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25.08.2009
Strafantrag zum Verkehrsunfall
03.09.2009
Verkehrsunfall
26.08.2009
Strafantrag zum Stromunfall
20.10.2009
Staatsanwaltschaft antwortet auf die Verkehrsunfallsache und Stromunfallsache mit einem Bescheid.
02.11.2009
Gegen den Bescheid habe ich bei der Generalstaatsanwaltschaft meinen Einspruch erhoben und wie folgt begründet.
13.11.2009
Verkehrsunfall & Stromunfall
17.11.2009
Verkehrsunfall & Stromunfall
17.11.2009
Staatsanwaltschaft bestätigt 44 Pflichtverletzungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Bremen hat am 17.11.2009 mit Bescheid 44 Pflichtverletzungen bestätigt und hat dazu erklärt, ob die für mich nachteiligen Schriftstücke aus der Akte entfernt werden, bestimmt allein die BGHW.
Dass darf nicht wahr sein und würde bedeuten, die BGHW kann weiterhin unwahre Beweismittel verwerten und sich damit an meiner möglichen Unfallrente bereichern.
Dazu hat die BGHW mit einem Schreiben vom 26.07.2010 behauptet, es gibt keine Pflichtverletzungen und die Staatsanwaltschaft hätte auch keine Pflichtverletzungen bestätigt.
So ein Schreiben (26.07.2010) darf es nicht geben.
Darum darf ich dieses Schreiben nicht kopieren und auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht. Und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden kann.
Dieser Schreiben vom 26.07.2010 ist auch in der Liste vom 20.03.2019 über 45 Geheimdokumenten aufgeführt, die ich unter der o. g. Androhung nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
So etwas darf es nicht geben.
Seit vielen Jahren berichtet auch die Presse über meinen Fall und die Beteiligten wollen sich nicht rechtfertigen. So kam es zu einer noch nie beobachteten Klagehäufigkeit und das Sozialgericht und Behörde lahm legt.
So etwas darf es nicht geben.
23.11.2009
Verkehrsunfall & Stromunfall
23.11.2009
Verkehrsunfall & Stromunfall
04.03.2011
BGHW erregt den Irrtum es würde keine Pflichtverletzungen geben.
14.10.2011
BGHW erregt den Irrtum, es würden keine Ansprüche bestehen. Tatsächlich bestehen aber Ansprüche und wurden mit Teilerfolgen am 19.06.2014 bestätigt.
02.05.2013
06.05.2013
08.05.2013
22.05.2013
Redeverbot
Die folgenden Schreiben bestätigen, die BGHW verweigert die Aufklärung in der Verwaltung. Und die Akte wird nicht in meinem Beisein zur Aufklärung von Pflichtverletzungen geöffnet. Und jedes Gespräch wird in der Verwaltung verweigert. Und zementiert den Verdacht, die Mitarbeiter der BGHW haben "Redeverbot".