11.02.2011
13.02.2011
BGHW dokumentiert am 11.02.2011 gegenüber der Aufsichtsbehörde der Berufsgenossenschaft - jetzt Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) - mein Fall ist außergewöhnlich.
Und mit dem folgenden Chefarztbericht vom 13.02.2011 ist sogleich die Außergewöhnlichkeit dokumentiert, dass die Beklagte (BGHW) eine Berufsgenossenschaft ist, welche den Gutachtern eine unvollständige Akte vorlegt und sich damit an meiner möglichen Unfallrente aus meinem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 finanziell bereichert.
Dafür will sich die BGHW nicht rechtfertigen und hat die Aufklärung mit allen "Trixereien" begrenzt. Und verhindert so die Niederschrift der wahren Sach- und Rechtslage.
Weil ich die Wahrheit auch für die Öffentlichkeit dokumentiere soll ich nach m.M. bestraft werden.
Dazu im Einklang wurde ein externer Anwalt von der BGHW eingeschaltet und den Geschehensablauf der Akte nicht kennt, denn ein externe Anwalt hat kein Recht der Akteneinsicht. Und hat dafür gesorgt, dass ich im Jahre 2019 im Gefängnis gelandet bin. Weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.
So etwas darf es nicht geben.
05.09.2012
BGHW kann keinen Pflichtverletzungen erkennen.
BGHW möchte mich bestrafen und erregt Irrtum

Meine Webseite deckt Pflichtverletzungen der Berufsgenossenschaften auf. Darauf wurde ins Visier genommen, dass ich bestraft werden soll. Dazu im Einklang hat die BGHW am 24.06.2013 das LSG zum "Nebenkriegsschauplatz". ernannt.
So etwas darf es nicht geben.
02.03.2011
05.04.2011
25.08.2011
24.06.2013
Beklagte wünscht strafrechtliches Vorgehen
gegen meine Person.
Beklagte erregt den Irrtum ich sei gefährlich
und überlegt ob ich bestraft werden soll und hat das Sozialgericht zum "Nebenkriegsschauplatz" ernannt.
Mir soll Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt werden
und ist das Ziel der Beklagten.
Viel Zahl der Verfahren decken Trixereien auf
und haben die Gerichte und Verwaltung lahm gelegt.
So ist es mit dem folgenden Schreiben der BGHW im chron. Geschehensablauf dokumentiert.
Ohne mündliche Verhandlung ins Gefängnis

Ich will verhindern, dass ich erneut ins Gefängnis komme und meine Webseite gelöscht wird. Nur so kann ich anderen noch helfen und meinen Lebensabend genießen.
Im Kampf um Unfallrente werde ich nun die 45 merkwürdigen Verwaltungsentscheidungen der BGHW vor der Öffentlichkeit zurückhalten und bleibe über mein Gästebuch und Telefon für die Öffentlichkeit erreichbar.
Ich fühle mich in meiner Existenz bedroht
Auf meiner Webseite habe ich seit dem Jahre 2014 gemäß dem GG Art. 5 (1) von meinem Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht. Nun habe ich meine Webseite auf ein Minimum runtergefahren, denn durch die Beschlüsse aus dem Landgericht (LG) Hamburg, werde ich in meiner Existenz bedroht. So wurde mir eine Liste vom 20.03.2019 mit 45 Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
So etwas darf es nicht geben.
"Jeder stirbt für sich allein"