08.04.2011, -108-
Ungerechtfertigte Strafanzeige gegen meine Person soll bei dem Personal der BGHW Signalwirkung auslösen.
08.04.2011, -109/10-
Liste der beschuldigten Personen wird immer länger.
09.05.2011
Ich habe ungerechtfertigtes Hausverbot und erhalt nicht die vollständige Akte.
19.07.2011, -130-
BGHW wollte keine Aufklärung betreiben und habe begonnen die Öffentlichkeit mit meiner Webseite zu informieren.
16.04.2013
Der BGHW habe ich mein Vorhaben angekündigt.
26.04.2013
Dem folgte das Antwortschreiben mit dem Hinweis ich müsste meine Webseite ändern sonst könnte ich Ärger bekommen.
29.04.2013
Dem Geschäftsführer der BGHW Herrn [20-2] habe ich über meine Webseite und meinem Loge berichtet.
01.05.2013
Mit meinem Schreiben vom 01.05.2013 habe ich der BGHW gemeldet, meine Webseite habe ich insoweit sofort geändert, damit ich keinen Ärger bekomme.
Jedoch für meine Vorhaltungen liegen die Anknüpfungspunkte vor.
10.05.2013 (Bl.2955/6) = Akten-ID: 1175 (Geheimunterlage)
29.05.2013
Mit meinem Schreiben vom 10.05.2013 habe ich auch der BG ETEM über meine Webseite informiert. Mit dem Antwortschreiben der BG ETEM vom 29.05.2013 wurde mir erklärt, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der personenbezogenen Angaben (z.B. Namen der Mitarbeiter) sind zu beachten.
12.12.2013
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat mir mit dem Schreiben vom 12.12.2013 u.a. die Auskunft erteilt, die Urteile darf ich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und die genannten Namen der Richterinnen und Richter müssen nicht geschwärzt werden.
10.03.2014
Mit meinem Schreiben vom 10.03.2014 ist auch dem Vorsitzenden der BGHW-Mannheim meine Webseite mit den Vorhaltungen bekannt geworden.
19.06.2014
Meine Webseite www.unfallmann ist in dem folgenden Urteil aus dem Sozialgericht (SG) Bremen vom 19.06.2014 zum Tatbestand geworden und das Gericht hat mein Hausverbot aufgehoben. Mit dem Urteil wurde m.M. nachvollziehbar, bei meiner Außendarstellung (Webseite) handelt es sich lediglich um eine verbale Überspitzung.
Es ist auch keine üble Nachrede und Verleumdung.
Es kam aber am 19.06.2014 zu einem weiteren Urteil und Teilerfolg in der Sache Arbeitsunfall vom 19.06.1968. Damit wurde nachvollziehbar, 12 Jahre bin ich um meine Rentenerhöhung betrogen worden und nun soll ich keine Zinsen erhalten. Dazu wurde mir ein Vergleich untergeschoben, der sämtliche Ansprüche abgegolten haben soll.
27.08.2014
Danach hatte ich vorsorglich am 27.08.2014 eine Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen gestellt, gegen die BGHW und BG ETEM, denn die Anknüpfungspunkte lagen vor.
Meine Webseite ist keine üble Nachrede und keine Verleumdung
02.09.2014
Die BGHW will nicht an Ansehen verlieren und musste nun aber sofort mit einer Strafanzeige reagieren, damit es auch beim eigenen Personal zu einer "Signalwirkung" kommt. Und war schon am 08.04.2011 von dem Geschäftsführer gewünscht. Dabei war aber schon klar, dass die Strafanzeige gegen meiner Person wenig Aussicht auf Erfolg hat.
19.01.2015, meine 1. Aussage
Mit dem folgenden Schreiben vom 19.01.2015 habe ich meine 1. Aussage gemacht.
08.02.2015, meine 2. Aussage
Nach der Akteneinsicht 03.02.2015 habe ich am 08.02.2015 meine 2. Aussage gemacht. Damit wurde meine 1. Aussage bestätigt und erweitert.
26.05.2015,
die Ermittlungen wurden sofort nach meiner 2. Aussage mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.
30.07.2015
Jetzt meldete sich die LfDI mit dem wörtlichen Hinweis:
"Auf ihrer Internetseite veröffentlichen Sie in erheblichen Maß personenbezogene Daten in Form von Fotos, Namen, Vornamen, Adressen und Unterschriften".
Würde ich der LfDI vollumfänglich folgen, könnte die Öffentlichkeit, die Staatsanwaltschaft und das Gericht nicht mehr den Geschehensablauf nachvollziehen. Und der Petent könnte ein Täter sein.
02.10.2015
03.03.2016
Geschäftsführung der BGHW ist über die Anschuldigungen informiert.
10.03.2016
26.04.2016
22.09.2016
Ich halte die Anschuldigungen aufrecht und erhalte keine Strafanzeige.
06.10.2016
10.10.2016
11.10.2016
Ich halte die Anschuldigungen aufrecht und erhalte keine Strafanzeige.
07.03.10.2018, -178/184-
20.06.2018
21.12.2020