
Regionaldirektor der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) Bremen hat am 05.12.2019 mit eidesstattlicher Versicherung erklärt, kein "Redeverbot" erteilt zu haben. Ich bin der Meinung, hier liegt Meineid vor. Dazu im Einklang liegt die Verwaltungsentscheidung von dem Regionaldirektor vom 18.01.2010 vor und mir Hausverbot und den Mitarbeitern "Redeverbot" erteilt hat. Ich darf diese Entscheidung der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen und wurde von der BGHW in eine Liste mit 45 Entscheidungen zur Geheimhaltung am 13.08.2019 aufgenommen.
05.10.2009
BGHW hat eine Liste über "gefährliche Personen"

Mit dem Geheimdokument der BGHW vom 05.10.2009 (drei Seiten) ist dokumentiert, die BGHW hat ein "Problem" mit mir. Und wie die BGHW gegen mein Person vorgehen will und auch vorgegangen ist und ihr "Problem" mit mir beseitigen sollte. Dazu wurde wörtlich dokumentiert;
Von unserer Seite werden wir Herrn Neumann in die Liste der "gefährlichen Personen" aufnehmen.
Gemäß dem Geschehensablauf wird mit der Behördenakte ableitbar, ich muss nicht nur gegen die BGHW, sondern auch gegen das SG und LSG Bremen antreten. Durch meine Nachforschungen bin ich für die Beteiligten zur "gefährlich Person" im Sozialsystem geworden.
18.01.2010
Redeverbot (Maulkorb) und merkwürdige eidesstattliche Versicherung

Am 27.02.2004 hat meine soziale und gesetzliche Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW, vormals GroLa BG) nachvollziehbar erklärt: Aufgrund der festgestellten Unfallfolgen aus zwei mit Bescheid anerkannten Arbeitsunfällen besteht keine Aussicht mehr zur beruflichen Eingliederung. Dazu im Einklang hätte es natürlich zu einer Entschädigung kommen müssen. Pflichtverletzungen haben die Entschädigung verhindert. Die Sache kam vor das Sozialgericht (SG) Bremen. Prozessdelikte haben die Entschädigung im Jahre 2009 vor dem Bundessozialgericht (BSG) Kassel verhindert. Und waren der Grund für mein Beschwerdeverfahren mit dem Az.: E 207/09 und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Bremen.
Mit einem drei Seiten Schreiben vom 05.10.2009 (Az.: E 207/09) hat die Geschäftsführung der BGHW Bremen der Hauptverwaltung in Mannheim vorgetragen, wie das "Problem" mit mir beseitigt werden soll und haben mich in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. Dieses Schreiben hat die Presse gesichtet und darüber am 29.11.2012 auch berichtet.
Ein Anwalt hat mir erklärt, mit der Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 hat der Regionaldirektor der BGHW Bremen seinen Mitarbeiter Redeverbot erteilt. Jedoch in einer merkwürdigen eidesstattlichen Versicherung vom 05.12.2018 wurde behauptet, der Regionaldirektor habe kein Redeverbot erteilt. Diese Sache wird nun vor dem Landgericht (LG) Hamburg bearbeitet, wie mein Schreiben vom 28.12.2020 bestätigt.
28.12.2009
28.12.2009
30.12.2009
Lagebesprechung der BGHW zwischen Mannheim und Bremen
18.01.2010 [22]
Das Redeverbot
Der Regionaldirektor der BGHW Bremen hat seinen Mitarbeitern am 18.01.2010 [22] mit Verwaltungsentscheidung Redeverbot erteilt und ist noch am Wirken. Der Kontakt mit mir wurde den Mitarbeitern untersagt und "Redeverbot" wurde erteilt. Und die Mitarbeiter durften keine persönlichen Gespräche mit mir führen. Die Bearbeiter meiner Akte mussten die Verwaltungsentscheidung vom 18.01.2010 [22] unterzeichnen.
Leider kann ich auch diese Verwaltungsentscheidung der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich machen, weil die Verwaltungsentscheidung in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter der Nr.: [22] aufgenommen wurde.
02.03.2011
BGHW: Redeverbot, Hausverbot und Strafverfahren
Am 02.09.2014 hat die BGHW einen erfolglosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
05.04.2011
Mitarbeiter der BGHW können als Opfer erkannt werden.
Denn die Mitarbeiter unter Gesundheitsstörungen, weil sie den merkwürdigen Anweisungen der Vorgesetzen folgen müssen.
13.04.2011
Angeblich hat die BGHW keine Geheimnisse
Jedoch liegt die Liste über das Geheimhalten über 45 Verwaltungsentscheidung vom 13.08.2019 vor.
27.05.2011
BGHW Direktion Mannheim legt unvollständiges Beweismittel vor
Mit dem Schreiben vom 27.05.2011 habe ich eine unvollständige Akte aus Mannheim erhalten. Diese Unterlagen werden von der BGHW Bremen bisher Geheimgehalten. So ist es auch mit dem Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) gesendet von Bremen an Mannheim.
28.02.2013
Mitarbeiter der BGHW erhalten Redeverbot und ich Hausverbot
Dem folgte das Urteil aus dem SG Bremen vom 28.02.2013 und die Beklagte (BGHW) hat darauf am 15.04.2013 eine Verwaltungsentscheidung getroffen. Dabei wurde das Hausverbot aufgehoben, jedoch das Redeverbot ist weiter am Wirken.
18.03.2013
15.04.2013
16.04.2013
31.08.2009, Vermerk wird seit 13.08.2019 von der BGHW geheim gehalten
Hausverbot wurde aufgehoben aber nicht das "Redeverbot"

Am 15.04.2013 hatte die BGHW ihre Verwaltungsentscheidung getroffen. Dabei wurde das Hausverbot aufgehoben, jedoch das "Redeverbot" ist weiter am Wirken.
Und richtig hat die BGHW in der Gesprächsnotiz vom 16.04.2013 wörtlich dokumentiert:
"Ihm ginge es lediglich noch darum, Fehler in der Auswertung/Interpretation der Akteninhalte aufzuzeigen."
Diese Aufzeichnung ist bisher nicht einmal geschehen und ist auch unmöglich, weil die Mitarbeiter der BGHW seit dem 18.01.2010 "Redeverbot" haben. Dazu im Einklang gibt es noch die vorliegende Gesprächsnotiz vom 31.08.2009 und wörtlich dokumentiert:
"Dem Wunsch von Herrn Neumann, dass sich noch mal ein Mitarbeiter der BG mit ihm zusammen "3 Stunden hinsetzt, um die Akten in Ruhe durchzugehen und die Unterschlagung aufzudecken", wurde eine Absage erteilt."
Bisher gab es keine Aktendurchsicht im Beisein eines Mitarbeiters und so gibt es natürlich auch kein Protokoll über das Ergebnis.
02.05.2013
08.05.2013
22.05.2013 Dieses Antwortschreiben der BGHW
darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen. So ist es mit dem Beschluss aus dem Landgericht (LG) vom 11.04.2019 zum Az.: 324 O 142/19 (Feuer im Nachbarhaus) festgesetzt.
02.09.2014.
BGHW, strengt erfolglose Strafanzeige an
Am 02.09.2014 hat die BGHW einen erfolglosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft (STA) gestellt. Mit dem Schreiben vom 26.05.2015 hat die STA Bremen die Ermittlungen eingestellt.
30.11.2018
Eidesstattliche Versicherung
05.12.2018
Eidesstattliche Versicherung
13.08.2019
Geheimhaltungsliste und Schwert der Gerechtigkeit
In meiner Detektivgeschichte suche ich nach Pflichtverletzungen und habe niemals behauptet, dass ein Beteiligter ein Verbrecher ist, denn es ist noch kein Beteiligter strafrechtlich Verurteilt worden. Es könnte aber geschehen, wenn das Schwert der Gerechtigkeit erneut zuschlägt.
Dazu ist zu sagen:
Nachdem ich im Kampf um Unfallrente Merkwürdigkeiten aufgedeckt habe, welche das Ansehen der BGHW und Sozialgericht (SG) Bremen schädigen, hat die BGHW beschlossen, ich soll nicht straffrei ausgehen und bin 2019 im Gefängnis gelandet. Am 13.08.2019 wurde mir mit Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg eine Liste über 45 Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich nicht mehr vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen darf. Und mir wurde angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 2 Jahren festgesetzt werden kann. M.M soll die Öffentlichkeit die Wahrheit nicht erfahren, weil es zu einem Skandal und Tumult führen würde.
14.12.2020
22.12.2020
Es soll kein weiterer Handlungsbedarf erkannt werden
Der Bearbeiter meiner Akten hat in Behördenakte den Irrtum erregt, es würde kein weiterer Handlungsbedarf bestehen und verhindert damit einen möglichen Skandal und Tumult in unseren Sozialsystem. Insoweit wurde mit dem Schreiben vom 22.12.2020 auch wörtlich vorgetragen:
"Die Gerichte handelten nach Recht und Gesetz; entsprechend sind auch die diversen Urteile ergangen.
Die Sach- und Rechtslage ergibt sich im Übrigen aus den Verwaltungsakten, die von den Gerichten in ihren Urteilen stets im vollen Umfang berücksichtigt wurden.
Hiervon konnten Sie sich in Ihren in der Vergangenheit erfolgten diversen Akteneinsichtnahmen und Aktenübersendungen überzeugen.
Wir sehen insofern keinen weiteren Handlungsbedarf."
24.12.2020
Mein Schreiben an die BGHW
28.12.2020
Schreiben an den externen Anwalt der BGHW
28.12.2020
Mein Schreiben an das Landgericht (LG) Hamburg
3012.2020
Mein Schriftsatz an das SG Bremen
13.08.2019
BGHW hat eine Liste über "Geheimunterlagen"

Geheimunterlagen der BGHW
Das Geheimdokument der BGHW vom 05.10.2009 liegt mir greifbar vor. Der Öffentlichkeit wurde der Inhalt mit meiner Webseite und über die o.g. Presseberichte bekannt.
13.08.2019
Nun kann ich der Öffentlichkeit das Geheimdokument nicht mehr zugänglich machen, weil mir von der BGHW eine Geheimhaltungsliste über 45 Verwaltungsentscheidungen vom 13.08.2019 erstmalig vorgelegt wurde.
Dazu hat die BGHW einen externen Anwalt eingeschaltet, der kein Recht der Akteneinsicht hat und somit auch nicht überprüfen kann, ob die Verwaltungsentscheidungen der BGHW ihre Richtigkeit haben.
Ohne mündliche Verhandlung wurde mir mit dem Versäumnisurteil (Az: 324 O 128/19) aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 in Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu 2 Jahren angedroht, wenn ich eine von den 45 Verwaltungsentscheidungen der Öffentlichkeit zugänglich machen würde.
Geheimhaltungsliste
13.08.2019, soll geheim bleiben
Die Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019 mit den 45 Entscheidungen der BGHW darf ich der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, weil dabei die BGHW an Ansehen verliert.
Siehe Landgericht Hamburg Az.: 324 O 128/19 das Versäumnisurteil.
Geheimhaltung von Beweismittel war erfolglos
19.10.2009
10.11.2009 soll geheim bleiben
18.11.2009
Mit dem Schreiben vom 19.10.2009 und dem Vermerk vom 10.11.2009 sowie mit der Gesprächsnotiz vom 18.11.2009 ist festgesetzt:
Schriftstücke in der Restakte und das Schreiben vom 05.10.2009 sollten geheim bleiben. Tatsächlich liegt mir aber das Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) in Kopie greifbar vor.
Und zeigt wie erfolgreich eine Ermittlungsarbeit sein kann.