufnahme meiner Verfahren zu zwei mündlichen Verhandlungen kam, ist niemand für die Beklagte erschienen.

 

Damit war das LSG Bremen einverstanden und lässt ableiten, die Wahrheit soll auch nicht vor dem LSG Bremen aufgeklärt werden und darum wurde die Beklagte auch nicht zum Erscheinen aufgefordert. 

Es soll keine weitere Aufklärung geben

Offensichtlich war die Beklagte und das LSG im Glauben, in diesem besonderen Fall, könnte ich als Kläger unsachgemäß reagieren, wenn ich erkenne, es wird keine Aufklärung mehr geben. Dazu im Einklang gibt es die Gesprächsnotiz vom 07.05.2012. und Schreiben der Beklagten vom 05.10.2009 (drei Seiten). Und bei der mündlichen Verhandlung am 12.11.2012 waren Justizbeamten anwesend. Die BGHW hatte aber schon mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 festgesetzt, dass es keine weitere Aufklärung geben wird und wünschte Polizeischutz. Die Beklagte und das Gericht sind seit vielen Jahren durchschaut und ich reagiere nur sachgerecht.

 

Und zur Geheimhaltung vor der Öffentlichkeit hat mir die BGHW eine Liste vom 13.08.2019 vorgelegt mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW, welche ich nicht vervielfältigen darf und die merkwürdigen Maßnahmen dokumentieren mit dem die Sozialversicherung an Ansehen verliert und meine sachgerechte Unfallrente versperrt. Dazu wurde mir ein Ordnungsgeld bis 250.000 € angedroht und Ersatzweise bis zu 2 Jahre Ordnungshaft. Dieses ist ein Hinweis wie wichtig die Geheimhaltung für die BGHW ist und Rechtsmissbrauch wird ableitbar. 

 

 

Die Presse fragt, wo bleibt die Staatsanwaltschaft?

 

Unfallmann deckt Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal auf.

Im Kampf um Unfallrente verliert die deutsche Sozialversicherung seit vielen Jahren an Ansehen und Vorbildlichkeit in der ganzen Welt. Und für finanzielle Einsparungen hat die BGHW das Bundesverdienstkreuz am 04.02.2013 erhalten.  

 

Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bremen hat am 26.05.2015 ergeben:

 

Meine Webseite ist keine üble Nachrede und Verleumdung!

  

Schon am 25.12.2012 lag eine Klagehäufung vor, wie síe bisher noch nie vorgekommen ist. Rechtsmissbrauch liegt eindeutig vor und ist der Beklagten (BGHW) anzulasten und wurde dem Landessozialgericht (LSG) Bremen am 29.09.2021 mit drei Schriftsätzen gemeldet. Meine vielen Klagen sind berechtigt, dass haben die Teilerfolge seit dem 19.06.2014 bestätigt.

 

Am 19.02.2014 war das SG Bremen noch von dem unrichtigen Tatbestand ausgegangen: Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und wäre vielfach gerichtlich bestätigt. Dieser Tatbestand und die gerichtlichen Bestätigungen haben die Teilerfolge am 19.06.2014 als unrichtig festgesetzt.

 

Lügen ist vor Gericht verboten 

Der Geschehensablauf läßt ableiten, es könnte sein, dass das SG und LSG Bremen verhindern will, dass die Beklagte vor Gericht lügen muss um Prozessdelikt zu vertuschen. Und läßt es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen. Dazu hat das SG Bremen mit dem Schreiben vom 28.09.2021 den Irrtum erregt, dass die Sache zum Az.: S 29 U 51/21 angeblich keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt sei.

 

Würde es zu keiner mündlichen Verhandlung kommen wäre es im Sinne der Beklagten und dem Gericht. Denn in einer mündlichen Verhandlung ist das Lügen vor Gericht verboten.

 

BGHW erscheint nicht zur mündlichen Verhandlung vor Gericht

Nun wird nachvollziehbar, warum das LSG Bremen bei der damaligen mündlichen Verhandlungen am 22.11.2012 zur Wideraufnahme meiner Verfahren nicht auf die Anwesenheit der Beklagten bestanden hat. 

 

Mit dem Schreiben aus dem LSG Bremen vom 26.04.2021 zum Az.: L 14 U 53/21 WA und L 14 U 54/21 WA ist gesichert, es kommt erneut zu Wideraufnahmeklagen.

Dem folgten die Schreiben aus dem LSG vom 26.06.2021 und wieder sollen die Wideraufnahmeklagen ohne mündliche Verhandlung erledigt werden. 

 

Damit bin ich nicht einverstanden und stelle einen Antrag zur mündlichen Verhandlung. Denn die Beklagte muss in einer mündlichen Verhandlung ihre merkwürdigen Maßnahmen und die Geheimhaltung ihrer 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen erklären, die meine mögliche Unfallrente versperren und darf vor Gericht nicht lügen. Siehe dazu meinen Schriftsatz vom 04.10.2021 (Entwurf)

 

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BGHW und das SG Bremen halten Beweismittel zurück 

Mein damaliger Anwalt und ich haben alles Versucht, aber die BGHW und SG Bremen haben keinem Sachverständigen den Zwischenbericht vom 12.10.1968 (Bl.62/Rs.) offensichtlich gemacht und auch nicht den Notarztbericht vom 06.02.2001. So wird die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen aus zwei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen verhindert. Diese Fehler hat bisher kein Gericht beseitigt und so wird verhindert, dass ich erhalte, was mir nach Recht und Gesetz zusteht.  

 

Noch ein wichtiger Hinweis:

Am 02.09.2014 hat die BGHW bei der Staatsanwaltschaft Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf:

Üble Nachrede und Verleumdung. Das Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Meine Anschuldigungen, mit welchen merkwürdigen Maßnahmen die BGHW vorgeht sind keine üble Nachrede und keine Verleumdung.

Und diese Tatsache muss der Besucher meiner Webseite erfahren. 

 

Prozessdelikt, Justizskandal und merkwürdige Maßnahmen

 

Auf meiner Webseite wird ein mutmaßlicher Justizskandal, wie im Fall "Gustl Mollath" in Bayern aufgedeckt. So hat es mir die Kriminalpolizei Bremen erklärt, die nicht eingreifen kann weil von der Staatsanwaltschaft  Bremen kein Auftrag vorliegt.

 

Dazu im Einklang wollte die BGHW schon am 01.09.2010 eine Schlichtung (Mediation), aber nicht das SG Bremen. Als es am 04.02.2014 zur Mediation kommen sollte, hat das SG Bremen die Mediation am 13.03.2014 abgesagt, weil ich darauf aufmerksam gemacht habe was mir nach Recht und Gesetz zusteht. Und als es am 05.06.2019 zu fünf Mediationen kam, hat die Beklagte (BGHW) kein Angebot mitgebracht.

 

Und der Geschäftsführer der BGHW-Bremen hatte dem Landgericht (LG) Hamburg eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung vom 05.12.2018 vorgelegt und wollte danach die Mediation. Vor dem LG)  Hamburg besteht Anwaltszwang und weil ich keinen Anwalt habe wurde die Mediation am 11.07.2019 vor dem LG Hamburg abgesagt. 

 

Offensichtlich haben die BGHW und Gerichte ein Problem, werde ich in einer Schlichtung nämlich erhalten was mir nach Recht und Gesetz zusteht, dann wird die Öffentlichkeit erkennen über viele Jahre ist etwas schiefgelaufen und schon am 28.11.2009 wurde dokumentiert, keiner will sich in der Presse und Fernsehen rechtfertigen und die Bearbeiter meiner Akte erwarten vom Gesetzgeber eine Strafe.

 

Tatsächlich ist es am 19.06.2014 und 23.06.2015 auch nach > als 12 Jahren zum Teilerfolg gekommen, aber die Staatsanwaltschaft Bremen hat sich nicht gemeldet, denn ich habe eine Rentennachzahlung ohne Zinsen erhalten und ist eine merkwürdige Entscheidung! 

 

 

125 JAHRE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG 

Ich lag schon im 12. Jahr mit meiner Berufsgenossenschaft (BGHW)  im Rechtsstreit und benötigte die Hilfe der Öffentlichkeit. Durch die Broschüre von Carl Hofstädt, Berlin 1904. "Der Kampf um die Unfallrente" wurde ich zur Webseite angeregt. Damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung bilden kann habe ich meine Verletztenakte der Öffentlichkeit zugänglichgemacht. Aber die BGHW hat mir sogleich am 26.04.2013 und bis dato ungerechtfertigte Probleme mit der Veröffentlichung meiner Verletztenakte gemacht. Es wurde mir von der BGHW auch angeraten, ich möge meine Webseite schließen.

 

Carl Hofstädt und ich berichten über das Thema: 

"Wie werden unfallverletzte Arbeiter von den

Berufsgenossenschaften behandelt?" 

 

 

Vorsicht, Falle?!   

Die merkwürdigen Maßnahmen der BGHW habe ich erkannt und meine sachgerechte Unfallrente verhindern.

Am 30.01.2011 und 03.03.2011 habe ich dokumentiert "wem was anzulasten ist" von dem Personal der BGHW.

 

Darauf wünschte der Geschäftsführer der BGHW-Bremen am 08.04.2011 eine Strafanzeige gegen meine Person als "Signalwirkung" an sein Personal. Dieses Vorhaben war unberechtigt und die Erfolglosigkeit war dem Geschäftsführer bekannt.

Mit dieser merkwürdigen Maßnahme verliert die BGHW natürlich an Ansehen. Und nun wurde auch nachvollziehbar, warum die BGHW in dem Schreiben vom 05.03.2021 festgesetzt hat:

 

"Sehr geehrter Herr Neumann, 

es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

  

Leider kann ich der Beklagten (BGHW) und dem Sozialgericht (SG) Bremen nicht mehr vertrauen und könnte im Kampf um Unfallrente meine Existenz verlieren. Dazu im Einklang hat die BGHW am 13.08.2019 eine Liste zusammengestellt über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen welche ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und nicht mehr vervielfältigen darf. Dazu werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, mit einer Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre. Diese Akten dokumentieren die merkwürdigsten Maßnahmen der BGHW seit dem Jahre 2003. Mit einem Versäumnisurteil hat das Landgericht (LG) Hamburg die Sache ohne mündliche Verhandlung am 13.08.2019 festgesetzt. 

 

20.12.2019: Beweismittel ist untergetaucht und nicht mehr auffindbar 

Was sagt der Generalstaatsanwalt zu meinem Fall?

 

Mit Bescheid hat die Generalstaatsanwaltschaft Bremen am 17.11.2009 festgesetzt: Fehlerhafte, für mich nachteilige Schriftstücke hat die aktenführende BGHW zu entfernen.

 

 

Was sagt das SG Bremen zu meinem Fall?

 

Ich soll das Anfordern von Beweismittel einstellen! 

So wurde es vom Sozialgericht (SG) Bremen am 04.11.2010 gewünscht. 

Ich kann auch keine weiteren Beweismittel mehr aus dem SG Bremen erhalten, denn seit dem 10.03.2020 ist bekannt, die Gerichtsakte Az.: S 18 U 94/04 in der Stromunfallsache wurde vernichtet. Und damit auch die original Beweismittel über mutmaßlichen Prozessbetrug.

 

 

Was sagt die BG ETEM zu meinem Fall?

 

Wörtlich schreibt die Geschäftsführung der BG ETEM am 07.05.2009: Ich weise diese Vorwürfe mit Nachdruck zurück und fordere Sie auf, derartige Unterstellungen und Äußerungen künftig zu unterlassen.

 

Die BG ETEM ist nämlich aktiv in meinem Fall verwickelt und der Mitarbeiter [10-2] hat in seinem Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) behauptet die Beklagte (BGHW vormals GroLa BG) habe die BG ETEM zur Begutachtung meines Stromunfalles vom 20.03.2001 beauftragt. Und diesen Begutachtungsauftrag hätte der Mitarbeiter [10-2] mit seiner Stellungnahme vom 29.08.2003 (Bl.174) erledigt. 

 

Mit dieser Stellungnahme (29.08.2003) und dem weiteren Schreiben der BG ETEM vom 18.11.2004 (Bl.266) und einer Gesprächsnotiz der Beklagten BGHW vom 18.11.2004 (Bl.263) hat die Beklagte und das SG Bremen in den damals laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtsgutachter eingegriffen und zu meinem Nachteil Irrtum erregt.

 

In meinem Fall ist das Sozialgericht Bremen aktiv verwickelt >Klick  

Denn das SG Bremen hat den Schriftsatz der Beklagten vom 28.02.2005 nicht an meinen Anwalt und mir übersandt. So ist unbekannt geblieben, dass das Gericht neues und Irrtum erregendes Beweismittel aufgegriffen und in den laufenden Begutachtungsprozess bei dem Gerichtsgutachter eingebracht hat. Und mit einem Vermerk auf Bl.266 hat die Beklagte in der Behördenakte den Irrtum erregt, dass das weitere Schreiben vom 18.11.2004 (Bl.266) nicht in den Prozess (Az.: S 18 U 94/04) eingebracht wird.

  

Extra Blatt

Schon im November 2009 hätte die Öffentlichkeit von dem Prozessdelikt erfahren können, aber leider hat die Presse keinen Bericht gebracht. So habe ich im November ein Extra Blatt angefertigt und an die Beteiligten versandt.  

 

Aktenmanipulation:

Meine Prozesse habe ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen mit meinen Anwalt Dr. jur. verloren und in einem ruhigen Gesprächsverlauf kam der Bearbeiter [18] meiner Fälle am 07.01.2009 zu dem Ergebnis:

 

Herr Neumann wird "weitermachen" wahrscheinlich.

 

Am 08.06.2009 habe ich bei meiner letzten Akteneinsichtnahme in der Behörde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen den Bearbeiter [18] meiner Akte wegen Aktenmanipulation angekündigt. 

Mit Aktenvermerk vom 21.07.2009 hat der Geschäftsführer der BGHW -Bremen in der Handakte dokumentiert, dass die weitere Bearbeitung meiner Fälle nicht mehr von dem Bearbeiter [18] durchgeführt werden.

Tatsächlich wurde der Bearbeiter [18] aber weiter auch in meiner Stromunfallakte unter Bl. 888, 906, 959 und 982 vom 23.02.2011 gesichtet.  

 

Der Bock wurde zum Gärtner gemacht.

Und der Bearbeiter [18] hat auch noch ein Beschwerdeverfahren gegen seine Person mit dem Az. E 207/09 und Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) abgearbeitet. Der Bearbeiter hat sich nicht die vollständige Akte vorlegen lassen und wurde auch als Ansprechperson aufgeführt.

Damit hat die BGHW natürlich "den Bock zum Gärtner gemacht".

 

*Wichtiger Hinweis:

Das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und nicht kopieren und wurde in eine Liste vom 13.08.2019 mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW zur Geheimhaltung aufgenommen. Auf meiner Webseite werden die 45 Geheimunterlagen mit einem * gekennzeichnet. 

   

Am 17.11.2009 folgte ein Bescheid der Generalstaatsanwalt Bremen und bestätigt 44 Pflichtverletzungen mit dem Hinweis: Für die Beseitigung der nachteiligen Schriftstücke ist die aktenführende Behörde zuständig.

 

 

17./18./28.11.2009:

Schon im Jahre 2009 wünschte die BGHW von mir, dass ich endlich einen Schlussstrich ziehe und mein Rentendasein genießen soll.

 

Mein Rentendasein kann ich jedoch erst genießen wenn ich erhalte, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, aber dazu ist es bisher nicht gekommen. Die Presseberichte liegen seit 2010 vor, aber die BGHW und das SG Bremen wollen sich nicht für ihre Pflichtverletzungen rechtfertigen.  

 

Die BGHW ist der Auffassung, so kann es nicht weitergehen und befürchtete wörtlich:

 

"Demnächst stehen wir in der Zeitung oder müssen uns im Fernsehen rechtfertigen! Geschweige denn, dass er [Erich Neumann] hier mit einer Waffe auftritt.

Jeder Kontakt mit ihm muss u.E. beendet werden."  >Klick

 

Weiter hat die BGHW aktenkundig dokumentiert:

Dass man sich nun völlig zurückzieht, ist nicht zu raten, da man sich dann der Gefahr einer möglichen Untätigkeitsklage aussetzt. Ferner bleibt Herr Neumann in jeder Form unberechenbar, wenn er feststellt, dass nichts weiter passieren sollte. Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste "gefährlicher Personen" aufnehmen.

 

Prozessdelikt wurde aufgedeckt:

Schon am 26.08.2009 konnte mein Anwalt Prozessdelikt dokumentieren. Nun wurde das Sozialgericht (SG) Bremen und die Beklagte angreifbar. Aber damit wollte mein Anwalt nichts zutun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. 

 

Am 18.01.2010* habe ich mein 1. ungerechtfertigtes Hausverbot erhalten

Das letzte Hausverbot wurde am 19.06.2014 aufgehoben.  

 

Mein Fall wurde zu Komplex, die BGHW wollte die Schlichtung:

Ich habe Weitergemacht und am 01.09.2010 war mein Fall so komplex, dass die Beklagte die Schlichtung (Mediation) wollte, aber nicht das SG Bremen. Und auch später wollte das SG Bremen keine Mediation. 

 

Wem was anzulasten ist:

30.01.2011: In der Stromunfallsache (Arbeitsunfall vom 20.03.2001) 

03.03.2011: In der Verkehrsunfallsache (Arbeitsunfall vom 19.06.1968)

 

Mitarbeiter der BGHW sind befangen:

Am 02.03.2011 hat die BGHW festgesetzt, Mitarbeiter sind befangen und verweigern die Bearbeitung meiner Akte im Beschwerdeverfahren.

 

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal. 

 

 

 

Ich benötigte Hilfe und habe 2013 meine Webseite eingerichtet.   

Damit sich die Öffentlichkeit eine eigene Meinung bilden kann, habe ich seit dem Jahre 16.04.2013 meine Behördenakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dass die Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ist nicht im Interesse der BGHW und wurde am 13.08.2019 u. 05.03.2021 von der BGHW festgesetzt. Dazu im Einklang hat die BGHW am 24.12.2019 für meine erste Ordnungshaft gesorgt.

 

Natürlich muss sich die BGHW dafür in der Öffentlichkeit rechtfertigen, warum ich auf meiner Webseite nicht von meinem Grundrecht der Meinungsfreiheit gebrauch machen darf. Und warum 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW seit dem 13.08.2019 nicht mehr kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Dazu gehört auch das Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) und ist der Plan, wie die BGHW im "Kampf um Unfallrente" gegen meine Person vorgeht und auch vorgegangen ist.

 

24.06.2013

BGHW bezeichnet das Sozialgericht als "Nebenkriegsschauplatz". 

 

Dazu im Einklang hat die BGHW das SG Bremen in ihrem Schriftsatz vom 24.06.2013 als "Nebenkriegsschauplatz" bezeichnet.

 

 

19.06.2014 

Wichtige (merkwürdige) Teilerfolge vor dem SG Bremen 

Nachdem die Unfallrente (MdE 25 %) mit einer Einmalzahlung im Jahre 1975 ausgezahlt wurde, lebte die Rente mit einer Verschlimmerung von 5% wieder auf. Und es kam zur Nachzahlung über 12 Jahre, aber ohne Zinsen. Und mir wurde gesagt ich soll mich mit dem "Spatz in der Hand zufrieden geben", ansonsten würde ich gar nichts bekommen. So haben die BGHW und das SG Bremen es am 19.06.2014 spontan zu einem Vergleich kommen lassen der vorspiegelt, sämtliche Ansprüche seien damit abgegolten.

 

Ferner wurde mein Hausverbot als rechtswidrig aufgehoben.

 

02.09.2014

Der nächste Teilerfolg:

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person war erfolglos. 

Meine Webseite ist nicht angreifbar. Insoweit wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen meine Person mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

23.06.2015

Ein weiterer Teilerfolg vor dem LSG Bremen

Das Ungewöhnliche will die BGHW natürlich Geheim halten, ist in meinem Fall aber nicht möglich. Denn als Fernsehtechniker und in der Medizintechnik wurde ich zur Fehlersucher ausgebildet und decke auch in meiner Behördenakte das Ungewöhnliche und die Pflichtverletzungen auf. 

 

Mit Geheimunterlagen der BGHW wird durchgestartet. 

 

Es wird nur noch auf das "OK" vom Gesetzgeber gewartet, dann wird durchgestartet und mehr als 45 Geheimunterlagen (Akten und Verwaltungsentscheidungen) der BGHW werden für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und die Pflichtverletzungen der BGHW dokumentieren. 

 

 

Ungewöhnlicher Fall verlangt ungewöhnliche Maßnahmen

Danach wurde mein Fall aber sehr Ungewöhnlich und nicht nur weil am 28.04.2003 Akten auf dem Wege zum Rentengutachter nach Stenum für immer untergetaucht sind. Denn die BGHW hält auch das interne Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) mit allen Mitteln geheim. Und vor Gericht hat die BGHW am 20.10.2019 behauptet, dass das Schreiben vom 05.10.2009* nicht auffindbar sei. 

 

Gerichtsakte vernichtet

Es war auch ungewöhnlich, dass die Gerichtakte (Az.: S 18 U 94/04) vernichtet wurde, in der Sache Stromunfall und Prozessdelikt dokumentiert. Dazu hat der Direktor am SG Bremen der Landesbeauftragten für Datenschutz am 10.03.2020 erklärt, dass die komplette Akte wohl vernichtet worden sei. Er konnte keine weiteren Angaben zum Zeitpunkt und zum Löschvorgang machen und gab an, dass dies nicht mehr rekonstruierbar sei.

 

Die vielen Leser meiner Webseite, müssen sich keine sorgen machen, denn die ausschlaggebenden Beweismittel liegen mir in Kopie vor.

Noch brisanter ist aber die Maßnahme, dass ich dieses Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) mit 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit seit dem 13.08.2019 nicht mehr zugängliche machen darf und auch nicht vervielfältigen darf. Und werde sogleich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht. Ersatzweise mit bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Diese 45 Beweismittel und mehr, liegen mir greifbar in Kopie vor.

 

Sollte es zu keiner Schlichtung kommen werde ich die Geheimunterlagen der Öffentlichkeit zugänglich machen und hole mir gerade vom Gesetzgeber die Erlaubnis.

 

Mein Anwalt und ich haben am 26.08.2009 Prozessdelikt aufgedeckt, aber das Sozialgericht Bremen hat sich dafür nicht gerechtfertigt.

 

 

 

23.06.2015

Der nächste Erfolg, jetzt auch vor dem LSG Bremen 

Denn die BGHW hatte meinen Jahresarbeitsverdienst (JAV) und damit meine Unfallrente zu meinem Nachteil schon seit dem Jahre 1970 nicht Pflichtgemäß ermittelt.

 

30.10.2014

05.03.2021

Teilerfolge und Beweismittel bestätigen, es bestehen Ansprüche,

aber der Öffentlichkeit werden die Beweismittel nicht zugänglich gemacht. Und dürfen auch nicht für die Gerichtsverfahren kopiert werden. 

  

Ich kann also meine Rechte nicht mehr einfordern. 

 

Auch Hausverbote wurden seit dem 18.01.2010 von der BGHW als ungewöhnliche Maßnahmen durchgeführt und auch das letzte Hausverbot wurden mit Urteil vom 19.06.2014 wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Darüber hat auch die Presse berichtet.

 

Es folgte darauf eine weitere ungewöhnliche Maßnahme.

Denn am 02.09.2014 hatte die BGHW ein aussichtsloses Strafverfahren gegen meine Person angestrengt mit dem Tatvorwurf: Übler Nachrede und Verleumdung. Die Strafanzeige war und musste erfolglos sein und sollte nur eine "Signalwirkung" an das eigene Personal sein und dafür sollte ich "meinen Kopf hinhalten"In der Sache "Signalwirkung" liegt mir seit dem 05.03.2021, ein Dokument: BEV vom 08.04.2011 vor und dokumentiert die ungewöhnliche Maßnahme. 

Mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Damit war der Strafantrag gescheitert.

 

Die ungewöhnlichen Maßnahmen nehmen kein Ende.

 

So hatte die BGHW auch schon am 07.03.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärungen für meine Person ausgearbeitet. 

 

 

 

Ungewöhnlich war auch ein Feuer in meinem Nachbarhaus am 21.01.2019. So ein Großfeuer hätte auch die Akten in meinem Reihenhaus vernichten können. 

 

ACHTUNG! ACHTUNG!

 

Am 06.09.2021 wurde ich aus der 4. Ordnungshaft entlassen und habe mein Gästebuch geöffnet und plötzlich waren die  1750 Eintragungen gelöscht. Damit war sogleich der Öffentlichkeit die Meinungsfreiheit genommen.

 

 

 

 

 

Die Eintragungen im Gästebuch waren gelöscht

 

Erich Neumann, Unfallmann

(Freitag, 10 September 2021 11:08)

Mein Gästebuch wurde mit 1750 Eintragungen am 06.09.2021 plötzlich gelöscht und damit auch die Meinungsfreiheit der Öffentlichkeit.

Die Polizei Bremen hat meine Strafanzeige erfasst. 

Insoweit gibt es nun (10.09.2021) das neue Gästebuch.

 

30.08.2021:

 

"Verurteilt wie ein Schwerverbrecher" >Klick

 

 

Und ich danach im Jahre 2019 im Gefängnis gelandet bin.

So etwas hört man dann doch nicht alle Tage und so hat auch die Presse darüber berichtet. Und beginnt mit der ungewöhnlichen Schlagzeile:  

 

"Autos wirbelten durch die Luft" u. "Gerechtigkeit als Herzenssache" 

 

 

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06.09.2021: Meine Entlassung aus der 4. Ordnungshaft 

 

Am 20.03.2001 habe ich in der Medizintechnik einen starken Stromschlag mitten durch mein Herz überlebt und hat chronisches Vorhofflimmern (VHF) ausgelöst und wurde 7 Monate später bei meinem Arztbesuch objektiviert und dokumentiert. Ein Sachverständiger hat am 08.09.2009 dazu vorgetragen:

 

"Dass die im Rahmen des Vorhofflimmerns auftretende Arrhythmie, die zu einer Unregelmäßigkeit des Herzschlags und des Pulses führt, aufgrund der Beschwerdearmut und oft sogar bestehenden subjektiven Beschwerdefreiheit häufig nicht oder erst verspätet zu einem Arztbesuch Anlass gibt."

 

Es ist also bei VHF eine Unfallfolge, wenn das VHF - wie in meinem Fall - erst nach 7 Monaten mit EKG-Ableitung objektiviert und dokumentiert wird.

Um den Zusammenhang zwischen Stromschlag und VHF herzustellen wird im Einzelfall ein Vorbefund gefordert. Den ausschlaggebenden Vorbefund konnte ich am 08.06.2005 beibringen und hat glaubhaft gemacht, bis zum Unfalltag den 20.03.2001 war mein Herz frei von VHF.

 

Aber diesen Vorbefund hat das Sozialgericht (SG) Bremen und das Berufungsgericht keinem Gutachter bekannt gemacht. Und in seinem Gutachten (03.05.2005) ist der Gerichtsgutachter von dem falschen Tatbestand ausgegangen, mein Herz habe schon vor dem Unfalltag (20.03.2001) unter VHF zu leiden gehabt. Dem Gerichtsgutachten folgt das SG Bremen und Berufungsgericht vollumfänglich und so verliere ich jeden Prozess. Pflichtverletzungen der BGHW und Gerichte verhindern, dass ich erhalte was mir nach Recht und Gesetz zusteht.

 

Aufgrund der am 27.02.2004 festgestellten Unfallfolgen hat die BGHW eine Entschädigung angesagt, jedoch eine Entschädigung habe ich erst viele Jahre später und ohne Zinsen am 19.06.2014 erhalten.  

 

Dieses ist für sich genommen ja zunächst einmal nichts Ungewöhnliches. Da ich aber seit 2001 mit zwei Anwälten um mein Recht kämpfe und erst 12 Jahre später am 19.06.2014 ohne Anwalt zum Teilerfolg kam.

Seit 2001 kämpfe ich erfolglos um die sachgerechte Entschädigung meiner Unfallfolgen. Mit meinem Anwalt bin ich am 18.12.2008 vor dem Landessozialgericht (LSG) Bremen gescheitert. Danach haben wir Prozessdelikt aufgedeckt. Und das Sozialgericht (SG) Bremen wurde angreifbar. Damit wollte mein Anwalt nichts zu tun haben und wünschte mir beim Weitermachen viel Glück. Ich habe weitergemacht und am 19.06.2014 kam es zum Teilerfolg. Die Sache wurde aber immer Merkwürdiger und am 13.08.2019 hat die BGHW eine Liste über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen zusammengestellt die ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen darf und nicht vervielfältigen darf. 

 

BGHW verliert an Ansehen durch ungewöhnliche Maßnahmen.

Die 45 Geheimunterlagen dokumentieren die ungewöhnlichsten Maßnahmen der BGHW und dass die BGHW nicht im Rahmen der Gesetzmäßigkeit handelt. Die Geheimunterlagen beginnen mit einem Widerspruchsbescheid der BGHW vom 07.11.2003.

Dem folgt u. a. ein Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) mit dem Az.: E 207/09 und von der Kriminalpolizei als "Stasiakte" ausgewertet wurde. Auch die Staatsanwaltschaft Bremen hat das  Schreiben am 22.12.2012 gesichtet und war der Anlass für eine Verleumdungsklage. Wurde m. M. aber nicht am 19.11.2013 sachgerecht eingestellt.

 

Die Akte mit dem Az.: E 207/09 hat eine Sonderstellung eingenommen. 

Mit einem Schreiben an die Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bonn, endet die Liste am 28.06.2017.

 

Die Liste hat das Landgericht (LG) Hamburg am 13.08.2019 mit einem Versäumnisurteil  (ohne mündliche Verhandlung) unter dem Az. 324 O 128/19 vorgelegt und wie folgt dokumentiert: 

 

45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW darf ich der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen und nicht vervielfältigen.

Dazu werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € bedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, mit einer Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre.

 

Diese Maßnahme verhindert die Urteilsfindung in jedem Gerichtsverfahren, denn gerade die 45 Geheimunterlagen dokumentieren Pflichtverletzungen der BGHW die mein Recht auf eine mögliche Entschädigung seit vielen Jahren versperren. Diese 45 Geheimunterlagen müssen natürlich auch von der Beklagten (BGHW) dem Gericht vorgelegt werden. Jedoch behauptet die Beklagte in dem Schriftsatz vom 20.12.2019, dass das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) in der Behörde nicht auffindbar sei und ich möchte davon eine Kopie anfertigen.

 

Mit dem Hinweis auf das Versäumnisurteil vom 13.08.2019 darf ich aber keine Kopie anfertigen und vermute eine Falle. Denn auf meine Anfrage vom 14.10.2020 habe ich auch keine besondere Erlaubnis zum kopieren erhalten. Vielmehr noch wurde mir eine weitere Strafe angedroht.

 

Von der BGHW habe ich am 05.03.2021 zum Az. E 29/11 eine Akte mit 184 Seiten erhalten und dokumentieren weitere ungewöhnliche Maßnahmen der BGHW. Dazu im Einklang hat die BGHW wörtlich erklärt:

 

"Sehr geehrter Herr Neumann,

es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."

 

Dazu ist zu sagen:

Die 45 Geheimunterlagen der BGHW dokumentieren den Tatbestand ungewöhnlicher Maßnahmen und lösen das Verlangen nach Entschädigung und Gerechtigkeit bei mir aus. Mit dem Schreiben der BGHW vom 05.03.2021 sind dazu noch die 184 Seiten hinzugekommen.

 

Fazit:

Die Öffentlichkeit hat am 30.08.2021 dokumentiert, ich werde wie ein "Schwerverbrecher" verurteilt. Da muss doch ein Fehler im System sein, wie im Fall "Gustl Mollath".

 

Und die Gerichte haben aufzuklären, warum die BGHW ihre 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen nicht der Öffentlichkeit und dem Sozialgericht zugänglich machen müssen.  

 

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Was war in meinem Berufsleben geschehen?

 

19.06.1968  

Würde ich der Beklagten glauben, ihrem Schriftsatz vom 20.12.2019 folgen und das Schreiben vom 05.10.2009* (drei Seiten) kopieren, welches angeblich in der Behörde untergetaucht ist, dann werde ich von einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR bedroht und würde meine Existenz verlieren. Dazu im Einklang liegt das Schreiben der BGHW vom 18.12.2020 vor und es liegt die Liste v. 13.08.2019 über die Geheimhaltung von 45 Beweismitteln - einschl. dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009* (drei Seiten) - vor. 

 

27.07.2021: Geheimhalten von 45 Akten >Klick