
12.01.2004
Am 12.01.2004 wollte der Unfallarzt der BG Unfall-Ambulanz Bremen Herr Dr. med. [11-2] die Regie der Aufklärung übernehmen.
30.01.2004 (Bl.665/Rs.)
13.02.2011 (Bl.2058/9)
Mit dem folgenden Schreiben (30.01.2004) und der Behördenakte ist nachvollziehbar dokumentiert, der Bearbeiter meiner Behördenakte Herr [18] hat durch das raffinierte Zurückhalten von Beweismittel verhindert, dass der Unfallarzt der BG Ambulanz Dr. med. [11-2] die Regie der Aufklärung übernommen hat.
Und mit dem sogleich folgende Chefarztbericht vom 13.02.2011 ist das Zurückhalten von Beweismittel objektiviert und dokumentiert.
13.02.2011
Chefarztbericht
Die merkwürdigen Entscheidungen der BGHW habe ich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und dokumentieren die Pflichtverletzungen der BGHW.
Und Personen wie ich - die etwas Aufdecken und eine Beschwerde (E 207/09) einreichen - werden in eine Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen. So ist es in dem Geheimdokument der BGHW (05.10.2009) auf drei Seiten dokumentiert und der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden darf. >Klick
So wird nach m.E. ableitbar, auch der BG-Unfallarzt Dr. [11-2] wurde in die Liste "gefährlicher Personen" aufgenommen, weil dieser die Wahrheit zur Niederschrift bringen wollte.
Und wäre wie ich im Gefängnis gelandet, wenn er von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht hätte.
Arbeitsunfall am 19.06.1968 (Verkehrsunfall)
Die Beklagte BGHW will keine Aufklärung
und daran hält sich auch das Sozial- und Landessozialgericht Bremen.
18.06.2008 = das nein vom 23.06.2008
16.06.2008
10.06.2008
Die Kritikpunkte:
13.02.2011
Die Kritikpunkte wurden durch den Rentengutachter bestätigt.
08.03.2011
03.03.2011
Wem was anzulasten ist, wurde dokumentiert
Die Beteiligten haben die Erkenntnisse nicht dementiert.
Dieses Schreiben mit der Anlage vom 03.03.2011 fehlt im Geschehensablauf der Behördenakte.